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HYPO VORARLBERG BANK AG
JAHRESFINANZ
-
BERICHT
ZUM
GESCHÄFTSJAHR
2025
INHALT
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG
Einzelabschluss Lagebericht
3
Einzelabschluss Bilanz und GuV
24
Einzelabschluss Anhang
27
Einzelabschluss Erklärung der gesetzlichen Vertreter
43
Einzelabschluss Bestätigungsvermerk
44
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS
Konzernabschluss Lagebericht
47
Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung
203
Konzernabschluss Bilanz
204
Konzernabschluss Eigenkapitalveränderungsrechnung
205
Konzernabschluss Geldflussrechnung
206
Konzernabschluss Notes
207
Konzernabschluss Bericht des Aufsichtsrates
274
Konzernabschluss Bestätigungsvermerk
275
LAGEBERICHT
EINZELABSCHLUSS
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 4
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
Weltwirtschaft und Eurozone
In Deutschland stotterte der Wirtschaftsmotor 2025 nicht nur in
der
Automobilbranche, die allgemeine Stimmung trübte sich fortlau-
fend ein. Nach der Wahl im Jänner bestätigten auch die verhaltenen
Wirtschaftszahlen den Reformbedarf in der größten Volkswirtschaft
des Euroraums. In den USA erhöhte der Amtswechsel im Weißen
Haus die Spannung hinsichtlich der konkreten Umsetzung von Do-
nald Trumps Wahlversprechen. Die Ankündigungen von Zöllen für
verschiedene Staaten – inklusive für die Europäische Union – ließen
nicht lange auf sich warten. Die Gegenreaktionen waren ebenso
zeitnah. Die Mischung aus schwacher Konjunktur und nachlassen-
dem Preisdruck quittierte die Europäische Zentralbank (EZB) mit
weiteren Lockerungsschritten. Die US-Notenbank (Fed) hielt das Ziel-
band der Leitzinsen hingegen weiterhin konstant. Die makroökono-
mischen Projektionen der Fed zeigten sowohl eine Verlangsamung
des BIP-Wachstumstrends als auch eine höhere Inflation.
Anfang April erreichte die Unsicherheit durch die Politik Trumps ihr
bislang höchstes Niveau. Die Inszenierung im Rosengarten des Wei-
ßen Hauses zur Bekanntgabe der reziproken Zölle für 185 Staaten
löste regelrechte Schockwellen an den Kapitalmärkten aus. Als der
US-Präsident schließlich einen Aufschub von 90 Tagen verkündete,
beruhigte sich die Stimmung sukzessive. Auch die Verhandlungen
mit China erwiesen sich als schwierig, da die Starke Kontrolle der
Volksrepublik über die begehrten seltenen Erden die Verhandlungs-
position Chinas stärkte. Das US-BIP-Wachstum tendierte dennoch
abwärts, der US-Arbeitsmarkt schwächelte und die Anzahl der neu-
geschaffenen Stellen wurde mehrfach nach unten revidiert. Diese
Entwicklungen waren schließlich auch die Gründe für die im Sep-
tember vollzogene Zinssenkung durch die Fed. Nach einer neunmo-
natigen Pause senkte diese den Leitzins auf 4,25 %. Fed-Chef Powell
betonte, dass sich das Gremium nicht auf einen bestimmten Kurs
festgelegt hätte, weil einerseits diverse Indikationen für eine Abküh-
lung des US-Arbeitsmarktes sprächen, andererseits sich jedoch der
zollbedingte Inflationsdruck weiter aufbaue. Die EZB hat in ihrer
Ratssitzung im September ihren Einlagesatz zum zweiten Mal in
Folge unverändert bei 2,00 % belassen.
Die Euro-Währungshüter betonten, dass der Desinflationstrend
im
Euroraum beendet sei. Dies dämpfte die verbliebenen Zinssenkungs-
hoffnungen der Marktteilnehmer merklich. In Frankreich kam
es in
der politischen Auseinandersetzung um ein Sparpaket zu weiteren
Neubesetzungen durch den Premierminister. Die US-Regierung ging
Anfang Oktober in den Shutdown. Der Stillstand dauerte 43 Tage
und lieferte zusätzliche Unsicherheit. In Japan kam im Oktober erst-
mals mit Sanae Takaichi eine Frau ins Premierministeramt und
setzte sich im Vorfeld überraschend als Parteivorsitzende durch.
Sie
kritisierte die vergangenen Zinserhöhungen der Bank of Japan
und
positionierte sich für eine expansive Fiskalpolitik. China präsentierte
für das dritte Quartal ein Wachstum von 4,80 % auf Jahressicht. Die
Auswirkung des US-Handelskrieges auf die Exporte konnte durch an-
steigende Ausfuhren in andere Wirtschaftsräume kompensiert wer-
den.
Im November kam es dann zu einem Zoll-Deal zwischen den USA
und China. Die Fed senkte im Dezember zum dritten Mal in diesem
Jahr die Leitzinsen um 25 Basispunkte, sodass der Zins nun in einer
Spanne von 3,50 % bis 3,75 % lag. Es war keine einstimmige Ent-
scheidung, ausschlaggebend war die Sorge um den Arbeitsmarkt.
Dagegen verständigte sich die EZB kurz vor Weihnachten darauf
die
Zinssenkungspause zu verlängern. Die Bank of Japan hob als Reak-
tion auf die Teuerung ihre Leitzinsen um 25 Basispunkte an und
markierte mit 0,75 % das höchste Niveau seit rund drei Jahrzehnten.
Aktien- und Rentenmärkte
Die Aufwärtsbewegung an den globalen Aktienmärkten setzte sich
im neuen Börsenjahr fort. Im Laufe des Jänners änderte sich jedoch
das Stimmungsbild. Dabei entstand die seltene Konstellation, dass
sich Europas Börsen von der Wall Street abkoppelten. Die geringe
Vorhersehbarkeit der US-Politik sowie die geänderte Weltlage hatten
zur Folge, dass die Anleger investiertes Kapital aus den USA abzogen
und Richtung Europa umschichteten. Die hohen US-Bewertungen
sowie die anhaltende Schwäche der Unternehmen mit KI-Fantasie
taten ihr Übriges. Der Erfolg des chinesischen KI-Start-ups Deep
Seek brachte die großen US-Technologiekonzerne zusätzlich unter
Druck. Hoffnungen auf eine Friedenslösung für die Ukraine schoben
die europäischen Aktienmärkte zwischenzeitlich an.
Die Euro-Langfristzinsen bewegten sich in einem Spannungsfeld
zwischen der Perspektive einer weiteren moderaten Lockerung
der
EZB-Geldpolitik einerseits und einem zuletzt stark dominanten Auf-
wärtsdruck auf die Laufzeitprämien andererseits. Die langfristigen
Zinsen stiegen im März in Erwartung steigender Haushaltsdefizite
aufgrund der Ausweitung der Verteidigungsausgaben deutlich an.
Zu Beginn des zweiten Quartals war die Entwicklung am Aktien-
markt von einer deutlich erhöhten Volatilität geprägt. So gaben
die
Aktienmärkte nach den Zollankündigungen durch Trump Anfang
April global deutlich nach. Insbesondere die Hoffnung auf eine bal-
dige Einigung mit China verhalf den Aktienmärkten in der Folge je-
doch zu einer raschen Erholung, sodass u.a. der deutsche Aktienin-
dex DAX den April sogar mit einem Kursplus beenden konnte.
Auch im Mai zeigten sich die Aktienmärkte deutlich erholt und leg-
ten ein robustes Verhalten gegenüber politischen Störfaktoren an
den Tag. Abgesehen von einem vorübergehenden starken Anstieg
der Risikoaufschläge im April, war die Schwankungsbreite an den
Rentenmärkten gering. Dies lag zum einen daran, dass die Noten-
banken dies- wie jenseits des Atlantiks keine Überraschungen parat
hatten. Zum anderen sorgten die robusten konjunkturellen Daten
für Stabilität. Am US-Staatsanleihenmarkt war aufgrund der
unste-
ten Politik von Trump und des steigenden Haushaltsdefizits eine zu-
nehmende Zurückhaltung der ausländischen Investoren spürbar. Im
Juli konnte der deutsche Leitindex DAX eine neue Aufwärtsbewe-
gung einleiten und dabei sein Allzeithoch leicht ausbauen. Der ame-
rikanische S&P 500 lieferte immer wieder neue Höchststände. Auch
der chinesische Shanghai Composite Index konnte sich aus seiner
Lethargie befreien und deutlich zulegen. Am hohen Bewertungsni-
veau der Aktienmärkte änderte sich wenig.
Aufgrund der restriktiveren Äußerungen von Seiten der EZB stiegen
die Zinsen in der Eurozone im dritten Quartal über die gesamte
Zinskurve leicht an. Ganz anders war die Entwicklung in den USA.
Hier sanken die Zinsen in Erwartung weiterer Leitzinssenkungen
durch die Notenbank. An den Aktienmärkten dominierte auch im
vierten Quartal das Thema Künstliche Intelligenz. Der hohe Investiti-
onsbedarf ließ die Schulden der Tech-Giganten stark steigen. Dies
und die starke Vernetzung in der Technologiebranche ließen die Ri-
siken im KI-Sektor deutlich steigen. Dennoch zeigten sich die globa-
len Börsenindizes erstaunlich widerstandsfähig. Die US-Konzerne
nutzten vermehrt den Kapitalmarkt zur Liquiditätsbeschaffung.
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LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 5
70
80
90
100
110
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140
Jän
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
NASDAQ COMPOSITE
STOXX EUROPE 50 PRICE INDEX
S&P 500 COMPOSITE
NIKKEI 225
2.400
2.650
2.900
3.150
3.400
3.650
3.900
4.150
4.400
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
90
95
100
105
110
115
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Sep
Okt
Nov
Dez
EURUSD
EURJPY
EURCHF
Globale Aktienmarktentwicklung 2025 (in EUR)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Rohstoffe und Währungen
Das Edelmetall Gold erreichte im ersten Quartal einen neuen
Höchstwert von 3.000 US-Dollar je Feinunze. Die Spekulationen
über eine Amtsenthebung des US-Notenbank-Chefs durch Präsident
Trump hievten den Goldpreis Ende April auf ein neues Allzeithoch
von 3.500 US-Dollar. Anschließend kam es nach Dementis aus dem
Weißen Haus zu einer Korrekturbewegung. Dennoch konnte der
Goldpreis das erreichte Niveau mehrheitlich halten. Die Preise für In-
dustriemetalle sanken ab April kräftig. Auslöser war die durch die
US-Zollpolitik ausgelöste Unsicherheit über das zukünftige konjunk-
turelle Wachstum. Seit sich eine Entspannung der US-amerikani-
schen Handelspolitik andeutete, erholten sich die Metallpreise auf
dem Weltmarkt wieder deutlich.
Der Ölpreis der Sorte Brent fiel zeitweise unter die 70 US-Dollar-
Marke. Im April rutschte dieser sogar auf den tiefsten Stand seit über
vier Jahren. Verantwortlich war einmal mehr die Angst vor den
Aus-
wirkungen der US-Zollpolitik auf das Weltwirtschaftswachstum. Im
Zuge der Preiskorrektur fiel Öl der Sorte WTI zeitweise auf nur noch
55 US-Dollar zurück. Die Eskalation des Israel-Iran-Konflikts ließ den
Ölpreis nur vorübergehend stark ansteigen.
Im dritten Quartal zeigten sich die wichtigsten Währungen gegen-
über dem Euro überwiegend stabil. Seit Jahresbeginn eilte der Gold-
preis von einem Hoch zum nächsten und notierte bereits bei rund
3.800 US-Dollar. Auch der Zustrom in Gold-ETCs trug zu dieser Kurs-
entwicklung bei. Diese waren 2025 die stärksten Nachfrager. Noch
stärker konnte Silber zulegen. Bei Silber entfällt rund 60
% der Nach-
frage auf industrielle Anwendungen (insbesondere die Solarbran-
che).
Der Ölpreis war im Juni aufgrund des Konflikts zwischen Israel und
Iran zeitweise stark angestiegen. Danach sorgten einzelne positive
Konjunkturnachrichten dafür, dass Öl der Sorte Brent nur zeitweise
über der Marke von 70 US-Dollar notierte. Aus dem Bericht der In-
ternationalen Energieagentur (IEA) ging hervor, dass die IEA einen
erheblichen Überschuss an den globalen Ölmärkten nach Produkti-
onsausweitungen der OPEC+-Länder erkannte.
Der Goldpreis durchbrach Anfang Oktober die historische Marke von
4.000 US-Dollar je Feinunze. Stützende Kurstreiber waren noch die
Notenbankkäufe und die Diversifizierung der Reserven, die wach-
sende Staatsverschuldung und der anhaltende Regierungsstillstand
in den USA sowie ein schwächerer US-Dollar. Auch der Silberpreis
er-
reichte neue Rekordmarken. Der Rohölpreis gab im vierten Quartal
weiter nach.
Der Euro setzte seinen Abwärtstrend zum US-Dollar fort und fiel im
Jänner auf 1,02 ab. Dann geriet der US-Dollar stark unter Druck. Die
gesamten Vorschusslorbeeren für Trump wurden sukzessive ausge-
preist. Der Euro konnte im März zulegen und setzte auch im zweiten
Quartal seinen Erholungskurs fort. Dies resultierte aus der Mischung
aus stabileren Wirtschaftsdaten aus der Eurozone und Unsicherheit
über die US-Zoll-
und US-Zinspolitik. Auch gegenüber dem US-Dollar
handelte der Euro in einer moderaten engen Handelsspanne. Trotz
der Ankündigung der US-Zölle („Liberation Day“), wertete der
Schweizer Franken sowohl zum Euro als auch zum US-Dollar deut-
lich auf. Der Schweizer Franken war somit nach wie vor als sicherer
Hafen gefragt. Einen vorübergehenden Dämpfer erhielt die Franken-
stärke im August.
Die USA führten im August US-Zölle für Schweizer Waren in Höhe
von 39 % ein. Der Wechselkurs stieg erstmals seit Mitte Juni wieder
über 0,94 EURCHF an. Die Schweizer Regierung bemühte sich um
eine Verringerung. Am 14. November wurde die Einigung auf
einen
niedrigeren Zollsatz von 15 % verkündet. Der japanische Yen
konnte
trotz der Zinsanhebungen durch die Bank of Japan wenig Nutzen
daraus ziehen und wertete zum Euro weiterhin ab. Im Schlussquartal
zeigten sich die wichtigsten Währungen gegenüber dem Euro über-
wiegend stabil.
Entwicklung Goldpreis 2025 (in USD)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Währungsentwicklungen 2025 im Vergleich zum Euro
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 6
Österreich
Nach zwei Rezessionsjahren erholte sich die wirtschaftliche Lage in
Österreich langsam, das Wachstum blieb aber verhalten. Gemäß der
Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung
(WIFO) von Dezember 2025 dürfte die heimische Wirtschaft um
etwa
0,5 % gewachsen sein. Die in der zweiten Jahreshälfte beobachtete
Konjunkturerholung sollte sich verstetigen und das BIP sowohl 2026
als auch 2027 um etwas über 1 % zulegen.
Die Erholung verlief in einem herausfordernden Umfeld weitgehend
schleppend: Infolge der US-Zollpolitik hat die österreichische Export-
wirtschaft eine der wichtigsten Wachstumsstützen der letzten Jahre
verloren und auch die Bauwirtschaft und Teile der Industrie schwä-
chelte noch. Der private Konsum zeigte sich ebenfalls verhalten und
Österreichs Haushalte hielten sich aus Sorge um die allgemeine wirt-
schaftliche Entwicklung und die angespannte Budgetsituation
mit
ihren Konsumausgaben zurück. Das WIFO erwartet daher für 2025
eine weiterhin hohe Sparquote von 10,2 % (2024: 11,7 %).
Auch die Staatsschuldenquote ist laut Statistik Austria im dritten
Quartal 2025 auf 83,7 % des BIP (2024: 83,2 %) angestiegen.
Der österreichische Arbeitsmarkt zeigte sich angesichts der Konjunk-
turschwäche relativ robust. Die Arbeitslosenquote verzeichnete den-
noch einen Anstieg und betrug gemäß dem Arbeitsmarktservice
(AMS) 7,4 % (2024: 7,0 %). Die Lage am Arbeitsmarkt blieb nach aktu-
eller Berechnung auch für 2026 angespannt und es wird mit einem
weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote gerechnet.
Die Inflation dürfte bis Ende 2025 hoch bleiben und laut WIFO 3,5 %
betragen (2024: 3,0 %). Damit liegt die österreichische HVPI-Inflati-
onsrate auch 2025 über dem EZB-Ziel von 2 %. Während die Infla-
tion in anderen Euro-Ländern schneller sank, bleibt sie laut OeNB in
Österreich aufgrund einer Mischung aus staatlich induzierten Ener-
giepreissteigerungen und hohen Lohnzuwächsen im Dienstleis-
tungssektor hartnäckig.
Vorarlberg
Der vierteljährliche Geschäftsklima-Index der Vorarlberger Industrie
Sparte in der Konjunkturumfrage der Wirtschaftskammerorganisa-
tion Vorarlberg (WKO Vorarlberg) zeigt 2025 eine weiterhin heraus-
fordernde Wirtschaftslage mit nur verhaltenen Verbesserungsten-
denzen.
Nach Jahren im Minus-Bereich konnte der Index im zweiten Quartal
2025 erstmals wieder leicht positive Werte verzeichnen, wobei er mit
+2,10 Punkten nur geringfügig über dem Vorquartal (-3,50) und dem
Quartal zuvor (-9,00) lag. Dennoch bleibt das Geschäftsklima nach
wie vor insgesamt deutlich unter dem historischen Durchschnitt
und eine deutliche Trendwende ist bislang nicht erkennbar.
Im vierten Quartal 2025 zeigte der Index dann erstmals eine deut-
lich verbesserte Stimmung mit +13 Punkten: Etwa 46 % der befrag-
ten Unternehmen schätzen ihre aktuelle Geschäftslage als gut, 34
%
als durchschnittlich und 20 % als schlecht ein. Allerdings bleiben be-
sonders die Auslandsgeschäfte und Exportaufträge auf niedrigem
Niveau und Beschäftigungserwartungen sind nach wie vor eher ver-
halten.
Trotz dieser moderaten Erholungstendenzen sehen viele Industrie-
betriebe keinen klaren Aufschwung, sondern vielmehr eine noch fra-
gile Stabilisierung der Konjunktur. Die Herausforderungen – insbe-
sondere hohe Standortkosten, schwache Auftragslage im Export
und Unsicherheiten in wichtigen Industriezweigen – bleiben beste-
hen, und die Erwartungen für die kommenden Quartale sind vor-
sichtig.
Der Vorarlberger Arbeitsmarkt entwickelte sich im Jahr 2025 laut
AMS trotz einiger leichter Erholungsimpulse weiter herausfordernd.
Im Jahresdurchschnitt waren rund 10.900 Personen arbeitslos vorge-
merkt, was einem Anstieg zum Jahresende von etwa 6 % im Ver-
gleich zum Vorjahr entspricht – erste leichte Aufhellungstendenzen
werden für das zweite Halbjahr 2026 erwartet – mit steigender
Nachfrage nach Arbeitskräften und sobald Konjunktur und Indust-
rieaufträge wieder stabiler werden.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 7
DER ÖSTERREICHISCHE BANKENSEKTOR
IM JAHR 2025
Der österreichische Bankensektor präsentierte sich laut der Österrei-
chischen Nationalbank (OeNB) im Jahr 2025 trotz eines herausfor-
dernden wirtschaftlichen Umfelds als robust, stabilisierte sich nach
der Rezession und setzte auf beschleunigte Digitalisierung. Nach
zwei Jahren Rückgang wird für 2025 mit einer leichten wirtschaftli-
chen Erholung gerechnet, was zu einer vorsichtigen Belebung
der
Kreditnachfrage führte.
Gemäß OeNB betrug die konsolidierte Bilanzsumme des österreichi-
schen Bankensystems im zweiten Quartal 2025 EUR 1.290 Mrd.
(2. Quartal 2024: EUR 1.243,43 Mrd.).
Nach sieben Quartalen der Rezession, erholte sich das Kreditge-
schäft wieder. Sinkende Zinsen führten insbesondere bei Wohnbau-
krediten zu einer gestiegenen Nachfrage – wesentlich bestimmt
durch die Zinspolitik der EZB. Von Juni 2024 bis Juni 2025 hat die
EZB ihren Leitzins schrittweise von 4 % auf 2 % gesenkt. Infolgedes-
sen ist das Zinsniveau allgemein gesunken und Kredite sind günsti-
ger geworden.
Die Kreditnachfrage von Unternehmen ist im dritten Quartal 2025
gestiegen – erstmals seit fast drei Jahren. Für das vierte Quartal
2025 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Banken
einen
weiteren Nachfrageanstieg. Das markiert das zumindest vorläufige
Ende einer langen Abwärtsentwicklung, die sich vom vierten Quartal
2022 bis zum zweiten Quartal 2025 erstreckte.
In der ersten Jahreshälfte 2025 hat sich die Kreditqualität im öster-
reichischen Bankensektor weiter als angespannt erwiesen, wenn
auch auf moderatem Niveau. Der Anteil notleidender Kredite (NPL-
Quote) lag zum Halbjahr im österreichischen Bankensektor insge-
samt bei etwa 3,0 %, was im Vergleich zu den Vorjahren leicht
er-
höht, aber weiterhin insgesamt moderat ist (1. Halbjahr 2024: 2,7 %).
Besonders ausgeprägt ist die Belastung im Segment der gewerbli-
chen Immobilienfinanzierung, wo die NPL-Quote deutlich höher lag
(rund 7,8 % bis 7,9 %). Damit zeigen sich nach wie vor Risiko-Kon-
zentrationen in bestimmten Kreditsegmenten, auch wenn sich die
negative Dynamik bei Kreditausfällen im ersten Halbjahr nur leicht
abgeschwächt hat. In diesem Umfeld reagierten die Banken mit wei-
ter verschärften Kreditbedingungen und strengeren Risikobewertun-
gen, insbesondere für Unternehmenskredite.
Die im Bereich der Fremdwährungskredite gesetzten Maßnahmen
wirkten sich weiterhin positiv aus, was sich im anhaltend rückläufi-
gen Volumen dieser Kredite an private Haushalte und nichtfinanzi-
elle Unternehmen seit 2008 widerspiegelt. Im zweiten Quartal
2025
belief sich das Volumen der Fremdwährungskredite an private Haus-
halte auf rund EUR 5,63 Mrd. – ein deutlicher Rückgang des Be-
stands im Jahresvergleich (2. Quartal 2024: EUR 6,49 Mrd.).
Zwischen dem zweiten Quartal 2023 und dem zweiten Quartal 2025
hat sich die Sparquote der privaten Haushalte deutlich verändert.
Während die Quote im Jahr 2023 noch relativ niedrige Werte auf-
wies, lag sie bereits 2024 deutlich höher bei rund 11,7 % des verfüg-
baren Einkommens. Nach vorläufigen Daten für 2025 zeichnet sich
ab, dass die Sparquote im zweiten Quartal 2025 weiterhin erhöht
bleibt, wenngleich sie tendenziell etwas niedriger als im Vorjahr
aus-
fällt – Prognosen deuten auf Werte um etwa 10 % bis 11 % im Jahres-
verlauf 2025 hin. Diese hohe Sparneigung ist sowohl auf mäßig
wachsende reale Einkommen als auch auf ein anhaltend
zurückhal-
tendes Konsumverhalten der Haushalte zurückzuführen, die trotz
steigender Preise weiterhin einen größeren Teil ihres Einkommens
sparen.
Getragen von weiterhin robusten Zinserträgen erzielten die österrei-
chischen Banken im ersten Halbjahr 2025 erneut einen hohen Ge-
winn, der mit rund EUR 5 Mrd. das drittbeste Halbjahresergebnis der
Geschichte markierte – wenngleich das Ergebnis nach Steuern ge-
genüber dem Vorjahreszeitraum deutlich niedriger ausfiel (1. Halb-
jahr 2024: EUR 7 Mrd.).
Solide Kapitalausstattung
Durch die Einbehaltung von Gewinnen konnten die Institute ihre Wi-
derstandsfähigkeit im Berichtsjahr weiter stärken. Zum 30. Juni 2025
wiesen die in Österreich meldepflichtigen Banken eine harte Kernka-
pitalquote (CET1) von rund 18,6 % aus (2. Quartal 2024: 17,71 %). Die-
ser Anstieg ist vor allem auf die Gewinne und deren weitgehende
Einbehaltung zurückzuführen, die den Kapitalstock zusätzlich
er-
höht haben.
Konsolidierte Ertragslage der österreichischen Kreditinstitute
Mio. EUR
Q2/2025
Q4/2024
Q2/2024
Q4/2023
Q2/2023
Nettozinserträge
12.739
25.919
12.829
25.465
12.302
Betriebsergebnis
7.922
18.727
9.144
18.869
9.132
Ergebnis nach
Steuern
5.033
10.793
6.966
12.606
7.287
(Quelle: OeNB)
Einlagensicherung
Nach dem Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anleger-
entschädigung bei Kreditinstituten (ESAEG) sind die finanziellen Fol-
gen eines Sicherungsfalls von den Kreditinstituten selbst zu tragen.
