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INHALTSVERZEICHNIS
KONZERN
Bestätigungsvermerk
Erklärung gemäß § 82 Absatz 4 BörseG
Konzern Lagebericht 2021
Konzern Abschluss 2021
Anhang (Notes) zum Abschluss der Sparkasse Oberösterreich – Konzern
Glossar
Abkürzungsverzeichnis
BANK AG
Bestätigungsvermerk
Bank AG Lagebericht 2021
Bilanz und GuV 2021
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbeschreibungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verweisen wir auf die Homepage der Erste Group Bank AG. Ein entsprechender Link ist unter www.sparkasse-ooe.at http://www.sparkasse-ooe.at – Basel II Offenlegung zu finden.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen zur Abdeckung von Wertminderungen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert, um einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sowie Ausfallsereignisse zu erkennen. Diese Prozesse hängen maßgeblich von quantitativen Kriterien ab und umfassen Einschätzungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:
−Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen grundsätzlich kollektiv ermittelt und in Höhe des erwarteten Kreditverlusts für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewertet. Für Forderungen mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Forderungen ermittelt, bei denen aufgrund fehlender Daten die Ausfallswahrscheinlichkeit zum Zugangszeitpunkt nicht verlässlich ermittelt werden konnte.
−Für ausgefallene Forderungen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als wesentlich betrachtet werden, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
−Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
−Für ausgefallene Forderungen, die auf Kundenebene als signifikant angesehen werden, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt. Dieser Prozess umfasst Ermessensspielräume und Einschätzungen durch das Management.
Die Modelle, die zur Ermittlung der Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld gibt es länderspezifische Merkmale, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität von Modellen und Inputfaktoren führt.
Die Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertminderungen von Kreditforderungen inhärent sind, sind durch die andauernden wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erheblich gestiegen.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu reduzieren wurden zahlreiche staatliche Hilfsprogramme (z. B. Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds, Kurzarbeit) eingerichtet. Während diese Programme die
wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie reduzieren konnten, führten sie zu niedrigen beobachtbaren Ausfallsraten und erschweren die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios. Wenngleich einige dieser Hilfsprogramme ausgelaufen sind, wirken sich ihre Effekte nach wie vor negativ auf die Vorhersagekraft der statistischen Kreditrisikomodelle aus.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat deshalb zusätzliche Kriterienkataloge eingeführt, anhand derer Kundengruppen identifiziert wurden, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie potenziell besonders betroffen sind, und für die Kunden in diesen Gruppen individuell beurteilt, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Post Model Adjustment). Diese Kriterien wurden unterjährig laufend überprüft und angepasst. Details zur Methodik dieses aufgrund der Covid-19-Pandemie vorgenommenen Portfolio-Stufentransfers werden im Anhang im Unterpunkt 33 dargestellt.
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen wurde der aufgrund der Covid-19-Pandemie nach wie vor erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch makroökonomische Annahmen und eine Anpassung der Gewichtung der verwendeten Szenarien Rechnung getragen.
Darüber hinaus wurden weitere aus Sicht der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, erforderliche Anpassungen der Schätzmethodik der Kreditrisikoparameter in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie vorgenommen.
Aufgrund
−des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung des Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
−der hohen Unsicherheiten aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der sich dynamisch entwickelnden Covid-19-Pandemie, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
−der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
−Des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir
−unser Verständnis der angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 erneut überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Umfeld aufgrund der Covid-19-Pandemie in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
−die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen identifiziert und getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, („unlikely to pay“, UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
−im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
−die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse im Sparkassensektor evaluiert. Wir haben mithilfe unserer Experten für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
−die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung möglicher Verzerrungen der beobachtbaren Daten durch Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z. B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
−auf Stichprobenbasis die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
−Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
−evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Expected Credit Loss-Berechnung korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
−die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellenquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
−anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den anwendbaren Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, die die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Einzelwertberichtigungen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 33.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
−Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
−Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
−Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
−Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
−Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
−Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Margetich.
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Gemäß § 124 BörseG
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Einzel- und der Konzernjahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermitteln, und dass der Einzel- und der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass es die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt sind, beschreiben.
Linz, den 18. März 2022
Der Vorstand
Im Berichtsjahr 2021 waren die Verantwortungsbereiche wie folgt aufgeteilt:
Mag. Stefanie Christina Huber
Maximilian Pointner
Herbert Walzhofer
Marketing & Kommunikation
Datenqualität & Digitalisierung
Privatkunden Linz
Corporate Banking
Finanzen und Controlling
Privatkunden OÖ West
Human Resources
Immobilien & Betriebsmanagement
Privatkunden OÖ Ost
Innenrevision *)
Kreditrisikomanagement
Vermögenskunden
Treasury
Kunde & Vertriebsunterstützung
Geschäftskunden und Freie Berufe
Vorstandsbüro & Compliance *)
Strat. Risikomanagement & ORG/IT
KAG
*) sachlich dem Gesamtvorstand unterstellt
KONZERN LAGEBERICHT 2021
1.BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE
1.1Rahmenbedingungen
Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie erholte sich die österreichische Wirtschaft deutlich. Trotz Fortbestand mehrerer gesundheitspolitischer Maßnahmen wie Ausgangssperren, Maskenpflicht, Zutrittstests und Lockdowns stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich um (vorläufig) 4,1%. In der Europäischen Union (EU 27) wurde mit (vorläufig) +5,1% vergleichsweise ein noch höheres Wirtschaftswachstum erzielt.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2021 nach dem Rezessionsjahr 2020 mit in Summe +4,1% wieder positiv. Die Industrieproduktion (inkl. Bau) konnte 2021 mit einem Anstieg von 7,7% sogar das Vorkrisenniveau übertreffen. Aufgrund des vermehrten Einsatzes alternativer Vertriebswege wie Online sowie Klick and Collect war der Handel weniger von den Einschränkungen betroffen als noch im ersten Jahr der Pandemie und expandierte äußerst dynamisch (+5,6%). Der Dienstleistungssektor inkl. Fremdenverkehr und Finanzen konnte nach den Einbrüchen im Vorjahr (-14,6%) wieder Zuwächse erzielen (+1,2%). Auch die Land- und Forstwirtschaft (+2,5%), Verkehr, Information, Kommunikation und Immobilien (+2,8%) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+1,8%) bilanzierten positiv.
Die internationale Konjunktur war auch für die österreichischen Exporte günstig, die um +10,2% anstiegen. Mit Belebung der Inlandsnachfrage legten aber auch die Importe (+12,6%) stark zu, so dass die Leistungsbilanz erstmals seit 2002 einen negativen Saldo aufwies (-0,8% des BIP). Die Unternehmensinvestitionen (+7,7%) und der Konsum (+4,0%) expandierten sehr stark, nachdem sie im Jahr 2020 um 4,6% bzw. 6,3% eingebrochen waren.
Die Verlängerung der umfangreichen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen wirkten auch im zweiten Corona-Jahr unterstützend für die Wirtschaft, hatten aber beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2021 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2021 84,1 % des BIP oder EUR 333,2 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60% des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht.
Das Budgetdefizit des Staates von 8,3% des BIP im Jahr 2020 dürfte 2021 gemäß Prognosen auf max. 6,2% des BIP zurückgegangen sein, blieb aber infolge der Verlängerung von Kurzarbeit, Steuerstundungen, Garantien, Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz über dem Maastricht-Limit von 3% des BIP.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt verlief trotz Shutdowns im April und November positiv. Im Dezember 2021 waren in Österreich 3,8 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 4,6% oder 167.897 Personen mehr als im Dezember des Vorjahres.
Mit 402.378 arbeitslosen oder in Schulung registrierten Personen im Dezember 2021 betrug der Rückgang gegenüber Dezember 2020 22,8% oder 118.541 Personen. Im Vergleich zu Dezember 2019, dem in Österreich noch Corona freien Jahresende, sind es immerhin rund 5.000 Personen weniger. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 6,0% im Jahresdurchschnitt 2020 auf 6,3% im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2021 (bis Stand November) an, blieb aber unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 7,1%).
Die Insolvenzstatistik des Kreditschutzverbandes (KSV) zeigt ab dem 4. Quartal eine Trendumkehr. Aufgrund auslaufender Finanzhilfen und Wiederaufnahme von Konkursanträgen durch die Finanzämter und der Gesundheitskassen erfolgten ca. 40% der Insolvenzen erst in den letzten drei Monaten des Jahres. Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag im Gesamtjahr mit 3.034 Fällen auf der Höhe des Vorjahres, doch wurde das Vorkrisenniveau 2019 mit 5.018 Fällen noch deutlich unterschritten. Die Insolvenzverbindlichkeiten verzeichneten einen Rückgang um 42,4% auf EUR 1.761 Mio. Mit 9.900 Personen lag auch der Stand der von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer um 39,3% unter dem Vorjahr. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 7.227 Fällen (-1,0%) geringer als im Vorjahr.
Die Europäische Zentralbank (EZB) senkte die Leitzinsen zuletzt am 10. März 2016 auf 0% und beließ sie seither auf diesem Niveau. Der 3-Monatseuribor sank 2021 weiter und betrug am Jahresende -0,58%.
Die lockere Leitzinspolitik wurde seit 2020 zusätzlich mit geldpolitischen Sondermaßnahmen wie zum Beispiel Wertpapierkäufen im Rahmen des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) ergänzt, das nach zweimaliger Aufstockung mit einem Volumen von EUR 1.850 Mrd. befristet bis mindestens März 2022 laufen soll.
Die Inflation gemessen mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) war in Österreich mit 2,8% im Gesamtjahr 2021 gegenüber 1,4% im Vorjahr deutlich höher. Inflationstreibend waren laut Statistik Austria unter anderem Preise für Verkehr sowie für Wohnen, Wasser und Energie.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute sanken 2021 wie schon in den Jahren davor sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts weiter ab.
Unter anderem dank der staatlichen Hilfspakete und der Garantien konnten die Banken die Kreditvergaben sicherstellen. Im nach wie vor sehr herausfordernden Zinsumfeld erhöhte sich entsprechend das inländische Kreditvolumen um 5,4% (seit dem Jahresende 2020 bis November 2021). Sowohl Unternehmensfinanzierungen (+6,4%) als auch Privatkredite (+4,9%, davon Wohnbaukredite +6,4%) erzielten hohe Volumenzuwächse. Diese Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen einher, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+10,4% mit Stand 3. Quartal 2021).
Die Sparquote reduzierte sich ausgehend vom Rekordwert im Jahr 2020 von 14,4% auf 11,4% des Einkommens privater Haushalte. Entsprechend moderater verlief die Entwicklung bei Bankeinlagen privater Kunden bis November 2021 mit +2,3%. Bei den Unternehmen war bei Einlagen sogar eine leicht rückläufige Entwicklung (-0,5%) festzustellen. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Kundenkredite in % der Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2021 95,2% (2020: 91,6%).
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der Sitzung Mitte Dezember festgestellt, dass ein großer Teil der neuvergebenen Immobilienkredite mit überhöhten Schuldendienst- und Beleihungsquoten vergeben wurden und der FMSG-Leitlinie zur nachhaltigen Hypothekarkreditvergabe nicht in ausreichendem Ausmaß entsprochen wurde. Diese beinhaltet einen Eigenmittelanteil der Kreditnehmer von mindestens 20%, Kreditlaufzeiten bis längstens 35 Jahre sowie die Begrenzung des Schuldendienstes von 30 bis 40% des Nettoeinkommens. Das Gremium hat die OeNB daher gebeten, eine konkrete Empfehlung des FMSG an die Finanzmarktaufsicht (FMA) auszuarbeiten, mit der Intention, rechtlich verbindliche Maßnahmen möglichst ab Mitte 2022 in Kraft treten zu lassen. Auch 2021 hat das FMSG der FMA empfohlen, den Antizyklischen Kaptalpuffer (AZKP) weiterhin bei 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen.
Für die Wiener Börse war 2021 ein sehr erfolgreiches Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 2.792,34 Anfang 2021 deutlich auf 3.861,06 (+ 38,27%) Ende des Jahres.
Das erwartete Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag mit Stand der ersten drei Quartale 2021 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 13,2% höher bei EUR 6,7 Mrd. Die Entwicklung erfolgte mit einem um 3,2% gestiegenen Nettozinsertrag auf EUR 6,7 Mrd. und einem um 11,2% deutlich gesteigerten Provisionssaldo von EUR 3,8 Mrd. Bei höherer Bilanzsumme (+10,4%) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2021 einen gegenüber dem Vorjahr (EUR 2,5 Mrd.) mehr als doppelt so hohen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5,7 Mrd., der neben den genannten Ertragssteigerungen auch wesentlich mit dem geringeren Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken (-60,7%) und für Wertpapiere und Beteiligungen (-180,7%) zu erklären ist.
1.2Geschäftsverlauf
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in Folge kurz: Sparkasse Oberösterreich) hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem turbulenten wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, erfolgreich fortgesetzt. Neben der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid-19, haben das anhaltend niedrige Zinsniveau und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen das Jahr 2021 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte lagen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte das Finanzierungsgeschäft gesteigert werden, wobei insbesondere ein deutliches Wachstum bei Investitions- und Betriebsmittelkrediten sowie im Wohnbaugeschäft erzielt werden konnte, sodass trotz des Margendrucks und das Abreifens von höherverzinslichen Veranlagungen das Zinsergebnis stabil gehalten werden konnte. Das Einlagenwachstum hat sich seit Mitte des Jahres deutlich abgeschwächt.
Besonders gut hat sich das Provisionsergebnis entwickelt, insbesondere durch ein signifikantes Wachstum des Wertpapiergeschäftes.
Das Handels- und Fair Value Ergebnis konnte in Summe leicht gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.
Die im Vorjahr Covid-19 bedingten niedrigeren Sachkosten sind insbesondere durch höhere Einlagensicherungs- und Marketingaufwendungen gestiegen.
Wesentlicher Ergebnistreiber war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr die Entwicklung der Risikovorsorgen. Aufgrund des positiven Abschlusses von Risikofällen aus Vorjahren und einer positiven Entwicklung der Portfoliowertberichtigungen ist in 2021 ein deutlich positives Ergebnis zu verzeichnen.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war geprägt durch eine Fülle an Initiativen zur Umsetzung der strategischen #agenda 2025 mit den Schwerpunkten New Contact, New Simple, New Work und Nachhaltigkeit, um die Sparkasse Oberösterreich in einem dynamischen Umfeld zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Die Maßnahmengesetze auf Grund der Covid-19 Pandemie wurden unter anderem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht sowie Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht verlängert. Damit wurde der Sparkasse Oberösterreich das Agieren vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert.
Die Empfehlung der EZB keine Dividenden auszuschütten und keine unwiderruflichen Dividendenzusagen abzugeben wurde mit 30.9.2021 unter dem Vorbehalt, weiterhin Zurückhaltung bei Dividendenausschüttungen walten zu lassen und bei Dividendenentscheidungen das Kreditrisiko nicht zu unterschätzen, beendet.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts wurde im Geschäftsjahr 2021 unter anderem das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG), die Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilien-mietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022) erlassen.
Eine einheitliche Rechtsgrundlage für die CHF-LIBOR-Ablöse durch SARON Compound Rates wurde durch die Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte zu den EONIA und CHF-LIBOR Nachfolgeraten geschaffen.
Daneben wurde der delegierte Rechtsakt zu konkreten Kriterien für klimafreundliche Investitionen mit der EU-Taxonomieverordnung verabschiedet.
Nach Verzögerungen aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden weiters die Umsetzungsvorschläge der EU-Kommission für Basel IV sowie erste Legislativvorschläge zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht.
Weiters wurde bereits ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der VerbraucherkreditRL (COM/2021/347) veröffentlicht. Im Rahmen der geplanten Änderung der HypothekarkreditRL wird mit 2022 ein neuer Vorschlag zur Wohnimmobilienkredit-RL 2014/17/EU erwartet. Zudem wird unter anderem der Umsetzungsvorschlag zur Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) ins österreichische Recht erwartet.
Seitens der EBA sind nunmehr die Leitlinien zur Internal Governance sowie die Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen anzuwenden und wurden die Guidelines on Loan Origination and Monitoring veröffentlicht. Im Bereich Governance wurde auch der Leitfaden der EZB zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit sowie der Fit & Proper Fragebogen überarbeitet und durch neue Vorgaben ergänzt.
Nachhaltigkeit ist für die Sparkasse Oberösterreich in erster Linie eine Leitlinie des Handelns und der strategischen Ausrichtung. In diesem Zusammenhang sind aber auch die regulatorischen Entwicklungen (in allgemeinen Regelungen, aber auch Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO, EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und –überprüfung, EBA Diskussionspapier zu ESG Risiken) laufend zu beobachten und umzusetzen.
Gleichzeitig wird sich die Sparkasse Oberösterreich mit den angekündigten Schwerpunkten der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Resilienz und Stabilität des österreichischen Kapitalmarkts durch geeignete Früherkennungsmaßnahmen im Covid-19 Umfeld, Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnologie (-Risiken), Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) Risiken, Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle sowie Risiken der Immobilienfinanzierung auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund wird in Umsetzung der Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) eine FMA-VO zur nachhaltigen Immobilienkreditvergabe für private Wohnimmobilienfinanzierungen mit Mindestquoten für den Eigenfinanzierungsanteil, maximalen Laufzeiten und Beschränkungen für die Schuldendienstquoten erwartet.
Die EZB hat außerdem im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit als Aufsichtsprioritäten beispielsweise die Verbesserung der Governance durch die Beseitigungen von Mängeln im Lenkungsvermögen der Leitungsorgane, die Reduktion von Gegenparteiausfallrisiken und Risikopositionen gegenüber Leveraged Finance definiert.
Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 5 Sitzungen (davon 1 außerordentliche Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschuss 4, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 3, der Strategieausschuss 3 und der Risikoausschuss 3 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: Frau Mag. Christiane Tusek ist seit der Hauptversammlung am 16.12.2021 Mitglied des Aufsichtsrates.
Die Bilanzsumme konnte um EUR 1.516,0 Mio. auf EUR 16.411,7 Mio. (Vorjahr: EUR 14.895,7 Mio.) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 10,2 %. Das gesamte Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 1.122,7 Mio. (Vorjahr: EUR 971,9 Mio.), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15,5 %.
Die Sparkasse Oberösterreich erreichte ein Ergebnis vor Steuern von EUR 137,5 Mio. (Vorjahr: EUR 62,7 Mio.), was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 119,3 % entspricht.
Die geplante Dividende beträgt EUR 48,9 Mio. (Vorjahr: EUR 15,2 Mio.)
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.
Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.188,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1.139,5 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 985,3 Mio. (Vorjahr: EUR 930,1 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 0 Mio. (Vorjahr: EUR 0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 202,7 Mio. (Vorjahr: EUR 209,4 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 17,48 % (Vorjahr: 16,85 %).
Kernkapitalquote 17,48 % (Vorjahr: 16,85 %).
Gesamtkapitalquote 21,08 % (Vorjahr: 20,65 %).
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.
1.3Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet. 2 Filialen (davon 1 SB-Stelle) wurden neu errichtet und daher die Adressen geändert. 5 Filialen (davon 1 SB-Stelle) wurden geschlossen und 2 Filialen wurden in eine SB-Stelle geändert. Die Sparkasse Oberösterreich unterhält gesamt 148 Filialen, davon 31 als SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 965 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 983).
1.4Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert und beträgt 10,0 % (Vorjahr: 5,0 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern zuzüglich der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 62,1 % (Vorjahr: 63,9 %) unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte von TEUR 80,0 auf TEUR 89,2 gesteigert werden.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,13 % (Vorjahr: 1,26 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme.
Umweltbelange
Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.
Im Jahr 2021 hat die Sparkasse Oberösterreich konsequent ihre Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Die Verantwortung gegenüber der Umwelt, der Region und besonders gegenüber den Menschen, die hier leben, hat die Sparkasse Oberösterreich schon immer wahrgenommen – und das tut sie auch weiterhin. Daher setzt das Institut auf zahlreiche Initiativen, die zu einer lebenswerten Zukunft für die kommenden Generationen beitragen. Für zwei weitere nachhaltige Veranlagungsprodukte (s Anlage Mix, s Fondsplan Mix) hat die Sparkasse Oberösterreich 2021 das Österreichische Umweltzeichen erhalten. Zudem gewann die Sparkasse Oberösterreich mit der #miteinandernachhaltig-App (bereits vor dem Roll-Out) bei der Climate Impact Challenge in der Kategorie „Einbeziehung der Mitarbeiter:innen“. Weiters wurde in der Kundenberatung das Thema Nachhaltigkeit forciert. Hierzu startete 2021 eine zusätzliche Ausbildung für Privatkundenbetreuer und Wertpapierspezialisten hin zu Nachhaltigkeitsexperten, die mit dem renommierten Zertifikat der ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) abschließt.
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.687 (Vorjahr: 1.697) Mitarbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 10 Mitarbeiter bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 0,6 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2021 waren 46 Lehrlinge beschäftigt. 13 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag unverändert bei 59 %, die Teilzeitquote bei 37 %. Die Mitarbeiter der Sparkasse Oberösterreich absolvierten im Jahr 2021 in Summe 5.129 Schulungstage. Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrages im Wesentlichen unverändert. An freiwilligen Sozialleistungen wurde den Mitarbeitern im letzten Jahr die Hälfte des Preises für das Klima Ticket, welches für den Dienstweg benötigt wird, ersetzt.
Die Sparkasse Oberösterreich wird sich darüber hinaus am Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm der Erste Group beteiligen.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse Oberösterreich ist auch dieses Jahr wieder ihrem Gründungsauftrag nachgekommen.
Unser zentrales Anliegen ist die finanzielle Gesundheit zu verbessern, also den Wohlstand für alle zu verbreitern und sichern.  Eine wichtige Grundlage dafür ist es Finanzbildung zu vermitteln und das Verständnis für wirtschaftliche Themen zu fördern. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter. Diese stehen im Mittelpunkt all unserer Tätigkeit. Nur wer über das notwendige Wissen verfügt, kann fundierte finanzielle Entscheidungen treffen. Daher bieten wir für alle Altersgruppen unterschiedliche Initiativen und Projekte rund um das Thema Geld an und unterstützen dadurch die finanzielle Selbstverantwortung.
So nahm die Sparkasse Oberösterreich auch während der Covid-19-Pandemie ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr und machte Finanzwissen online zugänglich. Das digitale Lehrangebot, das praktisches Fachwissen unter anderem über den Kreislauf des Geldes und/oder die Funktionsweise des Wirtschaftssystems beinhaltet, ist nach Alter und Schulstufe eingeteilt und wurde von Experten entwickelt und geprüft. Zusätzlich wurden Mitarbeiter zu Wissensvermittlern ausgebildet, um das Finanzwissen in den Schulen zu teilen und Schulen auch in herausfordernden Zeiten des Distance Learnings ein innovatives Angebot im Bereich Finanzbildung bieten zu können. Zudem bietet die Sparkasse Oberösterreich auch für Erwachsene praktisches Wissen rund um das Geldleben in Form von Newslettern, Webinaren und Erklärvideos. Außerdem unterstützt die Sparkasse Oberösterreich die Johannes Kepler Universität Linz, die Fachhochschulstandorte in OÖ und viele andere wissenschaftliche Einrichtungen.
Am Standort der Johannes Kepler Universität wurde die neu umgebaute Filiale für Studierende eröffnet. Dieser Filialstandort richtet sich an die Bedürfnisse der Studierenden, welche auch von Beginn an in die Konzepterstellung involviert waren. Rund 130 m² bieten Platz für Beratung, Austausch, Lernen und Arbeiten. Dadurch ist gewährleitstet Bankgeschäfte unkompliziert zu erledigen und gleichzeitig im Studium voranzukommen. In dieser Filiale bekommen auch Start-ups eine Plattform, um sich vorzustellen, beispielweise in Form eines Augmented-Reality-Shops. Damit ist die Sparkasse Oberösterreich dort, wo Zukunft passiert.
In karitativer Hinsicht widmet sich die Sparkasse Oberösterreich zahlreichen Projekten, Initiativen und Organisationen. Darunter fallen beispielsweise die Förderung von Bildungsvereinen wie Teach for Austria, Big Brother Big Sisters und Sindbad aber auch die Intensivierung schon langjähriger Partnerschaften wie zum Beispiel den CliniClowns. Zudem wurde im Rahmen des Weltspartages eine Kooperation mit der OÖ. Tafel eingegangen, um Armutsbetroffenen zu helfen.
Die AV hat gemeinsam mit der Sparkasse Oberösterreich diese Aktivitäten unterstützt und eine Reihe weiterer Maßnahmen im Rahmen des Gründungsauftrages übernommen.
Die Unterstützung von Kulturprojekten ist seit jeher ein fester Bestandteil der Sponsoringaktivitäten. Durch dieses Engagement bringt die Sparkasse Oberösterreich die Kultur zu den Menschen. Ihrem Ruf als Kultursponsor wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung als Hauptsponsor der Linzer Klangwolke gerecht. Neben der Klangwolke wurden auch zahlreiche Kulturveranstaltungen in den Regionen unterstützt, unter anderem das TheaterSPECTACEL Wilhering, das Schlosspark Open Air des Landestheaters Linz, das Musikfestival Steyr oder der Attergauer Kultursommer.
Aufgrund der Pandemie und den damit einhergehenden Absagen von Sportveranstaltungen konnte das Sportsponsoring der Sparkasse Oberösterreich nicht wie gewohnt in vollem Umfang ausgeschöpft und umgesetzt werden. Den Organisatoren wurde aber eine erneute Unterstützung für 2022 zugesagt.
Die Sparkasse Oberösterreich ist fest in der Region verwurzelt und kennt die regionalen Gegebenheiten. Mit dem im Jahr 2021 installierten Center für Geschäftskunden Agrar erhalten Kunden aus dem Agrarsektor umfassende Betreuung vor Ort am Hof oder im nächstgelegenen Center für Geschäftskunden. Damit berücksichtigt die Sparkasse Oberösterreich die spezifischen Rahmenbedingungen im Agrarbereich und setzt ihren Weg der Betreuungsoptimierung konsequent fort.
Im Mai 2021 wurde nach zweijähriger Umbauzeit das Einkaufszentrum Linzerie (vormals Arkade) eröffnet. Damit möchte die Sparkasse Oberösterreich einen Beitrag leisten, die Linzer Innenstadt weiter zu beleben und noch attraktiver zu machen. Mit dem Shoppingangebot, das aus Familienbetrieben und eigentümergeführten Shops besteht und durch Gastronomiebetriebe ergänzt wird, wird zum einen ein Verkaufsstandort direkt im Herzen von Linz geboten und zum anderen wird den Menschen, die hier leben, etwas zurückgegeben. Die Sparkasse Oberösterreich weiß um ihre gesellschaftliche Verantwortung und nimmt diese sehr ernst.
Für die Sparkasse Oberösterreich steht die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden stets an oberster Stelle, weshalb auch zu Beginn der Covid-19-Pandemie sehr früh und proaktiv Maßnahmen zum Schutz umgesetzt und laufend erweitert wurden. Mehrere eigens eingerichtete Teststationen an bestimmten Filialstandorten bieten Mitarbeitern der Sparkasse Oberösterreich die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Dieses Angebot wurde durch den mobilen „Covid-19-Testbus“ bzw. „Covid-19-Impfbus“ ergänzt, in dem Covid-19-Testungen bzw. Impfungen durch den medizinischen Betreuer der Sparkasse Oberösterreich Dr. Christian Gabriel und seinem Team durchgeführt wurden. Mit der betrieblichen Impfaktion brachte die Sparkasse Oberösterreich das freiwillige Impf-Angebot direkt zu den Mitarbeitern, leistete einen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus und entlastete öffentliche Impfstraßen.
Mit dem geplanten Ausbau der Mehrheit der AV an der Sparkasse Oberösterreich wird das Geldinstitut noch oberösterreichischer. Damit kann die Sparkasse Oberösterreich gemeinsam mit der AV ihrer Funktion als Förderer des Gemeinwohls in Oberösterreich zukünftig noch besser nachkommen.
2.BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise und geopolitischer Spannungen
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2021 waren die pandemischen Auswirkungen der neuen Omikron Variante auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge ungebrochen als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Konzernabschlusses 2021 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass sich die Wirtschaftserholung im Jahr 2022 trotz hoher Inflation und andauernder Pandemie fortsetzt. Die verfügbaren Frühindikatoren deuten auf einen kräftigen Rebound nach dem Lockdown hin. Unter der Annahme der schrittweisen Auflösung der Hemmnisse wie Lieferengpässe und hohe Rohstoff- und Energiepreise könnte die Wirtschaft 2022 um 4,2% bis 5,2% wachsen. Für das Jahr 2023 gehen WIFO und IHS von einer Rückkehr in den normalen Konjunkturmodus aus (BIP bis zu +2,6%).
Der Arbeitsmarkt dürfte sich weiter günstig entwickeln, mit einer prognostizierten Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Berechnung (2022: 4,8%, 2023: 4,4%), die unter das Vorkrisenniveau sinken könnte (2019: 4,8%).
Für den Bankenmarkt 2022 sind die Wachstumsprognosen beim Kreditvolumen (+3,5%) wie schon in den Vorjahren geringer als bei den Einlagen (+4,2%). Im Jahr 2023 ist für das Kreditvolumen (+2,4%) ein geringeres Wachstum prognostiziert, während bei Einlagen ein Wachstum (+4,2%) auf dem Niveau von 2022 angenommen wird.
Die FMA hat in einer Presseaussendung Mitte Dezember im Zusammenhang mit den stark gestiegenen Immobilienpreisen auf eine zu lockere Kreditvergabe bei Wohnbaukrediten verwiesen, die zu Risiken für die Finanzmarktstabilität führen könnte. Im Rahmen der Aufsichts- und Prüfungsschwerpunkte 2022 wird die FMA Mindeststandards für die Vergabe von Wohnbaukrediten erlassen.
Wie lange die hohe Inflation andauern wird, ist nicht leicht prognostizierbar. Im Basisszenario von WIFO und IHS wird für 2022 ein maximaler Wert von 3,3% angenommen, der 2023 wieder nahe dem mittelfristigen Inflationsziel der EZB von 2% liegen dürfte. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Prognoseansätze wäre eine Stabilisierung der hohen Energiepreise.
Die EZB dürfte mit dem Zurückfahren der Anleihekaufprogramme damit beginnen, die geldpolitische Nothilfe zu verringern. Leitzinserhöhungen im Jahr 2022 können nicht ausgeschlossen werden und hängen im Wesentlichen von der weiteren Entwicklung der Inflationsrate im Euroraum ab.
Die Risiken für das unterstellte Szenario sind nach wie als hoch einzuschätzen und liegen insbesondere in der Dauer der Lieferengpässe, den stark steigenden Energiepreisen aber auch in der weiteren Entwicklung des Covid-19 Geschehens und den geopolitischen Spannungen, aktuell insbesondere dem Einmarsch von Russland in die Ukraine.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Unmittelbar nachdem erkennbar wurde, dass die Covid-19 Krise zu substanziellen wirtschaftlichen Auswirkungen führen wird, wurden Initiativen gestartet, um einerseits die Kunden bestmöglich zu unterstützen und andererseits das daraus resultierende Risiko zu bewältigen. Auch die Sparkasse Oberösterreich hat ihren Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gewissenhaft geleistet und dabei den Filialbetrieb weitestgehend aufrechterhalten.
Dennoch sind von den Auswirkungen viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen betroffen. Die Sparkasse Oberösterreich wird dabei ihrer zentralen Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft weiterhin nachkommen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitskrise zu leisten.
Die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als Universalbank in der Region sowie deren Ausbau gilt dabei auch in den künftigen Jahren als oberstes Ziel. Kostenmanagement und Prozessoptimierung werden weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellen, um für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ausreichend Ressourcen aufbringen zu können. Nicht zuletzt dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden.
Überdies ermöglicht die sehr hohe Kapitalausstattung und die ausgezeichnete Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich, den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für ihre Kunden und die Menschen in der Region zu sein.
Abgesehen von staatlichen Moratorien, wurden einige Maßnahmen wie kurzfristige Stundungen oder Finanzhilfen mit öffentlichen oder staatlichen Garantien angeboten. In der Zwischenzeit sind viele dieser (staatlichen) Unterstützungsmaßnahmen ohne merklich negative Auswirkungen auf die Portfolioqualität ausgelaufen. Die Sparkasse Oberösterreich rechnet mit einem Anstieg der Ausfälle nach Beendigung von staatlichen Maßnahmen. Für 2022 wird daher eine moderate Portfolioverschlechterung erwartet.
Am 24. Februar 2022 eskalierte der russisch-ukrainische Konflikt mit einem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Derzeit sind die wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine noch schwer abzuschätzen. Zwar hat sich über die letzten Jahre die wirtschaftliche Rolle Russlands als Exportmarkt für die Länder Zentraleuropas laufend verringert, dennoch sind die meisten Staaten weiterhin abhängig vom Import russischer Energieträger.
Die Entwicklung des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine hat keine unmittelbare direkte Auswirkung auf die Sparkasse Oberösterreich.
Das Exposure in beiden Ländern ist unerheblich, derzeit werden keine weiteren signifikanten Risikovorsorgen aus aktuellem Anlass erwartet. Indirekte Folgen, wie etwa Volatilität an den Finanzmärkten oder Auswirkungen von Sanktionen auf manche Kunden können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Am 1. März 2022 gab der Einheitliche Abwicklungsausschuss der EU-Bankenunion (SRB) bekannt, dass die in Österreich ansässige Sberbank Europe AG, die als Tochter der russischen Sberbank als Europa-Zentrale für Österreich und mehrere Ableger in Ost- und Südosteuropa fungierte, ein Abwicklungsverfahren durchlaufen wird.
Die weiteren geopolitischen Entwicklungen können dazu führen, dass weitere Banken mit Sitz in Mitgliedstaaten der Europäischen Union in wirtschaftliche Schieflage geraten und ausfallen können. Die in einem solchen Fall mögliche Aktivierung der nationalen bzw. europäischen Einlagensicherungs- und Abwicklungssysteme kann neben dem voran beschriebenen anstehenden Abwicklungsverfahren der Sberbank Europe AG zusätzliche finanzielle Auswirkungen für deren Mitgliedsbanken mit sich bringen. Finanzielle Auswirkungen aus der Abwicklung der Sberbank Europe AG sowie allfällige zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf die Sparkasse Oberösterreich sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht einschätzbar.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss sowohl den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), als auch den Richtlinien lt. IFRS 9 entsprechen.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit). Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Für alle wertgeminderten („impaired“) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Je Szenario werden die erwarteten Rückflüsse mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, summiert und schließlich dem Buchwert der Forderung (Gross Carrying Amount) gegenübergestellt. Die Differenz ergibt die aktuell erforderliche Risikovorsorge. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine formelbasierte Kalkulation des individuell erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse mit Aggregation auf Portfolioebene verwendet.
Covid-19 – Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Im Geschäftsjahr 2021 wurden sämtliche bereits vor Covid-19 implementierten operativen Richtlinien und Prozesse eingehalten. Auf Basis zukunftsbezogener Informationen insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Für die Berücksichtigung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der Covid-19 Pandemie wurden Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Kunden-Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branche sie gehören. Die Branchen wurden über eine Heatmap nach ihrer Betroffenheit durch Covid-19 eingeteilt.
Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit individuellen Überprüfungen wurden Kunden in Stufe 2 verschoben.
Die Branchen-Heatmap und die Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Im Zuge dessen wird auch die Aufhebung dieser Verschiebung analysiert. Nach Auslaufen des gesetzlichen Moratoriums für Privatkunden Anfang 2021 wird für dieses Kundensegment wieder das Verhaltensscoring herangezogen, wodurch es zu keinen zusätzlichen Portfolioverschiebungen kommt. Für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebung evaluiert werden, wenn sich die makroökonomischen Indikatoren nachhaltig verbessern und die Abbildung der wirtschaftlichen Realität in den Kreditrisikomodellen sichergestellt ist.
2.3Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- oder Warenkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. 2021 blieb die Covid-19-Pandemie
weltweit Kernthema. Die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, wurde daher zur weiteren Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt.
Die Sparkasse Oberösterreich zielt darauf ab, Environmental, Social und Governance (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive
anzugehen. Das ESG Risiko als transversales Risiko wird insbesondere als Treiber des Kreditrisikos betrachtet. In diesem Zusammenhang hat die Sparkasse Oberösterreich als Teil der Erste Group an einem Framework und einem Toolkit für die Risikobewertung wesentlicher ESG-Faktoren im Kreditprozess und in der Festlegung der Branchenstrategie (ESG-Heatmap) gearbeitet.
Aktuell wird analysiert, wie ESG Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Im Konzernabschluss 2021 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG Risiken gebildet. Die Sparkasse Oberösterreich geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverlust per 31.12.2021 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen im geringen Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.4Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse Oberösterreich eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen und Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L) sowie Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.5Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
2.6Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.BERICHT ÜBER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.BERICHTERSTATTUNG ÜBER WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
4.1Allgemeines
Unter dem „internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die
−die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlust durch Schäden und Malversationen),
−die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
−die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
4.2Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und –Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Organisationseinheit Rechnungswesen und Konzernreporting verantwortet die Erstellung des Konzernabschlusses der Sparkasse Oberösterreich. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind in den Arbeitsanweisungen definiert.
4.3Risikobeurteilung
Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht so abgebildet sind, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit, die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen, wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
4.4Kontrollmaßnahmen
Die in den Arbeitsanweisungen enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten.
Als elementare Bestandteile des internen Kontrollsystems (IKS) innerhalb der Sparkasse Oberösterreich gelten:
−Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z. B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
−Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung.
−Grundsätze der Funktionstrennung und des Vieraugenprinzips.
−Interne Revision – als eigene Organisationseinheit - die prozessunabhängig, jedoch so vorgangsnah wie möglich, mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem in Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des internen Kontrollsystems, befasst ist. Die Überwachung bzw. Prüfung der Internen Revision erfolgt sowohl durch den Vorstand, den Prüfungsausschuss/Aufsichtsrat, durch externe Parteien (Bankenaufsicht, in Einzelfällen auch Abschlussprüfer) als auch durch dezidierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Self Assessments, Peer Reviews, externe Quality Assessments).
4.5Information und Kommunikation
Der Jahres- bzw Konzernabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter und der Finanzvorstand unterziehen den zu veröffentlichenden Abschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird monatlich über die Ergebnisentwicklung sowie die Vermögens- und Finanzlage sowohl an das zuständige Vorstandsmitglied wie auch an den Gesamtvorstand im Rahmen des Gremiums Planung und Finanzreporting berichtet.
Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-) Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.
4.6Verantwortlichkeiten der Internen Revision
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems.
Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen quartalsweise an Gesamtvorstand, Aufsichtsratsvorsitzenden und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Gesamtvorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die vom Vorstand genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Diese Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
4.7Prüfungshandlungen der Internen Revision
Die Interne Revision prüft insbesondere:
−Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank
−Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank
−Bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung
−Rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z. B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise
5.COMPLIANCE
Internationale Trends und der generelle Anstieg der Anforderungen an die Pflichten einer sorgfältigen Geschäftsführung machen es notwendig, dass sich besonders auch regional agierende Banken und Unternehmen intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen.
Daher sind die Compliance Systeme und –Maßnahmen in der Sparkasse Oberösterreich als wesentliche Instrumente der risikoorientierten Unternehmensführung definiert.
Die in ihrer Tätigkeit unabhängige, objektive, unparteiische und weisungsfreie Compliance-Funktion der Sparkasse Oberösterreich wird im Rahmen der Wertpapier- und Geldwäschepräventionsorganisation von verschiedenen Fachabteilungen unterstützt und ist direkt dem Vorstand unterstellt.
Das Hauptziel von Compliance, die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Bank zu gewährleisten, wird schon durch Vorbeugung gegen Verletzung von nationalen bzw. internationalen Gesetzen und Vorschriften erreicht. Durch die Aufbereitung geltender Gesetze und Regelwerke, werden alle Mitarbeiter in die Lage versetzt, sich im Interesse der eigenen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der Sparkasse Oberösterreich und der Aktionäre, aber besonders auch im Interesse der Sicherheit der Kunden, rechtskonform zu verhalten.
Das beinhaltet auch, durch intensive Überwachung sowohl der Zahlungsverkehrsströme wie auch der geltenden Sanktionen und Embargos und durch weitere einschlägige Kontrollen, einen Beitrag zur Verhinderung des weltweiten Terrorismus und zum Kampf gegen Finanzkriminalität zu leisten.
Die Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation und das Offenlegen, Abklären und Bereinigen von Interessenkonflikten, mit dem Ziel Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, wird u. a. durch Anwendung der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) erreicht.
Da aktuell das Thema „Nachhaltigkeit“ immer mehr in den Fokus gesellschaftlicher und politischer Interessen rückt, ist es auch die Aufgabe der Compliance-Organisation entsprechende Beiträge in Form von Unterstützung und Kontrollen zu leisten.
Geschäftspraktiken, bei denen die Bank ihre eigenen Interessen oder die eines Dritten um eines Vorteils willen über die Interessen des Kunden stellt, sind durch das Wertpapieraufsichtsgesetz verboten und werden durch strenge Überwachungsmaßnahmen der Compliance verhindert.
Entsprechend neuer Bestimmungen im Bankwesengesetz haben Mitarbeiter und Kunden darüber hinaus auch die Möglichkeit, anonymisiert Beiträge (Whistleblowing) zur Aufdeckung von Regelverstößen oder von Korruption zu leisten.
Die erforderlichen Verfahren und Prozesse zur Einhaltung der Compliance-Bestimmungen sind eingerichtet. Sie wurden teils permanent, teils periodisch/stichprobenartig überprüft. Die Gesamtbetrachtung aller compliance-relevanten Vorgänge ergibt, dass die installierten Systeme angemessen und effizient sind.
6.EIGENTÜMERSTRUKTUR
Im Jahr 2021 verkündete die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (in der Folge kurz „AV“) gemeinsam mit der Sparkasse Oberösterreich und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (in der Folge kurz „Erste Bank“) eine geplante Änderung der Eigentümerstruktur. Konkret beabsichtigt die AV, die aktuell mit 57,28 Prozent Mehrheitseigentümerin der Sparkasse Oberösterreich ist, im Einvernehmen mit der Erste Bank bis Juni 2026 ihren Anteil auf 85,70 Prozent zu erhöhen. Ab Juni 2026 soll die Erste Bank mit 10 Prozent an der Sparkasse Oberösterreich beteiligt sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt aufsichtsbehördlicher Genehmigung.
7.SPARKASSEN HAFTUNGSVERBUND
Siehe Anhang zum Konzernabschluss
Linz, den 18.03.2022
ALLGEMEINE SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANKAKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand:
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung................................................................................................................
Konzern-Gesamtergebnisrechnung......................................................................................................................
Konzernbilanz..........................................................................................................................................................
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung......................................................................................................
Konzern-Kapitalflussrechnung..............................................................................................................................
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich..........................................................
Allgemeine Angaben...............................................................................................................................................
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze........................................................................................................
a) Grundsätze der Erstellung.................................................................................................................................................................
b) Covid-19 Angaben.............................................................................................................................................................................
c) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.......................................................................................................................................
d) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen..........................................................................................
e) Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS............................................................................................................................
Ertragslage...............................................................................................................................................................
1.Segmentberichterstattung................................................................................................................................................................
2.Zinsüberschuss.................................................................................................................................................................................
3.Provisionsüberschuss.......................................................................................................................................................................
4.Dividendenerträge............................................................................................................................................................................
5.Handelsergebnis...............................................................................................................................................................................
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten.................................................................
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien .........................................................................................................
8.Verwaltungsaufwand........................................................................................................................................................................
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten....
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten......
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten................................................................................................................
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg...........................................................................................................................................................
13.Ertragsteuern....................................................................................................................................................................................
14.Gewinnverwendung..........................................................................................................................................................................
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze....................................................................
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente...............................................................
15.Kassenbestand und Guthaben.........................................................................................................................................................
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte.................................................................................
17.Vertragliche Modifikationen von Schuldinstrumenten.......................................................................................................................
18.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen......................................................................................
19.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten................................................................................
Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente......................................................................................................
20.Derivate Finanzinstrumente..............................................................................................................................................................
21.Sonstige Handelsaktiva....................................................................................................................................................................
22.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte...................................................
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten..........................................................................................
24.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte............................................................................................
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben...............................................................................................................
25.Fair Value von Finanzinstrumenten..................................................................................................................................................
26.Hedge Accounting............................................................................................................................................................................
27.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.............................................................................................
28.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte..........................................
29.Sicherheiten......................................................................................................................................................................................
30.Wertpapiere......................................................................................................................................................................................
Risiko- und Kapitalmanagement............................................................................................................................
31.Risikomanagement...........................................................................................................................................................................
32.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis.............................................................................................................................................
33.Kreditrisiko........................................................................................................................................................................................
34.Marktrisiko........................................................................................................................................................................................
35.Liquiditätsrisiko.................................................................................................................................................................................
36.Operationelles Risiko........................................................................................................................................................................
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva.............................................................................................
37.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.........................................................................................................
38.Immaterielle Vermögenswerte..........................................................................................................................................................
39.Sonstige Vermögenswerte...............................................................................................................................................................
Leasing.....................................................................................................................................................................
Konzernabschluss 2021 nach IFRS
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten..............................................................
40.Sonstige Verbindlichkeiten...............................................................................................................................................................
41.Rückstellungen.................................................................................................................................................................................
42.Eventualverbindlichkeiten.................................................................................................................................................................
Eigenkapital inklusive Rücklagen..........................................................................................................................
43.Kapital...............................................................................................................................................................................................
44.Nicht beherrschende Anteile............................................................................................................................................................
Konsolidierungskreis..............................................................................................................................................
45.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.................................................................................................................................
Sonstige Angaben...................................................................................................................................................
46.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären............................................................
47.Anteilsbasierte Vergütungen.............................................................................................................................................................
48.Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen.....................................................................................................
49.Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten..........
50.Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung............................................................................................
51.Restlaufzeitengliederung..................................................................................................................................................................
52.Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform)................................................................................................................................
53.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.................................................................................................................................................
54.Organe der Sparkasse Oberösterreich.............................................................................................................................................
55.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2021..............................................................
Glossar.....................................................................................................................................................................
Abkürzungsverzeichnis..........................................................................................................................................
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
1-12 2020
1-12 2021
Zinsüberschuss
 
 
 
 
2
177,0
177,6
Zinserträge
 
 
 
 
2
197,8
188,2
Sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
2
25,6
28,4
Zinsaufwendungen
 
 
 
 
2
-30,3
-26,2
Sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
2
-16,1
-12,7
Provisionsüberschuss
 
 
 
 
3
114,8
125,1
Provisionserträge
 
 
 
 
3
128,2
139,7
Provisionsaufwendungen
 
 
 
3
-13,4
-14,6
Dividendenerträge
 
 
 
 
4
1,8
3,8
Handelsergebnis
 
 
 
 
5
4,0
-24,2
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
6
7,1
36,6
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
7
0,7
4,6
Personalaufwand
 
 
 
 
8
-108,4
-109,5
Sachaufwand
 
 
 
 
8
-72,9
-76,7
Abschreibung und Amortisation
 
 
 
8
-13,9
-14,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerten
9
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten
Finanzinstrumenten
10
-1,4
-0,3
Ergebnis aus Wertminderung von Finanzinstrumenten
 
 
11
-44,4
22,8
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
 
12
-1,7
-7,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
 
12
-1,3
-1,4
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
62,7
137,5
Steuern vom Einkommen
 
 
 
13
-14,1
-32,5
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
48,6
105,0
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
-0,5
-0,7
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
 
48,1
104,3
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
48,6
105,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Posten bei denen keine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist
 
-22,8
68,6
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
 
 
-5,4
4,2
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
 
 
 
-37,2
90,8
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
 
 
 
 
12,2
-3,5
Ertragsteuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können
 
 
7,6
-22,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten bei denen eine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist
 
-3,2
-7,1
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
 
 
 
-4,2
-9,5
Gewinn/Verlust der Periode
 
 
 
 
-6,9
-8,4
Umgliederungsbeträge
 
 
 
 
1,2
0,1
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
 
 
 
1,5
-1,2
Ertragsteuern auf Posten, welche umgegliedert werden können
 
 
1,0
2,4
Gewinn/Verlust der Periode
 
 
 
 
1,3
2,4
Umgliederungsbeträge
 
 
 
 
-0,3
0,0
Summe Sonstiges Ergebnis
 
 
 
 
-26,0
61,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
22,6
166,5
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Gesamtergebnis
 
 
-0,5
-0,7
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Gesamtergebnis
 
22,1
165,8
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 „Ertragsteuern“.
Konzernbilanz
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
Dez 2020
Dez 2021
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
13
2.154,52.154,4
3.144,9
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
 
 
 
186,7
123,3
Derivate
 
 
 
 
14
141,9
79,2
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
15
44,8
44,1
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
16
153,0
147,3
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
16
31,3
32,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
16
117,7
112,2
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
16
3,9
2,6
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
17
540,3
589,2
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
17
138,3
229,1
Schuldverschreibungen
 
 
 
17
402,0
360,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
18
11.571,6
12.061,9
Schuldverschreibungen
 
 
 
18
1.231,3
1.366,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
18
1.568,0
1.575,6
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
18
8.772,4
9.120,2
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
19
84,1
50,1
Sachanlagen
 
 
 
 
 
89,8
91,1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
27,9
45,8
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
8,9
8,4
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
 
17,3
19,5
Laufende Steuerforderungen
 
 
 
 
13,1
5,9
Latente Steuerforderungen
 
 
 
 
9,2
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
20
10,4
3,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
21
2,5
3,0
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
22
26,4
118,1
Summe der Vermögenswerte
 
 
 
 
14.895,7
16.411,7
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
Dez 2020
Dez 2021
Passiva und Eigenkapital
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
 
 
 
29,3
14,1
Derivate
 
 
 
 
14
29,3
14,1
Sonstige Handelspassiva
 
 
 
 
0,0
0,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
 
23
785,9
732,1
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
23
109,8
66,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
23
676,1
665,9
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
24
12.815,8
14.239,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
24
1.612,6
2.268,1
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
24
10.245,9
11.056,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
24
954,0
910,9
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
 
3,3
3,4
Leasingverbindlichkeiten
 
 
 
 
24,7
27,9
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
19
24,6
15,7
Rückstellungen
 
 
 
 
25
181,7
164,5
Laufende Steuerverpflichtungen
 
 
 
 
1,1
18,9
Latente Steuerverpflichtungen
 
 
 
 
0,0
11,8
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
26
60,7
64,9
Gesamtes Eigenkapital
 
 
 
 
971,9
1.122,7
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital
 
 
0,9
1,1
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
 
 
971,0
1.121,6
Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
64,4
64,4
Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
113,2
113,2
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen
 
 
 
793,5
944,0
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital
 
 
 
14.895,7
16.411,7
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR Mio.
 
