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InhaltsverZEICHNIS








Konzern

Bestätigungsvermerk     

Erklärung gemäß § 82 Absatz 4 BörseG     

Konzern Lagebericht 2020     

Konzern Abschluss 2020     

Anhang (Notes) zum Abschluss der Sparkasse Oberösterreich - Konzern     

Glossar     

Abkürzungsverzeichnis     




Bank AG

Bestätigungsvermerk     

Bank AG Lagebericht 2020     

Bilanz und GuV 2020     

Anhang zum Jahresabschluss 2020     







Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verweisen wir auf die Homepage der Erste Group Bank AG. Ein entsprechender Link ist unter www.sparkasse-ooe.at http://www.sparkasse-ooe.at - Basel II Offenlegung zu finden.

Konzernabschluss


BESTÄTIGUNGSVERMERK


BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS


Wir haben den Konzernabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)

Sachverhalt

Wertminderungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem Gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.

Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen zur Abdeckung von Wertminderungen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert, um einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sowie Ausfallsereignisse zu erkennen. Diese Prozesse hängen maßgeblich von quantitativen Kriterien ab und umfassen Einschätzungen des Managements.

Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:

Die Modelle, die zur Ermittlung der Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld gibt es länderspezifische Merkmale, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität von Modellen und Inputfaktoren führt.

Die Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertminderungen von Kreditforderungen inhärent sind, sind durch die Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie erheblich gestiegen.

Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie zu reduzieren wurden Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (z. B. Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID 19 Pandemie zu reduzieren versuchen, erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios und führen zu künstlich niedrigen beobachtbaren Ausfallsraten. Dies wirkt sich auf die Vorhersagekraft statistisch ermittelter Ausfallswahrscheinlichkeiten und die Erkennbarkeit eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos negativ aus.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat deshalb zusätzliche Kriterien eingeführt, anhand derer Kundengruppen identifiziert wurden, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie potenziell besonders betroffen sind, und für die Kunden in diesen Gruppen individuell beurteilt, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Post Model Adjustment). Die Methodik dieses aufgrund der COVID-19 Pandemie vorgenommenen Portfolio Stage Transfers wird im Anhang im Unterpunkt 33 dargestellt.

Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen wurde, der pandemiebedingt erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch aktuelle makroökonomische Annahmen und eine Anpassung der Gewichtung der verwendeten Szenarien Rechnung getragen.

Neben der Anpassung der zukunftsgerichteten Informationen wurden weitere aus Sicht der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, erforderliche Anpassungen der Schätzmethodik der Kreditrisikoparameter in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und den damit verbundenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen vorgenommen.

Aufgrund

haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Um die Angemessenheit der Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir

Verweis auf weitergehende Informationen

Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 33.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Margetich.




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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER


GEMÄß § 124 BÖRSEG

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Einzel- und der Konzernjahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermitteln, und dass der Einzel- und der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass es die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt sind, beschreiben.


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Im Berichtsjahr 2020 waren die Verantwortungsbereiche wie folgt aufgeteilt:


Mag. Stefanie Christina Huber

Maximilian Pointner

Herbert Walzhofer

Brands & Communications

Datenqualität & Digitalisierung

Region Linz

Corporate Banking

Finanzen und Controlling

Region OÖ West

Human Resources

Immobilien & Betriebsmanagement

Region OÖ Ost

Innenrevision *)

Kreditrisikomanagement

Vermögenskunden

Treasury

Kunden & Vertriebsunterstützung

Geschäftskunden

Vorstandsbüro & Compliance *)

Strat. Risikomanagement & ORG/IT



KAG


*) berichtet direkt an den Gesamtvorstand







KONZERN LAGEBERICHT 2020


  1. BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE


1.1     Rahmenbedingungen


2020 war weltweit ein enorm herausforderndes Jahr im Zeichen der Gesundheitskrise. Die Covid-19-Pandemie und insbesondere die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben den stärksten Einbruch der Weltwirtschaft seit den 1930er Jahren verursacht. Ausgehend von China griff die Pandemie auf Europa über und erfasste bis zum 2. Quartal fast die gesamte Welt.  

Auch in Ã–sterreich war es seit dem ersten Lockdown im März eine Herausforderung, die Folgen der Pandemie einzudämmen. Erst im vierten Quartal des Jahres kamen aufbauende Nachrichten, wie schließlich jene im Dezember über die Zulassung eines Covid-19-Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA. 

Zwar erholte sich die österreichische Konjunktur im Sommer 2020 zwischenzeitig, doch der zweite und dritte Lockdown drückten die Wirtschaftsaktivität sofort wieder. In einer wellenförmigen Konjunkturentwicklung sank das reale BIP im Gesamtjahresverlauf 2020 insgesamt um bis zu 7,5 % und war damit noch stärker eingebrochen als 2009 als Folge der Finanzkrise (-3,8 %). 

Unterstützend wirkten im Krisenjahr die umfangreichen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen ergriffen wurden. Zum Vergleich: In der Eurozone betrug das Rekordminus beim BIP im Jahr 2020 -7,9 %.

Der Wirtschaftseinbruch war besonders mit den Konsumeinschränkungen (privater Konsum -8,3 %) und den damit einhergehenden Einsparungen während der drei Lockdowns zu erklären. Demzufolge stieg die Sparquote von 8,2 % im Jahr 2019 auf 15,7 % des Einkommens privater Haushalte im Jahr 2020 an. Die Unternehmensinvestitionen schrumpften 2020 um 5,0 % gegenüber einem Anstieg von +4,0 % im Jahr davor.

Die Wertschöpfung aller Branchen entwickelte sich rückläufig (-6,7 %). Vor allem der Fremdenverkehr (Beherbergung und Gastronomie) erlitt mit -33 % hohe Einbrüche. Die Industrieproduktion (-6,3 %) kam demgegenüber nur während des ersten Lockdowns zum Stillstand. Die Grenzschließungen im ersten Lockdown ab März belasteten besonders die Exportwirtschaft. Auf den Anstieg der Warenexporte 2019 (+2,1 %) folgte ein Rückgang von 8,3 % im Jahr 2020. Vergleichsweise glimpflich verlief die Entwicklung im Bausektor (-2,3 %). Information und Kommunikation sowie der Finanz- und Immobiliensektor konnten sogar im Krisenjahr Zuwächse erzielen. 

Im Jahr 2020 betrug der Leistungsbilanzüberschuss 2,6 % des BIP. Seit 2002 weist Ã–sterreich positive Leistungsbilanzsalden aus, ein Hinweis auf die auch in Krisenzeiten belastbare internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes. 

Die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie hatten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt starke Auswirkungen. Im Jahr 2020 waren in Österreich 3,7 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 1,4 % oder 53.000 Personen weniger als im Vorjahr. Rund 521.000 als arbeitslos oder in Schulung registrierte Personen ergeben einen Anstieg gegenüber dem in Österreich noch Covid-19-freien Jahresende 2019 um 113.000 Personen bzw. 27,7 %. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 4,5 % im Jahresdurchschnitt 2019 auf 5,0 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2020 (bis Stand November) an, blieb aber unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 7,1 %). 

Die Unterbrechung der Wirtschaftsaktivitäten durch die Lockdowns und die fiskalischen Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen haben beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2020 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2020 79,1 % des BIP oder EUR 300,2 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60 % des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht. 

Der Budgetüberschuss des Staates von 0,7 % des BIP im Jahr 2019 dürfte 2020 gemäß Prognosen einem Budgetdefizit von mehr als 10 % des BIP gewichen sein. Grund dafür sind die angestiegenen Staatsausgaben im Jahr 2020 für die vielen Rettungsmaßnahmen wie Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Kurzarbeit oder auch für die Ausweitung von diversen Sozialleistungen.

Die Insolvenzstatistik des KSV gibt infolge eines Stopps der Konkursanträge seitens der Finanzämter und Gesundheitskassen nicht das wahre Bild der österreichischen Wirtschaft wieder. Bei der Anzahl der Unternehmenskonkurse erfolgte daher ein Rückgang von 39,5 % auf 3.034 Fälle. Die Insolvenzverbindlichkeiten sind hingegen um 80,1 % auf EUR 3.057 Mio. gestiegen und beinhalten eine (nicht Covid-19-bedingte) Großinsolvenz im Bankenbereich in Höhe von EUR 800 Mio. Mit 16.300 Personen lag der Stand der von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer um 5,2 % unter dem Vorjahr, doch wäre die Zahl im Krisenjahr vermutlich deutlich höher, wenn es keine Kurzarbeit im hohen Ausmaß gegeben hätte. Auch die eröffneten Privatkonkurse lagen mit 7.300 Fällen um 22,8 % unter dem Vorjahr. 

Die EZB senkte die Leitzinsen zuletzt am 10. März 2016 auf 0 % und beließ sie seither auf diesem Niveau. Der 3-Monatseuribor sank 2020 weiter im negativen Bereich bis auf ein Tief von knapp -0,55 %.

Die lockere Leitzinspolitik wurde 2020 durch eine Reihe geldpolitischer Sondermaßnahmen in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie erweitert. Zu diesen zählen unter anderem die Liquiditätsunterstützung der Banken mit einem Zinssatz unter Null, die Erweiterung des bestehenden APP - Asset Purchase Programmes zum Ankauf von Vermögenswerten um EUR 120 Mrd. sowie das neu ins Leben gerufene PEPP - Pandemic Emergency Purchase Programme in Höhe von EUR 1.850 Mrd., das den Ankauf von Anleihen öffentlicher und privater Schuldner bis mindestens Ende März 2022 beinhaltet.

Die Inflation ist in Österreich mit 1,4 % (im Gesamtjahr 2020) gegenüber 1,5 % im Vorjahr auf einem niedrigen Niveau geblieben. 

Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute sanken 2020 wie schon in den Jahren davor sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäftes weiter ab. Dies traf im Wesentlichen auch auf die Zinssätze im Neugeschäft zu, ausgenommen bei Konsumfinanzierungen und Unternehmenskrediten größer EUR 1 Mio., bei denen die Bankenzinssätze mit Datenstand November 2020 über dem Niveau des Vorjahres lagen.

Unter anderem dank der staatlichen Hilfspakete und der Garantien konnten die Banken die Kreditvergabe besonders im Unternehmenssektor sicherstellen und eine Kreditklemme vermeiden. Im nach wie vor sehr herausfordernden Zinsumfeld erhöhte sich entsprechend das inländische Kreditvolumen um 4,5 % (seit dem Jahresende 2019 bis November 2020). Der Großteil dieses Wachstums lässt sich auf Unternehmensfinanzierungen (+5,3 %) zurückführen. Bei Privatkrediten betrug der Volumenanstieg +3,1 % (davon Wohnbaukredite: +3,0 %).

Die Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der OeNB zu entnehmen ist (+9,4 % mit Stand 3. Quartal 2020). 

Die Entwicklung bei Bankeinlagen verlief bis November 2020 entsprechend der atypisch hohen Sparquote ansteigend. Bei den privaten Haushalten (+4,2 %) erfolgte ein geringerer Anstieg der Sparleistung als bei den Unternehmen (+17,2 %). 

Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Kundenkredite in % der Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr vermindert und betrug im November 2020 94 % (2019: 95,9 %). 

Für die Wiener Börse war 2020 kein erfolgreiches Jahr und der Aktienindex ATX fiel gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.229,37 Anfang 2020 deutlich auf 2.780,44 (-13,9 %) Ende 2020.

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat 2020 unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie der Finanzmarktaufsicht empfohlen, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva vorerst beizubehalten. 

Das erwartete Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag mit Stand der ersten drei Quartale 2020 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 2,3 % höher bei EUR 5,9 Mrd. Die Entwicklung ist mit einem stabilen Nettozinsertrag und einem um 2,4 % höheren Provisionssaldo zu erklären. Bei höherer Bilanzsumme (+7,1 %) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2020 mit EUR 2,5 Mrd. einen gegenüber dem Vorjahr deutlich eingebrochenen Jahresüberschuss (-46,7 %), wesentlich erklärbar mit dem erhöhten Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken (Erhöhung der Dotation von EUR 0,5 Mrd. im Vorjahr um EUR 1,5 Mrd. auf EUR 2 Mrd. im Jahr 2020).


1.2     Geschäftsverlauf


Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in der Folge kurz „Sparkasse Oberösterreich") hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem turbulenten wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. 

Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte das Finanzierungsgeschäft leicht gesteigert werden, wobei durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auch ein deutlicher Trend zur Prolongation und Überbrückungsfinanzierung zu verzeichnen war. Rückgänge bei Betriebsmittelkrediten und Konsumkrediten konnten durch Steigerungen bei Investitions- und Wohnbaufinanzierung kompensiert werden.

Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.

Besonders im Fokus steht durch den Margendruck im Kreditgeschäft weiterhin der Ausbau des Provisionsgeschäftes. Daneben ist die Verbesserung der Kosteneffizienz ein zentrales Thema der Unternehmensentwicklung.

Im Geschäftsjahr konnte daher der gegenüber dem Vorjahr verringerte Zinsüberschuss durch eine entsprechende Steigerung im Provisionsüberschuss kompensiert werden. Das Handelsergebnis konnte gleich gehalten werden. Der Fokus auf Kosten in Verbindung mit den Covid-19-Effekten führte zu einer signifikanten Reduktion im Personal- und Sachkostenbereich, trotz eines deutlichen Anstiegs der Einlagensicherungsbeträge aufgrund des massiven Einlagenwachstums. Durch die Anpassung der Modelle im Risikokostenbereich und Integration von Forward Looking Information wurden signifikante Portfolio-Wertberichtigungen vorgenommen, die zukünftige Auswirkungen aus Covid-19-Risiken abfedern sollen.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurde ein Strategieprozess zur Ausrichtung der Bank für die kommenden 5 Jahre durchgeführt. Anhand der vier Themenkomplexe New Contact, New Simple, New Work und Nachhaltigkeit wurden im Rahmen der #agenda2025 Zielsetzungen und Initiativen entwickelt, die einem sich dynamisch ändernden Umfeld Rechnung tragen.

Auf Grund der Covid-19-Pandemie wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2020 verschiedene Maßnahmengesetze unter anderem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht sowie Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht verabschiedet. Damit wurde der Sparkasse Oberösterreich das Agieren vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert. Mittels der Förderungsrichtlinie „Covid-19-Investitionsprämie für Unternehmen" wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Covid-19-Investitionsprämie bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS GmbH) geschaffen, von der die Sparkasse Oberösterreich auch entsprechend Gebrauch macht. 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Geschäftsjahr 2020 die dringende Empfehlung an Kreditinstitute erteilt, keine Dividenden auszuschütten und keine unwiderruflichen Dividendenzusagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 abzugeben. In der Folge wurden auch für 2021 enge Kriterien für das in Betracht ziehen der Durchführung von Dividendenausschüttungen und Anteilsrückkäufen definiert. Schwellenwert ist der niedrigere Wert aus 15 % des kumulierten Gewinnes von 2019/2020 bzw. 20 Basispunkte des CET 1 Ratio sowohl auf Gruppen- als auch auf Einzelebene. 

Neben ihrer Empfehlung zur Dividenden-Ausschüttungspolitik hat die EZB auch Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Kontext der Covid-19-Pandemie vorgelegt. 

Auch in regulatorischer Hinsicht wird das Geschäftsjahr 2021 von der anhaltenden Covid-19-Pandemie geprägt sein. 

Daneben wird die Sparkasse Oberösterreich unter anderem die BWG/BaSAG Novelle betreffen, durch welche beispielsweise Konkretisierungen im Säule 2-Rahmenwerk, die Neufassung des Kapitalpufferregimes, Vorschreibung zusätzlicher Eigenmittel sowie Vergütungspolitik geschaffen werden und die Erweiterung des Kontenregisters zur Melde- und Auskunftspflicht in Kraft treten. 

Nachdem Verzögerungen aufgrund von Covid-19 eingetreten sind, werden im ersten Halbjahr 2021 Legislativvorschläge zu Basel IV erwartet. Ebenfalls für diesen Zeitraum angekündigt ist die Umsetzung der Covered Bonds Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2162) auf nationaler Ebene und das Inkrafttreten der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. 

Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse Oberösterreich weiterhin - auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch expliziten Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO) - begleiten. 

Die ESMA wird sich unter anderem auf die nichtfinanziellen Informationen im Zusammenhang mit Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf nichtfinanzielle Themen, die Entwicklung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie die Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel konzentrieren. 

Gleichzeitig wird sich die Sparkasse Oberösterreich mit den bislang für das kommende Geschäftsjahr angekündigten Schwerpunkten der Aufsichtsbehörden in den Bereichen Resilienz und Stabilität des österreichischen Bankenmarktes, der Governancestruktur der Institute, Digitalisierung und Green Finance/Sustainable Finance auseinandersetzen. 

Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 4 Sitzungen, der konstituierende Aufsichtsrat 1, der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschuss 3, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 2, der Strategieausschuss 4 und der Risikoausschuss 3 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: Mag. Rudolf Kraus wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. wurde zur 2. Vorsitzender-Stellvertreterin des Aufsichtsrates ernannt (beide per 22.04.2020). Ausgeschieden sind Silvia Matschinger (per 29.02.2020), Präsident KommR Ing. Johann Neunteufel (per 22.04.2020), Walter Wögerbauer (per 06.10.2020), DI Dr. Ilinka Kajgana (per 16.12.2020) und KommR DI Günter Rübig (per 16.12.2020). Hinzugekommen sind Petra Liedl (per 09.11.2020) und Mag. Karin Svoboda (per 16.12.2020).

Die Bilanzsumme konnte um EUR 1.633,1 Mio. auf EUR 14.895,7 Mio. (Vorjahr: EUR 13.262,6 Mio.) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 12,3 %. Das gesamte Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 971,9 Mio. (Vorjahr: EUR 949,9 Mio.), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %. 

Die Sparkasse Oberösterreich erreichte ein Ergebnis vor Steuern von EUR 62,7 Mio. (Vorjahr: EUR 83,8 Mio.), was im Vergleich zum Vorjahr einer Reduktion um 25,2 % entspricht.

Die geplante Dividende beträgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der EZB EUR 7,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).

Der wesentliche Einflussfaktor für die Entwicklung des Geschäftsergebnisses bzw. der Ertragslage im vergangenen Jahr waren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise und hierbei insbesondere wie oben erwähnt die massive Steigerung der Risikokosten. 

Die Sparkasse Oberösterreich bewegte sich bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 

Finanzlage

Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. 

Vermögenslage

Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich ist insgesamt relativ unverändert.

Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.139,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1.131,9 Mio.). Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 930,1 Mio. (Vorjahr: EUR 902,9 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 0 Mio. (Vorjahr: EUR 0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 209,4 Mio. (Vorjahr: EUR 229,0 Mio.).

Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:

Harte Kernkapitalquote 16,85 % (Vorjahr: 17,48 %).

Kernkapitalquote 16,85 % (Vorjahr: 17,48 %).

Gesamtkapitalquote 20,65 % (Vorjahr: 21,91 %).

Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.


1.3     Bericht über Filialen


Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet. 2 Filialen wurden neu errichtet und daher die Adressen geändert. 7 Filialen (davon 1 SB-Stelle) wurden geschlossen und 13 Filialen wurden in eine SB-Stelle geändert. Die Sparkasse Oberösterreich unterhält gesamt 153 Filialen, davon 30 als SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 983 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.004).


1.4     Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren


Kennzahlen

Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert und beträgt 5,0 % (Vorjahr: 6,5 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern zuzüglich der allfälligen Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.

Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 63,9 % (Vorjahr: 64,3 %) in etwa gleichauf mit dem Durchschnitt der letzten Jahre. 

Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte bei EUR 80,0 Tsd. (Vorjahr: EUR 79,4 Tsd.) annähernd gehalten werden. 

Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,26 % (Vorjahr: 1,41 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme. Dies ist nicht zuletzt ein Effekt aus der deutlichen Erhöhung der Bilanzsumme durch das überdurchschnittliche Einlagenwachstum.

Umweltbelange

Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.

Auch 2020 standen die Themen Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz auf der Agenda. Der klimafreundliche Fuhrpark der Sparkasse Oberösterreich wurde aufgestockt (aktuell 2 E-Autos sowie 6 E-Bikes), was in den nächsten Jahren weiterhin kontinuierlich fortgesetzt wird. Die Mitarbeiter werden zudem motiviert, auf Fahrgemeinschaften und öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen sowie verstärkt mobiles Arbeiten zu nutzen. Da immer mehr Kunden das Internetbanking George nutzen, wurde es möglich, den klassischen Briefversand verstärkt durch digitale Geschäftsinformationen (GiG - Geschäftsinformation in George) zu ersetzen. Für unvermeidbare Drucksorten wird der Anteil an Recyclingpapier kontinuierlich gesteigert.

Die Versorgung der zentralen Bürostandorte und der Filialen mit 100 % Ökostrom führte seit 2010 bereits zu einer CO2-Reduktion von rund 59 %. Zudem wurde das Energiemanagement der Sparkasse Oberösterreich durch die konsequente Umsetzung der Energiesparmaßnahmen auch 2020 wieder durch den TÜV Austria nach der Norm DIN EN ISO 50001 zertifiziert.

Arbeitnehmerbelange

Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.697 (Vorjahr: 1.727) Mitarbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 30 Mitarbeiter bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 1,7 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2020 waren 47 Lehrlinge beschäftigt. 19 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag unverändert bei 59 %, die Teilzeitquote bei 36 %. Besonders erfreulich war die erfolgreiche Teilnahme der Sparkasse Oberösterreich am HR-Award 2020.

Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrages im Wesentlichen unverändert. 

Erfüllung des Gründungsauftrages

Die Sparkasse Oberösterreich ist auch dieses Jahr wieder ihrem Gründungsauftrag nachgekommen. 

Im Bereich „Bildung" widmete sich die Sparkasse Oberösterreich unter anderem der Bereitstellung eines digitalen Lernangebots zum Thema Geld & Finanzen. So nahm die Sparkasse Oberösterreich auch während der Covid-19-Pandemie ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr und machte Finanzwissen online zugänglich. Das digitale Lehrangebot, das praktisches Fachwissen über den Kreislauf des Geldes und die Funktionsweise des Wirtschaftssystems beinhaltet, ist nach Alter und Schulstufe eingeteilt und wurde von Experten entwickelt und geprüft.

Im August 2020 startete die Sparkasse Oberösterreich die Ausbildung von Lehrlingen mit Schwerpunkt Digitalisierung und ist damit Vorreiter in der Sparkassen-Gruppe. Die neue Lehrlingsausbildung ergänzt das herkömmliche Lehrangebot und deckt ein breites Spektrum des Bankgeschäftes ab. Bereits drei Lehrlinge bekamen die Chance, ihre Banklehre mit Schwerpunkt Digitalisierung anzutreten.

Das Jahr 2020 war auch das Jubiläumsjahr der Zweite Sparkasse in Oberösterreich. Seit mittlerweile 10 Jahren wird hier Menschen in schwierigen finanziellen Lebenssituationen die Chance gegeben, ihr Geldleben dauerhaft in den Griff zu bekommen. Aktuell betreuen mehr als 30 ehrenamtliche Mitarbeiter der Sparkasse Oberösterreich knapp 1.000 Kunden auf ihrem Weg in geordnete finanzielle Verhältnisse. Seit der Gründung der Zweite Sparkasse haben mehr als 1.500 Menschen die Betreuung in Anspruch genommen. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurden zum Schutz der Kunden und Ehrenamtlichen Kundenanliegen ausschließlich via E-Mail und Telefon abgewickelt, denn die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter steht immer an oberster Stelle. 

Die Unterstützung von Kulturprojekten ist seit jeher ein fester Bestandteil der Sponsoringaktivitäten. Durch dieses Engagement bringt die Sparkasse Oberösterreich die Kultur zu den Menschen. Ihrem Ruf als Kultursponsor wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung als Hauptsponsor der Klangwolke gerecht. Covid-19-bedingt musste die Konzeption und Inszenierung der aktuellen Situation angepasst werden, dennoch sahen die Organisatoren in dieser "alternativen" Klangwolke eine große Chance. Unter dem Motto „Sounding Linz" war Linz der Star der Klangwolke und lud die Bewohner dazu ein, ihre Stadt und ihren Lebensraum neu zu               (er-) hören. Besenballett, Klangjuwelen und viele weitere Klanghighlights waren einen ganzen Tag lang im gesamten Linzer Stadtgebiet hör- und spürbar. Diese Klangerlebnisse konnten auch via Live-Stream online von überall miterlebt werden.

Aufgrund der Pandemie und den damit einhergehenden Absagen von Sportveranstaltungen konnte das Sportsponsoring der Sparkasse Oberösterreich nicht wie gewohnt in vollem Umfang ausgeschöpft und umgesetzt werden. Den Organisatoren wurde aber eine erneute Unterstützung für 2021 zugesagt.

Auch in herausfordernden Zeiten steht die Sparkasse Oberösterreich stets als starker und verlässlicher Finanzpartner an der Seite der Kunden. Der Lockdown im Frühling 2020 stellte vor allem viele stationäre Klein- und Mittelunternehmen vor neue Herausforderungen. Einige verfügten weder über einen Online-Shop noch über digitale Bezahlmöglichkeiten. Gemeinsam mit Global Payments bot die Sparkasse Oberösterreich dafür eine einfache Lösung und stellte Online-Bezahllösungen zur Verfügung, die Unternehmer sehr schnell einsetzen konnten. Als regional verwurzelte Bank unterstützt die Sparkasse Oberösterreich regionale Händler und hat diesen Service für die ersten drei Monate kostenlos zur Verfügung gestellt.


  1. BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS


2.1     Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise


Mit Ausbruch des Covid-19-Virus Anfang 2020 ist ein Ereignis eingetreten, das die WHO zu einer Pandemie und folglich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotstand von globalem Ausmaß erklärt hat. 

Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2020 waren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge ungebrochen als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2020 geführt hätten. 

Für das Jahr 2021 gehen die Ökonomen von einer deutlichen Erholung der Wirtschaftsleistung aus, doch ist die Unsicherheit wegen des schwer prognostizierbaren Infektionsverlaufes sehr groß. In einem Szenario ohne weitere Grenzschließungen und Reisewarnungen, die den Tourismus und den Außenhandel empfindlich einschränken und sich mit der Durchimpfung der Bevölkerung die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten wieder normalisieren, könnte die Wirtschaft 2021 wieder um 3,1 % bis 4,5 % wachsen. Auch für das Jahr 2022 gehen die Prognostiker von einer weiteren Konjunkturbelebung (BIP bis zu +3,8 %) aus. 

Demgegenüber dürfte die Arbeitslosenquote (2020: 5,4 %) jedenfalls bis 2022 (Prognosen von 4,8 % bis 5,0 %) über dem Vorkrisenniveau (2019: 4,5 %) bleiben.

Die Risiken für die vorliegenden Konjunkturprognosen sind unverändert als sehr hoch einzustufen. Dazu zählen der weitere Verlauf der Covid-19-Infektionen verbunden mit möglichen weiteren Lockdowns als Abwärtsrisiko und das nunmehr einsetzende Impfgeschehen in der Bevölkerung als mögliche Aufwärtschance. Zu den internationalen Krisenherden zählen nach wie vor die unsichere Handelspolitik der USA nach den Präsidentenwahlen und die Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft nach dem BREXIT. Für die österreichischen Banken ist die verzögerte, d. h. die im Vorjahr gestoppte und ab 2021 wieder zu erwartende Konkurswelle ein wesentlicher Risikofaktor. 

Im Bankenmarkt 2021 sind die Wachstumsprognosen beim Kreditvolumen mit +1,9 % pa geringer als bei den Einlagen mit +4,8 % pa. Im Jahr 2022 ist für das Kreditvolumen mit +1,5 % ein noch geringeres Wachstum prognostiziert, während bei Einlagen mit +4,9 % eine ungebrochen hohe Wachstumsdynamik festzustellen ist.

Die Inflationsrate wird 2021 von IHS und WIFO bei maximal 1,6 % und somit unter dem von der EZB angestrebten Ziel von knapp unter 2 % prognostiziert. 2022 könnte die Inflationsrate laut IHS auf 1,9 % anziehen. 

Ein Ende der Niedrigzinsphase im Euroraum ist in naher Zukunft nicht in Sicht, da die EZB ein reichliches Maß an geldpolitischer Unterstützung weiterhin als notwendig erachten dürfte.


2.2     Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens


Die konkreten wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs von Covid-19 sind derzeit kaum verlässlich absehbar. Auch die Sparkasse Oberösterreich wird ihren Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gewissenhaft leisten und dabei den Filialbetrieb weitestgehend aufrechterhalten.

Dennoch sind von den Auswirkungen viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen betroffen. Die Sparkasse Oberösterreich wird dabei ihrer zentralen Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft weiterhin nachkommen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitskrise zu leisten.

Basierend auf der #agenda2025 gilt die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als Universalbank in der Region sowie deren Ausbau auch in den künftigen Jahren als oberstes Ziel. Die Fokussierung auf Kundenbedürfnisse und einfache Kontaktstrecken, aber auch die Erweiterung von Ertragsquellen stellen neben Kostenmanagement und Prozessoptimierung zentrale Aufgaben dar, um für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen gut gerüstet zu sein. Nicht zuletzt dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden.

Überdies ermöglicht die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für ihre Kunden und die Menschen in der Region zu sein.

Die Sparkasse Oberösterreich erwartet einen Anstieg an Kundenausfällen nach Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere nach der Aufhebung der staatlichen Moratorien, und hat die Bildung der Risikovorsorgen entsprechend der Entwicklungen der Covid-19-Pandemie deutlich erhöht.

Bildung von Risikovorsorgen

Den besonderen Risiken des Kreditgeschäftes wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss sowohl den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), als auch den Richtlinien lt. IFRS9 entsprechen. 

Für alle wertgeminderten („impaired") Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (Lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Je Szenario werden die erwarteten Rückflüsse mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, summiert und schließlich dem Buchwert der Forderung (Gross Carrying Amount) gegenübergestellt. Die Differenz ergibt die aktuell erforderliche Risikovorsorge. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.

Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine formelbasierte Kalkulation des individuell erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse mit Aggregation auf Portfolioebene verwendet. 

Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlustes entweder als 1-Year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als Lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit). Qualitative Kriterien sind z. B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.

Covid-19 - Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust

Die Sparkasse Oberösterreich hat die regulatorischen Anforderungen der „EBA Guidelines on legislative and non-legislative moratoria on loan repayments applied in the light of the Covid-19 crisis", welche im Zuge der Covid-19-Krise erlassen wurden, umgesetzt und die Forbearance- und Ausfallsregelungen entsprechend adaptiert.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Sparkasse Oberösterreich aufgrund weiterer Moratorien eine Reihe von internen operativen Richtlinien erlassen, um die Covid-19-bezogenen EBA-Richtlinien ordnungsgemäß umzusetzen.

Neben der Anpassung der erwähnten regulatorischen und internen Regelungen hat die Sparkasse Oberösterreich im Jahre 2020 die Risikoerkennung in konservativer Weise angepasst, um Kunden, welche finanzielle Schwierigkeiten haben oder haben würden, entsprechend der Forbearance- bzw. Ausfalldefinition zu kennzeichnen (Überprüfung auf Unwahrscheinlichkeit der Rückzahlung).

Auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen insbesondere neuer makroökonomischer Szenarien werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen. 

Für die Berücksichtigung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Kunden-Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branche sie gehören. Die Branchen wurden über eine Heatmap nach ihrer Betroffenheit durch Covid-19 eingeteilt.

Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit einer individuellen Überprüfung wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben. 

Die Branchen-Heatmap und die Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Im Zuge dessen wird auch die Aufhebung dieser Verschiebung analysiert. Nach Auslaufen der Moratorien sollte die Berechnung der Überfälligkeitstage für Privatkunden wieder zu einer korrekten Ermittlung des Verhaltensscoring führen. Im Falle der Portfolien für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebung unter Bedachtnahme der Abbildung der wirtschaftlichen Realität über die Kreditrisikomodelle evaluiert werden, wenn sich die makroökonomischen Indikatoren nachhaltig verbessern und die Abbildung der wirtschaftlichen Realität in den Kreditrisikomodellen sichergestellt ist. 


2.3     Wesentliche Risiken und Ungewissheiten


Ausfallsrisiko

Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.

Preisänderungsrisiken

Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.

Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf den Märkten Österreich und Deutschland.

Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.

Die Refinanzierungsstruktur der Sparkasse Oberösterreich ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investment Grade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cashflow-Risiko). 

Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen und Wertpapierkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.

Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.


2.4     Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement


Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt sie eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.

Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet. 

Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen und Nettozinsertragssimulationen.

Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L) sowie Value at Risk (VaR).

Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).

Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung dem Deckungspotential gegenübergestellt.


2.5     Bestand und Zugang von eigenen Aktien


Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.


2.6     Eigene Werte


Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.


  1. BERICHT ÜBER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG


Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.


  1. BERICHTERSTATTUNG ÜBER WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS


4.1     Allgemeines


Unter dem „internen Kontrollsystem" (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die

überwacht und kontrolliert werden.

Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.


4.2     Kontrollumfeld


Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. 

Die Organisationseinheit Rechnungswesen und Konzernreporting verantwortet die Erstellung des Jahresabschlusses der Sparkasse Oberösterreich. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind in den Arbeitsanweisungen definiert.


4.3     Risikobeurteilung


Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.

4.4     Kontrollmaßnahmen


Die in den Arbeitsanweisungen enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten.

Als elementare Bestandteile des internen Kontrollsystems (IKS) innerhalb der Sparkasse Oberösterreich gelten:


4.5     Information und Kommunikation


Der Konzernjahresabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter und der Finanzvorstand unterziehen den zu veröffentlichenden Konzernabschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird monatlich über das konsolidierte Ergebnis sowohl an das zuständige Vorstandsmitglied wie auch an den Gesamtvorstand im Rahmen des Gremiums Planung und Finanzreporting berichtet. 

Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-)Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.


4.6     Verantwortlichkeiten der Internen Revision


Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems.

Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen quartalsweise an Gesamtvorstand, Aufsichtsratsvorsitzenden und Prüfungsausschuss zu berichten.

Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Gesamtvorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die vom Vorstand genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Diese Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.


4.7     Prüfungshandlungen der Internen Revision


Die Interne Revision prüft insbesondere:

  1. COMPLIANCE


Internationale Trends und der generelle Anstieg der Anforderungen an die Pflichten einer sorgfältigen Geschäftsführung machen es notwendig, dass sich besonders auch regional agierende Banken und Unternehmen intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen.

Daher sind die Compliancesysteme und -maßnahmen in der Sparkasse Oberösterreich als wesentliche Instrumente der risikoorientierten Unternehmensführung definiert.

Die in ihrer Tätigkeit unabhängige, objektive, unparteiische und weisungsfreie Compliance-Funktion der Sparkasse Oberösterreich wird im Rahmen der Wertpapier- und Geldwäschepräventionsorganisation von verschiedenen Fachabteilungen unterstützt und ist direkt dem Vorstand unterstellt.

Das Hauptziel von Compliance, die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Bank zu gewährleisten, wird schon durch Vorbeugung gegen Verletzung von nationalen bzw. internationalen Gesetzen und Vorschriften erreicht. Durch die Aufbereitung geltender Gesetze und Regelwerke werden alle Mitarbeiter in die Lage versetzt, sich im Interesse der eigenen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der Sparkasse Oberösterreich und der Aktionäre, aber besonders auch im Interesse der Sicherheit der Kunden, rechtskonform zu verhalten.

Das beinhaltet auch, durch intensive Überwachung der Zahlungsverkehrsströme und weitere einschlägige Kontrollen, einen Beitrag zur Verhinderung des weltweiten Terrorismus und zum Kampf gegen Finanzkriminalität zu leisten.

Die Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation und das Offenlegen, Abklären und Bereinigen von Interessenkonflikten, mit dem Ziel Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, wird u. a. durch Anwendung der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive" (MiFID) erreicht.

Geschäftspraktiken, bei denen die Bank ihre eigenen Interessen oder die eines Dritten um eines Vorteils willen über die Interessen des Kunden stellt, sind durch das Wertpapieraufsichtsgesetz verboten und werden durch strenge Überwachungsmaßnahmen der Compliance verhindert.

Entsprechend neuer Bestimmungen im Bankwesengesetz haben Mitarbeiter darüber hinaus auch die Möglichkeit, anonymisiert Beiträge zur Aufdeckung von Regelverstößen oder von Korruption zu leisten.

Die erforderlichen Verfahren und Prozesse zur Einhaltung der Compliance-Bestimmungen sind eingerichtet. Sie wurden teils permanent, teils periodisch/stichprobenartig überprüft. Die Gesamtbetrachtung aller Compliance-relevanten Vorgänge ergibt, dass die installierten Systeme angemessen und effizient sind. 


  1. SPARKASSEN HAFTUNGSVERBUND


Siehe Anhang zum Konzernabschluss.



.


Konzernabschluss 2020 nach IFRS


Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Konzernbilanz

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Konzern-Kapitalflussrechnung

Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich

Allgemeine Angaben

Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

a) Grundsätze der Erstellung

b) COVID-19 Angaben

c) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

d) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen

e) Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS

Ertragslage

1.     Segmentberichterstattung

2.     Zinsüberschuss

3.     Provisionsüberschuss

4.     Dividendenerträge

5.     Handelsergebnis

6.     Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten

7.     Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 

8.     Verwaltungsaufwand

9.     Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen  Vermögenswerten

10.     Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten  Finanzinstrumenten

11.     Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten

12.     Sonstiger betrieblicher Erfolg

13.     Ertragsteuern

14.     Gewinnverwendung

Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente

15.     Kassenbestand und Guthaben

16.     Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

17.     Vertragliche Modifikationen von Schuldinstrumenten

18.     Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

19.     Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente

20.     Derivate Finanzinstrumente

21.     Sonstige Handelsaktiva

22.     Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte

23.     Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

24.     Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzinstrumente - Sonstige Angaben

25.     Fair Value von Finanzinstrumenten

26.     Hedge Accounting

27.     Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

28.     Ãœbertragung von finanziellen Vermögenswerten - Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte

29.     Sicherheiten

30.     Wertpapiere

Risiko- und Kapitalmanagement

31.     Risikomanagement

32.     Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis

33.     Kreditrisiko

34.     Marktrisiko

35.     Liquiditätsrisiko

36.     Operationelles Risiko

Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva

37.     Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

38.     Immaterielle Vermögenswerte

39.     Sonstige Vermögenswerte

Leasing

Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten

40.     Sonstige Verbindlichkeiten

41.     Rückstellungen

42.     Eventualverbindlichkeiten

Eigenkapital inklusive Rücklagen

43.     Kapital

44.     Nicht beherrschende Anteile

Konsolidierungskreis

45.     Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen

Sonstige Angaben

46.     Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären

47.     Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen

48.     Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten

49.     Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung

50.     Restlaufzeitengliederung - andere Gliederung - nicht übernommen

51.     Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

52.Organe der Sparkasse Oberösterreich

53.     Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2020

Glossar

Abkürzungsverzeichnis



Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in EUR Mio

Anhang

1-12 19

1-12 20

Zinsüberschuss

2

183,1

177,0

Zinserträge

2

205,9

197,8

Sonstige ähnliche Erträge

2

18,9

25,6

Zinsaufwendungen

2

-34,0

-30,3

Sonstige ähnliche Aufwendungen

2

-7,7

-16,1

Provisionsüberschuss

3

109,6

114,8

Provisionserträge

3

121,4

128,2

Provisionsaufwendungen

3

-11,7

-13,4

Dividendenerträge

4

7,3

1,8

Handelsergebnis

5

25,5

4,0

Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten

6

-14,4

7,1

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

7

0,8

0,7

Personalaufwand

8

-112,2

-108,4

Sachaufwand

8

-75,5

-72,9

Abschreibung und Amortisation

8

-12,9

-13,9

Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten

9

0,4

0,0

Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten

10

-0,8

-1,4

Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten

11

-24,7

-44,4

Sonstiger betrieblicher Erfolg

12

-2,4

-1,7

Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft

12

-1,2

-1,3

Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

 

83,8

62,7

Steuern vom Einkommen

13

-23,6

-14,1

Periodenergebnis

 

60,2

48,6

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis

 

0,4

0,5

Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis

 

59,7

48,1


Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Periodenergebnis

60,2

48,6

 

 


Sonstiges Ergebnis

 


Posten bei denen keine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist

5,0

-22,8

Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

-18,1

-5,4

Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten

19,8

-37,2

Rücklage für eigenes Kreditrisiko

5,1

12,2

Ertragsteuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können

-1,8

7,6

 

 


Posten bei denen eine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist

-4,4

-3,2

Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten

-5,9

-4,2

Gewinn/Verlust der Periode

-6,2

-6,9

Umgliederungsbeträge

0,0

1,2

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

0,2

1,5

Ertragsteuern auf Posten, welche umgegliedert werden können

1,5

1,0

Gewinn/Verlust der Periode

1,5

1,3

Umgliederungsbeträge

0,0

-0,3

Summe Sonstiges Ergebnis

0,5

-26,0

 

 


Gesamtergebnis

60,7

22,6

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Gesamtergebnis

0,4

0,5

Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Gesamtergebnis

60,3

22,1


Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 „Ertragsteuern".


Konzernbilanz

in EUR Mio

Anhang

Dez 19

Dez 20

Aktiva

 

 

 

Kassenbestand und Guthaben

15

726,4

2.154,4

Finanzielle Vermögenswerte − Held for Trading

20, 21

210,4

186,7

Derivate

20

163,1

141,9

Sonstige Handelsaktiva

21

47,3

44,8

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte

22

135,7

153,0

Eigenkapitalinstrumente

22

26,9

31,3

Schuldverschreibungen

22

107,6

117,7

Kredite und Darlehen an Kunden

22

1,3

3,9

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

30

740,7

540,3

Eigenkapitalinstrumente

30

155,8

138,3

Schuldverschreibungen

30

584,9

402,0

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

16

11.165,6

11.571,6

Schuldverschreibungen

16

1.091,4

1.231,3

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

16

1.399,0

1.568,0

Kredite und Darlehen an Kunden

16

8.675,2

8.772,4

Derivate − Hedge Accounting

26

81,3

84,1

Sachanlagen

37

99,8

89,8

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

37

26,7

27,9

Immaterielle Vermögenswerte

38

8,7

8,9

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen


15,1

17,3

Laufende Steuerforderungen

13

0,0

13,1

Latente Steuerforderungen

13

11,8

9,2

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

48

0,0

10,4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

18

4,4

2,5

Sonstige Vermögenswerte

39

36,1

26,4

Summe der Vermögenswerte

 

13.262,6

14.895,7

 

 

 


in EUR Mio

Anhang

Dez 19

Dez 20

Passiva und Eigenkapital

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten − Held for Trading

20

43,4

29,3

Derivate

20

43,4

29,3

Sonstige Handelspassiva


0,0

0,0

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

23

815,3

785,9

Einlagen von Kunden

23

124,8

109,8

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

690,5

676,1

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

19

11.154,3

12.815,8

Einlagen von Kreditinstituten

19

1.190,5

1.612,6

Einlagen von Kunden

19

8.958,7

10.245,9

Verbriefte Verbindlichkeiten

19

998,8

954,0

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

6,3

3,3

Leasingverbindlichkeiten

 

25,6

24,7

Derivate − Hedge Accounting

26

30,1

24,6

Rückstellungen

41

183,0

181,7

Laufende Steuerverpflichtungen

13

0,2

1,1

Latente Steuerverpflichtungen

13

0,0

0,0

Sonstige Verbindlichkeiten

40

60,9

60,7

Gesamtes Eigenkapital

43

949,9

971,9

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital

43

0,9

0,9

Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital

43

949,0

971,0

Gezeichnetes Kapital

43

64,4

64,4

Kapitalrücklagen

43

113,1

113,2

Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen

43

771,4

793,5

Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital

 

13.262,6

14.895,7


Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

in EUR Mio

Gezeichnetes Kapital

Kapital-rücklagen

Gewinn-rücklagen 

Fair Value-Rücklage

Rücklage für eigenes Kreditrisiko 

Neubewertung aus leistungs-orientierten Versorgungs-plänen

Latente Steuern

Eigentümern des Mutter-unternehmens zuzurechnendes Eigenkapital

Nicht beherr-schenden Anteilen zuzu-rechnendes Eigenkapital

Gesamtes Eigenkapital

Stand zum 1. Jänner 2020

64,4

113,1

815,4

42,0

-12,0

-87,5

13,5

949,0

0,9

949,9

Gewinnausschüttung 

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

-0,5

-0,5

Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Veränderungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtergebnis











Periodenergebnis

0,0

0,0

48,1

0,0

0,0

0,0

0,0

48,1

0,5

48,6

Sonstiges Ergebnis

0,0

0,0

0,0

-42,5

12,1

17,8

-13,5

-26,0

0,0

-26,0

Änderung in der Darstellung latenter Steuern

0,0

0,0

0,0

-11,4

3,0

21,9

-13,5

0,0

0,0

0,0

Veränderung in der Fair Value Rücklage

0,0

0,0

0,0

-31,1

0,0

0,0

0,0

-31,1

0,0

-31,1

Veränderung der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

-4,1

0,0

-4,1

0,0

-4,1

Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko

0,0

0,0

0,0

0,0

9,1

0,0

0,0

9,1

0,0

9,1

Stand zum 31. Dezember 2020

64,4

113,1

863,5

-0,4

0,1

-69,7

0,0

971,0

0,9

971,9












Stand zum 1. Jänner 2019

64,4

113,1

763,8

28,2

-17,5

-69,5

13,8

896,4

0,9

897,3

Gewinnausschüttung 

0,0

0,0

-7,6

0,0

0,0

0,0

0,0

-7,6

-0,4

-8,0

Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen

0,0

0,0

-0,5

0,0

0,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Veränderungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtergebnis

0,0

0,0

59,7

13,8

5,1

-18,1

-0,3

60,2

0,4

60,7

Periodenergebnis

0,0

0,0

59,7

0,0

0,0

0,0

0,0

59,7

0,4

60,2

Sonstiges Ergebnis

0,0

0,0

0,0

13,8

5,1

-18,1

-0,3

0,5

0,0

0,5

Veränderung in der Fair Value Rücklage

0,0

0,0

0,0

13,8

0,0

0,0

-3,5

10,3

0,0

10,3

Veränderung der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

-18,1

4,5

-13,6

0,0

-13,6

Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko

0,0

0,0

0,0

0,0

5,1

0,0

-1,4

3,7

0,0

3,7

Stand zum 31. Dezember 2019

64,4

113,1

815,4

42,0

-12,0

-87,5

13,5

949,0

0,9

949,9


Für den Abschluss 2020 wird die Darstellung der latenten Steuern in der Eigenkapitalüberleitung vereinfacht, indem sie bei den jeweils korrespondierenden Sachverhalten saldiert werden.









     



Konzern-Kapitalflussrechnung

in EUR Mio

Anhang

1-12 19

1-12 20

Periodenergebnis

 

60,2

48,6

Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten

 



Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht-finanziellen Vermögenswerten


11,5

16,4

Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen


27,3

47,4

Gewinne/Verluste aus der Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

-11,2

-8,8

Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile

 

 


Finanzielle Vermögenswerte − Held for Trading

20, 21, 30

36,8

26,7

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte

22, 30

 


Schuldverschreibungen


31,2

-3,9

Kredite und Darlehen an Kunden


7,4

-2,7

Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Schuldverschreibungen

24, 30

-17,5

176,2

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

16, 30

 


Schuldverschreibungen


-76,8

-139,8

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute


-112,0

-169,0

Kredite und Darlehen an Kunden


-313,0

-147,6

Derivate - Hedge Accounting

26

11,0

10,2

Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit

13, 18, 39

-16,7

1,2

Finanzielle Verbindlichkeiten − Held for Trading

20

-18,6

-14,1

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

23

36,3

-19,8

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

19

 


Einlagen von Kreditinstituten


-161,9

422,1

Einlagen von Kunden


609,8

1.287,2

Verbriefte Verbindlichkeiten


-80,4

-55,8

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

3,6

-3,0

Derivate − Hedge Accounting

26

-4,4

-5,5

Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit

40, 41

-2,7

4,8

Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit

 

19,7

1.470,9

Einzahlungen aus Veräußerung

 

 


Weitere Eigenkapitalinstrumente

22, 30

0,1

0,1

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 

37, 38

0,0

0,0

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

37

0,2

0,0

Auszahlungen für Erwerb

 

 


Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente

24, 30

-1,7

-19,8

Weitere Eigenkapitalinstrumente

22, 30

-10,4

-3,3

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 

37, 38

-15,5

-10,6

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

37

-3,5

-6,2

Cashflow aus Investitionstätigkeit

 

-30,7

-39,8

Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen


-7,6

0,0

Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen


-0,4

-0,5

Leasing


-2,2

-2,5

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

 

-10,3

-3,0

 

 

 


Zahlungsmittelbestand am Beginn der Periode


747,7

726,4

Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 

 

19,7

1.470,9

Cashflow aus Investitionstätigkeit 

 

-30,7

-39,8

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

 

-10,3

-3,0

Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 


726,4

2.154,4

2.154,5

 

 

 


Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst)

 

169,5

192,4

Gezahlte Ertragsteuern 


-32,0

-4,3

Erhaltene Zinsen


294,4

287,8

Erhaltene Dividenden


7,2

1,8

Gezahlte Zinsen 


-100,2

-92,9


Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Bilanzpositionen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen.


Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich

Allgemeine Angaben

Der Firmensitz der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft befindet sich in 4020 Linz, Promenade 11-13.

Der Sparkasse Oberösterreich-Konzern (nachfolgend kurz Sparkasse Oberösterreich) bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen wie Sparen, Asset Management (u. a. Investmentfondsgeschäft), Kredit- und Hypothekargeschäft, Investment Banking, Wertpapierhandel- und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel, Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring und Versicherungsvermittlungsgeschäfte an.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft war Mitglied des im Jahr 2001 geschaffenen, ab 01. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassengruppe. Als dieser mit einer Zusatzvereinbarung (1) im Jahr 2007 erweitert wurde, ist die Sparkasse Oberösterreich diesem neu geregelten Haftungsverbund nicht beigetreten. Im Dezember 2009 haben sich dann die Sparkasse Oberösterreich und die Erste Group Bank AG zu einer verstärkten Integration entschlossen und gemeinsam mit der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung" abgeschlossen, die aus kartellrechtlicher Sicht einen Zusammenschluss darstellt. Die kartellrechtliche Genehmigung wurde von der Europäischen Kommission im Mai 2010 erteilt.

Diese trilaterale Haftungsvereinbarung garantierte, gleich wie bei den Mitgliedern des Haftungsverbundes der Sparkassengruppe, die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß § 23 BWG und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen).

Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassengruppe durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung (2) mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2014 verstärkt. Ziel der 2013 geschossenen Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der Steuerungselemente durch die Erste Group Bank AG, die Erfüllung des Art. 4 Abs. 127 CRR und des Art. 113 Abs. 7 CRR um eine Minderheitenanrechnung auf konsolidierter Ebene gemäß Art. 84 Abs. 6 CRR zu ermöglichen. Die Sparkasse Oberösterreich trat jenen Bestimmungen dieser Vereinbarung bei, mit denen ein „Institutionelles Sicherungssystem" im Sinne des Art. 113 Abs. 7 CRR geschaffen wird, sowie jenen aufsichtsrechtlich notwendigen Bestimmungen, die die Konzernsteuerung betreffen.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft ist Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, denen übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.

Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG eine Konsolidierung der Eigenmittel nach Art. 18 ff CRR sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage nach Art. 92 CRR der Mitglieder der Kreditinstitutsgruppe vornimmt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Sowohl der Aufsichtsrat (07. April 2021) als auch die Hauptversammlung können Änderungen des Jahresabschlusses vornehmen, die sich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken können.

Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt den regulatorischen Anforderungen europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Finanzmarktaufsicht, Single Supervisory Mechanism). Diese Rechtsvorschriften beinhalten insbesondere jene betreffend der regulatorischen Mindestkapitalerfordernisse, der Kategorisierung von Risikopositionen und außerbilanziellen Kreditrahmen, des mit Kunden verbundenen Kreditrisikos, des Liquiditäts-/Zinsrisikos, der Fremdwährungspositionen und des operationellen Risikos.

Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie im Jahr 2014 ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig 10 Jahre lang einbezahlt.

Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS GesbR - welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet - ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden und ist auf Sparkassenebene nicht auf die Eigenmittel im Sinne der CRR anrechenbar.


Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

a) Grundsätze der Erstellung


Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG Ã¼bermittelt. Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich für das Geschäftsjahr 2020 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind - erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.

Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.

Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Aufgrund der Covid-19-Krise gaben die Europäische Zentralbank sowie einige lokale Nationalbanken Empfehlungen zur Einschränkung der Dividendenausschüttung ab. Infolgedessen wurde von der Sparkasse Oberösterreich in 2020 keine Dividende ausgeschüttet. Die Sparkasse Oberösterreich ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich keine Rechte, die den Zugang zu Vermögenswerten bzw. die Nutzung seiner Vermögenswerte oder die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.

Alle Beträge werden, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro angegeben. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis" am Ende dieses Berichts erläutert.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.


b) Covid-19 Angaben


Im konsolidierten Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich werden Überlegungen und wesentliche Auswirkungen betreffend den Covid-19-Ausbruch in jenen Kapiteln dargestellt, denen sie thematisch zugeordnet werden können. Ein Überblick über diese Angaben wird im Folgenden dargestellt:


c) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich wird in Euro aufgestellt. 

Vermögenswerte und Schulden, die auf ausländische Währung lauten, und noch nicht abgewickelte Fremdwährungskassageschäfte werden zu Richtkursen der EZB, Devisentermingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.

Buchhalterische Behandlung von Covid-19-Sachverhalten

i. Öffentliche Moratorien und private Stundungen

Angesichts der Verbreitung von Covid-19 hat die österreichische Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Einzelpersonen, Haushalte und Unternehmen zu mildern. Zu diesen Maßnahmen gehören öffentliche Moratorien für die Rückzahlung von Krediten, Überziehungsfazilitäten und Hypotheken. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Oberösterreich den Kunden mit Liquiditätsengpässen auf freiwilliger Basis Neuverhandlungen von Rückzahlungsplänen und Stundungen an.