Die Finanzierung etwaiger Sicherungszahlungen erfolgt aus Einla-
gensicherungsfonds, die jährlich - bis zum Jahr 2024 - durch die Mit-
gliedsinstitute der Sicherungseinrichtungen dotiert wurde, die Ziel-
ausstattung ist derzeit erreicht. Gemäß Einlagensicherung AUSTRIA
(ESA) sorgen 75 Mitgliedsinstitute in Österreich für EUR 116 Mrd. gesi-
cherte Guthaben.
Hinweis: Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten bei der österreichischen Natio-
nalbank wurde zum Zeitpunkt der Berichterstellung auf das zweite Quartal zu-
rückgegriffen.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 8
GESCHÄFTSMODELL
DER HYPO VORARLBERG
Seit Jahrzehnten bilden die drei Säulen „Unternehmerbank“, „Wohn-
baubank“ und „Anlagebank“ das Fundament, auf dem die Hypo
Vor-
arlberg Bank AG (kurz: Hypo Vorarlberg) nachhaltig und erfolgreich
wirtschaftet. Kernkompetenzen hat die Bank insbesondere in der
Wohnbaufinanzierung, im Firmenkundengeschäft, der Anlagebera-
tung und in der Vermögensverwaltung. Während sie im Heimat-
markt Vorarlberg als Universalbank auftritt und ihren Kunden die
gesamte Produkt-
und Dienstleistungspalette anbietet, konzentriert
sich die Hypo Vorarlberg in ihren Kernmärkten außerhalb Vorarl-
bergs auf ausgewählte Nischen.
Klares Unternehmensziel ist es, im Heimatmarkt Vorarlberg die
Nummer 1 zu bleiben. In den Kernmärkten außerhalb Vorarlbergs
will der Konzern profitabel wachsen. Dabei legt der Vorstand großen
Wert auf eine risikobewusste Kredit-
und Geschäftspolitik. Rentabili-
tät und Stabilität stehen bei der Hypo Vorarlberg vor Wachstum.
Das Unternehmen achtet darauf, dass die Wertschöpfung überwie-
gend in den Regionen bleibt, in denen es tätig ist. Ihren Mitarbeitern
bietet die Hypo Vorarlberg sichere Arbeitsplätze und sie leistet so ei-
nen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Leistungsfähigkeit des Wirt-
schaftssystems in ihren Kernmärkten.
Darüber hinaus wird die Hypo Vorarlberg ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung gerecht, indem sie Kultur und Sport in ihren Markt-
gebieten mit Sponsoring und langjährigen Partnerschaften unter-
stützt. Mit dem Hypo Vorarlberg Spendenfonds hilft die Bank zudem
Menschen mit persönlichen Schicksalsschlägen aus ihrer finanziellen
Not und fördert verschiedene soziale Institutionen und regionale
Kulturprojekte.
GESCHÄFTSFELDER
Firmenkunden
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarl-
berg ist das Firmenkundengeschäft. Vorarlberg und die umliegen-
den Regionen sind durch eine stark mittelständische Wirtschafts-
struktur mit hoher Exportquote gekennzeichnet. Diese Unterneh-
men unterstützt die Hypo Vorarlberg bei allen Finanzthemen, die für
sie von Bedeutung sind. Besonderes Know-how weist die Bank in
den Bereichen Investitions-
und Projektfinanzierungen, Förderun-
gen, Auslandsdienstleistungen, Betriebsmittelfinanzierungen
sowie
als Anbieter alternativer Finanzierungsformen und in der Vermö-
gensanlage auf.
Privatkunden und Private Banking
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleis-
tungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpapierveranla-
gung, Vorsorge-
und Anlageberatung. Die Kunden profitieren von
individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen, transparenten
Konditionenpolitik. Regelmäßige Weiterempfehlungen der Kunden
bestärken die Bank darin, den eingeschlagenen Weg auch in Zukunft
weiterzugehen.
Die vielfältige Produktpalette orientiert sich in allen Bereichen an
den Kundenbedürfnissen und bietet zeitgemäße Lösungen: In der
Vermögensverwaltung durch den Einsatz von flexiblen und an
die
Marktlage angepassten Optimierungskonzepten, im Anlagegeschäft
durch den Einsatz von sinnvollen Alternativen zum Geldmarkt, im
Zahlungsverkehr durch Weiterentwicklungen im Online Banking und
nicht zuletzt durch maßgeschneiderte Finanzierungen.
Treasury / Financial Markets
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist in der Hypo Vorarlberg
für die Wertpapier-Eigenveranlagung (WP-Nostro), das Aktiv-Passiv-
Management und die Refinanzierung über Geld- und Kapitalmärkte,
den Geld- und Devisenhandel sowie das Depotbankgeschäft für In-
vestmentfonds zuständig. Zusätzlich werden diverse Serviceleistun-
gen für Kunden und verschiedene Gruppen innerhalb der Bank getä-
tigt. Dazu gehören etwa der Handel und die Abwicklung von Wert-
papieren, Geld-, Devisen- und Zinsderivaten. Die Hypo Vorarlberg
betreibt keinen vom Kundengeschäft losgelösten Eigenhandel.
Corporate Center
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunterneh-
men und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette der
Bank um banknahe Produkte erweitern. Dazu gehören v.a. die Im-
mobilien- und Leasingtöchter in Österreich und Italien und
die Be-
teiligungen an der comit Versicherungsmakler GmbH sowie der
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH.
KERNMÄRKTE
Neben der Zentrale in Bregenz und 14 weiteren Filialen in Vorarlberg
unterhält die Hypo Vorarlberg weitere Standorte in Wien, Graz, Wels,
Salzburg sowie eine Niederlassung in St. Gallen (CH). Mit der Eröff-
nung des Standortes in Salzburg im Jahr 2021 besetzt die Hypo Vor-
arlberg einen Wachstumsmarkt mit Schwerpunkten im Firmenkun-
den- und Immobilienprojektgeschäft. Details zu den Filialen sind auf
der letzten Seite im Geschäftsbericht zu finden.
Mit ihren Standorten ist die Hypo Vorarlberg in den wichtigsten
Wirtschaftsregionen Österreichs und in der Ostschweiz vertreten.
Weitere Kernmärkte befinden sich in Süddeutschland (Bayern, Ba-
den-Württemberg). Außerhalb Vorarlbergs konzentriert sich die
Hypo Vorarlberg auf Nischen im Firmenkundengeschäft, in der Im-
mobilienfinanzierung und in der Anlageberatung.
Neben den klassischen Bankprodukten können die Kunden weitere
banknahe Produkte und Services im Immobilien-, Leasing-
und
Versicherungsbereich nutzen. Expertenwissen unter der Marke Hypo
Vorarlberg bietet die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien & Lea-
sing GmbH mit Sitz in Dornbirn und Wien. Die Hypo-Vorarlberg Lea-
sing A.G. in Bozen (Italien) entwickelt Lösungen im Bereich Leasing
und hat eine Niederlassung in Como. Die Hypo Vorarlberg Immo Ita-
lia G.m.b.H. bietet gewerbliche Immobilien in Norditalien sowie
eine
Reihe von Dienstleistungen im Immobiliensektor – u.a. die Bewer-
tung von Immobilien – an.
Über die Beteiligung an der comit Versicherungsmakler GmbH profi-
tieren die Kunden der Hypo Vorarlberg von unabhängigen Versiche-
rungslösungen. Im Veranlagungsbereich fungiert die MASTERINVEST
Kapitalanlage GmbH als Partner und Fondsmanager für die Hypo
Vorarlberg. Das Unternehmen verwaltet seit über 30 Jahren Invest-
mentfonds und die Kunden profitieren von Kompetenzen in der
Fondsadministration, im Risikomanagement und im Reporting.
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LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 9
WERTE
Die sieben Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg bieten Orientie-
rung für Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände.
Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg
AMBITIONIERT
Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter, verfolgen dabei anspruchs-
volle Ziele und trachten nach Spitzenleistungen.
AUSGEZEICHNET
Wir bieten täglich exzellente Leistungen und freuen uns über deren
Anerkennung und Weiterempfehlung.
ACHTSAM
Wir sind aufmerksam, haben echtes Interesse und sorgen durch un-
ser vorausschauendes Handeln für ein intaktes Umfeld. Wir machen
nur Geschäfte, die wir nach außen vertreten können.
BESTÄNDIG
Seit Beginn an bleiben wir uns treu, fokussieren uns auf unser Kern-
geschäft und verfolgen ein kontinuierliches, nachhaltiges Wachs-
tum.
EFFIZIENT
Wir suchen nach intelligenten Lösungen, um mit möglichst wenig
Aufwand die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
VERBUNDEN
Wir sind ein wichtiger Teil der Region und leisten einen konkreten
Beitrag für das Wohlergehen der Menschen und Unternehmen in
unseren Märkten. Nach innen sind wir einander verbunden und
agie-
ren als eine Bank.
ZUVERLÄSSIG
Seit über 125 Jahren sind wir für Kundinnen und Kunden, Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter und Land der Partner mit Handschlagquali-
tät.
Gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften lebt die Hypo Vorarl-
berg ihre Identität und Werte nach innen und außen. Mit einer kla-
ren Markenarchitektur und einheitlichen Gestaltungsrichtlinien soll
die Markenbekanntheit in Vorarlberg sowie den weiteren Kernmärk-
ten gestärkt und ausgebaut werden.
Positionierung
Die Hypo Vorarlberg ist auf Basis ihrer Kernkompetenzen wie folgt
positioniert: „Als die unternehmerische Bank aus Vorarlberg bieten
wir Firmen- und Privatkunden durch unsere menschliche Nähe,
durch unsere überlegene Beratung in privater Atmosphäre und
durch ausgezeichnete Finanzprodukte eine vorausschauende Fi-
nanzlösung für alle, die etwas vorhaben und sich auf die Erfüllung
ihrer Ziele und Wünsche konzentrieren.“
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 10
STABILER
G
ESCHÄFTSVERLAUF
EIN GUTES ERGEBNIS IM HERAUSFORDERNDEN JAHR 2025
Die Hypo Vorarlberg schließt das Jahr mit einem zufriedenstellenden
Ergebnis ab, welches operativ von einem rückläufigen Nettozinser-
trag und einem stabilen Provisionsüberschuss geprägt war. Der Ver-
waltungsaufwand fiel inflationsbedingt erneut höher aus als im Vor-
jahr. Durch Kosteneinsparungsmaßnahmen konnte der bisherige
Trend insbesondere bei den Sachaufwendungen deutlich abge-
schwächt werden. Einmaleffekte des Vorjahres im Ergebnis aus Fi-
nanzgeschäften und bei den Beteiligungsbewertungen traten im
Jahr 2025 nicht mehr in dieser Höhe ein und kehrten sich teilweise
wieder um. Erhöht war auch der Bedarf an Risikovorsorgen für das
Kreditgeschäft, wenngleich der Posten Wertberichtigungen auf
For-
derungen und Zuführung zu Rückstellungen im Vergleich zum
Vor-
jahr in Summe rückläufig ausfiel.
ERFOLGSENTWICKLUNG
Die Betriebserträge betrugen im Jahr 2025 TEUR 259.213 und lagen
damit um -1,1 % leicht unter dem Vorjahreswert (2024:
TEUR 262.109). Der Nettozinsertrag fiel aufgrund des rückläufigen
Zinsniveaus deutlich geringer aus als noch im Vorjahr. Die Erträge
aus Wertpapieren und Beteiligungen erhöhten sich in Folge von
Ge-
winnausschüttungen der Tochtergesellschaften. Der Provisionsüber-
schuss als zweite tragende Säule der operativen Geschäftstätigkeit
konnte erfreulicherweise im Vergleich zum Vorjahr gesteigert wer-
den. Während im Vorjahr aus Vertragsanpassungen die Abgrenzung
von Modifikationseffekten das Ergebnis aus Finanzgeschäften belas-
tete, trugen die Auflösungen derselbigen zur Erhöhung des Ergeb-
nisses aus Finanzgeschäften im aktuellen Jahr bei.
Die Betriebsaufwendungen fielen mit TEUR -133.920 (2024:
TEUR -129.334) um rund 3,5 % höher aus als im Vorjahr. Die Steige-
rung der Personalaufwendungen ist dabei insbesondere auf erhöhte
Gehälter in Folge von kollektivvertraglichen Inflationsanpassungen
und auf die Steigerung des Personalstandes zurückzuführen. Der
Sachaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich in Folge von Koste-
neinsparungsmaßnahmen nur moderat. Aufgrund der leicht rück-
läufigen Betriebserträge und der gestiegenen Betriebsaufwendun-
gen verringerte sich das Betriebsergebnis von TEUR 132.775 im Vor-
jahr um -5,6 % auf TEUR 125.293.
Die Risikovorsorgen für das Kreditgeschäft fielen im Vorjahresver-
gleich trotz des anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ge-
ringer aus. Während im Vorjahr die Beteiligungsbewertungen eine
deutliche Zuschreibung für mehrere Beteiligungen ergeben hat, so
führte die Neubewertung einzelner Beteiligungspositionen im aktu-
ellen Wirtschaftsjahr zu einem Abwertungsbedarf. Diese Effekte füh-
ren in Summe zu einem Rückgang des Ergebnisses der gewöhnli-
chen Geschäftstätigkeit auf TEUR 47.059 (2024: TEUR 69.572).
Die einzelnen
Erfolgsposten stellen sich im Jahresvergleich wie folgt
dar:
TEUR
2025
2024
Ver-
änderung
Nettozinserträge
196.384
220.636
-11,0 %
Provisionsergebnis
39.793
38.740
2,7 %
Betriebserträge
259.213
262.109
-1,1 %
Betriebsaufwendungen
-133.920
-129.334
3,5 %
Betriebsergebnis
125.293
132.775
-5,6 %
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
47.059
69.572
-32,4 %
Jahresüberschuss
29.361
52.027
-43,6 %
Zinsergebnis
Die EZB setzte in der ersten Jahreshälfte die Senkung der Leitzinsen
infolge rückläufiger
Inflationsraten fort und trat ab Herbst 2025 in
eine Zinspause ein. In Folge verringerten sich sowohl Zinserträge als
auch Zinsaufwendungen im Vorjahresvergleich deutlich.
Der Rück-
gang bei den Zinserträgen fiel höher aus, als bei den Zinsaufwen-
dungen und daher sank der Nettozinsertrag um -11,0 % auf
TEUR 196.384 (2024: TEUR 220.636).
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
Die gesamten Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen beliefen
sich im Jahr 2025 auf TEUR 10.546 (2024: TEUR 567). Der Anstieg ist
auf Ausschüttungen von Tochterunternehmen zurückzuführen.
Diese wurden zur Steigerung der Eigenmittelkennzahlen im Einzel-
abschluss durchgeführt.
Provisionsergebnis
TEUR
2025
2024
Ver-
änderung
Kreditgeschäft
5.155
5.562
-7,3 %
Wertpapiergeschäft
23.840
23.085
3,3 %
Zahlungsverkehr
15.369
15.451
-0,5 %
Sonstiges Dienstleistungs-
und
Beratungsgeschäft
2.738
2.718
0,7 %
Provisionsaufwendungen
-7.309
-8.076
-9,5 %
Provisionsergebnis
39.793
38.740
2,7 %
Das Provisionsergebnis konnte im Jahr 2025 moderat gesteigert
werden. Der Provisionsertrag im Kreditgeschäft fiel bei den Garan-
tieprovisionen in Folge des rückläufigen Geschäftsvolumens gerin-
ger aus als im Vorjahr. Der Provisionsertrag im Wertpapiergeschäft
lag im Jahr 2025 mit TEUR 23.840 um 3,3 % über dem Vorjahreser-
gebnis (2024: TEUR 23.085). Dies ist überwiegend auf die erfolgrei-
che Performance der von der Bank verwalteten Vermögenswerte
unserer Kunden zurückzuführen. Während der Provisionsertrag aus
dem Zahlungsverkehr leicht zurückging, konnte der Provisionsertrag
aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft leicht erhöht werden.
Der Provisionsaufwand fiel im Vergleich zum Vorjahr deutlich gerin-
ger aus. Dies ist vor allem auf die geringere Garantieprovision für
die
synthetischen Verbriefungen von Darlehen und Krediten zurückzu-
führen.
Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften
Das Ergebnis aus Finanzgeschäften fiel im Geschäftsjahr 2025 mit
TEUR 11.112 positiv aus (2024: TEUR -1.366). Während im Vorjahr die
Abgrenzung von Modifikationseffekten aus der Vertragsanpassung
zahlreicher Kundenfinanzierungen das Ergebnis belastete, führten
Auflösungen aus demselben Sachverhalt im aktuellen Geschäftsjahr
zu einer Ergebnisverbesserung. Im Vorjahr betrug der Effekt aus der
Abgrenzung TEUR -6.150. Im Jahr 2025 führten die Auflösungen zu
einem positiven Effekt in Höhe von TEUR 3.878.
Sonstige betriebliche Erträge / Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen aufgrund von Einmalef-
fekten im Vorjahr von TEUR 3.533 auf TEUR 1.378 zurück. Die sonsti-
gen betrieblichen Aufwendungen lagen mit TEUR -995 um 57,7 %
über dem Niveau des Vorjahres (2024: TEUR -632). Der Grund für
diesen Anstieg liegt darin, dass für den Abwicklungs-
und den Einla-
gensicherungsfonds im Jahr 2025 wieder eine Vorschreibung
erfolgt
ist und zudem die Schadensfälle im Vorjahresvergleich etwas höher
ausfielen.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 11
Verwaltungsaufwand
Aufgrund der inflationsbedingten Anpassungen stieg der Verwal-
tungsaufwand im Jahr 2025 auf TEUR -130.372, was eine Steigerung
von 3,7 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2024: TEUR -125.754).
Struktur / Entwicklung Verwaltungsaufwand
TEUR
2025
2024
Ver-
änderung
Personalaufwand
-78.382
-74.412
5,3 %
Sachaufwand
-51.990
-51.342
1,3 %
Die Anzahl an Filialen bzw. Standorten in Österreich verringerte sich
im Berichtsjahr aufgrund der Schließung unserer Filiale in Rankweil
per Jahresende 2025 und lag bei 18. Daneben besteht eine Nieder-
lassung in St. Gallen (CH).
Mitarbeiterkennzahlen – Bank
2025
2024
Ver-
änderung
Mitarbeiter am Jahresende
(nach Köpfen)
863
838
3,0 %
davon Frauen
488
473
3,2 %
davon Männer
375
365
2,7 %
Anteil Frauen (inkl. Lehrlinge)
56,5 %
56,4 %
0,2 %
Anteil Männer (inkl. Lehrlinge)
43,5 %
43,6 %
-0,2 %
Durchschnittliche Betriebs-
zugehörigkeit in Jahren
12,4
12,0
3,3 %
Durchschnittliches Lebensalter
in Jahren
42,2
42,5
-0,7 %
Der Personalstand in der Bank ist mit 863 Mitarbeitern (Mitarbeiter
am Jahresende nach Köpfen) im Vergleich zum Vorjahr (2024: 838)
um 3 % gestiegen. Der Personalaufwand erhöhte sich um 5,3 % und
lag 2025 bei TEUR -78.382 (2024: TEUR -74.412). Die Löhne und Geh-
älter erhöhten sich in Folge der kollektivvertraglichen Inflationsan-
passungen um 6,4 % von TEUR -56.237 auf TEUR -59.821.
Der Sachaufwand hat sich ebenfalls im Jahresvergleich um 1,3
% auf
TEUR -51.990 erhöht (2024: TEUR -51.342). Der Anstieg ist auf höhere
Ausgaben und gestiegener Preise in den Bereichen Gebäudeauf-
wand, IT und Projektberatungskosten zurückzuführen.
Risikovorsorge
Die Hypo Vorarlberg konzentriert sich auf jene Geschäftsfelder, de-
ren Mechanismen und Regeln sie versteht und geht nur Risiken ein,
die sie aus eigener Kraft bewältigen kann. Die pauschal ermittelten
Risikovorsorgen aus Forderungen und Haftungen (Stage 1 und
Stage 2) veränderten sich um TEUR 2.573 (2024: TEUR 455). Der Net-
tobetrag aus Zuführungen und Auflösungen für die pauschal
ermit-
telten Risikovorsorgen betrug im Vorjahr TEUR 5.278 und für das
Ab-
schlussjahr TEUR 8.826.
Für bereits im Ausfall befindliche Forderun-
gen und Haftungen wurden die Risikovorsorgen im Berichtsjahr um
rund TEUR 60.289 erhöht, während im Vorjahr ein Betrag in Höhe
von TEUR 41.716 zugeführt wurde.
Das schwierige wirtschaftliche
Umfeld für unsere Kunden, welches durch die anhaltende Rezession
in Verbindung mit dem höheren Zinsniveau der letzten Jahre verur-
sacht wurde, zeigt wie erwartet auch in diesem Jahr einen erhöhten
Risikovorsorgebedarf im Zuge der Forderungsbewertung.
Die Risikovorsorgen für gewährte Garantien und Kreditzusagen
er-
höhten sich im Jahr 2025 um rund TEUR 56. Im Vorjahr war eine
Auflösung in Höhe von TEUR 2.672 möglich. Für die Rückstellungen
von Prozessrisiken, Kreditrisiken und operationellen Risiken war eine
Auflösung in Höhe von rund TEUR 3.386 möglich.
Im Vorjahr war für
die Rückstellungen noch eine Dotierung in Höhe von TEUR 4.621 er-
forderlich. Die Drohverlustrückstellung für Derivate betrug im Vor-
jahr TEUR 14.018 und konnte im Jahr 2025 auf TEUR 10.783 verringert
werden. Die Auflösung
der Drohverlustrückstellung beträgt somit
TEUR 3.236.
Bewertung Finanzanlagen und Beteiligungen
Neben den realisierten Gewinnen und Verlusten aus dem Bereich
des Wertpapieranlagevermögens in Höhe von TEUR -1.225 (2024:
TEUR 1.186) führten vor allem einzelne Beteiligungsbewertungen zu
Abschreibungen in Höhe von rund TEUR -3.022. Im Vorjahr war
hier
aufgrund des rückläufigen Zinsniveaus noch eine sehr hohe Zu-
schreibung für mehrere Beteiligungspositionen möglich.
Steuern vom Einkommen und Ertrag und sonstige Steuern
Da das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zurückging,
reduzierte sich auch der Steueraufwand vom Einkommen und
Ertrag
im Vorjahresvergleich um TEUR 6.559. Zur Sanierung des Bundes-
budgets beschloss die neue Bundesregierung die Stabilitätsabgabe
in den Jahren 2025 und 2026 deutlich zu erhöhen. In Folge erhöhte
sich der Aufwand der Stabilitätsabgabe von TEUR 2.810 im Jahr 2024
auf TEUR 9.525, was mehr als eine Verdreifachung der Abgabenlast
bedeutet.
Gewinnverteilungsvorschlag
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss der Hypo Vorarlberg für
das
Geschäftsjahr 2025 lag bei TEUR 29.361 (2024: TEUR 52.027). Nach
Rücklagendotation ergab sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn
von TEUR 11.719 (2024: TEUR 10.136). Vorbehaltlich der Genehmigung
durch die Hauptversammlung und unter Berücksichtigung der wei-
teren Entwicklungen bis zu dieser Beschlussfassung wird
vorgeschla-
gen, auf das Grundkapital von TEUR 162.152 eine Dividende in Höhe
von EUR 37 je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten. Die ge-
plante Gesamtausschüttung ergibt für 316.736 Stück somit einen Be-
trag von TEUR 11.719.
Wichtige Steuerungskennzahlen
TEUR
2025
2024
Ver-
änderung
Return on Equity (ROE)
3,5 %
5,3 %
-34,3 %
Cost-Income-Ratio (CIR)
51,7 %
49,3 %
4,7 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,2 %
15,6 %
3,6 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,3 %
18,2 %
0,6 %
Die Veränderungen der Eigenkapitalrendite sowie der Cost-Income-
Ratio (CIR) sind auf die oben erläuterten Entwicklungen des Netto-
zinsertrags sowie des Provisionsergebnisses in Verbindung mit dem
erhöhten Verwaltungsaufwand zurückzuführen. Die Kennzahlen
der
Eigenmittel basieren für das Jahr 2024 auf den Bestimmungen der
CRRII, während die Berechnung für das Jahr 2025 auf den geänder-
ten Bestimmungen der CRRIII beruhen. Die Eigenmittelkennzahlen,
Eigenmittelquote und Kernkapitalquote (T1) veränderten sich
kaum.
Der Anstieg bei der Kernkapitalquote (T1) ist auf die Emission
einer
AT1-Anleihe zurückzuführen.
BILANZENTWICKLUNG
Zur Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der Hypo Vorarlberg lag per 31. Dezember 2025
bei TEUR 15.142.622 (2024: TEUR 14.972.100) und erhöhte sich im
Ver-
gleich zum Stichtag des Vorjahres um 1,1 %. Dies ist überwiegend
auf
die Steigerung der Forderungen an Kunden sowie der Wertpapiere
des Anlagevermögens zurückzuführen, während die Forderungen
gegenüber Banken und Zentralbanken im Vorjahresvergleich zurück
gingen. Bei den Verbindlichkeiten bildete vor allem die Steigerung
der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden das bilanzielle Wachstum
ab.