 
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinn-rücklage
Fair ValueRücklage
Rücklage für eigenes
Kreditrisiko
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Latente Steuern
Eigentümern des Mutter-
unternehmens
zuzurechnendes Eigenkapital
Nicht
beherrschenden Anteilen
zuzurechnendes Eigenkapital
Gesamtes Eigenkapital
Stand zum 01. Jänner 2021
64,4
113,1
863,5
-0,4
0,1
-69,7
0,0
971,0
0,9
971,9
Gewinnausschüttung
0,0
0,0
-15,2
0,0
0,0
0,0
0,0
-15,2
-0,5
-15,7
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtergebnis
0,0
0,0
104,4
61,0
-2,6
3,1
0,0
165,9
0,7
166,5166,6
Periodenergebnis
0,0
0,0
104,4
0,0
0,0
0,0
0,0
104,4
0,7
105,0105,1
Sonstiges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
61,0
-2,6
3,1
0,0
61,5
0,0
61,5
Änderung in der Darstellung latenter Steuern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung in der Fair Value-Rücklage
0,0
0,0
0,0
61,0
0,0
0,0
0,0
61,0
0,0
61,0
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,1
0,0
3,1
0,0
3,1
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,6
0,0
0,0
-2,6
0,0
-2,6
Stand zum 31. Dezember 2021
64,4
113,1
952,6
60,6
-2,5
-66,6
0,0
1.121,6
1,1
1.122,71.122,8
Stand zum 01. Jänner 2020
 
64,4
113,1
815,4
42,0
-12,0
-87,5
13,5
949,0
0,9
949,9
Gewinnausschüttung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,5
-0,5
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtergebnis
0,0
0,0
48,1
-42,5
12,1
17,8
-13,5
22,1
0,5
22,6
Periodenergebnis
0,0
0,0
48,1
0,0
0,0
0,0
0,0
48,1
0,5
48,6
Sonstiges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
-42,5
12,1
17,8
-13,5
-26,0
0,0
-26,0
Änderung in der Darstellung latenter Steuern
0,0
0,0
0,0
-11,4
3,0
21,9
-13,5
0,0
0,0
0,0
Veränderung in der Fair Value Rücklage
0,0
0,0
0,0
-31,1
0,0
0,0
0,0
-31,1
0,0
-31,1
Veränderung der Neubewertung aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-4,1
0,0
-4,1
0,0
-4,1
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko
0,0
0,0
0,0
0,0
9,1
0,0
0,0
9,1
0,0
9,1
Stand zum 31. Dezember 2020
 
64,4
113,1
863,5
-0,4
0,1
-69,7
0,0
971,0
0,9
971,9
Ab dem Abschluss 2020 wurde die Darstellung der latenten Steuern in der Eigenkapitalüberleitung vereinfacht, indem sie bei den jeweils korrespondierenden Sachverhalten saldiert werden.
Konzern-Kapitalflussrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
1-12 2020
1-12 2021
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
48,6
105,0
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten
 
 
 
 
Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
 
16,4
14,8
Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen
 
 
47,4
-15,3
Gewinne/Verluste aus der Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten
-8,8
-13,5
Sonstige Anpassungen
 
 
 
 
0,0
0,4
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile
 
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
 
 
14/15
26,7
32,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
-3,9
9,3
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
-2,7
1,3
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Schuldverschreibungen
17
176,2
33,5
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
-139,8
-134,8
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
-169,0
-7,5
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
-147,6
-334,8
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
19
10,2
8,3
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
21/22
1,2
-75,9
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
 
 
 
-14,1
-15,2
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
 
23
-19,8
-24,0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
24
422,1
655,6
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
24
1.287,2
810,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
24
-55,8
-17,5
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
 
-3,0
0,1
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
19
-5,5
-8,9
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
25/26
4,8
5,6
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
 
1.470,9
1.029,2
Einzahlung aus Veräußerung
 
 
 
 
 
 
Weitere Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
0,1
0,0
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
0,0
0,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
0,0
0,2
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
 
0,0
10,6
Auszahlungen für Erwerb
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet:
Eigenkapitalinstrumente
17
-19,8
0,0
Weitere Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
-3,3
-3,9
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
-10,6
-9,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
-6,2
-19,5
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
 
 
-39,8
-21,6
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
 
0,0
-15,2
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
-0,5
-0,5
Leasing
 
 
 
 
 
-2,5
-1,5
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
 
 
 
-3,0
-17,2
 
Zahlungsmittelbestand am Beginn der Periode
 
 
 
726,4
2.154,5
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
 
1.470,9
1.029,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
 
 
 
-39,8
-21,6
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
 
 
 
 
-3,0
-17,2
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode
 
 
 
2.154,5
3.144,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst)
192,4
179,6
Gezahlte Ertragsteuern
 
 
 
 
-4,3
-4,2
Erhaltene Zinsen
 
 
 
 
 
287,8
289,7
Erhaltene Dividenden
 
 
 
 
 
1,8
3,8
Gezahlte Zinsen
 
 
 
 
 
-92,9
-109,7
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Bilanzpositionen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen.
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich
Allgemeine Angaben
Der Firmensitz der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft befindet sich in 4020 Linz, Promenade 11-13.
Der Sparkasse Oberösterreich-Konzern (nachfolgend kurz Sparkasse Oberösterreich) bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen wie Sparen, Asset Management (u. a. Investmentfondsgeschäft), Kredit- und Hypothekargeschäft, Investment Banking, Wertpapierhandel- und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel, Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring und Versicherungsvermittlungsgeschäfte an.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft war Mitglied des im Jahr 2001 geschaffenen, ab 01. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassengruppe. Als dieser mit einer Zusatzvereinbarung (1) im Jahr 2007 erweitert wurde, ist die Sparkasse Oberösterreich diesem neu geregelten Haftungsverbund nicht beigetreten. Im Dezember 2009 haben sich dann die Sparkasse Oberösterreich und die Erste Group Bank AG zu einer verstärkten Integration entschlossen und gemeinsam mit der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“ abgeschlossen, die aus kartellrechtlicher Sicht einen Zusammenschluss darstellt. Die kartellrechtliche Genehmigung wurde von der Europäischen Kommission im Mai 2010 erteilt.
Diese trilaterale Haftungsvereinbarung garantierte, gleich wie bei den Mitgliedern des Haftungsverbundes der Sparkassengruppe, die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß § 23 BWG und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen).
Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassengruppe durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung (2) mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2014 verstärkt. Ziel der 2013 geschlossenen Vereinbarung ist es, neben der Ausweitung der Steuerungselemente durch die Erste Group Bank AG, die Erfüllung des Art. 4 Abs. 127 CRR und des Art. 113 Abs. 7 CRR um eine Minderheitenanrechnung auf konsolidierter Ebene gemäß Art. 84 Abs. 6 CRR zu ermöglichen. Die Sparkasse Oberösterreich trat jenen Bestimmungen dieser Vereinbarung bei, mit denen ein „Institutionelles Sicherungssystem“ im Sinne des Art. 113 Abs. 7 CRR geschaffen wird, sowie jenen aufsichtsrechtlich notwendigen Bestimmungen, die die Konzernsteuerung betreffen.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft ist Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, denen übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG eine Konsolidierung der Eigenmittel nach Art. 18 ff CRR sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage nach Art. 92 CRR der Mitglieder der Kreditinstitutsgruppe vornimmt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Hauptversammlung können Änderungen des Jahresabschlusses vornehmen, die sich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken können.
Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt den regulatorischen Anforderungen europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Finanzmarktaufsicht, Single Supervisory Mechanism). Diese Rechtsvorschriften beinhalten insbesondere jene betreffend die bankaufsichtsrechtlichen Mindestkapitalerfordernisse, der Kategorisierung von Risikopositionen und außerbilanziellen Kreditrahmen, des mit Kunden verbundenen Kreditrisikos, des Marktrisikos (inklusive des Zins- und Währungsrisikos), des Liquiditätsrisikos und des operationellen Risikos.
Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie im Jahr 2014 ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig bis 31.Dezember 2031 einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS GesbR – welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet – ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden und ist auf Sparkassenebene nicht auf die Eigenmittel im Sinne der CRR anrechenbar.
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a) Grundsätze der Erstellung
Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt. Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich für das Geschäftsjahr 2021 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind – erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Die Sparkasse Oberösterreich ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich keine Rechte, die den Zugang zu Vermögenswerten bzw. die Nutzung seiner Vermögenswerte oder die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Alle Beträge werden, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro angegeben. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis“ am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
b) Covid-19 Angaben
Im konsolidierten Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich werden Überlegungen und wesentliche Auswirkungen betreffend den Covid-19-Ausbruch in jenen Kapiteln dargestellt, denen sie thematisch zugeordnet werden können. Ein Überblick über diese Angaben wird im Folgenden dargestellt:
−Im Kapitel c) „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für öffentliche Moratorien und private Stundungen, öffentliche Garantien und die Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Themen auf den Konzernabschluss 2021 beschrieben.
−Kapitel d) „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ enthält Informationen zu den Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten angesichts der Covid-19-Pandemie.
−Note 33 „Kreditrisiko“ enthält ein separates Covid-19-Unterkapitel, in dem Auswirkungen der Pandemie erläutert werden.
c) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich wird in Euro aufgestellt.
Vermögenswerte und Schulden, die auf ausländische Währung lauten, und noch nicht abgewickelte Fremdwährungskassageschäfte werden zu Richtkursen der EZB, Devisentermingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.
Buchhalterische Behandlung von Covid-19-Sachverhalten
i. Öffentliche Moratorien und private Stundungen
Angesichts der anhaltenden Verbreitung von Covid-19 hat die österreichische Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Einzelpersonen, Haushalte und Unternehmen zu mildern. Zu diesen Maßnahmen gehören öffentliche Moratorien für die Rückzahlung von Krediten, Überziehungsrahmen und Hypotheken. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Oberösterreich den Kunden mit Liquiditätsengpässen auf freiwilliger Basis Neuverhandlungen von Rückzahlungsplänen und Stundungen an.
Die öffentlichen Moratorien beziehen sich im Allgemeinen auf nicht notleidende Kunden, deren Risikopositionen bereits vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie bestanden haben. Im Jahr 2021 basieren alle öffentlichen Moratorien auf einem „Opt-In-Modell“, d. h. Kunden müssen die Bank um Zahlungserleichterungen bitten. Die Stundungsdauer lag im Regelfall zwischen 3 und 9 Monaten. Für Moratorien, bei denen wirtschaftliche Verluste eingetreten sind, wurden aus bilanzieller Sicht Modifikationsverluste erfasst. Solche wirtschaftlichen
Verluste resultieren meist daraus, dass die aufgelaufenen Zinsen über den Zeitraum nach dem Moratorium zurückgezahlt werden, anstatt am Ende des Moratoriums zurückgezahlt oder aktiviert zu werden.
Sowohl öffentliche als auch private Stundungen ändern die vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und werden daher gemäß IFRS 9 als vertragliche Modifikation behandelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für vertragliche Modifikationen werden im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, im Abschnitt „Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen“ erläutert.
Die in der Sparkasse Oberösterreich angewandten öffentlichen Moratorien und Stundungen führten nicht zur Ausbuchung. Dies liegt insbesondere daran, dass die Stundungsdauer in der Regel unter einem Jahr liegt und in den meisten Fällen die vertraglichen Zinsen während der Stundungsphase weiterhin angefallen sind. Somit liegt der Barwerteffekt der Änderungen der Zahlungsströme unter 10 % und somit unter der Schwelle für wesentliche Änderungen, die zur Ausbuchung führen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanz-instrumenten“ ausgewiesen.
In Bezug auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos (significant increase in credit risk – SICR) werden öffentliche Moratorien und Stundungen an sich nicht als automatische SICR-Auslöser betrachtet. Stattdessen wendet die Sparkasse Oberösterreich ihre festgelegten, spezifischen Beurteilungskriterien an, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Details zu dieser Beurteilung und weitere Details zur Schätzung erwarteter Kreditverluste angesichts der Covid-19-Pandemie sind in Note 33 „Kreditrisiko“ beschrieben.
Von den insgesamt im Jahr 2021 entstandenen Modifikationsverlusten in Höhe von EUR 1,4 Mio., entfiel die Mehrheit der Modifikationsverluste auf öffentliche oder private Covid-19 Moratorien. Im Vergleichsjahr 2020 hatte die Sparkasse Oberösterreich Modifikationsverluste in Höhe von insgesamt EUR 0,3 Mio. verbucht, wovon die überwiegende Mehrheit auf öffentliche oder private Covid-19 Moratorien zurückzuführen war.
ii. Öffentliche Garantien
In ihren Bemühungen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 zu mildern stellen die Regierung und andere öffentliche Institutionen öffentliche Garantien für Risikopositionen von Banken zur Verfügung. Die relevanten Bilanzierungsgrundsätze für Finanzgarantien werden in Note 41 „Rückstellungen, Abschnitt Finanzgarantien“ dargestellt. Im Rahmen öffentlicher Covid-19-Maßnahmen erhaltene Finanzgarantien beziehen sich in der Regel auf neue Kreditfazilitäten und gelten daher als integraler Bestandteil. Integrale Finanzgarantien werden in die Schätzungen der erwarteten Kreditverluste der verbundenen finanziellen Vermögenswerte einbezogen. Bezahlte Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswertes einbezogen. Das Vorhandensein solcher Kreditsicherheiten hat keinen Einfluss auf die SICR-Beurteilung.
ii. Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten
Nach einer umfassenden Überprüfung der Werthaltigkeit von nicht finanziellen Vermögenswerten der Sparkasse Oberösterreich für das Jahresende 2020 wurden per 31. Dezember 2021 keine weiteren Indikatoren für eine Wertminderung festgestellt. Daher wurden in 2021 keine auf Covid-19 bezogenen Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten erfasst.
iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Insgesamt wurde im Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ eine Verminderung der erwarteten Kreditverluste in Höhe von EUR 22,8 Mio. erfasst. Davon betreffen EUR 19,5 Mio. die Verringerung von erwarteten Kreditverlusten im Zusammenhang mit Covid-19.
Details zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Schätzung erwarteter Kreditverluste sind in Note 33 „Kreditrisiko“ beschrieben.
d) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und An- nahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
−Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 „Ertragsteuern“)
−SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
−Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
−Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“)
−Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 33 „Kreditrisiko“)
−Rückstellungen (Note 41 „Rückstellungen“)
−Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 41 „Rückstellungen“)
−Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 45 „Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen“)
Die Covid-19-Pandemie erhöhte die Unsicherheit. Die Folgen für die Wirtschaft sowie die von Regierungen und Aufsichtsbehörden ergriffenen Maßnahmen können sich auf die Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich auswirken. Zu den möglichen Effekten gehören erhebliche Auswirkungen auf erwartete Kreditverluste sowie auf das Betriebsergebnis und nichtfinanzielle Vermögenswerte. Alle Effekte, die verlässlich geschätzt werden konnten, wurden bis Jahresende 2021 berücksichtigt. Die Sparkasse Oberösterreich wird die Situation weiterhin genau verfolgen und weitere Entwicklungen zukünftig berücksichtigen.
e) Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, ausgenommen jene Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2021 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich relevant sind.
Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Folgende Änderungen der Standards sind für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwenden und wurden von der EU übernommen:
−Änderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform von Referenzzinssätzen – Phase 2
−Änderungen von IFRS 16: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021
Aus der Anwendung der oben genannten Änderungen in 2021 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden.
Die folgenden Änderungen wurden von der EU übernommen:
−Jährliche Verbesserungen zu IFRSs 2018-2020 Zyklus
−IFRS 17: Versicherungsverträge
Die folgenden Standards und Änderungen wurden noch nicht von der EU übernommen:
−Änderung von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
−Änderung von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
−Änderungen von IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
Jährliche Verbesserungen zu IFRSs 2018-2020 Zyklus:
Im Mai 2020 hat der IASB eine Reihe verschiedener Änderungen von bestehenden Standards verabschiedet und veröffentlicht. Die Änderungen von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, anzuwenden. Die IFRS 9-Änderung stellt klar, dass nur zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlte oder erhaltene Gebühren bei der Anwendung des 10-Prozent-Tests für die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit berücksichtigt werden. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.
IFRS 17: Versicherungsverträge. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereiches des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und soll so zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Abschlussadressaten, um die Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens beurteilen zu können. Die Sparkasse Oberösterreich prüft derzeit, ob manche ihrer Verträge in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen. Die Sparkasse Oberösterreich wird die Auswirkungen auf ihren Konzernabschluss abschätzen, wenn dies geklärt ist.
Änderungen von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderungen von IAS 1 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen präzisieren die Formulierung, dass ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat. Darüber hinaus wurden Leitlinien ergänzt, wie ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden identifizieren kann. Die Änderungen enthalten weiters Beispiele, wann Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wahrscheinlich wesentlich sind. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet. Möglicherweise müssen jedoch die Angaben zu den Rechnungslegungsgrundsätzen überarbeitet werden.
Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Die Änderungen von IAS 8 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen stellen klar, wie zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.
Änderungen von IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. Die Änderungen von IAS 12 wurden im März 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen stellen klar, dass die Erstanwendungsausnahme in IAS 12.15 (b) und IAS 12.24 nicht für Transaktionen gilt, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähig und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleich Höhe entstehen. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.
Ertragslage
1.Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich basiert auf dem Managementansatz gemäß IFRS 8, Geschäftssegmente. Diesem Ansatz entsprechend werden die Segmentinformationen auf Basis der internen Managementberichterstattung erstellt, die vom leitenden Entscheidungsträger regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente und für die Zuteilung von Ressourcen herangezogen wird. In der Sparkasse Oberösterreich wird die Funktion des leitenden Entscheidungsträgers vom Vorstand ausgeübt.
Geschäftssegmente der Sparkasse Oberösterreich
Retail. In diesem Segment werden alle unselbständig Erwerbstätigen (private Haushalte), selbständig Erwerbstätigen (Freiberufler) sowie in diesem Segment betreute Geschäftskunden abgebildet.
Corporate Banking. Umfasst das zentral bedeutende Firmenkundengeschäft in den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Großkunden mit Konzernstruktur, großvolumiger Wohnbau, genossenschaftlicher Wohnbau, Projektunternehmungen sowie Kunden des Wealth Managements.
Treasury. In dieser Kategorie werden die Finanzanlagen sowie der Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das Emissionsgeschäft und Ergebnisse aus Interbankengeschäften abgebildet.
Corporate Center. Dieser Bereich deckt einerseits den Overhead sowie sonstige nicht den anderen Segmenten zuordenbare Aufwands- und Ertragspositionen ab. Weiters zählen Veräußerungserfolge von verkauften Beteiligungen/Immobilien sowie die Ergebnisse aus der Konsolidierung mit der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zu diesem Segment.
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses wird nach den Prinzipien der Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag) ermittelt, wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Treasury zugerechnet wird.
Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung auf Geschäftsfeldebene dargestellt.
Bewertungsgrundlagen
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Segmentberichts basiert auf jenen Kennzahlen, die dem Vorstand der Sparkasse Oberösterreich zur Ressourcenzuteilung und für die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente vorgelegt werden.
Sowohl die Managementberichterstattung als auch der Segmentbericht der Sparkasse Oberösterreich basieren auf den IFRS-Vorschriften. Für den Segmentbericht kamen die gleichen Rechnungslegungsstandards, Methoden und Bewertungsvorschriften wie bei der Ermittlung des konsolidierten Konzernergebnisses zur Anwendung.
Der Kapitalverbrauch je Segment wird vom Management der Sparkasse Oberösterreich regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der Segmente berücksichtigt. Basis für die Steuerung der einzelnen Segmente der Sparkasse Oberösterreich sind das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital sowie die durchschnittlich risikogewichteten Aktiva. Das durchschnittliche Eigenkapital wird auf die Segmente nach dem Anteil der risikogewichteten Aktiva zugeordnet.
Im Rahmen der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand der Sparkasse Oberösterreich werden die risikogewichteten Aktiva und das zugeordnete Kapital pro Segment ausgewiesen.
Für die Messung und Beurteilung der Ertragskraft der Segmente wird in der Sparkasse Oberösterreich auch die Verzinsung des zugeordneten Kapitals herangezogen. Die Verzinsung auf das zugeordnete Kapital wird pro Segment aus dem Nettoperiodenergebnis vor Minderheiten in Relation zum durchschnittlich zugeordneten Kapital berechnet.
in EUR Mio.
 
 
Retail
Corporate Banking
Treasury
Corporate Center
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
76,2
80,2
27,6
-6,4
177,6
Provisionsüberschuss
 
 
89,2
22,1
4,0
9,8
125,1
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,1
3,7
3,8
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,3
2,0
9,9
-0,8
12,4
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
0,0
0,0
0,0
4,6
4,6
Verwaltungsaufwand
 
 
-133,5
-23,3
-6,3
-37,7
-200,8
davon Abschreibung und Amortisation
 
-5,8
-0,9
-0,2
-7,8
-14,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value
bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
-0,3
0,0
-0,3
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-1,5
22,0
1,2
1,1
22,8
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
0,0
0,0
0,0
-7,7
-7,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
0,0
0,0
0,0
-1,4
-1,4
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
31,7
103,0
36,2
-33,5
137,5
Steuern vom Einkommen
 
-7,5
-24,3
-8,6
7,9
-32,5
Periodenergebnis
 
 
24,2
78,7
27,7
-25,6
105,0
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,0
0,0
0,0
-0,7
-0,7
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
24,2
78,7
27,7
-26,3
104,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
166,7
104,3
41,6
10,9
323,5
Betriebsaufwendungen
 
 
-133,5
-23,3
-6,3
-37,7
-200,8
Betriebsergebnis
 
 
33,2
81,0
35,3
-26,8
122,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
762,3
3.034,4
568,1
613,7
4.978,5
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
160,4
638,3
119,5
129,1
1.047,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-1,5
22,0
1,2
1,1
22,8
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing
-4,0
14,8
1,2
1,3
13,3
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
2,5
7,2
0,0
-0,2
9,5
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
79,6
69,6
36,2
-8,4
177,0
Provisionsüberschuss
 
 
81,7
21,0
3,7
8,3
114,8
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,5
1,3
1,8
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,5
1,8
4,5
3,4
11,1
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
0,0
0,0
0,0
0,7
0,7
Verwaltungsaufwand
 
 
-132,8
-22,9
-6,2
-33,3
-195,2
davon Abschreibung und Amortisation
 
-6,1
-0,8
-0,2
-6,7
-13,9
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value
bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
-1,4
0,0
-1,4
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-15,6
-26,1
-1,4
-1,2
-44,4
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
0,0
0,0
0,0
-1,8
-1,8
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
0,0
0,0
0,0
-1,3
-1,3
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
14,4
43,4
35,8
-30,9
62,7
Steuern vom Einkommen
 
-1,9
-6,4
-7,7
1,9
-14,1
Periodenergebnis
 
 
12,5
37,0
28,1
-29,0
48,6
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,0
0,0
0,0
0,5
0,5
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
12,5
37,0
28,1
-29,5
48,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
162,8
92,4
44,9
5,3
305,5
Betriebsaufwendungen
 
 
-132,8
-22,9
-6,2
-33,3
-195,2
Betriebsergebnis
 
 
30,0
69,6
38,6
-27,9
110,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
517,2
2.939,6
745,4
430,3
4.632,5
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
107,3
609,8
154,6
89,3
960,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-15,6
-26,1
-1,4
-3,8
-46,9
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing
-18,0
-26,4
-1,4
-1,0
-46,8
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
2,4
0,3
0,0
-0,2
2,5
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
-2,6
-2,6
2.Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Positionen ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge” betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren. Zu den Negativzinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zählen auch Gebühren, die auf Einlagen von Geschäftskunden auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes der ausstehenden Salden erhoben werden.
Die Position „Zinsaufwendungen“ betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden. Diese wird im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9- und IAS 37-Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwert des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinskosten auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) resultieren.
Betreffend die Arten von Finanzinstrumenten enthalten Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstitute und Kunden, aus Kassenbeständen und Guthaben sowieso aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen und aus Forderungen aus Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien finanzieller Verbindlichkeiten sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
189,3
181,8
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
8,5
6,4
Zinserträge
 
 
 
 
 
197,8
188,2
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
0,1
0,1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
26,9
16,6
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
-8,7
-7,6
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
 
 
 
7,2
19,3
Sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
 
25,6
28,4
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
223,4
216,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
-30,3
-26,2
Zinsaufwendungen
 
 
 
 
 
-30,3
-26,2
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
 
 
-17,8
-17,6
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
 
 
 
 
-6,8
1,8
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
15,2
15,3
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
-2,1
-1,5
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
 
 
 
-4,6
-10,8
Sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
-16,1
-12,7
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
-46,4
-39,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
 
 
 
177,0
177,6
In den verschiedenen Positionen für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 3,7 Mio. (2020: EUR 2,7 Mio.) erfasst. Darüber hinaus werden in der Position „Finanzielle Vermögenswerte AC“ Gewinne und Verluste in Höhe von EUR -0,9 Mio. (2020: EUR -0,7 Mio.) aus vertraglichen Modifikationen von Finanzinstrumenten, die der Stufe 1 zugeordnet sind, dargestellt.
3.Provisionsüberschuss
Die Sparkasse Oberösterreich erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die sie für Kunden erbringt, Gebühren- und Provisionseinkommen. Die Bestimmung des Zeitpunktes und der Höhe der Erlösrealisierung folgt dem 5-Stufen-Modell des IFRS 15.
Provisionserträge werden auf Basis, der im Vertrag mit dem Kunden spezifizierten Gegenleistung bewertet. Die Sparkasse Oberösterreich erfasst diese Erlöse, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die erbrachte Leistung erlangt.
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Haftungsprovisionen, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren, sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft, dem Bausparvermittlungsgeschäft und dem Devisen-/Valutengeschäft. Zahlungsverkehrsdienstleistungen beinhalten zum Teil Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, wie beispielsweise periodische Kartengebühren.
Im Gegensatz dazu werden Provisionserträge aus der Durchführung von transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, wie dem Erwerb von Aktien oder sonstigen Wertpapieren, dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen, nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. 
Ein Vertrag mit einem Kunden, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet die Sparkasse Oberösterreich zuerst IFRS 9, zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Provisionserträge, die integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, sind im Anwendungsbereich des IFRS 9 und werden im Effektivzinssatz berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
in EUR Mio.
Erträge
Aufwendungen
Erträge
Aufwendungen
Wertpapiere
 
 
 
17,7
-3,5
20,6
-3,7
Emissionen
 
 
 
0,1
0,0
0,2
0,0
Überweisungsaufträge
 
 
 
17,4
-3,3
20,4
-3,5
Sonstige
 
 
 
0,1
-0,2
0,1
-0,2
Vermögensverwaltung
 
 
 
21,6
-0,1
25,1
-0,1
Depotgeschäft
 
 
 
9,7
-1,1
11,4
-1,0
Treuhandgeschäfte
 
 
 
0,4
0,0
0,6
0,0
Zahlungsverkehrsdienstleistungen
 
 
53,5
-6,2
56,6
-6,7
Kartengeschäft
 
 
 
14,0
-6,0
10,8
-3,4
Sonstige
 
 
 
39,5
-0,2
45,8
-3,3
Vermittlungsprovisionen
 
 
12,1
-1,7
12,5
-2,5
Fondsprodukte
 
 
 
0,0
-1,5
0,0
-2,1
Versicherungsprodukte
 
 
8,0
0,0
8,3
-0,1
Bausparvermittlungsgeschäft
 
 
2,4
-0,1
2,4
0,0
Devisentransaktionen
 
 
 
1,7
-0,2
1,8
-0,2
Sonstige
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditgeschäft
 
 
 
11,0
-0,4
10,8
-0,3
Erhaltene, gegebene Garantien
 
 
9,2
0,0
9,3
0,0
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen
 
 
0,8
0,0
0,7
0,0
Sonstiges Kreditgeschäft
 
 
1,0
-0,4
0,8
-0,3
Sonstige
 
 
 
2,2
-0,4
2,0
-0,2
Provisionserträge und -aufwendungen
128,2
-13,4
139,7
-14,6
Provisionsüberschuss
 
 
114,8
125,1
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die die Sparkasse Oberösterreich für Geschäfte, in denen sie Vermögenswerte für Kunden treuhändig hält oder anlegt, erhält. Diese beliefen sich auf EUR 36,0 Mio. (2020: EUR 30,5 Mio.).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von EUR 13,7 Mio. (2020: EUR 11,9 Mio.) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. In den Provisionserträgen und -aufwendungen sind nur solche ausgewiesen, die nicht in die Ermittlung des Effektivzinssatzes einbezogen werden.
4.Dividendenerträge
Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Diese Position umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d. h. solche, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie solche, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
0,5
0,1
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
1,2
3,4
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,1
0,3
Dividendenerträge
 
 
 
 
 
1,8
3,8
5.Handelsergebnis
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) und Veräußerungsgewinne und -verluste von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivitäten von Fair Value Hedges sowie Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Währungsumrechnung“ dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 26 „Hedge Accounting“ beschrieben.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Wertpapier- und Derivativgeschäft
 
 
 
 
3,1
-31,4
Devisentransaktionen
 
 
 
 
 
-1,4
7,0
Ergebnis aus Hedge Accounting
 
 
 
 
2,4
0,3
Handelsergebnis
 
 
 
 
 
4,0
-24,2
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden. Darüber hinaus werden Gewinne und Verluste (Clean Price) von finanziellen Verbindlichkeiten, die in die FVPL-Kategorie gewidmet wurden, einschließlich Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung in dieser Position ausgewiesen. Die Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, werden jedoch im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - designiert zum FVPL
0,0
0,0
Ergebnis aus der Bewertung/dem Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
-2,6
33,2
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
-2,6
33,2
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - verpflichtend zum FVPL
9,6
3,4
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
7,1
36,6
In der Berichtsperiode wurde infolge des Rückkaufs von eigenen verbrieften Verbindlichkeiten (Emissionen) ein Verlust in Höhe von EUR 0,0 Mio. (vor Steuern) (2020: EUR 0,0 Mio.) von der Rücklage für eigenes Kreditrisiko in die Gewinnrücklagen übertragen.
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Mietverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 „Sonstiger betrieblicher Erfolg“.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
0,7
4,6
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
 
0,7
4,6
8.Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Aufwendungen aus variablen Vergütungsbestandteilen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in dieser Position dargestellt.
Für weitere Informationen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 46 „Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären“.
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet diese Position Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung.
Abschreibung und Amortisation
Diese Position beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Personalaufwand
 
 
 
 
 
-108,4
-109,5
Laufende Bezüge
 
 
 
 
 
-80,1
-81,1
Sozialversicherung
 
 
 
 
 
-23,5
-23,7
Langfristige Personalrückstellungen
 
 
 
 
-4,8
-1,1
Sonstiger Personalaufwand
 
 
 
 
0,0
-3,6
Sachaufwand
 
 
 
 
 
-72,9
-76,7
Beiträge zur Einlagensicherung
 
 
 
 
-7,6
-8,7
IT-Aufwand
 
 
 
 
 
-29,2
-27,6
Raumaufwand
 
 
 
 
 
-8,4
-9,1
Aufwand Bürobetrieb
 
 
 
 
 
-7,3
-7,2
Werbung/Marketing/Veranstaltungen
 
 
 
 
-6,5
-7,9
Rechts- und Beratungskosten
 
 
 
 
-5,1
-5,6
Sonstiger Sachaufwand
 
 
 
 
-8,9
-10,5
Abschreibung und Amortisation
 
 
 
 
-13,9
-14,7
Software und andere immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
-2,9
-3,4
Selbst genutzte Immobilien
 
 
 
 
-5,1
-5,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
-1,4
-1,7
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen
 
 
-4,4
-4,6
Verwaltungsaufwand
 
 
 
 
-195,2
-200,9
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von EUR 2,8 Mio. (2020: EUR 2,9 Mio.) berücksichtigt (davon Pensionskassen EUR 2,1 Mio. (2020: EUR 2,2 Mio.); davon Mitarbeitervorsorgekassen EUR 0,7 Mio. (2020: EUR 0,7 Mio.)). Hiervon entfallen auf Mitglieder des Vorstands EUR 0,2 Mio. (2020: EUR 0,3 Mio.).
Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (gewichtet nach Beschäftigungsgrad) betrug 1.375 (2020: 1.377).
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
0,0
0,0
Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI
 
 
 
-1,1
0,0
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten AC
 
 
 
-0,3
-0,3
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
-1,4
-0,3
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerten in dieser Position dargestellt.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
-1,4
1,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
-45,4
12,1
 
Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto)
 
 
 
 
-47,9
8,9
 
Direktabschreibung
 
 
 
 
 
-1,4
-1,4
 
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
 
 
 
2,8
5,1
 
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
 
 
 
1,0
-0,5
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (netto)
 
 
2,5
9,5
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
 
-44,4
22,8
In der nachfolgenden Tabelle wird die Veränderung der in der Bilanz erfassten Wertberichtigungen für Kreditrisiken dem Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten gegenübergestellt.
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstige erfolgswirksame Änderungen
Erfolgsneutrale Änderungen
Gesamt
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän 21
 
 
 
 
-181,8
Zuführung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
 
10,8
 
 
10,8
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
 
 
 
-2,4
 
-2,4
Ausbuchung aufgrund von Verkäufen
 
 
 
 
0,0
0,0
Abschreibungen
 
 
 
 
 
13,6
13,6
Änderung Konsolidierungskreis
 
 
 
 
0,0
0,0
Währungsdifferenzen
 
 
 
 
0,0
 
0,0
Sonstige
 
 
 
 
-0,2
 
-0,2
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez 21
 
 
 
 
-160,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
als POCI klassifiziert
2,4
 
 
 
Direktabschreibungen
 
 
 
-1,4
 
 
 
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
 
5,1
 
 
 
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
 
-0,5
 
 
 
Sonstige
 
 
 
6,4
 
 
 
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
22,8
 
 
 
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen der Sparkasse Oberösterreich ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Dazu zählen insbesondere Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Wertminderungsverluste (bzw. Aufholungen von Wertminderungen) sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten. Weiters werden in dieser Position etwaige Wertminderungen von Firmenwerten dargestellt.
Darüber hinaus werden Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft und Aufwendungen aus sonstigen Steuern als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
Abwicklungsfonds
In der Position „Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds“ sind zu leistende Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds in Höhe von EUR 3,8 Mio. (2020: EUR 3,3 Mio.) ausgewiesen. Grundlage dafür ist die Europäische Abwicklungsrichtlinie. Diese regelt unter anderem die Schaffung eines Finanzierungsmechanismus für die Abwicklung von Kreditinstituten, der jährliche Beitragsleistungen seitens der Banken an einen zunächst auf nationaler Ebene installierten Abwicklungsfonds vorsieht. Demnach haben die verfügbaren Mittel der Abwicklungsfonds bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 1 % der gesicherten Einlagen aller in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitute zu entsprechen. Daher ist der Fonds über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubauen, wobei die Beiträge soweit möglich, gleichmäßig über diesen Zeitraum zu verteilen sind.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
-4,9
-7,7
 
Zuführung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
-0,2
-2,5
 
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
 
 
-1,3
-1,4
 
 
Bankenabgabe
 
 
 
 
 
-1,3
-1,4
 
Sonstige Steuern
 
 
 
 
 
-0,1
0,0
 
Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds
 
 
 
-3,3
-3,8
Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
3,1
0,0
 
Auflösung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
0,0
0,0
Ergebnis aus Immobilien/Mobilien/sonstigen immateriellen Vermögenswerten
 
-2,6
0,1
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen
 
 
5,8
-0,1
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
 
 
-1,7
-7,7
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf EUR 4,2 Mio. (2020: EUR 0,1 Mio.).
Im „Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen“ sind Zuführungen von Wertberichtigungen von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von EUR 0,0 Mio. (2020: Wertberichtigungen EUR 0,1 Mio.) enthalten.
Das Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen betrifft im Wesentlichen die Ausbuchung von verjährten Sparguthaben.
13.Ertragsteuern
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich entweder als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Laufende Steuern
Laufende Steueransprüche und -schulden für das Berichtsjahr und frühere Perioden werden mit jenem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung der oder eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die zur Berechnung der Beträge herangezogenen Steuersätze und Steuergesetze sind jene, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede angesetzt, die zum Bilanzstichtag zwischen den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einerseits und deren Buchwerten andererseits bestehen. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschieden und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen zur Verfügung stehen wird. Für temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts
oder aus einem Vermögenswert oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, resultieren, werden keine latenten Steuern angesetzt.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maß reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise genutzt werden kann. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen eine Nutzung der latenten Steueransprüche ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung jener Steuersätze (und Steuergesetze) bewertet, die zum Bilanzstichtag bereits in Kraft sind oder durch den Nationalrat beschlossen wurden und von denen erwartet wird, dass sie im Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen in Kraft sein werden.
Latente Steueransprüche und -schulden werden gegeneinander aufgerechnet, falls ein einklagbares Recht zur Aufrechnung besteht und die latenten Steuern von der gleichen Steuerbehörde eingehoben werden.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen unterliegt naturgemäß einer allgemeinen Unsicherheit, da die Steuergesetzgebung in einigen Punkten Ermessensentscheidungen zulässt. Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge und steuerlich abzugsfähige temporäre Unterschiede insoweit angesetzt, als wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den Verlusten zur Verfügung stehen wird. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind.
Die Steuern vom Einkommen beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Laufender Steueraufwand
 
 
 
 
-2,8
-31,9
laufende Periode
 
 
 
 
 
-10,6
-31,9
Vorperiode
 
 
 
 
 
7,8
0,0
Latenter Steueraufwand
 
 
 
 
 
-11,3
-0,6
laufende Periode
 
 
 
 
 
-5,0
-1,8
Vorperiode
 
 
 
 
 
-6,3
1,2
Gesamt
 
 
 
 
 
-14,1
-32,5
Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
62,7
137,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum österreichischen Ertragsteuersatz (25%)
 
-15,7
-34,4
Steuerminderungen aufgrund steuerbefreiter Beteiligungserträge und sonstiger steuerbefreiter Erträge
0,9
1,6
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen
 
 
-0,6
-0,9
Aperiodischer Steueraufwand(-)/-ertrag(+)
 
 
 
1,5
1,2
Sonstige Effekte
 
 
 
 
 
-0,2
0,0
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
in EUR Mio.
 
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
-37,2
9,3
-27,9
90,8
-22,7
68,1
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
-4,2
1,1
-3,2
-9,5
2,4
-7,1
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
12,2
-3,1
9,2
-3,5
0,9
-2,6
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-5,4
1,4
-4,1
4,2
-1,1
3,2
Sonstiges Ergebnis
 
-34,6
8,7
-26,0
82,0
-20,5
61,5
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2021
in EUR Mio.
Dez 2021
Jän 2021
Dez 2021
Jän 2021
Gesamt
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
0,0
0,0
-21,3
-33,3
12,0
12,4
-0,4
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
0,0
0,0
-25,4
-11,3
-14,1
5,9
-20,0
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
0,0
0,0
-0,4
-2,3
1,9
1,9
0,0
Derivate - Hedge Accounting
3,5
4,3
-8,6
-15,8
6,4
6,4
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
1,1
3,1
-6,6
-6,1
-2,4
-2,4
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
0,0
5,4
0,0
0,0
-5,3
-5,3
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
8,3
20,8
0,0
0,0
-12,5
-12,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
19,0
25,3
0,0
0,0
-6,3
-7,2
0,9
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
15,8
17,7
0,0
0,0
-1,9
-0,9
-1,0
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
5,3
6,9
0,0
0,0
-1,5
-1,5
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-1,9
-2,0
0,2
0,1
0,0
Sonstiges
8,8
8,5
-9,6
-11,8
2,5
2,5
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-62,0
-82,7
62,0
82,7
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
0
9,2
-11,8
0,0
-21,0
-0,5
-20,5
Summe laufende Steuern
5,9
13,1
-18,9
-1,1
-25,0
-25,0
0,0
Summe Steuern
5,9
22,3
-30,8
-1,1
-46,0
-25,5
-20,5
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2020
in EUR Mio.
Dez 2020
Jän 2020
Dez 2020
Jän 2020
Gesamt
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
0,0
0,0
-33,3
-33,7
0,4
0,3
0,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
0,0
0,0
-11,3
-16,5
5,2
-5,1
10,3
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
0,0
5,6
-2,3
0,0
-7,9
-7,9
0,0
Derivate - Hedge Accounting
4,3
4,5
-15,8
-10,2
-5,8
-5,8
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
3,1
0,0
-6,1
-5,6
2,6
2,6
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
5,4
0,1
0,0
0,0
5,3
5,3
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
20,8
19,8
0,0
0,0
1,0
1,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
25,3
27,8
0,0
0,0
-2,5
0,5
-3,0
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
17,7
18,0
0,0
0,0
-0,3
-1,6
1,4
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
6,9
4,7
0,0
0,0
2,2
2,2
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-2,0
-1,9
-0,1
-0,1
0,0
Sonstiges
8,5
1,7
-11,8
-2,6
-2,5
-2,5
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-82,7
-70,4
82,7
70,4
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
9,2
11,8
0,0
0,0
-2,6
-11,2
8,7
Summe laufende Steuern
13,1
0,0
-0,1
-0,2
12,2
12,2
0,0
Summe Steuern
22,3
11,8
-0,1
-0,2
9,6
1,0
8,7
Die latenten Steuerforderungen- und -verpflichtungen sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Die in der Tabelle angeführten Beträge stellen die Bruttobuchwerte des jeweiligen Postens vor Werthaltigkeitsprüfung dar. Der Posten „Sonstiges“ umfasst alle latenten Steuerforderungen und -verpflichtungen, die in der oben stehenden Tabelle nicht als separater Posten ausgewiesen werden.
Die Gesamtveränderung der latenten Steuern beträgt im Jahresvergleich EUR -21,0 Mio. (2020: EUR -2,6 Mio.), wovon EUR -0,5 Mio. (2020: EUR -11,2 Mio.) als latenter Steueraufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind. Ein Ertrag von EUR -20,5 Mio. (2020: EUR 8,7 Mio.) spiegelt sich im „Sonstigen Ergebnis“ (OCI) wider.
14.Gewinnverwendung
Der Hauptversammlung der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wird vorgeschlagen, den Aktionären eine Dividende von EUR 55,20 je Aktie, das sind EUR 48.896.160,00 und den Inhabern des verbleibenden Partizipationskapitals eine Dividende von EUR 55,20 je Anteil, das sind EUR 6.513,60, auszuzahlen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ergibt sich aus dem nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und beträgt EUR 48.903 Tsd (2020: EUR 15.238 Tsd).
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung:
i. Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate – EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired financial asset – POCI, siehe Abschnitt Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten) wird der bonitätsangepasste Effektivzinssatz verwendet. Der bonitätsangepasste EIR ist jener Zinssatz, der die geschätzten künftigen Cashflows, unter Berücksichtigung der erwarteten Kreditverluste, exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts abzinst.
Der EIR wird für die Erfassung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen verwendet. Zinserträge werden wie folgt berechnet:
−EIR angewendet auf den Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten ohne beeinträchtigter Bonität (Stufe 1 und Stufe 2, siehe Abschnitt Wertminderung von Finanzinstrumenten)
−EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögenswerten mit beeinträchtigter Bonität (Stufe 3, siehe Abschnitt Wertminderung von Finanzinstrumenten)
−bonitätsangepasster EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten für POCI-Vermögenswerte
Der Zinsaufwand wird berechnet, indem der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten angewendet wird.
ii. Fair Value
Der Fair Value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Diese Definition gilt auch für nichtfinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in der Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
i. Erstmaliger Ansatz
Finanzinstrumente werden erstmalig in der Bilanz erfasst, wenn der Sparkasse Oberösterreich vertragliche Ansprüche und/oder Verpflichtungen aus dem Finanzinstrument entstehen. Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswerts werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
ii. Erstmalige Bewertung
Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Fair Value inklusive Transaktionskosten bewertet (ausgenommen hiervon sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, bei denen die Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden). In den meisten Fällen entspricht der Fair Value beim erstmaligen Ansatz dem Transaktionspreis, d. h. dem Preis, der bei Ausreichung oder Erwerb eines finanziellen Vermögenswertes übertragen wurde, bzw. dem Preis, der für die Emission oder das Eingehen einer finanziellen Verbindlichkeit eingenommen wurde.
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
(i)dem Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte – die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Portfolios gehalten wird, dessen Zielsetzung nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“), oder sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird.
(ii)den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes – die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, bei denen es sich ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (solely payments of principal and interest – SPPI) handelt.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden.
−Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
−Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
−Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ und auf Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“.
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Die Sparkasse Oberösterreich erfasst Wertminderungen ihrer finanziellen Vermögenswerte aus Fremdkapitalinstrumenten, die nicht zum FVPL bewertet werden, ihrer Leasingforderungen und ihrer außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen. Die Wertminderung basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss – ECL), die folgendes widerspiegeln:
−einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird
−den Zeitwert des Geldes
−plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen
Der erwartete Kreditverlust wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet die Sparkasse Oberösterreich drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde. Die Wertminderung wird in Höhe des 12-Monats-ECL bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst (wie in Stufe 1).
Finanzielle Vermögenswerte in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Die Sparkasse Oberösterreich hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität“ an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition für Kredite anzugleichen. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes (d. h. den Nettobuchwert) erfasst. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwertes des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zur Ausfalldefinition sind in Note 33 „Kreditrisiko“ dargestellt.
Die Wertminderungen verringern den Wert der Vermögenswerte. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswertes der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu FVOCI bewertet werden, wird die
Wertminderung jedoch im kumulierten OCI erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair Value Rücklage“. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Position „Rückstellungen“ ausgewiesen.
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired – POCI) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Abschreibungen
Die Sparkasse Oberösterreich schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn sie keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswertes und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Die Sparkasse Oberösterreich hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrages verzichtet, um dem Kunden bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkunden in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkunden durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkunden stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
−die vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen
−die Sparkasse Oberösterreich hat ihre vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung (sogenannte Durchleitungsvereinbarung) übernommen, und dabei entweder:
−im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen, oder
−im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht am Vermögenswert übertragen
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und der erhaltenen Gegenleistung in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Position „Handelsergebnis“ oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ erfasst.
ii. Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäftes und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldnern kann es dazu kommen, dass die Sparkasse Oberösterreich gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat die Sparkasse Oberösterreich eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden.
Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Sie werden von einem nicht notleidenden Schuldner eingeleitet, der bessere Konditionen als Alternative zu einer Refinanzierung anstrebt, vorausgesetzt, eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die dem Schuldner im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung entstehen würden, als ausreichend niedrig bewertet werden, damit diese den Schuldner nicht von der Ausübung der Option abhalten. Die Bank verhandelt die Bedingungen und Konditionen somit aufgrund der Möglichkeit, dass der Kunde den Kredit ansonsten bei einer anderen Bank refinanzieren könnte. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Neuverhandlung kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswertes als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:
−die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z. B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung)
−die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist)
−die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldnern ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen)
−das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklause
Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einem Schuldner mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldnern mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Bank auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldnern angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen. Sie werden auf ausgefallene Kunden angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d. h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten des Kunden resultiert):
−Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswertes im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100 % und mindestens um zwei Jahre verändert ist
−Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswertes unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten)
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kunden angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d. h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten des Kunden), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
−eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Restrukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde
−Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen
−Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswertes führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswertes und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswertes erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Position „Zinserträge“ gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen
Vermögenswert werden in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ dargestellt.
Ausbuchungsgewinne und -verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, sind, unabhängig davon, ob sie ausgefallen sind, in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten wie ihre Bewertungsergebnisse, d. h. in „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“.
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswertes durch Erfassung eines Modifikationsgewinnes oder -verlustes angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswertes, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswertes aufgibt, wie z. B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
iii. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Dies geschieht in der Regel, wenn die Verbindlichkeit zurückgezahlt oder zurückgekauft wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ oder „Handelsergebnis“ ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i. SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodelles, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale von Krediten im Geschäft der Sparkasse Oberösterreich werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Benchmark-Tests für Kredite, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet die Sparkasse Oberösterreich einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Beurteilung wird normalerweise auf Portfolioebene durchgeführt. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft die Sparkasse Oberösterreich, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsoren und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
Inkongruente Zinskomponenten beziehen sich auf variabel verzinsliche finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Laufzeit des Referenzzinssatzes (z. B. Euribor) von der Häufigkeit der Zinsfixierung abweicht („Tenor Mismatch“). Zeitverzögerungen entstehen, wenn der Zinssatz vor Beginn der Zinsperiode fixiert wird oder solche Merkmale kombiniert werden.
Um solche inkongruenten Zinskomponenten einer SPPI-Beurteilung zu unterziehen, hat die Erste Group Bank AG einen sogenannten „Benchmark-Test“ entwickelt. Mit diesem Test wird überprüft, ob die inkongruenten Zinskomponenten zu (undiskontierten) vertraglichen Cashflows führen könnten, die sich erheblich von einem „Benchmark-Deal“ unterscheiden, der solche Inkongruenzen nicht aufweist. Bei Vermögenswerten mit Zinsinkongruenzen, die sich nur aus zeitverzögerten Zinssätzen ergeben (d. h. ohne „Tenor Mismatch“), gilt das SPPI-Kriterium basierend auf einer qualitativen Beurteilung als erfüllt, wenn die zeitliche Differenz zwischen der Fixierung des Zinssatzes und dem Beginn der Zinsperiode nicht mehr als einen Monat beträgt.
Die Durchführung des quantitativen Benchmark-Testes war besonders beim Übergang zu IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für das zu diesem Zeitpunkt bestehende Portfolio relevant. In der Folge wurde die Ausreichung neuer Kredite mit Zinsinkongruenzen weitgehend eingeschränkt, sodass ein quantitativer Benchmark-Test nur in Ausnahmefällen angewendet wird.
ii. Beurteilung des Geschäftsmodelles
Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“) oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Der entscheidende Aspekt bei der Unterscheidung ist folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswertes zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte geändert haben.
In der Sparkasse Oberösterreich werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswertes stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot des Emittenten zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten“ durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt die Sparkasse Oberösterreich zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10 % des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat die Sparkasse Oberösterreich spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf Vorauszahlungsmöglichkeiten und in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zu Ausfalldefinition sind in Note 31 „Risikomanagement im Unterabschnitt Kreditrisiko“ dargestellt. Die Entwicklung der Risikovorsorgen ist in Note 16 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ und Note 24 „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ beschrieben.
iv. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB
Bezüglich der Beurteilung ob finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO III Programm Zuwendungen der öffentlichen Hand enthalten, wie der Effektivzinssatz für diese Verbindlichkeiten ermittelt wird und wie Schätzungsänderungen in Bezug auf die Erfüllung der relevanten Kriterien zum Kreditwachstum berücksichtigt werden siehe Note 19 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“) und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d. h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Positionen „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ sowie „Kassenbestand und Guthaben“. Die Position „Kassenbestand und Guthaben“ beinhaltet Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralbanken und Kreditinstituten, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit oder vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z. B. Verkäufe) werden in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen in der Sparkasse Oberösterreich die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäftes mit Kunden (ausgenommen bestimmte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft, Einlagen bei Zentralbanken, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19.
15.Kassenbestand und Guthaben
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Kassenbestand
 
 
 
 
 
583,0
577,0
Guthaben bei Zentralbanken
 
 
 
 
1.392,7
2.145,6
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
 
178,7
422,3
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
 
2.154,4
3.144,9
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten“ vereinbar angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells im Kapitel Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“.
Schuldverschreibungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
475,8
0,0
0,0
475,8
0,0
0,0
0,0
0,0
475,8
Kreditinstitute
 
816,7
0,0
0,0
816,7
-0,3
0,0
0,0
-0,3
816,3
Sonstige Finanzinstitute
 
43,3
0,0
0,0
43,3
0,0
0,0
0,0
0,0
43,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
30,7
0,0
0,0
30,7
0,0
0,0
0,0
0,0
30,7
Gesamt
 
1.366,5
0,0
0,0
1.366,5
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.366,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
399,7
0,0
0,0
399,7
-0,1
0,0
0,0
-0,1
399,6
Kreditinstitute
 
766,6
0,0
0,0
766,6
-0,4
0,0
0,0
-0,4
766,2
Sonstige Finanzinstitute
 
43,3
0,0
0,0
43,3
0,0
0,0
0,0
0,0
43,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
22,1
0,0
0,0
22,1
0,0
0,0
0,0
0,0
22,1
Gesamt
 
1.231,7
0,0
0,0
1.231,7
-0,5
0,0
0,0
-0,5
1.231,3
Zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2020) gibt es keine Schuldverschreibungen AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer
zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,4
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,4
 
 
 
 
Jän 2020
 
 
 
 
 
Dez 2020
Stufe 1
 
-0,5
-0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,5
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,5
-0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,5
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuldverschreibungen AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen AC werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2021 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2021) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2021 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2021 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 328,2 Mio. (2020: EUR 198,3 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2021 gehalten und während des Jahres 2021 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 186,6 Mio. (2020: EUR 67,3 Mio.).
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
1.576,0
0,0
0,0
1.576,0
-0,5
0,0
0,0
-0,5
1.575,6
Gesamt
 
1.576,0
0,0
0,0
1.576,0
-0,5
0,0
0,0
-0,5
1.575,6
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
1.568,7
0,0
0,0
1.568,7
-0,7
0,0
0,0
-0,7
1.568,0
Gesamt
 
1.568,7
0,0
0,0
1.568,7
-0,7
0,0
0,0
-0,7
1.568,0
Zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2020) gibt es keine Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer
zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-0,7
-0,1
0,1
0,0
0,2
0,0
-0,5
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,7
-0,1
0,1
0,0
0,2
0,0
-0,5
 
 
 
 
Jän 2020
 
 
 
 
 
Dez 2020
Stufe 1
 
-0,5
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
-0,7
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,5
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
-0,7
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
414,2
0,8
0,0
0,0
414,9
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
414,9
Sonstige Finanzinstitute
 
179,7
13,6
13,9
0,0
207,2
-0,2
-0,1
-1,1
0,0
-1,4
205,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
4.006,8
695,3
92,5
0,7
4.795,3
-6,3
-23,3
-68,2
0,0
-97,9
4.697,4
Haushalte
 
3.339,3
441,7
74,3
0,7
3.856,0
-2,3
-11,5
-40,1
0,0
-53,9
3.802,2
Gesamt
 
7.940,0
1.151,4
180,7
1,4
9.273,5
-8,9
-34,9
-109,4
0,0
-153,3
9.120,2
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
393,4
0,2
0,0
0,0
393,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
393,5
Sonstige Finanzinstitute
 
178,1
41,5
6,6
0,0
226,2
-0,2
-0,9
0,0
0,0
-1,0
225,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
3.529,2
912,2
105,1
1,6
4.548,1
-6,3
-25,4
-79,0
0,0
-110,7
4.437,4
Haushalte
 
3.209,6
483,6
87,0
0,6
3.780,7
-2,5
-12,4
-49,4
0,0
-64,4
3.716,3
Gesamt
 
7.310,2
1.437,5
198,7
2,1
8.948,6
-9,0
-38,7
-128,5
0,0
-176,2
8.772,4
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer
zwischen Stufen
Sonstige
Änderungen im
Kreditrisiko (netto)
Unwesentliche
Modifikationen (netto)
Abschreibungen
Sonstige
Stand zum
  
