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Die Kommunalkredit im Überblick

AUSGEWÄHLTE KENNZAHLEN
in EUR Mio. bzw. %
IFRS
2020 2021 2022 2023 2024
Zinsergebnis 77,1 78,9 125,7 192,4 185,0
Operatives Ergebnis* 47,5 60,1 85,2 13 5 , 7 1 27,0
Periodenergebnis vor Steuern 48 ,0 67,1 99,3 135,7 126,6
Periodenergebnis nach Steuern 36,4 48,9 78,2 100,5 96,3
Cost-Income-Ratio** 50,8 % 47,6 % 42,8 % 36,7 % 39,1 %
Return on Equity nach Steuern 11,6 % 14,2 % 22,3 % 25,0  % 19,1  %
CET1-Ratio (der Satere Group UGB) 20,0 % 17,0 % 15,9 % 17,1 % 1 8 , 0  %

* IFRS-Konzernjahresergebnis vor Steuern bereinigt um Kreditrisiko- und Bewertungsergebnis.

** Um eine aussagekräftige Cost-Income-Ratio sicherzustellen, fließt die KPC gemäß Cost-Plus-Modell netto in die Berechnung der Effizienzkennzahl ein.

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Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, geschätzte Kundinnen und Kunden, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir blicken auf ein spannendes Jahr 2024 zurück. Ein Jahr, in dem wir unser bisher größtes Neugeschäftsvolumen erzielen konnten. Ein Jahr, in dem wir einen neuen Rekord an Einzeltransaktionen abschließen durften. Ein Jahr, in dem wir einen neuen Eigentümer bekommen haben. Es hat sich viel bewegt – und das unter herausfordernden globalen Rahmenbedingungen.

Europa erlebte 2024 eine Phase wirtschaftlicher Stagnation. Hohe Zinsen, schwache Investitionen und eine gedämpfte Nachfrage belasteten die Konjunktur. Das Jahr war zudem von politischen Neuorientierungen, geopolitischen Krisenherden (Russland/Ukraine, Israel/Gaza …), Rohstoffengpässen (Weizen, Lithium, Nickel …) und Lieferkettenunterbrechungen (insbesondere in der Seeschiffahrt) geprägt. Zudem war die Hälfte der Weltbevölkerung zur Wahl aufgerufen, in über 70 Ländern wurden politische Weichen neu gestellt. Am Weg in Richtung Klimaziele wurde zwar festgehalten, doch die Entscheidungskraft für die Grüne Wende scheint nachgelassen zu haben.

Challenges accepted. Inmitten dieser herausfordernden Bedingungen konnte sich die Geschäftsstrategie der Kommunalkredit erneut behaupten. Mit dem höchsten Neugeschäftsvolumen aller Zeiten von EUR 2.280 Mio. (inklusive Public Finance) verzeichneten wir einen Anstieg von 26 % im Vergleich zum Vorjahr. 35 % dieser Transaktionen entfielen auf den Sektor Energie & Umwelt, gefolgt von Sozialer Infrastruktur (21 %), Kommunikation & Digitalisierung (19 %) sowie Natural Resources (9 %) und Verkehr & Transport (6 %). Mit einer Steigerung von knapp 30 % haben wir unsere Taktung bei Transaktionen stark erhöht und uns noch breiter aufgestellt. Wir verfügen über eine ausgewogene Diversifizierung in Bezug auf Assetklassen, Regionen, Laufzeiten, Produkte und Kundensegmente.

Unser Kerngeschäft ist eng mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie verknüpft. Wir finanzieren nachhaltige Technologien, erneuerbare Energieprojekte, Versorgungsprojekte, Telekommunikation, Digitalisierung, Gesundheits- und Pflegeleistungen sowie den nachhaltigen Transportsektor. Der geografische Fokus lag 2024 weiterhin auf Europa, insbesondere auf Deutschland, Italien und Großbritannien.

Das Vertrauen unserer Investoren wächst. Mit über einer Milliarde Euro Refinanzierung haben wir uns als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt etabliert. Unser Debt Issuance-Programm wurde auf EUR 5 Mrd. aufgestockt. Eine öffentliche Senior Preferred-Anleihe über insgesamt EUR 500 Mio. sowie erstmalig eine Benchmark Covered Bond-Emission im Ausmaß von EUR 500 Mio. unterstreichen unseren Zugang zu den Kapitalmärkten.

Unsere angehobenen Investmentgrade-Ratings spiegeln die erfreuliche Geschäftsentwicklung und unsere hohe Risikodisziplin wider (S&P Global Ratings: angehoben auf „BBB“|stabiler Ausblick sowie Fitch Ratings: „BBB-“|angehoben auf positiver Ausblick).

Neuer Eigentümer, ehrgeizige Wachstumsziele. Die nächste Phase unserer Wachstumsstrategie begann im zweiten Halbjahr 2024 mit dem Abschluss des Eigentümerkontrollverfahrens und dem Einstieg des schwedischen Altor Fonds im Juli 2024. Der Fokus auf Wertschöpfung wurde weiter gestärkt. Mit einem Kapitalzuschuss von EUR 100 Mio. werden wir unsere Aktivitäten weiter ausbauen. Wir setzen gezielt auf unsere Fachkompetenz und erweitern unsere Finanzdienstleistungen in den Bereichen Asset Management und Advisory, um noch besser auf die Erwartungen unserer Partner:innen eingehen zu können. Durch einen ganzheitlichen Serviceansatz, der gezielt auf die Bedürfnisse unserer Kund:innen eingeht, ermöglichen wir es als Finanzinstitut und Partner, nachhaltige Veränderungen zu fördern. Dieser Prozess wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen.

Verstärkung des Vorstands und neuer Teamgeist. Im Zuge des Wachstumsprozesses haben wir auch unsere Managementkompetenz erweitert und einen Kulturwandel mit gestärktem Teamgeist vollzogen. Die Erweiterung des Vorstands auf drei Personen und eine klare Ressortverteilung stellen sicher, dass wir gut für die kommenden Jahre aufgestellt sind. In den letzten Monaten konnten wir viele neue „Future Minds“ gewinnen und so die Attraktivität der Kommunalkredit für herausragende Talente steigern. Unser Fokus liegt dabei auf der Förderung, Entwicklung und Bindung unserer Mitarbeitenden. Unsere Führungskräfte vereinen umfassende Erfahrung, Innovationskraft und strategischen Weitblick. Wir verfügen über außerordentliche Expertise, gepaart mit Engagement und dem Willen zur Veränderung. Im Vordergrund steht dabei nicht das Interesse des einzelnen, sondern immer das Interesse des Unternehmens. Damit schaffen wir die Rahmenbedingungen, unsere Stakeholder umfassend zu servicieren und zu unterstützen sowie gemeinsam nachhaltige Veränderungen erfolgreich umzusetzen.

Wir investieren in unsere Zukunft. Unsere exzellente Performance, gemessen am hohen Return on Equity, zeigt unsere Fähigkeit, nachhaltiges Wachstum zu generieren. Diese Stärke wollen wir gezielt nutzen, um strategisch in die Zukunft zu investieren. Die Jahre 2024, 2025 und 2026 standen bzw. stehen daher im Zeichen von Innovation und Evolution. Konkret bedeutet das: Unsere Vorbereitungen für die DORA-Verordnung im Finanzsektor sind erfolgreich abgeschlossen und die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD gestellt.

Gleichzeitig treiben wir die Digitalisierung und Modernisierung unseres Prozessmanagements und Kernbankensystems konsequent voran. Besonders in den Bereichen People & Culture, Digitalisierung, Cyber Security, IT-Infrastruktur sowie moderne Arbeitswelten setzen wir neue Maßstäbe und gestalten zukunftsfähige Strukturen. Mit diesen Investitionen stärken wir unser Fundament und fördern kontinuierlich unsere Exzellenz.

Infrastruktur bleibt ein stabiler Wachstumssektor. Steigende Finanzierungskosten, wirtschaftliche Volatilität und veränderte (regulatorische) Rahmenbedingungen werden auch im Jahr 2025 dominieren. Der europäische Infrastrukturmarkt bleibt trotzdem eine tragende Säule der Transformation, indem er entscheidend zur Dekarbonisierung, Digitalisierung, Dezentralisierung und demografischen Entwicklung beiträgt. Unsere tiefgreifende Infrastruktur-Expertise, gepaart mit der langfristigen Resilienz und dem Wachstumspotenzial des Infrastrukturmarktes, bilden eine solide Basis für unser Geschäftsmodell. Besonders der privat finanzierte Ausbau erneuerbarer Energien, die steigende Nachfrage nach Dateninfrastruktur sowie Investitionen in Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz eröffnen attraktive Chancen.

Unser Fazit. Der geopolitische und regulatorische Wandel wird uns weiterhin begleiten. Doch wir sehen darin auch Chancen: Wir passen unsere Geschäftsstrategie gezielt an, optimieren unsere Prozesse und nutzen regulatorische Anforderungen als Treiber für nachhaltige Innovationen. Wir sind bereit, unseren Beitrag zur Transformation der europäischen Infrastrukturlandschaft zu leisten und die Zukunft aktiv mitzugestalten.

Die Kommunalkredit steht für Fortschritt, Nachhaltigkeit und Stabilität. Wir setzen unseren Weg mit Weitblick, Verantwortung und unternehmerischem Ehrgeiz fort. Infrastruktur ist nicht nur unser Geschäft, sondern unsere Leidenschaft. Und diese Leidenschaft treibt uns an, Europa gemeinsam mit unseren Kund:innen noch gezielter nachhaltig zu verändern.

Wien, 20. Februar 2025

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Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen!

Sehr geehrte Aktionäre!

Der Aufsichtsrat der Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) legt der Hauptversammlung den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2024 vor. Dabei ist zu beachten, dass die beiden bislang indirekt kontrollierenden Gesellschafter der Kommunalkredit – die Interritus Limited mit Sitz in Großbritannien sowie die Trinity Investments Designated Activity Company mit Sitz in Irland, die von der Attestor Limited verwaltet wird – ihre gesamte Beteiligung an der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Holding-Gesellschaft der Kommunalkredit) an die Green Opera Finance BidCo AB mit Sitz in Schweden verkauft haben. Diese befindet sich im Besitz von Fonds, die vom schwedischen Finanzinvestor Altor verwaltet werden.

Diese Entscheidung und die anschließende Vertragsunterzeichnung wurden bereits im Februar 2023 bekanntgegeben. Die bisherigen Aktionäre – Interritus, Trinity Investments Designated Activity Company (verwaltet von Attestor Limited) und der Österreichische Gemeindebund – bleiben Minderheitsaktionäre. Nachdem die zuständigen österreichischen und europäischen Behörden die erforderlichen Genehmigungen erteilt haben, wurde das Closing am 15. Juli 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Im Anschluss an das erfolgte Closing sind die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder plangemäß zurückgetreten und die Hauptversammlung hat einen neuen Aufsichtsrat bestellt. Den Vorsitz im Aufsichtsrat hält seit 15. Juli 2024 Hans Larsson, Chairman der Skandia Mutual Life Insurance Group, der unabhängiges Aufsichtsratsmitglied ist. Kapitalvertreter:innen sind Paal Weberg (Vorsitzender-Stellvertreter, Co-Managing Partner Altor Equity Partners, der von der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH entsandt ist), Andreas Haindl (selbständiger Unternehmensberater, entsandt von der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH) und Herman Korsgaard (Partner Altor Equity Partners). Henrik Matsen (Partner Henry Costa Partners) und Kurt Svoboda (CFO/CRO UNIQA Insurance Group AG) sind unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats. Die vom Betriebsrat delegierten Aufsichtsratsmitglieder sind unverändert Oliver Fincke, Claudia Slauer und Gerald Unterrainer.

Der Aufsichtsrat besteht zum Berichtszeitpunkt aus drei Kapitalvertreter:innen, drei unabhängigen Mitgliedern und drei Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen. Der Aufsichtsrat dankt allen im Geschäftsjahr 2024 ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Um die Digitalisierung und die entsprechenden organisatorischen Prozessoptimierungen in der Kommunalkredit weiter voranzutreiben, hat der Aufsichtsrat der Bank zum 1. Juli 2024 Nima Motazed zum Chief Operating Officer/Chief Technology Officer (COO/CTO) bestellt. Weiters hat der Aufsichtsrat Bernd Fislage (Chief Executive Officer/CEO) per 28. August 2024 abberufen. Daraufhin wurde Sebastian Firlinger (Chief Risk Officer/Chief Financial Officer) zum Vorstandsvorsitzenden (ad interim) ernannt. Darüber hinaus wurde mit 1. November 2024 zur Stärkung der Marktbereiche auf der Führungsebene John Weiland als Chief Commercial Officer (CCO) in den Vorstand der Kommunalkredit berufen. Der Vorstand besteht zum Berichtszeitpunkt aus dem Vorstandsvorsitzenden (ad interim) Sebastian Firlinger, Nima Motazed und John Weiland.

Die Kommunalkredit blickt auf ein überaus erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zurück – trotz der nach wie vor vorherrschenden wirtschaftlichen Herausforderungen, angespannter Märkte und geopolitischen Verwerfungen. EUR 2.280 Mio. Neugeschäftsvolumen aus Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance untermauern den Fokus auf nachhaltige krisenfeste Infrastruktur. 35 % der Transaktionen im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft sind dem Sektor Energie & Umwelt zuzurechnen, gefolgt von Sozialer Infrastruktur (21 %), Kommunikation & Digitalisierung (19 %) sowie Natural Resources (9 %) bzw. Verkehr & Transport (6 %). Geografisch liegt der Schwerpunkt auf Europa, insbesondere Deutschland, Italien und Großbritannien waren im Geschäftsjahr 2024 wichtige Märkte für die Bank. Das Kerngeschäft steht dabei in enger Korrelation zur Nachhaltigkeitsstrategie.

Die Kommunalkredit hat in den letzten Jahren ihren Zugang zu den Kapitalmärkten kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2024 konnten in Summe über eine Milliarde Euro am Kapitalmarkt refinanziert werden – diese Transaktionen unterstreichen das Engagement der Kommunalkredit, sich als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt zu etablieren.

Der Kapitalzuschuss von EUR 100 Mio. durch den neuen Mehrheitseigentümer Altor am 29. Juli 2024 ermöglicht der Kommunalkredit, ihre Infrastruktur- und Energiefinanzierungsaktivitäten gezielt auszubauen und Größenvorteile zu nutzen.

Der Aufsichtsrat hat seine nach Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vier ordentlichen Sitzungen, sieben außerordentlichen Sitzungen und einer konstituierenden Sitzung wahrgenommen; ebenso haben die Ausschüsse (Prüfungs-, Vergütungs- und Kreditausschuss) satzungsgemäß getagt und ihre Aufgaben wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie auch durch direkte Informationen über den Geschäftsverlauf, die Lage und die Entwicklung des Unternehmens und die beabsichtigte Geschäftspolitik laufend und umfassend unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens, entsprechend der ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben, beraten und überwacht.

Gemäß Fit & Proper-Richtlinie (auf Basis der EBA/ESMA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen, Fassung 2021/06, sowie FMA Fit & Proper-Rundschreiben vom März 2023) haben die neuen Aufsichtsratsmitglieder im Juli 2024 eine umfassende Fit & Proper-Schulung über den regulatorischen Rahmen der österreichischen Kreditinstitute absolviert. Über Änderungen bzw. Neuerungen im regulatorischen Bereich wurden die Organe der Bank im Dezember 2024 belehrt.

Die Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, vorgenommen. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben, den gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen. Der Jahresabschluss vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und in seiner Sitzung vom 27. Februar 2025 den Jahresabschluss 2024 gebilligt, der damit festgestellt ist. Weiters wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 samt Lagebericht geprüft und ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Hans Larsson

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Wien, 27. Februar 2025

Organe der Gesellschaft

Management

SEBASTIAN FIRLINGER

Vorsitzender des Vorstands

(ad interim)

(CEO | CFO | CRO)

seit 28.8.2024

Mitglied des Vorstands

bis 28.8.2024

Risk Controlling, Credit Risk, Finance, Financial Planning & Analysis, Strategy*, Corporate Communication & Marketing, Legal & Stakeholder, Compliance & Non-Financial Risk

KARL-BERND FISLAGE

Vorsitzender des Vorstands

bis 28.8.2024

NIMA MOTAZED

Mitglied des Vorstands (COO | CTO)

seit 1.7.2024

IT & Transformation, Banking Operations, People & Culture, Internal Audit*

JOHN WEILAND

Mitglied des Vorstands

(CCO) seit 1.11.2024

Banking, Markets, Asset Management

* Operative Führung

Gemeinsame Zuständigkeit: Internal Audit, Compliance, Strategy

Aufsichtsrat

HANS LARSSON

Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Chairman of the Board of Directors Skandia Mutual Life Insurance Company

seit 15.7.2024

PAAL WEBERG

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats, Co-Managing Partner Altor Equity Partners

seit 15.7.2024

ANDREAS HAINDL

Selbständiger Unternehmensberater

seit 15.7.2024

HERMAN KORSGAARD

Partner Altor Equity Partners

seit 15.7.2024

HENRIK MATSEN

Partner Henry Costa Partners

seit 15.7.2024

KURT SVOBODA

CRO/CFO UNIQA Insurance Group AG

seit 15.7.2024

PATRICK BETTSCHEIDER

Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltung GmbH

bis 15.7.2024

FRIEDRICH ANDREAE

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats, Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltung GmbH

bis 15.7.2024

TINA KLEINGARN

Partner Westend

Corporate Finance

bis 15.7.2024

JÜRGEN MEISCH

Geschäftsführer

Achalm Capital GmbH

bis 15.7.2024

MARTIN REY

Geschäftsführer Maroban GmbH

bis 15.7.2024

ALOIS STEINBICHLER

Geschäftsführer AST Beratungs- und Beteiligung GmbH

bis 7.5.2024

OLIVER FINCKE

vom Betriebsrat entsandt

CLAUDIA SLAUER

vom Betriebsrat entsandt

Gerald Unterrainer

vom Betriebsrat entsandt

Staatskommissär

Philipp Schweizer

Staatskommissär, Bundesministerium für Finanzen

Markus Kroiher

Staatskommissär-Stellvertreter, Bundesministerium für Finanzen

Corporate Governance-Dokumente auf kommunalkredit.at

Steckbrief

Die Kommunalkredit Austria AG steht zu 99,8 % im Eigentum der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere), 0,2 % hält der Österreichische Gemeindebund. Die Satere ist indirekt im Eigentum von Fonds und Investmentgesellschaften, die von Altor Fund Manager AB gemanagt werden (80,2 %), sowie von Interrita One Sàrl (9,9 %) und Trinity Investments Designated Activity Company (9,9 %).

Seit ihrer Gründung haben die Altor-Fonds insgesamt über EUR 11 Mrd. an Mitteln aufgebracht und sind in rund 100 Unternehmen investiert.

Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit

Platz 1 Beste Spezialbank Österreichs 2024

Zentrale in Wien

Zweigstelle in Frankfurt am Main

410 Mitarbeiter:innen

27 Nationalitäten

2 Mrd. Neugeschäft in der Infrastruktur- und Energiefinanzierung

38 % davon für Energiewende & Umweltschutz

37 % davon zur Verbesserung der Lebensqualität

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Green? Deal! | Die Strategie der Kommunalkredit

Wir denken Infrastruktur. Infrastruktur bildet das Rückgrat wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Entwicklung und ermöglicht langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand. Wir setzen uns permanent mit nachhaltigen Energielösungen, E-Mobilität, digitalen Kommunikationsplattformen und sozialen Einrichtungen auseinander. Das ist unser Alleinstellungsmerkmal.

Infrastruktur ist der Schlüssel zu einer vernetzten, prosperierenden und nachhaltigen globalen Welt. Die Spezialisierung auf nachhaltige Infrastruktur bietet sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, geopolitischer Spannungen und dem urbanen Wachstum ist der Bedarf an innovativen und nachhaltigen Lösungen enorm. Zudem hat sich Europa mit Initiativen wie dem Green Deal der Europäischen Union ehrgeizige Ziele gesetzt, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Diese politischen Rahmenbedingungen schaffen attraktive Anreize, in nachhaltige Infrastruktur zu investieren. Der Markt dafür wächst rasant. Investitionen in erneuerbare Energien, emissionsarme Mobilität, intelligente Verkehrssysteme, energieeffiziente Gebäude oder digitale Kommunikationszentren sowie der steigende Bedarf nach sozialen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten.

Die Kommunalkredit hat sich frühzeitig auf diese Bereiche fokussiert und agiert heute in ganz Europa als Vordenker, Mitentscheider und Realisator grüner Projekte. Wir sind VON ANFANG AN DABEI und begleiten unsere Kund:innen von der Beratung zur Projektvorbereitung und -entwicklung über die Strukturierung, Arrangierung und Finanzierung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Als Spezialistin für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen konzentriert sich die Bank darauf, mit ihren Projekten einen Mehrwert für die Gesellschaft zu generieren, indem sie die Entwicklung nachhaltiger Infrastruktur ermöglicht und verantwortungsvolle Investitionen mit attraktiven Renditen kombiniert. Nachhaltige Infrastruktur reduziert den ökologischen Fußabdruck und trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Sie schafft somit eine lebenswerte, saubere und sicherere Umgebung, verbessert die Luftqualität, reduziert Lärm und fördert eine gesunde Lebensweise.

Als starker und agiler Partner setzen wir „grüne“ Projekte für Unternehmen, Innovatoren und die öffentliche Hand erfolgreich um, indem wir die Interessen aller Seiten bündeln und Infrastrukturprojekte nachhaltig und innovativ für die Gesellschaft zur Verfügung stellen. In einer globalisierten Welt wird die Bedeutung einer resilienten, inklusiven und nachhaltigen Infrastruktur weiter zunehmen, um den anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden. Wir sind überzeugt, durch unsere Tätigkeit einen sinnvollen Beitrag zu leisten, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, den Übergang zu einer klimaneutralen Weltwirtschaft zu fördern und die Welt ein kleines bisschen besser zu machen.

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Auswahl unserer Referenzprojekte 2024

ZEUS Datencenter | Deutschland

Der deutsche Rechenzentrumsentwickler und -betreiber hat sich auf die Planung, den Bau und den Betrieb nachhaltiger Rechenzentren spezialisiert. Besonders die Abwärmenutzung, um eine CO2-neutrale Beheizung der Umgebung zu ermöglichen, wird in den Fokus gerückt. Bei der Finanzierungsfazilität für zwei neue Rechenzentren mit einer Kapazität von 30 MW und einer Zielvorgabe von 1,2 PUE (Power Usage Effectiveness) war die Kommunalkredit als Mandated Lead Arranger involviert.

STAR ENERGY Geothermie | Großbritannien

Um ihre Produktion in Öl und Gas sukzessive zurückzufahren, investiert die britische Star Energy in Geothermie auf der britischen Insel und in Kroatien. Ziel ist, die Produktion mittelfristig komplett auf diese grüne Alternative umzustellen. Die Kommunalkredit war Mandated Lead Arranger bei diesem Vorzeigeprojekt.

VALVERDINHO Hybrid PV | Portugal

183 MWp Photovoltaik und 92 MWp Wind-kraft vereint das portugiesische Projekt Valverdinho im portugiesischen Sabugal. Das westlichste Land Kontinentaleuropas weist einen verhältnismäßig großen Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix auf. Die Gesamtkapazität der Wasserkraft liegt bei 8 GW. Dazu kommen 5,6 GW Winkraft und rund 4 GW PV. 1 Die Kommunalkredit unterstützte dieses nachhaltige Projekt als Mandated Lead Arranger.

1 APREN – Portuguese Assocation of Renewable Energy.

2 PARQenergy.

3 Low-Carbon Power-Online-Plattform.

KLEIBROK Solarpark | Deutschland

40 Hektar – in etwa 56 Fußballfelder – umfasst der künftige Solarpark im niedersächsischen Kleibrok. Mit rund 39 MWp wird die Anlage ca. 40 Mio. KWh erzeugen. Pro Jahr werden damit 31.500 Tonnen CO2 eingespart. 62.000 Solar-Module versorgen über 12.000 Haushalte mit Strom. 2 Im Rahmen des Projektes wird zudem auf den ökologischen Abdruck geschaut: Flächen werden kaum versiegelt, unterhalb entwickelt sich Grünland, Stein- und Holzansammlungen bieten Reptilien und Vögeln Lebensraum. Die Kommunalkredit engagierte sich als Structurer, Underwriter und Sole Mandated Lead Arranger.

FROST Temperaturkontrollanlagen | Großbritannien & Irland

Ein wesentlicher Bestandteil für Unternehmen in der gesamten Kühlbranche sind modulare Kühllager, industrielle Kältemaschinen und integrierte Klimatisierungseinheiten. Diese finden Verwendung bei Lebensmittel, Pharmazeutika, Chemie, Kühlkettenlogistik und Gebäudemanagement. Die Kommunalkredit begleitete den Zusammenschluss zweier Marktplayer als Mandated Lead Arranger.

Silfra Geothermie | Island

Der drittgrößte Energiekonzern Islands modernisiert seine Infrastruktur. Das Unternehmen betreibt mehrere geo-thermische Kraftwerke sowie Wasserkraftwerke im Land. Mit dem Ausbau und der Renovierung bestehender Anlagen sollen veralterte Produktionsstätten stillgelegt und neue, effizientere Erzeugungskapazitäten ermöglicht werden. Die Transaktion im Rahmen des Kraftwerks Svartsengi auf der Halbinsel Reykanes stellt für die Kommunalkredit eine Premiere in Island dar. Mehr als 21.000 Haushalte werden dadurch über heißes Wasser beheizt.

GLYPTODON Solar-PV & Batteriespeicher | Rumänien

Glyptodon wird das größte Batterie-speichersystem Rumäniens (68,8 MWh). Zusätzlich entsteht ein Photovoltaik-Park mit 56 MWp. Damit setzt das Land seinen Weg fort, sukzessive auf kohlenstoffarme Stromerzeugung (aktuell 64 % 3 ) zu wechseln. In ihrer Rolle als Sole Mandated Lead Arranger begleitet die Kommunalkredit dieses Projekt.

OPUS Abfallentsorgung | Dänemark

Dänemarks führender Anbieter nachhaltiger Umweltlogistik- und Ressourcenlösungen trägt mit seiner Tätigkeit aktiv zur Kreislaufwirtschaft bei. Er bietet nachhaltige Lösungen für die Sammlung, den Transport, den Umschlag und das Upcycling von Bau- und Abbruchabfällen, Gewerbe- und Industrieabfällen sowie den Umschlag von Böden, um sicherzustellen, dass Industrie- und Bauunternehmen die hohen dänischen Standards für verantwortungsvolles und umweltgerechtes Abfallrecycling erfüllen. Die Kommunalkredit begleitete den Erwerb des Dienstleisters durch einen internationalen Fonds als Mandated Lead Arranger.

Dunkerque Grünes Aluminium | Frankreich

Aluminium Dunkerque ist eine der führenden Aluminiumschmelzereien in der Europäischen Union. Das Werk setzt durch den Einsatz nachhaltigen Stroms einen grünen Fußabdruck in seine Sparte und produziert rund 285 kilo-tons per year. Die Kommunalkredit war Lender im Rahmen eines neuen Finanzierungspakets.

PEARL Diagnostische Bildgebung | Deutschland & Schweiz

Die Bereitstellung grundlegender, hochwertiger und zugänglicher Gesundheitsinfrastrukturdienstleistungen wird aufgrund der demografischen Entwicklung immer bedeutender. Im Rahmen des Erwerbs eines führenden Anbieters von diagnostischer Bildgebung in Deutschland und der Schweiz durch ein Investorenkonsortium hat die Kommunalkredit als Sole Mandated Lead Arranger agiert.

Zentrale Rolle am Kapitalmarkt | Unser Anspruch

Wir ermöglichen Infrastruktur. Wir entwickeln, finanzieren und realisieren nachhaltige Projekte quer durch Europa. Kontinuierlich bauen wir unseren Zugang zu den Kapitalmärkten aus. 2024 haben wir eindrucksvoll bewiesen, dass die Kommunalkredit auch für institutionelle Investoren eine interessante Emittentin ist.

Nachdem die Rating-Agentur Standard & Poor’s am 13. März 2024 die Kommunalkredit auf „BBB“ (positiver Ausblick) hochgestuft hatte, wurden am 21. März 2024 die Bücher für eine 5-jährige Senior Preferred-Anleihe geöffnet. Die auf EUR 300 Mio. beschränkte Emission erfuhr eine substanzielle Nachfrage, bei Schließung der Bücher lag das Kaufinteresse bei über EUR 1 Mrd. (3,3-fache Überzeichnung). Durch dieses eindrucksvolle Orderbuch konnte der ursprünglich angekündigte Emissionsspread von 290 Basispunkten bei der Zuteilung auf 255 Basispunkte gesenkt werden, der Kupon der Anleihe wurde mit 5,25 % fixiert.

Nur wenige Wochen später, am 15. April 2024, wurde die Emission um EUR 100 Mio. aufgestockt. Aufgrund der ungebrochen starken Nachfrage wurde der Spread nochmals deutlich reduziert und mit 215 Basispunkten festgelegt. Am 17. September 2024 konnte neuerlich eine Aufstockung um EUR 100 Mio. auf EUR 500 Mio. realisiert werden. Mit einem Spread von 205 Basispunkten wurde eine weitere Verbesserung der Refinanzierungskosten erreicht und das Volumen der Anleihe auf Benchmark-Niveau erhöht.

Zusätzlich zur Senior Preferred-Emission hat die Kommunalkredit im Herbst 2024 ein Comeback am Covered Bond-Markt gefeiert. Erstmals seit der Privatisierung der Bank im Jahr 2015 wurde eine Benchmark-Anleihe über EUR 500 Mio. am Markt platziert. Die Anleihe – mit einer Laufzeit bis 16. April 2030 – ist durch einen Deckungsstock besichert, der sich aus Aktiva an die öffentliche Hand (Public Sector) zusammensetzt.

Die Emission von zwei Transaktionen zu je EUR 500 Mio. im Jahr 2024 ist ein eindrucksvoller Beweis für das Vertrauen der internationalen Investoren in die langfristige Strategie der Bank. Im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Kapitalmarktaktivitäten hat die Kommunalkredit den Rahmen ihres Debt Issuance-Programms von EUR 2 Mrd. auf EUR 5 Mrd. aufgestockt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den entsprechenden Nachtrag zum Prospekt mit Bescheid vom 5. November 2024 gebilligt.

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Kommunikation am Puls der Zeit | #kommunalkredit

Wir sprechen Infrastruktur. Für eine Spezialbank für Infrastrukturprojekte ist transparente Kommunikation eine strategische Notwendigkeit, um Vertrauen aufzubauen, Risiken zu minimieren, Nachhaltigkeit zu fördern und langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Offener Dialog ist Grundvoraussetzung für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Die Kommunalkredit ist keine klassische Bank. Sie ist vielmehr Denkwerkstatt im umfassenden Universum nachhaltiger Infrastruktur. Es geht um die Verknüpfung komplexer Zusammenhänge, um Projekte auf die Beine zu stellen, die Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Dieser Anspruch macht die Bank faszinierend und zusehends interessanter – bei Partnern, potenziellen Kolleg:innen, dem Mitbewerb sowie Medien. Dazu kommt die Expertise des Tochterunternehmens Kommunalkredit Public Consulting (KPC) als Drehscheibe umweltrelevanter Förderungen und Beratungen im Energie- und Energieeffizienzbereich, dem Klima- und Umweltschutz, in der Wasserwirtschaft und Entwicklungsfinanzierung.

Im Dialog mit unseren Stakeholdern setzen wir auf ein breites Spektrum an Kommunikationskanälen; von der persönlichen Ansprache bis zu digitalen Medien, von der klassischen Medienarbeit bis zum Direct Marketing. Als Know-how-Träger bringen wir unsere Expertise im Rahmen von Pressegesprächen, Veranstaltungen und im „täglichen Business“ ein. Kooperationen mit kommunalen und Infrastrukturentscheidungsträgern ergänzen unseren medialen Fokus.

Nachhaltigkeit als Brandmark ist kein Marketingtrend, es ist eine strategische Notwendigkeit, um langfristig erfolgreich zu bleiben. Die Marke Kommunalkredit steht für nachhaltige Infrastrukturprojekte und positioniert sich sukzessive als Green Transition Champion in Europa.

Im Rahmen unserer Investor Relations-Tätigkeit stehen wir in engem Austausch mit Investoren, Analysten und Geschäftspartnern, die wir über unsere Performance und Meilensteine im Rahmen von Investor & Analyst-Webcasts am Laufenden halten.

Etwas weitergeben

Als sozial ausgerichtetes Unternehmen konnten wir 2024 u. a. die Initiative Bracenet (Upcycling von „Geister-“Fischernetzten aus den Weltmeeren), die Roten Nasen Clowndoctors, die Einrichtung carla der Caritas und den Samariterbund unterstützen.

„Wir treiben den Dialog zu nachhaltiger Infrastruktur aktiv voran.“

Schon gehört? Unsere Podcast-Reihe beleuchtet das Thema Infrastruktur von allen Seiten.

Unser Außenauftritt

„Themen, die bewegen.“ Das war der Impuls 2005, gemeinsam mit dem Österreichischen Gemeindebund die KOMMUNALEN SOMMERGESPRÄCHE ins Leben zu rufen. Seither treffen einander nationale und internationale Vertreter:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Medien, um sich aktueller Problemstellungen anzunehmen, Best-Prac-tice-Beispiele aufzuzeigen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Losgelöst vom Alltagsgeschehen bildet der geografische Mittelpunkt Österreichs – das steirische Bad Aussee – die Bühne für diesen Think Tank.

Warum eine grüne Zukunft in Europa alternativlos ist, erläuterte Kommunalkredit-Interim-CEO und Veranstaltungsgastgeber Sebastian Firlinger in seiner Key Note.

Auch Bundesminister Martin Polaschek (Mitte) ließ es sich nicht nehmen, ins Ausseerland zu kommen. Links von ihm Generalsekretär Walter Leiss und Präsident Johannes Pressl (beide Gemeindebund), rechts Sebastian Firlinger und Kommunalkredit-Vorstandskollege Nima Motazed.

Bad Aussees Bürgermeister Franz Frosch mit Gattin Maria, Bundesminister Martin Kocher, Sebastian Firlinger und Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl (v.l.n.r.).

Nur einige der prominenten Vertreter:innen bei den KOMMUNALEN SOMMER-GESPRÄCHEN 2024 (v.l.n.r.): Key Note-Speaker Joschka Fischer (ehemaliger Vize-kanzler und Außenminister Deutschlands), Markus Achleitner (Landesrat OÖ), Leonore Gewessler (Klimaministerin), Othmar Karas (Vizepräsident des EU-Parlaments), Mojib Latif (Klimaforscher), Baron Lobstein (US-Botschaft).

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KONZERNLAGEBERICHT.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Während viele Volkswirtschaften im Jahr 2024 mit einer schwächelnden Konjunktur, hohen Zinsen und einer gedämpften Nachfrage zu kämpfen hatten, rückten gleichzeitig globale Fragen wie der Klimawandel und die Dekarbonisierung weiter in den Fokus. Geopolitische Spannungen sorgten für Unsicherheiten auf den Märkten und beeinflussten die Handelsbeziehungen. Diese Herausforderungen schafften aber auch Bewusstsein für dringend notwendige Veränderungen und Investitionen.

Der für die Kommunalkredit primär relevante europäische In-​frastruktur-Sektor (inklusive Großbritannien) hatte die ihm oft zugeschriebene Widerstandsfähigkeit im ersten Halbjahr 2024 mit einem gleichbleibend hohen Transaktionsvolumen von EUR 130 Mrd. (H1 2023: EUR 131 Mrd.) bewiesen. Das zweite Halbjahr erwies sich noch wesentlich widerstandsfähiger: Mit EUR 347 Mrd. 4 lag der Wert schließlich um 23 % über dem Vergleichswert 2023.

Die Weltwirtschaft erweist sich (noch) resilient

Die Weltwirtschaft hat sich – trotz Pandemie, Energiekrise, geopolitischen Verwerfungen – in den letzten Jahren als erstaunlich resilient erwiesen. Auch 2024 ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen hat. Die Arbeitslosenquoten liegen immer noch im Umfeld ihrer historischen Tiefstände, der Welthandel erholt sich. Die Weltwirtschaft verzeichnete ein moderates Wachstum von etwa 3,2 %, die Eurozone von immerhin 0,8 %. 5 Dieses stabile globale Wachstum überdeckt jedoch regionale und sektorale Unterschiede.

Während die Vereinigten Staaten in der Pre-Ära Trump II ihre Prognosen nach oben schraubten und in den Schwellenländern – allen voran China und Indien – die industrielle Produktion zunahm, büßten etablierte Industriestaaten – insbesondere in Europa – an Wettbewerbsfähigkeit ein. Die Gesamtinflation ging im Jahresverlauf zurück und wird voraussichtlich bei 5,8 % (2023: 6,7 %) 6 liegen. Im Euroraum ermöglichte dieser Trend der Europäischen Zentralbank (EZB) Spielraum für Zinssenkungen, was die Investitionstätigkeit ankurbeln und die Konjunktur beleben sollte. Doch die europäische Industrie stand weiterhin unter Druck, vor allem durch hohe Energiepreise, schwache Exporte und eine schleppende Nachfrage, von der Deutschland am stärksten betroffen war – und damit indirekt auch Österreich (Wirtschaftsleistung -0,6 %) 7 . Der Krieg in der Ukraine und die Handelsspannungen zwischen China und den USA belasteten die europäische Wirtschaft. Gleichzeitig verstärkte die Europäische Union (EU) ihre Bemühungen, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren – etwa durch die Diversifizierung von Lieferketten und Rohstoffquellen. Und sie setzte verstärkt auf ihre Klimaziele und forcierte Projekte wie den Ausbau der Elektromobilität, der Digitalisierung sowie die Energiewende – alles Kernbereiche der Kommunalkredit. Unser Fokus wurde weiterhin auf die für das Geschäftsmodell relevanten Investitionen in grüne Technologien, erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur gelegt.

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Das Intermezzo hoher Zinsen endet (vorerst)

Während das Wirtschaftswachstum 2024 in der Eurozone (Erwartung für das Gesamtjahr +0,8 %) 10 und anderen großen Indus-trienationen wie Großbritannien (Erwartung +1,0 %) und Japan (Erwartung +0,4 %) schwach verlief, konnten die Vereinigten Staaten (USA) im Jahr 2024 positiv überraschen und werden voraussichtlich um rund 2,8 % wachsen. Gerade für Deutschland – und in dessen Sog Österreich – verlief die wirtschaftliche Entwicklung wenig erfreulich und die Wahrscheinlichkeit einer Rezession im Gesamtjahr 2024 nahm zuletzt zu.

Die Europäische Zentralbank (EZB) reagierte auf die strauchelnde Wirtschaft und die zurückgehende Inflation in der Eurozone mit Zinssenkungen im Jahr 2024 in vier Schritten um 100 Basispunkte bzw. 135 Basispunkte. Der EZB-Einlagesatz ging von 4,0 % zu Jahresbeginn auf 3,0 % (Anmerkung: 2,75 % per Zinsentscheid am 30. Jänner 2025) und der EZB-Hauptrefinanzierungssatz von 4,5 % auf 3,15 % (Anmerkung: 2,9 % per 30. Jänner 2025) zum Jahresende zurück. Getrieben von den Zinssenkungen der EZB und der Abschwächung der Wirtschaft sanken die Kapitalmarktzinsen vor allem im zweiten Halbjahr 2024. So fiel der 10-Jahres-Swapsatz von 2,52 % zu Beginn des Jahres bzw. einem zwischenzeitlichen Hoch von 2,93 % Ende Mai bis auf 2,09 % Anfang Dezember. Eine leichte Korrekturbewegung bis auf 2,36 % setzte zum Jahresende ein. Langfristige Anleiherenditen haben sich hingegen etwas von der Entwicklung des Swapsatzes entkoppelt. Die Rendite 10-jähriger deutscher Bundesanleihen stieg von 2,07 % zu Jahresbeginn auf 2,36 % zum Jahresende, womit sie auf demselben Niveau liegt wie der Swapsatz. Zwischenzeitlich notierten diese Anleihen erstmals in der Geschichte seit Einführung des Euro 1999 mit höheren Renditen als der laufzeitkonforme Swapsatz. Ein deutliches Zeichen für den Imageverlust Deutschlands als „sicherer Hafen“ für Investoren, begründet durch die schwache wirtschaftliche Entwicklung und die politischen Veränderungen, die in Neuwahlen Ende Februar 2025 geendet haben.

Die Erwartung erhöhter Schuldenaufnahme war ebenfalls nicht förderlich für die Spreadentwicklung. Weitere Gründe für die Entkoppelung von Swap- und Anleiherenditen in Europa lagen in der Bilanzverkleinerung der EZB, hohen Budgetdefiziten in anderen bedeutenden Eurozonenstaaten sowie der vermehrten Emissionstätigkeit der Europäischen Union (EU) selbst, die in einem Wettbewerb mit ihren Mitgliedstaaten bei Investoren steht und deshalb attraktive Renditen anbieten muss.

Der Infrastrukturmarkt trotzt den Zeiten

Zum Halbjahr 2024 war es keine große Überraschung, dass der für die Kommunalkredit relevante europäische Markt für Infrastruktur-Investments mit knapp EUR 130 Mrd. etwas hinter den entsprechenden Vergleichsperioden der beiden vorangegangenen Jahre zurücklag. Dennoch ging die Kommunalkredit mit berechtigtem Optimismus in das zweite Halbjahr, da trotz anhaltender geopolitischer Konflikte vor allem eine langsame, aber immer offensichtlichere Zinsnormalisierung spürbar wurde, welche sich auch durch weitere Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) bzw. die Federal Reserve (Fed) manifestierte.

Die Kombination von robustem Wirtschaftswachstum (insbesondere in den USA und Großbritannien), einer moderaten, nach wie vor über Durchschnitt liegenden Inflation sowie sinkender Zinsen hat letztlich dazu beigetragen, dass das Transaktionsvolumen in Europa mit EUR 347 Mrd. klar über dem Vergleichswert 2023 lag (EUR 283 Mrd.). Weitere positive Faktoren, die den Infrastruktursektor nach wie vor als robuste und positiv-defensive Asset-Klasse etabliert haben, sind die anhaltenden Megatrends der Dekarbonisierung und Digitalisierung, die sich 2024 etwas differenzierter darstellten.

Im Bereich der Greenfield-Finanzierungen 11 lag das europäische Volumen Mitte des Jahres bereits deutlich über dem Volumen zum vergleichbaren Zeitraum 2023. Für das Gesamtjahr 2024 blieb diese Entwicklung relativ konstant, wobei der mit diesen Mitteln forcierte Ausbau neuer Projekte vor allem die Themen Erneuerbare Energie betraf. Neben „klassischer“ PV-Solar- und Windprojekte entstanden neue Impulse in den Bereichen Batterie-Energiespeichersysteme (BESS), Biogas/Biomethan und Wasserstoff. Die Kommunalkredit hat sich bereits sehr früh mit diesen Schwerpunkten befasst, das damit verbundene Know-how hat sich in einer Reihe erfolgreich abgeschlossener Transaktionen (insbesondere bei BESS-Projekten in Großbritannien, Deutschland, Italien) manifestiert. Insgesamt hat sich an der Notwendigkeit eines schnellen Ausbaus von Projekten im Bereich Erneuerbare Energie fundamental nichts geändert. Die Kommunalkredit hat daher ihren Weg kontinuierlich fortgesetzt, der vor allem auf innovativen Finanzierungslösungen für ihre Kunden basiert und einen besonderen Fokus auf Brücken- und Development-Finanzierungen setzt, die einen entscheidenden Beitrag für Entwickler leisten, ihre Projekt-Pipeline schnell und flexibel zu realisieren.

Die Kommunalkredit ist – nicht zuletzt verstärkt über das Netzwerk unseres neuen 80 %- Mehrheitseigentümers Altor – in Nordeuropa im Bereich Onshore-Wind und BESS sehr aktiv. Spanien, Portugal, Italien und vor allem Zentral- und Osteuropa (allen voran Rumänien) standen im Bereich PV-Solar und BESS im Fokus der Bank. Erfreulicherweise betrifft dies nicht nur die Strukturierung von Finanzierungen, sondern auch verstärkt den Bereich M&A-Advisory 12 sowie Finanzierungsberatung, wie eine Vielzahl an abgeschlossenen und neuen Mandaten eindrucksvoll beweisen. Besonders erwähnenswert sind dabei Projekte, die die Expertise der Bank über verschieden Produkte und Serviceleistungen bündeln – etwa die kaufseitige M&A-Beratung mit der Strukturierung des notwendigen Akquisitionskredites. Dennoch spiegelten sich die wirtschaftlichen Herausforderungen bei einigen Greenfield-Projekten wider: EV-Ladestationen blieben – als Konsequenz der schwierigen Situation für Hersteller von Batterien und Elektromobilität – unter den Erwartungen. Beim Breitbandausbau standen einige Betreiber, vor allem in Deutschland und Großbritannien, vor ernsthaften Liquiditätsherausforderungen. Dies wurde jedoch im Sektor der Digitalen Infrastruktur durch einen stark wachsenden Markt für den Ausbau von Datencentern mehr als kompensiert.

Aufgrund des sich bis Anfang 2024 nur schleppend verbessernden Zinsniveaus kamen Refinanzierungen erst im zweiten Halbjahr 2024 verstärkt aus den Startlöchern. Bis dahin refinanzierten viele Player im Infrastruktur-Markt meist nur, wenn es absolut notwendig war. Insgesamt stieg das Volumen von Refinanzierungen im Jahr 2024 um etwa 15 % im Vergleich zum Vorjahr – ein Trend, der 2025 weiter an Dynamik gewinnen wird. 2024 war zudem von einem anhaltenden Trend von „Accordion-Finanzierungen“ geprägt. Dabei sichern sich Equity-Sponsoren bereits bei der Finanzierung die Möglichkeit, innerhalb der bestehenden Finanzierungsdokumente weitere Kreditvolumina meist von bestehenden Banken rasch zu sichern, um flexibel und rasch auf organische und inorganische Wachstumsmöglichkeiten reagieren zu können, ohne eine teure Gesamtfinanzierung in Angriff nehmen zu müssen. Die Kommunalkredit unterstützte auf diese Weise kontinuierlich bestehende Kunden über alle Sektoren hinweg.

Der Teilbereich Brownfield/M&A 13 erlebte im zweiten Halbjahr eine spürbare Erholung – bedingt durch ein stabileres Marktumfeld, niedrigere Zinsen und signifikant gefallenen Marktpreisen. Die Kommunalkredit konnte diese verhaltene Entwicklung durch eine breite geografische Aufstellung, ihren Fokus auf stark kundenorientierte Finanzierungslösungen sowie neue Services (vor allem im Bereich M&A- und Debt-Advisory) mehr als kompensieren.

Blickt man auf die relativen Volumina der Sektoren in Europa im Gesamtjahr, zeigt sich, dass der Bereich Erneuerbare Energien (PV-Solar, Wind etc.) gemeinsam mit anderen energienahen Sektoren (Biogas, LNG, Batteriespeicher) auf insgesamt über 50 % 15 am Gesamtmarkt kommt. Dies zeigt sich auch an den Transaktionen der Kommunalkredit – insbesondere in Nordeuropa, auf der Iberischen Halbinsel sowie in Zentral- und Osteuropa (allen voran in Rumänien, wo die Kommunalkredit Markleader ist). Die im Laufe des Jahres 2024 gefallenen bzw. volatilen Energiepreise machten flexible Finanzierungslösungen besonders wichtig, da sie einen hohen Strukturierungsaufwand sowie Markt-Know-how in Hinblick auf Lösungen zur Abnahme des erzeugten Stroms erfordern (volles Markrisiko vs Power Purchase Agreements vs Staatliche Abnahmeverträge bzw. Stützungen). Nur wenige Finanzierungsgeber haben hier die Erfahrung und Agilität der Kommunalkredit vorzuweisen, die proaktiv mit dem Thema Development-Finanzierung vertraut ist und einen guten Track-Record in den Bereichen Biogas/Biomethan sowie Batteriespeichersysteme aufgebaut hat.

Im Bereich der Digitalen Infrastruktur (22 % Volumen) hat sich das Investoreninteresse stetig von Glasfaser-Themen stärker in Richtung Datencenter/Rechenzentren verschoben. Diese sorgen nicht nur für die Übertragung und Speicherung wachsender Datenmengen, sie profitieren auch von den explodierenden Anforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI). Dies bedeutet eine Konvergenz der Themen Digitalisierung und Energiewende, da Rechenzentren exponentiell wachenden Bedarf an Energie haben, was noch nie dagewesene Investments in verschiedene Formen von Energie-​infrastruktur (Transmissions- und Verteilernetzwerke) erfordert.

Eine Reihe von signifikanten Glasfaser-Projekten (vor allem in Großbritannien und Deutschland) liegen durch erhöhte Kosten und wachsende Konkurrenz zum Teil signifikant hinter den Ausbauplänen. Die Kommunalkredit war von dieser Entwicklung nur sehr rudimentär betroffen, da man sich auf Projekte mit wenig Overbuild-Risko 16 sowie mit finanzstarken Sponsoren fokussiert hat. Die Bank war 2024 bei Datencenter in Deutschland, Norwegen, Schweden und den Niederlanden engagiert.

Der Transport-Sektor (19 %) zeigte sich im Jahr 2024 sehr aktiv. Die zwei größten Transaktionen betrafen den mehrheitlichen Kauf des Airport Budapest durch einen staatlichen Investment Fund sowie den 50%-Verkauf am größten privaten italienischen Bahn-Unternehmen Italo an MSC Shipping. Zudem kam es zu einer Reihe von Refinanzierungen bei Flughäfen, da diese die Schwierigkeiten der COVID-Jahre überwunden haben und die Passagierzahlen bereits über dem Niveau von 2018/2019 liegen. Die Kommunalkredit ist in einige Airport-Finanzierungen involviert, arbeitete erfolgreich im Bereich Seehäfen/Passenger-Terminals in Italien und Spanien mit und konnte sich in der wachsenden Nische der Cold Storage Logistik/Transport-Sparte etablieren.

In der Sozialen Infrastruktur wurde die Expertise vor allem im Bereich privater Zentren für diagnostische Bildgebung ausgebaut. Der Trend einer immer älter werdenden Gesellschaft und der damit einhergehenden Notwendigkeit des Ausbaus der präventiven Medizin ist Basis für eine wachsende Anzahl an Transaktionen in diesem Segment. Zusehens interessanter wird die Nachfrage nach modularen Gebäudelösungen – etwa für Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen sowie modulare Containerlösungen für Baustellen. Hier konnte die Kommunalkredit zwei hochinteressante Transaktionen in Großbritannien und der Schweiz erfolgreich begleiten.

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4 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

5 Internationaler Währungsfonds (IWF) – World Economic Outlook, Oktober 2024.

6 Internationaler Währungsfonds (IWF) – World Economic Outlook, Oktober 2024.

7 Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) – Konjunkturradar 1/2025.

9 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

1 0 Europäische Zentralbank – Gesamtwirtschaftliche Euroraum-Projektionen,

Jänner 2025 (sämtliche Zahlen in diesem Unterkapitel).

11 Greenfield-Projekte sind neue, „auf die grüne Wiese“ gestellte Infrastruktur-Assets, die sich je nach Sektor und Beschaffenheit durch unterschiedlich lange Bauphasen und Finanzierungserfordernisse bis zur Inbetriebnahme auszeichnen.

12 M&A: Mergers & Acquisitions (Fusionen, Unternehmenskäufe, Übernahmen).

13 Brownfield-Projekte sind bestehende, meist bereits in Betrieb befindliche Infrastruktur-Assets, deren Finanzierung bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) zumeist neu aufgestellt werden.

1 4 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

15 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

16 Gefahr, dass in einem Markt/Sektor eine übermäßige Infrastruktur aufgebaut wird, die die tatsächliche Nachfrage übersteigt.

Geschäftsverlauf

Das Jahr 2024 stellte viele Branchen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Doch der Bedarf an nachhaltiger Infrastruktur blieb unverändert hoch – aus gutem Grund. Der Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft erfordert langfristige Investitionen in grüne Technologien, emissionsarme Verkehrssysteme und erneuerbare Energien. Alles Bereiche, in denen die Kommunalkredit Unternehmen und Gebietskörperschaften seit Jahren in ganz Europa zur Seite steht.

Nachhaltige Infrastruktur – wie erneuerbare Energien, energie-effiziente Gebäude oder emissionsarme Verkehrssysteme – ist essenziell, um die Klimaziele zu erreichen und die Dekarbonisierung der Wirtschaft voranzutreiben. Sie bildet das Fundament für die grüne Wende, die auf eine Reduktion von Treibhausgasen und den Schutz natürlicher Ressourcen abzielt. Durch den Ausbau werden nicht nur umweltfreundliche Alternativen geschaffen, es werden auch Innovationen und neue Technologien gefördert. Dies stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und erhöht die Resilienz gegenüber externen Einflüssen wie geopolitische Krisen, Rohstoffengpässe oder Lieferkettenunterbrechungen.Infrastrukturinvestitionen haben traditionell einen hohen Multi-

plikatoreffekt auf die Gesamtwirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, kurbeln die Nachfrage an und wirken stabilisierend auf wirtschaftliche Zyklen. Investitionen in nachhaltige Projekte haben zudem den Vorteil, langfristig Werte zu schaffen und künftige Kosten (bspw. durch Umweltschäden oder notwendige Anpassungen) zu minimieren.

Infrastruktur neu denken

Unter diesen Voraussetzungen sind wir als Kommunalkredit mehr denn je gefordert, positiven Impact zu generieren. Als Spezialistin für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance beteiligen wir uns an der Entwicklung neuer nachhaltiger Technologien, der Finanzierung von Versorgungsunternehmen und erneuerbaren Energieprojekten, der Vernetzung von Menschen und Regionen durch Telekommunikation und Digitalisierung, der Bereitstellung von medizinischen bzw. pflegerischen Leistungen, der Modernisierung von Transportmitteln und -wegen. Wir sind überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um in die Energiewende und Diversifizierung der Energieversorgung zu investieren und Abhängigkeiten von einzelnen Energiequellen zu minimieren.

Wir wollen die Energiewende beschleunigen und helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Daher haben wir uns bis Ende 2025 folgende Meilensteine gesetzt:

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Unser täglicher Einsatz zeigt sich in Form von Wasseraufbereitungsanlagen, Windparks, Photovoltaikanlagen, Breitbandverbindungen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, Rad- und Gehwegen – in ganz Europa.

Im Neugeschäft verfügen wir über eine ausgewogene Diversifizierung in Bezug auf Assetklassen, Regionen, Laufzeiten, Produkte und Kundensegmente. Bei der Geschäftsakquisition ist der Fokus auf klare Auswahlkriterien und einen effizienten Kapitaleinsatz gelegt. Dazu zählt neben dem Risiko-Rendite-Profil einer Transaktion auch ihre Platzierbarkeit bei institutionellen Investoren und die Leistung eines Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens.

Die letzten Jahre waren für die Welt besonders herausfordernd. Sie haben aber auch gezeigt, wie wichtig wirtschaftliche Kooperationen, gesellschaftliche Verantwortung und die Abkehr von Abhängigkeiten sind. In diesem Umfeld hat die Kommunalkredit ein Neugeschäftsvolumen im Infrastruktur- und Energiebereich (inklusive Public Finance) von EUR 2.280 Mio. erwirtschaftet (2023: 1.813 Mio.). 35 % der Transaktionen im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft sind dem Sektor Energie & Umwelt zuzurechnen, gefolgt von Sozialer Infrastruktur (21 %), Kommunikation & Digitalisierung (19 %) sowie Natural Resources (9 %) bzw. Verkehr & Transport (6 %). Geografisch liegt der Schwerpunkt auf Europa, insbesondere Deutschland, Italien und Großbritannien waren im Geschäftsjahr 2024 wichtige Märkte für die Bank. Das Kerngeschäft steht dabei in enger Korrelation zur Nachhaltigkeitsstrategie.

Rund EUR 779 Mio. (38 %) des Neugeschäfts unterstützen direkt die Beschleunigung der Energiewende. EUR 768 Mio. (37 %) unseres Projektvolumens helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.

Partner der Städte & Gemeinden

Die Finanzierung der öffentlichen Hand (Public Finance) hat langjährige Tradition und ist ein bedeutender Geschäftsbestandteil. Länder, Städte und Gemeinden sind wesentliche Wirtschaftsfaktoren, die von der Kommunalkredit mit Finanzierungen unterstützt werden. Mit Investitionen in bürgernahe, notwendige Infrastruktur schaffen und sichern die Gebietskörperschaften und ihre Unternehmen Arbeitsplätze und helfen, die Konjunktur vor allem in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten anzukurbeln. 2024 schloss die Kommunalkredit neue Finanzierungen in Höhe von EUR 217 Mio. ab, darunter insbesondere in den Sektoren Soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr), Energie & Umwelt (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) sowie Verkehr & Transport (Radwege, Gehsteige, Straßen, Straßenbahnen).

Reputation & Auszeichnungen

Die Kommunalkredit hat sich in den vergangenen Jahren am europäischen Infrastruktur- und Energiemarkt erfolgreich positioniert. Ob bei der Entwicklung neuer Technologien im Wasserstoffbereich, der Finanzierung von Wasserversorgungsunternehmen, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarparks, der Errichtung von Windparks, der Umsetzung von Breitbandprojekten, der Ausstattung mit hochtechnologischen Geräten im Gesundheitssektor oder bei der Erschließung wichtiger Verkehrslösungen – die Kommunalkredit ist hier als Ansprechpartner in ganz Europa bekannt und geschätzt.

Im Jahr 2024 wurde die Bank erneut – nach 2022 und 2023– von der österreichischen Tageszeitung Kurier mit dem „Gütesiegel für Nachhaltigkeit“ ausgezeichnet. Vom Wirtschaftsmagazin Börsianer gab es wiederholt Platz 1 in der Kategorie „Beste Spezialbank“ und Platz 2 in der Kategorie „Beste Bank 2024“.

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Gesamtportfolio mit hoher Asset-Qualität

Die strategischen Geschäftsfelder der Kommunalkredit sind von niedrigen Ausfallsraten und hohen Verwertungsraten geprägt. Die Bank verfügt über ein Gesamtportfolio von hoher Asset-Qualität. Per 31. Dezember 2024 wies es ein durchschnittliches Rating von „BBB+“ auf, 58 % der Exposures wurden als Investmentgrade eingestuft. Die Non-Performing-Loan-Ratio (NPL) liegt bei 2,8 %. Unter Berücksichtigung von Garantien (Deckungen durch Export Credit Agencies mit höchster Bonität im Ausmaß von 95 %) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote 2,4 %.

Das breit diversifizierte Kreditportfolio umfasst die beiden Säulen des Geschäftsmodells: Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance. Per 31. Dezember 2024 entfielen 29 % des Kreditportfolios auf den öffentlichen Sektor (großteils auf österreichische Gebietskörperschaften), 32 % auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und 3 % auf Kredite an öffentlichkeitsnahe Unternehmen. Geografisch gesehen entfielen 21 % auf Österreich (31.12.2023: 25 %), 45 % auf den Rest der Eurozone und 14 % auf weitere EU-Länder (31.12.2023: 44 % bzw. 14 %).

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Stabile Refinanzierungsstruktur

Zum 31. Dezember 2024 wies die Kommunalkredit eine stabile Liquiditätsposition von EUR 1.290 Mio. auf. Die Bank hielt Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken in Höhe von EUR 933 Mio. (31.12.2023: EUR 896 Mio.). Darüber hinaus verfügte die Kommunalkredit über eine freie Liquiditätsreserve bestehend aus hochliquiden Wertpapieren (HQLA) im Ausmaß von EUR 376 Mio. (31.12.2023: EUR 864 Mio.).

Aufgrund des Geschäftsmodells und um Liquiditätsrisiken adäquat zu steuern, gilt das strategische Primat der Diversifizierung für die Kommunalkredit, um von keiner einzelnen Refinanzierungsquelle abhängig zu sein. Nach dem verstärkten Ausbau des Einlagengeschäftes 2023 war der Schwerpunkt im Jahr 2024 auf die weitere Erschließung des Kapitalmarkts gerichtet.

Public Sector Covered Bonds | Deckungsstock

Die Kommunalkredit verfügte zum 31. Dezember 2024 über einen diversifizierten Deckungsstock (Cover Pool) von EUR 1.759 Mio. Demgegenüber waren in EUR- und CHF-denominierte Public Sector Covered Bonds in Höhe von rund EUR 1.554 Mio. aushaftend.

Der Cover Pool enthielt zum 31. Dezember 2024 Aktiva aus Österreich (69,2 %), Deutschland (10,4 %), Frankreich (6,1 %), Belgien (5,8 %) und sonstigen Staaten (8,5 %). 74,6 % der Positionen des Cover Pools verfügen über ein Rating von „AAA“ oder „AA“; 22,6 % über ein Rating von „A“. Die per 31. Dezember 2024 gehaltene Überdeckung betrug 13,2 %.

Rating

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Die Investmentgrade-Ratings von S&P Global Ratings (im Frühjahr 2024 angehoben auf „BBB“ | stabiler Ausblick) und Fitch Ratings („BBB-“ | im Frühjahr 2024 angehoben auf positiver Ausblick) spiegeln die sehr gute Geschäftsentwicklung bei hoher Risikodisziplin wider. Die Ratingagenturen haben

Das Covered Bond-Rating der Kommunalkredit von S&P Global Ratings wurde im Jänner 2024 bei „A+“ mit stabilem Ausblick bestätigt. S&P streicht das Portfolio mit hoher Kreditqualität aus überwiegend österreichischen und deutschen Assets des öffentlichen Sektors als Stärke hervor.

Kapitalmarktauftritt

Die Kommunalkredit hat in den letzten Jahren ihren Zugang zu den Kapitalmärkten kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2024 konnten in Summe über eine Milliarde Euro am Kapitalmarkt refinanziert werden – diese Transaktionen unterstreichen das Engagement der Kommunalkredit, sich als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt zu etablieren.

siehe auch Seite 22 | Kapitalmarkt

Das jährliche Update des Debt Issuance-Programms (DIP 4) erfolgte im Februar 2024 mit der Billigung des Basisprospekts durch die österreichische Finanzmarktaufsicht. Das Programm wurde im Dezember 2024 auf EUR 5 Mrd. aufgestockt. Emissionen unter diesem Programm können in Wien gelistet werden und unterstreichen die Verbundenheit der Kommunalkredit zum heimischen Kapitalmarkt.

Im Jahr 2024 wurde eine öffentliche Senior Preferred-Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren im Ausmaß von EUR 300 Mio. bei institutionellen Investoren platziert, welche in zwei weiteren Schritten um jeweils EUR 100 Mio. auf den Gesamtwert von EUR 500 Mio. aufgestockt wurde. Zusätzlich konnten Senior Preferred-Privatplatzierungen im Ausmaß von EUR 18 Mio. bei internationalen Investoren begeben werden. Erstmalig wurde im Jahr 2024 auch ein syndizierter Kredit mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Volumen von EUR 21 Mio. bei internationalen Banken platziert. Zusätzlich wurde im Jahr 2024 erstmalig eine öffentliche Benchmark Covered Bond-Emission mit einer Laufzeit von 51/2 Jahren im Ausmaß von EUR 500 Mio. begeben.

Entwicklung des Einlagengeschäftes

Das Einlagengeschäft der Kommunalkredit besteht aus Retail-Einlagen (KOMMUNALKREDIT INVEST) und Wholesale-Einlagen (KOMMUNALKREDIT DIREKT für Gemeinden und öffentlichkeitsnahe Unternehmen bzw. Direktgeschäft mit Firmenkunden und Institutionellen). Im Jahr 2024 war sowohl das Geschäft mit Wholesale-Einlagen als auch mit Retail-Einlagen leicht rückläufig zu Gunsten der Kapitalmarktrefinanzierung. Im Geschäftsbereich Retail konnte der Anteil an Festgeldern im Vergleich zu Tagesgeldern im Jahr 2024 weiter gesteigert werden und betrug zum Jahresende 95 %.

Liquiditätskennzahlen

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) – in Übereinstimmung mit der CRR (Capital Requirements Regulation) – misst die kurzfristige Widerstandsfähigkeit des Liquiditätsrisikoprofils einer Bank während eines 30-tägigen Szenarios und wird im Rahmen des Frühwarnsystems streng beobachtet. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) betrug zum 31. Dezember 2024 314 % (31.12.2023: 336 %) und lag somit deutlich über der regulatorischen Mindestquote von 100 %.

Banken sind des Weiteren angehalten, mit Blick auf Aktiva und außerbilanzielle Aktivitäten eine stabile langfristige Refinanzierungsbasis aufzuweisen. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) lag zum 31. Dezember 2024 bei 119 % (31.12.2023: 132 %). Die Vorjahreswerte für LCR und NSFR wurden auf Basis des aufsichtlichen Dialogs im Zusammenhang mit der Anwendung des Art. 25 Abs 4 der delegierten Verordnung zur LCR (delVO LCR) angepasst.

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Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Trotz schwieriger makroökonomischer Umstände konnte ein operatives Ergebnis von EUR 127,0 Mio. erwirtschaftet, die Cost-Income-Ratio unter 40 % gehalten und ein Return on Equity nach Steuern von 19,1 % erzielt werden. Einmal mehr hat sich unser strategischer Fokus auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance eindrucksvoll bewährt.

Finanzielle Leistungsindikatoren nach IFRS

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2024 31.12.2023
Bilanzsumme 6.606,5 5.871,1
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Additional Tier 1) 767,0 577,0
Zinsergebnis 185,0 192,4
Provisionsergebnis 45,1 38,5
Operative Erträge 230,1 230,9
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden 9,4 -0,0
Verwaltungsaufwand -101,5 -93,1
Kreditrisikoergebnis -10,1 -0,6
Sonstiges betriebliches Ergebnis -1,0 -1,5
Operatives Ergebnis 127,0 135,7
Erträge / Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen -0,4 -0,0
Erträge aus Beteiligungen 0,0 0,0
Konzernperiodenergebnis vor Steuern 126,6 135,7
Ertragsteuern -30,3 -35,2
Konzernperiodenergebnis nach Steuern 96,3 100,5
Cost-Income-Ratio (auf Basis Operatives Ergebnis) * 39,1 % 36,7 %
Return on Equity vor Steuern ** 25,2 % 33,8 %
Return on Equity nach Steuern ** 19,1 % 25,0 %

* Um eine aussagekräftige Cost-Income-Ratio sicherzustellen, fließt die KPC gemäß Cost-Plus-Modell netto in die Berechnung der Effizienzkennzahl ein.

** Return on Equity = Periodenergebnis/hartes Kernkapital der Satere Gruppe zum 1.1.

Regulatorische Kennzahlen der Kommunalkredit Austria AG nach UGB/BWG

GO * Finance
Invest Group
Satere Group KA Solo
in EUR Mio. bzw. % 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Risikogewichtete Aktiva 3.830,3 3.806,9 2.944,0 3.834,0 2.965,7
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten (Common Equity Tier 1) 707,8 685,9 502,9 715,2 531,1
Kernkapital (Tier 1) 745,4 723,5 539,1 778,5 593,9
Eigenmittel (Total Capital) 781,7 759,8 573,4 820,8 635,6
Harte Kernkapitalquote 18,5 % 18,0 % 17,1 % 18,7 % 17,9 %
Kernkapitalquote 19,5 % 19,0 % 18,3 % 20,3 % 20,0 %
Gesamtkapitalquote 20,4 % 20,0 % 19,5 % 21,4 % 21,4 %

Rating

Emittenten-Ratings S&P GLOBAL RATINGS FITCH RATINGS
Langfristiges Rating BBB BBB-
Kurzfristiges Rating A-2 F3
Ausblick stabil positiv

Die Kommunalkredit ist Teil einer Kreditinstitutsgruppe, deren oberste Muttergesellschaft seit 15. Juli 2024 die Green Opera Finance Invest AB in Stockholm, Schweden, bildet. Die Green Opera Finance Invest AB erstellt ihren Konzernabschluss nach den relevanten Vorschriften des UGB/BWG; der Konsolidierungskreis wird gemäß § 30 BWG ermittelt. Green Opera Finance Invest AB bildet den größten regulatorischen Konsolidierungskreis. Der Unterschied der regulatorischen Eigenmittel auf Einzelebene und den Gruppenebenen resultiert im Wesentlichen aus der Anrechnungseinschränkung gemäß Art. 81 ff CRR („Minderheitenabzug“).

Bilanzstruktur

Die IFRS-Konzernbilanzsumme der Kommunalkredit betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 6.606,5 Mio. (31.12.2023: EUR 5.871,1 Mio.). Das entspricht einem Anstieg von 12,5 %. Dies ist vorwiegend auf den Anstieg auf EUR 1.847,3 Mio. (31.12.2023: EUR 1.413,6 Mio.) bei den erfolgsneutral zum Fair Value bilanzierten als auch den Anstieg auf EUR 567,9 Mio. (31.12.2023: EUR 350,9 Mio.) bei erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Vermögenswerten zurückzuführen.

Der Anstieg der genannten Positionen ist im Wesentlichen auf das fortgesetzte Wachstum im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsbereich zurückzuführen. So erfolgten 2024 bilanzwirksame Neuauszahlungen von rund EUR 2,1 Mrd.

Auf der Passivseite stellen die Kundenverbindlichkeiten mit EUR 3.119,4 Mio. (31.12.2023: EUR 3.313,9 Mio.) und die verbrieften Verbindlichkeiten mit EUR 2.327,5 Mio. (31.12.2023: EUR 1.563,4 Mio.) die größten Refinanzierungspositionen dar.

Die Kapitalmarktaktivitäten umfassten EUR 518,0 Mio. Platzierungen von Senior Preferred-Anleihen, wobei es sich um öffentliche Emissionen von EUR 500,0 Mio. und EUR 18,0 Mio. Privatplatzierungen handelt. Zusätzlich erfolgte eine EUR 500,0 Mio. Covered Bond-Transaktion.

Das IFRS-Eigenkapital der Kommunalkredit betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 767,0 Mio. (31.12.2023: EUR 577,0 Mio.), welches durch einen Kapitalzuschuss im zweiten Halbjahr 2024 in Höhe von EUR 100,0 Mio. durch den neuen indirekten Mehrheitseigentümer der Kommunalkredit, Green Opera Finance Invest AB, weiter gestärkt wurde.

Gewinn- und Verlustrechnung der Kommunalkredit Gruppe nach IFRS

Die Kommunalkredit Gruppe weist für das Jahr 2024 ein Konzernperiodenergebnis nach Steuern von EUR 96,3 Mio. aus (31.12.2023: EUR 100,5 Mio.), welches wesentlich durch die Kreditrisikokosten beeinflusst ist. Das Betriebsergebnis hingegen zeigt sich weiterhin stabil und weist nach Berücksichtigung von positiven Einmaleffekten, welche im Geschäftsjahr 2023 im Zins- und Provisionsertrag enthalten waren, einen positiven Trend auf.

Operatives Ergebnis

Das operative Ergebnis betrug EUR 127,0 Mio. (2023: EUR 135,7 Mio.) und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen:

Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beträgt EUR 185,0 Mio. (2023: EUR 192,4 Mio.). Das Zinsergebnis enthält Zinserträge in Höhe von EUR 400,7 Mio, welche um 22,7 % höher als im Vergleichzeitraum des Vorjahres sind (2023: EUR 326,6 Mio.).

Wesentliche Einmaleffekte, die das Ergebnis im Vorjahr zusätzlich positiv beeinflusst hatten, konnten im laufenden Geschäftsjahr durch eine weitere Steigerung des Neugeschäfts kompensiert werden und führen somit zu einer positiven nachhaltigen Ertragsentwicklung. Aufgrund der aktiven Refinanzierungstätigkeit und den damit verbundenen Fundingkosten stiegen auch die Zinsaufwendungen von EUR 134,3 Mio. in 2023 auf EUR 215,7 Mio in 2024.

Provisionsergebnis

Das Provisionsergebnis liegt bei EUR 45,1 Mio. (2023: EUR 38,5 Mio.). Wesentliche Aktivitäten des laufend erweiterten Leistungsspektrums der Kommunalkredit stellen die Arrangierung und Strukturierung von Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und das Beratungs- und Dienstleistungsgeschäft dar.

Provisionserträgen von EUR 48,1 Mio. (2023: EUR 40,9 Mio.) stehen Provisionsaufwendungen von EUR 3,1 Mio. (2023: EUR 2,4 Mio.) gegenüber. Der Anstieg in den Provisionsaufwendungen ergibt sich im Wesentlichen aus den Kosten im Zusammenhang mit Begebungen von Kapitalmarktemissionen.

Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden

Diese Position beläuft sich in 2024 auf EUR 9,5 Mio. und enthält im Wesentlichen das Bewertungs- und Realisierungsergebnis von EUR 10,2 Mio (2023: EUR 3,8 Mio).

Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand stieg um 9,0 % auf EUR 101,5 Mio. (2023: EUR 93,1 Mio.). Davon entfielen EUR 64,7 Mio. (2023: EUR 60,7 Mio.) auf Personalaufwendungen und EUR 36,8 Mio. (2023: EUR 32,4 Mio.) auf Sachaufwendungen.

Kreditrisikoergebnis

Das Kreditrisikoergebnis betrug EUR -10,1 Mio. (2023: EUR -0,5 Mio.). Diese Entwicklung ist vor allem auf eine Erhöhung der Risikovorsorgen in 2024 zurückzuführen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Das sonstige betriebliche Ergebnis konnte von rund EUR -1,5 Mio. in 2023 auf EUR -1,0 Mio. gesenkt werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 2024 EUR 1,1 Mio. (2023: EUR 1,2 Mio.) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR -2,1 Mio. (2023: EUR -2,7 Mio.). Darin enthalten ist im Geschäftsjahr 2024 die Dotierung einer Rückstellung in Zusammenhang mit der Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 UStG.

Da mit 2024 die Ausstattung für den Bankenabwicklungsfonds im Euroraum erreicht wurde, beschloss das Single Resolution Board im Beitragszeitraum 2024 keine regulären ex-ante Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds einzuheben. Der Beitrag zum Bankenabwicklungsfonds in Höhe von rund EUR 1,8 Mio. war im Jahr 2023 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Ertragsteuern

Der Steueraufwand betrug EUR 30,3 Mio. (2023: EUR 35,2 Mio.) und enthält neben dem laufenden Steueraufwand die Veränderung der aktivierten latenten Steuern aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen.

Entwicklung der Risikovorsorge unter Berücksichtigung der aktuellen makroökonomischen Entwicklungen

Die Risikovorsorge für statistisch erwartete Kreditverluste (expected credit losses) wird auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelten Erfahrungswerten berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen (probability of default – „PD“), Ausfallquoten (loss given default) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt.

Für das PD-Modell ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter ein wesentlicher Treiber der PDs. Die Through-the-Cycle-PDs haben sich zuletzt leicht reduziert und für das Jahr 2025 wird für die Eurozone ein gegenüber 2024 leicht verbessertes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Darüber hinaus haben sich auch die Aktienmärkte im abgelaufenen Jahr sehr positiv entwickelt. Beides wirkt sich im Modell positiv auf die Point-in-Time PDs aus.

Aufgrund von für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten.

Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen. Dennoch gibt es drei Fälle, bei denen es 2024 zu einem Ausfall gekommen ist. Insgesamt befindet sich per 31. Dezember 2024 ein Exposure in der Höhe von EUR 129,0 Mio. (31.12.2023: EUR 53,4 Mio.) im Ausfall (regulatorische Non Performing Loan-Ratio von 2,8 % (31.12.2023: 1,5 %) bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 2,4 % (31.12.2023: 1,0 %)).

Per 31. Dezember 2024 weist ein Exposure von EUR 144,1 Mio. (31.12.2023: EUR 40,6 Mio.) eine Forbearance-Klassifizierung auf. Zum 31. Dezember 2024 war bis auf eine der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand. Insgesamt war zum 31. Dezember 2024 ein Exposure in der Höhe von EUR 142 Mio. (31.12.2023: EUR 45,0 Mio.) in der IFRS-Stufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst.

Zweigstelle und Konzerntöchter

Wien (Zentrale) und Frankurt am Main (Zweigstelle) sind die Drehscheiben, von denen aus die Kommunalkredit als Spezialist für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen mit Fokus auf Europa agiert. 255 Mitarbeiter:innen in der Bank und 155 in der auf Umweltförderung und -beratung ausgerichteten Tochter sind für die Performance verantwortlich.

Die Kommunalkredit Austria AG hält Beteiligungen und Anteile an mehreren verbundenen Unternehmen. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die Gesellschaften der Fidelio KA Debt Fund-Plattform, die Florestan KA GmbH und die Kommunalnet E-Government Solutions GmbH stellen strategische Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen dar. Die Unternehmen in Zusammenhang mit den Immobilien der Bank (sie fungieren als Unternehmenssitz) werden hauptsächlich zur Unterstützung des Kerngeschäfts gehalten.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Investitionen in Infrastruktur und Maßnahmen gegen den Klimawandel sind essenziell für unsere Gesellschaft. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) leistet mit ihren beiden Geschäftsfeldern Förderungsmanagement und Consulting einen wesentlichen Beitrag zu diesen Zielen. Sie ist Expertin und kompetente Partnerin für Klima- und Umweltschutzprojekte in den Bereichen Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, klima-freundliche Mobilität, Siedlungs- und Schutzwasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität sowie Altlastensanierung. Mit ihrem breiten und spezifischen Wissen rund um das Themen-spektrum Umwelt, Klima und Energie ist die KPC gerade im internationalen Umfeld auch ein ausgewiesener Partner im Bereich Sustainable Finance . 90 % ihrer Anteile stehen im Eigentum der Kommunalkredit.

Förderungsmanagement

Die hohe Nachfrage nach Umweltförderungen hat auch 2024 angehalten. Die KPC vergab Förderungsgelder in Höhe von EUR 2.868 Mio. (2023: EUR 1.735 Mio.), vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), des Klima- und Energiefonds sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS).

Hervorzuheben ist vor allem die Sanierungsoffensive mit den beiden Schwerpunkten „Raus aus Öl und Gas“ inkl. „Sauber Heizen für Alle“ und „Sanierungsbonus“ für Privathaushalte. Mit der Anhebung der Förderungspauschalen Anfang 2024 haben sich die Antragzahlen in beiden Bereichen verdoppelt bzw. verdreifacht, sodass hier EUR 1.459 Mio. vergeben werden konnten. In Summe wurden 2024 insgesamt 768.352 Klima- und Umweltschutzprojekte (2023: 633.403), denen ein Investitionsvolumen von über EUR 9,1 Mrd. (2023: EUR 7,1 Mrd.) zugrunde lag, beurteilt. Das entspricht einer Steigerung von rund 21 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023.

Im Sinne der Klimaschutzbestrebungen der österreichischen Bundesregierung sowie der Konjunkturbelebung auf regionaler und lokaler Ebene waren die Förderungsmittel 2024 für alle klimarelevanten Förderungsinstrumente weiterhin auf sehr hohem Niveau. Damit verbunden zeigte sich weiter eine starke nachfrage nach Förderungen. Die KPC ist Schnittstelle zwischen den Förderungsgebern, die die finanziellen Mittel bereitstellen, und den Antragstellern. Dabei begleitet sie ein Projekt über den gesamten Förderungsprozess. Zu den Aufgaben gehört zudem die Entwicklung und Implementierung von Förderungsprogrammen. 2024 waren dies beispielsweise Förderungsprogramme zur Transformation der Industrie hin zur CO2-Neutralität, die Umrüstung von kulturellen Einrichtungen mit dem Förderschwerpunkt „Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz, Energieeffiziente Sportstätten und Energieeffiziente Rettungsorganisationen“. Weiters wurden die Förderungsprogramme „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“ und die Leuchttürme der Wärmewende implementiert. Darüber hinaus wurden auch das Förderungsangebot des Biodiversitätsfonds weitergeführt sowie zusätzliche Mittel für Förderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt.

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Beratung

Als Beratungsdienstleisterin ist die KPC für namhafte nationale und internationale Entwicklungsorganisationen und Finanzinstitutionen erfolgreich tätig. Im internationalen Consulting hat sich die KPC dabei besonders auf Beratungsleistungen in den Bereichen Energie, Klimaschutz und nachhaltige Finanzierung fokussiert und führt hier vor allem technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen , Studien, Know-how-Transfer und Politikberatung sowie Projektevaluierungen und die Entwicklung von nachhaltigen Kreditlinien durch. Zu den Auftraggebern zählen u. a. anerkannte Institutionen wie die Weltbank, die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investmentbank (EIB), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Bereich der Klimapolitik-Beratung für das BMK unterstützt die KPC direkt das österreichische Verhandlungsteam bei den Klimaverhandlungen auf EU-Ebene sowie bei den internationalen UN-Klimaverhandlungen (wie der COP29 in Baku). Zudem berät die KPC den österreichischen Vertreter im Green Climate Fund (GCF), welcher als internationales Klimafinanzierungsinstrument Gelder für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt. Ebenso unterstützt die KPC den österreichischen Vertreter im neu geschaffenen UN-Fonds zu Verlusten und Schäden durch den Klimawandel (Fund responding to Loss and Damage (FRLD)).

Im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung betreut die KPC Klimaschutzprojekte, die durch das BMK direkt gefördert werden, um Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellen-ländern zu unterstützen. Unter diesem Förderungsprogramm wurde 2024 der zweite Programm-Call für Klimaschutzprojekte durchgeführt: EUR 10 Mio. an Förderungsmittel für Projekte in Entwicklungsländer. 2024 hat die KPC mehr als 25 Projektanträge mit einem potenziellen Auftragsvolumen von EUR 17,8 Mio. erstellt und bei ausschreibenden Institutionen eingereicht. Dabei wurden zwölf attraktive Neuaufträge sowie Verlängerungen bestehender Mandate mit einem gesamten Auftragswert von EUR 4,4 Mio. beauftragt.

Climate Austria

Unternehmen suchen aktiv Möglichkeiten, Maßnahmen zum freiwilligen Klimaschutz zu setzen. Die KPC managt Climate Austria seit dem Jahr 2008 und greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung mit Klimaschutzprojekten zurück. Climate Austria berechnet und evaluiert die klimarelevanten Aktivitäten von Unternehmen und bietet die Möglichkeit an, für all jene CO2-Emissionen, die nicht durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen vermieden werden können, aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Unter diesem Kooperationsmodell wurden bislang mehr als 460 nationale und internationale Klimaschutzprojekte mit insgesamt rund EUR 3,9 Mio. unterstützt. Im Jahr 2024 wurden so 34.000 Tonnen CO2 über nationale und internationale Klimaschutzprojekte vermieden.

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Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fonds-Plattform

Mit der luxemburgischen Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund SICAV-RAIF SCA bietet die Kommunalkredit eine Infrastructure Debt Fonds-Plattform an, die professionellen Investoren diversifizierten Zugang zur Infrastruktur-Pipeline der Bank ermöglicht. Die Investoren profitieren von der starken Akquisitions-, Strukturierungs- sowie Portfolio Management-Expertise der Kommunalkredit bei nachhaltigen europäischen Infrastruktur- und Energieprojekten, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Bank profitiert im Gegenzug von vertieften, strategischen Partnerschaften mit den Fonds-Investoren. Dabei präsentiert sich die Kommunalkredit als starker Partner mit gleichgeschalteten Interessen aufgrund der jeweils eigenen Investitionen parallel zum Fonds.

Der Teilfonds „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1“ ist voll investiert und derzeit in der Reifephase. Der Fonds vereint ein breites nachhaltiges Projektspektrum aus Infrastruktur- und Energieinvestitionen , die einen wesentlichen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDG) leisten. Die Vermögensanlagen sind stabil durch die dauerhaften Herausforderungen und Krisen der vergangenen Jahre gekommen. Zum Jahresende 2024 hat die Bank EUR 212,2 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum ersten Teilfonds in denselben Transaktionen investiert. Darüber hinaus ist sie auch ein Gesellschafter des Fonds.

Der zweite Teilfonds, „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Eu-rope 2“, ist ein Artikel 8-Fonds gemäß SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), der im August 2022 aufgelegt wurde. Auch dieser Fonds konzentriert sich auf strukturierte Infrastruktur- und Energieprojekte in Europa, die im gewichteten Durchschnitt als „Investmentgrade“ eingestuft werden. Dieser Teilfonds legt noch stärkeren Wert auf ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der Assets.

Diese Einschätzung erfolgt auf Basis einer strengen dreistufigen Evaluierung: (i) SDG-Screening, (ii) Ausschlusskriterien und (iii) ESG-Analyse. Dadurch unterstützen wir das von der Europäischen Union (EU) formulierte Ziel, Kapitalströme zu nachhaltigen In-vestments umzulenken. Gleichzeitig sind Nachhaltigkeit und Green Transition auch für viele institutionellen Investoren von hohem Interesse. Per 31. Dezember 2024 sind von der Bank EUR 78,5 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum zweiten Teilfonds investiert.

Florestan KA GmbH

Die Projektentwicklungsgesellschaft Florestan KA GmbH verfolgt das Ziel, Infrastruktur- und Energieprojekte mit Entwicklungs- und Wachstumspotenzial durch Eigenkapitalbeteiligungen voranzutreiben. So investiert die Kommunalkredit gemeinsam mit der OMV (Österreichs führender Erdöl-, Erdgas- und Chemiekonzern) in den Bau der bislang größten Elektrolyseanlage Österreichs in der Raffinerie Schwechat. Bei einer jährlichen Produktion von bis zu 1.500 Tonnen grünem Wasserstoff verringert sich der CO2-Fußabdruck um bis zu 15.000 Tonnen pro Jahr.

Mit dem österreichischen Energieversorger eww hält die Bank ein Joint Venture für die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Photovoltaik-Aufdachanlagen in Österreich. Im Rahmen des angebotenen „Contracting-Modells“ ist für Kunden keine anfängliche Investition notwendig, da die Gesellschaft die PV-Aufdachanlagen finanziert, auf den von den Kunden zur Verfügung gestellten Dachflächen errichtet und langfristig an diese verpachtet. Die Kunden erhalten sämtlichen von der Anlage erzeugten Strom und können diesen entweder im Gebäude selbst nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Damit unterstützt die Bank direkt die Klimaziele der österreichischen Bundesregierung. Per 31. Dezember 2024 waren bereits sechs Anlagen in Betrieb.

Kommunalnet E-Government Solutions GmbH

Die Kommunalkredit hält eine 45-%-Beteiligung an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH (Kommunalnet); 45 % sind im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes, 10 % von drei Landesverbänden des Österreichischen Gemeindebundes.

Kommunalnet ist das digitale Arbeits- und Informationsportal der österreichischen Gemeinden , Bürgermeister:innen und Gemeindebediensteten. Es bietet aktuelle kommunale Nachrichten, Zugang zu relevanten behördlichen Datenbanken und fungiert als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kommunalnet ist offizieller Bestandteil der österreichischen e-Government-Roadmap.

Mit Ende 2024 waren 19.093 registrierte Nutzer:innen aus 2.111 österreichischen Gemeinden und Gemeindeverbänden im Netzwerk vertreten. Damit verfügt Kommunalnet über eine einzigartige Stellung im kommunalen Bereich und einen außeror-dentlich hohen Marktanteil von 98 %. Mit 10,4 Mio. Zugriffen ist das Portal gefragte Informationsquelle.

Im Jahr 2024 wurden die Direkt-Vertriebsaktivitäten für Loanboox (für Kommunalfinanzierungen) sowie für Proventor (Digitale Compliance und Sicherheitsprozesse) weiter ausgebaut, die Videoformate „Tatort Gemeinde“ und „Expertentalk“ erweitert. Das ehemalige Netzwerk wurde Anfang des Jahres durch ein modernes und benutzerfreundliches Forum ersetzt. Mittlerweile tauschen sich über das „kn-FORUM“ 3.755 Mitglieder in insgesamt zwölf Foren über kommunale Themen aus. Das entspricht einem User-Anstieg von 39,4 % bzw. 1.155 Usern. Inhaltlich geht es im Forum primär um Fragestellungen, die die tägliche Arbeit der Gemeindebediensteten betreffen.

Der Kommunalnet-Marktplatz erfreut sich großer Beliebtheit und ist ein zentraler Bestandteil des Portals. Bisher fehlte jedoch eine eigene Landingpage mit einem Überblick über die aktuellsten Angebote und Inhalte. Dies soll sich im ersten Halbjahr 2025 ändern, damit die unterschiedlichen Angebote gezielt und effizienter beworben werden können.

Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG

Die Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG hält und verwaltet die Immobilien in der Türkenstraße 9 und Liechtensteinstraße 13. Die Büroräumlichkeiten der Immobilien werden hauptsächlich an Konzerngesellschaften vermietet.

Tradition trifft Moderne: Stock für Stock wird die Zentrale im 9. Wiener Bezirk in ein zeitgemäßes Bürogebäude verwandelt.

Wegbereiter der Zukunft | Unsere Mitarbeiter:innen

Wir leben Infrastruktur. So vielseitig das Geschäft mit nachhaltiger Infrastruktur ist, so mannigfaltig sind auch das individuelle Wissen und die persönlichen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter:innen. Sie sind unser wichtigstes Kapital. Die exzellente Performance der Bank hängt maßgeblich vom gemeinsamen Engagement ab.

Wir wollen die dynamischste und innovativste Infrastrukturbank Europas werden. Dafür brauchen wir Kreativität und Initiative. Dazu kommt die Vielfalt unserer Belegschaft (Diversity) als Zeichen eines modernen und dynamischen Unternehmens. 27 Nationalitäten trugen per Ende 2024 zu einer gestärkten Unternehmenskultur bei. Die hohe fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter:innen ist eine besondere Stärke bei der Umsetzung maßgeschneiderter Finanzierungsprojekte für unseren Kund:innen.

Details unter Business Ethics (Seite 170)

Zum Fokus der Geschlechtergleichstellung wird in unserem Bereich People & Culture sowohl im Recruiting als auch in der Nachfolgeplanung verstärkt auf Diversität geachtet. Unser Ziel, bis 2025 zumindest 30 % der Führungskräfte weiblich zu besetzen, haben wir bereits erreicht. Der Frauenanteil in der Kommunalkredit Gruppe lag zum 31. Dezember 2024 bei 45 %, in Führungspositionen bei 34 %. Unsere Talente und Nachwuchsführungskräfte weisen zudem eine entsprechende Diversität auf. Beauftragte Dienstleister (Personalberater) sind angehalten, jedenfalls für eine Geschlechtergleichstellung bei den Recruitingansprachen zu sorgen.

Wir halten uns an die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und achten insbesondere auf die grundlegenden Rechte der Diskriminierungsfreiheit und des Arbeitsschutzes, welche sich auch in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) wiederfinden.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Basis unseres nachhaltigen Erfolgs. Professionelle Standards und ethische Grundwerte sind in unserem Alltag selbstverständlich und in unserem Verhaltenskodex festgehalten. Deren Einhaltung ist für uns essenziell, sie bilden die Grundlage für die Reputation und den Fortbestand des Unternehmens und einen positiven Beitrag zum Image der Finanzindustrie in der Öffentlichkeit.

Aus- und Weiterbildung sind ein bedeutender Erfolgsfaktor für die Identifikation mit dem Unternehmen und somit für die Kommunalkredit selbst. Wir achten dabei auf berufsmäßige wie auch persönliche Entfaltung, in dem wir nicht nur Fachworkshops abhalten, sondern auch praxisorientierte Kurse für Alltagssituationen ermöglichen, die die Persönlichkeit stärken – über alle Organisationsebenen hinweg.

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Personalentwicklung bedeutet für uns, Mitarbeiter:innen gezielt dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen und potenzielle Herausforderungen zu bewältigen, denen sie in ihrem Arbeitsumfeld begegnen. Wir verstehen dies auch als Bindeglied zwischen Unternehmensstrategie und Belegschaft. Sie zielt darauf ab, das Engagement und die Entwicklung der Kollegenschaft und der Führungskräfte zu fördern. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag, gemeinsam unsere Vision und unsere Mission umzusetzen und unsere Ziele zu erreichen. Zudem schaffen wir durch Modernisierungen des Arbeitsumfeldes sukzessive einen optimalen Arbeitsrahmen – mit einem klaren Bekenntnis zur Performance.

Das Vertrauen von Kunden, Partnerbanken, Investoren, Eigentümern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie der gesamten Kollegenschaft ist uns wichtig. Wir pflegen einen ständigen proaktiven und transparenten Dialog mit unseren Stakeholdern. Diesen begreifen wir als Chance zum Wissensaustausch und zur eigenen Weiterentwicklung sowie als Gelegenheit, unsere Erfahrungen weiterzugeben. Oberstes Ziel ist, das Vertrauen in unser Unternehmen zu erhalten und zu stärken. Die interne Governance fördert und gewährleistet einen fairen Wettbewerb und schützt die Interessen unserer Kunden.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit in unserer Geschäftsstrategie spiegelt sich auch in der innerbetrieblichen Organisation wider. Die Beschaffung und Pflege von Materialien, die Versorgung mit Arbeitsressourcen, der Umgang mit Firmenbesitz und eine fachgerechte Entsorgung müssen den hohen Ansprüchen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit genügen. Das Nachhaltigkeitsteam fördert das Verständnis und achtet auf die Einhaltung des internen Kriterienkatalogs.

Details unter Business Ethics (Seite 170)

Die Dienstverhältnisse in der Kommunalkredit unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. In der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) kommt der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting zur Anwendung. Sämtliche Mitarbeiter:innen sind von kollektivvertraglichen Bestimmungen umfasst.

Für die Kommunalkredit und die KPC am Standort Wien gibt es jeweils einen Betriebsrat. Die beiden Gremien sind Organe der Betriebsbelegschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen (§ 38 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG). Durch die Vertretung des Betriebsrats im Aufsichtsrat ist dessen umfassende Information über die laufende Geschäftstätigkeit jederzeit gegeben.

Entwicklung in Zahlen

Zum 31. Dezember 2024 lag der Personalstand der Kommunalkredit Gruppe bei 410 aktiven Vollzeitäquivalenten (31.12.2023: 383). 255 davon waren in der Kommunalkredit Austria AG tätig (31.12.2023: 236), 155 für die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (31.12.2023: 158). Von den 255 Bankangestellten arbeiten elf von der Zweigstelle in Frankfurt am Main aus.

Das Durchschnittsalter betrug 41 Jahre. Mit 62 % blieb der Akademikeranteil auf hohem Niveau. Sechs Frauen befanden sich zum 31. Dezember 2024 in Karenz/Mutterschutz; während des Jahres nahmen vier Mitarbeiter – für Geburten seit 1. Juli 2011 den kollek-tivvertraglich verankerten – „Papamonat“ bzw. die – für Geburten seit 1. März 2017 – „Familienzeit“ in Anspruch. Zum 31. Dezember 2024 befanden sich sechs Mitarbeiter:innen in Bildungskarenz.

Hier entsteht etwas.

Das Palais im 9. Wiener Gemeindebezirk grenzt unmittelbar an die Altstadt. Erbaut 1858/59, wird dem ehemaligen „Haus Bösendorfer“ behutsam Stockwerk für Stockwerk architektonisch frischer Atem eingehaucht. Innen State-of-the-Art, außen der Glanz des vergangenen Jahrtausends.

Bettina Bartl

Triathletin in Operations

Spotlights

Unser Unternehmen lebt von den Menschen, die es gestalten. Mit ihrer Leidenschaft, ihrem Wissen, ihrem Einsatz und ihrem Charakter machen sie täglich den Unterschied. Ihr Blick für das Wesentliche und ihr Gespür für Trends machen sie zu einer unverzichtbaren Bereicherung – wie alle unserer gut 400 Mitarbeiter:innen.

Sie ist faszinierend. Nach 3,8 Kilometern im Wasser, 180,2 Kilometern am Rad und – zum Drüberstreuen – der Marathondistanz von 42,195 Kilometer hat sie noch immer ein Lächeln auf den Lippen. Man könnte also meinen, diese sportlichen Höchstleistungen, von denen so manche/r Träume – oder Albträume – hat, sind kaum der Rede wert. Zum ‚Ausgleich‘ ist Bettina Bartl Bereichsleiterin Banking Operations. Mit ihren Teams ist sie für die korrekte Abbildung der Finanzierungen im Kernbankensystem, die laufende Gestionierung der Kreditfinanzierungen sowie für Zahlungsverkehr und Wertpapier-/Derivateabwicklung zuständig. Klingt beinahe weniger anstrengend als der Longdistance-Triathlon.

„Ich mache meinen Job wirklich gern. Ich mag es, mit Leuten auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten, etwas zu bewegen.“ Warum dann zur Kommunalkredit? „Primär war es der Gedanke, die grüne Wende auch beruflich zu begleiten und dadurch Möglichkeiten für eine nachhaltige Lebensweise zu unterstützen. Und dann hat sich gezeigt, wieviel Freude das Gemeinsame macht, wenn man Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Lösungsorientierung an den Tag legt.“

Sind Zahlen und Regulatorik nicht trockene Angelegenheiten? „Das kommt immer darauf an, mit welchem Blickwinkel man darauf schaut. Gegenwärtig beschäftige ich mich verstärkt mit Robotic Process Automation (RPA) und Business Process Review & Redesign (BPR). Diese werden erhebliche Auswirkungen auf die organisatorische und technische Transformation der Bank haben. Mit RPA werden Standardtätigkeiten von einer Software übernommen und damit den Kolleg:innen Zeit für sinnstiftende Aufgaben ermöglicht. BPR bildet die Basis für die Umsetzung der neuen Workflow-Plattform.“

A propos Workflow. Wie kommt man auf die Idee, seine Freizeit dem Triathlon zu verschreiben? „Durch den frühen Verlust meines Mannes verbringe ich noch bewusster Zeit mit Familie, Freunden, Patenkindern … und dem Sport. Grundsätzlich mache ich alles gern, was mit Sport zu tun hat. Aber Schwimmen, Radfahren, Laufen – und das am liebsten hintereinander und richtig lange – hat für mich einen ganz besonderen Reiz.“ Bewiesen hat Bettina das zuletzt 2024 in Nizza. Bei der Iron(wo)man World Championship in Frankreich war sie mittendrin statt nur dabei. In 14 Stunden, 14 Minuten und 6 Sekunden erreichte sie – wie man es von ihr hier im Haus nicht anders kennt – mit einem Lächeln die Ziellinie. Ein Lächeln, das ansteckend ist.

Er vereint das größte Team im Haus. Volker Kruse leitet seit Mitte 2024 den Bereich Banking. Mit seiner Mannschaft von rund 80 Kolleg:innen ist er für einen Großteil des Aktivgeschäfts der Bank zuständig. Hier werden Infrastrukturprojekte gesucht, entwickelt, begleitet und umgesetzt, die für die Gesellschaft einen Mehrwert darstellen und der Bank ihr Alleinstellungsmerkmal geben. Und was motiviert den stets ruhig wirkenden Mitt-50er, ausgerechnet bei der Kommunalkredit angeheuert zu haben?

„Nach vielen Jahren in einem Großkonzern wollte ich wieder einmal auf flexiblere Strukturen treffen und Dinge selbst beeinflussen und entscheiden. Der Wunsch zur Veränderung hat mich zu diesem Schritt bewegt. Und er bietet mir die Möglichkeit, etwas zu gestalten. Die Bank bewegt sich in einem nachhaltigen Wachstumssegment. Dies schafft Spielraum für die Weiterentwicklung von Teams und fördert die Individualität und Kreativität aller Involvierten.“

Potenzial ist da: Gerade in herausfordernden Zeiten ist nachhaltige Infrastruktur der Schlüssel zu einer langfristig positiven Entwicklung. „Es ist spannend, an der Energiewende so nahe und aktiv mitarbeiten zu dürfen. Mit Altor haben wir einen Partner, dessen nachhaltiges Engagement auf Neugier, Kreativität und Wirkung beruht. Jetzt gilt es, das Profil unseres Unternehmens weiterzuentwickeln und unter der neuen Eigentümerschaft Dinge für die Gesellschaft positiv zu verändern. Keiner hat gesagt, dass das leicht wird. Aber es ist spannend und spornt an.“

Es ist also mit Sicherheit kein 9-to-5-Job, den Volker hier in Wien ausfüllt. „Das entspricht auch nicht meiner Mentalität. Aber natürlich gibt es ein Leben abseits der Arbeit.“ Und wie sieht das aus – als Wahlwiener? „Die Wochenenden und Ferien gehören meiner Familie. Wien ist meine zweite Heimat, aber die Freizeit verbringe ich mit meiner Frau und unseren beiden Jungs in München. Wir sind alle ziemlich sportbegeistert und regelmäßig auf den bayerischen Fußballplätzen anzutreffen. Die Kombination aus forderndem, aber zufriedenstellendem Beruf und entsprechender Zeit für mein Privatleben ist für mich ganz wichtig“, schließt Volker das Gespräch … und die Tür. Weitere Aufgaben warten bereits.

Wenn es in Österreich das Amt des Oberbürgermeisters gäbe, Andreas Kettenhuber hätte es längst inne. Er ist so etwas wie ein Urgestein in der Kommunalkredit. Seit über 30 Jahren in unterschiedlichen Funktionen und Aufgaben im Kundengeschäft, hat ‚Mr. Public Finance‘ viele spannende Infrastrukturinvestitionen begleitet. Besonders prägend, so erinnert er sich, war beispielsweise die Etablierung von Maastricht-bestimmten Betrieben im Rahmen des EU-Beitritts Österreichs. Dieses Projekt, das die Kommunalkredit damals für das Bundesministerium für Finanzen umsetzte, trug maßgeblich dazu bei, das Budgetdefizit und die Staatsverschuldung zu reduzieren – eine Aufgabe, die auch heute hohe Relevanz hat.

„Der öffentliche Bereich hat mich immer besonders fasziniert, weil Maßnahmen – wie der Ausbau von Kindergärten – direkt und unmittelbar das Leben der Menschen in den Gemeinden verbessern. Und es gibt ständig neue Entwicklungen (Digitalisierung, Breitband), die es spannend machen, in diesem Bereich tätig zu sein.“ Aber ist die Politik nicht sehr schnellebig? „Die kommunalen Entscheidungsträger sind, so wie auch die Mitarbeiter:innen in der Bundes- oder Landesverwaltung, ein wichtiger stabiler Faktor. Und über die Jahre habe ich mir ein breites Netzwerk aufgebaut, das nicht nur zu langjährigen, vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen geführt hat, sondern auch zu echten Freundschaften.“ Ist das Geschäft mit der öffentlichen Hand für die Kommunalkredit wichtig? „Aber natürlich“, so Andreas. „Public Finance ist eine wichtige Säule unseres Geschäftsmodells. Und durch meine Tätigkeit in Ländern wie der Schweiz, Deutschland, Frankreich oder in Osteuropa konnte ich umfangreiche Kenntnisse über unterschiedliche Finanzierungslösungen sammeln. Dieses Know-how gilt es beständig für unser Unternehmensziel einer nachhaltigen Zukunft und eines wettbewerbsfähigen Europas umzusetzen.“

Als Besitzer eines Klimatickets trifft man Andreas oft in den Öffis – er ist Spitzenreiter bei den internen Bahnkilometern. Hat er etwas Zeit, sitzt er am Rad. „Aber nicht solche Distanzen wie Bettina“, grinst er. Als ehemaliger Musiker schätzt er die Kunst und Kultur … und natürlich sein ‚Dreimäderlhaus‘ als stolzer Vater zweier Töchter. „Und ich unterstütze ‚meine‘ Gemeinde bei Infrastrukturprojekten und Finanzierungsfragen, um auch auf lokaler Ebene etwas beizutragen.“ Und schon ist er am Weg zum Zug.

Sie nimmt eine Schlüsselrolle ein bei der Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in der Unternehmensgruppe. Als Sustainability Officer hat Luisa Lacovara Berührungspunkte mit praktisch allen Bereichen der Organisation. Und das ist umso bedeutender in einer Zeit, in der die Nachhaltigkeitsberichterstattung immer intensiver wird. „Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung tiefgreifend verändern. Auch bei der Kommunalkredit, die aber bereits Pionierarbeit hier geleistet hat und das erste europäische Finanzinstitut nach EMAS war.“

Wird der grüne Fußabdruck auch wirklich gelebt? „Certo“, entgegnet die Italienerin. „Die Klimaneutralität ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Daher bin ich stolz darauf, für ein Unternehmen zu arbeiten, deren Kerngeschäft Lösungen zur Abmilderung dieser Herausforderungen bietet. Die Kombination aus geringer Größe (400 Mitarbeiter:innen) und großer Vielfalt innerhalb der Organisation macht es möglich, mit allen Stakeholdern persönlich zu sprechen und gemeinsam etwas zu bewegen.“

Ist Optimismus unter den aktuell vorherrschenden Rahmenbedingungen berechtigt? „Natürlich betrachte ich mit einiger Sorge die jüngsten geopolitischen Entwicklungen und die möglichen Auswirkungen der daraus resultierenden Instabilität und Polarisierung auf unseren gemeinsamen Fortschritt bei der Verwirklichung sozialer und ökologischer Ziele. Aber: Das macht mich persönlich noch entschlossener, meinen Teil dazu beizutragen. Und wir als Unternehmen sind überzeugt, durch unsere Tätigkeit eine Vorreiterrolle spielen zu können. Schauen Sie hier im Bericht in den Nachhaltigkeitsteil: Wir unterstützen nicht nur diverse nationale und internationale Nachhaltig-keitsinitiativen, wir schaffen durch unser Geschäftsmodell täglich nachhaltige Infrastruktur.“

Monotonie kennt Luisa nicht. „Ich habe drei wunderbare Kinder, die mich motivieren und inspirieren und dafür sorgen, dass mir auch abseits der Arbeit nie langweilig wird. Eine Leidenschaft ist das Segeln – ein Sport, den ich regelmäßig ausübe. Dies hilft mir, mich mit der Natur zu verbinden und meine Batterien wieder aufzuladen.“ Natürlich mit einer windbetriebenen, kohlenstofffreien Energiequelle.