Die öffentlichen Moratorien beziehen sich im Allgemeinen auf nicht notleidende Kunden, deren Risikopositionen bereits vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie bestanden haben. Die meisten öffentlichen Moratorien basieren auf einem „Opt-In-Modell", d. h. Kunden müssen die Bank um Zahlungserleichterungen bitten. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Moratorium bei allen berechtigten Kunden automatisch zur Anwendung kommt, wenn sich diese nicht explizit gegen das Moratorium entscheiden („Opt-Out-Modell"). Die Stundungsdauern lagen ursprünglich zwischen 3 und 9 Monaten. In Österreich konnten Kunden derzeit Zahlungen, die bis zum 31. Jänner 2021 fällig werden, für 10 Monate stunden lassen. In den meisten Fällen fallen während des Moratoriums weiterhin Zinsen auf den ausstehenden Saldo an. Trotzdem entsteht häufig ein wirtschaftlicher Verlust, der aus buchhalterischer Sicht zur Erfassung eines Modifikationsverlustes führt. Dieser ergibt sich daraus, dass die aufgelaufenen Zinsen über den Zeitraum nach dem Moratorium zurückgezahlt werden, anstatt am Ende des Moratoriums zurückgezahlt oder aktiviert zu werden.

Die in der Sparkasse Oberösterreich angewandten öffentlichen Moratorien und Stundungen führten nicht zur Ausbuchung. Dies liegt insbesondere daran, dass die Stundungsdauer in der Regel unter einem Jahr liegt und in den meisten Fällen die vertraglichen Zinsen während der Stundungsphase weiterhin anfallen. Somit liegt der Barwerteffekt der Änderungen der Zahlungsströme unter 10 % und somit unter der Schwelle für wesentliche Änderungen, die zur Ausbuchung führen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge" unter „Zinsüberschuss" dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanz-instrumenten" ausgewiesen.

In Bezug auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos (significant increase in credit risk - SICR) werden öffentliche Moratorien und Stundungen an sich nicht als automatische SICR-Auslöser betrachtet. Stattdessen wendet die Sparkasse Oberösterreich ihre festgelegten, spezifischen Beurteilungskriterien an, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Details zu dieser Beurteilung und weitere Details zur Schätzung erwarteter Kreditverluste angesichts der Covid-19-Pandemie sind in Note 33 „Kreditrisiko" beschrieben.

In 2020 hat die Sparkasse Oberösterreich Modifikationsverluste in Höhe von insgesamt EUR 0,3 Mio. verbucht. Die überwiegende Mehrheit dieser Effekte betrifft vertragliche Modifikationen im Zusammenhang mit Covid-19. Diese resultierten einerseits aus öffentlichen oder privaten Moratorien, die anspruchsberechtigten Kunden angeboten wurden, und andererseits aus bilateral mit den Kunden vereinbarten vertraglichen Änderungen zur Verhinderung und Abschwächung von Liquiditätsengpässen oder anderen finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise. Von den gesamten Modifikationsverlusten wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Betrag von EUR -0,7 Mio. in der Position „Zinsüberschuss" und die verbleibenden EUR 1,0 Mio. in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.

ii. Öffentliche Garantien

In ihren Bemühungen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 zu mildern stellt die Regierung und andere öffentliche Institutionen öffentliche Garantien für Risikopositionen von Banken zur Verfügung. Die relevanten Bilanzierungsgrundsätze für Finanzgarantien werden in Note 41 „Rückstellungen, Abschnitt Finanzgarantien" dargestellt. Im Rahmen öffentlicher Covid-19-Maßnahmen erhaltene Finanzgarantien beziehen sich in der Regel auf neue Kreditfazilitäten und gelten daher als integraler Bestandteil. Integrale Finanzgarantien werden in die Schätzungen der erwarteten Kreditverluste der verbundenen finanziellen Vermögenswerte einbezogen. Bezahlte Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswertes einbezogen. Das Vorhandensein solcher Kreditsicherheiten hat keinen Einfluss auf die SICR-Beurteilung.

ii. Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Über die bei Abschlusserstellung bereits gebuchten außerplanmäßigen Abschreibungen hinaus (siehe Note 37 Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Note 38 Immaterielle Vermögenswerte) wurde für nichtfinanzielle Vermögenswerte kein Wertminderungsbedarf festgestellt.

iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten

Insgesamt wurden in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ein Anstieg der erwarteten Kreditverluste in Höhe von EUR 44,4 Mio. erfasst. Der größte Teil davon, in Höhe von EUR 23,4 Mio., ist unmittelbar auf Änderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie auf Maßnahmen durch das Management, die am stärksten durch die Covid-19-Pandemie betroffenen Portfolien zu identifizieren, zurückzuführen. Der verbleibende Teil des Anstiegs ist auf beobachtbare Verschlechterungen in den Kreditportfolien zurückzuführen. Die Entwicklung wurde ebenfalls maßgeblich durch die Covid-19-Pandemie beeinflusst.

Details zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Schätzung erwarteter Kreditverluste sind in Note 33 „Kreditrisiko" beschrieben.

d) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen


Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annah-men ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:

Die Covid-19-Pandemie erhöhte die Unsicherheit. Die Folgen für die Wirtschaft sowie die von Regierungen und Aufsichtsbehörden ergriffenen Maßnahmen können sich auf die Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich auswirken. Zu den möglichen Effekten gehören erhebliche Auswirkungen auf erwartete Kreditverluste sowie auf das Betriebsergebnis und nichtfinanzielle Vermögenswerte. Alle Effekte, die verlässlich geschätzt werden konnten, wurden bis Jahresende 2020 berücksichtigt. Die Sparkasse Oberösterreich wird die Situation weiterhin genau verfolgen und weitere Entwicklungen zukünftig berücksichtigen.


e) Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS


Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, ausgenommen jene Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2020 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich relevant sind.

Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Folgende Änderungen der Standards sind für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden und wurden von der EU übernommen:

Die Änderungen von IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze wurden vorzeitig in 2019 angewendet. Die damit verbundenen Angaben werden in der Note 26 „Hedge Accounting" dargestellt. Aus der Anwendung der oben genannten Änderungen in 2020 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich.

Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen

Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden.

Die folgenden Änderungen wurden von der EU übernommen:

Die folgenden Standards und Änderungen wurden noch nicht von der EU übernommen:

Änderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze - Phase 2. Die Änderungen wurden im August 2020 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2021 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen führen eine praktische Erleichterung ein. Diese sieht vor, dass die durch die Reform erforderlichen Änderungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten durch eine Aktualisierung des Effektivzinssatzes bilanziert werden. Eine ähnliche praktische Erleichterung wird für die Bilanzierung durch Leasingnehmer unter Anwendung von IFRS 16 eingeführt. Bezüglich Hedge Accounting wird die Bestimmung und Dokumentation der Sicherungsbeziehung geändert. Die Auswirkungen der Änderung des Referenzzinssatzes wird in die Bewertung des Sicherungsinstrumentes und das Grundgeschäfts einbezogen. Die Offenlegungspflichten nach IFRS 7 wurden erweitert, damit die Adressaten des Abschlusses Art, Umfang und Management der Risiken aus der IBOR-Reform sowie die Fortschritte bei der Umstellung auf alternative Referenzzinssätze nachvollziehen können. 

Die Anwendung dieser Änderungen stellt eine Vereinfachung im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen dar, die zu einer komplexeren Bilanzierung von Modifikationsgewinnen oder -verlusten bzw. von Ausbuchungen oder zur Beendigung von Sicherungsbeziehungen geführt hätte. Die Anwendung der Vereinfachungen wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich haben. Die Änderungen werden jedoch zu neuen Angaben führen.

Die Sparkasse Oberösterreich hat entschieden, die Änderungen nicht vorzeitig anzuwenden, da im Jahr 2020 keine Referenzzinssätze ersetzt wurden. Bei zentral abgewickelten Derivaten wurde die Zinskurve geändert, da sich die Vergütung der Barsicherheiten für die neuen Referenzzinssätze geändert haben. Der Bewertungseffekt wurde jedoch durch einmalige Zahlungen kompensiert, ohne den Wert von Sicherungsderivaten zu beeinträchtigen. Auch der designierte Zinsrisikoanteil der Grundgeschäfte hat sich nicht verändert. Aus diesem Grund wurden Sicherungsbeziehungen und deren Dokumentation im Jahr 2020 nicht als von der Reform betroffen angesehen.

IFRS 17: Versicherungsverträge. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereiches des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und soll so zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Abschlussadressaten, um die Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens beurteilen zu können. Die Sparkasse Oberösterreich prüft derzeit, ob manche ihrer Verträge in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen. Die Sparkasse Oberösterreich wird die Auswirkungen auf ihren Konzernabschluss abschätzen, wenn dies geklärt ist. 

Jährliche Verbesserungen zu IFRSs 2018-2020 Zyklus. Im Mai 2020 hat der IASB eine Reihe verschiedener Änderungen an bestehenden Standards verabschiedet und veröffentlicht. Die Änderungen von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, anzuwenden. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet. 

Änderungen von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderungen von IAS 1 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen präzisieren die Formulierung, dass ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat. Darüber hinaus wurden Leitlinien ergänzt, wie ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden identifizieren kann. Die Änderungen enthalten weiters Beispiele, wann Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wahrscheinlich wesentlich sind. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet. Möglicherweise müssen jedoch die Angaben zu den Rechnungslegungsgrundsätzen überarbeitet werden. 

Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Die Änderungen von IAS 8 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen stellen klar, wie zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.

Ertragslage

1.  Segmentberichterstattung


Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich basiert auf dem Managementansatz gemäß IFRS 8, Geschäftssegmente. Diesem Ansatz entsprechend werden die Segmentinformationen auf Basis der internen Managementberichterstattung erstellt, die vom leitenden Entscheidungsträger regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente und für die Zuteilung von Ressourcen herangezogen wird. In der Sparkasse Oberösterreich wird die Funktion des leitenden Entscheidungsträgers vom Vorstand ausgeübt.

Geschäftssegmente der Sparkasse Oberösterreich

Retail. In diesem Segment werden alle unselbständig Erwerbstätigen (private Haushalte), selbständig Erwerbstätigen (Freiberufler) sowie in diesem Segment betreute Geschäftskunden abgebildet.

Corporate Banking. Umfasst das zentral bedeutende Firmenkundengeschäft in den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Großkunden mit Konzernstruktur, großvolumiger Wohnbau, genossenschaftlicher Wohnbau, Projektunternehmungen sowie Kunden des Wealth Managements.

Treasury. In dieser Kategorie werden die Finanzanlagen sowie der Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das Emissionsgeschäft und Ergebnisse aus Interbankengeschäften abgebildet.

Corporate Center. Dieser Bereich deckt einerseits den Overhead sowie sonstige nicht den anderen Segmenten zuordenbare Aufwands- und Ertragspositionen ab. Weiters rechnen Veräußerungserfolge von verkauften Beteiligungen/Immobilien sowie die Ergebnisse aus der Konsolidierung mit der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zu diesem Segment.

Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses wird nach den Prinzipien der Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag) ermittelt, wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Treasury zugerechnet wird.

Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung (Produktkosten und Vertriebsfixkosten) auf Geschäftsfeldebene dargestellt. Overhead Kosten werden dem Corporate Center zugerechnet.

Bewertungsgrundlagen

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Segmentberichts basiert auf jenen Kennzahlen, die dem Vorstand der Sparkasse Oberösterreich zur Ressourcenzuteilung und für die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente vorgelegt werden.

Sowohl die Managementberichterstattung als auch der Segmentbericht der Sparkasse Oberösterreich basieren auf den IFRS-Vorschriften. Für den Segmentbericht kamen die gleichen Rechnungslegungsstandards, Methoden und Bewertungsvorschriften wie bei der Ermittlung des konsolidierten Konzernergebnisses zur Anwendung.

Der Kapitalverbrauch je Segment wird vom Management der Sparkasse Oberösterreich regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der Segmente berücksichtigt. Basis für die Steuerung der einzelnen Segmente der Sparkasse Oberösterreich sind das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital sowie die durchschnittlich risikogewichteten Aktiva. Das durchschnittliche Eigenkapital wird auf die Segmente nach dem Anteil der risikogewichteten Aktiva zugeordnet.

Im Rahmen der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand der Sparkasse Oberösterreich werden die risikogewichteten Aktiva und das zugeordnete Kapital pro Segment ausgewiesen.

Für die Messung und Beurteilung der Ertragskraft der Segmente wird in der Sparkasse Oberösterreich auch die Verzinsung des zugeordneten Kapitals herangezogen. Die Verzinsung auf das zugeordnete Kapital wird pro Segment aus dem Nettoperiodenergebnis vor Minderheiten in Relation zum durchschnittlich zugeordneten Kapital berechnet.


in EUR Mio

Retail

Corporate Banking

Treasury

Corporate Center

Gesamt

2020






Zinsüberschuss

79,6

69,6

36,2

-8,4

177,0

Provisionsüberschuss

81,7

21,0

3,7

8,3

114,8

Dividendenerträge

0,0

0,0

0,5

1,3

1,8

Handels- und Fair Value Ergebnis

1,5

1,8

4,5

3,4

11,1

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

0,0

0,0

0,0

0,7

0,7

Verwaltungsaufwand

-132,8

-22,9

-6,2

-33,3

-195,2

davon Abschreibung und Amortisation

-6,1

-0,8

-0,2

-6,7

-13,9

Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten

0,0

0,0

-1,4

0,0

-1,4

Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten

-15,6

-26,1

-1,4

-1,2

-44,4

Sonstiger betrieblicher Erfolg

0,0

0,0

0,0

-1,8

-1,8

Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft

0,0

0,0

0,0

-1,3

-1,3

Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

14,4

43,4

35,8

-30,9

62,7

Steuern vom Einkommen

-1,9

-6,4

-7,7

1,9

-14,1

Periodenergebnis

12,5

37,0

28,1

-29,0

48,6

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis

0,0

0,0

0,0

0,5

0,5

Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis

12,5

37,0

28,1

-29,5

48,1







Betriebserträge

162,8

92,4

44,9

5,3

305,5

Betriebsaufwendungen

-132,8

-22,9

-6,2

-33,3

-195,2

Betriebsergebnis

30,0

69,6

38,6

-27,9

110,2







Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)

517,2

2.939,6

745,4

430,3

4.632,5

Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital

107,3

609,8

154,6

89,3

960,9

 






Wertminderungen

-15,6

-26,1

-1,4

-3,8

-46,9

Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing

-18,0

-26,4

-1,4

-1,0

-46,8

Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien(netto)

2,4

0,3

0,0

-0,2

2,5

Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

0,0

0,0

0,0

-2,6

-2,6


in EUR Mio

Retail

Corporate Banking

Treasury

Corporate Center

Gesamt

2019






Zinsüberschuss

78,4

68,1

41,9

-5,4

183,1

Provisionsüberschuss

79,2

19,8

3,1

7,5

109,6

Dividendenerträge

0,0

0,0

0,4

6,9

7,3

Handels- und Fair Value Ergebnis

1,4

1,8

9,6

-1,8

11,1

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

0,0

0,0

0,0

0,8

0,8

Verwaltungsaufwand

-134,1

-24,5

-4,9

-37,1

-200,7

davon Abschreibung und Amortisation

-2,7

-0,2

-0,1

-9,9

-12,9

Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten

0,0

0,0

0,4

0,0

0,4

Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten

0,0

0,0

-0,8

0,0

-0,8

Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten

-9,7

-15,7

-0,3

1,0

-24,7

Sonstiger betrieblicher Erfolg

0,0

0,0

0,0

-2,4

-2,4

Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft

0,0

0,0

0,0

-1,2

-1,2

Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

15,2

49,5

49,4

-30,3

83,8

Steuern vom Einkommen

-3,7

-11,3

-13,1

4,5

-23,6

Periodenergebnis

11,5

38,3

36,3

-25,9

60,2

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis

0,0

0,0

0,0

0,4

0,4

Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis

11,5

38,3

36,3

-26,3

59,7







Betriebserträge

159,0

89,7

55,0

8,1

311,9

Betriebsaufwendungen

-134,1

-24,5

-4,9

-37,1

-200,7

Betriebsergebnis

24,9

65,2

50,1

-29,0

111,2







Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)

548,2

2.845,2

614,6

457,0

4.464,9

Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital

113,4

588,5

127,1

94,5

923,6

 






Wertminderungen

-9,7

-15,7

-0,3

1,0

-24,7

Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing

-12,7

-6,6

-0,1

4,4

-15,0

Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)

2,9

-9,0

0,0

-3,3

-9,4

Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0




2.     Zinsüberschuss


Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Positionen ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und 
-aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.

„Zinserträge" betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze" beschrieben.

In der Position „Sonstige ähnliche Erträge" sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren.

Die Position „Zinsaufwendungen" betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden. Diese wird im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze" beschrieben.

In der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen" sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9- und IAS 37-Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwert des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinskosten auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) resultieren.

Zinserträge enthalten, betreffend die Arten von Finanzinstrumenten, Zinserträge  aus Krediten und Darlehen an Kreditinstituten und Kunden, aus Kassenbeständen und Guthaben sowie aus Anleihen und anderen verzinslichen Wertpapieren  aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie aus Forderungen aus Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien finanzieller Verbindlichkeiten sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.

Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Finanzielle Vermögenswerte AC

194,8

189,3

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

11,1

8,5

Zinserträge

205,9

197,8

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

0,2

0,1

Finanzielle Vermögenswerte HfT

30,1

26,9

Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken

-15,6

-8,7

Sonstige Vermögenswerte

0,0

0,0

Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten

4,1

7,2

Sonstige ähnliche Erträge

18,9

25,6

Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge

224,8

223,4

 

 


Finanzielle Verbindlichkeiten AC

-34,0

-30,3

Zinsaufwendungen

-34,0

-30,3

Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL

-17,2

-17,8

Finanzielle Verbindlichkeiten HfT

-10,9

-6,8

Derivate − Hedge Accounting, Zinsrisiken

25,3

15,2

Sonstige Verbindlichkeiten

-4,0

-2,1

Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten

-0,8

-4,6

Sonstige ähnliche Aufwendungen

-7,7

-16,1

Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen

-41,7

-46,4

 

 


Zinsüberschuss

183,1

177,0


In den verschiedenen Positionen für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 2,7 Mio. (2019: EUR 5,0 Mio.) erfasst. Darüber hinaus werden in der Position „Finanzielle Vermögenswerte AC" Gewinne und Verluste in Höhe von EUR -0,7 Mio. (2019: EUR 0,4 Mio.) aus vertraglichen Modifikationen von Finanzinstrumenten, die der Stufe 1 zugeordnet sind, dargestellt. 


3.      Provisionsüberschuss


Die Sparkasse Oberösterreich erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die sie für Kunden erbringt, Gebühren- und Provisionseinkommen. Die Bestimmung des Zeitpunktes und der Höhe der Erlösrealisierung folgt dem 5-Stufen-Modell des IFRS 15.

Provisionserträge werden auf Basis der im Vertrag mit dem Kunden spezifizierten Gegenleistung bewertet. Die Sparkasse Oberösterreich erfasst diese Erlöse, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die erbrachte Leistung erlangt.

Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Haftungsprovisionen, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren, sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft, dem Bausparvermittlungsgeschäft und dem Devisen-/Valutengeschäft. Zahlungsverkehrsdienstleistungen beinhalten zum Teil Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, wie beispielsweise periodische Kartengebühren.

Im Gegensatz dazu werden Provisionserträge aus der Durchführung von transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, wie dem Erwerb von Aktien oder sonstigen Wertpapieren, dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen, nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. 

Ein Vertrag mit einem Kunden, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet die Sparkasse Oberösterreich zuerst IFRS 9, zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Provisionserträge, die integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, sind im Anwendungsbereich des IFRS 9 und werden im Effektivzinssatz berücksichtigt.


 

1-12 19

1-12 20

in EUR Mio

Erträge

Aufwendungen

Erträge

Aufwendungen

Wertpapiere

10,9

-1,9

17,7

-3,5

Emissionen

0,3

0,0

0,1

0,0

Überweisungsaufträge

10,4

-1,7

17,4

-3,3

Sonstige

0,2

-0,2

0,1

-0,2

Vermögensverwaltung

20,2

-0,1

21,6

-0,1

Depotgeschäft

9,7

-0,9

9,7

-1,1

Treuhandgeschäfte

1,1

0,0

0,4

0,0

Zahlungsverkehrsdienstleistungen

53,9

-6,3

53,5

-6,2

Kartengeschäft

14,7

-6,1

14,0

-6,0

Sonstige

39,2

-0,3

39,5

-0,2

Vermittlungsprovisionen

12,9

-1,9

12,1

-1,7

Fondsprodukte

0,0

-1,6

0,0

-1,5

Versicherungsprodukte

7,9

0,0

8,0

0,0

Bausparvermittlungsgeschäft

3,1

0,0

2,4

-0,1

Devisentransaktionen

1,9

-0,2

1,7

-0,2

Sonstige(s)

0,0

0,0

0,0

0,0

Kreditgeschäft

10,4

-0,3

11,0

-0,4

Erhaltene, gegebene Garantien

8,6

-0,1

9,2

0,0

Erhaltene, gegebene Kreditzusagen

0,8

0,0

0,8

0,0

Sonstiges Kreditgeschäft

1,0

-0,2

1,0

-0,4

Sonstige(s)

2,2

-0,2

2,2

-0,4

Provisionserträge und -aufwendungen

121,4

-11,7

128,2

-13,4

 

 

 



Provisionsüberschuss

109,7

114,8


Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die die Sparkasse Oberösterreich für Geschäfte, in denen sie Vermögenswerte für Kunden treuhändig hält oder anlegt, verdient. Diese beliefen sich auf EUR 30,5 Mio. (2019: EUR 30,0 Mio.). 

Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von EUR 11,9 Mio. (2019: EUR 10,1 Mio.) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. In den Provisionserträgen und -aufwendungen sind nur solche ausgewiesen, die nicht in die Ermittlung des Effektivzinssatzes einbezogen werden.

4.     Dividendenerträge


Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Diese Position umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d. h. solche, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie solche, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Finanzielle Vermögenswerte HfT

0,4

0,5

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

0,5

1,2

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

6,5

0,1

Dividendenerträge

7,3

1,8


5.     Handelsergebnis 


Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) und Veräußerungsgewinne und 
-verluste von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivitäten von Fair Value Hedges sowie Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften.

Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Währungsumrechnung" dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 26 „Hedge Accounting" beschrieben.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Wertpapier- und Derivativgeschäft 

25,0

3,1

Devisentransaktionen

0,9

-1,4

Ergebnis aus Hedge Accounting

-0,4

2,4

Handelsergebnis

25,5

4,0


6.     Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten


Diese Position beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden. Darüber hinaus werden Gewinne und Verluste (Clean Price) von finanziellen Verbindlichkeiten, die in die FVPL-Kategorie gewidmet wurden, einschließlich Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung in dieser Position ausgewiesen. Die Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, werden jedoch im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - designiert zum FVPL

0,0

0,0

Ergebnis aus der Bewertung/dem Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL

-22,7

-2,6

Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL

-22,7

-2,6

Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - verpflichtend zum FVPL

8,2

9,6

Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten

-14,4

7,1


In der Berichtsperiode wurde infolge des Rückkaufs von eigenen verbrieften Verbindlichkeiten (Emissionen) ein Verlust in Höhe von EUR 0,0 Mio. (vor Steuern) (2019: EUR 0,1 Mio.) von der Rücklage für eigenes Kreditrisiko in die Gewinnrücklagen übertragen.


7.     Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 


Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Mietverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 „Sonstiger betrieblicher Erfolg".


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0,8

0,7

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 

0,8

0,7


8.     Verwaltungsaufwand


Personalaufwand

In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Bonuszahlungen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in dieser Position dargestellt. 

Für weitere Informationen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 46 „Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären". 

Sachaufwand

Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet diese Position Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung.

Abschreibung und Amortisation

Diese Position beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Personalaufwand

-112,2

-108,4

Laufende Bezüge

-83,6

-80,1

Sozialversicherung

-23,8

-23,5

Langfristige Personalrückstellungen

-4,8

-4,8

Sonstiger Personalaufwand

0,0

0,0

Sachaufwand

-75,5

-72,9

Beiträge zur Einlagensicherung

-4,7

-7,6

IT-Aufwand

-29,0

-29,2

Raumaufwand

-8,4

-8,4

Aufwand Bürobetrieb

-8,2

-7,3

Werbung/Marketing/Veranstaltungen

-10,7

-6,5

Rechts- und Beratungskosten

-5,2

-5,1

Sonstiger Sachaufwand

-9,4

-8,9

Abschreibung und Amortisation

-12,9

-13,9

Software und andere immaterielle Vermögenswerte

-2,8

-2,9

Selbst genutzte Immobilien 

-4,8

-5,1

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

-1,5

-1,4

Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen

-3,9

-4,4

Verwaltungsaufwand

-200,6

-195,2


Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von EUR 2,9 Mio. (2019: EUR 2,8 Mio.) berücksichtigt (davon Pensionskassen EUR 2,2 Mio. (2019: EUR 2,2 Mio.); davon Mitarbeitervorsorgekassen EUR 0,7 Mio. (2019: EUR 0,6 Mio.)). Hiervon entfallen auf Mitglieder des Vorstands EUR 0,3 Mio. (2019: EUR 0,2 Mio.).

Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (gewichtet nach Beschäftigungsgrad) betrug 1.377 (2019: 1.400).


9.     Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen      Vermögenswerten


Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC

0,4

0,0

Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC

0,0

0,0

Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten

0,4

0,0


10.     Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten      Finanzinstrumenten


Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI

0,0

-1,1

Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten AC

-0,8

-0,3

Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten

-0,8

-1,4


11.     Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten


Diese Position beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerten in dieser Position dargestellt.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

-0,2

-1,4

Finanzielle Vermögenswerte AC

-15,0

-45,4

Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto)

-17,2

-47,9

Direktabschreibungen

-1,0

-1,4

Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte 

2,8

2,8

Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen

0,5

1,0

Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (netto)

-9,4

2,5

Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten

-24,7

-44,4


12.     Sonstiger betrieblicher Erfolg


Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen der Sparkasse Oberösterreich ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.

Dazu zählen insbesondere Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Wertminderungsverluste (bzw. Aufholungen von Wertminderungen) sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten. Weiters werden in dieser Position etwaige Wertminderungen von Firmenwerten dargestellt.

Darüber hinaus werden Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft und Aufwendungen aus sonstigen Steuern als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.

Abwicklungsfonds

In der Position „Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds" sind zu leistende Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds in Höhe von EUR 3,3 Mio. (2019: EUR 2,5 Mio.) ausgewiesen. Grundlage dafür ist die Europäische Abwicklungsrichtlinie. Diese regelt unter anderem die Schaffung eines Finanzierungsmechanismus für die Abwicklung von Kreditinstituten, der jährliche Beitragsleistungen seitens der Banken an einen zunächst auf nationaler Ebene installierten Abwicklungsfonds vorsieht. Demnach haben die verfügbaren Mittel der Abwicklungsfonds bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 1 % der gesicherten Einlagen aller in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitute zu entsprechen. Daher ist der Fonds über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubauen, wobei die Beiträge soweit möglich, gleichmäßig über diesen Zeitraum zu verteilen sind. 

in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-3,7

-4,9

Zuführung - Sonstige Rückstellungen

0,0

-0,2

Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft

-1,2

-1,3

Bankenabgabe

-1,2

-1,3

Sonstige Steuern

0,0

-0,1

Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds

-2,5

-3,3

Sonstige betriebliche Erträge

1,3

3,1

Auflösung - Sonstige Rückstellungen

0,2

0,0

Ergebnis aus Immobilien/Mobilien/sonstigen immateriellen Vermögenswerten

0,0

-2,6

Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen

1,1

5,8

Sonstiger betrieblicher Erfolg

-2,4

-1,7


Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien", mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf EUR 0,1 Mio. (2019: EUR 0,1 Mio.).

Im „Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen" sind Zuführungen von Wertberichtigungen von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2019: Wertberichtigungen EUR 0,0 Mio.) enthalten.

Das Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen betrifft im Wesentlichen die Ausbuchung von verjährten Sparguthaben.


13.     Ertragsteuern


Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich entweder als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis" oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis" oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Laufende Steuern

Laufende Steueransprüche und -schulden für das Berichtsjahr und frühere Perioden werden mit jenem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung der oder eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die zur Berechnung der Beträge herangezogenen Steuersätze und Steuergesetze sind jene, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede angesetzt, die zum Bilanzstichtag zwischen den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einerseits und deren Buchwerten andererseits bestehen. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschieden und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen zur Verfügung stehen wird. Für temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder aus einem Vermögenswert oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, resultieren, werden keine latenten Steuern angesetzt.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maß reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise genutzt werden kann. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen eine Nutzung der latenten Steueransprüche ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung jener Steuersätze (und Steuergesetze) bewertet, die zum Bilanzstichtag bereits in Kraft sind oder bereits parlamentarisch beschlossen und kundgemacht sind und von denen erwartet wird, dass sie im Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen in Kraft sein werden. 

Latente Steueransprüche und -schulden werden gegeneinander aufgerechnet, falls ein einklagbares Recht zur Aufrechnung besteht und die latenten Steuern von der gleichen Steuerbehörde eingehoben werden.

Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen 

Die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen unterliegt naturgemäß einer allgemeinen Unsicherheit, da die Steuergesetzgebung in einigen Punkten Ermessensentscheidungen zulässt. Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge und steuerlich abzugsfähige temporäre Unterschiede insoweit angesetzt, als wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den Verlusten zur Verfügung stehen wird. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. 

Die Steuern vom Einkommen beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.


in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Laufender Steueraufwand

-17,9

-2,8

laufende Periode

-17,9

-10,6

Vorperiode

0,0

7,8

Latenter Steueraufwand

-5,7

-11,3

laufende Periode

-3,0

-5,0

Vorperiode

-2,7

-6,3

Gesamt

-23,6

-14,1


Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:

in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

83,8

62,7

Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum österreichischen Ertragsteuersatz (25%)

-20,9

-15,7

Steuerminderungen aufgrund steuerbefreiter Beteiligungserträge und sonstiger steuerbefreiter Erträge

0,9

0,9

Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen

-0,8

-0,6

Aperiodischer Steueraufwand(-)/-ertrag(+)

-2,7

1,5

Sonstige Effekte

0,0

-0,2

Gesamt

-23,6

-14,1


In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt: 

 

1-12 19

1-12 20

in EUR Mio

Ergebnis vor Steuern

Ertragsteuern

Ergebnis nach Steuern

Ergebnis vor Steuern

Ertragsteuern

Ergebnis nach Steuern

Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten

19,8

-5,0

14,9

-37,2

9,3

-27,9

Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten

-5,9

1,5

-4,4

-4,2

1,1

-3,2

Rücklage für eigenes Kreditrisiko

5,1

-1,4

3,7

12,2

-3,1

9,2

Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

-18,1

4,5

-13,6

-5,4

1,4

-4,1

Sonstiges Ergebnis

0,9

-0,3

0,6

-34,6

8,7

-26,0


Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen

 

Steuerforderungen

Steuerverpflichtungen

Nettoabweichung 2020

in EUR Mio

Dez 20

Jän 20

Dez 20

Jän 20

Gesamt

Gewinn- 
und Verlust­
rechnung

Sonstiges Ergebnis

Temporäre Differenzen betreffen die folgenden Posten:








Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

0,0

0,0

-33,3

-33,7

0,4

0,3

0,1

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

0,0

0,0

-11,3

-16,5

5,2

-5,1

10,3

Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing

0,0

5,6

-2,3

0,0

-7,9

-7,9

0,0

Derivate − Hedge Accounting

4,3

4,5

-15,8

-10,2

-5,8

-5,8

0,0

Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)

3,1

0,0

-6,1

-5,6

2,6

2,6

0,0

Beteiligungen und verbundene Unternehmen 
(Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)

5,4

0,1

0,0

0,0

5,3

5,3

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten AC 
(Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)

20,8

19,8

0,0

0,0

1,0

1,0

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL

25,3

27,8

0,0

0,0

-2,5

0,5

-3,0

Langfristige Personalrückstellungen 
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)

17,7

18,0

0,0

0,0

-0,3

-1,6

1,4

Sonstige Rückstellungen 
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)

6,9

4,7

0,0

0,0

2,2

2,2

0,0

Kundenstock, Marken und 
sonstige immaterielle Vermögenswerte

0,0

0,0

-2,0

-1,9

-0,1

-0,1

0,0

Sonstiges

8,5

1,7

-11,8

-2,6

-2,5

-2,5

0,0

Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern

-82,7

-70,4

82,7

70,4

0,0

0,0

0,0

Summe latente Steuern

9,2

11,8

0,0

0,0

-2,6

-11,2

8,7

Summe laufende Steuern

13,1

0,0

-1,1

-0,2

12,2

12,2

0,0

Summe Steuern

22,3

11,8

-1,1

-0,2

9,6

1,0

8,7


 

Steuerforderungen

Steuerverpflichtungen

Nettoabweichung 2019

in EUR Mio

Dez 19

Jän 19

Dez 19

Jän 19

Gesamt

Gewinn- 
und Verlust­
rechnung

Sonstiges Ergebnis

Temporäre Differenzen betreffen die folgenden Posten:

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte - FVPL

0,0

0,0

-33,7

-27,5

-6,2

-6,1

-0,1

Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI

0,0

0,0

-16,5

-10,9

-5,6

-2,2

-3,4

Finanzielle Vermögenswerte - AC und Finanzierungsleasing

5,6

6,9

0,0

0,0

-1,3

-1,3

0,0

Derivate − Hedge Accounting

4,5

6,0

-10,2

-8,0

-3,6

-3,6

0,0

Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)

0,0

0,7

-5,6

0,0

-6,3

-6,3

0,0

Beteiligungen und verbundene Unternehmen 
(Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)

0,1

0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten - AC 
(Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)

19,8

15,7

0,0

0,0

4,1

4,1

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL

27,8

25,0

0,0

0,0

2,8

4,2

-1,4

Langfristige Personalrückstellungen 
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)

18,0

15,8

0,0

0,0

2,2

-2,4

4,5

Sonstige Rückstellungen 
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)

4,7

3,4

0,0

0,0

1,3

1,3

0,0

Kundenstock, Marken und 
andere immaterielle Vermögenswerte

0,0

0,0

-1,9

-1,4

-0,5

-0,5

0,0

Sonstiges

1,7

1,8

-2,6

-9,9

7,2

7,2

0,0

Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern

-70,4

-57,6

70,4

57,6

0,0

0,0

0,0

Summe latente Steuern

11,8

17,8

0,0

0,0

-6,0

-5,6

-0,3

Summe laufende Steuern

0,0

0,0

-0,2

-10,5

10,4

10,4

0,0

Summe Steuern

11,8

17,8

-0,2

-10,5

4,4

4,8

-0,3


Die latenten Steuerforderungen- und verpflichtungen sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Die in der Tabelle angeführten Beträge stellen die Bruttobuchwerte des jeweiligen Postens vor Werthaltigkeitsprüfung dar. Der Posten „Sonstiges" umfasst alle latenten Steuerforderungen und -verpflichtungen, die in der oben stehenden Tabelle nicht als separater Posten ausgewiesen werden.

Die Gesamtveränderung der latenten Steuern beträgt im Jahresvergleich EUR -2,6 Mio. (2019: EUR -6,0 Mio.), wovon EUR -11,2 Mio. (2019: EUR -5,6 Mio.) als latenter Steueraufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind. Ein Ertrag von EUR 8,7 Mio. (2019: EUR -0,3 Mio.) spiegelt sich im „Sonstigen Ergebnis" (OCI) wider. 

Es wird erwartet, dass die in der Bilanz aktivierten latenten Steuerforderungen in Höhe von EUR 9,2 Mio. (2019: EUR 11,8 Mio.) in naher Zukunft realisiert werden können. Der Ansatz latenter Steueransprüche ist auf die Einschätzung des Managements zurückzuführen, gemäß der es wahrscheinlich ist, dass die jeweiligen Gesellschaften zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste, Steuergutschriften und abzugsfähige Differenzen verrechnet werden können. Diese Einschätzungen resultieren aus von den Konzerngesellschaften durchgeführten Werthaltigkeitstests, entweder auf Ebene der Einzelgesellschaft oder auf Ebene des Gruppenträgers für alle Gruppenmitglieder. Diese Werthaltigkeitstests beinhalten Vergleiche der latenten Steuerforderungen inklusive der steuerlichen Verlustvorträge - nach Verrechnung mit den latenten Steuerverpflichtungen auf Ebene der jeweiligen Einzelgesellschaft bzw. des jeweiligen Gruppenträgers für alle Gruppenmitglieder - mit steuerlichen Planungsrechnungen. Der Planungszeitraum beträgt 5 Jahre. Fallen diese Werthaltigkeitstests negativ aus, werden die Aktivposten insoweit nicht angesetzt bzw. bereits bestehende wertberichtigt. 


14.     Gewinnverwendung


Der Hauptversammlung der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wird vorgeschlagen, den Aktionären eine Dividene von EUR 8,60 je Aktie, das sind EUR 7.617.880,00 und den Inhabern des verbleibenden Partizipationskapitals eine Dividende von EUR 8,60 je Anteil, das sind EUR 1.014,80, auszuzahlen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ergibt sich aus dem nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und beträgt EUR 15.238 Tsd (2019: EUR 7.619 Tsd). Die Differenz zwischen dem ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn und der Dividende wird auf neue Rechnung vorgetragen. 

Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.

Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente

Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung:

i. Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz

Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.

Der Effektivzinssatz (effective interest rate - EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.

Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired financial asset - POCI, siehe Abschnitt Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten) wird der bonitätsangepasste Effektivzinssatz verwendet. Der bonitätsangepasste EIR ist jener Zinssatz, der die geschätzten künftigen Cashflows, unter Berücksichtigung der erwarteten Kreditverluste, exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts abzinst.

Der EIR wird für die Erfassung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen verwendet. Zinserträge werden wie folgt berechnet:

Der Zinsaufwand wird berechnet, indem der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten angewendet wird.

ii. Fair Value

Der Fair Value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Diese Definition gilt auch für nichtfinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in der Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten" dargestellt.

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

i. Erstmaliger Ansatz

Finanzinstrumente werden erstmalig in der Bilanz erfasst, wenn der Sparkasse Oberösterreich vertragliche Ansprüche und/oder Verpflichtungen aus dem Finanzinstrument entstehen. Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswerts werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.

ii. Erstmalige Bewertung

Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Fair Value inklusive Transaktionskosten bewertet (ausgenommen hiervon sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, bei denen die Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden). In den meisten Fällen entspricht der Fair Value beim erstmaligen Ansatz dem Transaktionspreis, d. h. dem Preis, der bei Ausreichung oder Erwerb eines finanziellen Vermögenswertes übertragen wurde, bzw. dem Preis, der für die Emission oder das Eingehen einer finanziellen Verbindlichkeit eingenommen wurde.

Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte 

Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:

  1. das Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte - die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Portfolios gehalten wird, dessen Zielsetzung nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten"), oder sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen") besteht oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird.

  2. die Eigenschaften der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes - die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, bei denen es sich ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (solely payments of principal and interest - SPPI) handelt.

Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden.

Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" und auf Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten".

Wertminderungen von Finanzinstrumenten

Die Sparkasse Oberösterreich erfasst Wertminderungen ihrer finanziellen Vermögenswerte aus Fremdkapitalinstrumenten, die nicht zum FVPL bewertet werden, ihrer Leasingforderungen und ihrer außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen. Die Wertminderung basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss - ECL), die Folgendes widerspiegeln:

Der erwartete Kreditverlust wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet die Sparkasse Oberösterreich drei Wertminderungsstufen:

Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde. Die Wertminderung wird in Höhe des 12-Monats-ECL bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst.

Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst (wie in Stufe 1).

Finanzielle Vermögenswerte in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Die Sparkasse Oberösterreich hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität" an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition für Kredite anzugleichen. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes (d. h. den Nettobuchwert) erfasst. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwertes des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).

Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zur Ausfalldefinition sind in Note 33 „Kreditrisiko" dargestellt.

Die Wertminderungen verringern den Wert der Vermögenswerte. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswertes der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu FVOCI bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten OCI erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair Value Rücklage". Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Position „Rückstellungen" ausgewiesen.

Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired - POCI) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.

Abschreibungen

Die Sparkasse Oberösterreich schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn sie keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswertes und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.

Die Sparkasse Oberösterreich hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrages verzichtet, um dem Kunden bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkunden in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkunden durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkunden stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.

Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen

i. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und der erhaltenen Gegenleistung in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten" oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Position „Handelsergebnis" oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" erfasst.

ii. Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten

Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäftes und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldnern kann es dazu kommen, dass die Sparkasse Oberösterreich gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat die Sparkasse Oberösterreich eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden.

Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Sie werden von einem nicht notleidenden Schuldner eingeleitet, der bessere Konditionen als Alternative zu einer Refinanzierung anstrebt, vorausgesetzt, eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die dem Schuldner im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung entstehen würden, als ausreichend niedrig bewertet werden, damit diese den Schuldner nicht von der Ausübung der Option abhalten. Die Bank verhandelt die Bedingungen und Konditionen somit aufgrund der Möglichkeit, dass der Kunde den Kredit ansonsten bei einer anderen Bank refinanzieren könnte. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Neuverhandlung kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.

Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswertes als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:

Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einem Schuldner mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldnern mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Bank auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldnern angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.

Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen. Sie werden auf ausgefallene Kunden angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d. h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten des Kunden resultiert):

Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kunden angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d. h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten des Kunden), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:

Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswertes führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswertes und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.

Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswertes erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Position „Zinserträge" gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten" dargestellt.

Ausbuchungsgewinne und -verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, sind, unabhängig davon, ob sie ausgefallen sind, in der selben Position der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten wie ihre Bewertungsergebnisse, d. h. in „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten".

Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswertes durch Erfassung eines Modifikationsgewinnes oder -verlustes angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswertes, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge" dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswertes aufgibt, wie z. B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.

iii. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Dies geschieht in der Regel, wenn die Verbindlichkeit zurückgezahlt oder zurückgekauft wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten", „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" oder „Handelsergebnis" ausgewiesen.

Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen

i. SPPI-Beurteilung

Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodelles, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale von Krediten im Geschäft der Sparkasse Oberösterreich werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Benchmark-Tests für Kredite, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind.

Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet die Sparkasse Oberösterreich einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Beurteilung wird normalerweise auf Portfolioebene durchgeführt. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.

Bei Projektfinanzierungen prüft die Sparkasse Oberösterreich, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsoren und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.

Inkongruente Zinskomponenten beziehen sich auf variabel verzinsliche finanzielle Vermögenswerte, bei denen:

Um solche inkongruenten Zinskomponenten einer SPPI-Beurteilung zu unterziehen, hat die Erste Group Bank AG einen sogenannten „Benchmark-Test" entwickelt. Mit diesem Test wird überprüft, ob die inkongruenten Zinskomponenten zu (undiskontierten) vertraglichen Cashflows führen könnten, die sich erheblich von einem „Benchmark-Deal" unterscheiden, der solche Inkongruenzen nicht aufweist. Bei Vermögenswerten mit Zinsinkongruenzen, die sich nur aus zeitverzögerten Zinssätzen ergeben (d. h. ohne „Tenor Mismatch"), gilt das SPPI-Kriterium basierend auf einer qualitativen Beurteilung als erfüllt, wenn die zeitliche Differenz zwischen der Fixierung des Zinssatzes und dem Beginn der Zinsperiode nicht mehr als einen Monat beträgt.

Die Durchführung des quantitativen Benchmark-Testes war besonders beim Übergang zu IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für das zu diesem Zeitpunkt bestehende Portfolio relevant. In der Folge wurde die Ausreichung neuer Kredite mit Zinsinkongruenzen weitgehend eingeschränkt, sodass ein quantitativer Benchmark-Test nur in Ausnahmefällen angewendet wird.

ii. Beurteilung des Geschäftsmodelles

Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten") oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen") besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Der entscheidende Aspekt bei der Unterscheidung ist folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswertes zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte geändert haben.

In der Sparkasse Oberösterreich werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswertes stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot des Emittenten zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten" durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt die Sparkasse Oberösterreich zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10 % des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.

iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten

Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat die Sparkasse Oberösterreich spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf Vorauszahlungsmöglichkeiten und in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.

Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zu Ausfalldefinition sind in Note 31 „Risikomanagement im Unterabschnitt Kreditrisiko" dargestellt. Die Entwicklung der Risikovorsorgen ist in Note 16 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" und Note 24 „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" beschrieben.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten") und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.

In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d. h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Positionen „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte", „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" sowie „Kassenbestand und Guthaben". Die Position „Kassenbestand und Guthaben" beinhaltet Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralbanken und Kreditinstituten, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit oder vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden.

Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge" ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z. B. Verkäufe) werden in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen in der Sparkasse Oberösterreich die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäftes mit Kunden (ausgenommen bestimmte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft, Einlagen bei Zentralbanken, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.

Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19.


15.     Kassenbestand und Guthaben


in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Kassenbestand

578,1

583,0

Guthaben bei Zentralbanken

48,7

1.392,7

Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten

99,5

178,7

Kassenbestand und Guthaben

726,4

2.154,4


16.     Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte


Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten" vereinbar angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells im Kapitel Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze".

Schuldverschreibungen

Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe

 

Bruttobuchwerte

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

 

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

Buchwert

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Regierungen

399,7

0,0

0,0

399,7

-0,1

0,0

0,0

-0,1

399,6

Kreditinstitute

766,6

0,0

0,0

766,6

-0,4

0,0

0,0

-0,4

766,2

Sonstige Finanzinstitute

43,3

0,0

0,0

43,3

0,0

0,0

0,0

0,0

43,3

Nicht finanzielle Gesellschaften

22,1

0,0

0,0

22,1

0,0

0,0

0,0

0,0

22,1

Gesamt

1.231,7

0,0

0,0

1.231,7

-0,5

0,0

0,0

-0,5

1.231,3











Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Regierungen

340,6

0,0

0,0

340,6

0,0

0,0

0,0

0,0

340,6

Kreditinstitute

684,1

0,0

0,0

684,1

-0,4

0,0

0,0

-0,4

683,8

Sonstige Finanzinstitute

40,4

0,0

0,0

40,4

0,0

0,0

0,0

0,0

40,4

Nicht finanzielle Gesellschaften

26,8

0,0

0,0

26,8

0,0

0,0

0,0

0,0

26,7

Gesamt

1.091,9

0,0

0,0

1.091,9

-0,5

0,0

0,0

-0,5

1.091,4


Zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019) gibt es keine Schuldverschreibungen AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.

Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken

in EUR Mio

Stand zum

Zugänge

Ausbuchungen

Transfer zwischen Stufen

Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)

Sonstige

Stand zum

 

Jän 20

 

 

 

 

 

Dez 20

Stufe 1

-0,5

-0,1

0,0

0,0

0,1

0,0

-0,5

Stufe 2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Stufe 3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-0,5

-0,1

0,0

0,0

0,1

0,0

-0,5









 

Jän 19

 

 

 

 

 

Dez 19

Stufe 1

-0,4

-0,1

0,1

0,0

-0,1

0,0

-0,5

Stufe 2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Stufe 3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-0,4

-0,1

0,1

0,0

-0,1

0,0

-0,5


In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuldverschreibungen AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen AC werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst. 

In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Stufe 3" dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.

Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst.

Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2020 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2020 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 198,3 Mio. (2019: EUR 188,0 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2020 gehalten und während des Jahres 2020 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 67,3 Mio. (2019: EUR 103,3 Mio.).


Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe

 

Bruttobuchwerte

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

 

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

Buchwert

Dez 20










Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Kreditinstitute

1.568,7

0,0

0,0

1.568,7

-0,7

0,0

0,0

-0,7

1.568,0

Total

1.568,7

0,0

0,0

1.568,7

-0,7

0,0

0,0

-0,7

1.568,0











Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Kreditinstitute

1.399,5

0,0

0,0

1.399,5

-0,5

0,0

0,0

-0,5

1.399,0

Total

1.399,5

0,0

0,0

1.399,5

-0,5

0,0

0,0

-0,5

1.399,0


Zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019) gibt es keine Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.


Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken

in EUR Mio

Stand zum

Zugänge

Ausbuchungen

Transfer zwischen Stufen

Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)

Sonstige

Stand zum

 

Jän 20

 

 

 

 

 

Dez 20

Stufe 1

-0,5

0,0

0,0

0,0

0,2

0,0

-0,7

Stufe 2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Stufe 3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-0,5

0,0

0,0

0,0

-0,2

0,0

-0,7









 

Jän 19

 

 

 

 

 

Dez 19

Stufe 1

-0,5

-0,4

0,4

0,0

0,0

0,0

-0,5

Stufe 2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Stufe 3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-0,5

-0,4

0,4

0,0

0,0

0,0

-0,5


In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst. 

Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst.


Kredite und Darlehen an Kunden

Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe

 

Bruttobuchwerte

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

 

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Gesamt

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Gesamt

Buchwert

Dez 20












Regierungen

393,4

0,2

0,0

0,0

393,6

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

393,5

Sonstige Finanzinstitute

178,1

41,5

6,6

0,0

226,2

-0,2

-0,9

0,0

0,0

-1,0

225,1

Nicht finanzielle Gesellschaften

3.529,2

912,2

105,1

1,6

4.548,1

-6,3

-25,4

-79,0

0,0

-110,7

4.437,4

Haushalte

3.209,6

483,6

87,0

0,6

3.780,7

-2,5

-12,4

-49,4

0,0

-64,4

3.716,3

Gesamt

7.310,2

1.437,5

198,7

2,1

8.948,6

-9,0

-38,7

-128,5

0,0

-176,2

8.772,4













Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Regierungen

405,6

1,2

0,0

0,0

406,7

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

406,7

Sonstige Finanzinstitute

223,5

14,2

2,2

0,0

239,9

-0,1

0,0

-2,2

0,0

-2,3

237,5

Nicht finanzielle Gesellschaften

4.013,2

337,9

136,4

1,8

4,489,3

-5,8

-13,4

-92,4

0,0

-111,6

4.377,7

Haushalte

3.246,6

379,3

99,6

0,8

3.726,3

-2,4

-9,1

-61,5

0,0

-73,0

3.653,2

Gesamt

7.888,9

732,5

238,2

2,7

8.862,2

-8,4

-22,5

-156,1

0,0

-187,0

8.675,2


Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken

in EUR Mio

Stand zum

Zugänge

Ausbuch-ungen

Transfer zwischen Stufen

Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)

Unwesentliche Modifikationen (netto)

Abschrei-bungen

Sonstige

Stand zum

 

Jän 20

 

 

 

 

 

 

 

Dez 20

Stufe 1

-8,4

-10,9

-3,4

18,5

-11,5

0,0

0,0

0,0

-9,0

Regierungen

0,0

-1,3

0,0

0,3

0,9

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

-0,1

0,0

0,0

0,1

-0,1

0,0

0,0

0,0

-0,2

Nicht finanzielle Gesellschaften

-5,8

-6,8

-2,6

9,3

-5,6

0,0

0,0

0,0

-6,3

Haushalte

-2,4

-2,8

-0,7

8,8

-6,8

0,0

0,0

0,0

-2,5

Stufe 2

-22,5

-4,2

-9,4

-30,3

9,1

-0,2

0,0

0,1

-38,7

Regierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

0,0

0,0

0,0

-0,1

-0,8

0,0

0,0

0,0

-0,9

Nicht finanzielle Gesellschaften

-13,4

-3,3

-6,5

-16,1

1,0

-0,2

0,0

0,1

-25,4

Haushalte

-9,1

-0,9

-2,8

-14,1

8,8

0,0

0,0

0,0

-12,4

Stufe 3

-156,1

-12,0

-13,9

-5,2

-27,5

0,0

58,5

0,0

-128,5

Regierungen

0,0

-0,1

0,0

-0,1

0,3

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

-2,2

0,0

0,0

0,0

0,1

0,0

2,0

0,0

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

-92,4

-6,2

-9,0

-4,1

-17,8

0,0

32,6

0,0

-79,0

Haushalte

-61,5

-5,7

-4,8

-0,9

-10,0

0,0

23,8

0,0

-49,4

POCI

0,0

0,0

-0,1

0,0

-0,3

0,0

0,1

0,0

0,0

Regierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,0

0,0

-0,1

0,0

-0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

Haushalte

0,0

0,0

0,0

0,0

-0,2

0,0

0,1

0,0

0,0

Gesamt

-187,0

-27,2

-26,8

-17,0

-30,2

-0,2

58,6

0,1

-176,2











 

Jän 19

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

Stufe 1

-10,3

-13,3

6,3

13,2

-4,4

0,0

0,0

0,0

-8,4

Regierungen

-0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

-0,4

-0,3

0,2

0,2

0,0

0,0

0,0

0,1

-0,1

Nicht finanzielle Gesellschaften

-7,0

-9,8

5,3

3,6

2,2

0,0

0,0

-0,1

-5,8

Haushalte

-2,9

-3,1

0,7

9,4

-6,6

0,0

0,0

0,0

-2,4

Stufe 2

-20,4

-0,5

7,0

-23,4

14,8

0,0

0,0

0,0

-22,5

Regierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

-3,5

0,0

0,0

0,0

-0,1

0,0

0,0

3,6

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

-7,5

-0,1

4,4

-10,2

3,6

0,0

0,0

-3,6

-13,4

Haushalte

-9,4

-0,3

2,6

-13,2

11,3

0,0

0,0

0,0

-9,1

Stufe 3

-174,5

-6,7

19,0

-9,0

-20,3

-0,2

35,7

-0,1

-156,1

Regierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

-17,8

0,0

0,0

0,0

-0,1

0,0

0,0

15,7

-2,2

Nicht finanzielle Gesellschaften

-83,3

-5,5

2,6

-8,1

-10,8

-0,2

28,5

-15,7

-92,4

Haushalte

-73,4

-1,2

16,4

-0,9

-9,4

-0,1

7,2

-0,1

-61,5

POCI

-0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,2

0,0

0,0

Regierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,0

0,0

0,0

0,0

-0,2

0,0

0,2

0,0

0,0

Haushalte

-0,2

0,0

0,0

0,0

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-205,3

-20,4

32,4

-19,2

-9,9

-0,3

35,8

-0,2

-187,0


In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Krediten und Darlehen an Kunden AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst. 

In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Stufe 3" dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte "Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt. 

Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst. In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. 

In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)" werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Krediten und Darlehen an Kunden AC, die nicht zu deren vollständiger Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichtigungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweisen oder vollständigen Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen" ausgewiesen. 