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
-9,0
-10,5
4,0
18,6
-12,0
0,0
0,0
0,0
-8,9
Regierungen
0,0
0,0
0,1
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-0,2
-0,1
0,1
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
-6,3
-8,1
3,4
9,9
-5,2
0,0
0,0
0,0
-6,4
Haushalte
-2,5
-2,3
0,5
8,6
-6,5
0,0
0,0
0,0
-2,3
Stufe 2
-38,7
-5,5
10,4
-26,1
25,2
0,0
0,0
-0,1
-34,9
Regierungen
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-0,9
0,0
0,0
-0,5
0,9
0,0
0,0
0,4
-0,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
-25,4
-4,5
7,7
-13,7
13,0
0,0
0,0
-0,4
-23,3
Haushalte
-12,4
-1,0
2,7
-11,8
11,2
0,0
0,0
-0,1
-11,5
Stufe 3
-128,5
-10,3
8,8
-2,8
5,1
0,7
17,6
-0,1
-109,4
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,1
0,0
0,0
0,0
-1,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
-79,0
-8,8
5,3
-2,4
12,2
0,7
3,9
0,0
-68,2
Haushalte
-49,4
-1,5
3,5
-0,4
-6,0
0,0
13,8
-0,1
-40,0
POCI
0,0
0,0
2,1
0,0
1,9
0,0
-4,0
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
2,1
0,0
1,2
0,0
-3,3
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,1
0,0
0,7
0,0
-0,8
0,0
0,0
Gesamt
-176,2
-26,4
25,4
-10,3
20,2
0,6
13,6
-0,2
-153,1
Jän 2020
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Stufe 1
-8,4
-10,9
-3,4
18,5
-11,5
0,0
0,0
0,0
-9,0
Regierungen
0,0
-1,3
0,0
0,3
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-0,1
0,0
0,0
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
-5,8
-6,8
-2,6
9,3
-5,6
0,0
0,0
0,0
-6,3
Haushalte
-2,4
-2,8
-0,7
8,8
-6,8
0,0
0,0
0,0
-2,5
Stufe 2
-22,5
-4,2
-9,4
-30,3
9,1
-0,2
0,0
0,1
-38,7
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
0,0
0,0
0,0
-0,1
-0,8
0,0
0,0
0,0
-0,9
Nicht finanzielle Gesellschaften
-13,4
-3,3
-6,5
-16,1
1,0
-0,2
0,0
0,1
-25,4
Haushalte
-9,1
-0,9
-2,8
-14,1
8,8
0,0
0,0
0,0
-12,4
Stufe 3
-156,1
-12,0
-13,9
-5,2
-27,5
0,0
58,5
0,0
-128,5
Regierungen
0,0
-0,1
0,0
-0,1
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-2,2
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
2,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
-92,4
-6,2
-9,0
-4,1
-17,8
0,0
32,6
0,0
-79,0
Haushalte
-61,5
-5,7
-4,8
-0,9
-10,0
0,0
23,8
0,0
-49,4
POCI
 
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,3
0,0
0,1
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
0,1
0,0
0,0
Gesamt
-187,0
-27,2
-26,8
-17,0
-30,2
-0,2
58,6
0,1
-176,2
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Krediten und Darlehen an Kunden AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2021 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2021) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst. In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden.
In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)“ werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Krediten und Darlehen an Kunden AC, die nicht zu deren vollständiger Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichtigungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Transfers
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2021 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2021 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
 
 
 
 
 
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2
und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 3
POCI
in EUR Mio.
Zu Stufe 2 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
Zu Stufe 3 von Stufe 2
Zu Stufe 2 von Stufe 3
Zu Stufe 3 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 3
Zu Ausgefallen von Nicht-Ausgefallen
Zu Nicht-Ausgefallen von Ausgefallen
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
 
1,7
3,8
13,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
254,8
316,0
5,4
2,3
11,3
0,0
0,0
0,1
Haushalte
 
162,9
108,5
12,0
6,1
6,3
0,1
0,0
0,2
Gesamt
 
420,1
428,3
31,3
8,4
17,6
0,1
0,0
0,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
7,2
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
 
34,9
9,5
0,0
0,0
6,5
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
694,4
86,6
18,4
23,1
18,2
1,5
0,0
0,0
Haushalte
 
275,2
85,1
15,2
4,8
10,6
0,2
0,0
0,1
Gesamt
 
1.011,7
182,1
33,6
27,9
35,3
1,7
0,0
0,1
Für Transfers zwischen den Wertberichtigungsstufen in Folge von Covid-19-Maßnahmen verweisen wir auf die Ausführungen in Note 33 „Kreditrisiko“.
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2021 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2021 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 2.325,4 Mio. (2020: EUR 2.179,0 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2021 gehalten und während des Jahres 2021 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 1.065,9 Mio. (2020: EUR 879,4 Mio.).
Für in 2021 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf EUR -0,5 Mio. (2020: EUR -0,9 Mio.).
17.Vertragliche Modifikationen von Schuldinstrumenten
Auswirkungen von unwesentlichen vertraglichen Modifikationen von Schuldinstrumenten AC der Stufe 2 und 3
Dez 2020
Dez 2021
in EUR Mio.
Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation
Modifikationsgewinne/-verluste (netto)
Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation
Modifikationsgewinne/
-verluste (netto)
Kredite und Forderungen
 
 
 
 
Regierungen
0,3
0,0
0,1
0,0
Sonstige Finanzinstitute
30,7
0,9
13,7
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
220,4
0,1
106,4
0,3
Haushalte
135,8
0,0
60,5
0,0
Gesamt
387,2
1,0
180,6
0,3
Zum 31. Dezember 2021 belief sich der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten AC, die im laufenden Jahr während ihrer Zuordnung zu Stufe 2 oder 3 unwesentlichen vertraglichen Modifikationen unterlagen und in Stufe 1 übertragen wurden, auf EUR 18,8 Mio. (2020: EUR 43,0 Mio.).
18.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
Haushalte
 
2,8
0,0
0,0
0,0
2,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,8
Gesamt
 
3,0
0,0
0,0
0,0
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,0
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
Sonstige Finanzinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Haushalte
 
4,1
0,0
0,0
0,0
4,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
4,1
Gesamt
 
4,4
0,0
0,0
0,0
4,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
4,4
19.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten“, „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ aufgegliedert.
Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB werden unter „Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen. Eine Beurteilung der Sparkasse Oberösterreich über angemessene Bilanzierungsgrundsätze für diese Instrumente kam zum Ergebnis, dass diese keine unter dem Marktzins verzinste Darlehen darstellen. Die IAS 20 Bestimmungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand werden daher nicht angewendet. Dies ergibt sich dadurch, dass TLTRO-Instrumente als ein separater Markt betrachtet werden, der von der EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 bewertet.
Der Buchwert der TLTRO III-Verbindlichkeiten belief sich Ende 2021 auf EUR 1.733,1 Mio. (2020: EUR 996,4 Mio.). Der für die TLTRO III im Jahr 2021 erfasste negative Zinsaufwand einschließlich der nachstehend erörterten Schätzungsanpassungen betrug EUR 13,3 Mio. (2020: EUR 4,8 Mio.).
Die TLTRO-Bedingungen sehen generell eine Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Bei Ersterfassung wird der ursprüngliche Effektivzinssatz unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen und der Einschätzung, ob die Kriterien für die reduzierten Zinsen erfüllt werden, bestimmt. Das wahrscheinlichere Szenario wird hierbei für die ursprüngliche Effektivzinsberechnung verwendet.
Die Sparkasse Oberösterreich evaluiert laufend die erwartete Erfüllung der Kriterien für den niedrigeren Zinssatz. Kommt es dabei nachträglich zu einer Änderung der Schätzung bezüglich der erwarteten Zahlungen wird eine Schätzungsanpassung gebucht. Die Höhe der Schätzungsanpassung wird ermittelt, indem die geänderten erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz abgezinst werden. Dieser Betrag wird mit dem Bruttobuchwert vor der Anpassung verglichen und die Differenz als Schätzungsanpassung im Zinsüberschuss ausgewiesen.
Um einer Einschränkung der Kreditvergabe durch die Covid-19-Pandemie vorzubeugen, hat die EZB im April 2020 die Bedingungen des TLTRO III durch zusätzliche Zinssenkungen geändert. In den Änderungen war die Zinssenkung um 50 Basispunkte im Zeitraum zwischen Juni 2020 und Juni 2021 vom Erreichen eines Kreditwachstums von 0% zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 abhängig. Dies führte im Jahr 2020 zu keiner Schätzungsanpassung. Im Dezember 2020 kündigte die EZB eine Verlängerung des pandemiebedingten niedrigen Zinssatzes für den Zeitraum zwischen Juni 2021 und Juni 2022 an. Zum Jahresende 2020 kam die Sparkasse Oberösterreich zur Einschätzung, dass die für diese Zinssenkung relevanten Kriterien zum Kreditwachstum nicht erfüllt werden würden. Diese Einschätzung wurde im Juni 2021 angepasst. Die Anpassung dieser Einschätzung führt zur Erfassung einer positiven Schätzungsanpassung in Höhe von EUR 5 Mio. in 2021.
Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
201,1
113,5
Termineinlagen
 
 
 
 
 
1.411,5
2.154,6
Pensionsgeschäfte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
 
1.612,6
2.268,1
Einlagen von Kunden
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
8.139,1
9.090,8
Spareinlagen
 
 
 
 
 
3.279,7
3.701,8
Regierungen
 
 
 
 
 
26,6
52,7
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
5,2
7,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
169,5
216,7
Haushalte
 
 
 
 
 
3.078,5
3.425,1
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
4.859,4
5.389,0
Regierungen
 
 
 
 
 
181,6
315,9
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
337,6
225,9
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
2.088,4
2.270,2
Haushalte
 
 
 
 
 
2.251,8
2.577,0
Termineinlagen
 
 
 
 
 
2.106,8
1.965,8
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
 
 
 
 
2.106,8
1.965,8
Spareinlagen
 
 
 
 
 
1.782,7
1.650,4
Regierungen
 
 
 
 
 
43,9
26,2
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
4,2
4,4
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
91,9
89,3
Haushalte
 
 
 
 
 
1.642,7
1.530,6
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
324,2
315,4
Regierungen
 
 
 
 
 
193,8
217,7
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
98,4
61,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
23,7
29,4
Haushalte
 
 
 
 
 
8,3
6,6
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
10.245,9
11.056,6
Regierungen
 
 
 
 
 
445,9
612,6
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
445,3
299,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
2.373,5
2.605,7
Haushalte
 
 
 
 
 
6.981,3
7.539,3
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
134,8
151,7
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
134,8
151,7
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
819,2
759,1
Anleihen
 
 
 
 
 
356,5
330,8
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
59,9
56,6
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
402,8
371,7
Öffentliche Pfandbriefe
 
 
 
 
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
954,0
910,9
2021 wurde von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft ein Basisprospekt gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospekt-Verordnung) erstellt. Die Sparkasse Oberösterreich kann im Rahmen dieses Emissionsprogrammes Schuldverschreibungen begeben.
Im Jahr 2021 wurde ein Gesamtvolumen von rund EUR 90 Mio. begeben.
Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
Es gibt unterschiedliche Gründe, finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss – FVPL) zu bewerten:
Finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen, müssen zum FVPL bewertet werden. In der Sparkasse Oberösterreich sind davon gewisse Kredite an Kunden sowie Schuldinstrumente betroffen. Der Hauptgrund bei den Krediten sind inkongruente Zinskomponenten, die die in IFRS 9 geforderten quantitativen Tests nicht bestehen (siehe Beschreibung im Abschnitt SPPI-Beurteilung im Kapitel „Wesentliche Ermessungsentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“).
Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d. h. sie werden weder in einem „Halten“-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden, oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. In der Sparkasse Oberösterreich sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird (z. B. Investitionen in Verbriefungen.
Die Sparkasse Oberösterreich macht von dem Wahlrecht Gebrauch, gewisse finanzielle Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung in die FVPL-Kategorie zu widmen (Fair Value-Option). Dies ist dann der Fall, wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen einem finanziellen Vermögenswert, der ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI bewertet werden würde, und dem zugehörigen Derivat, das zum FVPL bewertet wird, entstehen würden.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ und als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in den Unterpositionen „Schuldinstrumente” und „Kredite und Darlehen an Kunden” dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 22 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ dargestellt sind: „zum FVPL designiert“ und „verpflichtend zum FVPL“. Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“) zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. solche, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ ausgewiesen. Investitionen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterposition „Eigenkapitalinstrumente“ bzw. in Note 22 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 20 „Derivative Finanzinstrumente“.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Fremdkapitalinstrumenten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Position „Handelsergebnis“ für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.
Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.
In der Bilanz werden finanzielle Verbindlichkeiten FVPL in den Positionen „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading”, Unterkategorien „Derivate” und „Sonstige Handelspassiva”, sowie „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“, Unterkategorien „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“, erfasst. Die maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in Note 20 „Derivative Finanzinstrumente“ und Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ erläutert.
20.Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Futures, Forward Rate Agreements, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options sowie Credit Default Swaps zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
−Derivate – zu Handelszwecken gehalten
−Derivate – Hedge Accounting
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt – unabhängig davon, ob diese zu Handelszwecken oder zu Sicherungszwecken gehalten werden. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d. h. sowohl Derivate des Handelsbuches als auch Derivate des Bankbuches, in der Position „Derivate“ unter „Finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading“ bzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
Derivate – Hedge Accounting sind solche, die als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert werden und die Bedingungen von IAS 39 erfüllen (siehe Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen). Diese werden aktiv- und passivseitig in der Bilanz in der Position „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten sowie von Sicherungsderivaten in Fair Value Hedges werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis“ dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswertes (z. B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Eingebettete Derivate
Die Sparkasse Oberösterreich hat als Teil ihres Geschäftes Schuldinstrumente, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale“ bedeutet, dass ein Derivat nicht in einem Basisinstrument eingebettet ist. Eingebettete Derivate werden vom Basisinstrument separiert, wenn deren wirtschaftliche Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrages (Schuld-instrument) verbunden sind, das eingebettete Derivat der Definition eines Derivats entspricht und das hybride Finanzinstrument keinem finanziellen Vermögenswert oder Verbindlichkeitsposten zugeordnet ist, das zu Handelszwecken gehalten wird, oder als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet eingestuft wird.
Eingebettete Derivate, die getrennt werden, werden als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in der Position „Derivate“ unter „Finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading“ bzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
In der Sparkasse Oberösterreich bezieht sich die Mehrheit an nicht eng verbundenen eingebetteten Derivaten auf Anleihen und Einlagen, deren Zahlungen an Aktienpreise und Fremdwährungskurse gebunden sind, bei denen seit 2018 die Fair Value Option ausgenutzt wird. Daher sind diese eingebetteten Derivate Teil der Fair Value-Bewertung des gesamten hybriden Instruments zum FVPL und werden nicht separiert.
Derivate – Held for Trading
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Positiver
Negativer
Positiver
Negativer
in EUR Mio.
 
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Derivate des Handelsbuchs
1.230,9
18,2
18,1
460,6
7,4
6,0
Zinssatz
 
1.148,3
14,1
16,0
408,3
5,0
4,6
Eigenkapital
 
51,2
2,9
0,9
26,6
1,1
0,0
Devisengeschäft
 
31,4
1,1
1,2
25,7
1,3
1,3
Kredit
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Waren
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate des Bankbuchs
1.488,7
123,8
11,2
1.274,1
71,8
8,1
Zinssatz
 
726,9
111,5
0,9
640,3
66,6
1,3
Eigenkapital
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Devisengeschäft
 
742,8
12,1
10,3
617,8
5,1
6,9
Kredit
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Waren
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
 
19,0
0,2
0,0
16,0
0,2
0,0
Gesamt
 
2.719,6
141,9
29,3
1.734,7
79,2
14,1
Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Transaktionen mit Zins-Derivaten über Clearing Häuser ab. Diese Derivate sowie die zugehörigen Barsicherheiten erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung. Für weitere Details zur bilanziellen Saldierung verweisen wir auf die Note 27 „Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten“.
21.Sonstige Handelsaktiva
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
9,5
10,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
35,3
33,6
Regierungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
 
 
 
 
9,1
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
8,5
14,4
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
17,6
19,2
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
44,8
44,1
22.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
in EUR Mio.
Designiert
Verpflichtend
Designiert
Verpflichtend
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
0,0
31,3
0,0
32,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,0
117,7
0,0
112,2
Regierungen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
0,0
117,7
0,0
112,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
0,0
3,9
0,0
2,6
Regierungen
 
 
 
0,0
0,7
0,0
0,5
Sonstige Finanzinstitute
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
0,0
0,2
0,0
0,0
Haushalte
 
 
 
0,0
3,1
0,0
2,1
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
0,0
153,0
0,0
147,3
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.
Die Sparkasse Oberösterreich wendet die Möglichkeit an, gewisse finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die FVPL-Kategorie zu designieren (Fair Value-Option), wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen ansonsten zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und zum Fair Value bewerteten Derivaten, die mit diesen Verbindlichkeiten in Beziehung stehen, entstehen würden; oder der gesamte hybride Vertrag aufgrund eines nicht eng verbundenen eingebetteten Derivats erfolgswirksam zum Fair Value eingestuft wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value-Option werden in der Bilanz in der Position „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ – weiter aufgeteilt in „Einlagen von Kunden“ und „Verbriefte Verbindlichkeiten“ – erfasst. Zinsaufwendungen werden unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden abzüglich der Zinsaufwendungen in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Die Fair Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko von finanziellen Verbindlichkeiten für die Berichtsperiode ergeben, werden im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko von Verbindlichkeiten“, dargestellt. Der kumulierte Betrag wird als kumuliertes OCI in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko von Verbindlichkeiten“ erfasst und als Differenz zwischen dem Barwert der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads und dem Fair Value der Verbindlichkeit berechnet. Die Höhe der Fair Value-Änderung, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit in der betreffenden Periode zurückzuführen ist und im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist die Differenz zwischen dem kumulierten Betrag am Ende und am Beginn der Periode. Bei der Berechnung des Barwerts der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads wird als Diskontierungssatz die Summe aus dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve) und dem ursprünglichen Credit Spread herangezogen. Der ursprüngliche Credit Spread wird bei erstmaligem Ansatz der Verbindlichkeit ermittelt und entspricht der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Differenz zwischen der Gesamtrendite der Verbindlichkeit und dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve). Bei Ausbuchung (hauptsächlich Rückkäufe) solcher erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrages in die Gewinnrücklage.
 
 
 
 
 
Buchwert
Rückzahlbarer Betrag
Delta zwischen Buchwert und
rückzahlbarem Betrag
in EUR Mio.
Dez 2020
Dez 2021
Dez 2020
Dez 2021
Dez 2020
Dez 2021
Einlagen
 
109,8
66,2
104,0
64,0
5,8
2,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
676,1
665,9
855,6
884,7
-179,4
-218,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
785,9
732,2
959,6
948,7
-173,6
-216,6
Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisiko zurückzuführen sind
 
 
 
 
 
 
 
Für die Berichtsperiode
Kumulierter Betrag
in EUR Mio.
1-12 2020
1-12 2021
Dez 2020
Dez 2021
Einlagen
 
 
 
1,7
0,0
-0,3
-0,3
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
10,3
-3,5
0,5
-3,1
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
12,1
-3,5
0,2
-3,4
Im Jahr 2021 wurden EUR 0,0 Mio. (2020: EUR 0,0 Mio.) aufgrund Beendigung der Fair Value-Option vom OCI in die Gewinnrücklage umgebucht.
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
129,5
128,8
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
546,6
537,2
Anleihen
 
 
 
 
 
143,1
136,9
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
99,4
95,6
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
304,1
304,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
676,1
666,0
ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
24.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income – FVOCI) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodelles gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value-Rücklage“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis (other comprehensive income – OCI) ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Position „Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden“ ausgewiesen. Diese Position enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ umgegliedert.
In der Sparkasse Oberösterreich enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen. D. h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodelles beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Die Geschäftsziele werden entsprechend sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht die Sparkasse Oberösterreich von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäftes) bzw. der Region darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Position „Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value-Rücklage“ enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen.
Eigenkapitalinstrumente
Per 31. Dezember 2021 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente FVOCI des Konzerns auf EUR 229,1 Mio. (2020: EUR 138,3 Mio.), die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente FVOCI vor Steuern betrug EUR 76,5 Mio. (2020: EUR -14,3 Mio.). Im Jahr 2021 wurden keine EK-Instrumente FVOCI verkauft.
Schuldinstrumente
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Kumulierte
Veränderungen des Fair Value
Fair Value
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
86,0
0,0
0,0
86,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,7
89,7
Kreditinstitute
 
79,1
0,0
0,0
79,1
0,0
0,0
0,0
0,0
2,7
81,8
Sonstige Finanzinstitute
 
62,7
6,1
0,0
68,8
-0,1
-0,1
0,0
-0,2
0,9
69,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
108,2
10,0
0,0
118,2
-0,2
-0,6
0,0
-0,8
0,6
118,8
Gesamt
 
336,0
16,1
0,0
352,1
-0,3
-0,7
0,0
-1,0
7,9
360,0
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
106,5
0,0
0,0
106,5
0,0
0,0
0,0
0,0
6,7
113,2
Kreditinstitute
 
79,1
0,0
0,0
79,1
0,0
0,0
0,0
0,0
5,0
84,1
Sonstige Finanzinstitute
 
72,9
18,9
0,0
91,2
-0,2
-1,2
0,0
-1,4
2,7
93,9
Nicht finanzielle Gesellschaften
97,6
11,3
0,0
108,9
-0,1
-0,6
0,0
-0,7
1,9
110,8
Gesamt
 
356,1
29,6
0,0
385,7
-0,3
-1,7
0,0
-2,1
16,3
402,0
Wie in IFRS 9 definiert, entspricht der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten FVOCI den fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen für Kreditrisiken. Die kumulierten Veränderungen im sonstigen Ergebnis umfassen Wertberichtigungen für Kreditrisiken sowie Fair Value-Änderungen, die entsprechend den Regeln von IFRS 9 für die Bewertung von Schuldinstrumenten FVOCI im sonstigen Ergebnis erfasst werden.
Zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2020) gibt es keine Schuldverschreibungen FVOCI, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer
zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-0,3
-0,3
0,1
1,8
0,3
-1,5
-0,2
Stufe 2
 
-1,7
0,0
0,3
-1,6
0,8
2,4
-0,7
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-2,1
-0,3
0,4
0,2
1,1
0,9
-0,9
 
 
 
 
Jän 2020
 
 
 
 
 
Dez 2020
Stufe 1
 
-0,2
-0,1
0,1
0,1
-0,2
0,0
-0,3
Stufe 2
 
-0,4
-0,2
0,0
-1,2
0,0
0,0
-1,7
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,6
-0,3
0,1
-1,0
-0,2
0,0
-2,1
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuldverschreibungen FVOCI während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2021 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2021) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt. Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Transfers
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen FVOCI, die zum 31. Dezember 2021 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2021 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
19,8
16,1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
2,2
18,3
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben
25.Fair Value von Finanzinstrumenten
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht auf Basis von Daten eines aktiven Marktes abgeleitet werden, wird er unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert. Aufgrund einer in 2016 durchgeführten Analyse wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Die Fair Value-Bewertung in der Sparkasse Oberösterreich erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsenotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet die Sparkasse Oberösterreich Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist. Für Märkte mit negativem Zinsumfeld kommen Modelle zur Anwendung, die mit diesen Marktbedingungen umgehen können. Folglich beschränken negative Zinsen keine der verwendeten Bewertungsmodelle.
Kredite. Durch die Implementierung von IFRS 9 hat sich die Klassifizierung von Vermögensgegenständen grundlegend verändert. Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values dieser Vermögensgegenstände entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwartenden Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag für vorrangige unbesicherte Emissionen zusammensetzt. Die komplexen Kreditprodukte werden mittels Monte Carlo Simulation bewertet und beinhalten Konvexitätsanpassungen und den Zeitwert von eingebetteten Optionen.
Schuldinstrumente. Für Plain Vanilla-Schuldtitel (fix und variabel) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve des Emittenten abgeleitet wird. Ist keine Emittentenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instrumentes angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z. B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldtiteln (z. B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente. Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, werden anhand des notierten Marktpreises bewertet. Für alle anderen nicht mit Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumente wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt. Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode, die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell. Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitales des Beteiligungsunternehmens dar. Beim Dividend-Discount-Modell wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Eigenkapitalinstrumentes, welches von einem Unternehmen ausgegeben wird, dem Barwert einer ewigen Dividende entspricht. Auch bei der vereinfachten Ertragswertmethode wird der Fair Value auf Basis des diskontierten, zukünftigen Einkommens gerechnet. Diese Methode kann jedoch auch verwendet werden, wenn nur ein für ein Jahr geplantes Einkommen zur Verfügung steht. Die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell diskontieren zukünftige Erträge und Dividenden unter Verwendung eines Diskontierungszinssatzes, der die Eigenkapitalkosten widerspiegelt. Die Eigenkapitalkosten hängen vom risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie, dem Relevered Beta und der Länderrisikoprämie ab. Das Relevered Beta ist von der Branchenklassifizierung abgeleitet, welche von Damodaran veröffentlicht und verwaltet wird. In seltenen Fällen werden Bewertungsmultiplikatoren verwendet.
Verbindlichkeiten. Die Fair Value-Bewertung von erfolgswirksam zum Fair Value eingestuften finanziellen Verbindlichkeiten basiert auf liquiden Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.
OTC-Derivate. Derivate, die an liquiden Märkten gehandelt werden (z. B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsenotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps), werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cashflow-Modelle und die Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente in nicht ausreichend liquiden Märkten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von in Euro besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt. Infolge der Benchmark-Reform wurde festgelegt, dass der bisher als Diskontierungszinssatz herangezogene EONIA (Euro Over Night Index Average) durch den ESTR (Euro Short-Term Rate) abgelöst wird. In der Sparkasse Oberösterreich wird für die Fair Value-Ermittlung aller Derivate, bei denen die zugrundeliegenden Sicherheiten mit ESTR verzinst sind, als Diskontierungszinssatz der ESTR herangezogen.
Die Sparkasse Oberösterreich bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft. Bei der Ermittlung der Bid-Ask-Anpassung wird keine Aufrechnung gegenläufiger Positionen (Netting) durchgeführt.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment – CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment – DVA) vorgenommen. Die CVA-Anpassung hängt vom erwarteten positiven Risikobetrag (Expected Positive Exposure) und von der Bonität des Kontrahenten ab. Die DVA-Anpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der Erste Group bestimmt. Das in der Erste Group implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für Derivate, die mit der Erste Group abgeschlossen wurden, auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen. Für Derivate, mit Ausnahme von Geschäften mit der Erste Group, basiert die Exposure-Berechnung auf einem Marktwert + Add-On – Ansatz. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch eine Anpassung der internen Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default – PD) über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt. Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert. Kontrahenten mit liquiden Anleihe- oder CDS-Quotierungen werden direkt aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Bewertungsparameter für die Erste Group werden aus den Rückkaufniveaus für Erste Group-Anleihen abgeleitet. Bei der Ermittlung des Exposures werden in der Regel Saldierungs-Effekte nur für jene Kontrahenten berücksichtigt, bei denen der Effekt materiell ist. In diesen Fällen wird eine Saldierung sowohl für CVA als auch für DVA vorgenommen. Bei forderungsbesicherten Derivaten wird der Effekt der erhaltenen Sicherheit berücksichtigt und reduziert entsprechend die Höhe des CVA. Für mit relevanten Saldierungsvereinbarungen (z. B. CSA-Agreements) besicherte Kontrahenten wird kein CVA angesetzt, falls die Schwellenwerte für eine Besicherung nicht wesentlich sind.
Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,0 Mio. (2020: EUR 0,1 Mio.) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,0 Mio. (2020: EUR 0,1 Mio.).
Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Zusätzlich hat die Sparkasse Oberösterreich einen Validierungsprozess eingerichtet, um eine korrekte Bewertungspreisermittlung sicherzustellen.
Fair Value-Hierarchie
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair Value-Hierarchie
Für Finanzinstrumente der Level 1-Kategorie erfolgt die Fair Value-Bewertung unmittelbar auf Basis von notierten Preisen für identische Finanzinstrumente in aktiven Märkten. Eine Zuordnung zu Level 1 erfolgt nur dann, wenn eine laufende Preisbildung auf Basis von Transaktionen, die in ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Volumen stattfinden, erfolgt.
Dieser Kategorie werden börsegehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Level 2 der Fair Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Sofern alle wesentlichen Parameter des Bewertungsmodelles am Markt beobachtbar sind, wird das Finanzinstrument als Level 2 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.
Level 2 Bewertungen werden neben OTC-Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen, Fonds und auch eigene Emissionen zugeordnet.
Level 3 der Fair Value-Hierarchie
In manchen Fällen kann die Fair Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, erfolgen. In diesem Fall werden einzelne, nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter anhand angemessener Annahmen geschätzt. Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Typischerweise werden Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default – PD) und Verlustquoten (Loss Given Default – LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
–Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und mittels nicht beobachtbarer Parameter (d.h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden
–Illiquide Anleihen und nicht börsenotierte Aktien, Beteiligungen oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z.B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind
–Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen.
–Fondsanteile, die von vollkonsolidierten Fonds begeben werden
–Collateralized Debt Obligations (CDO)
Der gewählten Methode für die Zuordnung der Positionen zu den Levels entsprechend, werden alle Leve-Bestände und Level-Veränderungen während der Berichtsperiode jeweils am Ende der Berichtsperiode zugeordnet.
Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in dem jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
in EUR Mio.
 
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
46,9
139,8
0,0
186,7
40,4
82,9
0,0
123,3
Derivate
 
2,9
139,0
0,0
141,9
1,1
78,1
0,0
79,2
Sonstige Handelsaktiva
44,0
0,8
0,0
44,8
39,3
4,8
0,0
44,1
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
115,0
2,7
35,2
152,9
110,0
2,3
35,1
147,4
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
31,3
31,3
0,0
0,0
32,5
32,5
Schuldverschreibungen
115,0
2,7
0,0
117,7
110,0
2,3
0,0
112,3
Kredite und Darlehen
 
0,0
0,0
3,9
3,9
0,0
0,0
2,6
2,6
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
504,7
15,1
20,5
540,3
558,9
8,7
21,6
589,2
Eigenkapitalinstrumente
127,2
0,0
11,1
138,3
216,0
0,0
13,1
229,1
Schuldverschreibungen
377,5
15,1
9,4
402,0
342,9
8,7
8,5
360,1
Derivate - Hedge Accounting
0,0
84,1
0,0
84,1
0,0
50,1
0,0
50,1
Gesamtaktiva
 
666,6
241,7
55,7
964,0
709,3
144,0
56,7
910,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,9
28,4
0,0
29,3
0,0
14,1
0,0
14,1
Derivate
 
0,9
28,4
0,0
29,3
0,0
14,1
0,0
14,1
Sonstige Handelspassiva
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0,0
686,8
99,1
785,9
0,0
678,0
54,1
732,1
Einlagen von Kunden
 
0,0
109,8
0,0
109,8
0,0
66,2
0,0
66,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
0,0
577,0
99,1
676,1
0,0
611,8
54,1
665,9
Derivate - Hedge Accounting
0,0
24,6
0,0
24,6
0,0
15,7
0,0
15,7
Gesamtpassiva
 
0,9
739,8
99,1
839,8
0,0
707,8
54,1
761,9
Derivate, die über Clearing Häuser abgewickelt werden, sind entsprechend ihrer bilanziellen Behandlung saldiert dargestellt. Die saldierten Derivate sind Level 2 zugeordnet.
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen“ dargestellt.
Veränderungen der Volumina in Level 1 und Level 2
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
in EUR Mio.
 
 
 
Level 1
Level 2
Level 1
Level 2
Wertpapiere
 
 
 
-184,2
30,2
44,4
6,0
Nettotransfer von Level 1
 
 
0,0
0,4
0,0
1,1
Nettotransfer von Level 2
 
 
-2,4
0,0
-1,1
0,0
Nettotransfer von Level 3
 
 
0,0
9,7
0,0
-42,8
Käufe/Verkäufe/Fälligkeiten
 
 
-181,8
20,1
45,5
47,7
Veränderung Derivate
 
 
 
0,1
1,3
-0,9
-71,8
Gesamtveränderung seit Jahresanfang
 
-184,1
31,5
43,5
-65,8
Veränderungen in 2021
Level 1-Veränderungen
Der Gesamtbestand an Level 1-Vermögenswerten hat sich im Jahresvergleich 2021 zu 2020 um EUR 43,5 Mio. erhöht. Die positiven Bestandsveränderungen in Level 1-Wertpapieren betragen in Summe EUR 44,4 Mio. Die wesentlichen Änderungen sind unter anderem auf einen Rückgang durch ausgelaufene oder veräußerte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 86,4 Mio. bzw. einen Anstieg durch neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 52,5 Mio. zurückzuführen. Zusätzlich erhöhte sich das Volumen von Wertpapieren, die zu den beiden Berichtszeitpunkten 2021 und 2020 dem Level 1 zugeordnet waren, um EUR 79,4 Mio. – bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen. Wegen einer verbesserten Markttiefe konnten Wertpapiere mit einem Gesamtvolumen von EUR 2,0 Mio. von Level 2 in Level 1 umgestellt werden. Aufgrund einer geringeren Markttiefe bzw. der Umstellung von einer Marktbewertung auf eine theoretische Bewertung wurden Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 3,1 Mio. von Level 1 auf Level 2 reklassifiziert. Derivate, welche dem Level 1 zugeordnet sind, verringerten sich um EUR 0,9 Mio.
Level 2-Veränderungen
Der Gesamtbestand an Level 2 finanziellen Vermögenswerten und Schulden hat sich im Jahresvergleich 2021 zu 2020 um EUR 65,8 Mio. verringert. Der Gesamtbestand an Level 2 Wertpapieren erhöhte sich dabei um EUR 6,0 Mio. Zu den Bestandsveränderungen in Level 2-Wertpapieren tragen ausgelaufene oder zur Gänze verkaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 35,4 Mio. und neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 8,5 Mio. bei. Das Volumen von Wertpapieren, das in beiden Berichtsperioden dem Level 2 zugeordnet war, erhöhte sich um EUR 20,7 Mio. – bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen.
Aufgrund einer veränderten Markttiefe bzw. der Umstellung von einer Marktbewertung auf eine theoretische Bewertung wurden Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 3,0 Mio. von Level 1 auf Level 2 umgegliedert. Demgegenüber wurden Wertpapiere im Ausmaß von EUR 1,9 Mio. von Level 2 auf Level 1 reklassifiziert. Eine Levelveränderung von Level 2 auf Level 3 hat nicht stattgefunden. Wegen der Verwendung eines Bewertungsmodelles mit signifikanten beobachtbaren Parametern, konnten im Gegenzug EUR 42,8 Mio. von Level 3 auf Level 2 reklassifiziert werden. Die positiven Marktwerte von Derivaten, die dem Level 2 zugeordnet sind, verringerten sich aufgrund von Marktwertveränderungen und Nettingeffekten um EUR 71,8 Mio. Der Marktwert von Kundeneinlagen ist um EUR 3,6 Mio. gesunken. EUR 40 Mio. wurden getilgt.
Veränderungen in 2020
Level 1-Veränderungen
Der Gesamtbestand an Level 1-Vermögenswerten hat sich im Jahresvergleich 2020 zu 2019 um EUR 184,1 Mio. verringert. Die negativen Bestandsveränderungen in Level 1-Wertpapieren betragen in Summe EUR 184,2 Mio. Die wesentlichen Änderungen sind unter anderem auf einen Rückgang durch ausgelaufene oder veräußerte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 238,1 Mio. bzw. einen Anstieg durch neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 72,9 Mio. zurückzuführen. Zusätzlich verringerte sich das Volumen von Wertpapieren, die zu den beiden Berichtszeitpunkten 2020 und 2019 dem Level 1 zugeordnet waren, um EUR 16,6 Mio. – bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen. Eine Levelveränderung von Level 2 auf Level 1 hat nicht stattgefunden. Aufgrund einer geringeren Markttiefe bzw. der Umstellung von einer Marktbewertung auf eine theoretische Bewertung wurden Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 2,4 Mio. von Level 1 auf Level 2 umgegliedert. Derivate, welche dem Level 1 zugeordnet sind, erhöhten sich um EUR 0,1 Mio.
Level 2-Veränderungen
Der Gesamtbestand an Level 2-Vermögenswerten und Schulden hat sich im Jahresvergleich 2020 zu 2019 um EUR 31,5 Mio. erhöht. Zu den Bestandsveränderungen in Level 2 Wertpapieren der Aktivseite tragen ausgelaufene oder zur Gänze verkaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 7,1 Mio. und neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 0,4 Mio. bei. Das Volumen von Wertpapieren, das in beiden Berichtsperioden dem Level 2 zugeordnet war, verringerte sich um EUR 9,3 Mio. – bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen.
Eine Levelveränderung von Level 2 auf Level 1 hat nicht stattgefunden. Demgegenüber wurden Wertpapiere im Ausmaß von EUR 2,4 Mio. von Level 1 auf Level 2 reklassifiziert. Aufgrund der Verwendung signifikanter nicht beobachtbarer Bewertungsparameter wurde ein Volumen von EUR 40,0 Mio. von Level 2 auf Level 3 reklassifiziert. Wegen der Verwendung eines Bewertungsmodelles mit signifikanten beobachtbaren Parametern, konnten im Gegenzug EUR 30,7 Mio. von Level 3 auf Level 2 reklassifiziert werden. Die positiven Marktwerte von Derivaten, die dem Level 2 zugeordnet sind, verringerten sich aufgrund von Marktwertveränderungen und Nettingeffekten um EUR 18,4 Mio. Der Gesamtbestand an Level 2 Passiva hat sich im Vergleich 2020 zu 2019 um EUR 56,9 Mio. verringert. Das Volumen von Derivaten ist um EUR 19,7 Mio. gesunken, der Bestand von Wertpapieren in Level 2 um EUR 22,2 Mio. Der Marktwert von Kundeneinlagen ist um EUR 5,0 Mio. gesunken.
Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Values von Finanzinstrumenten in Level 3
in EUR Mio.
 
 
Erfolg in der G&V
Erfolg im sonstigen Ergebnis
Käufe
Verkäufe Tilgung
Transfers in Level 3
Transfers aus Level 3
 
 
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
35,1
-0,4
0,0
3,6
-3,2
0,0
0,0
35,1
Eigenkapitalinstrumente
31,3
-0,4
0,0
1,6
0,0
0,0
0,0
32,5
Schuldverschreibungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen
 
3,8
0,0
0,0
2,0
-3,2
0,0
0,0
2,6
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
20,6
0,0
2,0
0,0
-0,9
0,0
0,0
21,7
Eigenkapitalinstrumente
11,1
0,0
2,0
0,0
0,0
0,0
0,0
13,1
Schuldverschreibungen
9,5
0,0
0,0
0,0
-0,9
0,0
0,0
8,6
Derivate - Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
55,7
-0,4
2,0
3,6
-4,1
0,0
0,0
56,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
-99,1
0,3
-1,1
0,0
1,1
-11,0
55,7
-54,1
Einlagen von Kunden
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
-99,1
0,3
-1,1
0,0
1,1
-11,0
55,7
-54,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtpassiva
 
-99,1
0,3
-1,1
0,0
1,1
-11,0
55,7
-54,1
 
 
 
 
 
Jän 2020
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
28,1
3,3
0,0
4,3
-0,6
0,0
0,0
35,1
Eigenkapitalinstrumente
26,9
3,4
0,0
1,1
-0,1
0,0
0,0
31,3
Schuldverschreibungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen
 
1,2
-0,1
0,0
3,2
-0,5
0,0
0,0
3,8
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
22,1
0,1
-0,3
0,0
-0,9
0,0
-0,4
20,6
Eigenkapitalinstrumente
11,5
0,0
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
11,1
Schuldverschreibungen
10,6
0,1
0,1
0,0
-0,9
0,0
-0,4
9,5
Derivate - Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
50,2
3,4
-0,3
4,3
-1,5
0,0
-0,4
55,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
-91,3
-3,5
2,3
-0,1
2,6
-83,1
74,0
-99,1
Einlagen von Kunden
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
-91,3
-3,5
2,3
-0,1
2,6
-83,1
74,0
-99,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtpassiva
 
-91,3
-3,5
2,3
-0,1
2,6
-83,1
74,0
-99,1
Veränderungen in 2021
Die Reklassifizierungen von Wertpapieren in und aus Level 3 werden aufgrund von veränderten Markttiefen, eingehenden Analysen von Broker-Quotierungen und Analysen von Bewertungsparametern durchgeführt. Zusätzlich zu der Beurteilung der Parameter, die standardmäßig für die Fair Value Level-Zuordnung verwendet werden, wurden die extern bezogenen Marktwerte der Verbriefungen mithilfe eines internen Berechnungsverfahrens, welches auf beobachtbaren Inputdaten beruht, validiert. Auf Basis dieser Analysen wurden keine Wertpapiere von Level 2 nach Level 3 umgegliedert. Demgegenüber erfolgte die Reklassifizierung von Level 3 auf Level 2 hauptsächlich aufgrund der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren Parametern. Insgesamt wurden dadurch Wertpapiere im Ausmaß von EUR 44,7 Mio. umklassifiziert. Umgliederungen von Level 3 in 1 haben nicht stattgefunden.
Veränderungen in 2020
Die Reklassifizierungen von Wertpapieren in und aus Level 3 werden aufgrund von veränderten Markttiefen, eingehenden Analysen von Broker-Quotierungen und Analysen von Bewertungsparametern durchgeführt. Auf Basis dieser Analysen wurden Wertpapiere im Ausmaß von EUR 83,1 Mio. von Level 2 auf Level 3 umgegliedert. Demgegenüber erfolgte die Reklassifizierung von Level 3 auf Level 2 hauptsächlich aufgrund der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren Parametern. Insgesamt wurden dadurch Wertpapiere im Ausmaß von EUR 73,6 Mio. von Level 3 nach Level 2 umklassifiziert. Umgliederungen von Level 3 in Level 1 haben nicht stattgefunden.
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
0,0
0,0
Derivate
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
3,3
-0,4
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
3,4
-0,4
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
0,0
0,0
Kredite und Darlehen
 
 
 
 
 
-0,1
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,1
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
3,4
-0,4
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Bewertungshierarchie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Kategorien einteilen:
−Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und diese mittels nichtbeobachtbarer Parameter (d. h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden.
−Illiquide Anleihen und nicht börsenotierte Aktien oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z. B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind.
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstrumentes von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
Produktkategorie
Fair Value in EUR Mio.
Bewertungsverfahren
Wesentlichenicht beobachtbare Parameter
Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter(gewichteter Durchschnitt)
Dez 21
 
 
 
PD
-
Positiver Fair Value von Derivaten
Forwards, Swaps, Optionen
0,0
Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf zukünftigen Exposure
LGD
-
Fixe und variable Anleihen
0,0
Diskontierungsmodelle
Credit spread
70 BP
PD
-
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite
2,6
Diskontierungsmodelle
LGD
-
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Fixe und variable Anleihen
8,5
Diskontierungsmodelle
Credit spread
-
Relevered Beta
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 0,91
2,6
Dividend Discount Modell;
Vereinfachte Ertragswertmethode
Länderrisikoprämie
Österreich: 0,33%
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)
43,0
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig von buchhalterischen Eigenkapital
Dez 20
 
 
 
PD
-
Positiver Fair Value von Derivaten
Forwards, Swaps, Optionen
0,0
Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf zukünftigen Exposure
LGD
-
Fixe und variable Anleihen
0,0
Diskontierungsmodelle
Credit spread
75 BP
PD
-
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite
3,9
Diskontierungsmodelle
LGD
-
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Fixe und variable Anleihen
9,4
Diskontierungsmodelle
Credit spread
-
Relevered Beta
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 0,91
3,9
Dividend Discount Modell;
Vereinfachte Ertragswertmethode
Länderrisikoprämie
Österreich: 0,36%
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)
40,5
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Fair Value-Veränderungen
Fair Value-Veränderungen
in EUR Mio.
 
 
 
Positiv
Negativ
Positiv
Negativ
Derivate
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,5
-0,5
0,4
-0,4
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,5
-0,5
0,4
-0,4
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
3,7
-3,7
4,6
-4,6
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
3,2
-3,2
4,0
-4,0
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,5
-0,5
0,6
-0,6
Gesamt
 
 
 
4,2
-4,2
5,0
-5,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
3,2
-3,2
4,0
-4,0
Sonstiges Ergebnis
 
 
1,0
-1,0
1,0
-1,0
Zur Ermittlung dieser Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values.
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
−für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und -100 Basispunkten
−für eigenkapitalbezogene Wertpapiere eine Preisbandbreite zwischen -25 % und +25 %
Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
3.144,9
3.144,9
2.722,7
0,0
422,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
12.061,9
12.231,1
1.389,0
3,1
10.839,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.575,6
1.579,3
0,0
0,0
1.579,3
Kredite und Darlehen an Kunden
 
9.120,2
9.259,8
0,0
0,0
9.259,8
Schuldverschreibungen
 
1.366,1
1.392,1
1.389,0
3,1
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
3,2
4,8
0,0
0,0
4,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,0
3,0
0,0
0,0
3,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
14.239,0
14.226,6
0,0
834,8
13.391,8
Einlagen von Kreditinstituten
 
2.268,1
2.258,6
0,0
0,0
2.258,6
Einlagen von Kunden
 
 
11.056,6
11.050,7
0,0
0,0
11.050,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
910,9
913,9
0,0
834,8
79,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
3,4
3,4
0,0
0,0
3,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
-378,6
0,0
0,0
-378,6
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
11.438,8
0,0
0,0
11.438,8
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
2.154,4
2.154,4
1.975,7
0,0
178,7
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
11.571,6
11.900,5
1.273,1
12,2
10.615,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.568,0
1.569,6
0,0
0,0
1.569,6
Kredite und Darlehen an Kunden
 
8.772,4
9.045,5
0,0
0,0
9.045,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
1.231,3
1.285,4
1.273,1
12,2
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2.516,6
2.516,6
0,0
0,0
2.516,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
12.815,8
12.835,3
0,0
893,0
11.942,3
Einlagen von Kreditinstituten
 
1.612,6
1.622,3
0,0
0,0
1.622,3
Einlagen von Kunden
 
 
10.245,9
10.253,3
0,0
0,0
10.253,3
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
954,0
956,5
0,0
893,0
63,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
3,3
3,3
0,0
0,0
3,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
-1.567,2
0,0
0,0
-1.567,2
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
55.636,8
0,0
0,0
55.636,8
Der Fair Value von Krediten und Forderungen wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Die Berechnung der Fair Values erfolgte je Portfoliogruppe. Dazu wurden die Kredite und Forderungen in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden.
Die Fair Values von Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, werden entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z. B. Zinskurven) ermittelt. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z. B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf den Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.
Der Fair Value von außerbilanziellen Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) wird mithilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie reguläres Bilanzvermögen behandelt. Die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente repräsentiert den Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern der Marktwert höher als der Nominalwert der hypothetischen Kreditäquivalente ist, wird der entsprechende Fair Value dieser unwiderruflichen Kreditzusagen mit negativem Vorzeichen ausgewiesen.
26.Hedge Accounting
Zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos verwendet die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente. Damit das Derivat und die Risikoposition für die Bilanzierung eines Sicherungsgeschäftes infrage kommen, wird die Sicherungsbeziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zu Beginn der Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Dokumentiert werden dabei die Art des abgesicherten Risikos, die Zielsetzung und Strategie in Hinblick auf die Absicherung sowie die Methode, die angewendet wird, um die Effektivität des Sicherungsinstrumentes zu messen. Eine Sicherungsbeziehung wird als in hohem Maße wirksam betrachtet, wenn die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Veränderungen des Fair Values oder der Cashflows die Fair Value-Änderungen des Sicherungsinstrumentes in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % kompensieren. Die Beurteilung erfolgt dabei sowohl prospektiv, d. h. ob die Ergebnisse innerhalb der Bankbreite erwartet werden, als auch retrospektiv, d. h. ob die tatsächlichen Ergebnisse innerhalb der Bankbreite liegen. Die Effektivität wird für jede Sicherungsbeziehung sowohl zu Beginn als auch während der Laufzeit bestimmt. Wie in den Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erlaubt, hat die Sparkasse Oberösterreich beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
i. Fair Value Hedge
Um das Marktwertrisiko zu verringern, wendet die Sparkasse Oberösterreich Fair Value-Hedges an. Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäftes, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ erfasst und ist Teil des Buchwertes des Grundgeschäftes.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäftes über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen“ (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss“ dargestellt.
Absicherung von Zinsrisiken
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Sparkasse Oberösterreich Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sich aus den Zinsmerkmalen und dem Zinsverhalten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten ergeben. Dies betrifft sowohl die bestehenden Bilanzpositionen als auch die erwartete Entwicklung der Bilanz und Bankaktivitäten. Das Zinsrisiko kann im Allgemeinen als eine mögliche Verschlechterung der Finanzlage einer Bank als Folge von nachteiligen Veränderungen der Marktzinssätze definiert werden.
Die Hedge Accounting-Aktivitäten der Sparkasse Oberösterreich beziehen sich auf zinsrisikotragende Positionen im Bankbuch. Das Zinsrisiko des Bankbuches wird vom Bereich Treasury gesteuert. Zinsrisikomanagement-Maßnahmen werden vom Gremium APM als Teil der Treasury-Strategie genehmigt. Für Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen, wird die Effektivität durch den von Treasury als Risikoträger unabhängigen Bereich Strategisches Risikomanagement gemessen.
Ziel des Zinsrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung von Zinsrisikopositionen sowohl aus Risiko- als auch Ertragsgesichtspunkten. Zu diesem Zweck und zur Einhaltung externer sowie interner Vorschriften und Beschränkungen steuert die Sparkasse Oberösterreich das Zinsrisiko sowohl in Hinblick auf die Ertragssituation als auch in Hinblick auf den ökonomischen Wert. Schwerpunkt der Zinsrisikoanalyse aus Ertragssicht ist die Veränderung des Zinsüberschusses. Schwankungen von Zinssätzen wirken sich auf den Zinsüberschuss aus, indem sie die Zinserträge und Zinsaufwendungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen. Bezogen auf den ökonomischen Wert stellt das Zinsrisiko die Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals dar. Es kann als Barwert der Cashflows aus Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten identifiziert werden. Veränderungen der Zinssätze ändern sowohl die Höhe der zukünftigen Cashflows als auch den Wert der Abzinsungsfaktoren, die bei der Berechnung angewendet werden.
Bestehende Bilanzposten und Einflüsse geplanter oder prognostizierter Transaktionen werden anhand von Kennzahlen analysiert, die die Ertragssicht als auch den ökonomischen Wert berücksichtigen. Die Sparkasse Oberösterreich hält das Risiko innerhalb von definierten Bandbreiten. Im Rahmen des aktiven Zinsrisikomanagements setzt das Treasury bevorzugt auf Anleihenkäufe und Derivate-Transaktionen. Grundsätzlich besteht der Ansatz der Sparkasse Oberösterreich darin, alle wesentlichen festverzinslichen oder strukturierten Emissionen in variabel verzinsliche Positionen zu drehen.
Zinsswaps werden am häufigsten zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt. Wenn es für die Umsetzung der Zinsrisikostrategie sinnvoll erscheint, werden fix verzinste Positionen in variabel verzinste (in der Regel basierend auf dem 3-Monats-Geldmarktsatz wie beispielsweise der Euribor) umgewandelt. Es kann jedoch auch erforderlich sein, variabel verzinste Zinspositionen in fix verzinste Positionen zu drehen.
Die Sparkasse Oberösterreich wendet Hedge Accounting an, um bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) zwischen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumenten einerseits und finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value) andererseits zu
vermeiden. Darüber hinaus macht die Sparkasse Oberösterreich auch von der Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ zu designieren (Fair Value-Option). Durch eine solche Klassifizierung werden ebenfalls bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt, ohne Hedge Accounting anzuwenden.
Fair Value Hedges werden angewendet, wenn im Rahmen des Zinsrisikomanagements festverzinsliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in variabel verzinsliche Positionen umgewandelt werden.
Bei Fair Value Hedges wird nur die Zinsrisiko-Komponente der Fair Value-Änderungen des festverzinslichen Grundgeschäftes abgesichert. Die gehedgte Zinsrisiko-Komponente bezieht sich auf den beobachteten Zinssatz (Swapsatz). Die Fair Value-Volatilität, die sich aus Änderungen des Spreads des gesicherten Festzinsinstrumentes ergibt, ist nicht Teil des Hedge Accounting.
Die als Sicherungsinstrumente designierten Zinsderivate stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zinsrisikokomponente des gesicherten Grundgeschäftes. Die nicht-zinsbezogenen Risiko-Komponenten (wie Kreditaufschläge) sind nicht Teil der Sicherungsbeziehung. Daher werden auf beiden Seiten der Sicherungsbeziehung vergleichbare Bewertungsparameter angewendet. Somit werden gegenläufige Effekte in dem Umfang erfasst, in dem ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ohne dass es zu einer künstlich erzeugten Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung kommt. Die Zinsrisikokomponente ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Fair Value-Schwankungen des gesicherten Grundgeschäftes.
Nominale der gesicherten Grundgeschäfte
in EUR Mio.
 