Bilanzaktiva
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Ver-
änderung
Forderungen an Kredit-
institute
324.593
417.520
-22,3 %
Forderungen an Kunden
11.369.014
11.269.583
0,9 %
Wertpapiere Nostro
2.753.290
2.537.282
8,5 %
Sonstige Vermögenswerte
695.725
747.715
-7,0 %
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 12
Die Forderungen an Kreditinstitute sind im Berichtsjahr um -22,3
%
auf einen Stand von TEUR 324.593 zurückgegangen (2024:
TEUR 417.520). Grund hierfür sind rückläufige Sicherheitsleistungen
in Form von Cash-Collaterals an Kontrahenten, die sich in Folge von
gesunkenen Marktwerten bei Derivaten ergaben.
Die Forderungen
an Kunden haben sich von TEUR 11.269.583 im Vorjahr auf
TEUR 11.369.014 (0,9 %) nur geringfügig erhöht. Der Bilanzposten
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
ging auf TEUR 1.949.958 (2024: TEUR 1.975.811) zurück und ist somit
gegenüber dem Vorjahr um 1,3 % geringer.
In den vergangenen Jahren hat die Hypo Vorarlberg die Neuvergabe
von Schweizer Franken-Krediten außerhalb der Niederlassung
St. Gallen vor allem im Privatkundenbereich stark eingeschränkt.
Per 31. Dezember 2025 wies die Bank insgesamt TEUR 1.763.584
(2024: TEUR 1.610.072)
an Kundenforderungen in Schweizer Franken
aus. Der größte Teil dieser Kundenforderungen entfällt auf die Nie-
derlassung St. Gallen und beinhaltet daher kein Fremdwährungsri-
siko. Der Anstieg von Schweizer Franken-Krediten im Berichtsjahr ist
fast zur Gänze auf Kreditvergaben der Niederlassung St. Gallen zu-
rückzuführen.
Der Anteil an Fremdwährungsfinanzierungen in Österreich (überwie-
gend CHF) im Privatkundenbereich ist seit 2009 von ca. 60 % auf
9,1 % zum Jahresende 2025 (2024: 9,9 %) zurückgegangen, der Anteil
im Firmenkundenbereich (ebenfalls ohne Forderungen der Nieder-
lassung St. Gallen) reduzierte sich von ca. 23 % im Jahr 2009 auf
nunmehr 1,9 % am Ende des Berichtsjahres 2025 (2024: 2,1 %).
Forderungen an Kunden
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Ver-
änderung
Öffentlicher Sektor
671.389
594.149
13,0 %
Gewerbe
623.781
771.141
-19,1 %
Industrie
838.549
849.593
-1,3 %
Handel
434.197
502.381
-13,6 %
Tourismus
541.774
495.344
9,4 %
Immobiliengesellschaften
4.231.412
4.077.615
3,8 %
Sonstige Unternehmen
265.818
218.177
21,8 %
Freie Berufe
209.575
198.804
5,4 %
Private Haushalte
2.383.578
2.385.615
-0,1 %
Sonstige Branchen
6.924
5.976
15,9 %
Finanzintermediäre
1.162.018
1.170.789
-0,7 %
Bei den Forderungen an Kunden war 2025 in einigen Branchen eine
Steigerung zu verzeichnen. Vor allem in den Branchen Immobilien-
gesellschaften, Öffentlicher Sektor sowie Tourismus sind die Auslei-
hungen gestiegen, während in den Branchen Gewerbe,
Handel und
Industrie ein Rückgang der Forderungen zu verzeichnen war.
Bilanzpassiva
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Ver-
änderung
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
401.789
439.363
-8,6 %
Spareinlagen
567.073
614.531
-7,7 %
Sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
4.804.576
4.482.981
7,2 %
Verbriefte Verbindlichkeiten
7.477.799
7.556.535
-1,0 %
Ergänzungskapital (T2)
248.459
297.498
-16,5 %
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
104.310
50.321
>100 %
Eigenkapital
1.380.052
1.360.826
1,4 %
Sonstige Passivposten
158.565
170.046
-6,8 %
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich
im Vergleich zum Vorjahr und betrugen per 31. Dezember 2025
TEUR 401.789 (2024: TEUR 439.363).
Die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Spareinlagen
und sonstige Verbindlichkeiten) erhöhten sich gegenüber dem Vor-
jahr deutlich um 5,4 % auf TEUR 5.371.649 (2024: TEUR 5.097.512). Die
darin enthaltenen sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
stiegen um 7,2 % auf TEUR 4.804.576 (2024: TEUR 4.482.981),
wäh-
rend die Spareinlagen deutlich von TEUR 614.531 auf TEUR 567.073
(-7,7 %) zurückgingen.
Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass
die Hypo Vorarlberg ihren Kunden verstärkt zeitgemäße Sparformen
in Kontoform anbietet. Bei den verbrieften Verbindlichkeiten
war im
Berichtsjahr ebenfalls ein geringfügiger Rückgang auf
TEUR 7.477.799 (2024: TEUR 7.556.535) zu verzeichnen.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 1,4 % auf
TEUR 1.380.052 (2024: TEUR 1.360.826).
ENTWICKLUNG EIGENKAPITAL UND AUFSICHTSRECHTLICHE EI-
GENMITTEL
Zusammensetzung der Eigenmittel und Eigenmittelquoten gemäß
CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Ver-
änderung
Gesamtrisikobetrag
8.958.304
8.878.949
0,9 %
Hartes Kernkapital (CET1)
1.348.725
1.334.880
1,0 %
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
103.683
50.000
>100 %
Kernkapital (T1)
1.452.407
1.384.880
4,9 %
Ergänzungskapital (T2)
189.323
228.585
-17,2 %
Gesamteigenmittel
1.641.730
1.613.465
1,8 %
Quote des harten Kernkapitals
(CET1)
15,06 %
15,03 %
0,2 %
Überschuss des harten Kern-
kapitals (CET1)
945.601
935.327
1,1 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,21 %
15,60 %
3,9 %
Überschuss des Kernkapitals
(T1)
914.909
852.143
7,4 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,33 %
18,17 %
0,9 %
Überschuss der Gesamteigen-
mittel
925.066
903.149
2,4 %
Der Vorstand sorgt mit laufenden Optimierungsmaßnahmen für
eine solide und tragfähige Kapitalstruktur der Hypo Vorarlberg.
Per 31. Dezember 2025 betrug das Grundkapital der Hypo Vorarlberg
wie im Vorjahr TEUR 162.152.
Insgesamt konnte das Kernkapital (T1) per 31. Dezember 2025 auf
TEUR 1.452.407 (2024: TEUR 1.384.880) gesteigert werden. Das anre-
chenbare Ergänzungskapital (T2) verringerte sich per 31. Dezember
2025 auf TEUR 189.323 (2024: TEUR 228.585) Per 31. Dezember 2025
beliefen sich die gesamten Eigenmittel gemäß CRR auf
TEUR 1.641.730 (2024: TEUR 1.613.465) und wiesen damit eine deutli-
che Überdeckung über das gesetzliche Mindesterfordernis (CRR) auf.
In Summe veränderte sich die Eigenmittelquote gemäß CRR zum
31. Dezember 2025 im Vorjahresvergleich kaum und liegt bei 18,33
%
(2024: 18,22 %). Die Kernkapitalquote (T1) erhöhte sich aufgrund der
Emission unserer AT1-Anleihe auf 16,21 % (2024: 15,64 %). Die harte
Kernkapitalquote (CET1) erhöhte sich ebenfalls geringfügig von
15,03 % auf 15,06 %. Der Gesamtrisikobetrag stieg leicht um 0,9 %
auf TEUR 8.958.304 (2024: TEUR 8.878.949).
Die Planungen des Vorstands für nachhaltiges Wachstum sowie die
Erwartung neuer regulatorischer Anforderungen führen dazu,
dass
die Hypo Vorarlberg ihre Kapitalausstattung in Zukunft weiter aus-
bauen möchte, um sich für die Zukunft eine ausgezeichnete Bonität
und damit eine günstige Refinanzierung zu sichern.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 13
OFFENLEGUNG GEMÄß § 243A UGB UND § 243 (3) Z 4 UGB
Grundkapital und Aktienstückelung
Das gezeichnete Kapital der Hypo Vorarlberg besteht aus dem
Grundkapital in Höhe von TEUR 162.152 (keine Veränderung zum
Vorjahr). Per 31. Dezember 2025 waren 316.736 Namensstückaktien
ausgegeben.
Aktionärsstruktur
Eigentümer / Aktionäre
Anteile gesamt
Vorarlberger Landesbank-Holding
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH
23,1268 %
Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
100,0000 %
RATINGS DER HYPO VORARLBERG
Moody’s
Die Ratingagentur Moody‘s stuft die Hypo Vorarlberg mit A3 (Aus-
blick: negativ)
ein. Das Nachrang-Rating (Subordinated Debt) wird
mit Baa3 angegeben, das Kurzfrist-Rating liegt bei P-2. Die Ände-
rung des Ausblicks von „stabil“ auf „negativ“ der Bank spiegelt die
Erwartung wider, dass höhere Risikokosten über einen längeren Zeit-
raum hinweg das Finanzprofil der Hypo Vorarlberg belasten könn-
ten.
ISS ESG
Die Nachhaltigkeits-Ratingagentur ISS ESG erhebt und bewertet im
Rahmen des Ratingprozesses Informationen über die soziale und
ökologische Performance von Unternehmen. Im Mai 2017 konnte
sich die Hypo Vorarlberg auf die Note „C“ verbessern, wobei von ISS
ESG in keiner relevanten Geschäftstätigkeit Kontroversen festgestellt
wurden. Seither hat sich der dahinterliegende Score stetig verbes-
sert. Damit liegt die Hypo Vorarlberg im Prime-Bereich und gehört
zu den besten 10 % des Sektors „Öffentliche und Regionalbanken“.
Das sehr gute Rating stellt die Nachhaltigkeitsleistung der Hypo
Vorarlberg in quantifizierter Form dar und kann Investoren bei de-
ren Veranlagungsentscheidung unterstützen. Die Aktualität der Ra-
tings wird durch regelmäßige Updates sichergestellt.
Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Ratings in diesem Bereich ist
dem nichtfinanziellen Bericht der Hypo Vorarlberg zu entnehmen.
ÄNDERUNGEN IM VORSTAND DER HYPO VORARLBERG
Das Geschäftsjahr 2025 stand bei der Hypo Vorarlberg ganz im Zei-
chen eines Vorstandswechsels: Stephan Sausgruber folgte ab 1. Mai
auf Vertriebsvorstand Wilfried Amann, der in den Ruhestand eintrat.
Dank seinem langjährigen Know-how im Vertrieb – vor allem im Fir-
menkundengeschäft – wird Stephan Sausgruber die Ausrichtung der
Hypo Vorarlberg als Beraterbank konsequent weiterführen.
An der
bestehenden Ressortverteilung hat sich im Zuge des Vorstands-
wechsels nichts verändert.
Bis Ende 2026 wird es zu einer weiteren Veränderung im Vorstand
kommen: Der langjährige Vorstandsvorsitzende Michel Haller wird
sich nicht mehr um eine Verlängerung seines bis 31. Dezember 2026
laufenden Vertrags bewerben. Seit November 2025 ist der Nominie-
rungsausschuss des Aufsichtsrates mit der Nachbesetzung des Vor-
standsvorsitzenden beschäftigt.
EREIGNISSE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM AB-
SCHLUSSSTICHTAG
Ende Februar 2026 haben die USA und Israel in einer konzentrierten
Operation die oberste Führungsebene der Islamischen Republik Iran
ausgeschaltet. Seitdem ist der Konflikt weiter eskaliert und mittler-
weile sind auch andere Golfstaaten betroffen. Auslöser waren Ver-
handlungen über das Raketen- und Atomprogramm des Iran
unter
der Vermittlung des Oman. Mit der Ausweitung des Konflikts auf die
Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und den Libanon
ist
mittlerweile ein Flächenbrand entstanden. Der Iran hat in der Folge
des Konflikts die Straße von Hormus geschlossen und seit Anfang
März 2026 stecken Öl- und Gastanker in der Region fest, weil die
Straße von Hormus nicht mehr passierbar ist. Innerhalb von
einer
Woche sind die Preise für Öl und Gas um teils 25 % angestiegen, was
zu einer Belastung der globalen Wirtschaft und der privaten Haus-
halte führt. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Die
Hypo Vorarlberg hat kein Obligo im Iran.
Aktuell gehen wir von keinem länger anhaltenden Krieg aus. Kurz-
fristige Schwankungen in den Energiepreisen sollten keine wahr-
nehmbaren Auswirkungen auf die Risikokosten der Bank haben. Falls
der Krieg länger dauert, sind die Folgen schwer abschätzbar. Dann
ist von einer Erhöhung der Unsicherheiten sowie der Risikokosten
auszugehen.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 14
ENTWICKLUNG
DER GESCHÄFTSFELDER
FIRMENKUNDEN
Als Unternehmerbank positioniert sich die Hypo Vorarlberg im Seg-
ment Firmenkunden vor allem als Bankpartner für Immobilien- so-
wie Industrieunternehmen und mittelständische Betriebe. Selbst-
ständig Erwerbstätige und kommunale Kunden werden ebenfalls
in
diesem Segment betreut. Mit besonderem Know-how bei Investiti-
ons- und Projektfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Bauträ-
gerfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen sowie
Betriebsmittelfinanzierungen hat sich die Hypo Vorarlberg in ihren
Kernmärkten Österreich, Süddeutschland (Bayern, Baden-Württem-
berg) und der deutschsprachigen Schweiz etabliert und ist in Vorarl-
berg die führende Unternehmerbank.
Das Geschäftsjahr 2025 war für den Firmenkundenbereich der Hypo
Vorarlberg ein weiteres herausforderndes Jahr. Die nachhaltig
schwache Wirtschaftsentwicklung in den Kernmärkten hat die Inves-
titionstätigkeit stark eingebremst und vermehrt zu wirtschaftlichen
Schwierigkeiten bei vielen Unternehmen geführt. Die Kreditnach-
frage in den Kernmärkten war auch im Jahr 2025 unterdurchschnitt-
lich. Eine Ausnahme bildete der Schweizer Markt. Hier konnten er-
freuliche Zuwächse erreicht werden. In Summe konnte trotz hohen
Tilgungen und Sondertilgungen das Kreditvolumen gesteigert wer-
den. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich im Vergleich zum
Vorjahr auf TEUR 7.939.581 (2024: TEUR 7.814.862).
Da sich die Bonität einer steigenden Anzahl von Unternehmen ver-
schlechtert hat, mussten im Vergleich zu den Jahren vor der wirt-
schaftlichen Abschwächung höhere Risikovorsorgen für aushaftende
Kredite gebildet werden. Diese fielen im Jahr 2025 bereits deutlich
geringer aus als noch im Vorjahr. Im Passivgeschäft (Einlagen)
konn-
ten ebenfalls erfreuliche Steigerungen erzielt werden – dies spiegelt
ein anhaltend hohes Vertrauen der Firmenkunden in die Hypo Vor-
arlberg wider.
Das schwierige Marktumfeld hat sich auf die Ertragssituation des Be-
reiches Firmenkunden ausgewirkt. Das Zinsergebnis belief sich per
31. Dezember 2025 auf TEUR 101.379 und war damit um -5,1 % niedri-
ger als im Vorjahr (2024: TEUR 106.813). Auch das Provisionsergebnis
ist mit TEUR 14.695 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (2024:
TEUR 14.878). Aufgrund der rückläufigen Risikovorsorgen ergab sich
ein Ergebnis für den Firmenkundenbereich in Höhe von TEUR 30.448
(2024: TEUR -17.640).
PRIVATKUNDEN
Im Privatkundenbereich bietet die Hypo Vorarlberg umfangreiche
Dienstleistungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpapier-
veranlagung, Vorsorge-
und Anlageberatung. Die Kunden profitieren
von individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen und transpa-
renten Konditionenpolitik. Nicht der Produktverkauf, sondern eine
auf den Kunden zugeschnittene Gesamtlösung steht im Vorder-
grund. Mit dem Anspruch „Beste Beratung für alle, die etwas vorha-
ben“, soll der konsequenten Kundenorientierung der Bank Ausdruck
verliehen werden.
Ein Schwerpunkt des Privatkundengeschäfts der Hypo Vorarlberg
ist
die Wohnbaufinanzierung. Zwar ist die KIM-Verordnung 2025 offizi-
ell ausgelaufen, doch wurde sie praktisch durch eine FMA-Empfeh-
lung dauerhaft fortgeführt. Die Nachfrage nach Wohnbaufinanzie-
rungen ist weiterhin gestiegen, gleichzeitig erhöhte sich aber auch
der Druck auf die Konditionen. Das produzierte Volumen liegt etwa
auf dem Niveau von 2024, während die Sondertilgungen deutlich
höher ausfielen als erwartet.
Folglich ging im Vergleich zum Vorjahr das gesamte Ausleihungsvo-
lumen an Private um TEUR -24.784 auf TEUR 2.209.240 (2024:
TEUR 2.234.024) zurück.
Auch 2025 ist die Hypo Vorarlberg wieder als Emittent von
eigenen
Anleihen auf dem Retailmarkt aufgetreten.
Diese konnten sehr er-
folgreich abgesetzt werden.
Die Hypo Vorarlberg konnte 2025 im Privatkundenbereich einen
Zinsüberschuss von TEUR 67.829 erwirtschaften (2024: TEUR 80.702).
Im Jahr 2025 konnte das Provisionsergebnis mit TEUR 25.579 etwas
gesteigert werden (2024: TEUR 24.927). Insgesamt erwirtschaftete
die Hypo Vorarlberg 2025 im Privatkundenbereich ein Ergebnis
vor
Steuern von TEUR 37.739 (2024: TEUR 52.107).
Um den geänderten Kundenbedürfnissen und -anforderungen ge-
recht zu werden, bietet die Hypo Vorarlberg neben dem stationären,
regional differenzierten Marktauftritt ergänzende Online-Services
und -Leistungen an. Grundsätzlich wird dabei eine Omnikanal-Stra-
tegie verfolgt, d.h. die Online-Lösungen kommen als Ergänzung
zum Filialvertrieb hinzu. Die Zufriedenheit der Kunden steht bei der
Hypo Vorarlberg im Mittelpunkt, was auch die hohe Bereitschaft der
Kunden zur Weiterempfehlung zeigt.
Private Banking und Vermögensverwaltung
Der Bereich Private Banking betreut vermögende Privatpersonen
und ausgewählte institutionelle Kunden. Die vielfältige Produktpa-
lette orientiert sich in allen Bereichen an den Kundenbedürfnissen
und bietet zeitgemäße Lösungen. In der Vermögensverwaltung
durch den Einsatz von flexiblen und an die Marktlage angepassten
Konzepten und im Anlagegeschäft durch den Einsatz von sinnvollen
Alternativen zum Geldmarkt. Die größten Assets in Verbindung mit
den Produkten und Lösungen sind die hohe fachliche Qualifikation
sowie der engagierte Einsatz von Beratern und Mitarbeitern.
So zählt die Hypo Vorarlberg zu den führenden Vermögensverwal-
tern im deutschsprachigen Raum und wurde vom Fachmagazin
Eli-
tereport bereits
zum vierzehnten Mal in Folge
mit der Höchst-
note
„summa cum laude"
ausgezeichnet. Diese Auszeichnung bestä-
tigt den eingeschlagenen Weg, eine Bank mit individueller und qua-
litativ hochwertiger Beratung zu sein und gleichzeitig innovative,
zeitgemäße Produkte und Lösungen zu bieten, um die Herausforde-
rungen der Kapitalmärkte, der Regulatorik und des insgesamt hohen
Kostendrucks zu meistern.
Asset Management
Die Geschäftsentwicklung im Asset Management verlief trotz
turbu-
lenter Kapitalmärkte im Berichtsjahr 2025 positiv. Getragen von der
überzeugenden Stabilität ihrer Entwicklung verzeichneten Vermö-
gensverwaltungsstrategien eine erhöhte Kundennachfrage. Insge-
samt wurden mit Stichtag 31. Dezember 2025 2.730 Mandate (2024:
2.437) verwaltet. Die gesamten „Assets under Management“
sind auf
Basis guter Portfoliomanagementleistungen und einem allgemein
freundlichen Kapitalmarkt dagegen zum Jahresende 2025 auf
TEUR 1.244.109 (2024: TEUR 1.110.051) gestiegen.
Die Hypo Vorarlberg hat sich als Vermögensverwalter zum Ziel ge-
setzt, Kriterien in Bezug auf ökologische, soziale und unternehmens-
führende Nachhaltigkeit (ESG) zu berücksichtigen. Die Hypo Vermö-
gensverwaltung integriert die ESG-Faktoren in die Selektion von
Zielfonds und in die Auswahl von Einzeltiteln. Es kommen überwie-
gend Ausschluss-
und Qualitätskriterien bei der Wertpapierauswahl
zur Anwendung, wodurch die aktuell im Angebot stehenden Vermö-
gensverwaltungsstrategien und Hypo Vorarlberg Fonds ökologische
und soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 der VO (EU)
Nr. 2019/2088 berücksichtigen. Das Asset Management hat hierfür
einen eigenen ESG-Investmentansatz erstellt und veröffentlicht.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 15
FINANCIAL MARKETS / TREASURY
Auf das Jahr 2025 kann trotz der politischen und wirtschaftlichen
Turbulenzen aus der Sicht des Geschäftsbereiches Financial Markets
positiv zurückgeblickt werden. Der Zinsmarkt in Europa hat sich im
Wesentlichen wie vom Markt erwartet entwickelt und die Inversität
der Zinsstrukturkurve hinter sich gelassen. Der Zins-Strukturbeitrag
verringerte sich aufgrund der Normalisierung
der Geld- und Kapital-
marktzinsen wie erwartet und liegt etwas unter den ambitionierten
Planzahlen. Aufgrund der schwachen Volumensentwicklung im Aus-
leihungsgeschäft wurde das Kapitalmarkt-Funding reduziert und
liegt unter den geplanten Volumen.
Aktiv-Passiv Management und Investments (APM & Investments)
Im Gesamtjahr 2025 wurden von der Gruppe APM & Investments
rund TEUR 549.470 (2024: TEUR 463.982) netto in Anleihen veran-
lagt. Die gewichtete Restlaufzeit dieser Neuveranlagungen betrug
13,1 Jahre (2024: 12,9). Der durchschnittliche Asset-Swap-Spread der
Wertpapierkäufe lag bei 81 Basispunkte (2024: 57 Basispunkte) und
das durchschnittliche Rating der Neukäufe bei AA-.
Die Berichtsperiode 2025 war geprägt durch politische Themen,
konjunkturelle Unsicherheiten und finanziell herausfordernde
Staatshaushalte. Dadurch konnte zu attraktiven Margen in konserva-
tive Anlagen investiert werden. In der Neuveranlagung waren
Krite-
rien wie LCR-Fähigkeit, Anrechenbarkeit für den öffentlichen
De-
ckungsstock sowie EZB-Fähigkeit wesentliche Entscheidungsfakto-
ren.
Refinanzierung und Investorenbetreuung (Funding & Investor Re-
lations)
In der Berichtsperiode wurden 18 (2024: 25) neue Emissionen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund TEUR 721.681 (2024: TEUR 859.738)
begeben. Dies beinhaltete die folgenden Emissionen:
Im Mai 2025 konnte ein 7-jähriger Hypothekenpfandbrief
in der
Höhe von TEUR 500.000 bei einem Re-Offer Aufschlag von Mid
Swap + 48 Basispunkte sehr erfolgreich am Kapitalmarkt platziert
werden. Im November 2025 wurde zur weiteren Stärkung der Kapi-
talbasis eine öffentlich platzierte additional Tier 1 (aT1) über
CHF 50 Mio. am Schweizer Kapitalmarkt emittiert. Der Kupon dieser
aT1-Anleihe lag bei 4,375 % p.a.
Daneben wurden zehn Privatplatzierungen mit einem Volumen von
TEUR 57.832 emittiert, wovon neun über die Debt Issuance Pro-
gramme und eine,
als Namensschuldverschreibung dokumentiert
wurden. Zudem wurden sechs neue Retailemissionen mit einem
Ge-
samtvolumen von TEUR 110.000 begeben. Es handelte sich unter an-
derem um drei Fixzinsanleihen und drei fixverzinste Wohnbaubank-
anleihen, wobei die drei Fixzinsanleihen als Daueremissionen bege-
ben wurden.
Geld-, Devisen- und Zinsderivatehandel
Der kurzfristig verfügbare Liquiditätsstand reduzierte sich vom Jah-
resultimo 2024 bis zum Jahresende 2025 um rund TEUR -75.000 auf
einen Stand von TEUR 345.000 (2024: TEUR 420.000). Darüber hin-
aus stehen für den Geldhandel umfangreiche Sicherheiten für
Repo-
und Tendergeschäfte bereit. Die Hypo Vorarlberg verfügt somit über
ausgeprägte Liquiditätspuffer. Wie gewohnt war die Schwankungs-
breite der kurzfristig verfügbaren Liquidität sehr hoch. Hauptverant-
wortlich dafür waren großvolumige Transaktionen wie zum Beispiel
Emissionen, Devisen- und Geldhandelsgeschäfte bzw. größere
Kun-
dentransaktionen.