Er ist der Jüngste. Nicht im Unternehmen, aber unter den Kolleg:innen, die hier exemplarisch für die Kommunalkredit stehen. Jakub Kirschner ist Junior Transactor in der Abteilung Structuring & Execution. Er unterstützt die Senior Banker – wobei Senior für Erfahrung steht, nicht fürs Alter (!) – bei der Analyse von Projekten und der Abwicklung der Kreditvergabe. Das sind nicht nur spannende, sondern vor allem gesellschaftlich relevante Themen.

Aber ist eine Bank für einen jungen, kreativen Menschen nicht eher langweilig? „Sicher nicht“, kommt es sofort zurück. „Ganz im Gegenteil. Diese Bank hat mich gleich angesprochen, weil sie einen klaren Fokus auf Infrastruktur und Energie legt – zwei Themen, die mich sehr interessieren. Besonders wichtig ist mir, durch meine Arbeit einen Beitrag zur Energiewende leisten zu können. Hier sehe ich die Möglichkeit, Projekte zu unterstützen, die einen nachhaltigen Mehrwert schaffen. Das motiviert jeden Tag aufs Neue.“

Unterschätzen wir die Jugend? Besser wir hören auf ihre Themen. „Momentan beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa. Besonders in Anbetracht der aktuellen geopolitischen Spannungen frage ich mich, welche Rolle wir als Bank und ich persönlich dabei spielen können, um Europa zukunftssicher und wirtschaftlich stark zu machen.“

Immerhin hat Jakub auch eine Leidenschaft, die vielleicht nicht ganz so ‚grün‘ gesehen wird. „Ich bin begeisterter Motorradfahrer und plane für dieses Jahr die eine oder andere Reise quer durch Europa. Die Freiheit, die man beim Fahren spürt, kombiniert mit der Möglichkeit, neue Orte und Kulturen zu entdecken, begeistert mich immer wieder. Diese Leidenschaft gibt mir den perfekten Ausgleich zu meinem Arbeitsalltag.“ Bekanntlich hinterlassen Motorräder einen kleineren ökologischen Fußabdruck … deren Emissionsausmaß übrigens über Climate Austria (eine Initiative, bei der die Kommunalkredit involviert ist) freiwillig in Form eines Klimaschutzbeitrags ‚kompensiert‘ werden kann.

In jüngster Zeit kann es schon einmal vorkommen, dass man Bernadette Afritsch-Togni mit einem etwas müden Auge in der Früh antrifft. Unser Head of Finance kümmert sich mit ihrem Team vor allem um die Zahlenwelt der Kommunalkredit. Sie liefert damit wesentliche Einblicke in die Performance der Bank. Zusätzlich kümmert sie sich aber natürlich auch um ihre Tochter, die ihre Familie seit einem Jahr bereichert. Dennoch: Wenn es um Fachfragen geht, ist ‚Berni‘ stets hellwach.

Warum gerade hier gelandet? „Die Kommunalkredit ist – verhältnismäßig – eine kleine, überschaubare Bank. Gleichzeitig weist sie internationales Flair auf. Kolleg:innen aus aktuell 27 Nationen ermöglichen spannende Projekte in ganz Europa – und zum Teil darüber hinaus. Die flachen Hierarchien im Haus und die gute Zusammenarbeit sorgen für ein angenehmes Arbeitsklima. Entscheidungen können rasch herbeigeführt werden, wir sind stets in Bewegung. Ich mag dieses Miteinander auf Augenhöhe. Man kennt quasi jeden im Haus.“

Wenn wir aber aus dem Haus rausschauen und uns umblicken, sind die gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht die besten. „Umso wichtiger erachte ich es, dass wir trotz der globalen Entwicklungen den Fokus auf dem Wesentlichen belassen – die Sicherstellung einer nachhaltigen, lebenswerten Zukunft und ein friedliches Miteinander. Es ist noch möglich, sich auf die richtige Seite zu bewegen und seinen Anteil beizutragen. Davon profitiert ja nicht der einzelne, sondern am Schluss alle.“

Und abseits der Arbeit? „… verbringe ich die Zeit intensiv mit meiner Familie. Das ist eine ganz spannende Phase in unserem Leben. Aktuell bin ich auf der Suche nach einem zuckerfreien Kuchen für den ersten Geburtstag meiner Tochter, den ich auch Erwachsenen zumuten kann.“ Ideen werden gerne angenommen!

Volker Kruse

Kapitän der Infrastrukturprojekte

Jakub Kirschner

Mehr als eine Junior-Rolle

Bernadette Afritsch-Togni

Power für Tochter und Team

Luisa Lacovara

Hüterin unseres grünen Daumens im Unternehmen

Andreas Kettenhuber

Mr. Public Finance

Sonstige wesentliche Informationen

Kontrollwechsel der Eigentümer

Die seit 2015 indirekt kontrollierenden Gesellschafter der Kommunalkredit Austria AG – die Interritus Limited mit Sitz in Großbritannien sowie die Trinity Investments Designated Activity Company mit Sitz in Irland, die von der Attestor Limited verwaltet wird,– haben ihre gesamte Beteiligung an der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Holding-Gesellschaft der Kommunalkredit Austria AG) an die Green Opera Finance BidCo AB mit Sitz in Schweden verkauft. Diese steht im Besitz von Fonds, die von dem schwedischen Finanzinvestor Altor verwaltet werden. Die Entscheidung und die anschließende Vertragsunterzeichnung wurden bereits im Februar 2023 bekannt gegeben.

Die bisherigen Aktionäre (Interritus | Trinity Investments Designated Activity Company, verwaltet von Attestor Limited |Österreichischer Gemeindebund) werden Minderheitsaktionäre bleiben.

Nachdem die zuständigen österreichischen und europäischen Behörden die erforderlichen Genehmigungen erteilt haben, wurde das Closing am 15. Juli 2024 erfolgreich abgeschlossen. Eine Stärkung des Kapitals der Kommunalkredit um EUR 100 Mio. via Kapitalzuschuss durch den neuen Mehrheitseigentümer wurde am 29. Juli 2024 durchgeführt, um die Kommunalkredit auf ihrem Wachstumspfad zu unterstützen. Im Anschluss an das erfolgte Closing sind die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder plangemäß zurückgetreten und die Hauptversammlung hat einen neuen Aufsichtsrat bestellt.

Details siehe Organe | Steckbrief ab Seite 13

Änderungen im Vorstand

Am 1. Juli 2024 wechselte Nima Motazed von der Swiss Re zur Kommunalkredit und übernahm die Position des Chief Operating Officer und Chief Technology Officer (COO|CTO). Per 28. August 2024 schied Bernd Fislage als CEO der Kommunalkredit aus. Sebastian Firlinger, Chief Risk Officer und Chief Financial Officer (CRO|CFO) übernahm interimistisch die Position des Vorstandsvorsitzenden. Am 1. November kehrte John Weiland zur Kommunalkredit zurück. Der langjährige Head of Banking agiert seither als Chief Commercial Officer (CCO) der Bank.

Der Vorstand der Kommunalkredit besteht somit aus Sebastian Firlinger, Nima Motazed und John Weiland.

Rechtsrisiken

Zwischen der Kommunalkredit Austria AG und einem im Sommer 2024 aus seiner Funktion ausgeschiedenem Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist seit Herbst 2024 ein zivilrechtliches Verfahren am Handelsgericht Wien anhängig, in dem die Gesellschaft Beklagte ist. Klagebegehren sind sowohl auf Leistung als auch Feststellung gestützt. Das Verfahren befindet sich noch im Anfangsstadium, es hat noch keine Tagsatzung bei Gericht stattgefunden. Im Konzernabschluss wurden die sich aus der rechtlichen Risikoeinschätzung ergebenden Auswirkungen entsprechend berücksichtigt.

Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand der Kommunalkredit trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht generell den gesamten Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Kommunalkredit ist ein Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements und ist in die spezifischen Prozesse integriert. Dazu werden Kontrollen definiert, die Kernrisiken vermindern bzw. vermeiden sowie bestmöglich sicherstellen sollen, dass wesentliche Geschäftsziele erreicht werden.

Kontrollumfeld

Das Kontrollumfeld der Kommunalkredit ist geprägt durch den allgemeinen Code of Conduct sowie durch fachlich spezifische Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Diese werden durch eine formelle Aufbauorganisation und Ablauforganisation (letztere im Rahmen einer Gesamtprozesslandkarte) ergänzt.

Die Implementierung des IKS in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist in fachspezifischen internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt, die die richtige und ordentliche Darstellung von Transaktionen sowie die Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft in hinreichendem Detail sicherstellen.

Die am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Funktionen, Finance und Risikocontrolling, sind in separaten Bereichen organisiert. Ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten sind klar getrennt oder unterliegen einem Vieraugenprinzip. Innerhalb der Ablauforganisation im Bereich Finance wird grundsätzlich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichtswesen eingesetzt. Daten und IT-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Relevante Informationen werden im Rahmen eines „Need to Know“-Prinzips nur jenen Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt. Die Interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften des Rechnungslegungsprozesses. Die Leitung der Internen Revision berichtet direkt an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat.

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Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung in der Kommunalkredit erfolgt in zwei Schritten – einerseits zwecks Definition von IKS-relevanten Prozessen im Rahmen des sogenannten „Scopings“, andererseits durch Analyse der in der Gesamtprozesslandkarte beschriebenen Einzelprozesse.

Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden.

Kontrollmaßnahmen

Auf Basis der Einzelprozesse werden relevante Risiken erhoben sowie Kontrollpunkte, die jeweiligen Kontrollziele, die Art der Kontrolle und der Kontrollverantwortliche definiert. In einer Risiko-Kontroll-Matrix (RKM) werden die dem Prozess zugeordneten Kontrollen definiert und einem operativen Kontrollverantwortlichen zugeordnet.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung verhindert bzw. frühzeitig entdeckt und korrigiert werden. Die für die Rechnungslegung und Berichterstattung verwendete Software ist eine am Markt gängige Standardsoftware (SAP). Es erfolgen sowohl automatisierte Kontrollen (Validierungen) in SAP, als auch manuelle Kontrollen durch Mitarbeiter:innen.

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Rechnungslegung und IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. Auf die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen und strikte Beachtung des Vier-Augen-Prinzips wird streng geachtet.

Information und Kommunikation

Die Bereichsleitungen bestätigen im Rahmen des IKS-Managements halbjährlich die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation von Schlüsselkontrollen .

Die Bereiche Finance und Risikocontrolling berichten im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses in Form von Monats- und Quartalsreports regelmäßig an den Vorstand. Dem Vorstand wie-​ derum obliegt die Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat der Kommunalkredit.

Die einzelnen Reports enthalten die Rechenwerke (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Budget sowie Kapitalplanungsrechnungen, Soll/Ist-Abweichung inklusive Kommentierung der wesentlichen Entwicklungen) des Unternehmens, einen quartalsweisen Risikobericht, Berichte und Analysen zum Liquiditätsrisiko des Bereichs Markets und Berichte und Analysen zur Geschäftstätigkeit des Bereichs Banking.

Eigentümer, Investoren und Marktpartner sowie die Öffentlichkeit werden durch den Halbjahresbericht und den Jahresfinanzbericht umfassend informiert. Darüber hinaus wird den Erfordernissen von Ad-hoc-Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen.

Überwachung

Überwachungstätigkeiten des IKS erfolgen im Rahmen einer Aufbauprüfung sowie einer Funktionsprüfung. Dies beinhaltet eine angemessene Verbindung zwischen Risiko, Kontrollziel und Kontrollaktivität sowie eine Stichprobenprüfung, ob Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Bei Kontrollmängeln werden Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen im IKS-Management erarbeitet und deren Umsetzung gemonitort.

Um die Einhaltung der Vorschriften und Vorgaben auf Bankebene zu gewährleisten, wird die Einhaltung gemäß dem jährlichen Prüfplan der Internen Revision zusätzlich überprüft.

Forschung und Entwicklung

Durch ihre Tätigkeit als Spezialbank für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen hat sich die Bank auf die Transformation des Energiesystems fokussiert – und geht dabei über die Rolle des reinen Finanziers klar hinaus. Forschungsaktivitäten im Sinne des § 243 Abs. 3 Z 3 UGB werden nicht durchgeführt.

Internes Kontroll- und Risikomanagement

Ausgehend von den Unternehmenszielen der Kommunalkredit erfolgt die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten unter risikostrategischen Gesichtspunkten und besonderer Beachtung der Risikotragfähigkeit. Die Bank legt dabei besonderen Fokus auf das Risiko-Ertrags-Kalkül und die nachhaltige Erhöhung der Risikodeckungsmasse.

Organisation des Risikomanagementsystems

Die Identifizierung und Bewertung der Risikotreiber des Geschäftsmodells erfolgt über jährliche Assessments, aus denen die Kommunalkredit eine Risikolandkarte ableitet. Ziele der Risikolandkarte sind die Herstellung eines einheitlichen Risikoverständnisses, die Überprüfung der Vollständigkeit der Erfassung und die Identifizierung von potenziellen Steuerungslücken, die im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung zu schließen sind.

Für die Hauptrisikoarten (insbesondere Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko) wird nach bankbetriebswirtschaftlich anerkannten internen Verfahren das dafür benötigte ökonomische Kapital berechnet. Zusätzlich ist für nicht hinreichend quantifizierbare Risiken (insbesondere operationelles Risiko, aber auch Reputationsrisiko, Rechtsrisiken und sonstige Risiken) ein Risikopuffer vorgesehen. Alle wesentlichen Risiken unterliegen in der Kommunalkredit einer bankweiten Limitstruktur, die kontinuierlich überwacht wird.

Ein zeitnahes, regelmäßiges und vollständiges Risikoberichtswesen ist in Form des Risikoreportings implementiert. Zusätzlich zum monatlichen Risikomanagement-Bericht („RMC-Bericht“), der ein detailliertes Bild aller materiellen Risiken und deren Abdeckung mit der verfügbaren Deckungsmasse darstellt, wird dem Vorstand regelmäßig über Einzelengagements mit erhöhtem Risikoprofil (Monitoring- bzw. Watchlist) berichtet. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat (insbesondere Prüfungsausschuss und Kreditausschuss) mittels regelmäßiger Berichte umfassend über die aktuellen risikorelevanten Entwicklungen informiert.

In der aufbauorganisatorischen Struktur für das Risikomanagement der Kommunalkredit sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses eindeutig definiert und festgelegt. Damit sind risikonehmende Organisationseinheiten (Markt) von Organisationseinheiten, die der Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen (Marktfolge), bis auf Vorstandsebene funktional getrennt. Die vom Markt unabhängige Risikomanagementfunktion wird vom Chief Risk Officer (CRO) auf Vorstandsebene wahrgenommen.

Der CRO wird in seiner Funktion fachlich und operativ insbesondere durch die Bereiche Risk Controlling (RCON), Credit Risk (CR) und Compliance and Non-Financial Risk (CNFR) unterstützt.

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Für die Aufnahme neuer Geschäftsfelder, neuer Märkte oder Produkte ist ein formalisiertes und strukturiertes Genehmigungs- und Implementierungsverfahren eingerichtet, das die adäquate Abbildung in Abwicklung, Risikomanagement und Reporting, Rechnungswesen sowie Meldewesen sicherstellt.

Die Überwachung und Steuerung der Risiken erfolgen durch folgenden Gremien:

Die Quantifizierung der Risiken, der Risikodeckungsmasse sowie die Durchführung von Stresstests liegt in der Verantwortung des Bereichs Risiko Controlling (RCON). Zudem ist dieser Bereich für die Bewertung von Risikopositionen sowie die Validierung der seitens der Bank eingesetzten Methoden zur Risikomessung zuständig.

Analyse und Beurteilung von Einzeladressrisiken, Abgabe eines Zweitvotums bei der Kreditvergabe bzw. Reviews, Ratingvergabe, Limitierung von Branchen- bzw. Länderrisiken, Überwachung und Management von Engagements mit erhöhtem Risikoprofil (insbesondere Engagements der Monitoring- und Watchlist) sowie qualitative Portfolioanalysen fallen in die Zuständigkeit des Bereichs Credit Risk (CR).

Der Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) ist für die Geldwäscheprävention (AML- & CTF-Management), die Kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Compliance sowie für das Non-Financial Risk Management (insbesondere OpRisk und Information Security) der Bank verantwortlich.

Wesentliche Grundsätze des Risikomanagements

Im Rahmen der Risikostrategie für die jeweiligen Hauptrisikoarten bestimmt der Vorstand die Grundsätze für die angemessene Steuerung und Limitierung. Das ökonomische Risiko wird bei Festlegung des Risikoappetits für die Gesamtbank in Abstimmung mit der Risikotragfähigkeit (ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process bzw. ILAAP – Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und der Risikobereitschaft der Bank begrenzt und überwacht.

Darüber hinaus gelten für das Risikomanagement der Kommunalkredit folgende wesentliche Grundsätze:

Gesamtbanksteuerung und Risikotragfähigkeit

Ziel der Gesamtbanksteuerung ist der risiko- und ertragsoptimierte Einsatz der Kapitalressourcen im Rahmen des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit der Bank.

Folgende Risiken sind per Stichtag in der Kommunalkredit als relevant identifiziert und werden laufend im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht:

KREDITRISIKO
Ausfallrisiko und Emittentenrisiko Länder- bzw. Transferrisiko
Wiedereindeckungsrisiko bei Ausfall des Kontrahenten Settlementrisiko
Bonitätsänderungsrisiko (= Migrationsrisiko) Kreditrisikokonzentrationen
Beteiligungsrisiko Restrisiko aus Kreditrisikominderungstechniken
LIQUIDITÄTSRISIKO
Liquiditätsstrukturrisiko Marktliquiditätsrisiko
Fundingrisiko
MARKTRISIKO
Zinsänderungsrisiko Bankbuch Basis Spread-Risiko
Fremdwährungsrisiko Optionsrisiko
Credit Spread-Risiko OIS-Risiko
OPERATIONELLES RISIKO
Auslagerungsrisiko Informations- und Kommunikationstechnologierisiko (IKT-Risiko)
Menschen-, Prozess- und Systemrisiko und externe Risiken Rechtsrisiko
EIGENBONITÄTSRISIKO
BCVA-Risiko* Wiedereindeckungsrisiko durch Ratingtrigger
MAKROÖKONOMISCHES RISIKO
Makroökonomisches Risiko
SONSTIGE RISIKEN
Strategisches Risiko Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Eigenkapitalrisiko Risiko von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Reputationsrisiko Syndizierungsrisiko
Business Risk

* Umfasst per Definition CVA-Risiko und DVA-Risiko und ist zur Gänze dem Eigenbonitätsrisiko zugeordnet.

Abhängig vom Absicherungsziel werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung zwei ökonomische Steuerungskreise unterschieden:

Liquidationssicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz des Gläubigerschutzes)

 Absicherungsziel: Im Vordergrund steht die Sicherstellung einer Kapitalausstattung, die für den Liquidationsfall gewährleistet, dass alle Fremdkapitalgeber mit einer definierten Wahrscheinlichkeit bedient werden können („Gläubigerschutz“).

 Der ökonomische Kapitalbedarf (interne Risikomessung) wird dem ökonomischen Kapital/der Deckungsmasse gegenübergestellt. Sowohl ökonomischer Kapitalbedarf als auch die Risikodeckungsmasse werden bei diesem Ansatz barwertig ermittelt („Full Fair Value“-Betrachtung). Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 99,95 % verwendet.

Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
63,7 % (55,2 %) 36,3 % (44,8 %)

Going-Concern-Sicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung)

 Absicherungsziel: Der Fortbestand der Bank soll mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei Eintritt von Risiken ohne zusätzliches Eigenkapital sichergestellt werden.

 Alle GuV-wirksamen Risiken müssen jedenfalls durch das Plan-Jahresergebnis, auflösbare Rücklagen sowie das „freie Kapital“ gedeckt sein. Das freie Kapital ist jenes Kapital, welches das intern festgelegte Absicherungsziel, ausgedrückt über eine Mindest-T1-Quote sowie eine Mindest-Total Capital-Quote, übersteigt. Den Absicherungszielen sind entsprechende Frühwarnstufen vorgelagert. Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 95 % verwendet.

Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
42,1 % (47,8 %) 57,9 % (52,2 %)
Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
67,2 % (66,8 %) 32,8 % (33,2 %)

Neben diesen ökonomischen Steuerungskreisen wird die Einhaltung regulatorischer/normativer Mindestanforderungen und Absicherungsziele im Zuge der Mittelfristplanung und der laufenden Kapitalplanung gewährleistet.

Zusätzlich werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, um die Belastbarkeit des Geschäftsmodells zu testen und die Adäquanz der Kapitalausstattung sicherzustellen. Dazu werden grundsätzlich zwei unterschiedliche volkswirtschaftliche Szenarien (allgemeines Rezessionsszenario und idiosynkratisches Stressszenario) definiert und die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit quantifiziert.

Neben der gestressten Risikotragfähigkeit wird je Szenario auch eine gestresste, mehrjährige Planung erstellt, um die Stabilität des Geschäftsmodells im Zeitablauf zu testen. In Ergänzung zu den volkswirtschaftlichen Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese sollen aufzeigen, inwieweit Parameter und Risiken gestresst werden können, bis regulatorische oder interne Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

Kreditrisiko

Grundlagen

Kreditrisiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragskonform nachkommt.

Auf Basis des bestehenden CRR-Standardansatzes für alle Forderungsklassen kommen in der Kommunalkredit, so vorhanden, vorrangig externe Ratings zur Anwendung. Sofern diese nicht zur Verfügung stehen, werden für die interne Risikosteuerung Ratings aus internen Scoring- bzw. Ratingmodellen ermittelt. Jedem aktiven Kunden ist somit ein externes oder internes Rating zugeordnet, das mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten sind in einer internen Ratingskala (Masterskala) in Kategorien zusammengefasst, denen externe Ratings zugeordnet werden können. Die Leistungsfähigkeit und Trennschärfe der Ratingverfahren und ihre Prognosefähigkeit hinsichtlich Zahlungsausfällen werden regelmäßig überprüft und nötigenfalls angepasst.

In der Kommunalkredit werden zwei Arten von Kreditsicherheiten berücksichtigt: finanzielle Sicherheiten und persönliche Sicherheiten. Als finanzielle Sicherheiten werden vor allem Nettingvereinbarungen und Barbesicherungen zur Reduktion des Kontrahentenrisikos eingesetzt. Erhaltene finanzielle Sicherheiten reduzieren das bestehende Exposure. Im Gegensatz dazu wird das Exposure durch persönliche Sicherheiten (Garantien und Haftungen) nicht reduziert. Bei Vorliegen von persönlichen Sicherheiten kann das Exposure je nach Risikoeinschätzung dem Sicherheitengeber zugerechnet und so gegebenenfalls im Portfoliomodell und Limitwesen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen für Finanzierungen durch die Kommunalkredit marktkonforme Sicherheitenpakete, die in der Praxis potentiell verlustmindernd wirken, aber regulatorisch nicht anrechenbar sind (zum Beispiel Gesellschaftsanteile, Assetverpfändungen ohne Wertgutachten) und daher nicht angesetzt werden. Insgesamt fließen diese indirekt durch die aus externen Studien abgeleiteten Werte für Verluste im Fall eines Ausfalls (loss given default) in die Ermittlung der Risikokosten der Bank ein.

Unerwarteter Verlust

Die Quantifizierung des unerwarteten Verlustes aus Kreditrisiken zur Risikosteuerung und -begrenzung sowie zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für das Kreditrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalysen erfolgt monatlich unter Verwendung von Credit-VaR-Berechnungen. Zur Quantifizierung des unerwarteten Ausfallrisikos für Kreditrisiken verwendet die Kommunalkredit ein Ausfallmodell (Default-Modell) basierend auf dem CreditRisk+ Ansatz. Für die Berechnung des Credit-VaR werden ratingabhängige einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) sowie regional- und branchenspezifische Verlustquoten (LGD) verwendet. Das verwendete Modell beruht auf statistischen Methoden und Annahmen. Die verwendeten Parameter werden zumindest jährlich einem Überprüfungsprozess unterzogen, aktualisiert und der Prozess im Rahmen eines Validierungsberichts dokumentiert.

Der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr beträgt in der Liquidationssicht per 31. Dezember 2024 17,3 % (31.12.2023: 11,5 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse; der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr in der Going-Concern-Sicht per 31. Dezember 2024 12,8 % (31.12.2023: 10,9 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (T1) und per 31. Dezember 2024 20,4 % (31.12.2023: 15,2 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (Total Capital).

Ratingverteilung, Portfolioqualität und Konzentrationsrisiko

Das Gesamtexposure in Höhe von EUR 6.428 Mio. (31.12.2023: EUR 5.731 Mio.) nach Rating ist in den oberen Ratingkategorien konzentriert; per 31. Dezember 2024 sind 30,5 % (31.12.2023: 37,9 %) des Exposures „AAA“/„AA“ geratet, 57,9 % (31.12.2023:

65,8 %) Investmentgrade. Das Portfolio der Kommunalkredit hat insgesamt eine hohe Assetqualität; das exposuregewichtete Durchschnittsrating für das Gesamtexposure ist „BBB+“ (nach Standard & Poor’s-Ratingskala).

Das Kreditportfolio weist anhand des hohen Anteils an Investmentgrade-Bonitäten sowie der guten Portfoliodiversifizierung eine solide Portfolioqualität aus. Die fünf Fälle, die als ausgefallen (NPL) klassifiziert sind, führen zu einer regulatorischen Non-Performing-Loan-Ratio von 2,8 % zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 (31.12.2023: 1,5 %). Unter Berücksichtigung von Garantien (ECA-Deckungen) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote nur 2,4 %. Die Kommunalkredit überwacht entsprechend den regulatorischen Vorgaben überfällige Forderungen. Abgesehen von einer ausgefallenen Forderung, die als Teil der NPL-Quote berichtet wird, gab es zum Stichtag keinen Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

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Risikokonzentrationen werden bei der Kreditvergabe berücksichtigt, im Zuge des monatlichen Kreditrisikoreports im RMC überwacht sowie in Berichten an den Kreditausschuss und den Aufsichtsrat/Kreditausschuss dargestellt. Das Gesamtportfolio wird dabei nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert (unter anderem nach Sub-Portfolios, Ländern, Regionen, Top 20-„Gruppen verbundener Kunden“, Rating, Segmenten) und nach Hauptrisikotreibern, Sektoren, geografischer Verteilung, Ländern sowie Fremdwährungen limitiert. Ebenso wird der Gesamt-ECL wie auch der ECL aus den Top 15-Risikotreibern begrenzt und überwacht. Zusätzlich sind noch weitere Limitierungen definiert, die das Gesamtexposure mit höherem Risikogehalt begrenzen (z. B. IFRS 9 High Risk Exposure, Single-B Exposures). Je nach Risikoeinschätzung werden Reviews in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt, jedoch zumindest jährlich.

Kreditrisikoanalyse und Überwachung

Das Kreditgeschäft ist zentraler Bestandteil des Kerngeschäfts der Kommunalkredit. Dementsprechend gehören das Eingehen von Kreditrisiken sowie deren Steuerung zur Schlüsselkompetenz der Bank, wobei insbesondere Projektfinanzierungen im Infrastrukturbereich sowie die finanzielle Begleitung von Vorhaben der öffentlichen Hand im Vordergrund stehen. Die Aufgaben des operativen Kreditrisikomanagements (CR) umfassen dabei sämtliche Aktivitäten zur Prüfung, Überwachung und Limitierung von Risiken aus dem Einzelgeschäft.

Die Vergabe von Krediten, die Bewertung allfälliger Sicherheiten sowie die Bonitätsbeurteilung sind klaren Regelungen unter-worfen, die in den einschlägigen Vorschriften und Arbeitsanweisungen der Kommunalkredit abgebildet sind. Neben den Ver-gabekriterien (= „Kreditrisikostrategie“) zählen dazu die Kompetenzordnung, Vorgaben zur Bonitätsbeurteilung und zur Ratingermittlung.

Die Bank folgt für Transaktionen im Infrastrukturbuch einem dreistufigen Prozess, um das Risiko-Ertrags-Profil in der gebotenen inhaltlichen Tiefe transparent zu machen:

1 . Erstbeurteilung einer potenziellen Transaktion durch Markt und Markfolge mit klarer Empfehlung hinsichtlich Weiterverfolgung (gegebenenfalls unter spezifischen Auflagen) oder Ablehnung durch den Kompetenzträger;

2 . Due Diligence-Phase mit Fokus auf wirtschaftliche, finanzielle, technische, rechtliche und versicherungsspezifische Aspekte als Grundlage der Beantragung und Risikobeurteilung;

3 . Vorlage der Transaktion im Wege eines Kreditantrags (Markt) samt Risikostellungnahme (Marktfolge) zur Genehmigung durch den Kompetenzträger (Kreditkomitee bzw. Kreditausschuss des Aufsichtsrats).

Die organische Trennung von Markt- und Marktfolge wird dabei immer eingehalten.

Kreditrisikofrüherkennung und Risikovorsorge

Es findet regelmäßig eine Beurteilung statt, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Kundenengagements vorliegen. Die Beurteilung der Wertminderung findet entweder im Rahmen des jährlichen Rating-/Reviewprozesses oder anlassbezogen statt. Engagements mit erhöhtem Kreditrisiko bzw. Auffälligkeiten im Sinne eines „Early Warnings“ werden darüber hinaus monatlich im Rahmen des Monthly Portfolio Monitoring Meetings überwacht. Zu diesem Zweck verwendet die Kommunalkredit für die jeweiligen Segmente spezifische Frühwarnindikatoren, die auf Basis von qualitativen und quantitativen Merkmalen Engagements identifizieren, die einer erhöhen Monitoring-Frequenz zu unterwerfen sind.

Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 beläuft sich das Exposure auf der Watchlist auf EUR 135,5 Mio. (31.12.2023: EUR 27,1 Mio.). Es befindet sich ein Exposure von EUR 129,0 Mio. (31.12.2023: EUR 53,4 Mio.) im Ausfall.

Im Rahmen der Kreditsitzung aktualisiert und berichtet der Bereich Credit Risk (CR) monatlich über Partner mit erhöhten Kreditrisiken, wobei abzuleitende Maßnahmen in diesem Gremium beschlossen werden.

Die Festlegung der Wertminderungen für Kreditausfälle obliegt dem Risikomanagement mit Genehmigung des Kreditkomitees.

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Kontrahentenausfallrisiken aus Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiergeschäften

Mit allen aktiven Gegenparteien der Kommunalkredit bestehen rechtlich verbindliche Nettingvereinbarungen für Derivate und Repo-Transaktionen (Close-Out Netting). Für Derivate bestehen mit allen aktiven finanziellen Gegenparteien Credit Support Annexes bzw. Besicherungsanhänge zu Rahmenverträgen mit täglich vereinbartem Collateral Margining gemäß der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR. Ausgenommen hiervon sind Derivatverträge im Deckungsstock. Für diese bestehen Rahmenverträge und Nettingvereinbarungen mit marktüblichen Konditionen. Entsprechend der Clearingpflicht nach EMIR bestehen weiters Clearing-Rahmenvereinbarungen. Derzeit bestehen keine Pensionsgeschäfte.

Das im Kreditrisiko berücksichtigte Exposure aus dem Gegenparteiausfallrisiko bei Derivaten ist definiert als das Restrisiko aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung von CSAs und Nettingvereinbarungen zuzüglich eines „Add On“ für potenzielle Marktwertänderungen während der sogenannten „Residual Period of Risk“ zwischen Ausfall der Gegenpartei und Glattstellung/Wiedereindeckung des Derivatgeschäfts.

Wertpapiergeschäfte werden überwiegend auf Basis „delivery against payment“ über Euroclear bzw. Clearstream abgewickelt.

Die ökonomische Begrenzung von Gegenparteiausfallrisikopositionen erfolgt einerseits über volumenbasierte Partner- und Kreditkonzentrationslimits, andererseits über das ökonomische Kreditrisiko in der Credit-VaR-Ermittlung der Risikotragfähigkeitsrechnung.

Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird gemäß IFRS 13 als Credit Valuation Adjustment (CVA) berechnet. CVA und DVA (Debt Valuation Adjustment) werden in der Kommunalkredit auf Basis der Potential Future Exposure-Methode mithilfe von Monte Carlo-Simulationen berechnet und als BCVA (bilateral CVA) zusammengefasst. Das Risiko aus Schwankungen im BCVA (BCVA-Risiko) wird mittels eines VaR-basierenden Ansatzes ermittelt.

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko ist aufgrund der Natur der Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung. Der Buchwert der Beteiligungen der assoziierten Unternehmen (at equity) beträgt per 31. Dezember 2024 EUR 2,9 Mio. (31.12.2023: EUR 2,6 Mio.). Der Buchwert der Beteiligungen, welche unter den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen werden, beläuft sich auf EUR 1,1 Mio. (31.12.2023: EUR 1,6 Mio.).

Liquiditätsrisikomanagement

Aufgabe des Liquiditätsrisikomanagements der Kommunalkredit ist es, die Liquiditätsrisikoposition der Bank zu identifizieren, zu analysieren und zu steuern, mit dem Ziel, zu jedem Zeitpunkt eine angemessene Liquiditätsdeckung zu effizienten Kosten zu gewährleisten.

Der strategische Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird durch den ILAAP, welcher integrierter Bestandteil des übergeordneten ICAAP ist, definiert. Zu diesem Zweck hat die Bank umfangreiche Policies, Arbeitsanweisungen und Methoden implementiert, wie Liquiditätsrisikostrategie, IKS-Framework und Funding- bzw. Notfallpläne.

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Analyse der Liquiditätsposition [Baustein 1]

In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten vertraglicher, nicht diskontierter Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Dabei wird bei Zinsswaps, Cross-Currency-Swaps und Devisenswaps eine Bruttodarstellung vorgenommen, sodass ausschließlich die ausgehenden Cashflows des jeweiligen Derivats gezeigt werden. Der Nominalbetrag der Zins- und Cross-Currency-Swaps betrug per Stichtag 31. Dezember 2024 EUR 5,1 Mrd. (31.12.2023: EUR 3,7 Mrd.). Die Cashflows umfassen neben Tilgungs- auch Zinszahlungen. Für Verbindlichkeiten mit variablen Cashflows werden die zukünftig anfallenden Cashflows auf Basis von Forward-Sätzen ermittelt.

Bei der Zuordnung der Beträge wird grundsätzlich auf die vertragliche und nicht auf die erwartete Restlaufzeit abgestellt. Erhaltene Sichteinlagen sowie erhaltenes Cash Collateral aus Collateral Margining von Derivaten werden somit als täglich fällig dargestellt. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen des Gläubigers, ist der Betrag dem Laufzeitband mit der frühestmöglichen Rückzahlung zugeordnet. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen der Kommunalkredit, wird eine konservative Sichtweise angesetzt. Zugesagte und noch nicht abgerufene Zahlungsverpflichtungen sowie gegebene Haftungen (sofern vorhanden) werden ebenso mit dem frühestmöglichen Abrufdatum dargestellt. Die Kommunalkredit übt keine Handelsaktivitäten aus.

Cashflows per 31.12.2024 (bzw. 2023)
CASHFLOWS
in EUR Mio.
Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Derivate als
Sicherungsinstrumente
designiert
Trading*
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Bis zu einem Monat 403,1 533,9 2,6 1,2 67,9 119,3
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 308,5 284,4 16,9 19,4 40,2 118,4
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 1.199,4 1.602,5 30,8 41,4 5,1 5,6
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahre 3.391,1 2.593,8 119,8 126,0 10,9 16,2
Mehr als 5 Jahre 1.785,8 1.153,7 134,7 105,9 1,0 2,0
Summe 7.087,9 6.168,3 304,9 293,9 125,2 261,3

* Es handelt sich dabei um Derivate, die formal nicht in einem Mikro-Hedge im Sinne von IFRS eingebunden sind, jedoch der Risikosteuerung auf Portfolioebene dienen.

Berichtswesen an den Vorstand und Aufsichtsrat [Baustein 2]

Eine operative Liquiditätsvorschaurechnung für einen Betrachtungshorizont von einem Jahr sowie ein Time-to-Wall Stress-Szenario werden wöchentlich erstellt. Zusätzlich werden operative und strategische Liquiditätsthemen im monatlichen ALCO besprochen. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus im monatlichen RMC überwacht und dem Aufsichtsrat in den quartalsweisen Sitzungen berichtet.

Liquiditäts-Notfallplan [Baustein 3]

Die Kommunalkredit verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan, der für den Notfall die Verantwortlichkeiten und die Zusammensetzung von Krisengremien, die internen und externen Kommunikationswege sowie gegebenenfalls die zu ergreifenden Maßnahmen regelt. Er dient dem effizienten Liquiditätsmanagement in einem krisenhaften Marktumfeld und wird durch eindeutig definierte Ereignisse und/oder Frühwarnindikatoren aktiviert. In einem Notfall übernimmt das Krisengremium die Liquiditätssteuerung und entscheidet über zu treffende Maßnahmen.

Management des operativen und strukturellen Liquiditäts-risikos [Baustein 4-8]

Zur Steuerung der kurzfristigen Liquidität (<1 Jahr) steht dem Management ein kurz- und mittelfristiges Liquiditätsszenario zur Verfügung. In diesen Szenarien werden neben den vertraglichen determinierten Zahlungsströmen auch erwartete Zahlungsströme aus neuen Emissionen, Kündigungen bestehender Geschäfte, Auszahlungen aus Neugeschäftsabschlüssen, Einzahlungen aus Syndizierungen, Retail-Taggeldern, Repo-Prolongationen sowie der Liquiditätsbedarf aus den Dotierungen von Barsicherheiten (aus Credit Support Agreements/ISDA-Vereinbarungen) berücksichtigt. Die resultierenden Liquiditätsgaps stehen im kurzfristigen Liquiditätsszenario auf Tagesbasis zur Verfügung.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erwarteten Liquiditätsgaps nach geplanten Maßnahmen, die freie Liquiditätsreserve und die Nettoposition aus Liquiditätsgap und Reserve als Liquiditätsposition dargestellt:

Liquidität per 31.12.2024 (bzw. 2023)
LIQUIDITÄT
in EUR Mio.
Erwarteter Liquiditätsgap Verfügbare Liquidität Liquiditätsposition
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Bis zu einem Monat 953,1 1.091,3 352,0 529,2 1.305,1 1.620,6
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 648,3 309,6 17,2 1,1 665,5 310,6
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr -738,9 -495,4 87,7 34,5 -651,2 -460,9
Summe 862,5 905,5 456,8 564,8 1.319,4 1.470,3

Zur Steuerung der strukturellen Liquiditätsrisikoposition (>= 1 Jahr) verwendet die Kommunalkredit eine Analyse der erwarteten Kapitalströme für die Gesamtlaufzeit aller On- und Off-Balance-Geschäfte.

Die Überhänge aus den Kapitalein- und Kapitalauszahlungen werden auf periodischer und kumulierter Ebene überwacht und sind die Basis für die strategische Liquiditätssteuerung.

Marktrisikomanagement

Marktrisiken bezeichnen potenzielle Verlustrisiken an bilanziellen und außerbilanziellen Positionen, die sich aus für das Institut nachteiligen Marktpreisbewegungen ergeben. Zu den institutsspezifischen Marktrisiken zählen im Wesentlichen Zinsänderungsrisiko, Wechselkursrisiko, Credit Spread-Risiko, Basis Spread-Risiko und Optionspreisrisiko.

Zinsänderungsrisiko

Bei der Messung, Steuerung und Begrenzung von Zinsrisiken aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen unterscheidet die Kommunalkredit grundsätzlich zwischen dem periodenorientierten Repricing-Risiko und dem barwertorientierten Zinsänderungsrisiko. Zum Zweck der effizienten Steuerung des Zinsrisikos und des Zins-überschusses verfügt die Kommunalkredit über ein Analyse- und Simulationsinstrument (Zinsgap-Struktur je Währung, ZinsVaR, Sensitivitätsanalysen, Simulationstransaktionen), das die Prognose und gezielte Steuerung des Gesamtbankzinsrisikos aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen, der G&V-Sensitivität der IFRS Fair Value-Bestände sowie des periodischen Zinsüberschusses ermöglicht. Für die Berechnung des Zins-VaR wird ein internes Modell basierend auf historischen Zinsbewegungen angewendet.

Das Portfolio der Kommunalkredit beinhaltet weitgehend Positionen mit klar definierter Zins- und Kapitalbindung. Nicht lineare Risiken sind in der Regel vollständig abgesichert bzw. werden in einer Szenarioanalyse quantifiziert; offene Positionen sind eng limitiert und überwacht. Positionen mit wirtschaftlich nicht klar festgelegter Zins- und Kapitalbindung bestehen in Retaileinlagen (Taggelder). Die Zinsbindung dieser Taggelder wird grundsätzlich abhängig von der Pricingstrategie modelliert.

Im Rahmen der Zinsrisikomessung im RMC werden die Gapstrukturen analysiert und die Preissensitivität der Gesamtposition sowie die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Perioden-Nettozinsertrag (Repricingrisiko) für verschiedene Szenarien quantifiziert. Das Repricingrisiko wird für die Währungen EUR, USD, CHF, GBP und JPY gemessen.

Bei der Steuerung unterscheidet die Kommunalkredit zwischen den Teilportfolien:

Zur Steuerung der kurzfristigen, unterjährigen Zinsrisikoposition ist ein Analyse- und Steuerungs-Tool im Einsatz, welches ein effizientes Management des Repricingrisikos je Währung ermöglicht.

Der jährliche Nettozinsertragseffekt aus dem Repricingrisiko der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2024 bei einem pa-rallelen Zinsanstieg der kurzfristigen Zinsen um +100 Basispunkte EUR +1,0 Mio. (31.12.2023: EUR +3,3 Mio.).

 

Zum 31. Dezember 2024 beträgt das barwertige Zinsänderungsrisiko im Bankbuch bzw. der IFRS-GuV-wirksamen Zinsrisikoposition bei einem Parallelshift um +30 Basispunkte EUR +3,7 Mio. bzw. EUR -0,4 Mio. (31.12.2023: EUR +8,1Mio. bzw. EUR 0,0 Mio.). Jenes der IFRS-OCI-wirksamen Zinsrisikoposition beträgt EUR -4,3 Mio. (31.12.2023: EUR -4,9 Mio.).

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko eines Verlustes in Fremdwährungspositionen, verursacht durch eine ungünstige Veränderung des Wechselkurses, wobei die offene Devisenposition die Differenz zwischen der Summe der Aktivpositionen und der Summe der Passivpositionen unter Berücksichtigung von Fremdwährungs-Derivaten einer Währung ist.

Zur Messung des Risikos wird täglich ein Value-at-Risk der offenen UGB-Devisenposition ermittelt, basierend auf dem Varianz-/ Covarianz-Ansatz mit einer Haltedauer von 1 Handelstag und einem Konfidenzintervall von 99 %, wobei exponentiell gewichtete, historische Volatilitäten und Korrelationen herangezogen werden. Die offene UGB-Devisenposition wird täglich bis auf geringe Residualpositionen geschlossen. Der FX VaR per 31. Dezember 2024 beträgt TEUR 1,0 (31.12.2023: TEUR 0,3).

Credit Spread-Risiko

Das Credit Spread-Risiko ist das Risiko von Wertverlusten durch marktbedingte Änderungen der Credit Spreads, wobei keine Ratingverschlechterung der Emittentengruppe auftritt. Unter Credit Spreads versteht man die vom Markt, einem Emittenten oder einer Emittentengruppe zugeordneten Risikoaufschläge, die bei der Marktwertbestimmung eines Finanzinstruments eingepreist werden.

Zum 31. Dezember 2024 beträgt das Credit Spread-Risiko bei einem Ausweiten der Credit Spreads um +20 Basispunkte EUR -3,3 Mio. (31.12.2023: EUR -1,9 Mio.) in der IFRS-GuV-Position und EUR -16,3 Mio. (31.12.2023: EUR -13,2 Mio.) in der IFRS-OCI-Position.

Basis Spread-Risiko

Unter Basis Spread-Risiko versteht man das Risiko, das aus der Veränderung des Basis Spreads resultiert, welches für vom Marktstandard abweichende Referenzzinssätze und Zahlungsfrequenzen bei variablen Zinskonditionen eingepreist wird. Das IFRS-relevante Basis Spread-Risiko ist bis auf Residualrisiken in den einzelnen Währungen abgesichert.

Das Basis Spread-Risiko beträgt bei einem Ausweiten der Basis Spreads um einen Basispunkt EUR +0,0 Mio. zum 31. Dezember 2024 (per 31.12.2023: EUR +0,0 Mio.).

Optionspreisrisiko

Unter Optionspreisrisiko versteht die Kommunalkredit das Risiko von Marktwertveränderungen aus offenen Optionspositionen. Zur Messung des Optionspreisrisikos wird eine Szenario-Matrix erstellt, bei der Zinsshifts (-/+ 30 BP), Volatilitätsshifts (-/+ 30 %) und kombinierte Shifts ermittelt werden. Das über die Szenario-Matrix ermittelte Optionspreisrisiko im Bankbuch beträgt EUR 0,0 Mio. per 31. Dezember 2024 (31.12.2023: EUR 0,0 Mio. unter Anwendung eines -/+ 30 BP-Zinsshifts). Das offene Optionsrisiko im Bankbuch resultiert ausschließlich aus einseitigen Kündigungsrechten der Kommunalkredit in eigenen Emissionen (d. h., Ausübungsrecht hat die Kommunalkredit selbst). Per 31. Dezember 2024 bestehen keine GuV-relevanten Optionspreisrisiken.

Operationelles Risiko

Die Kommunalkredit definiert operationelles Risiko als die Möglichkeit von Verlusten aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder infolge externer Ereignisse. Auch das Rechtsrisiko ist Teil des operationellen Risikos. Externe Ereignisse, die rein den Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Eigenbonitätsrisiko oder sonstigem Risiko zuzuordnen sind und keinen operationellen Hintergrund haben, fallen nicht unter diese Definition. Ziel des Operationellen Risikomanagements (ORM) ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeit operationeller Risiken sowie deren Schadenspotenzial für die Bank zu vermindern. Das operationelle Risikomanagement ist im Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) angesiedelt. In Abstimmung mit diesem werden in den Fachabteilungen Operational Risk Correspondents (ORC) ernannt, die als Ansprechpartner das Bindeglied zum Operationellen Risikomanagement darstellen und den ORM-Prozess unterstützen.

Als wesentliche Instrumente für das Management operationeller Risiken stehen die operationelle Ereignisdatenbank sowie Risk & Control Self Assessments zur Verfügung. Die Datenbank verkörpert dabei die vergangenheitsbezogene Sicht, das heißt, realisierte Gewinne/Verluste aufgrund operationeller Ereignisse werden unter Einbindung des Linienmanagements dort erfasst. Demgegenüber stellen Risk & Control Self Assessments die zukunftsbezogene Sichtweise dar. Risiken werden identifiziert und hinsichtlich des Risikogehaltes einer Expertenschätzung unterzogen. Die Assessments werden in der Kommunalkredit als „Coached Self-Assessments“ durchgeführt, das heißt, die Einschätzung und Beurteilung einzelner Risiken erfolgt durch die

Bereiche selbst unter der Begleitung von CNFR. Die Einträge aus der Ereignisdatenbank dienen dabei als Input und Feedbackschleife zur Neubewertung von Risiken.

Risikobehaftetete Themenbereiche werden auf Bereichsebene mit den verantwortlichen Bereichsleitern diskutiert, analysiert und bewertet sowie Top-Risiken auf einer eigenen OpRisk-Risikolandkarte dargestellt. Um diese Risiken zu minimieren, sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen und ein abgestimmter Maßnahmenplan zu erstellen. Die OpRisk-Risikolandkarten der Bereiche werden in einer Gesamtschau der relevanten Risken zu einer OpRisk-Risikolandkarte der Gesamtbank verdichtet.

Unter Leitung des Credit Risk Officers (CRO) findet im Rahmen des Operational Coordination Committees (OCC) halbjährlich eine Abstimmung mit den wesentlichen internen Stakeholdern über operationelle Risiken statt. Der Vorstand und das Management werden monatlich in den Risk Management Committee-Meetings über operationelle Risiken informiert.

Zur Quantifizierung der Eigenmittelanforderungen wendet die Kommunalkredit den Standardansatz an. Die auf dieser Grundlage vorgehaltenen Eigenmittel liegen wesentlich über den in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Schadensfällen.

Business Continuity Management

Das etablierte Business Continuity Management (BCM) stellt ein umfassendes, angemessenes und effizientes betriebliches Kontinuitätsmanagement sicher. Im Zuge der Umsetzung der Vorgaben des Digital Operational Resilience Act (DORA) wurde auch das BCM um die erweiterten Vorgaben ergänzt. Das Kontinuitätsmanagement beinhaltet unter anderem die Erstellung und das Management der Kontinuitäts- und Wiederanlaufpläne sowie die Vorhaltung von Ressourcen, um etwaige Betriebsunterbrechungen effektiv und mit möglichst geringen Unterbrechungszeiten zu managen.

Das jährliche Ressource Assessment wurde durchgeführt; die im Krisenfall benötigten Ressourcen wurden ermittelt. Im Zuge des Ressource Assessments fand auch die jährliche Business Impact-Analyse (BIA) statt. Dabei wurden die Geschäftsprozesse und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Services hinsichtlich ihrer Kritikalität und der benötigten Wiederherstellungszeit im Krisenfall beurteilt und die Krisenpläne überarbeitet. Im Rahmen der umfangreichen BCM Tests wurde als größter Einzeltest, eine vollständige Fail Over Umschaltung der georedundanten zentralen Rechenzentrumsinfrastruktur durchgeführt.

Richtlinienmanagement

In der Kommunalkredit sind alle Handlungsanweisungen (Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Handbücher, Betriebsvereinbarungen) in einer Richtlinienübersicht im Intranet abgelegt und für alle Mitarbeiter:innen abrufbar. Die formalen Mindestanforderungen an Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen sind definiert sowie die Verantwortlichkeiten betreffend Aktualisierung, Freigabe und Verteilung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen festgelegt.

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Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind ein integraler Bestandteil der Risikostrategien und Risikokategorien der Kommunalkredit. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Konzepte, Steuerung und Messmethoden der Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Syndizierungs- und operationellen Risiken wird laufend evaluiert und ausgebaut.

Die Kommunalkredit finanziert vor allem die öffentliche Hand in Österreich und Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Telekommunikation und soziale Infrastruktur in Europa. Die ESG-Risiken im Portfolio werden daher auf Basis der durchgeführten Analysen insgesamt als gering eingeschätzt. Allfällige Risiken werden im Prozess der Kreditvergabe berücksichtigt und spiegeln sich entsprechend in den Planungsannahmen für Kreditnehmer und den festgelegten Ratings wider.

Um zu beurteilen, ob Investitionen in Infrastruktur- und Energieprojekte den Nachhaltigkeitsanforderungen der Kommunalkredit entsprechen, wird seit vielen Jahren ein intern entwickelter ESG-/Nachhaltigkeits-Check, ein dreistufiger Prozess, angewendet.

Details unter ESG-Risikobewertung (Seite 122)

Branchenlimits in den Bereichen Infrastruktur und Energie dienen der systematischen Risikobegrenzung im Sinne der strategischen Ausrichtung der Bank. Neben dem Branchenlimit wird auch der Anteil der Engagements der Kategorien 4 und 5 am Infrastruktur- und Energieportfolio begrenzt.

Diese Limits sind integraler Bestandteil der monatlichen Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung.

Darüber hinaus werden bei der Ableitung des Liquiditätspuffers auch ESG-Risiken als eigenständige Komponente einbezogen, wofür u. a. die Kunden- und Laufzeitstruktur der Verbindlichkeiten analysiert wird. Zudem werden Bedrohungen der bankinternen Infrastruktur durch Klima- und Umweltereignisse im Rahmen des Informationssicherheitsrisikomanagements und des OpRisk-Managements bewertet. ESG-bezogene Risiken und Themen sind in der OpRisk-Ereignisdatenbank einzeln gekennzeichnet und wurden in die Risk & Control Self Assessments der Kommunalkredit aufgenommen.

Ausblick

Europa steht im Jahr 2025 vor der Aufgabe, wirtschaftliche Erholung mit strukturellen Reformen zu verbinden, infrastrukturelle Defizite zu beheben und politische Kohärenz zu stärken, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden. Ein Umfeld, in dem die Kommunalkredit auf ihre Stärken baut.

In den letzten Jahren hat die Weltwirtschaft eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit bewiesen, obwohl sie Schocks wie der Pandemie und der Energiekrise ausgesetzt war. 2024 ist das globale Wachstum stabil geblieben, die Inflation ging weiter zurück. Die OECD 17 prognostiziert eine Fortsetzung dieses Trends, wobei das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Jahren 2025 und 2026 um 3,3 % steigen und die Inflation in Richtung der Zielwerte der Zentralbanken sinken wird. Hinter dieser robusten Gesamtleistung verbergen sich jedoch erhebliche Unterschiede zwischen Regionen und Ländern, und sie ist mit erheblichen Abwärtsrisiken und Unsicherheiten behaftet – insbesondere in Zusammenhang mit wachsenden Handelsspannen und Protektionismus, einer möglichen Eskalation geopolitischer Konflikte und einer schwierigen Finanzpolitik in einigen Ländern.

Wirtschaftliches Umfeld 2025

Während in europäischen Ländern wie Deutschland und Frankreich ebenso wie in Österreich die politische Zukunft durch Unsicherheit bzw. Veränderung geprägt sein wird, blüht aus den Vereinigten Staaten mit „Donald Trump 2.0“ eine geoökonomische Zeitenwende. Die von Trump angekündigten Themen wie Strafzölle oder die gemäßigte Haltung gegenüber Russland werden ein Spannungsfeld mit der Europäischen Union (EU) darstellen, die gleichzeitig – mangels politischer Stabilität in Deutschland und Frankreich in Kombination mit einem rezessiven Umfeld – bereits innerhalb Europas gefordert sein wird.

Für die wirtschaftliche Entwicklung der Eurozone steht dabei sehr viel auf dem Spiel. Gerade die europäische Wirtschaft hat im 21. Jahrhundert enorm von der Ausweitung des internationalen Handels profitiert: Während der Anteil am europäischen BIP in den Jahren 2000 bis 2019 von 30 % auf 43 % anstieg, stagnierte dieser im Fall der Vereinigten Staaten annähernd (Anstieg von 25 % auf 26 %). Wenn die Globalisierung deutlich zurückgedrängt wird, gehen die wirtschaftlichen Vorteile aus der Zunahme des Handels für die europäische Wirtschaft verloren. In Investorenumfragen erwartet eine Mehrheit der Teilnehmer negative Auswirkungen für Europa aufgrund der Wiederwahl Donald Trumps.

Auch die teureren Energiepreise in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und die erforderliche Aufstockung der Verteidigungsausgaben könnten die europäische Wirtschaft belasten bzw. zur Reallokation finanzieller Mittel in den Verteidigungs-bereich führen.

Die Zentralbanken werden ihren 2024 eingeleiteten Zinssenkungspfad im Jahr 2025 fortsetzen bzw. finalisieren. Dabei sind derzeit mehr Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank 18 (EZB) (vier bis fünf Schritte um je 25 Basispunkte; zuletzt am 30. Jänner 2025) in der Zinskurve berücksichtigt als seitens der Federal Reserve Bank 19 (Fed) in den Vereinigten Staaten (ein bis zwei Schritte um je 25 Basispunkte), wodurch sich das Zinsdifferential weiter erhöhen wird. Dies sollte die relative Attraktivität des US-Dollars weiter stärken. Die Parität im EUR/USD-Wechselkurs scheint damit in Greifweite.

Auf den Anleihemärkten wird das Netto-Angebot an Neuemissionen weiterhin auf sehr hohem Niveau erwartet. Einerseits führen die hohen Defizite in den Staatshaushalten zu einem entsprechenden Finanzbedarf der Staaten, der durch Anleiheemissionen gedeckt werden muss. Andererseits entzieht die EZB dem Markt durch das Auslaufen der Ankaufprogramme aus dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) Liquidität – für 2025 wird eine Bilanzschrumpfung der EZB um rund EUR 500 Mrd. erwartet. Das könnte dazu führen, dass die langfristigen Zinsen nicht im selben Ausmaß wie die stärker an den EZB-Zinssätzen orientierten Geldmarktsätze zurückgehen, was zu einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve führen würde.

Europäischer Infrastrukturmarkt 2025

Der von der Kommunalkredit seit 2017 erfolgreich bearbeitete Infrastruktur-Sektor hat sich nicht nur als äußerst krisenfest manifestiert, sondern wächst langfristig und kontinuierlich. Er wird auch 2025 für entsprechenden Deal-Flow sorgen – getragen von den Megatrends Dekarbonisierung und Digitalisierung. Kombiniert mit leicht fallenden Zinsen und der Aussicht auf eine zumindest graduelle Beilegung geopolitischer Konflikte, kann man in das Jahr 2025 mit einer positiven Grundsatzstimmung gehen.

Das Momentum der notwendigen raschen Energiewende wird weiterhin nur durch den privat finanzierten Ausbau von Erneuerbarer Energie mittel- und langfristig erreicht werden. Es ist weiterhin mit einer wachsenden Zahl an Transaktionen nicht nur im traditionellen Wind und PV-Solarbereich, sondern vor allem in Bereichen wie Biogas/Bio-Methan, Batteriespeicher und Recycling/Kreislaufwirtschaft zu rechnen, wo die Kommunalkredit bereits sehr gut aufgestellt ist – sowohl auf der Finanzierungseite als auch in beratender Funktion bei M&A 20 , Asset Management und ESG. Der durch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) stark wachsende Ausbau von Datenzentren wird nicht nur hohe Investitionen erfordern, er sorgt auch für einen erhöhten Bedarf an entsprechender Energieinfrastruktur. Es gibt klare Anzeichen, dass die größten Betreiber solcher Rechenzentren in die notwendigen Energie-Assets selbst investieren, um dadurch unabhängiger von der öffentlichen Infrastruktur zu sein.

Der bis vor einem Jahr boomende Ausbau der Digitalen Infrastruktur selbst wird sich insbesondere im Bereich Breitband/Glasfaser weiter verlangsamen und sich von Rollout/Capex dominierten Strukturen verstärkt in Richtung Konsolidierung/M&A-Situationen entwickeln. Gerade in Großbritannien und Deutschland gab es bereits im Jahr 2024 einige Zusammenschlüsse von Breitbandnetzwerken, weitere Tendenzen sind erkennbar. Diese Asset-Klasse wird auch auf Investorenseite von Asset Managern und Versicherungen stark nachgefragt, was die Syndizierungs-Aktivitäten der Kommunalkredit bereits im Jahr 2024 positiv beeinflusst hat und entsprechend fortgeführt werden wird.

Aus aktueller Sicht wird das Jahr 2025, neben den bereits erwähnten makroökonomischen Entwicklungen, voraussichtlich auch von einem steigenden Volumen an Refinanzierungen geprägt. Das langsam, aber stetig fallende Zinsniveau wird dabei nicht allein Motor dieser Entwicklung sein, sondern eine weitere, bisweilen unterschätzte Thematik: Blickt man auf die konkreten Zahlen, welche Finanzierungen im Infrastrukturmarkt in den nächsten zehn Jahren fällig werden, ergibt sich für 2025 ein um EUR 50 Mrd. erhöhtes Fälligkeitsvolumen im Vergleich zu 2024.

Da zudem in den vergangenen zwei Jahren relativ wenig Fundraising für Infrastrukturkredit-basierte Asset Management-Strategien stattfand, könnte 2025 ein spannendes Jahr für aktive Banken wie die Kommunalkredit werden, wenn sich der Markt eher in Richtung Kreditgeber entwickelt.

Was M&A-Deals und Akquisitionsfinanzierungen betrifft, ist von einem leicht erhöhten Aktivitätslevel auszugehen, wobei manche Transaktionen immer noch längere Zeit in Anspruch nehmen könnten. Zumindest in einigen Sektoren gibt es noch relativ signifikante Bewertungsunterschiede zwischen Verkäufern und Käufern, etwa im Bereich Energie (Volatilität der Energiepreise). Im Bereich von Glasfaserinfrastruktur ist jedenfalls von wachsenden M&A-Volumina auszugehen, die primär von notwendigen Konsolidierungen befeuert werden sollten.

Kommunalkredit 2025

Eine spezialisierte Bank kann mit maßgeschneiderten Finanzierungsmodellen, fundierter Expertise und einem nachhaltigen Ansatz dazu beitragen, zukunftsweisende Infrastruktur- und Energieprojekte erfolgreich umzusetzen. Als Expertin für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance tun wir als Kommunalkredit genau das – und darüber hinaus. Wir sind überzeugt, dass gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um weiterhin in die Energiewende und Diversifizierung der Energieversorgung zu investieren und Abhängigkeiten von einzelnen Energiequellen zu minimieren. Wir engagieren uns, nachhaltige Technologien mitzuentwickeln, erneuerbare Energieprojekte auf die Beine zu stellen und Menschen und Regionen digital zu vernetzen. Wir sehen viel Potential durch den wachsenden Bedarf an Datenspeicherung und der erhöhten Nachfrage nach medizinischen Diensten. In-frastruktur muss unseres Erachtens beständig neu gedacht werden, um den gegenwärtigen und künftigen Anforderungen zu entsprechen.

Es ist denkbar, dass uns im Jahr 2025 ein stärkerer Gegenwind in der gesamtökonomischen Perspektive erwartet. Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten sowie einigen EU-Staaten werden das Förderwesen von erneuerbaren Energien und nachhaltigen Infrastrukturprojekten beeinflussen. Die Risikokosten werden aufgrund von Unsicherheiten steigen. Der Rückenwind aus dem Zinsumfeld wird nachlassen. Regulatorien werden weiterhin eine raschere Umsetzung erschweren. Doch veränderte Rahmenbedingungen führen nicht zwingend zu einer Abkehr des eingeschlagenen Weges – oftmals verlangen sie „nur“ nach neuen Lösungsansätzen.

2025 wird für die Kommunalkredit ein Jahr der Veränderung. Unter dem Eindruck eines verunsicherten wirtschaftlichen globalen Umfelds gilt es, verstärkt die Geschäftsstrategie sorgfältig anzupassen und die Implikationen daraus umfassend zu analysieren, um potenzielle Veränderungen frühzeitig zu identifizieren. Wir werden unsere Strategie gezielt weiterentwickeln und unsere Aktivitäten in den Bereichen Advisory und Asset Management ausbauen, um unsere Marktposition zu stärken. Dafür investieren wir in langfristiges Wachstum: Unsere Vorarbeiten für DORA – der digitalen operationalen Resilienz-Verordnung im Finanzsektor – sind bereits abgeschlossen. Die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD sind gestellt, dieser aktuelle Bericht ist der letzte nach GRI. Die Digitalisierung und Modernisierung unseres Prozessmanagements und des Kernbankensystems ist im vollen Gange. Und wir sind bestrebt, weitere „Future Minds“ an Bord zu holen, um unseren grünen Fußabdruck in ganz Europa zu hinterlassen.

Dieser Wandel, die regulatorischen Anforderungen sowie das Erweitern der Basis sind mit Investitionen und entsprechenden Kosten verbunden, was sich auf unser Ergebnis auswirken wird. Gleichzeitig erwarten wir ein solides Jahr und ein entsprechendes Wachstum im operativen Geschäft, sodass wir auf der „Nettolinie“ stabil bleiben.

Wir werden Schritt für Schritt an unserem eingeschlagenen Weg festhalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir durch unser vorausschauendes Handeln langfristiges Wachstum erzielen werden. Gestärkt durch unseren schwedischen Eigentümer Altor Fonds werden wir den Übergang zu einer grünen und nachhaltigen Zukunft noch konsequenter vorantreiben.

Das Erreichen der Klimaziele ist längst viel mehr als ein schlichtes Bekenntnis auf einem Stück Papier. Es ist – um es drastisch auszudrücken – der einzige Weg, der uns bleibt. Und wir sind keine Wegbegleiter; wir sind Wegbereiter bei der Planung, Entwicklung, Finanzierung und Realisierung nachhaltiger Meilensteine.

Für uns als Spezialinstitut ist klar: Langfristige Herausforderungen gehen über kurzfristige Entwicklungen hinaus. Wir treiben das Thema der grünen Wende mit Weitblick weiter voran – unabhängig von politischen Tendenzen – und helfen damit unserer und den kommenden Generationen. Denn Infrastruktur ist keine vorübergehende Erscheinung. Infrastruktur ist eine dauerhafte, zeitlose und elementare Grundlage unserer Gesellschaft. Und Infrastruktur ist unsere Leidenschaft.

18 Europäische Zentralbank (EZB) – Pressemitteilung, 30.1.2025.

19 Federal Reserve Bank (Fed) – Pressemitteilung, 29.1.2025.

17 OECD – Wirtschaftlicher Ausblick, 2/2024.

20 M&A: Mergers & Acquisitions (Fusionen, Unternehmenskäufe, Übernahmen).

Wien, 20. Februar 2025

Nima Motazed

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

John Weiland

Vorstandsmitglied

THERE FROM THE BEGINNING.

KONZERNABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT GRUPPE, WIEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024.

I. Konzern-Bilanz

VERMÖGENSWERTE in EUR 1.000 Anhang 12/31/2024 31.12.2023
Barreserve (24) 933.219,9 895.762,7
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (25) 3.013.379,9 2.980.153,4
davon Kreditinstituten 49.853,9 55.587,9
davon Kunden 2.339.600,3 1.998.745,9
davon Schuldtitel 623.925,7 925.819,5
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value (26) 1.847.286,5 1.413.613,1
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value (28) 567.851,9 350.940,0
Portfolio Hedge (41) -2.891,6 0,0
Anteile an assoziierten Unternehmen (at equity) (30) 2.897,8 2.618,7
Derivate (29) 188.191,5 181.092,0
Sachanlagen (31) 34.375,2 26.106,3
Immaterielle Vermögenswerte (33) 9.448,5 7.416,8
Latente Steueransprüche (42) 2.085,4 1.483,9
Sonstige Vermögenswerte (35) 10.605,1 11.927,5
Vermögenswerte 6.606.450,2 5.871.114,2

VERBINDLICHKEITEN UND EIGENKAPITAL in EUR 1.000 Anhang 12/31/2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten 5.839.438,7 5.294.162,2
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 5.573.894,7 4.997.622,7
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (36) 126.991,5 120.313,6
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (37) 3.119.404,1 3.313.887,5
davon Verbriefte Verbindlichkeiten (38) 2.327.499,1 1.563.421,6
Portfolio-Hedge (41) 6.727,7 4.821,6
Derivate (40) 154.630,6 165.834,7
Rückstellungen (42) 4.698,3 4.242,6
Steuerschulden für laufende Steuern (43) 11.245,1 33.293,8
Sonstige Verbindlichkeiten (44) 55.852,0 57.134,1
Nachrangige Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (39) 32.390,2 31.212,7
Eigenkapital* (45) 767.011,5 576.952,0
Verbindlichkeiten und Eigenkapital 6.606.450,2 5.871.114,2

* Für eine detaillierte Übersicht siehe Eigenkapitalveränderungsrechnung.

II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

ERFOLGSRECHNUNG in EUR 1.000 Anhang 1.1. – 31.12.2024 1.1. – 31.12.2023
Zinsergebnis 46 185.034,2 192.355,0
Zinserträge 400.687,9 326.641,0
davon mittels Effektivzinsmethode ermittelt 357.464,2 292.088,7
Zinsaufwendungen -215.653,7 -134.286,0
Provisionsergebnis (47) 45.081,3 38.510,0
Provisionserträge 48.136,1 40.925,4
Provisionsaufwendungen -3.054,7 -2.415,4
Operative Erträge 230.115,5 230.865,0
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden 48 9.449,6 -13,7
davon Ergebnis aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten 120,7 -2.315,4
Verwaltungsaufwand 50 -101.478,7 -93.121,4
Personalaufwendungen -64.669,2 -60.698,9
Sachaufwendungen -36.809,5 -32.422,5
Kreditrisikoergebnis 49 -10.115,6 -565,9
Sonstiges betriebliches Ergebnis* 52 -1.004,4 -1.454,2
Sonstige betriebliche Erträge 1.103,8 1.208,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.108,2 -2.662,6
Operatives Ergebnis 126.966,4 135.709,8
Erträge/Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 51 -429,2 -18,9
Erträge aus Beteiligungen 36,0 40,5
Konzernergebnis vor Steuern 126.573,3 135.731,4
Ertragsteuern 53 -30.301,5 -35.222,2
Konzernergebnis nach Steuern 96.271,8 100.509,2
davon den Eigentümern und zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilen zurechenbar 96.145,1 100.390,0
davon den Fremdanteilen zurechenbar 126,6 119,2

* Zu Änderungen in der Darstellung des Abschlusses siehe 4. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

III. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

GESAMTERGEBNIS in EUR 1.000 1.1. – 31.12.2024 1.1. – 31.12.2023
Konzernergebnis nach Steuern 96.271,8 100.509,2
In die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Posten -1.892,4 8.658,0
Veränderung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value -1.892,4 8.658,0
Erfolgsneutrale Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten erfolgsneutral zum Fair Value -3.296,0 9.418,8
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert 838,3 80,6
Latente Steuer auf Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 565,3 -841,4
Nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Posten 248,6 36,7
Veränderung versicherungsmathematisches Ergebnis 248,6 -460,3
Versicherungsmathematisches Ergebnis aus Personalrückstellungen 322,9 -597,8
Latente Steuer auf versicherungsmathematisches Ergebnis aus Personalrückstellungen -74,3 137,5
Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value -374,3 497,0
Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral zum Fair Value -486,1 629,4
Latente Steuer auf Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 111,8 -132,4
Gesamtergebnis nach Steuern 94.253,6 109.203,9
davon den Eigentümern zurechenbar 94.128,2 109.098,8
davon den Fremdanteilen zurechenbar 125,4 105,1

IV. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die Entwicklung des Eigenkapitals nach IFRS stellt sich für 2024 und 2023 wie folgt dar:

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 1.1. – 31.12.2024 in EUR 1.000 Gezeichnetes Kapital Rücklagen Sonstige Gewinnrücklagen (inkl. Konzernjahresergebnis) Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente Versicherungs- mathematisches Ergebnis IAS 19 Den Kommunalkredit- Aktionären zurechen- bares Eigenkapital Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Fremdanteile Eigenkapital
Stand 1.1.2024 177.017,1 50.931,3 224.165,3 59.038,0 960,6 2.335,4 514.447,8 62.243,7 260,6 576.952,0
Konzernjahresergebnis 0,0 0,0 96.145,1 0,0 0,0 0,0 96.145,1 0,0 126,6 96.271,8
Veränderung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 -1.892,4 0,0 0,0 -1.892,4 0,0 0,0 -1.892,4
Bewertung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 -1.892,4 0,0 0,0 -1.892,4 0,0 0,0 -1.892,4
Recycling der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 0,0 -374,3 0,0 -374,3 0,0 0,0 -374,3
Veränderung versicherungsmathematisches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 249,8 249,8 0,0 -1,2 248,6
Gesamtergebnis 0,0 0,0 96.145,1 -1.892,4 -374,3 249,8 94.128,2 0,0 125,4 94.253,6
Kapitalzuschuss 0,0 100.000,0 0,0 0,0 0,0 0,0 100.000,0 0,0 0,0 100.000,0
Ausschüttungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -83,0 -83,0
Dotierung gebundene Rücklagen 0,0 8.200,6 -8.200,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kupon 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 -4.104,5
Sonstige Effekte 0,0 0,0 29,3 0,0 0,0 0,0 29,3 0,0 -35,9 -6,6
Stand 31.12.2024 177.017,1 159.131,9 308.034,6 57.145,6 586,3 2.585,2 704.500,8 62.243,7 267,0 767.011,5

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 1.1. – 31.12.2023 in EUR 1.000 Gezeichnetes Kapital Rücklagen Sonstige Gewinnrücklagen (inkl. Konzernjahresergebnis) Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente Versicherungs- mathematisches Ergebnis IAS 19 Den Kommunalkredit- Aktionären zurechen- bares Eigenkapital Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Fremdanteile Eigenkapital
Stand 1.1.2023 177.017,1 45.205,3 133.605,9 50.380,1 463,6 2.781,6 409.453,6 62.243,7 155,5 471.852,8
Konzernjahresergebnis 0,0 0,0 100.390,0 0,0 0,0 0,0 100.390,0 0,0 119,2 100.509,2
Veränderung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 8.657,8 0,0 0,0 8.657,8 0,0 0,0 8.657,8
Bewertung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 8.595,8 0,0 0,0 8.595,8 0,0 0,0 8.595,8
Recycling der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 62,0 0,0 0,0 62,0 0,0 0,0 62,0
Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 0,0 497,0 0,0 497,0 0,0 0,0 497,0
Veränderung versicherungsmathematisches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -446,2 -446,2 0,0 -14,1 -460,3
Gesamtergebnis 0,0 0,0 100.390,0 8.657,8 497,0 -446,2 109.098,7 0,0 105,1 109.203,7
Kapitalzuschuss 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ausschüttungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dotierung gebundene Rücklagen 0,0 5.726,0 -5.726,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kupon 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 -4.104,5
Stand 31.12.2023 177.017,1 50.931,3 224.165,3 59.038,0 960,6 2.335,4 514.447,8 62.243,7 260,6 576.952,0

V. Konzern-Geldflussrechnung

KONZERN-GELDFLUSSRECHNUNG in EUR 1.000 1.1.-31.12.2024 1.1.-31.12.2023
Konzernergebnis nach Steuern 96.271,8 100.509,2
Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Abschreibung / Zuschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 1.963,2 1.923,5
Dotierung / Auflösung von Rückstellungen und Risikovorsorgen 10.820,0 580,5
Nicht realisierte Gewinne / Verluste aus Wechselkursänderungen 20,2 10,2
Gewinn / Verlust aus der Bewertung von Finanzanlagen und Gewinne aus Rückkäufen von Eigenemissionen -10.187,4 -3.838,4
Ertragsteuerabgrenzungen 29.599,7 18.845,7
Zahlungsunwirksame Abgrenzungen (i.W. Zinsertrag und Zinsaufwand) und sonstige Anpassungen 57.002,1 23.821,1
Zwischensumme 185.489,5 141.851,8
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
davon Forderungen an Kreditinstitute -38.719,1 25.273,3
davon Forderungen an Kunden -655.694,6 -600.462,9
davon Schuldtitel 304.601,4 -161.398,8
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value -422.964,5 -268.378,5
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value -205.919,4 -126.681,1
Derivate und Portfolio-Hedge 34.587,5 -352,0
Sonstige Vermögenswerte aus operativer Geschäftstätigkeit 3.487,9 -4.599,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.615,1 -31.963,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -198.987,8 1.024.269,5
Verbriefte Verbindlichkeiten 765.096,1 161.448,0
Sonstige Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit -16.167,7 51.107,0
Erhaltene Zinsen 340.717,9 307.270,1
Erhaltene Dividenden 36,0 40,5
Gezahlte Zinsen -99.068,1 -95.739,8
Ertragsteuerzahlungen -52.249,9 -17.195,4
Cashflow aus operativer Tätigkeit -45.139,6 404.488,9
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 0,0 0,2
Auszahlungen aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen -12.263,8 -7.556,6
Einzahlungen aus der Veräußerung von assoziierten Unternehmen -708,3 0,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -12.972,1 -7.556,3
Einzahlungen aus Kapitalzuschuss 100.000,0 0,0
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen -83,0 0,0
AT1-Kupon -4.104,5 -4.104,5
Auszahlungen aus Tilgungen für Leasingverbindlichkeiten -243,6 -268,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 95.568,9 -4.372,9
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 895.762,7 503.203,0
Cashflow aus operativer Tätigkeit -45.139,6 404.488,9
Cashflow aus Investitionstätigkeit -12.972,1 -7.556,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 95.568,9 -4.372,9
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 933.219,9 895.762,7

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT GRUPPE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 | Allgemeine Grundlagen

1. Allgemeine InformationeN

Die Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) mit Sitz in Wien, Türkenstraße 9, Österreich, ist eine Spezialbank für In-frastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance, sie bildet die Brücke zwischen Projektsponsoren (Errichter und/oder Betreiber von Infrastruktur) und institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds. Sie ist unter der Firmenbuchnummer 439528s beim Handelsgericht Wien eingetragen.

Die Kommunalkredit steht zu 99,80 % im Eigentum der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere), 0,20 % werden vom Österreichischen Gemeindebund gehalten. Seit 15. Juli 2024 ist die Satere indirekt im Eigentum von Fonds und Investmentgesellschaften, die von Altor Fund Manager AB gemanagt werden (80,20 %), sowie von Interrita One Sàrl (9,90 %) und Trinity Investments Designated Activity Company (9,90 %).

Die Erstellung eines Konzernabschlusses der Kommunalkredit auf Basis der IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erfolgt gemäß § 59a BWG in Verbindung mit § 245a UGB. Der vorliegende Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 59a BWG. Die Kommunalkredit veröffentlicht als Emittent börsenotierter Wertpapiere einen Konzernlagebericht gemäß § 124 Abs. 1 BörseG als Bestandteil dieses Berichts.

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit, welche den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist unter der Firmenbuchnummer 439528s beim Handelsgericht Wien eingetragen. Die Kommunalkredit ist ein verbundenes Unternehmen der Green Opera Finance Invest AB, mit Sitz in Stockholm (Schweden), die unter der Firmenbuchnummer 559411-1998 den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt.

2. Angewendete Standards und Interpretationen

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit wurde auf Grundlage aller zum 31. Dezember 2024 – von der Europäischen Union (EU) in europäisches Recht übernommenen – verpflichtend anzuwendenden, vom International Accounting Standards Board (IASB) verab- schiedeten und veröffentlichten International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie aller Interpretationen des IFRS Interpretations Committees (IFRICs und SICs) erstellt.

Übersicht über neue Standards/Interpretationen bzw. Änderungen, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals anzuwenden waren:

STANDARD/INTERPRETATION Titel Standard/Interpretation bzw. Änderung Erstmalige Anwendung
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz oder langfristig 1.1.2024
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback-Geschäften 1.1.2024
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Offenlegungspflichten zur Lieferantenvereinbarungen und deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Cashflow und Liquiditätsrisiko eines Unternehmens 1.1.2024

Die Anwendung erfolgt für jene Geschäftsjahre, die am Datum „erstmalige Anwendung“ beginnen.

Änderungen an IAS 1

Die Änderungen an IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen oder Aufwendungen oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind. Die Änderungen stellen klar, dass für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ausschließlich auf bestehende substanzielle Rechte am Abschlussstichtag die Erfüllung, um mindestens zwölf Monate aufschieben zu können, abzustellen ist. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, ob ein Unternehmen von seinem Recht auf Aufschiebung der Erfüllung Gebrauch machen wird oder nicht. Ist dieses Recht an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft, ist vom Bestehen eines solchen Rechts nur auszugehen, wenn diese Bedingungen am Abschlussstichtag auch tatsächlich eingehalten wurden.

Gegenstand der Änderungen ist darüber hinaus das Bestehen einer Erläuterung des Kriteriums „Erfüllung“. Erfüllung bezieht sich danach auf die Übertragung von Bargeld, Eigenkapitalinstrumenten sowie anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen an die Gegenpartei.

Änderungen an IFRS 16

Die Änderungen an IFRS 16 betreffen Sale-and-Leaseback-Transaktionen mit variablen Zahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen. Die veröffentlichten Änderungen an IFRS 16 schreiben vor, dass ein Leasingnehmer die nachfolgende Bewertung der Leasingverbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion so vorzunehmen hat, dass kein GuV-Effekt entstehen darf. Das Ergebnis aus einer teilweisen oder vollständigen Beendigung des Leasingsverhältnisses ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

Das IASB hat Änderungen im IAS 7 veröffentlicht, die die Lieferantenvereinbarungen und die damit zusammenhängenden Anhangsangaben definieren. Im IFRS 7 wird das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens aus Liefervereinbarungen näher erläutert.

Die o. a. Änderungen der Standards und Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Übersicht über nicht vorzeitig angewandte Standards, die von der EU bereits übernommen wurden:

STANDARD/INTERPRETATION Titel Standard/Interpretation bzw. Änderung Erstmalige Anwendung
Änderungen an IAS 21 Änderungen im IAS 21 betreffend Konvertierbarkeit einer Währung sowie Bestimmung von Wechselkurs 1.1.2025

Die Anwendung erfolgt für jene Geschäftsjahre, die am Datum „erstmalige Anwendung“ beginnen.

Änderungen an IAS 21

Die Änderungen an IAS 21 betreffen die Beurteilung der Konvertierbarkeit von Währungen, die Bestimmung vom Wechelkurs, wenn die Währungen unkonvertierbar sind, sowie zusätzliche dementsprechende Angabepflichten.

Die Währungsbestände von Kommunalkredit bestehen nur aus konvertierbaren Währungen mit einem offiziellen EZB-Kurs. Daher wird aus der Anwednung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss erwartet.

Übersicht über nicht vorzeitig angewandte Regelungen, die von der EU noch nicht übernommen wurden:

STANDARD/INTERPRETATION Titel Standard/Interpretation bzw. Änderung Erstmalige Anwendung
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1.1.2026
Jährliche Verbesserungen Band 11 Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 1.1.2026
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1.1.2027
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht:
Angaben
1.1.2027

Die Anwendung erfolgt für jene Geschäftsjahre, die am Datum „erstmalige Anwendung“ beginnen.

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Die Änderungen ermöglichen Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit auszubuchen, wenn sie durch ein elektronisches Zahlungssystem beglichen wird, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Regel muss auf alle Zahlungen über dasselbe System angewendet werden.

Weitere Änderungen regeln:

Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte:

  • Änderungen an den zulässigen SPPI Kriterien für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie Beispiele für entsprechende Vermögenswerte.
  • Der Begriff „nicht rückgriffberechtigt“ wird präzisiert, wobei finanzielle Vermögenswerte nur dann als nicht rückgriffberechtigt gelten, wenn das Recht auf Zahlungsflüsse auf spezifische Vermögenswerte beschränkt ist.
  • Ergänzungen zur Abgrenzung von Non-Recourse Finanzierungen und vertraglich verknüpften Instrumenten.

Offenlegungspflichten:

  • Unternehmen müssen die im Eigenkapital umgebuchten kumulierten Gewinne und Verluste aus Investitionen in Eigenkapitalinstrumente separat ausweisen, sowohl für ausgebuchte als auch für gehaltene Instrumente.
  • Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der Zahlungsströme beeinflussen können, müssen offengelegt werden, insbesondere bei Ereignissen, die nicht direkt mit den Grundrisiken eines Darlehens verbunden sind.

Aus der Anwendung dieser Änderungen wird keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss erwartet.

Jährliche Verbesserungen Band 11

Der IASB hat die jährlichen Verbesserungen an den IFRS Standards Band 11 am 18. Juli 2024 herausgegeben. Die jährlichen Verbesserungen beinhalten eine Reihe von kleineren Änderungen an mehreren IFRS-Standards und dienen im Wesentlichen dazu, die Qualität der Standards zu verbessern, indem Formulierungen klargestellt werden, kleinere Korrekturen vorgenommen werden oder potenzielle Widersprüche und Konflikte behoben werden. Verbesserungen umfangen folgende Standards: IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7. Aus der Anwendung dieser Änderungen wird keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss erwartet.

IFRS 18

Der IASB hat mit IFRS 18 einen neuen Standard veröffentlicht, der Anforderungen zur Darstellung und Offenlegung von Finanzinformationen in allgemeinen Abschlüssen festlegt, und IAS 1 ersetzen wird. Die primären Abschlussbestandteile sollen eine strukturierte Übersicht der finanziellen Lage, Leistung und Cashflows eines Unternehmens liefern, während der Anhang zusätzliche Informationen für ein umfassenderes Verständnis bereitstellt. Wichtigste Änderungen, die IFRS 18 bringt, sind folgende:

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Erträge und Aufwendungen in fünf Kategorien unterteilt: Betrieb, Investitionen, Finanzierung, Ertragssteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche. Das Ziel ist eine präzisere Darstellung der operativen Ergebnisse und eine klarere Trennung zwischen den Geschäftsaktivitäten und deren Einfluss auf das Unternehmen.

In der Bilanz verlangt IFRS 18 eine detaillierte Gliederung in kurzfristige und langfristige Vermögenswerte und Schulden, sofern eine Liquiditätsgliederung nicht anwendbar ist. Vermögenswerte und Schulden dürfen nur saldiert werden, wenn dies explizit von einem IFRS-Standard gefordert oder erlaubt wird. Diese klare Struktur verbessert die Aussagekraft der Bilanz und hilft den Adressaten, die finanzielle Lage des Unternehmens zu beurteilen.

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung muss zukünftig umfassendere Informationen bieten. Dazu gehören der Gesamtgewinn, die rückwirkende Anwendung von Änderungen in Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Überleitungsrechnung zu jedem Eigenkapitalbestandteil, einschließlich Aufschlüsselungen der Transaktionen mit Eigentümern.

Management-Performance-Kennzahlen (MPKs) oder Management-defined Performance Measures (MPMs) sind ebenfalls ein zentraler Bestandteil des neuen Standards. Unternehmen müssen alle MPKs in einem einheitlichen Anhangspunkt erläutern und darlegen, wie diese Kennzahlen berechnet werden, warum sie für die Abschlussempfänger von Nutzen sind und wie sie mit den offiziellen IFRS-Kennzahlen verglichen werden können.

In der Gesamtergebnisrechnung wird das sonstige Ergebnis in Positionen aufgeteilt, die in späteren Perioden in die GuV umgegliedert werden oder nicht. Diese Aufgliederung soll den Adressaten ein umfassenderes Verständnis der Ertragslage des Unternehmens vermitteln.

Aus der Anwendung dieser Änderung wird keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss erwartet, da die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung bereits im Wesentlichen den neuen Vorgaben entspricht. Im Konzern-Anhang wird es erwartungsgemäß zu umfangreicheren Angaben bezüglich MPKs und MPMs kommen.

IFRS 19

Das IASB hat einen neuen Standard veröffentlicht, der Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht reduzierte Angaben offenzulegen erlaubt, wenn deren Mutterunternehmen bereits einen öffentlich zugänglichen IFRS-Abschluss erstellt. Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden oder die Vermögen treuhänderisch verwalten (z. B. Banken), dürfen IFRS 19 nicht anwenden. Somit wird IFRS 19 keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der Kommunalkredit haben.

3. Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der Kommunalkredit Gruppe umfasst gemäß den Bestimmungen von IFRS 10 neben der Muttergesellschaft

Kommunalkredit Austria AG zum 31. Dezember 2024 folgende Unternehmen:

NAME UND SITZ Beteiligung Anteil am Kapital
31.12.2024 in %
Anteil am Kapital
31.12.2023 in %
direkt indirekt
1. Verbundene Unternehmen
Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien x 90,0 % 90,0 %
Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH, Wien x 100,0 % 100,0 %
Kommunalkredit 4OG Immobilien GmbH & Co KG, Wien x 100,0 % 100,0 %
Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH & Co KG, Wien x 100,0 % 100,0 %
Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG, Wien x 100,0 % 100,0 %
Fidelio KA Beteiligung GmbH (DE) x 74,9 % 74,9 %
Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund GP S. à r. l. (LUX) x 74,9 % 74,9 %
Fidelio KA Investment Advisory GmbH (DE) x 74,9 % 74,9 %
Florestan KA GmbH, Wien x 100,0 % 100,0 %
Florestan KA Hydrogen GmbH, Wien x 100,0 % 100,0 %
2. Assoziierte Unternehmen
At equity einbezogene assoziierte Unternehmen
PeakSun Holding GmbH, Wels x 40,0 % 40,0 %

Die Beteiligung der Kommunalkredit an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH im Ausmaß von 45,0 % wird nicht als assoziiertes Unternehmen bilanziert, sondern unter den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen.

Für die Kommunalkredit Gruppe bestehen keine wesentlichen Risiken oder Beschränkungen, die mit den verbundenen und mit den assoziierten Unternehmen einhergehen.

Es gab keine Änderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr 2024.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

4. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit wurde unter der Going-Concern-Prämisse erstellt. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss beinhalten die Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden konzerneinheitlich und stetig für die dargestellten Berichtsperioden angewendet.

Mit vorliegendem Konzernabschluss soll ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommunalkredit Gruppe gemäß den IFRS-Regeln, wie sie in der EU als anwendbar erklärt wurden, dargestellt werden. Käufe und Verkäufe für alle Klassen von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag bilanziert.

Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zinsen werden unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten periodengerecht im Zinsergebnis ausgewiesen. Dividendenerträge werden erst vereinnahmt, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch vorliegt.

Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, werden über die Periode der Leistungserbringung erfasst. Gebühren, die mit der vollständigen Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verbunden sind, werden zum Zeitpunkt der vollständig erbrachten Dienstleistung vereinnahmt. Die Berücksichtigung von leistungsabhängigen Provisionen erfolgt, wenn die Leistungskriterien erfüllt werden.

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit wird in Euro, der funktionalen Währung aller der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen dargestellt. Alle dargestellten Finanzinformationen werden, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro berichtet. Dadurch können sich in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben.

Änderungen der Darstellung

Im Rahmen einer Überprüfung der Darstellungsform des Abschlusses gemäß IAS 1 wurden im Geschäftsjahr 2024 die folgenden Umgliederungen und Postenergänzungen vorgenommen:

  • Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds in Höhe von TEUR 1.761,2 sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten und werden nicht mehr als eigene Position ausgewiesen.
  • Die Zwischensummen operative Erträge und operatives Ergebnis wurden hinzugefügt.
  • Darüber hinaus werden Erträge aus Beteiligungen sowie Erträge/Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen außerhalb des operativen Ergebnisses separat dargestellt, um eine klare Abgrenzung zu den operativen Ergebnissen sicherzustellen.

Die Änderungen haben keine wesentliche Auswirkung auf die vermittelten Informationen, tragen jedoch zur besseren Verständlichkeit des Abschlusses bei.

Es handelt sich ausschließlich um Änderungen im Ausweis der vorgenannten Posten. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen oder Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden liegen nicht vor. Es erfolgt daher die Anpassung der Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2023; eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte ist nicht notwendig.

5. Konsolidierungsgrundsätze

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, welche die Kommunalkredit nach IFRS 10 beherrscht, werden vollkonsolidiert. Beherrschung liegt demnach vor, wenn der Konzern aus seiner Beteiligung an Unternehmen signifikanten, variablen Renditen ausgesetzt ist bzw. Anspruch auf diese hat und diese Renditen mittels Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.

Die Beurteilung einer Konsolidierungspflicht von Investmentfonds, deren Geschäfte die Kommunalkredit führt und bei denen sie gleichzeitig als Limited Partner Anteile am Net Asset Value (NAV) des Fonds hält, erfolgt durch eine Analyse der Möglichkeiten, die Zahlungsflüsse bzw. Rendite des Fonds materiell zu beeinflussen und der Beurteilung, ob signifikante wirtschaftliche Eigeninteressen vorliegen. Letzteres erfolgt durch Gegenüberstellung der direkten Investition und der erwarteten Gesamtrendite der Kommunalkredit Gruppe unter Einbeziehung sämtlicher Erträge (wie Ausschüttungen, Fees) mit konzernintern festgelegten Schwellenwerten. Liegt nach dieser Analyse Beherrschung und signifikantes Eigeninteresse vor, so wird ein Investmentfonds im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.

Die Konsolidierungsschritte umfassen die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse zum Konzernabschlussstichtag.

Konzerninterne Eigenkapitaltransaktionen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden auch eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Verliert die Kommunalkredit die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, wird das Entkonsolidierungsergebnis erfolgswirksam erfasst. Dieses besteht aus der Differenz zwischen:

  • dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung sowie dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und
  • dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile.

Es werden alle Beträge bilanziert, welche zuvor für das betreffende Tochterunternehmen im sonstigen Gesamtergebnis angesetzt wurden. Dies erfolgt auf der gleichen Grundlage, die auch bei einer unmittelbaren Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden vorgeschrieben wäre.

Gemeinsame Vereinbarungen (IFRS 11) werden folgend den Konsolidierungsbestimmungen als gemeinschaftliche Tätigkeit bzw. Gemeinschaftsunternehmen bilanziert. Wird eine gemeinsame Vereinbarung als eine gemeinschaftliche Tätigkeit klassifiziert, werden die der Kommunalkredit aus der Vereinbarung zustehenden Vermögenswerte, Schulden sowie Erlöse aus dieser Tätigkeit anteilig bilanziert.

Unternehmen, auf die die Kommunalkredit einen maßgeblichen Einfluss ausübt bzw. Gemeinschaftsunternehmen (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gemäß IAS 28), werden nach der Equity-Methode bewertet und als Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Bei der Equity-Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Grundlage dafür bildet der aktuelle Jahresabschluss (inklusive der IFRS-Überleitung) der assoziierten Unternehmen.

6. Währungsumrechnung

Die auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den von der Europäischen Zen-tralbank (EZB) bekannt gegebenen Devisenmittelkursen (Euro-Referenzkurs) des Bilanzstichtages umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umzurechnen; nicht monetäre Posten, die zu ihrem damals beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind zu dem Kurs umzurechnen, der am Tag der Ermittlung des Wertes gültig war. Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“ ausgewiesen. Bei Instrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, wird das Umrechnungsergebnis aus der erfolgsneutralen Fair Value-Bewertung im Gesamtergebnis ausgewiesen.

7. Kategorisierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

7.1. Grundsätze der Kategorisierung

IFRS 9 sieht vor, alle finanziellen Vermögenwerte in Abhängigkeit von den Merkmalen der vertraglichen Zahlungsströme und dem Geschäftsmodell entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kann dabei erfolgsneutral über das Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) oder erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen. Die Beurteilung der vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells erfolgt in der Kommunalkredit bei Geschäftsabschluss auf Ebene des einzelnen finanziellen Vermögenswertes.

Die Geschäftsmodellzuordnung analysiert den Verwendungszweck eines Vermögensgegenstands. Dabei werden Positionen, die ausschließlich der Generierung von Zinserträgen dienen und für die keine Veräußerungsabsicht besteht, dem Geschäftsmodell „Halten“ zugewiesen. Finanzinstrumente, bei denen sowohl ein Verkauf als auch das teilweise oder vollständige Halten bis zur Endfälligkeit erwartbar ist, werden dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Darunter fallen in der Kommunalkredit insbesondere Finanzierungen mit opportunistischer Platzierungsabsicht. Dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ werden finanzielle Vermögenswerte mit kurzfristigen Syndizierungsabsichten zugeordnet.

Bei der Analyse der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes wird überprüft, ob die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest – „SPPI-Kriterium“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dabei wird insbesondere auf Zinsanpassungsklauseln (Gleichlauf zwischen vereinbartem Zinstenor und der Zinsanpassungsperiode), auf vertragliche Zinsfreistellungsperioden oder vertragliche Zinshebel geprüft. Bei sogenannten Non-Recourse-Finanzierungen wird zudem auf das Rating im Zeitpunkt der Kreditvergabe Bedacht genommen, um eine mögliche Kategorisierung als Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit zu identifizieren. Im Zusammenhang mit der Kapitalrückzahlung oder vorzeitiger Kapitalrückzahlung wird darauf Bedacht genommen, dass das aushaftende Kapital rückgeführt wird und keine Abhängigkeit der Rückzahlung in Bezug auf die Performance eines finanzierten Assets besteht. Bei einer möglichen Verlängerung der Laufzeit des Vertrags wird darauf geachtet, dass dies mit marktkonformen Konditionen erfolgt.

Finanzielle Vermögenswerte sind nur bei einer strategischen Änderung des Geschäftsmodells umzuklassifizieren; dies stellt definitionsgemäß einen Ausnahmetatbestand dar. Reklassifizierungen fanden im Berichtsjahr keine statt.

Die folgende grafische Übersicht fasst den Prozess der Kategorisierung nach IFRS 9 im Überblick zusammen:

image

7.2. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen (SPPI-Kriterium) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung es ist, vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen (Geschäftsmodell „Halten“), werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte dieser Bewertungskategorie werden in der Bilanz unter den Posten Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und Barreserve ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (siehe Punkt 11) unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Diese ergeben sich aus dem Betrag, mit welchem die finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz bewertet werden, abzüglich Tilgungen, zuzüglich/abzüglich der kumulierten Verteilung von Unterschiedsbeträgen zwischen dem ursprünglichen Ausgabebetrag und dem bei Fälligkeit verpflichtend zurückzuzahlenden Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie nach Berücksichtigung der Risikovorsorge (siehe Punkt 8). Das Ergebnis aus der effektivzinskonstanten Amortisation der Unterschiedsbeträge wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Bilanzierung von Krediten und Forderungen, die Grundgeschäfte in Sicherungsbeziehungen darstellen, wird unter Punkt 10 näher dargestellt. Gebühren und Arrangement Fees in Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und zum Zeitpunkt der Auszahlung im Effektivzinssatz berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden laufende Bereitstellungsgebühren, welche sich direkt auf den noch nicht ausgenutzten Rahmen eines Vermögenswertes in dieser Kategorie beziehen. Diese werden zeitraumbezogen im Zinsergebnis vereinnahmt und nicht als Teil des Effektivzinssatzes betrachtet. Werden Bereitstellungsgebühren unabhängig von der jeweiligen Ausnutzung für die Bereitstellung des Darlehens eingenommen, sind diese Teil des Effektivzinssatzes, sofern eine Aus-zahlung des Darlehens wahrscheinlich ist. Die Behandlung von Gebühren, welche nicht Teil des Effektivzinssatzes sind und im Provisionsergebnis vereinnahmt werden, ist in Punkt 22 erläutert.

Veräußerungen kurz vor Fälligkeit, unwesentliche oder unregel-mäßig stattfindende Verkäufe oder solche, die aus Bonitätsgründen erfolgen, stellen dem Grunde nach zulässige Verkäufe aus dem Geschäftsmodell „Halten“ dar. In der Kommunalkredit werden derartige Transaktionen im Detail auf Vereinbarkeit überprüft und Ergebnisse daraus werden in der Position „Ergebnis aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.

7.3. Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Sind mit dem finanziellen Vermögenswert ausschließlich SPPI-konforme Zahlungsströme verbunden und wird der finanzielle Vermögenswert in einem Geschäftsmodell gehalten, das der Erzielung von Erträgen sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe dient (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“), erfolgt eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das Eigenkapital im sonstigen Ergebnis. Die Erst- und Folgebewertung von Finanzinstrumenten dieser Kategorie erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und dem bei Fälligkeit verpflichtend zurück zu zahlenden Betrag wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Zinsergebnis gebucht. Bewertungsänderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und verändern direkt die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte innerhalb des Eigenkapitals.

Die Behandlung von Gebühren von Vermögenswerten in dieser Kategorie erfolgt analog der in Punkt 7.2 beschriebenen Vorgehensweise.

Bei der Veräußerung von Fremdkapitalinstrumenten wird der zum 31.12. des Vorjahres in der Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte erfasste Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und erfolgswirksam ausgewiesen.

7.4. Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Zahlungsströme nicht SPPI-konform sind oder die dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zugeordnet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet. Darüber hinaus besteht im Zugangszeitpunkt ein Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte freiwillig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, sofern Inkongruenzen aus unterschiedlichen Bewertungsmethoden dadurch beseitigt oder wesentlich verringert werden können (Fair Value-Option). Die Kommunalkredit nimmt die Fair Value-Option für finanzielle Vermögenswerte derzeit nicht in Anspruch.

Der Erstansatz und die Folgebewertung von Finanzinstrumenten, die dieser Kategorie zugewiesen werden, erfolgen zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.

7.5. Eigenkapitalinstrumente

Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente besteht zusätzlich das unwiderrufliche Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Die Kommunalkredit hat dieses Wahlrecht für sämtliche im Bestand befindlichen Eigenkapitalinstrumente in Anspruch genommen, da es sich dabei um strategische, langfristige Investitionen handelt. Bewertungsänderungen des beizulegenden Zeitwerts von strategischen Eigenkapitalinstrumenten werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und verändern direkt die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte innerhalb des Eigenkapitals. Erträge aus Dividenden dieser Instrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Erträge aus Beteiligungen dargestellt. Im Falle der Veräußerung oder des Eintritts eines Ausfallsereignisses werden bisher in der Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte erfasste Wertänderungen in die Gewinnrücklagen umgegliedert (keine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung).

7.6. Modifikationen/Schätzungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten

Modifikationen stellen vertragliche Anpassungen von ursprünglich vereinbarten Zahlungsströmen dar und sind in der Kommunalkredit in erster Linie durch marktinduzierte Faktoren begründet. Bei Modifikationen ist zwischen substanziellen Modifikationen und nicht-substanziellen Modifikationen zu unterscheiden. Eine substanzielle Modifikation der vertraglichen Zahlungsströme führt zu einem bilanziellen Abgang des ursprünglichen Finanzinstruments und zu einem bilanziellen Zugang eines modifizierten Finanz-instruments. Bei einer nicht substanziellen Modifikation erfolgt hin-gegen eine Anpassung des Buchwerts des finanziellen Vermögenswertes an die geänderten vertraglichen Zahlungsströme. Im Zusammenhang mit nicht substanziellen Modifikationen erhaltene Gebühren und gezahlte Transaktionen werden direkt in die Ermittlung des Modifikationsergebnisses miteinbezogen. Die durch nicht substanzielle Modifikation bedingte unmittelbare Barwertänderung wird im Bewertungs- und Realisierungsergebnis ergebniswirksam ausgewiesen.

Folglich wird der Differenzbetrag zum rückzahlbaren Betrag im Zuge der Effektivverzinsung bis zum Laufzeitende des Finanz-instruments im Zinsergebnis verteilt. Bei der Würdigung, ob eine Modifikation zu einer substanziellen Änderung führt, werden sowohl quantitative wie qualitative Faktoren berücksichtigt. Die quantitative Würdigung erfolgt dabei anhand eines Barwerttests durch einen Vergleich der Auswirkungen einer Modifikation auf die vertraglichen Zahlungsströme. Weicht der Barwert des modifizierten Vermögenswerts mehr als 10 % vom ursprünglichen Bruttobuchwert ab, so gilt die Änderung als substanziell. Qualitative Faktoren, welche bei der Beurteilung von Modifikationen herangezogen werden, sind unter anderem die geänderte Laufzeit des modifizierten Vermögenswerts, die Wesensart der im Zusammenhang mit der Modifikation erhaltenen Gebühren, mögliche Änderungen im Verwendungszweck der Finanzierung sowie ein wesentlich geändertes Ertrags- bzw. Risikoprofil für die Kommunalkredit. Effekte aus der Aus- und Wiedereinbuchung von Finanzinstrumenten bei substanziellen Modifikationen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Eine Beurteilung von Modifikationseffekten findet sowohl bei finanziellen Vermögenswerten als auch bei finanziellen Verbindlichkeiten (siehe Punkt 18) statt. Änderungen der Erwartungen an die Zahlungsströme ohne Vertragsanpassungen (Schätzungsänderungen) führen wie nicht substanzielle Modifikationen zu einer Anpassung des Buchwertes des Instruments basierend auf den neu erwarteten Zahlungsströmen. Bei Schätzungsänderungen wird die Anpassung als Ertrag oder Aufwand erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst.

7.7. Finanzielle Vermögenswerte „purchased or originated credit impaired“ (POCI)

Als POCI-Vermögenswerte werden Finanzinstrumente bezeichnet, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität vorweisen. IFRS 9 sieht dabei spezielle Vorschriften bei der Ermittlung des Zinsertrags sowie der Risikovorsorge für Vermögenswerte, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, vor.

8. Risikovorsorgen

Statistisch erwartete Kreditverluste (expected credit losses) werden auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelten Erfahrungswerten berücksichtigt. Die Risikovorsorge wird dabei entweder in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (Stufe 1) oder des über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverlusts bemessen, abhängig davon, ob sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswertes signifikant erhöht hat (Stufe 2). Der erwartete Verlust für die Stufen 1 und 2 wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten (probability of default) über zwölf Monate (Stufe 1) bzw. über die Restlaufzeit (Stufe  2), Ausfallsquoten (loss given default/LGD) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default/EAD) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt.

Die Risikovorsorgen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten werden bilanziell über getrennte Konten gebucht und die Veränderungen im Kreditrisikoergebnis dargestellt. Bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird jener Teil der Marktwertveränderung, der aus Veränderungen der erwarteten Kreditverluste resultiert, ins Kreditrisikoergebnis umgegliedert.

Bei der Beurteilung, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos (Stufentransfer) vorliegt, werden in der Kommunalkredit quantitative und qualitative Faktoren berücksichtigt, welche die 16 Indikatoren gemäß IFRS 9 / B5.5.17 a-p abdecken. Diese umfassen insbesondere:

  • Absolute Höhe des Kreditrisikos („low credit risk“-Kriterium), wonach finanzielle Vermögenswerte im Investmentgrade-Bereich grundsätzlich der IFRS-Stufe 1 zugeordnet werden. Im Rahmen des tourlichen Rating- und Reviewprozesses erfolgt auch bei sämtlichen finanziellen Vermögenswerten im Investmentgrade-Bereich eine qualitative Überprüfung auf signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos;
  • Relative Veränderung des Kreditrisikos auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit (Rating);
  • Änderungen von internen Preisindikatoren bei gleichen Konditionen;
  • Mögliche signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, wenn das Finanzinstrument neu ausgegeben worden wäre;
  • Änderungen von externen Marktindikatoren eines gleich ausgestalteten Finanzinstrumentes;
  • Bei Überfälligkeiten von mehr als 30 Tagen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob dieser Umstand zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos führt.