Gesichertes Grundgeschäft
 
Dez 2020
Dez 2021
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
 
Kredite und Darlehen an Kunden (Einzel)
 
84,1
62,0
Vermögenswerte
 
Anleihen AC
 
 
 
166,0
54,0
Verbindlichkeiten
 
Verbriefte Verbindlichkeiten (Emissionen)
 
774,1
692,0
Das Sicherungsverhältnis wird in Übereinstimmung mit den in IAS 39 definierten Regeln gewählt. Das Volumen des als Sicherungsinstrument designierten Derivats darf das Volumen des gesicherten Grundgeschäftes nicht übersteigen. Ist die Nominale eines Sicherungsderivates größer als die Nominale des Grundgeschäftes, wird nur der entsprechende Anteil des Derivates als Sicherungsinstrument designiert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Laufzeit: die Laufzeit des Sicherungsinstrumentes darf nicht länger sein als die Laufzeit des gesicherten Grundgeschäftes.
Mögliche Ursachen für die Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen können sein:
−Sicherungsinstrumente und gesicherte Grundgeschäfte werden während ihrer Laufzeit designiert (nicht von Beginn an)
−temporäre Rückkäufe von Emissionen (aufgrund von Market Making-Aktivitäten im Handelsbuch), die zu einer reduzierten Position des gesicherten Grundgeschäftes führen
−die Verwendung unterschiedlicher Zinskurven (Abzinsung) für das gesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument
−nur bei Fair Value Hedges: Volatilität des Barwertes des variablen Teils von Sicherungsderivaten
−die Handelstage von Sicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft stimmen nicht überein
−tatsächliche vorzeitige Rückzahlungen eines Portfolios, die von den erwarteten vorzeitigen Rückzahlungen abweichen
−Kreditrisikoanpassungen (CVA, DVA) der Sicherungsderivate
Quantitative Angaben
In den nachfolgenden Tabellen werden detaillierte Informationen zu Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften für Fair Value Hedges dargestellt.
Sicherungsinstrumente
 
 
 
 
Buchwert
 
 
Laufzeitbänder der Nominale
in EUR Mio.
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Fair-Value-Änderung, für Messung der Ineffektivität verwendet (Periode)
Nominale
≤ 3 M
> 3 M und ≤ 1 J
> 1 J und ≤ 5 J
> 5 J
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
50,1
15,7
25,7
802,3
0,0
8,2
307,3
486,8
Gesamt
50,1
15,7
25,7
802,3
0,0
8,2
307,3
486,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
84,1
24,6
13,1
1.019,7
113,2
74,2
285,4
547,0
Gesamt
84,1
24,6
13,1
1.019,7
113,2
74,2
285,4
547,0
Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz in der Position „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Gesicherte Grundgeschäfte von Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value-Anpassungen des Grundgeschäftes
in EUR Mio.
 
 
 
Buchwert
erfasst im Buchwert
davon: für die Periode in der die
Ineffektivität erfasst wurde
für beendete
Sicherungsgeschäfte
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
191,6
18,9
-11,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
-745,9
-59,3
37,5
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
375,2
33,7
0,1
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
-830,1
-95,7
-10,7
0,0
Die gesicherten Grundgeschäfte werden in folgenden Positionen der Bilanz ausgewiesen:
−Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Schuldverschreibungen
−Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Verbriefte Verbindlichkeiten
Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Sonstige Ergebnis
Die Ineffektivität aus Fair Value Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ dargestellt.
in EUR Mio.
 
 
 
 
Erfolgswirksam erfasste Ineffiktivität
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
0,3
Gesamt
 
 
 
 
 
 
0,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
2,4
Gesamt
 
 
 
 
 
 
2,4
27.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Zinsderivate über das London Clearing House und EUREX ab, dabei werden die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt. Die Saldierung wird zwischen den aktiv- und passivseitigen Derivatpositionen vorgenommen, wobei die saldierten Positionen zusätzlich mit den Beträgen aus Nachschussmargen (Variation Margins) gegengerechnet werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind Saldierungseffekte in der Bilanz der Sparkasse Oberösterreich sowie die Auswirkungen einer Saldierung von Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Saldierungsvereinbarung sind, dargestellt.
Finanzielle Vermögenswerte mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die
nicht in der Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle
Vermögenswerte (brutto)
Saldierte Beträge (brutto)
Bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (netto)
Finanzinstrumente
Erhaltene Barsicherheiten
Sonstige erhaltene
finanzielle
Sicherheiten
Nettobetrag nach
potenziellen
Saldierungsvereinbarungen
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
168,7
39,5
129,3
18,9
99,1
0,0
11,3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
0,9
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
169,6
40,4
129,3
18,9
99,1
0,0
11,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
257,8
31,8
226,0
36,2
171,4
0,0
18,4
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
2,5
2,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
260,3
34,3
226,0
36,2
171,4
0,0
18,4
Finanzielle Verbindlichkeiten mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen
Dez 21
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die nicht in der Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle Verbindlichkeiten
(brutto)
Saldierte Beträge (brutto)
Bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten (netto)
Finanzinstrumente
Gegebene Barsicherheiten
Sonstige gegebene finanzielle Sicherheiten
Nettobetrag nach potenziellen Saldierungsvereinbarungen
Derivate
36,2
6,4
29,8
18,9
7,1
0,0
3,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
33,9
33,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
70,1
40,3
29,8
18,9
7,1
0,0
3,8
Dez 20
Derivate
70,7
16,8
53,9
36,2
8,1
0,0
9,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
17,5
17,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
88,2
34,3
53,9
36,2
8,1
0,0
9,6
Der Effekt aus der Saldierung ist in der Spalte „Saldierte Beträge (brutto)“ dargestellt. Die Nettoposition zwischen den saldierten Derivatbeträgen in Höhe von EUR 99,4 Mio. (2020: EUR 172,1 Mio.) wird zusätzlich mit den Beträgen aus Variation Margins unter der Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Einlagen von Kreditinstituten“ in Höhe von EUR 33,9 Mio. (2020: EUR 17,6 Mio.) saldiert und unter der Bilanzposition „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Kredite und Darlehen an Kreditinstitute“ in Höhe von EUR 0,9 Mio. (2020: EUR 2,5 Mio.).
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Pensionsgeschäfte und Globalverrechnungsverträge (Master Netting Agreements) zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Verträge qualifizieren sich als potenzielle Saldierungsvereinbarungen. Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund des Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Bei Transaktionen mit Derivaten werden die Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von Globalverrechnungsverträgen aufgerechnet werden dürfen, in der Spalte „Finanzinstrumente“ ausgewiesen. Wenn die Nettoposition weiter mit Barsicherheiten oder mit finanziellen Sicherheiten abgesichert wird, erfolgt der Ausweis in den entsprechenden Spalten „Erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (exkl. Barsicherheiten)“.
Pensionsgeschäfte sind in erster Linie Finanzierungstransaktionen. Dabei handelt es sich um den Verkauf und anschließenden Rückkauf von Wertpapieren zu einem im Voraus vereinbarten Preis und Zeitpunkt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Wertpapiere als Sicherheit beim Kreditgeber verbleiben, wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Saldierungseffekte von Pensionsgeschäften werden in den Spalten „erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (exkl. Barsicherheiten)“ ausgewiesen. Der Ausweis der Sicherheiten erfolgt zum Fair Value der übertragenen Wertpapiere. Übersteigt der Fair Value der Sicherheit den Buchwert der Forderung/Verbindlichkeit
des Pensionsgeschäftes, wird der Betrag nur bis zur Höhe des Buchwertes ausgewiesen. Die verbleibenden Positionen können mit Barsicherheiten abgesichert werden. Dem Veräußerer ist es während der Zeit der Verpfändung untersagt, über Barsicherheiten und finanzielle Sicherheiten, die in diese Transaktionen eingebunden sind, zu verfügen.
28.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte
Pensionsgeschäfte
Transaktionen, bei denen Wertpapiere mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft werden, werden als Pensionsgeschäfte bezeichnet (Repurchase-Geschäft). Die verkauften Wertpapiere werden weiterhin in der Bilanz erfasst, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich verbleiben; die Wertpapiere werden am Ende der Laufzeit des Pensionsgeschäftes zu einem fixierten Preis rückübertragen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigter aller Kupons und sonstiger, während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Diese Zahlungen werden an die Sparkasse Oberösterreich überwiesen oder spiegeln sich im Rückkaufspreis wider.
Die für den Verkauf erhaltenen Barmittel werden in der Bilanz erfasst. Die entsprechende Rückgabeverpflichtung wird unter „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ in den Unterpositionen „Einlagen von Kreditinstituten“ oder „Einlagen von Kunden“ ausgewiesen. Die Bilanzierung als Finanzierung für die Sparkasse Oberösterreich entspricht dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion. Der Unterschied zwischen Rückübertragungs- und Kaufpreis wird als Zinsaufwand erfasst, über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die von der Sparkasse Oberösterreich im Rahmen von Repurchase-Geschäften übertragen wurden, verbleiben weiterhin in der Bilanz und werden nach den für die jeweilige Bilanzposition geltenden Regeln bewertet. Darüber hinaus werden sie in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ in der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen.
Per 31.Dezember 2021 und per 31. Dezember 2020 bestanden keine Pensionsgeschäfte.
Wertpapierleihegeschäfte
Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen der Verleiher Wertpapiere an den Entleiher mit der Verpflichtung übereignet, dass der Entleiher nach Ablauf der vereinbarten Frist Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und ein von der Dauer der Leihe abhängiges Entgelt entrichtet. Die im Rahmen einer Wertpapierleihe an Kontrahenten übertragenen Wertpapiere bleiben in der Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich (als Verleiher) verbleiben und diese die Wertpapiere erhält, wenn das Wertpapierleihegeschäft ausläuft. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigter aller Kupons und sonstiger während der Laufzeit des Wertpapierleihegeschäfts erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ ausgewiesen.
Die Verpflichtung, entliehene Wertpapiere zurückzugeben, wird nur dann als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Wertpapiere in der Folge an Dritte verkauft wurden. In solchen Fällen wird die Rückgabeverpflichtung für Wertpapiere als „Sonstige Handelspassiva“ bilanziert.
Per 31. Dezember 2021 und per 31. Dezember 2020 bestanden keine Wertpapierleihegeschäfte.
29.Sicherheiten
Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt wurden
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
2.974,4
3.643,0
Handelsaktiva
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
19,7
161,3
Gesamt
 
 
 
 
 
2.994,1
3.804,3
Die Sicherheiten wurden vor allem als Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert) gestellt.
30.Wertpapiere
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert
zum FVPL
FVOCI
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert
zum FVPL
FVOCI
Schuldverschreibungen und andere
zinsbezogene Wertpapiere
1.231,2
35,3
117,7
0,0
402,0
1.366,1
33,6
112,2
0,0
360,1
Börsenotiert
1.210,9
28,7
15,6
0,0
342,2
1.285,4
23,7
3,2
0,0
252,4
Nicht börsenotiert
20,3
6,6
102,1
0,0
59,8
80,7
9,9
109,0
0,0
107,7
Eigenkapitalbezogene Wertpapiere
0,0
9,5
31,4
0,0
138,3
0,0
10,5
32,5
0,0
229,1
Börsenotiert
0,0
7,9
0,0
0,0
127,2
0,0
8,4
0,0
0,0
216,0
Nicht börsenotiert
0,0
1,6
3,9
0,0
11,1
0,0
2,1
5,1
0,0
13,1
Beteiligungen/Anteile
0,0
0,0
27,5
0,0
0,0
0,0
0,0
27,4
0,0
0,0
Gesamt
1.231,2
44,8
149,1
0,0
540,3
1.366,1
44,1
144,7
0,0
589,2
Investmentfondsanteile werden unter Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere ausgewiesen.
Risiko- und Kapitalmanagement
31. Risikomanagement
Risikopolitik und -strategie
Das bewusste und selektive Eingehen von Risiken und deren professionelle Steuerung stellt eine Kernkompetenz jeder Bank dar. Eine angemessene Risikopolitik und -strategie ist eine essentielle Grundlage für die Bewahrung der finanziellen Stabilität der Bank und stellt die Rahmenbedingungen für den operativen Erfolg dar.
Die Sparkasse Oberösterreich hat ein, auf ihr Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagementregelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß deren das Eingehen von Risiken stattfindet. Die Risikostrategie ist mit der Geschäftsstrategie konsistent.
Die Risikostrategie beschreibt das Ist-Risikoprofil, definiert die Risikomanagement Prinzipien, die strategischen Ziele und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Governance-Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, ergänzender Kennzahlen als auch zur Eskalation von Limit-Überschreitungen.
Im Jahr 2021 lag der Fokus sowohl auf der fortlaufend angespannten Situation durch die Covid-19-Pandemie und die Folgen auf die Wirtschaft als auch auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG). Erhebliche Ressourcen sowohl im Geschäfts- als auch im Risikobereich wurden für die Aufstellung und Umsetzung eines ESG-Aktionsplans verwendet, der die Einrichtung eines umfassenden internen Rahmenwerks umfasst, der von der Geschäftsstrategie, der dedizierten Governance, über das Risikomanagement bis hin zur Offenlegung reicht.
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen.
Organisation des Risikomanagements
Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.
Das folgende Diagramm stellt einen Überblick über die Risikomanagementorganisation der Sparkasse Oberösterreich dar:
Aufbau des Risikomanagements
Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) üben die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Risikomanagementstruktur der Sparkasse Oberösterreich aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO verantwortet die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
Der Vorstand und insbesondere der CRO sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Dieser Bereich ist für die Steuerung, Messung und Kontrolle des Liquiditäts- und Marktrisikos verantwortlich. Er umfasst sowohl das Bank- als auch das Handelsbuch.
Darüber hinaus ist er fokussiert auf ein ganzheitliches Risikomanagement und stellt eine umfassende, risikoartenübergreifende Steuerung, Überwachung, Analyse und Berichterstattung des Risikoportfolios sicher. Er ist die zentrale Einheit für strategische Initiativen zur Schaffung einer größeren Kohärenz zwischen der Risikostrategie (inklusive Risikoappetit und Limitsteuerung) und der operativen Umsetzung. Er verantwortet auch die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen und das Management von nichtfinanziellen Risiken. Darüber hinaus kooperiert er eng mit dem Bereich Kreditrisikomanagement.
Kreditrisikomanagement
Dieser Bereich ist in der Sparkasse Oberösterreich für die operativen Kreditentscheidungen sowie für das Collection und das Workout im Kundengeschäft verantwortlich. Das Kreditrisikomanagement stellt sicher, dass die Kreditrisikostrategien der Sparkasse Oberösterreich operativ umgesetzt werden. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kreditrisikomanagements fällt die Kontrolle der Ratings. Der Bereich besitzt auch die Zuständigkeit bei Überschreiten der Kredit-Pouvoirs im Markt.
Koordination der Risikomanagementaktivitäten auf Konzernebene
Der Vorstand befasst sich regelmäßig in seinen regulären Vorstandssitzungen mit Risikothemen zu allen Risikoarten. Soweit erforderlich werden Maßnahmen diskutiert und ergriffen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten in der Sparkasse Oberösterreich bestimmte bereichsübergreifende Gremien eingerichtet. Sie sind im folgenden Diagramm dargestellt:
In der Sparkasse Oberösterreich ist ein Risikoausschuss eingerichtet, der den Anforderungen des § 39d BWG entspricht. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Risikoausschuss der Sparkasse Oberösterreich festgelegt. Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich Risikobereitschaft und Risikostrategie und überwacht deren Umsetzung. Er entscheidet auch über die Genehmigung von Krediten, die über das Pouvoir des Vorstandes hinausgehen.
Der Kreditausschuss entscheidet neben den ihm übertragenen Aufgaben gem. § 3 (2) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates über die Zustimmung zu den vom Vorstand beschlossenen Krediten an einen einzelnen Kreditnehmer, die insgesamt 10 % der anrechenbaren Eigenmittel überschreiten, aber 20 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht übersteigen. Überdies obliegt dem Ausschuss die Zustimmung zu den, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses aller Geschäftsleiter, abzuschließenden Rechtsgeschäften mit dem unter § 28 (1) BWG genannten Personenkreis (Organgeschäft).
Die Aufgaben des Gremium Risiko sind Beratung und Entscheidungsfindung zur Steuerung eines ganzheitlichen Ansatzes für das Risikomanagement, welches sich auf sämtliche Geschäftsbereiche, Unterstützungs- und Kontrolleinheiten erstreckt. Dabei werden alle wichtigen Risiken (z. B. finanzielle und nichtfinanzielle, bilanzielle und außerbilanzielle, potenzielle und vertragliche/außervertragliche Risiken) behandelt, insbesondere die Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie Konzentrations-, Reputations-, Compliance- und strategischen Risiken (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Strategisches Risikomanagement & ORG/IT.
Die Aufgaben des Gremium APM (Aktiv-Passiv-Management) umfassen die Beratung und die Entscheidungsfindung zu der strategischen Risikoausrichtung auf Gesamtbankebene, vorwiegend zur Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung des vergebenen Risikokapitals und der Risikolimits unter Berücksichtigung des Geschäftsumfeldes (insbesondere des makroökonomischen & Finanzmarktumfeldes) und der Strategien der Sparkasse Oberösterreich (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Treasury.
Das Operational Liquidity Committee (OLC) verantwortet im Tagesgeschäft das Management der globalen Liquiditätsposition der Sparkasse Oberösterreich. Es analysiert regelmäßig die Liquiditätslage der Sparkasse Oberösterreich und berichtet direkt im Gremium APM. Daneben unterbreitet es dem Gremium APM gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge.
Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks.
Das Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Bank bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Bank angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d. h. den Schutz der Aktionäre und der Gläubiger sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das Regelwerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
−Risikoappetit (Risk Appetite Statement – RAS), Limits und Risikostrategie
−Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung, Konzentrationsrisikomanagement und Stresstest
−Risikotragfähigkeitsrechnung
−Kapitalallokation und Leistungsmanagement
−Planung von Risikokennzahlen
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, die Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Das RAS stellt, durch die vom Vorstand genehmigten Frühwarnstufen und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten der Sparkasse Oberösterreich dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Das RAS besteht aus Kernrisikokennzahlen zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung.
Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es:
−sicherzustellen, dass die Sparkasse Oberösterreich über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren,
−Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen festzusetzen und
−die Finanzkraft der Sparkasse Oberösterreich und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen.
Die Festsetzung des RAS erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das die Sparkasse Oberösterreich bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass die Sparkasse Oberösterreich innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an die vorgesehene Governance und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen. Das RAS Ampelsystem ist wie folgt definiert:
−RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
−RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwertes führt zu einem im Governance-Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
−RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vorabdefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation an die Governance und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden, basierend auf dem Risikoappetit der Sparkasse Oberösterreich, ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Das RAS der Sparkasse Oberösterreich für 2021 wurde vom Vorstand genehmigt und vom Aufsichtsrat anerkannt.
Portfolio- und Risikoanalyse
Die Sparkasse Oberösterreich setzt eine eigene Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung
Die Risikomaterialitätsbeurteilung erhebt die Wesentlichkeit von Risikoarten und somit das Risikoprofil der Sparkasse Oberösterreich. Die Risikomaterialitätsbeurteilung ist ein jährlicher Prozess mit dem Ziel, neue durch die Sparkasse Oberösterreich eingegangene wesentliche Risiken systematisch zu erheben und alle bestehenden wesentlichen Risiken zu bewerten. Daher ist die Risikomaterialitätsbeurteilung ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP und dient als Steuerungswerkzeug für das Seniormanagement.
Die aus dieser Bewertung gewonnenen Erkenntnisse dienen der Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und der weiteren Risiko-minderung. Sie liefern auch einen Beitrag für die Ausgestaltung und Definition der Risikostrategie und des Risikoappetits. Wesentliche Ergebnisse und Empfehlungen der Risikomaterialitätsbeurteilung werden für die Szenariogestaltung und die Auswahl der Stresstests herangezogen.
Konzentrationsrisikomanagement
Die Sparkasse Oberösterreich hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands wichtig, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse wird auf einer halbjährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems bei.
Stresstests
Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsinformation und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil der Sparkasse Oberösterreich zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender, aber durchaus plausibler Szenarien, die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess berücksichtigt.
Die Ergebnisse des internen Stresstests der Sparkasse Oberösterreich werden analysiert, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können. Die internen Stresstests im Jahr 2021 zeigten keine Unterschreitungen der gestressten RAS-Schwellenwerte nach der Anwendung von Szenario bedingten Maßnahmen im letzten Jahr des Stressszenarios.
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsberechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur normativen Sicht der Säule 1 stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung der Sparkasse Oberösterreich entsprechend dem EZB-Leitfaden für ICAAP, und bestimmt, ob die Sparkasse Oberösterreich über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen sie ausgesetzt ist. Ökonomische und normative Perspektiven sind so angelegt, dass sie sich gegenseitig informieren und in allen wesentlichen Geschäftssteuerungsaktivitäten und -entscheidungen integriert sind. Mit diesem Ansatz der Säule 1+ steigert die Sparkasse Oberösterreich die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Der
ökonomische Kapitalbedarf wird mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken des Konzerns in Säule 2 abzudecken.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Wechselkursrisiko aus Beteiligungen, das Credit Spread Risiko im Bankbuch, das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,92 % berechnet. Die Sparkasse Oberösterreich berücksichtigt keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten, was einen konservativen Ansatz widerspiegelt, bei dem die Sparkasse Oberösterreich ausreichend Kapital zur Verfügung hat, vor allem in Zeiten, in denen sich die Korrelationen zwischen Risiken dramatisch ändern können (wie in Zeiten von Stress). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2021 60,8 % des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken oder unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen, wie im Risikoappetit durch die Gesamtkapitaladäquanzgrenzen und Kapitaladäquanznutzung festgelegt. Ende 2021 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 52,0 %.
Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln der CRR und CRR II (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), angepasst um die Add-ons der Säule 2, z. B. year-to-date Jahresüberschuss, wenn nicht bereits in der Säule 1 berücksichtigt, Ausschluss von Tier-2-Kapitalinstrumenten und IRB-Ansatz-erwarteter Verlust Add-on für Überschuss/Fehlbetrag. Die Säule 2 Anpassungen sind erforderlich, um das intern verfügbare Kapital zu bestimmen, das aus ökonomischer Sicht als risikotragend und verlustabsorbierend gilt.
Der Vorstand, das Gremium Risiko und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse des ICAAP Eigenkapitalbedarfs informiert. Darin werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP dargestellt. Letzteres skizziert die Entwicklung des Risikoprofils in Bezug auf den Risikoappetit.
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essentiell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess.
Angewendete Methoden und Instrumente
Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.) sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren in der Verantwortung der Risikoabteilung.
Die Planungstätigkeiten folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Kapitalallokation
Eine wichtige Aufgabe und ein wesentlicher Bestandteil des Risikoplanungsprozesses ist die Verteilung des Kapitals auf die Geschäftsfelder und Segmente. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement und Controlling. Die Erkenntnisse aus ICAAP und Controlling-Prozessen werden zur Kapitalallokation unter den Risiko-Ertrags-Überlegungen angewendet und spiegeln sich in der Kapitalallokation wider.
Gesamtkapitalerfordernis der Sparkasse Oberösterreich nach Risikoart
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.
32.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Sparkasse Oberösterreich ermittelt seit 1. Jänner 2014 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und Kapitalerfordernisse gemäß der in der EU geltenden Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirement Directive – CRD IV, Richtlinie (EU) 2013/36/EU) und der CRR (Capital Requirements Regulation, CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Sowohl CRD IV als auch CRD V wurde in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt.
Alle in der CRR, im österreichischen BWG und in den technischen Standards der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) definierten Anforderungen werden von der Sparkasse Oberösterreich sowohl für aufsichtsrechtliche Zwecke als auch für die Offenlegung aufsichtsrechtlicher Informationen in vollem Umfang angewendet.
Übersicht Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Säule 1
 
 
 
 
 
 
 
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital
 
 
 
4,50%
4,50%
Mindestanforderung an das Kernkapital
 
 
 
 
6,00%
6,00%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel
 
 
 
8,00%
8,00%
 
Kapitalerhaltungspuffer
 
 
 
 
2,50%
2,50%
 
Antizyklischer Kapitalpuffer
 
 
 
 
0,00%
0,00%
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
7,00%
7,00%
Mindestanforderung an das Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
8,50%
8,50%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel (inkl. Puffer)
 
 
10,50%
10,50%
Kapitalstruktur gemäß EU Verordnung 575/2013 (CRR)
in EUR Mio.
 
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Dez 2020
Dez 2021
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
 
 
Als CET1 anrechenbare Kapitalinstrumente
 
 
 
26 (1)(a)(b), 27-30, 36 (1)(f), 42
134,5
134,5
Einbehaltene Gewinne
 
 
 
 
26 (1)(c), 26 (2)
 
600,9
657,5
Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
26 (1)(f)
 
197,4
197,4
Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
 
34, 105
 
0,0
0,0
Übergangsanpassungen im harten Kernkapital
 
 
 
 
1,5
0,7
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
4 (1)(115), 36 (1)(b), 37 (a)
-0,9
-0,9
Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete
Verluste (IRB-Fehlbetrag)
36 (1)(d), 40, 158, 159
 
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
 
 
469-472, 478, 481
 
0,0
0,0
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das
zusätzliche Kernkapital überschreiten
36 (1)(j)
 
0,0
0,0
Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals (*)
 
 
 
-3,3
-3,9
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
50
 
930,1
985,3
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
 
 
61
 
0,0
0,0
Kernkapital (Tier 1): Summe hartes (CET1) & zusätzliches (AT1) Kernkapital
25
 
930,1
985,3
Als T2 anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
 
62 (a), 63-65, 66 (a), 67
172,3
169,5
Übergangsanpassungen aufgrund von unter Bestandsschutz stehenden Kapitalinstrumenten
des T2 und nachrangige Darlehen
483 (6)(7), 484, 486, 488, 490, 491
 
9,8
4,9
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz
(IRB-Überschuss)
62 (d)
 
27,3
28,3
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
 
 
62 (c)
 
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital
 
 
476, 477, 478, 481
 
0,0
0,0
Ergänzungskapital (Tier 2)
 
 
 
71
 
209,4
202,7
Kurzfristiges nachrangiges Kapital (Tier 3)
 
 
 
 
 
 
Gesamte anrechenbare Eigenmittel
 
 
 
4 (1)(118) und 72
 
1.139,5
1.187,9
Erforderliche Eigenmittel
 
 
 
92 (3), 95, 96, 98
 
432,7
450,8
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
92 (2)(a)
 
16,85%
17,48%
Kernkapitalquote
 
 
 
 
92 (2)(b)
 
16,85%
17,48%
Eigenmittelquote
 
 
 
 
92 (2)(c)
 
20,65%
21,08%
Die Gliederung der obigen Kapitalstruktur-Tabelle enthält nur Positionen, welche für die Sparkasse Oberösterreich relevant sind. Die ausgewiesenen Zahlen unter Vollanwendung von Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen.
Mögliche Änderungen können sich aufgrund von noch nicht vorliegenden regulatorischen technischen Standards ergeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
Risikostruktur
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
in EUR Mio.
Artikel gemäß CRR
Gesamt-
risiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamt-
risiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamtrisikobetrag
 
92 (3), 95, 96, 98
5.518,6
441,5
5.635,3
450,8
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das
Kreditgeschäft
92 (3), (a)(f)
4.632,5
370,6
4.812,7
385,0
 
Standardansatz (SA)
 
 
 
84,8
6,8
93,5
7,5
 
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB)
 
4.547,7
363,8
4.719,2
377,5
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko
92 (3)(c)(ii), 92 (4)(b)
0,0
0,0
0,0
0,0
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko
92 (3)(b)(i) und (c)(i) und (iii), 92 (4)(b)
129,1
10,3
154,6
12,4
Bemessungsgrundlage für operationelle Risiken
92 (3)(e), 92 (4)(b)
563,3
45,1
576,2
46,1
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von Risiko-
positionen an die Kreditbewertung
92 (3)(d)
 
27,9
2,2
29,8
2,4
Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungsbeträge (inkl. Basel 1 Floor)
3, 458, 459, 500
165,8
13,3
61,9
5,0
33.Kreditrisiko
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft. Dabei handelt es sich sowohl um Kreditverluste aufgrund von Ausfällen des Kreditnehmers (Stufe 3) als auch um erwartete Kreditverluste, wenn der Ausfall entweder innerhalb eines Jahres (Stufe 1) oder zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zur Fälligkeit (Stufe 2) eintritt.
Stufe 1-Kreditverluste gelten für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen ohne signifikante Erhöhung des Kreditrisikos (SICR) seit der Einräumung, während Stufe 2-Kreditverluste für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen gelten, für die SICR am Stichtag beobachtet wurden. Es beinhaltet auch Kreditverluste aufgrund von Kontrahentenrisiken aus dem Handel mit Instrumenten und Derivaten, die Marktrisiken tragen. Das Länderrisiko und damit verbundene makroökonomische zukunftsgerichtete Informationen werden ebenfalls bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt.
Operative Kreditentscheidungen werden von den zuständigen Einheiten dezentral getroffen.
Anders als bei großen Unternehmen, Banken und Staaten inkludiert das Management von Kreditrisiken im Retail- und SME-Geschäft die Bearbeitung einer sehr großen Anzahl relativ niedriger Kreditbeträge, die an Privatkunden, Freiberufler, Selbstständige oder Kleinunternehmen vergeben werden. Unter Einhaltung von EU-weiten und lokalen regulatorischen Erfordernissen berücksichtigt das Kreditrisikomanagement im Retail- und SME-Geschäft die strategische Ausrichtung der Sparkasse Oberösterreich, Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben innerhalb ihrer finanziellen Kapazitäten Kredite zur Verfügung zu stellen.
Als zentrale Datenbank für das Kreditrisikomanagement dient primär das Business Intelligence Data Warehouse (BI-DWH). Alle für das Kreditrisikomanagement, das Performancemanagement und die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses maßgeblichen Daten werden regelmäßig in diese Datenbank eingespeist.
Das BI-DWH ist die Basis für das zentrale Kreditrisikoreporting. Dies ermöglicht zentrale Auswertungen und die Anwendung von Kennzahlen nach einheitlichen Methoden und Segmentierungen. Das Kreditrisikoberichtswesen umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio für externe und interne Adressaten und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung und die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management. Zu den internen Adressaten zählen vor allem Aufsichtsrat und Vorstand sowie Risikomanager, Geschäftsfeldleiter und die interne Revision.
Internes Ratingsystem
Die Sparkasse Oberösterreich regelt ihre Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahenten das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität des Kunden, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kontrahentenausfallrisiko wird in der Sparkasse Oberösterreich auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kunden beurteilt. Die Sparkasse Oberösterreich vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kontrahentenausfallrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kunden wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr, aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kunden in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das Pouvoir-System innerhalb der Sparkasse Oberösterreich sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Für Gruppengesellschaften, die den auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der gruppenweiten Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse
eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Sparkasse Oberösterreich den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retailbereich zurechenbaren Kreditnehmern berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft des Kunden, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Kunden basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Sparkasse Oberösterreich (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien und sie berücksichtigen auch Informationen, die durch den jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet interne Ratingmodelle und Risikoparameter, welche von Teams der s-Gruppe mit Spezialisten in Zusammenarbeit mit Risikomanagern entwickelt bzw. laufend weiterentwickelt werden. Alle Ratingmodelle sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung ihrer Schätzungen, die die Einbeziehung der aktuellsten Daten in die Schätzung der Risikoparameter beinhaltet, sowie auch einer regulären kompletten Modellprüfung. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation Erste Group konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Alle Kreditrisikomodelle werden laufend in regelmäßigen Abständen validiert. Von Validierungsseite werden dabei qualitative und quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und anschließend den Aufsichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Qualität der Ratinginstrumente anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzuges.
Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden in den dafür zuständigen Gremien der Gruppe erteilt. Alle Modellsteuerungen-, Entwicklungs- und Validierungsaktivitäten werden durch die Erste Group koordiniert.
Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kunden in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst.
Niedriges Risiko. Typische regionale Kunden mit stabiler, langjähriger Beziehung oder große, international renommierte Kunden. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kunden tätig sind. Retail-Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kunden, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kunden dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retail-Kunden, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kunden mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kunden zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko. Der Kreditnehmer ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Sparkasse Oberösterreich wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kunden, die Kundensicht an; wenn ein Kunde bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Rating-agenturen publiziert werden, wurde das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kamen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limitmanagementsystem überwacht und im Fall von Limitüberschreitungen erforderliche Maßnahmen eingeleitet.
Zur vorausschauenden Erkennung von negativen Entwicklungen wird ein standardisiertes Frühwarnsystem gruppenweit implementiert. Die Frühwarnindikatoren werden für Unternehmenskunden durch die OE Kreditanalyse für die jeweiligen Segmente überwacht. Wenn bei einem Kunden Frühwarnsignale festgestellt und validiert werden, erfolgt die Überprüfung des gesamten Kundenobligos und seiner Kreditwürdigkeit. Falls erforderlich werden adäquate Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Im Rahmen von regelmäßigen Watchlist-Gesprächen werden Kunden mit schlechter Bonität überwacht und Vorsorgemaßnahmen diskutiert. Die Überwachung und Bonitätsüberprüfung von kleineren Unternehmen und von Retail-Kunden basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Im Retail-Risikomanagement stellen unter anderem eine Qualitätsverschlechterung bei Neuengagements oder eine abnehmende Effektivität bei der Eintreibung von Forderungen Anzeichen für mögliche ungünstige Portfolioentwicklungen dar und erfordern angemessene Gegenmaßnahmen. Zusätzlich wird die Überwachung für jene Kunden durchgeführt, bei denen Frühwarnsignale festgestellt wurden, auch wenn sie noch ihren vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen.
Negative Entwicklungen der notleidenden Kredite und der Kredite mit erhöhtem Risiko werden überwacht, besprochen und berichtet. Im Fall von weiteren negativen Entwicklungen werden die Kunden durch auf Workout spezialisierte Einheiten betreut, um potenzielle Verluste zu minimieren.
Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
−Kassenbestand und Guthaben – Sichteinlagen bei Kreditinstituten
−Schuldinstrumente – Held for Trading
−Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
−Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
−Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
−Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen unter ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
−Forderungen aus Finanzierungsleasing
−Schuldinstrumente, die in Veräußerungsgruppen zum Verkauf stehen
−Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
−Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
Das Kreditrisikovolumen der folgenden Tabelle entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:
−Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
−Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
−Rückstellungen für andere Zusagen
−Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garantien)
−Nettingeffekte
−Sonstigen Maßnahmen zur Kreditverbesserung
−Sonstigen Kreditrisiko mindernden Transaktionen
Das Kreditrisikovolumen der Sparkasse Oberösterreich erhöhte sich um 2,68 % oder EUR 466,1 Mio. von EUR 17.368,3 Mio. zum 31. Dezember 2020 auf EUR 17.834,4 Mio. zum 31. Dezember 2021.
Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
in EUR Mio.
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigung
Nettobuchwert
Dez 2021
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
422,4
0,1
422,3
Schuldinstrumente - Held for Trading
33,6
0,0
33,6
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
114,8
0,0
114,8
 
Schuldverschreibungen
112,2
0,0
112,2
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
2,6
0,0
2,6
Schuldinstrumente FVOCI
352,1
0,9
351,2
 
Schuldverschreibungen
352,1
0,9
351,2
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
12.216,0
154,2
12.061,8
 
Schuldverschreibungen
1.366,5
0,4
1.366,1
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
1.576,0
0,5
1.575,5
 
Kredite und Darlehen an Kunden
9.273,5
153,3
9.120,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,0
0,0
3,0
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
129,3
0,0
129,3
Außerbilanzielle Risikopositionen
4.563,2
26,1
 
Gesamt
17.834,4
181,3
13.116,0
Dez 2020
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
178,8
0,1
178,7
Schuldinstrumente - Held for Trading
35,3
0,0
35,3
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
121,6
0,0
121,6
 
Schuldverschreibungen
117,7
0,0
117,7
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
3,9
0,0
3,9
Schuldinstrumente FVOCI
404,0
2,1
402,0
 
Schuldverschreibungen
404,0
2,1
402,0
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
11.749,0
177,3
11.571,6
 
Schuldverschreibungen
1.231,7
0,5
1.231,3
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
1.568,7
0,7
1.568,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
8.948,6
176,2
8.772,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2,5
0,0
2,5
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
226,0
0,0
226,0
Außerbilanzielle Risikopositionen
4.651,1
32,3
 
Gesamt
17.368,3
211,9
12.537,7
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value-Änderungen des Nettobuchwertes von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt.
Kreditrisikovolumen nach Wirtschaftszweig der Gegenparteien und Finanzinstrumenten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
 
 
 
in EUR Mio.
Kassen-
bestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kredit-
instituten
Schuldinstrumente - HfT
Nicht
handelsbezogene Schuld-
instrumente - FVPL
Schuld-instrumente - FVOCI
Schuldverschreibungen
Kredite und
Darlehen an
Kreditinstitute
Kredite und
Darlehen an
Kunden
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
Außer-
bilanzielle Risiko-
positionen
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,5
86,0
475,8
0,0
414,9
0,4
109,9
1.087,5
Kreditinstitute
422,4
0,0
0,0
79,1
816,7
1.576,0
0,0
124,2
868,6
3.887,0
Sonstige Finanzinstitute
0,0
14,4
112,2
68,8
43,3
0,0
207,2
0,0
4,8
450,7
Nicht finanzielle
Gesellschaften
0,0
19,2
0,1
118,2
30,7
0,0
4.795,5
4,6
2.653,4
7.621,7
Haushalte
0,0
0,0
2,1
0,0
0,0
0,0
3.858,9
0,0
926,4
4.787,4
Gesamt
422,4
33,6
114,9
352,1
1.366,5
1.576,0
9.276,5
129,2
4.563,1
17.834,3
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,7
113,2
399,7
0,0
393,6
0,4
121,1
1.028,6
Kreditinstitute
178,8
9,1
0,0
84,1
766,6
1.568,7
0,0
217,3
932,7
3.757,3
Sonstige Finanzinstitute
0,0
8,5
117,7
95,3
43,3
0,0
226,2
0,0
37,0
527,9
Nicht finanzielle
Gesellschaften
0,0
17,6
0,2
111,5
22,1
0,0
4.548,2
8,3
2.681,7
7.389,6
Haushalte
0,0
0,0
3,1
0,0
0,0
0,0
3.783,2
0,0
878,6
4.664,9
Gesamt
178,8
35,3
121,6
404,0
1.231,7
1.568,7
8.951,1
226,0
4.651,1
17.368,3
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Finanzgarantien
 
 
 
 
 
1.883,1
1.718,2
Kreditzusagen
 
 
 
 
 
2.324,9
2.617,1
Andere Zusagen
 
 
 
 
 
443,2
228,0
Gesamt
 
 
 
 
 
4.651,1
4.563,2
Branchen und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen
(AC und FVOCI)
Nicht
wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
126,1
9,8
2,4
0,0
0,0
0,0
138,4
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,9
5,3
0,0
0,0
0,0
1,0
16,1
Verarbeitendes Gewerbe
1.424,9
189,3
26,2
0,1
0,0
116,9
1.757,3
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
124,7
15,7
0,5
0,0
0,0
0,9
141,8
Wasserversorgung
45,3
1,2
0,2
0,0
0,0
0,0
46,7
Baugewerbe
923,7
122,4
7,0
0,0
0,0
66,9
1.119,9
 
Baugewerbe: Entwicklung von Bauprojekten
584,1
60,9
0,3
0,0
0,0
0,5
645,8
Großhandel und Einzelhandel
911,6
153,9
24,6
0,0
0,0
23,3
1.113,4
Verkehr und Lagerei
130,9
28,3
3,7
0,0
0,0
2,3
165,2
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
9,0
91,8
5,4
0,0
0,0
0,2
106,4
Information und Kommunikation
78,7
21,7
4,2
0,0
0,0
9,2
113,9
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
4.079,6
20,6
14,0
0,0
0,0
251,5
4.365,7
 
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Holdinggesellschaften
43,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
43,3
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.972,7
174,5
17,5
0,6
0,0
5,4
2.170,8
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
928,0
196,6
28,2
0,0
0,0
3,5
1.156,3
Erbringung von administrativen und unterstützenden Dienstleistungen
82,7
56,9
1,8
0,0
0,0
6,9
148,3
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung
851,6
0,3
0,0
0,0
0,0
1,4
853,3
Erziehung und Unterricht
6,4
4,2
0,0
0,0
0,0
0,0
10,7
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
177,8
24,5
6,3
0,1
0,0
0,1
208,8
Kunst, Unterhaltung und Erholung
0,5
27,9
0,4
0,0
0,0
0,0
28,8
Sonstige Dienstleistungen
77,6
33,1
0,7
0,0
0,0
9,1
120,5
Private Haushalte
3.671,5
286,0
46,5
0,6
0,0
2,3
4.006,9
Sonstige
40,7
4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
45,2
Gesamt
15.674,0
1.468,4
189,6
1,4
0,0
501,0
17.834,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
96,5
21,1
2,8
0,0
0,0
0,1
120,5
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,5
6,1
0,0
0,0
0,0
1,3
16,9
Verarbeitendes Gewerbe
1.168,9
430,7
32,8
0,4
0,0
129,5
1.762,3
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
115,7
10,0
0,0
0,0
0,0
2,4
128,1
Wasserversorgung
31,0
1,9
0,3
0,0
0,0
0,3
33,5
Baugewerbe
882,9
112,2
8,9
0,0
0,0
68,0
1.072,0
 
Baugewerbe: Entwicklung von Bauprojekten
523,6
60,9
0,0
0,0
0,0
4,4
588,9
Großhandel und Einzelhandel
742,9
276,6
25,8
0,6
0,0
29,9
1.075,8
Verkehr und Lagerei
127,9
34,6
2,8
0,0
0,0
5,2
170,4
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
16,0
97,7
6,0
0,0
0,0
0,2
120,0
Information und Kommunikation
90,9
14,2
2,1
0,0
0,0
20,5
127,8
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
3.885,3
50,5
0,5
0,0
0,0
294,6
4.231,0
 
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Holdinggesellschaften
34,1
5,1
0,0
0,0
0,0
3,1
42,3
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.701,3
208,9
21,0
0,6
0,0
137,4
2.069,1
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
841,2
212,8
49,1
0,0
0,0
30,9
1.134,0
Erbringung von administrativen und unterstützenden Dienstleistungen
122,3
89,6
2,7
0,0
0,0
7,3
221,9
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung
745,7
0,2
0,0
0,0
0,0
77,2
823,1
Erziehung und Unterricht
9,1
3,1
0,1
0,0
0,0
0,5
12,8
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
159,9
27,9
2,3
0,0
0,0
0,3
190,3
Kunst, Unterhaltung und Erholung
1,1
30,0
0,4
0,0
0,0
0,1
31,6
Sonstige Dienstleistungen
97,1
43,7
0,8
0,0
0,0
1,4
143,0
Private Haushalte
3.475,9
293,6
55,3
0,5
0,0
13,4
3.838,7
Sonstige
44,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,8
45,6
Gesamt
14.366,0
1.965,4
213,5
2,2
0,0
821,1
17.368,3
Nach Branchen und Finanzinstrumenten entfallen die höchsten Beträge auf Kredite und Darlehen an Kredit- und Versicherungswesen (EUR 4.365,7 Mio. oder 24,5 % des gesamten Kreditrisikovolumens), gefolgt von Krediten und Darlehen an Kunden in Privaten Haushalten (EUR 4.006,9 Mio. oder 22,7 %) und von Krediten und Darlehen an Grundstücks- und Wohnungswesen (EUR 2.170,8 Mio. oder 12,2 %).
Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
Niedriges
Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
118,8
14,4
2,7
2,4
138,4
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,9
6,3
0,0
0,0
16,1
Verarbeitendes Gewerbe
 
1.644,1
55,9
30,6
26,7
1.757,3
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
129,5
5,3
6,4
0,5
141,8
Wasserversorgung
 
45,4
1,1
0,0
0,2
46,7
Baugewerbe
 
996,0
97,8
19,1
7,0
1.119,9
 
Baugewerbe: Entwicklung von Bauprojekten
574,3
68,0
3,2
0,3
645,8
Großhandel und Einzelhandel
974,1
86,0
28,7
24,6
1.113,4
Verkehr und Lagerei
 
150,7
8,6
2,3
3,7
165,2
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
75,0
19,9
6,1
5,4
106,4
Information und Kommunikation
86,3
21,5
1,9
4,2
113,9
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
4.289,7
61,2
0,8
14,0
4.365,7
 
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Holdinggesellschaften
39,2
4,1
0,0
0,0
43,3
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.991,7
142,6
18,3
18,1
2.170,8
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
1.026,2
74,6
27,3
28,2
1.156,3
Erbringung von administrativen und unterstützenden Dienstleistungen
132,9
12,1
1,5
1,8
148,3
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung
853,3
0,0
0,0
0,0
853,3
Erziehung und Unterricht
 
6,0
4,4
0,3
0,1
10,7
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
179,5
22,0
1,0
6,3
208,8
Kunst, Unterhaltung und Erholung
16,8
10,5
1,1
0,4
28,8
Sonstige Dienstleistungen
102,3
9,5
7,9
0,7
120,5
Private Haushalte
 
3.814,4
99,2
46,3
47,0
4.006,9
Sonstige
 
43,0
0,0
2,3
0,0
45,2
Gesamt
 
16.685,5
752,9
204,6
191,3
17.834,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
97,1
18,5
2,1
2,8
120,5
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,7
7,2
0,0
0,0
16,9
Verarbeitendes Gewerbe
 
1.641,3
48,2
38,9
33,9
1.762,3
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
117,1
10,3
0,6
0,0
128,1
Wasserversorgung
 
32,0
1,2
0,0
0,3
33,5
Baugewerbe
 
991,7
55,9
15,3
9,0
1.072,0
 
Baugewerbe: Entwicklung von Bauprojekten
559,2
28,4
1,3
0,0
588,9
Großhandel und Einzelhandel
926,6
92,6
29,7
26,9
1.075,8
Verkehr und Lagerei
 
156,8
6,8
4,1
2,8
170,4
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
89,5
19,0
5,4
6,0
120,0
Information und Kommunikation
104,0
19,8
1,9
2,1
127,8
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
4.189,6
25,6
15,2
0,5
4.231,0
 
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Holdinggesellschaften
42,1
0,2
0,0
0,0
42,3
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.849,2
175,9
22,5
21,6
2.069,1
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
967,1
89,1
28,7
49,1
1.134,0
Erbringung von administrativen und unterstützenden Dienstleistungen
208,5
9,5
1,3
2,7
221,9
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung
823,0
0,1
0,0
0,0
823,1
Erziehung und Unterricht
 
9,7
1,9
1,1
0,1
12,8
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
163,8
22,9
1,3
2,3
190,3
Kunst, Unterhaltung und Erholung
15,1
15,7
0,4
0,4
31,6
Sonstige Dienstleistungen
118,0
7,3
16,8
0,8
143,0
Private Haushalte
 
3.635,9
103,3
43,7
55,8
3.838,7
Sonstige
 
39,1
0,0
6,5
0,0
45,6
Gesamt
 
16.185,1
730,7
235,6
217,1
17.368,3
Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2021 mit 93,6 % (2020: 93,2 %) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 4,2 % (2020: 4,2 %) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 1,1 % (2020: 1,4 %) des Gesamtbetrages und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,1 % (2020: 1,2 %).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldnern und Kontrahenten, und umfasst auch Kreditnehmer mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten.
in EUR Mio.
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
15.430,6
727,2
203,4
179,7
16.540,9
 
Österreich
 
14.218,3
647,4
190,2
161,1
15.217,0
 
Deutschland
 
1.212,3
79,8
13,2
18,6
1.323,9
Sonstige EU
 
983,0
11,4
0,7
6,6
1.001,7
Sonstige
 
271,9
14,4
0,5
5,0
291,8
Gesamt
 
16.685,5
753,0
204,6
191,3
17.834,4
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
14.795,0
693,2
233,2
189,0
15.910,4
 
Österreich
 
13.599,4
634,9
228,3
170,2
14.632,8
 
Deutschland
 
1.195,6
58,3
4,9
18,8
1.277,6
Sonstige EU
 
1.016,7
28,8
1,5
26,5
1.073,5
Sonstige
 
372,3
9,7
0,8
1,6
384,4
Gesamt
 
16.183,9
731,7
235,5
217,1
17.368,3
Kreditrisikovolumen nach Regionen und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio.
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen
(AC und FVOCI)
Nicht wertgemindert
nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
14.533,5
1.438,2
178,0
1,4
16.151,1
389,8
16.540,9
 
Österreich
 
 
13.420,2
1.312,9
159,4
1,3
14.893,9
323,2
15.217,0
 
Deutschland
 
 
1.113,3
125,3
18,6
0,1
1.257,2
66,6
1.323,9
Sonstige EU
 
 
888,4
14,1
6,6
0,0
909,1
92,6
1.001,7
Sonstige
 
 
252,1
16,2
5,0
0,0
273,3
18,6
291,9
Gesamt
 
 
15.674,0
1.468,5
189,6
1,4
17.333,5
501,0
17.834,4
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
13.219,6
1.917,9
186,0
1,6
15.325,1
585,4
15.910,4
 
Österreich
 
 
12.199,0
1.787,9
167,2
1,6
14.155,8
477,1
14.632,8
 
Deutschland
 
 
1.020,6
129,9
18,8
0,0
1.169,3
108,3
1.277,6
Sonstige EU
 
 
911,7
44,5
26,0
0,6
982,7
90,8
1.073,5
Sonstige
 
 
232,4
5,5
1,6
0,0
239,5
144,9
384,4
Gesamt
 
 
14.363,7
1.967,8
213,5
2,2
16.547,2
821,1
17.368,3
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Kreditrisiken, die bereits beim Erwerb oder bei der Vergabe wertgemindert sind.
Die ausgefallenen POCI Kreditrisiken beliefen sich auf EUR 1,4 Mio. (2020: 2,2 Mio.).
Während das Kreditrisikovolumen in Österreich ein Wachstum um EUR 584,2 Mio. oder 4,0 % verzeichnete, stieg es in Deutschland um EUR 46,3 Mio. oder 3,6 %. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 28 ohne Kernmärkte) reduzierte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um EUR 71,8 Mio. oder 7,2 %. Auf die Länder des Kernmarktes der Sparkasse Oberösterreich und die EU entfielen am 31. Dezember 2021 96,2 % (2020: 97,8 %) des Kreditrisikovolumens.
Kreditrisikovolumen nach Berichtssegmenten und Risikokategorien
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich erfolgt hauptsächlich auf Grundlage der Geschäftssegmente.
Kreditrisikovolumen nach Geschäftssegmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
Niedriges
Risiko
Anmerkungs-
bedürftig
Erhöhtes
Risiko
Notleidend
Bürgschaften
Haftungen
Akkreditive
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.705,4
332,0
77,5
67,9
1.098,0
5.280,8
Corporate Banking
 
4.512,4
212,2
94,9
113,9
2.509,5
7.442,9
Treasury
 
 
2.039,6
70,2
0,2
0,0
0,5
2.110,5
Corporate Center
 
 
2.039,2
5,7
0,0
0,0
955,3
3.000,2
Gesamt
 
 
12.296,6
620,1
172,6
181,8
4.563,3
17.834,4
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.592,4
182,0
59,4
61,5
1.424,6
5.319,9
Corporate Banking
 
4.834,4
244,9
80,0
82,8
1.917,2
7.159,3
Treasury
 
 
3.059,9
155,0
50,6
52,4
1.213,5
4.531,5
Corporate Center
 
 
241,6
12,2
4,0
4,1
95,8
357,8
Gesamt
 
 
11.728,2
594,1
194,1
200,8
4.651,1
17.368,3
Kreditrisikovolumen nach Geschäftssegmenten IFRS 9 Stufe 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
vereinfachtes Verfahren
nicht
wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
4.468,8
595,3
69,4
0,0
0,0
147,3
5.280,8
Corporate Banking
6.260,7
851,9
120,3
1,4
0,0
208,7
7.443,0
Treasury
 
2.050,7
0,0
0,0
0,0
0,0
59,9
2.110,6
Corporate Center
 
2.893,8
21,2
0,0
0,0
0,0
85,1
3.000,1
Gesamt
 
15.674,0
1.468,4
189,7
1,4
0,0
501,0
17.834,4
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
4.400,4
602,0
65,4
0,7
0,0
251,5
5.319,9
Corporate Banking
5.921,7
810,1
88,0
0,9
0,0
338,5
7.159,2
Treasury
 