Transfers

Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2020 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2020 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:

Dez 20

Transfers zwischen
Stufe 1 und Stufe 2

Transfers zwischen
Stufe 2 und Stufe 3

Transfers zwischen
Stufe 1 und Stufe 3

POCI

in EUR Mio

Zu Stufe 2 von Stufe 1

Zu Stufe 1 von Stufe 2

Zu Stufe 3 von Stufe 2

Zu Stufe 2 von Stufe 3

Zu Stufe 3 von Stufe 1

Zu Stufe 1 von Stufe 3

Zu Ausgefallen von Nicht-Ausgefallen

Zu Nicht-Ausgefallen von Ausgefallen

Regierungen

7,2

0,9

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

34,9

9,5

0,0

0,0

6,5

0,0

0,0

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

694,4

86,6

18,4

23,1

18,2

1,5

0,0

0,0

Haushalte

275,2

85,1

15,2

4,8

10,6

0,2

0,0

0,1

Gesamt

1.011,7

182,1

33,6

27,9

35,3

1,7

0,0

0,1










Dez 19









Regierungen

1,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

6,6

4,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

260,2

29,7

11,5

1,1

28,6

0,0

0,0

0,0

Haushalte

176,3

89,6

13,6

4,6

10,2

0,0

0,0

0,0

Gesamt

444,1

123,3

25,1

5,7

38,8

0,0

0,0

0,0


Für Transfers zwischen den Wertberichtigungsstufen in Folge von Covid-19-Maßnahmen verweisen wir auf die Ausführungen in Note 33 „Kreditrisiko".

Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2020 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2020 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 2.179,0 Mio. (2019: EUR 2.280,3 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2020 gehalten und während des Jahres 2020 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 879,4 Mio. (2019: EUR 698,8 Mio.).

Für in 2020 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf EUR -0,9 Mio. (2019: EUR 0,5 Mio.).


17.     Vertragliche Modifikationen von Schuldinstrumenten


Auswirkungen von unwesentlichen vertraglichen Modifikationen von Schuldinstrumenten AC der Stufe 2 und 3

 

Dez 19

Dez 20

in EUR Mio

Fortgeführte Anschaffungs-kosten vor Modifikation

Modifikations-gewinne/-verluste (netto)

Fortgeführte Anschaffungs-kosten vor Modifikation

Modifikations-gewinne/-verluste (netto)

Kredite und Forderungen

 

 

Regierungen

0,0

0,0

0,3

0,0

Sonstige Finanzinstitute

0,0

0,0

30,7

0,9

Nicht finanzielle Gesellschaften

35,8

0,2

220,4

0,1

Haushalte

36,8

0,1

135,8

0,0

Gesamt

72,6

0,3

387,2

1,0


Zum 31. Dezember 2020 belief sich der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten AC, die im laufenden Jahr während ihrer Zuordnung zu Stufe 2 oder 3 unwesentlichen vertraglichen Modifikationen unterlagen und in Stufe 1 übertragen wurden, auf EUR 43,0 Mio. (2019: EUR 13,0 Mio.). 

18.     Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen


Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe

 

Bruttobuchwerte

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

 

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Gesamt

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Gesamt

Buchwert

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Regierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,1

0,0

0,0

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,1

Haushalte

2,4

0,0

0,0

0,0

2,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

2,5

Gesamt

2,5

0,0

0,0

0,0

2,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

2,5













Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Regierungen

0,1

0,0

0,0

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,1

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,2

0,0

0,0

0,0

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,2

Haushalte

4,1

0,0

0,0

0,0

4,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

4,1

Gesamt

4,4

0,0

0,0

0,0

4,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

4,4


19.     Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten


Die Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten", „Einlagen von Kunden", „Verbriefte Verbindlichkeiten" sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" aufgegliedert.

Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB werden unter „Einlagen von Kreditinstituten" ausgewiesen. Eine Beurteilung der Sparkasse Oberösterreich über angemessene Bilanzierungsgrundsätze für diese Instrumente kam zum Ergebnis, dass diese keine unter dem Marktzins verzinste Darlehen darstellen. Die IAS 20 Bestimmungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand werden daher nicht angewendet. Dies ergibt sich dadurch, dass TLTRO-Instrumente als ein separater Markt betrachtet werden, der von der EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 bewertet.

Der Buchwert der TLTRO III-Verbindlichkeiten belief sich Ende 2020 auf EUR 996,4 Mio. Der für die TLTRO III im Jahr 2020 erfasste negative Zinsaufwand betrug EUR 4,8 Mio.

Die TLTRO-Bedingungen sehen generell eine Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Bei Ersterfassung wird der ursprüngliche Effektivzinssatz unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen und der Einschätzung, ob die Kriterien für die reduzierten Zinsen erfüllt werden, bestimmt. Das wahrscheinlichere Szenario wird hierbei für die ursprüngliche Effektivzinsberechnung verwendet.

Einlagen von Kreditinstituten

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Täglich fällige Einlagen

296,6

201,1

Termineinlagen

893,8

1.411,5

Pensionsgeschäfte

0,0

0,0

Einlagen von Kreditinstituten

1.190,5

1.612,6


Einlagen von Kunden

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Täglich fällige Einlagen

6.540,9

8.139,1

Spareinlagen

2.672,0

3.279,7

Regierungen

21,5

26,6

Sonstige Finanzinstitute

3,1

5,2

Nicht finanzielle Gesellschaften

114,0

169,5

Haushalte

2.533,3

3.078,5

Nicht-Spareinlagen

3.869,0

4.859,4

Regierungen

181,8

181,6

Sonstige Finanzinstitute

256,9

337,6

Nicht finanzielle Gesellschaften

1.618,7

2.088,4

Haushalte

1.811,5

2.251,8

Termineinlagen

2.417,8

2.106,8

Einlagen mit vereinbarter Laufzeit

2.417,8

2.106,8

Spareinlagen

2.097,1

1.782,7

Regierungen

44,2

43,9

Sonstige Finanzinstitute

4,7

4,2

Nicht finanzielle Gesellschaften

102,3

91,9

Haushalte

1.945,9

1.642,7

Nicht-Spareinlagen

320,7

324,2

Regierungen

173,1

193,8

Sonstige Finanzinstitute

78,8

98,4

Nicht finanzielle Gesellschaften

59,3

23,7

Haushalte

9,5

8,3

Einlagen von Kunden

8.958,7

10.245,9

Regierungen

420,7

445,9

Sonstige Finanzinstitute

343,5

445,3

Nicht finanzielle Gesellschaften

1.894,2

2.373,5

Haushalte

6.300,3

6.981,3


Verbriefte Verbindlichkeiten

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten

133,4

134,8

Ergänzungskapital

133,4

134,8

Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten

865,4

819,2

Anleihen

418,9

356,5

Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate

48,4

59,9

Hypothekenpfandbriefe

398,1

402,8

Öffentliche Pfandbriefe

0,0

0,0

Verbriefte Verbindlichkeiten

998,8

954,0


2020 wurde von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft ein Basisprospekt gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospekt-Verordnung) erstellt. Die Sparkasse Oberösterreich kann im Rahmen dieses Emissionsprogrammes Schuldverschreibungen begeben. Die Gesamtsumme des ausstehenden Nominales wird EUR 700 Mio. nicht übersteigen.

Im Jahr 2020 wurde ein Gesamtvolumen von rund EUR 58 Mio. begeben.

Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente


Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente


Es gibt unterschiedliche Gründe, finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss - FVPL) zu bewerten:

Finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen, müssen zum FVPL bewertet werden. In der Sparkasse Oberösterreich sind davon gewisse Kredite an Kunden sowie Schuldinstrumente betroffen. Der Hauptgrund bei den Krediten sind inkongruente Zinskomponenten, die die in IFRS 9 geforderten quantitativen Tests nicht bestehen (siehe Beschreibung im Abschnitt SPPI-Beurteilung im Kapitel „Wesentliche Ermessungsentscheidungen, Annahmen und Schätzungen").

Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d. h. sie werden weder in einem „Halten"-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen"-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden, oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. In der Sparkasse Oberösterreich sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird (z. B. Investitionen in Verbriefungen), oder für fehlgeschlagene Kreditsyndizierungen, wenn der Kredit am Markt zum Verkauf angeboten wird. Weiters werden finanzielle Vermögenswerte, die von vollkonsolidierten Investmentfonds gehalten werden, zum FVPL bewertet, da sie auf Fair Value-Basis gemanagt und beurteilt werden.

Die Sparkasse Oberösterreich macht von dem Wahlrecht Gebrauch, gewisse finanzielle Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung in die FVPL-Kategorie zu widmen (Fair Value-Option). Dies ist dann der Fall, wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen einem finanziellen Vermögenswert, der ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI bewertet werden würde, und dem zugehörigen Derivat, das zum FVPL bewertet wird, entstehen würden.

In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva" in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva" und als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte" in den Unterpositionen „Schuldinstrumente" und „Kredite und Darlehen an Kunden" dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 22 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte" dargestellt sind: „zum FVPL designiert" und „verpflichtend zum FVPL". Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL" ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten" oder „Halten und Verkaufen") zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind. 

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. solche, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva" in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva" ausgewiesen. Investitionen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte" in der Unterposition „Eigenkapitalinstrumente" bzw. in Note 22 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte" in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL" ausgewiesen.

Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 20 „Derivative Finanzinstrumente".

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Fremdkapitalinstrumenten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge" unter „Zinsüberschuss" dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Position „Dividendenerträge" ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Position „Handelsergebnis" für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten", im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.

Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.

In der Bilanz werden finanzielle Verbindlichkeiten FVPL in den Positionen „Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading", Unterkategorien „Derivate" und „Sonstige Handelspassiva", sowie „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten", Unterkategorien „Einlagen von Kunden", „Verbriefte Verbindlichkeiten" und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten", erfasst. Die maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in Note 20 „Derivative Finanzinstrumente" und Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" erläutert.


20.     Derivate Finanzinstrumente


Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Futures, Forward Rate Agreements, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options sowie Credit Default Swaps zur Anwendung.

Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:

Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt - unabhängig davon, ob diese zu Handelszwecken oder zu Sicherungszwecken gehalten werden. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.

Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d. h. sowohl Derivate des Handelsbuches als auch Derivate des Bankbuches, in der Position „Derivate" unter „Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading" bzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading" ausgewiesen.

Derivate - Hedge Accounting sind solche, die als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert werden und die Bedingungen von IAS 39 erfüllen (siehe Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen). Diese werden aktiv- und passivseitig in der Bilanz in der Position „Derivate - Hedge Accounting" ausgewiesen.

Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten sowie von Sicherungsderivaten in Fair Value Hedges werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis" dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge" oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswertes (z. B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.

Eingebettete Derivate

Die Sparkasse Oberösterreich hat als Teil ihres Geschäftes Schuldinstrumente, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale" bedeutet, dass ein Derivat nicht in einem Basisinstrument eingebettet ist. Eingebettete Derivate werden vom Basisinstrument separiert, wenn

Eingebettete Derivate, die getrennt werden, werden als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in der Position „Derivate" unter „Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading" bzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading" ausgewiesen.

In der Sparkasse Oberösterreich bezieht sich die Mehrheit an nicht eng verbundenen eingebetteten Derivaten auf Anleihen und Einlagen, deren Zahlungen an Aktienpreise und Fremdwährungskurse gebunden sind, bei denen seit 2018 die Fair Value Option ausgenutzt wird. Daher sind diese eingebetteten Derivate Teil der Fair Value-Bewertung des gesamten hybriden Instruments zum FVPL und werden nicht separiert.

Derivate - Held for Trading

 

Dez 19

Dez 20

in EUR Mio

Nominalwert

Positiver Fair Value

Negativer Fair Value

Nominalwert

Positiver Fair Value

Negativer Fair Value

Derivate des Handelsbuchs

2.133,3

42,6

33,9

1.230,9

18,2

18,1

Zinssatz

1.909,9

32,2

31,8

1.148,3

14,1

16,0

Eigenkapital

145,6

8,8

0,9

51,2

2,9

0,9

Devisengeschäft

69,8

1,2

1,2

31,4

1,1

1,2

Kredit

5,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Waren

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige(s)

3,0

0,4

0,0

0,0

0,0

0,0

Derivate des Bankbuchs

1.676,6

120,4

9,5

1.488,7

123,8

11,2

Zinssatz

895,7

104,4

1,3

726,9

111,5

0,9

Eigenkapital

14,6

8,8

0,0

0,0

0,0

0,0

Devisengeschäft

737,4

6,5

8,3

742,8

12,1

10,3

Kredit

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Waren

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige(s)

28,9

0,8

0,0

19,0

0,2

0,0

Gesamt

3.809,9

163,1

43,4

2.719,6

141,9

29,3


Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Transaktionen mit Zins-Derivaten über Clearing Häuser ab. Diese Derivate sowie die zugehörigen Barsicherheiten erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung. Für weitere Details zur bilanziellen Saldierung verweisen wir auf die Note 27 „Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten".


21.     Sonstige Handelsaktiva


in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Eigenkapitalinstrumente

11,2

9,5

Schuldverschreibungen

36,0

35,3

Regierungen

0,0

0,0

Kreditinstitute

9,2

9,1

Sonstige Finanzinstitute

9,6

8,5

Nicht finanzielle Gesellschaften

17,3

17,6

Sonstige Handelsaktiva

47,3

44,8



22.     Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte


 

Dez 19

Dez 20

in EUR Mio

Designiert

Verpflichtend

Designiert

Verpflichtend

Eigenkapitalinstrumente

0,0

26,9

0,0

31,3

Schuldverschreibungen

0,0

107,6

0,0

117,7

Regierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

Kreditinstitute

0,0

4,0

0,0

0,0

Sonstige Finanzinstitute

0,0

103,6

0,0

117,7

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,0

0,0

0,0

0,0

Kredite und Darlehen an Kunden

0,0

1,3

0,0

3,9

Regierungen

0,0

0,9

0,0

0,7

Sonstige Finanzinstitute

0,0

0,0

0,0

0,0

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,0

0,3

0,0

0,2

Haushalte

0,0

0,2

0,0

3,1

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte

0,0

135,7

0,0

153,0


23.     Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten


Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.

Die Sparkasse Oberösterreich wendet die Möglichkeit an, gewisse finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die FVPL-Kategorie zu designieren (Fair Value-Option), wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen ansonsten zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und zum Fair Value bewerteten Derivaten, die mit diesen Verbindlichkeiten in Beziehung stehen, entstehen würden; oder der gesamte hybride Vertrag aufgrund eines nicht eng verbundenen eingebetteten Derivats erfolgswirksam zum Fair Value eingestuft wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value-Option werden in der Bilanz in der Position „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" - weiter aufgeteilt in „Einlagen von Kunden" und „Verbriefte Verbindlichkeiten" - erfasst. Zinsaufwendungen werden unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden abzüglich der Zinsaufwendungen in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" dargestellt.

Die Fair Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko von finanziellen Verbindlichkeiten für die Berichtsperiode ergeben, werden im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko von Verbindlichkeiten", dargestellt. Der kumulierte Betrag wird als kumuliertes OCI in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko von Verbindlichkeiten" erfasst und als Differenz zwischen dem Barwert der Verbindlichkeiten unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads und dem Fair Value der Verbindlichkeit berechnet. Die Höhe der Fair Value-Änderung, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit in der betreffenden Periode zurückzuführen ist und im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist die Differenz zwischen dem kumulierten Betrag am Ende und am Beginn der Periode. Bei der Berechnung des Barwerts der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads wird als Diskontierungssatz die Summe aus dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve) und dem ursprünglichen Credit Spread herangezogen. Der ursprüngliche Credit Spread wird bei erstmaligem Ansatz der Verbindlichkeit ermittelt und entspricht der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Differenz zwischen der Gesamtrendite der Verbindlichkeit und dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve). Bei Ausbuchung (hauptsächlich Rückkäufe) solcher erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrages in die Gewinnrücklage.


 

Buchwert

Rückzahlbarer Betrag

Delta zwischen Buchwert und rückzahlbarem Betrag

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Dez 19

Dez 20

Dez 19

Dez 20

Einlagen 

124,8

109,8

114,0

104,0

10,8

5,8

Verbriefte Verbindlichkeiten

690,5

676,1

895,7

855,6

-205,3

-179,4

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL

815,3

785,9

1.009,7

959,6

-194,4

-173,6


Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisiko zurückzuführen sind 

 

Für die Berichtsperiode

Kumulierter Betrag

in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Dez 19

Dez 20

Einlagen 

1,0

1,7

-2,0

-0,3

Verbriefte Verbindlichkeiten

4,0

10,3

-10,0

0,5

Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL

5,1

12,1

-12,0

0,2


Im Jahr 2020 wurden EUR 0,0 Mio. (2019: 0,5 Mio.) aufgrund Beendigung der Fair Value-Option vom OCI in die Gewinnrücklage umgebucht.

Verbriefte Verbindlichkeiten

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten

130,2

129,5

Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten

560,3

546,6

Anleihen

175,3

143,1

Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate

101,4

99,4

Hypothekenpfandbriefe

283,6

304,1

Verbriefte Verbindlichkeiten

690,5

676,1

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete FINANZINSTRUMENTE


24.     Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte


Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income - FVOCI) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodelles gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen"). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente" in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" enthalten.

Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge" ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" enthalten. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.

Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value-Rücklage" als kumuliertes sonstiges Ergebnis (other comprehensive income - OCI) ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Position „Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden" ausgewiesen. Diese Position enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" umgegliedert.

In der Sparkasse Oberösterreich enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen. D. h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodelles beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Die Geschäftsziele werden entsprechend sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.

Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht die Sparkasse Oberösterreich von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäftes) bzw. der Region darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Position „Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden" in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value-Rücklage" enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente" in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.

Eigenkapitalinstrumente 

Per 31. Dezember 2020 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente FVOCI des Konzerns auf EUR 138,3 Mio. (2019: EUR 155,8 Mio.), die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente FVOCI vor Steuern betrug EUR -14,3 Mio. (2019: EUR 22,9 Mio.). Im Jahr 2020 wurden keine EK-Instrumente FVOCI verkauft.

Schuldinstrumente

Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe 

 

Bruttobuchwerte

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

 

 

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

Kumulierte Veränder-ungen des Fair Value

Fair Value

Dez 20











Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Regierungen

106,5

0,0

0,0

106,5

0,0

0,0

0,0

0,0

6,7

113,2

Kreditinstitute

79,1

0,0

0,0

79,1

0,0

0,0

0,0

0,0

5,0

84,1

Sonstige Finanzinstitute

72,9

18,9

0,0

91,2

-0,2

-1,2

0,0

-1,4

2,7

93,9

Nicht finanzielle Gesellschaften

97,6

11,3

0,0

108,9

-0,1

-0,6

0,0

-0,7

1,9

110,8

Gesamt

356,1

29,6

0,0

385,7

-0,3

-1,7

0,0

-2,1

16,3

402,0












Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Regierungen

214,8

0,0

0,0

214,8

0,0

0,0

0,0

0,0

10,7

225,5

Kreditinstitute

156,4

0,0

0,0

156,4

-0,1

0,0

0,0

-0,1

7,1

163,5

Sonstige Finanzinstitute

45,8

9,2

0,0

55,0

0,0

-0,4

0,0

-0,4

1,8

56,8

Nicht finanzielle Gesellschaften

136,9

0,0

0,0

136,9

-0,1

0,0

0,0

-0,1

2,3

139,2

Gesamt

553,8

9,2

0,0

563,1

-0,2

-0,4

0,0

-0,6

21,9

584,9


Wie in IFRS 9 definiert, entspricht der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten FVOCI den fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen für Kreditrisiken. Die kumulierten Veränderungen im sonstigen Ergebnis umfassen Wertberichtigungen für Kreditrisiken sowie Fair Value-Änderungen, die entsprechend den Regeln von IFRS 9 für die Bewertung von Schuldinstrumenten FVOCI im sonstigen Ergebnis erfasst werden.

Zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019) gibt es keine Schuldverschreibungen FVOCI, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.


Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken

in EUR Mio

Stand zum

Zugänge

Ausbuchungen

Transfer zwischen Stufen

Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)

Sonstige

Stand zum

 

Jän 20

 

 

 

 

 

Dez 20

Stufe 1

-0,2

-0,1

0,1

0,1

-0,2

0,0

-0,3

Stufe 2

-0,4

-0,2

0,0

-1,2

0,0

0,0

-1,7

Stufe 3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-0,6

-0,3

0,1

-1,0

-0,2

0,0

-2,1









 

Jän 19

 

 

 

 

 

Dez 19

Stufe 1

-0,4

-0,3

0,1

0,2

0,2

0,0

-0,2

Stufe 2

0,0

-0,2

0,0

-0,1

-0,1

0,0

-0,4

Stufe 3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-0,4

-0,4

0,1

0,1

0,1

0,0

-0,6


In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuldverschreibungen FVOCI während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst.

In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Stufe 3" dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt. Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst.

Transfers

Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen FVOCI, die zum 31. Dezember 2020 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2020 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:

Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Zu Stufe 2 von Stufe 1

5,0

19,8

Zu Stufe 1 von Stufe 2

2,1

2,2



Finanzinstrumente - Sonstige Angaben 


25.     Fair Value von Finanzinstrumenten


Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht auf Basis von Daten eines aktiven Marktes abgeleitet werden, wird er unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert. Aufgrund einer in 2016 durchgeführten Analyse wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.

Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt. 

Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente

Die Fair Value-Bewertung in der Sparkasse Oberösterreich erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsenotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.

Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter

Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet die Sparkasse Oberösterreich Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist. Für Märkte mit negativem Zinsumfeld kommen Modelle zur Anwendung, die mit diesen Marktbedingungen umgehen können. Folglich beschränken negative Zinsen keine der verwendeten Bewertungsmodelle.

Kredite. Durch die Implementierung von IFRS 9 hat sich die Klassifizierung von Vermögensgegenständen grundlegend verändert. Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values dieser Vermögensgegenstände entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode, wonach die erwarteten Cashflows mit dem vollen Zinssatz inklusive Aufschläge, die nicht auf dem Marktrisiko basieren, abgezinst werden. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwarteten Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag zusammensetzt. Die komplexen Kreditprodukte werden mittels Monte Carlo Simulation bewertet und beinhalten Konvexitätsanpassungen und den Zeitwert von eingebetteten Optionen.

Schuldinstrumente. Für Plain Vanilla-Schuldtitel (fix und variabel) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve des Emittenten abgeleitet wird. Ist keine Emittentenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instrumentes angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z. B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldtiteln (z. B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden. 

Eigenkapitalinstrumente. Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, werden anhand des notierten Marktpreises bewertet. Für alle anderen nicht mit Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumente wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt. Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode, die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell. Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitales des Beteiligungsunternehmens dar. Beim Dividend-Discount-Modell wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Eigenkapitalinstrumentes, welches von einem Unternehmen ausgegeben wird, dem Barwert einer ewigen Dividende entspricht. Auch bei der vereinfachten Ertragswertmethode wird der Fair Value auf Basis des diskontierten, zukünftigen Einkommens gerechnet. Diese Methode kann jedoch auch verwendet werden, wenn nur ein für ein Jahr geplantes Einkommen zur Verfügung steht. Die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell diskontieren zukünftige Erträge und Dividenden unter Verwendung eines Diskontierungszinssatzes, der die Eigenkapitalkosten widerspiegelt. Die Eigenkapitalkosten hängen vom risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie, dem Relevered Beta und der Länderrisikoprämie ab. Das Relevered Beta ist von der Branchenklassifizierung abgeleitet, welche von Damodaran veröffentlicht und verwaltet wird. In seltenen Fällen werden Bewertungsmultiplikatoren verwendet. 

Verbindlichkeiten. Die Fair Value-Bewertung von erfolgswirksam zum Fair Value eingestuften finanziellen Verbindlichkeiten basiert auf liquiden Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.

OTC-Derivate. Derivate, die an liquiden Märkten gehandelt werden (z. B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsenotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps), werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cashflow-Modelle und das Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente in nicht ausreichend liquiden Märkten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von in Euro besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt. Infolge der IBOR-Reform wurde festgelegt, dass der bisher als Diskontierungszinssatz herangezogene EONIA (Euro Over Night Index Average) durch den ESTER (Euro Short-Term Rate) abgelöst wird. Dabei ist eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2021 vorgesehen. In der Sparkasse Oberösterreich wurde bei allen Verträgen mit CCP's (Central Counter Parties), LCH (London Clearing House) und EUREX die Verzinsung in 2020 umgestellt und die zugrunde liegenden Sicherheiten werden nun mit ESTER verzinst. Für die Fair Value-Ermittlung dieser Derivate wird als Diskontierungszinssatz bereits der ESTER herangezogen. Die aus der Umstellung resultierende Bewertungsdifferenz wurde mit einer Ausgleichszahlung kompensiert. Die Umstellung der bilateralen Verträge und CSA's (Credit Support Annex) ist noch nicht abgeschlossen und wird analog zu den CCP's stattfinden.

Die Sparkasse Oberösterreich bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft. Bei der Ermittlung der Bid-Ask-Anpassung wird keine Aufrechnung gegenläufiger Positionen (Netting) durchgeführt.

Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment - CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment - DVA) vorgenommen. Die CVA-Anpassung hängt vom erwarteten positiven Risikobetrag (Expected Positive Exposure) und von der Bonität des Kontrahenten ab. Die DVA-Anpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der Erste Group bestimmt. Das in der Erste Group implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für Derivate, die mit der Erste Group abgeschlossen wurden, auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen. Für Derivate, mit Ausnahme von Geschäften mit der Erste Group, basiert die Exposure-Berechnung auf einem Marktwert + Add-On - Ansatz. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch eine Anpassung der internen Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default - PD) über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt. Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert. Kontrahenten mit liquiden Anleihe- oder CDS-Quotierungen werden direkt aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Bewertungsparameter für die Erste Group werden aus den Rückkaufniveaus für Erste Group-Anleihen abgeleitet. Bei der Ermittlung des Exposures werden in der Regel Saldierungs-Effekte nur für jene Kontrahenten berücksichtigt, bei denen der Effekt materiell ist. In diesen Fällen wird eine Saldierung sowohl für CVA als auch für DVA vorgenommen. Bei forderungsbesicherten Derivaten wird der Effekt der erhaltenen Sicherheit berücksichtigt und reduziert entsprechend die Höhe des CVA. Für mit relevanten Saldierungsvereinbarungen (z. B. CSA-Agreements) besicherte Kontrahenten wird kein CVA angesetzt, falls die Schwellenwerte für eine Besicherung nicht wesentlich sind. 

Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,1 Mio. (2019: EUR 0,1 Mio.) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,1 Mio. (2019: EUR 0,2 Mio.).

Validierung und Kontrolle

Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Zusätzlich hat die Sparkasse Oberösterreich einen Validierungsprozess eingerichtet, um eine korrekte Bewertungspreisermittlung sicherzustellen. 

Fair Value-Hierarchie

Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.

Level 1 der Fair Value-Hierarchie

Für Finanzinstrumente der Level 1-Kategorie erfolgt die Fair Value-Bewertung unmittelbar auf Basis von notierten Preisen für identische Finanzinstrumente in aktiven Märkten. Eine Zuordnung zu Level 1 erfolgt nur dann, wenn eine laufende Preisbildung auf Basis von Transaktionen, die in ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Volumen stattfinden, erfolgt. 

Dieser Kategorie werden börsegehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.

Level 2 der Fair Value-Hierarchie

Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Sofern alle wesentlichen Parameter des Bewertungsmodelles am Markt beobachtbar sind, wird das Finanzinstrument als Level 2 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet. 

In dieser Kategorie werden neben OTC-Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen, Fonds und auch eigene Emissionen dargestellt.

Level 3 der Fair Value-Hierarchie

In manchen Fällen kann die Fair Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, erfolgen. In diesem Fall werden einzelne, nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter anhand angemessener Annahmen geschätzt. Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 3-Bewertungen werden neben beobachtbaren Parametern typischerweise Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default - PD) und Verlustquoten (Loss Given Default - LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.

In dieser Kategorie werden nicht börsenotierte Aktien, Fonds, illiquide Anleihen, illiquide Asset Backed Securities (ABS) und Collateralized Debt Obligations (CDO) dargestellt.

Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in dem jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.

Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien

 

Dez 19

Dez 20

in EUR Mio

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Aktiva

 

 

 

 





Finanzielle Vermögenswerte HfT

50,0

160,3

0,0

210,3

46,9

139,8

0,0

186,7

Derivate

2,8

160,3

0,0

163,1

2,9

139,0

0,0

141,9

Sonstige Handelsaktiva

47,3

0,0

0,0

47,3

44,0

0,8

0,0

44,8

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

100,3

7,2

28,1

135,7

115,0

2,7

35,2

152,9

Eigenkapitalinstrumente

0,0

0,0

26,9

26,9

0,0

0,0

31,3

31,3

Schuldverschreibungen

100,3

7,2

0,0

107,6

115,0

2,7

0,0

117,7

Kredite und Darlehen

0,0

0,0

1,2

1,2

0,0

0,0

3,9

3,9

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

700,2

18,5

22,1

740,7

504,7

15,1

20,5

540,3

Eigenkapitalinstrumente

144,3

0,0

11,5

155,8

127,2

0,0

11,1

138,3

Schuldverschreibungen

555,8

18,5

10,6

584,9

377,5

15,1

9,4

402,0

Derivate − Hedge Accounting

0,0

81,3

0,0

81,3

0,0

84,1

0,0

84,1

Gesamtaktiva

850,5

267,3

50,2

1.168,0

666,6

241,7

55,7

964,0

 

 

 

 

 





Passiva

 

 

 

 





Finanzielle Verbindlichkeiten HfT

0,9

42,5

0,0

43,4

0,9

28,4

0,0

29,3

Derivate

0,9

42,5

0,0

43,4

0,9

28,4

0,0

29,3

Sonstige Handelspassiva

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL

0,0

724,1

91,3

815,3

0,0

686,8

99,1

785,9

Einlagen von Kunden

0,0

124,8

0,0

124,8

0,0

109,8

0,0

109,8

Verbriefte Verbindlichkeiten

0,0

599,2

91,3

690,4

0,0

577,0

99,1

676,1

Derivate − Hedge Accounting

0,0

30,1

0,0

30,1

0,0

24,6

0,0

24,6

Gesamtpassiva

0,9

796,7

91,3

888,8

0,9

739,8

99,1

839,8


Derivate, die über Clearing Häuser abgewickelt werden, sind entsprechend ihrer bilanziellen Behandlung saldiert dargestellt. Die saldierten Derivate sind Level 2 zugeordnet.

Der gewählten Methode für die Zuordnung der Positionen zu den Levels entsprechend, werden alle Level-Bestände und Level-Veränderungen während der Berichtsperiode jeweils am Ende der Berichtsperiode zugeordnet. 

Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3

Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen" dargestellt.

Veränderungen der Volumina in Level 1 und Level 2

Im folgenden Absatz werden die Bestandsveränderungen der Level 1 und 2 in den zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten dargestellt.

 

Dez 19

Dez 20

in EUR Mio

Level 1

Level 2

Level 1

Level 2

Wertpapiere

32,1

-0,2

-184,2

30,2

Nettotransfer von Level 1

0,0

-4,7

0,0

0,4

Nettotransfer von Level 2

4,6

0,0

-2,4

0,0

Nettotransfer von Level 3

0,0

88,8

0,0

9,7

Käufe/Verkäufe/Fälligkeiten

27,5

-84,3

-181,8

20,1

Veränderung Derivate

1,0

40,8

0,1

1,3

Gesamtveränderung seit Jahresanfang

33,1

40,6

-184,1

31,5


Veränderungen in 2020. 

Level 1-Veränderungen

Der Gesamtbestand an Level 1-Vermögenswerten hat sich im Jahresvergleich 2020 zu 2019 um EUR 184,1 Mio. verringert. Die negativen Bestandsveränderungen in Level 1-Wertpapieren betragen in Summe EUR 184,2 Mio. Die wesentlichen Änderungen sind unter anderem auf einen Rückgang durch ausgelaufene oder veräußerte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 238,1 Mio. bzw. einen Anstieg durch neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 72,9 Mio. zurückzuführen. Zusätzlich erhöhte sich das Volumen von Wertpapieren, die zu den beiden Berichtszeitpunkten 2020 und 2019 dem Level 1 zugeordnet waren, um EUR 16,6 Mio. - bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen. Eine Levelveränderung von Level 2 auf Level 1 hat nicht stattgefunden. Aufgrund einer geringeren Markttiefe bzw. der Umstellung von einer Marktbewertung auf eine theoretische Bewertung wurden Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 2,4 Mio. von Level 1 auf Level 2 umgegliedert. Derivate, welche dem Level 1 zugeordnet sind erhöhten sich um EUR 0,1 Mio.

Level 2-Veränderungen

Der Gesamtbestand an Level 2-Vermögenswerten hat sich im Jahresvergleich 2020 zu 2019 um EUR 31,5 Mio erhöht. Zu den Bestandsveränderungen in Level 2 Wertpapieren der Aktivseite tragen ausgelaufene oder zur Gänze verkaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 7,1 Mio. und neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 0,4 Mio. bei. Das Volumen von Wertpapieren, das in beiden Berichtsperioden dem Level 2 zugeordnet war, verringerte sich um EUR 9,3 Mio. - bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen. 

Eine Levelveränderung von Level 2 auf Level 1 hat nicht stattgefunden. Demgegenüber wurden Wertpapiere im Ausmaß von EUR 2,4 Mio. von Level 1 auf Level 2 reklassifiziert. Aufgrund der Verwendung signifikanter nicht beobachtbarer Bewertungsparameter wurde ein Volumen von EUR 40,0 Mio. von Level 2 auf Level 3 reklassifiziert. Wegen der Verwendung eines Bewertungsmodelles mit signifikanten beobachtbaren Parametern, konnten im Gegenzug EUR 30,7 Mio. von Level 3 auf Level 2 reklassifiziert werden. Die positiven Marktwerte von Derivaten, die dem Level 2 zugeordnet sind, verringerten sich aufgrund von Marktwertveränderungen und Nettingeffekten um EUR 18,4 Mio.

Der Gesamtbestand an Level 2 Passiva hat sich im Vergleich 2020 zu 2019 um EUR 56,9 Mio. verringert. Das Volumen von Derivaten ist um EUR 19,7 Mio. gesunken, der Bestand von Wertpapieren in Level 2 um EUR 22,2 Mio. Der Marktwert von Kundeneinlagen ist um EUR 5,0 Mio. gesunken.

Veränderungen in 2019.

Level 1-Veränderungen

Der Gesamtbestand an Level 1 Wertpapieren hat sich im Vergleich 2018 zu 2019 um EUR 33,1 Mio. erhöht. Die Bestandsveränderungen in Level 1 Wertpapieren sind einerseits auf einen Rückgang durch ausgelaufene oder veränderte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 67,3 Mio. bzw. neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 77,1 Mio. zurückzuführen. Die Volumenerhöhung von Wertpapieren, die zu beiden Berichtszeitpunkten 2018 und 2019 dem Level 1 zugeordnet waren, beträgt EUR 17,7 Mio. - bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen. Wegen einer verbesserten Markttiefe konnten Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 4,7 Mio. von Level 2 in Level 1 umgestellt werden. Eine Levelveränderung von Level 1 auf Level 2 hat nicht stattgefunden.

Die positiven Marktwerte von Derivaten, die dem Level 1 zugeordnet sind, erhöhten sich aufgrund von Marktwertveränderungen um EUR 1,0 Mio.

Level 2-Veränderungen

Der Gesamtbestand an Level 2 finanziellen Vermögenswerten hat sich im Vergleich 2018 zu 2019 um EUR 40,6 Mio. erhöht. Zu den Bestandsveränderungen in Level 2 Wertpapieren der Aktivseite tragen ausgelaufene oder zur Gänze verkaufte Wertpapiere im Ausmaß von EUR 32,1 Mio. bei. Käufe von Level 2 Wertpapieren haben nicht stattgefunden. Das Volumen von Wertpapieren, das in beiden Berichtsperioden dem Level 2 zugeordnet war, verringerte sich um EUR 0,6 Mio. - bedingt durch Zukäufe und teilweise Verkäufe sowie Marktwertveränderungen infolge von Marktbewegungen. Eine Levelveränderung von Level 1 auf Level 2 hat nicht stattgefunden. Demgegenüber wurden Wertpapiere im Ausmaß von EUR 4,7 Mio. von Level 2 auf Level 1 reklassifiziert. Eine Levelveränderung von Level 2 auf Level 3 und von Level 3 auf Level 2 hat nicht stattgefunden.

Die positiven Marktwerte von Derivaten, die dem Level 2 zugeordnet sind, erhöhten sich aufgrund von Marktänderungen um EUR 17,4 Mio.

Der Gesamtbestand an Level 2 Passiva hat sich im Vergleich 2018 zu 2019 um EUR 60,7 Mio. verringert. Das Volumen von Derivaten ist um EUR -23,3 Mio. gesunken, der Bestand von Wertpapieren in Level 2 um EUR -25,5 Mio. Der Marktwert von Kundeneinlagen ist um EUR -1,8 Mio. gesunken und EUR -10,0 Mio. der Kundeneinlagen wurden getilgt.


Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3

Entwicklung des Fair Values von Finanzinstrumenten in Level 3

in EUR Mio

 

Erfolg in der G&V

Erfolg im sonstigen Ergebnis

Käufe

Verkäufe

Tilgung

Transfers in 
Level 3

Transfers aus 
Level 3

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

Dez 20

Aktiva

 








Finanzielle Vermögenswerte HfT

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Derivate

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Handelsaktiva

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

28,1

3,3

0,0

4,3

-0,6

0,0

0,0

35,1

Eigenkapitalinstrumente

26,9

3,4

0,0

1,1

-0,1

0,0

0,0

31,3

Schuldverschreibungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Kredite und Darlehen

1,2

-0,1

0,0

3,2

-0,5

0,0

0,0

3,8

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

22,1

0,1

-0,3

0,0

-0,9

0,0

-0,4

20,6

Eigenkapitalinstrumente

11,5

0,0

-0,4

0,0

0,0

0,0

-0,4

10,7

Schuldverschreibungen

10,6

0,1

0,1

0,0

-0,9

0,0

0,0

9,9

Derivate − Hedge Accounting

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtaktiva

50,2

3,4

-0,3

4,3

-1,5

0,0

-0,4

55,7

 

 








Passiva

 








Finanzielle Verbindlichkeiten HfT

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Derivate

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL

-91,3

-3,5

2,3

-0,1

2,6

-83,1

74,0

-99,1

Einlagen von Kunden

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbriefte Verbindlichkeiten

-91,3

-3,5

2,3

-0,1

2,6

-83,1

74,0

-99,1

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtpassiva

-91,3

-3,5

2,3

-0,1

2,6

-83,1

74,0

-99,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jän 19

 

 

 

 

 

 

Dez 19

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte HfT

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

-0,2

0,0

Derivate

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

-0,2

0,0

Sonstige Handelsaktiva

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

28,8

-1,4

0,0

8,2

-7,6

0,0

0,0

28,1

Eigenkapitalinstrumente

20,1

-1,4

0,0

8,2

-0,1

0,0

0,0

26,9

Schuldverschreibungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Kredite und Darlehen

8,7

-0,1

0,0

0,0

-7,4

0,0

0,0

1,2

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

22,5

0,1

0,6

0,0

-1,0

0,0

0,0

22,1

Eigenkapitalinstrumente

10,9

0,0

0,6

0,0

0,0

0,0

0,0

11,5

Schuldverschreibungen

11,6

0,1

0,0

0,0

-1,0

0,0

0,0

10,6

Derivate − Hedge Accounting

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtaktiva

51,5

-1,4

0,6

8,2

-8,6

0,0

-0,2

50,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten HfT

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Derivate

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL

0,0

-4,8

-0,3

0,3

2,3

-88,8

0,0

-91,3

Einlagen von Kunden

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbriefte Verbindlichkeiten

0,0

-4,8

-0,3

0,3

2,3

-88,8

0,0

-91,3

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtpassiva

0,0

-4,8

-0,3

0,3

2,3

-88,8

0,0

-91,3


Veränderungen in 2020.

Die Reklassifizierungen von Wertpapieren in und aus Level 3 werden aufgrund von veränderten Markttiefen, eingehenden Analysen von Broker-Quotierungen und Analysen von Bewertungsparametern durchgeführt. Auf Basis dieser Analysen wurden Wertpapiere im Ausmaß von EUR 83,1 Mio. von Level 2 auf Level 3 umgegliedert. Demgegenüber erfolgte die Reklassifizierung von Level 3 auf Level 2 hauptsächlich aufgrund der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren Parametern. Insgesamt wurden dadurch Wertpapiere im Ausmaß von EUR 73,6 Mio. von Level 3 nach Level 2 umklassifiziert. Umgliederungen von Level 3 in Level 1 haben nicht stattgefunden. Die Bewertung von Level 3 Krediten zum Marktwert verringerte sich um EUR 0,1 Mio. Die darüber hinausgehende Änderung der Level 3 Positionen ist auf eine Erhöhung durch Käufe, Verkäufe und Marktwertveränderungen im Ausmaß von EUR 7,3 Mio. zurückzuführen.

Veränderungen in 2019.

Die Reklassifizierungen von Wertpapieren in und aus Level 3 werden aufgrund von veränderten Markttiefen, eingehenden Analysen von Broker-Quotierungen und Analysen von Bewertungsparametern durchgeführt. Zusätzlich zu der Bewertung der Parameter, die standardmäßig für die Fair Value-Zuordnung verwendet werden, wurden die extern bezogenen Marktwerte der Verbriefungen mithilfe eines internen Berechnungsverfahrens, welches auf beobachtbaren Inputdaten beruht, validiert. Auf Basis dieser Analysen wurden verbriefte Verbindlichkeiten FVPL im Ausmaß von EUR -88,8 Mio. von Level 2 nach Level 3 umgegliedert. Umgliederungen von Level 3 in Level 1 oder Level 2 haben nicht stattgefunden: Die Bewertung von Level 3 Krediten zum Marktwert reduzierte sich um EUR 0,1 Mio. Die darüber hinausgehende Änderung der Level 3 Positionen ist einerseits auf eine Reduktion der Level 3 Derivate um EUR 0,2 Mio. und andererseits auf eine Reduktion durch Käufe, Verkäufe und Marktwertveränderungen im Ausmaß von EUR 3,7 Mio. zurückzuführen.


Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind

in EUR Mio

1-12 19

1-12 20

Aktiva

 

 

Finanzielle Vermögenswerte HfT

0,0

0,0

Derivate

0,0

0,0

Sonstige Handelsaktiva

0,0

0,0

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

-1,5

3,3

Eigenkapitalinstrumente

-1,4

3,4

Schuldverschreibungen

0,0

0,0

Kredite und Darlehen

-0,1

-0,1

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

0,1

0,1

Gesamt

-1,4

3,4


Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Bewertungshierarchie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Kategorien einteilen:

Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen

Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstrumentes von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht. 


Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie 

Finanzielle Vermögenswerte

Produktkategorie

Fair Value in EUR Mio

Bewertungsverfahren

Wesentliche
nicht beobachtbare Parameter

Bandbreite der 
nicht beobachtbaren Parameter
(gewichteter Durchschnitt)

Dez 20

 

 



 

Positiver Fair Value von Derivaten

Forwards, Swaps, Optionen

0,0

Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf zukünftigen Exposure

PD

-

LGD

-

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte

Fixe und variable Anleihen

0,0

Diskontierungsmodelle

Credit spread

75 BP

Kredite

3,9

Diskontierungsmodelle

PD

-

LGD

-

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Fixe und variable Anleihen

9,4

Diskontierungsmodelle

Credit spread

-

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)

3,9

Dividend Discount Modell;

Vereinfachte Ertragswertmethode

Relevered Beta


Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 0,91

Länderrisikoprämie

Österreich: 0,36%

40,5

Adjustierte Nettoinventarwertmethode

Angepasstes 
Eigenkapital

Abhängig von buchhalterischen Eigenkapital

Dez 19

 

 



 

Positiver Fair Value von Derivaten

Forwards, Swaps, Optionen

0,0

Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf zukünftigen Exposure

PD

-

LGD

-

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte

Fixe und variable Anleihen

0,0

Diskontierungsmodelle

Credit spread

75 BP - 100 BP (76 BP)

Kredite

1,3

Diskontierungsmodelle

PD

-

LGD

-

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Fixe und variable Anleihen

10,6

Diskontierungsmodelle

Credit spread

-

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)

            1,3

Dividend Discount Modell;

Vereinfachte Ertragswertmethode

Relevered Beta


Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 0,93

Länderrisikoprämie

Österreich: 0,37%

36,3

Adjustierte Nettoinventarwertmethode

Angepasstes 
Eigenkapital

Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital 


Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene

 

Dez 19

Dez 20

 

Fair Value-Veränderungen

Fair Value-Veränderungen

in EUR Mio

Positiv

Negativ

Positiv

Negativ

Derivate

0,0

0,0

0,0

0,0

Gewinn- und Verlustrechnung

0,0

0,0

0,0

0,0

Schuldverschreibungen

0,6

-0,5

0,5

-0,5

Sonstiges Ergebnis

0,6

-0,5

0,5

-0,5

Eigenkapitalinstrumente

3,6

-3,6

3,7

-3,7

Gewinn- und Verlustrechnung

3,1

-3,1

3,2

-3,2

Sonstiges Ergebnis

0,5

-0,5

0,5

-0,5

Gesamt

4,2

-4,1

4,2

-4,2

Gewinn- und Verlustrechnung

3,1

-3,1

3,2

-3,2

Sonstiges Ergebnis

1,1

-1,0

1,0

-1,0


Zur Ermittlung dieser Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values.

Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:

Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden


 

 

 

 

 

in EUR Mio

 Buchwert 

 Fair Value 

 Level 1 

Level 2

Level 3

Dez 20






Aktiva






Kassenbestand und Guthaben

2.154,4

2.154,4

1.975,7

0,0

178,7

Finanzielle Vermögenswerte AC

11.571,6

11.900,5

1.273,1

12,2

10.615,1

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

1.568,0

1.569,6

0,0

0,0

1.569,6

Kredite und Darlehen an Kunden

8.772,4

9.045,5

0,0

0,0

9.045,5

Schuldverschreibungen

1.231,3

1.285,4

1.273,1

12,2

0,0

Forderungen aus Finanzierungsleasing

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

2.516,6

2.516,6

0,0

0,0

2.516,6

 






Passiva






Finanzielle Verbindlichkeiten AC

12.815,8

12.835,3

0,0

893,0

11.942,3

Einlagen von Kreditinstituten

1.612,6

1.622,3

0,0

0,0

1.622,3

Einlagen von Kunden

10.245,9

10.253,3

0,0

0,0

10.253,3

     Verbriefte Verbindlichkeiten

954,0

956,5

0,0

893,0

63,4

     Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

3,3

3,3

0,0

0,0

3,3

 






Finanzgarantien und Kreditzusagen






Finanzgarantien

n/a

-1.567,2

0,0

0,0

-1.567,2

Unwiderrufliche Kreditzusagen

n/a

55.636,8

0,0

0,0

55.636,8







Dez 19






Aktiva

 

 

 

 

 

Kassenbestand und Guthaben

726,4

726,4

626,8

0,0

99,5

Finanzielle Vermögenswerte AC

11.165,6

11.528,7

1.119,8

13,2

10.395,7

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

1.399,0

1.399,4

0,0

0,0

1.399,4

Kredite und Darlehen an Kunden

8.675,2

8.996,3

0,0

0,0

8.996,3

     Schuldverschreibungen

1.091,4

1.132,9

1.119,8

13,2

0,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

4,4

4,4

0,0

0,0

4,4

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten AC

10.149,2

10.236,5

0,0

0,0

10.236,5

Einlagen von Kreditinstituten

1.190,5

1.191,3

0,0

0,0

1.191,3

Einlagen von Kunden

8.958,7

9.045,2

0,0

0,0

9.045,2

Verbriefte Verbindlichkeiten

998,8

1.018,1

0,0

752,9

265,2

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

6,3

6,3

0,0

0,0

6,3

 

 

 

 

 

 

Finanzgarantien und Kreditzusagen

 

 

 

 

 

Finanzgarantien

n/a

5.429,5

0,0

0,0

5.429,5

Unwiderrufliche Kreditzusagen

n/a

40.117,9

0,0

0,0

40.117,9


Der Fair Value von Krediten und Forderungen wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Die Berechnung der Fair Values erfolgte je Portfoliogruppe. Dazu wurden die Kredite und Forderungen in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden.

Die Fair Values von Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, werden entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z. B. Zinskurven) ermittelt. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z. B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen. 

Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf den Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen. 

Der Fair Value von außerbilanziellen Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) wird mithilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie reguläres Bilanzvermögen behandelt. Die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente repräsentiert den Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern der Marktwert höher als der Nominalwert der hypothetischen Kreditäquivalente ist, wird der entsprechende Fair Value dieser unwiderruflichen Kreditzusagen mit negativem Vorzeichen ausgewiesen. 


26.     Hedge Accounting


Zur Absicherung des Währungs- und Zinsrisikos verwendet die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente. Damit das Derivat und die Risikoposition für die Bilanzierung eines Sicherungsgeschäftes infrage kommen, wird die Sicherungsbeziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zu Beginn der Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Dokumentiert werden dabei die Art des abgesicherten Risikos, die Zielsetzung und Strategie im Hinblick auf die Absicherung sowie die Methode, die angewendet wird, um die Effektivität des Sicherungsinstrumentes zu messen. Eine Sicherungsbeziehung wird als in hohem Maße wirksam betrachtet, wenn die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Veränderungen des Fair Values oder der Cashflows die Fair Value-Änderungen des Sicherungsinstrumentes in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % kompensieren. Die Beurteilung erfolgt dabei sowohl prospektiv, d. h. ob die Ergebnisse innerhalb der Bankbreite erwartet werden, als auch reprospektiv, d. h. ob die tatsächlichen Ergebnisse innerhalb der Bankbreite liegen. Die Effektivität wird für jede Sicherungsbeziehung sowohl zu Beginn als auch während der Laufzeit bestimmt. Wie in den Übergangsvorschriften von IFRS 9 erlaubt, hat die Sparkasse Oberösterreich beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.

i. Fair Value Hedge

Um das Marktwertrisiko zu verringern, wendet die Sparkasse Oberösterreich Fair Value-Hedges an. Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis" erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge" oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäftes, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis" erfasst und ist Teil des Buchwertes des Grundgeschäftes.

Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäftes über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge" (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen" (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss" dargestellt. 

Absicherung von Zinsrisiken 

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Sparkasse Oberösterreich Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sich aus den Zinsmerkmalen und dem Zinsverhalten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten ergeben. Dies betrifft sowohl die bestehenden Bilanzpositionen als auch die erwartete Entwicklung der Bilanz und Bankaktivitäten. Das Zinsrisiko kann im Allgemeinen als eine mögliche Verschlechterung der Finanzlage einer Bank als Folge von nachteiligen Veränderungen der Marktzinssätze definiert werden.

Die Hedge Accounting-Aktivitäten der Sparkasse Oberösterreich beziehen sich auf zinsrisikotragende Positionen im Bankbuch. Das Zinsrisiko des Bankbuches wird vom Bereich Treasury gesteuert. Zinsrisikomanagement-Maßnahmen werden vom Gremium APM als Teil der Treasury-Strategie genehmigt. Für Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen, wird die Effektivität durch den von Treasury als Risikoträger unabhängigen Bereich Strategisches Risikomanagement gemessen.

Ziel des Zinsrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung von Zinsrisikopositionen sowohl aus Risiko- als auch Ertragsgesichtspunkten. Zu diesem Zweck und zur Einhaltung externer sowie interner Vorschriften und Beschränkungen steuert die Sparkasse Oberösterreich das Zinsrisiko sowohl im Hinblick auf die Ertragssituation als auch im Hinblick auf den ökonomischen Wert. Schwerpunkt der Zinsrisikoanalyse aus Ertragssicht ist die Veränderung des Zinsüberschusses. Schwankungen von Zinssätzen wirken sich auf den Zinsüberschuss aus, indem sie die Zinserträge und Zinsaufwendungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen. Bezogen auf den ökonomischen Wert stellt das Zinsrisiko die Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals dar. Es kann als Barwert der Cashflows aus Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten identifiziert werden. Veränderungen der Zinssätze ändern sowohl die Höhe der zukünftigen Cashflows als auch den Wert der Abzinsungsfaktoren, die bei der Berechnung angewendet werden.

Bestehende Bilanzposten und Einflüsse geplanter oder prognostizierter Transaktionen werden anhand von Kennzahlen analysiert, die die Ertragssicht als auch den ökonomischen Wert berücksichtigen. Die Sparkasse Oberösterreich hält das Risiko innerhalb von definierten Bandbreiten. Im Rahmen des aktiven Zinsrisikomanagements setzt das Treasury bevorzugt auf Anleihenkäufe und Derivate-Transaktionen. Grundsätzlich besteht der Ansatz der Sparkasse Oberösterreich darin, alle wesentlichen festverzinslichen oder strukturierten Emissionen in variabel verzinsliche Positionen zu drehen.

Zinsswaps werden am häufigsten zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt. Wenn es für die Umsetzung der Zinsrisikostrategie sinnvoll erscheint, werden fix verzinste Positionen in variabel verzinste (in der Regel basierend auf dem 3-Monats-Geldmarktsatz wie beispielsweise der Euribor) umgewandelt. Es kann jedoch auch erforderlich sein, variabel verzinste Zinspositionen in fix verzinste Positionen zu drehen. 

Die Sparkasse Oberösterreich wendet Hedge Accounting an, um bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) zwischen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumenten einerseits und finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value) andererseits zu vermeiden. Darüber hinaus macht die Sparkasse Oberösterreich auch von der Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet" zu designieren (Fair Value-Option). Durch eine solche Klassifizierung werden ebenfalls bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt, ohne Hedge Accounting anzuwenden.

Fair Value Hedges werden angewendet, wenn im Rahmen des Zinsrisikomanagements festverzinsliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in variabel verzinsliche Positionen umgewandelt werden. 

