QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 kommunalkredit:FixedCapitalReservesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 kommunalkredit:ReservesForDebtInstrumentsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 kommunalkredit:ReservesForActuarialGainsOrLossesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 kommunalkredit:AdditionalEquityComponentMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 kommunalkredit:FixedCapitalReservesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 kommunalkredit:ReservesForDebtInstrumentsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 kommunalkredit:ReservesForActuarialGainsOrLossesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 kommunalkredit:AdditionalEquityComponentMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-01-01 2023-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 kommunalkredit:FixedCapitalReservesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 kommunalkredit:ReservesForDebtInstrumentsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 kommunalkredit:ReservesForActuarialGainsOrLossesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 kommunalkredit:AdditionalEquityComponentMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2023-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 kommunalkredit:FixedCapitalReservesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 kommunalkredit:ReservesForDebtInstrumentsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 kommunalkredit:ReservesForActuarialGainsOrLossesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 kommunalkredit:AdditionalEquityComponentMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2021-12-31 QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 kommunalkredit:FixedCapitalReservesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 kommunalkredit:ReservesForDebtInstrumentsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 kommunalkredit:ReservesForActuarialGainsOrLossesMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 kommunalkredit:AdditionalEquityComponentMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember QSUV2642CITZRNBXQB64 2022-01-01 2022-12-31 iso4217:EUR
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Innovation. Agility. Impact.

Integrierter Jahresfinanzbericht

der Kommunalkredit Gruppe 2023

Die Kommunalkredit im Überblick

AUSGEWÄHLTE KENNZAHLEN
in EUR Mio. bzw. %
IFRS
2019 2020 2021 2022 2023
Zinsergebnis 58,6 77,1 78,9 125,7 192,4
Operatives Ergebnis* 33,2 47,5 60,1 85,2 134,3
Periodenergebnis vor Steuern 27,3 48,0 67,1 99,3 135,7
Periodenergebnis nach Steuern 29,6 36,4 48,9 78,2 100,5
Cost-Income-Ratio** 57,9 % 50,8 % 47,6 % 42,8 % 36,7 %
Return on Equity vor Steuern*** 10,3 % 15,3 % 19,5 % 28,3 % 33,8 %
Return on Equity nach Steuern*** 11,2 % 11,6 % 14,2 % 22,3 % 25,0 %

* IFRS-Konzernjahresergebnis vor Steuern bereinigt um Kreditrisiko- und Bewertungsergebnis.

** Um eine aussagekräftige CIR sicherzustellen, fließt die KPC-gemäß Cost-Plus-Modell netto in die Berechnung der Effizienzkennzahl ein.

*** Return on Equity = Periodenergebnis hochgerechnet auf ein Jahr/hartes Kernkapital der Gruppe zum 1.1.

EUR 134 Mio.

Operatives Ergebnis + 58 %

Neugeschäft

EUR 1,6 Mrd.

Volumen aus Infrastruktur- und Energiefinanzierungen

EUR 165 Mio.

Bruttoerträge + 19%

27

Nationalitäten als Zeichen für Diversity bei rund 400 Mitarbeiter:innen

A-

Durchschnittsrating des hochqualitativen Portfolios

C

Prime Status

ISS ESG Rating

Alle Kennzahlen – sofern nicht anders angegeben – nach IFRS.

AUSGEWÄHLTE KENNZAHLEN
in EUR Mio. bzw. %
UGB/BWG
2019 2020 2021 2022 2023
Zinsergebnis 45,6 57,4 55,6 94,5 173,0
Operatives Ergebnis* 27,0 31,9 52,5 61,2 139,1
Periodenergebnis vor Steuern 28,7 32,4 56,2 68,5 135,6
Periodenergebnis nach Steuern 30,3 33,6 47,1 70,2 100,4
Cost-Income-Ratio 63,2 61,0 % 51,2 % 47,8 % 35,1 %
Return on Equity vor Steuern 10,8 % 10,3 % 16,3 % 24,7 % 31,4 %
Return on Equity nach Steuern 11,4 % 10,7 % 13,7 % 20,0 % 23,3 %
Tier 1-Ratio 18,7 % 20,3 % 20,4 % 19,4 % 20,0 %

* UGB-Betriebsergebnis ergänzt um das operative Verkaufsergebnis aus der Veräußerung von Aktivbeständen (Infrastruktur- und Energiefinanzierungen) und Veränderung der Vorsorge gemäß §57 Abs. 1 BWG.

25%

Return on Equity nach Steuern

BBB- | BBB (Senior)

Investmentgrade-Ratings

Ausblick positiv S&P, Fitch | DBRS

37%

Cost-Income-Ratio

Grünes Bekenntnis

Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting Financials Initiative

Awards 2023

Beste Spezialbank Österreichs (Der Börsianer)

Gütesiegel für Nachhaltiges Engagement (Kurier)

Inhaltsverzeichnis

07 Infra. Banking. Experts.

08 Brief des Vorstandsvorsitzenden

12 Executive Committee

15 Organe der Gesellschaft

16 Bericht des Aufsichtsrats

18 Einblicke. Ausblicke.

21 Vision. Mission. Always first.

22 Infrastruktur

23 Expertise

25 Brückenbauer

28 Erfolgsformel

31 Nachhaltigkeit.

32 Nachhaltigkeits-Framework

37 Wesentliche Themen, Grenzen und Umfang des Berichts

40 Nachhaltigkeitsstrategie

46 Nachhaltigkeitsthemen im Fokus

63 Konzernlagebericht.

64 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

70 Geschäftsverlauf

82 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

90 Zweigstelle und Konzerntöchter

96 Mitarbeiter:innen

101 Kommunikation

106 Forschung und Entwicklung

107 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

108 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

111 Ausblick

119 Konzernabschluss der Kommunalkredit Gruppe, Wien, für das Geschäftsjahr 2022.

120 Konzern-Bilanz

121 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

123 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

124 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

126 Konzern-Geldflussrechnung

128 Anhang zum Konzernabschluss der Kommunalkredit

Gruppe für das Geschäftsjahr 2022

201 Bestätigungsvermerk

206 Erklärung der gesetzlichen Vertreter

207 Anhang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

208 Kennzahlen gemäß GRI

212 GRI-Inhaltsindex

217 Bericht über die unabhängige Prüfung der

nichtfinanziellen Berichterstattung

219 Erklärung der gesetzlichen Vertreter

221 Lagebericht der Kommunalkredit Austria AG.

222 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

228 Geschäftsverlauf

240 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

244 Zweigstelle und Beteiligungen

250 Mitarbeiter:innen

255 Kommunikation

260 Forschung und Entwicklung

261 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

262 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

278 Berichterstattung über wesentliche Merkmale

des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

281 Ausblick

289 Einzelabschluss der Kommunalkredit Austria AG, Wien, für das Geschäftsjahr 2022.

293 Anhang zum Jahresabschluss der Kommunalkredit Austria AG für das Geschäftsjahr 2022.

318 Bestätigungsvermerk

322 Erklärung der gesetzlichen Vertreter

323 Anhang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

324 Kennzahlen gemäß GRI

328 GRI-Inhaltsindex

333 Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung

335 Erklärung der gesetzlichen Vertreter

336 Impressum

INFRA. BANKING. EXPERTS.

Wir leben Infrastruktur. Sie bildet das Rückgrat entwickelter Märkte und ermöglicht die Transformation zu Wohlstand. Die Nachfrage nach Investitionen ist hoch – nicht nur in Krisenzeiten.

08 Brief des Vorstandsvorsitzenden

12 Executive Committee

15 Organe der Gesellschaft

16 Bericht des Aufsichtsrats

18 Einblicke. Ausblicke.

Brief des Vorstandsvorsitzenden

Sehr geehrte Kund:innen, Aktionär:innen und Kolleg:innen!

Wir können die Welt von heute nicht mit bisher Bekanntem vergleichen – tagtäglich werden wir mit neuen Disruptionen, Konflikten und Herausforderungen konfrontiert. Ein komplexes ökonomisches Umfeld, geprägt von hoher Inflation, signifikanten Zinssteigerungen, volatilen Energiepreisen, Kapitalmarktverwerfungen – und das weltweit.

Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die wiederkehrenden Übergriffe der jemenitischen Huthi-Rebellen auf den Schiffsverkehr und der terroristische Angriff der Hamas auf Israel zeigen uns klar: Es liegt jetzt an uns, Position zu beziehen und Integrität, Solidarität und Offenheit (vor-)zu leben und die demokratische Gedankenfreiheit zu verteidigen. Ob Wirtschaft, Finanz, Politik oder jede*r Einzelne – wir alle tragen Verantwortung.

Wir als Kommunalkredit stehen für Fairness und Akzeptanz. Wir sind über sämtliche Landes-, Religions- und Ideologiegrenzen hinweg einem verpflichtet: gegenseitigem Respekt und Achtung der Menschlichkeit. Im Großen, wie auch im Kleinen. Von Benefizkonzerten, Spenden an unterprivilegierte Personengruppen, zu klaren Statements der Solidarität mit der Ukraine bis hin zu #niewiederistjetzt. Wir als Gesellschaft können und müssen für die Demokratie einstehen und uns jeglicher Form von Antisemitismus, Xenophobie und Demagogie klar entgegenstellen. Gemeinsam können wir jede Krise meistern.

Als Spezialistin für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance wollen wir positiven Impact generieren. Sei es durch die Entwicklung neuer nachhaltiger Technologien, Finanzierung von Versorgungsunternehmen und Erneuerbarer Energieprojekte, Vernetzung von Menschen und Regionen durch Telekommunikation oder Digitalisierung, Bereitstellung von medizinischen bzw. pflegerischen Leistungen, aber auch Modernisierung von Transportmitteln und -wegen. Wir treiben aktiv die Energiewende und Dekarbonisierung sowie die dringend notwendige Diversifikation von Öl und Gas voran.

Wir sind überzeugt, dass gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um in die Energiewende und Diversifizierung der Energieversorgung zu investieren und Abhängigkeiten von einzelnen Energiequellen zu minimieren. Der europäische Markt für Infrastrukturfinanzierungen unterstreicht diesen Fokus. Das Transaktionsvolumen lag 2023 bei rund EUR 280 Mrd., gegenüber 360 Mrd. im Rekordjahr 2022, EUR 300 Mrd. in 2021 sowie EUR 200 Mrd. in 2020 und somit im Korridor exzellenter Performance seit der Corona-Pandemie.

Mit einem Neugeschäftsvolumen von EUR 1.813,1 Mio. (inkl. Public Finance) hat die Kommunalkredit ihre umfassende Expertise in den verschiedenen Sektoren und Märkten erneut demonstriert: 51 % der Transaktionen im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft befanden sich im Bereich Energie & Umwelt, gefolgt von Kommunikation & Digitalisierung (28 %) und Verkehr & Transport (14 %).

2023 – Ein Jahr der Unsicherheit, dessen Herausforderungen wir mit Resilienz, Konstanz, Disziplin und Voraussicht begegnet sind und so die Kommunalkredit zu einem Rekordergebnis geführt haben. Trotz schwierigen makroökonomischen Umständen konnte das operative Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 58 % auf EUR 134 Mio. gesteigert, die Cost-Income-Ratio auf 37 % (2022: 43 %) gesenkt und ein Return on Equity nach Steuern von 25 % (2022: 22 %) bei einer starken Tier-1 Ratio von 18 % erzielt werden. Einmal mehr hat sich unser strategischer Fokus auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance bewährt.

Wir haben 2023 eine Vielzahl an Projekten unterstützt, u. a. Wasseraufbereitungsanlagen in Italien; Windparks und Photovoltaik-Anlagen auf der iberischen Halbinsel, in Rumänien, Ungarn oder Finnland; Breitbandinitiativen in Spanien oder Serbien; Gesundheitseinrichtungen in Großbritannien oder auch ein portugiesisches Hafenportfolio.

Die Finanzierung der öffentlichen Hand (Public Finance) ist neben der Infrastruktur- und Energiefinanzierung wesentlicher Kern unseres Geschäftsmodells. 2023 haben wir Gemeinden, Städte und Länder bei Finanzierungen mit einem Volumen von EUR 191 Mio. unterstützt, insbesondere für Kindergärten, Schulen und Feuerwehren, Wasserver- und -entsorgung, Wertstoffsammelzentren sowie im Verkehrsbereich für Rad- und Gehwege. Weiters hat die Kommunalkredit einen langfristigen Investitionskredit für den geförderten Ausbau der Breitbandversorgung in einer strukturarmen Region in Österreich zur Verfügung gestellt.

Wir entwickeln, finanzieren und realisieren nachhaltige Projekte quer über Europa und darüber hinaus. Und wir gehen noch einen Schritt weiter: wir treiben die Energiewende selbst aktiv voran. Wir sind von Anfang an dabei. Die Kommunalkredit hat dafür ein dezidiertes Projektentwicklungsteam, das Projekte durch ihre jeweiligen unterschiedlichen Stadien fachgerecht begleitet. Von Verträgen, potenziellen Umwidmungen, Umweltgutachten, über Sicherstellung des Netzanschlusses bis hin zum finalen Erhalt der Baugenehmigungen.

Um unsere Partner:innen und Kund:innen bei der Akquise, aber auch Finanzierung von Projekten noch besser unterstützen zu können, haben wir ein eigenes Advisory Team (M & A sowie Equity & Debt Raising) mit internationalen Expert:innen aufgebaut, das bereits eine Reihe von Mandaten erfolgreich abgeschlossen hat, u. a. die exklusive Finanzberatung von Asterion beim Kauf der deutschen STEAG, kaufseitige M & A-Beratung im Zusammenhang mit zwei A2-Autobahn-PPP-Projekten in Polen oder auch die exklusive M & A-Beratung auf Käuferseite für den Erwerb eines 84 MW-Windkraftparks in Osteuropa.

Österreichische Projekte umfassen insbesondere unsere gemeinsame Investition mit der OMV in den Bau der bis dato größten Elektrolyseanlage Österreichs in Schwechat zur Herstellung von grünem Wasserstoff oder auch unser Joint Venture „PeakSun“ mit dem oberösterreichischen Energieversorger eww, um Photovol-taik-Aufdachanlagen auf gewerblichen Immobilien zu finanzieren, errichten, verpachten und zu betreiben.

Für uns gilt seit langem eines als oberste Prämisse: Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen. Im Rahmen unserer im Jahr 2022 aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie haben wir dafür zwei Schwerpunkte für uns definiert: Wir wollen die Energiewende beschleunigen und helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.

Die Kommunalkredit hat sich folgende Meilensteine bis 2025 zum Ziel gesetzt:

Mittels transparenter Nachhaltigkeitsanforderungen an Projekte bzw. unsere Partner:innen sowie damit einhergehender Checks konnten wir bereits 2023 großen Impact generieren und unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden. EUR 880 Mio. (54 %) wurden in Projekte investiert, die zur Energiewende und dem Umweltschutz beitragen, neue grüne Lösungen wurden mit EUR 44 Mio. (3 %) unterstützt und EUR 392 Mio. (24 %) steigern die Lebensqualität von Menschen und Gemeinschaften infolge der Finanzierung sozialer Infrastruktur und Konnektivität.

Die ganze Gruppe hat einen starken Nachhaltigkeitsfokus – Bank, Asset Management-Plattform, Projektentwicklungsgesellschaft, aber auch vor allem unser Tochterunternehmen Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Sie leistet mit ihren beiden Geschäftsfeldern Förderungsmanagement und Consulting substanzielle Beiträge zur Erreichung nationaler und internationaler Klima- und Energieziele und unterstützt u. a. das Bundeministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) durch klimapolitische Beratung auf EU-Ebene sowie bei UN-Verhandlungen (z. B. COP28 in Dubai) ebenso wie den Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) im Green Climate Fund. 2023 hat sich die Nachfrage nach Umweltförderungen weiter erhöht; die KPC hat rund 633.000 Klima- und Umweltschutzprojekte (2022: 414.355), denen ein Investitionsvolumen von über EUR 7,1 Mrd. (2022: EUR 6,0 Mrd.) zugrunde lag, beurteilt.

Unser etabliertes resilientes Geschäftsmodell, starke Asset-Qualität und hohe Profitabilität wurden auch von den großen Rating-Agenturen positiv hervorgehoben. Anfang des Jahres 2023 hat S&P Global Ratings das Covered Bond-Rating von „A+“ bestätigt und bei unserem Investmentgrade-Rating von „BBB-“ den Ausblick auf positiv angehoben, ebenso wie Morningstar DBRS im September das Rating „BBB“ bestätigte und den Ausblick auf positiv erhöhte. Fitch Ratings verifizierte im ersten Quartal 2023 unser Rating von „BBB-“ mit stabilem Ausblick. Am 8. Februar 2024 bestätigte Fitch erneut unser Investmentgrade-Rating, hob aber den Ausblick auf positiv an; als Begründung wurden insbesondere unser etabliertes Franchise in der Infrastruktur- und Energiefinanzierung sowie das erfahrene Managementteam angeführt.

2023 haben wir unsere Refinanzierungsstruktur verstärkt und waren u. a. durch EUR 89,9 Mio. Privatplatzierungen von Senior Preferred-Anleihen sowie einer EUR 50 Mio. Covered Bond Platzierung am Kapitalmarkt aktiv.

Wir sind von Anfang an dabei. Bei jeder Idee, jedem Projekt und jeder Innovation. Eines ist uns dabei aber bewusst: all unsere Erfolge konnten und können wir nur mit – und noch viel wichtiger – Dank unserer höchst engagierten und motivierten Kolleg:innen erreichen.

Gemeinsam haben wir große Pläne: Wir wollen weiterhin exzellente Ergebnisse erzielen, unsere nachhaltige Strategie voranbringen und zusammen mit Ihnen die „grüne Revolution“ starten. Denn die allgemein postulierte notwendige nachhaltige „Transformation“ wird nicht ausreichen. Wir brauchen mehr – eine schnelle, dynamische und kraftvolle Revolution!

Denn die Uhr tickt auf der ganzen Welt gleich in Sachen Klima. 2050 will die Europäische Union klimaneutral sein. Das sind 25 Jahre. Klingt lange? Ist aber sehr bald. 300 Monate. 9.100 Tage.

Denn Infrastruktur – all die Leitungen, Linien und Verbindungen für Energie, Wasser und die Menschen – sind das Nervensystem unserer Existenz. Sie müssen schnell, sicher und problemlos funktionieren. Und das am besten grün und nachhaltig. Wir haben also noch viel zu tun. Wir können es schaffen. Aber nur gemeinsam.Die Zeit ist also mehr als reif für einen klaren Appell: Wir alle sind Partner:in für diese Revolution. Die Politik – von der regionalen, über die nationale Ebene bis zur EU, Energieunternehmen, Wirtschaft, Finanzbranche und Investoren. Gemeinsam haben wir die Kraft, die Chance, aber auch die Pflicht, aktiv zur Energiewende beizutragen und Positives zu bewegen.

Die Geschichte hat uns eines gelehrt: Eine Revolution braucht Couragierte, die vorausgehen, und starke Partner. Es braucht mutige Wetten auf die Zukunft, die klare Überzeugung, was der richtige Weg ist. Wir müssen jetzt neue nachhaltige Technologien fördern und innovative Projekte entwickeln und vorantreiben. Wir tun das. Wir haben den Mut. Wir sind dabei. Von Anfang an.

Wetten leben immer von großen Plänen – und dem Mut zur Veränderung! Wir müssen schnell, groß, offen und nachhaltig denken. Unsere „grüne Revolution“ hat ein positives Ziel. Sie gestaltet etwas. Nämlich eine lebenswerte Zukunft. Für uns. Unsere Kinder. Und die nächsten Generationen.

Mit besten Grüßen

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Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands Kommunalkredit Austria AG

Wien, im Februar 2024

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Karl-Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

DR. Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Claudia Wieser

Mitglied des Vorstands,

bis 31.3.2023

Aufsichtsrat

Dr. Patrick Bettscheider

Vorsitzender des Aufsichtsrats

entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH;

Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

Friedrich Andreae

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats

entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH;

Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

Tina Kleingarn

Partner Westend Corporate Finance

Jürgen Meisch

Geschäftsführer Achalm Capital GmbH

Martin Rey

Geschäftsführer Maroban GmbH

Alois Steinbichler

Geschäftsführer AST Beratungs- und Beteiligung GmbH

OLIVER FINCKE

vom Betriebsrat nominiert,

seit 3.2.2023

Peter Krammer

vom Betriebsrat nominiert,

bis 7.12.2023

Brigitte Markl

vom Betriebsrat nominiert,

bis 31.1.2023

CLAUDIA SLAUER

vom Betriebsrat nominiert,

seit 28.12.2023

Gerald Unterrainer

vom Betriebsrat nominiert

> Corporate Governance-Dokumente auf kommunalkredit.at

Staatskommissär

Dr. Philipp Schweizer

Staatskommissär

Bundesministerium für Finanzen

Markus Kroiher

Staatskommissär-Stellvertreter

Bundesministerium für Finanzen

Regierungskommissär *

für den Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen

Karin Fischer

Regierungskommissärin

Bundesministerium für Finanzen

bis 30.4.2023

Anna Staudigl

Regierungskommissärin-Stellvertreterin

Bundesministerium für Finanzen

bis 30.4.2023

* Zur laufenden Überwachung des Deckungsstocks wurde durch das Pfandbriefgesetz per 8.7.2022 die verpflichtende Einrichtung eines Treuhänders vorgesehen.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Kommunalkredit Austria AG legt der Hauptversammlung den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2023 vor. Den Vorsitz im Aufsichtsrat hält Dr. Patrick Bettscheider, Geschäftsführer der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH, der von der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH entsandt ist. Weitere Kapitalvertreter:innen sind Friedrich Andreae (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Geschäftsführer der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH, entsandt von der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH), Mag. Alois Steinbichler sowie Tina Kleingarn. Jürgen Meisch (Geschäftsführer der Achalm Capital GmbH) und Martin Rey (Geschäftsführer der Maroban GmbH) sind weiterhin unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats. Vom Betriebsrat entsandt waren Brigitte Markl (diese ist mit 31. Jänner 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden), Oliver Fincke (ab 3. Februar 2023), Gerald Unterrainer und Peter Krammer (mit 7. Dezember 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden). Mit 28. Dezember 2023 wurde Claudia Slauer als Vertreterin der Arbeitnehmer:innen in den Aufsichtsrat entsandt. Der Aufsichtsrat besteht zum Berichtszeitpunkt aus vier Kapitalvertreter:innen, zwei unabhängigen Mitgliedern und drei Vertreter:innen der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat dankt allen im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Der Vorstand besteht zum Berichtszeitpunkt aus dem Vorstandsvorsitzenden Karl-Bernd Fislage (Chief Executive Officer) und Dr. Sebastian Firlinger (Chief Risk Officer und Chief Financial Officer). Nach über zwanzig Jahren in verschiedenen leitenden Funktionen in der Kommunalkredit ist Claudia Wieser mit 31. März 2023 aus dem Vorstand und Organfunktionen der Gruppe ausgeschieden.

Die Kommunalkredit blickt auf ein überaus erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück – trotz der nach wie vor vorherrschenden wirtschaftlichen Herausforderungen, angespannter Märkte und geopolitischen Verwerfungen. EUR 1.813 Mio. Neugeschäftsvolumen aus Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance untermauern die Fokussierung auf nachhaltige krisenfeste Infrastruktur. Das operative Ergebnis verbesserte sich um 58 % bzw. EUR 49 Mio. auf EUR 134 Mio. Das Jahresergebnis nach Steuern stieg im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf EUR 101 Mio. Die signifikante Verbesserung des operativen Ergebnisses schlug sich auch in einer deutlichen Reduktion der Cost-Income-Ratio auf 37 % (2022: 43 %) nieder. Der Return on Equity nach Steuern erhöhte sich von 22 % im Jahr 2022 auf 25 %. Das Portfolio der Bank bewies im Jahr 2023 weiterhin seine Robustheit; die Non Performing Loan (NPL)-Ratio betrifft lediglich drei Kreditfälle und liegt netto bei 1,0 % (nach Berücksichtigung von Export Credit Agency-Deckungen/Garantien) und somit nach wie vor deutlich unter dem gewichteten European Banking Authority (EBA)-Durchschnitt.

Die Kommunalkredit vertiefte ihre fundierte Branchenexpertise weiter und hat neben der Projektfinanzierung ihre Aktivitäten in den Bereichen Acquisition Finance, Hybrid/Corporate Finance und Financial Advisory intensiviert. EUR 358 Mio. platzierte die Bank 2023 bei Versicherungen, Asset Manager und Banken.

Über ihre Infrastruktur-Fonds-Familie Fidelio KA verschafft sie ihren Geschäftspartner:innen über eine Asset-Management-Lösung Zugang zu Infrastruktur- und Energiefinanzierungen. Über die Projektentwicklungsgesellschaft Florestan KA GmbH treibt die Kommunalkredit Infrastruktur- und Energieprojekte mit Entwicklungs- und Wachstumspotenzial durch Eigenkapitalbeteiligungen voran.

Der Aufsichtsrat hat seine nach Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vier ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung wahrgenommen; ebenso haben die Ausschüsse (Prüfungs-, Vergütungs- und Kreditausschuss) satzungsgemäß getagt und ihre Aufgaben wahrgenommen.

Die Satzung wurde aufgrund des Inkrafttretens der folgenden neuen Gesetze angepasst: Virtuelles Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG (eine Möglichkeit zur Abhaltung von virtuellen Versammlungen wurde verankert), Umsetzung des Bundesgesetzes über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz). Die Geschäftsordnung des Vorstands wurde in Hinblick auf eine Anpassung der Vertretungsbefugnisse für Handlungsbevollmächtigte angepasst. Zudem wurde die Geschäftsverteilung des Vorstands aufgrund der Änderungen im Vorstand und der daraus resultierenden Reorganisation der Bereiche neu definiert und beschlossen.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie auch durch direkte Informationen über den Geschäftsverlauf, die Lage und die Entwicklung des Unternehmens und die beabsichtigte Geschäftspolitik laufend und umfassend unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens, entsprechend der ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben, beraten und überwacht.

Gemäß Fit & Proper-Richtlinie (auf Basis der EBA/ESMA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen, Fassung 2021/06, sowie FMA Fit & Proper-Rundschreiben vom März 2023) haben die Organe der Bank im Dezember 2023 eine umfassende Fit & Proper-Schulung über Änderungen bzw. Neuerungen im regulatorischen Bereich absolviert.

Die Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, vorgenommen. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben, den gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen. Der Jahresabschluss vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und in seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 den Jahresabschluss 2023 gebilligt, der damit festgestellt ist. Weiters wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 samt Lagebericht geprüft und ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Im Geschäftsjahr 2023 haben die beiden indirekt kontrollierenden Gesellschafter der Kommunalkredit Austria AG, die Interritus Limited mit Sitz in Großbritannien sowie die Trinity Investments Designated Activity Company, die von der Attestor Limited verwaltet wird, ihre gesamte Beteiligung an der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Holdinggesellschaft der Kommunalkredit Austria AG) an Green Opera Finance BidCo AB mit Sitz in Schweden verkauft. Die bisherigen Eigentümer der Holdinggesellschaft werden sich mit einer Minderheitsbeteiligung zu je nicht mehr als 9,9 % an der Käufergesellschaft indirekt beteiligen. Hinter der Green Opera Finance BidCo AB stehen von der Gesellschaft Altor gemanagte Fonds mit rund EUR 11 Mrd. Assets under Management (AuM).

Der Verkauf stand unter dem Vorbehalt der wettbewerbs- und aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Der Verkauf wurde mit Wirkung zum 1. April 2023 kartellrechtlich genehmigt, das aufsichtsrechtliche Eigentümerkontrollverfahren ist zum Berichtszeitpunkt noch im Laufen.

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Dr. Patrick Bettscheider

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Wien, am 22. Februar 2024

VON ANFANG AN DABEI.

Wir ermöglichen Infrastruktur. Wir kombinieren Industrie-Expertise und Strukturierungs-Know-how mit den Finanzierungsmöglichkeiten einer Bank. Wir begleiten unsere Kund:innen von Anfang an. Von der Beratung zur Projektvorbereitung und -entwicklung über die Strukturierung, Arrangierung und Finanzierung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

18 Infrastruktur

19 Expertise

20 Brückenbauer

21 Erfolgsformel

Infrastruktur

Infrastruktur ist für das effiziente Funktionieren einer Gesellschaft unerlässlich. Ihre Qualität hat wesentlichen Einfluss auf das lokale, regionale, nationale und globale Wirtschaftswachstum. Megatrends wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, E-Mobilität und nachhaltige Investitionen für eine immer älter werdende Bevölkerung sowie zusätzliche Herausforderungen – hervorgerufen durch Gesundheitskrisen, geopolitische Spannungen und die Notwendigkeit einer Umkehr in der Klimapolitik – erhöhen den Bedarf an Infrastruktur.

Infrastruktur ist attraktiv.

Investitionen in Infrastruktur erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie bilden verstärkt alternative und verantwortungsvolle Veranlagungsmöglichkeiten. Damit stellen sie eine eigene, attraktive Assetklasse mit stabilen Renditen dar.

Infrastruktur ist unerlässlich.

Eine leistungsfähige und qualitativ hochwertige Infrastruktur hat wesentlichen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum . Sie ist für soziales und wirtschaftliches Wohlergehen absolut notwendig und erhöht die Lebensqualität einer Gesellschaft nachhaltig.

Infrastruktur ist nachhaltig.

Der Klimawandel erhöht die Notwendigkeit nach nachhaltigen Energielösungen . Infrastruktur in den Bereichen Versorgung, Transport und soziale Einrichtungen muss modernisiert und realisiert werden, um adäquate Lebensbedingungen zu bieten und Krisen vorzubeugen.

Infrastruktur ist krisensicher.

Infrastruktur- und Energiefinanzierungen weisen stabile und im Wesentlichen konjunkturunabhängige Verwertungsraten bei einem geringen Ausfallrisiko auf. Insbesondere Telekommunikation und Erneuerbare Energien rücken in den Fokus.

Expertise

Moderne, effiziente – und vor allem – sichere Infrastruktur ist das Fundament jeder Gesellschaft. Die Finanzierung hat sich in den vergangenen Jahren konstant weiterentwickelt. Es findet eine Verlagerung von der klassischen Budgetfinanzierung der öffentlichen Hand hin zu privaten Investoren und Kooperationen beider Seiten (Public Private Partnership) statt. Diese Interessen gilt es zu bündeln, um Infrastrukturprojekte nachhaltig und innovativ umzusetzen.

Als Spezialistin für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen konzentriert sich die Kommunalkredit darauf, mit ihren Projekten einen Mehrwert für die Gesellschaft zu generieren, indem sie die Entwicklung nachhaltiger Infrastruktur ermöglicht und verantwortungsvolle Investitionen mit attraktiven Renditen kombiniert.

Die Bank ist starker und agiler Partner für Unternehmen, Innovatoren und die öffentliche Hand, um ökonomisch nachhaltige Projekte profitabel umzusetzen.

Unsere Vision

Wir werden Europas dynamischste und innovativste Infra-strukturbank und helfen unseren Kund:innen, eine bessere Welt zu schaffen.

Unsere Strategie

Wir begleiten unsere Kund:innen bei jedem Schritt – von der Beratung & Planung über die Finanzierung und Kooperationsvermittlung bis zur Entwicklung und Fertigung. Wir sind von Anfang an dabei.

Unsere Mission

Wir sind always first, wenn es darum geht, schnell und präzise erstklassige Leistungen zu liefern. Wir verstehen always first als Verpflichtung, uns ständig zu verbessern.

Mehrwert für die Gesellschaft

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Brückenbauer

Das Geschäftsmodell der Kommunalkredit ist aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung mit einem attraktiven Risiko-Ertragsprofil verbunden. Die Bank ist Partner für Unternehmen und Sponsoren, die in der Errichtung, dem Erwerb und/oder Betrieb von Infrastruktur- und Energieprojekten tätig sind, und steht dem öffentlichen Sektor bei der Beratung und Finanzierung von Investitionen im Public Finance-Geschäft zur Seite.

Unser Fokus

Wir helfen, zentrale Herausforderungen wie Wirtschaftswachstum, Stärkung der Regionen, Schaffung von Arbeitsplätzen, sozialen Zusammenhalt und Maßnahmen für den Klimaschutz zu bewältigen. Wir ermöglichen Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen, indem wir den Finanzierungsbedarf von Projektsponsoren und -entwicklern mit der steigenden Anzahl an Investoren, die nach nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten suchen (wie Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, Asset Manager), in Einklang bringen. Wir verfügen über enge Beziehungen zu internationalen Kunden und Investoren wie auch Gebietskörperschaften.

Wir bieten maßgeschneiderte Finanzierungslösunge n über die gesamte Kapitalstruktur – von Fremd- und Nachrangkapital, Mezzanin- oder Brückenfinanzierungen bis hin zu Eigenkapital. Wir verfügen über ein umfassendes Produktspektrum, das von Public Finance über unterschiedliche Finanzierungsformen im Infrastruktur- und Energiebereich wie Financial Advisory, Corporate Finance, Acquisition & Leverage Finance, Exportkreditfinanzierung und Projektfinanzierung bis hin zu Asset Management über unsere Fidelio KA Infrastructure Debt-Plattform sowie Eigenkapitalfinanzierung für Projektentwicklungen über unsere Florestan KA GmbH reicht.

Energie & Umwelt

Energieversorgung & -verteilung

Erneuerbare Energien

Wasserversorgung & -aufbereitung

Abfallmanagement & -entsorgung

Kommunikation & Digitalisierung

Breitband

Glasfaser

Rechenzentren

Verkehr & Transport

Straßen, Brücken, Tunnel Flughäfen, Häfen, Wasserwege

Bahn/öffentliche Verkehrsmittel, Schienenfahrzeuge

Soziale Infrastruktur

Kindergärten, Schulen, Universitäten

Spitäler, Pflegeheime

Spitäler, Pflegeheime

Justiz- und Gerichtsgebäude

Verwaltungsgebäude

Natural

Resources

Wasserstoff

LNG-Terminals

Pipelines

Energiespeicher

Erfolgsformel

Die Kommunalkredit setzt sich ambitionierte strategische Ziele, bewirkt positiven Impact im Infrastruktur- und Energiemarkt und strebt konstant neue nachhaltige Meilensteine an.

Was ist unser Ziel?

Partner der Wahl für Infrastrukturinvestitionen:

Wie erreichen wir unser Ziel?

Konzentration auf unser Kerngeschäft:

Wo verbessern wir uns im Kerngeschäft?

Vorrausschauend und entschlossen handeln:

Was machen wir, um das zu schaffen?

Unsere Marktposition verbessern:

Warum ist das für unsere Aktionäre attraktiv?

Mehrwert schaffen:

* CAGR = Compound Annual Growth Rate | durchschnittliche jährliche Wachstumsrate

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Nachhaltigkeit.

Wir denken Infrastruktur. Wir setzen uns aktiv mit globalen und lokalen Trends moderner Infrastruktur auseinander. Wir verstehen unsere Verantwortung umfassend. Daher stellen nachhaltiges Wirtschaften und ethische Grundwerte das Fundament unserer Aktivitäten dar.

26 Nachhaltigkeits-Framework

30 Nachhaltigkeitsstrategie

40 Nachhaltigkeitsthemen im Fokus

Nachhaltigkeit 2023

Die Kommunalkredit setzt sich aktiv mit globalen und lokalen Trends moderner Infrastruktur auseinander. Nachhaltiges Wirtschaften – im Sinne eines ökonomisch, sozial und ökologisch verantwortungsvollen Handelns – und ethische Grundwerte stellen das Fundament der Bank dar. Dabei konzentriert sie sich auf Effizienz und Effektivität im Einklang mit den Kriterien für ESG (Environment, Social and Governance) und SDG (Sustainable Development Goals).

Nachhaltigkeits-Framework

Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Klimawandel . Um dessen Auswirkungen entgegenzutreten, bedarf es umfassender Investitionen, insbesondere im Infrastruktur- und Energiebereich. Die permanente Auseinandersetzung mit nachhaltigen Energielösungen, E-Mobilität, digitalen Kommunikationsplattformen und sozialen Einrichtungen ist aufgrund unserer Spezialisierung ein Alleinstellungsmerkmal der Kommunalkredit.

Unser dynamisches Geschäftsmodell ermöglicht es, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu nutzen, insbesondere mit Blick auf den Europäischen Green Deal sowie nationale und internationale Klimaziele. Wir sind auf nachhaltige Investitionen fokussiert und Experte und Partner bei sämtlichen Agenden rund um die Energiewende. Wir kombinieren die Expertise einer Bank mit dem technischen Know-how unseres Tochterunternehmens Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

Dieses entwickelt und setzt nationale und internationale Förderungsprogramme im Umwelt- und Energiebereich um. Darüber hinaus trägt sie durch eine Vielzahl internationaler Consulting-Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft, Energie und Klimafinanzierung zur Entwicklung und Implementierung moderner Umwelt- und Technologiestandards bei.

Wir setzen auf die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in unsere Strategie sowie unser Kerngeschäft und entwickeln unser Nachhaltigkeitsmanagementsystem kontinuierlich weiter.

Nachhaltigkeits-Ratings und Mitgliedschaften

Die Kommunalkredit verfügt über Nachhaltigkeits-Ratings anerkannter Agenturen. Auf Basis der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie hat die Kommunalkredit das Engagement und den Dialog mit den Nachhaltigkeits-Ratingagenturen intensiviert. Die Kommunalkredit wurde beim ESG-Risk-Rating von Morningstar Sustainalytics 1 mit „low risk“ bzw. einem Score von 14,6 bewertet und liegt damit in den Top 10 % der Bankenindustrie. Anfang Februar 2024 verbesserte Morningstar Sustainalytics dieses Rating auf 12,7; somit wurde das ESG-Risiko nochmals niedriger eingestuft. ISS ESG vergab am 8. Februar 2023 ein „C“-Rating an die Kommunalkredit und damit den „Prime Status“ sowie ein Transparenz-Level von „sehr hoch“.

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Der eingeschlagene Weg wird am Markt positiv wahrgenommen: Seit 2017 gelingt es, regelmäßig Branchenauszeichnungen renommierter Infrastrukturmagazine zu erhalten. Die österreichische Tageszeitung Kurier bedachte die Kommunalkredit für Nachhaltiges Engagement (2023 & 2024). Damit wurde das nachhaltige Standing auch am Heimatmarkt unterstrichen.

Die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen umfasst eine politische Erklärung, 17 Ziele und 169 Unterziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 ( Sustainable Development Goals | SDG ), ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Ziele und ein System zur Messung und Kontrolle des jeweiligen Fortschritts. In den SDG sind Absichten formuliert, die komplexen globalen Herausforderungen der heutigen Zeit gemeinsam zu bewältigen und künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Dabei werden die Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Umwelt gleichermaßen berücksichtigt.

Wir fühlen uns den UN-Sustainable-Development Goals und den Zielen des Pariser Klimaabkommens auf internationaler Ebene, dem Europäischen Green Deal sowie dem Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) der österreichischen Bundesregierung verpflichtet . Die Kommunalkredit ist seit 2021 Unterzeichnerin des UN Global Compact und bekennt sich zu den zehn universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. 2023 ist die Kommunalkredit zusätzlich den UN Principles for Responsible Banking (UNPRB) und Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF)-Initiative beigetreten, um das Bekenntnis zu nachhaltigem Wirtschaften weiter zu unterstreichen.

Die UN Principles for Responsible Banking-Initiative ist Teil eines einheitlichen Rahmenwerks für nachhaltiges Bankwesen, das in Partnerschaft zwischen Banken weltweit und der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) entwickelt wurde. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Strategie und Praxis der Banken mit der Vision übereinstimmen, die die Gesellschaft in den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaabkommen für ihre Zukunft festgelegt hat. Die Banken, die die Prinzipien unterzeichnet haben, verpflichten sich zu ehrgeizigen Nachhaltigkeitsstrategien und sind bestrebt, das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit zu stellen. Dies stets mit dem Anspruch, Sustainable Finance und damit verbundene Finanzprodukte voranzutreiben.

Die Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF)-Initiative ist eine Kooperation globaler Finanzinstitute, um einheitliche Bewertungen und Offenlegungen von Treibhausgasemissionen zu ermöglichen, die durch Kredite und Investitionen finanziert werden (sogenannte finanzierte Emissionen).

1 Copyright © 2022 Morningstar Sustainalytics. Alle Rechte vorbehalten. Diese Publikation enthält Informationen, die von Sustainalytics (www.sustainalytics.com) entwickelt wurden. Diese Informationen und Daten sind Eigentum von Sustainalytics und/oder seinen Drittanbietern (Third Party Data) und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Sie stellen weder eine Befürwortung eines Produkts oder Projekts noch eine Anlageberatung dar und es wird nicht garantiert, dass sie vollständig, aktuell, genau oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Ihre Verwendung unterliegt Bedingungen, die unter https://www.sustainalytics.com/legaldisclaimers abrufbar sind.

Nachhaltigkeitspolitik

Wir ermöglichen die Entwicklung nachhaltiger Infrastruktur , um die Energiewende zu beschleunigen und das Leben der Menschen zu verbessern.

Wir kombinieren nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen mit attraktiven Erträgen. Als Spezialbank für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen schafft die Kommunalkredit Mehrwert für die Gesellschaft. Wir helfen unseren Kund:innen, nachhaltige Infrastrukturprojekte zu realisieren, die die Lebensqualität der Menschen erhöhen . Investitionen in Infrastruktur decken soziale Bedürfnisse ab und steigern den Wohlstand der Gesellschaft. Eine leistungsfähige Infrastruktur festigt die Wirtschaftsdynamik, fördert die Stadtentwicklung, schafft Arbeitsplätze, ist unerlässlich für den Kampf gegen den Klimawandel und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Sie wird den Bedürfnissen der heutigen Generation gerecht und schafft Möglichkeiten für die nächste.

Unsere Nachhaltigkeitsverpflichtungen für unsere eigene Geschäftstätigkeit und unser Kreditportfolio beruhen auf einer Wesentlichkeitsanalyse und orientieren sich an internationalen Standards sowie den Erwartungen unserer Stakeholder. Bei der Vergabe von Krediten legen wir großen Wert darauf, dass unsere Verpflichtungen akzeptiert und umgesetzt werden:

Unser Code of Conduct ist ein integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitspolitik.

1992

Erste österreichische Emittentin einer Umweltanleihe

1997

Einführung jährliche Umwelterklärung | ISO14001-Zertifizierung | erster österreichischer Finanzdienstleister mit EMAS-Zertifizierung

2004

Erster Nachhaltigkeitsbericht

2008

Einführung Climate Austria zur freiwilligen Kompensation von CO2-Emissionen

2006-2008

Kombinierter Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht

2012

Integration der ESG-Bewertung in den Kreditprozess

2021

Beitritt zur UN Global Compact- Nachhaltigkeitsinitiative

2017

Erste österreichische Emittentin eines Social Covered Bond

2020

Erste österreichische Bank in der European Clean Hydrogen Alliance (Europäisches Wasserstoffbündnis)

2022

Nachhaltigkeitsfokus durch aktualisierte Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen gestärkt

2023

Unterzeichnung der UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen (Responsible Banking)

2023

Publikation des Sustainable Funding Framework der Kommunalkredit

2023

Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting Financials-Initiative (PCAF)

Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit ist wesentlicher Bestandteil der Strategie der Kommunalkredit. ESG-Agenden sind in Geschäftsprozessen integriert und der Geschäftsfokus auf Infrastruktur und Energie hat eine natürliche Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. 2022 wurde der Fokus durch eine aktualisierte Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen gestärkt. Das Sustainability Board hat diese 2022 verabschiedet und die Strategieimplementierung 2023 vorangetrieben.

Nachhaltigkeitsstrategie

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Kommunalkredit steht in enger Korrelation zu ihrem Kerngeschäft und hat einen grünen und einen sozialen Schwerpunkt:

Beschleunigung der Energiewende

Wir ermöglichen die Dekarbonisierung der Wirtschaft und sind bestrebt, sie weiter zu beschleunigen. Der Schwerpunkt unserer Finanzierungstätigkeit liegt auf Erneuerbaren Energien, Wasserstoff und neuen, innovativen Technologien, die für die Energiewende von entscheidender Bedeutung sind.

Helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern

Ein großer Teil unserer Aktivitäten in den Bereichen Infrastruktur & Energie und Public Finance dient der Finanzierung sozialer Infrastruktur und Konnektivität.

Wichtige Hebel für die Realisierung der Strategie sind:

Integration von Impact

Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsfaktoren bei allen Infrastrukturprojekten. Als Unternehmen engagieren wir uns für die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), den UN Global Compact, die UN Principles for Responsible Banking, das Pariser Abkommen und den Europäischen Green Deal.

Transparent und verantwortungsbewusst, schnell und präzise handeln

Wir verbessern kontinuierlich unser ESG-Reporting und stellen sicher, dass wir unsere Geschäfte verantwortungsvoll und mit hoher Integrität führen.

Nachhaltigkeitsstrategie der Kommunalkredit.

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Sustainable Development Goals

Die Kommunalkredit ermöglicht hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur, insbesondere unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Klimawandels. Wir fühlen uns der UN-Agenda 2030 und den Sustainable Development Goals (SDG) verpflichtet und haben sie zum Teil unserer Unternehmenskultur gemacht.

Jede Investition bzw. Finanzierung soll einen Beitrag zu mindestens einem der 17 UN SDG leisten. Darüber hinaus haben wir neun SDGs definiert, die wir in der Auswahl von Projekten priorisieren. Die Gewichtung ist im Rahmen des Strategieprozesses anhand von Befragungen interner wie externer Stakeholder erstellt worden und richtet sich nach den strategischen Prioritäten der Kommunalkredit.

SDG-Priorität 1 Sehr wichtig für die Kommunalkredit und Ihre Stakeholder

SDG-Priorität 2 Sehr wichtig für die Kommunalkredit oder Ihre Stakeholder

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2025-Nachhaltigkeits-Commitments

Die Kommunalkredit konzentriert sich darauf, positiven Impact zu generieren. Wir nutzen unser Fachwissen und unsere Flexibilität, um Infrastrukturprojekte in verschiedenen Sektoren und Regionen zu realisieren. Die Kommunalkredit ist ein kontinuierlich wachsendes Unternehmen. Unsere Verpflichtung zu relativen Zielen bedeutet, dass absolute Mittel, die wir für Impact-Projekte bereitstellen, in Einklang mit unserem Gesamtgeschäft sind. Wir führen unser Geschäft in verantwortungsvoller Weise, entsprechend haben wir unsere Nachhaltigkeitsverpflichtungen innerhalb des Rahmens unserer Kreditpolitik entwickelt, um eine breite Geschäftsdiversifikation sicherzustellen.

Die Kommunalkredit hat folgende strategische Ziele definiert, die bis 2025 erreicht werden sollen:

Schwerpunktbereiche

Wichtige Hebel

Integration von Impact

Transparent und verantwortungsbewusst, schnell und präzise handeln

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Strategieimplementierung

Die Implementierung der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie- und -Commitments wurde im Rahmen eines umfassenden Nachhaltigkeitsprogramms 2022 gestartet und 2023 fortgesetzt. Es wurde das Sustainable Funding Framework Anfang 2023 publiziert und ESG-Themen wurden weiter in das Risikomanagement integriert. Im Rahmen des ESG-Programms 2023 wurden die Sustainable Finance-Prozesse überarbeitet, die KA Environmental Sustainability Ratio und weitere Nachhaltigkeitskennzahlen definiert und berechnet. Der Sustainability Check , der den Impact eines Projekts bezüglich ESG-Dimensionen prüft, wurde erweitert und darauf aufbauend eine Impact-Schulung entwickelt. Mit dem Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting Financials-Initiative (PCAF) wurde die Implementierung der Berechnung der finanzierten Emissionen gestartet.

Folgende Kernthemen sind für das Nachhaltigkeitsprogramm 2024 geplant:

Nachhaltigkeits-Governance

Das Nachhaltigkeitsmanagementsystem ist übergreifend über alle Bereiche der Kommunalkredit Austria AG und der Kommunal-kredit Public Consulting GmbH (KPC) aufgesetzt.

Die Gesamtverantwortung für Nachhaltigkeit liegt beim Vorstand, der sie an das Sustainability Board delegiert hat.

Sustainability Board

Das Sustainability Board tagt regelmäßig und setzt sich aus dem Vorstand, dem Nachhaltigkeitsteam und Expert:innen aus verschiedenen Bereichen (Banking, Compliance & Non-Financial Risk, Corporate Services, Credit Risk, Finance, Interne Revision, IT & Transformation, Markets, Risk Controlling) zusammen. Das Nachhaltigkeitsteam ist in Zusammenarbeit mit dem Sustainability Board für die Umsetzung und Einhaltung der Nachhaltigkeitspolitik und -strategie der Kommunalkredit in allen Bereichen der Gruppe verantwortlich. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über wesentliche Nachhaltigkeitsthemen. Die Tätigkeiten des Sustainability Boards sind in deren Geschäftsordnung geregelt. Die Nachhaltigkeitsstrategie als Teil der Unternehmensstrategie wurde vom Aufsichtsrat verabschiedet. Im Rahmen der Fit & Proper-Schulung für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats standen schwerpunktmäßig auch ESG-Themen am Programm.

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Sustainability Team

Das Sustainability Team berichtet an das Sustainability Board; seine Hauptaufgaben sind:

Sustainability Plattform

Die Sustainability Plattform ist eine Austauschplattform für Nachhaltigkeitsthemen und -verbesserungen. Jeder Bereich hat einen oder mehrere Nachhaltigkeitskoordinator:innen bestimmt. Diese sind Hauptansprechpartner:innen für das Sustainability Team, koordinieren ESG-/Nachhaltigkeitsthemen innerhalb ihres Bereichs, sind Nachhaltigkeits-Botschafter:innen innerhalb des Bereichs und verfügen über relevantes ESG-/Nachhaltigkeitswissen. Neben dem direkten Austausch zwischen Sustainability Team und Koordinator:innen finden auch Treffen und Informationsveranstaltungen mit allen Plattformmitgliedern statt.

Sustainable Funding Committee

Die Kommunalkredit hat ein Sustainable Funding Committee eingerichtet, um die Einhaltung des Sustainable Funding Frameworks sowie Transparenz sicherzustellen. Das Komitee tagt nach erfolgter Bond-Emission zumindest halbjährlich und berichtet dem Sustainability Board. Das Sustainable Funding Committee ist in der Richtlinie „Sustainable Funding Committee“ geregelt.

Sustainability Projekte

Komplexere Themen werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsprojekten oder -programmen umgesetzt. So wurden 2023 im Rahmen des ESG-Programms sämtliche Sustainable Finance-Agenden weiterentwickelt und im Materialitätsanalyse-Projekt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen nach Global Reporting Initiative (GRI)-Standard und European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erarbeitet.

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Wesentlichkeitsanalyse

Prozesse und Stakeholder

Seit dem Nachhaltigkeitsbericht 2017 erfolgt die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Kommunalkredit nach Global Reporting Initiative (GRI)-Standards . 2023 wurde eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse nach GRI sowie in Anlehnung an zukünftige Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt.

Die Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse übernahm ein aus den Mitgliedern des Nachhaltigkeitsteams zusammengestelltes Projektteam, welches von einem externen Nachhaltigkeitsberatungsunternehmen unterstützt wurde. Am Beginn des Prozesses wurde die Wertschöpfungskette und das Portfolio der Kommunalkredit Gruppe analysiert. In Workshops wurde die Granularität der Nachhaltigkeitsthemen erarbeitet sowie eine Liste von allen Nachhaltigkeitsthemen erstellt, die potenziell eine Auswirkung auf das Unternehmen, Gesellschaft oder Umwelt haben können. Um sich ein Bild von der Sichtweise der Stakeholder zu machen, wurde eine Umfrage zu den ausgewählten Nachhaltigkeitsthemen durchgeführt. Die relevanten Stakeholder wurden eingeladen, jedes Nachhaltigkeitsthema auf einer Skala zu bewerten. Darüber hinaus konnten sie die fünf wichtigsten Themen auswählen und mittels qualitativer Kommentare anführen, was für sie in Bezug auf Nachhaltigkeit wichtig wäre.

In einem nächsten Schritt wurde die finanzielle Auswirkung von Nachhaltigkeitsthemen analysiert. Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn er wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen auslöst oder realistischerweise erwartet werden kann, dass er solche auslöst. Es wurden mehrere Szenarien (Risiken und Chancen) für jedes Nachhaltigkeitsthema definiert und vom Projektteam sowie von internen Expert:innen hinsichtlich Impact-Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Die abschließende Analyse betraf die Nachhaltigkeits-Auswirkungen . Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist als wesentlich zu klassifizieren, wenn es sich um wesentliche tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft handelt oder er sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Umwelt wesentlich auswirkt. Zu den Auswirkungen zählen die Folgen im Zusammenhang mit dem Betrieb sowie der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Hier wurden die Größenordnung (Scale), der Umfang (Scope) und die Umkehrbarkeit der jeweiligen Auswirkung von externen Nachhaltigkeitsexpert:innen analysiert und bewertet.

Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragung sowie der Finanz- und Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung wurden intern in einer Wesentlichkeitsmatrix dargestellt. Der letzte Schritt zur Fertigstellung der Wesentlichkeitsbewertung war die Festlegung der Wesentlichkeitsschwelle für die Abgrenzung zwischen materiellen und nichtmateriellen Themen zur weiteren Bearbeitung. Die Ergebnisse wurden im Sustainability Board diskutiert und bestätigt.

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Wesentliche Themen der Kommunalkredit

Das Ergebnis der überarbeiteten Wesentlichkeitsanalyse zeigt nachfolgende Darstellung.

wesentliche Themen
(nach ESRS)
Nachhaltigkeitsberichts-Themen
(nach GRI)
Nachhaltigkeitsberichtskapitel
Klimawandel
CO2-Emissionen
Energieverbrauch
Kapitel Betriebsökologie
Kapitel Sustainable Finance
Kapitel Kennzahlen gemäß GRI
Eigene Belegschaft Beschäftigung
Aus- und Weiterbildung
Diversität
Kapitel Mitarbeiter:innen
Kapitel Kennzahlen gemäß GRI
Compliance Korruptionsbekämpfung
Menschenrechte
Sozioökonomische Compliance
Kapitel Business Ethics
Kapitel Betriebsökologie
Kapitel Kennzahlen gemäß GRI
Endverbraucher:innen Finanzierung
Refinanzierung
Nachhaltige Dienstleistungen (KPC)
Schutz von Kundendaten
Kapitel Sustainable Finance
Kapitel Nachhaltige Dienstleistungen
Kapitel Business Ethics
Kapitel Kennzahlen gemäß GRI

Wesentliche Themen des Unternehmens werden den entsprechenden Bereichen gemäß GRI-Standards zugeordnet und anhand von Indikatoren berichtet. Diese sind sowohl Indikatoren gemäß GRI-Standards als auch spezifische Unternehmensindikatoren. Die aus der Wesentlichkeitsanalyse gewonnenen Erkenntnisse finden sich in der Nachhaltigkeitsstrategie und den Nachhaltigkeitszielen wieder und sind die Grundlage für die Vorbereitung nach den European Sustainability Reporting Standards .

Umfang und Grenzen des Berichts

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Kommunalkredit Gruppe umfasst die Kommunalkredit Austria AG sowie die am Standort Wien ansässigen vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Die seit 2017 bestehende Zweigstelle in Frankfurt am Main, Deutschland, ist nicht in das Umweltmanagementsystem eingebunden.

Die Kommunalkredit Austria AG hält Beteiligungen und Anteile an mehreren verbundenen Unternehmen. Während die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die Florestan KA GmbH, die Gesellschaften der Fidelio KA Debt Fund-Plattform und die Kommunalnet E-Government Solutions GmbH strategische Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen darstellen, werden die Unternehmen in Zusammenhang mit den Immobilien der Bank (sie fungieren als Unternehmenssitz) hauptsächlich zur Unterstützung des Kerngeschäfts gehalten.

Die Kommunalkredit veröffentlicht seit 1997 eine Umwelterklärung und, folgend der Entwicklung vom Umwelt- zum Nachhaltigkeitsmanagement, seit 2004 einen Nachhaltigkeitsbericht bzw. einen integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht.

Eine transparente Berichterstattung ist in der Nachhaltigkeitspolitik der Kommunalkredit verankert, daher hat der Vorstand eine freiwillige externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beauftragt. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI)-Standards erstellt. Die Themen sind nach ihrer Wesentlichkeit aufbereitet. Der Bericht wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatergesellschaft KPMG einer unabhängigen externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI unterzogen.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind integrierter Teil der Risikostrategien und -kategorien der Kommunalkredit. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in Konzepten, Steuerung und Messmethoden von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Syndizierungsrisiken sowie operationellen Risiken werden laufend evaluiert und erweitert.

Weitere Details zum Risikomanagementsystem der Kommunalkredit finden Sie im Kapitel Risikomanagement des Konzernabschlusses.

Creating a better everyday life

Wir verbinden Menschen: ob in Schulen oder Universitäten, in Krankenhäusern oder in Betreuungseinrichtungen, auf Bahnstationen oder im Straßennetz. Wir tragen dazu bei, dass erneuerbare Energie möglichst flächendeckend einsetzbar ist. Wir schaffen Mehrwert.

Durch unsere Leistungen …

… verbinden wir telekommunikations-technisch über 33,5 Mio. Menschen miteinander.

… rüsten wir 256.000 Haushalte mit effizienter Heiz-/Kühlenergie aus.

… tragen wir zur Ausbildung von rund 4.100 Studierenden bei.

… unterstützen wir den Infrastrukturausbau: 640 km Straße finanziert.

… bauen wir die E-Mobilitätsversorgung aus: rund 28.000 Ladestationen.

… schaffen wir Betreuungseinrichtungen für rund 42.500 Patient:innen.

… ermöglichen wir Verkehrslösungen für 27 Mio. Passagiere jährlich.

… statten wir jährlich rund 5,2 Mio. Haushalte mit erneuerbarer Energie aus.

… realisieren wir Pflegeunterkünfte für mehr als 8.900 ältere und beeinträchtigte Mitbürger:innen.

… versorgen wir 17 Mio. Menschen mit Trinkwasser.

… wirken wir an der Müllbeseitigung von 4,1 Mio. Tonnen jährlich mit.

Kommunalkredit – erste Adresse für nachhaltige Infrastruktur.

Nachhaltigkeitsthemen im Fokus

Sustainable Finance

Regulatorischer Rahmen

Seit dem UN-Klimaabkommen von Paris 2015 und der EU-Agenda für nachhaltige Entwicklung ist die Finanzwirtschaft mehr denn je gefordert, sich im Klimaschutz zu engagieren. Mit dem UN-Klimaabkommen hat die internationale Staatengemeinschaft das Ziel festgelegt, den globalen Temperaturanstieg bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf deutlich weniger als zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen und zudem Anstrengungen zu unternehmen, damit der Anstieg möglichst unter 1,5 Grad bleibt.

Um diese 1,5-Grad-Grenze einzuhalten, ist es notwendig, bis spätestens 2050 Net-Zero Treibhausgasemissionen (THG) zu erreichen. Der Investitionsbedarf dafür ist enorm und betrifft vor allem auch den Infrastrukturbereich. Der Finanzwirtschaft kommt bei der Zielerreichung eine wichtige Rolle zu. Artikel 2, Absatz 1c des Pariser Übereinkommens besagt, dass „Finanzmittelflüsse mit einer klimafreundlichen und resilienten Entwicklung in Einklang zu bringen“ sind.

Ziel ist die Neuorientierung der Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Investitionen, um integratives Wachstum zu erreichen. In der EU ist dieses Thema bereits in Umsetzung. Aufbauend auf den Arbeiten und Empfehlungen der sogenannten High Level Expert Group (Experten aus der Finanzbranche), hat die Kommission den Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ erarbeitet.

Dieser Aktionsplan für nachhaltiges Wachstum besteht aus drei Säulen:

Im Zentrum des Aktionsplans steht die EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Diese wirkt sich auf alle drei Säulen aus. Verschiedene regulatorische Vorgaben beruhen auf diesem Aktionsplan. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) beinhaltet die Pflichten von Investoren zur Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance in ihren Offenlegungspflichten. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wiederum beruht auf dem Ziel der verstärkten Offenlegung von Unternehmensangaben zur Nachhaltigkeit. Die Einführung eines EU-Green Bond Standards (EU-GBS) sowie eines EU-Labels zur Kennzeichnung von grünen Investitionen sind Maßnahmen im Bereich Normen und Kennzeichen. Zur Entwicklung von Referenzwerten für Nachhaltigkeit hat die EU die Benchmark-Verordnung auf den Weg gebracht. Die gesamte regulatorische Landschaft wurde laufend adaptiert und erweitert. 2023 wurden zum Beispiel im Bereich der EU-Taxonomie die restlichen vier Umweltziele veröffentlicht und im Bereich der CSRD das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erarbeitet. Die Verordnungen kommen für europäische Unternehmen in Phasen zur verpflichtenden Anwendung. Die wesentlichsten Verordnungen, wie zum Beispiel die CSRD, kommen in der zweiten Phase der Umsetzung – mit dem Geschäftsjahr 2025 – erstmals für die Kommunalkredit zur Anwendung.

Sustainable Finance in der Kommunalkredit

Das Thema Sustainable Finance wird in der Kommunalkredit seit 2020 in verschiedenen Projekten laufend umgesetzt und weiterentwickelt. 2021 wurde begonnen, das Infrastruktur- und Energieportfolio der Kommunalkredit hinsichtlich der Taxonomiefähigkeit einzelner Projekte zu durchleuchten, zusätzlich wurde ein Sustainable Finance-Maßnahmenplan implementiert. Im Rahmen des ESG-Programms wurden u. a. folgende Themen umgesetzt:

I&E-Neugeschäft in strategischen Nachhaltigkeits-Fokusbereichen

Die Kommunalkredit legt im Neugeschäft starken Fokus auf nachhaltige Infrastruktur. Projekte im Bereich „Energiewende und Umweltschutz“ umfassen unter anderem Erneuerbare Energien, Wassermanagement, Umweltlösungen und umweltfreundliche Transportlösungen. Die Kategorisierung der Projekte erfolgt auf Basis der KA Sustainable Finance-Klassifizierungen. Projekte im Bereich „Lebensqualität verbessern“ umfassen soziale Infrastruktur (wie Krankenhäuser, Betreuungseinrichtungen) und den Sektor Kommunikation & Digitalisierung (wie Breitband, Datenzentren).

2023 war das Neugeschäft im Bereich „Energiewende und Umweltschutz“ sehr stark und lag bei 54 % (2022: 41 % 2 ).

Der Beitrag im Bereich „Lebensqualität verbessern“ lag unter dem Niveau des sehr starken Vorjahres (2022: 54 % 2 ) bei 24 % und somit unter dem Commitment-Level. 2023 wurden diese Segmente durch das herausfordernde Marktumfeld beeinflusst, das zu einem geringen Neugeschäftsvolumen führte.

Die Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung haben in den Pandemiejahren stark zugenommen und unterstützen den Trend zu neuen und flexiblen Arbeitsplatz- und Lernmodellen. 2023 war ein Jahr der Sektor-Konsolidierung und die Kommunalkredit hat sich daher im Neugeschäft zurückhaltend verhalten, was zu geringeren Volumina führte. Der Anteil an innovativen grünen Lösungen bzw. grünen Projekten in der Frühphase am gesamten Infrastruktur- und Energiefinanzierungs-Neugeschäftsvolumen lag 2023 bei rund 3 % (2022: 8 % 2 ).

Lebensqualität verbessern *
24% EUR 382 Mio.
Energiewende und Umweltschutz *
54% EUR 880 Mio.
Innovative grüne Lösungen/grüne Projekte in der Frühphase *
3% EUR 44 Mio.

* Exklusive Public Finance.

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H2 Green Steel | Schweden

H2 Green Steel ist ein Projekt, das sich vollumfänglich der Entwicklung neuer grüner Lösungen verschrieben hat. Die Kommunalkredit beteiligt sich dabei an der Finanzierung zur Errichtung des weltweit ersten Stahlwerks, das – basierend auf grünem Wasserstoff und fossilfreiem Strom – grünen Stahl produzieren wird. Das voll integrierte, digitalisierte und kreislauforientierte Werk mit einer Kapazität von 2,5 Mio. Tonnen entsteht in der Nähe von Boden in Nordschweden und soll im Jahr 2025 in Betrieb gehen. Aufgrund des neuartigen Produktionsverfahrens, bei dem Wasser und Wärme zu Hauptemissionen werden und dadurch rund 95 % der CO2-Emissionen im Vergleich zur konventionellen Stahlerzeugung eingespart werden können, wird das Projekt erheblich zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele beitragen. Die Gesamtprojektkosten betragen rund EUR 6,5 Mrd., wobei ca. EUR 4,2 Mrd. auf Fremdfinanzierung entfallen.

Photovoltaik-Entwicklung in der Frühphase | Polen

Die Kommunalkredit fördert aktiv den Ausbau neuer grüner Lösungen und unterstützte mit ihrem spezialisierten Projektentwicklungsteam den Solar-Photovoltaik-Entwickler Pegasus Group S. A. bei der Umsetzung einer Pipeline von sechs PV-Projekten mit einer Gesamtkapazität von 470 MWp in Polen. Im Rahmen der Beratungstätigkeit wird ein Projekt durch die unterschiedlichen Entwicklungsstadien fachgerecht begleitet. Zusätzlich agierte die Bank als Sole Mandated Lead Arranger bei der Entwicklungsfinanzierung in Höhe von EUR 8,8 Mio. Über dieses Portfolio hinaus hat das Unternehmen weitere PV-Solarprojekte in Polen identifiziert, mit einer Kapazität von mehr als 1,6 GWp. Es ist somit der Beginn einer umfassenderen Zusammenarbeit mit Pegasus Group S. A. – bereits in der Frühphase des Projekts. Von Beginn an begleitet die Bank den Kunden mit Flexibilität, Fachwissen und Risikobereitschaft, abgestimmt auf dessen Bedürfnisse in den verschiedenen Stadien seiner Aktivitäten.

Integration von Nachhaltigkeitskriterien im Kreditprozess

Bereits 2012 hat die Kommunalkredit für alle Projekte aus dem Infrastruktur- und Energieportfolio einen verpflichtenden Sustainability Check eingeführt. Dieser muss vor dem Kreditantrag durchlaufen werden und umfasst Kriterien für eine Negativselektion (Ausschlusskriterien) sowie den Beitrag zu definierten ESG-Kriterien und den Sustainable Development Goals (SDGs). Der Check ist Bestandteil der Kreditrisikorichtlinie.

Ausschlusskriterien

Folgende Ausschlusskriterien sind für jedes Neugeschäft (Finanzierungen und Investitionen) definiert und in den Richtlinien verankert:

Zudem ist ein besonderer Sorgfaltsmaßstab, auch in Hinblick auf das Reputationsrisiko, anzulegen. Projekte, auf die diese Ausschlusskriterien zutreffen, werden nicht finanziert.

Sustainability Check

Jedes Projekt des Portfolios wird zusätzlich hinsichtlich des Einflusses (Impacts) auf bestimmte ESG-Kriterien evaluiert . Das Ergebnis dieser Evaluierung wird mit „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ klassifiziert. Bei Einschätzung aller Kriterien als entweder „positiv“ oder „neutral“ wird das Asset als ESG-konform klassifiziert. Im Falle eines „negativen“ Kriteriums sind – gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Kunden – mitigierende Maßnahmen zu eruieren. Jede neue Transaktion soll überdies zumindest zu einem der UN Sustainable Development Goals einen positiven Beitrag leisten. Das Ergebnis der Überprüfung wird ebenfalls im Sustainability Check dokumentiert. 2023 wurden im Rahmen des ESG-Programms das Handbuch und die Templates für den Sustainability Check überarbeitet, um die Anforderungen von internationalen Standards (zum Beispiel Equator Principles oder IFC Performance Standards) und der EU-Taxonomie (Mindestschutzkriterien und „Do No Significat Harm“-Kriterien) konkreter abzudecken.

Zusätzlich wurde die Unterscheidung zwischen Screening-Kriterien in Bezug auf Kontroversen und Impact-Kriterien vorgenommen. Mitarbeiter:innen werden im Rahmen des Impact-Trainings in der Anwendung dieser überarbeiteten Dokumente geschult. Die Anwendung dieser Neuerungen erfolgt im Jahr 2024.

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ESG Risk Score

2022 wurde eine Risiko-Einstufung des Infrastruktur- und Energieportfolios der Kommunalkredit anhand einer definierten fünfstufigen ESG-Skala („Klasse 1 bis 5“) auf Ebene der finanzierten Industriesektoren und Subsektoren implementiert. Ein niedriges Risiko bedeutet, dass für die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Forderung physische oder transitorische Risiken im Bereich Umwelt, respektive Soziales und Governance, keine oder kaum eine risikoerhöhende Rolle spielen. Ein mittleres Risiko bedeutet, dass ESG-Faktoren einen niedrigen adversen Einfluss auf das Risikoprofil haben. Bei der Einstufung hohes oder sehr hohes Risiko sind potenzielle Risiken in den genannten Bereichen identifiziert worden, die sich auf die Ausfallwahrscheinlichkeit auswirken können. Dies wird entsprechend im Kreditrating reflektiert. Geschäfte im Infrastruktur- und Energieportfolio werden klassifiziert und bewertet, um einen Überblick über Umwelt- und soziale Nachhaltigkeits-Kreditrisiken im Portfolio zu erhalten und um sicherzustellen, dass die branchenrelevanten Nachhaltigkeitsrisiken des Portfolios adäquat bewertet werden. Beurteilt werden jeweils die Risiken über die Kreditlaufzeit bzw., wo relevant, die sich gegebenfalls für die Refinanzierung ergebenden Risiken. Es fließen physische und transitorische Risiken ein, jeweils unter Berücksichtigung von mitigierenden Faktoren. Für physische Risiken werden externe Datenbanken genutzt.

Im Bereich Umweltrisiken (ESG „ E “ ) wurden zum 31. Dezember 2023 74 % (2022: 71 %) des Infrastruktur- und Energieportfolios mit einem niedrigen Risiko (Klasse 1 und 2) bewertet. Rund 21 % (2022: 21 %) weisen ein mittleres (Klasse 3) und lediglich 5 % (2022: 8 %) ein erhöhtes Risiko (Klasse 4) auf. Kein Engagement wurde mit der Risikoklasse 5 (hohes Risiko) bewertet.

Im Bereich soziale Nachhaltigkeitsrisiken (ESG „ S “ ) wurden zum 31. Dezember 2023 rund 77 % (2022: 69 %) des Infrastruktur- und Energieportfolios mit einem niedrigen Risiko (Klasse 1 und 2) bewertet. Ca. 23 % (2022: 28 %) weisen ein mittleres (Klasse 3) und weniger als 1 % (2022: 3 %) ein erhöhtes Risiko (Klasse 4) auf. Hier wurde ebenfalls kein Engagement mit der Risikoklasse 5 (hohes Risiko) bewertet. Zusätzlich wurden 2023 die Top-20-Kunden im österreichischen Gemeindeportfolio ebenfalls gemäß der fünfstufigen ESG-Skala bewertet und alle mit einem niedrigen Risiko (Klasse 1 und 2) beurteilt.

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Sustainable Finance-Klassifizierungen

Die Kommunalkredit prüft im Rahmen des Kreditprozesses jede neue Finanzierung, ob diese als nachhaltig klassifiziert werden kann. 2023 wurde das Sustainable Finance-Klassifikationssystem für die Kommunalkredit weiterentwickelt. Die Finanzierungen werden hinsichtlich der EU-Taxonomie, des KA Sustainable Funding Frameworks sowie eines Kommunalkredit-spezifischen Rahmenwerks für weitere nachhaltige Finanzierungen geprüft.

EU-Taxonomie

Ein Baustein zur Ermittlung der nachhaltigen Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie ist der EU Taxonomie-Check für das Infrastruktur- und Energieportfolio. Dabei werden bestehende und neue Exposures auf Taxonomierelevanz und -fähigkeit geprüft, die Erfüllung eines wesentlichen Beitrags zu den Umweltzielen erhoben sowie die Einhaltung der technischen Grenzwerte analysiert. Weiters wird überprüft, ob die Projekte keine Beeinträchtigung („Do No Significant Harm“ (DNSH)-Prinzip) weiterer Umweltziele darstellen und soziale Mindeststandards eingehalten werden.

Das Ergebnis des Taxonomie-Checks gibt Auskunft, ob ein bestimmtes Projekt taxonomiefähig ist, das heißt, ob die wirtschaftliche Aktivität des Projekts von der Taxonomie erfasst wird. Wenn dies der Fall ist und das gegenständliche Projekt die beschriebenen Prüfkriterien erfüllt, wird das Projekt als taxonomiekonform gewertet. Diese oftmals detailreichen Kriterien laut EU-Taxonomie ausreichend mit Daten bzw. Dokumenten belegen zu können, stellt eine Herausforderung dar. Fehlende Daten oder Angaben zu einzelnen Projekten zum Nachweis der Taxonomiekonformität müssen individuell beim Kunden erhoben werden. Die Kunden der Kommunalkredit sind Großteils nicht berichtspflichtig nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deshalb basiert die Taxonomiebewertung auf der Analyse von vom Kunden zu Verfügung gestellten Daten und Informationen.

Sämtliche Projekte, für die ein Kreditantrag erstellt wird, durchlaufen auch den Taxonomie-Check. Somit ist sichergestellt, dass Projekte bereits in der Antragsphase bezüglich Taxonomiekonformität gescreent werden. Die EU erlässt laufend weitere Bestimmungen sowie Guidances zur Bestimmung der Taxonomiekonformität. Diese Dokumente sind die Basis für die laufende Anpassung des Taxonomie-Checks an aktuelle Entwicklungen und Vorgaben. Da die EU-Taxonomie ständig ergänzt und präzisiert wird und nur sehr eingeschränkt bei unseren Kunden im Bereich der Projektfinanzierungen anwendbar ist, werden vorerst keine Kennzahlen über die EU-Taxonomie publiziert. Der Fortschritt und Status der EU-Taxonomie werden laufend im Sustainability Board mit dem Management diskutiert. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Kommunalkredit zur Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtet.

Sustainable Funding Framework

Die Kommunalkredit hat 2022 begonnen, ihr Rahmenwerk für die Emission von nachhaltigen Produkten (Sustainable Funding Framework) zu erarbeiten. Dieses Framework wurde Anfang 2023 fertiggestellt und durch eine Second Party Opinion des renommierten ESG-Consultingdienstleisters ISS ESG qualitätsgesichert. Dieses Rahmendokument ermöglicht die Emission von „Use of Proceeds“-Bonds (Green, Social, Sustainability Bonds), die zur Refinanzierung von Assets dienen, die als zulässig definiert wurden. Bei der Definition der zulässigen Projekte verfolgt die Kommunalkredit einen dualen Ansatz. Die Basis bilden die Projektkategorien gemäß der International Capital Market Association (ICMA)-Prinzipien für grüne und soziale Bonds. Gemäß der ICMA-Green Bond Principles wurden u. a. erneuerbare Energie-Projekte wie Windparks oder Solarparks als zulässig definiert. Unter die Projektkategorien laut ICMA-Social Bond Principles fallen zusätzlich auch bspw. Projekte im Schul- und Gesundheitsbereich. Das Framework definiert weiters Aktivitäten laut EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Dadurch ist es möglich, einer Green Bond-Emission taxonomiekonforme Assets zuzuweisen. Im Ergebnis kann die Kommunalkredit, bei entsprechenden Assets, bis zu 100 % taxonomiekonforme Bonds begeben.

Um zulässige Projekte für eine Refinanzierung unter dem Sustainable Funding Framework zu identifizieren, erfolgt im Rahmen des Kreditprozesses eine Bewertung, ob das Asset einer der ICMA-Kategorien, welche im Framework definiert sind, entspricht. Ist das Resultat positiv, wird das Asset entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich muss die ESG-Konformität im Rahmen des Sustainability Checks bestätigt werden. Ein explizit unter dem Framework eingerichtetes Sustainable Funding Committee prüft im Fall einer Emission die Übereinstimmung der vorausgewählten Assets mit den Zulässigkeitskriterien und entscheidet über eine eventuelle Verwendung im Bond.

Die grüne Kategorie des Sustainable Funding Frameworks umfasst folgende Aktivitäten

Die soziale Kategorie des Sustainable Funding Frameworks umfasst folgende Aktivitäten:

Rahmenwerk für weitere nachhaltige Ak tivitäten

Die Kommunalkredit hat das Rahmenwerk für weitere nachhaltige (grün oder sozial) Aktivitäten entwickelt, um nachhaltige Engagementa abzudecken, die derzeit nicht durch die EU-Taxonomie oder das KA Sustainable Funding Framework abgedeckt sind. Das Rahmenwerk wird verwendet, damit die Abdeckung der definierten KA Environmental Sustainability Ratio auf das gesamte Portfolio der nachhaltigen Aktivitäten ausgeweitet wird. Folgende Bereiche wurden als nachhaltig definiert:

Nachhaltige Engagements im Kommunalkredit-Portfolio

2023 hat die Bank – wie in den 2025-Nachhaltigkeits-Commitments festgelegt – eine Kommunalkredit spezifische Environmental Sustainability Ratio (KA ESR) entwickelt. Diese Kennzahl dient der weiteren Strategieimplementierung und verbesserten Transparenz. Da die Umsetzung der EU-Taxonomie erst am Anfang steht und Kunden der Kommunalkredit im speziellen im Projektfinanzierungsbereich nicht von einer regulatorischen Green Asset Ratio umfasst sind, wurde diese spezifische Kennzahl entwickelt. Darüber hinaus ist eine EU-Taxonomie für soziale Aktivitäten erst in Ausarbeitung. Die KA ESR umfasst deshalb vorerst keine freiwilligen EU-Taxonomiebewertungen der Kommunalkredit.

KA Environmental Sustainability Ratio

Die KA Environmental Sustainability Ratio (KA ESR) umfasst Engagements, die mittels des Sustainable Funding Frameworks oder des Rahmenwerks für weitere nachhaltige Aktivitäten als grün oder sozial kategorisiert wurden.

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Die Erstberechnung im Jahr 2023 zeigt einen Anteil nachhaltiger Finanzierungen am Gesamtportfolio von rund 40 % , wobei das Volumen mit dem gesamten Portfolio gewachsen ist. Im Einklang mit den strategischen Nachhaltigkeits-Fokusthemen „Energiewende und Umweltschutz“ sowie „Lebensqualität verbessern“ für das I&E-Neugeschäft soll das Volumen in diesen Bereichen stetig ausgebaut werden. Der Sektor Kommunikation & Digitalisierung (bspw. Breitband) ist signifikant für die Kommunalkredit, jedoch nicht vollständig in den aktuellen Rahmenwerken für Sustainable Finance-Klassifikationen abgedeckt. 2023 hatte dieser Sektor einen Anteil von rund 15 % am Gesamtportfolio.

Sobald es europäische oder internationale Vorgaben für eine Klassifikation dieses Sektors gibt, wird eine Einarbeitung in die Sustainable Finance-Klassifikationsrahmenwerke der Kommunalkredit vorgenommen.

In den Jahren 2022 und 2023 wurden im ESG-Programm die Erstklassifizierungen für das gesamte Portfolio durchgeführt. Da für bestimmte Kategorien zusätzliche Kundeninformationen erforderlich sind (z. B. RED II-Zertifikate für Rohstoffe für Bioenergie), konnten einige Projekte nicht abschließend als nachhaltig eingestuft werden. Aufgrund der allgemeinen Nachfrage nach zusätzlichen Nachhaltigkeitsinformationen seitens verschiedenster Stakeholder erwartet die Kommunalkredit aber eine stetige Verbesserung der Informations- und Datensituation. Im regelmäßigen Kundenkontakt wird die Thematik zusätzlich verfügbarer Informationen angesprochen, um unsere Sustainable Finance-Klassifizierungen zu aktualisieren.

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Finanzierte Emissionen (PCAF)

In der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Kommunalkredit verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der Finanzierungsaktivitäten bis 2024 zu messen und darauf aufbauend bis 2025 Net-Zero- und Reduktionsziele zu setzen. Die finanzierten Emissionen werden im Scope 3 (indirekte Treibhausgasemissionen) der Kommunalkredit in der Kategorie 15 „Investitionen“ berichtet. Im Jahr 2023 ist die Kommunalkredit der Initiative „Partnership for Carbon Accounting Financials“ (PCAF) beigetreten .

PCAF ist eine globale Partnerschaft von Finanzinstituten, die zusammenarbeiten, um einen harmonisierten Ansatz zur Bewertung und Offenlegung der mit ihren Krediten und Investitionen verbundenen Treibhausgasemissionen (THG) zu entwickeln und umzusetzen. PCAF wurde 2015 gegründet; über 450 Finanzinstitute sind bis Ende 2023 der Initiative beigetreten. Der harmonisierte Bilanzierungsansatz bietet den Finanzinstituten den erforderlichen Ausgangspunkt, um wissenschaftlich fundierte Ziele festzulegen und ihr Portfolio mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang zu bringen. Die PCAF ermöglicht Transparenz und Rechenschaftspflicht und hat einen globalen Open-Source-Standard für die THG-Bilanzierung für Finanzinstitute entwickelt.

2023 hat die Kommunalkredit ihr Portfolio anhand der PCAF-Leitlinien kategorisiert und analysiert. Die PCAF-Kategorien „Unternehmenskredite und nicht börsennotierte Aktien“, „Projektfinanzierung“ und „Staatliche Schulden“ sind die wesentlichsten Kategorien, die aufgrund des Geschäftsmodels der Kommunalkredit mit Fokus auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance anzuwenden sind. Der PCAF-Standard gibt Finanzinstituten auch die Möglichkeit, mit unterschiedlichem Datendetailgrad (sogenannte Data Quality Scores) die finanzierten Emissionen zu berechnen. Für die ersten Berechnungen hat die Kommunalkredit den Ansatz gewählt, auf Basis der ökonomischen Aktivität und der Emission-Intensitätsfaktoren der PCAF-Datenbank das Level und die Portfoliozusammensetzung zu analysieren.

Diese Erstanalyse zeigte, welche Sub-Sektoren und Projekte auf Basis der Ersteinschätzung höhere Emissionsintensitäten aufweisen und wie sich das Gesamtportfolio zusammensetzt. Ende 2023 wurde ein Plan erarbeitet, um Datenbasis und Data Quality Score weiter zu verbessern. Ziel ist die Berechnung einer stabilen Baseline im Jahr 2024.

Nachhaltige Dienstleistungen

Projektentwicklung

Wir haben uns früh das Ziel gesetzt, die Energiewende zu beschleunigen und uns entschieden, eine proaktive, gestaltende Rolle einzunehmen: nicht nur Projekte zu finanzieren, sondern sie vielmehr auch zu planen, zu entwickeln – kurzum: von Anfang an zu begleiten. Denn bis zu Bau und Inbetriebnahme einer entsprechenden Anlage sind eine Reihe wesentlicher Voraussetzungen zu erfüllen: von Verträgen, potenziellen Umwidmungen, Umweltgutachten über Sicherstellung des Netzanschlusses bis hin zum finalen Erhalt der Baugenehmigungen.

Ein eigenes Projektentwicklungsteam mit langjähriger, internationaler Erfahrung im Bereich erneuerbarer Energien der Kommunalkredit befasst sich mit Projekten in Österreich, aber auch in der EU – vornehmlich in den Bereichen Wind und Solar. 2023 wurde eine Entwicklungspartnerschaft mit einem versierten polnischen Projektentwickler geschlossen. Die Kooperation umfasst fünf bereits definierte Photovoltaikprojekte im Südwesten Polens mit einer Gesamtkapazität von 470 MWp sowie die beiderseitige Absicht, diese bis zu einer Kapazität von 1 GWp auszubauen. Hierzu wurde u. a. eine korrespondierende Kreditvereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen. Weitere Projekte befinden sich in Anbahnung.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ist Schnittstelle zwischen Förderungsgebern, die finanzielle Mittel bereitstellen, und Antragstellern. Dabei begleitet sie ein Projekt über den gesamten Förderungsprozess. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Entwicklung und Implementierung von Förderungsprogrammen. Mitarbeiter:innen der KPC sind gefragte Keynote-Speaker im Rahmen von Fachveranstaltungen zu Klima- und Umweltschutzthemen.

2023 war – aufgrund der globalen Entwicklungen – geprägt von einer erhöhten Inanspruchnahme von Förderungen sowie der Schaffung neuer Förderungsprogramme. Es wurden Förderungsangebote zur Transformation der Industrie und Wirtschaft hin zur CO2-Neutralität implementiert und für die Umrüstung von kulturellen Einrichtungen mit dem Programm „Klimafitte Kulturbetriebe“ sowie zur thermischen Sanierung und Kesseltausch in Gebäuden für Schutzbedürftige eingeführt. Zusätzlich wurden auch das Förderungsangebot des Biodiversitätsfonds gestartet und zusätzliche Mittel für Förderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt. Dabei managt die KPC vorrangig nationale Mittel von österreichischen Ministerien sowie EU-Gelder.

Die Förderungsabwicklung erfolgt digital und garantiert eine rasche und unbürokratische Handhabung der Instrumente. Klare Förderungskriterien sorgen für Planungssicherheit bei Projekten und tragen zur Kundenzufriedenheit bei.

Zum Leistungsangebot zählen:

Im Bereich Consulting wurden Beratungsdienstleistungen zum einen von namhaften internationalen Finanzierungsinstitutionen, wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) abgerufen, zum anderen aber auch auf nationaler Ebene nachgefragt, wie bspw. vom Bundesministerium für Finanzen (BMF).

Förderungsmanagement 2023

2023 vergab die KPC Förderungsgelder in Höhe von EUR 1.735 Mio. (2022: EUR 1.273 Mio.) vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) sowie des Klima- und Energiefonds. In Summe wurden 2023 insgesamt 633.403 Projekte (2022: 414.355) mit einem Investitionsvolumen von rund EUR 7.100 Mio. (2022: 6.015 Mio.) gefördert. Das entspricht einer Steigerung der Investitionen von rund 19 % im Vergleich zum Vorjahr.

Sanierungsoffensive

Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2023/24 werden erneut Privatpersonen und Betriebe mit einem Rekordbudget von EUR 940 Mio. (davon bisher knapp über EUR 415 Mio. gebunden) beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein klimafreundliches Heizungssystem sowie bei der thermischen Gebäudesanierung mit einer Förderungspauschale unterstützt.

Mit dem neu geschaffenen Zusatzprogramm „Heizungsoptimierung im mehrgeschoßigen Wohnbau“ soll die Überprüfung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen im mehrgeschoßigen Wohnbau forciert werden. Insgesamt haben im Rahmen der Sanierungsoffensive 45.357 Privathaushalte und 493 Betriebe Förderungen in Höhe von EUR 379,4 Mio. erhalten. Damit wurde eine jährliche CO2-Reduktion von rund 303.170 Tonnen erreicht. Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zum Ziel eines klimaneutralen Österreichs bis spätestens 2040 bei.

Transformation der Industrie und Wirtschaft

Die „Transformation der Wirtschaft“ ist ein Programm des Klima- und Energiefonds und richtet sich an transformierende, emissionsreduzierende Maßnahmen der Wirtschaft , die einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von Treibhausgasemissionen (THG) leisten. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die zu einem effizienten Einsatz von Energie, zu einem Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder zu einer sonstigen größtmöglichen Verminderung von THG-Emissionen führen. Die zur Verfügung stehenden Mittel von EUR 100 Mio. stammen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility – RRF) der Europäischen Union, Kernstück von „NextGenerationEU“, verankert im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (ÖARP), und werden im Rahmen von kompetitiven Ausschreibungsverfahren vergeben.

Im Rahmen der Förderung der „Transformation der Industrie“ unterstützt das BMK über die Umweltförderung im Inland die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung dieser Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Dafür stehen laut dem Umweltförderungsgesetz (UFG) bis 2030 insgesamt EUR 2,975 Mrd. zur Verfügung. Die Gelder werden im Rahmen von Ausschreibungsverfahren auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien vergeben.

Biodiversitätsfonds

Anfang 2023 startete die neue Förderungsschiene Biodiversitätsfonds. Der Biodiversitätsfonds zielt auf Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich, durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie, ab. Das Budget ist dotiert mit EUR 80 Mio., wobei davon EUR 50 Mio. aus dem RRF gespeist werden. Die Laufzeit des RRF geht bis 2026.

Kreislaufwirtschaft

Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie verfolgt das langfristige Ziel, den fossilen Material- und Energieverbrauch zu reduzieren und ihn gleichzeitig durch nachwachsende Rohstoffe zu substituieren. Die Förderung von Mehrwegsystemen, Leergutautomaten und Sortieranlagen soll die Kreislaufwirtschaft in Österreich ankurbeln sowie besseres Recycling und die Vermeidung von Kunststoffabfällen unterstützen. Mit der Förderungsaktion „Reparaturbonus“ soll ein wichtiger Schritt aus der Wegwerfgesellschaft zu einem nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen getan werden. Ziel ist, die Abfallmengen zu reduzieren, die heimische Reparaturwirtschaft zu unterstützen und eine nachhaltigere Konsumkultur anzustoßen. Für die Förderungsangebote der Kreislaufwirtschaft stehen in Summe EUR 320 Mio. für die Jahre 2022-2026 zur Verfügung, davon EUR 300 Mio. aus europäischen Mitteln des RRF.

Wasserwirtschaft

Um unser Grundwasser zu schützen und unsere Gewässer reinzuhalten, brauchen wir eine gut funktionierende und hochwertige Wasserinfrastruktur . Durch das Förderungsinstrument „Siedlungswasserwirtschaft“ werden diese Bestreben vereint und auf Gemeindeebene umgesetzt: Ziel ist einerseits, die ununterbrochene Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativem Trinkwasser sicherzustellen und andererseits im Hinblick auf Grundwasserschutz und Gewässerreinhaltung die öffentliche Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist der gute ökologische Zustand unserer Gewässer ebenso eine bedeutende Zielsetzung. Zur Verbesserung bzw. Beseitigung von hydromorphologischen Maßnahmen, wie beispielsweise Flussbegradigungen oder nicht-fischpassierbaren Querbauwerken, dient die Förderungsschiene im Bereich Gewässerökologie. Für den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft wurden 2023 rund EUR 160 Mio. zur Verfügung gestellt, für die Gewässerökologie stehen bis 2027 noch ca. EUR 150 Mio. bereit.

Waldfonds

Der Waldfonds ist eine Investition in eine nachhaltige und zukunftsfitte Forstwirtschaft. Die KPC wickelt in diesem Bereich die Förderung für die nachhaltige Errichtung von großvolumigen Bauten im Wohnbereich und im öffentlichen Bereich, z. B. Schulen oder Gemeindebauten, ab. Voraussetzung ist die Errichtung in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Die 2023 im Programm geförderten Projekte, mit einem umweltrelevanten Investitionsvolumen von rund EUR 47,6 Mio. vermeiden rund 8.490 Tonnen CO2.

Klimafitte Kulturbetriebe

Beim Programm „Klimafitte Kulturbetriebe“ handelt es sich um eine Förderungsaktion des BMKÖS und des Klima- und Energiefonds, finanziert aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union im Rahmen von „NextGenerationEU“. Gefördert werden unter anderem Umstellungen auf klimafreundliche Heizungen, Kühlungen und Lüftungen sowie thermische Gebäudesanierungen, aber auch energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme. Vor Antragstellung ist eine obligatorische Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die 2023 im Programm geförderten Projekte weisen ein umweltrelevantes Investitionsvolumen von rund EUR 11,7 Mio. auf und vermeiden rund 1.070 Tonnen CO2 .

Beratung

Als Beratungsdienstleister ist die KPC für namhafte nationale und internationale Entwicklungsorganisationen und Finanzinstitutionen erfolgreich tätig. Im internationalen Consulting hat sich die KPC dabei besonders auf Beratungsleistungen im Bereich Energie, Klimaschutz und nachhaltige Finanzierung fokussiert. Hier führt sie vor allem technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen, Studien, Know-how-Transfer und Politikberatung sowie Projektevaluierungen und Entwicklung von nachhaltigen Kreditlinien durch.

Zu den Auftraggebern zählen unter anderem anerkannte Institutionen wie die Weltbank, die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investmentbank (EIB), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Bereich der Klimapolitik-Beratung für das BMK unterstützt die KPC direkt das österreichische Verhandlungsteam bei den Klimaverhandlungen auf EU-Ebene sowie bei den internationalen UN-Klimaverhandlungen, so auch bei der COP28 in Dubai. Zudem berät die KPC den österreichischen Vertreter im Green Climate Fund (GCF), der als internationales Klimafinanzierungsinstrument Gelder für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt.

Im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung betreut die KPC Klimaschutzprojekte, die durch das BMK direkt gefördert werden, um Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Unter diesem Förderprogramm wurde 2023 auch der erste Programm-Call für Klimaschutzprojekte erstellt und veröffentlicht, der zur Vergabe von EUR 10 Mio. an Förderungsmitteln für Projekte in Entwicklungsländern geführt hat. 2023 hat die KPC in Summe 34 Projektanträge mit einem potenziellen Auftragsvolumen von EUR 34,6 Mio. erstellt und bei den ausschreibenden Institutionen eingereicht. Dabei wurden elf attraktive Neuaufträge sowie Verlängerungen bestehender Mandate mit einem gesamten Auftragswert von EUR 3,3 Mio. beauftragt.

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Climate Austria

Der österreichische Anbieter für die freiwillige Kompensation von CO2-Emissionen

Die KPC managt Climate Austria seit dem Jahr 2008 und greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung mit Klimaschutzprojekten in Österreich und im Ausland zurück. Climate Austria berechnet und evaluiert die klimarelevanten Aktivitäten von Unternehmen und bietet die Möglichkeit, für all jene CO2-Emissionen, die nicht durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen vermieden werden können, einen ausgleichenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Freiwilliger Klimaschutz war auch 2023 ein wichtiges Thema. Viele Unternehmen suchen aktiv nach Möglichkeiten, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Climate Austria fungiert als Kooperationspartner, der über Unterstützung nationaler und internationaler Klimaschutzprojekte CO2-Emissionen vermindert, die im Unternehmen nicht gänzlich reduziert werden können. Unter diesem Kooperationsmodell wurden bislang mehr als 400 nationale und internationale Projekte mit insgesamt knapp EUR 3 Mio. unterstützt im Jahr 2023 wurden so 20.000 Tonnen CO2 vermieden .

Business Ethics

Code of Conduct

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Basis für unseren nachhaltigen Erfolg. Professionelle Standards und ethische Grundwerte sind in unserem Alltag selbstverständlich und daher in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) festgehalten. Wir bekennen uns zur Einhaltung höchster Compliance-Standards und sind uns unserer gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung bewusst.

Menschenrechte

Wir respektieren und unterstützen den Schutz der Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, und betreiben unser Geschäft gemäß diesen Grundsätzen. Das Gleiche erwarten wir auch von sämtlichen Dienstleistern und Geschäftspartnern.

Compliance und gesetzliche Vorgaben

Wir verfügen über eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingerichtete Compliance-Organisation, deren wesentliche Aufgabe es ist, die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Wohlverhaltensregeln laufend sicherzustellen.

Die Kommunalkredit hat mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten und Richtlinien eine adäquate Compliance Governance geschaffen, setzt auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse erforderliche Überprüfungs- und Schulungsmaßnahmen und berichtet regelmäßig an den Vorstand.

Datenschutz

In der Kommunalkredit werden personenbezogene Daten von Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit verarbeitet. Zur Umsetzung und Überwachung der regulatorischen Anforderungen haben die Kommunalkredit und deren Töchter neben einer zentralen Koordinationsstelle auch dezentrale Datenschutzkoordinator:innen sowie einen externen Datenschutzbeauftragten im Einsatz. Die implementierten Datenschutzrichtlinien regeln die gesamte Datenverarbeitung und in diesem Zusammenhang auch die Rechte der Betroffenen.

Die Datenschutzrichtlinie ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen hinterlegt. Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung bzw. relevante Datenschutzhinweise sind auf der Webseite für externe Personen zugänglich und für Mitarbeiter:innen ebenfalls im Intranet abrufbar. Weiters werden alle Mitarbeiter:innen diesbezüglich laufend geschult.

Informationssicherheit

Die Kommunalkredit erkennt die Bedeutung der Informationssicherheit für die effektive Zielerreichung der Organisation an. Durch Betrieb und laufende Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) kommt die Kommunalkredit ihrer Verpflichtung zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen nach. Das ISMS ist gemäß ISO/IEC 27001 gestaltet und entsprechend zertifiziert.

Alle Mitarbeiter:innen werden zur Informationssicherheit in mehreren Modulen geschult.

Korruptionsprävention/Zuwendungen

Eine interne Richtlinie, die den Umgang mit Zuwendungen von Dritten an Mitarbeiter:innen sowie die Gewährung von Zuwendungen an Dritte regelt, wurde in Anlehnung an das Antikorruptionsgesetz umgesetzt. Diese Richtlinie gilt für die gesamte Kommunalkredit Gruppe.

Gegebene oder erhaltene Zuwendungen werden laufend dem Compliance Office gemeldet, überwacht und, falls diese zu einem Interessenkonflikt führen, unangemessen sind oder anderweitig gegen Richtlinien der Kommunalkredit verstoßen bzw. Reputationsrisiken verursachen, entsprechend unterbunden.

Mitarbeiter:innen absolvieren entsprechende Schulungen; im Berichtszeitraum gab es keinerlei Korruptionsfälle.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Für österreichische Kredit- und Finanzinstitute sind die im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz ( FM-GwG ) vorgeschriebenen Sorgfalts- und Meldepflichten sowie die Bestimmungen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes ( WiEReG ) maßgeblich. Die Einhaltung dieser Sorgfalts- und Meldepflichten soll insbesondere der präventiven Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Bankgeschäfte dürfen nur mit identifizierten Kunden vorgenommen werden. Mitarbeiter:innen relevanter Fachbereiche werden diesbezüglich laufend geschult.

Corporate Governance

2023 hat der Aufsichtsrat seine nach Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vier ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung wahrgenommen; ebenso haben die Ausschüsse (Prüfungs-, Vergütungs- und Kreditausschuss) satzungsgemäß getagt und ihre Aufgaben entsprechend wahrgenommen. > Bericht des Aufsichtsrats Seite 14

Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit des Vorstands sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Es werden wöchentlich Vorstandssitzungen mit Beschluss- und Berichtsagenden abgehalten und protokolliert, vereinbarte Follow-up-Punkte festgehalten und eng überwacht. Die Mitglieder des Vorstands pflegen darüber hinaus einen laufenden Informationsaustausch untereinander und den jeweils zuständigen Führungskräften.

Im Sinne korrekter Corporate Governance findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und Vorstand statt. Hier werden insbesondere die Festlegung der Strategie (inklusive der Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Geschäftsentwicklung

und Risikomanagement des Unternehmens behandelt. Der Vorstand informiert dabei den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich Risikolage und Risikomanagement in der Gesellschaft und den wesentlichen Tochtergesellschaften. Weiterführende Informationen sind im separat veröffentlichten Corporate Governance Handbook auf der Website der Kommunalkredit zu finden.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS)

Mittels IKS und RMS sollen Risiken in relevanten Geschäftsprozessen rechtzeitig erkannt und anschließend angemessene Maßnahmen für deren Mitigierung eingeleitet werden. Dazu werden Kontrollpunkte, Kontrollen und Kontrollverantwortliche definiert, welche Kernrisiken vermindern bzw. vermeiden sollen.

Whistleblowing und Beschwerdemanagement

Das Hinweisgebersystem (gemäß § 99g Bankwesengesetz – BWG) ist um die Anforderungen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) 2023 adaptiert worden und im Rahmen dessen steht ein entsprechender Meldekanal auf der Webseite der relevanten Unternehmen der Kommunalkredit Gruppe zur Verfügung. Im Berichtszeitraum ist keinerlei Meldung im Sinne des Gesetzes eingegangen.

Das Hinweisgebersystem ist in einer internen Richtlinie sowie im Code of Conduct festgehalten und wird allen neuen Mitarbeiter:innen vorgestellt. Die Dokumente sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar.

Es ist auch ein Beschwerdemechanismus (gemäß § 39e BWG) für die Kommunalkredit eingerichtet.