3.748,1
512,8
55,7
0,6
0,0
214,2
4.531,4
Corporate Center
 
295,9
40,5
4,4
0,0
0,0
16,9
357,8
Gesamt
 
14.366,2
1.965,4
213,5
2,2
0,0
821,1
17.368,3
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes
Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS 9 Bestimmungen fallen.
Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss – ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets – POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab.
Stufe 1 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente bei Ersterfassung und nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen oder dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Bei Finanzinstrumenten in Stufe 1 entspricht der erwartete Kreditverlust jenem Teil der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, der aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultiert.
Stufe 2 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die seit Erstansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen und nicht dem in IFRS 9 vorgesehenen Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Stufe 2 umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens“ vorsehen. In Stufe 2 werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kunden wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet Finanzinstrumente, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind, aber beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert waren. Grundsätzlich wird ein Finanzinstrument wertgemindert, wenn der Kunde ausfällt. Die angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Die Definition legt die Regeln für die „Ausfallansteckung“ in Gruppen verbundener Kunden fest und begründet das Konzept der technischen Überfälligkeit. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen. In Stufe 3 werden die Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte (purchased or originated credit-impaired – POCI) Finanzinstrumente beinhalten Vermögenswerte, die bereits bei der erstmaligen Erfassung wertgemindert waren, unabhängig davon, ob sie zum Berichtsstichtag noch immer wertgemindert sind. Erwartete Kreditverluste bei POCI-Finanzinstrumenten werden immer auf Basis der Gesamtlaufzeit berechnet (kumulierte Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes über die Gesamtlaufzeit seit der erstmaligen Erfassung) und werden beim erstmaligen Ansatz im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk – SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolios und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten und der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD) über die Gesamtlaufzeit, bei der die Wesentlichkeit mittels einer Kombination von relativen und absoluten Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird. Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos hat die Bank Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings für jede Konzerngesellschaft festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die Grundregel dabei besagt, dass sich eine Verschlechterung des Ratings bei der Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos negativ auswirkt. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.
Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die sonst im Kreditrisi-komanagement angewendet werden (z. B. für eine Verbesserung des Ratings).
Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz und zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Wert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgesetzt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen, wobei die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit in Betracht gezogen wird. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden. Da die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit insgesamt aber sehr niedrig ist, kommt es zu keiner signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.
Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet, zur Erkennung einer Insolvenz oder einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Konkurs geht bzw. dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen wurden zusätzliche Kriterien für die Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene eingeführt. Siehe dazu die folgenden Ausführungen zu Covid-19.
Ein Beispiel dafür ist Stufe 2 Überschreibungen für Teile des Retailportfolios in Schweizer Franken.
Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die im Kreditrisiko-management schon bei den oben genannten Maßnahmen und Indikatoren angewendet werden.
Sicherheitsschwelle (backstop). Eine Sicherheitsschwelle wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko. Das von IFRS 9 eingeräumte Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko (low credit risk exemption), das sind Vermögenswerte mit „Investment Grade“ oder andere als „niedriges Risiko“ eingeschätzte Aktiva (für die erwartete Kreditverluste auf Zwölfmonatssicht berechnet werden, unabhängig von SICR-Maßzahlen), wurde mit Einschränkungen implementiert. Dementsprechend wird dieses Wahlrecht nur bei bestimmten Schuldinstrumenten und Kategorien von Gegenparteien angewendet und nur dann, wenn es ausreichend Hinweise auf ein „niedriges Risiko“ gibt. Auf dieser Grundlage wird das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Ausfallrisiko nur gelegentlich bei Schuldverschreibungen und nur ausnahmsweise bei Krediten angewendet.
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes – Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung
Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanagern geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwertes und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Ein ausgefallener Kunde wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegt. Sonst wird der Kunde als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kunden (d. h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkunden, Firmenkunden) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, Darlehen-zu-Wert-Bandbreiten oder Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Kalkulation der Wertberichtigungen verwendet die Sparkasse Oberösterreich ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default – EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor (credit conversion factor – CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default – LGD). Die Parameter definieren sich wie folgt:
−PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt und ausfällt (gemäß der unten angeführten Ausfalldefinition), entweder während der nächsten 12 Monate (one-year probability of default – 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default – LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen.
−EAD entspricht dem Betrag, der zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year exposure at default – 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default – LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Rückzahlungen und die erwarteten Ziehungen bis zur aktuell vereinbarten Höchstgrenze zum Zeitpunkt des Ausfalls.
−LGD verkörpert die Erwartung hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Gesamtlaufzeit-Parameter
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit wird auf Basis der vom Erstansatz über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente beobachteten Ausfälle ermittelt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Ratingbandbreite gleich hoch ist. 
Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information – FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und mehrere Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variablen erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Eintrittswahrscheinlichkeit, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research-Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mithilfe dieser Szenarien werden die „neutralen“ Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem 4. Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Die spezielle Situation durch die Covid-19-Pandemie und die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen, vorwiegend aus Moratorien bestehend, einschließlich der nach wie vor herrschenden Ungewissheit über die Entwicklung der Pandemie im restlichen Jahr 2021 (insbesondere durch das Auftreten neuer Varianten ausgelöste Entwicklungen, der Impffortschritt und mögliche neue staatliche Maßnahmen), führen zu einer Verzögerung in der Abbildung gesamtwirtschaftlicher Größen in den Kreditrisikoparametern. Daher wurden makroökonomische Variablen für 2021 als zusätzliche Prädiktoren für zukünftige Werte der Kreditrisikoparameter einbezogen. Die Variablen für 2021 haben denselben Wert in allen Szenarien.
Somit leitet sich der unverfälschte und wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Eintrittswahrscheinlichkeiten für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variablen sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt, die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen. Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Dessen ungeachtet können die wichtigsten Indikatoren für die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung auf Basis der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes (BIP) prognostiziert werden. Die Sensitivität von Stufenzuteilung und Wertberichtigungen ausgehend von makroökonomischen Szenarien wird unten im Abschnitt Covid-19 dargestellt.
In Anbetracht der positiven Signale bei der Entwicklung von makroökonomischen Variablen im Jahr 2021 erfolgte, nach der im zweiten Quartal 2021 vorgenommenen moderaten Hochstufung bei der Branchen-Heatmap, im dritten Quartal 2021 eine Überprüfung der Verschiebungen bei zukunftsbezogenen Informationen.
Covid-19
Die Covid-19-Pandemie hat eine große Unsicherheit in der Weltwirtschaft und auf den globalen Märkten verursacht. Die von den Staaten erlassenen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung (social distancing) und die durch die Lockdowns verursachten Einschränkungen führten zu einem wirtschaftlichen Abschwung und zu einem erheblichen branchenübergreifenden Ertragseinbruch. Im Umfang beispielslose staatliche Hilfspakete (z. B. Staatsgarantien, Überbrückungsfinanzierungen, zwischenzeitliche Gehaltszahlungen durch den Staat zur Vermeidung von Entlassungen, Härtefonds für Selbstständige und Kleinbetriebe) und Stundungsprogramme wurden eingerichtet, um Bürger und Unternehmen zu unterstützen. Die restriktiven Maßnahmen wurden mit steigenden Impfraten stufenweise zurückgenommen, und der wirtschaftliche Wiederaufschwung nahm an Fahrt auf. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Portfolioqualität im Bankensektor sind derzeit jedoch noch nicht zur Gänze abschätzbar. Die vorsichtigen Annahmen für 2021 gelten auch weiter für 2022, obwohl 2021 noch keine nennenswerten Auswirkungen erkennbar waren.
Auswirkungen auf Kunden
Unmittelbar nachdem erkennbar wurde, dass die Krise zu substanziellen wirtschaftlichen Auswirkungen in unserer Region führen wird (z. B. durch staatlich festgelegte Ausgangssperren und ähnliche Restriktionen), wurden Initiativen gestartet, um einerseits die Kunden der Sparkasse Oberösterreich bestmöglich zu unterstützen und andererseits das daraus resultierende Risiko zu bewältigen, mit dem Bewusstsein der Verantwortung der Sparkasse Oberösterreich gegenüber all ihren Interessengruppen.
Zusätzlich zu Programmen mit standardisierten Parametern, die sehr früh etabliert wurden und die rasche Abwicklung unterstützten, gab es auch individuelle Lösungen für Kunden, die nicht alle definierten Anforderungen erfüllen konnten.
Kreditrisikovolumen von nichtfinanziellen Gesellschaften nach Branchen –
Eingesetzte Maßnahmen als Reaktion auf die Covid-19-Krise
in EUR Mio.
Kredite und Darlehen gemäß EBA-Leitlinienkonformen Moratorien
Sonstige Kredite und Darlehen gemäß
Covid-19-bezogenen Forbearance-
Maßnahmen
Neu gewährte Kredite und Darlehen gem. staatlichen Garantieprogrammen in Zhg. mit Covid-19
Erhaltene öffentliche Garantien in Zhg.
mit Covid-19
Dez 2021
 
 
 
 
 
Herstellung von Waren
 
0,0
0,5
56,2
42,8
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung
0,0
0,0
0,0
0,0
Wasserversorgung
 
0,0
0,0
2,5
2,0
Baugewerbe
 
0,0
0,0
10,9
9,8
Großhandel- und Einzelhandel
0,0
0,2
34,9
31,9
Transport und Lagerung
 
0,0
0,4
7,8
7,4
Beherbergungs- und Gaststätten
0,0
0,0
6,5
6,1
Informations- und Kommunikationstechnologie
0,0
0,0
4,1
3,9
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen
0,0
0,0
1,0
0,7
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
0,0
0,4
11,0
10,6
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen
0,0
0,0
1,4
1,2
Erziehung und Unterricht
 
0,0
0,0
0,2
0,2
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
0,0
1,0
0,3
0,3
Kunst, Unterhaltung und Erholung
0,0
0,0
0,6
0,6
Sonstige Dienstleistungen
0,0
0,0
4,0
4,0
Gesamt
 
0,0
2,5
141,6
121,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
Herstellung von Waren
 
0,3
0,0
63,3
47,3
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung
0,0
0,0
0,0
0,0
Wasserversorgung
 
0,0
0,0
0,1
0,1
Baugewerbe
 
0,0
0,0
10,7
9,9
Großhandel- und Einzelhandel
0,3
0,0
36,8
31,6
Transport und Lagerung
 
0,3
0,0
7,0
6,9
Beherbergungs- und Gaststätten
0,6
0,0
6,2
5,6
Informations- und Kommunikationstechnologie
0,1
0,0
3,9
3,7
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen
0,2
0,0
0,2
0,2
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
0,2
0,0
7,5
7,2
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen
0,0
0,0
1,9
1,8
Erziehung und Unterricht
 
0,0
0,0
0,2
0,2
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
0,0
0,0
0,3
0,3
Kunst, Unterhaltung und Erholung
0,0
0,0
0,7
0,7
Sonstige Dienstleistungen
0,0
0,0
4,0
4,0
Gesamt
 
2,0
0,0
142,8
119,4
Noch ausstehende (nicht abgelaufene) Kredite und Darlehen an nichtfinanzielle Gesellschaften, für die Maßnahmen gewährt wurden, die als Reaktion auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie getroffen wurden, beliefen sich am 31. Dezember 2021 auf EUR 141,6 Mio. Die höchsten Volumina entfielen auf die Branchen „Herstellung von Waren“ und „Großhandel- und Einzelhandel“, gefolgt von „Freiberufliche, wirtschaftliche und technische Tätigkeiten“. 85,7 % dieses Betrages betreffen Kredite und Darlehen im Rahmen von staatlichen Garantieprogrammen mit einer üblichen Laufzeit von zwei bis fünf Jahren. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form von Staats- bzw. Institutionellen Garantien waren anfangs ein häufiges Instrument in Österreich. Diese hatten unterschiedliche Ausprägungen: Sie können entweder allgemein oder nur von bestimmten Branchen oder Kundensegmenten in Anspruch genommen werden, manche Programme sehen zudem ein Portfoliolimit für die teilnehmenden Banken vor.
Geschäftliche Auswirkungen
Im März 2020 startete in der Sparkassengruppe (mit der Erste Group als Lead) eine gemeinsame Initiative mit dem Ziel, möglichst rasch eine einheitliche Richtlinie mit dem Fokus auf den Branchenansatz zu erstellen. Dabei sollte das veränderte wirtschaftliche Umfeld entsprechend abgebildet werden. Die Branchen und Sub-Branchen wurden im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen von Covid-19 in sehr stark, stark, mäßig und schwach betroffen kategorisiert. Die Einteilung basierte auf einer Kombination von Informationen aus Forschungsunterlagen und Studien, Rückmeldungen aus Kundengesprächen und Einzelanalysen.
Der Haupteinflussfaktor für die Kategorisierung der Branchen war die Beurteilung der Auswirkungen der Krise auf die betreffende Branche bzw. Sub-Branche. Es erfolgte eine regelmäßige Überprüfung der Einstufungen auf Basis einer jeweils 12-Monatsvorschau, um auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nehmen zu können. Kürzlich erfolgte im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Fähigkeit diverser Branchen, sich an die geänderten Umstände anzupassen, einige Updates von signifikant bzw. stark betroffenen in niedrigere Risikokategorien. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung wurden auch die Geschäfts- und Risikostrategien für die (Sub-)Branchen entsprechend angepasst. Diese Vorgehensweise wurde von den jeweiligen Gremien genehmigt.
Neben Covid-19 mussten sich Firmenkunden im laufenden Jahr zusätzlichen Herausforderungen stellen: steigende Energiepreise einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Im Fall von Unterbrechungen der Lieferketten haben betroffene Unternehmen durch unterschiedliche Maßnahmen zur Absicherung des Betriebs und der Liquidität gegengesteuert (u.a. aktives Betriebsmittelmanagement, gezielter Lageraufbau, Produktionsdrosselung, Nachverhandlung mit Abnehmern etc.), in manchen Fällen auch durch Vereinbarungen kurzfristiger Überbrückungsfinanzierungen durch ihre Bank. Die angeführten Entwicklungen fließen in die regelmäßige Aktualisierung der Branchen-Heatmap sowie der Branchenstrategien mit ein.
Das den signifikant oder stark betroffenen Sub-Branchen zugeordnete Kreditrisikovolumen wird in den folgenden Tabellen als „erhöhtes Risiko“ dargestellt.
Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen nach Branchen und IFRS 9 Anforderungen – Heatmap
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisiko-volumen (AC nach FVOCI)
Nicht wert-
gemindert
nach IFRS 9
Gesamt
Wert-berichtigungen
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
126,1
9,8
2,4
0,0
0,0
0,0
138,4
-1,1
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,9
5,3
0,0
0,0
0,0
1,0
16,1
-0,3
Verarbeitendes Gewerbe
1.424,9
189,3
26,2
0,1
0,0
116,9
1.757,3
-29,1
davon mit hohem Risiko
15,5
28,4
3,9
0,0
0,0
0,0
47,8
-4,9
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
124,7
15,7
0,5
0,0
0,0
0,9
141,8
-2,1
Wasserversorgung
45,3
1,2
0,2
0,0
0,0
0,0
46,7
-0,1
Baugewerbe
923,7
122,4
7,0
0,0
0,0
66,9
1.119,9
-9,5
Großhandel und Einzelhandel
911,6
153,9
24,6
0,0
0,0
23,3
1.113,4
-28,3
davon mit hohem Risiko
22,8
40,5
8,4
0,0
0,0
0,0
71,7
-7,2
Verkehr und Lagerei
130,9
28,3
3,7
0,0
0,0
2,3
165,2
-3,6
davon mit hohem Risiko
2,8
20,8
0,4
0,0
0,0
0,0
24,0
-0,6
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
9,0
91,8
5,4
0,0
0,0
0,2
106,4
-3,6
davon mit hohem Risiko
9,2
92,0
5,4
0,0
0,0
0,0
106,6
-3,6
Information und Kommunikation
78,7
21,7
4,2
0,0
0,0
9,2
113,9
-3,5
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
4.079,6
20,6
14,0
0,0
0,0
251,5
4.365,7
-2,9
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.972,7
174,5
17,5
0,6
0,0
5,4
2.170,8
-18,5
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen
928,0
196,6
28,2
0,0
0,0
3,5
1.156,3
-31,5
davon mit hohem Risiko
868,6
180,5
27,4
0,0
0,0
0,0
1.076,5
-30,7
Erbringung von administrativen und unterstützenden
Dienstleistungen
82,7
56,9
1,8
0,0
0,0
6,9
148,3
-3,5
davon mit hohem Risiko
7,8
29,1
1,6
0,0
0,0
5,1
43,6
-1,2
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche
Sozialversicherung
851,6
0,3
0,0
0,0
0,0
1,4
853,3
-0,1
Erziehung und Unterricht
6,4
4,2
0,0
0,0
0,0
0,0
10,7
-0,2
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens
177,8
24,5
6,3
0,1
0,0
0,1
208,8
-2,7
Kunst, Unterhaltung und Erholung
0,6
27,9
0,4
0,0
0,0
0,0
28,9
-0,9
davon mit hohem Risiko
0,6
27,9
0,4
0,0
0,0
0,0
28,9
-0,9
Sonstige Dienstleistungen
77,6
33,1
0,7
0,0
0,0
9,1
120,5
-1,1
davon mit hohem Risiko
80,3
33,0
0,7
0,0
0,0
0,0
114,0
-1,1
Private Haushalte
3.671,5
286,0
46,5
0,6
0,0
2,3
4.006,9
-36,2
Sonstige
40,7
4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
45,2
-0,1
Gesamt:
15.674,0
1.468,4
189,6
1,4
0,0
501,0
17.834,4
-178,8
davon mit hohem Risiko
1.007,5
452,3
48,2
0,0
0,0
5,1
1.513,1
-50,3
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
96,5
21,1
2,8
0,0
0,0
0,1
120,5
-1,7
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,5
6,1
0,0
0,0
0,0
1,3
16,9
-0,4
davon mit hohem Risiko
2,4
0,0
0,0
0,0
 
1,2
3,6
0,0
Verarbeitendes Gewerbe
1.169,6
430,7
32,8
0,4
0,0
129,5
1.763,0
-33,6
davon mit hohem Risiko
458,6
308,1
10,6
0,5
0,0
9,8
787,6
-16,9
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
116,7
10,0
0,0
0,0
0,0
2,4
129,1
-1,1
Wasserversorgung
31,0
1,9
0,3
0,0
0,0
0,3
33,5
-0,3
Baugewerbe
882,9
112,2
8,9
0,0
0,0
68,0
1.072,0
-8,5
Großhandel und Einzelhandel
743,0
276,6
25,8
0,6
0,0
29,9
1.075,9
-34,9
davon mit hohem Risiko
261,4
169,6
15,4
0,0
0,0
1,2
447,7
-24,5
Verkehr und Lagerei
130,3
34,6
2,8
0,0
0,0
5,2
172,8
-3,5
davon mit hohem Risiko
43,7
18,1
0,2
0,0
0,0
0,3
62,3
-1,1
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
16,0
97,7
6,0
0,0
0,0
0,2
120,0
-4,8
davon mit hohem Risiko
2,9
21,5
0,2
0,0
0,0
0,0
24,7
-4,8
Information und Kommunikation
91,1
14,2
2,1
0,0
0,0
20,5
128,0
-2,3
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
3.874,5
50,5
0,5
0,0
0,0
294,6
4.220,1
-3,6
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.701,5
208,9
21,0
0,6
0,0
137,4
2.069,3
-19,5
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen
842,1
212,8
49,1
0,0
0,0
30,9
1.134,9
-47,8
davon mit hohem Risiko
787,0
201,3
48,6
0,0
0,0
10,4
1.047,4
-47,0
Erbringung von administrativen und unterstützenden
Dienstleistungen
122,4
89,6
2,7
0,0
0,0
7,3
222,0
-3,9
davon mit hohem Risiko
104,5
81,6
2,2
0,0
0,0
6,9
195,3
-3,5
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche
Sozialversicherung
751,0
0,2
0,0
0,0
0,0
77,2
828,4
-0,2
Erziehung und Unterricht
9,1
3,1
0,1
0,0
0,0
0,5
12,8
-0,3
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens
159,9
27,9
2,3
0,0
0,0
0,3
190,3
-2,4
Kunst, Unterhaltung und Erholung
1,1
30,0
0,4
0,0
0,0
0,1
31,6
-1,2
davon mit hohem Risiko
0,1
7,7
0,0
0,0
0,0
0,0
7,8
-1,1
Sonstige Dienstleistungen
97,1
43,7
0,8
0,0
0,0
1,4
143,0
-1,3
davon mit hohem Risiko
14,0
3,7
0,0
0,0
0,0
0,0
17,7
-0,3
Private Haushalte
3.475,9
293,6
55,3
0,5
0,0
13,4
3.838,7
-40,6
Sonstige
44,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,8
45,6
0,0
Gesamt:
14.366,2
1.965,4
213,5
2,2
0,0
821,1
17.368,3
-211,9
davon mit hohem Risiko
1.674,6
811,6
77,3
0,6
0,0
29,9
2.594,0
-99,1
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Wie im Abschnitt „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ beschrieben, kann ein Anstieg des erwarteten Kreditverlustes aus einer Neubewertung der Kreditrisikoparameter sowie einer Migration in schlechtere Risikostufen – entweder durch eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos oder durch Ausfall – resultieren.
Die Sparkassengruppe ist zum Schluss gekommen, dass bislang sämtliche Moratorien, die aufgrund der Covid-19 Pandemie in unseren Kernmärkten eingeführt wurden, die Bedingungen erfüllen, wie sie in den EBA-Leitlinien definiert sind, die im Laufe des Jahres 2020 veröffentlicht wurden. Die dadurch den Kreditnehmern angebotenen Erleichterungen haben daher keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 verursacht. Indessen wird die Sparkassengruppe weiterhin individuelle Einschätzungen treffen, ob andere Gegebenheiten zu einer Klassifizierung als Forbearance, einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos oder Ausfall führen würden.
Auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen infolge neuer makroökonomischer Szenarien wurde im Dezember 2021 eine Neubewertung der Risikoparameter vorgenommen. Wir haben seither die makroökonomischen Entwicklungen und Prognosen weiterhin be-obachtet, um aus den daraus gewonnenen Informationen Rückschlüsse auf die Kreditrisikoparameter zu ziehen.
Die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurde auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branchen-Heatmap-Kategorie sie gehören und wie hoch die kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit nach IFRS ist. Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit einer individuellen Überprüfung wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben, d. h. auf eine Berechnung des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlustes umgestellt. Die Branchen-Heatmap und die Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Die Auswirkung der Covid-19-bedingten Portfolioverschiebungen belief sich bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlustes zum 31. Dezember 2021 auf EUR 4,1 Mio., die Verringerung um EUR 1,0 Mio. war in erster Linie auf die Überprüfung der Branchen-Heatmap im zweiten Quartal zurückzuführen.
Die Sparkassengruppe rechnet mit einem Anstieg der Ausfälle nach Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen. Für 2022 wird eine moderate Portfolioverschlechterung erwartet.
Die Analysen zeigen, dass sich bei einem gesamten Stufe 2-Kreditrisikovolumen in Höhe von EUR 1.468,4 Mio. die aufgrund der Covid-19-Pandemie vorgezogenen Stufenverschiebungen per 31.12.2021 auf EUR 44,1 Mio. beliefen. Der Rückgang um EUR 10,4 Mio. gegenüber EUR 54,5 Mio. zum 31.12.2020 ist durch die Neuinterpretation der Heatmap und eines Updates des Stage Overlays zu erklären. Die Auswirkung der Covid-19 bedingten Portfolioverschiebungen beliefen sich bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlustes zum 31. Dezember 2021 auf EUR 4,1 Mio.
Durch geänderte zukunftsbezogene Informationen (FLI) wurden EUR 15,4 Mio. an Vorsorgen gebildet. Die Auswirkungen angepasster zukunftsbezogener Informationen zwischen EUR 15,4 Mio. zum 31.12.2021 und EUR 20,3 Mio. zum 31.12.2020 führten zu einer Reduktion des erwarteten Kreditrisikoverlustes in Höhe von EUR 4,9 Mio.
Zusammensetzung der Wertberichtigungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Wertberichtigungen
 
 
 
 
179,5
155,2
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
 
 
30,9
26,1
Rückstellungen für andere Zusagen
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
210,4
181,3
Wertberichtigungen werden auf Basis von IFRS 9 berechnet, während sich Rückstellungen für andere Zusagen nach IAS 37 richten.
Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance
Die Restrukturierung umfasst die vertragliche Änderung der mit dem Kunden vereinbarten Kredittilgungskonditionen inklusive Laufzeit, Zinsen, Gebühren, des geschuldeten Betrags oder eine Kombination davon. Restrukturierungen können die Form einer „business restructuring“ (im Retailsegment), Neuverhandlung (im Unternehmenssegment) oder von Forbearance (z. B. Zugeständnis aufgrund finanzieller Schwierigkeiten) gemäß den EBA-Erfordernissen in beiden Segmenten annehmen.
Restrukturierung und Neuverhandlung
Restrukturierung im Retailsegment oder Neuverhandlung im Unternehmenssegment stellen mittels Zinsanpassung oder dem Anbieten eines zusätzlichen Kredits oder beidem ein potenzielles und wirksames Instrument dar, um die Kundenbeziehung zu wertvollen und guten Kunden der Bank aufrechtzuerhalten.
Forbearance
Die Definition von Forbearance ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/227 enthalten. Als Forbearance gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber einem Kunden Zugeständnisse gemacht werden, der aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr läuft, seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Der Kreditnehmer ist in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
−der Kunde war in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand
−der Kunde wäre ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand
−der Kunde ist als notleidend/ausgefallen eingestuft
−der Kunde würde ohne Forbearance-Maßnahme notleidend werden
Zusätzlich für Nicht-Retail-Kunden gelten:
−Kunde hat Frühwarnsignale
−Kunde hat verschlechterte wirtschaftliche Situation, welche zu einer Rückstufung des internen Ratings führt
−Kunde mit einer erhöhten Ausfallswahrscheinlichkeit
„Forborne Exposures“ werden auf Kreditvertragsebene beurteilt und betreffen nur jene Forderungen, bei denen Forbearance-Maßnahmen zur Anwendung gekommen sind und schließen alle anderen bestehenden Kundenforderungen aus, unter der Voraussetzung, dass bei diesen keine Forbearance-Maßnahmen ergriffen worden sind.
Zugeständnisse liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
−eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich der Kunde nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätte
−die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertragsbedingungen zugunsten des Kunden aus
−der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kunden mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten
−vollständiger oder teilweiser Verzicht einer Forderung durch (Teil-)Abschreibung
−Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung
−Verzicht auf eine wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Vertragsbestimmung
Forbearance kann von der Bank oder vom Kunden initiiert werden (aufgrund von Arbeitsplatzverlust, Krankheit usw.). Folgende Maßnahmen gelten als Forbearance-Elemente: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrages, Umstellung eines revolvierenden Kredites auf Ratenzahlung und/oder andere.
Forbearance-Maßnahmen untergliedern sich in:
−Performing Forbearance (inkl. Performing Forbearance auf Bewährung/Probe nach Heraufstufung von Non-Performing-Forbearance)
−Non-Performing-Forbearance (inkl. notleidende Forbearance Fälle; seit Oktober 2019 werden alle Non-Performing-Fälle als notleidend eingestuft)
Forderungen im Forbearance-Status gelten als performing, wenn:
−die Forderung zum Genehmigungszeitpunkt der Gewährung oder des Ansuchens auf Forbearance-Status nicht als Non-Performing eingestuft war
−das Gewähren des Forbearance-Status nicht zur Einstufung der Forderung als Non-Performing/notleidend/ausgefallen geführt hat
Performing-Forbearance-Forderungen werden zu Non-Performing, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
−eine weitere Forbearance-Maßnahme ergriffen wird
−der Kunde hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einen Rückstand von mehr als 30 Tage gerät und der Kunde in der Vergangenheit bereits in der Non-Perfoming-Forbearance-Kategorie eingestuft war
−der Kunde eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien erfüllt
−für Unternehmenskunden, wenn keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden kann
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
−mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum)
−im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurde regelmäßig mind. 50 % der ursprünglichen Rate vor Forbearance (entspricht einer wesentlichen Rückzahlung) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retailkunden)
−es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Nicht-Retail Kunden)
−eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Nicht-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance-Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde
−sämtliche Forderungen des Kunden sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
−es ist mindestens ein Jahr vergangen
−seitdem die Forderung als Non-Performing-Forbearance eingestuft wurde
−seitdem weitere Forbearance-Maßnahmen gewährt wurden
−seit Stundungsende
−seitdem der Kunde notleidend ist
−die Forderung wurde nicht aufgrund von Forbearance-Maßnahmen als Non-Performing eingestuft
−es liegt kein Grund für eine notleidende Einstufung mehr vor
−Retailkunden: der Kreditnehmer hat auf eine der folgenden Arten die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen:
−der Kunde war in den vergangenen 12 Monaten seit der Einstufung als Non-Performing bzw. Performing auf Bewährung/Probe nie mehr als 30 Tage im Zahlungsrückstand und der Kunde ist aktuell mit keiner Zahlung im Verzug
−der Kunde hat den vollen bisher rückständigen Betrag oder die abgeschriebene Forderung bezahlt (falls eine solche bestand)
−Unternehmenskunden: ein wesentlicher Betrag wurde rückbezahlt; die Analyse der finanziellen Entwicklung lässt keine Zweifel über die zukünftige Einhaltung der Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung. Darüber hinaus war der Kunde in der Beobachtungsperiode nie mehr als 30 Tage seit der Einstufung als Non-Performing bzw. Performing auf Bewährung/Probe im Zahlungsrückstand und der Kunde ist aktuell mit keiner Zahlung in Verzug
Der Großteil der Forbearance-Maßnahmen wird von den lokalen Workout-Einheiten durchgeführt und überwacht. Dies erfolgt auf Basis der internen Richtlinien und Standards für die Einbeziehung von Workout. Das Setzen von Forbearance-Maßnahmen ist gemäß den internen Richtlinien ein qualitativer Indikator (Trigger Event) im SICR Konzept der Sparkasse Oberösterreich.
Ausfalldefinition
Basierend auf dem Bescheid der Aufsichtsbehörde wurde im Oktober 2019 die neue Ausfalldefinition in allen Einheiten der Erste Group zum Einsatz gebracht. Damit entspricht die Ausfalldefinition den Bestimmungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“. Die Auswirkungen der neuen Ausfallsdefinition waren unwesentlich.  Allfällige Abweichungen von diesen Leitlinien müssen durch nationale Verordnungen begründet sein.
Die Einstufung als notleidend wurde gruppenweit an die Ausfalldefinition angepasst.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
−für Retail-Kunden besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
−für Nicht-Retail-Kunden besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Arten von Forbearance-Maßnahmen
in EUR Mio.
 
 
 
Kreditrisikovolumen (Brutto)
Nicht Notleidend (performing)
Notleidend (non performing)
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Forderungen außer Held for Trading
 
 
174,9
80,3
94,6
Kreditzusagen
 
 
 
4,1
2,7
1,4
Gesamt
 
 
 
179,0
83,0
96,0
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
Forderungen außer Held for Trading
 
 
141,2
61,3
79,9
Kreditzusagen
 
 
 
13,9
11,2
2,7
Gesamt
 
 
 
155,1
72,5
82,6
Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Collateral Management ist in die Abteilung Kreditrisikomanagement integriert. Mit der „Group Collateral Management Policy Part 1 Credit Collateral“ werden unter anderem gruppenweit einheitliche Bewertungsstandards für Kreditsicherheiten festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass der Kreditentscheidungsprozess hinsichtlich der angesetzten Sicherheitenwerte standardisiert ist.
Alle innerhalb der Gruppe zugelassenen Sicherheiten sind im Group Collateral Catalogue dargestellt. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert. Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach im Group Collateral Catalogue vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichtsrechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt, nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung des gruppenweiten Collateral Risk Managements. Das operative Risikomanagement überwacht die Einhaltung der zur Klassifizierung der anerkennungsfähigen Sicherheiten in die vorgesehenen Kategorien vorgegebenen Arbeitsprozesse.
Hauptarten von Kreditsicherheiten
Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:
−Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
−Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
−Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und Natürliche Personen. Alle Garantiegeber müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird;
−Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
−Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch das Collateral Management der Sparkassengruppe. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes. Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängigen fachkundigen Bewertern nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei diesen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit. Immobilienbewertungen haben auch ESG-Faktoren und vor allem Umwelteinflüsse zu berücksichtigen. Informationen zu Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen der Sicherungsobjekte werden gesammelt. Ein Bewerter kann eine Immobilie nur zwei Mal aufeinanderfolgend bewerten, dann muss die Bewertung durch einen anderen Bewerter erfolgen. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter und Bewertungen laufend überprüft.
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig – zumindest jährlich – an die aktuellen Verwertungserlöse angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren. Vor allem Immobilien in Entwicklung mit signifikanter Kosten- oder Zeitüberschreitung, ebenso wie Immobilien, die Kredite mit erhöhtem Risiko besichern, werden mit höherer Frequenz überwacht bzw. wiederbewertet.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken kann ein Einzelkunde betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Die Sparkasse Oberösterreich als Retail-Bank weist aufgrund ihrer Kundenstruktur und der verschiedenen regionalen Märkte, auf denen die Bank aktiv ist, keine Konzentrationen bei Sicherheiten von Kunden auf. Um mögliche Konzentrationen im Firmenkundengeschäft zu vermeiden, werden im Kreditentscheidungsprozess alle als Kreditsicherheit abgegebenen Garantien gemeinsam mit den Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt. Die von Staaten, der öffentlichen Hand und Finanzinstituten gewährten Garantien müssen innerhalb des für den Sicherheitengeber genehmigten Limits liegen. Bezüglich anderer Bereiche von potenziell schädlichen Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u. a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken wird vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.
Treasury-Sicherheiten
Bei Treasury-Sicherheiten werden Nettingverträge (internationale Rahmenverträge für Derivate der International Swap and Derivatives Association (ISDA), österreichische oder deutsche Rahmenverträge, Rahmenverträge für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen) und Sicherheitenvereinbarungen (z. B. ISDA Credit Support Annex) zur Reduzierung des Kreditrisikos von Derivaten verwendet.
Nettingverträge ermöglichen es, alle Forderungen und Verbindlichkeiten im Falle eines Kreditausfalles aus einzelnen Transaktionen einer Rahmenvereinbarung aufzurechnen, wodurch nur die Nettoforderungen gegenüber eines Geschäftspartners für das Kreditrisiko relevant sind. Im Umfang dieser Rahmenverträge wird das Portfolio mit der jeweiligen Gegenpartei periodisch, üblicherweise täglich, bewertet und im Falle unzureichender Absicherung werden zusätzliche Sicherheiten beantragt. Die in der Collateral Policy festgelegten Beschränkungen der Arten von Sicherheiten stellen sicher, dass vorwiegend Cash und Investment Grade Wertpapiere als Sicherheiten akzeptiert werden. Im Fall von Wertpapiersicherheiten wird ein zusätzlicher Abschlag, dessen Höhe auf Basis der Kreditqualität sowie der Restlaufzeit des Wertpapiers festgelegt wird, in Abzug gebracht.
Kredite und Darlehen an Kunden
Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Kundenkrediten unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kunden umfassen:
−Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL;
−Kredite und Darlehen an Kunden zu AC;
−Forderungen aus Finanzierungsleasing;
−Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Aufgliederung von Kredite und Darlehen an Kunden nach unterschiedlichen Kriterien.
Kredite und Darlehen an Kunden nach Geschäftssegmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.681,0
353,2
74,6
67,8
4.176,6
Corporate Banking
 
4.493,7
215,5
97,6
113,9
4.920,7
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
178,7
0,0
0,0
0,0
178,7
Gesamt
 
8.353,4
568,7
172,2
181,7
9.276,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.313,4
232,8
78,8
83,2
3.708,1
Corporate Banking
 
4.459,0
313,3
106,0
111,9
4.990,1
Treasury
 
15,2
1,1
0,4
0,4
17,0
Corporate Center
 
212,0
14,9
5,0
5,3
237,2
Gesamt
 
7.999,6
562,0
190,1
200,8
8.952,5
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC nach Geschäftssegmenten und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.614,3
493,3
67,1
0,7
4.175,4
Corporate Banking
4.168,3
636,8
113,6
0,7
4.919,4
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
157,3
21,3
0,0
0,0
178,6
Gesamt
 
7.940,0
1.151,4
180,7
1,4
9.273,5
Dez 20
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.264,0
641,9
88,7
1,0
3.995,5
Corporate Banking
3.772,8
741,9
102,5
1,1
4.618,4
Treasury
 
10,2
2,0
0,3
0,0
12,5
Corporate Center
 
263,2
51,8
7,2
0,1
322,1
Gesamt
 
7.310,2
1.437,5
198,7
2,1
8.948,6
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen keine wertgeminderten Kredite und Darlehen, während Stufe 3 wertgeminderte Kredite und Darlehen beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Krediten, die bereits wertgemindert sind, wenn sie gekauft oder begeben werden.
Die ausgefallenen POCI Kredite belaufen sich auf EUR 1,4 Mio. (2020: EUR 2,1 Mio.).
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden (non-performing loans – NPL), aufgegliedert nach Berichtssegmenten, den Wertberichtigungen für Kundenkredite (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach Geschäftssegmenten undDeckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
 
 
 
 
Notleidend
Kundenkredite
Wertberichtig
ungen
Sicherheiten für
NPL
NPL-Quote
NPL
Deckungsqu
ote
NPL-
Besicherungsquote
in EUR Mio.
 
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
67,8
67,8
4.176,6
4.175,5
48,7
31,0
31,0
1,6%
1,6%
71,8%
45,7%
45,7%
Corporate Banking
113,9
113,9
4.920,7
4.919,3
102,6
40,5
40,5
2,3%
2,3%
90,0%
35,6%
35,6%
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
0,0
0,0
178,7
178,7
2,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
181,7
181,7
9.276,0
9.273,5
153,3
71,5
71,5
2,0%
2,0%
84,3%
39,4%
39,4%
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
58,4
58,4
3.997,4
3.995,7
45,5
25,8
25,8
1,5%
1,5%
77,9%
44,2%
44,2%
Corporate Banking
133,0
133,0
4.620,3
4.618,2
126,2
36,4
36,4
2,9%
2,9%
94,9%
27,3%
27,4%
Treasury
 
0,0
0,0
12,4
12,4
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
9,4
9,4
322,4
322,3
4,5
5,6
5,6
2,9%
2,9%
47,9%
59,3%
59,3%
Gesamt
 
200,8
200,7
8.952,5
8.948,6
176,2
67,8
67,8
2,2%
2,2%
87,8%
33,8%
33,8%
Kundenkredite (brutto), notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach Geschäftssegmenten und IFRS 9 Anforderungen
 
 
 
 
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.614,3
493,3
67,1
0,7
2,9
12,6
32,8
0,0
2,6%
48,9%
0,0%
Corporate Banking
4.168,3
636,8
113,6
0,7
5,8
20,5
76,6
0,0
3,2%
67,5%
0,0%
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
157,3
21,3
0,0
0,0
0,2
1,8
0,0
0,0
8,4%
100,0%
0,0%
Gesamt
 
7.940,0
1.151,4
180,7
1,4
8,9
34,9
109,4
0,0
3,0%
60,6%
0,0%
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.264,0
641,9
88,7
1,0
2,5
10,8
35,6
0,0
1,7%
40,2%
0,0%
Corporate Banking
3.772,8
741,9
102,5
1,1
6,2
26,8
88,9
0,0
3,6%
86,7%
0,0%
Treasury
 
10,2
2,0
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4%
9,2%
0,0%
Corporate Center
 
263,2
51,8
7,2
0,1
0,3
1,2
3,9
0,0
2,3%
54,1%
0,0%
Gesamt
 
7.310,2
1.437,5
198,7
2,1
9,0
38,7
128,5
0,0
2,7%
64,7%
0,0%
34.Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Sparkasse Oberösterreich wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko, Aktienrisiko und Volatilitätsrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
In der Sparkasse Oberösterreich erfolgt die Schätzung von potenziellen Verlusten, die durch Marktbewegungen entstehen können, mittels der Maßzahl „Value at Risk“ (VaR). Der VaR beschreibt den maximal erwarteten Verlust bei einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (das Konfidenzintervall) während einer bestimmten Behaltedauer basierend auf einem historisch beobachteten Marktumfeld.
Die Berechnung erfolgt nach der Methode der historischen Simulation mit einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem bzw. von zehn Tagen und einem Simulationszeitraum von zwei Jahren. Der VaR beschreibt, welcher Verlust mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit – dem Konfidenzniveau – innerhalb einer bestimmten Haltedauer der Positionen bei historisch beobachteten Marktbedingungen maximal zu erwarten ist.
Mittels Backtesting erfolgt eine ständige Überprüfung der Gültigkeit der statistischen Methoden. Dabei wird mit einem Tag Verzögerung überprüft, ob die Modellvorhersagen über den Verlust eingetreten sind. Bei einem Konfidenzniveau von 99 % soll der tatsächlich an einem Tag aufgetretene Verlust statistisch gesehen nur zwei bis drei Mal pro Jahr (1 % von ca. 250 Werktagen) den VaR überschreiten.
Dies zeigt eine Grenze des VaR-Ansatzes: Zum einen ist das Konfidenzniveau mit 99 % beschränkt, zum anderen berücksichtigt das Modell nur jene Marktszenarien, die jeweils innerhalb des Simulationszeitraumes von zwei Jahren beobachtet wurden, und berechnet darauf basierend den VaR für die gegenwärtigen Positionen der Bank. Um diese Einschränkungen zu berücksichtigen und um die darüber hinaus möglichen extremen Marktsituationen beleuchten zu können, werden in der Sparkasse Oberösterreich Stresstests durchgeführt. Diese Tests berücksichtigen insbesondere Marktbewegungen von geringer Wahrscheinlichkeit.
Die Stresstests werden nach mehreren Methoden durchgeführt: „Historical Worst Case“ ist von der Value-at-Risk Berechnung abgeleitet, es wird aber ein Konfidenzniveau von 100 % zugrunde gelegt, das heißt, es wird der absolut schlechteste Wert der Simulationszeitreihe als Ergebnis herangezogen. Außerdem werden auch Standardszenarien berechnet, in denen einzelne Marktfaktoren extremen Bewegungen ausgesetzt werden. Solche Szenarien werden in der Sparkasse Oberösterreich für Zinssätze, Aktienkurse, Credit-Spreads, Wechselkurse und Volatilitäten berechnet. Diese Analysen werden dem Vorstand monatlich berichtet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
In der Sparkasse Oberösterreich werden Marktrisiken mittels Limits auf mehreren Ebenen gesteuert. Das Gesamtlimit auf Basis von Value-at-Risk wird vom Gesamtvorstand beschlossen.
Alle Marktrisikoaktivitäten des Handelsbuches sind mit Risikolimits versehen, die in ihrer Gesamtheit statistisch gesehen mit dem VaR-Gesamtlimit konsistent sind. Das VaR-Limit wird dabei in einem Top-down-Verfahren an die einzelnen Handelseinheiten zugeteilt. Dies erfolgt bis zur Ebene einzelner Handelsgruppen. Zusätzlich werden Sensitivitätslimits und Volumenslimits vergeben. Diese gelten parallel zu den VaR Limits.
Die Einhaltung der Limits wird durch das Strategische Risikomanagement überprüft. Die Überwachung der Sensitivitätslimits und Volumenslimits erfolgt während jedes Handelstages. Ad-hoc Limitauswertungen können auch durch den einzelnen Händler oder Chefhändler angefordert werden.
Der VaR wird auf Gesamtbankebene täglich berechnet und sowohl den einzelnen Händlern und den Leitern der einzelnen Handelseinheiten als auch dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Die Berechnung des VaR der Bankbuchpositionen (BB-VaR) für den ICAAP basiert auf 250.000 historischen Szenarien mit einer theoretischen Halteposition von 1 Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,92 %.
Analyse des Marktrisikos
Die folgende Tabelle zeigt die Value at Risk-Werte (Konfidenzniveau 99 %, gleichgewichtete Marktdaten, Haltedauer 1 Tag).
Value at Risk des Bankbuchs und des Handelsbuchs
in EUR Mio.
Gesamt
Zinsen
Währung
Aktien
Credit Spread
Volatilität
VaR Dez 2021
4,7
5,0
0,7
1,7
1,9
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
VaR Dez 2020
6,3
5,3
0,2
1,7
2,0
0,1
Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs
Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Barwertes sowie der Erträge von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet, um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Ertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderung der Barwerte sowie die Veränderungen der Erträge implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zinsanpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen der Kunde das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen, werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.
Auf das seit 2015 bestehende niedrige oder sogar negative Zinsniveau, welches eine besondere Herausforderung an die Banken für die Messung und das Management des Zinsänderungsrisikos stellt, wurde in den vergangenen Jahren durch Anpassungen der Methodik zur Messung des Zinsänderungsrisikos reagiert. Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs angewendet.
Wechselkursrisiko
Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Im Handelsbuch können diese Risiken ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Handel haben und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limits beschränkt. Die internen Limits werden vom Vorstand festgelegt.
Offene Fremdwährungspositionen durch kundenbezogene Transaktionen stellen in der Sparkasse Oberösterreich keinen wesentlichen Faktor dar, da beinahe sämtliche Fremdwährungskredite über CHF-Repogeschäfte bzw. FX Swaps refinanziert werden.
Credit-Spread-Risiko
Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität eines Emittenten, die am Markt wahrgenommen werden. Die Sparkasse Oberösterreich ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierportfolio ausgesetzt, und zwar sowohl im Handels- als auch im Bankbuch.
Im Handelsbuch wird das Credit-Spread-Risiko für Staatsanleihen als Teil des allgemeinen Positionsrisikos im VaR bzw. SVaR des internen Modells berücksichtigt. Unternehmensanleihen werden Benchmark-Kurven, abhängig von Sektor, Rating und Währung, zugeordnet und ebenfalls im VaR und SVaR abgedeckt. Das emittentenspezifische Risiko wird in Säule 1 der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen durch die Standardmethode abgebildet. Für das spezifische Risiko des Handelsbuchs in Säule 2 wird das Credit-Spread-Risiko nach einem systematischen und einem residualen Anteil modelliert und aggregiert ausgewiesen.
Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die ICAAP-Berechnung für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Asset Swap Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX Credit Default Swap Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.
Hedging
Das Ziel des Marktrisikomanagements in den Bankbüchern ist die Optimierung der Risikoposition der Sparkasse Oberösterreich unter Berücksichtigung des Bilanzwertes und des erwarteten Ergebnisses. Entscheidungen werden auf Basis der Bilanzentwicklung, des wirtschaftlichen Umfeldes, der Wettbewerbssituation, des Marktwertrisikos und des Effekts auf das Zinsergebnis sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition getroffen. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Gremium ist das Gremium APM. Das Treasury legt dem Gremium APM Vorschläge zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos vor und setzt die dort getroffenen Entscheidungen um.
Die „Hedging“-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen – das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter „Hedging“ eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges“ nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Fair Value Hedges“ Verwendung. Zusätzlich wird die Fair Value Option zur Absicherung des Marktrisikos aus wirtschaftlicher Sicht verwendet. Der größte Teil der „Hedges“ innerhalb der Sparkasse Oberösterreich wird zur Absicherung des Zinsrisikos verwendet.
35.Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko wird von der Sparkasse Oberösterreich entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Capital Regulations Requirement (CRR) – Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Delegierte Verordnung (EU) 2015/61, Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung – KI RMV) betrachtet. Dementsprechend wird unterschieden zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Sparkasse Oberösterreich aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder ihre Finanzlage zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags der Sparkasse Oberösterreich betrifft.
2021 wurde die gruppenweite technische Plattform zur Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos weiterentwickelt und verbessert. Damit wurden weitere Kennzahlen, wie beispielsweise die strukturelle Liquiditätsquote („Net Stable Funding Ratio“, NSFR) oder die regulatorische Liquiditätsüberwachung („Additional Liquidity Monitoring Metrics“, ALMM) in diese Plattform integriert.
Seit Juni 2021 wird die NSFR gemäß der Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR 2) an die Aufsicht berichtet. Darüber hinaus wurde die interne „Survival Period“ Analyse (SPA) überarbeitet und aktualisiert und per Dezember 2021 eingesetzt.
2022 wird die technische Liquiditätsplattform weiterentwickelt werden um die Berechnungen der Liquiditätskennzahlen sowie das Berichtswesen weiter zu stabilisieren. Speziell erwähnt werden soll die geplante Implementierung der Short-Term Liquidity (STL) Kennzahl sowie der internen Structural Liquidity (STRL) Kennzahl auf der neuen Plattform. Des Weiteren ist eine umfassende Implementierung eines Berichtswesens zum unterjährigen Liquiditätsrisikos (Intraday Liquidity Risk) gemäß BCBS 248 geplant.
Liquiditätsstrategie
2021 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle der Sparkasse Oberösterreich. Der Zufluss an Kundeneinlagen überstieg den Anstieg des Kreditvolumens, die Überschussliquidität wurde größtenteils bei Zentralbanken veranlagt.
Im Bereich der Eigenemissionen emittierte die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2021 rund EUR 90 Mio. (2020: EUR 58 Mio.).
Die Teilnahme der Sparkasse Oberösterreich an den TLTROs ist im Jahr 2021 auf EUR 1,75 Mrd. (2020: EUR 1,0 Mrd.) gestiegen.
Liquiditätskennzahlen und Berichte
Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR und der NSFR sind gut in der Sparkasse Oberösterreich verankert. Die LCR entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1620 sowie die NSFR gemäß der CRR 2 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 werden in der Sparkasse Oberösterreich auf der bereits oben beschriebenen Plattform berechnet.
Die Berechnung der LCR findet in der Sparkasse Oberösterreich auf täglicher Basis statt und der Bericht an die Aufsicht erfolgt monatlich. Weiters ist die LCR Teil des internen „Risk Appetite Statements“ (RAS). Um eine LCR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100% liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period“ Analyse (SPA) gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschiedenen definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systematischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Weiters wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert, und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitraum von bis zu 12 Monaten ab. Sie wird wöchentlich und monatlich berechnet.
Die „strukturellen Liquiditäts-Gaps“ werden regelmäßig mittels der internen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) berichtet und überwacht. Die STRL wird monatlich berechnet.
Alle oben genannten Metriken und Berichte (LCR, NSFR, SPA und STRL) werden regelmäßig im Gremium Risiko berichtet.
Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity“ (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing“ (FTP) der Sparkasse Oberösterreich wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Die Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt durch die Limite, die sich aus dem „Survival Period“-Modell, dem internen Stresstest und den internen LCR-Zielen ergeben. Limitüberschreitungen werden an den Vorstand im Zuge des Gremiums Risiko berichtet. Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos in der Sparkasse Oberösterreich ist das FTP-System.
Der umfassende Liquiditätsnotfallplan stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher; dieser wird laufend aktualisiert.
Analyse des Liquiditätsrisikos
Das Liquiditätsrisiko in der Sparkasse Oberösterreich wird durch folgende Methoden analysiert.
Liquiditätsdeckungsquote. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätsdeckungsquote wird von der Sparkasse Oberösterreich für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR gemäß LCR DA sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch dem internen Limit bleibt, überwacht die Sparkasse Oberösterreich die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („counterbalancing capacity“).
Die folgende Tabelle zeigt die Liquiditätsdeckungsquote per 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2021:
Liquiditätsdeckungsquote
in EUR Mio.
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Liquiditätspuffer
 
 
 
 
4,122
4,587
Netto-Liquiditätsabfluss
 
 
 
 
1,612
1,462
Liquiditätsdeckungsquote
 
 
 
255,7%
313,8%
Strukturelle Liquiditäts-Gaps. Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz (sowohl on- als auch off-balance) gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.
Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z. B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.
Realisierbare Liquidität. Die Sparkasse Oberösterreich beobachtet regelmäßig ihre realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Die Auswirkungen von Repo-Geschäften sind entsprechend berücksichtigt. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die realisierbare Liquidität per Ende 2021 und nimmt im Sinne der regulatorischen Anforderungen aus der LCR auch Bezug auf die Zuordnung in hochliquide Aktiva (HQLA).
Realisierbare Liquidität
(in EUR Mio.)
2021
2020
Übersicht1: Collateral
Marktwert (*)
verwendet
frei
Marktwert (*)
verwendet
frei
Anleihen gesamt (c,d,e,f)
1.861
898
963
52%
1.785
236
1.549
87%
Davon Collateral (c,d,e)
1.431
837
594
42%
1.335
172
1.163
87%
EZB fähige Kredite 
1.019
1.019
-
0%
945
945
-
0%
Gesamtes Collateral
2.450
1.855
594
24%
2.280
1.118
1.163
51%
Übersicht 2: Anleihen & HQLAs
Marktwert (*)
verwendet
frei
Marktwert (*)
verwendet
frei
Liquiditätsreserve(**)
a
1.389
-
1.389
100%
1.274
-
1.274
100%
Barmittel, anrechenbare Zentralbankguthaben
b
2.817
-
2.817
100%
1.924
-
1.924
100%
Level 1
Anleihen
c
1.052
466
586
56%
980
118
861
88%
Level 2
Anleihen
d
129
125
4
3%
119
-
119
100%
Sonstige EZB fähige Wertpapiere
e
250
245
5
2%
237
54
183
77%
Nicht EZB fähige Wertpapiere
f
430
62
368
86%
450
64
386
86%
(*) Marktwert entspricht dem tatsächlichen Belehnungswert der Credit Claims
(**) Liquiditätsreserve gemäß BWG §27
Finanzielle Verbindlichkeiten. In der folgenden Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Zinszahlungen werden lediglich für derivative Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Finanzielle Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
Buchwerte
Vertragliche Cashflows
bis 1 Monat
1 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
14.971,1
14.854,1
11.097,8
230,8
2.555,8
966,6
Einlagen von Kreditinstituten
2.268,1
1.956,3
187,8
1,4
1.766,1
1,1
Einlagen von Kunden
11.122,8
11.362,7
10.910,0
67,8
251,8
133,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.296,3
1.257,1
0,0
116,8
431,4
709,0
Nachrangige Verbindlichkeiten
280,5
274,6
0,0
44,8
106,5
123,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,4
3,4
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
29,8
14,7
0,5
3,8
11,7
-1,3
Eventualverbindlichkeiten
0,0
4.563,3
4.563,3
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
0,0
1.718,2
1.718,2
0,0
0,0
0,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
0,0
2.617,1
2.617,1
0,0
0,0
0,0
Andere Zusagen
 