Bei Fair Value Hedges wird nur die Zinsrisiko-Komponente der Fair Value-Änderungen des festverzinslichen Grundgeschäftes abgesichert. Die gehedgte Zinsrisiko-Komponente bezieht sich auf den beobachteten Zinssatz (Swapsatz). Die Fair Value-Volatilität, die sich aus Änderungen des Spreads des gesicherten Festzinsinstrumentes ergibt, ist nicht Teil des Hedge Accounting.

Die als Sicherungsinstrumente designierten Zinsderivate stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zinsrisikokomponente des gesicherten Grundgeschäftes. Die nicht-zinsbezogenen Risiko-Komponenten (wie Kreditaufschläge) sind nicht Teil der Sicherungsbeziehung. Daher werden auf beiden Seiten der Sicherungsbeziehung vergleichbare Bewertungsparameter angewendet. Somit werden gegenläufige Effekte in dem Umfang erfasst, in dem ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ohne dass es zu einer künstlich erzeugten Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung kommt. Die Zinsrisikokomponente ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Fair Value-Schwankungen des gesicherten Grundgeschäftes.


Nominale der gesicherten Grundgeschäfte 

in EUR Mio

Gesichertes Grundgeschäft

Dez 19

Dez 20

Fair Value Hedges

 

 

 

Vermögenswerte

Kredite und Darlehen an Kunden (Einzel)

81,2

84,1

Vermögenswerte

Anleihen AC 

186,0

166,0

Verbindlichkeiten

Verbriefte Verbindlichkeiten (Emissionen)

817,8

774,1


Das Sicherungsverhältnis wird in Übereinstimmung mit den in IAS 39 definierten Regeln gewählt. Das Volumen des als Sicherungsinstrument designierten Derivats darf das Volumen des gesicherten Grundgeschäftes nicht übersteigen. Ist die Nominale eines Sicherungsderivates größer als die Nominale des Grundgeschäftes, wird nur der entsprechende Anteil des Derivates als Sicherungsinstrument designiert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Laufzeit: die Laufzeit des Sicherungsinstrumentes darf nicht länger sein als die Laufzeit des gesicherten Grundgeschäftes.

Mögliche Ursachen für die Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen können sein:

Quantitative Angaben

In den nachfolgenden Tabellen werden detaillierte Informationen zu Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften für Fair Value Hedges dargestellt.

Sicherungsinstrumente

Dez 20

Buchwert

 

 

Laufzeitbänder der Nominale

in EUR Mio

Vermögens-werte

Verbindlich-keiten

Fair Value-Änderung, für Messung der Ineffektivität verwendet (Periode) 

Nominale

≤ 3 M

> 3 M und 
≤ 1 J

> 1 J und 
≤ 5 J

> 5 J

Fair Value Hedges









Zinsrisiko

84,1

24,6

13,1

1.019,7

113,2

74,2

285,4

547,0

Gesamt

84,1

24,6

13,1

1.019,7

113,2

74,2

285,4

547,0










Dez 19









Fair Value Hedges

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsrisiko

81,3

30,1

24,2

1.085,1

8,0

51,1

462,4

563,7

Gesamt

81,3

30,1

24,2

1.085,1

8,0

51,1

462,4

563,7


Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz in der Position „Derivate - Hedge Accounting" ausgewiesen.


Gesicherte Grundgeschäfte von Fair Value Hedges

Dez 20

 

Fair Value-Anpassungen des Grundgeschäfts

in EUR Mio

Buchwert

erfasst im Buchwert

davon: für die Periode, in der die Ineffektivität erfasst wurde

für beendete Sicherungsgeschäfte

Finanzielle Vermögenswerte AC





Zinsrisiko

375,2

33,7

0,1

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten AC





Zinsrisiko

-830,1

-95,7

-10,7

0,0






Dez 19





Finanzielle Vermögenswerte AC

 

 

 

 

Zinsrisiko

385,7

33,7

4,5

0,0

Finanzielle Verbindlichkeiten AC

 

 

 

 

Zinsrisiko

-853,3

-83,1

-29,1

0,0


Die gesicherten Grundgeschäfte werden in folgenden Positionen der Bilanz ausgewiesen:


Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Sonstige Ergebnis 

Dez 20

 

in EUR Mio

Ergebniswirksam erfasste Ineffektivität 

Fair Value Hedges


Zinsrisiko

2,4

Gesamt

2,4



Dez 19


Fair Value Hedges

 

Zinsrisiko

-0,4

Gesamt

-0,4


Die Ineffektivität aus Fair Value Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis" dargestellt. 


27.     Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten


Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Zinsderivate über das London Clearing House ab, dabei werden die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt. Die Saldierung wird zwischen den aktiv- und passivseitigen Derivatpositionen vorgenommen, wobei die saldierten Positionen zusätzlich mit den Beträgen aus Nachschussmargen (Variation Margins) gegengerechnet werden. 

In der nachfolgenden Tabelle sind Saldierungseffekte in der Bilanz der Sparkasse Oberösterreich sowie die Auswirkungen einer Saldierung von Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Saldierungsvereinbarung sind, dargestellt.


Finanzielle Vermögenswerte mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen

Dez 20

 

 

 

Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, 
die nicht in der Bilanz saldiert werden

 

in EUR Mio

Finanzielle Vermögenswerte (brutto)

Saldierte Beträge (brutto)

Bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (netto)

Finanz­
instrumente

Erhaltene Barsicherheiten

Sonstige erhaltene finanzielle Sicherheiten

Nettobetrag nach potenziellen Saldierungs­
vereinbarungen

Derivate

257,8

31,8

226,0

36,2

171,4

0,0

18,4

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

2,5

2,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

260,3

34,3

226,0

36,2

171,4

0,0

18,4









Dez 19








Derivate

266,3

21,9

244,3

45,7

168,4

0,0

30,3

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

0,9

0,9

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

267,1

22,8

244,3

45,7

168,4

0,0

30,3


Finanzielle Verbindlichkeiten mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen

Dez 20

 

 

 

Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, 
die nicht in der Bilanz saldiert werden

 

in EUR Mio

Finanzielle Verbindlich-keiten (brutto)

Saldierte Beträge (brutto)

Bilanzierte finanzielle Verbindlich-keiten (netto)

Finanz­
instrumente

Gegebene Barsicherheiten

Sonstige gegebene finanzielle Sicherheiten 

Nettobetrag nach potenziellen Saldierungs­
vereinbarungen

Derivate

70,7

16,8

53,9

36,2

8,1

0,0

9,6

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

17,5

17,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

88,2

34,3

53,9

36,2

8,1

0,0

9,6









Dez 19








Derivate

83,5

10,0

73,5

45,7

7,9

0,0

20,0

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

12,9

12,9

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

96,3

22,8

73,5

45,7

7,9

0,0

20,0


Der Effekt aus der Saldierung ist in der Spalte „Saldierte Beträge (brutto)" dargestellt. Die Nettoposition zwischen den saldierten Derivatbeträgen in Höhe von EUR 172,1 Mio. (2019: EUR 170,8 Mio.) wird zusätzlich mit den Beträgen aus Variation Margins unter der Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Einlagen von Kreditinstituten" in Höhe von EUR 17,6 Mio. (2019: EUR 12,9 Mio.) saldiert und unter der Bilanzposition „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Kredite und Darlehen an Kreditinstitute" in Höhe von EUR 2,5 Mio. (2019: 0,9 Mio.).

Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Pensionsgeschäfte und Globalverrechnungsverträge (Master Netting Agreements) zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Verträge qualifizieren sich als potenzielle Saldierungsvereinbarungen. Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund des Ausfalls einer Gegenpartei erfolgen durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Bei Transaktionen mit Derivaten werden die Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von Globalverrechnungsverträgen aufgerechnet werden dürfen, in der Spalte „Finanzinstrumente" ausgewiesen. Wenn die Nettoposition weiter mit Barsicherheiten oder mit finanziellen Sicherheiten abgesichert wird, erfolgt der Ausweis in den entsprechenden Spalten „Erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (ecxl. Barsicherheiten)".


Pensionsgeschäfte sind in erster Linie Finanzierungstransaktionen. Dabei handelt es sich um den Verkauf und anschließenden Rückkauf von Wertpapieren zu einem im Voraus vereinbarten Preis und Zeitpunkt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Wertpapiere als Sicherheit beim Kreditgeber verbleiben, wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Saldierungseffekte von Pensionsgeschäften werden in den Spalten „erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (exkl. Barsicherheiten)" ausgewiesen. Der Ausweis der Sicherheiten erfolgt zum Fair Value der übertragenen Wertpapiere. Übersteigt der Fair Value der Sicherheit den Buchwert der Forderung/Verbindlichkeit des Pensionsgeschäftes, wird der Betrag nur bis zur Höhe des Buchwertes ausgewiesen. Die verbleibenden Positionen können mit Barsicherheiten abgesichert werden. Dem Veräußerer ist es während der Zeit der Verpfändung untersagt, über Barsicherheiten und finanzielle Sicherheiten, die in diese Transaktionen eingebunden sind, zu verfügen. 

28.     Ãœbertragung von finanziellen Vermögenswerten - Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte


Pensionsgeschäfte

Transaktionen, bei denen Wertpapiere mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft werden, werden als Pensionsgeschäfte bezeichnet (Repurchase-Geschäft). Die verkauften Wertpapiere werden weiterhin in der Bilanz erfasst, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich verbleiben; die Wertpapiere werden am Ende der Laufzeit des Pensionsgeschäftes zu einem fixierten Preis rückübertragen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigter aller Kupons und sonstiger, während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Diese Zahlungen werden an die Sparkasse Oberösterreich überwiesen oder spiegeln sich im Rückkaufspreis wider.

Die für den Verkauf erhaltenen Barmittel werden in der Bilanz erfasst. Die entsprechende Rückgabeverpflichtung wird unter „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" in den Unterpositionen „Einlagen von Kreditinstituten" oder „Einlagen von Kunden" ausgewiesen. Die Bilanzierung als Finanzierung für die Sparkasse Oberösterreich entspricht dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion. Der Unterschied zwischen Rückübertragungs- und Kaufpreis wird als Zinsaufwand erfasst, über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die von der Sparkasse Oberösterreich im Rahmen von Repurchase-Geschäften übertragen wurden, verbleiben weiterhin in der Bilanz und werden nach den für die jeweiligen Bilanzposition geltenden Regeln bewertet. Darüber hinaus werden sie in der Position „davon als Sicherheit übertragen" in der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen. Per 31.Dezember 2020 und per 31. Dezember 2019 bestanden keine Pensionsgeschäfte.

Wertpapierleihegeschäfte

Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen der Verleiher Wertpapiere an den Entleiher mit der Verpflichtung übereignet, dass der Entleiher nach Ablauf der vereinbarten Frist Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und ein von der Dauer der Leihe abhängiges Entgelt entrichtet. Die im Rahmen einer Wertpapierleihe an Kontrahenten übertragenen Wertpapiere bleiben in der Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich (als Verleiher) verbleiben und diese die Wertpapiere erhält, wenn das Wertpapierleihegeschäft ausläuft. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigter aller Kupons und sonstiger während der Laufzeit des Wertpapierleihegeschäfts erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen" ausgewiesen. 

Die Verpflichtung, entliehene Wertpapiere zurückzugeben, wird nur dann als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Wertpapiere in der Folge an Dritte verkauft wurden. In solchen Fällen wird die Rückgabeverpflichtung für Wertpapiere als „Sonstige Handelspassiva" bilanziert. Per 31. Dezember 2020 und per 31. Dezember 2019 bestanden keine Wertpapierleihegeschäfte.


29.     Sicherheiten


Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt wurden

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Finanzielle Vermögenswerte AC

2.856,5

2.974,4

Handelsaktiva

0,0

0,0

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

0,9

0,0

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

0,0

19,7

Gesamt

2.857,4

2.994,1


Die Sicherheiten wurden vor allem als Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert) gestellt.

30.     Wertpapiere


 

Dez 19

Dez 20

  1.  

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

in EUR Mio

AC

Handels­
aktiva

Verpflich-tend zum FVPL

Designiert zum FVPL

FVOCI

AC

Handels­
aktiva

Verpflich-tend zum FVPL

Designiert zum FVPL

FVOCI

Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere

1.091,4

36,0

107,6

0,0

584,9

1.231,3

35,3

117,7

0,0

402,0

Börsenotiert

1.081,5

31,2

6,9

0,0

517,9

1.210,9

28,7

15,6

0,0

342,2

Nicht börsenotiert

10,0

4,8

100,7

0,0

67,1

20,3

6,6

102,1

0,0

59,8

Eigenkapitalbezogene Wertpapiere

0,0

11,2

26,9

0,0

155,8

0,0

9,5

31,3

0,0

138,3

Börsenotiert

0,0

10,2

0,0

0,0

144,3

0,0

7,9

0,0

0,0

127,2

Nicht börsenotiert

0,0

1,0

3,0

0,0

11,5

0,0

1,6

3,9

0,0

11,1

Beteiligungen/Anteile

0,0

0,0

23,8

0,0

0,0

0,0

0,0

27,5

0,0

0,0

Gesamt

1.091,4

47,3

134,5

0,0

740,7

1.231,3

44,8

149,1

0,0

540,3


Investmentfondsanteile werden unter Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapieren ausgewiesen. 


Risiko- und Kapitalmanagement

 31     Risikomanagement


Risikopolitik und -strategie

Das bewusste und selektive Eingehen von Risiken und deren professionelle Steuerung stellt eine Kernkompetenz jeder Bank dar. Eine angemessene Risikopolitik und -strategie ist eine essentielle Grundlage für die Bewahrung der finanziellen Stabilität der Bank und stellt die Rahmenbedingungen für den operativen Erfolg dar.

Die Sparkasse Oberösterreich hat ein, auf ihr Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagementregelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß denen das Eingehen von Risiken stattfindet. Die Risikostrategie ist mit der Geschäftsstrategie konsistent.

Die Risikostrategie beschreibt das Ist-Risikoprofil, definiert die Risikomanagement Prinzipien, die strategischen Ziele und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Governance-Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, ergänzender Kennzahlen als auch zur Eskalation von Limitüberschreitungen.

Im Jahr 2020, als die Covid-19-Pandemie weltweit zum zentralen Thema wurde, hat das Management die Steuerung von Kreditportfolios, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, zur weiteren Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt. In der Sparkassengruppe wurde ein zukunftsorientiertes Konzept umgesetzt und in erheblichem Umfang Rückstellungen gebildet, um die, infolge eines sich eintrübenden Konjunkturausblickes, zu erwartende Verschlechterung der Kreditqualität zu berücksichtigen.

Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen.

Organisation des Risikomanagements

Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.

Grafik 3Das folgende Diagramm stellt einen Überblick über die Risikomanagementorganisation der Sparkasse Oberösterreich dar:

.















Aufbau des Risikomanagements 

Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) üben die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Risikomanagementstruktur der Sparkasse Oberösterreich aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO verantwortet die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder. 

Der Vorstand und insbesondere der CRO sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgt auf der Ebene der operativen Einheiten. 

Strategisches Risikomanagement & ORG/IT

Dieser Bereich ist einerseits für die Steuerung, Messung und Kontrolle des Liquiditäts- und Marktrisikos verantwortlich. Er umfasst sowohl das Bank- als auch das Handelsbuch.

Darüber hinaus ist er fokussiert auf ein ganzheitliches Risikomanagement und stellt eine umfassende, risikoartenübergreifende Steuerung, Überwachung, Analyse und Berichterstattung des Risikoportfolios sicher. Er ist die zentrale Einheit für strategische Initiativen zur Schaffung einer größeren Kohärenz zwischen der Risikostrategie (inklusive Risikoappetit und Limitsteuerung) und der operativen Umsetzung. Er verantwortet auch die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen als auch das Management von nichtfinanziellen Risiken. Darüber hinaus kooperiert er eng mit dem Bereich Kreditrisikomanagement.

Kreditrisikomanagement

Dieser Bereich ist in der Sparkasse Oberösterreich für die operativen Kreditentscheidungen sowie für das Collection und das Workout im Kundengeschäft verantwortlich. Das Kreditrisikomanagement stellt sicher, dass die Kreditrisikostrategien der Sparkasse Oberösterreich operativ umgesetzt werden. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kreditrisikomanagements fällt die Kontrolle der Ratings. Der Bereich besitzt auch die Zuständigkeit bei Überschreiten der Kreditpouvoirs im Markt. 

Koordination der Risikomanagementaktivitäten auf Konzernebene 

Der Vorstand befasst sich regelmäßig in seinen regulären Vorstandssitzungen mit Risikothemen zu allen Risikoarten. Soweit erforderlich werden Maßnahmen diskutiert und ergriffen.

Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten in der Sparkasse Oberösterreich bestimmte bereichsübergreifende Gremien eingerichtet. Sie sind im folgenden Diagramm dargestellt:

Grafik 1

.

















In der Sparkasse Oberösterreich ist ein Risikoausschuss eingerichtet, der den Anforderungen des § 39d BWG entspricht. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Risikoausschuss der Sparkasse Oberösterreich festgelegt. Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich Risikobereitschaft und Risikostrategie und überwacht deren Umsetzung. Er entscheidet auch über die Genehmigung von Krediten, die über das Pouvoir des Vorstandes hinausgehen.

Der Kreditausschuss entscheidet neben den ihm übertragenen Aufgaben gem. § 3 (2) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates über die Zustimmung zu den vom Vorstand beschlossenen Krediten an einen einzelnen Kreditnehmer, die insgesamt 10 % der anrechenbaren Eigenmittel überschreitet, aber 20 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht übersteigen. Überdies obliegt dem Ausschuss die Zustimmung zu den, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses aller Geschäftsleiter, abzuschließenden Rechtsgeschäften mit dem unter § 28 (1) BWG genannten Personenkreis (Organgeschäft).

Die Aufgaben des Gremium Risiko sind Beratung und Entscheidungsfindung zur Steuerung eines ganzheitlichen Ansatzes für das Risikomanagement, welches sich auf sämtliche Geschäftsbereiche, Unterstützungs- und Kontrolleinheiten erstreckt. Dabei werden alle wichtigen Risiken (z. B. finanzielle und nichtfinanzielle, bilanzielle und außerbilanzielle, potenzielle und vertragliche/außervertragliche Risiken) behandelt, insbesondere die Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie Konzentrations-, Reputations-, Compliance- und strategischen Risiken (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Strategisches Risikomanagement & Org/IT.

Die Aufgaben des Gremium APM umfassen die Beratung und die Entscheidungsfindung zu der strategischen Risikoausrichtung auf Gesamtbankebene, vorwiegend zur Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung des vergebenen Risikokapitals und der Risikolimits unter Berücksichtigung des Geschäftsumfeldes (insbesondere des makroökonomischen & Finanzmarktumfeldes) und der Strategien der Sparkasse Oberösterreich (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Treasury.

Das Operational Liquidity Committee (OLC) verantwortet im Tagesgeschäft das Management der globalen Liquiditätsposition der Sparkasse Oberösterreich. Es analysiert regelmäßig die Liquiditätslage der Sparkasse Oberösterreich und berichtet direkt im Gremium APM. Daneben unterbreitet es dem Gremium APM gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge. 

Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement

Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks.

Das Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Bank bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Bank angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d. h. den Schutz der Aktionäre und der Gläubiger sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.

Das Regelwerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:

Neben dem obersten Ziel des ICAAP, die Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie. 

Risikoappetit

Das RAS stellt, durch die vom Vorstand genehmigten Frühwarnstufen und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten der Sparkasse Oberösterreich dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Das RAS besteht aus Kernrisikokennzahlen zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung. 

Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es: 

Die Festsetzung des RAS erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das die Sparkasse Oberösterreich bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass die Sparkasse Oberösterreich innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an die vorgesehene Governance und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen. Das RAS Ampelsystem ist wie folgt definiert:

Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.

Des Weiteren werden, basierend auf dem Risikoappetit der Sparkasse Oberösterreich, ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.

Das RAS der Sparkasse Oberösterreich für 2020 wurde vom Vorstand genehmigt und vom Aufsichtsrat anerkannt. 

Portfolio- und Risikoanalyse

Die Sparkasse Oberösterreich setzt eine eigene Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.

Risikomaterialitätsbeurteilung

Die Risikomaterialitätsbeurteilung erhebt die Wesentlichkeit von Risikoarten und somit das Risikoprofil der Sparkasse Oberösterreich. Die Risikomaterialitätsbeurteilung ist ein jährlicher Prozess mit dem Ziel, neue durch die Sparkasse Oberösterreich eingegangene wesentliche Risiken systematisch zu erheben und alle bestehenden wesentlichen Risiken zu bewerten. Daher ist die Risikomaterialitätsbeurteilung ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP und dient als Steuerungswerkzeug für das Seniormanagement. 

Die aus dieser Bewertung gewonnenen Erkenntnisse dienen der Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und der weiteren Risiko-minderung. Sie liefern auch einen Beitrag für die Ausgestaltung und Definition der Risikostrategie und des Risikoappetits. Wesentliche Ergebnisse und Empfehlungen der Risikomaterialitätsbeurteilung werden für die Szenariogestaltung und die Auswahl der Stresstests herangezogen.

Konzentrationsrisikomanagement

Die Sparkasse Oberösterreich hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands wichtig, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.

Die Risikokonzentrationsanalyse wird auf einer halbjährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems bei.

Stresstests

Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsinformation und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil der Sparkasse Oberösterreich zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender, aber durchaus plausibler Szenarien, die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess berücksichtigt.

Die Ergebnisse des internen Stresstests der Sparkasse Oberösterreich werden analysiert, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können. Die internen Stresstests im Jahr 2020 zeigten keine Unterschreitungen der gestressten RAS-Schwellenwerte nach der Anwendung von Szenario bedingten Maßnahmen im letzten Jahr des Stressszenarios. 

Risikotragfähigkeitsrechnung 

Die Risikotragfähigkeitsberechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur regulatorischen Sicht der Säule 1 stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung der Sparkasse Oberösterreich entsprechend dem EZB-Leitfaden für ICAAP, und bestimmt, ob die Sparkasse Oberösterreich über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen sie ausgesetzt ist. Mit diesem Ansatz der Säule 1+ steigert die Sparkasse Oberösterreich die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken des Konzerns in Säule 2 abzudecken.

Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Wechselkursrisiko aus Beteiligungen, das Credit Spread Risiko im Bankbuch, das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,92 % berechnet. Die Sparkasse Oberösterreich berücksichtigt keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten, was einen konservativen Ansatz widerspiegelt, bei dem die Sparkasse Oberösterreich ausreichend Kapital zur Verfügung hat, vor allem in Zeiten, in denen sich die Korrelationen zwischen Risiken dramatisch ändern können (wie in Zeiten von Stress). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2020 69,2 % des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.

Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenemittel der CRR und CRR II (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), angepasst um die Add-ons der Säule 2, z.B. year-to-date Jahresüberschuss wenn nicht bereits in der Säule 1 berücksichtigt. Ausschluss von Tier-2-Kapitalinstrumenten und IRB-Ansatz-erwarteter Verlust Add-on für Überschuss/Fehlbetrag.

Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken/unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen, wie im Risikoappetit durch die Gesamtkapitaladäquanzgrenzen und Kapitaladäquanznutzung festgelegt. Ende 2020 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 46,5 %.

Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln der CRR und CRR II (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), angepasst um die Add-ons der Säule 2, z. B. year-to-date Jahresüberschuss, wenn nicht bereits in der Säule 1 berücksichtigt, Ausschluss von Tier-2-Kapitalinstrumenten und IRB-Ansatz-erwarteter Verlust Add-on für Überschuss/Fehlbetrag. 

Der Vorstand, die Risikomanagementgremien und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse des ICAAP Eigenkapitalbedarfs informiert. Darin werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP dargestellt. Letzteres skizziert die Entwicklung des Risikoprofils in Bezug auf den Risikoappetit.

Risikoplanung

Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essentiell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess.

Angewendete Methoden und Instrumente

Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.) sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren in der Verantwortung der Risikoabteilung.

Die Planungstätigkeiten folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.

Kapitalallokation

Eine wichtige Aufgabe und ein wesentlicher Bestandteil des Risikoplanungsprozesses ist die Verteilung des Kapitals auf die Geschäftsfelder und Segmente. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement und Controlling. Die Erkenntnisse aus ICAAP und Controlling-Prozessen werden zur Kapitalallokation unter den Risiko-Ertrags-Überlegungen angewendet und spiegeln sich in der Kapitalallokation wider. 

Gesamtkapitalerfordernis der Sparkasse Oberösterreich nach Risikoart

Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.

.











32.     Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis


Nachfolgend erfüllt die Sparkasse Oberösterreich unter anderem die in den Offenlegungsverpflichtungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation - CRR) definierten Artikel 437 Abs. (1) (a), (d), und (e) CRR. 

Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Die Sparkasse Oberösterreich ermittelt seit 1. Jänner 2014 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und Kapitalerfordernisse gemäß der in der EU geltenden Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirement Directive - CRD IV) und der CRR. Die CRD IV wurde in Österreich in das Bankwesengesetz (BWG) übergeleitet. Die Sparkasse Oberösterreich wendet diese Vorgaben an und ermittelt die Kapitalquoten einerseits auf Basis der nationalen Übergangsbestimmungen, die in der CRR-Begleitverordnung definiert wurden, und andererseits unter Anwendung der am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Verordnung der Europäischen Zentralbank über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume.

Alle in der CRR, im österreichischen BWG und in den technischen Standards der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) definierten Anforderungen werden von der Sparkasse Oberösterreich sowohl für aufsichtsrechtliche Zwecke als auch für die Offenlegung aufsichtsrechtlicher Informationen in vollem Umfang angewendet.


Übersicht Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpuffer

 

Dez 19

Dez 20

Säule 1

 

 

Mindestanforderung an das Harte Kernkapital

4,50%

4,50%

Mindestanforderung an das Kernkapital

6,00%

6,00%

Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel

8,00%

8,00%

     Kapitalerhaltungspuffer

2,50%

2,50%

     Antizyklischer Kapitalpuffer

0,02%

0,00%

Mindestanforderung an das Harte Kernkapital (inkl. Puffer)

7,02%

7,00%

Mindestanforderung an das Kernkapital (inkl. Puffer)

8,52%

8,50%

Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel (inkl. Puffer)

10,52%

10,50%


Kapitalstruktur gemäß EU Verordnung 575/2013 (CRR)

in EUR Mio

Artikel gemäß CRR

Dez 19

Dez 20

Hartes Kernkapital (CET1)




Als CET1 anrechenbare Kapitalinstrumente

26(1)(a)(b), 27-30, 36(1)(f), 42

134,5

134,5

Einbehaltene Gewinne

26(1)(c), 26(2)

571,9

600,9

Fonds für allgemeine Bankrisiken

26(1)(f)

197,4

197,4

Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung

34, 105

0,0

0,0

Übergangsanpassungen im harten Kernkapital


0,0

1,5

Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände

4(1)(115), 36(1)(b), 37(a)

-0,9

-0,9

Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)

36(1)(d), 40, 158, 159

0,0

0,0

Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital

469-472, 478, 481

0,0

0,0

Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten

36(1)(j)

0,0

0,0

Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals (*)


0,0

3,3

Hartes Kernkapital (CET1)

50

902,9

930,1

Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)

61

0,0

0,0

Kernkapital (Tier 1): Summe hartes (CET1) & zusätzliches (AT1) Kernkapital

25

902,9

930,1

Als T2 anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen

62(a), 63-65, 66(a), 67

188,5

172,3

Übergangsanpassungen aufgrund von unter Bestandsschutz stehenden Kapitalinstrumenten des T2 und nachrangigen Darlehen

483(6)(7), 484, 486, 488, 490, 491

14,8

9,8

Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)

62(d)

25,7

27,3

Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz

62(c)

0,0

0,0

Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital

476, 477, 478, 481

0,0

0,0

Ergänzungskapital (Tier 2)

71

229,0

209,4

Kurzfristiges nachrangiges Kapital (Tier 3)




Gesamte anrechenbare Eigenmittel

4(1)(118) und 72

1.131,9

1.139,5

Erforderliche Eigenmittel

92(3), 95, 96, 98

413,3

432,7

Harte Kernkapitalquote

92(2)(a)

17,48%

16,85%

Kernkapitalquote

92(2)(b)

17,48%

16,85%

Eigenmittelquote

92(2)(c)

21,90%

20,65%


Die Gliederung der obigen Kapitalstruktur-Tabelle enthält nur Positionen, welche für die Sparkasse Oberösterreich relevant sind. Die ausgewiesenen Zahlen unter Vollanwendung von Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen.

Mögliche Änderungen können sich aufgrund von noch nicht vorliegenden regulatorischen technischen Standards ergeben.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie ist es auch zu bestimmten Anpassungen in der CRR und der CRR II gekommen, welche mit 27. Juni 2020 durch die EU-Verordnung Nr. 2020/873, dem sogenannten CRR Quick Fix, wirksam geworden sind. Damit einhergehend kommt es zu einer Änderung des Faktors zur Unterstützung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Anwendung des neuen Faktors führt bei der Sparkasse Oberösterreich zu einer RWA-Reduktion im Kreditrisiko von EUR -280,5 Mrd. per Juni 2020. 


Risikostruktur 

 

 

Dez 19

Dez 20

in EUR Mio

Artikel gemäß CRR

Gesamtrisiko 
(final)

Erforderliche Eigenmittel
(final)

Gesamtrisiko 
(final)

Erforderliche Eigenmittel
(final)

Gesamtrisikobetrag

92(3, 95, 96, 98

5.166,2

413,3

5.518,6

441,5

Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das Kreditgeschäft

92(3(a)(f)

4.389,1

351,1

4.632,5

370,6

Standardansatz (SA)

 

102,2

8,1

84,8

6,8

Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB)

 

4.286,9

343,0

4.547,7

363,8

Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko

92(3(c)(ii), 92(4(b)

0,0

0,0

0,0

0,0

Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko

92(3(b)(i) und (c)(i) und (iii), 92(4(b)

118,8

9,5

129,1

10,3

Bemessungsgrundlage für operationelle Risiken

92(3(e), 92(4(b)

564,8

45,2

563,3

45,1

Bemessungsgrundlage für Anpassungen von Risikopositionen an die Kreditbewertung

92(3(d)

40,1

3,2

27,9

2,2

Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungsbeträge (inkl. Basel 1 Floor)

3, 458, 459, 500

53,4

4,3

165,8

13,3


33.     Kreditrisiko 


Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft. Dabei handelt es sich sowohl um Kreditverluste aufgrund von Ausfällen des Kreditnehmers (Stufe 3) als auch um erwartete Kreditverluste, wenn der Ausfall entweder innerhalb eines Jahres (Stufe 1) oder zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zur Fälligkeit (Stufe 2) eintritt.

Stufe 1-Kreditverluste gelten für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen ohne signifikante Erhöhung des Kreditrisikos (SICR) seit der Einräumung, während Stufe 2-Kreditverluste für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen gelten, für die SICR am Stichtag beobachtet wurden. Es beinhaltet auch Kreditverluste aufgrund von Kontrahentenrisiken aus dem Handel mit Instrumenten und Derivaten, die Marktrisiken tragen. Das Länderrisiko und damit verbundene makroökonomische zukunftsgerichtete Informationen werden ebenfalls bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt.

Operative Kreditentscheidungen werden von den zuständigen Einheiten dezentral getroffen. 

Anders als bei großen Unternehmen, Banken und Staaten inkludiert das Management von Kreditrisiken im Retail- und SME-Geschäft die Bearbeitung einer sehr großen Anzahl relativ niedriger Kreditbeträge, die an Privatkunden, Freiberufler, Selbstständige oder Kleinunternehmen vergeben werden. Unter Einhaltung von EU-weiten und lokalen regulatorischen Erfordernissen berücksichtigt das Kreditrisikomanagement im Retail- und SME-Geschäft die strategische Ausrichtung der Sparkasse Oberösterreich, Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben innerhalb ihrer finanziellen Kapazitäten Kredite zur Verfügung zu stellen.

Als zentrale Datenbank für das Kreditrisikomanagement dient primär das Business Intelligence Data Warehouse (BI-DWH). Alle für das Kreditrisikomanagement, das Performancemanagement und die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses maßgeblichen Daten werden regelmäßig in diese Datenbank eingespeist.

Das BI-DWH ist Basis für das zentrale Kreditrisikoreporting. Dies ermöglicht zentrale Auswertungen und die Anwendung von Kennzahlen nach einheitlichen Methoden und Segmentierungen. Das Kreditrisikoberichtswesen umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio für externe und interne Adressaten und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung und die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management. Zu den internen Adressaten zählen vor allem Aufsichtsrat und Vorstand sowie Risikomanager, Geschäftsfeldleiter und die interne Revision.

Internes Ratingsystem

Die Sparkasse Oberösterreich regelt ihre Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahenten das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität des Kunden, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.

Das Kontrahentenausfallrisiko wird in der Sparkasse Oberösterreich auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kunden beurteilt. Die Sparkasse Oberösterreich vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kontrahentenausfallrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kunden wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr, aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kunden in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.

Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das Pouvoirsystem innerhalb der Sparkasse Oberösterreich sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.

Für Gruppengesellschaften, die den auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der gruppenweiten Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Bank den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.

In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retailbereich zurechenbaren Kreditnehmern berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft des Kunden, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Kunden basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Bank (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien, und sie berücksichtigen auch Informationen, die durch den jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.

Die Sparkasse Oberösterreich verwendet internen Ratingmodelle und Risikoparameter, welche von Teams der s-Gruppe mit Spezialisten in Zusammenarbeit mit Risikomanagern entwickelt bzw. weiterentwickelt werden. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.

Alle Kreditrisikomodelle werden laufend in regelmäßigen Abständen validiert. Von Validierungsseite werden dabei qualitative als auch quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und anschließend den Aussichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Qualität der Ratinginstrumente anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzuges.

Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden in den dafür zuständigen Gremien der Gruppe erteilt. Alle Modellsteuerungen-, Entwicklungs- und Validierungsaktivitäten werden durch die Erste Group koordiniert.

Klassifizierung des Kreditrisikos

Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kunden in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst. 

Niedriges Risiko. Typische regionale Kunden mit stabiler, langjähriger Beziehung oder große, international renommierte Kunden. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kunden tätig sind. Retail-Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kunden, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kunden dieser Risikokategorie getätigt. 

Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retail-Kunden, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kunden mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kunden zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten. 

Erhöhtes Risiko. Der Kreditnehmer ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.

Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Sparkasse Oberösterreich wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kunden, die Kundensicht an; wenn ein Kunde bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.

Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wurde das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kamen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.

Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos

Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limitmanagementsystem überwacht und im Fall von Limitüberschreitungen erforderliche Maßnahmen eingeleitet.

Zur vorausschauenden Erkennung von negativen Entwicklungen ist ein standardisiertes Frühwarnsystem gruppenweit implementiert. Die Frühwarnindikatoren werden für Unternehmenskunden durch die OE Kreditanalyse für die jeweiligen Segmente überwacht. Wenn bei einem Kunden Frühwarnsignale festgestellt und validiert werden, erfolgt die Überprüfung des gesamten Kundenobligo und seiner Kreditwürdigkeit. Falls erforderlich werden adäquate Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Im Rahmen von regelmäßigen Watchlist-Gesprächen werden Kunden mit schlechter Bonität überwacht und Vorsorgemaßnahmen diskutiert. Die Überwachung und Bonitätsüberprüfung von kleineren Unternehmen und von Retail-Kunden basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Im Retail-Risikomanagement stellen unter anderem eine Qualitätsverschlechterung bei Neuengagements oder eine abnehmende Effektivität bei der Eintreibung von Forderungen Anzeichen für mögliche ungünstige Portfolioentwicklungen dar und erfordern angemessene Gegenmaßnahmen. Zusätzlich wird die Überwachung für jene Kunden durchgeführt, bei denen Frühwarnsignale festgestellt wurden, auch wenn sie noch ihren vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen.

Negative Entwicklungen der notleidenden Kredite und der Kredite mit erhöhtem Risiko werden überwacht, besprochen und berichtet. Im Fall von weiteren negativen Entwicklungen werden die Kunden durch auf Workout spezialisierte Einheiten betreut, um potentielle Verluste zu minimieren.

Kreditrisikovolumen 

Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:

Das Kreditrisikovolumen entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:

Das Kreditrisikovolumen der Sparkasse Oberösterreich erhöhte sich um 6,21 % oder EUR 1.015,9 Mio. von EUR 16.352,4 Mio. zum 31. Dezember 2019 auf EUR 17.368,3 Mio. zum 31. Dezember 2020.

Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens

in EUR Mio

Kreditrisikovolumen

Wertberichtigungen

Netto-Buchwert

Dez 20

 

 

 

Kassenbestand u. Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten

178,8

0,1

178,7

Schuldinstrumente - Held for Trading

35,3

0,0

35,3

Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL

121,6

0,0

121,6

Schuldverschreibungen

117,7

0,0

117,7

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

0,0

0,0

0,0

Kredite und Darlehen an Kunden

3,9

0,0

3,9

Schuldinstrumente FVOCI

404,0

2,1

402,0

Schuldverschreibungen

404,0

2,1

402,0

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

0,0

0,0

0,0

Kredite und Darlehen an Kunden

0,0

0,0

0,0

Schuldinstrumente AC

11.749,0

177,3

11.571,6

Schuldverschreibungen

1.231,7

0,5

1.231,3

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

1.568,7

0,7

1.568,0

Kredite und Darlehen an Kunden

8.948,6

176,2

8.772,4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

2,5

0,0

2,5

Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten

226,0

0,0

226,0

Außerbilanzielle Risikopositionen

4.651,1

32,3


Gesamt

17.368,3

211,9

12.537,7

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

Kassenbestand u. Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten

99,6

0,0

99,5

Schuldinstrumente - Held for Trading

36,0

0,0

36,0

Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL

108,9

0,0

108,9

Schuldverschreibungen

107,6

0,0

107,6

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

0,0

0,0

0,0

Kredite und Darlehen an Kunden

1,3

0,0

1,3

Schuldinstrumente FVOCI

585,6

-0,6

584,9

Schuldverschreibungen

585,6

-0,6

584,9

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

0,0

0,0

0,0

Kredite und Darlehen an Kunden

0,0

0,0

0,0

Schuldinstrumente AC

11.353,6

-188,0

11.165,6

Schuldverschreibungen

1.091,9

-0,5

1.091,4

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

1.399,5

-0,5

1.399,0

Kredite und Darlehen an Kunden

8.862,2

-187,0

8.675,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

4,4

0,0

4,4

Positiver Fair Value von Derivaten

244,3

0,0

244,3

Eventualverbindlichkeiten

3.920,1

-29,8


Gesamt

16.352,4

-218,5

12.243,6


Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value-Änderungen des Nettobuchwertes von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.

Aufgliederung des Kreditrisikovolumens 

Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt.

Kreditrisikovolumen nach Wirtschaftszweig der Gegenparteien und Finanzinstrumenten

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

 

 

 

in EUR Mio

Kassenbestand u. Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten

Schuldinstrumente - Held for Trading

Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL

Schuldinstrumente FVOCI

Schuldverschreibungen

Kredite und Darlehen an Kreditinstitute

Kredite und Darlehen an Kunden

Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten

Außer-bilanzielle Risiko-positionen

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Regierungen

0,0

0,0

0,7

113,2

399,7

0,0

393,6

0,4

121,1

1.028,6

Kreditinstitute

178,8

9,1

0,0

84,1

766,6

1.568,7

0,0

217,3

932,7

3.757,3

Sonstige Finanzinstitute

0,0

8,5

117,7

95,3

43,3

0,0

226,2

0,0

37,0

527,9

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,0

17,6

0,2

111,5

22,1

0,0

4.548,2

8,3

2.681,7

7.389,6

Haushalte  

0,0

0,0

3,1

0,0

0,0

0,0

3.783,2

0,0

878,6

4.664,9

Gesamt

178,8

35,3

121,6

404,0

1.231,7

1.568,7

8.951,1

226,0

4.651,1

17.368,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbanken

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Regierungen

0,0

0,0

0,9

225,5

340,6

0,0

406,9

0,5

111,0

1.085,4

Kreditinstitute

99,6

9,2

4,0

163,5

684,1

1.399,5

0,0

236,5

832,9

3.429,3

Sonstige Finanzinstitute

0,0

9,6

103,6

57,2

40,4

0,0

239,9

0,1

10,9

461,6

Nicht finanzielle Gesellschaften

0,0

17,3

0,2

139,3

26,8

0,0

4.489,6

7,2

2.137,7

6.818,1

Haushalte  

0,0

0,0

0,2

0,0

0,0

0,0

3.730,3

0,0

827,7

4.558,2

Gesamt

99,6

36,0

108,9

585,6

1.091,9

1.399,5

8.866,6

244,3

3.920,1

16.352,4


Eventualverbindlichkeiten / Außerbilanzielles Kreditrisikovolumen nach Produkten

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Finanzgarantien

1.775,7

1.883,1

Kreditzusagen

2.144,4

2.768,0

Gesamt

3.920,1

4.651,1


Branchen und IFRS 9 Anforderungen

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI)

Nicht wertgemindert nach IFRS 9

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

Kredit- und Versicherungswesen

3.875,9

50,5

0,5

0,0

0,0

294,6

4.221,5

Private Haushalte

3.475,9

293,6

55,3

0,5

0,0

13,4

3.838,7

Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

1.885,4

333,6

54,1

0,0

0,0

116,2

2.389,3

Sachgütererzeugung

1.169,0

430,7

32,8

0,4

0,0

129,5

1.762,4

Realitäten

1.701,6

208,9

21,0

0,6

0,0

137,4

2.069,4

Handel

742,9

276,6

25,8

0,6

0,0

29,9

1.075,8

Bauwesen

882,9

112,2

8,9

0,0

0,0

68,0

1.072,0

Beherbergungs- und Gaststättenwesen

16,0

97,7

6,0

0,0

0,0

0,2

120,0

Verkehr und Nachrichtenübermittelung

220,7

48,8

4,9

0,0

0,0

25,7

300,1

Energie und Wasserversorgung

146,9

11,9

0,3

0,0

0,0

2,7

161,8

Sonstige

249,0

100,9

4,0

0,0

0,0

3,6

357,5

Gesamt

14.366,2

1.965,4

213,5

2,2

0,0

821,1

17.368,3

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

Kredit- und Versicherungswesen

3.552,8

22,7

3,5

0,0

0,0

364,9

3.943,8

Private Haushalte

3.347,3

306,9

56,9

0,7

0,0

13,4

3.725,3

Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

1.989,4

185,9

52,0

0,0

0,0

48,2

2.275,5

Sachgütererzeugung

1.392,9

80,2

36,9

0,1

0,0

91,5

1.601,6

Realitäten

1.689,2

91,6

43,9

0,7

0,0

17,6

1.843,0

Handel

890,5

94,6

24,9

1,2

0,0

23,7

1.034,9

Bauwesen

884,8

54,6

35,1

0,1

0,0

58,8

1.033,5

Beherbergung und Gaststättenwesen

91,3

14,0

5,4

0,1

0,0

0,4

113,0

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

253,2

20,7

5,7

0,0

0,0

9,4

289,1

Energie- und Wasserversorgung

148,9

10,2

0,0

0,0

0,0

3,3

162,5

Sonstige

290,7

27,4

11,3

0,0

0,0

1,0

330,4

Gesamt

14.532,8

908,8

275,6

2,9

0,0

632,4

16.352,5


Nach Branchen und Finanzinstrumenten entfallen die höchsten Beträge auf Kredite und Darlehen an Kredit- und Versicherungswesen (EUR 4.221,5 oder 24,3 % des gesamten Kreditrisikovolumens), gefolgt von Krediten und Darlehen an Kunden in Haushalten (EUR 3.838,7 oder 22,1 %) und von Krediten und Darlehen an Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung (EUR 2.389,3 oder 13,8 %). 

Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien 

in EUR Mio

Niedriges Risiko

Anmerkungsbedürftig

Erhöhtes Risiko

Notleidend

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 

 

Kredit- und Versicherungswesen

4.180,1

25,6

15,2

0,5

4.221,5

Private Haushalte

3.635,9

103,3

43,7

55,8

3.838,7

Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

2.179,3

123,5

32,4

54,2

2.389,3

Sachgütererzeugung

1.641,4

48,2

38,9

33,9

1.762,4

Realitäten

1.849,5

175,9

22,5

21,6

2.069,4

Handel

926,6

92,6

29,7

26,9

1.075,8

Bauwesen

991,7

55,9

15,3

9,0

1.072,0

Beherbergungs- und Gaststättenwesen

89,5

19,0

5,4

6,0

120,0

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

262,7

26,6

6,0

4,9

300,1

Energie und Wasserversorgung

149,4

11,5

0,6

0,3

161,8

Sonstige

279,0

48,7

25,9

4,0

357,5

Gesamt

16.185,1

730,7

235,6

217,1

17.368,3

 






Dez 19

 

 

 

 

 

Kredit- und Versicherungswesen

3.878,4

33,3

28,4

3,5

3.943,5

Private Haushalte

3.462,9

152,2

52,5

57,6

3.725,3

Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

2.109,4

69,6

40,8

52,0

2.271,8

Sachgütererzeugung

1.473,2

54,9

36,9

37,3

1.602,3

Realitäten

1.703,5

81,5

14,1

44,6

1.843,7

Handel

923,4

54,0

31,2

26,4

1.034,9

Bauwesen

944,4

44,1

9,8

35,2

1.033,5

Beherbergung und Gaststättenwesen

84,0

14,8

8,6

5,5

113,0

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

263,1

17,7

4,7

5,7

291,2

Energie- und Wasserversorgung

151,8

8,8

2,1

0,0

162,8

Sonstige

272,3

31,4

15,4

11,3

330,5

Gesamt

15.266,4

562,4

244,5

279,1

16.352,5


Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2020 mit 93,2 % (2019: 93,4 %) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 4,2 % (2019: 3,4 %) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 1,4 % (2019: 1,5 %) des Gesamtbetrages und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,2 % (2019: 1,7 %).    

Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien 

Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldnern und Kontrahenten, und umfasst auch Kreditnehmer mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten.


in EUR Mio

Niedriges Risiko

Anmerkungsbedürftig

Erhöhtes Risiko

Notleidend

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 

 

Kernmärkte

13.695,8

638,9

229,3

171,1

14.735,1

Österreich

13.599,4

634,9

228,3

170,2

14.632,8

Tschechien

25,9

0,5

0,0

0,1

26,5

Slowakei

49,5

0,3

0,6

0,1

50,5

Rumänien

14,2

0,0

0,3

0,4

14,9

Ungarn

6,8

3,2

0,0

0,2

10,3

Kroatien

0,1

0,0

0,0

0,0

0,1

Serbien

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige EU

2.115,9

83,1

5,4

44,5

2.248,8

Sonstige Industrieländer

339,2

8,7

0,8

0,1

348,8

Emerging Markets

33,1

1,1

0,0

1,4

35,6

Südosteuropa/GUS

0,3

0,7

0,0

1,4

2,4

Asien

17,0

0,2

0,0

0,0

17,2

Lateinamerika

9,6

0,2

0,0

0,0

9,8

Naher Osten/Afrika

6,2

0,1

0,0

0,0

6,3

Gesamt

16.183,9

731,7

235,5

217,1

17.368,3

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

Kernmärkte

13.003,3

514,8

232,7

245,8

13.996,6

Österreich

12.916,5

510,2

232,6

245,2

13.904,5

Tschechien

25,4

0,3

0,0

0,1

25,9

Slowakei

51,6

0,8

0,0

0,0

52,5

Rumänien

4,1

0,3

0,0

0,2

4,5

Ungarn

5,5

3,2

0,0

0,2

8,9

Kroatien

0,2

0,0

0,0

0,0

0,2

Serbien

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige EU

2.054,6

45,9

11,5

31,4

2.143,3

Sonstige Industrieländer

182,3

0,5

0,3

0,4

183,6

Emerging Markets

26,2

1,2

0,0

1,5

28,9

Südosteuropa/GUS

0,6

1,2

0,0

1,5

3,3

Asien

10,7

0,0

0,0

0,0

10,7

Lateinamerika

8,9

0,0

0,0

0,0

8,9

Naher Osten/Afrika

5,9

0,0

0,0

0,0

6,0

Gesamt

15.266,4

562,5

244,5

279,1

16.352,4


Kreditrisikovolumen nach Regionen und IFRS 9 Anforderungen

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI)

Nicht wertgemindert nach IFRS 9

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

Kernmärkte

12.283,7

1.803,5

168,1

1,6

14.256,9

478,2

14.735,1

Österreich

12.199,0

1.787,9

167,2

1,6

14.155,8

477,1

14.632,8

Tschechien

25,6

0,6

0,1

0,0

26,3

0,2

26,5

Slowakei

38,2

11,9

0,1

0,0

50,2

0,4

50,5

Rumänien

14,1

0,3

0,4

0,0

14,8

0,1

14,9

Ungarn

6,7

2,8

0,2

0,0

9,8

0,5

10,3

Kroatien

0,1

0,0

0,0

0,0

0,1

0,0

0,1

Serbien

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige EU

1.847,6

158,8

43,8

0,6

2.050,9

197,9

2.248,8

Sonstige Industrieländer

203,1

5,4

0,1

0,0

208,7

140,2

348,8

Emerging Markets

29,4

0,0

1,4

0,0

30,8

4,8

35,6

Südosteuropa/GUS

0,9

0,0

1,4

0,0

2,3

0,1

2,4

Asien

16,9

0,0

0,0

0,0

16,9

0,3

17,2

Lateinamerika

9,2

0,0

0,0

0,0

9,2

0,5

9,8

Naher Osten/Afrika

2,4

0,0

0,0

0,0

2,4

3,9

6,3

Gesamt

14.363,7

1.967,8

213,5

2,2

16.547,2

821,1

17.368,3

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

Kernmärkte

12.596,5

819,2

243,5

1,7

13.660,9

335,7

13.996,6

Österreich

12.510,4

814,0

242,9

1,7

13.569,0

335,5

13.904,6

Tschechien

24,3

1,4

0,1

0,0

25,9

0,0

25,9

Slowakei

51,8

0,7

0,0

0,0

52,5

0,0

52,5

Rumänien

4,2

0,1

0,2

0,0

4,5

0,0

4,5

Ungarn

5,6

2,9

0,2

0,0

8,7

0,1

8,9

Kroatien

0,2

0,1

0,0

0,0

0,2

0,0

0,2

Serbien

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige EU

1.741,2

78,1

30,2

1,2

1.850,7

292,7

2.143,3

Sonstige Industrieländer

170,7

12,0

0,4

0,0

183,2

0,5

183,6

Emerging Markets

23,9

0,0

1,5

0,0

25,4

3,5

28,9

Südosteuropa/GUS

1,8

0,0

1,5

0,0

3,3

0,0

3,3

Asien

10,7

0,0

0,0

0,0

10,7

0,0

10,7

Lateinamerika

8,9

0,0

0,0

0,0

8,9

0,0

8,9

Naher Osten/Afrika

2,4

0,0

0,0

0,0

2,5

3,5

6,0

Gesamt

14.532,3

909,3

275,6

2,9

15.720,1

632,4

16.352,5


Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Kreditrisiken, die bereits beim Erwerb oder bei der Vergabe wertgemindert sind. 

Die ausgefallenen POCI Kreditrisiken beliefen sich auf EUR 2,2 Mio. (2019: 2,9 Mio.).

Während das Kreditrisikovolumen in Österreich ein Wachstum um EUR 728 Mio. oder 5,2 % verzeichnete, stieg es in den CEE-Kernmärkten um EUR 10,3 Mio. oder 11,1 %. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 28 ohne Kernmärkte) erhöhte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um EUR 105,5 Mio. oder 4,9 %. Ein Anstieg war auch in den sonstigen Industrieländern (EUR 106 Mio.) zu beobachten. Auf die Länder des Kernmarktes der Erste Group und die EU entfielen am 31. Dezember 2020 97,8 % (2019: 98,7 %) des Kreditrisikovolumens. Mit 0,2 % (2019: 0,17 %) war der Anteil von Emerging Markets nach wie vor von untergeordneter Bedeutung. 

Kreditrisikovolumen nach Berichtssegmenten und Risikokategorien 

Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich erfolgt hauptsächlich auf Grundlage der Geschäftssegmente.

Kreditrisikovolumen nach Geschäftssegmenten und Risikokategorien 

in EUR Mio

Niedriges Risiko

Anmerkungsbedürftig

Erhöhtes Risiko

Notleidend

Bürgschaften Haftungen Akkreditive

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 


 

Retail

3.592,4

182,0

59,4

61,5

1.424,6

5.319,9

Corporate Banking

4.834,4

244,9

80,0

82,8

1.917,2

7.159,2

Treasury

3.059,9

155,0

50,6

52,4

1.213,5

4.531,4

Corporate Center

241,6

122,2

4,0

4,1

95,8

357,8

Gesamt

11.728,2

594,1

194,1

200,8

4.651,1

17.368,3

 

 

 

 

 


 

Dez 19

 

 

 

 


 

Retail

3.528,7

141,9

63,6

73,9

1.200,7

5.008,7

Corporate Banking

4.748,7

190,9

85,5

99,4

1.615,9

6.740,5

Treasury

3.005,7

120,8

54,1

62,9

1.022,8

4.266,3

Corporate Center

237,3

9,5

4,3

5,0

80,8

336,9

Gesamt

11.520,4

463,2

207,5

241,2

3.920,1

16.352,4


Kreditrisikovolumen nach Geschäftssegmenten IFRS 9 Stufe 

in EUR Tsd

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

vereinfachtes Verfahren

nicht wertgemindert nach IFRS 9

Gesamt

Dez 20








Retail

4.400,4

602,0

65,4

0,7

0,0

251,5

5.319,9

Corporate Banking

5.921,7

810,1

88,0

0,9

0,0

338,5

7.159,2

Treasury

3.748,1

512,8

55,7

0,6

0,0

214,2

4.531,4

Corporate Center

295,9

40,5

4,4

0,0

0,0

16,9

357,8

Gesamt

14.366,2

1.965,4

213,5

2,2

0,0

821,1

17.368,4









Dez 19








Retail

4.451,4

278,4

84,4

0,9

0,0

193,7

5.008,8

Corporate Banking

5.990,4

374,6

113,6

1,2

0,0

260,7

6.740,5

Treasury

3.791,6

237,1

71,9

0,8

0,0

165,0

4.266,4

Corporate Center

299,4

18,7

5,7

0,1

0,0

13,0

336,9

Gesamt

14.532,8

908,8

275,6

2,9

0,0

632,4

16.352,5


Bemessung des erwarteten Kreditverlustes 

Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS 9 Bestimmungen fallen.

Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten

Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss - ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets - POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab.

Stufe 1 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente bei Ersterfassung und nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen oder dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Bei Finanzinstrumenten in Stufe 1 entspricht der erwartete Kreditverlust jenem Teil der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, der aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultiert.

Stufe 2 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die seit Erstansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen und nicht dem in IFRS 9 vorgesehenen Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Stufe 2 umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens" vorsehen. In Stufe 2 werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kunden wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.

Stufe 3 beinhaltet Finanzinstrumente, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind, aber beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert waren. Grundsätzlich wird ein Finanzinstrument wertgemindert, wenn der Kunde ausfällt. Die angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten" entwickelt. Die Definition legt die Regeln für die „Ausfallansteckung" in Gruppen verbundener Kunden fest und begründet das Konzept der technischen Überfälligkeit. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen. In Stufe 3 werden die Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.

Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte (purchased or originated credit-impaired - POCI) Finanzinstrumente beinhalten Vermögenswerte, die bereits bei der erstmaligen Erfassung wertgemindert waren, unabhängig davon, ob sie zum Berichtsstichtag noch immer wertgemindert sind. Erwartete Kreditverluste bei POCI-Finanzinstrumenten werden immer auf Basis der Gesamtlaufzeit berechnet (kumulierte Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes über die Gesamtlaufzeit seit der erstmaligen Erfassung) und werden beim erstmaligen Ansatz im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. 

Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos

Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk - SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolios und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.

Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten und der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default - PD) über die Gesamtlaufzeit, bei der die Wesentlichkeit mittels einer Kombination von relativen und absoluten Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird. Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos hat die Bank Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.

Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings für jede Konzerngesellschaft festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.

Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die Grundregel dabei besagt, dass sich eine Verschlechterung des Ratings bei der Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos negativ auswirkt. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.

Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die sonst im Kreditrisi-komanagement angewendet werden (z. B. für eine Verbesserung des Ratings).

Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz und zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Wert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgesetzt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen, wobei die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit in Betracht gezogen wird. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden; da die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit insgesamt aber sehr niedrig ist, kommt es zu keiner signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.

Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse (die im Zuge der Umstellung auf IFRS 9 adaptiert wurden, wenn notwendig) gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet, zur Erkennung einer Insolvenz oder einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Konkurs geht bzw. dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.

Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen wurden zusätzliche Kriterien für die Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene eingeführt. Siehe zu den folgenden Ausführungen zu Covid-19. 

Ein Beispiel dafür ist Stufe 2 Überschreibungen für Teile des Retailportfolios in Schweizer Franken.

Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die im Kreditrisikoma-nagement schon bei den oben genannten Maßnahmen und Indikatoren angewendet werden.

Sicherheitsschwelle (backstop). Eine Sicherheitsschwelle wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.

Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko. Das von IFRS 9 eingeräumte Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko (low credit risk exemption), das sind Vermögenswerte mit „Investment Grade" oder andere als „niedriges Risiko" eingeschätzte Aktiva (für die erwartete Kreditverluste auf Zwölfmonatssicht berechnet werden, unabhängig von SICR-Maßzahlen), wurde mit Einschränkungen implementiert. Dementsprechend wird dieses Wahlrecht nur bei bestimmten Schuldinstrumenten und Kategorien von Gegenparteien angewendet und nur dann, wenn es ausreichend Hinweise auf ein „niedriges Risiko" gibt. Auf dieser Grundlage wird das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Ausfallrisiko voraussichtlich nur gelegentlich bei Schuldverschreibungen und nur ausnahmsweise bei Krediten angewendet.

Bemessung des erwarteten Kreditverlustes - Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung

Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet. 

Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanagern geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwertes und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.

Ein ausgefallener Kunde wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen. Sonst wird der Kunde als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.

Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kunden (d. h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkunden, Firmenkunden) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, Darlehen-zu-Wert-Bandbreiten oder Ratingbandbreiten. 

Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Kalkulation der Wertberichtigungen verwendet die Sparkasse Oberösterreich ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default - EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor (credit conversion factor - CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default - PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default - LGD). Die Parameter definieren sich wie folgt: 

Gesamtlaufzeit-Parameter 

Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit wird auf Basis der vom Erstansatz über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente beobachteten Ausfälle ermittelt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Ratingbandbreite gleich hoch ist. 

Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben. 

Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.

Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.

Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen

Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information - FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und mehrere Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variable erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Eintrittswahrscheinlichkeit, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research-Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mithilfe dieser Szenarien werden die „neutralen" Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem 4. Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.

Die spezielle Situation durch die Covid-19-Pandemie und die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen, vorwiegend Moratorien, führen zu einer Verzögerung in der Abbildung gesamtwirtschaftlicher Größen in den Kreditrisikoparametern. Daher wurden makroökonomische Variablen für 2020 als zusätzliche Prädiktoren für zukünftige Werte der Kreditrisikoparameter einbezogen. Die Variablen für 2020 haben denselben Wert in allen Szenarien.

Somit leitet sich der unverfälschte und wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Eintrittswahrscheinlichkeiten für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variablen sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt, die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen. Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Dessen ungeachtet können die wichtigsten Indikatoren für die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung auf Basis der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes (BIP) prognostiziert werden. Die Sensitivität von Stufenzuteilung und Wertberichtigungen ausgehend von makroökonomischen Szenarien wird unten im Abschnitt Covid-19 dargestellt.

Covid-19

Die Covid-19-Pandemie hat eine große Unsicherheit in der Weltwirtschaft und auf den globalen Märkten verursacht. Die von den Staaten erlassenen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung (social distancing) und die durch den Lockdown verursachten Einschränkungen führten zu einem wirtschaftlichen Abschwung und zu einem erheblichen branchenübergreifenden Ertragseinbruch. Im Umfang beispielslose staatliche Hilfspakete (z. B. Staatsgarantien, Überbrückungsfinanzierungen, zwischenzeitliche Gehaltszahlungen durch den Staat zur Vermeidung von Entlassungen, Härtefonds für Selbstständige und Kleinbetriebe) und Stundungsprogramme wurden eingerichtet, um Bürger und Unternehmen zu unterstützen. Während solche Maßnahmen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen entschärfen, erschweren sie eine frühzeitige Erkennung einer potentiellen Verschlechterung der Kreditportfolios.

Auswirkungen auf Kunden

Unmittelbar nachdem erkennbar wurde, dass die Krise zu substanziellen wirtschaftlichen Auswirkungen in unserer Region führen wird (z. B. durch staatlich festgelegte Ausgangssperren und ähnliche Restriktionen), wurden Initiativen gestartet, um einerseits die Kunden der Sparkasse Oberösterreich bestmöglich zu unterstützen und andererseits das daraus resultierende Risiko zu bewältigen, mit dem Bewusstsein der Verantwortung der Sparkasse Oberösterreich gegenüber all ihren Interessengruppen.

Zusätzlich zu Programmen mit standardisierten Parametern, die sehr früh etabliert wurden und die rasche Abwicklung unterstützten, gab es auch individuelle Lösungen für Kunden, die nicht alle definierten Anforderungen erfüllen konnten.


Kreditrisikovolumen von nichtfinanziellen Gesellschaften nach Branchen -

Eingesetzte Maßnahmen als Reaktion auf die Covid-19-Krise

in EUR Mio

Kredite und Darlehen gemäß EBA-Leitlinien-konformen Moratorien 

Sonstige Kredite und Darlehen gemäß
 Covid-19-bezogenen Forbearance-Maßnahmen

Neu gewährte Kredite und Darlehen gem. staatlichen Garantieprogrammen
 in Zhg. mit Covid-19

Erhaltene
 Ã¶ffentliche Garantien
 in Zhg. mit Covid-19

Dez 20

 

 

 

 

Herstellung von Waren

0,3

0,0

63,3

47,3

Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung

0,0

0,0

0,0

0,0

Wasserversorgung

0,0

0,0

0,1

0,1

Baugewerbe

0,0

0,0

10,7

9,9

Großhandel- und Einzelhandel

0,3

0,0

36,8

31,6

Transport und Lagerung

0,3

0,0

7,0

6,9

Beherbergungs- und Gaststätten

0,1

0,0

6,2

5,6

Informations- und Kommunikationstechnologie

0,1

0,0

3,9

3,7

Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen

0,2

0,0

0,2

0,2

Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

0,2

0,0

7,5

7,2

Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen

0,0

0,0

1,9

1,8

Erziehung und Unterricht

0,0

0,0

0,2

0,2

Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen

0,0

0,0

0,3

0,3

Kunst, Unterhaltung und Erholung

0,0

0,0

0,7

0,7

Sonstige Dienstleistungen

0,0

0,0

4,0

4,0

Gesamt

2,0

0,0

142,8

119,4


Noch ausstehende (nicht abgelaufene) Kredite und Darlehen an nichtfinanzielle Gesellschaften, für die Maßnahmen gewährt wurden, die als Reaktion auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie getroffen wurden, beliefen sich am 31. Dezember 2020 auf EUR 144,9. Bei den Maßnahmen handelt es sich überwiegend um Zahlungsmoratorien im Einklang mit EBA-Leitlinien. Bei den eingeräumten Zahlungsaufschüben entfielen die höchsten Volumina auf die Branchen „Herstellung von Waren" und „Grundstücks- und Wohnungswesen", gefolgt von „Beherbergung und Gastronomie" und „Handel".

Die am 31. Dezember 2020 bestehenden (nicht abgelaufenen) Kredite und Darlehen an private Haushalte, für die Covid-19-bedingte Maßnahmen gewährt wurden, betrugen EUR 6,6 Mrd.

Neben den in der Tabelle angeführten Unterstützungsmaßnahmen als unmittelbare Reaktion auf die Covid-19-Pandemie wurden per 31. Dezember 2020 zusätzliche Maßnahmen im Ausmaß von EUR 2,6 Mrd. genehmigt, für die keine Forbearance-Kriterien zutreffen.

Geschäftliche Auswirkungen

Im März 2020 startete in der Sparkassengruppe (mit der Erste Group als Lead) eine gemeinsame Initiative mit dem Ziel, möglichst rasch eine einheitliche Richtlinie mit dem Fokus auf den Branchenansatz zu erstellen. Dabei sollte das veränderte wirtschaftliche Umfeld entsprechend abgebildet werden. Die Branchen und Sub-Branchen wurden im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen von Covid-19 in sehr stark, stark, mäßig und schwach betroffen kategorisiert. Die Einteilung basierte auf einer Kombination von Informationen aus Forschungsunterlagen und Studien, Rückmeldungen aus Kundengesprächen und Einzelanalysen.

Der Haupteinflussfaktor für die Kategorisierung der Branchen war die Beurteilung der Auswirkungen der Krise auf die betreffende Branche bzw. Sub-Branche. Es erfolgte eine regelmäßige Überprüfung der Einstufungen auf Basis einer jeweils 12-Monatsvorschau, um auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nehmen zu können. Auf Basis dieser Beurteilung wurde eine entsprechende Strategie für die (Sub-)Branchen erstellt. Die Risikobewertung für eine spezielle (Sub-)Branche ist Grundlage für mögliche Adaptionen der strategischen Empfehlungen (z. B. temporäre Limitierung von Finanzierungen in speziellen Kategorien nur auf bestehende Kunden) bzw. Überprüfung der Genehmigungskriterien. 

Das den signifikant oder stark betroffenen Sub-Branchen zugeordnete Kreditrisikovolumen wird in den folgenden Tabellen als „erhöhtes Risiko" dargestellt.


Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen nach Branchen und IFRS 9 Anforderungen - Heatmap

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Kreditrisiko-volumen
(AC und FVOCI)

Nicht wertgemindert nach IFRS 9

Gesamt

Wert-berichtigungen

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

Kredit- und Versicherungswesen

3.875,9

50,5

0,5

0,0

0,0

294,6

4.221,5

-3,6

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Private Haushalte

3.475,9

293,6

55,3

0,5

0,0

13,4

3.838,7

-41,1

Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

1.885,4

333,6

54,1

0,0

0,0

116,2

2.389,3

-57,7

davon mit hohem Risiko

891,5

282,9

50,8

0,0

0,0

17,3

1.242,6

-50,6

Sachgütererzeugung

1.169,0

430,7

32,8

0,4

0,0

129,5

1.762,4

-33,5

davon mit hohem Risiko

458,6

308,1

10,6

0,5

0,0

9,8

787,6

-16,9

Realitäten

1.701,6

208,9

21,0

0,6

0,0

137,4

2.069,4

-18,6

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Handel

742,9

276,6

25,8

0,6

0,0

29,9

1.075,8

-32,8

davon mit hohem Risiko

261,4

169,6

15,4

0,0

0,0

1,2

447,7

-24,5

Bauwesen

882,9

112,2

8,9

0,0

0,0

68,0

1.072,0

-8,6

Beherbergungs- und Gaststättenwesen

16,0

97,7

6,0

0,0

0,0

0,2

120,0

-4,8

davon mit hohem Risiko

2,9

21,5

0,2

0,0

0,0

0,0

24,7

-4,8

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

220,7

48,8

4,9

0,0

0,0

25,7

300,1

-5,7

davon mit hohem Risiko

43,7

18,1

0,2

0,0

0,0

0,3

62,3

-1,1

Energie und Wasserversorgung

146,9

11,9

0,3

0,0

0,0

2,7

161,8

-1,2

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige

249,0

100,9

4,0

0,0

0,0

3,6

357,5

-4,3

davon mit hohem Risiko

16,5

11,4

0,0

0,0

0,0

1,2

29,1

-1,4

Gesamt

14.366,2

1.965,4

213,5

2,2

0,0

821,1

17.368,3

-211,9

  davon mit hohem Risiko

1.674,6

811,6

77,3

0,6

0,0

29,9

2.594,0

-99,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

Kredit- und Versicherungswesen

3.552,5

22,7

3,5

0,0

0,0

364,9

3.943,5

-4,8

Private Haushalte

3.347,3

306,9

56,9

0,7

0,0

13,4

3.725,3

-40,0

Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

1.985,7

185,9

52,0

0,0

0,0

48,2

2.271,8

-50,2

Sachgütererzeugung

1.393,5

80,2

36,9

0,1

0,0

91,5

1.602,3

-35,1

Realitäten

1.690,0

91,6

43,9

0,7

0,0

17,6

1.843,7

-31,1

Handel

890,5

94,6

24,9

1,2

0,0

23,7

1.034,9

-27,2

Bauwesen

884,8

54,6

35,1

0,1

0,0

58,8

1.033,5

-13,6

Beherbergungs- und Gaststättenwesen

93,1

14,0

5,4

0,1

0,0

0,4

113,0

-4,0

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

255,4

20,7

5,7

0,0

0,0

9,4

291,2

-4,7

Energie- und Wasserversorgung

149,2

10,2

0,0

0,0

0,0

3,3

162,8

-0,6

Sonstige

290,8

27,4

11,3

0,0

0,0

1,0

330,5

-7,2

Gesamt

14.532,8

908,8

275,6

2,9

0,0

632,4

16.352,5

-218,5


Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust

Wie im Abschnitt „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes" beschrieben, kann ein Anstieg des erwarteten Kreditverlustes aus einer Neubewertung der Kreditrisikoparameter sowie einer Migration in schlechtere Risikostufen - entweder durch eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos oder durch Ausfall - resultieren.

Die Sparkassengruppe ist zum Schluss gekommen, dass bislang sämtliche Moratorien, die in unseren Kernmärkten eingeführt wurden, die Bedingungen erfüllen, wie sie in den EBA-Leitlinien definiert sind, die am 25. März und am 2. April 2020 veröffentlicht wurden. Die dadurch den Kreditnehmern angebotenen Erleichterungen haben daher keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 verursacht. Indessen wird die Sparkassengruppe weiterhin individuelle Einschätzungen treffen, ob andere Gegebenheiten zu einer Klassifizierung als Forbearance, einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos oder Ausfall führen würden.

Auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen infolge neuer makroökonomischer Szenarien wurde eine Neubewertung der Risikoparameter vorgenommen; siehe dazu auch die Ausführungen im obrigen Unterkapitel „Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen". Wir werden die makroökonomischen Entwicklungen und Prognosen weiterhin beobachten, um aus den daraus gewonnenen Informationen Rückschlüsse auf die Kreditrisikoparameter zu ziehen. Die oben im Unterkapitel „Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen" dargestellte Tabelle gibt einen Überblich über die Szenarien zur Entwicklung des Bruttonationalproduktes und ihre Gewichtung bei der Einbeziehung in zukunftsbezogene Informationen. 

Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branchen-Heatmapkategorie sie gehören und wie hoch die kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit nach IFRS ist. Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit einer individuellen Überprüfung wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben, d. h. auf eine Berechnung des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlustes umgestellt. Die Branchen-Heatmap und die Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Die Auswirkung der Covid-19-bedingten Portfolioverschiebungen belief sich bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlustes zum 31. Dezember 2020 auf EUR 5,1 Mio.

Im vierten Quartal 2020 führte die Sparkasse Oberösterreich eine weitere Portfolioüberprüfung durch, um Migrationen in Stufe 3 infolge eines Ausfalls aufgrund einer unwahrscheinlichen Rückzahlung abzuschätzen. Dies erfolgte, um das Stufe 3-Kreditrisikovolumen ordnungsgemäß und frühzeitig zu identifizieren. Dadurch migrierten zusätzliche EUR 4,8 Mio. an Kreditrisikovolumen, was eine Zuführung zu Wertberichtigungen in Höhe von EUR 1,0 Mio. nach sich zog.

Die Sparkassengruppe wird eine Aufhebung der durch Covid-19-bedingten Portfolioverschiebungen bei Privatkunden nach Auslaufen der Moratorien beurteilen. Nach Beseitigung der durch die Moratorien verursachten Verzerrungen bei der Berechnung der Überfälligkeitstage wird das Verhaltensscoring wieder zu einer unverzerrten Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos führen. Im Falle der Portfolien für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebungen evaluiert werden, sobald ein Auslaufen der Maßnahmen die Erstellung eines unverzerrten aktualisierten Rankings zulässt und sich eine durchgängige Verbesserung makroökonomischer Indikatoren durchgängig verbessern und nachdem die Rezession überwunden ist. 

Die Sparkassengruppe erwartet einen Anstieg der Ausfälle nach Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere nach der Aufhebung von Moratorien. 

In der folgenden Analyse wird die Verteilung des nicht notleidenden Kreditrisikovolumens und des erwarteten Kreditverlustes auf Stufen dargestellt. Gezeigt werden Verschiebungen des Kreditrisikovolumens und die daraus resultierenden Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes, die durch die Auswirkungen der durch die Covid-19-Krise ausgelösten Verlagerungen des Kreditrisikos und durch geänderte makroökonomische Szenarien bei der Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen verursacht werden.

Dargestellt werden die Auswirkungen auf Branchen und auf Sub-Branchen mit hohem Risiko.

Bei den Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes in den folgenden Tabellen bedeutet ein positives Vorzeichen (+) eine Auflösung und ein negatives Vorzeichen (-) eine Zuführung. Die angeführten Sensitivitätswerte sind das Ergebnis von internen Simulationen.


Einbeziehung von zukunftsbezogenen Informationen (FLI) und Stufenverschiebung aufgrund der Covid-19-Pandemie

Auswirkungen auf Kreditrisikovolumen nach Branchen 

 

Iststand - 
Parameter (mit FLI)

Iststand ohne Covid-19-Stufenverschiebungen

Zeitpunktbezogene Parameter (ohne FLI)

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Dez 20

 

 

 

 

 

 

Land- und Forstwirtschaft  

97,9

21,4

2,2

-2,2

5,6

-5,6

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bergbau

7,6

6,1

0,0

0,0

0,1

-0,1

davon mit hohem Risiko

0,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Herstellung von Waren

1.562,0

484,6

297,4

-297,4

53,8

-53,8

davon mit hohem Risiko

645,4

282,5

290,5

-290,5

20,1

-20,1

Energie- und Wasserversorgung  

242,9

9,0

0,0

0,0

3,1

-3,1

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bauwesen

973,3

153,9

24,4

-24,4

45,2

-45,2

davon mit hohem Risiko

0,0

24,4

24,4

-24,4

0,0

0,0

Handel

926,5

310,1

153,6

-153,6

39,8

-39,8

davon mit hohem Risiko

318,4

229,9

146,8

-146,8

7,9

-7,9

Verkehr und Nachrichtenübermittlung  

229,1

50,1

20,0

-20,0

12,3

-12,3

davon mit hohem Risiko

30,1

20,7

16,2

-16,2

0,2

-0,2

Beherbergung und Gastronomie

15,1

112,4

80,6

-80,6

0,1

-0,1

davon mit hohem Risiko

15,1

112,4

80,6

-80,6

0,1

-0,1

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

2.681,1

24,2

0,0

0,0

6,7

-6,7

Grundstücks- und Wohnungswesen

1.723,2

207,1

23,8

-23,8

101,7

-101,7

davon mit hohem Risiko

0,0

2,2

0,0

0,0

0,0

0,0

Dienstleistungen

215,4

212,7

140,7

-140,7

27,0

-27,0

davon mit hohem Risiko

76,2

184,9

140,0

-140,0

21,2

-21,2

Öffentliche Verwaltung

293,0

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

Unterricht, Gesundheit und Kunst

169,8

82,6

26,7

-26,7

3,4

-3,4

davon mit hohem Risiko

1,1

31,1

20,2

-20,2

0,0

0,0

Haushalte  

3.525,8

303,7

10,9

-10,9

21,3

-21,3

Sonstige(s)

0,0

0,3

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

16.662,5

1.978,3

780,4

-780,4

320,3

-320,3

    davon mit hohem Risiko

1.086,6

988,2

718,8

-718,8

49,4

-49,4


Auswirkungen auf Wertberichtigungen nach Branchen 

 

Iststand - Parameter (mit FLI)

Iststand ohne Covid-19-Stufenverschiebungen

Zeitpunktbezogene Parameter (ohne FLI)

in EUR Mio

Alle Stufen

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Dez 20

 

 

 

 

 

Land- und Forstwirtschaft  

-0,9

0,0

0,1

0,1

0,2

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bergbau

-0,3

0,0

0,0

0,0

0,1

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Herstellung von Waren

-13,5

-1,0

2,4

1,5

3,8

davon mit hohem Risiko

-5,7

-0,6

1,9

0,7

1,4

Energie- und Wasserversorgung  

-0,4

0,0

0,0

0,1

0,1

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bauwesen

-12,2

-0,1

0,2

0,8

4,8

davon mit hohem Risiko

-0,2

-0,1

0,2

0,1

0,0

Handel

-12,0

-0,8

1,6

0,9

3,6

davon mit hohem Risiko

-6,0

-0,7

1,4

0,5

1,7

Verkehr und Nachrichtenübermittlung  

-1,7

-0,2

0,4

0,2

0,4

davon mit hohem Risiko

-0,4

-0,1

0,3

0,0

0,0

Beherbergung und Gastronomie

-2,1

-0,2

0,7

0,1

0,4

davon mit hohem Risiko

-2,1

-0,2

0,7

0,1

0,4

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

-1,4

0,0

0,0

0,1

0,1

Grundstücks- und Wohnungswesen

-6,5

-0,2

0,7

1,4

1,3

davon mit hohem Risiko

-0,1

0,0

0,0

0,0

0,1

Dienstleistungen

-4,0

-0,3

1,1

0,1

1,6

davon mit hohem Risiko

-2,9

-0,3

1,1

0,0

1,4

Öffentliche Verwaltung

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Unterricht, Gesundheit und Kunst

-2,1

-0,2

0,7

0,1

0,4

davon mit hohem Risiko

-1,0

-0,1

0,5

0,1

0,2

Haushalte  

-10,6

-0,1

0,3

0,6

1,7

Sonstige(s)

-0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

-67,9

-3,2

8,1

5,9

18,6

     davon mit hohem Risiko

-18,5

-2,2

6,1

1,5

5,1


Die folgenden Tabellen beinhalten Analysen, die ausschließlich Veränderungen aufgrund der unterschiedlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigen, die sich aus dem Basisszenario, dem positiven Szenario und dem negativen Szenario für zukunftsbezogene Informationen ergeben. Covid-19-bedingte Portfolioverschiebungen für die Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind nicht einbezogen. Die für diese Szenarien berechneten Sensitivitäten werden mit den derzeit angewendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten verglichen, die sich nach Berücksichtigung der gewichteten Szenarien für zukunftsbezogene Informationen ergeben. Die Gewichtungen und Szenarien werden oben im Abschnitt „Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen" dargestellt. Nach Branchen und regionalen Segmenten gegliedert wird gezeigt, wie sich die Stufenzuordnung und der erwartete Kreditverlust bei einer 100 %-Gewichtung des Basisszenarios, des positiven und des negativen Szenarios verändern. Die Auswirkungen bei zeitpunktbezogenen Ausfallwahrscheinlichkeiten zum 31. Dezember 2020 werden zu Vergleichszwecken gezeigt.

Die Analyse bestätigt, dass die Berücksichtigung von zukunftsbezogenen makroökonomischen Informationen durch die Covid-19-Krise per 31. Dezember 2020 zu einer signifikant höheren Verschiebung in die Stufe 2 führt als am 31. Dezember 2019, und zwar sowohl beim Kreditrisikovolumen als auch beim erwarteten Kreditverlust. Am 31. Dezember 2020 betrug diese Verschiebung beim Kreditrisikovolumen EUR 46,5 Mio. 


Szenarioanalyse - Unterschiedliche Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD)

Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien auf Kreditrisikovolumen nach Branchen

 

Zeitpunktbezogene PD (ohne FLI)

Positives Szenario

Basisszenario

Negatives Szenario

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

Land- und Forstwirtschaft  

1,5

-1,5

0,9

-0,9

0,7

-0,7

-0,1

0,1

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bergbau

0,1

-0,1

0,1

-0,1

0,1

-0,1

0,0

0,0

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Herstellung von Waren

6,4

-6,4

28,1

-28,1

22,1

-22,1

-38,2

38,2

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

2,6

-2,6

0,6

-0,6

-27,6

27,6

Energie- und Wasserversorgung  

1,0

-1,0

0,6

-0,6

0,0

0,0

0,0

0,0

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bauwesen

5,6

-5,6

12,2

-12,2

8,8

-8,8

-10,8

10,8

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Handel

5,3

-5,3

12,3

-12,3

11,1

-11,1

-17,2

17,2

davon mit hohem Risiko

2,4

-2,4

1,2

-1,2

0,7

-0,7

-7,3

7,3

Verkehr und Nachrichten-übermittlung  

1,6

-1,6

9,3

-9,3

7,7

-7,7

-2,6

2,6

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

-0,6

0,6

Beherbergung und Gastronomie

0,1

-0,1

0,1

-0,1

0,0

0,0

-0,7

0,7

davon mit hohem Risiko

0,1

-0,1

0,1

-0,1

0,0

0,0

-0,7

0,7

Finanz- und Versicherungs-dienstleistungen

0,3

-0,3

2,2

-2,2

2,2

-2,2

-2,3

2,3

Grundstücks- und Wohnungswesen

2,7

-2,7

41,0

-41,0

32,2

-32,2

-32,0

32,0

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Dienstleistungen

1,9

-1,9

0,9

-0,9

0,4

-0,4

-3,7

3,7

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,1

-0,1

0,0

0,0

-3,6

3,6

Öffentliche Verwaltung

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Unterricht, Gesundheit und Kunst

0,7

-0,7

2,0

-2,0

0,9

-0,9

-3,8

3,8

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Haushalte  

19,4

-19,4

10,6

-10,6

3,2

-3,2

-2,6

2,6

Sonstige(s)

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

46,5

-46,5

120,4

-120,4

89,5

-89,5

-114,0

114,0

    davon mit hohem Risiko

2,5

-2,5

4,0

-4,0

1,2

-1,2

-41,0

41,0


Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien auf Wertberichtigungen nach Branchen

 

Zeitpunktbezogene PD (ohne FLI)

Positives Szenario

Basisszenario

Negatives Szenario

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 1

Stufe 2

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

Land- und Forstwirtschaft  

0,0

0,1

0,0

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bergbau

0,0

0,0

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Herstellung von Waren

0,2

0,7

-0,1

1,9

-0,1

1,3

0,1

-1,4

davon mit hohem Risiko

0,1

0,2

0,0

0,6

0,0

0,4

0,1

-0,8

Energie- und Wasserversorgung  

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Bauwesen

0,1

1,3

-0,1

1,3

0,0

0,8

0,0

-0,6

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Handel

0,2

0,9

-0,1

1,4

0,0

0,9

0,0

-0,8

davon mit hohem Risiko

0,1

0,4

0,0

0,4

0,0

0,3

0,0

-0,3

Verkehr und Nachrichten-übermittlung  

0,1

0,1

-0,1

0,2

0,0

0,2

0,0

-0,1

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Beherbergung und Gastronomie

0,1

0,1

0,0

0,2

0,0

0,1

0,0

-0,1

davon mit hohem Risiko

0,0

0,1

0,0

0,2

0,0

0,1

0,0

-0,1

Finanz- und Versicherungs-dienstleistungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

-0,1

Grundstücks- und Wohnungswesen

0,3

0,2

-0,1

0,6

-0,1

0,4

0,2

-0,8

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Dienstleistungen

0,1

0,2

0,0

0,5

0,0

0,3

0,0

-0,3

davon mit hohem Risiko

0,0

0,1

0,0

0,4

0,0

0,3

0,0

-0,2

Öffentliche Verwaltung

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Unterricht, Gesundheit und Kunst

0,1

0,1

0,0

0,2

0,0

0,1

0,0

-0,2

davon mit hohem Risiko

0,0

0,0

0,0

0,1

0,0

0,1

0,0

-0,1

Haushalte  

0,5

1,6

0,0

0,5

0,0

0,2

0,0

-0,1

Sonstige(s)

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

1,6

5,4

-0,5

6,9

-0,3

4,4

0,5

-4,6

    davon mit hohem Risiko

0,3

0,9

0,0

1,7

0,0

1,1

0,1

-1,5


Zusammensetzung der Wertberichtigungen

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Wertberichtigungen

188,7

179,5

Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien

29,1

30,9

Rückstellungen für andere Zusagen

0,0

0,0

Gesamt

217,8

210,4


Wertberichtigungen werden auf Basis von IFRS 9 berechnet, während sich Rückstellungen für andere Zusagen nach IAS 37 richten. 

Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance

Die Restrukturierung umfasst die vertragliche Änderung der mit dem Kunden vereinbarten Kredittilgungskonditionen inklusive Laufzeit, Zinsen, Gebühren, des geschuldeten Betrags oder eine Kombination davon. Restrukturierungen können die Form einer „business restructuring" (im Retailsegment), Neuverhandlung (im Unternehmenssegment) oder von Forbearance (z. B. Zugeständnis aufgrund finanzieller Schwierigkeiten) gemäß den EBA-Erfordernissen in beiden Segmenten annehmen.

Restrukturierung und Neuverhandlung

Restrukturierung im Retailsegment oder Neuverhandlung im Unternehmenssegment stellen mittels Zinsanpassung oder dem Anbieten eines zusätzlichen Kredits oder beidem ein potentielles und wirksames Instrument dar, um die Kundenbeziehung zu wertvollen und guten Kunden der Bank aufrechtzuerhalten.

Forbearance

Die Definition von Forbearance ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/227 enthalten. Als Forbearance gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber einem Kunden Zugeständnisse gemacht werden, der aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr läuft, seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Der Kreditnehmer ist in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

Zusätzlich für Nicht-Retail-Kunden gelten:

„Forborne Exposures" werden auf Kreditvertragsebene beurteilt und betreffen nur jene Forderungen, bei denen Forbearance-Maßnahmen zur Anwendung gekommen sind und schließen alle anderen bestehenden Kundenforderungen aus, unter der Voraussetzung, dass bei diesen keine Forbearance-Maßnahmen ergriffen worden sind.

Zugeständnisse liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:

Forbearance kann von der Bank oder vom Kunden initiiert werden (aufgrund von Arbeitsplatzverlust, Krankheit usw.). Folgende Maßnahmen gelten als Forbearance-Elemente: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrages, Umstellung eines revolvierenden Kredites auf Ratenzahlung und/oder andere.

Forbearance-Maßnahmen untergliedern sich in:

Forderungen im Forbearance-Status gelten als performing, wenn:

Performing-Forbearance-Forderungen werden zu Non-Performing, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der Großteil der Forbearance-Maßnahmen wird von den lokalen Workout-Einheiten durchgeführt und überwacht. Dies erfolgt auf Basis der internen Richtlinien und Standards für die Einbeziehung von Workout. Das Setzen von Forbearance-Maßnahmen ist gemäß den internen Richtlinien ein qualitativer Indikator (Trigger Event) im SICR Konzept der Sparkasse Oberösterreich.

Ausfalldefinition

Basierend auf dem Bescheid der Aufsichtsbehörde wurde im Oktober 2019 die neue Ausfalldefinition in allen Einheiten der Erste Group, welche den IRB-Ansatz anwenden, zum Einsatz gebracht. Damit entspricht die Ausfalldefinition den Bestimmungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" und der „delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten". Die Auswirkungen der neuen Ausfallsdefinition waren unwesentlich. Die Sparkassengruppe wendet den Zwei-Stufen-Ansatz der Europäischen Zentralbank an, wonach die Anpassung der Risikoparameter und der Ratingsysteme nach Einsatz der Ausfalldefinition im Oktober 2019 zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Die Einstufung als notleidend wurde gruppenweit an die Ausfalldefinition angepasst.

Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):

Arten von Forbearance-Maßnahmen

in EUR Mio

Kreditrisikovolumen (Brutto)

Nicht Not leidend (performing)

Not leidend (non performing)

Dez 20

 

 

 

Forderungen außer Held for Trading

141,2

61,3

79,9

Kreditzusagen

13,9

11,2

2,7

Gesamt

155,1

72,5

82,6

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

Forderungen außer Held for Trading

169,2

75,4

93,9

Kreditzusagen

9,0

5,9

3,1

Gesamt

178,3

81,3

97,0


Sicherheiten

Anerkennung von Sicherheiten

Collateral Management ist in die Abteilung Kreditrisikomanagement integriert. Mit der „Group Collateral Management Policy Part 1 Credit Collateral" werden unter anderem gruppenweit einheitliche Bewertungsstandards für Kreditsicherheiten festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass der Kreditentscheidungsprozess hinsichtlich der angesetzten Sicherheitenwerte standardisiert ist.

Alle innerhalb der Gruppe zugelassenen Sicherheiten sind im Group Collateral Catalogue dargestellt. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert. Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach im Group Collateral Catalogue vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichtsrechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt, nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung des gruppenweiten Collateral Risk Managements. Das operative Risikomanagement überwacht die Einhaltung der zur Klassifizierung der anerkennungsfähigen Sicherheiten in die vorgesehenen Kategorien vorgegebenen Arbeitsprozesse.

Hauptarten von Kreditsicherheiten

Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:

Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten

Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch das Collateral Management der Sparkassengruppe. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes. Eine rechnerische Überbesicherung ist daher nicht möglich. Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängigen fachkundigen Bewerter erfolgen, wobei diesen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter und Bewertungen laufend überprüft.

Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig - zumindest jährlich - an die aktuellen Verwertungserlöse angepasst.

Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren.

Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken kann ein Einzelkunde betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Die Sparkasse Oberösterreich als Retail-Bank weist aufgrund ihrer Kundenstruktur und der verschiedenen regionalen Märkte, auf denen die Bank aktiv ist, keine Konzentrationen bei Sicherheiten von Kunden auf. Um mögliche Konzentrationen im Firmenkundengeschäft zu vermeiden, werden im Kreditentscheidungsprozess alle als Kreditsicherheit abgegebenen Garantien gemeinsam mit den Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt. Die von Staaten, der öffentlichen Hand und Finanzinstituten gewährten Garantien müssen innerhalb des für den Sicherheitengeber genehmigten Limits liegen. Bezüglich anderer Bereiche von potenziell schädlichen Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u. a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken wird vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.

Treasury-Sicherheiten

Bei Treasury-Sicherheiten werden Nettingverträge (internationale Rahmenverträge für Derivate der International Swap and Derivatives Association (ISDA), österreichische oder deutsche Rahmenverträge, Rahmenverträge für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen) und Sicherheitenvereinbarungen (z. B. ISDA Credit Support Annex) zur Reduzierung des Kreditrisikos von Derivaten verwendet. 

Nettingverträge ermöglichen es, alle Forderungen und Verbindlichkeiten im Falle eines Kreditausfalles aus einzelnen Transaktionen einer Rahmenvereinbarung aufzurechnen, wodurch nur die Nettoforderungen gegenüber eines Geschäftspartners für das Kreditrisiko relevant sind. Im Umfang dieser Rahmenverträge wird das Portfolio mit der jeweiligen Gegenpartei periodisch, üblicherweise täglich, bewertet und im Falle unzureichender Absicherung werden zusätzliche Sicherheiten beantragt. Die in der Collateral Policy festgelegten Beschränkungen der Arten von Sicherheiten stellen sicher, dass vorwiegend Cash und Investment Grade Wertpapiere als Sicherheiten akzeptiert werden. Im Fall von Wertpapiersicherheiten wird ein zusätzlicher Abschlag, dessen Höhe auf Basis der Kreditqualität sowie der Restlaufzeit des Wertpapiers festgelegt wird, in Abzug gebracht.

Kredite und Darlehen an Kunden

Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Kundenkrediten unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kunden umfassen:

Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.

Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Aufgliederung von Kredite und Darlehen an Kunden nach unterschiedlichen Kriterien.


Kredite und Darlehen an Kunden nach Geschäftssegmenten und Risikokategorien 

in EUR Mio

Niedriges Risiko

Anmerkungsbedürftig

Erhöhtes Risiko

Notleidend

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 

 

Retail

3.313,4

232,8

78,8

83,2

3.708,1

Corporate Banking

4.459,0

313,3

106,0

111,9

4.990,1

Treasury

15,2

1,1

0,4

0,4

17,0

Corporate Center

212,0

14,9

5,0

5,3

237,2

Gesamt

7.999,6

562,0

190,1

200,8

8.952,5

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

Retail

3.318,1

179,7

73,6

99,9

3.671,2

Corporate Banking

4.465,2

241,8

99,0

134,4

4.940,5

Treasury

15,2

0,8

0,3

0,5

16,8

Corporate Center

212,3

11,5

4,7

6,4

234,9

Gesamt

8.010,8

433,9

177,6

241,1

8.863,5


Kredite und Darlehen an Kunden zu AC nach Geschäftssegmenten und IFRS 9 Anforderungen

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Gesamt

Dez 20

 

 

 

 

 

Retail

3.264,0

641,9

88,7

1,0

3.995,5

Corporate Banking

3.772,8

741,9

102,5

1,1

4.618,4

Treasury

10,2

2,0

0,3

0,0

12,5

Corporate Center

263,2

51,8

7,2

0,1

322,1

Gesamt

7.310,2

1.437,5

198,7

2,1

8.948,6

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

Retail

3.522,4

327,1

106,3

1,2

3.957,0

Corporate Banking

4.071,4

378,0

122,9

1,4

4.573,8

Treasury

11,0

1,0

0,3

0,0

12,4

Corporate Center

284,0

26,4

8,6

0,1

319,0

Gesamt

7.888,9

732,5

238,2

2,7

8.862,2


Stufe 1 und Stufe 2 umfassen keine wertgeminderten Kredite und Darlehen, während Stufe 3 wertgeminderte Kredite und Darlehen beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Krediten, die bereits wertgemindert sind, wenn sie gekauft oder begeben werden. 

Die ausgefallenen POCI Kredite belaufen sich auf EUR 2,1 Mio. (2019: 2,7 Mio.).

Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden (non-performing loans - NPL), aufgegliedert nach Berichtssegmenten, den Wertberichtigungen für Kundenkredite (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.


Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach Geschäftssegmenten und
Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten

 

Notleidend

Kundenkredite

Wertberichtigungen

Sicherheiten für NPL

NPL-Quote

NPL Deckungsquote

NPL-Besicherungsquote

in EUR Mio

Gesamt

AC

Gesamt

AC

AC

Gesamt

AC

Gesamt

AC

AC

Gesamt

AC

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Retail

58,4

58,4

3.997,4

3.995,7

45,5

25,8

25,8

1,5%

1,5%

77,9%

44,2%

44,2%

Corporate Banking

133,0

133,0

4.620,3

4.618,2

126,2

36,4

36,4

2,9%

2,9%

94,9%

27,3%

27,4%

Treasury

0,0

0,0

12,4

12,4

0,0

0,0

0,0

0,0%

0,0%

0,0%

0,0%

0,0%

Corporate Center

9,4

9,4

322,4

322,3

4,5

5,6

5,6

2,9%

2,9%

47,9%

59,3%

59,3%

Gesamt

200,8

200,7

8.952,5

8.948,6

176,2

67,8

67,8

2,2%

2,2%

87,8%

33,8%

33,8%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Retail

70,1

70,0

3.957,7

3.957,1

48,3

32,6

32,5

1,8%

1,8%

68,9%

46,5%

46,5%

Corporate Banking

159,7

159,5

4.574,3

4.573,7

134,0

45,9

45,8

3,5%

3,5%

84,0%

28,7%

28,7%

Treasury

0,0

0,0

12,3

12,3

0,0

0,0

0,0

0,0%

0,0%

0,0%

0,0%

0,0%

Corporate Center

11,2

11,2

319,2

319,2

4,8

7,0

7,0

3,5%

3,5%

42,4%

62,3%

62,3%

Gesamt

241,1

240,8

8.863,5

8.862,2

187,0

85,5

85,4

2,7%

2,7%

77,7%

35,5%

35,5%


Kundenkredite, notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.


Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und 
Deckung durch Wertberichtigungen nach Geschäftssegmenten und IFRS 9 Anforderungen

 


Kredite an Kunden

Wertberichtigungen

Deckungsquote

in EUR Mio

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Stufe 2

Stufe 3

POCI

Dez 20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Retail

3.264,0

641,9

88,7

1,0

2,5

10,8

35,6

0,0

1,7%

40,2%

0,0%

Corporate Banking

3.772,8

741,9

102,5

1,1

6,2

26,8

88,9

0,0

3,6%

86,7%

0,0%

Treasury

10,2

2,0

0,3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,4%

9,2%

0,0%

Corporate Center

263,2

51,8

7,2

0,1

0,3

1,2

3,9

0,0

2,3%

54,1%

0,0%

Gesamt

7.310,2

1.437,5

198,7

2,1

9,0

38,7

128,5

0,0

2,7%

64,7%

0,0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Retail

3.522,4

327,1

106,3

1,2

2,3

6,2

43,3

0,0

1,9%

40,7%

0,0%

Corporate Banking

4.071,4

378,0

122,9

1,4

5,8

15,6

108,0

0,0

4,1%

87,9%

0,0%

Treasury

11,0

1,0

0,3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,4%

9,4%

0,0%

Corporate Center

284,0

26,4

8,6

0,1

0,3

0,7

4,7

0,0

2,6%

54,8%

0,0%

Gesamt

7.888,9

732,5

238,2

2,7

8,4

22,5

156,1

0,0

3,1%

65,5%

0,0%


34.     Marktrisiko


Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Sparkasse Oberösterreich wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko, Aktienrisiko und Volatilitätsrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.

Eingesetzte Methoden und Instrumente

In der Sparkasse Oberösterreich erfolgt die Schätzung von potenziellen Verlusten, die durch Marktbewegungen entstehen können, mittels der Maßzahl „Value at Risk" (VaR). Der VaR beschreibt den maximal erwarteten Verlust bei einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (das Konfidenzintervall) während einer bestimmten Behaltedauer basierend auf einem historisch beobachteten Marktumfeld.

Die Berechnung erfolgt nach der Methode der historischen Simulation mit einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem bzw. von zehn Tagen und einem Simulationszeitraum von zwei Jahren. Der VaR beschreibt, welcher Verlust mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit - dem Konfidenzniveau - innerhalb einer bestimmten Haltedauer der Positionen bei historisch beobachteten Marktbedingungen maximal zu erwarten ist.

Mittels Backtesting erfolgt eine ständige Überprüfung der Gültigkeit der statistischen Methoden. Dabei wird mit einem Tag Verzögerung überprüft, ob die Modellvorhersagen über den Verlust eingetreten sind. Bei einem Konfidenzniveau von 99 % soll der tatsächlich an einem Tag aufgetretene Verlust statistisch gesehen nur zwei bis drei Mal pro Jahr (1 % von ca. 250 Werktagen) den VaR überschreiten.

Dies zeigt eine Grenze des VaR-Ansatzes: Zum einen ist das Konfidenzniveau mit 99 % beschränkt, zum anderen berücksichtigt das Modell nur jene Marktszenarien, die jeweils innerhalb des Simulationszeitraumes von zwei Jahren beobachtet wurden, und berechnet darauf basierend den VaR für die gegenwärtigen Positionen der Bank. Um diese Einschränkungen zu berücksichtigen und um die darüber hinaus möglichen extremen Marktsituationen beleuchten zu können, werden in der Sparkasse Oberösterreich Stresstests durchgeführt. Diese Tests berücksichtigen insbesondere Marktbewegungen von geringer Wahrscheinlichkeit.

Die Stresstests werden nach mehreren Methoden durchgeführt: „Historical Worst Case" ist von der Value-at-Risk Berechnung abgeleitet, es wird aber ein Konfidenzniveau von 100 % zugrundegelegt, das heißt, es wird der absolut schlechteste Wert der Simulationszeitreihe als Ergebnis herangezogen. Außerdem werden auch Standardszenarien berechnet, in denen einzelne Marktfaktoren extremen Bewegungen ausgesetzt werden. Solche Szenarien werden in der Sparkasse Oberösterreich für Zinssätze, Aktienkurse, Credit-Spreads, Wechselkurse und Volatilitäten berechnet. Diese Analysen werden dem Vorstand monatlich berichtet.

Methoden und Instrumente zur Risikominderung

In der Sparkasse Oberösterreich werden Marktrisiken mittels Limits auf mehreren Ebenen gesteuert. Das Gesamtlimit auf Basis von Value-at-Risk wird vom Gesamtvorstand beschlossen.

Alle Marktrisikoaktivitäten des Handelsbuches sind mit Risikolimits versehen, die in ihrer Gesamtheit statistisch gesehen mit dem VaR-Gesamtlimit konsistent sind. Das VaR-Limit wird dabei in einem Top-down-Verfahren an die einzelnen Handelseinheiten zugeteilt. Dies erfolgt bis zur Ebene einzelner Handelsgruppen. Zusätzlich werden Sensitivitätslimits und Volumenslimits vergeben. Diese gelten parallel zu den VaR Limits.

Die Einhaltung der Limits wird durch das Strategische Risikomanagement überprüft. Die Überwachung der Sensitivitätslimits und Volumenslimits erfolgt während jedes Handelstages. Ad-hoc Limitauswertungen können auch durch den einzelnen Händler oder Chefhändler angefordert werden.

Der VaR wird auf Gesamtbankebene täglich berechnet und sowohl den einzelnen Händlern und den Leitern der einzelnen Handelseinheiten als auch dem Vorstand zur Verfügung gestellt.

Die Berechnung des VaR der Bankbuchpositionen (BB-VaR) für den ICAAP basiert auf 250.000 historischen Szenarien mit einer theoretischen Halteposition von 1 Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,92 %.

Analyse des Marktrisikos

Die folgende Tabelle zeigt die Value at Risk-Werte (Konfidenzniveau 99 %, gleichgewichtete Marktdaten, Haltedauer 1 Tag). 


Value at Risk des Bankbuchs und des Handelsbuchs 

in EUR Tsd

Gesamt

Zinsen

Währung

Aktien

Credit Spread

Volatilität

Dez 20

6,3

5,3

0,2

1,7

2,0

0,1

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

8,5

7,9

0,2

0,6

1,3

0,1


Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs

Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Barwertes sowie der Erträge von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten. 

Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet, um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Ertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderung der Barwerte sowie die Veränderungen der Erträge implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zinsanpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen der Kunde das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen, werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.

Im Jahr 2020 wurden einige neue Modelle in der Sparkasse Oberösterreich implementiert, wie beispielsweise ein Spareinlagenmodell.

Auf das seit 2015 bestehende niedrige oder sogar negative Zinsniveau, welches eine besondere Herausforderung an die Banken für die Messung und das Management des Zinsänderungsrisikos stellt, wurde in den vergangenen Jahren durch Anpassungen der Methodik zur Messung des Zinsänderungsrisikos reagiert. Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs angewendet. 

In der folgenden Tabelle sind die offenen Nettobankbuch-Positionen der Sparkasse Oberösterreich dargestellt.

Positionen mit einem positiven Wert bezeichnen das aktivseitige Fixzinsrisiko, d. h. einen Überhang an Aktivpositionen; negative Werte stehen für einen Passivüberhang. 


Nettobankbuch-Positionen

in EUR Mio

EUR

USD

CHF

JPY

GBP

CAD

Sonstige

Dez 20

 



 

 

 

 

0 - 1 Mo

2.820,6

-4,9

233,7

13,3

0,2

-0,3

7,2

1 - 3 Mo

796,7

28,6

4,0

0,1

-0,5

-0,2

-5,7

3 - 6 Mo

-1.432,7

-4,8

2,4

0,1

-0,8

-0,2

-0,5

6 Mo - 1J

-1.031,8

-11,8

-1,8

-0,3

-1,6

-0,2

-1,1

1 - 2 J

-56,1

-3,8

-0,7

-0,1

-0,5

-0,1

-0,3

2 - 3 J

212,9

-2,1

-0,4

-0,1

-0,3

-0,1

-0,2

3 - 4 J

52,3

-2,2

-0,3

-0,1

-0,3

-0,1

-0,2

4 - 5 J

22,0

-2,2

-0,4

-0,1

-0,2

-0,1

-0,2

5 - 7 J

-71,3

-4,3

-0,8

0,0

-0,6

-0,2

-0,3

7 - 10 J

-452,3

-6,5

-1,2

-0,1

-0,8

-0,2

-0,4

10 - 15 J

315,2

-4,2

-0,7

-0,1

-0,6

-0,1

-0,3

15 - 20 J

-398,6

-4,0

-0,6

0,0

-0,6

-0,1

-0,4

> 20 J

-4,9

0,1

0,0

0,3

0,0

0,0

0,1

 

 



 

 

 

 

Dez 19

 



 

 

 

 

0 - 1 Mo

850,3

-101,0

275,3

18,3

-4,5

-1,0

1,7

1 - 3 Mo

221,8

18,2

5,3

1,3

0,0

-3,2

-4,2

3 - 6 Mo

-68,4

0,1

4,2

0,1

0,0

-0,1

2,7

6 Mo - 1 J

27,8

-0,8

3,0

0,0

-0,2

-0,5

-0,1

1 - 2 J

-425,7

18,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,1

2 - 3 J

-33,9

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,1

3 - 4 J

64,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,1

4 - 5 J

-121,6

-0,3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

5 - 7 J

413,1

0,4

0,0

0,0

0,2

0,0

0,2

7 - 10 J

45,7

-0,1

0,0

0,0

0,3

0,0

0,1

10 - 15 J

575,6

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,1

15 - 20 J

2,8

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

> 20 J

1,3

0,3

0,0

0,2

0,0

0,0

0,0


Wechselkursrisiko 

Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Im Handelsbuch können diese Risiken ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Handel haben und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limits beschränkt. Die internen Limits werden vom Vorstand festgelegt.

Offene Fremdwährungspositionen durch kundenbezogene Transaktionen stellen in der Sparkasse Oberösterreich keinen wesentlichen Faktor dar, da beinahe sämtliche Fremdwährungskredite über CHF-Repogeschäfte bzw. FX Swaps refinanziert werden.

Credit-Spread-Risiko

Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität eines Emittenten, die am Markt wahrgenommen werden. Die Sparkasse Oberösterreich ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierportfolio ausgesetzt, und zwar sowohl im Handels- als auch im Bankbuch.

Im Handelsbuch wird das Credit-Spread-Risiko für Staatsanleihen als Teil des allgemeinen Positionsrisikos im VaR bzw. SVaR des internen Modells berücksichtigt. Unternehmensanleihen werden Benchmark-Kurven, abhängig von Sektor, Rating und Währung, zugeordnet und ebenfalls im VaR und SVaR abgedeckt. Das emittentenspezifische Risiko wird in Säule 1 der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen durch die Standardmethode abgebildet. Für das spezifische Risiko des Handelsbuchs in Säule 2 wird das Credit-Spread-Risiko nach einem systematischen und einem residualen Anteil modelliert und aggregiert ausgewiesen.

Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die ICAAP-Berechnung für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Asset Swap Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX Credit Default Swap Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.

Hedging 

Das Ziel des Marktrisikomanagements in den Bankbüchern ist die Optimierung der Risikoposition der Sparkasse Oberösterreich unter Berücksichtigung des Bilanzwertes und des erwarteten Ergebnisses. Entscheidungen werden auf Basis der Bilanzentwicklung, des wirtschaftlichen Umfeldes, der Wettbewerbssituation, des Marktwertrisikos und des Effekts auf das Zinsergebnis sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition getroffen. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Gremium ist das Gremium APM. Das Treasury legt dem Gremium APM Vorschläge zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos vor und setzt die dort getroffenen Entscheidungen um.

Die „Hedging"-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen - das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter „Hedging" eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges" nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Fair Value Hedges" Verwendung. Zusätzlich wird die Fair Value Option zur Absicherung des Marktrisikos aus wirtschaftlicher Sicht verwendet. Der größte Teil der „Hedges" innerhalb der Sparkasse Oberösterreich wird zur Absicherung des Zinsrisikos verwendet. 


35.     Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko wird von der Sparkasse Oberösterreich entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Capital Regulations Requirement (CRR) - Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Delegierte Verordnung (EU) 2015/61, Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung - KI RMV) betrachtet. Dementsprechend wird unterschieden zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Sparkasse Oberösterreich aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder ihre Finanzlage zu beeinträchtigen.

Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags der Sparkasse Oberösterreich betrifft.