Beschaffungsmanagement

Innerhalb der Kommunalkredit werden die diversen Aspekte der Beschaffung zentral im „Procurement Handbook“ geregelt. Die Auswahl und Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für betriebliche Zwecke hat nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu erfolgen. Für die nachhaltige Beschaffung der für den Geschäftsbetrieb notwendigen Produkte bestand bereits seit über 15 Jahren die Arbeitsanweisung „Nachhaltige Beschaffung“. Diese wurde 2023 in das zentrale Regelwerk integriert und um einen Code of Conduct für Lieferant:innen und Dienstleister:innen ergänzt.

Im Hinblick auf die nachhaltige Beschaffung werden drei wesentliche Produktgruppen unterschieden:

In der Kommunalkredit gilt hinsichtlich des Gebrauchs und Verbrauchs von Materialien der Grundsatz der Ressourcenschonung. Das bedeutet, dass bereits beim Verbrauch/Gebrauch durch Mitarbeiter:innen auf bestmögliche Materialschonung und Nutzung geachtet wird.

Lieferantenbewertung

Unabhängig der drei wesentlichen Produktgruppen erfolgt vor der Entscheidung für ein Produkt eine Lieferantenbewertung, mit der die Einhaltung der Beschaffungsrichtlinie garantiert wird.

Die Kommunalkredit wählt Lieferant:innen neben wirtschaftlichen und inhaltlichen Kriterien anhand folgender Nachhaltigkeitskriterien aus:

Das Ergebnis der Lieferant:innenbewertung wird in die Lieferantenauswahl maßgeblich miteinbezogen und führt bei groben Bedenken zur Wahl eines alternativen Anbieters. Im Berichtsjahr gab es keine neuen maßgeblichen Lieferant:innen.

Dienstleistungen

Bauarbeiten:

Für Umbauarbeiten und Herstellung von neuen Büroflächen gilt der „ Leitfaden für Bauarbeiten “ (Arbeitsanweisung). Bei der Planung solcher Maßnahmen werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt. Es sollen gegenwärtige Bedürfnisse der Nutzer:innen erfüllt werden und durch entsprechende ökologische Qualität in der Zukunft keine Entsorgungsprobleme entstehen.

Veranstaltungen im und außer Haus:

Die Beschaffung im Zusammenhang von Dienst- und Materialleistungen bei Veranstaltungen im und außer Haus wird in einer eigenen Arbeitsanweisung, dem „ Leitfaden für Veranstaltungen “, geregelt. Vor einer Veranstaltung wird evaluiert, ob die Veranstaltung der Unternehmensleitidee und dem Unternehmenscredo entspricht. Ökologischen Aspekten wie elektronischer Kommunikation, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bio-Catering durch regionale Anbieter:innen und dem Abfallmanagement wird besonderes Augenmerk geschenkt. Gleichermaßen werden auch soziale Aspekte wie die Einbindung lokaler und regionaler Zielgruppen und sozialer Projektträger:innen berücksichtigt. Bei Veranstaltungen, die von Dritten im Haus durchgeführt werden, wird – soweit es möglich ist – auf die ausgeführten Grundsätze, nachhaltige Lieferanten und unsere „Haus-Caterer“ hingewiesen (diese sind zum Teil zertifiziert: Austria Bio Garantie, österreichisches Umweltzeichen, Fairtrade).

Betriebsökologie

Die Wahrnehmung der ökologischen Verantwortung hat in der Kommunalkredit mit der Einführung des Umweltmanagementsystems nach EMAS im Jahr 1997 eine lange Tradition: Seit 1997 wird Recyclingpapier verwendet, seit 2003 ausschließlich Ökostrom bezogen und seit 2005 eine Pelletsheizung betrieben. Der sorgfältige Umgang mit Ressourcen ist fester Bestandteil der Identität bzw. der täglichen Routine der Mitarbeiter:innen.

Aktuell werden im Zuge der Sanierung des Hauptgebäudes in Wien laufend Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt. Damit die ökologischen Ziele erreicht werden, wurde das Gebäude an die Fernwärme angeschlossen, eine 100 KWp-Photovoltaik-Anlage am Dach errichtet und eine Sanierung der Fenster vorgenommen.

Energieverbrauch

Der Gesamtenergieverbrauch im Hauptgebäude setzt sich aus Stromverbrauch und Heizenergieverbrauch zusammen. Er hat sich in den letzten Jahren stetig verringert und lag 2023 bei rund 1,36 Mio. kWh (2022: 1,39 Mio. kWh), das entspricht einer weiteren Reduktion im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 % . Der hohe Anteil an erneuerbaren Energieträgern (2023: 66 %; 2022: 62 %) erklärt sich durch den Bezug von Ökostrom (100 %) sowie die Wärmeversorgung eines Teils des Gebäudes mit einem Pelletskessel. Der Gesamtenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in ist mit 3.361 kWh um 9,3 % weiter gesunken (2022: 3.706 kWh).

Stromverbrauch

Die Kommunalkredit bezieht seit Jahren ausschließlich Ökostrom. Aufgrund der laufend gesetzten Optimierungsmaßnahmen konnte der Stromverbrauch in den letzten Jahren konstant verringert werden. 2023 (637.887 kWh) ist der Stromverbrauch gegenüber 2022 (592.617 kWh) um 7,6 % gestiegen. Mit einem Verbrauch von 1.575 kWh pro Mitarbeiter:in (2022: 1.580 kWh) ist der relative Strombedarf 2023 jedoch annähernd gleich geblieben .

Heizenergieverbrauch

Die Heizenergie wurde 2023 im Haus durch Pellets und Gas bereitgestellt. Der Heizenergieverbrauch lag 2023 bei rund 720.477 kWh (2022: 794.516 kWh). Der Verbrauch pro m2 liegt bei 93,3 kWh/m2, pro Mitarbeiter:in wurden 1.779 kWh (2022: 2.119 kWh) verbraucht, das entspricht einem Rückgang von 16 % zum Vorjahr. In den Folgejahren ist eine weitere Verbesserung durch aktuell durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und die Inbetriebnahme der PV-Anlage z u erwarten. Im Dezember 2023 wurde bereits die Fernwärme in Betrieb genommen und Gas- sowie Pelletsheizung teilweise außer Betrieb genommen.

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Verkehr

Dienstreisen:

In der Kommunalkredit werden Dienstreisen per Auto, Bahn und Flugzeug durchgeführt. Im Jahr 2023 sind die zurückgelegten Kilometer pro Mitarbeiter:in auf 2.988 km (2022: 2.228 km) angestiegen. Die Kommunalkredit wächst kontinuierlich und betreut aus den Standorten Wien und Frankfurt heraus alle internationalen Kund:innen. Der Anstieg der Dienstreisen ist auf die Normalisierung der Reisetätigkeit nach den Pandemiejahren sowie auf das Geschäftswachstum zurückzuführen. Rund 98 % der Reisen sind auf den Flugverkehr zurückzuführen, 1 % wurden per Bahn und 1 % per Auto zurückgelegt. In der internen Dienstreiserichtlinie ist festgehalten, dass ökologische Aspekte bei der Planung und Durchführung von Dienstreisen zu berücksichtigen sind.

Fuhrpark:

Der Fuhrpark der Kommunalkredit besteht aus einem Hybrid-Fahrzeug . Insgesamt wurden 2023 8.193 Kilometer zurückgelegt.

CO2-Emissionen

Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Dienstreisen haben sich auch die, durch die gesamte Betriebstätigkeit (Wärme, Strom, Fuhrpark, Dienstreisen) generierten Emissionen im Jahr 2023 auf rund 1.340 Tonnen CO2-Äquivalente erhöht (2022: 969 Tonnen). Die Scope 1-Emissionen (Wärme und Fuhrpark) sind im Vergleich zu den Vorjahren um rund 11 % gesunken, sie lagen im Jahr 2023 bei rund 123 Tonnen CO2-Äquivalenten (2022: 139 Tonnen); die Scope 2-Emissionen lagen bei 9 Tonnen CO2-Äquivalenten (2022: 0 Tonnen), da 100 % Ökostrom bezogen wurde; die Scope 3- Emissionen (Dienstreisen) lagen im Jahr 2023 bei 1.208 Tonnen CO2-Äquivalenten (2022: 831 Tonnen).

Die gesamten durch betriebliche Tätigkeit verursachten CO2-Emissionen pro Mitarbeiter:in haben sich im Vergleich zu 2022 aufgrund der Dienstreisen erhöht (2023: 3,3 Tonnen, 2022: 2,6 Tonnen).

Im Jahr 2023 betrugen die nicht vermeidbaren CO2-Emissionen der Kommunalkredit Gruppe 1.339 Tonnen. Im Ausmaß dieser nicht vermeidbaren Emissionen werden österreichische und internationale Klimaschutzprojekte durch einen freiwilligen Beitrag über Climate Austria unterstützt .

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der CO2-Emissionen pro Mitarbeiter:in (in kg CO2-Äquivalent) der letzten Jahre.

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Ressourcenverbrauch und Abfallmanagement

Papierverbrauch:

Der Verbrauch an Kopier- und Druckerpapier hat sich im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 erhöht, lag mit 2.000 kg jedoch deutlich unter dem langjährigen Mittelwert (2022: 1.123 kg, Mittelwert 2019 bis 2021: 2.583 kg). Bereits seit Einführung des Umweltmanagementsystems im Jahr 1997 wird Kopier- und Druckerpapier aus 100 % Recyclingpapier verwendet.

Abfall:

Das gesamte jährliche Abfallaufkommen der Kommunalkredit hat sich 2023 (rund 31 Tonnen) im Vergleich zum Jahr 2022 (rund 30 Tonnen) nur leicht erhöht. Das gesamte jährliche Abfallaufkommen pro Mitarbeiter:in ist dagegen um rund 3 % gesunken und lag 2023 bei rund 77 kg (2022: 80 kg). Den Großteil des Abfalls machen hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (46 %) und Altpapier (36 %) aus. Es wurde eine Korrektur bei der Erhebung des Altpapieraufkommens durchgeführt und für die bessere Vergleichbarkeit in den Umweltkennzahlen für die Jahre 2019 bis 2022 nachgezogen.

Gesamtmassenstrom:

Der Gesamtmassenstrom als jährlicher Massenstrom der verschiedenen Einsatzmaterialien (ausgenommen Energieträger und Wasser) ergibt sich aus dem Papierverbrauch und der Ge-samtsumme der Abfälle (die Überschneidung Papierverbrauch/Altpapier ist zu vernachlässigen). Er betrug 2023 rund 82 kg pro Mitarbeiter:in (2022: 83 kg).

Die Kommunalkredit zeigt beim Thema Betriebsökologie in fast allen Belangen eine stetige Verbesserung und ist weiterhin bemüht, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. In den nächsten Jahren werden vor allem die Sanierungsmaßnahmen am Hauptgebäude dazu beitragen.

Weitere Details und die Informationen zu den Themen Beschäftigung, Aus- & Weiterbildung sowie Diversität finden sich im Lagebericht – insbesondere in den Kapiteln Mitarbeiter:innen (ab Seite 88) sowie Kommunikation (ab Seite 93) – und im Anhang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ab Seite 201).

KONZERNLAGEBERICHT.

Wir investieren in Infrastruktur. Die Finanzierung von Infrastrukturprojekten hat sich in den vergangenen Jahren signifikant geändert. Wir nutzen die Chance, diese Veränderung positiv mitzugestalten.

60 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

66 Geschäftsverlauf

76 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

84 Zweigstelle und Konzerntöchter

88 Mitarbeiter:innen

93 Kommunikation

98 Forschung und Entwicklung

99 Sonstige wesentliche Informationen

100 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

102 Ausblick

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2023 war nicht weniger herausfordernd als das Jahr davor. Geprägt von wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund hoher Inflation, drastischer Zinssteigerungen und volatiler Energiepreise. Von Kapitalmarktverwerfungen, dem Ausfall der Silicon Valley Bank und der First Republic Bank in den USA sowie der notwendig gewordenen Übernahme der Crédit Suisse durch die UBS in Europa. Von geopolitischen Krisen zwischen Russland und der Ukraine, dem Angriff der Hamas in Israel und anhaltenden Spannungen im chinesischen Meer. Von massiven Lieferkettenproblemen, Einbruch der ukrainischen Getreideexporte insbesondere nach Afrika, drastischen Ernteausfällen ebenso wie von extremen Wetterverhältnissen, die den Ruf nach einer Umkehr in der Klimapolitik drastisch vor Augen führen.

2023 – Die Stimmungsschwankungen halten an

2023 begann turbulent. Im Frühling sorgen Schwankungen in der Bankenbranche für Unsicherheit. In den USA bricht die Silicon Valley Bank zusammen; ihr folgt die First Republic Bank. In Europa muss die Schweizer Nationalbank in den Markt eingreifen, um die Crédit Suisse vor dem Kollaps zu bewahren.

Auf geopolitischer Seite hat sich die Invasion Russlands in der Ukraine fortgesetzt und neben menschlichem Leid vor allem auf die Lebensmittel- und Energiemärkte ausgewirkt. Am afrikanischen Kontinent, der aufgrund seines hohen Entwicklungspotenzial zusehends wichtiger für Europa, aber auch für China wird, sorgen die politischen Unsicherheiten in einigen Staaten für starke Migrationsbewegungen. Mit dem Angriff der Hamas auf Israel und dessen Reaktion ist der Großteil der Transaktionen im arabischen Raum eingefroren. Inwieweit sich der Krieg wie ein Flächenbrand ausweiten und welche Folgen das mit sich bringen kann, bleibt abzuwarten. Die Aggression der jemenitischen Huthi-Rebellen stellt eine weitere Gefahr für die internationale Schifffahrt dar.

Der Goldpreis hat über das Jahr 2023 stark angezogen, der Ölpreis wurde durch den aufwertenden Dollar belastet. In diesem Kontext und der drastischen Straffung der Geldpolitik, mit der die Zentralbanken auf die über dem Zielwert liegende Inflation reagierten, hat sich das weltweite Wachstum unerwartet gut gehalten.

Die Weltwirtschaft steht dennoch weiterhin vor Herausforderungen einer anhaltenden Inflation und gedämpfter Wachstumsaussichten. Das globale BIP-Wachstum war 2023 stärker als erwartet, schwächte sich aber gegen Ende des Jahres wieder ab, da die Auswirkungen der strengeren finanziellen Bedingungen, des schwachen Handelswachstums und des geringen Vertrauens der Unternehmen und Verbraucher zunehmend spürbar werden.

Die Gesamtinflation ist in nahezu sämtlichen Volkswirtschaften gesunken, was den Druck auf die Einkommen der privaten Haushalte verringert. Dennoch bleibt die Kerninflation hoch. 2,9 % (2023), 2,7 % (2024) bzw. 3,0 % (2025) werden für das globale BIP-Wachstum prognostiziert.

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Gegenwind könnte entstehen, wenn Handelsbeschränkungen weiter zunehmen, globale Wertschöpfungsketten umstrukturiert und nationale Interessen verstärkt werden. Anhaltender Kostendruck, ein erneuter Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise oder Anzeichen für einen Aufwärtstrend bei den Inflationserwartungen könnten die Zentralbanken zu einer Änderung ihrer Leitzinspolitik zwingen, was sich auf die Finanzmärkte negativ auswirken würde.

Bislang haben sich Weltwirtschaft und Finanzmärkte als relativ widerstandsfähig gegenüber der Straffung der Geldpolitik erwiesen.

Die Wirtschaft in der Eurozone ist nur geringfügig um 0,1 % gewachsen, Länder in Zentral- und Osteuropa verzeichneten im gleichen Zeitraum Produktionsrückgänge. In den USA und jenen Volkswirtschaften, die Rohstoffe produzieren, hat sich das BIP-Wachstum besser gehalten; die Schwellen- und Entwicklungsländer konnten ihre Wachstumsraten auf dem Pre-COVID-Niveau aufrechterhalten. Japan hat seine Geldpolitik nicht gestrafft und verzeichnete trotz höherer Energiepreise ein über dem Trend liegendes Wachstum. China war – seit der Wiedereröffnung der Wirtschaft Anfang 2023 – inmitten des Drucks im Immobiliensektor unbeständig, stabilisierte sich aber im Laufe des Jahres durch restriktive politische Vorgaben.

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2023 – Das Jahr der Wende wird eingeläutet

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen 2023 in sechs Schritten um 200 Basispunkte angehoben – der EZB-Einlagesatz stieg von 2,0 % zu Jahresbeginn auf 4,0 %, der EZB-Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % auf 4,5 % zum Jahresende. 6 Mit Blick auf die Einschätzung der Zentralbank, ihr Inflationsziel von 2 % im Jahr 2025 zu erreichen, unterstellen die Kapitalmärkte keine weiteren Zinserhöhungen im Jahr 2024.

In den USA haben die zunehmenden Signale einer wirtschaftlichen Abschwächung und ein stärkerer Abwärtstrend bei der Inflation die Federal Reserve Bank (Fed) veranlasst, nach einer letzten Leitzinserhöhung im Juli 2023 (auf ein Zielband von 5,25 % bis 5,5 %) 7 von weiteren Zinserhöhungen abzusehen.

Die Maßnahmen der Notenbanken – allen voran die Anhebung der Leitzinsen und Reduktion der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten – haben in Verbindung mit einer sich abkühlenden Konjunktur dazu geführt, dass die Inflation signifikant zurückgegangen ist. Innerhalb eines Jahres hat sie sich in Europa von 10,6 % auf 2,4 % und in den USA von knapp 7 % auf 3,1 % reduziert. 8 Das führte dazu, dass die langfristigen Zinsen am Beispiel des 10-jährigen Swapsatzes im Euroraum nach einem Anstieg auf bis zu 3,5 % im Oktober 2023 um mehr als 80 Basispunkte auf unter 2,7 % gefallen sind. Die Euro-Swapkurve ist damit fast im gesamten Laufzeitenbereich invers.

Für Österreichs Banken verlief das erste Halbjahr 2023 überaus erfolgreich. Bankerträge kletterten dank Zinswende und entgegen nachlassender Kreditnachfrage um 28 %. Trotz inflationsbedingten Anstiegs der Verwaltungsaufwendungen stieg in Summe der Nettogewinn auf Rekordhöhe. Auf der Refinanzierungsseite blieben Pfandbriefe beziehungsweise gedeckte Schuldverschreibungen auch 2023 ein wesentliches Refinanzierungsinstrument. Seit 2018 hat sich das Volumen ausstehender gedeckter Schuldverschreibungen österreichischer Emittenten fast verdoppelt, wobei sich der Anteil hypothekarischer Deckungsstöcke auf über 80 % erhöhte.

2023 – Der Infrastrukturmarkt trotzt den Zeiten

Die besondere Widerstandsfähigkeit des globalen und besonders des für die Kommunalkredit relevanten europäischen Marktes für Infrastrukturfinanzierungen ist ein Atout angesichts anhaltender negativer Einflüsse auf das internationale Wirtschaftswachstum. Weder die COVID-Pandemie, noch geopolitische Konflikte konnten diese Resilienz in Frage stellen, wie auch das Volumen des gesamteuropäischen Marktes (inklusive Großbritannien) 2023 mit EUR 283 Mrd. (Eigenkapital und Fremdkapital) 9 bewies.

Die politischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen haben sich 2023 nicht verbessert, wobei das Hauptthema vor allem bei der Inflation und der damit einhergehenden Zinsentwicklung lag, welches zwar Infrastrukturkredite im relativen Vergleich begünstigt, jedoch die absoluten Volumina des Marktes (insbesondere im Bereich der Refinanzierungen) stark beeinträchtigen kann. Während 2022 vor allem die nach wie vor hochrelevanten Megatrends wie Dekarbonisierung und Digitalisierung diese negativen Einflüsse kompensieren konnten, gilt dies für 2023 trotz positiver Entwicklungen im Bereich der Infrastruktur-Asset-Klasse nicht.

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Die hohen Basiszinssätze sind am europäischen Markt für Infrastrukturfinanzierungen alles andere als spurlos vorübergegangen. Anfang Dezember stand der 1-Jahres-Swapsatz mit etwa 3,6 % an der Spitze einer immer noch inversen Zinskurve, wenn auch auf etwas reduziertem Level im Vergleich zur Mitte des Jahres, während der für variable Verzinsungen relevante 3M-Euribor nach wie vor an der 400-Basispunkt-Marke verblieb. Insofern überrascht es nicht, dass der für die Kommunalkredit relevante europäische Markt für Infrastruktur- und Energiein-vestments keinen neuen Volumenrekord (2022: EUR 361 Mrd.) aufstellt. Der für die Kommunalkredit besonders relevante Teilbereich „Greenfield“ 11 liegt vor allem im Sektor Erneuerbare Energie (welcher neben klassischen Bereichen wie Solar- und Windanlagen verstärkt neue Themen wie Batteriespeicher, E-Mobilität/EV-Charging umfasst), über dem Niveau von 2022 und bildet die Basis für ein weiteres erfolgreiches Jahr der Kommunalkredit und deren Positionierung als führende Bank der Energiewende („Energy Transition“).

Das Ende der Ära günstiger Kredite ist 2023 vor allem im Teilbereich „Brownfield/M&A“ 12 angekommen. Die Preisvorstellungen von Verkäufern und Käufern divergieren in Zeiten geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheit vermehrt und führen zu länger dauernden Verkaufsprozessen bzw. lassen eine Verschiebung aus Verkäufersicht attraktiver erscheinen. Diese Herausforderungen hat auch die Kommunalkredit wahrgenommen. Dies wurde durch eine breite geografische Aufstellung sowie den Fokus auf kundenorientierte Finanzierungslösungen und Beratungsleistungen vor allem im Bereich M&A und Debt-Advisory als Chance wahrgenommen. Eine Reihe von Mandaten konnte im Beratungsgeschäft erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Analyse der verschiedenen Untersektoren zeigte sich, wie die Bereiche Erneuerbare Energiequellen (27 % Marktanteil) sowie Konventionelle Energieerzeugung und Distribution (kombiniert 27 %) als treibende Kräfte im europäischen Finanzierungsmarkt wirken. Gerade in stark wachsenden Sparten wie Biogas/Biomethan, EV-Charging und Batteriespeicher konnte die Kommunalkredit Transaktionen abschließen und verzeichnet eine solide Pipeline für das Jahr 2024.

Blickt man im Bereich der Energiewende und Reduktion von CO2 über die reine Energieerzeugung hinaus, wird klar, dass selbst eine Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien nur etwa ein Drittel der Treibhausgase eliminiert. Die (Schwer-)Industrie hat hier mit etwa 20 % einen signifikanten Anteil. Dem steht ein immenser Finanzierungsbedarf u. a. in den Bereichen der Erzeugung von Green Steel, Green Alumnium und Green Cement gegenüber. So hat die Kommunalkredit beim Greenfield-Projekt H2 Green Steel in Schweden einen signifikanten Finanzierungsbeitrag geleistet, um eine auf Wasserstoff basierende Stahlerzeugung (ermöglicht durch 100 % erneuerbare Energie aus Windstrom) zu realisieren. Ähnliche Projekte sind in den Sektoren Transport und Landwirtschaft (wasserstoffbasierte Ammonium-Produktion) in Vorbereitung.

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Im Sektor der Digitalen Infrastruktur (23 %) hat sich das Investoreninteresse an Glasfaser-Themen stärker in Richtung Datenzentren verschoben. Während einige Glasfaser-Projekte (insbesondere in Großbritannien) durch erhöhte Baukosten und wachsende Konkurrenz teilweise hinter den Ausbauplänen liegen und in vielen Fällen zu wenig Fokus auf den Anschluss der Kunden an verlegte Netze gerichtet ist, sind Datenzentren für die Übertragung und Speicherung exponentiell wachsender Datenmengen von essentieller Wichtigkeit und erfordern den raschen Ausbau entsprechender Kapazitäten. Die Kommunalkredit konnte hier auf ihren starken Track Record insbesondere in Schweden, Norwegen und den Niederlanden aufbauen. Neben großen Hyperscaler-Datenzentren für Google, Amazon, Microsoft ergaben sich interessante Transaktionen bei kleinen und mittelgroßen Colocation-Datenzentren.

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Diese Asset-Klasse wird auch 2024 einen wichtigen Baustein für die weitere positive Entwicklung der Kommunalkredit darstellen. Im sich nach der COVID-Krise verstärkt erholenden Transport -Sektor ergaben sich 2023 europaweit eine Reihe interessanter Transaktionen. Die Kommunalkredit konnte u. a. ein Portfolio von sechs portugiesischen Containerhäfen unterstützen und arbeitet aktuell an Mautstraßen, Seehäfen etc.

Im Sektor der Sozialen Infrastruktur wird vermehrt dem Trend einer durchschnittlich immer älter werdenden Gesamtbevölkerung und medizinischer Errungenschaften im Bereich der Diagnostik Rechnung getragen. Dementsprechend wird verstärkt in Vorsorgeeinrichtungen für ältere Personen („Care homes“), vor allem aber in Privatkliniken und Diagnostikzentren investiert, die von langfristigen Verträgen mit staatlichen Einrichtungen und Versicherungen profitieren. Auch wenn dieser Sektor vergleichsweise eher Nischencharakter hat, ergaben sich für die Kommunalkredit 2023 erfolgreiche Transaktionen wie die Refinanzierung von Inframedica, eine vom führenden Infrastruktur-Investor DWS in diesem Bereich aufgebaute Plattform.

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5 OECD – Wirtschaftsausblick, Ausgabe 2/2023, November 2023.

6 Europäische Zentralbank – Geldpolitische Beschlüsse, Pressemitteilung, 14.9.2023.

7 Federal Reserve – FOMC Statement, Pressemitteilung, 13.12.2023.

8 Eurostat – Inflationsrate von Dezember 2021 bis Dezember 2023, Statista, 17.1.2024.

9 Inframation & Sparkspread Database, 18.1.2024.

10 Inframation & Sparkspread Database, 18.1.2024. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

11 Greenfield-Projekte sind neue, „auf die grüne Wiese“ gestellte Infrastruktur-Assets, die sich je nach Sektor und Beschaffenheit durch unterschiedlich lange Bauphasen und Finanzierungserfordernisse bis zur Inbetriebnahme auszeichnen.

12 Brownfield-Projekte sind bestehende, meist bereits in Betrieb befindliche Infrastruktur-Assets, deren Finanzierung bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) zumeist neu aufgestellt werden.

1 3 Polen (EUR 13,0 Mrd.) und Schweden (EUR 12,1 Mrd.) liegen vor dem fünftplatzierten der Eurozone.

Geschäftsverlauf

Die Uhr tickt. Erbarmungslos, wenn es darum geht, was wir in Sachen Klima noch tun können. Alternativlos, wenn wir die Auswirkungen auf die Wirtschaft verspüren. In diesen herausfordernden Zeiten müssen wir enger zusammenrücken und gemeinsam Anstrengungen für eine nachhaltigere und bessere Zukunft unternehmen. Die Infrastruktur bildet dabei das Nervensystem unserer Existenz.

Infrastruktur neu denken

Investitionen in Infrastruktur decken essenzielle Bedürfnisse der Gesellschaft und ebnen den Weg in eine grüne Zukunft . Die vergangenen Jahre waren geprägt von zahlreichen Krisen und Herausforderungen: Unterbrechung der Lieferketten, explodierende Energiekosten, hohe Inflation. Die Klimakrise macht sich durch die Häufung von Unwetterkatastrophen verstärkt bemerkbar. Alles Signale, dass Projekte in grüne bzw. erneuerbare Energiequellen rasch realisiert und deren Umsetzung erleichtert werden müssen. Es gilt, Energiekosten und -abhängigkeiten zu reduzieren und gleichzeitig Maßnahmen zu setzen, die dem Klimawandel entgegenwirken.

Aus den Erfahrungen der industriellen und der Informationsrevolution und deren Implikationen wissen wir: Moderne, innovative Technologien müssen nicht nur (weiter-)entwickelt, sondern auch finanziert werden. Grüner Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -speicherung, nachhaltige und/oder synthetische Kraftstoffe und neue progressive Technologien zur sauberen Energiegewinnung sind nur einige Beispiele für die nun anstehende „ Grüne Revolution “.

Infrastruktur wird noch intensiver in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Nicht nur als Asset-Klasse, sondern als gewichtiger Faktor für die Prävention neuer Epidemien und Wirtschaftseinbrüche sowie die Modernisierung und Realisierung wichtiger Agenden wie der Digitalisierung und des Green Deals.

Die Bank, gemeinsam mit ihren Kunden und Partnern, ist bestrebt, bei der Umsetzung notwendiger Investitionen zu unterstützen. Notwendige Transformationen müssen angestoßen werden, um Ziele rasch und effizient zu erreichen. Die Kommunalkredit hat dazu fünf Thesen aufgestellt:

Im Neugeschäft verfügen wir über eine ausgewogene Diversifizierung in Bezug auf Assetklassen, Regionen, Laufzeiten, Produkt- und Kundensegmente. Bei der Geschäftsakquisition ist der Fokus auf klare Auswahlkriterien und einen effizienten Kapitaleinsatz gelegt. Dazu zählt neben dem Risiko-Rendite-Profil einer Transaktion auch ihre Platzierbarkeit bei institutionellen Investoren und die Leistung eines Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens.

Die letzten drei Jahre waren für die Welt besonders herausfordernd. Sie haben aber auch gezeigt, wie wichtig wirtschaftliche Kooperationen, gesellschaftliche Verantwortung und die Abkehr von Abhängigkeiten sind. In diesem Umfeld hat die Kommunalkredit ein Neugeschäftsvolumen im Infrastruktur- und Energiebereich (inkl. Public Finance) von EUR 1.813,1 Mio. erwirtschaftet (2022: 1.980,5 Mio.). 51 % der Transaktionen im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft sind dem Sektor Energie & Umwelt zuzurechnen, gefolgt von Kommunikation & Digitalisierung (28 %) sowie Verkehr & Transport (14 %). Geografisch liegt der Schwerpunkt auf Europa, insbesondere Deutschland, Finnland und Großbritannien waren im Geschäftsjahr 2023 wichtige Märkte für die Bank. Das Kerngeschäft steht dabei in enger Korrelation zur Nachhaltigkeitsstrategie.

Rund EUR 880 Mio. (54 %) des Neugeschäfts unterstützen direkt die Beschleunigung der Energiewende, 24 % bzw. EUR 382 Mio. unseres Projektvolumens helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.

Für die Kommunalkredit liegen bei ihren Investitionsentscheidungen neben Nachhaltigkeitsaspekten auch attraktive Risiko-Rendite-Profile, qualitativ hochwertige Assets und zukunftsorientierte Geschäftsmodelle im Vordergrund. Bei allen Aktivitäten steht im Vordergrund, Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen und die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen. Investitionen in Infrastruktur ermöglichen Wirtschaftsdynamik, tragen zur Stadt-entwicklung und -erneuerung bei, stärken den ländlichen Raum, schaffen Arbeitsplätze, fördern den sozialen Zusammenhalt und unterstützen Maßnahmen für den Klimaschutz. Punktuell unterstützt die Kommunalkredit daher auch Projekte in Afrika durch die Strukturierung risikogarantierter Finanzierungen. Diese wiederum begünstigen sichere Exportaktivitäten europäischer Unternehmen.

Die Bank verfolgt einen auf Kollaboration mit etablierten Partnern ausgerichteten Geschäftsansatz (Originate-and-Collaborate). Sie legt besonderes Augenmerk auf die Platzierbarkeit ihrer Transaktionen am internationalen Fremdkapitalmarkt. 2023 betrug das bei Versicherungen, Asset Manager und Banken platzierte Volumen EUR 358 Mio. (2022: EUR 564 Mio.). Über ihre Infrastruktur-Fonds (Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1 und Europe 2) ist die Bank in der Lage, ihren Geschäftspartnern über eine Asset-Management-Lösung Zugang zu Infrastruktur- und Energiefinanzierungen anzubieten. Mit der Florestan KA GmbH realisiert die Kommunalkredit mittels Eigenkapitalfinanzierungen Leuchtturmprojekte (Wasserstoffproduktion mit der OMV, Photovoltaik-Aufdachanlagen mit der eww), um die Energiewende voranzutreiben.

Das Tätigkeitsfeld der Kommunalkredit umfasste 2023 vor allem Transaktionen zur Erreichung der Klimaziele, den Ausbau digitaler Kommunikationswege und die Verbesserung sozialer Dienstleistungen: darunter die Finanzierung von Wasseraufbereitungsanlagen in Italien; die Errichtung von Windpark- und Photovoltaik-Anlagen auf der iberischen Halbinsel, in Rumänien, Ungarn oder Finnland; die Transformation in Richtung nachhaltiger Stromerzeugung in Deutschland; die Erweiterung von Breitbandinitiativen in Spanien oder Serbien; den Ausbau von Gesundheitseinrichtungen in Großbritannien; die Erweiterung des Hafenportfolios in Portugal.

Partner der Städte & Gemeinden

Die Finanzierung der öffentlichen Hand (Public Finance) hat langjährige Tradition und ist bedeutender Geschäftsbestandteil. Länder, Städte und Gemeinden sind wesentliche Wirtschaftsfaktoren, die von der Kommunalkredit mit Finanzierungen unterstützt werden. Mit Investitionen in bürgernahe, notwendige Infrastruktur schaffen und sichern die Gebietskörperschaften und ihre Unternehmen Arbeitsplätze und helfen, die Konjunktur vor allem in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten anzukurbeln. 2023 schloss die Kommunalkredit neue Finanzierungen in Höhe von EUR 191 Mio. ab (davon EUR 163 Mio. in Österreich), darunter insbesondere in den Sektoren Soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr, Wohnbau), Energie & Umwelt (Wasserver- und -entsorgung, Wertstoffsammelzentren) sowie Verkehr & Transport (Rad- und Gehwege, Straßenbahnen). Zusätzlich hat die Kommunalkredit einen langfristigen Investitionskredit für den geförderten Ausbau der Breitbandversorgung in einer strukturarmen Region in Österreich zur Verfügung gestellt.

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Bekanntheitsgrad & Auszeichnungen

Die Kommunalkredit hat sich in den vergangenen Jahren am europäischen Infrastruktur- und Energiemarkt erfolgreich positioniert. Ob bei der Entwicklung neuer Technologien im Wasserstoffbereich, der Finanzierung von Wasserversorgungsunternehmen, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarparks, der Errichtung von Windparks, der Umsetzung von Breitbandprojekten, der Ausstattung mit hochtechnologischen Geräten im Gesundheitssektor oder bei der Erschließung wichtiger Verkehrslösungen – die Kommunalkredit ist hier als Ansprechpartner in ganz Europa bekannt und geschätzt.

2023 wurde die Bank – wie auch 2022 – von der österreichischen Tageszeitung Kurier mit dem „Gütesiegel für Nachhaltigkeit“ ausgezeichnet. Vom Wirtschaftsmagazin Börsianer gab es erneut Platz 1 in der Kategorie „Beste Spezialbank“.

Gesamtportfolio mit hoher Asset-Qualität

Die strategischen Geschäftsfelder der Kommunalkredit sind von niedrigen Ausfallsraten und hohen Verwertungsraten geprägt. Die Bank verfügt über ein Gesamtportfolio von hoher Asset-Qualität. Per 31. Dezember 2023 wies es ein durchschnittliches Rating von „A-“ auf, 66 % der Exposures wurden als Investmentgrade eingestuft.

Die Non-Performing-Loan-Ratio (NPL) liegt bei 1,5 %. Unter Berücksichtigung von Garantien (Deckungen durch Export Credit Agencies mit höchster Bonität im Ausmaß von 90-95 %) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote 1,0 %. Sie liegt damit deutlich unter dem gewichteten EBA-Durchschnitt.

Das breit diversifizierte Kreditportfolio umfasst die beiden Säulen des Geschäftsmodells: Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance. Per 31. Dezember 2023 entfielen 32 % des Kreditportfolios auf den öffentlichen Sektor (großteils auf österreichische Gebietskörperschaften), 35 % auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und 4 % auf Kredite an öffentlichkeitsnahe Unternehmen. Geografisch gesehen entfielen 25 % auf Österreich (31.12.2022: 28 %), 44 % auf den Rest der Eurozone und 14 % auf weitere EU-Länder (31.12.2022: 46 % beziehungsweise 10 %).

Stabile Refinanzierungsstruktur

Zum 31. Dezember 2023 wies die Kommunalkredit eine starke Liquiditätsposition von EUR 1.752 Mio. auf. Die Bank hielt Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken in Höhe von EUR 888 Mio. (31.12.2022: EUR 503 Mio.). Darüber hinaus verfügte die Kommunalkredit über eine freie Liquiditätsreserve bestehend aus hochliquiden Wertpapieren (HQLA) im Ausmaß von EUR 864 Mio. (31.12.2022: EUR 639 Mio.).

Gerade unter den 2023 vorherrschenden schwierigen Kapitalmarktbedingungen ist die diversifizierte Refinanzierungsstruktur der Kommunalkredit von besonderer Bedeutung. Sukzessive wurden in den letzten Jahren bestehende Fundingquellen ausgebaut und neue erschlossen. Aufgrund des Geschäftsmodells und um Liquiditätsrisiken adäquat zu steuern, gilt das strategische Primat der Diversifizierung für die Kommunalkredit, um von keiner einzelnen Refinanzierungsquelle abhängig zu sein. Nach der regen Emissionstätigkeit 2021 und 2022 konzentrierte sich die Kommunalkredit 2023 verstärkt auf das Einlagengeschäft von Privat- und Firmenkunden. Parallel dazu werden weiterhin Privatplatzierungen für internationale Investoren emittiert.

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Public Sector Covered Bonds | Deckungsstock

Die Kommunalkredit verfügte zum 31. Dezember 2023 über einen diversifizierten Deckungsstock (Cover Pool) von EUR 1.196 Mio. Demgegenüber waren in EUR- und CHF-denominierte Public Sector Covered Bonds in Höhe von rund EUR 1.058 Mio. aushaftend.

Der Cover Pool enthielt zum 31. Dezember 2023 Aktiva aus Österreich (87,8 %), Frankreich (4,9 %), Portugal (2,7 %), Belgien (2,5 %) und Deutschland (2,1 %). 79,1 % der Positionen des Cover Pools verfügen über ein Rating von „AAA“ oder „AA“; 18,2 % über ein Rating von „A“. Die per 31. Dezember 2023 gehaltene Überdeckung betrug 13,1 %.

S&P Global Ratings
BBB-
A-3
positiv

Fitch Ratings
BBB-
F3
stabil

Morningstar DBRS
BBB
R-2 (high)
positiv

Rating

Die Investmentgrade-Ratings von S&P Global Ratings („BBB-“ | Ausblick auf „Positiv“ angehoben) und Fitch Ratings („BBB-“ | stabiler Ausblick) wurden im ersten Quartal 2023, von Morningstar DBRS („BBB“ | Ausblick auf „Positiv“ angehoben) im September 2023 bestätigt. Am 8. Februar 2024 verifizierte Fitch erneut unser Investmentgrade-Rating, zudem wurde der Ausblick auf positiv erhöht. Die Anhebungen des Ausblicks von S&P und DBRS spiegeln die sehr gute Geschäftsentwicklung bei hoher Risikodisziplin wider. Die Ratingagenturen haben

Der Wachstumspfad, die geplante Erhöhung der Kapitalbasis sowie die strategische Ausrichtung, das Produkt- und Serviceportfolio weiter zu diversifizieren, wird von den Ratingagenturen ebenfalls positiv angeführt.

Das Covered Bond-Rating der Kommunalkredit von S&P Global Ratings wurde im Februar 2023 bei „A+“ mit stabilem Ausblick bestätigt. S&P streicht das Portfolio mit hoher Kreditqualität aus überwiegend österreichischen und deutschen Assets des öffentlichen Sektors als Stärke hervor.

Kapitalmarktauftritt

Die Kommunalkredit hat in den letzten Jahren ihren Zugang zu den Kapitalmärkten kontinuierlich ausgebaut. 2020 wurde ein neues Debt Issuance-Programm (DIP 4) im Ausmaß von bis zu EUR 800 Mio. aufgelegt, welches im Februar 2022 mittels Nachtrags auf EUR 2 Mrd. aufgestockt wurde. Im Zuge des jährlichen Programmupdates erfolgte zuletzt am 24. Februar 2023 die Billigung des Basisprospekts durch die österreichische Finanzmarktaufsicht, mit Nachtrag 31. August 2023. Emissionen unter diesem Programm können in Wien gelistet werden und unterstreichen die Verbundenheit der Kommunalkredit zum heimischen Kapitalmarkt. Im Jahr 2023 wurden EUR 89,9 Mio. an Privatplatzierungen von Senior Preferred-Anleihen bei institutionellen Investoren sowie ein EUR 50 Mio.-Covered Bond platziert.

Entwicklung des Einlagengeschäftes

Das Einlagengeschäft der Kommunalkredit besteht aus Retail-Einlagen (KOMMUNALKREDIT INVEST) und Wholesale-Einlagen (KOMMUNALKREDIT DIREKT für Gemeinden und öffentlichkeitsnahe Unternehmen bzw. Direktgeschäft mit Firmenkunden und Institutionellen). 2023 konnte sowohl das Geschäft mit Wholesale-Einlagen als auch mit Retail-Einlagen weiter ausgebaut werden. Das Kundenverhalten war im ersten Halbjahr 2023 noch weitgehend geprägt von der Erwartung höherer Zinsen sowie von Unsicherheiten durch hohe Inflation, steigende Lebenshaltungskosten, geopolitische Spannungen und eine nachlassende Wirtschaftsdynamik. Dies führte sowohl im Retail-, als auch im Wholesale-Bereich zur Nachfrage nach kürzeren Laufzeiten für Veranlagungsprodukte. Im zweiten Halbjahr 2023 führte die Erwartung des Zinsgipfels zu längeren Laufzeiten bei Veranlagungen. Erfreulicherweise konnte der Anteil an Festgeldern im Vergleich zu Tagesgeldern im Jahr 2023 sukzessive erhöht werden.

Retail-Einlagen | KOMMUNALKREDIT INVEST : Mit der Online-Retail-Plattform KOMMUNALKREDIT INVEST ist die Kommunalkredit im Privatkundengeschäft in Österreich und Deutschland tätig. KOMMUNALKREDIT INVEST bietet Tag- und Festgeldanlagen mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren an.

Per 31. Dezember 2023 betreute die Bank 36.452 aktive Privatkunden (31.12.2022: 22.351); das entspricht einem Anstieg von 63,1 %. Das durchschnittliche Einlagevolumen pro Kunde in Höhe von EUR 58.249 blieb im Wesentlichen unverändert (31.12.2022: EUR 57.598). Der Anteil an Festgeldeinlagen konnte per 31. Dezember 2023 gesteigert werden und beläuft sich auf 89,7 % (31.12.2022: 66 %); die durchschnittliche Laufzeit der Festgelder liegt bei 28 Monaten (31.12.2022: 21 Monate). Das Einlagevolumen betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 2.123 Mio. (31.12.2022: EUR 1.287 Mio.); ein Anstieg um 65 %.

Wholesale-Einlagen | (KOMMUNALKREDIT DIREKT und Direktgeschäft mit Firmenkunden/Institutionellen) : Mit KOMMUNALKREDIT DIREKT bietet die Bank Gemeinden und gemeindenahen Unternehmen eine moderne Online-Plattform für ein effizientes Veranlagungs- und Cash-Management, bei dem das Monitoring und die Disposition der Veranlagungen durch den Kunden selbst einfach möglich ist. Die Whole-sale-Einlagen konnten im Jahr 2023 um 19 % gesteigert werden und lagen zum 31. Dezember 2023 bei EUR 1.034 Mio. (31.12.2022: EUR 869 Mio.).

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Liquiditätskennzahlen

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) – in Übereinstimmung mit der CRR (Capital Requirements Regulation) – misst die kurzfristige Widerstandsfähigkeit des Liquiditätsrisikoprofils einer Bank während eines 30-tägigen Szenarios und wird im Rahmen des Frühwarnsystems streng beobachtet. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) betrug zum 31. Dezember 2023 542 % (31.12.2022: 348 %) und lag somit deutlich über der regulatorischen Mindestquote von 100 %.

Banken sind des Weiteren angehalten, mit Blick auf Aktiva und außerbilanzielle Aktivitäten eine stabile langfristige Refinanzierungsbasis aufzuweisen. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) lag zum 31. Dezember 2023 bei komfortablen 135 % (31.12.2022: 129 %).

LCR 542 %
NSFR 135 %

Referenzprojekte

Gretchen Wandel erneuerbarer Stromerzeugungstechnologien | Deutschland

Um die Transformation des Energiesystems in Richtung nachhaltiger Stromerzeugung zu lenken, bedarf es neuer und verbesserter Technologien. Die Officium Holding hat sich auf Smartmeter-Geräte spezialisiert, die Impulse unterschiedlicher Verbrauchstypen (wie Wasser, Gas, Dampf) messen und aufbereiten und somit Teil der Lösung für ein klimabewusstes, nachhaltiges Energiekonzept sind. Die Kommunalkredit war als Mandated Lead Arranger an der Finanzierung des EUR 83,5 Mio.-Pakets beim führenden deutschen Wasser- und Wärmemengenzähler beteiligt.

Triumph Erweiterung des Hafenportfolios | Portugal

Yilport hält fünf Hafenkonzessionen in den Regionen um Lissabon sowie im Norden des Landes. Die kombinierte Containerkapazität der Häfen beträgt 2,1 Mio. Container im Ausmaß von 1 TEU (6,1 m Länge | 2,4 m Breite | bis zu 2,9 m Höhe). Bei der EUR 198 Mio.-Fazilität zur Refinanzierung der Anschaffungskosten fungierte die Kommunalkredit als Mandated Lead Arranger und Structuring Bank.

Ace Fiber-to-the-Home | Spanien

Der spanische Glasfaserbetreiber Adamo hat seinen Schwerpunkt auf ländliche Regionen mit einer geringen Bevölkerungsdichte gelegt. Er betreibt ein offenes Hochgeschwindigkeits-Zugangsnetz, das er dem Einzel-, Großhandel und privaten Haushalten zur Verfügung stellt. Als Mandated Lead Arranger führte die Kommunalkredit ihre gute Zusammenarbeit mit Adamo bei dieser Transaktion erfolgreich weiter.

Die hier genannten Summen entsprechen dem Gesamtvolumen der jeweiligen Transaktion.

Cura Größter pan-europäischer Anbieter im Bereich der Krebsbehandlung | Großbritannien

Mit dem Zusammenschluss der italienischen Medipass (Advanced Medical Services), des deutschen Strahlentherapieanbieters RON und der britischen Althea Group (Integrated Healthcare Technology) bündelt die deutsche DWS geballtes medizinisches Wissen im Kampf gegen den Krebs. Bei der Refinanzierung des größten pan-europäischen Anbieters in dieser Sparte hat die Kommunalkredit als Arranger im Rahmen des EUR 576 Mio. umfassenden Pakets mitgewirkt.

Twister Abfallentsorgung | Italien

Das führende italienische Abfallentsorgungsunternehmen Eco Eridania SpA ist vorrangig in zwei Schlüsselsegmenten aktiv: Sanitärabfälle und industrielle Spezialabfälle. Um den weiteren Ausbau der Tätigkeiten entlang der gesamten Abfall-Wertschöpfungskette – von Sammlung über Transport bis zur Entsorgung – zu ermöglichen, hat die Kommunalkredit als Mandated Lead Arranger mit EUR 70 Mio. des EUR 340 Mio.-Finanzierungspakets dieses Projekt wesentlich unterstützt.

White Gold Breitbandausbau | Deutschland

Die NFH Northern Fiber Holding konzentriert sich auf den flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen in Norddeutschland. Als digitale Infrastrukturplattform der UBS AM in Deutschland hat sie sich im Frühjahr 2023 Fremdkapital von EUR 240 Mio. für den Glasfaseranschluss von 350.000 Haushalten gesichert. Die Kommunalkredit agierte bei dieser Transaktion als Mandated Lead Arranger und unterstreicht daher einmal mehr ihre führende Rolle bei der Umsetzung digitaler Infrastruktur in Deutschland bzw. ganz Europa.

THOR Datenzentrum | Schweden

Rechenzentren in nordischen Ländern erfreuen sich aufgrund ihrer wettbewerbsfähigen Stromkosten durch den hohen Anteil an erneuerbaren Energiequellen an zunehmendem Interesse. Angetrieben von der steigenden Nachfrage nach öffentlichen Cloud-Diensten hat das schwedische Unternehmen EcoDataCenter seine Kapazitäten erweitert. Dabei setzt der Betreiber auf eine einzigartige Lösung der Wärmerückgewinnung beim Betreiben seiner Datenzentren. Die Kommunalkredit agierte als Global Coordinator und Mandated Lead Arranger bei dieser EUR 170 Mio.-CAPEX-Fazilität.

Sunrise – Beratungsmandat bei Steag-Transaktion | Deutschland & Spanien

Die Steag-Tochter Iqony hat sich auf die Erzeugung erneuerbarer Energie und damit zusammenhängende Dienstleistungen konzen-triert. Der neue Eigentümer – der spanische Investor Asterion Indus-trial Partners – will das Geschäft durch Investitionen in grüne Technologien wie Wasserstoff, Batterien, Solar- und Windenergie, Fernwärme deutlich ausbauen. Die Kommunalkredit agierte als Sole M&A sowie Financial Advisor bei dieser EUR 2,6 Mrd.-Transaktion.

Senyö Solar-PV-Anlage | Ungarn

Die Kommunalkredit hat als Sole Mandated Lead Arranger die EUR 37,5 Mio.-Bauzwischenfinanzierung einer 63-MWp-Solar-PV-Anlage bereitgestellt. Aufgrund der innovativen „Merchant“-Struktur, die anstelle fixer Abnahmevereinbarungen die produzierte Energie auf dem freien Markt anbietet und verkauft, gilt diese Transaktion als Leuchtturmprojekt im ungarischen Energiesektor.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2023 – ein weiteres Rekordjahr! Trotz schwierigen makroökonomischen Umständen konnte das operative Ergebnis um mehr als 58 % auf EUR 134 Mio. gesteigert, die Cost-Income-Ratio auf 37 % gesenkt und ein Return on Equity nach Steuern von 25 % erzielt werden. Einmal mehr hat sich unser strategischer Fokus auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance eindrucksvoll bewährt.

Finanzielle Leistungsindikatoren nach IFRS

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Bilanzsumme 5.871,1 4.628,3
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Additional Tier 1) 577,0 471,9
Zinsergebnis 192,4 125,7
Provisionsergebnis 38,5 29,9
Verwaltungsaufwand -93,1 -75,8
Sonstige betriebliche Erträge 1,2 10,2
Operatives Ergebnis * 134,3 85,2
Sonstiges Kreditrisiko, Bewertungs- und Realisierungsergebnis 1, 4 14,2
Konzernperiodenergebnis vor Steuern 135,7 99,3
Ertragsteuern -35,2 -21,1
Konzernperiodenergebnis nach Steuern 100,5 78,2
Cost-Income-Ratio (auf Basis Operatives Ergebnis) ** 36,7 % 42,8 %
Return on Equity vor Steuern *** 33,8 % 28,3 %
Return on Equity nach Steuern 25,0 % 22,3 %

* Operatives Ergebnis = Periodenergebnis vor Steuern ohne Kreditrisiko, Bewertungs- und operatives Verkaufsergebnis aus Infrastruktur-/Energiefinanzierungen.

** Um eine aussagekräftige CIR sicherzustellen, fließt die KPC gemäß Cost-Plus-Modell netto in die Berechnung der Effizienzkennzahl ein.

*** Return on Equity = Periodenergebnis hochgerechnet auf ein Jahr/hartes Kernkapital der Gruppe zum 1.1.

Regulatorische Kennzahlen der Kommunalkredit Austria AG nach UGB/BWG

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Risikogewichtete Aktiva 2.965,7 2.552,5
Eigenmittel (CET 1, Additional Tier 1, Tier 2) 635,6 538,9
Harte Kernkapitalquote 17,9 % 16,9 %
Kernkapitalquote 20,0 % 19,4 %
Gesamtkapitalquote 21,4 % 21,1 %

Rating

Emittenten-Ratings S&P GLOBAL RATINGS FITCH RATINGS MORNINGSTAR DBRS
Langfristiges Rating BBB- BBB- BBB
Kurzfristiges Rating A-3 F3 R-2 (high)
Ausblick positiv stabil positiv

Die wesentlichen Unterschiede im operativen Ergebnis zwischen dem Einzelabschluss nach UGB und dem Konzernabschluss nach IFRS stammen aus unterschiedlichen Realisierungszeitpunkten von Entgelten im Zusammenhang mit dem Kreditneugeschäft, der differenzierten Behandlung von Derivaten im Portfolio-Hedge und dem operativen Ergebnis der vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie einer innerkonzernalen Umgründung, die keinen Effekt auf den Konzernabschluss hat.

Finanzielle Leistungsindiaktoren nach UGB/BWG (Kommunalkredit Austria AG)

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Bilanzsumme 5.833,6 4.609,8
Eigenkapital 491,7 391,3
Zinsergebnis 173,0 94,5
Provisionsergebnis 32,2 21,3
Verwaltungsaufwand -73,0 -62,0
Sonstige betriebliche Erträge 5,4 5,1
Platzierungsergebnis * 1,0 5,4
Dotierung/Auflösung Vorsorge § 57 Abs. 1 BWG 3,3 -0,9
Operatives Ergebnis ** 139,1 61,2
Sonstiges Kreditrisiko, Bewertungs- und Realisierungsergebnis -3,6 7,4
Periodenergebnis vor Steuern 135,6 68,5
Umgründungsergebnis 0,0 17,9
Ertragsteuern -35,1 -16,2
Periodenergebnis nach Steuern 100,4 70,2
Cost-Income-Ratio Bank Stand-alone 35,1 % 47,8 %
Return on Equity vor Steuern *** 31,4 % 24,7 %
Return on Equity nach Steuern 23,3 % 20,0 %

* Enthält das operative Verkaufsergebnis aus Infrastruktur-/Energiefinanzierungen; in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus Bewertungen und Realisierungen enthalten.

** Enthalten in den Positionen 11 bis 13 der Gewinn- und Verlustrechnung.

*** Return on Equity vor Steuern = Periodenergebnis vor Steuern hochgerechnet auf ein Jahr/hartes Kernkapital zum 1.1.

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Bilanzstruktur

Die IFRS-Konzernbilanzsumme der Kommunalkredit betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 5,9 Mrd. (31.12.2022: EUR 4,6 Mrd.). Die Forderungen an Kunden stellen mit EUR 3,8 Mrd. (31.12.2022: EUR 3,0 Mrd.) die größte Position der Aktivseite dar. Weitere EUR 1,4 Mrd. (31.12.2022: EUR 1,1 Mrd.) stellen Finanzierungen mit opportunistischer Platzierungsabsicht dar, welche in der Bilanz unter „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte“ ausgewiesen werden. Der Anstieg der genannten Positionen ist im Wesentlichen auf das fortgesetzte Wachstum im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsbereich zurückzuführen. So erfolgten 2023 bilanzwirksame Neuauszahlungen von EUR 1,6 Mrd. Das Platzierungsvolumen lag bei EUR 0,4 Mrd. Weiters verfügte die Bank zum 31. Dezember 2023 über eine Barreserve von EUR 0,9 Mrd. (31.12.2022: EUR 0,5 Mrd.).

Auf der Passivseite stellen die Kundenverbindlichkeiten mit EUR 3,3 Mrd. (31.12.2022: EUR 2,3 Mrd.) und die verbrieften Verbindlichkeiten mit EUR 1,6 Mrd. (31.12.2022: EUR 1,4 Mrd.) die größten Refinanzierungspositionen dar. Kapitalmarktaktivitäten umfassten EUR 89,9 Mio. Privatplatzierungen von Senior Preferred-Anleihen und EUR 50 Mio. Public Sector Covered Bond-Transaktionen. Das IFRS-Eigenkapital der Kommunalkredit Gruppe betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 577,0 Mio. (31.12.2022: EUR 471,9 Mio.).

RoE nach Steuern 25 %
CIR 37 %
Kapitalquote 21 %

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Risikogewichtete Aktiva und Eigenmittel

Per 31. Dezember 2023 verfügte die Kommunalkredit auf Einzel-ebene über ein hartes Kernkapital (CET 1) von EUR 531,1 Mio. (31.12.2022: EUR 431,2 Mio.), ein Kernkapital (Tier 1) von EUR 593,9 Mio. (i. e. CET 1 plus EUR 62,8 Mio. Additional Tier 1 – AT1 | 31.12.2022: EUR 494,0 Mio.) und Eigenmittel von insgesamt EUR 635,6 Mio. (i. e. Tier 1 plus EUR 41,7 Mio. Tier 2 | 31.12.2022: EUR 538,9 Mio.).

Der Unterschied der regulatorischen Eigenmittel auf Einzelebene (EUR 635,6 Mio.) und Gruppenebene (EUR 573,4 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus der Anrechnungseinschränkung gemäß Art. 81 ff CRR („Minderheitenabzug“).

Die risikogewichteten Aktiva erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der positiven Neugeschäftsentwicklung auf EUR 2.944,0 Mio. (31.12.2022: EUR 2.534,1 Mio.).

Die Kommunalkredit wies damit zum 31. Dezember 2023 weiterhin starke Kapitalquoten auf: So betrug die Gesamtkapitalquote 21,4 % (31.12.2022: 21,1 %), die Kernkapitalquote 20,0 % (31.12.2022: 19,4 %) und die harte Kernkapitalquote 17,9 % (31.12.2022: 16,9 %).

Die dargestellten Werte reflektieren die Eigenkapitalkennzahlen-Basis des Einzelabschlusses der Kommunalkredit gemäß UGB/BWG unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2023.

Die Kommunalkredit ist Teil einer Kreditinstitutsgruppe, deren oberste Muttergesellschaft die Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere) ist. Die Satere erstellt ihren Konzernabschluss nach den relevanten Vorschriften des UGB/BWG; der Konsolidierungskreis wird gemäß § 30 BWG ermittelt. Zum 31. Dezember 2023 lag die konsolidierte Gesamtkapitalquote bei 19,5 % (31.12.2022: 18,7 %), die konsolidierte Kernkapitalquote bei 18,3 % (31.12.2022: 17,3 %) und die konsolidierte harte Kernkapitalquote bei 17,1 % (31.12.2022: 15,9 %).

Gewinn- und Verlustrechnung der Kommunalkredit Gruppe nach IFRS

Die Kommunalkredit Gruppe blickt auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück: Das Jahresergebnis nach Steuern stieg im Vergleich zum Vorjahr um 28 % auf EUR 100,5 Mio., das operative Ergebnis verbesserte sich um EUR 49,1 Mio. bzw. 58 % auf EUR 134,3 Mio. Die deutliche Verbesserung des operativen Ergebnisses ist auf den kontinuierlichen Ausbau der Kernbereiche Infrastruktur- und Energiefinanzierung und Public Finance zurückzuführen. Die signifikante Verbesserung des operativen Ergebnisses schlug sich auch in einer deutlichen Reduktion der Cost-Income-Ratio auf 36,7 % (2022: 42,8 %) nieder. Der Return on Equity nach Steuern erhöhte sich von 22,3 % im Vorjahr auf 25,0 %.

Das Portfolio der Kommunalkredit bewies sich auch im Jahr 2023 als sehr robust; die Non-Performing-Loan (NPL)-Ratio liegt bei 1,5 % bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen bei 1,0 %.

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Die wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen des IFRS-Ergebnisses 2023 sind wie folgt:

Operatives Ergebnis

Das operative Ergebnis (Jahresergebnis vor Steuern ohne Kreditrisiko- und Bewertungsergebnis) betrug EUR 134,3 Mio.(2022: EUR 85,2 Mio.) und setzt sich aus folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:

Zinsergebnis

Das Zinsergebnis erhöhte sich um 53 % auf EUR 192,4 Mio.(2022: EUR 125,7 Mio.). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert v. a. aus den weiter gesteigerten Erträgen aus dem Infrastruktur- & Energieportfolio sowie dem gestiegenen Zinsumfeld.

Provisionsergebnis

Das Provisionsergebnis aus dem laufend erweiterten Leistungsspektrum der Kommunalkredit im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft sowie aus dem Förderungsmanagement und Beratungsgeschäft der Tochtergesellschaft Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) veränderte sich um rund 28,9 % auf EUR 38,5 Mio. (2022: EUR 29,9 Mio.). Darin enthalten sind EUR 40,9 Mio. (2022: EUR 33,7 Mio.) Provisionserträge und EUR 2,4 Mio. (2022: EUR 3,9 Mio.) Provisionsaufwendungen.

Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand der Kommunalkredit Gruppe stieg um 22,8 % auf EUR -93,1 Mio. (2022: EUR -75,8 Mio.) und setzte sich aus Personalaufwendungen von EUR -60,7 Mio. (2022: EUR -52,9 Mio.) und Sachaufwendungen von EUR -32,4 Mio. (2022: EUR -22,9 Mio.) zusammen. Der Anstieg des Verwaltungsaufwands reflektiert den weiteren Ausbau der Kapazitäten und die gezielte Erweiterung des Teams – sowohl im Markt als auch in der Marktfolge – mit internationalem Know-how und großem Erfahrungsschatz im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft infolge des Wachstumskurses und der Erweiterung der Produktpalette sowie dem Personalaufbau im Tochterunternehmen KPC aufgrund der neuerlichen Erweiterung der Umweltförderungsschienen seitens der zuständigen Bundesministerien. Die Cost-Income-Ratio reduzierte sich trotz gestiegener Verwaltungsaufwendungen auf 36,7 % nach 42,8 % im Vorjahr.

Kreditrisiko, Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden

Das Kreditportfolio der Kommunalkredit zeigte sich auch unter den Einflüssen des Russland-Ukraine-Konflikts solide: Die Non Performing Loan-Ratio betrug zum 31. Dezember 2023 1,5 %. Das ausgewiesene Kreditrisikoergebnis beträgt EUR -0,6 Mio. (2022: EUR -1,5 Mio.) und reflektiert die Veränderung der statistisch errechneten Vorsorge für erwartete Verluste (expected credit loss) gemäß IFRS 9. Die Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden betragen 2023 TEUR -13,7 (2022: EUR 16,2 Mio.). In dieser Position waren negative Bewertungseffekte von erfolgswirksam zum Fair Value-bewerteten Finanzinstrumenten von EUR -1,5 Mio. (2022: EUR 15,8 Mio.) enthalten.

Ertragsteuern

Der Steueraufwand betrug EUR -35,2 Mio. (2022: EUR -21,1 Mio.) und enthält neben dem laufenden Steueraufwand die Veränderung der aktivierten latenten Steuern aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen.

Entwicklung der Risikovorsorge unter Berücksichtigung der aktuellen makroökonomischen Entwicklungen

Die Risikovorsorge für statistisch erwartete Kreditverluste (expected credit losses) wird auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelten Erfahrungswerten berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen (probability of default – „PD“), Ausfallquoten (loss given default) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt.

Für das PD-Modell ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter ein wesentlicher Treiber der PDs. Die Through-the-Cycle-PDs haben sich zuletzt leicht reduziert und für das Jahr 2024 wird für die Eurozone ein gegenüber 2023 leicht verbessertes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Beides wirkt sich im Modell positiv auf die Point-in-Time PDs aus. Demgegenüber steht jedoch eine nachteilige Entwicklung der Ratingmigrationen im Vergleich zur Vorperiode (Abschwächung der positiven Dynamik), auch wenn die Anzahl an positiven Ratingveränderungen gegenüber der Anzahl der Ratingverschlechterungen nach wie vor überwiegt.

Aufgrund von für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten.

Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen. Dennoch gibt es zwei Fälle, bei denen es zu einem Ausfall gekommen ist. Beide Fälle sind zu 90-95% von Exportkreditagenturen staatlich gedeckt (Bonität der Republik Deutschland, mit einem lediglich kleinen Residualexposure). In beiden Fällen ist die weitgehende Rückführung daher sichergestellt. Insgesamt ist inklusive eines weiteren Falls, der in IFRS unter Fair Value behandelt wird, ein Exposure-Volumen von EUR 53,4 Mio. im Ausfall (Non Performing Loan-Quote von 1,5 %, bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 1,0 %). Im Jahr 2023 gab es keine neuen Forbearance-Fälle. Ein Fall aus 2022 befindet sich noch im zweijährigen Forbearance-Bewährungszeitraum. Zum 31. Dezember 2023 war bis auf eine der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand.

Zum 31. Dezember 2023 waren insgesamt im Kreditbuch der Bank drei Engagements mit einem Exposure in Höhe von EUR 45 Mio. in der IFRS-Stufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst.

Das Kreditrisikoergebnis betrug im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 EUR -0,6 Mio. und resultiert aus Neugeschäften, Ratingänderungen, Stufentransfers, der Bildung von Wertberichtigungen sowie der erfolgten PD-Aktualisierung.

Ertragslage im Einzelabschluss der Kommunalkredit Austria AG nach UGB/BWG

Die Kommunalkredit Austria AG weist für das Jahr 2023 nach UGB/BWG ein Betriebsergebnis von EUR 135,9 Mio. (2022: EUR 57,5 Mio.) aus. Das operative Ergebnis, welches das Betriebsergebnis um das operative Verkaufsergebnis aus Aktivbeständen sowie Infrastruktur/Energie und die Veränderung der Vorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG ergänzt, verdeutlicht mit einer eindrucksvollen Steigerung von 127,3 % bzw. EUR 77,9 Mio. auf EUR 139,1 Mio. (2022: EUR 61,2 Mio.) die Entwicklung der operativen Ertragskraft der Bank im Geschäftsjahr 2023. Auf Basis des operativen Ergebnisses ergibt sich eine deutlich reduzierte Cost-Income-Ratio von 35,1 % (2022: 47,8 %).

Das sonstige Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis betrug EUR -3,6 Mio. (2022: EUR 12,0 Mio.). Die statistisch ermittelte Risikovorsorge (expected credit loss) erhöhte sich geringfügig um EUR 1,2 Mio. und beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 7,5 Mio. Weiters besteht aus Gründen der Vorsicht in Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken eine Vorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG (Ausweis unter den Forderungen an Kunden), welche zum 31. Dezember 2023 einen Stand von EUR 1,65 Mio. (31.12.2022: EUR 4,95 Mio.) zeigt. Die NPL-Rate beträgt 1,5 % (Netto nach Berücksichtigung von ECA-Deckungen 1,0 %).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag mit EUR 135,6 Mio. um 93 % bzw. EUR 63,8 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 68,5 Mio. Der Steueraufwand 2023 beträgt EUR -35,1 Mio. (2022: EUR -16,2 Mio.). Der Jahresüberschuss nach Steuern erhöhte sich um 43 % auf EUR 100,4 Mio. (2022: EUR 70,2 Mio.). Die Bilanzsumme nach UGB/BWG belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 5,8 Mrd. (31.12.2022: EUR 4,6 Mrd.). Die wesentlichen Positionen der Aktivseite der Bilanz stellten die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 3,8 Mrd. dar (31.12.2022: EUR 3,0 Mrd.). Die Schuldtitel und Schuldverschreibungen, welche im Wesentlichen Wertpapiere des Liquiditätsbuchs enthalten, betrugen zum 31. Dezember 2023 EUR 0,4 Mrd. (31.12.2022: EUR 0,4 Mrd.). Auf der Passivseite stellen die Kundenverbindlichkeiten mit EUR 3,3 Mrd. (31.12.2022: EUR 2,3 Mrd.) und die verbrieften Verbindlichkeiten mit EUR 1,6 Mrd. (31.12.2022: EUR 1,5 Mrd.) die größten Refinanzierungspositionen dar.

Das Eigenkapital der Kommunalkredit betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 491,7 Mio. (31.12.2022: EUR 391,3 Mio.), zusätzlich verfügt die Bank über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG von unverändert EUR 40 Mio.

Ausgewählte GuV-Kennzahlen nach UGB/BWG

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Zinsergebnis 173,0 94,5
Provisionsergebnis 32,2 21,3
Verwaltungsaufwand -73,0 -62,0
Sonstige betriebliche Erträge 5,4 5,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1,0 -1,2
Betriebsergebnis 135,9 57,5
Dotierung/Auflösung Vorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG 3,3 -0,9
Operatives Ergebnis 139, 1 61 , 2
Sonstiges Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis -3,6 12,0
Periodenergebnis vor Steuern 135,6 68,5
Umgründungsergebnis 0,0 17,9
Ertragsteuern -35, 1 -16,2
Periodenergebnis nach Steuern 100,4 70,2
Cost-Income-Ratio Bank Stand-alone 35,1 % 47,8 %
Return on Equity vor Steuern 31,4 % 24,7 %
Return on Equity nach Steuern 23,3 % 20,0 %

Zweigstelle und Konzerntöchter

Wien (Stammsitz) und Frankurt am Main (Zweigstelle) sind die Drehscheiben, von denen aus die Kommunalkredit als Spezialist für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen mit Fokus auf Europa agiert. 240 Mitarbeiter:innen in der Bank und 161 in der auf Umweltförderung und -beratung ausgerichteten Tochter sind für die Performance verantwortlich.

Die Kommunalkredit Austria AG hält Beteiligungen und Anteile an mehreren verbundenen Unternehmen. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die Gesellschaften der Fidelio KA Debt Fund-Plattform, die Florestan KA GmbH und die Kommunalnet E-Government Solutions GmbH stellen strategische Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen dar. Die Unternehmen in Zusammenhang mit den Immobilien der Bank (sie fungieren als Unternehmenssitz) werden hauptsächlich zur Unterstützung des Kerngeschäfts gehalten.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Investitionen in Infrastruktur und Maßnahmen gegen den Klimawandel sind essenziell für unsere Gesellschaft. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) leistet mit ihren beiden Geschäftsfeldern Förderungsmanagement und Consulting einen wesentlichen Beitrag zu diesen Zielen. Sie ist Expertin und kompetente Partnerin für Klima- und Umweltschutzprojekte in den Bereichen Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, klima-freundliche Mobilität, Siedlungs- und Schutzwasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität sowie Altlastensanierung. Mit ihrem breiten und spezifischen Wissen rund um das Themen-spektrum Umwelt, Klima und Energie ist die KPC gerade im internationalen Umfeld auch ein ausgewiesener Partner im Bereich Sustainable Finance . 90 % ihrer Anteile stehen im Eigentum der Kommunalkredit.

Förderungsmanagement

Die hohe Nachfrage nach Umweltförderungen hat auch 2023 angehalten. Die KPC vergab Förderungsgelder in Höhe von EUR 1.735 Mio. (2022: EUR 1.273 Mio.), vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), des Klima- und Energiefonds sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS).

In Summe wurden 2023 insgesamt 633.403 Klima- und Umweltschutzprojekte (2022: 414.355), denen ein Investitionsvolumen von über EUR 7,1 Mrd. (2022: EUR 6,0 Mrd.) zugrunde lag, beurteilt. Das entspricht einer Steigerung von rund 53 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2022.

Im Sinne der Klimaschutzbestrebungen der österreichischen Bundesregierung sowie der Konjunkturbelebung auf regionaler und lokaler Ebene wurden die Förderungsmittel 2023 für alle klimarelevanten Förderungsinstrumente deutlich erhöht . Noch nie stand so viel zur Verfügung. Damit verbunden stieg die Förderungsnachfrage extrem; es wurden um 33 % mehr Anträge eingereicht als im Jahr zuvor. Die KPC ist Schnittstelle zwischen den Förderungsgebern, die die finanziellen Mittel bereitstellen, und den Antragstellern. Dabei begleitet sie ein Projekt über den gesamten Förderungsprozess. Zu den Aufgaben gehört zudem die Entwicklung und Implementierung von Förderungsprogrammen. 2023 waren dies beispielsweise Förderungsprogramme zur Transformation der Industrie und Wirtschaft hin zur CO2-Neutralität, die Umrüstung von kulturellen Einrichtungen mit dem Programm Klimafitte Kulturbetriebe sowie die thermische Sanierung und Kesseltausch in Gebäuden für Schutzbedürftige. Darüber hinaus wurden auch das Förderungsangebot des Biodiversitätsfonds gestartet sowie zusätzliche Mittel für Förderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt.

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Beratung

Als Beratungsdienstleisterin ist die KPC für namhafte nationale und internationale Entwicklungsorganisationen und Finanzinstitutionen erfolgreich tätig. Im internationalen Consulting hat sich die KPC dabei besonders auf Beratungsleistungen in den Bereichen Energie, Klimaschutz und nachhaltige Finanzierung fokussiert und führt hier vor allem technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen , Studien, Know-how-Transfer und Politikberatung sowie Projektevaluierungen und die Entwicklung von nachhaltigen Kreditlinien durch. Zu den Auftraggebern zählen u. a. anerkannte Institutionen wie die Weltbank, die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investmentbank (EIB), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Bereich der Klimapolitik-Beratung für das BMK unterstützt die KPC direkt das österreichische Verhandlungsteam bei den Klimaverhandlungen auf EU-Ebene sowie bei den internationalen UN-Klimaverhandlungen (wie der COP28 in Dubai). Zudem berät die KPC den österreichischen Vertreter im Green Climate Fund (GCF), welcher als internationales Klimafinanzierungsinstrument Gelder für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt.

Im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung betreut die KPC Klimaschutzprojekte, die durch das BMK direkt gefördert werden, um Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellen- ländern zu unterstützen. Unter diesem Förderungsprogramm wurde 2023 auch der erste Programm-Call für Klimaschutzprojekte erstellt und veröffentlicht, der zur Vergabe von annähernd EUR 10 Mio. an Förderungsmitteln für Projekte in Entwicklungsländern geführt hat.

2023 hat die KPC in Summe 34 Projektanträge mit einem potenziellen Auftragsvolumen von EUR 34,6 Mio. erstellt und bei ausschreibenden Institutionen eingereicht. Dabei wurden zwölf attraktive Neuaufträge sowie Verlängerungen bestehender Mandate mit einem gesamten Auftragswert von EUR 4,3 Mio. beauftragt.

Climate Austria

Freiwilliger Klimaschutz war auch 2023 ein wichtiges Thema in der breiten Öffentlichkeit und viele Unternehmen suchen aktiv Möglichkeiten, Maßnahmen zum freiwilligen Klimaschutz zu setzen. Die KPC managt Climate Austria seit dem Jahr 2008 und greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung mit Klimaschutzprojekten in Österreich und im Ausland zurück. Climate Austria berechnet und evaluiert die klimarelevanten Aktivitäten von Unternehmen und bietet die Möglichkeit an, für all jene CO2-Emissionen, die nicht durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen vermieden werden können, aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Unter diesem Kooperationsmodell wurden bislang mehr als 400 nationale und internationale Klimaschutzprojekte mit insgesamt rund EUR 3 Mio. unterstützt, allein im Jahr 2023 wurden fast 20.000 Tonnen CO2 über nationale und internationale Klimaschutzprojekte vermieden.

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Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fonds-Plattform

Mit der luxemburgischen Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund SICAV-RAIF SCA bietet die Kommunalkredit eine Infrastructure Debt Fonds-Plattform an, die professionellen Investoren diversifizierten Zugang zur Infrastruktur-Pipeline der Bank ermöglicht. Die Investoren profitieren von der starken Akquisitions-, Strukturierungs- sowie Portfolio Management-Expertise der Kommunalkredit bei nachhaltigen europäischen Infrastruktur- und Energieprojekten, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Bank profitiert im Gegenzug von vertieften, strategischen Partnerschaften mit den Fonds-Investoren. Dabei präsentiert sich die Kommunalkredit als starker Partner mit gleichgeschalteten Interessen aufgrund der jeweils eigenen Investitionen parallel zum Fonds.

Der Teilfonds „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1“ ist seit Ende 2021 voll investiert und derzeit in der Reifephase. Der Fonds vereint ein breites nachhaltiges Projektspektrum aus Infrastruktur- und Energieinvestitionen , die einen wesentlichen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDG) leisten. Die Vermögensanlagen sind stabil durch die dauerhaften Herausforderungen und Krisen der vergangenen Jahre gekommen. Zum Jahresende 2023 hat die Bank noch EUR 172,4 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum ersten Teilfonds in denselben Transaktionen investiert. Darüber hinaus ist sie auch ein Gesellschafter des Fonds.

Der zweite Teilfonds, „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Eu-rope 2“, ist ein Artikel 8-Fonds gemäß SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), der im August 2022 aufgelegt wurde. Auch dieser Fonds konzentriert sich auf strukturierte Infrastruktur- und Energieprojekte in Europa, die im gewichteten Durchschnitt als „Investmentgrade“ eingestuft werden. Dieser Teilfonds legt noch stärkeren Wert auf ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der Assets.

Diese Einschätzung erfolgt auf Basis einer strengen dreistufigen Evaluierung: (i) SDG-Screening, (ii) Ausschlusskriterien und (iii) ESG-Analyse. Dadurch unterstützen wir das von der Europäischen Union (EU) formulierte Ziel, Kapitalströme zu nachhaltigen Investments umzulenken. Per 31. Dezember 2023 sind von der Bank EUR 78,9 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum zweiten Teilfonds investiert.

Auch wenn aufgrund des schwierigen Marktumfeldes Investoren weltweit weiter zurückhaltend mit Neuengagements für Infrastructure Debt sind, führt die Kommunalkredit regelmäßig Gespräche mit potenziellen institutionellen Kunden über weitere Fondskonzepte. Dabei stehen insbesondere die Themen Nachhaltigkeit und Green Transition im Vordergrund, für die die Kommunalkredit als exklusiver Asset Sourcer der Fonds-Plattform regelmäßig attraktive neue Projekte akquiriert und strukturiert. Wir konzentrieren uns auf die Kombination von wirtschaftlichem Erfolg und positiven sozialen und ökologischen Auswirkungen. Denn durch gezielte Investitionen in nachhaltige Projekte und Technologien schaffen wir Mehrwert für unsere Investoren und die Gesellschaft.

Wir kennen und können Infrastruktur. Als Bank. Als Fonds-Plattform. Am besten aber gemeinsam.  

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Florestan KA GmbH

Die Projektentwicklungsgesellschaft Florestan KA GmbH verfolgt das Ziel, Infrastruktur- und Energieprojekte mit Entwicklungs- und Wachstumspotenzial durch Eigenkapitalbeteiligungen voranzutreiben. So investiert die Kommunalkredit gemeinsam mit der OMV (Österreichs führender Erdöl-, Erdgas- und Chemiekonzern) in den Bau der größten Elektrolyseanlage Österreichs in der Raffinerie Schwechat. Bei einer jährlichen Produktion von bis zu 1.500 Tonnen grünem Wasserstoff verringert sich der CO2-Fußabdruck um bis zu 15.000 Tonnen pro Jahr. Die Inbetriebnahme wird im Laufe des Jahres 2024 erwartet.

Mit dem österreichischen Energieversorger eww hält die Bank ein Joint Venture für Entwicklung, Bau und Betrieb von Photovoltaik-Aufdachanlagen in Österreich. Im Rahmen des angebotenen „Contracting-Modells“ ist für Kunden keine anfängliche Investition notwendig, da die Gesellschaft die Photovoltaik-Aufdachanlagen finanziert, auf den zur Verfügung gestellten Dachflächen errichtet und langfristig verpachtet. Die Kunden erhalten sämtlichen von der Anlage erzeugten Strom und können diesen entweder im Gebäude selbst nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Damit unterstützt die Bank direkt die Klimaziele der österreichischen Bundesregierung.

Kommunalnet E-Government Solutions GmbH

Die Kommunalkredit hält eine 45-%-Beteiligung an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH (Kommunalnet); 45 % sind im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes, 10 % von drei Landesverbänden des Österreichischen Gemeindebundes.

Kommunalnet ist das digitale Arbeits- und Informationsportal der österreichischen Gemeinden , Bürgermeister:innen und Gemeindebediensteten. Es bietet aktuelle kommunale Nachrichten, Zugang zu relevanten behördlichen Datenbanken und fungiert als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kommunalnet ist offizieller Bestandteil der österreichischen e-Government-Roadmap.

Mit 31. Dezember 2023 waren 18.414 registrierte Nutzer aus 2.107 österreichischen Gemeinden und Gemeindeverbänden im Netzwerk vertreten. Damit verfügt Kommunalnet über eine einzigartige Stellung im kommunalen Bereich und einen außerordentlich hohen Marktanteil von 98 %. Mit knapp 10 Mio. Zugriffen ist das Portal gefragte Informationsquelle für Gemeindevertreter.

Im Jahr 2023 wurden die Direkt-Vertriebsaktivitäten für Loanboox (für Kommunalfinanzierungen) sowie für Reisswolf (Digitalisierung Bauakten) weiter ausgebaut, die Videoformate „Tatort Gemeinde“ und „Expertentalk“ erweitert. Durch das Auslaufen der Login-Funktion der Bürgerkarte mit Ende November 2023 stand die Implementierung der ID Austria auf der Agenda, die die Ablöse der Bürgerkarte und Handy-Signatur darstellt. Zudem wurde ein neues Forum gelauncht. 2.700 Gemeindemitarbeiter tauschten sich bis Ende des Jahres zu verschiedensten Fragestellungen aus.

Im 4. Quartal begannen die Vorbereitungsarbeiten für zwei neue Produkte, im Themenbereich IoT (Internet of Things) und KI (Künstliche Intelligenz), die im Jahr 2024 ausgerollt werden sollen.

Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG

Die Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG hält und verwaltet die Immobilien in der Türkenstraße 9 und Liechtensteinstraße 13. Die Büroräumlichkeiten der Immobilien werden hauptsächlich an Konzerngesellschaften vermietet.

Mitarbeiter:innen

Das wichtigste Kapital der Kommunalkredit sind ihre Mitarbeiter:innen. Zufriedenheit und Erfolg gehen Hand in Hand. Die exzellente Performance der Bank hängt maßgeblich vom gemeinsamen Engagement und der Leistung ab. Unsere Ziele erreichen wir nur als Team.

So vielseitig das Geschäft mit nachhaltiger Infrastruktur ist, so mannigfaltig sind auch das individuelle Wissen und die persönlichen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter:innen. Die Vielfalt unserer Belegschaft (Diversity) ist Zeichen eines modernen, dynamischen Unternehmens. Zum 31. Dezember 2023 trugen 27 Nationalitäten zu einer gestärkten Unternehmenskultur bei. Respekt und Wertschätzung, Fairness und Achtung der jeweiligen Fähigkeiten, Privatsphäre und Individualität sind Kernbestandteile. Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, sexueller Identität, Alter, Beeinträchtigung, Religion oder Weltanschauung sowie jegliche Form des Mobbing haben in der Kommunalkredit keinen Platz.

Wir halten uns an die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und achten insbesondere auf die grundlegenden Rechte der Diskriminierungsfreiheit und des Arbeitsschutzes, welche sich auch in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct ) wiederfinden. > Business Ethics Seite 51

Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Basis unseres nachhaltigen Erfolgs. Professionelle Standards und ethische Grundwerte sind in unserem Alltag selbstverständlich und in unserem Verhaltenskodex festgehalten. Deren Einhaltung sind für uns essenziell, sie bilden die Grundlage für die Reputation und den Fortbestand des Unternehmens und einen positiven Beitrag zum Image der Finanzindustrie in der Öffentlichkeit. Wertschätzung, Lösungsorientierung, Leistung und Innovation – nach innen wie nach außen – sind bedeutende Säulen des täglichen Miteinanders; respektvoller Umgang, Transparenz und Verbindlichkeit elementar.

Passion als Erfolg

Als Arbeitgeber bieten wir attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten in einem dynamischen und spannenden Umfeld. Wir befassen uns täglich mit Infrastrukturprojekten, die die Lebensqualität der Menschen erhöhen und spürbare Vorteile für die Gemeinschaft bringen. Kreativität , Initiative und persönliche Entwicklung werden gefördert, um erstklassige Ergebnisse mit Schnelligkeit und Präzision zu liefern.

Das Vertrauen von Kunden, Partnerbanken, Investoren, Eigentümern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie der gesamten Kollegenschaft ist uns wichtig. Wir pflegen einen ständigen proaktiven und transparenten Dialog mit unseren Stakeholdern. Diesen begreifen wir als Chance zum Wissensaustausch und zur eigenen Weiterentwicklung sowie als Gelegenheit, unsere Erfahrungen weiterzugeben. Oberstes Ziel ist, das Vertrauen in unser Unternehmen zu erhalten und zu stärken. Die interne Governance fördert und gewährleistet einen fairen Wettbewerb und schützt die Interessen unserer Kunden.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit in unserer Geschäftsstrategie spiegelt sich auch in der innerbetrieblichen Organisation wider. Die Beschaffung und Pflege von Materialien, die Versorgung mit Arbeitsressourcen, der Umgang mit Firmenbesitz und eine fachgerechte Entsorgung müssen den hohen Ansprüchen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit genügen. Das Nachhaltigkeitsteam fördert das Verständnis und achtet auf die Einhaltung des internen Kriterienkatalogs.

Standort als Vorteil

Wien ist eine Stadt voller Geschichte und Geschichten und liegt im weltweiten Ranking der lebenswertesten Städte seit Jahren ganz vorne. In der internationalen Vergleichsstudie von Mercer liegt Wien 2023 zum bereits elften Mal auf Platz 1 – wie auch in den Rankings von Economist und Monocle. Große und kleinere richtungsweisende Ereignisse prägten die Historie des Unternehmenssitzes der Kommunalkredit in Wien Alsergrund. Berühmte Persönlichkeiten sowie Bewohner und Besucher unterschiedlichster Herkunft gaben sich hier die Türklinke in die Hand und verliehen dem Haus seinen besonderen Charakter . Das Gründerzeitpalais in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum ist seit nunmehr 30 Jahren Firmensitz der Bank, die sich bewusst für den Verbleib an diesem Standort entschieden hat.

Um den rund 400 Mitarbeiter:innen adäquate Arbeitsbedingungen zu bieten, wird das Gebäudeensemble seit Anfang 2023 einer Gesamtrenovierung unterzogen: Fassaden und Fenster wurden instandgesetzt; parallel zur Dachsanierung wurde eine neue Photovoltaik-Anlage installiert (100 kWp), die künftig grüne Energie liefert; der Anschluss an das Fernwärmesystem erfolgte; im Zuge der Adaption der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Büroräume wurde die gesamte Haustechnik erneuert. Die von der Wiener Lichtkünstlerin Brigitte Kowanz im Jahr 2006 umgesetzte Installation wurde mit neuen, nachhaltigen Leuchtmittel versehen und erstrahlt allabendlich als weithin sichtbare Landmark auf der Fassade der Gebäude Türkenstraße/Liechtensteinstraße.

Die Adaptionen werden im Jahr 2024 fortgeführt. Moderne Kühl- und Lüftungsgeräte sorgen für frischen Wind, neue Möbel für einen besseren Komfort im Arbeitsalltag. Der Bankbereich wird erweitert, um mehr Arbeits- und Besprechungsmöglichkeiten zu bieten. Als Rückzugsgebiet sollen künftig ein eigenes Café sowie eine Lounge dienen; zum körperlichen Ausgleich wird ein Fitness‑ studio zur Verfügung stehen.

Diversität als Grundprinzip

Die Kommunalkredit legt seit mehreren Jahren großen Fokus auf das Thema der Geschlechtergleichstellung, insbesondere auch bei Vergütungsthemen („ Gender Pay Gap Analysis “). Im Einklang mit den EBA/GL/2021/04 muss die Ausgestaltung der Vergütungspolitik geschlechtsneutral durchgeführt sein. Dieser Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Auf Grundlage der Resultate interner Erhebungen zum Gender Pay Gap werden evidenzbasierte Diskussionen geführt und gezielt Schritte gesetzt, um einer möglichen Ungleichbehandlung gegenzusteuern und mehr Bewusstsein für Gleichstellungsaspekte zu schaffen. Bis 2025 haben wir uns das Ziel auferlegt, den Gender Pay Gap innerhalb gleicher Berufsgruppen zu eliminieren. Berichterstattung und Weiterentwicklung zu den Themenstellungen der Diversität erfolgen im Rahmen des Sustainability Board. > Nachhaltigkeits-Governance Seite 33

Zum Fokus der Geschlechtergleichstellung wird sowohl im Re-​cruiting als auch in der Nachfolgeplanung verstärkt auf Diversität geachtet. Bis 2025 sollen in der Bank zumindest 30 % der Führungskräfte weiblich sein und unsere Talente und Nachwuchsführungskräfte eine entsprechende Diversität aufweisen. Beauftragte Dienstleister (Headhunter) sind angehalten, jedenfalls für eine Geschlechtergleichstellung bei den Recruitingansprachen zu sorgen. Der Frauenanteil in der Kommunalkredit Gruppe lag zum 31. Dezember 2023 bei 45 %, in Führungspositionen bereits bei 34 %.

Nach 2022 hat die Kommunalkredit auch 2023 am Wiener Töchtertag teilgenommen. Unsere weiblichen Führungskräfte haben die gesamte Unternehmensgruppe und ihre breitgefächerten Geschäftsfelder und Aktivitäten externen Mädchen und jungen Frauen präsentiert, um die Attraktivität von Berufen in den Bereichen „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik“ (MINT) aufzuzeigen. Auch auf unseren Auftritten bei Messen (wie der WU Karrieremesse) fokussieren wir auf geschlechtsneutrale Ansprache und die Förderung von Frauen vor allem in männlich dominierten Bereichen. Unsere Kolleginnen wirken hier verstärkend und überzeugend mit.

Aus- und Weiterbildung als Erfolgsfaktor

Wir verfügen über ein erstklassiges Team mit umfassendem, internationalem Know-how und großem Erfahrungsschatz im In-frastrukturgeschäft. In diesem dynamischen, unternehmerischen Umfeld bieten sich abwechslungsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten mit Raum für Ideen, Impulse und Entwicklung. Wir investieren gezielt in Talente, um unseren Wettbewerbsvorteil auszubauen.

Talentierte und motivierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen, zu halten und weiterzuentwickeln sehen wir als wesentlichen Bestandteil der Führungsaufgaben. Persönliche Ansprache ist uns dabei ebenso wichtig wie der rasche digitale Anknüpfungspunkt für interessierte Personen.

Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung sind ein bedeutender Erfolgsfaktor für die Identifikation mit dem Unternehmen und somit für die Kommunalkredit selbst. Wir achten dabei auf berufsmäßige wie auch persönliche Entfaltung, in dem wir nicht nur Fachworkshops abhalten, sondern auch praxisorientierte Kurse für Alltagssituationen ermöglichen, die die Persönlichkeit stärken – quer durch die Management-Ebenen. Als international tätiges Unternehmen mit einer multikulturellen Kollegenschaft stehen Sprachkurse und Work-Life-Balance-Programme ebenso auf der Agenda wie Einblicke in Projektfinanzierungen, Finanzmodelle oder Rechts- und DSGVO-Thematiken. Sämtliche Mitarbeiter:innen haben Zugang zur Online-Lernplattform KA Akademie , wo sie zu allgemeinen Regeln und Compliance-Themen geschult werden (i. e. Arbeitszeit, Internetsicherheit, Business Continuity Management, Informationsmanagement, Bekämpfung von Finanzkriminalität, Internes Kontrollsystem, Interessenkonflikte, operatives Risiko).

Personalentwicklung bedeutet für uns, Mitarbeiter:innen gezielt dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen und potenzielle Herausforderungen zu bewältigen, denen sie in ihrem Arbeitsumfeld begegnen. Wir verstehen Personalentwicklung auch als Bindeglied zwischen Unternehmensstrategie und Belegschaft. Sie zielt darauf ab, das Engagement und die Entwicklung der Kollegenschaft und der Führungskräfte zu fördern . Sie leistet einen wichtigen Beitrag, damit wir gemeinsam unsere Vision und unsere Mission umsetzen und unsere Ziele erreichen. Gemeinsam mit der Weiterbildung sind sie Bestandteile der regelmäßigen Zielvereinbarungsgespräche zwischen Mitarbeiter:in und Führungskraft.

Die Förderung unserer jungen Mitarbeiter:innen steht an oberster Stelle. Um junge Talente erfolgreich ins Unternehmen zu inte-grieren, wurde eine Plattform zum Netzwerken ins Leben gerufen. Beim Junior Transactor Pool handelt es sich um eine Gruppe junger Fachleute, die im Rahmen eines Sechs-Jahres-Programms geschult werden, um relevante Hard und Soft Skills für unser Kreditgeschäft zu erwerben. Das Programm kann kürzer sein, wenn die Fähigkeiten schneller erworben werden. Nach der Ausbildung kann der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin die Aufnahme in das Senior Transactor Team anstreben. Zudem wurde im Jahr 2023 unser Traineeprogramm fortgesetzt und ausgebaut. Ziel dieses unternehmensweiten Ausbildungsprogrammes ist es, junge, engagierte Persönlichkeiten zu finden und diese zu Führungskräften von morgen auszubilden. Dank einer regelmäßigen Jobrotation erwerben sie sehr gute Kenntnisse über die Funktionsweise des Unternehmens. Das Tempo dieses Programms fordert sie heraus, bei einer Vielzahl von Aktivitäten ihr Bestes zu geben.

High Potentials unter den Managern nehmen tourlich an Seminaren teil, um ihre Entwicklungsperspektive zu bewerten. Einigen von ihnen wurden in der Folge Managementschulungen an renommierten europäischen Schulen und Universitäten (INSEAD, Managementinstitut St. Gallen, Stanford ...) ermöglicht. Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen bzw. gemeinsame Schulungsprogramme werden zurzeit evaluiert. 2022 wurden 751 Ausbildungstage seitens der Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit absolviert; dieser Wert lag 2023 bei 700 Tagen.

Unsere Organisation ist auf einem belastbaren Fundament, soliden Säulen sowie übergreifender Verantwortung und Rechenschaftspflicht aufgebaut. Die Belegschaft soll sich nicht nur als Mitarbeiter:in verstehen, sie ist vielmehr Mitdenker und Mitgestalter. Gemeinsames Ziel ist, ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen ihre Talente und Begabungen entfalten und einbringen können. Dieses soll fordernd und leistungsorientiert, gleichzeitig durch ein positives und respektvolles Betriebsklima und eine gesunde Arbeitsumgebung geprägt sein.

Dazu gehört auch das Bekenntnis zu einem gesunden Miteinander von Berufs- und Privatleben. Das schafft den nötigen Raum für Abstand und gewährt eine Perspektive, um Kraft, Ideen und Kreativität zu schöpfen.

2024 wird der Fokus weiterhin auf Wissenserweiterung mit Blick auf Nachhaltigkeitsthemen gelegt. Hierzu wurde der Grundstein durch ein strategisches Trainingsprogramm gesetzt, welches in den nächsten Jahren umgesetzt und weiterentwickelt wird. 95 % aller Mitarbeiter:innen sollen zum Thema „sustainable development“ geschult, im Bereich Banking soll zusätzlich die Awareness zum Thema „Maximierung des Impacts“ trainiert werden.

Prävention als Sicherheit

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen hat oberste Priorität. Bestehende Gefahren und gesundheitliche Belastungen werden erkannt und bewertet, ihnen wird rasch entgegengewirkt. Dadurch werden eine laufende Qualitätssteigerung der Arbeitsplätze und ein hohes Maß an Sicherheit für die Menschen im Unternehmen garantiert.

Die medizinische Versorgung unserer Mitarbeiter:innen umfasste 2023 neben der jährlichen Gesundenuntersuchung auch Impfungen, Ernährungs- und ergonomische Beratungen. Übungen an Defibrillator und Reanimierungstrainings erfolgen jährlich und sollen den Arbeitnehmerschutz am Arbeitsplatz in Notsituationen erhöhen. Im Sinne eines modernen Arbeitsplatzes werden im Zuge der Neuanschaffung von Büromöbeln nur mehr höhenverstellbare Arbeitsplätze eingerichtet und ergonomische Stühle erneuert.

Beratung in psychologisch schwierigen Situationen laufen über einen externen Dienstleister. Für die räumliche Sicherheit erfolgen Begehungen mit der Sicherheitsfachkraft, Räumungsübungen und CO2-Messungen für die Sicherstellung der Raumluftqualität.

Kollektivvertrag, Arbeitszeitmodelle und Betriebsrat

Die Dienstverhältnisse in der Kommunalkredit unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. In der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) kommt der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting zur Anwendung. Sämtliche Mitarbeiter:innen sind von kollektivvertraglichen Bestimmungen umfasst.

Als österreichisches Kreditinstitut hat sich die Kommunalkredit an die im österreichischen Bankwesengesetz (BWG) und in anderen rechtlichen Grundlagen vorgesehenen Vergütungsgrundsätzen für variable Vergütung in Banken auszurichten. Um diesen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und dies auch nachvollziehbar zu dokumentieren, hat die Kommunalkredit eine Vergütungspolitik erstellt, welcher ein, den rechtlichen Grundlagen entsprechendes, Vergütungs- und Performance Management (Leistungsprämien)-System zugrunde liegt. Variable Vergütungen werden ausschließlich entsprechend der dort festgelegten Grundsätze und Verfahren bezahlt. Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Zielgespräche werden qualitative und quantitative Ziele für das jeweilige Jahr vereinbart. Sämtliche Mitarbeiter:innen haben verpflichtend ein Zielvereinbarungsformular auszufüllen und zu unterzeichnen. Das System ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksichtigt werden. Durch flexible Gleitzeit- und Teilzeitmodelle sowie Home Office-Möglichkeiten wird das Gleichgewicht zwischen beruflichen Herausforderungen, familiären und sonstigen Interessen gefördert.

Für die Kommunalkredit und die KPC am Standort Wien gibt es jeweils einen Betriebsrat. Die beiden Gremien sind Organe der Betriebsbelegschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen (§ 38 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG). Durch die Vertretung des Betriebsrats im Aufsichtsrat ist dessen umfassende Information über die laufende Geschäftstätigkeit jederzeit gegeben. Die Betriebsräte kommen nicht nur aktiv ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach, sie setzen eine Vielzahl an Aktionen, indem sie Vorträge und kulturelle Events organisieren sowie die Teilnahme an Sportveranstaltungen unterstützen; außerdem werden Eigeninitiativen von Mitarbeiter:innen gefördert. Die Betriebsräte stehen als Anlaufstelle für Beschwerden zur Verfügung. Anliegen können zudem persönlich oder anonym über einen internen Briefkasten bzw. digital über den internen Meldekanal entsprechend dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) im Rahmen des Beschwerde-Managements vorgebracht werden bzw. stehen die Ombudsstellen der Kommunalkredit bzw. der KPC zur Verfügung. Natürlich stehen auch die direkten Vorgesetzten oder der Bereich Human Resources beratend zur Seite.

Benefits für Mitarbeiter:innen

Die Kommunalkredit stellt ihren Mitarbeiter:innen seit Jänner 2014 das sogenannte Jobticket in der „Zone 100“ (gültig in Wien) steuerfrei zur Verfügung. Mit dieser Aktion wird die Initiative der Bundesregierung zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unterstützt. Seit 2021 wurde die Unterstützung auch auf weitere Fahrkarten ausgeweitet: So wird beispielsweise der Kauf des Klima-Tickets mit einem Zuschuss unterstützt. Das Jobticket bzw. das Klima-Ticket wurde mit Ende 2022 von 224, Ende 2023 von 286 Mitarbeiter:innen in Anspruch genommen.

Die betriebliche Gesundheitsförderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitszentrum Health Consult. Fixer Bestandteil sind die jährlich angebotenen Impfaktionen (FSME-Zeckenschutz, Hepatitis A & B, DiphterieTetanus/Polio/Pertussis und Grippeschutz) und die jährliche Gesundenuntersuchung sowie – in regelmäßigen Abständen – die arbeitsmedizinische Sprechstunde. Zusätzlich wurden im arbeitsmedizinischen Programm Sehtest, Körperfettmessung/Body-Maß-Index-Bestimmung, Audiometrie (Hörtest), MFT-S3-Check, Koordinations- und Lungenfunktionstest angeboten. Im Jahr 2023 wurde das arbeitspsychologische Angebot genutzt und eine Bewertung des Engagements und des psychologischen Wohlbefindens der Mitarbeiter:innen durchgeführt.

Für eine weihnachtliche Überraschung sorgte zum Jahresausklang ein großer Adventkalender, der sich durch das gesamte Stiegenhaus zog – mehr als 400 Päckchen für unsere Kolleg:innen.