Sollte der (quantitative oder qualitative) Tatbestand wegfallen, welcher für die Herabstufung des Engagements ausschlaggebend war, wird das Engagement – nach einer entsprechenden Gesundungsperiode – wieder rücktransferiert. Die Berechnung der Risikovorsorge für IFRS-Stufe 1 und IFRS-Stufe 2 erfolgt wahrscheinlichkeitsgewichtet und berücksichtigt die im Beobach-tungszeitraum erwarteten Aus- und Rückzahlungen sowie die maximale Vertragslaufzeit, während der die Kommunalkredit einem Ausfallsrisiko ausgesetzt ist. Die Inputparameter für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste wie Forderungshöhe bei Ausfall (EAD), Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) werden aus einer Kombination von internen und externen Daten abgeleitet. Die erwarteten Kreditverluste werden auf das Berichtsdatum diskontiert und summiert, wobei der Diskontierungszinssatz dem Effektivzins entspricht. Die Einbindung von zukunftsgerichteten Informationen bei den Inputparametern basiert auf einem makroökonomischen Modell, in das unter anderem BIP-Wachstum, Arbeitslosenrate und die Veränderung der beiden Aktienindizes S&P 500 sowie STOXX Europe 50 eingehen. Die Ableitung der makroökonomischen Szenarien als Basis für die wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt die Spezifika der Portfolios der Kommunalkredit und wird regelmäßig validiert.

Eine Beurteilung eines Einzelwertberichtigungsbedarfs (Stufe 3) findet in der Kommunalkredit für Kreditnehmer, die sich gemäß den regulatorischen Kriterien im Ausfall befinden, auf Einzelgeschäftsebene statt, wobei finanzielle Vermögenswerte wie zugehörige Kreditzusagen individuell je Geschäft berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des Einzelwertberichtigungsbedarfs werden Cashflowschätzungen auf Ebene des einzelnen Geschäfts herangezogen. Zur Festlegung von Ausfallsereignissen verwendet die Kommunalkredit die Definition des Schuldnerausfalls gemäß Art. 178 CRR. Diese beinhaltet sowohl Forderungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen (überfällige Forderungen), als auch das Kriterium „unlikeliness to pay“. Ein Zahlungsverzug von 90 Tagen liegt vor, wenn die überfällige Forderung die aushaftende Kreditforderung um mehr als 1,0 %, mindestens jedoch um EUR 500,00 überschreitet. Im Rahmen der „unlikeliness to pay“-Prüfung werden Forderungen gemäß Art. 178 CRR auch einer qualitativen Prüfung unterzogen, ob es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten in voller Höhe nachkommen kann. Die Kriterien zur Beurteilung hierfür sind von EBA und EZB näher spezifiziert worden, wobei zwischen solchen Kriterien unterschieden wird, die bei Vorliegen in der Regel zu einer Ausfallsetzung führen müssen und solchen, die als Hinweis auf eine mögliche Nicht-Einbringlichkeit der gesamten Forderung zu sehen sind die dann zu prüfen ist, aber nicht unbedingt zu einer Ausfallsetzung führen müssen.

In der Kommunalkredit besteht ein mehrstufiger Risikokontroll-prozess, wonach sämtliche Engagements/Partner in sechs Risiko-stufen eingeteilt werden:

  • Risikostufe 1a: Normalbetreuung

Standard-Risikostufe für sämtliche Engagements in Normalbetreuung, die nicht einer höheren Risikostufe unterliegen.

  • Risikostufe 1b: Monitoring-Liste

Engagements in Normalbetreuung, die aber aufgrund von Auffälligkeiten bzw. aus diversen Gründen unter Beobachtung stehen und auf der Monitoring-Liste geführt werden. Es besteht jedoch (noch) kein erhöhtes Risiko im Sinne einer signifikanten Verschlechterung der Ausfallwahrscheinlichkeit.

  • Risikostufe 2a: Watchlist / Intensivbetreuung

Beinhaltet jene Engagements, welche aufgrund von wesentlichen bzw. kreditmateriellen Auffälligkeiten und erhöhtem Risiko als Watchlist-Partner eingestuft wurden und somit einer engmaschigen Beobachtung und Betreuung unterliegen (Intensivbetreuung). Je nach Schweregrad der Auffälligkeiten werden diese Engagements gegebenenfalls in der IFRS-Risikostufe 2 (erwarteter Kreditverlust über die Restlaufzeit des Engagements) geführt, zeigen jedoch keine Notwendigkeit für etwaige Einzelwertberichtigungen.

  • Risikostufe 2b: Work Out / kein Ausfall

Engagements in der Risikostufe 2b werden bereits als potentielle Problemkredite klassifiziert. Unabhängig von einem etwaigen Zahlungsverzug beinhaltet die Risikostufe 2b jene Engagements, welche als „Risikopositionen mit signifikantem Restrukturierungsbedarf“ einzustufen sind, sich aber nicht im Ausfall befinden. Diese Positionen werden jedenfalls in IFRS-Risikostufe 2 geführt.

  • Risikostufe 3: Work Out / Ausfall, Abwicklung

Sanierungsfälle im Ausfall bzw. bei denen eine Einzelwertberichtigung besteht, sind in der Risikostufe 3a einzureihen, sofern noch keine Abwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Bei Abwicklungsmaßnahmen (Fälligstellung und Eintreibung der Forderung durch Verwertung von Sicherheiten durch gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen) wird die Forderung in Risikostufe 3b geführt.

Ab Risikostufe 1b erfolgt ein enges Monitoring und ein monatliches Reporting im Rahmen des Kreditkomitees. Eine Einzelwertberichtigung ist zu bilden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass eine Forderung inklusive Zinsen nicht oder nicht in voller Höhe einbringlich sein wird. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung ist jedenfalls dann zu prüfen, sofern die regulatorischen Ausfallsdefinitionen erfüllt sind (90 Tage-Zahlungsverzug und/oder „unlikeliness-to-pay“).

Einzelwertberichtigungen und Expected Credit Loss unterliegen Schätzungsunsicherheiten insbesondere in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der geschätzten Cashflows, die angesetzten Ausfallwahrscheinlichkeiten und die Verlustquote.Für Vermögenswerte, die bei ihrem erstmaligen Ansatz in der Bilanz bereits wertgemindert sind (POCI), sieht IFRS 9 Sondervorschriften bei der Ermittlung der Risikovorsorge vor. Diese betreffen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung wird der POCI-Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Dieser berücksichtigt bereits das erhöhte Kreditrisiko und die bestehenden nach-teiligen Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme. Da die Zahlungsströme bereits um erwartete Verluste gemindert sind, ist bei Erstansatz keine Risikovorsorge zu bilden. In weiterer Folge werden kumulierte Veränderungen des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes ergebniswirksam erfasst.

9. Derivate

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung gegen Zinsänderungs- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen.

Die Bilanzpositionen „Derivate“ umfassen Derivate in bilanziellen Sicherungsbeziehungen und sonstige Derivate.

Derivate werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Positive beizulegende Zeitwerte werden auf der Aktivseite in der Bilanzposition „Derivate“ dargestellt, negative beizulegende Zeitwerte werden ebenfalls unter „Derivate“ auf der Passivseite gezeigt. Die Wertveränderung dieser Derivate auf Basis des Clean Price wird in den Gewinnen und Verlusten aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, während die Zinserträge und -aufwendungen im Zinsergebnis netto erfasst werden. Bei Sicherungsderivaten werden die Zinserträge und -aufwendungen in derselben Position wie die Grundgeschäfte gezeigt. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten erfolgt gemäß IFRS 13 und wird unter Punkt 11 erläutert.

10. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

IAS 39 sowie IFRS 9 enthalten Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), um wirtschaftlich ungerechtfertigte Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der unterschiedlichen Bewertung von abgesicherten Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten zu vermeiden. Ziel dieser Regeln ist es, die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente und der abgesicherten Geschäfte weitgehend kompensierend zu erfassen. Im Bereich des Micro Hedge Accountings wendet die Kommunalkredit die Regelungen des IFRS 9 an. Für die Bilanzierung der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes eines Portfolios gegen das Zinsänderungsrisiko werden die Regelungen gemäß IAS 39 angewendet (IAS 39.89A). Die Absicherung von Zahlungsströmen bzw. die Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb haben in der Kommunalkredit derzeit keine Relevanz.

Fair Value-Hedge: Der von der Kommunalkredit angewendete Fair Value-Hedge dient der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten. Diese Form der Sicherungsbeziehung wird zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken verwendet. Als Sicherungsinstrumente werden Interest-Rate-Swaps und Interest-Rate-Cross-Currency-Swaps eingesetzt. Das als Sicherungsinstrument verwendete Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Bewertungsänderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“ erfasst werden. Für den gesicherten Vermögenswert bzw. die gesicherte Verbindlichkeit werden die aus dem gesicherten Risiko (Zins- und/oder Währungsrisiken) resultierenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ebenfalls in derselben Position in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Bilanziell erfolgt der Ausweis des dem gesicherten Risiko entsprechenden Bewertungsergebnisses in der Position, in der das jeweilige Grundgeschäft ausgewiesen wird.

Um die Regelungen des Hedge-Accountings anwenden zu dürfen, muss der Nachweis einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft erbracht werden. Dieser Sicherungszusammenhang wird in der Kommunalkredit durch prospektive (Abgleich der den Marktwert bestimmenden Komponenten) und retrospektive Effektivitätstests angesetzt. Beim prospektiven Effektivitätstest werden alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, verglichen bzw. überprüft, ob die Wertänderungen von Grund- und Absicherungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko in der Regel gegenläufig sind. Beim retrospektiven Effektivitätstest wird die gegenläufige Entwicklung des Marktwerts von Grund- und Absicherungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Portfolio-Hedge: Die in der Kommunalkredit implementierte Portfolio-Hedges dienen der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes eines Portfolios an finanziellen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten . Diese Form der Sicherungsbeziehung wird zur Absicherung von Fixzinsrisiken auf Portfolioebene verwendet. Als Sicherungsinstrumente werden Interest-Rate-Swaps eingesetzt.

Die Kommunalkredit wendet dabei für die Modellierung des gesicherten Grundgeschäfts das Bottom-Layer-Verfahren („Bottom-Layer Approach“ nach IAS 39 Carve-Out) an. Dabei wird aus den Cashflows der fix verzinsten, nicht auf Einzelebene abgesicherten Grundgeschäfte ein synthetisches Grundgeschäft modelliert, welches den Absicherungsderivaten gegenübergestellt wird. Die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Fair Value-Änderung des synthetischen Grundgeschäfts wird in der separaten Bilanzposition „Portfolio-Hedge“ ausgewiesen; in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis in der Position „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“. Das als Sicherungsinstrument verwendete Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Bewertungsänderungen kompensierend in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Für den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhanges der im Portfolio-Hedge enthaltenen Grund- und Sicherungsgeschäfte verwendet die Kommunalkredit prospektive und retro- spektive Effektivitätstests. Beim prospektiven Effektivitätstest wird quartalsweise durch Gegenüberstellung der Ablaufszenarien von Grund- und Sicherungsgeschäften überprüft, ob der Sicherungszusammenhang weiterhin besteht. Beim retrospektiven Effektivitätstest des Portfolio-Hedges wird überprüft, ob sich die Fair Value-Schwankungen aus den Sicherungsinstrumenten und die gegenläufigen Ergebnisse einer Berichtsperiode aus den gesicherten Grundgeschäften – bezogen auf das abgesicherte Risiko – im Bereich zwischen 80 % und 125 % kompensieren.

Ineffektivitäten, die in der Kommunalkredit vorrangig durch OIS-Diskontierung der Zinsderivate oder durch Kreditrisikokomponenten unbesicherter Zinsderivate entstehen, werden über die Gewinn- und Verlustrechnung geführt.

11. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

11.1. Ermittlung

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gemäß IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 13 erfolgt anhand der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13.72 (siehe auch Punkt 64).

Für die Bewertung von Wertpapieren werden, sofern die Bedingungen eines aktiven Marktes erfüllt sind, notierte Preise eines aktiven Marktes verwendet. Liegt keine Preisquotierung vor, wird der Credit Spread von vergleichbaren Wertpapieren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Besteht kein aktiver Markt, erfolgt die Bewertung mittels anerkannter marktüblicher Bewertungsmethoden auf Basis beobachtbarer Daten. Diese Daten werden gegebenenfalls mit Risikoaufschlägen angepasst.

Die Bewertung von Darlehen erfolgt durch ein internes Bewertungsmodell auf Grundlage der Discounted Cashflow-Methode. Dabei werden die erwarteten Cashflows auf Basis aktueller Zinskurven unter Berücksichtigung von marktüblichen Credit Spreads abgezinst. Sofern die Cashflows nicht deterministisch sind, erfolgt die Modellierung unter Berücksichtigung der als wirtschaftlich materiell bewerteten optionalen Konditionen.

Die für die Discounted Cashflow-Methode benötigten Credit Spreads werden für Infrastruktur & Energiefinanzierungen auf Einzelgeschäftsbasis ermittelt; i. e. für jede Transaktion wird ein individueller Credit Spread ermittelt.

Projektfinanzierungen werden aufgrund der Illiquidität und der Verwendung von nicht beobachtbaren Informationen gemäß IFRS 13 als Level-3 klassifiziert. Zur Spreadermittlung werden interne sowie externe aktuelle Informationen über vergleichbare Transaktionen (interne Datenbank, InfraDeals) in einem Balanced Scorecard-Ansatz zusammengeführt und in einem ersten Schritt ein sektorspezifischer Spread ermittelt. In einem zweiten Schritt werden transaktionsspezifische Merkmale anhand von Kriterienkatalogen bewertet und mit dem sektorspezifischen Spread verknüpft. Darüber hinaus fließen aktuelle (Teil-)Verkäufe von vergleichbaren Bestandspositionen als beobachtbare relevante Sekundärmarkttransaktionen in die Ermittlung des finalen Credit Spreads ein.

Zur Spreadermittlung von Unternehmensfinanzierungen wird grundsätzlich auf Benchmarkkurven oder Benchmarkbonds vergleichbarer Transaktionen zurückgegriffen. Darüber hinaus fließen aktuelle (Teil-)Verkäufe von vergleichbaren Bestandspositionen als beobachtbare relevante Sekundärmarkttransaktionen in die Ermittlung des finalen Credit Spreads ein. Unternehmensfinanzierungen werden in diesem Fall aufgrund der Preisbestimmung durch von Marktdaten abgeleiteten Spreads (Benchmark Spreads) gemäß IFRS 13 als Level 2 klassifiziert. Unter gewissen Umständen (beispielsweise bei Käufen am Sekundärmarkt zu Discounts sowie bei Development Finance Transaktionen) ist eine Fair-Value-Bewertung auf alleiniger Basis von Benchmarks jedoch nicht möglich. In diesen Fällen werden zur Spreadermittlung zusätzlich zu den am Markt beobachtbaren Benchmark Spreads auch transaktionsspezifische Merkmale in der Spreadermittlung berücksichtigt. Derartige Finanzierungen werden aufgrund der teilweisen Verwendung von nicht beobachtbaren Informationen gemäß IFRS 13 als Level 3 klassifiziert.

Finanzierungen unter Einbezug von Export Credit Agencies (ECAs) bestehen grundsätzlich aus einem besicherten und einem unbesicherten Teil, wobei der besicherte Teil den überwiegenden Anteil an der Finanzierung darstellt. Für ECA-Transaktionen werden Benchmark Bonds für die Credit-Spread-Ermittlung verwendet. Das Delta zwischen den Spreads der verwendeten Benchmark Bonds und dem Spread der abgeschlossenen ECA-Transaktion spiegelt den unbesicherten Anteil der Transaktion wider und wird über Transaktionsmerkmale reflektiert. Da der überwiegende Anteil der Transaktion ECA-besichert ist und dessen Spreads ausschließlich von Marktdaten abgeleitet werden, werden ECAs gemäß IFRS 13 in der Regel als Level 2 klassifiziert. Unter gewissen Umständen (beispielsweise bei hohen Illiquiditätsaufschlägen der ECA-Transaktionen) ist die Spreadentwicklung der Benchmark Bonds nicht der Haupttreiber der Fair Value-Bewertung.

In vierteljährlich stattfindenden Spread Assessment-Team Meetings – unter Mitwirkung der Bereiche Risikocontrolling, Banking, Finance und Credit Risk – werden Spreadentwicklungen für jede Transaktion besprochen. Das Ergebnis sind bankweit abgestimmte Kreditrisikoaufschläge, die den Risikogehalt der Transaktion bestmöglich reflektieren.

Für das Public Finance-Portfolio werden Gruppen gebildet (Segment, Ratingklasse), für die jeweils eine Kurve für Bewertungsaufschläge vierteljährlich neu bewertet wird. Diese Bewertungsaufschläge werden auf Basis zeitnah getätigter Geschäftsabschlüsse und Vergleichsangebote in den jeweiligen Darlehenssegmenten am Markt beobachtet und je Laufzeit für verschiedene Segmente und Ratingklassen angesetzt.

Die Bewertung von Derivaten erfolgt durch ein internes Bewertungsmodell auf Grundlage der Discounted Cashflow-Methode unter Berücksichtigung aktueller Zins- und Basisspreadkurven. Eingebettete Optionen werden mithilfe marktüblicher Optionsbewertungsmodelle (zum Beispiel Hull-White, Dupire, Libor-Market-Model) bewertet.

Für die Diskontierung der Cashflows von Derivaten (Over-the-Counter (OTC) oder über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt) werden OIS-Kurven (Overnight-Index-Swaps zum Overnight-Satz entsprechend der Collateralverzinsung, in EUR je nach aktueller Collateralvereinbarung €STR + 8,5bp oder €STR flat) verwendet. Bei der Bewertung zinsreagibler Produkte mit variablen IBOR-Indikatoren werden abhängig vom Indikator (zum Beispiel 3-Monats-Euribor, 12-Monats-Euribor) Zinskurven mit unterschiedlichen Basisspreadaufschlägen verwendet. Diese beziehen sich auf den jeweiligen Indikator und werden zur Ableitung von Forward-Rates zur Cashflow-Ermittlung herangezogen. Forward Rates für Compounded Overnight-Indikatoren (Risk-Free Reference Rates, RFRs) werden aus OIS-Kurven abgeleitet.

Bei Derivaten mit mehreren Währungen (zum Beispiel Cross-Currency-Swaps) wird zusätzlich zur Adaption der Forwards durch Basisswapspreads eine Cross-Currency-Basis entsprechend markt-

üblicher Standards angesetzt. Dabei wird im einfachsten Fall bei besicherten Derivaten die OIS-Diskontfaktorkurve der nicht der Collateral-Währung entsprechenden Seite über Cross-Currency-Basisspreads an die Collateral-Währung angeglichen. Bei strukturierten Trades mit FX-Komponente fließt die Cross-Currency-Basis auch in die Berechnung der Cashflows ein.

Gemäß IFRS 13 wird bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten das Kontrahentenausfalls- und das eigene Kreditrisiko (Credit Value Adjustment (CVA) und Debt Value Adjustment (DVA)) berücksichtigt. Beide Komponenten werden als BCVA (bilateraler CVA = CVA-DVA) dargestellt. Die Ermittlung des BCVA in der Kommunalkredit erfolgt für alle Derivate ohne täglichen Besicherungstausch (tägliche Cash-Collateral-Margin-Calls). Für besicherte Derivate mit täglichem Besicherungstausch wird der BCVA als immateriell eingestuft. Die Berechnung des BCVA erfolgt auf Basis der Potential-Exposure-Methode (basierend auf Monte-Carlo-Simulationen) auf Kontrahentenebene gemäß IFRS 13.48.

11.2. Day-one gains

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gemäß IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 13 erfolgt anhand der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13.72 (siehe auch Punkt 64).

Die Kommunalkredit erwirbt opportunistisch Darlehen und Wertpapiere, bei denen der Transaktionspreis (Kaufpreis) zum Kaufzeitpunkt nicht dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Geschäfte entspricht. Die positive Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert beim Erstansatz und Kaufpreis wird als „Day-one gain“ bezeichnet.

Ein Day-one gain wird in der Kommunalkredit sofort erfolgswirksam erfasst, wenn die Bewertung des finanziellen Vermögenswerts auf Preisnotierungen in aktiven Märkten oder auf Basis einer Bewertungstechnik, welche primär Daten aus beobachtbaren Märkten berücksichtigt, basiert. Werden in erheblichem Umfang nicht am Markt beobachtbare Parameter für die Bewertung herangezogen, erfolgt eine systematische Abgrenzung des Day-one gains über die Laufzeit des Vermögenswertes bzw. bis zu jenem Zeitpunkt, an dem voraussichtlich beobachtbare Marktinformationen vorliegen (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist).

Noch abzugrenzende Beträge aus Day-one gains werden als Rechnungsabgrenzungsposten in den Sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt.

Aus ökonomischer Sicht erzielt die Kommunalkredit durch Käufe von Darlehen, bei denen der Kaufpreis zum Kaufzeitpunkt geringer als der beizulegende Zeitwert ist, höhere Margen auf die erworbenen Darlehen. Entsprechend weist die Kommunalkredit Erträge aus Day-one gains im Zinsergebnis aus.

12. Finanzgarantien

Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß und den Bedingungen eines Schuldinstruments entsprechend nachkommt. Ist die Kommunalkredit Garantiegeber, so wird die potenzielle Zahlungspflicht bilanziell erfasst, sobald die Kommunalkredit Vertragspartei wird. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser entspricht bei einer marktüblichen Transaktion entweder der Prämie, die bei Vertragsabschluss erhalten wurde, oder einem Wert von Null, wenn die Prämie nicht bereits bei Vertragsabschluss geleistet wird, da von einer Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung auszugehen ist. Im Rahmen der Folgebewertung wird der höhere Betrag aus einer Wertberichtigung oder aus dem ursprünglich erfassten Betrag, gegebenenfalls abzüglich kumulierter Erträge, berücksichtigt.

Ist die Kommunalkredit Garantienehmer, kommt es zu keiner bilanziellen Erfassung der Garantie.

Erhaltene und gezahlte Prämien werden periodengerecht über die Laufzeit abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Provisionsergebnis gezeigt.

13. Klassen von Finanzinstrumenten

Die Kommunalkredit zeigt folgende Klassen von Finanzinstrumenten in der Konzern-Bilanz:

KLASSEN VON FINANZINSTRUMENTEN Bilanzieller Ansatz (IFRS)
Barreserve Fortgeführte Anschaffungskosten
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute Fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen an Kunden Fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen an Kunden Beizulegender Zeitwert
Schuldtitel Fortgeführte Anschaffungskosten
Schuldtitel Beizulegender Zeitwert
Derivate Beizulegender Zeitwert
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Fortgeführte Anschaffungskosten
Verbriefte Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Nachrangige Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Derivate Beizulegender Zeitwert
Eventualverbindlichkeiten Außerbilanziell
Andere außerbilanzielle Verpflichtungen Außerbilanziell

14. Anteile an assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) bewertet (siehe auch Punkt 5). Das anteilige Ergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Erträge aus Anteilen an assoziierten Unternehmen“ ausgewiesen. Ausgeschüttete Dividenden werden gegen den Buchwert erfasst. Zu jedem Bilanzstichtag wird die Werthaltigkeit anhand von Planrechnungen überprüft. Derzeit verfügt die Kommunalkredit mit der PeakSun Holding GmbH über ein gemäß Equity-Methode (IAS 28) bilanziertes Unternehmen.

15. Sachanlagen

Die Sachanlagen umfassen Grundstücke und überwiegend eigengenutzte Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Nutzungsrechte nach IFRS 16 „Leasingverhältnisse“. Grundstücke werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als voraussichtliche Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt:

  • Gebäude: 40 Jahre
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
  • EDV-Investitionen: 3 Jahre
  • Kunstgegenstände: keine planmäßige Abschreibung

Bei Hinweisen auf Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert liegt. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, werden Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

16. Leasingverhältnisse

a. Kommunalkredit als Leasingnehmer:

Bei Vorliegen eines Leasingverhältnisses iSd IFRS 16, bei dem die Kommunalkredit als Leasingnehmer auftritt, wird ein Nutzungsrecht, welches das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit in der Bilanz erfasst.

Mit Abschluss einer entgeltlichen Nutzungsvereinbarung wird beurteilt, ob die vertragliche Vereinbarung ein Leasingverhältnis begründet. Dazu wird geprüft, ob der Vermögenswert, welcher der Vereinbarung zugrunde liegt:

  • ein konkret identifizierbarer Vermögenswert ist,
  • die Kommunalkredit als Leasingnehmer dazu berechtigt ist, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des Vermögenswerts zu ziehen,
  • die Kommunalkredit das Recht zur Bestimmung der Nutzung des Vermögenswerts inne hat.

Sind diese drei Bedingungen kumulativ erfüllt, liegt ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 vor.

Bei der erstmaligen Erfassung wird eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden, vertraglichen Leasingzahlungen im Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ passiviert. Korrespondierend zur erfassten Verbindlichkeit wird ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in derselben Höhe (gegebenenfalls erhöht um direkt zurechenbare Nebenkosten) aktiviert. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht grundsätzlich dem unkündbaren Vertragszeitraum. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen des Leasingnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden. Bei der Beurteilung, ob die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung der Optionen hinreichend sicher ist, werden alle relevanten Umstände und Faktoren berücksichtigt; darunter fallen insbesondere Kündigungskosten, Kosten im Hinblick auf die Bestimmung eines alternativen Vermögenswerts sowie wesentliche Einbauten. Kündigungsrechte des Leasinggebers verkürzen die Laufzeit von Leasingverhältnissen nicht. Ergibt sich durch die Berücksichtigung aller Faktoren zum Bereitstellungsdatum eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten, liegt ein kurzfristiges Leasingverhältnis vor.

Als Zinssatz zur Abzinsung der Leasingzahlungen wird der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz verwendet. Kann dieser mangels Informationen nicht ohne Weiteres bestimmt werden, so erfolgt die Abzinsung mit dem laufzeitabhängigen Grenzfremdkapitalzinssatz der Kommunalkredit. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingzahlungen werden in Zinsaufwand und Tilgungsanteil aufgespalten. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn eine nachträgliche Änderung der Leasingverträge zu einer Anpassung hinsichtlich der im Rahmen der Zugangsbewertung vorgenommenen Schätzung der Zahlungserwartungen oder des Umfangs des Nutzungsrechts führt. Resultiert aus einer Vertragsänderung eine Erweiterung des Leasingumfangs zu aktuellen Marktkonditionen, so führt dies zur Bilanzierung eines zusätzlichen Nutzungsrechts. Führt eine Vertragsänderung zu einer mengenmäßigen Verringerung des Leasingumfangs oder zu einer Verringerung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, führt dies zu einer anteiligen Reduzierung des Nutzungsrechts und einer Anpassung der Leasingverbindlichkeit. Eine resultierende Differenz wird erfolgswirksam erfasst.

Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Kommunalkredit macht vom Wahlrecht Gebrauch, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter zwölf Monaten nicht zu aktivieren und erfasst stattdessen die Zahlungen aus diesen Verträgen aufwandswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Innerhalb der Kommunalkredit-Gruppe wird ein einheitlicher Schwellenwert für die Klassifizierung als geringwertiger Vermögenswert in Höhe von EUR 5.000 herangezogen.

b. Kommunalkredit als Leasinggeber:

Die Kommunalkredit erfasst ein nach IFRS 16 identifiziertes Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing. In Abhängigkeit der Klassifizierung werden die Leasingzahlungen ertragswirksam erfasst oder die Vermögenswerte in der Bilanz angesetzt und als Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis dargestellt.

Wird ein Nutzungsrecht aus einem Leasingverhältnis, bei dem die Kommunalkredit Leasingnehmer ist, im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses an einen Dritten weitergereicht, so ist dieses als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungs-leasing zu klassifizieren und die bilanzielle Abbildung in Abhängigkeit des bestehenden Anspruchs zur Nutzung des zugrunde liegenden Leasinggegenstands aus dem Hauptleasingverhältnis vorzunehmen. Für die bilanzielle Darstellung des Hauptleasingverhältnisses gelten die allgemeinen Vorgaben zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer.

17. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte umfassen entgeltlich erworbene Software sowie erworbene Bezugsrechte im Zusammenhang mit einer Investition in die Herstellung von grünem Wasserstoff (siehe auch Punkt 33). Erworbene Software und Bezugsrechte haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden linear über drei bzw. fünf sowie zehn Jahre in den Verwaltungsaufwand abgeschrieben.

Bei Hinweisen auf Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert liegt. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, werden Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

18. Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Ersterfassung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten passiviert. Die Folgebewertung erfolgt zu fort-geschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Langfristige, abgezinst begebene Schuldverschreibungen (zum Beispiel Nullkuponanleihen) und ähnliche Verbindlichkeiten werden mit der Effektivzinssatzmethode aufgezinst bilanziert. Es werden keine finanziellen Verbindlichkeiten im Fair Value-Bestand geführt. Für Details zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten, die Grundgeschäfte in Sicherungsbeziehungen darstellen, wird auf Punkt 10 verwiesen; zur Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten siehe Punkt 21.

Eine Modifikation der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt analog einer Modifikation von finanziellen Vermögenswerten (siehe Punkt 7.6).

19. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder werden jährlich von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) in Übereinstimmung mit IAS 19 berechnet. Als Berechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Der Rechnungszinssatz wurde auf Grundlage der Renditen von erstklassigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen, bestimmt.

Die wesentlichsten Parameter sind:

  • ein Rechnungszinssatz von 3,25 % für die Kommunalkredit (2023: 3,25 %) und 3,50 % für die KPC (2023: 3,50 %) für Pensionsverpflichtungen, von 3,00 % (2023: 3,00 %) für Abfertigungsverpflichtungen und von 2,75 % (2023: 3,00 %) für Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzusagen;
  • eine Steigerungsrate der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen in der Anwartschaftsphase im ersten Jahr von 4,5 % und in den Folgejahren von 3,30 %, 3,25 % (2023: 3,40 %; 3,35 %, 3,30 %, 3,25 %) für Abfertigungen und Verpflichtungen aus Jubiläumszahlungen; eine Steigerungsrate der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen in der Anwartschaftsphase von 2,00 % (2023: 2,00 %) für Pensionen;
  • ein angenommenes Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Frauen und Männer, unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2003 und des „BVG Altersgrenzen“ für Frauen;
  • ein Fluktuationsabschlag für Abfertigungsverpflichtungen auf Basis statistisch abgeleiteter, dienstzeitabhängiger Raten für vorzeitige Beendigungen des Dienstverhältnisses ohne bzw. mit Abfertigungszahlungen.

Sämtliche Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeiter:innen sind auf eine Pensionskasse übertragen. Die ausgewiesene Rückstellung enthält nur mehr nicht durch die Pensionskasse gedeckte Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen für neun Mitarbeiter:innen, welche aus Direktzusagen im Rahmen des Kollektivvertrags (Pensionsreform 1961 in der ab 1. Jänner 1997 gültigen Fassung) vor dem Zeitpunkt der Übertragung an die Pensionskasse oder Einzelverträgen resultieren. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen leistungsorientierten Versorgungsplan, dessen Leistungen für Aktive bezogen auf das Risiko des Todes und der Berufsunfähigkeit vom jeweiligen Gehalt abhängig sind. Die Leistungen sind im Fall des Erreichens des Pensionsalters bereits festgeschrieben und unterliegen lediglich einer Anpassung analog der jährlichen Kollektivvertragssteigerungen. Die leistungsorientierten Teile sind ausfinanziert – hier kann es nur aufgrund von Minderperformance des Planvermögens oder „vorzeitigem“ Leistungsanfall Nachverrechnungen geben.

Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst. Sonstige Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand“ als Teil des Verwaltungsaufwands ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Abfertigungen werden von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach den gleichen versicherungsmathematischen Grundsätzen für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche gebildet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden analog zu den Pensionsverpflichtungen behandelt.

Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer:innen, wie zum Beispiel Jubiläumsgeldansprüche, wird gleichfalls eine nach den oben entsprechenden Grundsätzen berechnete Jubiläumsgeldrückstellung gebildet. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden dabei zur Gänze erfolgswirksam in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, im Personalaufwand berücksichtigt.

20. Steuern, latente Steueransprüche/ -verpflichtungen und Steuerverbindlichkeiten aus laufenden Steuern

Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragsteuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Laufende Ertragssteueransprüche und -verpflichtungen sind mit den aktuellen Steuersätzen bewertet. Steuerforderungen werden in der Bilanzposition „Steuererstattungsansprüche für laufende Steuern“, Steuerverpflichtungen in der Bilanzposition „Steuerverbindlichkeiten aus laufenden Steuern“ ausgewiesen. Für die Berechnung latenter Steuern werden alle temporären Unterschiedsbeträge berücksichtigt; dafür werden die Wertansätze der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS mit den Wertansätzen, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutreffend sind, verglichen. Temporäre Abweichungen in diesen Wertansätzen führen zu Wertunterschieden, für die – unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auflösung – aktive oder passive Steuerlatenzen zu bilden sind. Latente Steueransprüche und latente Steuerverpflichtungen mit gleicher Laufzeit werden dann aufgerechnet, wenn sie gegenüber demselben Steuergläubiger bestehen.

Steuerliche Verlustvorträge werden als Steueraktivum angesetzt, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer zeitnahen zukünftigen Nutzung ausgegangen werden kann. Die Verwertbarkeitsmöglichkeit der steuerlichen Verlustvorträge wird jährlich anhand der Steuerplanungen der Konzerngesellschaften überprüft. Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2024 die Kommunalkredit, die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die KA Florestan GmbH und die KA Florestan Hydrogen GmbH enthalten. Auf Basis einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung wurde für die Ermittlung der Steuerumlagen die Belastungsmethode gewählt. Bei dieser Methode richtet sich die Höhe der Steuerumlage der Gruppenmitglieder danach, welchen Betrag an Körperschaftsteuer das Gruppenmitglied zu zahlen gehabt hätte, wenn sein steuerliches Ergebnis nicht dem Gruppenträger zugerechnet worden wäre. Steuerliche Verlustvorträge eines Gruppenmitglieds aus Zeiträumen vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) sind ohne Begrenzungen bis zur Höhe des Gewinnes des Gruppenmitglieds anrechenbar und verringern die Steuerumlage des Gruppenmitglieds. Wird dem Gruppenträger ein negatives Einkommen von einem Gruppenmitglied zugerechnet, so wird dieser steuerliche Verlust beim Gruppenmitglied evident gehalten (interner Verlustvortrag) und mit positiven Einkommen des Gruppenmitglieds in den Folgejahren zu 100 % ausgeglichen. Ein allfälliger Schlussausgleich bei Beendigung der Steuergruppe oder bei Ausscheiden eines Gruppenmitgliedes ergibt sich aus noch nicht verrechneten steuerlichen Verlusten multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden Körperschaftsteuersatz.

Die Bank fällt nicht in den Anwendungsbereich der Pillar II Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung, da der konsoliderte Jahresumsatz unter dem Schwellenwert von EUR 750 Millionen liegt.

21. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt, wenn die vertraglich vereinbarten Rechte auf die Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder der Konzern diese, inklusive aller wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen, übertragen hat. Werden weder alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten, hängt es von der Übertragung der Verfügungsmacht ab, ob der Vermögenswert ausgebucht wird oder nicht. Bei wesentlichen Vertragsmodifikationen erfolgt eine Ausbuchung des ursprünglichen Finanzinstruments und die Einbuchung des neuen Instruments mit den geänderten Vertragsbedingungen. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Finanzinstrument für die erhaltene Gegenleistung. Die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn diese getilgt ist – d. h., wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind oder die Verbindlichkeit ausgelaufen ist – oder wenn eine finanzielle Verbindlichkeit durch eine Verbindlichkeit gegenüber demselben Kreditgeber mit wesentlich abweichenden Vertragsbedingungen ersetzt wird. Bei der vollständigen Ausbuchung eines Finanzinstruments wird die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt und aller kumulierten Gewinne oder Verluste, die im Gesamtergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

22. Erlöse aus Kundenverträgen

Die Kommunalkredit Austria AG erzielt Gebühren- und Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft. Die Provisionserträge werden mehrheitlich aus Finanzinstrumenten realisiert und gemäß IFRS 9 als integraler Bestandteil der Effektivverzinsung bilanziert. Für Vertragsbestandsteile, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen, wird IFRS 15 angewendet.

Gebühren und Arrangement Fees in Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und zum Zeitpunkt der Auszahlung im Effektivzinssatz berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden laufende Bereitstellungsgebühren, welche sich direkt auf den noch nicht ausgenutzten Rahmen eines Vermögenswertes in dieser Kategorie beziehen. Diese werden zeitraumbezogen im Zinsergebnis vereinnahmt und nicht als Teil des Effektivzinssatzes betrachtet. Werden Bereitstellungsgebühren unabhängig von der jeweiligen Ausnutzung für die Bereitstellung des Darlehens eingenommen, sind diese Teil des Effektivzinssatzes, sofern eine Auszahlung des Darlehens wahrscheinlich ist.

Darüber hinaus erbringt die Kommunalkredit Serviceleistungen für einen Investmentfonds, die eigene Leistungsverpflichtungen darstellen. Diese Gebühren sind unabhängig von der Perfor-mance des Investmentfonds und werden ebenfalls zeitraumbezogen vereinnahmt. Gebühren, die kein integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, werden zeitpunktbezogen im Provisionsergebnis realisiert. In diese Kategorie fallen im Kreditgeschäft insbesondere Vermittlungsprovisionen, Gebühren im Zusammenhang mit abgrenzbaren Strukturierungsleistungen sowie Kreditsyndizierungsgebühren. Im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, werden Gebühren ebenfalls zum vertraglich vereinbarten Abrechnungstag bzw. Transaktionszeitpunkt im Provisionsergebnis vereinnahmt.

Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH erzielt Gebühren- und Provisionserträge aus dem Förderungs- und Beratungsmanagement. Diese Leistungen werden vom IFRS 15 erfasst.

Bei Erträgen aus dem Förderungs- und Beratungsmanagement der Kommunalkredit Public Consulting GmbH hängt die Umsatzrealisierung entweder direkt von der erbrachten Leistung ab oder es kommen Pauschalpreisvereinbarungen zur Anwendung. Bei der direkten Verrechnung wird anhand von vereinbarten Tagsätzen die erbrachte Leistung im Nachhinein abgerechnet und zeitraumbezogen realisiert. Bei Pauschalpreisvereinbarungen werden Umsätze nach erbrachter Leistung zeitpunktbezogen realisiert. Die Rechnungslegung erfolgt in beiden Fällen nach Abnahme der erbrachten Leistung durch den Kunden mit üblichen Zahlungszielen. Im Förderungs- und Beratungsgeschäft kommen derzeit keine Verträge mit Kunden zustande, welche signifikante Finanzierungskomponenten, wesentliche variable Gegenleistungen, Rücknahmeverpflichtungen oder Garantien enthalten.

23. Wesentliche Annahmen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses gemäß IFRS verlangt vom Management, Ermessensentscheidungen und Annahmen hinsichtlich bestimmter Kategorien von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu treffen. Bereiche, in denen dies notwendig ist, sind die Frage nach der Beherrschung anderer Unternehmen (siehe Punkt 5), die Bildung von Risikovorsorgen (siehe Punkt 8), die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (siehe Punkt 11), die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen (siehe Punkt 16), die Bewertung von Rückstellungen (siehe Punkt 19), der Ansatz und die Bewertung von aktiven latenten Steuern (siehe Punkt 20) und die Einschätzung von Rechtsrisiken (siehe Punkt 67).

Diese Beurteilungen und Annahmen beeinflussen die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, von Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie von Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperiode. In Wahrnehmung dieser Aufgabe hält das Management regelmäßige Besprechungen ab. Entscheidungen werden in den jeweils zuständigen Gremien getroffen und dokumentiert. Die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft und Überarbeitungen werden prospektiv erfasst. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen des Managements abweichen.

Angaben zur Bilanz der Kommunalkredit Gruppe

24. Barreserve

BARRESERVE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Kassenbestand 2,7 2,7
Guthaben bei Zentralnotenbanken 933.217,2 895.760,0
Insgesamt 933.219,9 895.762,7

25. Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die Bilanzposition Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in EUR 1.000 Buchwert vor Abzug der Wertberichtigung Wert-
berichtigungen
Stage 1
Wert-
berichtigungen
Stage 2
Wert-
berichtigungen
Stage 3
Gesamtnetto (Buchwert nach Abzug der Wertberichtigungen)
Forderungen an Kreditinstitute 49.854,6 -0,7 0,0 0,0 49.853,9
davon täglich fällig 49.626,1 -0,7 0,0 0,0 49.625,5
Wertpapiere 623.964,2 -38,5 0,0 0,0 623.925,7
davon Schuldtitel öffentlicher Stellen 540.283,2 -38,5 0,0 0,0 540.244,7
davon Schuldtitel anderer Emittenten 83.681,0 0,0 0,0 0,0 83.681,0
Forderungen an Kunden 2.346.117,6 -2.725,0 -1.497,1 -2.295,1 2.339.600,3
davon täglich fällig 57.832,6 0,0 0,0 0,0 57.832,6
davon Darlehen 2.288.284,9 -2.725,0 -1.497,1 -2.295,1 2.281.767,7
Insgesamt 3.019.936,4 -2.764,2 -1.497,1 -2.295,1 3.013.379,9

Die Bilanzposition Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in EUR 1.000 Buchwert vor Abzug der Wertberichtigung Wert-
berichtigungen
Stage 1
Wert-
berichtigungen
Stage 2
Wert-
berichtigungen
Stage 3
Gesamtnetto (Buchwert nach Abzug der Wertberichtigungen)
Forderungen an Kreditinstitute 55.589,8 -1,9 0,0 0,0 55.587,9
davon täglich fällig 55.589,8 -1,9 0,0 0,0 55.587,9
Wertpapiere 925.910,8 -91,3 0,0 0,0 925.819,5
davon Schuldtitel öffentlicher Stellen 532.283,4 -37,9 0,0 0,0 532.245,5
davon Schuldtitel anderer Emittenten 393.627,3 -53,3 0,0 0,0 393.574,0
Forderungen an Kunden 2.002.446,0 -2.737,6 -147,5 -815,0 1.998.745,9
davon täglich fällig 31.992,4 0,0 0,0 0,0 31.992,4
davon Darlehen 1.970.453,6 -2.737,6 -147,5 -815,0 1.966.753,5
Insgesamt 2.983.946,6 -2.830,8 -147,5 -815,0 2.980.153,3

In den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind als Sicherheit hinterlegte Barmittel (Cash-Collaterals) für negative Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen in Höhe von TEUR 13.846,5 (31.12.2023: TEUR 31.442,6) enthalten.

Die Wertpapiere enthalten börsenotierte Anleihen in Höhe von TEUR 618.701,5 (31.12.2023: TEUR 861.199,9).

In den täglich fälligen Forderungen an Kunden werden als Sicherheit hinterlegte Barmittel für negative Marktwerte von Derivaten (Geschäfte mit Nicht-Bank-Finanzinstituten) gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen in Höhe von TEUR 26.850,1 (31.12.2023: TEUR 31.992,4) ausgewiesen.

Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sind dem Punkt 11 zu entnehmen. Eine Aufgliederung in die Kategorien der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 und eine detaillierte Beschreibung hierzu sind unter Punkt 64 dargestellt.

26. Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value

VERMÖGENSWERTE ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Darlehen 1.840.781,6 1.292.972,4
Wertpapiere 5.399,7 119.049,3
Eigenkapitalinstrumente 1.105,2 1.591,4
Insgesamt 1.847.286,5 1.413.613,1

Bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Darlehen und Wertpapieren handelt es sich um Vermögenswerte, welche der Erzielung von Erträgen sowohl durch die Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows als auch Verkäufe dienen. Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sind dem Punkt 11 zu entnehmen. Eine Aufgliederung in die Kategorien der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 und eine detaillierte Beschreibung hierzu sind in Punkt 64 dargestellt.

Die Risikovorsorge (siehe auch Punkt 8 und 27) für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 9.586,2 (31.12.2023: TEUR 2.753,9).

Bei den ausgewiesenen Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um langfristige, strategische Beteiligungen, welche unter Anwendung des Wahlrechts von IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Buchwerte stellen sich wie folgt dar:

EIGENKAPITALINSTRUMENTE in EUR 1.000 Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023
Beteiligung an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH 1.105,2 1.591,4
Insgesamt 1.105,2 1.591,4

Die Buchwerte der Eigenkapitalinstrumente entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.

Die erwirtschafteten Dividenden werden als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen und betrugen TEUR 36,0 (1.1.-31.12.2023: TEUR 40,5).

27. Risikovorsorgen

27.1. Entwicklung der Risikovorsorgen

Die Risikovorsorgen für On- und Off-balance Positionen der Kategorien „Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“

und „Vermögenswerte erfolgsneutral zum

Fair Value“ entwickeln sich wie folgt:

RISIKOVORSORGEN
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
Stand Risikovorsorge 1.1.2024 5.010,2 722,0 815,0 6.547,2
Änderung IFRS-Risikostufen -292,5 844,0 8.834,8 9.386,4
Zugang neuer finanzieller Vermögenswerte 3.024,3 0,0 0,0 3.024,3
Veränderungen in Risikoparametern (PD/LGD/EAD) -1.166,1 -71,0 0,0 -1.237,1
Ergebnis aus Ratingmigrationen und sonstige Zeitwerteffekte -164,2 129,9 0,0 -34,3
Fremdwährungseffekte und sonstige Änderungen 79,7 0,0 0,0 79,7
Abgänge von finanziellen Vermögenswerten/Rückführungen -1.025,5 -59,1 -143,6 -1.228,2
Stand Risikovorsorge 31.12.2024 5.465,9 1.565,9 9.506,2 16.538,1
davon aus Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.932,9 1.507,2 2.295,1 6.735,3
davon aus Vermögenswerten erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
2.533,0 58,7 7.211,1 9.802,7
Gesamtnettoveränderung in GuV während des Berichtszeitraums 442,5 843,9 8.818,0 10.104,4

Der Gesamtstand an Vorsorgen für erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 16.538,1 (31.12.2023 TEUR 6.547,2), wovon TEUR TEUR 6.556,4 (31.12.2023: TEUR 3.793,2) für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte buchwertmindernd gebildet wurden. TEUR 9.586,2 (31.12.2023: TEUR 2.753,9) an Vorsorgen für erwartete Kreditverluste wurden für Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, gebildet. Im Bestand der Risikovorsorge sind Rückstellungen für erwartete Verluste aus Kreditzusagen von TEUR 395,4 (31.12.2023: TEUR 397,3) berücksichtigt. Das Kreditrisikoergebnis betrug im aktuellen Geschäftsjahr TEUR -10.115,6 (1.1.-31.12.2023: TEUR -565,9) und resultiert aus Neugeschäften, Ratingänderungen, Stufentransfers, der Bildung von Wertberichtigungen sowie der erfolgten PD-Aktualisierung.

Auch im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine Evaluierung und Aktualisierung der Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default – „PD“ 1 ), welche als Basis für die ECL 2 -Ermittlung dienen. Die Kommunalkredit verwendet von Standard & Poor’s zugekaufte PD-Ratingsysteme. Through-the-Cycle-PDs werden von S&P zugekauft und jährlich aktualisiert sowie halbjährlich mit einem Modell von S&P in Point-in-Time-PDs transformiert (spezifische PDs für die Portfolien Specialized Lending, Corporates und Financial Institutions, sowie „All Sectors“-PDs für alle sonstigen Exposures). Für das PD-Modell ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter ein wesentlicher Treiber der PDs. Sämtliche makroökonomischen Prognosen werden von öffentlich verfügbaren Quellen (insbesondere Internationaler Währungsfonds und Weltbank) übernommen. In der Kommunalkredit kommen diesbezüglich zwei Szenarien zur Anwendung.

Während in Szenario 1 die globalen makroökonomischen Prognosen berücksichtigt werden, werden in Szenario 2 die makroökonomischen Daten nur von jenen Ländern berücksichtigt, in denen die Kommunalkredit aktiv ist. Die Gewichtung ist unverändert zum Vorjahr mit 50:50 beibehalten worden. Die Through-the-Cycle-PDs haben sich zuletzt leicht reduziert, und für das Jahr 2025 wird für die Eurozone ein gegenüber 2024 leicht verbessertes Wirtschaftswachstums prognostiziert. Darüber hinaus haben sich auch die Aktienmärkte im abgelaufenen Jahr sehr positiv entwickelt. Beides wirkt sich im Modell positiv auf die Point-in-Time PDs aus.

Aufgrund von für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten. Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen. Dennoch gibt es drei Fälle, bei denen es in 2024 zu einem Ausfall gekommen ist. Insgesamt befindet sich per 31. Dezember 2024 ein Exposure (inkl. eines Falls, der in IFRS unter Fair Value behandelt wird) in Höhe von EUR 129,0 Mio. (31.12.2023: EUR 53,4 Mio.) im Ausfall (regulatorische Non-Performing Loan Quote von 2,8 %, bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 2,4 %). Es bestehen Einzelwertberichtigungen von EUR 9,5 Mio.

Neben den Ausfällen, die gemäß IFRS eine Einzelwertberichtigung tragen, wird der eine weitere (regulatorische) Ausfall, der in der Bewertungskategorie Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zugeordnet ist auf Basis des aktuellen Ratings bewertet. Zum 31. Dezember 2024 war bis auf eine der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand. Zum 31. Dezember 2024 war insgesamt im Kreditbuch der Bank ein Exposure von TEUR 142.381,9 (31.12.2023: TEUR 45.183,8) in der IFRS-Stufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren wie im Vorjahr keine Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität vorweisen (POCI), in zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Portfolien im Bestand.

Unter der Annahme, dass sich im zugrundeliegenden makroökonomischen Modell BIP-Wachstum (globale makroökonomische Prognosen sowie makroökonomische Daten nur von jenen Ländern, in denen die Kommunalkredit aktiv ist, mit einer Gewichtung von 50:50), Arbeitslosenrate sowie Aktienindizes (ein globaler sowie ein europäischer Aktienindex) ändern, würde dies zu der folgenden Veränderung der Risikovorsorge führen.

Änderung
der Parameter
Veränderung
in %
Veränderung
in TEUR
Sensitivität des ECL bei Veränderung der
Bruttoinlandsprodukt-Wachstumsrate
plus 1,0 % -10,2 % -1.690,81
minus 1,0 % +10,5 % 1.744,57
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Arbeitslosenrate
plus 1,0 % +0,6 % 99,49
minus 1,0 % -0,9 % -150,14
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Aktienindizes
plus 20,0 % -4,5 % -743,17
minus 20,0 % +6,2 % 1.030,42

Die Vergleichszahlen zum Vorjahr stellen sich wie folgt dar:

Änderung
der Parameter
Veränderung
in %
Veränderung
in TEUR
Sensitivität des ECL bei Veränderung der
Bruttoinlandsprodukt-Wachstumsrate
plus 1,0 % -23,7 % -1.185,10
minus 1,0 % +18,9 % 948,40
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Arbeitslosenrate
plus 1,0 % +2,1 % 107,20
minus 1,0 % -2,4 % -122,50
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Aktienindizes
plus 20,0 % -12,0 % -600,30
minus 20,0 % +16,1 % 807,20

Die Risikovorsorge entwickelte sich im Vergleichszeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 wie folgt:

RISIKOVORSORGEN
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
Stand Risikovorsorge 1.1.2023 3.825,9 2.155,4 0,0 5.981,3
Änderung Wertberichtigungsstufen -15,1 -658,9 815,0 141,0
Zugang neuer finanzieller Vermögenswerte 1.743,6 0,0 0,0 1.743,6
Veränderungen in Risikoparametern (PD/LGD/EAD) 876,2 -181,3 0,0 694,9
Ergebnis aus Ratingmigrationen und sonstige Zeitwerteffekte -375,1 -121,5 0,0 -496,6
Fremdwährungseffekte und sonstige Änderungen -12,2 0,0 0,0 -12,2
Abgänge von finanziellen Vermögenswerten/Rückführungen -1.033,1 -471,7 0,0 -1.504,8
Stand Risikovorsorge 31.12.2023 5.010,2 722,0 815,0 6.547,2
davon aus Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.830,8 147,5 815,0 3.793,2
davon aus Vermögenswerten erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
2.179,4 574,5 0,0 2.753,9
Gesamtnettoveränderung in GuV während des Berichtszeitraums 1.184,3 -1.433,4 815,0 565,9

27.2. Entwicklung der Bruttobuchwerte im Zusammenhang mit Risikovorsorgen

Die folgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte der für die Berechnung der Risikovorsorge relevanten finanziellen Vermögenswerte nach Ratingklassen:

BUCHWERTE 31.12.2024
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Nicht ECL
relevant
Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
AAA 77.866,4 0,0 0,0 0,0 77.866,4
AA+ 352.392,8 0,0 0,0 0,0 352.392,8
AA 469.119,0 0,0 0,0 0,0 469.119,0
AA- 346.751,2 0,0 0,0 0,0 346.751,2
A+ 204.998,3 0,0 0,0 0,0 204.998,3
A 244.572,7 0,0 0,0 0,0 244.572,7
A- 160.885,1 0,0 0,0 0,0 160.885,1
BBB+ 34.346,5 0,0 0,0 0,0 34.346,5
BBB 151.700,4 0,0 0,0 0,0 151.700,4
BBB- 672.729,9 0,0 0,0 0,0 672.729,9
BB+ 688.739,1 0,0 0,0 0,0 688.739,1
BB 570.152,6 0,0 0,0 0,0 570.152,6
BB- 493.752,4 110.006,1 0,0 0,0 603.758,6
B+ 50.113,0 0,0 0,0 0,0 50.113,0
B 13.009,8 0,0 0,0 0,0 13.009,8
B- 111.514,6 0,0 0,0 0,0 111.514,6
CCC+ 0,0 27.380,2 0,0 0,0 27.380,2
D1 0,0 0,0 18.957,7 0,0 18.957,7
D2 0,0 0,0 67.099,9 0,0 67.099,9
kein Rating 0,0 0,0 0,0 1.105,2 1.105,2
Bruttobuchwerte 4.642.643,8 137.386,4 86.057,6 1.105,2 4.867.192,9
Risikovorsorge 2.764,2 1.497,1 2.295,1 0,0 6.556,5
Buchwerte nach Risikovorsorge 4.639.879,6 135.889,2 83.762,4 1.105,2 4.860.636,5
davon Vermögenswerte zu
fortgeführten Anschaffungskosten
2.881.346,1 83.923,7 48.110,0 0,0 3.013.379,9
davon Vermögenswerte erfolgs-
neutral zum beizulegenden Zeitwert
1.758.563,4 51.965,5 35.652,4 1.105,2 1.847.286,5

Bei dem Buchwert von TEUR 1.105,2 (31.12.2023: TEUR 1.591,4) in der Kategorie „Nicht ECL-relevant“ handelt es sich im um eine Beteiligung, welche nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises ist und in der Bilanzposition „Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ enthalten ist (siehe Punkt 26).

Bei Finanzinstrumenten der IFRS-Stufe 1 entstanden während des Berichtsjahres Modifikationseffekte von TEUR -506,9 (31.12.2023: TEUR 2.220,8). Bei Finanzinstrumenten der IFRS-Stufe 2 und 3 gab es im aktuellen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keine Modifikationen.

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:

BUCHWERTE 31.12.2023
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Nicht ECL
relevant
Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
AAA 390.355,1 0,0 0,0 0,0 390.355,1
AA+ 395.565,3 0,0 0,0 0,0 395.565,3
AA 491.012,4 0,0 0,0 0,0 491.012,4
AA- 281.941,0 0,0 0,0 0,0 281.941,0
A+ 110.943,5 0,0 0,0 0,0 110.943,5
A 199.508,6 0,0 0,0 0,0 199.508,6
A- 166.019,5 0,0 0,0 0,0 166.019,5
BBB+ 85.948,4 0,0 0,0 0,0 85.948,4
BBB 284.575,7 0,0 0,0 0,0 284.575,7
BBB- 489.832,2 0,0 0,0 0,0 489.832,2
BB+ 710.553,3 0,0 0,0 0,0 710.553,3
BB 394.835,9 0,0 0,0 0,0 394.835,9
BB- 228.188,5 6.313,6 0,0 0,0 234.502,0
B+ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
B 71.623,9 17.226,7 0,0 0,0 88.850,5
B- 37.844,4 18.956,7 0,0 0,0 56.801,2
CCC- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
D1 0,0 0,0 13.743,5 0,0 13.743,5
D2 0,0 0,0 3.802,9 0,0 3.802,9
kein Rating 0,0 0,0 0,0 1.591,4 1.591,4
Bruttobuchwerte 4.338.747,7 42.497,0 17.546,4 1.591,4 4.400.382,4
Risikovorsorge 5.010,2 722,0 815,0 0,0 6.547,2
Buchwerte nach Risikovorsorge 4.333.737,5 41.775,0 16.731,4 1.591,4 4.393.835,2
davon Vermögenswerte zu
fortgeführten Anschaffungskosten
2.971.178,7 12.842,4 16.731,4 0,0 3.000.752,5
davon Vermögenswerte erfolgs-
neutral zum beizulegenden Zeitwert
1.362.558,8 28.932,6 0,0 1.591,4 1.393.082,7

27.3. Zugeständnisse aufgrund finanzieller Schwierigkeiten (Forbearance)

Forbearance-Exposures sind Engagements, bei denen Zugeständnisse gegenüber Schuldnern gemacht wurden, die Gefahr laufen, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.

Per 31.12.2024 weist ein Buchwert nach Risikovorsorge von TEUR 131.790,4 (31.12.2023: TEUR 41.031,0) eine Forbearance-Klassifizierung auf. Davon betrifft ein Wert von TEUR 33.020,9 Finanzinstrumente in der Kategorie „Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value“.

28. Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value

VERMÖGENSWERTE ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 567.851,9 350.940,0
Insgesamt 567.851,9 350.940,0

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten handelt es sich um Darlehen, Wertpapiere sowie Anteile an Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1. Der Buchwert der Vermögenswerte, welche aufgrund ihrer kurzfristigen Syndizierungsabsicht dem Geschäftsmodell Verkaufen zugeordnet sind, beziffert sich auf TEUR 515.204,4 (31.12.2023: TEUR 314.459,1). Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind mit einem Buchwert von TEUR 52.647,5 (31.12.2023: TEUR 36.480,9) enthalten. In dieser Position sind mit einem Buchwert von TEUR 21.168,9 (31.12.2023: TEUR 24.287,4) Anteile an Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1, einem nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen in Form eines geschlossenen Investmentfonds (siehe Punkt 66), enthalten.

Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sind Punkt 11 zu entnehmen. Eine Aufgliederung in die Kategorien der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 und eine detaillierte Beschreibung hierzu sind unter Punkt 64 dargestellt.

29. DerivatE (vermögenswerte)

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen. Die positiven beizulegenden Zeitwerte (Details zur Ermittlung der

beizulegenden Zeitwerte siehe Punkt 11) der derivativen Finanzinstrumente werden auf der Aktivseite ausgewiesen und stellen sich wie folgt dar (Darstellung inkludiert Zinsabgrenzungen):

DERIVATE (VERMÖGENSWERTE)
in EUR 1.000
31.12.2024 31.12.2023
Zinsbezogene Geschäfte 188.135,6 169.406,0
davon in Fair Value-Hedges 152.315,8 144.347,6
davon in Portfolio-Hedge 21.836,1 15.008,9
Währungsbezogene Geschäfte 56,0 11.685,9
davon in Fair Value-Hedges 0,0 0,0
Insgesamt 188.191,5 181.092,0

30. Anteile an assoziierten Unternehmen

Der Anteil am Eigenkapital an der PeakSun Holding GmbH betrug per 31. Dezember 2024 TEUR 2.897,8 (31.12.2023: TEUR 2.618,7). Die Vermögenswerte und Schulden dieser Gesellschaft betrugen zum 31. Dezember 2024 TEUR 3.515,0 (31.12.2023: TEUR 2.775,2) bzw. TEUR 4,3 (31.12.2023: TEUR 4,3), die Umsatzerlöse TEUR 0,0 (31.12.2023: TEUR 0,0) und der Bilanzverlust TEUR -61,3 (31.12.2023: TEUR -47,3). Es bestehen für die Kommunalkredit keine nicht angesetzten Verluste für dieses at-equity-bewertete Unternehmen. Die Anteile an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH werden bei den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen und in Punkt 26 dargestellt.

SACHANLAGEN in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Grundstücke und Gebäude 17.603,1 18.162,1
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.455,8 2.402,3
Anlagen in Bau 11.104,3 3.661,2
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 2.211,9 1.880,6
Insgesamt 34.375,2 26.106,3

31. Sachanlagen

Die Entwicklung und Zusammensetzung der Sachanlagen ist unter Punkt 34 (Anlagenspiegel) dargestellt. Im Bilanzwert der überwiegend im Konzern genutzten Grundstücke und Gebäude ist unverändert zum Vorjahr ein Grundwert von TEUR 3.961,1 enthalten.

Zur Zusammensetzung und Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen siehe Punkt 32.

32. Leasingverhältnisse

Die aktivierten Nutzungsrechte stammen aus Leasingverträgen, welche die Miete von Gebäuden zum Inhalt haben. Diese sind in dem Bilanzposten Sachanlagen enthalten.

Beim Gebäudezugang in Höhe von TEUR 510,0 handelt es sich um bestehende Mietverhältnisse, welche die Miete von Büroflächen in Wien und Deutschland betriffen.

Die Nutzungsrechte entwickelten sich im Jahr 2024 wie folgt:

NUTZUNGSRECHTE in EUR 1.000 Immobilien Leasing-Fahrzeuge Gesamt
Buchwert 1.1.2024 1.880,6 0,0 1.880,6
Zugänge 1.1.-31.12.2024 510,0 0,0 510,0
Abschreibungen 1.1.-31.12.2024 -178,7 0,0 -178,7
Buchwert 31.12.2024 2.211,9 0,0 2.211,9

Im Vergleichszeitraum des Vorjahres entwickelten sich die

Nutzungsrechte wie folgt:

NUTZUNGSRECHTE in EUR 1.000 Immobilien Leasing-Fahrzeuge Gesamt
Buchwert 1.1.2023 1.859,4 1,0 1.860,4
Zugänge 1.1.-31.12.2023 195,9 0,0 195,9
Abschreibungen 1.1.-31.12.2023 -174,6 -1,0 -175,6
Buchwert 31.12.2023 1.880,6 0,0 1.880,6

Die Kommunalkredit macht vom Wahlrecht Gebrauch, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter zwölf Monaten nicht zu bilanzieren und erfasst stattdessen Zahlungen aus diesen Verträgen aufwandswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Dabei handelt es sich derzeit um Aufwendungen aus einem Mietverhältnis mit Aufwendungen von TEUR 7,7 (2023: TEUR 56,4).

Weiters wird ein Nutzungsvertrag über Büroausstattung, dessen Leasingrate auch Wartung und Verbrauchsgüter beinhaltet, nicht als Leasingverhältnis bilanziert, da die Erfassung dieses Vertrags zu einer Unverhältnismäßigkeit zwischen Erfassungsaufwand und Informationsgewinn führen würde. Der Aufwand daraus betrug im Jahr 2024 TEUR 69,0 (2023: TEUR 72,0).

Die Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverträgen (sowohl aktivierte als auch kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse) betrugen im Jahr 2024 insgesamt TEUR 392,7 (2023: TEUR 334,0). Die Kommunalkredit hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, bei denen sie als Leasinggeber auftritt.

33. Immaterielle Vermögenswerte

Es handelt sich dabei um nicht selbstgeschaffene Vermögenswerte, die im Jahr 2024 entgeltlich erworbene Software von insgesamt TEUR 1.038,1 (2023: TEUR 602,7) sowie erworbene Bezugsrechte im Zusammenhang mit einer Investition in die Herstellung von grünem Wasserstoff umfassen. Die Entwicklung und Zusammensetzung ist unter Punkt 34 (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Kommunalkredit investiert seit Beginn des Jahres 2022 in eine Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff. Wirtschaftlich erhält die Kommunalkredit die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen über den hergestellten Wasserstoff selbst zu verfügen und an Dritte veräußern zu können und damit ein Bezugsrecht auf einen gewissen Anteil der Erzeugnisse der Anlage. Entsprechend ist durch das Erfüllen der Ansatzkriterien des IAS 38 das Investment als immaterieller Vermögenswert im Konzernabschluss dargestellt. Die Beurteilung, ob die Verfügungsgewalt über den hergestellten Wasserstoff am Bilanzstichtag gegeben ist und damit das Bezugsrecht wirtschaftliche Substanz hat, wird regelmäßig überprüft. Das Bezugsrecht erhöht sich bis zur geplanten Fertigstellung der Anlage um den von der Kommunalkredit im Zuge des Projekts investierten Betrag.

Per 31. Dezember 2024 betrug das aktivierte Bezugsrecht im Zusammenhang mit der Investition in grünen Wasserstoff TEUR 8.410,4 (31.12.2023: TEUR 6.814,1).

34. Anlagenspiegel

Im Anlagenspiegel sind die Entwicklung und Zusammensetzung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellt.

ANLAGENSPIEGEL 2024 in EUR 1.000 Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand
1.1.2024
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2024
Stand
1.1.2024
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2024
Buchwert
31.12.2024
Buchwert
31.12.2023
Sachanlagen 52.937,5 10.016,7 -361,8 0,0 62.592,4 26.831,2 1.747,8 -361,8 28.217,2 34.375,2 26.106,3
Grundstücke und Gebäude 37.985,5 375,5 0,0 0,0 38.361,0 19.823,3 934,6 0,0 20.757,9 17.603,1 18.162,1
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.590,6 1.688,1 -43,2 0,0 10.235,5 6.188,3 634,6 -43,2 6.779,7 3.455,8 2.402,3
Anlagen in Bau 3.661,2 7.443,1 0,0 0,0 11.104,3 0,0 0,0 0,0 0,0 11.104,3 3.661,2
Nutzungsrechte 2.700,2 510,0 -318,6 0,0 2.891,6 819,5 178,7 -318,6 679,7 2.211,9 1.880,6
Immaterielle Vermögensgegenstände 12.658,5 2.247,1 0,0 0,0 14.905,6 5.241,7 215,3 0,0 5.457,1 9.448,5 7.416,8
Erworbene Software/Lizenzen 5.844,4 650,7 0,0 0,0 6.495,1 5.241,7 215,3 0,0 5.457,1 1.038,1 602,7
Erworbene Bezugsrechte 6.814,1 1.596,3 0,0 0,0 8.410,4 0,0 0,0 0,0 0,0 8.410,4 6.814,1
Summe Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
65.596,0 12.263,8 -361,8 0,0 77.498,0 32.072,9 1.963,2 -361,8 33.674,3 43.823,7 33.523,1
ANLAGENSPIEGEL 2023 in EUR 1.000 Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand
1.1.2023
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2023
Stand
1.1.2023
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2023
Buchwert
31.12.2023
Buchwert
31.12.2022
Sachanlagen 48.760,5 4.212,6 -35,7 0,0 52.937,5 25.177,8 1.686,4 -33,0 26.831,2 26.106,3 23.582,7
Grundstücke und Gebäude 37.825,5 160,0 0,0 0,0 37.985,5 18.898,6 924,7 0,0 19.823,3 18.162,1 18.926,9
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.990,3 636,0 -35,7 0,0 8.590,6 5.635,2 586,0 -33,0 6.188,3 2.402,3 2.355,1
Anlagen in Bau 440,4 3.220,8 0,0 0,0 3.661,2 0,0 0,0 0,0 0,0 3.661,2 440,4
Nutzungsrechte 2.504,3 195,9 0,0 0,0 2.700,2 643,9 175,6 0,0 819,5 1.880,6 1.860,4
Immaterielle Vermögensgegenstände 9.314,5 3.343,9 0,0 0,0 12.658,5 5.005,3 236,4 0,0 5.241,7 7.416,8 4.309,2
Erworbene Software/Lizenzen 5.892,1 -47,7 0,0 0,0 5.844,4 5.005,3 236,4 0,0 5.241,7 602,7 886,8
Erworbene Bezugsrechte 3.422,4 3.391,7 0,0 0,0 6.814,1 0,0 0,0 0,0 0,0 6.814,1 3.422,4
Summe Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
58.075,1 7.556,6 -35,7 0,0 65.596,0 30.183,1 1.922,8 -33,0 32.072,9 33.523,1 27.892,0

35. Sonstige Vermögenswerte

SONSTIGE VERMÖGENSWERTE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Sonstige Vermögenswerte 6.963,7 4.703,7
Rechnungsabgrenzungsposten 3.641,5 7.223,8
Insgesamt 10.605,1 11.927,5

Die Sonstigen Vermögenswerte beinhalten die folgenden wesentlichen Positionen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 995,5 (31.12.2023: TEUR 948,1) und Forderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH aus dem Förderungsmanagement für öffentliche Auftraggeber in Höhe von TEUR 4.627,2 (31.12.2023: TEUR 102,3). Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen periodengerecht abgegrenzte Provisionen und Verwaltungsaufwendungen.

36. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Täglich fällig 16.220,0 30.098,4
Andere Verbindlichkeiten 110.771,5 90.215,2
Insgesamt 126.991,5 120.313,6

In den täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen in Höhe von TEUR 16.220,0 (31.12.2023: TEUR 30.098,4) ausgewiesen. In den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 3.478,3 (31.12.2023: TEUR 3.920,1) an besicherten Krediten der Europäischen Investitionsbank enthalten.

37. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Einlagen Firmenkunden, Kommunen und kommunalnahe Gesellschaften -
KOMMUNALKREDIT DIREKT
949.346,0 1.045.673,4
Einlagen von Privatkunden – KOMMUNALKREDIT INVEST 2.012.392,7 2.124.123,6
Als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten 59.280,6 23.268,2
Sonstige langfristige Kundenverbindlichkeiten 98.384,8 120.822,3
Insgesamt 3.119.404,1 3.313.887,5

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind TEUR 154.529,4 (31.12.2023: TEUR 247.281,2) täglich fällig. Aufgrund eines editorialen Fehlers musste der Vorjahresbetrag korrigiert werden.

Im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr wurden keine langfristigen Kundenverbindlichkeiten rückgekauft.

38. Verbriefte Verbindlichkeiten

VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Begebene Schuldverschreibungen 2.161.048,6 1.387.821,5
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 166.450,5 175.600,1
Insgesamt 2.327.499,1 1.563.421,6

Die verbrieften Verbindlichkeiten enthalten in den Positionen „Begebene Schuldverschreibungen“ und „Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten“ fundierte Bankschuldverschreibungen (Covered Bonds) im Buchwert von TEUR 1.540.646,7 (31.12.2023: TEUR 1.029.217,3), welche durch einen Deckungsstock besichert sind. Neben Covered Bonds inkludiert diese Bilanzposition im Wesentlichen Senior Unsecured-Anleihen.

Die Kommunalkredit hat im Berichtszeitraum verbriefte Verbindlichkeiten im Nominale von TEUR 305.000,0 (31.12.2023: TEUR 47.000,0) planmäßig bei Fälligkeit getilgt und im Geschäftsjahr 2024 keine verbrieften Verbindlichkeiten rückgekauft bzw. vorzeitig getilgt (31.12.2023: 0,0). Hinsichtlich des daraus resultierenden Ergebnisses wird auf Punkt 48 verwiesen.

39. Nachrangige Verbindlichkeiten

Die nachrangigen Verbindlichkeiten gliedern sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt:

ART DER VERBINDLICHKEIT Zinssatz Währung Nominale
in EUR 1.000
Buchwert
in EUR 1.000
31.12.2024
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 10.000,0 7.670,5
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 9.000,0 6.903,5
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 10.000,0 8.483,9
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 800,0 678,7
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 10.200,0 8.653,6
Insgesamt 40.000,0 32.390,2

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:

ART DER VERBINDLICHKEIT Zinssatz Währung Nominale
in EUR 1.000
Buchwert
in EUR 1.000
31.12.2023
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 10.000,0 7.414,0
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 9.000,0 6.672,6
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 10.000,0 8.155,3
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 800,0 652,4
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 10.200,0 8.318,4
Insgesamt 40.000,0 31.212,7

Die Differenz zwischen Buchwert und Nominale ist auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 zurückzuführen. Die Zinsaufwendungen für sämtliche nachrangige Verbindlichkeiten betrugen im Berichtszeitraum TEUR 2.022,6 (31.12.2023: TEUR 2.018,0). Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig und dürfen im Falle des Konkurses oder der Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Die nachrangigen Verbindlichkeiten erfüllen die Bedingungen des Teil 2 Titel I Kapitel 4 der EU-Verordnung 575/2013 (CRR) und sind regulatorisch als Ergänzungskapital anrechenbar.

40. DerivatE (verbindlichkeiten)

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen. Auf der Passivseite werden die negativen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente ausgewiesen (Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte siehe Punkt 11) und stellen sich wie folgt dar (Darstellung inkludiert Zinsabgrenzungen):

DERIVATE (VERBINDLICHKEITEN) in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Zinsbezogene Geschäfte 148.105,1 160.129,1
davon in Fair Value-Hedges 112.050,3 128.437,5
davon in Portfolio-Hedge 15.982,7 13.825,7
Währungsbezogene Geschäfte 6.525,5 5.705,6
Insgesamt 154.630,6 165.834,7

Die Struktur der derivativen Finanzinstrumente inklusive ihrer Marktwerte ist unter Punkt 61 abgebildet.

41. Portfolio-Hedge

Portfolio-Hedge: Die in der Kommunalkredit implementierte Portfolio-Hedges dienen der Absicherung der beizulegenden Zeitwerte eines Portfolios an finanziellen Vermögensgegenständen und ab dem Geschäftsjahr 2024 auch eines Portfolios aus finanziellen Verbindlichkeiten . Diese Form der Sicherungsbeziehung wird zur Absicherung von Fixzinsrisiken auf Portfolioebene verwendet. Als Sicherungsins-trumente werden Interest-Rate-Swaps eingesetzt.

Die Kommunalkredit wendet dabei für die Modellierung der gesicherten Grundgeschäfte das Bottom-Layer-Verfahren („Bottom-Layer Approach“ nach IAS 39 Carve-Out) an. Dabei wird aus den Cashflows der fix verzinsten, nicht auf Einzelebene abgesicherten Grundgeschäfte ein synthetisches Grundgeschäft modelliert, welches den Absicherungsderivaten gegenübergestellt wird. Die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Fair Value-Änderung der synthetischen Grundgeschäfte wird in einer separaten Bilanzposition „Portfolio-Hedge“ ausgewiesen; in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis im „Bewertungs- und Realisierungsergebnis“. Das als Sicherungsinstrument verwendete Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Bewertungsänderungen kompensierend in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Für den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhanges der im Portfolio-Hedge enthaltenen Grund- und Sicherungsgeschäfte verwendet die Kommunalkredit prospektive und retro- spektive Effektivitätstests. Beim prospektiven Effektivitätstest wird quartalsweise durch Gegenüberstellung der Ablaufszenarien von Grund- und Sicherungsgeschäften überprüft, ob der Sicherungszusammenhang weiterhin besteht. Beim retrospektiven Effektivitätstest der Portfolio-Hedges wird überprüft, ob sich die Fair Value-Schwankungen aus den Sicherungsinstrumenten und die gegenläufigen Ergebnisse einer Berichtsperiode aus den gesicherten Grundgeschäften – bezogen auf das abgesicherte Risiko – im Bereich zwischen 80 % und 125 % kompensieren.

Die Kommunalkredit hat nach diesen Maßgaben zwei Portfoliohedges für das Public Sector-Portfolio definiert, wobei einer die Grundgeschäfte im Halten-Portfolio („AC Layer“) und einer die Grundgeschäfte im Halten&Verkaufen-Portfolio („OCI Layer“) umfasst.

Bei der Absicherung der finanzielle Verbindlichkeiten wurden zwei Portfoliohedges für die fix verzinsten Kundeneinlagen definiert, wobei zwischen thesaurierenden und nicht thesaurierenden Einlagen unterschieden wird.

Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Hedgeeffizienz wurden die synthetischen Grundgeschäfte möglichst ident zu den Portfoliohedge-Sicherungsderivaten ausgestaltet. Maßgebliche Parameter sind dabei das Volumen, die Laufzeit und die Kupons, die soweit möglich den Parametern der Sicherungsderivate entsprechen.

Die kumulierten sicherungsbedingte Anpassungen der Portfolien von Grundgeschäften per 31. Dezember 2024 belaufen sich auf TEUR -2.891,6 (31.12.2023: TEUR 4.821,6) für den Portfoliohedge von finanziellen Vermögenswerten und auf TEUR 6.727,7 für den Portfoliohedge der finanziellen Verbindlichkeiten, der im Geschäftsjahr 2024 aufgesetzt wurde.

42. Rückstellungen

In den Rückstellungen werden zum 31. Dezember 2024 langfristige Personalrückstellungen und Rückstellungen für erwartete Verluste aus Kreditzusagen ausgewiesen. Unter den sonstigenRückstellungen ist nur die Rückstellung im Zusammenhang mit der Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 (1) Z 28 UStG enthalten.

RÜCKSTELLUNGEN
in EUR 1.000
Veränderungen
Anfangs-
bestand
1.1.2024
ausgewiesen in Gewinn-
und Verlustrechnung
ausgewiesen im Gesamt-
ergebnis bzw. Eigenkapital
Endbestand
31.12.2024
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 853,7 -46,9 -348,3 458,5
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen 2.570,4 -146,0 123,8 2.548,2
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 81,1 15,2 0,0 96,3
Rückstellungen für erwartete Verluste zu Kreditzusagen 397,3 -1,9 0,0 395,4
Sonstige 340,2 859,8 0,0 1.200,0
Insgesamt 4.242,6 680,3 -224,6 4.698,3

Die Rückstellungen für erwartete Verluste aus Kreditzusagen werden in Punkt 27 dargestellt. Das versicherungsmathematische Rückstellungserfordernis der Personalrückstellungen entwickelte sich 2024 wie folgt:

RÜCKSTELLUNGEN
in EUR 1.000
Rückstellung für Summe
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Jubiläums-
verpflichtungen
Stand 31.12.2023
Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen
(Defined Benefit Obligation – DBO) zum 31.12.
1.461,2 2.570,4 81,1 4.112,6
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -607,5 0,0 0,0 -607,5
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2023 853,7 2.570,4 81,1 3.505,1
Dienstzeitaufwand (current service cost) 6,0 132,2 2,4
Zinsaufwand (interest cost) 46,7 76,7 2,5
Versicherungsmathematischer Gewinn(-) / Verlust(+)
aus der Verpflichtung
-301,8 123,8 10,3
davon aus Änderungen der demografischen Annahmen 0,0 -13,1 0,0
davon erfahrungsbedingte Veränderungen -301,8 128,5 10,0
davon aus Änderungen der finanziellen Annahmen -0,0 8,4 0,3
Zahlungen -71,6 -354,9 0,0
Sonstige Veränderungen 0,0 0,0 0,0
Veränderung DBO 2024 -320,6 -22,2 15,2
Veränderung des ausgelagerten Vermögens (plan assets) 2024 -74,6 0,0 0,0
DBO zum 31.12.2024 1.140,5 2.548,2 96,3 3.785,0
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -682,1 0,0 0,0 -682,1
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2024 458,5 2.548,2 96,3 3.102,9
Duration der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 10,6 6,5 2,3
Sensitivität des DBO bei Änderung des Rechnungszinssatzes von plus 0,5 % -5,8 % -3,6 %
minus 0,5 % 6,4 % 3,8 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Gehaltsentwicklung von plus 0,5 % 0,6 % 3,7 %
minus 0,5 % -0,6 % -3,5 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Steigerung der Pensionszahlung von plus 0,5 % 6,1 %
minus 0,5 % -5,6 %

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:

RÜCKSTELLUNGEN
in EUR 1.000
Veränderungen
Anfangs-
bestand
1.1.2023
ausgewiesen in Gewinn-
und Verlustrechnung
ausgewiesen im Gesamt-
ergebnis bzw. Eigenkapital
Endbestand
31.12.2023
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 548,4 -94,0 399,3 853,7
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen 2.444,2 -72,3 198,5 2.570,4
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 91,4 -10,3 0,0 81,1
Rückstellungen für erwartete Verluste zu Kreditzusagen 908,6 -511,3 0,0 397,3
Sonstige 235,4 104,8 0,0 340,2
Insgesamt 4.227,9 -583,2 597,8 4.242,6

Das versicherungsmathematische Rückstellungserfordernis der Personalrückstellungen entwickelte sich 2023 wie folgt:

RÜCKSTELLUNGEN in EUR 1.000 Rückstellung für
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs- verpflichtungen Jubiläums-
verpflichtungen
Summe
Stand 31.12.2022
Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen
(Defined Benefit Obligation – DBO) zum 31.12.
1.060,5 2.444,2 91,4 3.596,1
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -512,1 0,0 0,0 -512,1
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2022 548,4 2.444,2 91,4 3.084,0
Dienstzeitaufwand (current service cost) 7,2 121,0 2,2
Zinsaufwand (interest cost) 37,8 80,6 2,4
Versicherungsmathematischer Gewinn(-) / Verlust(+)
aus der Verpflichtung
464,3 198,5 8,9
davon aus Änderungen der demografischen Annahmen 0,0 -27,1 0,0
davon erfahrungsbedingte Veränderungen 398,3 37,3 3,9
davon aus Änderungen der finanziellen Annahmen 66,0 188,3 5,0
Zahlungen -108,7 -273,9 -23,8
Sonstige Veränderungen 0,0 0,0 0,0
Veränderung DBO 400,7 126,2 -10,3
Veränderung des ausgelagerten Vermögens (plan assets) -95,4 0,0 0,0
DBO zum 31.12. 1.461,2 2.570,4 81,1 4.112,6
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -607,5 0,0 0,0 -607,5
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2023 853,7 2.570,4 81,1 3.505,1
Duration der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 10,6 6,5 2,3
Sensitivität des DBO bei Änderung des Rechnungszinssatzes von plus 0,5 % -4,9 % -3,1 %
minus 0,5 % 5,4 % 3,3 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Gehaltsentwicklung von plus 0,5 % 0,5 % 3,2 %
minus 0,5 % -0,5 % -3,1 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Steigerung der Pensionszahlung von plus 0,5 % 5,1 %
minus 0,5 % -4,7 %

Die Entwicklung des Zeitwertes des Planvermögens ist wie folgt:

ENTWICKLUNG DER ZEITWERTE DES PLANVERMÖGENS in EUR 1.000 2024 2023
Stand 1.1. 607,5 512,1
Zinsertrag 19,5 19,7
Versicherungsmathematisches Ergebnis durch erfahrungsbedingte Änderungen 46,6 65,0
Zahlungen durch den Fonds 8,5 10,7
Veränderung im Geschäftsjahr 74,6 95,4
Stand 31.12. 682,1 607,5

In folgender Tabelle ist das Planvermögen nach Asset-Klassen gegliedert ersichtlich:

PLANVERMÖGEN NACH ASSETKLASSEN 31.12.2024 31.12.2023
Wertpapiere – Euro 18,0 % 15,1 %
Wertpapiere – Euro-Inflation-linked 0,3 % 4,5 %
Wertpapiere – Euro Emerging Markets 3,6 % 3,1 %
Wertpapiere – Euro Corporate 12,4 % 9,6 %
Festgeld 0,4 % 0,5 %
Eigenkapitalinstrumente – Euro 11,1 % 11,8 %
Eigenkapitalinstrumente – Nicht-Euro 14,4 % 15,8 %
Eigenkapitalinstrumente – Emerging Markets 5,3 % 5,0 %
Alternative Investments 18,6 % 11,8 %
Immobilien 5,3 % 6,4 %
Barmittel 6,9 % 5,9 %
Sonstige 3,7 % 10,5 %
Insgesamt 100,0 % 100,0 %

Zum 31. Dezember 2024 haben 32,0 % (31.12.2023: 26,7 %) der Assets des Planvermögens keinen an einem aktiven Markt notierten Marktpreis.

Für 2025 werden, bei gleichbleibenden Rechnungsparametern, für die leistungsorientierten Pensionspläne folgende Entwicklungen erwartet:

ERWARTETE ENTWICKLUNG DBO in EUR 1.000
Defined Benefit Obligation (DBO) zum 1.1.2025 1.140,5
Erwarteter Dienstzeitaufwand 5,6
Erwarteter Zinsaufwand 36,2
Erwartete Zahlungen -74,9
Erwartetes versicherungsmathematisches Ergebnis -8,7
DBO zum 31.12.2025 1.098,9
ERWARTETE ENTWICKLUNG PLANVERMÖGEN in EUR 1.000
Planvermögen zum 1.1.2025 682,1
Erwarteter Zinsertrag 21,8
Erwartete Zahlungen durch den Fonds -30,8
Erwartete Dotierung durch Arbeitgeber 0,0
Erwartetes versicherungsmathematisches Ergebnis 0,0
Erwartetes Planvermögen zum 31.12.2025 673,1

43. Steueraktiva/Steuerpassiva

AUFSTELLUNG DER STEUERAKTIVA/STEUERPASSIVA in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Steuerverbindlichkeiten für laufende Steuern 11.245,1 33.293,8
Latente Steuerverbindlichkeiten 0,0 0,0
Insgesamt 11.245,1 33.293,8
Latente Steueransprüche 2.085,4 1.483,9

Aktive und passive Steuerlatenzen beinhalten Steuern aus zeitlich begrenzten Unterschieden (Temporary Differences) zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen. Die Entstehung und Entwicklung der latenten Steueransprüche/-verbindlichkeiten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:

STEUERLATENZEN
in EUR 1.000
Stand
31.12.2023
Ergebnis-
wirksame
Bewegung
Eigenkapital-
wirksame
Bewegung
Stand
31.12.2024
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen aktivseitiger Positionen
Barreserve 4,8 -2,2 0,0 2,6
Forderungen an Kreditinstitute zu fortgeführten Anschaffungskosten 262,9 15.551,1 0,0 15.814,0
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten * 373.373,5 162.575,6 0,0 535.949,1
Schuldtitel 37.874,4 -31.901,9 0,0 5.972,4
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value * -78.924,7 -50.322,3 0,0 -129.246,9
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value * -316.989,6 -102.470,6 677,1 -418.783,2
Derivate -31.617,9 2.631,5 0,0 -28.986,4
Portfolio-Hedge 1.109,0 1.103,5 0,0 2.212,4
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0
Sachanlagen -432,5 -76,2 0,0 -508,7
Sonstige Forderungen -141,7 141,7 0,0 0,0
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen passivseitiger Positionen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -0,0 0,0 0,0 -0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -1.792,5 543,6 0,0 -1.248,9
Derivate 25.488,6 -4.172,8 0,0 21.315,8
Verbriefte Verbindlichkeiten -8.977,4 7.358,1 0,0 -1.619,3
Nachrangige Verbindlichkeiten -2.418,7 270,2 0,0 -2.148,4
Rückstellungen 261,4 38,9 -74,3 226,1
Rückstellungen für erwartete Verluste 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.404,4 -1.269,5 0,0 3.134,9
Insgesamt 1.483,9 -1,3 602,8 2.085,4

* Latente Steuern in diesen Positionen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Die ergebniswirksame Bewegung ist zur Gänze im latenten Steueraufwand enthalten.

Für latente Steuerpassiva aus Finanzinstrumenten sowie Rückstellungen ist eine Realisierung (abgesehen von Bewertungs- und Abreifungseffekten) innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht geplant.

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:

STEUERLATENZEN
in EUR 1.000
Stand
31.12.2022
Ergebnis-
wirksame
Bewegung
Eigenkapital-
wirksame
Bewegung
Stand
31.12.2023
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen aktivseitiger Positionen
Barreserve 0,0 4,8 0,0 4,8
Forderungen an Kreditinstitute 442,4 -179,6 0,0 262,9
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten * 292.576,0 80.797,5 0,0 373.373,5
Schuldtitel 39.814,9 -1.940,5 0,0 37.874,4
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value * -49.630,4 -29.294,2 0,0 -78.924,7
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value * -253.597,6 -62.418,2 -973,8 -316.989,6
Derivate -40.467,4 8.849,5 0,0 -31.617,9
Portfolio-Hedge 1.942,0 -833,0 0,0 1.109,0
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0
Sachanlagen -427,9 -4,7 0,0 -432,5
Sonstige Forderungen -141,7 0,0 0,0 -141,7
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen passivseitiger Positionen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 67,1 -67,1 0,0 -0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -1.480,3 -312,2 0,0 -1.792,5
Derivate 32.403,0 -6.914,4 0,0 25.488,6
Verbriefte Verbindlichkeiten -21.577,9 12.600,4 0,0 -8.977,4
Nachrangige Verbindlichkeiten -2.964,1 545,4 0,0 -2.418,7
Rückstellungen 369,5 -245,5 137,5 261,4
Rückstellungen für erwartete Verluste 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 7.098,1 -2.693,7 0,0 4.404,4
Insgesamt 4.425,7 -2.110,3 -836,3 1.483,9

* Latente Steuern in diesen Positionen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

44. Sonstige VerbindlichkeiteN

SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Sonstige Verbindlichkeiten 17.021,2 15.685,4
Personalbezogene Verbindlichkeiten 25.767,6 25.307,5
Leasingverbindlichkeiten 2.333,2 1.934,3
Rechnungsabgrenzungsposten 10.730,0 14.206,8
Insgesamt 55.852,0 57.134,1

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Verpflichtungen für personalbezogene Aufwendungen sowie Abgrenzungen für Prüfungs-, Rechts- und Beratungsaufwendungen. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen noch nicht vereinnahmte Gebühren und Arrangement Fees in Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten sowie noch nicht abgegrenzten Erträgen aus Day-one gains. Die im Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Gebühren und Arrangement Fees werden zum Zeitpunkt der Auszahlung im Effektivzinssatz berücksichtigt.

Die Kommunalkredit hat Darlehen mit wesentlichem Abschlag zum Nominalwert erworben, bei denen durch die Situation des Verkäufers der Transaktionspreis (Kaufpreis) zum Kaufzeitpunkt nicht dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Darlehen entsprach. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts dieses Portfolios zum Zugangszeitpunkt wurden in erheblichem Umfang nicht am Markt beobachtbare Parameter für die Bewertung herangezogen. Entsprechend erfolgt eine systematische Abgrenzung des Day-one gains über die Laufzeit des Vermögenswertes bzw. bis zu jenem Zeitpunkt, an dem voraussichtlich beobachtbare Marktinformationen vorliegen (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist).

Der Stand der noch nicht amortisierten Day-one gains stellt sich wie folgt dar:

DIFFERENZEN AUS DAY-ONE GAINS in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Stand zu Beginn der Periode 9.882,6 21.328,5
Zugänge aus neuen Transaktionen 0,0 5.080,3
Abgänge aus bestehenden Transaktionen 0,0 -13.533,6
Beträge, die in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden -3.849,3 -2.992,7
Stand am Ende der Periode 6.033,3 9.882,6

45. Eigenkapital

A. Entwicklung und Zusammensetzung

Das Grundkapital der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert EUR 177.017.120,8 (2023: TEUR 177.017,1).

Die Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH hält 34.343.928 Stückaktien, das sind 99,80 % der Anteile, der Österreichische Gemeindebund hält 70.367 Stückaktien oder 0,20 % der Anteile. Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt. Es gibt keine ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile. Jede Stückaktie repräsentiert einen Anteil von EUR 5,1 am Grundkapital.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung durch Ausgabe von neuen, auf Namen lautende Stückaktien um insgesamt höchstens EUR 88.508.560,4 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Aktien ausgegeben. Somit sind noch EUR 88.508.560,4 genehmigtes Kapital frei verfügbar.

Zur Stärkung der Kapitalbasis und der Kapitalstruktur wurde im ersten Halbjahr 2021 zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) von TEUR 62.800,0 erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Aufgrund der Vertragsbedingungen wird die Emission gemäß den Regelungen in IAS 32 im Eigenkapital ausgewiesen. Kosten, die bei der Begebung des zusätzlichen Kernkapitals entstanden sind, wurden vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Kuponzahlungen werden ebenso nicht erfolgswirksam direkt vom Eigenkapital abgesetzt.

Die Entwicklung und Zusammensetzung des IFRS-Eigenkapitals ist unter Punkt IV (Eigenkapitalveränderungsrechnung) dargestellt.

Bei den Rücklagen handelt es sich um gesetzliche Gewinnrücklagen iHv TEUR 10.434.104,7, Haftrücklagen des Mutterunternehmens nach § 57 Abs. 5 BWG iHv TEUR 36.218,6 sowie gebundene Kapitalrücklagen des Mutterunternehmens iHv TEUR 12.479,3. Zusätzlich sind ungebundene Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 100.000 enthalten, welche aus dem im Geschäftsjahr 2024 durchgeführten Kapitalzuschuss des neuen indirekten Mehrheitseigentümer der Kommunalkredit stammen.

Die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente enthält zum 31.12.2024 latente Steuern iHv TEUR 17.069,5. (2023: TEUR 17.634,7). Die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente enthält zum 31.12.2024 latente Steuern iHv TEUR 175,1 (2023: TEUR 286,9).

Die Position zusätzliche Eigenkapitalbestandteile beinhalten AT1-Anleihen, die unbesicherte und nachrangige Anleihen der Kommunalkredit darstellen und unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind.

B. Bedienung des Eigenkapitals/Gewinnverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss 2024 der Kommunalkredit nach UGB/BWG beträgt TEUR 84.476,8. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 27. Februar 2025 vorschlagen, den Bilanzgewinn der Kommunalkredit Austria AG in Höhe von TEUR 220.035,9 auf neue Rechnung vorzutragen.

C. Eigenmittelmanagement und regulatorische Eigenmittelkennzahlen

Die gesetzlichen Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung von Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischen Puffer und Aufschlag aus dem aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess (SREP) wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr jederzeit eingehalten. Die operative Überwachung und Steuerung findet neben laufendem Monitoring mit monatlichen Berichten an den Gesamtvorstand statt. Das Eigenkapitalmanagement wird in Punkt 65 dargestellt.

C.1. Regulatorische Kreditinstitutsgruppe

Die Kommunalkredit ist Teil einer Kreditinstitutsgruppe, deren oberste Muttergesellschaft die Green Opera Finance Invest AB ist. Nachdem die Green Opera Finance Invest AB als Finanzholdinggesellschaft im Sinne der CRR einzustufen ist, ist die Kommunalkredit als einziges Kreditinstitut nach Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 CRR verpflichtet, die Anforderungen der in den Teilen 2 bis 4 (Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen, Großkredite), Teil 6 (Liquidität), Teil 7 (Verschuldung) und Teil 8 (Offenlegung) CRR auf konsolidierter Lage zu erfüllen. Ebenso stellt die Kommunalkredit nach § 30 Abs. 5 BWG das übergeordnete Kreditinstitut dar, welches für die Einhaltung der Bestimmungen des BWG für Kreditinstitutsgruppen verantwortlich ist.

Neben der Green Opera Finance Invest AB und der Green Opera Finance BidCo AB sind noch die Satere, die Kommunalkredit die Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH, die Kommunalkredit 4OG Immobilien GmbH & Co KG, die Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH & Co KG und die Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG, als Anbieter von Nebendienstleistungen, Teil der größten regulatorischen Kreditinstitutsgruppe. Die nach den Anforderungen der CRR ermittelten Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitutsgruppen nach UGB/BWG zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung.

Die dargestellten Kapitalzahlen sind jeweils inklusive des Jahresergebnisses 2024.

BEMESSUNGSGRUNDLAGE in EUR 1.000
Green Opera Finance BidCo AB Gruppe
gemäß Art. 92 CRR
31.12.2024
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR 3.830.320,2
davon Kreditrisiko 3.512.341,2
davon Operationelles Risiko 305.614,1
davon CVA-Charge 12.146,0
davon Ausfallfonds einer qualifizierten Gegenpartei 219,0
EIGENMITTEL in EUR 1.000 bzw. %
Green Opera Finance BidCo AB Gruppe
31.12.2024
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten (Common Equity Tier 1) 707.765,2
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) 37.640,8
Kernkapital (Tier 1) 745.406,0
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 36.264,7
Eigenmittel (Total Capital) 781.670,7
Harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) 18,5 %
Kernkapitalquote (Tier 1) 19,5 %
Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) 20,4 %
BEMESSUNGSGRUNDLAGE in EUR 1.000
Satere Gruppe
gemäß Art. 92 CRR
31.12.2024
gemäß Art. 92 CRR
31.12.2023
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR 3.806.859,8 2.943.990,2
davon Kreditrisiko 3.488.880,7 2.696.269,7
davon Operationelles Risiko 305.614,1 233.263,7
davon CVA-Charge 12.146,0 14.131,4
davon Ausfallfonds einer qualifizierten Gegenpartei 219,0 325,3
EIGENMITTEL in EUR 1.000 bzw. %
Satere Gruppe
31.12.2024 31.12.2023
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten (Common Equity Tier 1) 685.896,7 502.944,0
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) 37.640,8 36.173,4
Kernkapital (Tier 1) 723.537,5 539.117,4
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 36.264,7 34.331,8
Eigenmittel (Total Capital) 759.802,2 573.449,1
Harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) 18,0 % 17,1 %
Kernkapitalquote (Tier 1) 19,0 % 18,3 %
Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) 20,0 % 19,5 %

C.2. Regulatorische Eigenmittel der Kommunalkredit Austria AG

Die nach den Anforderungen der CRR ermittelten Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen auf Ebene des Einzelabschlusses der Kommunalkredit nach UGB/BWG zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung:

BEMESSUNGSGRUNDLAGE in EUR 1.000 gemäß Art. 92 CRR
31.12.2024
gemäß Art. 92 CRR
31.12.2023
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR 3.834.027,6 2.965.650,7
davon Kreditrisiko 3.516.935,8 2.722.046,4
davon Operationelles Risiko 304.726,9 229.147,6
davon CVA-Charge 12.146,0 14.131,4
davon Ausfallfonds einer qualifizierten Gegenpartei 219,0 325,3
EIGENMITTEL in EUR 1.000 bzw. % 31.12.2024 31.12.2023
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten (Common Equity Tier 1) 715.165,6 531.124,2
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) 63.321,6 62.800,0
Kernkapital (Tier 1) 778.487,1 593.924,2
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 42.281,2 41.650,0
Eigenmittel (Total Capital) 820.768,3 635.574,2
Harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) 18,7 % 17,9 %
Kernkapitalquote (Tier 1) 20,3 % 20,0 %
Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) 21,4 % 21,4 %

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung der Kommunalkredit Gruppe

46. Zinsergebnis

ZINSERGEBNIS in EUR 1,000 2024 2023
Zinsertrag und dem Zinsertrag ähnliche Erträge 400.687,9 326.641,0
Zinsertrag aus Forderungen an Kreditinstitute 44.615,6 26.328,9
Zinsertrag aus Forderungen an Kunden 169.641,2 118.312,4
Zinsertrag aus Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value 104.145,2 122.235,9
Zinsertrag aus Vermögenswerten erfolgswirksam zum Fair Value 42.115,7 24.214,4
Zinsertrag aus Derivaten in Sicherungsbeziehungen 31.949,5 26.509,6
Zinsertrag aus der Abreifung von Derivaten im Portfolio-Hedge 5.940,0 6.919,2
Zinsertrag aus sonst. Vermögenswerten und Schätzungsänderungen 2.280,7 2.120,5
Zinsaufwand und dem Zinsaufwand ähnliche Aufwendungen -215.653,7 -134.286,0
Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -4.950,9 -4.744,2
Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -110.667,1 -57.903,4
Zinsaufwand für Derivate in Sicherungsbeziehungen -47.848,4 -40.399,4
Zinsaufwand für Derivate nicht in Sicherungsbeziehungen 0,0 -1.142,6
Zinsaufwand für verbriefte Verbindlichkeiten -49.934,8 -24.835,7
Zinsaufwand für Nachrangkapital -2.022,6 -2.018,0
Zinsaufwand aus sonst. Verbindlichkeiten und Schätzungsänderungen -229,9 -3.242,7
Zinsergebnis 185.034,2 192.355,0

Im Zusammenhang mit negativen Zinsen für Guthaben bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und sonstige Einlagen bei Kreditinstituten wurde das Zinsergebnis 2024 so wie 2023 nicht belastet. Im Jahr 2024 gab es keine auf Basis der Bestimmungen von IFRS 9 ermittelbare Schätzungsänderung im Zusammenhang mit einer geänderten Einschätzung hinsichtlich der Erreichung bestimmter zinssatzrelevanter Kreditvergabeziele (31.12.2023: TEUR 0,0).

Der nach der Effektivzinsmethode ermittelte Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten, welche nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, betrug im Jahr 2024 TEUR 167.575,4 (31.12.2023: TEUR 129.900,7). Im Berichtsjahr wurden Day-one gains im Zinsergebnis amortisiert. Details dazu finden sich in Punkt 44.

47. Provisionsergebnis

PROVISIONSERGEBNIS in EUR 1.000 2024 2023
Provisionserträge 48.136,1 40.925,4
Förderungs- und Beratungsmanagement 29.021,7 24.770,2
Kreditgeschäft 16.989,5 15.891,6
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft 2.124,9 263,6
Provisionsaufwände -3.054,7 -2.415,4
Kreditgeschäft -1.700,2 -1.511,6
Wertpapiergeschäft -1.055,6 -348,9
Geld- und Devisenhandel -298,9 -277,1
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft -0,0 -277,8
Provisionsergebnis 45.081,3 38.510,0



Das Provisionsergebnis ist wesentlich bestimmt durch die Umsatzerlöse der Kommunalkredit Public Consulting GmbH aus dem Förderungs- und Beratungsmanagement in Höhe von TEUR 29.021,7 (31.12.2023: TEUR 24.770,2). Die Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft beinhalten im Wesentlichen Entgelte im Zusammenhang mit dem Kreditneugeschäft. Dabei handelt es sich vor allem um Provisionen sowie transaktionsbezogene Entgelte von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten. Provisionsaufwände entstanden vorrangig aus Haftungen in Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft. Sämtliche Provisionserträge und Provisionsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

48. GEWINNE UND VERLUSTE AUS FINANZIEL- LEN VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN

Bei der Veräußerung von erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte, welche ausschließlich SPPI-konforme Zahlungsströme erzielen sowie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugewiesen sind, wird der zum 31.12. des Vorjahres erfasste Betrag in der Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte erfolgswirksam.

Die Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden stellen sich im Detail wie folgt dar:

GEWINNE UND VERLUSTE AUS FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN
in EUR 1.000
2024 2023
a) Realisierte Gewinne (Verluste) aus nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (netto) -1.224,5 -1.631,3
a1) im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte -838,3 -1.536,7
a2) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 120,7 -2.315,4
davon Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
120,7 -2.315,4
a4) Gewinn (Verlust) aus Vertragsanpassungen -506,9 2.220,8
b) Ergebnis aus erfolgswirksam zum Zeitwert
bewerteten Finanzinstrumenten (netto)
10.396,3 877,2
b1) davon Darlehen und Wertpapiere 10.227,0 -682,9
b2) davon Zins und Währungsabsicherungsderivate 169,3 1.560,0
c) Ergebnis aus dem Fair Value-Hedge 100,8 -150,5
c1) davon Zinsabsicherungsderivate 2.167,4 -212,6
c2) davon Basisinstrumente -2.066,6 62,1
d) Ergebnis aus dem Portfolio-Hedge 87,0 -1,2
d1) davon Zinsabsicherungsderivate 5.441,3 7.148,8
d2) davon Basisinstrumente (Layer) -5.354,2 -7.150,0
e) Fremdwährungsbewertung/Sonstiges * 89,9 892,2
Insgesamt 9.449,6 -13,7

* Der Posten Sonstiges enthält in erster Linie die Fremdwährungsbewertung von Devisentermingeschäften

Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten enthält die Bewertung von Darlehen und Wertpapieren, deren vertragliche Zahlungsströme nicht SPPI-konform sind und die Bewertung von Darlehen und Wertpapieren, die dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zugeordnet wurden. Weiters wird hierunter die Bewertung von Zins- und Währungsabsicherungsderivaten, die nicht Bestandteil von bilanziellen Sicherungsbeziehungen sind, ausgewiesen.

Aus der vorzeitigen Tilgung von Eigenemissionen (verbriefte Verbindlichkeiten) und der Schließung der dazugehörigen Zinsabsicherungsderivate resultierte 2024 ein Ergebnis von TEUR 0,0 (31.12.2023: TEUR 0,0). Das Bewertungsergebnis aus dem Fair Value-Hedge bzw. dem Portfolio-Hedge zeigt die Ineffektivitäten der von der Kommunalkredit bilanzierten Sicherungsbeziehungen. Details zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und zur Messung der Effektivität werden unter Punkt 10 dargestellt.

Im Modifikationsergebnis werden die Erträge bzw. Aufwendungen, welche sich aus vertraglichen Anpassungen von Zahlungsströmen ergeben, ausgewiesen. Dabei handelte es sich im Geschäftsjahr 2024 um nicht-substanzielle Modifikationen.

Die Kommunalkredit betreibt gemäß Geschäftsstrategie keine Aktivitäten mit Handelsabsicht. Das Ergebnis aus der Bewertung von Derivaten, welche sich nicht in bilanziellen Sicherungsbeziehungen befinden, ist nach IFRS definitionsgemäß dem Held-for-Trading-Bestand zuzuordnen. In der Kommunalkredit stellen Derivate keine Handelspositionen, sondern wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen dar. Das Ergebnis des Held-for-Trading-Bestandes nach den Definitionen der IFRS beträgt TEUR 189,5 (31.12.2023: TEUR -807,8) und inkludiert folgende Komponenten:

  • a2) Bewertung von Zins- und Währungsabsicherungs-derivaten in Höhe von TEUR 169,3 (31.12.2023: TEUR 1.560,0)
  • e) Fremdwährungsbewertung ohne Sonstige in Höhe von TEUR 20,2 (31.12.2023: TEUR 10,2)

Die Kommunalkredit hat im Berichtsjahr Vermögenswerte, die

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, in nicht

wesentlichem Umfang veräußert.

Hierbei handelte es sich um den Verkauf von börsenotierten

Anleihen mit einer Nominale von TEUR 25.000,0 ((31.12.2023: TEUR 15.000,0) welche dem Geschäftsmodell Halten gewidmet und in den Forderungen an Kunden ausgewiesen waren. Es wurden im Berichtsjahr keine zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Darlehen veräußert (31.12.2023: TEUR 0,00).

Das Ergebnis aus dem Abgang dieser Vermögenswerte betrug 2024 TEUR 120,7 (31.12.2023: TEUR -2.315,4).