2020 wurde eine neue gruppenweite technische Plattform zum Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos, beginnend mit der Liquiditätsdeckungsquote (liquidity coverage ratio - LCR) eingeführt. Weitere Metriken wie beispielsweise die strukturelle Liquiditätsquote (net stable funding ratio - NSFR), die zusätzlichen erforderlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung (ALMM) etc. sollen planmäßig 2021 im neuen System implementiert werden. Die neue Plattform basiert auf täglichen Einzelpositionsdaten der signifikanten Einheiten aus dem CRR Liquiditätsscope und soll in der Zukunft die zentrale Datenquelle für sämtliche Cashflow-Berechnungen aller Bankbuchberichte sein.

Liquiditätsstrategie

2020 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle der Sparkasse Oberösterreich. Der Zufluss an Kundeneinlagen überstieg den Anstieg des Kreditvolumens, die Überschussliquidität wurde größtenteils bei Zentralbanken veranlagt.

Im Bereich der Eigenemissionen emittierte die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2020 rund EUR 58 Mrd. (2019: EUR 109 Mrd.). 

Die Teilnahme der Sparkasse Oberösterreich an den TLTROs ist im Jahr 2020 auf EUR 1,0 Mrd. (2019: EUR 0,5 Mrd.) gestiegen.

Liquiditätskennzahlen

Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR und der NSFR sind gut in der Sparkasse Oberösterreich verankert. Die LCR wird entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 berechnet. Die Berechnung basiert auf der oben beschriebenen Plattform. Die Berechnung der NSFR wurde im Jahr 2019 geändert um den Anforderungen aus dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU (Draft CRR 2) gerecht zu werden. Die Einführung der offiziellen NSFR Berechnung gemäß der Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (final CRR 2) ist im Q2/2021 auf der neuen Plattform geplant.

Eingesetzte Methoden und Instrumente

Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period" Analyse gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschieden definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systemischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Weiters wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitrum von bis zu 12 Monaten ab.

Die Sparkasse Oberösterreich berechnet die LCR und meldet diese auf monatlicher Basis der Bankenaufsicht. Weiters ist die LCR Teil des internen „Risk Appetite Statements" (RAS). Um eine LCR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegt, werden die Limite im RAS entsprechend festgelegt.

Zusätzlich werden die üblicherweise (aufgrund von Inkongruenz der Laufzeiten in der Normalsituation) auftretenden „strukturellen Liquiditäts-Gaps" regelmäßig berichtet und überwacht. Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity" (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing" (FTP) der Sparkasse Oberösterreich wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.

Methoden und Instrumente zur Risikominderung

Die Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt durch die Limite, die sich aus dem „Survival Period"-Modell, dem internen Stresstest und den internen LCR-Zielen ergeben. Limitüberschreitungen werden an den Vorstand im Zuge des Gremiums Risiko berichtet. Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos in der Sparkasse Oberösterreich ist das FTP-System. Da die Planung des Refinanzierungsbedarfs für das Liquiditätsmanagement von grundlegender Bedeutung ist, wird vierteljährlich eine detaillierte Übersicht über den Refinanzierungsbedarf im Planungszeitraum erstellt. 

Der umfassende Krisenplan stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher; dieser wird laufend aktualisiert.

Analyse des Liquiditätsrisikos

Das Liquiditätsrisiko in der Sparkasse Oberösterreich wird durch folgende Methoden analysiert.

Liquiditätsdeckungsquote. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätsdeckungsquote wird von der Sparkasse Oberösterreich für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR gemäß LCR DA sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch dem internen Limit bleibt, überwacht die Sparkasse Oberösterreich die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („counterbalancing capacity").

Die folgende Tabelle zeigt die Liquiditätsdeckungsquote per 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020:

Liquiditätsdeckungsquote

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Liquiditätspuffer

2,779

4,122

Netto-Liquiditätsabfluss

1,555

1,612

Liquiditätsdeckungsquote

178,7%

255,7%


Strukturelle Liquiditäts-Gaps. Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz (sowohl on- als auch off-balance) gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.

Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z. B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.

Realisierbare Liquidität. Die Sparkasse Oberösterreich beobachtet regelmäßig ihre realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Die Auswirkungen von Repo-Geschäften sind entsprechend berücksichtigt. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren. 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die realisierbare Liquidität per Ende 2020 und nimmt im Sinne der regulatorischen Anforderungen aus der LCR auch Bezug auf die Zuordnung in hochliquide Aktiva (HQLA).

Realisierbare Liquidität

(in EUR Mio.)

2020

2019

Übersicht1: Collateral


Marktwert (*)

verwendet

frei

Marktwert (*)

verwendet

frei

Anleihen gesamt (c,d,e,f)


1.785

236

1.549

87%

1.812

190

1.622

90%

Davon Collateral (c,d,e)


1.335

172

1.163

87%

1.398

124

1.274

91%

EZB fähige Kredite 


945

945

-

0%

757

494

263

35%

Gesamtes Collateral


2.280

1.118

1.163

51%

2.155

618

1.537

71%


Übersicht 2: Anleihen & HQLAs

Marktwert (*)

verwendet

frei

Marktwert (*)

verwendet

frei

Level 1

Liquiditätsreserve(**)

a

1.274

-

1.274

100%

1.128

-

1.128

100%

Barmittel, anrechenbare Zentralbankguthaben

b

1.924

-

1.924

100%

570

-

570

100%

Anleihen

c

980

118

861

88%

1.124

122

1.002

89%

Level 2

Anleihen

d

119

-

119

100%

105

-

105

100%

Sonstige EZB fähige Wertpapiere

e

237

54

183

77%

169

2

167

99%

Nicht EZB fähige Wertpapiere

f

450

64

386

86%

414

66

348

84%

(*) Marktwert entspricht dem tatsächlichen Belehnungswert der Credit Claims

(**) Liquiditätsreserve gemäß BWG §27


Finanzielle Verbindlichkeiten. In der folgenden Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Zinszahlungen werden lediglich für derivative Verbindlichkeiten berücksichtigt. 


Finanzielle Verbindlichkeiten 

in EUR Mio

Buchwerte

Vertragliche Cashflows

bis 1 Monat

1-12 Monate

1-5 Jahre

> 5 Jahre

Dez 20

 

 





Nicht-derivative Verbindlichkeiten

13.601,7

13.360,6

10.316,3

213,5

1.886,1

941,4

Einlagen von Kreditinstituten 

1.612,6

1.249,6

219,2

12,5

1.016,6

1,3

Einlagen von Kunden 

10.355,7

10.600,2

10.097,1

154,4

215,8

133,0

Verbriefte Verbindlichkeiten

1.365,8

1.251,1

0,0

36,4

501,9

712,8

Nachrangige Verbindlichkeiten

264,3

256,4

0,0

10,2

151,8

94,3

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

3,3

3,3

0,0

0,0

0,0

0,0

Derivative Verbindlichkeiten

53,9

42,2

3,3

17,4

15,2

6,3

Eventualverbindlichkeiten

0,0

4.651,1

4.651,1

0,0

0,0

0,0

Finanzgarantien

0,0

1.883,1

1.883,1

0,0

0,0

0,0

Nicht ausgenutzte Kreditrahmen

0,0

2.768,0

2.768,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

13.655,6

18.053,9

14.970,7

230,9

1.901,3

947,7

 

 

 

 

 

 

 

Dez 19

 

 

 

 

 

 

Nicht-derivative Verbindlichkeiten

11.969,6

11.713,9

8.861,1

519,0

1.347,1

986,8

Einlagen von Kreditinstituten 

1.190,5

866,0

328,3

109,1

412,1

16,5

Einlagen von Kunden 

9.083,5

9.266,8

8.532,7

305,3

293,2

135,6

Verbriefte Verbindlichkeiten

1.425,7

1.327,0

0,0

92,7

507,2

727,1

Nachrangige Verbindlichkeiten

263,6

254,0

0,0

11,9

134,5

107,6

Sonstige Verbindlichkeiten

6,3

6,3

0,0

0,0

0,0

0,0

Derivative Verbindlichkeiten

73,5

76,6

3,3

16,2

44,7

12,4

Eventualverbindlichkeiten

0,0

3.920,1

3.920,1

0,0

0,0

0,0

Finanzgarantien

0,0

1.775,7

1.775,7

0,0

0,0

0,0

Nicht ausgenutzte Kreditrahmen

0,0

2.144,4

2.144,4

0,0

0,0

0,0

Gesamt

12.043,1

15.710,6

12.784,5

535,2

1.391,8

999,2


36.     Operationelles Risiko 


Entsprechend Artikel 4 Abs. 52 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert die Sparkasse Oberösterreich operationelles Risiko als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Zur Identifikation operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet. Die Verantwortung für das Management operationeller Risiken liegt - wie international üblich - beim Linienmanagement.

Eingesetzte Methoden und Instrumente

Die Basis der quantitativen Verfahren (entspricht Anrechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung) bilden die Eigenmittelunterlegung nach dem konservativen Basisindiktoransatz (BIA).

Neben dem quantitativen Ansatz steht die Befüllung der Schadensfalldatenbank im Mittelpunkt des qualitativen Ansatzes.

Informationen über die Einmeldung zur Schadensfalldatenbank werden monatlich im Rahmen des Gremiums Risiko an Führungskräfte und den Vorstand berichtet. Einmeldungen zu größeren Schadensfällen werden zur Überprüfung der Arbeitsabläufe der Innenrevision weitergeleitet. 

Methoden und Instrumente zur Risikominderung

Weitere angewendete Verfahren inkludieren die Risikobewertungen im Rahmen von Produktprüfungen, Outsourcing-Bewertungen und Risk/Return-Entscheidungen. Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikoreduktion aus diesen Bewertungen und Prozessen werden an das Linienmanagement berichtet und tragen so zur Reduktion operationeller Risiken bei. 

Mithilfe von Versicherungen konnten die Aufwendungen für den herkömmlichen Sachversicherungsbereich als auch für bankspezifische Risiken verringert werden.

Die genannten quantitativen und qualitativen Methoden einschließlich des Versicherungskonzepts und der Modellierung bilden das Operational Risk Framework der Sparkasse Oberösterreich. Informationen über operationelle Risiken werden regelmäßig an den Vorstand gemeldet. 

Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva

37.     Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien


Sachanlagen

Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, bewertet. Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation", Wertminderungen in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.



Nutzungsdauern in Jahren

Gebäude

15-50

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3-10

Personenkraftwagen

4-8

IT-Hardware 

4-6


Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen werden entweder bei Veräußerung oder dann ausgebucht, wenn aus der weiteren Nutzung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswertes), werden in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude - oder Teile von Gebäuden oder beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Wird eine Immobilie zum Teil selbst genutzt, gilt sie nur dann als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, wenn der vom Eigentümer genutzte Teil unwesentlich ist. Im Bau befindliche Grundstücke oder Gebäude, bei denen der gleiche zukünftige Zweck zu erwarten ist wie bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien behandelt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" erfasst.

Der Mietertrag wird in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" erfasst. Die Abschreibung wird in der Position „Abschreibung und Amortisation" ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden ist ident mit jener von Gebäuden, die unter Sachanlagen bilanziert sind. Sowohl Wertminderungen als auch Zuschreibungen werden in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg" dargestellt.

Wertminderungen 

Die Sparkasse Oberösterreich ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswertes, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. 

Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Sparkasse Oberösterreich eine Schätzung des erzielbaren Betrages des jeweiligen Vermögenswertes vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswertes und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

Zu jedem Abschlussstichtag wird eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine zuvor erfasste Wertminderung nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Sparkasse Oberösterreich eine Schätzung des erzielbaren Betrages des Vermögenswertes vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwandes eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswertes weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Wertminderungen oder Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in EUR Mio

Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude

BGA/sonstige Sachanlagen

IT-Anlagen (Hardware)

Sachanlagen

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Jän 19

123,1

40,0

13,7

176,7

50,7

Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)

5,6

3,4

1,3

10,4

3,5

Abgänge (-)

0,0

-0,4

-0,5

-0,9

-0,2

Umklassifizierung (+/-)

-0,1

0,1

0,0

0,0

0,0

Dez 19

128,6

43,0

14,5

186,2

53,9

Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)

1,7

4,1

1,6

7,4

6,2

Abgänge (-)

0,0

-1,4

-0,2

-1,5

0,0

Umklassifizierung (+/-)

-0,1

0,1

0,0

0,0

0,0

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

-27,7

0,0

0,0

-27,7

-3,2

Dez 20

102,5

45,8

16,0

164,4

56,9


Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in EUR Mio

Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude

BGA/sonstige Sachanlagen

IT-Anlagen (Hardware)

Sachanlagen

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Jän 19

19,9

0,2

0,0

20,1

0,0

Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)

7,7

0,0

0,0

7,7

0,0

Abgänge (-)

-0,1

0,0

0,0

-0,1

0,0

Umklassifizierung (+/-)

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Dez 19

27,5

0,2

0,0

27,7

0,0

Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)

1,7

0,2

0,0

1,8

0,0

Abgänge (-)

-0,2

-0,1

0,0

-0,3

0,0

Umklassifizierung (+/-)

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Dez 20

28,9

0,3

0,0

29,3

0,0


Kumulierte Abschreibungen

Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in EUR Mio

Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude

BGA/sonstige Sachanlagen

IT-Anlagen (Hardware)

Sachanlagen

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Jän 19

-73,7

-22,2

-10,7

-106,6

-25,9

Planmäßige Abschreibungen (-)

-2,5

-2,6

-1,2

-6,2

-1,5

Abgänge (+)

0,0

0,6

0,5

1,1

0,2

Dez 19

-76,2

-24,2

-11,4

-111,8

-27,2

Planmäßige Abschreibungen (-)

-2,4

-3,1

-1,3

-6,8

-1,4

Abgänge (+)

0,0

1,2

0,2

1,3

0,0

Außerplanmäßige Abschreibung (-)

0,0

0,0

0,0

0,0

-2,5

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

18,2

0,0

0,0

18,2

2,1

Dez 20

-60,4

-26,1

-12,5

-99,0

-28,9


Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in EUR Mio

Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude

BGA/sonstige Sachanlagen

IT-Anlagen (Hardware)

Sachanlagen

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Jän 19

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Planmäßige Abschreibungen (-)

-2,3

-0,1

0,0

-2,4

0,0

Abgänge (+)

0,1

0,0

0,0

0,1

0,0

Dez 19

-2,3

-0,1

0,0

-2,4

0,0

Planmäßige Abschreibungen (-)

-2,7

-0,1

0,0

-2,8

0,0

Abgänge (+)

0,2

0,1

0,0

0,3

0,0

Dez 20

-4,8

-0,1

0,0

-4,9

0,0


Restbuchwerte

Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in EUR Mio

Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude

BGA/sonstige Sachanlagen

IT-Anlagen (Hardware)

Sachanlagen

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Dez 19

52,5

18,8

3,1

74,4

26,7

Dez 20

42,2

19,7

3,5

65,4

27,9


Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in EUR Mio

Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude

BGA/sonstige Sachanlagen

IT-Anlagen (Hardware)

Sachanlagen

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Dez 19

25,2

0,2

0,0

25,4

0,0

Dez 20

24,2

0,2

0,0

24,4

0,0


Gesamte Restbuchwerte

in EUR Mio

Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude

BGA/sonstige Sachanlagen

IT-Anlagen (Hardware)

Sachanlagen

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Dez 19

77,7

19,0

3,1

99,8

26,7

Dez 20

66,4

19,9

3,5

89,8

27,9


In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" sind Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, in Höhe von EUR 27,9 Mio. (2019: EUR 26,7 Mio.) enthalten. 

Aufwendungen, die während der Erstellung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit deren Buchwert erfasst wurden, belaufen sich auf EUR 10,5 Mio. (2019: 4,0 Mio.).

Fair Value und Fair Value-Hierarchie von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Dez 20

 

 

 

 

 

in EUR Mio

Buchwert

Fair Value

Level 1

Level 2

Level 3

Vermögenswerte, deren Fair Value im Anhang ausgewiesen wird






Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 

27,9

38,0

0,0

0,0

38,0







Dez 19

 

 

 

 

 

Vermögenswerte, deren Fair Value im Anhang ausgewiesen wird

 

 

 

 

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 

26,8

33,6

0,0

0,0

33,6


Die Fair Values von nichtfinanziellen Vermögenswerten werden von Experten mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt.


38.     Immaterielle Vermögenswerte


Sonstige immaterielle Vermögenswerte 

Diese Position umfasst immaterielle Vermögenswerte der Sparkasse Oberösterreich. Immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, wenn die Kosten verlässlich bestimmbar sind und es wahrscheinlich ist, dass die daraus erwarteten, zukünftigen, wirtschaftlichen Vorteile der Bank zufließen werden.

Die selbst erstellte Software wird aktiviert, wenn die Sparkasse Oberösterreich die technische Umsetzbarkeit, die Absicht zur Fertigstellung der Software, die Fähigkeit zur Nutzung, die Generierung zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens, die Ressourcen zur Fertigstellung und die Fähigkeit, die Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, nachweisen kann. Gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer wird in der Position „Abschreibung und Amortisation" erfasst.



Nutzungsdauern in Jahren

Computersoftware

4-8


Wertminderungen sonstigen immateriellen Vermögenswerten

Für die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten gelten die selben Regelungen wie jene, die in Note 37 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" dargestellt sind. 


Anschaffungs- und Herstellungskosten

in EUR Mio

Entgeltlich erworbene Software

Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)

Gesamt

Jän 19

14,7

0,8

15,5

Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)

5,6

0,0

5,6

Abgänge (-)

0,0

0,0

0,0

Dez 19

20,3

0,8

21,1

Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)

3,2

0,0

3,2

Abgänge (-)

0,0

0,0

0,0

Dez 20

23,4

0,8

24,3


Kumulierte Abschreibung

in EUR Mio

Entgeltlich erworbene Software

Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)

Gesamt

Jän 19

-9,0

0,0

-9,0

Planmäßige Abschreibungen (-)

-3,4

0,0

-3,4

Abgänge (+)

0,0

0,0

0,0

Dez 19

-12,4

0,0

-12,4

Planmäßige Abschreibungen (-)

-2,9

0,0

-2,9

Abgänge (+)

0,0

0,0

0,0

Dez 20

-15,4

0,0

-15,4


Restbuchwerte

in EUR Mio

Entgeltlich erworbene Software

Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)

Gesamt

Dez 19

7,8

0,8

8,7

Dez 20

8,1

0,8

8,9


39.     Sonstige Vermögenswerte


in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Vorauszahlungen

0,1

0,0

Vorräte

0,0

0,0

Übrige Vermögenswerte

36,0

26,4

Sonstige Vermögenswerte

36,1

26,4


Treuhandvermögen

Die Sparkasse Oberösterreich bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen sie im Namen von Kunden Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte der Sparkasse Oberösterreich sind.

Leasing

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswertes berechtigt.

Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeber

Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist der Leasinggeber eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing" aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge" unter „Zinsüberschuss" erfasst.

Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände beim Leasinggeber in der Position „Sachanlagen" oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasingverträgen" erfasst. Zu den Operating Leasingverhältnissen zählen vor allem die Vermietung von gewerblichen Immobilien, PKWs und Klein-LKWs.

Im Falle eines weitergegebenen Nutzungsrechts (Sub Lease) bilanziert der Leasinggeber (Intermediate Lessor) beide Verträge. Die Bilanzierung des weitergegebenen Nutzungsrechtes erfolgt beim Intermediate Lessor in Abhängigkeit von der Klassifizierung als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing. Dabei ist auf das vom Intermediate Lessor erworbene Nutzungsrecht abzustellen. 

Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen die Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeber tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.

Operating Leasing

Die Sparkasse Oberösterreich verleast im Rahmen von Operating Leasing nur Immobilien.


Fälligkeitsanalyse von Leasingzahlungen aus Operating Leasing Verträgen 

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

< 1 Jahr

0,7

0,7

1-2 Jahre

0,6

0,6

2-3 Jahre

0,6

0,6

3-4 Jahre

0,5

0,5

4-5 Jahre

0,5

0,5

> 5 Jahre

2,0

2,1

Gesamt

4,9

5,0


In 2020 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasing Verträgen in Höhe von EUR 0,7 Mio. (2019: EUR 0,8 Mio.) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien".

Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmer

Gemäß IFRS 16 weist der Leasingnehmer sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus. Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als 12 Monate) und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, gibt es Ausnahmeregelungen.

Die Erstbewertung des Nutzungsrechtes erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit und die dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten. In weiterer Folge wird das Nutzungsrecht über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als „Sachanlagen" erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" und Finanzierungsleasing in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing" ausgewiesen.

Zu Beginn muss der Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewerten. Die Leasingzahlungen werden mit jenem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern sich dieser ohne weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers heranzuziehen. Leasingzahlungen bestehen aus fixen Leasingzahlungen, variablen Leasingzahlungen (gekoppelt an einen Index oder Zinssatz) und im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträgen. Zusätzlich werden der Ausübungspreis einer Kaufoption und Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses berücksichtigt, sofern die Ausübung dieser Optionen durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist. 

In weiterer Folge wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit mit dem entsprechenden Zinssatz aufgezinst, um Leasingzahlungen reduziert und neu bewertet, um Anpassungen oder Modifikationen Rechnung zu tragen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz für Mobilien besteht aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten in der Position „Leasingverbindlichkeiten" ausgewiesen.

Die Sparkasse Oberösterreich mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich wird IT-Ausstattung für den Geschäftsbetrieb gemietet. Für Informationen betreffend bilanzierter Nutzungsrechte aus Sicht der Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmer verweisen wir auf Note 37 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien".


Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nichtdiskontierter Cashflows

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

< 1 Jahr

2,7

2,8

1-5 Jahre

10,1

9,5

> 5 Jahre

12,8

12,4

Gesamt

25,6

24,7


Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf EUR 0,3 Mio. (2019: EUR 1,0 Mio.). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von EUR 15,9 Tsd. (2019: EUR 8,8 Tsd.) erfasst. In 2020 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf EUR 3,0 Mio. (2019: EUR 3,0 Mio.). 

Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten


40.     Sonstige Verbindlichkeiten


in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Erhaltene Vorauszahlungen

2,9

2,4

Übrige Verbindlichkeiten

58,1

58,3

Sonstige Verbindlichkeiten

60,9

60,7


Zum 31. Dezember 2020 sind in der Position „Erhaltene Vorauszahlungen" Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von EUR 2,2 Mio. (2019: EUR 2,7 Mio.) erfasst. 


41.     Rückstellungen


Rückstellungen werden gebildet, wenn die Sparkasse Oberösterreich aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. In der Bilanz werden derartige Verpflichtungen unter „Rückstellungen" ausgewiesen. Dort werden auch Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten (insbesondere Finanzgarantien und Kreditzusagen) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Restrukturierungsrückstellungen ausgewiesen. Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg" ausgewiesen.

Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter

Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Berechnung basiert auf Annahmen zu Diskontierungszinssätzen, erwarteten Renditen von Vermögenswerten, künftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit und künftigen Pensionsanhebungen. Annahmen, Schätzungen und Sensitivitäten, die für die Berechnung langfristiger Personalverpflichtungen angewendet werden, sowie die dazugehörigen Beträge sind in Note „Rückstellungen - Langfristige Personalrückstellungen" dargestellt.

Die leistungsorientierten Versorgungspläne der Sparkasse Oberösterreich umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Im Sinne des IAS 19 qualifizieren sich Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während Jubiläumsgelder andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer darstellen.

Leistungsorientierte Pensionspläne beziehen sich nur mehr auf im Ruhestand befindliche Mitarbeiter. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer wurden in den vergangenen Jahren an externe Pensionskassen übertragen. In der Sparkasse Oberösterreich verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer bzw. jener Dienstnehmer, die zwar erst 1999 die Pension antraten, aber einzelvertraglich noch die Zusage auf einen Direktpensionsanspruch gegenüber der Sparkasse Oberösterreich hatten, sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen. 

Bei den leistungsorientierten Plänen sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen ASVG-Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.

Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis in der Sparkasse Oberösterreich vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.

Auch Jubiläumsgelder sind leistungsbezogene Versorgungspläne. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.

Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.

Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbindlichkeit entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des Fair Values des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Bei allen Plänen übersteigt der Barwert der Verpflichtung den Fair Value des Planvermögens. Die daraus resultierende Verbindlichkeit ist in der Bilanz in der Position „Rückstellungen" enthalten. In der Sparkasse Oberösterreich handelt es sich beim Planvermögen um qualifizierte Versicherungspolizzen, die zur Deckung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen abgeschlossen wurden. 

Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erträgen aus Planvermögen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand" erfasst.

Finanzgarantien

Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt die Sparkasse Oberösterreich Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Gemäß IFRS 9 ist eine Finanzgarantie ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen den Garantienehmer für einen Verlust, der dem Garantienehmer durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.

Die Sparkasse Oberösterreich als Garantiegeber erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald sie Vertragspartner wird, d. h. zum Zeitpunkt der Annahme des Garantieangebots. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt. Grundsätzlich ist der erstmalige Ansatz die für die Garantie erhaltene Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d. h. der Transaktionspreis zu Beginn ist Null), entspricht dies dem Preis, den der Marktteilnehmer in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Übertragung einer Schuld vereinbart. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, Null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nichtamortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist. Diese Rückstellungen werden in der Bilanz in der Position „Rückstellungen" ausgewiesen.

Erhaltene Prämien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsüberschuss" linear über die Laufzeit der Garantie abgegrenzt erfasst.

Ist die Sparkasse Oberösterreich Garantienehmer, hängt die buchhalterische Behandlung davon ab, ob die Finanzgarantie ein integraler Vertragsbestandteil des finanziellen Vermögenswertes, dessen Risiko garantiert wird, ist. Die Sparkasse Oberösterreich betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswertes abgeschlossen werden. Wenn der Bank in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral.

Integrale Finanzgarantien werden in die Schätzungen der erwarteten Kreditverluste der verbundenen finanziellen Vermögenswerte einbezogen. Bezahlte Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswertes einbezogen.

Finanzgarantien, die nicht als integraler Vertragsbestandteil betrachtet werden, werden als Erstattungsansprüche in der Position „Sonstige Vermögenswerte" ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung verringern sie den Wertminderungsverlust von garantierten finanziellen Vermögenswerten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten". Als Voraussetzung für diese Behandlung muss die Erstattung des Verlustes der Bank im Rahmen der Garantie so gut wie sicher sein. Bezahlte Prämien für nicht integrale finanzielle Garantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsüberschuss" erfasst.

Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen

Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, wenn die Sparkasse Oberösterreich aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 33 „Kreditrisiko" ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 42 „Eventualverbindlichkeiten" beschrieben.

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Langfristige Personalrückstellungen

153,1

149,1

Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und Rechtsstreitigkeiten

0,0

0,0

Verpflichtungen und gegebene Garantien

29,0

30,3

Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe 1

4,3

4,1

Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe 2

7,1

15,0

Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe - Ausgefallen

17,6

11,1

Sonstige Rückstellungen

0,9

2,3

Sonstige

0,9

2,3

Rückstellungen

183,0

181,7


Langfristige Personalrückstellungen

in EUR Mio

Pensionen

Abfertigungen

Jubiläumsgeld

Gesamt

Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen − Dez 18

95,1

44,7

8,1

147,9

Dienstzeitaufwand 

0,0

0,7

0,5

1,3

Zinsaufwand 

1,8

0,8

0,2

2,7

Zahlungen 

-8,0

-4,4

-0,3

-12,7

Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung) 

12,2

6,1

0,0

18,2

Anpassungen der finanziellen Annahmen

10,6

5,9

0,0

16,5

Anpassungen der demografischen Annahmen

0,0

0,0

0,0

0,0

Erfahrungsbedingte Anpassungen

1,5

0,2

0,0

1,7

Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust 

0,0

0,0

0,6

0,6

Anpassungen der finanziellen Annahmen

0,0

0,0

1,1

1,1

Anpassungen der demografischen Annahmen

0,0

0,0

0,0

0,0

Erfahrungsbedingte Anpassungen

0,0

0,0

-0,5

-0,5

Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen − Dez 19

101,1

47,9

9,1

158,1

Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche

0,0

4,3

0,6

5,0

Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche

101,1

43,6

8,5

153,1

Abzüglich Fair Value des Planvermögens

0,0

-4,3

-0,6

-5,0

Bilanzierte Rückstellung − Dez 19

101,1

43,6

8,5

153,1

 

 

 

 

 

Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen − Dez 19

101,1

47,9

9,1

158,1

Dienstzeitaufwand 

0,0

0,8

0,6

1,4

Zinsaufwand 

0,9

0,5

0,1

1,5

Zahlungen 

-8,4

-4,1

-0,3

-12,7

Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)

3,8

1,7

0,0

5,5

Anpassungen der finanziellen Annahmen

3,8

2,4

0,0

6,2

Anpassungen der demografischen Annahmen

0,0

0,0

0,0

0,0

Erfahrungsbedingte Anpassungen

0,0

-0,7

0,0

-0,7

Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust 

0,0

0,0

0,3

0,3

Anpassungen der finanziellen Annahmen

0,0

0,0

0,5

0,5

Anpassungen der demografischen Annahmen

0,0

0,0

0,0

0,0

Erfahrungsbedingte Anpassungen

0,0

0,0

-0,2

-0,2

Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 20

97,4

46,8

9,9

154,1

Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche

0,0

4,3

0,6

5,0

Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche

97,4

42,5

9,2

149,1

Abzüglich Fair Value des Planvermögens

0,0

-4,3

-0,6

-5,0

Bilanzierte Rückstellung - Dez 20

97,4

42,5

9,2

149,1


Versicherungsmathematische Annahmen

Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen getroffen:

in %

Dez 19

Dez 20

Zinssatz

0,95

0,50

Erwartete Pensionserhöhung

2,00

2,00


Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend der Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.


Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder wurden folgende Annahmen getroffen:

in %

Dez 19

Dez 20

Zinssatz

0,95

0,50

Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)

2,90

2,90


Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrunde liegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt. 

Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.


Entwicklung des Fondsvermögens

in EUR Mio

Abfertigungen

Jubiläumsgeld

Gesamt

Fair Value des Planvermögens − Dez 18

4,4

0,6

5,0

Zinsertrag aus Planvermögen

0,1

0,0

0,1

Beiträge des Arbeitgebers

0,1

0,0

0,1

Zahlungen aus dem Planvermögen

-0,4

0,0

-0,5

Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung

0,0

0,0

0,0

In der GuV erfasste Erträge aus Planvermögen

0,2

0,0

0,2

Fair Value des Planvermögens − Dez 19

4,3

0,6

5,0





Zinsertrag aus Planvermögen

0,0

0,0

0,0

Beiträge des Arbeitgebers

0,0

0,0

0,0

Zahlungen aus dem Planvermögen

-0,1

0,0

-0,1

Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung

0,0

0,0

0,0

In der GuV erfasste Erträge aus Planvermögen

0,0

0,0

0,0

Fair Value des Planvermögens − Dez 20

4,3

0,6

5,0


Die voraussichtlichen laufenden Beiträge der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden sich im Jahr 2021 auf EUR 0,0 Mio. (2020: EUR 0,0 Mio.) belaufen. Der Gewinn (Verlust) aus dem Planvermögen belief sich im Jahr 2020 auf EUR 0,1 Mio. (2019: EUR 0,3 Mio.).


In der nachfolgenden Tabelle wird die Portfoliostruktur des Planvermögens dargestellt:

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Schuldverschreibungen 

3,5

3,6

Aktien

1,1

1,0

Sonstige

0,4

0,3

Gesamt

5,0

5,0


Effekte von langfristigen Personalrückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung 

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Dienstzeitaufwand 

1,3

1,4

Netto-Zinsen

2,7

1,4

Gesamt

3,9

2,5


Dienstzeitaufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Verwaltungsaufwand" enthalten. Netto-Zinsen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Positionen „Sonstige ähnliche Erträge" bzw. „Sonstige ähnliche Aufwendungen" im „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Die kumulierte Neubewertung, die heuer im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, belief sich auf EUR -5,4 Mio.   (2019: EUR -18,1 Mio.).

Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen

Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:

 

Dez 19

Dez 20

in EUR Mio

Pensionen

Abfertigungen

Gesamt

Pensionen

Abfertigungen

Gesamt

Änderung des Abzinsungssatzes +0,5%

96,7

45,1

141,8

93,2

44,0

137,2

Änderung des Abzinsungssatzes -0,5%

105,8

50,7

156,5

102,0

49,4

151,4

Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5%

0,0

50,6

50,6

0,0

49,4

49,4

Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5%

0,0

45,1

45,1

0,0

44,0

44,0

Änderung der Rentenentwicklung +0,5%

109,3

0,0

109,3

105,2

0,0

105,2

Änderung der Rentenentwicklung -0,5%

93,3

0,0

93,3

90,1

0,0

90,1


Auswirkungen auf den Kapitalfluss

Voraussichtliche Leistungsauszahlungen in jeder der Folgeperioden

in EUR Mio

Pensionen

Abfertigungen

Gesamt

2021

7,5

1,8

9,3

2022

7,1

1,1

8,2

2023

6,7

3,3

10,0

2024

6,3

3,1

9,4

2025

5,9

2,3

8,2


Laufzeit

Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen 

 

Dez 19

Dez 20

In Jahren

Pensionen

Abfertigungen

Pensionen

Abfertigungen

Laufzeit

9,19

11,83

9,12

11,91


Übrige Rückstellungen

Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien 

in EUR Mio

Stand zum

Zugänge

Ausbuchungen

Transfer zwischen
 Stufen

Änderung im Kreditrisiko (netto)

Sonstige

Stand zum

 

Jän 20

 

 

 

 

 

Dez 20

Stufe 1

-4,3

-5,1

2,7

7,4

-4,8

0,0

-4,1

Stufe 2

-7,1

0,0

2,4

-8,3

-2,0

0,0

-15,0

Ausgefallen

-17,6

0,0

3,6

-0,7

3,5

0,0

-11,1

Gesamt

-29,0

-5,1

8,7

-1,6

-3,4

0,0

-30,3









 

Jän 19

 

 

 

 

 

Dez 19

Stufe 1

-3,3

-6,5

2,0

4,1

-0,7

0,0

-4,3

Stufe 2

-6,0

0,0

1,3

-6,6

4,1

0,0

-7,1

Ausgefallen

-6,6

0,0

3,7

-1,4

-12,7

-0,7

-17,6

Gesamt

-15,8

-6,5

7,0

-3,9

-9,2

-0,7

-29,0


In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund der erstmaligen Erfassung von Kreditzusagen und Finanzgarantien während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst. 

In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder Ausgefallen (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder Ausgefallen kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr). Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Ausgefallen" dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder Ausgefallen auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr), die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt. 

In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.

Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2020 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2020 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:

Transfers zwischen Stufen

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2

107,8

374,2

Zu Stufe 2 von Stufe 1

71,0

311,7

Zu Stufe 1 von Stufe 2

36,7

62,5

Transfers zwischen Stufe 2 und Ausgefallen

3,2

22,2

Zu Ausgefallen von Stufe 2

3,0

2,2

Zu Stufe 2 von Ausgefallen

0,2

20,0

Transfers zwischen Stufe 1 und Ausgefallen

24,2

4,7

Zu Ausgefallen von Stufe 1

24,1

2,6

Zu Stufe 1 von Ausgefallen

0,1

2,1


Übrige Rückstellungen 2020

in EUR Mio

Jän 20

Zuführungen

Verbrauch

Auflösungen

Aufzinsung

Dez 20

Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9

0,9

2,8

0,0

-1,6

0,0

2,1

Sonstige Rückstellungen

0,0

8,9

8,7

0,0

0,0

0,2

Rückstellungen

0,9

11,7

8,7

-1,6

0,0

2,3









Jän 19





Dez 19

Rückstellungen für Rechtsfalle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten

0,1

0,0

0,0

-0,1

0,0

0,0

Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9

0,8

0,9

0,0

-0,8

0,0

0,9

Sonstige Rückstellungen

0,0

0,8

-0,7

-0,1

0,0

0,0

Rückstellungen

0,9

1,7

-0,7

-1,0

0,0

0,9


Bei der Höhe der sonstigen Rückstellungen handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung der erwarteten Abflüsse von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung der Risiken und Unsicherheiten, welche zur Erfüllung der Verpflichtungen zu erwarten sind. 


42.     Eventualverbindlichkeiten 


Um den finanziellen Anforderungen der Kunden entsprechen zu können, schließt die Bank verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Dies sind Finanzgarantien, Akkreditive und andere ungenutzte Kreditzusagen in Höhe von EUR 4.651,1 Mio. (2019: EUR 3.920,1 Mio.). Obwohl diese Verpflichtungen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, beinhalten sie Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos einer Bank.


Eigenkapital inklusive Rücklagen

43.     Kapital


in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Gezeichnetes Kapital

64,4

64,4

Kapitalrücklagen

113,1

113,2

Gewinnrücklage und sonstige Rücklagen 

771,4

793,5

Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen

949,0

971,0

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen

0,9

0,9

Gesamt

949,9

971,9


Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) ist das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital und wird zum 31. Dezember 2020 durch 885.800 Stück (2019: 885.800 Stück) auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters bestehen 118 Stück Partizipationsscheine. Der Nominalbetrag beträgt EUR 72,67. In den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.

Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten

Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden als Verbindlichkeit erfasst und vom Eigenkapital abgezogen, sobald deren Auszahlung bestätigt ist. Die Dividende der Stammaktien wird von der Hauptversammlung beschlossen. Ausschüttungen für zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) erfordern keinen Beschluss, das Aussetzen dieser Zahlung würde aber eine Entscheidung des Vorstands der Sparkasse Oberösterreich benötigen.


44.     Nicht beherrschende Anteile


Dez 2020



in EUR Mio

Gesamt

Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlage-gesellschaft m.b.H.

Gründungsland


Austria

Sitz der Gesellschaft


Austria

Hauptgeschäftstätigkeit


Asset Management

Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %


15%

Berichtswährung


EUR

Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen

0,5

0,5

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis

0,5

0,5

Nicht beherrschende Anteile kumuliert


15%

 



Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft



Kurzfristige Vermögenswerte

6,8

6,8

Langfristige Vermögenswerte

0,0

0,0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

0,5

0,5

Langfristige Verbindlichkeiten

0,0

0,0

Betriebserträge

8,2

8,2

Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

3,3

3,3

Gesamtergebnis

2,9

2,9


Dez 2019



in EUR Mio

Gesamt

Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlage-gesellschaft m.b.H.

Gründungsland


Austria

Sitz der Gesellschaft


Austria

Hauptgeschäftstätigkeit


Asset Management

Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %


15%

Berichtswährung


EUR

Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen

0,4

0,4

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis

0,4

0,4

Nicht beherrschende Anteile kumuliert


15%

 



Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft



Kurzfristige Vermögenswerte

6,5

6,5

Langfristige Vermögenswerte

0,0

0,0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

0,3

0,3

Langfristige Verbindlichkeiten

0,2

0,2

Betriebserträge

7,9

7,9

Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

2,9

2,9

Gesamtergebnis

2,9

2,9



Konsolidierungskreis

Der IFRS Konsolidierungskreis der Sparkasse Oberösterreich umfasst zum 31. Dezember 2020 neben der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft auch die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Zugänge und Abgänge 2020. Im Jahr 2020 gab es in der Sparkasse Oberösterreich keine wesentlichen Zugänge und Abgänge.

Zugänge und Abgänge 2019. Im Jahr 2019 gab es in der Sparkasse Oberösterreich keine wesentlichen Zugänge und Abgänge.

Tochtergesellschaften

Alle wesentlichen direkten und indirekten Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Sparkasse Oberösterreich stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2020 aufgestellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.

Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Bank die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern. Relevante Aktivitäten sind jene, die einen wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben.

Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Sparkasse Oberösterreich ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nichtrealisierte Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. 

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümern der Sparkasse Oberösterreich weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Gesamtergebnisrechnung als auch in der Bilanz im Kapital gesondert dargestellt. 

Beherrschung

Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse" liegt die „Beherrschung" eines Beteiligungsunternehmens vor, wenn der Investor

Darüber hinaus setzt die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen wie:

Im Falle der Sparkasse Oberösterreich sind Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie bei von der Sparkasse Oberösterreich verwalteten Investmentfonds relevant.

Die Sparkasse Oberösterreich hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle von Investmentfonds, die von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet werden, eine Beherrschung vorliegt und diese in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen sind. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diese Investmentfonds in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Oberösterreich als Fondsmanager bestimmt wird. Seitens der Investoren bestehen keine substanziellen Rechte, den Fondsmanager abzulösen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen nur dann als wesentlich einzustufen ist, wenn der Konzern zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von mindestens 20 % an den Investmentfonds hält. Ferner hat die Sparkasse Oberösterreich in ihrer Funktion als Fondsmanager und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse der Investmentfonds zu beeinflussen. Aus der Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf von der Sparkasse Oberösterreich verwaltete Investmentfonds nur dann eine Beherrschung ausgeübt wird, wenn der Konzern - direkt oder indirekt durch seine Tochtergesellschaft - wesentliche Fondsanteile hält.


45.     Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen


Maßgeblicher Einfluss

IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" definiert maßgeblichen Einfluss als die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken. Maßgeblicher Einfluss ist nicht Beherrschung und auch keine gemeinschaftliche Führung von Entscheidungsprozessen. Hält ein Unternehmen direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen, besteht die Vermutung, dass ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, es sei denn, diese Vermutung kann widerlegt werden.

Anteile an strukturierten Unternehmen

IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nichtvertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.

Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall der Sparkasse Oberösterreich betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds.

Für Investmentfonds hat die Sparkasse Oberösterreich festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Eigenverwaltete Fonds, bei denen die Sparkasse Oberösterreich kumulativ weniger als 20% der Fondsanteile hält, werden mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabeerfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.

Die Sparkasse Oberösterreich hält Anteile an mehreren Publikumsfonds, die in Österreich, Zentral- und Osteuropa und anderen Ländern registriert sind. Die Mehrheit dieser Fonds wird von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet, beim verbleibenden Teil erfolgt die Verwaltung durch unabhängige dritte Parteien. Die von der Sparkasse Oberösterreich gehaltenen Investmentfonds-Anteile stellen keine wesentlichen Anteile (grundsätzlich kleiner als 20 %) dar. In der Konzernbilanz werden die Investmentfondsanteile zum Fair Value bilanziert und als Schuldverschreibungen in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte" oder „Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading" ausgewiesen.

Maximales Ausfallsrisiko von nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Das maximale Ausfallsrisiko im Zusammenhang mit Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten. Die bilanzierten Vermögenswerte umfassen zum Fair Value bewertete Fondsanteile.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen nach Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort dargestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der wertgeminderten Vermögenswerte sowie der entsprechenden Wertberichtigungen für das jeweilige Geschäftsjahr.


Dez 20

Investmentfonds

Verbriefungsgesellschaften

 

in EUR Mio

Unter 
Eigen­
verwaltung

Von 
Dritter Partei 
verwaltet

Gesamt

Unter 
Eigen­
verwaltung

Von 
Dritter Partei 
verwaltet

Gesamt

Gesamt

Aktiva








Schuldverschreibungen, davon:

95,2

19,1

114,3

0,0

0,0

0,0

114,3

Finanzielle Vermögenswerte HfT

0,9

0,4

1,3

0,0

0,0

0,0

1,3

FVPL

94,2

18,7

113,0

0,0

0,0

0,0

113,0

Summe der Aktiva

95,2

19,1

114,3

0,0

0,0

0,0

114,3

davon wertgemindert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 








Bilanzielle Vermögenswerte 
nach geografischen Aspekten








Österreich

95,2

6,6

101,8

0,0

0,0

0,0

101,8

Zentral- und Osteuropa

0,0

6,2

6,2

0,0

0,0

0,0

6,2

Andere Staaten

0,0

6,3

6,3

0,0

0,0

0,0

6,3

 








Verbindlichkeiten








Verbriefte Verbindlichkeiten

24,3

10,4

34,7

0,0

0,0

0,0

34,7

Einlagen

89,8

0,0

89,8

0,0

0,0

0,0

89,8

Summe der Passiva

114,1

10,4

124,5

0,0

0,0

0,0

124,5

 








Außerbilanzielle Verpflichtungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0









Dez 19








Aktiva








Schuldverschreibungen, davon:

92,5

6,9

99,3

0,0

0,0

0,0

99,3

Finanzielle Vermögenswerte HfT

0,7

0,3

1,1

0,0

0,0

0,0

1,1

FVPL

91,7

6,5

98,3

0,0

0,0

0,0

98,3

Summe der Aktiva

92,5

6,9

99,3

0,0

0,0

0,0

99,3

davon wertgemindert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 








Bilanzielle Vermögenswerte 
nach geografischen Aspekten








Österreich

92,5

6,5

99,0

0,0

0,0

0,0

99,0

Zentral- und Osteuropa

0,0

0,3

0,3

0,0

0,0

0,0

0,3

Andere Staaten

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 








Verbindlichkeiten








Verbriefte Verbindlichkeiten

24,8

10,3

35,2

0,0

0,0

0,0

35,2

Einlagen

115,3

0,0

115,3

0,0

0,0

0,0

115,3

Summe der Passiva

140,1

10,3

150,5

0,0

0,0

0,0

150,5

 








Außerbilanzielle Verpflichtungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0






Sonstige Angaben

46.     Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären


Als nahestehende Unternehmen definiert die Sparkasse Oberösterreich neben wesentlichen Aktionären auch sonstige Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss sowie Gesellschaften, die von nahestehenden Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Als Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist, werden auch die Konzernmutter (Erste Group Bank AG) sowie sämtliche im Konzernabschluss der Erste Group Bank AG vollkonsolidierten Unternehmen als nahestehende Unternehmen definiert. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Vorstands- und Sparkassenratsmitglieder der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Erste Group Bank AG und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen bei der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft sowie nächste Familienangehörige all dieser Personen. 

Geschäfte zwischen der Sparkasse Oberösterreich und deren vollkonsolidierten Gesellschaften werden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.

Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu fremdüblichen Konditionen („at arm´s length").

Wesentliche Aktionäre

Per 31. Dezember 2020 besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft durch die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (im folgenden kurz „Anteilsverwaltung") im Ausmaß von 57,28 %. Die Anteilsverwaltung ist somit größter Einzelaktionär.

Die Aktionärsstruktur stellt sich wie folgt dar:

Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse     mit     57,28 %

Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG     mit     39,19 %

Sonstige Kleinaktionäre     mit     3,53 %

Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Aktionären stellen sich per 31. Dezember 2020 insgesamt wie folgt dar:

Forderungen und Verbindlichkeiten

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse

Forderungen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten

5,4

0,6

Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG

Forderungen

0,2

0,6

Verbindlichkeiten

0,0

0,1


Es besteht ein Aufgriffsrecht betreffend der Anteile an der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft zugunsten der Anteilsverwaltung.

Zwischen der Anteilsverwaltung und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (kurz Erste Bank AG) besteht ein Syndikatsvertrag, der Nominierungs- und Entsendungsrechte von Organmitgliedern der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft sowie gegenseitige Vorkaufrechte für die jeweiligen Anteile an der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft regelt.

Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards IAS 19 und IFRS 2 erfasst. Die angegebenen Beträge entsprechen den zum Bilanzstichtag erwarteten Auszahlungen und können von jenen, die tatsächlich zur Auszahlung kommen, abweichen. 

Die im Geschäftsjahr 2020 tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 1.737 Tsd. (2019: EUR 2.258 Tsd.), das sind rund 1,6 % (2019: 2,0 %) des gesamten Personalaufwands der Sparkasse Oberösterreich. 

Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich erhielt im Geschäftsjahr 2020 von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des Sparkasse Oberösterreich Konzerns keine sonstigen Bezüge.

An die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparkasse Oberösterreich wurden im Berichtsjahr für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 253 Tsd. (2019: EUR 266 Tsd.) ausbezahlt.

Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Forderungen an Kreditinstitute



     Sparkassengruppe

1.390,5

1.576,4

Gesamt

1.390,5

1.576,4

Forderungen an Kunden



     Sparkassengruppe

181,6

169,2

     Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen

0,6

0,2

     Sonstige Beteiligungen

34,4

6,3

Gesamt

216,7

175,7

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten



     Sparkassengruppe

34,8

33,8

Gesamt

34,8

33,8

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsituten



     Sparkassengruppe

5,0

8,0

     Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen

1,7

1,9

     Sonstige Beteiligungen

3,3

7,7

Gesamt

10,0

17,6


Forderungen und Verbindlichkeiten an nahestehenden Personen und Unternehmen

in EUR Mio

Forderungen

Verbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten, Haftungen, Garantien


Dez 2019

Dez 2020

Dez 2019

Dez 2020

Dez 2019

Dez 2020

Vorstände

0,8

0,5

0,9

5,7

0,0

0,0

Aufsichtsräte

126,7

76,2

105,9

39,6

21,6

8,4

Vorstände/Aufsichtsräte Erste Group Bank AG

76,9

46,2

0,1

0,1

0,0

0,0

Sparkassenräte

71,8

94,5

39,8

79,2

11,6

10,9

Mitarbeiter Schlüsselpositionen

1,3

2,4

10,6

21,7

0,5

0,1

Anteilsverwaltung und deren Vorstände

0,0

0,5

6,2

1,6

0,0

0,0

Unternehmen

1.488,3

1.980,9

229,7

252,2

808,3

909,8

Gesamt

1.765,8

2.201,2

393,2

400,1

842,0

929,2


Die Verzinsung und sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktüblich. Im Geschäftsjahr erfolgten keine wesentlichen Rückzahlungen in Bezug auf die gewährten Kredite.

Bei Krediten an Mitglieder des Vorstands erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 40 Tsd. (2019: EUR 8 Tsd.), bei Krediten an Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 291 Tsd. (2019: EUR 86 Tsd.).


47.     Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen 


In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfern (des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen, d. s. im Wesentlichen der Sparkassen-Prüfungsverband, KPMG) in den Berichtsjahren 2020 und 2019 verrechnet wurden.


in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Prüfungshonorare

0,4

0,3

Sonstige Leistungen

0,0

0,8

Gesamt

0,4

1,1


48.     Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten


Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten" klassifiziert, wenn diese in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und die Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten nach Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten" sehr wahrscheinlich ist. Werden Vermögenswerte als Teil einer Gruppe verkauft, die auch Verbindlichkeiten enthalten kann (z. B. Tochtergesellschaften), so bezeichnet man diese als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte inklusive Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen werden in der Bilanz in der Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesen. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Veräußerungswerten werden in der Bilanz in der Position „Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" ausgewiesen.

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte übersteigen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 (Bewertung) fallen, so gibt es keine spezielle Richtlinie hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Die Sparkasse Oberösterreich erfasst diese Differenz als Rückstellung in der Position „Rückstellungen".

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

0,0

10,4

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten

0,0

0,0


Mit den internen Beschlüssen der zuständigen Gremien vom 18. Mai 2020 und 27. Mai 2020 und der darauffolgenden Eingabe der Objekte in einem eigens dafür eingerichteten Datenraum wurde die Umsetzung des Projektes Netzwerkoptimierung Filialen gestartet. Mittels Balance Score Card System wurden diese analysiert.

Per 30. Juni 2020 wurden 30 Filialen des Filialnetzwerks der Sparkasse Oberösterreich gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte klassifiziert und im Posten „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" mit einem Buchwert in Höhe von EUR 10,4 Mio. ausgewiesen. Circa 90 % dieses Buchwertes entfallen auf betrieblich genützte Teile des Anlagevermögens, der Rest betrifft nicht betrieblich genutzte Teile.

Im Rahmen der Werthaltigkeitstests musste ein Objekt im Umfang von EUR 123 Tsd. wertberichtigt werden. Die Fair Values der übrigen Objekte liegen über den Buchwerten. Dieser Wertberichtigungsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" ausgewiesen.

Bei 24 von 30 Objekten wird ein Lease Back für eine weitere Nutzung der Filialen angestrebt.


Fair Value und Fair Value-Hierarchie 

Dez 20

 

 

 

 

 

in EUR Mio

Buchwert

Fair Value

Level 1

Level 2

Level 3

Zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte






Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

10,4

15,9

0,0

0,0

15,9

 

 

 

 

 

 

Dez 19






Zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0


Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden auf wiederkehrender Basis zum Fair Value bewertet.

Die Fair Values von nichtfinanziellen Vermögenswerten werden von Experten mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt.


49.     Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung 


Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf EUR lauten

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20

Vermögenswerte

405,3

347,8

Verbindlichkeiten

181,9

141,8



50.     Restlaufzeitengliederung


Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivpositionen 

in EUR Mio

Dez 19

Dez 20


bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

Aktiva







Kassenbestand und Guthaben

726,4

0,0

0,0

2.154,4

0,0

0,0

Finanzielle Vermögenswerte HfT

30,9

67,7

111,6

46,8

25,0

115,0

     Derivate

11,4

43,5

108,1

23,8

7,7

110,4

     Sonstige Handelsaktiva

19,5

24,2

3,5

23,0

17,3

4,5

Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL

102,3

1,3

32,2

113,0

3,9

36,1

     Eigenkapitalinstrumente

0,0

0,0

26,9

0,0

0,0

31,3

     Schuldverschreibungen

102,3

0,0

5,3

113,0

0,0

4,8

     Kredite und Darlehen an Kunden

0,0

1,3

0,0

0,0

3,9

0,0

Finanzielle Vermögenswerte FVOCI

223,9

291,4

225,4

46,4

279,8

214,0

     Eigenkapitalinstrumente

0,0

0,0

155,8

0,0

0,0

138,3

     Schuldverschreibungen

223,9

291,4

69,6

46,4

279,8

75,7

Finanzielle Vermögenswerte AC

4.083,4

3.365,6

3.716,6

4.143,7

3.616,7

3.811,2

     Kredite und Darlehen an Banken

1.393,7

5,3

0,0

1.565,7

2,3

0,0

     Kredite und Darlehen an Kunden

2.622,4

2.827,6

3.225,1

2.391,5

3.134,1

3.246,8

     Schuldverschreibungen

67,3

532,7

491,5

186,5

480,3

564,4

Derivate - Hedge Accounting

1,0

24,7

55,5

2,6

20,9

60,6

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

4,4

0,0

0,0

2,5

0,0

0,0

Sachanlagen

0,0

0,0

99,8

0,0

0,0

89,9

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0,0

0,0

26,7

0,0

0,0

27,9

Immaterielle Vermögensgegenstände

0,0

0,0

8,7

0,0

0,0

8,9

Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

0,0

0,0

15,1

0,0

0,0

17,3

Laufende Steuerforderungen

0,0

0,0

0,0

13,1

0,0

0,0

Latente Steuerforderungen

0,0

0,0

11,8

0,0

0,0

9,2

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

0,0

0,0

0,0

10,4

0,0

0,0

Sonstige Aktiva

36,1

0,0

0,0

26,4

0,0

0,0

Summe der Vermögenswerte

5.208,4

3.750,8

4.303,4

6.559,3

3.946,4

4.390,0








Passiva







Finanzielle Verbindlichkeiten HfT

10,8

28,5

4,1

20,9

4,2

4,2

     Derivate

10,8

28,5

4,1

20,9

4,2

4,2

Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL

26,6

89,4

699,4

2,3

148,8

634,9

     Einlagen

0,0

0,0

124,8

0,0

0,0

109,8

     Verbriefte Verbindlichkeiten

26,6

89,4

574,5

2,3

148,8

525,1

Finanzielle Verbindlichkeiten AC

7.762,0

1.182,1

2.210,1

8.927,5

745,5

3.142,8

     Einlagen von Banken

635,5

449,4

105,6

435,4

113,7

1.063,4

     Einlagen von Kunden

7.040,1

306,1

1.612,6

8.443,0

256,1

1.546,8

     Verbriefte Verbindlichkeiten

80,2

426,7

492,0

45,7

375,6

532,6

     Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

6,3

0,0

0,0

3,3

0,0

0,0

Leasingverbindlichkeiten

2,7

10,1

12,8

2,6

9,7

12,4

Derivate - Hedge Accounting

0,6

9,1

20,3

4,3

0,5

19,7

Rückstellungen

0,0

29,0

154,0

0,0

30,3

151,4

Laufende Steuerverpflichtungen

0,0

0,0

0,0

1,1

0,0

0,0

Latente Steuerverpflichtungen

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Passiva

60,9

0,0

0,0

60,7

0,0

0,0

Summe der Verbindlichkeiten

7.863,9

1.348,2

3.100,7

9.019,3

939,0

3.965,4


51.     Ereignisse nach dem Bilanzstichtag


Seit dem 31. Dezember 2020 sind keine Ereignisse eingetreten oder anhängig, welche von solcher Bedeutung sind, dass sie eine Anmerkung im Konzernanhang erforderlich machen, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich darzustellen.