2023 war – wie bereits das Jahr zuvor – ein politisch, ökonomisch und energietechnisch herausforderndes Jahr, geprägt von Inflation, Zinserhöhungen und steigenden Energiepreisen – auch für die Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit. Wiewohl keine inflationsbedingten Kollektivvertragsanpassungsautomatismen vorgenommen werden, wurde als Zeichen der Anerkennung des Engagements der Belegschaft zur Abfederung der Preissteigerungen bereits zum zweiten Mal in Folge eine abgabenfreie Teu-erungsprämie in der gesetzlichen Maximalhöhe von EUR 3.000 an die Bankmitarbeiter:innen ausgezahlt.

Entwicklung in Zahlen

Die Mitarbeiter:innen sind der Antrieb des Unternehmens. Zum 31. Dezember 2023 lag der Personalstand der Kommunalkredit Gruppe bei 394 aktiven Vollzeitäquivalenten (31.12.2022: 364). 236 davon waren in der Kommunalkredit Austria AG tätig (31.12.2022: 224), 158 für die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (31.12.2022: 140). Von den 236 Bankangestellten arbeiten 13 (zzgl. eine in Karenz) von der Zweigstelle in Frankfurt am Main aus.

Das Durchschnittsalter betrug 40 Jahre. Mit 62 % blieb der Akademikerteil auf hohem Niveau. Sechs Frauen befanden sich zum 31. Dezember 2023 in Karenz; während des Jahres nahmen zwei Mitarbeiter Väterkarenz und zwei den – für Geburten seit 1. Juli 2011 kollektivvertraglich verankerten – „Papamonat“ bzw. die – für Geburten seit 1. März 2017 – „Familienzeit“ in Anspruch.

> Kennzahlen gemäß GRI auf Seite 202

Das 2022 implementierte Performance Management Tool hat 2023 seine Wirkung gezeigt und stellt einen Meilenstein in der digitalen Tätigkeit des Bereichs Human Resources dar. Durch die transparente, vollautomatisierte, papierlose, DSGVO-sichere und einfache Handhabung für Mitarbeiter:innen wie Vorgesetzte wurden die Jahres- und Halbjahresgespräche auf eine neue Ebene gehoben und Prozesse beschleunigt und verknüpft. Im Rahmen des faktenbasierten HR-Managements analysiert die Kommunalkredit die wichtigsten Kennzahlen und kann so gezielt Handlungs-empfehlungen abgeben.

Kommunikation

In einer Welt ständiger Veränderung ist offener Dialog Grundvoraussetzung für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Kommunalkredit pflegt ihre Beziehung mit der Gesellschaft, Kunden, Geschäftspartnern, Investoren, Medien, Aufsichtsbehörden, Aktionären und natürlich ihren Mitarbeiter:innen.

Die Kommunalkredit ist keine klassische Bank. Sie ist vielmehr Denkwerkstatt im umfassenden Universum nachhaltiger Infrastruktur. Es geht um die Verknüpfung komplexer Zusammenhänge, um Projekte auf die Beine zu stellen, die Mehrwert für die Gesellschaft generieren. Dieser Anspruch macht die Kommunalkredit faszinierend und zusehends interessanter – bei Partnern, potenziellen Kolleg:innen, dem Mitbewerb sowie Medien.

Die Expertise im Energie- und Energieeffizienzbereich, Klima- und Umweltschutz, in der Wasserwirtschaft und Entwicklungsfinanzierung sowie die Rolle als Drehscheibe umweltrelevanter Förderungen und Consulting rücken das Tochterunternehmen Kommunalkredit Public Consulting (KPC) gerade in Hinblick der angestrebten Klimaziele zusehends in den Fokus des Interesses.

Den Dialog vorantreiben

Mit ihrer Stellung als Spezialinstitut für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance ist die Kommunalkredit gefragter Ratgeber und Finanzier der öffentlichen Hand. Sie fungiert als Ansprechpartner für Unternehmen und Investoren, die in der Errichtung, dem Erwerb und/oder dem Betrieb von Infrastruktur- und Energieprojekten engagiert sind. Sie agiert als Vorreiter nachhaltiger Ansätze – weit über ihren Heimatmarkt Österreich hinaus, in ganz Europa.

Im Dialog mit unseren Stakeholdern setzen wir auf ein breites Spektrum an Kommunikationskanälen . Dazu zählen Formate der persönlichen Kommunikation ebenso wie digitale Medien, klassische Medienarbeit und Direct Marketing. Über unsere Online-Kanäle berichten wir über erfolgte Transaktionen, nachhaltige Errungenschaften, spannende Infrastruktur-Fakten und interessante Veranstaltungen. Wir geben Einblick in die Genesis der Bank und die DNA unserer Mitarbeiter:innen.

Wir bitten nationale wie internationale Expert:innen vor das Mikrofon, um für unsere Podcast-Reihe „Stadt | Land | Fluss“ zum Themenspektrum der nachhaltigen Infrastruktur Rede und Antwort zu stehen. Via Social Media und Website laden wir in die Welt der Kommunalkredit, wo wir täglich an Lösungen für eine nachhaltige Zukunft arbeiten.

Die Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen und internationalen Klimaziele und die Stärkung der Regionen im Bereich Infrastruktur rückten die persönliche Ansprache, den langfristigen Kontakt zu Partnern und das transparente Verhältnis zu den Medien 2023 weiter in den Mittelpunkt. Als Know-how-Träger und Sparring-Partner konnten wir unsere Expertise im Rahmen von Pressegesprächen, Veranstaltungen und im „täglichen Business“ einbringen. Unsere Expert:innen nahmen an zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland teil; vom PV-Kongress und CSR-Tag (beide Wien) zum ESG-Symposium (Berlin), vom Kommunalwirtschaftsforum und dem Jungbürgermeister:innen-Treffen über Infrastruktur-, Technologie- und Umweltforen bis hin zur internationalen Klimakonferenz in Dubai (COP28).

Die Nähe zu den österreichischen Städten und Gemeinden hat Tradition. Beratung und Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen der öffentlichen Hand ( Public Finance ) bzw. die Beratung im Förderwesen über die KPC sind wichtige Bestandteile des Geschäftsmodells. Die Kooperation mit den beiden bedeutendsten kommunalen Entscheidungsträgern wurde 2023 entsprechend fortgesetzt; die Kommunalkredit war sowohl am Städtetag des Österreichischen Städtebundes in Bad Ischl als auch am Gemeindetag des Österreichischen Gemeindebundes in Innsbruck vertreten.

Aktivitäten erfolgten zudem für die beiden Online-Veranlagungsplattformen KOMMUNALKREDIT DIREKT (für Gemeinden und Unternehmen) und KOMMUNALKREDIT INVEST (für Privatkunden). Durch Aufstockung des Förderungsbudgets für Erneuerbare Energie und Sanierungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung wurde die von der KPC betreute Website ( www.umweltfoerderung.at ) massiv ausgebaut.

„Unsere Welt. Zwischen Solidarität und Resilienz.“ lautete das Motto der KOMMUNALEN SOMMERGESPRÄCHE 2023 , zu der wir mehr als 350 nationale und internationale Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien im Ausseerland begrüßen durften. Dieses 2005 gemeinsam mit dem Gemeindebund ins Leben gerufene Veranstaltungsformat hat sich über die Jahre zu einem internationalen Forum höchster Qualität entwickelt.

Im Rahmen unserer Investor Relations-Tätigkeit stehen wir in engem Austausch mit Investoren, Analysten und Geschäftspartnern, die wir mit aktuellen Daten zu unseren Finanzen und Nachhaltigkeitsaktivitäten versorgen. Damit ermöglichen wir unseren Stakeholdern laufend einen aktuellen Überblick zur Performance der Kommunalkredit. Zusätzlich wurden 2023 Investor & Analyst- Webcasts abgehalten und eine Vielzahl an persönlichen Gesprächen und Meetings geführt.

Den Erfolg teilen

Mit Beendigung der letzten COVID-19-Maßnahmen Mitte des Jahres 2023 rückten soziale Veranstaltungen wieder verstärkt in den Mittelpunkt. Neben unserem internen Sommerfest unterstützte die Kommunalkredit das 195. Firmenjubiläum der Klaviermanufaktur Bösendorfer (Ignaz Bösendorfer erwarb Mitte des 19. Jahrhunderts den jetzigen Firmensitz der Bank), ein Benefizkonzert der Einrichtung Plan International zugunsten junger Frauen in Afrika sowie Projekte der Kindernothilfe . Unter dem Motto „Wichtel sein und Kindern Freude schenken“ konnten auf Initiative des Betriebsrats 50 Geschenke besorgt sowie ein finanzieller Beitrag an ein Wiener SOS-Kinderdorf übergeben werden. Durch den Ankauf von 1000 Bäumen wurde das österreichische Aufforstungsprojekt Wald4Leben gefördert.

In der internen Kommunikation legen wir großen Wert auf einen offenen Informationsfluss und einen respektvollen Umgang im Unternehmen. Regelmäßige und transparente Information im Rahmen der tourlichen Townhall Meetings (live bzw. online), Newsletter, Vorstandsinformationen und das Intranet ergänzen unseren Kommunikationsfluss gegenüber unseren Mitarbeiter:innen. Informationen des Nachhaltigkeitsteams und des Betriebsrats unterstützten den aktiven Meinungsaustausch.

„Eine technische Herausforderung ist, den Sommerstrom in den Winter zu bekommen. Das wird mit Wasserstoff und anderen Technologien gehen. Und wir müssen den Tagstrom in die Nacht bringen, bspw. durch Lithium-Ionen-Speicher. Das Speicherthema ist ein ganz Wichtiges.“

Martin Graf, CFO Energie Steiermark

„Leerstehende Gebäude müssen wiederbelebt werden. Dazu zählen auch die Themen Nachverdichtung, regionale Baustoffe und Stromspeicher. Hier sind die Gemeinden eine wichtige Drehscheibe, um Bedarf und Nachfrage zu vernetzen.“

Theresa Mai, Geschäftsführerin WW Wohnwagen

„Zusätzliche Energieeinsparung ist für einzelne Industrien nur sehr schwer möglich. Wir brauchen u. a. eine Verlängerung der Strompreiskompensation bis 2030 – wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist.“

Peter Koren, Generalsekretär Industriellenvereinigung

„Solidarität wird in den Gemeinden vor Ort gelebt und besonders in Krisenzeiten sichtbar und spürbar.“

Erwin Dirnberger, Vizepräsident Österreichischer Gemeindebund

„Die Netze sind nicht mehr ausreichend dimensioniert. Der Strom aus den vielen Windkraft- und Solaranlagen macht jetzt den Unterschied aus. Der Umbau auf der Erzeugungsseite ist viel schneller vor sich gegangen als netzseitig.“

Gerhard Christiner, Technischer Vorstand APG Austrian Power Grid

„Wir leben in sehr spannenden, heraufordernden Zeiten, in denen wir mit einer gleichzeitigen Fülle an Durchbrüchen zu tun haben, die uns fordern und teilweise auch überfordern. … Das alte Europa ist Geschichte, das neue Europa noch nicht richtig da.“

Wolfgang Schüssel, ehemaliger Bundeskanzler Österreich

„Die technischen Gegebenheiten wie Rohre, die sich auch für den Transport von 100 % Wasserstoff eignen, sind da. Um tatsächlich Projekte umzusetzen, brauchen wir die richtigen regulatorischen Maßnahmen und Investitionssicherheit.“

Bernhard Painz, Vorstand Austrian Gas Grid Management

„CO2 kann nicht in jedem Prozess vermieden werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir es sinnvoll nutzen. Also kombinieren wir es mit erneuerbarem H2. Das daraus gewonnene ‚synthetische‘ Öl können wir in der Rohstoffproduktion einsetzen.“

Sorin Ivanovici, OMV Refining & Marketing

„Themen, bei denen wir zusammenarbeiten müssen, nehmen zu. Aber die Fähigkeit, zusammenzuarbeiten, nimmt ab. … Cooperation, Competition und Confrontation – diese 3C müssen die künftige außenpolitische Strategie prägen.“

Sigmar Gabriel, Vorsitzender Atlantik-Brücke e. V., Bundesaußenminister a. D. Deutschland

„Die älteren Generationen müssen sich auch mit neueren Trends auseinandersetzen. Vor allem neue Technologie eröffnet große Chancen für die Zukunft.“

Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend und Zivildienst im Bundeskanzleramt

„Wir müssen alle entschlossen an der Transformation einer CO2-neutralen Wirtschaft und Gesellschaft arbeiten. … Klimaschutz und Wachstum schließen sich nicht aus. … Aber es wird eine gewisse Zeit brauchen.“

Walter Oblin, CFO und künftiger CEO Österreichische Post

„Die Fakten für die grüne Transformation liegen auf der Hand. Doch die Diskrepanz zwischen dem, was wir sagen, und dem, was wir tun, ist enorm. … Wir brauchen gute Gedanken, spannende Innovationen und mutige Menschen, damit wir diese grüne Revolution schaffen.“

Bernd Fislage, CEO Kommunalkredit

„Alles, was aktuell auf der Welt und in unserer Gesellschaft passiert, bekommen wir in den Gemeinden unmittelbar zu spüren. Wie gut der Zusammenhalt ist, spürt man erst, wenn es schwierig wird.“

Andrea Kaufmann, Vizepräsidentin Österreichischer Gemeindebund

„Unsere Großeltern-Generationen haben zwei Kriege überstanden. Warum soll es der heutigen jungen Generation nicht gelingen, mit den Herausforderungen der heutigen Zeit fertig zu werden?“

Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien

„Um im Strommarkt Resilienz herzustellen, gibt es einen großen Reformbedarf. Vor allem der Ausbau der Stromnetze ist aktuell dringend notwendig. … Eine Belebung der Investitionen hilft der gesamten wirtschaftlichen Situation.“

Gabriel Felbermayr, Direktor Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

„Wir brauchen einfach Tempo, um die Klimaneutralität zu erreichen. Wir können nicht darauf warten, dass die Politik etwas macht.“

Gabriele Maria Straka, Vorstandsmitglied RespACT & UN Global Compact, Mitglied Geschäftsleitung Brau Union Österreich

„Die globale Ordnung verändert sich. Europa steht vor großen Umbrüchen. Es geht nicht nur um den Klimawandel, sondern auch um die fundamentale Änderung der Industriestrategie des Kontinents und einen sozialen Ausgleich.“

Wilhelm Molterer, Verwaltungsrat GlobSec, ehemaliger Direktor EFSI

„Solidarität wird in den Gemeinden vor Ort gelebt und besonders in Krisenzeiten sichtbar und spürbar.“

Erwin Dirnberger, Vizepräsident Österreichischer Gemeindebund

„CO2 kann nicht in jedem Prozess vermieden werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir es sinnvoll nutzen. Also kombinieren wir es mit erneuerbarem H2. Das daraus gewonnene ‚synthetische‘ Öl können wir in der Rohstoffproduktion einsetzen.“

Sorin Ivanovici, OMV Refining & Marketing

Forschung und Entwicklung

Durch ihre Tätigkeit als Spezialbank für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen hat sich die Bank auf die Transformation des Energiesystems fokussiert – und geht dabei über die Rolle des reinen Finanziers klar hinaus. Forschungsaktivitäten im Sinne des § 243 (3) Z 3 UGB werden nicht durchgeführt.

Um den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzutreten, bedarf es umfassender Investitionen – insbesondere im Infrastruktur- und Energiebereich. Leitungen, Linien und Verbindungen für Energie, Wasser und die Menschen müssen nachhaltig funktionieren. Die Kommunalkredit bildet in diesem stark wachsenden Markt für Infrastrukturfinanzierungen die Brücke zwischen Projektsponsoren (Errichter und/oder Betreiber von Infrastruktur) und institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds, um Projekte zur Klimazielerreichung voranzutreiben . Dabei nehmen wir nicht nur die bankenübliche Rolle als Finanzier ein, wir entwickeln gemeinsam mit unseren Partner:innen und Kund:innen maßgeschneiderte, individuelle Lösungen zur Umsetzung nachhaltiger Projekte – von der Idee bis zur Realisierung. Dabei verbinden wir Branchenexpertise mit Strukturierungs-Know-how, den Finanzierungsmöglichkeiten einer Bank sowie dem technischen Background unserer auf Umweltförderungen spezialisierten Tochtergesellschaft.

Benutzerfreundlichkeit

Veranlagungsmöglichkeiten für Gemeinden, Unternehmen, Institutionelle und Privatkunden sowie die Berücksichtigung von Förderungsinstrumenten ergänzen das Tätigkeitsfeld. Benutzerfreundliche, DSGVO-konforme Online-Plattformen spielen dabei eine wichtige Rolle. 2023 wurde die strategische Partnerschaft mit flatexDEGIRO als Basis für die Retail-Einlagen-Plattform KOMMUNALKREDIT INVEST erneuert. Die Fokussierung und unsere Innovationen in Zusammenhang mit unserem Geschäftsmodell wurden 2023 erneut vom österreichischen Fachmagazin „Der Börsianer“ ausgezeichnet.

Nachhaltige Ausrichtung

Die Kommunalkredit verfügt über ein umfassendes internes Management Information System (MIS), das einen raschen und verlässlichen 360°-Blick auf die Kennzahlen und dahinterliegende Detailinformation der Bank ermöglicht. Basis ist ein Data Warehouse, das sämtliche Daten sammelt, strukturiert und die gesamte Historie in allen Details zur Verfügung stellt. Die Profitabilitätssteuerung im Infrastruktur- und Energiesegment wurde automatisiert und ist nun fixer Bestandteil des auf Tableau-basierenden MIS. Im Zuge unserer ESG-Aktivitäten haben wir unser Datenuniversum um entsprechende Klassifizieriungsinformationen erweitert und können auf dieser Basis die Nachhaltigkeit unseres Portfolios gezielt messen. > Nachhaltigkeit Seite 40

Das Zielbild der künftigen IT- und Anwendungsarchitektur im Hinblick auf das Kernbankensystem und der dezentralen IT-Landschaft sowie der entsprechenden neuen Betriebsmodelle (Cloud first) wurde 2023 geschärft. In den kommenden Jahren konvertieren wir mit dem SAP-Kernbankensystem auf S/4HANA, bauen neue Prozesse im Customer Engagement sowie im Deal & Pipeline Management auf und schaffen somit die technische Basis für die Wachstumsstrategie.

Sonstige wesentliche Informationen

Kontrollwechsel der Eigentümer der Kommunalkredit Austria

Der am 7. Februar 2023 publizierte angestrebte Kontrollwechsel der Eigentümer der Kommunalkredit Austria AG wurde am 1. April 2023 von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde freigegeben. Das regulatorische Eigentümerkontrollverfahren ist zum Berichtszeitpunkt noch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anhängig.

Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand der Kommunalkredit trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht generell den gesamten Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Kommunalkredit ist ein Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements und unterstützt die Erreichung der gesetzten unternehmerischen Ziele. Das IKS ist in die Prozesse integriert und auch im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses ausgeübt.

Risiken, welche die unternehmerischen Ziele gefährden können, sollen rechtzeitig erkannt und anschließend angemessene Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu werden Kontrollen definiert, die Kernrisiken vermindern bzw. vermeiden sowie bestmöglich sicherstellen sollen, dass wesentliche Geschäftsziele erreicht werden.

Die Kommunalkredit folgt in ihrem IKS-Management dem Modell des Committee of Sponsoring Organisations of the Treadway Commission (COSO) aus dem Jahre 2013 mit seinen fünf wesentlichen Komponenten:

Kontrollumfeld

Das Kontrollumfeld der Kommunalkredit ist geprägt durch den allgemeinen Code of Conduct sowie durch fachlich spezifische Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Diese werden durch eine formelle Aufbauorganisation und Ablauforganisation (letztere im Rahmen einer Gesamtprozesslandkarte) ergänzt.

Die Implementierung des IKS in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist in fachspezifischen internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt, die die richtige und ordentliche Darstellung von Transaktionen sowie die Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft in hinreichendem Detail sicherstellen.

Die am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Funktionen, Finance und Risikocontrolling sind in separaten Bereichen organisiert. Ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten sind klar getrennt oder unterliegen einem Vieraugenprinzip. Innerhalb der Ablauforganisation im Bereich Finance wird grundsätzlich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichtswesen eingesetzt. Daten und IT-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Relevante Informationen werden im Rahmen eines „Need to Know“-Prinzips nur jenen Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt. Die Interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften des Rechnungslegungsprozesses. Die Leitung der Internen Revision berichtet direkt an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat.

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Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung in der Kommunalkredit erfolgt in zwei Schritten – einerseits zwecks Definition von IKS-relevanten Prozessen im Rahmen des sogenannten „Scopings“, andererseits durch Analyse der in der Gesamtprozesslandkarte beschriebenen Einzelprozesse. Rechnungslegungsprozesse sind in der Kommunalkredit „rule-based“ als IKS-relevante Prozesse klassifiziert.

Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden.

Kontrollmaßnahmen

Auf Basis der Einzelprozesse werden relevante Risiken erhoben sowie Kontrollpunkte, die jeweiligen Kontrollziele, die Art der Kontrolle und der Kontrollverantwortliche definiert. In einer Risiko-Kontroll-Matrix (RKM) werden die dem Prozess zugeordneten Kontrollen definiert und einem operativen Kontrollverantwortlichen zugeordnet.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung verhindert bzw. frühzeitig entdeckt und korrigiert werden. Die für die Rechnungslegung und Berichterstattung verwendete Software ist eine am Markt gängige Standardsoftware (SAP). Es erfolgen sowohl automatisierte Kontrollen (Validierungen) in SAP, als auch manuelle Kontrollen durch Mitarbeiter:innen.

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Rechnungslegung und IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. Auf die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen und strikte Beachtung des Vier-Augen-Prinzips wird streng geachtet.

Information und Kommunikation

Die Bereichsleitungen bestätigen im Rahmen des IKS-Managements halbjährlich die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation von Schlüsselkontrollen .

Weiters berichten alle Fachbereiche der Kommunalkredit – insbesondere die Bereiche Finance und Risikocontrolling im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses – in Form von Monats- und Quartalsreports regelmäßig an den Vorstand. Dem Vorstand wiederum obliegt die Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat der

Kommunalkredit. Die einzelnen Reports enthalten die Rechenwerke (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Budget sowie Kapitalplanungsrechnungen, Soll/Ist-Abweichung inklusive Kommentierung der wesentlichen Entwicklungen) des Unternehmens, einen quartalsweisen Risikobericht, Berichte und Analysen zum Liquiditätsrisiko des Bereichs Markets und Berichte und Analysen zur Geschäftstätigkeit des Bereichs Banking.

Eigentümer, Investoren und Marktpartner sowie die Öffentlichkeit werden durch den Halbjahresbericht und den Jahresfinanzbericht umfassend informiert. Darüber hinaus wird den Erfordernissen von Ad-hoc-Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen.

Überwachung

Überwachungstätigkeiten des IKS erfolgen im Rahmen einer Aufbauprüfung sowie einer Funktionsprüfung. Dies beinhaltet eine angemessene Verbindung zwischen Risiko, Kontrollziel und Kontrollaktivität sowie eine Stichprobenprüfung, ob Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden und ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Durch die bewusste Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln soll eine möglichst große Sicherheit in allen betrieblichen Abläufen und Prozessen sowie die Einhaltung von innerbetrieblichen und gesetzlichen Vorschriften erlangt werden. Bei Kontrollmängeln werden Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen im IKS-Management erarbeitet und deren Umsetzung gemonitort.

Um die Einhaltung der Vorschriften und Vorgaben auf Bankebene zu gewährleisten, wird die Einhaltung gemäß dem jährlichen Prüfplan der Internen Revision zusätzlich überprüft.

Ausblick

Wir durchleben eine Zeitenwende. 2024 wird erneut herausfordernd. Faktoren wie geopolitische Entwicklungen, Handelsbeziehungen und technologischer Fortschritt werden die globalen wirtschaftlichen Aussichten beeinflussen.

Die Wirtschaftslage Europas steht vor einer vorsichtigen Erholung – aber mit klar positivem Hintergrund. Das Realeinkommen und somit auch die verfügbaren privaten Konsumausgaben sollten steigen und die Beschäftigungsquote ebenfalls in den nächsten Jahren wieder zulegen. Ca. 4 Milliarden Menschen – in etwa die Hälfte der Weltbevölkerung – wählen 2024 ihre Regierungen und stellen so die Weichen der kommenden Jahre; darunter die Wahlen in Europa, aber auch in den USA, Indien, einem Dutzend afrikanischer Staaten, Großbritannien oder Österreich.

Wirtschaftliches Umfeld 2024

Die Inflation könnte auch im Jahr 2024 ein zentrales Thema sein. Es wird erwartet, dass sich die Verlangsamung, die 2023 eingesetzt hat, fortsetzt, wobei ein Erreichen des Inflationsziels der Europäischen Zentralbank (EZB) 16 von 2,0 % im Jahr 2024 aus heutiger Sicht nicht erwartet wird, sondern erst 2025. Nach Erreichen des Zinsgipfels bei 4,0 % (EZB-Einlagesatz) bzw. 4,5 % (EZB-Hauptrefinanzierungssatz) hat der starke Inflationsrückgang seit September die Marktspekulationen um Zinssenkungen bereits im ersten Halbjahr 2024 angeheizt. Obwohl sich Vertreter der EZB mit konkreten Aussagen zu möglichen Zinssenkungen im Laufe des Jahres 2024 bedeckt halten, ist in den Marktzinssätzen derzeit eine erste Zinssenkung um 25 Basispunkte im April 2024 eingepreist. In Summe werden bis zu fünf Zinssenkungen um je 25 Basispunkte erwartet. Weiters hat die EZB eine Reduktion der Ankaufprogramme für das zweite Halbjahr 2024 angekündigt. Aus heutiger Sicht sollen Ende 2024 Reinvestitionen auslaufender Anleihen komplett beendet werden.

Für die USA preisen die Finanzmärkte 17 derzeit eine erste Lockerung für Mai 2024 ein, gesamt sollen vier bis fünf Zinssenkungsschritte um je 25 Basispunkte erfolgen.

Die größten Risiken für den wirtschaftlichen Ausblick gehen laut Einschätzung von Marktteilnehmern von geopolitischen Verwerfungen und zu straffer Notenbankpolitik aus. Als weitere Gefahrenquellen werden ein drohender Einbruch am Immobilienmarkt, der Rückgang im privaten Konsum und das Straffen der Fiskalpolitik gesehen. Mittelfristig (in den nächsten fünf Jahren) werden auch Klimarisiken zunehmend wichtiger.

Auch den österreichischen Bankensektor stellen geopolitische Spannungen, Inflation und nicht zuletzt eine erwartete deutliche Konjunkturabkühlung vor große Herausforderungen. Diesen Herausforderungen kann mit erhöhter Widerstandsfähigkeit aufgrund der seit der globalen Finanzkrise erhöhten Kapitalisierung und einer im Zuge der Zinswende deutlich erhöhten Profitabilität begegnet werden. Auch die Finanzierungsbasis wird weitgehend auf stabilen Refinanzierungsquellen wie Einlagen und Pfandbriefe beruhen, wobei insbesondere das in den vergangenen Jahren hohe Nettoangebot an Pfandbriefen österreichischer Emittenten eine Herausforderung bei der Platzierung weiterer Emissionen im neuen Jahr darstellen kann. Wachsender Konkurrenzdruck auf Einlagenseite könnte sich künftig dämpfend auf die Zinsmarge auswirken.

Risikotrends 2024. 15

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15 S&P Global Ratings – Risikotrends für das Jahr 2024 und darüber hinaus, www.spglobal.com/ratings/en/ research-insights/special-reports/global-credit-outlook-2024, 18.1.2024.

Europäischer Infrastrukturmarkt 2024

Der europäische Markt für Infrastruktur-Investments hatte 2023 ein herausforderndes Jahr. Obwohl die meisten Sektoren von hoher Stabilität gekennzeichnet waren, blicken wir im Endeffekt auf reduzierte Transaktionsvolumina bei Finanzierungen sowie auf ein vergleichsweise schwaches Jahr bei Fundraising-Aktivitäten von Infrastruktur-Fonds sowohl auf der Eigenkapital-, als auch auf der Fremdkapitalseite zurück. Hohe Zinssätze und Inflation, unklare Wirtschaftsaussichten und geopolitische Spannungen werden auch 2024 eine Rolle spielen.

Aus makroökonomischer Sicht ist Ende 2023 klar, dass die Zeit der Zinserhöhungen seitens der Notenbanken vorbei ist, da die u. a. durch hohe Energiepreise induzierte hohe Inflation mittlerweile unter Kontrolle gebracht werden konnte. Insofern ist davon auszugehen, dass dies für die 2022 und 2023 stark gefallenen Volumina im Bereich Refinanzierungen einen zumindest leicht positiven Trend auslösen könnte.

Insgesamt wird der krisenresistente Charakter des gesamten Infrastrukturssektors weiterhin für kontinuierlichen Deal-Flow sorgen, da vor allem der Erfolg einer raschen Energiewende nur durch den privat finanzierten Ausbau von Erneuerbarer Energie mittel- und langfristig erreicht werden kann. Trotz aller Kritik kam dies auch im Abschlussbericht der COP28-Konferenz im Dezember 2023 eindeutig zur Sprache. Abgesehen vom Ausbau entsprechender Kapazitäten insbesondere im Bereich PV-Solar und Wind, erhöht sich das Momentum merkbar in wichtigen zukunftsträchtigen Bereichen wie Biogas/Bio-Methan, EV-Charging, Batteriespeicher etc. Vor allem die (Schwer-)Industrie in den Bereichen Stahl, Zement, Aluminium sowie die Landwirtschafts- und Düngemittelindustrie wird künftig einen immensen Beitrag zur Reduktion von CO2 leisten und steht damit im Fokus der Dekarbonisierung , ohne Teil des klassischen Infrastruktursektors zu sein. Hier braucht es flexible (Finanzierungs-)Lösungen, um die Umrüstung über den klassischen Infrastruktursektor hinaus zu beschleunigen. Die Kommunalkredit arbeitet bereits an konkreten Projekten in den Bereichen „Grüner Stahl“ und „Grünes Aluminium“.

Der weitere Ausbau der Digitalen Infrastruktur wird sich im Teilbereich Breitband wohl verlangsamen und von Rollout/Capex-dominierten Strukturen verstärkt in Richtung Brownfield 18 /M&A-Situationen entwickeln. In einigen Ländern, u. a. in Großbritannien und Deutschland, sind bereits Konsolidierungstendenzen erkennbar, die in den nächsten 6-18 Monaten an Geschwindigkeit zulegen werden. Allerdings sind die Penetration Rates in vielen europäischen Ländern nach wie vor niedrig im Vergleich zu Nordeuropa oder Asien, sodass hier der Fokus verstärkt auf dem Anschluss von Kunden liegen wird, weniger auf dem Ausbau der Netzinfrastruktur. Der Infrastrukturmarkt ist zudem nach wie vor sehr positiv zum Thema Datenzentren eingestellt; hier ist europaweit mit einer signifikanten Anzahl an Transaktionen zu rechnen, die auf hohes Interesse seitens Investoren und Asset Managern stoßen.

Die Kommunalkredit ist aufgrund ihrer europaweiten Erfahrung besonders gut aufgestellt, um verstärkt im Bereich M&A-Advisory erfolgreich zu sein.

Mit Blick auf die wichtigsten europäischen Länder im Markt für Infrastrukturfinanzierungen 19 zeigt sich: Italien war 2023 weniger aktiv als 2022 (hier machte sich vor allem die Übernahme von Atlantia sowie die Beteiligung an der Autostrade per l‘Italia bemerkbar), dennoch zeigt sich der italienische Markt nach wie vor sehr positiv, vor allem im Bereich Erneuerbare Energie. Ein noch besserer Ausblick zeigt sich in Spanien, wo durch die kürzlich erfolgten Genehmigungen für weitere 40 GW an neuen Projekten entsprechende Finanzierungsvolumina gefragt sein werden. Großbritannien bleibt ein extrem bewegter Markt, der vor allem in zukunftsweisenden Bereichen wie etwa EV-Charging und Batteriespeicher eine Führungsrolle übernommen hat. In Frankreich und Deutschland ist von einem Aufwärtstrend auszugehen, getragen von allgemeinen Themen der Energiewende sowie vom starken Ausbau von Kapazitäten in den Bereichen Erneuerbare Energien und Datenzentren.

Einmal mehr ist der Ausblick auf den Infrastrukturmarkt durch einige Unsicherheiten geprägt, aber aufgrund ihrer Expertise und dem kontinuierlich ausgebauten Track Record startet die Kommunalkredit mit einer gut gefüllten Pipeline an entsprechenden Opportunitäten in das Jahr 2024.

Kommunalkredit 2024

Infrastruktur ist die Basis für jedes soziale und wirtschaftliche Handeln und Rückgrat entwickelter Märkte. Lebens- und Wirtschaftsräume werden urbaner, globaler, flexibler. Energie- und Verkehrsnetze, Pflege- und Bildungszentren, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen ermöglichen das Leben, wie wir es heute gewohnt sind. Die demografische Entwicklung, geopolitische Unsicherheiten sowie der strukturelle Wandel stellen uns vor zusätzliche Herausforderungen. Das Vorantreiben des Klimaschutzes ist und bleibt oberste Priorität, ein Umdenken im Mobilitätsverhalten, neue Wege der Digitalisierung und innovative Lösungen in der Energienutzung und -gewinnung sind der neue Imperativ. Dazu sind Änderungen in den Strukturen, verkürzte Wege und rasche Entscheidungen notwendig. Und der Wille und Glaube, etwas zu verändern.

Diese Erfordernisse unterstreichen den Stellenwert einer funktionierenden, modernen und nachhaltigen Infrastruktur . Energieversorger und Telekommunikationsdienstleister, Krankenhäuser und Pflegeheime, alternative Antriebe und öffentlicher Nahverkehr werden auch weiterhin eine entscheidende Rolle spielen. Die notwendigen Weichenstellungen für die Energiewende und gegen den Klimawandel müssen trotz, oder gerade wegen Abhängigkeiten von fossilen Rohstoffen rasch gesetzt werden.

Als Spezialinstitut für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance wird die Kommunalkredit weiterhin ihre Expertise für die Gesellschaft einsetzen. Der Infrastruktur- und Energiefinanzierungsmarkt wird auch künftig eine Schlüsselrolle spielen. Die Bank arrangiert, finanziert und berät gezielt nachhaltige Projekte aus den Sektoren Energie & Umwelt, Kommunikation & Digitalisierung, Soziale Infrastruktur, Verkehr & Transport sowie Natural Resources.

Ob Wasseraufbereitungsanlagen, Windparks, Photovoltaik-Anlagen, Wärmeerzeugung und -verteilung, Breitband, E-Mobilität oder Wasserstoff – wir sind in ganz Europa im Einsatz. Aufmerksamkeit gilt natürlich weiterhin unserem Heimatmarkt Österreich, wo wir in der Erzeugung von grünem Wasserstoff, dem Umstieg auf Photovoltaik und als Finanzierungs- und Förderungspartner der österreichischen Städte und Gemeinden aktiv sind.

Wir sind nicht Beobachter dieser Veränderung. Wir sind Antreiber, Wegbegleiter, Innovator und Inkubator für nachhaltige Akzente. Infrastruktur ist Teil unserer DNA; wir denken Infrastruktur in unserem Alltag – und darüber hinaus. Wir haben uns dem Credo „ THERE FROM THE BEGINNING. “ verschrieben, denn wir sind von Anfang an dabei. Von der Projektplanung über die Entwicklung zur Finanzierung bis hin zur Realisierung.

Wir werden unseren eingeschlagenen Weg fortsetzen. Unsere Ergebnisse sind Beleg für unser hocheffizientes Geschäftsmodell, ein strenges Risikomanagement und einen erfrischenden, innovativen Unternehmergeist. Wir sind sicher, unsere Vision als „Green Transition Financing Champion“ noch konsequenter vorantreiben zu können. Und so die Zukunft ein bisschen grüner zu machen. Mit Ihnen. Für uns alle.

17 Federal Reserve Bank – FOMC Statement, Pressemitteilung, 13.12.2023.

16 Europäische Zentralbank – Geldpolitische Beschlüsse, Pressemitteilung, 14.12.2023.

18 Brownfield-Projekte sind bestehende, meist bereits in Betrieb befindliche Infrastruktur-Assets, deren Finanzierungen bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) zumeist neu aufgestellt werden.

19 Inframation & Sparkspread Database, 18.1.2024.

Wien, am 14. Februar 2024

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

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Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Infra-Fakten

Die Welt der Infrastruktur ist mannigfaltig. Kein Thema wird die kommenden Jahrzehnte so sehr prägen wie die Energiewende. Der Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung ist das erklärte globale Ziel. Wir stehen bereit, weiterhin Verantwortung in diesem Kontext zu übernehmen und unseren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Hier ein Blick auf unseren Heimatmarkt.

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Wussten Sie, dass ...

... Ende 2022 in Österreich 3.151 Wasserkraftwerke in Betrieb waren? Ihre Gesamtleistung beträgt rund 14,9 GW.

... 80 % der weltweiten Abwässer nicht angemessen behandelt werden, während viele Regionen unter Wasserknappheit leiden?

... die Investitionen in saubere Energie seit 2020 weltweit um 40 % gestiegen sind?

... Schweden mit 68,6 % den größten Anteil an erneuerbarer Energie im Wärme-/Kältesektor in der EU hat?

... „Schwammstädte“ den natürlichen Wasserkreislauf imitieren, um Gebäude zu kühlen und die Luftqualität zu verbessern, indem sie Regenwasser durch begrünte Dächer, Fassaden und andere Grünflächen absorbieren?

... in Europa jedes Jahr fast 26 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle anfallen? Weniger als 30 % werden gesammelt und recycelt.

... mindestens 3.000 GW aus erneuerbaren Energieprojekten in der Warteschlange für den Netzanschluss stehen. Dies ist das Fünffache der im Jahr 2022 weltweit hinzugefügten PV- und Windkraftkapazitäten.

... die Kosten für die Umrüstung von Gaspipelines auf Wasserstoffpipelines nur etwa 10-15 % der Kosten einer Neuverrohrung betragen?

... 75 % des Energie- und Rohstoffbedarfs der Eisen- und Stahlindustrie derzeit durch Kohle gedeckt wird? Die Niedertemperatur-Elektrolyse (LTE) und die Schmelzoxid-Elektrolyse (MOE) sind innovative Technologien, die eine Möglichkeit zur Dekarbonisierung der Stahlproduktion bieten.

KONZERNABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT GRUPPE, WIEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023.

I. Konzern-Bilanz

VERMÖGENSWERTE in EUR 1.000 Anhang 31/12/2023 31.12.2022
Barreserve (24) 895.762,7 503.203,0
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (25) 2.980.153,4 2.523.535,1
davon Kreditinstituten 55.587,9 103.542,2
davon Kunden 1.998.745,9 1.783.866,1
davon Schuldtitel* 925.819,5 636.126,7
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value (26) 1.413.613,1 1.137.451,8
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value (28) 350.940,0 223.573,4
Anteile an assoziierten Unternehmen (at equity)* (30) 2.618,7 0,0
Derivate (29) 181.092,0 201.381,0
Sachanlagen (31) 26.106,3 23.582,7
Immaterielle Vermögenswerte (33) 7.416,8 4.309,2
Latente Steueransprüche (42) 1.483,9 4.425,7
Sonstige Vermögenswerte (35) 11.927,5 6.807,1
Vermögenswerte 5.871.114,2 4.628.269,1
VERBINDLICHKEITEN UND EIGENKAPITAL in EUR 1.000 Anhang 31/12/2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten 5.294.162,2 4.156.416,3
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten* 4.997.622,7 3.846.223,7
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (36) 120.313,6 156.632,5
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (37) 3.313.887,5 2.289.163,9
davon Verbriefte Verbindlichkeiten (38) 1.563.421,6 1.400.427,3
Derivate (40) 165.834,7 190.823,9
Portfolio-Hedge (41) 4.821,6 8.443,3
Rückstellungen (42) 4.242,6 4.227,9
Latente Steuerverbindlichkeiten 0,0 0,0
Steuerschulden für laufende Steuern (43) 33.293,8 17.389,9
Sonstige Verbindlichkeiten (44) 57.134,1 60.463,9
Nachrangige Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten* (39) 31.212,7 28.843,6
Eigenkapital** (45) 576.952,0 471.852,8
Verbindlichkeiten und Eigenkapital 5.871.114,2 4.628.269,1

II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

ERFOLGSRECHNUNG in EUR 1.000 Anhang 1.1. – 31.12.2023 1.1. – 31.12.2022
Zinsergebnis (46) 192.355,0 125.700,6
Zinserträge* 326.641,0 201.569,7
davon mittels Effektivzinsmethode ermittelt 292.088,7 138.569,9
Zinsaufwendungen* -134.286,0 -75.869,1
Provisionsergebnis (47) 38.510,0 29.879,6
Provisionserträge 40.925,4 33.748,1
Provisionsaufwendungen -2.415,4 -3.868,5
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden* (48) -13,7 16.187,5
davon Ergebnis aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten* -2.315,4 489,6
Kreditrisikoergebnis (49) -565,9 -1.550,0
Verwaltungsaufwand (50) -93.121,4 -75.839,1
Personalaufwendungen -60.698,9 -52.890,5
Sachaufwendungen -32.422,5 -22.948,6
Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds -1.761,2 -2.309,1
Erträge/Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (51) -18,9 0,0
Erträge aus Beteiligungen 40,5 142,1
Sonstiges betriebliches Ergebnis (52) 307,0 7.137,8
Sonstige betriebliche Erträge 1.208,4 10.225,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen -901,3 -3.088,0
Konzernergebnis vor Steuern 135.731,4 99.349,4
Steuern vom Einkommen und Ertrag (53) -35.222,2 -21.119,7
Konzernergebnis nach Steuern 100.509,2 78.229,7
davon den Eigentümern und zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilen zurechenbar 100.390,0 78.183,5
davon den Fremdanteilen zurechenbar 119,2 46,2

III. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

GESAMTERGEBNIS in EUR 1.000 1.1. – 31.12.2023 1.1. – 31.12.2022
Konzernergebnis nach Steuern 100.509,2 78.229,7
In die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Posten 8.658,0 -28.228,0
Veränderung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 8.658,0 -28.228,0
Erfolgsneutrale Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten erfolgsneutral zum Fair Value 9.418,8 -37.948,2
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert 80,6 313,8
Latente Steuer auf Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value -841,4 9.406,5
Nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Posten 36,7 1.278,7
Veränderung versicherungsmathematisches Ergebnis -460,3 1.250,7
Versicherungsmathematisches Ergebnis aus Personalrückstellungen -597,8 1.667,5
Latente Steuer auf versicherungsmathematisches Ergebnis aus Personalrückstellungen 137,5 -416,9
Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 497,0 28,1
Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral zum Fair Value 629,4 37,4
Latente Steuer auf Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value -132,4 -9,4
Gesamtergebnis nach Steuern 109.203,9 51.280,4
davon den Eigentümern zurechenbar 109.098,8 51.196,3
davon den Fremdanteilen zurechenbar 105,1 84,1

IV. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die Entwicklung des Eigenkapitals nach IFRS stellt sich für 2023 und 2022 wie folgt dar:

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 1.1. – 31.12.2023 in EUR 1.000 Gezeichnetes Kapital Gebundene Rücklagen1 Sonstige Gewinnrücklagen (inkl. Konzernjahresergebnis) Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente2 Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente3 Versicherungs- mathematisches Ergebnis IAS 19 Den Kommunalkredit- Aktionären zurechen- bares Eigenkapital Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile4 Fremdanteile Eigenkapital
Stand 1.1.2023 177.017,1 45.205,3 133.605,9 50.380,1 463,6 2.781,6 409.453,6 62.243,7 155,5 471.852,8
Konzernjahresergebnis 0,0 0,0 100.390,0 0,0 0,0 0,0 100.390,0 0,0 119,2 100.509,2
Veränderung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 8.657,8 0,0 0,0 8.657,8 0,0 0,0 8.657,8
Bewertung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 8.595,8 0,0 0,0 8.595,8 0,0 0,0 8.595,8
Recycling der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 62,0 0,0 0,0 62,0 0,0 0,0 62,0
Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 0,0 497,0 0,0 497,0 0,0 0,0 497,0
Veränderung versicherungsmathematisches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -446,2 -446,2 0,0 -14,1 -460,3
Gesamtergebnis 0,0 0,0 100.390,0 8.657,8 497,0 -446,2 109.098,7 0,0 105,1 109.203,7
Kapitalerhöhung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ausschüttungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dotierung gebundene Rücklagen 0,0 5.726,0 -5.726,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kupon 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 -4.104,5
Stand 31.12.2023 177.017,1 50.931,3 224.165,3 59.038,0 960,6 2.335,4 514.447,8 62.243,7 260,6 576.952,0

<green>1</green> Bei den gebundenen Rücklagen handelt es sich um gesetzliche Gewinnrücklagen iHv TEUR 10.434,1, Haftrücklagen des Mutterunternehmens nach § 57 Abs. 5 BWG iHv TEUR 28.017,9 sowie gebundene Kapitalrücklagen des Mutterunternehmens iHv TEUR 12.479,3.

<green>2</green> Die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente enthält zum 31.12.2023 latente Steuern iHv TEUR 17.634,7.

<green>3</green> Die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente enthält zum 31.12.2023 latente Steuern iHv TEUR 286,9.

<green>4</green> Beinhaltet zusätzliche AT1-Anleihen, die unbesicherte und nachrangige Anleihen der Kommunalkredit darstellen und unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind.

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 1.1. – 31.12.2022 in EUR 1.000 Gezeichnetes Kapital Gebundene Rücklagen1 Sonstige Gewinnrücklagen (inkl. Konzernjahresergebnis) Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente2 Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente3 Versicherungs- mathematisches Ergebnis IAS 19 Den Kommunalkredit- Aktionären zurechen- bares Eigenkapital Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile4 Fremdanteile Eigenkapital
Stand 1.1.2022 172.659,5 35.657,5 86.422,1 78.608,1 435,5 1.568,8 375.351,6 62.243,7 146,9 437.742,2
Konzernjahresergebnis 0,0 0,0 78.183,5 0,0 0,0 0,0 78.183,5 0,0 46,2 78.229,7
Veränderung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 -28.199,9 0,0 0,0 -28.199,9 0,0 0,0 -28.199,9
Bewertung der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 -28.435,2 0,0 0,0 -28.435,2 0,0 0,0 -28.435,2
Recycling der Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value 0,0 0,0 0,0 235,3 0,0 0,0 235,3 0,0 0,0 235,3
Veränderung der Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair-Value 0,0 0,0 0,0 -28,1 28,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Veränderung versicherungsmathematisches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.212,7 1.212,7 0,0 37,9 1.250,7
Gesamtergebnis 0,0 0,0 78.183,5 -28.228,0 28,1 1.212,7 51.196,3 0,0 84,1 51.280,4
Kapitalerhöhung 4.357,7 5.647,4 0,0 0,0 0,0 0,0 10.005,1 0,0 0,0 10.005,1
Ausschüttungen 0,0 0,0 -22.994,9 0,0 0,0 0,0 -22.994,9 0,0 -75,5 -23.070,4
Dotierung gebundene Rücklagen 0,0 3.900,3 -3.900,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
AT1-Kupon 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 0,0 -4.104,5 0,0 0,0 -4.104,5
Stand 31.12.2022 177.017,1 45.205,3 133.605,9 50.380,1 463,6 2.781,6 409.453,6 62.243,7 155,5 471.852,8

<green>1</green> Bei den gebundenen Rücklagen handelt es sich um gesetzliche Gewinnrücklagen iHv TEUR 10.434,1, Haftrücklagen des Mutterunternehmens nach § 57 Abs. 5 BWG iHv TEUR 22.291,9 sowie gebundene Kapitalrücklagen des Mutterunternehmens iHv TEUR 12.479,3.

<green>2</green> Die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente enthält zum 31.12.2022 latente Steuern iHv TEUR 16.011,1.

<green>3</green> Die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente enthält zum 31.12.2023 latente Steuern iHv TEUR 154,5.

<green>4</green> Beinhaltet zusätzliche AT-1Anleihen, die unbesicherte und nachrangige Anleihen der Kommunalkredit darstellen und unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind.

V. Konzern-Geldflussrechnung

KONZERN-GELDFLUSSRECHNUNG in EUR 1.000 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Konzernergebnis nach Steuern 100.509,2 78.229,7
Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Abschreibung / Zuschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 1.923,5 1.796,7
Dotierung / Auflösung von Rückstellungen und Risikovorsorgen 580,5 230,2
Nicht realisierte Gewinne / Verluste aus Wechselkursänderungen 10,2 1,5
Gewinn / Verlust aus der Bewertung von Finanzanlagen und Gewinne aus Rückkäufen von Eigenemissionen -3.838,4 -14.464,4
Ertragsteuerabgrenzungen 18.845,7 11.469,5
Zahlungsunwirksame Abgrenzungen (i.W. Zinsertrag und Zinsaufwand) und sonstige Anpassungen 23.821,1 13.465,4
Zwischensumme 141.851,8 90.728,5
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile*
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
davon Forderungen an Kreditinstitute* 25.273,3 -32.694,2
davon Forderungen an Kunden* -600.462,9 -370.350,4
davon Schuldtitel* -161.398,8 57.615,6
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value -268.378,5 -49.217,6
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value -126.681,1 18.012,4
Derivate und Portfolio-Hedge -352,0 -54.167,7
Sonstige Vermögenswerte aus operativer Geschäftstätigkeit -4.599,4 -1.559,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -31.963,5 -312.476,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.024.269,5 455.585,5
Verbriefte Verbindlichkeiten 161.448,0 30.525,1
Sonstige Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit 51.107,0 39.674,1
Erhaltene Zinsen* 307.270,1 159.969,5
Erhaltene Dividenden 40,5 142,1
Gezahlte Zinsen* -95.739,8 -20.247,3
Ertragsteuerzahlungen -17.195,4 -9.229,1
Cashflow aus operativer Tätigkeit 404.488,9 2.310,2
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 0,2 0,0
Auszahlungen aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen -7.556,6 -5.108,7
Cashflow aus Investitionstätigkeit -7.556,3 -5.108,7
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 0,0 10.005,1
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 0,0 -22.994,9
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 0,0 -75,5
Mitteleinzahlung / Mittelauszahlung aus sonstiger Finanzierungstätigkeit (Nachrangkapital) 0,0 -20.000,0
AT1-Kupon -4.104,5 -4.104,5
Auszahlungen aus Tilgungen für Leasingverbindlichkeiten -268,4 -195,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -4.372,9 -37.365,2
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 503.203,0 543.366,7
Cashflow aus operativer Tätigkeit 404.488,9 2.310,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit -7.556,3 -5.108,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -4.372,9 -37.365,2
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 895.762,7 503.203,0

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT GRUPPE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 | Allgemeine Grundlagen

1. Allgemeine Informationen

Die Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) mit Sitz in Wien, Türkenstraße 9, Österreich, ist eine Spezialbank für In-frastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance, sie bildet die Brücke zwischen Projektsponsoren (Errichter und/oder Betreiber von Infrastruktur) und institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds. Sie ist unter der Firmenbuchnummer 439528s beim Handelsgericht Wien eingetragen.

Die Kommunalkredit steht zu 99,80 % im Eigentum der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere), 0,20 % werden vom Österreichischen Gemeindebund gehalten. Satere ist eine Be teiligungsgesellschaft, über welche Interritus Limited (Interritus) und Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) ihre Beteiligung an der Kommunalkredit halten; Satere steht zu 55% bzw. 45% im Eigentum von Interritus und Trinity.

Die Erstellung eines Konzernabschlusses der Kommunalkredit auf Basis der IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erfolgt gemäß § 59a BWG in Verbindung mit § 245a UGB. Der vorliegende Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 59a BWG. Die Kommunalkredit veröffentlicht als Emittent börsenotierter Wertpapiere einen Konzernlagebericht gemäß § 124 Abs. 1 BörseG als Bestandteil dieses Berichts.

2. Angewendete Standards und Interpretationen

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit wurde auf Grundlage aller zum 31. Dezember 2023 – von der Europäischen Union (EU) in europäisches Recht übernommenen – verpflichtend anzuwendenden, vom International Accounting Standards Board (IASB) verab- schiedeten und veröffentlichten International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie aller Interpretationen des IFRS Interpretations Committees (IFRICs und SICs) erstellt.

Übersicht über neue Standards/Interpretationen bzw. Änderungen, die im Geschäftsjahr 2023 erstmals anzuwenden waren:

STANDARD/INTERPRETATION Titel Standard/Interpretation bzw. Änderung Erstmalige Anwendung
IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 Angabe von Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden 1.1.2023
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1.1.2023
IAS 12, IFRS 1 Klarstellungen zu latenten Steuern in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen 1.1.2023
IFRS 17 und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge 1.1.2023

Die Anwendung erfolgt für jene Geschäftsjahre, die am Datum „erstmalige Anwendung“ beginnen.

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2

Die Änderungen an IAS 1 regeln, dass Angaben zukünftig zu wesentlichen anstatt vormals zu maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden zu machen sind. Die Änderung definiert, was unter wesentliche („material“) Rechnungslegungsmethoden zu verstehen ist und wie man sie identifiziert. Weiter stellen sie klar, dass unwesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht angegeben werden müssen. Wenn sie jedoch angegeben werden, dann dürfen wesentliche Informationen nicht verschleiert werden.

Zusätzlich hat das IASB das Leitliniendokument „IFRS Practice Statement 2“ geändert und Leitlinien und Beispiele entwickelt, um den Unternehmen Leitlinien für die praktische Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden bereitzustellen.

Änderungen an IAS 8

Die Änderungen an IAS 8 verdeutlichen, wie zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Die Abgrenzung ist deswegen von Bedeutung, da Änderungen von Rechnungslegungsmethoden retrospektiv und rechnungslegungsbezogene Schätzungen prospektiv erfasst werden. Nach der neuen Definition handelt es sich bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Es soll verdeutlicht werden, dass Schätzungen das Ergebnis von Bewertungstechniken sind, die die Verwendung von Annahmen oder Ermessensentscheidungen durch das Unternehmen erfordern.

Des Weiteren hat der IASB die Leitlinie zur Umsetzung von IAS 8 um zwei Beispiele ergänzt, um Irritationen bezüglich der Änderungen vorzubeugen.

Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Mit der Änderung an IAS 12 wird der Anwendungsbereich der „Initial recognition exemption“ eingeengt. Die Ausnahmeregelung bei Transaktionen, die gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe aufweisen, wird nicht mehr angewendet. Es sind aktive und passive latente Steuern zu bilden. Die Unternehmen sind nunmehr verpflichtet, die entsprechenden latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten zu bilanzieren.

Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln

Mit den Änderungen wird eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern in den IAS 12 eingeführt, so dass der Ansatz von latenten Steuern aufgrund der Ausgestaltung von Ergänzungssteuern im Rahmen des Säule-2-Mindestbesteuerungsregimes vom Anwendungsbereich des Standards ausgenommen ist. Daneben sind zusätzliche Anhangsangaben erforderlich, die vom Stand der Umsetzung der Mindestbesteuerungsvorschriften in das jeweilige nationale Steuerrecht abhängig sind.

Infolge der Änderungen muss der Konzern angeben, dass er die Ausnahmeregelung angewandt hat, und den tatsächlichen Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Säule-2-Regeln gesondert ausweisen.

IFRS 17 (Versicherungsverträge) und Änderungen an IFRS 17

Der neue Standard legt die Grundsätze für die Bewertung, den Ansatz, den Ausweis und die Darstellung von Versicherungsverträgen fest und wurde als Ersatz für IFRS 4 Versicherungsverträge veröffentlicht. Diese Regelungen gelten nicht nur für Versicherungsunternehmen, sondern branchenübergreifend, falls Verträge der Definition eines Versicherungsvertrags entsprechen. Dabei fallen unter den Begriff „Versicherungsrisiko“ bspw. auch Produkt- oder Restwertrisiken.

IFRS 17 enthält drei zentrale Ansätze für die Abbildung von Ver-sicherungsverträgen:

  • Das General Measurement Model (GMM) stellt das Basismodel zur Abbildung von Versicherungsverträgen dar. Es ist für alle Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des IFRS 17 verpflichtend, sofern nicht eine der Ausnahmevorschriften angewendet werden kann.
  • Der Premium Allocation Approach (PAA) ist eine Vereinfachung des GMM und auf Verträge anwendbar, bei denen die Bewertung unter dem PAA zu keinen materiellen Abweichungen im Vergleich zum GMM führt oder die kurze Laufzeiten aufweisen.
  • Der Variable Fee Approach (VFA) ist eine weitere Abwandlung des GMM für Versicherungsverträge, deren Zahlungen vertraglich an die Erträge aus bestimmten Referenzwerten geknüpft sind (direct participating features).

IFRS 17 ist retrospektiv anzuwenden, es sei denn, die Anwendung für frühere Perioden ist nicht möglich. Falls eine Durchführung nicht möglich ist, wird entweder der modifizierte retrospektive Ansatz oder der Fair Value-Ansatz zum Zeitpunkt der Erstanwendung herangezogen. Für die Kommunalkreditgruppe ergeben sich daraus keine zusätzlichen Darstellungspflichten für den Jahresabschluss.

Die o. a. Änderungen der Standards und Interpretaionen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Übersicht über nicht vorzeitig angewandte Standards, die von der EU bereits übernommen wurden:

STANDARD/INTERPRETATION Titel Standard/Interpretation bzw. Änderung Erstmalige Anwendung
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz - oder langfristig 1.1.2024
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback-Geschäften 1.1.2024

Die Anwendung erfolgt für jene Geschäftsjahre, die am Datum „erstmalige Anwendung“ beginnen.

Änderungen an IAS 1

Die Änderungen an IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen oder Aufwendungen oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind. Die Änderungen stellen klar, dass für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ausschließlich auf bestehende substanzielle Rechte am Abschlussstichtag die Erfüllung, um mindestens zwölf Monate aufschieben zu können, abzustellen ist. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, ob ein Unternehmen von seinem Recht auf Aufschiebung der Erfüllung Gebrauch machen wird oder nicht. Ist dieses Recht an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft, ist vom Bestehen eines solchen Rechts nur auszugehen, wenn diese Bedingungen am Abschlussstichtag auch tatsächlich eingehalten wurden.

Gegenstand der Änderungen ist darüber hinaus das Bestehen einer Erläuterung des Kriteriums „Erfüllung“. Erfüllung bezieht sich danach auf die Übertragung von Bargeld, Eigenkapitalinstrumenten sowie anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen an die Gegenpartei.

Änderungen an IFRS 16

Die Änderungen an IFRS 16 betreffen Sale-and-Leaseback-Transaktionen mit variablen Zahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen. Die veröffentlichten Änderungen an IFRS 16 schreiben vor, dass ein Leasingnehmer die nachfolgende Bewertung der Leasingverbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion so vorzunehmen hat, dass kein GuV-Effekt entstehen darf.

Das Ergebnis aus einer teilweisen oder vollständigen Beendigung des Leasingsverhältnisses ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Die o. a. Änderungen der Standards und Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Übersicht über nicht vorzeitig angewandte Regelungen, die von der EU noch nicht übernommen wurden:

STANDARD/INTERPRETATION Titel Standard/Interpretation bzw. Änderung Erstmalige Anwendung
Änderungen an IAS 21 Änderungen an IAS 21 betreffend Konvertierbarkeit einer Währung sowie Bestimmung von Wechselkurs 1.1.2025
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Offenlegungspflichten zur Lieferantenvereinbarungen und deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Cashflow und Liquiditätsrisiko eines Unternehmens 1.1.2024

Die Anwendung erfolgt für jene Geschäftsjahre, die am Datum „erstmalige Anwendung“ beginnen.

Änderungen an IAS 21

Die Änderungen an IAS 21 betreffen die Beurteilung der Konvertierbarkeit von Währungen, die Bestimmung vom Wechelkurs, wenn die Währungen unkonvertierbar sind, sowie zusätzliche dementsprechende Angabepflichten.

Die Währungsbestände von Kommunalkredit bestehen nur aus konvertierbaren Währungen mit einem offiziellen EZB-Kurs.

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

Das IASB hat Änderungen im IAS 7 veröffentlicht, die die Lieferantenvereinbarungen und die damit zusammenhängenden Anhangsangaben definieren. Im IFRS 7 wird das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens aus Liefervereinbarungen näher erläutert.

Aus heutiger Sicht sind keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

3. Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der Kommunalkredit Gruppe umfasst gemäß den Bestimmungen von IFRS 10 neben der Muttergesellschaft

Kommunalkredit Austria AG zum 31. Dezember 2023 folgende Unternehmen:

NAME UND SITZ Beteiligung Anteil am Kapital
31.12.2023 in %
Anteil am Kapital
31.12.2022 in %
direkt indirekt
1. Verbundene Unternehmen
Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien x 90,0 % 90,0 %
Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH, Wien x 100,0 % 100,0 %
Kommunalkredit 4OG Immobilien GmbH & Co KG, Wien x 100,0 % 100,0 %
Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH & Co KG, Wien x 100,0 % 100,0 %
Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG, Wien x 100,0 % 100,0 %
Fidelio KA Beteiligung GmbH (DE) x 74,9 % 75,0 %
Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund GP S. à r. l. (LUX) x 74,9 % 75,0 %
Fidelio KA Investment Advisory GmbH (DE) x 74,9 % 75,0 %
Florestan KA GmbH, Wien x 100,0 % 100,0 %
Florestan KA Hydrogen GmbH, Wien x 100,0 % 100,0 %
2. Assoziierte Unternehmen
At equity einbezogene assoziierte Unternehmen
PeakSun Holding GmbH, Wels x 40,0 % 40,0 %

Die Beteiligung der Kommunalkredit an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH im Ausmaß von 45,0 % wird nicht als assoziiertes Unternehmen bilanziert, sondern unter den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen.

Für die Kommunalkredit Gruppe bestehen keine wesentlichen Risiken oder Beschränkungen, die mit den verbundenen und mit den assoziierten Unternehmen einhergehen.

Änderung des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr 2023

Im Berichtsjahr 2023 wurden 0,1 % der Fidelio KA Beteiligung GmbH verkauft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

4. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit wurde unter der Going-Concern-Prämisse erstellt. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss beinhalten die Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden konzerneinheitlich und stetig für die dargestellten Berichtsperioden angewendet.

Mit vorliegendem Konzernabschluss soll ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommunalkredit Gruppe gemäß den IFRS-Regeln, wie sie in der EU als anwendbar erklärt wurden, dargestellt werden. Käufe und Verkäufe für alle Klassen von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag bilanziert.

Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zinsen werden unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten periodengerecht im Zinsergebnis ausgewiesen. Dividendenerträge werden erst vereinnahmt, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch vorliegt.

Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, werden über die Periode der Leistungserbringung erfasst. Gebühren, die mit der vollständigen Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verbunden sind, werden zum Zeitpunkt der vollständig erbrachten Dienstleistung vereinnahmt. Die Berücksichtigung von leistungsabhängigen Provisionen erfolgt, wenn die Leistungskriterien erfüllt werden.

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit wird in Euro, der funktionalen Währung aller der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen dargestellt. Alle dargestellten Finanzinformationen werden, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro berichtet. Dadurch können sich in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben.

Änderungen der Darstellung

Im Rahmen einer Überprüfung der Darstellungsform des Abschlusses gemäß IAS 1 wurden im Geschäftsjahr 2023 die folgenden Umgliederungen und Postenergänzungen vorgenommen:

  • Bei den Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten wurde ein weiterer Davon-Vermerk bezüglich der Kreditinstitute, Kunden und Schuldtitel ergänzt.
  • Das bisher an die PeakSun Holding GmbH gewährte Gesellschafterdarlehen wurde im Rahmen einer Neuaufstellung der Refinanzierungsstruktur dieser Gesellschaft im ersten Halbjahr 2023 rückgeführt und gleichzeitig durch eine Eigenkapitalstärkung im selben Ausmaß ersetzt. Das Gesellschafterdarlehen war auszubuchen und die Eigenkapitalstärkung in der Position „Anteile an assoziierten Unternehmen (at equity)“ zu erfassen. Diese Position war daher in der Bilanzgliederung der Aktivseite aufgrund der Wesentlichkeit neu mit aufzunehmen. Im Vorjahr erfolgte aufgrund der Unwesentlichkeit kein Wertansatz.
  • Der Ausweis der nachrangigen Verbindlichkeiten erfolgte bisher unter dem Posten „Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten“. Aufgrund der regulatorischen Relevanz dieser Instrumente erfolgt nunmehr ein separater Ausweis in einem eigenständigen Posten „Nachrangige Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten“ innerhalb der Verbindlichkeiten, unmittelbar vor dem Eigenkapital in Höhe von TEUR 31.212,7 (31.12.2022 TEUR 28.843,6).
  • Bei der Überarbeitung der Erläuterungen des Zinsergebnisses in Note 46 wurde eine transparentere Form der tabellarischen Darstellung gewählt, die zu geringfügigen Anpassungen der Vorjahreswerte geführt hat. Es ergab sich dadurch keine Änderung des Zinsergebnisses.
  • Bei der Überprüfung der bisher verwendeten Posten „Ergebnis aus dem Abgang von erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Vermögenswerten“ in Höhe von TEUR -1.536,7 (1.1.-31.12.2022 TEUR 1.233,5), „Ergebnis aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ in Höhe von TEUR -2.315,4 (1.1.-31.12.2022 TEUR 489,6) und „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“ in Höhe von TEUR -13,7 (2022: TEUR 16.187,5) hat sich gezeigt, dass eine Änderung der Darstellung und der Gliederung zu einer besseren Darstellungsform führt. Diese drei Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nunmehr als ein einziger Posten „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“ in Höhe von TEUR -13,7 (2022: TEUR 16.187,5) zusammengefasst, um hierdurch zuverlässigere und für den Adressaten relevantere Informationen an einer Stelle darzustellen. Durch diese Zusammenfassung erhält der Bilanzadressat den Gesamtwert des Abgangsergebnisses sowie des Bewertungsergebnisses aus Finanzinstrumenten in einer Positon in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die notwendigen Details werden als Davon-Position sowie in den Notes weiterhin granular dargestellt.
  • Die bisher in der Konzern-Geldflussrechnung als Davon-Posten dargestellten „Erhaltenen Zinsen“ in Höhe von TEUR 301.017,8 (2022: TEUR 159.969,5) sowie die „Gezahlten Zinsen“ in Höhe von TEUR -89.487,5 (2022: TEUR -20.247,3) aus dem Cashflow aus operativer Tätigkeit werden nunmehr unmittelbar im Cashflow aus operativer Tätigkeit mit aufgenommen.

Die Umgliederungen haben keine wesentliche Auswirkung auf die vermittelten Informationen, tragen jedoch zur besseren Verständlichkeit des Abschlusses bei. Es handelt sich ausschließlich um Änderungen im Ausweis der vorgenannten Posten. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen oder Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden liegen nicht vor. Es erfolgt daher die Anpassung der Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2022; eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte ist nicht notwendig.

5. Konsolidierungsgrundsätze

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, welche die Kommunalkredit nach IFRS 10 beherrscht, werden vollkonsolidiert. Beherrschung liegt demnach vor, wenn der Konzern aus seiner Beteiligung an Unternehmen signifikanten, variablen Renditen ausgesetzt ist bzw. Anspruch auf diese hat und diese Renditen mittels Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.

Die Beurteilung einer Konsolidierungspflicht von Investmentfonds, deren Geschäfte die Kommunalkredit führt und bei denen sie gleichzeitig als Limited Partner Anteile am Net Asset Value (NAV) des Fonds hält, erfolgt durch eine Analyse der Möglichkeiten, die Zahlungsflüsse bzw. Rendite des Fonds materiell zu beeinflussen und der Beurteilung, ob signifikante wirtschaftliche Eigeninteressen vorliegen. Letzteres erfolgt durch Gegenüberstellung der direkten Investition und der erwarteten Gesamtrendite der Kommunalkredit Gruppe unter Einbeziehung sämtlicher Erträge (wie Ausschüttungen, Fees) mit konzernintern festgelegten Schwellenwerten. Liegt nach dieser Analyse Beherrschung und signifikantes Eigeninteresse vor, so wird ein Investmentfonds im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.

Die Konsolidierungsschritte umfassen die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse zum Konzernabschlussstichtag.

Konzerninterne Eigenkapitaltransaktionen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden auch eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Verliert die Kommunalkredit die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, wird das Entkonsolidierungsergebnis erfolgswirksam erfasst. Dieses besteht aus der Differenz zwischen:

  • dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung sowie dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und
  • dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile.

Es werden alle Beträge bilanziert, welche zuvor für das betreffende Tochterunternehmen im sonstigen Gesamtergebnis angesetzt wurden. Dies erfolgt auf der gleichen Grundlage, die auch bei einer unmittelbaren Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden vorgeschrieben wäre.

Gemeinsame Vereinbarungen (IFRS 11) werden folgend den Konsolidierungsbestimmungen als gemeinschaftliche Tätigkeit bzw. Gemeinschaftsunternehmen bilanziert. Wird eine gemeinsame Vereinbarung als eine gemeinschaftliche Tätigkeit klassifiziert, werden die der Kommunalkredit aus der Vereinbarung zustehenden Vermögenswerte, Schulden sowie Erlöse aus dieser Tätigkeit anteilig bilanziert.

Unternehmen, auf die die Kommunalkredit einen maßgeblichen Einfluss ausübt bzw. Gemeinschaftsunternehmen (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gemäß IAS 28), werden nach der Equity-Methode bewertet und als Beteiligung an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Bei der Equity-Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Grundlage dafür bildet der aktuelle Jahresabschluss (inklusive der IFRS-Überleitung) der assoziierten Unternehmen.

6. Währungsumrechnung

Die auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den von der Europäischen Zen-tralbank (EZB) bekannt gegebenen Devisenmittelkursen (Euro-Referenzkurs) des Bilanzstichtages umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umzurechnen; nicht monetäre Posten, die zu ihrem damals beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind zu dem Kurs umzurechnen, der am Tag der Ermittlung des Wertes gültig war. Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“ ausgewiesen. Bei Instrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, wird das Umrechnungsergebnis aus der erfolgsneutralen Fair Value-Bewertung im Gesamtergebnis ausgewiesen.

7. Kategorisierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

7.1. Grundsätze der Kategorisierung

IFRS 9 sieht vor, alle finanziellen Vermögenwerte in Abhängigkeit von den Merkmalen der vertraglichen Zahlungsströme und dem Geschäftsmodell entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kann dabei erfolgsneutral über das Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) oder erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen. Die Beurteilung der vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells erfolgt in der Kommunalkredit bei Geschäftsabschluss auf Ebene des einzelnen finanziellen Vermögenswertes.

Die Geschäftsmodellzuordnung analysiert den Verwendungszweck eines Vermögensgegenstands. Dabei werden Positionen, die ausschließlich der Generierung von Zinserträgen dienen und für die keine Veräußerungsabsicht besteht, dem Geschäftsmodell „Halten“ zugewiesen. Finanzinstrumente, bei denen sowohl ein Verkauf als auch das teilweise oder vollständige Halten bis zur Endfälligkeit erwartbar ist, werden dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Darunter fallen in der Kommunalkredit insbesondere Finanzierungen mit opportunistischer Platzierungsabsicht. Dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ werden finanzielle Vermögenswerte mit kurzfristigen Syndizierungsabsichten zugeordnet.

Bei der Analyse der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes wird überprüft, ob die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest – „SPPI-Kriterium“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dabei wird insbesondere auf Zinsanpassungsklauseln (Gleichlauf zwischen vereinbartem Zinstenor und der Zinsanpassungsperiode), auf vertragliche Zinsfreistellungsperioden oder vertragliche Zinshebel geprüft. Bei sogenannten Non-Recourse-Finanzierungen wird zudem auf das Rating im Zeitpunkt der Kreditvergabe Bedacht genommen, um eine mögliche Kategorisierung als Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit zu identifizieren. Im Zusammenhang mit der Kapitalrückzahlung oder vorzeitiger Kapitalrückzahlung wird darauf Bedacht genommen, dass das aushaftende Kapital rückgeführt wird und keine Abhängigkeit der Rückzahlung in Bezug auf die Performance eines finanzierten Assets besteht. Bei einer möglichen Verlängerung der Laufzeit des Vertrags wird darauf geachtet, dass dies mit marktkonformen Konditionen erfolgt.

Finanzielle Vermögenswerte sind nur bei einer strategischen Änderung des Geschäftsmodells umzuklassifizieren; dies stellt definitionsgemäß einen Ausnahmetatbestand dar. Reklassifizierungen fanden im Berichtsjahr keine statt. Die folgende grafische Übersicht fasst den Prozess der Kategorisierung nach IFRS 9 im Überblick zusammen:

image

7.2. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen (SPPI-Kriterium) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung es ist, vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen (Geschäftsmodell „Halten“), werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte dieser Bewertungskategorie werden in der Bilanz unter den Posten Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und Barreserve ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (siehe Punkt 11) unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Diese ergeben sich aus dem Betrag, mit welchem die finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz bewertet werden, abzüglich Tilgungen, zuzüglich/abzüglich der kumulierten Verteilung von Unterschiedsbeträgen zwischen dem ursprünglichen Ausgabebetrag und dem bei Fälligkeit verpflichtend zurückzuzahlenden Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie nach Berücksichtigung der Risikovorsorge (siehe Punkt 8). Das Ergebnis aus der effektivzinskonstanten Amortisation der Unterschiedsbeträge wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Bilanzierung von Krediten und Forderungen, die Grundgeschäfte in Sicherungsbeziehungen darstellen, wird unter Punkt 10 näher dargestellt. Gebühren und Arrangement Fees in Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und zum Zeitpunkt der Auszahlung im Effektivzinssatz berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden laufende Bereitstellungsgebühren, welche sich direkt auf den noch nicht ausgenutzten Rahmen eines Vermögenswertes in dieser Kategorie beziehen. Diese werden zeitraumbezogen im Zinsergebnis vereinnahmt und nicht als Teil des Effektivzinssatzes betrachtet. Werden Bereitstellungsgebühren unabhängig von der jeweiligen Ausnutzung für die Bereitstellung des Darlehens eingenommen, sind diese Teil des Effektivzinssatzes, sofern eine Aus-zahlung des Darlehens wahrscheinlich ist. Die Behandlung von Gebühren, welche nicht Teil des Effektivzinssatzes sind und im Provisionsergebnis vereinnahmt werden, ist in Punkt 22 erläutert.

Veräußerungen kurz vor Fälligkeit, unwesentliche oder unregel-mäßig stattfindende Verkäufe oder solche, die aus Bonitätsgründen erfolgen, stellen dem Grunde nach zulässige Verkäufe aus dem Geschäftsmodell „Halten“ dar. In der Kommunalkredit werden derartige Transaktionen im Detail auf Vereinbarkeit überprüft und Ergebnisse daraus werden in der Position „Ergebnis aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.

7.3. Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Sind mit dem finanziellen Vermögenswert ausschließlich SPPI-konforme Zahlungsströme verbunden und wird der finanzielle Vermögenswert in einem Geschäftsmodell gehalten, das der Erzielung von Erträgen sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe dient (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“), erfolgt eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das Eigenkapital im sonstigen Ergebnis. Die Erst- und Folgebewertung von Finanzinstrumenten dieser Kategorie erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und dem bei Fälligkeit verpflichtend zurück zu zahlenden Betrag wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Zinsergebnis gebucht. Bewertungsänderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und verändern direkt die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte innerhalb des Eigenkapitals.

Die Behandlung von Gebühren von Vermögenswerten in dieser Kategorie erfolgt analog der in Punkt 7.2 beschriebenen Vorgehensweise.

Bei der Veräußerung von Fremdkapitalinstrumenten wird der zum 31.12. des Vorjahres in der Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte erfasste Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und erfolgswirksam ausgewiesen.

7.4. Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Zahlungsströme nicht SPPI-konform sind oder die dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zugeordnet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet. Darüber hinaus besteht im Zugangszeitpunkt ein Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte freiwillig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, sofern Inkongruenzen aus unterschiedlichen Bewertungsmethoden dadurch beseitigt oder wesentlich verringert werden können (Fair Value-Option). Die Kommunalkredit nimmt die Fair Value-Option für finanzielle Vermögenswerte derzeit nicht in Anspruch.

Der Erstansatz und die Folgebewertung von Finanzinstrumenten, die dieser Kategorie zugewiesen werden, erfolgen zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.

7.5. Eigenkapitalinstrumente

Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente besteht zusätzlich das unwiderrufliche Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Die Kommunalkredit hat dieses Wahlrecht für sämtliche im Bestand befindlichen Eigenkapitalinstrumente in Anspruch genommen, da es sich dabei um strategische, langfristige Investitionen handelt. Bewertungsänderungen des beizulegenden Zeitwerts von strategischen Eigenkapitalinstrumenten werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und verändern direkt die Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte innerhalb des Eigenkapitals. Erträge aus Dividenden dieser Instrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Erträge aus Beteiligungen dargestellt.

Im Falle der Veräußerung oder des Eintritts eines Ausfallsereignisses werden bisher in der Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte erfasste Wertänderungen in die Gewinnrücklagen umgegliedert (keine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung).

7.6. Modifikationen/Schätzungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten

Modifikationen stellen vertragliche Anpassungen von ursprünglich vereinbarten Zahlungsströmen dar und sind in der Kommunalkredit in erster Linie durch marktinduzierte Faktoren begründet. Bei Modifikationen ist zwischen substanziellen Modifikationen und nicht-substanziellen Modifikationen zu unterscheiden. Eine substanzielle Modifikation der vertraglichen Zahlungsströme führt zu einem bilanziellen Abgang des ursprünglichen Finanzinstruments und zu einem bilanziellen Zugang eines modifizierten Finanz-instruments. Bei einer nicht substanziellen Modifikation erfolgt hin-gegen eine Anpassung des Buchwerts des finanziellen Vermögenswertes an die geänderten vertraglichen Zahlungsströme. Im Zusammenhang mit nicht substanziellen Modifikationen erhaltene Gebühren und gezahlte Transaktionen werden direkt in die Ermittlung des Modifikationsergebnisses miteinbezogen. Die durch nicht substanzielle Modifikation bedingte unmittelbare Barwertänderung wird im Bewertungs- und Realisierungsergebnis ergebniswirksam ausgewiesen.

Folglich wird der Differenzbetrag zum rückzahlbaren Betrag im Zuge der Effektivverzinsung bis zum Laufzeitende des Finanz-instruments im Zinsergebnis verteilt. Bei der Würdigung, ob eine Modifikation zu einer substanziellen Änderung führt, werden sowohl quantitative wie qualitative Faktoren berücksichtigt. Die quantitative Würdigung erfolgt dabei anhand eines Barwerttests durch einen Vergleich der Auswirkungen einer Modifikation auf die vertraglichen Zahlungsströme. Weicht der Barwert des modifizierten Vermögenswerts mehr als 10 % vom ursprünglichen Bruttobuchwert ab, so gilt die Änderung als substanziell. Qualitative Faktoren, welche bei der Beurteilung von Modifikationen herangezogen werden, sind unter anderem die geänderte Laufzeit des modifizierten Vermögenswerts, die Wesensart der im Zusammenhang mit der Modifikation erhaltenen Gebühren, mögliche Änderungen im Verwendungszweck der Finanzierung sowie ein wesentlich geändertes Ertrags- bzw. Risikoprofil für die Kommunalkredit. Effekte aus der Aus- und Wiedereinbuchung von Finanzinstrumenten bei substanziellen Modifikationen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Eine Beurteilung von Modifikationseffekten findet sowohl bei finanziellen Vermögenswerten als auch bei finanziellen Verbindlichkeiten (siehe Punkt 18) statt.

Änderungen der Erwartungen an die Zahlungsströme ohne Vertragsanpassungen (Schätzungsänderungen) führen wie nicht substanzielle Modifikationen zu einer Anpassung des Buchwertes des Instruments basierend auf den neu erwarteten Zahlungsströmen. Bei Schätzungsänderungen wird die Anpassung als Ertrag oder Aufwand erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst.

7.7. Finanzielle Vermögenswerte „purchased or originated credit impaired“ (POCI)

Als POCI-Vermögenswerte werden Finanzinstrumente bezeichnet, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität vorweisen. IFRS 9 sieht dabei spezielle Vorschriften bei der Ermittlung des Zinsertrags sowie der Risikovorsorge für Vermögenswerte, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, vor. Details zur Risikovorsorge von POCI-Instrumenten siehe Punkt 8

8. Risikovorsorgen

Statistisch erwartete Kreditverluste (expected credit losses) werden auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelten Erfahrungswerten berücksichtigt. Die Wertberichtigung wird dabei entweder in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (Stufe 1) oder des über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverlusts bemessen, abhängig davon, ob sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswertes signifikant erhöht hat (Stufe 2). Der erwartete Verlust für die Stufen 1 und 2 wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten (probability of default) über zwölf Monate (Stufe 1) bzw. über die Restlaufzeit (Stufe  2), Ausfallsquoten (loss given default/LGD) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default/EAD) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt.

Die Risikovorsorgen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten werden bilanziell über getrennte Konten gebucht und die Veränderungen im Kreditrisikoergebnis dargestellt. Bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird jener Teil der Marktwertveränderung, der aus Veränderungen der erwarteten Kreditverluste resultiert, ins Kreditrisikoergebnis umgegliedert.

Bei der Beurteilung, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos (Stufentransfer) vorliegt, werden in der Kommunalkredit quantitative und qualitative Faktoren berücksichtigt, welche die 16 Indikatoren gemäß IFRS 9 / B5.5.17 a-p abdecken. Diese umfassen insbesondere:

  • Absolute Höhe des Kreditrisikos („low credit risk“-Kriterium), wonach finanzielle Vermögenswerte im Investmentgrade-Bereich grundsätzlich der IFRS-Stufe 1 zugeordnet werden. Im Rahmen des tourlichen Rating- und Reviewprozesses erfolgt auch bei sämtlichen finanziellen Vermögenswerten im Investmentgrade-Bereich eine qualitative Überprüfung auf signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos;
  • Relative Veränderung des Kreditrisikos auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit (Rating);
  • Änderungen von internen Preisindikatoren bei gleichen Konditionen;
  • Mögliche signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, wenn das Finanzinstrument neu ausgegeben worden wäre;
  • Änderungen von externen Marktindikatoren eines gleich ausgestalteten Finanzinstrumentes;
  • Bei Überfälligkeiten von mehr als 30 Tagen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob dieser Umstand zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos führt.

Sollte der (quantitative oder qualitative) Tatbestand wegfallen, welcher für die Herabstufung des Engagements ausschlaggebend war, wird das Engagement – nach einer entsprechenden Gesundungsperiode – wieder zurücktransferiert. Die Berechnung der Wertberichtigung für IFRS-Stufe 1 und IFRS-Stufe 2 erfolgt wahrscheinlichkeitsgewichtet und berücksichtigt die im Beobach-tungszeitraum erwarteten Aus- und Rückzahlungen sowie die maximale Vertragslaufzeit, während der die Kommunalkredit einem Ausfallsrisiko ausgesetzt ist. Die Inputparameter für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste wie Forderungshöhe bei Ausfall (EAD), Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) werden aus einer Kombination von internen und externen Daten abgeleitet. Die erwarteten Kreditverluste werden auf das

Berichtsdatum diskontiert und summiert, wobei der Diskontierungszinssatz dem Effektivzins entspricht. Die Einbindung von zukunftsgerichteten Informationen bei den Inputparametern basiert auf einem makroökonomischen Modell, in das unter anderem BIP-Wachstum, Arbeitslosenrate und die Veränderung der beiden Aktienindizes S&P 500 sowie STOXX Europe 50 eingehen. Die Ableitung der makroökonomischen Szenarien als Basis für die wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt die Spezifika der Portfolios der Kommunalkredit und wird regelmäßig validiert.

Eine Beurteilung eines Einzelwertberichtigungsbedarfs (Stufe 3) findet in der Kommunalkredit für Kreditnehmer, die sich gemäß den regulatorischen Kriterien im Ausfall befinden, auf Einzelgeschäftsebene statt, wobei finanzielle Vermögenswerte wie zugehörige Kreditzusagen individuell je Geschäft berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des Einzelwertberichtigungsbedarfs werden Cashflowschätzungen auf Ebene des einzelnen Geschäfts herangezogen.

Zur Festlegung von Ausfallsereignissen verwendet die Kommunalkredit die Definition des Schuldnerausfalls gemäß Art. 178 CRR. Diese beinhaltet sowohl Forderungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen (überfällige Forderungen), als auch das Kriterium „unlikeliness to pay“. Ein Zahlungsverzug von 90 Tagen liegt vor, wenn die überfällige Forderung die aushaftende Kreditforderung um mehr als 1,0 %, mindestens jedoch um EUR 500,00 überschreitet. Im Rahmen der „unlikeliness to pay“-Prüfung werden Forderungen gemäß Art. 178 CRR auch einer qualitativen Prüfung unterzogen, ob es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten in voller Höhe nachkommen kann. Die Kriterien zur Beurteilung hierfür sind von EBA und EZB näher spezifiziert worden, wobei zwischen solchen Kriterien unterschieden wird, die bei Vorliegen in der Regel zu einer Ausfallsetzung führen müssen und solchen, die als Hinweis auf eine mögliche Nicht-Einbringlichkeit der gesamten Forderung zu sehen sind die dann zu prüfen ist, aber nicht unbedingt zu einer Ausfallsetzung führen müssen.

In der Kommunalkredit besteht ein mehrstufiger Risikokontroll-prozess, wonach sämtliche Engagements/Partner in sechs Risiko-stufen eingeteilt werden:

  • Risikostufe 1a: Normalbetreuung

Standard-Risikostufe für sämtliche Engagements in Normalbetreuung, die nicht einer höheren Risikostufe unterliegen.

  • Risikostufe 1b: Monitoring-Liste

Engagements in Normalbetreuung, die aber aufgrund von Auffälligkeiten bzw. aus diversen Gründen unter Beobachtung stehen und auf der Monitoring-Liste geführt werden. Es besteht jedoch (noch) kein erhöhtes Risiko im Sinne einer signifikanten Verschlechterung der Ausfallwahrscheinlichkeit.

  • Risikostufe 2a: Watchlist / Intensivbetreuung

Beinhaltet jene Engagements, welche aufgrund von wesentlichen bzw. kreditmateriellen Auffälligkeiten und erhöhtem Risiko als Watchlist-Partner eingestuft wurden und somit einer engmaschigen Beobachtung und Betreuung unterliegen (Intensivbetreuung). Diese Engagements werden bereits in der Wertberichtigungsstufe 2 (erwarteter Kreditverlust über die Restlaufzeit des Engagements) geführt, zeigen jedoch keine Notwendigkeit für etwaige Einzelwertberichtigungen.

  • Risikostufe 2b: Work Out / kein Ausfall

Engagements in der Risikostufe 2b werden bereits als potentielle Problemkredite klassifiziert. Unabhängig von einem etwaigen Zahlungsverzug beinhaltet die Risikostufe 2b jene Engagements, welche als „Risikopositionen mit signifikantem Restrukturierungsbedarf“ einzustufen sind, sich aber nicht im Ausfall befinden.

  • Risikostufe 3: Work Out / Ausfall, Abwicklung

Sanierungsfälle im Ausfall bzw. bei denen eine Einzelwertberichtigung besteht, sind in der Risikostufe 3a einzureihen, sofern noch keine Abwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Bei Abwicklungsmaßnahmen (Fälligstellung und Eintreibung der Forderung durch Verwertung von Sicherheiten durch gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen) wird die Forderung in Risikostufe 3b geführt.

Ab Risikostufe 1b erfolgt ein enges Monitoring und ein monatliches Reporting im Rahmen des Kreditkomitees. Eine Einzelwertberichtigung ist zu bilden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass eine Forderung inklusive Zinsen nicht oder nicht in voller Höhe einbringlich sein wird. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung ist jedenfalls dann zu prüfen, sofern die regulatorischen Ausfallsdefinitionen erfüllt sind (90 Tage-Zahlungsverzug und/oder „unlikeliness-to-pay“).

Einzelwertberichtigungen und Expected Credit Loss unterliegen Schätzungsunsicherheiten insbesondere in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der geschätzten Cashflows, die angesetzten Ausfallwahrscheinlichkeiten und die Verlustquote.

Für Vermögenswerte, die bei ihrem erstmaligen Ansatz in der Bilanz bereits wertgemindert sind (POCI), sieht IFRS 9 Sondervorschriften bei der Ermittlung der Risikovorsorge vor. Diese betreffen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung wird der POCI-Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Dieser berücksichtigt bereits das erhöhte Kreditrisiko und die bestehenden nach-teiligen Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme. Da die Zahlungsströme bereits um erwartete Verluste gemindert sind, ist bei Erstansatz keine Risikovorsorge zu bilden. In weiterer Folge werden kumulierte Veränderungen des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes ergebniswirksam erfasst.

9. Derivate

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung gegen Zinsänderungs- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen.

Die Bilanzpositionen „Derivate“ umfassen Derivate in bilanziellen Sicherungsbeziehungen und sonstige Derivate.

Derivate werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Positive beizulegende Zeitwerte werden auf der Aktivseite in der Bilanzposition „Derivate“ dargestellt, negative beizulegende Zeitwerte werden ebenfalls unter „Derivate“ auf der Passivseite gezeigt. Die Wertveränderung dieser Derivate auf Basis des Clean Price wird in den Gewinnen und Verlusten aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, während die Zinserträge und -aufwendungen im Zinsergebnis netto erfasst werden. Bei Sicherungsderivaten werden die Zinserträge und -aufwendungen in derselben Position wie die Grundgeschäfte gezeigt. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten erfolgt gemäß IFRS 13 und wird unter Punkt 11 erläutert.

10. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

IAS 39 sowie IFRS 9 enthalten Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), um wirtschaftlich ungerechtfertigte Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der unterschiedlichen Bewertung von abgesicherten Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten zu vermeiden. Ziel dieser Regeln ist es, die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente und der abgesicherten Geschäfte weitgehend kompensierend zu erfassen. Im Bereich des Micro Hedge Accountings wendet die Kommunalkredit die Regelungen des IFRS 9 an. Für die Bilanzierung der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes eines Portfolios gegen das Zinsänderungsrisiko werden die Regelungen gemäß IAS 39 angewendet (IAS 39.89A). Die Absicherung von Zahlungsströmen bzw. die Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb haben in der Kommunalkredit derzeit keine Relevanz.

Fair Value-Hedge: Der von der Kommunalkredit angewendete Fair Value-Hedge dient der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten. Diese Form der Sicherungsbeziehung wird zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken verwendet. Als Sicherungsinstrumente werden Interest-Rate-Swaps und Interest-Rate-Cross-Currency-Swaps eingesetzt. Das als Sicherungsinstrument verwendete Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Bewertungsänderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“ erfasst werden. Für den gesicherten Vermögenswert bzw. die gesicherte Verbindlichkeit werden die aus dem gesicherten Risiko (Zins- und/oder Währungsrisiken) resultierenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ebenfalls in derselben Position in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Bilanziell erfolgt der Ausweis des dem gesicherten Risiko entsprechenden Bewertungsergebnisses in der Position, in der das jeweilige Grundgeschäft ausgewiesen wird.

Um die Regelungen des Hedge-Accountings anwenden zu dürfen, muss der Nachweis einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft erbracht werden. Dieser Sicherungszusammenhang wird in der Kommunalkredit durch prospektive (Abgleich der den Marktwert bestimmenden Komponenten) und retrospektive Effektivitätstests angesetzt. Beim prospektiven Effektivitätstest werden alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, verglichen bzw. überprüft, ob die Wertänderungen von Grund- und Absicherungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko in der Regel gegenläufig sind. Beim retrospektiven Effektivitätstest wird die gegenläufige Entwicklung des Marktwerts von Grund- und Absicherungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Portfolio-Hedge: Der in der Kommunalkredit implementierte Portfolio-Hedge dient der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes eines Portfolios an finanziellen Vermögensgegenständen . Diese Form der Sicherungsbeziehung wird zur Absicherung von Fixzinsrisiken auf Portfolioebene verwendet. Als Sicherungsinstrumente werden Interest-Rate-Swaps eingesetzt.

Die Kommunalkredit wendet dabei für die Modellierung des gesicherten Grundgeschäfts das Bottom-Layer-Verfahren („Bottom-Layer Approach“ nach IAS 39 Carve-Out) an. Dabei wird aus den Cashflows der fix verzinsten, nicht auf Einzelebene abgesicherten Grundgeschäfte ein synthetisches Grundgeschäft modelliert, welches den Absicherungsderivaten gegenübergestellt wird. Die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Fair Value-Änderung des synthetischen Grundgeschäfts wird in der separaten Bilanzposition „Portfolio-Hedge“ ausgewiesen; in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis in der Position „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden“. Das als Sicherungsinstrument verwendete Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Bewertungsänderungen kompensierend in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Für den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhanges der im Portfolio-Hedge enthaltenen Grund- und Sicherungsgeschäfte verwendet die Kommunalkredit prospektive und retro- spektive Effektivitätstests. Beim prospektiven Effektivitätstest wird quartalsweise durch Gegenüberstellung der Ablaufszenarien von Grund- und Sicherungsgeschäften überprüft, ob der Sicherungszusammenhang weiterhin besteht. Beim retrospektiven Effektivitätstest des Portfolio-Hedges wird überprüft, ob sich die Fair Value-Schwankungen aus den Sicherungsinstrumenten und die gegenläufigen Ergebnisse einer Berichtsperiode aus den gesicherten Grundgeschäften – bezogen auf das abgesicherte Risiko – im Bereich zwischen 80 % und 125 % kompensieren.

Ineffektivitäten, die in der Kommunalkredit vorrangig durch OIS-Diskontierung der Zinsderivate oder durch Kreditrisikokomponenten unbesicherter Zinsderivate entstehen, werden über die Gewinn- und Verlustrechnung geführt.

11. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

11.1. Ermittlung

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gemäß IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 13 erfolgt anhand der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13.72 (siehe auch Punkt 64).

Für die Bewertung von Wertpapieren werden, sofern die Bedingungen eines aktiven Marktes erfüllt sind, notierte Preise eines aktiven Marktes verwendet. Liegt keine Preisquotierung vor, wird der Credit Spread von vergleichbaren Wertpapieren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Besteht kein aktiver Markt, erfolgt die Bewertung mittels anerkannter marktüblicher Bewertungsmethoden auf Basis beobachtbarer Daten. Diese Daten werden gegebenenfalls mit Risikoaufschlägen angepasst. Nur wenn keine beobachtbaren Daten zur Verfügung stehen, kommen nicht beobachtbare Daten (zum Beispiel Parameterschätzungen) zum Einsatz.

Die Bewertung von Darlehen erfolgt durch ein internes Bewertungsmodell auf Grundlage der Discounted Cashflow-Methode. Dabei werden die erwarteten Cashflows auf Basis aktueller Zinskurven unter Berücksichtigung von marktüblichen Credit Spreads abgezinst. Sofern die Cashflows nicht deterministisch sind, erfolgt die Modellierung unter Berücksichtigung der als wirtschaftlich materiell bewerteten optionalen Konditionen.

Die für die Discounted Cashflow-Methode benötigten Credit Spreads werden für Infrastruktur & Energiefinanzierungen auf Einzelgeschäftsbasis ermittelt; i. e. für jede Transaktion wird ein individueller Credit Spread ermittelt.

Projektfinanzierungen werden aufgrund der Illiquidität und der Verwendung von nicht beobachtbaren Informationen gemäß IFRS 13 als Level-3 klassifiziert. Zur Spreadermittlung werden interne sowie externe aktuelle Informationen über vergleichbare Transaktionen (interne Datenbank, InfraDeals) in einem Balanced Scorecard-Ansatz zusammengeführt und in einem ersten Schritt ein sektorspezifischer Spread ermittelt. In einem zweiten Schritt werden transaktionsspezifische Merkmale anhand von Kriterienkatalogen bewertet und mit dem sektorspezifischen Spread verknüpft. Darüber hinaus fließen aktuelle (Teil-)Verkäufe von vergleichbaren Bestandspositionen als beobachtbare relevante Sekundärmarkttransaktionen in die Ermittlung des finalen Credit Spreads ein.

Zur Spreadermittlung von Unternehmensfinanzierungen wird grundsätzlich auf Benchmarkkurven oder Benchmarkbonds vergleichbarer Transaktionen zurückgegriffen. Darüber hinaus fließen aktuelle (Teil-)Verkäufe von vergleichbaren Bestandspositionen als beobachtbare relevante Sekundärmarkttransaktionen in die Ermittlung des finalen Credit Spreads ein. Unternehmensfinanzierungen werden in diesem Fall aufgrund der Preisbestimmung durch von Marktdaten abgeleiteten Spreads (Benchmark Spreads) gemäß IFRS 13 als Level 2 klassifiziert. Unter gewissen Umständen (beispielsweise bei Käufen am Sekundärmarkt zu Discounts) ist eine Fair-Value-Bewertung auf alleiniger Basis von Benchmarks jedoch nicht möglich. In diesen Fällen werden zur Spreadermittlung zusätzlich zu den am Markt beobachtbaren Benchmark Spreads auch transaktionsspezifische Merkmale in der Spreadermittlung berücksichtigt. Derartige Finanzierungen werden aufgrund der teilweisen Verwendung von nicht beobachtbaren Informationen gemäß IFRS 13 als Level 3 klassifiziert.

Finanzierungen unter Einbezug von Export Credit Agencies (ECAs) bestehen grundsätzlich aus einem besicherten und einem unbesicherten Teil, wobei der besicherte Teil den überwiegenden Anteil an der Finanzierung darstellt. Für ECA-Transaktionen werden Benchmark Bonds für die Credit-Spread-Ermittlung verwendet. Das Delta zwischen den Spreads der verwendeten Benchmark Bonds und dem Spread der abgeschlossenen ECA-Transaktion spiegelt den unbesicherten Anteil der Transaktion wider und wird über Transaktionsmerkmale reflektiert. Da der überwiegende Anteil der Transaktion ECA-besichert ist und dessen Spreads ausschließlich von Marktdaten abgeleitet werden, werden ECAs gemäß IFRS 13 in der Regel als Level 2 klassifiziert. Unter gewissen Umständen (beispielsweise bei hohen Illiquiditätsaufschlägen der ECA-Transaktionen) ist die Spreadentwicklung der Benchmark Bonds nicht der Haupttreiber der Fair Value-Bewertung. Auch in diesen Fällen werden zur Spreadermittlung zusätzlich zu den am Markt beobachtbaren Benchmark Spreads transaktionsspezifische Merkmale berücksichtigt. Aufgrund des größeren Gewichts von nicht beobachtbaren Informationen werden diese ECA-Transaktionen gemäß IFRS 13 als Level 3 klassifiziert.

In vierteljährlich stattfindenden Spread Assessment-Team Meetings – unter Mitwirkung der Bereiche Risikocontrolling, Banking, Finance und Credit Risk – werden Spreadentwicklungen für jede Transaktion besprochen. Das Ergebnis sind bankweit abgestimmte Kreditrisikoaufschläge, die den Risikogehalt der Transaktion bestmöglich reflektieren.

Für das Public Finance-Portfolio werden Gruppen gebildet (Segment, Ratingklasse), für die jeweils eine Kurve für Bewertungsaufschläge vierteljährlich neu bewertet wird. Diese Bewertungsaufschläge werden auf Basis zeitnah getätigter Geschäftsabschlüsse und Vergleichsangebote in den jeweiligen Darlehenssegmenten am Markt beobachtet und je Laufzeit für verschiedene Segmente und Ratingklassen angesetzt.

Die Bewertung von Derivaten erfolgt durch ein internes Bewertungsmodell auf Grundlage der Discounted Cashflow-Methode unter Berücksichtigung aktueller Zins- und Basisspreadkurven. Eingebettete Optionen werden mithilfe marktüblicher Optionsbewertungsmodelle (zum Beispiel Hull-White, Dupire, Libor-Market-Model) bewertet.