0,0
228,0
228,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
15.000,9
19.432,1
15.661,6
234,6
2.567,5
965,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
13.601,7
13.360,6
10.316,3
213,5
1.886,1
941,4
Einlagen von Kreditinstituten
1.612,6
1.249,6
219,2
12,5
1.016,6
1,3
Einlagen von Kunden
10.355,7
10.600,2
10.097,1
154,4
215,8
133,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.365,8
1.251,1
0,0
36,4
501,9
712,8
Nachrangige Verbindlichkeiten
264,3
256,4
0,0
10,2
151,8
94,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,3
3,3
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
53,9
42,2
3,3
17,4
15,2
6,3
Eventualverbindlichkeiten
0,0
4.651,1
4.651,1
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
0,0
1.883,1
1.883,1
0,0
0,0
0,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
0,0
2.768,0
2.768,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
13.655,6
18.053,9
14.970,7
230,9
1.901,3
947,7
36.Operationelles Risiko
Entsprechend Artikel 4 Abs. 52 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert die Sparkasse Oberösterreich operationelles Risiko als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Zur Identifikation operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet. Die Verantwortung für das Management operationeller Risiken liegt – wie international üblich – beim Linienmanagement.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
Die Basis der quantitativen Verfahren (entspricht Anrechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung) bilden die Eigenmittelunterlegung nach dem konservativen Basisindiktoransatz (BIA).
Neben dem quantitativen Ansatz steht die Befüllung der Schadensfalldatenbank im Mittelpunkt des qualitativen Ansatzes.
Informationen über die Einmeldung zur Schadensfalldatenbank werden monatlich im Rahmen des Gremiums Risiko an Führungskräfte und den Vorstand berichtet. Einmeldungen zu größeren Schadensfällen werden zur Überprüfung der Arbeitsabläufe der Innenrevision weitergeleitet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Weitere angewendete Verfahren inkludieren die Risikobewertungen im Rahmen von Produktprüfungen, Outsourcing-Bewertungen und Risk/Return-Entscheidungen. Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikoreduktion aus diesen Bewertungen und Prozessen werden an das Linienmanagement berichtet und tragen so zur Reduktion operationeller Risiken bei.
Mithilfe von Versicherungen konnten die Aufwendungen für den herkömmlichen Sachversicherungsbereich als auch für bankspezifische Risiken verringert werden.
Die genannten quantitativen und qualitativen Methoden einschließlich des Versicherungskonzepts und der Modellierung bilden das Operational Risk Framework der Sparkasse Oberösterreich. Informationen über operationelle Risiken werden regelmäßig an den Vorstand gemeldet.
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva
37.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sachanlagen
Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, bewertet. Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“, Wertminderungen in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Gebäude
 
 
 
 
 
 
15-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
 
 
 
 
3-10
Personenkraftwagen
 
 
 
 
 
 
4-8
IT-Hardware
 
 
 
 
 
 
4-6
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden entweder bei Veräußerung oder dann ausgebucht, wenn aus der weiteren Nutzung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswertes), werden in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude – oder Teile von Gebäuden oder beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Wird eine Immobilie zum Teil selbst genutzt, gilt sie nur dann als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, wenn der vom Eigentümer genutzte Teil unwesentlich ist. Im Bau befindliche Grundstücke oder Gebäude, bei denen der gleiche zukünftige Zweck zu erwarten ist wie bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien behandelt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ erfasst.
Der Mietertrag wird in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst. Die Abschreibung wird in der Position „Abschreibung und Amortisation“ ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden ist ident mit jener von Gebäuden, die unter Sachanlagen bilanziert sind. Sowohl Wertminderungen als auch Zuschreibungen werden in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ dargestellt.
Wertminderungen
Die Sparkasse Oberösterreich ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswertes, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Sparkasse Oberösterreich eine Schätzung des erzielbaren Betrages des jeweiligen Vermögenswertes vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswertes und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Zu jedem Abschlussstichtag wird eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine zuvor erfasste Wertminderung nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Sparkasse Oberösterreich eine Schätzung des erzielbaren Betrages des Vermögenswertes vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwandes eine Änderung der Annahmen ergeben hat,
die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswertes weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
Wertminderungen oder Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanz-
investition
gehaltene
Immobilien
Jän 2020
 
 
128,6
43,0
14,5
186,2
53,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
1,7
4,1
1,6
7,4
6,2
Abgänge (-)
 
 
0,0
-1,4
-0,2
-1,5
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
-0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
-27,7
0,0
0,0
-27,7
-3,2
Dez 2020
 
 
102,5
45,8
16,0
164,4
56,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
0,7
4,6
0,8
6,1
19,5
Abgänge (-)
 
 
0,0
-1,4
-5,3
-6,7
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
-0,1
0,0
0,0
-0,1
0,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
 
 
103,1
49,0
11,5
163,7
76,5
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanz-
investition
gehaltene
Immobilien
Jän 2020
 
 
27,5
0,2
0,0
27,7
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
1,7
0,2
0,0
1,8
0,0
Abgänge (-)
 
 
-0,2
-0,1
0,0
-0,3
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2020
 
 
28,9
0,3
0,0
29,3
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
4,9
0,1
0,0
5,0
0,0
Abgänge (-)
 
 
-0,3
0,0
0,0
-0,4
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
 
 
33,5
0,4
0,0
33,9
0,0
Kumulierte Abschreibungen
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanz-
investition
gehaltene
Immobilien
Jän 2020
 
 
-76,2
-24,2
-11,4
-111,8
-27,2
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
-2,4
-3,1
-1,3
-6,8
-1,4
Abgänge (+)
 
 
0,0
1,2
0,2
1,3
0,0
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
18,2
0,0
0,0
18,2
2,1
Dez 2020
 
 
-60,4
-26,1
-12,5
-99,0
-28,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
-2,1
-3,2
-1,3
-6,5
-1,7
Abgänge (-)
 
 
0,0
1,2
5,3
6,5
0,0
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
0,1
0,0
0,0
0,1
-0,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
 
 
-62,4
-28,1
-8,6
-99,0
-30,7
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanz-
investition
gehaltene
Immobilien
Jän 2020
 
 
-2,3
-0,1
0,0
-2,4
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
-2,7
-0,1
0,0
-2,8
0,0
Abgänge (-)
 
 
0,2
0,1
0,0
0,3
0,0
Dez 2020
 
 
-4,8
-0,1
0,0
-4,9
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
-3,0
-0,1
0,0
-3,0
0,0
Abgänge (-)
 
 
0,3
0,0
0,0
0,4
0,0
Dez 2021
 
 
-7,4
-0,2
0,0
-7,6
0,0
Restbuchwerte
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanz-
investition
gehaltene
Immobilien
Dez 2020
 
 
42,2
19,7
3,5
65,4
27,9
Dez 2021
 
 
40,8
20,9
3,0
64,7
45,8
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanz-
investition
gehaltene
Immobilien
Dez 2020
 
 
24,2
0,2
0,0
24,4
0,0
Dez 2021
 
 
26,2
0,2
0,0
26,4
0,0
Gesamte Restbuchwerte
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanz-
investition
gehaltene
Immobilien
Dez 2020
 
 
66,4
19,9
3,5
89,8
27,9
Dez 2021
 
 
67,0
21,1
3,0
91,1
45,8
In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, in Höhe von EUR 45,8 Mio. (2020: EUR 27,9 Mio.) enthalten.
Aufwendungen, die während der Erstellung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit deren Buchwert erfasst wurden, belaufen sich auf EUR 0,8 Mio. (2020: EUR 10,5 Mio.).
Fair Value und Fair Value-Hierarchie von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte, deren Fair Value im Anhang ausgewiesen wird
 
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
45,8
53,8
0,0
0,0
53,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte, deren Fair Value im Anhang ausgewiesen wird
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
27,9
38,0
0,0
0,0
38,0
Die Fair Values von nichtfinanziellen Vermögenswerten werden von Experten mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt.
38.Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Diese Position umfasst immaterielle Vermögenswerte der Sparkasse Oberösterreich. Immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, wenn die Kosten verlässlich bestimmbar sind und es wahrscheinlich ist, dass die daraus erwarteten, zukünftigen, wirtschaftlichen Vorteile der Bank zufließen werden.
Die selbst erstellte Software wird aktiviert, wenn die Sparkasse Oberösterreich die technische Umsetzbarkeit, die Absicht zur Fertigstellung der Software, die Fähigkeit zur Nutzung, die Generierung zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens, die Ressourcen zur Fertigstellung und die Fähigkeit, die Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, nachweisen kann. Gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer wird in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Computersoftware
 
 
 
 
 
 
4-8
Wertminderungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte
Für die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten gelten dieselben Regelungen wie jene, die in Note 37 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ dargestellt sind.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio.
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2020
 
 
 
 
20,3
0,8
21,1
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
3,2
0,0
3,2
Abgänge (-)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2020
 
 
 
 
23,4
0,8
24,3
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
2,9
0,0
2,9
Abgänge (-)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
 
 
 
 
26,3
0,8
27,1
Kumulierte Abschreibung
in EUR Mio.
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2020
 
 
 
 
-12,4
0,0
-12,4
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
 
 
-2,9
0,0
-2,9
Abgänge (+)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2020
 
 
 
 
-15,4
0,0
-15,4
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
 
 
-3,4
0,0
-3,4
Abgänge (+)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
 
 
 
 
-18,8
0,0
-18,8
Restbuchwerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Dez 2020
 
 
 
 
8,1
0,8
8,9
Dez 2021
 
 
 
 
7,5
0,8
8,4
39.Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
0,0
0,6
Vorräte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Übrige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
26,4
117,5
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
26,4
118,1
Treuhandvermögen
Die Sparkasse Oberösterreich bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen sie im Namen von Kunden Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte der Sparkasse Oberösterreich sind.
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswertes berechtigt.
Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeber
Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist der Leasinggeber eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände beim Leasinggeber in der Position „Sachanlagen“ oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasingverträgen“ erfasst. Zu den Operating Leasingverhältnissen zählen vor allem die Vermietung von gewerblichen Immobilien, PKWs und Klein-LKWs.
Im Falle eines weitergegebenen Nutzungsrechts (Sub Lease) bilanziert der Leasinggeber (Intermediate Lessor) beide Verträge. Die Bilanzierung des weitergegebenen Nutzungsrechtes erfolgt beim Intermediate Lessor in Abhängigkeit von der Klassifizierung als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing. Dabei ist auf das vom Intermediate Lessor erworbene Nutzungsrecht abzustellen.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen die Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeber tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Operating Leasing
Die Sparkasse Oberösterreich verleast im Rahmen von Operating Leasing nur Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingzahlungen aus Operating Leasing Verträgen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
0,7
2,5
1-2 Jahre
 
 
 
 
 
0,6
2,4
2-3 Jahre
 
 
 
 
 
0,6
2,4
3-4 Jahre
 
 
 
 
 
0,5
2,4
4-5 Jahre
 
 
 
 
 
0,5
2,4
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
2,1
11,7
Gesamt
 
 
 
 
 
5,0
23,8
In 2021 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasing Verträgen in Höhe von EUR 4,6 Mio. (2020: EUR 0,7 Mio.) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“.
Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmer
Gemäß IFRS 16 weist der Leasingnehmer sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus. Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als 12 Monate) und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Erstbewertung des Nutzungsrechtes erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit und die dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten. In weiterer Folge wird das Nutzungsrecht über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als „Sachanlagen” erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und Finanzierungsleasing in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen.
Zu Beginn muss der Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewerten. Die Leasingzahlungen werden mit jenem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern sich dieser ohne weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers heranzuziehen. Leasingzahlungen bestehen aus fixen Leasingzahlungen, variablen Leasingzahlungen (gekoppelt an einen Index oder Zinssatz) und im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträgen. Zusätzlich werden der Ausübungspreis einer Kaufoption und Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses berücksichtigt, sofern die Ausübung dieser Optionen durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist.
In weiterer Folge wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit mit dem entsprechenden Zinssatz aufgezinst, um Leasingzahlungen reduziert und neu bewertet, um Anpassungen oder Modifikationen Rechnung zu tragen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz für Mobilien besteht aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten in der Position „Leasingverbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse Oberösterreich mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich wird IT-Ausstattung für den Geschäftsbetrieb gemietet. Für Informationen betreffend bilanzierter Nutzungsrechte aus Sicht der Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmer verweisen wir auf Note 37 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nichtdiskontierter Cashflows
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
2,8
2,5
1-5 Jahre
 
 
 
 
 
9,5
11,2
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
12,4
14,2
Gesamt
 
 
 
 
 
24,7
27,9
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf EUR 0,3 Mio. (2020: EUR 0,3 Mio.). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von EUR 11,2 Tsd. (2020: EUR 15,9 Tsd.) erfasst. In 2021 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf EUR 3,2 Mio. (2020: EUR 3,0 Mio.).
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten
40.Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Erhaltene Vorauszahlungen
 
 
 
 
2,4
1,9
Übrige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
58,3
62,9
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
60,7
64,9
Zum 31. Dezember 2021 sind in der Position „Erhaltene Vorauszahlungen“ Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von EUR 1,8 Mio. (2020: EUR 2,2 Mio.) erfasst.
41.Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn die Sparkasse Oberösterreich aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. In der Bilanz werden derartige Verpflichtungen unter „Rückstellungen“ ausgewiesen. Dort werden auch Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten (insbesondere Finanzgarantien und Kreditzusagen) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Restrukturierungsrückstellungen ausgewiesen. Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter
Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Berechnung basiert auf Annahmen zu Diskontierungszinssätzen, erwarteten Renditen von Vermögenswerten, künftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit und künftigen Pensionsanhebungen. Annahmen, Schätzungen und Sensitivitäten, die für die Berechnung langfristiger Personalverpflichtungen angewendet werden, sowie die dazugehörigen Beträge sind in Note „Rückstellungen – Langfristige Personalrückstellungen“ dargestellt.
Die leistungsorientierten Versorgungspläne der Sparkasse Oberösterreich umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Im Sinne des IAS 19 qualifizieren sich Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während Jubiläumsgelder andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer darstellen.
Leistungsorientierte Pensionspläne beziehen sich nur mehr auf im Ruhestand befindliche Mitarbeiter. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer wurden in den vergangenen Jahren an externe Pensionskassen übertragen. In der Sparkasse Oberösterreich verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer bzw. jener Dienstnehmer, die zwar erst 1999 die Pension antraten, aber einzelvertraglich noch die Zusage auf einen Direktpensionsanspruch gegenüber der Sparkasse Oberösterreich hatten, sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Bei den leistungsorientierten Plänen sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen ASVG-Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.
Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis in der Sparkasse Oberösterreich vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Auch Jubiläumsgelder sind leistungsbezogene Versorgungspläne. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.
Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbindlichkeit entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des Fair Values des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Bei allen Plänen übersteigt der Barwert der Verpflichtung den Fair Value des Planvermögens. Die daraus resultierende Verbindlichkeit ist in der Bilanz in der Position „Rückstellungen“ enthalten. In der Sparkasse Oberösterreich handelt es sich beim Planvermögen um qualifizierte Versicherungspolizzen, die zur Deckung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen abgeschlossen wurden.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erträgen aus Planvermögen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand“ erfasst.
Finanzgarantien
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt die Sparkasse Oberösterreich Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Gemäß IFRS 9 ist eine Finanzgarantie ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen den Garantienehmer für einen Verlust, der dem Garantienehmer durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Die Sparkasse Oberösterreich als Garantiegeber erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald sie Vertragspartner wird, d. h. zum Zeitpunkt der Annahme des Garantieangebots. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt. Grundsätzlich ist der erstmalige Ansatz die für die Garantie erhaltene Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d. h. der Transaktionspreis zu Beginn ist Null), entspricht dies dem Preis, den der Marktteilnehmer in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Übertragung einer Schuld vereinbart. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, Null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nichtamortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist. Diese Rückstellungen werden in der Bilanz in der Position „Rückstellungen“ ausgewiesen.
Erhaltene Prämien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsüberschuss“ linear über die Laufzeit der Garantie abgegrenzt erfasst.
Ist die Sparkasse Oberösterreich Garantienehmer, hängt die buchhalterische Behandlung davon ab, ob die Finanzgarantie ein integraler Vertragsbestandteil des finanziellen Vermögenswertes, dessen Risiko garantiert wird, ist. Die Sparkasse Oberösterreich betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswertes abgeschlossen werden. Wenn der Bank in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral.
Integrale Finanzgarantien werden in die Schätzungen der erwarteten Kreditverluste der verbundenen finanziellen Vermögenswerte einbezogen. Bezahlte Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswertes einbezogen.
Finanzgarantien, die nicht als integraler Vertragsbestandteil betrachtet werden, werden als Erstattungsansprüche in der Position „Sonstige Vermögenswerte“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung verringern sie den Wertminderungsverlust von garantierten finanziellen Vermögenswerten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“. Als Voraussetzung für diese Behandlung muss die Erstattung des Verlustes der Bank im Rahmen der Garantie so gut wie sicher sein. Bezahlte Prämien für nicht integrale finanzielle Garantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsüberschuss“ erfasst.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, wenn die Sparkasse Oberösterreich aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 33 „Kreditrisiko“ ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 42 „Eventualverbindlichkeiten“ beschrieben.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Langfristige Personalrückstellungen
 
 
 
 
149,1
135,8
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und Rechtsstreitigkeiten
 
 
0,0
2,5
Verpflichtungen und gegebene Garantien
 
 
 
 
30,3
23,5
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe 1
 
 
4,1
4,6
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe 2
 
 
15,0
12,9
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe - Ausgefallen
 
11,1
6,0
Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
2,3
2,6
Sonstige
 
 
 
 
 
2,3
2,6
Rückstellungen
 
 
 
 
 
181,8
164,4
Langfristige Personalrückstellungen
in EUR Mio.
 
 
 
Pensionen
Abfertigung
Jubiläumsgeld
Gesamt
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2020
101,1
47,9
9,1
158,1
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,8
0,6
1,4
Zinsaufwand
 
 
 
0,9
0,5
0,1
1,5
Zahlungen
 
 
 
-8,4
-4,1
-0,3
-12,7
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
(Neubewertung)
3,8
1,7
0,0
5,5
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
3,8
2,4
0,0
6,2
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
-0,7
0,0
-0,7
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
0,0
0,0
0,3
0,3
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
0,0
0,0
0,5
0,5
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2020
97,4
46,8
9,9
154,1
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
0,0
4,3
0,6
5,0
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
97,4
42,5
9,2
149,1
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
-4,3
-0,6
-5,0
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2020
 
 
97,4
42,5
9,2
149,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2021
 
97,4
46,8
9,9
154,1
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,8
0,7
1,5
Zinsaufwand
 
 
 
0,5
0,2
0,1
0,8
Zahlungen
 
 
 
-6,8
-4,2
-0,1
-11,1
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)
-3,3
-0,8
0,0
-4,1
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
-0,5
-0,8
0,0
-1,3
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
-2,8
0,0
0,0
-2,8
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
0,0
0,0
-0,7
-0,7
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
-0,5
-0,5
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2021
 
87,8
42,8
9,8
140,4
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
0,0
3,9
0,6
4,6
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
87,8
38,9
9,2
135,9
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
3,9
0,6
4,6
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2021
 
 
87,8
38,9
9,2
135,9
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Zinssatz
 
 
 
 
 
0,50
1,05
Erwartete Pensionserhöhung
 
 
 
 
2,00
2,40
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend der Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Zinssatz
 
 
 
 
 
0,50
1,05
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)
 
 
2,90
3,30
Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrunde liegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt.
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018–P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.
Entwicklung des Fondsvermögens
in EUR Mio.
 
 
 
 
Abfertigungen
Jubiläumsgeld
Gesamt
Fair Value des Planvermögens - Dez 2019
 
 
4,3
0,6
5,0
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,1
0,0
-0,1
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
0,0
0,0
0,0
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2020
 
 
4,3
0,6
5,0
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
0,2
0,0
0,2
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,6
-0,1
-0,7
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
0,0
0,0
0,1
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2021
 
 
3,9
0,6
4,6
Die voraussichtlichen laufenden Beiträge der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden sich im Jahr 2022 auf EUR 0,0 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) belaufen. Der Gewinn (Verlust) aus dem Planvermögen belief sich im Jahr 2021 auf EUR 0,1 Mio. (2020: EUR 0,1 Mio.).
In der nachfolgenden Tabelle wird die Portfoliostruktur des Planvermögens dargestellt:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
3,6
3,2
Aktien
 
 
 
 
 
 
1,0
1,2
Sonstige
 
 
 
 
 
0,3
0,2
Gesamt
 
 
 
 
 
5,0
4,6
Effekte von langfristigen Personalrückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Dienstzeitaufwand
 
 
 
 
 
1,4
1,5
Netto-Zinsen
 
 
 
 
 
1,4
0,7
Gesamt
 
 
 
 
 
2,5
2,2
Dienstzeitaufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Verwaltungsaufwand“ enthalten. Netto-Zinsen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Positionen „Sonstige ähnliche Erträge“ bzw. „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ im „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die kumulierte Neubewertung, die heuer im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, belief sich auf EUR 4,2 Mio. (2020: EUR -5,4 Mio.).
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
in EUR Mio
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5 %
93,2
44,0
137,2
84,2
40,2
124,4
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5 %
102,0
49,4
151,4
91,8
45,2
137,0
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5 %
0,0
49,4
49,4
0,0
45,1
45,1
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5 %
0,0
44,0
44,0
0,0
40,3
40,3
Änderung der Rentenentwicklung +0,5 %
105,2
0,0
105,2
94,5
0,0
94,5
Änderung der Rentenentwicklung -0,5 %
90,1
0,0
90,1
81,5
0,0
81,5
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
Voraussichtliche Leistungsauszahlungen in jeder der Folgeperioden
in EUR Mio.
 
 
 
 
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
2021
 
 
 
 
 
 
6,9
1,1
8,0
2022
 
 
 
 
 
6,6
2,4
9,0
2023
 
 
 
 
 
6,3
2,0
8,3
2024
 
 
 
 
 
6,0
2,3
8,2
2025
 
 
 
 
 
5,6
3,0
8,6
Laufzeit
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
in Jahren
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Laufzeit
 
 
 
9,12
11,91
11,98
12,84
Übrige Rückstellungen
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer
zwischen Stufen
Änderungen im
Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-4,1
-6,7
2,8
7,8
-4,3
0,0
-4,6
Stufe 2
 
-15,0
0,0
3,5
-8,2
6,5
0,3
-12,9
Ausgefallen
-11,1
0,0
0,7
-0,1
4,9
-0,3
-6,0
Gesamt
-30,3
-6,7
6,9
-0,5
7,1
0,0
-23,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2020
 
 
 
 
 
Dez 2020
Stufe 1
 
-4,3
-5,1
2,7
7,4
-4,8
0,0
-4,1
Stufe 2
 
-7,1
0,0
2,4
-8,3
-2,0
0,0
-15,0
Ausgefallen
-17,6
0,0
3,6
-0,7
3,5
0,0
-11,1
Gesamt
-29,0
-5,1
8,7
-1,6
-3,4
0,0
-30,3
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund der erstmaligen Erfassung von Kreditzusagen und Finanzgarantien während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2021 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder Ausgefallen (zum 31. Dezember 2021) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder Ausgefallen kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr). Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Ausgefallen“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder Ausgefallen auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr), die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2021 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2021 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
 
 
 
374,2
271,7
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
311,7
78,4
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
62,5
193,3
Transfers zwischen Stufe 2 und Ausgefallen
 
 
 
22,2
1,9
Zu Ausgefallen von Stufe 2
 
 
 
 
2,2
0,8
Zu Stufe 2 von Ausgefallen
 
 
 
 
20,0
1,2
Transfers zwischen Stufe 1 und Ausgefallen
 
 
 
4,7
1,3
Zu Ausgefallen von Stufe 1
 
 
 
 
2,6
0,5
Zu Stufe 1 von Ausgefallen
 
 
 
 
2,1
0,8
Übrige Rückstellungen 2021
in EUR Mio.
 
Jän 2021
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Aufzinsung
Dez 2021
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten
0,0
2,5
0,0
0,0
0,0
2,5
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des
Anwendungsbereichs von IFRS 9
2,1
1,3
0,0
-0,8
0,0
2,5
Sonstige Rückstellungen
0,2
10,2
-10,4
0,0
0,0
0,1
Rückstellungen
 
2,3
13,9
-10,4
-0,8
0,0
5,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2020
 
 
 
 
Dez 2020
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des
Anwendungsbereichs von IFRS 9
0,9
2,8
0,0
-1,6
0,0
2,1
Sonstige Rückstellungen
0,0
8,9
8,7
0,0
0,0
0,2
Rückstellungen
 
0,9
11,7
8,7
-1,6
0,0
2,3
Bei der Höhe der sonstigen Rückstellungen handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung der erwarteten Abflüsse von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung der Risiken und Unsicherheiten, welche zur Erfüllung der Verpflichtungen zu erwarten sind.
42.Eventualverbindlichkeiten
Um den finanziellen Anforderungen der Kunden entsprechen zu können, schließt die Bank verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Dies sind Finanzgarantien, Akkreditive und andere ungenutzte Kreditzusagen in Höhe von EUR 4.563,2 Mio. (2020: EUR 4.651,1 Mio.). Obwohl diese Verpflichtungen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, beinhalten sie Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos einer Bank.
Eigenkapital inklusive Rücklagen
43.Kapital
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
64,4
64,4
Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
113,2
113,2
Gewinnrücklage und sonstige Rücklagen
 
 
 
 
793,5
944,0
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
 
 
971,0
1.121,6
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
0,9
1,1
Gesamt
 
 
 
 
 
971,9
1.122,7
Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) ist das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital und wird zum 31. Dezember 2021 durch 885.800 Stück (2020: 885.800 Stück) auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters bestehen 118 Stück Partizipationsscheine. Der Nominalbetrag beträgt EUR 72,67. In den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden als Verbindlichkeit erfasst und vom Eigenkapital abgezogen, sobald deren Auszahlung bestätigt ist. Die Dividende der Stammaktien wird von der Hauptversammlung beschlossen. Ausschüttungen für zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) erfordern keinen Beschluss, das Aussetzen dieser Zahlung würde aber eine Entscheidung des Vorstands der Sparkasse Oberösterreich benötigen.
44.Nicht beherrschende Anteile
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Gesamt
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
15%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
0,5
0,5
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
0,7
0,7
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
15%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
8,3
8,3
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,7
0,7
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,2
0,2
Betriebserträge
 
 
 
 
 
9,8
9,8
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
4,4
4,4
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
4,4
4,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
15%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
0,5
0,5
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
0,5
0,5
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
15%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
6,8
6,8
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,5
0,5
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,0
0,0
Betriebserträge
 
 
 
 
 
8,2
8,2
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
3,3
3,3
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
2,9
2,9
Konsolidierungskreis
Der IFRS Konsolidierungskreis der Sparkasse Oberösterreich umfasst zum 31. Dezember 2021 neben der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft auch die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Zugänge und Abgänge 2021. Im Jahr 2021 gab es in der Sparkasse Oberösterreich keine wesentlichen Zugänge und Abgänge.
Zugänge und Abgänge 2020. Im Jahr 2020 gab es in der Sparkasse Oberösterreich keine wesentlichen Zugänge und Abgänge.
Tochtergesellschaften
Alle wesentlichen direkten und indirekten Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Sparkasse Oberösterreich stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Bank die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern. Relevante Aktivitäten sind jene, die einen wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben.
Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Sparkasse Oberösterreich ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nichtrealisierte Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümern der Sparkasse Oberösterreich weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Gesamtergebnisrechnung als auch in der Bilanz im Kapital gesondert dargestellt.
Beherrschung
Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ liegt die „Beherrschung“ eines Beteiligungsunternehmens vor, wenn der Investor die Verfügungsgewalt und damit die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu lenken; relevante Aktivitäten sind jene, die wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben, das Risiko von oder Anrechte auf „variable Rückflüsse“ aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und die Fähigkeit hat, die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens durch seine Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Darüber hinaus setzt die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen wie die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder überwiegend auf Letzterem), Risiken ergeben sich sowohl aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem) oder die variablen Rückflüsse stammen gleichzeitig von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem).
Im Falle der Sparkasse Oberösterreich sind Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie bei von der Sparkasse Oberösterreich verwalteten Investmentfonds relevant.
Die Sparkasse Oberösterreich hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle von Investmentfonds, die von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet werden, eine Beherrschung vorliegt und diese in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen sind. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diese Investmentfonds in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Oberösterreich als Fondsmanager bestimmt wird. Seitens der Investoren bestehen keine substanziellen Rechte, den Fondsmanager abzulösen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen nur dann als wesentlich einzustufen ist, wenn der Konzern zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von mindestens 20 % an den Investmentfonds hält. Ferner hat die Sparkasse Oberösterreich in ihrer Funktion als Fondsmanager und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse der Investmentfonds zu beeinflussen. Aus der Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf von der Sparkasse Oberösterreich verwaltete Investmentfonds nur dann eine Beherrschung ausgeübt wird, wenn der Konzern – direkt oder indirekt durch seine Tochtergesellschaft – wesentliche Fondsanteile hält.
45.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Maßgeblicher Einfluss
IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ definiert maßgeblichen Einfluss als die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken. Maßgeblicher Einfluss ist nicht Beherrschung und auch keine gemeinschaftliche Führung von Entscheidungsprozessen. Hält ein Unternehmen direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen, besteht die Vermutung, dass ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, es sei denn, diese Vermutung kann widerlegt werden.
Anteile an strukturierten Unternehmen
IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nichtvertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall der Sparkasse Oberösterreich betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds.
Für Investmentfonds hat die Sparkasse Oberösterreich festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Eigenverwaltete Fonds, bei denen die Sparkasse Oberösterreich kumulativ weniger als 20% der Fondsanteile hält, werden mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabeerfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Die Sparkasse Oberösterreich hält Anteile an mehreren Publikumsfonds, die in Österreich, Zentral- und Osteuropa und anderen Ländern registriert sind. Die Mehrheit dieser Fonds wird von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet, beim verbleibenden Teil erfolgt die Verwaltung durch unabhängige dritte Parteien. Die von der Sparkasse Oberösterreich gehaltenen Investmentfonds-Anteile stellen keine wesentlichen Anteile (grundsätzlich kleiner als 20 %) dar. In der Konzernbilanz werden die Investmentfondsanteile zum Fair Value bilanziert und als Schuldverschreibungen in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ oder „Finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading“ ausgewiesen.
Maximales Ausfallsrisiko von nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
Das maximale Ausfallsrisiko im Zusammenhang mit Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten. Die bilanzierten Vermögenswerte umfassen zum Fair Value bewertete Fondsanteile.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen nach Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort dargestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der wertgeminderten Vermögenswerte sowie der entsprechenden Wertberichtigungen für das jeweilige Geschäftsjahr.
 
 
 
 
Investmentfonds
 
Verbriefungsgesellschaften
 
 
in EUR Mio.
unter Eigen-
verwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
unter Eigen-
verwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
Gesamt
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
102,5
15,6
118,1
0,0
0,0
0,0
118,1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
1,0
9,2
10,2
0,0
0,0
0,0
10,2
FVPL
 
101,5
6,4
107,9
0,0
0,0
0,0
107,9
Summe der Aktiva
102,5
15,6
118,1
0,0
0,0
0,0
118,1
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
102,5
6,4
108,9
0,0
0,0
0,0
108,9
Zentral- und Osteuropa
0,0
3,8
3,8
0,0
0,0
0,0
3,8
Andere Staaten
0,0
5,4
5,4
0,0
0,0
0,0
5,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
25,1
7,8
32,9
0,0
0,0
0,0
32,9
Einlagen
 
99,0
0,0
99,0
0,0
0,0
0,0
99,0
Summe der Passiva
124,1
7,8
131,9
0,0
0,0
0,0
131,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
95,2
19,1
114,3
0,0
0,0
0,0
114,3
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,9
0,4
1,3
0,0
0,0
0,0
1,3
FVPL
 
94,2
18,7
113,0
0,0
0,0
0,0
113,0
Summe der Aktiva
95,2
19,1
114,3
0,0
0,0
0,0
114,3
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
Österreich
95,2
6,6
101,8
0,0
0,0
0,0
101,8
Zentral- und Osteuropa
0,0
6,2
6,2
0,0
0,0
0,0
6,2
Andere Staaten
0,0
6,3
6,3
0,0
0,0
0,0
6,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
24,3
10,4
34,7
0,0
0,0
0,0
34,7
Einlagen
 
89,8
0,0
89,8
0,0
0,0
0,0
89,8
Summe der Passiva
114,1
10,4
124,5
0,0
0,0
0,0
124,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Angaben
46.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären
Als nahestehende Unternehmen definiert die Sparkasse Oberösterreich neben wesentlichen Aktionären auch sonstige Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss sowie Gesellschaften, die von nahestehenden Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Als Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist, werden auch die Konzernmutter (Erste Group Bank AG) sowie sämtliche im Konzernabschluss der Erste Group Bank AG vollkonsolidierten Unternehmen als nahestehende Unternehmen definiert. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Vorstands- und Sparkassenratsmitglieder der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Erste Group Bank AG und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen bei der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft sowie nächste Familienangehörige all dieser Personen.
Geschäfte zwischen der Sparkasse Oberösterreich und deren vollkonsolidierten Gesellschaften werden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu fremdüblichen Konditionen („at arm´s length“).
Wesentliche Aktionäre
Per 31. Dezember 2021 besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft durch die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (im Folgenden kurz „Anteilsverwaltung“) im Ausmaß von 57,28 %. Die Anteilsverwaltung ist somit größter Einzelaktionär.
Die Aktionärsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkassemit57,28 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AGmit39,19 %
Sonstige Kleinaktionäremit3,53 %
Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Aktionären stellen sich per 31. Dezember 2021 insgesamt wie folgt dar:
Forderungen und Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse
 
Forderungen
 
 
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
0,6
8,1
Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG
Forderungen
 
 
0,6
0,4
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
0,1
0,1
Es besteht ein Aufgriffsrecht betreffend der Anteile an der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft zugunsten der Anteilsverwaltung.
Zwischen der Anteilsverwaltung und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG besteht ein Syndikatsvertrag, der Nominierungs- und Entsendungsrechte von Organmitgliedern der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft sowie gegenseitige Vorkaufrechte für die jeweiligen Anteile an der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft regelt.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards IAS 19 und IFRS 2 erfasst. Die angegebenen Beträge entsprechen den zum Bilanzstichtag erwarteten Auszahlungen und können von jenen, die tatsächlich zur Auszahlung kommen, abweichen.
Die im Geschäftsjahr 2021 tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 1.733 Tsd. (2020: EUR 1.737 Tsd.), das sind rund 1,6 % (2020: 1,6 %) des gesamten Personalaufwands der Sparkasse Oberösterreich.
Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich erhielt im Geschäftsjahr 2021 von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des Sparkasse Oberösterreich Konzerns keine sonstigen Bezüge.
An die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparkasse Oberösterreich wurden im Berichtsjahr für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 233 Tsd. (2020: EUR 253 Tsd.) ausbezahlt.
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
1.576,4
1.950,8
Gesamt
 
 
 
 
 
1.576,4
1.950,8
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
169,2
173,0
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
0,2
1,0
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
6,3
6,5
Gesamt
 
 
 
 
 
175,7
180,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
33,8
35,5
Gesamt
 
 
 
 
 
33,8
35,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
8,0
1,6
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
1,9
13,8
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
7,7
2,9
Gesamt
 
 
 
 
 
17,6
18,3
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
 
 
 
 
 
Forderungen
Verbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten, Haftungen, Garantien
in EUR Mio.
 
Dez 2020
Dez 2021
Dez 2020
Dez 2021
Dez 2020
Dez 2021
Vorstände
 
0,5
0,5
5,7
2,7
0,0
8,2
Aufsichtsräte
 
76,2
106,5
39,6
77,2
8,4
13,9
Vorstände/Aufsichtsräte Erste Group Bank AG
46,2
6,2
0,1
2,2
0,0
8,1
Sparkassenräte
 
94,5
149,8
79,2
52,5
10,9
9,3
Mitarbeiter Schlüsselpositionen
2,4
2,5
21,7
3,3
0,1
0,1
Anteilsverwaltung und deren Vorstände
0,5
0,8
1,6
9,4
0,0
0,0
Unternehmen
 
1.980,9
2.351,9
252,2
329,5
909,8
833,8
Gesamt
 
2.201,2
2.618,1
400,1
476,7
929,2
873,4
Die Verzinsung und sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktüblich. Rückzahlungen erfolgten vertragskonform.
Bei Krediten an Mitglieder des Vorstands erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 32 Tsd. (2020: EUR 40 Tsd.), bei Krediten an Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 152 Tsd. (2020: EUR 291 Tsd.).
47.Anteilsbasierte Vergütungen
Mitarbeiteraktienprogramm
Mitarbeiter, die sich zum Bilanzstichtag seit mindestens 6 Monaten in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse Oberösterreich befinden, erhalten gratis Aktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto, wenn die ordentliche Hauptversammlung der Erste Group Bank AG 2022 die Ausschüttung der Dividenden beschließt. Der Anspruch hängt außerdem von der Erreichung vordefinierter Mindestleistungskriterien auf Ebene der Sparkasse Oberösterreich und auf Konzernebene ab, welche für 2021 erreicht wurden. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der beteiligten Mitarbeiter, Personalaufwand in Höhe von EUR 560 Tsd. erfasst und eine Rückstellung gebildet.
48.Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen
In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfern (des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen, d. s. im Wesentlichen der Sparkassen-Prüfungsverband und KPMG) in den Berichtsjahren 2021 und 2020 verrechnet wurden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Prüfungshonorare
 
 
 
 
 
0,3
0,3
Sonstige Leistungen
 
 
 
 
 
0,8
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
1,1
0,3
49.Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert, wenn diese in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und die Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten nach Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten“ sehr wahrscheinlich ist. Werden Vermögenswerte als Teil einer Gruppe verkauft, die auch Verbindlichkeiten enthalten kann (z. B. Tochtergesellschaften), so bezeichnet man diese als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte inklusive Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen werden in der Bilanz in der Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ ausgewiesen. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Veräußerungswerten werden in der Bilanz in der Position „Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte übersteigen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 (Bewertung) fallen, so gibt es keine spezielle Richtlinie hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Die Sparkasse Oberösterreich erfasst diese Differenz als Rückstellung in der Position „Rückstellungen“.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
 
 
10,4
3,2
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
 
0,0
0,0
Mit den internen Beschlüssen der zuständigen Gremien vom 18. Mai 2020 und 27. Mai 2020 und der darauffolgenden Eingabe der Objekte in einem eigens dafür eingerichteten Datenraum wurde die Umsetzung des Projektes Netzwerkoptimierung Filialen gestartet. Mittels Balance Score Card System wurden diese analysiert.
Per 30. Juni 2020 wurden 30 Filialen des Filialnetzwerks der Sparkasse Oberösterreich gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte klassifiziert und im Posten „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ mit einem Buchwert in Höhe von EUR 10,4 Mio. ausgewiesen. Circa 90 % dieses Buchwertes entfallen auf betrieblich genutzte Teile des Anlagevermögens, der Rest betrifft nicht betrieblich genutzte Teile.
Per Stichtag 31.12.2021 wurden 21 Filialen aus dem IFRS 5 Portfolio mit einem Buchwert von 7,2 Mio. und daraus resultierendem Gewinn von 3,4 Mio. verkauft. Im Gegenzug entsteht durch die Einstufung von 18 dieser 21 Geschäfte als Sale and Lease Back Transaktion ein Aufwand iHv. 1,2 Mio. Von den verbleibenden 9 Filialen im IFRS 5 Portfolio wurden nach dem Abschlussstichtag weitere 6 Filialen verkauft und für die übrigen 3 Filialen ist der Verkaufsprozess noch im Gange.
Im Rahmen der Werthaltigkeitstests musste ein Objekt im Umfang von EUR 123 Tsd. wertberichtigt werden. Die Fair Values der übrigen Objekte liegen über den Buchwerten. Dieser Wertberichtigungsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
Bei 24 von 30 Objekten wird ein Lease Back für eine weitere Nutzung der Filialen angestrebt.
Fair Value und Fair Value-Hierarchie
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte
3,2
4,8
0,0
0,0
4,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2020
 
 
 
 
 
 
 
Zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
10,4
15,9
0,0
0,0
15,9
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden auf wiederkehrender Basis zum Fair Value bewertet.
Die Fair Values von nichtfinanziellen Vermögenswerten werden von Experten mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt.
50.Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf EUR lauten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2020
Dez 2021
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
347,8
314,5
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
141,8
117,2
51.Restlaufzeitengliederung
Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivpositionen
Aktiva
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
2.154,4
0,0
0,0
3.144,9
0,0
Finanzielle Vermögenswerte HfT
46,8
25,0
115,0
29,3
94,0
Derivate
 
23,8
7,7
110,4
7,6
71,6
Sonstige Handelsaktiva
23,0
17,3
4,5
21,7
22,4
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
113,0
3,9
36,1
107,9
39,4
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
31,3
0,0
32,5
Schuldverschreibungen
113,0
0,0
4,8
107,9
4,3
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
3,9
0,0
0,0
2,6
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
46,4
279,8
214,0
53,2
536,0
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
138,3
0,0
229,1
Schuldverschreibungen
46,4
279,8
75,7
53,2
306,9
Finanzielle Vermögenswerte AC
4.143,7
3.616,7
3.811,2
4.276,0
7.785,9
Kredite und Darlehen an Banken
1.565,7
2,3
0,0
1.575,6
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
2.391,5
3.134,1
3.246,8
2.587,8
6.532,4
Schuldverschreibungen
186,5
480,3
564,4
112,6
1.253,5
Derivate - Hedge Accounting
2,6
20,9
60,6
0,1
49,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2,5
0,0
0,0
3,0
0,0
Sachanlagen
 
0,0
0,0
89,9
0,0
91,1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0,0
0,0
27,9
0,0
45,8
Immaterielle Vermögensgegenstände
0,0
0,0
8,9
0,0
8,4
Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
0,0
0,0
17,3
0,0
19,5
Laufende Steuerforderungen
13,1
0,0
0,0
5,9
0,0
Latente Steuerforderungen
0,0
0,0
9,2
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
10,4
0,0
0,0
3,2
0,0
Sonstige Aktiva
 
26,4
0,0
0,0
118,1
0,0
Summe der Vermögenswerte
6.559,3
3.946,4
4.390,0
7.741,6
8.670,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
20,9
4,2
4,2
8,0
6,1
Derivate
 
20,9
4,2
4,2
8,0
6,1
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
2,3
148,8
634,9
59,2
672,9
Einlagen
 
0,0
0,0
109,8
0,0
66,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
2,3
148,8
525,1
59,2
606,7
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
8.927,5
745,5
3.142,8
9.721,3
4.517,7
Einlagen von Banken
 
435,4
113,7
1.063,4
415,6
1.852,5
Einlagen von Kunden
 
8.443,0
256,1
1.546,8
9.294,0
1.762,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
45,7
375,6
532,6
8,2
902,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,3
0,0
0,0
3,4
0,0
Leasingverbindlichkeiten
2,6
9,7
12,4
2,5
25,4
Derivate - Hedge Accounting
4,3
0,5
19,7
0,0
15,7
Rückstellungen
 
0,0
30,3
151,4
2,5
162,0
Laufende Steuerverpflichtungen
1,1
0,0
0,0
18,9
0,0
Latente Steuerverpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
11,8
Sonstige Passiva
 
60,7
0,0
0,0
64,9
0,0
Summe der Verbindlichkeiten
9.019,3
939,0
3.965,4
9.877,3
5.411,6
52.Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform)
Mit 31. Dezember 2021 wurde die Veröffentlichung der Libor-Zinssätzen für CHF, GBP, JPY (jeweils für alle Laufzeiten) und USD (für Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate) eingestellt. Die Veröffentlichung der restlichen, liquideren USD-Laufzeiten (Tagesgeldsatz, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) wird mit 30. Juni 2023 eingestellt. In Hinblick auf sonstige IBOR-Zinssätze geht die Sparkasse Oberösterreich davon aus, dass Euribor-Zinssätze, die bereits reformiert und den Regelungen der EU-Benchmark-Verordnung (BMR) entsprechen, derzeit nicht betroffen sind.
In 2019 hat die Sparkasse Oberösterreich begonnen, sich im Zuge eines gemeinsamen Projekts mit der Erste Group auf die Libor-Ablöse vorzubereiten. Dabei wurde eine konzernweite Analyse der Auswirkungen der Libor-Ablöse durchgeführt. Es wurden die Auswirkungen der Libor-Ablöse auf die Bilanzierung, das Risikomanagement und die Bewertung, auf Systeme und Prozesse, sowie auf Verrechnungspreise und Verträge evaluiert. Basierend darauf wurden entsprechende Maßnahmen sowie eine einheitliche Kommunikation abgeleitet bzw. geplant. Für mit 31. Dezember 2021 abgelöste Libor-Zinssätze wurden die Maßnahmen bereits umgesetzt.
Das Neugeschäft mit einer Libor-Bindung wurde mit April 2021 (für GBP) und Juli 2021 (für CHF und JPY) eingestellt. Neuverträge mit einer USD Libor-Bindung waren bis Ende 2021 möglich. Die neuen alternativen Referenzzinssätze (Alternative Reference Rates, ARR) sind lizenziert und die Systeme können Geschäfte mit neuen Referenzzinsätzen abbilden. In 2021 wurden die Fallback-Pläne für die Umsetzung von Maßnahmen in Hinblick auf die Ablöse der Referenzzinssätze weitgehend angepasst.
Die neuen Referenzzinssätze, die den Libor ablösen, sind Overnight-Sätze. Darüber hinaus bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Libor-Sätzen und den neuen alternativen Referenzzinssätzen. Der Libor ist ein Zinssatz, der sich auf eine zukünftige Frist bezieht und jeweils am Beginn einer Periode für eine bestimmte Laufzeit (z.B. 3-Monats Libor) publiziert wird, d.h. der Libor ist ein zukunftsgerichteter Zinssatz. Die ARRs sind vergangenheitsbasierte Taggeld-Sätze (Overnight-Sätze), die auf tatsächlichen Transaktionen basieren. Nachfolgend sind die neuen Referenzzinssätze für die jeweilige Währung angeführt:
Sofr (Secured Overnight Financing Rate) für USD
Sonia (Sterling Overnight Index Average) für GBP
Saron (Swiss Average Rate Overnight) für CHF
Tonar (Tokyo Overnight Average Rate) für JPY
Libor-Zinssätze beinhalten Kreditrisikoaufschläge, um die Risiken des Interbankenmarktes für die jeweiligen Fristigkeiten abzubilden. Dementsprechend müssen im Rahmen der Ablöse der Libor-Sätze für die neuen Referenzzinsätze Anpassungsaufschläge für Fristigkeiten, Kreditrisiken und sonstige Differenzen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit berücksichtigt werden.
Für die Währungen USD, GBP und JPY sind auch zukunftsgerichtete Zinssätze verfügbar, die zwar auf den Overnight-Sätzen basieren, jedoch vom Derivatemarkt für Zinssätze abgeleitet werden. Diese sind im konsumentengeschützten Kreditgeschäft der Erste Group verpflichtend anzuwenden, da die gesetzliche Verpflichtung besteht, Zinssätze vor Beginn der Zinsbindungsperiode zu kommunizieren.
Für CHF sind zukunftsgerichtete alternative Referenzzinssätze jedoch nicht verfügbar. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1847 der Kommission wurde ein gesetzlicher Nachfolge-Referenzzinssatz für Geschäfte mit CHF Libor-Bindung in den Bereichen Konsum- und Hypothekarkrediten sowie für variabel verzinste Kredite für Kleinbetriebe festgelegt. In der Erste Group ist ein wesentliches Kreditvolumen von dieser Regelung betroffen. Die Verordnung sieht vor, dass der 1-Monat CHF Libor durch den 1-Monat Saron Compound-Zinssatz ersetzt wird. Für die Ermittlung des 1-Monat Saron Compound-Zinssatzes werden alle täglichen Saron-Zinssätze eines 1-monatigen Beobachtungszeitraums unmittelbar vor Beginn der Zinsperiode berücksichtigt. CHF Libor-Zinssätze für 3, 6 und 12 Monate sind durch den 3-Monats Saron Compound-Zinssatz, basierend auf einem 3-monatigen Beobachtungszeitraum vor Beginn der Zinsperiode, zu ersetzen. Darüber hinaus ist zum Ausgleich der Wertunterschiede durch die Anwendung des Ersatzzinssatzes verpflichtend ein Anpassungsaufschlag zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Bilanzierung der Ablöse bisheriger Referenzzinssätze wurde im Rahmen der IBOR-Reform – Phase 2: Änderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (veröffentlicht im August 2020) ein praktischer Behelf zur Verfügung gestellt. Dieser sieht vor, Zinssatzänderungen infolge der IBOR-Reform als Anpassung des Effektivzinssatzes der betroffenen Finanzinstrumente zu behandeln. Dadurch kommt es nicht zu einer sofortigen erfolgswirksamen Erfassung der Zinssatzänderung. Diese Erleichterung gilt ausschließlich für Zinssatzänderungen infolge der IBOR-Reform, d.h. nur wenn die Änderung als eine unmittelbare Konsequenz der IBOR-Reform erforderlich ist und der neue Referenzzinssatz als Basis zur Ermittlung der vertraglichen Cashflows in wirtschaftlicher Hinsicht dem abgelösten Referenzzinssatz entspricht (inklusive eines fixen Anpassungsaufschlags, um Unterschiede im Zeitpunkt der Umstellung auf die neuen ARRs auszugleichen).
53.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag sind folgende eingetreten:
Am 20. Jänner 2022 hat der österreichische Nationalrat die Ökosoziale Steuerreform 2022 beschlossen. Aufgrund der in diesem Gesetzespaket enthaltenen stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Kalenderjahr 2023 sind bei der Berechnung der latenten Ertragssteuern die geänderten Steuersätze ab dem nächstjährigen Jahresabschluss 2022 anzuwenden.
Die Auswirkungen der (noch nicht erfassten) Änderungen im Steuersatz auf die latenten Ertragsteuern führen nach bestmöglicher Schätzung zu einer Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Form einer Verringerung der aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 0,7 Mio. berechnet auf Basis des zum 31.12.2021 vorliegenden Bestandes latenter Steuern.
Am 01. März 2022 gab der Einheitliche Abwicklungsausschuss der EU-Bankenunion (SRB) bekannt, dass die in Österreich ansässige Sberbank Europe AG, die als Tochter der russischen Sberbank als Europa-Zentrale für Österreich und mehrere Ableger in Ost- und Südosteuropa fungierte, ein Abwicklungsverfahren durchlaufen wird.
Die weiteren geopolitischen Entwicklungen können dazu führen, dass weitere Banken mit Sitz in Mitgliedstaaten der Europäischen Union in wirtschaftliche Schieflage geraten und ausfallen können. Die in einem solchen Fall mögliche Aktivierung der nationalen bzw. europäischen Einlagensicherungs- und Abwicklungssysteme kann neben dem voran beschriebenen anstehenden Abwicklungsverfahren der Sberbank Europe AG zusätzliche finanzielle Auswirkungen für deren Mitgliedsbanken mit sich bringen. Finanzielle Auswirkungen aus der Abwicklung der Sberbank Europe AG sowie allfällige zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf die Sparkasse sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht einschätzbar.
54.Organe der Sparkasse Oberösterreich
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Vorstandsvorsitzende)
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Herbert WALZHOFER (Vorstandsmitglied)
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Willibald CERNKO (1. Vorsitzender-Stellvertreter)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (2. Vorsitzender-Stellvertreterin)
Dr. Volker DAHLHAUSEN
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER
Mag. Karin SVOBODA
Mag. Christine TUSEK, ab 16. Dezember 2021
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
Silvia GABER
Simone KLEINBAUER
Petra LIEDL
Hermann NUSIME
BR-Vorsitzender Mag. Christian TRIXNER
Staatskommissär:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER, Landesregierung OÖ
Staatskommissär-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN, Landesregierung
55.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2021
Die Gesellschaft hielt per 31. Dezember 2021 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
1) T = Tochterunternehmen, A = assoziiertes Unternehmen
2) V = vollkonsolidiert, N = nicht konsolidiert
 
 
 