49. Kreditrisikoergebnis

KREDITRISIKOERGEBNIS in EUR 1.000 2024 2023
Entwicklung der erwarteten Verluste der Stufe 1 -453,7 -1.184,3
Entwicklung der erwarteten Verluste der Stufe 2 -843,9 1.433,4
Entwicklung der erwarteten Verluste der Stufe 3 -8.818,0 -815,0
Insgesamt -10.115,6 -565,9

Das Kreditrisikoergebnis enthält ausschließlich die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9. Darin enthalten ist eine Dotierung von TEUR 11,2 für die Risikovorsorge für Guthaben bei Zentralnotenbanken. Die weiteren Details zur Entwicklung der Risikovorsorge sind dem Punkt 27 zu entnehmen.

50. Verwaltungsaufwand

VERWALTUNGSAUFWAND in EUR 1.000 2024 2023
Personalaufwand -64.669,2 -60.698,9
Gehälter -52.672,6 -50.691,5
Gesetzliche soziale Abgaben -9.623,3 -8.247,1
Freiwillige soziale Abgaben -477,2 -1.014,4
Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital -1.896,0 -745,9
Sachaufwendungen -34.846,3 -30.499,7
Abschreibungen und Wertminderung -1.963,2 -1.922,8
auf immaterielle Vermögenswerte -215,3 -236,4
auf Sachanlagen -1.747,8 -1.686,4
Insgesamt -101.478,69 -93.121,4

Die Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital enthalten neben der Veränderung der Abfertigungs- und Pensions-rückstellung TEUR 725,2 (31.12.2023: TEUR 647,3) für beitragsorientierte Pensionspläne (kollektivvertragliche Leistungen an die Pensionskasse) und TEUR 681,1 (31.12.2023: TEUR 592,9) für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Die Sachaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:

SACHAUFWENDUNGEN in EUR 1.000 2024 2023
Dienstleistungen Dritter -10.930,1 -7.662,5
Konsultations- und Prüfungskosten -7.711,9 -4.436,3
Datenverarbeitung -5.766,1 -4.492,1
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung -2.212,8 -2.378,5
Externe Nachrichtendienste -1.425,2 -945,5
Personalsuche und Entwicklung -1.240,3 -2.352,4
Rating -413,4 -369,7
Sonstiger Sachaufwand -5.146,6 -7.862,7
Raumkosten -1.111,5 -898,9
Reise- und Fahrtspesen -834,8 -1.000,3
Nachrichtenverkehr -19,3 -14,9
Sonstiges -3.181,0 -5.948,5
Summe Sachaufwendungen -34.846,3 -30.499,7

Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen durch den Abschlussprüfer betragen TEUR 610,3 (31.12.2023: TEUR 319,8). Davon entfallen TEUR 220,2 (31.12.2023: TEUR 156,5) auf die Prüfung der Einzelabschlüsse, TEUR 65,0 (31.12.2023: TEUR 72,1) auf die Prüfung des Konzernabschlusses sowie TEUR 325,1 (31.12.2023: TEUR 43,2) auf andere Bestätigungsleistungen.

Sonstige Beratungsleistungen vom Abschlussprüfer beliefen sich auf TEUR 67,6 (31.12.2023: TEUR 43,0).

51. Erträge/Aufwendugen aus assoziierten Unternehmen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR -429,2 erfasst (31.12.2023: TEUR -18,9).

52. Sonstiges betriebliches Ergebnis

SONSTIGES BETRIEBLICHES ERGEBNIS in EUR 1.000 2024 2023
Sonstiger betrieblicher Ertrag 1.103,8 1.208,4
Sonstige betriebliche Erträge 1.103,8 1.208,4
Sonstiger betrieblicher Aufwand -2.108,2 -2.662,6
Stabilitätsabgabe -717,3 -701,7
Beiträge zum Bankenabwicklungsfond 0,0 -1.761,2
Sonstiges -1.390,9 -199,6
Insgesamt -1.004,4 -1.454,2

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die Vorsorge im Zusammenhang mit der Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 (1) Z 28 UStG sowie die Stabilitätsabgabe der österreichischen Banken in Höhe von TEUR 717,3 (31.12.2023: TEUR 701,7).

Im Vorjahr wurde der Beitrag zum Bankenabwicklungsfond als eigene Position in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 erfolgt ein Ausweis im sonstigen betrieblichen Aufwand

53. Ertragsteuern

ERTRAGSTEUERN in EUR 1.000 2024 2023
Laufender Steueraufwand -30.300,2 -33.111,9
Latenter Steueraufwand/-ertrag -1,3 -2.110,3
Insgesamt -30.301,5 -35.222,2

Der laufende Steueraufwand errechnet sich auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres mit dem von den jeweiligen Konzernunternehmen anzuwendenden lokalen Steuersatz (alle in Österreich ansässigen Konzernunternehmen unterliegen einer Körperschaftsteuer von 23 %; die in Deutschland ansässige Zweigstelle unterliegt einer Körperschaftsteuer von 15 %, einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer von 16,1 %).

Der latente Steueraufwand resultiert aus der Veränderung temporärer Standunterschiede zwischen steuerlichen Buchwerten und IFRS-Buchwerten. Aufgrund der 2016 erfolgten Bildung einer Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH als Gruppenträger (für Details siehe Punkt 20) sind in der Kommunalkredit vorhandene steuerliche Verlustvorträge aus Zeiträumen vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) ohne Begrenzung bis zur Höhe des eigenen Gewinnes anrechenbar.

Die folgende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und den ausgewiesenen Ertragsteuern dar:

STEUERLICHE ÜBERLEITUNGSRECHNUNG in EUR 1.000 2024 2023
Jahresergebnis vor Steuern 126.573,3 135.731,4
Rechnerischer Ertragsteueraufwand/-ertrag im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz (2024: 23 %; 2023: 24 %) -29.111,9 -32.575,5
Steuerminderung aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungserträgen 8,3 9,7
Steuermehrung aufgrund nichtabzugsfähiger Aufwendungen -1.730,0 -1.486,2
Sonstige 532,1 -1.170,2
Ertragsteuern -30.301,5 -35.222,2

1  Die Ermittlung der PDs erfolgt in Anwendung der Bestimmungen des IFRS 9 unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen.

2  ECL = Expected Credit Loss, Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle.

Sonstige Angaben

54. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtaG

Im Februar 2025 kam es im Zusammenhang mit dem aktivierten Bezugsrecht aus einer Investition in grünen Wasserstoff zu einer Teilgewinnrealisierung, woraus sich eine Verminderung dieser Position ergibt. In diesem Zusammenhang wird auf Kapitel 33 verwiesen.

55. Darstellung der Umsätze nach Regionen

Die Geschäftsaktivitäten der Kommunalkredit werden überwiegend im Bereich des kommunalen und infrastrukturnahen Projektgeschäfts entfaltet. Es besteht nur ein Geschäftssegment, über dessen Ergebnis regelmäßig in Form des IFRS-Konzernabschlusses an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet wird. Die Angaben zum Geschäftssegment gehen direkt aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Gruppe hervor. Eine Überleitung ist somit nicht erforderlich.

Informationen über geografische Gebiete für das Berichtsjahr, gegliedert in Zinsergebnis und Provisionsergebnis, sind in der folgenden Darstellung ersichtlich (zusätzliche Informationen zur geografischen Verteilung des Kreditvolumens finden sich in Punkt 65):

DARSTELLUNG DER UMSÄTZE NACH REGIONEN
(SITZ DES VERTRAGSPARTNERS)
in EUR 1.000 in 2024
Österreich Europa Außerhalb
Europas
Summe
Zinsen und ähnliche Erträge 103.626,5 279.040,8 18.020,7 400.687,9
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -148.452,0 -65.029,3 -2.172,5 -215.653,7
Zinsergebnis -44.825,5 214.011,6 15.848,2 185.034,2
Provisionserträge 24.552,8 23.136,8 446,4 48.136,1
Provisionsaufwände -439,7 -1.890,4 -724,5 -3.054,7
Provisionsergebnis 24.113,1 21.246,3 -278,1 45.081,3
DARSTELLUNG DER UMSÄTZE NACH REGIONEN
(SITZ DES VERTRAGSPARTNERS)
in EUR 1.000 in 2023
Österreich Europa Außerhalb
Europas
Summe
Zinsen und ähnliche Erträge 89.274,4 224.613,1 12.753,5 326.641,0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -97.836,6 -31.372,5 -5.076,9 -134.286,0
Zinsergebnis -8.562,2 193.240,6 7.676,6 192.355,0
Provisionserträge 22.219,7 18.352,0 353,8 40.925,4
Provisionsaufwände -229,6 -1.956,0 -229,8 -2.415,4
Provisionsergebnis 21.990,1 16.396,0 124,0 38.510,0

56. Restlaufzeitengliederung

Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit, wobei bei Teilbeträgen die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt wird. Zinsabgrenzungen werden der Frist „bis 3 Monate“ zugerechnet.

Als Sicherheit hinterlegte Barmittel (Cash Collaterals) sind unter „täglich fällig“ ausgewiesen (tägliche Zahlungstermine).

Weitere Details zum Liquiditätsrisikomanagement werden in Punkt 65 dargestellt.

Eine Gliederung der Buchwerte der wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten zum

31. Dezember 2024 stellt sich wie folgt dar:

VERMÖGENSWERTE NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Barreserve 933.219,9 0,0 0,0 0,0 0,0 933.219,9
Forderungen an Kreditinstitute 49.625,5 228,4 0,0 0,0 0,0 49.853,9
Forderungen an Kunden zu fortgeführten
Anschaffungskosten
57.832,6 30.226,6 226.501,6 1.178.671,6 846.367,8 2.339.600,3
Schuldtitel 0,0 16.088,1 47.645,3 310.016,3 250.176,0 623.925,7
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 0,0 5.218,4 51.561,8 343.065,3 168.006,4 567.851,9
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.614,0 31.022,9 180.543,5 1.044.333,4 589.772,8 1.847.286,5
Sonstige Vermögenswerte 1.959,2 4.576,1 3.810,9 129,5 129,5 10.605,1
Insgesamt * 1.044.251,1 87.360,5 510.063,0 2.876.215,1 1.854.452,6 6.372.342,5

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

VERBINDLICHKEITEN NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.220,0 10.910,2 434,8 98.122,1 1.304,3 126.991,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 154.529,4 579.791,1 951.260,4 1.188.323,8 245.499,4 3.119.404,1
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 0,0 120.732,7 1.656.526,0 550.240,4 2.327.499,1
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 32.390,2 32.390,2
Sonstige Verbindlichkeiten 2.012,4 10.090,3 26.858,2 12.422,9 4.468,3 55.852,0
davon Leasingverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 2.333,2 2.333,2
Insgesamt * 172.761,8 600.791,6 1.099.286,0 2.955.394,9 833.902,5 5.662.136,9

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

Nachfolgend findet sich die Restlaufzeitengliederung zum 31. Dezember 2023:

VERMÖGENSWERTE NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Barreserve 895.762,7 0,0 0,0 0,0 0,0 895.762,7
Forderungen an Kreditinstitute 55.587,9 0,0 0,0 0,0 0,0 55.587,9
Forderungen an Kunden zu fortgeführten
Anschaffungskosten
49.451,6 103.307,9 199.246,9 965.909,9 680.829,6 1.998.745,9
Schuldtitel 313.713,2 8.968,0 9.274,5 315.226,1 278.637,6 925.819,5
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 0,0 1.273,8 23.043,9 263.582,5 63.039,9 350.940,0
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 975,7 22.511,1 131.023,3 789.263,8 469.839,1 1.413.613,1
Sonstige Vermögenswerte 11.091,4 616,0 0,0 26,0 194,1 11.927,5
Insgesamt * 1.326.582,5 136.676,8 362.588,5 2.334.007,2 1.492.540,4 5.652.395,7

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

VERBINDLICHKEITEN NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.115,2 10.176,6 435,6 77.843,9 1.742,3 120.313,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 247.281,2 598.616,0 1.149.753,4 1.033.083,5 285.153,4 3.313.887,5
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 0,0 300.222,9 1.203.864,1 59.334,5 1.563.421,6
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 31.212,7 31.212,7
Sonstige Verbindlichkeiten 5.675,6 3.450,4 20.364,3 17.900,6 9.743,3 57.134,1
davon Leasingverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 1.934,3 1.934,3
Insgesamt * 2.212.742,3 371.496,4 804.714,1 1.494.992,9 202.023,9 5.085.969,5

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

Aufgrund eines editorialen Fehlers mussten die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Vorjahr angepasst werden.

57. Nachrangige Vermögenswerte

Zum 31. Dezember 2024 sind nachrangige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 519.659,7 (31.12.2023: TEUR 264.870,3) vorhanden, die mit TEUR 113.763,2 (31.12.2023: TEUR 39.178,7) im Bilanzposten „Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value“; mit TEUR 298.641,6 (31.12.2023: TEUR 123.845,1) im Bilanzposten „Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value“ sowie mit TEUR 107.254,8 (31.12.2023: TEUR 101.846,5) im Bilanzposten „Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ ausgewiesen sind.

58. Als Sicherheiten übertragene Vermögenswerte

58.1. Besicherte Derivate

Bei besicherten Derivaten ist zwischen bilateralen und geclearten Derivatekontrakten zu unterscheiden.

Für bilaterale Derivatekontrakte gilt die Besicherungspflicht, die am 1. März 2017 auf Basis der EU-Verordnung 2016/2251 in Kraft getreten ist. Die Kommunalkredit erfüllt alle damit in Zusammenhang stehenden Anforderungen. Aufgrund von ISDA-/CSA-Vereinbarungen bzw. österreichischen und deutschen Rahmenverträgen/Besicherungsanhängen waren zum 31. Dezember 2024 ausschließlich Barmittel als Sicherheiten (Cash Collaterals) von der Kommunalkredit bei Gegenparteien hinterlegt worden bzw. hat die Kommunalkredit diese erhalten. Dabei werden positive und negative Barwerte je Gegenpartei gegeneinander aufgerechnet und es wird unter Berücksichtigung von Besicherungs-Parametern (Threshold, Minimum-Transfer-Amount) der resultierende aggregierte Portfolio-Barwert je Gegenpartei als Barsicherheit hinterlegt oder eingefordert.

Die Kommunalkredit ist über Clearing Broker an die zentralen Gegenparteien LCH (London Clearing House) und Eurex angeschlossen. Für geclearte Derivatekontrakte werden Variation Margin und Initial Margin getauscht.

Eine Aufrechnung aller Zahlungsansprüche aus den Marktwerten von Derivaten und der Rückzahlung von Collaterals gibt es nur beim Ausfall der Gegenpartei. Ein jederzeitiger Aufrechnungsanspruch liegt nicht vor.

58.2. Besicherte Refinanzierungsmittel

  • Für Globaldarlehen und sonstige Refinanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank, Luxemburg, hat die Kommunalkredit Wertpapiere als Sicherheit übertragen. Der Sicherungsnehmer hat nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht, die Sicherheiten zu verwerten.
  • Für begebene fundierte Emissionen der Kommunalkredit wurden Darlehen und Wertpapiere einem Deckungsfonds zugeführt, über welchen nur unter Zustimmung eines Regierungskommissärs verfügt werden kann.
  • Für Refinanzierungsmittel aus der Teilnahme am EZB-Tender waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 Vermögenswerte hinterlegt, auf welche der Sicherungsnehmer nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht hat, die Sicherheiten zu verwerten.

Folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Buchwerte von Derivaten und erhaltenen Refinanzierungsmitteln sowie zugehöriger finanzieller Sicherheiten gegliedert nach Bilanzpositionen. Bei sämtlichen Geschäftsvorfällen liegen keine Saldierungsvoraussetzungen gemäß IAS 32 vor, weshalb eine Bruttodarstellung in der Bilanz erfolgt.

BUCHWERTE 31.12.2024
in EUR 1.000
Beizulegender
Zeitwert des
besicherten Derivats
Erhaltene Refinanzierung (-) Erhaltene (-) und
begebene (+) Sicherheiten in
Form von Finanz-
instrumenten
Gesamt
Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Verein-
barungen bzw. im Central Clearing
33.313,7 0,0 -62.832,1 -29.518,4
Derivate (Positiver Marktwert) 151.343,3 151.343,3
Derivate (Negativer Marktwert) -118.029,6 -118.029,6
Forderungen an Kreditinstitute 13.846,5 13.846,5
Forderungen an Kunden 26.850,1 26.850,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -17.920,0 -17.920,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -85.608,7 -85.608,7
Europäische Investitionsbank 0,0 -3.478,3 5.235,0 1.756,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -3.478,3 -3.478,3
Forderungen an Kreditinstitute 5.235,0 5.235,0
Fundierte Emissionen 0,0 -1.540.646,7 1.508.826,7 -31.820,0
Verbriefte Verbindlichkeiten -1.540.646,7 -1.540.646,7
Forderungen an Kunden 1.024.850,5 1.024.850,5
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 478.449,6 478.449,6
Derivate (Positiver Marktwert) 5.526,6 5.526,6
EZB-Tender 0,0 0,0 364.995,4 364.995,4
Forderungen an Kreditinstitute 18.498,8 18.498,8
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten 341.124,7 341.124,7
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 5.372,0 5.372,0
Insgesamt 33.313,7 -1.544.125,0 1.816.225,1 305.413,8

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:

BUCHWERTE 31.12.2023
in EUR 1.000
Beizulegender
Zeitwert des
besicherten Derivats
Erhaltene Refinanzierung (-) Erhaltene (-) und
begebene (+) Sicherheiten in
Form von Finanz-
instrumenten
Gesamt
Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Verein-
barungen bzw. im Central Clearing
59.432,9 0,0 8.113,3 67.546,2
Derivate (Positiver Marktwert) 201.782,3 201.782,3
Derivate (Negativer Marktwert) -142.349,4 -142.349,4
Forderungen an Kreditinstitute 31.442,6 31.442,6
Forderungen an Kunden 31.945,7 31.945,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -32.006,8 -32.006,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -23.268,2 -23.268,2
Europäische Investitionsbank 0,0 -3.920,1 8.820,9 4.900,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -3.920,1 -3.920,1
Forderungen an Kreditinstitute 8.820,9 8.820,9
Fundierte Emissionen 0,0 -1.029.217,3 1.150.074,7 120.857,4
Verbriefte Verbindlichkeiten -1.029.217,3 -1.029.217,3
Forderungen an Kunden 837.990,6 837.990,6
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 301.564,6 301.564,6
Derivate (Positiver Marktwert) 10.519,5 10.519,5
EZB-Tender 0,0 0,0 866.476,0 866.476,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,0
Forderungen an Kreditinstitute 23.462,1 23.462,1
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten 827.948,4 827.948,4
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 15.065,5 15.065,5
Insgesamt 59.432,9 -1.033.137,3 2.033.484,8 1.059.780,4

59. Eventualverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2024 liegen keine Eventualverbindlichkeiten vor. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Haftungen aus dem Kreditgeschäft.

60. Andere außerbilanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2024 bestehen zugesagte Kreditrahmen und Promessen von TEUR 953.586,7 (31.12.2023: TEUR 928.842,7). Die Restlaufzeiten stellen sich wie folgt dar:

RESTLAUFZEIT in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Bis 1 Jahr 144.538,8 135.708,5
1 bis 5 Jahre 790.080,9 765.581,8
Über 5 Jahre 18.967,0 27.552,4
Insgesamt 953.586,7 928.842,7

Weiters hat die Kommunalkredit Rahmenverträge für die treuhänderische Verwaltung von Krediten mit der Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) und einer der Trinity nahestehenden Gesellschaft abgeschlossen; für die Kommunalkredit bestehen keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte, wodurch die Kriterien für einen Bilanzausweis nicht vorliegen. Zum 31. Dezember 2024 werden Positionen in Höhe von TEUR 153.636,8 (31.12.2023: TEUR 193.259,3) für die Trinity treuhändig gehalten; für die der Trinity nahestehende Gesellschaft liegen zum Stichtag keine Geschäfte vor.

61. Derivative Finanzinstrumente

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen.

Die Struktur offener derivativer Finanzgeschäfte stellt sich wie folgt dar:

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 2024 Nominalbetrag per 31.12.2024 Nominal-
betrag
Summe 2024
Beizulegender Zeitwert positiv Beizulegender Zeitwert negativ
in EUR 1.000 Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1-5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Zinsbezogene Geschäfte 457.513,3 2.812.739,1 1.778.948,2 5.049.200,6 188.135,6 -148.105,1
OTC-Produkte
Zinsswaps – Trading * 160.000,0 434.647,0 133.331,2 727.978,3 13.983,6 -20.072,1
Zinsswaps – Fair Value-Hedge 187.466,7 2.101.793,3 1.397.873,1 3.687.133,1 152.315,8 -112.050,3
Zinsswaps – Portfolio-Hedge 110.046,7 276.298,7 247.743,9 634.089,2 21.836,1 -15.982,7
Währungsbezogene Geschäfte 746.423,3 0,0 0,0 746.423,3 56,0 -6.525,5
OTC-Produkte: Devisentermingeschäfte 746.423,3 0,0 0,0 746.423,3 56,0 -6.525,5
Insgesamt 1.203.936,6 2.812.739,1 1.778.948,2 5.795.623,9 188.191,5 -154.630,6

* Hierbei handelt es sich um Zins bzw. um Währungsswaps, die zur Absicherung von Zinsänderungs bzw. Fremdwährungsrisiken abgeschlossen wurden und nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehungen im Rahmen des IFRS 9 berücksichtigt sind. Die Bank verfügt über keine Eigenhandelsbestände.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 2023 Nominalbetrag per 31.12.2023 Nominal-
betrag
Summe 2023
Beizulegender Zeitwert positiv Beizulegender Zeitwert negativ
in EUR 1.000 Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1-5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Zinsbezogene Geschäfte 397.550,0 2.160.850,0 1.053.808,9 3.612.208,9 169.406,0 -160.129,1
OTC-Produkte
Zinsswaps – Trading* 0,0 378.666,9 82.750,0 461.416,9 10.049,6 -17.866,0
Zinsswaps – Fair Value-Hedge 387.550,0 1.684.915,8 792.964,3 2.865.430,1 144.347,6 -128.437,5
Zinsswaps – Portfolio-Hedge 10.000,0 97.267,3 178.094,6 285.361,9 15.008,9 -13.825,7
Währungsbezogene Geschäfte 736.250,4 0,0 0,0 736.250,4 11.685,9 -5.705,6
OTC-Produkte: Devisentermingeschäfte 736.250,4 0,0 0,0 736.250,4 11.685,9 -5.705,6
Insgesamt 1.133.800,4 2.160.850,0 1.053.808,9 4.348.459,3 181.092,0 -165.834,7

* Hierbei handelt es sich um Zins bzw. um Währungsswaps, die zur Absicherung von Zinsänderungs bzw. Fremdwährungsrisiken abgeschlossen wurden und nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehungen im Rahmen des IFRS 9 berücksichtigt sind. Die Bank verfügt über keine Eigenhandelsbestände.

Unter Heranziehung aller Positionen ergibt sich ein positiver beizulegender Zeitwert in Höhe von TEUR 33.560,9 (31.12.2023: positiver beizulegender Zeitwert TEUR 15.257,2), welcher überwiegend gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen mit Barmitteln besichert ist. Weiters existieren eingebettete Optionen in Darlehen bzw. Eigenemissionen, welche zur Gänze durch gegenläufige Derivate abgesichert sind. Da die Optionen eng mit den jeweiligen Basisverträgen verbunden sind, erfolgt die Bilanzierung und Bewertung gemeinsam mit dem jeweiligen Grundgeschäft und es unterbleibt die Darstellung in obiger Tabelle. Die negativen Marktwerte dieser in Darlehen und Eigenemissionen eingebetteten Optionen betragen TEUR 38.294,9 (31.12.2023: TEUR 24.727,8).

Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten in Höhe von TEUR 63.971,4 (31.12.2023: TEUR 44.254,7) werden innerhalb eines Jahres fällig, TEUR 50.496,2 (31.12.2023: TEUR 49.962,3) in ein bis fünf Jahren und TEUR 73.724,0 (31.12.2023: TEUR 86.875,0) in über fünf Jahren. Derivate mit negativen beizulegenden Zeitwerten in Höhe von TEUR -53.339,4 (31.12.2023: TEUR -41.546,6) werden innerhalb eines Jahres fällig, TEUR -55.381,7 (31.12.2023: TEUR -72.082,6) in ein bis fünf Jahren und TEUR -45.909,5 (31.12.2023: TEUR -52.205,5) in über fünf Jahren.

62. Finanzinstrumente in Sicherungs- beziehungen

Finanzinstrumente, deren Zinsrisiko durch derivative Finanz-instrumente abgesichert ist, werden als Fair Value-Hedge bilanziert. Die Buchwerte dieser Grundgeschäfte stellen sich wie folgt dar:

BUCHWERTE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute – Fair Value-Hedges 205.138,6 216.922,6
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Fair Value-Hedges 873.654,8 767.110,6
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Portfolio-Hedge 93.591,9 112.892,7
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Fair Value-Hedges 127.079,6 119.281,3
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Portfolio-Hedge 240.266,5 292.852,6
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Fair Value-Hedges 98.384,8 75.466,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Portfolio-Hedges 471.109,1 0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges 2.327.524,1 1.539.760,9
Nachrangige Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges 32.390,2 31.212,7

Die folgende Tabelle zeigt die kumulierten sicherungsbedingten Anpassungen der Grundgeschäfte:

SICHERUNGSINSTRUMENTE ANPASSUNGEN in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute – Fair Value-Hedges -3.279,1 -10.179,6
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Fair Value-Hedges -52.625,7 -72.378,6
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Portfolio-Hedge -2.891,6 -4.821,6
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Fair Value-Hedges -1.156,1 -150,5
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Portfolio-Hedge -14.914,6 -20.298,1
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Fair Value-Hedges -5.430,2 -7.793,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Portfolio-Hedges 6.727,7 0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges -10.538,9 -39.897,0
Nachrangige Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges -9.341,0 -10.516,0

Die folgende Tabelle zeigt das Fälligkeitsprofil der Sicherungsinstrumente getrennt nach Receiver und Payer Swaps:

SICHERUNGSINSTRUMENTE 31.12.2024
in EUR 1.000
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit von
1 Jahr bis 5 Jahre
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Zinsswaps– Fair-Value-Hedge
Receiver Nominale 123.000,0 1.719.168,3 614.639,8
Payer Nominale 64.466,7 382.625,1 783.233,3
Zinsswaps – Portfolio-Hedge
Receiver Nominale 70.046,7 219.031,4 89.089,2
Payer Nominale 40.000,0 57.267,3 158.654,7
SICHERUNGSINSTRUMENTE 31.12.2023
in EUR 1.000
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit von
1 Jahr bis 5 Jahre
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Zinsswaps– Fair-Value-Hedge
Receiver Nominale 305.000,0 1.234.247,7 161.968,1
Payer Nominale 82.550,0 450.668,0 630.952,2
Zinsswaps – Portfolio-Hedge
Receiver Nominale 0,0 0,0 0,0
Payer Nominale 10.000,0 97.267,3 178.094,6

Die nachstehende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2024 und im Vergleichszeitraum erfolgswirksam erfasste Ineffektivität der Sicherungsbeziehungen für die designierten Sicherungsbe-ziehungen:

INEFFEKTIVITÄTEN in EUR 1.000 Erfolgswirksam erfasste
Ineffektivität 2024
Erfolgswirksam erfasste
Ineffektivität 2023
Ausweis der Ineffektivität
in der GuV
Fair Value-Hedge 100,8 -150,5 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden
Portfolio-Hedge 87,0 -1,2 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden

Die Änderung der beizulegenden Zeitwerte zur Messung der Ineffektivität in der Berichtsperiode stellt sich wie folgt dar:

ÄNDERUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE in EUR 1.000 1.1.-31.12.2024 1.1.-31.12.2023
Grundgeschäfte – Fair Value-Hedge -2.066,6 62,1
Grundgeschäfte – Portfolio-Hedge -5.354,2 7.148,8
Zinsswaps – Fair Value-Hedge 2.167,4 -212,6
Zinsswaps – Portfolio-Hedge 5.441,3 -7.150,0

63. Ergänzende Angaben gemäß § 59a und § 64 BWG

Die Kommunalkredit verfügt gemäß Geschäftsstrategie über keine Handelsaktivitäten. Demgemäß sind zum 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr keine Handelsbestände vorhanden. In der Bilanz sind Aktiva, die auf fremde Währung lauten, in Höhe von TEUR 520.284,4 (31.12.2023: TEUR 382.143,9) enthalten. Die Passiva in fremder Währung betrugen zum 2024 TEUR 280.693,5 (31.12.2023: TEUR 286.270,5).

Offene Währungspositionen werden über entsprechende Swapkontrakte geschlossen. Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt. Die Gesamtkapitalrentabilität auf Ebene der Kommunalkredit Gruppe berechnet als Quotient des Konzernjahresergebnisses geteilt durch die Bilanz-summe nach IFRS zum Bilanzstichtag beträgt 1,46 % (2023: 1,71 %).

64. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

64.1. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value-Hierarchie)

Allgemein können die Methoden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in folgende drei Kategorien eingeteilt werden:

Level 1 : Es existieren quotierte Preise auf einem aktiven Markt für idente Finanzinstrumente. Für diese Hierarchiestufe werden Bid Quotes für Aktiva aus Bloomberg oder Reuters herangezogen.

Level 2 : Die Inputfaktoren für die Bewertung lassen sich am Markt beobachten. In diese Kategorie fallen unter anderem folgende Preisbestimmungsmethoden:

  • Preisbestimmung auf Basis vergleichbarer Wertpapiere
  • Preisbestimmung durch von Marktdaten abgeleitete Spreads (Benchmark Spreads)

Level 3: Die Inputfaktoren lassen sich nicht am Markt beobachten. Darunter fallen vor allem Preise, die vorwiegend auf Expertenschätzungen beruhen und/oder nicht beobachtbare Daten beinhalten. Bei den zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten des Levels 3 handelt es sich ausschließlich um Infrastrukturund Energiefinanzierungen. Zur Ableitung der bewertungsrelevanten Parameter, insbesondere Kreditrisikoaufschlägen, siehe Punkt 11.

64.2. Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente nach Klassen entsprechend der Fair Value-Hierarchie:

BUCHWERTE DER ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2024
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 5.372,0 851.423,2 990.491,3
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value 0,0 47.944,3 519.907,5
Derivate 0,0 188.191,5 0,0
Verbindlichkeiten
Derivate 0,0 154.630,6 0,0
BUCHWERTE DER ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2023
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 15.062,6 678.516,1 716.764,3
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value 0,0 47.291,7 306.337,0
Derivate 0,0 181.092,0 0,0
Verbindlichkeiten
Derivate 0,0 165.834,7 0,0

Die Kommunalkredit hatte zum 31. Dezember 2024 zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte in Level 3 in Höhe von TEUR 1.510.398,8 (31.12.2023: TEUR 1.023.101,4). Die Level 3-Klassifizierung betrifft Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und basiert auf der Nicht-Beobachtbarkeit der für die Discounted Cashflow-Methode benötigten Kreditrisikoaufschläge. Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Kreditrisikoaufschläge wird in Punkt 11 detailliert dargestellt.

In der aktuellen Berichtsperiode gab es keine Änderungen in der Levelzuordnung (31.12.2023: TEUR 0,0 Umgliederungen von Level 2 in Level 3). Änderungen in der Levelzuordnung sind auf die geänderte Beobachtbarkeit von Credit Spreads als Inputparameter in der Berichtsperiode zurückzuführen. Umgliederungen aus Level 3 erfolgen, wenn für Geschäfte Spreads aus vergleichbaren Anleihen oder Portfolien am Markt zur Verfügung stehen. Stehen diese Informationen für bestimmte Geschäfte nicht oder nicht mehr zur Verfügung, so erfolgt eine Einordnung des Geschäfts in Level 3.

Eine Veränderung der Kreditrisikoaufschläge um einen Basispunkt für den gesamten Bestand an zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten in Level 3 ergibt einen Marktwerteffekt zum 31. Dezember 2024 von TEUR 577,0 (31.12.2023: TEUR 473,7); bei 20 Basispunkten beträgt der

Effekt TEUR 11.458,3 (31.12.2023:TEUR 9.408,9) (positiv bei sinkenden Aufschlägen, negativ bei steigenden Aufschlägen). Folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten des Levels 3 der Bewertungshierarchie:

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG VON ERFOLGSNEUTRAL
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTEN
in EUR 1.000
1.1.-31.12.2024 1.1.-31.12.2023
Anfangsbestand 716.764,3 580.974,3
Zugänge / Auszahlungen 495.151,0 373.008,4
Zugänge aus Level 2 0,0 0,0
Veräußerungen / Tilgungen -208.932,4 -212.220,6
Abgänge in Level 2 0,0 0,0
Gesamte Gewinne und Verluste
im sonstigen Ergebnis erfasst -11.653,4 -14.722,3
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst -838,3 -10.275,6
Endbestand 990.491,3 716.764,3
ÜBERLEITUNGSRECHNUNG VON ERFOLGSWIRKSAM
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTEN
in EUR 1.000
1.1.-31.12.2024 1.1.-31.12.2023
Anfangsbestand 306.337,0 136.836,5
Zugänge / Auszahlungen 237.143,5 188.955,4
Zugänge aus Level 2 0,0 0,0
Veräußerungen / Tilgungen -33.800,0 -16.970,8
Abgänge in Level 2 0,0 0,0
Gesamte Gewinne und Verluste
im sonstigen Ergebnis erfasst 0,0 0,0
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 10.227,0 -2.484,1
Endbestand 519.907,5 306.337,0

Bei Erträgen aus Level 3-Instrumenten, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis erfasst werden, handelt es sich im Wesentlichen um die Amortisierung von Gebühren im Kreditgeschäft von Instrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

64.3. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente

Die Aufgliederung der Fair Values der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente nach Klassen stellt sich wie folgt dar:

FAIR-VALUES DER NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2024
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen an Kreditinstitute 204.144,4 49.790,1 0,0
Forderungen an Kunden 262.403,3 1.490.802,2 1.003.769,6
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 124.112,0 3.420,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0,0 3.114.531,2 0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 2.330.275,6 0,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 39.235,7 0,0
FAIR-VALUES DER NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2023
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen an Kreditinstitute 210.360,3 57.887,0 0,0
Forderungen an Kunden 529.917,9 1.314.533,1 860.529,7
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 113.111,1 3.873,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0,0 3.319.042,8 0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 1.536.211,4 0,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 21.097,5 0,0

In der aktuellen Berichtsperiode wurden keine Fazilitäten von Level 2 in Level 3 umgegliedert (31.12.2023: TEUR 17.347,6). Die Änderung in der Levelzuordnung war auf die geänderte Beobachtbarkeit von Credit Spreads als Inputparameter in der Berichtsperiode zurückzuführen.

64.4. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte jener Bilanzpositionen, welche finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthalten:

KLASSEN: 31.12.2024
in EUR 1.000
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
Erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Barreserve 933.219,9 0,0 0,0 933.219,9 933.219,9
Forderungen an Kreditinstitute 49.853,9 0,0 0,0 49.853,9 49.790,1
Forderungen an Kunden 2.339.600,3 0,0 0,0 2.339.600,3 2.349.385,2
Schuldtitel 623.925,7 0,0 0,0 623.925,7 611.734,3
Vermögenswerte erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
0,0 1.847.286,5 0,0 1.847.286,5 1.847.286,5
Vermögenswerte erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
0,0 0,0 567.851,9 567.851,9 567.851,9
Derivate 0,0 0,0 188.191,5 188.191,5 188.191,5
Insgesamt 3.946.599,8 1.847.286,5 756.043,4 6.549.929,8 6.547.459,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 126.991,5 0,0 0,0 126.991,5 127.532,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.119.404,1 0,0 0,0 3.119.404,1 3.114.531,2
Derivate 0,0 0,0 154.630,6 154.630,6 154.630,6
Verbriefte Verbindlichkeiten 2.327.499,1 0,0 0,0 2.327.499,1 2.330.275,6
Nachrangige Verbindlichkeiten 32.390,2 0,0 0,0 32.390,2 39.235,7
Insgesamt 5.606.284,8 0,0 154.630,6 5.760.915,5 5.766.205,2

Die Werte für das Vorjahr stellen sich wie folgt dar:

KLASSEN: 31.12.2023
in EUR 1.000
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
Erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Barreserve 895.762,7 0,0 0,0 895.762,7 895.762,7
Forderungen an Kreditinstitute 55.587,9 0,0 0,0 55.587,9 55.654,2
Forderungen an Kunden 1.998.745,9 0,0 0,0 1.998.745,9 1.999.925,5
Schuldtitel 925.819,5 0,0 0,0 925.819,5 917.648,3
Vermögenswerte erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
0,0 1.413.613,1 0,0 1.413.613,1 1.413.613,1
Vermögenswerte erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
0,0 0,0 350.940,0 350.940,0 350.940,0
Derivate 0,0 0,0 181.092,0 181.092,0 181.092,0
Insgesamt 3.875.916,0 1.413.613,1 532.032,0 5.821.561,1 5.814.635,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 120.313,6 0,0 0,0 120.313,6 116.984,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.313.887,5 0,0 0,0 3.313.887,5 3.319.042,8
Derivate 0,0 0,0 165.834,7 165.834,7 165.834,7
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.563.421,6 0,0 0,0 1.563.421,6 1.536.211,4
Nachrangige Verbindlichkeiten 31.212,7 0,0 0,0 31.212,7 21.097,5
Insgesamt 5.028.835,4 0,0 165.834,7 5.194.670,1 5.159.170,9

Die Ermittlung der Fair Values von Wertpapieren und Darlehen erfolgt gemäß der in Punkt 11 beschriebenen Methodik und Hierarchie. Bei der Ermittlung der Fair Values von nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten anderen Finanzinstrumenten werden laufzeit-, bonitäts- und instrumentspezifische Bewertungsparameter in Verbindung mit marktüblichen Bewertungsmethoden verwendet. Das maximale Ausfallsrisiko pro Klasse von Finanzinstrumenten entspricht den in der Tabelle dargestellten Buchwerten. Das maximale Ausfallsrisiko von Finanzgarantien bzw. unwiderruflichen Kreditzusagen entspricht dem Nominale in Höhe von TEUR 0,0 (31.12.2023: TEUR 0,0) bzw. TEUR 953.586,7 (31.12.2023: TEUR 928.842,7).

65. Risikomanagement

Ausgehend von den Unternehmenszielen der Kommunalkredit erfolgt die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten unter risikostrategischen Gesichtspunkten und besonderer Beachtung der Risikotragfähigkeit. Die Bank legt dabei besonderen Fokus auf das Risiko-Ertrags-Kalkül und die nachhaltige Erhöhung der Risikodeckungsmasse.

65.1. Organisation des Risikomanagements

Die Identifizierung und Bewertung der Risikotreiber des Geschäftsmodells erfolgt über jährliche Assessments, aus denen die Kommunalkredit eine Risikolandkarte ableitet. Ziele der Risikolandkarte sind die Herstellung eines einheitlichen Risikoverständnisses, die Überprüfung der Vollständigkeit der Erfassung und die Identifizierung von potenziellen Steuerungslücken, die im

Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung zu schließen sind.

Für die Hauptrisikoarten (insbesondere Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko) wird nach bankbetriebswirtschaftlich anerkannten internen Verfahren das dafür benötigte ökonomische Kapital berechnet. Zusätzlich ist für nicht hinreichend quantifizierbare Risiken (insbesondere operationelles Risiko, aber auch Reputationsrisiko, Rechtsrisiken und sonstige Risiken) ein Risikopuffer vorgesehen. Alle wesentlichen Risiken unterliegen in der Kommunalkredit einer bankweiten Limitstruktur, die kontinuierlich überwacht wird.

Ein zeitnahes, regelmäßiges und vollständiges Risikoberichtswesen ist in Form des Risikoreportings implementiert. Zusätzlich

zum monatlichen Risikomanagement-Bericht („RMC-Bericht“), der ein detailliertes Bild aller materiellen Risiken und deren Abdeckung mit der verfügbaren Deckungsmasse darstellt, wird dem Vorstand regelmäßig über Einzelengagements mit erhöhtem Risikoprofil (Monitoring- bzw. Watchlist) berichtet. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat (insbesondere Prüfungsausschuss und Kreditausschuss) mittels regelmäßiger Berichte umfassend über die aktuellen risikorelevanten Entwicklungen informiert.

In der aufbauorganisatorischen Struktur für das Risikomanagement der Kommunalkredit sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses eindeutig definiert und festgelegt. Damit sind risikonehmende Organisationseinheiten (Markt) von Organisationseinheiten, die der Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen (Marktfolge), bis auf Vorstandsebene funktional getrennt. Die vom Markt unabhängige Risikomanagementfunktion wird vom Chief Risk Officer (CRO) auf Vorstandsebene wahrgenommen. Der CRO wird in seiner Funktion fachlich und operativ insbesondere durch die Bereiche Risk Controlling (RCON), Credit Risk (CR) und Compliance and Non-Financial Risk (CNFR) unterstützt.

Für die Aufnahme neuer Geschäftsfelder, neuer Märkte oder Produkte ist ein formalisiertes und strukturiertes Genehmigungs- und Implementierungsverfahren eingerichtet, das die adäquate Abbildung in Abwicklung, Risikomanagement und Reporting, Rechnungswesen sowie Meldewesen sicherstellt.

Die Überwachung und Steuerung der Risiken erfolgen durch folgende Gremien:

  • Das Risk Management Committee (RMC) ist das zentrale Element des übergreifenden Risikoüberwachungs- und Steuerungsprozesses, in dem der Vorstand monatlich über die Risikosituation der Gesamtbank informiert wird.
  • Das Asset Liability Committee (ALCO) unterstützt das operative Management von Markt- und Liquiditätsrisiken. Im Rahmen der Sitzungen werden die Marktsituation evaluiert sowie Maßnahmen zur Steuerung des Zins- und Liquiditätsrisikos behandelt.
  • Im Credit Committee (CC) erfolgt die Genehmigung von Einzeltransaktionen bzw. Neugeschäft (sofern keine Beschlussfassung des Aufsichtsrats gemäß Kompetenzordnung vorgesehen ist) sowie der Review von Portfolios und Einzeladressen aus dem Bestand.
  • Das Bewertungs-Jour fixe befasst sich mit Bewertungsfragen bzw. Spread Assessments von Bestandspositionen und Neugeschäft insbesondere in Bezug auf Projektfinanzierungen.

Die Quantifizierung der Risiken, der Risikodeckungsmasse sowie die Durchführung von Stresstests liegt in der Verantwortung des Bereichs Risikocontrolling (RCON). Zudem ist dieser Bereich für die Bewertung von Risikopositionen sowie die Validierung der seitens der Bank eingesetzten Methoden zur Risikomessung zuständig.

Analyse und Beurteilung von Einzeladressrisiken, Abgabe eines Zweitvotums bei der Kreditvergabe bzw. Reviews, Ratingvergabe, Limitierung von Branchen- bzw. Länderrisiken, Überwachung und Management von Engagements mit erhöhtem Risikoprofil (insbesondere Engagements der Monitoring- und Watchlist) sowie qualitative Portfolioanalysen fallen in die Zuständigkeit des Bereichs Credit Risk (CR). Der Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) ist für die Geldwäscheprävention (AML- & CTF-Management), die Kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Compliance sowie für das Non-Financial Risk Management (insbesondere OpRisk und Information Security) der Bank verantwortlich.

65.2. Wesentliche Grundsätze des Risikomanagements

Im Rahmen der Risikostrategie für die jeweiligen Hauptrisikoarten bestimmt der Vorstand die Grundsätze für die angemessene Steuerung und Limitierung. Das ökonomische Risiko wird bei Festlegung des Risikoappetits für die Gesamtbank in Abstimmung mit der Risikotragfähigkeit (ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process bzw. ILAAP – Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und der Risikobereitschaft der Bank begrenzt und überwacht.

Darüber hinaus gelten für das Risikomanagement der Kommunalkredit folgende wesentliche Grundsätze:

  • Die Kommunalkredit geht keine Risiken zum Selbstzweck, sondern zur Schaffung eines nachhaltigen Mehrwerts ein.
  • Die Bank verfolgt eine der Ertragskraft und Eigenkapitalausstattung angemessene Begrenzung der Risiken.
  • Die Kommunalkredit fördert eine Risikokultur, die durch bewusste Auseinandersetzung mit Risiken auf allen Ebenen gekennzeichnet ist.
  • Die Bank übernimmt nur Risiken, für die eine entsprechende Expertise besteht oder erreichbar ist.
  • Die Einführung neuer Produkte oder Märkte setzt eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus.
  • Alle wesentlichen Risiken sind einer Limitstruktur zu unterwerfen. Die Einhaltung der Limite ist kontinuierlich zu überwachen – etwaige Überschreitungen zu eskalieren.
  • Die Ergebnisse der Risikomessung sind regelmäßigen Stresstests zu unterziehen.
  • Auslagerungen von Kernbankbereichen sind nur bei adäquaten Fähigkeiten und Erfahrung zulässig.
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65.3. Gesamtbanksteuerung und Risikotragfähigkeit

Ziel der Gesamtbanksteuerung ist der risiko- und ertragsoptimierte Einsatz der Kapitalressourcen im Rahmen des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit der Bank. Folgende Risiken sind per Stichtag in der Kommunalkredit als relevant identifiziert und werden laufend im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht:

KREDITRISIKO
Ausfallrisiko und Emittentenrisiko Länder- bzw. Transferrisiko
Wiedereindeckungsrisiko bei Ausfall des Kontrahenten Settlementrisiko
Bonitätsänderungsrisiko (= Migrationsrisiko) Kreditrisikokonzentrationen
Beteiligungsrisiko Restrisiko aus Kreditrisikominderungstechniken
LIQUIDITÄTSRISIKO
Liquiditätsstrukturrisiko Marktliquiditätsrisiko
Fundingrisiko
MARKTRISIKO
Zinsänderungsrisiko Bankbuch Basis Spread-Risiko
Fremdwährungsrisiko Optionsrisiko
Credit Spread-Risiko OIS-Risiko
OPERATIONELLES RISIKO
Auslagerungsrisiko Informations- und Kommunikationstechnologierisiko (IKT-Risiko)
Menschen-, Prozess- und Systemrisiko und externe Risiken Rechtsrisiko
EIGENBONITÄTSRISIKO
BCVA-Risiko* Wiedereindeckungsrisiko durch Ratingtrigger
MAKROÖKONOMISCHES RISIKO
Makroökonomisches Risiko
SONSTIGE RISIKEN
Strategisches Risiko Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Eigenkapitalrisiko Risiko von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Reputationsrisiko Syndizierungsrisiko
Business Risk

* Umfasst per Definition CVA-Risiko und DVA-Risiko und ist zur Gänze dem Eigenbonitätsrisiko zugeordnet.

Abhängig vom Absicherungsziel werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung zwei ökonomische Steuerungskreise unterschieden:

Liquidationssicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz des Gläubigerschutzes)
  • Absicherungsziel: Im Vordergrund steht die Sicherstellung einer Kapitalausstattung, die für den Liquidationsfall gewährleistet, dass alle Fremdkapitalgeber mit einer definierten Wahrscheinlichkeit bedient werden können („Gläubigerschutz“).
  • Der ökonomische Kapitalbedarf (interne Risikomessung) wird dem ökonomischen Kapital/der Deckungsmasse gegenübergestellt. Sowohl ökonomischer Kapitalbedarf als auch die Risikodeckungsmasse werden bei diesem Ansatz barwertig ermittelt („Full Fair Value“-Betrachtung). Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 99,95 % verwendet.
  • Risikostatus per 31. Dezember 2024 (bzw. Vorjahr):
Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
63,7 % (55,2 %) 36,3 % (44,8 %)

Going-Concern-Sicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung)

  • Absicherungsziel: Der Fortbestand der Bank soll mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei Eintritt von Risiken ohne zusätzliches Eigenkapital sichergestellt werden.
  • Alle GuV-wirksamen Risiken müssen jedenfalls durch das Plan-Jahresergebnis, auflösbare Rücklagen sowie das „freie Kapital“ gedeckt sein. Das freie Kapital ist jenes Kapital, welches das intern festgelegte Absicherungsziel, ausgedrückt über eine Mindest-T1-Quote sowie eine Mindest-Total Capital-Quote, übersteigt. Den Absicherungszielen sind entsprechende Frühwarnstufen vorgelagert. Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 95 % verwendet.
  • Risikostatus T1-Ratio per 31. Dezember 2024 (bzw. Vorjahr):
Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
42,1 % (47,8 %) 57,9 % (52,2 %)

  • Risikostatus TC-Ratio per 31. Dezember 2024 (bzw. Vorjahr):
Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
67,2 % (66,8 %) 32,8 % (33,2 %)

Neben diesen ökonomischen Steuerungskreisen wird die Einhaltung regulatorischer/normativer Mindestanforderungen und Absicherungsziele im Zuge der Mittelfristplanung und der laufenden Kapitalplanung gewährleistet.

Zusätzlich werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, um die Belastbarkeit des Geschäftsmodells zu testen und die Adäquanz der Kapitalausstattung sicherzustellen. Dazu werden grundsätzlich zwei unterschiedliche volkswirtschaftliche Szenarien (allgemeines Rezessionsszenario und idiosynkratisches Stressszenario) definiert und die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit quantifiziert.

Neben der gestressten Risikotragfähigkeit wird je Szenario auch eine gestresste, mehrjährige Planung erstellt, um die Stabilität des Geschäftsmodells im Zeitablauf zu testen. In Ergänzung zu den volkswirtschaftlichen Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese sollen aufzeigen, inwieweit Parameter und Risiken gestresst werden können, bis regulatorische oder interne Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

65.4. Kreditrisiko

65.4.1. Grundlagen

Kreditrisiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragskonform nachkommt.

Auf Basis des bestehenden CRR-Standardansatzes für alle Forderungsklassen kommen in der Kommunalkredit, so vorhanden, vorrangig externe Ratings zur Anwendung. Sofern diese nicht zur Verfügung stehen, werden für die interne Risikosteuerung Ratings aus internen Scoring- bzw. Ratingmodellen ermittelt. Jedem aktiven Kunden ist somit ein externes oder internes Rating zugeordnet, das mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten sind in einer internen Ratingskala (Masterskala) in Kategorien zusammengefasst, denen externe Ratings zugeordnet werden können. Die Leistungsfähigkeit und Trennschärfe der Ratingverfahren und ihre Prognosefähigkeit hinsichtlich Zahlungsausfällen werden regelmäßig überprüft und nötigenfalls angepasst.

In der Kommunalkredit werden zwei Arten von Kreditsicherheiten berücksichtigt: finanzielle Sicherheiten und persönliche Sicherheiten. Als finanzielle Sicherheiten werden vor allem Nettingvereinbarungen und Barbesicherungen zur Reduktion des Kontrahentenrisikos eingesetzt. Erhaltene finanzielle Sicherheiten reduzieren das bestehende Exposure. Im Gegensatz dazu wird das Exposure durch persönliche Sicherheiten (Garantien und Haftungen) nicht reduziert. Bei Vorliegen von persönlichen Sicherheiten kann das Exposure je nach Risikoeinschätzung dem Sicherheitengeber zugerechnet und so gegebenenfalls im Portfoliomodell und Limitwesen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen für Finanzierungen durch die Kommunalkredit marktkonforme Sicherheitenpakete, die in der Praxis potentiell verlustmindernd wirken, aber regulatorisch nicht anrechenbar sind (zum Beispiel Gesellschaftsanteile, Assetverpfändungen ohne Wertgutachten) und daher nicht angesetzt werden. Insgesamt fließen diese indirekt durch die aus externen Studien abgeleiteten Werte für Verluste im Fall eines Ausfalls (loss given default) in die Ermittlung der Risikokosten der Bank ein.

65.4.2. Unerwarteter Verlust

Die Quantifizierung des unerwarteten Verlustes aus Kreditrisiken zur Risikosteuerung und -begrenzung sowie zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für das Kreditrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalysen erfolgt monatlich unter Verwendung von Credit-VaR-Berechnungen. Zur Quantifizierung des unerwarteten Ausfallrisikos für Kreditrisiken verwendet die Kommunalkredit ein Ausfallmodell (Default-Modell) basierend auf dem CreditRisk+ Ansatz. Für die Berechnung des Credit-VaR werden ratingabhängige einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) sowie regional- und branchenspezifische Verlustquoten (LGD) verwendet. Das verwendete Modell beruht auf statistischen Methoden und Annahmen. Die verwendeten Parameter werden zumindest jährlich einem Überprüfungsprozess unterzogen, aktualisiert und der Prozess im Rahmen eines Validierungsberichts dokumentiert.

Der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr beträgt in der Liquidationssicht per 31. Dezember 2024 17,3 % (31.12.2023: 11,5 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse; der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr in der Going-Concern-Sicht per 31. Dezember 2024 12,8 % (31.12.2023: 10,9 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (T1) und per 31. Dezember 2024 20,4 % (31.12.2023: 15,2 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (Total Capital).

65.4.3. Ratingverteilung, Portfolioqualität und Konzentrationsrisiko

Das Gesamtexposure in Höhe von EUR 6.428 Mio. (31.12.2023: EUR 5.731 Mio.) nach Rating ist in den oberen Ratingkategorien konzentriert; per 31. Dezember 2024 sind 30,5 % (31.12.2023: 37,9 %) des Exposures „AAA“/„AA“ geratet, 57,9 % (31.12.2023: 65,8 %) Investmentgrade. Das Portfolio der Kommunalkredit hat insgesamt eine hohe Assetqualität; das exposuregewichtete Durchschnittsrating für das Gesamtexposure ist „BBB+“ (nach Standard & Poor’s-Ratingskala).

Das Kreditportfolio weist anhand des hohen Anteils an Investmentgrade-Bonitäten sowie der guten Portfoliodiversifizierung eine solide Portfolioqualität aus. Die fünf Fälle, die als ausgefallen (NPL) klassifiziert sind, führen zu einer Non-Performing-Loan-Ratio von 2,8 % zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 (31.12.2023: 1,5 %). Unter Berücksichtigung von Garantien (ECA-Deckungen) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote nur 2,4 %. Die Kommunalkredit überwacht entsprechend den regulatorischen Vorgaben überfällige Forderungen. Abgesehen von einer ausgefallenen Forderung, die als Teil der NPL-Quote berichtet wird, gab es zum Stichtag keinen Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

Risikokonzentrationen werden bei der Kreditvergabe berücksichtigt, im Zuge des monatlichen Kreditrisikoreports im RMC überwacht sowie in Berichten an den Kreditausschuss und den Aufsichtsrat/Kreditausschuss dargestellt. Das Gesamtportfolio wird dabei nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert (unter anderem nach Sub-Portfolios, Ländern, Regionen, Top 20-„Gruppen verbundener Kunden“, Rating, Segmenten) und nach Hauptrisikotreibern, Sektoren, geografischer Verteilung, Ländern sowie Fremdwährungen limitiert. Ebenso wird der Gesamt-ECL wie auch der ECL aus den Top 15-Risikotreibern begrenzt und überwacht. Zusätzlich sind noch weitere Limitierungen definiert, die das Gesamtexposure mit höherem Risikogehalt begrenzen (zum Beispiel IFRS 9 High Risk Exposure, Single-B Exposures). Je nach Risikoeinschätzung werden Reviews in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt, jedoch zumindest jährlich.

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65.4.4. Kreditrisikoanalyse und Überwachung

Das Kreditgeschäft ist zentraler Bestandteil des Kerngeschäfts der Kommunalkredit. Dementsprechend gehören das Eingehen von Kreditrisiken sowie deren Steuerung zur Schlüsselkompetenz der Bank, wobei insbesondere Projektfinanzierungen im Infrastrukturbereich sowie die finanzielle Begleitung von Vorhaben der öffentlichen Hand im Vordergrund stehen. Die Aufgaben des operativen Kreditrisikomanagements (CR) umfassen dabei sämtliche Aktivitäten zur Prüfung, Überwachung und Limitierung von Risiken aus dem Einzelgeschäft.

Die Vergabe von Krediten, die Bewertung allfälliger Sicherheiten sowie die Bonitätsbeurteilung sind klaren Regelungen unter-worfen, die in den einschlägigen Vorschriften und Arbeitsanweisungen der Kommunalkredit abgebildet sind. Neben den Ver-gabekriterien (= „Kreditrisikostrategie“) zählen dazu die Kompetenzordnung, Vorgaben zur Bonitätsbeurteilung und zur Ratingermittlung.

Die Bank folgt für Transaktionen im Infrastrukturbuch einem dreistufigen Prozess, um das Risiko-Ertrags-Profil in der gebotenen inhaltlichen Tiefe transparent zu machen:

1 . Erstbeurteilung einer potenziellen Transaktion durch Markt und Markfolge mit klarer Empfehlung hinsichtlich Weiterverfolgung (gegebenenfalls unter spezifischen Auflagen) oder Ablehnung durch den Kompetenzträger;

2 . Due Diligence-Phase mit Fokus auf wirtschaftliche, finanzielle, technische, rechtliche und versicherungsspezifische Aspekte als Grundlage der Beantragung und Risikobeurteilung;

3 . Vorlage der Transaktion im Wege eines Kreditantrags (Markt) samt Risikostellungnahme (Marktfolge) zur Genehmigung durch den Kompetenzträger (Kreditkomitee bzw. Kreditausschuss des Aufsichtsrats).

Die organische Trennung von Markt- und Marktfolge wird dabei immer eingehalten.

65.4.5. Kreditrisikofrüherkennung und Risikovorsorge

Es findet regelmäßig eine Beurteilung statt, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Kundenengagements vorliegen. Die Beurteilung der Wertminderung findet entweder im Rahmen des jährlichen Rating-/Reviewprozesses oder anlassbezogen statt. Engagements mit erhöhtem Kreditrisiko bzw. Auffälligkeiten im Sinne eines „Early Warnings“ werden darüber hinaus monatlich im Rahmen des Monthly Portfolio Monitoring Meetings überwacht. Zu diesem Zweck verwendet die Kommunalkredit für die jeweiligen Segmente spezifische Frühwarnindikatoren, die auf Basis von qualitativen und quantitativen Merkmalen Engagements identifizieren, die einer erhöhen Monitoring-Frequenz zu unterwerfen sind.

Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 beläuft sich das Exposure auf der Watchlist auf EUR 135,5 Mio. (31.12.2023: EUR 25,8 Mio.).

Es befindet sich ein Exposure von EUR 129,0 Mio. (31.12.2023: EUR 53,4 Mio.) im Ausfall.

Im Rahmen der Kreditsitzung aktualisiert und berichtet der Bereich Credit Risk (CR) monatlich über Partner mit erhöhten Kreditrisiken, wobei abzuleitende Maßnahmen in diesem Gremium beschlossen werden.

Die Festlegung der Wertminderungen für Kreditausfälle obliegt dem Risikomanagement mit Genehmigung des Kreditkomitees.

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65.4.6. Kontrahentenausfallrisiken aus Derivaten und Wertpapiergeschäften

Mit allen aktiven Gegenparteien der Kommunalkredit bestehen rechtlich verbindliche Nettingvereinbarungen für Derivate und Repo-Transaktionen (Close-Out Netting). Für Derivate bestehen mit allen aktiven finanziellen Gegenparteien Credit Support Annexes bzw. Besicherungsanhänge zu Rahmenverträgen mit täglich vereinbartem Collateral Margining gemäß der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR. Ausgenommen hiervon sind Derivatverträge im Deckungsstock. Für diese bestehen Rahmenverträge und Nettingvereinbarungen mit marktüblichen Konditionen. Entsprechend der Clearingpflicht nach EMIR bestehen weiters Clearing-Rahmenvereinbarungen. Derzeit bestehen keine Pensionsgeschäfte.

Das im Kreditrisiko berücksichtigte Exposure aus dem Gegenparteiausfallrisiko bei Derivaten ist definiert als das Restrisiko aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung von CSAs und Nettingvereinbarungen zuzüglich eines „Add On“ für potenzielle Marktwertänderungen während der sogenannten „Residual Period of Risk“ zwischen Ausfall der Gegenpartei und Glattstellung/Wiedereindeckung des Derivatgeschäfts.

Wertpapiergeschäfte werden überwiegend auf Basis „delivery against payment“ über Euroclear bzw. Clearstream abgewickelt.

Die ökonomische Begrenzung von Gegenparteiausfallrisikopositionen erfolgt einerseits über volumenbasierte Partner- und Kreditkonzentrationslimits, andererseits über das ökonomische Kreditrisiko in der Credit-VaR-Ermittlung der Risikotragfähigkeitsrechnung.

Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird gemäß IFRS 13 als Credit Valuation Adjustment (CVA) berechnet. CVA und DVA (Debt Valuation Adjustment) werden in der Kommunalkredit auf Basis der Potential Future Exposure-Methode mithilfe von Monte Carlo-Simulationen berechnet und als BCVA (bilateral CVA) zusammengefasst. Das Risiko aus Schwankungen im BCVA (BCVA-Risiko) wird mittels eines VaR-basierenden Ansatzes ermittelt.

65.4.7. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko ist aufgrund der Natur der Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung. Der Buchwert der Beteiligungen der assoziierten Unternehmen (at equity) beträgt per 31. Dezember 2024 EUR 2,9 Mio. (31.12.2023: EUR 2,6 Mio.). Der Buchwert der Beteiligungen, welche unter den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen werden, beläuft sich auf EUR 1,1 Mio. (31.12.2023: EUR 1,6 Mio.).

65.5. Liquiditätsrisikomanagement

Aufgabe des Liquiditätsrisikomanagements der Kommunalkredit ist es, die Liquiditätsrisikoposition der Bank zu identifizieren, zu analysieren und zu steuern, mit dem Ziel, zu jedem Zeitpunkt eine angemessene Liquiditätsdeckung zu effizienten Kosten zu gewährleisten. Der strategische Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird durch den ILAAP, welcher integrierter Bestand-teil des übergeordneten ICAAP ist, definiert. Zu diesem Zweck hat die Bank umfangreiche Policies, Arbeitsanweisungen und Methoden implementiert, wie Liquiditätsrisikostrategie, IKS-Framework und Funding- bzw. Notfallpläne.

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65.5.1. Analyse der Liquiditätsposition [Baustein 1]

In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten vertraglicher, nicht diskontierter Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Dabei wird bei Zinsswaps, Cross-Currency-Swaps und Devisenswaps eine Bruttodarstellung vorgenommen, sodass ausschließlich die ausgehenden Cashflows des jeweiligen Derivats gezeigt werden.

Der Nominalbetrag der Zinsswaps betrug per Stichtag 31. Dezember 2024 EUR 5,1 Mrd. (31.12.2023: EUR 3,7 Mrd.). Die Cashflows umfassen neben Tilgungs- auch Zinszahlungen. Für Verbindlichkeiten mit variablen Cashflows werden die zukünftig anfallenden Cashflows auf Basis von Forward-Sätzen ermittelt.

Bei der Zuordnung der Beträge wird grundsätzlich auf die vertragliche und nicht auf die erwartete Restlaufzeit abgestellt. Erhaltene Sichteinlagen sowie erhaltenes Cash Collateral aus Collateral Margining von Derivaten werden somit als täglich fällig dargestellt. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen des Gläubigers, ist der Betrag dem Laufzeitband mit der frühestmöglichen Rückzahlung zugeordnet. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen der Kommunalkredit, wird eine konservative Sichtweise angesetzt. Zugesagte und noch nicht abgerufene Zahlungsverpflichtungen sowie gegebene Haftungen (sofern vorhanden) werden ebenso mit dem frühestmöglichen Abrufdatum dargestellt. Die Kommunalkredit übt keine Handelsaktivitäten aus.

Cashflows per 31.12.2024 (bzw. 2023)

CASHFLOWS
in EUR Mio.
Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Derivate als
Sicherungsinstrumente
designiert
Trading*
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Bis zu einem Monat 403,1 533,9 2,6 1,2 67,9 119,3
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 308,5 284,4 16,9 19,4 40,2 118,4
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 1.199,4 1.602,5 30,8 41,4 5,1 5,6
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahre 3.391,1 2.593,8 119,8 126,0 10,9 16,2
Mehr als 5 Jahre 1.785,8 1.153,7 134,7 105,9 1,0 2,0
Summe 7.087,9 6.168,3 304,9 293,9 125,2 261,3

* Es handelt sich dabei um Derivate, die formal nicht in einem Mikro-Hedge im Sinne von IFRS eingebunden sind, jedoch der Risikosteuerung auf Portfolioebene dienen.

65.5.2. Berichtswesen an den Vorstand und Aufsichtsrat [Baustein 2]

Eine operative Liquiditätsvorschaurechnung für einen Betrachtungshorizont von einem Jahr sowie ein Time-to-Wall Stress-Szenario werden wöchentlich erstellt. Zusätzlich werden operative und strategische Liquiditätsthemen im monatlichen ALCO besprochen. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus im monatlichen RMC überwacht und dem Aufsichtsrat in den quartalsweisen Sitzungen berichtet.

65.5.3. Liquiditäts-Notfallplan [Baustein 3]

Die Kommunalkredit verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan, der für den Notfall die Verantwortlichkeiten und die Zusammensetzung von Krisengremien, die internen und externen Kommunikationswege sowie gegebenenfalls die zu ergreifenden Maßnahmen regelt. Er dient dem effizienten Liquiditätsmanagement in einem krisenhaften Marktumfeld und wird durch eindeutig definierte Ereignisse und/oder Frühwarnindikatoren aktiviert. In einem Notfall übernimmt das Krisengremium die Liquiditätssteuerung und entscheidet über zu treffende Maßnahmen.

65.5.4. Management des operativen und strukturellen Liquiditätsrisikos [Baustein 4-8]

Zur Steuerung der kurzfristigen Liquidität (<1 Jahr) steht dem Management ein kurz- und mittelfristiges Liquiditätsszenario zur Verfügung. In diesen Szenarien werden neben den vertraglichen determinierten Zahlungsströmen auch erwartete Zahlungsströme aus neuen Emissionen, Kündigungen bestehender Geschäfte, Auszahlungen aus Neugeschäftsabschlüssen, Einzahlungen aus Syndizierungen, Retail-Taggeldern, Repo-Prolongationen sowie der Liquiditätsbedarf aus den Dotierungen von Barsicherheiten (aus Credit Support Agreements/ISDA-Vereinbarungen) berücksichtigt. Die resultierenden Liquiditätsgaps stehen im kurzfristigen Liquiditätsszenario auf Tagesbasis zur Verfügung.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erwarteten Liquiditätsgaps nach geplanten Maßnahmen, die freie Liquiditätsreserve und die Nettoposition aus Liquiditätsgap und Reserve als Liquiditätsposition dargestellt:

Liquidität per 31.12.2024 (bzw. 2023)

LIQUIDITÄT
in EUR Mio.
Erwarteter Liquiditätsgap Verfügbare Liquidität Liquiditätsposition
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Bis zu einem Monat 953,1 1.091,3 352,0 529,2 1.305,1 1.620,6
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 648,3 309,6 17,2 1,1 665,5 310,6
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr -738,9 -495,4 87,7 34,5 -651,2 -460,9
Summe 862,5 905,5 456,8 564,8 1.319,4 1.470,3

Zur Steuerung der strukturellen Liquiditätsrisikoposition (>= 1 Jahr) verwendet die Kommunalkredit eine Analyse der erwarteten Kapitalströme für die Gesamtlaufzeit aller On- und Off-Balance-Geschäfte. Die Überhänge aus den Kapitalein- und Kapitalauszahlungen werden auf periodischer und kumulierter Ebene überwacht und sind die Basis für die strategische Liquiditätssteuerung.

65.6. Marktrisikomanagement

Marktrisiken bezeichnen potenzielle Verlustrisiken an bilanziellen und außerbilanziellen Positionen, die sich aus für das Institut nachteiligen Marktpreisbewegungen ergeben. Zu den institutsspezifischen Marktrisiken zählen im Wesentlichen Zinsänderungsrisiko, Wechselkursrisiko, Credit Spread-Risiko, Basis Spread-Risiko und Optionspreisrisiko.

65.6.1. Zinsänderungsrisiko

Bei der Messung, Steuerung und Begrenzung von Zinsrisiken aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen unterscheidet die Kommunalkredit grundsätzlich zwischen dem periodenorientierten Repricing-Risiko und dem barwertorientierten Zinsänderungsrisiko.

Zum Zweck der effizienten Steuerung des Zinsrisikos und des Zinsüberschusses verfügt die Kommunalkredit über ein Analyse- und Simulationsinstrument (Zinsgap-Struktur je Währung, ZinsVaR, Sensitivitätsanalysen, Simulationstransaktionen), das die Prognose und gezielte Steuerung des Gesamtbankzinsrisikos aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen, der G&V-Sensitivität der IFRS Fair Value-Bestände sowie des periodischen Zinsüberschusses ermöglicht. Für die Berechnung des Zins-VaR wird ein internes Modell basierend auf historischen Zinsbewegungen angewendet.

Das Portfolio der Kommunalkredit beinhaltet weitgehend Positionen mit klar definierter Zins- und Kapitalbindung. Nicht lineare Risiken sind in der Regel vollständig abgesichert bzw. werden in einer Szenarioanalyse quantifiziert; offene Positionen sind eng limitiert und überwacht. Positionen mit wirtschaftlich nicht klar festgelegter Zins- und Kapitalbindung bestehen in Retaileinlagen (Taggelder). Die Zinsbindung dieser Taggelder wird grundsätzlich abhängig von der Pricingstrategie modelliert.

Im Rahmen der Zinsrisikomessung im RMC werden die Gapstrukturen analysiert und die Preissensitivität der Gesamtposition sowie die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Perioden-Nettozinsertrag (Repricingrisiko) für verschiedene Szenarien quantifiziert. Das Repricingrisiko wird für die Währungen EUR, USD, CHF, GBP und JPY gemessen.

Bei der Steuerung unterscheidet die Kommunalkredit zwischen den Teilportfolien:

  • Unterjährige Zinsposition („Kurzfrist-ALM“)
  • Überjährige Zinsposition („Langfrist-ALM“)
  • Eigenkapitalveranlagungsportfolio („Eigenkapital-Buch“)
  • IFRS Fair Value-Position
  • IFRS OCI Value-Position

Zur Steuerung der kurzfristigen, unterjährigen Zinsrisikoposition ist ein Analyse- und Steuerungs-Tool im Einsatz, welches ein effizientes Management des Repricingrisikos je Währung ermöglicht.

Der jährliche Nettozinsertragseffekt aus dem Repricingrisiko der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2024 bei einem parallelen Zinsanstieg der kurzfristigen Zinsen um +100 Basispunkte EUR +1,0 Mio. (31.12.2023: EUR +3,3 Mio.). Zum 31. Dezember 2024 beträgt das barwertige Zinsänderungsrisiko im Bankbuch bzw. der IFRS-GuV-wirksamen Zinsrisikoposition bei einem Parallelshift um +30 Basispunkte EUR +3,7 Mio. bzw. EUR -0,4 Mio. (31.12.2023: EUR +8,1 Mio. bzw. EUR 0,0 Mio.). Jenes der IFRS-OCI-wirksamen Zinsrisikoposition beträgt EUR -4,3 Mio. (31.12.2023: EUR -4,9 Mio.).

65.6.2. Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko eines Verlustes in Fremdwährungspositionen, verursacht durch eine ungünstige Veränderung des Wechselkurses, wobei die offene Devisenposition die Differenz zwischen der Summe der Aktivpositionen und der Summe der Passivpositionen unter Berücksichtigung von Fremdwährungs-Derivaten einer Währung ist. Zur Messung des Risikos wird täglich ein Value-at-Risk der offenen UGB-Devisenposition ermittelt, basierend auf dem Varianz-/ Covarianz-Ansatz mit einer Haltedauer von 1 Handelstag und einem Konfidenzintervall von 99 %, wobei exponentiell gewichtete, historische Volatilitäten und Korrelationen herangezogen werden. Die offene UGB-Devisenposition wird täglich bis auf geringe Residualpositionen geschlossen. Der FX VaR per 31. Dezember 2024 beträgt TEUR 1,0 (31.12.2023: TEUR 0,3).

65.6.3. Credit Spread-Risiko

Das Credit Spread-Risiko ist das Risiko von Wertverlusten durch marktbedingte Änderungen der Credit Spreads, wobei keine Ratingverschlechterung der Emittentengruppe auftritt. Unter Credit Spreads versteht man die vom Markt, einem Emittenten oder einer Emittentengruppe zugeordneten Risikoaufschläge, die bei der Marktwertbestimmung eines Finanzinstruments eingepreist werden.

Zum 31. Dezember 2024 beträgt das Credit Spread-Risiko bei einem Ausweiten der Credit Spreads um +20 Basispunkte EUR -3,3 Mio. (31.12.2023: EUR -1,9 Mio.) in der IFRS-GuV-Position und EUR -16,3 Mio. (31.12.2023: EUR -13,2 Mio.) in der IFRS-OCI-Position.

65.6.4. Basis Spread-Risiko

Unter Basis Spread-Risiko versteht man das Risiko, das aus der Veränderung des Basis Spreads resultiert, welches für vom Marktstandard abweichende Referenzzinssätze und Zahlungsfrequenzen bei variablen Zinskonditionen eingepreist wird. Das IFRS-relevante Basis Spread-Risiko ist bis auf Residualrisiken in den einzelnen Währungen abgesichert. Das Basis Spread-Risiko beträgt bei einem Ausweiten der Basis Spreads um einen Basispunkt EUR +0,0 Mio. zum 31. Dezember 2024 (per 31.12.2023: EUR +0,0 Mio.).

65.6.5. Optionspreisrisiko

Unter Optionspreisrisiko versteht die Kommunalkredit das Risiko von Marktwertveränderungen aus offenen Optionspositionen. Zur Messung des Optionspreisrisikos wird eine Szenario-Matrix erstellt, bei der Zinsshifts (-/+ 30 BP), Volatilitätsshifts (-/+ 30 %) und kombinierte Shifts ermittelt werden. Das über die Szenario-Matrix ermittelte Optionspreisrisiko im Bankbuch beträgt EUR 0,0 Mio. per 31. Dezember 2024 (31.12.2023: EUR 0,0 Mio. unter Anwendung eines -/+ 30 BP-Zinsshifts). Das offene Optionsrisiko im Bankbuch resultiert ausschließlich aus einseitigen Kündigungsrechten der Kommunalkredit in eigenen Emissionen (das heißt, Ausübungsrecht hat die Kommunalkredit selbst). Per 31. Dezember 2024 bestehen keine GuV-relevanten Optionspreisrisiken.

65.7. Operationelles Risiko

Die Kommunalkredit definiert operationelles Risiko als die Möglichkeit von Verlusten aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder infolge externer Ereignisse. Auch das Rechtsrisiko ist Teil des operationellen Risikos. Externe Ereignisse, die rein den Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Eigenbonitätsrisiko oder sonstigem Risiko zuzuordnen sind und keinen operationellen Hintergrund haben, fallen nicht unter diese Definition. Ziel des Operationellen Risikomanagements (ORM) ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeit operationeller Risiken sowie deren Schadenspotenzial für die Bank zu vermindern. Das operationelle Risikomanagement ist im Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) angesiedelt. In Abstimmung mit diesem werden in den Fachabteilungen Operational Risk Correspondents (ORC) ernannt, die als Ansprechpartner das Bindeglied zum Operationellen Risikomanagement darstellen und den ORM-Prozess unterstützen.

Als wesentliche Instrumente für das Management operationeller Risiken stehen die operationelle Ereignisdatenbank sowie Risk & Control Self Assessments zur Verfügung. Die Datenbank verkörpert dabei die vergangenheitsbezogene Sicht, das heißt, realisierte Gewinne/Verluste aufgrund operationeller Ereignisse werden unter Einbindung des Linienmanagements dort erfasst. Demgegenüber stellen Risk & Control Self Assessments die zukunftsbezogene Sichtweise dar. Risiken werden identifiziert und hinsichtlich des Risikogehaltes einer Expertenschätzung unterzogen.

Die Assessments werden in der Kommunalkredit als „Coached Self-Assessments“ durchgeführt, das heißt, die Einschätzung und Beurteilung einzelner Risiken erfolgt durch die Bereiche selbst unter der Begleitung von CNFR. Die Einträge aus der Ereignisdatenbank dienen dabei als Input und Feedbackschleife zur Neubewertung von Risiken. Risikobehaftetete Themenbereiche werden auf Bereichsebene mit den verantwortlichen Bereichsleitern diskutiert, analysiert und bewertet sowie Top-Risiken auf einer eigenen OpRisk-Risikolandkarte dargestellt. Um diese Risiken zu minimieren, sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen und ein abgestimmter Maßnahmenplan zu erstellen. Die OpRisk-Risikolandkarten der Bereiche werden in einer Gesamtschau der relevanten Risken zu einer OpRisk-Risikolandkarte der Gesamtbank verdichtet.

Unter Leitung des Credit Risk Officers (CRO) findet im Rahmen des Operational Coordination Committees (OCC) halbjährlich eine Abstimmung mit den wesentlichen internen Stakeholdern über operationelle Risiken statt. Der Vorstand und das Management werden monatlich in den Risk Management Committee-Meetings über operationelle Risiken informiert.

Zur Quantifizierung der Eigenmittelanforderungen wendet die Kommunalkredit den Standardansatz an. Die auf dieser Grundlage vorgehaltenen Eigenmittel liegen wesentlich über den in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Schadensfällen.

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65.8. Business Continuity Management

Das etablierte Business Continuity Management (BCM) stellt ein umfassendes, angemessenes und effizientes betriebliches Kontinuitätsmanagement sicher. Im Zuge der Umsetzung der Vorgaben des Digital Operational Resilience Act (DORA) wurde auch das BCM um die erweiterten Vorgaben ergänzt. Das Kontinuitätsmanagement beinhaltet unter anderem die Erstellung und das Management der Kontinuitäts- und Wiederanlaufpläne sowie die Vorhaltung von Ressourcen, um etwaige Betriebsunterbrechungen effektiv und mit möglichst geringen Unterbrechungszeiten zu managen.

Das jährliche Ressource Assessment wurde durchgeführt; die im Krisenfall benötigten Ressourcen wurden ermittelt. Im Zuge des Ressource Assessments fand auch die jährliche Business Impact-Analyse (BIA) statt. Dabei wurden die Geschäftsprozesse und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Services hinsichtlich ihrer Kritikalität und der benötigten Wiederherstellungszeit im Krisenfall beurteilt und die Krisenpläne überarbeitet. Im Rahmen der umfangreichen BCM Tests wurde als größter Einzeltest, eine vollständige Fail Over Umschaltung der georedundanten zentralen Rechenzentrumsinfrastruktur durchgeführt.

65.9. Richtlinienmanagement

In der Kommunalkredit sind alle Handlungsanweisungen (Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Handbücher, Betriebsvereinbarungen) in einer Richtlinienübersicht im Intranet abgelegt und für alle Mitarbeiter:innen abrufbar. Die formalen Mindestanforderungen an Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen sind definiert sowie die Verantwortlichkeiten betreffend Aktualisierung, Freigabe und Verteilung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen festgelegt.

65.10. Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind ein integraler Bestandteil der Risikostrategien und Risikokategorien der Kommunalkredit. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Konzepte, Steuerung und Messmethoden der Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Syndizierungs- und operationellen Risiken wird laufend evaluiert und ausgebaut.

Die Kommunalkredit finanziert vor allem die öffentliche Hand in Österreich und Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Telekommunikation und soziale Infrastruktur in Europa. Die ESG-Risiken im Portfolio werden daher auf Basis der durchgeführten Analysen insgesamt als gering eingeschätzt. Allfällige Risiken werden im Prozess der Kreditvergabe berücksichtigt und spiegeln sich entsprechend in den Planungsannahmen für Kreditnehmer und den festgelegten Ratings wider.

Um zu beurteilen, ob Investitionen in Infrastruktur- und Energieprojekte den Nachhaltigkeitsanforderungen der Kommunalkredit entsprechen, wird seit vielen Jahren ein intern entwickelter ESG-/Nachhaltigkeits-Check, ein dreistufiger Prozess, angewendet.

Details unter ESG-Risikobewertung (Seite 160)

Branchenlimits in den Bereichen Infrastruktur und Energie dienen der systematischen Risikobegrenzung im Sinne der strategischen Ausrichtung der Bank. Neben dem Branchenlimit wird auch der Anteil der Engagements der Kategorien 4 und 5 am Infrastruktur- und Energieportfolio begrenzt. Diese Limits sind integraler Bestandteil der monatlichen Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung.

Darüber hinaus werden bei der Ableitung des Liquiditätspuffers auch ESG-Risiken als eigenständige Komponente einbezogen, wofür u. a. die Kunden- und Laufzeitstruktur der Verbindlichkeiten analysiert wird. Zudem werden Bedrohungen der bankinternen Infrastruktur durch Klima- und Umweltereignisse im Rahmen des Informationssicherheitsrisikomanagements und des OpRisk-Managements bewertet. ESG-bezogene Risiken und Themen sind in der OpRisk-Ereignisdatenbank einzeln gekennzeichnet und wurden in die Risk & Control Self Assessments der Kommunalkredit aufgenommen.

66. Strukturierte Einheiten

Die Kommunalkredit Gruppe hält Anteile an Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1, einem nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen in Form eines geschlossenen Investmentfonds. Der Fonds bietet institutionellen Investoren einen diversifizierten Zugang zur Infrastruktur-Pipeline der Bank im Bereich von europäischen Infrastruktur- und Energiefinanzierungen.

Die Kommunalkredit ist dabei in der Funktion des General Partners, des Asset Sourcers und des Assets Servicers tätig und übt in diesen Funktionen Einfluss auf den Fonds aus. Als Asset Sourcer hat die Kommunalkredit das Recht, Investments für den Fonds im Rahmen der Investitionsrichtlinien vorzuschlagen. Der Vorschlag wird in der Folge von einem unabhängigen Investment Advisor und einem extern bestellten, unabhängigen Investmentfondsmanager geprüft und entschieden. Eine Rücknahmeverpflichtung der in den Fonds übertragenen Assets (zum Beispiel bei Non-Performance) besteht für die Kommunalkredit nicht. Um die erfolgreiche Markteinführung des ersten Fonds zu unterstützen, zeichnete die Kommunalkredit bei Auflage selbst Anteile am Fonds. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Anteil der Kommunalkredit nicht-signifikante 8,5 % (31.12.2023: 8,5 %). Weiters wurden 2024 Erträge aus Ausschüttung und Fees von TEUR 886,7 (1.1.-31.12.2023: TEUR 1.065,7) vereinnahmt. Die Anteile an der strukturierten Einheit sind als Finanzinstrumente in der Kategorie „Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value“ angesetzt. Zum 31. Dezember 2024 stellen sich die Anteile an der strukturierten Einheit wie folgt in der Konzernbilanz dar:

BUCHWERTE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value 21.168,9 24.287,4
NOMINALE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Nominalwert der Anteile 21.921,7 23.216,0

Der Höchstbetrag in Bezug auf mögliche Verluste aus den Anteilen an der strukturierten Einheit hält, beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 21.168,9 (31.12.2023: TEUR 24.287,4).

Dies entspricht dem derzeitigen Anteil der Kommunalkredit am Net Asset Value (NAV) des Investmentfonds.

67. Rechtsrisiken

Zwischen der Kommunalkredit und einem im Sommer 2024 aus seiner Funktion ausgeschiedenem Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist seit Herbst 2024 ein zivilrechtliches Rechtsverfahren am Handelsgericht Wien anhängig, in dem die Gesellschaft Beklagte ist. Klagebegehren sind sowohl auf Leistung als auch Feststellung gestützt. Das Verfahren befindet sich noch im Anfangsstadium und es hat noch keine Tagsatzung bei Gericht stattgefunden. Im Konzernabschluss wurden die sich aus der rechtlichen Risikoeinschätzung ergebenden Auswirkungen entsprechend berücksichtigt.

68. Sonstige Verpflichtungen

Sonstige Verpflichtungen

Die Kommunalkredit ist gemäß § 2 Abs. 3 ESAEG zur anteiligen Sicherung von Einlagen im Rahmen der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien, verpflichtet.

69. Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss sowie der Jahresabschluss der Kommunalkredit wurden am 20. Februar 2025 vom Vorstand unterzeichnet. Sowohl der Aufsichtsrat (27. Februar 2025) als auch die Hauptversammlung (27. Februar 2025) können Änderungen des Jahresabschlusses vornehmen, die sich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken können.

70. Angaben über Mitarbeiter:innen

Die Kommunalkredit Gruppe beschäftigte vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 durchschnittlich 395 Mitarbeiter:innen (1.1.-31.12.2023: 371) inklusive Vorstand, wobei 237 (1.1.-31.12.2023: 225) dem Bankbetrieb und 158 (1.1.-31.12.2023: 146) der KPC zuzuordnen sind. Teilzeitkräfte werden nach ihrem Beschäftigungsgrad gewichtet dargestellt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 beschäftigte die Kommunal-kredit Gruppe 410 Mitarbeiter:innen (31.12.2023: 403) inklusive Vorstand, wobei 254 (31.12.2023: 234) dem Bankbetrieb und 155 (31.12.2023: 169) der KPC zuzuordnen sind.

71. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Eigentümerstruktur/Geschäfte mit Eigentümern
NAME DER GESELLSCHAFT Beziehung zur Kommunalkredit Sitz der Gesellschaft Anteile
Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH Direktes Mutterunternehmen Wien, Österreich
FN 428981f
99,80 %
an der Kommunalkredit

Die Kommunalkredit Austria AG steht zu 99,8 % im Eigentum der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere), 0,2 % hält der Österreichische Gemeindebund. Die Satere ist indirekt im Eigentum von Fonds und Investmentgesellschaften, die von Altor Fund Manager AB gemanagt werden (80,2 %), sowie von Interrita One Sàrl (9,9 %) und Trinity Investments Designated Activity Company (9,9 %). In den sonstigen Forderungen sind TEUR 0,2 Mio. gegenüber der Green Opera Finance Invest AB enthalten.

Die Kommunalkredit hat Rahmenverträge für die treuhänderische Verwaltung von Krediten mit der Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) und einer der Trinity nahestehenden Gesellschaft abgeschlossen; für die Kommunalkredit bestehen keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte, wodurch die Kriterien für einen Bilanzausweis nicht vorliegen. Zum 31. Dezember 2024 werden Positionen in Höhe von TEUR 153.636,8 (31.12.2023: TEUR 193.259,3) für die Trinity treuhändig gehalten; für die der Trinity nahestehende Gesellschaft liegen zum Stichtag keine Geschäfte vor. Aus der treuhänderischen Verwaltung dieser Transaktionen wurden 2024 Provisionserträge in Höhe von TEUR 804,1 (1.1.-31.12.2023: TEUR 893,4) generiert; davon bestehen zum 31. Dezember 2024 offene Salden in Höhe von TEUR 182,8 (31.12.2023: TEUR 214,3), ausgewiesen unter den sonstigen Vermögenswerten.

Steuergruppe

Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2024 die Kommunalkredit, die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die KA Florestan GmbH und die KA Florestan Hydrogen GmbH enthalten.

Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen

Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der Kommunalkredit direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Die Kommunalkredit zählt die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Personen in Schlüsselpositionen.

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Gesamtbezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:

GESAMTBEZÜGE in EUR 1.000 31.12.2024 31.12.2023
Aktive Vorstandsmitglieder 5.305,9 4.892,4
Aktive Aufsichtsratsmitglieder 838,2 282,5
Insgesamt 6.144,1 5.174,9

Bei den Gesamtbezügen der aktiven Vorstandsmitglieder handelt es sich um kurzfristige Bezüge. Zusätzlich bestehen TEUR 9.068,2 (2023: TEUR 8.957,1) andere langfristig fällige Leistungen gemäß des dem § 39b BWG entsprechenden Vergütungshandbuchs (Deferrals von variablen Vergütungen).

Im Geschäftsjahr 2024 sowie im Vorjahr wurden für aktive Vorstandsmitglieder keine Zahlungen an eine Pensionskasse geleistet.

Zum 31. Dezember 2024 waren wie im Vorjahr keine Kredite/Vorschüsse an Mitglieder des Vorstandes und an Mitglieder des Aufsichtsrates aushaftend, für diese Personen bestanden auch keine Haftungen der Kommunalkredit. An der Fidelio KA Beteiligung GmbH ist eine Gesellschaft mit einem Kapitalanteil von 25,1 % beteiligt, welche im Einflussbereich eines Vorstandsmitglieds der Kommunalkredit und eines nahen Familienangehörigen steht. Die Fidelio KA Beteiligung GmbH wurde mit dem Geschäftszweck des Eingehens und Haltens von Beteiligungen, unter anderem in den Geschäftsbereichen Alternative Investment Fund, Asset Management und Advisory, gegründet und besitzt Beteiligungen an der Fidelio KA Investment Advisory GmbH und Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund GP S. à r. l.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen enthalten Pensions- und Abfertigungszahlungen, Veränderungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellung, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen an eine Mitarbeitervorsorgekasse und Zahlungen an eine Pensionskasse:

AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND PENSIONEN in EUR 1,000 31.12.2024 31.12.2023
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 386,5 325,3
Andere Arbeitnehmer 1.186,2 661,3
Insgesamt 1.572,8 986,6
davon im Eigenkapital erfasst (Änderung der Rückstellungen aufgrund
versicherungsmathematischer Ergebnisse)
323,3 -240,6
davon im Verwaltungsaufwand erfasst -1.896,0 -745,9

72. Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR

Entsprechend den Anforderungen des Teil 8 der CRR werden in einem separaten Offenlegungsbericht wesentliche qualitative und quantitative Informationen über das Institut offengelegt. Dieser wird auf der Website der Kommunalkredit (www.kommunalkredit.at) unter „Investor Relations/Finanzinformation & Berichte“ veröffentlicht.

73. Angaben über Organe

Mitglieder des Vorstands

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

Nima Motazed

Mitglied des Vorstands

ab 01.07.2024

John Weiland

Mitglied des Vorstands

ab 01.11.2024

Karl-Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

bis 28.08.2024

Mitglieder des Aufsichtsrats

Hans Larsson

Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Chairman of the Board of Directors

Skandia Mutual Life Insurance Company

seit 15.07.2024

Paal Weberg

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats, Co-Managing Partner

Altor Equity Partners

seit 15.07.2024

Andreas Haindl

Selbständiger Unternehmensberater

seit 15.07.2024

Herman Korsgaard

Partner Altor Equity Partners

seit 15.07.2024

Henrik Matsen

Partner Henry Costa Partners

seit 15.07.2024

Kurt Svoboda

CRO | CFO UNIQA Insurance Group AG

seit 15.07.2024

Dr. Patrick Bettscheider

Vorsitzender des Aufsichtsrats,

entsandt von Satere Beteiligungs-verwaltungs GmbH; Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

bis 15.07.2024

Friedrich Andreae

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats, entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH;

Geschäftsführer Satere Beteiligungs verwaltungs GmbH

bis 15.07.2024

Tina Kleingarn

Partner Westend Corporate Finance

bis 15.07.2024
Jürgen Meisch

Geschäftsführer Achalm Capital GmbH

bis 15.07.2024

Martin Rey

Geschäftsführer Maroban GmbH

bis 15.07.2024

Alois Steinbichler

Geschäftsführer AST Beratungs- und Beteiligung GmbH

bis 07.05.2024

Oliver Fincke

vom Betriebsrat nominiert

Claudia Slauer

vom Betriebsrat nominiert

Gerald Unterrainer

vom Betriebsrat nominiert

Staatskommissär

Dr. Philip Schweizer

Staatskommissär, Bundesministerium für Finanzen

Markus Kroiher

Staatskommissär-Stellvertreter, Bundesministerium für Finanzen

Wien, 20. Februar 2025

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Nima Motazed

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

John Weiland

Vorstandsmitglied

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Kommunalkredit Austria AG,
Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Kreditforderungen an Kunden

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Risikovorsorgen im Anhang zum Konzernabschluss in Punkt 8 „Risikovorsorgen“.

Das Risiko für den Abschluss

Die nach fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag von 2,4 Mrd EUR ausgewiesen und verteilen sich im Wesentlichen auf die Kundensegmente „Project Finance“, „Utilities“, „Corporate“ und „Public Finance“.

Der Konzern überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und damit Einzelwertberichtigungen (Stage 3) zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.

Die Berechnung der Risikovorsorge für ausgefallene Kunden basiert auf einer Analyse der erwarteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung sowie der Bewertung von Kreditsicherheiten des jeweiligen Kunden beeinflusst.

Bei allen nicht ausgefallenen Forderungen wird für erwartete Kreditverluste („expected credit losses“ – „ECL“) eine Wertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stage 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit (Stage 2) berechnet.

Bei der Ermittlung der ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen rating-basierte Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.

Für den Abschluss ergibt sich daraus das Risiko, dass dem Stufentransfer und der Ermittlung der Wertberichtigungen Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen, aus denen sich Ermessens-spielräume und Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kreditrisikovorsorge ergeben.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Kreditforderungen an Kunden haben wir unter Einbeziehung unserer Financial Risk Management- und IT-Spezialisten folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

Bewertung von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Kreditforderungen an Kunden

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Anhang zum Konzernabschluss in Note 11 „Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts“.

Das Risiko für den Abschluss

Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Kreditforderungen an Kunden, welche in den Bilanzposten „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ und „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ bilan¬ziert werden, werden in der Bilanz mit einem Betrag von insgesamt EUR 2,4 Mrd. ausgewiesen.

Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass die Bewertung von zum Fair Value bilanzierten Kreditforderungen anhand von am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparametern (Level 3-Kategorie) wie beispielsweise der Credit Spread auf Grund der starken Abhängigkeit von Bewertungsmodellen und Parameterschätzungen ermessensbehaftet ist und daher Schätz-unsicherheiten bestehen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung des beizulegenden Zeitwerts von Kreditforderungen an Kunden haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den

Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Februar 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 4. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 22. Februar 2024 wurden wir für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 10. April 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Bernhard Mechtler.

Wien, 20. Februar 2025

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzern-lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT GRUPPE

Konzernabschluss 2024

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, 20. Februar 2025

Nima Motazed

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

John Weiland

Vorstandsmitglied

Nachhaltigkeit.

Grüne Wende | Unser Bekenntnis zur Nachhaltigkeit

Wir schaffen Infrastruktur. Die Kommunalkredit Gruppe hat die entscheidende Bedeutung von Klima- und Naturrisiken erkannt, lange bevor diese Themen zum Mainstream wurden. Seit über drei Jahrzehnten stehen wir mit unserer strategischen Ausrichtung an der Spitze der globalen Energiewende, angetrieben von dem starken Engagement, das Leben zu verbessern und eine nachhaltige Zukunft zu fördern.

Die Kommunalkredit setzt sich aktiv mit globalen und lokalen Trends der modernen Infrastruktur auseinander. Nachhaltiges Wirtschaften – das heißt verantwortungsvolles ökonomisches, soziales und ökologisches Handeln – und ethische Grundwerte stellen das Fundament der Bank dar. Dabei konzentrieren wir uns auf Effizienz und Effektivität im Einklang mit den Kriterien für ESG (Environment, Social and Governance) und SDG (Sustainable Development Goals).

Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement

In der Kommunalkredit haben wir die Nachhaltigkeit tief in unsere Unternehmensstrategie und -tätigkeit integriert, um den Herausforderungen einer sich rasch verändernden Welt zu begegnen. Mit unserer ersten EMAS-Zertifizierung im Jahr 1997 haben wir unser Engagement für Umweltverantwortung konsequent weiterentwickelt. Seit unserem Nachhaltigkeitsbericht 2017 erfolgt unsere jährliche Berichterstattung nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), um Transparenz und die Anpassung an globale Best Practices zu gewährleisten.

Der Klimawandel ist heute eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit, die mutiges, strategisches Handeln und erhebliche Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur und die Energiewende erfordert. Die Kommunalkredit ist mehr als bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen und wirksame Lösungen für eine nachhaltige Zukunft voranzutreiben: Dieser entscheidende Zeitpunkt erfordert gemeinsame Anstrengungen, um Systeme neu zu denken und dabei innovative Technologien und nachhaltige Praktiken einzusetzen. Durch Investitionen in eine klimafreundliche Infrastruktur und saubere Energielösungen bekämpfen wir unmittelbare Bedrohungen und legen den Grundstein für eine nachhaltigere und wohlhabendere Zukunft. Unser Engagement für nachhaltige Energielösungen, E-Mobilität, digitale Kommunikationsplattformen und soziale Einrichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil der einzigartigen Expertise der Kommunalkredit.

Unser agiler Ansatz ermöglicht es, neue Chancen zu erkennen und zu nutzen, die mit dem europäischen Green Deal und globalen Klimaschutzinitiativen in Einklang stehen. Als nachhaltigkeitsorientierter Investor sind wir ein verlässlicher Partner bei

Energiewendeprojekten und kombinieren die finanzielle Expertise unserer Bank mit dem technischen Know-how unserer Tochtergesellschaft Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

Die KPC steht an vorderster Front der Klima- und Umweltschutzinitiativen. Mit fundiertem Know-how konzipiert und realisiert sie maßgeschneiderte Förderprogramme und unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz durch das Management bilateraler Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern. Mit dem umfassenden Management von Förderungen und Beratungsleistungen trägt die KPC zu den Nachhaltigkeitszielen der Kommunalkredit bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzbemühungen.

Umfang und Grenzen des Berichts

Der Nachhaltigkeitsbericht der Kommunalkredit Gruppe für das Jahr 2024 umfasst die Kommunalkredit Austria AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften am Standort Wien. Die 2017 gegründete Niederlassung Frankfurt am Main ist nicht Teil des Umweltmanagementsystems.

Die Kommunalkredit hält Beteiligungen an mehreren verbundenen Unternehmen. Zu den strategischen Beteiligungen zählen die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die Florestan KA GmbH, die Gesellschaften der Fidelio KA Debt Fund-Plattform, und die Kommunalnet E-Government Solutions GmbH. Darüber hinaus unterstützen die Immobiliengesellschaften der Bank, die den Unternehmenshauptsitz halten, das Kerngeschäft.

Transparenz ist ein Grundpfeiler der Nachhaltigkeitspolitik der Kommunalkredit. Daher hat der Vorstand eine freiwillige externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung initiiert. Dieser Bericht orientiert sich an den Standards der GRI, wobei die Themen nach ihrer Wesentlichkeit priorisiert wurden. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KPMG hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft.

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Nachhaltigkeitsrichtlinie

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der Kommunalkredit verkörpert unser Engagement, globale Herausforderungen durch innovative, verantwortungsvolle und transparente Praktiken zu bewältigen. Unter der Leitung des Sustainability Boards integriert die Nachhaltigkeitsrichtlinie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in alle Aspekte der Entscheidungsfindung und der Geschäftstätigkeit und fördert eine Kultur, in der Nachhaltigkeit als kollektive Verantwortung und nicht als Einzelinitiative betrachtet wird. Dieser umfassende Rahmen gilt für die gesamte Kommunalkredit Gruppe, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, Mitarbeiter:innen, ihrer Lieferkette und ihres Kreditportfolios.

Integrierter Ansatz

In der Kommunalkredit betrachten wir Nachhaltigkeit nicht nur als eine Unternehmensinitiative, sondern als kollektive Verantwortung. Wir integrieren ESG-Faktoren in unsere Entscheidungsprozesse und operativen Aktivitäten.

Kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung von Vorschriften

Unsere Unterstützung für die Regulierung rund um Sustainable Finance und unser Streben nach ständiger Verbesserung veranlassen uns, unsere Praktiken regelmäßig zu überprüfen und zu verfeinern. Unsere Nachhaltigkeitspolitik wird durch ergänzende interne Richtlinien, detaillierte Arbeitsanweisungen und umfassende Checklisten gestützt, die einen soliden Rahmen für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen gewährleisten. Das Sustainability Team ist mit der Ausarbeitung unserer umfassenden Sustainability Policy beauftragt. Das Sustainability Board überwacht den Genehmigungsprozess, die Umsetzung und die kontinuierliche Verbesserung dieser Policy und stellt sicher, dass sie mit unseren Unternehmenszielen und den sich entwickelnden Nachhaltigkeitsregularien und -standards übereinstimmt.

Transparenz und Einbeziehung von Interessengruppen

Transparenz ist ein zentraler Wert auf unserem Weg zur Nachhaltigkeit. Wir verpflichten uns zu einer offenen und ehrlichen Kommunikation über unsere Nachhaltigkeitsinitiativen, die damit verbundenen Herausforderungen und die erzielten Fortschritte. Das Vertrauen von Kunden, Partnerbanken, Investoren, der gesamten Kollegenschaft, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden ist uns wichtig. Durch einen proaktiven und transparenten Dialog mit unseren Stakeholdern fördern wir die Zusammenarbeit und katalysieren nachhaltige Praktiken entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Zu unseren wichtigsten Stakeholdern zählen neben Mitarbeitern, Kunden, Geschäfts- und Dienstleistungsanbietern und unseren Eigentümern auch Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber, Kapitalmarktteilnehmer und Ratingagenturen sowie Behörden, Interessengruppen und die Gesellschaft. Die Ansichten unserer Stakeholder haben wir im Rahmen einer Befragung im Jahr 2023 zur Identifizierung wesentlicher Themen der Kommunalkredit-Gruppe berücksichtigt. Wir betrachten Stakeholder-Engagement als eine Gelegenheit, Wissen auszutauschen, uns weiterzuentwickeln und unsere Erfahrungen zu teilen. Insbesondere hängt unser Erfolg vom Engagement und der Expertise unserer hochqualifizierten Mitarbeiter:innen und deren Einsatz für die Werte der Kommunalkredit ab.

Regelmäßige Aktualisierungen unserer Nachhaltigkeits- und ESG-Performance werden der Öffentlichkeit mitgeteilt, um Verantwortlichkeit sicherzustellen und einen informierten Dialog zu fördern.

Nachhaltigen Impact erzielen: Engagement für grüne und soziale Finanzen

Die Kommunalkredit ist führend in der Infrastrukturfinanzierung und setzt ihr Know-how für Projekte ein, die Dekarbonisierung, nachhaltige Entwicklung und gesellschaftliches Wohlergehen fördern. Mit einem dualen Fokus auf ökologischen und sozialen Impact ist das Unternehmen bestrebt, seine Strategie mit dem Green Deal der Europäischen Union (EU) sowie weiteren Klimazielen in Einklang zu bringen. Die Tochtergesellschaft KPC verstärkt diesen Impact zusätzlich, indem sie Förderprogramme für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit verwaltet.

Die Kommunalkredit orientiert sich an weltweit anerkannten Rahmenwerken wie den UN Principles for Responsible Banking (UN PRB), GRI, European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) und stellt sicher, dass ihre Nachhaltigkeitsinitiativen den höchsten internationalen Standards entsprechen. Diese Bemühungen werden durch spezifische Maßnahmen wie Ausschlusskriterien für umwelt- oder sozialschädliche Projekte, strenge ESG-Due-Diligence-Prozesse und die systematische Ausrichtung auf die UN Sustainable Development Goals (SDGs) verstärkt.

Vorbereitung auf eine neue Ära der Berichterstattung

Als Infrastrukturbank in der EU, die sich dem grünen Wandel verschrieben hat, stellen wir uns proaktiv dem sich entwickelnden regulatorischen Umfeld, das Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert einräumt wie der Finanzberichterstattung. Der umfassende Rechtsrahmen der EU, einschließlich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), verändert die Berichtslandschaft. Wir sehen diese Veränderungen nicht als Hindernis, sondern als Chance, unsere Marktposition zu festigen und unsere Nachhaltigkeitsstrategie voranzutreiben.

In Vorbereitung auf diese Ära, ergreifen wir umfassende Maßnahmen, um unsere Systeme und Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen. Dazu gehören die Anpassung unserer Berichterstattung an die EU-Gesetzgebung, die Integration der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sowie die Einhaltung der EU-Taxonomievorschriften und der klimabezogenen Erwartungen der Aufsichtsbehörde (SSM). Darüber hinaus investieren wir in moderne Datenmanagementsysteme, um Klima- und Umweltrisikodaten systematisch zu erfassen und zu analysieren, und behalten dabei die besonderen Herausforderungen, die diese Risiken mit sich bringen, stets im Blick. Diese Bemühungen gewährleisten nicht nur die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, sondern ermöglichen uns auch einen tieferen Einblick in unsere Nachhaltigkeitsperformance und unser Risikoprofil. Dies wiederum erlaubt eine fundiertere Entscheidungsfindung und strategische Planung und stärkt unser Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und langfristige Wertschöpfung.

Ab 2026, basierend auf den Geschäftszahlen für 2025, wird unser neuer Berichtsrahmen drei wichtige Vorschriften – Artikel 449a CRR (Capital Requirements Regulation), EU-Taxonomie und ESRS – integrieren, um eine umfassende, transparente und wirkungsvolle Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Diese Vorschriften stehen im Einklang mit unseren ESG-Zielen und fördern nachhaltiges Wachstum, fundierte Entscheidungen und das Vertrauen unserer Stakeholder.

Artikel 449a CRR verlangt von Finanzinstituten, Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Risikomanagement, ihre Unternehmensführung und ihre Offenlegungsvorschriften zu integrieren. Durch die Verpflichtung, Klima- und Umweltrisiken auf strukturierte und transparente Weise zu identifizieren, stärken diese Anforderungen die Widerstandsfähigkeit der Institute gegen Klimarisiken, erhöhen die Transparenz hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener finanzieller Risiken und richten die Governance-Strukturen auf langfristige Umweltziele aus.

Mit der EU-Taxonomie wird ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingeführt, das klare Kriterien für die Bewertung der Umweltauswirkungen von Investitionen und Tätigkeiten liefert. Dieses Rahmenwerk fördert die Ausrichtung von Investitionen an nachhaltigen Zielen, unterstützt grüne Finanzierungen und die Energiewende, fördert die Einhaltung des EU-Green Deal und der Dekarbonisierungsziele und unterstützt so den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

Die ESRS im Rahmen der Richtlinie über die CSRD legen umfassende Leitlinien für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen fest, einschließlich der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der Einbindung von Stakeholdern und der Berichterstattung zur ESG-Performance. Diese Standards gewährleisten eine konsistente und gründliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, berücksichtigen sowohl die finanzielle Wesentlichkeit als auch umfassendere ökologische und soziale Auswirkungen und ermöglichen datengestützte Entscheidungen, die die ESG-Performance und die langfristige strategische Planung verbessern.

Eine erste Berichterstattung nach ESRS ist für 2025 geplant.