Für die Diskontierung der Cashflows von Derivaten (Over-the-Counter (OTC) oder über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt) werden OIS-Kurven (Overnight-Index-Swaps zum Overnight-Satz entsprechend der Collateralverzinsung, in EUR je nach aktueller Collateralvereinbarung €STR + 8,5bp oder €STR flat) verwendet. Bei der Bewertung zinsreagibler Produkte mit variablen IBOR-Indikatoren werden abhängig vom Indikator (zum Beispiel 3-Monats-Euribor, 12-Monats-Euribor) Zinskurven mit unterschiedlichen Basisspreadaufschlägen verwendet. Diese beziehen sich auf den jeweiligen Indikator und werden zur Ableitung von Forward-Rates zur Cashflow-Ermittlung herangezogen. Forward Rates für Compounded Overnight-Indikatoren (Risk-Free Reference Rates, RFRs) werden aus OIS-Kurven abgeleitet.

Bei Derivaten mit mehreren Währungen (zum Beispiel Cross-Currency-Swaps) wird zusätzlich zur Adaption der Forwards durch Basisswapspreads eine Cross-Currency-Basis entsprechend markt-

üblicher Standards angesetzt. Dabei wird im einfachsten Fall bei besicherten Derivaten die OIS-Diskontfaktorkurve der nicht der Collateral-Währung entsprechenden Seite über Cross-Currency-Basisspreads an die Collateral-Währung angeglichen. Bei strukturierten Trades mit FX-Komponente fließt die Cross-Currency-Basis auch in die Berechnung der Cashflows ein.

Gemäß IFRS 13 wird bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten das Kontrahentenausfalls- und das eigene Kreditrisiko (Credit Value Adjustment (CVA) und Debt Value Adjustment (DVA)) berücksichtigt. Beide Komponenten werden als BCVA (bilateraler CVA = CVA-DVA) dargestellt. Die Ermittlung des BCVA in der Kommunalkredit erfolgt für alle Derivate ohne täglichen Besicherungstausch (tägliche Cash-Collateral-Margin-Calls). Für besicherte Derivate mit täglichem Besicherungstausch wird der BCVA als immateriell eingestuft. Die Berechnung des BCVA erfolgt auf Basis der Potential-Exposure-Methode (basierend auf Monte-Carlo-Simulationen) auf Kontrahentenebene gemäß IFRS 13.48.

11.2. Day-one gains

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gemäß IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 13 erfolgt anhand der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13.72 (siehe auch Punkt 64).

Die Kommunalkredit erwirbt opportunistisch Darlehen und Wertpapiere, bei denen der Transaktionspreis (Kaufpreis) zum Kaufzeitpunkt nicht dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Geschäfte entspricht. Die positive Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert beim Erstansatz und Kaufpreis wird als „Day-one gain“ bezeichnet.

Ein Day-one gain wird in der Kommunalkredit sofort erfolgswirksam erfasst, wenn die Bewertung des finanziellen Vermögenswerts auf Preisnotierungen in aktiven Märkten oder auf Basis einer Bewertungstechnik, welche primär Daten aus beobachtbaren Märkten berücksichtigt, basiert. Werden in erheblichem Umfang nicht am Markt beobachtbare Parameter für die Bewertung herangezogen, erfolgt eine systematische Abgrenzung des Day-one gains über die Laufzeit des Vermögenswertes bzw. bis zu jenem Zeitpunkt, an dem voraussichtlich beobachtbare Marktinformationen vorliegen (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist).

Noch abzugrenzende Beträge aus Day-one gains werden als Rechnungsabgrenzungsposten in den Sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt.

Aus ökonomischer Sicht erzielt die Kommunalkredit durch Käufe von Darlehen, bei denen der Kaufpreis zum Kaufzeitpunkt geringer als der beizulegende Zeitwert ist, höhere Margen auf die erworbenen Darlehen. Entsprechend weist die Kommunalkredit Erträge aus Day-one gains im Zinsergebnis aus.

12. Finanzgarantien

Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß und den Bedingungen eines Schuldinstruments entsprechend nachkommt. Ist die Kommunalkredit Garantiegeber, so wird die potenzielle Zahlungspflicht bilanziell erfasst, sobald die Kommunalkredit Vertragspartei wird. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser entspricht bei einer marktüblichen Transaktion entweder der Prämie, die bei Vertragsabschluss erhalten wurde, oder einem Wert von Null, wenn die Prämie nicht bereits bei Vertragsabschluss geleistet wird, da von einer Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung auszugehen ist. Im Rahmen der Folgebewertung wird der höhere Betrag aus einer Wertberichtigung oder aus dem ursprünglich erfassten Betrag, gegebenenfalls abzüglich kumulierter Erträge, berücksichtigt.

Ist die Kommunalkredit Garantienehmer, kommt es zu keiner bilanziellen Erfassung der Garantie.

Erhaltene und gezahlte Prämien werden periodengerecht über die Laufzeit abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Provisionsergebnis gezeigt.

13. Klassen von Finanzinstrumenten

Die Kommunalkredit zeigt folgende Klassen von Finanzinstrumenten in der Konzern-Bilanz:

KLASSEN VON FINANZINSTRUMENTEN Bilanzieller Ansatz (IFRS)
Barreserve Fortgeführte Anschaffungskosten
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute Fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen an Kunden Fortgeführte Anschaffungskosten
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value Beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value Beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value – FV Option Beizulegender Zeitwert
Derivate Beizulegender Zeitwert
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Fortgeführte Anschaffungskosten
Verbriefte Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Nachrangige Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Fair Value Beizulegender Zeitwert
Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Fair Value – FV Option Beizulegender Zeitwert
Derivate Beizulegender Zeitwert
Eventualverbindlichkeiten Außerbilanziell
Andere außerbilanzielle Verpflichtungen Außerbilanziell

14. Anteile an assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) bewertet (siehe auch Punkt 5). Das anteilige Ergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Erträge aus Anteilen an assoziierten Unternehmen“ ausgewiesen. Ausgeschüttete Dividenden werden gegen den Buchwert erfasst. Zu jedem Bilanzstichtag wird die Werthaltigkeit anhand von Planrechnungen überprüft. Derzeit verfügt die Kommunalkredit mit der PeakSun Holding GmbH über ein gemäß Equity-Methode (IAS 28) bilanziertes Unternehmen.

15. Sachanlagen

Die Sachanlagen umfassen Grundstücke und überwiegend eigengenutzte Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Nutzungsrechte nach IFRS 16 „Leasingverhältnisse“. Grundstücke werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als voraussichtliche Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt:

  • Gebäude: 40 Jahre
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
  • EDV-Investitionen: 3 Jahre
  • Kunstgegenstände: keine planmäßige Abschreibung

Bei Hinweisen auf Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert liegt. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, werden Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

16. Leasingverhältnisse

a. Kommunalkredit als Leasingnehmer:

Bei Vorliegen eines Leasingverhältnisses iSd IFRS 16, bei dem die Kommunalkredit als Leasingnehmer auftritt, wird ein Nutzungsrecht, welches das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit in der Bilanz erfasst.

Mit Abschluss einer entgeltlichen Nutzungsvereinbarung wird beurteilt, ob die vertragliche Vereinbarung ein Leasingverhältnis begründet. Dazu wird geprüft, ob der Vermögenswert, welcher der Vereinbarung zugrunde liegt:

  • ein konkret identifizierbarer Vermögenswert ist,
  • die Kommunalkredit als Leasingnehmer dazu berechtigt ist, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des Vermögenswerts zu ziehen,
  • die Kommunalkredit das Recht zur Bestimmung der Nutzung des Vermögenswerts inne hat.

Sind diese drei Bedingungen kumulativ erfüllt, liegt ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 vor.

Bei der erstmaligen Erfassung wird eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden, vertraglichen Leasingzahlungen im Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ passiviert. Korrespondierend zur erfassten Verbindlichkeit wird ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in derselben Höhe (gegebenenfalls erhöht um direkt zurechenbare Nebenkosten) aktiviert. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht grundsätzlich dem unkündbaren Vertragszeitraum. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen des Leasingnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden. Bei der Beurteilung, ob die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung der Optionen hinreichend sicher ist, werden alle relevanten Umstände und Faktoren berücksichtigt; darunter fallen insbesondere Kündigungskosten, Kosten im Hinblick auf die Bestimmung eines alternativen Vermögenswerts sowie wesentliche Einbauten. Kündigungsrechte des Leasinggebers verkürzen die Laufzeit von Leasingverhältnissen nicht. Ergibt sich durch die Berücksichtigung aller Faktoren zum Bereitstellungsdatum eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten, liegt ein kurzfristiges Leasingverhältnis vor.

Als Zinssatz zur Abzinsung der Leasingzahlungen wird der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz verwendet. Kann dieser mangels Informationen nicht ohne Weiteres bestimmt werden, so erfolgt die Abzinsung mit dem laufzeitabhängigen Grenzfremdkapitalzinssatz der Kommunalkredit. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingzahlungen werden in Zinsaufwand und Tilgungsanteil aufgespalten. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn eine nachträgliche Änderung der Leasingverträge zu einer Anpassung hinsichtlich der im Rahmen der Zugangsbewertung vorgenommenen Schätzung der Zahlungserwartungen oder des Umfangs des Nutzungsrechts führt. Resultiert aus einer Vertragsänderung eine Erweiterung des Leasingumfangs zu aktuellen Marktkonditionen, so führt dies zur Bilanzierung eines zusätzlichen Nutzungsrechts. Führt eine Vertragsänderung zu einer mengenmäßigen Verringerung des Leasingumfangs oder zu einer Verringerung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, führt dies zu einer anteiligen Reduzierung des Nutzungsrechts und einer Anpassung der Leasingverbindlichkeit. Eine resultierende Differenz wird erfolgswirksam erfasst.

Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Kommunalkredit macht vom Wahlrecht Gebrauch, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter zwölf Monaten nicht zu aktivieren und erfasst stattdessen die Zahlungen aus diesen Verträgen aufwandswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Innerhalb der Kommunalkredit-Gruppe wird ein einheitlicher Schwellenwert für die Klassifizierung als geringwertiger Vermögenswert in Höhe von EUR 5.000 herangezogen.

b. Kommunalkredit als Leasinggeber:

Die Kommunalkredit erfasst ein nach IFRS 16 identifiziertes Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing. In Abhängigkeit der Klassifizierung werden die Leasingzahlungen ertragswirksam erfasst oder die Vermögenswerte in der Bilanz angesetzt und als Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis dargestellt.

Wird ein Nutzungsrecht aus einem Leasingverhältnis, bei dem die Kommunalkredit Leasingnehmer ist, im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses an einen Dritten weitergereicht, so ist dieses als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungs-leasing zu klassifizieren und die bilanzielle Abbildung in Abhängigkeit des bestehenden Anspruchs zur Nutzung des zugrunde liegenden Leasinggegenstands aus dem Hauptleasingverhältnis vorzunehmen. Für die bilanzielle Darstellung des Hauptleasingverhältnisses gelten die allgemeinen Vorgaben zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer.

17. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte umfassen entgeltlich erworbene Software sowie erworbene Bezugsrechte im Zusammenhang mit einer Investition in die Herstellung von grünem Wasserstoff (siehe auch Punkt 33). Erworbene Software und Bezugsrechte haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden linear über drei bzw. fünf sowie zehn Jahre in den Verwaltungsaufwand abgeschrieben.

Bei Hinweisen auf Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert liegt. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, werden Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

18. Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Ersterfassung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten passiviert. Die Folgebewertung erfolgt zu fort-geschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Langfristige, abgezinst begebene Schuldverschreibungen (zum Beispiel Nullkuponanleihen) und ähnliche Verbindlichkeiten werden mit der Effektivzinssatzmethode aufgezinst bilanziert. Es werden keine finanziellen Verbindlichkeiten im Fair Value-Bestand geführt. Für Details zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten, die Grundgeschäfte in Sicherungsbeziehungen darstellen, wird auf Punkt 10 verwiesen; zur Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten siehe Punkt 21.

Eine Modifikation der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt analog einer Modifikation von finanziellen Vermögenswerten (siehe Punkt 7.6).

19. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder werden jährlich von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) in Übereinstimmung mit IAS 19 berechnet. Als Berechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Der Rechnungszinssatz wurde auf Grundlage der Renditen von erstklassigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen, bestimmt.

Die wesentlichsten Parameter sind:

  • ein Rechnungszinssatz von 3,25 % für die Kommunalkredit (2022: 3,75 %) und 3,5 % für die KPC (2022: 3,75 %) für Pensionsverpflichtungen, von 3,00 % (2022: 3,50 %) für Abfertigungsverpflichtungen und von 3,00 % (2022: 3,50 %) für Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzusagen;
  • eine Steigerungsrate der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen in der Anwartschaftsphase im ersten Jahr von 3,4 % und in den Folgejahren von 3,35 %, 3,30 %, 3,25 % (2022: 3,25 %) für Abfertigungen und Verpflichtungen aus Jubiläumszahlungen; eine Steigerungsrate der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen in der Anwartschaftsphase von 2,00 % (2022: 2,00 %) für Pensionen;
  • ein angenommenes Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Frauen und Männer, unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2003 und des „BVG Altersgrenzen“ für Frauen;
  • ein Fluktuationsabschlag für Abfertigungsverpflichtungen auf Basis statistisch abgeleiteter, dienstzeitabhängiger Raten für vorzeitige Beendigungen des Dienstverhältnisses ohne bzw. mit Abfertigungszahlungen.

Sämtliche Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeiter:innen sind auf eine Pensionskasse übertragen. Die ausgewiesene Rückstellung enthält nur mehr nicht durch die Pensionskasse gedeckte Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen für acht Mitarbeiter:innen, welche aus Direktzusagen im Rahmen des Kollektivvertrags (Pensionsreform 1961 in der ab 1. Jänner 1997 gültigen Fassung) vor dem Zeitpunkt der Übertragung an die Pensionskasse oder Einzelverträgen resultieren. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen leistungsorientierten Versorgungsplan, dessen Leistungen für Aktive bezogen auf das Risiko des Todes und der Berufsunfähigkeit vom jeweiligen Gehalt abhängig sind. Die Leistungen sind im Fall des Erreichens des Pensionsalters bereits festgeschrieben und unterliegen lediglich einer Anpassung analog der jährlichen Kollektivvertragssteigerungen. Die leistungsorientierten Teile sind ausfinanziert – hier kann es nur aufgrund von Minderperformance des Planvermögens oder „vorzeitigem“ Leistungsanfall Nachverrechnungen geben.

Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst. Sonstige Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand“ als Teil des Verwaltungsaufwands ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Abfertigungen werden von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach den gleichen versicherungsmathematischen Grundsätzen für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche gebildet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden analog zu den Pensionsverpflichtungen behandelt.

Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer:innen, wie zum Beispiel Jubiläumsgeldansprüche, wird gleichfalls eine nach den oben entsprechenden Grundsätzen berechnete Jubiläumsgeldrückstellung gebildet. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden dabei zur Gänze erfolgswirksam in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, im Personalaufwand berücksichtigt.

20. Steuern, latente Steueransprüche/ -verpflichtungen und Steuerverbindlichkeiten aus laufenden Steuern

Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragsteuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Laufende Ertragssteueransprüche und -verpflichtungen sind mit den aktuellen Steuersätzen bewertet. Steuerforderungen werden in der Bilanzposition „Steuererstattungsansprüche für laufende Steuern“, Steuerverpflichtungen in der Bilanzposition „Steuerverbindlichkeiten aus laufenden Steuern“ ausgewiesen. Für die Berechnung latenter Steuern werden alle temporären Unterschiedsbeträge berücksichtigt; dafür werden die Wertansätze der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS mit den Wertansätzen, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutreffend sind, verglichen. Temporäre Abweichungen in diesen Wertansätzen führen zu Wertunterschieden, für die – unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auflösung – aktive oder passive Steuerlatenzen zu bilden sind. Latente Steueransprüche und latente Steuerverpflichtungen mit gleicher Laufzeit werden dann aufgerechnet, wenn sie gegenüber demselben Steuergläubiger bestehen.

Steuerliche Verlustvorträge werden als Steueraktivum angesetzt, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer zeitnahen zukünftigen Nutzung ausgegangen werden kann. Die Verwertbarkeitsmöglichkeit der steuerlichen Verlustvorträge wird jährlich anhand der Steuerplanungen der Konzerngesellschaften überprüft. Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2023 die Kommunalkredit, die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die KA Florestan GmbH und die KA Florestan Hydrogen GmbH enthalten. Auf Basis einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung wurde für die Ermittlung der Steuerumlagen die Belastungsmethode gewählt. Bei dieser Methode richtet sich die Höhe der Steuerumlage der Gruppenmitglieder danach, welchen Betrag an Körperschaftsteuer das Gruppenmitglied zu zahlen gehabt hätte, wenn sein steuerliches Ergebnis nicht dem Gruppenträger zugerechnet worden wäre. Steuerliche Verlustvorträge eines Gruppenmitglieds aus Zeiträumen vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) sind ohne Begrenzungen bis zur Höhe des Gewinnes des Gruppenmitglieds anrechenbar und verringern die Steuerumlage des Gruppenmitglieds. Wird dem Gruppenträger ein negatives Einkommen von einem Gruppenmitglied zugerechnet, so wird dieser steuerliche Verlust beim Gruppenmitglied evident gehalten (interner Verlustvortrag) und mit positiven Einkommen des Gruppenmitglieds in den Folgejahren zu 100 % ausgeglichen. Ein allfälliger Schlussausgleich bei Beendigung der Steuergruppe oder bei Ausscheiden eines Gruppenmitgliedes ergibt sich aus noch nicht verrechneten steuerlichen Verlusten multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden Körperschaftsteuersatz.

21. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt, wenn die vertraglich vereinbarten Rechte auf die Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder der Konzern diese, inklusive aller wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen, übertragen hat. Werden weder alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten, hängt es von der Übertragung der Verfügungsmacht ab, ob der Vermögenswert ausgebucht wird oder nicht. Bei wesentlichen Vertragsmodifikationen erfolgt eine Ausbuchung des ursprünglichen Finanzinstruments und die Einbuchung des neuen Instruments mit den geänderten Vertragsbedingungen. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Finanzinstrument für die erhaltene Gegenleistung. Die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn diese getilgt ist – d. h., wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind oder die Verbindlichkeit ausgelaufen ist – oder wenn eine finanzielle Verbindlichkeit durch eine Verbindlichkeit gegenüber demselben Kreditgeber mit wesentlich abweichenden Vertragsbedingungen ersetzt wird. Bei der vollständigen Ausbuchung eines Finanzinstruments wird die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt und aller kumulierten Gewinne oder Verluste, die im Gesamtergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

22. Erlöse aus Kundenverträgen

Die Kommunalkredit Austria AG erzielt Gebühren- und Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft. Die Provisionserträge werden mehrheitlich aus Finanzinstrumenten realisiert und gemäß IFRS 9 als integraler Bestandteil der Effektivverzinsung bilanziert. Für Vertragsbestandsteile, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen, wird IFRS 15 angewendet.

Gebühren und Arrangement Fees in Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und zum Zeitpunkt der Auszahlung im Effektivzinssatz berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden laufende Bereitstellungsgebühren, welche sich direkt auf den noch nicht ausgenutzten Rahmen eines Vermögenswertes in dieser Kategorie beziehen. Diese werden zeitraumbezogen im Zinsergebnis vereinnahmt und nicht als Teil des Effektivzinssatzes betrachtet. Werden Bereitstellungsgebühren unabhängig von der jeweiligen Ausnutzung für die Bereitstellung des Darlehens eingenommen, sind diese Teil des Effektivzinssatzes, sofern eine Auszahlung des Darlehens wahrscheinlich ist.

Darüber hinaus erbringt die Kommunalkredit Serviceleistungen für einen Investmentfonds, die eigene Leistungsverpflichtungen darstellen. Diese Gebühren sind unabhängig von der Perfor-mance des Investmentfonds und werden ebenfalls zeitraumbezogen vereinnahmt. Gebühren, die kein integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, werden zeitpunktbezogen im Provisionsergebnis realisiert. In diese Kategorie fallen im Kreditgeschäft insbesondere Vermittlungsprovisionen, Gebühren im Zusammenhang mit abgrenzbaren Strukturierungsleistungen sowie Kreditsyndizierungsgebühren. Im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, werden Gebühren ebenfalls zum vertraglich vereinbarten Abrechnungstag bzw. Transaktionszeitpunkt im Provisionsergebnis vereinnahmt.

Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH erzielt Gebühren- und Provisionserträge aus dem Förderungs- und Beratungsmanagement. Diese Leistungen werden vom IFRS 15 erfasst.

Bei Erträgen aus dem Förderungs- und Beratungsmanagement der Kommunalkredit Public Consulting GmbH hängt die Umsatzrealisierung entweder direkt von der erbrachten Leistung ab oder es kommen Pauschalpreisvereinbarungen zur Anwendung. Bei der direkten Verrechnung wird anhand von vereinbarten Tagsätzen die erbrachte Leistung im Nachhinein abgerechnet und zeitraumbezogen realisiert. Bei Pauschalpreisvereinbarungen werden Umsätze nach erbrachter Leistung zeitpunktbezogen realisiert. Die Rechnungslegung erfolgt in beiden Fällen nach Abnahme der erbrachten Leistung durch den Kunden mit üblichen Zahlungszielen. Im Förderungs- und Beratungsgeschäft kommen derzeit keine Verträge mit Kunden zustande, welche signifikante Finanzierungskomponenten, wesentliche variable Gegenleistungen, Rücknahmeverpflichtungen oder Garantien enthalten.

23. Wesentliche Annahmen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses gemäß IFRS verlangt vom Management, Ermessensentscheidungen und Annahmen hinsichtlich bestimmter Kategorien von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu treffen. Bereiche, in denen dies notwendig ist, sind die Frage nach der Beherrschung anderer Unternehmen (siehe Punkt 5), die Bildung von Risikovorsorgen (siehe Punkt 8), die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (siehe Punkt 11), die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen (siehe Punkt 16), die Bewertung von Rückstellungen (siehe Punkt 19), der Ansatz und die Bewertung von aktiven latenten Steuern (siehe Punkt 20) und die Einschätzung von Rechtsrisiken (siehe Punkt 67).

Diese Beurteilungen und Annahmen beeinflussen die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, von Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie von Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperiode. In Wahrnehmung dieser Aufgabe hält das Management regelmäßige Besprechungen ab. Entscheidungen werden in den jeweils zuständigen Gremien getroffen und dokumentiert. Die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft und Überarbeitungen werden prospektiv erfasst. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen des Managements abweichen.

Angaben zur Bilanz der Kommunalkredit Gruppe

24. Barreserve

BARRESERVE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Kassenbestand 2,7 2,2
Guthaben bei Zentralnotenbanken 895.760,0 503.200,8
Insgesamt 895.762,7 503.203,0

25. Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die Bilanzposition Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in EUR 1.000 Buchwert vor Abzug der Wertberichtigung Wert-
berichtigungen
Stage 1
Wert-
berichtigungen
Stage 2
Wert-
berichtigungen
Stage 3
Gesamtnetto (Buchwert nach Abzug der Wertberichtigungen)
Forderungen an Kreditinstitute 55.589,8 -1,9 0,0 0,0 55.587,9
davon täglich fällig 55.589,8 -1,9 0,0 0,0 55.587,9
Wertpapiere 925.910,8 -91,3 0,0 0,0 925.819,5
davon Schuldtitel öffentlicher Stellen 532.283,4 -37,9 0,0 0,0 532.245,5
davon Schuldtitel anderer Emittenten 393.627,3 -53,3 0,0 0,0 393.574,0
Forderungen an Kunden 2.002.446,0 -2.737,6 -147,5 -815,0 1.998.745,9
davon täglich fällig 31.992,4 0,0 0,0 0,0 31.992,4
davon Darlehen 1.970.453,6 -2.737,6 -147,5 -815,0 1.966.753,5
Insgesamt 2.983.946,6 -2.830,8 -147,5 -815,0 2.980.153,4

Die Bilanzposition Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten stellt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:

Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in EUR 1.000 Buchwert vor Abzug der Wertberichtigung Wert-
berichtigungen
Stage 1
Wert-
berichtigungen
Stage 2
Wert-
berichtigungen
Stage 3
Gesamtnetto (Buchwert nach Abzug der Wertberichtigungen)
Forderungen an Kreditinstitute 103.629,9 -87,7 0,0 0,0 103.542,2
davon täglich fällig 103.629,9 -87,7 0,0 0,0 103.542,2
Wertpapiere 763.418,6 -74,3 0,0 0,0 763.344,3
davon Schuldtitel öffentlicher Stellen 387.952,3 -14,2 0,0 0,0 387.938,1
davon Schuldtitel anderer Emittenten 375.466,2 -60,1 0,0 0,0 375.406,1
Forderungen an Kunden 1.658.393,8 -1.478,7 -266,5 0,0 1.656.648,6
davon täglich fällig 34.834,5 0,0 0,0 0,0 34.834,5
davon Darlehen 1.623.559,3 -1.478,7 -266,5 0,0 1.621.814,1
Insgesamt 2.525.442,3 -1.640,7 -266,5 0,0 2.523.535,1

In den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind als Sicherheit hinterlegte Barmittel (Cash-Collaterals) für negative Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen in Höhe von TEUR 31.442,6 (31.12.2022: TEUR 38.397,9) und Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 24.145,4 (31.12.2022: TEUR 65.144,3) enthalten.

Die Wertpapiere in Höhe von TEUR 925.819,5 (31.12.2022: TEUR 763.418,6) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, davon sind TEUR 190.328,4 (31.12.2022: TEUR 675.619,5) börsennotierte Anleihen.

Die Position Forderungen an Kunden enthält ausschließlich Vermögenswerte gegenüber Kunden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. In den täglich fälligen Forderungen an Kunden werden als Sicherheit hinterlegte Barmittel für negative Marktwerte von Derivaten (Geschäfte mit Nicht-Bank-Finanzinstituten) gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen in Höhe von TEUR 31.992,4 (31.12.2022: TEUR 34.834,5) ausgewiesen.

Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sind dem Punkt 11 zu entnehmen. Eine Aufgliederung in die Kategorien der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 und eine detaillierte Beschreibung hierzu sind unter Punkt 64 dargestellt.

26. Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value

VERMÖGENSWERTE ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Darlehen 1.292.972,4 1.047.216,2
Wertpapiere 119.049,3 89.244,3
Eigenkapitalinstrumente 1.591,4 961,9
Sonstiges 0,0 29,4
Insgesamt 1.413.613,1 1.137.451,8

Bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Darlehen und Wertpapieren handelt es sich um Vermögenswerte, welche der Erzielung von Erträgen sowohl durch die Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows als auch Verkäufe dienen. Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sind dem Punkt 11 zu entnehmen. Eine Aufgliederung in die Kategorien der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 und eine detaillierte Beschreibung hierzu sind in Punkt 64 dargestellt.

Die Risikovorsorge (siehe auch Punkt 8 und 27) für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 2.753,9 (31.12.2022: TEUR 3.185,2).

Bei den ausgewiesenen Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um langfristige, strategische Beteiligungen, welche unter Anwendung des Wahlrechts von IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Buchwerte stellen sich wie folgt dar:

EIGENKAPITALINSTRUMENTE in EUR 1.000 Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2022
Beteiligung an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH 1.591,4 961,9
Insgesamt 1.591,4 961,9

Die Buchwerte der Eigenkapitalinstrumente entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.

Die erwirtschafteten Dividenden werden als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen und betrugen TEUR 40,5 (1.1.-31.12.2022: TEUR 142,1).

27. Risikovorsorgen

27.1. Entwicklung der Risikovorsorgen

Die in den Bilanzpositionen „Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ und „Vermögenswerte erfolgsneutral zum

Fair Value“ enthaltenen Risikovorsorgen entwickeln sich wie folgt:

RISIKOVORSORGEN
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
Stand Risikovorsorge 1.1.2023 3.825,9 2.155,4 0,0 5.981,3
Änderung Wertberichtigungsstufen -15,1 -658,9 815,0 141,0
Zugang neuer finanzieller Vermögenswerte 1.743,6 0,0 0,0 1.743,6
Veränderungen in Risikoparametern (PD/LGD/EAD) 876,2 -181,3 0,0 694,9
Ergebnis aus Ratingmigrationen und sonstige Zeitwerteffekte -375,1 -121,5 0,0 -496,6
Fremdwährungseffekte und sonstige Änderungen -12,2 0,0 0,0 -12,2
Abgänge von finanziellen Vermögenswerten/Rückführungen -1.033,1 -471,7 0,0 -1.504,8
Stand Risikovorsorge 31.12.2023 5.010,2 722,0 815,0 6.547,2
davon aus Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.830,8 147,5 815,0 3.793,2
davon aus Vermögenswerten erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
2.179,4 574,5 0,00 2.753,9
Gesamtnettoveränderung in GuV während des Berichtszeitraums 1.184,3 -1.433,4 815,0 565,9

Der Gesamtstand an Vorsorgen für erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.547,2 (31.12.2022 TEUR 5.981,3), wovon TEUR 3.793,2 (31.12.2022: TEUR 2.671,3) für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte buchwertmindernd gebildet wurden. TEUR 2.753,9 (31.12.2022: TEUR 3.310,0) an Vorsorgen für erwartete Kreditverluste wurden für Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, gebildet. Im Bestand der Risikovorsorge sind Rückstellungen für erwartete Verluste aus Kreditzusagen von TEUR 397,3 (31.12.2022: TEUR 908,6) berücksichtigt. Das Kreditrisikoergebnis betrug im aktuellen Geschäftsjahr TEUR -565,9 (1.1.-31.12.2022: TEUR -1.550,0) und resultiert aus Neugeschäften, Ratingänderungen, Stufentransfers, der Bildung von Wertberichtigungen sowie der erfolgten PD-Aktualisierung.

Auch im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Evaluierung und Aktualisierung der Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default – „PD“ 1 ), welche als Basis für die ECL 2 -Ermittlung dienen. Die Kommunalkredit verwendet von Standard & Poor’s zugekaufte PD-Ratingsysteme. Through-the-Cycle-PDs werden von S&P zugekauft und jährlich aktualisiert und halbjährlich mit einem Modell von S&P in Point-in-Time-PDs transformiert (spezifische PDs für die Portfolien Specialized Lending, Corporates und Financial Institutions, sowie „All Sectors“-PDs für alle sonstigen Exposures). Für das PD-Modell ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter ein wesentlicher Treiber der PDs. Sämtliche makroökonomischen Prognosen werden von öffentlich verfügbaren Quellen (insbesondere Internationaler Währungsfonds und Weltbank) übernommen. In der Kommunalkredit kommen diesbezüglich zwei Szenarien zur Anwendung.

Während in Szenario 1 die globalen makroökonomischen Prognosen berücksichtigt werden, werden in Szenario 2 die makroökonomischen Daten nur von jenen Ländern berücksichtigt, in denen die Kommunalkredit aktiv ist. Die Gewichtung ist unverändert zum Vorjahr mit 50:50 beibehalten worden. Die Through-the-Cycle-PDs haben sich zuletzt leicht reduziert, und für das Jahr 2024 wird für die Eurozone ein gegenüber 2023 leicht verbessertes Wirtschaftswachstums prognostiziert. Beides wirkt sich im Modell positiv auf die Point-in-Time PDs aus. Demgegenüber steht jedoch eine nachteilige Entwicklung der Ratingmigrationen im Vergleich zur Vorperiode (Abschwächung der positiven Dynamik), auch wenn die Anzahl an positiven Ratingveränderungen gegenüber der Anzahl der Ratingverschlechterungen nach wie vor überwiegt.

Aufgrund von für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten. Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen. Dennoch gibt es zwei Fälle, bei denen es zu einem Ausfall gekommen ist. Diese sind zu 90-95% von Exportkreditagenturen staatlich gedeckt (Bonität der Republik Deutschland, mit einem lediglich kleinen Residualexposure). Insgesamt ist inklusive eines weiteren Falls, der in IFRS unter Fair Value behandelt wird, ein Exposure-Volumen von EUR 53,4 Mio. im Ausfall (Non-Performing Loan Quote von 1,5 %, bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 1,0 %). Es bestehen Einzelwertberichtigungen von TEUR 815.

Neben den Ausfällen, die gemäß IFRS eine Einzelwertberichtigung tragen, wird der eine weitere (regulatorische) Ausfall, der in der Bewertungskategorie Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zugeordnet ist auf Basis des aktuellen Ratings bewertet. Im Jahr 2023 gab es keine neuen Forbearance-Fälle. Eine Transaktion aus 2022 befindet sich noch im zweijährigen Forbearance-Bewährungszeitraum. Zum 31. Dezember 2023 war bis auf eines der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand. Zum 31. Dezember 2023 waren insgesamt im Kreditbuch der Bank drei Engagements mit einem Exposure von TEUR 45.183,8 (31.12.2022: fünf Engagements mit einem Exposure von TEUR 144.549,9) in der IFRS-Stufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren wie im Vorjahr keine Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität vorweisen (POCI), in zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Portfolien im Bestand.

Unter der Annahme, dass sich im zugrundeliegenden makroökonomischen Modell BIP-Wachstum (globale makroökonomische Prognosen sowie makroökonomische Daten nur von jenen Ländern, in denen die Kommunalkredit aktiv ist, mit einer Gewichtung von 50:50), Arbeitslosenrate sowie Aktienindizes (ein globaler sowie ein europäischer Aktienindex) ändern, würde dies zu der folgenden Veränderung der Risikovorsorge führen.

Änderung
der Parameter
Veränderung
in %
Veränderung
in TEUR
Sensitivität des ECL bei Veränderung der
Bruttoinlandsprodukt-Wachstumsrate
plus 1,0 % -23,7 % -1.185,10
minus 1,0 % +18,9 % 948,40
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Arbeitslosenrate
plus 1,0 % +2,1 % 107,20
minus 1,0 % -2,4 % -122,50
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Aktienindizes
plus 20,0 % -12,0 % -600,30
minus 20,0 % +16,1 % 807,20

Die Vergleichszahlen zum Vorjahr stellen sich wie folgt dar:

Änderung
der Parameter
Veränderung
in %
Veränderung
in TEUR
Sensitivität des ECL bei Veränderung der
Bruttoinlandsprodukt-Wachstumsrate
plus 1,0 % -15,6 % -935,9
minus 1,0 % +10,9 % +649,7
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Arbeitslosenrate
plus 1,0 % +2,2 % +132,6
minus 1,0 % -0,3 % -18,5
Sensitivität des ECL bei Veränderung
der Aktienindizes
plus 20,0 % -8,9 % -533,2
minus 20,0 % +5,5 % +330,9

Die Risikovorsorge entwickelte sich im Vergleichszeitraum vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 wie folgt:

RISIKOVORSORGEN
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
Stand Risikovorsorge 1.1.2022 2.362,2 2.069,1 0,0 4.431,3
Änderung Wertberichtigungsstufen -29,4 689 0,0 659,6
Zugang neuer finanzieller Vermögenswerte 2.019,3 0,0 0,0 2.019,3
Veränderungen in Risikoparametern (PD/LGD/EAD) 123,7 61,7 0,0 185,4
Ergebnis aus Ratingmigrationen und sonstige Zeitwerteffekte -43,0 -641,9 0,0 -684,9
Fremdwährungseffekte und sonstige Änderungen -19,7 -2,1 0,0 -21,8
Abgänge von finanziellen Vermögenswerten/Rückführungen -587,2 -20,4 0,0 -607,6
Stand Risikovorsorge 31.12.2022 3.825,9 2.155,4 0,0 5.981,3
davon aus Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.910,1 761,2 0,0 2.671,3
davon aus Vermögenswerten erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
1.915,8 1.394,2 0,0 3.310,0
Gesamtnettoveränderung in GuV während des Berichtszeitraums 1.463,7 86,3 0,0 1.550,0

27.2. Entwicklung der Bruttobuchwerte im Zusammenhang mit Risikovorsorgen

Die folgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte der für die Berechnung der Risikovorsorge relevanten finanziellen Vermögenswerte nach Ratingklassen:

BUCHWERTE 31.12.2023
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Nicht ECL
relevant
Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
AAA 390.355,1 0,0 0,0 0,0 390.355,1
AA+ 395.565,3 0,0 0,0 0,0 395.565,3
AA 491.012,4 0,0 0,0 0,0 491.012,4
AA- 281.941,0 0,0 0,0 0,0 281.941,0
A+ 110.943,5 0,0 0,0 0,0 110.943,5
A 199.508,6 0,0 0,0 0,0 199.508,6
A- 166.019,5 0,0 0,0 0,0 166.019,5
BBB+ 85.948,4 0,0 0,0 0,0 85.948,4
BBB 284.575,7 0,0 0,0 0,0 284.575,7
BBB- 489.832,2 0,0 0,0 0,0 489.832,2
BB+ 710.553,3 0,0 0,0 0,0 710.553,3
BB 394.835,9 0,0 0,0 0,0 394.835,9
BB- 228.188,5 6.313,6 0,0 0,0 234.502,0
B+ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
B 71.623,9 17.226,7 0,0 0,0 88.850,5
B- 37.844,4 18.956,7 0,0 0,0 56.801,2
CCC- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
D1 0,0 0,0 13.743,5 0,0 13.743,5
D2 0,0 0,0 3.802,9 0,0 3.802,9
kein Rating 0,0 0,0 0,0 1.591,4 1.591,4
Bruttobuchwerte 4.338.747,7 42.497,0 17.546,4 1.591,4 4.400.382,4
Risikovorsorge 5.010,2 722,0 815,0 0,0 6.547,2
Buchwerte nach Risikovorsorge 4.333.737,5 41.775,0 16.731,4 1.591,4 4.393.835,2
davon Vermögenswerte zu
fortgeführten Anschaffungskosten
2.971.178,7 12.842,4 16.731,4 0,0 3.000.752,5
davon Vermögenswerte erfolgs-
neutral zum beizulegenden Zeitwert
1.362.558,8 28.932,6 0,0 1.591,4 1.393.082,7

Bei dem Buchwert von TEUR 1.591,4 (31.12.2022: TEUR 961,9) in der Kategorie „Nicht ECL-relevant“ handelt es sich im um eine Beteiligung, welche nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises ist und in der Bilanzposition „Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ enthalten ist (siehe Punkt 26).

Bei Finanzinstrumenten der IFRS-Stufe 1 entstanden während des Berichtsjahres aus nicht materiellen Vertragsänderungen Barwertgewinne von TEUR 2.220,8 (31.12.2022:TEUR 877,5). Bei Finanzinstrumenten der IFRS-Stufe 2 gab es im aktuellen Geschäftsjahr keine Modifikationen. In der IFRS-Stufe 3 gab es während des Berichtsjahres keine Rückstufungen aufgrund von Modifikationen genauso wie im Vorjahr.

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2022 stellen sich wie folgt

dar:

BUCHWERTE 31.12.2022
in EUR 1.000
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Nicht ECL
relevant
Summe
12m ECL Lifetime ECL Lifetime ECL
AAA 257.704,8 14.153,6 0,0 0,0 271.858,4
AA+ 863.993,4 0,0 0,0 0,0 863.993,4
AA 531.885,0 0,0 0,0 0,0 531.885,0
AA- 277.700,1 0,0 0,0 0,0 277.700,1
A+ 145.111,2 0,0 0,0 0,0 145.111,2
A 203.770,7 0,0 0,0 0,0 203.770,7
A- 159.666,1 0,0 0,0 0,0 159.666,1
BBB+ 100.696,9 0,0 0,0 0,0 100.696,9
BBB 134.830,2 0,0 0,0 0,0 134.830,2
BBB- 492.447,7 0,0 0,0 0,0 492.447,7
BB+ 411.056,8 0,0 0,0 0,0 411.056,8
BB 237.254,9 0,0 0,0 0,0 237.254,9
BB- 155.603,7 23.422,4 0,0 0,0 179.026,1
B+ 71.065,4 0,0 0,0 0,0 71.065,4
B 50.017,1 16.998,7 0,0 0,0 67.015,8
B- 406,3 19.885,5 0,0 0,0 20.291,8
CCC- 0,0 1.518,7 0,0 0,0 1.518,7
kein Rating 0,0 0,0 0,0 961,9 961,9
Bruttobuchwerte 4.093.210,2 75.978,8 0,0 961,9 4.170.150,9
Risikovorsorge 3.825,9 2.155,4 0,0 0,0 5.981,3
Buchwerte nach Risikovorsorge 4.089.384,3 73.823,4 0,0 961,9 4.164.169,6
davon Vermögenswerte zu
fortgeführten Anschaffungskosten
2.993.846,1 31.909,7 0,0 0,0 3.026.717,8
davon Vermögenswerte erfolgs-
neutral zum beizulegenden Zeitwert
1.095.538,2 41.913,7 0,0 961,9 1.137.451,8

27.3. Zugeständnisse aufgrund finanzieller Schwierigkeiten (Forbearance)

Forbearance-Exposures sind Engagements, bei denen Zugeständnisse gegenüber Schuldnern gemacht wurden, die Gefahr laufen, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Im laufenden Geschäftsjahr kam es zu keinen Forbea-rance-Maßnahmen.

Zum 31. Dezember 2023 war ein Partner (31.12.2022: drei Partner) mit einem Buchwert nach Risikovorsorge von TEUR 41.031,0 (31.12.2022: TEUR 94.254,39) aufgrund einer Forebearance-Maßnahme, die 2022 gesetzt wurde, noch im zweijährigen Bewährungszeitraum für Forbearance-Exposures und ist somit als Forbearance-Exposure („Forbearance-Performing“) zu klassifizieren.

28. Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value

VERMÖGENSWERTE ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 350.940,0 223.573,4
Insgesamt 350.940,0 223.573,4

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten handelt es sich um Darlehen, Wertpapiere sowie Anteile an Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1. Der Buchwert der Vermögenswerte, welche aufgrund ihrer kurzfristigen Syndizierungsabsicht dem Geschäftsmodell Verkaufen zugeordnet sind, beziffert sich auf TEUR 314.459,1 (31.12.2022: TEUR 144.467,5). Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind mit einem Buchwert von TEUR 36.480,9 (31.12.2022: TEUR 79.105,9) enthalten. In dieser Position sind mit einem Buchwert von TEUR 24.287,4 (31.12.2022: TEUR 29.028,0) Anteile an Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1, einem nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen in Form eines geschlossenen Investmentfonds (siehe Punkt 66), enthalten.

Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sind Punkt 11 zu entnehmen. Eine Aufgliederung in die Kategorien der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 und eine detaillierte Beschreibung hierzu sind unter Punkt 64 dargestellt.

29. DerivatE (vermögenswerte)

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen. Die positiven beizulegenden Zeitwerte (Details zur Ermittlung der

beizulegenden Zeitwerte siehe Punkt 11) der derivativen Finanzinstrumente werden auf der Aktivseite ausgewiesen und stellen sich wie folgt dar (Darstellung inkludiert Zinsabgrenzungen):

DERIVATE (VERMÖGENSWERTE)
in EUR 1.000
31.12.2023 31.12.2022
Zinsbezogene Geschäfte 169.406,0 194.671,4
davon in Fair Value-Hedges 144.347,6 170.619,7
davon in Portfolio-Hedge 15.008,9 21.110,7
Währungsbezogene Geschäfte 11.685,9 6.709,6
davon in Fair Value-Hedges 0,0 0,0
Insgesamt 181.092,0 201.381,0

30. Anteile an assoziierten Unternehmen

Der Anteil am Eigenkapital an der PeakSun Holding GmbH betrug per 31. Dezember 2023 TEUR 2.618,7 (31.12.2022: TEUR 5,0). Die Vermögenswerte und Schulden dieser Gesellschaft betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 2.779,5 (31.12.2022: TEUR 579,5) bzw. TEUR 4,3 (31.12.2022: TEUR 567,1), die Umsatzerlöse TEUR 0,0 (31.12.2022: TEUR 0,0) und der Verlust TEUR -47,3 (31.12.2022: TEUR -22,6). Es bestehen für die Kommunalkredit keine nicht angesetzten Verluste für dieses at-equity-bewertete Unternehmen. Die Anteile an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH werden bei den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen und in Punkt 27 dargestellt.

SACHANLAGEN in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Grundstücke und Gebäude 18.162,1 18.926,9
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.402,3 2.355,1
Anlagen in Bau 3.661,2 440,4
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1.880,6 1.860,4
Insgesamt 26.106,3 23.582,7

31. Sachanlagen

Die Entwicklung und Zusammensetzung der Sachanlagen ist unter Punkt 34 (Anlagenspiegel) dargestellt. Im Bilanzwert der überwiegend im Konzern genutzten Grundstücke und Gebäude ist unverändert zum Vorjahr ein Grundwert von TEUR 3.961,1 enthalten.

Zur Zusammensetzung und Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen siehe Punkt 32.

32. Leasingverhältnisse

Die aktivierten Nutzungsrechte stammen aus Leasingverträgen, welche die Miete von Gebäuden und Fahrzeugen zum Inhalt haben. Diese sind in dem Bilanzposten Sachanlagen enthalten.

Beim Gebäudezugang in Höhe von TEUR 195,9 handelt es sich um ein bestehendes Mietverhältnis, welches die Miete von Büroflächen in Wien betrifft.

Die Nutzungsrechte entwickelten sich im Jahr 2023 wie folgt:

NUTZUNGSRECHTE in EUR 1.000 Immobilien Leasing-Fahrzeuge Gesamt
Buchwert 1.1.2023 1.859,4 1,0 1.860,4
Zugänge 1.1.-31.12.2023 195,9 0,0 195,9
Abschreibungen 1.1.-31.12.2023 -174,6 -1,0 -175,6
Buchwert 31.12.2023 1.880,6 0,0 1.880,6

Im Vergleichszeitraum des Vorjahres entwickelten sich die

Nutzungsrechte wie folgt:

NUTZUNGSRECHTE in EUR 1.000 Immobilien Leasing-Fahrzeuge Gesamt
Buchwert 1.1.2022 1.421,4 3,9 1.425,3
Zugänge 1.1.-31.12.2022 619,0 2,6 621,6
Abschreibungen 1.1.-31.12.2022 -181,0 -5,5 -186,6
Buchwert 31.12.2022 1.859,4 1,0 1.860,4

Die Kommunalkredit macht vom Wahlrecht Gebrauch, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter zwölf Monaten nicht zu bilanzieren und erfasst stattdessen Zahlungen aus diesen Verträgen aufwandswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Dabei handelt es sich derzeit um Aufwendungen aus einem Mietverhältnis mit Aufwendungen von TEUR 56,4 (31.12.2022: TEUR 46,6).

Weiters wird ein Nutzungsvertrag über Büroausstattung, dessen Leasingrate auch Wartung und Verbrauchsgüter beinhaltet, nicht als Leasingverhältnis bilanziert, da die Erfassung dieses Vertrags zu einer Unverhältnismäßigkeit zwischen Erfassungsaufwand und Informationsgewinn führen würde. Der Aufwand daraus betrug im Jahr 2023 TEUR 72,0 (31.12.2022: TEUR 63,0).

Die Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverträgen (sowohl aktivierte als auch kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse) betrugen im Jahr 2023 insgesamt TEUR 334,0 (31.12.2022: TEUR 309,2). Die Kommunalkredit hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, bei denen sie als Leasinggeber auftritt.

33. Immaterielle Vermögenswerte

Es handelt sich dabei um nicht selbstgeschaffene Vermögenswerte, die im Jahr 2023 entgeltlich erworbene Software von insgesamt TEUR 602,7 (31.12.2022: TEUR 886,8) sowie erworbene Bezugsrechte im Zusammenhang mit einer Investition in die Herstellung von grünem Wasserstoff umfassen. Die Entwicklung und Zusammensetzung ist unter Punkt 34 (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Kommunalkredit investiert seit Beginn des Jahres 2022 gemeinsam mit einem Partner in eine Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff. Wirtschaftlich erhält die Kommunalkredit dadurch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen über den hergestellten Wasserstoff selbst zu verfügen und an Dritte veräußern zu können und damit ein Bezugsrecht auf einen gewissen Anteil der Erzeugnisse der Anlage. Entsprechend ist durch das Erfüllen der Ansatzkriterien des IAS 38 das Investment als immaterieller Vermögenswert im Konzernabschluss dargestellt. Die Beurteilung, ob die Verfügungsgewalt über den hergestellten Wasserstoff am Bilanzstichtag gegeben ist und damit das Bezugsrecht wirtschaftliche Substanz hat, wird regelmäßig überprüft. Das Bezugsrecht erhöht sich bis zur geplanten Fertigstellung der Anlage im Jahr 2024 um den von der Kommunalkredit im Zuge des Projekts investierten Betrag. Ab Fertigstellung bzw. Aufnahme der Produktion wird das Bezugsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlage (10 Jahre) abgeschrieben.

Per 31. Dezember 2023 betrug das aktivierte Bezugsrecht im Zusammenhang mit der Investition in grünen Wasserstoff TEUR 6.814,1 (31.12.2022: TEUR 3.422,4).

34. Anlagenspiegel

Im Anlagenspiegel sind die Entwicklung und Zusammensetzung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellt.

Der Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

ANLAGESPIEGEL 2023 in EUR 1.000 Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand
1.1.2023
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2023
Stand
1.1.2023
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2023
Buchwert
31.12.2023
Buchwert
31.12.2022
Sachanlagen 48.760,5 4.212,6 -35,7 0,0 52.937,5 25.177,8 1.686,4 -33,0 26.831,2 26.106,3 23.582,7
Grundstücke und Gebäude 37.825,5 160,0 0,0 0,0 37.985,5 18.898,6 924,7 0,0 19.823,3 18.162,1 18.926,9
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.990,3 636,0 -35,7 0,0 8.590,6 5.635,2 586,0 -33,0 6.188,3 2.402,3 2.355,1
Anlagen in Bau 440,4 3.220,8 0,0 0,0 3.661,2 0,0 0,0 0,0 0,0 3.661,2 440,4
Nutzungsrechte 2.504,3 195,9 0,0 0,0 2.700,2 643,9 175,6 0,0 819,5 1.880,6 1.860,4
Immaterielle Vermögensgegenstände 9.314,5 3.343,9 0,0 0,0 12.658,5 5.005,3 236,4 0,0 5.241,7 7.416,8 4.309,2
Summe Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
58.075,1 7.556,6 -35,7 0,0 65.596,0 30.183,1 1.922,8 -33,0 32.072,9 33.523,1 27.892,0
ANLAGESPIEGEL 2022 in EUR 1.000 Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand
1.1.2022
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2022
Stand
1.1.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2022
Buchwert
31.12.2022
Buchwert
31.12.2021
Sachanlagen 47.845,0 1.414,8 -499,3 0,0 48.760,5 24.111,5 1.565,5 -499,3 25.177,8 23.582,7 23.733,5
Grundstücke und Gebäude 37.825,2 0,3 0,0 0,0 37.825,5 17.978,5 920,1 0,0 18.898,6 18.926,9 19.846,6
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.137,2 352,4 -499,3 0,0 7.990,3 5.675,6 458,9 -499,3 5.635,2 2.355,1 2.461,5
Anlagen in Bau 0,0 440,4 0,0 0,0 440,4 0,0 0,0 0,0 0,0 440,4 0,0
Nutzungsrechte 1.882,7 621,6 0,0 0,0 2.504,3 457,4 186,6 0,0 643,9 1.860,4 1.425,3
Immaterielle Vermögensgegenstände 5.620,6 3.693,9 0,0 0,0 9.314,5 4.771,8 233,5 0,0 5.005,3 4.309,2 848,8
Summe Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
53.465,7 5.108,7 -499,3 0,0 58.075,1 28.883,3 1.799,1 -499,3 30.183,1 27.892,0 24.582,3

35. Sonstige Vermögenswerte

SONSTIGE VERMÖGENSWERTE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige Vermögenswerte 4.703,7 3.599,3
Rechnungsabgrenzungsposten 7.223,8 3.207,8
Insgesamt 11.927,5 6.807,1

Die Sonstigen Vermögenswerte beinhalten die folgenden wesentlichen Positionen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 948,1 (31.12.2022: TEUR 801,1) und Forderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH aus dem Förderungsmanagement für öffentliche Auftraggeber in Höhe von TEUR 102,3 (31.12.2022: TEUR 1.304,9). Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen periodengerecht abgegrenzte Provisionen und Verwaltungsaufwendungen.

36. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Täglich fällig 30.098,4 32.386,2
Andere Verbindlichkeiten 90.215,2 124.246,3
Insgesamt 120.313,6 156.632,5

In den täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen in Höhe von TEUR 30.098,4 (31.12.2022: TEUR 31.671,3) ausgewiesen. In den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 3.920,1 (31.12.2022: TEUR 4.347,8) an besicherten Krediten der Europäischen Investitionsbank enthalten. Der Rückgang in Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem TLTRO III-Programm ist auf die vorzeitige Tilgung einer TLTRO III-Tranche mit einem Nominale von TEUR 37.460 zurückzuführen.

37. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Einlagen Firmenkunden, Kommunen und kommunalnahe Gesellschaften -
KOMMUNALKREDIT DIREKT
1.045.673,4 872.043,1
Einlagen von Privatkunden – KOMMUNALKREDIT INVEST 2.124.123,6 1.253.559,8
Als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten 23.268,2 20.779,2
Sonstige langfristige Kundenverbindlichkeiten 120.822,3 142.781,8
Insgesamt 3.313.887,5 2.289.163,9

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind TEUR 2.176.951,5 (31.12.2022: TEUR 525.554,3) täglich fällig.

Im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr wurden keine langfristigen Kundenverbindlichkeiten rückgekauft.

38. Verbriefte Verbindlichkeiten

VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Begebene Schuldverschreibungen 1.387.821,5 1.230.035,3
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 175.600,1 170.392,1
Insgesamt 1.563.421,6 1.400.427,3

Die verbrieften Verbindlichkeiten enthalten in den Positionen „Begebene Schuldverschreibungen“ und „Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten“ fundierte Bankschuldverschreibungen (Covered Bonds) im Buchwert von TEUR 1.029.217,3 (31.12.2022: TEUR 926.576,1), welche durch einen Deckungsstock besichert sind. Neben Covered Bonds inkludiert diese Bilanzposition im Wesentlichen Senior Unsecured-Anleihen.

Die Kommunalkredit hat im Berichtszeitraum verbriefte Verbindlichkeiten im Nominale von TEUR 47.000,0 (31.12.2022: TEUR 209.905,3) planmäßig bei Fälligkeit getilgt und im Geschäftsjahr 2023 keine verbrieften Verbindlichkeiten rückgekauft bzw. vorzeitig getilgt (31.12.2022: TEUR 7.669,9). Hinsichtlich des daraus resultierenden Ergebnisses wird auf Punkt 48 verwiesen.

39. Nachrangige Verbindlichkeiten

Die nachrangigen Verbindlichkeiten gliedern sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt:

ART DER VERBINDLICHKEIT Zinssatz Währung Nominale
in EUR 1.000
Buchwert
in EUR 1.000
31.12.2023
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 10.000,0 7.414,0
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 9.000,0 6.672,6
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,08 % EUR 10.000,0 8.155,3
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 800,0 652,4
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 10.200,0 8.318,4
Insgesamt 40.000,0 31.212,7

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2022 stellen sich wie folgt dar:

ART DER VERBINDLICHKEIT Zinssatz Währung Nominale
in EUR 1.000
Buchwert
in EUR 1.000
31.12.2022
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 10.000,0 6.928,6
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,02 % EUR 9.000,0 6.235,7
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 10.000,0 7.466,3
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 800,0 597,3
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 % EUR 10.200,0 7.615,6
Insgesamt 40.000,0 28.843,6

Die Differenz zwischen Buchwert und Nominale ist auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 zurückzuführen. Die Zinsaufwendungen für sämtliche nachrangige Verbindlichkeiten betrugen im Berichtszeitraum TEUR 2.018,0 (31.12.2022: TEUR 2.076,4). Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig und dürfen im Falle des Konkurses oder der Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Die nachrangigen Verbindlichkeiten erfüllen die Bedingungen des Teil 2 Titel I Kapitel 4 der EU-Verordnung 575/2013 (CRR) und sind regulatorisch als Ergänzungskapital anrechenbar.

40. DerivatE (verbindlichkeiten)

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen. Auf der Passivseite werden die negativen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente ausgewiesen (Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte siehe Punkt 11) und stellen sich wie folgt dar (Darstellung inkludiert Zinsabgrenzungen):

DERIVATE (VERBINDLICHKEITEN) in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Zinsbezogene Geschäfte 160.129,1 183.946,1
davon in Fair Value-Hedges 13.825,7 14.612,9
davon in Portfolio-Hedge 128.437,5 160.335,8
Währungsbezogene Geschäfte 5.705,6 6.877,9
davon in Fair Value-Hedges 0,0 0,0
Sonstige Geschäfte 0,0 0,0
Insgesamt 165.834,7 190.823,9

Die Struktur der derivativen Finanzinstrumente inklusive ihrer Marktwerte ist unter Punkt 61 abgebildet.

41. Portfolio-Hedge

Portfolio-Hedge: Der in der Kommunalkredit implementierte Portfolio-Hedge dient der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes eines Portfolio an finanziellen Vermögensgegenständen . Diese Form der Sicherungsbeziehung wird zur Absicherung von Fixzinsrisiken auf Portfolioebene verwendet. Als Sicherungsins-trumente werden Interest-Rate-Swaps eingesetzt.

Die Kommunalkredit wendet dabei für die Modellierung des gesicherten Grundgeschäfts das Bottom-Layer-Verfahren („Bottom-Layer Approach“ nach IAS 39 Carve-Out) an. Dabei wird aus den Cashflows der fix verzinsten, nicht auf Einzelebene abgesicherten Grundgeschäfte ein synthetisches Grundgeschäft modelliert, welches den Absicherungsderivaten gegenübergestellt wird. Die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Fair Value-Änderung des synthetischen Grundgeschäfts wird in der separaten Bilanzposition „Portfolio-Hedge“ ausgewiesen; in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis im „Bewertungs- und Realisierungsergebnis“. Das als Sicherungsinstrument verwendete Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Bewertungsänderungen kompensierend in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Für den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhanges der im Portfolio-Hedge enthaltenen Grund- und Sicherungsgeschäfte verwendet die Kommunalkredit prospektive und retro- spektive Effektivitätstests. Beim prospektiven Effektivitätstest wird quartalsweise durch Gegenüberstellung der Ablaufszenarien von Grund- und Sicherungsgeschäften überprüft, ob der Sicherungszusammenhang weiterhin besteht. Beim retrospektiven Effektivitätstest des Portfolio-Hedges wird überprüft, ob sich die Fair Value-Schwankungen aus den Sicherungsinstrumenten und die gegenläufigen Ergebnisse einer Berichtsperiode aus den gesicherten Grundgeschäften – bezogen auf das abgesicherte Risiko – im Bereich zwischen 80 % und 125 % kompensieren.

Die Kommunalkredit hat nach diesen Maßgaben zwei Portfoliohedges für das Public Sector-Portfolio definiert, wobei einer die Grundgeschäfte im Halten-Portfolio („AC Layer“) und einer die Grundgeschäfte im Halten&Verkaufen-Portfolio („OCI Layer“) umfasst.

Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Hedgeeffizienz wurden die synthetischen Grundgeschäfte möglichst ident zu den Portfoliohedge-Sicherungsderivaten ausgestaltet. Maßgebliche Parameter sind dabei das Volumen, die Laufzeit und die Kupons, die soweit möglich den Parametern der Sicherungsderivate entsprechen.

Der Martkwert der Porfolioderivate per 31. Dezember 2023 beläuft sich auf TEUR 4.821,6 (31.12.2022: TEUR: 8.443,3).

42. Rückstellungen

In den Rückstellungen werden zum 31. Dezember 2023 langfristige Personalrückstellungen und Rückstellungen für erwartete Verluste aus Kreditzusagen ausgewiesen.

RÜCKSTELLUNGEN
in EUR 1.000
Veränderungen
Anfangs-
bestand
1.1.2023
ausgewiesen in Gewinn-
und Verlustrechnung
ausgewiesen im Gesamt-
ergebnis bzw. Eigenkapital
Endbestand
31.12.2023
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 548,4 -94,0 399,3 853,7
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen 2.444,2 -72,3 198,5 2.570,4
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 91,4 -10,3 0,0 81,1
Rückstellungen für erwartete Verluste zu Kreditzusagen 908,6 -511,3 0,0 397,3
Sonstige 235,4 104,8 0,0 340,2
Insgesamt 4.227,9 -583,2 597,8 4.242,6

Die Rückstellungen für erwartete Verluste aus Kreditzusagen werden in Punkt 27 dargestellt. Das versicherungsmathematische Rückstellungserfordernis der Personalrückstellungen entwickelte sich 2023 wie folgt:

RÜCKSTELLUNGEN
in EUR 1.000
Rückstellung für Summe
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Jubiläums-
verpflichtungen
Stand 31.12.2022
Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen
(Defined Benefit Obligation – DBO) zum 31.12.
1.060,5 2.444,2 91,4 3.596,1
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -512,1 0,0 0,0 -512,1
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2022 548,4 2.444,2 91,4 3.084,0
Dienstzeitaufwand (current service cost) 7,2 121,0 2,2
Zinsaufwand (interest cost) 37,8 80,6 2,4
Versicherungsmathematischer Gewinn(-) / Verlust(+)
aus der Verpflichtung
464,3 198,5 8,9
davon aus Änderungen der demografischen Annahmen 0,0 -27,1 0,0
davon erfahrungsbedingte Veränderungen 398,3 37,3 3,9
davon aus Änderungen der finanziellen Annahmen 66,0 188,3 5,0
Zahlungen -108,7 -273,9 -23,8
Sonstige Veränderungen 0,0 0,0 0,0
Veränderung DBO 400,7 126,2 -10,3
Veränderung des ausgelagerten Vermögens (plan assets) -95,4 0,0 0,0
DBO zum 31.12. 1.461,2 2.570,4 81,1 4.112,6
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -607,5 0,0 0,0 -607,5
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2023 853,7 2.570,4 81,1 3.505,1
Duration der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 10,6 6,5 2,3
Sensitivität des DBO bei Änderung des Rechnungszinssatzes von plus 0,5 % -4,9 % -3,1 %
minus 0,5 % 5,4 % 3,3 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Gehaltsentwicklung von plus 0,5 % 0,5 % 3,2 %
minus 0,5 % -0,5 % -3,1 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Steigerung der Pensionszahlung von plus 0,5 % 5,1 %
minus 0,5 % -4,7 %

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2022 stellen sich wie folgt dar:

RÜCKSTELLUNGEN
in EUR 1.000
Veränderungen
Anfangs-
bestand
1.1.2022
ausgewiesen in Gewinn-
und Verlustrechnung
ausgewiesen im Gesamt-
ergebnis bzw. Eigenkapital
Endbestand
31.12.2022
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 1.094,0 -59,3 -486,4 548,4
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen 3.924,7 -299,4 -1.181,2 2.444,2
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 133,3 -41,9 0,0 91,4
Rückstellungen für erwartete Verluste zu Kreditzusagen 395,7 512,9 0,0 908,6
Sonstige 0,0 235,4 0,0 235,4
Insgesamt 5.547,7 347,7 -1.667,5 4.227,9

Das versicherungsmathematische Rückstellungserfordernis der Personalrückstellungen entwickelte sich 2022 wie folgt:

RÜCKSTELLUNGEN in EUR 1.000 Rückstellung für
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs- verpflichtungen Jubiläums-
verpflichtungen
Summe
Stand 31.12.2021
Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen
(Defined Benefit Obligation – DBO) zum 31.12.
1.674,0 3.924,7 133,3 5.732,0
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -580,0 0,0 0,0 -580,0
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2021 1.094,0 3.924,7 133,3 5.152,0
Dienstzeitaufwand (current service cost) 13,4 206,6 4,0
Zinsaufwand (interest cost) 12,7 19,4 0,3
Versicherungsmathematischer Gewinn(-) / Verlust(+)
aus der Verpflichtung
-536,3 -1.181,2 -18,7
davon aus Änderungen der demografischen Annahmen 0,0 -226,0 0,0
davon erfahrungsbedingte Veränderungen 14,6 -405,6 -6,6
davon aus Änderungen der finanziellen Annahmen -550,9 -549,5 -12,2
Zahlungen -103,3 -525,4 -27,5
Sonstige Veränderungen 0,0 0,0 0,0
Veränderung DBO -613,5 -1.480,5 -41,9
Veränderung des ausgelagerten Vermögens (plan assets) 67,9 0,0 0,0
DBO zum 31.12. 1.060,5 2.444,2 91,4 3.596,1
Ausgelagertes Vermögen (plan assets) -512,1 0,0 0,0 -512,1
Versicherungsmathematisches Rückstellungserfordernis zum 31.12.2022 548,4 2.444,2 91,4 3.084,0
Duration der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 12,4 6,6
Sensitivität des DBO bei Änderung des Rechnungszinssatzes von plus 0,5 % -5,7 % -3,1 %
minus 0,5 % 6,3 % 3,3 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Gehaltsentwicklung von plus 0,5 % 0,8 % 3,3 %
minus 0,5 % -1,0 % -3,1 %
Sensitivität des DBO bei abweichender Steigerung der Pensionszahlung von plus 0,5 % 5,7 %
minus 0,5 % -5,2 %

Die Entwicklung des Zeitwertes des Planvermögens ist wie folgt:

ENTWICKLUNG DER ZEITWERTE DES PLANVERMÖGENS in EUR 1.000 2023 2022
Stand 1.1. 512,1 580,0
Zinsertrag 19,7 4,4
Versicherungsmathematisches Ergebnis durch erfahrungsbedingte Änderungen 65,0 -49,9
Zahlungen durch den Fonds 10,7 -22,6
Veränderung im Geschäftsjahr 95,4 -67,9
Stand 31.12. 607,5 512,1

In folgender Tabelle ist das Planvermögen nach Asset-Klassen gegliedert ersichtlich:

PLANVERMÖGEN NACH ASSETKLASSEN 31.12.2023 31.12.2022
Wertpapiere – Euro 15,1 % 11,2 %
Wertpapiere – Euro Inflation-linked 4,5 % 4,1 %
Wertpapiere – Euro Emerging Markets 3,1 % 1,9 %
Wertpapiere – Euro Corporate 9,6 % 10,3 %
Festgeld 0,5 % 0,3 %
Eigenkapitalinstrumente – Euro 11,8 % 14,5 %
Eigenkapitalinstrumente – Nicht-Euro 15,8 % 14,4 %
Eigenkapitalinstrumente – Emerging Markets 5,0 % 6,4 %
Alternative Investments 11,8 % 11,0 %
Immobilien 6,4 % 5,6 %
Barmittel 5,9 % 8,4 %
Sonstige 10,5 % 12,0 %
Insgesamt 100,0 % 100,0 %

Zum 31. Dezember 2023 haben 27,3 % (31.12.2022: 26,7 %) der Assets des Planvermögens keinen an einem aktiven Markt notierten Marktpreis.

Für 2024 werden, bei gleichbleibenden Rechnungsparametern, für die leistungsorientierten Pensionspläne folgende Entwicklungen erwartet:

ERWARTETE ENTWICKLUNG DBO in EUR 1.000
Defined Benefit Obligation (DBO) zum 1.1.2024 1.461,2
Erwarteter Dienstzeitaufwand 6,0
Erwarteter Zinsaufwand 46,7
Erwartete Zahlungen -67,0
Erwartetes versicherungsmathematisches Ergebnis -7,8
DBO zum 31.12.2024 1.439,0
ERWARTETE ENTWICKLUNG PLANVERMÖGEN in EUR 1.000
Planvermögen zum 1.1.2024 607,5
Erwarteter Zinsertrag 19,5
Erwartete Zahlungen durch den Fonds -26,5
Erwartete Dotierung durch Arbeitgeber 0,0
Erwartetes versicherungsmathematisches Ergebnis 0,0
Erwartetes Planvermögen zum 31.12.2024 600,5

43. Steueraktiva/Steuerpassiva

AUFSTELLUNG DER STEUERAKTIVA/STEUERPASSIVA in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Steuerverbindlichkeiten für laufende Steuern 33.293,8 17.389,9
Latente Steuerverbindlichkeiten 0,0 0,0
Insgesamt 33.293,8 17.389,9
Latente Steueransprüche 1.483,9 4.425,7

Aktive und passive Steuerlatenzen beinhalten Steuern aus zeitlich begrenzten Unterschieden (Temporary Differences) zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wert-

ansätzen. Die Entstehung und Entwicklung der latenten Steueransprüche/-verbindlichkeiten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:

STEUERLATENZEN
in EUR 1.000
Stand
31.12.2022
Ergebnis-
wirksame
Bewegung
Eigenkapital-
wirksame
Bewegung
Stand
31.12.2023
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen aktivseitiger Positionen
Barreserve 0,0 4,8 0,0 4,8
Forderungen an Kreditinstitute zu fortgeführten Anschaffungskosten 442,4 -179,6 0,0 262,9
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten * 292.576,0 80.797,5 0,0 373.373,5
Schuldtitel 39.814,9 -1.940,5 0,0 37.874,4
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value * -49.630,4 -29.294,2 0,0 -78.924,7
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value * -253.597,6 -62.418,2 -973,8 -316.989,6
Derivate -40.467,4 8.849,5 0,0 -31.617,9
Portfolio-Hedge 1.942,0 -833,0 0,0 1.109,0
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0
Sachanlagen -427,9 -4,7 0,0 -432,5
Sonstige Forderungen -141,7 0,0 0,0 -141,7
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen passivseitiger Positionen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 67,1 -67,1 0,0 -0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -1.480,3 -312,2 0,0 -1.792,5
Derivate 32.403,0 -6.914,4 0,0 25.488,6
Verbriefte Verbindlichkeiten -21.577,9 12.600,4 0,0 -8.977,4
Nachrangige Verbindlichkeiten -2.964,1 545,4 0,0 -2.418,7
Rückstellungen 369,5 -245,5 137,5 261,4
Rückstellungen für erwartete Verluste 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 7.098,1 -2.693,7 0,0 4.404,4
Insgesamt 4.425,7 -2.110,3 -836,3 1.483,9

* Latente Steuern in diesen Positionen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Die ergebniswirksame Bewegung von TEUR -2.110,3 (31.12.2022: TEUR -3.001,7) ist zur Gänze im latenten Steueraufwand enthalten.

Für latente Steuerpassiva aus Finanzinstrumenten sowie Rückstellungen ist eine Realisierung (abgesehen von Bewertungs- und Abreifungseffekten) innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht geplant.

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2022 stellen sich wie folgt dar:

STEUERLATENZEN
in EUR 1.000
Stand
31.12.2021
Ergebnis-
wirksame
Bewegung
Eigenkapital-
wirksame
Bewegung
Stand
31.12.2022
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen aktivseitiger Positionen
Barreserve 0,0 0,0 0,0 0,0
Forderungen an Kreditinstitute 716,7 -274,3 0,0 442,4
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten * 282.896,2 9.679,9 0,0 292.576,0
Schuldtitel 12.670,3 27.144,6 0,0 39.814,9
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value * -61.531,7 11.901,3 0,0 -49.630,4
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value * -267.505,6 4.510,9 9.397,1 -253.597,6
Derivate -22.282,0 -18.185,4 0,0 -40.467,4
Portfolio-Hedge -306,3 2.248,3 0,0 1.942,0
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0
Sachanlagen -363,7 -64,2 0,0 -427,9
Sonstige Forderungen 89,1 -230,8 0,0 -141,7
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen passivseitiger Positionen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -288,4 355,4 0,0 67,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 608,6 -2.088,9 0,0 -1.480,3
Derivate 33.500,1 -1.097,0 0,0 32.403,0
Verbriefte Verbindlichkeiten 17.313,2 -38.891,1 0,0 -21.577,9
Nachrangige Verbindlichkeiten -557,6 -2.406,4 0,0 -2.964,1
Rückstellungen 699,2 87,2 -416,9 369,5
Rückstellungen für erwartete Verluste 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.789,1 4.309,0 0,0 7.098,1
Insgesamt -1.552,8 -3.001,6 8.980,2 4.425,7

* Latente Steuern in diesen Positionen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

44. Sonstige VerbindlichkeiteN

SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige Verbindlichkeiten 15.685,4 12.681,2
Personalbezogene Verbindlichkeiten 25.307,5 21.812,7
Leasingverbindlichkeiten 1.934,3 969,6
Rechnungsabgrenzungsposten 14.206,8 25.000,5
Insgesamt 57.134,1 60.463,9

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Verpflichtungen für personalbezogene Aufwendungen sowie Abgrenzungen für Prüfungs-, Rechts- und Beratungsaufwendungen. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen noch nicht vereinnahmte Gebühren und Arrangement Fees in Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten sowie noch nicht abgegrenzten Erträgen aus Day-one gains. Die im Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Gebühren und Arrangement Fees werden zum Zeitpunkt der Auszahlung im Effektivzinssatz berücksichtigt.

Die Kommunalkredit hat im ersten Halbjahr 2022 im Zuge eines nicht geordneten Geschäftsvorfalls ein Portfolio an Darlehen mit wesentlichem Abschlag zum Nominalwert erworben, bei denen durch die Situation des Verkäufers der Transaktionspreis (Kaufpreis) zum Kaufzeitpunkt nicht dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Darlehen entsprach. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts dieses Portfolios zum Zugangszeitpunkt wurden in erheblichem Umfang nicht am Markt beobachtbare Parameter für die Bewertung herangezogen. Entsprechend erfolgt eine systematische Abgrenzung des Day-one gains über die Laufzeit des Vermögenswertes bzw. bis zu jenem Zeitpunkt, an dem voraussichtlich beobachtbare Marktinformationen vorliegen (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist).

Aus dieser Transaktion wurden im zweiten Halbjahr 2023 außerplanmäßige Rückführungen verzeichnet, die zu einem Abgang aus bestehenden Transaktionen führte. Die Zugänge aus neuen Transaktionen betreffen zwei Darlehen, die mit wesentlichem Abschlag Der Stand der noch nicht amortisierten Day-one gains stellt sich wie folgt dar:

zum Nominalwert erworben wurden und bei denen zum Kaufzeitpunkt der Transaktionspreis nicht dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Darlehen entsprach.

DIFFERENZEN AUS DAY-ONE GAINS in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Stand zu Beginn der Periode 21.328,5 0,0
Zugänge aus neuen Transaktionen 5.080,3 28.660,6
Abgänge aus bestehenden Transaktionen -13.533,6 0,0
Beträge, die in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden -2.992,7 -7.332,1
Stand am Ende der Periode 9.882,6 21.328,5

45. Eigenkapital

A. Entwicklung und Zusammensetzung

Das Grundkapital der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 177.017.120,82.

Die Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH hält 34.343.928 Stückaktien, das sind 99,80 % der Anteile, der Österreichische Gemeindebund hält 70.367 Stückaktien oder 0,20 % der Anteile. Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt. Es gibt keine ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile. Jede Stückaktie repräsentiert einen Anteil von EUR 5,1 am Grundkapital.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung durch Ausgabe von neuen, auf Namen lautende Stückaktien um insgesamt höchstens EUR 88.508.560,4 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Aktien ausgegeben. Somit sind noch EUR 88.508.560,4 genehmigtes Kapital frei verfügbar.

Zur Stärkung der Kapitalbasis und der Kapitalstruktur wurde im ersten Halbjahr 2021 zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) von TEUR 62.800,0 erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Aufgrund der Vertragsbedingungen wird die Emission gemäß den Regelungen in IAS 32 im Eigenkapital ausgewiesen. Kosten, die bei der Begebung des zusätzlichen Kernkapitals entstanden sind, wurden vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Kuponzahlungen werden ebenso nicht erfolgswirksam direkt vom Eigenkapital abgesetzt.

Die Entwicklung und Zusammensetzung des IFRS-Eigenkapitals ist unter Punkt IV (Eigenkapitalveränderungsrechnung) dargestellt.

B. Bedienung des Eigenkapitals/Gewinnverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss 2023 der Kommunalkredit nach UGB/BWG beträgt TEUR 100.384,5. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 22. Februar 2024 vorschlagen, den Bilanzgewinn der Kommunalkredit Austria AG in Höhe von TEUR 143.759,8 auf neue Rechnung vorzutragen.

C. Eigenmittelmanagement und regulatorische Eigenmittelkennzahlen

Die gesetzlichen Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung von Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischen Puffer und Aufschlag aus dem aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess (SREP) wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr jederzeit eingehalten. Die operative Überwachung und Steuerung findet neben laufendem Monitoring mit monatlichen Berichten an den Gesamtvorstand statt. Das Eigenkapitalmanagement wird in Punkt 65 dargestellt.

C.1. Regulatorische Kreditinstitutsgruppe

Die Kommunalkredit ist Teil einer Kreditinstitutsgruppe, deren oberste Muttergesellschaft die Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere) ist. Die Satere hält 99,80 % der Kommunalkredit. Nachdem die Satere als Finanzholdinggesellschaft im Sinne der CRR einzustufen ist, ist die Kommunalkredit als einziges Kreditinstitut nach Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 CRR verpflichtet, die Anforderungen der in den Teilen 2 bis 4 (Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen, Großkredite), Teil 6 (Liquidität), Teil 7 (Verschuldung) und Teil 8 (Offenlegung) CRR auf konsolidierter Lage zu erfüllen. Ebenso stellt die Kommunalkredit nach § 30 Abs. 5 BWG das übergeordnete Kreditinstitut dar, welches für die Einhaltung der Bestimmungen des BWG für Kreditinstitutsgruppen verantwortlich ist.

Neben Satere und Kommunalkredit sind noch die Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH, die Kommunalkredit 4OG Immobilien GmbH & Co KG, die Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH & Co KG und die Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG, als Anbieter von Nebendienstleistungen, Teil der regulatorischen Kreditinstitutsgruppe. Die nach den Anforderungen der CRR ermittelten Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitutsgruppe nach UGB/BWG zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung:

BEMESSUNGSGRUNDLAGE in EUR 1.000 gemäß Art. 92 CRR
31.12.2023
gemäß Art. 92 CRR
31.12.2022
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR 2.943.990,2 2.534.070,2
davon Kreditrisiko 2.696.269,7 2.324.813,2
davon Operationelles Risiko 233.263,7 192.217,4
davon CVA-Charge 14.131,4 16.874,0
davon Ausfallfonds einer qualifizierten Gegenpartei 325,3 165.6
EIGENMITTEL IST in EUR 1.000 bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten (Common Equity Tier 1) 502.944,0 401.683,6
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) 36.173,4 36.230,5
Kernkapital (Tier 1) 539.117,4 437.914,1
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 34.331,8 36.869,2
Eigenmittel (Total Capital) 573.449,1 474.783,3
Harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) 17,1 % 15,9 %
Kernkapitalquote (Tier 1) 18,3 % 17,3 %
Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) 19,5 % 18,7 %

Die dargestellten Eigenmittel berücksichtigen den Bilanzgewinn der einbezogenen Gruppenunternehmen nach UGB/BWG in Höhe von TEUR 188.741,1 (2022: TEUR 91.887,2).

C.2. Regulatorische Eigenmittel der Kommunalkredit Austria AG

Die nach den Anforderungen der CRR ermittelten Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen auf Ebene des Einzelabschlusses der Kommunalkredit nach UGB/BWG zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung:

BEMESSUNGSGRUNDLAGE in EUR 1.000 gemäß Art. 92 CRR
31.12.2023
gemäß Art. 92 CRR
31.12.2022
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR 2.965.650,7 2.552.491,2
davon Kreditrisiko 2.722.046,4 2.347.897,6
davon Operationelles Risiko 229.147,6 187.554,1
davon CVA-Charge 14.131,4 16.874,0
davon Ausfallfonds einer qualifizierten Gegenpartei 325,3 165,6
EIGENMITTEL IST in EUR 1.000 bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten (Common Equity Tier 1) 531.124,2 431.189,4
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) 62.800,0 62.800,0
Kernkapital (Tier 1) 593.924,2 493.989,4
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 41.650,0 44.950,0
Eigenmittel (Total Capital) 635.574,2 538.939,4
Harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) 17,9 % 16,9 %
Kernkapitalquote (Tier 1) 20,0 % 19,4 %
Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) 21,4 % 21,1 %

Die dargestellten Eigenmittel berücksichtigen den Bilanz-gewinn 2023 der Kommunalkredit nach UGB/BWG in Höhe von TEUR 143.759,8 (2022: TEUR 49.101,3).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung der Kommunalkredit Gruppe

46. Zinsergebnis

ZINSERGEBNIS in EUR 1,000 2023 2022 *
Zinsertrag und dem Zinsertrag ähnliche Erträge 326.641,0 201.569,7
Zinsertrag aus Forderungen an Kreditinstitute 26.328,9 15.803,5
Zinsertrag aus Forderungen an Kunden 118.312,4 70.530,5
Zinsertrag aus Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value 122.235,9 73.839,4
Zinsertrag aus Vermögenswerten erfolgswirksam zum Fair Value 24.214,4 19.349,8
Zinsertrag aus Derivaten in Sicherungsbeziehungen 26.509,6 14.144,8
Zinsertrag aus der Abreifung von Derivaten im Portfolio-Hedge 6.919,2 7.056,9
Zinsertrag aus sonst. Vermögenswerten und Schätzungsänderungen 2.120,5 844,9
Zinsaufwand und dem Zinsaufwand ähnliche Aufwendungen -134.286,0 -75.869,1
Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -4.744,2 -11.655,3
Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -57.903,4 -11.395,2
Zinsaufwand für Derivate in Sicherungsbeziehungen -40.399,4 -22.294,2
Zinsaufwand für Derivate nicht in Sicherungsbeziehungen -1.142,6 -2.793,5
Zinsaufwand für verbriefte Verbindlichkeiten -24.835,7 -24.092,2
Zinsaufwand für Nachrangkapital -2.018,0 -2.076,4
Zinsaufwand aus sonst. Verbindlichkeiten und Schätzungsänderungen -3.242,7 -1.562,2
Zinsergebnis 192.355,0 125.700,6

* angepasst

Das Zinsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr um 53,0 % auf TEUR 192.355,0 (31.12.2022: TEUR 125.700,6). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert v. a. aus den weiter gesteigerten Erträgen aus dem Infrastruktur- & Energieportfolio sowie dem gestiegenen Zinsumfeld.

Im Zusammenhang mit negativen Zinsen für Guthaben bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und sonstige Einlagen bei Kreditinstituten wurde das Zinsergebnis 2023 nicht belastet (31.12.2022: TEUR 1.731,5). Im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der EZB (TLTRO III) wurden 2023 keine Zinserträge (31.12.2022: TEUR 1.752,0) vereinnahmt. Im Jahr 2023 gab es keine auf Basis der Bestimmungen von IFRS 9 ermittelbare Schätzungsänderung im Zusammenhang mit einer geänderten Einschätzung hinsichtlich der Erreichung bestimmter zinssatzrelevanter Kreditvergabeziele (31.12.2022: TEUR 0,00).

Der nach der Effektivzinsmethode ermittelte Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten, welche nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, betrug im Jahr 2023 TEUR 129.900,7 (31.12.2022: TEUR 35.074,4). Im Berichtsjahr wurden Day-one gains im Zinsergebnis amortisiert. Details dazu finden sich in Punkt 44.

47. Provisionsergebnis

PROVISIONSERGEBNIS in EUR 1.000 2023 2022
Provisionserträge 40.925,4 33.748,1
Förderungs- und Beratungsmanagement 24.770,2 20.323,8
Kreditgeschäft 15.891,6 10.329,0
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft 263,6 3.095,4
Provisionsaufwände -2.415,4 -3.868,5
Kreditgeschäft -1.511,6 -783,7
Wertpapiergeschäft -348,9 -428,2
Geld- und Devisenhandel -277,1 -322,4
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft -277,8 -2.334,3
Provisionsergebnis 38.510,0 29.879,6

Das Provisionsergebnis von TEUR 38.510,0 (31.12.2022: TEUR 29.879,6) ist wesentlich bestimmt durch die Umsatzerlöse der Kommunalkredit Public Consulting GmbH aus dem Förderungs- und Beratungsmanagement in Höhe von TEUR 24.770,2 (31.12.2022: TEUR 20.323,8). Die Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft in der Höhe von TEUR 6.093,8 (31.12.2022: TEUR 10.329,0) beinhalten im Wesentlichen Entgelte im Zusammenhang mit dem Kreditneugeschäft. Dabei handelt es sich vor allem um Provisionen sowie transaktionsbezogene Entgelte von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten. Provisionsaufwände entstanden vorrangig aus Haftungen in Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft in Höhe von TEUR -1.511,6 (31.12.2022: TEUR -783,7), aus dem Wertpapiergeschäft in Höhe von TEUR -348,9 (31.12.2022: TEUR 428,2) sowie aus Geldverkehrsspesen in Höhe von TEUR -277,1 (31.12.2022:TEUR -322,4). Sämtliche Provisionserträge und Provisionsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

48. GEWINNE UND VERLUSTE AUS FINANZIEL- LEN VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN

Das Ergebnis aus dem Abgang von erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Vermögenswerten beträgt im Berichtsjahr TEUR -1.536,7 (31.12.2022: TEUR 1.233,5). Bei der Veräußerung dieser Vermögenswerte, welche ausschließlich SPPI-konforme Zahlungsströme erzielen sowie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugewiesen sind, wird der zum 31.12. des Vorjahres erfasste Betrag in der Rücklage für erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte erfolgswirksam.

Die Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR -13,7 (31.12.2022: TEUR 16.187,5) und stellen sich im Detail wie folgt dar:

GEWINNE UND VERLUSTE AUS FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN
in EUR 1.000
2023 2022
a) Realisierte Gewinne (Verluste) aus nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (netto) -1.631,3 3.165,6
a1) im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte -1.536,7 1.233,5
a2) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -2.315,4 489,6
davon Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
-2.315,4 489,6
davon Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
0,0 0,0
a3) Ergebnis aus vorzeitige Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
0,0 565,0
a4) Gewinn (Verlust) aus Vertragsanpassungen 2.220,8 877,5
b) Realisierte Gewinne (Verluste) aus erfolgswirksam zum Zeitwert
bewerteten Finanzinstrumenten (netto)
-1.500,9 15.845,4
b1) davon Darlehen und Wertpapiere -682,9 -4.686,3
b2) davon Zins und Währungsabsicherungsderivate -818,0 20.531,7
c) Realisierte Gewinne (Verluste) aus dem Fair Value-Hedge -150,5 -1.951,7
c1) davon Zinsabsicherungsderivate -212,6 4.365,3
c2) davon Basisinstrumente 62,1 -6.317,0
d) Realisierte Gewinne (Verluste) aus dem Portfolio-Hedge -1,2 351,8
d1) davon Zinsabsicherungsderivate 7.148,8 55.307,3
d2) davon Basisinstrumente (Layer) -7.150,0 -54.955,5
e) Fremdwährungsbewertung/Sonstiges * 3.270,2 -1.223,7
Insgesamt -13,7 16.187,5

* Der Posten Sonstiges enthält in erster Linie die Fremdwährungsbewertung von Devisentermingeschäften

Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten enthält die Bewertung von Darlehen und Wertpapieren, deren vertragliche Zahlungsströme nicht SPPI-konform sind und die Bewertung von Darlehen und Wertpapieren, die dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zugeordnet wurden. Weiters wird hierunter die Bewertung von Zins- und Währungsabsicherungsderivaten, die nicht Bestandteil von bilanziellen Sicherungsbeziehungen sind, ausgewiesen.

Aus der vorzeitigen Tilgung von Eigenemissionen (verbriefte Verbindlichkeiten) und der Schließung der dazugehörigen Zinsabsicherungsderivate resultierte 2023 ein Ergebnis von TEUR 0,00 (31.12.2022: TEUR 565,0). Das Bewertungsergebnis aus dem Fair Value-Hedge bzw. dem Portfolio-Hedge zeigt die Ineffektivitäten der von der Kommunalkredit bilanzierten Sicherungsbeziehungen. Details zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und zur Messung der Effektivität werden unter Punkt 10 dargestellt.

Im Modifikationsergebnis werden die Erträge bzw. Aufwendungen, welche sich aus vertraglichen Anpassungen von Zahlungsströmen ergeben, ausgewiesen. Dabei handelte es sich im Geschäftsjahr 2023 um nicht-substanzielle Modifikationen, die zu einem Effekt von TEUR 2.220,8 (31.12.2022: TEUR 877,5) führten.

Die Kommunalkredit betreibt gemäß Geschäftsstrategie keine Aktivitäten mit Handelsabsicht. Das Ergebnis aus der Bewertung von Derivaten, welche sich nicht in bilanziellen Sicherungsbeziehungen befinden, ist nach IFRS definitionsgemäß dem Held-for-Trading-Bestand zuzuordnen. In der Kommunalkredit stellen Derivate keine Handelspositionen, sondern wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen dar. Das Ergebnis des Held-for-Trading-Bestandes nach den Definitionen der IFRS beträgt TEUR -807,8 (31.12.2022: TEUR 20.533,2 und inkludiert folgende Komponenten:

  • a2) Bewertung von Zins- und Währungsabsicherungs-derivaten in Höhe von TEUR -818,0 (31.12.2022: TEUR 20.531,7)
  • e) Fremdwährungsbewertung ohne Sonstige in Höhe von TEUR 10,2 (31.12.2022: TEUR 1,5)

Die Kommunalkredit hat im Berichtsjahr Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, in nicht wesentlichem Umfang veräußert.

Hierbei handelte es sich um den Verkauf von börsenotierten Anleihen mit einer Nominale von TEUR 15.000,0 (31.12.2022: TEUR 21.000,0) welche dem Geschäftsmodell Halten gewidmet und in den Forderungen an Kunden ausgewiesen waren. Es wurden im Berichtsjahr keine zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Darlehen veräußert (31.12.2022: TEUR 0,00).

Das Ergebnis aus dem Abgang dieser Vermögenswerte betrug 2023 TEUR -2.315,4 (31.12.2022: TEUR 489,6).

49. Kreditrisikoergebnis

KREDITRISIKOERGEBNIS in EUR 1.000 2023 2022
Entwicklung der erwarteten Verluste der Stufe 1 -1.184,3 -1.463,6
Entwicklung der erwarteten Verluste der Stufe 2 1.433,4 -86,3
Entwicklung der erwarteten Verluste der Stufe 3 -815,0 0,0
Insgesamt -565,9 -1.550,0

Das Kreditrisikoergebnis beträgt im Berichtszeitraum 2023 TEUR -565,9 (31.12.2022: TEUR -1.550,0) und enthält ausschließlich die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9. Details zur Entwicklung der Risikovorsorge sind dem Punkt 27 zu entnehmen.

50. Verwaltungsaufwand

VERWALTUNGSAUFWAND in EUR 1.000 2023 2022
Personalaufwand -60.698,9 -52.890,5
Gehälter -50.691,5 -44.934,7
Gesetzliche soziale Abgaben -8.247,1 -6.974,6
Freiwillige soziale Abgaben -1.014,4 -884,0
Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital -745,9 -97,2
Sachaufwendungen -30.499,7 -21.149,5
Abschreibungen und Wertminderung -1.922,8 -1.799,1
auf immaterielle Vermögenswerte -236,4 -233,5
auf Sachanlagen -1.686,4 -1.565,5
Insgesamt -93.121,42 -75.839,1

Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 23,0 % oder TEUR 17.321,4 auf TEUR 93.121,4 (31.12.2022: TEUR 75.839,1).

Die Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital enthalten neben der Veränderung der Abfertigungs- und Pensions-rückstellung TEUR 647,3 (31.12.2022: TEUR 590,2) für beitragsorientierte Pensionspläne (kollektivvertragliche Leistungen an die Pensionskasse) und TEUR 592,9 (31.12.2022: TEUR 471,9) für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Die Sachaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:

SACHAUFWENDUNGEN in EUR 1.000 2023 2022
Dienstleistungen Dritter -7.662,5 -6.945,8
Konsultations- und Prüfungskosten -4.436,3 -3.909,7
Datenverarbeitung -4.492,1 -2.395,5
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung -2.378,5 -2.048,3
Externe Nachrichtendienste -945,5 -1.243,4
Personalsuche und Entwicklung -2.352,4 -1.582,3
Rating -369,7 -294,5
Sonstiger Sachaufwand -7.862,7 -2.730,2
Summe Sachaufwendungen -30.499,7 -21.149,5

Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen durch den Abschlussprüfer betragen TEUR 319,8 (31.12.2022: TEUR 487,2). Davon entfallen TEUR 156,5 (31.12.2022: TEUR 383,4) auf die Prüfung der Einzelabschlüsse, TEUR 72,1 (31.12.2022: TEUR 60,0) auf die Prüfung des Konzernabschlusses sowie TEUR 43,2 (31.12.2022: TEUR 43,7) auf andere Bestätigungsleistungen.

Sonstige Beratungsleistungen vom Abschlussprüfer beliefen sich auf TEUR 43,0 (31.12.2022: TEUR 163,8).

51. Erträge/Aufwendugen aus assoziierten Unternehmen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR -18,9 realisiert (31.12.2022: TEUR 0,0).

52. Sonstiges betriebliches Ergebnis

SONSTIGES BETRIEBLICHES ERGEBNIS in EUR 1.000 2023 2022
Sonstiger betrieblicher Ertrag 1.208,4 10.225,8
Sonstige betriebliche Erträge 1.208,4 10.225,8
Sonstiger betrieblicher Aufwand -901,3 -3.088,0
Sonstiges -901,3 -1.885,3
Insgesamt 307,0 7.137,8

Im Berichtszeitraum wurden keine Erträge aus dem Rückkauf von Kundenverbindlichkeiten im Rahmen des Zins- und Liquiditätsmanagements realisiert (31.12.2022: TEUR 0,0).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere die Stabilitätsabgabe der österreichischen Banken in Höhe von TEUR 701,7 (31.12.2022: TEUR 695,5).

53. Ertragsteuern

ERTRAGSTEUERN in EUR 1.000 2023 2022
Laufender Steueraufwand -33.111,9 -18.118,0
Latenter Steueraufwand/-ertrag -2.110,3 -3.001,7
Insgesamt -35.222,2 -21.119,7

Der laufende Steueraufwand errechnet sich auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres mit dem von den jeweiligen Konzernunternehmen anzuwendenden lokalen Steuersatz (alle in Österreich ansässigen Konzernunternehmen unterliegen einer Körperschaftsteuer von 24 %; die in Deutschland ansässige Zweigstelle unterliegt einer Körperschaftsteuer von 15 %, einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer von 16,1 %).

Der latente Steueraufwand beträgt 2023 TEUR -2.110,3 (1.1.-31.12.2022: TEUR -3.001,7) und resultiert aus der Veränderung temporärer Standunterschiede zwischen steuerlichen Buchwerten und IFRS-Buchwerten. Aufgrund der 2016 erfolgten Bildung einer Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH als Gruppenträger (für Details siehe Punkt 20) sind in der Kommunalkredit vorhandene steuerliche Verlustvorträge aus Zeiträumen vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) ohne Begrenzung bis zur Höhe des eigenen Gewinnes anrechenbar.

Die folgende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und den ausgewiesenen Ertragsteuern dar:

STEUERLICHE ÜBERLEITUNGSRECHNUNG in EUR 1.000 2023 2022
Jahresergebnis vor Steuern 135.731,4 99.349,4
Rechnerischer Ertragsteueraufwand/-ertrag im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz (2023: 24 %; 2022: 25 %) -32.575,5 -24.837,3
Steuerminderung aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungserträgen 9,7 35,5
Steuermehrung aufgrund nichtabzugsfähiger Aufwendungen -1.486,2 -1.086,5
Sonstige -1.170,2 4.768,6
Ertragsteuern -35.222,2 -21.119,7

1  Die Ermittlung der PDs erfolgt in Anwendung der Bestimmungen des IFRS 9 unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen.

2  ECL = Expected Credit Loss, Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle.

Sonstige Angaben

54. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gibt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

55. Darstellung der Umsätze nach Regionen

Die Geschäftsaktivitäten der Kommunalkredit werden überwiegend im Bereich des kommunalen und infrastrukturnahen Projektgeschäfts entfaltet. Es besteht nur ein Geschäftssegment, über dessen Ergebnis regelmäßig in Form des IFRS-Konzernabschlusses an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet wird. Die Angaben zum Geschäftssegment gehen direkt aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Gruppe hervor. Eine Überleitung ist somit nicht erforderlich.

Informationen über geografische Gebiete für das Berichtsjahr, gegliedert in Zinsergebnis und Provisionsergebnis, sind in der folgenden Darstellung ersichtlich (zusätzliche Informationen zur geografischen Verteilung des Kreditvolumens finden sich in Punkt 65):

DARSTELLUNG DER UMSÄTZE NACH REGIONEN
(SITZ DES VERTRAGSPARTNERS)
in 2023 in EUR 1.000
Österreich Europa Übrige Welt Summe
Zinsen und ähnliche Erträge 89.274,4 224.613,1 12.753,5 326.641,0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -97.836,6 -31.372,5 -5.076,9 -134.286,0
Zinsergebnis -8.562,2 193.240,6 7.676,6 192.355,0
Provisionserträge 22.219,7 18.352,0 353,8 40.925,4
Provisionsaufwände -229,6 -1.956,0 -229,8 -2.415,4
Provisionsergebnis 21.990,1 16.396,0 124,0 38.510,0
DARSTELLUNG DER UMSÄTZE NACH REGIONEN
(SITZ DES VERTRAGSPARTNERS)
in 2022 in EUR 1.000
Österreich Europa Übrige Welt Summe
Zinsen und ähnliche Erträge 44.786,6 154.843,5 1.939,5 201.569,7
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -29.382,5 -46.371,9 -114,7 -75.869,1
Zinsergebnis 15.404,2 108.471,7 1.824,7 125.700,6
Provisionserträge 17.319,2 16.378,9 50,1 33.748,1
Provisionsaufwände -782,2 -2.908,4 -177,9 -3.868,5
Provisionsergebnis 16.537,0 13.470,4 -127,8 29.879,6

56. Restlaufzeitengliederung

Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit, wobei bei Teilbeträgen die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt wird. Zinsabgrenzungen werden der Frist „bis 3 Monate“ zugerechnet.

Als Sicherheit hinterlegte Barmittel (Cash Collaterals) sind unter „täglich fällig“ ausgewiesen (tägliche Zahlungstermine).

Weitere Details zum Liquiditätsrisikomanagement werden in Punkt 65 dargestellt.

Eine Gliederung der Buchwerte der wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten zum

31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:

VERMÖGENSWERTE NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Barreserve 895.762,7 0,0 0,0 0,0 0,0 895.762,7
Forderungen an Kreditinstitute 55.587,9 0,0 0,0 0,0 0,0 55.587,9
Forderungen an Kunden zu fortgeführten
Anschaffungskosten
49.451,6 103.307,9 199.246,9 965.909,9 680.829,6 1.998.745,9
Schuldtitel 313.713,2 8.968,0 9.274,5 315.226,1 278.637,6 925.819,5
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 0,0 1.273,8 23.043,9 263.582,5 63.039,9 350.940,0
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 975,7 22.511,1 131.023,3 789.263,8 469.839,1 1.413.613,1
Sonstige Vermögenswerte 11.091,4 616,0 0,0 26,0 194,1 11.927,5
Insgesamt * 1.326.582,5 136.676,8 362.588,5 2.334.007,2 1.492.540,4 5.652.395,7

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

VERBINDLICHKEITEN NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.115,2 10.176,6 435,6 77.843,9 1.742,3 120.313,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.176.951,5 357.869,3 483.691,3 195.384,3 99.991,2 3.313.887,5
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 0,0 300.222,9 1.203.864,1 59.334,5 1.563.421,6
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 31.212,7 31.212,7
Sonstige Verbindlichkeiten 5.675,6 3.450,4 20.364,3 17.900,6 9.743,3 57.134,1
davon Leasingverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 1.934,3 1.934,3
Insgesamt * 2.212.742,3 371.496,4 804.714,1 1.494.992,9 202.023,9 5.085.969,5

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

Nachfolgend findet sich die Restlaufzeitengliederung zum 31. Dezember 2022:

VERMÖGENSWERTE NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Barreserve 503.203,0 0,0 0,0 0,0 0,0 503.203,0
Forderungen an Kreditinstitute 103.542,2 0,0 0,0 0,0 0,0 103.542,2
Forderungen an Kunden zu fortgeführten
Anschaffungskosten
41.400,1 11.164,2 124.044,8 937.186,6 542.852,9 1.656.648,6
Schuldtitel 99.969,5 82.141,4 13.580,9 251.807,4 315.845,0 763.344,3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 6.522,5 935,0 5.178,3 110.535,6 100.402,0 223.573,4
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 7.384,3 21.360,2 46.139,5 628.168,0 434.399,8 1.137.451,8
Sonstige Vermögenswerte 6.007,2 616,0 0,0 26,0 157,9 6.807,1
Insgesamt * 768.028,7 116.216,8 188.943,5 1.927.723,6 1.393.657,6 4.394.570,4

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

VERBINDLICHKEITEN NACH RESTLAUFZEITEN
in EUR 1.000
Täglich
fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.386,2 7.000,0 435,4 114.634,8 2.176,0 156.632,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 525.554,3 228.589,4 781.114,7 581.645,0 172.260,4 2.289.163,9
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 0,0 46.736,6 1.087.682,7 266.008,1 1.400.427,3
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 28.843,6 28.843,6
Sonstige Verbindlichkeiten 2.204,9 4.047,0 17.131,7 32.126,9 4.953,4 60.463,9
davon Leasingverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 693,9 1.202,7 1.896,6
Insgesamt * 560.145,4 239.636,4 845.418,4 1.816.089,4 474.241,5 3.935.531,2

* Die Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; die Summe entspricht demnach nicht der Bilanzsumme.