 
Sitz der
Firma
Stamm-
kapital (in EUR Tsd.)
Kapital-
anteil
direkt in %
Kapital-
anteil
insgesamt in %
Eigen-
kapital (in EUR Tsd.)
Ergebnis des letzten
Geschäfts-
jahres
(in EUR Tsd.)
Einstufung 1)
Einbe-
ziehung in den
Konzern 2)
Sparkasse Oberösterreich
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
727
85,00
85,00
6.236
3.285
T
V
AS Leasing Gesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
73
100,00
100,00
76
-2
T
N
IMMORENT-MÖRE Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.
Wien
EUR
36
50,20
50,20
58
5
A
N
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
25,00
43,70
786
268
T
N
AS-Alpha Grundstücksverwaltung Gesellschaft m.b.H.
Wien
EUR
36
100,00
100,00
86
50
T
N
Sport- und Freizeitanlagen
Gesellschaft m.b.H.
Schwanenstadt
EUR
36
33,00
33,00
448
20
A
N
LV Holding GmbH
Linz
EUR
35
72,36
72,36
2.107
387
T
N
AS Support GmbH
Linz
EUR
35
100,00
100,00
274
75
T
N
S-Leasing Gesellschaft m.b.H.
in Liqu.
Kirchdorf a.d. Krems
EUR
36
50,00
50,00
38
2
A
N
WEVA - Veranlagungs- und
Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
100,00
100,00
18.519
2
T
N
Da die angeführten Gesellschaften nicht verpflichtet sind IFRS Abschlüsse zu erstellen, stammen die Beträge für Eigenkapital und Ergebnis in der Regel aus UGB-Abschlüssen. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung).
Linz, den 18. März 2022
ALLGEMEINE SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANKAKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand:
GLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzpositionen Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzpositionen Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate Hedge-Accounting, Wertanpassung aus Portfolio Fair Value-Hedges, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen, Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
CEE (Central and Eastern Europe)
Abkürzung für den Wirtschaftsraum Zentral- und Osteuropa. Umfasst die neuen EU-Mitgliedsländer der Erweiterungsrunden 2004 und 2007 sowie die Nachfolgestaaten Jugoslawiens und der Sowjetunion sowie Albanien.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
Marktkapitalisierung
Gesamtwert eines Unternehmens, der sich durch Multiplikation von Börsenkurs mit der Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien (des Grundkapitals) ergibt.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.
NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden an den gesamten Krediten und Darlehen an Kunden.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen der Erste Group basierend auf den internen Ratings der Erste Group. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie – Niedriges Risiko
Typische regionale Kunden mit stabiler, langjähriger Beziehung zur Erste Group oder große, international renommierte Kunden. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kunden tätig sind. Retail-Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kunden, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kunden dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie – Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retail-Kunden, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kunden mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kunden zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Risikokategorie – Erhöhtes Risiko
Der Kreditnehmer ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Risikokategorie – Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kunden, wird die Kundensicht angewendet; wenn ein Kunde bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalswerten berechnet.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AC
Amortized cost
AT1
Additional Tier 1
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BWG
Bankwesengesetz
CCF
Credit Conversion Factor
CEE
Central and Eastern Europe
CRD
Capital Requirements Directive
CRR
Capital Requirements Regulation
CRO
Chief Risk Officer
CVA
Credit Value Adjustments
DVA
Debit Value Adjustment
EBA
European Banking Authority
ECL
Expected Credit Loss
EIR
Effective interest rate
FVO
Fair value option-designated at fair value
FVOCI
Fair value through other comprehensive income
FVPL
Fair value through profit or loss
FX
Foreign exchange
HFT
Held for trading
IAS
International Accounting Standards
ICAAP
Internal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS
International Financial Reporting Standards
LGD
Loss Given Default
LT PD
Lifetime Probability of Default
OCI
Other comprehensive income
P&L
Profit or loss
PD
Probability of Default
POCI
Purchased or originated credit impaired
RAS
Risk Appetite Statement
SICR
Significant increase in credit risk
Sparkasse Oberösterreich
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
SPPI
Solely payments of principal and interest
T1
Tier 1
T2
Tier 2
UGB
Unternehmensgesetzbuch
VAR
Value at Risk
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Kreditforderungen und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen zur Abdeckung von Wertminderungen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Einschätzungen erheblichem Ermessensspielraum des Managements.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert, um einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sowie Ausfallsereignisse zu erkennen. Diese Prozesse hängen maßgeblich von quantitativen Kriterien ab und umfassen Einschätzungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:
−Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen grundsätzlich kollektiv ermittelt und in Höhe des erwarteten Kreditverlusts für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewertet. Für Forderungen mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Forderungen ermittelt, bei denen aufgrund fehlender Daten die Ausfallswahrscheinlichkeit zum Zugangszeitpunkt nicht verlässlich ermittelt werden konnte.
−Für ausgefallene Forderungen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als wesentlich betrachtet werden, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
−Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
−Für ausgefallene Forderungen, die auf Kundenebene als signifikant angesehen werden, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt. Dieser Prozess umfasst Ermessensspielräume und Einschätzungen durch das Management.
Die Modelle, die zur Ermittlung der Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld gibt es länderspezifische Merkmale, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität von Modellen und Inputfaktoren führt.
Die Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertminderungen von Kreditforderungen inhärent sind, sind durch die andauernden wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erheblich gestiegen.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu reduzieren wurden zahlreiche staatliche Hilfsprogramme (z. B. Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds, Kurzarbeit) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie reduzieren konnten, führten sie zu niedrigen beobachtbaren Ausfallsraten und erschweren die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios. Wenngleich einige dieser Hilfsprogramme ausgelaufen sind, wirken sich ihre Effekte nach wie vor negativ auf die Vorhersagekraft der statistischen Kreditrisikomodelle aus.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat deshalb zusätzliche Kriterienkataloge eingeführt, anhand derer Kundengruppen identifiziert wurden, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie potenziell besonders betroffen sind, und für die Kunden in diesen Gruppen individuell beurteilt, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Post Model Adjustment). Diese Kriterien wurden unterjährig laufend überprüft und angepasst. Details zur Methodik dieses aufgrund der Covid-19-Pandemie vorgenommenen Portfolio-Stufentransfers werden im Anhang im Unterpunkt 2.2.7 dargestellt.
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen wurde der aufgrund der Covid-19-Pandemie nach wie vor erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch makroökonomische Annahmen und eine Anpassung der Gewichtung der verwendeten Szenarien Rechnung getragen.
Darüber hinaus wurden weitere aus Sicht der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, erforderliche Anpassungen der Schätzmethodik der Kreditrisikoparameter in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie vorgenommen.
Aufgrund
−des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung des Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
−der hohen Unsicherheiten aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der sich dynamisch entwickelnden Covid-19-Pandemie, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
−der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
−der Höhe der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir
−unser Verständnis der angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 erneut überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Umfeld aufgrund der Covid-19-Pandemie in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
−die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen identifiziert und getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, („unlikely to pay“, UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
−im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen identifiziert und getestet.
−die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert. Wir haben mithilfe unserer Experten für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
−die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung möglicher Verzerrungen der beobachtbaren Daten durch Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z. B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
−auf Stichprobenbasis die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
−Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
−evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Expected Credit Loss-Berechnung korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
−die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
−anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den anwendbaren Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, die die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Einzelwertberichtigungen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 2.2.7.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
−Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
−Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, abzugeben.
−Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
−Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
−Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte auf Grund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche(r) Wirtschaftsprüfer
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr Mag. Gerhard Margetich, Wirtschaftsprüfer, als erstzuständiger Vorstand sowie Herr Mag. Dieter Kabelle als beauftragter Prüfer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Sparkassen verantwortlich.
BANK AG LAGEBERICHT 2021
1.BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE
1.1Rahmenbedingungen
Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie erholte sich die österreichische Wirtschaft deutlich. Trotz Fortbestand mehrerer gesundheitspolitischer Maßnahmen wie Ausgangssperren, Maskenpflicht, Zutrittstests und Lockdowns stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich um (vorläufig) 4,1%. In der Europäischen Union (EU 27) wurde mit (vorläufig) +5,1% vergleichsweise ein noch höheres Wirtschaftswachstum erzielt.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2021 nach dem Rezessionsjahr 2020 mit in Summe +4,1% wieder positiv. Die Industrieproduktion (inkl. Bau) konnte 2021 mit einem Anstieg von 7,7% sogar das Vorkrisenniveau übertreffen. Aufgrund des vermehrten Einsatzes alternativer Vertriebswege wie Online sowie Klick and Collect war der Handel weniger von den Einschränkungen betroffen als noch im ersten Jahr der Pandemie und expandierte äußerst dynamisch (+5,6%). Der Dienstleistungssektor inkl. Fremdenverkehr und Finanzen konnte nach den Einbrüchen im Vorjahr (-14,6%) wieder Zuwächse erzielen (+1,2%). Auch die Land- und Forstwirtschaft (+2,5%), Verkehr, Information, Kommunikation und Immobilien (+2,8%) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+1,8%) bilanzierten positiv.
Die internationale Konjunktur war auch für die österreichischen Exporte günstig, die um +10,2% anstiegen. Mit Belebung der Inlandsnachfrage legten aber auch die Importe (+12,6%) stark zu, so dass die Leistungsbilanz erstmals seit 2002 einen negativen Saldo aufwies (-0,8% des BIP). Die Unternehmensinvestitionen (+7,7%) und der Konsum (+4,0%) expandierten sehr stark, nachdem sie im Jahr 2020 um 4,6% bzw. 6,3% eingebrochen waren.
Die Verlängerung der umfangreichen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen wirkten auch im zweiten Corona-Jahr unterstützend für die Wirtschaft, hatten aber beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2021 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2021 84,1 % des BIP oder EUR 333,2 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60% des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht.
Das Budgetdefizit des Staates von 8,3% des BIP im Jahr 2020 dürfte 2021 gemäß Prognosen auf max. 6,2% des BIP zurückgegangen sein, blieb aber infolge der Verlängerung von Kurzarbeit, Steuerstundungen, Garantien, Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz über dem Maastricht-Limit von 3% des BIP.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt verlief trotz Shutdowns im April und November positiv. Im Dezember 2021 waren in Österreich 3,8 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 4,6% oder 167.897 Personen mehr als im Dezember des Vorjahres.
Mit 402.378 arbeitslosen oder in Schulung registrierten Personen im Dezember 2021 betrug der Rückgang gegenüber Dezember 2020 22,8% oder 118.541 Personen. Im Vergleich zu Dezember 2019, dem in Österreich noch Corona freien Jahresende, sind es immerhin rund 5.000 Personen weniger. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 6,0% im Jahresdurchschnitt 2020 auf 6,3% im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2021 (bis Stand November) an, blieb aber unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 7,1%).
Die Insolvenzstatistik des Kreditschutzverbandes (KSV) zeigt ab dem 4. Quartal eine Trendumkehr. Aufgrund auslaufender Finanzhilfen und Wiederaufnahme von Konkursanträgen durch die Finanzämter und der Gesundheitskassen erfolgten ca. 40% der Insolvenzen erst in den letzten drei Monaten des Jahres. Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag im Gesamtjahr mit 3.034 Fällen auf der Höhe des Vorjahres, doch wurde das Vorkrisenniveau 2019 mit 5.018 Fällen noch deutlich unterschritten. Die Insolvenzverbindlichkeiten verzeichneten einen Rückgang um 42,4% auf EUR 1.761 Mio. Mit 9.900 Personen lag auch der Stand der von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer um 39,3% unter dem Vorjahr. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 7.227 Fällen (-1,0%) geringer als im Vorjahr.
Die Europäische Zentralbank (EZB) senkte die Leitzinsen zuletzt am 10. März 2016 auf 0% und beließ sie seither auf diesem Niveau. Der 3-Monatseuribor sank 2021 weiter und betrug am Jahresende -0,58%.
Die lockere Leitzinspolitik wurde seit 2020 zusätzlich mit geldpolitischen Sondermaßnahmen wie zum Beispiel Wertpapierkäufen im Rahmen des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) ergänzt, das nach zweimaliger Aufstockung mit einem Volumen von EUR 1.850 Mrd. befristet bis mindestens März 2022 laufen soll.
Die Inflation gemessen mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) war in Österreich mit 2,8% im Gesamtjahr 2021 gegenüber 1,4% im Vorjahr deutlich höher. Inflationstreibend waren laut Statistik Austria unter anderem Preise für Verkehr sowie für Wohnen, Wasser und Energie.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute sanken 2021 wie schon in den Jahren davor sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts weiter ab.
Unter anderem dank der staatlichen Hilfspakete und der Garantien konnten die Banken die Kreditvergaben sicherstellen. Im nach wie vor sehr herausfordernden Zinsumfeld erhöhte sich entsprechend das inländische Kreditvolumen um 5,4% (seit dem Jahresende 2020 bis November 2021). Sowohl Unternehmensfinanzierungen (+6,4%) als auch Privatkredite (+4,9%, davon Wohnbaukredite +6,4%) erzielten hohe Volumenzuwächse. Diese Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen einher, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+10,4% mit Stand 3. Quartal 2021).
Die Sparquote reduzierte sich ausgehend vom Rekordwert im Jahr 2020 von 14,4% auf 11,4% des Einkommens privater Haushalte. Entsprechend moderater verlief die Entwicklung bei Bankeinlagen privater Kunden bis November 2021 mit +2,3%. Bei den Unternehmen war bei Einlagen sogar eine leicht rückläufige Entwicklung (-0,5%) festzustellen. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Kundenkredite in % der Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2021 95,2% (2020: 91,6%).
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der Sitzung Mitte Dezember festgestellt, dass ein großer Teil der neuvergebenen Immobilienkredite mit überhöhten Schuldendienst- und Beleihungsquoten vergeben wurden und der FMSG-Leitlinie zur nachhaltigen Hypothekarkreditvergabe nicht in ausreichendem Ausmaß entsprochen wurde.  Diese beinhaltet einen Eigenmittelanteil der Kreditnehmer von mindestens 20%, Kreditlaufzeiten bis längstens 35 Jahre sowie die Begrenzung des Schuldendienstes von 30 bis 40% des Nettoeinkommens. Das Gremium hat die OeNB daher gebeten, eine konkrete Empfehlung des FMSG an die Finanzmarktaufsicht (FMA) auszuarbeiten, mit der Intention, rechtlich verbindliche Maßnahmen möglichst ab Mitte 2022 in Kraft treten zu lassen. Auch 2021 hat das FMSG der FMA empfohlen, den Antizyklischen Kaptalpuffer (AZKP) weiterhin bei 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen.
Für die Wiener Börse war 2021 ein sehr erfolgreiches Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 2.792,34 Anfang 2021 deutlich auf 3.861,06 (+ 38,27%) Ende des Jahres.
Das erwartete Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag mit Stand der ersten drei Quartale 2021 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 13,2% höher bei EUR 6,7 Mrd. Die Entwicklung erfolgte mit einem um 3,2% gestiegenen Nettozinsertrag auf EUR 6,7 Mrd. und einem um 11,2% deutlich gesteigerten Provisionssaldo von EUR 3,8 Mrd. Bei höherer Bilanzsumme (+10,4%) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2021 einen gegenüber dem Vorjahr (EUR 2,5 Mrd.) mehr als doppelt so hohen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5,7 Mrd., der neben den genannten Ertragssteigerungen auch wesentlich mit dem geringeren Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken (-60,7%) und für Wertpapiere und Beteiligungen (-180,7%) zu erklären ist.
1.2Geschäftsverlauf
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in Folge kurz: Sparkasse Oberösterreich) hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem turbulenten wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, erfolgreich fortgesetzt. Neben der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid-19, haben das anhaltend niedrige Zinsniveau und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen das Jahr 2021 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte lagen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte das Finanzierungsgeschäft gesteigert werden, wobei insbesondere ein deutliches Wachstum bei Investitions- und Betriebsmittelkrediten sowie im Wohnbaugeschäft erzielt werden konnte, sodass trotz des Margendrucks und das Abreifens von höherverzinslichen Veranlagungen das Zinsergebnis stabil gehalten werden konnte. Das Einlagenwachstum hat sich seit Mitte des Jahres deutlich abgeschwächt.
Besonders gut hat sich das Provisionsergebnis entwickelt, insbesondere durch ein signifikantes Wachstum des Wertpapiergeschäftes.
Das Handelsergebnis konnte in Summe leicht gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.
Die im Vorjahr Covid-19 bedingten niedrigeren Sachkosten sind insbesondere durch höhere Einlagensicherungs- und Marketingaufwendungen gestiegen.
Wesentlicher Ergebnistreiber war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr die Entwicklung der Risikovorsorgen. Aufgrund des positiven Abschlusses von Risikofällen aus Vorjahren und einer positiven Entwicklung der Portfoliowertberichtigungen ist in 2021 ein deutlich positives Ergebnis zu verzeichnen.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war geprägt durch eine Fülle an Initiativen zur Umsetzung der strategischen #agenda 2025 mit den Schwerpunkten New Contact, New Simple, New Work und Nachhaltigkeit, um die Sparkasse Oberösterreich in einem dynamischen Umfeld zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Die Maßnahmengesetze auf Grund der Covid-19 Pandemie wurden unter anderem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht sowie Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht verlängert. Damit wurde der Sparkasse Oberösterreich das Agieren vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert.
Die Empfehlung der EZB keine Dividenden auszuschütten und keine unwiderruflichen Dividendenzusagen abzugeben wurde mit 30.9.2021 unter dem Vorbehalt, weiterhin Zurückhaltung bei Dividendenausschüttungen walten zu lassen und bei Dividendenentscheidungen das Kreditrisiko nicht zu unterschätzen, beendet.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts wurde im Geschäftsjahr 2021 unter anderem das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG), die Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilien-mietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022) erlassen.
Eine einheitliche Rechtsgrundlage für die CHF-LIBOR-Ablöse durch SARON Compound Rates wurde durch die Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte zu den EONIA und CHF-LIBOR Nachfolgeraten geschaffen.
Daneben wurde der delegierte Rechtsakt zu konkreten Kriterien für klimafreundliche Investitionen mit der EU-Taxonomieverordnung verabschiedet.
Nach Verzögerungen aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden weiters die Umsetzungsvorschläge der EU-Kommission für Basel IV sowie erste Legislativvorschläge zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht.
Weiters wurde bereits ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der VerbraucherkreditRL (COM/2021/347) veröffentlicht. Im Rahmen der geplanten Änderung der HypothekarkreditRL wird mit 2022 ein neuer Vorschlag zur Wohnimmobilienkredit-RL 2014/17/EU erwartet. Zudem wird unter anderem der Umsetzungsvorschlag zur Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) ins österreichische Recht erwartet.
Seitens der EBA sind nunmehr die Leitlinien zur Internal Governance sowie die Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen anzuwenden und wurden die Guidelines on Loan Origination and Monitoring veröffentlicht. Im Bereich Governance wurde auch der Leitfaden der EZB zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit sowie der Fit & Proper Fragebogen überarbeitet und durch neue Vorgaben ergänzt.
Nachhaltigkeit ist für die Sparkasse Oberösterreich in erster Linie eine Leitlinie des Handelns und der strategischen Ausrichtung. In diesem Zusammenhang sind aber auch die regulatorischen Entwicklungen (in allgemeinen Regelungen, aber auch  Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO, EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und –überprüfung, EBA Diskussionspapier zu ESG Risiken) laufend zu beobachten und umzusetzen.
Gleichzeitig wird sich die Sparkasse Oberösterreich mit den angekündigten Schwerpunkten der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Resilienz und Stabilität des österreichischen Kapitalmarkts durch geeignete Früherkennungsmaßnahmen im Covid-19 Umfeld, Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnologie (-Risiken), Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) Risiken, Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle sowie Risiken der Immobilienfinanzierung auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund wird in Umsetzung der Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) eine FMA-VO zur nachhaltigen Immobilienkreditvergabe für private Wohnimmobilienfinanzierungen mit Mindestquoten für den Eigenfinanzierungsanteil, maximalen Laufzeiten und Beschränkungen für die Schuldendienstquoten erwartet.
Die EZB hat außerdem im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit als Aufsichtsprioritäten beispielsweise die Verbesserung der Governance durch die Beseitigungen von Mängeln im Lenkungsvermögen der Leitungsorgane, die Reduktion von Gegenparteiausfallrisiken und Risikopositionen gegenüber Leveraged Finance definiert.
Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 5 Sitzungen (davon 1 außerordentliche Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschuss 4, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 3, der Strategieausschuss 3 und der Risikoausschuss 3 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: Frau Mag. Christiane Tusek ist seit der Hauptversammlung am 16.12.2021 Mitglied des Aufsichtsrates.
Die Bilanzsumme konnte um EUR 1.518,6 Mio. auf EUR 16.234,0 Mio. (Vorjahr: EUR 14.715,4 Mio.) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 10,3 %. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 1.002,3 Mio. (Vorjahr: EUR 963,6 Mio.), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,0 %. Das um stille Reserven und Lasten adaptierte Eigenkapital beträgt EUR 1.313,4 Mio., gegenüber EUR 1.278,0 Mio. im Vorjahr.
Die Sparkasse Oberösterreich erreichte ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von EUR 134,3 Mio. (Vorjahr: EUR 46,0 Mio.), was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 192,2 % entspricht.
Die geplante Dividende beträgt EUR 48,9 Mio. (Vorjahr: EUR 15,2 Mio.)
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.
Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.188,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1.139,5 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 985,3 Mio. (Vorjahr: EUR 930,1 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 0 Mio. (Vorjahr: EUR 0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 202,7 Mio. (Vorjahr: EUR 209,4 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 17,48 % (Vorjahr: 16,85 %).
Kernkapitalquote 17,48 % (Vorjahr: 16,85 %).
Gesamtkapitalquote 21,08 % (Vorjahr: 20,65 %).
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.
1.3Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet. 2 Filialen (davon 1 SB-Stelle) wurden neu errichtet und daher die Adressen geändert. 5 Filialen (davon 1 SB-Stelle) wurden geschlossen und 2 Filialen wurden in eine SB-Stelle geändert. Die Sparkasse Oberösterreich unterhält gesamt 148 Filialen, davon 31 als SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 965 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 983).
1.4Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert und beträgt 9,7 % (Vorjahr: 4,4 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern zuzüglich der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 66,3 % (Vorjahr: 69,7 %) unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte von TEUR 66,2 auf TEUR 80,2 gesteigert werden.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,17 % (Vorjahr: 1,25 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme.
Umweltbelange
Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.
Im Jahr 2021 hat die Sparkasse Oberösterreich konsequent ihre Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Die Verantwortung gegenüber der Umwelt, der Region und besonders gegenüber den Menschen, die hier leben, hat die Sparkasse Oberösterreich schon immer wahrgenommen – und das tut sie auch weiterhin. Daher setzt das Institut auf zahlreiche Initiativen, die zu einer lebenswerten Zukunft für die kommenden Generationen beitragen. Für zwei weitere nachhaltige Veranlagungsprodukte (s Anlage Mix, s Fondsplan Mix) hat die Sparkasse Oberösterreich 2021 das Österreichische Umweltzeichen erhalten. Zudem gewann die Sparkasse Oberösterreich mit der #miteinandernachhaltig-App (bereits vor dem Roll-Out) bei der Climate Impact Challenge in der Kategorie „Einbeziehung der Mitarbeiter:innen“. Weiters wurde in der Kundenberatung das Thema Nachhaltigkeit forciert. Hierzu startete 2021 eine zusätzliche Ausbildung für Privatkundenbetreuer und Wertpapierspezialisten hin zu Nachhaltigkeitsexperten, die mit dem renommierten Zertifikat der ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) abschließt.
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.662 (Vorjahr: 1.672) Mitarbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 10 Mitarbeiter bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 0,6 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2021 waren 46 Lehrlinge beschäftigt. 13 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag unverändert bei 59 %, die Teilzeitquote bei 37 %. Die Mitarbeiter der Sparkasse Oberösterreich absolvierten im Jahr 2021 in Summe 5.080 Schulungstage. Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrages im Wesentlichen unverändert. An freiwilligen Sozialleistungen wurde den Mitarbeitern im letzten Jahr die Hälfte des Preises für das Klima Ticket, welches für den Dienstweg benötigt wird, ersetzt.
Die Sparkasse Oberösterreich wird sich darüber hinaus am Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm der Erste Group beteiligen.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse Oberösterreich ist auch dieses Jahr wieder ihrem Gründungsauftrag nachgekommen.
Unser zentrales Anliegen ist die finanzielle Gesundheit zu verbessern, also den Wohlstand für alle zu verbreitern und sichern.  Eine wichtige Grundlage dafür ist es Finanzbildung zu vermitteln und das Verständnis für wirtschaftliche Themen zu fördern. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter. Diese stehen im Mittelpunkt all unserer Tätigkeit. Nur wer über das notwendige Wissen verfügt, kann fundierte finanzielle Entscheidungen treffen. Daher bieten wir für alle Altersgruppen unterschiedliche Initiativen und Projekte rund um das Thema Geld an und unterstützen dadurch die finanzielle Selbstverantwortung.
So nahm die Sparkasse Oberösterreich auch während der Covid-19-Pandemie ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr und machte Finanzwissen online zugänglich. Das digitale Lehrangebot, das praktisches Fachwissen unter anderem über den Kreislauf des Geldes und/oder die Funktionsweise des Wirtschaftssystems beinhaltet, ist nach Alter und Schulstufe eingeteilt und wurde von Experten entwickelt und geprüft. Zusätzlich wurden Mitarbeiter zu Wissensvermittlern ausgebildet, um das Finanzwissen in den Schulen zu teilen und Schulen auch in herausfordernden Zeiten des Distance Learnings ein innovatives Angebot im Bereich Finanzbildung bieten zu können. Zudem bietet die Sparkasse Oberösterreich auch für Erwachsene praktisches Wissen rund um das Geldleben in Form von Newslettern, Webinaren und Erklärvideos. Außerdem unterstützt die Sparkasse Oberösterreich die Johannes Kepler Universität Linz, die Fachhochschulstandorte in OÖ und viele andere wissenschaftliche Einrichtungen.
Am Standort der Johannes Kepler Universität wurde die neu umgebaute Filiale für Studierende eröffnet. Dieser Filialstandort richtet sich an die Bedürfnisse der Studierenden, welche auch von Beginn an in die Konzepterstellung involviert waren. Rund 130 m² bieten Platz für Beratung, Austausch, Lernen und Arbeiten. Dadurch ist gewährleitstet Bankgeschäfte unkompliziert zu erledigen und gleichzeitig im Studium voranzukommen. In dieser Filiale bekommen auch Start-ups eine Plattform, um sich vorzustellen, beispielweise in Form eines Augmented-Reality-Shops. Damit ist die Sparkasse Oberösterreich dort, wo Zukunft passiert.
In karitativer Hinsicht widmet sich die Sparkasse Oberösterreich zahlreichen Projekten, Initiativen und Organisationen. Darunter fallen beispielsweise die Förderung von Bildungsvereinen wie Teach for Austria, Big Brother Big Sisters und Sindbad aber auch die Intensivierung schon langjähriger Partnerschaften wie zum Beispiel den CliniClowns. Zudem wurde im Rahmen des Weltspartages eine Kooperation mit der OÖ. Tafel eingegangen, um Armutsbetroffenen zu helfen.
Die AV hat gemeinsam mit der Sparkasse Oberösterreich diese Aktivitäten unterstützt und eine Reihe weiterer Maßnahmen im Rahmen des Gründungsauftrages übernommen.
Die Unterstützung von Kulturprojekten ist seit jeher ein fester Bestandteil der Sponsoringaktivitäten. Durch dieses Engagement bringt die Sparkasse Oberösterreich die Kultur zu den Menschen. Ihrem Ruf als Kultursponsor wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung als Hauptsponsor der Linzer Klangwolke gerecht. Neben der Klangwolke wurden auch zahlreiche Kulturveranstaltungen in den Regionen unterstützt, unter anderem das TheaterSPECTACEL Wilhering, das Schlosspark Open Air des Landestheaters Linz, das Musikfestival Steyr oder der Attergauer Kultursommer.
Aufgrund der Pandemie und den damit einhergehenden Absagen von Sportveranstaltungen konnte das Sportsponsoring der Sparkasse Oberösterreich nicht wie gewohnt in vollem Umfang ausgeschöpft und umgesetzt werden. Den Organisatoren wurde aber eine erneute Unterstützung für 2022 zugesagt.
Die Sparkasse Oberösterreich ist fest in der Region verwurzelt und kennt die regionalen Gegebenheiten. Mit dem im Jahr 2021 installierten Center für Geschäftskunden Agrar erhalten Kunden aus dem Agrarsektor umfassende Betreuung vor Ort am Hof oder im nächstgelegenen Center für Geschäftskunden. Damit berücksichtigt die Sparkasse Oberösterreich die spezifischen Rahmenbedingungen im Agrarbereich und setzt ihren Weg der Betreuungsoptimierung konsequent fort.
Im Mai 2021 wurde nach zweijähriger Umbauzeit das Einkaufszentrum Linzerie (vormals Arkade) eröffnet. Damit möchte die Sparkasse Oberösterreich einen Beitrag leisten, die Linzer Innenstadt weiter zu beleben und noch attraktiver zu machen. Mit dem Shoppingangebot, das aus Familienbetrieben und eigentümergeführten Shops besteht und durch Gastronomiebetriebe ergänzt wird, wird zum einen ein Verkaufsstandort direkt im Herzen von Linz geboten und zum anderen wird den Menschen, die hier leben, etwas zurückgegeben. Die Sparkasse Oberösterreich weiß um ihre gesellschaftliche Verantwortung und nimmt diese sehr ernst.
Für die Sparkasse Oberösterreich steht die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden stets an oberster Stelle, weshalb auch zu Beginn der Covid-19-Pandemie sehr früh und proaktiv Maßnahmen zum Schutz umgesetzt und laufend erweitert wurden. Mehrere eigens eingerichtete Teststationen an bestimmten Filialstandorten bieten Mitarbeitern der Sparkasse Oberösterreich die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Dieses Angebot wurde durch den mobilen „Covid-19-Testbus“ bzw. „Covid-19-Impfbus“ ergänzt, in dem Covid-19-Testungen bzw. Impfungen durch den medizinischen Betreuer der Sparkasse Oberösterreich Dr. Christian Gabriel und seinem Team durchgeführt wurden. Mit der betrieblichen Impfaktion brachte die Sparkasse Oberösterreich das freiwillige Impf-Angebot direkt zu den Mitarbeitern, leistete einen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus und entlastete öffentliche Impfstraßen.
Mit dem geplanten Ausbau der Mehrheit der AV an der Sparkasse Oberösterreich wird das Geldinstitut noch oberösterreichischer. Damit kann die Sparkasse Oberösterreich gemeinsam mit der AV ihrer Funktion als Förderer des Gemeinwohls in Oberösterreich zukünftig noch besser nachkommen.
2.BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Covid-19 Krise und geopolitischer Spannungen
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2021 waren die pandemischen Auswirkungen der neuen Omikron Variante auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge ungebrochen als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2021 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass sich die Wirtschaftserholung im Jahr 2022 trotz hoher Inflation und andauernder Pandemie fortsetzt. Die verfügbaren Frühindikatoren deuten auf einen kräftigen Rebound nach dem Lockdown hin. Unter der Annahme der schrittweisen Auflösung der Hemmnisse wie Lieferengpässe und hohe Rohstoff- und Energiepreise könnte die Wirtschaft 2022 um 4,2% bis 5,2% wachsen. Für das Jahr 2023 gehen WIFO und IHS von einer Rückkehr in den normalen Konjunkturmodus aus (BIP bis zu +2,6%).
Der Arbeitsmarkt dürfte sich weiter günstig entwickeln, mit einer prognostizierten Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Berechnung (2022: 4,8%, 2023: 4,4%), die unter das Vorkrisenniveau sinken könnte (2019: 4,8%).
Für den Bankenmarkt 2022 sind die Wachstumsprognosen beim Kreditvolumen (+3,5%) wie schon in den Vorjahren geringer als bei den Einlagen (+4,2%). Im Jahr 2023 ist für das Kreditvolumen (+2,4%) ein geringeres Wachstum prognostiziert, während bei Einlagen ein Wachstum (+4,2%) auf dem Niveau von 2022 angenommen wird.
Die FMA hat in einer Presseaussendung Mitte Dezember im Zusammenhang mit den stark gestiegenen Immobilienpreisen auf eine zu lockere Kreditvergabe bei Wohnbaukrediten verwiesen, die zu Risiken für die Finanzmarktstabilität führen könnte. Im Rahmen der Aufsichts- und Prüfungsschwerpunkte 2022 wird die FMA Mindeststandards für die Vergabe von Wohnbaukrediten erlassen.
Wie lange die hohe Inflation andauern wird, ist nicht leicht prognostizierbar. Im Basisszenario von WIFO und IHS wird für 2022 ein maximaler Wert von 3,3% angenommen, der 2023 wieder nahe dem mittelfristigen Inflationsziel der EZB von 2% liegen dürfte. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Prognoseansätze wäre eine Stabilisierung der hohen Energiepreise.
Die EZB dürfte mit dem Zurückfahren der Anleihekaufprogramme damit beginnen, die geldpolitische Nothilfe zu verringern. Leitzinserhöhungen im Jahr 2022 können nicht ausgeschlossen werden und hängen im Wesentlichen von der weiteren Entwicklung der Inflationsrate im Euroraum ab.
Die Risiken für das unterstellte Szenario sind nach wie als hoch einzuschätzen und liegen insbesondere in der Dauer der Lieferengpässe, den stark steigenden Energiepreisen aber auch in der weiteren Entwicklung des Covid-19 Geschehens und den geopolitischen Spannungen, aktuell insbesondere dem Einmarsch von Russland in die Ukraine.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Unmittelbar nachdem erkennbar wurde, dass die Covid-19 Krise zu substanziellen wirtschaftlichen Auswirkungen führen wird, wurden Initiativen gestartet, um einerseits die Kunden bestmöglich zu unterstützen und andererseits das daraus resultierende Risiko zu bewältigen. Auch die Sparkasse Oberösterreich hat ihren Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gewissenhaft geleistet und dabei den Filialbetrieb weitestgehend aufrechterhalten.
Dennoch sind von den Auswirkungen viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen betroffen. Die Sparkasse Oberösterreich wird dabei ihrer zentralen Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft weiterhin nachkommen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitskrise zu leisten.
Die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als Universalbank in der Region sowie deren Ausbau gilt dabei auch in den künftigen Jahren als oberstes Ziel. Kostenmanagement und Prozessoptimierung werden weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellen, um für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ausreichend Ressourcen aufbringen zu können. Nicht zuletzt dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden.
Überdies ermöglicht die sehr hohe Kapitalausstattung und die ausgezeichnete Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich, den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für ihre Kunden und die Menschen in der Region zu sein.
Abgesehen von staatlichen Moratorien, wurden einige Maßnahmen wie kurzfristige Stundungen oder Finanzhilfen mit öffentlichen oder staatlichen Garantien angeboten. In der Zwischenzeit sind viele dieser (staatlichen) Unterstützungsmaßnahmen ohne merklich negative Auswirkungen auf die Portfolioqualität ausgelaufen. Die Sparkasse Oberösterreich rechnet mit einem Anstieg der Ausfälle nach Beendigung von staatlichen Maßnahmen. Für 2022 wird daher eine moderate Portfolioverschlechterung erwartet.
Am 24. Februar 2022 eskalierte der russisch-ukrainische Konflikt mit einem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Derzeit sind die wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine noch schwer abzuschätzen. Zwar hat sich über die letzten Jahre die wirtschaftliche Rolle Russlands als Exportmarkt für die Länder Zentraleuropas laufend verringert, dennoch sind die meisten Staaten weiterhin abhängig vom Import russischer Energieträger.
Die Entwicklung des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine hat keine unmittelbare direkte Auswirkung auf die Sparkasse Oberösterreich.
Das Exposure in beiden Ländern ist unerheblich, derzeit werden keine weiteren signifikanten Risikovorsorgen aus aktuellem Anlass erwartet. Indirekte Folgen, wie etwa Volatilität an den Finanzmärkten oder Auswirkungen von Sanktionen auf manche Kunden können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Am 1. März 2022 gab der Einheitliche Abwicklungsausschuss der EU-Bankenunion (SRB) bekannt, dass die in Österreich ansässige Sberbank Europe AG, die als Tochter der russischen Sberbank als Europa-Zentrale für Österreich und mehrere Ableger in Ost- und Südosteuropa fungierte, ein Abwicklungsverfahren durchlaufen wird.
Die weiteren geopolitischen Entwicklungen können dazu führen, dass weitere Banken mit Sitz in Mitgliedstaaten der Europäischen Union in wirtschaftliche Schieflage geraten und ausfallen können. Die in einem solchen Fall mögliche Aktivierung der nationalen bzw. europäischen Einlagensicherungs- und Abwicklungssysteme kann neben dem voran beschriebenen anstehenden Abwicklungsverfahren der Sberbank Europe AG zusätzliche finanzielle Auswirkungen für deren Mitgliedsbanken mit sich bringen. Finanzielle Auswirkungen aus der Abwicklung der Sberbank Europe AG sowie allfällige zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf die Sparkasse Oberösterreich sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht einschätzbar.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss sowohl den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), als auch den Richtlinien lt. IFRS 9 entsprechen.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit). Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Für alle wertgeminderten („impaired“) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Je Szenario werden die erwarteten Rückflüsse mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, summiert und schließlich dem Buchwert der Forderung (Gross Carrying Amount) gegenübergestellt. Die Differenz ergibt die aktuell erforderliche Risikovorsorge. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine formelbasierte Kalkulation des individuell erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse mit Aggregation auf Portfolioebene verwendet.
Covid-19 – Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Im Geschäftsjahr 2021 wurden sämtliche bereits vor Covid-19 implementierten operativen Richtlinien und Prozesse eingehalten. Auf Basis zukunftsbezogener Informationen insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Für die Berücksichtigung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der Covid-19 Pandemie wurden Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Kunden-Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branche sie gehören. Die Branchen wurden über eine Heatmap nach ihrer Betroffenheit durch Covid-19 eingeteilt.
Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit individuellen Überprüfungen wurden Kunden in Stufe 2 verschoben.
Die Branchen-Heatmap und die Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Im Zuge dessen wird auch die Aufhebung dieser Verschiebung analysiert. Nach Auslaufen des gesetzlichen Moratoriums für Privatkunden Anfang 2021 wird für dieses Kundensegment wieder das Verhaltensscoring herangezogen, wodurch es zu keinen zusätzlichen Portfolioverschiebungen kommt. Für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebung evaluiert werden, wenn sich die makroökonomischen Indikatoren nachhaltig verbessern und die Abbildung der wirtschaftlichen Realität in den Kreditrisikomodellen sichergestellt ist.
2.3Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- oder Warenkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. 2021 blieb die Covid-19-Pandemie
weltweit Kernthema. Die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, wurde daher zur weiteren Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt.
Die Sparkasse Oberösterreich zielt darauf ab, Environmental, Social und Governance (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive
anzugehen. Das ESG Risiko als transversales Risiko wird insbesondere als Treiber des Kreditrisikos betrachtet. In diesem Zusammenhang hat die Sparkasse Oberösterreich als Teil der Erste Group an einem Framework und einem Toolkit für die Risikobewertung wesentlicher ESG-Faktoren im Kreditprozess und in der Festlegung der Branchenstrategie (ESG-Heatmap) gearbeitet.
Aktuell wird analysiert, wie ESG Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Im Jahresabschluss 2021 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG Risiken gebildet. Die Sparkasse Oberösterreich geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverlust per 31.12.2021 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen im geringen Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.4Erklärung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse Oberösterreich eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen und Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L) sowie Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.5Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
2.6Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.BERICHT ÜBER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.BERICHT ÜBER WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
4.1Allgemeines
Unter dem „internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die
-die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlust durch Schäden und Malversationen),
-die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
-die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
4.2Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und –Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Organisationseinheit Rechnungswesen und Konzernreporting verantwortet die Erstellung des Jahresabschlusses der Sparkasse Oberösterreich. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind in den Arbeitsanweisungen definiert.
4.3Risikobeurteilung
Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht so abgebildet sind, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit, die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen, wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
4.4Kontrollmaßnahmen
Die in den Arbeitsanweisungen enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten.
Als elementare Bestandteile des internen Kontrollsystems (IKS) innerhalb der Sparkasse Oberösterreich gelten:
-Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z. B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
-Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z. B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung.
-Grundsätze der Funktionstrennung und des Vieraugenprinzips.
-Interne Revision – als eigene Organisationseinheit - die prozessunabhängig, jedoch so vorgangsnah wie möglich, mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem in Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des internen Kontrollsystems, befasst ist. Die Überwachung bzw. Prüfung der Internen Revision erfolgt sowohl durch den Vorstand, den Prüfungsausschuss/Aufsichtsrat, durch externe Parteien (Bankenaufsicht, in Einzelfällen auch Abschlussprüfer) als auch durch dezidierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Self Assessments, Peer Reviews, externe Quality Assessments).
4.5Information und Kommunikation
Der Jahres- bzw Konzernabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter und der Finanzvorstand unterziehen den zu veröffentlichenden Abschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird monatlich über die Ergebnisentwicklung sowie die Vermögens- und  Finanzlage sowohl an das zuständige Vorstandsmitglied wie auch an den Gesamtvorstand im Rahmen des Gremiums Planung und Finanzreporting berichtet.
Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-) Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.
4.6Verantwortlichkeiten der Internen Revision
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems.
Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen quartalsweise an Gesamtvorstand, Aufsichtsratsvorsitzenden und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Gesamtvorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die vom Vorstand genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Diese Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
4.7Prüfungshandlungen der Internen Revision
Die Interne Revision prüft insbesondere:
-Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank
-Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank
-Bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung
-Rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z. B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise
5.COMPLIANCE
Internationale Trends und der generelle Anstieg der Anforderungen an die Pflichten einer sorgfältigen Geschäftsführung machen es notwendig, dass sich besonders auch regional agierende Banken und Unternehmen intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen.
Daher sind die Compliance Systeme und –Maßnahmen in der Sparkasse Oberösterreich als wesentliche Instrumente der risikoorientierten Unternehmensführung definiert.
Die in ihrer Tätigkeit unabhängige, objektive, unparteiische und weisungsfreie Compliance-Funktion der Sparkasse Oberösterreich wird im Rahmen der Wertpapier- und Geldwäschepräventionsorganisation von verschiedenen Fachabteilungen unterstützt und ist direkt dem Vorstand unterstellt.
Das Hauptziel von Compliance, die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Bank zu gewährleisten, wird schon durch Vorbeugung gegen Verletzung von nationalen bzw. internationalen Gesetzen und Vorschriften erreicht. Durch die Aufbereitung geltender Gesetze und Regelwerke, werden alle Mitarbeiter in die Lage versetzt, sich im Interesse der eigenen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der Sparkasse Oberösterreich und der Aktionäre, aber besonders auch im Interesse der Sicherheit der Kunden, rechtskonform zu verhalten.
Das beinhaltet auch, durch intensive Überwachung sowohl der Zahlungsverkehrsströme wie auch der geltenden Sanktionen und Embargos und durch weitere einschlägige Kontrollen, einen Beitrag zur Verhinderung des weltweiten Terrorismus und zum Kampf gegen Finanzkriminalität zu leisten.
Die Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation und das Offenlegen, Abklären und Bereinigen von Interessenkonflikten, mit dem Ziel Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, wird u. a. durch Anwendung der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) erreicht.
Da aktuell das Thema „Nachhaltigkeit“ immer mehr in den Fokus gesellschaftlicher und politischer Interessen rückt, ist es auch die Aufgabe der Compliance-Organisation entsprechende Beiträge in Form von Unterstützung und Kontrollen zu leisten.
Geschäftspraktiken, bei denen die Bank ihre eigenen Interessen oder die eines Dritten um eines Vorteils willen über die Interessen des Kunden stellt, sind durch das Wertpapieraufsichtsgesetz verboten und werden durch strenge Überwachungsmaßnahmen der Compliance verhindert.
Entsprechend neuer Bestimmungen im Bankwesengesetz haben Mitarbeiter und Kunden darüber hinaus auch die Möglichkeit, anonymisiert Beiträge (Whistleblowing) zur Aufdeckung von Regelverstößen oder von Korruption zu leisten.
Die erforderlichen Verfahren und Prozesse zur Einhaltung der Compliance-Bestimmungen sind eingerichtet. Sie wurden teils permanent, teils periodisch/stichprobenartig überprüft. Die Gesamtbetrachtung aller compliance-relevanten Vorgänge ergibt, dass die installierten Systeme angemessen und effizient sind.
6.EIGENTÜMERSTRUKTUR
Im Jahr 2021 verkündete die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (in der Folge kurz „AV“) gemeinsam mit der Sparkasse Oberösterreich und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (in der Folge kurz „Erste Bank“) eine geplante Änderung der Eigentümerstruktur. Konkret beabsichtigt die AV, die aktuell mit 57,28 Prozent Mehrheitseigentümerin der Sparkasse Oberösterreich ist, im Einvernehmen mit der Erste Bank bis Juni 2026 ihren Anteil auf 85,70 Prozent zu erhöhen. Ab Juni 2026 soll die Erste Bank mit 10 Prozent an der Sparkasse Oberösterreich beteiligt sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt aufsichtsbehördlicher Genehmigung.
7.SPARKASSEN HAFTUNGSVERBUND
Siehe Anhang zum Jahresabschluss.
Linz, den 18.03.2022
ALLGEMEINE SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANKAKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand:
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
 
 
 
1.975.680
2.722.652.364,64
2. Schuldtitel öffentlicher Stelle und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
 
 
 
488.086
548.484.819,25
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
 
 
 
 
488.086
548.484.819,25
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
 
 
 
0
0,00
3. Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
1.746.735
2.046.780.502,88
a) täglich fällig
 
 
 
 
 
 
 
 
178.725
423.499.086,19
b) sonstige Forderungen
 
 
 
 
 
 
1.568.010
1.623.281.416,69
4. Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
8.829.681
9.256.351.137,56
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
1.116.797
1.037.638.215,68
a) von öffentlichen Emittenten
 
 
 
 
 
 
17.078
22.058.900,57
b) von anderen Emittenten
 
 
 
 
 
 
1.099.719
1.015.579.315,11
darunter: eigene Schuldverschreibungen
34.730
41.922.628,43
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
108.406
113.736.435,81
7. Beteiligungen
 
 
 
 
 
 
 
 
155.777
158.351.058,37
darunter: an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
0
0,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
 
 
 
 
 
38.997
41.276.985,20
darunter: an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
0
0,00
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 
 
 
 
880
871.587,79
10. Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
102.251
112.286.634,71
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
 
 
 
51.136
43.175.065,55
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
 
 
 
19
18.798,00
darunter: Nennwert
 
 
 
 
 
 
 
2
0,00
12. Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
126.819
177.447.655,45
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht einbezahlt ist
 
 
 
0
0,00
14. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
1.517
1.694.610,79
15. Aktive latente Steuern
 
 
 
 
 
 
23.800
16.449.244,97
Summe der Aktiva
 
 
 
 
 
 
14.715.444
16.234.040.051,10
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Auslandsaktiva
 
 
 
 
 
 
 
2.196.129
2.177.006.073,85
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2020
1-12 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
1.613.900
2.302.492.319,55
a) täglich fällig
 
 
 
 
 
 
 
 
190.645
147.767.117,69
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
 
1.423.255
2.154.725.201,86
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
 
 
 
 
10.361.289
11.115.521.783,01
a) Spareinlagen
 
 
 
 
 
 
 
5.062.395
5.352.194.268,65
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
 
 
 
 
 
3.279.728
3.701.752.514,04
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
1.782.667
1.650.441.754,61
b) Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
5.298.894
5.763.327.514,36
darunter:
 
 
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
 
 
 
 
 
4.878.060
5.389.001.924,73
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
420.834
374.325.589,63
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
1.210.949
1.206.167.911,10
a) begebene Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
1.210.949
1.206.167.911,10
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
0
0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
119.381
90.763.921,02
5. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
6.580
4.951.018,62
6. Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
171.971
182.855.811,45
a) Rückstellungen für Abfertigungen
 
 
 
 
 
35.899
34.101.898,72
b) Rückstellungen für Pensionen
 
 
 
 
 
82.718
76.457.693,08
c) Steuerrückstellungen
 
 
 
 
 
 
1.016
18.600.344,68
d) sonstige
 
 
 
 
 
 
 
 
52.339
53.695.874,97
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
 
 
197.419
197.418.914,38
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
260.202
280.106.635,27
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
0
0,00
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
 
 
 
 
0
0,00
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
 
 
 
 
0
0,00
9. Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
 
64.380
64.379.661,39
abzüglich Nennbetrag eigene Aktien
0
0,00
10. Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
 
 
113.920
113.919.943,52
a) gebundene
 
 
 
 
 
 
 
 
84.318
84.318.164,64
b) nicht gebundene
 
 
 
 
 
 
 
29.602
29.601.778,88
c) Rücklage für eigene Aktien
 
 
 
 
 
 
0
0,00
11. Gewinnrücklagen
 
 
 
 
 
 
 
450.958
496.685.499,58
a) gesetzliche Rücklage
 
 
 
 
 
 
13.283
13.282.807,74
b) satzungsmäßige Rücklage
 
 
 
 
 
 
0
0,00
c) andere Rücklagen
 
 
 
 
 
 
 
437.656
483.383.893,84
d) Rücklagen für eigene Aktien
 
 
 
 
 
 
19
18.798,00
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
 
 
 
 
 
129.159
129.159.055,61
13. Bilanzgewinn
 
 
 
 
 
 
 
 
15.238
48.902.673,60
14. Investitionszuschüsse
 
 
 
 
 
 
98
714.903,00
a) Covid-19 Investitionsprämie
 
 
 
 
 
 
 
98
714.903,00
Summe der Passiva
 
 
 
 
 
 
14.715.444
16.234.040.051,10
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Eventualverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
1.859.052
1.822.305.562,02
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
 
 
 
0
0,00
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
 
 
 
1.873.093
1.822.305.562,02
2. Kreditrisiken
 
 
 
 
 
 
 
 
2.756.338
2.839.331.243,59
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
 
 
 
 
0
0,00
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
 
 
 
 
 
225.675
227.113.582,16
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
1.139.494
1.187.993.730,81
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
209.405
202.671.343,01
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
5.518.618
5.635.271.374,72
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
 
a) Harte Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
 
16,85
17,48
b) Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
 
 
16,85
17,48
c) Gesamtkapitalquote
 
 
 
 
 
 
20,65
21,08
6. Auslandspassiva
 
 
 
 
 
 
 
806.875
761.136.167,96
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2020
2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge
224.728
221.262.449,83
darunter: aus festverzinslichen Wertpapiern
 
28.072
20.820.467,85
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 
53.250
46.160.101,85
I. NETTOZINSERTRAG
 
 
 
 
 
 
171.478
175.102.347,98
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
 
5.219
7.519.979,00
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
 
1.298
1.023.000,83
b) Erträge aus Beteiligungen
 
503
3.228.573,95
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
 
3.419
3.268.404,22
4. Provisionserträge
 
118.465
127.296.085,32
5. Provisionsaufwendungen
 
11.802
12.310.917,09
6. Aufwendungen/Erträge (Vj) aus Finanzgeschäften
 
360
7.028.604,42
7. Sonstige betriebliche Erträge
 
11.753
16.522.530,96
II. BETRIEBSERTRÄGE
 
 
295.472
321.158.630,59
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
 
188.426
189.097.153,25
a) Personalaufwand
 
111.442
108.897.636,25
darunter:
 
 
 
aa) Löhne und Gehälter
 
79.634
80.662.520,58
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
 
22.221
22.140.970,30
cc) sonstiger Sozialaufwand
 
1.137
1.182.373,43
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
 
2.434
2.389.870,92
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
 
2.775
0,00
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
 
3.240
2.521.901,02
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
 
76.984
80.199.517,00
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
 
11.194
9.292.134,77
abzüglich: Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
 
0
-142.772,33
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
6.325
14.598.865,09
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
 
 
 
 
 
205.946
212.845.380,78
IV. BETRIEBSERGEBNIS
 
89.526
108.313.249,81
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für
Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
42.354
26.015.462,65
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen
1.216
67.850,94
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
 
 
 
45.957
134.260.861,52
15.Außerordentliche Erträge
 
0
0,00
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
0
0,00
16. Außerordentliche Aufwendungen
 
0
0,00
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
0
0,00
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
 
 
 
0
0,00
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
 
3.400
37.821.015,62
darunter: Ertrag/Aufwand (Vj) aus latenten Steuern
 
1.705
7.350.345,07
19.Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
 
1.618
1.809.257,71
19a. Ergebnis aus Spaltungen
 
0
0,00
VI. JAHRESÜBERSCHUSS
 
40.938
94.630.588,19
20. Rücklagenbewegung
 
33.320
45.727.914,59
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dotierung der Haftrücklage
 
0
0,00
Auflösung der Haftrücklage
 
0
0,00
VII. JAHRESGEWINN
 
 
 
 
 
 
7.619
48.902.673,60
21. Gewinnvortrag
 
 
7.619
0,00
22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
 
 
 
0
0,00
VIII. BILANZGEWINN
 
 
 
 
 