Sicherstellung einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels Wesentlichkeitsanalyse

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um Nachhaltigkeitsaspekte zu ermitteln, die sowohl hinsichtlich des gesellschaftlichen oder ökologischen Impacts als auch aus finanzieller Sicht von Bedeutung sind. Dieser entscheidende Prozess bildet die Grundlage für die Einhaltung der ESRS und geht über die obligatorischen Offenlegungsanforderungen hinaus, um zu bestimmen, welche Themen für das jeweilige Unternehmen am wesentlichsten sind. Eine solide Wesentlichkeitsprüfung ermöglicht einen angemessenen, zielgerichteten und pragmatischen Ansatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der gleichzeitig Relevanz und Wirksamkeit gewährleistet. Im Jahr 2023 führte die Kommunalkredit eine umfassende doppelte Wesentlichkeitsbewertung durch, die sich an der GRI- und European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)-Methodik orientierte. Bei dieser Bewertung wurden vier wesentliche Themen identifiziert: Klima und Energie, eigene Belegschaft, Konsument:innen und Endnutzer:innen sowie Governance und Compliance. Unsere Wesentlichkeitsbewertung wurde von einer robusten dreidimensionalen Methodik geleitet:

Die wesentlichen Themen aus der 2023 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden den entsprechenden Bereichen gemäß GRI-Standards zugeordnet.

wesentliche Themen
(nach ESRS)
Nachhaltigkeitsberichts-Themen
(nach GRI)
Nachhaltigkeitsberichtskapitel
Klimawandel
CO2-Emissionen
Energieverbrauch
Nachhaltigkeit im Fokus: Finanzierte Emission nach PCAF
Nachhaltigkeit im Fokus: Betriebsökologie
Eigene Belegschaft Beschäftigung
Aus- und Weiterbildung
Diversität
Nachhaltigkeitsstrategie:
2025 Nachhaltigkeits-Commitments

Kennzahlen gemäß GRI
Compliance Korruptionsbekämpfung
Menschenrechte
Sozioökonomische Compliance
Nachhaltigkeitsrahmen: Risikomanagement:
Nachhaltigkeitskriterien im Kreditvergabeprozess

Nachhaltigkeit im Fokus: Business Ethics
Endverbraucher:innen Finanzierung
Refinanzierung
Nachhaltige Dienstleistungen (KPC)
Schutz von Kundendaten
Nachhaltigkeitssstrategie
Nachhaltigkeitsrahmen
Nachhaltigkeit im Fokus:
Nachhaltige Dienstleistungen

Nachhaltigkeit im Fokus: Business Ethics
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Für die Kommunalkredit ist die I mplementierung von Klima-metriken und -zielen eine zentrale, nicht verhandelbare Priorität. Klima- und Energiethemen stehen im Mittelpunkt unserer Geschäfts- und Finanzierungstätigkeiten, was ihre wesentliche Bedeutung für unsere Unternehmensstrategie widerspiegelt.

Wir haben Klimarisikobewertungen in unsere Finanzierungsentscheidungen für Unternehmen und Gemeinden integriert, um sicherzustellen, dass unser Portfolio mit einer kohlenstoffarmen Zukunft vereinbar ist. Sektoren mit hoher Kohlenstoffintensität sind ausgeschlossen, was unser Engagement für klimabewusste Finanzierungspraktiken unterstreicht. Seit 2022 quantifizieren wir die Treibhausgasemissionen unserer Finanzierungstätigkeit anhand der robusten PCAF-Methode und gewährleisten so Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf unsere Umweltauswirkungen.

Aufbauend auf diesen klimabezogenen Initiativen wollen wir in den kommenden Jahren unsere Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels ausweiten, um die nächsten Nachhaltigkeitsherausforderungen anzugehen und unser Engagement für eine nachhaltigere und resilientere Zukunft zu verstärken.

Nachhaltigkeitsratings und Mitgliedschaften

Die Kommunalkredit ist stolz darauf, Nachhaltigkeitsratings von renommierten Agenturen zu erhalten und hat bedeutende Fortschritte in ihrer ESG-Performance gezeigt.

Die Bank konnte ihr ESG-Risiko-Rating von Morningstar Sustainalytics verbessern und erreichte mit einem Score von 12,7 die Einstufung „Low Risk“. Darüber hinaus wurde die Kommunalkredit im Februar 2024 von ISS ESG mit einem „C“-Rating ausgezeichnet und erhielt damit den Prime-Status und ein Transparenz-Level von „sehr hoch“ – ein weiterer Beleg für ihr nachhaltiges Engagement.

Durch die Integration umfassender Rahmenwerke wie der ESRS, der PCAF und der UN PRB sowie durch verstärkte Anstrengungen zur Minderung von Klimarisiken stärkt die Kommunalkredit ihre Position als zuverlässiger Vorreiter im Bereich nachhaltiger Finanzen. Diese Maßnahmen zeugen von einer langfristigen Vision, die ökologische Verantwortung mit finanzieller Stabilität in Einklang bringt und stärken weiter ihren Ruf als wichtiger Akteur beim Übergang zu einer grüneren und nachhaltigeren Wirtschaft.

Auszeichnungen für Nachhaltigkeit

Das Nachhaltigkeitsengagement der Kommunalkredit findet immer mehr Anerkennung in der Öffentlichkeit. Das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) Austria hat in diesem Jahr rund 250.000 Aussagen von über 2.000 Unternehmen ausgewertet, die sich durch besonderes Engagement für Nachhaltigkeit auszeichnen. In Zusammenarbeit mit dem KURIER als Medienpartner zeigt die Studie auf, welche Unternehmen bei Herausforderungen wie Energiewende, Kreislaufwirtschaft und sozialer Verantwortung eine Vorreiterrolle einnehmen. „Diese Vorreiter stärken nicht nur die wirtschaftliche Resilienz Österreichs, sondern wecken auch das Vertrauen in eine nachhaltige Zukunft“, heißt es in der Studie.

Zum dritten Mal in Folge erhielt die Kommunalkredit eine ausgezeichnete Bewertung und wurde mit dem Gütesiegel „Nachhaltiges Engagement 2025“ ausgezeichnet.

Nachhaltigkeitsstrategie

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Kommunalkredit ist eng mit dem Kerngeschäft verknüpft und konzentriert sich auf zwei Hauptziele:

Zur effektiven Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie setzt die Kommunalkredit die folgenden zentralen Hebel ein:

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2025 Nachhaltigkeits-Commitments

Im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir strategische Ziele festgelegt, die bis 2025 erreicht werden sollen. Drei davon zielen darauf ab, den positiven Impact zu maximieren, indem die Finanzierungsströme im Infrastruktur- und Energieportfolio auf Projekte gelenkt werden, die die Energiewende unterstützen und die Lebensqualität der Menschen verbessern.

Unsere selbstauferlegten Verpflichtungen umfassen sowohl quantitative als auch qualitative Geschäfts- und Gleichstellungsziele.

Geschäftsziele
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Im Jahr 2024 haben wir ein bemerkenswertes Geschäftswachstum erzielt. Unser Neugeschäft (On- und Off-Balance Exposure) im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsportfolio erreichte ein Volumen von EUR 2.063 Mio. (2023: EUR 1.622 Mio.; +27 %). Das Volumen des auf die Energiewende und den Umweltschutz ausgerichteten Neugeschäfts belief sich auf EUR 749 Mio. und machte 36 % des Neugeschäfts aus. Davon entfielen EUR 260 Mio. auf innovative grüne Lösungen und Projekte in der frühen Entwicklungsphase, was etwa 13 % des Gesamtvolumens der neuen Infrastruktur- und Energiefinanzierungen entspricht. Die Projekte, die zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen beitragen – hauptsächlich im Gesundheitssektor – verzeichneten einen deutlichen Anstieg auf EUR 768 Mio. (2023: EUR 382 Mio.) und machten 37 % des Neugeschäfts aus (2023: 24 %). Wir sind stolz auf diese Ergebnisse, die unser Engagement für eine nachhaltige Infrastruktur und die Förderung positiver ökologischer und sozialer Auswirkungen zeigen.

Ziele: Aus- und Weiterbildung

Neben den Geschäftszielen identifiziert unsere Strategie wesentliche Erfolgsfaktoren, um nachhaltigen Impact als Organisation zu erzielen. Wir betrachten Aus- und Weiterbildung als entscheidend, um sicherzustellen, dass alle unsere Mitarbeiter:innen mit dem notwendigen Wissen und den erforderlichen Fähigkeiten ausgestattet sind, um Nachhaltigkeit voranzutreiben.

Um sicherzustellen, dass unsere oberste Managementebene gut darauf vorbereitet ist, die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit zu sehen und entsprechend zu handeln, wurden Ad-hoc-Schulungen mit führenden Expert:innen für nachhaltige Finanzen organisiert. Darüber hinaus erhalten Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen ihrer Fit-und-Proper-Schulungen zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen.

Ziele: Gleichstellung der Geschlechter

Wir engagieren uns ebenfalls für die Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung innerhalb unserer Organisation und haben uns die folgenden Ziele gesetzt, die bis 2025 erreicht werden sollen:

Diese Bemühungen unterstreichen unser Engagement für die Schaffung eines integrativen und gerechten Arbeitsplatzes im Einklang mit unserer umfassenderen Nachhaltigkeitsvision. Im Jahr 2024 haben wir das erste Ziele erreicht, indem wir einen Anteil von 34 % Frauen in Führungspositionen aufweisen. Wir haben die Gesamtvergütungsdaten des Jahres 2023 für die Kommunalkredit Austria AG analysiert und Maßnahmen festgelegt, um unseren fairen Ansatz bei der Vergütungspraxis zu unterstützen und sicherzustellen, dass potenzielle Lücken während des Einstellungs-, Entwicklungs-, Vergütungs- und Beförderungsprozess angegangen und während des Jahres angemessen überwacht werden.

Qualitative Ziele

Seit 2020 setzt die Kommunalkredit ihr nachhaltiges Finanzkonzept aktiv um und entwickelt es durch eine Reihe von Initiativen und Projekten kontinuierlich weiter. Seither wurde das Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzierungen weiterentwickelt, was die Berechnung der Kommunalkredit Environmental Sustainability Ratio (KA ESR) ermöglicht – eine wesentliche Kennzahl zur Verfolgung von Fortschritten und ein Katalysator für unsere Bemühungen. Die Klassifizierung nachhaltiger Vermögenswerte, die in diesem KPI verwendet wird, wird in einem separaten Abschnitt beschrieben. Eine entscheidende Entwicklung im Jahr 2023, die 2024 fortgesetzt wurde, war die Schaffung der Grundlagen für die Berechnung der finanzierten Emissionen (Scope 3, Kategorie 15), die nach der PCAF-Methode gemessen werden und die wir nun erstmals offenlegen. Dies wird es uns ermöglichen, 2025 Netto-Null- und Emissionsreduktionsziele zu setzen, die unser Engagement unterstreichen, Bankgeschäfte verantwortungsvoll zu betreiben, indem wir Gewinne mit der Berücksichtigung von Menschen und unserem Planeten in Einklang bringen. Diese Bemühungen stärken die Position der Kommunalkredit als zukunftsorientierter Vorreiter im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft, der aktiv positive Veränderungen im Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitszielen vorantreibt. Im Jahr 2024 hat die Kommunalkredit weitere Schritte unternommen, um ihren Verpflichtungen im Rahmen der UN PRB nachzukommen. Diese ermöglichen es Banken, messbare Nachhaltigkeitsziele zu setzen, Fortschritte transparent zu verfolgen und Rechenschaft bei der Bewältigung drängender globaler Herausforderungen wie Klimawandel und sozialer Ungleichheit zu gewährleisten.

Sustainability Governance

Gemäß Nachhaltigkeitsmanagementsystem der Kommunalkredit Gruppe liegt die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsagenda und -strategie beim Vorstand, der diese Aufgaben an das Sustainability Team delegiert hat.

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Sustainability Board

Die Kommunalkredit Gruppe hat einen strukturierten Governance-Rahmen für Nachhaltigkeit geschaffen, der eine effektive und zeitnahe Entscheidungsfindung über das Sustainability Board, die Bearbeitung von Themen auf eher operativer und organisatorischer Ebene über die Sustainability Plattform sowie die Vorbereitung und Entwicklung neuer Themen der Nachhaltigkeitsagenda über Nachhaltigkeitsprojekte sicherstellt.

Das Sustainability Board tagt monatlich und setzt sich aus dem Vorstand, dem Nachhaltigkeitsteam und dem Top-Management der wichtigsten internen Stakeholderbereiche (Banking, Banking Operations, Compliance & Non-Financial Risk, Credit Risk, Finance, Internal Audit, IT & Transformation, Markets, People & Culture, Risk Controlling, Strategy) sowie der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft KPC zusammen. Die Tätigkeit des Sustainability Boards wird durch seine Geschäftsordnung geregelt. Das Sustainability Team spielt eine wichtige Rolle bei der Moderation und Strukturierung der Arbeit des Sustainability Boards und hat die Aufgabe, die Umsetzung und Einhaltung der Nachhaltigkeitspolitik und -strategie der Kommunalkredit in allen Bereichen der Gruppe zu unterstützen und sicherzustellen. Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde vom Aufsichtsrat als Teil der Unternehmensstrategie beschlossen.

Sustainability Team

Das Sustainability Team ist organisatorisch in der Strategieabteilung angesiedelt. Es ist für die Entwicklung des Nachhaltigkeitsrahmens und der Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe zuständig und gewährleistet deren Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen. Es ist eine treibende Kraft bei der Umsetzung strategischer Projekte, fördert die Nachhaltigkeitsagenda und ihre Umsetzung innerhalb der Organisation und leitet den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Team sorgt für eine umfassende Kommunikation innerhalb des Unternehmens, indem es die Sitzungen des Sustainability Boards und der Sustainability Plattform moderiert und die Tagesordnung festlegt sowie die externe Kommunikation nachhaltigkeitsbezogener Inhalte koordiniert.

Sustainability Plattform

Die Sustainability Plattform ist eine breit angelegte Plattform für den Austausch von Informationen über relevante Nachhaltigkeitsthemen in der gesamten Organisation, für die Behandlung und Abstimmung operativer Themen, die einer umfassenderen Koordinierung bedürfen, und für die Bereitstellung aktueller Informationen über ESG-Projekte und deren Umsetzung. Ihre Mitglieder sind die von jedem Bereich benannten Nachhaltigkeitskoordinator:innen. Diese fungieren als Hauptansprechpartner:innen für das Sustainability Team, koordinieren die Umsetzung in ihrem Zuständigkeitsbereich und fungieren als Nachhaltigkeitsbotschafter:innen in ihren jeweiligen Bereichen. Die Sitzungen der Sustainability Plattform finden monatlich statt.

Sustainability Funding Committee (SFCo)

Um die Einhaltung des Sustainable Funding Frameworks (SSF) sicherzustellen und die Transparenz zu fördern, hat die Kommunalkredit ein Sustainable Funding Committee eingerichtet. Das SFCo ist durch eigene Richtlinien geregelt, berichtet an das Sustainability Board und tagt mindestens einmal pro Halbjahr.

Nachhaltigkeitsrahmen

In unserem Nachhaltigkeitsrahmen wenden wir eine ganzheitliche Sichtweise an und konzentrieren uns sowohl auf die Wesentlichkeit des finanziellen Risikos („Outside-In“) als auch auf die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Inside-Out“), wobei wir anerkennen, dass Unternehmen nicht isoliert handeln, sondern von dem sozioökonomischen und natürlichen Kontext, in dem sie tätig sind, beeinflusst werden und diesen beeinflussen können. Um die positiven Auswirkungen zu maximieren, haben wir einen Rahmen für nachhaltige Finanzen geschaffen, über dessen KPIs, Fortschritte und Erfolge regelmäßig intern berichtet werden. Pa-rallel dazu haben wir unser Kreditvergabeverfahren verbessert, um sicherzustellen, dass etwaige negative Auswirkungen und Risiken bewertet und mitigiert werden.

Sustainable Finance

Die Kommunalkredit integriert Nachhaltigkeit in ihren Kreditvergabeprozess, indem sie bei jeder neuen Finanzierung prüft, ob sie als nachhaltig zu qualifizieren ist. Diese Beurteilung erfolgt anhand eines zweisäuligen Klassifizierungssystems für nachhaltige Finanzierungen, das aus dem an International Capital Market Association (ICMA)-Standards orientierten Kommunalkredit-SSF und einem Kommunalkredit-spezifischen Framework für zusätzliche nachhaltige Finanzierungen besteht. Vermögenswerte, welche die Kriterien beider Rahmenwerke erfüllen, können in die KA ESR aufgenommen werden. Gleichzeitig hat die Kommunalkredit mit der Anwendung der EU-Taxonomie-Klassifizierung begonnen, die als Grundlage für die Berechnung der Green Asset Ratio in zukünftigen Veröffentlichungen dienen wird.

Sustainability Funding Framework (SFF)

Im Jahr 2022 begann die Kommunalkredit mit der Entwicklung ihres SFF. Es wurde Anfang 2023 fertiggestellt und einer Qualitätsprüfung in Form einer Second Party Opinion durch den führenden ESG-Beratungsdienstleister ISS ESG unterzogen. Das SFF ermöglicht die Emission von „Use of proceeds“-Anleihen (grüne, soziale, Nachhaltigkeitsanleihen), die zur Refinanzierung von als förderungswürdig definierten Assets verwendet werden. Die Kommunalkredit verfolgt bei der Definition der förderungswürdigen Projekte einen dualen Ansatz. Grundlage dafür sind die auf Basis der Prinzipien der ICMA für Green und Social Bonds definierten Projektkategorien. Auf der Grundlage der ICMA Green Bond Principles wurden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarparks als förderungswürdig definiert. Zu den Projektkategorien, die auf den ICMA-Prinzipien für Sozialanleihen basieren, gehören Projekte im Bildungs- und Gesundheitssektor. Das SFF umfasst auch Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852. Dies ermöglicht die Zuordnung von taxonomiekonformen Vermögenswerten zu einer grünen Anleiheemission.

Um zu ermitteln, welche Projekte für eine Refinanzierung im Rahmen des SFF in Frage kommen, wird im Rahmen des Kreditvergabeprozesses geprüft, ob der Vermögenswert einer der ICMA-Kategorien entspricht. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird der Vermögenswert entsprechend gekennzeichnet.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitschecks muss auch die ESG-Konformität bestätigt werden. Die operativen Aufgaben in Bezug auf das SFF werden vom SFCo wahrgenommen. Vor der Emission einer Anleihe und danach mindestens halbjährlich prüft das SFCo, ob die vorausgewählten Vermögenswerte die Zulassungskriterien erfüllen, und entscheidet über ihre Zuteilung. Das SFCo berichtet an das Sustainability Board.

Die grüne Kategorie innerhalb des SFF umfasst folgende Aktivitäten:

Die soziale Kategorie innerhalb des SFF umfasst folgende Aktivitäten:

Rahmen für weitere nachhaltige Aktivitäten

Die Kommunalkredit hat den Rahmen für weitere nachhaltige (grüne oder soziale) Aktivitäten entwickelt, um nachhaltiges Engagement zu ermöglichen, das derzeit nicht durch die EU-Taxonomie oder den Kommunalkredit-Finanzierungsrahmen abgedeckt ist. Der Rahmen dient dazu, die definierte KA ESR auf das gesamte Portfolio nachhaltiger Aktivitäten zu erweitern. Die folgenden Bereiche wurden als nachhaltig definiert:

KA Environmetal Sustainability Ratio (KA ESR)

Die eigene KA ESR wurde 2023 entwickelt und stellt den Anteil des eigenen Portfolios dar, der auf die Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten auf Basis der im SFF oder dem Rahmenwerk für weitere nachhaltige Aktivitäten identifizierten grünen und/oder sozialen Standards entfällt. In die Berechnung fließt der bilanzielle Bruttobuchwert aus Krediten und Wertpapieren zum Jahresende ein. Im Jahr 2024 zeigte der KPI-Wert, dass 40,2 % der Anlagen im Portfolio nach diesen selbst definierten Kriterien nachhaltig sind (2023: 40 %), wobei Solar-PV mit 23 % bzw. Wassermanagement mit 11 % der gesamten ESR-Anlagen den größten Beitrag für die Segmente Infrastruktur und Energie bzw. Public Finance leisteten. Der Mangel an Informationen und Unterlagen unserer Kunden ist nach wie vor ein Hauptgrund dafür, dass wir bestimmte Vermögenswerte nicht in die KA ESR einbeziehen können. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die Datenverfügbarkeit schrittweise verbessern wird.

Risikomanagement: Nachhaltigkeitskriterien im Kreditvergabeprozess

Die Kommunalkredit hat ein umfassendes Rahmenwerk geschaffen, um sowohl die ESG-Auswirkungen („Inside-Out“) als auch die Risiken („Outside-In“) im Zusammenhang mit ihren Finanzierungen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind in den gesamten Kreditvergabeprozess integriert und stellen sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch bewertet werden. Zu den wichtigsten Komponenten dieses Rahmens gehören die Anwendung von Ausschlusskriterien, die Durchführung eines obligatorischen Nachhaltigkeitschecks und die Berechnung eines ESG-Risikoscores. Zusammen bieten diese Instrumente einen strukturierten Ansatz für das Management von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bei allen Finanzierungsoperationen.

Ausschlusskriterien

Die folgenden Ausschlusskriterien wurden für alle neuen Geschäfte (Finanzierungen und Investitionen) festgelegt, um Aktivitäten auszuschließen, die nicht mit unseren sozialen, ökologischen und ethischen Standards übereinstimmen. Sie spielen eine doppelte Rolle, denn sie dienen auch dem Schutz vor Reputationsrisiken. Die Ausschlusskriterien sind in den entsprechenden Richtlinien festgelegt und wurden 2024 verschärft, um eine weitgehende Angleichung an jene der International Finance Corporation (IFC) zu erreichen.

Es ist ein besonderer Sorgfaltsmaßstab anzulegen, auch im Hinblick auf das Reputationsrisiko. Projekte, auf die diese Ausschlusskriterien zutreffen, werden nicht finanziert.

Sustainability Check

Seit 2012 schreibt die Kommunalkredit für alle Projekte in ihrem Infrastruktur- und Energieportfolio eine verpflichtende Nachhaltigkeitsprüfung vor („Sustainability Check“). Dieser Prozess, die sogenannte interne Environmental and Social (E&S) Due Diligence, ist in der Kreditrisikorichtlinie festgelegt und muss vor der Einreichung eines Kreditantrags abgeschlossen sein. Jedes Projekt wird anhand bestimmter ESG-Kriterien bewertet, um seine Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance zu beurteilen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird als „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ eingestuft.

Projekte, bei denen alle Kriterien mit „positiv“ oder „neutral“ bewertet werden, gelten als ESG-konform und kommen somit für die Aufnahme in die KA Environmental Sustainability Ratio in Frage. Wird ein Kriterium mit „negativ“ bewertet, müssen – in Absprache mit dem Kunden – Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um das Problem zu mitigieren. Darüber hinaus muss jedes neue Geschäft einen positiven Beitrag zu mindestens einem Sustainable Development Goal (SDG) leisten. Diese Beiträge werden im Rahmen des Sustainability Checks systematisch erfasst, um die Übereinstimmung mit den übergeordneten Nachhaltigkeitszielen der Kommunalkredit sicherzustellen.

ESG-Risikobewertung

Im Jahr 2022 wurde eine Risikoklassifizierung des Infrastruktur- und Energieportfolios der Kommunalkredit anhand einer fünfstufigen ESG-Skala (Kategorie 1 bis 5) auf Ebene der finanzierten Branchen und Subbranchen eingeführt. Ein geringes Risiko bedeutet, dass ESG-bezogene physische oder Transitionsrisiken die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Forderung nicht oder nicht in nennenswertem Umfang erhöhen. Ein moderates Risiko bedeutet, dass ESG-Faktoren eine geringe negative Auswirkung auf das Risikoprofil haben. Die Einstufung als hohes oder sehr hohes Risiko bedeutet, dass in den oben genannten Bereichen potenzielle Risiken festgestellt wurden, die sich auf die Ausfallwahrscheinlichkeit auswirken könnten. Dies spiegelt sich entsprechend in der Bonitätseinstufung wider. Alle Transaktionen des Infrastruktur- und Energieportfolios werden klassifiziert und bewertet, um einen Überblick über die Kreditrisiken der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit im Portfolio zu erhalten und sicherzustellen, dass die branchenbezogenen Nachhaltigkeitsrisiken im Portfolio angemessen bewertet werden.

Die Risiken werden über die Laufzeit eines jeden Kredits bewertet, einschließlich etwaiger Risiken, die bei der Refinanzierung auftreten. Es werden physische Risiken und Übergangsrisiken einbezogen, wobei jeweils mitigierende Faktoren berücksichtigt werden. Für die physischen Risiken werden externe Datenbanken herangezogen.

Zum 31. Dezember 2024 wurden im Bereich der Umweltrisiken (ESG „E“) 76 % (2023: 74 %) des Infrastruktur- und Energieportfolios als geringes Risiko (Kategorie 1 und 2) bewertet. Rund 19 % (2023: 21 %) der Engagements weisen ein mittleres Risiko (Kategorie 3) auf, während Engagements mit erhöhtem Risiko (Kategorie 4) auf 5 % stabil blieben. Kein Engagement wurde in Risikokategorie 5 (hohes Risiko) eingestuft.

Im Bereich der sozialen Nachhaltigkeitsrisiken (ESG „S“) wurden zum 31. Dezember 2024 76 % (2023: 77 %) des Infrastruktur- und Energieportfolios als geringes Risiko (Kategorie 1 und 2) bewertet. Ca. 23 % (2023: 23 %) haben ein mittleres Risiko (Kategorie 3) und nur 1 % (2023: 1 %) ein erhöhtes Risiko (Kategorie 4). Auch hier wurde kein Engagement in Risikokategorie 5 (hohes Risiko) bewertet.

Im Bereich der Governance-Risiken (ESG „G“) wurden 82 % des Infrastruktur- und Energieportfolios als geringes Risiko (Kategorien 1 und 2), 15 % als mittleres Risiko (Kategorie 3), 1 % als erhöhtes Risiko (Kategorie 4) und 2 % als hohes Risiko (Kategorie 5) eingestuft.

Darüber hinaus wurden die 20 größten Kunden des österreichischen Gemeindeportfolios im Jahr 2024 ebenfalls anhand der fünfstufigen ESG-Skala bewertet und in allen drei ESG-Risikodimensionen als risikoarm (Kategorie 1 und 2) eingestuft, während andere Engagements im Bereich der öffentlichen Finanzen größtenteils extern bewertet werden und ESG-Faktoren in diesen externen Ratings berücksichtigt werden.

Nachhaltigkeit im Fokus

Nach dem Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF)-Initiative im Jahr 2023 hat die Kommunalkredit mit der Offenlegung der ersten Schätzungen der von der Kommunalkredit Gruppe finanzierten Emissionen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Nachhaltigkeit erreicht. Diese Offenlegung ist ein entscheidender Schritt zur Erfüllung einer wichtigen Verpflichtung im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Angesichts der Bedeutung der finanzierten Emissionen für den gesamten CO2-Fußabdruck von Finanzinstitutionen spiegelt die freiwillige Offenlegung dieser Emissionen unser Engagement für das Verständnis und das Management der Klimaauswirkungen unserer Aktivitäten wider. Dieser Ansatz ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung und unterstützt unsere umfassenden Nachhaltigkeitsziele. Die Ergebnisse dieser Berechnungen der finanzierten Emissionen werden die Grundlage für unseren nächsten, für 2025 geplanten Nachhaltigkeitsmeilenstein bilden – die Festlegung von Netto-Null-Zielen. Dies ist ein wichtiges Instrument, um effektiv zu den Zielen des Pariser Abkommens beizutragen.

Finanzierte Emissionen nach PCAF

Bei den finanzierten Emissionen handelt es sich um die Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit Investitionen und Darlehen, die unter Scope 3, Kategorie 15 „Investitionen“ ausgewiesen werden. Diese indirekten Emissionen werden der Kommunalkredit Gruppe durch die von ihr finanzierten Aktivitäten und Projekte zugerechnet. Wir haben die finanzierten Emissionen für die Jahre 2022-2024 nach der Methodik der PCAF (PCAF (2022). The Global GHG Accounting and Reporting Standard Part A: Financed Emissions. Second Edition.), einem weltweit anerkannten Standard für Finanzinstitute, berechnet und dabei sichergestellt, dass die neueste PCAF-Methode angewandt wurde.

Wir wenden einen Ansatz der finanziellen Kontrolle an, um die organisatorischen Grenzen für die Berichterstattung über Scope 3-15 Emissionen analog zum Konsolidierungskreis der finanziellen Berichterstattung zu bestimmen. Aufgrund von Datenbeschränkungen können wir die indirekten Emissionen aus unserer Beteiligung an den Vermögenswerten des Fidelio Fonds nicht in unser Inventar der finanzierten Emissionen aufnehmen. In Anbetracht des vergleichsweise geringen Umfangs des Engagements (EUR 22 Mio.) und des Abschreibungsprofils dieser Vermögenswerte halten wir den Ausschluss für nicht wesentlich.

Erfasste Bereiche

Das THG-finanzierte Emissionsinventar der Kommunalkredit Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 umfasst 81 % der Kredit- und Investitionstätigkeit und 67 % der Bilanzsumme. Das Exposure wird als bilanzieller Bruttobuchwert einschließlich aufgelaufener Zinsen gemessen.

Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die erzielte Deckung für jede der vier PCAF-Anlageklassen, die in die Berechnungen einbezogen wurden: Unternehmenskredite und nicht börsennotierte Aktien, börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen, Projektfinanzierung und Staatsanleihen. Diese Engagements entsprechen im Wesentlichen unserem Infrastruktur- und Energie- sowie unserem Staatsfinanzierungs- und Treasury-Portfolio. Für regionale und lokale Gebietskörperschaften hat PCAF bis dato keine Methodologie entwickelt, somit ist die Deckung gleich 0 %.

Wir berichten keine Emissionen für die PCAF-Anlageklassen „Kfz-Kredite“, „Gewerbliche Immobilien“ und „Hypotheken“, da sie nicht in unserem Kredit- und Anlageportfolio enthalten sind.

FINANZIERTE EMISSIONEN
Portfolio-Abdeckung
Brutto-Buchwert
in EUR Mio.
davon abgedecktes
bilanzielles Exposure in %
Anlageklasse 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Unternehmenskredite und
nicht börsennotierte Aktien/Beteiligungen
1.311 1.540 2.001 98 % 98 % 99 %
Börsennotierte Aktien/Beteiligungen
und Unternehmensanleihen
424 412 387 100% 100 % 100 %
Projektfinanzierung 1.104 1.537 1.869 100 % 100 % 100 %
Staatsschulden 273 421 138 100% 100 % 100 %
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 792 854 1.000 0 % 0 % 0 %
Summe 3.904 4.763 5.395 79 % 82 % 81 %
FINANZIERTE EMISSIONEN
basierend auf Scope 1+2
der Kreditnehmer / Investees
PCAF Data Quality Score (Scope 1+2)
Abgedecktes bilan-
zielles Exposure *
in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 1+2
in tCO2e
Intensität Scope 1+2

in tCO2e/EUR Mio.
PCAF-Anlageklasse 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Unternehmenskredite und nicht
börsennotierte Aktien/Beteiligungen

5
5
5
1.283 1.516 1.979 1.054.646 439.046 566.029 822 290 286
Börsennotierte Aktien/Beteiligungen
und Unternehmensanleihen
5
5
5
424 412 387 5.087 4.602 3.983 12 11 10
Projektfinanzierung 5
5
5
1.104 1.537 1.869 242.262 220.623 228.816 219 144 122
Summe 5
5
5
2.811 3.465 4.235 1.301.996 664.271 798.828 463 192 189
FINANZIERTE EMISSIONEN
basierend auf Scope 3
der Kreditnehmer / Investees
PCAF Data Quality Score (Scope 3)
Abgedecktes bilan-
zielles Exposure *
in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 3
in tCO2e
Intensität Scope 3

in tCO2e/EUR Mio.
PCAF-Anlageklasse 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Unternehmenskredite und nicht
börsennotierte Aktien/Beteiligungen

5
5
5
1.171 1.483 1.948 134.761 155.447 182.439 115 105 94
Börsennotierte Aktien/Beteiligungen
und Unternehmensanleihen
5
5
5
424 412 387 8.601 7.828 6.828 20 19 18
Projektfinanzierung 5
5
5
1.011 1.473 1.813 72.345 78.930 119.469 72 54 66
Summe 5
5
5
2.606 3.368 4.148 215.707 242.205 308.736 83 72 74

* Exposure-Unterschiede in den Tabellen sind darauf zurückzuführen, dass Scope 1-, 2- und 3-Emissionsfaktoren nicht für alle Exposures verfügbar waren.

FINANZIERTE EMISSIONEN
nach Sektoren


Abgedecktes
bilanzielles Exposure
in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 1+2
in tCO2e
Intensität
Scope 1+2
in tCO2e/EU R Mio.
Finanzierte
Emissionen Scope 3
in tCO2e/EU R Mio.

2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Bauwesen 46 36 34 1.387 1.023 920 30 28 27 9.459 6.975 6.271
Bergbau - - 15 - - 14.831 - - 976 - - 6.949
Finanzdienstleistungen und Geschäftstätigkeit 339 317 391 419 366 398 1 1 1 1.692 1.458 1.672
Lebensmittelproduktion, Getränke und Tabak 10 10 - 902 844 - 90 84 - 6.543 6.122 -
Metall und Metallprodukte - 0 138 - 23 17.143 - 133 124 - 59 45.105
Offshore-Windkraft 31 36 37 n/a n/a n/a - - - 207 222 224
Onshore-Windkraft 172 285 199 n/a n/a n/a - - - 2.149 3.310 2.339
Öffentliche Verwaltung; Bildung; Gesundheit;
Freizeit; sonstige Dienstleistungen
571 576 801 17.661 16.058 21.020 31 28 26 29.367 26.612 36.071
Photovoltaik 212 318 529 n/a n/a n/a - - - 8.167 11.035 18.107
Post- und Telekommunikation 356 731 887 11.196 18.300 18.744 31 25 21 19.594 42.977 38.124
Stromerzeugung aus Kohle 95 - - 722.472 - - 7.633 - - n/a - -
Stromerzeugung aus Gas 87 52 46 52.214 30.224 26.000 600 577 562 n/a n/a n/a
Stromerzeugung aus Abfall
23 45 41 92.493 152.293 145.177 4.051 3.417 3.559 n/a n/a n/a
Strom, Gas und Wasser 556 587 737 371.632 405.212 521.098 668 690 707 108.133 106.357 -
Transportwesen 313 472 380 31.619 39.929 33.495 101 85 88 30.398 37.078 27.565
2.811 3.465 4.235 1.301.996 664.271 798.828 463 192 189 215.707 242.205 308.736

n/a in der Tabelle sind auf fehlende Emissionsfaktoren zurückzuführen. Für Offshore-Windkraft, Onshore-Windkraft und Photovoltaik sind nur Scope 3-Emissionsfaktoren verfügbar; für Stromerzeugung aus Kohle/Gas/Abfall sind nur Scope 1-Emissionsfaktoren verfügbar.

Finanzierte Emissionen – Ergebnisse

Die finanzierten Emissionen im Zusammenhang mit PCAF „nicht-staatlichen Anlageklassen“, basierend auf Scope 1 und 2 Emissionen der Kreditnehmer, beliefen sich 2024 auf 798.828 tCO2e und zeigen einen Rückgang gegenüber 2022 (1.301.996 tCO2e) trotz steigendem Exposure auf EUR 4.235 Mio. Dementsprechend ist die Emissionsintensität (nur unter Berücksichtigung von Scope 1 und 2) von 463 tCO2e/EUR Mio. in 2022 auf 189 tCO2e/EUR Mio. zurückgegangen, ein Ergebnis, das auf rückläufigem Exposure im hoch emittierenden Sektor „Stromerzeugung aus Kohle“ zurückzuführen ist. Die geschätzten finanzierten Emissionen, die sich aus den Scope 3-Emissionen unserer Kunden berechnen lassen, beliefen sich 2024 auf 309.065 tCO2e und sind entsprechend der Zunahme des Portfolios im Vergleich mit 2022 um +51 % gestiegen. Die Verringerung der Exposure im Kohlekraftsektor hat keine Auswirkungen auf die Scope 3-Emissionen, da wir diese für die kohlebezogene Exposure nicht schätzen konnten (siehe auch

Abschnitt „Datenqualität und Unsicherheiten“). Wie vom PCAF-Standard gefordert, weisen wir Scope-3-Emissionen separat aus.

Ebenfalls separat werden die finanzierten Emissionen aus unseren Staatsanleihen dargestellt. Diese beliefen sich im Jahr 2024 auf 38.952 tCO2e (2023: 101.000 tCO2e) und sind entsprechend der Verringerung des Anleihenportfolios gesunken. Da Länder mit höherem THG Emissionen/BIP Wert einen höheren Anteil an unserem Anleihenportfolio darstellen, ist die Emissionsintensität auf 282 tCO2e/EUR Mio. gestiegen. Die finanzierten Emissionen der Anlageklasse „Staatsschulden“ entsprechen den Scope 1 „Produktionsemissionen“, das heißt inländischen THG-Emissionen aus Quellen auf dem Staatsgebiet, und berücksichtigen nicht die Emissionen, die mit dem Import von Strom, Wärme oder Dampf (Scope 2) oder dem Import von Waren (Scope 3) verbunden sind. Scope 1-Emissionen aus Staatsschulden werden einschließlich und ausschließlich der Auswirkungen der Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) gemeldet. Der LULUCF-Sektor erfasst die Nettoauswirkungen der Landnutzung (klassifiziert in sechs Kategorien: Waldflächen, Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen, sonstige Flächen) und der Holzprodukte auf die Emissionen eines Landes. Er ist der einzige Sektor in den nationalen Treibhausgasinventaren, der sowohl Emissionen als auch den Abbau von CO2 verursachen kann. Einige Landnutzungskategorien (Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete und Siedlungen) sind in der Regel eine CO2-Quelle für die Atmosphäre, während Waldflächen im Allgemeinen eine Netto-Kohlenstoffsenkung darstellen. Das Potenzial für die Beseitigung von Emissionen durch LULUCF kann durch Ereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel, wie Waldbrände und Dürre, beeinträchtigt werden.

Finanzierte Emissionen
PCAF-Anlageklasse
Staatsschulden
Durchschnitt
PCAF Data
Quality Score

Abgedecktes Exposure

in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 1 *
in tCO2e
Finanzierte
Emissionen

Scope 1 **
in tCO2e
Intensität
Scope 1 *

in tCO2e/EUR Mio.
Intensität
Scope 1 **

in tCO2e/EUR Mio.
2022 1,14 273 68.464 70.374 250 257
2023 1,14 421 101.000 103.936 240 247
2024 1,38 138 38.952 43.019 282 311

* einschließlich Landnutzung, Veränderung der Landnutzung & Forstwirtschaft (LULUCF)

** ausschließlich Landnutzung, Veränderung der Landnutzung & Forstwirtschaft (LULUCF)

Datenqualität und Unsicherheiten

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die in diesem Bericht genannten Zahlen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Dies ist in erster Linie auf den Mangel an projektspezifischen Daten zurückzuführen, einschließlich der für die Zuordnung erforderlichen Finanzdaten und der projektspezifischen THG-Emissionen. In Anbetracht der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Datenverfügbarkeit ermöglicht die PCAF-Methode die Verwendung verschiedener Datentypen. Zur Berechnung der Scope-1-/Produktions-Emissionen für die Anlageklasse Staatsanleihen wenden wir Option 1a an, indem wir uns auf die verifizierten Emissionsdaten der UN Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) für 2021 beziehen.

Für alle anderen Engagements, die von den Emissionsinventaren der Bereiche 3-15 erfasst werden (mit Ausnahme derjenigen, die als „Staatsschulden“ eingestuft sind), wird Option 3c angewendet. Es werden Emissionsfaktoren aus der PCAF-Datenbank verwendet, die die Berechnung von Emissionen auf Projektebene ermöglichen, wobei lediglich der ausstehende Betrag bekannt ist. Wir folgen den PCAF-Empfehlungen und wenden regionale Durchschnittswerte von Exiobase für alle Sektoren an, mit Ausnahme der Stromerzeugung, bei der die Länderwerte von Climate Trace auf die nicht-erneuerbaren Sektoren der Stromerzeugung und die globalen Durchschnittswerte auf die erneuerbare Stromerzeugung angewandt werden.

Der entsprechende Datenqualitätswert ist 5 (der niedrigste Wert) für die indirekten Emissionen, die von den meisten unserer Engagements herrühren, und nahe an 1 (der beste Wert) für die Schätzungen der indirekten „Produktionsemissionen“ aus unseren Staatsanleihenbeständen. Es ist evident, wie wichtig präzisere Daten für die Steuerung unseres CO2-Fußabdrucks sind, und wir sind uns der Herausforderungen bewusst, denen sich die Finanzbranche gegenübersieht, umfangreiche und zuverlässige Emissionsdaten von Kunden und Investitionsempfängern zu erhalten. Trotz dieser Datenbeschränkungen und Herausforderungen können die Berechnungen die Identifizierung aktueller Hotspots und großer Emittenten innerhalb des Portfolios unterstützen.

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Neuberechnung der Baseline und Erheblichkeitsschwelle

In Übereinstimmung mit dem PCAF-Standard haben wir eine Richtlinie zur Neuberechnung unserer finanzierten Basisemissionen erstellt, um die Datenkonsistenz, Vergleichbarkeit und Relevanz der gemeldeten Treibhausgasemissionsdaten im Laufe der Zeit sicherzustellen. Unsere Neuberechnungsauslöser stimmen mit der im GHG-Protokoll beschriebenen Methodik überein. Daher können die folgenden drei Situationen möglicherweise eine Neuberechnung des Basisjahres auslösen:

Die Bedeutung der oben genannten Situationen für die Berechnungen und Ergebnisse wird vom internen ESG-Team bewertet. Wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Datenkonsistenz, Vergleichbarkeit oder Relevanz der THG-Emissionsdaten zwischen den Berichtszeiträumen erheblich beeinflussen, wird eine Neuberechnung der Basislinie durchgeführt.

UN Principles of Responsible Banking (UN PRB)

Wir verpflichten uns, Volkswirtschaften und Gesellschaften auf dem Weg zu einer nachhaltigen, gerechten, klimaresistenten und kohlenstoffarmen Zukunft zu unterstützen, wie sie in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und dem Pariser Klimaabkommen angestrebt wird. Dieses Engagement wird durch unsere freiwillige Auferlegung der UN Principles for Responsible Banking (UN PRB) verdeutlicht, einem Rahmenwerk der UNEP Finance Initiative (UNEP FI), das wir im Jahr 2022 unterzeichnet haben. Die UN PRB leiten Unternehmen bei der Maximierung positiver Auswirkungen und der Minimierung negativer externer Effekte an und gewährleisten die Ausrichtung an globalen Nachhaltigkeitszielen.

Im Einklang mit den UN PRB haben wir einen strukturierten Ansatz für drei kritische Bereiche gewählt:

Unser erster UN PRB-Bericht – ein Selbstbewertungstemplate – ist auf unserer Website verfügbar. Darin werden unser aktueller Status, unsere Ambitionen und unsere Ausrichtung auf die sechs UN PRB-Grundsätze dargelegt und unsere Strategie zur Positionierung der Nachhaltigkeit als strategische Priorität hervorgehoben.

Ab 2025 wird der Fußabdruck unserer Aktivitäten – abgeleitet von den Sektoren, die wir finanzieren, und dem Standort unserer Projekte – in Ziele übersetzt, die wir im ersten Quartal 2025 als zusätzliche Eckpfeiler in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integrieren wollen und die die Grundlage für unseren zweiten UN PRB-Bericht bilden werden.

Nachhaltige Dienstleistungen

Wir haben uns früh das Ziel gesetzt, die Energiewende zu bescheunigen und uns entschieden, eine gestaltende Rolle dabei einzunehmen. Wir begleiten Projekte von ihrer Idee bis zur Fertigstellung, um sie bestmöglich auf die nachhaltigen Ziele der Gesellschaft auszurichten.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

Die KPC ist Schnittstelle zwischen den Förderungsgeber:innen, die die finanziellen Mittel bereitstellen, und den Antragsteller:innen. Dabei begleitet sie ein Projekt über den gesamten Förderungsprozess. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Entwicklung und Implementierung von Förderungsprogrammen. Die Mitarbeiter:innen der KPC sind gefragte Keynote-Speaker. Regelmäßig werden Webinare, Impuls-Vorträge und Keynotes von den Expert:innen der KPC zu Klima- und Umweltschutzthemen abgehalten.

Das Jahr 2024 war aufgrund der globalen Entwicklungen geprägt von einer erhöhten Inanspruchnahme von Förderungen sowie der Schaffung neuer Förderungsprogramme. Es wurden Förderungsangebote zur Transformation der Industrie hin zur CO2-Neutralität sowie diverse Programme im Bereich der Energieeffizienz implementiert. Außerdem wurden das Förderungsangebot des Biodiversitätsfonds gestartet sowie zusätzliche Mittel für Förderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt.

Die Förderungsabwicklung erfolgt digital und vernetzt und garantiert so eine rasche und unbürokratische Handhabung der Instrumente. Klare Förderungskriterien sorgen für Planungssicherheit bei Projekten und tragen zur Kundenzufriedenheit bei.

Zum Leistungsangebot zählen:

Im Bereich Internationales Consulting wurden Beratungsdienstleistungen von namhaften internationalen und nationalen Finanzierungsinstitutionen abgerufen.

Förderungsmanagement 2024

Im Jahr 2024 vergab die KPC Förderungsgelder in Höhe von EUR 2.868 Mio. vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), des Klima- und Energiefonds sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur,

öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS). In Summe wurden 2024 insgesamt 768.352 Projekte mit einem Investitionsvolumen von EUR 9,1 Mrd. gefördert. Das entspricht einer Steigerung der Investitionen von rund 27,5 % im Vergleich zum Vorjahr 2023.

Sanierungsoffensive

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden. Die zentralen Eckpunkte des neu geschnürten Förderungspaketes spiegeln sich in der Sanierungsoffensive in Form einer deutlichen Anhebung der Kostenübernahme für den Heizungstausch von durchschnittlich 75 % durch Bundes- und Landesförderung sowie eine Verdreifachung der Förderungspauschale des Bundes für die thermische Gebäudesanierung wider. Die Antragszahlen im Jahr 2024 haben sich für „Raus aus Öl und Gas“ annähernd verdoppelt, beim Sanierungsbonus sogar mehr als verdreifacht. Am 20. Dezember 2024 wurde die Förderungsaktion mit einem Rekordbudget von EUR 3,8 Mrd. mit großem Erfolg beendet.

Zusätzlich wurden neue Förderungsaktionen in diesem Themenfeld gestartet: Analog zu „Sauber Heizen für Alle“ ist 2024 in Kooperation des Bundes mit dem Bundesland Steiermark das Programm „Sauber Sanieren für Alle“ gestartet, um einkommensschwache Haushalte bei der thermischen Sanierung mit bis zu 100 % der Kosten zu unterstützen.

Tausch erneuerbarer Heizungssysteme für Private

Durch den Tausch veralteter und nicht mehr energieeffizienter erneuerbarer Heizungssysteme auf moderne und klimafreundliche Heizungssysteme sollen deutliche Endenergieeffizienzsteigerungen im privaten Wohnbereich erzielt werden. Zu diesem Zweck stellt die Österreichische Bundesregierung insgesamt EUR 60 Mio. für die Jahre 2024/2025 zur Verfügung. Gefördert werden Private im Bereich Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.

Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025

Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024/2025 jeweils EUR 120 Mio. für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden für Vermieter:innen mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen diese durch die Vorteile einer thermisch-energetischen Sanierung entlastet werden.

Hilfe für Hochwasserbetroffene

Aufgrund der Hochwasserereignisse 2024 und den damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen wurden für Privathaushalte, Betriebe und Gemeinden in ausgewählten Förderungsschwerpunkten erleichterte Antragsbedingungen beschlossen, um die Betroffenen schnell zu unterstützen.

Transformation der Industrie und Wirtschaft

Die „Transformation der Wirtschaft“ ist ein Programm des Klima- und Energiefonds und richtet sich an transformierende, emissionsreduzierende Maßnahmen der Wirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von THG-Emissionen leisten. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die zu einem effizienten Einsatz von Energie, zu einem Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder zu einer sonstigen größtmöglichen Verminderung von THG-Emissionen führen.

Die zur Verfügung stehenden Mittel von EUR 100 Mio. stammen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) der Europäischen Union (Kernstück von NextGenerationEU, verankert im österreichischen Aufbau und Resilienzplan 2020-2026 (ÖARP)), und werden im Rahmen von kompetitiven Ausschreibungsverfahren vergeben.

Im Rahmen der Förderung der „Transformation der Industrie“ unterstützt das BMK über die Umweltförderung im Inland die größtmögliche Reduktion von THG-Emissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung dieser Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Dafür stehen laut dem Umweltförderungsgesetz (UFG) bis 2030 insgesamt knapp EUR 3 Mrd. zur Verfügung. Die Gelder werden im Rahmen von Ausschreibungsverfahren auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien vergeben.

Biodiversitätsfonds

Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, die Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie ab. Das Budget ist dotiert mit EUR 80 Mio., wobei EUR 50 Mio. aus dem RRF gespeist werden, mit einer Laufzeit bis 2026.

Kreislaufwirtschaft

Anfang 2024 startete die neue Förderungsschiene Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel, eine effektive Kreislaufwirtschaft in Österreich zu beschleunigen, um den Ressourcenverbrauch massiv zu reduzieren. Dafür standen EUR 41 Mio. an nationalen Mitteln zur Verfügung. Dieses Förderungsprogramm soll zur Umsetzung der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie „Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ beitragen, die im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Vision der Strategie ist die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050.

Die Förderungsaktion „Reparaturbonus“ für Elektro- und Elek-tronikgeräte läuft seit April 2022 und ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft hin zu einem nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Der Reparaturbonus von bis zu EUR 200 pro Bon wurde ab September 2024 erweitert und kann ebenso für das Reparieren von Fahrrädern eingelöst werden. Finanziert wird der Reparaturbonus aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds „Next Generation EU“ im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans und umfasst ein Förderungsvolumen von insgesamt EUR 130 Mio. bis zum Jahr 2026. Weitere EUR 124 Mio. stehen aus nationalen Mitteln für diese Förderungsaktion zur Verfügung.

Wasserwirtschaft

Um unser Grundwasser zu schützen und unsere Gewässer reinzuhalten, brauchen wir eine gut funktionierende und hochwertige Wasserinfrastruktur. Im Förderungsinstrument Siedlungswasserwirtschaft werden diese Aufgaben vereint und auf Gemeindeebene umgesetzt: Das Ziel ist einerseits, die ununterbrochene Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativem Trinkwasser sicherzustellen und andererseits im Hinblick auf Grundwasserschutz und Gewässerreinhaltung die öffentliche Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist der gute ökologische Zustand unserer Gewässer ebenso eine bedeutende Zielsetzung. Zur Verbesserung bzw. Beseitigung von hydromorphologischen Maßnahmen, wie beispielsweise Flussbegradigungen oder nicht fischpassierbare Querbauwerke, dient die Förderungsschiene im Bereich Gewässerökologie. Für den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft standen 2024 rund EUR 150 Mio. zu Verfügung, für die Gewässerökologie stehen bis 2027 noch ca. EUR 60 Mio. bereit.

Waldfonds

Der Waldfonds ist eine Investition in eine nachhaltige und zukunftsfitte Forstwirtschaft. Die KPC wickelt in diesem Bereich die Förderung für die Errichtung von großvolumigen Bauten im Wohnbereich und im öffentlichen Bereich, z. B. Schulen oder Gemeindebauten, ab. Voraussetzung ist die Errichtung in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Die 2024 im Programm geförderten Projekte mit einem umweltrelevanten Investitionsvolumen von rund EUR 116 Mio. vermeiden über 17.000 Tonnen CO2.

Beratung

Als Beratungsdienstleister ist die KPC für namhafte nationale und internationale Entwicklungsorganisationen und Finanzinstitutionen erfolgreich tätig. Im internationalen Consulting hat sich die KPC dabei besonders auf Beratungsleistungen im Bereich Energie, Klimaschutz und nachhaltige Finanzierung fokussiert und führt hier vor allem technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen, Studien, Know-how Transfer und Politikberatung sowie Projektevaluierungen und die Entwicklung von nachhaltigen Kreditlinien durch. Zu den Auftraggebern zählen unter anderem anerkannte Institutionen wie die Weltbank, die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investmentbank (EIB), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Bereich der Klimapolitik-Beratung für das BMK unterstützt die KPC direkt das österreichische Verhandlungsteam bei den Klimaverhandlungen auf EU-Ebene sowie bei den internationalen UN-Klimaverhandlungen (wie der COP29 in Baku). Zudem berät die KPC den österreichischen Vertreter im Green Climate Fund (GCF), der als internationales Klimafinanzierungsinstrument Gelder für Projekte zur Minderung von THG-Emissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt. Ebenso unterstützt die KPC den österreichischen Vertreter im neu geschaffenen UN-Fonds zu Verlusten und Schäden durch den Klimawandel (Fund responding to Loss and Damage, FRLD). Dieser Fonds wurde bei der letztjährigen COP in Dubai (COP28) geschaffen und im Jahr 2024 operationalisiert.

Im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung betreut die KPC Klimaschutzprojekte, die durch das BMK direkt gefördert werden, um Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Unter diesem Förderungsprogramm wurden 2024 der bereits zweite Programm-Call für Klimaschutzprojekte durchgeführt und EUR 10 Mio. an Förderungsmitteln ausgelobt, um Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu unterstützen.

2024 hat die KPC mit Stand 31. Dezember in Summe mehr als 25 Projektanträge mit einem potenziellen Auftragsvolumen von EUR 17,8 Mio. erstellt und bei den ausschreibenden Institutionen eingereicht. Dabei wurden bislang zwölf attraktive Neuaufträge sowie Verlängerungen bestehender Mandate mit einem gesamten Auftragswert von EUR 4,4 Mio. beauftragt.

Climate Austria

Die KPC managt Climate Austria seit dem Jahr 2008 und greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung mit Klimaschutzprojekten in Österreich und im Ausland zurück. Freiwilliger Klimaschutz ist ein wichtiges Thema in der breiten Öffentlichkeit und viele Unternehmen suchen aktiv Möglichkeiten, Maßnahmen zum freiwilligen Klimaschutz zu setzen. Climate Austria fungiert hier als Kooperationspartner, der über freiwillige Beiträge nationale und internationale Klimaschutzprojekte zur aktiven CO2-Vermeidung und Minderung unterstützt. Unter diesem Kooperationsmodell wurden bislang mehr als 460 nationale und internationale Klimaschutzprojekte mit insgesamt knapp EUR 3,9 Mio. unterstützt, allein im Jahr 2024 wurden fast 34.000 Tonnen CO2 über nationale und internationale Klimaschutzprojekte vermieden.

Business Ethics

Engagement für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion

Die Vielfalt in der Belegschaft der Kommunalkredit ist ein Eckpfeiler ihres Erfolgs, der Innovation und Wachstum in einer modernen, dynamischen Organisation fördert. Die zur Zeit 27 Nationalitäten der Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit fördern eine lebendige, integrative Unternehmenskultur, die von unterschiedlichen Perspektiven und Ideen lebt. Respekt, Wertschätzung und Fairness sowie die Anerkennung der einzigartigen Fähigkeiten und Bedürfnisse jedes Einzelnen sind grundlegende Werte, um einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem sich alle entfalten können.

Das Bekenntnis der Kommunalkredit zur Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Identität und prägt ihre Zukunft als wahrhaft internationale Organisation, die auf der Überzeugung beruht, dass die besten Ideen aus der Zusammenarbeit von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fähigkeiten entstehen. Diese Vielfalt fördert Innovationen, stärkt die Widerstandsfähigkeit und Kreativität und fördert eine Kultur, in der sich jeder entfalten und sein volles Potenzial ausschöpfen kann. Die Kommunalkredit weiß, dass die Förderung von Vielfalt nicht nur die Gemeinschaft stärkt, sondern auch Top-Talente anzieht und den Weg für eine bessere, integrativere Zukunft ebnet.

Diversität ist in der Unternehmensstrategie der Kommunalkredit fest verankert, und die Organisation setzt sich konsequent dafür ein, dass Diskriminierung in ihrer Tätigkeit keinen Platz hat – sei es aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der kognitiven oder körperlichen Fähigkeiten, der familiären Verantwortung, der genetischen Merkmale, der Religion oder der Weltanschauung.

Code of Conduct

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Basis für unseren nachhaltigen Erfolg. Professionelle Standards und ethische Grundsätze sind in unserem Alltag selbstverständlich und daher in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) festgehalten. Wir bekennen uns zur Einhaltung höchster Compliance-Standards und sind uns unserer gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung bewusst.

Menschenrechte

Wir respektieren und unterstützen den Schutz der Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, und betreiben unser Geschäft gemäß diesen Grundsätzen. Das Gleiche erwarten wir auch von sämtlichen Dienstleister:innen und Geschäftspartner:innen.

Compliance und gesetzliche Vorgaben

Wir verfügen über eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingerichtete Compliance-Organisation, deren wesentliche Aufgabe darin besteht, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Wohlverhaltensregeln laufend sicherzustellen.

Die Kommunalkredit hat mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten und Richtlinien eine adäquate Compliance Goverance geschaffen, setzt auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse erforderliche Überprüfungs- und Schulungsmaßnahmen und berichtet regelmäßig an den Vorstand.

Datenschutz In der Kommunalkredit werden personenbezogene Daten von Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit verarbeitet. Zur Umsetzung und Überwachung der regulatorischen Anforderungen haben die Kommunalkredit und deren Töchter neben einer zentralen Koordinationsstelle auch dezentrale Datenschutzkoordinator:innen sowie einen externen Datenschutzbeauftragten im Einsatz. Die implementierten Datenschutzrichtlinien regeln die gesamte Datenverarbeitung und in diesem Zusammenhang auch die Rechte der Betroffenen. Die Datenschutzrichtlinie ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen hinterlegt. Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung bzw. relevante Datenschutzhinweise sind auf der Website für externe Personen zugänglich und für alle Mitarbeiter:innen ebenfalls im Intranet abrufbar. Weiters werden alle Mitarbeiter:innen diesbezüglich laufend geschult.

Informationssicherheit

Die Kommunalkredit erkennt die Bedeutung der Informationssicherheit für die effektive Zielerreichung der Organisation an. Durch Betrieb und laufende Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) kommt die Kommunalkredit ihrer Verpflichtung zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen nach. Das ISMS ist gemäß ISO/IEC 27001 gestaltet und entsprechend zertifiziert. Alle Mitarbeiter:innen werden zur Informationssicherheit in mehreren Modulen geschult.

Korruptionsprävention/Zuwendungen

Eine interne Richtlinie, die den Umgang mit Zuwendungen von Dritten an Mitarbeiter:innen sowie die Gewährung von Zuwendungen an Dritte regelt, wurde in Anlehnung an das Antikorruptionsgesetz umgesetzt. Diese Richtlinie gilt für die gesamte Kommunalkredit Gruppe. Gegebene oder erhaltene Zuwendungen werden laufend dem Compliance Office gemeldet, überwacht und, falls diese zu einem Interessenkonflikt führen, unangemessen sind oder anderweitig gegen Richtlinien der Kommunalkredit verstoßen bzw. Reputationsrisiken verursachen, entsprechend unterbunden. Mitarbeiter:innen absolvieren entsprechende Schulungen; im Berichtszeitraum gab es keinerlei Korruptionsfälle.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Für österreichische Kredit- und Finanzinstitute sind die im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) vorgeschriebenen Sorgfalts- und Meldepflichten sowie die Bestimmungen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) maßgeblich. Die Einhaltung dieser Sorgfalts- und Meldepflichten soll insbesondere der präventiven Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Bankgeschäfte dürfen nur mit identifizierten Kunden vorgenommen werden. Mitarbeiter:innen relevanter Fachbereiche werden diesbezüglich laufend geschult.

Corporate Governance

2024 hat der Aufsichtsrat seine nach Satzung und der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vier ordentlichen und sieben außerordentlichen Sitzungen wahrgenommen, ebenso haben die Ausschüsse (Prüfungs-, Vergütungs- und Kreditausschuss) satzungsgemäße getagt und ihre Aufgaben entsprechend wahr genommen. Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit des Vor stands sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Es werden wöchentlich Vorstandssitzungen mit Beschluss- und Berichtsagenden abgehalten und protokolliert, vereinbarte Follow-up-Punkte festgehalten und eng überwacht. Die Mitglieder des Vorstands pflegen darüber hinaus einen laufenden Informationsaustausch untereinander und den jeweils zuständigen Führungskräften.

Im Sinne korrekter Corporate Governance findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und Vorstand statt. Hier werden insbesondere die Festlegung der Strategie (inklusive der Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des Unternehmens behandelt. Der Vorstand informiert dabei den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich Risikolage und Risikomanagement in der Gesellschaft und den wesentlichen Tochtergesellschaften. Weiterführende Informationen sind im separat veröffentlichten Corporate Governance Handbook auf der Website der Kommunalkredit zu finden.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS & RMS)

Mittels IKS und RMS sollen Risiken in relevanten Geschäftsprozessen rechtzeitig erkannt und anschließend angemessene Maßnahmen für deren Mitigierung eingeleitet werden. Dazu werden Kontrollpunkte, Kontrollen und Kontrollverantwortliche definiert, welche Kernrisiken vermindern bzw. vermeiden sollen.

Whistleblowing und Beschwerdemanagement

Das Hinweisgeber:innensystem (gemäß § 99g Bankwesengesetz, BWG) ist um die Anforderungen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) 2023 adaptiert worden und im Rahmen dessen steht ein entsprechender Meldekanal auf der Webseite der relevanten Unternehmen der Kommunalkredit Gruppe zur Verfügung. Im Berichtszeitraum sind keine Meldungen im Sinne des Gesetzes eingegangen. Das Hinweisgebersystem ist in einer internen Richtlinie sowie im Code of Conduct festgehalten und wird allen neuen Mitarbeiter:innen vorgestellt. Die Dokumente sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Es ist auch ein Beschwerdemechanismus (gemäß § 39e BWG) für die Kommunalkredit eingerichtet.

Beschaffungsmanagement

Innerhalb der Kommunalkredit werden die diversen Aspekte der Beschaffung zentral im „Procurement Handbook“ geregelt. Die Auswahl und Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für betriebliche Zwecke hat nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu erfolgen. Für die nachhaltige Beschaffung der für den Geschäftsbetrieb notwendigen Produkte bestand bereits seit über 15 Jahren die Arbeitsanweisung „Nachhaltige Beschaffung“. Diese wurde 2023 in das zentrale Regelwerk integriert und um einen Code of Conduct für Lieferant:innen und Dienstleister:innen ergänzt.

Nachhaltige Beschaffungskategorien

Die Kommunalkredit unterscheidet bei der nachhaltigen Beschaffung drei Hauptproduktgruppen: Bürobedarf, Drucksorten und Werbemittel, Büromöbel und EDV-Produkte. Die Organisation setzt einen klaren Schwerpunkt auf die Ressourcenschonung bei der Materialnutzung, um eine optimale Effizienz zu gewährleisten und Abfall zu minimieren.

Lieferant:innenbewertung

Vor der Entscheidung für ein Produkt erfolgt eine Lieferantenbewertung, mit der die Einhaltung der Beschaffungsrichtlinie garantiert wird. Neben wirtschaftlichen und funktionalen Kriterien werden die Lieferant:innen auch nach Nachhaltigkeitsstandards bewertet:

Diese Kriterien sind fester Bestandteil des Lieferant:innenauswahlverfahrens, und wenn bei der Prüfung ernsthafte Bedenken aufkommen, werden alternative Lieferant:innen in Betracht gezogen. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Hauptlieferant:innen ausgewählt.

Bauarbeiten

Die Bauarbeiten in der Kommunalkredit, einschließlich Sanierungen und Neubau von Büroflächen, erfolgen nach dem „Leitfaden für nachhaltige Ausstattung“. Diese Leitlinien stellen sicher, dass ökologische, ökonomische und soziale Überlegungen in die Projektplanung einfließen. Ziel ist es, den aktuellen Nutzer:innenbedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig zukünftige Entsorgungsprobleme zu vermeiden, indem bei Bau- und Sanierungsprojekten hohe ökologische Qualitätsstandards eingehalten werden. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien in alle Aspekte der Beschaffung unterstreicht die Kommunalkredit ihr Bekenntnis zu Umweltverträglichkeit, sozialer Verantwortung und langfristiger wirtschaftlicher Effizienz.

Veranstaltungen im und außer Haus

Die Regelungen zur Beschaffung von Dienstleistungen und Materialien bei Veranstaltungen im und außer Haus sind in der Arbeitsanweisung „Organisationshandbuch Communication & Marketing“ festgehalten. Vor der Durchführung einer Veranstaltung wird geprüft, ob sie mit dem Leitbild und den Grundsätzen des Unternehmens vereinbar ist. Bei der Planung und Durchführung wird besonders auf ökologische Aspekte wie elektronische Kommunikation, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bio-Catering durch regionale Anbieter:innen und Abfallmanagement geachtet. Im Rahmen der KOMMUNALEN SOMMERGESPRÄCHE (mit rund 450 Teilnehmer:innen die größte Eigenveranstaltung) leistet die Bank freiwillige Klimaschutzbeiträge zum Ausgleich anfallender Emissionen. Gleichzeitig werden soziale Aspekte wie die Einbindung lokaler und regionaler Zielgruppen und die Beteiligung sozialer Projektträger berücksichtigt. Bei Veranstaltungen im Haus, die von Dritten organisiert werden, wird – soweit möglich – auf die angeführten Grundsätze, auf nachhaltige Lieferant:innen und auf „Hauscaterer“ verwiesen (diese sind zum Teil mit Austria Bio Garantie, dem Österreichischen Umweltzeichen, dem ÖkoBusiness der Stadt Wien und dem Fairtrade-Label zertifiziert).

Die Kommunalkredit öffnete auch am Töchtertag 2024 ihre Pforten und gab Schülerinnen zwischen 10 und 18 Jahren einen Einblick in die faszinierende Welt der Infrastruktur

Betriebsökologie

Die Übernahme von Verantwortung für die Umwelt hat in der Kommunalkredit eine lange Tradition. So wurde bereits 1997 das Umweltmanagementsystem EMAS eingeführt. Seit 1997 verwendet das Unternehmen Recyclingpapier, seit 2003 ausschließlich Ökostrom und zwischen 2005 und 2023 eine Pelletsheizung. Ende 2023 wurde auf Fernwärme umgestellt. Der sorgsame Umgang mit Ressourcen gehört zum Selbstverständnis und zur täglichen Routine unserer Mitarbeiter:innen.

Im Rahmen der Renovierung des Hauptgebäudes in Wien werden derzeit laufend Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt. Um die ökologischen Ziele zu erreichen, wurde das Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen, eine 100 KWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert und die Fenster saniert.

Energieverbrauch

Der Gesamtenergieverbrauch des Hauptgebäudes setzt sich aus dem Stromverbrauch und dem Heizenergieverbrauch zusammen. Im Jahr 2024 lag der Gesamtenergieverbrauch bei rund 1,43 Mio. kWh (2023: 1,36 Mio. kWh), was einer leichten Erhöhung um ca. 5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der hohe Anteil an erneuerbaren Energien (2024: 85 %, 2023: 66 %) erklärt sich durch weitere Optimierungen in der Wahl der Energieträger. Mit Jahresbeginn wurde die Raumheizung schrittweise auf Fernwärme umgestellt, sodass seit Mai 2024 mit Fernwärme geheizt wird. Die Stromversorgung wurde ab Juli 2024 durch die eigene PV-Anlage ergänzt. Als Netzstrom wird nach wie vor Ökostrom (100 %) bezogen. Der Gesamtenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in ist um 2 % auf 3.307 kWh gesunken (2023: 3.361 kWh).

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Elektrizitätsverbrauch

Die Kommunalkredit bezieht bereits seit Jahren ausschließlich Ökostrom. Durch kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen konnte der Stromverbrauch in den letzten Jahren stetig gesenkt werden. Im Jahr 2024 (618.703 kWh) ist der Stromverbrauch um 3 % gegenüber 2023 (637.887 kWh) gesunken. Mit 1.426 kWh pro Mitarbeiter:in (2023: 1.575 kWh) ist der relative Stromverbrauch im Jahr 2024 um rund 10 % gesunken. Der Gesamtenergieertrag aus der PV-Anlage betrug im Jahr 2024 18.870 kWh. Dabei werden rund 98 % des über die PV-Anlage erzeugten Stroms direkt im Gebäude verbraucht.

Heizenergieverbrauch

Die Heizenergie des Gebäudes wurde im Jahr 2024 überwiegend durch Fernwärme bereitgestellt, bis Ende April 2024 wurde zusätzlich die Gasheizung betrieben. Die Pelletsheizung wurde mit Dezember 2023 deaktiviert. Der Heizenergieverbrauch betrug im Jahr 2024 ca. 814.384 kWh (2023: ca. 720.477 kWh). Der Verbrauch pro m2 lag bei 76,1 kWh/m2, der Verbrauch pro Mitarbeiter:in bei 1.876 kWh (2023: 1.779 kWh), was einem Plus von ca. 5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Transport
Geschäftsreisen

Geschäftsreisen werden in der Kommunalkredit mit dem Auto, der Bahn und dem Flugzeug unternommen. Die zurückgelegten Kilometer pro Mitarbeiter:in sind im Jahr 2024 auf 2.114 km (2023: 2.988 km) gesunken. Die Kommunalkredit wächst stetig und betreut von den Standorten Wien und Frankfurt aus alle ihre internationalen Kunden. 94,7 % der Reisen wurden mit dem Flugzeug, 0,5 % mit der Bahn und 4,8 % mit dem Auto unternommen. Die interne Geschäftsreiserichtlinie verlangt, dass bei der Planung und Organisation von Geschäftsreisen ökologische Aspekte berücksichtigt werden.

Fuhrpark

Die Kommunalkredit verfügt seit Dezember 2024 über kein Fahrzeug. Im Jahr 2024 wurden mit dem mittlerweile veräußerten Hybridfahrzeug insgesamt 370 Kilometer zurückgelegt.

CO2-Emissionen

Die gesunkene Zahl der Geschäftsreisen führte auch zu einer Reduktion der Emissionen aus der gesamten Geschäftstätigkeit (Wärme, Strom, Fuhrpark, Geschäftsreisen) im Jahr 2024 auf rund 405 Tonnen CO2e (2023: 1.340 Tonnen). Die Scope 1-Emissionen (Heizung und Fuhrpark) sind aufgrund des Fernwärmeanschlusses im Vergleich zu den Vorjahren um rund 58 % gesunken und lagen 2024 bei rund 52 Tonnen CO2e (2023: 123 Tonnen); die Scope 2-Emissionen beliefen sich auf 20 Tonnen CO2e (2023: 9 Tonnen), da sowohl zu 100 % Ökostrom bezogen und PV-Strom aus eigener Erzeugung verbraucht wurde, als auch die Emissionen der Fernwärme als „indirekte Emissionen“ zu bewerten sind; die Scope 3-Emissionen (Geschäftsreisen) beliefen sich 2024 auf 333 Tonnen CO2e (2023: 1.208 Tonnen).

Die gesamten CO2-Emissionen pro Mitarbeiter:in, die durch unsere Geschäftstätigkeiten entstehen, haben sich im Vergleich zu 2023 (3,3 Tonnen) aufgrund der gesunkenen Zahl an Geschäftsreisen und besonders aufgrund des Umstiegs auf Fernwärme reduziert (2024: 0,9 Tonnen). Die gesamten CO2-Emissionen, die die Kommunalkredit Gruppe nicht vermeiden konnte, betrugen im Jahr 2024 405 Tonnen. Die Bank hat im Umfang dieser nicht vermeidbaren Emissionen österreichische Klimaschutzprojekte durch einen freiwilligen Beitrag über Climate Austria unterstützt.

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Ressourcenverbrauch und Abfallwirtschaft
Papierverbrauch

Der Verbrauch von Kopier- und Druckerpapier hat sich 2024 gegenüber 2023 reduziert und lag bei rund 1.050 kg (2023: 2.000 kg). Seit der Einführung des Umweltmanagementsystems im Jahr 1997 wird Kopier- und Druckerpapier aus 100 % Recyclingpapier verwendet.

Abfall

Das jährliche Gesamtabfallaufkommen der Kommunalkredit (rund 33 Tonnen) ist im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 (rund 31 Tonnen) gestiegen. Das jährliche Gesamtabfallaufkommen der Kommunalkredit pro Mitarbeiter:in sank hingegen im Jahr 2024 um rund 2 % auf rund 76 kg (2023: 77 kg). Der Großteil davon entfällt auf haushaltsähnliche Gewerbeabfälle (44 %) und Altpapier (34 %). Der Anstieg des Gesamtabfallaufkommens 2024 ergibt sich aus der vermehrten Entsorgung von Büromöbeln.

Gesamtmassenstrom

Der Gesamtmassenstrom, das heißt der jährliche Massenstrom der verschiedenen Einsatzstoffe (ohne Energieträger und Wasser), ergibt sich aus dem Papierverbrauch und der Gesamtabfallmenge (die Überschneidung zwischen Papierverbrauch und Altpapier ist vernachlässigbar). Dieser beträgt im Jahr 2024 rund 78 kg pro Mitarbeiter:in (2023: 82 kg). Die Kommunalkredit hat sich in fast allen Bereichen der Betriebsökologie kontinuierlich verbessert und ist weiterhin bestrebt, ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. In den nächsten Jahren werden vor allem die Sanierungsmaßnahmen im Hauptgebäude dazu beitragen.

Mitarbeiter:innen

Zum 31. Dezember 2024 lag der Personalstand der Kommunalkredit Gruppe bei 86 Teilzeitbeschäftigten (31.12.2023: 78), davon 58 Frauen (31.12.2023: 54), und 361 Vollzeitbeschäftigten (31.12.2023: 338), davon 145 Frauen (31.12.2023: 131). Somit lag der Frauenanteil in der Kommunalkredit Gruppe zum 31. Dezember 2024 bei 45 %, in Führungspositionen bei 34 %. Unter allen Mitarbeiter:innen waren 16 % <30 Jahre, 58 % 30-50 Jahre und 26 % >50 Jahre alt, unter den Mitarbeiter:innen in Führungspositionen 0% <30 Jahre, 51 % 30-50 Jahre und 49 % >50 Jahre.

Die Personalfluktuation lag bei 56 Mitarbeiter:innen (2023: 89), davon fielen 12 % auf Frauen (2023: 10 %). Unter diesen Mitarbeiter:innen waren 18 % <30 Jahre, 13 % 30-50 Jahre und 11 % >50 Jahre alt. Insgesamt gab es 97 Neuanstellungen (2023: 117), davon 44 Frauen (2023: 60). Unter den 97 neuen Mitarbeiter:innen waren 36 % <30 Jahre, 53 % 30-50 Jahre und 11 % >50 Jahre alt. Es gab am 31.12.2024 einen befristeten Mitarbeiter und keine Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind.

Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person zur Jahresgesamtvergütung aller Mitarbeiter:innen (exklusive der höchstbezahlten Person) betrug 2,39 %. Die prozentuale Änderung der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person lag bei -16,67 %. Der prozentuale Anstieg des Medians der Jahresgesamtvergütung aller Mitarbeiter:innen (mit Ausnahme der höchstbezahlten Person) lag bei 6,06 %. Die Dienstverhältnisse in der Kommunalkredit unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. In der KPC kommt der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting zur Anwendung. Sämtliche Mitarbeiter:innen sind von kollektivvertraglichen Bestimmungen umfasst. Alle betrieblichen Grundleistungen werden allen Mitarbeiter:innen angeboten.

2024 hatten 23 Mitarbeiter:innen Anspruch auf Elternzeit (davon 13 Frauen). Sechs Mitarbeiter:innen befanden sich zum 31. Dezember 2024 in Elternkarenz, sieben Mitarbeiter:innen kehrten 2024 aus der Elternkarenz zurück. Neun Mitarbeiter:innen verblieben mindestens zwölf Monate nach der Elternkarenz im Unternehmen. Somit kehrten 100 % aller Mitarbeiter:innen aus der Elternteilzeit zurück und 100 % der Mitarbeiter:innen verblieben mindestens zwölf Monate nach der Elternzeit im Unternehmen.

Personalentwicklung bedeutet für uns, Mitarbeiter:innen gezielt dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen und potenzielle Herausforderungen zu bewältigen, denen sie in ihrem Arbeitsumfeld begegnen. Wir verstehen sie auch als Bindeglied zwischen Unternehmensstrategie und Belegschaft, denn sie zielt darauf ab, das Engagement und die Entwicklung der Kollegenschaft und der Führungskräfte zu fördern. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, damit wir gemeinsam unsere Vision und Mission umsetzen und unsere Ziele erreichen. Aus- und bedeutende Weiterbildung sowie Personalentwicklung sind ein Erfolgsfaktor für die Identifikation mit dem Unternehmen und somit für die Kommunalkredit Austria AG selbst. Im Durchschnitt nahmen Mitarbeiter:innen im Jahr 2024 zwölf Stunden an Aus- und Weiterbildungen teil.

Wir achten auf berufsmäßige wie auch persönliche Entfaltung, in dem wir nicht nur Fachworkshops abhalten, sondern auch praxisorientierte Kurse für Alltagssituationen ermöglichen, die die Persönlichkeit stärken - quer durch die Management-Ebenen. Um unsere Mitarbeiter:innen bei ihrer Karriereentwicklung zu unterstützen, verfügen wir über ein dreistufiges Leistungsmanagementsystem, das jährliche Beurteilungen und Leistungsbeurteilungen umfasst.

Kennzahlen gemäß GRI

Umweltkennzahlen

Definition Einheit 2021 2022 2023 2024 Veränderung 2023-2024
Mitarbeiter:innen (inkl. Vorstand) 1 327 375 405 434 7,2 %
Bilanzsumme EUR Mio. 4.428 4.628 5.871 6.606 12,5 %
Genutzte Bürofläche m 2 7.722 7.722 7.722 7.722 0,0 %
Genutzte Bürofläche pro Mitarbeiter:in m 2 /MA 23,6 20,6 19,1 17,8 -6,8 %
Energieverbrauch
Gesamtenergieverbrauch kWh 1.414.196 1.389.730 1.361.010 1.435.105 5,4 %
Gesamtenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in kWh/MA 4.325 3.706 3.361 3.307 -1,6 %
Gesamtverbrauch aus erneuerbaren Quellen kWh 877.495 865.250 894.267 1.224.242 36,9 %
Gesamtverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen kWh 536.701 524.480 466.743 210.863 -54,8 %
Strom gesamt (100 % Ökostrom Netz + PV Eigenverbrauch) kWh 583.459 592.617 637.887 618.712 -3,0 %
Netzstrom kWh 583.459 592.617 637.887 600.281 -5,9 %
PV Erzeugung 2 kWh 0 0 0 18.861 100,0 %
PV Eigenverbrauch Menge kWh 0 0 0 18.431 100,0 %
PV Eigenverbrauch Anteil an Gesamtverbrauch % 0 0 0 3 100,0 %
PV Eigenverbrauch der selbst verbrauchten Menge % 0 0 0 98 100,0 %
Strom pro Mitarbeiter:in kWh/MA 1.784 1.580 1.575 1.426 -9,5 %
Diesel-Verbrauch 3 kWh 2.500 2.597 2.646 2.009 -24,1 %
Biomasse-Verbrauch (Pellets) 2 kWh 294.036 272.633 256.380 0 -100,0 %
Gasverbrauch kWh 534.201 521.883 464.097 208.854 -55,0 %
Fernwärme 2 kWh 0 0 0 605.530 100,0 %
Gesamtheizenergieverbrauch kWh 828.237 794.516 720.477 814.384 13,0 %
Heizenergieverbrauch (pro m 2 ) kWh/m 2 107,3 102,9 93,3 105,5 13,0 %
Heizenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in kWh/MA 2.533 2.119 1.779 1.876 5,5 %
Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch (Biomasse und Ökostrom) % 62,0 62,3 65,7 85,3 29,8 %
Wasser und Papier
Wasserverbrauch in m 3 4 m 3 2.773 2.586 2.878 2.885 0,2 %
Wasserverbrauch in Liter pro Mitarbeiter:in und Tag l/MA/t 34 28 28 26 -8,5 %
Papierverbrauch (in kg) kg 2.500 1.123 2.000 1.050 -47,5 %
Papierverbrauch (in kg) pro Mitarbeiter:in kg/MA 8 3 5 2 -59,5 %
Papierverbrauch (in kg) pro Mitarbeiter:in und Tag kg/MA/Tag 0,03 0,01 0,02 0,01 -49,4 %
Papierverbrauch (in Blatt) pro Mitarbeiter:in und Tag Blatt/MA/Tag 6 2 4 4 1,3 %
Anteil Recyclingpapier % 100,0 100,0 100,0 100,0 0,0 %
Verkehr
Geschäftsverkehr gesamt km 156.217 835.329 1.210.152 921.753 -23,8 %
Gesamtenergieverbrauch im Bereich Transport / Verkehr kWh 132.775 1.095.780 1.571.831 752.967 -52,1 %
Geschäftsverkehr gesamt pro Mitarbeiter:in km/MA 478 2.228 2.988 2.114 -29,3 %
Bahnkilometer km 16.243 48.240 9.636 4.738 -50,8 %
Bahnkilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 10,4 5,8 0,8 0,5 -35,4 %
Bahnkilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 50 129 24 11 -54,1 %
Autokilometer km 26.247 52.120 16.041 44.089 174,9 %
Autokilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 16,8 6,2 1,3 4,8 260,8 %
Autokilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 80 139 40 102 156,5 %
Flugkilometer km 113.728 734.969 1.184.475 872.929 -26,3 %
Flugkilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 72,8 88,0 97,9 94,7 -3,2 %
Flugkilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 348 1.960 2.925 2.011 -31,2 %
CO2-Emissionen 5
Durch Betriebstätigkeit verursachte CO2-Emissionen t 235 969 1.340 405 -69,8 %
Scope 1 (direkte Emissionen) t 139 139 123 52 -57,7 %
davon fossile Emissionen t 134 134 118 52 -55,9 %
davon biogene Emissionen t 5,0 4,6 4,0 0,0 -100,0 %
Scope 2 (Ökostrom marktbasiert) 6 t 0,0 0,0 9,0 20,0 122,2 %
Scope 2 (Strom standortbasiert) 6 t 134 136 144 136 -5,6 %
Scope 3 (Dienstreisen) 7 t 96 831 1.208 333 -72,4 %
Durch Betriebstätigkeit verursachte CO2-Emissionen pro Mitarbeiter:in t/MA 0,7 2,6 3,3 0,9 -71,8 %
Abfälle 8
Gesamtes jährliches Abfallaufkommen kg 30.029 29.892 31.147 32.907 5,7 %
Gesamtes jährliches Abfallaufkommen pro Mitarbeiter:in kg/MA 91,8 79,7 76,9 75,5 -1,8 %
Altpapier kg 11.246 11.246 11.246 11.246 0,0 %
Altpapier (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 37,5 37,6 36,1 34,0 -5,8 %
Altpapier pro Mitarbeiter:in kg/MA 34 30 28 26 -6,4 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall kg 14.448 14.448 14.448 14.448 0,0 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 48,1 48,3 46,4 44,0 -5,1 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall pro Mitarbeiter:in kg/MA 44 39 36 33 -7,5 %
Gefährliche Abfälle kg 43 0 185 21 -88,6 %
Gefährliche Abfälle (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 0,1 0,0 0,6 0,1 -89,9 %
Gefährliche Abfälle (in kg) pro Mitarbeiter:in kg/MA 0,13 0,00 0,46 0,05 -89,1 %

1 Mitarbeiter:innen (Headcount) inkl. Vorstand und exkl. Karenzierte; Die Zahlen für 2020-2022 wurden aufgrund der 2023 aktualisierten Definition angepasst.

2 2024 wurde eine 100 KWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes installiert und die Pelletsheizung wurde Ende 2023 auf Fernwärme umgestellt.

3 Summen gemäß Emissionsberechnung mit dem Faktor 1L=9,8 kWh, die Angabe für 2022 wurde 2023 korrigiert.

4 Die gesamte Wasserentnahme erfolgte aus der kommunalen Wasserversorgung. Es wurde kein Wasser aus Bereichen mit Wasserstress entnommen.

5 Alle Angaben beziehen sich auf CO2-Äquivalente (CO2e). Emissionsfaktoren gemäß OIB-RL 6: 2019

6 Lt. GRI Standards sind Emissionen aus Strombezug sowohl markt- als auch standortbezogen auszuweisen. Die marktbasierte Methode gibt Emissionen aus elektrischem Strom, den eine Organisation gezielt ausgewählt hat, wieder. Emissionsfaktoren wurden gemäß OIB-RL 6: 2019 berechnet.

7 Die Emissionsberechnung für Dienstreisen beruhen auf den Daten des Umweltbundesamtes, Juni 2024, für die Gesamtemissionen je Personenkilometer.

8 Altapier und hausmüllähnlicher Gewerbemüll werden mit der Anzahl der entsprechenden Container mit zugeordneten Füllständen sowie dem von der MA48 bekannt gegebenen Abholintervall berechnet. Aufgrund gleich bleibender Situation sind die Zahlen 2021-2024 ident. Durch die "Großentsorgung" der Bildschirmgeräte im Jahr 2023 war zu erwarten, dass die Menge der gefährlichen Abfälle 2024 deutlich geschrumpft ist. Die 21 kg gefährliche Abfälle setzten sich aus 11kg Gasentladungslampen (SN:35339) und 10kg Monitore (SN:35212) zusammen. Toner und Batterien wurden im Jahr 2024 nicht entsorgt. Im Zuge des Umbaus wurden erhöht Möbel entsorgt was sich im Anstieg des Gesamtabfallaufkommens zeigt.

Sozialkennzahlen

Definition Einheit 2021 2022 2023 2024
Anzahl Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen inkl. Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 337 389 416 447
Davon Frauen 147 (44 %) 167 (43 %) 185 (44 %) 203 (45 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 54 (16 %) 52 (13 %) 63 (15 %) 70 (16 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 215 (63,8 %) 238 (61 %) 249 (60 %) 261 (58 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 68 (20,2 %) 99 (26 %) 104 (25 %) 116 (26 %)
Vorstand 3 3 2 3
Davon Frauen 0 1 0 0
Mitarbeiter:innen ohne Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 324 372 403 431
Durchschnittlicher Personalstand in Vollzeitäquivalent 293 327 373 397
Durchschnittlicher Personalstand 334 353 394 420
Vollzeitäquivalent (VZÄ) ohne Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 290 348 381 407,5
Aktive per 31.12. in Vollzeitäquivalent (inkl. Vorstand) 301 364 394 422
Zeitarbeitskräfte - Stand 31.12. 1 0 0 0
Vollzeit- und Teilzeitaufteilung
Teilzeitbeschäftigte 86 (26 %) 76 (20 %) 78 (19 %) 86 (19 %)
Davon Frauen 65 52 54 58
Davon Teilzeitbeschäftigte unter 30 Jahre alt 10 11 8 8
Davon Teilzeitbeschäftigte zw. 30-50 Jahre alt 54 44 50 52
Davon Teilzeitbeschäftigte über 50 Jahre alt 22 21 20 26
Vollzeitbeschäftigte 251 313 338 361
Davon Frauen 82 115 131 145
Davon Vollzeitbeschäftigte unter 30 Jahre alt 44 41 55 62
Davon Vollzeitbeschäftigte zw. 30-50 Jahre alt 161 194 199 209
Davon Vollzeitbeschäftigte über 50 Jahre alt 46 78 84 90
Altersstruktur im Durchschnitt
Lebensalter (Jahre) 42 41 40 41
Dienstalter (Jahre) 8 5 5 5
Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss
Insgesamt bezogen auf Mitarbeiteranzahl
(inkl. Vorstand und Karenzierte)
224 (66 %) 256 (66 %) 259 (62 %) 277 (62 %)
Davon Frauen mit Hochschulabschluss 84 (38 %) 96 (38 %) 111 (43 %) 121 (44 %)
Führungspositionen 1
Mitarbeiter:innen in Führungspositionen 55 61 61 72
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 4 1 0 0
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 34 36 32 37
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 17 24 29 35
Vollzeitbeschäftigte in Führungspositionen 50 57 56 64
Davon Frauen 13 15 16 18
Teilzeitbeschäftigte in Führungspositionen 5 4 5 8
Davon Frauen 5 4 5 7
Frauen in Führungspositionen insgesamt 1 2 18 (33 %) 19 (31 %) 21 (34 %) 25 (34.2 %)
Fluktuation und Rückkehrrate in Vollzeitäquivalenten
Fluktuation gesamt 49 (16,9 %) 73 (19 %) 89 (22 %) 56 (13 %)
Davon Frauen 19 (6 %) 36 (9 %) 42 (10 %) 23 (12 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 4 (7 %) 13 (18 %) 23 (26 %) 12 (18 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 36 (74 %) 46 (63 %) 37 (42 %) 32 (13 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 10 (19 %) 14 (19 %) 29 (33 %) 12 (11 %)
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 3 n/a 9 % 1,87 % 2,39 %
Karenzierungen
Mitarbeiter:innen in Karenz - Stand 31.12. 4 14 12 11 13
Davon Frauen 11 9 8 9
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen in Elternzeit n/a 16 8 6
Davon Frauen n/a 9 8 6
Rückkehrrate nach Elternkarenz 5 100 % 100 % 100 % 100 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen, die aus der Elternzeit zurück gekehrt sind 15 7 11 7
Davon Frauen 7 3 7 5
Verbleiberate nach Elternkarenz 6 100 % 100 % 86 % 100 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen, nach Elternzeit im Unternehmen verblieben sind 6 7 10 6 9
Davon Frauen 4 7 3 6
Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Anspruch auf Elternzeit 19 17 17 23
Davon Frauen 11 10 10 13
Neueinstellungen
Neueinstellungen im letzten Jahr 90 (27 %) 111 (29 %) 117 (29 %) 97 (22 %)
Davon Frauen 32 (36 %) 46 (41 %) 60 (51 %) 44 (45 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 35 (39 %) 24 (21 %) 30 (26 %) 35 (36 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 46 (51 %) 74 (67 %) 33 (28 %) 51 (53 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 9 (10 %) 13 (12 %) 54 (46 %) 11 (11 %)
Aus- und Weiterbildung 7
Ausgaben Aus- und Weiterbildung EUR 296.090 316.992 810.459 250.047
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Tage 506 751 700 715
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 1,8 2,1 1,8 1,7
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Tage/MA 1,8 1,9 3,9 2,3
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Stunden 3.539 5.258 4.900 5.005
Davon von Frauen absolviert 8 Stunden 1.351 1.993 n/a n/a
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Stunden/MA 11 15 12 12
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Stunden/MA 12 13 28 16
Krankenstandstage
Krankenstandstage gesamt Tage 2.468 3.458 2.907 2.763
Krankenstandstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 7,4 9,8 7,4 6,6
Aufsichtsräte KA und KPC 9
Anzahl der Mitglieder 12 14 14 14
Davon Frauen 1 (8,3 %) 3 (21,4 %) 1 (7,1 %) 1 (7.1 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder unter 30 Jahre alt 0 1 (7,1 %) 1 (7,1 %) 0 (0 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder zw. 30-50 Jahre alt 3 (25 %) 5 (35,7 %) 7 (50,0 %) 6 (42,9 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder über 50 Jahre alt 9 (75 %) 8 (57,1 %) 6 (42,9 %) 8 (57,1 %)

1 Führungspositionen sind Geschäftsführung, Bereichs-, Abteilungs- und Teamleitungen.

2 Prozentangabe bezieht sich auf Vollzeitäquivalente ohne Vorstand und Karenzierte.

3 Stellt den Median der Total Compensation aller Mitarbeiter:innen (ohne den / die höchstverdienende*n Mitarbeiter:in) der Total Compensation des / der höchstverdienenden Mitarbeiter:in gegenüber. Basis sind die hochgerechneten Jahresgehaltssummen für Vollzeitäquivalente inkl. dem in der Bilanz rückgestellten Bonus. Vorstände und Austritte während des Jahres wurden exkludiert. Der / die höchstverdienende Person ist Mitglied des Managements. Die Person mit dem höchsten Einkommen ist ein Mitglied des Vorstands. Die Zahl für 2023 wurde neu berechnet, da eine inkorrekte Formel angewendet wurde.

4 Inkludiert alle Karenzen (wie Bildungs- oder Elternkarenz). Eine Ungenauigkeit in den für 2023 offengelegten Daten wurde festgestellt und korrigiert.

5 Anteil der Beschäftigten, deren Rückkehr nach dem Elternurlaub im Berichtszeitraum vorgesehen war und an den Arbeitsplatz zurückkehrten.

6 Verbleib nach Rückkehr aus der Elternkarenz mit mind. 12 Monaten Verweildauer.

7 Die Daten zu Aus- und Weiterbildung basieren auf Schätzungen.

8 2023 bzw 2024 konnte die Aufteilung nach Geschlecht nicht eruiert werden.

9 Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats änderte sich im Juli 2024.

GRI-Inhaltsindex

Die Kommunalkredit Austria AG hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum 1.1.-31.12.2024 berichtet.

Verwendungsnachweis: GRI 1 wurde verwendet; Verfügbare GRI Sektorstandard(s): N/A

GRI-
STANDARD
GRI-ANGABE UNGC VERWEIS AUSLASSUNGSGRUND / ANMERKUNG
Allgemeine Angaben
GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 2-1 Organisationsprofil Kap. Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement | Umfang und Grenzen des Berichts, Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden Kap. Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement | Umfang und Grenzen des Berichts
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle Kap. Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement | Umfang und Grenzen des Berichts
Impressum
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen Kap. Kennzahlen gemäß GRI.
2-5 Externe Prüfung Kap. Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement | Umfang und Grenzen des Berichts
2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 4,
Prinzip 5,
Prinzip 6,
Prinzip 7,
Prinzip 9
Kap. Geschäftsverlauf, Kap. Nachhaltigkeitsrahmen | Sustainable Finance, Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Nachhaltige Dienstleistungen
2-7 Angestellte Prinzip 6 Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Es gab am 31.12.2024 einen befristeten Mitarbeiter.
2-8 Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind Prinzip 6 Es gab am 31.12.2024 keine Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind.
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie | Sustainability Governance
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf
2-11 Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf In Österreich gilt das Two-Tier System, d.h. Trennung zwischen Aufsichtsrat (non-executive) und Vorstand (executive). Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu VST und AR gem. § 90 AktG.
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie | Sustainability Governance
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie | Sustainability Governance
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie | Sustainability Governance
Aktuell besteht keine rechtliche Anforderung.
2-15 Interessenskonflikte Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf, Anhang zum Konzernabschluss - Angabe 71
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics Keine kritische Meldungen während des Berichtszeitraumes.
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans Kap. Nachhaltigkeitsstrategie | 2025 Nachhaltigkeits-Commitments
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans Kap. Nachhaltigkeitsstrategie | 2025 Nachhaltigkeits-Commitments
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf
2-19 Vergütungspolitik Offenlegungsberichte: https://www.kommunalkredit.at/investor-relations/berichte
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung Kap. Brief des Vorstandsvorsitzenden
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen Prinzip 1, Prinzip 2, Prinzip 4, Prinzip 5, Prinzip 6, Prinzip 7, Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeitsrahmen,
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics
2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen Prinzip 1, Prinzip 6, Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics, Kap. Berichterstattung über wesentliche Merkmale
des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics
2-27 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften Es gab im Berichtszeitraum keine Strafen und Bußgelder.
2-28 Mitgliedschaften in Verbänden und Interessengruppen Prinzip 1,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Bankenschlichtung Österreich, BPPP Bundesverband Public Private Partnership, Bundesverband deutscher Banken e.V., BWG Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Handelskammer (DHK), DSAG Deutsche SAP, Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Energieforum Österreich, Eurex Clearing AG, Eurex Repo GmbH, European Clean Hydrogen Alliance, IIA Austria Institut für Interne Revision Austria, Industriellenvereinigung, International Capital Markets Association, IPFA International Project Finance Association, ISDA International Swaps and Derivatives Association, ISDA International Swaps and Derivatives Association, Österreichische Energieagentur, ÖVA Österreichischer Verein für Altlastenmanagement, ÖWAV Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF), The Loan Market Association / Banking, The Loan Market Association / Recht, TMA Austria – The Treasury Markets Association, UN Environmental Programme for Financial Institutions (Principles for Responsible Banking), UN Global Compact, Verband Österreichischer Banken und Bankiers, Wiener Börse, WKO Wirtschaftskammer Österreich, ÖGUT- Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern Kap. Nachhaltigkeitsstrategie | Sustainability Governance
Kap. Kommunikation
2-30 Tarifverträge Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen Alle Mitarbeiter:innen sind von Tarifverträgen umfasst.
Wesentliche Themen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen Kap. Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement | Nachhaltigkeitsrichtlinie, Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
3-2 Liste der wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement | Nachhaltigkeitsrichtlinie, Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Sustainable Finance
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsrahmen | Sustainable Finance
https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Handbook-DE.pdf
Finanzierung
GRI G4: FS7 2014 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen gesellschaftlichen Nutzen entwickelt wurden, für jeden Geschäftsbereich, aufgeschlüsselt nach dem Zweck Kap. Nachhaltigkeitsrahmen | Sustainable Finance, Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Nachhaltige Dienstleistungen
GRI G4: FS8 2014 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen ökologischen Nutzen entwickelt wurden, für jeden Geschäftsbereich, aufgeschlüsselt nach dem Zweck Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsrahmen | Sustainable Finance, Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Nachhaltige Dienstleistungen
Refinanzierung
Kommunalkredit-Indikator Anteil Refinanzierungen nach dem "Sustainable Funding Framework" am Gesamtrefinanzierungsvolumen Der "Sustainable Funding Framework" wurde im Berichtsjahr veröffentlicht. Im Berichtsjahr wurden keine Anleihen nach dem "Sustainable Funding Framework" begeben.
Nachhaltige Dienstleistungen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Nachhaltige Dienstleistungen
Beratung
Kommunalkredit-Indikator Summe der abgewickelten Fördergelder Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Nachhaltige Dienstleistungen
Business Ethics
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics, Code of Conduct: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Footer/KYC/Kommunalkredit-Code-of-Conduct-DE.pdf
Korruptionsbekämpfung
GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden Prinzip 10 0/0
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics
Schutz von Kundendaten
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten Im Berichtszeitraum erfolgte keine Anfrage der österreichischen Datenschutzbehörde. In 01/2024 erhielt KPC lediglich eine Auskunftsanfrage der Datenschutzbehörde, die ordnungsgemäß beantwortet wurde. Im Berichtszeitraum gab es keine begründeten Beanstandungen.
Menschenrechte
Kommunalkredit-Indikator Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5, Prinzip 6
Kap. Nachhaltigkeitsrahmen | Sustainable Finance, Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Business Ethics Mit dem Nachhaltigkeits-Check werden alle Investitionsvereinbarungen und -verträge unter Menschenrechtsaspekten geprüft.
Mitarbeiter:innen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement | Nachhaltigkeitsrichtlinie, Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen
https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Kommunalkredit-Diversity-Policy.pdf
Beschäftigung
GRI 401: Beschäftigung 2016 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation Prinzip 6 Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden Prinzip 6 Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen
Es werden alle betrieblichen Grundleistungen allen Mitarbeiter:innen angeboten.
401-3 Elternzeit Prinzip 6 Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Aus- und Weiterbildung
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl der Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen, Kap. Kennzahlen gemäß GRI
404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe Nachhaltigkeitsstrategie | 2025 Nachhaltigkeits-Committments, Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten Halbjährliche Evaluierungs-Gespräche zwischen Mitarbeiter:innen und Vorgesetzten konzentrieren sich auf Ziele, Leistung, Schulung und Entwicklung und stärken die offene Kommunikation und Inklusivität.
Diversität
GRI 405: Diversität und Chancen-gleichheit 2016 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten Prinzip 6 Kap. Nachhaltigkeit in Fokus | Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern Prinzip 6 Nachhaltigkeitsstrategie | 2025 Nachhaltigkeits-Committments
Der Kollektivvertrag ist geschlechts-spezifisch nicht differenziert.
GRI 406: Nicht-diskriminierung 2016 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen Prinzip 6 Es gab im Berichtszeitraum keine Fälle von Diskriminierung.
Betriebsökologie
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Betriebsökologie
Emissionen
GRI 305: Emissionen 2016 305-1 Direkte THG‑Emissionen (Scope 1) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-2 Indirekte energiebedingte THG‑Emissionen (Scope 2) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-3 Sonstige indirekte THG‑Emissionen (Scope 3) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-4 Intensität der THG‑Emissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-5 Senkung der THG‑Emissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus | Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Es wurden im Berichtszeitraum keine Ozon-abbauenden Substanzen emittiert.
305-7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Es wurden im Berichtszeitraum keine signifikanten Luftemissionen emittiert.
Sozioökonomische Compliance
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus Alle maßgeblichen neuen Lieferant:innen werden anhand von Kriterien in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft.
414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeit im Fokus

Zusicherungsvermerk über die unabhängige PrÜfung der freiwilligen nichtfinanziellen Berichterstattung

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des im Konzern-Geschäftsbericht im Abschnitt „04 Nachhaltigkeit“ sowie im Jahresfinanzbericht im Abschnitt „Nachhaltigkeit“ enthaltenen freiwilligen konsolidierten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden „freiwilliger nichtfinanzieller Bericht“) für das Geschäftsjahr 2024 der

Kommunalkredit Austria AG,

Wien,

(im Folgenden auch kurz „KA AG“ oder „Gesellschaft“ genannt),

durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der im Konzern-Geschäftsbericht im Abschnitt „04 Nachhaltigkeit“ sowie im Jahresfinanzbericht im Abschnitt „Nachhaltigkeit“ enthaltene freiwillige nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den GRI Standards in der aktuellen Fassung (Option „in Übereinstimmung mit“) aufgestellt wurde.

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2024 sowie im Jahresfinanzbericht 2024 der Kommunalkredit Austria AG, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen,

dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden

zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu

einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Verantwortung des Prüfers der freiwilligen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die freiwillige nichtfinanzielle Berichterstattung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser freiwilligen nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.

Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:

Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen

Bei der Prüfung der freiwilligen nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.

Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-Geschäftsbericht im Abschnitt „04 Nachhaltigkeit“ sowie im Jahresfinanzbericht im Abschnitt „Nachhaltigkeit“ enthaltenen freiwilligen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche

Wirtschaftsprüfer ist Bernhard Mechtler.

Wien, 20 Februar 2025

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT Gruppe

Der vorliegende integrierte Geschäftsbericht erfasst die Nachhaltigkeitsaktivitäten

der Kommunalkredit Gruppe für das Geschäftsjahr 2024.

Wien, 20. Februar 2025

Nima Motazed

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

John Weiland

Vorstandsmitglied

LAGEBERICHT

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Während viele Volkswirtschaften im Jahr 2024 mit einer schwächelnden Konjunktur, hohen Zinsen und einer gedämpften Nachfrage zu kämpfen hatten, rückten gleichzeitig globale Fragen wie der Klimawandel und die Dekarbonisierung weiter in den Fokus. Geopolitische Spannungen sorgten für Unsicherheiten auf den Märkten und beeinflussten die Handelsbeziehungen. Diese Herausforderungen schafften aber auch Bewusstsein für dringend notwendige Veränderungen und Investitionen.

Der für die Kommunalkredit primär relevante europäische In-​frastruktur-Sektor (inklusive Großbritannien) hatte die ihm oft zugeschriebene Widerstandsfähigkeit im ersten Halbjahr 2024 mit einem gleichbleibend hohen Transaktionsvolumen von EUR 130 Mrd. (H1 2023: EUR 131 Mrd.) bewiesen. Das zweite Halbjahr erwies sich noch wesentlich widerstandsfähiger: Mit EUR 347 Mrd. 4 lag der Wert schließlich um 23 % über dem Vergleichswert 2023.

Die Weltwirtschaft erweist sich (noch) resilient

Die Weltwirtschaft hat sich – trotz Pandemie, Energiekrise, geopolitischen Verwerfungen – in den letzten Jahren als erstaunlich resilient erwiesen. Auch 2024 ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen hat. Die Arbeitslosenquoten liegen immer noch im Umfeld ihrer historischen Tiefstände, der Welthandel erholt sich. Die Weltwirtschaft verzeichnete ein moderates Wachstum von etwa 3,2 %, die Eurozone von immerhin 0,8 %. 5 Dieses stabile globale Wachstum überdeckt jedoch regionale und sektorale Unterschiede.

Während die Vereinigten Staaten in der Pre-Ära Trump II ihre Prognosen nach oben schraubten und in den Schwellenländern – allen voran China und Indien – die industrielle Produktion zunahm, büßten etablierte Industriestaaten – insbesondere in Europa – an Wettbewerbsfähigkeit ein. Die Gesamtinflation ging im Jahresverlauf zurück und wird voraussichtlich bei 5,8 % (2023: 6,7 %) 6 liegen. Im Euroraum ermöglichte dieser Trend der Europäischen Zentralbank (EZB) Spielraum für Zinssenkungen, was die Investitionstätigkeit ankurbeln und die Konjunktur beleben sollte. Doch die europäische Industrie stand weiterhin unter Druck, vor allem durch hohe Energiepreise, schwache Exporte und eine schleppende Nachfrage, von der Deutschland am stärksten betroffen war – und damit indirekt auch Österreich (Wirtschaftsleistung -0,6 %) 7 . Der Krieg in der Ukraine und die Handelsspannungen zwischen China und den USA belasteten die europäische Wirtschaft. Gleichzeitig verstärkte die Europäische Union (EU) ihre Bemühungen, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren – etwa durch die Diversifizierung von Lieferketten und Rohstoffquellen. Und sie setzte verstärkt auf ihre Klimaziele und forcierte Projekte wie den Ausbau der Elektromobilität, der Digitalisierung sowie die Energiewende – alles Kernbereiche der Kommunalkredit. Unser Fokus wurde weiterhin auf die für das Geschäftsmodell relevanten Investitionen in grüne Technologien, erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur gelegt.