57. Nachrangige Vermögenswerte

Zum 31. Dezember 2023 sind nachrangige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 264.870,3 (31.12.2022: TEUR 242.685,7) vorhanden, die mit TEUR 39.178,7 (31.12.2022: TEUR 90.365,0) im Bilanzposten „Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value“; mit TEUR 123.845,1 (31.12.2022: TEUR 105.658,5) im Bilanzposten „Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value“ sowie mit TEUR 101.846,5 (31.12.2022: TEUR 46.662,2) im Bilanzposten „Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ ausgewiesen sind.

58. Als Sicherheiten übertragene Vermögenswerte

58.1. Besicherte Derivate

Bei besicherten Derivaten ist zwischen bilateralen und geclearten Derivatekontrakten zu unterscheiden.

Für bilaterale Derivatekontrakte gilt die Besicherungspflicht, die am 1. März 2017 auf Basis der EU-Verordnung 2016/2251 in Kraft getreten ist. Die Kommunalkredit erfüllt alle damit in Zusammenhang stehenden Anforderungen. Aufgrund von ISDA-/CSA-Vereinbarungen bzw. österreichischen und deutschen Rahmenverträgen/Besicherungsanhängen waren zum 31. Dezember 2023 ausschließlich Barmittel als Sicherheiten (Cash Collaterals) von der Kommunalkredit bei Gegenparteien hinterlegt worden bzw. hat die Kommunalkredit diese erhalten. Dabei werden positive und negative Barwerte je Gegenpartei gegeneinander aufgerechnet und es wird unter Berücksichtigung von Besicherungs-Parametern (Threshold, Minimum-Transfer-Amount) der resultierende aggregierte Portfolio-Barwert je Gegenpartei als Barsicherheit hinterlegt oder eingefordert.

Die Kommunalkredit ist über Clearing Broker an die zentralen Gegenparteien LCH (London Clearing House) und Eurex angeschlossen. Für geclearte Derivatekontrakte werden Variation Margin und Initial Margin getauscht.

Eine Aufrechnung aller Zahlungsansprüche aus den Marktwerten von Derivaten und der Rückzahlung von Collaterals gibt es nur beim Ausfall der Gegenpartei. Ein jederzeitiger Aufrechnungsanspruch liegt nicht vor.

58.2. Besicherte Refinanzierungsmittel

  • Für Globaldarlehen und sonstige Refinanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank, Luxemburg, hat die Kommunalkredit Wertpapiere als Sicherheit übertragen. Der Sicherungsnehmer hat nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht, die Sicherheiten zu verwerten.
  • Für begebene fundierte Emissionen der Kommunalkredit wurden Darlehen und Wertpapiere einem Deckungsfonds zugeführt, über welchen nur unter Zustimmung eines Regierungskommissärs verfügt werden kann.
  • Für Refinanzierungsmittel aus der Teilnahme am EZB-Tender waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 Vermögenswerte hinterlegt, auf welche der Sicherungsnehmer nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht hat, die Sicherheiten zu verwerten.

58.3. Besicherung der Spaltungshaftung der KA Finanz AG

Zur Besicherung der Spaltungshaftung der KA Finanz AG, welche solidarisch mit der Kommunalkredit für die bis zur Eintragung der Spaltung im Firmenbuch am 26. September 2015 entstandenen und in die Kommunalkredit abgespaltenen Verbindlichkeiten haftet, hatte die Kommunalkredit einen Covered Bond mit Nominale von TEUR 107.000,0 aufgelegt und an die KA Finanz AG verpfändet. Die KA Finanz AG hat am 26. September 2023 die Pfandfreigabe erklärt, in der Folge wurde diese Anleihe auf Instruktion der Kommunalkredit Austria AG am 4. Oktober 2023 vernichtet.

Folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Buchwerte von Derivaten und erhaltenen Refinanzierungsmitteln sowie zugehöriger finanzieller Sicherheiten gegliedert nach Bilanzpositionen. Bei sämtlichen Geschäftsvorfällen liegen keine Saldierungsvoraussetzungen gemäß IAS 32 vor, weshalb eine Bruttodarstellung in der Bilanz erfolgt.

BUCHWERTE 31.12.2023
in EUR 1.000
Beizulegender
Zeitwert des
besicherten Derivats
Erhaltene Refinanzierung (-) Erhaltene (-) und
begebene (+) Sicherheiten in
Form von Finanz-
instrumenten
Gesamt
Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Verein-
barungen bzw. im Central Clearing
59.432,9 0,0 8.113,3 67.546,2
Derivate (Positiver Marktwert) 201.782,3 201.782,3
Derivate (Negativer Marktwert) -142.349,4 -142.349,4
Forderungen an Kreditinstitute 31.442,6 31.442,6
Forderungen an Kunden 31.945,7 31.945,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -32.006,8 -32.006,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -23.268,2 -23.268,2
Europäische Investitionsbank 0,0 -3.920,1 8.820,9 4.900,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -3.920,1 -3.920,1
Forderungen an Kreditinstitute 8.820,9 8.820,9
Fundierte Emissionen 0,0 -1.029.217,3 1.150.074,7 120.857,4
Verbriefte Verbindlichkeiten -1.029.217,3 -1.029.217,3
Besicherung der Spaltungshaftung der KA Finanz AG * 0,0 0,0
Forderungen an Kunden 837.990,6 837.990,6
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 301.564,6 301.564,6
Derivate (Positiver Marktwert) 10.519,5 10.519,5
EZB-Tender 0,0 0,0 866.476,0 866.476,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,0
Forderungen an Kreditinstitute 23.462,1 23.462,1
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten 827.948,4 827.948,4
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 15.065,5 15.065,5
Insgesamt 59.432,9 -1.033.137,3 2.033.484,8 1.059.780,4

* Bilanziell nicht erfasst.

Die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2022 stellen sich wie folgt dar:

BUCHWERTE 31.12.2022
in EUR 1.000
Beizulegender
Zeitwert des
besicherten Derivats
Erhaltene Refinanzierung (-) Erhaltene (-) und
begebene (+) Sicherheiten in
Form von Finanz-
instrumenten
Gesamt
Marktwerte von Derivaten gemäß ISDA-/CSA-Verein-
barungen bzw. im Central Clearing
6.541,0 0,0 17.875,0 24.416,1
Derivate (Positiver Marktwert) 182.947,0 182.947,0
Derivate (Negativer Marktwert) -176.406,0 -176.406,0
Forderungen an Kreditinstitute 38.468,9 38.468,9
Forderungen an Kunden 34.759,8 34.759,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -31.671,5 -31.671,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -23.682,1 -23.682,1
Europäische Investitionsbank 0,0 -4.352,0 8.615,5 4.263,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -4.352,0 -4.352,0
Forderungen an Kreditinstitute 8.615,5 8.615,5
Fundierte Emissionen 0,0 -1.034.111,1 1.053.643,7 19.532,6
Verbriefte Verbindlichkeiten -926.576,1 -926.576,1
Besicherung der Spaltungshaftung der KA Finanz AG * -107.535,0 -107.535,0
Forderungen an Kunden 726.662,6 726.662,6
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 321.428,5 321.428,5
Derivate (Positiver Marktwert) 5.552,5 5.552,5
EZB-Tender 0,0 -37.294,3 678.902,4 641.608,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -37.294,3 -37.294,3
Forderungen an Kreditinstitute 34.327,3 34.327,3
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten 631.787,7 631.787,7
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 12.787,4 12.787,4
Insgesamt 6.541,0 -1.075.757,4 1.759.036,7 689.820,4

* Bilanziell nicht erfasst.

59. Eventualverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2023 liegen keine Eventualverbindlichkeiten vor. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Haftungen aus dem Kreditgeschäft.

Die Restlaufzeiten stellen sich wie folgt dar:

RESTLAUFZEIT in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Bis 1 Jahr 0,0 0,0
1 bis 5 Jahre 0,0 0,0
Über 5 Jahre 0,0 0,0
Insgesamt 0,0 0,0

60. Andere außerbilanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2023 bestehen zugesagte Kreditrahmen und Promessen von TEUR 928,8 (31.12.2022: TEUR 1.082,8). Die Restlaufzeiten stellen sich wie folgt dar:

RESTLAUFZEIT in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Bis 1 Jahr 135.708,5 132.999,5
1 bis 5 Jahre 765.581,8 793.155,6
Über 5 Jahre 27.552,4 156.617,5
Insgesamt 928.842,7 1.082.772,7

Weiters hat die Kommunalkredit Rahmenverträge für die treuhänderische Verwaltung von Krediten mit der Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) und einer der Trinity nahestehenden Gesellschaft abgeschlossen; für die Kommunalkredit bestehen keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte, wodurch die Kriterien für einen Bilanzausweis nicht vorliegen. Zum 31. Dezember 2023 werden Positionen in Höhe von TEUR 193.259,3 (31.12.2022: TEUR 248.474,1) für die Trinity treuhändig gehalten; für die der Trinity nahestehende Gesellschaft liegen zum Stichtag keine Geschäfte vor.

61. Derivative Finanzinstrumente

Derivate werden in der Kommunalkredit überwiegend zur Absicherung von Zins- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen.

Die Struktur offener derivativer Finanzgeschäfte stellt sich wie folgt dar:

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 2023 Nominalbetrag per 31.12.2023 Nominal-
betrag
Summe 2023
Beizulegender Zeitwert positiv Beizulegender Zeitwert negativ
in EUR 1.000 Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1-5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Zinsbezogene Geschäfte 397.550,0 2.160.850,0 1.053.808,9 3.612.208,9 169.406,0 -160.129,1
OTC-Produkte
Zinsswaps – Trading * 0,0 378.666,9 82.750,0 461.416,9 10.049,6 -17.866,0
Zinsswaps – Fair Value-Hedge 387.550,0 1.684.915,8 792.964,3 2.865.430,1 144.347,6 -128.437,5
Zinsswaps – Portfolio-Hedge 10.000,0 97.267,3 178.094,6 285.361,9 15.008,9 -13.825,7
Währungsbezogene Geschäfte 736.250,4 0,0 0,0 736.250,4 11.685,9 -5.705,6
OTC-Produkte: Devisentermingeschäfte 736.250,4 0,0 0,0 736.250,4 11.685,9 -5.705,6
Insgesamt 1.133.800,4 2.160.850,0 1.053.808,9 4.348.459,3 181.092,0 -165.834,7

* Hierbei handelt es sich um Zins bzw. um Währungsswaps, die zur Absicherung von Zinsänderungs bzw. Fremdwährungsrisiken abgeschlossen wurden und nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehungen im Rahmen des IFRS 9 berücksichtigt sind. Die Bank verfügt über keine Eigenhandelsbestände.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 2022 Nominalbetrag per 31.12.2022 Nominal-
betrag
Summe 2022
Beizulegender Zeitwert positiv Beizulegender Zeitwert negativ
in EUR 1.000 Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1-5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Zinsbezogene Geschäfte 79.344,3 1.636.438,3 1.387.786,7 3.103.569,2 191.821,2 -183.946,1
OTC-Produkte
Zinsswaps – Trading * 0,0 0,0 60.000,0 60.000,0 90,8 -8.997,4
Zinsswaps – Fair Value-Hedge 49.344,3 1.546.438,3 1.111.048,8 2.706.831,4 170.619,7 -160.335,8
Zinsswaps – Portfolio-Hedge 30.000,0 90.000,0 216.737,9 336.737,9 21.110,7 -14.612,9
Währungsbezogene Geschäfte 597.822,0 0,0 0,0 597.822,0 6.709,6 -6.877,9
OTC-Produkte: Devisentermingeschäfte 597.822,0 0,0 0,0 597.822,0 6.709,6 -6.877,9
Insgesamt 677.166,3 1.636.438,3 1.387.786,7 3.701.391,3 201.381,0 -190.823,9

* Hierbei handelt es sich um Zins bzw. um Währungsswaps, die zur Absicherung von Zinsänderungs bzw. Fremdwährungsrisiken abgeschlossen wurden und nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehungen im Rahmen des IFRS 9 berücksichtigt sind. Die Bank verfügt über keine Eigenhandelsbestände.

Unter Heranziehung aller Positionen ergibt sich ein positiver beizulegender Zeitwert in Höhe von TEUR 15.257,2 (31.12.2022: positiver beizulegender Zeitwert TEUR 10.557,1), welcher überwiegend gemäß ISDA-/CSA-Vereinbarungen mit Barmitteln besichert ist. Weiters existieren eingebettete Optionen in Darlehen bzw. Eigenemissionen, welche zur Gänze durch gegenläufige Derivate abgesichert sind. Da die Optionen eng mit den jeweiligen Basisverträgen verbunden sind, erfolgt die Bilanzierung und Bewertung gemeinsam mit dem jeweiligen Grundgeschäft und es unterbleibt die Darstellung in obiger Tabelle. Die negativen Marktwerte dieser in Darlehen und Eigenemissionen eingebetteten Optionen betragen TEUR 24.727,8 (31.12.2022: TEUR 24.105,8).

Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten in Höhe von TEUR 44.254,7 (31.12.2022: TEUR 25.199,8) werden innerhalb eines Jahres fällig, TEUR 49.962,3 (31.12.2022: TEUR 38.810,8) in ein bis fünf Jahren und TEUR 86.875,0 (31.12.2022: TEUR 137.370,4) in über fünf Jahren. Derivate mit negativen beizulegenden Zeitwerten in Höhe von TEUR -41.546,6 (31.12.2022: TEUR -25.846,5) werden innerhalb eines Jahres fällig, TEUR -72.082,6 (31.12.2022: TEUR -74.425,6) in ein bis fünf Jahren und TEUR -52.205,5 (31.12.2022: TEUR -90.551,9) in über fünf Jahren.

62. Finanzinstrumente in Sicherungs- beziehungen

Finanzinstrumente, deren Zinsrisiko durch derivative Finanz-instrumente abgesichert ist, werden als Fair Value-Hedge bilanziert. Die Buchwerte dieser Grundgeschäfte stellen sich wie folgt dar:

BUCHWERTE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute – Fair Value-Hedges 216.922,6 222.500,2
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Fair Value-Hedges 767.110,6 690.434,1
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Portfolio-Hedge 112.892,7 130.378,5
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Fair Value-Hedges 119.281,3 102.896,3
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Portfolio-Hedge 292.852,6 321.689,6
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value – Portfolio-Hedge 34.077,5 9.562,1
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Fair Value-Hedges 75.466,7 76.835,0
Verbriefte Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges 1.539.760,9 1.347.593,4
Nachrangige Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges 31.212,7 28.843,6

Die folgende Tabelle zeigt die kumulierten sicherungsbedingten Anpassungen der Grundgeschäfte:

SICHERUNGSINSTRUMENTE ANPASSUNGEN in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute – Fair Value-Hedges -10.179,6 -21.220,8
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Fair Value-Hedges -72.378,6 -114.353,2
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten – Portfolio-Hedge -4.821,6 -8.443,3
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Fair Value-Hedges -150,5 -1.871,9
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value – Portfolio-Hedge -20.298,1 -30.744,3
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Fair Value-Hedges -7.793,7 -6.436,1
Verbriefte Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges -39.897,0 -94.277,5
Nachrangige Verbindlichkeiten – Fair Value-Hedges -10.516,0 -12.887,2

Die folgende Tabelle zeigt das Fälligkeitsprofil der Sicherungsinstrumente getrennt nach Receiver und Payer Swaps:

SICHERUNGSINSTRUMENTE 31.12.2023
in EUR 1.000
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit von
1 Jahr bis 5 Jahre
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Zinsswaps– Fair Value-Hedge
Receiver Nominale 305.000,0 1.234.247,7 161.968,1
Payer Nominale 82.550,0 450.668,0 630.952,2
Zinsswaps – Portfolio-Hedge
Receiver Nominale 0,0 0,0 0,0
Payer Nominale 10.000,0 97.267,3 178.094,6
SICHERUNGSINSTRUMENTE 31.12.2022
in EUR 1.000
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit von
1 Jahr bis 5 Jahre
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Zinsswaps– Fair Value-Hedge
Receiver Nominale 20.000,0 1.135.139,3 412.324,4
Payer Nominale 29.344,3 411.298,9 698.696,3
Zinsswaps – Portfolio-Hedge
Receiver Nominale 0,0 0,0 0,0
Payer Nominale 30.000,0 90.000,0 216.737,9

Die nachstehende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2023 und im Vergleichszeitraum erfolgswirksam erfasste Ineffektivität der Sicherungsbeziehungen für die designierten Sicherungsbe-ziehungen:

INEFFEKTIVITÄTEN in EUR 1.000 Erfolgswirksam erfasste
Ineffektivität 2023
Erfolgswirksam erfasste
Ineffektivität 2022
Ausweis der
Ineffektivität
in der GuV
Fair Value-Hedge -150,5 -1.951,7 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und
Schulden
Portfolio-Hedge -1,2 351,8 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und
Schulden

Die Änderung der beizulegenden Zeitwerte zur Messung der Ineffektivität in der Berichtsperiode stellt sich wie folgt dar:

ÄNDERUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE in EUR 1.000 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Grundgeschäfte – Fair Value-Hedge 62,1 -6.317,0
Grundgeschäfte – Portfolio-Hedge 7.148,8 -54.959,1
Zinsswaps – Fair Value-Hedge -212,6 4.365,3
Zinsswaps – Portfolio-Hedge -7.150,0 55.310,9

63. Ergänzende Angaben gemäß § 59a und § 64 BWG

Die Kommunalkredit verfügt gemäß Geschäftsstrategie über keine Handelsaktivitäten. Demgemäß sind zum 31. Dezember 2023 unverändert zum Vorjahr keine Handelsbestände vorhanden.

In der Bilanz sind Aktiva, die auf fremde Währung lauten, in Höhe von TEUR 382.143,9 (31.12.2022: TEUR 360.052,9) enthalten. Die Passiva in fremder Währung betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 286.270,5 (31.12.2022: TEUR 283.050,0).

Offene Währungspositionen werden über entsprechende Swapkontrakte geschlossen. Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt. Die Gesamtkapitalrentabilität auf Ebene der Kommunalkredit Gruppe berechnet als Quotient des Konzernjahresergebnisses geteilt durch die Bilanz-summe nach IFRS zum Bilanzstichtag beträgt 1,71 % (2022: 1,69 %).

64. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

64.1. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value-Hierarchie)

Allgemein können die Methoden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in folgende drei Kategorien eingeteilt werden:

Level 1 : Es existieren quotierte Preise auf einem aktiven Markt für idente Finanzinstrumente. Für diese Hierarchiestufe werden Bid Quotes für Aktiva aus Bloomberg oder Reuters herangezogen.

Level 2 : Die Inputfaktoren für die Bewertung lassen sich am Markt beobachten. In diese Kategorie fallen unter anderem folgende Preisbestimmungsmethoden:

  • Preisbestimmung auf Basis vergleichbarer Wertpapiere
  • Preisbestimmung durch von Marktdaten abgeleitete Spreads (Benchmark Spreads)

Level 3: Die Inputfaktoren lassen sich nicht am Markt beobachten. Darunter fallen vor allem Preise, die vorwiegend auf Expertenschätzungen beruhen und/oder nicht beobachtbare Daten beinhalten. Bei den zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten des Levels 3 handelt es sich ausschließlich um Infrastrukturund Energiefinanzierungen. Zur Ableitung der bewertungsrelevanten Parameter, insbesondere Kreditrisikoaufschlägen, siehe Punkt 11.

64.2. Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente nach Klassen entsprechend der Fair Value-Hierarchie:

BUCHWERTE DER ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2023
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 15.062,6 678.516,1 716.764,3
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value 0,0 47.291,7 306.337,0
Derivate 0,0 181.092,0 0,0
Verbindlichkeiten
Derivate 0,0 165.834,7 0,0
BUCHWERTE DER ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2022
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte
Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 12.787,4 543.690,0 580.974,3
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value 0,0 86.736,9 136.836,5
Derivate 0,0 201.381,0 0,0
Verbindlichkeiten
Derivate 0,0 190.823,9 0,0

Die Kommunalkredit hatte zum 31. Dezember 2023 zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte in Level 3 in Höhe von TEUR 1.023.101,4 (31.12.2022: TEUR 717.810,8). Die Level 3-Klassifizierung betrifft Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und basiert auf der Nicht-Beobachtbarkeit der für die Discounted Cashflow-Methode benötigten Kreditrisikoaufschläge. Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Kreditrisikoaufschläge wird in Punkt 11 detailliert dargestellt.

In der aktuellen Berichtsperiode gab es keine Änderungen in der Levelzuordnung (31.12.2022: TEUR 0,0 Umgliederungen von Level 2 in Level 3). Änderungen in der Levelzuordnung sind auf die geänderte Beobachtbarkeit von Credit Spreads als Inputparameter in der Berichtsperiode zurückzuführen. Umgliederungen aus Level 3 erfolgen, wenn für Geschäfte Spreads aus vergleichbaren Anleihen oder Portfolien am Markt zur Verfügung stehen. Stehen diese Informationen für bestimmte Geschäfte nicht oder nicht mehr zur Verfügung, so erfolgt eine Einordnung des Geschäfts in Level 3.

Eine Veränderung der Kreditrisikoaufschläge um einen Basispunkt für den gesamten Bestand an zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten in Level 3 ergibt einen Marktwerteffekt zum 31. Dezember 2023 von TEUR 473,7 (31.12.2022: TEUR 199,90); bei 20 Basispunkten beträgt der

Effekt TEUR 9.408,9 (31.12.2022: TEUR 3.991,2) (positiv bei sinkenden Aufschlägen, negativ bei steigenden Aufschlägen). Folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten des Levels 3 der Bewertungshierarchie:

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG VON VERMÖGENSWERTE ERFOLGSNEUTRAL
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTEN
in EUR 1.000
1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Anfangsbestand 580.974,3 488.386,4
Zugänge / Auszahlungen 373.008,4 290.730,2
Zugänge aus Level 2 0,0 0,0
Veräußerungen / Tilgungen -212.220,6 -197.573,8
Abgänge in Level 2 0,0 0,0
Gesamte Gewinne und Verluste
im sonstigen Ergebnis erfasst 0,0 0,0
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Zinsergebnis) -10.275,6 3.973,6
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Bewertungs- und Realisierungsergebnis) -14.722,3 -4.542,0
Endbestand 716.764,3 580.974,3
ÜBERLEITUNGSRECHNUNG VON VERMÖGENSWERTE ERFOLGSWIRKSAM
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTEN
in EUR 1.000
1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Anfangsbestand 136.836,5 187.566,3
Zugänge / Auszahlungen 188.955,4 58.505,7
Zugänge aus Level 2 0,0 0,0
Veräußerungen / Tilgungen -16.970,8 -106,4
Abgänge in Level 2 0,0 0,0
Gesamte Gewinne und Verluste
im sonstigen Ergebnis erfasst 0,0 0,0
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Zinsergebnis) 17,2 0,0
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Bewertungs- und Realisierungsergebnis) -2.501,3 -2,8
Endbestand 306.337,0 136.836,5

Bei Erträgen aus Level 3-Instrumenten, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis erfasst werden, handelt es sich im Wesentlichen um die Amortisierung von Gebühren im Kreditgeschäft von Instrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

64.3. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente

Die Aufgliederung der Fair Values der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente nach Klassen stellt sich wie folgt dar:

FAIR-VALUES DER NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2023
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen an Kreditinstitute 210.360,3 57.887,0 0,0
Forderungen an Kunden 529.917,9 1.314.533,1 860.529,7
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 113.111,1 3.873,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0,0 3.319.042,8 0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 1.536.211,4 0,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 21.097,5 0,0
FAIR-VALUES DER NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BILANZIERTEN FINANZINSTRUMENTE
in EUR 1.000
31.12.2022
Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen an Kreditinstitute 150.268,5 171.391,7 0,0
Forderungen an Kunden 379.482,7 1.135.714,9 688.014,0
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 149.267,7 4.321,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0,0 2.256.154,3 0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 1.381.329,8 0,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 14.692,0 0,0

In der aktuellen Berichtsperiode wurden zwei Fazilitäten von Level 2 in Level 3 in Höhe von TEUR 17.347,6 umgegliedert (31.12.2022: TEUR 5.004,8). Die Änderung in der Levelzuordnung ist auf die geänderte Beobachtbarkeit von Credit Spreads als Inputparameter in der Berichtsperiode zurückzuführen.

64.4. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte jener Bilanzpositionen, welche finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthalten:

KLASSEN: 31.12.2023
in EUR 1.000
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
Erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Barreserve 895.762,7 0,0 0,0 895.762,7 895.762,7
Forderungen an Kreditinstitute 55.587,9 0,0 0,0 55.587,9 55.654,2
Forderungen an Kunden 1.998.745,9 0,0 0,0 1.998.745,9 1.999.925,5
Schuldtitel 925.819,5 0,0 0,0 925.819,5 917.648,3
Vermögenswerte erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
0,0 1.413.613,1 0,0 1.413.613,1 1.413.613,1
Vermögenswerte erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
0,0 0,0 350.940,0 350.940,0 350.940,0
Derivate 0,0 0,0 181.092,0 181.092,0 181.092,0
Insgesamt 3.875.916,0 1.413.613,1 532.032,0 5.821.561,1 5.814.635,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 120.313,6 0,0 0,0 120.313,6 116.984,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.313.887,5 0,0 0,0 3.313.887,5 3.319.042,8
Derivate 0,0 0,0 165.834,7 165.834,7 165.834,7
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.563.421,6 0,0 0,0 1.563.421,6 1.536.211,4
Nachrangige Verbindlichkeiten 31.212,7 0,0 0,0 31.212,7 21.097,5
Insgesamt 5.028.835,4 0,0 165.834,7 5.194.670,1 5.159.170,9

Die Werte für das Vorjahr stellen sich wie folgt dar:

KLASSEN: 31.12.2022
in EUR
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
Erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Barreserve 503.203,0 0,0 0,0 503.203,0 503.203,0
Forderungen an Kreditinstitute 103.542,2 0,0 0,0 103.542,2 103.540,6
Forderungen an Kunden 1.656.648,6 0,0 0,0 1.656.648,6 1.712.813,3
Schuldtitel 763.344,3 0,0 0,0 763.344,3 708.517,8
Vermögenswerte erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
0,0 1.137.451,8 0,0 1.137.451,8 1.137.451,8
Vermögenswerte erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
0,0 0,0 223.573,4 223.573,4 223.573,4
Derivate 0,0 0,0 201.381,0 201.381,0 201.381,0
Insgesamt 3.026.738,1 1.137.451,8 424.954,4 4.589.144,3 4.590.481,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 156.632,5 0,0 0,0 156.632,5 153.588,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.289.163,9 0,0 0,0 2.289.163,9 2.256.154,3
Derivate 0,0 0,0 190.823,9 190.823,9 190.823,9
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.400.427,3 0,0 0,0 1.400.427,3 1.381.329,8
Nachrangige Verbindlichkeiten 28.843,6 0,0 0,0 28.843,6 14.692,0
Insgesamt 3.875.067,3 0,0 190.823,9 4.065.891,2 3.996.588,9

Die Ermittlung der Fair Values von Wertpapieren und Darlehen erfolgt gemäß der in Punkt 11 beschriebenen Methodik und Hierarchie. Bei der Ermittlung der Fair Values von nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten anderen Finanzinstrumenten werden laufzeit-, bonitäts- und instrumentspezifische Bewertungsparameter in Verbindung mit marktüblichen Bewertungsmethoden verwendet. Das maximale Ausfallsrisiko pro Klasse von Finanzinstrumenten entspricht den in der Tabelle dargestellten Buchwerten. Das maximale Ausfallsrisiko von Finanzgarantien bzw. unwiderruflichen Kreditzusagen entspricht dem Nominale in Höhe von TEUR 0,0 (31.12.2022: TEUR 0,0) bzw. TEUR 924.843,0 (31.12.2022: TEUR 1.078.113,2).

65. Risikomanagement

Ausgehend von den Unternehmenszielen der Kommunalkredit erfolgt die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten unter risikostrategischen Gesichtspunkten und besonderer Beachtung der Risikotragfähigkeit. Die Bank legt dabei besonderen Fokus auf das Risiko-Ertrags-Kalkül und die nachhaltige Erhöhung der Risikodeckungsmasse.

65.1. Organisation des Risikomanagements

Die Identifizierung und Bewertung der Risikotreiber des Geschäftsmodells erfolgt über jährliche Assessments, aus denen die Kommunalkredit eine Risikolandkarte ableitet. Ziele der Risikolandkarte sind die Herstellung eines einheitlichen Risikoverständnisses, eine gesamtbankweite Identifizierung und Bewertung der Risikotreiber des Geschäftsmodells sowie die Überprüfung der Vollständigkeit von Erfassung und Identifizierung potenzieller Steuerungslücken, die zu schließen sind.

Für die Hauptrisikoarten (insbesondere Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko) wird nach bankbetriebswirtschaftlich anerkannten internen Verfahren das dafür benötigte ökonomische Kapital berechnet. Zusätzlich ist für nicht hinreichend quantifizierbare Risiken (insbesondere operationelles Risiko, aber auch Reputationsrisiko, Rechtsrisiken und sonstige Risiken) ein Risikopuffer vorgesehen. Alle wesentlichen Risiken unterliegen in der Kommunalkredit einer bankweiten Limitstruktur, die kontinuierlich überwacht wird.

Ein zeitnahes, regelmäßiges und vollständiges Risikoberichtswesen ist in Form des Risikoreportings implementiert. Zusätzlich zum monatlichen Risikomanagement-Bericht („RMC-Bericht“), der ein detailliertes Bild aller materiellen Risiken und deren Abdeckung mit der verfügbaren Deckungsmasse darstellt, wird dem Vorstand regelmäßig über Einzelengagements mit erhöhtem Risikoprofil (Monitoring- bzw. Watchlist) berichtet. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat (insbesondere Prüfungsausschuss und Kreditausschuss) mittels regelmäßiger Berichte umfassend über die aktuellen risikorelevanten Entwicklungen informiert.

In der aufbauorganisatorischen Struktur für das Risikomanagement der Kommunalkredit sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses eindeutig definiert und festgelegt. Damit sind risikonehmende Organisationseinheiten (Markt) von Organisationseinheiten, die der Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen (Marktfolge), bis auf Vorstandsebene funktional getrennt. Die vom Markt unabhängige Risikomanagementfunktion wird vom Chief Risk Officer (CRO) auf Vorstandsebene wahrgenommen. Der CRO wird in seiner Funktion fachlich und operativ insbesondere durch die Bereiche Risk Controlling (RCON), Credit Risk (CR) und Compliance and Non-Financial Risk (CNFR) unterstützt.

Für die Aufnahme neuer Geschäftsfelder, neuer Märkte oder Produkte ist ein formalisiertes und strukturiertes Genehmigungs- und Implementierungsverfahren eingerichtet, das die adäquate Abbildung in Abwicklung, Risikomanagement und Reporting, Rechnungswesen sowie Meldewesen sicherstellt.

Die Überwachung und Steuerung der Risiken erfolgen durch folgende Gremien:

  • Das Risk Management Committee (RMC) ist das zentrale Element des übergreifenden Risikoüberwachungs- und Steuerungsprozesses, in dem der Vorstand monatlich über die Risikosituation der Gesamtbank informiert wird.
  • Das Asset Liability Committee (ALCO) unterstützt das operative Management von Markt- und Liquiditätsrisiken. Im Rahmen der Sitzungen werden die Marktsituation evaluiert sowie Maßnahmen zur Steuerung des Zins- und Liquiditätsrisikos behandelt.
  • Im Credit Committee (CC) erfolgt die Genehmigung von Einzeltransaktionen bzw. Neugeschäft (sofern keine Beschlussfassung des Aufsichtsrats gemäß Kompetenzordnung vorgesehen ist) sowie der Review von Portfolios und Einzeladressen aus dem Bestand.
  • Das Bewertungs-Jour fixe befasst sich mit Bewertungsfragen bzw. Spread Assessments von Bestandspositionen und Neugeschäft insbesondere in Bezug auf Projektfinanzierungen.

Die Quantifizierung der Risiken, der Risikodeckungsmasse sowie die Durchführung von Stresstests liegt in der Verantwortung des Bereichs Risikocontrolling (RCON). Zudem ist dieser Bereich für die Bewertung von Risikopositionen sowie die Validierung der seitens der Bank eingesetzten Methoden zur Risikomessung zuständig.

Analyse und Beurteilung von Einzeladressrisiken, Abgabe eines Zweitvotums bei der Kreditvergabe bzw. Reviews, Ratingvergabe, Limitierung von Branchen- bzw. Länderrisiken, Überwachung und Management von Engagements mit erhöhtem Risikoprofil (insbesondere Engagements der Monitoring- und Watchlist) sowie qualitative Portfolioanalysen fallen in die Zuständigkeit des Bereichs Credit Risk (CR).

Der Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) ist für die Geldwäscheprävention (AML- & CTF-Management), die Kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Compliance sowie für das Non-Financial Risk Management (insbesondere OpRisk und Information Security) der Bank verantwortlich.

65.2. Wesentliche Grundsätze des Risikomanagements

Im Rahmen der Risikostrategie für die jeweiligen Hauptrisikoarten bestimmt der Vorstand die Grundsätze für die angemessene Steuerung und Limitierung. Das ökonomische Risiko wird bei Festlegung des Risikoappetits für die Gesamtbank in Abstimmung mit der Risikotragfähigkeit (ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process bzw. ILAAP – Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und der Risikobereitschaft der Bank begrenzt und überwacht.

Darüber hinaus gelten für das Risikomanagement der Kommunalkredit folgende wesentliche Grundsätze:

  • Die Kommunalkredit geht keine Risiken zum Selbstzweck, sondern zur Schaffung eines nachhaltigen Mehrwerts ein.
  • Die Bank verfolgt eine der Ertragskraft und Eigenkapitalausstattung angemessene Begrenzung der Risiken.
  • Die Kommunalkredit fördert eine Risikokultur, die durch bewusste Auseinandersetzung mit Risiken auf allen Ebenen gekennzeichnet ist.
  • Die Bank übernimmt nur Risiken, für die eine entsprechende Expertise besteht oder erreichbar ist.
  • Die Einführung neuer Produkte oder Märkte setzt eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus.
  • Alle messbaren Risiken sind einer Limitstruktur zu unterwerfen. Die Einhaltung der Limite ist kontinuierlich zu überwachen – etwaige Überschreitungen zu eskalieren.
  • Die Ergebnisse der Risikomessung sind regelmäßigen Stresstests zu unterziehen.
  • Auslagerungen von Kernbankbereichen sind nur bei adäquaten Fähigkeiten und Erfahrung zulässig.

65.3. Gesamtbanksteuerung und Risikotragfähigkeit

Ziel der Gesamtbanksteuerung ist der risiko- und ertragsoptimierte Einsatz der Kapitalressourcen im Rahmen des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit der Bank. Folgende Risiken sind per Stichtag in der Kommunalkredit identifiziert und werden laufend im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht:

Abhängig vom Absicherungsziel werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung zwei ökonomische Steuerungskreise unterschieden:

Liquidationssicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz des Gläubigerschutzes)

 Absicherungsziel: Im Vordergrund steht die Sicherstellung einer Kapitalausstattung, die für den Liquidationsfall gewährleistet, dass alle Fremdkapitalgeber mit einer definierten Wahrscheinlichkeit bedient werden können („Gläubigerschutz“).

 Der ökonomische Kapitalbedarf (interne Risikomessung) wird dem ökonomischen Kapital/der Deckungsmasse gegenübergestellt. Sowohl ökonomischer Kapitalbedarf als auch die Risikodeckungsmasse werden bei diesem Ansatz barwertig ermittelt („Full Fair Value“-Betrachtung). Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 99,95 % verwendet.

 Risikostatus per 31. Dezember 2023 (bzw. Vorjahr):

Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
55,2 % (59,9 %) 44,8 % (40,1 %)

Going-Concern-Sicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung)

 Absicherungsziel: Der Fortbestand der Bank soll mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei Eintritt von Risiken ohne zusätzliches Eigenkapital sichergestellt werden.

 Alle GuV-wirksamen Risiken müssen jedenfalls durch das Plan-Jahresergebnis, auflösbare Rücklagen sowie das „freie Kapital“ gedeckt sein. Das freie Kapital ist jenes Kapital, welches das intern festgelegte Absicherungsziel, ausgedrückt über eine Mindest-T1-Quote sowie eine Mindest-Total Capital-Quote, übersteigt. Den Absicherungszielen sind entsprechende Frühwarnstufen vorgelagert. Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 95 % verwendet.

 Risikostatus T1-Ratio per 31. Dezember 2023 (bzw. Vorjahr):

Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
47,8 % (39,8 %) 52,2 % (60,2 %)

 Risikostatus TC-Ratio per 31. Dezember 2023 (bzw. Vorjahr):

Ökonomische Risiken in %
der Risikodeckungsmasse
Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
66,8 % (57,5 %) 33,2 % (42,5 %)

Neben diesen ökonomischen Steuerungskreisen wird die Einhaltung regulatorischer/normativer Mindestanforderungen und Absicherungsziele im Zuge der Mittelfristplanung und der laufenden Kapitalplanung gewährleistet.

Zusätzlich werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, um die Belastbarkeit des Geschäftsmodells zu testen und die Adäquanz der Kapitalausstattung sicherzustellen. Dazu werden grundsätzlich zwei unterschiedliche volkswirtschaftliche Szenarien (allgemeines Rezessionsszenario und idiosynkratisches Stressszenario) definiert und die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit quantifiziert.

Neben der gestressten Risikotragfähigkeit wird je Szenario auch eine gestresste, mehrjährige Planung erstellt, um die Stabilität des Geschäftsmodells im Zeitablauf zu testen. In Ergänzung zu den volkswirtschaftlichen Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese sollen aufzeigen, inwieweit Parameter und Risiken gestresst werden können, bis regulatorische oder interne Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

65.4. Kreditrisiko

65.4.1. Grundlagen

Kreditrisiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragskonform nachkommt.

Auf Basis des bestehenden CRR-Standardansatzes für alle Forderungsklassen kommen in der Kommunalkredit, so vorhanden, vorrangig externe Ratings zur Anwendung. Sofern diese nicht zur Verfügung stehen, werden für die interne Risikosteuerung Ratings aus internen Scoring- bzw. Ratingmodellen ermittelt. Jedem aktiven Kunden ist somit ein externes oder internes Rating zugeordnet, das mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten sind in einer internen Ratingskala (Masterskala) in Kategorien zusammengefasst, denen externe Ratings zugeordnet werden können. Die Leistungsfähigkeit und Trennschärfe der Ratingverfahren und ihre Prognosefähigkeit hinsichtlich Zahlungsausfällen werden regelmäßig überprüft und nötigenfalls angepasst.

In der Kommunalkredit werden zwei Arten von Kreditsicherheiten berücksichtigt: finanzielle Sicherheiten und persönliche Sicherheiten. Als finanzielle Sicherheiten werden vor allem Nettingvereinbarungen und Barbesicherungen zur Reduktion des Kontrahentenrisikos eingesetzt. Erhaltene finanzielle Sicherheiten reduzieren das bestehende Exposure. Im Gegensatz dazu wird das Exposure durch persönliche Sicherheiten (Garantien und Haftungen) nicht reduziert. Bei Vorliegen von persönlichen Sicherheiten kann das Exposure je nach Risikoeinschätzung dem Sicherheitengeber zugerechnet und so gegebenenfalls im Portfoliomodell und Limitwesen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen für Finanzierungen durch die Kommunalkredit marktkonforme Sicherheitenpakete, die in der Praxis potentiell verlustmindernd wirken, aber regulatorisch nicht anrechenbar sind (zum Beispiel Gesellschaftsanteile, Assetverpfändungen ohne Wertgutachten) und daher nicht angesetzt werden. Insgesamt fließen diese indirekt durch die aus externen Studien abgeleiteten Werte für Verluste im Fall eines Ausfalls (loss given default) in die Ermittlung der Risikokosten der Bank ein.

65.4.2. Unerwarteter Verlust

Die Quantifizierung des unerwarteten Verlustes aus Kreditrisiken zur Risikosteuerung und -begrenzung sowie zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für das Kreditrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalysen erfolgt monatlich unter Verwendung von Credit-VaR-Berechnungen. Zur Quantifizierung des unerwarteten Ausfallrisikos für Kreditrisiken verwendet die Kommunalkredit ein Ausfallmodell (Default-Modell) basierend auf dem CreditRisk+ Ansatz. Für die Berechnung des Credit-VaR werden ratingabhängige einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) sowie regional- und branchenspezifische Verlustquoten (LGD) verwendet. Das verwendete Modell beruht auf statistischen Methoden und Annahmen. Die verwendeten Parameter werden zumindest jährlich einem Überprüfungsprozess unterzogen, aktualisiert und der Prozess im Rahmen eines Validierungsberichts dokumentiert.

Der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr beträgt in der Liquidationssicht per 31. Dezember 2023 11,5 % (31.12.2022: 15,2 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse; der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr in der Going-Concern-Sicht per 31. Dezember 2023 10,9 % (31.12.2022: 13,2 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (T1) und per 31. Dezember 2023 15,2 % (31.12.2022: 19,1 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (Total Capital).

65.4.3. Ratingverteilung, Portfolioqualität und Konzentrationsrisiko

Das Gesamtexposure in Höhe von EUR 5.731 Mio. (31.12.2022: EUR 5.018 Mio.) nach Rating ist in den oberen Ratingkategorien konzentriert; per 31. Dezember 2023 sind 37,9 % (31.12.2022: 35,6 %) des Exposures „AAA“/„AA“ geratet, 65,8 % (31.12.2022:

68,4 %) Investmentgrade. Das Portfolio der Kommunalkredit hat insgesamt eine hohe Assetqualität; das exposuregewichtete Durchschnittsrating für das Gesamtexposure ist „A-“ (nach Standard & Poor’s-Ratingskala).

Das Kreditportfolio weist anhand des hohen Anteils an Investmentgrade-Bonitäten sowie der guten Portfoliodiversifizierung eine solide Portfolioqualität aus. Dies reflektiert sich auch in der moderaten Non-Performing-Loan-Ratio von1,5 % zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 (31.12.2022: 0,0 %). Unter Berücksichtigung von Garantien (ECA-Deckungen), beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote nur 1,0%. Die Kommunalkredit überwacht entsprechend den regulatorischen Vorgaben überfällige Forderungen. Abgesehen von einer ausgefallenen Forderung, die als Teil der NPL-Quote berichtet wird, gab es zum Stichtag keinen Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

Risikokonzentrationen werden bei der Kreditvergabe berücksichtigt, im Zuge des monatlichen Kreditrisikoreports im RMC überwacht sowie in Berichten an den Kreditausschuss und den Aufsichtsrat/Kreditausschuss dargestellt. Das Gesamtportfolio wird dabei nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert (unter anderem nach Sub-Portfolios, Ländern, Regionen, Top 20-„Gruppen verbundener Kunden“, Rating, Segmenten) und nach Hauptrisikotreibern, Sektoren, geografischer Verteilung, Ländern sowie Fremdwährungen limitiert. Ebenso wird der Gesamt-ECL wie auch der ECL aus den Top 15-Risikotreibern begrenzt und überwacht. Zusätzlich sind noch weitere Limitierungen definiert, die das Gesamtexposure mit höherem Risikogehalt begrenzen (zum Beispiel IFRS 9 High Risk Exposure, Single-B Exposures). Je nach Risikoeinschätzung werden Reviews in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt, jedoch zumindest jährlich.

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65.4.4. Kreditrisikoanalyse und Überwachung

Das Kreditgeschäft ist zentraler Bestandteil des Kerngeschäfts der Kommunalkredit. Dementsprechend gehören das Eingehen von Kreditrisiken sowie deren Steuerung zur Schlüsselkompetenz der Bank, wobei insbesondere Projektfinanzierungen im Infrastrukturbereich sowie die finanzielle Begleitung von Vorhaben der öffentlichen Hand im Vordergrund stehen. Die Aufgaben des operativen Kreditrisikomanagements (CR) umfassen dabei sämtliche Aktivitäten zur Prüfung, Überwachung und Limitierung von Risiken aus dem Einzelgeschäft.

Die Vergabe von Krediten, die Bewertung allfälliger Sicherheiten sowie die Bonitätsbeurteilung sind klaren Regelungen unter-worfen, die in den einschlägigen Vorschriften und Arbeitsanweisungen der Kommunalkredit abgebildet sind. Neben den Ver-gabekriterien (= „Kreditrisikostrategie“) zählen dazu die Kompetenzordnung, Vorgaben zur Bonitätsbeurteilung und zur Ratingermittlung.

Die Bank folgt für Transaktionen im Infrastrukturbuch einem dreistufigen Prozess, um das Risiko-Ertrags-Profil in der gebotenen inhaltlichen Tiefe transparent zu machen:

1 . Erstbeurteilung einer potenziellen Transaktion durch Markt und Markfolge mit klarer Empfehlung hinsichtlich Weiterverfolgung (gegebenenfalls unter spezifischen Auflagen) oder Ablehnung durch den Kompetenzträger;

2 . Due Diligence-Phase mit Fokus auf wirtschaftliche, finanzielle, technische, rechtliche und versicherungsspezifische Aspekte als Grundlage der Beantragung und Risikobeurteilung;

3 . Vorlage der Transaktion im Wege eines Kreditantrags (Markt) samt Risikostellungnahme (Marktfolge) zur Genehmigung durch den Kompetenzträger (Kreditkomitee bzw. Kreditausschuss des Aufsichtsrats).

Die organische Trennung von Markt- und Marktfolge wird dabei immer eingehalten.

65.4.5. Kreditrisikofrüherkennung und Risikovorsorge

Es findet regelmäßig eine Beurteilung statt, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Kundenengagements vorliegen. Die Beurteilung der Wertminderung findet entweder im Rahmen des jährlichen Rating-/Reviewprozesses oder anlassbezogen statt. Engagements mit erhöhtem Kreditrisiko bzw. Auffälligkeiten im Sinne eines „Early Warnings“ werden darüber hinaus monatlich im Rahmen des Monthly Portfolio Monitoring Meetings überwacht. Zu diesem Zweck verwendet die Kommunalkredit für die jeweiligen Segmente spezifische Frühwarnindikatoren, die auf Basis von qualitativen und quantitativen Merkmalen Engagements identifizieren, die einer erhöhen Monitoring-Frequenz zu unterwerfen sind.

Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 beläuft sich das Exposure auf der Watchlist auf EUR 25,8 Mio. (31.12.2022: EUR 97,8 Mio.). Es befinden sich zwei Engagements in der Sanierung.

Im Rahmen der Kreditsitzung aktualisiert und berichtet der Bereich Credit Risk (CR) monatlich über Partner mit erhöhten Kreditrisiken, wobei abzuleitende Maßnahmen in diesem Gremium beschlossen werden.

Die Festlegung der Wertminderungen für Kreditausfälle obliegt dem Risikomanagement mit Genehmigung des Kreditkomitees.

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65.4.6. Kontrahentenausfallrisiken aus Derivaten und Wertpapiergeschäften

Mit allen aktiven Gegenparteien der Kommunalkredit bestehen rechtlich verbindliche Nettingvereinbarungen für Derivate und Repo-Transaktionen (Close-Out Netting). Für Derivate bestehen mit allen aktiven finanziellen Gegenparteien Credit Support Annexes bzw. Besicherungsanhänge zu Rahmenverträgen mit täglich vereinbartem Collateral Margining gemäß der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR. Ausgenommen hiervon sind Derivatverträge im Deckungsstock. Für diese bestehen Rahmenverträge und Nettingvereinbarungen mit marktüblichen Konditionen. Entsprechend der Clearingpflicht nach EMIR bestehen weiters Clearing-Rahmenvereinbarungen. Derzeit bestehen keine Pensionsgeschäfte.

Das im Kreditrisiko berücksichtigte Exposure aus dem Gegenparteiausfallrisiko bei Derivaten ist definiert als das Restrisiko aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung von CSAs und Nettingvereinbarungen zuzüglich eines „Add On“ für potenzielle Marktwertänderungen während der sogenannten „Residual Period of Risk“ zwischen Ausfall der Gegenpartei und Glattstellung/Wiedereindeckung des Derivatgeschäfts.

Wertpapiergeschäfte werden überwiegend auf Basis „delivery against payment“ über Euroclear bzw. Clearstream abgewickelt.

Die ökonomische Begrenzung von Gegenparteiausfallrisikopositionen erfolgt einerseits über volumenbasierte Partner- und Kreditkonzentrationslimits, andererseits über das ökonomische Kreditrisiko in der Credit-VaR-Ermittlung der Risikotragfähigkeitsrechnung.

Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird gemäß IFRS 13 als Credit Valuation Adjustment (CVA) berechnet. CVA und DVA (Debt Valuation Adjustment) werden in der Kommunalkredit auf Basis der Potential Future Exposure-Methode mithilfe von Monte Carlo-Simulationen berechnet und als BCVA (bilateral CVA) zusammengefasst. Das Risiko aus Schwankungen im BCVA (BCVA-Risiko) wird mittels eines VaR-basierenden Ansatzes ermittelt.

65.4.7. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko ist aufgrund der Natur der Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung. Der Buchwert der Beteiligungen der assoziierten Unternehmen (at equity) beträgt per 31. Dezember 2023 EUR 2,6 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.). Der Buchwert der Beteiligungen, welche unter den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen werden, beläuft sich auf EUR 1,6 Mio. (31.12.2022: EUR 0,9 Mio.).

65.5. Liquiditätsrisikomanagement

Aufgabe des Liquiditätsrisikomanagements der Kommunalkredit ist es, die Liquiditätsrisikoposition der Bank zu identifizieren, zu analysieren und zu steuern, mit dem Ziel, zu jedem Zeitpunkt eine angemessene Liquiditätsdeckung zu effizienten Kosten zu gewährleisten. Der strategische Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird durch den ILAAP, welcher integrierter Bestand-

teil des übergeordneten ICAAP ist, definiert. Zu diesem Zweck hat die Bank umfangreiche Policies, Arbeitsanweisungen und Methoden implementiert, wie Liquiditätsrisikostrategie, IKS-Framework und Funding- bzw. Notfallpläne.

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65.5.1. Analyse der Liquiditätsposition [Baustein 1]

In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten vertraglicher, nicht diskontierter Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Dabei wird bei Zinsswaps, Cross-Currency-Swaps und Devisenswaps eine Bruttodarstellung vorgenommen, sodass ausschließlich die ausgehenden Cashflows des jeweiligen Derivats gezeigt werden.

Der Nominalbetrag der Zins- und Cross-Currency-Swaps betrug per Stichtag 31. Dezember 2023 EUR 3,7 Mrd. (31.12.2022: EUR 3,1 Mrd.). Die Cashflows umfassen neben Tilgungs- auch Zinszahlungen. Für Verbindlichkeiten mit variablen Cashflows werden die zukünftig anfallenden Cashflows auf Basis von Forward-Sätzen ermittelt.

Bei der Zuordnung der Beträge wird grundsätzlich auf die vertragliche und nicht auf die erwartete Restlaufzeit abgestellt. Erhaltene Sichteinlagen sowie erhaltenes Cash Collateral aus Collateral Margining von Derivaten werden somit als täglich fällig dargestellt. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen des Gläubigers, ist der Betrag dem Laufzeitband mit der frühestmöglichen Rückzahlung zugeordnet. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen der Kommunalkredit, wird eine konservative Sichtweise angesetzt. Zugesagte und noch nicht abgerufene Zahlungsverpflichtungen sowie gegebene Haftungen (sofern vorhanden) werden ebenso mit dem frühestmöglichen Abrufdatum dargestellt. Die Kommunalkredit übt keine Handelsaktivitäten aus.

Cashflows per 31.12.2023 (bzw. 2022)

CASHFLOWS
in EUR Mio.
Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Derivate als
Sicherungsinstrumente
designiert
Trading*
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Bis zu einem Monat 533,9 292,9 1,2 1,2 119,3 128,8
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 284,4 265,9 19,4 7,7 118,4 35,9
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 1.602,5 976,1 41,4 36,0 5,6 112,0
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahre 2.593,8 2.204,7 126,0 151,8 16,2 21,0
Mehr als 5 Jahre 1.153,7 1.092,6 105,9 87,1 2,0 3,8
Summe 6.168,3 4.832,2 293,9 283,8 261,3 301,5

* Es handelt sich dabei um Derivate, die formal nicht in einem Mikro-Hedge im Sinne von IFRS eingebunden sind, jedoch der Risikosteuerung auf Portfolioebene dienen.

65.5.2. Berichtswesen an den Vorstand und Aufsichtsrat [Baustein 2]

Eine operative Liquiditätsvorschaurechnung für einen Betrachtungshorizont von einem Jahr sowie ein Time-to-Wall Stress-Szenario werden wöchentlich erstellt. Zusätzlich werden operative und strategische Liquiditätsthemen im monatlichen ALCO besprochen. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus im monatlichen RMC überwacht und dem Aufsichtsrat in den quartalsweisen Sitzungen berichtet.

65.5.3. Liquiditäts-Notfallplan [Baustein 3]

Die Kommunalkredit verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan, der für den Notfall die Verantwortlichkeiten und die Zusammensetzung von Krisengremien, die internen und externen Kommunikationswege sowie gegebenenfalls die zu ergreifenden Maßnahmen regelt. Er dient dem effizienten Liquiditätsmanagement in einem krisenhaften Marktumfeld und wird durch eindeutig definierte Ereignisse und/oder Frühwarnindikatoren aktiviert. In einem Notfall übernimmt das Krisengremium die Liquiditätssteuerung und entscheidet über zu treffende Maßnahmen.

65.5.4. Management des operativen und strukturellen Liquiditätsrisikos [Baustein 4-8]

Zur Steuerung der kurzfristigen Liquidität (<1 Jahr) steht dem Management ein kurz- und mittelfristiges Liquiditätsszenario zur Verfügung. In diesen Szenarien werden neben den vertraglichen determinierten Zahlungsströmen auch erwartete Zahlungsströme aus neuen Emissionen, Kündigungen bestehender Geschäfte, Auszahlungen aus Neugeschäftsabschlüssen, Einzahlungen aus Syndizierungen, Retail-Taggeldern, Repo-Prolongationen sowie der Liquiditätsbedarf aus den Dotierungen von Barsicherheiten (aus Credit Support Agreements/ISDA-Vereinbarungen) berücksichtigt. Die resultierenden Liquiditätsgaps stehen im kurzfristigen Liquiditätsszenario auf Tagesbasis zur Verfügung.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erwarteten Liquiditätsgaps nach geplanten Maßnahmen, die freie Liquiditätsreserve und die Nettoposition aus Liquiditätsgap und Reserve als Liquiditätsposition dargestellt:

Liquidität per 31.12.2023 (bzw. 2022)

LIQUIDITÄT
in EUR Mio.
Erwarteter Liquiditätsgap Verfügbare Liquidität Liquiditätsposition
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Bis zu einem Monat 1.091,3 366,5 529,2 499,6 1.620,6 866,1
Mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 309,6 56,2 1,1 -75,3 310,6 -19,2
Mehr als drei Monate bis zu einem Jahr -495,4 118,5 34,5 12,8 -460,9 131,4
Summe 905,5 541,2 564,8 437,1 1.470,3 978,3

Zur Steuerung der strukturellen Liquiditätsrisikoposition (>= 1 Jahr) verwendet die Kommunalkredit eine Analyse der erwarteten Kapitalströme für die Gesamtlaufzeit aller On- und Off-Balance-Geschäfte. Die Überhänge aus den Kapitalein- und Kapitalauszahlungen werden auf periodischer und kumulierter Ebene überwacht und sind die Basis für die strategische Liquiditätssteuerung.

65.6. Marktrisikomanagement

Marktrisiken bezeichnen potenzielle Verlustrisiken an bilanziellen und außerbilanziellen Positionen, die sich aus für das Institut nachteiligen Marktpreisbewegungen ergeben. Zu den institutsspezifischen Marktrisiken zählen im Wesentlichen Zinsänderungsrisiko, Wechselkursrisiko, Credit Spread-Risiko, Basis Spread-Risiko und Optionspreisrisiko.

65.6.1. Zinsänderungsrisiko

Bei der Messung, Steuerung und Begrenzung von Zinsrisiken aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen unterscheidet die Kommunalkredit grundsätzlich zwischen dem periodenorientierten Repricing-Risiko und dem barwertorientierten Zinsänderungsrisiko.

Zum Zweck der effizienten Steuerung des Zinsrisikos und des Zinsüberschusses verfügt die Kommunalkredit über ein Analyse- und Simulationsinstrument (Zinsgap-Struktur je Währung, ZinsVaR, Sensitivitätsanalysen, Simulationstransaktionen), das die Prognose und gezielte Steuerung des Gesamtbankzinsrisikos aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen, der G&V-Sensitivität der IFRS Fair Value-Bestände sowie des periodischen Zinsüberschusses ermöglicht. Für die Berechnung des Zins-VaR wird ein internes Modell basierend auf historischen Zinsbewegungen angewendet.

Das Portfolio der Kommunalkredit beinhaltet weitgehend Positionen mit klar definierter Zins- und Kapitalbindung. Nicht lineare Risiken sind in der Regel vollständig abgesichert bzw. werden in einer Szenarioanalyse quantifiziert; offene Positionen sind eng limitiert und überwacht. Positionen mit wirtschaftlich nicht klar festgelegter Zins- und Kapitalbindung bestehen in Retaileinlagen (Taggelder). Die Zinsbindung dieser Taggelder wird grundsätzlich abhängig von der Pricingstrategie modelliert.

Im Rahmen der Zinsrisikomessung im RMC werden die Gapstrukturen analysiert und die Preissensitivität der Gesamtposition sowie die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Perioden-Nettozinsertrag (Repricingrisiko) für verschiedene Szenarien quantifiziert. Das Repricingrisiko wird für die Währungen EUR, USD, CHF, GBP und JPY gemessen.

Bei der Steuerung unterscheidet die Kommunalkredit zwischen den Teilportfolien:

  • Unterjährige Zinsposition („Kurzfrist-ALM“)
  • Überjährige Zinsposition („Langfrist-ALM“)
  • Eigenkapitalveranlagungsportfolio („Eigenkapital-Buch“)
  • IFRS Fair Value-Position
  • IFRS OCI Value-Position

Zur Steuerung der kurzfristigen, unterjährigen Zinsrisikoposition ist ein Analyse- und Steuerungs-Tool im Einsatz, welches ein effizientes Management des Repricingrisikos je Währung ermöglicht.

Der jährliche Nettozinsertragseffekt aus dem Repricingrisiko der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2023 bei einem parallelen Zinsanstieg der kurzfristigen Zinsen um +100 Basispunkte EUR +3,3 Mio. (31.12.2022: EUR +0,7 Mio.).

 

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das barwertige Zinsänderungsrisiko im Bankbuch bzw. der IFRS-GuV-wirksamen Zinsrisikoposition bei einem Parallelshift um +30 Basispunkte EUR +8,1 Mio. bzw. EUR +0,0 Mio. (31.12.2022: EUR +1,5 Mio. bzw. EUR +1,1 Mio.). Jenes der IFRS-OCI-wirksamen Zinsrisikoposition beträgt EUR -4,9 Mio. (31.12.2022: EUR -4,3 Mio.).

65.6.2. Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko eines Verlustes in Fremdwährungspositionen, verursacht durch eine ungünstige Veränderung des Wechselkurses, wobei die offene Devisenposition die Differenz zwischen der Summe der Aktivpositionen und der Summe der Passivpositionen unter Berücksichtigung von Fremdwährungs-Derivaten einer Währung ist.

Zur Messung des Risikos wird täglich ein Value-at-Risk der offenen UGB-Devisenposition ermittelt, basierend auf dem Varianz-/ Covarianz-Ansatz mit einer Haltedauer von 1 Handelstag und einem Konfidenzintervall von 99 %, wobei exponentiell gewichtete, historische Volatilitäten und Korrelationen herangezogen werden. Die offene UGB-Devisenposition wird täglich bis auf geringe Residualpositionen geschlossen. Der FX VaR per 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 0,3 (31.12.2022: TEUR 4,5).

65.6.3. Credit Spread-Risiko

Das Credit Spread-Risiko ist das Risiko von Wertverlusten durch marktbedingte Änderungen der Credit Spreads, wobei keine Ratingverschlechterung der Emittentengruppe auftritt. Unter Credit Spreads versteht man die vom Markt, einem Emittenten oder einer Emittentengruppe zugeordneten Risikoaufschläge, die bei der Marktwertbestimmung eines Finanzinstruments eingepreist werden.

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Credit Spread-Risiko bei einem Ausweiten der Credit Spreads um +20 Basispunkte EUR -1,9 Mio. (31.12.2022: EUR -1,3 Mio.) in der IFRS-GuV-Position und EUR -13,2 Mio. (31.12.2022: EUR -10,6 Mio.) in der IFRS-OCI-Position.

65.6.4. Basis Spread-Risiko

Unter Basis Spread-Risiko versteht man das Risiko, das aus der Veränderung des Basis Spreads resultiert, welches für vom Marktstandard abweichende Referenzzinssätze und Zahlungsfrequenzen bei variablen Zinskonditionen eingepreist wird. Das IFRS-relevante Basis Spread-Risiko ist bis auf Residualrisiken in den einzelnen Währungen abgesichert.

Das Basis Spread-Risiko beträgt bei einem Ausweiten der Basis Spreads um einen Basispunkt EUR +0,0 Mio. zum 31. Dezember 2023 (per 31.12.2022: EUR +0,0 Mio.).

65.6.5. Optionspreisrisiko

Unter Optionspreisrisiko versteht die Kommunalkredit das Risiko von Marktwertveränderungen aus offenen Optionspositionen. Zur Messung des Optionspreisrisikos wird eine Szenario-Matrix erstellt, bei der Zinsshifts (-/+ 30 BP), Volatilitätsshifts (-/+ 30 %) und kombinierte Shifts ermittelt werden. Das über die Szenario-Matrix ermittelte Optionspreisrisiko im Bankbuch beträgt EUR 0,0 Mio. per 31. Dezember 2023 (31.12.2022: EUR -0,1 Mio. unter Anwendung eines -/+ 30 BP-Zinsshifts). Das offene Optionsrisiko im Bankbuch resultiert ausschließlich aus einseitigen Kündigungsrechten der Kommunalkredit in eigenen Emissionen (das heißt, Ausübungsrecht hat die Kommunalkredit selbst). Per 31. Dezember 2023 bestehen keine GuV-relevanten Optionspreisrisiken.

65.7. Operationelles Risiko

Die Kommunalkredit definiert operationelles Risiko als die Möglichkeit von Verlusten aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder infolge externer Ereignisse. Auch das Rechtsrisiko ist Teil des operationellen Risikos. Externe Ereignisse, die rein den Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Eigenbonitätsrisiko oder sonstigem Risiko zuzuordnen sind und keinen operationellen Hintergrund haben, fallen nicht unter diese Definition. Ziel des Operationellen Risikomanagements (ORM) ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeit operationeller Risiken sowie deren Schadenspotenzial für die Bank zu vermindern. Das operationelle Risikomanagement ist im Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) angesiedelt. In Abstimmung mit diesem werden in den Fachabteilungen Operational Risk Correspondents (ORC) ernannt, die als Ansprechpartner das Bindeglied zum Operationellen Risikomanagement darstellen und den ORM-Prozess unterstützen.

Als wesentliche Instrumente für das Management operationeller Risiken stehen die operationelle Ereignisdatenbank sowie Risk & Control Self Assessments zur Verfügung. Die Datenbank verkörpert dabei die vergangenheitsbezogene Sicht, das heißt, realisierte Gewinne/Verluste aufgrund operationeller Ereignisse werden unter Einbindung des Linienmanagements dort erfasst. Demgegenüber stellen Risk & Control Self Assessments die zukunftsbezogene Sichtweise dar. Risiken werden identifiziert und hinsichtlich des Risikogehaltes einer Expertenschätzung unterzogen.

Die Assessments werden in der Kommunalkredit als „Coached Self-Assessments“ durchgeführt, das heißt, die Einschätzung und Beurteilung einzelner Risiken erfolgt durch die Bereiche selbst unter der Begleitung von CNFR. Die Einträge aus der Ereignisdatenbank dienen dabei als Input und Feedbackschleife zur Neubewertung von Risiken.

Risikobehaftetete Themenbereiche werden auf Bereichsebene mit den verantwortlichen Bereichsleitern diskutiert, analysiert und bewertet sowie Top-Risiken auf einer eigenen OpRisk-Risikolandkarte dargestellt. Um diese Risiken zu minimieren, sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen und ein abgestimmter Maßnahmenplan zu erstellen. Die OpRisk-Risikolandkarten der Bereiche werden in einer Gesamtschau der relevanten Risken zu einer OpRisk-Risikolandkarte der Gesamtbank verdichtet.

Unter Leitung des Credit Risk Officers (CRO) findet im Rahmen des Operational Coordination Committees (OCC) halbjährlich eine Abstimmung mit den wesentlichen internen Stakeholdern über operationelle Risiken statt. Der Vorstand und das Management werden monatlich in den Risk Management Committee-Meetings über operationelle Risiken informiert.

Zur Quantifizierung der Eigenmittelanforderungen wendet die Kommunalkredit den Standardansatz an. Die auf dieser Grundlage vorgehaltenen Eigenmittel liegen wesentlich über den in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Schadensfällen.

1 Risikoidentifizierung auf Prozessgruppenebene
2 Risikobewertung auf Prozessgruppenebene
3 Risikokonsolidierung auf Bereichsebene
4 Detailanalyse der Top-Risiken auf Bereichsebene
5 Konsolidierung bereichs-übergreifender Risiken auf Unternehmensebene
6 Detailanalyse der Top-Risiken auf Unternehmensebene
7 Optionen der Risikobewältigung

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65.8. Business Continuity Management

Das etablierte Business Continuity Management (BCM) stellt ein umfassendes, angemessenes und effizientes betriebliches Kontinuitätsmanagement sicher. Das Kontinuitätsmanagement beinhaltet unter anderem die Erstellung und das Management der Kontinuitäts- und Wiederanlaufpläne sowie die Vorhaltung von Ressourcen, um etwaige Betriebsunterbrechungen effektiv und mit möglichst geringen Unterbrechungszeiten zu managen. Dazu zählen beispielsweise als physische Maßnahmen das Bereitstellen eines externen Krisenstabraumes oder die Verfügbarkeit einer Netzersatzanlage. Für kritische IT-gestützte Prozesse sind je nach Einsatzfall manuelle Arbeitsschritte oder alternative IT-Services verfügbar.

Das jährliche Ressource Assessment wurde durchgeführt; die im Krisenfall benötigten Ressourcen wurden ermittelt. Im Zuge des Ressource Assessments fand auch die jährliche Business Impact-Analyse (BIA) statt. Dabei wurden die Geschäftsprozesse und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Services hinsichtlich ihrer Kritikalität und der benötigten Wiederherstellungszeit im Krisenfall beurteilt und die Krisenpläne überarbeitet. Im 1. Halbjahr 2023 wurde eine umfassende Krisenübung bzgl. „Energieengpass/Blackout“ bankübergreifend geplant und durchgeführt. Im 1. HJ 2023 wurde die KA IT, und somit auch das BCM der KA, erfolgreich gem. ISO 27001 zertifiziert.

65.9. Richtlinienmanagement

In der Kommunalkredit sind alle Handlungsanweisungen (Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Handbücher, Betriebsvereinbarungen) in einer Richtlinienübersicht im Intranet abgelegt und für alle Mitarbeiter:innen abrufbar. Die formalen Mindestanforderungen an Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen sind definiert sowie die Verantwortlichkeiten betreffend Aktualisierung, Freigabe und Verteilung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen festgelegt.

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65.10. Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind integrierter Teil der Risikostrategien und Risikokategorien der Kommunalkredit. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den Konzepten, der Steuerung und den Messmethoden der Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Syndizierungs- und operationellen Risiken wird laufend evaluiert und erweitert.

Die Kommunalkredit finanziert schwerpunktmäßig die öffentliche Hand in Österreich und Projekte in den Bereichen Erneuerbare Energien, Telekommunikations- und soziale Infrastruktur in Europa. ESG-Risiken im Portfolio werden daher auf Basis der durchgeführten Analysen insgesamt als gering eingeschätzt. Eventuelle Risiken werden bei der Kreditvergabe berücksichtigt und sind in den Planungsannahmen für die Kreditnehmer und den festgestellten Ratings angemessen reflektiert.

Zur Überprüfung, ob Investitionen in Infrastruktur- und Energieprojekte den Nachhaltigkeitsanforderungen der Kommunalkredit genügen, wird seit vielen Jahren ein intern entwickelter „ESG/Sustainability Check“ angewandt, bei dem es sich um ein dreistufiges Verfahren handelt:

2023 wurde eine Risiko-Einstufung des Infrastruktur- und Energieportfolios der Kommunalkredit anhand einer definierten fünfstufigen ESG-Skala („Klasse 1 bis 5“) auf Ebene der finanzierten Industriesektoren und Subsektoren implementiert. Geschäfte im Infrastruktur- und Energieportfolio werden klassifiziert und bewertet, um einen Überblick über Umwelt- und soziale Nachhaltigkeitsrisiken im Portfolio zu erhalten und um sicherzustellen, dass die branchenrelevanten Nachhaltigkeitsrisiken des Portfolios adäquat bewertet werden. Im Bereich Umweltrisiken wurden zum 31. Dezember 2023 74 % des Infrastruktur- und Energieportfolios mit einem niedrigen Risiko (Klasse 1 und 2) bewertet. Rund 21 % weisen ein mittleres (Klasse 3) und lediglich rund 5 % ein erhöhtes Risiko (Klasse 4) auf. Kein Engagement wurde mit der Risikoklasse 5 (hohes Risiko) bewertet. Im Bereich soziale Nachhaltigkeitsrisiken wurden zum 31. Dezember 2023 rund 77 % des Infrastruktur- und Energieportfolios mit einem niedrigen Risiko (Klasse 1 und 2) bewertet. 23 % weisen ein mittleres (Klasse 3) und weniger als 1 % ein erhöhtes Risiko (Klasse 4) auf. Kein Engagement wurde mit der Risikoklasse 5 (hohes Risiko) bewertet.

Zur systematischen Risikobegrenzung sind Sektorenlimits im In-frastruktur- und Energiebereich im Einsatz, um der strategischen Ausrichtung der Bank gerecht zu werden. Zusätzlich zu den Sek-

torenlimits wird der Anteil an Engagements in der Klasse 4 und 5 am Infrastruktur- und Energieportfolio ebenfalls limitiert. Diese Limits sind integraler Bestandteil des monatlichen Risikoreportings an das Managementteam.

Auch bei der Ableitung des Liquiditätspuffers werden ESG-Risiken als eigene Komponente berücksichtigt, wobei dazu unter anderem die Kunden- und Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten analysiert wird. Des Weiteren werden Bedrohungen für die bankeigene Infrastruktur durch Klima- und Umweltereignisse im Rahmen des Informationssicherheitsrisikomanagements sowie des OpRisk-Managements bewertet. ESG-relevante Risiken bzw. Themen werden in der OpRisk-Ereignisdatenbank individuell gekennzeichnet und wurden in die Risk & Control Self Assessments der Kommunalkredit aufgenommen.

1 Beitrag zu UN Sustainable Development Goals (SDG) | Überprüfung der SDG-Kriterien: Jede neue Transaktion muss zumindest zu einem SDG einen positiven Beitrag leisten.

2 Kompletter Ausschluss bei Menschenrechtsverletzungen sowie für bestimmte Branchen und Sektoren wie Glückspielindustrie, Pornografie, Waffen.

3 Überprüfung von bis zu 20 qualitativen ESG-Kriterien: Der Kriterienkatalog umfasst beispielsweise im „E-Bereich“ auf Transaktionsebene eine Einschätzung der Auswirkung in Richtung CO2-Emissionen, Biodiversität, Wasser und Boden, Energie und Ressourcenverbrauch, im „S-Bereich“ erfolgt unter anderem eine Einwertung der Effekte auf Diversität, Gleichstellung, Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem, Bereitstellung von grüner Energie, sauberem Wasser und Transport. Im „G-Bereich“ umfasst die Bewertung Korruption, Corporate Governance und weitere Umweltstandards.

66. Strukturierte Einheiten

Die Kommunalkredit Gruppe hält Anteile an Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1, einem nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen in Form eines geschlossenen Investmentfonds. Der Fonds bietet institutionellen Investoren einen diversifizierten Zugang zur Infrastruktur-Pipeline der Bank im Bereich von europäischen Infrastruktur- und Energiefinanzierungen. Die Kommunalkredit ist dabei in der Funktion des General Partners, des Asset Sourcers und des Assets Servicers tätig und übt in diesen Funktionen Einfluss auf den Fonds aus. Als Asset Sourcer hat die Kommunalkredit das Recht, Investments für den Fonds im Rahmen der Investitionsrichtlinien vorzuschlagen. Der Vorschlag wird in der Folge von einem unabhängigen Investment Advisor und einem extern bestellten, unabhängigen Investmentfondsmanager geprüft und entschieden. Eine Rücknahmeverpflichtung der in den Fonds übertragenen Assets (zum Beispiel bei Non-Performance) besteht für die Kommunalkredit nicht. Um die erfolgreiche Markteinführung des ersten Fonds zu unterstützen, zeichnete die Kommunalkredit bei Auflage selbst Anteile am Fonds. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Anteil der Kommunalkredit nicht-signifikante 8,5 % (31.12.2022: 8,5 %). Weiters wurden 2023 Erträge aus Ausschüttung und Fees von TEUR 1.065,7 (1.1.-31.12.2022: TEUR 787,5) vereinnahmt. Die Anteile an der strukturierten Einheit sind als Finanzinstrumente in der Kategorie „Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value“ angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 stellen sich die Anteile an der strukturierten Einheit wie folgt in der Konzernbilanz dar:

BUCHWERTE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value 24.287,4 29.028,0
NOMINALE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Nominalwert der Anteile 23.216,0 28.170,0

Der Höchstbetrag in Bezug auf mögliche Verluste aus den Anteilen an der strukturierten Einheit hält, beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 24.287,4 (31.12.2022: TEUR 29.028,0). Dies entspricht dem derzeitigen Anteil der Kommunalkredit am Net Asset Value (NAV) des Investmentfonds. Im Geschäftsjahr 2023 besteht keine offene Zusage der Kommunalkredit, weitere Anteile (31.12.2022: TEUR 1.800,0) zu zeichnen.

67. Rechtsrisiken

Am 2. Juli 2021 wurde gegen die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) nach Anzeige eines Betroffenen ein Verfahren der Datenschutzbehörde eingeleitet. Das Verfahren war bis 5.Dezember 2023 ausgesetzt, da eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu § 30 Datenschutzgesetz durch die Datenschutzbehörde abgewartet wurde. Am 11. Dezember 2023 informierte die Datenschutzbehörde, dass das Verfahren gegen die KPC eingestellt wurde.

68. Sonstige Verpflichtungen

Spaltungshaftung

Zur Besicherung der Spaltungshaftung der KA Finanz AG, welche solidarisch mit der Kommunalkredit für die bis zur Eintragung der Spaltung im Firmenbuch am 26. September 2015 entstandenen und in die Kommunalkredit abgespaltenen Verbindlichkeiten haftet, hatte die Kommunalkredit einen Covered Bond mit Nominale von TEUR 107.000,0 aufgelegt und an die KA Finanz AG verpfändet. Die KA Finanz AG hat am 26. September 2023 die Pfandfreigabe erklärt, in der Folge diese Anleihe auf Instruktion der Kommunalkredit Austria AG am 4. Oktober 2023 vernichtet wurde.

Sonstige Verpflichtungen

Die Kommunalkredit ist gemäß § 2 Abs. 3 ESAEG zur anteiligen Sicherung von Einlagen im Rahmen der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien, verpflichtet.

69. Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss sowie der Jahresabschluss der Kommunalkredit wurden am 14. Februar 2024 vom Vorstand unterzeichnet. Sowohl der Aufsichtsrat (22. Februar 2024) als auch die Hauptversammlung (22. Februar 2024) können Änderungen des Jahresabschlusses vornehmen, die sich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken können.

70. Angaben über Mitarbeiter:innen

Die Kommunalkredit Gruppe beschäftigte vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 durchschnittlich 371 Mitarbeiter:innen (1.1.-31.12.2022: 327) inklusive Vorstand, wobei 225 (1.1.-31.12.2022: 200) dem Bankbetrieb und 146 (1.1.-31.12.2022: 127) der KPC zuzuordnen sind. Teilzeitkräfte werden nach ihrem Beschäftigungsgrad gewichtet dargestellt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte die Kommunal-kredit Gruppe 403 Mitarbeiter:innen (31.12.2022: 364) inklusive Vorstand, wobei 234 (31.12.2022: 224) dem Bankbetrieb und 169 (31.12.2022: 140) der KPC zuzuordnen sind.

71. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Eigentümerstruktur/Geschäfte mit Eigentümern

NAME DER GESELLSCHAFT Beziehung zur Kommunalkredit Sitz der Gesellschaft Anteile
Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH Direktes Mutterunternehmen Wien, Österreich
FN 428981f
99,80 %
an der Kommunalkredit

Die Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere) wird zu 55 % von Interritus Limited und zu 45 % von Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) gehalten; die beiden Gesellschafter üben über vertragliche Vereinbarungen Joint Control über die Satere aus. Die Satere ist demnach als Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 und somit als beherrschendes Mutterunternehmen der Kommunalkredit zu klassifizieren.

Die Kommunalkredit hat Rahmenverträge für die treuhänderische Verwaltung von Krediten mit der Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) und einer der Trinity nahestehenden Gesellschaft abgeschlossen; für die Kommunalkredit bestehen keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte, wodurch die Kriterien für einen Bilanzausweis nicht vorliegen. Zum 31. Dezember 2023 werden Positionen in Höhe von TEUR 193.259,3 (31.12.2022: TEUR 248.474,1) für die Trinity treuhändig gehalten; für die der Trinity nahestehende Gesellschaft liegen zum Stichtag keine Geschäfte vor. Aus der treuhänderischen Verwaltung dieser Transaktionen wurden 2023 Provisionserträge in Höhe von TEUR 893,4 (1.1.-31.12.2022: TEUR 958,6) generiert; davon bestehen zum 31. Dezember 2023 offene Salden in Höhe von TEUR 214,3 (31.12.2022: TEUR 239,0), ausgewiesen unter den sonstigen Vermögenswerten.

Steuergruppe

Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2023 die Kommunalkredit, die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die KA Florestan GmbH und die KA Florestan Hydrogen GmbH enthalten.

Beziehungen zu assoziierten Unternehmen

Es bestehen folgende Beziehungen zur at equity einbezogenen PeakSun Holding GmbH:

  • Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 0,0 (31.12.2022: TEUR 1.877,1); daraus entstanden Zinserträge in Höhe von TEUR 0,0 (1.1. 31.12.2022: TEUR 408,3)
  • Andere außerbilanzielle Verpflichtungen in Form von zugesagten Kreditrahmen in Höhe von TEUR 0,0 (31.12.2022: TEUR 8.409,5)

Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen

Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der Kommunalkredit direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Die Kommunalkredit zählt die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Personen in Schlüsselpositionen.

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Gesamtbezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:

GESAMTBEZÜGE in EUR 1.000 31.12.2023 31.12.2022
Aktive Vorstandsmitglieder 4.892,4 3.762,7
Aktive Aufsichtsratsmitglieder 282,5 227,9
Insgesamt 5.174,9 3.990,6

Bei den Gesamtbezügen der aktiven Vorstandsmitglieder handelt es sich um kurzfristige Bezüge. Zusätzlich bestehen TEUR 8.957,1 (2022: TEUR 7.692,8) andere langfristig fällige Leistungen gemäß des dem § 39b BWG entsprechenden Vergütungshandbuchs (Deferrals von variablen Vergütungen).

Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr wurden für aktive Vorstandsmitglieder keine Zahlungen an eine Pensionskasse geleistet.

Zum 31. Dezember 2023 waren wie im Vorjahr keine Kredite/Vorschüsse an Mitglieder des Vorstandes und an Mitglieder des Aufsichtsrates aushaftend, für diese Personen bestanden auch keine Haftungen der Kommunalkredit. An der Fidelio KA Beteiligung GmbH ist eine Gesellschaft mit einem Kapitalanteil von 25,1 % beteiligt, welche im Einflussbereich eines Vorstandsmitglieds der Kommunalkredit und eines nahen Familienangehörigen steht. Die Fidelio KA Beteiligung GmbH wurde mit dem Geschäftszweck des Eingehens und Haltens von Beteiligungen, unter anderem in den Geschäftsbereichen Alternative Investment Fund, Asset Management und Advisory, gegründet und besitzt Beteiligungen an der Fidelio KA Investment Advisory GmbH und Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund GP S. à r. l.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen enthalten Pensions- und Abfertigungszahlungen, Veränderungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellung, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen an eine Mitarbeitervorsorgekasse und Zahlungen an eine Pensionskasse:

AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND PENSIONEN in EUR 1,000 31.12.2023 31.12.2022
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 325,3 316,1
Andere Arbeitnehmer 661,3 139,4
Insgesamt 986,6 455,5
davon im Eigenkapital erfasst (Änderung der Rückstellungen aufgrund
versicherungsmathematischer Ergebnisse)
1.732,5 552,7
davon im Verwaltungsaufwand erfasst -745,9 -97,2

72. Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR

Entsprechend den Anforderungen des Teil 8 der CRR werden in einem separaten Offenlegungsbericht wesentliche qualitative und quantitative Informationen über das Institut offengelegt. Dieser wird auf der Website der Kommunalkredit (www.kommunalkredit.at) unter „Investor Relations/Finanzinformation & Berichte“ veröffentlicht.

73. Angaben über Organe

Mitglieder des Vorstands

Karl-Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Dr. Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Claudia Wieser

Mitglied des Vorstands, bis 31. März 2023

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Patrick Bettscheider

Vorsitzender des Aufsichtsrats;

entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH; Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

Friedrich Andreae

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH;

Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

Tina Kleingarn

Partner Westend Corporate Finance

Jürgen Meisch Geschäftsführer Achalm Capital GmbH

Martin Rey

Geschäftsführer Maroban GmbH

Alois Steinbichler

Geschäftsführer AST Beratungs- und Beteiligung GmbH

Peter Krammer

vom Betriebsrat nominiert, bis 7. Dezember 2023

Brigitte Markl

vom Betriebsrat nominiert, bis 31. Jänner 2023

Gerald Unterrainer

vom Betriebsrat nominiert, seit 9. November 2022

Oliver Fincke

vom Betriebsrat nominiert, seit 3. Februar 2023

Claudia Slauer

vom Betriebsrat nominiert, seit 28. Dezember 2023

Staatskommissär

Dr. Philip Schweizer

Staatskommissär, Bundesministerium für Finanzen

Markus Kroiher

Staatskommissär-Stellvertreter,

Bundesministerium für Finanzen

Regierungskommissär

Als Regierungskommissäre des Deckungsstockes für fundierte Schuldverschreibungen waren 2023 bestellt:

Karin Fischer

Regierungskommissärin

Bundesministerium für Finanzen

bis 30. April 2023

Anna Staudigl

Regierungskommissär-Stellvertreterin

Bundesministerium für Finanzen

bis 30. April 2023

Wien, am 14. Februar 2024

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

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Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Bernhard Mechtler.

Wien, 14. Februar 2024

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzern-lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Kommunalkredit Austria AG,

Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Kreditforderungen an Kunden

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Risikovorsorgen im Anhang zum Konzernabschluss in Punkt 8 „Risikovorsorgen“.

Das Risiko für den Abschluss

Die nach fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag von 2,0 Mrd. EUR ausgewiesen und verteilen sich im Wesentlichen auf die Kundensegmente „Project Finance“, „Utilities“, „Corporate“ und „Public Finance“.

Der Konzern überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und damit Einzelwertberichtigungen (Stufe 3) zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.

Die Berechnung der Risikovorsorge für ausgefallene Kunden – sofern es solche gibt – basiert auf einer Analyse der erwarteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung sowie der Bewertung von Kreditsicherheiten des jeweiligen Kunden beeinflusst.

Bei allen nicht ausgefallenen Forderungen wird für erwartete Kreditverluste („expected credit losses“ – „ECL“) eine Wertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stufe 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit (Stufe 2) berechnet.

Bei der Ermittlung der ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen rating-basierte Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.

Für den Abschluss ergibt sich daraus das Risiko, dass dem Stufentransfer und der Ermittlung der Wertberichtigungen Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kreditrisikovorsorge ergeben. Diese Schätzungsunsicherheiten sind zum Stichtag besonders vom negativen wirtschaftlichen Umfeld beeinflusst.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Kreditforderungen an Kunden haben wir unter Einbeziehung unserer Financial Risk Management- und IT-Spezialisten folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

Bewertung von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Kreditforderungen an Kunden

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts unter anderem von Finanzinstrumenten im Anhang zum Konzernabschluss in Note 11 „Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts“.

Das Risiko für den Abschluss

Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Kreditforderungen an Kunden, welche in den Bilanzposten „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ und „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ bilanziert werden, werden in der Bilanz mit einem Betrag von insgesamt 1,6 Mrd EUR ausgewiesen.

Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass die Bewertung von zum Fair Value bilanzierten Kreditforderungen anhand von am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparametern (Level 3-Kategorie) wie beispielsweise der Credit Spread auf Grund der starken Abhängigkeit von Bewertungsmodellen und Parameterschätzungen ermessensbehaftet ist und daher Schätzunsicherheiten bestehen. Diese Schätzungsunsicherheiten sind zum Stichtag besonders vom negativen wirtschaftlichen Umfeld beeinflusst.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung des beizulegenden Zeitwerts von Kreditforderungen an Kunden haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

Sonstiger Sachverhalt

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-ständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt. ddffffragergretgergetggtgrgetggtrrgetggtegeg ddffffragergretgergetggtgregeg Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. März 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 7. Juni 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 22. Februar 2023 wurden wir für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 4. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Bernhard Mechtler.

Wien, 14. Februar 2024

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzern-lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT GRUPPE

Konzernabschluss 2023

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 14. Februar 2024

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

image

Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Anhang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

202 Kennzahlen gemäß GRI

206 GRI-Inhaltsindex

211 Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung

213 Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Kennzahlen gemäß GRI

Umweltkennzahlen

Definition Einheit 2020 2021 2022 2023 Veränderung 2022-2023
Mitarbeiter:innen (inkl. Vorstand) 1 298 327 375 405 8,0 %
Bilanzsumme EUR Mio. 4.423 4.428 4.628 5.871
Genutzte Bürofläche m 2 7.722 7.722 7.722 7.722 0,0 %
Genutzte Bürofläche pro Mitarbeiter:in m 2 /MA 25,9 23,6 20,6 19,1 -7,4 %
Energieverbrauch
Gesamtenergieverbrauch kWh 1.463.973 1.414.196 1.389.730 1.361.010 -2,1 %
Gesamtenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in kWh/MA 4.913 4.325 3.706 3.361 -9,3 %
Gesamtverbrauch aus erneuerbaren Quellen kWh 977.438 877.495 865.250 894.267 3,4 %
Gesamtverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen kWh 486.536 536.701 524.480 466.743 -11,0 %
Strom (100 % Ökostrom) kWh 677.479 583.459 592.617 637.887 7,6 %
Strom pro Mitarbeiter:in kWh/MA 2.273 1.784 1.580 1.575 -0,3 %
Diesel-Verbrauch 2 kWh 1.950 2.500 2.597 2.646 1,9 %
Biomasse-Verbrauch (Pellets) kWh 299.958 294.036 272.633 256.898 -6,1 %
Gasverbrauch kWh 484.586 534.201 521.883 464.097 -11,1 %
Gesamtheizenergieverbrauch kWh 784.544 828.237 794.516 720.477 -9,3 %
Heizenergieverbrauch (pro m 2 ) kWh/m 2 101,6 107,3 102,9 93,3 -9,3 %
Heizenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in kWh/MA 2.633 2.533 2.119 1.779 -16,0 %
Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch (Biomasse und Ökostrom) % 66,8 62,0 62,3 65,7 5,5 %
Wasser und Papier
Wasserverbrauch in m 3 3 m 3 2.883 2.773 2.586 2.878 11,3 %
Wasserverbrauch in Liter pro Mitarbeiter:in und Tag l/MA/t 39 34 28 28 3,1 %
Papierverbrauch (in kg) kg 2.500 2.500 1.123 2.000 78,1 %
Papierverbrauch (in kg) pro Mitarbeiter:in kg/MA 8 8 3 5 64,9 %
Papierverbrauch (in kg) pro Mitarbeiter:in und Tag kg/MA/Tag 0,03 0,03 0,01 0,02 64,9 %
Papierverbrauch (in Blatt) pro Mitarbeiter:in und Tag Blatt/MA/Tag 7 6 2 4 64,9 %
Anteil Recyclingpapier % 100,0 100,0 100,0 100,0 0,0 %
Verkehr
Geschäftsverkehr gesamt km 185.847 156.217 835.329 1.210.152 44,9 %
Gesamtenergieverbrauch im Bereich Transport / Verkehr kWh 142.028 132.775 1.095.780 1.571.831 43,4 %
Geschäftsverkehr gesamt pro Mitarbeiter:in km/MA 624 478 2.228 2.988 34,1 %
Bahnkilometer km 10.038 16.243 48.240 9.636 -80,0 %
Bahnkilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 5,4 10,4 5,8 0,8 -86,2 %
Bahnkilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 34 50 129 24 -81,5 %
Autokilometer km 25.210 26.247 52.120 16.041 -69,2 %
Autokilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 13,6 16,8 6,2 1,3 -78,8 %
Autokilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 85 80 139 40 -71,5 %
Flugkilometer km 150.599 113.728 734.969 1.184.475 61,2 %
Flugkilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 81,0 72,8 88,0 97,9 11,2 %
Flugkilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 505 348 1.960 2.925 49,2 %
CO2-Emissionen 4
Durch Betriebstätigkeit verursachte CO2-Emissionen t 230 235 969 1.340 38,2 %
Scope 1 (direkte Emissionen) t 127 139 139 123 -11,3 %
davon fossile Emissionen t 122 134 134 118 -11,9 %
davon biogene Emissionen t 5,1 5,0 4,6 4,0 -13,7 %
Scope 2 (Ökostrom marktbasiert) 5 t 0,0 0,0 0,0 9,0
Scope 2 (Strom standortbasiert) 5 t 156 134 136 144 5,6 %
Scope 3 (Dienstreisen) 6 t 103 96 831 1.208 45,4 %
Durch Betriebstätigkeit verursachte CO2-Emissionen pro Mitarbeiter:in t/MA 0,8 0,7 2,6 3,3 28,0 %
Abfälle 7
Gesamtes jährliches Abfallaufkommen kg 27.682 30.029 29.892 31.147 4,2 %
Gesamtes jährliches Abfallaufkommen pro Mitarbeiter:in kg/MA 92,9 91,8 79,7 76,9 -3,5 %
Altpapier kg 8.240 11.246 11.246 11.246 0,0 %
Altpapier (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 29,8 37,5 37,6 36,1 -4,0 %
Altpapier pro Mitarbeiter:in kg/MA 28 34 30 28 -7,4 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall kg 16.773 14.448 14.448 14.448 -0,0 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 60,6 48,1 48,3 46,4 -4,0 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall pro Mitarbeiter:in kg/MA 56 44 39 36 -7,4 %
Gefährliche Abfälle kg 8 43 0 185 330,2 %
Gefährliche Abfälle (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 0,0 0,1 0,0 0,6 -
Gefährliche Abfälle (in kg) pro Mitarbeiter:in kg/MA 0,03 0,13 0,00 0,46 -

1 Mitarbeiter:innen (Headcount) inkl. Vorstand und exkl. Karenzierte; Die Zahlen für 2020-2022 wurden aufgrund der 2023 aktualisierten Definition angepasst.

2 Summen gemäß Emissionsberechnung mit dem Faktor 1L=9,8 kWh, die Angabe für 2022 wurde 2023 korrigiert.

3 Die gesamte Wasserentnahme erfolgte aus der kommunalen Wasserversorgung. Es wurde kein Wasser aus Bereichen mit Wasserstress entnommen.

4 Alle Angaben beziehen sich auf CO2-Äquivalente (CO2e). Emissionsfaktoren gemäß OIB-RL 6: 2019: 1 kWh Strommix Österreich: 227g CO2e, 1 kWh Ökostrom Österreich: 14 g CO2e, 1 kWh Erdgas: 247g CO2e, 1kWh Erdöl: 310g CO2e.

5 Lt. GRI Standards sind Emissionen aus Strombezug sowohl markt- als auch standortbezogen auszuweisen. Die marktbasierte Methode gibt Emissionen aus elektrischem Strom, den eine Organisation gezielt ausgewählt hat, wieder. Emissionsfaktoren wurden gemäß OIB-RL 6: 2019 berechnet.

6 Die Emissionsberechnung für Dienstreisen beruhen auf den Daten des Umweltbundesamtes, Juli 2023, für die Gesamtemissionen je Personenkilometer. 1 Pkm Bahn: 19,2 g CO2e; 1 Pkm Flugzeug Inland: 1.997,9 g CO2e; 1 Pkm Flugzeug Ausland: 607,3 g CO2e; 1 Pkm PKW (Benzin): 251,1 g CO2e; 1 Pkm PKW (Diesel): 238,0 g CO2e.

7 Altapier und hausmüllähnlicher Gewerbemüll werden mit der Anzahl der entsprechenden Container mit zugeordneten Füllständen sowie dem von der MA48 bekannt gegebenen Abholintervall berechnet. Aufgrund gleich bleibender Situation sind die Zahlen 2021-2023 ident. Aufgrund einer Korrektur bei der Ermittlung des Altpapieraufkommens wurden die Kennzahlen der Jahre 2020 bis 2022 angepasst. Die deutliche Erhöhung der Menge der gefährlichen Abfälle ist auf eine Entsorgung von Bildschirmen 2023 zurückzuführen.

Sozialkennzahlen

Definition Einheit 2020 2021 2022 2023
Anzahl Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen inkl. Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 307 337 389 416
Davon Frauen 144 (47 %) 147 (44 %) 167 (43 %) 185 (44 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 35 (11 %) 54 (16 %) 52 (13 %) 63 (15 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 211 (69 %) 215 (64 %) 238 (61 %) 249 (60 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 61 (20 %) 68 (20 %) 99 (26 %) 104 (25 %)
Vorstand 2 3 3 2
Davon Frauen 0 0 1 0
Mitarbeiter:innen ohne Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 296 324 372 403
Durchschnittlicher Personalstand in Vollzeitäquivalent 261 293 327 373
Durchschnittlicher Personalstand 293 334 353 394
Vollzeitäquivalent (VZÄ) ohne Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 270 290 348 381
Aktive per 31.12. in Vollzeitäquivalent (inkl. Vorstand) 272 301 364 394
Zeitarbeitskräfte - Stand 31.12. 2 1 0 0
Vollzeit- und Teilzeitaufteilung
Teilzeitbeschäftigte 82 (36 %) 86 (26 %) 76 (20 %) 78 (19 %)
Davon Frauen 65 65 52 54
Davon Teilzeitbeschäftigte unter 30 Jahre alt 8 10 11 8
Davon Teilzeitbeschäftigte zw. 30-50 Jahre alt 53 54 44 50
Davon Teilzeitbeschäftigte über 50 Jahre alt 21 22 21 20
Vollzeitbeschäftigte 226 251 313 338
Davon Frauen 79 82 115 131
Davon Vollzeitbeschäftigte unter 30 Jahre alt 27 44 41 55
Davon Vollzeitbeschäftigte zw. 30-50 Jahre alt 158 161 194 199
Davon Vollzeitbeschäftigte über 50 Jahre alt 41 46 78 84
Altersstruktur im Durchschnitt
Lebensalter (Jahre) 42 42 41 40
Dienstalter (Jahre) 9 8 5 5
Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss
Insgesamt bezogen auf Mitarbeiteranzahl
(inkl. Vorstand und Karenzierte)
204 (66 %) 224 (66 %) 256 (66 %) 259 (62 %)
Davon Frauen mit Hochschulabschluss 78 (38 %) 84 (38 %) 96 (38 %) 111 (43 %)
Führungspositionen 1
Mitarbeiter:innen in Führungspositionen 55 55 61 61
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 0 4 1 0
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 36 34 36 32
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 19 17 24 29
Vollzeitbeschäftigte in Führungspositionen 51 50 57 56
Davon Frauen 17 13 15 16
Teilzeitbeschäftigte in Führungspositionen 4 5 4 5
Davon Frauen 3 5 4 5
Frauen in Führungspositionen insgesamt 1, 2 20 (36 %) 18 (33 %) 19 (31 %) 21 (34 %)
Fluktuation in Headcount
Fluktuation gesamt 36 (14 %) 49 (17 %) 73 (19 %) 89 (22 %)
Davon Frauen 18 (6 %) 19 (6 %) 36 (9 %) 42 (10 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 4 (11 %) 4 (7 %) 13 (18 %) 23 (26 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 23 (64 %) 36 (74 %) 46 (63 %) 37 (42 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 9 (25 %) 10 (19 %) 14 (19 %) 29 (33 %)
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 3 n/a n/a 9 % 12,3 %
Karenzierungen
Mitarbeiter:innen in Karenz - Stand 31.12. 4 22 14 12 7
Davon Frauen 13 11 9 6
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen in Elternzeit n/a n/a 16 17
Davon Frauen n/a n/a 9 13
Rückkehrrate nach Elternkarenz 5 90 % 100 % 100 % 100 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen, die aus der Elternzeit zurück gekehrt sind 10 15 7 11
Davon Frauen 3 7 3 7
Verbleiberate nach Elternkarenz 6 100 % 100 % 100 % 86 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen, nach Elternzeit im Unternehmen verblieben sind 6 10 7 10 6
Davon Frauen 3 4 7 3
Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Anspruch auf Elternzeit 21 19 17 17
Davon Frauen 11 11 10 10
Neueinstellungen
Neueinstellungen im letzten Jahr 64 90 (27 %) 111 (29 %) 117 (29 %)
Davon Frauen 32 32 (36 %) 46 (41 %) 60 (51 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 19 35 (39 %) 24 (21 %) 30 (26 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 40 46 (51 %) 74 (67 %) 33 (28 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 5 9 (10 %) 13 (12 %) 54 (46 %)
Aus- und Weiterbildung
Ausgaben Aus- und Weiterbildung EUR 255.852 296.090 316.992 810.459
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Tage 406 506 751 700
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 1,4 1,8 2,1 1,8
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Tage/MA 1,6 1,8 1,9 3,9
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Stunden 2.842 3.539 5.258 4.900
Davon von Frauen absolviert 7 Stunden 1.080 1.351 1.993 -
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Stunden/MA 10 11 15 12
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Stunden/MA 11 12 13 28
Krankenstandstage
Krankenstandstage gesamt Tage 2.184 2.468 3.458 2.907
Krankenstandstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 7,5 7,4 9,8 7,4
Aufsichtsräte KA und KPC
Anzahl der Mitglieder 13 12 14 14
Davon Frauen 1 (7,7 %) 1 (8,3 %) 3 (21,4 %) 1 (7,1 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder unter 30 Jahre alt 0 0 1 (7,1 %) 1 (7,1 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder zw. 30-50 Jahre alt 3 (23.1 %) 3 (25,0 %) 5 (35,7 %) 7 (50,0 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder über 50 Jahre alt 10 (76.9 %) 9 (75,0 %) 8 (57,1 %) 6 (42,9 %)

1 Führungspositionen sind Geschäftsführung, Bereichs-, Abteilungs- und Teamleitungen.

2 Prozentangabe bezieht sich auf Vollzeitäquivalente ohne Vorstand und Karenzierte.

3 Stellt den Median der Total Compensation aller Mitarbeiter:innen (ohne den / die höchstverdienende*n Mitarbeiter:in) der Total Compensation des / der höchstverdienenden Mitarbeiter:in gegenüber. Basis sind die hochgerechneten Jahresgehaltssummen für Vollzeitäquivalente inkl. dem in der Bilanz rückgestellten Bonus (nur KA). Vorstände und Austritte während des Jahres wurden exkludiert. Der / die höchstverdienende Mitarbeiter:in ist Mitglied des Managements.