52.     Organe der Sparkasse Oberösterreich


Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:

Mag. Stefanie Christina HUBER (Vorstandsvorsitzende)

Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)

Herbert WALZHOFER (Vorstandsmitglied)


Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:

Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)

Willibald CERNKO (1. Vorsitzender-Stellvertreter)

Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (2. Vorsitzender-Stellvertreterin)

Dr. Volker DAHLHAUSEN

Mag. Norbert JUNGREITHMAYR

Mag. Gerd SCHACHERMAYER

Mag. Wolfgang SONNLEITNER

Georg STARHEMBERG

Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER

Mag. Karin SVOBODA


KommR Ing. Johann NEUNTEUFEL (Vorsitzender), bis 22. April 2020

DI Dr. Ilinka KAJGANA (Aufsichtsratsmitglied), bis 16. Dezember 2020

KommR DI Günter RÜBIG (Aufsichtsratsmitglied), bis 16. Dezember 2020

Silvia MATSCHINGER, bis 29. Februar 2020

Walter WÖGERBAUER, bis 6. Oktober 2020


Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:

Silvia GABER

Simone KLEINBAUER

Petra LIEDL

Hermann NUSIME

BR-Vorsitzender Mag. Christian TRIXNER


Staatskommissär:

Hofrat Mag. Alois HOCHEDLINGER, Landesregierung OÖ

Staatskommissär-Stellvertreter:

Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN, Landesregierung


53.     Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2020

Die Gesellschaft hielt per 31. Dezember 2020 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:

1) T = Tochterunternehmen, A = assoziiertes Unternehmen

2) V = vollkonsolidiert, N = nicht konsolidiert


Sitz der Firma


Stammkapital (in EUR Tsd)

Kapitalanteil direkt in %

Kapitalanteil insgesamt in %

Eigenkapital (in EUR Tsd)

Ergebnis des letzten Geschäfts-jahres (in EUR Tsd)

Einstufung 1)

Einbeziehung in den Konzern 2)

Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Linz

EUR

727

85,00

85,00

6.003

3.053

T

V

AS Leasing Gesellschaft m.b.H.

Linz

EUR

73

100,00

100,00

78

-3

T

N

IMMORENT-MÖRE Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.

Wien

EUR

36

50,20

50,20

53

5

A

N

Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.

Linz

EUR

36

25,00

43,70

679

246

T

N

AS-Alpha Grundstücksverwaltung Gesellschaft m.b.H.

Wien

EUR

36

100,00

100,00

39

3

T

N

Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.

Schwanenstadt

EUR

36

33,00

33,00

398

18

A

N

LV Holding GmbH

Linz

EUR

35

72,36

72,36

2.565

272

T

N

AS Support GmbH

Linz

EUR

35

100,00

100,00

200

23

T

N

S-Leasing Gesellschaft m.b.H.

Kirchdorf a.d. Krems

EUR

36

50,00

50,00

89

17

A

N

WEVA Veranlagungsges.m.b.H.

Linz

EUR

36

100,00

100,00

18.518

-1

T

N


Da die angeführten Gesellschaften nicht verpflichtet sind IFRS Abschlüsse zu erstellen, stammen die Beträge für Eigenkapital und Ergebnis in der Regel aus UGB-Abschlüssen. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung).





Linz, den 19. März 2021


ALLGEMEINE SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANKAKTIENGESELLSCHAFT

Unterschriftsseite.png

.










Glossar


Andere Aktiva

Summe aus den Bilanzpositionen Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte.

Andere Passiva

Summe aus den Bilanzpositionen Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate Hedge-Accounting, Wertanpassung aus Portfolio Fair Value-Hedges, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen, Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und sonstige Verbindlichkeiten.

Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)

Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.

Betriebsergebnis

Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.

Betriebserträge

Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.

CEE (Central and Eastern Europe)

Abkürzung für den Wirtschaftsraum Zentral- und Osteuropa. Umfasst die neuen EU-Mitgliedsländer der Erweiterungsrunden 2004 und 2007 sowie die Nachfolgestaaten Jugoslawiens und der Sowjetunion sowie Albanien.

CET1

Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital

CRR

Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.

Eigenmittel

Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).

Gesamtkapitalquote

Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).

Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)

Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)

Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).

Kernkapitalquote

Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).

Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)

Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge. 

Marktkapitalisierung

Gesamtwert eines Unternehmens, der sich durch Multiplikation von Börsenkurs mit der Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien (des Grundkapitals) ergibt.

NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)

Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.

NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)

Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.

NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)

Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.

NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)

Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.

NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)

Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.

NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)

Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden an den gesamten Krediten und Darlehen an Kunden.

Risk Appetite Statement (RAS)

Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.

Risikokategorien

Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen der Erste Group basierend auf den internen Ratings der Erste Group. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen. 

Risikokategorie - Niedriges Risiko

Typische regionale Kunden mit stabiler, langjähriger Beziehung zur Erste Group oder große, international renommierte Kunden. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kunden tätig sind. Retail-Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kunden, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kunden dieser Risikokategorie getätigt.

Risikokategorie - Anmerkungsbedürftig

Potenziell labile Nicht-Retail-Kunden, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kunden mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kunden zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.

Risikokategorie - Erhöhtes Risiko

Der Kreditnehmer ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.

Risikokategorie - Notleidend (non-performing)

Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kunden, wird die Kundensicht angewendet; wenn ein Kunde bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist.

Zinsspanne

Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalswerten berechnet.



AbkürzungSverzeichnis


AC

Amortized cost

AT1

Additional Tier 1

BGA

Betriebs- und Geschäftsausstattung

BWG

Bankwesengesetz

CCF

Credit Conversion Factor

CEE

Central and Eastern Europe

CRD

Capital Requirements Directive

CRR

Capital Requirements Regulation

CRO

Chief Risk Officer

CVA

Credit Value Adjustments

DVA

Debit Value Adjustment

EBA

European Banking Authority

ECL

Expected Credit Loss

EIR

Effective interest rate

FVO

Fair value option-designated at fair value

FVOCI

Fair value through other comprehensive income

FVPL

Fair value through profit or loss

FX

Foreign exchange

HFT

Held for trading

IAS

International Accounting Standards

ICAAP

Internal Capital Adequacy Assessment Process

IFRS 

International Financial Reporting Standards

LGD

Loss Given Default

LT PD

Lifetime Probability of Default

OCI

Other comprehensive income

P&L

Profit or loss

PD

Probability of Default

POCI

Purchased or originated credit impaired

RAS

Risk Appetite Statement

SICR

Significant increase in credit risk

Sparkasse Oberösterreich

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft

SPPI

Solely payments of principal and interest

T1

Tier 1

T2

Tier 2

UGB

Unternehmensgesetzbuch

VAR

Value at Risk

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit


BESTÄTIGUNGSVERMERK


BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS


Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)

Sachverhalt

Wertminderungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem Gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.

Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen zur Abdeckung von Wertminderungen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert, um einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sowie Ausfallsereignisse zu erkennen. Diese Prozesse hängen maßgeblich von quantitativen Kriterien ab und umfassen Einschätzungen des Managements.

Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:

Die Modelle, die zur Ermittlung der Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld gibt es länderspezifische Merkmale, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität von Modellen und Inputfaktoren führt.

Die Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertminderungen von Kreditforderungen inhärent sind, sind durch die Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie erheblich gestiegen.

Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie zu reduzieren wurden Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (z.B. Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie zu reduzieren versuchen, erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios und führen zu künstlich niedrigen beobachtbaren Ausfallsraten. Dies wirkt sich auf die Vorhersagekraft statistisch ermittelter Ausfallswahrscheinlichkeiten und die Erkennbarkeit eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos negativ aus.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat deshalb zusätzliche Kriterien eingeführt, anhand derer Kundengruppen identifiziert wurden, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie potenziell besonders betroffen sind, und für die Kunden in diesen Gruppen individuell beurteilt, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Post Model Adjustment). Die Methodik dieses aufgrund der COVID-19 Pandemie vorgenommenen Portfolio Stage Transfers wird im Anhang im Unterpunkt 2.2.7 dargestellt.

Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen wurde, der pandemiebedingt erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch aktuelle makroökonomische Annahmen und eine Anpassung der Gewichtung der verwendeten Szenarien Rechnung getragen.

Neben der Anpassung der zukunftsgerichteten Informationen wurden weitere aus Sicht der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, erforderliche Anpassungen der Schätzmethodik der Kreditrisikoparameter in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und den damit verbundenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen vorgenommen.

Aufgrund

haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Um die Angemessenheit der Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir

Verweis auf weitergehende Informationen

Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 2.2.7.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte auf Grund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, gewahrt haben.

Auftragsverantwortliche(r) Wirtschaftsprüfer

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr Mag. Gerhard Margetich, Wirtschaftsprüfer, als erstzuständiger Vorstand sowie Herr Mag. Dieter Kabelle als beauftragter Prüfer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Sparkassen verantwortlich.









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BANK AG LAGEBERICHT 2020

  1. BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE



2020 war weltweit ein enorm herausforderndes Jahr im Zeichen der Gesundheitskrise. Die Covid-19-Pandemie und insbesondere die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben den stärksten Einbruch der Weltwirtschaft seit den 1930er Jahren verursacht. Ausgehend von China griff die Pandemie auf Europa über und erfasste bis zum 2. Quartal fast die gesamte Welt.

Auch in Österreich war es seit dem ersten Lockdown im März eine Herausforderung, die Folgen der Pandemie einzudämmen. Erst im vierten Quartal des Jahres kamen aufbauende Nachrichten, wie schließlich jene im Dezember über die Zulassung eines Corona-Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA.

Zwar erholte sich die österreichische Konjunktur im Sommer 2020 zwischenzeitig, doch der zweite und dritte Lockdown drückten die Wirtschaftsaktivität sofort wieder. In einer wellenförmigen Konjunkturentwicklung sank das reale BIP im Gesamtjahresverlauf 2020 insgesamt um bis zu 7,5 % und war damit noch stärker eingebrochen als 2009 als Folge der Finanzkrise (-3,8 %).

Unterstützend wirkten im Krisenjahr die umfangreichen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen ergriffen wurden. Zum Vergleich: in der Eurozone betrug das Rekordminus beim BIP im Jahr 2020 -7,9 %.

Der Wirtschaftseinbruch war besonders mit den Konsumeinschränkungen (privater Konsum -8,3 %) und den damit einhergehenden Einsparungen während der drei Lockdowns zu erklären. Demzufolge stieg die Sparquote von 8,2 % im Jahr 2019 auf 15,7 % des Einkommens privater Haushalte im Jahr 2020 an. Die Unternehmensinvestitionen schrumpften 2020 um 5,0 %, gegenüber einem Anstieg von +4,0 % im Jahr davor.

Die Wertschöpfung aller Branchen entwickelte sich rückläufig (-6,7 %). Vor allem der Fremdenverkehr (Beherbergung und Gastronomie) erlitt mit -33 % hohe Einbrüche. Die Industrieproduktion (-6,3 %) kam demgegenüber nur während des ersten Lockdowns zum Stillstand. Die Grenzschließungen im ersten Lockdown ab März belasteten besonders die Exportwirtschaft. Auf den Anstieg der Warenexporte 2019 (+2,1 %) folgte ein Rückgang von 8,3 % im Jahr 2020. Vergleichsweise glimpflich verlief die Entwicklung im Bausektor (-2,3 %). Information und Kommunikation sowie der Finanz- und Immobiliensektor konnten sogar im Krisenjahr Zuwächse erzielen.

Im Jahr 2020 betrug der Leistungsbilanzüberschuss 2,6 % des BIP. Seit 2002 weist Österreich positive Leistungsbilanzsalden aus, ein Hinweis auf die auch in Krisenzeiten belastbare internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes.

Die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie hatten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt starke Auswirkungen. Im Jahr 2020 waren in Österreich 3,7 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 1,4 % oder 53.000 Personen weniger als im Vorjahr. Rund 521.000 als arbeitslos oder in Schulung registrierte Personen ergeben einen Anstieg gegenüber dem in Österreich noch Corona freien Jahresende 2019 um 113.000 Personen bzw. 27,7 %. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 4,5 % im Jahresdurchschnitt 2019 auf 5,0 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2020 (bis Stand November) an, blieb aber unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 7,1 %).

Die Unterbrechung der Wirtschaftsaktivitäten durch die Lockdowns und die fiskalischen Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen haben beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2020 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2020 79,1 % des BIP oder EUR 300,2 Mrd Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60 % des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht.

Der Budgetüberschuss des Staates von 0,7 % des BIP im Jahr 2019 dürfte 2020 gemäß Prognosen einem Budgetdefizit von mehr als 10 % des BIP gewichen sein. Grund dafür sind die angestiegenen Staatsausgaben im Jahr 2020 für die vielen Rettungsmaßnahmen wie Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Kurzarbeit oder auch für die Ausweitung von diversen Sozialleistungen.

Die Insolvenzstatistik des KSV gibt in Folge eines Stopps der Konkursanträge seitens der Finanzämter und Gesundheitskassen nicht das wahre Bild der österreichischen Wirtschaft wieder. Bei der Anzahl der Unternehmenskonkurse erfolgte daher ein Rückgang von 39,5 % auf 3.034 Fälle. Die Insolvenzverbindlichkeiten sind hingegen um 80,1 % auf EUR 3.057 Mio gestiegen und beinhalten eine (nicht Corona bedingte) Großinsolvenz im Bankenbereich in Höhe von EUR 800 Mio. Mit 16.300 Personen lag der Stand der von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer um 5,2 % unter dem Vorjahr, doch wäre die Zahl im Krisenjahr vermutlich deutlich höher, wenn es keine Kurzarbeit im hohen Ausmaß gegeben hätte. Auch die eröffneten Privatkonkurse lagen mit 7.300 Fällen um 22,8 % unter dem Vorjahr.

Die EZB senkte die Leitzinsen zuletzt am 10. März 2016 auf 0 % und beließ sie seither auf diesem Niveau. Der 3-Monatseuribor sank 2020 weiter im negativen Bereich bis auf ein Tief von knapp -0,55 %.

Die lockere Leitzinspolitik wurde 2020 durch eine Reihe geldpolitischer Sondermaßnahmen in Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie erweitert. Zu diesen zählen unter anderen die Liquiditätsunterstützung der Banken mit einem Zinssatz unter null, die Erweiterung des bestehenden APP - Asset Purchase Programmes zum Ankauf von Vermögenswerten um EUR 120 Mrd sowie das neu ins Leben gerufene PEPP - Pandemic Emergency Purchase Programme in Höhe von EUR 1.850 Mrd, das den Ankauf von Anleihen öffentlicher und privater Schuldner bis mindestens Ende März 2022 beinhaltet.

Die Inflation ist in Österreich mit 1,4 % (im Gesamtjahr 2020) gegenüber 1,5 % im Vorjahr auf einem niedrigen Niveau geblieben. 

Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute sanken 2020 wie schon in den Jahren davor sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts weiter ab. Dies traf im Wesentlichen auch auf die Zinssätze im Neugeschäft zu, ausgenommen bei Konsumfinanzierungen und Unternehmenskrediten größer EUR 1 Mio, bei denen die Bankenzinssätze mit Datenstand November 2020 über dem Niveau des Vorjahres lagen.

Unter anderem dank der staatlichen Hilfspakete und der Garantien konnten die Banken die Kreditvergabe besonders im Unternehmenssektor sicherstellen und eine Kreditklemme vermeiden. Im nach wie vor sehr herausfordernden Zinsumfeld erhöhte sich entsprechend das inländische Kreditvolumen um 4,5 % (seit dem Jahresende 2019 bis November 2020). Der Großteil dieses Wachstums lässt sich auf Unternehmensfinanzierungen (+5,3 %) zurückführen. Bei Privatkrediten betrug der Volumenanstieg +3,1 % (davon Wohnbaukredite: +3,0 %).

Die Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der OeNB zu entnehmen ist (+9,4 % mit Stand 3. Quartal 2020). 

Die Entwicklung bei Bankeinlagen verlief bis November 2020 entsprechend der atypisch hohen Sparquote ansteigend. Bei den privaten Haushalten (+4,2 %) erfolgte ein geringerer Anstieg der Sparleistung als bei den Unternehmen (+17,2 %). 

Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Kundenkredite in % der Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr vermindert und betrug im November 2020 94 % (2019: 95,9 %). 

Für die Wiener Börse war 2020 kein erfolgreiches Jahr und der Aktienindex ATX fiel gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.229,37 Anfang 2020 deutlich auf 2.780,44 (-13,9 %) Ende 2020.

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat 2020 unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie der Finanzmarktaufsicht empfohlen, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva vorerst beizubehalten. 

Das erwartete Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag mit Stand der ersten drei Quartale 2020 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 2,3 % höher bei EUR 5,9 Mrd. Die Entwicklung ist mit einem stabilen Nettozinsertrag und einem um 2,4 % höheren Provisionssaldo zu erklären. Bei höherer Bilanzsumme (+7,1 %) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2020 mit EUR 2,5 Mrd einen gegenüber dem Vorjahr deutlich eingebrochenen Jahresüberschuss (-46,7 %), wesentlich erklärbar mit dem erhöhten Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken (Erhöhung der Dotation von EUR 0,5 Mrd im Vorjahr um +EUR 1,5 Mrd auf EUR 2 Mrd im Jahr 2020).



Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in der Folge kurz „Sparkasse Oberösterreich") hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem turbulenten wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. 

Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte das Finanzierungsgeschäft leicht gesteigert werden, wobei durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auch ein deutlicher Trend zur Prolongation und Überbrückungsfinanzierung zu verzeichnen war. Rückgänge bei Betriebsmittelkrediten und Konsumkrediten konnten durch Steigerungen bei Investitions- und Wohnbaufinanzierung kompensiert werden.

Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.

Besonders im Fokus steht durch den Margendruck im Kreditgeschäft weiterhin der Ausbau des Provisionsgeschäftes. Daneben ist die Verbesserung der Kosteneffizienz ein zentrales Thema der Unternehmensentwicklung.

Im Geschäftsjahr konnte daher der gegenüber dem Vorjahr verringerte Zinsüberschuss durch eine entsprechende Steigerung im Provisionsüberschuss kompensiert werden. Das Handelsergebnis konnte gleich gehalten werden. Der Fokus auf Kosten in Verbindung mit den Covid-19-Effekten führte zu einer signifikanten Reduktion im Personal- und Sachkostenbereich, trotz eines deutlichen Anstiegs der Einlagensicherungsbeträge aufgrund des massiven Einlagenwachstums. Durch die Anpassung der Modelle im Risikokostenbereich und Integration von Forward Looking Information wurden bereits signifikante Portfolio Wertberichtigungen vorgenommen, die zukünftige Auswirkungen aus Covid-19-Folgeschäden abfedern sollen.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurde auch ein Strategieprozess zur Ausrichtung der Bank für die kommenden 5 Jahre durchgeführt. Anhand der vier Themenkomplexe New Contact, New Simple, New Work und Nachhaltigkeit wurden im Rahmen der #agenda2025 Zielsetzungen und Initiativen entwickelt, die einem sich dynamisch ändernden Umfeld Rechnung tragen.

Auf Grund der Covid-19-Pandemie wurden im Laufe des Geschäftsjahrs 2020 verschiedene Maßnahmengesetze unter anderem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht sowie Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht verabschiedet. Damit wurde der Sparkasse Oberösterreich das Agieren vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert. Mittels der Förderungsrichtlinie „Covid-19-Investitionsprämie für Unternehmen" wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Covid-19-Investitionsprämie bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS GmbH) geschaffen, von der die Sparkasse Oberösterreich auch entsprechend Gebrauch macht. 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Geschäftsjahr 2020 die dringende Empfehlung an Kreditinstitute erteilt, keine Dividenden auszuschütten und keine unwiderruflichen Dividendenzusagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 abzugeben. In der Folge wurden auch für 2021 enge Kriterien für das in Betracht ziehen der Durchführung von Dividendenausschüttungen und Anteilsrückkäufen definiert. Schwellenwert ist der niedrigere Wert aus 15% des kumulierten Gewinns von 2019/2020 bzw. 20 Basispunkte des CET 1 Ratio sowohl auf Gruppen- als auch auf Einzelebene. 

Neben ihrer Empfehlung zur Dividenden-Ausschüttungspolitik hat die EZB auch Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Kontext der Covid-19-Pandemie vorgelegt. 

Auch in regulatorischer Hinsicht, wird das Geschäftsjahr 2021 von der anhaltenden Covid-19-Pandemie geprägt sein. 

Daneben wird die Sparkasse Oberösterreich unter anderem die BWG/BaSAG Novelle betreffen, durch welche beispielsweise Konkretisierungen im Säule 2-Rahmenwerk, die Neufassung des Kapitalpufferregimes, Vorschreibung zusätzlicher Eigenmittel sowie Vergütungspolitik geschaffen werden und die Erweiterung des Kontenregisters zur Melde- und Auskunftspflicht in Kraft treten. 

Nachdem Verzögerungen aufgrund von Covid-19 eingetreten sind, werden im ersten Halbjahr 2021 Legislativvorschläge zu Basel IV erwartet. Ebenfalls für diesen Zeitraum angekündigt ist Umsetzung Covered Bonds Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2162) auf nationaler Ebene und das In-Kraft-Treten der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. 

Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse Oberösterreich weiterhin - auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch expliziten Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO) - begleiten. 

Die ESMA wird sich unter anderem auf die nichtfinanziellen Informationen im Zusammenhang mit Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf nichtfinanzielle Themen, die Entwicklung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie die Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel konzentrieren. 

Gleichzeitig wird sich die Sparkasse Oberösterreich mit den bislang für das kommende Geschäftsjahr angekündigten Schwerpunkten der Aufsichtsbehörden in den Bereichen Resilienz und Stabilität des österreichischen Bankenmarktes, der Governancestruktur der Institute, Digitalisierung und Green Finance/Sustainable Finance auseinandersetzen. 

Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 4 Sitzungen, der konstituierende Aufsichtsrat 1, der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschuss 3, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 2, der Strategieausschuss 4 und der Risikoausschuss 3 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: Mag. Rudolf Kraus wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. wurde zur 2. Vorsitzender-Stellvertreterin des Aufsichtsrates ernannt (beide per 22.04.2020). Ausgeschieden sind Silvia Matschinger (per 29.02.2020), Präsident KommR Ing. Johann Neunteufel (per 22.04.2020), Walter Wögerbauer (per 06.10.2020), DI Dr. Ilinka Kajgana (per 16.12.2020) und KommR DI Günter Rübig (per 16.12.2020). Hinzugekommen sind Petra Liedl (per 09.11.2020) und Mag. Karin Svoboda (per 16.12.2020).

Die Bilanzsumme konnte um EUR 1.665,9 Mio auf EUR 14.715,4 Mio (Vorjahr: EUR 13.049,5 Mio) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 12,8 %. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 963,6 Mio (Vorjahr: EUR 922,5 Mio), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,5 %. Das um stille Reserven und Lasten adaptierte Eigenkapital beträgt EUR 1.278,0 Mio, gegenüber EUR 1.261,4 Mio im Vorjahr.

Die Sparkasse Oberösterreich erreichte ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von EUR 46,0 Mio (Vorjahr: EUR 77,7 Mio), was im Vergleich zum Vorjahr einer Reduktion um 40,8 % entspricht.

Die geplante Dividende beträgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der EZB EUR 7,6 Mio (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).

Der wesentliche Einflussfaktor für die Entwicklung des Geschäftsergebnisses bzw. der Ertragslage im vergangenen Jahr war die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise und hierbei insbesondere wie oben erwähnt die massive Steigerung der Risikokosten. 

Die Sparkasse Oberösterreich bewegte sich bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 

Finanzlage

Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. 


Vermögenslage

Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich ist insgesamt relativ unverändert.

Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.139,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1.131,9 Mio). Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 930,1 Mio. (Vorjahr: EUR 902,9 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 0 Mio. (Vorjahr: EUR 0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 209,4 Mio. (Vorjahr: EUR 229,0 Mio.).

Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:

Harte Kernkapitalquote 16,85 % (Vorjahr: 17,48 %).

Kernkapitalquote 16,85 % (Vorjahr: 17,48 %).

Gesamtkapitalquote 20,65 % (Vorjahr: 21,91 %).

Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.



Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet. 2 Filialen wurden neu errichtet und daher die Adressen geändert. 7 Filialen (davon 1 SB-Stelle) wurden geschlossen und 13 Filialen wurden in eine SB-Stelle geändert Die Sparkasse Oberösterreich unterhält gesamt 153 Filialen, davon 30 als SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 983 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.004).



Kennzahlen

Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert und beträgt 4,4 % (Vorjahr: 6,5 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern zuzüglich der allfälligen Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.

Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 69,7 % (Vorjahr: 69,2 %) in etwa gleichauf mit dem Durchschnitt der letzten Jahre. 

Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte bei TEUR 66,2 (Vorjahr: TEUR 68,6) annähernd gehalten werden. 

Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,25 % (Vorjahr: 1,48 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme. Dies ist nicht zuletzt ein Effekt aus der deutlichen Erhöhung der Bilanzsumme durch das überdurchschnittliche Einlagenwachstum.

Umweltbelange

Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.

Auch 2020 standen die Themen Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz auf der Agenda. Der klimafreundliche Fuhrpark der Sparkasse Oberösterreich wurde aufgestockt (aktuell 2 E-Autos sowie 6 E-Bikes), was in den nächsten Jahren weiterhin kontinuierlich fortgesetzt wird. Die Mitarbeiter werden zudem motiviert, auf Fahrgemeinschaften und öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen sowie verstärkt mobiles Arbeiten zu nutzen. Da immer mehr Kunden das Internetbanking George nutzen, wurde es möglich, den klassischen Briefversand verstärkt durch digitale Geschäftsinformationen (GiG - Geschäftsinformation in George) zu ersetzen. Für unvermeidbare Drucksorten wird der Anteil an Recyclingpapier kontinuierlich gesteigert.

Die Versorgung der zentralen Bürostandorte und der Filialen mit 100 % Ökostrom führte seit 2010 bereits zu einer CO2-Reduktion von rund 59 %. Zudem wurde das Energiemanagement der Sparkasse Oberösterreich durch die konsequente Umsetzung der Energiesparmaßnahmen auch 2020 wieder durch den TÜV Austria nach der Norm DIN EN ISO 50001 zertifiziert.

Arbeitnehmerbelange

Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.672 (Vorjahr: 1.702) Mitarbeiter, davon 1.672 (Vorjahr: 1.702) Angestellte und 0 (Vorjahr: 0) Arbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 30 Mitarbeiter bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 1,8 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2020 waren 47 Lehrlinge beschäftigt. 19 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag unverändert bei 59 %, die Teilzeitquote bei 36 %. Besonders erfreulich war die erfolgreiche Teilnahme der Sparkasse Oberösterreich am HR Award 2020.

Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert. 

Erfüllung des Gründungsauftrages

Die Sparkasse Oberösterreich ist auch dieses Jahr wieder ihrem Gründungsauftrag nachgekommen. 

Im Bereich „Bildung" widmete sich die Sparkasse Oberösterreich unter anderem der Bereitstellung eines digitalen Lernangebots zum Thema Geld & Finanzen. So nahm die Sparkasse Oberösterreich auch während der Covid-19-Pandemie ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr und machte Finanzwissen online zugänglich. Das digitale Lehrangebot, das praktisches Fachwissen über den Kreislauf des Geldes und die Funktionsweise des Wirtschaftssystems beinhaltet, ist nach Alter und Schulstufe eingeteilt und wurde von Experten entwickelt und geprüft.

Im August 2020 startete die Sparkasse Oberösterreich die Ausbildung von Lehrlingen mit Schwerpunkt Digitalisierung und ist damit Vorreiter in der Sparkassen-Gruppe. Die neue Lehrlingsausbildung ergänzt das herkömmliche Lehrangebot und deckt ein breites Spektrum des Bankgeschäftes ab. Bereits drei Lehrlinge bekamen die Chance, ihre Banklehre mit Schwerpunkt Digitalisierung anzutreten.

Das Jahr 2020 war auch das Jubiläumsjahr der Zweite Sparkasse in Oberösterreich. Seit mittlerweile 10 Jahren wird hier Menschen in schwierigen finanziellen Lebenssituationen die Chance gegeben, ihr Geldleben dauerhaft in den Griff zu bekommen. Aktuell betreuen mehr als 30 ehrenamtliche Mitarbeiter der Sparkasse Oberösterreich knapp 1.000 Kunden auf ihrem Weg in geordnete finanzielle Verhältnisse. Seit der Gründung der Zweite Sparkasse haben mehr als 1.500 Menschen die Betreuung in Anspruch genommen. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurden zum Schutz der Kunden und Ehrenamtlichen Kundenanliegen ausschließlich via E-Mail und Telefon abgewickelt, denn die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter steht immer an oberster Stelle. 

Die Unterstützung von Kulturprojekten ist seit jeher ein fester Bestandteil der Sponsoringaktivitäten. Durch dieses Engagement bringt die Sparkasse Oberösterreich die Kultur zu den Menschen. Ihrem Ruf als Kultursponsor wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung als Hauptsponsor der Klangwolke gerecht. Corona-bedingt musste die Konzeption und Inszenierung der aktuellen Situation angepasst werden, dennoch sahen die Organisatoren in dieser "alternativen" Klangwolke eine große Chance. Unter dem Motto „Sounding Linz" war Linz der Star der Klangwolke und lud die Bewohner dazu ein, ihre Stadt und ihren Lebensraum neu zu               (er-) hören. Besenballett, Klangjuwelen und viele weitere Klanghighlights waren einen ganzen Tag lang im gesamten Linzer Stadtgebiet hör- und spürbar. Diese Klangerlebnisse konnten auch via Live-Stream online von überall miterlebt werden.

Aufgrund der Pandemie und den damit einhergehenden Absagen von Sportveranstaltungen konnte das Sportsponsoring der Sparkasse Oberösterreich nicht wie gewohnt in vollem Umfang ausgeschöpft und umgesetzt werden. Den Organisatoren wurde aber eine erneute Unterstützung für 2021 zugesagt.

Auch in herausfordernden Zeiten steht die Sparkasse Oberösterreich stets als starker und verlässlicher Finanzpartner an der Seite der Kunden. Der Lockdown im Frühling 2020 stellte vor allem viele stationäre Klein- und Mittelunternehmen vor neue Herausforderungen. Einige verfügten weder über einen Online-Shop noch über digitale Bezahlmöglichkeiten. Gemeinsam mit Global Payments bot die Sparkasse Oberösterreich dafür eine einfache Lösung und stellte Online-Bezahllösungen zur Verfügung, die Unternehmer sehr schnell einsetzen konnten. Als regional verwurzelte Bank unterstützt die Sparkasse Oberösterreich regionale Händler und hat diesen Service für die ersten drei Monate kostenlos zur Verfügung gestellt.


  1. BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS


2.1     Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise


Mit Ausbruch des Covid-19-Virus Anfang 2020 ist ein Ereignis eingetreten, das die WHO zu einer Pandemie und folglich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotstand von globalem Ausmaß erklärt hat. 

Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2020 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge ungebrochen als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2020 geführt hätten. 

Für das Jahr 2021 gehen die Ökonomen von einer deutlichen Erholung der Wirtschaftsleistung aus, doch ist die Unsicherheit wegen des schwer prognostizierbaren Infektionsverlaufes sehr groß. In einem Szenario ohne weitere Grenzschließungen und Reisewarnungen, die den Tourismus und den Außenhandel empfindlich einschränken und sich mit der Durchimpfung der Bevölkerung die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten wieder normalisieren, könnte die Wirtschaft 2021 wieder um 3,1 % bis 4,5 % wachsen. Auch für das Jahr 2022 gehen die Prognostiker von einer weiteren Konjunkturbelebung (BIP bis zu +3,8 %) aus. 

Demgegenüber dürfte die Arbeitslosenquote (2020: 5,4 %) jedenfalls bis 2022 (Prognosen von 4,8 % bis 5,0 %) über dem Vorkrisenniveau (2019: 4,5 %) bleiben.

Die Risiken für die vorliegenden Konjunkturprognosen sind unverändert als sehr hoch einzustufen. Dazu zählen der weitere Verlauf der Corona-Infektionen verbunden mit möglichen weiteren Lockdowns als Abwärtsrisiko und das nunmehr einsetzende Impfgeschehen in der Bevölkerung als mögliches Aufwärtschance. Zu den internationalen Krisenherden zählen nach wie vor die unsichere Handelspolitik der USA nach den Präsidentenwahlen und die Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft nach dem BREXIT. Für die österreichischen Banken ist die verzögerte, d.h. die im Vorjahr gestoppte und ab 2021 wieder zu erwartende Konkurswelle ein wesentlicher Risikofaktor. 

Im Bankenmarkt 2021 sind die Wachstumsprognosen beim Kreditvolumen mit +1,9 % pa geringer als bei den Einlagen mit +4,8 % pa. Im Jahr 2022 ist für das Kreditvolumen mit +1,5 % ein noch geringeres Wachstum prognostiziert, während bei Einlagen mit +4,9 % eine ungebrochen hohe Wachstumsdynamik festzustellen ist.

Die Inflationsrate wird 2021 von IHS und WIFO bei maximal 1,6 % und somit unter dem von der EZB angestrebten Ziel von knapp unter 2 % prognostiziert. 2022 könnte die Inflationsrate laut IHS auf 1,9 % anziehen. 

Ein Ende der Niedrigzinsphase im Euroraum ist in naher Zukunft nicht in Sicht, da die EZB ein reichliches Maß an geldpolitischer Unterstützung weiterhin als notwendig erachten dürfte. 


2.2     Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens


Die konkreten wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs von Covid-19 sind derzeit kaum verlässlich absehbar. Auch die Sparkasse Oberösterreich wird ihren Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gewissenhaft leisten und dabei den Filialbetrieb weitestgehend aufrechterhalten.

Dennoch sind von den Auswirkungen viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen betroffen. Die Sparkasse Oberösterreich wird dabei ihrer zentralen Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft weiterhin nachkommen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitskrise zu leisten.

Basierend auf der #agenda2025 gilt die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als Universalbank in der Region sowie deren Ausbau auch in den künftigen Jahren als oberstes Ziel. Die Fokussierung auf Kundenbedürfnisse und einfache Kontaktstrecken aber auch die Erweiterung von Ertragsquellen stellen neben Kostenmanagement und Prozessoptimierung zentrale Aufgaben dar, um für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen gut gerüstet zu sein. Nicht zuletzt dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden.

Überdies ermöglicht die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für ihre Kunden und die Menschen in der Region zu sein.

Die Sparkasse Oberösterreich erwartet einen Anstieg an Kundenausfällen nach Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere nach der Aufhebung der staatlichen Moratorien und hat die Bildung der Risikovorsorgen entsprechend der Entwicklungen der Covid-19-Pandemie deutlich erhöht.

Bildung von Risikovorsorgen

Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss sowohl den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), als auch den Richtlinien lt. IFRS9 entsprechen. 

Für alle wertgeminderten („impaired") Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Je Szenario werden die erwarteten Rückflüsse mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, summiert und schließlich dem Buchwert der Forderung (Gross Carrying Amount) gegenübergestellt. Die Differenz ergibt die aktuell erforderliche Risikovorsorge. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.

Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine formelbasierte Kalkulation des individuell erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse mit Aggregation auf Portfolioebene verwendet. 

Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit). Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.


Covid-19 - Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust

Die Sparkasse Oberösterreich hat die regulatorischen Anforderungen der „EBA Guidelines on legislative and non-legislative moratoria on loan repayments applied in the light of the Covid-19 crisis", welche im Zuge der Covid-19-Krise erlassen wurden, umgesetzt und die Forbearance- und Ausfallsregelungen entsprechend adaptiert.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Sparkasse Oberösterreich aufgrund weiterer Moratorien eine Reihe von internen operativen Richtlinien erlassen, um die Covid-19-bezogenen EBA-Richtlinien ordnungsgemäß umzusetzen.

Neben der Anpassung der erwähnten regulatorischen und internen Regelungen hat die Sparkasse Oberösterreich im Jahre 2020 die Risikoerkennung in konservativer Weise angepasst, um Kunden, welche finanzielle Schwierigkeiten haben oder haben würden, entsprechend der Forbearance- bzw. Ausfalldefinition zu kennzeichnen (Überprüfung auf Unwahrscheinlichkeit der Rückzahlung).

Auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen insbesondere neuer makroökonomischer Szenarien werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen. 

Für die Berücksichtigung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Kunden-Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branche sie gehören. Die Branchen wurden über eine Heatmap nach ihrer Betroffenheit durch Covid-19 eingeteilt.

Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit einer individuellen Überprüfung wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben. 

Die Branchen-Heatmap und die Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Im Zuge dessen wird auch die Aufhebung dieser Verschiebung analysiert. Nach Auslaufen der Moratorien sollte die Berechnung der Überfälligkeitstage für Privatkunden wieder zu einer korrekten Ermittlung des Verhaltensscoring führen. Im Falle der Portfolien für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebung unter Bedachtnahme der Abbildung der wirtschaftlichen Realität über die Kreditrisikomodelle evaluiert werden, wenn sich die makroökonomischen Indikatoren nachhaltig verbessern und die Abbildung der wirtschaftlichen Realität in den Kreditrisikomodellen sichergestellt ist. 


2.3     Wesentliche Risiken und Ungewissheiten


Ausfallsrisiko

Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.

Preisänderungsrisiken

Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.

Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf den Märkten Österreich und Deutschland.

Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.

Die Refinanzierungsstruktur der Sparkasse Oberösterreich ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko). 

Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen und Wertpapierkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.

Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.


2.4     Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement


Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt sie eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.

Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet. 

Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen und Nettozinsertragssimulationen.

Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L) sowie Value at Risk (VaR).

Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).

Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung dem Deckungspotential gegenübergestellt.


2.5     Bestand und Zugang von eigenen Aktien


Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.


2.6     Eigene Werte


Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.


  1. BERICHT ÜBER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG


Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.


  1. BERICHT ÜBER WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS


4.1     Allgemeines


Unter dem „internen Kontrollsystem" (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die

überwacht und kontrolliert werden.

Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.


4.2     Kontrollumfeld


Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. 

Die Organisationseinheit Rechnungswesen und Konzernreporting verantwortet die Erstellung des Jahresabschlusses der Sparkasse Oberösterreich. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind in den Arbeitsanweisungen definiert.


4.3     Risikobeurteilung


Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen, wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.


4.4     Kontrollmaßnahmen


Die in den Arbeitsanweisungen enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten.

Als elementare Bestandteile des internen Kontrollsystems (IKS) innerhalb der Sparkasse Oberösterreich gelten:


4.5     Information und Kommunikation


Der UGB-/BWG-Jahresabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter und der Finanzvorstand unterziehen den zu veröffentlichenden Jahresabschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird monatlich über das UGB-Ergebnis sowohl an das zuständige Vorstandsmitglied wie auch an den Gesamtvorstand im Rahmen des Gremiums Planung und Finanzreporting berichtet. 

Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-) Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.


4.6     Verantwortlichkeiten der Internen Revision


Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems.

Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen quartalsweise an Gesamtvorstand, Aufsichtsratsvorsitzenden und Prüfungsausschuss zu berichten.

Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Gesamtvorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die vom Vorstand genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Diese Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.


4.7     Prüfungshandlungen der Internen Revision


Die Interne Revision prüft insbesondere:

  1. COMPLIANCE


Internationale Trends und der generelle Anstieg der Anforderungen an die Pflichten einer sorgfältigen Geschäftsführung machen es notwendig, dass sich besonders auch regional agierende Banken und Unternehmen intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen.

Daher sind die Compliancesysteme und -maßnahmen in der Sparkasse Oberösterreich als wesentliche Instrumente der risikoorientierten Unternehmensführung definiert.

Die in ihrer Tätigkeit unabhängige, objektive, unparteiische und weisungsfreie Compliance-Funktion der Sparkasse Oberösterreich wird im Rahmen der Wertpapier- und Geldwäschepräventionsorganisation von verschiedenen Fachabteilungen unterstützt und ist direkt dem Vorstand unterstellt.

Das Hauptziel von Compliance, die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Bank zu gewährleisten, wird schon durch Vorbeugung gegen Verletzung von nationalen bzw. internationalen Gesetzen und Vorschriften erreicht. Durch die Aufbereitung geltender Gesetze und Regelwerke, werden alle Mitarbeiter in die Lage versetzt, sich im Interesse der eigenen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der Sparkasse Oberösterreich und der Aktionäre, aber besonders auch im Interesse der Sicherheit der Kunden, rechtskonform zu verhalten.

Das beinhaltet auch, durch intensive Überwachung der Zahlungsverkehrsströme und weitere einschlägige Kontrollen, einen Beitrag zur Verhinderung des weltweiten Terrorismus und zum Kampf gegen Finanzkriminalität zu leisten.

Die Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation und das Offenlegen, Abklären und Bereinigen von Interessenkonflikten, mit dem Ziel Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, wird u. a. durch Anwendung der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive" (MiFID) erreicht.

Geschäftspraktiken, bei denen die Bank ihre eigenen Interessen oder die eines Dritten um eines Vorteils willen über die Interessen des Kunden stellt, sind durch das Wertpapieraufsichtsgesetz verboten und werden durch strenge Überwachungsmaßnahmen der Compliance verhindert.

Entsprechend neuer Bestimmungen im Bankwesengesetz haben Mitarbeiter darüber hinaus auch die Möglichkeit, anonymisiert Beiträge zur Aufdeckung von Regelverstößen oder von Korruption zu leisten.

Die erforderlichen Verfahren und Prozesse zur Einhaltung der Compliance-Bestimmungen sind eingerichtet. Sie wurden teils permanent, teils periodisch/stichprobenartig überprüft. Die Gesamtbetrachtung aller compliance-relevanten Vorgänge ergibt, dass die installierten Systeme angemessen und effizient sind. 


  1. SPARKASSEN HAFTUNGSVERBUND


Siehe Anhang zum Jahresabschluss.








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Bilanz zum 31. Dezember 2020

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft



31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Aktiva




1.     Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern


626.837

1.975.679.860,54

2.     Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind


533.665

488.086.457,96

a)     Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere


533.665

488.086.457.96

b)     zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel


0

0,00

3.     Forderungen an Kreditinstitute


1.514.596

1.746.735.299,09

a)     täglich fällig


99.523

178.725.087,1

b)     sonstige Forderungen


1.415.073

1.568.010.211,99

4.     Forderungen an Kunden


8.725.492

8.829.681.206,50

5.     Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


1.104.884

1.116.796.951,02

a)     von öffentlichen Emittenten


9.710

17.077.739,05

b)     von anderen Emittenten


1.095.174

1.099.719.211,97

darunter: eigene Schuldverschreibungen


38.701

34.730.231,86

6.     Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


99.705

108.405.839,33

7.     Beteiligungen


134.803

155.776.580,81

darunter: an Kreditinstitute


0

0,00

8.     Anteile an verbundenen Unternehmen


36.925

38.997.133,30

darunter: an Kreditinstitute


0

0,00

9.     Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens


897

879.917,79

10.     Sachanlagen


99.903

102.250.796,90

darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden


52.312

51.136.206,27

11.     Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft


19

18.798,00

darunter: Nennwert


2

2.000,00

12.     Sonstige Vermögensgegenstände


143.596

126.819.200,11

13.     Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist


0

0,00

14.     Rechnungsabgrenzungsposten


2.720

1.516.834,16

15.     Aktive latente Steuern


25.504

23.799.590,04

Summe der Aktiva


13.049.546

14.715.444.465,55





Posten unter der Bilanz

 



1.     Auslandsaktiva


2.099.573

2.196.128.740,39






31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Passiva




1.     Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


1.188.567

1.613.899.620,81

a)     täglich fällig


298.168

190.644.783,98

b)     mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist


890.398

1.423.254.836,83

2.     Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


9.076.542

10.361.289.184,18

a)     Spareinlagen


4.769.071

5.062.394.824,63

darunter: 




aa) täglich fällig


2.671.973

3.279.727.694,53

bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist


2.097.098

1.782.667.130,10

b)     Sonstige Verbindlichkeiten


4.307.471

5.298.894.359,55

darunter: 




aa) täglich fällig


3.881.567

4.878.060.387,50

bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist


425.904

420.833.972,05

3.     Verbriefte Verbindlichkeiten


1.285.670

1.210.949.207,92

a)     begebene Schuldverschreibungen


1.285.670

1.210.949.207,92

b)     andere verbriefte Verbindlichkeiten


0

0,00

4.     Sonstige Verbindlichkeiten


134.626

119.381.145,55

5.     Rechnungsabgrenzungsposten


7.160

6.580.487,57

6.     Rückstellungen


169.367

171.971.414,77

a)     Rückstellungen für Abfertigungen


36.790

35.898.669,83

b)     Rückstellungen für Pensionen


86.418

82.717.896,62

c)     Steuerrückstellungen


145

1.015.882,80

d)     sonstige


46.014

52.338.965,52

6a.     Fonds für allgemeine Bankrisiken


197.419

197.418.914,38

7.     Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013


257.480

260.202.087,01

8.     Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013


0

0,0

darunter: Pflichtwadelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG


0

0,0

8b.     Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG


0

0,0

9.     Gezeichnetes Kapital


64.380

64.379.661,39

10.     Kapitalrücklagen


113.920

113.919.943,52

  1. gebundene


84.318

84.318.164,64

  1. nicht gebundene


29.602

29.601.778,88

  1. Rücklage für eigene Aktien


0

0,00

11.     Gewinnrücklagen


417.638

450.957.584,99

  1. gesetzliche Rücklage


13.283

13.282.807,74

  1. satzungsmäßige Rücklage


0

0,00

  1. andere Rücklagen


404.336

437.655.979,25

  1. Rücklagen für eigene Aktien


19

18.798,00

12.     Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG


129.159

129.159.055,61

13.     Bilanzgewinn


7.619

15.237.789,60

14.     Investitionszuschüsse


0

98.368,25

a)     Covid-19 Investitionsprämie


0

98.368,25

Summe der Passiva


13.049.546

14.715.444.465,55





Posten unter der Bilanz

 



1.     Eventualverbindlichkeiten


1.749.341

1.859.052.273,65

     darunter:




     a)     Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln


0

0,00

     b)     Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten


1.749.341

1.859.052.273,65

2.     Kreditrisiken


2.138.313

2.756.337.513,37

     darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften


0

0,00

3.     Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften


211.668

225.674.821,89

4.     Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013


1.131.869

1.139.494.323,97

     darunter: Ergänzungskapitel gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013


228.996

209.405.131,72

5.     Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013


5.166.186

5.518.617.734,10

     darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013




     a)     Harte Kernkapitalquote


17,48

16,85

     b)     Kernkapitalquote


17,48

16,85

     c)     Gesamtkapitalquote


21,91

20,65

6.     Auslandspassiva


891.637

806.874.775,94


Gewinn- und Verlustrechnung 2020

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft



2019

TEUR

2020

EUR

Aktiva




1.     Zinsen und ähnliche Erträge


234.403

224.727.926,21

darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren


29.955

28.071.509,38

2.     Zinsen und ähnliche Aufwendungen


53.664

53.250.341,89

I.     NETTOZINSERTRAG


180.738

171.477.584,32

3.     Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen


10.698

5.218.804,77

a)     Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren


1.515

1.297.604,21

b)     Erträge aus Beteiligungen


6.520

502.606,31

c)     Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen


2.663

3.418.594,25

4.     Provisionserträge


111.780

118.465.328,34

5.     Provisionsaufwendungen


9.965

11.802.013,05

6.     Aufwendungen/Erträge (Vj) aus Finanzgeschäften


8.629

359.597,84

7.     Sonstige betriebliche Erträge


4.326

11.752.926,77

II.     BETRIEBSERTRÄGE


306.206

295.472.228,99

8.     Allgemeine Verwaltungsaufwendungen


199.211

188.426.223,09

a)     Personalaufwand


115.250

111.441.911,25

darunter:




aa) Löhne und Gehälter


81.842

79.633.804,11

bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge


22.653

22.221.476,41

cc) sonstiger Sozialaufwand


503

1.137.340,16

dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung


2.441

2.433.547,58

ee) Dotierung der Pensionsrückstellung


4.121

2.775.376,49

ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen


3.690

3.240.366,50

b)     Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)


83.961

76.984.311,84

9.     Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände


7.942

11.194.103,02

10.     Sonstige betriebliche Aufwendungen


4.635

6.325.411,98

III.     BETRIEBSAUFWENDUNGEN


211.789

205.945.738,09

IV.     BETRIEBSERGEBNIS


94.417

89.526.490,90

11./12.     Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken


17.900

42.354.232,83

13./14.     Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen


1.148

1.215.575,71

V.     ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT


77.665

45.956.682,36

15.     Außerordentliche Erträge


0

0,00

darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken


0

0,00

16.     Außerordentliche Aufwendungen


0

0,00

darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken


0

0,00

17.     Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)


0

0,00

18.     Steuern vom Einkommen und Ertrag


17.855

3.400.290,71

darunter: Ertrag/Aufwand (Vj) aus latenten Steuern


981

1.704.643,20

19.     Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen


1.623

1.617.932,66

19a.     Ergebnis aus Spaltungen


0

0,00

VI.     JAHRESÜBERSCHUSS


58.187

40.938.458,99

20.     Rücklagenbewegung


50.569

33.319.564,19

darunter: Dotierung der Haftrücklage


0

0,00

               Auflösung der Haftrücklage


0

0,00

VII.     JAHRESGEWINN


7.619

7.618.894,80

21.     Gewinnvortrag


0

7.618.894,80

22.     Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne


0

0,00

VIII.     BILANZGEWINN


7.619

15.237.789,60

Anhang zum Jahresabschluss 2020

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft


1     Allgemeine Angaben     

1.1     Einleitung     

1.2     Haftungsverbund     

1.3     Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013     

1.4     Größenklassen gemäß § 221 UGB     

1.5     Angaben gemäß § 243b Abs. 7 UGB     

2     Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden     

2.1     Generalnorm     

2.2     Bewertungsmethoden     

2.2.1     Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten     

2.2.2     Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen     

2.2.3     Forderungen     

2.2.4     Wertpapiere     

2.2.5     Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode     

2.2.6     Behandlung vertraglicher Modifikationen     

2.2.7     Wertminderungen für Kreditrisiken     

2.2.8     Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen     

2.2.9     Derivate     

2.2.10     Verbindlichkeiten     

2.2.11     Rückstellungen     

2.2.12     Investitionszuschüsse     

3     Ã„nderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden     

4     Angaben zur Bilanz     

4.1     Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen     

4.2     Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung     

4.3     Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen,

   mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht     

4.4     Beziehungen zu verbundenen Unternehmen     

4.5     Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen     

4.6     Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen     

4.7     Handelsbuch     

4.8     Wertpapiere     

4.9     Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren     

4.10     Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben     

4.11     Derivative Finanzinstrumente     

4.12     Interne Derivate     

4.13     CVA/DVA     

4.14     Anhangangaben im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften     

4.15     Finanzinstrumente des Anlagevermögens     

4.16     Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere     

4.17     Bestand und Zugang von eigenen Aktien     

4.18     Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG     

4.19     Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG     

4.20     Andere Treuhandgeschäfte     

4.21     Nachrangige Vermögensgegenstände     

4.22     Anlagevermögen     

4.23     Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens     

4.24     Sonstige Vermögensgegenstände     

4.25     Aktive latente Steuern     

4.26     Leasing- und Mietverpflichtungen     

4.27     Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche     

4.27.1     Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)     

4.27.2     Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)     

4.27.3     IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)     

4.28     Sonstige Verbindlichkeiten     

4.29     Rückstellungen für Pensionen     

4.30     Sonstige Rückstellungen     

4.31     Grundkapital     

4.32     Nachrangiges Kapital     

4.33     Wechselseitige Beteiligungen     

4.34     Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind     

4.35     Mündelgeldspareinlagen     

4.36     Termingeschäfte     

4.37     Eventualverbindlichkeiten     

4.38     Bedeutende Kreditrisiken     

5     Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung     

5.1     Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten     

5.2     Sonstige betriebliche Erträge     

5.3     Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten     

5.4     Aufwendungen für Abfertigungen     

5.5     Aufwendungen für Abschlussprüfer     

5.6     Sonstige betriebliche Aufwendungen     

5.7     Negativzinsen     

5.8     Rücklagenzuführung     

5.9     Gesamtkapitalrentabilität     

5.10     Gewinnverteilungsvorschlag     

6     Angaben zu Organen und Arbeitnehmern     

6.1     Anzahl der Arbeitnehmer     

6.2     Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat     

6.3     Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen     

6.4     Organbezüge     

6.5     Namen der Organmitglieder     

7     Ereignisse nach dem Abschlussstichtag     

1.     ALLGEMEINE ANGABEN

1.1     Einleitung


Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.

Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergaben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in Folge „Sparkasse Oberösterreich") hat nach § 245a UGB in Verbindung mit § 59a BWG einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.

Die Sparkasse Oberösterreich ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.

Die Offenlegung der von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlüsse erfolgt beim Handelsgericht Wien.


1.2     Haftungsverbund


Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in Folge „Sparkasse Oberösterreich") war Mitglied des im Jahr 2001 geschaffenen, ab 01. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassengruppe. Als dieser mit einer Zusatzvereinbarung (1) im Jahr 2007 erweitert wurde, ist die Sparkasse Oberösterreich diesem neu geregelten Haftungsverbund nicht beigetreten. 

Im Dezember 2009 haben sich dann Sparkasse Oberösterreich und Erste Group Bank AG zu einer verstärkten Integration entschlossen und gemeinsam mit der Erste Bank der österreichischen Sparkasse AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung" abgeschlossen, die aus kartellrechtlicher Sicht einen Zusammenschluss darstellt.

Die kartellrechtliche Genehmigung wurde von der Europäischen Kommission im Mai 2010 erteilt. Diese trilaterale Haftungsvereinbarung garantiert, gleich wie bei den Mitgliedern des Haftungsverbundes der Sparkassengruppe, die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß § 23 BWG alle Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen).

Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassengruppe durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung (2) mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2014 verstärkt. Ziel der 2013 abgeschlossenen und ab 01. Jänner 2014 gültigen Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der Steuerungselemente durch die Erste Group Bank AG, die Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer 127 CRR und des Art. 113 Abs. 7 CRR, um eine Minderheitenanrechnung auf konsolidierter Ebene gemäß Art. 84 Abs. 6 CRR zu ermöglichen. Die Sparkasse Oberösterreich trat jenen Bestimmungen dieser Vereinbarung bei, mit denen ein „Institutionelles Sicherungssystem" (Institutional Protection Scheme - IPS) im Sinne des Art. 113 Abs. 7 CRR geschaffen wird, sowie jenen aufsichtsrechtlich notwendigen Bestimmungen, die die Konzernsteuerung betreffen.

Die unter Berücksichtigung der BWG-Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen IPS-Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen für die Verbund-Mitglieder (wie z. B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß der Grundsatzvereinbarung abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Das Ausmaß der individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder in einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar, wobei auch jene Beträge, welche die Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zur Verfügung stellen, angerechnet werden. Aufgrund der neuen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig 10 Jahre lang einbezahlt.

Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS GesbR - welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet - ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage, welche nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden.

Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:

Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.27 „Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche" behandelt.

Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.

Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG eine Konsolidierung der Eigenmittel (gemäß Art. 18 ff CRR) sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage (gemäß Art. 92 CRR) der Mitglieder der Kreditinstitutsgruppe vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.


1.3     Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013


Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR wird sowohl der Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Im Kapitel „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis" des Anhangs (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG werden die Informationen gemäß den Artikeln 436 (b) bis (e) und Artikel 437 (1) (a), (d), (e) und (f) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR offengelegt. Die Offenlegung der verbleibenden Informationspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR erfolgt auf der Homepage der Erste Group Bank AG. 

Ein entsprechender Link ist unter

https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/regulatorische_berichte veröffentlicht. 


1.4     Größenklassen gemäß § 221 UGB


Die Sparkasse Oberösterreich ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.


1.5     Angaben gemäß § 243b Abs. 7 UGB


Die Sparkasse Oberösterreich wird in den gemäß § 243b und § 267a UGB erstellten und offengelegten (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und ist somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group Bank AG und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt werden und ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group Bank AG unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.


2.     ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1     Generalnorm


Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.


2.2     Bewertungsmethoden


2.2.1     Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten


Devisentermingeschäfte und Währungsswaps wurden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Valuten und Fremdwährungsschecks wurden per 31. Dezember mit dem Referenzkurs der EZB des Bilanzstichtages bewertet.

Das Anschaffungskostenprinzip wurde durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.


2.2.2     Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich war.

Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkasse Oberösterreich als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB und § 228 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom März 2018) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte.

Bei der Ermittlung des Nutzungswertes wurde der Barwert der künftigen Cashflows des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst wurden. Die zugrunde liegenden Zahlungsströme basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wurde eine ewige Rente angesetzt.

Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich aufgrund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um der erhöhten Planungsunsicherheit anlässlich der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, wurden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus mehreren möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.

Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wurde anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:

Im Berichtsjahr werden 800.000 Stück Aktien an der Erste Group Bank AG in die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gegen Gewährung eines Gesellschafteranteiles an der KG als Kommanditist eingebracht. Die Anteile an der Erste Group Bank AG wurden zum Stückwert in die Sparkassen Beteiligungs KG eingebracht. In entsprechender Höhe wurde die Zugangsbewertung des KG-Anteiles als Gegenleistung vorgenommen. Der Ausweis der Anteile an der Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG erfolgt innerhalb der Beteiligungen.



2.2.3     Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Wertpapiere des sonstigen Umlaufvermögens sowie sonstige Forderungen wurden nach den Vorschriften des § 207 UGB bewertet.

Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften des gemeinsamen Positionspapiers des AFRAC und der FMA zur Folgebewertung bei Kreditinstituten zum beizulegenden Wert gemäß § 207 UGB in Verbindung mit § 57 Abs. 1 BWG. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Erkennbaren Risiken wurde durch entsprechende Wertminderungen, die über ein               s-gruppeneinheitliches System berechnet wurden, Rechnung getragen.


2.2.4     Wertpapiere


Wertpapiere (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen wie folgt bewertet:

Die Zuordnung der Wertpapiere zum Bank- oder Handelsbuch, wird mit Zustimmung des Vorstandes in der Aktiv-/Passivmanagement Runde bzw. entsprechend der mittels Vorstandsbeschluss in Kraft gesetzten Regelwerke festgelegt.

Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder zum gemilderten oder zum strengen Niederstwert bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten wieder zugeschrieben. 

Der Marktwert ist jener Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.


2.2.5     Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode


Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, und bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG und § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrages erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 zum Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen anhand der Effektivzinsmethode. Die Verteilung erfolgt bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten.

Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig erfasst. Modifikationsgewinne und -verluste sowie Schätzungsänderungen werden sofort vereinnahmt.

Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand oder die Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Der Effektivzinssatz (effective interrest rate - EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes oder der Verbindlichkeit exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes oder einer Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes bzw. der Verbindlichkeit; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.

Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredites der Basiszinssatz und ist diese Änderung weder auf eine vertragliche Modifikation noch auf eine Anpassung des nominellen Zinssatzes zurückzuführen, so werden die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes durch Erfassung einer Schätzungsänderung angepasst. 

Diese Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten              Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Schätzungsänderung im Zinsergebnis erfasst. Die EIR wird für die Erfassung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen verwendet. Für Vermögensgegenstände werden Zinserträge wie folgt berechnet:

Für Verbindlichkeiten werden Zinsaufwendungen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten berechnet.


2.2.6     Behandlung vertraglicher Modifikationen


Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäftes und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldnern kann es dazu kommen, dass die Sparkasse Oberösterreich gewisse Vertragsbedingungen abändert oder neu verhandelt. Diese vertraglichen Änderungen können beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers zu lindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz der Vertragsänderung wird in der Sparkasse Oberösterreich eine Reihe von Kriterien eingesetzt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden.

Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögensgegenstandes und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögensgegenstandes. Dazu gehören:

Folgende Vertragsänderungen führen zur Ausbuchung, es sei denn, die Vertragsänderungen sind als Forbearance-Maßnahmen einzustufen, die Vertragsänderungen werden auf ausgefallene Kunden angewendet oder es kommt im Zuge der Vertragsänderung zu einem Kreditausfall:

Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen für ausgefallene Kunden gelten oder den Ausfall auslösen, so wesentlich sind, dass diese qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:

Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögensgegenstandes führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögensgegenstandes. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögensgegenstand als ausgefallener Vermögensgegenstand behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögensgegenstandes und dem Fair Value des neuen Vermögensgegenstandes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten 11 und 12 ausgewiesen.

Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögensgegenstandes erfasste neue Vermögensgegenstand der Stufe 1 zugeordnet. Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten 11 und 12 ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen dargestellt.


2.2.7     Wertminderungen für Kreditrisiken


Es werden Wertminderungen für Kreditrisiken zu Kreditforderungen und außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.

Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen" ausgewiesen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 und 12 erfasst.

Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten", welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.

Die erwarteten Kreditverluste (expected credit loss - ECL), spiegeln folgendes wider:

Dreistufenmodell

Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:

Die konzernweit verwendete Definition des Kreditausfalls basiert auf der EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013". Die Definition geht auf die „Ausfallansteckung" über Gruppen verbundener Kunden sowie auf technische Kreditausfälle ein. In der Sparkasse Oberösterreich besteht generell eine Gesamtkundensicht, welche zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, aber auch der Ausfall nur bei einer von mehreren Geschäften erfolgt. Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus eine Auflösung der Wertminderung bei sämtlichen Transaktionen. 

In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.

Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos

Die Sparkasse Oberösterreich bildet Risikovorsorgen für nicht ausgefallene Kunden in Höhe der erwarteten Kreditverluste. Die Methode zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste des IFRS 9 stellt gemäß dem gemeinsamen Positionspapier des AFRAC und der FMA vom September 2017 eine mögliche Methode zur Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten im UGB dar. Die Sparkasse Oberösterreich bemisst die Risikovorsorgen im UGB daher in derselben Höhe wie im IFRS 9-Modell.

Im Bereich der Modellierung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit-loss - ECL) und der Berechnung der sich daraus ergebenden Risikovorsorgen für Kreditverluste ist die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk - SICR) seit Zugang der Kreditforderung einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die erwarteten Auswirkungen. Dafür werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.

Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default - PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit als „Relativer Schwellenwert" sowie die Einjahresausfallwahrscheinlichkeit als „Absoluter Schwellenwert", wobei die Wesentlichkeit mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-)Kundenrating festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und kontinuierlichen Validierung.

Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2020 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „Covid-19" beschrieben werden.

Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge

Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Ein Kunde wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen. 

Sonst wird der Kunde als insignifikant eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines insignifikanten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet. Die aktuelle Risikovorsorge ergibt sich aus dem Bruttobuchwert minus den je Szenario mit dem Effektivzinssatz abgezinsten Rückflüssen, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet.

Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kunden unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die Schätzungen dafür umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (loss given default - LGD) und den Umrechnungsfaktor (credit conversion factor - CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.

Die Basis für die oben angeführten Schätzungen bilden die regulatorischen Modelle und Parameter. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.

Covid-19 

Nach unserer Einschätzung haben bislang sämtliche Moratorien die Bedingungen erfüllt, die in den am 25. März und am 02. April 2020 veröffentlichten EBA-Leitlinien definiert sind. Die den Kreditnehmern auf dieser Grundlage angebotenen Erleichterungen verursachten daher keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 und daher auch keine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes. Eine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes ergab sich allerdings durch die Veränderung von zukunftsbezogenen Informationen und aus Stufenverschiebungen aufgrund von Expertenschätzungen.

Die Veränderung zukunftsbezogener Informationen, die auf Basis von aktualisierten makroökonomischen Szenarien vorgenommen wurde, führte zu einer Neubewertung der Risikoparameter, wobei sie sich in erster Linie auf die Ausfallwahrscheinlichkeit auswirkten.

Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos durch den Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden Stufenverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen herangezogen. Außer der Berücksichtigung von in Anspruch genommenen Covid-19-bezogenen Hilfsmaßnahmen wurden zu diesem Zweck Branchen und Sub-Branchen im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen von Covid-19 beurteilt und in stark, mittel oder schwach betroffen kategorisiert. Die Einteilung basierte auf einer Kombination von Informationen aus spezifischen Forschungen und Studien sowie von Einzelanalysen und Rückmeldungen aus Kundengesprächen.


2.2.8     Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen


Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert. 

Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.


2.2.9     Derivate


Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (September 2017) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d. h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem Marktwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Handelsbuch werden je Kontrakt aufgrund von mark-to-market-Bewertungen in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (September 2017) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.

Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle.

Für die Ermittlung der Marktwerte zu Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen. Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.


2.2.10     Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Kapitalsparbücher und emittierte Nullkuponanleihen wurden mit dem jeweiligen anteiligen Jahreswert angesetzt.

Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen wurden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen verteilt über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.

Emissionskosten und Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.

Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam gebucht. 

Die Verteilung wird im Abschnitt „Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatzmethode" beschrieben.


2.2.11     Rückstellungen


Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen war.

Abfertigungen:

Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr: 2,07 %) und unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt, das sind 90,92 % des Erfordernisses (Vorjahr: 86,59 %). Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 841.499,37 (Vorjahr: TEUR 929) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.

Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgte die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 1,79 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).

Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2019). 

Die Berechnung erfolgte auf Basis eines festgesetzten Pensionsdatums, andernfalls wird das erwartete Pensionierungsalter aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossenen Änderungen betreffend der Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet (die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Frauen und Männer wurde berücksichtigt).


Pensionen und pensionsähnliche Rückstellungen:

Die Rückstellungen für Pensionen wurden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr: 2,07 %) unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 1.711.279,00 (Vorjahr: TEUR 2.175) wurde im Nettozinsertrag ausgewiesen.

Als Rechnungszinssatz wurde ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgte die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 1,79 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).

Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 1,60 % (Vorjahr: 1,56 %) angenommen.

Für die Berechnung der Krankenzusatzversicherung, welche in den sonstigen Personalrückstellungen ausgewiesen wird, wurden die Parameter analog den Pensionsrückstellungen verwendet.

Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2019).

Jubiläumsgeldrückstellung:

Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr: 2,07 %) und unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 146.417,41 (Vorjahr: TEUR 162) wurde im Nettozinsertrag ausgewiesen.

Als Rechnungszinssatz wurde ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgte die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 1,79 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).

Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2019).

Die Berechnung erfolgt auf Basis eines festgesetzten Pensionsdatums, andernfalls wird das erwartete Pensionsalter aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossenen Änderungen betreffend der Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet (die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Frauen und Männer wurde berücksichtigt). 

Im Rahmen der Berechnung wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) berücksichtigt sowie ein pauschaler Zuschlag für Lohnnebenkosten in Höhe von 18 % (Vorjahr: 18 %) zur Anwendung gebracht.

Auslagerung:

Die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen der ehemaligen Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG und der ehemaligen EBOe FD Haag ex NÖ West wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter Beachtung des Erlasses vom 03. August 2001 des Bundesministeriums für Finanzen an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.

Die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Rückstellungen hätten für Abfertigungsverpflichtungen EUR 4.001.857,64 (Vorjahr: TEUR 4.345) und für Jubiläumsgeldverpflichtungen EUR 606.334,52 (Vorjahr: TEUR 616) betragen. Die Beträge wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr: 2,07 %) ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2019).

Für die Ermittlung des Barwertes wurden die Generationentafeln AVÖ 2018-P verwendet sowie folgende Annahmen getroffen: Kollektivvertragstrend 1,79 % (Vorjahr: 1,79 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).

Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Leistungsanspruches verzichtet.

Im Rahmen der Berechnung der Jubiläumsgeldverpflichtungen wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) berücksichtigt.

Das für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gewidmete Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 4.956.560,38 (Vorjahr: TEUR 4.971).

Dieser Forderungsbetrag wurde gegen die unternehmensrechtlich ermittelten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen aufgerechnet.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und dem Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 348.368,22 (Vorjahr: TEUR 10) und ist in der Bilanz unter „Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

2.2.12     Investitionszuschüsse


Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode auf der Passivseite im Posten 14 Investitionszuschüsse ausgewiesen. 

3.     Ã„NDERUNG VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN


Gegenüber dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr folgende Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:

Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube und Zeitguthaben werden aus Gründen eines sektoreinheitlichen Ausweises im Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr in den sonstigen Verbindlichkeiten (Passivposten 4), sondern in den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 6) ausgewiesen. Aus dieser Änderung ergab sich ein Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um EUR 1.936.021,00, bei einer gleichzeitigen Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um denselben Betrag. 

Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert. Marktbasierte Anpassungen von Zinskonditionen, die spezifische Bedingungen erfüllen, werden ab dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als Vertragsanpassung beurteilt. Solche Änderungen der Zinsanpassung beziehen sich in der Regel auf Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die dem Schuldner im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. Solche Änderungen der Zinskonditionen werden ab dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als Vertragsanpassung beurteilt, sondern im Rahmen der Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt.

Die Umstellung erfolgte Ende 2020 und es ergaben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.


4.     ANGABEN ZUR BILANZ

In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.

In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte jedoch ohne die zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.


4.1     Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen


Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):



31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben



     bis 3 Monate

1.966.059

2.068.609.862,57

     mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

1.560.677

1.397.541.196,19

     mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

2.856.653

3.206.639.367,43

     mehr als 5 Jahre

3.234.629

3.247.799.802,02

nicht täglich fällige Verpflichtungen



     bis 3 Monate

317.810

194.989.569,64

     mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

584.205

332.606.605,64

     mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

760.037

1.372.722.873,08

     mehr als 5 Jahre

1.829.855

1.724.272.017,73


4.2     Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung


In Fremdwährung waren Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von EUR 347.502.404,20 (Vorjahr: TEUR 405.297) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von EUR 123.783.536,46 (Vorjahr: TEUR 181.830) vorhanden.


4.3     Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht



 Verbundene Unternehmen 

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Forderungen an Kreditinstitute

1.287.611

1.576.428.577,24

0

0,00

Forderungen an Kunden

 186.685

166.835.663,83

34.426

5.669.051,77

Schuldverschreibungen

6.000

0,00

0

0,00






Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten

23.301

20.967.316,58

0

0,00

Verbindlichkeiten ggü. Kunden

5.413

8.685.856,06

3.344

7.720.246,57

Verbriefte Verbindlichkeiten

127

0,00

0

0,00

Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kap. 4 der CRR

90

0,00

0

0,00


4.4     Beziehungen zu verbundenen Unternehmen


Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.


4.5     Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Angaben über Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Z 2 UGB sind der Beilage am Ende des Anhanges zu entnehmen.


4.6     Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen


Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.

4.7     Handelsbuch


Die Sparkasse Oberösterreich führt ein Handelsbuch.

Das Volumen wurde mit EUR 1.751.236.333,57 (Vorjahr: TEUR 2.784.303) berechnet. Das Volumen beträgt für:


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Wertpapiere

46.948

79.275.035,98

Sonstige Finanzinstrumente

2.737.355

1.671.961.297,59


Die Angaben zu den sonstigen Finanzinstrumenten beinhalten externe Geschäfte sowie verbuchte interne Geschäfte zu Sicherungsbeziehungen. Die Erfassung erfolgt hinsichtlich der Wertpapiere zu Marktwerten, hinsichtlich der sonstigen Finanzinstrumente (Derivate) zu Nominalwerten bzw. zu Marktwerten der zugrunde liegenden Underlyings.

Die Ermittlung der Finanzderivate des Handelsbuches folgte den für den Vermögensausweis geltenden Ausweisrichtlinien, wobei für Zins- und Währungsswaps hier nur eine einseitige Ausweisung erfolgt.


4.8     Wertpapiere


Die in den Aktiva 5 und 6 enthaltenen zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:


zum Börsehandel zugelassen

davon bewertet wie


börsenotiert

nicht börsenotiert

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

31.12.2020

in EUR





Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

1.096.828.542,85

9.999.778,94

1.043.950.564,65

0,00

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

19.468.133,58

8.039.499,87

7.741.374,61

9.525.600,00

31.12.2019

in TEUR





Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

1.093.797

0

1.024.856

38.375

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

12.265

7.044

7.743

0


4.9     Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren


Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 19.373.050,80 (Vorjahr: TEUR 57.070).

Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 25.533.725,33 (Vorjahr: TEUR 15.561).


4.10     Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaften von Finanzanlagen haben


Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit den Anschaffungskosten bilanziert wurden, waren die Anschaffungskosen um EUR 2.586.130,00 (Vorjahr: TEUR 3.247) niedriger als der Marktwert.


4.11     Derivative Finanzinstrumente


31.12.2020

 

Nominalwert

Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS

Buchwert Aktiv+/Passiv-

Zeitwert       positiv

Zeitwert negativ

in EUR

Zinssatzverträge

3.519.865.176,34

358.285.308,25

13.083.209,87

274.716.217,40

91.461.281,65

OTC-Produkte

3.519.108.176,34

358.285.308,25

13.083.209,87

274.716.217,40

91.461.281,65

     Optionen

746.006.917,68

358.285.308,25

2.030.837,41

624.410,47

521.485,09

      Sonstige (z.B.: Zinsswaps)

2.773.101.258,66

0,00

11.052.372,46

274.091.806,93

90.939.796,56

Börsegehandelte Produkte

757.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

     Sonstige (zB: Futures)

757.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

WP-bezogene Geschäfte

51.233.250,26

25.874.543,08

1.982.723,92

2.888.347,43

905.616,86

OTC-Produkte

2.374.543,08

2.374.543,08

-2.373,51

0,00

2.366,86

     Optionen

2.374.543,08

2.374.543,08

-2.373,51

0,00

2.366,86

      Sonstige (z.B.: Aktien Swaps)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Börsegehandelte Produkte

48.858.707,18

23.500.000,00

1.985.097,43

2.888.347,43

903.250,00

     Optionen

48.858.707,18

23.500.000,00

1.985.097,43

2.888.347,43

903.250,00







Wechselkursverträge

774.251.025,75

15.642.155,21

1.632.112,34

13.288.986,53

11.510.880,22

OTC-Produkte

774.251.025,75

15.642.155,21

1.632.112,34

13.288.986,53

11.510.880,22

     Optionen

36.228.029,77

15.642.155,21

-35.371,07

1.427.281,05

1.469.944,02

      Sonstige (z.B.: Währungsswaps)

738.022.995,98

0,00

1.667.483,41

11.861.705,48

10.040.936,20







Kreditderivate

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

OTC-Produkte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

      Sonstige (z.B.: Credit Default Swaps)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00







Sonstige Verträge

19.000.000,00

0,00

-79.301,04

159.017,50

0,00

OTC-Produkte

19.000.000,00

0,00

-79.301,04

159.017,50

0,00

     Optionen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

      Sonstige (z.B.: Inflation Swaps)

19.000.000,00

0,00

-79.301,04

159.017,50

0,00







Gesamtsummen

4.364.349.452,35

399.802.006,54

16.618.745,09

291.052.568,86

103.877.778,73

     davon OTC-Produkte

4.314.733.745,17

376.302.006,54

14.633.647,66

288.164.221,43

102.974.528,73

      davon börsegehandelte Produkte

49.615.707,18

23.500.000,00

1.985.097,43

2.888.347,43

903.250,00


Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten

31.12.2020


in EUR

A12 Sonstige Vermögenswerte


86.117.488,19

A14 Rechnungsabgrenzungsposten


664.124,86

P04 Sonstige Verbindlichkeiten


68.003.046,03

P05 Rechnungsabgrenzungsposten


1.931.449,28

P06 Rückstellungen


228.372,65

Gesamt


16.618.745,09


31.12.2019

 

Nominalwert

Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS

Buchwert Aktiv+/Passiv-

Zeitwert       positiv

Zeitwert negativ

in TEUR

Zinssatzverträge

4.881.429

660.937

6.990

284.577

117.603

OTC-Produkte

4.881.429

660.937

6.990

284.577

117.603

     Optionen

1.423.400

660.937

2.391

1.577

1.341

      Sonstige (z.B.: Zinsswaps)

3.458.029

0

4.599

283.000

16.262







WP-bezogene Geschäfte

160.827

423

20.475

17.563

855

OTC-Produkte

25.274

423

18.552

14.787

3

     Optionen

423

423

-27

0

3

      Sonstige (z.B.: Aktien Swaps)

24.852

0

18.579

14.787

0

Börsegehandelte Produkte

135.552

0

1.923

2.775

852

     Optionen

135.552

0

1.923

2.775

852







Wechselkursverträge

810.047

37.365

-2.034

7.900

9.722

OTC-Produkte

810.047

37.365

-2.034

7.900

9.722

     Optionen

74.631

37.365

-6

1.899

1.510

      Sonstige (z.B.: Währungsswaps)

735.417

0

-2.028

6.002

8.211







Kreditderivate

5.000

5.000

47

47

0

OTC-Produkte

5.000

5.000

47

47

0

      Sonstige (z.B.: Credit Default Swaps)

5.000

5.000

47

47

0







Sonstige Verträge

34.850

0

1

1.161

413

OTC-Produkte

34.850

0

1

1.161

413

     Optionen

3.000

0

-11

402

413

      Sonstige (z.B.: Inflation Swaps)

31.850

0

12

759

0







Gesamtsummen

5.892.153

702.725

25.478

311.248

128.592

     davon OTC-Produkte

5.756.601

702.725

23.555

308.473

127.740

      davon börsegehandelte Produkte

135.552

0

1.923

2.775

852


Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten

31.12.2019


in TEUR

A12 Sonstige Vermögenswerte


191.122

A14 Rechnungsabgrenzungsposten


1.021

P04 Sonstige Verbindlichkeiten


92.045

P05 Rechnungsabgrenzungsposten


2.379

P06 Rückstellungen


241

Gesamt


25.478


Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedge-Zusammenhang mit aktiven und passiven Posten.

Der Ausweis für Buchwerte zu Derivaten erfolgt nach bilanzieller Saldierung von Geschäften mit Central Counterparties. In die Saldierung fließen Derivate der Aktiva und Passiva sowie gegebene und genommene Geldsicherheiten zur Abdeckung von Marktwerten noch nicht abgewickelter Derivate (Cash Collaterals) ein. Das Ausmaß der saldierten Buchwerte ist in den Angaben zur Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten und Sonstige Rückstellungen angeführt.

Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.

Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist jener Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreise berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen kommen Bewertungsmodelle zum Einsatz. Für symmetrische Derivate wie Swaps wird ein Barwertverfahren verwendet. Optionen werden hingegen mit Black-Scholes bzw. komplexeren Modellen bewertet. 

Das Verhältnis der Nominalvolumina externer derivativer Finanzinstrumente (Kauf und Verkauf) zur Gesamtbilanzsumme lag beim 0,25-fachen.


4.12     Interne Derivate


Zum Jahresabschlusstag stellt sich der Buchwert der internen Derivate wie folgt dar:


 

Nominalwert

Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS

Buchwert Aktiv+/Passiv-

Zeitwert       positiv

Zeitwert negativ

31.12.2020

in EUR






Externe Derivate

3.739.444.995,39

281.287.786,02

40.236.547,65

257.831.506,24

70.656.716,11

Interne Derivate

624.904.456,96

118.514.220,52

-23.617.802,56

33.221.062,62

33.221.062,62

Gesamt

4.364.349.452,35

399.802.006,54

16.618.745,09

291.052.568,86

103.877.778,73

31.12.2019

in TEUR






Externe Derivate

4.894.985

435.368

56.421

266.590

83.935

Interne Derivate

997.168

268.357

-30.943

44.658

44.658

Gesamt

5.893.153

703.725

25.478

311.248

128.592


4.13     CVA/DVA


Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko und Debit Value Adjustments (DVA) für das eigene Kreditrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.

CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure") und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt.

DVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected negative exposure") und durch die Kreditqualität der Sparkasse bestimmt.

Das in der Sparkasse Oberösterreich implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation. 

Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.

Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.

Counterpartys mit liquiden Anleihe- oder CDS-Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleiteten, marktbasierten Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet.

Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallswahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.

Bei der Ermittlung des Exposures wurden in der Regel Nettingeffekte nur für jene Counterpartys berücksichtigt, bei denen ein aktuell gültiges Rechtsgutachten vorliegt.

Für mit CSA-Agreements besicherte Counterpartys wurde kein CVA angesetzt, da die Schwellenwerte für eine Besicherung (Thresholds) nicht materiell sind.


4.14     Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften


Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen, Krediten, Festgelder, …) und Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen, … sowie aus schwebenden Geschäften (Kundenderivate) einzeln (Mikrohedge) abzusichern.

Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis längstens in das Jahr 2054 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.

In der ersten Jahreshälfte wurde auf Wunsch eines Handelspartners Derivate, welche als Sicherungsgeschäfte gewidmet waren, geschlossen. Aus der vorzeitigen Terminierung der Derivate hat die Bank einen Ertrag von EUR 2.033.187,09 erzielt und diesen in den Sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 07) erfasst. An der Durchhalteabsicht der verbleibenden Sicherungsbeziehungen bestehen keine Zweifel, weil die Auflösung nur einen kleinen Teil der bestehenden Sicherungsgeschäfte auf Wertpapieremissionen betrifft, die Emissionsstrategie beibehalten wird und keine Gewinnsteuerung nach dem BWG/UGB-Ergebnis stattfindet.


in EUR 

31.12.2019

31.12.2020

Veränderung

Fair Value Hedge




Positiver Zeitwert Fair Value Hedge

216.225.198,22

177.780.900,23

-38.444.297,99

Negativer Zeitwert Fair Value Hedge

36.026.106,74

26.081.940,23

-9.944.166,51

Gesamt




Positiver Zeitwert

216.225.198,22

177.780.900,23

-38.444.297,99

Negativer Zeitwert

36.026.106,74

26.081.940,23

-9.944.166,51


Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet ausschließlich Micro-Hedges.

Die Effektivitätsmessung erfolgt mittels einer quantitativen Effektivitätsmessung.

Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes miteinander verglichen.

Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten keine Sicherungsbeziehungen vorzeitig aufgelöst werden.

Aufgrund der Umstellung von Diskontierungssätzen im Zusammenhang mit CSA-Vereinbarungen sind im Geschäftsjahr 2020 Ausgleichszahlungen geleistet worden, die im sonstigen betrieblichen Ergebnis sofort erfolgswirksam vereinnahmt wurden. Die Ausgleichszahlungen waren nicht wesentlich.


4.15     Finanzinstrumente des Anlagevermögens



Buchwert

Zeitwert

Stille Lasten

Stille Reserven

31.12.2020

in EUR





Schuldtitel öffentlicher Stellen






481.253.680,49

529.391.408,00


48.137.727,51

Forderungen an Kunden






0,02

0,0

0,02



59.329.389,24

60.643.035,82


1.313.646,58

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere






37.316.350,74

37.230.593,50

85.757,24



1.006.634.213,91

1.046.121.425,12


39.487.211,21

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere






59.321.615,10

61.024.780,00


1.703.164,90

Gesamt






37.316.350,76

37.230.593,50

85.757,26



1.606.538.898,74

1.697.180.648,94


90.641.750,20

31.12.2019

in TEUR





Schuldtitel öffentlicher Stellen






525.140

575.269


50.128

Forderungen an Kreditinstitute






15.991

16.172


181

Forderungen an Kunden






4.033

4.009

24



48.068

48.781


713

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere






146.939

145.544

1.395



877.917

915.808


37.890

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere






59.112

60.673


1.561

Gesamt






150.972

149.553

1.419



1.526.228

1.616.702


90.474


Die Abschreibung wurde unterlassen, weil die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. 

Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.



4.16     Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere


Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von EUR 166.794.818,81 (Vorjahr: TEUR 233.685) fällig.



31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Aktiva 05

140.487

153.294.818,81

Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen

93.198

13.500.000,00


Von den begebenen, börsefähigen Schuldverschreibungen werden EUR 13.500.000,00 (Vorjahr: TEUR 93.168) fällig.


4.17     Bestand und Zugang von eigenen Aktien


Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.


4.18     Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG



31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Gesamtrisikobetrag

5.166.186

5.518.617.734,1

Kernkapital (T1)

902.872

930.089.192,25

Hartes Kernkapital (CET1)

902.872

930.089.192,25

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

0

0,00

Ergänzungskapital (T2)

228.996

209.405.131,72

Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

1.131.869

1.139.494.323,97




Gesamteigenmittelerfordernis gemäß Art. 92 Abs, 1 lit. a bis c






Harte Kernkapitalquote

17,48%

16,85%

Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis d CRR bezügl. Harte Kernkapitalquote von 4,5%

670.394

681.751.394,22




Krenkapitalquote

17,48%

16,85%

Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis b CRR bezügl. Kernkapitalquote von 6%

592.901

598.972.128,2




Gesamtkapitalquote

21,91%

20,65%

Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 92 (1) a bis c CRR bezüglich Gesamtkapitalquote von 8%

718.574

698.004.905,24


Die ermittelten Werte werden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen.

Die Sparkassen AG hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.

Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkasse Oberösterreich gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:


Herrschende Gesellschaft

Kapitalinstrument/ISIN

Nominalbetrag/Stück

Hartes Kernkapital (CET1)

Erste Group Bank AG

AT0000652011

2.000,00


4.19     Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG


Die Buchwerte folgender Treuhandgeschäfte werden in der Unterstrichposition Passiva U3 ausgewiesen.


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

ERP-Treuhandkredite

152.452

171.220.258,68

Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG

4.542

626.427,16

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

54.674

53.828.136,05


4.20     Andere Treuhandgeschäfte


Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Gemäß § 6 Abs. 1a HypBG

825.093

925.570.715,99


4.21     Nachrangige Vermögensgegenstände



31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Forderungen an Kunden

1.982

1.915.042,77

Schuldverschreibungen

4.448

3.984.438,15

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

1.700

2.036.717,81


4.22     Anlagevermögen


Der Grundwert der Grundstücke betrug EUR 22.327.621,32 (Vorjahr: TEUR 22.359).

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.


Anlagespiegel (Teil 1 - Anschaffungskosten)


Bezeichnung

Anschaffungskosten per 1.1.2020

EUR

Sonstiges

2020

EUR

Zugänge

2020

EUR

Abgänge

2020

EUR

Umbuchungen

2020

EUR

Anschaffungskosten per 31.12.2020

EUR

Wertpapiere







a)     Schuldtitel öffentlicher Stellen

546.027.515,00

0,00

86.863.600,00

163.369.770,00

23.832.000,00

493.353.345,00

b)     Forderungen an Kreditinstitute

15.898.900,00

0,00

9.924.800,00

25.823.700,00

0,00

0,00

c)     Forderungen an Kunden

52.436.582,86

0,00

24.539.022,00

19.175.234,98

2.206.000,00

60.006.369,88

d)     Schuldverschreibungen

1.037.740.605,10

0,00

160.852.223,00

120.030.434,63

-26.038.000,00

1.052.524.393,47

e)     Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

64.523.205,79

0,00

60.000,00

0,00

0,00

64.583.205,79

Summe

1.716.626.808,75

0,00

282.239.645,00

328.399.139,61

0,00

1.670.467.314,14








Beteiligungen

137.018.928,84

0,00

21.013.925,40

133.170,29

0,00

157.899.683,95








Anteile an verbundenen Unternehmen

40.616.446,29

0,00

2.103.392,27

1.448.933,83

0,00

41.270.904,73








Immaterielle Vermögensgegenstände







a)     Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte

905.048,62

0,00

0,00

0,00

0,00

905.048,62

b)     Sonstige

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe

905.048,62

0,00

0,00

0,00

0,00

905.048,62








Sachanlagen







a)     Grund und Bauten

181.974.295,32

0,00

7.875.354,79

0,00

-117.670,45

189.731.979,66

b)     Betriebs- und Geschäftsausstattung

58.009.363,04

0,00

5.813.590,26

1.512.053,93

117.670,45

62.428.569,82

c)     Leasingvermögen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe

239.983.658,36

0,00

13.688.945,05

1.512.053,93

0,00

252.160.549,48








Anteile an herrschenden Gesellschaften

18.798,00

0,00

19.784.023,23

19.784.023,23

0,00

18.798,00








Summe Anlagevermögen

2.135.169.688,86

0,00

338.829.930,95

351.277.320,89

0,00

2.122.722.298,92


Anlagespiegel (Teil 2 - Kumulierte Abschreibungen und Buchwerte)


Bezeichnung

Kumulierte Abschreibung per 1.1.2020

EUR

Abschreibung

2020

EUR

Zuschreibung

2020

EUR

Kum. Abschr. Abgänge per 31.12.2020

EUR

Kum. Abschr. Umbuchungen per 31.12.2020

EUR

Kumulierte Abschreibung per 31.12.2020

EUR

Buchwert per 31.12.2020

EUR

Buchwert per 31.12.2019

EUR

Wertpapiere









a)     Schuldtitel öffentlicher Stellen

20.887.027,25

3.014.963,88

323.746,62

11.369.770,00

108.810,00

12.099.664,51

481.253.680,49

525.140.487,75

b)     Forderungen an Kreditinstitute

-91.714,53

0,00

9.385,47

-101.100,00

0,00

0,00

0,00

15.990.614,53

c)     Forderungen an Kunden

335.271,74

517.577,57

263,12

84.358,96

91.246,61

676.980,62

59.329.389,26

52.101.311,12

d)     Schuldverschreibungen

12.884.568,55

3.107.486,22

838.613,03

6.596.976,32

-17.363,40

8.573.828,82

1.043.950.564,65

1.024.856.036,55

e)     Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

5.411.405,28

33.492,21

183.306,80

0,00

0,00

5.261.590,69

59.321.615,10

59.111.800,51

Summe

39.426.558,29

6.673.519,88

1.355.315,04

17.950.005,28

182.693,21

26.612.064,64

1.643.855.249,50

1.677.200.250,46










Beteiligungen

2.215.640,86

0,00

0,00

92.537,72

0,00

2.123.103,14

155.776.580,81

134.803.287,98










Anteile an verbundenen Unternehmen

3.691.639,63

0,00

0,00

1.417.868,20

0,00

2.273.771,43

38.997.133,30

36.924.806,66










Immaterielle Vermögensgegenstände









a)     Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte

8.376,83

16.754,00

0,00

0,00

0,00

25.130,83

879.917,79

896.671,79

b)     Sonstige

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe

8.376,83

16.754,00

0,00

0,00

0,00

25.130,83

879.917,79

896.671,79










Sachanlagen









a)     Grund und Bauten

103.032.541,05

6.709.514,48

0,00

0,00

0,00

109.742.055,53

79.989.924,13

78.941.754,27

b)     Betriebs- und Geschäftsausstattung

37.048.443,44

4.467.834,54

0,00

1.348.580,93

0,00

40.167.697,05

22.260.872,77

20.960.919,60

c)     Leasingvermögen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe

140.080.984,49

11.177.349,02

0,00

1.348.580,93

0,00

149.909.752,58

102.250.796,90

99.902.673,87










Anteile an herrschenden Gesellschaften

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

18.798,00

18.798,00










Summe Anlagevermögen

185.423.200,10

17.867.622,90

1.355.315,04

20.808.992,13

182.693,21

180.943.822,62

1.941.778.476,30

1.949.746.488,76


4.23     Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens


In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren Bestand- und Nutzungsrechte von EUR 879.917,79 (Vorjahr: TEUR 897) enthalten.


4.24     Sonstige Vermögensgegenstände


In den sonstigen Vermögensgegenständen waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Finanzamt

86

13.209.233,07

Zinsabgrenzungen aus derivativen Produkten

43.430

30.917.058,12

Abgrenzungen und Bewertungen Derivate

75.687

50.519.727,78

Gold/Silber/Platinmünzen

4.593

4.355.715,19

Personalverrechnung

6

304.469,66

Kartenumsätze

1.106

644.110,00


Derivate in den Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -889.634,09 (Vorjahr: TEUR -655), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -2.553.037,98 (Vorjahr: TEUR -1.632) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 2.256.284,41 (Vorjahr: TEUR 2.539) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 1.186.387,66 (Vorjahr: TEUR -261) aufgerechnet.


4.25     Aktive latente Steuern


Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % EUR 23.799.590,04 (Vorjahr: TEUR 25.504). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Änderungen von Wertansätzen. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern wurden angemessen berücksichtigt.

Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.


4.26     Leasing- und Mietverpflichtungen


Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 3.458.883,28 (Vorjahr: TEUR 3.501); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 17.351.335,43 (Vorjahr: TEUR 17.512).


4.27     Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtigungen zu Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche


Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche wurden im Bilanzjahr entrichtet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen: 


4.27.1     Einheitlicher Abwicklungsmechnismus (Single Resolution Mechanism)


Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) geschaffen, der seit 01. Jänner 2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.

Der SRM sieht vor, dass der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, über einen Zeitraum von acht Jahren mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. 

Die Vorschreibung dieser jährlich zu leistenden Beiträge erfolgt mittels Bescheid der Aufsichtsbehörde.

Die Beiträge betrugen im Geschäftsjahr EUR 3.309.242,57 (Vorjahr: TEUR 2.508). Die Zahlung der Beiträge erfolgte am 27.05.2020.

4.27.2     Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)


Das System der Einlagensicherung dient dem Schutz der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Aufgrund einer EU-Richtlinie (2014/49/EU), welche in Österreich durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt wurden, kam es zu einer wesentlichen Änderung des Systems der Einlagensicherung in Österreich. Der ESAEG ist am 15. August 2015 in Kraft getreten. Jene Sicherungseinrichtung hat einen Einlagensicherungsfonds, bestehend aus verfügbaren Finanzmitteln in der Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung), einzurichten. Die Zielausstattung soll über einen Zeitraum von 10 Jahren bis 2024 errichtet werden.

Die Beträge betrugen im Geschäftsjahr EUR 7.556.699,00 (Vorjahr: TEUR 4.667). Die Zahlung der Beiträge erfolgte im Dezember 2020.


4.27.3     IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)


Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich Not leidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Bis zum 30. September 2024 soll mittels der von den Gesellschaftern der IPS Fonds GesBR vorgeschriebener Beitragsleistungen eine vereinbarte Zielausstattung erreicht werden.

Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des institutionellen Sicherungssystems stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine Rücklage dotiert. Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert. 


4.28     Sonstige Verbindlichkeiten


In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Abgrenzungen und Bewertungen Derivate

75.399

49.650.210,59

Zinsabgrenzungen aus derivativen Produkten

16.639

15.786.348,14

Einbehaltene Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge und Personalverrechnung

8.261

7.804.300,38

Nicht verbrauchte Urlaube

3.478

0,00

Refinanzierung Darlehen

399

398.800,00

Altersteilzeitansprüche

6.799

4.261.232,34

Zahlungsverkehr

15.801

27.364.473,64


Derivate in den Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -889.634,09 (Vorjahr: TEUR -655), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -2.553.037,98 (Vorjahr: TEUR -1.632) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 2.256.284,41 (Vorjahr: TEUR 2.539) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 1.186.387,66 (Vorjahr: TEUR -261) aufgerechnet.

Die Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube wurden im Vorjahr in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und aufgrund eines sektoreinheitlichen Ausweises nunmehr in die sonstigen Rückstellungen umgegliedert.


4.29     Rückstellungen für Pensionen


Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergaben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 82.717.896,62 (Vorjahr: TEUR 86.418).


4.30     Sonstige Rückstellungen


In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie in der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Remunerationen, Dienstnehmerjubiläen, Krankenzusatzversicherung, nicht konsumierte Urlaube, Eventualverbindlichkeiten, Baukosten, Sachaufwand, Derivate, Personalaufwand, sowie Beratungs-, Prüfungs und Sachverständigenkosten gebildet.

Derivate in den Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -889.634,09 (Vorjahr: TEUR -655), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -2.553.037,98 (Vorjahr: TEUR -1.632) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 2.256.284,41 (Vorjahr: TEUR 2.539) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 1.186.387,66 (Vorjahr: TEUR -261) aufgerechnet.

Die kollektivvertraglichen Pensionsrisken infolge Berufsunfähigkeit, Dienstunfall und Tod (BU) sind seit 01. Dezember 2009 an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert. 

Die Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube wurden im Vorjahr in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und aufgrund eines sektoreinheitlichen Ausweises nunmehr in die sonstigen Rückstellungen umgegliedert.


4.31     Grundkapital


Das Grundkapital setzt sich zusammen aus:


31.12.2019

in TEUR

31.12.2020

in EUR

Erhöhung

EUR

Stammaktien




     Stückaktien

64.371

64.371.086,00

0,00





Partizipationskapital

9

8.575,39

0,00


Die Zahl der Stammaktien beträgt 885.800 und die der Partizipationsscheine 118.


4.32     Nachrangiges Kapital


In den Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich war nachrangiges Kapital von EUR 256.118.076,45 (Vorjahr: TEUR 253.314) enthalten:


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Ergänzungskapital

253.314

256.118.076,45


4.33     Wechselseitige Beteiligungen


Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen Beteiligungen.


4.34     Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind


Angaben zu §§ 50 Abs. 4 und 64 Abs. 1 Z 8 BWG

Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten wurden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere und hypothekarisch besicherte Ausleihungen, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Beteiligungen und Sachanlagen von EUR 3.285.852.534,25 (Vorjahr: TEUR 2.628.248) als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus folgenden Passivgeschäften der Sparkasse Oberösterreich sowie der Erste Group Bank AG übertragen:



31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Deckungsstock für Mündelgelder



     Aktiva 02

74.503

60.052.556,89

     Aktiva 04

10.200

9.349.839,76

     Aktiva 05

38.881

51.402.034,47

     Aktiva 06

3.933

3.933.145,96

Deckungsstock für fundierte Anleihen



     Aktiva 04

812.649

825.024.774,00

Sicherheiten für Kontrollbank-Refinanzierungen



     Aktiva 04

324.939

376.826.787,60

Hypothekarische Pfandrechte im Zusammenhang mit der Finanzierung von Eigentumswohnungen und Gebäuden



     Aktiva 10

6

4.657,89

Wertpapiere als Garantie an Dritte



     Aktiva 03

1.000

0,00

     Aktiva 05

1.199

3.493.840,03

     Aktiva 07

9.410

9.409.500,000

Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)



     Aktiva 04

668.271

779.772.007,03

Sicherheiten für Derivate (Collateral Management, Central Counterparty Clearing)



     Aktiva 03

15.350

8.380.000,00

     Aktiva 04

11.084

12.404.681,66

Deckungsstock für Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)



     Aktiva 04

156.823

145.798.708,96

OeNB Tenderoperationen



     Aktiva 04

500.000

1.000.000.000,00


*) Der in Passiva U1 „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten" enthaltene Wert entspricht dem Buchwert, der als Sicherheit gestellten Forderungen.


4.35     Mündelgeldspareinlagen


In der Bilanz waren Mündelgeldspareinlagen von EUR 107.308.566,83 (Vorjahr: TEUR 90.471) enthalten.


4.36     Termingeschäfte


Die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG können aus 4.11 „Derivative Finanzinstrumente" abgeleitet werden.


4.37     Eventualverbindlichkeiten


Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:


31.12.2019

TEUR

31.12.2020

EUR

Bürgschaften und Garantien

1.291.204

1.419.367.100,62

Ausgestellte und bestätigte Dokumentenakkreditive

9.466

6.288.639,79

Kreditderivate

5.000

0,00

Erfüllungsgarantien

459.091

446.432.980,28

Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen für Mitarbeiter

4.960

4.956.560,38

Pensionsverpflichtungen

997

1.004.207,00


4.38     Bedeutende Kreditrisiken


Die unter dem Strich ausgewiesenen bedeutenden Kreditrisiken betragen überwiegend noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und nicht ausgenützte Kreditrahmen.


5.     ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG


5.1     Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleitungen gegenüber Dritten


In den Provisionserträgen waren Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 20.075.997,70 (Vorjahr: TEUR 20.587) enthalten.


5.2     Sonstige betriebliche Erträge


In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren Erträge von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 178) aus der Veräußerung von Grundstücken und Bauten enthalten.

Die Erträge aus Miet- und Pachtverträgen betrugen EUR 746.387,47 (Vorjahr: TEUR 783).

Weiters waren Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate EUR 846.952,88 (Vorjahr: TEUR 386), Erträge in Höhe von EUR 2.033.187,09 die aus der vorzeitigen Terminisierung von Derivaten, die in einer Sicherungsbeziehung standen, Ausbuchung 30 Jahre unbewegter Sparbücher EUR 5.927.338,87, Lehrlingsausbildungsförderungen, Bildungsprämien und Auflösung von Baukostenzuschüssen in Höhe von EUR 86.373,44 (Vorjahr: TEUR 114) enthalten.


5.3     Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten


Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital wurden EUR 3.204,72 (Vorjahr: TEUR 8.545) aufgewendet.


5.4     Aufwendungen für Abfertigungen


In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen waren Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 2.555.165,06 (Vorjahr: TEUR 3.048) enthalten.


5.5     Aufwendungen für Abschlussprüfer


Die Sparkasse Oberösterreich ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.


5.6     Sonstige betriebliche Aufwendungen


In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 227.979,09 (Vorjahr: TEUR 226) für betrieblich nicht genutzte Liegenschaften enthalten.

In dieser Position waren auch die Zahlung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) an die Finanzaufsichtsbehörde (FMA) in Höhe von EUR 3.309.242,57 (Vorjahr: TEUR 2.508) und die Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate EUR 1.649.215,45 (Vorjahr: TEUR 229) enthalten.


5.7     Negativzinsen


Infolge der Niedrigzinssituation sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen", die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 4.557.724,63 (Vorjahr: TEUR 825) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen", die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 4.523.535,62 (Vorjahr: TEUR 4.065) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. 


5.8     Rücklagenzuführung


Aus dem Jahresüberschuss von EUR 40.938.458,99 (Vorjahr: TEUR 58.187) wurde der Betrag von EUR 33.319.564,19 (Vorjahr: TEUR 50.569) bereits den Rücklagen zugeführt.


5.9     Gesamtkapitalrentabilität


Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 0,2782 % (Vorjahr: 0,4459 %).

5.10     Gewinnverteilungsvorschlag


Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2020 eine Ausschüttung auf das Grundkapital von EUR 8,60 je Aktie in Höhe von EUR 7.617.880,00 und dem verbleibenden Partizipationskapital von EUR 8,60 je Aktie in Höhe von EUR 1.014,80 - das ergibt einen Gesamtbetrag von EUR 7.618.894,80 - vorzunehmen.


6.     ANGABEN ZUR BILANZ

6.1     Anzahl der Arbeitnehmer


Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 1.328 Angestellte (Vorjahr: 1.352).

Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 2 Personen (Vorjahr: 4) tätig. Der Kostenersatz wurde betrug EUR 98.748,58 (Vorjahr: TEUR 156).


6.2     Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat


An die Mitglieder des Vorstandes hafteten Kredite von EUR 545.464,86 (Vorjahr: TEUR 598) aus und waren Haftungen von EUR 13.299,72 (Vorjahr: TEUR 14) übernommen.

An die Mitglieder des Aufsichtsrates hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 1.778.143,10 (Vorjahr: TEUR 1.999) aus und waren Haftungen von EUR 57.902,24 (Vorjahr: TEUR 65) übernommen.

Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) waren marktkonform.

Von Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite von EUR 39.550,97 (Vorjahr: TEUR 8) zurückbezahlt. 

Von Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 290.549,88 (Vorjahr: TEUR 86) zurückbezahlt.


6.3     Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen


Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen wurden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 169.997,26 (Vorjahr: TEUR 285) aufgewendet.

Für Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene wurden EUR 3.991.581,66 (Vorjahr: TEUR 9.967) aufgewendet.


6.4     Organbezüge


Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf EUR 1.737.180,77 (Vorjahr: TEUR 2.258).

Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf EUR 252.763,11 (Vorjahr: TEUR 266).


6.5     Namen der Organmitglieder


Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:

Mag. Stefanie HUBER (Vorstandsvorsitzende)

Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)

Herbert WALZHOFER (Vorstandsmitglied)


Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:

Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)

Willibald CERNKO (1. Vorsitzender-Stellvertreter)

Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (2. Vorsitzender-Stellvertreterin)

Dr. Volker DAHLHAUSEN

Mag. Norbert JUNGREITHMAYR

Mag. Gerd SCHACHERMAYER

Mag. Wolfgang SONNLEITNER

Georg STARHEMBERG

Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER

Mag. Karin SVOBODA


Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder: 

Silvia GABER

Simone KLEINBAUER

Petra LIEDL

Hermann NUSIME

BR-Vorsitzender Mag. Christian TRIXNER


Folgende Personen waren zeitweise als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:

KommR Ing. Johann NEUNTEUFEL (Vorsitzender), bis 22. April 2020

DI Dr. Ilinka KAJGANA (Aufsichtsratmitglied), bis 16. Dezember 2020

KommR DI Günter RÜBIG (Aufsichtsratmitglied), bis 16. Dezember 2020

Silvia MATSCHINGER, bis 29. Februar 2020

Walter WÖGERBAUER, bis 6. Oktober 2020


Staatskommissär:
Hofrat Mag. Alois HOCHEDLINGER, Landesregierung OÖ

Staatskommissär-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN, Landesregierung OÖ


7.     EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag sind keine eingetreten.






Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft

Beilage zum Anhang


Die Gesellschaft hielt per 31.12.2020 bei folgenden Unternehmen mindestens 20% Anteilsbesitz:


Sitz der Firma


Stammkapital (in TEUR)

Kapitalanteil direkt in %

Kapitalanteil insgesamt in %

Eigenkapital (in TEUR)

Ergebnis des letzten Geschäfts-jahres (in TEUR)

Jahresabschluss

Anmerkung

Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Linz

EUR

727

85,00

85,00

6.003

3.053

2019

1)

AS Leasing Gesellschaft m.b.H.

Linz

EUR

73

100,00

100,00

78

-3

2019

1)

IMMORENT-MÖRE Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.

Wien

EUR

36

50,20

50,20

53

5

2019

1)

Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.

Linz

EUR

36

25,00

43,70

679

246

2019

1)

AS-Alpha Grundstücksverwaltung Gesellschaft m.b.H.

Wien

EUR

36

100,00

100,00

39

3

2019

1)

Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.

Schwanenstadt

EUR

36

33,00

33,00

398

18

2019


LV Holding GmbH

Linz

EUR

35

72,36

72,36

2.565

272

2019

1)

AS Support GmbH

Linz

EUR

35

100,00

100,00

200

23

2019

1)

S-Leasing Gesellschaft m.b.H.

Kirchdorf a.d. Krems

EUR

36

50,00

50,00

89

17

2019

1)

WEVA Veranlagungsges.m.b.H.

Linz

EUR

36

100,00

100,00

18.518

-1

2019

1)


1) = verbundenes Unternehmen





Jahresabschluss 2020

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft


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