Das Intermezzo hoher Zinsen endet (vorerst)

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Während das Wirtschaftswachstum 2024 in der Eurozone (Erwartung für das Gesamtjahr +0,8 %) 10 und anderen großen Indus-trienationen wie Großbritannien (Erwartung +1,0 %) und Japan (Erwartung +0,4 %) schwach verlief, konnten die Vereinigten Staaten (USA) im Jahr 2024 positiv überraschen und werden voraussichtlich um rund 2,8 % wachsen. Gerade für Deutschland – und in dessen Sog Österreich – verlief die wirtschaftliche Entwicklung wenig erfreulich und die Wahrscheinlichkeit einer Rezession im Gesamtjahr 2024 nahm zuletzt zu.

Die Europäische Zentralbank (EZB) reagierte auf die strauchelnde Wirtschaft und die zurückgehende Inflation in der Eurozone mit Zinssenkungen im Jahr 2024 in vier Schritten um 100 Basispunkte bzw. 135 Basispunkte. Der EZB-Einlagesatz ging von 4,0 % zu Jahresbeginn auf 3,0 % (Anmerkung: 2,75 % per Zinsentscheid am 30. Jänner 2025) und der EZB-Hauptrefinanzierungssatz von 4,5 % auf 3,15 % (Anmerkung: 2,9 % per 30. Jänner 2025) zum Jahresende zurück. Getrieben von den Zinssenkungen der EZB und der Abschwächung der Wirtschaft sanken die Kapitalmarktzinsen vor allem im zweiten Halbjahr 2024. So fiel der 10-Jahres-Swapsatz von 2,52 % zu Beginn des Jahres bzw. einem zwischenzeitlichen Hoch von 2,93 % Ende Mai bis auf 2,09 % Anfang Dezember. Eine leichte Korrekturbewegung bis auf 2,36 % setzte zum Jahresende ein. Langfristige Anleiherenditen haben sich hingegen etwas von der Entwicklung des Swapsatzes entkoppelt. Die Rendite 10-jähriger deutscher Bundesanleihen stieg von 2,07 % zu Jahresbeginn auf 2,36 % zum Jahresende, womit sie auf demselben Niveau liegt wie der Swapsatz. Zwischenzeitlich notierten diese Anleihen erstmals in der Geschichte seit Einführung des Euro 1999 mit höheren Renditen als der laufzeitkonforme Swapsatz. Ein deutliches Zeichen für den Imageverlust Deutschlands als „sicherer Hafen“ für Investoren, begründet durch die schwache wirtschaftliche Entwicklung und die politischen Veränderungen, die in Neuwahlen Ende Februar 2025 geendet haben.

Die Erwartung erhöhter Schuldenaufnahme war ebenfalls nicht förderlich für die Spreadentwicklung. Weitere Gründe für die Entkoppelung von Swap- und Anleiherenditen in Europa lagen in der Bilanzverkleinerung der EZB, hohen Budgetdefiziten in anderen bedeutenden Eurozonenstaaten sowie der vermehrten Emissionstätigkeit der Europäischen Union (EU) selbst, die in einem Wettbewerb mit ihren Mitgliedstaaten bei Investoren steht und deshalb attraktive Renditen anbieten muss.

Der Infrastrukturmarkt trotzt den Zeiten

Zum Halbjahr 2024 war es keine große Überraschung, dass der für die Kommunalkredit relevante europäische Markt für Infrastruktur-Investments mit knapp EUR 130 Mrd. etwas hinter den entsprechenden Vergleichsperioden der beiden vorangegangenen Jahre zurücklag. Dennoch ging die Kommunalkredit mit berechtigtem Optimismus in das zweite Halbjahr, da trotz anhaltender geopolitischer Konflikte vor allem eine langsame, aber immer offensichtlichere Zinsnormalisierung spürbar wurde, welche sich auch durch weitere Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) bzw. die Federal Reserve (Fed) manifestierte.

Die Kombination von robustem Wirtschaftswachstum (insbesondere in den USA und Großbritannien), einer moderaten, nach wie vor über Durchschnitt liegenden Inflation sowie sinkender Zinsen hat letztlich dazu beigetragen, dass das Transaktionsvolumen in Europa mit EUR 347 Mrd. klar über dem Vergleichswert 2023 lag (EUR 283 Mrd.). Weitere positive Faktoren, die den Infrastruktursektor nach wie vor als robuste und positiv-defensive Asset-Klasse etabliert haben, sind die anhaltenden Megatrends der Dekarbonisierung und Digitalisierung, die sich 2024 etwas differenzierter darstellten.

Im Bereich der Greenfield-Finanzierungen 11 lag das europäische Volumen Mitte des Jahres bereits deutlich über dem Volumen zum vergleichbaren Zeitraum 2023. Für das Gesamtjahr 2024 blieb diese Entwicklung relativ konstant, wobei der mit diesen Mitteln forcierte Ausbau neuer Projekte vor allem die Themen Erneuerbare Energie betraf. Neben „klassischer“ PV-Solar- und Windprojekte entstanden neue Impulse in den Bereichen Batterie-Energiespeichersysteme (BESS), Biogas/Biomethan und Wasserstoff. Die Kommunalkredit hat sich bereits sehr früh mit diesen Schwerpunkten befasst, das damit verbundene Know-how hat sich in einer Reihe erfolgreich abgeschlossener Transaktionen (insbesondere bei BESS-Projekten in Großbritannien, Deutschland, Italien) manifestiert. Insgesamt hat sich an der Notwendigkeit eines schnellen Ausbaus von Projekten im Bereich Erneuerbare Energie fundamental nichts geändert. Die Kommunalkredit hat daher ihren Weg kontinuierlich fortgesetzt, der vor allem auf innovativen Finanzierungslösungen für ihre Kunden basiert und einen besonderen Fokus auf Brücken- und Development-Finanzierungen setzt, die einen entscheidenden Beitrag für Entwickler leisten, ihre Projekt-Pipeline schnell und flexibel zu realisieren.

Die Kommunalkredit ist – nicht zuletzt verstärkt über das Netzwerk unseres neuen 80 %- Mehrheitseigentümers Altor – in Nordeuropa im Bereich Onshore-Wind und BESS sehr aktiv. Spanien, Portugal, Italien und vor allem Zentral- und Osteuropa (allen voran Rumänien) standen im Bereich PV-Solar und BESS im Fokus der Bank. Erfreulicherweise betrifft dies nicht nur die Strukturierung von Finanzierungen, sondern auch verstärkt den Bereich M&A-Advisory 12 sowie Finanzierungsberatung, wie eine Vielzahl an abgeschlossenen und neuen Mandaten eindrucksvoll beweisen. Besonders erwähnenswert sind dabei Projekte, die die Expertise der Bank über verschieden Produkte und Serviceleistungen bündeln – etwa die kaufseitige M&A-Beratung mit der Strukturierung des notwendigen Akquisitionskredites. Dennoch spiegelten sich die wirtschaftlichen Herausforderungen bei einigen Greenfield-Projekten wider: EV-Ladestationen blieben – als Konsequenz der schwierigen Situation für Hersteller von Batterien und Elektromobilität – unter den Erwartungen. Beim Breitbandausbau standen einige Betreiber, vor allem in Deutschland und Großbritannien, vor ernsthaften Liquiditätsherausforderungen. Dies wurde jedoch im Sektor der Digitalen Infrastruktur durch einen stark wachsenden Markt für den Ausbau von Datencentern mehr als kompensiert.

Aufgrund des sich bis Anfang 2024 nur schleppend verbessernden Zinsniveaus kamen Refinanzierungen erst im zweiten Halbjahr 2024 verstärkt aus den Startlöchern. Bis dahin refinanzierten viele Player im Infrastruktur-Markt meist nur, wenn es absolut notwendig war. Insgesamt stieg das Volumen von Refinanzierungen im Jahr 2024 um etwa 15 % im Vergleich zum Vorjahr – ein Trend, der 2025 weiter an Dynamik gewinnen wird. 2024 war zudem von einem anhaltenden Trend von „Accordion-Finanzierungen“ geprägt. Dabei sichern sich Equity-Sponsoren bereits bei der Finanzierung die Möglichkeit, innerhalb der bestehenden Finanzierungsdokumente weitere Kreditvolumina meist von bestehenden Banken rasch zu sichern, um flexibel und rasch auf organische und inorganische Wachstumsmöglichkeiten reagieren zu können, ohne eine teure Gesamtfinanzierung in Angriff nehmen zu müssen. Die Kommunalkredit unterstützte auf diese Weise kontinuierlich bestehende Kunden über alle Sektoren hinweg.

Der Teilbereich Brownfield/M&A 13 erlebte im zweiten Halbjahr eine spürbare Erholung – bedingt durch ein stabileres Marktumfeld, niedrigere Zinsen und signifikant gefallenen Marktpreisen. Die Kommunalkredit konnte diese verhaltene Entwicklung durch eine breite geografische Aufstellung, ihren Fokus auf stark kundenorientierte Finanzierungslösungen sowie neue Services (vor allem im Bereich M&A- und Debt-Advisory) mehr als kompensieren.

Blickt man auf die relativen Volumina der Sektoren in Europa im Gesamtjahr, zeigt sich, dass der Bereich Erneuerbare Energien (PV-Solar, Wind etc.) gemeinsam mit anderen energienahen Sektoren (Biogas, LNG, Batteriespeicher) auf insgesamt über 50 % 15 am Gesamtmarkt kommt. Dies zeigt sich auch an den Transaktionen der Kommunalkredit – insbesondere in Nordeuropa, auf der Iberischen Halbinsel sowie in Zentral- und Osteuropa (allen voran in Rumänien, wo die Kommunalkredit Markleader ist). Die im Laufe des Jahres 2024 gefallenen bzw. volatilen Energiepreise machten flexible Finanzierungslösungen besonders wichtig, da sie einen hohen Strukturierungsaufwand sowie Markt-Know-how in Hinblick auf Lösungen zur Abnahme des erzeugten Stroms erfordern (volles Markrisiko vs Power Purchase Agreements vs Staatliche Abnahmeverträge bzw. Stützungen). Nur wenige Finanzierungsgeber haben hier die Erfahrung und Agilität der Kommunalkredit vorzuweisen, die proaktiv mit dem Thema Development-Finanzierung vertraut ist und einen guten Track-Record in den Bereichen Biogas/Biomethan sowie Batteriespeichersysteme aufgebaut hat.

Im Bereich der Digitalen Infrastruktur (22 % Volumen) hat sich das Investoreninteresse stetig von Glasfaser-Themen stärker in Richtung Datencenter/Rechenzentren verschoben. Diese sorgen nicht nur für die Übertragung und Speicherung wachsender Datenmengen, sie profitieren auch von den explodierenden Anforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI). Dies bedeutet eine Konvergenz der Themen Digitalisierung und Energiewende, da Rechenzentren exponentiell wachenden Bedarf an Energie haben, was noch nie dagewesene Investments in verschiedene Formen von Energie-​infrastruktur (Transmissions- und Verteilernetzwerke) erfordert.

Eine Reihe von signifikanten Glasfaser-Projekten (vor allem in Großbritannien und Deutschland) liegen durch erhöhte Kosten und wachsende Konkurrenz zum Teil signifikant hinter den Ausbauplänen. Die Kommunalkredit war von dieser Entwicklung nur sehr rudimentär betroffen, da man sich auf Projekte mit wenig Overbuild-Risko 16 sowie mit finanzstarken Sponsoren fokussiert hat. Die Bank war 2024 bei Datencenter in Deutschland, Norwegen, Schweden und den Niederlanden engagiert.

Der Transport-Sektor (19 %) zeigte sich im Jahr 2024 sehr aktiv. Die zwei größten Transaktionen betrafen den mehrheitlichen Kauf des Airport Budapest durch einen staatlichen Investment Fund sowie den 50%-Verkauf am größten privaten italienischen Bahn-Unternehmen Italo an MSC Shipping. Zudem kam es zu einer Reihe von Refinanzierungen bei Flughäfen, da diese die Schwierigkeiten der COVID-Jahre überwunden haben und die Passagierzahlen bereits über dem Niveau von 2018/2019 liegen. Die Kommunalkredit ist in einige Airport-Finanzierungen involviert, arbeitete erfolgreich im Bereich Seehäfen/Passenger-Terminals in Italien und Spanien mit und konnte sich in der wachsenden Nische der Cold Storage Logistik/Transport-Sparte etablieren.

In der Sozialen Infrastruktur wurde die Expertise vor allem im Bereich privater Zentren für diagnostische Bildgebung ausgebaut. Der Trend einer immer älter werdenden Gesellschaft und der damit einhergehenden Notwendigkeit des Ausbaus der präventiven Medizin ist Basis für eine wachsende Anzahl an Transaktionen in diesem Segment. Zusehens interessanter wird die Nachfrage nach modularen Gebäudelösungen – etwa für Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen sowie modulare Containerlösungen für Baustellen. Hier konnte die Kommunalkredit zwei hochinteressante Transaktionen in Großbritannien und der Schweiz erfolgreich begleiten.

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4 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

5 Internationaler Währungsfonds (IWF) – World Economic Outlook, Oktober 2024.

6 Internationaler Währungsfonds (IWF) – World Economic Outlook, Oktober 2024.

7 Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) – Konjunkturradar 1/2025.

9 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

1 0 Europäische Zentralbank – Gesamtwirtschaftliche Euroraum-Projektionen,

Jänner 2025 (sämtliche Zahlen in diesem Unterkapitel).

11 Greenfield-Projekte sind neue, „auf die grüne Wiese“ gestellte Infrastruktur-Assets, die sich je nach Sektor und Beschaffenheit durch unterschiedlich lange Bauphasen und Finanzierungserfordernisse bis zur Inbetriebnahme auszeichnen.

12 M&A: Mergers & Acquisitions (Fusionen, Unternehmenskäufe, Übernahmen).

13 Brownfield-Projekte sind bestehende, meist bereits in Betrieb befindliche Infrastruktur-Assets, deren Finanzierung bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) zumeist neu aufgestellt werden.

1 4 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

15 Inframation & Sparkspread Database, 30.1.2025. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

16 Gefahr, dass in einem Markt/Sektor eine übermäßige Infrastruktur aufgebaut wird, die die tatsächliche Nachfrage übersteigt.

Geschäftsverlauf

Das Jahr 2024 stellte viele Branchen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Doch der Bedarf an nachhaltiger Infrastruktur blieb unverändert hoch – aus gutem Grund. Der Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft erfordert langfristige Investitionen in grüne Technologien, emissionsarme Verkehrssysteme und erneuerbare Energien. Alles Bereiche, in denen die Kommunalkredit Unternehmen und Gebietskörperschaften seit Jahren in ganz Europa zur Seite steht.

Nachhaltige Infrastruktur – wie erneuerbare Energien, energie-effiziente Gebäude oder emissionsarme Verkehrssysteme – ist essenziell, um die Klimaziele zu erreichen und die Dekarbonisierung der Wirtschaft voranzutreiben. Sie bildet das Fundament für die grüne Wende, die auf eine Reduktion von Treibhausgasen und den Schutz natürlicher Ressourcen abzielt. Durch den Ausbau werden nicht nur umweltfreundliche Alternativen geschaffen, es werden auch Innovationen und neue Technologien gefördert. Dies stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und erhöht die Resilienz gegenüber externen Einflüssen wie geopolitische Krisen, Rohstoffengpässe oder Lieferkettenunterbrechungen.Infrastrukturinvestitionen haben traditionell einen hohen Multi-

plikatoreffekt auf die Gesamtwirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, kurbeln die Nachfrage an und wirken stabilisierend auf wirtschaftliche Zyklen. Investitionen in nachhaltige Projekte haben zudem den Vorteil, langfristig Werte zu schaffen und künftige Kosten (bspw. durch Umweltschäden oder notwendige Anpassungen) zu minimieren.

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Infrastruktur neu denken

Unter diesen Voraussetzungen sind wir als Kommunalkredit mehr denn je gefordert, positiven Impact zu generieren. Als Spezialistin für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Financebeteiligen wir uns an der Entwicklung neuer nachhaltiger Technologien, der Finanzierung von Versorgungsunternehmen und erneuerbaren Energieprojekten, der Vernetzung von Menschen und Regionen durch Telekommunikation und Digitalisierung, der Bereitstellung von medizinischen bzw. pflegerischen Leistungen, der Modernisierung von Transportmitteln und -wegen. Wir sind überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um in die Energiewende und Diversifizierung der Energieversorgung zu investieren und Abhängigkeiten von einzelnen Energiequellen zu minimieren.

Wir wollen die Energiewende beschleunigen und helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Daher haben wir uns bis Ende 2025 folgende Meilensteine gesetzt:

Unser täglicher Einsatz zeigt sich in Form von Wasseraufbereitungsanlagen, Windparks, Photovoltaikanlagen, Breitbandverbindungen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, Rad- und Gehwegen – in ganz Europa.

Im Neugeschäft verfügen wir über eine ausgewogene Diversifizierung in Bezug auf Assetklassen, Regionen, Laufzeiten, Produkte und Kundensegmente. Bei der Geschäftsakquisition ist der Fokus auf klare Auswahlkriterien und einen effizienten Kapitaleinsatz gelegt. Dazu zählt neben dem Risiko-Rendite-Profil einer Transaktion auch ihre Platzierbarkeit bei institutionellen Investoren und die Leistung eines Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens.

Die letzten Jahre waren für die Welt besonders herausfordernd. Sie haben aber auch gezeigt, wie wichtig wirtschaftliche Kooperationen, gesellschaftliche Verantwortung und die Abkehr von Abhängigkeiten sind. In diesem Umfeld hat die Kommunalkredit ein Neugeschäftsvolumen im Infrastruktur- und Energiebereich (inklusive Public Finance) von EUR 2.280 Mio. erwirtschaftet (2023: 1.813 Mio.). 35 % der Transaktionen im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft sind dem Sektor Energie & Umwelt zuzurechnen, gefolgt von Sozialer Infrastruktur (21 %), Kommunikation & Digitalisierung (19 %) sowie Natural Resources (9 %) bzw. Verkehr & Transport (6 %). Geografisch liegt der Schwerpunkt auf Europa, insbesondere Deutschland, Italien und Großbritannien waren im Geschäftsjahr 2024 wichtige Märkte für die Bank. Das Kerngeschäft steht dabei in enger Korrelation zur Nachhaltigkeitsstrategie.

Rund EUR 779 Mio. (38 %) des Neugeschäfts unterstützen direkt die Beschleunigung der Energiewende. EUR 768 Mio. (37 %) unseres Projektvolumens helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.

Partner der Städte & Gemeinden

Die Finanzierung der öffentlichen Hand (Public Finance) hat langjährige Tradition und ist ein bedeutender Geschäftsbestandteil. Länder, Städte und Gemeinden sind wesentliche Wirtschaftsfaktoren, die von der Kommunalkredit mit Finanzierungen unterstützt werden. Mit Investitionen in bürgernahe, notwendige Infrastruktur schaffen und sichern die Gebietskörperschaften und ihre Unternehmen Arbeitsplätze und helfen, die Konjunktur vor allem in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten anzukurbeln. 2024 schloss die Kommunalkredit neue Finanzierungen in Höhe von EUR 217 Mio. ab, darunter insbesondere in den Sektoren Soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr), Energie & Umwelt (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) sowie Verkehr & Transport (Radwege, Gehsteige, Straßen, Straßenbahnen).

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Reputation & Auszeichnungen

Die Kommunalkredit hat sich in den vergangenen Jahren am europäischen Infrastruktur- und Energiemarkt erfolgreich positioniert. Ob bei der Entwicklung neuer Technologien im Wasserstoffbereich, der Finanzierung von Wasserversorgungsunternehmen, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarparks, der Errichtung von Windparks, der Umsetzung von Breitbandprojekten, der Ausstattung mit hochtechnologischen Geräten im Gesundheitssektor oder bei der Erschließung wichtiger Verkehrslösungen – die Kommunalkredit ist hier als Ansprechpartner in ganz Europa bekannt und geschätzt.

Im Jahr 2024 wurde die Bank erneut – nach 2022 und 2023– von der österreichischen Tageszeitung Kurier mit dem „Gütesiegel für Nachhaltigkeit“ ausgezeichnet. Vom Wirtschaftsmagazin Börsianer gab es erneut Platz 1 in der Kategorie „Beste Spezialbank“ und Platz 2 in der Kategorie „Beste Bank 2024“.

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Gesamtportfolio mit hoher Asset-Qualität

Die strategischen Geschäftsfelder der Kommunalkredit sind von niedrigen Ausfallsraten und hohen Verwertungsraten geprägt. Die Bank verfügt über ein Gesamtportfolio von hoher Asset-Qualität. Per 31. Dezember 2024 wies es ein durchschnittliches Rating von „BBB+“ auf, 58 % der Exposures wurden als Investmentgrade eingestuft. Die Non-Performing-Loan-Ratio (NPL) liegt bei 2,8 %. Unter Berücksichtigung von Garantien (Deckungen durch Export Credit Agencies mit höchster Bonität im Ausmaß von 95 %) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote 2,4 %.

Das breit diversifizierte Kreditportfolio umfasst die beiden Säulen des Geschäftsmodells: Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance. Per 31. Dezember 2024 entfielen 29 % des Kreditportfolios auf den öffentlichen Sektor (großteils auf österreichische Gebietskörperschaften), 32 % auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und 3 % auf Kredite an öffentlichkeitsnahe Unternehmen. Geografisch gesehen entfielen 21 % auf Österreich (31.12.2023: 25 %), 45 % auf den Rest der Eurozone und 14 % auf weitere EU-Länder (31.12.2023: 44 % bzw. 14 %).

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Stabile Refinanzierungsstruktur

Zum 31. Dezember 2024 wies die Kommunalkredit eine stabile Liquiditätsposition von EUR 1.290 Mio. auf. Die Bank hielt Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken in Höhe von EUR 930 Mio. (31.12.2023: EUR 888 Mio.). Darüber hinaus verfügte die Kommunalkredit über eine freie Liquiditätsreserve bestehend aus hochliquiden Wertpapieren (HQLA) im Ausmaß von EUR 376 Mio. (31.12.2023: EUR 864 Mio.).

Aufgrund des Geschäftsmodells und um Liquiditätsrisiken adäquat zu steuern, gilt das strategische Primat der Diversifizierung für die Kommunalkredit, um von keiner einzelnen Refinanzierungsquelle abhängig zu sein. Nach dem verstärkten Ausbau des Einlagengeschäftes 2023 war der Schwerpunkt im Jahr 2024 auf die weitere Erschließung des Kapitalmarkts gerichtet.

Public Sector Covered Bonds | Deckungsstock

Die Kommunalkredit verfügte zum 31. Dezember 2024 über einen diversifizierten Deckungsstock (Cover Pool) von EUR 1.759 Mio. Demgegenüber waren in EUR- und CHF-denominierte Public Sector Covered Bonds in Höhe von rund EUR 1.554 Mio. aushaftend.

Der Cover Pool enthielt zum 31. Dezember 2024 Aktiva aus Österreich (69,2 %), Deutschland (10,4 %), Frankreich (6,1 %), Belgien (5,8 %) und sonstigen Staaten (8,5 %). 74,6 % der Positionen des Cover Pools verfügen über ein Rating von „AAA“ oder „AA“; 22,6 % über ein Rating von „A“. Die per 31. Dezember 2024 gehaltene Überdeckung betrug 13,2 %.

Rating

Die Investmentgrade-Ratings von S&P Global Ratings (im Frühjahr 2024 angehoben auf „BBB“ | stabiler Ausblick) und Fitch Ratings („BBB-“ | im Frühjahr 2024 angehoben auf positiver Ausblick) spiegeln die sehr gute Geschäftsentwicklung bei hoher Risikodisziplin wider. Die Ratingagenturen haben

Das Covered Bond-Rating der Kommunalkredit von S&P Global Ratings wurde im Jänner 2024 bei „A+“ mit stabilem Ausblick bestätigt. S&P streicht das Portfolio mit hoher Kreditqualität aus überwiegend österreichischen und deutschen Assets des öffentlichen Sektors als Stärke hervor.

Kapitalmarktauftritt

Die Kommunalkredit hat in den letzten Jahren ihren Zugang zu den Kapitalmärkten kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2024 konnten in Summe über eine Milliarde Euro am Kapitalmarkt refinanziert werden – diese Transaktionen unterstreichen das Engagement der Kommunalkredit, sich als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt zu etablieren.

siehe auch Seite 22 | Kapitalmarkt

Das jährliche Update des Debt Issuance-Programms (DIP 4) erfolgte im Februar 2024 mit der Billigung des Basisprospekts durch die österreichische Finanzmarktaufsicht. Das Programm wurde im Dezember 2024 auf EUR 5 Mrd. aufgestockt. Emissionen unter diesem Programm können in Wien gelistet werden und unterstreichen die Verbundenheit der Kommunalkredit zum heimischen Kapitalmarkt.

Im Jahr 2024 wurde eine öffentliche Senior Preferred-Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren im Ausmaß von EUR 300 Mio. bei institutionellen Investoren platziert, welche in zwei weiteren Schritten um jeweils EUR 100 Mio. auf den Gesamtwert von EUR 500 Mio. aufgestockt wurde. Zusätzlich konnten Senior Preferred-Privatplatzierungen im Ausmaß von EUR 18 Mio. bei internationalen Investoren begeben werden. Erstmalig wurde im Jahr 2024 auch ein syndizierter Kredit mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Volumen von EUR 21 Mio. bei internationalen Banken platziert. Zusätzlich wurde im Jahr 2024 erstmalig eine öffentliche Benchmark Covered Bond-Emission mit einer Laufzeit von 51/2 Jahren im Ausmaß von EUR 500 Mio. begeben.

Entwicklung des Einlagengeschäftes

Das Einlagengeschäft der Kommunalkredit besteht aus Retail-Einlagen (KOMMUNALKREDIT INVEST) und Wholesale-Einlagen (KOMMUNALKREDIT DIREKT für Gemeinden und öffentlichkeitsnahe Unternehmen bzw. Direktgeschäft mit Firmenkunden und Institutionellen). Im Jahr 2024 war sowohl das Geschäft mit Wholesale-Einlagen als auch mit Retail-Einlagen leicht rückläufig zu Gunsten der Kapitalmarktrefinanzierung. Im Geschäftsbereich Retail konnte der Anteil an Festgeldern im Vergleich zu Tagesgeldern im Jahr 2024 weiter gesteigert werden und betrug zum Jahresende 95 %.

Liquiditätskennzahlen

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) – in Übereinstimmung mit der CRR (Capital Requirements Regulation) – misst die kurzfristige Widerstandsfähigkeit des Liquiditätsrisikoprofils einer Bank während eines 30-tägigen Szenarios und wird im Rahmen des Frühwarnsystems streng beobachtet. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) betrug zum 31. Dezember 2024 313 % (31.12.2023: 336 %) und lag somit deutlich über der regulatorischen Mindestquote von 100 %.

Banken sind des Weiteren angehalten, mit Blick auf Aktiva und außerbilanzielle Aktivitäten eine stabile langfristige Refinanzierungsbasis aufzuweisen. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) lag zum 31. Dezember 2024 bei 119 % (31.12.2023: 132 %). Die Vorjahreswerte für LCR und NSFR wurden auf Basis des aufsichtlichen Dialogs im Zusammenhang mit der Anwendung des Art. 25 Abs 4 der delegierten Verordnung zur LCR (delVO LCR) angepasst.

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Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Trotz schwieriger makroökonomischer Umstände konnte ein operatives Ergebnis von EUR 135,6 Mio. erwirtschaftet, die Cost-Income-Ratio unter 40 % gehalten und ein Return on Equity nach Steuern von 15,9 % erzielt werden. Einmal mehr hat sich unser strategischer Fokus auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance eindrucksvoll bewährt.

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2024 31.12.2023
Bilanzsumme 6.552,7 5.833,6
Eigenkapital 676,2 491,7
Zinsergebnis 175,1 173,0
Ergebnis aus Wertpapieren und Beteiligungen 0,8 0,2
Provisionsergebnis 32,7 32,2
Sonstige betriebliche Erträge 5,7 5,4
Verwaltungsaufwand -76,7 -73,9
Sonstiger betrieblicher Aufwand -1,9 -1,0
Betriebsergebnis 135,6 135,9
Sonstiges Kreditrisiko, Bewertungs- und Realisierungsergebnis -11,7 -0,3
Periodenergebnis vor Steuern 123,9 135,6
Steueraufwand -39,5 -35,3
Periodenergebnis nach Steuern 84,5 100,4
Cost-Income-Ratio 36,2 % 35,1 %
Return on Equity vor Steuern * 23,3 % 31,4 %
Return on Equity nach Steuern * 15,9 % 23,3 %

* Return on Equity = Periodenergebnis/hartes Kernkapital zum 1.1.

Regulatorische Kennzahlen der Kommunalkredit Austria AG nach UGB/BWG

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2024 31.12.2023
Risikogewichtete Aktiva 3.834,0 2.965,7
Eigenmittel (CET 1, Additional Tier 1, Tier 2) 820,8 635,6
Harte Kernkapitalquote 18,7 % 17,9 %
Kernkapitalquote 20,3 % 20,0 %
Gesamtkapitalquote 21,4 % 21,4 %

Rating

Emittenten-Ratings S&P GLOBAL RATINGS FITCH RATINGS
Langfristiges Rating BBB BBB-
Kurzfristiges Rating A-2 F3
Ausblick stabil positiv

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme nach UGB/BWG beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 6,6 Mrd. (31.12.2023: EUR 5,8 Mrd.). Die wesentlichen Positionen der Aktivseite der Bilanz stellen die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 4,6 Mrd. dar (31.12.2023: EUR 3,8 Mrd.). Der Anstieg der Kundenforderungen um EUR 880,9 Mio. ist im Wesentlichen auf das fortgesetzte Wachstum im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsbereich zurückzuführen. So erfolgten 2024 bilanzwirksame Neuauszahlungen von EUR 2,1 Mrd. (31.12.2023: EUR 1,6 Mrd.). Die Schuldtitel und Schuldverschreibungen, welche im Wesentlichen Wertpapiere des Liquiditätsbuchs enthalten, betragen zum 31. Dezember 2024 EUR 0,7 Mrd. (31.12.2023: EUR 0,9 Mrd.).

Auf der Passivseite stellen die Kundenverbindlichkeiten mit EUR 3,1 Mrd. (31.12.2023: EUR 3,3 Mrd.) und die verbrieften Verbindlichkeiten mit EUR 2,3 Mrd. (31.12.2023: EUR 1,6 Mrd.) die größten Refinanzierungspositionen dar. Die Kapitalmarkt-​aktivitäten umfassen EUR 518 Mio. Platzierungen von Senior Preferred-Anleihen, wobei es sich um öffentliche Emissionen von EUR 500 Mio. und EUR 18 Mio. Privatplatzierungen handelt. Zusätzlich erfolgte eine EUR 500 Mio. Covered Bond-Transaktion. Das Eigenkapital der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 676,2 Mio. (31.12.2023: EUR 491,7 Mio.), welches durch einen Kapitalzuschuss im zweiten Halbjahr 2024 in Höhe von EUR 100 Mio. durch den neuen indirekten Mehrheitseigentümer der Kommunalkredit (Green Opera Finance Invest AB) weiter gestärkt wurde.

Ertragslage

Die Kommunalkredit Austria AG weist für das Jahr 2024 nach UGB/BWG ein Periodenergebnis vor Steuern von EUR 123,9 Mio. aus (2023: EUR 135,6 Mio.), welches wesentlich durch die Kreditrisikokosten beeinflusst ist. Das Betriebsergebnis hingegen zeigt sich weiterhin stabil und weist nach Berücksichtigung von positiven Einmaleffekten, welche im Geschäftsjahr 2023 im Zins- und Provisionsertrag enthalten waren, einen positiven Trend aus.

Zinsergebnis

Das Zinsergebnis enthält Zinserträge in Höhe von EUR 393,2 Mio, die um 26,4 % höher als im Vergleichzeitraum des Vorjahres sind (2023: EUR 311,1 Mio.). Wesentliche Einmaleffekte, die das Ergebnis im Vorjahr positiv beeinflusst haben, konnten im laufenden Geschäftsjahr durch das Neugeschäft kompensiert werden und führen somit zu einer positiven nachhaltigen Ertragsentwicklung. Aufgrund der aktiven Refinanzierungstätigkeit und den damit verbundenen Fundingkosten stiegen die Zinsaufwendungen von EUR 138,2 Mio. auf EUR 218,2 Mio. Dies ist ersichtlich im Zinsaufwand aus Einlagengeschäft, welcher, bei leicht rückgängigen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, zu einem Anstieg im Zinsaufwand von EUR 53,0 Mio. im Geschäftsjahr 2024 führt. Zusätzlich ergibt sich durch die Kapitalmarktaktivitäten ein Anstieg der Zinsaufwendungen von EUR 32,4 Mio. auf EUR 53,3 Mio. in der aktuellen Periode. In Summe ergibt sich somit ein Anstieg des Nettozinsertrages von EUR 173,0 Mio. auf EUR 175,1 Mio.

Provisionsergebnis

Das Provisionsergebnis liegt bei EUR 32,7 Mio. (2023: EUR 32,2 Mio.). Wesentliche Aktivitäten des laufend erweiterten Leistungsspektrums der Kommunalkredit stellen die Arrangierung und Strukturierung von Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und das Beratungs- und Dienstleistungsgeschäft dar. Provisionserträgen von EUR 37,2 Mio. (2023: EUR 35,1 Mio.) stehen Provisionsaufwendungen von EUR 4,5 Mio. (2023: EUR 2,9 Mio.) gegenüber. Der Anstieg in den Provisionsaufwendungen ergibt sich im Wesentlichen aus den Kosten im Zusammenhang mit Begebungen von Kapitalmarktemissionen.

Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand stieg um 3,8 % auf EUR 75,8 Mio. (2023: EUR 73,0 Mio.). Davon entfallen EUR 46,5 Mio. (2023: EUR 46,6 Mio.) auf Personalaufwendungen und EUR 29,3 Mio. (2023: EUR 26,5 Mio.) auf Sachaufwendungen. In den Sachaufwendungen ist im Geschäftsjahr 2023 der Beitrag zum Bankenabwicklungsfonds in Höhe von EUR 1,8 Mio. enthalten. Da mit 2024 die Ausstattung für den Bankenabwicklungsfonds im Euroraum erreicht wurde, beschloss das Single Resolution Board, im Beitragszeitraum 2024 keine regulären ex-ante Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds einzuheben. Die Cost-Income-Ratio erhöht sich leicht durch die gestiegenen Verwaltungsaufwendungen auf 36,2 %, nach 35,1 % im Jahr 2023.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2024 EUR 5,7 Mio. (2023: EUR 5,4 Mio.) und enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Bereitstellung von operativen Dienstleistungen für die Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Höhe von EUR 4,8 Mio. (2023: EUR 4,5 Mio.).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen EUR 1,9 Mio. (2023: EUR 1,0 Mio.), darin enthalten ist im Geschäftsjahr 2024 die Dotierung einer Rückstellung in Zusammenhang mit der Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 UStG.

Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis

Das sonstige Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis beträgt EUR -11,7 Mio. (2023: EUR -0,3 Mio.). Das Kreditrisikoergebnis, welches sich aus der Veränderung der Einzelwertberichtigung in Höhe von EUR -9,1 Mio. (31.12.2023: EUR -4,3 Mio.), der statistisch ermittelten Risikovorsorge in Höhe von EUR -2,6 Mio. (31.12.2023: EUR -0,9 Mio.) sowie der Veränderung der § 57 Abs. 1 BWG Vorsorge ergibt, beträgt EUR 1,1 Mio. (31.12.2023: EUR 3,3 Mio.). Des Weiteren sind die Ergebnisse aus der Beteiligungsbewertung enthalten, welche im Geschäftsjahr 2024 EUR 1,4 Mio. betragen.

Steueraufwand

Der Steueraufwand 2024 beziffert sich auf EUR 39,3 Mio. (2023: EUR 35,2 Mio.). Diese Position enthält auch die Auflösung der aktiven latenten Steuern des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von EUR 9,2 Mio., die nicht mehr als temporäre Differenz anerkannt werden.

Entwicklung der Risikovorsorge unter Berücksichtigung der aktuellen makroökonimischen Entwicklungen

Die Risikovorsorge für statistisch erwartete Kreditverluste (expected credit losses) wird auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelbaren Erfahrungswerten (in Analogie zu IFRS 9) berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen (probability of default – „PD“), Ausfallsquoten (loss given default) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt. Die Kommunalkredit verwendet spezifische PDs für die Portfolien Specialized Lending, Corporates und Financial Institutions sowie die „All Sector“-PDs für alle sonstigen Exposures. Ein wesentlicher Treiber dieser PDs ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter. 2025 wird für die Eurozone ein gegenüber 2024 leicht verbessertes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Darüber hinaus haben sich auch die Aktienmärkte im abgelaufenen Jahr sehr positiv entwickelt.

Aufgrund von für Infrastrukturfinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten. Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen. Dennoch gibt es drei Fälle, bei denen es 2024 zu einem Ausfall gekommen ist. Insgesamt befindet sich per 31. Dezember 2024 ein Exposure von EUR 129,0 Mio. (31.12.2023: EUR 53,4 Mio.) im Ausfall (regulatorische Non Performing Loan-Quote von 2,8 % (31.12.2023: 1,5 %) bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 2,4 % (31.12.2023: 1,0 %)). Es bestehen Einzelwertberichtigungen von EUR 13,3 Mio. (31.12.2023: EUR 4,3 Mio.) für diese Fälle.

Per 31. Dezember 2024 weist ein Exposure in Höhe von EUR 144,1 Mio. (31.12.2023: EUR 40,6 Mio.) eine Forbea-rance-Klassifizierung auf. Zum 31. Dezember 2024 war bis auf eine der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand.

Zum 31. Dezember 2024 war ein Exposure in Höhe von EUR 142 Mio. (31.12.2023: EUR 47,0 Mio.) in der IFRS-Stufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst. Das Kreditrisikoergebnis betrug im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 EUR -10,6 Mio. (2023: EUR -1,9 Mio.) und resultiert aus Neugeschäften, Ratingänderungen, Stufentransfers, der Bildung von Wertberichtigungen sowie der erfolgten PD-Aktualisierung.

Risikogewichtete Aktiva und Eigenmittel

Per 31. Dezember 2024 verfügt die Kommunalkredit auf Einzel-ebene über ein hartes Kernkapital (CET 1) von EUR 715,2 Mio. (31.12.2023: EUR 531,1 Mio.), ein Kernkapital (Tier 1) von EU R 778,5 Mio. (i. e. CET 1 plus EUR 63,3 Mio. Additional Tier 1 – AT1) (31.12.2023: EUR 593,9 Mio.) und Eigenmittel von insgesamt EUR 820,8 Mio. (i. e. Tier 1 plus EUR 42,3 Mio. Tier 2) (31.12.2023: EUR 635,6 Mio.). Der Unterschied der regulatorischen Eigenmittel auf Einzel- (EUR 820,8 Mio.) und oberster Gruppenebene (EUR 781,7 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus der Anrechnungseinschränkung gemäß Art. 81 ff CRR („Minderheitenabzug“). Die risikogewichteten Aktiva erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der positiven Neugeschäftsentwicklung auf EUR 3.834,0 Mio. (31.12.2023: EUR 2.965,7 Mio.).

Die Kommunalkredit weist damit zum 31. Dezember 2024 weiterhin starke Kapitalquoten auf: So beträt die Gesamtkapitalquote 21,4 % (31.12.2023: 21,4 %), die Kernkapitalquote 20,3 % (31.12.2023: 20,0 %) und die harte Kernkapitalquote 18,7 % (31.12.2023: 17,9%). Die dargestellten Werte reflektieren die Eigenkapitalkennzahlen-Basis des Einzelabschlusses der Kommunalkredit gemäß UGB/BWG unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2024.

Zweigstelle und Beteiligungen

Wien (Zentrale) und Frankurt am Main (Zweigstelle) sind die Drehscheiben, von denen aus die Kommunalkredit als Spezialist für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen mit Fokus auf Europa agiert. 255 Mitarbeiter:innen in der Bank und 155 in der auf Umweltförderung und -beratung ausgerichteten Tochter sind für die Performance verantwortlich.

Die Kommunalkredit Austria AG hält Beteiligungen und Anteile an mehreren verbundenen Unternehmen. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die Gesellschaften der Fidelio KA Debt Fund-Plattform, die Florestan KA GmbH und die Kommunalnet E-Government Solutions GmbH stellen strategische Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen dar. Die Unternehmen in Zusammenhang mit den Immobilien der Bank (sie fungieren als Unternehmenssitz) werden hauptsächlich zur Unterstützung des Kerngeschäfts gehalten.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Investitionen in Infrastruktur und Maßnahmen gegen den Klimawandel sind essenziell für unsere Gesellschaft. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) leistet mit ihren beiden Geschäftsfeldern Förderungsmanagement und Consulting einen wesentlichen Beitrag zu diesen Zielen. Sie ist Expertin und kompetente Partnerin für Klima- und Umweltschutzprojekte in den Bereichen Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, klima-freundliche Mobilität, Siedlungs- und Schutzwasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität sowie Altlastensanierung. Mit ihrem breiten und spezifischen Wissen rund um das Themen-spektrum Umwelt, Klima und Energie ist die KPC gerade im internationalen Umfeld auch ein ausgewiesener Partner im Bereich Sustainable Finance . 90 % ihrer Anteile stehen im Eigentum der Kommunalkredit.

Förderungsmanagement

Die hohe Nachfrage nach Umweltförderungen hat auch 2024 angehalten. Die KPC vergab Förderungsgelder in Höhe von EUR 2.868 Mio. (2023: EUR 1.735 Mio.), vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), des Klima- und Energiefonds sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS).

Hervorzuheben ist vor allem die Sanierungsoffensive mit den beiden Schwerpunkten „Raus aus Öl und Gas“ inkl. „Sauber Heizen für Alle“ und „Sanierungsbonus“ für Privathaushalte. Mit der Anhebung der Förderungspauschalen Anfang 2024 haben sich die Antragzahlen in beiden Bereichen verdoppelt bzw. verdreifacht, sodass hier EUR 1.459 Mio. vergeben werden konnten. In Summe wurden 2024 insgesamt 768.352 Klima- und Umweltschutzprojekte (2023: 633.403), denen ein Investitionsvolumen von über EUR 9,1 Mrd. (2023: EUR 7,1 Mrd.) zugrunde lag, beurteilt. Das entspricht einer Steigerung von rund 21 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023.

Im Sinne der Klimaschutzbestrebungen der österreichischen Bundesregierung sowie der Konjunkturbelebung auf regionaler und lokaler Ebene waren die Förderungsmittel 2024 für alle klimarelevanten Förderungsinstrumente weiterhin auf sehr hohem Niveau. Damit verbunden zeigte sich weiter eine starke nachfrage nach Förderungen. Die KPC ist Schnittstelle zwischen den Förderungsgebern, die die finanziellen Mittel bereitstellen, und den Antragstellern. Dabei begleitet sie ein Projekt über den gesamten Förderungsprozess. Zu den Aufgaben gehört zudem die Entwicklung und Implementierung von Förderungsprogrammen. 2024 waren dies beispielsweise Förderungsprogramme zur Transformation der Industrie hin zur CO2-Neutralität, die Umrüstung von kulturellen Einrichtungen mit dem Förderschwerpunkt „Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz, Energieeffiziente Sportstätten und Energieeffiziente Rettungsorganisationen“. Weiters wurden die Förderungsprogramme „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“ und die Leuchttürme der Wärmewende implementiert. Darüber hinaus wurden auch das Förderungsangebot des Biodiversitätsfonds weitergeführt sowie zusätzliche Mittel für Förderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt.

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Beratung

Als Beratungsdienstleisterin ist die KPC für namhafte nationale und internationale Entwicklungsorganisationen und Finanzinstitutionen erfolgreich tätig. Im internationalen Consulting hat sich die KPC dabei besonders auf Beratungsleistungen in den Bereichen Energie, Klimaschutz und nachhaltige Finanzierung fokussiert und führt hier vor allem technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen , Studien, Know-how-Transfer und Politikberatung sowie Projektevaluierungen und die Entwicklung von nachhaltigen Kreditlinien durch. Zu den Auftraggebern zählen u. a. anerkannte Institutionen wie die Weltbank, die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investmentbank (EIB), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Bereich der Klimapolitik-Beratung für das BMK unterstützt die KPC direkt das österreichische Verhandlungsteam bei den Klimaverhandlungen auf EU-Ebene sowie bei den internationalen UN-Klimaverhandlungen (wie der COP29 in Baku). Zudem berät die KPC den österreichischen Vertreter im Green Climate Fund (GCF), welcher als internationales Klimafinanzierungsinstrument Gelder für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt. Ebenso unterstützt die KPC den österreichischen Vertreter im neu geschaffenen UN-Fonds zu Verlusten und Schäden durch den Klimawandel (Fund responding to Loss and Damage (FRLD)).

Im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung betreut die KPC Klimaschutzprojekte, die durch das BMK direkt gefördert werden, um Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellen-ländern zu unterstützen. Unter diesem Förderungsprogramm wurde 2024 der zweite Programm-Call für Klimaschutzprojekte durchgeführt: EUR 10 Mio. an Förderungsmittel für Projekte in Entwicklungsländer. 2024 hat die KPC mehr als 25 Projektanträge mit einem potenziellen Auftragsvolumen von EUR 17,8 Mio. erstellt und bei ausschreibenden Institutionen eingereicht. Dabei wurden zwölf attraktive Neuaufträge sowie Verlängerungen bestehender Mandate mit einem gesamten Auftragswert von EUR 4,4 Mio. beauftragt.

Climate Austria

Unternehmen suchen aktiv Möglichkeiten, Maßnahmen zum freiwilligen Klimaschutz zu setzen. Die KPC managt Climate Austria seit dem Jahr 2008 und greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung mit Klimaschutzprojekten zurück. Climate Austria berechnet und evaluiert die klimarelevanten Aktivitäten von Unternehmen und bietet die Möglichkeit an, für all jene CO2-Emissionen, die nicht durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen vermieden werden können, aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Unter diesem Kooperationsmodell wurden bislang mehr als 460 nationale und internationale Klimaschutzprojekte mit insgesamt rund EUR 3,9 Mio. unterstützt. Im Jahr 2024 wurden so 34.000 Tonnen CO2 über nationale und internationale Klimaschutzprojekte vermieden.

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Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fonds-Plattform

Mit der luxemburgischen Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund SICAV-RAIF SCA bietet die Kommunalkredit eine Infrastructure Debt Fonds-Plattform an, die professionellen Investoren diversifizierten Zugang zur Infrastruktur-Pipeline der Bank ermöglicht. Die Investoren profitieren von der starken Akquisitions-, Strukturierungs- sowie Portfolio Management-Expertise der Kommunalkredit bei nachhaltigen europäischen Infrastruktur- und Energieprojekten, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Bank profitiert im Gegenzug von vertieften, strategischen Partnerschaften mit den Fonds-Investoren. Dabei präsentiert sich die Kommunalkredit als starker Partner mit gleichgeschalteten Interessen aufgrund der jeweils eigenen Investitionen parallel zum Fonds.

Der Teilfonds „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1“ ist voll investiert und derzeit in der Reifephase. Der Fonds vereint ein breites nachhaltiges Projektspektrum aus Infrastruktur- und Energieinvestitionen , die einen wesentlichen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDG) leisten. Die Vermögensanlagen sind stabil durch die dauerhaften Herausforderungen und Krisen der vergangenen Jahre gekommen. Zum Jahresende 2024 hat die Bank EUR 212,2 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum ersten Teilfonds in denselben Transaktionen investiert. Darüber hinaus ist sie auch ein Gesellschafter des Fonds.

Der zweite Teilfonds, „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Eu-rope 2“, ist ein Artikel 8-Fonds gemäß SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), der im August 2022 aufgelegt wurde. Auch dieser Fonds konzentriert sich auf strukturierte Infrastruktur- und Energieprojekte in Europa, die im gewichteten Durchschnitt als „Investmentgrade“ eingestuft werden. Dieser Teilfonds legt noch stärkeren Wert auf ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der Assets.

Diese Einschätzung erfolgt auf Basis einer strengen dreistufigen Evaluierung: (i) SDG-Screening, (ii) Ausschlusskriterien und (iii) ESG-Analyse. Dadurch unterstützen wir das von der Europäischen Union (EU) formulierte Ziel, Kapitalströme zu nachhaltigen In-vestments umzulenken. Gleichzeitig sind Nachhaltigkeit und Green Transition auch für viele institutionellen Investoren von hohem Interesse. Per 31. Dezember 2024 sind von der Bank EUR 78,5 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum zweiten Teilfonds investiert.

Florestan KA GmbH

Die Projektentwicklungsgesellschaft Florestan KA GmbH verfolgt das Ziel, Infrastruktur- und Energieprojekte mit Entwicklungs- und Wachstumspotenzial durch Eigenkapitalbeteiligungen voranzutreiben. So investiert die Kommunalkredit gemeinsam mit der OMV (Österreichs führender Erdöl-, Erdgas- und Chemiekonzern) in den Bau der bislang größten Elektrolyseanlage Österreichs in der Raffinerie Schwechat. Bei einer jährlichen Produktion von bis zu 1.500 Tonnen grünem Wasserstoff verringert sich der CO2-Fußabdruck um bis zu 15.000 Tonnen pro Jahr.

Mit dem österreichischen Energieversorger eww hält die Bank ein Joint Venture für die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Photovoltaik-Aufdachanlagen in Österreich. Im Rahmen des angebotenen „Contracting-Modells“ ist für Kunden keine anfängliche Investition notwendig, da die Gesellschaft die PV-Aufdachanlagen finanziert, auf den von den Kunden zur Verfügung gestellten Dachflächen errichtet und langfristig an diese verpachtet. Die Kunden erhalten sämtlichen von der Anlage erzeugten Strom und können diesen entweder im Gebäude selbst nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Damit unterstützt die Bank direkt die Klimaziele der österreichischen Bundesregierung. Per 31. Dezember 2024 waren bereits sechs Anlagen in Betrieb.

Kommunalnet E-Government Solutions GmbH

Die Kommunalkredit hält eine 45-%-Beteiligung an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH (Kommunalnet); 45 % sind im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes, 10 % von drei Landesverbänden des Österreichischen Gemeindebundes.

Kommunalnet ist das digitale Arbeits- und Informationsportal der österreichischen Gemeinden , Bürgermeister:innen und Gemeindebediensteten. Es bietet aktuelle kommunale Nachrichten, Zugang zu relevanten behördlichen Datenbanken und fungiert als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kommunalnet ist offizieller Bestandteil der österreichischen e-Government-Roadmap.

Mit Ende 2024 waren 19.093 registrierte Nutzer:innen aus 2.111 österreichischen Gemeinden und Gemeindeverbänden im Netzwerk vertreten. Damit verfügt Kommunalnet über eine einzigartige Stellung im kommunalen Bereich und einen außeror-dentlich hohen Marktanteil von 98 %. Mit 10,4 Mio. Zugriffen ist das Portal gefragte Informationsquelle.

Im Jahr 2024 wurden die Direkt-Vertriebsaktivitäten für Loanboox (für Kommunalfinanzierungen) sowie für Proventor (Digitale Compliance und Sicherheitsprozesse) weiter ausgebaut, die Videoformate „Tatort Gemeinde“ und „Expertentalk“ erweitert. Das ehemalige Netzwerk wurde Anfang des Jahres durch ein modernes und benutzerfreundliches Forum ersetzt. Mittlerweile tauschen sich über das „kn-FORUM“ 3.755 Mitglieder in insgesamt zwölf Foren über kommunale Themen aus. Das entspricht einem User-Anstieg von 39,4 % bzw. 1.155 Usern. Inhaltlich geht es im Forum primär um Fragestellungen, die die tägliche Arbeit der Gemeindebediensteten betreffen.

Der Kommunalnet-Marktplatz erfreut sich großer Beliebtheit und ist ein zentraler Bestandteil des Portals. Bisher fehlte jedoch eine eigene Landingpage mit einem Überblick über die aktuellsten Angebote und Inhalte. Dies soll sich im ersten Halbjahr 2025 ändern, damit die unterschiedlichen Angebote gezielt und effizienter beworben werden können.

Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG

Die Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG hält und verwaltet die Immobilien in der Türkenstraße 9 und Liechtensteinstraße 13. Die Büroräumlichkeiten der Immobilien werden hauptsächlich an Konzerngesellschaften vermietet.

Tradition trifft Moderne: Stock für Stock wird die Zentrale im 9. Wiener Bezirk in ein zeitgemäßes Bürogebäude verwandelt.

Wegbereiter der Zukunft | Unsere Mitarbeiter:innen

Wir leben Infrastruktur. So vielseitig das Geschäft mit nachhaltiger Infrastruktur ist, so mannigfaltig sind auch das individuelle Wissen und die persönlichen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter:innen. Sie sind unser wichtigstes Kapital. Die exzellente Performance der Bank hängt maßgeblich vom gemeinsamen Engagement ab.

Wir wollen die dynamischste und innovativste Infrastrukturbank Europas werden. Dafür brauchen wir Kreativität und Initiative. Dazu kommt die Vielfalt unserer Belegschaft (Diversity) als Zeichen eines modernen und dynamischen Unternehmens. 27 Nationalitäten trugen per Ende 2024 zu einer gestärkten Unternehmenskultur bei. Die hohe fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter:innen ist eine besondere Stärke bei der Umsetzung maßgeschneiderter Finanzierungsprojekte für unseren Kund:innen.

Details unter Business Ethics (Seite 132)

Zum Fokus der Geschlechtergleichstellung wird in unserem Bereich People & Culture sowohl im Recruiting als auch in der Nachfolgeplanung verstärkt auf Diversität geachtet. Unser Ziel, bis 2025 zumindest 30 % der Führungskräfte weiblich zu besetzen, haben wir bereits erreicht. Der Frauenanteil in der Kommunalkredit Gruppe lag zum 31. Dezember 2024 bei 45 %, in Führungspositionen bei 34 %. Unsere Talente und Nachwuchsführungskräfte weisen zudem eine entsprechende Diversität auf. Beauftragte Dienstleister (Personalberater) sind angehalten, jedenfalls für eine Geschlechtergleichstellung bei den Recruitingansprachen zu sorgen.

Wir halten uns an die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und achten insbesondere auf die grundlegenden Rechte der Diskriminierungsfreiheit und des Arbeitsschutzes, welche sich auch in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) wiederfinden.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Basis unseres nachhaltigen Erfolgs. Professionelle Standards und ethische Grundwerte sind in unserem Alltag selbstverständlich und in unserem Verhaltenskodex festgehalten. Deren Einhaltung ist für uns essenziell, sie bilden die Grundlage für die Reputation und den Fortbestand des Unternehmens und einen positiven Beitrag zum Image der Finanzindustrie in der Öffentlichkeit.

Aus- und Weiterbildung sind ein bedeutender Erfolgsfaktor für die Identifikation mit dem Unternehmen und somit für die Kommunalkredit selbst. Wir achten dabei auf berufsmäßige wie auch persönliche Entfaltung, in dem wir nicht nur Fachworkshops abhalten, sondern auch praxisorientierte Kurse für Alltagssituationen ermöglichen, die die Persönlichkeit stärken – über alle Organisationsebenen hinweg.

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Personalentwicklung bedeutet für uns, Mitarbeiter:innen gezielt dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen und potenzielle Herausforderungen zu bewältigen, denen sie in ihrem Arbeitsumfeld begegnen. Wir verstehen dies auch als Bindeglied zwischen Unternehmensstrategie und Belegschaft. Sie zielt darauf ab, das Engagement und die Entwicklung der Kollegenschaft und der Führungskräfte zu fördern. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag, gemeinsam unsere Vision und unsere Mission umzusetzen und unsere Ziele zu erreichen. Zudem schaffen wir durch Modernisierungen des Arbeitsumfeldes sukzessive einen optimalen Arbeitsrahmen – mit einem klaren Bekenntnis zur Performance.

Das Vertrauen von Kunden, Partnerbanken, Investoren, Eigentümern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie der gesamten Kollegenschaft ist uns wichtig. Wir pflegen einen ständigen proaktiven und transparenten Dialog mit unseren Stakeholdern. Diesen begreifen wir als Chance zum Wissensaustausch und zur eigenen Weiterentwicklung sowie als Gelegenheit, unsere Erfahrungen weiterzugeben. Oberstes Ziel ist, das Vertrauen in unser Unternehmen zu erhalten und zu stärken. Die interne Governance fördert und gewährleistet einen fairen Wettbewerb und schützt die Interessen unserer Kunden.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit in unserer Geschäftsstrategie spiegelt sich auch in der innerbetrieblichen Organisation wider. Die Beschaffung und Pflege von Materialien, die Versorgung mit Arbeitsressourcen, der Umgang mit Firmenbesitz und eine fachgerechte Entsorgung müssen den hohen Ansprüchen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit genügen. Das Nachhaltigkeitsteam fördert das Verständnis und achtet auf die Einhaltung des internen Kriterienkatalogs.

Details unter Business Ethics (Seite 132)

Die Dienstverhältnisse in der Kommunalkredit unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. In der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) kommt der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting zur Anwendung. Sämtliche Mitarbeiter:innen sind von kollektivvertraglichen Bestimmungen umfasst.

Für die Kommunalkredit und die KPC am Standort Wien gibt es jeweils einen Betriebsrat. Die beiden Gremien sind Organe der Betriebsbelegschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen (§ 38 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG). Durch die Vertretung des Betriebsrats im Aufsichtsrat ist dessen umfassende Information über die laufende Geschäftstätigkeit jederzeit gegeben.

Entwicklung in Zahlen

Zum 31. Dezember 2024 lag der Personalstand der Kommunalkredit Gruppe bei 410 aktiven Vollzeitäquivalenten (31.12.2023: 383). 255 davon waren in der Kommunalkredit Austria AG tätig (31.12.2023: 236), 155 für die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (31.12.2023: 158). Von den 255 Bankangestellten arbeiten elf von der Zweigstelle in Frankfurt am Main aus.

Das Durchschnittsalter betrug 41 Jahre. Mit 62 % blieb der Akademikeranteil auf hohem Niveau. Sechs Frauen befanden sich zum 31. Dezember 2024 in Karenz/Mutterschutz; während des Jahres nahmen vier Mitarbeiter – für Geburten seit 1. Juli 2011 den kollek-tivvertraglich verankerten – „Papamonat“ bzw. die – für Geburten seit 1. März 2017 – „Familienzeit“ in Anspruch. Zum 31. Dezember 2024 befanden sich sechs Mitarbeiter:innen in Bildungskarenz.

Hier entsteht etwas.

Das Palais im 9. Wiener Gemeindebezirk grenzt unmittelbar an die Altstadt. Erbaut 1858/59, wird dem ehemaligen „Haus Bösendorfer“ behutsam Stockwerk für Stockwerk architektonisch frischer Atem eingehaucht. Innen State-of-the-Art, außen der Glanz des vergangenen Jahrtausends.

Bettina Bartl

Triathletin in Operations

Spotlights

Unser Unternehmen lebt von den Menschen, die es gestalten. Mit ihrer Leidenschaft, ihrem Wissen, ihrem Einsatz und ihrem Charakter machen sie täglich den Unterschied. Ihr Blick für das Wesentliche und ihr Gespür für Trends machen sie zu einer unverzichtbaren Bereicherung – wie alle unserer gut 400 Mitarbeiter:innen.

Sie ist faszinierend. Nach 3,8 Kilometern im Wasser, 180,2 Kilometern am Rad und – zum Drüberstreuen – der Marathondistanz von 42,195 Kilometer hat sie noch immer ein Lächeln auf den Lippen. Man könnte also meinen, diese sportlichen Höchstleistungen, von denen so manche/r Träume – oder Albträume – hat, sind kaum der Rede wert. Zum ‚Ausgleich‘ ist Bettina Bartl Bereichsleiterin Banking Operations. Mit ihren Teams ist sie für die korrekte Abbildung der Finanzierungen im Kernbankensystem, die laufende Gestionierung der Kreditfinanzierungen sowie für Zahlungsverkehr und Wertpapier-/Derivateabwicklung zuständig. Klingt beinahe weniger anstrengend als der Longdistance-Triathlon.

„Ich mache meinen Job wirklich gern. Ich mag es, mit Leuten auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten, etwas zu bewegen.“ Warum dann zur Kommunalkredit? „Primär war es der Gedanke, die grüne Wende auch beruflich zu begleiten und dadurch Möglichkeiten für eine nachhaltige Lebensweise zu unterstützen. Und dann hat sich gezeigt, wieviel Freude das Gemeinsame macht, wenn man Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Lösungsorientierung an den Tag legt.“

Sind Zahlen und Regulatorik nicht trockene Angelegenheiten? „Das kommt immer darauf an, mit welchem Blickwinkel man darauf schaut. Gegenwärtig beschäftige ich mich verstärkt mit Robotic Process Automation (RPA) und Business Process Review & Redesign (BPR). Diese werden erhebliche Auswirkungen auf die organisatorische und technische Transformation der Bank haben. Mit RPA werden Standardtätigkeiten von einer Software übernommen und damit den Kolleg:innen Zeit für sinnstiftende Aufgaben ermöglicht. BPR bildet die Basis für die Umsetzung der neuen Workflow-Plattform.“

A propos Workflow. Wie kommt man auf die Idee, seine Freizeit dem Triathlon zu verschreiben? „Durch den frühen Verlust meines Mannes verbringe ich noch bewusster Zeit mit Familie, Freunden, Patenkindern … und dem Sport. Grundsätzlich mache ich alles gern, was mit Sport zu tun hat. Aber Schwimmen, Radfahren, Laufen – und das am liebsten hintereinander und richtig lange – hat für mich einen ganz besonderen Reiz.“ Bewiesen hat Bettina das zuletzt 2024 in Nizza. Bei der Iron(wo)man World Championship in Frankreich war sie mittendrin statt nur dabei. In 14 Stunden, 14 Minuten und 6 Sekunden erreichte sie – wie man es von ihr hier im Haus nicht anders kennt – mit einem Lächeln die Ziellinie. Ein Lächeln, das ansteckend ist.

Er vereint das größte Team im Haus. Volker Kruse leitet seit Mitte 2024 den Bereich Banking. Mit seiner Mannschaft von rund 80 Kolleg:innen ist er für einen Großteil des Aktivgeschäfts der Bank zuständig. Hier werden Infrastrukturprojekte gesucht, entwickelt, begleitet und umgesetzt, die für die Gesellschaft einen Mehrwert darstellen und der Bank ihr Alleinstellungsmerkmal geben. Und was motiviert den stets ruhig wirkenden Mitt-50er, ausgerechnet bei der Kommunalkredit angeheuert zu haben?

„Nach vielen Jahren in einem Großkonzern wollte ich wieder einmal auf flexiblere Strukturen treffen und Dinge selbst beeinflussen und entscheiden. Der Wunsch zur Veränderung hat mich zu diesem Schritt bewegt. Und er bietet mir die Möglichkeit, etwas zu gestalten. Die Bank bewegt sich in einem nachhaltigen Wachstumssegment. Dies schafft Spielraum für die Weiterentwicklung von Teams und fördert die Individualität und Kreativität aller Involvierten.“

Potenzial ist da: Gerade in herausfordernden Zeiten ist nachhaltige Infrastruktur der Schlüssel zu einer langfristig positiven Entwicklung. „Es ist spannend, an der Energiewende so nahe und aktiv mitarbeiten zu dürfen. Mit Altor haben wir einen Partner, dessen nachhaltiges Engagement auf Neugier, Kreativität und Wirkung beruht. Jetzt gilt es, das Profil unseres Unternehmens weiterzuentwickeln und unter der neuen Eigentümerschaft Dinge für die Gesellschaft positiv zu verändern. Keiner hat gesagt, dass das leicht wird. Aber es ist spannend und spornt an.“

Es ist also mit Sicherheit kein 9-to-5-Job, den Volker hier in Wien ausfüllt. „Das entspricht auch nicht meiner Mentalität. Aber natürlich gibt es ein Leben abseits der Arbeit.“ Und wie sieht das aus – als Wahlwiener? „Die Wochenenden und Ferien gehören meiner Familie. Wien ist meine zweite Heimat, aber die Freizeit verbringe ich mit meiner Frau und unseren beiden Jungs in München. Wir sind alle ziemlich sportbegeistert und regelmäßig auf den bayerischen Fußballplätzen anzutreffen. Die Kombination aus forderndem, aber zufriedenstellendem Beruf und entsprechender Zeit für mein Privatleben ist für mich ganz wichtig“, schließt Volker das Gespräch … und die Tür. Weitere Aufgaben warten bereits.

Wenn es in Österreich das Amt des Oberbürgermeisters gäbe, Andreas Kettenhuber hätte es längst inne. Er ist so etwas wie ein Urgestein in der Kommunalkredit. Seit über 30 Jahren in unterschiedlichen Funktionen und Aufgaben im Kundengeschäft, hat ‚Mr. Public Finance‘ viele spannende Infrastrukturinvestitionen begleitet. Besonders prägend, so erinnert er sich, war beispielsweise die Etablierung von Maastricht-bestimmten Betrieben im Rahmen des EU-Beitritts Österreichs. Dieses Projekt, das die Kommunalkredit damals für das Bundesministerium für Finanzen umsetzte, trug maßgeblich dazu bei, das Budgetdefizit und die Staatsverschuldung zu reduzieren – eine Aufgabe, die auch heute hohe Relevanz hat.

„Der öffentliche Bereich hat mich immer besonders fasziniert, weil Maßnahmen – wie der Ausbau von Kindergärten – direkt und unmittelbar das Leben der Menschen in den Gemeinden verbessern. Und es gibt ständig neue Entwicklungen (Digitalisierung, Breitband), die es spannend machen, in diesem Bereich tätig zu sein.“ Aber ist die Politik nicht sehr schnellebig? „Die kommunalen Entscheidungsträger sind, so wie auch die Mitarbeiter:innen in der Bundes- oder Landesverwaltung, ein wichtiger stabiler Faktor. Und über die Jahre habe ich mir ein breites Netzwerk aufgebaut, das nicht nur zu langjährigen, vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen geführt hat, sondern auch zu echten Freundschaften.“ Ist das Geschäft mit der öffentlichen Hand für die Kommunalkredit wichtig? „Aber natürlich“, so Andreas. „Public Finance ist eine wichtige Säule unseres Geschäftsmodells. Und durch meine Tätigkeit in Ländern wie der Schweiz, Deutschland, Frankreich oder in Osteuropa konnte ich umfangreiche Kenntnisse über unterschiedliche Finanzierungslösungen sammeln. Dieses Know-how gilt es beständig für unser Unternehmensziel einer nachhaltigen Zukunft und eines wettbewerbsfähigen Europas umzusetzen.“

Als Besitzer eines Klimatickets trifft man Andreas oft in den Öffis – er ist Spitzenreiter bei den internen Bahnkilometern. Hat er etwas Zeit, sitzt er am Rad. „Aber nicht solche Distanzen wie Bettina“, grinst er. Als ehemaliger Musiker schätzt er die Kunst und Kultur … und natürlich sein ‚Dreimäderlhaus‘ als stolzer Vater zweier Töchter. „Und ich unterstütze ‚meine‘ Gemeinde bei Infrastrukturprojekten und Finanzierungsfragen, um auch auf lokaler Ebene etwas beizutragen.“ Und schon ist er am Weg zum Zug.

Sie nimmt eine Schlüsselrolle ein bei der Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in der Unternehmensgruppe. Als Sustainability Officer hat Luisa Lacovara Berührungspunkte mit praktisch allen Bereichen der Organisation. Und das ist umso bedeutender in einer Zeit, in der die Nachhaltigkeitsberichterstattung immer intensiver wird. „Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung tiefgreifend verändern. Auch bei der Kommunalkredit, die aber bereits Pionierarbeit hier geleistet hat und das erste europäische Finanzinstitut nach EMAS war.“

Wird der grüne Fußabdruck auch wirklich gelebt? „Certo“, entgegnet die Italienerin. „Die Klimaneutralität ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Daher bin ich stolz darauf, für ein Unternehmen zu arbeiten, deren Kerngeschäft Lösungen zur Abmilderung dieser Herausforderungen bietet. Die Kombination aus geringer Größe (400 Mitarbeiter:innen) und großer Vielfalt innerhalb der Organisation macht es möglich, mit allen Stakeholdern persönlich zu sprechen und gemeinsam etwas zu bewegen.“

Ist Optimismus unter den aktuell vorherrschenden Rahmenbedingungen berechtigt? „Natürlich betrachte ich mit einiger Sorge die jüngsten geopolitischen Entwicklungen und die möglichen Auswirkungen der daraus resultierenden Instabilität und Polarisierung auf unseren gemeinsamen Fortschritt bei der Verwirklichung sozialer und ökologischer Ziele. Aber: Das macht mich persönlich noch entschlossener, meinen Teil dazu beizutragen. Und wir als Unternehmen sind überzeugt, durch unsere Tätigkeit eine Vorreiterrolle spielen zu können. Schauen Sie hier im Bericht in den Nachhaltigkeitsteil: Wir unterstützen nicht nur diverse nationale und internationale Nachhaltig-keitsinitiativen, wir schaffen durch unser Geschäftsmodell täglich nachhaltige Infrastruktur.“

Monotonie kennt Luisa nicht. „Ich habe drei wunderbare Kinder, die mich motivieren und inspirieren und dafür sorgen, dass mir auch abseits der Arbeit nie langweilig wird. Eine Leidenschaft ist das Segeln – ein Sport, den ich regelmäßig ausübe. Dies hilft mir, mich mit der Natur zu verbinden und meine Batterien wieder aufzuladen.“ Natürlich mit einer windbetriebenen, kohlenstofffreien Energiequelle.

Er ist der Jüngste. Nicht im Unternehmen, aber unter den Kolleg:innen, die hier exemplarisch für die Kommunalkredit stehen. Jakub Kirschner ist Junior Transactor in der Abteilung Structuring & Execution. Er unterstützt die Senior Banker – wobei Senior für Erfahrung steht, nicht fürs Alter (!) – bei der Analyse von Projekten und der Abwicklung der Kreditvergabe. Das sind nicht nur spannende, sondern vor allem gesellschaftlich relevante Themen.

Aber ist eine Bank für einen jungen, kreativen Menschen nicht eher langweilig? „Sicher nicht“, kommt es sofort zurück. „Ganz im Gegenteil. Diese Bank hat mich gleich angesprochen, weil sie einen klaren Fokus auf Infrastruktur und Energie legt – zwei Themen, die mich sehr interessieren. Besonders wichtig ist mir, durch meine Arbeit einen Beitrag zur Energiewende leisten zu können. Hier sehe ich die Möglichkeit, Projekte zu unterstützen, die einen nachhaltigen Mehrwert schaffen. Das motiviert jeden Tag aufs Neue.“

Unterschätzen wir die Jugend? Besser wir hören auf ihre Themen. „Momentan beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa. Besonders in Anbetracht der aktuellen geopolitischen Spannungen frage ich mich, welche Rolle wir als Bank und ich persönlich dabei spielen können, um Europa zukunftssicher und wirtschaftlich stark zu machen.“

Immerhin hat Jakub auch eine Leidenschaft, die vielleicht nicht ganz so ‚grün‘ gesehen wird. „Ich bin begeisterter Motorradfahrer und plane für dieses Jahr die eine oder andere Reise quer durch Europa. Die Freiheit, die man beim Fahren spürt, kombiniert mit der Möglichkeit, neue Orte und Kulturen zu entdecken, begeistert mich immer wieder. Diese Leidenschaft gibt mir den perfekten Ausgleich zu meinem Arbeitsalltag.“ Bekanntlich hinterlassen Motorräder einen kleineren ökologischen Fußabdruck … deren Emissionsausmaß übrigens über Climate Austria (eine Initiative, bei der die Kommunalkredit involviert ist) freiwillig in Form eines Klimaschutzbeitrags ‚kompensiert‘ werden kann.

In jüngster Zeit kann es schon einmal vorkommen, dass man Bernadette Afritsch-Togni mit einem etwas müden Auge in der Früh antrifft. Unser Head of Finance kümmert sich mit ihrem Team vor allem um die Zahlenwelt der Kommunalkredit. Sie liefert damit wesentliche Einblicke in die Performance der Bank. Zusätzlich kümmert sie sich aber natürlich auch um ihre Tochter, die ihre Familie seit einem Jahr bereichert. Dennoch: Wenn es um Fachfragen geht, ist ‚Berni‘ stets hellwach.

Warum gerade hier gelandet? „Die Kommunalkredit ist – verhältnismäßig – eine kleine, überschaubare Bank. Gleichzeitig weist sie internationales Flair auf. Kolleg:innen aus aktuell 27 Nationen ermöglichen spannende Projekte in ganz Europa – und zum Teil darüber hinaus. Die flachen Hierarchien im Haus und die gute Zusammenarbeit sorgen für ein angenehmes Arbeitsklima. Entscheidungen können rasch herbeigeführt werden, wir sind stets in Bewegung. Ich mag dieses Miteinander auf Augenhöhe. Man kennt quasi jeden im Haus.“

Wenn wir aber aus dem Haus rausschauen und uns umblicken, sind die gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht die besten. „Umso wichtiger erachte ich es, dass wir trotz der globalen Entwicklungen den Fokus auf dem Wesentlichen belassen – die Sicherstellung einer nachhaltigen, lebenswerten Zukunft und ein friedliches Miteinander. Es ist noch möglich, sich auf die richtige Seite zu bewegen und seinen Anteil beizutragen. Davon profitiert ja nicht der einzelne, sondern am Schluss alle.“

Und abseits der Arbeit? „… verbringe ich die Zeit intensiv mit meiner Familie. Das ist eine ganz spannende Phase in unserem Leben. Aktuell bin ich auf der Suche nach einem zuckerfreien Kuchen für den ersten Geburtstag meiner Tochter, den ich auch Erwachsenen zumuten kann.“ Ideen werden gerne angenommen!

Volker Kruse

Kapitän der Infrastrukturprojekte

Jakub Kirschner

Mehr als eine Junior-Rolle

Bernadette Afritsch-Togni

Power für Tochter und Team

Luisa Lacovara

Hüterin unseres grünen Daumens im Unternehmen

Andreas Kettenhuber

Mr. Public Finance

Sonstige wesentliche Informationen

Kontrollwechsel der Eigentümer

Die seit 2015 indirekt kontrollierenden Gesellschafter der Kommunalkredit Austria AG – die Interritus Limited mit Sitz in Großbritannien sowie die Trinity Investments Designated Activity Company mit Sitz in Irland, die von der Attestor Limited verwaltet wird,– haben ihre gesamte Beteiligung an der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Holding-Gesellschaft der Kommunalkredit Austria AG) an die Green Opera Finance BidCo AB mit Sitz in Schweden verkauft. Diese steht im Besitz von Fonds, die von dem schwedischen Finanzinvestor Altor verwaltet werden. Die Entscheidung und die anschließende Vertragsunterzeichnung wurden bereits im Februar 2023 bekannt gegeben.

Die bisherigen Aktionäre (Interritus | Trinity Investments Designated Activity Company, verwaltet von Attestor Limited |Österreichischer Gemeindebund) werden Minderheitsaktionäre bleiben.

Nachdem die zuständigen österreichischen und europäischen Behörden die erforderlichen Genehmigungen erteilt haben, wurde das Closing am 15. Juli 2024 erfolgreich abgeschlossen. Eine Stärkung des Kapitals der Kommunalkredit um EUR 100 Mio. via Kapitalzuschuss durch den neuen Mehrheitseigentümer wurde am 29. Juli 2024 durchgeführt, um die Kommunalkredit auf ihrem Wachstumspfad zu unterstützen. Im Anschluss an das erfolgte Closing sind die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder plangemäß zurückgetreten und die Hauptversammlung hat einen neuen Aufsichtsrat bestellt.

Details siehe Organe | Steckbrief ab Seite 13

Änderungen im Vorstand

Am 1. Juli 2024 wechselte Nima Motazed von der Swiss Re zur Kommunalkredit und übernahm die Position des Chief Operating Officer und Chief Technology Officer (COO|CTO). Per 28. August 2024 schied Bernd Fislage als CEO der Kommunalkredit aus. Sebastian Firlinger, Chief Risk Officer und Chief Financial Officer (CRO|CFO) übernahm interimistisch die Position des Vorstandsvorsitzenden. Am 1. November kehrte John Weiland zur Kommunalkredit zurück. Der langjährige Head of Banking agiert seither als Chief Commercial Officer (CCO) der Bank.

Der Vorstand der Kommunalkredit besteht somit aus Sebastian Firlinger, Nima Motazed und John Weiland.

Rechtsrisiken

Zwischen der Kommunalkredit Austria AG und einem im Sommer 2024 aus seiner Funktion ausgeschiedenem Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist seit Herbst 2024 ein zivilrechtliches Verfahren am Handelsgericht Wien anhängig, in dem die Gesellschaft Beklagte ist. Klagebegehren sind sowohl auf Leistung als auch Feststellung gestützt. Das Verfahren befindet sich noch im Anfangsstadium, es hat noch keine Tagsatzung bei Gericht stattgefunden. Die Kommunalkredit Austria AG hat unter Berücksichtigung einer rechtlichen Risikoeinschätzung entsprechende Rückstellungen vorgesehen.

Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand der Kommunalkredit trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht generell den gesamten Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Kommunalkredit ist ein Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements und ist in die spezifischen Prozesse integriert. Dazu werden Kontrollen definiert, die Kernrisiken vermindern bzw. vermeiden sowie bestmöglich sicherstellen sollen, dass wesentliche Geschäftsziele erreicht werden.

Kontrollumfeld

Das Kontrollumfeld der Kommunalkredit ist geprägt durch den allgemeinen Code of Conduct sowie durch fachlich spezifische Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Diese werden durch eine formelle Aufbauorganisation und Ablauforganisation (letztere im Rahmen einer Gesamtprozesslandkarte) ergänzt.

Die Implementierung des IKS in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist in fachspezifischen internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt, die die richtige und ordentliche Darstellung von Transaktionen sowie die Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft in hinreichendem Detail sicherstellen.

Die am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Funktionen, Finance und Risikocontrolling sind in separaten Bereichen organisiert. Ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten sind klar getrennt oder unterliegen einem Vieraugenprinzip. Innerhalb der Ablauforganisation im Bereich Finance wird grundsätzlich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichtswesen eingesetzt. Daten und IT-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Relevante Informationen werden im Rahmen eines „Need to Know“-Prinzips nur jenen Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt. Die Interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften des Rechnungslegungsprozesses. Die Leitung der Internen Revision berichtet direkt an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat.

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Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung in der Kommunalkredit erfolgt in zwei Schritten – einerseits zwecks Definition von IKS-relevanten Prozessen im Rahmen des sogenannten „Scopings“, andererseits durch Analyse der in der Gesamtprozesslandkarte beschriebenen Einzelprozesse.

Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden.

Kontrollmaßnahmen

Auf Basis der Einzelprozesse werden relevante Risiken erhoben sowie Kontrollpunkte, die jeweiligen Kontrollziele, die Art der Kontrolle und der Kontrollverantwortliche definiert. In einer Risiko-Kontroll-Matrix (RKM) werden die dem Prozess zugeordneten Kontrollen definiert und einem operativen Kontrollverantwortlichen zugeordnet.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung verhindert bzw. frühzeitig entdeckt und korrigiert werden. Die für die Rechnungslegung und Berichterstattung verwendete Software ist eine am Markt gängige Standardsoftware (SAP). Es erfolgen sowohl automatisierte Kontrollen (Validierungen) in SAP, als auch manuelle Kontrollen durch Mitarbeiter:innen.

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Rechnungslegung und IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. Auf die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen und strikte Beachtung des Vier-Augen-Prinzips wird streng geachtet.

Information und Kommunikation

Die Bereichsleitungen bestätigen im Rahmen des IKS-Managements halbjährlich die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation von Schlüsselkontrollen .

Die Bereiche Finance und Risikocontrolling berichten im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses in Form von Monats- und Quartalsreports regelmäßig an den Vorstand. Dem Vorstand wie-​ derum obliegt die Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat der Kommunalkredit.

Die einzelnen Reports enthalten die Rechenwerke (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Budget sowie Kapitalplanungsrechnungen, Soll/Ist-Abweichung inklusive Kommentierung der wesentlichen Entwicklungen) des Unternehmens, einen quartalsweisen Risikobericht, Berichte und Analysen zum Liquiditätsrisiko des Bereichs Markets und Berichte und Analysen zur Geschäftstätigkeit des Bereichs Banking.

Eigentümer, Investoren und Marktpartner sowie die Öffentlichkeit werden durch den Halbjahresbericht und den Jahresfinanzbericht umfassend informiert. Darüber hinaus wird den Erfordernissen von Ad-hoc-Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen.

Überwachung

Überwachungstätigkeiten des IKS erfolgen im Rahmen einer Aufbauprüfung sowie einer Funktionsprüfung. Dies beinhaltet eine angemessene Verbindung zwischen Risiko, Kontrollziel und Kontrollaktivität sowie eine Stichprobenprüfung, ob Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Bei Kontrollmängeln werden Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen im IKS-Management erarbeitet und deren Umsetzung gemonitort.

Um die Einhaltung der Vorschriften und Vorgaben auf Bankebene zu gewährleisten, wird die Einhaltung gemäß dem jährlichen Prüfplan der Internen Revision zusätzlich überprüft.

Forschung und Entwicklung

Durch ihre Tätigkeit als Spezialbank für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen hat sich die Bank auf die Transformation des Energiesystems fokussiert – und geht dabei über die Rolle des reinen Finanziers klar hinaus. Forschungsaktivitäten im Sinne des § 243 Abs. 3 Z 3 UGB werden nicht durchgeführt.

Internes Kontroll- und Risikomanagement

Ausgehend von den Unternehmenszielen der Kommunalkredit erfolgt die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten unter risikostrategischen Gesichtspunkten und besonderer Beachtung der Risikotragfähigkeit. Die Bank legt dabei besonderen Fokus auf das Risiko-Ertrags-Kalkül und die nachhaltige Erhöhung der Risikodeckungsmasse.

Organisation des Risikomanagementsystems

Die Identifizierung und Bewertung der Risikotreiber des Geschäftsmodells erfolgt über jährliche Assessments, aus denen die Kommunalkredit eine Risikolandkarte ableitet. Ziele der Risikolandkarte sind die Herstellung eines einheitlichen Risikoverständnisses, die Überprüfung der Vollständigkeit der Erfassung und die Identifizierung von potenziellen Steuerungslücken, die im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung zu schließen sind.

Für die Hauptrisikoarten (insbesondere Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko) wird nach bankbetriebswirtschaftlich anerkannten internen Verfahren das dafür benötigte ökonomische Kapital berechnet. Zusätzlich ist für nicht hinreichend quantifizierbare Risiken (insbesondere operationelles Risiko, aber auch Reputationsrisiko, Rechtsrisiken und sonstige Risiken) ein Risikopuffer vorgesehen. Alle wesentlichen Risiken unterliegen in der Kommunalkredit einer bankweiten Limitstruktur, die kontinuierlich überwacht wird.

Ein zeitnahes, regelmäßiges und vollständiges Risikoberichtswesen ist in Form des Risikoreportings implementiert. Zusätzlich zum monatlichen Risikomanagement-Bericht („RMC-Bericht“), der ein detailliertes Bild aller materiellen Risiken und deren Abdeckung mit der verfügbaren Deckungsmasse darstellt, wird dem Vorstand regelmäßig über Einzelengagements mit erhöhtem Risikoprofil (Monitoring- bzw. Watchlist) berichtet. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat (insbesondere Prüfungsausschuss und Kreditausschuss) mittels regelmäßiger Berichte umfassend über die aktuellen risikorelevanten Entwicklungen informiert.

In der aufbauorganisatorischen Struktur für das Risikomanagement der Kommunalkredit sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses eindeutig definiert und festgelegt. Damit sind risikonehmende Organisationseinheiten (Markt) von Organisationseinheiten, die der Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen (Marktfolge), bis auf Vorstandsebene funktional getrennt. Die vom Markt unabhängige Risikomanagementfunktion wird vom Chief Risk Officer (CRO) auf Vorstandsebene wahrgenommen.

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Der CRO wird in seiner Funktion fachlich und operativ insbesondere durch die Bereiche Risk Controlling (RCON), Credit Risk (CR) und Compliance and Non-Financial Risk (CNFR) unterstützt.

Für die Aufnahme neuer Geschäftsfelder, neuer Märkte oder Produkte ist ein formalisiertes und strukturiertes Genehmigungs- und Implementierungsverfahren eingerichtet, das die adäquate Abbildung in Abwicklung, Risikomanagement und Reporting, Rechnungswesen sowie Meldewesen sicherstellt.

Die Überwachung und Steuerung der Risiken erfolgen durch folgenden Gremien:

Die Quantifizierung der Risiken, der Risikodeckungsmasse sowie die Durchführung von Stresstests liegt in der Verantwortung des Bereichs Risiko Controlling (RCON). Zudem ist dieser Bereich für die Bewertung von Risikopositionen sowie die Validierung der seitens der Bank eingesetzten Methoden zur Risikomessung zuständig.

Analyse und Beurteilung von Einzeladressrisiken, Abgabe eines Zweitvotums bei der Kreditvergabe bzw. Reviews, Ratingvergabe, Limitierung von Branchen- bzw. Länderrisiken, Überwachung und Management von Engagements mit erhöhtem Risikoprofil (insbesondere Engagements der Monitoring- und Watchlist) sowie qualitative Portfolioanalysen fallen in die Zuständigkeit des Bereichs Credit Risk (CR).

Der Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) ist für die Geldwäscheprävention (AML- & CTF-Management), die Kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Compliance sowie für das Non-Financial Risk Management (insbesondere OpRisk und Information Security) der Bank verantwortlich.

Wesentliche Grundsätze des Risikomanagements

Im Rahmen der Risikostrategie für die jeweiligen Hauptrisikoarten bestimmt der Vorstand die Grundsätze für die angemessene Steuerung und Limitierung. Das ökonomische Risiko wird bei Festlegung des Risikoappetits für die Gesamtbank in Abstimmung mit der Risikotragfähigkeit (ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process bzw. ILAAP – Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und der Risikobereitschaft der Bank begrenzt und überwacht.

Darüber hinaus gelten für das Risikomanagement der Kommunalkredit folgende wesentliche Grundsätze:

Gesamtbanksteuerung und Risikotragfähigkeit

Ziel der Gesamtbanksteuerung ist der risiko- und ertragsoptimierte Einsatz der Kapitalressourcen im Rahmen des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit der Bank.

Folgende Risiken sind per Stichtag in der Kommunalkredit als relevant identifiziert und werden laufend im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht:

KREDITRISIKO
Ausfallrisiko und Emittentenrisiko Länder- bzw. Transferrisiko
Wiedereindeckungsrisiko bei Ausfall des Kontrahenten Settlementrisiko
Bonitätsänderungsrisiko (= Migrationsrisiko) Kreditrisikokonzentrationen
Beteiligungsrisiko Restrisiko aus Kreditrisikominderungstechniken
LIQUIDITÄTSRISIKO
Liquiditätsstrukturrisiko Marktliquiditätsrisiko
Fundingrisiko
MARKTRISIKO
Zinsänderungsrisiko Bankbuch Basis Spread-Risiko
Fremdwährungsrisiko Optionsrisiko
Credit Spread-Risiko OIS-Risiko
OPERATIONELLES RISIKO
Auslagerungsrisiko Informations- und Kommunikationstechnologierisiko (IKT-Risiko)
Menschen-, Prozess- und Systemrisiko und externe Risiken Rechtsrisiko
EIGENBONITÄTSRISIKO
BCVA-Risiko* Wiedereindeckungsrisiko durch Ratingtrigger
MAKROÖKONOMISCHES RISIKO
Makroökonomisches Risiko
SONSTIGE RISIKEN
Strategisches Risiko Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Eigenkapitalrisiko Risiko von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Reputationsrisiko Syndizierungsrisiko
Business Risk

* Umfasst per Definition CVA-Risiko und DVA-Risiko und ist zur Gänze dem Eigenbonitätsrisiko zugeordnet.

Abhängig vom Absicherungsziel werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung zwei ökonomische Steuerungskreise unterschieden:

Liquidationssicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz des Gläubigerschutzes)

 Absicherungsziel: Im Vordergrund steht die Sicherstellung einer Kapitalausstattung, die für den Liquidationsfall gewährleistet, dass alle Fremdkapitalgeber mit einer definierten Wahrscheinlichkeit bedient werden können („Gläubigerschutz“).

 Der ökonomische Kapitalbedarf (interne Risikomessung) wird dem ökonomischen Kapital/der Deckungsmasse gegenübergestellt. Sowohl ökonomischer Kapitalbedarf als auch die Risikodeckungsmasse werden bei diesem Ansatz barwertig ermittelt („Full Fair Value“-Betrachtung). Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 99,95 % verwendet.

Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
63,7 % (55,2 %) 36,3 % (44,8 %)

Going-Concern-Sicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung)

 Absicherungsziel: Der Fortbestand der Bank soll mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei Eintritt von Risiken ohne zusätzliches Eigenkapital sichergestellt werden.

 Alle GuV-wirksamen Risiken müssen jedenfalls durch das Plan-Jahresergebnis, auflösbare Rücklagen sowie das „freie Kapital“ gedeckt sein. Das freie Kapital ist jenes Kapital, welches das intern festgelegte Absicherungsziel, ausgedrückt über eine Mindest-T1-Quote sowie eine Mindest-Total Capital-Quote, übersteigt. Den Absicherungszielen sind entsprechende Frühwarnstufen vorgelagert. Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 95 % verwendet.

Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
42,1 % (47,8 %) 57,9 % (52,2 %)
Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
67,2 % (66,8 %) 32,8 % (33,2 %)

Neben diesen ökonomischen Steuerungskreisen wird die Einhaltung regulatorischer/normativer Mindestanforderungen und Absicherungsziele im Zuge der Mittelfristplanung und der laufenden Kapitalplanung gewährleistet.

Zusätzlich werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, um die Belastbarkeit des Geschäftsmodells zu testen und die Adäquanz der Kapitalausstattung sicherzustellen. Dazu werden grundsätzlich zwei unterschiedliche volkswirtschaftliche Szenarien (allgemeines Rezessionsszenario und idiosynkratisches Stressszenario) definiert und die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit quantifiziert.

Neben der gestressten Risikotragfähigkeit wird je Szenario auch eine gestresste, mehrjährige Planung erstellt, um die Stabilität des Geschäftsmodells im Zeitablauf zu testen. In Ergänzung zu den volkswirtschaftlichen Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese sollen aufzeigen, inwieweit Parameter und Risiken gestresst werden können, bis regulatorische oder interne Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

Kreditrisiko

Grundlagen

Kreditrisiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragskonform nachkommt.

Auf Basis des bestehenden CRR-Standardansatzes für alle Forderungsklassen kommen in der Kommunalkredit, so vorhanden, vorrangig externe Ratings zur Anwendung. Sofern diese nicht zur Verfügung stehen, werden für die interne Risikosteuerung Ratings aus internen Scoring- bzw. Ratingmodellen ermittelt. Jedem aktiven Kunden ist somit ein externes oder internes Rating zugeordnet, das mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten sind in einer internen Ratingskala (Masterskala) in Kategorien zusammengefasst, denen externe Ratings zugeordnet werden können. Die Leistungsfähigkeit und Trennschärfe der Ratingverfahren und ihre Prognosefähigkeit hinsichtlich Zahlungsausfällen werden regelmäßig überprüft und nötigenfalls angepasst.

In der Kommunalkredit werden zwei Arten von Kreditsicherheiten berücksichtigt: finanzielle Sicherheiten und persönliche Sicherheiten. Als finanzielle Sicherheiten werden vor allem Nettingvereinbarungen und Barbesicherungen zur Reduktion des Kontrahentenrisikos eingesetzt. Erhaltene finanzielle Sicherheiten reduzieren das bestehende Exposure. Im Gegensatz dazu wird das Exposure durch persönliche Sicherheiten (Garantien und Haftungen) nicht reduziert. Bei Vorliegen von persönlichen Sicherheiten kann das Exposure je nach Risikoeinschätzung dem Sicherheitengeber zugerechnet und so gegebenenfalls im Portfoliomodell und Limitwesen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen für Finanzierungen durch die Kommunalkredit marktkonforme Sicherheitenpakete, die in der Praxis potentiell verlustmindernd wirken, aber regulatorisch nicht anrechenbar sind (zum Beispiel Gesellschaftsanteile, Assetverpfändungen ohne Wertgutachten) und daher nicht angesetzt werden. Insgesamt fließen diese indirekt durch die aus externen Studien abgeleiteten Werte für Verluste im Fall eines Ausfalls (loss given default) in die Ermittlung der Risikokosten der Bank ein.

Unerwarteter Verlust

Die Quantifizierung des unerwarteten Verlustes aus Kreditrisiken zur Risikosteuerung und -begrenzung sowie zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für das Kreditrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalysen erfolgt monatlich unter Verwendung von Credit-VaR-Berechnungen. Zur Quantifizierung des unerwarteten Ausfallrisikos für Kreditrisiken verwendet die Kommunalkredit ein Ausfallmodell (Default-Modell) basierend auf dem CreditRisk+ Ansatz. Für die Berechnung des Credit-VaR werden ratingabhängige einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) sowie regional- und branchenspezifische Verlustquoten (LGD) verwendet. Das verwendete Modell beruht auf statistischen Methoden und Annahmen. Die verwendeten Parameter werden zumindest jährlich einem Überprüfungsprozess unterzogen, aktualisiert und der Prozess im Rahmen eines Validierungsberichts dokumentiert.

Der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr beträgt in der Liquidationssicht per 31. Dezember 2024 17,3 % (31.12.2023: 11,5 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse; der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr in der Going-Concern-Sicht per 31. Dezember 2024 12,8 % (31.12.2023: 10,9 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (T1) und per 31. Dezember 2024 20,4 % (31.12.2023: 15,2 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (Total Capital).

Ratingverteilung, Portfolioqualität und Konzentrationsrisiko

Das Gesamtexposure in Höhe von EUR 6.428 Mio. (31.12.2023: EUR 5.731 Mio.) nach Rating ist in den oberen Ratingkategorien konzentriert; per 31. Dezember 2024 sind 30,5 % (31.12.2023: 37,9 %) des Exposures „AAA“/„AA“ geratet, 57,9 % (31.12.2023:

65,8 %) Investmentgrade. Das Portfolio der Kommunalkredit hat insgesamt eine hohe Assetqualität; das exposuregewichtete Durchschnittsrating für das Gesamtexposure ist „BBB+“ (nach Standard & Poor’s-Ratingskala).

Das Kreditportfolio weist anhand des hohen Anteils an Investmentgrade-Bonitäten sowie der guten Portfoliodiversifizierung eine solide Portfolioqualität aus. Die fünf Fälle, die als ausgefallen (NPL) klassifiziert sind, führen zu einer regulatorischen Non-Performing-Loan-Ratio von 2,8 % zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 (31.12.2023: 1,5 %). Unter Berücksichtigung von Garantien (ECA-Deckungen) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote nur 2,4 %. Die Kommunalkredit überwacht entsprechend den regulatorischen Vorgaben überfällige Forderungen. Abgesehen von einer ausgefallenen Forderung, die als Teil der NPL-Quote berichtet wird, gab es zum Stichtag keinen Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

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Risikokonzentrationen werden bei der Kreditvergabe berücksichtigt, im Zuge des monatlichen Kreditrisikoreports im RMC überwacht sowie in Berichten an den Kreditausschuss und den Aufsichtsrat/Kreditausschuss dargestellt. Das Gesamtportfolio wird dabei nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert (unter anderem nach Sub-Portfolios, Ländern, Regionen, Top 20-„Gruppen verbundener Kunden“, Rating, Segmenten) und nach Hauptrisikotreibern, Sektoren, geografischer Verteilung, Ländern sowie Fremdwährungen limitiert. Ebenso wird der Gesamt-ECL wie auch der ECL aus den Top 15-Risikotreibern begrenzt und überwacht. Zusätzlich sind noch weitere Limitierungen definiert, die das Gesamtexposure mit höherem Risikogehalt begrenzen (z. B. IFRS 9 High Risk Exposure, Single-B Exposures). Je nach Risikoeinschätzung werden Reviews in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt, jedoch zumindest jährlich.

Kreditrisikoanalyse und Überwachung

Das Kreditgeschäft ist zentraler Bestandteil des Kerngeschäfts der Kommunalkredit. Dementsprechend gehören das Eingehen von Kreditrisiken sowie deren Steuerung zur Schlüsselkompetenz der Bank, wobei insbesondere Projektfinanzierungen im Infrastrukturbereich sowie die finanzielle Begleitung von Vorhaben der öffentlichen Hand im Vordergrund stehen. Die Aufgaben des operativen Kreditrisikomanagements (CR) umfassen dabei sämtliche Aktivitäten zur Prüfung, Überwachung und Limitierung von Risiken aus dem Einzelgeschäft.

Die Vergabe von Krediten, die Bewertung allfälliger Sicherheiten sowie die Bonitätsbeurteilung sind klaren Regelungen unter-worfen, die in den einschlägigen Vorschriften und Arbeitsanweisungen der Kommunalkredit abgebildet sind. Neben den Ver-gabekriterien (= „Kreditrisikostrategie“) zählen dazu die Kompetenzordnung, Vorgaben zur Bonitätsbeurteilung und zur Ratingermittlung.

Die Bank folgt für Transaktionen im Infrastrukturbuch einem dreistufigen Prozess, um das Risiko-Ertrags-Profil in der gebotenen inhaltlichen Tiefe transparent zu machen:

1 . Erstbeurteilung einer potenziellen Transaktion durch Markt und Markfolge mit klarer Empfehlung hinsichtlich Weiterverfolgung (gegebenenfalls unter spezifischen Auflagen) oder Ablehnung durch den Kompetenzträger;

2 . Due Diligence-Phase mit Fokus auf wirtschaftliche, finanzielle, technische, rechtliche und versicherungsspezifische Aspekte als Grundlage der Beantragung und Risikobeurteilung;

3 . Vorlage der Transaktion im Wege eines Kreditantrags (Markt) samt Risikostellungnahme (Marktfolge) zur Genehmigung durch den Kompetenzträger (Kreditkomitee bzw. Kreditausschuss des Aufsichtsrats).

Die organische Trennung von Markt- und Marktfolge wird dabei immer eingehalten.

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Kreditrisikofrüherkennung und Risikovorsorge

Es findet regelmäßig eine Beurteilung statt, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Kundenengagements vorliegen. Die Beurteilung der Wertminderung findet entweder im Rahmen des jährlichen Rating-/Reviewprozesses oder anlassbezogen statt. Engagements mit erhöhtem Kreditrisiko bzw. Auffälligkeiten im Sinne eines „Early Warnings“ werden darüber hinaus monatlich im Rahmen des Monthly Portfolio Monitoring Meetings überwacht. Zu diesem Zweck verwendet die Kommunalkredit für die jeweiligen Segmente spezifische Frühwarnindikatoren, die auf Basis von qualitativen und quantitativen Merkmalen Engagements identifizieren, die einer erhöhen Monitoring-Frequenz zu unterwerfen sind.

Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 beläuft sich das Exposure auf der Watchlist auf EUR 135,5 Mio. (31.12.2023: EUR 27,1 Mio.). Es befindet sich ein Exposure von EUR 129,0 Mio. (31.12.2023: EUR 53,4 Mio.) im Ausfall.

Im Rahmen der Kreditsitzung aktualisiert und berichtet der Bereich Credit Risk (CR) monatlich über Partner mit erhöhten Kreditrisiken, wobei abzuleitende Maßnahmen in diesem Gremium beschlossen werden.

Die Festlegung der Wertminderungen für Kreditausfälle obliegt dem Risikomanagement mit Genehmigung des Kreditkomitees.

Kontrahentenausfallrisiken aus Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiergeschäften

Mit allen aktiven Gegenparteien der Kommunalkredit bestehen rechtlich verbindliche Nettingvereinbarungen für Derivate und Repo-Transaktionen (Close-Out Netting). Für Derivate bestehen mit allen aktiven finanziellen Gegenparteien Credit Support Annexes bzw. Besicherungsanhänge zu Rahmenverträgen mit täglich vereinbartem Collateral Margining gemäß der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR. Ausgenommen hiervon sind Derivatverträge im Deckungsstock. Für diese bestehen Rahmenverträge und Nettingvereinbarungen mit marktüblichen Konditionen. Entsprechend der Clearingpflicht nach EMIR bestehen weiters Clearing-Rahmenvereinbarungen. Derzeit bestehen keine Pensionsgeschäfte.

Das im Kreditrisiko berücksichtigte Exposure aus dem Gegenparteiausfallrisiko bei Derivaten ist definiert als das Restrisiko aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung von CSAs und Nettingvereinbarungen zuzüglich eines „Add On“ für potenzielle Marktwertänderungen während der sogenannten „Residual Period of Risk“ zwischen Ausfall der Gegenpartei und Glattstellung/Wiedereindeckung des Derivatgeschäfts.

Wertpapiergeschäfte werden überwiegend auf Basis „delivery against payment“ über Euroclear bzw. Clearstream abgewickelt.

Die ökonomische Begrenzung von Gegenparteiausfallrisikopositionen erfolgt einerseits über volumenbasierte Partner- und Kreditkonzentrationslimits, andererseits über das ökonomische Kreditrisiko in der Credit-VaR-Ermittlung der Risikotragfähigkeitsrechnung.

Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird gemäß IFRS 13 als Credit Valuation Adjustment (CVA) berechnet. CVA und DVA (Debt Valuation Adjustment) werden in der Kommunalkredit auf Basis der Potential Future Exposure-Methode mithilfe von Monte Carlo-Simulationen berechnet und als BCVA (bilateral CVA) zusammengefasst. Das Risiko aus Schwankungen im BCVA (BCVA-Risiko) wird mittels eines VaR-basierenden Ansatzes ermittelt.

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko ist aufgrund der Natur der Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung. Der Buchwert der Beteiligungen der assoziierten Unternehmen (at equity) beträgt per 31. Dezember 2024 EUR 2,9 Mio. (31.12.2023: EUR 2,6 Mio.). Der Buchwert der Beteiligungen, welche unter den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen werden, beläuft sich auf EUR 1,1 Mio. (31.12.2023: EUR 1,6 Mio.).

Liquiditätsrisikomanagement

Aufgabe des Liquiditätsrisikomanagements der Kommunalkredit ist es, die Liquiditätsrisikoposition der Bank zu identifizieren, zu analysieren und zu steuern, mit dem Ziel, zu jedem Zeitpunkt eine angemessene Liquiditätsdeckung zu effizienten Kosten zu gewährleisten.

Der strategische Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird durch den ILAAP, welcher integrierter Bestandteil des übergeordneten ICAAP ist, definiert. Zu diesem Zweck hat die Bank umfangreiche Policies, Arbeitsanweisungen und Methoden implementiert, wie Liquiditätsrisikostrategie, IKS-Framework und Funding- bzw. Notfallpläne.

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Analyse der Liquiditätsposition [Baustein 1]

In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten vertraglicher, nicht diskontierter Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Dabei wird bei Zinsswaps, Cross-Currency-Swaps und Devisenswaps eine Bruttodarstellung vorgenommen, sodass ausschließlich die ausgehenden Cashflows des jeweiligen Derivats gezeigt werden. Der Nominalbetrag der Zins- und Cross-Currency-Swaps betrug per Stichtag 31. Dezember 2024 EUR 5,1 Mrd. (31.12.2023: EUR 3,7 Mrd.). Die Cashflows umfassen neben Tilgungs- auch Zinszahlungen. Für Verbindlichkeiten mit variablen Cashflows werden die zukünftig anfallenden Cashflows auf Basis von Forward-Sätzen ermittelt.

Bei der Zuordnung der Beträge wird grundsätzlich auf die vertragliche und nicht auf die erwartete Restlaufzeit abgestellt. Erhaltene Sichteinlagen sowie erhaltenes Cash Collateral aus Collateral Margining von Derivaten werden somit als täglich fällig dargestellt. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen des Gläubigers, ist der Betrag dem Laufzeitband mit der frühestmöglichen Rückzahlung zugeordnet. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen der Kommunalkredit, wird eine konservative Sichtweise angesetzt. Zugesagte und noch nicht abgerufene Zahlungsverpflichtungen sowie gegebene Haftungen (sofern vorhanden) werden ebenso mit dem frühestmöglichen Abrufdatum dargestellt. Die Kommunalkredit übt keine Handelsaktivitäten aus.

Cashflows per 31.12.2024 (bzw. 2023)
CASHFLOWS
in EUR Mio.
Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Derivate als
Sicherungsinstrumente
designiert
Trading*
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Bis zu einem Monat 403,1 533,9 2,6 1,2 67,9 119,3
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 308,5 284,4 16,9 19,4 40,2 118,4
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 1.199,4 1.602,5 30,8 41,4 5,1 5,6
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahre 3.391,1 2.593,8 119,8 126,0 10,9 16,2
Mehr als 5 Jahre 1.785,8 1.153,7 134,7 105,9 1,0 2,0
Summe 7.087,9 6.168,3 304,9 293,9 125,2 261,3

* Es handelt sich dabei um Derivate, die formal nicht in einem Mikro-Hedge im Sinne von IFRS eingebunden sind, jedoch der Risikosteuerung auf Portfolioebene dienen.

Berichtswesen an den Vorstand und Aufsichtsrat [Baustein 2]

Eine operative Liquiditätsvorschaurechnung für einen Betrachtungshorizont von einem Jahr sowie ein Time-to-Wall Stress-Szenario werden wöchentlich erstellt. Zusätzlich werden operative und strategische Liquiditätsthemen im monatlichen ALCO besprochen. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus im monatlichen RMC überwacht und dem Aufsichtsrat in den quartalsweisen Sitzungen berichtet.