4 Inkludiert alle Karenzen (wie Bildungs- oder Elternkarenz).

5 Anteil der Beschäftigten, deren Rückkehr nach dem Elternurlaub im Berichtszeitraum vorgesehen war und an den Arbeitsplatz zurückkehrten.

6 Verbleib nach Rückkehr aus der Elternkarenz mit mind. 12 Monaten Verweildauer.

7 2023 konnte die Aufteilung nach Geschlecht nicht eruiert werden.

GRI-Inhaltsindex

Die Kommunalkredit Austria AG hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum 1.1.-31.12.2023 berichtet.

Verwendungsnachweis: GRI 1 wurde verwendet; Verfügbare GRI Sektorstandard(s): N/A

GRI-
STANDARD
GRI-ANGABE UNGC VERWEIS AUSLASSUNGSGRUND / ANMERKUNG
Allgemeine Angaben
GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 2-1 Organisationsprofil Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Kap. Wesentliche Themen, Grenzen und Umfang des Berichts
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle Kap. Nachhaltigkeitsstrategie, Impressum
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
2-5 Externe Prüfung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 4,
Prinzip 5,
Prinzip 6,
Prinzip 7,
Prinzip 9
Kap. Infrastruktur, Kap. Expertise, Kap. Brückenbauer, Kap. Wesentliche Themen, Grenzen und Umfang des Berichts, Kap. Erfolgsformel, Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance, Nachhaltige Dienstleistungen
2-7 Angestellte Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Es gab am 31.12.2023 einen befristeten Mitarbeiter.
2-8 Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind Prinzip 6 Es gab am 31.12.2023 keine Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind.
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
2-11 Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf In Österreich gilt das Two-Tier System, d.h. Trennung zwischen Aufsichtsrat (non-executive) und Vorstand (executive). Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu VST und AR gem. § 90 AktG.
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
Aktuell besteht keine recht-
liche Anforderung.
2-15 Interessenskonflikte Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
Anhang zum Konzernabschluss - Angabe 71.
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics Es gab im Jahr 2023 insgesamt 29 Meldungen an die OeNB (Beschwerdeabwicklung gem. § 5 Abs 1 Z 4 VERA-V), alle davon haben die Kategorie "Online Retail" betroffen. Keine sonstigen Meldungen.
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
Kapitel Nachhaltigkeits-Governance
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
Bericht des Aufsichtsrates
2-19 Vergütungspolitik Offenlegungsberichte: https://www.kommunalkredit.at/investor-relations/berichte
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Kap. Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung Kap. Brief des Vorstandsvorsitzenden
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen Kapitel Nachhaltigkeits-Governance
Kap. Nachhaltigkeits-Framework
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Kap. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (Lagebericht)
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
2-27 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften Es gab im Berichtszeitraum keine Strafen und Bußgelder.
2-28 Mitgliedschaften in Verbänden und Interessengruppen Prinzip 1,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Bankenschlichtung Österreich, BPPP Bundesverband Public Private Partnership, Bundesverband deutscher Banken e.V., BWG Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Handelskammer (DHK), Dienstleister Energieeffizienz und Contracting Austria, DSAG Deutsche SAP, Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Energieforum Österreich, Eurex Clearing AG, Eurex Repo GmbH, European Clean Hydrogen Alliance, IIA Austria Institut für Interne Revision Austria, Industriellenvereinigung, International Capital Markets Association, IPFA International Project Finance Association, ISDA International Swaps and Derivatives Association, ISDA International Swaps and Derivatives Association, Österreichische Energieagentur, ÖVA Österreichischer Verein für Altlastenmanagement, ÖWAV Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF), Pfandbrief- & Covered Bond-Forum Austria, The Loan Market Association / Banking, The Loan Market Association / Recht, TMA Austria – The Treasury Markets Association, UN Environmental Programme for Financial Institutions (Principles for Responsible Banking), UN Global Compact, Verband Österreichischer Banken und Bankiers, Wiener Börse, WKO Wirtschaftskammer Österreich
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Kap. Kommunikation
2-30 Tarifverträge Kap. Mitarbeiter:innen Alle Mitarbeiter:innen sind von Tarifverträgen umfasst.
Wesentliche Themen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
3-2 Liste der wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Sustainable Finance
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance
Kapitel Business Ethics - Corporate Governance, Datenschutz
Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - 2025 Nachhaltigkeits-Committments
Kap. Mitarbeiter:innen
Finanzierung
GRI G4: FS7 2014 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen gesellschaftlichen Nutzen entwickelt wurden, für jeden Geschäftsbereich, aufgeschlüsselt nach dem Zweck Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
GRI G4: FS8 2014 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen ökologischen Nutzen entwickelt wurden, für jeden Geschäftsbereich, aufgeschlüsselt nach dem Zweck Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
Refinanzierung
Kommunalkredit-Indikator Anteil Refinanzierungen nach dem "Sustainable Funding Framework" am Gesamtrefinanzierungsvolumen Der "Sustainable Funding Framework" wurde im Berichtsjahr veröffentlicht. Im Berichtsjahr wurden keine Anleihen nach dem "Sustainable Funding Framework" begeben.
Nachhaltige Dienstleistungen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
Beratung
Kommunalkredit-Indikator Summe der abgewickelten Fördergelder Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
Business Ethics
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Korruptionsbekämpfung
GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden Prinzip 10 Geschäftsstandorte: 2
Überprüft: 2 (100 %)
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Schutz von Kundendaten
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten Im Berichtszeitraum wurde eine Anfrage seitens Datenschutzbehörde gestellt und zufriedenstellend beantwortet. Es gab keine begründeten Beschwerden im Berichtszeitraum.
Menschenrechte
Kommunalkredit-Indikator Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance Mit dem Nachhaltigkeits-Check werden alle Investitionsvereinbarungen und -verträge unter Menschenrechtsaspekten geprüft.
Mitarbeiter:innen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Mitarbeiter:innen
Beschäftigung
GRI 401: Beschäftigung 2016 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Es werden alle betrieblichen Grundleistungen allen Mitarbeiter:innen angeboten.
401-3 Elternzeit Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Aus- und Weiterbildung
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl der Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe Kap. Mitarbeiter:innen
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten Kap. Mitarbeiter:innen
Diversität
GRI 405: Diversität und Chancen-gleichheit 2016 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Der Kollektivvertrag ist geschlechts-spezifisch nicht differenziert.
GRI 406: Nicht-diskriminierung 2016 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen Prinzip 6 Es gab im Berichtszeitraum keine Fälle von Diskriminierung.
Betriebsökologie
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Emissionen
GRI 305: Emissionen 2016 305-1 Direkte THG‑Emissionen (Scope 1) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-2 Indirekte energiebedingte THG‑Emissionen (Scope 2) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-3 Sonstige indirekte THG‑Emissionen (Scope 3) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Die Erhebung der finanzierten Emissionen ist Teil der Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie und soll bis 2024 abgeschlossen sein.
305-4 Intensität der THG‑Emissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-5 Senkung der THG‑Emissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Es wurden im Berichtszeitraum keine Ozon-abbauenden Substanzen emittiert.
305-7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Es wurden im Berichtszeitraum keine signifikanten Luftemissionen emittiert.
Sozioökonomische Compliance
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie Alle maßgeblichen neuen Lieferant:innen werden anhand von Kriterien in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft.
414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie

Bericht über die unabhängige PrÜfung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der zusammengefassten konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß GRI-Standards (im Folgenden „NFI-Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2023, welche im intergrierten Konzerngeschäftsbericht der Gruppe in den Kapiteln „Nachhaltigkeit“, „Kennzahlen gemäß GRI“, „GRI-Inhaltsindex“ sowie im Konzernlagebericht im Kapitel „Mitarbeiter:innen“ offengelegt wird, der

Kommunalkredit Austria AG,

Wien,

(im Folgenden auch kurz „KA AG“ oder „Gesellschaft“ genannt),

durchgeführt.

Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die NFI-Berichterstattung im integrierten Konzerngeschäftsbericht der Gesellschaft, in den Kapiteln „Nachhaltigkeit“, „Kennzahlen gemäß GRI“, „GRI-Inhaltsindex“ sowie im Konzernlagebericht im Kapitel „Mitarbeiter:innen“, nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den GRI Standards in der aktuellen Fassung (Option „in Übereinstimmung mit“) aufgestellt wurde.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die ordnungsgemäße Aufstellung der NFI-Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Die Gesellschaft wendet die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Global Reporting Initiative (GRI Standards) in der aktuellen Fassung in der Option „in Übereinstimmung mit“ als Berichtskriterien an.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die konsolidierte NFI-Berichterstattung der Gesellschaft, im integrierten Konzerngeschäftsbericht in den Kapiteln „Nachhaltigkeit“, „Kennzahlen gemäß GRI“, „GRI-Inhaltsindex“ sowie im Konzernlagebericht im Kapitel „Mitarbeiter:innen“, in allen wesentlichen Belangen nicht mit den GRI Standards in der aktuellen Fassung (Option „in Übereinstimmung mit“) übereinstimmt.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Trotz einer gewissenhaften Planung und Durchführung des Auftrags kann nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder Unregelmäßigkeiten bei der nichtfinanziellen Berichterstattung unentdeckt bleiben.

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:

Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durch¬sicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tat¬bestände, wie zB von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungs¬widrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen so¬wie Verweise auf weiterführende Berichterstattungsformate der Gesellschaft nicht Gegenstand unseres Auftrages.

Verwendungsbeschränkung

Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Der Veröffentlichung unserer Prüfbescheinigung gemeinsam mit der NFI-Berichterstattung stimmen wir zu. Diese darf jedoch nur in der vollständigen und von uns bescheinigten Fassung erfolgen.

Auftragsbedingungen

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt 7 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung.

Wien, 14. Februar 2024

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT Gruppe

Der vorliegende integrierte Geschäftsbericht erfasst die Nachhaltigkeitsaktivitäten

der Kommunalkredit Gruppe für das Geschäftsjahr 2023.

Wien, am 14. Februar 2024

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

image

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber:

Im Selbstverlag der Gesellschaft

Kommunalkredit Austria AG

Türkenstraße 9, 1090 Wien

Tel.: +43 1 31631

Corporate Communications

communication@kommunalkredit.at

Tel.: +43 1 31631 593 bzw. 153

Investor Relations

investorrelations@kommunalkredit.at

Tel.: +43 1 31631 434

www.kommunalkredit.at

Fotos:

Adobe Stock (Cover, 6+7, 10, 16+17, 24+25, 26, 30, 33, 34+35, 37, 38+39, 46+47, 53, 54+55, 56+57, 64, 67, 79, 82, 87, 88, 99, 102, 110+111, 114, 118, 161, 176, 181, 188, 190, 201), Adobe Stock © vukrytas (Landkarten), Adobe Stock (Icons © vukrytas, rawku5, peacefully7, Panuwat, davvodda, Mariia Lov, Happy Art, antto, TheNounProject, Teneo, UN, EU, PCAF), Adobe Stock (Flaggen + Wappen © jehafo, Porcupen), ASFINAG (38), fotowagner (8, 92), Getty Images (58+59), INSEAD (90), iStock (86), Kommunalkredit (89, 90, 91, 92, 93, 94), Erich Marschik (95, 96, 97), OMV (87), Philipp Schuster Photography (92), SGMI St. Gallen (90), Standford (90), Wiener Linien © Johannes Zinner (39)

Gestaltung:

Dechant Grafische Arbeiten,

Ahornergasse 7, 1070 Wien

Koordination/Beratung

www.fabelhaft.biz

fa-bel-haft. Werbung & PR

Kochgasse 3-5, 1080 Wien

Druck:

Print Alliance HAV Produktions GmbH,

2540 Bad Vöslau

Februar 2024

LAGEBERICHT.

Wir investieren in Infrastruktur. Die Finanzierung von Infrastrukturprojekten hat sich in den vergangenen Jahren signifikant geändert. Wir nutzen die Chance, diese Veränderung positiv mitzugestalten.

60 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

66 Geschäftsverlauf

76 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

80 Zweigstelle und Beteiligungen

84 Mitarbeiter:innen

89 Kommunikation

94 Forschung und Entwicklung

95 Sonstige wesentliche Informationen

96 Internes Kontroll- und Risikomanagement

112 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

114 Ausblick

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2023 war nicht weniger herausfordernd als das Jahr davor. Geprägt von wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund hoher Inflation, drastischer Zinssteigerungen und volatiler Energiepreise. Von Kapitalmarktverwerfungen, dem Ausfall der Silicon Valley Bank und der First Republic Bank in den USA sowie der notwendig gewordenen Übernahme der Crédit Suisse durch die UBS in Europa. Von geopolitischen Krisen zwischen Russland und der Ukraine, dem Angriff der Hamas in Israel und anhaltenden Spannungen im chinesischen Meer. Von massiven Lieferkettenproblemen, Einbruch der ukrainischen Getreideexporte insbesondere nach Afrika, drastischen Ernteausfällen ebenso wie von extremen Wetterverhältnissen, die den Ruf nach einer Umkehr in der Klimapolitik drastisch vor Augen führen.

2023 – Die Stimmungsschwankungen halten an

2023 begann turbulent. Im Frühling sorgen Schwankungen in der Bankenbranche für Unsicherheit. In den USA bricht die Silicon Valley Bank zusammen; ihr folgt die First Republic Bank. In Europa muss die Schweizer Nationalbank in den Markt eingreifen, um die Crédit Suisse vor dem Kollaps zu bewahren.

Auf geopolitischer Seite hat sich die Invasion Russlands in der Ukraine fortgesetzt und neben menschlichem Leid vor allem auf die Lebensmittel- und Energiemärkte ausgewirkt. Am afrikanischen Kontinent, der aufgrund seines hohen Entwicklungspotenzials zusehends wichtiger für Europa, aber auch für China wird, sorgen die politischen Unsicherheiten in einigen Staaten für starke Migrationsbewegungen. Mit dem Angriff der Hamas auf Israel und dessen Reaktion ist der Großteil der Transaktionen im arabischen Raum eingefroren. Inwieweit sich der Krieg wie ein Flächenbrand ausweiten und welche Folgen das mit sich bringen kann, bleibt abzuwarten. Die Aggression der jemenitischen Huthi-Rebellen stellt eine weitere Gefahr für die internationale Schifffahrt dar.

Der Goldpreis hat über das Jahr 2023 stark angezogen, der Ölpreis wurde durch den aufwertenden Dollar belastet. In diesem Kontext und der drastischen Straffung der Geldpolitik, mit der die Zentralbanken auf die über dem Zielwert liegende Inflation reagierten, hat sich das weltweite Wachstum unerwartet gut gehalten.

Die Weltwirtschaft steht dennoch weiterhin vor Herausforderungen einer anhaltenden Inflation und gedämpfter Wachstumsaussichten. Das globale BIP-Wachstum war 2023 stärker als erwartet, schwächte sich aber gegen Ende des Jahres wieder ab, da die Auswirkungen der strengeren finanziellen Bedingungen, des schwachen Handelswachstums und des geringen Vertrauens der Unternehmen und Verbraucher zunehmend spürbar werden.

Die Gesamtinflation ist in nahezu sämtlichen Volkswirtschaften gesunken, was den Druck auf die Einkommen der privaten Haushalte verringert. Dennoch bleibt die Kerninflation hoch. 2,9 % (2023), 2,7 % (2024) bzw. 3,0 % (2025) werden für das globale BIP-Wachstum prognostiziert.

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Gegenwind könnte entstehen, wenn Handelsbeschränkungen weiter zunehmen, globale Wertschöpfungsketten umstrukturiert und nationale Interessen verstärkt werden. Anhaltender Kostendruck, ein erneuter Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise oder Anzeichen für einen Aufwärtstrend bei den Inflationserwartungen könnten die Zentralbanken zu einer Änderung ihrer Leitzinspolitik zwingen, was sich auf die Finanzmärkte negativ auswirken würde.

Bislang haben sich Weltwirtschaft und Finanzmärkte als relativ widerstandsfähig gegenüber der Straffung der Geldpolitik erwiesen.

Die Wirtschaft in der Eurozone ist nur geringfügig um 0,1 % gewachsen, Länder in Zentral- und Osteuropa verzeichneten im gleichen Zeitraum Produktionsrückgänge. In den USA und jenen Volkswirtschaften, die Rohstoffe produzieren, hat sich das BIP-Wachstum besser gehalten; die Schwellen- und Entwicklungsländer konnten ihre Wachstumsraten auf dem Pre-COVID-Niveau aufrechterhalten. Japan hat seine Geldpolitik nicht gestrafft und verzeichnete trotz höherer Energiepreise ein über dem Trend liegendes Wachstum. China war – seit der Wiedereröffnung der Wirtschaft Anfang 2023 – inmitten des Drucks im Immobiliensektor unbeständig, stabilisierte sich aber im Laufe des Jahres durch restriktive politische Vorgaben.

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2023 – Das Jahr der Wende wird eingeläutet

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen 2023 in sechs Schritten um 200 Basispunkte angehoben – der EZB-Einlagesatz stieg von 2,0 % zu Jahresbeginn auf 4,0 %, der EZB-Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % auf 4,5 % zum Jahresende. 6 Mit Blick auf die Einschätzung der Zentralbank, ihr Inflationsziel von 2 % im Jahr 2025 zu erreichen, unterstellen die Kapitalmärkte keine weiteren Zinserhöhungen im Jahr 2024.

In den USA haben die zunehmenden Signale einer wirtschaftlichen Abschwächung und ein stärkerer Abwärtstrend bei der Inflation die Federal Reserve Bank (Fed) veranlasst, nach einer letzten Leitzinserhöhung im Juli 2023 (auf ein Zielband von 5,25 % bis 5,5 %) 7 von weiteren Zinserhöhungen abzusehen.

Die Maßnahmen der Notenbanken – allen voran die Anhebung der Leitzinsen und Reduktion der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten – haben in Verbindung mit einer sich abkühlenden Konjunktur dazu geführt, dass die Inflation signifikant zurückgegangen ist. Innerhalb eines Jahres hat sie sich in Europa von 10,6 % auf 2,4 % und in den USA von knapp 7 % auf 3,1 % reduziert. 8 Das führte dazu, dass die langfristigen Zinsen am Beispiel des 10-jährigen Swapsatzes im Euroraum nach einem Anstieg auf bis zu 3,5 % im Oktober 2023 um mehr als 80 Basispunkte auf unter 2,7 % gefallen sind. Die Euro-Swapkurve ist damit fast im gesamten Laufzeitenbereich invers.

Für Österreichs Banken verlief das erste Halbjahr 2023 überaus erfolgreich. Bankerträge kletterten dank Zinswende und entgegen nachlassender Kreditnachfrage um 28 %. Trotz inflationsbedingten Anstiegs der Verwaltungsaufwendungen stieg in Summe der Nettogewinn auf Rekordhöhe. Auf der Refinanzierungsseite blieben Pfandbriefe beziehungsweise gedeckte Schuldverschreibungen auch 2023 ein wesentliches Refinanzierungsinstrument. Seit 2018 hat sich das Volumen ausstehender gedeckter Schuldverschreibungen österreichischer Emittenten fast verdoppelt, wobei sich der Anteil hypothekarischer Deckungsstöcke auf über 80 % erhöhte.

2023 – Der Infrastrukturmarkt trotzt den Zeiten

Die besondere Widerstandsfähigkeit des globalen und besonders des für die Kommunalkredit relevanten europäischen Marktes für Infrastrukturfinanzierungen ist ein Atout angesichts anhaltender negativer Einflüsse auf das internationale Wirtschaftswachstum. Weder die COVID-Pandemie, noch geopolitische Konflikte konnten diese Resilienz in Frage stellen, wie auch das Volumen des gesamteuropäischen Marktes (inklusive Großbritannien) 2023 mit EUR 283 Mrd. (Eigenkapital und Fremdkapital) 9 bewies.

Die politischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen haben sich 2023 nicht verbessert, wobei das Hauptthema vor allem bei der Inflation und der damit einhergehenden Zinsentwicklung lag, welches zwar Infrastrukturkredite im relativen Vergleich begünstigt, jedoch die absoluten Volumina des Marktes (insbesondere im Bereich der Refinanzierungen) stark beeinträchtigen kann. Während 2022 vor allem die nach wie vor hochrelevanten Megatrends wie Dekarbonisierung und Digitalisierung diese negativen Einflüsse kompensieren konnten, gilt dies für 2023 trotz positiver Entwicklungen im Bereich der Infrastruktur-Asset-Klasse nicht.

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Die hohen Basiszinssätze sind am europäischen Markt für Infrastrukturfinanzierungen alles andere als spurlos vorübergegangen. Anfang Dezember stand der 1-Jahres-Swapsatz mit etwa 3,6 % an der Spitze einer immer noch inversen Zinskurve, wenn auch auf etwas reduziertem Level im Vergleich zur Mitte des Jahres, während der für variable Verzinsungen relevante 3M-Euribor nach wie vor an der 400-Basispunkt-Marke verblieb. Insofern überrascht es nicht, dass der für die Kommunalkredit relevante europäische Markt für Infrastruktur- und Energiein-vestments keinen neuen Volumenrekord (2022: EUR 361 Mrd.) aufstellt. Der für die Kommunalkredit besonders relevante Teilbereich „Greenfield“ 11 liegt vor allem im Sektor Erneuerbare Energie (welcher neben klassischen Bereichen wie Solar- und Windanlagen verstärkt neue Themen wie Batteriespeicher, E-Mobilität/EV-Charging umfasst), über dem Niveau von 2022 und bildet die Basis für ein weiteres erfolgreiches Jahr der Kommunalkredit und deren Positionierung als führende Bank der Energiewende („Energy Transition“).

Das Ende der Ära günstiger Kredite ist 2023 vor allem im Teilbereich „Brownfield/M&A“ 12 angekommen. Die Preisvorstellungen

von Verkäufern und Käufern divergieren in Zeiten geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheit vermehrt und führen zu länger dauernden Verkaufsprozessen bzw. lassen eine Verschiebung aus Verkäufersicht attraktiver erscheinen. Diese Herausforderungen hat auch die Kommunalkredit wahrgenommen. Dies wurde durch eine breite geografische Aufstellung sowie den Fokus auf kundenorientierte Finanzierungslösungen und Beratungsleistungen vor allem im Bereich M&A und Debt-Advisory als Chance wahrgenommen. Eine Reihe von Mandaten konnte im Beratungsgeschäft erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Analyse der verschiedenen Untersektoren zeigte sich, wie die Bereiche Erneuerbare Energiequellen (27 % Marktanteil) sowie Konventionelle Energieerzeugung und Distribution (kombiniert 27 %) als treibende Kräfte im europäischen Finanzierungsmarkt wirken. Gerade in stark wachsenden Sparten wie Biogas/Biomethan, EV-Charging und Batteriespeicher konnte die Kommunalkredit Transaktionen abschließen und verzeichnet eine solide Pipeline für das Jahr 2024.

Blickt man im Bereich der Energiewende und Reduktion von CO2 über die reine Energieerzeugung hinaus, wird klar, dass selbst eine Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien nur etwa ein Drittel der Treibhausgase eliminiert. Die (Schwer-)Industrie hat hier mit etwa 20 % einen signifikanten Anteil. Dem steht ein immenser Finanzierungsbedarf u. a. in den Bereichen der Erzeugung von Green Steel, Green Alumnium und Green Cement gegenüber. So hat die Kommunalkredit beim Greenfield-Projekt H2 Green Steel in Schweden einen signifikanten Finanzierungsbeitrag geleistet, um eine auf Wasserstoff basierende Stahlerzeugung (ermöglicht durch 100 % erneuerbare Energie aus Windstrom) zu realisieren. Ähnliche Projekte sind in den Sektoren Transport und Landwirtschaft (wasserstoffbasierte Ammonium-Produktion) in Vorbereitung.

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Im Sektor der Digitalen Infrastruktur (23 %) hat sich das Investoreninteresse an Glasfaser-Themen stärker in Richtung Datenzentren verschoben. Während einige Glasfaser-Projekte (insbesondere in Großbritannien) durch erhöhte Baukosten und wachsende Konkurrenz teilweise hinter den Ausbauplänen liegen und in vielen Fällen zu wenig Fokus auf den Anschluss der Kunden an verlegte Netze gerichtet ist, sind Datenzentren für die Übertragung und Speicherung exponentiell wachsender Datenmengen von essentieller Wichtigkeit und erfordern den raschen Ausbau entsprechender Kapazitäten. Die Kommunalkredit konnte hier auf ihren starken Track Record insbesondere in Schweden, Norwegen und den Niederlanden aufbauen. Neben großen Hyperscaler-Datenzentren für Google, Amazon, Microsoft ergaben sich interessante Transaktionen bei kleinen und mittelgroßen Colocation-Datenzentren.

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Diese Asset-Klasse wird auch 2024 einen wichtigen Baustein für die weitere positive Entwicklung der Kommunalkredit darstellen. Im sich nach der COVID-Krise verstärkt erholenden Transport -Sektor ergaben sich 2023 europaweit eine Reihe interessanter Transaktionen. Die Kommunalkredit konnte u. a. ein Portfolio von sechs portugiesischen Containerhäfen unterstützen und arbeitet aktuell an Mautstraßen, Seehäfen etc.

Im Sektor der Sozialen Infrastruktur wird vermehrt dem Trend einer durchschnittlich immer älter werdenden Gesamtbevölkerung und medizinischer Errungenschaften im Bereich der Diagnostik Rechnung getragen. Dementsprechend wird verstärkt in Vorsorgeeinrichtungen für ältere Personen („Care homes“), vor allem aber in Privatkliniken und Diagnostikzentren investiert, die von langfristigen Verträgen mit staatlichen Einrichtungen und Versicherungen profitieren. Auch wenn dieser Sektor vergleichsweise eher Nischencharakter hat, ergaben sich für die Kommunalkredit 2023 erfolgreiche Transaktionen wie die Refinanzierung von Inframedica, eine vom führenden Infrastruktur-Investor DWS in diesem Bereich aufgebaute Plattform.

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4 OECD – Wirtschaftsausblick, Ausgabe 2/2023, November 2023.

5 OECD – Wirtschaftsausblick, Ausgabe 2/2023, November 2023.

6 Europäische Zentralbank – Geldpolitische Beschlüsse, Pressemitteilung, 14.9.2023.

7 Federal Reserve – FOMC Statement, Pressemitteilung, 13.12.2023.

8 Eurostat – Inflationsrate von Dezember 2021 bis Dezember 2023, Statista, 17.1.2024.

9 Inframation & Sparkspread Database, 18.1.2024.

10 Inframation & Sparkspread Database, 18.1.2024. Durch eine Anpassung in der Bewertungsmethodik bzw. Rundungen kann es zu Änderungen bei Vergleichswerten aus der Vergangenheit kommen.

11 Greenfield-Projekte sind neue, „auf die grüne Wiese“ gestellte Infrastruktur-Assets, die sich je nach Sektor und Beschaffenheit durch unterschiedlich lange Bauphasen und Finanzierungserfordernisse bis zur Inbetriebnahme auszeichnen.

12 Brownfield-Projekte sind bestehende, meist bereits in Betrieb befindliche Infrastruktur-Assets, deren Finanzierung bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) zumeist neu aufgestellt werden.

1 3 Polen (EUR 13,0 Mrd.) und Schweden (EUR 12,1 Mrd.) liegen vor dem fünftplatzierten der Eurozone.

Geschäftsverlauf

Die Uhr tickt. Erbarmungslos, wenn es darum geht, was wir in Sachen Klima noch tun können. Alternativlos, wenn wir die Auswirkungen auf die Wirtschaft verspüren. In diesen herausfordernden Zeiten müssen wir enger zusammenrücken und gemeinsam Anstrengungen für eine nachhaltigere und bessere Zukunft unternehmen. Die Infrastruktur bildet dabei das Nervensystem unserer Existenz.

Infrastruktur neu denken

Investitionen in Infrastruktur decken essenzielle Bedürfnisse der Gesellschaft und ebnen den Weg in eine grüne Zukunft . Die vergangenen Jahre waren geprägt von zahlreichen Krisen und Herausforderungen: Unterbrechung der Lieferketten, explodierende Energiekosten, hohe Inflation. Die Klimakrise macht sich durch die Häufung von Unwetterkatastrophen verstärkt bemerkbar. Alles Signale, dass Projekte in grüne bzw. erneuerbare Energiequellen rasch realisiert und deren Umsetzung erleichtert werden müssen. Es gilt, Energiekosten und -abhängigkeiten zu reduzieren und gleichzeitig Maßnahmen zu setzen, die dem Klimawandel entgegenwirken.

Aus den Erfahrungen der industriellen und der Informationsrevolution und deren Implikationen wissen wir: Moderne, innovative Technologien müssen nicht nur (weiter-)entwickelt, sondern auch finanziert werden. Grüner Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -speicherung, nachhaltige und/oder synthetische Kraftstoffe und neue progressive Technologien zur sauberen Energiegewinnung sind nur einige Beispiele für die nun anstehende „ Grüne Revolution “.

Infrastruktur wird noch intensiver in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Nicht nur als Asset-Klasse, sondern als gewichtiger Faktor für die Prävention neuer Epidemien und Wirtschaftseinbrüche sowie die Modernisierung und Realisierung wichtiger Agenden wie der Digitalisierung und des Green Deals.

Die Bank, gemeinsam mit ihren Kunden und Partnern, ist bestrebt, bei der Umsetzung notwendiger Investitionen zu unterstützen. Notwendige Transformationen müssen angestoßen werden, um Ziele rasch und effizient zu erreichen. Die Kommunalkredit hat dazu fünf Thesen aufgestellt:

Im Neugeschäft verfügen wir über eine ausgewogene Diversifizierung in Bezug auf Assetklassen, Regionen, Laufzeiten, Produkt- und Kundensegmente. Bei der Geschäftsakquisition ist der Fokus auf klare Auswahlkriterien und einen effizienten Kapitaleinsatz gelegt. Dazu zählt neben dem Risiko-Rendite-Profil einer Transaktion auch ihre Platzierbarkeit bei institutionellen Investoren und die Leistung eines Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens.

Die letzten drei Jahre waren für die Welt besonders herausfordernd. Sie haben aber auch gezeigt, wie wichtig wirtschaftliche Kooperationen, gesellschaftliche Verantwortung und die Abkehr von Abhängigkeiten sind. In diesem Umfeld hat die Kommunalkredit ein Neugeschäftsvolumen im Infrastruktur- und Energiebereich (inkl. Public Finance) von EUR 1.813,1 Mio. erwirtschaftet (2022: 1.980,5 Mio.). 51 % der Transaktionen im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft sind dem Sektor Energie & Umwelt zuzurechnen, gefolgt von Kommunikation & Digitalisierung (28 %) sowie Verkehr & Transport (14 %). Geografisch liegt der Schwerpunkt auf Europa, insbesondere Deutschland, Finnland und Großbritannien waren im Geschäftsjahr 2023 wichtige Märkte für die Bank. Das Kerngeschäft steht dabei in enger Korrelation zur Nachhaltigkeitsstrategie.

Rund EUR 880 Mio. (54 %) des Neugeschäfts unterstützen direkt die Beschleunigung der Energiewende, 24 % bzw. EUR 382 Mio. unseres Projektvolumens helfen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.

Für die Kommunalkredit liegen bei ihren Investitionsentscheidungen neben Nachhaltigkeitsaspekten auch attraktive Risiko-Rendite-Profile, qualitativ hochwertige Assets und zukunftsorientierte Geschäftsmodelle im Vordergrund. Bei allen Aktivitäten steht im Vordergrund, Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen und die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen. Investitionen in Infrastruktur ermöglichen Wirtschaftsdynamik, tragen zur Stadt-entwicklung und -erneuerung bei, stärken den ländlichen Raum, schaffen Arbeitsplätze, fördern den sozialen Zusammenhalt und unterstützen Maßnahmen für den Klimaschutz. Punktuell unterstützt die Kommunalkredit daher auch Projekte in Afrika durch die Strukturierung risikogarantierter Finanzierungen. Diese wiederum begünstigen sichere Exportaktivitäten europäischer Unternehmen.

Die Bank verfolgt einen auf Kollaboration mit etablierten Partnern ausgerichteten Geschäftsansatz (Originate-and-Collaborate). Sie legt besonderes Augenmerk auf die Platzierbarkeit ihrer Transaktionen am internationalen Fremdkapitalmarkt. 2023 betrug das bei Versicherungen, Asset Manager und Banken platzierte Volumen EUR 358 Mio. (2022: EUR 564 Mio.). Über ihre Infrastruktur-Fonds (Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1 und Europe 2) ist die Bank in der Lage, ihren Geschäftspartnern über eine Asset-Management-Lösung Zugang zu Infrastruktur- und Energiefinanzierungen anzubieten. Mit der Florestan KA GmbH realisiert die Kommunalkredit mittels Eigenkapitalfinanzierungen Leuchtturmprojekte (Wasserstoffproduktion mit der OMV, Photovoltaik-Aufdachanlagen mit der eww), um die Energiewende voranzutreiben.

Das Tätigkeitsfeld der Kommunalkredit umfasste 2023 vor allem Transaktionen zur Erreichung der Klimaziele, den Ausbau digitaler Kommunikationswege und die Verbesserung sozialer Dienstleistungen: darunter die Finanzierung von Wasseraufbereitungsanlagen in Italien; die Errichtung von Windpark- und Photovoltaik-Anlagen auf der iberischen Halbinsel, in Rumänien, Ungarn oder Finnland; die Transformation in Richtung nachhaltiger Stromerzeugung in Deutschland; die Erweiterung von Breitbandinitiativen in Spanien oder Serbien; den Ausbau von Gesundheitseinrichtungen in Großbritannien; die Erweiterung des Hafenportfolios in Portugal.

Partner der Städte & Gemeinden

Die Finanzierung der öffentlichen Hand (Public Finance) hat langjährige Tradition und ist bedeutender Geschäftsbestandteil. Länder, Städte und Gemeinden sind wesentliche Wirtschaftsfaktoren, die von der Kommunalkredit mit Finanzierungen unterstützt werden. Mit Investitionen in bürgernahe, notwendige Infrastruktur schaffen und sichern die Gebietskörperschaften und ihre Unternehmen Arbeitsplätze und helfen, die Konjunktur vor allem in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten anzukurbeln. 2023 schloss die Kommunalkredit neue Finanzierungen in Höhe von EUR 191 Mio. ab (davon EUR 163 Mio. in Österreich), darunter insbesondere in den Sektoren Soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr, Wohnbau), Energie & Umwelt (Wasserver- und -entsorgung, Wertstoffsammelzentren) sowie Verkehr & Transport (Rad- und Gehwege, Straßenbahnen). Zusätzlich hat die Kommunalkredit einen langfristigen Investitionskredit für den geförderten Ausbau der Breitbandversorgung in einer strukturarmen Region in Österreich zur Verfügung gestellt.

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Bekanntheitsgrad & Auszeichnungen

Die Kommunalkredit hat sich in den vergangenen Jahren am europäischen Infrastruktur- und Energiemarkt erfolgreich positioniert. Ob bei der Entwicklung neuer Technologien im Wasserstoffbereich, der Finanzierung von Wasserversorgungsunternehmen, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarparks, der Errichtung von Windparks, der Umsetzung von Breitbandprojekten, der Ausstattung mit hochtechnologischen Geräten im Gesundheitssektor oder bei der Erschließung wichtiger Verkehrslösungen – die Kommunalkredit ist hier als Ansprechpartner in ganz Europa bekannt und geschätzt.

2023 wurde die Bank – wie auch 2022 – von der österreichischen Tageszeitung Kurier mit dem „Gütesiegel für Nachhaltigkeit“ ausgezeichnet. Vom Wirtschaftsmagazin Börsianer gab es erneut Platz 1 in der Kategorie „Beste Spezialbank“.

Gesamtportfolio mit hoher Asset-Qualität

Die strategischen Geschäftsfelder der Kommunalkredit sind von niedrigen Ausfallsraten und hohen Verwertungsraten geprägt. Die Bank verfügt über ein Gesamtportfolio von hoher Asset-Qualität. Per 31. Dezember 2023 wies es ein durchschnittliches Rating von „A-“ auf, 66 % der Exposures wurden als Investmentgrade eingestuft.

Die Non-Performing-Loan-Ratio (NPL) liegt bei 1,5 %. Unter Berücksichtigung von Garantien (Deckungen durch Export Credit Agencies mit höchster Bonität im Ausmaß von 90-95 %) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote 1,0 %. Sie liegt damit deutlich unter dem gewichteten EBA-Durchschnitt.

Das breit diversifizierte Kreditportfolio umfasst die beiden Säulen des Geschäftsmodells: Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance. Per 31. Dezember 2023 entfielen 32 % des Kreditportfolios auf den öffentlichen Sektor (großteils auf österreichische Gebietskörperschaften), 35 % auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und 4 % auf Kredite an öffentlichkeitsnahe Unternehmen. Geografisch gesehen entfielen 25 % auf Österreich (31.12.2022: 28 %), 44 % auf den Rest der Eurozone und 14 % auf weitere EU-Länder (31.12.2022: 46 % beziehungsweise 10 %).

Stabile Refinanzierungsstruktur

Zum 31. Dezember 2023 wies die Kommunalkredit eine starke Liquiditätsposition von EUR 1.752 Mio. auf. Die Bank hielt Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken in Höhe von EUR 888 Mio. (31.12.2022: EUR 503 Mio.). Darüber hinaus verfügte die Kommunalkredit über eine freie Liquiditätsreserve bestehend aus hochliquiden Wertpapieren (HQLA) im Ausmaß von EUR 864 Mio. (31.12.2022: EUR 639 Mio.).

Gerade unter den 2023 vorherrschenden schwierigen Kapitalmarktbedingungen ist die diversifizierte Refinanzierungsstruktur der Kommunalkredit von besonderer Bedeutung. Sukzessive wurden in den letzten Jahren bestehende Fundingquellen ausgebaut und neue erschlossen. Aufgrund des Geschäftsmodells und um Liquiditätsrisiken adäquat zu steuern, gilt das strategische Primat der Diversifizierung für die Kommunalkredit, um von keiner einzelnen Refinanzierungsquelle abhängig zu sein. Nach der regen Emissionstätigkeit 2021 und 2022 konzentrierte sich die Kommunalkredit 2023 verstärkt auf das Einlagengeschäft von Privat- und Firmenkunden. Parallel dazu werden weiterhin Privatplatzierungen für internationale Investoren emittiert.

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Public Sector Covered Bonds | Deckungsstock

Die Kommunalkredit verfügte zum 31. Dezember 2023 über einen diversifizierten Deckungsstock (Cover Pool) von EUR 1.196 Mio. Demgegenüber waren in EUR- und CHF-denominierte Public Sector Covered Bonds in Höhe von rund EUR 1.058 Mio. aushaftend.

Der Cover Pool enthielt zum 31. Dezember 2023 Aktiva aus Österreich (87,8 %), Frankreich (4,9 %), Portugal (2,7 %), Belgien (2,5 %) und Deutschland (2,1 %). 79,1 % der Positionen des Cover Pools verfügen über ein Rating von „AAA“ oder „AA“; 18,2 % über ein Rating von „A“. Die per 31. Dezember 2023 gehaltene Überdeckung betrug 13,1 %.

S&P Global Ratings
BBB-
A-3
positiv

Fitch Ratings
BBB-
F3
stabil

Morningstar DBRS
BBB
R-2 (high)
positiv

Rating

Die Investmentgrade-Ratings von S&P Global Ratings („BBB-“ | Ausblick auf „Positiv“ angehoben) und Fitch Ratings („BBB-“ | stabiler Ausblick) wurden im ersten Quartal 2023, von Morningstar DBRS („BBB“ | Ausblick auf „Positiv“ angehoben) im September 2023 bestätigt. Am 8. Februar 2024 verifizierte Fitch erneut unser Investmentgrade-Rating, zudem wurde der Ausblick auf positiv erhöht. Die Anhebungen des Ausblicks von S&P und DBRS spiegeln die sehr gute Geschäftsentwicklung bei hoher Risikodisziplin wider. Die Ratingagenturen haben

Der Wachstumspfad, die geplante Erhöhung der Kapitalbasis sowie die strategische Ausrichtung, das Produkt- und Serviceportfolio weiter zu diversifizieren, wird von den Ratingagenturen ebenfalls positiv angeführt.

Das Covered Bond-Rating der Kommunalkredit von S&P Global Ratings wurde im Februar 2023 bei „A+“ mit stabilem Ausblick bestätigt. S&P streicht das Portfolio mit hoher Kreditqualität aus überwiegend österreichischen und deutschen Assets des öffentlichen Sektors als Stärke hervor.

Kapitalmarktauftritt

Die Kommunalkredit hat in den letzten Jahren ihren Zugang zu den Kapitalmärkten kontinuierlich ausgebaut. 2020 wurde ein neues Debt Issuance-Programm (DIP 4) im Ausmaß von bis zu EUR 800 Mio. aufgelegt, welches im Februar 2022 mittels Nachtrags auf EUR 2 Mrd. aufgestockt wurde. Im Zuge des jährlichen Programmupdates erfolgte zuletzt am 24. Februar 2023 die Billigung des Basisprospekts durch die österreichische Finanzmarktaufsicht, mit Nachtrag 31. August 2023. Emissionen unter diesem Programm können in Wien gelistet werden und unterstreichen die Verbundenheit der Kommunalkredit zum heimischen Kapitalmarkt. Im Jahr 2023 wurden EUR 89,9 Mio. an Privatplatzierungen von Senior Preferred-Anleihen bei institutionellen Investoren sowie ein EUR 50 Mio. Covered Bond platziert.

Entwicklung des Einlagengeschäftes

Das Einlagengeschäft der Kommunalkredit besteht aus Retail-Einlagen (KOMMUNALKREDIT INVEST) und Wholesale-Einlagen (KOMMUNALKREDIT DIREKT für Gemeinden und öffentlichkeitsnahe Unternehmen bzw. Direktgeschäft mit Firmenkunden und Institutionellen). 2023 konnte sowohl das Geschäft mit Wholesale-Einlagen als auch mit Retail-Einlagen weiter ausgebaut werden. Das Kundenverhalten war im ersten Halbjahr 2023 noch weitgehend geprägt von der Erwartung höherer Zinsen sowie von Unsicherheiten durch hohe Inflation, steigende Lebenshaltungskosten, geopolitische Spannungen und eine nachlassende Wirtschaftsdynamik. Dies führte sowohl im Retail-, als auch im Wholesale-Bereich zur Nachfrage nach kürzeren Laufzeiten für Veranlagungsprodukte. Im zweiten Halbjahr 2023 führte die Erwartung des Zinsgipfels zu längeren Laufzeiten bei Veranlagungen. Erfreulicherweise konnte der Anteil an Festgeldern im Vergleich zu Tagesgeldern im Jahr 2023 sukzessive erhöht werden.

Retail-Einlagen | KOMMUNALKREDIT INVEST : Mit der Online-Retail-Plattform KOMMUNALKREDIT INVEST ist die Kommunalkredit im Privatkundengeschäft in Österreich und Deutschland tätig. KOMMUNALKREDIT INVEST bietet Tag- und Festgeldanlagen mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren an.

Per 31. Dezember 2023 betreute die Bank 36.452 aktive Privatkunden (31.12.2022: 22.351); das entspricht einem Anstieg von 63,1 %. Das durchschnittliche Einlagevolumen pro Kunde in Höhe von EUR 58.249 blieb im Wesentlichen unverändert (31.12.2022: EUR 57.598). Der Anteil an Festgeldeinlagen konnte per 31. Dezember 2023 gesteigert werden und beläuft sich auf 89,7 % (31.12.2022: 66 %); die durchschnittliche Laufzeit der Festgelder liegt bei 28 Monaten (31.12.2022: 21 Monate). Das Einlagevolumen betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 2.123 Mio. (31.12.2022: EUR 1.287 Mio.); ein Anstieg um 65 %.

Wholesale-Einlagen | (KOMMUNALKREDIT DIREKT und Direktgeschäft mit Firmenkunden/Institutionellen) : Mit KOMMUNALKREDIT DIREKT bietet die Bank Gemeinden und gemeindenahen Unternehmen eine moderne Online-Plattform für ein effizientes Veranlagungs- und Cash-Management, bei dem das Monitoring und die Disposition der Veranlagungen durch den Kunden selbst einfach möglich ist. Die Whole-sale-Einlagen konnten im Jahr 2023 um 19 % gesteigert werden und lagen zum 31. Dezember 2023 bei EUR 1.034 Mio. (31.12.2022: EUR 869 Mio.).

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Liquiditätskennzahlen

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) – in Übereinstimmung mit der CRR (Capital Requirements Regulation) – misst die kurzfristige Widerstandsfähigkeit des Liquiditätsrisikoprofils einer Bank während eines 30-tägigen Szenarios und wird im Rahmen des Frühwarnsystems streng beobachtet. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) betrug zum 31. Dezember 2023 542 % (31.12.2022: 348 %) und lag somit deutlich über der regulatorischen Mindestquote von 100 %.

Banken sind des Weiteren angehalten, mit Blick auf Aktiva und außerbilanzielle Aktivitäten eine stabile langfristige Refinanzierungsbasis aufzuweisen. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) lag zum 31. Dezember 2023 bei komfortablen 135 % (31.12.2022: 129 %).

LCR 542 %
NSFR 135 %

Referenzprojekte

Gretchen Wandel erneuerbarer Stromerzeugungstechnologien | Deutschland

Um die Transformation des Energiesystems in Richtung nachhaltiger Stromerzeugung zu lenken, bedarf es neuer und verbesserter Technologien. Die Officium Holding hat sich auf Smartmeter-Geräte spezialisiert, die Impulse unterschiedlicher Verbrauchstypen (wie Wasser, Gas, Dampf) messen und aufbereiten und somit Teil der Lösung für ein klimabewusstes, nachhaltiges Energiekonzept sind. Die Kommunalkredit war als Mandated Lead Arranger an der Finanzierung des EUR 83,5 Mio.-Pakets beim führenden deutschen Wasser- und Wärmemengenzähler beteiligt.

Triumph Erweiterung des Hafenportfolios | Portugal

Yilport hält fünf Hafenkonzessionen in den Regionen um Lissabon sowie im Norden des Landes. Die kombinierte Containerkapazität der Häfen beträgt 2,1 Mio. Container im Ausmaß von 1 TEU (6,1 m Länge | 2,4 m Breite | bis zu 2,9 m Höhe). Bei der EUR 198 Mio.-Fazilität zur Refinanzierung der Anschaffungskosten fungierte die Kommunalkredit als Mandated Lead Arranger und Structuring Bank.

Ace Fiber-to-the-Home | Spanien

Der spanische Glasfaserbetreiber Adamo hat seinen Schwerpunkt auf ländliche Regionen mit einer geringen Bevölkerungsdichte gelegt. Er betreibt ein offenes Hochgeschwindigkeits-Zugangsnetz, das er dem Einzel-, Großhandel und privaten Haushalten zur Verfügung stellt. Als Mandated Lead Arranger führte die Kommunalkredit ihre gute Zusammenarbeit mit Adamo bei dieser Transaktion erfolgreich weiter.

Die hier genannten Summen entsprechen dem Gesamtvolumen der jeweiligen Transaktion.

Cura Größter pan-europäischer Anbieter im Bereich der Krebsbehandlung | Großbritannien

Mit dem Zusammenschluss der italienischen Medipass (Advanced Medical Services), des deutschen Strahlentherapieanbieters RON und der britischen Althea Group (Integrated Healthcare Technology) bündelt die deutsche DWS geballtes medizinisches Wissen im Kampf gegen den Krebs. Bei der Refinanzierung des größten pan-europäischen Anbieters in dieser Sparte hat die Kommunalkredit als Arranger im Rahmen des EUR 576 Mio. umfassenden Pakets mitgewirkt.

Twister Abfallentsorgung | Italien

Das führende italienische Abfallentsorgungsunternehmen Eco Eridania SpA ist vorrangig in zwei Schlüsselsegmenten aktiv: Sanitärabfälle und industrielle Spezialabfälle. Um den weiteren Ausbau der Tätigkeiten entlang der gesamten Abfall-Wertschöpfungskette – von Sammlung über Transport bis zur Entsorgung – zu ermöglichen, hat die Kommunalkredit als Mandated Lead Arranger mit EUR 70 Mio. des EUR 340 Mio.-Finanzierungspakets dieses Projekt wesentlich unterstützt.

White Gold Breitbandausbau | Deutschland

Die NFH Northern Fiber Holding konzentriert sich auf den flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen in Norddeutschland. Als digitale Infrastrukturplattform der UBS AM in Deutschland hat sie sich im Frühjahr 2023 Fremdkapital von EUR 240 Mio. für den Glasfaseranschluss von 350.000 Haushalten gesichert. Die Kommunalkredit agierte bei dieser Transaktion als Mandated Lead Arranger und unterstreicht daher einmal mehr ihre führende Rolle bei der Umsetzung digitaler Infrastruktur in Deutschland bzw. ganz Europa.

THOR Datenzentrum | Schweden

Rechenzentren in nordischen Ländern erfreuen sich aufgrund ihrer wettbewerbsfähigen Stromkosten durch den hohen Anteil an erneuerbaren Energiequellen an zunehmendem Interesse. Angetrieben von der steigenden Nachfrage nach öffentlichen Cloud-Diensten hat das schwedische Unternehmen EcoDataCenter seine Kapazitäten erweitert. Dabei setzt der Betreiber auf eine einzigartige Lösung der Wärmerückgewinnung beim Betreiben seiner Datenzentren. Die Kommunalkredit agierte als Global Coordinator und Mandated Lead Arranger bei dieser EUR 170 Mio.-CAPEX-Fazilität.

Sunrise – Beratungsmandat bei Steag-Transaktion | Deutschland & Spanien

Die Steag-Tochter Iqony hat sich auf die Erzeugung erneuerbarer Energie und damit zusammenhängende Dienstleistungen konzen-triert. Der neue Eigentümer – der spanische Investor Asterion Indus-trial Partners – will das Geschäft durch Investitionen in grüne Technologien wie Wasserstoff, Batterien, Solar- und Windenergie, Fernwärme deutlich ausbauen. Die Kommunalkredit agierte als Sole M&A sowie Financial Advisor bei dieser EUR 2,6 Mrd.-Transaktion.

Senyö Solar-PV-Anlage | Ungarn

Die Kommunalkredit hat als Sole Mandated Lead Arranger die EUR 37,5 Mio.-Bauzwischenfinanzierung einer 63-MWp-Solar-PV-Anlage bereitgestellt. Aufgrund der innovativen „Merchant“-Struktur, die anstelle fixer Abnahmevereinbarungen die produzierte Energie auf dem freien Markt anbietet und verkauft, gilt diese Transaktion als Leuchtturmprojekt im ungarischen Energiesektor.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2023 – ein weiteres Rekordjahr. Trotz schwierigen makroökonomischen Umständen konnte das Jahresergebnis um 43 % auf EUR 100,4 Mio. gesteigert werden. Einmal mehr hat sich unser strategischer Fokus auf Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance eindrucksvoll bewährt.

Finanzielle Leistungsindikatoren nach UGB/BWG

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Bilanzsumme 5.833,6 4.609,8
Eigenkapital 491,7 391,3
Zinsergebnis 173,0 94,5
Provisionsergebnis 32,2 21,3
Verwaltungsaufwand -73,0 -62,0
Sonstige betriebliche Erträge 5,4 5,1
Platzierungsergebnis * 1,0 5,4
Dotierung/Auflösung Vorsorge § 57 Abs. 1 BWG 3,3 -0,9
Operatives Ergebnis ** 139,1 61,2
Sonstiges Kreditrisiko, Bewertungs- und Realisierungsergebnis -3,6 7,4
Periodenergebnis vor Steuern 135,6 68,5
Umgründungsergebnis 0,0 17,9
Ertragsteuern -35,1 -16,2
Periodenergebnis nach Steuern 100,4 70,2
Cost-Income-Ratio Bank Stand-alone 35,1 % 47,8 %
Return on Equity vor Steuern *** 31,4 % 24,7 %
Return on Equity nach Steuern 23,3 % 20,0 %

* Enthält das operative Verkaufsergebnis aus Infrastruktur-/Energiefinanzierungen; in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus Bewertungen und Realisierungen enthalten.

** Enthalten in den Positionen 11 bis 13 der Gewinn- und Verlustrechnung.

*** Return on Equity vor Steuern = Periodenergebnis vor Steuern hochgerechnet auf ein Jahr/hartes Kernkapital zum 1.1.

Regulatorische Kennzahlen der Kommunalkredit Austria AG nach UGB/BWG

in EUR Mio. bzw. % 31.12.2023 31.12.2022
Risikogewichtete Aktiva 2.965,7 2.552,5
Eigenmittel (CET 1, Additional Tier 1, Tier 2) 635,6 538,9
Harte Kernkapitalquote 17,9 % 16,9 %
Kernkapitalquote 20,0 % 19,4 %
Gesamtkapitalquote 21,4 % 21,1 %

Rating

Emittenten-Ratings S&P GLOBAL RATINGS FITCH RATINGS MORNINGSTAR DBRS
Langfristiges Rating BBB- BBB- BBB
Kurzfristiges Rating A-3 F3 R-2 (high)
Ausblick positiv stabil positiv

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme nach UGB/BWG belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 5,8 Mrd. (31.12.2022: EUR 4,6 Mrd.). Die wesentlichen Positionen der Aktivseite der Bilanz stellten die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 3,8 Mrd. dar (31.12.2022: EUR 3,0 Mrd.). Der Anstieg der Kundenforderungen um EUR 714 Mio. ist im Wesentlichen auf das fortgesetzte Wachstum im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsbereich zurückzuführen. So erfolgten 2023 bilanzwirksame Neuauszahlungen von EUR 1,6 Mrd. Das Platzierungsvolumen lag bei EUR 0,4 Mrd. Die Schuldtitel und Schuldverschreibungen, welche im Wesentlichen Wertpapiere des Liquiditätsbuchs enthalten, betrugen zum 31. Dezember 2023 EUR 0,9 Mrd. (31.12.2022: EUR 0,8 Mrd.).

Auf der Passivseite stellen die Kundenverbindlichkeiten mit EUR 3,3 Mrd. (31.12.2022: EUR 2,3 Mrd.) und die verbrieften Verbindlichkeiten mit EUR 1,6 Mrd. (31.12.2022: EUR 1,5 Mrd.) die größten Refinanzierungspositionen dar. Die Kapitalmarktaktivitäten umfassten EUR 89,9 Mio. Privatplatzierungen von Senior Preferred-Anleihen und eine EUR 50 Mio. Public Sector Covered Bond-Transaktion. Das Eigenkapital der Kommunalkredit betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 491,7 Mio. (31.12.2022: EUR 391,3 Mio.), zusätzlich verfügt die Bank über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG von unverändert EUR 40,0 Mio.

Ertragslage

Die Kommunalkredit Austria AG weist für das Jahr 2023 nach UGB/BWG ein Betriebsergebnis von EUR 135,9 Mio. aus (2022: EUR 57,5 Mio.). Das operative Ergebnis, welches das Betriebsergebnis um das operative Verkaufsergebnis aus Aktivbeständen sowie Infrastruktur/Energie und die Veränderung der Vorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG ergänzt, verdeutlicht mit einer eindrucksvollen Steigerung von 127 % bzw. EUR 77,9 Mio. auf EUR 139,1 Mio. (2022: EUR 61,2 Mio.) die Entwicklung der operativen Ertragskraft der Bank im Geschäftsjahr 2023. Auf Basis des operativen Ergebnisses ergibt sich eine deutlich reduzierte Cost-Income-Ratio von 35,1 % (2022: 47,8 %).

Das sonstige Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis betrug EUR -3,6 Mio. (2022: EUR 7,4 Mio.). Die statistisch ermittelte Risikovorsorge (expected credit loss) erhöhte sich um EUR 0,9 Mio. und beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 8,3 Mio. Weiters besteht eine allgemeine Risikovorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG in Höhe von EUR 1,7 Mio. (31.12.2022: 5,0 Mio.).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag mit EUR 135,6 Mio. um 98 % bzw. EUR 67,1 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 68,5 Mio.

Der Steueraufwand 2023 beziffert sich auf EUR 35,1 Mio. (2022: EUR 16,2 Mio.). Der Jahresüberschuss nach Steuern erhöhte sich um 43 % auf EUR 100,4 Mio. (2022: EUR 70,2 Mio.).

Die wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen stellen sich im Detail wie folgt dar:

Zinsergebnis

Das Zinsergebnis betrug EUR 173,0 Mio. (2022: EUR 94,5 Mio.). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert vor allem aus den weiter gesteigerten Erträgen aus dem Infrastruktur- & Energieportfolio sowie dem gestiegenen Zinsumfeld.

Provisionsergebnis

Das Provisionsergebnis liegt bei EUR 32,2 Mio. (2022: EUR 21,3 Mio.). Wesentliche Aktivitäten des laufend erweiterten Leistungsspektrums der Kommunalkredit stellen die Arrangierung und Strukturierung von Infrastruktur- und Energiefinanzierungen und das Beratungs- und Dienstleistungsgeschäft dar. Provisionserträgen von EUR 35,1 Mio. (2022: EUR 27,5 Mio.) stehen Provisionsaufwendungen von EUR 2,9 Mio. (2022: EUR 6,2 Mio.) gegenüber.

Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand stieg um 17 % auf EUR 73,0 Mio. (2022: EUR 62,0 Mio.). Davon entfielen EUR 46,6 Mio. (2022: EUR 40,0 Mio.) auf Personalaufwendungen, EUR 24,7 Mio. (2022: EUR 19,7 Mio.) auf Sachaufwendungen und EUR 1,8 Mio. auf den Beitrag zum Bankenabwicklungsfonds (2022: EUR 2,3 Mio.). Der Anstieg reflektiert den Ausbau der Kapazitäten und die gezielte Erweiterung des Teams – sowohl im Markt als auch in der Marktfolge – mit internationalem Know-how und großem Erfahrungsschatz im Infrastruktur- und Energiefinanzierungsgeschäft infolge des fortgesetzten Wachstumskurses und der Erweiterung der Produktpalette. Die Cost-Income-Ratio reduzierte sich trotz gestiegener Verwaltungsaufwendungen auf 35,1 %, nach 47,8 % im Vorjahr.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 2023 EUR 5,4 Mio. (2022: EUR 5,1 Mio.) und enthielten im Wesentlichen Erträge aus der Bereitstellung von operativen Dienstleistungen für die Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Höhe von EUR 4,5 Mio. (2022: EUR 4,3 Mio.).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 1,0 Mio. (2022: EUR 1,2 Mio.) und bestanden im Wesentlichen aus dem Beitrag zum Einlagensicherungsfonds und der Stabilitätsabgabe der österreichischen Banken.

Ergebnis aus der Veräußerung von Aktivbeständen/Infrastruktur- und Energiefinanzierungen

Aus der Veräußerung von Aktivbeständen sowie dem Verkauf von Infrastruktur- und Energiefinanzierungen wurden Erträge von EUR 0,5 Mio. realisiert (2022: EUR 4,6 Mio.).

Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis

Das sonstige Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis betrug EUR -3,6 Mio. (2022: EUR 7,4 Mio.). Das Kreditrisikoergebnis, welches sich aus der Veränderung der Einzelwertberichtigung in Höhe von EUR -4,3 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.), der statistisch ermittelten Risikovorsorge in Höhe von EUR -0,9 Mio. (31.12.2022: EUR -1,2 Mio.) sowie der Veränderung der § 57 Abs. 1 BWG Vorsorge ergibt, betrug EUR -1,9 Mio. (31.12.2022: EUR -1,2 Mio.). Der Stand der statistisch ermittelten Risikovorsorge beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 8,3 Mio. (31.12.2022: EUR 7,5 Mio.). Weiters verfügt die Bank über eine allgemeine Risikovorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG in Höhe von EUR 1,7 Mio. (31.12.2022: EUR 5,0 Mio.).

Entwicklung der Risikovorsorge unter Berücksichtigung der aktuellen makroökonomischen Entwicklungen

Die Risikovorsorge für statistisch erwartete Kreditverluste (expected credit losses) wird auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelbaren Erfahrungswerten (in Analogie zu IFRS 9) berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen (probability of default – „PD“), Ausfallsquoten (loss given default) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt. Die Kommunalkredit verwendet spezifische PDs für die Portfolien Specialized Lending, Corporates und Financial Institutions sowie die „All Sector“-PDs für alle sonstigen Exposures. Ein wesentlicher Treiber dieser PDs ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter. 2024 wird für die Eurozone ein gegenüber 2023 leicht verbessertes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Demgegenüber steht jedoch eine nachteilige Entwicklung der Ratingmigrationen im Vergleich zur Vorperiode (Abschwächung der positiven Dynamik), auch wenn die Anzahl an positiven Ratingveränderungen gegenüber der Anzahl der Ratingverschlechterungen nach wie vor überwiegt.

Aufgrund von für Infrastrukturfinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten. Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen. Dennoch gibt es drei Fälle, bei denen es zu einem Ausfall gekommen ist. Zwei dieser Fälle sind zu 90-95% von Exportkreditagenturen staatlich gedeckt (Bonität der Republik Deutschland, mit einem lediglich kleinen Residual-exposure). In beiden Fällen ist die weitgehende Rückführung daher sichergestellt. Bei dem dritten Fall werden Maßnahmen ergriffen, die ebenfalls die vollständige oder weitgehende Rückführung im weiteren Verlauf ermöglichen sollen. Insgesamt ist ein Ex-posure-Volumen von EUR 53,4 Mio. im Ausfall (Non Performing Loan-Quote von 1,5 % bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 1,0 %). Es bestehen Einzelwertberichtigungen von EUR 4,3 Mio. für diese Fälle.

Im Jahr 2023 gab es keine neuen Forbearance-Fälle. Zwei Fälle aus 2022 befinden sich noch im zweijährigen Forbearance-Bewährungszeitraum, wobei ein Asset davon von der Kommunalkredit indirekt über eine Fondsbeteiligung gehalten wird. Zum 31. Dezember 2023 war bis auf eine der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand.

Zum 31. Dezember 2023 waren insgesamt im Kreditbuch der Bank vier Engagements mit einem Exposure in Höhe von EUR 47 Mio. in der IFRS-Stufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst. Dies beinhaltet anteilig ein Engagement, dass die Kommunalkredit indirekt über eine Fondsbeteiligung hält. Das Kreditrisikoergebnis betrug im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 EUR -1,9 Mio. und resultiert aus Neugeschäften, Ratingänderungen, Stufentransfers, der Bildung von Wertberichtigungen sowie der erfolgten PD-Aktualisierung.

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Risikogewichtete Aktiva und Eigenmittel

Per 31. Dezember 2023 verfügte die Kommunalkredit auf Einzelebene über ein hartes Kernkapital (CET 1) von EUR 531,1 Mio. (31.12.2022: EUR 431,2 Mio.), ein Kernkapital (Tier 1) von EUR 593,9 Mio. (i. e. CET 1 plus EUR 62,8 Mio. Additional Tier 1 – AT1) (31.12.2022: EUR 494,0 Mio.) und Eigenmittel von insgesamt EUR 635,6 Mio. (i. e. Tier 1 plus EUR 41,7 Mio. Tier 2) (31.12.2022: EUR 538,9 Mio.). Der Unterschied der regulatorischen Eigenmittel auf Einzel- (EUR 635,6 Mio.) und Gruppenebene (EUR 573,4 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus der Anrechnungseinschränkung gemäß Art. 81 ff CRR („Minderheitenabzug“). Die risikogewichteten Aktiva erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der positiven Neugeschäftsentwicklung auf EUR 2.965,7 Mio. (31.12.2022: EUR 2.552,5 Mio.).

Die Kommunalkredit wies damit zum 31. Dezember 2023 weiterhin starke Kapitalquoten auf: So betrug die Gesamtkapitalquote 21,4 % (31.12.2022: 21,1 %), die Kernkapitalquote 20,0 % (31.12.2022: 19,4 %) und die harte Kernkapitalquote 17,9 % (31.12.2022: 16,9%). Die dargestellten Werte reflektieren die Eigenkapitalkennzahlen-Basis des Einzelabschlusses der Kommunalkredit gemäß UGB/BWG unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2023.

Zweigstelle und Beteiligungen

Wien (Stammsitz) und Frankurt am Main (Zweigstelle) sind die Drehscheiben, von denen aus die Kommunalkredit als Spezialist für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen mit Fokus auf Europa agiert. 240 Mitarbeiter:innen in der Bank und 161 in der auf Umweltförderung und -beratung ausgerichteten Tochter sind für die Performance verantwortlich.

Die Kommunalkredit Austria AG hält Beteiligungen und Anteile an mehreren verbundenen Unternehmen. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die Gesellschaften der Fidelio KA Debt Fund-Plattform, die Florestan KA GmbH und die Kommunalnet E-Government Solutions GmbH stellen strategische Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen dar. Die Unternehmen in Zusammenhang mit den Immobilien der Bank (sie fungieren als Unternehmenssitz) werden hauptsächlich zur Unterstützung des Kerngeschäfts gehalten.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Investitionen in Infrastruktur und Maßnahmen gegen den Klimawandel sind essenziell für unsere Gesellschaft. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) leistet mit ihren beiden Geschäftsfeldern Förderungsmanagement und Consulting einen wesentlichen Beitrag zu diesen Zielen. Sie ist Expertin und kompetente Partnerin für Klima- und Umweltschutzprojekte in den Bereichen Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, klima-freundliche Mobilität, Siedlungs- und Schutzwasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität sowie Altlastensanierung. Mit ihrem breiten und spezifischen Wissen rund um das Themen-spektrum Umwelt, Klima und Energie ist die KPC gerade im internationalen Umfeld auch ein ausgewiesener Partner im Bereich Sustainable Finance . 90 % ihrer Anteile stehen im Eigentum der Kommunalkredit.

Förderungsmanagement

Die hohe Nachfrage nach Umweltförderungen hat auch 2023 angehalten. Die KPC vergab Förderungsgelder in Höhe von EUR 1.735 Mio. (2022: EUR 1.273 Mio.), vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), des Klima- und Energiefonds sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS).

In Summe wurden 2023 insgesamt 633.403 Klima- und Umweltschutzprojekte (2022: 414.355), denen ein Investitionsvolumen von über EUR 7,1 Mrd. (2022: EUR 6,0 Mrd.) zugrunde lag, beurteilt. Das entspricht einer Steigerung von rund 53 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2022.

Im Sinne der Klimaschutzbestrebungen der österreichischen Bundesregierung sowie der Konjunkturbelebung auf regionaler und lokaler Ebene wurden die Förderungsmittel 2023 für alle klimarelevanten Förderungsinstrumente deutlich erhöht . Noch nie stand so viel zur Verfügung. Damit verbunden stieg die Förderungsnachfrage extrem; es wurden um 33 % mehr Anträge eingereicht als im Jahr zuvor. Die KPC ist Schnittstelle zwischen den Förderungsgebern, die die finanziellen Mittel bereitstellen, und den Antragstellern. Dabei begleitet sie ein Projekt über den gesamten Förderungsprozess. Zu den Aufgaben gehört zudem die Entwicklung und Implementierung von Förderungsprogrammen. 2023 waren dies beispielsweise Förderungsprogramme zur Transformation der Industrie und Wirtschaft hin zur CO2-Neutralität, die Umrüstung von kulturellen Einrichtungen mit dem Programm Klimafitte Kulturbetriebe sowie die thermische Sanierung und Kesseltausch in Gebäuden für Schutzbedürftige. Darüber hinaus wurden auch das Förderungsangebot des Biodiversitätsfonds gestartet sowie zusätzliche Mittel für Förderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt.

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Beratung

Als Beratungsdienstleisterin ist die KPC für namhafte nationale und internationale Entwicklungsorganisationen und Finanzinstitutionen erfolgreich tätig. Im internationalen Consulting hat sich die KPC dabei besonders auf Beratungsleistungen in den Bereichen Energie, Klimaschutz und nachhaltige Finanzierung fokussiert und führt hier vor allem technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen , Studien, Know-how-Transfer und Politikberatung sowie Projektevaluierungen und die Entwicklung von nachhaltigen Kreditlinien durch. Zu den Auftraggebern zählen u. a. anerkannte Institutionen wie die Weltbank, die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investmentbank (EIB), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Bereich der Klimapolitik-Beratung für das BMK unterstützt die KPC direkt das österreichische Verhandlungsteam bei den Klimaverhandlungen auf EU-Ebene sowie bei den internationalen UN-Klimaverhandlungen (wie der COP28 in Dubai). Zudem berät die KPC den österreichischen Vertreter im Green Climate Fund (GCF), welcher als internationales Klimafinanzierungsinstrument Gelder für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt.

Im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung betreut die KPC Klimaschutzprojekte, die durch das BMK direkt gefördert werden, um Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellen-ländern zu unterstützen. Unter diesem Förderungsprogramm wurde 2023 auch der erste Programm-Call für Klimaschutzprojekte erstellt und veröffentlicht, der zur Vergabe von annähernd EUR 10 Mio. an Förderungsmitteln für Projekte in Entwicklungsländern geführt hat.

2023 hat die KPC in Summe 34 Projektanträge mit einem potenziellen Auftragsvolumen von EUR 34,6 Mio. erstellt und bei ausschreibenden Institutionen eingereicht. Dabei wurden zwölf attraktive Neuaufträge sowie Verlängerungen bestehender Mandate mit einem gesamten Auftragswert von EUR 4,3 Mio. beauftragt.

Climate Austria

Freiwilliger Klimaschutz war auch 2023 ein wichtiges Thema in der breiten Öffentlichkeit und viele Unternehmen suchen aktiv Möglichkeiten, Maßnahmen zum freiwilligen Klimaschutz zu setzen. Die KPC managt Climate Austria seit dem Jahr 2008 und greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung mit Klimaschutzprojekten in Österreich und im Ausland zurück. Climate Austria berechnet und evaluiert die klimarelevanten Aktivitäten von Unternehmen und bietet die Möglichkeit an, für all jene CO2-Emissionen, die nicht durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen vermieden werden können, aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Unter diesem Kooperationsmodell wurden bislang mehr als 400 nationale und internationale Klimaschutzprojekte mit insgesamt rund EUR 3 Mio. unterstützt, allein im Jahr 2023 wurden fast 20.000 Tonnen CO2 über nationale und internationale Klimaschutzprojekte vermieden.

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Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fonds-Plattform

Mit der luxemburgischen Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund SICAV-RAIF SCA bietet die Kommunalkredit eine Infrastructure Debt Fonds-Plattform an, die professionellen Investoren diversifizierten Zugang zur Infrastruktur-Pipeline der Bank ermöglicht. Die Investoren profitieren von der starken Akquisitions-, Strukturierungs- sowie Portfolio Management-Expertise der Kommunalkredit bei nachhaltigen europäischen Infrastruktur- und Energieprojekten, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Bank profitiert im Gegenzug von vertieften, strategischen Partnerschaften mit den Fonds-Investoren. Dabei präsentiert sich die Kommunalkredit als starker Partner mit gleichgeschalteten Interessen aufgrund der jeweils eigenen Investitionen parallel zum Fonds.

Der Teilfonds „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Europe 1“ ist seit Ende 2021 voll investiert und derzeit in der Reifephase. Der Fonds vereint ein breites nachhaltiges Projektspektrum aus Infrastruktur- und Energieinvestitionen , die einen wesentlichen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDG) leisten. Die Vermögensanlagen sind stabil durch die dauerhaften Herausforderungen und Krisen der vergangenen Jahre gekommen. Zum Jahresende 2023 hat die Bank noch EUR 172,4 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum ersten Teilfonds in denselben Transaktionen investiert. Darüber hinaus ist sie auch ein Gesellschafter des Fonds.

Der zweite Teilfonds, „Fidelio KA Infrastructure Debt Fund Eu-rope 2“, ist ein Artikel 8-Fonds gemäß SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), der im August 2022 aufgelegt wurde. Auch dieser Fonds konzentriert sich auf strukturierte Infrastruktur- und Energieprojekte in Europa, die im gewichteten Durchschnitt als „Investmentgrade“ eingestuft werden. Dieser Teilfonds legt noch stärkeren Wert auf ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der Assets.

Diese Einschätzung erfolgt auf Basis einer strengen dreistufigen Evaluierung: (i) SDG-Screening, (ii) Ausschlusskriterien und (iii) ESG-Analyse. Dadurch unterstützen wir das von der Europäischen Union (EU) formulierte Ziel, Kapitalströme zu nachhaltigen Investments umzulenken. Per 31. Dezember 2023 sind von der Bank EUR 78,9 Mio. an Infrastruktur- und Energietransaktionen parallel zum zweiten Teilfonds investiert.

Auch wenn aufgrund des schwierigen Marktumfeldes Investoren weltweit weiter zurückhaltend mit Neuengagements für Infrastructure Debt sind, führt die Kommunalkredit regelmäßig Gespräche mit potenziellen institutionellen Kunden über weitere Fondskonzepte. Dabei stehen insbesondere die Themen Nachhaltigkeit und Green Transition im Vordergrund, für die die Kommunalkredit als exklusiver Asset Sourcer der Fonds-Plattform regelmäßig attraktive neue Projekte akquiriert und strukturiert. Wir konzentrieren uns auf die Kombination von wirtschaftlichem Erfolg und positiven sozialen und ökologischen Auswirkungen. Denn durch gezielte Investitionen in nachhaltige Projekte und Technologien schaffen wir Mehrwert für unsere Investoren und die Gesellschaft.

Wir kennen und können Infrastruktur. Als Bank. Als Fonds-Plattform. Am besten aber gemeinsam.  

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Florestan KA GmbH

Die Projektentwicklungsgesellschaft Florestan KA GmbH verfolgt das Ziel, Infrastruktur- und Energieprojekte mit Entwicklungs- und Wachstumspotenzial durch Eigenkapitalbeteiligungen voranzutreiben. So investiert die Kommunalkredit gemeinsam mit der OMV (Österreichs führender Erdöl-, Erdgas- und Chemiekonzern) in den Bau der größten Elektrolyseanlage Österreichs in der Raffinerie Schwechat. Bei einer jährlichen Produktion von bis zu 1.500 Tonnen grünem Wasserstoff verringert sich der CO2-Fußabdruck um bis zu 15.000 Tonnen pro Jahr. Die Inbetriebnahme wird im Laufe des Jahres 2024 erwartet.

Mit dem österreichischen Energieversorger eww hält die Bank ein Joint Venture für Entwicklung, Bau und Betrieb von Photovoltaik-Aufdachanlagen in Österreich. Im Rahmen des angebotenen „Contracting-Modells“ ist für Kunden keine anfängliche Investition notwendig, da die Gesellschaft die Photovoltaik-Aufdachanlagen finanziert, auf den zur Verfügung gestellten Dachflächen errichtet und langfristig verpachtet. Die Kunden erhalten sämtlichen von der Anlage erzeugten Strom und können diesen entweder im Gebäude selbst nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Damit unterstützt die Bank direkt die Klimaziele der österreichischen Bundesregierung.

Kommunalnet E-Government Solutions GmbH

Die Kommunalkredit hält eine 45-%-Beteiligung an der Kommunalnet E-Government Solutions GmbH (Kommunalnet); 45 % sind im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes, 10 % von drei Landesverbänden des Österreichischen Gemeindebundes.

Kommunalnet ist das digitale Arbeits- und Informationsportal der österreichischen Gemeinden , Bürgermeister:innen und Gemeindebediensteten. Es bietet aktuelle kommunale Nachrichten, Zugang zu relevanten behördlichen Datenbanken und fungiert als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kommunalnet ist offizieller Bestandteil der österreichischen e-Government-Roadmap.

Mit 31. Dezember 2023 waren 18.414 registrierte Nutzer aus 2.107 österreichischen Gemeinden und Gemeindeverbänden im Netzwerk vertreten. Damit verfügt Kommunalnet über eine einzigartige Stellung im kommunalen Bereich und einen außeror-dentlich hohen Marktanteil von 98 %. Mit knapp 10 Mio. Zugriffen ist das Portal gefragte Informationsquelle für Gemeindevertreter.

Im Jahr 2023 wurden die Direkt-Vertriebsaktivitäten für Loanboox (für Kommunalfinanzierungen) sowie für Reisswolf (Digitalisierung Bauakten) weiter ausgebaut, die Videoformate „Tatort Gemeinde“ und „Expertentalk“ erweitert. Durch das Auslaufen der Login-Funktion der Bürgerkarte mit Ende November 2023 stand die Implementierung der ID Austria auf der Agenda, die die Ablöse der Bürgerkarte und Handy-Signatur darstellt. Zudem wurde ein neues Forum gelauncht. 2.700 Gemeindemitarbeiter tauschten sich bis Ende des Jahres zu verschiedensten Fragestellungen aus.

Im 4. Quartal begannen die Vorbereitungsarbeiten für zwei neue Produkte, im Themenbereich IoT (Internet of Things) und KI (Künstliche Intelligenz), die im Jahr 2024 ausgerollt werden sollen.

Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG

Die Kommunalkredit TLI Immobilien GmbH & Co KG hält und verwaltet die Immobilien in der Türkenstraße 9 und Liechtensteinstraße 13. Die Büroräumlichkeiten der Immobilien werden hauptsächlich an Konzerngesellschaften vermietet.

Mitarbeiter:innen

Das wichtigste Kapital der Kommunalkredit sind ihre Mitarbeiter:innen. Zufriedenheit und Erfolg gehen Hand in Hand. Die exzellente Performance der Bank hängt maßgeblich vom gemeinsamen Engagement und der Leistung ab. Unsere Ziele erreichen wir nur als Team.

So vielseitig das Geschäft mit nachhaltiger Infrastruktur ist, so mannigfaltig sind auch das individuelle Wissen und die persönlichen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter:innen. Die Vielfalt unserer Belegschaft (Diversity) ist Zeichen eines modernen, dynamischen Unternehmens. Zum 31. Dezember 2023 trugen 27 Nationalitäten zu einer gestärkten Unternehmenskultur bei. Respekt und Wertschätzung, Fairness und Achtung der jeweiligen Fähigkeiten, Privatsphäre und Individualität sind Kernbestandteile. Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, sexueller Identität, Alter, Beeinträchtigung, Religion oder Weltanschauung sowie jegliche Form des Mobbing haben in der Kommunalkredit keinen Platz.

Wir halten uns an die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und achten insbesondere auf die grundlegenden Rechte der Diskriminierungsfreiheit und des Arbeitsschutzes, welche sich auch in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct ) wiederfinden. > Business Ethics Seite 51

Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Basis unseres nachhaltigen Erfolgs. Professionelle Standards und ethische Grundwerte sind in unserem Alltag selbstverständlich und in unserem Verhaltenskodex festgehalten. Deren Einhaltung sind für uns essenziell, sie bilden die Grundlage für die Reputation und den Fortbestand des Unternehmens und einen positiven Beitrag zum Image der Finanzindustrie in der Öffentlichkeit. Wertschätzung, Lösungsorientierung, Leistung und Innovation – nach innen wie nach außen – sind bedeutende Säulen des täglichen Miteinanders; respektvoller Umgang, Transparenz und Verbindlichkeit elementar.

Passion als Erfolg

Als Arbeitgeber bieten wir attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten in einem dynamischen und spannenden Umfeld. Wir befassen uns täglich mit Infrastrukturprojekten, die die Lebensqualität der Menschen erhöhen und spürbare Vorteile für die Gemeinschaft bringen. Kreativität , Initiative und persönliche Entwicklung werden gefördert, um erstklassige Ergebnisse mit Schnelligkeit und Präzision zu liefern.

Das Vertrauen von Kunden, Partnerbanken, Investoren, Eigentümern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie der gesamten Kollegenschaft ist uns wichtig. Wir pflegen einen ständigen proaktiven und transparenten Dialog mit unseren Stakeholdern. Diesen begreifen wir als Chance zum Wissensaustausch und zur eigenen Weiterentwicklung sowie als Gelegenheit, unsere Erfahrungen weiterzugeben. Oberstes Ziel ist, das Vertrauen in unser Unternehmen zu erhalten und zu stärken. Die interne Governance fördert und gewährleistet einen fairen Wettbewerb und schützt die Interessen unserer Kunden.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit in unserer Geschäftsstrategie spiegelt sich auch in der innerbetrieblichen Organisation wider. Die Beschaffung und Pflege von Materialien, die Versorgung mit Arbeitsressourcen, der Umgang mit Firmenbesitz und eine fachgerechte Entsorgung müssen den hohen Ansprüchen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit genügen. Das Nachhaltigkeitsteam fördert das Verständnis und achtet auf die Einhaltung des internen Kriterienkatalogs.

Standort als Vorteil

Wien ist eine Stadt voller Geschichte und Geschichten und liegt im weltweiten Ranking der lebenswertesten Städte seit Jahren ganz vorne. In der internationalen Vergleichsstudie von Mercer liegt Wien 2023 zum bereits elften Mal auf Platz 1 – wie auch in den Rankings von Economist und Monocle. Große und kleinere richtungsweisende Ereignisse prägten die Historie des Unternehmenssitzes der Kommunalkredit in Wien Alsergrund. Berühmte Persönlichkeiten sowie Bewohner und Besucher unterschiedlichster Herkunft gaben sich hier die Türklinke in die Hand und verliehen dem Haus seinen besonderen Charakter . Das Gründerzeitpalais in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum ist seit nunmehr 30 Jahren Firmensitz der Bank, die sich bewusst für den Verbleib an diesem Standort entschieden hat.

Um den rund 400 Mitarbeiter:innen adäquate Arbeitsbedingungen zu bieten, wird das Gebäudeensemble seit Anfang 2023 einer Gesamtrenovierung unterzogen: Fassaden und Fenster wurden instandgesetzt; parallel zur Dachsanierung wurde eine neue Photovoltaik-Anlage installiert (100 kWp), die künftig grüne Energie liefert; der Anschluss an das Fernwärmesystem erfolgte; im Zuge der Adaption der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Büroräume wurde die gesamte Haustechnik erneuert. Die von der Wiener Lichtkünstlerin Brigitte Kowanz im Jahr 2006 umgesetzte Installation wurde mit neuen, nachhaltigen Leuchtmittel versehen und erstrahlt allabendlich als weithin sichtbare Landmark auf der Fassade der Gebäude Türkenstraße/Liechtensteinstraße.

Die Adaptionen werden im Jahr 2024 fortgeführt. Moderne Kühl- und Lüftungsgeräte sorgen für frischen Wind, neue Möbel für einen besseren Komfort im Arbeitsalltag. Der Bankbereich wird erweitert, um mehr Arbeits- und Besprechungsmöglichkeiten zu bieten. Als Rückzugsgebiet sollen künftig ein eigenes Café sowie eine Lounge dienen; zum körperlichen Ausgleich wird ein Fitness‑ studio zur Verfügung stehen.

Diversität als Grundprinzip

Die Kommunalkredit legt seit mehreren Jahren großen Fokus auf das Thema der Geschlechtergleichstellung, insbesondere auch bei Vergütungsthemen („ Gender Pay Gap Analysis “). Im Einklang mit den EBA/GL/2021/04 muss die Ausgestaltung der Vergütungspolitik geschlechtsneutral durchgeführt sein. Dieser Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Auf Grundlage der Resultate interner Erhebungen zum Gender Pay Gap werden evidenzbasierte Diskussionen geführt und gezielt Schritte gesetzt, um einer möglichen Ungleichbehandlung gegenzusteuern und mehr Bewusstsein für Gleichstellungsaspekte zu schaffen. Bis 2025 haben wir uns das Ziel auferlegt, den Gender Pay Gap innerhalb gleicher Berufsgruppen zu eliminieren. Berichterstattung und Weiterentwicklung zu den Themenstellungen der Diversität erfolgen im Rahmen des Sustainability Board. > Nachhaltigkeits-Governance Seite 33

Zum Fokus der Geschlechtergleichstellung wird sowohl im Re-​cruiting als auch in der Nachfolgeplanung verstärkt auf Diversität geachtet. Bis 2025 sollen in der Bank zumindest 30 % der Führungskräfte weiblich sein und unsere Talente und Nachwuchsführungskräfte eine entsprechende Diversität aufweisen. Beauftragte Dienstleister (Headhunter) sind angehalten, jedenfalls für eine Geschlechtergleichstellung bei den Recruitingansprachen zu sorgen. Der Frauenanteil in der Kommunalkredit Gruppe lag zum 31. Dezember 2023 bei 45 %, in Führungspositionen bereits bei 34 %.

Nach 2022 hat die Kommunalkredit auch 2023 am Wiener Töchtertag teilgenommen. Unsere weiblichen Führungskräfte haben die gesamte Unternehmensgruppe und ihre breitgefächerten Geschäftsfelder und Aktivitäten externen Mädchen und jungen Frauen präsentiert, um die Attraktivität von Berufen in den Bereichen „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik“ (MINT) aufzuzeigen. Auch auf unseren Auftritten bei Messen (wie der WU Karrieremesse) fokussieren wir auf geschlechtsneutrale Ansprache und die Förderung von Frauen vor allem in männlich dominierten Bereichen. Unsere Kolleginnen wirken hier verstärkend und überzeugend mit.

Aus- und Weiterbildung als Erfolgsfaktor

Wir verfügen über ein erstklassiges Team mit umfassendem, internationalem Know-how und großem Erfahrungsschatz im In-frastrukturgeschäft. In diesem dynamischen, unternehmerischen Umfeld bieten sich abwechslungsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten mit Raum für Ideen, Impulse und Entwicklung. Wir investieren gezielt in Talente, um unseren Wettbewerbsvorteil auszubauen.

Talentierte und motivierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen, zu halten und weiterzuentwickeln sehen wir als wesentlichen Bestandteil der Führungsaufgaben. Persönliche Ansprache ist uns dabei ebenso wichtig wie der rasche digitale Anknüpfungspunkt für interessierte Personen.

Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung sind ein bedeutender Erfolgsfaktor für die Identifikation mit dem Unternehmen und somit für die Kommunalkredit selbst. Wir achten dabei auf berufsmäßige wie auch persönliche Entfaltung, in dem wir nicht nur Fachworkshops abhalten, sondern auch praxisorientierte Kurse für Alltagssituationen ermöglichen, die die Persönlichkeit stärken – quer durch die Management-Ebenen. Als international tätiges Unternehmen mit einer multikulturellen Kollegenschaft stehen Sprachkurse und Work-Life-Balance-Programme ebenso auf der Agenda wie Einblicke in Projektfinanzierungen, Finanzmodelle oder Rechts- und DSGVO-Thematiken. Sämtliche Mitarbeiter:innen haben Zugang zur Online-Lernplattform KA Akademie , wo sie zu allgemeinen Regeln und Compliance-Themen geschult werden (i. e. Arbeitszeit, Internetsicherheit, Business Continuity Management, Informationsmanagement, Bekämpfung von Finanzkriminalität, Internes Kontrollsystem, Interessenkonflikte, operatives Risiko).

Personalentwicklung bedeutet für uns, Mitarbeiter:innen gezielt dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen und potenzielle Herausforderungen zu bewältigen, denen sie in ihrem Arbeitsumfeld begegnen. Wir verstehen Personalentwicklung auch als Bindeglied zwischen Unternehmensstrategie und Belegschaft. Sie zielt darauf ab, das Engagement und die Entwicklung der Kollegenschaft und der Führungskräfte zu fördern . Sie leistet einen wichtigen Beitrag, damit wir gemeinsam unsere Vision und unsere Mission umsetzen und unsere Ziele erreichen. Gemeinsam mit der Weiterbildung sind sie Bestandteile der regelmäßigen Zielvereinbarungsgespräche zwischen Mitarbeiter:in und Führungskraft.

Die Förderung unserer jungen Mitarbeiter:innen steht an oberster Stelle. Um junge Talente erfolgreich ins Unternehmen zu inte-grieren, wurde eine Plattform zum Netzwerken ins Leben gerufen. Beim Junior Transactor Pool handelt es sich um eine Gruppe junger Fachleute, die im Rahmen eines Sechs-Jahres-Programms geschult werden, um relevante Hard und Soft Skills für unser Kreditgeschäft zu erwerben. Das Programm kann kürzer sein, wenn die Fähigkeiten schneller erworben werden. Nach der Ausbildung kann der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin die Aufnahme in das Senior Transactor Team anstreben. Zudem wurde im Jahr 2023 unser Traineeprogramm fortgesetzt und ausgebaut. Ziel dieses unternehmensweiten Ausbildungsprogrammes ist es, junge, engagierte Persönlichkeiten zu finden und diese zu Führungskräften von morgen auszubilden. Dank einer regelmäßigen Jobrotation erwerben sie sehr gute Kenntnisse über die Funktionsweise des Unternehmens. Das Tempo dieses Programms fordert sie heraus, bei einer Vielzahl von Aktivitäten ihr Bestes zu geben.

High Potentials unter den Managern nehmen tourlich an Seminaren teil, um ihre Entwicklungsperspektive zu bewerten. Einigen von ihnen wurden in der Folge Managementschulungen an renommierten europäischen Schulen und Universitäten (INSEAD, Managementinstitut St. Gallen, Stanford ...) ermöglicht. Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen bzw. gemeinsame Schulungsprogramme werden zurzeit evaluiert. 2022 wurden 751 Ausbildungstage seitens der Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit absolviert; dieser Wert lag 2023 bei 700 Tagen.

Unsere Organisation ist auf einem belastbaren Fundament, soliden Säulen sowie übergreifender Verantwortung und Rechenschaftspflicht aufgebaut. Die Belegschaft soll sich nicht nur als Mitarbeiter:in verstehen, sie ist vielmehr Mitdenker und Mitgestalter. Gemeinsames Ziel ist, ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen ihre Talente und Begabungen entfalten und einbringen können. Dieses soll fordernd und leistungsorientiert, gleichzeitig durch ein positives und respektvolles Betriebsklima und eine gesunde Arbeitsumgebung geprägt sein.

Dazu gehört auch das Bekenntnis zu einem gesunden Miteinander von Berufs- und Privatleben. Das schafft den nötigen Raum für Abstand und gewährt eine Perspektive, um Kraft, Ideen und Kreativität zu schöpfen.

2024 wird der Fokus weiterhin auf Wissenserweiterung mit Blick auf Nachhaltigkeitsthemen gelegt. Hierzu wurde der Grundstein durch ein strategisches Trainingsprogramm gesetzt, welches in den nächsten Jahren umgesetzt und weiterentwickelt wird. 95 % aller Mitarbeiter:innen sollen zum Thema „sustainable development“ geschult, im Bereich Banking soll zusätzlich die Awareness zum Thema „Maximierung des Impacts“ trainiert werden.

Prävention als Sicherheit

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen hat oberste Priorität. Bestehende Gefahren und gesundheitliche Belastungen werden erkannt und bewertet, ihnen wird rasch entgegengewirkt. Dadurch werden eine laufende Qualitätssteigerung der Arbeitsplätze und ein hohes Maß an Sicherheit für die Menschen im Unternehmen garantiert.

Die medizinische Versorgung unserer Mitarbeiter:innen umfasste 2023 neben der jährlichen Gesundenuntersuchung auch Impfungen, Ernährungs- und ergonomische Beratungen. Übungen an Defibrillator und Reanimierungstrainings erfolgen jährlich und sollen den Arbeitnehmerschutz am Arbeitsplatz in Notsituationen erhöhen. Im Sinne eines modernen Arbeitsplatzes werden im Zuge der Neuanschaffung von Büromöbeln nur mehr höhenverstellbare Arbeitsplätze eingerichtet und ergonomische Stühle erneuert.

Beratung in psychologisch schwierigen Situationen laufen über einen externen Dienstleister. Für die räumliche Sicherheit erfolgen Begehungen mit der Sicherheitsfachkraft, Räumungsübungen und CO2-Messungen für die Sicherstellung der Raumluftqualität.

Kollektivvertrag, Arbeitszeitmodelle und Betriebsrat

Die Dienstverhältnisse in der Kommunalkredit unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. In der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) kommt der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting zur Anwendung. Sämtliche Mitarbeiter:innen sind von kollektivvertraglichen Bestimmungen umfasst.

Als österreichisches Kreditinstitut hat sich die Kommunalkredit an die im österreichischen Bankwesengesetz (BWG) und in anderen rechtlichen Grundlagen vorgesehenen Vergütungsgrundsätzen für variable Vergütung in Banken auszurichten. Um diesen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und dies auch nachvollziehbar zu dokumentieren, hat die Kommunalkredit eine Vergütungspolitik erstellt, welcher ein, den rechtlichen Grundlagen entsprechendes, Vergütungs- und Performance Management (Leistungsprämien)-System zugrunde liegt. Variable Vergütungen werden ausschließlich entsprechend der dort festgelegten Grundsätze und Verfahren bezahlt. Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Zielgespräche werden qualitative und quantitative Ziele für das jeweilige Jahr vereinbart. Sämtliche Mitarbeiter:innen haben verpflichtend ein Zielvereinbarungsformular auszufüllen und zu unterzeichnen. Das System ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksichtigt werden. Durch flexible Gleitzeit- und Teilzeitmodelle sowie Home Office-Möglichkeiten wird das Gleichgewicht zwischen beruflichen Herausforderungen, familiären und sonstigen Interessen gefördert.

Für die Kommunalkredit und die KPC am Standort Wien gibt es jeweils einen Betriebsrat. Die beiden Gremien sind Organe der Betriebsbelegschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen (§ 38 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG). Durch die Vertretung des Betriebsrats im Aufsichtsrat ist dessen umfassende Information über die laufende Geschäftstätigkeit jederzeit gegeben. Die Betriebsräte kommen nicht nur aktiv ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach, sie setzen eine Vielzahl an Aktionen, indem sie Vorträge und kulturelle Events organisieren sowie die Teilnahme an Sportveranstaltungen unterstützen; außerdem werden Eigeninitiativen von Mitarbeiter:innen gefördert. Die Betriebsräte stehen als Anlaufstelle für Beschwerden zur Verfügung. Anliegen können zudem persönlich oder anonym über einen internen Briefkasten bzw. digital über den internen Meldekanal entsprechend dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) im Rahmen des Beschwerde-Managements vorgebracht werden bzw. stehen die Ombudsstellen der Kommunalkredit bzw. der KPC zur Verfügung. Natürlich stehen auch die direkten Vorgesetzten oder der Bereich Human Resources beratend zur Seite.

Benefits für Mitarbeiter:innen

Die Kommunalkredit stellt ihren Mitarbeiter:innen seit Jänner 2014 das sogenannte Jobticket in der „Zone 100“ (gültig in Wien) steuerfrei zur Verfügung. Mit dieser Aktion wird die Initiative der Bundesregierung zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unterstützt. Seit 2021 wurde die Unterstützung auch auf weitere Fahrkarten ausgeweitet: So wird beispielsweise der Kauf des Klima-Tickets mit einem Zuschuss unterstützt. Das Jobticket bzw. das Klima-Ticket wurde mit Ende 2022 von 224, Ende 2023 von 282 Mitarbeiter:innen in Anspruch genommen.

Die betriebliche Gesundheitsförderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitszentrum Health Consult. Fixer Bestandteil sind die jährlich angebotenen Impfaktionen (FSME-Zeckenschutz, Hepatitis A & B, DiphterieTetanus/Polio/Pertussis und Grippeschutz) und die jährliche Gesundenuntersuchung sowie – in regelmäßigen Abständen – die arbeitsmedizinische Sprechstunde. Zusätzlich wurden im arbeitsmedizinischen Programm Sehtest, Körperfettmessung/Body-Maß-Index-Bestimmung, Audiometrie (Hörtest), MFT-S3-Check, Koordinations- und Lungenfunktionstest angeboten. Im Jahr 2023 wurde das arbeitspsychologische Angebot genutzt und eine Bewertung des Engagements und des psychologischen Wohlbefindens der Mitarbeiter:innen durchgeführt.

Für eine weihnachtliche Überraschung sorgte zum Jahresausklang ein großer Adventkalender, der sich durch das gesamte Stiegenhaus zog – mehr als 400 Päckchen für unsere Kolleg:innen.

2023 war – wie bereits das Jahr zuvor – ein politisch, ökonomisch und energietechnisch herausforderndes Jahr, geprägt von Inflation, Zinserhöhungen und steigenden Energiepreisen – auch für die Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit. Wiewohl keine inflationsbedingten Kollektivvertragsanpassungsautomatismen vorgenommen werden, wurde als Zeichen der Anerkennung des Engagements der Belegschaft zur Abfederung der Preissteigerungen bereits zum zweiten Mal in Folge eine abgabenfreie Teu-erungsprämie in der gesetzlichen Maximalhöhe von EUR 3.000 an die Bankmitarbeiter:innen ausgezahlt.

Entwicklung in Zahlen

Die Mitarbeiter:innen sind der Antrieb des Unternehmens. Zum 31. Dezember 2023 lag der Personalstand der Kommunalkredit Gruppe bei 394 aktiven Vollzeitäquivalenten (31.12.2022: 364). 236 davon waren in der Kommunalkredit Austria AG tätig (31.12.2022: 224), 158 für die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (31.12.2022: 140). Von den 236 Bankangestellten arbeiten 13 (zzgl. eine in Karenz) von der Zweigstelle in Frankfurt am Main aus.

Das Durchschnittsalter betrug 40 Jahre. Mit 62 % blieb der Akademikerteil auf hohem Niveau. Sechs Frauen befanden sich zum 31. Dezember 2023 in Karenz; während des Jahres nahmen zwei Mitarbeiter Väterkarenz und zwei den – für Geburten seit 1. Juli 2011 kollektivvertraglich verankerten – „Papamonat“ bzw. die – für Geburten seit 1. März 2017 – „Familienzeit“ in Anspruch.

> Kennzahlen gemäß GRI auf Seite 158

Das 2022 implementierte Performance Management Tool hat 2023 seine Wirkung gezeigt und stellt einen Meilenstein in der digitalen Tätigkeit des Bereichs Human Resources dar. Durch die transparente, vollautomatisierte, papierlose, DSGVO-sichere und einfache Handhabung für Mitarbeiter:innen wie Vorgesetzte wurden die Jahres- und Halbjahresgespräche auf eine neue Ebene gehoben und Prozesse beschleunigt und verknüpft. Im Rahmen des faktenbasierten HR-Managements analysiert die Kommunalkredit die wichtigsten Kennzahlen und kann so gezielt Handlungs-empfehlungen abgeben.

Kommunikation

In einer Welt ständiger Veränderung ist offener Dialog Grundvoraussetzung für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Kommunalkredit pflegt ihre Beziehung mit der Gesellschaft, Kunden, Geschäftspartnern, Investoren, Medien, Aufsichtsbehörden, Aktionären und natürlich ihren Mitarbeiter:innen.

Die Kommunalkredit ist keine klassische Bank. Sie ist vielmehr Denkwerkstatt im umfassenden Universum nachhaltiger Infrastruktur. Es geht um die Verknüpfung komplexer Zusammenhänge, um Projekte auf die Beine zu stellen, die Mehrwert für die Gesellschaft generieren. Dieser Anspruch macht die Kommunalkredit faszinierend und zusehends interessanter – bei Partnern, potenziellen Kolleg:innen, dem Mitbewerb sowie Medien.

Die Expertise im Energie- und Energieeffizienzbereich, Klima- und Umweltschutz, in der Wasserwirtschaft und Entwicklungsfinanzierung sowie die Rolle als Drehscheibe umweltrelevanter Förderungen und Consulting rücken das Tochterunternehmen Kommunalkredit Public Consulting (KPC) gerade in Hinblick der angestrebten Klimaziele zusehends in den Fokus des Interesses.