Wertpapierkundenhandel
Die Kunden-Wertpapierumsätze lagen im Jahr 2025 bei
TEUR 2.023.098 (2024: TEUR 1.491.992). Im Vergleich zum Vorjahr ha-
ben sich die Kunden Wertpapierumsätze um TEUR 531.106 erhöht.
Dies entspricht einem Anstieg von 35,6 %. Die Umsätze der Abtei-
lung Fonds Service (Fonds-Depotbank) und des Treasury sind in den
angeführten Wertpapierumsätzen nicht enthalten.
Fonds Service
Das verwaltete Depotbankvolumen ging auf Jahressicht von
TEUR 10.977.614 auf TEUR 10.455.466 zurück. Dies entspricht einem
Rückgang von TEUR -522.148 oder -4,8 %. In der vergangenen Be-
richtsperiode wurden zwei Spezialfonds (AIF) und drei Publikums-
fonds (UCITS) aufgelöst. Zusätzlich wurde ein Spezialfonds (AIF) an
eine andere Depotbank übertragen.
OTC Derivatives and Money Market Management
Per 2025 verwaltete die Gruppe OTC Derivatives and Money Market
Management 1.435 (2024: 1.446)
Swap-, Zins- und Devisenoptionsge-
schäfte mit einem Nominalvolumen von rund TEUR 14.833.901
(2024: TEUR 15.192.186). Dies entspricht im Vergleich zu 2024 eine
Veränderung von TEUR -358.537. Der Wert an Barsicherheiten verän-
derte sich im selben Zeitraum um TEUR 62.054 und betrug mit 2025
TEUR 144.748 (2024: TEUR 82.694). Ein negativer Collateral-Saldo be-
deutet, dass Sicherheiten beim Kontrahenten eingeliefert, ein positi-
ver, dass Sicherheiten vom Kontrahenten gestellt wurden.
Der Zinsüberschuss fiel im Jahr 2025 mit TEUR 13.971 (2024:
TEUR 21.182) deutlich geringer aus als noch im Vorjahr. Der Provisi-
onsüberschuss verminderte sich ebenfalls geringfügig um TEUR
-146
auf TEUR 1.994 (2024:
TEUR 2.140). Das Ergebnis vor Steuern dieses
Segmentes beträgt TEUR 4.699 (2024:
TEUR 9.416).
CORPORATE CENTER
Ergänzend zu den oben angeführten Geschäftsbereichen sind im
Segment Corporate Center vor allem die Bankprodukte unserer
Tochtergesellschaften und Beteiligungen enthalten. Ebenso sind
auch die Beteiligungspositionen selbst in diesem Segment enthal-
ten. Der Ergebnisbeitrag dieses Segmentes war im Jahr 2025 auf-
grund von Neubewertungen negativ und lag bei TEUR -25.824
(2024: TEUR 25.689).
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 16
AUSBLICK
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026
AKTUELLES UMFELD
Laut WKO-Prognosen soll Österreichs Wirtschaft nach einer zwei-
jährigen Rezession auf einen moderaten Wachstumspfad zurück-
kehren, im Dezember 2025 wurde ein Anstieg der heimischen Wirt-
schaftsleistung um +0,5 % erwartet (WIFO, IHS).
Für 2026 rechnen die Institute mit einer etwas kräftigeren Erholung
der heimischen Wirtschaft (WIFO: +1,2 %, IHS: +1,0 %), die im Durch-
schnitt der Eurozone liegt. Günstigere Kreditfinanzierungsbedin-
gungen, ein wachsender Investitionsersatzbedarf sowie verbesserte
konjunkturelle Perspektiven in der Industrie dürften die Investiti-
onstätigkeit stützen. Die erwartete Exportbelebung und die Ent-
wicklung der Industrie bleiben jedoch anfällig für Rückschläge.
Beide Institute betonen, dass die wirtschaftliche Erholung schwä-
cher ausfällt als in früheren Aufschwungphasen. Ursächlich
dafür
sind der Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit sowie der
zunehmende Protektionismus im Welthandel. Die Inflation
wird zu
Jahresbeginn 2026 durch den Wegfall des Basiseffekts aus dem
Energiepreisanstieg des Vorjahres um bis zu einem Prozentpunkt
zurückgehen. Dennoch wird sie auch im Jahr 2026 über dem EZB-
Ziel sowie über dem Durchschnitt des Euroraums liegen (WIFO:
2,6 %, IHS: 2,5 %).
Zudem bestehen weiterhin erhebliche Risiken im Zusammenhang
mit der geo- und handelspolitischen Entwicklung sowie mit dem
Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
SCHWERPUNKTE 2025
Der Vorstand legt großes Augenmerk darauf, die Unternehmens-
strukturen möglichst schlank und Prozesse bzw. Arbeitsabläufe effi-
zient zu gestalten. In regelmäßigen Abständen finden Optimie-
rungs-
und Rationalisierungsprojekte statt, auch um der schwieri-
gen Situation am Personalmarkt bei weiter steigenden Anforderun-
gen zu begegnen. Auch Chancen, die die Digitalisierung bzw.
Künstliche Intelligenz bieten, werden genutzt. Ein besonderes Au-
genmerk soll in diesem Bereich zukünftig auf Prozessanalyse und
Effizienzsteigerung durch Automatisierung, Optimierung und
Mo-
dernisierung gelegt werden. Trotz gestiegener Anforderungen für
IT, Organisation und Personal – auch aufgrund regulatorischer Vor-
schriften – weist die Hypo Vorarlberg weiterhin eine wettbewerbs-
fähige Cost-Income-Ratio aus.
Die in den letzten Jahren stark verbesserten Kapitalquoten und Ka-
pitalpuffer erlauben es der Hypo Vorarlberg auch in der aktuell her-
ausfordernden Situation als verlässlicher Partner für die Kunden zu
agieren. Aufgrund der weiterhin großen Unsicherheiten in Folge
der aktuellen Krisen, aber auch um weiterhin nachhaltig wachsen
zu können, steht die Weiterentwicklung der Strategie inklusive
Überlegungen zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und
Auswei-
tung der Marktgebiete im Fokus. Auch die Optimierung und Ver-
besserung der Kapitalausstattung (u.a. durch Garantievereinbarun-
gen z.B. mit der EIF/EIB-Gruppe) stehen weiter im Fokus. Zudem
sollen Entwicklungen im regulatorischen Bereich – beispielsweise
im Rahmen von „MREL“ oder „Basel IV“ – vorausschauend und
frühzeitig berücksichtigt werden.
Die strategische Ausrichtung der Hypo Vorarlberg basiert auf fol-
genden Leitlinien:
Im Sinne einer weiteren Eigenkapitalstärkung soll die Innenfi-
nanzierungskraft des Unternehmens ausgebaut werden.
Eine möglichst kostenoptimale Liquiditätsversorgung soll
nachhaltig abgesichert werden.
Die Ergebnisstärke im Kundengeschäft soll weiter ausgebaut
werden. Insbesondere sollen die Kernkompetenzen noch bes-
ser genutzt werden. Dazu gehören ein zielgerichtetes und
verbessertes „Cross-Selling“ im Privatkunden-, aber auch im
Firmenkundengeschäft in Vorarlberg und zielgerichtetes,
nachhaltiges Wachstum in den Marktgebieten außerhalb Vor-
arlbergs.
Risikodiversifikation wird angestrebt und Klumpenrisiken sol-
len vermieden werden. Entsprechend der Großkreditdefini-
tion der CRR sollen im Kundengeschäft aktiv keine Risikoposi-
tionen eingegangen werden, die 10 % des Kernkapitals über-
steigen.
Basierend auf diesen Leitlinien und Zielsetzungen bestehen fol-
gende strategischen Schwerpunkte für den aktuellen Strategiezyk-
lus, die in der strategischen Ausrichtung der einzelnen Geschäfts-
bereiche und in den Funktionalstrategien entsprechend berück-
sichtigt sind:
Kontinuität und Verlässlichkeit
Im Sinne einer verlässlichen Partnerschaft mit den Kunden soll das
bestehende erfolgreiche Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg
wei-
ter verbessert werden. Weiterhin soll das Kundengeschäft im Zent-
rum stehen. Es sind keine wesentlichen Veränderungen im Markt-
und Regionenportfolio geplant, die Präsenz in den Wachstums-
märkten außerhalb des Heimatmarktes Vorarlberg soll gesteigert
werden.
Organisches und nachhaltiges Wachstum
Die Hypo Vorarlberg will in den Geschäftsbereichen „Firmenkunden
und öffentliche Institutionen“ und „Privatkunden“ weiterhin orga-
nisch und nachhaltig wachsen. Wachstumsregionen sind in erster
Linie die Kernmärkte außerhalb Vorarlbergs, aber auch in Vorarl-
berg sollen Wachstumspotentiale genutzt werden. Darüber hinaus
stehen Margen und Erträge im gesamten Kreditgeschäft im strate-
gischen Fokus. Im geänderten Zinsumfeld kommt auch dem Einla-
gengeschäft wieder stärkere Bedeutung zu. Ein Fokus wird 2026
vor allem auf einem weiteren Ausbau der Kundenbeziehungen im
Bereich Geldanlage liegen.
Private Banking
Aufbauend auf der guten Entwicklung im „Private Banking“ und in
der Vermögensverwaltung erfolgt ein Ausbau des Top-Segments
im Anlagegeschäft mit Unternehmen, Unternehmern und vermö-
genden Privatkunden.
Digitalisierung
Im strategischen Fokus der Digitalisierung steht die Weiterentwick-
lung und Modernisierung der digitalen Anwendungen und Pro-
zesse. Ziel ist vor allem die Effizienzsteigerung in der Marktbearbei-
tung und in der Abwicklung des Bankgeschäfts, zum einen als Re-
aktion auf die geänderten Erwartungen der Kunden in einer „On-
line“-Umwelt, zum anderen zur Optimierung der internen Abläufe.
Weiterhin ist die Digitalisierung wesentliche Voraussetzung, um die
stetig steigenden Anforderungen der Regulatorik effizient erfüllen
zu können. Die digitale Transformation wird wesentlich von einer
starken, in der Bank verankerten IT getrieben, die sich beim Betrieb
des Kernbanksystems und anderer wesentlicher Bank-Applikatio-
nen mit Accenture auf einen starken, internationalen Partner
stützt, von dem ebenfalls neue Impulse für Innovationen und
die
Digitalisierung ausgehen.
Produktivität und Effizienz
Weiterhin legt der Vorstand großen Wert auf Produktivität und Ef-
fizienz, gerade im aktuellen Umfeld der Kreditwirtschaft mit ho-
hem Druck auf die Margen, hohen Aufwendungen für regulatori-
sche und IT-technische Anforderungen und hoher steuerlicher Be-
lastung.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 17
Nachhaltigkeit
In einem Umfeld geprägt von globalen geopolitischen Spannun-
gen, kriegerischen Handlungen sowie Veränderungen bedingt
durch Klimawandel, ist der Spagat zwischen sozialer, ökologischer
und ökonomischer Verantwortung eine Herausforderung. Die
EU
hat dieses schwierige Umfeld erkannt und hat mit der Omnibus-Ini-
tiative wichtige Schritte gesetzt, die Nachhaltigkeitsgesetzgebung
zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähig-
keit zu stärken. Durch Erleichterungen unter anderem bei der Be-
richterstattung (CSRD/EU-Taxonomie) sollen Unternehmen entlas-
tet werden, ohne die Umweltziele aufzugeben. Zusammenfassend
soll der Omnibus-Ansatz sicherstellen, dass hohe Nachhaltigkeits-
standards eingehalten werden, während gleichzeitig die administ-
rative Last für die Wirtschaft auf ein realistisches Maß reduziert
wird. Diese Erleichterungen ermöglichen es sich zu fokussieren, die
soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung wahrzuneh-
men und das Thema im Kerngeschäft sowie strategisch weiterzu-
entwickeln.
Forschung und Entwicklung
Nachdem keine eigenständige und planmäßige Forschung betrie-
ben wird, um zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Er-
kenntnissen zu kommen, und auch keine für eine kommerzielle
Produktion oder Nutzung vorgelagerte Entwicklung betrieben wird,
führt die Hypo Vorarlberg keine Forschungs-
und Entwicklungsakti-
vitäten durch. Sie untersucht jedoch laufend die Auswirkungen von
Wirtschafts-
und Marktentwicklungen auf die Entwicklung ihrer
Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage. Für das Bestehen im Wettbe-
werb reicht es nicht aus, die aktuellen Marktbedingungen zu ken-
nen, auch die Auseinandersetzung mit Zukunftsszenarien ist erfor-
derlich. Seit Jahren besteht zur laufenden Weiterentwicklung eine
enge Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Vorarlberg.
Gegen-
stand der Kooperation sind unter anderem die Optimierung der
Deckungswertrechnung des Deckungsstockes, die optimale Alloka-
tion von Wertpapier-Collateral oder die Berechnung von Stresssze-
narien und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesgeset-
zes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).
Vor der detaillierten Ausarbeitung eines neuen Produktes bzw. vor
Aufnahme eines Fremdproduktes in die Produktpalette der Hypo
Vorarlberg ist ein Produkt- und Geschäftseinführungsprozess
defi-
niert, um ein geordnetes Vorgehen zu gewährleisten und mögliche
Risiken vorab zu erkennen.
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
Nachdem das Kreditengagement der Hypo Vorarlberg bei der
Signa Gruppe im Frühjahr 2024 erhebliche politische und öffentli-
che Diskussionen verursacht hatte, verlangten Landtagsabgeord-
nete eine Prüfung der Bank durch den Landes-Rechnungshof. Der
Landes-Rechnungshof hat dabei den Zeitraum zwischen 2020 und
2024 geprüft. Schwerpunkte der Prüfung waren Kontrollmechanis-
men, Bericht-
und Aufsichtspflichten, Kreditvergabe und -überwa-
chung sowie Maßnahmen der Gremien. Zudem waren die Interes-
sen des Landes als Eigentümer zu würdigen.
Der entsprechende Bericht wurde am 27. Mai 2025 vorgestellt. Ein
wichtiges Ergebnis der Prüfung war, dass der Landes-Rechnungshof
die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Bank bestätigte. Im
Falle der Signa Kredite wurde bemängelt, dass die Risiken bei ei-
nem Kredit nicht hinreichend adressiert waren und dass der Kredit-
prozess der Hypo Vorarlberg in bestimmten Aspekten verbesse-
rungsfähig sei. Zudem kritisierte der Landes-Rechnungshof die Be-
teiligungsstrategie des Landes Vorarlberg an der Bank und forderte
das Land Vorarlberg dazu auf, eine entsprechende Strategie zu de-
finieren bzw. auszuarbeiten
Die Hypo Vorarlberg hat ihre Risikostrategie entsprechend den
Empfehlungen aus vergangenen Prüfungen bereits angepasst. Kla-
res Ziel ist es für die Zukunft, das Kreditportfolio der Bank noch
granularer zu gestalten. Bei Großkrediten wurden als Maßnahme
bereits engere Limits eingezogen. Der Fokus liegt nun auf der Auf-
arbeitung und der Festlegung einer neuen Strategie für die Bank:
Die strategischen Fragen werden die Organe der Bank gemeinsam
mit dem Aufsichtsrat erörtern, sodass bei Bedarf entsprechende
Schritte eingeleitet werden können.
ERWARTETE ERGEBNISENTWICKLUNG DER HYPO VORARLBERG
IM JAHR 2026
Die Hypo Vorarlberg ist ein sehr gut aufgestelltes Unternehmen,
verfolgt ein risikobewusstes Geschäftsmodell und hat einen strate-
gischen Fokus auf den Marktgebieten in Österreich, Schweiz,
Deutschland und Norditalien.
Für das Jahr 2026 erwartet die Hypo Vorarlberg bei gleichbleiben-
den Leitzinsen eine vorsichtige wirtschaftliche Belebung in
den
Marktgebieten und damit einen gewissen Rückenwind für
die Un-
ternehmenskunden. Dieses positivere Marktumfeld sollte Wachs-
tumschancen im Finanzierungs-
und Einlagensegment sowie bei
den Provisionserträgen bieten, gleichzeitig sollten sich die Risiko-
kosten reduzieren. Geplant ist, dass das Firmenkunden- und Privat-
kundengeschäft 2026 einen signifikanten Beitrag zum Gesamter-
gebnis der Bank leisten wird.
Die Entwicklung im Immobilienprojektgeschäft/Bauträgergeschäft
wird durch das weiterhin trübe Wirtschaftsumfeld geprägt sein. Die
immer noch hohe Anzahl an Insolvenzen lässt aus heutiger Sicht
schwer eine Prognose der Risikokosten per Jahresende 2026 zu.
Die Finanzmarktaufsicht hat ein „Rundschreiben zur soliden
Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten“ veröffentlicht, in
welchem die Erwartungshaltung der Aufsicht und die entsprechen-
den Kriterien für die Vergabe von private Wohnimmobilienfinanzie-
rungen festgehalten wurden. Diese entsprechen in weiten Teilen
den Bestimmungen der mit 30. Juni 2025 ausgelaufenen KIM-Ver-
ordnung. Auch die Meldeverpflichtungen wurden weitergeführt.
Dennoch geht die Hypo Vorarlberg – auch aufgrund der gesunke-
nen Zinsen – von einer steigenden Nachfrage nach privaten Immo-
bilienfinanzierungen aus.
Vieles spricht aus heutiger Sicht dafür, dass 2026 keine weiteren
Zinssenkungsschritte der EZB folgen werden. Die Hypo Vorarlberg
geht davon aus, dass die EZB im Laufe des Jahres 2026 das Leit-
zinsniveau von 2 % halten wird, wenn die Entwicklung der Inflation
dies zulässt. Wie sich diese Situation auf die Anzahl und das Volu-
men neuer Geschäftsabschlüsse auswirken wird, ist noch offen.
Neben einer soliden Eigenkapitalausstattung verfügt die Hypo
Vor-
arlberg über ausreichende Liquiditätsreserven und eine diversifi-
zierte Fundingstruktur, sodass keine wesentlichen Klumpenrisiken
für die Refinanzierung bestehen. Im Jahr 2026 bestehen Kapital-
marktfälligkeiten von ca. TEUR 1.275.000 und ein geplantes Emissi-
onsvolumen von ca. TEUR 1.162.000. Aufgrund der gebildeten
Rücklagen und der stabilen Eigenkapitalsituation kann die Hypo
Vorarlberg auch in der derzeit herausfordernden wirtschaftlichen
Situation zuversichtlich in die Zukunft blicken.
Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2026 sind gut verlaufen, das
Zins- und Provisionsergebnis tragen weiterhin stark zum Ergebnis
der Hypo Vorarlberg bei. Bei den Personal-
und Sachkosten wird
mit keiner Kostenerhöhung gerechnet. Die Risikokosten hängen
stark vor der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in den
Kernmärkten der Hypo Vorarlberg im Verlauf des Jahres 2026 ab.
Der Vorstand geht aus heutiger Sicht und auf Basis der oben ange-
führten Maßnahmen weiterhin von einem Fortbestand des Unter-
nehmens („Going Concern Prämisse“) aus.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 18
RISIKOMANAGEMENT
DER HYPO VORARLBERG
Den besonderen Risiken des Bankgeschäftes trägt die Hypo Vorarl-
berg durch konservative Kreditvergabe, strenge Forderungsbewer-
tung und angemessene Bildung von Wertberichtigungen Rechnung.
Bei den Töchtern werden weitgehend dieselben Ratingtools wie in
der Mutter verwendet. Dies ermöglicht eine konzernweit einheitliche
Einschätzung von Bonitäten. Für die bei Kunden- und Bankenforde-
rungen vorhandenen Bonitätsrisiken werden nach konzerneinheitli-
chen Maßstäben, Wertberichtigungen gebildet.
Das Berichtsjahr war geprägt von Unsicherheiten an den Geld- und
Kapitalmärkten. Der Value at Risk (99 % / 10 Tage) erreichte im Mo-
natsdurchschnitt Werte bis zu TEUR 43.018 (2024: TEUR 29.945).
Die wichtigsten Marktrisiken in der Bank sind das Zinsänderungsri-
siko und das Creditspreadrisiko. Aktienkurs-
und Währungsrisiken
haben eine untergeordnete Bedeutung. Die Bank hat kein großes
Handelsbuch. Betreffend der Verwendung von Finanzinstrumenten
gemäß § 243 Abs. 3 Z 5 UGB wird auf die Angaben im Anhang unter
Punkt III. Abschnitt B Note (2) verwiesen.
Die Hypo Vorarlberg nimmt den Geldmarkt für die Refinanzierung
nur eingeschränkt in Anspruch. Die Bank hat an den mittel- und
langfristigen Refinanzierungsoperationen der EZB teilgenommen.
Weitere Ausführungen zu Finanzrisiken und zum Risikomanagement
in der Hypo Vorarlberg sind im Anhang zu finden. Die umfassende
Offenlegung zur Organisationsstruktur, zum Risikomanagement
und
zur Risikokapitalsituation gemäß CRR erfolgt im Internet unter
www.hypovbg.at
.
INTERNES KONTROLL-
UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM HIN-
BLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Inter-
nen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt bei der Hypo
Vorarlberg dem Gesamtvorstand. Die Hypo Vorarlberg zeichnet sich
durch eine klare Organisations-, Unternehmens-
sowie Kontroll-
und
Überwachungsfunktion aus, die insbesondere das Vier-Augen-Prin-
zip, IT-unterstützte Kontrollen sowie am Risikogehalt orientierte
Entscheidungspouvoirs und Überwachungsinstrumente beinhaltet.
Das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) wird laufend optimiert.
Die Aufnahme weiterer/neuer Prozesse in das dokumentierte IKS er-
folgt nach Maßgabe der Einschätzung der Wesentlichkeit und des
Risikogehaltes für die Hypo Vorarlberg.
Kontrollumfeld
Der Bereich Finanzen der Hypo Vorarlberg, das zugleich auch als
Konzernrechnungswesen fungiert, umfasst die Abteilungen Buch-
haltung/Kontenführung, Bilanzierung/Meldewesen, Daten- und
Do-
kumentenmanagement sowie Steuern. Die enge Zusammenarbeit
des Bereichs Finanzen mit den Abteilungen Controlling und Gesamt-
bankrisikosteuerung ermöglicht ein einheitlich abgestimmtes inter-
nes und externes Berichtswesen der Bank. Die Prozesse der Be-
richtserstellung samt Kontrollmaßnahmen sind in Arbeitsanweisun-
gen, internen Prozessbeschreibungen, IKS-Dokumentationen und
im
Konzernhandbuch geregelt.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Im Rahmen des IKS werden die Prozesse laufend, zumindest jährlich
auf ihren Risikogehalt und auf das Bestehen von nachvollziehbaren,
wirksamen und effizienten risikoreduzierenden Maßnahmen und
Kontrollen überprüft, angepasst und bei Bedarf ergänzt. Überdies
wird laufend eine Kontroll- und Wirksamkeitsanalyse durchgeführt
und identifiziertes Verbesserungspotential umgesetzt.
Der Rechnungslegungsprozess beschränkt sich nicht nur auf die in-
terne und externe Berichterstattung, sondern regelt im Vorfeld mit-
tels Richtlinien und Verfahren auch die Erfassung von Daten, Erstel-
lung von Buchungen, Bilanzierung von Transaktionen und Bewer-
tung von Geschäften und wird unterstützt durch diverse Softwarelö-
sungen (Arctis, Geos, SAP, B&S, PMS u.a.). Diese Programme bieten
automatische Hilfestellungen und Kontrollen für die richtigen
Einga-
ben und Benutzung. Zusätzlich werden manuelle Kontrollen im
Ta-
gesgeschäft laufend durchgeführt. Die Ordnungsmäßigkeit, Nach-
vollziehbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz dieser Kontrollen werden
durch die IKS-Überwachung sichergestellt.
Information und Kommunikation
Das Berichtswesen der Bank erfolgt fast ausschließlich automatisiert
über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert
aktuelle Daten für Controlling, Ergebnisrechnungen und andere
Auswertungen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen
dem
Bereich Finanzen und den Abteilungen Controlling und Gesamtban-
krisikosteuerung werden regelmäßig Soll-Ist-Vergleiche durchge-
führt. Eine gegenseitige Kontrolle und Abstimmung zwischen den
Abteilungen ist gewährleistet.
Die Entscheidungsträger der Bank erhalten für die Überwachungs-
und Kontrollfunktion periodisch eine Vielzahl von Berichten wie z.B.
Wochenausweis, monatliche Erfolgsvorschau mit Zinsspannenrech-
nung, Ergebnishochrechnung auf Geschäftsstellen-, Bereichs- und
Gesamtbankebene, Soll-Ist-Vergleiche, Daten zu Volumen und
Erträ-
gen, ALM-, Risiko-
und Treasury-Berichte, vierteljährliche Kosten-
rechnung, diverse Statistiken und Auswertungen.
Auf Basis obiger Grundlagen ergehen periodische Berichte an den
Aufsichtsrat. Zum Halbjahr wird ein Bericht nach IFRS und am Jah-
resende der Jahresabschluss der Bank nach UGB/BWG und der Kon-
zernabschluss nach IFRS erstellt. Weiters wird auf die laufenden auf-
sichtsrechtlichen Berichtspflichten an OeNB / FMA verwiesen.