Liquiditäts-Notfallplan [Baustein 3]

Die Kommunalkredit verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan, der für den Notfall die Verantwortlichkeiten und die Zusammensetzung von Krisengremien, die internen und externen Kommunikationswege sowie gegebenenfalls die zu ergreifenden Maßnahmen regelt. Er dient dem effizienten Liquiditätsmanagement in einem krisenhaften Marktumfeld und wird durch eindeutig definierte Ereignisse und/oder Frühwarnindikatoren aktiviert. In einem Notfall übernimmt das Krisengremium die Liquiditätssteuerung und entscheidet über zu treffende Maßnahmen.

Management des operativen und strukturellen Liquiditäts-risikos [Baustein 4-8]

Zur Steuerung der kurzfristigen Liquidität (<1 Jahr) steht dem Management ein kurz- und mittelfristiges Liquiditätsszenario zur Verfügung. In diesen Szenarien werden neben den vertraglichen determinierten Zahlungsströmen auch erwartete Zahlungsströme aus neuen Emissionen, Kündigungen bestehender Geschäfte, Auszahlungen aus Neugeschäftsabschlüssen, Einzahlungen aus Syndizierungen, Retail-Taggeldern, Repo-Prolongationen sowie der Liquiditätsbedarf aus den Dotierungen von Barsicherheiten (aus Credit Support Agreements/ISDA-Vereinbarungen) berücksichtigt. Die resultierenden Liquiditätsgaps stehen im kurzfristigen Liquiditätsszenario auf Tagesbasis zur Verfügung.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erwarteten Liquiditätsgaps nach geplanten Maßnahmen, die freie Liquiditätsreserve und die Nettoposition aus Liquiditätsgap und Reserve als Liquiditätsposition dargestellt:

Liquidität per 31.12.2024 (bzw. 2023)
LIQUIDITÄT
in EUR Mio.
Erwarteter Liquiditätsgap Verfügbare Liquidität Liquiditätsposition
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Bis zu einem Monat 953,1 1.091,3 352,0 529,2 1.305,1 1.620,6
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 648,3 309,6 17,2 1,1 665,5 310,6
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr -738,9 -495,4 87,7 34,5 -651,2 -460,9
Summe 862,5 905,5 456,8 564,8 1.319,4 1.470,3

Zur Steuerung der strukturellen Liquiditätsrisikoposition (>= 1 Jahr) verwendet die Kommunalkredit eine Analyse der erwarteten Kapitalströme für die Gesamtlaufzeit aller On- und Off-Balance-Geschäfte.

Die Überhänge aus den Kapitalein- und Kapitalauszahlungen werden auf periodischer und kumulierter Ebene überwacht und sind die Basis für die strategische Liquiditätssteuerung.

Marktrisikomanagement

Marktrisiken bezeichnen potenzielle Verlustrisiken an bilanziellen und außerbilanziellen Positionen, die sich aus für das Institut nachteiligen Marktpreisbewegungen ergeben. Zu den institutsspezifischen Marktrisiken zählen im Wesentlichen Zinsänderungsrisiko, Wechselkursrisiko, Credit Spread-Risiko, Basis Spread-Risiko und Optionspreisrisiko.

Zinsänderungsrisiko

Bei der Messung, Steuerung und Begrenzung von Zinsrisiken aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen unterscheidet die Kommunalkredit grundsätzlich zwischen dem periodenorientierten Repricing-Risiko und dem barwertorientierten Zinsänderungsrisiko. Zum Zweck der effizienten Steuerung des Zinsrisikos und des Zins-überschusses verfügt die Kommunalkredit über ein Analyse- und Simulationsinstrument (Zinsgap-Struktur je Währung, ZinsVaR, Sensitivitätsanalysen, Simulationstransaktionen), das die Prognose und gezielte Steuerung des Gesamtbankzinsrisikos aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen, der G&V-Sensitivität der IFRS Fair Value-Bestände sowie des periodischen Zinsüberschusses ermöglicht. Für die Berechnung des Zins-VaR wird ein internes Modell basierend auf historischen Zinsbewegungen angewendet.

Das Portfolio der Kommunalkredit beinhaltet weitgehend Positionen mit klar definierter Zins- und Kapitalbindung. Nicht lineare Risiken sind in der Regel vollständig abgesichert bzw. werden in einer Szenarioanalyse quantifiziert; offene Positionen sind eng limitiert und überwacht. Positionen mit wirtschaftlich nicht klar festgelegter Zins- und Kapitalbindung bestehen in Retaileinlagen (Taggelder). Die Zinsbindung dieser Taggelder wird grundsätzlich abhängig von der Pricingstrategie modelliert.

Im Rahmen der Zinsrisikomessung im RMC werden die Gapstrukturen analysiert und die Preissensitivität der Gesamtposition sowie die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Perioden-Nettozinsertrag (Repricingrisiko) für verschiedene Szenarien quantifiziert. Das Repricingrisiko wird für die Währungen EUR, USD, CHF, GBP und JPY gemessen.

Bei der Steuerung unterscheidet die Kommunalkredit zwischen den Teilportfolien:

Zur Steuerung der kurzfristigen, unterjährigen Zinsrisikoposition ist ein Analyse- und Steuerungs-Tool im Einsatz, welches ein effizientes Management des Repricingrisikos je Währung ermöglicht.

Der jährliche Nettozinsertragseffekt aus dem Repricingrisiko der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2024 bei einem pa-rallelen Zinsanstieg der kurzfristigen Zinsen um +100 Basispunkte EUR +1,0 Mio. (31.12.2023: EUR +3,3 Mio.).

 

Zum 31. Dezember 2024 beträgt das barwertige Zinsänderungsrisiko im Bankbuch bzw. der IFRS-GuV-wirksamen Zinsrisikoposition bei einem Parallelshift um +30 Basispunkte EUR +3,7 Mio. bzw. EUR -0,4 Mio. (31.12.2023: EUR +8,1Mio. bzw. EUR 0,0 Mio.). Jenes der IFRS-OCI-wirksamen Zinsrisikoposition beträgt EUR -4,3 Mio. (31.12.2023: EUR -4,9 Mio.).

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko eines Verlustes in Fremdwährungspositionen, verursacht durch eine ungünstige Veränderung des Wechselkurses, wobei die offene Devisenposition die Differenz zwischen der Summe der Aktivpositionen und der Summe der Passivpositionen unter Berücksichtigung von Fremdwährungs-Derivaten einer Währung ist.

Zur Messung des Risikos wird täglich ein Value-at-Risk der offenen UGB-Devisenposition ermittelt, basierend auf dem Varianz-/ Covarianz-Ansatz mit einer Haltedauer von 1 Handelstag und einem Konfidenzintervall von 99 %, wobei exponentiell gewichtete, historische Volatilitäten und Korrelationen herangezogen werden. Die offene UGB-Devisenposition wird täglich bis auf geringe Residualpositionen geschlossen. Der FX VaR per 31. Dezember 2024 beträgt TEUR 1,0 (31.12.2023: TEUR 0,3).

Credit Spread-Risiko

Das Credit Spread-Risiko ist das Risiko von Wertverlusten durch marktbedingte Änderungen der Credit Spreads, wobei keine Ratingverschlechterung der Emittentengruppe auftritt. Unter Credit Spreads versteht man die vom Markt, einem Emittenten oder einer Emittentengruppe zugeordneten Risikoaufschläge, die bei der Marktwertbestimmung eines Finanzinstruments eingepreist werden.

Zum 31. Dezember 2024 beträgt das Credit Spread-Risiko bei einem Ausweiten der Credit Spreads um +20 Basispunkte EUR -3,3 Mio. (31.12.2023: EUR -1,9 Mio.) in der IFRS-GuV-Position und EUR -16,3 Mio. (31.12.2023: EUR -13,2 Mio.) in der IFRS-OCI-Position.

Basis Spread-Risiko

Unter Basis Spread-Risiko versteht man das Risiko, das aus der Veränderung des Basis Spreads resultiert, welches für vom Marktstandard abweichende Referenzzinssätze und Zahlungsfrequenzen bei variablen Zinskonditionen eingepreist wird. Das IFRS-relevante Basis Spread-Risiko ist bis auf Residualrisiken in den einzelnen Währungen abgesichert.

Das Basis Spread-Risiko beträgt bei einem Ausweiten der Basis Spreads um einen Basispunkt EUR +0,0 Mio. zum 31. Dezember 2024 (per 31.12.2023: EUR +0,0 Mio.).

Optionspreisrisiko

Unter Optionspreisrisiko versteht die Kommunalkredit das Risiko von Marktwertveränderungen aus offenen Optionspositionen. Zur Messung des Optionspreisrisikos wird eine Szenario-Matrix erstellt, bei der Zinsshifts (-/+ 30 BP), Volatilitätsshifts (-/+ 30 %) und kombinierte Shifts ermittelt werden. Das über die Szenario-Matrix ermittelte Optionspreisrisiko im Bankbuch beträgt EUR 0,0 Mio. per 31. Dezember 2024 (31.12.2023: EUR 0,0 Mio. unter Anwendung eines -/+ 30 BP-Zinsshifts). Das offene Optionsrisiko im Bankbuch resultiert ausschließlich aus einseitigen Kündigungsrechten der Kommunalkredit in eigenen Emissionen (d. h., Ausübungsrecht hat die Kommunalkredit selbst). Per 31. Dezember 2024 bestehen keine GuV-relevanten Optionspreisrisiken.

Operationelles Risiko

Die Kommunalkredit definiert operationelles Risiko als die Möglichkeit von Verlusten aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder infolge externer Ereignisse. Auch das Rechtsrisiko ist Teil des operationellen Risikos. Externe Ereignisse, die rein den Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Eigenbonitätsrisiko oder sonstigem Risiko zuzuordnen sind und keinen operationellen Hintergrund haben, fallen nicht unter diese Definition. Ziel des Operationellen Risikomanagements (ORM) ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeit operationeller Risiken sowie deren Schadenspotenzial für die Bank zu vermindern. Das operationelle Risikomanagement ist im Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) angesiedelt. In Abstimmung mit diesem werden in den Fachabteilungen Operational Risk Correspondents (ORC) ernannt, die als Ansprechpartner das Bindeglied zum Operationellen Risikomanagement darstellen und den ORM-Prozess unterstützen.

Als wesentliche Instrumente für das Management operationeller Risiken stehen die operationelle Ereignisdatenbank sowie Risk & Control Self Assessments zur Verfügung. Die Datenbank verkörpert dabei die vergangenheitsbezogene Sicht, das heißt, realisierte Gewinne/Verluste aufgrund operationeller Ereignisse werden unter Einbindung des Linienmanagements dort erfasst. Demgegenüber stellen Risk & Control Self Assessments die zukunftsbezogene Sichtweise dar. Risiken werden identifiziert und hinsichtlich des Risikogehaltes einer Expertenschätzung unterzogen. Die Assessments werden in der Kommunalkredit als „Coached Self-Assessments“ durchgeführt, das heißt, die Einschätzung und Beurteilung einzelner Risiken erfolgt durch die

Bereiche selbst unter der Begleitung von CNFR. Die Einträge aus der Ereignisdatenbank dienen dabei als Input und Feedbackschleife zur Neubewertung von Risiken.

Risikobehaftetete Themenbereiche werden auf Bereichsebene mit den verantwortlichen Bereichsleitern diskutiert, analysiert und bewertet sowie Top-Risiken auf einer eigenen OpRisk-Risikolandkarte dargestellt. Um diese Risiken zu minimieren, sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen und ein abgestimmter Maßnahmenplan zu erstellen. Die OpRisk-Risikolandkarten der Bereiche werden in einer Gesamtschau der relevanten Risken zu einer OpRisk-Risikolandkarte der Gesamtbank verdichtet.

Unter Leitung des Credit Risk Officers (CRO) findet im Rahmen des Operational Coordination Committees (OCC) halbjährlich eine Abstimmung mit den wesentlichen internen Stakeholdern über operationelle Risiken statt. Der Vorstand und das Management werden monatlich in den Risk Management Committee-Meetings über operationelle Risiken informiert.

Zur Quantifizierung der Eigenmittelanforderungen wendet die Kommunalkredit den Standardansatz an. Die auf dieser Grundlage vorgehaltenen Eigenmittel liegen wesentlich über den in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Schadensfällen.

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Business Continuity Management

Das etablierte Business Continuity Management (BCM) stellt ein umfassendes, angemessenes und effizientes betriebliches Kontinuitätsmanagement sicher. Im Zuge der Umsetzung der Vorgaben des Digital Operational Resilience Act (DORA) wurde auch das BCM um die erweiterten Vorgaben ergänzt. Das Kontinuitätsmanagement beinhaltet unter anderem die Erstellung und das Management der Kontinuitäts- und Wiederanlaufpläne sowie die Vorhaltung von Ressourcen, um etwaige Betriebsunterbrechungen effektiv und mit möglichst geringen Unterbrechungszeiten zu managen.

Das jährliche Ressource Assessment wurde durchgeführt; die im Krisenfall benötigten Ressourcen wurden ermittelt. Im Zuge des Ressource Assessments fand auch die jährliche Business Impact-Analyse (BIA) statt. Dabei wurden die Geschäftsprozesse und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Services hinsichtlich ihrer Kritikalität und der benötigten Wiederherstellungszeit im Krisenfall beurteilt und die Krisenpläne überarbeitet. Im Rahmen der umfangreichen BCM Tests wurde als größter Einzeltest, eine vollständige Fail Over Umschaltung der georedundanten zentralen Rechenzentrumsinfrastruktur durchgeführt.

Richtlinienmanagement

In der Kommunalkredit sind alle Handlungsanweisungen (Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Handbücher, Betriebsvereinbarungen) in einer Richtlinienübersicht im Intranet abgelegt und für alle Mitarbeiter:innen abrufbar. Die formalen Mindestanforderungen an Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen sind definiert sowie die Verantwortlichkeiten betreffend Aktualisierung, Freigabe und Verteilung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen festgelegt.

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Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind ein integraler Bestandteil der Risikostrategien und Risikokategorien der Kommunalkredit. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Konzepte, Steuerung und Messmethoden der Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Syndizierungs- und operationellen Risiken wird laufend evaluiert und ausgebaut.

Die Kommunalkredit finanziert vor allem die öffentliche Hand in Österreich und Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Telekommunikation und soziale Infrastruktur in Europa. Die ESG-Risiken im Portfolio werden daher auf Basis der durchgeführten Analysen insgesamt als gering eingeschätzt. Allfällige Risiken werden im Prozess der Kreditvergabe berücksichtigt und spiegeln sich entsprechend in den Planungsannahmen für Kreditnehmer und den festgelegten Ratings wider.

Um zu beurteilen, ob Investitionen in Infrastruktur- und Energieprojekte den Nachhaltigkeitsanforderungen der Kommunalkredit entsprechen, wird seit vielen Jahren ein intern entwickelter ESG-/Nachhaltigkeits-Check, ein dreistufiger Prozess, angewendet.

Details unter ESG-Risikobewertung (Seite 122)

Branchenlimits in den Bereichen Infrastruktur und Energie dienen der systematischen Risikobegrenzung im Sinne der strategischen Ausrichtung der Bank. Neben dem Branchenlimit wird auch der Anteil der Engagements der Kategorien 4 und 5 am Infrastruktur- und Energieportfolio begrenzt.

Diese Limits sind integraler Bestandteil der monatlichen Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung.

Darüber hinaus werden bei der Ableitung des Liquiditätspuffers auch ESG-Risiken als eigenständige Komponente einbezogen, wofür u. a. die Kunden- und Laufzeitstruktur der Verbindlichkeiten analysiert wird. Zudem werden Bedrohungen der bankinternen Infrastruktur durch Klima- und Umweltereignisse im Rahmen des Informationssicherheitsrisikomanagements und des OpRisk-Managements bewertet. ESG-bezogene Risiken und Themen sind in der OpRisk-Ereignisdatenbank einzeln gekennzeichnet und wurden in die Risk & Control Self Assessments der Kommunalkredit aufgenommen.

Ausblick

Europa steht im Jahr 2025 vor der Aufgabe, wirtschaftliche Erholung mit strukturellen Reformen zu verbinden, infrastrukturelle Defizite zu beheben und politische Kohärenz zu stärken, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden. Ein Umfeld, in dem die Kommunalkredit auf ihre Stärken baut.

In den letzten Jahren hat die Weltwirtschaft eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit bewiesen, obwohl sie Schocks wie der Pandemie und der Energiekrise ausgesetzt war. 2024 ist das globale Wachstum stabil geblieben, die Inflation ging weiter zurück. Die OECD 17 prognostiziert eine Fortsetzung dieses Trends, wobei das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Jahren 2025 und 2026 um 3,3 % steigen und die Inflation in Richtung der Zielwerte der Zentralbanken sinken wird. Hinter dieser robusten Gesamtleistung verbergen sich jedoch erhebliche Unterschiede zwischen Regionen und Ländern, und sie ist mit erheblichen Abwärtsrisiken und Unsicherheiten behaftet – insbesondere in Zusammenhang mit wachsenden Handelsspannen und Protektionismus, einer möglichen Eskalation geopolitischer Konflikte und einer schwierigen Finanzpolitik in einigen Ländern.

Wirtschaftliches Umfeld 2025

Während in europäischen Ländern wie Deutschland und Frankreich ebenso wie in Österreich die politische Zukunft durch Unsicherheit bzw. Veränderung geprägt sein wird, blüht aus den Vereinigten Staaten mit „Donald Trump 2.0“ eine geoökonomische Zeitenwende. Die von Trump angekündigten Themen wie Strafzölle oder die gemäßigte Haltung gegenüber Russland werden ein Spannungsfeld mit der Europäischen Union (EU) darstellen, die gleichzeitig – mangels politischer Stabilität in Deutschland und Frankreich in Kombination mit einem rezessiven Umfeld – bereits innerhalb Europas gefordert sein wird.

Für die wirtschaftliche Entwicklung der Eurozone steht dabei sehr viel auf dem Spiel. Gerade die europäische Wirtschaft hat im 21. Jahrhundert enorm von der Ausweitung des internationalen Handels profitiert: Während der Anteil am europäischen BIP in den Jahren 2000 bis 2019 von 30 % auf 43 % anstieg, stagnierte dieser im Fall der Vereinigten Staaten annähernd (Anstieg von 25 % auf 26 %). Wenn die Globalisierung deutlich zurückgedrängt wird, gehen die wirtschaftlichen Vorteile aus der Zunahme des Handels für die europäische Wirtschaft verloren. In Investorenumfragen erwartet eine Mehrheit der Teilnehmer negative Auswirkungen für Europa aufgrund der Wiederwahl Donald Trumps.

Auch die teureren Energiepreise in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und die erforderliche Aufstockung der Verteidigungsausgaben könnten die europäische Wirtschaft belasten bzw. zur Reallokation finanzieller Mittel in den Verteidigungs-bereich führen.

Die Zentralbanken werden ihren 2024 eingeleiteten Zinssenkungspfad im Jahr 2025 fortsetzen bzw. finalisieren. Dabei sind derzeit mehr Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank 18 (EZB) (vier bis fünf Schritte um je 25 Basispunkte; zuletzt am 30. Jänner 2025) in der Zinskurve berücksichtigt als seitens der Federal Reserve Bank 19 (Fed) in den Vereinigten Staaten (ein bis zwei Schritte um je 25 Basispunkte), wodurch sich das Zinsdifferential weiter erhöhen wird. Dies sollte die relative Attraktivität des US-Dollars weiter stärken. Die Parität im EUR/USD-Wechselkurs scheint damit in Greifweite.

Auf den Anleihemärkten wird das Netto-Angebot an Neuemissionen weiterhin auf sehr hohem Niveau erwartet. Einerseits führen die hohen Defizite in den Staatshaushalten zu einem entsprechenden Finanzbedarf der Staaten, der durch Anleiheemissionen gedeckt werden muss. Andererseits entzieht die EZB dem Markt durch das Auslaufen der Ankaufprogramme aus dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) Liquidität – für 2025 wird eine Bilanzschrumpfung der EZB um rund EUR 500 Mrd. erwartet. Das könnte dazu führen, dass die langfristigen Zinsen nicht im selben Ausmaß wie die stärker an den EZB-Zinssätzen orientierten Geldmarktsätze zurückgehen, was zu einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve führen würde.

Europäischer Infrastrukturmarkt 2025

Der von der Kommunalkredit seit 2017 erfolgreich bearbeitete Infrastruktur-Sektor hat sich nicht nur als äußerst krisenfest manifestiert, sondern wächst langfristig und kontinuierlich. Er wird auch 2025 für entsprechenden Deal-Flow sorgen – getragen von den Megatrends Dekarbonisierung und Digitalisierung. Kombiniert mit leicht fallenden Zinsen und der Aussicht auf eine zumindest graduelle Beilegung geopolitischer Konflikte, kann man in das Jahr 2025 mit einer positiven Grundsatzstimmung gehen.

Das Momentum der notwendigen raschen Energiewende wird weiterhin nur durch den privat finanzierten Ausbau von Erneuerbarer Energie mittel- und langfristig erreicht werden. Es ist weiterhin mit einer wachsenden Zahl an Transaktionen nicht nur im traditionellen Wind und PV-Solarbereich, sondern vor allem in Bereichen wie Biogas/Bio-Methan, Batteriespeicher und Recycling/Kreislaufwirtschaft zu rechnen, wo die Kommunalkredit bereits sehr gut aufgestellt ist – sowohl auf der Finanzierungseite als auch in beratender Funktion bei M&A 20 , Asset Management und ESG. Der durch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) stark wachsende Ausbau von Datenzentren wird nicht nur hohe Investitionen erfordern, er sorgt auch für einen erhöhten Bedarf an entsprechender Energieinfrastruktur. Es gibt klare Anzeichen, dass die größten Betreiber solcher Rechenzentren in die notwendigen Energie-Assets selbst investieren, um dadurch unabhängiger von der öffentlichen Infrastruktur zu sein.

Der bis vor einem Jahr boomende Ausbau der Digitalen Infrastruktur selbst wird sich insbesondere im Bereich Breitband/Glasfaser weiter verlangsamen und sich von Rollout/Capex dominierten Strukturen verstärkt in Richtung Konsolidierung/M&A-Situationen entwickeln. Gerade in Großbritannien und Deutschland gab es bereits im Jahr 2024 einige Zusammenschlüsse von Breitbandnetzwerken, weitere Tendenzen sind erkennbar. Diese Asset-Klasse wird auch auf Investorenseite von Asset Managern und Versicherungen stark nachgefragt, was die Syndizierungs-Aktivitäten der Kommunalkredit bereits im Jahr 2024 positiv beeinflusst hat und entsprechend fortgeführt werden wird.

Aus aktueller Sicht wird das Jahr 2025, neben den bereits erwähnten makroökonomischen Entwicklungen, voraussichtlich auch von einem steigenden Volumen an Refinanzierungen geprägt. Das langsam, aber stetig fallende Zinsniveau wird dabei nicht allein Motor dieser Entwicklung sein, sondern eine weitere, bisweilen unterschätzte Thematik: Blickt man auf die konkreten Zahlen, welche Finanzierungen im Infrastrukturmarkt in den nächsten zehn Jahren fällig werden, ergibt sich für 2025 ein um EUR 50 Mrd. erhöhtes Fälligkeitsvolumen im Vergleich zu 2024.

Da zudem in den vergangenen zwei Jahren relativ wenig Fundraising für Infrastrukturkredit-basierte Asset Management-Strate-gien stattfand, könnte 2025 ein spannendes Jahr für aktive Banken wie die Kommunalkredit werden, wenn sich der Markt eher in Richtung Kreditgeber entwickelt.

Was M&A-Deals und Akquisitionsfinanzierungen betrifft, ist von einem leicht erhöhten Aktivitätslevel auszugehen, wobei manche Transaktionen immer noch längere Zeit in Anspruch nehmen könnten. Zumindest in einigen Sektoren gibt es noch relativ signifikante Bewertungsunterschiede zwischen Verkäufern und Käufern, etwa im Bereich Energie (Volatilität der Energiepreise). Im Bereich von Glasfaserinfrastruktur ist jedenfalls von wachsenden M&A-Volumina auszugehen, die primär von notwendigen Konsolidierungen befeuert werden sollten.

Kommunalkredit 2025

Eine spezialisierte Bank kann mit maßgeschneiderten Finanzierungsmodellen, fundierter Expertise und einem nachhaltigen Ansatz dazu beitragen, zukunftsweisende Infrastruktur- und Energieprojekte erfolgreich umzusetzen. Als Expertin für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance tun wir als Kommunalkredit genau das – und darüber hinaus. Wir sind überzeugt, dass gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um weiterhin in die Energiewende und Diversifizierung der Energieversorgung zu investieren und Abhängigkeiten von einzelnen Energiequellen zu minimieren. Wir engagieren uns, nachhaltige Technologien mitzuentwickeln, erneuerbare Energieprojekte auf die Beine zu stellen und Menschen und Regionen digital zu vernetzen. Wir sehen viel Potential durch den wachsenden Bedarf an Datenspeicherung und der erhöhten Nachfrage nach medizinischen Diensten. In-frastruktur muss unseres Erachtens beständig neu gedacht werden, um den gegenwärtigen und künftigen Anforderungen zu entsprechen.

Es ist denkbar, dass uns im Jahr 2025 ein stärkerer Gegenwind in der gesamtökonomischen Perspektive erwartet. Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten sowie einigen EU-Staaten werden das Förderwesen von erneuerbaren Energien und nachhaltigen Infrastrukturprojekten beeinflussen. Die Risikokosten werden aufgrund von Unsicherheiten steigen. Der Rückenwind aus dem Zinsumfeld wird nachlassen. Regulatorien werden weiterhin eine raschere Umsetzung erschweren. Doch veränderte Rahmenbedingungen führen nicht zwingend zu einer Abkehr des eingeschlagenen Weges – oftmals verlangen sie „nur“ nach neuen Lösungsansätzen.

2025 wird für die Kommunalkredit ein Jahr der Veränderung. Unter dem Eindruck eines verunsicherten wirtschaftlichen globalen Umfelds gilt es, verstärkt die Geschäftsstrategie sorgfältig anzupassen und die Implikationen daraus umfassend zu analysieren, um potenzielle Veränderungen frühzeitig zu identifizieren. Wir werden unsere Strategie gezielt weiterentwickeln und unsere Aktivitäten in den Bereichen Advisory und Asset Management ausbauen, um unsere Marktposition zu stärken. Dafür investieren wir in langfristiges Wachstum: Unsere Vorarbeiten für DORA – der digitalen operationalen Resilienz-Verordnung im Finanzsektor – sind bereits abgeschlossen. Die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD sind gestellt, dieser aktuelle Bericht ist der letzte nach GRI. Die Digitalisierung und Modernisierung unseres Prozessmanagements und des Kernbankensystems ist im vollen Gange. Und wir sind bestrebt, weitere „Future Minds“ an Bord zu holen, um unseren grünen Fußabdruck in ganz Europa zu hinterlassen.

Dieser Wandel, die regulatorischen Anforderungen sowie das Erweitern der Basis sind mit Investitionen und entsprechenden Kosten verbunden, was sich auf unser Ergebnis auswirken wird. Gleichzeitig erwarten wir ein solides Jahr und ein entsprechendes Wachstum im operativen Geschäft, sodass wir auf der „Nettolinie“ stabil bleiben.

Wir werden Schritt für Schritt an unserem eingeschlagenen Weg festhalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir durch unser vorausschauendes Handeln langfristiges Wachstum erzielen werden. Gestärkt durch unseren schwedischen Eigentümer Altor Fonds werden wir den Übergang zu einer grünen und nachhaltigen Zukunft noch konsequenter vorantreiben.

Das Erreichen der Klimaziele ist längst viel mehr als ein schlichtes Bekenntnis auf einem Stück Papier. Es ist – um es drastisch auszudrücken – der einzige Weg, der uns bleibt. Und wir sind keine Wegbegleiter; wir sind Wegbereiter bei der Planung, Entwicklung, Finanzierung und Realisierung nachhaltiger Meilensteine.

Für uns als Spezialinstitut ist klar: Langfristige Herausforderungen gehen über kurzfristige Entwicklungen hinaus. Wir treiben das Thema der grünen Wende mit Weitblick weiter voran – unabhängig von politischen Tendenzen – und helfen damit unserer und den kommenden Generationen. Denn Infrastruktur ist keine vorübergehende Erscheinung. Infrastruktur ist eine dauerhafte, zeitlose und elementare Grundlage unserer Gesellschaft. Und Infrastruktur ist unsere Leidenschaft.

18 Europäische Zentralbank (EZB) – Pressemitteilung, 30.1.2025.

19 Federal Reserve Bank (Fed) – Pressemitteilung, 29.1.2025.

17 OECD – Wirtschaftlicher Ausblick, 2/2024.

20 M&A: Mergers & Acquisitions (Fusionen, Unternehmenskäufe, Übernahmen).

Wien, 20. Februar 2025

Nima Motazed

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

John Weiland

Vorstandsmitglied

THERE FROM THE BEGINNING.

EINZELABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG, WIEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024.

Bilanz (nach BWG)

AKTIVA in EUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken 929.509.155,58 887.662.512,14
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 4.1. 268.964.393,20 531.396.603,47
Schuldtitel öffentlicher Stellen 268.964.393,20 531.396.603,47
3. Forderungen an Kreditinstitute 4.2. 123.993.878,37 92.236.833,39
a) täglich fällig 50.257.114,84 63.489.339,06
b) sonstige Forderungen 73.736.763,53 28.747.494,33
4. Forderungen an Kunden 4.3. 4.639.808.503,51 3.758.904.891,33
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
4.4. 396.434.444,24 394.469.691,96
a) von öffentlichen Emittenten 82.185.336,04 78.374.590,80
b) von anderen Emittenten 314.249.108,20 316.095.101,16
darunter eigene Schuldverschreibungen 0,00 0,00
6. Beteiligungen 4.5. 35.446.274,52 34.471.508,64
darunter an Kreditinstituten 0,00 0,00
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.5. 57.474.044,81 50.444.044,81
darunter an Kreditinstituten 0,00 0,00
8. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
4.6. 1.038.059,40 602.671,90
9. Sachanlagen 4.6. 3.720.135,05 2.719.987,12
darunter Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 0,00 0,00
10. Sonstige Vermögensgegenstände 4.7. 71.726.970,50 52.464.758,63
11. Rechnungsabgrenzungsposten 4.8. 23.269.312,31 17.381.790,92
12. Aktive latente Steuern 4.9. 1.362.474,09 10.846.892,19
Summe Aktiva 6.552.747.645,58 5.833.602.186,50
Posten unter der Bilanz
1. Auslandsaktiva 4.098.448.016,76 3.524.468.226,22
PASSIVA in EUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.10. 127.698.980,53 121.997.942,47
a) täglich fällig 16.927.466,67 31.711.175,37
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 110.771.513,86 90.286.767,10
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4.11. 3.130.092.431,18 3.327.904.027,84
a) sonstige Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 159.787.521,15 253.504.085,49
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.970.304.910,03 3.074.399.942,35
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 4.12. 2.342.117.381,30 1.610.978.801,70
a) begebene Schuldverschreibungen 2.176.372.571,58 1.439.294.246,78
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 165.744.809,72 171.684.554,92
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.13. 55.475.593,05 39.455.671,20
5. Rechnungsabgrenzungsposten 4.14. 28.464.074,36 29.244.583,47
6. Rückstellungen 4.15. 47.642.849,22 67.246.912,56
a) Rückstellungen für Abfertigungen 784.231,12 744.193,41
b) Rückstellungen für Pensionen 384.241,03 787.177,43
c) Steuerrückstellungen 10.182.729,53 32.616.588,92
d) sonstige 36.291.647,54 33.098.952,80
6A. Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 57 Abs. 3 BWG) 4.16. 40.000.000,00 40.000.000,00
7. Ergänzungskapital 4.17. 41.731.152,77 41.728.699,63
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
4.18. 63.321.566,30 63.318.700,55
9. Gezeichnetes Kapital 4.19. 177.017.120,82 177.017.120,82
10. Kapitalrücklagen 112.479.260,88 12.479.260,88
a) gebundene 4.20. 12.479.260,88 12.479.260,88
b) nicht gebundene 4.20. 100.000.000,00 0,00
11. Gewinnrücklagen 130.452.739,73 130.452.739,73
a) gesetzliche Rücklage 4.21. 10.434.104,73 10.434.104,73
b) andere Rücklagen 4.21. 120.018.635,00 120.018.635,00
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 4.22. 36.218.579,37 28.017.949,75
13. Bilanzgewinn 4.23. 220.035.916,07 143.759.775,90
Summe Passiva 6.552.747.645,58 5.833.602.186,50
Posten unter der Bilanz
1. Eventualverbindlichkeiten 5.1. 4.346.148,00 6.783.675,00
darunter Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten
4.346.148,00 6.783.675,00
2. Kreditrisiken 5.2. 953.586.685,64 928.842.653,19
darunter Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 5.3. 153.636.842,22 193.259.302,21
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
6.1. 820.768.276,54 635.574.175,18
darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I
Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
42.281.152,77 41.650.000,00
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
6.1. 3.834.027.592,06 2.965.650.700,99
darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
harte Kernkapitalquote
6.1. 18,7 % 17,9 %
darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Kernkapitalquote
6.1. 20,3 % 20,0 %
darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Gesamtkapitalquote
6.1. 21,4 % 21,4 %
6. Auslandspassiva 3.304.560.679,67 2.657.006.567,02

Gewinn- und Verlustrechung (nach BWG)

in EUR Anhang 1.1.-31.12.2024 1.1.-31.12.2023
1. Zinsen und ähnliche Erträge 393.223.355,51 311.079.425,22
darunter aus festverzinslichen Wertpapieren 11.520.890,96 11.904.032,27
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -218.151.713,98 -138.047.653,18
I. ZINSERGEBNIS 7.1.1. 175.071.641,53 173.031.772,04
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 7.1.2. 783.000,00 233.100,00
a) Erträge aus Beteiligungen 36.000,00 40.500,00
b) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 747.000,00 192.600,00
4. Provisionserträge 7.1.3. 37.218.456,58 35.066.528,94
5. Provisionsaufwendungen 7.1.3. -4.536.205,75 -2.867.161,60
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 11.976,78 10.169,33
7. Sonstige betriebliche Erträge 7.1.5. 5.662.006,81 5.380.714,02
II. BETRIEBSERTRÄGE 214.210.875,95 210.855.122,73
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 7.1.4. -75.790.996,79 -73.029.678,06
a) Personalaufwand 7.1.4.1. -46.527.346,68 -46.572.272,22
aa) Gehälter -39.868.120,66 -40.007.074,42
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -5.163.488,39 -4.947.628,19
cc) sonstiger Sozialaufwand -612.766,55 -630.976,04
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -518.000,71 -499.525,17
ee) Dotierung / Auflösung der Pensionsrückstellung 402.936,40 154.771,67
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen -767.906,77 -641.840,07
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) 7.1.4.2. -29.263.650,11 -26.457.405,84
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände -903.272,02 -876.511,37
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.1.6. -1.917.345,40 -1.025.120,12
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -78.611.614,21 -74.931.309,55
IV. BETRIEBSERGEBNIS 135.599.261,74 135.923.813,18
11. Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf
Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen
für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
7.1.7. -10.582.177,86 -1.889.730,51
davon Veränderung Vorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG 1.100.000,00 3.300.000,00
12. Erträge aus Wertberichtigungen auf Forderungen
und Zuführungen zu Rückstellungen für
Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
7.1.7. 255.821,79 1.123.778,14
13. Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden sowie auf
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
7.1.7. -1.349.938,45
14. Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden sowie auf Beteiligungen und Anteile aus verbundenen Unternehmen 7.1.7. 4.004,86 478.793,49
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 123.926.972,08 135.636.654,30
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 7.1.8. -39.289.817,62 -35.121.280,87
16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15
auszuweisen
7.1.8. -160.384,67 -130.879,13
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 7.1.9. 84.476.769,79 100.384.494,30
17. Rücklagenbewegung -8.200.629,62 -5.726.038,67
a) Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG -8.200.629,62 0,00 -5.726.038,67
b) Gesetzliche Gewinnrücklage 0,00 0,00 0,00
c) Freie Gewinnrücklage 0,00 0,00 0,00
18. Gewinnvortrag 143.759.775,90 49.101.320,27
VII. BILANZGEWINN 220.035.916,07 143.759.775,90

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024.

1. Allgemeine Informationen

Die Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) mit Sitz in Wien, Türkenstraße 9, ist eine Spezialbank für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance; sie bildet die Brücke zwischen Projektsponsoren (Errichter und/oder Betreiber von Infrastruktur) und institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds. Sie ist unter der Firmenbuchnummer 439528s beim Handelsgericht Wien eingetragen.

Die Kommunalkredit steht zu 99,80 % im Eigentum der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere), 0,20 % werden vom Österreichischen Gemeindebund gehalten. Die Satere ist indirekt im Eigentum von Fonds und Investmentgesellschaften, die von Altor Fund Manager AB gemanagt werden (80,20 %), sowie von Interrita One Sàrl (9,90 %) und Trinity Investments Designated Activity Company (9,90 %).

Die Erstellung eines Konzernabschlusses der Kommunalkredit auf Basis der IFRS erfolgt gemäß § 59a BWG in Verbindung mit § 245a UGB. Die Kommunalkredit veröffentlicht als Emittent börsenotierter Wertpapiere einen Jahresfinanzbericht gemäß § 124 BörseG 2018.

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit, welche den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist unter der Firmenbuchnummer 439528s beim Handelsgericht Wien eingetragen. Die Kommunalkredit ist ein verbundenes Unternehmen der Green Opera Finance Invest AB, mit Sitz in Stockholm (Schweden), die unter der Firmenbuchnummer 559411-1998 den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt.

2. Angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den relevanten Vorschriften des BWG (Bankwesengesetz) und den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des UGB (Unternehmensgesetzbuch) aufgestellt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

3.1. Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei der Bewertung berücksichtigt wurden.

Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zinsen werden unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten periodengerecht im Zinsergebnis ausgewiesen. Dividendenerträge werden erst vereinnahmt, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch vorliegt.

Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, werden über die Periode der Leistungserbringung erfasst. Gebühren, die mit der vollständigen Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verbunden sind, werden zum Zeitpunkt der vollständig erbrachten Dienstleistung vereinnahmt. Die Berücksichtigung von leistungsabhängigen Provisionen erfolgt, wenn die Leistungskriterien erfüllt werden.

Käufe und Verkäufe für alle Finanzinstrumente werden am Handelstag bilanziert.

3.2. Währungsumrechnung

Berichtswährung und funktionale Währung ist der Euro. Die auf Fremdwährungen lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu den von der Europäischen Zentralbank (EZB) bekanntgegebenen Devisenkursen des Bilanzstichtages umgerechnet. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte werden zum Terminkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

3.3. Forderungen

Forderungen, die von Dritten erworben wurden, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Alle übrigen Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden werden zum Nennwert bilanziert. Für Forderungen mit Syndizierungsabsicht wird der Buchwert um erwartete Syndizierungsaufwendungen reduziert.

Risikovorsorge

Statistisch erwartete Kreditverluste („Expected Credit Losses“) werden auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelten Erfahrungswerten (in Analogie zu IFRS 9) berücksichtigt. Die Risikovorsorge wird dabei entweder in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (Stufe 1) oder des über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverlusts bemessen, abhängig davon, ob sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswertes signifikant erhöht hat (Stufe 2). Der erwartete Verlust für die Stufen 1 und 2 wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten (probability of default) über zwölf Monate (Stufe 1) bzw. über die Restlaufzeit (Stufe 2), Ausfallsquoten (loss given default/LGD) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default/EAD) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt.

Bei der Beurteilung, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos (Stufentransfer) vorliegt, werden in der Kommunalkredit quantitative und qualitative Faktoren berücksichtigt, welche die 16 Indikatoren gemäß IFRS 9/B5.5.17 a-p abdecken. Diese umfassen insbesondere:

Sollte der (quantitative oder qualitative) Tatbestand wegfallen, welcher für die Herabstufung des Engagements ausschlaggebend war, wird das Engagement – nach einer entsprechenden Gesundungsperiode – wieder rücktransferiert.

Die Berechnung der Risikovorsorge für Stufe 1 und Stufe 2 erfolgt wahrscheinlichkeitsgewichtet und berücksichtigt die im Beobachtungszeitraum erwarteten Aus- und Rückzahlungen sowie die maximale Vertragslaufzeit, während der die Kommunalkredit einem Ausfallsrisiko ausgesetzt ist. Die Inputparameter für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste wie Forderungshöhe bei Ausfall (EAD), Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) werden aus einer Kombination von internen und externen Daten abgeleitet. Der zukünftig (statistisch) erwartete Kreditverlust wird auf das Berichtsdatum diskontiert und summiert, wobei der Diskontierungszinssatz dem Effektivzins entspricht. Die Einbindung von zukunftsgerichteten Informationen bei den Inputparametern basiert auf einem makroökonomischen Modell, in das u. a. BIP-Wachstum, Arbeitslosenrate und die Veränderung der beiden Aktienindizes S&P 500 sowie STOXX Europe 50 eingehen. Die Ableitung der makroökonomischen Szenarien als

Basis für die wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt die Spezifika der Portfolios der Kommunalkredit und wird regelmäßig validiert. Eine Beurteilung eines Einzelwertberichtigungsbedarfs (Stufe 3) findet in der Kommunalkredit für Kreditnehmer, die sich gemäß den regulatorischen Kriterien im Ausfall befinden, auf Einzelgeschäftsebene statt, wobei finanzielle Vermögenswerte wie zugehörige Kreditzusagen individuell je Geschäft berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des Einzelwertberichtigungsbedarfs werden Cashflow-Schätzungen auf Ebene des einzelnen Geschäfts herangezogen.

Zur Festlegung von Ausfallsereignissen verwendet die Kommunalkredit die Definition des Schuldnerausfalls gemäß Art. 178 CRR. Diese beinhaltet sowohl Forderungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen (überfällige Forderungen), als auch das Kriterium „unlikeliness to pay“. Ein Zahlungsverzug von 90 Tagen liegt vor, wenn die überfällige Forderung die aushaftende Kreditforderung um mehr als 1,0 %, mindestens jedoch um EUR 500,00 überschreitet. Im Rahmen der „unlikeliness to pay“-Prüfung werden Forderungen gemäß Art. 178 CRR auch einer qualitativen Prüfung unterzogen, ob es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten in voller Höhe nachkommen kann. Die Kriterien zur Beurteilung hierfür sind von EBA und EZB näher spezifiziert worden, wobei zwischen solchen Kriterien unterschieden wird, die bei Vorliegen in der Regel zu einer Ausfallsetzung führen müssen und solchen, die als Hinweis auf eine mögliche Nicht-Einbringlichkeit der gesamten Forderung zu sehen sind, die dann zu prüfen ist, aber nicht unbedingt zu einer Ausfallsetzung führen müssen.

In der Kommunalkredit besteht ein mehrstufiger Risikokontrollprozess, wonach sämtliche Engagements/Partner in sechs Risikostufen eingeteilt werden:

� Risikostufe 1a: Normalbetreuung

Standard-Risikostufe für sämtliche Engagements in Normalbetreuung, die nicht einer höheren Risikostufe unterliegen.

� Risikostufe 1b: Monitoring-Liste

Engagements in Normalbetreuung, die aber aufgrund von temporären Auffälligkeiten bzw. aus diversen Gründen unter Beobachtung stehen und auf der Monitoring-Liste geführt werden. Es besteht jedoch (noch) kein erhöhtes Risiko im Sinne einer signifikanten Verschlechterung der Ausfallwahrscheinlichkeit.

� Risikostufe 2a: Watchlist/Intensivbetreuung

Beinhaltet jene Engagements, welche aufgrund von wesentlichen bzw. kreditmateriellen Auffälligkeiten und erhöhtem Risiko als Watchlist-Partner eingestuft wurden und somit einer engmaschigen Beobachtung und Betreuung unterliegen (Intensivbetreuung). Je nach Schweregrad der Auffälligkeiten werden diese Engagements gegebenenfalls in IFRS Risikostufe 2 (erwarteter Kreditverlust über die Restlaufzeit des Engagements) geführt, zeigen jedoch keine Notwendigkeit für etwaige Einzelwertberichtigungen.

� Risikostufe 2b: Work Out/kein Ausfall

Engagements in der Risikostufe 2b werden bereits als potentielle Problemkredite klassifiziert. Unabhängig von einem etwaigen Zahlungsverzug beinhaltet die Risikostufe 2b jene Engagements, welche als „Risikopositionen mit signifikantem Restrukturierungsbedarf“ einzustufen sind, sich aber nicht im Ausfall befinden. Diese Positionen werden jedenfalls in IFRS Risikostufe 2 geführt.

� Risikostufe 3: Work Out/Ausfall, Abwicklung

Sanierungsfälle im Ausfall bzw. bei denen eine Einzelwertberichtigung besteht, sind in der Risikostufe 3a einzureihen, sofern noch keine Abwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Bei Abwicklungsmaßnahmen (Fälligstellung und Eintreibung der Forderung durch Verwertung von Sicherheiten durch gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen) wird die Forderung in Risikostufe 3b geführt.

Ab Risikostufe 1b erfolgt ein enges Monitoring und ein monatliches Reporting im Rahmen des Kreditkomitees. Eine Einzelwertberichtigung ist zu bilden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass eine Forderung inkl. Zinsen nicht oder nicht in voller Höhe einbringlich sein wird. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung ist jedenfalls dann zu prüfen, sofern die regulatorischen Ausfallsdefinitionen erfüllt sind (90 Tage Zahlungsverzug und/oder „unlikeliness-to-pay“).

Einzelwertberichtigungen und Expected Credit Loss unterliegen Schätzungsunsicherheiten, insbesondere in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der geschätzten Cashflows, die angesetzten Ausfallwahrscheinlichkeiten und die Verlustquote.

Entwicklung der Risikovorsorge

Auch im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine halbjährliche Evaluierung und Aktualisierung der Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default – „PD“ 1 ), welche als Basis für die ECL 2 -Ermittlung dienen. Die Kommunalkredit verwendet von Standard & Poor’s zugekaufte PD-Ratingsysteme. Through-the-Cycle-PDs werden von S&P zugekauft und jährlich aktualisiert sowie halbjährlich mit einem Modell von S&P in Point-in-Time-PDs transformiert (spezifische PDs für die Portfolien Specialized Lending, Corporates und Financial Institutions, sowie die „All Sectors“-PDs für alle sonstigen Exposures).

Für das PD-Modell ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter ein wesentlicher Treiber der PDs. Die Through-the-Cycle-PDs haben sich zuletzt leicht reduziert und für das Jahr 2025 wird für die Eurozone ein gegenüber 2024 leicht verbessertes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Darüber hi-naus haben sich auch die Aktienmärkte im abgelafuenen Jahr sehr positiv entwickelt. Beides wirkt sich im Modell positiv auf die Point-in-Time PDs aus.

Aufgrund von für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten. Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen.

Dennoch gibt es drei Fälle, bei denen es 2024 zu einem Ausfall gekommen ist. Insgesamt befindet sich per 31. Dezember 2024 ein Exposure von EUR 129.034.347,86 (2023: EUR 53.389.156,30) im Ausfall (regulatorische Non Performing Loan-Quote von 2,8 % (2023: 1,5%), bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 2,4 % (2023: 1,0%). Es bestehen Einzelwertberichtigungen von EUR 13.300.170,40 (2023: EUR 4.323.682,42) für diese Fälle. Per 31. Dezember 2024 weist ein Exporsure in Höhe von EUR 144.118.547,18 (2023: EUR 40.631.626,48) eine Forbearance-Klassifizierung auf. Zum 31. Dezember 2024 war bis auf eine der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand.

Zum 31. Dezember 2024 war ein Exposure in Höhe von EUR 142.381.954,55 (2023: EUR 46.502.049,17) in der IFRS-Risikostufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst.

Das Kreditrisikoergebnis zeigt im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 einen Aufwand in Höhe von EUR 10.586.048,70 (2023: Aufwand EUR 1.889.730,51) und resultiert aus Neugeschäften, Ratingänderungen, Stufentransfers, der Bildung von Wertberichtigungen sowie der erfolgten PD-Aktualisierung.

Weiters besteht aus Gründen der Vorsicht in Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken eine Vorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG (Ausweis unter den Forderungen an Kunden), welche zum 31. Dezember 2024 einen Stand von EUR 550.000,00 (31.12.2023: EUR 1.650.000,00) zeigt.

Vertragsänderungen

Wird ein Vertrag angepasst, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde, so handelt es sich um eine Vertragsänderung (Modifikation). Bei jeder Vertragsänderung wird beurteilt, ob es sich unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine erhebliche Vertragsanpassung oder eine nicht erhebliche Vertragsanpassung handelt. Zur Beurteilung werden qualitative und quantitative Aspekte im Wege eines Vergleichs des Vertrags vor und nach der Änderung beurteilt. Liegt nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vor, handelt es sich um eine erhebliche Vertragsanpassung, welche den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstands wesentlich verändert und zur Ausbuchung des alten und zum Ansatz des neuen Vermögensgegenstands führt. Unterscheidet sich der beizulegende Zeitwert des neuen Vermögenswerts vom bisherigen Buchwert des alten Vermögenswertes, so kommt es zu einer Ergebnisrealisierung im „Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis“.

Barwertverluste aus nichtmateriellen Vertragsänderungen werden ergebniswirksam unter 13. und 14. Aufwendungen und Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen/Anteile an verbundene Unternehmen erfasst und über die Restlaufzeit des Vertrags im Zinsergebnis amortisiert.

1  Die Ermittlung der PDs erfolgt in Anwendung der Bestimmungen des IFRS 9 unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen.

2  ECL = Expected Credit Loss, Risikovorsorge für statistisch erwartete Kreditausfälle.

3.4. Wertpapiere

Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen zugeordnet. Wertpapiere, die mit Handelsabsicht erworben werden, werden dem Handelsbuch zugeordnet. Wertpapiere, die weder dem Anlagevermögen noch dem Handelsbestand zugeordnet sind, werden als Wertpapiere des Umlaufvermögens klassifiziert. Derzeit führt die Kommunalkredit aktivseitig keine Wertpapiere im Handelsbuch und im Umlaufvermögen.

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips für das Anlagevermögen und des strengen Niederstwertprinzips für das Umlaufvermögen. Wertpapiere des Handelsbestandes werden mit dem Tageswert am Bilanzstichtag bewertet.

UNTERSCHIEDSBETRAG GEMÄSS § 56 ABS. 2 und § 56 ABS. 3 BWG in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2  BWG
(Unterschied zwischen dem höheren Anschaffungswert
und dem Rückzahlungsbetrag der Wertpapiere)
11.131.735,20 15.660.555,60
Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG
(Unterschied zwischen dem niedrigeren Anschaffungswert
und dem Rückzahlungsbetrag der Wertpapiere)
2.278.500,06 2.827.289,55

Weiters ergeben sich bei den Wertpapieren des Anlagevermögens folgende stille Reserven bzw. stille Lasten (ohne Berücksichtigung der dazugehörigen Zinsabsicherungsswaps):

ERMITTLUNG STILLE RESERVEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Buchwert 191.930.065,34 478.630.203,66
Beizulegender Zeitwert 198.922.411,00 486.432.848,81
Stille Reserven 6.992.345,66 7.802.645,15
ERMITTLUNG STILLE LASTEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Buchwert 647.430.536,30 629.712.828,55
Beizulegender Zeitwert 597.519.062,64 570.094.037,33
Stille Lasten -49.911.473,66 -59.618.791,22

Die stillen Lasten resultieren im Wesentlichen aus fix verzinsten Wertpapieren, bei denen aufgrund des gestiegenen Zins-niveaus ein entsprechend niedriger Marktwert entsteht. Den stillen Reserven und stillen Lasten stehen die Marktwerte der zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Zinssteuerungsderivate gegenüber.

Wertpapiere mit stillen Lasten werden regelmäßig im Hinblick auf das Kreditrisiko analysiert und bewertet. Auf Basis dieser Analysen war eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 204 Abs. 1 Z 2 UGB nicht erforderlich, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.

Ermittlung beizulegender Zeitwert

Allgemein können die Methoden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Wertpapieren in folgende drei Kategorien eingeteilt werden:

Level 1: Es existieren quotierte Preise auf einem aktiven Markt für idente Finanzinstrumente. In dieser Kategorie werden Bid Quotes für Aktiva aus Bloomberg oder Reuters herangezogen.

Level 2: Die Inputfaktoren für die Bewertung lassen sich am Markt beobachten. In diese Kategorie fallen folgende Preisbestimmungsmethoden:

Level 3: Die Inputfaktoren lassen sich nicht am Markt beobachten. Darunter fallen vor allem Preise, die vorwiegend auf Expertenschätzungen beruhen oder/und nicht beobachtbare Daten beinhalten.

Die Unterschiedsbeträge zwischen den beizulegenden Werten und den Buchwerten für Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen

sich auf oben genannte Kategorien wie folgt:

UNTERSCHIEDSBETRÄGE WERTPAPIERE ZUM 31.12.2024 in EUR Level 1 Level 2 Level 3
Beizulegender Zeitwert 467.406.494,77 260.996.956,17 68.038.022,70
Buchwert 488.660.861,94 280.562.230,69 70.137.509,01
Unterschiedsbetrag -21.254.367,17 -19.565.274,52 -2.099.486,31
UNTERSCHIEDSBETRÄGE WERTPAPIERE ZUM 31.12.2023 in EUR Level 1 Level 2 Level 3
Beizulegender Zeitwert 734.896.892,00 243.028.332,87 78.601.661,27
Buchwert 764.872.814,32 262.604.627,06 80.865.590,83
Unterschiedsbetrag -29.975.922,32 -19.576.294,19 -2.263.929,56

3.5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erforderlich ist. Die Überprüfung erfolgt jährlich anhand von Planrechnungen beziehungsweise der Gegenüberstellung von Beteiligungsbuchwert und Eigenkapital der Beteiligung.

3.6. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen ausschließlich erworbene Software. Der Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren zugrunde gelegt.

3.7. Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen umfasst Bauten auf fremdem Grund, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kunstgegenstände. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher angelaufenen und im Berichtsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungsdauer für technische Ausstattung beträgt 3 bis 8 Jahre und für sonstige Mobilien 5 bis 15 Jahre. Investitionen in fremde Gebäude werden auf 15 bzw. 20 Jahre abgeschrieben. Auf Kunstgegenstände wird keine planmäßige Abschreibung vorgenommen. Für Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 1.000,00 wird das Wahlrecht in § 204 Abs. 1a UGB in Anspruch genommen. Diese geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Jahr ihrer Anschaffung im Anlagespiegel als Zugang gezeigt und voll abgeschrieben. Der Abgang erfolgt nach drei Jahren. Für die Anschaffung von gleichartigen Vermögensgegenständen mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 1.000,00 (2023: EUR 1.000,00), aber in Summe über EUR 50.000,00, wird das Wahlrecht der Sofortabschreibung in § 204 Abs. 1a UGB nicht in Anspruch genommen; es erfolgt eine Aktivierung unter den Sachanlagen und Abschreibung über drei Jahre.

3.8. Aktive latente Steuern

Latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Buchwert werden aktiviert. Der aktivierte Betrag von EUR 1.362.474,09 unterliegt einer Ausschüttungssperre nach § 235 Abs. 2 UGB.

3.9. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Differenzen zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio/Agio) werden als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert bzw. passiviert und als Zinskomponente über die Laufzeit ins Zinsergebnis linear verteilt.

3.10. Verbriefte Verbindlichkeiten

Verbriefte Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die im Zuge einer Emission anfallenden Kosten, die unmittelbar mit der Geldbeschaffung in Zusammenhang stehen, werden direkt in den Provisionsaufwand übernommen. Die weitere Differenz zwischen Emissionserlös und Rückzahlungsbetrag (Disagio/Agio) wird als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert bzw. passiviert und als Zinskomponente über die Laufzeit ins Zins-ergebnis linear verteilt.

3.11. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Abfertigungsverpflichtungen werden jährlich von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) in Übereinstimmung mit § 211 Abs. 1 UGB gemäß IAS 19 berechnet. Als biometrische Berechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Der Rechnungszinssatz wurde auf Grundlage der Renditen von erstklassigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen, bestimmt.

Die wesentlichen Parameter sind:

Sämtliche Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeiter:innen wurden auf eine Pensionskasse übertragen. Die ausgewiesene Rückstellung enthält nur mehr nicht durch die Pensionskasse gedeckte Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen für neun Mitarbeiter:innen, welche aus Direktzusagen im Rahmen des Kollektivvertrags (Pensionsreform 1961 in der ab 1. Jänner 1997 gültigen Fassung) vor dem Zeitpunkt der Übertragung an die Pensionskasse oder Einzelverträgen resultieren. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen leistungsorientierten Versorgungsplan, dessen Leistungen für Aktive bezogen auf das Risiko des Todes und der Berufsunfähigkeit vom jeweiligen Gehalt abhängig sind. Die Leistungen sind im Fall des Erreichens des Pensionsalters bereits festgeschrieben und unterliegen lediglich einer Anpassung analog der jährlichen Kollektivvertragssteigerungen. Die leistungsorientierten Teile sind ausfinanziert – hier kann es nur aufgrund von Minderperformance oder „vorzeitigem“ Leistungsanfall Nachverrechnungen geben. Die volle versicherungsmathematische Verpflichtung für Pensionen beträgt EUR 998.762,22 (31.12.2023: EUR 1.332.152,77), wovon Ansprüche in Höhe von EUR 614.521,19 (31.12.2023: EUR 544.975,34) in die Pensionskasse ausgelagert sind. Es ergibt sich somit ein Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 384.241,03 (31.12.2023: EUR 787.177,43). Die Rückstellung für Abfertigungsansprüche beträgt EUR 784.231,12 (31.12.2023: EUR 744.193,40).

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort ergebniswirksam berücksichtigt. In der Entwicklung der Abfertigungsrückstellung 2024 sind versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von EUR 35.266,71 (2023: Verluste von EUR 12.797,10) enthalten. Die Veränderung der Pensionsrückstellung beinhaltet versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von EUR 306.388,00 (2023: Verluste von EUR 401.452,67). In der Veränderung der Plan-Assets sind bewertungsbedingte Gewinne in Höhe von EUR 43.737,58 enthalten (2023: bewertungsbedingte Vermögensgewinne von EUR 60.298,73).

Sonstige Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichts-prinzips in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

3.12. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert im Vergleich zum Vorjahr EUR 40.000.000,00. Eine Veränderung der § 57 Abs. 3 BWG-Vorsorge wird nach den Vorschriften des BWG im außerordentlichen Ergebnis dargestellt. Gemäß AFRAC Stellungnahme 30 „Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss“ stellt die Bildung des Fonds für allgemeine Bankrisiken eine Gewinnverwendung dar, welche zu keinen Ansatz von latenten Steuern führt.

3.13. Derivate

Swapgeschäfte des Bankbuches werden in der Kommunalkredit grundsätzlich zur Absicherung gegen Zinsänderungs- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen, wobei die Absicherung entweder auf Einzelgeschäftsebene (Bilanzierung als Bewertungseinheit) oder durch Steuerung auf Gesamtbankebene (Bilanzierung als Makro-Hedge) erfolgt. Für Derivate, die weder als Bewertungseinheit noch als Makro-Hedge abgeschlossen werden, gilt das Prinzip der Einzelbewertung, wonach bei einem negativen beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag eine Drohverlustrückstellung gebildet und unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird.

Bewertungseinheiten

Für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Bewertungseinheiten) enthält die AFRAC-Stellungnahme 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) (Stand Dezember 2023)“ Vorschriften, um wirtschaftlich ungerechtfertigte Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus der unterschiedlichen Bewertung von abgesicherten Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten zu vermeiden. Grundgeschäfte sind einzelne bilanziell erfasste fix verzinste Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie schwebende Geschäfte, die im Zeitpunkt der Widmung bereits abgeschlossen sind. Ziel der Regeln zu Bewertungseinheiten ist es, die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente und der abgesicherten Geschäfte weitgehend kompensierend zu erfassen. Um die Regelungen für Bewertungseinheiten anwenden zu dürfen, muss der Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhanges zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft erbracht werden. Als effektiv gilt eine Sicherungsbeziehung, wenn sich die Ergebnisse aus dem Sicherungsinstrument und die gegenläufigen Ergebnisse aus dem gesicherten Grundgeschäft – bezogen auf das gesicherte Risiko – in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % ausgleichen. Die Einhaltung der Voraussetzungen wird in der Kommunalkredit durch prospektive (Abgleich der den Marktwert bestimmenden Komponenten) und retrospektive Effektivitätstests überprüft. Beim prospektiven Effektivitätstest werden alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, verglichen bzw. überprüft, ob die Sicherungsbeziehung vollständig oder weitgehend effektiv sein wird. Sind alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig („Critical Term Match“), so ist dies ein Indikator für eine effektive Sicherungsbeziehung (vereinfachte Bestimmung der Effektivität). Schwankt der abgesicherte beizulegende Zeitwert der Struktur (Grund- und Absicherungsgeschäft) in einer Bandbreite zwischen 80 % und 125 %, so stellt dies einen Indikator für eine weitgehend effektive Sicherungsbeziehung dar. Allerdings dürfen keine Zweifel an der Bonität des Sicherungsgebers und – abgesehen vom abgesicherten Risiko – an der Werthaltigkeit des Grundgeschäfts bestehen. Beim retrospektiven Effektivitätstest wird überprüft, wie der abgesicherte beizulegende Zeitwert der Struktur (Grund- und Absicherungsgeschäft) zwischen zwei Vergleichsstichtagen tatsächlich schwankte und ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig oder weitgehend effektiv war. Der ineffektive Teil eines Derivats mit negativem beizulegenden Zeitwert wird als Drohverlustrückstellung erfasst; in der Kommunalkredit handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Differenzen aus der Anwendung von unterschiedlichen Zinssätzen bei der Abzinsung von Grund- und Sicherungsgeschäft. Die Sicherungsgeschäfte werden in der Kommunalkredit bis zum Laufzeitende der Grundgeschäfte abgeschlossen.

Makro-Hedge

Zinsderivate, welche der Steuerung des Zinsrisikos des Bankbuchs bzw. eines klar abgegrenzten Teilbestands dienen (Makro-Hedge), werden im Sinne des „FMA-Rundschreibens zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG (Stand Dezember 2012)“ bilanziert. Dabei werden – als Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung – gegenläufige, zinsinduzierte Ertragseffekte oder Wertsteigerungen aus den abgesicherten Grundgeschäften bei der Beurteilung eines Rückstellungsbedarfs berücksichtigt. Werden negative Swapmarktwerte am Bilanzstichtag nicht vollständig durch die gegenläufigen, zinsinduzierten Ertragseffekte der Grundgeschäfte kompensiert, so erfolgt für den verbleibenden negativen Wert die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Ausgangspunkt für Steuerungs- und Risikobegrenzungsentscheidungen für das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch ist die Identifizierung der Festzinslücke sowie deren Sensitivität auf Zinsänderungen in Hinblick auf den Marktwert der Bankbuchposition. Das Risiko aus Festzinslücken wird in Form von Gap-Analysen und Sensitivitätsanalysen mit jährlichen Laufzeitbändern transparent gemacht. Auf Grundlage dieser Information erfolgt die Beurteilung, Steuerung und Begrenzung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene im Verhältnis zum Risikoappetit und der Risikotragfähigkeit bzw. wird die Widmung eines Steuerungsinstrumentes beschlossen. Die Überprüfung der quantitativen Eignung des Derivats als Instrument zur Absicherung und Begrenzung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene erfolgt bei Abschluss eines neuen Zinsderivats durch einen prospektiven Test der Hedge-wirkung mittels Szenarioanalysen. Dabei wird das Barwertrisiko der Gesamtposition sowie je Währung für einen Parallel-Shift sowie für zwei Drehungsszenarien (steiler – flacher) quantifiziert.

Aufgrund ihres Ausnahmecharakters ist die Anwendung dieser Bewertungsmethode an die Einhaltung formeller und materieller Bedingungen geknüpft, u. a.:

Die genannten Voraussetzungen werden von der Kommunalkredit erfüllt und dokumentiert.

Erfolgt das Schließen von Festzinslücken auf Makro-Ebene über Derivate, wird über prospektive Szenarioanalysen (Barwertveränderungen bei Veränderungen des Zinsniveaus) die Hedgewirkung und Effektivität eines Derivats und damit dessen Eignung für die Zuordnung zur Makro-Position festgestellt. Der Absicherungszeitraum erstreckt sich aufgrund der barwertigen Sichtweise über die gesamte Laufzeit des Grundgeschäfts. Die mit den Swapkontrakten verbundenen Zinsansprüche und Zahlungen zum Ausgleich nicht marktkonformer Vertragsbestimmungen werden laufzeitkonform abgegrenzt.

Zinsergebnisse aus Derivaten in Sicherungsbeziehungen werden netto in jenem Posten dargestellt, in dem die Zinsergebnisse der zugehörigen Grundgeschäfte ausgewiesen werden („Dealsaldo“). Die Darstellung der Zinsergebnisse sonstiger Derivate erfolgt brutto unter den Swaperträgen bzw. Swapaufwendungen.

Die Bewertung der Derivate erfolgt durch ein internes Bewertungsmodell auf Grundlage der Discounted Cashflow-Methode unter Berücksichtigung aktueller Zins- und Basis -Spread-Kurven. Eingebettete Optionen werden mithilfe markt-üblicher Optionsbewertungsmodelle bewertet. Bei der Bewertung zinsreagibler Produkte mit variablen Indikatoren werden abhängig vom Indikator (z. B. 3-Monats-Libor, 12-Monats-Libor) Zinskurven mit unterschiedlichen Basis Spread-Aufschlägen verwendet. Diese beziehen sich auf den jeweiligen Indikator und werden zur Ableitung von Forward Rates zur Cash-flow-Ermittlung herangezogen. Bei Derivaten mit mehreren Währungen (z. B. Cross Currency-Swaps) wird zusätzlich zur Adaption der Forwards durch Basis-Swap-Spreads eine Cross-Currency-Basis entsprechend marktüblicher Standards angesetzt. Für die Diskontierung der Cashflows von Derivaten (Over the Counter (OTC) oder über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt) werden OIS-Kurven (Overnight Index-Swaps zum Overnight-Satz entsprechend der Collateralverzinsung, im EUR je nach aktueller Collateralvereinbarung EONIA oder ESTR) verwendet. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden zusätzlich das Kontrahentenausfalls- und das eigene Kreditrisiko (Credit Value Adjustment (CVA) und Debt Value Adjustment (DVA)) berücksichtigt. Dies erfolgt durch Adaptierung des Barwerts um den BCVA (bilateral CVA-Adjustment). Die Ermittlung des BCVA in der Kommunalkredit erfolgt für alle Derivate ohne täglichen Besicherungstausch auf Kontrahentenebene. Für negative BCVAs wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, positive BCVAs bleiben hingegen unberücksichtigt. Für besicherte Derivate mit täglichem Besicherungstausch wird BCVA als immateriell eingestuft. Die Berechnung des BCVA erfolgt auf Basis der Potential Exposure-Methode.

Swapgeschäfte des Handelsbuches werden, sofern vorhanden, mit ihren nach obigen Grundsätzen ermittelten beizulegenden Zeitwerten bewertet und unter den Sonstigen Forderungen oder Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derzeit führt die Kommunalkredit keine Swapgeschäfte im Handelsbuch.

3.14. Restlaufzeiten

Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit, wobei bei Teilbeträgen die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt wird. Sicherstellungen für Marktwerte aus Derivaten (Collaterals) werden unter „täglich fällig“ dargestellt (tägliche Zahlungstermine), Zinsabgrenzungen werden der Frist „bis 3 Monate“ zugerechnet.

3.15. Treuhandgeschäfte

Treuhändig gehaltene Kredite, bei welchen für die Kommunalkredit keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte bestehen, werden unter der Bilanz in den Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften ausgewiesen.

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

4.1. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

SCHULDTITEL ÖFFENTLICHER STELLEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Wertpapiere im Anlagevermögen 268.987.193,68 531.433.658,08
Expected Credit Loss (ECL) -22.800,48 -37.054,61
Summe 268.964.393,20 531.396.603,47

In diesem Posten werden Wertpapiere öffentlicher Stellen, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) refinanzierbar sind, ausgewiesen.

Im Jahr 2025 werden Schuldtitel mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzung und Berücksichtigung ECL) von EUR 10.045.293,39 fällig (2024: EUR 299.546.706,95).

4.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute setzen sich wie folgt zusammen:

FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Sicherstellungen für negative Marktwerte aus Derivativ-Geschäften (Collaterals) 29.699.413,18 31.449.421,48
Nicht börsenotierte Wertpapiere 0,00 28.814.853,53
Guthaben bei Kreditinstituten 18.094.416,73 28.474.364,39
Sicherstellung für Auszahlungsverpflichtungen von Darlehen 75.862.871,81 1.141.026,39
Expected Credit Loss (ECL) -5.725,54 -71.085,86
Sonstige 342.902,19 2.428.253,46
Summe 123.993.878,37 92.236.833,39

In der Position Forderungen an Kreditinstitute sind wie im Vorjahr keine Forderungen aus Wechsel und keine nachrangigen Forderungen enthalten. Die Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich nach Fristigkeiten (Restlaufzeiten) wie folgt:

FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Täglich fällige Forderungen 50.257.114,84 63.489.339,06
Sonstige Forderungen
a) bis 3 Monate 737.924,93 1.025.370,44
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0,00 0,00
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 31.937.500,00 27.793.209,75
d) mehr als 5 Jahre 41.067.064,14 0,00
Summe sonstige Forderungen 73.742.489,07 28.818.580,19
123.999.603,91 92.307.919,25
Expected Credit Loss (ECL) -5.725,54 -71.085,86
Summe 123.993.878,37 92.236.833,39

4.3. Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden setzen sich wie folgt zusammen:

FORDERUNGEN AN KUNDEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Darlehen 4.443.215.051,24 3.578.832.742,34
Nicht börsenotierte Wertpapiere 181.909.498,11 161.349.302,23
Sicherstellungen für negative Marktwerte aus Derivativ-Geschäften (Collaterals) 38.574.502,59 31.946.974,54
Einzelwertberichtigung -13.300.170,40 -4.323.682,41
Vorsorge § 57 Abs. 1 BWG -550.000,00 -1.650.000,00
Expected Credit Loss (ECL) -10.040.378,03 -7.250.445,37
Summe 4.639.808.503,51 3.758.904.891,33
davon Forderungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
davon Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00

Am Bilanzstichtag waren sämtliche Wertpapiere im Nominale von EUR 180.096.509,01 (31.12.2023: EUR 159.487.090,83) dem Anlagevermögen gewidmet. Details zur Ermittlung des ECL sind unter Punkt 3.3. dargelegt.

In den Forderungen an Kunden sind nachrangige Forderungen mit einem Buchwert (inkl. Zinsabgrenzung und ECL) von EUR 221.706.007,85 (31.12.2023: EUR 165.996.022,66) enthalten. Die Fristigkeiten (Restlaufzeiten) der Forderungen an Kunden gliedern sich wie folgt:

FORDERUNGEN AN KUNDEN NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Täglich fällige Forderungen 88.305.943,34 49.116.535,45
Sonstige Forderungen
a) bis 3 Monate 95.137.978,74 148.781.543,38
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 453.016.643,39 346.022.082,30
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 2.527.854.128,26 1.987.717.615,24
d) mehr als 5 Jahre 1.499.384.358,21 1.240.491.242,74
Summe sonstige Forderungen 4.575.393.108,60 3.723.012.483,66
Vorsorge § 57 Abs. 1 BWG, Expected Credit Loss (ECL), Einzelwertberichtigung -23.890.548,43 -13.224.127,78
Summe 4.639.808.503,51 3.758.904.891,33

4.4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

SCHULDVERSCHREIBUNGEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Wertpapiere von öffentlichen Emittenten 82.187.609,15 78.379.184,94
Expected Credit Loss (ECL) -2.273,11 -4.594,14
Summe Öffentliche Emittenten 82.185.336,04 78.374.590,80
Wertpapiere von anderen Emittenten 314.258.791,59 316.121.565,48
Expected Credit Loss (ECL) -9.683,39 -26.464,32
Summe Andere Emittenten 314.249.108,20 316.095.101,16
Summe 396.434.444,24 394.469.691,96

Alle in der Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere enthaltenen Papiere sind börsenotiert; im Jahr 2025 werden Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzung und ECL) in der Höhe von EUR 0,00 (2024: EUR 2.251.612,41) und von anderen Emittenten mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzung und ECL) in der Höhe von EUR 49.668.108,90 (2024: EUR 40.442.470,40) fällig.

Am Bilanzstichtag sind – wie im Vorjahr – alle Wertpapiere dieser Position dem Anlagevermögen gewidmet und keine der im Bestand befindlichen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere nachrangig.

4.5. Beteiligungen und Anteile an verbundene Unternehmen

Der Buchwert der Beteiligungen beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 35.446.274,52 (31.12.2023: EUR 34.471.508,64). Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 31. Dezember 2024 EUR 57.474.044,81 (31.12.2023: EUR 50.444.044,81). Die Zusammensetzung der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (sämtliche sind nicht börsenotiert) einschließlich der Darstellung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ist Anlage 1 zu entnehmen.

4.6. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen wird im Anlagenspiegel (Anlage 2) dargestellt.

4.7. Sonstige Vermögensgegenstände

SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Zinsabgrenzungen von Derivaten im Bankbuch 62.022.948,82 31.929.593,74
Fremdwährungsbewertung von Derivaten im Bankbuch 140.944,27 11.693.196,08
Bauzinsenforderungen 871.025,17 1.119.542,51
Forderung gegenüber dem Finanzamt 571.324,31 565.520,75
Sonstiges 8.120.727,93 7.156.905,55
Summe 71.726.970,50 52.464.758,63
davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam 71.586.026,23 40.771.562,55

Die Fremdwährungsbewertung von Derivaten im Bankbuch ergibt sich aus der Änderung von Fremdwährungskursen zwischen dem Abschlusszeitpunkt von Währungsswaps und dem Bilanzstichtag. Dieser Bewertung stehen Fremdwährungsbewertungen von Aktiv- und Passivbeständen sowie positive/negative Fremdwährungsbewertungen von Derivaten, welche unter den sonstigen Vermögensgegenständen/Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, gegenüber.

Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt. Die Position „Sonstiges“ enthält im Wesentlichen Forderungen an Konzerngesellschaften und Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen.

Die Restlaufzeiten der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Täglich fällige Forderungen 0,00 0,00
Sonstige Forderungen
a) bis 3 Monate 68.702.869,31 51.108.979,10
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1.789.122,91 0,00
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 313.953,11 210.249,02
d) mehr als 5 Jahre 921.025,17 1.145.530,51
Summe sonstige Forderungen 71.726.970,50 52.464.758,63
Summe 71.726.970,50 52.464.758,63

4.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich wie folgt zusammen:

AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Abgegrenzte Gebühren aus Derivatgeschäften 13.267.402,86 9.096.721,36
Aktivierte Ausgabedisagios von begebenen Schuldverschreibungen 9.214.664,99 7.273.069,70
Sonstiges 787.244,46 1.011.999,86
Summe 23.269.312,31 17.381.790,92

4.9. Aktive latente Steuern

Aus der Aktivierung latenter Steuern aus temporären Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Buchwerten ergibt sich ein Aktivposten zum 31. Dezember 2024 von EUR 1.362.474,09 (31.12.2023: EUR 10.846.892,19). Temporäre Differenzen zwischen Unternehmens- und Steuerrecht resultieren in der Kommunalkredit im Wesentlichen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG, der allgemeinen Risikovorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG, Personalrückstellungen sowie der Verteilung von Geldbeschaffungskosten über die Laufzeit der Emission. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen, sind pauschale Wertberichtigungen (ECL) von Forderungen unter Berücksichtigung des Unternehmensgesetz-buches auch steuerrechtlich abzugsfähig.

Der ECL-Stand zum 31. Dezember 2020 (EUR 6.368.242,45) ist dabei steuerlich auf fünf Jahre aufzuholen. Zum 31. Dezember 2024 beträgt der noch nicht verteilte Unterschiedsbetrag EUR 1.273.648,49. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr liegt an der Auflösung der latenten Steuern in Höhe von EUR 9.200.000,00 für den Fonds für allgemeine Bankrisiken. Gemäß AFRAC Stellungnahme 30 „Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss“ stellt die Bildung des Fonds für allgemeine Bankrisiken eine Gewinnverwendung dar, welche zu keinem Ansatz von latenten Steuern führt.

4.10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Sonstige Kredite 96.905.592,08 76.101.662,50
Als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten 16.178.762,27 29.985.836,69
Geldhandel 10.424.251,70 10.289.189,67
Besicherte Kredite der Europäischen Investitionsbank 3.482.907,81 3.920.078,24
Sonstige (Schwebende Geldbewegungen) 707.466,67 1.701.175,37
Summe 127.698.980,53 121.997.942,47

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich

nach Fristigkeiten (Restlaufzeiten) wie folgt:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Täglich fällige Verbindlichkeiten 16.927.466,67 31.711.175,37
Sonstige Verbindlichkeiten
a) bis 3 Monate 10.910.239,04 11.108.697,28
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 434.783,00 434.783,00
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 98.122.145,97 77.004.158,36
d) mehr als 5 Jahre 1.304.345,85 1.739.128,46
Summe sonstige Verbindlichkeiten 110.771.513,86 90.286.767,10
Summe 127.698.980,53 121.997.942,47

4.11. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Einlagen von Privatkunden - KOMMUNALKREDIT INVEST 2.012.392.669,68 2.150.208.989,12
Einlagen Firmenkunden, Kommunen und kommunalnahe Gesellschaften - KOMMUNALKREDIT DIREKT 954.604.166,02 1.048.705.820,98
Als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten 59.280.571,48 25.176.619,05
Sonstige langfristige Kundenverbindlichkeiten 103.815.024,00 103.812.598,69
Summe 3.130.092.431,18 3.327.904.027,84
davon Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 5.287.309,18 3.525.433,34
davon Verbindlichkeiten an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 613.000,00 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gliedern sich nach

Fristigkeiten (Restlaufzeiten) wie folgt:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Täglich fällige Verbindlichkeiten 159.787.521,15 253.504.085,49
Sonstige Verbindlichkeiten
a) bis 3 Monate 579.791.088,10 598.616.022,42
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 951.260.425,53 1.149.753.405,03
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.194.018.063,77 1.040.877.125,35
d) mehr als 5 Jahre 245.235.332,63 285.153.389,55
Summe sonstige Verbindlichkeiten 2.970.304.910,03 3.074.399.942,35
Summe 3.130.092.431,18 3.327.904.027,84

4.12. Verbriefte Verbindlichkeiten

Die verbrieften Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Begebene Schuldverschreibungen 2.176.372.571,58 1.439.294.246,78
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 165.744.809,72 171.684.554,92
Summe 2.342.117.381,30 1.610.978.801,70

Die begebenen Schuldverschreibungen sind börsenotiert, die Wertpapiere der Position Andere verbriefte Verbindlichkeiten sind nicht börsenotiert.

Der Anstieg der verbrieften Verbindlichkeiten reflektiert die verstärkten Emissionsaktivitäten 2024 am Kapitalmarkt und spiegelt sich dabei insbesondere in insgesamt EUR 518.000.000,00 Senior Preferred-Anleihen, begeben sowohl im öffentlichen Format als auch in Form von Privatplatzierungen und eine öffentliche EUR 500.000.000,00 Public Sector Covered Bond-Transaktion wider.

Im Jahr 2025 werden begebene Schuldverschreibungen mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzungen) von EUR 120.347.875,03 (2024: EUR 300.473.360,66) und von den anderen verbrieften Verbindlichkeiten von EUR 0,00 (2024: EUR 5.000.000,00) fällig. In den verbrieften Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine nachrangigen Verbindlichkeiten enthalten.

4.13. Sonstige Verbindlichkeiten

SONSTIGE VERBINLICHKEITEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Zinsabgrenzungen von Derivaten 45.586.191,94 30.595.268,86
Fremdwährungsbewertungen von Derivaten im Bankbuch 4.365.599,32 3.321.575,09
Abgrenzungen zwischen Spot Rate und Forward Rate bei FX-Swaps 2.321.530,08 2.409.881,90
Sonstige 3.202.271,71 3.128.945,35
Summe 55.475.593,05 39.455.671,20
davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam 48.788.463,65 33.724.214,21

Die Fremdwährungsbewertung von Derivaten im Bankbuch ergibt sich aus der Änderung von Fremdwährungskursen zwischen dem Abschlusszeitpunkt von Währungsswaps und dem Bilanzstichtag. Dieser Bewertung stehen Fremdwährungsbewertungen von Aktiv- und Passivbeständen sowie positive/negative Fremdwährungsbewertungen von Derivaten, welche unter den sonstigen Vermögensgegenständen/Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, gegenüber. Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten.

4.14. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Abgegrenzte Gebühren aus Derivativgeschäften 22.911.944,58 27.779.499,44
Ausgabeagios von emittierten Schuldverschreibungen 4.813.748,30 508.234,11
Über die Laufzeit abgegrenzte Darlehensgebühren 738.381,48 956.849,92
Summe 28.464.074,36 29.244.583,47

4.15. Rückstellungen

Details zu den Personalrückstellungen sind unter Punkt 3.11. Rückstellungen angeführt.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Rückstellungen für personalbezogene Aufwendungen 25.532.791,27 25.097.549,96
Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen 8.168.840,79 6.154.214,30
Rückstellung für Zwischenbankbefreiung 1.200.000,00 0,00
Rückstellungen im Zusammenhang mit Derivaten 366.937,31 606.556,27
Rückstellung Expected Credit Loss (ECL) 794.742,84 952.582,22
Übrige Rückstellungen 228.335,33 288.050,05
Summe 36.291.647,54 33.098.952,80

4.16. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG

Zur Deckung besonderer bankgeschäftlicher Risiken hat die Kommunalkredit aus Gründen der Vorsicht in den Vorjahren den Fonds für allgemeine Bankrisiken dotiert; dieser beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert EUR 40.000.000,00.

4.17. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Das Ergänzungskapital umfasst zum 31. Dezember 2024 fünf (31.12.2023: fünf) in Euro begebene Emissionen im Nominale von insgesamt EUR 40.000.000,00 (31.12.2023: EUR 40.000.000,00).

Das Ergänzungskapital erfüllt die Bedingungen gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

BEZEICHNUNG Zinssatz zum 31.12.2024 in % Laufzeit bis Währung Nominale
in EUR
Kündigungs-
recht
Umwandlung in Kapital
Nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 23 Abs. 8 BWG a. F.
Nachrangiges Schuldscheindarlehen
2007–2037
5,08 9.2.2037 EUR 10.000.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 9.2.2037 EUR 800.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 9.2.2037 EUR 10.200.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,0175 7.3.2047 EUR 10.000.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,0175 7.3.2047 EUR 9.000.000,00 Emittent Nein

Die Aufwendungen für das nachrangige Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 betrugen im Berichtsjahr 2024 EUR 2.022.578,14 (2023: EUR 2.017.991,28).

4.18. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Das zusätzliche Kernkapital umfasst zum 31. Dezember 2024 zwei (31.12.2023: zwei) in Euro begebene Emissionen im Nominale von insgesamt EUR 62.800.000,00 (31.12.2023: EUR 62.800.000,00). Sie haben eine unbefristete Laufzeit, mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit durch den Emittenten nach fünf Jahren.

Die Aufwendungen für das (nachrangige) zusätzliche Kernkapital betrugen im Berichtsjahr 2024 EUR 4.107.365,75 (2023: EUR 4.101.634,25).

BEZEICHNUNG Zinssatz zum 31.12.2024 in % Laufzeit bis Währung Nominale
in EUR
Kündigungs-
recht
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I
Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Fixed to Reset Rate AT1 Notes 6,875 Perpetual NC 2026 EUR 6.000.000,00 Emittent
Fixed to Reset Rate AT1 Notes 6,5 Perpetual NC 2026 EUR 56.800.000,00 Emittent

4.19. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert EUR 177.017.120,82 (31.12.2023: EUR 177.017.120,82).

Die Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH hält 34.343.928 Stückaktien, das sind 99,80 % der Anteile, der Österreichische Gemeindebund hält 70.367 Stückaktien oder 0,20 % der Anteile. Seit 15. Juli 2024 ist die Green Opera Finance BidCo AB mit Sitz in Schweden Mehrheitseigentümer der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH.

Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt. Es gibt keine ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile. Jede Stückaktie repräsentiert einen Anteil von EUR 5,14 am Grundkapital. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung durch Ausgabe von neuen, auf Namen lautende Stückaktien, um insgesamt höchstens EUR 88.508.560,41 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Aktien ausgegeben. Somit sind noch EUR 88.508.560,41 genehmigtes Kapital frei verfügbar.

4.20. Kapitalrücklage

a) Gebundene Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert EUR 12.479.260,88.

b) Nicht gebundene Kapitalrücklage

Im Geschäftsjahr erfolgte ein Kapitalzuschuss in Höhe von EUR 100.000.000, welcher durch den neuen indirekten Mehrheitseigentümer der Kommunalkredit durchgeführt wurde.

4.21. Gewinnrücklagen

a) Gesetzliche Rücklage

Die gesetzliche Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 10.434.104,73 (31.12.2023: EUR 10.434.104,73).

b) Andere Rücklage

Der Stand dieser Rücklage beträgt unverändert EUR 120.018.635,00 (31.12.2023: EUR 120.018.635,00).

4.22. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG

Zum Bilanzstichtag beträgt die Haftrücklage EUR 36.218.579,37 (31.12.2023: EUR 28.017.949,75) und erfüllt die gesetzlichen Erfordernisse.

4.23. Bilanzgewinn/Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss 2024 der Kommunalkredit beträgt EUR 84.476.769,79. Unter Berücksichtigung der Rücklagenzuführung von EUR 8.200.629,62 ergibt sich ein Bilanzgewinn von EUR 220.035.916,07. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 27. Februar 2025 vorschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

5. POSITIONEN UNTER DER BILANZ

5.1. Eventualverbindlichkeiten

Die unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.346.148,00 (31.12.2023: EUR 6.783.675,00) betreffen eine Patronatserklärung in Höhe von EUR 4.346.148,00 (31.12.2023: EUR 6.783.675,00), mit welcher sich die Kommunalkredit verpflichtet, ein verbundenes Unternehmen so mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass dieses in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber dem Haftungsnehmer zu erfüllen. Zum 31. Dezember 2024 besteht keine Haftung (31.12.2023: EUR 0,00) gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

5.2. Kreditrisiken

Die Kreditrisiken in Höhe von EUR 953.586,685,64 (31.12.2023: EUR 928.842.653,19) betreffen wie im Vorjahr zur Gänze offene Rahmen und Promessen aus dem laufenden Kreditgeschäft. Zum aktuellen Bilanzstichtag wurden offene Rahmen für Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 0,00 (31.12.2023: EUR 0,00) gewährt.

5.3. Treuhandgeschäfte

Die Kommunalkredit hat Rahmenverträge für die treuhänderische Verwaltung von Krediten mit der Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) und einer der Trinity nahestehenden Gesellschaft abgeschlossen; für die Kommunalkredit bestehen keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte, wodurch die Kriterien für einen Bilanzausweis nicht vorliegen. Zum 31. Dezember 2024 werden Positionen in Höhe von EUR 153.636.842,22 (31.12.2023: EUR 193.259.302,21) für die Trinity treuhändig gehalten; für die der Trinity nahestehende Gesellschaft liegen zum Stichtag keine Geschäfte vor.

6. ERGÄNZENDE ANGABEN

6.1. Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen

Die nach CRR ermittelten Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen auf Ebene des Kommunalkredit-Einzelabschlusses nach UGB/BWG zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung:

Die dargestellten Eigenmittel berücksichtigen den Jahresüberschuss 2024 von EUR 84.476.769,79 (2023: EUR 100.384.494,30).

BEMESSUNGSGRUNDLAGE in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR 3.834.027.592,06 2.965.650.700,99
davon Kreditrisiko 3.516.935.785,89 2.722.046.382,41
davon Operationelles Risiko 304.726.853,93 229.147.570,52
davon CVA-Charge 12.145.992,63 14.131.401,80
davon Ausfallfonds einer qualifizierten Gegenpartei 218.959,62 325.346,27
EIGENMITTEL IST in EUR 31.12.2024 31.12.2023
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) 715.165.557,47 531.124.175,18
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) 63.321.566,30 62.800.000,00
Kernkapital Tier 1 778.487.123,77 593.924.175,18
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 42.281.152,77 41.650.000,00
Eigenmittel 820.768.276,54 635.574.175,18
Harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1) 18,7 % 17,9 %
Kernkapitalquote 20,3 % 20,0 %
Eigenmittelquote 21,4 % 21,4 %

6.2. Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva, die auf fremde Währung lauten

In der Bilanz sind Aktiva, die auf fremde Währung lauten, in Höhe von EUR 520.284.448,02 (31.12.2023: EUR 382.143.911,52) enthalten. Die Passiva in fremder Währung betrugen zum 31. Dezember 2024 EUR 280.693.488,01 (31.12.2023: EUR 286.270.456,77).

Offene Währungspositionen werden über entsprechende Swapkontrakte geschlossen. Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt.

6.3. Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Derivatgeschäfte

Zur Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken wurden folgende am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Derivat-

geschäfte im Bankbuch eingegangen (beizulegende Zeitwerte inkl. Zinsabgrenzungen):

31.12.2024 in EUR Nominale Beizulegender Zeitwert
positiv
Beizulegender Zeitwert
negativ
Zinsswaps 5.049.200.620,80 188.135.576,20 -148.105.090,09
davon in Makro-Hedge 1.049.240.512,04 32.189.768,91 -30.316.448,73
davon in Bewertungseinheit 3.999.960.108,76 155.945.807,29 -117.788.641,36
Devisentermingeschäfte 746.423.318,84 55.971,07 -6.525.535,98
Summe 5.795.623.939,64 188.191.547,27 -154.630.626,07
31.12.2023 in EUR Nominale Beizulegender Zeitwert
positiv
Beizulegender Zeitwert
negativ
Zinsswaps 3.612.208.903,24 169.406.032,56 -160.129.092,06
davon in Makro-Hedge 551.361.905,48 21.808.786,93 -28.049.355,80
davon in Bewertungseinheit 3.060.846.997,76 147.597.245,63 -132.079.736,26
Devisentermingeschäfte 736.250.384,19 11.685.918,69 -5.705.619,94
Summe 4.348.459.287,43 181.091.951,25 -165.834.712,00

In der Bilanz sind Zinsabgrenzungen, Fremdwährungsbewertungen sowie abgegrenzte Gebühren aus Derivatgeschäften in Höhe von EUR 75.431.295,95 (31.12.2023: EUR 52.719.511,18) in den Bilanzpositionen Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungen auf der Aktivseite und von EUR 75.185.265,92 (31.12.2023: EUR 64.106.225,29) in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen auf der Passivseite enthalten. Weiters sind Rückstellungen in Höhe von EUR 366.937,31 (31.12.2023: EUR 606.556,27) im Zusammenhang mit Derivaten unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Zum 31. Dezember 2024 ist für Makroswaps wie im Vorjahr keine Drohverlustrückstellung zu bilden.

6.4. Handelsbuch

Die Kommunalkredit verfügt gemäß Geschäftsstrategie über keine Handelsaktivitäten. Demgemäß sind zum 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr keine Handelsbestände vorhanden.

6.5. Rechtsrisiken

Zwischen der Kommunalkredit und einem im Sommer 2024 aus seiner Funktion ausgeschiedenem Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist seit Herbst 2024 ein zivilrechtliches Rechtsverfahren am Handelsgericht Wien anhängig, in dem die Gesellschaft Beklagte ist. Klagebegehren sind sowohl auf Leistung als auch Feststellung gestützt. Das Verfahren befindet sich noch im Anfangsstadium und es hat noch keine Tagsatzung bei Gericht stattgefunden. Die Kommunalkredit Austria AG hat unter Berücksichtigung einer rechtlichen Risikoeinschätzung entsprechende Rückstellungen vorgesehen.

6.6. Sonstige Verpflichtungen

Aufgrund von Mietverträgen – inkl. der in Deutschland ansässigen Zweigstelle – ergeben sich im Jahr 2025 Verpflichtungen in Höhe von EUR 1.903.058,00 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 1.534.058,00). Die entsprechenden Verpflichtungen für die Jahre 2025 bis 2029 betragen voraussichtlich EUR 9.904.837,20 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 7.984.304,68). Die Kommunalkredit ist gemäß § 2 Abs. 3 ESAEG zur anteiligen Sicherung der Einlagen im Rahmen der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft mbH, Wien, verpflichtet.

6.7. Als Sicherheiten gegebene Vermögensgegenstände

Für Verbindlichkeiten in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute wurden folgende Vermögensgegenstände als Sicherheiten hinterlegt: Zur Teilnahme an Offenmarktgschäften hat die Kommunalkredit zum 31. Dezember 2024 Wertpapiere mit einem Volumen von EUR 341.124.670,43 (31.12.2023: EUR 827.948.433,18) als Sicherheiten bei der nationalen Notenbank hinterlegt. Die Nutzung als Sicherheiten erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausnutzung vorab beschriebener Geschäfte und betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 0,00 (31.12.2023: EUR 0,00). Der Sicherungsnehmer hat nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht, die Sicherheiten zu verwerten.

Für Globaldarlehen und sonstige Refinanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank, Luxemburg, hat die Kommunalkredit Vermögenswerte in Form von Wertpapieren im Nominale von EUR 5.000.000,00 (31.12.2023: EUR 6.000.000,00) als Sicherheit übertragen. Der Sicherungsnehmer hat nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht, die Sicherheiten zu verwerten.

Zum 31. Dezember 2024 waren keine Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (31.12.2023: EUR 0,00) hinterlegt.

Für zum 31. Dezember 2024 begebene Public Sector Cov-ered Bond-Emissionen der Kommunalkredit im Nominale von EUR 1.554.498.512,54 (31.12.2023: EUR 1.058.347.732,18), welche unter den verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, wurden Darlehen im Nominale von EUR 1.480.939.472,44 (31.12.2023: EUR 1.157.729.480,86) und Wertpapiere im Nominale von EUR 278.125.000,79 (31.12.2023: EUR 38.769.500,00) einem Deckungsfonds zugeführt, über welchen nur unter Zustimmung eines Treuhänders verfügt werden kann. Als Sicherheit für negative Marktwerte aus bilateralen und geclearten Derivatkontrakten wurden Guthaben bei Kreditinstituten im Nominale von EUR 29.699.413,18 (31.12.2023: EUR 31.449.421,48) und Guthaben bei Kunden (zentrale Gegenparteien bzw. Nichtbank-Finanzinstitute) im Nominale von EUR 38.574.502,59 (31.12.2023: EUR 31.946.974,54) gestellt. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind erhaltene Sicherheiten im Nominale von EUR 16.178.762,27 (31.12.2023: EUR 29.985.836,69) ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind erhaltene Sicherheiten im Nominale von EUR 59.280.571,48 (31.12.2023: EUR 25.176.619,05) ausgewiesen.

6.8. Zweigstelle Frankfurt

Neben ihrem Stammsitz in Wien verfügt die Kommunalkredit über eine Zweigstelle in Deutschland, Frankfurt am Main. Die Zweigstelle erzielte im Geschäftsjahr 2024 ein Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 361.720,73 (2023: EUR 396.443,89). Die Betriebserträge betrugen EUR 3.978.635,88 (2023: EUR 6.441.777,03), die Betriebsaufwendungen beliefen sich auf EUR 3.616.915,15 (2023: EUR 6.045.333,14). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen EUR 168.019,51 (2023: EUR 156.981,45). Der Personalstand der Zweigstelle beträgt zum 31. Dezember 2024 elf Personen (31.12.2023: 14 Personen).

7. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

7.1. Darstellung der wesentlichen GuV-Positionen

7.1.1. Zinsergebnis

ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE in EUR 2024 2023
Kreditgeschäft 306.624.725,97 246.923.012,03
Bankveranlagungen 43.380.307,02 25.901.470,85
Festverzinsliche Wertpapiere 11.520.890,96 11.904.032,27
Ergebnis aus Swaps in Sicherungsbeziehungen 31.697.431,56 26.350.910,07
Summe Zinserträge 393.223.355,51 311.079.425,22
ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN in EUR 2024 2023
Einlagengeschäfte -129.212.431,84 -76.190.206,10
Eigene Emissionen -53.271.561,09 -32.382.015,99
Ergebnis aus Swaps in Sicherungsbeziehungen -35.667.721,05 -29.475.431,09
Summe Zinsaufwendungen -218.151.713,98 -138.047.653,18
Zinsergebnis 175.071.641,53 173.031.772,04

Das Zinsergebnis 2024 beträgt EUR 175.071.641,53 (2023: EUR 173.031.772,04). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert vor allem aus dem gestiegenen Neugeschäft; 2024 wurden für Guthaben bei Banken negative Zinsen in Höhe von EUR 7,08 (2023: EUR 693,15) gezahlt, welche unter den Bankveranlagungen im Zinsertrag ausgewiesen sind.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt dargestellt. Zinsergebnisse aus Derivaten in Sicherungsbeziehungen werden netto in jenem Posten dargestellt, in dem die Zinsergebnisse der zugehörigen Grundgeschäfte ausgewiesen werden („Dealsaldo“).

7.1.2. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen

ERTRÄGE AUS WERTPAPIEREN UND BETEILIGUNGEN in EUR 2024 2023
a) Erträge aus Beteiligungen
Ausschüttung Kommunalnet E-Government Solutions GmbH 36.000,00 40.500,00
Summe Erträge aus Beteiligungen 36.000,00 40.500,00
b) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
Ausschüttung Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 747.000,00 192.600,00
Summe Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 747.000,00 192.600,00

7.1.3. Provisionsergebnis

PROVISIONSERTRÄGE in EUR 2024 2023
Kreditgeschäft 33.539.414,20 30.060.581,04
Wertpapiergeschäft 0,00 214.285,71
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft 3.679.042,38 4.791.662,19
Summe Provisionserträge 37.218.456,58 35.066.528,94
PROVISIONSAUFWENDUNGEN in EUR 2024 2023
Kreditgeschäft -1.827.261,36 -2.204.263,73
Wertpapiergeschäft -2.409.987,40 -385.800,63
Geld- und Devisenhandel -298.942,01 -276.947,07
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft -14,98 -150,17
Summe Provisionsaufwendungen -4.536.205,75 -2.867.161,60
Summe Provisionsergebnis 32.682.250,83 32.199.367,34

Die Provisionserträge betragen 2024 EUR 37.218.456,58 (2023: EUR 35.066.528,94) und resultieren im Wesentlichen aus der Arrangierung und Strukturierung von Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Beratungs- und Dienstleistungsaktivitäten.

Die Provisionsaufwendungen von EUR 4.536.205,75 (2023: EUR 2.867.161,60) resultieren im Wesentlichen aus geleisteten Garantieentgelten und Kosten im Zusammenhang mit der Begebung von öffentlichen Kapitalmarktemissionen.

7.1.4. Verwaltungsaufwand

VERWALTUNGSAUFWAND in EUR 2024 2023
Personalaufwand -46.527.346,68 -46.572.272,22
Sachaufwand -29.263.650,11 -26.457.405,84
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -75.790.996,79 -73.029.678,06
7.1.4.1. Personalaufwand
PERSONALAUFWAND in EUR 2024 2023
Gehälter -39.868.120,66 -40.007.074,42
Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
-5.163.488,39 -4.947.628,19
Freiwilliger Sozialaufwand -612.766,55 -630.976,04
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -518.000,71 -499.525,17
Auflösung / Dotierung der Pensionsrückstellung 402.936,40 154.771,67
Aufwendungen für Abfertigungen (inklusive Veränderung der Abfertigungsrückstellung)
und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-767.906,77 -641.840,07
Summe Personalaufwand -46.527.346,68 -46.572.272,22

Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von

EUR 518.597,10 (2023: EUR 460.117,16) und für geleistete Abfertigungen von EUR 209.271,96 (2023: EUR 192.443,00).

7.1.4.2. Sachaufwand

Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für Abschlussprüfer unterbleibt gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB, da die Kommunalkredit in einen Konzernabschluss einbezogen ist und diese Information darin enthalten ist. Da die Ausstattung für den Bankenabwicklungsfond im Euroraum erreicht wurde, beschloss das Single Resolution Board im Beitragszeitraum 2024 keine regulären Ex-ante-Beiträge zum Bankenabwicklungsfond zu erheben. Die wesentlichsten Posten in den sonstigen Sachaufwand sind Vergütungen für Funktionäre sowie Aufwendungen für Reisespesen und Ausbildungen.

SACHAUFWAND in EUR 2024 2023
Dienstleistungen Dritter -7.673.019,43 -5.946.386,50
Konsultations- und Prüfungskosten -7.455.636,78 -5.392.248,26
Datenverarbeitung -5.528.232,22 -4.256.994,68
Raumkosten -2.466.354,35 -2.366.939,42
Werbung und Repräsentation -1.819.585,02 -1.987.759,49
Bankenabwicklungsfonds 0,00 -1.761.228,51
Informationsdienstleistungen -1.656.184,07 -1.177.147,16
Sonstiger Sachaufwand -2.664.638,24 -3.568.701,82
Summe Sachaufwendungen -29.263.650,11 -26.457.405,84

7.1.5. Sonstige betriebliche Erträge

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE in EUR 2024 2023
Erlöse aus Weiterverrechnung KPC 4.828.798,15 4.517.997,08
Sonstige 833.208,66 862.716,94
Summe Sonstige betriebliche Erträge 5.662.006,81 5.380.714,02

7.1.6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Geschäftsjahr 2024 wurde erstmalig eine Rückstellung im Zusammenhang mit der Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 (1) Z 28 UStG gebildet. Da im Geschäftsjahr 2024 die erforderliche Zielausstattung für die Einlagensicherung erreicht war, war keine weitere Einforderung notwendig.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNG in EUR 2024 2023
Aufwendungen für Zwischenbankbefreiung -1.200.000,00 0,00
Stabilitätsabgabe der österreichischen Banken -717.345,40 -701.737,57
Beiträge zur Einlagensicherung 0,00 -323.382,55
Summe Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.917.345,40 -1.025.120,12

7.1.7. Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis

Das Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis (Positionen 11 bis 14 der GuV) setzt sich wie folgt zusammen:

KREDITRISIKO-, BEWERTUNGS- und VERKAUFSERGEBNIS in EUR 2024 2023
a) Erträge 2.666.923,13 4.902.571,63
Ergebnis aus der Veräußerung von Aktivbeständen / Infrastruktur-
und Energiefinanzierungen
1.327.304,17 524.119,16
Veränderung Vorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG 1.100.000,00 3.300.000,00
Drohverlustrückstellung für Derivate 239.618,96 1.078.452,47
b) Aufwendungen -14.339.212,79 -5.189.730,51
Veränderung Einzelwertberichtigung zu Forderungen -9.103.215,65 -4.310.430,76
Veränderung der Vorsorge für erwartete Kreditrisikoverluste (Expected Credit Loss) -2.578.962,21 -879.299,75
Ergebnis aus der Bewertung von Beteiligungen -1.349.938,45 0,00
Aufwand aus Vertragsmodifikationen -1.307.096,48 0,00
Summe -11.672.289,66 -287.158,88

Es wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 9.103.215,65 (2023: EUR 4.310.430,76) gebildet. Die Veränderung der Risikovorsorge für erwartete Verluste (Expected Credit Loss) führte im Jahr 2024 zu einem Aufwand von EUR 2.578.962,21 (2023: EUR 879.299,75); Details zur Entwicklung der Risikovorsorge sind in Punkt 3.3. angeführt.

Im Jahr 2024 wurden zwei Beteiligungen wertberichtigt, der Fidelio Fonds in Höhe von EUR 901.844,79 sowie die Florestan KA GmbH im Wert von EUR 448.093,66. Die allgemeine Risikovorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG wurde 2024 um EUR 1.100.000,00 verringert (2023: Auflösung von EUR 3.300.000,00) und sie stellt einen zusätzlichen Risikopuffer der Bank dar.

7.1.8. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Position Steuern vom Einkommen und Ertrag betrifft ausschließlich den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und setzt sich wie folgt zusammen:

STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG in EUR 2024 2023
Körperschaftsteuer / Gewerbesteueraufwand des Geschäftsjahres -29.812.413,02 -32.750.228,67
Körperschaftsteuer / Gewerbesteueraufwand Vorjahre 7.013,50 -12.044,27
Latenter Steuerertrag / Steueraufwand -9.484.418,10 -2.359.007,93
Summe -39.289.817,62 -35.121.280,87

Es ergibt sich ein Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufwand von EUR 29.805.399,52 (2023: EUR 32.750.228,67), wovon EUR 149.515,48 (2023: EUR 158.508,28) aus der Filiale Deutschland resultieren. Der latente Steueraufwand resultiert aus der Veränderung der aktivierten latenten Steuern (abgebildet in der Bilanzposition „Aktive latente Steuern“) für temporäre Differenzen zwischen den Bilanzansätzen nach Unternehmens- und Steuerrecht. Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2024 die Kommunalkredit und die KPC, die Florestan KA GmbH und die Florestan KA Hydrogen GmbH enthalten.

Auf Basis einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung wurde für die Ermittlung der Steuerumlagen die Belastungsmethode gewählt. Bei dieser Methode richtet sich die Höhe der Steuerumlage der Gruppenmitglieder danach, welchen Betrag an Körperschaftsteuer das Gruppenmitglied zu zahlen gehabt hätte, wenn sein steuerliches Ergebnis nicht dem Gruppenträger zugerechnet worden wäre. Wird dem Gruppenträger ein negatives Einkommen von einem Gruppenmitglied zugerechnet, so wird dieser steuerliche Verlust beim Gruppenmitglied evident gehalten (interner Verlustvortrag) und mit positiven Einkommen des Gruppenmitgliedes in den Folgejahren zu 100 % ausgeglichen. Ein allfälliger Schlussausgleich bei Beendigung der Steuergruppe oder bei Ausscheiden eines Gruppenmitgliedes ergibt sich aus noch nicht verrechneten steuerlichen Verlusten multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden Körperschaftsteuersatz.