Den Dialog vorantreiben

Mit ihrer Stellung als Spezialinstitut für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance ist die Kommunalkredit gefragter Ratgeber und Finanzier der öffentlichen Hand. Sie fungiert als Ansprechpartner für Unternehmen und Investoren, die in der Errichtung, dem Erwerb und/oder dem Betrieb von Infrastruktur- und Energieprojekten engagiert sind. Sie agiert als Vorreiter nachhaltiger Ansätze – weit über ihren Heimatmarkt Österreich hinaus, in ganz Europa.

Im Dialog mit unseren Stakeholdern setzen wir auf ein breites Spektrum an Kommunikationskanälen . Dazu zählen Formate der persönlichen Kommunikation ebenso wie digitale Medien, klassische Medienarbeit und Direct Marketing. Über unsere Online-Kanäle berichten wir über erfolgte Transaktionen, nachhaltige Errungenschaften, spannende Infrastruktur-Fakten und interessante Veranstaltungen. Wir geben Einblick in die Genesis der Bank und die DNA unserer Mitarbeiter:innen.

Wir bitten nationale wie internationale Expert:innen vor das Mikrofon, um für unsere Podcast-Reihe „Stadt | Land | Fluss“ zum Themenspektrum der nachhaltigen Infrastruktur Rede und Antwort zu stehen. Via Social Media und Website laden wir in die Welt der Kommunalkredit, wo wir täglich an Lösungen für eine nachhaltige Zukunft arbeiten.

Die Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen und internationalen Klimaziele und die Stärkung der Regionen im Bereich Infrastruktur rückten die persönliche Ansprache, den langfristigen Kontakt zu Partnern und das transparente Verhältnis zu den Medien 2023 weiter in den Mittelpunkt. Als Know-how-Träger und Sparring-Partner konnten wir unsere Expertise im Rahmen von Pressegesprächen, Veranstaltungen und im „täglichen Business“ einbringen. Unsere Expert:innen nahmen an zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland teil; vom PV-Kongress und CSR-Tag (beide Wien) zum ESG-Symposium (Berlin), vom Kommunalwirtschaftsforum und dem Jungbürgermeister:innen-Treffen über Infrastruktur-, Technologie- und Umweltforen bis hin zur internationalen Klimakonferenz in Dubai (COP28).

Die Nähe zu den österreichischen Städten und Gemeinden hat Tradition. Beratung und Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen der öffentlichen Hand ( Public Finance ) bzw. die Beratung im Förderwesen über die KPC sind wichtige Bestandteile des Geschäftsmodells. Die Kooperation mit den beiden bedeutendsten kommunalen Entscheidungsträgern wurde 2023 entsprechend fortgesetzt; die Kommunalkredit war sowohl am Städtetag des Österreichischen Städtebundes in Bad Ischl als auch am Gemeindetag des Österreichischen Gemeindebundes in Innsbruck vertreten.

Aktivitäten erfolgten zudem für die beiden Online-Veranlagungsplattformen KOMMUNALKREDIT DIREKT (für Gemeinden und Unternehmen) und KOMMUNALKREDIT INVEST (für Privatkunden). Durch Aufstockung des Förderungsbudgets für Erneuerbare Energie und Sanierungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung wurde die von der KPC betreute Website ( www.umweltfoerderung.at ) massiv ausgebaut.

„Unsere Welt. Zwischen Solidarität und Resilienz.“ lautete das Motto der KOMMUNALEN SOMMERGESPRÄCHE 2023 , zu der wir mehr als 350 nationale und internationale Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien im Ausseerland begrüßen durften. Dieses 2005 gemeinsam mit dem Gemeindebund ins Leben gerufene Veranstaltungsformat hat sich über die Jahre zu einem internationalen Forum höchster Qualität entwickelt.

Im Rahmen unserer Investor Relations-Tätigkeit stehen wir in engem Austausch mit Investoren, Analysten und Geschäftspartnern, die wir mit aktuellen Daten zu unseren Finanzen und Nachhaltigkeitsaktivitäten versorgen. Damit ermöglichen wir unseren Stakeholdern laufend einen aktuellen Überblick zur Performance der Kommunalkredit. Zusätzlich wurden 2023 Investor & Analyst- Webcasts abgehalten und eine Vielzahl an persönlichen Gesprächen und Meetings geführt.

Den Erfolg teilen

Mit Beendigung der letzten COVID-19-Maßnahmen Mitte des Jahres 2023 rückten soziale Veranstaltungen wieder verstärkt in den Mittelpunkt. Neben unserem internen Sommerfest unterstützte die Kommunalkredit das 195. Firmenjubiläum der Klaviermanufaktur Bösendorfer (Ignaz Bösendorfer erwarb Mitte des 19. Jahrhunderts den jetzigen Firmensitz der Bank), ein Benefizkonzert der Einrichtung Plan International zugunsten junger Frauen in Afrika sowie Projekte der Kindernothilfe . Unter dem Motto „Wichtel sein und Kindern Freude schenken“ konnten auf Initiative des Betriebsrats 50 Geschenke besorgt sowie ein finanzieller Beitrag an ein Wiener SOS-Kinderdorf übergeben werden. Durch den Ankauf von 1000 Bäumen wurde das österreichische Aufforstungsprojekt Wald4Leben gefördert.

In der internen Kommunikation legen wir großen Wert auf einen offenen Informationsfluss und einen respektvollen Umgang im Unternehmen. Regelmäßige und transparente Information im Rahmen der tourlichen Townhall Meetings (live bzw. online), Newsletter, Vorstandsinformationen und das Intranet ergänzen unseren Kommunikationsfluss gegenüber unseren Mitarbeiter:innen. Informationen des Nachhaltigkeitsteams und des Betriebsrats unterstützten den aktiven Meinungsaustausch.

„Eine technische Herausforderung ist, den Sommerstrom in den Winter zu bekommen. Das wird mit Wasserstoff und anderen Technologien gehen. Und wir müssen den Tagstrom in die Nacht bringen, bspw. durch Lithium-Ionen-Speicher. Das Speicherthema ist ein ganz Wichtiges.“

Martin Graf, CFO Energie Steiermark

„Leerstehende Gebäude müssen wiederbelebt werden. Dazu zählen auch die Themen Nachverdichtung, regionale Baustoffe und Stromspeicher. Hier sind die Gemeinden eine wichtige Drehscheibe, um Bedarf und Nachfrage zu vernetzen.“

Theresa Mai, Geschäftsführerin WW Wohnwagen

„Zusätzliche Energieeinsparung ist für einzelne Industrien nur sehr schwer möglich. Wir brauchen u. a. eine Verlängerung der Strompreiskompensation bis 2030 – wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist.“

Peter Koren, Generalsekretär Industriellenvereinigung

„Solidarität wird in den Gemeinden vor Ort gelebt und besonders in Krisenzeiten sichtbar und spürbar.“

Erwin Dirnberger, Vizepräsident Österreichischer Gemeindebund

„Die Netze sind nicht mehr ausreichend dimensioniert. Der Strom aus den vielen Windkraft- und Solaranlagen macht jetzt den Unterschied aus. Der Umbau auf der Erzeugungsseite ist viel schneller vor sich gegangen als netzseitig.“

Gerhard Christiner, Technischer Vorstand APG Austrian Power Grid

„Wir leben in sehr spannenden, heraufordernden Zeiten, in denen wir mit einer gleichzeitigen Fülle an Durchbrüchen zu tun haben, die uns fordern und teilweise auch überfordern. … Das alte Europa ist Geschichte, das neue Europa noch nicht richtig da.“

Wolfgang Schüssel, ehemaliger Bundeskanzler Österreich

„Die technischen Gegebenheiten wie Rohre, die sich auch für den Transport von 100 % Wasserstoff eignen, sind da. Um tatsächlich Projekte umzusetzen, brauchen wir die richtigen regulatorischen Maßnahmen und Investitionssicherheit.“

Bernhard Painz, Vorstand Austrian Gas Grid Management

„CO2 kann nicht in jedem Prozess vermieden werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir es sinnvoll nutzen. Also kombinieren wir es mit erneuerbarem H2. Das daraus gewonnene ‚synthetische‘ Öl können wir in der Rohstoffproduktion einsetzen.“

Sorin Ivanovici, OMV Refining & Marketing

„Themen, bei denen wir zusammenarbeiten müssen, nehmen zu. Aber die Fähigkeit, zusammenzuarbeiten, nimmt ab. … Cooperation, Competition und Confrontation – diese 3C müssen die künftige außenpolitische Strategie prägen.“

Sigmar Gabriel, Vorsitzender Atlantik-Brücke e. V., Bundesaußenminister a. D. Deutschland

„Die älteren Generationen müssen sich auch mit neueren Trends auseinandersetzen. Vor allem neue Technologie eröffnet große Chancen für die Zukunft.“

Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend und Zivildienst im Bundeskanzleramt

„Wir müssen alle entschlossen an der Transformation einer CO2-neutralen Wirtschaft und Gesellschaft arbeiten. … Klimaschutz und Wachstum schließen sich nicht aus. … Aber es wird eine gewisse Zeit brauchen.“

Walter Oblin, CFO und künftiger CEO Österreichische Post

„Die Fakten für die grüne Transformation liegen auf der Hand. Doch die Diskrepanz zwischen dem, was wir sagen, und dem, was wir tun, ist enorm. … Wir brauchen gute Gedanken, spannende Innovationen und mutige Menschen, damit wir diese grüne Revolution schaffen.“

Bernd Fislage, CEO Kommunalkredit

„Alles, was aktuell auf der Welt und in unserer Gesellschaft passiert, bekommen wir in den Gemeinden unmittelbar zu spüren. Wie gut der Zusammenhalt ist, spürt man erst, wenn es schwierig wird.“

Andrea Kaufmann, Vizepräsidentin Österreichischer Gemeindebund

„Unsere Großeltern-Generationen haben zwei Kriege überstanden. Warum soll es der heutigen jungen Generation nicht gelingen, mit den Herausforderungen der heutigen Zeit fertig zu werden?“

Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien

„Um im Strommarkt Resilienz herzustellen, gibt es einen großen Reformbedarf. Vor allem der Ausbau der Stromnetze ist aktuell dringend notwendig. … Eine Belebung der Investitionen hilft der gesamten wirtschaftlichen Situation.“

Gabriel Felbermayr, Direktor Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

„Wir brauchen einfach Tempo, um die Klimaneutralität zu erreichen. Wir können nicht darauf warten, dass die Politik etwas macht.“

Gabriele Maria Straka, Vorstandsmitglied RespACT & UN Global Compact, Mitglied Geschäftsleitung Brau Union Österreich

„Die globale Ordnung verändert sich. Europa steht vor großen Umbrüchen. Es geht nicht nur um den Klimawandel, sondern auch um die fundamentale Änderung der Industriestrategie des Kontinents und einen sozialen Ausgleich.“

Wilhelm Molterer, Verwaltungsrat GlobSec, ehemaliger Direktor EFSI

Forschung und Entwicklung

Durch ihre Tätigkeit als Spezialbank für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen hat sich die Bank auf die Transformation des Energiesystems fokussiert – und geht dabei über die Rolle des reinen Finanziers klar hinaus. Forschungsaktivitäten im Sinne des § 243 (3) Z 3 UGB werden nicht durchgeführt.

Um den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzutreten, bedarf es umfassender Investitionen – insbesondere im Infrastruktur- und Energiebereich. Leitungen, Linien und Verbindungen für Energie, Wasser und die Menschen müssen nachhaltig funktionieren. Die Kommunalkredit bildet in diesem stark wachsenden Markt für Infrastrukturfinanzierungen die Brücke zwischen Projektsponsoren (Errichter und/oder Betreiber von Infrastruktur) und institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds, um Projekte zur Klimazielerreichung voranzutreiben . Dabei nehmen wir nicht nur die bankenübliche Rolle als Finanzier ein, wir entwickeln gemeinsam mit unseren Partner:innen und Kund:innen maßgeschneiderte, individuelle Lösungen zur Umsetzung nachhaltiger Projekte – von der Idee bis zur Realisierung. Dabei verbinden wir Branchenexpertise mit Strukturierungs-Know-how, den Finanzierungsmöglichkeiten einer Bank sowie dem technischen Background unserer auf Umweltförderungen spezialisierten Tochtergesellschaft.

Benutzerfreundlichkeit

Veranlagungsmöglichkeiten für Gemeinden, Unternehmen, Institutionelle und Privatkunden sowie die Berücksichtigung von Förderungsinstrumenten ergänzen das Tätigkeitsfeld. Benutzerfreundliche, DSGVO-konforme Online-Plattformen spielen dabei eine wichtige Rolle. 2023 wurde die strategische Partnerschaft mit flatexDEGIRO als Basis für die Retail-Einlagen-Plattform KOMMUNALKREDIT INVEST erneuert. Die Fokussierung und unsere Innovationen in Zusammenhang mit unserem Geschäftsmodell wurden 2023 erneut vom österreichischen Fachmagazin „Der Börsianer“ ausgezeichnet.

Nachhaltige Ausrichtung

Die Kommunalkredit verfügt über ein umfassendes internes Management Information System (MIS), das einen raschen und verlässlichen 360°-Blick auf die Kennzahlen und dahinterliegende Detailinformation der Bank ermöglicht. Basis ist ein Data Warehouse, das sämtliche Daten sammelt, strukturiert und die gesamte Historie in allen Details zur Verfügung stellt. Die Profitabilitätssteuerung im Infrastruktur- und Energiesegment wurde automatisiert und ist nun fixer Bestandteil des auf Tableau-basierenden MIS. Im Zuge unserer ESG-Aktivitäten haben wir unser Datenuniversum um entsprechende Klassifizieriungsinformationen erweitert und können auf dieser Basis die Nachhaltigkeit unseres Portfolios gezielt messen. > Nachhaltigkeit Seite 40

Das Zielbild der künftigen IT- und Anwendungsarchitektur im Hinblick auf das Kernbankensystem und der dezentralen IT-Landschaft sowie der entsprechenden neuen Betriebsmodelle (Cloud first) wurde 2023 geschärft. In den kommenden Jahren konvertieren wir mit dem SAP-Kernbankensystem auf S/4HANA, bauen neue Prozesse im Customer Engagement sowie im Deal & Pipeline Management auf und schaffen somit die technische Basis für die Wachstumsstrategie.

Sonstige wesentliche Informationen

Kontrollwechsel der Eigentümer der Kommunalkredit Austria

Der am 7. Februar 2023 publizierte angestrebte Kontrollwechsel der Eigentümer der Kommunalkredit Austria AG wurde am 1. April 2023 von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde freigegeben. Das regulatorische Eigentümerkontrollverfahren ist zum Berichtszeitpunkt noch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anhängig.

Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand der Kommunalkredit trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht generell den gesamten Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Kommunalkredit ist ein Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements und unterstützt die Erreichung der gesetzten unternehmerischen Ziele. Das IKS ist in die Prozesse integriert und auch im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses ausgeübt.

Risiken, welche die unternehmerischen Ziele gefährden können, sollen rechtzeitig erkannt und anschließend angemessene Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu werden Kontrollen definiert, die Kernrisiken vermindern bzw. vermeiden sowie bestmöglich sicherstellen sollen, dass wesentliche Geschäftsziele erreicht werden.

Die Kommunalkredit folgt in ihrem IKS-Management dem Modell des Committee of Sponsoring Organisations of the Treadway Commission (COSO) aus dem Jahre 2013 mit seinen fünf wesentlichen Komponenten:

Kontrollumfeld

Das Kontrollumfeld der Kommunalkredit ist geprägt durch den allgemeinen Code of Conduct sowie durch fachlich spezifische Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Diese werden durch eine formelle Aufbauorganisation und Ablauforganisation (letztere im Rahmen einer Gesamtprozesslandkarte) ergänzt.

Die Implementierung des IKS in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist in fachspezifischen internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt, die die richtige und ordentliche Darstellung von Transaktionen sowie die Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft in hinreichendem Detail sicherstellen.

Die am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Funktionen, Finance und Risikocontrolling sind in separaten Bereichen organisiert. Ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten sind klar getrennt oder unterliegen einem Vieraugenprinzip. Innerhalb der Ablauforganisation im Bereich Finance wird grundsätzlich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichtswesen eingesetzt. Daten und IT-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Relevante Informationen werden im Rahmen eines „Need to Know“-Prinzips nur jenen Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt. Die Interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften des Rechnungslegungsprozesses. Die Leitung der Internen Revision berichtet direkt an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat.

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Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung in der Kommunalkredit erfolgt in zwei Schritten – einerseits zwecks Definition von IKS-relevanten Prozessen im Rahmen des sogenannten „Scopings“, andererseits durch Analyse der in der Gesamtprozesslandkarte beschriebenen Einzelprozesse. Rechnungslegungsprozesse sind in der Kommunalkredit „rule-based“ als IKS-relevante Prozesse klassifiziert.

Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden.

Kontrollmaßnahmen

Auf Basis der Einzelprozesse werden relevante Risiken erhoben sowie Kontrollpunkte, die jeweiligen Kontrollziele, die Art der Kontrolle und der Kontrollverantwortliche definiert. In einer Risiko-Kontroll-Matrix (RKM) werden die dem Prozess zugeordneten Kontrollen definiert und einem operativen Kontrollverantwortlichen zugeordnet.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung verhindert bzw. frühzeitig entdeckt und korrigiert werden. Die für die Rechnungslegung und Berichterstattung verwendete Software ist eine am Markt gängige Standardsoftware (SAP). Es erfolgen sowohl automatisierte Kontrollen (Validierungen) in SAP, als auch manuelle Kontrollen durch Mitarbeiter:innen.

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Rechnungslegung und IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. Auf die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen und strikte Beachtung des Vier-Augen-Prinzips wird streng geachtet.

Information und Kommunikation

Die Bereichsleitungen bestätigen im Rahmen des IKS-Managements halbjährlich die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation von Schlüsselkontrollen .

Weiters berichten alle Fachbereiche der Kommunalkredit – insbesondere die Bereiche Finance und Risikocontrolling im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses – in Form von Monats- und Quartalsreports regelmäßig an den Vorstand. Dem Vorstand wiederum obliegt die Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat der

Kommunalkredit. Die einzelnen Reports enthalten die Rechenwerke (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Budget sowie Kapitalplanungsrechnungen, Soll/Ist-Abweichung inklusive Kommentierung der wesentlichen Entwicklungen) des Unternehmens, einen quartalsweisen Risikobericht, Berichte und Analysen zum Liquiditätsrisiko des Bereichs Markets und Berichte und Analysen zur Geschäftstätigkeit des Bereichs Banking.

Eigentümer, Investoren und Marktpartner sowie die Öffentlichkeit werden durch den Halbjahresbericht und den Jahresfinanzbericht umfassend informiert. Darüber hinaus wird den Erfordernissen von Ad-hoc-Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen.

Überwachung

Überwachungstätigkeiten des IKS erfolgen im Rahmen einer Aufbauprüfung sowie einer Funktionsprüfung. Dies beinhaltet eine angemessene Verbindung zwischen Risiko, Kontrollziel und Kontrollaktivität sowie eine Stichprobenprüfung, ob Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden und ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Durch die bewusste Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln soll eine möglichst große Sicherheit in allen betrieblichen Abläufen und Prozessen sowie die Einhaltung von innerbetrieblichen und gesetzlichen Vorschriften erlangt werden. Bei Kontrollmängeln werden Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen im IKS-Management erarbeitet und deren Umsetzung gemonitort.

Um die Einhaltung der Vorschriften und Vorgaben auf Bankebene zu gewährleisten, wird die Einhaltung gemäß dem jährlichen Prüfplan der Internen Revision zusätzlich überprüft.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ausgehend von den Unternehmenszielen der Kommunalkredit erfolgt die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten unter risikostrategischen Gesichtspunkten und besonderer Beachtung der Risikotragfähigkeit. Die Bank legt dabei besonderen Fokus auf das Risiko-Ertrags-Kalkül und die nachhaltige Erhöhung der Risikodeckungsmasse.

Organisation des Risikomanagementsystems

Die Identifizierung und Bewertung der Risikotreiber des Geschäftsmodells erfolgt über jährliche Assessments, aus denen die Kommunalkredit eine Risikolandkarte ableitet. Ziele der Risikolandkarte sind die Herstellung eines einheitlichen Risikoverständnisses, eine gesamtbankweite Identifizierung und Bewertung der Risikotreiber des Geschäftsmodells sowie die Überprüfung der Vollständigkeit von Erfassung und Identifizierung potenzieller Steuerungslücken, die zu schließen sind.

Für die Hauptrisikoarten (insbesondere Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko) wird nach bankbetriebswirtschaftlich anerkannten internen Verfahren das dafür benötigte ökonomische Kapital berechnet. Zusätzlich ist für nicht hinreichend quantifizierbare Risiken (insbesondere operationelles Risiko, aber auch Reputationsrisiko, Rechtsrisiken und sonstige Risiken) ein Risikopuffer vorgesehen. Alle wesentlichen Risiken unterliegen in der Kommunalkredit einer bankweiten Limitstruktur, die kontinuierlich überwacht wird.

Ein zeitnahes, regelmäßiges und vollständiges Risikoberichtswesen ist in Form des Risikoreportings implementiert. Zusätzlich zum monatlichen Risikomanagement-Bericht („RMC-Bericht“), der ein detailliertes Bild aller materiellen Risiken und deren Abdeckung mit der verfügbaren Deckungsmasse darstellt, wird dem Vorstand regelmäßig über Einzelengagements mit erhöhtem Risikoprofil (Monitoring- bzw. Watchlist) berichtet. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat (insbesondere Prüfungsausschuss und Kreditausschuss) mittels regelmäßiger Berichte umfassend über die aktuellen risikorelevanten Entwicklungen informiert.

In der aufbauorganisatorischen Struktur für das Risikomanagement der Kommunalkredit sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses eindeutig definiert und festgelegt. Damit sind risikonehmende Organisationseinheiten (Markt) von Organisationseinheiten, die der Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen (Marktfolge), bis auf Vorstandsebene funktional getrennt. Die vom Markt unabhängige Risikomanagementfunktion wird vom Chief Risk Officer (CRO) auf Vorstandsebene wahrgenommen.

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Der CRO wird in seiner Funktion fachlich und operativ insbesondere durch die Bereiche Risk Controlling (RCON), Credit Risk (CR) und Compliance and Non-Financial Risk (CNFR) unterstützt.

Für die Aufnahme neuer Geschäftsfelder, neuer Märkte oder Produkte ist ein formalisiertes und strukturiertes Genehmigungs- und Implementierungsverfahren eingerichtet, das die adäquate Abbildung in Abwicklung, Risikomanagement und Reporting, Rechnungswesen sowie Meldewesen sicherstellt.

Die Überwachung und Steuerung der Risiken erfolgen durch folgende Gremien:

Die Quantifizierung der Risiken, der Risikodeckungsmasse sowie die Durchführung von Stresstests liegt in der Verantwortung des Bereichs Risikocontrolling (RCON). Zudem ist dieser Bereich für die Bewertung von Risikopositionen sowie die Validierung der seitens der Bank eingesetzten Methoden zur Risikomessung zuständig.

Analyse und Beurteilung von Einzeladressrisiken, Abgabe eines Zweitvotums bei der Kreditvergabe bzw. Reviews, Ratingvergabe, Limitierung von Branchen- bzw. Länderrisiken, Überwachung und Management von Engagements mit erhöhtem Risikoprofil (insbesondere Engagements der Monitoring- und Watchlist) sowie qualitative Portfolioanalysen fallen in die Zuständigkeit des Bereichs Credit Risk (CR).

Der Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) ist für die Geldwäscheprävention (AML- & CTF-Management), die Kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Compliance sowie für das Non-Financial Risk Management (insbesondere OpRisk und Information Security) der Bank verantwortlich.

Wesentliche Grundsätze des Risikomanagements

Im Rahmen der Risikostrategie für die jeweiligen Hauptrisikoarten bestimmt der Vorstand die Grundsätze für die angemessene Steuerung und Limitierung. Das ökonomische Risiko wird bei Festlegung des Risikoappetits für die Gesamtbank in Abstimmung mit der Risikotragfähigkeit (ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process bzw. ILAAP – Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und der Risikobereitschaft der Bank begrenzt und überwacht.

Darüber hinaus gelten für das Risikomanagement der Kommunalkredit folgende wesentliche Grundsätze:

Gesamtbanksteuerung und Risikotragfähigkeit

Ziel der Gesamtbanksteuerung ist der risiko- und ertragsoptimierte Einsatz der Kapitalressourcen im Rahmen des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit der Bank.

Folgende Risiken sind per Stichtag in der Kommunalkredit identifiziert und werden laufend im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht:

Kreditrisiko
Ausfall- und Kontrahentenrisiko Länder- bzw. Transferrisiko
Wiedereindeckungsrisiko bei Ausfall des Kontrahenten Settlementrisiko
Bonitätsänderungsrisiko (= Migrationsrisiko) Kreditrisikokonzentrationen
Beteiligungsrisiko
Restrisiko aus Kreditrisikominderungstechniken
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsstrukturrisiko Marktliquiditätsrisiko
Fundingrisiko
Marktrisiko
Zinsänderungsrisiko Bankbuch Basis Spread-Risiko
Fremdwährungsrisiko Optionsrisiko
Credit Spread-Risiko
OIS-Risiko
Operationelles Risiko
Auslagerungsrisiko Rechtsrisiko
Menschen-, Prozess- und Systemrisiko und externe Risiken Informations- und Kommunikationstechnologierisiko (IKT-Risiko)
Eigenbonitätsrisiko
BCVA-Risiko * Wiedereindeckungsrisiko durch Ratingtrigger
Sonstige Risiken
Strategisches Risiko Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Risiko aus der Nachhaftung aus der Spaltung Risiko von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Eigenkapitalrisiko Systemisches Risiko, das von einem Institut ausgeht
Reputationsrisiko
Makroökonomisches Risiko
Business Risk
Platzierungs- und Syndizierungsrisiko

* Umfasst per Definition CVA-Risiko und DVA-Risiko und ist zur Gänze dem Eigenbonitätsrisiko zugeordnet.

Abhängig vom Absicherungsziel werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung zwei ökonomische Steuerungskreise unterschieden:

Liquidationssicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz des Gläubigerschutzes)

 Absicherungsziel: Im Vordergrund steht die Sicherstellung einer Kapitalausstattung, die für den Liquidationsfall gewährleistet, dass alle Fremdkapitalgeber mit einer definierten Wahrscheinlichkeit bedient werden können („Gläubigerschutz“).

 Der ökonomische Kapitalbedarf (interne Risikomessung) wird dem ökonomischen Kapital/der Deckungsmasse gegenübergestellt. Sowohl ökonomischer Kapitalbedarf als auch die Risikodeckungsmasse werden bei diesem Ansatz barwertig ermittelt („Full Fair Value“-Betrachtung). Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 99,95 % verwendet.

Ökonomische Risiken in % der Risikodeckungsmasse Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
55,2 % (59,9 %) 44,8 % (40,1 %)

Going-Concern-Sicht (Ökonomischer Steuerungskreis nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung)

 Absicherungsziel: Der Fortbestand der Bank soll mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei Eintritt von Risiken ohne zusätzliches Eigenkapital sichergestellt werden.

 Alle GuV-wirksamen Risiken müssen jedenfalls durch das Plan-Jahresergebnis, auflösbare Rücklagen sowie das „freie Kapital“ gedeckt sein. Das freie Kapital ist jenes Kapital, welches das intern festgelegte Absicherungsziel, ausgedrückt über eine Mindest-T1-Quote sowie eine Mindest-Total Capital-Quote, übersteigt. Den Absicherungszielen sind entsprechende Frühwarnstufen vorgelagert. Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikos wird ein Konfidenzniveau von 95 % verwendet.

Ökonomische Risiken in % der Risikodeckungsmasse Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
47,8 % (39,8 %) 52,2 % (60,2 %)
Ökonomische Risiken in % der Risikodeckungsmasse Risikopuffer in %
der Risikodeckungsmasse
66,8 % (57,5 %) 33,2 % (42,5 %)

Neben diesen ökonomischen Steuerungskreisen wird die Einhaltung regulatorischer/normativer Mindestanforderungen und Absicherungsziele im Zuge der Mittelfristplanung und der laufenden Kapitalplanung gewährleistet.

Zusätzlich werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, um die Belastbarkeit des Geschäftsmodells zu testen und die Adäquanz der Kapitalausstattung sicherzustellen. Dazu werden grundsätzlich zwei unterschiedliche volkswirtschaftliche Szenarien (allgemeines Rezessionsszenario und idiosynkratisches Stressszenario) definiert und die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit quantifiziert.

Neben der gestressten Risikotragfähigkeit wird je Szenario auch eine gestresste, mehrjährige Planung erstellt, um die Stabilität des Geschäftsmodells im Zeitablauf zu testen. In Ergänzung zu den volkswirtschaftlichen Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese sollen aufzeigen, inwieweit Parameter und Risiken gestresst werden können, bis regulatorische oder interne Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

Kreditrisiko

Grundlagen

Kreditrisiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragskonform nachkommt.

Auf Basis des bestehenden CRR-Standardansatzes für alle Forderungsklassen kommen in der Kommunalkredit, so vorhanden, vorrangig externe Ratings zur Anwendung. Sofern diese nicht zur Verfügung stehen, werden für die interne Risikosteuerung Ratings aus internen Scoring- bzw. Ratingmodellen ermittelt. Jedem aktiven Kunden ist somit ein externes oder internes Rating zugeordnet, das mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten sind in einer internen Ratingskala (Masterskala) in Kategorien zusammengefasst, denen externe Ratings zugeordnet werden können. Die Leistungsfähigkeit und Trennschärfe der Ratingverfahren und ihre Prognosefähigkeit hinsichtlich Zahlungsausfällen werden regelmäßig überprüft und nötigenfalls angepasst.

In der Kommunalkredit werden zwei Arten von Kreditsicherheiten berücksichtigt: finanzielle Sicherheiten und persönliche Sicherheiten. Als finanzielle Sicherheiten werden vor allem Nettingvereinbarungen und Barbesicherungen zur Reduktion des Kontrahentenrisikos eingesetzt. Erhaltene finanzielle Sicherheiten reduzieren das bestehende Exposure. Im Gegensatz dazu wird das Exposure durch persönliche Sicherheiten (Garantien und Haftungen) nicht reduziert. Bei Vorliegen von persönlichen Sicherheiten kann das Exposure je nach Risikoeinschätzung dem Sicherheitengeber zugerechnet und so gegebenenfalls im Portfoliomodell und Limitwesen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen für Finanzierungen durch die Kommunalkredit marktkonforme Sicherheitenpakete, die in der Praxis potentiell verlustmindernd wirken, aber regulatorisch nicht anrechenbar sind (zum Beispiel Gesellschaftsanteile, Assetverpfändungen ohne Wertgutachten) und daher nicht angesetzt werden. Insgesamt fließen diese indirekt durch die aus externen Studien abgeleiteten Werte für Verluste im Fall eines Ausfalls (loss given default) in die Ermittlung der Risikokosten der Bank ein.

Unerwarteter Verlust

Die Quantifizierung des unerwarteten Verlustes aus Kreditrisiken zur Risikosteuerung und -begrenzung sowie zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für das Kreditrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalysen erfolgt monatlich unter Verwendung von Credit-VaR-Berechnungen. Zur Quantifizierung des unerwarteten Ausfallrisikos für Kreditrisiken verwendet die Kommunalkredit ein Ausfallmodell (Default-Modell) basierend auf dem CreditRisk+ Ansatz. Für die Berechnung des Credit-VaR werden ratingabhängige einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) sowie regional- und branchenspezifische Verlustquoten (LGD) verwendet. Das verwendete Modell beruht auf statistischen Methoden und Annahmen. Die verwendeten Parameter werden zumindest jährlich einem Überprüfungsprozess unterzogen, aktualisiert und der Prozess im Rahmen eines Validierungsberichts dokumentiert.

Der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr beträgt in der Liquidationssicht per 31. Dezember 2023 11,5 % (31.12.2022: 15,2 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse; der potenzielle unerwartete Verlust aus Kreditausfällen für die Haltedauer von einem Jahr in der Going-Concern-Sicht per 31. Dezember 2023 10,9 % (31.12.2022: 13,2 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (T1) und per 31. Dezember 2023 15,2 % (31.12.2022: 19,1 %) in Relation zur ökonomischen Deckungsmasse (Total Capital).

Ratingverteilung, Portfolioqualität und Konzentrationsrisiko

Das Gesamtexposure in Höhe von EUR 5.731 Mio. (31.12.2022: EUR 5.018 Mio.) nach Rating ist in den oberen Ratingkategorien konzentriert; per 31. Dezember 2023 sind 37,9 % (31.12.2022: 35,6 %) des Exposures „AAA“/„AA“ geratet, 65,8 % (31.12.2022: 68,4 %) Investmentgrade.

Das Portfolio der Kommunalkredit hat insgesamt eine hohe Assetqualität; das exposuregewichtete Durchschnittsrating für das Gesamtexposure ist „A-“ (nach Standard & Poor’s-Ratingskala). Das Kreditportfolio weist anhand des hohen Anteils an Investmentgrade-Bonitäten sowie der guten Portfoliodiversifizierung eine solide Portfolioqualität aus. Dies reflektiert sich auch in der moderaten Non-Performing-Loan-Ratio von 1,5 % zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 (31.12.2022: 0,0 %). Unter Berücksichtigung von Garantien (ECA-Deckungen) beträgt die bereinigte Netto-NPL-Quote nur 1,0 %. Die Kommunalkredit überwacht entsprechend den regulatorischen Vorgaben überfällige Forderungen. Abgesehen von einer ausgefallenen Forderung, die als Teil der NPL-Quote berichtet wird, gab es zum Stichtag keinen Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

Risikokonzentrationen werden bei der Kreditvergabe berücksichtigt, im Zuge des monatlichen Kreditrisikoreports im RMC überwacht sowie in Berichten an den Kreditausschuss und den Aufsichtsrat/Kreditausschuss dargestellt. Das Gesamtportfolio wird dabei nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert (unter anderem nach Sub-Portfolios, Ländern, Regionen, Top 20-„Gruppen verbundener Kunden“, Rating, Segmenten) und nach Hauptrisikotreibern, Sektoren, geografischer Verteilung, Ländern sowie Fremdwährungen limitiert. Ebenso wird der Gesamt-ECL wie auch der ECL aus den Top 15-Risikotreibern begrenzt und überwacht. Zusätzlich sind noch weitere Limitierungen definiert, die das Gesamtexposure mit höherem Risikogehalt begrenzen (z. B. IFRS 9 High Risk Exposure, Single-B Exposures). Je nach Risikoeinschätzung werden Reviews in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt, jedoch zumindest jährlich.

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Kreditrisikoanalyse und Überwachung

Das Kreditgeschäft ist zentraler Bestandteil des Kerngeschäfts der Kommunalkredit. Dementsprechend gehören das Eingehen von Kreditrisiken sowie deren Steuerung zur Schlüsselkompetenz der Bank, wobei insbesondere Projektfinanzierungen im Infrastrukturbereich sowie die finanzielle Begleitung von Vorhaben der öffentlichen Hand im Vordergrund stehen. Die Aufgaben des operativen Kreditrisikomanagements (CR) umfassen dabei sämtliche Aktivitäten zur Prüfung, Überwachung und Limitierung von Risiken aus dem Einzelgeschäft.

Die Vergabe von Krediten, die Bewertung allfälliger Sicherheiten sowie die Bonitätsbeurteilung sind klaren Regelungen unter-worfen, die in den einschlägigen Vorschriften und Arbeitsanweisungen der Kommunalkredit abgebildet sind. Neben den Ver-gabekriterien (= „Kreditrisikostrategie“) zählen dazu die Kompetenzordnung, Vorgaben zur Bonitätsbeurteilung und zur Ratingermittlung.

Die Bank folgt für Transaktionen im Infrastrukturbuch einem dreistufigen Prozess, um das Risiko-Ertrags-Profil in der gebotenen inhaltlichen Tiefe transparent zu machen:

1 . Erstbeurteilung einer potenziellen Transaktion durch Markt und Markfolge mit klarer Empfehlung hinsichtlich Weiterverfolgung (gegebenenfalls unter spezifischen Auflagen) oder Ablehnung durch den Kompetenzträger;

2 . Due Diligence-Phase mit Fokus auf wirtschaftliche, finanzielle, technische, rechtliche und versicherungsspezifische Aspekte als Grundlage der Beantragung und Risikobeurteilung;

3 . Vorlage der Transaktion im Wege eines Kreditantrags (Markt) samt Risikostellungnahme (Marktfolge) zur Genehmigung durch den Kompetenzträger (Kreditkomitee bzw. Kreditausschuss des Aufsichtsrats).

Die organische Trennung von Markt- und Marktfolge wird dabei immer eingehalten.

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Kreditrisikofrüherkennung und Risikovorsorge

Es findet regelmäßig eine Beurteilung statt, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Kundenengagements vorliegen. Die Beurteilung der Wertminderung findet entweder im Rahmen des jährlichen Rating-/Reviewprozesses oder anlassbezogen statt. Engagements mit erhöhtem Kreditrisiko bzw. Auffälligkeiten im Sinne eines „Early Warnings“ werden darüber hinaus monatlich im Rahmen des Monthly Portfolio Monitoring Meetings überwacht. Zu diesem Zweck verwendet die Kommunalkredit für die jeweiligen Segmente spezifische Frühwarnindikatoren, die auf Basis von qualitativen und quantitativen Merkmalen Engagements identifizieren, die einer erhöhen Monitoring-Frequenz zu unterwerfen sind.

Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 beläuft sich das Exposure auf der Watchlist auf EUR 27,1 Mio. (31.12.2022: EUR 97,8 Mio.). Es befinden sich vier Engagements in der Sanierung mit einem Exposure von EUR 53,4 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.).

Im Rahmen der Kreditsitzung aktualisiert und berichtet der Bereich Credit Risk (CR) monatlich über Partner mit erhöhten Kreditrisiken, wobei abzuleitende Maßnahmen in diesem Gremium beschlossen werden.

Die Festlegung der Wertminderungen für Kreditausfälle obliegt dem Risikomanagement mit Genehmigung des Kreditkomitees.

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Kontrahentenausfallrisiken aus Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiergeschäften

Mit allen aktiven Gegenparteien der Kommunalkredit bestehen rechtlich verbindliche Nettingvereinbarungen für Derivate und Repo-Transaktionen (Close-Out Netting). Für Derivate bestehen mit allen aktiven finanziellen Gegenparteien Credit Support Annexes bzw. Besicherungsanhänge zu Rahmenverträgen mit täglich vereinbartem Collateral Margining gemäß der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR. Ausgenommen hiervon sind Derivatverträge im Deckungsstock. Für diese bestehen Rahmenverträge und Nettingvereinbarungen mit marktüblichen Konditionen. Entsprechend der Clearingpflicht nach EMIR bestehen weiters Clearing-Rahmenvereinbarungen. Derzeit bestehen keine Pensionsgeschäfte.

Das im Kreditrisiko berücksichtigte Exposure aus dem Gegenparteiausfallrisiko bei Derivaten ist definiert als das Restrisiko aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung von CSAs und Nettingvereinbarungen zuzüglich eines „Add On“ für potenzielle Marktwertänderungen während der sogenannten „Residual Period of Risk“ zwischen Ausfall der Gegenpartei und Glattstellung/Wiedereindeckung des Derivatgeschäfts.

Wertpapiergeschäfte werden überwiegend auf Basis „delivery against payment“ über Euroclear bzw. Clearstream abgewickelt.

Die ökonomische Begrenzung von Gegenparteiausfallrisikopositionen erfolgt einerseits über volumenbasierte Partner- und Kreditkonzentrationslimits, andererseits über das ökonomische Kreditrisiko in der Credit-VaR-Ermittlung der Risikotragfähigkeitsrechnung.

Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird gemäß IFRS 13 als Credit Valuation Adjustment (CVA) berechnet. CVA und DVA (Debt Valuation Adjustment) werden in der Kommunalkredit auf Basis der Potential Future Exposure-Methode mithilfe von Monte Carlo-Simulationen berechnet und als BCVA (bilateral CVA) zusammengefasst. Das Risiko aus Schwankungen im BCVA (BCVA-Risiko) wird mittels eines VaR-basierenden Ansatzes ermittelt.

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko ist aufgrund der Natur der Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung. Der Buchwert der Beteiligungen der assoziierten Unternehmen (at equity) beträgt per 31. Dezember 2023 EUR 2,6 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.). Der Buchwert der Beteiligungen, welche unter den Vermögenswerten erfolgsneutral zum Fair Value ausgewiesen werden, beläuft sich auf EUR 1,6 Mio. (31.12.2022: EUR 0,9 Mio.).

Liquiditätsrisikomanagement

Aufgabe des Liquiditätsrisikomanagements der Kommunalkredit ist es, die Liquiditätsrisikoposition der Bank zu identifizieren, zu analysieren und zu steuern, mit dem Ziel, zu jedem Zeitpunkt eine angemessene Liquiditätsdeckung zu effizienten Kosten zu gewährleisten.

Der strategische Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird durch den ILAAP, welcher integrierter Bestandteil des übergeordneten ICAAP ist, definiert. Zu diesem Zweck hat die Bank umfangreiche Policies, Arbeitsanweisungen und Methoden implementiert, wie Liquiditätsrisikostrategie, IKS-Framework und Funding- bzw. Notfallpläne.

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Analyse der Liquiditätsposition [Baustein 1]

In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten vertraglicher, nicht diskontierter Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Dabei wird bei Zinsswaps, Cross-Currency-Swaps und Devisenswaps eine Bruttodarstellung vorgenommen, sodass ausschließlich die ausgehenden Cashflows des jeweiligen Derivats gezeigt werden. Der Nominalbetrag der Zins- und Cross-Currency-Swaps betrug per Stichtag 31. Dezember 2023 EUR 3,7 Mrd. (31.12.2022: EUR 3,1 Mrd.). Die Cashflows umfassen neben Tilgungs- auch Zinszahlungen. Für Verbindlichkeiten mit variablen Cashflows werden die zukünftig anfallenden Cashflows auf Basis von Forward-Sätzen ermittelt.

Bei der Zuordnung der Beträge wird grundsätzlich auf die vertragliche und nicht auf die erwartete Restlaufzeit abgestellt. Erhaltene Sichteinlagen sowie erhaltenes Cash Collateral aus Collateral Margining von Derivaten werden somit als täglich fällig dargestellt. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen des Gläubigers, ist der Betrag dem Laufzeitband mit der frühestmöglichen Rückzahlung zugeordnet. Steht ein Rückzahlungstermin im Ermessen der Kommunalkredit, wird eine konservative Sichtweise angesetzt. Zugesagte und noch nicht abgerufene Zahlungsverpflichtungen sowie gegebene Haftungen (sofern vorhanden) werden ebenso mit dem frühestmöglichen Abrufdatum dargestellt. Die Kommunalkredit übt keine Handelsaktivitäten aus.

Cashflows per 31.12.2023 (bzw. 2022)

in EUR Mio. Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Derivate als
Sicherungsinstrumente designiert

Trading*
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
bis zu einem Monat 533,9 292,9 1,2 1,2 119,3 128,8
mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 284,4 265,9 19,4 7,7 118,4 35,9
mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 1.602,5 976,1 41,4 36,0 5,6 112,0
mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren 2.593,8 2.204,7 126,0 151,8 16,2 21,0
mehr als fünf Jahre 1 .153,7 1.092,6 105,9 87,1 2,0 3,8
Summe 6. 168,3 4.832,2
293,9 283,8
261,3 301,5

* Es handelt sich dabei um Derivate, die formal nicht in einem Mikro-Hedge im Sinne von IFRS eingebunden sind, jedoch der Risikosteuerung auf Portfolioebene dienen.

Berichtswesen an den Vorstand und Aufsichtsrat [Baustein 2]

Eine operative Liquiditätsvorschaurechnung für einen Betrachtungshorizont von einem Jahr sowie ein Time-to-Wall Stress-Szenario werden wöchentlich erstellt. Zusätzlich werden operative und strategische Liquiditätsthemen im monatlichen ALCO besprochen. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus im monatlichen RMC überwacht und dem Aufsichtsrat in den quartalsweisen Sitzungen berichtet.

Liquiditäts-Notfallplan [Baustein 3]

Die Kommunalkredit verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan, der für den Notfall die Verantwortlichkeiten und die Zusammensetzung von Krisengremien, die internen und externen Kommunikationswege sowie gegebenenfalls die zu ergreifenden Maßnahmen regelt. Er dient dem effizienten Liquiditätsmanagement in einem krisenhaften Marktumfeld und wird durch eindeutig definierte Ereignisse und/oder Frühwarnindikatoren aktiviert. In einem Notfall übernimmt das Krisengremium die Liquiditätssteuerung und entscheidet über zu treffende Maßnahmen.

in EUR Mio. Erwarteter Liquiditätsgap Verfügbare Liquidität Liquiditätsposition
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
bis zu einem Monat 1.091,3 366,5 529,2 499,6 1.620,6 866,1
mehr als ein Monat bis zu drei Monaten 309,6 56,2 1,1 -75,3 310,6 -19,2
mehr als drei Monate bis zu einem Jahr - 495,4 118,5 34,5 12,8 - 460,9 131,4
Summe 905,5 541,2
564,8 437,1
1.470,3 978,3

Management des operativen und strukturellen Liquiditätsrisikos [Baustein 4-8]

Zur Steuerung der kurzfristigen Liquidität (<1 Jahr) steht dem Management ein kurz- und mittelfristiges Liquiditätsszenario zur Verfügung. In diesen Szenarien werden neben den vertraglichen determinierten Zahlungsströmen auch erwartete Zahlungsströme aus neuen Emissionen, Kündigungen bestehender Geschäfte, Auszahlungen aus Neugeschäftsabschlüssen, Einzahlungen aus Syndizierungen, Retail-Taggeldern, Repo-Prolongationen sowie der Liquiditätsbedarf aus den Dotierungen von Barsicherheiten (aus Credit Support Agreements/ISDA-Vereinbarungen) berücksichtigt. Die resultierenden Liquiditätsgaps stehen im kurzfristigen Liquiditätsszenario auf Tagesbasis zur Verfügung.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erwarteten Liquiditätsgaps nach geplanten Maßnahmen, die freie Liquiditätsreserve und die Nettoposition aus Liquiditätsgap und Reserve als Liquiditätsposition dargestellt:

Liquidität per 31.12.2023 (bzw. 2022)

Zur Steuerung der strukturellen Liquiditätsrisikoposition (>= 1 Jahr) verwendet die Kommunalkredit eine Analyse der erwarteten Kapitalströme für die Gesamtlaufzeit aller On- und Off-Balance-Geschäfte.

Die Überhänge aus den Kapitalein- und Kapitalauszahlungen werden auf periodischer und kumulierter Ebene überwacht und sind die Basis für die strategische Liquiditätssteuerung.

Marktrisikomanagement

Marktrisiken bezeichnen potenzielle Verlustrisiken an bilanziellen und außerbilanziellen Positionen, die sich aus für das Institut nachteiligen Marktpreisbewegungen ergeben. Zu den institutsspezifischen Marktrisiken zählen im Wesentlichen Zinsänderungsrisiko, Wechselkursrisiko, Credit Spread-Risiko, Basis Spread-Risiko und Optionspreisrisiko.

Zinsänderungsrisiko

Bei der Messung, Steuerung und Begrenzung von Zinsrisiken aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen unterscheidet die Kommunalkredit grundsätzlich zwischen dem periodenorientierten Repricing-Risiko und dem barwertorientierten Zinsänderungsrisiko.

Zum Zweck der effizienten Steuerung des Zinsrisikos und des Zins-überschusses verfügt die Kommunalkredit über ein Analyse- und Simulationsinstrument (Zinsgap-Struktur je Währung, ZinsVaR, Sensitivitätsanalysen, Simulationstransaktionen), das die Prognose und gezielte Steuerung des Gesamtbankzinsrisikos aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen, der G&V-Sensitivität der IFRS Fair Value-Bestände sowie des periodischen Zinsüberschusses ermöglicht. Für die Berechnung des Zins-VaR wird ein internes Modell basierend auf historischen Zinsbewegungen angewendet.

Das Portfolio der Kommunalkredit beinhaltet weitgehend Positionen mit klar definierter Zins- und Kapitalbindung. Nicht lineare Risiken sind in der Regel vollständig abgesichert bzw. werden in einer Szenarioanalyse quantifiziert; offene Positionen sind eng limitiert und überwacht. Positionen mit wirtschaftlich nicht klar festgelegter Zins- und Kapitalbindung bestehen in Retaileinlagen (Taggelder). Die Zinsbindung dieser Taggelder wird grundsätzlich abhängig von der Pricingstrategie modelliert.

Im Rahmen der Zinsrisikomessung im RMC werden die Gapstrukturen analysiert und die Preissensitivität der Gesamtposition sowie die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Perioden-Nettozinsertrag (Repricingrisiko) für verschiedene Szenarien quantifiziert. Das Repricingrisiko wird für die Währungen EUR, USD, CHF, GBP und JPY gemessen.

Bei der Steuerung unterscheidet die Kommunalkredit zwischen den Teilportfolien:

Zur Steuerung der kurzfristigen, unterjährigen Zinsrisikoposition ist ein Analyse- und Steuerungs-Tool im Einsatz, welches ein effizientes Management des Repricingrisikos je Währung ermöglicht.

Der jährliche Nettozinsertragseffekt aus dem Repricingrisiko der Kommunalkredit beträgt zum 31. Dezember 2023 bei einem pa-rallelen Zinsanstieg der kurzfristigen Zinsen um +100 Basispunkte EUR +3,3 Mio. (31.12.2022: EUR +0,7 Mio.).

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das barwertige Zinsänderungsrisiko im Bankbuch bzw. der IFRS-GuV-wirksamen Zinsrisikoposition bei einem Parallelshift um +30 Basispunkte EUR +8,1 Mio. bzw. EUR +0,0 Mio. (31.12.2022: EUR +1,5 Mio. bzw. EUR 1,1 Mio.). Jenes der IFRS-OCI-wirksamen Zinsrisikoposition beträgt EUR -4,9 Mio. (31.12.2022: EUR -4,3 Mio.).

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko eines Verlustes in Fremdwährungspositionen, verursacht durch eine ungünstige Veränderung des Wechselkurses, wobei die offene Devisenposition die Differenz zwischen der Summe der Aktivpositionen und der Summe der Passivpositionen unter Berücksichtigung von Fremdwährungs-Derivaten einer Währung ist.

Zur Messung des Risikos wird täglich ein Value-at-Risk der offenen UGB-Devisenposition ermittelt, basierend auf dem Varianz-/ Covarianz-Ansatz mit einer Haltedauer von 1 Handelstag und einem Konfidenzintervall von 99 %, wobei exponentiell gewichtete, historische Volatilitäten und Korrelationen herangezogen werden. Die offene UGB-Devisenposition wird täglich bis auf geringe Residualpositionen geschlossen. Der FX VaR per 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 0,3 (31.12.2022: TEUR 4,5).

Credit Spread-Risiko

Das Credit Spread-Risiko ist das Risiko von Wertverlusten durch marktbedingte Änderungen der Credit Spreads, wobei keine Ratingverschlechterung der Emittentengruppe auftritt. Unter Credit Spreads versteht man die vom Markt, einem Emittenten oder einer Emittentengruppe zugeordneten Risikoaufschläge, die bei der Marktwertbestimmung eines Finanzinstruments eingepreist werden.

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Credit Spread-Risiko bei einem Ausweiten der Credit Spreads um +20 Basispunkte EUR -1,9 Mio. (31.12.2022: EUR -1,3 Mio.) in der IFRS-GuV-Position und EUR -13,2 Mio. (31.12.2022: EUR -10,6 Mio.) in der IFRS-OCI-Position.

Basis Spread-Risiko

Unter Basis Spread-Risiko versteht man das Risiko, das aus der Veränderung des Basis Spreads resultiert, welches für vom Marktstandard abweichende Referenzzinssätze und Zahlungsfrequenzen bei variablen Zinskonditionen eingepreist wird. Das IFRS-relevante Basis Spread-Risiko ist bis auf Residualrisiken in den einzelnen Währungen abgesichert.

Das Basis Spread-Risiko beträgt bei einem Ausweiten der Basis Spreads um einen Basispunkt EUR +0,0 Mio. zum 31. Dezember 2023 (per 31.12.2022: EUR +0,0 Mio.).

Optionspreisrisiko

Unter Optionspreisrisiko versteht die Kommunalkredit das Risiko von Marktwertveränderungen aus offenen Optionspositionen. Zur Messung des Optionspreisrisikos wird eine Szenario-Matrix erstellt, bei der Zinsshifts (-/+ 30 BP), Volatilitätsshifts (-/+ 30 %) und kombinierte Shifts ermittelt werden. Das über die Szenario-Matrix ermittelte Optionspreisrisiko im Bankbuch beträgt EUR 0,0 Mio. per 31. Dezember 2023 (31.12.2022: EUR -0,1 Mio. unter Anwendung eines -/+ 30 BP-Zinsshifts). Das offene Optionsrisiko im Bankbuch resultiert ausschließlich aus einseitigen Kündigungsrechten der Kommunalkredit in eigenen Emissionen (d. h., Ausübungsrecht hat die Kommunalkredit selbst). Per 31. Dezember 2023 bestehen keine GuV-relevanten Optionspreisrisiken.

Operationelles Risiko

Die Kommunalkredit definiert operationelles Risiko als die Möglichkeit von Verlusten aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder infolge externer Ereignisse. Auch das Rechtsrisiko ist Teil des operationellen Risikos. Externe Ereignisse, die rein den Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Eigenbonitätsrisiko oder sonstigem Risiko zuzuordnen sind und keinen operationellen Hintergrund haben, fallen nicht unter diese Definition. Ziel des Operationellen Risikomanagements (ORM) ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeit operationeller Risiken sowie deren Schadenspotenzial für die Bank zu vermindern. Das operationelle Risikomanagement ist im Bereich Compliance & Non-Financial Risk (CNFR) angesiedelt. In Abstimmung mit diesem werden in den Fachabteilungen Operational Risk Correspondents (ORC) ernannt, die als Ansprechpartner das Bindeglied zum Operationellen Risikomanagement darstellen und den ORM-Prozess unterstützen.

Als wesentliche Instrumente für das Management operationeller Risiken stehen die operationelle Ereignisdatenbank sowie Risk & Control Self Assessments zur Verfügung. Die Datenbank verkörpert dabei die vergangenheitsbezogene Sicht, das heißt, realisierte Gewinne/Verluste aufgrund operationeller Ereignisse werden unter Einbindung des Linienmanagements dort erfasst. Demgegenüber stellen Risk & Control Self Assessments die zukunftsbezogene Sichtweise dar. Risiken werden identifiziert und hinsichtlich des Risikogehaltes einer Expertenschätzung unterzogen. Die Assessments werden in der Kommunalkredit als „Coached Self-Assessments“ durchgeführt, das heißt, die Einschätzung und Beurteilung einzelner Risiken erfolgt durch die Bereiche selbst

unter der Begleitung von CNFR. Die Einträge aus der Ereignisdatenbank dienen dabei als Input und Feedbackschleife zur Neubewertung von Risiken.

Risikobehaftetete Themenbereiche werden auf Bereichsebene mit den verantwortlichen Bereichsleitern diskutiert, analysiert und bewertet sowie Top-Risiken auf einer eigenen OpRisk-Risikolandkarte dargestellt. Um diese Risiken zu minimieren, sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen und ein abgestimmter Maßnahmenplan zu erstellen. Die OpRisk-Risikolandkarten der Bereiche werden in einer Gesamtschau der relevanten Risken zu einer OpRisk-Risikolandkarte der Gesamtbank verdichtet.

Unter Leitung des Credit Risk Officers (CRO) findet im Rahmen des Operational Coordination Committees (OCC) halbjährlich eine Abstimmung mit den wesentlichen internen Stakeholdern über operationelle Risiken statt. Der Vorstand und das Management werden monatlich in den Risk Management Committee-Meetings über operationelle Risiken informiert.

Zur Quantifizierung der Eigenmittelanforderungen wendet die Kommunalkredit den Standardansatz an. Die auf dieser Grundlage vorgehaltenen Eigenmittel liegen wesentlich über den in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Schadensfällen.eingetretenen Schadensfällen.

1 Risikoidentifizierung auf Prozessgruppenebene
2 Risikobewertung auf Prozessgruppenebene
3 Risikokonsolidierung auf Bereichsebene
4 Detailanalyse der Top-Risiken auf Bereichsebene
5 Konsolidierung bereichs-übergreifender Risiken auf Unternehmensebene
6 Detailanalyse der Top-Risiken auf Unternehmensebene
7 Optionen der Risikobewältigung

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Business Continuity Management

Das etablierte Business Continuity Management (BCM) stellt ein umfassendes, angemessenes und effizientes betriebliches Kontinuitätsmanagement sicher. Das Kontinuitätsmanagement beinhaltet unter anderem die Erstellung und das Management der Kontinuitäts- und Wiederanlaufpläne sowie die Vorhaltung von Ressourcen, um etwaige Betriebsunterbrechungen effektiv und mit möglichst geringen Unterbrechungszeiten zu managen. Dazu zählen beispielsweise als physische Maßnahmen das Bereitstellen eines externen Krisenstabraumes oder die Verfügbarkeit einer Netzersatzanlage. Für kritische IT-gestützte Prozesse sind je nach Einsatzfall manuelle Arbeitsschritte oder alternative IT-Services verfügbar.

Das jährliche Ressource Assessment wurde durchgeführt; die im Krisenfall benötigten Ressourcen wurden ermittelt. Im Zuge des Ressource Assessments fand auch die jährliche Business Impact-Analyse (BIA) statt. Dabei wurden die Geschäftsprozesse und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Services hinsichtlich ihrer Kritikalität und der benötigten Wiederherstellungszeit im Krisenfall beurteilt und die Krisenpläne überarbeitet. Im ersten Halbjahr 2023 wurde eine umfassende Krisenübung bzgl. „Energieengpass/Blackout“ bankübergreifend geplant und durchgeführt. Ebenso wurde die KA IT, und somit auch das BCM der Bank, erfolgreich gemäß ISO 27001 zertifiziert.

Richtlinienmanagement

In der Kommunalkredit sind alle Handlungsanweisungen (Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Handbücher, Betriebsvereinbarungen) in einer Richtlinienübersicht im Intranet abgelegt und für alle Mitarbeiter:innen abrufbar. Die formalen Mindestanforderungen an Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen sind definiert sowie die Verantwortlichkeiten betreffend Aktualisierung, Freigabe und Verteilung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen festgelegt.

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Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind integrierter Teil der Risikostrategien und Risikokategorien der Kommunalkredit. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den Konzepten, der Steuerung und den Messmethoden der Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Syndizierungs- und operationellen Risiken wird laufend evaluiert und erweitert.

Die Kommunalkredit finanziert schwerpunktmäßig die öffentliche Hand in Österreich und Projekte in den Bereichen Erneuerbare Energien, Telekommunikations- und soziale Infrastruktur in Europa. ESG-Risiken im Portfolio werden daher auf Basis der durchgeführten Analysen insgesamt als gering eingeschätzt. Eventuelle Risiken werden bei der Kreditvergabe berücksichtigt und sind in den Planungsannahmen für die Kreditnehmer und den festgestellten Ratings angemessen reflektiert.

Zur Überprüfung, ob Investitionen in Infrastruktur- und Energieprojekte den Nachhaltigkeitsanforderungen der Kommunalkredit genügen, wird seit vielen Jahren ein intern entwickelter „ESG/Sustainability Check“ angewandt, bei dem es sich um ein dreistufiges Verfahren handelt:

2023 wurde eine Risiko-Einstufung des Infrastruktur- und Energieportfolios der Kommunalkredit anhand einer definierten fünfstufigen ESG-Skala („Klasse 1 bis 5“) auf Ebene der finanzierten Industriesektoren und Subsektoren implementiert. Geschäfte im Infrastruktur- und Energieportfolio werden klassifiziert und bewertet, um einen Überblick über Umwelt- und soziale Nachhaltigkeitsrisiken im Portfolio zu erhalten und um sicherzustellen, dass die branchenrelevanten Nachhaltigkeitsrisiken des Portfolios adäquat bewertet werden. Im Bereich Umweltrisiken wurden zum 31. Dezember 2023 74 % des Infrastruktur- und Energieportfolios mit einem niedrigen Risiko (Klasse 1 und 2) bewertet. Rund 21 % weisen ein mittleres (Klasse 3) und lediglich rund 5 % ein erhöhtes Risiko (Klasse 4) auf. Kein Engagement wurde mit der Risikoklasse 5 (hohes Risiko) bewertet. Im Bereich soziale Nachhaltigkeitsrisiken wurden zum 31. Dezember 2023 rund 77 % des Infrastruktur- und Energieportfolios mit einem niedrigen Risiko (Klasse 1 und 2) bewertet. 23 % weisen ein mittleres (Klasse 3) und weniger als 1 % ein erhöhtes Risiko (Klasse 4) auf. Kein Engagement wurde mit der Risikoklasse 5 (hohes Risiko) bewertet.

Zur systematischen Risikobegrenzung sind Sektorenlimits im In-frastruktur- und Energiebereich im Einsatz, um der strategischen Ausrichtung der Bank gerecht zu werden. Zusätzlich zu den Sektorenlimits wird der Anteil an Engagements in der Klasse 4 und 5 am Infrastruktur- und Energieportfolio ebenfalls limitiert. Diese Limits sind integraler Bestandteil des monatlichen Risikoreportings an das Managementteam.

Auch bei der Ableitung des Liquiditätspuffers werden ESG-Risiken als eigene Komponente berücksichtigt, wobei dazu unter anderem die Kunden- und Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten analysiert wird. Des Weiteren werden Bedrohungen für die bankeigene Infrastruktur durch Klima- und Umweltereignisse im Rahmen des Informationssicherheitsrisikomanagements sowie des OpRisk-Managements bewertet. ESG-relevante Risiken bzw. Themen werden in der OpRisk-Ereignisdatenbank individuell gekennzeichnet und wurden in die Risk & Control Self Assessments der Kommunalkredit aufgenommen.

1 Beitrag zu UN Sustainable Development Goals (SDG) | Überprüfung der SDG-Kriterien: Jede neue Transaktion muss zumindest zu einem SDG einen positiven Beitrag leisten.

2 Kompletter Ausschluss bei Menschenrechtsverletzungen sowie für bestimmte Branchen und Sektoren wie Glückspielindustrie, Kohle, Pornografie, Waffen.

3 Überprüfung von bis zu 20 qualitativen ESG-Kriterien: Der Kriterienkatalog umfasst beispielsweise im „E-Bereich“ auf Transaktionsebene eine Einschätzung der Auswirkung in Richtung CO2-Emissionen, Biodiversität, Wasser und Boden, Energie und Ressourcenverbrauch, im „S-Bereich“ erfolgt unter anderem eine Einwertung der Effekte auf Diversität, Gleichstellung, Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem, Bereitstellung von grüner Energie, sauberem Wasser und Transport. Im „G-Bereich“ umfasst die Bewertung Korruption, Corporate Governance und weitere Umweltstandards.

Risikotrends 2024. 15

15 S&P Global Ratings – Risikotrends für das Jahr 2024 und darüber hinaus, www.spglobal.com/ratings/en/ research-insights/special-reports/global-credit-outlook-2024, 18.1.2024.

Ausblick

Wir durchleben eine Zeitenwende. 2024 wird erneut herausfordernd. Faktoren wie geopolitische Entwicklungen, Handelsbeziehungen und technologischer Fortschritt werden die globalen wirtschaftlichen Aussichten beeinflussen.

Die Wirtschaftslage Europas steht vor einer vorsichtigen Erholung – aber mit klar positivem Hintergrund. Das Realeinkommen und somit auch die verfügbaren privaten Konsumausgaben sollten steigen und die Beschäftigungsquote ebenfalls in den nächsten Jahren wieder zulegen. Ca. 4 Milliarden Menschen – in etwa die Hälfte der Weltbevölkerung – wählen 2024 ihre Regierungen und stellen so die Weichen der kommenden Jahre; darunter die Wahlen in Europa, aber auch in den USA, Indien, einem Dutzend afrikanischer Staaten, Großbritannien oder Österreich.

Wirtschaftliches Umfeld 2024

Die Inflation könnte auch im Jahr 2024 ein zentrales Thema sein. Es wird erwartet, dass sich die Verlangsamung, die 2023 eingesetzt hat, fortsetzt, wobei ein Erreichen des Inflationsziels der Europäischen Zentralbank (EZB) 16 von 2,0 % im Jahr 2024 aus heutiger Sicht nicht erwartet wird, sondern erst 2025. Nach Erreichen des Zinsgipfels bei 4,0 % (EZB-Einlagesatz) bzw. 4,5 % (EZB-Hauptrefinanzierungssatz) hat der starke Inflationsrückgang seit September die Marktspekulationen um Zinssenkungen bereits im ersten Halbjahr 2024 angeheizt. Obwohl sich Vertreter der EZB mit konkreten Aussagen zu möglichen Zinssenkungen im Laufe des Jahres 2024 bedeckt halten, ist in den Marktzinssätzen derzeit eine erste Zinssenkung um 25 Basispunkte im April 2024 eingepreist. In Summe werden bis zu fünf Zinssenkungen um je 25 Basispunkte erwartet. Weiters hat die EZB eine Reduktion der Ankaufprogramme für das zweite Halbjahr 2024 angekündigt. Aus heutiger Sicht sollen Ende 2024 Reinvestitionen auslaufender Anleihen komplett beendet werden.

Für die USA preisen die Finanzmärkte 17 derzeit eine erste Lockerung für Mai 2024 ein, gesamt sollen vier bis fünf Zinssenkungsschritte um je 25 Basispunkte erfolgen.

Die größten Risiken für den wirtschaftlichen Ausblick gehen laut Einschätzung von Marktteilnehmern von geopolitischen Verwerfungen und zu straffer Notenbankpolitik aus. Als weitere Gefahrenquellen werden ein drohender Einbruch am Immobilienmarkt, der Rückgang im privaten Konsum und das Straffen der Fiskalpolitik gesehen. Mittelfristig (in den nächsten fünf Jahren) werden auch Klimarisiken zunehmend wichtiger.

Auch den österreichischen Bankensektor stellen geopolitische Spannungen, Inflation und nicht zuletzt eine erwartete deutliche Konjunkturabkühlung vor große Herausforderungen. Diesen Herausforderungen kann mit erhöhter Widerstandsfähigkeit aufgrund der seit der globalen Finanzkrise erhöhten Kapitalisierung und einer im Zuge der Zinswende deutlich erhöhten Profitabilität begegnet werden. Auch die Finanzierungsbasis wird weitgehend auf stabilen Refinanzierungsquellen wie Einlagen und Pfandbriefe beruhen, wobei insbesondere das in den vergangenen Jahren hohe Nettoangebot an Pfandbriefen österreichischer Emittenten eine Herausforderung bei der Platzierung weiterer Emissionen im neuen Jahr darstellen kann. Wachsender Konkurrenzdruck auf Einlagenseite könnte sich künftig dämpfend auf die Zinsmarge auswirken.

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Europäischer Infrastrukturmarkt 2024

Der europäische Markt für Infrastruktur-Investments hatte 2023 ein herausforderndes Jahr. Obwohl die meisten Sektoren von hoher Stabilität gekennzeichnet waren, blicken wir im Endeffekt auf reduzierte Transaktionsvolumina bei Finanzierungen sowie auf ein vergleichsweise schwaches Jahr bei Fundraising-Aktivitäten von Infrastruktur-Fonds sowohl auf der Eigenkapital-, als auch auf der Fremdkapitalseite zurück. Hohe Zinssätze und Inflation, unklare Wirtschaftsaussichten und geopolitische Spannungen werden auch 2024 eine Rolle spielen.

Aus makroökonomischer Sicht ist Ende 2023 klar, dass die Zeit der Zinserhöhungen seitens der Notenbanken vorbei ist, da die u. a. durch hohe Energiepreise induzierte hohe Inflation mittlerweile unter Kontrolle gebracht werden konnte. Insofern ist davon auszugehen, dass dies für die 2022 und 2023 stark gefallenen Volumina im Bereich Refinanzierungen einen zumindest leicht positiven Trend auslösen könnte.

Insgesamt wird der krisenresistente Charakter des gesamten Infrastrukturssektors weiterhin für kontinuierlichen Deal-Flow sorgen, da vor allem der Erfolg einer raschen Energiewende nur durch den privat finanzierten Ausbau von Erneuerbarer Energie mittel- und langfristig erreicht werden kann. Trotz aller Kritik kam dies auch im Abschlussbericht der COP28-Konferenz im Dezember 2023 eindeutig zur Sprache. Abgesehen vom Ausbau entsprechender Kapazitäten insbesondere im Bereich PV-Solar und Wind, erhöht sich das Momentum merkbar in wichtigen zukunftsträchtigen Bereichen wie Biogas/Bio-Methan, EV-Charging, Batteriespeicher etc. Vor allem die (Schwer-)Industrie in den Bereichen Stahl, Zement, Aluminium sowie die Landwirtschafts- und Düngemittelindustrie wird künftig einen immensen Beitrag zur Reduktion von CO2 leisten und steht damit im Fokus der Dekarbonisierung , ohne Teil des klassischen Infrastruktursektors zu sein. Hier braucht es flexible (Finanzierungs-)Lösungen, um die Umrüstung über den klassischen Infrastruktursektor hinaus zu beschleunigen. Die Kommunalkredit arbeitet bereits an konkreten Projekten in den Bereichen „Grüner Stahl“ und „Grünes Aluminium“.

Der weitere Ausbau der Digitalen Infrastruktur wird sich im Teilbereich Breitband wohl verlangsamen und von Rollout/Capex-dominierten Strukturen verstärkt in Richtung Brownfiel 18 /M&A-Situationen entwickeln. In einigen Ländern, u. a. in Großbritannien und Deutschland, sind bereits Konsolidierungstendenzen erkennbar, die in den nächsten 6-18 Monaten an Geschwindigkeit zulegen werden. Allerdings sind die Penetration Rates in vielen europäischen Ländern nach wie vor niedrig im Vergleich zu Nordeuropa oder Asien, sodass hier der Fokus verstärkt auf dem Anschluss von Kunden liegen wird, weniger auf dem Ausbau der Netzinfrastruktur. Der Infrastrukturmarkt ist zudem nach wie vor sehr positiv zum Thema Datenzentren eingestellt; hier ist europaweit mit einer signifikanten Anzahl an Transaktionen zu rechnen, die auf hohes Interesse seitens Investoren und Asset Managern stoßen.

Die Kommunalkredit ist aufgrund ihrer europaweiten Erfahrung besonders gut aufgestellt, um verstärkt im Bereich M&A-Advisory erfolgreich zu sein.

Mit Blick auf die wichtigsten europäischen Länder im Markt für Infrastrukturfinanzierungen 19 zeigt sich: Italien war 2023 weniger aktiv als 2022 (hier machte sich vor allem die Übernahme von Atlantia sowie die Beteiligung an der Autostrade per l‘Italia bemerkbar), dennoch zeigt sich der italienische Markt nach wie vor sehr positiv, vor allem im Bereich Erneuerbare Energie. Ein noch besserer Ausblick zeigt sich in Spanien, wo durch die kürzlich erfolgten Genehmigungen für weitere 40 GW an neuen Projekten entsprechende Finanzierungsvolumina gefragt sein werden. Großbritannien bleibt ein extrem bewegter Markt, der vor allem in zukunftsweisenden Bereichen wie etwa EV-Charging und Batteriespeicher eine Führungsrolle übernommen hat. In Frankreich und Deutschland ist von einem Aufwärtstrend auszugehen, getragen von allgemeinen Themen der Energiewende sowie vom starken Ausbau von Kapazitäten in den Bereichen Erneuerbare Energien und Datenzentren.

Einmal mehr ist der Ausblick auf den Infrastrukturmarkt durch einige Unsicherheiten geprägt, aber aufgrund ihrer Expertise und dem kontinuierlich ausgebauten Track Record startet die Kommunalkredit mit einer gut gefüllten Pipeline an entsprechenden Opportunitäten in das Jahr 2024.

Kommunalkredit 2024

Infrastruktur ist die Basis für jedes soziale und wirtschaftliche Handeln und Rückgrat entwickelter Märkte. Lebens- und Wirtschaftsräume werden urbaner, globaler, flexibler. Energie- und Verkehrsnetze, Pflege- und Bildungszentren, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen ermöglichen das Leben, wie wir es heute gewohnt sind. Die demografische Entwicklung, geopolitische Unsicherheiten sowie der strukturelle Wandel stellen uns vor zusätzliche Herausforderungen. Das Vorantreiben des Klimaschutzes ist und bleibt oberste Priorität, ein Umdenken im Mobilitätsverhalten, neue Wege der Digitalisierung und innovative Lösungen in der Energienutzung und -gewinnung sind der neue Imperativ. Dazu sind Änderungen in den Strukturen, verkürzte Wege und rasche Entscheidungen notwendig. Und der Wille und Glaube, etwas zu verändern.

Diese Erfordernisse unterstreichen den Stellenwert einer funktionierenden, modernen und nachhaltigen Infrastruktur . Energieversorger und Telekommunikationsdienstleister, Krankenhäuser und Pflegeheime, alternative Antriebe und öffentlicher Nahverkehr werden auch weiterhin eine entscheidende Rolle spielen. Die notwendigen Weichenstellungen für die Energiewende und gegen den Klimawandel müssen trotz, oder gerade wegen Abhängigkeiten von fossilen Rohstoffen rasch gesetzt werden.

Als Spezialinstitut für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance wird die Kommunalkredit weiterhin ihre Expertise für die Gesellschaft einsetzen. Der Infrastruktur- und Energiefinanzierungsmarkt wird auch künftig eine Schlüsselrolle spielen. Die Bank arrangiert, finanziert und berät gezielt nachhaltige Projekte aus den Sektoren Energie & Umwelt, Kommunikation & Digitalisierung, Soziale Infrastruktur, Verkehr & Transport sowie Natural Resources.

Ob Wasseraufbereitungsanlagen, Windparks, Photovoltaik-Anlagen, Wärmeerzeugung und -verteilung, Breitband, E-Mobilität oder Wasserstoff – wir sind in ganz Europa im Einsatz. Aufmerksamkeit gilt natürlich weiterhin unserem Heimatmarkt Österreich, wo wir in der Erzeugung von grünem Wasserstoff, dem Umstieg auf Photovoltaik und als Finanzierungs- und Förderungspartner der österreichischen Städte und Gemeinden aktiv sind.

Wir sind nicht Beobachter dieser Veränderung. Wir sind Antreiber, Wegbegleiter, Innovator und Inkubator für nachhaltige Akzente. Infrastruktur ist Teil unserer DNA; wir denken Infrastruktur in unserem Alltag – und darüber hinaus. Wir haben uns dem Credo „ THERE FROM THE BEGINNING. “ verschrieben, denn wir sind von Anfang an dabei. Von der Projektplanung über die Entwicklung zur Finanzierung bis hin zur Realisierung.

Wir werden unseren eingeschlagenen Weg fortsetzen. Unsere Ergebnisse sind Beleg für unser hocheffizientes Geschäftsmodell, ein strenges Risikomanagement und einen erfrischenden, innovativen Unternehmergeist. Wir sind sicher, unsere Vision als „Green Transition Financing Champion“ noch konsequenter vorantreiben zu können. Und so die Zukunft ein bisschen grüner zu machen. Mit Ihnen. Für uns alle.

17 Federal Reserve Bank – FOMC Statement, Pressemitteilung, 13.12.2023.

16 Europäische Zentralbank – Geldpolitische Beschlüsse, Pressemitteilung, 14.12.2023.

18 Brownfield-Projekte sind bestehende, meist bereits in Betrieb befindliche Infrastruktur-Assets, deren Finanzierungen bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) zumeist neu aufgestellt werden.

19 Inframation & Sparkspread Database, 18.1.2024.

Wien, am 14. Februar 2024

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

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Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Infra-Fakten

Die Welt der Infrastruktur ist mannigfaltig. Kein Thema wird die kommenden Jahrzehnte so sehr prägen wie die Energiewende. Der Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung ist das erklärte globale Ziel. Wir stehen bereit, weiterhin Verantwortung in diesem Kontext zu übernehmen und unseren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Hier ein Blick auf unseren Heimatmarkt.

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Wussten Sie, dass ...

... Ende 2022 in Österreich 3.151 Wasserkraftwerke in Betrieb waren? Ihre Gesamtleistung beträgt rund 14,9 GW.

... 80 % der weltweiten Abwässer nicht angemessen behandelt werden, während viele Regionen unter Wasserknappheit leiden?

... die Investitionen in saubere Energie seit 2020 weltweit um 40 % gestiegen sind?

... Schweden mit 68,6 % den größten Anteil an erneuerbarer Energie im Wärme-/Kältesektor in der EU hat?

... „Schwammstädte“ den natürlichen Wasserkreislauf imitieren, um Gebäude zu kühlen und die Luftqualität zu verbessern, indem sie Regenwasser durch begrünte Dächer, Fassaden und andere Grünflächen absorbieren?

... in Europa jedes Jahr fast 26 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle anfallen? Weniger als 30 % werden gesammelt und recycelt.

... mindestens 3.000 GW aus erneuerbaren Energieprojekten in der Warteschlange für den Netzanschluss stehen. Dies ist das Fünffache der im Jahr 2022 weltweit hinzugefügten PV- und Windkraftkapazitäten.

... die Kosten für die Umrüstung von Gaspipelines auf Wasserstoffpipelines nur etwa 10-15 % der Kosten einer Neuverrohrung betragen?

... 75 % des Energie- und Rohstoffbedarfs der Eisen- und Stahlindustrie derzeit durch Kohle gedeckt wird? Die Niedertemperatur-Elektrolyse (LTE) und die Schmelzoxid-Elektrolyse (MOE) sind innovative Technologien, die eine Möglichkeit zur Dekarbonisierung der Stahlproduktion bieten.

EINZELABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG, WIEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023.

Bilanz (nach BWG)

AKTIVA in EUR Anhang 31.12.2023 31.12.2022
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken 887.662.512,14 503.202.095,08
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 4.1. 531.396.603,47 391.602.047,10
Schuldtitel öffentlicher Stellen 531.396.603,47 391.602.047,10
3. Forderungen an Kreditinstitute 4.2. 92.236.833,39 150.450.702,30
a) täglich fällig 63.489.339,06 101.560.123,17
b) sonstige Forderungen 28.747.494,33 48.890.579,13
4. Forderungen an Kunden 4.3. 3.758.904.891,33 3.044.665.463,21
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
4.4. 394.469.691,96 373.152.005,23
a) von öffentlichen Emittenten 78.374.590,80 81.784.021,90
b) von anderen Emittenten 316.095.101,16 291.367.983,33
darunter eigene Schuldverschreibungen 0,00 0,00
6. Beteiligungen 4.5. 34.471.508,64 32.501.875,00
darunter an Kreditinstituten 0,00 0,00
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.5. 50.444.044,81 50.420.153,81
darunter an Kreditinstituten 0,00 0,00
8. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
4.6. 602.671,90 885.631,06
9. Sachanlagen 4.6. 2.719.987,12 2.726.080,44
darunter Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 0,00 0,00
10. Sonstige Vermögensgegenstände 4.7. 52.464.758,63 32.613.662,70
11. Rechnungsabgrenzungsposten 4.8. 17.381.790,92 14.352.941,71
12. Aktive latente Steuern 4.9. 10.846.892,19 13.205.900,12
Summe Aktiva 5.833.602.186,50 4.609.778.557,76
Posten unter der Bilanz
1. Auslandsaktiva 3.524.468.226,22 2.721.728.545,81
PASSIVA in EUR Anhang 31.12.2023 31.12.2022
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.10. 121.997.942,47 156.635.753,17
a) täglich fällig 31.711.175,37 32.585.942,13
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 90.286.767,10 124.049.811,04
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4.11. 3.327.904.027,84 2.304.981.932,85
a) sonstige Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 253.504.085,49 537.392.024,22
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.074.399.942,35 1.767.589.908,63
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 4.12. 1.610.978.801,70 1.504.818.327,42
a) begebene Schuldverschreibungen 1.439.294.246,78 1.329.312.052,93
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 171.684.554,92 175.506.274,49
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.13. 39.455.671,20 26.998.951,67
5. Rechnungsabgrenzungsposten 4.14. 29.244.583,47 30.039.213,17
6. Rückstellungen 4.15. 67.246.912,56 49.909.627,05
a) Rückstellungen für Abfertigungen 744.193,41 754.913,50
b) Rückstellungen für Pensionen 787.177,43 941.949,10
c) Steuerrückstellungen 32.616.588,92 17.984.608,46
d) sonstige 33.098.952,80 30.228.155,99
6A. Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 57 Abs. 3 BWG) 4.16. 40.000.000,00 40.000.000,00
7. Ergänzungskapital 4.17. 41.728.699,63 41.730.833,35
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
4.18. 63.318.700,55 63.321.566,30
9. Gezeichnetes Kapital 4.19. 177.017.120,82 177.017.120,82
10. Kapitalrücklagen 12.479.260,88 12.479.260,88
a) gebundene 4.20. 12.479.260,88 12.479.260,88
b) nicht gebundene 4.20. 0,00 0,00
11. Gewinnrücklagen 130.452.739,73 130.452.739,73
a) gesetzliche Rücklage 4.21. 10.434.104,73 10.434.104,73
b) andere Rücklagen 4.21. 120.018.635,00 120.018.635,00
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 4.22. 28.017.949,75 22.291.911,08
13. Bilanzgewinn 4.23. 143.759.775,90 49.101.320,27
Summe Passiva 5.833.602.186,50 4.609.778.557,76
Posten unter der Bilanz
1. Eventualverbindlichkeiten 5.1. 6.783.675,00 9.342.247,00
darunter Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten
6.783.675,00 9.342.247,00
2. Kreditrisiken 5.2. 928.842.653,19 1.074.036.434,92
darunter Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 5.3. 193.259.302,21 248.474.098,08
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
6.1. 635.574.175,18 538.939.435,11
darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I
Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
41.650.000,00 44.950.000,00
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
6.1. 2.965.650.700,99 2.552.491.163,35
darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
harte Kernkapitalquote
6.1. 17,9 % 16,9 %
darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Kernkapitalquote
6.1. 20,0 % 19,4 %
darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Gesamtkapitalquote
6.1. 21,4 % 21,1 %
6. Auslandspassiva 2.657.006.567,02 2.025.317.144,84

Gewinn- und Verlustrechung (nach BWG)

in EUR Anhang 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
1. Zinsen und ähnliche Erträge 311.079.425,22 123.371.009,55
darunter aus festverzinslichen Wertpapieren 11.904.032,27 7.392.191,64
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -138.047.653,18 -28.822.412,05
I. ZINSERGEBNIS 7.1.1. 173.031.772,04 94.548.597,50
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 7.1.2. 233.100,00 478.387,50
a) Erträge aus Beteiligungen 40.500,00 45.000,00
b) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 192.600,00 433.387,50
4. Provisionserträge 7.1.3. 35.066.528,94 27.452.170,47
5. Provisionsaufwendungen 7.1.3. -2.867.161,60 -6.180.476,36
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 10.169,33 3.033,28
7. Sonstige betriebliche Erträge 7.1.5. 5.380.714,02 5.141.613,92
II. BETRIEBSERTRÄGE 210.855.122,73 121.443.326,31
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 7.1.4. -73.029.678,06 -61.987.982,22
a) Personalaufwand 7.1.4.1. -46.572.272,22 -40.004.010,67
aa) Gehälter -40.007.074,42 -35.100.033,18
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -4.947.628,19 -4.157.851,38
cc) sonstiger Sozialaufwand -630.976,04 -483.081,99
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -499.525,17 -479.070,01
ee) Dotierung / Auflösung der Pensionsrückstellung 154.771,67 5.265,97
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen -641.840,07 210.759,9
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) 7.1.4.2. -26.457.405,84 -21.983.971,55
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände -876.511,37 -743.402,28
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.1.6. -1.025.120,12 -1.202.735,20
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -74.931.309,55 -63.934.119,70
IV. BETRIEBSERGEBNIS 135.923.813,18 57.509.206,61
11. Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf
Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen
für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
7.1.7. -1.889.730,51 -3.146.178,93
davon Veränderung Vorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG 3.300.000,00 3.300.000,00 -900.000,00
12. Erträge aus Wertberichtigungen auf Forderungen
und Zuführungen zu Rückstellungen für
Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
7.1.7. 1.123.778,14 13.209.740,47
13. Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
die wie Finanzanlagen bewertet werden sowie auf
Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen
7.1.7. 478.793,49 999.434,30
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 135.636.654,30 68.572.202,45
14. Umgründungsergebnis 0,00 17.918.635,00
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 7.1.8. -35.121.280,87 -16.242.317,79
16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen 7.1.8. -130.879,13 -60.968,97
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 7.1.9. 100.384.494,30 70.187.550,69
17. Rücklagenbewegung -5.726.038,67 -21.818.943,81
a) Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG -5.726.038,67 0,00 -3.900.308,81
b) Gesetzliche Gewinnrücklage 0,00 0,00 0,00
c) Freie Gewinnrücklage 0,00 0,00 -17.918.635,00
18. Gewinnvortrag 49.101.320,27 732.713,39
VII. BILANZGEWINN 143.759.775,90 49.101.320,27

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS DER KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023.

1. Allgemeine Informationen

Die Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) mit Sitz in Wien, Türkenstraße 9, ist eine Spezialbank für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Public Finance; sie bildet die Brücke zwischen Projektsponsoren (Errichter und/oder Betreiber von Infrastruktur) und institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds. Sie ist unter der Firmenbuchnummer 439528s beim Handelsgericht Wien eingetragen.

Die Kommunalkredit steht zu 99,80 % im Eigentum der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Satere), 0,20 % werden vom Österreichischen Gemeindebund gehalten. Die Satere ist eine Beteiligungsgesellschaft, über welche Interritus Limited (Interritus) und Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) ihre Beteiligung an der Kommunalkredit halten; Satere steht zu 55 % bzw. 45 % im Eigentum von Interritus bzw. Trinity.

Die Erstellung eines Konzernabschlusses der Kommunalkredit auf Basis der IFRS erfolgt gemäß § 59a BWG in Verbindung mit § 245a UGB. Die Kommunalkredit veröffentlicht als Emittent börsenotierter Wertpapiere einen Jahresfinanzbericht gemäß § 124 BörseG 2018.

Der Konzernabschluss der Kommunalkredit, welche den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist unter der Firmenbuchnummer 439528s beim Handelsgericht Wien eingetragen. Die Kommunalkredit ist ein verbundenes Unternehmen der Satere mit Sitz in Wien, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss der Satere wird beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter der Nummer 428981f hinterlegt.

2. Angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den relevanten Vorschriften des BWG (Bankwesengesetz) und den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des UGB (Unternehmensgesetzbuch) aufgestellt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

3.1. Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei der Bewertung berücksichtigt wurden.

Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zinsen werden unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten periodengerecht im Zinsergebnis ausgewiesen. Dividendenerträge werden erst vereinnahmt, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch vorliegt.

Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, werden über die Periode der Leistungserbringung erfasst. Gebühren, die mit der vollständigen Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verbunden sind, werden zum Zeitpunkt der vollständig erbrachten Dienstleistung vereinnahmt. Die Berücksichtigung von leistungsabhängigen Provisionen erfolgt, wenn die Leistungskriterien erfüllt werden.

Käufe und Verkäufe für alle Finanzinstrumente werden am Handelstag bilanziert.

3.2. Währungsumrechnung

Berichtswährung und funktionale Währung ist der Euro. Die auf Fremdwährungen lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu den von der Europäischen Zentralbank (EZB) bekanntgegebenen Devisenkursen des Bilanzstichtages umgerechnet. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte werden zum Terminkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

3.3. Forderungen

Forderungen, die von Dritten erworben wurden, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Alle übrigen Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden werden zum Nennwert bilanziert. Für Forderungen mit Syndizierungsabsicht wird der Buchwert um erwartete Syndizierungsaufwendungen reduziert.

Risikovorsorge

Statistisch erwartete Kreditverluste („Expected Credit Losses“) werden auf Basis eines Risikovorsorgemodells mit statistisch ermittelten Erfahrungswerten (in Analogie zu IFRS 9) berücksichtigt. Die Wertberichtigung wird dabei entweder in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (Stufe 1) oder des über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverlusts bemessen, abhängig davon, ob sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswertes signifikant erhöht hat (Stufe 2). Der erwartete Verlust für die Stufen 1 und 2 wird als Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeiten (probability of default) über zwölf Monate (Stufe 1) bzw. über die Restlaufzeit (Stufe 2), Ausfallsquoten (loss given default/LGD) und der erwarteten Höhe der Forderung (exposure at default/EAD) zum Zeitpunkt des Ausfalls ermittelt.

Bei der Beurteilung, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos (Stufentransfer) vorliegt, werden in der Kommunalkredit quantitative und qualitative Faktoren berücksichtigt, welche die 16 Indikatoren gemäß IFRS 9/B5.5.17 a-p abdecken. Diese umfassen insbesondere:

Sollte der (quantitative oder qualitative) Tatbestand wegfallen, welcher für die Herabstufung des Engagements ausschlaggebend war, wird das Engagement – nach einer entsprechenden Gesundungsperiode – wieder rücktransferiert.

Die Berechnung der Wertberichtigung für Stufe 1 und Stufe 2 erfolgt wahrscheinlichkeitsgewichtet und berücksichtigt die im Beobachtungszeitraum erwarteten Aus- und Rückzahlungen sowie die maximale Vertragslaufzeit, während der die Kommunalkredit einem Ausfallsrisiko ausgesetzt ist. Die Inputparameter für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste wie Forderungshöhe bei Ausfall (EAD), Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) werden aus einer Kombination von internen und externen Daten abgeleitet. Der zukünftig (statistisch) erwartete Kreditverlust wird auf das Berichtsdatum diskontiert und summiert, wobei der Diskontierungszinssatz dem Effektivzins entspricht. Die Einbindung von zukunftsgerichteten Informationen bei den Inputparametern basiert auf einem makroökonomischen Modell, in das u. a. BIP-Wachstum, Arbeitslosenrate und die Veränderung der beiden Aktienindizes S&P 500 sowie STOXX Europe 50 eingehen. Die Ableitung der makroökonomischen Szenarien als

Basis für die wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt die Spezifika der Portfolios der Kommunalkredit und wird regelmäßig validiert.

Eine Beurteilung eines Einzelwertberichtigungsbedarfs (Stufe 3) findet in der Kommunalkredit für Kreditnehmer, die sich gemäß den regulatorischen Kriterien im Ausfall befinden, auf Einzelgeschäftsebene statt, wobei finanzielle Vermögenswerte wie zugehörige Kreditzusagen individuell je Geschäft berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des Einzelwertberichtigungsbedarfs werden Cashflow-Schätzungen auf Ebene des einzelnen Geschäfts herangezogen.

Zur Festlegung von Ausfallsereignissen verwendet die Kommunalkredit die Definition des Schuldnerausfalls gemäß Art. 178 CRR. Diese beinhaltet sowohl Forderungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen (überfällige Forderungen), als auch das Kriterium „unlikeliness to pay“. Ein Zahlungsverzug von 90 Tagen liegt vor, wenn die überfällige Forderung die aushaftende Kreditforderung um mehr als 1,0 %, mindestens jedoch um EUR 500,00 überschreitet. Im Rahmen der „unlikeliness to pay“-Prüfung werden Forderungen gemäß Art. 178 CRR auch einer qualitativen Prüfung unterzogen, ob es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten in voller Höhe nachkommen kann. Die Kriterien zur Beurteilung hierfür sind von EBA und EZB näher spezifiziert worden, wobei zwischen solchen Kriterien unterschieden wird, die bei Vorliegen in der Regel zu einer Ausfallsetzung führen müssen und solchen, die als Hinweis auf eine mögliche Nicht-Einbringlichkeit der gesamten Forderung zu sehen sind, die dann zu prüfen ist, aber nicht unbedingt zu einer Ausfallsetzung führen müssen.

In der Kommunalkredit besteht ein mehrstufiger Risikokontrollprozess, wonach sämtliche Engagements/Partner in sechs Risikostufen eingeteilt werden:

� Risikostufe 1a: Normalbetreuung

Standard-Risikostufe für sämtliche Engagements in Normalbetreuung, die nicht einer höheren Risikostufe unterliegen.

� Risikostufe 1b: Monitoring-Liste

Engagements in Normalbetreuung, die aber aufgrund von temporären Auffälligkeiten bzw. aus diversen Gründen unter Beobachtung stehen und auf der Monitoring-Liste geführt werden. Es besteht jedoch (noch) kein erhöhtes Risiko im Sinne einer signifikanten Verschlechterung der Ausfallwahrscheinlichkeit.

� Risikostufe 2a: Watchlist/Intensivbetreuung

Beinhaltet jene Engagements, welche aufgrund von wesentlichen bzw. kreditmateriellen Auffälligkeiten und erhöhtem Risiko als Watchlist-Partner eingestuft wurden und somit einer engmaschigen Beobachtung und Betreuung unterliegen (Intensivbetreuung). Diese Engagements werden bereits in der Wertberichtigungsstufe 2 (erwarteter Kreditverlust über die Restlaufzeit des Engagements) geführt, zeigen jedoch keine Notwendigkeit für etwaige Einzelwertberichtigungen.

� Risikostufe 2b: Work Out/kein Ausfall

Engagements in der Risikostufe 2b werden bereits als potentielle Problemkredite klassifiziert. Unabhängig von einem etwaigen Zahlungsverzug beinhaltet die Risikostufe 2b jene Engagements, welche als „Risikopositionen mit signifikantem Restrukturierungsbedarf“ einzustufen sind, sich aber nicht im Ausfall befinden.

� Risikostufe 3: Work Out/Ausfall, Abwicklung

Sanierungsfälle im Ausfall bzw. bei denen eine Einzelwertberichtigung besteht, sind in der Risikostufe 3a einzureihen, sofern noch keine Abwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Bei Abwicklungsmaßnahmen (Fälligstellung und Eintreibung der Forderung durch Verwertung von Sicherheiten durch gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen) wird die Forderung in Risikostufe 3b geführt.

Ab Risikostufe 1b erfolgt ein enges Monitoring und ein monatliches Reporting im Rahmen des Kreditkomitees. Eine Einzelwertberichtigung ist zu bilden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass eine Forderung inkl. Zinsen nicht oder nicht in voller Höhe einbringlich sein wird. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung ist jedenfalls dann zu prüfen, sofern die regulatorischen Ausfallsdefinitionen erfüllt sind (90 Tage Zahlungsverzug und/oder „unlikeliness-to-pay“).

Einzelwertberichtigungen und Expected Credit Loss unterliegen Schätzungsunsicherheiten, insbesondere in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der geschätzten Cashflows, die angesetzten Ausfallwahrscheinlichkeiten und die Verlustquote.

Entwicklung der Risikovorsorge

Auch im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine halbjährliche Evaluierung und Aktualisierung der Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default – „PD“ 1 ), welche als Basis für die ECL 2 -Ermittlung dienen. Die Kommunalkredit verwendet von Standard & Poor’s zugekaufte PD-Ratingsysteme. Through-the-Cycle-PDs werden von S&P zugekauft und jährlich aktualisiert und halbjährlich mit einem Modell von S&P in Point-in-Time-PDs transformiert (spezifische PDs für die Portfolien Specialized Lending, Corporates und Financial Institutions, sowie die „All Sectors“-PDs für alle sonstigen Exposures).

Für das PD-Modell ist die Entwicklung der makroökonomischen Inputparameter ein wesentlicher Treiber der PDs. Die Through-the-Cycle-PDs haben sich zuletzt leicht reduziert und für das Jahr 2024 wird für die Eurozone ein gegenüber 2023 leicht verbessertes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Beides wirkt sich im Modell positiv auf die Point-in-Time PDs aus. Demgegenüber steht jedoch eine nachteilige Entwicklung der Ratingmigrationen im Vergleich zur Vorperiode (Abschwächung der positiven Dynamik), auch wenn die Anzahl an positiven Ratingveränderungen gegenüber der Anzahl der Ratingverschlechterungen nach wie vor überwiegt.

Aufgrund von für Infrastruktur- und Energiefinanzierungen typischen vertraglichen und strukturellen Risikominderungsfaktoren ist das Portfolio der Bank solide. Viele der Projektfinanzierungen profitieren von Verfügbarkeitsmodellen, fixierten Feed-in-Tarifen oder langfristigen Verträgen und beinhalten darüber hinaus noch zusätzliche risikomindernde vertragliche Vereinbarungen, wie umfangreiche Auszahlungskontrollen, restriktive Financial Covenants sowie Reservekonten. Unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen werden die Finanzierungsstrukturen und die Rückzahlungsprofile so festgesetzt, dass ausreichend Reserven für eine ordnungsgemäße Kreditbedienung bestehen.

Dennoch gibt es drei Fälle, bei denen es zu einem Ausfall gekommen ist. Zwei dieser Fälle sind zu 90-95 % von Exportkreditagenturen staatlich gedeckt (Bonität der Republik Deutschland, mit einem lediglich kleinen Residualexposure). Insgesamt ist ein Exposure-Volumen von EUR 53,4 Mio. im Ausfall (Non Performing Loan-Quote von 1,5 %, bzw. netto nach Berücksichtigung der ECA-Deckungen von 1,0 %). Es bestehen Einzelwertberichtigungen von EUR 4,3 Mio. für diese drei Fälle. Im Jahr 2023 gab es keine neuen Forbearance-Fälle. Zwei Fälle aus 2022 befinden sich noch im zweijährigen Forbearance-Bewährungszeitraum, wobei ein Asset davon von der Kommunalkredit indirekt über eine Fondsbeteiligung gehalten wird. Zum 31. Dezember 2023 war bis auf eine der oben genannten ausgefallenen Forderungen keine Forderung mehr als 30 Tage im Rückstand.

Zum 31. Dezember 2023 waren insgesamt im Kreditbuch der Bank vier Engagements mit einem Exposure in Höhe von EUR 46.502.049,17 in der Wertberichtigungsstufe 2 (Lifetime-ECL) erfasst. Der Wert für Stufe 2-Exposure beinhaltet anteilig ein Engagement, das die Kommunalkredit indirekt über eine Fondsbeteiligung hält.

Das Kreditrisikoergebnis zeigt im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 einen Aufwand in Höhe von EUR 1.889.730,51 (2022: Aufwand EUR 2.139.564,91) und resultiert aus Neugeschäften, Ratingänderungen, Stufentransfers, der Bildung von Wertberichtigungen sowie der erfolgten PD-Aktualisierung.

Weiters besteht aus Gründen der Vorsicht in Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken eine Vorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG (Ausweis unter den Forderungen an Kunden), welche zum 31. Dezember 2023 einen Stand von EUR 1.650.000,00 (31.12.2022: EUR 4.950.000,00) zeigt.

Vertragsänderungen

Wird ein Vertrag angepasst, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde, so handelt es sich um eine Vertragsänderung (Modifikation). Bei jeder Vertragsänderung wird beurteilt, ob es sich unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine erhebliche Vertragsanpassung oder eine nicht erhebliche Vertragsanpassung handelt. Zur Beurteilung werden qualitative und quantitative Aspekte im Wege eines Vergleichs des Vertrags vor und nach der Änderung beurteilt. Liegt nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vor, handelt es sich um eine erhebliche Vertragsanpassung, welche den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstands wesentlich verändert und zur Ausbuchung des alten und zum Ansatz des neuen Vermögensgegenstands führt. Unterscheidet sich der beizulegende Zeitwert des neuen Vermögenswerts vom bisherigen Buchwert des alten Vermögenswertes, so kommt es zu einer Ergebnisrealisierung im „Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis“.

Barwertverluste aus nichtmateriellen Vertragsänderungen werden ergebniswirksam im „Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis“ erfasst und über die Restlaufzeit des Vertrags im Zinsergebnis amortisiert.

1  Die Ermittlung der PDs erfolgt in Anwendung der Bestimmungen des IFRS 9 unter Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen.