Halbjährlich wird ein IKS-Bericht für den Vorstand und jährlich ein
solcher für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erstellt und
über die Wirkungsweise des IKS informiert. Die IKS-Berichtserstel-
lung folgt dem Bottom-up-Ansatz: Die Aufzeichnungen über er-
folgte Kontrollen werden bei der operativen Durchführung durch
die Prozessverantwortlichen erledigt. Diese Aufzeichnungen werden
gemeinsam mit den Ergebnissen der Kontroll- und Wirksamkeits-
analyse im IKS-Bericht zusammengefasst, um in Verbindung mit den
Ergebnissen der Prüfungen durch die Interne Revision eine Aussage
über die Wirksamkeit des IKS treffen zu können.
Überwachung
Die Qualität des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
wird laufend von der Internen Revision in Bezug auf die Zuverlässig-
keit, Ordnungsmäßigkeit sowie Gesetzmäßigkeit des Rechnungsle-
gungsprozesses und der Berichterstattung beurteilt. Die Interne
Re-
vision arbeitet eng mit den Vorständen der Bank und den Geschäfts-
führern der Tochtergesellschaften zusammen und berichtet perio-
disch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates und dem Aufsichts-
rat.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 19
COMPLIANCE UND VERMEIDUNG VON GELDWÄSCHEREI
Die Compliance-Abteilung der Hypo Vorarlberg ist direkt dem Vor-
stand unterstellt und hat als Aufgaben die Überwachung der Einhal-
tung der gesetzlichen Bestimmungen im aufsichtsrechtlichen Be-
reich, insbesondere des Bankwesengesetzes, des Wertpapierauf-
sichtsgesetzes, des Börsegesetzes sowie des Finanzmarkt Geldwä-
schegesetzes (FM-GwG) zur Verhinderung von Geldwäscherei.
Compliance
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Bestimmungen der Compli-
ance-Richtlinie der Hypo Vorarlberg einzuhalten. Die Grundlagen
für
dieses Regelwerk finden sich im Standard Compliance Code der Kre-
ditwirtschaft sowie im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Börsege-
setz. Die Einhaltung der Regelungen wird durch regelmäßig doku-
mentierte Prüfungen sichergestellt. Neu eintretende Mitarbeiter
er-
halten im Rahmen der Hypo Basics, die in der Regel an den ersten
beiden Tagen des ersten Arbeitsmonates stattfinden, eine umfas-
sende Einschulung. Alle Mitarbeiter werden laufend geschult, müs-
sen jährlich einen Kurztest absolvieren und werden zudem bei Än-
derungen entsprechend informiert.
Die Compliance-Abteilung führt regelmäßig eine Evaluierung im
Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) samt Verordnungen, welche
auch im Wertpapieraufsichtsgesetz umgesetzt wurde, durch und
setzt gemeinsam mit den Fachabteilungen allfällige notwendige
Än-
derungen um. Diese Regelungen dienen dem Anlegerschutz und der
Effizienz und Integrität des Marktes. Auch hier werden regelmäßig
dokumentierte Kontrollen durchgeführt.
Vermeidung von Geldwäscherei
Die Hypo Vorarlberg hat das Ziel, im Rahmen ihrer Geschäftstätig-
keit jegliche Formen der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden der Geldwäsche-
rei-Prüfung drei EDV-Programme und weitere Prüfungen eingesetzt.
Diese unterstützen die Mitarbeiter einerseits bereits bei der Kunden-
einstufung im Rahmen des Geldwäscherei-Risikos, andererseits ge-
ben sie Hinweise auf verdächtige Zahlungen. Zudem wird damit den
gesetzlichen Verpflichtungen der Embargoprüfung und
der Prüfung
auf politisch exponierte Personen entsprochen.
Alle Mitarbeiter absolvieren ein umfangreiches Lernprogramm, in
dem sie über die gesetzlichen Bestimmungen und Verdachtsmo-
mente zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinan-
zierung aufgeklärt werden. Zudem erhalten alle neu eintretenden
Mitarbeiter in der Grundeinführung eine Schulung. Zur Auffrischung
ist von allen Mitarbeitern mit Kundenkontakt jährlich ein Test zu ab-
solvieren. In weiteren Schulungen werden die Mitarbeiter zu beson-
deren Bestimmungen und über Typologien der Geldwäscherei un-
terrichtet, damit verdächtige Geschäftsfälle erkannt werden können.
Zudem finden in den Geschäftsstellen regelmäßige Kontrollen u.a.
durch die Interne Revision statt.
DATENVERARBEITUNG / IT
Die Hypo Vorarlberg hat wesentliche IT-Leistungen an die Ac-
centure GmbH in Österreich (Accenture) ausgelagert. Basierend auf
einem entsprechenden Kundenvertrag erbringt Accenture die IT-
Leistungen, die zuvor jahrelang die Allgemeines Rechenzentrum
GmbH (ARZ) in Innsbruck für die Hypo Vorarlberg und weitere Ban-
ken erbracht hat. Die Accenture hatte 2022 das Kerngeschäft des
ARZ bzw. die entsprechenden Assets zur Erbringung der IT-Leistun-
gen von den Eigentümerbanken erworben, zu denen zu einem klei-
neren Anteil indirekt auch die Hypo Vorarlberg gehört. Als Kompe-
tenzzentrum für IT-Leistungen im Bankenbereich unterstützte Ac-
centure wesentliche Geschäftsprozesse aller Banken, die zuvor Kun-
den des ARZ gewesen sind.
Die Strategie der Hypo Vorarlberg ist unverändert, nämlich wesentli-
che IT-Leistungen in einem Bankrechenzentrum mit anderen Ban-
ken zu bündeln, um Skaleneffekte und Synergien zu generieren
und
technologische Effizienzpotenziale zu sichern.
Zugleich verringert die Bank damit die Komplexität ihrer eigenen IT-
Infrastruktur und kann sich mit den eigenen IT-Ressourcen die in-
terne Optimierung und Digitalisierung konzentrieren.
Accenture hat sich im Kundenvertrag verpflichtet, Banking-as-a-Ser-
vice Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung muss regula-
torisch konform erfolgen und ist dem Stand der Technik entspre-
chend aktuell zu halten. Die Assets des ARZ zum Betrieb des Re-
chenzentrums wurden von der Accenture-Tochter TiGital übernom-
men. Zentrales System im TiGital Rechenzentrum für das tägliche
Bankgeschäft ist, wie schon im ARZ, die Softwarelösung ARCTIS,
er-
gänzt um Standardlösungen wie GEOS, SAP, B+S usw. TiGital verant-
wortet den Betrieb der Kernbanksysteme und der IT-Infrastruktur.
Darüber hinaus ist ein wesentlicher Teil des neuen Kundenvertrags
mit Accenture ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Moder-
nisierung der IT-Systeme im übernommenen Rechenzentrum. Ac-
centure wurde auch deshalb als neuer Partner gewählt, weil Ac-
centure selbst einen Teil dieser Investitionen tragen wird und als
großer internationaler IT-Provider über die notwendige Expertise
und Ressourcen verfügt, die Erreichung der Modernisierungsziele si-
cherzustellen. Die wichtigsten Investitionsprogramme betreffen die
Bereiche IT-Sicherheit, Finanz-
und Risikoarchitektur und Kollabora-
tionssysteme sowie die Befähigung zur Nutzung von Clouddiensten
und die Öffnung des Kernbanksystems über Schnittstellen.
In der Hypo Vorarlberg selbst sind die IT-Digitalisierungs-
und Orga-
nisations-Kompetenzen in einem leistungsstarken IT-Bereich gebün-
delt. Womit der wachsenden strategischen Bedeutung der IT für
das
Bankgeschäft Rechnung getragen wird. Die Bündelung der Kompe-
tenzen steigert nicht nur die Betriebseffizienz, sondern es sollen von
der IT maßgebliche Impulse für die digitale Transformation der Bank
ausgehen. Mit ca. 80 hoch qualifizierten Mitarbeitern verfügt die
Hypo Vorarlberg IT über die Ressourcen, um den Auslagerungs-
partner Accenture zu steuern, auf die Herausforderungen der Digita-
lisierung zu reagieren, Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen.
2021 wurde dazu eine IT-Strategie verabschiedet, die laufend weiter-
entwickelt wird. Im Zentrum dieser Strategie steht das Verständnis,
dass im Zeitalter der Digitalisierung gerade im Finanzbereich die IT
eine zentrale Rolle als Business Enabler spielt, so auch in der Hypo
Vorarlberg. Dieser Wandel vom internen Dienstleister zum Business
Partner auf Augenhöhe geht einher mit der Etablierung einer agilen
Haltung nebst der Einführung entsprechender agiler Werkzeuge. Es
ist geplant, die IT-Strategie 2026 grundlegend zu überarbeiten.
Ebenfalls Teil der IT-Strategie ist die konsequente Weiterentwicklung
der IT-Systeme, sowohl der bankeigenen Systeme als auch der Sys-
teme von Accenture über die bereits erwähnten Investitionspro-
gramme. Für ihre eigenen IT-Lösungen hat die Hypo Vorarlberg in
ihrer IT-Strategie grundsätzlich eine stärkere Nutzung der Cloud for-
muliert. Hier gilt es immer wieder auszuloten, was die strikten regu-
latorischen Rahmenbedingungen zulassen und welche Anwendun-
gen für einen Cloud Betrieb geeignet sind.
Besondere Bedeutung sieht die Hypo Vorarlberg in der Nutzung der
KI in den kommenden Jahren. Für die Nutzung von KI in der Hypo
Vorarlberg wurden die notwendige Governance etabliert und ge-
meinsam mit einem starken Partner die Einführung eines Large Lan-
guage Model (LLM) in einer eigenen Softwareumgebung gestartet.
Auf der Basis dieser Softwarelösung können Anfang 2026 KI-Use
Cases umgesetzt werden, z.B. ein ChatBot. Gerade bei der Einfüh-
rung der KI zeigt sich sehr deutlich das komplexe Spannungsfeld, in
dem sich Banken befinden, zwischen einem einerseits technologisch
sehr dynamischen Umfeld und einer andererseits frühen, umfassen-
den Regulierung.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 20
Von den zahlreichen Change-the-Bank Projekten des Jahres
2025
sind beispielhaft folgende zu nennen, von denen sich einige auf-
grund ihres Umfanges über mehrere Jahre erstrecken:
Die Modernisierung der Systeme zur Banksteuerung in ei-
nem über mehrere Jahre angelegten Programm „Inte-
grierte Finanz-
und Risikoarchitektur“, auf Basis von SAP
R/4HANA und Wolters Kluwer OneSumX.
Die Modernisierung der Digitalisierungsarchitektur im
Branchenzentrum mit dem Aufbau des „Digital Back-
bone“ inklusive der Umstellung von Anwendungen auf
eine Betriebsinfrastruktur, die auf moderner Cloud-Tech-
nologie basiert.
Nach wie vor haben regulatorisch getriebene Projekte ei-
nen erheblichen Anteil am Change-the-Bank Portfolio,
beispiel-haft zu nennen sind hier Basel IV, der EU-Akti-
onsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums,
DORA und Instant Payment.
Wichtig ist der Hypo Vorarlberg auch die Modernisierung
des Arbeitsplatzes. So ist mit Jira/Confluence und M365
eine aktuelle Kollaborationsplattform im Einsatz, die ste-
tig optimiert und ausgebaut wird. Ergänzen konnte die
Modernisierung des gesamten IT-Arbeitsplatzes der Mitar-
beiter („Workplace 2.0“) gemeinsam mit Accenture in
2025 erfolgreich abgeschlossen werden
Darüber hinaus investiert die Hypo Vorarlberg kontinuier-
lich in digitale Kanäle, insbesondere durch die stetige
Weiterentwicklung des Online-Bankings, ergänzt um
komplementäre Funktionen wie digitale Unterschrift und
digitaler Dokumentenaustausch. Dazu gehört auch die
Modernisierung der Homepage, die 2025 einem vollstän-
digen Relaunch unterzogen worden ist, als Basis für den
weiteren Ausbau der digitalen Kundenkommunikation.
Die Systeme und Verfahren von Accenture werden durch die Interne
Revision sowie durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Diese Prüfungen und
Kon-
trollmaßnahmen erfolgen anhand von "ISAE 3402 Typ 2" und
"IWP/PE 14 Typ 2“-Standards und werden laufend an geänderte Rah-
menbedingungen angepasst. Risiken in der Informationstechnologie
begegnen das Rechenzentrum und die Hypo Vorarlberg u.a. durch
Backup-Systeme, Failover-Möglichkeiten, entsprechende Sicherheits-
konzepte sowie intensive Information der Mitarbeiter. Klare Kompe-
tenz- und Zugriffsregelungen, das Gebot des Vier-Augen-Prinzips
und ein internes Kontrollsystem sind im Einsatz. Die Hypo Vorarl-
berg setzt zudem auf die konsequente Standardisierung zur Reduk-
tion der Komplexität und zur Steigerung der Kosteneffizienz, um die
Innovationsfähigkeit zu erhalten.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine neue
europäi-
sche Verordnung für ein wirksames und umfassendes Management
digitaler Risiken auf den Finanzmärkten und gilt für mehr als 22.000
Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister in der EU, darunter auch
die Hypo Vorarlberg. Die Verordnung ist am 17. Jänner 2023 in Kraft
getreten und wird seit 17. Jänner 2025 angewendet. Durch die Ein-
führung dieser vereinheitlichten Regulierung soll sichergestellt
wer-
den, dass Finanzunternehmen widerstandsfähig gegen Cyberbedro-
hungen bleiben und bei Auftreten von schwerwiegenden IKT-bezo-
genen Vorfällen rasch und zielgerichtet reagiert werden kann. Im
Rahmen der Umsetzung von DORA hat die Hypo Vorarlberg die not-
wendigen Richtlinien erstellt bzw. aktualisiert, welche zur Erfüllung
der DORA erforderlich sind, sowie das IKT-Drittdienstleisterverzeich-
nis aufgebaut. Diese Richtlinien werden auf Basis entsprechender
Konzepte umgesetzt. Parallel zur Umsetzung erfolgen weitere in-
terne Informations-
und Schulungsmaßnahmen.
Die Niederlassung St. Gallen verfügt unverändert über eine von der
Gesamtbank unabhängige, primär auf die Schweizer Erfordernisse
ausgelegte IT.
Der IT-Betrieb der Niederlassung St. Gallen wird durch eine Schwei-
zer Standard-Software-Lösung „FINNOVA“ bereitgestellt. Das be-
standsführende System „FINNOVA“ wird durch weitere Umsysteme
ergänzt, die die Prozesse in Spezialbereichen unterstützen.
Ende 2022 wurde gemeinsam mit drei weiteren Schweizer Regional-
banken ein Wechsel des wesentlichen Dienstleisters im Bereich
IT
durchgeführt, wobei die Kernbankenanwendung selbst unverändert
„FINNOVA“ ist. Die NOVUS Gruppe bündelt den Einkauf in Bezug auf
die IT. Sollte eine Bank aus der Gruppe ausscheiden, werden die Aus-
wirkungen auf die Kosten genau analysiert und Maßnahmen ergrif-
fen.
Das gut 18 Monate dauernde Projekt wurde Anfang 2023 erfolgreich
abgeschlossen. Seither ist der Betrieb störungsfrei. Die damit ver-
bundenen Investitionen ermöglichen die zukünftige Weiterentwick-
lung der Niederlassung St. Gallen. Während das vormalige IT-Umfeld
primär schweizerische Regionalbanken betreute, ermöglichen uns
die neuen Partner, eigene Entwicklungen voranzutreiben und EU-
Regulatorik auch in der Schweiz umsetzen zu können. Auch ist ge-
plant, über die neuen Freiheitsgrade Kunden im DACH-Raum besser
betreuen zu können und die Zusammenarbeit mit der Zentrale in
Bregenz zu erleichtern.
Für die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien & Leasing und die Lea-
singgesellschaft in Bozen sind ebenfalls Standardsoftware-Systeme
im Einsatz.
doc1p21i1 doc1p21i0 doc1p21i2
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 21
OFFENLEGUNG
VON
INFORMATIONEN
ÜBER DIE
VERGÜTUNGSPOLITIK UND
-
PRAKTIKEN 202
5
Die Vergütungspolitik der Hypo Vorarlberg steht mit der Strategie,
den Zielen und Werten sowie den langfristigen Interessen der Hypo
Vorarlberg im Einklang. Sie entspricht der Größe, der internen
Or-
ganisation, der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Ge-
schäfte. Für Risikoträger (Identified Staff) gelten die speziellen Ver-
gütungsregelungen gemäß Anlage zu § 39b BWG.
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risiko-
management vereinbar. Im Jahr 2025 fanden insgesamt zwei Sit-
zungen des Vergütungsausschusses der Hypo Vorarlberg statt. Ne-
ben dem Aufsichtsrat – im Speziellen dem Vergütungsausschuss
unter der Leitung von Frau Mag. Birgit Sonnbichler – fungiert
ebenso die Abteilung Interne Revision als Kontrollorgan der Vergü-
tungspolitik. Im Auftrag des Aufsichtsrates ist diese mit der Prü-
fung der Umsetzung der Grundsätze der Vergütungspolitik betraut.
Bregenz, am 30. März 2026
Die Entlohnung der Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg erfolgt aus-
schließlich durch marktkonforme Fixgehälter gemäß Kollektivver-
trag, gegebenenfalls mit Überzahlung.
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder
Der Vorstandsvorsitzende Mag. Michel Haller sowie die Mitglieder
des Vorstandes, Dr. Wilfried Amann (bis April 2025), DI (FH) Philipp
Hämmerle, MSc und Dr. Stephan Sausgruber (ab Mai 2025) erhiel-
ten für das Jahr 2025 ein fixes Jahresgrundgehalt, welches in vier-
zehn Teilbeträgen ausbezahlt wurde. Neben den in den Vorstands-
verträgen vereinbarten Entgeltzahlungen bestehen keine Prämien-
vereinbarungen.
Eine umfassende Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß CRR
Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Vergütungspolitik
und -praxis erfolgt online unter www.hypovbg.at.
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
Dr. Stephan Sausgruber
Mitglied des Vorstandes
EINZEL
ABSCHLUSS
NACH
UGB/BWG
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 23
DIE HYPO VORARLBERG BANK AG
EINZELABSCHLUSS
NACH UGB ZUM 31. DEZEMBER 2025
I.
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025
24
II.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
26
FÜR DAS JAHR 2025
III.
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2025
27
DER HYPO VORARLBERG BANK AG
A.
ALLGEMEINE ANGABEN
27
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS-
UND
28
BEWERTUNGSMETHODEN
(1)
Generalnorm
28
(2)
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
28
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
31
(3)
Allgemeines
31
(3.a) Fristigkeitengliederung
31
(3.b) Auf fremde Währung lautende Bilanzposten
31
(3.c) Anlagevermögen
31
(4)
Forderungen
32
(5)
Wertpapiere
34
(6)
Beteiligungen und verbundene Unternehmen
35
(7)
Sachanlagen
35
(8)
Sonstige Vermögensgegenstände
36
(9)
Latente Steuern
36
(10)
Verbindlichkeiten
36
(11)
Rückstellungen
37
(12)
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
38
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(13)
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
38
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(14)
Gezeichnetes Kapital
38
(15)
Kernkapital und ergänzende Eigenmittel
gemäß CRR
39
(16)
Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe gemäß CRR
39
(17)
Eventualverpflichtungen
39
(18)
Niederlassung St. Gallen (CH)
39
(19)
Gesamtkapitalrentabilität
39
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-
UND
40
VERLUSTRECHNUNG
E.
SONSTIGE ANGABEN
40
F.
ANGABEN ÜBER ARBEITNEHMER UND ORGANE
41
(20)
Arbeitnehmer
41
(21)
Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse
41
(22)
Bezüge und Aufwendungen für Abfertigungen
41
und Pensionen
(23)
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
42
G.
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
43
BESTÄTIGUNGSVERMERK
44
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 24
I.
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2025
Aktiva
31.12.2025
31.12.2024
EUR
TEUR
1.
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
und Postgiroämtern
395.895.709,67
449.996
2.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind:
802.130.100,67
558.695
a)
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere
802.130.100,67
558.695
3
Forderungen an Kreditinstitute
324.593.449,20
417.520
a)
täglich fällig
174.751.148,84
168.700
b)
sonstige Forderungen
149.842.300,36
248.820
4.
Forderungen an Kunden
11.369.014.033,55
11.269.583
5.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
1.949.958.162,05
1.975.811
a)
von öffentlichen Emittenten
105.282.291,15
137.828
b)
von anderen Emittenten darunter:
1.844.675.870,90
1.837.983
eigene Schuldverschreibungen
197.953,56
0
6.
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
1.201.852,47
2.776
7.
Beteiligungen darunter:
10.157.582,00
11.565
an Kreditinstituten
9.694.771,00
11.102
8.
Anteile an verbundenen Unternehmen
116.778.467,00
118.090
9.
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.852.899,59
2.380
10.
Sachanlagen darunter:
16.120.452,85
16.766
Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut
im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt
werden
9.939.437,54
10.534
11.
Sonstige Vermögensgegenstände
120.549.208,12
108.718
12.
Rechnungsabgrenzungsposten
27.725.683,16
28.314
13.
Aktive latente Steuern
5.644.344,00
11.886
Summe der Aktiva
15.142.621.944,33
14.972.100
1.
Auslandsaktiva
6.492.109.376,39
6.331.641
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 25
Passiva
31.12.2025
31.12.2024
EUR
TEUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
401.788.856,96
439.363
a)
täglich fällig
381.905.593,91
339.548
b)
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
19.883.263,05
99.815
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
5.371.648.574,93
5.097.512
a)
Spareinlagen darunter:
567.072.624,64
614.531
aa)
täglich fällig
541.083.419,07
571.897
bb)
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
25.989.205,57
42.634
b)
sonstige Verbindlichkeiten darunter:
4.804.575.950,29
4.482.981
aa)
täglich fällig
2.887.266.716,32
2.750.848
bb)
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
1.917.309.233,97
1.732.133
3.
Verbriefte Verbindlichkeiten
7.477.798.929,64
7.556.535
a)
begebene Schuldverschreibungen
7.477.798.929,64
7.556.535
4.
Sonstige Verbindlichkeiten
52.873.665,41
51.317
5.
Rechnungsabgrenzungsposten
50.237.496,16
55.602
6.
Rückstellungen
55.453.807,95
63.125
a)
Rückstellungen für Abfertigungen
13.261.080,00
14.099
b)
Rückstellungen für Pensionen
3.070.977,00
3.988
c)
Steuerrückstellungen
1.728.688,88
1.849
d)
sonstige
37.393.062,07
43.189
7.
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
248.458.899,21
297.498
8.
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2
Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
104.310.182,32
50.321
9.
Gezeichnetes Kapital
162.151.596,03
162.152
10.
Kapitalrücklagen
44.674.089,01
44.674
a)
gebundene
44.674.089,01
44.674
11.
Gewinnrücklagen
1.022.425.076,71
1.004.783
a)
gesetzliche Rücklage
10.601.281,95
10.601
b)
andere Rücklagen
1.011.823.794,76
994.182
12.
Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
139.081.538,00
139.082
13.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
11.719.232,00
10.136
Summe der Passiva
15.142.621.944,33
14.972.100
1.
Eventualverbindlichkeiten darunter:
a)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Haftung aus der Bestellung
von Sicherheiten
318.764.208,29
302.652
2.
Kreditrisiken
1.651.692.621,94
1.809.269
3.
Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
63.864.762,37
71.186
4.
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil
2 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013, darunter:
1.641.730.166,08
1.613.465
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
I
Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
189.323.001,35
228.585
5.
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 darunter:
8.958.303.864,48
8.878.949
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs 1
lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15,06 %
15,03 %
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs 1
lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
16,21 %
15,60 %
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
Abs 1
lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
18,33 %
18,17 %
6.
Auslandspassiva
3.108.749.988,38
3.173.164
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 26
II.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS JAHR 2025
Gewinn-
und Verlustrechnung
2025
2024
EUR
TEUR
1.
Zinsen und ähnliche Erträge darunter:
457.986.189,40
662.701
aus festverzinslichen Wertpapieren
86.441.213,88
155.105
2.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-261.601.791,60
-442.065
I.
NETTOZINSERTRAG
196.384.397,80
220.636
3.
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
10.546.401,55
567
a)
Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten
und nicht
festverzinslichen Wertpapieren
15.401,55
9
b)
Erträge aus Beteiligungen
531.000,00
558
c)
Erträge aus Anteilen an verbundenen
Unternehmen
10.000.000,00
0
4.
Provisionserträge
47.102.356,86
46.815
5.
Provisionsaufwendungen
-7.308.676,72
-8.076
6.
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
11.111.851,29
-1.366
7.
Sonstige betriebliche Erträge
1.376.720,30
3.533
II.
BETRIEBSERTRÄGE
259.213.051,08
262.109
8.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-130.371.561,84
-125.754
a)
Personalaufwand darunter:
-78.381.541,90
-74.412
aa)
Löhne und Gehälter
-59.819.725,55
-56.237
bb)
Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene
soziale Abgaben
und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-14.472.217,62
-13.398
cc)
sonstiger Sozialaufwand
-1.771.473,04
-1.652
dd)
Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung
-2.279.274,26
-2.079
ee)
Dotierung der Pensionsrückstellung
922.925,54
244
ff)
Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-961.776,97
-1.290
b)
sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
-51.990.019,94
-51.342
9.
Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten
9 und 10
enthaltenen Vermögensgegenstände
-2.553.062,06
-2.948
10.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-995.468,16
-632
III.
BETRIEBSAUFWENDUNGEN
-133.920.092,06
-129.334
IV.
BETRIEBSERGEBNIS
125.292.959,02
132.775
11.
Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen
und Zuführung zu
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
und für Kreditrisiken sowie
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen
auf Forderungen und aus
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
und für Kreditrisiken
-73.987.074,28
-81.623
12.
Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
die wie Finanzanlagen bewertet
sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile
an verbundenen Unternehmen sowie
Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
die wie Finanzanlagen bewertet
sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile
an verbundenen Unternehmen
-4.247.098,53
18.420
V.
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
47.058.786,21
69.572
13.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-7.694.537,29
-14.254
14.
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten
13 auszuweisen
-10.003.158,66
-3.291
VI.
JAHRESÜBERSCHUSS / JAHRESFEHLBETRAG
29.361.090,26
52.027
15.
Rücklagenbewegung
-17.641.858,26
-41.891
VII.
JAHRESGEWINN / JAHRESVERLUST
11.719.232,00
10.136
VIII.
BILANZGEWINN / BILANZVERLUST
11.719.232,00
10.136
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 27
III.
ANHANG
ZUM 31. DEZEMBER
2025
DER HYPO VORARLBERG BANK AG
A.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Hypo Vorarlberg Bank AG mit Stammsitz in Bregenz ist das
Mutterunternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe.
Als Mutterunternehmen erstellt sie einen Konzernabschluss, wel-
cher in Form des Geschäftsberichtes veröffentlicht wird. Die Hypo
Vorarlberg Bank AG ist das Unternehmen gemäß § 237 Abs. 1 Z 7
bzw. § 238 Abs. 1 Z 7 Unternehmensgesetzbuch (UGB), das den
Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unter-
nehmen aufstellt.
Auf der Homepage der Bank
unter www.hypovbg.at
werden u.a. fol-
gende Dokumente zum Download bereitgestellt:
Bericht
Reiter auf der Homepage
Konzernabschluss nach IFRS
Investor Relations
Jahresabschluss der Bank nach
UGB/BWG
Investor Relations
Offenlegungsbericht gemäß Artikel
431 ff CRR i.V.m. § 65a BWG
Rechtliches/Veröffentlichungen
Nichtfinanzielle Erklärung
Investor Relations
(im Geschäftsbericht)
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde
nach den Vorschriften des UGB in der geltenden Fassung und den
rechtsform- bzw. branchenspezifischen Vorschriften des Bankwe-
sengesetzes 1993 (BWG) in der geltenden Fassung aufgestellt.
Ebenso wurden die seit 1. Jänner 2014 geltenden Bestimmungen
der Capital Requirements Regulation (CRR) – EU-Verordnung
Nr.
575/2013 inklusive aller nachträglichen Änderungen berücksichtigt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entspre-
chend der Gliederung der Anlage 2 zu § 43 BWG aufgestellt.
Die Hypo Vorarlberg hat gegenüber den Tochtergesellschaften
Hypo-Vorarlberg Leasing A.G. und Hypo Vorarlberg Immo Italia
G.m.b.H. (IT, Bozen) eine Patronatserklärung abgegeben.
Alle Beträge sind, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird,
in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die angeführten Tabellen
kön-
nen Rundungsdifferenzen enthalten.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 28
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
(1) GENERALNORM
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der General-
norm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Er-
tragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Be-
wertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der
Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des
Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter
Be-
rücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern
Rechnung getragen, als nur die am Abschlussstichtag verwirklich-
ten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und
dro-
henden Verluste bei der Bewertung berücksichtigt wurden.
(2) BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Aktiva und Passiva der Bank in Fremdwährungen wurden zu den
am 31. Dezember 2025 veröffentlichten Mittelkursen der EZB be-
wertet. Falls kein solcher EZB-Mittelkurs verfügbar war, wurden
die
zu diesem Stichtag festgelegten Referenzmittelkurse österreichi-
scher Banken herangezogen. Bei den Münzen wurden die gesetzli-
chen Zahlungsmittel mit dem Nennwert bewertet, die restlichen
Münzen mit den aus verschiedenen Quellen stammenden aktuellen
Marktkursen.
EZB-Umrechnungskurse am Bilanzstichtag
(Betrag in Währung für 1 Euro)
FX-Kurse
31.12.2025
31.12.2024
CHF
0,9314
0,9412
JPY
184,0900
163,0600
USD
1,1750
1,0389
PLN
4,2210
4,2750
CZK
24,2370
25,1850
GBP
0,8726
0,8292
Die anteiligen und fälligen Zinsen wurden generell in den jeweili-
gen Bilanzposten bilanziert.
Die Bank hat im Rahmen ihrer Tätigkeit Geschäfte mit derivativen
Finanzinstrumenten abgeschlossen, welche mit all ihren Kompo-
nenten (Zinsen, Prämien, Upfront-
und Ausgleichszahlungen,
Marktbewertungen, u.a.) mit Ausnahme des Nennwertes in der Bi-
lanz und GuV-Rechnung bilanziert wurden.
Die Forderungen wurden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher
Wertberichtigungen bilanziert.
Die Wertpapiere im Umlaufvermögen wurden zum strengen Nie-
derstwertprinzip bewertet und maximal der Rückzahlungsbetrag in
Ansatz gebracht. Lediglich die in- und ausländischen Investment-
fonds wurden zu den rechnerischen Kursen bewertet.
Mit Beschluss des Vorstandes wurde ein Teil der Wertpapiere im
Ei-
genbestand dem Finanzanlagevermögen und einem kleinen Wert-
papierhandelsbuch gewidmet. Dem Finanzanlagevermögen sind
festverzinsliche Wertpapiere, ausgewählte Anteile an Investment-
fonds und Aktien gewidmet, die der langfristigen Veranlagung
die-
nen. Dem kleinen Wertpapierhandelsbuch sind überwiegend
Invest-
mentfondsanteile und andere Wertpapiere für Tradinggeschäfte
von Kunden gewidmet.
Die Wertpapiere im Finanzanlagevermögen wurden zum gemilder-
ten Niederstwertprinzip bewertet, wobei gemäß § 56 Abs. 2 und
§ 56 Abs. 3 BWG vom Wahlrecht der zeitanteiligen Abschreibung
bzw. Zuschreibung des Unterschiedsbetrages zwischen Anschaf-
fungskosten und Rückzahlungsbetrag mithilfe der Effektivzinsme-
thode Gebrauch gemacht wurde.
Bei der Beurteilung, ob für ein Wertpapier ein aktiver oder inaktiver
Markt vorliegt, orientiert sich die Bank an mehreren Indikatoren.
Sofern ein aktiver Markt vorliegt, wird als Kursquelle der Haupt-
markt bzw. der vorteilhafteste Markt herangezogen. Hauptmarkt ist
jener Markt mit dem größten Volumen und dem höchsten Aktivi-
tätsgrad für den Vermögenswert oder den Schuldtitel. Für börsen-
notierte Wertpapiere wäre dies in der Regel die Heimatbörse.
Da
wir jedoch die Wertpapiere zum überwiegenden Teil über OTC-
Märkte erwerben bzw. emittieren, muss im Einzelfall bei diesen
Wertpapieren geprüft werden, welcher Markt der Hauptmarkt ist
bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, welcher Markt der vorteilhaf-
teste ist.
Sind keine Marktpreise aus den angeführten Kursquellen verfügbar,
ist auf jene Inputfaktoren abzustellen, die das Höchstmaß der am
Markt beobachtbaren Inputfaktoren erfüllen. Es erfolgt daher die
Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes anhand von Inputfakto-
ren, die am Markt beobachtbar sind. Zunächst erfolgt die Ableitung
aus vergleichbaren Transaktionen unter Verwendung von Referenz-
bonds. Ist auch keine Ableitung anhand von Referenzbonds mög-
lich, erfolgt die Marktwertermittlung anhand von internen Model-
len. Als interne Modelle verwenden wir bei zinstragenden Wertpa-
pieren insbesondere das Discounted-Cashflow (DCF)-Verfahren.
Die
erwarteten Zahlungsströme werden mit einem laufzeit-
und risiko-
adäquaten Zinssatz diskontiert.
Für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen kommen
drei Verfahren zur Anwendung.
externe Unternehmensbewertung
Discounted-Cashflow-Methode
Net-Asset-Value-Methode
Liegt eine externe Unternehmensbewertung vor, so wird diese ver-
wendet. Sofern die Gesellschaft einer operativen Geschäftstätigkeit
nachgeht und aus dieser Cashflows generiert, erfolgt die Bewer-
tung anhand der DCF-Methode. Dabei werden die gemäß Pla-
nungsrechnung erwarteten künftigen Cashflows mit dem aktuellen
Prozentsatz der Eigenkapitalkosten abgezinst. Bei Gesellschaften
mit hohem Eigenkapitaleinsatz wird als Bewertungsuntergrenze
der fiktiv ermittelte Liquidationserlös im Rahmen der DCF-Methode
berücksichtigt. Liegt keine mehrjährige Planungsrechnung vor, so
wird der Unternehmenswert mit der DCF-Methode unter Verwen-
dung des Mittelwerts der Ergebnisse der letzten fünf Jahre ermit-
telt. Bei Gesellschaften ohne aktive Geschäftstätigkeiten erfolgt die
Überprüfung der Werthaltigkeit anhand des Net-Asset-Values die-
ser Gesellschaft unter Berücksichtigung von vorhandenen stillen
Reserven.
Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateri-
ellen Vermögensgegenstände, der Grundstücke und Gebäude so-
wie der Betriebs-
und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaf-
fungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linea-
ren Abschreibung. Die Nutzungsdauer bewegt sich im Wesentli-
chen bei den unbeweglichen abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den des Anlagevermögens zwischen 33,3 und 50 Jahren, bei den
beweglichen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens zwischen drei und zehn Jahren und entspricht bei Einbau-
ten in Mietobjekte der erwarteten Vertrags- oder Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
hauptsächlich aus dem EDV-Bereich, mit Einzelanschaffungskosten
unter EUR 1.000,- werden in einem betragsmäßig nicht wesentli-
chen Umfang im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abge-
schrieben und im Anlagespiegel als Zugang dargestellt. Die übrigen
geringwertigen Vermögenswerte werden im Aufwand verbucht.
Sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten abzüg-
lich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert.
Zuzählungsprovisionen bei Darlehen werden auf die Laufzeit der
Forderung linear verteilt aufgelöst bzw. das Agio/Disagio eigener
Emissionen auf die tatsächliche Laufzeit anhand der Effektivzins-
methode verteilt aufgelöst.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 29
Sicherungsbeziehungen
Die abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente werden von
der Bank überwiegend zur Absicherung von eigenen Geschäften
eingesetzt. Darüber hinaus schließt die Bank derivative Finanzin-
strumente mit ihren Kunden (Kundengeschäfte) ab und sichert sich
wiederum gegen diese Geschäfte ab.
Arten von Grundgeschäften:
Wertpapiere mit fixem oder strukturiertem Kupon
Darlehen und Kredite mit fixem oder strukturiertem
Zinssatz
Festgelder und Schuldscheindarlehen mit fixem oder
strukturiertem Zinssatz
Derivative Finanzinstrumente mit Kunden
Derivative Finanzinstrumente
Arten von Sicherungsgeschäften:
Zinsswaps
Cross-Currency-Swaps
Währungsswaps
Zinsoptionen
Devisenoptionen
Devisentermingeschäfte
Arten von abgesicherten Risiken:
Zinsänderungsrisiken
Währungsrisiken
Typen von abgesicherten Risiken:
Zinsänderungsrisiken auf Einzelgeschäftsebene
Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis
Währungsrisiken auf Einzelgeschäftsebene
Währungsrisiken auf Portfoliobasis
Die Bildung einer Bewertungseinheit erfolgt bereits bei Abschluss
eines derivativen Finanzinstrumentes. Hierbei werden ein oder
mehrere Sicherungsgeschäfte einem oder mehreren Grundgeschäf-
ten gegenübergestellt und dabei wird definiert, welche Risiken in-
nerhalb dieser Bewertungseinheit abgesichert werden. Anschlie-
ßend erfolgt die Prüfung, ob die Sicherungsbeziehung auf
Basis des
Critical-Term-Match effektiv ist. Dabei werden die Parameter von
Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft gegenübergestellt und
ge-
prüft, ob diese Parameter übereinstimmen. Stimmen diese Parame-
ter nicht überein, so erfolgt unter Berücksichtigung des nicht abge-
sicherten Anteils eine Erfassung von negativen Marktwerten im
Rahmen der Drohverlustrückstellung. Die Laufzeit der Sicherungs-
beziehung orientiert sich im Wesentlichen an der Laufzeit des zug-
rundliegenden Grundgeschäftes. Derzeit hat die Bank Sicherungs-
beziehungen, die bis ins Jahr 2054 reichen.
Eine Sicherungsbeziehung endet, wenn entweder das Sicherungs-
geschäft oder das Grundgeschäft gekündigt, verkauft oder getilgt
wird. Nach Beendigung einer Sicherungsbeziehung wird geprüft, ob
ein alleinstehendes Derivat für eine effektive Sicherungsbeziehung
zu einem anderen Grundgeschäft verwendet werden kann. Ist dies
nicht der Fall und weist das Derivat einen negativen Marktwert auf,
so wird für dieses eine Drohverlustrückstellung in Höhe des negati-
ven Marktwerts gebildet.
Derivate
Bei den derivativen Finanzinstrumenten werden folgende Bewertungsmethoden
angewendet:
Art der Derivate
Bewertungsmethode
Devisentermingeschäfte
Barwertmethode
Zinstermingeschäfte
Barwertmethode
Währungsswaps
Barwertmethode, Hull White, Hull White
2 Faktor Modell, Monte Carlo
Zinsswaps
Barwertmethode, Hull White, Hull White
2 Faktor Modell, Monte Carlo
Cross-Currency-Swaps
Barwertmethode, Hull White, Hull White
2 Faktor Modell, Monte Carlo
Währungsoptionen
Black 76, Komplexere Geschäfte: Hull White
2 Faktor Modell -> nur Black Scholes
Zinsoptionen
Black 76, Komplexere Geschäfte: Hull White
Modell, Monte Carlo Simulation -> nur
Black Scholes, Hull White
Für die Bewertung werden folgende Marktdaten herangezogen:
Art
Herkunft der Markdaten
Bootstrapping von Zinskurven
Geld- und Kapitalmärkte und für den Übergang
Futures aus Bloomberg (unter anderem OIS
Sätze,
Swap Sätze, usw.)
Währungskurse
EZB Fixing
Cap/Floor-, Swaption-
und
FX-Volatilitäten
BVAL oder sonstige Quelle aus Bloomberg
CDS-Spreads
möglichst laufzeitadäquate Quotierung aus
Bloomberg
Die für die Derivate notwendigen Abgrenzungen werden in der Bi-
lanz in den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige
Verbindlichkeiten gebucht. Devisentermingeschäfte sowie Wäh-
rungsswaps werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Die Anschaffungskosten von derivativen Finanzinstrumenten wer-
den aktiviert bzw. passiviert und über die Gewinn- und Verlustrech-
nung gemäß Laufzeit verteilt aufgelöst.
Für Unterschiede zwischen den unternehmensrechtlichen und
steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungspos-
ten erfolgt gem. § 198 Abs. 9 UGB der Ansatz eines Steuerabgren-
zungspostens. Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären
Ergeb-
nisunterschiede zusammenzufassen, erfolgt die Saldierung von
Differenzen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit
dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Der sich dabei ergebende
positive Überhang wird in einem gesonderten Posten Aktive la-
tente Steuern ausgewiesen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt unter Bedachtnahme
auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Grund-
satz der unternehmerischen Vorsicht in Höhe des voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages gebildet. Für erkennbare Risiken bei Kreditneh-
mern werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebil-
det.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 30
Für die Abfertigungs-, Jubiläumsgeld-
und Pensionsansprüche der
aktiven und pensionierten Dienstnehmer sind Rückstellungen ge-
bildet worden, die nach den anerkannten Regeln der Versiche-
rungsmathematik unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertme-
thode sowie unter Verwendung der „AVÖ 2018-P: Rechnungsgrund-
lagen für die Pensionsversicherung“
berechnet wurden. Das erwar-
tete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitge-
setz 2003 beschlossenen Änderungen betreffend der Anhebung
des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individu-
ell berechnet. Die aktuelle Regelung für das schrittweise Anheben
des Pensionsalters auf 65 für Männer und Frauen wurde berücksich-
tigt.
Versicherungsmathematische Annahmen
für die Ermittlung der Barwerte des
Sozial-
kapitals
2025
2024
Rechnungszinsfuß
4,20 %
3,50 %
Jährliche Valorisierungen für
Pensionsrückstellung
3,50 %
3,00 %
Jährliche Valorisierungen
(kollektivvertragliche und karriere-
mäßige Gehaltserhöhungen) für andere
Rückstellungen
3,30 %
2,80 %
Fluktuationsrate für
Abfertigungsrückstellung
0,50 %
0,50 %
Fluktuationsrate für andere Rückstellungen
3,00 %
10,00 %
Individueller Karrieretrend
2,00 %
2,00 %
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 31
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(3) ALLGEMEINES
3.a Fristigkeitengliederung
Die nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben, die nicht täglich
fälligen Verpflichtungen, die Eventualverpflichtungen und die Derivate
gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
TEUR
Bis 3 Monate
Mehr als 3 Monate
Mehr als 1 Jahr
Mehr als 5 Jahre
bis 1 Jahr
bis 5 Jahre
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen und Guthaben Banken
0
81.848
1.024
1.176
14.224
11.194
39.495
39.751
Forderungen und Guthaben Kunden
791.917
1.291.833
990.292
1.256.757
3.166.680
2.955.665
5.441.649
4.808.510
Wertpapiere Nostro
117.103
119.090
375.771
222.848
1.136.838
1.483.593
1.436.371
1.110.258
Verbindlichkeiten Banken
0
28.976
13.116
58.150
6.767
12.688
0
0
Verbindlichkeiten Kunden
602.344
657.637
619.075
722.217
496.146
171.769
225.733
223.145
Verbriefte Verbindlichkeiten
557.947
571.185
749.730
192.045
4.761.452
5.116.885
1.408.600
1.676.346
Bürgschaften, Garantien, Haftungen
120.650
99.359
56.026
47.728
87.976
99.297
60.308
47.472
Derivate Marktwert Aktiva
6.248
3.803
7.047
5.834
114.805
110.665
290.972
262.181
Derivate Marktwert Passiva
4.482
4.734
18.076
3.305
131.756
167.603
121.676
126.094
3.b Auf fremde Währung lautende Bilanzposten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Aktiva in fremder Währung
2.149.119
2.168.479
Passiva in fremder Währung
1.925.862
2.002.618
3.c Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die
Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind
im Anla-
gespiegel ersichtlich.
Anschaffungs-
und Herstellungskosten
TEUR
Stand zum
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen/
Stand zum
01.01.2025
Währungseffekte
31.12.2025
Wertpapiere Finanzanlagen
2.929.322
658.619
-517.729
-3.127
3.067.084
Beteiligungen
11.836
0
0
0
11.836
Verbundene Unternehmen
163.927
0
0
0
163.927
Grundstücke
4.140
0
0
0
4.140
Gebäude
27.815
93
0
28
27.936
Betriebs-
und Geschäftsausstattung
16.749
925
-751
6
16.930
Software
11.976
268
0
214
12.459
Anlagen in Bau
20
291
0
0
311
Geleistete Anzahlungen
584
856
0
-191
1.250
Gesamt
3.166.368
661.052
-518.480
-3.069
3.305.871
Kumulierte Abschreibung
TEUR
Stand zum
Abschreibung
Zuschreibung und
Abgänge
Stand zum
01.01.2025
Währungseffekte
31.12.2025
Wertpapiere Finanzanlagen
-24.529
-8.837
-9.036
0
-42.402
Beteiligungen
-271
-1.407
0
0
-1.678
Verbundene Unternehmen
-45.837
-1.312
0
0
-47.149
Grundstücke
-10
0
0
0
-10
Gebäude
-20.097
-735
-28
0
-20.860
Betriebs-
und Geschäftsausstattung
-11.851
-1.154
-3
683
-12.325
Software
-10.180
-664
-12
0
-10.855
Anlagen in Bau
0
0
0
0
0
Geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
Gesamt
-112.774
-14.109
-9.080
683
-135.280
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 32
Buchwerte des Anlagevermögens
TEUR
Buchwert
Buchwert
31.12.2025
31.12.2024
Wertpapiere Finanzanlagen
3.024.682
2.904.793
Beteiligungen
10.158
11.565
Verbundene Unternehmen
116.778
118.090
Grundstücke
4.130
4.130
Gebäude
7.076
7.718
Betriebs-
und Geschäftsausstattung
4.604
4.898
Software
1.603
1.796
Anlagen in Bau
311
20
Geleistete Anzahlungen
1.250
584
Gesamt
3.170.592
3.053.594
(4) FORDERUNGEN
Die Fristigkeiten werden unter Note (3.a) dargestellt.
Forderungen an verbundene Unternehmen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen an Kunden
830.740
765.629
davon nachrangig
3.370
3.503
davon unverzinst
10.712
11.277
Im Aktivposten Forderungen an Kunden sind zum Diskont herein-
genommene Wechsel in Höhe von TEUR 39.704 (2024: TEUR 28.259)
enthalten.
Im Aktivposten Forderungen an Kunden sind unverbriefte Forde-
rungen enthalten, für die die Bank nach folgenden Arten besichert
ist:
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Kommunale Deckungsdarlehen
743.783
584.606
Deckungsdarlehen Pfandbriefe
7.425.029
7.185.716
Lombarddarlehen und -kredite
126.713
138.428
Darlehen und Kredite mit sonstigen
Sicherheiten
4.513
19.471
Darlehen und Kredite mit Anboten
144.868
214.406
Darlehen und Kredite unbesichert
2.665.508
2.812.363
Darlehen und Kredite
11.110.414
10.954.990
Im Aktivposten Forderungen an Kunden ist Treuhandvermögen
von TEUR 63.865 (2024: TEUR 71.186)
enthalten. Darüber hinaus hal-
ten wir aus Konsortialfinanzierungen treuhändig für andere Kredit-
institute Hypotheken mit einem Nominalwert von TEUR 182.598
(2024: TEUR 132.882).
Der Deckungsstock für Pfandbriefe enthält Kreditforderungen der
Zweigniederlassung St. Gallen in Höhe von TEUR 1.114.055 (2024:
TEUR 1.045.217). Um die gleichwertige rechtliche und wirtschaftliche
Stellung der Pfandbriefgläubiger in Bezug auf diese Deckungswerte
zu gewährleisten, wurden die Kreditforderungen einschließlich ih-
rer hypothekarischen Besicherung auf die HVS Sicherheitenverwal-
tung GmbH mit Sitz in der Schweiz als Sicherheitentreuhänder
der
Pfandbriefgläubiger im Weg einer Sicherungsübereignung übertra-
gen.
Risikovorsorge Forderungen an Kunden, Kreditinstitute und
Wertpapiere
Den besonderen Risiken des Bankgeschäfts trägt die Bank durch
konservative Kreditvergabe und vorsichtige Bildung von Einzel-
und Portfoliowertberichtigungen im Rahmen der Forderungsbe-
wertung in vollem Umfang Rechnung. Für die vorhandenen Boni-
tätsrisiken werden nach konzerneinheitlichen Maßstäben Wertbe-
richtigungen gebildet.
Risikovorsorgen werden auf Basis von Einschätzungen über die
Höhe der künftigen Kreditausfälle und Zinsnachlässe gebildet. Eine
Einzelwertberichtigung ist angezeigt, wenn aufgrund beobachtba-
rer Kriterien wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins- und Tilgungs-
verpflichtungen vertragsmäßig geleistet werden können. Die Höhe
der Einzelwertberichtigung entspricht der Differenz zwischen dem
Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows
unter Berücksichtigung werthaltiger abgezinster Sicherheiten.
Der Gesamtbetrag der Risikovorsorge wird, sofern er sich auf bilan-
zielle Forderungen bezieht, von den Forderungen an Kunden, Kre-
ditinstitute und Wertpapiere abgesetzt. Die Risikovorsorge für au-
ßerbilanzielle Geschäfte (Avale, Indossamentverbindlichkeiten,
Kre-
ditzusagen) wird hingegen als Rückstellung für Kreditrisiken ge-
zeigt. Uneinbringliche Forderungen werden direkt abgeschrieben.
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen werden erfolgswirksam
erfasst.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und das Austrian Financial
Report-
ing and Auditing Committe (AFRAC) haben im Juni 2022 ein ge-
meinsames Positionspapier zu „Fragen der Folgebewertung bei Kre-
ditinstituten“ herausgegeben. § 201 Abs. 2 Z 7 UGB verlangt eine
Berücksichtigung von statistisch ermittelbaren Erfahrungswerten
aus gleich gelagerten Sachverhalten.