Steuerliche Verlustvorträge eines Gruppenmitglieds aus Zeiträumen vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) sind ohne Begrenzung bis zur Höhe des Gewinns des Gruppenmitglieds anrechenbar und verringern die Steuerumlage des Gruppenmitglieds. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr liegt an der Auflösung der latenten Steuern in Höhe von EUR 9.200.000,00 für den Fonds für allgemeine Bankrisiken. Gemäß AFRAC Stellungnahme 30 „Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss“ stellt die Bildung des Fonds für allgemeine Bankrisiken eine Gewinnverwendung dar, welche zu keinem Ansatz von latenten Steuern führt.

7.1.9. Jahresergebnis und Gesamtkapitalrentabilität

Die Kommunalkredit zeigt im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 84.476.769,79 (2023: EUR 100.384.494,30). Die Gesamtkapitalrentabilität, berechnet aus dem Quotient des Jahresüberschusses geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag, beträgt 1,29 % (31.12.2023: 1,72 %).

7.2. Darstellung der Umsatzerlöse nach geografischen Märkten (§ 240 UGB)

ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE in EUR 2024 2023
Österreich 101.695.954,20 85.021.272,62
Westeuropa 199.320.911,13 164.676.592,04
Zentral- und Osteuropa 74.521.549,61 49.235.666,37
Übrige Welt 17.684.940,57 12.145.894,19
393.223.355,51 311.079.425,22
PROVISIONSERTRÄGE in EUR 2024 2023
Österreich 1.167.137,16 1.035.071,70
Westeuropa 31.565.347,99 27.970.777,18
Zentral- und Osteuropa 3.885.971,43 5.597.647,56
Übrige Welt 600.000,00 463.032,50
37.218.456,58 35.066.528,94
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE in EUR 2024 2023
Österreich 5.569.292,81 5.262.192,02
Westeuropa 92.714,00 118.522,00
Zentral- und Osteuropa 0,00 0,00
Übrige Welt 0,00 0,00
5.662.006,81 5.380.714,02

8. OFFENLEGUNG GEMäss TEIL 8 CRR

Entsprechend den Anforderungen des Teil 8 der CRR werden in einem separaten Offenlegungsbericht wesentliche qualitative und quantitative Informationen über das Institut offengelegt. Dieser wird auf der Website der Kommunalkredit (www.kommunalkredit.at) unter „Investor Relations/Finanzinformation & Berichte“ veröffentlicht.

9. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es gibt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

10. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER:INNEN

10.1. Arbeitnehmer:innen während des Geschäftsjahres

Der gewichtete Personalstand zum 31. Dezember 2024 beträgt 256 Personen (31.12.2023: 227 Personen) inkl. Zweigstelle Deutschland. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen betrug 239 Personen (2023: 225 Personen).

Die Angaben sind inkl. drei (ab 1. Nov. 2024 vier) Vorständen (2023: drei Vorstände) und ohne karenzierte Mitarbeiter:innen; Teilzeitkräfte werden gewichtet dargestellt.

10.2. Bezüge, Vorschüsse und Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat, Haftungen für diese Personen

GESAMTBEZÜGE VORSTAND UND AUFSICHTSRAT in EUR 2024 2023
Aktive Vorstandsmitglieder 5.305.918,92 4.892.419,49
Aktive Aufsichtsratsmitglieder 838.159,75 282.500,00
6.144.078,67 5.174.919,49

Zum 31. Dezember 2024 waren wie im Vorjahr keine Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats aushaftend, für diese Personen bestanden auch keine Haftungen seitens der Kommunalkredit.

Das aushaftende Kreditvolumen an Mitarbeiter:innen des Unternehmens beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 195.685,42 (31.12.2023: EUR 194.134,79).

10.3. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen enthalten Pensions- und Abfertigungszahlungen, Veränderungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellung, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen an eine Vorsorgekasse und Zahlungen an eine Pensionskasse:

AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND PENSIONEN in EUR 2024 2023
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 364.769,79 325.335,25
Andere Arbeitnehmer 518.201,29 661.258,32
882.971,08 986.593,57

10.4. Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Steuergruppe

Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2024 die Kommunalkredit, die KPC, die Florestan KA GmbH und die Florestan KA Hydrogen GmbH enthalten (Details Punkt 7.1.8.).

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Der Ausweis von Geschäften mit verbundenen Unternehmen erfolgt bei den jeweiligen Bilanzpositionen. Sämtliche Trans-aktionen mit verbundenen Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen.

10.5. Angaben über Organe

Mitglieder des Vorstands

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

Nima Motazed

Mitglied des Vorstands

ab 01.07.2024

John Weiland

Mitglied des Vorstands

ab 01.11.2024

Karl-Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

bis 28.08.2024

Mitglieder des Aufsichtsrats

Hans Larsson

Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Chairman of the Board of Directors Skandia Mutual Life Insurance Company

seit 15.07.2024

Paal Weberg

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats, Co-Managing Partner Altor Equity Partners

seit 15.07.2024

Andreas Haindl

Selbständiger Unternehmensberater

seit 15.07.2024

Herman Korsgaard

Partner Altor Equity Partners

seit 15.07.2024

Henrik Matsen

Partner Henry Costa Partners

seit 15.07.2024

Kurt Svoboda

CRO | CFO UNIQA Insurance Group AG

seit 15.07.2024

Dr. Patrick Bettscheider

Vorsitzender des Aufsichtsrats, entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH; Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

bis 15.07.2024

Friedrich Andreae

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats, entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH;

Geschäftsführer Satere Beteiligungs verwaltungs GmbH

bis 15.07.2024

Tina Kleingarn

Partner Westend Corporate Finance

bis 15.07.2024

Jürgen Meisch

Geschäftsführer Achalm Capital GmbH

bis 15.07.2024

Martin Rey

Geschäftsführer Maroban GmbH

bis 15.07.2024

Alois Steinbichler

Geschäftsführer AST Beratungs- und Beteiligung GmbH

bis 07.05.2024

Oliver Fincke

vom Betriebsrat nominiert

Claudia Slauer

vom Betriebsrat nominiert

Gerald Unterrainer

vom Betriebsrat nominiert

Staatskommissär

Dr. Philip Schweizer

Staatskommissär, Bundesministerium für Finanzen

Markus Kroiher

Staatskommissär-Stellvertreter, Bundesministerium für Finanzen

Wien, 20. Februar 2025

Nima Motazed

Vorstandsmitglied

John Weiland

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

Zusammensetzung der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2024 (Anlage 1)

Der Beteiligungsspiegel enthält gemäß § 238 Absatz 2 UGB alle direkten Beteiligungen.

NAME UND SITZ in EUR Kapitalanteil in %
2024
Kapitalanteil in %
2023
Eigenkapital Anschaffungs-
kosten
Buchwert
31.12.2024
Buchwert
31.12.2023
Kumulierte Abschreibung Periodenüberschuss
nach Steuern
Letzter
Jahresabschluss
I. Beteiligungen
Kommunalnet E-Government Solutions GmbH, Wien 45,00 % 45,00 % 1.233.598,53 344.025,00 344.025,00 344.025,00 0,00 150.517,84 31.12.2024 1
Florestan KA GmbH, Wien 100,00 % 100,00 % 14.156.215,10 94.000,00 14.152.377,52 10.880.471,18 448.093,66 -460.709,66 31.12.2024
Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund SICAV-RAIF SCA 2 8,49 % 8,49 % 249.005.146,67 28.200.000,00 21.850.716,79 21.850.716,79 901.844,79 12.402.345,86 31.12.2024 1
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien n.a. n.a. n.a. 1.000,00 1.000,00 1.000,00 0,00 n.a. n.a.
II. Anteile an verbundenen Unternehmen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien 90,00 % 90,00 % 2.546.674,86 346.500,00 346.500,00 346.500,00 0,00 1.279.072,86 31.12.2024
Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH, Wien 100,00 % 100,00 % 98.431,66 35.000,00 60.000,00 60.000,00 0,00 20.492,41 31.12.2024
Kommunalkredit 4OG Immobilien GmbH & Co KG, Wien 100,00 % 100,00 % 50.004.002,29 50.000.000,00 50.000.000,00 50.000.000,00 0,00 -30.997,71 31.12.2024
Fidelio KA Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main 74,90 % 74,90 % 84.700,49 72.490,02 37.544,81 37.544,81 33.836,21 -6.972,79 31.12.2024

1 Vorläufige ungeprüfte Zahlen

2 Kommunalkredit hat 8,49 % der Anteile am Teilfonds Fidelio KA Infrastructure Debt Funds Europe 1 gezeichnet

Anlagenspiegel gemäß § 226 (1) UGB per 31. Dezember 2024 (Anlage 2)

ANLAGEVERMÖGEN in EUR Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen/Zuschreibungen Restbuchwerte
Stand 1.1.2024 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2024 Stand 1.1.2024 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2024 Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023 Abschrei-
bungen 2024
Zuschrei-
bungen 2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen 530.673.042,95 36.861.050,00 299.202.273,00 268.331.819,95 754.458,98 215.719,44 282.131,35 1.252.309,77 267.079.510,18 529.918.583,97 215.719,44 0,00
Forderungen an Kreditinstitute 30.330.000,00 0,00 30.330.000,00 0,00 2.536.790,25 0,00 -2.536.790,25 0,00 0,00 27.793.209,75 0,00 0,00
Forderungen an Kunden 158.998.299,42 55.872.018,85 34.773.809,26 180.096.509,01 819.526,21 0,00 -819.526,21 0,00 180.096.509,01 158.178.773,21 0,00 0,00
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
394.090.224,19 49.654.815,00 48.307.768,29 395.437.270,90 2.946.076,57 738.875,60 -432.263,68 3.252.688,49 392.184.582,41 391.144.147,62 738.875,60 0,00
Beteiligungen 34.471.508,64 3.720.000,00 1.395.295,67 36.796.212,97 0,00 1.349.938,45 0,00 1.349.938,45 35.446.274,52 34.471.508,64 1.349.938,45 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 50.477.881,02 7.030.000,00 0,00 57.507.881,02 33.836,21 0,00 0,00 33.836,21 57.474.044,81 50.444.044,81 0,00 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
5.831.027,14 650.724,08 0,00 6.481.751,22 5.228.355,24 215.336,58 0,00 5.443.691,82 1.038.059,40 602.671,90 215.336,58 0,00
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 957.904,28 0,00 0,00 957.904,28 633.460,40 53.354,83 0,00 686.815,23 271.089,05 324.443,88 53.354,83 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung *) 8.573.368,49 1.688.083,37 43.213,81 10.218.238,05 6.177.825,25 634.580,61 -43.213,81 6.769.192,05 3.449.046,00 2.395.543,24 634.580,61 0,00
Summe 1.214.403.256,13 155.476.691,30 414.052.360,03 955.827.587,40 19.130.329,11 3.207.805,51 -3.549.662,60 18.788.472,02 937.039.115,38 1.195.272.927,02 3.207.805,51 0,00
*) davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 226 (3) UGB 681.000,46 329.579,81 39.000,83 971.579,44 0,00 329.579,81 -39.000,83 290.578,98 681.000,46 0,00 329.579,81 0,00

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Kommunalkredit Austria AG,
Wien,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Kreditforderungen an Kunden

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Risikovorsorgen im Anhang zum Jahresabschluss im Punkt 3 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und im Lagebericht in Kapitel „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“.

Das Risiko für den Abschluss

Die Kredite und Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag von EUR 4,6 Mrd. ausgewiesen und verteilen sich im Wesentlichen auf die Kundensegmente „Project Finance“, „Utilities“, „Corporate“ und „Public Finance“.

Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und damit Einzelwertberichtigungen (Stage 3) zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.

Die Berechnung der Risikovorsorge für ausgefallene Kunden basiert auf einer Analyse der erwarteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung sowie der Bewertung von Kreditsicherheiten des jeweiligen Kunden beeinflusst.

Bei allen nicht ausgefallenen Forderungen wird für erwartete Kreditverluste („expected credit losses“ – „ECL“) eine Wertberichtigung nach den Bestimmungen des IFRS 9 gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stage 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Restlaufzeit (Stage 2) berechnet.

Bei der Ermittlung der ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen rating-basierte Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.

Für den Abschluss ergibt sich daraus das Risiko, dass dem Stufentransfer und der Ermittlung der Wertberichtigungen Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen, aus denen sich Ermessens-spielräume und Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kreditrisikovorsorge ergeben.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Kreditforderungen an Kunden haben wir unter Einbeziehung unserer Financial Risk-Management- und IT-Spezialisten folgende wesentliche Prüfungs-handlungen durchgeführt:

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Februar 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 4. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 22. Februar 2024 wurden wir für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 10. April 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Bernhard Mechtler.

Wien, 20. Februar 2025

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG

Jahresabschluss 2024

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, 20. Februar 2025

Nima Motazed

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorsitzender des Vorstands

(ad interim)

John Weiland

Vorstandsmiitglied

Nachhaltigkeit.

Grüne Wende | Unser Bekenntnis zur Nachhaltigkeit

Wir schaffen Infrastruktur. Die Kommunalkredit Gruppe hat die entscheidende Bedeutung von Klima- und Naturrisiken erkannt, lange bevor diese Themen zum Mainstream wurden. Seit über drei Jahrzehnten stehen wir mit unserer strategischen Ausrichtung an der Spitze der globalen Energiewende, angetrieben von dem starken Engagement, das Leben zu verbessern und eine nachhaltige Zukunft zu fördern.

Die Kommunalkredit setzt sich aktiv mit globalen und lokalen Trends der modernen Infrastruktur auseinander. Nachhaltiges Wirtschaften – das heißt verantwortungsvolles ökonomisches, soziales und ökologisches Handeln – und ethische Grundwerte stellen das Fundament der Bank dar. Dabei konzentrieren wir uns auf Effizienz und Effektivität im Einklang mit den Kriterien für ESG (Environment, Social and Governance) und SDG (Sustainable Development Goals).

Nachhaltigkeit als langfristiges Engagement

In der Kommunalkredit haben wir die Nachhaltigkeit tief in unsere Unternehmensstrategie und -tätigkeit integriert, um den Herausforderungen einer sich rasch verändernden Welt zu begegnen. Mit unserer ersten EMAS-Zertifizierung im Jahr 1997 haben wir unser Engagement für Umweltverantwortung konsequent weiterentwickelt. Seit unserem Nachhaltigkeitsbericht 2017 erfolgt unsere jährliche Berichterstattung nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), um Transparenz und die Anpassung an globale Best Practices zu gewährleisten.

Der Klimawandel ist heute eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit, die mutiges, strategisches Handeln und erhebliche Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur und die Energiewende erfordert. Die Kommunalkredit ist mehr als bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen und wirksame Lösungen für eine nachhaltige Zukunft voranzutreiben: Dieser entscheidende Zeitpunkt erfordert gemeinsame Anstrengungen, um Systeme neu zu denken und dabei innovative Technologien und nachhaltige Praktiken einzusetzen. Durch Investitionen in eine klimafreundliche Infrastruktur und saubere Energielösungen bekämpfen wir unmittelbare Bedrohungen und legen den Grundstein für eine nachhaltigere und wohlhabendere Zukunft. Unser Engagement für nachhaltige Energielösungen, E-Mobilität, digitale Kommunikationsplattformen und soziale Einrichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil der einzigartigen Expertise der Kommunalkredit.

Unser agiler Ansatz ermöglicht es, neue Chancen zu erkennen und zu nutzen, die mit dem europäischen Green Deal und globalen Klimaschutzinitiativen in Einklang stehen. Als nachhaltigkeitsorientierter Investor sind wir ein verlässlicher Partner bei

Energiewendeprojekten und kombinieren die finanzielle Expertise unserer Bank mit dem technischen Know-how unserer Tochtergesellschaft Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

Die KPC steht an vorderster Front der Klima- und Umweltschutzinitiativen. Mit fundiertem Know-how konzipiert und realisiert sie maßgeschneiderte Förderprogramme und unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz durch das Management bilateraler Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern. Mit dem umfassenden Management von Förderungen und Beratungsleistungen trägt die KPC zu den Nachhaltigkeitszielen der Kommunalkredit bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzbemühungen.

Umfang und Grenzen des Berichts

Der Nachhaltigkeitsbericht der Kommunalkredit Gruppe für das Jahr 2024 umfasst die Kommunalkredit Austria AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften am Standort Wien. Die 2017 gegründete Niederlassung Frankfurt am Main ist nicht Teil des Umweltmanagementsystems.

Die Kommunalkredit hält Beteiligungen an mehreren verbundenen Unternehmen. Zu den strategischen Beteiligungen zählen die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die Florestan KA GmbH, die Gesellschaften der Fidelio KA Debt Fund-Plattform, und die Kommunalnet E-Government Solutions GmbH. Darüber hinaus unterstützen die Immobiliengesellschaften der Bank, die den Unternehmenshauptsitz halten, das Kerngeschäft.

Transparenz ist ein Grundpfeiler der Nachhaltigkeitspolitik der Kommunalkredit. Daher hat der Vorstand eine freiwillige externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung initiiert. Dieser Bericht orientiert sich an den Standards der GRI, wobei die Themen nach ihrer Wesentlichkeit priorisiert wurden. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KPMG hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft.

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Nachhaltigkeitsrichtlinie

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der Kommunalkredit verkörpert unser Engagement, globale Herausforderungen durch innovative, verantwortungsvolle und transparente Praktiken zu bewältigen. Unter der Leitung des Sustainability Boards integriert die Nachhaltigkeitsrichtlinie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in alle Aspekte der Entscheidungsfindung und der Geschäftstätigkeit und fördert eine Kultur, in der Nachhaltigkeit als kollektive Verantwortung und nicht als Einzelinitiative betrachtet wird. Dieser umfassende Rahmen gilt für die gesamte Kommunalkredit Gruppe, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, Mitarbeiter:innen, ihrer Lieferkette und ihres Kreditportfolios.

Integrierter Ansatz

In der Kommunalkredit betrachten wir Nachhaltigkeit nicht nur als eine Unternehmensinitiative, sondern als kollektive Verantwortung. Wir integrieren ESG-Faktoren in unsere Entscheidungsprozesse und operativen Aktivitäten.

Kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung von Vorschriften

Unsere Unterstützung für die Regulierung rund um Sustainable Finance und unser Streben nach ständiger Verbesserung veranlassen uns, unsere Praktiken regelmäßig zu überprüfen und zu verfeinern. Unsere Nachhaltigkeitspolitik wird durch ergänzende interne Richtlinien, detaillierte Arbeitsanweisungen und umfassende Checklisten gestützt, die einen soliden Rahmen für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen gewährleisten. Das Sustainability Team ist mit der Ausarbeitung unserer umfassenden Sustainability Policy beauftragt. Das Sustainability Board überwacht den Genehmigungsprozess, die Umsetzung und die kontinuierliche Verbesserung dieser Policy und stellt sicher, dass sie mit unseren Unternehmenszielen und den sich entwickelnden Nachhaltigkeitsregularien und -standards übereinstimmt.

Transparenz und Einbeziehung von Interessengruppen

Transparenz ist ein zentraler Wert auf unserem Weg zur Nachhaltigkeit. Wir verpflichten uns zu einer offenen und ehrlichen Kommunikation über unsere Nachhaltigkeitsinitiativen, die damit verbundenen Herausforderungen und die erzielten Fortschritte. Das Vertrauen von Kunden, Partnerbanken, Investoren, der gesamten Kollegenschaft, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden ist uns wichtig. Durch einen proaktiven und transparenten Dialog mit unseren Stakeholdern fördern wir die Zusammenarbeit und katalysieren nachhaltige Praktiken entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Zu unseren wichtigsten Stakeholdern zählen neben Mitarbeitern, Kunden, Geschäfts- und Dienstleistungsanbietern und unseren Eigentümern auch Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber, Kapitalmarktteilnehmer und Ratingagenturen sowie Behörden, Interessengruppen und die Gesellschaft. Die Ansichten unserer Stakeholder haben wir im Rahmen einer Befragung im Jahr 2023 zur Identifizierung wesentlicher Themen der Kommunalkredit-Gruppe berücksichtigt. Wir betrachten Stakeholder-Engagement als eine Gelegenheit, Wissen auszutauschen, uns weiterzuentwickeln und unsere Erfahrungen zu teilen. Insbesondere hängt unser Erfolg vom Engagement und der Expertise unserer hochqualifizierten Mitarbeiter:innen und deren Einsatz für die Werte der Kommunalkredit ab.

Regelmäßige Aktualisierungen unserer Nachhaltigkeits- und ESG-Performance werden der Öffentlichkeit mitgeteilt, um Verantwortlichkeit sicherzustellen und einen informierten Dialog zu fördern.

Nachhaltigen Impact erzielen: Engagement für grüne und soziale Finanzen

Die Kommunalkredit ist führend in der Infrastrukturfinanzierung und setzt ihr Know-how für Projekte ein, die Dekarbonisierung, nachhaltige Entwicklung und gesellschaftliches Wohlergehen fördern. Mit einem dualen Fokus auf ökologischen und sozialen Impact ist das Unternehmen bestrebt, seine Strategie mit dem Green Deal der Europäischen Union (EU) sowie weiteren Klimazielen in Einklang zu bringen. Die Tochtergesellschaft KPC verstärkt diesen Impact zusätzlich, indem sie Förderprogramme für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit verwaltet.

Die Kommunalkredit orientiert sich an weltweit anerkannten Rahmenwerken wie den UN Principles for Responsible Banking (UN PRB), GRI, European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) und stellt sicher, dass ihre Nachhaltigkeitsinitiativen den höchsten internationalen Standards entsprechen. Diese Bemühungen werden durch spezifische Maßnahmen wie Ausschlusskriterien für umwelt- oder sozialschädliche Projekte, strenge ESG-Due-Diligence-Prozesse und die systematische Ausrichtung auf die UN Sustainable Development Goals (SDGs) verstärkt.

Vorbereitung auf eine neue Ära der Berichterstattung

Als Infrastrukturbank in der EU, die sich dem grünen Wandel verschrieben hat, stellen wir uns proaktiv dem sich entwickelnden regulatorischen Umfeld, das Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert einräumt wie der Finanzberichterstattung. Der umfassende Rechtsrahmen der EU, einschließlich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), verändert die Berichtslandschaft. Wir sehen diese Veränderungen nicht als Hindernis, sondern als Chance, unsere Marktposition zu festigen und unsere Nachhaltigkeitsstrategie voranzutreiben.

In Vorbereitung auf diese Ära, ergreifen wir umfassende Maßnahmen, um unsere Systeme und Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen. Dazu gehören die Anpassung unserer Berichterstattung an die EU-Gesetzgebung, die Integration der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sowie die Einhaltung der EU-Taxonomievorschriften und der klimabezogenen Erwartungen der Aufsichtsbehörde (SSM). Darüber hinaus investieren wir in moderne Datenmanagementsysteme, um Klima- und Umweltrisikodaten systematisch zu erfassen und zu analysieren, und behalten dabei die besonderen Herausforderungen, die diese Risiken mit sich bringen, stets im Blick. Diese Bemühungen gewährleisten nicht nur die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, sondern ermöglichen uns auch einen tieferen Einblick in unsere Nachhaltigkeitsperformance und unser Risikoprofil. Dies wiederum erlaubt eine fundiertere Entscheidungsfindung und strategische Planung und stärkt unser Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und langfristige Wertschöpfung.

Ab 2026, basierend auf den Geschäftszahlen für 2025, wird unser neuer Berichtsrahmen drei wichtige Vorschriften – Artikel 449a CRR (Capital Requirements Regulation), EU-Taxonomie und ESRS – integrieren, um eine umfassende, transparente und wirkungsvolle Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Diese Vorschriften stehen im Einklang mit unseren ESG-Zielen und fördern nachhaltiges Wachstum, fundierte Entscheidungen und das Vertrauen unserer Stakeholder.

Artikel 449a CRR verlangt von Finanzinstituten, Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Risikomanagement, ihre Unternehmensführung und ihre Offenlegungsvorschriften zu integrieren. Durch die Verpflichtung, Klima- und Umweltrisiken auf strukturierte und transparente Weise zu identifizieren, stärken diese Anforderungen die Widerstandsfähigkeit der Institute gegen Klimarisiken, erhöhen die Transparenz hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener finanzieller Risiken und richten die Governance-Strukturen auf langfristige Umweltziele aus.

Mit der EU-Taxonomie wird ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingeführt, das klare Kriterien für die Bewertung der Umweltauswirkungen von Investitionen und Tätigkeiten liefert. Dieses Rahmenwerk fördert die Ausrichtung von Investitionen an nachhaltigen Zielen, unterstützt grüne Finanzierungen und die Energiewende, fördert die Einhaltung des EU-Green Deal und der Dekarbonisierungsziele und unterstützt so den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

Die ESRS im Rahmen der Richtlinie über die CSRD legen umfassende Leitlinien für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen fest, einschließlich der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der Einbindung von Stakeholdern und der Berichterstattung zur ESG-Performance. Diese Standards gewährleisten eine konsistente und gründliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, berücksichtigen sowohl die finanzielle Wesentlichkeit als auch umfassendere ökologische und soziale Auswirkungen und ermöglichen datengestützte Entscheidungen, die die ESG-Performance und die langfristige strategische Planung verbessern.

Eine erste Berichterstattung nach ESRS ist für 2025 geplant.

Sicherstellung einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels Wesentlichkeitsanalyse

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um Nachhaltigkeitsaspekte zu ermitteln, die sowohl hinsichtlich des gesellschaftlichen oder ökologischen Impacts als auch aus finanzieller Sicht von Bedeutung sind. Dieser entscheidende Prozess bildet die Grundlage für die Einhaltung der ESRS und geht über die obligatorischen Offenlegungsanforderungen hinaus, um zu bestimmen, welche Themen für das jeweilige Unternehmen am wesentlichsten sind. Eine solide Wesentlichkeitsprüfung ermöglicht einen angemessenen, zielgerichteten und pragmatischen Ansatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der gleichzeitig Relevanz und Wirksamkeit gewährleistet. Im Jahr 2023 führte die Kommunalkredit eine umfassende doppelte Wesentlichkeitsbewertung durch, die sich an der GRI- und European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)-Methodik orientierte. Bei dieser Bewertung wurden vier wesentliche Themen identifiziert: Klima und Energie, eigene Belegschaft, Konsument:innen und Endnutzer:innen sowie Governance und Compliance. Unsere Wesentlichkeitsbewertung wurde von einer robusten dreidimensionalen Methodik geleitet:

Die wesentlichen Themen aus der 2023 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden den entsprechenden Bereichen gemäß GRI-Standards zugeordnet.

wesentliche Themen
(nach ESRS)
Nachhaltigkeitsberichts-Themen
(nach GRI)
Nachhaltigkeitsberichtskapitel
Klimawandel
CO2-Emissionen
Energieverbrauch
Nachhaltigkeit im Fokus: Finanzierte Emission nach PCAF
Nachhaltigkeit im Fokus: Betriebsökologie
Eigene Belegschaft Beschäftigung
Aus- und Weiterbildung
Diversität
Nachhaltigkeitsstrategie:
2025 Nachhaltigkeits-Commitments

Kennzahlen gemäß GRI
Compliance Korruptionsbekämpfung
Menschenrechte
Sozioökonomische Compliance
Nachhaltigkeitsrahmen: Risikomanagement:
Nachhaltigkeitskriterien im Kreditvergabeprozess

Nachhaltigkeit im Fokus: Business Ethics
Endverbraucher:innen Finanzierung
Refinanzierung
Nachhaltige Dienstleistungen (KPC)
Schutz von Kundendaten
Nachhaltigkeitssstrategie
Nachhaltigkeitsrahmen
Nachhaltigkeit im Fokus:
Nachhaltige Dienstleistungen

Nachhaltigkeit im Fokus: Business Ethics
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Für die Kommunalkredit ist die I mplementierung von Klima-metriken und -zielen eine zentrale, nicht verhandelbare Priorität. Klima- und Energiethemen stehen im Mittelpunkt unserer Geschäfts- und Finanzierungstätigkeiten, was ihre wesentliche Bedeutung für unsere Unternehmensstrategie widerspiegelt.

Wir haben Klimarisikobewertungen in unsere Finanzierungsentscheidungen für Unternehmen und Gemeinden integriert, um sicherzustellen, dass unser Portfolio mit einer kohlenstoffarmen Zukunft vereinbar ist. Sektoren mit hoher Kohlenstoffintensität sind ausgeschlossen, was unser Engagement für klimabewusste Finanzierungspraktiken unterstreicht. Seit 2022 quantifizieren wir die Treibhausgasemissionen unserer Finanzierungstätigkeit anhand der robusten PCAF-Methode und gewährleisten so Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf unsere Umweltauswirkungen.

Aufbauend auf diesen klimabezogenen Initiativen wollen wir in den kommenden Jahren unsere Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels ausweiten, um die nächsten Nachhaltigkeitsherausforderungen anzugehen und unser Engagement für eine nachhaltigere und resilientere Zukunft zu verstärken.

Nachhaltigkeitsratings und Mitgliedschaften

Die Kommunalkredit ist stolz darauf, Nachhaltigkeitsratings von renommierten Agenturen zu erhalten und hat bedeutende Fortschritte in ihrer ESG-Performance gezeigt.

Die Bank konnte ihr ESG-Risiko-Rating von Morningstar Sustainalytics verbessern und erreichte mit einem Score von 12,7 die Einstufung „Low Risk“. Darüber hinaus wurde die Kommunalkredit im Februar 2024 von ISS ESG mit einem „C“-Rating ausgezeichnet und erhielt damit den Prime-Status und ein Transparenz-Level von „sehr hoch“ – ein weiterer Beleg für ihr nachhaltiges Engagement.

Durch die Integration umfassender Rahmenwerke wie der ESRS, der PCAF und der UN PRB sowie durch verstärkte Anstrengungen zur Minderung von Klimarisiken stärkt die Kommunalkredit ihre Position als zuverlässiger Vorreiter im Bereich nachhaltiger Finanzen. Diese Maßnahmen zeugen von einer langfristigen Vision, die ökologische Verantwortung mit finanzieller Stabilität in Einklang bringt und stärken weiter ihren Ruf als wichtiger Akteur beim Übergang zu einer grüneren und nachhaltigeren Wirtschaft.

Auszeichnungen für Nachhaltigkeit

Das Nachhaltigkeitsengagement der Kommunalkredit findet immer mehr Anerkennung in der Öffentlichkeit. Das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) Austria hat in diesem Jahr rund 250.000 Aussagen von über 2.000 Unternehmen ausgewertet, die sich durch besonderes Engagement für Nachhaltigkeit auszeichnen. In Zusammenarbeit mit dem KURIER als Medienpartner zeigt die Studie auf, welche Unternehmen bei Herausforderungen wie Energiewende, Kreislaufwirtschaft und sozialer Verantwortung eine Vorreiterrolle einnehmen. „Diese Vorreiter stärken nicht nur die wirtschaftliche Resilienz Österreichs, sondern wecken auch das Vertrauen in eine nachhaltige Zukunft“, heißt es in der Studie.

Zum dritten Mal in Folge erhielt die Kommunalkredit eine ausgezeichnete Bewertung und wurde mit dem Gütesiegel „Nachhaltiges Engagement 2025“ ausgezeichnet.

Nachhaltigkeitsstrategie

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Kommunalkredit ist eng mit dem Kerngeschäft verknüpft und konzentriert sich auf zwei Hauptziele:

Zur effektiven Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie setzt die Kommunalkredit die folgenden zentralen Hebel ein:

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2025 Nachhaltigkeits-Commitments

Im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir strategische Ziele festgelegt, die bis 2025 erreicht werden sollen. Drei davon zielen darauf ab, den positiven Impact zu maximieren, indem die Finanzierungsströme im Infrastruktur- und Energieportfolio auf Projekte gelenkt werden, die die Energiewende unterstützen und die Lebensqualität der Menschen verbessern.

Unsere selbstauferlegten Verpflichtungen umfassen sowohl quantitative als auch qualitative Geschäfts- und Gleichstellungsziele.

Geschäftsziele
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Im Jahr 2024 haben wir ein bemerkenswertes Geschäftswachstum erzielt. Unser Neugeschäft (On- und Off-Balance Exposure) im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsportfolio erreichte ein Volumen von EUR 2.063 Mio. (2023: EUR 1.622 Mio.; +27 %). Das Volumen des auf die Energiewende und den Umweltschutz ausgerichteten Neugeschäfts belief sich auf EUR 749 Mio. und machte 36 % des Neugeschäfts aus. Davon entfielen EUR 260 Mio. auf innovative grüne Lösungen und Projekte in der frühen Entwicklungsphase, was etwa 13 % des Gesamtvolumens der neuen Infrastruktur- und Energiefinanzierungen entspricht. Die Projekte, die zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen beitragen – hauptsächlich im Gesundheitssektor – verzeichneten einen deutlichen Anstieg auf EUR 768 Mio. (2023: EUR 382 Mio.) und machten 37 % des Neugeschäfts aus (2023: 24 %). Wir sind stolz auf diese Ergebnisse, die unser Engagement für eine nachhaltige Infrastruktur und die Förderung positiver ökologischer und sozialer Auswirkungen zeigen.

Ziele: Aus- und Weiterbildung

Neben den Geschäftszielen identifiziert unsere Strategie wesentliche Erfolgsfaktoren, um nachhaltigen Impact als Organisation zu erzielen. Wir betrachten Aus- und Weiterbildung als entscheidend, um sicherzustellen, dass alle unsere Mitarbeiter:innen mit dem notwendigen Wissen und den erforderlichen Fähigkeiten ausgestattet sind, um Nachhaltigkeit voranzutreiben.

Um sicherzustellen, dass unsere oberste Managementebene gut darauf vorbereitet ist, die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit zu sehen und entsprechend zu handeln, wurden Ad-hoc-Schulungen mit führenden Expert:innen für nachhaltige Finanzen organisiert. Darüber hinaus erhalten Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen ihrer Fit-und-Proper-Schulungen zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen.

Ziele: Gleichstellung der Geschlechter

Wir engagieren uns ebenfalls für die Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung innerhalb unserer Organisation und haben uns die folgenden Ziele gesetzt, die bis 2025 erreicht werden sollen:

Diese Bemühungen unterstreichen unser Engagement für die Schaffung eines integrativen und gerechten Arbeitsplatzes im Einklang mit unserer umfassenderen Nachhaltigkeitsvision. Im Jahr 2024 haben wir das erste Ziele erreicht, indem wir einen Anteil von 34 % Frauen in Führungspositionen aufweisen. Wir haben die Gesamtvergütungsdaten des Jahres 2023 für die Kommunalkredit Austria AG analysiert und Maßnahmen festgelegt, um unseren fairen Ansatz bei der Vergütungspraxis zu unterstützen und sicherzustellen, dass potenzielle Lücken während des Einstellungs-, Entwicklungs-, Vergütungs- und Beförderungsprozess angegangen und während des Jahres angemessen überwacht werden.

Qualitative Ziele

Seit 2020 setzt die Kommunalkredit ihr nachhaltiges Finanzkonzept aktiv um und entwickelt es durch eine Reihe von Initiativen und Projekten kontinuierlich weiter. Seither wurde das Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzierungen weiterentwickelt, was die Berechnung der Kommunalkredit Environmental Sustainability Ratio (KA ESR) ermöglicht – eine wesentliche Kennzahl zur Verfolgung von Fortschritten und ein Katalysator für unsere Bemühungen. Die Klassifizierung nachhaltiger Vermögenswerte, die in diesem KPI verwendet wird, wird in einem separaten Abschnitt beschrieben. Eine entscheidende Entwicklung im Jahr 2023, die 2024 fortgesetzt wurde, war die Schaffung der Grundlagen für die Berechnung der finanzierten Emissionen (Scope 3, Kategorie 15), die nach der PCAF-Methode gemessen werden und die wir nun erstmals offenlegen. Dies wird es uns ermöglichen, 2025 Netto-Null- und Emissionsreduktionsziele zu setzen, die unser Engagement unterstreichen, Bankgeschäfte verantwortungsvoll zu betreiben, indem wir Gewinne mit der Berücksichtigung von Menschen und unserem Planeten in Einklang bringen. Diese Bemühungen stärken die Position der Kommunalkredit als zukunftsorientierter Vorreiter im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft, der aktiv positive Veränderungen im Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitszielen vorantreibt. Im Jahr 2024 hat die Kommunalkredit weitere Schritte unternommen, um ihren Verpflichtungen im Rahmen der UN PRB nachzukommen. Diese ermöglichen es Banken, messbare Nachhaltigkeitsziele zu setzen, Fortschritte transparent zu verfolgen und Rechenschaft bei der Bewältigung drängender globaler Herausforderungen wie Klimawandel und sozialer Ungleichheit zu gewährleisten.

Sustainability Governance

Gemäß Nachhaltigkeitsmanagementsystem der Kommunalkredit Gruppe liegt die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsagenda und -strategie beim Vorstand, der diese Aufgaben an das Sustainability Team delegiert hat.

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Sustainability Board

Die Kommunalkredit Gruppe hat einen strukturierten Governance-Rahmen für Nachhaltigkeit geschaffen, der eine effektive und zeitnahe Entscheidungsfindung über das Sustainability Board, die Bearbeitung von Themen auf eher operativer und organisatorischer Ebene über die Sustainability Plattform sowie die Vorbereitung und Entwicklung neuer Themen der Nachhaltigkeitsagenda über Nachhaltigkeitsprojekte sicherstellt.

Das Sustainability Board tagt monatlich und setzt sich aus dem Vorstand, dem Nachhaltigkeitsteam und dem Top-Management der wichtigsten internen Stakeholderbereiche (Banking, Banking Operations, Compliance & Non-Financial Risk, Credit Risk, Finance, Internal Audit, IT & Transformation, Markets, People & Culture, Risk Controlling, Strategy) sowie der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft KPC zusammen. Die Tätigkeit des Sustainability Boards wird durch seine Geschäftsordnung geregelt. Das Sustainability Team spielt eine wichtige Rolle bei der Moderation und Strukturierung der Arbeit des Sustainability Boards und hat die Aufgabe, die Umsetzung und Einhaltung der Nachhaltigkeitspolitik und -strategie der Kommunalkredit in allen Bereichen der Gruppe zu unterstützen und sicherzustellen. Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde vom Aufsichtsrat als Teil der Unternehmensstrategie beschlossen.

Sustainability Team

Das Sustainability Team ist organisatorisch in der Strategieabteilung angesiedelt. Es ist für die Entwicklung des Nachhaltigkeitsrahmens und der Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe zuständig und gewährleistet deren Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen. Es ist eine treibende Kraft bei der Umsetzung strategischer Projekte, fördert die Nachhaltigkeitsagenda und ihre Umsetzung innerhalb der Organisation und leitet den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Team sorgt für eine umfassende Kommunikation innerhalb des Unternehmens, indem es die Sitzungen des Sustainability Boards und der Sustainability Plattform moderiert und die Tagesordnung festlegt sowie die externe Kommunikation nachhaltigkeitsbezogener Inhalte koordiniert.

Sustainability Plattform

Die Sustainability Plattform ist eine breit angelegte Plattform für den Austausch von Informationen über relevante Nachhaltigkeitsthemen in der gesamten Organisation, für die Behandlung und Abstimmung operativer Themen, die einer umfassenderen Koordinierung bedürfen, und für die Bereitstellung aktueller Informationen über ESG-Projekte und deren Umsetzung. Ihre Mitglieder sind die von jedem Bereich benannten Nachhaltigkeitskoordinator:innen. Diese fungieren als Hauptansprechpartner:innen für das Sustainability Team, koordinieren die Umsetzung in ihrem Zuständigkeitsbereich und fungieren als Nachhaltigkeitsbotschafter:innen in ihren jeweiligen Bereichen. Die Sitzungen der Sustainability Plattform finden monatlich statt.

Sustainability Funding Committee (SFCo)

Um die Einhaltung des Sustainable Funding Frameworks (SSF) sicherzustellen und die Transparenz zu fördern, hat die Kommunalkredit ein Sustainable Funding Committee eingerichtet. Das SFCo ist durch eigene Richtlinien geregelt, berichtet an das Sustainability Board und tagt mindestens einmal pro Halbjahr.

Nachhaltigkeitsrahmen

In unserem Nachhaltigkeitsrahmen wenden wir eine ganzheitliche Sichtweise an und konzentrieren uns sowohl auf die Wesentlichkeit des finanziellen Risikos („Outside-In“) als auch auf die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Inside-Out“), wobei wir anerkennen, dass Unternehmen nicht isoliert handeln, sondern von dem sozioökonomischen und natürlichen Kontext, in dem sie tätig sind, beeinflusst werden und diesen beeinflussen können. Um die positiven Auswirkungen zu maximieren, haben wir einen Rahmen für nachhaltige Finanzen geschaffen, über dessen KPIs, Fortschritte und Erfolge regelmäßig intern berichtet werden. Pa-rallel dazu haben wir unser Kreditvergabeverfahren verbessert, um sicherzustellen, dass etwaige negative Auswirkungen und Risiken bewertet und mitigiert werden.

Sustainable Finance

Die Kommunalkredit integriert Nachhaltigkeit in ihren Kreditvergabeprozess, indem sie bei jeder neuen Finanzierung prüft, ob sie als nachhaltig zu qualifizieren ist. Diese Beurteilung erfolgt anhand eines zweisäuligen Klassifizierungssystems für nachhaltige Finanzierungen, das aus dem an International Capital Market Association (ICMA)-Standards orientierten Kommunalkredit-SSF und einem Kommunalkredit-spezifischen Framework für zusätzliche nachhaltige Finanzierungen besteht. Vermögenswerte, welche die Kriterien beider Rahmenwerke erfüllen, können in die KA ESR aufgenommen werden. Gleichzeitig hat die Kommunalkredit mit der Anwendung der EU-Taxonomie-Klassifizierung begonnen, die als Grundlage für die Berechnung der Green Asset Ratio in zukünftigen Veröffentlichungen dienen wird.

Sustainability Funding Framework (SFF)

Im Jahr 2022 begann die Kommunalkredit mit der Entwicklung ihres SFF. Es wurde Anfang 2023 fertiggestellt und einer Qualitätsprüfung in Form einer Second Party Opinion durch den führenden ESG-Beratungsdienstleister ISS ESG unterzogen. Das SFF ermöglicht die Emission von „Use of proceeds“-Anleihen (grüne, soziale, Nachhaltigkeitsanleihen), die zur Refinanzierung von als förderungswürdig definierten Assets verwendet werden. Die Kommunalkredit verfolgt bei der Definition der förderungswürdigen Projekte einen dualen Ansatz. Grundlage dafür sind die auf Basis der Prinzipien der ICMA für Green und Social Bonds definierten Projektkategorien. Auf der Grundlage der ICMA Green Bond Principles wurden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarparks als förderungswürdig definiert. Zu den Projektkategorien, die auf den ICMA-Prinzipien für Sozialanleihen basieren, gehören Projekte im Bildungs- und Gesundheitssektor. Das SFF umfasst auch Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852. Dies ermöglicht die Zuordnung von taxonomiekonformen Vermögenswerten zu einer grünen Anleiheemission.

Um zu ermitteln, welche Projekte für eine Refinanzierung im Rahmen des SFF in Frage kommen, wird im Rahmen des Kreditvergabeprozesses geprüft, ob der Vermögenswert einer der ICMA-Kategorien entspricht. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird der Vermögenswert entsprechend gekennzeichnet.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitschecks muss auch die ESG-Konformität bestätigt werden. Die operativen Aufgaben in Bezug auf das SFF werden vom SFCo wahrgenommen. Vor der Emission einer Anleihe und danach mindestens halbjährlich prüft das SFCo, ob die vorausgewählten Vermögenswerte die Zulassungskriterien erfüllen, und entscheidet über ihre Zuteilung. Das SFCo berichtet an das Sustainability Board.

Die grüne Kategorie innerhalb des SFF umfasst folgende Aktivitäten:

Die soziale Kategorie innerhalb des SFF umfasst folgende Aktivitäten:

Rahmen für weitere nachhaltige Aktivitäten

Die Kommunalkredit hat den Rahmen für weitere nachhaltige (grüne oder soziale) Aktivitäten entwickelt, um nachhaltiges Engagement zu ermöglichen, das derzeit nicht durch die EU-Taxonomie oder den Kommunalkredit-Finanzierungsrahmen abgedeckt ist. Der Rahmen dient dazu, die definierte KA ESR auf das gesamte Portfolio nachhaltiger Aktivitäten zu erweitern. Die folgenden Bereiche wurden als nachhaltig definiert:

KA Environmetal Sustainability Ratio (KA ESR)

Die eigene KA ESR wurde 2023 entwickelt und stellt den Anteil des eigenen Portfolios dar, der auf die Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten auf Basis der im SFF oder dem Rahmenwerk für weitere nachhaltige Aktivitäten identifizierten grünen und/oder sozialen Standards entfällt. In die Berechnung fließt der bilanzielle Bruttobuchwert aus Krediten und Wertpapieren zum Jahresende ein. Im Jahr 2024 zeigte der KPI-Wert, dass 40,2 % der Anlagen im Portfolio nach diesen selbst definierten Kriterien nachhaltig sind (2023: 40 %), wobei Solar-PV mit 23 % bzw. Wassermanagement mit 11 % der gesamten ESR-Anlagen den größten Beitrag für die Segmente Infrastruktur und Energie bzw. Public Finance leisteten. Der Mangel an Informationen und Unterlagen unserer Kunden ist nach wie vor ein Hauptgrund dafür, dass wir bestimmte Vermögenswerte nicht in die KA ESR einbeziehen können. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die Datenverfügbarkeit schrittweise verbessern wird.

Risikomanagement: Nachhaltigkeitskriterien im Kreditvergabeprozess

Die Kommunalkredit hat ein umfassendes Rahmenwerk geschaffen, um sowohl die ESG-Auswirkungen („Inside-Out“) als auch die Risiken („Outside-In“) im Zusammenhang mit ihren Finanzierungen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind in den gesamten Kreditvergabeprozess integriert und stellen sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch bewertet werden. Zu den wichtigsten Komponenten dieses Rahmens gehören die Anwendung von Ausschlusskriterien, die Durchführung eines obligatorischen Nachhaltigkeitschecks und die Berechnung eines ESG-Risikoscores. Zusammen bieten diese Instrumente einen strukturierten Ansatz für das Management von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bei allen Finanzierungsoperationen.

Ausschlusskriterien

Die folgenden Ausschlusskriterien wurden für alle neuen Geschäfte (Finanzierungen und Investitionen) festgelegt, um Aktivitäten auszuschließen, die nicht mit unseren sozialen, ökologischen und ethischen Standards übereinstimmen. Sie spielen eine doppelte Rolle, denn sie dienen auch dem Schutz vor Reputationsrisiken. Die Ausschlusskriterien sind in den entsprechenden Richtlinien festgelegt und wurden 2024 verschärft, um eine weitgehende Angleichung an jene der International Finance Corporation (IFC) zu erreichen.

Es ist ein besonderer Sorgfaltsmaßstab anzulegen, auch im Hinblick auf das Reputationsrisiko. Projekte, auf die diese Ausschlusskriterien zutreffen, werden nicht finanziert.

Sustainability Check

Seit 2012 schreibt die Kommunalkredit für alle Projekte in ihrem Infrastruktur- und Energieportfolio eine verpflichtende Nachhaltigkeitsprüfung vor („Sustainability Check“). Dieser Prozess, die sogenannte interne Environmental and Social (E&S) Due Diligence, ist in der Kreditrisikorichtlinie festgelegt und muss vor der Einreichung eines Kreditantrags abgeschlossen sein. Jedes Projekt wird anhand bestimmter ESG-Kriterien bewertet, um seine Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance zu beurteilen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird als „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ eingestuft.

Projekte, bei denen alle Kriterien mit „positiv“ oder „neutral“ bewertet werden, gelten als ESG-konform und kommen somit für die Aufnahme in die KA Environmental Sustainability Ratio in Frage. Wird ein Kriterium mit „negativ“ bewertet, müssen – in Absprache mit dem Kunden – Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um das Problem zu mitigieren. Darüber hinaus muss jedes neue Geschäft einen positiven Beitrag zu mindestens einem Sustainable Development Goal (SDG) leisten. Diese Beiträge werden im Rahmen des Sustainability Checks systematisch erfasst, um die Übereinstimmung mit den übergeordneten Nachhaltigkeitszielen der Kommunalkredit sicherzustellen.

ESG-Risikobewertung

Im Jahr 2022 wurde eine Risikoklassifizierung des Infrastruktur- und Energieportfolios der Kommunalkredit anhand einer fünfstufigen ESG-Skala (Kategorie 1 bis 5) auf Ebene der finanzierten Branchen und Subbranchen eingeführt. Ein geringes Risiko bedeutet, dass ESG-bezogene physische oder Transitionsrisiken die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Forderung nicht oder nicht in nennenswertem Umfang erhöhen. Ein moderates Risiko bedeutet, dass ESG-Faktoren eine geringe negative Auswirkung auf das Risikoprofil haben. Die Einstufung als hohes oder sehr hohes Risiko bedeutet, dass in den oben genannten Bereichen potenzielle Risiken festgestellt wurden, die sich auf die Ausfallwahrscheinlichkeit auswirken könnten. Dies spiegelt sich entsprechend in der Bonitätseinstufung wider. Alle Transaktionen des Infrastruktur- und Energieportfolios werden klassifiziert und bewertet, um einen Überblick über die Kreditrisiken der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit im Portfolio zu erhalten und sicherzustellen, dass die branchenbezogenen Nachhaltigkeitsrisiken im Portfolio angemessen bewertet werden.

Die Risiken werden über die Laufzeit eines jeden Kredits bewertet, einschließlich etwaiger Risiken, die bei der Refinanzierung auftreten. Es werden physische Risiken und Übergangsrisiken einbezogen, wobei jeweils mitigierende Faktoren berücksichtigt werden. Für die physischen Risiken werden externe Datenbanken herangezogen.

Zum 31. Dezember 2024 wurden im Bereich der Umweltrisiken (ESG „E“) 76 % (2023: 74 %) des Infrastruktur- und Energieportfolios als geringes Risiko (Kategorie 1 und 2) bewertet. Rund 19 % (2023: 21 %) der Engagements weisen ein mittleres Risiko (Kategorie 3) auf, während Engagements mit erhöhtem Risiko (Kategorie 4) auf 5 % stabil blieben. Kein Engagement wurde in Risikokategorie 5 (hohes Risiko) eingestuft.

Im Bereich der sozialen Nachhaltigkeitsrisiken (ESG „S“) wurden zum 31. Dezember 2024 76 % (2023: 77 %) des Infrastruktur- und Energieportfolios als geringes Risiko (Kategorie 1 und 2) bewertet. Ca. 23 % (2023: 23 %) haben ein mittleres Risiko (Kategorie 3) und nur 1 % (2023: 1 %) ein erhöhtes Risiko (Kategorie 4). Auch hier wurde kein Engagement in Risikokategorie 5 (hohes Risiko) bewertet.

Im Bereich der Governance-Risiken (ESG „G“) wurden 82 % des Infrastruktur- und Energieportfolios als geringes Risiko (Kategorien 1 und 2), 15 % als mittleres Risiko (Kategorie 3), 1 % als erhöhtes Risiko (Kategorie 4) und 2 % als hohes Risiko (Kategorie 5) eingestuft.

Darüber hinaus wurden die 20 größten Kunden des österreichischen Gemeindeportfolios im Jahr 2024 ebenfalls anhand der fünfstufigen ESG-Skala bewertet und in allen drei ESG-Risikodimensionen als risikoarm (Kategorie 1 und 2) eingestuft, während andere Engagements im Bereich der öffentlichen Finanzen größtenteils extern bewertet werden und ESG-Faktoren in diesen externen Ratings berücksichtigt werden.

Nachhaltigkeit im Fokus

Nach dem Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF)-Initiative im Jahr 2023 hat die Kommunalkredit mit der Offenlegung der ersten Schätzungen der von der Kommunalkredit Gruppe finanzierten Emissionen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Nachhaltigkeit erreicht. Diese Offenlegung ist ein entscheidender Schritt zur Erfüllung einer wichtigen Verpflichtung im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Angesichts der Bedeutung der finanzierten Emissionen für den gesamten CO2-Fußabdruck von Finanzinstitutionen spiegelt die freiwillige Offenlegung dieser Emissionen unser Engagement für das Verständnis und das Management der Klimaauswirkungen unserer Aktivitäten wider. Dieser Ansatz ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung und unterstützt unsere umfassenden Nachhaltigkeitsziele. Die Ergebnisse dieser Berechnungen der finanzierten Emissionen werden die Grundlage für unseren nächsten, für 2025 geplanten Nachhaltigkeitsmeilenstein bilden – die Festlegung von Netto-Null-Zielen. Dies ist ein wichtiges Instrument, um effektiv zu den Zielen des Pariser Abkommens beizutragen.

Finanzierte Emissionen nach PCAF

Bei den finanzierten Emissionen handelt es sich um die Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit Investitionen und Darlehen, die unter Scope 3, Kategorie 15 „Investitionen“ ausgewiesen werden. Diese indirekten Emissionen werden der Kommunalkredit Gruppe durch die von ihr finanzierten Aktivitäten und Projekte zugerechnet. Wir haben die finanzierten Emissionen für die Jahre 2022-2024 nach der Methodik der PCAF (PCAF (2022). The Global GHG Accounting and Reporting Standard Part A: Financed Emissions. Second Edition.), einem weltweit anerkannten Standard für Finanzinstitute, berechnet und dabei sichergestellt, dass die neueste PCAF-Methode angewandt wurde.

Wir wenden einen Ansatz der finanziellen Kontrolle an, um die organisatorischen Grenzen für die Berichterstattung über Scope 3-15 Emissionen analog zum Konsolidierungskreis der finanziellen Berichterstattung zu bestimmen. Aufgrund von Datenbeschränkungen können wir die indirekten Emissionen aus unserer Beteiligung an den Vermögenswerten des Fidelio Fonds nicht in unser Inventar der finanzierten Emissionen aufnehmen. In Anbetracht des vergleichsweise geringen Umfangs des Engagements (EUR 22 Mio.) und des Abschreibungsprofils dieser Vermögenswerte halten wir den Ausschluss für nicht wesentlich.

Erfasste Bereiche

Das THG-finanzierte Emissionsinventar der Kommunalkredit Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 umfasst 81 % der Kredit- und Investitionstätigkeit und 67 % der Bilanzsumme. Das Exposure wird als bilanzieller Bruttobuchwert einschließlich aufgelaufener Zinsen gemessen.

Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die erzielte Deckung für jede der vier PCAF-Anlageklassen, die in die Berechnungen einbezogen wurden: Unternehmenskredite und nicht börsennotierte Aktien, börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen, Projektfinanzierung und Staatsanleihen. Diese Engagements entsprechen im Wesentlichen unserem Infrastruktur- und Energie- sowie unserem Staatsfinanzierungs- und Treasury-Portfolio. Für regionale und lokale Gebietskörperschaften hat PCAF bis dato keine Methodologie entwickelt, somit ist die Deckung gleich 0 %.

Wir berichten keine Emissionen für die PCAF-Anlageklassen „Kfz-Kredite“, „Gewerbliche Immobilien“ und „Hypotheken“, da sie nicht in unserem Kredit- und Anlageportfolio enthalten sind.

FINANZIERTE EMISSIONEN
Portfolio-Abdeckung
Brutto-Buchwert
in EUR Mio.
davon abgedecktes
bilanzielles Exposure in %
Anlageklasse 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Unternehmenskredite und
nicht börsennotierte Aktien/Beteiligungen
1.311 1.540 2.001 98 % 98 % 99 %
Börsennotierte Aktien/Beteiligungen
und Unternehmensanleihen
424 412 387 100% 100 % 100 %
Projektfinanzierung 1.104 1.537 1.869 100 % 100 % 100 %
Staatsschulden 273 421 138 100% 100 % 100 %
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 792 854 1.000 0 % 0 % 0 %
Summe 3.904 4.763 5.395 79 % 82 % 81 %
FINANZIERTE EMISSIONEN
basierend auf Scope 1+2
der Kreditnehmer / Investees
PCAF Data Quality Score (Scope 1+2)
Abgedecktes bilan-
zielles Exposure *
in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 1+2
in tCO2e
Intensität Scope 1+2

in tCO2e/EUR Mio.
PCAF-Anlageklasse 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Unternehmenskredite und nicht
börsennotierte Aktien/Beteiligungen

5
5
5
1.283 1.516 1.979 1.054.646 439.046 566.029 822 290 286
Börsennotierte Aktien/Beteiligungen
und Unternehmensanleihen
5
5
5
424 412 387 5.087 4.602 3.983 12 11 10
Projektfinanzierung 5
5
5
1.104 1.537 1.869 242.262 220.623 228.816 219 144 122
Summe 5
5
5
2.811 3.465 4.235 1.301.996 664.271 798.828 463 192 189
FINANZIERTE EMISSIONEN
basierend auf Scope 3
der Kreditnehmer / Investees
PCAF Data Quality Score (Scope 3)
Abgedecktes bilan-
zielles Exposure *
in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 3
in tCO2e
Intensität Scope 3

in tCO2e/EUR Mio.
PCAF-Anlageklasse 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Unternehmenskredite und nicht
börsennotierte Aktien/Beteiligungen

5
5
5
1.171 1.483 1.948 134.761 155.447 182.439 115 105 94
Börsennotierte Aktien/Beteiligungen
und Unternehmensanleihen
5
5
5
424 412 387 8.601 7.828 6.828 20 19 18
Projektfinanzierung 5
5
5
1.011 1.473 1.813 72.345 78.930 119.469 72 54 66
Summe 5
5
5
2.606 3.368 4.148 215.707 242.205 308.736 83 72 74

* Exposure-Unterschiede in den Tabellen sind darauf zurückzuführen, dass Scope 1-, 2- und 3-Emissionsfaktoren nicht für alle Exposures verfügbar waren.

FINANZIERTE EMISSIONEN
nach Sektoren


Abgedecktes
bilanzielles Exposure
in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 1+2
in tCO2e
Intensität
Scope 1+2
in tCO2e/EU R Mio.
Finanzierte
Emissionen Scope 3
in tCO2e/EU R Mio.

2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Bauwesen 46 36 34 1.387 1.023 920 30 28 27 9.459 6.975 6.271
Bergbau - - 15 - - 14.831 - - 976 - - 6.949
Finanzdienstleistungen und Geschäftstätigkeit 339 317 391 419 366 398 1 1 1 1.692 1.458 1.672
Lebensmittelproduktion, Getränke und Tabak 10 10 - 902 844 - 90 84 - 6.543 6.122 -
Metall und Metallprodukte - 0 138 - 23 17.143 - 133 124 - 59 45.105
Offshore-Windkraft 31 36 37 n/a n/a n/a - - - 207 222 224
Onshore-Windkraft 172 285 199 n/a n/a n/a - - - 2.149 3.310 2.339
Öffentliche Verwaltung; Bildung; Gesundheit;
Freizeit; sonstige Dienstleistungen
571 576 801 17.661 16.058 21.020 31 28 26 29.367 26.612 36.071
Photovoltaik 212 318 529 n/a n/a n/a - - - 8.167 11.035 18.107
Post- und Telekommunikation 356 731 887 11.196 18.300 18.744 31 25 21 19.594 42.977 38.124
Stromerzeugung aus Kohle 95 - - 722.472 - - 7.633 - - n/a - -
Stromerzeugung aus Gas 87 52 46 52.214 30.224 26.000 600 577 562 n/a n/a n/a
Stromerzeugung aus Abfall
23 45 41 92.493 152.293 145.177 4.051 3.417 3.559 n/a n/a n/a
Strom, Gas und Wasser 556 587 737 371.632 405.212 521.098 668 690 707 108.133 106.357 -
Transportwesen 313 472 380 31.619 39.929 33.495 101 85 88 30.398 37.078 27.565
2.811 3.465 4.235 1.301.996 664.271 798.828 463 192 189 215.707 242.205 308.736

n/a in der Tabelle sind auf fehlende Emissionsfaktoren zurückzuführen. Für Offshore-Windkraft, Onshore-Windkraft und Photovoltaik sind nur Scope 3-Emissionsfaktoren verfügbar; für Stromerzeugung aus Kohle/Gas/Abfall sind nur Scope 1-Emissionsfaktoren verfügbar.

Finanzierte Emissionen – Ergebnisse

Die finanzierten Emissionen im Zusammenhang mit PCAF „nicht-staatlichen Anlageklassen“, basierend auf Scope 1 und 2 Emissionen der Kreditnehmer, beliefen sich 2024 auf 798.828 tCO2e und zeigen einen Rückgang gegenüber 2022 (1.301.996 tCO2e) trotz steigendem Exposure auf EUR 4.235 Mio. Dementsprechend ist die Emissionsintensität (nur unter Berücksichtigung von Scope 1 und 2) von 463 tCO2e/EUR Mio. in 2022 auf 189 tCO2e/EUR Mio. zurückgegangen, ein Ergebnis, das auf rückläufigem Exposure im hoch emittierenden Sektor „Stromerzeugung aus Kohle“ zurückzuführen ist. Die geschätzten finanzierten Emissionen, die sich aus den Scope 3-Emissionen unserer Kunden berechnen lassen, beliefen sich 2024 auf 309.065 tCO2e und sind entsprechend der Zunahme des Portfolios im Vergleich mit 2022 um +51 % gestiegen. Die Verringerung der Exposure im Kohlekraftsektor hat keine Auswirkungen auf die Scope 3-Emissionen, da wir diese für die kohlebezogene Exposure nicht schätzen konnten (siehe auch

Abschnitt „Datenqualität und Unsicherheiten“). Wie vom PCAF-Standard gefordert, weisen wir Scope-3-Emissionen separat aus.

Ebenfalls separat werden die finanzierten Emissionen aus unseren Staatsanleihen dargestellt. Diese beliefen sich im Jahr 2024 auf 38.952 tCO2e (2023: 101.000 tCO2e) und sind entsprechend der Verringerung des Anleihenportfolios gesunken. Da Länder mit höherem THG Emissionen/BIP Wert einen höheren Anteil an unserem Anleihenportfolio darstellen, ist die Emissionsintensität auf 282 tCO2e/EUR Mio. gestiegen. Die finanzierten Emissionen der Anlageklasse „Staatsschulden“ entsprechen den Scope 1 „Produktionsemissionen“, das heißt inländischen THG-Emissionen aus Quellen auf dem Staatsgebiet, und berücksichtigen nicht die Emissionen, die mit dem Import von Strom, Wärme oder Dampf (Scope 2) oder dem Import von Waren (Scope 3) verbunden sind. Scope 1-Emissionen aus Staatsschulden werden einschließlich und ausschließlich der Auswirkungen der Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) gemeldet. Der LULUCF-Sektor erfasst die Nettoauswirkungen der Landnutzung (klassifiziert in sechs Kategorien: Waldflächen, Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen, sonstige Flächen) und der Holzprodukte auf die Emissionen eines Landes. Er ist der einzige Sektor in den nationalen Treibhausgasinventaren, der sowohl Emissionen als auch den Abbau von CO2 verursachen kann. Einige Landnutzungskategorien (Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete und Siedlungen) sind in der Regel eine CO2-Quelle für die Atmosphäre, während Waldflächen im Allgemeinen eine Netto-Kohlenstoffsenkung darstellen. Das Potenzial für die Beseitigung von Emissionen durch LULUCF kann durch Ereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel, wie Waldbrände und Dürre, beeinträchtigt werden.

Finanzierte Emissionen
PCAF-Anlageklasse
Staatsschulden
Durchschnitt
PCAF Data
Quality Score

Abgedecktes Exposure

in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
Scope 1 *
in tCO2e
Finanzierte
Emissionen

Scope 1 **
in tCO2e
Intensität
Scope 1 *

in tCO2e/EUR Mio.
Intensität
Scope 1 **

in tCO2e/EUR Mio.
2022 1,14 273 68.464 70.374 250 257
2023 1,14 421 101.000 103.936 240 247
2024 1,38 138 38.952 43.019 282 311

* einschließlich Landnutzung, Veränderung der Landnutzung & Forstwirtschaft (LULUCF)

** ausschließlich Landnutzung, Veränderung der Landnutzung & Forstwirtschaft (LULUCF)

Datenqualität und Unsicherheiten

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die in diesem Bericht genannten Zahlen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Dies ist in erster Linie auf den Mangel an projektspezifischen Daten zurückzuführen, einschließlich der für die Zuordnung erforderlichen Finanzdaten und der projektspezifischen THG-Emissionen. In Anbetracht der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Datenverfügbarkeit ermöglicht die PCAF-Methode die Verwendung verschiedener Datentypen. Zur Berechnung der Scope-1-/Produktions-Emissionen für die Anlageklasse Staatsanleihen wenden wir Option 1a an, indem wir uns auf die verifizierten Emissionsdaten der UN Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) für 2021 beziehen.

Für alle anderen Engagements, die von den Emissionsinventaren der Bereiche 3-15 erfasst werden (mit Ausnahme derjenigen, die als „Staatsschulden“ eingestuft sind), wird Option 3c angewendet. Es werden Emissionsfaktoren aus der PCAF-Datenbank verwendet, die die Berechnung von Emissionen auf Projektebene ermöglichen, wobei lediglich der ausstehende Betrag bekannt ist. Wir folgen den PCAF-Empfehlungen und wenden regionale Durchschnittswerte von Exiobase für alle Sektoren an, mit Ausnahme der Stromerzeugung, bei der die Länderwerte von Climate Trace auf die nicht-erneuerbaren Sektoren der Stromerzeugung und die globalen Durchschnittswerte auf die erneuerbare Stromerzeugung angewandt werden.

Der entsprechende Datenqualitätswert ist 5 (der niedrigste Wert) für die indirekten Emissionen, die von den meisten unserer Engagements herrühren, und nahe an 1 (der beste Wert) für die Schätzungen der indirekten „Produktionsemissionen“ aus unseren Staatsanleihenbeständen. Es ist evident, wie wichtig präzisere Daten für die Steuerung unseres CO2-Fußabdrucks sind, und wir sind uns der Herausforderungen bewusst, denen sich die Finanzbranche gegenübersieht, umfangreiche und zuverlässige Emissionsdaten von Kunden und Investitionsempfängern zu erhalten. Trotz dieser Datenbeschränkungen und Herausforderungen können die Berechnungen die Identifizierung aktueller Hotspots und großer Emittenten innerhalb des Portfolios unterstützen.

image
Neuberechnung der Baseline und Erheblichkeitsschwelle

In Übereinstimmung mit dem PCAF-Standard haben wir eine Richtlinie zur Neuberechnung unserer finanzierten Basisemissionen erstellt, um die Datenkonsistenz, Vergleichbarkeit und Relevanz der gemeldeten Treibhausgasemissionsdaten im Laufe der Zeit sicherzustellen. Unsere Neuberechnungsauslöser stimmen mit der im GHG-Protokoll beschriebenen Methodik überein. Daher können die folgenden drei Situationen möglicherweise eine Neuberechnung des Basisjahres auslösen:

Die Bedeutung der oben genannten Situationen für die Berechnungen und Ergebnisse wird vom internen ESG-Team bewertet. Wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Datenkonsistenz, Vergleichbarkeit oder Relevanz der THG-Emissionsdaten zwischen den Berichtszeiträumen erheblich beeinflussen, wird eine Neuberechnung der Basislinie durchgeführt.

UN Principles of Responsible Banking (UN PRB)

Wir verpflichten uns, Volkswirtschaften und Gesellschaften auf dem Weg zu einer nachhaltigen, gerechten, klimaresistenten und kohlenstoffarmen Zukunft zu unterstützen, wie sie in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und dem Pariser Klimaabkommen angestrebt wird. Dieses Engagement wird durch unsere freiwillige Auferlegung der UN Principles for Responsible Banking (UN PRB) verdeutlicht, einem Rahmenwerk der UNEP Finance Initiative (UNEP FI), das wir im Jahr 2022 unterzeichnet haben. Die UN PRB leiten Unternehmen bei der Maximierung positiver Auswirkungen und der Minimierung negativer externer Effekte an und gewährleisten die Ausrichtung an globalen Nachhaltigkeitszielen.

Im Einklang mit den UN PRB haben wir einen strukturierten Ansatz für drei kritische Bereiche gewählt:

Unser erster UN PRB-Bericht – ein Selbstbewertungstemplate – ist auf unserer Website verfügbar. Darin werden unser aktueller Status, unsere Ambitionen und unsere Ausrichtung auf die sechs UN PRB-Grundsätze dargelegt und unsere Strategie zur Positionierung der Nachhaltigkeit als strategische Priorität hervorgehoben.

Ab 2025 wird der Fußabdruck unserer Aktivitäten – abgeleitet von den Sektoren, die wir finanzieren, und dem Standort unserer Projekte – in Ziele übersetzt, die wir im ersten Quartal 2025 als zusätzliche Eckpfeiler in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integrieren wollen und die die Grundlage für unseren zweiten UN PRB-Bericht bilden werden.

Nachhaltige Dienstleistungen

Wir haben uns früh das Ziel gesetzt, die Energiewende zu bescheunigen und uns entschieden, eine gestaltende Rolle dabei einzunehmen. Wir begleiten Projekte von ihrer Idee bis zur Fertigstellung, um sie bestmöglich auf die nachhaltigen Ziele der Gesellschaft auszurichten.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

Die KPC ist Schnittstelle zwischen den Förderungsgeber:innen, die die finanziellen Mittel bereitstellen, und den Antragsteller:innen. Dabei begleitet sie ein Projekt über den gesamten Förderungsprozess. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Entwicklung und Implementierung von Förderungsprogrammen. Die Mitarbeiter:innen der KPC sind gefragte Keynote-Speaker. Regelmäßig werden Webinare, Impuls-Vorträge und Keynotes von den Expert:innen der KPC zu Klima- und Umweltschutzthemen abgehalten.

Das Jahr 2024 war aufgrund der globalen Entwicklungen geprägt von einer erhöhten Inanspruchnahme von Förderungen sowie der Schaffung neuer Förderungsprogramme. Es wurden Förderungsangebote zur Transformation der Industrie hin zur CO2-Neutralität sowie diverse Programme im Bereich der Energieeffizienz implementiert. Außerdem wurden das Förderungsangebot des Biodiversitätsfonds gestartet sowie zusätzliche Mittel für Förderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt.

Die Förderungsabwicklung erfolgt digital und vernetzt und garantiert so eine rasche und unbürokratische Handhabung der Instrumente. Klare Förderungskriterien sorgen für Planungssicherheit bei Projekten und tragen zur Kundenzufriedenheit bei.

Zum Leistungsangebot zählen:

Im Bereich Internationales Consulting wurden Beratungsdienstleistungen von namhaften internationalen und nationalen Finanzierungsinstitutionen abgerufen.

Förderungsmanagement 2024

Im Jahr 2024 vergab die KPC Förderungsgelder in Höhe von EUR 2.868 Mio. vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), des Klima- und Energiefonds sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur,

öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS). In Summe wurden 2024 insgesamt 768.352 Projekte mit einem Investitionsvolumen von EUR 9,1 Mrd. gefördert. Das entspricht einer Steigerung der Investitionen von rund 27,5 % im Vergleich zum Vorjahr 2023.

Sanierungsoffensive

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden. Die zentralen Eckpunkte des neu geschnürten Förderungspaketes spiegeln sich in der Sanierungsoffensive in Form einer deutlichen Anhebung der Kostenübernahme für den Heizungstausch von durchschnittlich 75 % durch Bundes- und Landesförderung sowie eine Verdreifachung der Förderungspauschale des Bundes für die thermische Gebäudesanierung wider. Die Antragszahlen im Jahr 2024 haben sich für „Raus aus Öl und Gas“ annähernd verdoppelt, beim Sanierungsbonus sogar mehr als verdreifacht. Am 20. Dezember 2024 wurde die Förderungsaktion mit einem Rekordbudget von EUR 3,8 Mrd. mit großem Erfolg beendet.

Zusätzlich wurden neue Förderungsaktionen in diesem Themenfeld gestartet: Analog zu „Sauber Heizen für Alle“ ist 2024 in Kooperation des Bundes mit dem Bundesland Steiermark das Programm „Sauber Sanieren für Alle“ gestartet, um einkommensschwache Haushalte bei der thermischen Sanierung mit bis zu 100 % der Kosten zu unterstützen.

Tausch erneuerbarer Heizungssysteme für Private

Durch den Tausch veralteter und nicht mehr energieeffizienter erneuerbarer Heizungssysteme auf moderne und klimafreundliche Heizungssysteme sollen deutliche Endenergieeffizienzsteigerungen im privaten Wohnbereich erzielt werden. Zu diesem Zweck stellt die Österreichische Bundesregierung insgesamt EUR 60 Mio. für die Jahre 2024/2025 zur Verfügung. Gefördert werden Private im Bereich Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.

Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025

Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024/2025 jeweils EUR 120 Mio. für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden für Vermieter:innen mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen diese durch die Vorteile einer thermisch-energetischen Sanierung entlastet werden.

Hilfe für Hochwasserbetroffene

Aufgrund der Hochwasserereignisse 2024 und den damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen wurden für Privathaushalte, Betriebe und Gemeinden in ausgewählten Förderungsschwerpunkten erleichterte Antragsbedingungen beschlossen, um die Betroffenen schnell zu unterstützen.

Transformation der Industrie und Wirtschaft

Die „Transformation der Wirtschaft“ ist ein Programm des Klima- und Energiefonds und richtet sich an transformierende, emissionsreduzierende Maßnahmen der Wirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von THG-Emissionen leisten. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die zu einem effizienten Einsatz von Energie, zu einem Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder zu einer sonstigen größtmöglichen Verminderung von THG-Emissionen führen.

Die zur Verfügung stehenden Mittel von EUR 100 Mio. stammen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) der Europäischen Union (Kernstück von NextGenerationEU, verankert im österreichischen Aufbau und Resilienzplan 2020-2026 (ÖARP)), und werden im Rahmen von kompetitiven Ausschreibungsverfahren vergeben.

Im Rahmen der Förderung der „Transformation der Industrie“ unterstützt das BMK über die Umweltförderung im Inland die größtmögliche Reduktion von THG-Emissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung dieser Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Dafür stehen laut dem Umweltförderungsgesetz (UFG) bis 2030 insgesamt knapp EUR 3 Mrd. zur Verfügung. Die Gelder werden im Rahmen von Ausschreibungsverfahren auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien vergeben.

Biodiversitätsfonds

Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, die Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie ab. Das Budget ist dotiert mit EUR 80 Mio., wobei EUR 50 Mio. aus dem RRF gespeist werden, mit einer Laufzeit bis 2026.

Kreislaufwirtschaft

Anfang 2024 startete die neue Förderungsschiene Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel, eine effektive Kreislaufwirtschaft in Österreich zu beschleunigen, um den Ressourcenverbrauch massiv zu reduzieren. Dafür standen EUR 41 Mio. an nationalen Mitteln zur Verfügung. Dieses Förderungsprogramm soll zur Umsetzung der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie „Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ beitragen, die im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Vision der Strategie ist die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050.

Die Förderungsaktion „Reparaturbonus“ für Elektro- und Elek-tronikgeräte läuft seit April 2022 und ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft hin zu einem nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Der Reparaturbonus von bis zu EUR 200 pro Bon wurde ab September 2024 erweitert und kann ebenso für das Reparieren von Fahrrädern eingelöst werden. Finanziert wird der Reparaturbonus aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds „Next Generation EU“ im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans und umfasst ein Förderungsvolumen von insgesamt EUR 130 Mio. bis zum Jahr 2026. Weitere EUR 124 Mio. stehen aus nationalen Mitteln für diese Förderungsaktion zur Verfügung.

Wasserwirtschaft

Um unser Grundwasser zu schützen und unsere Gewässer reinzuhalten, brauchen wir eine gut funktionierende und hochwertige Wasserinfrastruktur. Im Förderungsinstrument Siedlungswasserwirtschaft werden diese Aufgaben vereint und auf Gemeindeebene umgesetzt: Das Ziel ist einerseits, die ununterbrochene Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativem Trinkwasser sicherzustellen und andererseits im Hinblick auf Grundwasserschutz und Gewässerreinhaltung die öffentliche Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist der gute ökologische Zustand unserer Gewässer ebenso eine bedeutende Zielsetzung. Zur Verbesserung bzw. Beseitigung von hydromorphologischen Maßnahmen, wie beispielsweise Flussbegradigungen oder nicht fischpassierbare Querbauwerke, dient die Förderungsschiene im Bereich Gewässerökologie. Für den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft standen 2024 rund EUR 150 Mio. zu Verfügung, für die Gewässerökologie stehen bis 2027 noch ca. EUR 60 Mio. bereit.

Waldfonds

Der Waldfonds ist eine Investition in eine nachhaltige und zukunftsfitte Forstwirtschaft. Die KPC wickelt in diesem Bereich die Förderung für die Errichtung von großvolumigen Bauten im Wohnbereich und im öffentlichen Bereich, z. B. Schulen oder Gemeindebauten, ab. Voraussetzung ist die Errichtung in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Die 2024 im Programm geförderten Projekte mit einem umweltrelevanten Investitionsvolumen von rund EUR 116 Mio. vermeiden über 17.000 Tonnen CO2.

Beratung

Als Beratungsdienstleister ist die KPC für namhafte nationale und internationale Entwicklungsorganisationen und Finanzinstitutionen erfolgreich tätig. Im internationalen Consulting hat sich die KPC dabei besonders auf Beratungsleistungen im Bereich Energie, Klimaschutz und nachhaltige Finanzierung fokussiert und führt hier vor allem technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen, Studien, Know-how Transfer und Politikberatung sowie Projektevaluierungen und die Entwicklung von nachhaltigen Kreditlinien durch. Zu den Auftraggebern zählen unter anderem anerkannte Institutionen wie die Weltbank, die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investmentbank (EIB), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Bereich der Klimapolitik-Beratung für das BMK unterstützt die KPC direkt das österreichische Verhandlungsteam bei den Klimaverhandlungen auf EU-Ebene sowie bei den internationalen UN-Klimaverhandlungen (wie der COP29 in Baku). Zudem berät die KPC den österreichischen Vertreter im Green Climate Fund (GCF), der als internationales Klimafinanzierungsinstrument Gelder für Projekte zur Minderung von THG-Emissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt. Ebenso unterstützt die KPC den österreichischen Vertreter im neu geschaffenen UN-Fonds zu Verlusten und Schäden durch den Klimawandel (Fund responding to Loss and Damage, FRLD). Dieser Fonds wurde bei der letztjährigen COP in Dubai (COP28) geschaffen und im Jahr 2024 operationalisiert.

Im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung betreut die KPC Klimaschutzprojekte, die durch das BMK direkt gefördert werden, um Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Unter diesem Förderungsprogramm wurden 2024 der bereits zweite Programm-Call für Klimaschutzprojekte durchgeführt und EUR 10 Mio. an Förderungsmitteln ausgelobt, um Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu unterstützen.

2024 hat die KPC mit Stand 31. Dezember in Summe mehr als 25 Projektanträge mit einem potenziellen Auftragsvolumen von EUR 17,8 Mio. erstellt und bei den ausschreibenden Institutionen eingereicht. Dabei wurden bislang zwölf attraktive Neuaufträge sowie Verlängerungen bestehender Mandate mit einem gesamten Auftragswert von EUR 4,4 Mio. beauftragt.

Climate Austria

Die KPC managt Climate Austria seit dem Jahr 2008 und greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung mit Klimaschutzprojekten in Österreich und im Ausland zurück. Freiwilliger Klimaschutz ist ein wichtiges Thema in der breiten Öffentlichkeit und viele Unternehmen suchen aktiv Möglichkeiten, Maßnahmen zum freiwilligen Klimaschutz zu setzen. Climate Austria fungiert hier als Kooperationspartner, der über freiwillige Beiträge nationale und internationale Klimaschutzprojekte zur aktiven CO2-Vermeidung und Minderung unterstützt. Unter diesem Kooperationsmodell wurden bislang mehr als 460 nationale und internationale Klimaschutzprojekte mit insgesamt knapp EUR 3,9 Mio. unterstützt, allein im Jahr 2024 wurden fast 34.000 Tonnen CO2 über nationale und internationale Klimaschutzprojekte vermieden.

Business Ethics

Engagement für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion

Die Vielfalt in der Belegschaft der Kommunalkredit ist ein Eckpfeiler ihres Erfolgs, der Innovation und Wachstum in einer modernen, dynamischen Organisation fördert. Die zur Zeit 27 Nationalitäten der Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit fördern eine lebendige, integrative Unternehmenskultur, die von unterschiedlichen Perspektiven und Ideen lebt. Respekt, Wertschätzung und Fairness sowie die Anerkennung der einzigartigen Fähigkeiten und Bedürfnisse jedes Einzelnen sind grundlegende Werte, um einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem sich alle entfalten können.

Das Bekenntnis der Kommunalkredit zur Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Identität und prägt ihre Zukunft als wahrhaft internationale Organisation, die auf der Überzeugung beruht, dass die besten Ideen aus der Zusammenarbeit von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fähigkeiten entstehen. Diese Vielfalt fördert Innovationen, stärkt die Widerstandsfähigkeit und Kreativität und fördert eine Kultur, in der sich jeder entfalten und sein volles Potenzial ausschöpfen kann. Die Kommunalkredit weiß, dass die Förderung von Vielfalt nicht nur die Gemeinschaft stärkt, sondern auch Top-Talente anzieht und den Weg für eine bessere, integrativere Zukunft ebnet.

Diversität ist in der Unternehmensstrategie der Kommunalkredit fest verankert, und die Organisation setzt sich konsequent dafür ein, dass Diskriminierung in ihrer Tätigkeit keinen Platz hat – sei es aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der kognitiven oder körperlichen Fähigkeiten, der familiären Verantwortung, der genetischen Merkmale, der Religion oder der Weltanschauung.

Code of Conduct

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Basis für unseren nachhaltigen Erfolg. Professionelle Standards und ethische Grundsätze sind in unserem Alltag selbstverständlich und daher in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) festgehalten. Wir bekennen uns zur Einhaltung höchster Compliance-Standards und sind uns unserer gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung bewusst.

Menschenrechte

Wir respektieren und unterstützen den Schutz der Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, und betreiben unser Geschäft gemäß diesen Grundsätzen. Das Gleiche erwarten wir auch von sämtlichen Dienstleister:innen und Geschäftspartner:innen.

Compliance und gesetzliche Vorgaben

Wir verfügen über eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingerichtete Compliance-Organisation, deren wesentliche Aufgabe darin besteht, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Wohlverhaltensregeln laufend sicherzustellen.

Die Kommunalkredit hat mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten und Richtlinien eine adäquate Compliance Goverance geschaffen, setzt auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse erforderliche Überprüfungs- und Schulungsmaßnahmen und berichtet regelmäßig an den Vorstand.

Datenschutz In der Kommunalkredit werden personenbezogene Daten von Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit verarbeitet. Zur Umsetzung und Überwachung der regulatorischen Anforderungen haben die Kommunalkredit und deren Töchter neben einer zentralen Koordinationsstelle auch dezentrale Datenschutzkoordinator:innen sowie einen externen Datenschutzbeauftragten im Einsatz. Die implementierten Datenschutzrichtlinien regeln die gesamte Datenverarbeitung und in diesem Zusammenhang auch die Rechte der Betroffenen. Die Datenschutzrichtlinie ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen hinterlegt. Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung bzw. relevante Datenschutzhinweise sind auf der Website für externe Personen zugänglich und für alle Mitarbeiter:innen ebenfalls im Intranet abrufbar. Weiters werden alle Mitarbeiter:innen diesbezüglich laufend geschult.

Informationssicherheit

Die Kommunalkredit erkennt die Bedeutung der Informationssicherheit für die effektive Zielerreichung der Organisation an. Durch Betrieb und laufende Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) kommt die Kommunalkredit ihrer Verpflichtung zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen nach. Das ISMS ist gemäß ISO/IEC 27001 gestaltet und entsprechend zertifiziert. Alle Mitarbeiter:innen werden zur Informationssicherheit in mehreren Modulen geschult.

Korruptionsprävention/Zuwendungen

Eine interne Richtlinie, die den Umgang mit Zuwendungen von Dritten an Mitarbeiter:innen sowie die Gewährung von Zuwendungen an Dritte regelt, wurde in Anlehnung an das Antikorruptionsgesetz umgesetzt. Diese Richtlinie gilt für die gesamte Kommunalkredit Gruppe. Gegebene oder erhaltene Zuwendungen werden laufend dem Compliance Office gemeldet, überwacht und, falls diese zu einem Interessenkonflikt führen, unangemessen sind oder anderweitig gegen Richtlinien der Kommunalkredit verstoßen bzw. Reputationsrisiken verursachen, entsprechend unterbunden. Mitarbeiter:innen absolvieren entsprechende Schulungen; im Berichtszeitraum gab es keinerlei Korruptionsfälle.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Für österreichische Kredit- und Finanzinstitute sind die im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) vorgeschriebenen Sorgfalts- und Meldepflichten sowie die Bestimmungen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) maßgeblich. Die Einhaltung dieser Sorgfalts- und Meldepflichten soll insbesondere der präventiven Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Bankgeschäfte dürfen nur mit identifizierten Kunden vorgenommen werden. Mitarbeiter:innen relevanter Fachbereiche werden diesbezüglich laufend geschult.

Corporate Governance

2024 hat der Aufsichtsrat seine nach Satzung und der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vier ordentlichen und sieben außerordentlichen Sitzungen wahrgenommen, ebenso haben die Ausschüsse (Prüfungs-, Vergütungs- und Kreditausschuss) satzungsgemäße getagt und ihre Aufgaben entsprechend wahr genommen. Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit des Vor stands sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Es werden wöchentlich Vorstandssitzungen mit Beschluss- und Berichtsagenden abgehalten und protokolliert, vereinbarte Follow-up-Punkte festgehalten und eng überwacht. Die Mitglieder des Vorstands pflegen darüber hinaus einen laufenden Informationsaustausch untereinander und den jeweils zuständigen Führungskräften.

Im Sinne korrekter Corporate Governance findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und Vorstand statt. Hier werden insbesondere die Festlegung der Strategie (inklusive der Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des Unternehmens behandelt. Der Vorstand informiert dabei den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich Risikolage und Risikomanagement in der Gesellschaft und den wesentlichen Tochtergesellschaften. Weiterführende Informationen sind im separat veröffentlichten Corporate Governance Handbook auf der Website der Kommunalkredit zu finden.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS & RMS)

Mittels IKS und RMS sollen Risiken in relevanten Geschäftsprozessen rechtzeitig erkannt und anschließend angemessene Maßnahmen für deren Mitigierung eingeleitet werden. Dazu werden Kontrollpunkte, Kontrollen und Kontrollverantwortliche definiert, welche Kernrisiken vermindern bzw. vermeiden sollen.

Whistleblowing und Beschwerdemanagement

Das Hinweisgeber:innensystem (gemäß § 99g Bankwesengesetz, BWG) ist um die Anforderungen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) 2023 adaptiert worden und im Rahmen dessen steht ein entsprechender Meldekanal auf der Webseite der relevanten Unternehmen der Kommunalkredit Gruppe zur Verfügung. Im Berichtszeitraum sind keine Meldungen im Sinne des Gesetzes eingegangen. Das Hinweisgebersystem ist in einer internen Richtlinie sowie im Code of Conduct festgehalten und wird allen neuen Mitarbeiter:innen vorgestellt. Die Dokumente sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Es ist auch ein Beschwerdemechanismus (gemäß § 39e BWG) für die Kommunalkredit eingerichtet.

Beschaffungsmanagement

Innerhalb der Kommunalkredit werden die diversen Aspekte der Beschaffung zentral im „Procurement Handbook“ geregelt. Die Auswahl und Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für betriebliche Zwecke hat nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu erfolgen. Für die nachhaltige Beschaffung der für den Geschäftsbetrieb notwendigen Produkte bestand bereits seit über 15 Jahren die Arbeitsanweisung „Nachhaltige Beschaffung“. Diese wurde 2023 in das zentrale Regelwerk integriert und um einen Code of Conduct für Lieferant:innen und Dienstleister:innen ergänzt.

Nachhaltige Beschaffungskategorien

Die Kommunalkredit unterscheidet bei der nachhaltigen Beschaffung drei Hauptproduktgruppen: Bürobedarf, Drucksorten und Werbemittel, Büromöbel und EDV-Produkte. Die Organisation setzt einen klaren Schwerpunkt auf die Ressourcenschonung bei der Materialnutzung, um eine optimale Effizienz zu gewährleisten und Abfall zu minimieren.

Lieferant:innenbewertung

Vor der Entscheidung für ein Produkt erfolgt eine Lieferantenbewertung, mit der die Einhaltung der Beschaffungsrichtlinie garantiert wird. Neben wirtschaftlichen und funktionalen Kriterien werden die Lieferant:innen auch nach Nachhaltigkeitsstandards bewertet:

Diese Kriterien sind fester Bestandteil des Lieferant:innenauswahlverfahrens, und wenn bei der Prüfung ernsthafte Bedenken aufkommen, werden alternative Lieferant:innen in Betracht gezogen. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Hauptlieferant:innen ausgewählt.

Bauarbeiten

Die Bauarbeiten in der Kommunalkredit, einschließlich Sanierungen und Neubau von Büroflächen, erfolgen nach dem „Leitfaden für nachhaltige Ausstattung“. Diese Leitlinien stellen sicher, dass ökologische, ökonomische und soziale Überlegungen in die Projektplanung einfließen. Ziel ist es, den aktuellen Nutzer:innenbedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig zukünftige Entsorgungsprobleme zu vermeiden, indem bei Bau- und Sanierungsprojekten hohe ökologische Qualitätsstandards eingehalten werden. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien in alle Aspekte der Beschaffung unterstreicht die Kommunalkredit ihr Bekenntnis zu Umweltverträglichkeit, sozialer Verantwortung und langfristiger wirtschaftlicher Effizienz.

Veranstaltungen im und außer Haus

Die Regelungen zur Beschaffung von Dienstleistungen und Materialien bei Veranstaltungen im und außer Haus sind in der Arbeitsanweisung „Organisationshandbuch Communication & Marketing“ festgehalten. Vor der Durchführung einer Veranstaltung wird geprüft, ob sie mit dem Leitbild und den Grundsätzen des Unternehmens vereinbar ist. Bei der Planung und Durchführung wird besonders auf ökologische Aspekte wie elektronische Kommunikation, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bio-Catering durch regionale Anbieter:innen und Abfallmanagement geachtet. Im Rahmen der KOMMUNALEN SOMMERGESPRÄCHE (mit rund 450 Teilnehmer:innen die größte Eigenveranstaltung) leistet die Bank freiwillige Klimaschutzbeiträge zum Ausgleich anfallender Emissionen. Gleichzeitig werden soziale Aspekte wie die Einbindung lokaler und regionaler Zielgruppen und die Beteiligung sozialer Projektträger berücksichtigt. Bei Veranstaltungen im Haus, die von Dritten organisiert werden, wird – soweit möglich – auf die angeführten Grundsätze, auf nachhaltige Lieferant:innen und auf „Hauscaterer“ verwiesen (diese sind zum Teil mit Austria Bio Garantie, dem Österreichischen Umweltzeichen, dem ÖkoBusiness der Stadt Wien und dem Fairtrade-Label zertifiziert).

Die Kommunalkredit öffnete auch am Töchtertag 2024 ihre Pforten und gab Schülerinnen zwischen 10 und 18 Jahren einen Einblick in die faszinierende Welt der Infrastruktur

Betriebsökologie

Die Übernahme von Verantwortung für die Umwelt hat in der Kommunalkredit eine lange Tradition. So wurde bereits 1997 das Umweltmanagementsystem EMAS eingeführt. Seit 1997 verwendet das Unternehmen Recyclingpapier, seit 2003 ausschließlich Ökostrom und zwischen 2005 und 2023 eine Pelletsheizung. Ende 2023 wurde auf Fernwärme umgestellt. Der sorgsame Umgang mit Ressourcen gehört zum Selbstverständnis und zur täglichen Routine unserer Mitarbeiter:innen.

Im Rahmen der Renovierung des Hauptgebäudes in Wien werden derzeit laufend Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt. Um die ökologischen Ziele zu erreichen, wurde das Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen, eine 100 KWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert und die Fenster saniert.

Energieverbrauch

Der Gesamtenergieverbrauch des Hauptgebäudes setzt sich aus dem Stromverbrauch und dem Heizenergieverbrauch zusammen. Im Jahr 2024 lag der Gesamtenergieverbrauch bei rund 1,43 Mio. kWh (2023: 1,36 Mio. kWh), was einer leichten Erhöhung um ca. 5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der hohe Anteil an erneuerbaren Energien (2024: 85 %, 2023: 66 %) erklärt sich durch weitere Optimierungen in der Wahl der Energieträger. Mit Jahresbeginn wurde die Raumheizung schrittweise auf Fernwärme umgestellt, sodass seit Mai 2024 mit Fernwärme geheizt wird. Die Stromversorgung wurde ab Juli 2024 durch die eigene PV-Anlage ergänzt. Als Netzstrom wird nach wie vor Ökostrom (100 %) bezogen. Der Gesamtenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in ist um 2 % auf 3.307 kWh gesunken (2023: 3.361 kWh).

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Elektrizitätsverbrauch

Die Kommunalkredit bezieht bereits seit Jahren ausschließlich Ökostrom. Durch kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen konnte der Stromverbrauch in den letzten Jahren stetig gesenkt werden. Im Jahr 2024 (618.703 kWh) ist der Stromverbrauch um 3 % gegenüber 2023 (637.887 kWh) gesunken. Mit 1.426 kWh pro Mitarbeiter:in (2023: 1.575 kWh) ist der relative Stromverbrauch im Jahr 2024 um rund 10 % gesunken. Der Gesamtenergieertrag aus der PV-Anlage betrug im Jahr 2024 18.870 kWh. Dabei werden rund 98 % des über die PV-Anlage erzeugten Stroms direkt im Gebäude verbraucht.

Heizenergieverbrauch

Die Heizenergie des Gebäudes wurde im Jahr 2024 überwiegend durch Fernwärme bereitgestellt, bis Ende April 2024 wurde zusätzlich die Gasheizung betrieben. Die Pelletsheizung wurde mit Dezember 2023 deaktiviert. Der Heizenergieverbrauch betrug im Jahr 2024 ca. 814.384 kWh (2023: ca. 720.477 kWh). Der Verbrauch pro m2 lag bei 76,1 kWh/m2, der Verbrauch pro Mitarbeiter:in bei 1.876 kWh (2023: 1.779 kWh), was einem Plus von ca. 5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Transport
Geschäftsreisen

Geschäftsreisen werden in der Kommunalkredit mit dem Auto, der Bahn und dem Flugzeug unternommen. Die zurückgelegten Kilometer pro Mitarbeiter:in sind im Jahr 2024 auf 2.114 km (2023: 2.988 km) gesunken. Die Kommunalkredit wächst stetig und betreut von den Standorten Wien und Frankfurt aus alle ihre internationalen Kunden. 94,7 % der Reisen wurden mit dem Flugzeug, 0,5 % mit der Bahn und 4,8 % mit dem Auto unternommen. Die interne Geschäftsreiserichtlinie verlangt, dass bei der Planung und Organisation von Geschäftsreisen ökologische Aspekte berücksichtigt werden.

Fuhrpark

Die Kommunalkredit verfügt seit Dezember 2024 über kein Fahrzeug. Im Jahr 2024 wurden mit dem mittlerweile veräußerten Hybridfahrzeug insgesamt 370 Kilometer zurückgelegt.

CO2-Emissionen

Die gesunkene Zahl der Geschäftsreisen führte auch zu einer Reduktion der Emissionen aus der gesamten Geschäftstätigkeit (Wärme, Strom, Fuhrpark, Geschäftsreisen) im Jahr 2024 auf rund 405 Tonnen CO2e (2023: 1.340 Tonnen). Die Scope 1-Emissionen (Heizung und Fuhrpark) sind aufgrund des Fernwärmeanschlusses im Vergleich zu den Vorjahren um rund 58 % gesunken und lagen 2024 bei rund 52 Tonnen CO2e (2023: 123 Tonnen); die Scope 2-Emissionen beliefen sich auf 20 Tonnen CO2e (2023: 9 Tonnen), da sowohl zu 100 % Ökostrom bezogen und PV-Strom aus eigener Erzeugung verbraucht wurde, als auch die Emissionen der Fernwärme als „indirekte Emissionen“ zu bewerten sind; die Scope 3-Emissionen (Geschäftsreisen) beliefen sich 2024 auf 333 Tonnen CO2e (2023: 1.208 Tonnen).

Die gesamten CO2-Emissionen pro Mitarbeiter:in, die durch unsere Geschäftstätigkeiten entstehen, haben sich im Vergleich zu 2023 (3,3 Tonnen) aufgrund der gesunkenen Zahl an Geschäftsreisen und besonders aufgrund des Umstiegs auf Fernwärme reduziert (2024: 0,9 Tonnen). Die gesamten CO2-Emissionen, die die Kommunalkredit Gruppe nicht vermeiden konnte, betrugen im Jahr 2024 405 Tonnen. Die Bank hat im Umfang dieser nicht vermeidbaren Emissionen österreichische Klimaschutzprojekte durch einen freiwilligen Beitrag über Climate Austria unterstützt.

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Ressourcenverbrauch und Abfallwirtschaft
Papierverbrauch

Der Verbrauch von Kopier- und Druckerpapier hat sich 2024 gegenüber 2023 reduziert und lag bei rund 1.050 kg (2023: 2.000 kg). Seit der Einführung des Umweltmanagementsystems im Jahr 1997 wird Kopier- und Druckerpapier aus 100 % Recyclingpapier verwendet.

Abfall

Das jährliche Gesamtabfallaufkommen der Kommunalkredit (rund 33 Tonnen) ist im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 (rund 31 Tonnen) gestiegen. Das jährliche Gesamtabfallaufkommen der Kommunalkredit pro Mitarbeiter:in sank hingegen im Jahr 2024 um rund 2 % auf rund 76 kg (2023: 77 kg). Der Großteil davon entfällt auf haushaltsähnliche Gewerbeabfälle (44 %) und Altpapier (34 %). Der Anstieg des Gesamtabfallaufkommens 2024 ergibt sich aus der vermehrten Entsorgung von Büromöbeln.

Gesamtmassenstrom

Der Gesamtmassenstrom, das heißt der jährliche Massenstrom der verschiedenen Einsatzstoffe (ohne Energieträger und Wasser), ergibt sich aus dem Papierverbrauch und der Gesamtabfallmenge (die Überschneidung zwischen Papierverbrauch und Altpapier ist vernachlässigbar). Dieser beträgt im Jahr 2024 rund 78 kg pro Mitarbeiter:in (2023: 82 kg). Die Kommunalkredit hat sich in fast allen Bereichen der Betriebsökologie kontinuierlich verbessert und ist weiterhin bestrebt, ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. In den nächsten Jahren werden vor allem die Sanierungsmaßnahmen im Hauptgebäude dazu beitragen.

Mitarbeiter:innen

Zum 31. Dezember 2024 lag der Personalstand der Kommunalkredit Gruppe bei 86 Teilzeitbeschäftigten (31.12.2023: 78), davon 58 Frauen (31.12.2023: 54), und 361 Vollzeitbeschäftigten (31.12.2023: 338), davon 145 Frauen (31.12.2023: 131). Somit lag der Frauenanteil in der Kommunalkredit Gruppe zum 31. Dezember 2024 bei 45 %, in Führungspositionen bei 34 %. Unter allen Mitarbeiter:innen waren 16 % <30 Jahre, 58 % 30-50 Jahre und 26 % >50 Jahre alt, unter den Mitarbeiter:innen in Führungspositionen 0% <30 Jahre, 51 % 30-50 Jahre und 49 % >50 Jahre.

Die Personalfluktuation lag bei 56 Mitarbeiter:innen (2023: 89), davon fielen 12 % auf Frauen (2023: 10 %). Unter diesen Mitarbeiter:innen waren 18 % <30 Jahre, 13 % 30-50 Jahre und 11 % >50 Jahre alt. Insgesamt gab es 97 Neuanstellungen (2023: 117), davon 44 Frauen (2023: 60). Unter den 97 neuen Mitarbeiter:innen waren 36 % <30 Jahre, 53 % 30-50 Jahre und 11 % >50 Jahre alt. Es gab am 31.12.2024 einen befristeten Mitarbeiter und keine Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind.

Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person zur Jahresgesamtvergütung aller Mitarbeiter:innen (exklusive der höchstbezahlten Person) betrug 2,39 %. Die prozentuale Änderung der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person lag bei -16,67 %. Der prozentuale Anstieg des Medians der Jahresgesamtvergütung aller Mitarbeiter:innen (mit Ausnahme der höchstbezahlten Person) lag bei 6,06 %. Die Dienstverhältnisse in der Kommunalkredit unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. In der KPC kommt der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting zur Anwendung. Sämtliche Mitarbeiter:innen sind von kollektivvertraglichen Bestimmungen umfasst. Alle betrieblichen Grundleistungen werden allen Mitarbeiter:innen angeboten.

2024 hatten 23 Mitarbeiter:innen Anspruch auf Elternzeit (davon 13 Frauen). Sechs Mitarbeiter:innen befanden sich zum 31. Dezember 2024 in Elternkarenz, sieben Mitarbeiter:innen kehrten 2024 aus der Elternkarenz zurück. Neun Mitarbeiter:innen verblieben mindestens zwölf Monate nach der Elternkarenz im Unternehmen. Somit kehrten 100 % aller Mitarbeiter:innen aus der Elternteilzeit zurück und 100 % der Mitarbeiter:innen verblieben mindestens zwölf Monate nach der Elternzeit im Unternehmen.

Personalentwicklung bedeutet für uns, Mitarbeiter:innen gezielt dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen und potenzielle Herausforderungen zu bewältigen, denen sie in ihrem Arbeitsumfeld begegnen. Wir verstehen sie auch als Bindeglied zwischen Unternehmensstrategie und Belegschaft, denn sie zielt darauf ab, das Engagement und die Entwicklung der Kollegenschaft und der Führungskräfte zu fördern. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, damit wir gemeinsam unsere Vision und Mission umsetzen und unsere Ziele erreichen. Aus- und bedeutende Weiterbildung sowie Personalentwicklung sind ein Erfolgsfaktor für die Identifikation mit dem Unternehmen und somit für die Kommunalkredit Austria AG selbst. Im Durchschnitt nahmen Mitarbeiter:innen im Jahr 2024 zwölf Stunden an Aus- und Weiterbildungen teil.

Wir achten auf berufsmäßige wie auch persönliche Entfaltung, in dem wir nicht nur Fachworkshops abhalten, sondern auch praxisorientierte Kurse für Alltagssituationen ermöglichen, die die Persönlichkeit stärken - quer durch die Management-Ebenen. Um unsere Mitarbeiter:innen bei ihrer Karriereentwicklung zu unterstützen, verfügen wir über ein dreistufiges Leistungsmanagementsystem, das jährliche Beurteilungen und Leistungsbeurteilungen umfasst.

Zusicherungsvermerk über die unabhängige PrÜfung der freiwilligen nichtfinanziellen Berichterstattung

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des im Konzern-Geschäftsbericht im Abschnitt „04 Nachhaltigkeit“ sowie im Jahresfinanzbericht im Abschnitt „Nachhaltigkeit“ enthaltenen freiwilligen konsolidierten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden „freiwilliger nichtfinanzieller Bericht“) für das Geschäftsjahr 2024 der

Kommunalkredit Austria AG,

Wien,

(im Folgenden auch kurz „KA AG“ oder „Gesellschaft“ genannt),

durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der im Konzern-Geschäftsbericht im Abschnitt „04 Nachhaltigkeit“ sowie im Jahresfinanzbericht im Abschnitt „Nachhaltigkeit“ enthaltene freiwillige nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den GRI Standards in der aktuellen Fassung (Option „in Übereinstimmung mit“) aufgestellt wurde.

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2024 sowie im Jahresfinanzbericht 2024 der Kommunalkredit Austria AG, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen,

dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden

zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu

einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Verantwortung des Prüfers der freiwilligen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die freiwillige nichtfinanzielle Berichterstattung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser freiwilligen nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.

Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:

Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen

Bei der Prüfung der freiwilligen nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.

Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-Geschäftsbericht im Abschnitt „04 Nachhaltigkeit“ sowie im Jahresfinanzbericht im Abschnitt „Nachhaltigkeit“ enthaltenen freiwilligen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Bernhard Mechtler.

Wien, 20 Februar 2025

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT Gruppe

Der vorliegende integrierte Geschäftsbericht erfasst die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommunalkredit Gruppe für das Geschäftsjahr 2024.

Wien, 20. Februar 2025

Nima Motazed

Vorstandsmitglied

Sebastian Firlinger

Vorstandsvorsitzender

(ad interim)

John Weiland

Vorstandsmitglied

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber:

Im Selbstverlag der Gesellschaft

Kommunalkredit Austria AG

Türkenstraße 9, 1090 Wien

Tel.: +43 1 31631

Corporate Communication & Marketing

communication@kommunalkredit.at

Tel.: +43 1 31631 593

Investor Relations

investorrelations@kommunalkredit.at

Tel.: +43 1 31631 415

www.kommunalkredit.at

Fotos:

Adobe Stock (Cover, 4, 6+7, 12, 20, 21, 23, 24, 26+27, 36, 41, 61, 68+69, 70, 74+75, 110+111, 124, 128+129, 137), Adobe Stock © vukrytas (Landkarten), Adobe Stock (Icons © vukrytas, rawku5, peacefully7, Panuwat, davvodda, Mariia Lov, Happy Art, antto, TheNounProject, Teneo, UN, EU, PCAF), Adobe Stock (Flaggen + Wappen © jehafo, Porcupen), event-fotograf.at (25), Getty Images (44), Christoph Markus Kleinsasser (45, 47), Kommunalkredit (24, 135), Erich Marschik (25), OMV (44), Philipp Schuster Photography (9, 13, 48, 49, 50)

Gestaltung:

Dechant Grafische Arbeiten,

Ahornergasse 7, 1070 Wien

Koordination/Beratung

www.fabelhaft.biz

fa-bel-haft. Werbung & PR

Kochgasse 3-5, 1080 Wien

Februar 2025