 
15.238
48.902.673,60
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
1Allgemeine Angaben
1.1Einleitung
1.2Haftungsverbund
1.3Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1.4Größenklassen gemäß § 221 UGB
1.5Angaben gemäß § 243b Abs. 7 UGB
2Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1Generalnorm
2.2Bewertungsmethoden
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
2.2.3Forderungen
2.2.4Wertpapiere
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
2.2.6Behandlung vertraglicher Modifikationen
2.2.7Wertminderungen für Kreditrisiken
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
2.2.9Derivate
2.2.10Verbindlichkeiten
2.2.11Rückstellungen
2.2.12Investitionszuschüsse
3Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
4Angaben zur Bilanz
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
4.2Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
4.5Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
4.6Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
4.7Handelsbuch
4.8Wertpapiere
4.9Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
4.10Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben
4.11Derivative Finanzinstrumente
4.12Interne Derivate
4.13CVA/DVA
4.14Anhangangaben im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
4.15Finanzinstrumente des Anlagevermögens
4.16Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
4.17Bestand und Zugang von eigenen Aktien
4.18Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
4.19Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
4.20Andere Treuhandgeschäfte
4.21Nachrangige Vermögensgegenstände
4.22Anlagevermögen
4.23Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
4.24Sonstige Vermögensgegenstände
4.25Aktive latente Steuern
4.26Leasing- und Mietverpflichtungen
4.27Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
4.27.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)
4.27.2Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
4.27.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
4.28Sonstige Verbindlichkeiten
4.29Rückstellungen für Pensionen
4.30Sonstige Rückstellungen
4.31Grundkapital
4.32Nachrangiges Kapital
4.33Wechselseitige Beteiligungen
4.34Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
4.35Mündelgeldspareinlagen
4.36Termingeschäfte
4.37Eventualverbindlichkeiten
4.38Bedeutende Kreditrisiken
5Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.1Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
5.2Sonstige betriebliche Erträge
5.3Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
5.4Aufwendungen für Abfertigungen
5.5Aufwendungen für Abschlussprüfer
5.6Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.7Negativzinsen
5.8Rücklagenzuführung
5.9Gesamtkapitalrentabilität
5.10Gewinnverteilungsvorschlag
6Angaben zu Organen und Arbeitnehmern
6.1Anzahl der Arbeitnehmer
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
6.4Organbezüge
6.5Anteilsbasierte Vergütungen
6.6Namen der Organmitglieder
7Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
1.ALLGEMEINE ANGABEN
1.1Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergaben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in Folge „Sparkasse Oberösterreich“) hat nach § 245a UGB in Verbindung mit § 59a BWG einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Die Sparkasse Oberösterreich ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.
Die Offenlegung der von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlüsse erfolgt beim Handelsgericht Wien.
1.2Haftungsverbund
Die Sparkasse Oberösterreich war Mitglied des im Jahr 2001 geschaffenen, ab 01. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassengruppe. Als dieser mit einer Zusatzvereinbarung (1) im Jahr 2007 erweitert wurde, ist die Sparkasse Oberösterreich diesem neu geregelten Haftungsverbund nicht beigetreten.
Im Dezember 2009 haben sich dann Sparkasse Oberösterreich und Erste Group Bank AG zu einer verstärkten Integration entschlossen und gemeinsam mit der Erste Bank der oesterreichischen Sparkasse Oberösterreich eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“ abgeschlossen, die aus kartellrechtlicher Sicht einen Zusammenschluss darstellt.
Die kartellrechtliche Genehmigung wurde von der Europäischen Kommission im Mai 2010 erteilt. Diese trilaterale Haftungsvereinbarung garantiert, gleich wie bei den Mitgliedern des Haftungsverbundes der Sparkassengruppe, die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß § 23 BWG alle Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen).
Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassengruppe durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung (2) mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2014 verstärkt. Ziel der 2013 abgeschlossenen und ab 01. Jänner 2014 gültigen Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der Steuerungselemente durch die Erste Group Bank AG, die Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR und des Art. 113 Abs. 7 CRR, um eine Minderheitenanrechnung auf konsolidierter Ebene gemäß Art. 84 Abs. 6 CRR zu ermöglichen. Die Sparkasse Oberösterreich trat jenen Bestimmungen dieser Vereinbarung bei, mit denen ein „Institutsbezogenes Sicherungssystem“ (Institutional Protection Scheme - IPS) im Sinne des Art. 113 Abs. 7 CRR geschaffen wird, sowie jenen aufsichtsrechtlich notwendigen Bestimmungen, die die Konzernsteuerung betreffen.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen IPS-Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen für die Verbund-Mitglieder (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß der Grundsatzvereinbarung abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Das Ausmaß der individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder in einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar, wobei auch jene Beträge, welche die Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zur Verfügung stellen, angerechnet werden. Aufgrund der neuen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig 10 Jahre lang einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS Fonds GesbR – welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet – ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Mitglieder erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage, welche nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
−Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund)
−Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
−IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.27 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche behandelt.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG eine Konsolidierung der Eigenmittel (gemäß Art. 18 ff CRR) sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage (gemäß Art. 92 CRR) der Mitglieder der Kreditinstitutsgruppe vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
1.3Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Im Kapitel „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis“ des Anhangs (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG werden die Informationen gemäß den Artikeln 436 (b) bis (e) und Artikel 437 (1) (a), (d), (e) und (f) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR offengelegt. Die Offenlegung der verbleibenden Informationspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR erfolgt auf der Webseite der Erste Group Bank AG.
„erstegroup.com/ir“
Ein entsprechender Link ist unter
https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/regulatorische_berichte veröffentlicht.
1.4Größenklassen gemäß § 221 UGB
Die Sparkasse Oberösterreich ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.5Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB
Die Sparkasse Oberösterreich wird in den gemäß §°243b und §°267a UGB erstellten und offengelegten (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und ist somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt werden und ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter
https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
2.ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1Generalnorm
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, aufgestellt, welche die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorsieht.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2Bewertungsmethoden
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Valuten und Fremdwährungsschecks werden mit dem Referenzkurs der EZB zum Bilanzstichtag bewertet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wird durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist.
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkasse Oberösterreich als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB und § 228 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom März 2018) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte.
Bei der Ermittlung des Nutzungswerts wird der Barwert der künftigen Cashflows des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die zugrunde liegenden Zahlungsströme basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt.
Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um der erhöhten Planungsunsicherheit anlässlich der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, wurden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus mehreren möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
−Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
−Marktrisikoprämie
−Betafaktor
−Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
2.2.3Forderungen
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) zum beizulegenden Wert gemäß § 207 UGB i. V. m. § 57 Abs. 1 BWG. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertminderungen, die über ein gruppeneinheitliches System berechnet werden, Rechnung getragen.
2.2.4Wertpapiere
Wertpapiere (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen sowie ob sie Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente (FFI) sind, wie folgt bewertet:
−Wertpapiere des Handelsbestands werden zu Marktwerten bewertet, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten.
−Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs oder Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen, werden sie zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bewertet („strenges Niederstwertprinzip“). Für Wertpapiere des Umlaufvermögens besteht keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit.
−Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen es sich um FFI handelt, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, bewertet. FFI sind Schuldinstrumente, für die die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und deren Wert nicht von Risiko- und Ertragsstrukturen potentiell beeinträchtigt wird, die erheblich von den Ausfallsrisiken des Instruments abweichen.
−Wertpapiere des Anlagevermögens, die keine FFI sind, werden bei dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben („gemildertes Niederstwertprinzip“).
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Bank- und Handelsbuch und die Festlegung der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit, wird mit Zustimmung des Vorstandes in der Aktiv-/Passivmanagement Runde bzw. entsprechend der mittels Vorstandsbeschluss in Kraft gesetzten Regelwerke festgelegt.
Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder nach dem gemilderten oder dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten wieder zugeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, und bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG und § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 zum Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter sowie Schätzungsänderungen anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert.
Der Effektivzinssatz („effective interrest rate“ – EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so werden die Änderungen der erwarteten zukünftigen Ein-/Auszahlungen durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Dabei werden auch allfällige Caps und Floors, die auf den Basiszinssatz vereinbart wurden, berücksichtigt.
Ändern sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen eines Kredits während der Vertragslaufzeit und ist diese Änderung weder auf eine Vertragsanpassung noch auf eine Anpassung des nominellen Zinssatzes zurückzuführen, so werden die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes durch Erfassung einer Schätzungsänderung angepasst. Diese Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert
der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Schätzungsänderung im Zinsergebnis erfasst.
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen
Eine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Diese Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten in erhebliche und nicht erhebliche Vertragsanpassungen unterteilt. Die Inanspruchnahme des gesetzlichen Moratoriums gemäß dem 2. Covid-19-JuBG wird, sofern der Barwerttest erfüllt ist, als nicht erhebliche Vertragsanpassung behandelt. Abweichende Vereinbarungen werden entsprechend der qualitativen oder quantitativen Gesichtspunkte als erhebliche oder nicht erhebliche Vertragsanpassung behandelt.
Eine erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt, die den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert. Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögensgegenstandes und zum erstmaligen Ansatz eines neuen, den Vertragsanpassungen entsprechenden finanziellen Vermögensgegenstandes. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die erhebliche Vertragsanpassung zum Ausfall führt, wird der neue Vermögensgegenstand als ausgefallener Vermögensgegenstand behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) des neuen Vermögensgegenstandes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Zeilen 11 und 12 ausgewiesen.
Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist oder die erhebliche Vertragsanpassung nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögensgegenstandes erfasste neue Vermögensgegenstand der Stufe 1 zugeordnet. Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten 11 und 12 ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem alten Buchwert nach Auflösung der abgegrenzten Bearbeitungsgebühren und Transaktionskosten und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes wird als sonstiger betrieblicher Ertrag bzw. Aufwand dargestellt.
Eine nicht erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn weder nach qualitativer noch nach quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt und sich der wirtschaftliche Gehalt des Vermögensgegenstandes nur unwesentlich verändert. Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen behandelt.
2.2.7Wertminderungen für Kreditrisiken
Wertminderungen für Ausfallrisiken werden für Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente erfasst. Wertminderungen für Ausfallsrisiken werden insbesondere für Kreditforderungen, bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens und außerbilanzielle Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 und 12 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten“, welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss“, ECL), spiegeln Folgendes wider:
−einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
−den Zeitwert des Geldes; und
−plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
−Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
−Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
−Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn der Kunde ausfällt.
Die konzernweit verwendete Definition des Kreditausfalls basiert auf der EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“. Die Definition geht auf die „Ausfallansteckung“ über Gruppen verbundener Kunden sowie auf technische Kreditausfälle ein. In der Sparkasse Oberösterreich besteht generell eine Gesamtkundensicht, welche zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, aber auch der Ausfall nur bei einer von mehreren Geschäften erfolgt. Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus eine Auflösung der Wertminderung bei sämtlichen Transaktionen.
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Die Sparkasse Oberösterreich bildet Risikovorsorgen für nicht ausgefallene Kunden in Höhe der erwarteten Kreditverluste. Die Methode zu Ermittlung erwarteter Kreditverluste des IFRS 9 stellt gemäß dem gemeinsamen Positionspapier des AFRAC und der FMA vom September 2017 eine mögliche Methode zur Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten im UGB dar. Die Sparkasse Oberösterreich bemisst die Risikovorsorgen im UGB daher in derselben Höhe wie im IFRS 9-Modell.
Im Bereich der Modellierung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit-loss – ECL) und der Berechnung der sich daraus ergebenden Risikovorsorgen für Kreditverluste ist die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk“, SICR) seit Zugang der Kreditforderung einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die erwarteten Auswirkungen. Dafür werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default“, PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit als „Relativer Schwellenwert“ sowie die Einjahresausfallwahrscheinlichkeit als „Absoluter Schwellenwert“, wobei die Wesentlichkeit mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information“) als „Point-in-Time“ Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-) Kundenrating festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen wurden zusätzliche Kriterien für die Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos auf Portfolioebene eingeführt. Siehe dazu weiter unten die Ausführungen im Kapitel Covid-19.
Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Ein Kunde wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird der Kunde als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant“ eingeordneten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet. Die aktuelle Risikovorsorge ergibt sich aus dem Bruttobuchwert minus den je Szenario mit dem Effektivzinssatz abgezinsten Rückflüssen, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kunden werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die dafür verwendeten Kreditrisikoparameter umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden.
Covid-19
Nach unserer Einschätzung haben bislang sämtliche Moratorien, die aufgrund der Covid-19-Pandemie in den beiden letzten Jahren veröffentlicht wurden, die Bedingungen, die in den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde definiert sind, erfüllt. Die den Kreditnehmern auf dieser Grundlage angebotenen Erleichterungen verursachten daher keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 und daher aus dieser Position auch keine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes. Eine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes ergab sich allerdings durch die Veränderung von zukunftsbezogenen Informationen und aus Stufenverschiebungen aufgrund von Expertenschätzungen.
Auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen infolge neuer makroökonomischer Szenarien wurde im Dezember 2021 eine Neubewertung der Risikoparameter vorgenommen. Die spezielle Situation der Covid-19-Pandemie und die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen führen zu einer Verzögerung in der Abbildung gesamtwirtschaftlicher Größen in den Kreditrisikoparametern. Daher wurden makroökomoische Variablen für 2020 und 2021 neben den Prognosewerten als zusätzliche Prädiktoren für zukünftige Werte der Kreditrisikoparameter herangezogen.
Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos durch die Covid-19-Pandemie wurden darüber hinaus Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen („overlays“) vorgenommen. Das Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden, zu welcher Branche sie gehören und wie hoch die kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit nach IFRS war. Auf Grundlage dieser Informationen, in Kombination mit einer individuellen Überprüfung, wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben, d.h. auf eine Berechnung des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlustes umgestellt. Bezüglich der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden die Branchen als signifikant, stark, mäßig oder schwach betroffen klassifiziert. Um auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nehmen zu können, werden die Einstufungen auf Basis einer rollierenden 12-Monatsvorschau regelmäßig überprüft. In 2021 erfolgten im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Fähigkeit diverser Branchen, sich an die geänderten Umstände anzupassen, einige Hochstufungen von signifikant bzw. stark betroffen in niedrigere Risikokategorien. Nach Auslaufen des gesetzlichen Moratoriums für Privatkunden Anfang 2021 wurden für dieses Kundensegment die Portfolioverschiebungen, die sich aus Expertenschätzungen ergaben, aufgehoben.
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
2.2.9Derivate
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (September 2017) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (September 2017) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Derivate im Handelsbuch werden je Kontrakt aufgrund von mark-to-market-Bewertungen in der Bilanz ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle.
Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen. Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Sparkasse Oberösterreich wendet die AFRAC-Stellungnahme 15 Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) vom September 2017 hinsichtlich des Ausweises Interner Derivate in Sicherungsbeziehungen an.
2.2.10Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Kapitalsparbücher und emittierte Nullkuponanleihen werden mit dem jeweiligen anteiligen Jahreswert angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen verteilt über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten und Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.
Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam gebucht.
Die Verteilung wird im Abschnitt „Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatzmethode“ beschrieben.
2.2.11Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen ist.
Abfertigungen:
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,50 % (Vorjahr: 1,67 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt, das sind 94,56 % des Erfordernisses (Vorjahr: 90,92 %). Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 659.542,29 (Vorjahr: TEUR 841) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 1,84 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2020).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Pensionsdatum angesetzt.
Veränderungen der Rückstellungen werden in der GuV unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Pensionen und pensionsähnliche Rückstellungen:
Die Rückstellungen für Pensionen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,50 % (Vorjahr: 1,67 %) unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 1.320.859,83 (Vorjahr: TEUR 1.711) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 1,84 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 1,84 % (Vorjahr: 1,60 %) angenommen.
Für die Berechnung der Krankenzusatzversicherung, welche in den sonstigen Personalrückstellungen ausgewiesen wird, wurden die Parameter analog den Pensionsrückstellungen verwendet.
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2020).
Änderungen der Rückstellung werden in der GuV unter „Dotierung der Pensionsrückstellung“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Jubiläumsgeldrückstellung:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,50 % (Vorjahr: 1,67 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 129.327,19 (Vorjahr: TEUR 146) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 1,84 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2020).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Anfallsalter angesetzt.
Im Rahmen der Berechnung werden ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 18 % (Vorjahr: 18 %) zur Anwendung gebracht.
Auslagerung:
Die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen der ehemaligen Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG und der ehemaligen EBOe FD Haag ex. NÖ West wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter Beachtung des Erlasses vom 3. August 2001 des Bundesministeriums für Finanzen an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
Die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Rückstellungen hätten für Abfertigungsverpflichtungen EUR 3.952.806,81 (Vorjahr: TEUR 4.002) und für Jubiläumsgeldverpflichtungen EUR 614.243,19 (Vorjahr: TEUR 606) betragen. Die Beträge wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,50 % (Vorjahr: 1,67 %) ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2020).
Für die Ermittlung des Barwertes wurden die Generationentafeln AVÖ (2018-P) verwendet sowie folgende Annahmen getroffen: Kollektivvertragstrend 1,84 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Leistungsanspruches verzichtet.
Im Rahmen der Berechnung wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) berücksichtigt.
Das für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gewidmete Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 4.567.050,00 (Vorjahr: TEUR 4.957).
Dieser Forderungsbetrag wurde gegen die unternehmensrechtlich ermittelten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen aufgerechnet.
2.2.12Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode auf der Passivseite im Posten 14 Investitionszuschüsse ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der GuV offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
Sachanlagen
Stand 01.01.2020
0,00
Zugänge
98.368,25
Verbrauch
0,00
Stand 31.12.2020
98.368,25
Zugänge
857.675,33
Verbrauch
241.140,58
Stand 31.12.2021
714.903,00
3.ÄNDERUNG VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Gegenüber dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr folgende Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Wertpapiere, die als Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente einzustufen sind, wurden erstmals zu Anschaffungskosten vermindert um Wertminderungen für Ausfallsrisiken bewertet. Aus dieser Änderung ergab sich ein Rückgang des Buchwerts und ein Aufwand von EUR 401.335,87.
4.ANGABEN ZUR BILANZ
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte jedoch ohne die zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben
 
 
 
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
 
 
 
2.068.610
2.149.484.871,63
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
 
1.397.541
1.594.741.191,64
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
 
3.206.639
3.242.455.511,88
mehr als 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
 
3.247.800
3.435.763.964,33
nicht täglich fällige Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
 
 
 
194.990
284.762.460,70
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
 
332.607
119.697.015,24
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
 
1.372.723
2.109.988.127,78
mehr als 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
 
1.724.272
1.613.585.488,65
4.2Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
In Fremdwährung waren Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von EUR 313.915.665,51 (Vorjahr: TEUR 347.502) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von EUR 113.881.457,50 (Vorjahr: TEUR 123.784) vorhanden.
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Verbundene Unternehmen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
TEUR
EUR
TEUR
EUR
Forderungen an Kreditinstitute
1.576.429
1.950.842.643,01
0
0,00
Forderungen an Kunden
166.836
171.611.114,30
5.669
6.038.078,23
Schuldverschreibungen
0
0,00
0
0,00
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
20.967
17.848.483,65
0
0,00
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
8.686
20.011.543,89
7.720
2.873.406,09
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0,00
0
0,00
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kap. 4 der CRR
0
0,00
0
0,00
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
4.5Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Angaben über Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Z 2 UGB sind der Beilage am Ende des Anhanges zu entnehmen.
4.6Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
4.7Handelsbuch
Die Sparkasse Oberösterreich führt ein Handelsbuch.
Das Volumen wurde mit EUR 886.057.413,08 (Vorjahr: TEUR 1.751.236) berechnet. Das Volumen beträgt für:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
TEUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
79.275
85.747.663,97
Sonstige Finanzinstrumente
 
 
 
 
 
 
1.671.961
800.309.749,11
Die Angaben zu den sonstigen Finanzinstrumenten beinhaltet externe Geschäfte sowie verbuchte interne Geschäfte zu Sicherungsbeziehungen. Die Erfassung erfolgt hinsichtlich der Wertpapiere zu Marktwerten, hinsichtlich der sonstigen Finanzinstrumente (Derivate) zu Nominalwerten bzw. zu Marktwerten der zugrunde liegenden Underlyings.
Die Ermittlung der Finanzderivate des Handelsbuches folgte den für den Vermögensausweis geltenden Ausweisrichtlinien, wobei für Zins- und Währungsswaps hier nur eine einseitige Ausweisung erfolgt.
4.8Wertpapiere
Die in Aktiva 5 und 6 enthaltenen zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
 
 
 
 
 
 
 
zum Börsehandel zugelassen
davon bewertet wie
 
 
 
 
 
 
 
börsenotiert
nicht börsenotiert
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
1.031.587.512,69
0,00
974.108.733,76
0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
18.075.353,32
9.632.755,05
7.738.306,60
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
1.096.829
10.000
1.043.951
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
19.468
8.039
7.741
9.526
4.9Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 20.180.158,10 (Vorjahr: TEUR 19.373).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 4.571.542,12 (Vorjahr: TEUR 25.534).
4.10Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben
Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit den Anschaffungskosten bilanziert wurden, waren die Anschaffungskosten um EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 2.586) niedriger als der Marktwert.
4.11Derivative Finanzinstrumente
in EUR
31.12.2021
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert
Aktiv+/Passiv-
Zeitwert
positiv
Zeitwert
negativ
Zinssatzverträge
2.303.487.688,95
235.551.967,61
12.007.375,37
185.516.398,69
52.424.124,68
OTC-Produkte
2.301.855.188,95
235.545.767,61
12.007.375,37
185.516.398,69
52.424.124,68
Optionen
534.677.339,76
235.545.767,61
1.742.918,20
2.751.417,15
2.144.998,20
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
1.767.177.849,19
0,00
10.264.457,17
182.764.981,54
50.279.126,48
Börsegehandelte Produkte
1.632.500,00
6.200,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
18.200,00
6.200,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige (z.B.: Futures)
1.614.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
WP-bezogene Geschäfte
26.574.869,16
5.052.119,16
1.055.477,99
1.123.506,95
68.028,96
OTC-Produkte
2.052.119,16
2.052.119,16
-22,01
26.306,95
26.328,96
Optionen
2.052.119,16
2.052.119,16
-22,01
26.306,95
26.328,96
Börsegehandelte Produkte
24.522.750,00
3.000.000,00
1.055.500,00
1.097.200,00
41.700,00
Optionen
19.800.000,00
3.000.000,00
1.055.500,00
1.097.200,00
41.700,00
Sonstige (z.B. Futures)
4.722.750,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Wechselkursverträge
641.888.193,33
15.122.719,14
-2.107.719,16
6.366.672,81
8.153.004,30
OTC-Produkte
641.888.193,33
15.122.719,14
-2.107.719,16
6.366.672,81
8.153.004,30
Optionen
30.458.640,15
15.122.719,14
-1.447,94
1.667.493,71
1.676.933,54
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
611.429.553,18
0,00
-2.106.271,22
4.699.179,10
6.476.070,76
 
 
 
 
 
Sonstige Verträge
17.614.361,88
0,00
56.156,09
203.905,44
63,88
OTC-Produkte
17.614.361,88
0,00
56.156,09
203.905,44
63,88
Sonstige (z.B.: Inflation Swaps)
17.614.361,88
0,00
56.156,09
203.905,44
63,88
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
2.989.565.113,32
255.726.805,91
11.011.290,29
193.210.483,89
60.645.221,82
davon OTC-Produkte
2.963.409.863,32
252.720.605,91
9.955.790,29
192.113.283,89
60.603.521,82
davon börsegehandelte Produkte
26.155.250,00
3.006.200,00
1.055.500,00
1.097.200,00
41.700,00
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR
A12 Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
52.214.791,26
A14 Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
384.283,08
P04 Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
39.832.451,90
P05 Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
1.314.862,67
P06 Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
440.469,48
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.011.290,29
in TEUR
31.12.2020
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert
Aktiv+/Passiv-
Zeitwert
positiv
Zeitwert
negativ
Zinssatzverträge
3.519.865
358.285
13.083
274.716
91.461
OTC-Produkte
3.519.108
358.285
13.083
274.716
91.461
Optionen
746.007
358.285
2.031
624
521
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
2.773.101
0
11.052
274.092
90.940
Börsegehandelte Produkte
757
0
0
0
0
Sonstige (z.B.: Futures)
757
0
0
0
0
WP-bezogene Geschäfte
51.233
25.875
1.983
2.888
906
OTC-Produkte
2.375
2.375
-2
0
2
Optionen
2.375
2.375
-2
0
2
Börsegehandelte Produkte
48.859
23.500
1.985
2.888
903
Optionen
48.859
23.500
1.985
2.888
903
 
 
 
 
 
 
Wechselkursverträge
774.251
15.642
1.632
13.289
11.511
OTC-Produkte
774.251
15.642
1.632
13.289
11.511
Optionen
36.228
15.642
-35
1.427
1.470
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
738.023
0
1.667
11.862
10.041
 
 
 
 
 
 
Sonstige Verträge
19.000
0
-79
159
0
OTC-Produkte
19.000
0
-79
159
0
Sonstige (z.B.: Inflation Swaps)
19.000
0
-79
159
0
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
4.364.349
399.802
16.619
291.053
103.878
davon OTC-Produkte
4.314.734
376.302
14.634
288.164
102.975
davon börsegehandelte Produkte
49.616
23.500
1.985
2.888
903
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
31.12.2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
A12 Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
86.117
A14 Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
664
P04 Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
68.003
P05 Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
1.931
P06 Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
228
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16.619
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Der Ausweis für Buchwerte zu Derivaten erfolgt nach bilanzieller Saldierung von Geschäften mit Central Counterparties. In die Saldierung fließen Derivate der Aktiva und Passiva sowie gegebene und genommene Geldsicherheiten zur Abdeckung von Marktwerten noch nicht abgewickelter Derivate (Cash Collaterals) ein. Das Ausmaß der saldierten Buchwerte ist in den Angaben zur Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten und Sonstige Rückstellungen angeführt.
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreise berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen kommen Bewertungsmodelle zum Einsatz. Für symmetrische Derivate wie Swaps wird ein Barwertverfahren verwendet. Optionen werden hingegen mit Black-Scholes bzw. komplexeren Modellen bewertet.
4.12Interne Derivate
Zum Jahresabschlusstag stellt sich der Buchwert der internen Derivate wie folgt dar:
in EUR
31.12.2021
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert
Aktiv+/Passiv-
Zeitwert
positiv
Zeitwert
negativ
Externe Derivate
2.537.006.300,35
158.271.399,42
29.654.635,97
169.010.279,28
36.445.017,21
Interne Derivate
452.558.812,97
97.455.406,49
-18.643.345,68
24.200.204,61
24.200.204,61
Gesamt
2.989.565.113,32
255.726.805,91
11.011.290,29
193.210.483,89
60.645.221,82
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
 
 
 
 
 
 
Externe Derivate
 
3.739.445
281.288
40.237
257.832
70.657
Interne Derivate
 
624.904
118.514
-23.618
33.221
33.221
Gesamt
 
4.364.349
399.802
16.619
291.053
103.878
4.13CVA/DVA
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko und Debit Value Adjustments (DVA) für das eigene Kreditrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure“) und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt.
DVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected negative exposure“) und durch die Kreditqualität der Sparkasse bestimmt.
Das in der Sparkasse Oberösterreich implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
Counterpartys mit liquiden Anleihe- oder CDS Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleiteten, marktbasierten Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallswahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures wurden in der Regel Nettingeffekte nur für jene Counterpartys berücksichtigt, bei denen ein aktuell gültiges Rechtsgutachten vorliegt.
Für mit CSA-Agreements besicherte Counterpartys wurde kein CVA angesetzt, da die Schwellenwerte für eine Besicherung (Thresholds) nicht materiell sind.
4.14Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen, Krediten, Festgelder, …) und Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen, …) sowie schwebenden Geschäften (Kundenderivate) einzeln (Mikrohedge) abzusichern.
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis längstens in das Jahr 2054 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
Veränderung
Fair Value Hedge
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
 
 
177.780.900,23
138.806.098,26
-38.974.801,97
Negativer Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
 
 
26.081.940,23
23.357.388,27
-2.724.551,96
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert
 
 
 
 
 
 
177.780.900,23
138.806.098,26
-38.974.801,97
Negativer Zeitwert
 
 
 
 
 
 
26.081.940,23
23.357.388,27
-2.724.551,96
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird (vor bilanzieller Saldierung). Die Sparkasse Oberösterreich verwendet ausschließlich Micro-Hedges.
Die Effektivitätsmessung erfolgt mittels einer quantitativen Effektivitätsmessung.
Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes miteinander verglichen.
Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten keine Sicherungsbeziehungen vorzeitig aufgelöst werden.
Aufgrund der Umstellung von Diskontierungssätzen im Zusammenhang mit CSA-Vereinbarungen sind im Geschäftsjahr 2021 Ausgleichszahlungen geleistet worden, die im sonstigen betrieblichen Ergebnis sofort erfolgswirksam vereinnahmt wurden. Die Ausgleichszahlungen waren nicht wesentlich.
4.15Finanzinstrumente des Anlagevermögens
31.12.2021
Buchwert
Zeitwert
Stille Lasten
Stille Reserven
in EUR
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
 
111.985.329,97
110.684.903,00
1.300.426,97
 
432.004.461,27
463.775.773,00
 
31.771.311,73
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
17.540.080,32
17.044.125,00
495.955,32
 
 
30.002.190,84
30.318.600,00
 
316.409,16
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
28.216.969,99
27.611.705,00
605.264,99
 
 
101.781.922,18
104.290.689,89
 
2.508.767,71
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
243.479.747,39
240.196.700,14
3.283.047,25
 
 
730.628.986,37
749.375.125,22
 
18.746.138,85
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
45.348.440,67
45.348.440,67
0,00
 
 
11.332.584,80
12.015.935,27
 
683.350,47
Gesamt
 
 
 
 
446.570.568,34
440.885.873,81
5.684.694,53
 
1.305.750.145,46
1.359.776.123,38
54.025.977,92
31.12.2020
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
 
 
0
0
0
 
481.254
529.391
 
48.138
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
0
0
0
 
 
59.329
60.643
 
1.314
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
 
37.316
37.231
86
 
 
1.006.634
1.046.121
 
39.487
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
 
0
0
0
 
 
59.322
61.025
 
1.703
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
 
 
37.316
37.231
86
 
1.606.539
1.697.181
 
90.642
Die Abschreibung wurde unterlassen, weil die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
4.16Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von EUR 106.318.999,35 (Vorjahr: TEUR 166.795) fällig.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva 05
 
 
 
 
 
 
 
 
153.295
80.865.199,35
Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
13.500
25.453.800,00
4.17Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
4.18Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
Die ermittelten Werte wurden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gesamtrisikobetrag
 
 
 
 
 
 
 
5.518.618
5.635.271.374,72
Kernkapital (T1)
 
 
 
 
 
 
 
 
930.089
985.322.387,80
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
 
930.089
985.322.387,80
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
 
 
 
 
 
 
0
0,00
Ergänzungskapital (T2)
 
 
 
 
 
 
209.405
202.671.343,01
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
0
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.139.494
1.187.993.730,81
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
 
16,85%
17,48%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis d CRR bezügl. Harte Kernkapitalquote von 4,5%
 
 
 
681.751
731.735.175,94
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
 
 
16,85%
17,48%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis b CRR bezügl. Kernkapitalquote von 6%
 
 
 
598.972
647.206.105,32
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtkapitalquote
 
 
 
 
 
 
 
20,65%
21,08%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 92 (1) a bis c CRR bezügl. Gesamtkapitalquote von 8%
 
 
 
698.005
737.172.020,83
Die Sparkasse Oberösterreich hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkasse Oberösterreich gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrschende Gesellschaft
Kapitalinstrument/ISIN
Nominalbetrag/Stück
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
Erste Group Bank AG
AT0000652011
2.000,00
4.19Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
Die Buchwerte folgender Treuhandgeschäfte werden in der Unterstrichposition Passiva U3 ausgewiesen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
ERP-Treuhandkredite
 
 
 
 
 
 
 
171.220
178.456.059,02
Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG
 
 
 
 
626
572.808,20
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG
 
 
 
 
 
53.828
48.084.714,94
4.20Andere Treuhandgeschäfte
Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gemäß § 6 Abs. 1a HypBG
 
 
 
 
 
 
925.571
854.267.770,73
4.21Nachrangige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
1.915
1.789.511,79
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
 
3.984
18.550.063,39
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
2.037
2.029.998,78
4.22Anlagevermögen
Der Grundwert der Grundstücke betrug EUR 21.239.401,45 (Vorjahr: TEUR 22.328).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
Anlagespiegel (Teil 1 – Anschaffungskosten)
 
 
 
 
 
Anschaffungskosten per 1.1.2021
Sonstiges 2021
Zugänge 2021
Abgänge 2021
Umbuchungen 2021
Anschaffungskosten per 31.12.2021
Bezeichnung
 
 
 
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
493.353.345,00
0,00
149.737.445,00
85.502.500,00
0,00
557.588.290,00
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
 
0,00
0,00
17.546.775,00
37.528.850,00
67.643.300,00
47.661.225,00
c) Forderungen an Kunden
 
 
60.006.369,88
0,00
14.294.500,00
13.108.726,48
70.285.094,00
131.477.237,40
d) Schuldverschreibungen
 
 
1.052.524.393,47
0,00
172.700.052,20
111.688.948,78
–137.928.394,00
975.607.102,89
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
64.583.205,79
0,00
0,00
2.002.200,00
0,00
62.581.005,79
Summe
 
 
 
 
1.670.467.314,14
0,00
354.278.772,20
249.831.225,26
0,00
1.774.914.861,08
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
 
 
 
157.899.683,95
0,00
1.426.977,56
0,00
0,00
159.326.661,51
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
41.270.904,73
0,00
2.432.671,90
0,00
0,00
43.703.576,63
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
 
 
 
905.048,62
0,00
9.360,00
0,00
0,00
914.408,62
Summe
 
 
 
 
905.048,62
0,00
9.360,00
0,00
0,00
914.408,62
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Boden
 
 
 
189.731.979,66
0,00
18.564.787,54
20.703.222,89
-26.210,66
187.567.333,65
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
62.428.569,82
0,00
7.719.014,91
6.714.606,24
26.210,66
63.459.189,15
c) Leasingvermögen
 
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
 
 
 
252.160.549,48
0,00
26.283.802,45
27.417.829,13
0,00
251.026.522,80
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschenden Gesellschaften
18.798,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
 
2.122.722.298,92
0,00
384.431.584,11
277.249.054,39
0,00
2.229.904.828,64
Anlagespiegel (Teil 2 – Kumulierte Abschreibungen und Buchwerte)
 
 
 
 
 
Kumulierte
Abschreibung per 1.1.2021
Abschreibung 2021
Zuschreibung 2021
Kum. Abschr.
Abgänge per 31.12.2021
Kum. Abschr.
Umbuchungen per 31.12.2021
Kumulierte
Abschreibung per 31.12.2021
Buchwert per 31.12.2021
Buchwert per 31.12.2020
Bezeichnung
 
 
 
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
12.099.664,51
2.302.857,84
301.523,57
502.500,02
0,00
13.598.498,76
543.989.791,24
481.253.680,49
b) Forderungen an Kreditinstitute
0,00
116.955,73
22.732,74
2.528.850,00
-2.553.580,85
118.953,84
47.542.271,16
0,00
c) Forderungen an Kunden
 
 
676.980,62
848.020,21
186.643,65
-123.162,15
-16.825,90
1.478.345,23
129.998.892,17
59.329.389,26
d) Schuldverschreibungen
 
 
8.573.828,82
1.666.220,17
1.807.121,82
4.364.151,29
2.570.406,75
1.498.369,13
974.108.733,76
1.043.950.564,65
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
5.261.590,69
755.789,63
0,00
117.400,00
0,00
5.899.980,32
56.681.025,47
59.321.615,10
Summe
 
 
 
 
26.612.064,64
5.689.843,58
2.318.021,78
7.389.739,16
0,00
22.594.147,28
1.752.320.713,80
1.643.855.249,50
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
 
 
 
2.123.103,14
0,00
1.147.500,00
0,00
0,00
975.603,14
158.351.058,37
155.776.580,81
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.273.771,43
152.820,00
0,00
0,00
0,00
2.426.591,43
41.276.985,20
38.997.133,30
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
 
 
 
25.130,83
17.690,00
0,00
0,00
0,00
42.820,83
871.587,79
879.917,79
Summe
 
 
 
 
25.130,83
17.690,00
0,00
0,00
0,00
42.820,83
871.587,79
879.917,79
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Boden
 
 
 
109.742.055,53
4.380.436,36
0,00
13.868.750,02
0,00
100.253.741,87
87.313.591,78
79.989.924,13
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
40.167.697,05
4.894.008,41
0,00
6.575.559,24
0,00
38.486.146,22
24.973.042,93
22.260.872,77
c) Leasingvermögen
 
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
 
 
 
149.909.752,58
9.274.444,77
0,00
20.444.309,26
0,00
138.739.888,09
112.286.634,71
102.250.796,90
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschenden Gesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
180.943.822,62
15.134.798,35
3.465.521,78
27.834.048,42
0,00
164.779.050,77
2.065.125.777,87
1.941.778.476,30
Seite 177
4.23Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren Bestands- und Nutzungsrechte in Höhe von EUR 871.587,79 (Vorjahr: TEUR 880) enthalten.
4.24Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Finanzamt
 
 
 
 
 
 
 
 
13.209
5.938.111,25
Derivate
 
 
 
 
 
 
 
 
86.117
52.214.791,26
Sonstige Verrechnungsforderungen
 
 
 
 
 
19.113
107.264.647,30
Gold/Silber/Platinmünzen
 
 
 
 
 
 
4.436
5.106.759,45
Erfolgsabgrenzung
 
 
 
 
 
 
 
2.615
2.966.530,99
Liegenschaftsverrechnung
 
 
 
 
 
 
0
2.116.815,33
Derivative in den Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -596.650,62 (Vorjahr: TEUR -890), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -1.524.434,65 (Vorjahr: TEUR -2.553) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 5.366.247,09 (Vorjahr: TEUR 2.256) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 3.245.161,82 (Vorjahr: TEUR 1.186) aufgerechnet.
4.25Aktive latente Steuern
Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % EUR 16.449.244,97 (Vorjahr: TEUR 23.800). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Änderungen von Wertansätzen. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern wurden angemessen berücksichtigt.
Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
4.26Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 3.615.630,90 (Vorjahr: TEUR 3.459); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 18.072.539,50 (Vorjahr: TEUR 17.351).
4.27Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zu Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche wurden im Bilanzjahr entrichtet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.27.1Einheitlicher Abwicklungsmechnismus (Single Resolution Mechanism)
Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
Der SRM sieht vor, dass der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, über einen Zeitraum von acht Jahren mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Bis zum Ende der Aufbauphase sollen sich die finanziellen Mittel des SRF auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute belaufen.
Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board – SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben. Die individuelle Beitragshöhe richtet sich im Wesentlichen nach der institutsspezifischen Größe und dem Risikoprofil des Beitragspflichtigen Instituts.
4.27.2Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellt in Österreich das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) dar. Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und soll bis 2024 eine Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) erreichen.
Seit 01.01.2019 besteht neben der einheitlichen Sicherungseinrichtung der Wirtschaftskammer Österreich (diese firmiert unter dem Namen „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“, kurz ESA), welche die bisher bestehenden Sicherungseinrichtungen der Fachverbände ersetzt, auch die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes.
4.27.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Der IPS Fonds ist der Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes, welchem die Sparkasse Oberösterreich angehört und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen seiner wirtschaftlich notleidenden Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Bis zum 31. Dezember 2031 haben die Mitglieder des IPS eine Zielausstattung in der Höhe von 0,5% des Gesamtrisikobetrags gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR auf konsolidierter Ebene der Erste Group durch regelmäßige Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine Rücklage dotiert. Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
4.28Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Derivate
 
 
 
 
 
 
 
 
67.984
39.832.594,82
Einbehaltene Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge und Personalverrechnung
 
 
 
7.804
9.515.770,75
Refinanzierung Darlehen
 
 
 
 
 
 
399
337.000,00
Altersteilzeitansprüche
 
 
 
 
 
 
4.261
1.874.110,41
Zahlungsverkehr
 
 
 
 
 
 
 
27.364
27.365.333,09
Derivate in den Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -596.650,62 (Vorjahr: TEUR -890), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -1.524.434,65 (Vorjahr: TEUR -2.553) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 5.366.247,09 (Vorjahr: TEUR 2.256) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von EUR 3.245.161,82 (Vorjahr: TEUR 1.186) aufgerechnet.
4.29Rückstellungen für Pensionen
Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergaben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 76.457.693,08 (Vorjahr: TEUR 82.718).
4.30Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie in der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Remunerationen, Dienstnehmerjubiläen, Krankenzusatzversicherung, nicht konsomierte Urlaube, Eventualverbindlichkeiten, Baukosten, Sachaufwand, Derivate, Personalaufwand, sowie Beratungs-, Prüfungs- und Sachverständigenkosten gebildet.
Derivate in den Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -596.650,62 (Vorjahr: TEUR -890), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -1.524.434,65 (Vorjahr: TEUR -2.553) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 5.366.247,09 (Vorjahr: TEUR 2.256) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 3.245.161,82 (Vorjahr: TEUR 1.186) aufgerechnet.
Die kollektivvertraglichen Pensionsrisiken infolge Berufsunfähigkeit, Dienstunfall und Tod (BU) sind seit 01. Dezember 2009 an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
Seite 177
4.31Grundkapital
Das Grundkapital setzte sich zusammen aus:
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
Erhöhung
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
in EUR
EUR
Stammaktien
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stückaktien
 
 
 
 
 
 
 
64.371
64.371.086,00
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Partizipationskapital
 
 
 
 
 
 
9
8.575,39
0,00
Die Zahl der Stammaktien beträgt 885.800 und die der Partizipationsscheine 118.
4.32Nachrangiges Kapital
In den Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich war nachrangiges Kapital von EUR 276.247.104,09 (Vorjahr: TEUR 256.118) enthalten:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
 
 
256.118
276.247.104,09
4.33Wechselseitige Beteiligungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen Beteiligungen.
4.34Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
Angaben zu §§ 50 Abs. 4 und 64 Abs. 1 Z 8 BWG
Für die der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesen Eventualverbindlichkeiten wurden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere und hypothekarisch besicherte Ausleihungen, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Beteiligungen und Sachanlagen von EUR 4.164.011.904,82 (Vorjahr: TEUR 3.285.853) als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus folgenden Passivgeschäften der Sparkasse Oberösterreich sowie der Erste Group Bank AG übertragen:
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
TEUR
EUR
Deckungsstock für Mündelgelder
 
 
 
 
 
Aktiva 02
 
 
 
60.053
59.759.367,69
Aktiva 04
 
 
 
9.350
8.499.997,91
Aktiva 05
 
 
 
51.402
51.426.315,00
Aktiva 06
 
 
 
3.933
3.933.145,96
Deckungsstock für fundierte Anleihen
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
825.025
976.976.168,00
Sicherheiten für Kontrollbank-Refinanzierungen
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
376.827
360.463.859,91
Hypothekarische Pfandrechte im Zusammenhang mit der Finanzierung von Eigentumswohnungen und Gebäuden
 
 
 
 
 
Aktiva 10
 
 
 
5
3.318,02
Wertpapiere als Garantie an Dritte
 
 
 
 
 
Aktiva 03
 
 
 
0
48.440.727,26
Aktiva 05
 
 
 
3.494
18.550.063,39
Aktiva 07
 
 
 
9.410
10.557.000,00
Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
779.772
663.153.767,31
Sicherheiten für Derivate (Collateral Management, Central Counterparty Clearing)
 
 
 
 
 
Aktiva 03
 
 
 
8.380
7.720.000,00
Aktiva 04
 
 
 
12.405
13.414.170,95
Deckungsstock für Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
145.799
191.114.003,42
OeNB Tenderoperationen
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
1.000.000
1.750.000.000,00
*) Der in Passiva U1 „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten“ enthaltene Wert entspricht dem Buchwert, der als Sicherheit gestellten Forderungen.
4.35Mündelgeldspareinlagen
In der Bilanz waren Mündelgeldspareinlagen von EUR 122.222.342,17 (Vorjahr: TEUR 107.309) enthalten.
4.36Termingeschäfte
Die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG können aus 4.11 „Derivative Finanzinstrumente“ abgeleitet werden.
4.37Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2020
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Bürgschaften und Garantien
 
 
 
 
 
 
1.419.367
1.820.331.485,34
Ausgestellte und bestätigte Dokumentenakkreditive
 
 
 
 
6.289
10.814.666,94
Erfüllungsgarantien
 
 
 
 
 
 
 
446.433
0,00
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen für Mitarbeiter
 
 
 
 
4.957
4.567.050,00
Pensionsverpflichtungen
 
 
 
 
 
 
1.004
1.014.148,00
4.38Bedeutende Kreditrisiken
Die unter dem Strich ausgewiesenen bedeutenden Kreditrisiken betragen überwiegend noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und nicht ausgenützte Kreditrahmen.
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5.ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
5.1Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleitungen gegenüber Dritten
In den Provisionserträgen waren Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 21.726.819,42 (Vorjahr: TEUR 20.076) enthalten.
5.2Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren Erträge von EUR 3.981.865,12 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Veräußerung von Grundstücken und Bauten enthalten.
Die Erträge aus Miet- und Pachtverträgen betrugen EUR 6.479.702,74 (Vorjahr: TEUR 746).
Weiters waren Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 1.158.188,20 (Vorjahr: TEUR 847), Erträge in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 2.033) aus der vorzeitigen Terminierung von Derivaten, die in einer Sicherungsbeziehung standen, Erträge aus der Ausbuchung 30 Jahre unbewegter Sparbücher EUR 1.377.900,57 (Vorjahr: TEUR 5.927) sowie Lehrlingsausbildungsförderungen und Bildungsprämien in Höhe von EUR 40.851,86 (Vorjahr: TEUR 86) enthalten.
5.3Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital wurden EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 3) aufgewendet.
5.4Aufwendungen für Abfertigungen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen waren Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 1.800.081,67 (Vorjahr: TEUR 2.555) enthalten.
5.5Aufwendungen für Abschlussprüfer
Die Sparkasse Oberösterreich ist und bleibt in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.
5.6Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 6.311.479,06 (Vorjahr: TEUR 228) für betrieblich nicht genutzte Liegenschaften enthalten.
In dieser Position waren auch die Zahlungen für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) an die Finanzaufsichtsbehörde (FMA) in Höhe von EUR 3.806.995,32 (Vorjahr: TEUR 3.309) und Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 341.681,70 (Vorjahr: TEUR 1.649) enthalten.
5.7Negativzinsen
Infolge der Niedrigzinssituation sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen“, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 10.791.695,47 (Vorjahr: TEUR 4.558) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen“, die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 19.628.643,07 (Vorjahr: TEUR 4.524) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
5.8Rücklagenzuführung
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 94.630.588,19 (Vorjahr: TEUR 40.938) wurde der Betrag von EUR 45.727.914,59 (Vorjahr: TEUR 33.320) bereits den Rücklagen zugeführt.
5.9Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 0,5829 % (Vorjahr: 0,2782 %).
5.10Gewinnverteilungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2021 eine Ausschüttung auf das Grundkapital von EUR 55,20 je Aktie in Höhe von EUR 48.896.160,00 und dem verbleibenden Partizipationskapital von EUR 55,20 je Partizipationsschein in Höhe von EUR 6.513,60 – das ergibt einen Gesamtbetrag von EUR 48.902.673,60 – vorzunehmen.
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6.ANGABEN ZUR BILANZ
6.1Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 1.317 Angestellte (Vorjahr 1.328).
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 2 Personen (Vorjahr: 2) tätig. Der Kostenersatz betrug EUR 84.095,55 (Vorjahr: TEUR 99).
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstandes hafteten Kredite von EUR 515.649,00 (Vorjahr: TEUR 545) aus und waren Haftungen von EUR 12.228,22 (Vorjahr: TEUR 13) übernommen.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 2.095.623,67 (Vorjahr: TEUR 1.778) aus und waren Haftungen von EUR 136.836,31 (Vorjahr: TEUR 58) übernommen.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) waren marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite von EUR 32.265,78 (Vorjahr: TEUR 40) zurückbezahlt.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 152.109,16 (Vorjahr: TEUR 291) zurückbezahlt.
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen wurden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 169.552,23 (Vorjahr: TEUR 170) aufgewendet.
Für Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene wurden EUR 2.942.138,04 (Vorjahr: TEUR 5.724) aufgewendet.
Aufgrund des geänderten Bezugsberechtigtenkreises ergab sich eine Auflösung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 3.299.865,53 (Vorjahr: TEUR 1.733).
6.4Organbezüge
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf EUR 1.733.375,92 (Vorjahr: TEUR 1.737).
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf EUR 233.000,00 (Vorjahr: TEUR 253).
6.5Anteilsbasierte Vergütung
Mitarbeiteraktienprogramm
Mitarbeiter, die sich zum Bilanzstrichtag seit mindestens 6 Monaten in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse Oberösterreich befinden, erhalten gratis Aktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto, wenn die ordentliche Hauptversammlung der Erste Group Bank AG 2022 die Ausschüttung von Dividenden beschließt. Der Anspruch hängt außerdem von der Erreichung vordefinierter Mindestleistungskriterien auf Ebene der Sparkasse Oberösterreich und auf Konzernebene ab, welche für 2021 erreicht wurden. Dafür werden, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter, Personalaufwand in Höhe von EUR 560.000,00 erfasst und eine Rückstellung gebildet.
6.5Namen der Organmitglieder
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Vorstandsvorsitzende)
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Herbert WALZHOFER (Vorstandsmitglied)
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Willibald CERNKO (1. Vorsitzender-Stellvertreter)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (2. Vorsitzender-Stellvertreterin)
Dr. Volker DAHLHAUSEN
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER
Mag. Karin SVOBODA
Mag. Christiane TUSEK , neu per 16.12.2021
Mag. Christian TRIXNER , BR-Vorsitzender
Silvia GABER
Simone KLEINBAUER
Petra LIEDL
Hermann NUSIME
Staatskommissär:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER (Landesregierung OÖ)
Staatskommissär-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN (Landesregierung OÖ)
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7.EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag sind folgende eingetreten:
Am 20. Jänner 2022 hat der österreichische Nationalrat die Ökosoziale Steuerreform 2022 beschlossen. Aufgrund der in diesem Gesetzespaket enthaltenen stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Kalenderjahr 2023 sind bei der Berechnung der latenten Ertragssteuern die geänderten Steuersätze ab dem nächstjährigen Jahresabschluss 2022 anzuwenden.
Die Auswirkungen der (noch nicht erfassten) Änderungen im Steuersatz auf die latenten Ertragsteuern führen nach bestmöglicher Schätzung zu einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Form einer Verringerung der aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1,1 Mio., berechnet auf Basis des zum 31.12.2021 vorliegenden Bestandes latenter Steuern.
Am 01. März 2022 gab der Einheitliche Abwicklungsausschuss der EU-Bankenunion (SRB) bekannt, dass die in Österreich ansässige Sberbank Europe AG, die als Tochter der russischen Sberbank als Europa-Zentrale für Österreich und mehrere Ableger in Ost- und Südosteuropa fungierte, ein Abwicklungsverfahren durchlaufen wird.
Die weiteren geopolitischen Entwicklungen können dazu führen, dass weitere Banken mit Sitz in Mitgliedstaaten der Europäischen Union in wirtschaftliche Schieflage geraten und ausfallen können. Die in einem solchen Fall mögliche Aktivierung der nationalen bzw. europäischen Einlagensicherungs- und Abwicklungssysteme kann neben dem voran beschriebenen anstehenden Abwicklungsverfahren der Sberbank Europe AG zusätzliche finanzielle Auswirkungen für deren Mitgliedsbanken mit sich bringen. Finanzielle Auswirkungen aus der Abwicklung der Sberbank Europe AG sowie allfällige zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf die Sparkasse sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht einschätzbar.
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
Beilage zum Anhang
Die Gesellschaft hielt per 31.12.2021 bei folgenden Unternehmen mindestens 20% Anteilsbesitz:
Sitz der Firma
Stammkapital
(in TEUR)
Kapitalanteil
direkt in %
Kapitalanteil insgesamt in %
Eigenkapital
(in TEUR)
Ergebnis des
letzten
Geschäftsjahres
(in TEUR)
Jahresabschluss
Anmerkung
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
727
85,00
85,00
6236
3285
2020
1)
AS Leasing Gesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
73
100,00
100,00
76
-2
2020
1)
IMMORENT-MÖRE Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.
Wien
EUR
36
50,20
50,20
58
5
2020
1)
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen
Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
25,00
43,70
786
268
2020
1)
AS-Alpha Grundstücksverwaltung Gesellschaft m.b.H.
Wien
EUR
36
100,00
100,00
86
50
2020
1)
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.
Schwanenstadt
EUR
36
33,00
33,00
448
20
2020
2)
LV Holding GmbH
Linz
EUR
35
72,36
72,36
2107
387
2020
1)
AS Support GmbH
Linz
EUR
35
100,00
100,00
274
75
2020
1)
S-Leasing Gesellschaft m.b.H.
Kirchdorf a.d. Krems
EUR
36
50,00
50,00
38
2
2020
1)
WEVA - Veranlagungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
100,00
100,00
18519
2
2020
1)
Seite 183
Jahresabschluss 2021
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Linz, als Handelsgericht, unter der FN 078633m eingetragen.