Da die Hypo Vorarlberg seit
dem 1. Jänner 2018 einen Konzernabschluss nach IFRS erstellt und
somit die erwarteten Kreditverluste
nach IFRS 9 ermittelt, verfügt
sie über die geforderten „statistisch ermittelten Erfahrungswerte
aus gleich gelagerten Sachverhalten“. Daher waren diese bei der
Bewertung der erwarteten Kreditverluste auch nach UGB zu be-
rücksichtigen. Bei der Schätzung der erwarteten Kreditausfälle fin-
det eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung unter Berück-
sichtigung der besten verfügbaren Informationen und des Zeitwer-
tes des Geldes statt.
Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die Wertberichtigungen auf
TEUR 173.672 (2024: TEUR 143.951).
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Stufe 1
17.013
18.407
Stufe 2
25.437
26.093
Stufe 3
130.537
94.417
POCI
685
5.035
Stufe 3 und POCI
davon signifikante Forderungen
128.593
96.351
davon nicht signifikante Forderungen
2.629
3.100
Wertberichtigungen
173.672
143.951
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 33
Bei den Forderungen, bei denen noch keine wesentliche Ver-
schlechterung des Ausfallsrisikos eingetreten ist (Stufe 1),
wurde unternehmensrechtlich eine Portfoliowertberichtigung
auf Basis des „12-month expected credit loss“ ermittelt.
Bei den Forderungen, für die sich seit dem Zugang das Aus-
fallsrisiko signifikant erhöht hat (Stufe 2), wurde unterneh-
mensrechtlich eine Portfoliowertberichtigung auf Basis des
„lifetime expected credit loss“ gebildet.
In die Stufe 3 fallen alle Geschäfte, die kein Lebendrating auf-
weisen. Hier werden für signifikante Forderungen individuelle
Wertberichtigungen gebildet.
Für nicht signifikante Forderun-
gen (< TEUR 150) wurde eine standardisierte Wertberichti-
gung ermittelt.
Bei Forderungen, die bereits zum Zugangszeitpunkt objektive
Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen, handelt es sich
um Purchased or Originated Credit Impaired-Aktivpositionen
(POCI).
Nachhaltigkeitsrisiken
Die Bank strebt eine Messung und Begrenzung der Nachhaltigkeits-
risiken an. Negative Auswirkungen, die durch die aktuellen oder zu
erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf Kun-
den oder Ausleihungen entstehen können, sollen gemessen und
begrenzt werden. Das Reputationsrisiko ist davon umfasst. Die
Nachhaltigkeit in der „Inside-Out-Perspektive“ und die damit ver-
bundene Außenwirkung sind deshalb indirekt auch risikorelevant.
Die Bank unternimmt in allen drei Aspekten (ökologische und sozi-
ale Risiken, sowie Risiken aus der Unternehmensführung) Anstren-
gungen zur Risikobegrenzung.
Umweltrisiken sind eine Untergruppe der Nachhaltigkeitsrisiken. Sie
werden in physische Klimarisiken und Transitionsrisiken unterteilt,
wobei es zwischen diesen beiden Kategorien auch Wechselwirkun-
gen gibt. Im Hinblick auf die Risikomessung liegt der Fokus aktuell
auf Klimarisiken, wobei sowohl physische als auch transitorische Ri-
siken gemessen und begrenzt werden sollen. Die möglichen Aus-
wirkungen von Risiken aus abnehmender Biodiversität werden
ebenfalls überwacht.
Der globale Klimawandel ist mit erheblichen Risiken verbunden, die
sich negativ auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken können. Bei
der Hypo Vorarlberg werden diese Risiken systematisch analysiert
und gesteuert. Der Klimawandel hat das Potenzial, Wirtschaft und
Gesellschaft grundsätzlich neu zu ordnen. Viele Unternehmen sind
gezwungen ihr Geschäftsmodell angesichts physischer Risiken,
neuer regulatorischer Anforderungen oder eines geänderten Kun-
denverhaltens zu überdenken. Auch Banken können sich diesen
Entwicklungen nicht entziehen.
Die Hypo Vorarlberg ist entschlossen, die physischen Risiken und
Transitionsrisiken des Klimawandels zu steuern und die Resilienz ih-
res Geschäftsmodells zu stärken. Das Unternehmen setzt geeignete
Maßnahmen, um Klimarisiken zu identifizieren und wirksam steu-
ern zu können. Gesetzliche Vorgaben (z.B. EU-Offenlegungs-verord-
nung, EBA-Richtlinien zur Kreditvergabe und -überwachung, EBA-
Richtlinie zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken) geben da-
bei den Rahmen vor, die Zuständigkeit liegt beim Gesamtvorstand.
Physische Klimarisiken
Unter den physischen Risiken des Klimawandels sind jene Risiken
zu verstehen, die sich unmittelbar aus klimatischen Veränderungen
ergeben – etwa Temperaturveränderungen, das häufigere Auftre-
ten von Wetterextremen (z.B. Kälte-
oder Dürreperioden) oder Na-
turkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Lawinen). Die verschie-
denen Wirtschaftsbranchen sind von diesen Risiken unterschiedlich
stark betroffen. Zu den verletzlichsten Branchen zählt laut der ös-
terreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) u.a. die Land- und Forst-
wirtschaft, die Lebensmittelproduktion, der Transportsektor sowie
der Tourismus-
oder Energiesektor.
Transitionsrisiken des Klimawandels
Im Unterschied zu den physischen Risiken des Klimawandels be-
schreiben Transitionsrisiken jene möglichen Folgeerscheinungen,
die sich aus der Entwicklung in Richtung eines ökologischeren Wirt-
schaftssystems ergeben. Darunter fallen sowohl politische und re-
gulatorische Maßnahmen gegen den Klimawandel (z.B. Einführung
einer CO
2
-Steuer) als auch Veränderungen im Konsumverhalten
(z.B. Trend zu umweltschonenden Mobilitätslösungen) und
in der
Technik (z.B. Entwicklung einer klimafreundlicheren Alternative zu
Produkten oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet).
Besonders betroffen von den Transitionsrisiken des Klimawandels
sind jene Branchen, die stark von fossilen Brennstoffen abhängen
(z.B. Energieerzeugung, Eisen- und Stahlindustrie) oder deren Pro-
dukte hohe Emissionen verursachen (z.B. Autohersteller).
Während die direkten physischen Klimarisiken für die Bankinfra-
struktur als ernstzunehmend, aber eher gering eingestuft werden,
sind es vor allem die indirekten physischen Klimarisiken im Kernge-
schäft, die für das Unternehmen von Bedeutung sind (z.B. Finanzie-
rungen für Unternehmen, die physischen Risiken ausgesetzt sind).
Transitionsrisiken des Klimawandels betreffen die Hypo Vorarlberg
ebenfalls hauptsächlich im Kerngeschäft (z.B. Finanzierungen für
Unternehmen, deren Geschäftsmodelle durch klimatische Verände-
rungen auf die Probe gestellt werden).
Sensitivitätsanalyse
Im Folgenden wird dargestellt, wie sich das Volumen und die er-
wartete Risikovorsorge in den Stages 1 und 2 bei Anwendung von
unterschiedlichen PD-Kurven verändern würden. Zur Anwendung
kommen dabei drei Szenarien:
Hauptszenario
Negativszenario
Positivszenario
Volumen
TEUR
Stage 1
Stage 2
Hauptszenario
66.397
-66.397
Negativszenario
-171.800
171.800
Positivszenario
168.042
-168.042
Risikovorsorge
TEUR
Stage 1
Stage 2
Hauptszenario
-523
-1.226
Negativszenario
1.629
3.295
Positivszenario
-932
-3.006
Das Volumen in Stage 2 würde im Negativszenario um
TEUR 171.800 ansteigen. Die Risikovorsorge für Stage 1 und 2 würde
in Summe um TEUR 4.924 ansteigen. Im Positivszenario würde das
Volumen in Stage 2 um TEUR 168.042 und die Risikovorsorgen für
Stage 1 und 2 um TEUR 3.938 sinken.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 34
(5) WERTPAPIERE
Gesamtbestand
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Wertpapiere inklusive anteiligen Zinsen
im
Eigenstand
3.067.285
2.938.466
davon dem Finanzanlagevermögen ge-
widmet
3.062.011
2.935.855
Als Finanzanlagevermögen wird der nicht für die Liquiditätssteue-
rung benötigte Teil der festverzinslichen Wertpapiere und ausge-
wählte Anteile an Investmentfonds und Aktien definiert.
Das Institut führt ein Wertpapierhandelsbuch innerhalb der
Gren-
zen des Artikel 94 CRR
(„Ausnahme Handelsbuchtätigkeiten von
geringem Umfang“). In diesem Handelsbuch sind zum Stichtag
31. Dezember 2025 Wertpapiere mit einem Bilanzwert von TEUR 147
(2024: TEUR 148) enthalten.
Wertpapiere des Anlagevermögens
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung
bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
802.130
558.695
Forderungen an Kreditinstitute
90.426
112.514
Forderungen an Kunden
218.896
286.333
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
1.949.630
1.975.811
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
929
2.502
Summe
3.062.011
2.935.855
Wertpapiere des Umlaufvermögens
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen an Kreditinstitute
4.673
2.338
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
328
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
272
274
Summe
5.274
2.611
In den Aktivposten Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zu-
gelassen sind und Schuldverschreibungen und andere festverzinsli-
che Wertpapiere sind Wertpapiere enthalten, die für folgende Zwe-
cke als Sicherstellung gewidmet sind:
Börsennotierte Wertpapiere und Beteiligungen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung
bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
766.910
521.239
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
1.924.315
1.960.427
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
3
2
Summe
2.691.228
2.481.668
Nicht börsennotierte Wertpapiere und Beteiligungen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung
bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
35.220
37.456
Forderungen an Kreditinstitute
95.099
114.852
Forderungen an Kunden
218.896
286.333
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
25.643
15.384
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
1.199
2.775
Beteiligungen
10.158
11.565
Anteile an verbundenen Unternehmen
116.778
118.090
Summe
502.993
586.453
In diesem Posten sind
keine verbrieften oder unverbrieften Schuld-
verschreibungen/Wertpapiere an
verbundenen Unternehmen
oder
an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, ent-
halten.
Das Bewertungsergebnis für Investmentfonds, die nicht die Eigen-
schaft von Finanzanlagen haben, das über die Gewinn- und Verlust-
rechnung gebucht wurde, beträgt im Berichtsjahr TEUR -3 (2024:
TEUR 23).
Im Wertpapierbereich errechnen sich stille Lasten zwischen Bilanz-
kurswert und Tageskurswert von TEUR -72.210 (2024:
TEUR -65.904).
Buchwerte der fix und variabel verzinsten
Wertpapiere
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Fix
2.770.862
2.462.270
Variabel
296.423
476.196
Beizulegende Zeitwerte der fix und variabel verzinsten
Wertpa-
piere
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Fix
2.660.323
2.369.562
Variabel
297.361
471.904
Abschreibungen und
Zuschreibungen der
Wertpapiere des
Anlage-
vermögens
TEUR
2025
2024
Abschreibungen
364
351
Zuschreibungen
164
309
Abschreibungen und Zuschreibungen der Wertpapiere des Um-
laufvermögens
TEUR
2025
2024
Abschreibungen
5
5
Zuschreibungen
4
47
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 35
Weitere Informationen zu Wertpapieren
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Nachrangige Wertpapiere im Posten Schuld-
verschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
67.347
72.264
Unterschiedsbetrag aus Agien
15.939
21.002
davon Neugeschäft
2.765
1.214
Unterschiedsbetrag aus Disagien
11.791
9.923
davon Neugeschäft
2.991
2.244
Abschreibungen gemäß § 56 Abs. 2 BWG
5.588
6.578
Zuschreibungen gemäß § 56 Abs. 3 BWG
5.008
3.365
Der Unterschiedsbetrag zwischen den höheren fortgeschriebenen
Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag von Schuldver-
schreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, welche
die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird gemäß § 56 Abs. 2
BWG mittels Effektivzinsmethode zeitanteilig abgeschrieben. Die
Vorjahreszahl wurde angepasst.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den höheren fortgeschriebenen
Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag von Schuldver-
schreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, welche
die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird gemäß § 56. Abs. 3
BWG mittels Effektivzinsmethode zeitanteilig zugeschrieben. Die
Vorjahreszahl wurde angepasst.
Im Jahr 2026 werden festverzinsliche Wertpapiere mit einem Be-
trag von TEUR 488.926 (2025:
TEUR 339.460) sowie begebene
Schuldverschreibungen mit einem Betrag von TEUR 1.274.257
(2025: TEUR 781.206) zur Rückzahlung fällig.
Wertpapiere nach Bewertungslevel
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Bewertungslevel 1
2.866.692
2.606.428
Bewertungslevel 2
31.849
93.856
Bewertungslevel 3
168.744
238.182
Summe
3.067.285
2.938.466
Die Anleihegläubiger der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), der
Abbaueinheit der früheren Hypo Alpe-Adria-Bank International AG,
stimmten vor acht Jahren mit großer Mehrheit zu, ihre Papiere un-
ter Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen an das Land Kärnten
abzutreten. Die Hypo Vorarlberg hat im Zuge der Annahme des
Umtauschangebotes des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds
eine
„Besserungszusage“ erworben, die sich im sogenannten „Bedingten
Zusätzlichen Kaufpreis“ wiederfindet. Die verkaufenden Investoren
bekommen eine Nachzahlung, sollte der Verwertungserlös aus der
HETA über dem erwarteten Recovery-Wert (zzgl. Prämie) des jewei-
ligen Instruments liegen. Die Ausgleichszahlung wird in der Berech-
nung der Besserungszusage nicht berücksichtigt. Der Wert des Bes-
serungsanspruchs beträgt zum Stichtag 6,79 %. Ein Ansatz im
UGB/BWG ist aufgrund der bestehenden Risiken und Unsicherhei-
ten im Zusammenhang mit dem Recovery und dem Auszahlungs-
zeitpunkt nicht zulässig.
(6) BETEILIGUNGEN UND VERBUNDENE UNTERNEHMEN
Die Bank war zum Jahresende an folgenden Unternehmen mit 20 %
und mehr beteiligt:
TEUR
Buchwert
Kapitalanteil
Eigenkapital gemäß
Ergebnis gemäß
Letzter
der Bank
§ 224 UGB
§ 231 Abs. 2 Z 21 UGB
Jahres-
abschluss
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
2025
2024
vom
"Hypo-Rent" Leasing-
und Beteiligungs-
gesellschaft mbH, Dornbirn
13.110
13.110
100,00 %
100,00 %
18.404
20.104
800
713
31.12.2025
Hypo Vorarlberg Holding(Italien) –
G.m.b.H., Bozen, Italien
58.936
59.739
100,00 %
100,00 %
67.611
65.078
2.533
2.106
31.12.2025
Hypo Immobilien & Leasing GmbH,
Dornbirn
163
163
100,00 %
100,00 %
1.443
9.105
-162
444
31.12.2025
HIL Mobilienleasing GmbH & Co KG,
Dornbirn
11.700
11.700
100,00 %
100,00 %
11.626
8.259
3.367
1.124
31.12.2025
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH,
Wien
1.033
1.033
37,50 %
37,50 %
5.154
5.038
1.044
903
31.12.2025
"Wirtschafts-Standort Vorarlberg"
Betriebsansiedlungs GmbH, Dornbirn
12
12
33,30 %
33,30 %
37
37
-1.390
1.716
31.12.2025
Hypo-Vorarlberg Leasing A.G., Bozen,
Italien
16.810
17.310
25,00 %
25,00 %
83.585
80.768
2.770
3.687
31.12.2025
Hypo Vorarlberg Immo Italia G.m.b.H.,
Bozen, Italien
5.115
5.021
25,00 %
25,00 %
15.517
15.124
393
-710
31.12.2025
Die Tabelle stellt das Ergebnis sowie das
Eigenkapital des letzten Geschäftsjahres, für
das ein Jahresabschluss vorliegt, dar. Zu
verbundenen Unter-
nehmen wurden lediglich bankübliche Beziehungen zu marktüblichen
Konditionen unterhalten.
Zum Jahresultimo bestand mit der Hypo Immobilien & Leasing GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft. Des Weiteren wurde die Hypo EQUITY
Unternehmensbeteiligung AG zum 23. Mai 2025 auf die Hypo EQUITY
Beteiligungs GmbH, die sich in Liquidation befindet, verschmolzen.
(7) SACHANLAGEN
Der Grundwert (Buchwert) der bebauten Grundstücke beträgt zum Bilanzstichtag
TEUR 4.096 (2024: TEUR 4.096).
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 36
(8) SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Abgrenzungen von derivativen Finanzgeschäften
83.634
80.470
Verrechnungsdebitoren
3.145
4.219
Forderungen Finanzamt
23.243
10.174
Ergebnisabgrenzungen
10.306
13.789
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
279
229
Die Ergebnisabgrenzungen werden zum überwiegenden Teil erst nach
dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.
Derivative Finanzgeschäfte
Die Anschaffungskosten von derivativen Finanzinstrumenten werden
aktiviert bzw. passiviert und über die Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß
Laufzeit verteilt aufgelöst.
TEUR
Art
Nominalwerte
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Devisentermingeschäfte
Ankäufe
196.102
224.663
6.898
3.153
6.661
2.931
Verkäufe
195.860
224.601
0
0
0
0
Währungsswaps
Ankäufe
207.914
158.179
237
436
493
614
Verkäufe
208.087
158.774
0
0
0
0
Zinsswaps
Ankäufe
13.964.626
13.997.747
358.163
336.850
232.392
269.809
Verkäufe
13.964.626
13.997.747
0
0
0
0
Cross-Currency-Swaps
Ankäufe
523.157
847.578
25.540
21.792
35.443
27.280
Verkäufe
528.048
845.072
0
0
0
0
Währungsoptionen
Ankäufe
1.008
2.059
20
8
20
8
Verkäufe
1.008
2.059
0
0
0
0
Zinsoptionen
Ankäufe
299.494
300.457
28.214
20.244
981
1.094
Verkäufe
271.442
271.576
0
0
0
0
Die gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 vom Juni 2022 berechneten
Werte betragen:
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Drohverlustrückstellung inklusive
Stand Alone Derivate
10.783
14.018
Beizulegender Zeitwert in Sicherungs-
beziehungen
mit positivem Marktwert
391.913
362.781
mit negativem Marktwert
275.984
301.467
davon aufgrund einer effektiven
Sicherungsbeziehung im Rahmen der
Drohverlustrückstellung nicht berücksich-
tigt
270.746
288.899
Gewinn aus der vorzeitigen Beendigung von
effektiven Sicherungsbeziehungen
334
1.749
Für die derivativen Finanzinstrumente wurden als Sicherstellung
Collateral-Zahlungen in Höhe von TEUR 139.369 (2024:
TEUR 124.240) an die jeweiligen Geschäftspartner geleistet. Diese
Collateral-Forderungen sind im Posten Forderungen an Kreditinsti-
tute in Höhe von TEUR 135.315 (2024: TEUR 111.478) sowie im Posten
Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 4.054 (2024:
TEUR 12.762) enthalten.
(9) LATENTE STEUERN
Aus der Anwendung von § 198 Abs. 10 UGB ergeben sich zum Bi-
lanzstichtag aktive latente Steuern von TEUR 5.644 (2024:
TEUR 11.886). Der Berechnung der aktiven latenten Steuern wird
ein
Steuersatz von 23 % für Österreich und 14,3 % für die Schweiz zu
Grunde gelegt. Die Differenzen aus dem Unterschied der steuerli-
chen und handelsrechtlichen Bemessungsgrundlage resultieren aus
Personalrückstellungen, Wertberechtigungen, nicht absetzbaren
sonstigen Rückstellungen und Beteiligungsabschreibungen.
Die Be-
messungsgrundlage hat sich von TEUR 51.891 per 31. Dezember
2024 auf TEUR 24.541 zum Bilanzstichtag verringert.
(10) VERBINDLICHKEITEN
Die Fristigkeiten werden unter Note (3.a) ausgewiesen.
Treuhandverbindlichkeiten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu-
ten
50.054
58.005
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
13.810
13.182
Im Passivposten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Mündel-
gelder von TEUR 20.203 (2024: TEUR 20.067) enthalten. Für diese
Mündelgelder haftet das Land Vorarlberg noch mit TEUR 18 (2024:
TEUR 20). Zusätzlich wird gemäß § 230a ABGB ein Deckungsstock
von TEUR 25.128 (2024: TEUR 29.370) in Wertpapieren gehalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zerobonds der Passivposten
Verbriefte Verbindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Zero-Bonds
72.823
70.113
Rückzahlungsbeträge der Zero-Bonds
91.946
91.946
Abgrenzungen von derivativen
Finanzinstrumenten
33.991
35.989
Verrechnungskreditoren
11.351
12.127
Ergebnisabgrenzungen
7.532
3.230
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
43
62
Die Ergebnisabgrenzungen werden zum überwiegenden Teil erst
nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 37
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
(unverbrieft)
20.942
20.623
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten (unverbrieft)
2.264
1.372
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
(unverbrieft)
639
138
Hypothekenbankgeschäfte gemäß Pfandbriefgesetz
TEUR
Verbriefte
Deckungsdarlehen/
Deckungsfähige
Verbindlichkeiten
Deckungskredite
Wertpapiere
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Pfandbriefe
4.367.724
4.503.694
5.990.973
5.565.320
0
0
Öffentliche Pfandbriefe
168.228
165.789
529.677
483.065
88.745
104.395
Summe
4.535.952
4.669.483
6.520.650
6.048.385
88.745
104.395
TEUR
+/- Über-/
Ersatzdeckung
31.12.2025
31.12.2024
Pfandbriefe
1.623.249
1.061.625
Öffentliche Pfandbriefe
425.194
421.672
Summe
2.048.443
1.483.297
Als Sicherheit gestellte Vermögenswerte
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
für verbriefte Verbindlichkeiten
Deckungsstock für öffentliche Pfandbriefe
618.422
587.461
davon Darlehen und Kredite
529.677
483.065
davon Wertpapiere
88.745
104.395
Deckungsstock für hypothekarische
Pfandbriefe
5.990.973
5.565.320
davon Darlehen und Kredite
5.990.973
5.565.320
für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
auf dem Sicherheitendepot der OeNB
eingelieferte Wertpapiere
838.573
906.181
an die OeNB zedierte Darlehen und Kredite
309.278
264.361
für Einlagen verpfändete Darlehen und
Kredite
19.999
19.500
für Repogeschäfte eingelieferte Wertpapiere
1.885.160
1.670.182
für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
für Mündelgelder gehaltene Wertpapiere
als Deckungswerte
26.000
29.499
für Rückstellungsverpflichtungen
für Pensionsrückstellung gehaltene
Wertpapiere als Deckungswerte
2.000
2.000
für Eventualverpflichtungen aus Derivaten
für Derivate geliefertes Collateral
139.369
124.240
davon Darlehen und Kredite
139.369
124.240
für Eventualverpflichtungen aus
Wertpapierleihen
für Wertpapierleihen eingelieferte
Wertpapiere
10.000
0
für den Zutritt zu Handelsplattformen
für Kautionen und Margins eingelieferte
Wertpapiere
15.643
15.143
(11) RÜCKSTELLUNGEN
Zum Ende des Geschäftsjahres haben 9 Pensionisten und Hinter-
bliebene (2024: 10)
Anspruch auf eine Bankpension. 43 Mitarbeiter
(2024: 37) der Filiale St. Gallen haben einen Anspruch auf eine leis-
tungsorientierte Pension, daher werden Beiträge an die BVG-Sam-
melstiftung Swiss Life AG entrichtet. Die Berechnung des Rückstel-
lungsbedarfs ergibt gesamt einen Wert von TEUR 3.071 (2024:
TEUR 3.988). Zum Ende des Geschäftsjahres haben 142 aktive
Dienstnehmer (2024: 149) Anspruch auf eine Abfertigung. Die Be-
rechnung des Rückstellungsbedarfs ergibt einen Wert von
TEUR 13.261 (2024: TEUR 14.099).
Im Passivposten Rückstellungen sonstige sind Rückstellungen für
drohende Verluste aus Derivaten TEUR 10.783 (2024: TEUR 14.018),
für Rechtsrisiken, Kreditrisiken und Haftungen von TEUR 15.464
(2024: TEUR 18.907) und für Jubiläumsgelder, nicht verbrauchten
Urlaub und sonstige Personalkosten von TEUR 8.509 (2024:
TEUR 8.773)
enthalten.
Mit dem Entfall der umsatzsteuerlichen Zwischenbankbefreiung
zum 1. Jänner 2025 entstehen operative Risiken für die Hypo Vorarl-
berg. Der EuGH könnte die bisher geltende Befreiung als eine unzu-
lässige Beihilfe werten, wodurch es zu einer Rückforderung kom-
men könnte. Aufgrund dessen wurde im Geschäftsjahr 2024 eine
Rückstellung in Höhe von TEUR 5.299 gebildet. Rückstellungen für
operative Risiken und Kosten sind in den Rückstellungen für
Rechtsrisiken, Kreditrisiken und Haftungen enthalten.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 38
(12) ERGÄNZUNGSKAPITAL GEMÄß TEIL 2 TITEL I KAPITEL 4 DER VERORDNUNG
(EU) NR. 575/2013
In der Position Ergänzungskapital sind fünf Anleihen (2024: sechs) mit
einem Bilanzwert von TEUR 246.865 (2024: TEUR 295.747) zuzüglich
einer
Zinsabgrenzung von TEUR 1.594 (2024: TEUR 1.751) enthalten. Die durchschnittliche
Verzinsung der Anleihen am Jahresende beträgt 3,09 % und
die durchschnittliche Restlaufzeit beläuft sich auf 4,60 Jahre.