2  ECL = Expected Credit Loss, Risikovorsorge für statistisch erwartete Kreditausfälle.

3.4. Wertpapiere

Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen zugeordnet. Wertpapiere, die mit Handelsabsicht erworben werden, werden dem Handelsbuch zugeordnet. Wertpapiere, die weder dem Anlagevermögen noch dem Handelsbestand zugeordnet sind, werden als Wertpapiere des Umlaufvermögens klassifiziert. Derzeit führt die Kommunalkredit keine Wertpapiere im Handelsbuch.

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips für das Anlagevermögen und des strengen Niederstwertprinzips für das Umlaufvermögen. Wertpapiere des Handelsbestandes werden mit dem Tageswert am Bilanzstichtag bewertet.

UNTERSCHIEDSBETRAG GEMÄSS § 56 ABS. 2 und § 56 ABS. 3 BWG in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2  BWG
(Unterschied zwischen dem höheren Anschaffungswert
und dem Rückzahlungsbetrag der Wertpapiere)
15.660.555,60 18.184.009,20
Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG
(Unterschied zwischen dem niedrigeren Anschaffungswert
und dem Rückzahlungsbetrag der Wertpapiere)
2.827.289,55 2.072.084,51

Weiters ergeben sich bei den Wertpapieren des Anlagevermögens folgende stille Reserven bzw. stille Lasten (ohne Berücksichtigung der dazugehörigen Zinsabsicherungsswaps):

ERMITTLUNG STILLE RESERVEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Buchwert 478.630.203,66 110.439.453,42
Beizulegender Zeitwert 486.432.848,81 114.374.246,59
Stille Reserven 7.802.645,15 3.934.793,17
ERMITTLUNG STILLE LASTEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Buchwert 629.712.828,55 845.017.492,51
Beizulegender Zeitwert 570.094.037,33 752.720.172,94
Stille Lasten -59.618.791,22 -92.297.319,57

Die stillen Lasten resultieren im Wesentlichen aus fix verzinsten Wertpapieren, bei denen aufgrund des stark gestiegenen Zins-niveaus ein entsprechend niedriger Marktwert entsteht. Den stillen Reserven und stillen Lasten stehen die Marktwerte der zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Zinssteuerungsderivate gegenüber.

Wertpapiere mit stillen Lasten werden regelmäßig im Hinblick auf das Kreditrisiko analysiert und bewertet.

Auf Basis dieser Analysen war eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 204 Abs. 1 Z 2 UGB nicht erforderlich, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.

Ermittlung beizulegender Zeitwert

Allgemein können die Methoden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Wertpapieren in folgende drei Kategorien eingeteilt werden:

Level 1: Es existieren quotierte Preise auf einem aktiven Markt für idente Finanzinstrumente. In dieser Kategorie werden Bid Quotes für Aktiva aus Bloomberg oder Reuters herangezogen.

Level 2: Die Inputfaktoren für die Bewertung lassen sich am Markt beobachten. In diese Kategorie fallen folgende Preisbestimmungsmethoden:

Level 3: Die Inputfaktoren lassen sich nicht am Markt beobachten. Darunter fallen vor allem Preise, die vorwiegend auf Expertenschätzungen beruhen oder/und nicht beobachtbare Daten beinhalten.

Die Unterschiedsbeträge zwischen den beizulegenden Werten und den Buchwerten für Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen

sich auf oben genannte Kategorien wie folgt:

UNTERSCHIEDSBETRÄGE WERTPAPIERE ZUM 31.12.2023 in EUR Level 1 Level 2 Level 3
Beizulegender Zeitwert 734.896.892,00 243.028.332,87 78.601.661,27
Buchwert 764.872.814,32 262.604.627,06 80.865.590,83
Unterschiedsbetrag -29.975.922,32 -19.576.294,19 -2.263.929,56
UNTERSCHIEDSBETRÄGE WERTPAPIERE ZUM 31.12.2022 in EUR Level 1 Level 2 Level 3
Beizulegender Zeitwert 575.079.807,00 239.537.365,39 52.477.247,14
Buchwert 626.597.684,17 270.052.343,17 58.806.918,59
Unterschiedsbetrag -51.517.877,17 -30.514.977,78 -6.329.671,45

3.5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erforderlich ist. Die Überprüfung erfolgt jährlich anhand von Planrechnungen beziehungsweise der Gegenüberstellung von Beteiligungsbuchwert und Eigenkapital der Beteiligung.

3.6. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen ausschließlich erworbene Software. Der Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren zugrunde gelegt.

3.7. Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen umfasst Bauten auf fremdem Grund, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kunstgegenstände. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher angelaufenen und im Berichtsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungsdauer für technische Ausstattung beträgt 3 Jahre und für sonstige Mobilien 5 bzw. 10 Jahre. Investitionen in fremde Gebäude werden auf 15 bzw. 20 Jahre abgeschrieben. Auf Kunstgegenstände wird keine planmäßige Abschreibung vorgenommen. Für Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 1.000,00 wird das Wahlrecht in § 204 Abs. 1a UGB in Anspruch genommen. Diese geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Jahr ihrer Anschaffung im Anlagespiegel als Zugang gezeigt und voll abgeschrieben. Der Abgang erfolgt nach drei Jahren. Für die Anschaffung von gleichartigen Vermögensgegenständen mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 1.000,00 (2022: EUR 800,00), aber in Summe über EUR 50.000,00, wird das Wahlrecht der Sofortabschreibung in § 204 Abs. 1a UGB nicht in Anspruch genommen; es erfolgt eine Aktivierung unter den Sachanlagen und Abschreibung über drei Jahre.

3.8. Aktive latente Steuern

Latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Buchwert werden aktiviert. Der aktivierte Betrag von EUR 10.846.892,19 unterliegt einer Ausschüttungssperre nach § 235 Abs. 2 UGB.

Vom Wahlrecht zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge wurde nicht Gebrauch gemacht (steuerlicher Verlustvortrag der Kommunalkredit zum 31. Dezember 2023: EUR 0,00 (31.12.2022: EUR 0,00)).

3.9. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Differenzen zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio/Agio) werden als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert bzw. passiviert und als Zinskomponente über die Laufzeit ins Zinsergebnis linear verteilt. Das Zinsergebnis aus dem TLTRO (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) basiert auf dem festgelegten Basiszinssatz.

3.10. Verbriefte Verbindlichkeiten

Verbriefte Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die im Zuge einer Emission anfallenden Kosten, die unmittelbar mit der Geldbeschaffung in Zusammenhang stehen, werden direkt in den Provisionsaufwand übernommen. Die weitere Differenz zwischen Emissionserlös und Rückzahlungsbetrag (Disagio/Agio) wird als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert bzw. passiviert und als Zinskomponente über die Laufzeit ins Zins-ergebnis linear verteilt.

3.11. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder werden jährlich von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) in Übereinstimmung mit § 211 Abs. 1 UGB gemäß IAS 19 berechnet. Als biometrische Berechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Der Rechnungszinssatz wurde auf Grundlage der Renditen von erstklassigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen, bestimmt.

Die wesentlichen Parameter sind:

Sämtliche Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeiter:innen wurden auf eine Pensionskasse übertragen. Die ausgewiesene Rückstellung enthält nur mehr nicht durch die Pensionskasse gedeckte Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen für acht Mitarbeiter:innen, welche aus Direktzusagen im Rahmen des Kollektivvertrags (Pensionsreform 1961 in der ab 1. Jänner 1997 gültigen Fassung) vor dem Zeitpunkt der Übertragung an die Pensionskasse oder Einzelverträgen resultieren. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen leistungsorientierten Versorgungsplan, dessen Leistungen für Aktive bezogen auf das Risiko des Todes und der Berufsunfähigkeit vom jeweiligen Gehalt abhängig sind. Die Leistungen sind im Fall des Erreichens des Pensionsalters bereits festgeschrieben und unterliegen lediglich einer Anpassung analog der jährlichen Kollektivvertragssteigerungen. Die leistungsorientierten Teile sind ausfinanziert – hier kann es nur aufgrund von Minderperformance oder „vorzeitigem“ Leistungsanfall Nachverrechnungen geben. Die volle versicherungsmathematische Verpflichtung für Pensionen beträgt EUR 1.332.152,77 (31.12.2022: EUR 941.949,10), wovon Ansprüche in Höhe von EUR 544.975,34 (31.12.2022: EUR 456.471,64) in die Pensionskasse ausgelagert sind. Es ergibt sich somit ein Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 787.177,43 (31.12.2022: EUR 485.477,46). Die Rückstellung für Abfertigungsansprüche beträgt EUR 744.193,40 (31.12.2022: EUR 754.913,49), für Jubiläumsgelder beträgt die Rückstellung EUR 0,00 (31.12.2022: EUR 23.833,50).

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort ergebniswirksam berücksichtigt. In der Entwicklung der Abfertigungsrückstellung 2023 sind versicherungsmathematische Verluste in Höhe von EUR 12.797,10 (2022: Gewinne von EUR 767.004,68) enthalten. Die Veränderung der Pensionsrückstellung beinhaltet versicherungsmathematische Verluste in Höhe von EUR 401.452,67 (2022: Gewinne von EUR 394.916,58). In der Veränderung der Plan-Assets sind bewertungsbedingte Gewinne in Höhe von EUR 60.298,73 enthalten (2022: bewertungsbedingte Vermögensverluste von EUR 44.570,18).

Sonstige Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichts-prinzips in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

3.12. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert im Vergleich zum Vorjahr EUR 40.000.000,00. Eine Veränderung der § 57 Abs. 3 BWG-Vorsorge wird nach den Vorschriften des BWG im außerordentlichen Ergebnis dargestellt.

3.13. Derivate

Swapgeschäfte des Bankbuches werden in der Kommunalkredit grundsätzlich zur Absicherung gegen Zinsänderungs- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen, wobei die Absicherung entweder auf Einzelgeschäftsebene (Bilanzierung als Bewertungseinheit) oder durch Steuerung auf Gesamtbankebene (Bilanzierung als Makro-Hedge) erfolgt. Für Derivate, die weder als Bewertungseinheit noch als Makro-Hedge abgeschlossen werden, gilt das Prinzip der Einzelbewertung, wonach bei einem negativen beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag eine Drohverlustrückstellung gebildet und unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird.

Bewertungseinheiten

Für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Bewertungseinheiten) enthält die AFRAC-Stellungnahme 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) (Stand Dezember 2023)“ Vorschriften, um wirtschaftlich ungerechtfertigte Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus der unterschiedlichen Bewertung von abgesicherten Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten zu vermeiden. Grundgeschäfte sind einzelne bilanziell erfasste fix verzinste Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie schwebende Geschäfte, die im Zeitpunkt der Widmung bereits abgeschlossen sind. Ziel der Regeln zu Bewertungseinheiten ist es, die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente und der abgesicherten Geschäfte weitgehend kompensierend zu erfassen. Um die Regelungen für Bewertungseinheiten anwenden zu dürfen, muss der Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhanges zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft erbracht werden. Als effektiv gilt eine Sicherungsbeziehung, wenn sich die Ergebnisse aus dem Sicherungsinstrument und die gegenläufigen Ergebnisse aus dem gesicherten Grundgeschäft – bezogen auf das gesicherte Risiko – in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % ausgleichen. Die Einhaltung der Voraussetzungen wird in der Kommunalkredit durch prospektive (Abgleich der den Marktwert bestimmenden Komponenten) und retrospektive Effektivitätstests überprüft. Beim prospektiven Effektivitätstest werden alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, verglichen bzw. überprüft, ob die Sicherungsbeziehung vollständig oder weitgehend effektiv sein wird. Sind alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig („Critical Term Match“), so ist dies ein Indikator für eine effektive Sicherungsbeziehung (vereinfachte Bestimmung der Effektivität). Schwankt der abgesicherte beizulegende Zeitwert der Struktur (Grund- und Absicherungsgeschäft) in einer Bandbreite zwischen 80 % und 125 %, so stellt dies einen Indikator für eine weitgehend effektive Sicherungsbeziehung dar. Allerdings dürfen keine Zweifel an der Bonität des Sicherungsgebers und – abgesehen vom abgesicherten Risiko – an der Werthaltigkeit des Grundgeschäfts bestehen. Beim retrospektiven Effektivitätstest wird überprüft, wie der abgesicherte beizulegende Zeitwert der Struktur (Grund- und Absicherungsgeschäft) zwischen zwei Vergleichsstichtagen tatsächlich schwankte und ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig oder weitgehend effektiv war. Der ineffektive Teil eines Derivats mit negativem beizulegenden Zeitwert wird als Drohverlustrückstellung erfasst; in der Kommunalkredit handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Differenzen aus der Anwendung von unterschiedlichen Zinssätzen bei der Abzinsung von Grund- und Sicherungsgeschäft. Die Sicherungsgeschäfte werden in der Kommunalkredit bis zum Laufzeitende der Grundgeschäfte abgeschlossen.

Makro-Hedge

Zinsderivate, welche der Steuerung des Zinsrisikos des Bankbuchs bzw. eines klar abgegrenzten Teilbestands dienen (Makro-Hedge), werden im Sinne des „FMA-Rundschreibens zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG (Stand Dezember 2012)“ bilanziert. Dabei werden – als Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung – gegenläufige, zinsinduzierte Ertragseffekte oder Wertsteigerungen aus den abgesicherten Grundgeschäften bei der Beurteilung eines Rückstellungsbedarfs berücksichtigt. Werden negative Swapmarktwerte am Bilanzstichtag nicht vollständig durch die gegenläufigen, zinsinduzierten Ertragseffekte der Grundgeschäfte kompensiert, so erfolgt für den verbleibenden negativen Wert die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Ausgangspunkt für Steuerungs- und Risikobegrenzungsentscheidungen für das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch ist die Identifizierung der Festzinslücke sowie deren Sensitivität auf Zinsänderungen in Hinblick auf den Marktwert der Bankbuchposition. Das Risiko aus Festzinslücken wird in Form von Gap-Analysen und Sensitivitätsanalysen mit jährlichen Laufzeitbändern transparent gemacht. Auf Grundlage dieser Information erfolgt die Beurteilung, Steuerung und Begrenzung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene im Verhältnis zum Risikoappetit und der Risikotragfähigkeit bzw. wird die Widmung eines Steuerungsinstrumentes beschlossen. Die Überprüfung der quantitativen Eignung des Derivats als Instrument zur Absicherung und Begrenzung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene erfolgt bei Abschluss eines neuen Zinsderivats durch einen prospektiven Test der Hedge-wirkung mittels Szenarioanalysen. Dabei wird das Barwertrisiko der Gesamtposition sowie je Währung für einen Parallel-Shift sowie für zwei Drehungsszenarien (steiler – flacher) quantifiziert.

Aufgrund ihres Ausnahmecharakters ist die Anwendung dieser Bewertungsmethode an die Einhaltung formeller und materieller Bedingungen geknüpft, u. a.:

Die genannten Voraussetzungen werden von der Kommunalkredit erfüllt und dokumentiert.

Erfolgt das Schließen von Festzinslücken auf Makro-Ebene über Derivate, wird über prospektive Szenarioanalysen (Barwertveränderungen bei Veränderungen des Zinsniveaus) die Hedgewirkung und Effektivität eines Derivats und damit dessen Eignung für die Zuordnung zur Makro-Position festgestellt. Der Absicherungszeitraum erstreckt sich aufgrund der barwertigen Sichtweise über die gesamte Laufzeit des Grundgeschäfts. Die mit den Swapkontrakten verbundenen Zinsansprüche und Zahlungen zum Ausgleich nicht marktkonformer Vertragsbestimmungen werden laufzeitkonform abgegrenzt. Zinsergebnisse aus Derivaten in Sicherungsbeziehungen werden netto in jenem Posten dargestellt, in dem die Zinsergebnisse der zugehörigen Grundgeschäfte ausgewiesen werden („Dealsaldo“). Die Darstellung der Zinsergebnisse sonstiger Derivate erfolgt brutto unter den Swaperträgen bzw. Swapaufwendungen.

Die Bewertung der Derivate erfolgt durch ein internes Bewertungsmodell auf Grundlage der Discounted Cashflow-Methode unter Berücksichtigung aktueller Zins- und Basis -Spread-Kurven. Eingebettete Optionen werden mithilfe markt-üblicher Optionsbewertungsmodelle bewertet. Bei der Bewertung zinsreagibler Produkte mit variablen Indikatoren werden abhängig vom Indikator (z. B. 3-Monats-Libor, 12-Monats-Libor) Zinskurven mit unterschiedlichen Basis Spread-Aufschlägen verwendet. Diese beziehen sich auf den jeweiligen Indikator und werden zur Ableitung von Forward Rates zur Cash-flow-Ermittlung herangezogen. Bei Derivaten mit mehreren Währungen (z. B. Cross Currency-Swaps) wird zusätzlich zur Adaption der Forwards durch Basis-Swap-Spreads eine Cross-Currency-Basis entsprechend marktüblicher Standards angesetzt. Für die Diskontierung der Cashflows von Derivaten (Over the Counter (OTC) oder über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt) werden OIS-Kurven (Overnight Index-Swaps zum Overnight-Satz entsprechend der Collateralverzinsung, im EUR je nach aktueller Collateralvereinbarung EONIA oder ESTR) verwendet. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden zusätzlich das Kontrahentenausfalls- und das eigene Kreditrisiko (Credit Value Adjustment (CVA) und Debt Value Adjustment (DVA)) berücksichtigt. Dies erfolgt durch Adaptierung des Barwerts um den BCVA (bilateral CVA-Adjustment). Die Ermittlung des BCVA in der Kommunalkredit erfolgt für alle Derivate ohne täglichen Besicherungstausch auf Kontrahentenebene. Für negative BCVAs wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, positive BCVAs bleiben hingegen unberücksichtigt. Für besicherte Derivate mit täglichem Besicherungstausch wird BCVA als immateriell eingestuft. Die Berechnung des BCVA erfolgt auf Basis der Potential Exposure-Methode.

Swapgeschäfte des Handelsbuches werden, sofern vorhanden, mit ihren nach obigen Grundsätzen ermittelten beizulegenden Zeitwerten bewertet und unter den Sonstigen Forderungen oder Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derzeit führt die Kommunalkredit keine Swapgeschäfte im Handelsbuch.

3.14. Restlaufzeiten

Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit, wobei bei Teilbeträgen die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt wird. Sicherstellungen für Marktwerte aus Derivaten (Collaterals) werden unter „täglich fällig“ dargestellt (tägliche Zahlungstermine), Zinsabgrenzungen werden der Frist „bis 3 Monate“ zugerechnet.

3.15. Treuhandgeschäfte

Treuhändig gehaltene Kredite, bei welchen für die Kommunalkredit keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte bestehen, werden unter der Bilanz in den Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften ausgewiesen.

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

4.1. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

SCHULDTITEL ÖFFENTLICHER STELLEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Wertpapiere im Anlagevermögen 531.433.658,08 391.615.143,64
Wertpapiere im Umlaufvermögen 0,00 0,00
Expected Credit Loss (ECL) -37.054,61 -13.096,54
Summe 531.396.603,47 391.602.047,10

In diesem Posten werden Wertpapiere öffentlicher Stellen, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) refinanzierbar sind, ausgewiesen.

Im Jahr 2024 werden Schuldtitel mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzung und Berücksichtigung ECL) von EUR 299.546.706,95 fällig (2023: EUR 169.830.930,90).

4.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute setzen sich wie folgt zusammen:

FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Sicherstellungen für negative Marktwerte aus Derivativ-Geschäften (Collaterals) 31.449.421,48 38.468.879,77
Nicht börsenotierte Wertpapiere 28.814.853,53 47.187.667,81
Guthaben bei Kreditinstituten 28.474.364,39 60.524.541,52
Sicherstellung für Auszahlungsverpflichtungen von Darlehen 1.141.026,39 1.835.950,88
Expected Credit Loss (ECL) -71.085,86 -140.840,32
Sonstige 2.428.253,46 2.574.502,64
Summe 92.236.833,39 150.450.702,30

In der Position Forderungen an Kreditinstitute sind wie im Vorjahr keine Forderungen aus Wechsel und keine nachrangigen Forderungen enthalten. Die Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich nach Fristigkeiten (Restlaufzeiten) wie folgt:

FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Täglich fällige Forderungen 63.489.339,06 101.560.123,17
Sonstige Forderungen
a) bis 3 Monate 1.025.370,44 1.086.751,82
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0,00 1.829.191,68
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 27.793.209,75 46.115.475,95
d) mehr als 5 Jahre 0,00 0,00
28.818.580,19 49.031.419,45
92.307.919,25 150.591.542,62
Expected Credit Loss (ECL) -71.085,86 -140.840,32
Summe 92.236.833,39 150.450.702,30

4.3. Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden setzen sich wie folgt zusammen:

FORDERUNGEN AN KUNDEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Darlehen 3.578.832.742,34 2.871.581.775,96
Nicht börsenotierte Wertpapiere 161.349.302,23 149.287.250,69
Sicherstellungen für negative Marktwerte aus Derivativ-Geschäften (Collaterals) 31.946.974,54 34.759.778,49
Einzelwertberichtigung -4.323.682,41 0,00
Vorsorge § 57 Abs. 1 BWG -1.650.000,00 -4.950.000,00
Expected Credit Loss (ECL) -7.250.445,37 -6.013.341,92
Summe 3.758.904.891,33 3.044.665.463,21
davon Forderungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
davon Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00

Am Bilanzstichtag waren sämtliche Wertpapiere im Nominale von EUR 159.487.090,83 (31.12.2022: EUR 147.895.668,83) dem Anlagevermögen gewidmet.

Details zur Ermittlung des ECL sind unter Punkt 3.3. dargelegt.

In den Forderungen an Kunden sind nachrangige Forderungen mit einem Buchwert von EUR 165.996.022,66 (31.12.2022: EUR 146.870.841,39) enthalten.

Die Fristigkeiten (Restlaufzeiten) der Forderungen an Kunden gliedern sich wie folgt:

FORDERUNGEN AN KUNDEN NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Täglich fällige Forderungen 49.116.535,45 51.844.036,93
Sonstige Forderungen
a) bis 3 Monate 148.781.543,38 49.345.117,59
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 346.022.082,30 172.356.970,67
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.987.717.615,24 1.684.508.668,74
d) mehr als 5 Jahre 1.240.491.242,74 1.097.574.011,20
3.723.012.483,66 3.003.784.768,20
Vorsorge § 57 Abs. 1 BWG, Expected Credit Loss (ECL), Einzelwertberichtigung -13.224.127,78 -10.963.341,92
Summe 3.758.904.891,33 3.044.665.463,21

4.4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

SCHULDVERSCHREIBUNGEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Wertpapiere von öffentlichen Emittenten 78.379.184,94 81.785.602,89
Expected Credit Loss (ECL) -4.594,14 -1.580,99
Summe Öffentliche Emittenten 78.374.590,80 81.784.021,90
Wertpapiere von anderen Emittenten 316.121.565,48 291.393.335,77
davon Eigene Emissionen 0,00 0,00
Expected Credit Loss (ECL) -26.464,32 -25.352,44
Summe Andere Emittenten 316.095.101,16 291.367.983,33
Summe 394.469.691,96 373.152.005,23

Alle in der Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere enthaltenen Papiere sind börsenotiert; im Jahr 2024 werden Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzung und ECL) in der Höhe von EUR 2.251.612,41 (2023: EUR 0,0) und von anderen Emittenten mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzung und ECL) in der Höhe von EUR 40.442.470,40 (2023: EUR 23.549.263,78) fällig.

Am Bilanzstichtag sind – wie im Vorjahr – alle Wertpapiere dieser Position dem Anlagevermögen gewidmet und keine der im Bestand befindlichen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere nachrangig.

4.5. Beteiligungen und Anteile an verbundene Unternehmen

Der Buchwert der Beteiligungen beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 34.471.508,64 (31.12.2022: EUR 32.501.875,00). Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 31. Dezember 2023 EUR 50.444.044,81 (31.12.2022: EUR 50.420.153,81). Die Zusammensetzung der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (sämtliche sind nicht börsenotiert) einschließlich der Darstellung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ist Anlage 1 zu entnehmen.

4.6. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen wird im Anlagenspiegel (Anlage 2) dargestellt.

4.7. Sonstige Vermögensgegenstände

SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Zinsabgrenzungen von Derivaten im Bankbuch 31.929.593,74 18.245.411,99
Fremdwährungsbewertung von Derivaten im Bankbuch 11.693.196,08 7.190.297,34
Bauzinsenforderungen 1.119.542,51 1.205.103,69
Forderung gegenüber dem Finanzamt 565.520,75 937.154,04
Sonstiges 7.156.905,55 5.035.695,64
Summe 52.464.758,63 32.613.662,70
davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam 40.771.562,55 25.423.365,36

Die Fremdwährungsbewertung von Derivaten im Bankbuch ergibt sich aus der Änderung von Fremdwährungskursen zwischen dem Abschlusszeitpunkt von Währungsswaps und dem Bilanzstichtag. Dieser Bewertung stehen Fremdwährungsbewertungen von Aktiv- und Passivbeständen sowie positive/negative Fremdwährungsbewertungen von Derivaten, welche unter den sonstigen Vermögensgegenständen/Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, gegenüber.

Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt. Die Position „Sonstiges“ enthält im Wesentlichen Forderungen an Konzerngesellschaften und Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen.

Die Restlaufzeiten der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Täglich fällige Forderungen 0,00 0,00
Sonstige Forderungen
a) bis 3 Monate 51.108.979,10 31.281.068,85
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0,00 0,00
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 210.249,02 101.502,16
d) mehr als 5 Jahre 1.145.530,51 1.231.091,69
52.464.758,63 32.613.662,70
Summe 52.464.758,63 32.613.662,70

4.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich wie folgt zusammen:

AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Abgegrenzte Gebühren aus Derivatgeschäften 9.096.721,36 4.245.956,08
Aktivierte Ausgabedisagios von begebenen Schuldverschreibungen 7.273.069,70 8.852.384,88
Sonstiges 1.011.999,86 1.254.600,74
Summe 17.381.790,92 14.352.941,70

4.9. Aktive latente Steuern

Aus der Aktivierung latenter Steuern aus temporären Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Buchwerten ergibt sich ein Aktivposten zum 31. Dezember 2023 von EUR 10.846.892,19 (31.12.2022: EUR 13.205.900,12). Temporäre Differenzen zwischen Unternehmens- und Steuerrecht resultieren in der Kommunalkredit im Wesentlichen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG, der allgemeinen Risikovorsorge gemäß § 57 Abs. 1 BWG, Personalrückstellungen

sowie der Verteilung von Geldbeschaffungskosten über die Laufzeit der Emission. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen, sind pauschale Wertberichtigungen (ECL) von Forderungen unter Berücksichtigung des Unternehmensgesetz-buches auch steuerrechtlich abzugsfähig. Der ECL-Stand zum 31. Dezember 2020 (EUR 6.368.242,45) ist dabei steuerlich auf fünf Jahre aufzuholen. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der noch nicht verteilte Unterschiedsbetrag EUR 2.547.296,98.

4.10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige Kredite 76.101.662,50 75.653.200,00
Als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten 29.985.836,69 31.612.643,21
Geldhandel 10.289.189,67 7.000.000,00
Besicherte Kredite der Europäischen Investitionsbank 3.920.078,24 4.352.011,58
TLTRO III-Programm (Targeted Longer Term Refinancing Operation) der EZB 0,00 37.061.956,25
Sonstige (Schwebende Geldbewegungen) 1.701.175,37 955.942,13
Summe 121.997.942,47 156.635.753,17

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich nach Fristigkeiten (Restlaufzeiten) wie folgt:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Täglich fällige Verbindlichkeiten 31.711.175,37 32.585.942,13
Sonstige Verbindlichkeiten
a) bis 3 Monate 11.108.697,28 7.657.385,51
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 434.783,00 434.783,00
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 77.004.158,36 113.783.731,46
d) mehr als 5 Jahre 1.739.128,46 2.173.911,07
90.286.767,10 124.049.811,04
Summe 121.997.942,47 156.635.753,17

4.11. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Einlagen von Privatkunden - KOMMUNALKREDIT INVEST 2.150.208.989,12 1.297.156.257,67
Einlagen Firmenkunden, Kommunen und kommunalnahe Gesellschaften - KOMMUNALKREDIT DIREKT 1.048.705.820,98 880.327.151,64
Als Sicherheit erhaltene Barmittel für positive Marktwerte von Derivaten 25.176.619,05 23.682.093,28
Sonstige langfristige Kundenverbindlichkeiten 103.812.598,69 103.816.430,26
Summe 3.327.904.027,84 2.304.981.932,85

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gliedern sich nach Fristigkeiten (Restlaufzeiten) wie folgt:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN NACH RESTLAUFZEITEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Täglich fällige Verbindlichkeiten 253.504.085,49 537.392.024,22
Sonstige Verbindlichkeiten
a) bis 3 Monate 598.616.022,42 328.116.892,78
b) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1.149.753.405,03 718.839.471,58
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.040.877.125,35 542.983.707,81
d) mehr als 5 Jahre 285.153.389,55 177.649.836,46
3.074.399.942,35 1.767.589.908,63
Summe 3.327.904.027,84 2.304.981.932,85

4.12. Verbriefte Verbindlichkeiten

Die verbrieften Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Begebene Schuldverschreibungen 1.439.294.246,78 1.329.312.052,93
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 171.684.554,92 175.506.274,49
Summe 1.610.978.801,70 1.504.818.327,42

Die begebenen Schuldverschreibungen sind börsenotiert, die Wertpapiere der Position Andere verbriefte Verbindlichkeiten sind nicht börsenotiert.

Der Anstieg der Verbrieften Verbindlichkeiten reflektiert die verstärkten Emissionsaktivitäten 2023 zur Diversifizierung der Fundingquellen und spiegelte sich insbesonders in EUR 89,9 Mio. Privatplatzierungen von Senior Preferred-Anleihen und EUR 50 Mio. Covered Bond-Transaktionen wider. Im Jahr 2024 werden begebene Schuldverschreibungen mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzungen) von EUR 300.473.360,66 (2023: EUR 47.117.118,36) und von den anderen verbrieften Verbindlichkeiten von EUR 5.000.000,00 (2023: EUR 0,00) fällig. In den verbrieften Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine nachrangigen Verbindlichkeiten enthalten.

4.13. Sonstige Verbindlichkeiten

SONSTIGE VERBINLICHKEITEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Zinsabgrenzungen von Derivaten 30.595.268,86 17.942.843,33
Fremdwährungsbewertungen von Derivaten im Bankbuch 3.321.575,09 3.068.460,59
Abgrenzungen zwischen Spot Rate und Forward Rate bei FX-Swaps 2.409.881,90 3.414.375,90
Sonstige 3.128.945,35 2.573.271,85
Summe 39.455.671,20 26.998.951,67
davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam 33.724.214,21 20.515.500,98

Die Fremdwährungsbewertung von Derivaten im Bankbuch ergibt sich aus der Änderung von Fremdwährungskursen zwischen dem Abschlusszeitpunkt von Währungsswaps und dem Bilanzstichtag. Dieser Bewertung stehen Fremdwährungsbewertungen von Aktiv- und Passivbeständen sowie positive/negative Fremdwährungsbewertungen von Derivaten, welche unter den sonstigen Vermögensgegenständen/Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, gegenüber. Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten.

4.14. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGEN in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Abgegrenzte Gebühren aus Derivativgeschäften 27.779.499,44 29.003.424,37
Ausgabeagios von emittierten Schuldverschreibungen 508.234,11 663.328,77
Über die Laufzeit abgegrenzte Darlehensgebühren 956.849,92 372.460,03
Summe 29.244.583,47 30.039.213,17

4.15. Rückstellungen

Details zu den Personalrückstellungen sind unter Punkt 3.11. Rückstellungen angeführt.

Sonstige Rückstellungen in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für personalbezogene Aufwendungen 26.628.920,80 23.202.111,59
Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen 6.154.214,30 5.401.111,60
Rückstellungen im Zusammenhang mit Derivaten 606.556,27 1.685.008,74
Rückstellung Expected Credit Loss (ECL) 952.582,22 1.268.714,56
Übrige Rückstellungen 288.050,05 368.072,10
Summe 34.630.323,64 31.925.018,59

4.16. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3 BWG

Zur Deckung besonderer bankgeschäftlicher Risiken hat die Kommunalkredit aus Gründen der Vorsicht in den Vorjahren den Fonds für allgemeine Bankrisiken dotiert; dieser beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert EUR 40.000.000,00.

4.17. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Das Ergänzungskapital umfasst zum 31. Dezember 2023 fünf (31.12.2022: fünf) in Euro begebene Emissionen im Nominale von insgesamt EUR 40.000.000,00 (31.12.2022: EUR 40.000.000,00). Sie haben eine Restlaufzeit bis zu 23 Jahren. Im Jahr 2024 werden keine Emissionen fällig (2023: null; Nominale EUR 0,00).

Das Ergänzungskapital erfüllt die Bedingungen gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

BEZEICHNUNG Zinssatz zum 31.12.2023 in % Laufzeit bis Währung Nominale
in EUR
Kündigungs-
recht
Umwandlung in Kapital
Nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 23 Abs. 8 BWG a. F.
Nachrangiges Schuldscheindarlehen
2007-2037
5,08 9.2.2037 EUR 10.000.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 9.2.2037 EUR 800.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2037 5,08 9.2.2037 EUR 10.200.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,0175 7.3.2047 EUR 10.000.000,00 Emittent Nein
Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2007–2047 5,0175 7.3.2047 EUR 9.000.000,00 Emittent Nein

Die Aufwendungen für das nachrangige Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 betrugen im Berichtsjahr 2023 EUR 2.017.991,28 (2022: EUR 2.157.630,56).

4.18. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Das zusätzliche Kernkapital umfasst zum 31. Dezember 2023 zwei (31.12.2022: zwei) in Euro begebene Emissionen im Nominale von insgesamt EUR 62.800.000,00 (31.12.2022: EUR 62.800.000,00). Sie haben eine unbefristete Laufzeit, mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit durch den Emittenten nach fünf Jahren.

Die Aufwendungen für das (nachrangige) zusätzliche Kernkapital betrugen im Berichtsjahr 2023 EUR 4.101.634,25 (2022: EUR 4.104.500,00).

BEZEICHNUNG Zinssatz zum 31.12.2023 in % Laufzeit bis Währung Nominale
in EUR
Kündigungs-
recht
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I
Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Fixed to Reset Rate AT1 Notes 6,875 Perpetual NC 2026 EUR 6.000.000,00 Emittent
Fixed to Reset Rate AT1 Notes 6,5 Perpetual NC 2026 EUR 56.800.000,00 Emittent

4.19. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert EUR 177.017.120,82 (31.12.2022: EUR 177.017.120,82).

Die Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH hält 34.343.928 Stückaktien, das sind 99,80 % der Anteile, der Österreichische Gemeindebund hält 70.367 Stückaktien oder 0,20 % der Anteile.

Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt. Es gibt keine ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile. Jede Stückaktie repräsentiert einen Anteil von EUR 5,14 am Grundkapital. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung durch Ausgabe von neuen, auf Namen lautende Stückaktien, um insgesamt höchstens EUR 88.508.560,41 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Aktien ausgegeben. Somit sind noch EUR 88.508.560,41 genehmigtes Kapital frei verfügbar.

4.20. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert EUR 12.479.260,88 (31.12.2022: EUR 12.479.260,88).

4.21. Gewinnrücklagen

a) Gesetzliche Rücklage

Die gesetzliche Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 10.434.104,73 (31.12.2022: EUR 10.434.104,73).

b) Andere Rücklage

Der Stand dieser Rücklage beträgt unverändert EUR 120.018.635,00 (Stand 31.12.2022: EUR 120.018.635,00).

4.22. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG

Zum Bilanzstichtag beträgt die Haftrücklage EUR 28.017.949,75 (31.12.2022: EUR 22.291.911,08) und erfüllt die gesetzlichen Erfordernisse.

4.23. Bilanzgewinn/Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss 2023 der Kommunalkredit beträgt EUR 100.384.494,30. Unter Berücksichtigung der Rücklagenzuführung von EUR 5.726.038,67 ergibt sich ein Bilanzgewinn von EUR 143.759.775,90. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 22. Februar 2024 vorschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

5. POSITIONEN UNTER DER BILANZ

5.1. Eventualverbindlichkeiten

Die unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von EUR 6.783.675,00 (31.12.2022: EUR 9.342.247,00) betreffen eine Patronatserklärung in Höhe von EUR 6.783.675,00 (31.12.2022: EUR 9.342.247,00), mit welcher sich die Kommunalkredit verpflichtet, ein verbundenes Unternehmen so mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass dieses in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber dem Haftungsnehmer zu erfüllen. Zum 31. Dezember 2023 besteht keine Haftung (31.12.2022: EUR 0,00) gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

5.2. Kreditrisiken

Die Kreditrisiken in Höhe von EUR 928.842.653,19 (31.12.2022: EUR 1.074.036.434,92) betreffen wie im Vorjahr zur Gänze offene Rahmen und Promessen aus dem laufenden Kreditgeschäft. Zum aktuellen Bilanzstichtag wurden offene Rahmen für Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 0,00 (31.12.2022: EUR 0,00) gewährt.

5.3. Treuhandgeschäfte

Die Kommunalkredit hat Rahmenverträge für die treuhänderische Verwaltung von Krediten mit der Trinity Investments Designated Activity Company (Trinity) und einer der Trinity nahestehenden Gesellschaft abgeschlossen; für die Kommunalkredit bestehen keinerlei Rechte oder Pflichten bezogen auf die zu Grunde liegenden Kreditgeschäfte, wodurch die Kriterien für einen Bilanzausweis nicht vorliegen. Zum 31. Dezember 2023 werden Positionen in Höhe von EUR 193.259.302,21 (31.12.2022: EUR 248.474.098,08) für die Trinity treuhändig gehalten; für die der Trinity nahestehende Gesellschaft liegen zum Stichtag keine Geschäfte vor.

6. ERGÄNZENDE ANGABEN

6.1. Eigenmittel- und Eigenmittelanforderungen

Die nach CRR ermittelten Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen auf Ebene des Kommunalkredit-Einzelabschlusses nach UGB/BWG zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung:

Die dargestellten Eigenmittel berücksichtigen den Jahresüberschuss 2023 von EUR 100.384.494,30 (2022: EUR 70.187.550,699).

BEMESSUNGSGRUNDLAGE in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Gesamtrisikobetrag gemäß Art . 92 CRR 2.965.650.700,99 2.552.491.163,35
davon Kreditrisiko 2.722.046.382,41 2.347.897.551,96
davon Operationelles Risiko 229.147.570,52 187.554.061,06
davon CVA-Charge 14.131.401,80 16.873.993,13
davon Ausfallfonds einer qualifizierten Gegenpartei 325.346,27 165.557,20
EIGENMITTEL IST in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) 531.124.175,18 431.189.435,11
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) 62.800.000,00 62.800.000,00
Kernkapital Tier 1 593.924.175,18 493.989.435,11
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 41.650.000,00 44.950.000,00
Eigenmittel 635.574.175,18 538.939.435,11
Harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1) 17,9 % 16,9 %
Kernkapitalquote 20,0 % 19,4 %
Eigenmittelquote 21,4 % 21,1 %

6.2. Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva, die auf fremde Währung lauten

In der Bilanz sind Aktiva, die auf fremde Währung lauten, in Höhe von EUR 382.143.911,52 (31.12.2022: EUR 360.052.908,34) enthalten. Die Passiva in fremder Währung betrugen zum 31. Dezember 2023 EUR 286.270.456,77 (31.12.2022: EUR 283.050.029,66).

Offene Währungspositionen werden über entsprechende Swapkontrakte geschlossen. Die offene Fremdwährungsposition der Kommunalkredit wird laufend überwacht und ist eng limitiert, sodass es keine wesentlichen Währungskursrisiken gibt

6.3. Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Derivatgeschäfte

Zur Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken wurden folgende am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Derivat geschäfte im Bankbuch eingegangen (beizulegende Zeitwerte inkl. Zinsabgrenzungen):

31.12.2023 in EUR Nominale Beizulegender Zeitwert
positiv
Beizulegender Zeitwert
negativ
Zinsswaps 3.612.208.903,24 169.406.032,56 -160.129.092,06
davon in Makro-Hedge 551.361.905,48 21.808.786,93 -28.049.355,80
davon in Bewertungseinheit 3.060.846.997,76 147.597.245,63 -132.079.736,26
Devisentermingeschäfte 736.250.384,19 11.685.918,69 -5.705.619,94
Summe 4.348.459.287,43 181.091.951,25 -165.834.712,00
31.12.2022 in EUR Nominale Beizulegender Zeitwert
positiv
Beizulegender Zeitwert
negativ
Zinsswaps 3.103.569.228,51 194.671.411,61 -183.946.057,60
davon in Makro-Hedge 396.737.868,90 21.201.519,62 -23.610.246,03
davon in Bewertungseinheit 2.706.831.359,61 173.469.891,99 -160.335.811,57
Devisentermingeschäfte 597.822.027,10 6.709.608,92 -6.877.879,74
Summe 3.701.391.255,61 201.381.020,53 -190.823.937,34

In der Bilanz sind Zinsabgrenzungen, Fremdwährungsbewertungen sowie abgegrenzte Gebühren aus Derivatgeschäften in Höhe von EUR 52.719.511,18 (31.12.2022: EUR 29.681.665,41) in den Bilanzpositionen Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungen auf der Aktivseite und von EUR 64.106.225,29 (31.12.2022: EUR 53.429.104,19) in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen auf der Passivseite enthalten. Weiters sind Rückstellungen in Höhe von EUR 606.556,27 (31.12.2022: EUR 1.685.008,74) im Zusammenhang mit Derivaten unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Zum 31. Dezember 2023 ist für Makroswaps wie im Vorjahr keine Drohverlustrückstellung zu bilden.

6.4. Handelsbuch

Die Kommunalkredit verfügt gemäß Geschäftsstrategie über keine Handelsaktivitäten. Demgemäß sind zum 31. Dezember 2023 unverändert zum Vorjahr keine Handelsbestände vorhanden.

6.5. Rechtsrisiken

Die Kommunalkredit Austria AG ist derzeit weder aktivseitig noch passivseitig Partei eines anhängigen Gerichtsverfahrens.

6.6. Sonstige Verpflichtungen

a. Spaltungshaftung

Zur Besicherung der Spaltungshaftung der KA Finanz AG, welche solidarisch mit der Kommunalkredit für die bis zur Eintragung der Spaltung im Firmenbuch am 26. September 2015 entstandenen und in die Kommunalkredit abgespaltenen Verbindlichkeiten haftet, hatte die Kommunalkredit einen Covered Bond mit Nominale von EUR 107.000.000,00 aufgelegt und an die KA Finanz AG verpfändet. Die KA Finanz AG hat am 26. September 2023 die Pfandfreigabe erklärt, in der Folge wurde diese Anleihe auf Instruktion der Kommunalkredit Austria AG am 4. Oktober 2023 vernichtet.

b. Sonstige Verpflichtungen

Aufgrund von Mietverträgen – inkl. der in Deutschland ansässigen Zweigstelle – ergeben sich im Jahr 2024 Verpflichtungen in Höhe von EUR 1.887.100,00 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 1.592.100,00). Die entsprechenden Verpflichtungen für die Jahre 2024 bis 2028 betragen voraussichtlich EUR 9.435.290 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 7.960.290,00). Die Kommunalkredit ist gemäß § 2 Abs. 3 ESAEG zur anteiligen Sicherung der Einlagen im Rahmen der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft mbH, Wien, verpflichtet.

6.7. Als Sicherheiten gegebene Vermögensgegenstände

Für Verbindlichkeiten in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute wurden folgende Vermögensgegenstände als Sicherheiten hinterlegt: Zur Teilnahme an Offenmarktgschäften hat die Kommunalkredit zum 31. Dezember 2023 Wertpapiere und Darlehen mit einem Volumen von EUR 827.948.433,18 (31.12.2022: EUR 631.787.718,36) als Sicherheiten bei der nationalen Notenbank hinterlegt. Die Nutzung als Sicherheiten erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausnutzung vorab beschriebener Geschäfte und betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 0,00 (31.12.2022: EUR 37.007.238,73). Der Sicherungsnehmer hat nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht, die Sicherheiten zu verwerten.

Für Globaldarlehen und sonstige Refinanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank, Luxemburg, hat die Kommunalkredit Vermögenswerte in Form von Wertpapieren im Nominale von EUR 6.000.000,00 (31.12.2022: EUR 6.000.000,00) als Sicherheit übertragen. Der Sicherungsnehmer hat nur im Falle des Ausfalls des Schuldners das Recht, die Sicherheiten zu verwerten.

Zum 31. Dezember 2023 waren keine Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (31.12.2022: EUR 0,00) hinterlegt.

Für zum 31. Dezember 2023 begebene Public Sector Cov-ered Bond-Emissionen der Kommunalkredit im Nominale von EUR 1.058.347.732,18 (31.12.2022: EUR 994.139.331,77), welche unter den verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, wurden Darlehen im Nominale von EUR 1.157.729.480,86 (31.12.2022: EUR 1.091.290.799,73) und Wertpapiere im Nominale von EUR 38.769.500,00 (31.12.2022: EUR 122.963.750,24) und Barmittel im Nominale von EUR 0,00 (31.12.2022: EUR 35.000.000,00) einem Deckungsfonds zugeführt, über welchen nur unter Zustimmung eines Treuhänders verfügt werden kann. Als Sicherheit für negative Marktwerte aus bilateralen und geclearten Derivatkontrakten wurden Guthaben bei Kreditinstituten im Nominale von EUR 31.449.421,48 (31.12.2022: EUR 38.468.879,77) und Guthaben bei Kunden (zentrale Gegenparteien bzw. Nichtbank-Finanzinstitute) im Nominale von EUR 31.946.974,54 (31.12.2022: EUR 34.759.778,49) gestellt. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind erhaltene Sicherheiten im Nominale von EUR 29.985.836,69 (31.12.2022: EUR 31.612.643,21) ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind erhaltene Sicherheiten im Nominale von EUR 25.176.619,05 (31.12.2022: EUR 23.682.093,28) ausgewiesen.

6.8. Zweigstelle Frankfurt

Neben ihrem Stammsitz in Wien verfügt die Kommunalkredit über eine Zweigstelle in Deutschland, Frankfurt am Main. Die Zweigstelle erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 396.443,89 (2022: EUR 383.071,91). Die Betriebserträge betrugen EUR 6.441.777,03 (2022: EUR 5.838.425,00), die Betriebsaufwendungen beliefen sich auf EUR 6.045.333,14 (2022: EUR 5.455.353,09). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen EUR 156.981,45 (2022: EUR 135.071,16). Der Personalstand der Zweigstelle beträgt zum 31. Dezember 2023 14 Personen (31.12.2022: 14 Personen).

7. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

7.1. Darstellung der wesentlichen GuV-Positionen

7.1.1. Zinsergebnis

ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE in EUR 2023 2022
Kreditgeschäft 246.923.012,03 136.103.513,21
Bankveranlagungen 25.901.470,85 2.031.691,60
Festverzinsliche Wertpapiere 11.904.032,27 7.392.191,64
Ergebnis aus Swaps in Sicherungsbeziehungen 26.350.910,07 -22.156.386,90
Summe Zinserträge 311.079.425,22 123.371.009,55
ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN in EUR 2023 2022
Einlagengeschäfte -76.190.206,10 -17.117.391,78
Eigene Emissionen -32.382.015,99 -30.131.036,09
Ergebnis aus Swaps in Sicherungsbeziehungen -29.475.431,09 18.426.015,82
Summe Zinsaufwendungen -138.047.653,18 -28.822.412,05
Zinsergebnis 173.031.772,04 94.548.597,50

Das Zinsergebnis 2023 beträgt EUR 173.031.772,04 (2022: EUR 94.548.597,50). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert vor allem aus dem gestiegenen Neugeschäft und dem gestiegenen Marktzinsumfeld; 2023 wurden für Guthaben bei Banken negative Zinsen in Höhe von EUR 693,15 (2022: EUR 1.731.465,55) gezahlt, welche unter den Bankveranlagungen im Zinsertrag ausgewiesen sind.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt dargestellt. Zinsergebnisse aus Derivaten in Sicherungsbeziehungen werden netto in jenem Posten dargestellt, in dem die Zinsergebnisse der zugehörigen Grundgeschäfte ausgewiesen werden („Dealsaldo“).

7.1.2. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen

ERTRÄGE AUS WERTPAPIEREN UND BETEILIGUNGEN in EUR 2023 2022
a) Erträge aus Beteiligungen
Ausschüttung Kommunalnet E-Government Solutions GmbH 40.500,00 45.000,00
Summe Erträge aus Beteiligungen 40.500,00 45.000,00
b) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
Ausschüttung Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 192.600,00 411.300,00
Vorabausschüttung Fidelio KA Beteiligung GmbH 0,00 22.087,50
Summe Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 192.600,00 433.387,50

7.1.3. Provisionsergebnis

PROVISIONSERTRÄGE in EUR 2023 2022
Kreditgeschäft 30.060.581,04 21.771.689,94
Wertpapiergeschäft 214.285,71 114.091,27
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft 4.791.662,19 5.566.389,26
Summe Provisionserträge 35.066.528,94 27.452.170,47
PROVISIONSAUFWENDUNGEN in EUR 2023 2022
Kreditgeschäft -2.204.263,73 -2.129.217,18
Wertpapiergeschäft -385.800,63 -1.432.079,83
Geld- und Devisenhandel -276.947,07 -284.855,28
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft -150,17 -2.334.324,07
Summe Provisionsaufwendungen -2.867.161,60 -6.180.476,36
Summe Provisionsergebnis 32.199.367,34 21.271.694,11

Die Provisionserträge betragen 2023 EUR 35.066.528,94 (2022: EUR 27.452.170,47 ) und resultieren im Wesentlichen aus der Arrangierung und Strukturierung von Infrastruktur- und Energiefinanzierungen sowie Beratungs- und Dienstleistungsaktivitäten.

Die Provisionsaufwendungen von EUR 2.867.161,60 (2022: EUR 6.180.476,36) resultieren im Wesentlichen aus geleisteten Garantieentgelten und Kosten im Zusammenhang mit der Begebung von öffentlichen Kapitalmarktemissionen.

7.1.4. Verwaltungsaufwand

VERWALTUNGSAUFWAND in EUR 2023 2022
Personalaufwand -46.572.272,22 -40.004.010,67
Sachaufwand -26.457.405,84 -21.983.971,55
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -73.029.678,06 -61.987.982,22
7.1.4.1. Personalaufwand
PERSONALAUFWAND in EUR 2023 2022
Gehälter -40.007.074,42 -35.100.033,18
Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
-4.947.628,19 -4.157.851,38
Freiwilliger Sozialaufwand -630.976,04 -483.081,99
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -499.525,17 -479.070,01
Auflösung / Dotierung der Pensionsrückstellung 154.771,67 5.265,97
Aufwendungen für Abfertigungen (inkl . Veränderung der Abfertigungsrückstellung)
und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-641.840,07 210.759,92
Summe Personalaufwand -46.572.272,22 -40.004.010,67

Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 6.568.261,55; dies reflektiert die gezielte Erweiterung des Teams – sowohl im Markt als auch in der Marktfolge – und eine erhöhte Partizipation am Erfolg der Bank.

Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 460.117,16 (2022: EUR 361.956,59), für geleistete Abfertigungen von EUR 192.443,00 (2022: EUR 513.340,20) und Erträge aus der Veränderung der Rückstellung für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 23.833,50 (2022: Ertrag von EUR 4.519,26).

7.1.4.2. Sachaufwand

Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 4.473.434,29 und beträgt EUR 26.457.405,84 (2022: EUR 21.983.971,55). Die Zusammensetzung zeigt sich wie folgt:

Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für Abschlussprüfer unterbleibt gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB, da die Kommunalkredit in einen Konzernabschluss einbezogen ist und diese Information darin enthalten ist.

SACHAUFWAND in EUR 2023 2022
Dienstleistungen Dritter -5.946.386,50 -4.995.440,93
Konsultations- und Prüfungskosten -5.392.248,26 -3.447.667,30
Datenverarbeitung -4.256.994,68 -3.582.852,04
Raumkosten -2.366.939,42 -2.445.010,58
Werbung und Repräsentation -1.987.759,49 -1.787.327,43
Bankenabwicklungsfonds -1.761.228,51 -2.309.052,24
Informationsdienstleistungen -1.177.147,16 -1.573.171,84
Sonstiger Sachaufwand -3.568.701,82 -1.843.449,19
Summe Sachaufwendungen -26.457.405,84 -21.983.971,55

7.1.5. Sonstige betriebliche Erträge

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE in EUR 2023 2022
Erlöse aus Weiterverrechnung KPC 4.517.997,08 4.295.287,03
Sonstige 862.716,94 846.326,89
Summe Sonstige betriebliche Erträge 5.380.714,02 5.141.613,92

7.1.6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNG in EUR 2023 2022
Beiträge zur Einlagensicherung -323.382,55 -507.196,38
Stabilitätsabgabe der österreichischen Banken -701.737,57 -695.538,82
Summe Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.025.120,12 -1.202.735,20

7.1.7. Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis

Das Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis (Positionen 11 bis 13 der GuV) setzt sich wie folgt zusammen:

KREDITRISIKO-, BEWERTUNGS- und VERKAUFSERGEBNIS in EUR 2023 2022
a) Erträge 1.602.571,63 14.243.789,39
Drohverlustrückstellung für Derivate 1.078.452,47 -1.006.614,02
Ergebnis aus der Veräußerung von Aktivbeständen / Infrastruktur- und Energiefinanzierungen 524.119,16 4.646.149,90
Erträge aus erheblichen Vertragsanpassungen 0,00 9.018.633,14
Erlöse aus Rückkauf von Eigenemissionen 0,00 579.006,35
b) Aufwendungen -1.889.730,51 -3.180.793,55
Veränderung der Einzelwertberichtigungen zu Forderungen -4.310.430,76 0,00
Veränderung Vorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG 3.300.000,00 -900.000,00
Veränderung der Vorsorge für erwartete Kreditrisikoverluste (Expected Credit Loss) -879.299,75 -1.239.564,91
Aufwand aus Vertragsmodifikationen 0,00 -31.914,62
Aufwand aus Kundenswaps 0,00 -2.700,00
Summe -287.158,88 11.062.995,84

Das Kreditrisiko-, Bewertungs- und Verkaufsergebnis zeigt 2023 Erträge von EUR 1.602.571,63 (2022: EUR 14.243.789,39), wobei EUR 1.078.452,47 aus der Auflösung einer Drohverlustrückstellung für Derivate stammt. Aus dem Verkauf von Infrastruktur- und Energiefinanzierungen bzw. sonstigen Darlehensbeständen wurden Erträge von EUR 524.119,16 (2022: EUR 4.646.149,90) erzielt. Für drei Fälle wurde eine Einzelwertberichtigung in Höhe von EUR 4.310.430,76 (2022: EUR 0,00) gebildet. Die Veränderung der Risikovorsorge für erwartete Verluste (Expected Credit Loss) führte im Jahr 2023 zu einem Aufwand von EUR 879.299,75 (2022: EUR 1.239.564,91); Details zur Entwicklung der Risikovorsorge sind in Punkt 3.3. angeführt.

Die allgemeine Risikovorsorge nach § 57 Abs. 1 BWG wurde 2023 um EUR 3.300.000,00 verringert (2022: Zuführung von EUR 900.000,00) und sie stellt einen zusätzlichen Risikopuffer der Bank dar.

7.1.8. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Position Steuern vom Einkommen und Ertrag betrifft ausschließlich den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und setzt sich wie folgt zusammen:

STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG in EUR 2023 2022
Körperschaftsteuer / Gewerbesteueraufwand des Geschäftsjahres -32.750.228,67 -18.034.024,39
Körperschaftsteuer / Gewerbesteueraufwand Vorjahre -12.044,27 -11.526,00
Latenter Steuerertrag / Steueraufwand -2.359.007,93 1.803.232,60
Summe -35.121.280,87 -16.242.317,79

Es ergibt sich ein Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufwand von EUR 32.750.228,67 (2022: EUR 18.034.024,39), wovon EUR 158.508,28 (2022: EUR 122.885,62) aus der Filiale Deutschland resultieren. Der latente Steueraufwand resultiert aus der Veränderung der aktivierten latenten Steuern (abgebildet in der Bilanzposition „Aktive latente Steuern“) für temporäre Differenzen zwischen den Bilanzansätzen nach Unternehmens- und Steuerrecht. Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2023 die Kommunalkredit und die KPC, die Florestan KA GmbH und die Florestan KA Hydrogen GmbH enthalten.

Auf Basis einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung wurde für die Ermittlung der Steuerumlagen die Belastungsmethode gewählt. Bei dieser Methode richtet sich die Höhe der Steuerumlage der Gruppenmitglieder danach, welchen Betrag an Körperschaftsteuer das Gruppenmitglied zu zahlen gehabt hätte, wenn sein steuerliches Ergebnis nicht dem Gruppenträger zugerechnet worden wäre. Wird dem Gruppenträger ein negatives Einkommen von einem Gruppenmitglied zugerechnet, so wird dieser steuerliche Verlust beim Gruppenmitglied evident gehalten (interner Verlustvortrag) und mit positiven Einkommen des Gruppenmitgliedes in den Folgejahren zu 100 % ausgeglichen. Ein allfälliger Schlussausgleich bei Beendigung der Steuergruppe oder bei Ausscheiden eines Gruppenmitgliedes ergibt sich aus noch nicht verrechneten steuerlichen Verlusten multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden Körperschaftsteuersatz. Steuerliche Verlustvorträge eines Gruppenmitglieds aus Zeiträumen vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) sind ohne Begrenzung bis zur Höhe des Gewinns des Gruppenmitglieds anrechenbar und verringern die Steuerumlage des Gruppenmitglieds.

7.1.9. Jahresergebnis und Gesamtkapitalrentabilität

Die Kommunalkredit zeigt im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 100.384.494,30 (2022: EUR 70.187.550,69). Die Gesamtkapitalrentabilität, berechnet aus dem Quotient des Jahresüberschusses geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag, beträgt 1,72 % (31.12.2022: 1,52 %).

7.2. Darstellung der Umsatzerlöse nach geografischen Märkten (§ 240 UGB)

ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE in EUR 2023 2022
Österreich 85.021.272,62 23.761.305,72
Westeuropa 164.676.592,04 77.162.024,88
Zentral- und Osteuropa 49.235.666,37 20.817.404,71
Übrige Welt 12.145.894,19 1.630.274,24
311.079.425,22 123.371.009,55
Provisionserträge in EUR 2023 2022
Österreich 1.035.071,70 196.310,49
Westeuropa 27.970.777,18 24.035.495,73
Zentral- und Osteuropa 5.597.647,56 2.689.490,23
Übrige Welt 463.032,50 530.874,03
35.066.528,94 27.452.170,47
Sonstige betriebliche Erträge in EUR 2023 2022
Österreich 5.262.192,02 5.010.449,92
Westeuropa 118.522,00 131.164,00
Zentral- und Osteuropa 0,00 0,00
Übrige Welt 0,00 0,00
5.380.714,02 5.141.613,92

8. OFFENLEGUNG GEMÄSS TEIL 8 CRR

Entsprechend den Anforderungen des Teil 8 der CRR werden in einem separaten Offenlegungsbericht wesentliche qualitative und quantitative Informationen über das Institut offengelegt. Dieser wird auf der Website der Kommunalkredit (www.kommunalkredit.at) unter „Investor Relations/Finanzinformation & Berichte“ veröffentlicht.

9. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es gibt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

10. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER:INNEN

10.1. Arbeitnehmer:innen während des Geschäftsjahres

Der gewichtete Personalstand zum 31. Dezember 2023 beträgt 227 Personen (31.12.2022: 218 Personen) inkl. Zweigstelle Deutschland. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen betrug 225 Personen (2022: 200 Personen). Die Angaben sind inkl. drei Vorständen (2022: drei Vorstände) und ohne karenzierte Mitarbeiter:innen; Teilzeitkräfte werden gewichtet dargestellt.

10.2. Bezüge, Vorschüsse und Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat, Haftungen für diese Personen

GESAMTBEZÜGE VORSTAND UND AUFSICHTSRAT in EUR 2023 2022
Aktive Vorstandsmitglieder 4.892.419,49 3.762.686,88
Aktive Aufsichtsratsmitglieder 282.500,00 227.897,26
5.174.919,49 3.990.584,14

Zum 31. Dezember 2023 waren wie im Vorjahr keine Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats aushaftend, für diese Personen bestanden auch keine Haftungen seitens der Kommunalkredit.

Das aushaftende Kreditvolumen an Mitarbeiter:innen des Unternehmens beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 194.134,79 (31.12.2022: EU 157.911,53).

10.3. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen enthalten Pensions- und Abfertigungszahlungen, Veränderungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellung, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen an eine Vorsorgekasse und Zahlungen an eine Pensionskasse:

AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND PENSIONEN in EUR 2023 2022
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 325.335,25 360.123,51
Andere Arbeitnehmer 661.258,32 217.183,17
986.593,57 577.306,68

10.4. Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Steuergruppe

Mit Wirksamkeit 2016 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der Satere als Gruppenträger gebildet. Als Gruppenmitglieder sind zum 31. Dezember 2023 die Kommunalkredit, die KPC, die Florestan KA GmbH und die Florestan KA Hydrogen GmbH enthalten (Details Punkt 7.1.9.).

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Der Ausweis von Geschäften mit verbundenen Unternehmen erfolgt bei den jeweiligen Bilanzpositionen. Sämtliche Trans-aktionen mit verbundenen Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen.

10.5. Angaben über Organe

Mitglieder des Vorstands

Karl-Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Dr. Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Claudia Wieser

Mitglied des Vorstands,

bis 31. März 2023

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Patrick Bettscheider

Vorsitzender des Aufsichtsrats

entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH;

Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

Friedrich Andreae

Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats

entsandt von Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH;

Geschäftsführer Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH

Tina Kleingarn

Partner Westend Corporate Finance

Jürgen Meisch

Geschäftsführer Achalm Capital GmbH

Martin Rey

Geschäftsführer Maroban GmbH

Alois Steinbichler

Geschäftsführer AST Beratungs- und Beteiligung GmbH

Oliver Fincke

vom Betriebsrat nominiert

seit 3.2.2023

Peter Krammer

vom Betriebsrat nominiert

bis 7.12.2023

Brigitte Markl

vom Betriebsrat nominiert

bis 31.1.2023

Claudia Slauer

vom Betriebsrat nominiert

seit 28.12.2023

Gerald Unterrainer

vom Betriebsrat nominiert

10.6. Staatskommissär

Dr. Philip Schweizer

Staatskommissär, Bundesministerium für Finanzen

Markus Kroiher

Staatskommissär-Stellvertreter,

Bundesministerium für Finanzen

10.7. Regierungskommissär3 1

Als Regierungskommissäre des Deckungsstocks für fundierte Schuldverschreibungen waren 2023 bestellt:

Karin Fischer

Regierungskommissärin, Bundesministerium für Finanzen

bis 30.4.2023

Anna Staudigl

Regierungskommissär-Stellvertreterin,

Bundesministerium für Finanzen

bis 30.4.2023

Wien, am 14. Februar 2024

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

image

Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Zusammensetzung der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2023 (Anlage 1)

Der Beteiligungsspiegel enthält gemäß § 238 Absatz 2 UGB alle direkten Beteiligungen.

NAME UND SITZ in EUR Kapitalanteil in %
2023
Kapitalanteil in %
2022
Eigenkapital Anschaffungs-
kosten
Buchwert
31.12.2023
Buchwert
31.12.2022
Kumulierte
Abschreibung
Periodenüberschuss
nach Steuern
Letzter
Jahresabschluss
I. Beteiligungen
Kommunalnet E-Government Solutions GmbH, Wien 45,00 % 45,00 % 1.233.598,53 344.025,00 344.025,00 344.025,00 0,00 110.984,63 31.12.2023 1
Florestan KA GmbH, Wien 100,00 % 100,00 % 10.896.924,76 94.000,00 10.880.471,18 3.956.850,00 0,00 -36.118,26 31.12.2023
Fidelio KA Infrastructure Opportunities Fund SICAV-RAIF SCA 2 8,49 % 8,49 % 280.276.618,63 28.200.000,00 28.200.000,00 28.200.000,00 0,00 12.378.408,00 31.12.2023 1
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien n.a. n.a. n.a. 1.000,00 1.000,00 1.000,00 0,00 n.a. n.a.
II. Anteile an verbundenen Unternehmen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien 90,00 % 90,00 % 2.097.602,00 346.500,00 346.500,00 346.500,00 0,00 1.071.801,60 31.12.2023
Kommunalkredit KBI Immobilien GmbH, Wien 100,00 % 100,00 % 77.939,25 35.000,00 35.000,00 35.000,00 0,00 911,13 31.12.2023
Kommunalkredit 4OG Immobilien GmbH & Co KG, Wien 100,00 % 0,00 % 49.999.724,78 50.000.000,00 50.000.000,00 50.000.000,00 0,00 -5.275,22 31.12.2023
Fidelio KA Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main 74,90 % 75,00 % 90.116,19 72.490,02 37.544,81 38.653,81 33.836,21 -5.097,76 31.12.2023

1 Vorläufige ungeprüfte Zahlen

2 Kommunalkredit hat 8,49 % der Anteile am Teilfonds Fidelio KA Infrastructure Debt Funds Europe 1 gezeichnet

Anlagenspiegel gemäß § 226 (1) UGB per 31. Dezember 2023 (Anlage 2)

ANLAGEVERMÖGEN in EUR Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen/Zuschreibungen Restbuchwerte
Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023 Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023 Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2022 Abschrei-
bungen 2023
Zuschrei-
bungen 2023
Schuldtitel öffentlicher Stellen 391.413.813,00 324.053.997,95 184.794.768,00 530.673.042,95 906.189,12 215.130,90 -366.861,04 754.458,98 529.918.583,97 390.507.622,42 215.130,90 -0,00
Forderungen an Kreditinstitute 48.622.500,00 0,00 18.292.500,00 30.330.000,00 2.507.024,05 908.663,75 -878.897,55 2.536.790,25 27.793.209,75 46.115.475,95 908.663,75 0,00
Forderungen an Kunden 147.844.116,25 23.427.181,89 12.272.998,72 158.998.299,42 982.414,67 0,00 -162.888,46 819.526,21 158.178.773,21 146.861.701,56 0,00 0,00
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
373.195.612,80 47.698.040,00 26.803.428,61 394.090.224,19 2.257.434,72 775.205,39 -86.563,54 2.946.076,57 391.144.147,62 370.938.177,92 775.205,39 0,00
Beteiligungen 32.501.875,00 6.923.621,18 4.953.987,54 34.471.508,64 0,00 0,00 0,00 0,00 34.471.508,64 32.501.875,00 0,00 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 50.453.990,02 25.000,00 1.109,00 50.477.881,02 33.836,21 0,00 0,00 33.836,21 50.444.044,81 50.420.153,81 0,00 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
5.878.765,76 -47.738,62 0,00 5.831.027,14 4.993.134,70 235.220,54 0,00 5.228.355,24 602.671,90 885.631,06 235.220,54 0,00
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 957.904,28 0,00 0,00 957.904,28 580.105,56 53.354,84 0,00 633.460,40 324.443,88 377.798,72 53.354,84 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung *) 7.973.064,95 635.955,80 35.652,26 8.573.368,49 5.624.783,23 587.935,99 -34.893,97 6.177.825,25 2.395.543,24 2.348.281,72 587.935,99 0,00
Summe 1.058.841.642,06 402.716.058,20 247.154.444,13 1.214.403.256,13 17.884.922,26 2.775.511,41 -1.530.104,56 19.130.329,11 1.195.272.927,02 1.040.956.718,16 2.775.511,41 -0,00
*) davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 226 (3) UGB 361.690,88 352.862,54 33.552,96 681.000,46 361.690,88 352.862,54 -33.552,96 681.000,46 0,00 0,00 352.862,54 0,00

1 3  Zur laufenden Überwachung des Deckungsstocks wurde durch das Pfandbriefgesetz per 8.7.2022 die verpflichtende Einrichtung eines Treuhänders vorgesehen.

Bestätigungsvermerk

Bericht zum jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Kommunalkredit Austria AG,

Wien,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Kreditforderungen an Kunden

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Risikovorsorgen im Anhang zum Jahresabschluss im Punkt 3 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

Das Risiko für den Abschluss

Die Kredite und Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag von 3,8 Mrd. EUR ausgewiesen und verteilen sich im Wesentlichen auf die Kundensegmente „Project Finance“, „Utilities“, „Corporate“ und „Public Finance“.

Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und damit Einzelwertberichtigungen (Stufe 3) zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.

Die Berechnung der Risikovorsorge für ausgefallene Kunden – sofern es solche gibt – basiert auf einer Analyse der erwarteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung sowie der Bewertung von Kreditsicherheiten des jeweiligen Kunden beeinflusst.

Bei allen nicht ausgefallenen Forderungen wird für erwartete Kreditverluste („expected credit losses“ – „ECL“) eine Wertberichtigung nach den Bestimmungen des IFRS 9 gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stufe 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Restlaufzeit (Stufe 2) berechnet.

Bei der Ermittlung der ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.

Für den Abschluss ergibt sich daraus das Risiko, dass dem Stufentransfer und der Ermittlung der Wertberichtigungen Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kreditrisikovorsorge ergeben. Diese Schätzungsunsicherheiten sind zum Stichtag besonders vom negativen wirtschaftlichen Umfeld beeinflusst.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Kreditforderungen an Kunden haben wir unter Einbeziehung unserer Financial Risk-Management- und IT-Spezialisten folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. März 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 7. Juni 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 22. Februar 2023 wurden wir für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 4. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Bernhard Mechtler.

Wien, 14. Februar 2024

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG

Jahresabschluss 2023

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 14. Februar 2023

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

image

Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Anhang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

158 Kennzahlen gemäß GRI

162 GRI-Inhaltsindex

167 Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Kennzahlen gemäß GRI

Umweltkennzahlen

Definition Einheit 2020 2021 2022 2023 Veränderung 2022-2023
Mitarbeiter:innen (inkl. Vorstand) 1 298 327 375 405 8,0 %
Bilanzsumme EUR Mio. 4.423 4.428 4.628 5.871
Genutzte Bürofläche m 2 7.722 7.722 7.722 7.722 0,0 %
Genutzte Bürofläche pro Mitarbeiter:in m 2 /MA 25,9 23,6 20,6 19,1 -7,4 %
Energieverbrauch
Gesamtenergieverbrauch kWh 1.463.973 1.414.196 1.389.730 1.361.010 -2,1 %
Gesamtenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in kWh/MA 4.913 4.325 3.706 3.361 -9,3 %
Gesamtverbrauch aus erneuerbaren Quellen kWh 977.438 877.495 865.250 894.267 3,4 %
Gesamtverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen kWh 486.536 536.701 524.480 466.743 -11,0 %
Strom (100 % Ökostrom) kWh 677.479 583.459 592.617 637.887 7,6 %
Strom pro Mitarbeiter:in kWh/MA 2.273 1.784 1.580 1.575 -0,3 %
Diesel-Verbrauch 2 kWh 1.950 2.500 2.597 2.646 1,9 %
Biomasse-Verbrauch (Pellets) kWh 299.958 294.036 272.633 256.898 -6,1 %
Gasverbrauch kWh 484.586 534.201 521.883 464.097 -11,1 %
Gesamtheizenergieverbrauch kWh 784.544 828.237 794.516 720.477 -9,3 %
Heizenergieverbrauch (pro m 2 ) kWh/m 2 101,6 107,3 102,9 93,3 -9,3 %
Heizenergieverbrauch pro Mitarbeiter:in kWh/MA 2.633 2.533 2.119 1.779 -16,0 %
Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch (Biomasse und Ökostrom) % 66,8 62,0 62,3 65,7 5,5 %
Wasser und Papier
Wasserverbrauch in m 3 3 m 3 2.883 2.773 2.586 2.878 11,3 %
Wasserverbrauch in Liter pro Mitarbeiter:in und Tag l/MA/t 39 34 28 28 3,1 %
Papierverbrauch (in kg) kg 2.500 2.500 1.123 2.000 78,1 %
Papierverbrauch (in kg) pro Mitarbeiter:in kg/MA 8 8 3 5 64,9 %
Papierverbrauch (in kg) pro Mitarbeiter:in und Tag kg/MA/Tag 0,03 0,03 0,01 0,02 64,9 %
Papierverbrauch (in Blatt) pro Mitarbeiter:in und Tag Blatt/MA/Tag 7 6 2 4 64,9 %
Anteil Recyclingpapier % 100,0 100,0 100,0 100,0 0,0 %
Verkehr
Geschäftsverkehr gesamt km 185.847 156.217 835.329 1.210.152 44,9 %
Gesamtenergieverbrauch im Bereich Transport / Verkehr kWh 142.028 132.775 1.095.780 1.571.831 43,4 %
Geschäftsverkehr gesamt pro Mitarbeiter:in km/MA 624 478 2.228 2.988 34,1 %
Bahnkilometer km 10.038 16.243 48.240 9.636 -80,0 %
Bahnkilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 5,4 10,4 5,8 0,8 -86,2 %
Bahnkilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 34 50 129 24 -81,5 %
Autokilometer km 25.210 26.247 52.120 16.041 -69,2 %
Autokilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 13,6 16,8 6,2 1,3 -78,8 %
Autokilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 85 80 139 40 -71,5 %
Flugkilometer km 150.599 113.728 734.969 1.184.475 61,2 %
Flugkilometeranteil am Gesamtverkehrsaufkommen % 81,0 72,8 88,0 97,9 11,2 %
Flugkilometer pro Mitarbeiter:in km/MA 505 348 1.960 2.925 49,2 %
CO2-Emissionen 4
Durch Betriebstätigkeit verursachte CO2-Emissionen t 230 235 969 1.340 38,2 %
Scope 1 (direkte Emissionen) t 127 139 139 123 -11,3 %
davon fossile Emissionen t 122 134 134 118 -11,9 %
davon biogene Emissionen t 5,1 5,0 4,6 4,0 -13,7 %
Scope 2 (Ökostrom marktbasiert) 5 t 0,0 0,0 0,0 9,0
Scope 2 (Strom standortbasiert) 5 t 156 134 136 144 5,6 %
Scope 3 (Dienstreisen) 6 t 103 96 831 1.208 45,4 %
Durch Betriebstätigkeit verursachte CO2-Emissionen pro Mitarbeiter:in t/MA 0,8 0,7 2,6 3,3 28,0 %
Abfälle 7
Gesamtes jährliches Abfallaufkommen kg 27.682 30.029 29.892 31.147 4,2 %
Gesamtes jährliches Abfallaufkommen pro Mitarbeiter:in kg/MA 92,9 91,8 79,7 76,9 -3,5 %
Altpapier kg 8.240 11.246 11.246 11.246 0,0 %
Altpapier (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 29,8 37,5 37,6 36,1 -4,0 %
Altpapier pro Mitarbeiter:in kg/MA 28 34 30 28 -7,4 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall kg 16.773 14.448 14.448 14.448 -0,0 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 60,6 48,1 48,3 46,4 -4,0 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall pro Mitarbeiter:in kg/MA 56 44 39 36 -7,4 %
Gefährliche Abfälle kg 8 43 0 185 330,2 %
Gefährliche Abfälle (Anteil an Gesamtabfallaufkommen) % 0,0 0,1 0,0 0,6 -
Gefährliche Abfälle (in kg) pro Mitarbeiter:in kg/MA 0,03 0,13 0,00 0,46 -

1 Mitarbeiter:innen (Headcount) inkl. Vorstand und exkl. Karenzierte; Die Zahlen für 2020-2022 wurden aufgrund der 2023 aktualisierten Definition angepasst.

2 Summen gemäß Emissionsberechnung mit dem Faktor 1L=9,8 kWh, die Angabe für 2022 wurde 2023 korrigiert.

3 Die gesamte Wasserentnahme erfolgte aus der kommunalen Wasserversorgung. Es wurde kein Wasser aus Bereichen mit Wasserstress entnommen.

4 Alle Angaben beziehen sich auf CO2-Äquivalente (CO2e). Emissionsfaktoren gemäß OIB-RL 6: 2019: 1 kWh Strommix Österreich: 227g CO2e, 1 kWh Ökostrom Österreich: 14 g CO2e, 1 kWh Erdgas: 247g CO2e, 1kWh Erdöl: 310g CO2e.

5 Lt. GRI Standards sind Emissionen aus Strombezug sowohl markt- als auch standortbezogen auszuweisen. Die marktbasierte Methode gibt Emissionen aus elektrischem Strom, den eine Organisation gezielt ausgewählt hat, wieder. Emissionsfaktoren wurden gemäß OIB-RL 6: 2019 berechnet.

6 Die Emissionsberechnung für Dienstreisen beruhen auf den Daten des Umweltbundesamtes, Juli 2023, für die Gesamtemissionen je Personenkilometer. 1 Pkm Bahn: 19,2 g CO2e; 1 Pkm Flugzeug Inland: 1.997,9 g CO2e; 1 Pkm Flugzeug Ausland: 607,3 g CO2e; 1 Pkm PKW (Benzin): 251,1 g CO2e; 1 Pkm PKW (Diesel): 238,0 g CO2e.

7 Altapier und hausmüllähnlicher Gewerbemüll werden mit der Anzahl der entsprechenden Container mit zugeordneten Füllständen sowie dem von der MA48 bekannt gegebenen Abholintervall berechnet. Aufgrund gleich bleibender Situation sind die Zahlen 2021-2023 ident. Aufgrund einer Korrektur bei der Ermittlung des Altpapieraufkommens wurden die Kennzahlen der Jahre 2020 bis 2022 angepasst. Die deutliche Erhöhung der Menge der gefährlichen Abfälle ist auf eine Entsorgung von Bildschirmen 2023 zurückzuführen.

Sozialkennzahlen

Definition Einheit 2020 2021 2022 2023
Anzahl Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen inkl. Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 307 337 389 416
Davon Frauen 144 (47 %) 147 (44 %) 167 (43 %) 185 (44 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 35 (11 %) 54 (16 %) 52 (13 %) 63 (15 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 211 (69 %) 215 (64 %) 238 (61 %) 249 (60 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 61 (20 %) 68 (20 %) 99 (26 %) 104 (25 %)
Vorstand 2 3 3 2
Davon Frauen 0 0 1 0
Mitarbeiter:innen ohne Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 296 324 372 403
Durchschnittlicher Personalstand in Vollzeitäquivalent 261 293 327 373
Durchschnittlicher Personalstand 293 334 353 394
Vollzeitäquivalent (VZÄ) ohne Vorstand und Karenzierte - Stand 31.12. 270 290 348 381
Aktive per 31.12. in Vollzeitäquivalent (inkl. Vorstand) 272 301 364 394
Zeitarbeitskräfte - Stand 31.12. 2 1 0 0
Vollzeit- und Teilzeitaufteilung
Teilzeitbeschäftigte 82 (36 %) 86 (26 %) 76 (20 %) 78 (19 %)
Davon Frauen 65 65 52 54
Davon Teilzeitbeschäftigte unter 30 Jahre alt 8 10 11 8
Davon Teilzeitbeschäftigte zw. 30-50 Jahre alt 53 54 44 50
Davon Teilzeitbeschäftigte über 50 Jahre alt 21 22 21 20
Vollzeitbeschäftigte 226 251 313 338
Davon Frauen 79 82 115 131
Davon Vollzeitbeschäftigte unter 30 Jahre alt 27 44 41 55
Davon Vollzeitbeschäftigte zw. 30-50 Jahre alt 158 161 194 199
Davon Vollzeitbeschäftigte über 50 Jahre alt 41 46 78 84
Altersstruktur im Durchschnitt
Lebensalter (Jahre) 42 42 41 40
Dienstalter (Jahre) 9 8 5 5
Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss
Insgesamt bezogen auf Mitarbeiteranzahl
(inkl. Vorstand und Karenzierte)
204 (66 %) 224 (66 %) 256 (66 %) 259 (62 %)
Davon Frauen mit Hochschulabschluss 78 (38 %) 84 (38 %) 96 (38 %) 111 (43 %)
Führungspositionen 1
Mitarbeiter:innen in Führungspositionen 55 55 61 61
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 0 4 1 0
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 36 34 36 32
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 19 17 24 29
Vollzeitbeschäftigte in Führungspositionen 51 50 57 56
Davon Frauen 17 13 15 16
Teilzeitbeschäftigte in Führungspositionen 4 5 4 5
Davon Frauen 3 5 4 5
Frauen in Führungspositionen insgesamt 1, 2 20 (36 %) 18 (33 %) 19 (31 %) 21 (34 %)
Fluktuation in Headcount
Fluktuation gesamt 36 (14 %) 49 (17 %) 73 (19 %) 89 (22 %)
Davon Frauen 18 (6 %) 19 (6 %) 36 (9 %) 42 (10 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 4 (11 %) 4 (7 %) 13 (18 %) 23 (26 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 23 (64 %) 36 (74 %) 46 (63 %) 37 (42 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 9 (25 %) 10 (19 %) 14 (19 %) 29 (33 %)
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 3 n/a n/a 9 % 12,3 %
Karenzierungen
Mitarbeiter:innen in Karenz - Stand 31.12. 4 22 14 12 7
Davon Frauen 13 11 9 6
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen in Elternzeit n/a n/a 16 17
Davon Frauen n/a n/a 9 13
Rückkehrrate nach Elternkarenz 5 90 % 100 % 100 % 100 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen, die aus der Elternzeit zurück gekehrt sind 10 15 7 11
Davon Frauen 3 7 3 7
Verbleiberate nach Elternkarenz 6 100 % 100 % 100 % 86 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen, nach Elternzeit im Unternehmen verblieben sind 6 10 7 10 6
Davon Frauen 3 4 7 3
Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Anspruch auf Elternzeit 21 19 17 17
Davon Frauen 11 11 10 10
Neueinstellungen
Neueinstellungen im letzten Jahr 64 90 (27 %) 111 (29 %) 117 (29 %)
Davon Frauen 32 32 (36 %) 46 (41 %) 60 (51 %)
Davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 19 35 (39 %) 24 (21 %) 30 (26 %)
Davon Mitarbeiter:innen zw. 30-50 Jahre alt 40 46 (51 %) 74 (67 %) 33 (28 %)
Davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 5 9 (10 %) 13 (12 %) 54 (46 %)
Aus- und Weiterbildung
Ausgaben Aus- und Weiterbildung EUR 255.852 296.090 316.992 810.459
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Tage 406 506 751 700
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 1,4 1,8 2,1 1,8
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Tage/MA 1,6 1,8 1,9 3,9
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Stunden 2.842 3.539 5.258 4.900
Davon von Frauen absolviert 7 Stunden 1.080 1.351 1.993 -
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Stunden/MA 10 11 15 12
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Stunden/MA 11 12 13 28
Krankenstandstage
Krankenstandstage gesamt Tage 2.184 2.468 3.458 2.907
Krankenstandstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 7,5 7,4 9,8 7,4
Aufsichtsräte KA und KPC
Anzahl der Mitglieder 13 12 14 14
Davon Frauen 1 (7,7 %) 1 (8,3 %) 3 (21,4 %) 1 (7,1 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder unter 30 Jahre alt 0 0 1 (7,1 %) 1 (7,1 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder zw. 30-50 Jahre alt 3 (23.1 %) 3 (25,0 %) 5 (35,7 %) 7 (50,0 %)
Davon Aufsichtsratsmitglieder über 50 Jahre alt 10 (76.9 %) 9 (75,0 %) 8 (57,1 %) 6 (42,9 %)

1 Führungspositionen sind Geschäftsführung, Bereichs-, Abteilungs- und Teamleitungen.

2 Prozentangabe bezieht sich auf Vollzeitäquivalente ohne Vorstand und Karenzierte.

3 Stellt den Median der Total Compensation aller Mitarbeiter:innen (ohne den / die höchstverdienende*n Mitarbeiter:in) der Total Compensation des / der höchstverdienenden Mitarbeiter:in gegenüber. Basis sind die hochgerechneten Jahresgehaltssummen für Vollzeitäquivalente inkl. dem in der Bilanz rückgestellten Bonus (nur KA). Vorstände und Austritte während des Jahres wurden exkludiert. Der / die höchstverdienende Mitarbeiter:in ist Mitglied des Managements.

4 Inkludiert alle Karenzen (wie Bildungs- oder Elternkarenz).

5 Anteil der Beschäftigten, deren Rückkehr nach dem Elternurlaub im Berichtszeitraum vorgesehen war und an den Arbeitsplatz zurückkehrten.

6 Verbleib nach Rückkehr aus der Elternkarenz mit mind. 12 Monaten Verweildauer.

7 2023 konnte die Aufteilung nach Geschlecht nicht eruiert werden.

GRI-Inhaltsindex

Die Kommunalkredit Austria AG hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum 1.1.-31.12.2023 berichtet.

Verwendungsnachweis: GRI 1 wurde verwendet; Verfügbare GRI Sektorstandard(s): N/A

GRI-
STANDARD
GRI-ANGABE UNGC VERWEIS AUSLASSUNGSGRUND / ANMERKUNG
Allgemeine Angaben
GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 2-1 Organisationsprofil Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Kap. Wesentliche Themen, Grenzen und Umfang des Berichts
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle Kap. Nachhaltigkeitsstrategie, Impressum
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
2-5 Externe Prüfung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 4,
Prinzip 5,
Prinzip 6,
Prinzip 7,
Prinzip 9
Kap. Infrastruktur, Kap. Expertise, Kap. Brückenbauer, Kap. Wesentliche Themen, Grenzen und Umfang des Berichts, Kap. Erfolgsformel, Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance, Nachhaltige Dienstleistungen
2-7 Angestellte Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Es gab am 31.12.2023 einen befristeten Mitarbeiter.
2-8 Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind Prinzip 6 Es gab am 31.12.2023 keine Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind.
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
2-11 Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf In Österreich gilt das Two-Tier System, d.h. Trennung zwischen Aufsichtsrat (non-executive) und Vorstand (executive). Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu VST und AR gem. § 90 AktG.
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeits-Governance
Aktuell besteht keine recht-
liche Anforderung.
2-15 Interessenskonflikte Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
Anhang zum Konzernabschluss - Angabe 71.
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics Es gab im Jahr 2023 insgesamt 29 Meldungen an die OeNB (Beschwerdeabwicklung gem. § 5 Abs 1 Z 4 VERA-V), alle davon haben die Kategorie "Online Retail" betroffen. Keine sonstigen Meldungen.
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
Kapitel Nachhaltigkeits-Governance
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
Bericht des Aufsichtsrates
2-19 Vergütungspolitik Offenlegungsberichte: https://www.kommunalkredit.at/investor-relations/berichte
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung Corporate Governance Handbook: https://www.kommunalkredit.at/fileadmin/user_upload/Processed/Wer-wir-sind/Governance/Corporate-Governance-Report-DE.pdf
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Kap. Mitarbeiter:innen,
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung Kap. Brief des Vorstandsvorsitzenden
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen Kapitel Nachhaltigkeits-Governance
Kap. Nachhaltigkeits-Framework
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Kap. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (Lagebericht)
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
2-27 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften Es gab im Berichtszeitraum keine Strafen und Bußgelder.
2-28 Mitgliedschaften in Verbänden und Interessengruppen Prinzip 1,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Bankenschlichtung Österreich, BPPP Bundesverband Public Private Partnership, Bundesverband deutscher Banken e.V., BWG Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Handelskammer (DHK), Dienstleister Energieeffizienz und Contracting Austria, DSAG Deutsche SAP, Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Energieforum Österreich, Eurex Clearing AG, Eurex Repo GmbH, European Clean Hydrogen Alliance, IIA Austria Institut für Interne Revision Austria, Industriellenvereinigung, International Capital Markets Association, IPFA International Project Finance Association, ISDA International Swaps and Derivatives Association, ISDA International Swaps and Derivatives Association, Österreichische Energieagentur, ÖVA Österreichischer Verein für Altlastenmanagement, ÖWAV Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF), Pfandbrief- & Covered Bond-Forum Austria, The Loan Market Association / Banking, The Loan Market Association / Recht, TMA Austria – The Treasury Markets Association, UN Environmental Programme for Financial Institutions (Principles for Responsible Banking), UN Global Compact, Verband Österreichischer Banken und Bankiers, Wiener Börse, WKO Wirtschaftskammer Österreich
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Kap. Kommunikation
2-30 Tarifverträge Kap. Mitarbeiter:innen Alle Mitarbeiter:innen sind von Tarifverträgen umfasst.
Wesentliche Themen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
3-2 Liste der wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsstrategie
Sustainable Finance
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance
Kapitel Business Ethics - Corporate Governance, Datenschutz
Kap. Nachhaltigkeitsstrategie - 2025 Nachhaltigkeits-Committments
Kap. Mitarbeiter:innen
Finanzierung
GRI G4: FS7 2014 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen gesellschaftlichen Nutzen entwickelt wurden, für jeden Geschäftsbereich, aufgeschlüsselt nach dem Zweck Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
GRI G4: FS8 2014 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen ökologischen Nutzen entwickelt wurden, für jeden Geschäftsbereich, aufgeschlüsselt nach dem Zweck Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
Refinanzierung
Kommunalkredit-Indikator Anteil Refinanzierungen nach dem "Sustainable Funding Framework" am Gesamtrefinanzierungsvolumen Der "Sustainable Funding Framework" wurde im Berichtsjahr veröffentlicht. Im Berichtsjahr wurden keine Anleihen nach dem "Sustainable Funding Framework" begeben.
Nachhaltige Dienstleistungen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
Beratung
Kommunalkredit-Indikator Summe der abgewickelten Fördergelder Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Nachhaltige Dienstleistungen
Business Ethics
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Korruptionsbekämpfung
GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden Prinzip 10 Geschäftsstandorte: 2
Überprüft: 2 (100 %)
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen Prinzip 10 Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Business Ethics
Schutz von Kundendaten
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten Im Berichtszeitraum wurde eine Anfrage seitens Datenschutzbehörde gestellt und zufriedenstellend beantwortet. Es gab keine begründeten Beschwerden im Berichtszeitraum.
Menschenrechte
Kommunalkredit-Indikator Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Sustainable Finance Mit dem Nachhaltigkeits-Check werden alle Investitionsvereinbarungen und -verträge unter Menschenrechtsaspekten geprüft.
Mitarbeiter:innen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Mitarbeiter:innen
Beschäftigung
GRI 401: Beschäftigung 2016 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Es werden alle betrieblichen Grundleistungen allen Mitarbeiter:innen angeboten.
401-3 Elternzeit Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Aus- und Weiterbildung
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl der Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe Kap. Mitarbeiter:innen
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten Kap. Mitarbeiter:innen
Diversität
GRI 405: Diversität und Chancen-gleichheit 2016 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern Prinzip 6 Kap. Mitarbeiter:innen
Der Kollektivvertrag ist geschlechts-spezifisch nicht differenziert.
GRI 406: Nicht-diskriminierung 2016 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen Prinzip 6 Es gab im Berichtszeitraum keine Fälle von Diskriminierung.
Betriebsökologie
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Emissionen
GRI 305: Emissionen 2016 305-1 Direkte THG‑Emissionen (Scope 1) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-2 Indirekte energiebedingte THG‑Emissionen (Scope 2) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-3 Sonstige indirekte THG‑Emissionen (Scope 3) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
Die Erhebung der finanzierten Emissionen ist Teil der Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie und soll bis 2024 abgeschlossen sein.
305-4 Intensität der THG‑Emissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-5 Senkung der THG‑Emissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie
Kap. Kennzahlen gemäß GRI
305-6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Es wurden im Berichtszeitraum keine Ozon-abbauenden Substanzen emittiert.
305-7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen Prinzip 7,
Prinzip 8,
Prinzip 9
Es wurden im Berichtszeitraum keine signifikanten Luftemissionen emittiert.
Sozioökonomische Compliance
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie Alle maßgeblichen neuen Lieferant:innen werden anhand von Kriterien in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft.
414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen Prinzip 1,
Prinzip 2,
Prinzip 3,
Prinzip 4,
Prinzip 5
Kap. Nachhaltigkeitsthemen im Fokus - Betriebsökologie

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG

Der vorliegende integrierte Geschäftsbericht erfasst die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommunalkredit Gruppe für das Geschäftsjahr 2022.

Wien, am 14. Februar 2023

Der Vorstand der Kommunalkredit Austria AG

Definition Einheit 2020 2021 2022
Fluktuation und Rückkehrrate in Vollzeitäquivalenten
Fluktuation gesamt 36 (14 %) 49 (16,9 %) 73 (19 %)
davon Frauen 18 (6,1 %) 19 (5,7 %) 36 (9 %)
davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 4 (11 %) 4 (7,1 %) 13 (18 %)
davon Mitarbeiter:innen zwischen 30-50 Jahre alt 11 (30,9 %) 36 (73,6 %) 46 (63 %)
davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 21 (58,1 %) 10 (19,3 %) 14 (19 %)
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung x7 n/a n/a 9,2 %
Karenzierungen
Mitarbeiter:innen in Karenz – Stand 31.12. x6 22 14 12
davon Frauen 13 11 9
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen in Elternzeit n/a n/a 16
davon Frauen n/a n/a 9
Rückkehrrate nach Elternkarenz x3 90 % 100 % 100 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen,
die aus der Elternzeit zurück gekehrt sind
10 15 7
davon Frauen 3 7 3
Verbleiberate nach Elternkarenz x4 100 % 100 % 100 %
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen,
die nach Elternzeit im Unternehmen verblieben sind
x6
10 7
10
davon Frauen 3 4 7
Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Anspruch auf Elternzeit 21 19 17
davon Frauen 11 11 10
Neueinstellungen
Neueinstellungen im letzten Jahr 64 (21 %) 90 (27 %) 111 (29 %)
davon Frauen 32 (10,4 %) 32 (9,5 %) 46 (41 %)
davon Mitarbeiter:innen unter 30 Jahre alt 19 (29,7 %) 35 (38,9 %) 24 (21 %)
davon Mitarbeiter:innen zwischen 30-50 Jahre alt 40 (62,5 %) 46 (51,1 %) 74 (67 %)
davon Mitarbeiter:innen über 50 Jahre alt 5 (7,8 %) 9 (10 %) 13 (12 %)
Aus- und Weiterbildung
Ausgaben Aus- und Weiterbildung EUR 255.852 296.090 316.992
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Tage 406 506 751
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 1,4 1,8 2,1
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Tage/MA 1,6 1,8 1,9
Aus- und Weiterbildungstage gesamt Stunden 2.842 3.539 5.258
davon von Frauen absolviert Stunden 1.080 1.351 1.993
Aus- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiter:in Stunden/MA 10 11 15
Aus- und Weiterbildungstage pro leitenden Angestellten Stunden/MA 11 12 13
Krankenstandstage
Krankenstandstage gesamt Tage 2.184 2.468 3.458
Krankenstandstage pro Mitarbeiter:in Tage/MA 7,5 7,4 9,8
Aufsichtsräte Kommunalkredit und KPC
Anzahl der Mitglieder 13 12 14
davon Frauen 1 (7,7 %) 1 (8,3 %) 3 (21,4 %)
davon Aufsichtsratsmitglieder unter 30 Jahre alt 0 0 1 (7,1 %)
davon Aufsichtsratsmitglieder zwischen 30-50 Jahre alt 3 (23,1 %) 3 (25 %) 5 (35,7 %)
davon Aufsichtsratsmitglieder über 50 Jahre alt 10 (76,9 %) 9 (75 %) 8 (57,1 %)

x3 Stellt die Total Compensation des höchstverdienenden Mitarbeiters dem Median der Total Compensation aller weiteren Mitarbeiter:innen gegenüber. Basis sind die hochgerechneten Jahresgehaltssummen für Vollzeitäquivalente inkl. dem in der Bilanz 2022 rückgestellten Bonus. Vorstände und Austritte während des Jahres 2022 wurden exkludiert. Der höchstverdienende Mitarbeiter ist Mitglied des Managements.

x4 Inkludiert alle Karenzen (wie Bildungs- oder Elternkarenz).

x5 Anteil der Beschäftigten, deren Rückkehr nach dem Elternurlaub im Berichtszeitraum vorgesehen war und an den Arbeitsplatz zurückkehrten.

x6 Verbleib nach Rückkehr aus der Elternkarenz mit mind. 12 Monaten Verweildauer.

Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des zusammengefassten konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß GRI-Standards (im Folgenden „NFI-Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2022, welche im intergrierten Geschäftsbericht in den Kapiteln „Nachhaltigkeit“, „Kennzahlen gemäß GRI“, „GRI-Inhaltsindex“ sowie im Lagebericht im Kapitel „Mitarbeiter:innen“ offengelegt wird, der

Kommunalkredit Austria AG,

Wien,

(im Folgenden auch kurz „KA AG“ oder „Gesellschaft“ genannt),

durchgeführt.

Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die NFI-Berichterstattung im integrierten Geschäftsbericht der Gesellschaft, in den Kapiteln „Nachhaltigkeit“, „Kennzahlen gemäß GRI“, „GRI-Inhaltsindex“ sowie im Lagebericht im Kapitel „Mitarbeiter:innen“ nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den GRI-Standards in der aktuellen Fassung (Option „in Übereinstimmung mit“) aufgestellt wurde.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die ordnungsgemäße Aufstellung der NFI-Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Die Gesellschaft wendet die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Global Reporting Initiative (GRI-Standards) in der aktuellen Fassung in der Option „in Übereinstimmung mit“ als Berichtskriterien an.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die NFI-Berichterstattung der Gesellschaft, im integrierten Geschäftsbericht in den Kapiteln „Nachhaltigkeit“, „Kennzahlen gemäß GRI“, „GRI-Inhaltsindex"“ sowie im Lagebericht im Kapitel „Mitarbeiter:innen“ in allen wesentlichen Belangen nicht mit den GRI-Standards in der aktuellen Fassung (Option „in Übereinstimmung mit“) übereinstimmt.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten

Sicherheit abgeben können.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Trotz einer gewissenhaften Planung und Durchführung des Auftrags kann nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder Unregelmäßigkeiten bei der nichtfinanziellen Berichterstattung unentdeckt bleiben.

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:

Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie Verweise auf weiterführende Berichterstattungsformate der Gesellschaft nicht Gegenstand unseres Auftrages.

Verwendungsbeschränkung

Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Der Veröffentlichung unserer Prüfbescheinigung gemeinsam mit der NFI-Berichterstattung stimmen wir zu. Diese darf jedoch nur in der vollständigen und von uns bescheinigten Fassung erfolgen.

Auftragsbedingungen

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt 7 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung.

Wien, 14. Februar 2023

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

gez.:

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG

Der vorliegende integrierte Geschäftsbericht erfasst die Nachhaltigkeitsaktivitäten

der Kommunalkredit Gruppe für das Geschäftsjahr 2022.

Wien, am 14. Februar 2023

Der Vorstand der

Kommunalkredit Austria AG

image

Bernd Fislage

Vorsitzender des Vorstands

Sebastian Firlinger

Mitglied des Vorstands

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber:

Im Selbstverlag der Gesellschaft

Kommunalkredit Austria AG

Türkenstraße 9, 1090 Wien

Tel.: +43 1 31631

Corporate Communications

communication@kommunalkredit.at

Tel.: +43 1 31631 593 bzw. 153

Investor Relations

investorrelations@kommunalkredit.at

Tel.: +43 1 31631 434

www.kommunalkredit.at

Fotos:

Adobe Stock (Cover, 6+7, 10, 16+17, 24+25, 26, 30, 33, 34+35, 37, 38+39, 46+47, 53, 54+55, 56+57, 64, 67, 79, 84, 95, 103, 110, 114, 123, 157), Adobe Stock © vukrytas (Landkarten), Adobe Stock (Icons © vukrytas, rawku5, peacefully7, Panuwat, davvodda, Mariia Lov, Happy Art, antto, TheNounProject, Teneo, UN, EU, PCAF), Adobe Stock (Flaggen + Wappen © jehafo, Porcupen), ASFINAG (38), fotowagner (8, 88), Getty Images (58+59), INSEAD (86), iStock (82), Kommunalkredit (85, 86, 87, 88, 89, 90), Erich Marschik (91, 92, 93), OMV (83), Philipp Schuster Photography (88), SGMI St. Gallen (86), Standford (86), Wiener Linien © Johannes Zinner (39)

Gestaltung:

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Februar 2024