Nachstehende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10
% des Gesamtbetrages, der oben summiert dargestellten nachrangigen
Verbindlich-
keiten:
ISIN
Währung
Emissionsvolumen
Verzinsung
Nominalzins
Laufzeit
Weiterführende
in TEUR bzw TCHF
Angaben
AT0000A1YQ55
EUR
50.000
fix
3,125 %
2017 - 2027
*)
CH0461238948
CHF
100.000
fix
1,625 %
2019 - 2029
*)
AT0000A321S4
EUR
44.000
fix
4,750 %
2022 - 2032
*)
*) Keine Kündigungs-
oder Umwandlungsmöglichkeit, wird am Ende der Laufzeit mit dem Nennwert getilgt
Die Bank hat zum Bilanzstichtag Ergänzungskapital inklusive Zinsen von
TEUR 130 (2024: TEUR 0) im Eigenbestand.
(13) ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL GEMÄß TEIL 2 TITEL I KAPITEL 3
DER VERORDNUNG (EU) NR. 575/2013
ISIN
Ausgabedatum
Währung
Emissionsvolumen
Verzinsung
Laufzeit
in Tausend
AT0000A1LKA4
27. Juni 2016
EUR
10.000
1)
endlos
AT0000A20DC3
28. Mai 2018
EUR
40.000
2)
endlos
CH1494626265
14. November 2025
CHF
50.000
3)
endlos
1) 5,87 % p.a. für die ersten zehn Jahre und danach 6-Monats-Euribor zuzüglich 5,30 % p.a. (jährliche Zahlung)
2) 6,125 % p.a. für die ersten zwölf Jahre und einen Monat und danach 6-Monats-Euribor zuzüglich 5,00
% p.a. (halbjährliche Zahlung)
3) 4,375 % p.a. für die ersten fünf Jahre und drei Monate und danach 5-Jahres-CHF-Mid-Swapsatz zuzüglich 4,246 % p.a.
(jährliche Zahlung)
Die Anleihe AT0000A1LKA4 ist seitens der Emittentin nach zehn
Jahren kündbar, danach jährlich. Die Anleihe AT0000A20DC3
ist nach Wahl der
Emittentin erstmals nach zwölf Jahren und einem Monat rückzahlbar,
danach jährlich. Die Anleihe CH1494626265 ist nach Wahl der Emittentin
erstmals nach fünf Jahren und drei Monaten rückzahlbar, danach
jährlich.
Zum Stichtag beträgt die Zinsabgrenzung für drei Anleihen TEUR 628
(2024: TEUR 321). Die Anleihen sind unbesichert, nachrangig und haben
eine unbegrenzte Laufzeit.
(14) GEZEICHNETES KAPITAL
Das gezeichnete Kapital und die Eigentums- und Stimmrechtsverhältnisse
der Bank setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen (gegen-
über dem Vorjahr keine Änderung):
Eigentümer/Aktionäre
Art
Stückanzahl
Nominalwert
Anteile gesamt
Stimmrecht
31.12.2025
TEUR
Vorarlberger Landesbank-Holding
Namensstückaktien
243.485
124.651
76,8732 %
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH*)
Namensstückaktien
73.251
37.501
23,1268 %
23,1268 %
- Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
- Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
316.736
162.152
100,0000 %
100,0000 %
*) 66,6667 % Landesbank Baden-Württemberg und 33,3333 % Landeskreditbank Baden-Württemberg
- Förderbank, Karlsruhe
Die Bank und die Tochtergesellschaften haben zum Bilanzstichtag keine
eigenen Aktien im Eigenbestand.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 39
(15) KERNKAPITAL UND ERGÄNZENDE EIGENMITTEL GEMÄß CRR
Die Eigenmittel setzen sich zum Bilanzstichtag
wie folgt zusammen:
Hartes Kernkapital (CET1) gemäß CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Als hartes Kernkapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
206.826
206.826
Einbehaltene Gewinne
1.022.425
1.004.783
Sonstige Rücklagen
139.082
139.082
Immaterielle Vermögenswerte
-2.853
-2.380
Verbriefungspositionen
-6.965
-7.341
Unzureichende Deckung notleidender
Risi-
kopositionen
-9.790
-7.485
Sonstige Übergangsanpassungen am harten
Kernkapital
0
1.396
Hartes Kernkapital (CET1)
1.348.725
1.334.880
Zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
103.683
50.000
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
103.683
50.000
Ergänzungskapital (T2) gemäß CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapi-
talinstrumente
189.323
228.585
Ergänzungskapital (T2)
189.323
228.585
Gesamtrisikobetrag gemäß CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Risikogewichtete Forderungsbeträge
8.493.497
8.398.487
Gesamtforderungsbetrag für Positions-,
Fremdwährungs-
und Warenpositionsrisiken
805
407
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
operationelle Risiken
423.183
450.957
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
Anpassung der Kreditbewertung
40.819
29.098
Gesamtrisikobetrag
8.958.304
8.878.949
Zusammensetzung Eigenmittel gemäß CRR und
Eigenmittelquoten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Hartes Kernkapital (CET1)
1.348.725
1.334.880
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
103.683
50.000
Kernkapital (T1)
1.452.407
1.384.880
Ergänzungskapital (T2)
189.323
228.585
Gesamteigenmittel
1.641.730
1.613.465
Quote des harten Kernkapitals (CET1)
15,06 %
15,03 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,21 %
15,60 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,33 %
18,17 %
(16) EIGENMITTEL DER KREDITINSTITUTSGRUPPE GEMÄß CRR
Die konsolidierten Eigenmittel und Eigenmittelquoten berechnen
sich wie folgt:
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Hartes Kernkapital (CET1)
1.497.665
1.460.590
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
103.702
50.020
Kernkapital (T1)
1.601.367
1.510.609
Ergänzungskapital (T2)
189.349
228.611
Gesamteigenmittel
1.790.715
1.739.221
Quote des harten Kernkapitals (CET1)
15,85 %
16,21 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,95 %
16,76 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,95 %
19,30 %
(17) EVENTUALVERPFLICHTUNGEN
In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlich-
keiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellung von Si-
cherheiten sind:
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Bürgschaften und Garantien
313.933
282.272
Akkreditive
4.831
20.380
Noch nicht in Anspruch genommene
Kreditzusagen
1.651.693
1.809.269
Darüber hinaus besteht noch folgende weitere Eventualverpflich-
tung:
Verpflichtung aus der gemäß § 8 ESAEG vorgeschriebenen Mit-
gliedschaft bei der Einlagensicherungsgesellschaft "Einlagensi-
cherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA).":
Gemäß § 8 Abs. 1 ESAEG gehört die Hypo Vorarlberg als einla-
genentgegennehmendes Institut (CRR-Institut) mit dem Sitz in Ös-
terreich der einheitlichen Sicherungseinrichtung nach § 1 Abs. 1 Z 1
ESAEG an.
Jede Sicherungseinrichtung hat einen Einlagensicherungsfonds be-
stehend aus verfügbaren Finanzmitteln in der Höhe von zumindest
0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute
(Zielausstattung)
einzurichten. Die Beitragsverpflichtung richtet
sich nach der Höhe der gedeckten Einlagen unter Zugrundelegung
von vorher bestimmten Risikofaktoren (sog. risikobasierte Beitrags-
berechnung). Für die Hypo Vorarlberg ergibt sich im Jahr 2025 so-
wie im Vorjahr kein Beitragsanteil. Darüber hinaus hat die ESA gem.
§ 22 (1) ESAEG ihren Mitgliedsinstituten pro Kalenderjahr Sonder-
beiträge in der Höhe von maximal 0,5 % der Summe der gedeckten
Einlagen ihrer Mitgliedsinstitute vorzuschreiben und zeitgerecht
einzuheben, falls die verfügbaren Finanzmittel einer Sicherungsein-
richtung nicht ausreichen, um die Einleger im Sicherungsfall
zu
entschädigen oder Verpflichtungen aus Kreditoperationen zu be-
dienen.
(18) NIEDERLASSUNG ST. GALLEN (CH)
Die Niederlassung in St. Gallen tritt als Universalbank auf. Sie ist
schwerpunktmäßig in den Bereichen Kreditgeschäft, Vermögens-
verwaltung und Anlageberatung tätig. Das Tätigkeitsgebiet um-
fasst das Gebiet der deutschsprachigen Schweiz (Ostschweiz). Die
Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende auf Vollzeitbasis beträgt 35
(2024: 36) Mitarbeiter.
TEUR
2025
2024
Zinserträge
19.899
30.725
Betriebserträge
16.005
17.517
Jahresergebnis vor Steuern
6.096
6.609
Steuern vom Einkommen
-864
-932
Jahresergebnis nach Steuern
5.232
5.677
Die Beträge stellen Bruttobezüge dar (Konsolidierungsbuchungen
mit der Hypo Vorarlberg sind nicht enthalten).
(19) GESAMTKAPITALRENTABILITÄT
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG beträgt
0,31 % (2024: 0,46 %
).
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 40
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Zinsabgrenzungen bei Derivaten werden über die GuV-Position
Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen gebucht. Für das Ergänzungs-
kapital wird im Berichtsjahr TEUR 9.663 (2024: TEUR 9.319) an Zin-
sen aufgewendet.
In den Provisionserträgen sind TEUR 16.796 (2024: TEUR 17.014) Er-
träge für Verwaltungsleistungen der Bank gegenüber Dritten ent-
halten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentli-
chen Erträge aus vermieteten Liegenschaften von TEUR 683 (2024:
TEUR 665) und Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen von
TEUR 62 (2024: TEUR 838). Beihilfen aus dem EU-Beihilfeverfahren
wurden nicht bezogen.
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
TEUR
2025
2024
Abfertigungszahlungen
-1.142
-467
Zuweisung Abfertigungsrückstellung
-838
-220
Beiträge an die betriebliche Mitarbeiter-
vorsorgekassen
-658
-603
Sonstige betriebliche Aufwendungen
TEUR
2025
2024
Aufwendungen für vermietete
Liegenschaften
-513
-517
Beitrag für Abwicklungsfonds und Einlagen-
sicherung
-44
0
Miet- und Leasingverpflichtungen
-5.803
-5.606
Die Miet- und Leasingverpflichtungen werden für die Geschäfts-
jahre 2026 bis 2030 voraussichtlich TEUR 31.429 (2024:
TEUR 29.059) betragen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
TEUR
2025
2024
Veränderung der aktivischen latenten
Steuern
-6.242
2.797
Belastung für das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-7.194
-8.092
Belastung/Gutschrift für das Ergebnis aus
Vorperioden
5.742
-8.959
Stabilitätsabgabe
-9.525
-2.810
Die Position Belastung/Gutschrift für das Ergebnis aus Vorperioden
umfasst Effekte aus der Betriebsprüfung. Es handelt sich hierbei
überwiegend um temporäre Unterschiede, die in Folge zur Aktivie-
rung latenter Steuerforderungen sowie zur Verrechnung der Steu-
erlast für das aktuelle Wirtschaftsjahr geführt haben.
E.
SONSTIGE ANGABEN
Ergebnisverwendungsvorschlag
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung und
unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen bis zu dieser
Beschlussfassung wird vorgeschlagen auf die Aktien und dem da-
mit verbundenen Grundkapital von TEUR 162.152 eine Dividende in
Höhe von EUR 37 je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten.
Die Ausschüttung ergibt daher bei 316.736 Stück Aktien einen Be-
trag von TEUR 11.719.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ende Februar 2026 haben die USA und Israel in einer konzentrier-
ten Operation die oberste Führungsebene der Islamischen Republik
Iran ausgeschaltet. Seitdem ist der Konflikt weiter eskaliert und
mittlerweile sind auch andere Golfstaaten betroffen. Auslöser wa-
ren Verhandlungen über das Raketen- und Atomprogramm des
Iran unter der Vermittlung des Oman. Mit der Ausweitung des Kon-
flikts auf die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und
den Libanon ist mittlerweile ein Flächenbrand entstanden. Der Iran
hat in der Folge des Konflikts die Straße von Hormus geschlossen
und seit Anfang März 2026 stecken Öl- und Gastanker in der Re-
gion fest, weil die Straße von Hormus nicht mehr passierbar ist. In-
nerhalb von einer Woche sind die Preise für Öl und Gas um teils
25 % angestiegen, was zu einer Belastung der globalen Wirtschaft
und der privaten Haushalte führt. Die weitere Entwicklung ist der-
zeit nicht absehbar. Die Hypo Vorarlberg hat kein Obligo im Iran.
Aktuell gehen wir von keinem länger anhaltenden Krieg aus. Kurz-
fristige Schwankungen in den Energiepreisen sollten keine wahr-
nehmbaren Auswirkungen auf die Risikokosten der Bank haben.
Falls der Krieg länger dauert, sind die Folgen schwer abschätzbar.
Dann ist von einer Erhöhung der Unsicherheiten sowie der Risiko-
kosten auszugehen.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 41
F.
ANGABEN ÜBER ARBEITNEHMER UND
ORGANE
(20) ARBEITNEHMER
Die durchschnittliche Zahl,
der während des Geschäftsjahres be-
schäftigten Arbeitnehmer zeigt sich wie folgt:
2025
2024
Vollzeitbeschäftigte Angestellte
552
536
Teilzeitbeschäftigte Angestellte
144
134
Lehrlinge
7
6
Reinigungspersonal und Arbeiter
1
1
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
704
677
(21) VORSCHÜSSE, KREDITE UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Die folgenden Personen haben für sich und für Unternehmen, bei
welchen sie Beteiligungen halten, zum Jahresultimo von der Bank
Vorschüsse, Kredite und Haftungen zu banküblichen bzw. zu
den
für Bankmitarbeiter geltenden üblichen Konditionen und Bedin-
gungen erhalten:
TEUR
2025
2024
Vorstandsmitglieder
1.313
688
Prokuristen
4.157
6.241
Aufsichtsräte
14.716
18.324
(22) BEZÜGE UND AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND
PENSIONEN
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem Fixbe-
trag. Im Jahr 2025 gibt es keine variable Vergütungskomponente,
sowie auch keine Aufwände für Abfertigungen und Jubiläumsgeh-
älter. Die Bank hat für aktive Vorstandsmitglieder folgende Beträge
aufgewendet:
TEUR
2025
2024
Mag. Michel Haller
438
422
Dr. Wilfried Amann
129
363
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
354
329
Dr. Stephan Sausgruber
257
0
Vorstandsbezüge
1.178
1.114
Für Vorstandsmitglieder im Ruhestand (einschließlich Hinterbliebe-
nen) werden TEUR 86 (2024: TEUR 86) aufgewendet.
Die Aufsichts-
ratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung von insge-
samt TEUR 247 (2024: TEUR 193). An Abfertigungs-
und Pensions-
zahlungen und für Vorsorgen für Abfertigungen und Pensionen in-
klusive Vorsorgekassen hat die Bank im Jahr 2025 für aktive Vor-
standsmitglieder TEUR 125 dotiert (2024: TEUR 127), für leitende An-
gestellte TEUR 297 (2024: TEUR 594), für andere aktive Arbeitneh-
mer TEUR 1.846 (2024: TEUR 1.988) und für Pensionisten TEUR 750
(2024: TEUR 454) aufgewendet bzw. vorgesorgt.
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 42
(23) MITGLIEDER DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES
Im Berichtsjahr waren folgende Personen als Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats tätig:
Vorstand
Name, Ort
Funktion
Mag. Michel Haller, Tettnang (D)
Vorstandsvorsitzender
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc, Lustenau
Mitglied des Vorstandes
Dr. Wilfried Amann, Bludesch
Mitglied des Vorstandes (bis 30.04.2025)
Dr. Stephan Sausgruber, Höchst
Mitglied des Vorstandes (ab 01.05.2025)
Aufsichtsrat
Name
Funktion, ausgeübter Beruf und Ort
Kommerzialrat Dkfm. Dr. Jodok Simma
Vorsitzender (bis 23.05.2025), Vorstandsvorsitzender
der Hypo Vorarlberg i.R., Bregenz
MMag. Dr. Alfred Geismayr
Vorsitzender (ab 23.05.2025), Stv. Vorsitzender
(bis 23.05.2025)
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Dornbirn
Ing. Eduard Fischer
Stv. Vorsitzender (ab 23.05.2025), Mitglied
des Aufsichtsrates (bis 23.05.2025)
Geschäftsführer der Offsetdruckerei Schwarzach
Gesellschaft mbH i.R., Dornbirn
Astrid Bischof
Mitglied des Aufsichtsrates
Unternehmerin, Göfis
Mag. Karl Fenkart
Mitglied des Aufsichtsrates
Landesbeamter, Lustenau
Johannes Heinloth
Mitglied des Aufsichtsrates
Mitglied des Vorstandes der L-Bank, Karlsruhe
(D)
Karl Manfred Lochner
Mitglied des Aufsichtsrates
Mitglied des Vorstandes der Landesbank
Baden-Württemberg (LBBW) i.R.,
Burgthann (D)
Mag. Karlheinz Rüdisser
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 23.05.2025)
Landesstatthalter a.D., Lauterach
Mag. Birgit Sonnbichler
Mitglied des Aufsichtsrates
Unternehmerin, Dornbirn
Dr. Petra Winder
Mitglied des Aufsichtsrates
Geschäftsführerin, Bregenz
Veronika Moosbrugger, CIA, CFSA, CRMA
vom Betriebsrat delegiert
Vorsitzende des Betriebsrates, Hörbranz
Elmar Köck
vom Betriebsrat delegiert, Dornbirn
MMag. Dr. Gerhard Köhle
vom Betriebsrat delegiert, Feldkirch
Peter Niksic
vom Betriebsrat delegiert (bis 23.05.2025), Gaißau
Mag. Judith Österle
vom Betriebsrat delegiert, Schwarzach
doc1p21i1 doc1p21i0 doc1p21i2
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 43
G.
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss
der
Bank ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den
Geschäftsver-
lauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Bank so darstellt, dass
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des
Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und
Ungewissheiten beschreibt, denen die Bank ausgesetzt ist.
Bregenz, am 30. März 2026
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
Dr. Stephan Sausgruber
Mitglied des Vorstandes
BESTÄTIGUNGSVERMERK EINZELABSCHLUSS 44
BESTÄTIGUNGSVERMERK
*
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS - PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
Hypo Vorarlberg Bank AG, Bregenz,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und
Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetz-
lichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-
und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Er-
tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Ge-
schäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den ös-
terreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der Inter-
national Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verant-
wortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
schlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen, bankenrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen
beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderun-
gen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum
des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte,
die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü-
fungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung von Forderungen an Kunden
2. Bewertung von Wertpapieren, die mit Hilfe von Bewertungsmo-
dellen bewertet werden
1. BEWERTUNG VON FORDERUNGEN AN KUNDEN
Beschreibung:
Die Gesellschaft weist im Jahresabschluss per 31. Dezember 2025
Forderungen an Kunden mit einem Betrag von MEUR 11.369 aus. Zur
Berücksichtigung von Verlustrisiken im Kreditportfolio sind Wertbe-
richtigungen in Höhe von MEUR 174 gebildet.
Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Ermittlung und Bildung
von Risikovorsorgen im Anhang des Jahresabschlusses im Punkt
"C.
Erläuterungen zur Bilanz" Abschnitt "(4) Forderungen".
Wesentlich für die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen
ist die von der Gesellschaft konzipierte Stufenzuordnung und
deren
wesentliche Annahmen für die Beurteilung der Einschätzung einer
signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos (Stufe 2) bzw. von
Ausfallsereignissen (Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wert-
minderung – Stufe 3).
Für signifikante Forderungen der Stufe 3 werden Einzelwertberichti-
gungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem
Barwert der erwarteten künftigen Cash-Flows unter Berücksichti-
gung werthaltiger abgezinster Sicherheiten ermittelt.
Für nicht signifikante Forderungen der Stufe 3, sowie Kreditforde-
rungen der Stufe 1 und 2 wird in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen
Risikoprofil eine Portfoliowertberichtigung gebildet, welche für Stufe
1 auf Basis des "12-month expected credit loss" und für Stufe 2 und 3
auf Basis des "lifetime expected credit loss" ermittelt wird.
Die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen unterliegt auf-
grund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erhebli-
chen Ermessensspielräumen. Deshalb haben wir diesen Bereich als
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die wesentlichen Prozesse zur Kreditvergabe sowie zur
Kreditüberwachung und Risikovorsorgebildung von Kundenkrediten
erhoben und hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditaus-
fälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen
angemessen abzubilden.
Wir haben die wesentlichen Schlüsselkontrollen der Kreditvergabe
sowie der Kreditüberwachung und der Risikovorsorgebildung
identi-
fiziert und in Teilbereichen getestet.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten untersucht, ob In-
dikatoren für Kreditausfälle bestehen.
Bei signifikanten Forderungen der Stufe 3 wurden in Stichproben die
Schlüssigkeit und Konsistenz der von der Bank getroffenen Schät-
zungen von Zeitpunkt und Höhe der angenommenen Rückflüsse
untersucht.
Bei allen anderen Forderungen, deren Risikovorsorge auf Basis
von
statistischen Annahmen und Erfahrungswerten über den künftigen
Risikoverlauf berechnet wurde, haben wir das Modell und die darin
verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet
sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Die rechneri-
sche Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzo-
gen.
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang vollständig und zutreffend sind.
BESTÄTIGUNGSVERMERK EINZELABSCHLUSS 45
2. BEWERTUNG VON WERTPAPIEREN, DIE MIT HILFE VON BEWER-
TUNGSMODELLEN BEWERTET WERDEN
Beschreibung:
Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss per 31. Dezember
2025 Wertpapiere mit einem Buchwert von MEUR 169, für welche ein
inaktiver Markt angenommen wird, aus.
Die Bewertung dieser Wertpapiere erfordert die Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe anerkannter Bewertungsmodelle
und -methoden, da keine Markt- oder Börsepreise eines aktiven
Marktes vorliegen. Dabei sind die Auswahl dieser Bewertungsmo-
delle und –methoden, der verwendeten Inputparameter sowie die
damit zusammenhängenden Ermessensentscheidungen, welche mit
Schätzunsicherheiten behaftet sind, von entscheidender Bedeutung
für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben des Vorstands der Ge-
sellschaft im Anhang des Jahresabschlusses in Punkt "(B) Angaben zu
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden" und in Punkt „C. Erläute-
rungen zur Bilanz" Abschnitt "(5) Wertpapiere".
Aufgrund der Tatsache, dass bei der Bewertung von Wertpapieren,
die mit Hilfe von Bewertungsmodellen bewertet werden, hinsichtlich
der bewertungsrelevanten Inputparameter Schätzunsicherheiten
auftreten können, haben wir diesen Bereich als besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben den Wertermittlungsprozess sowie die Konzeption und
Implementierung der wesentlichen Kontrollen der Gesellschaft im
Hinblick auf die Inputparameter erhoben.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe die von der Gesellschaft ge-
troffene Einstufung, dass ein inaktiver Markt vorliegt, nachvollzogen.
Weiters haben wir die von der Gesellschaft verwendeten Annahmen
und Methoden dahingehend gewürdigt, ob diese zur Ermittlung kor-
rekter Werte geeignet sind. Die Bewertungsergebnisse der Stich-
probe wurden unter Einbindung EY-interner Spezialisten durch ei-
gene Berechnungen nachvollzogen und deren Wertansatz beurteilt.
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang vollständig und zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen ver-
antwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informatio-
nen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den
Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht
wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsver-
merks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf
diese sonstigen Informationen und wir werden keine Art der Zusi-
cherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ha-
ben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu le-
sen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sons-
tigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresab-
schluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kennt-
nissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungs-
ausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und bankrechtli-
chen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Fi-
nanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die ge-
setzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Ver-
treter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
-
sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle-
gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzu-
wenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent-
weder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätig-
keit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchge-
führte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund-
lage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher fal-
scher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus do-
losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellun-
gen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern re-
sultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kon-
trollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung
relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen
zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre-
ter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig-
nissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an
der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die
BESTÄTIGUNGSVERMERK EINZELABSCHLUSS 46
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
In-
halt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst ge-
treues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über
den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der
Ab-
schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrol-
len, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir
die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhän-
gigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Be-
ziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen
zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaß-
nahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor-
schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
oder
wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil ver-
nünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer sol-
chen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse überstei-
gen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDE-
RUNGEN
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresab-
schluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen un-
ternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach
§ 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen
Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die
Gesell-
schaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 als Ab-
schlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juni 2024 vom Aufsichts-
rat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung
am 23. Mai 2025 bereits für das darauf folgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 21. Juli 2025 vom Aufsichtsrat mit
der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2010
Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum
Jah-
resabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus-
schuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
(Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit ge-
wahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüfer ist Herr MMag. Roland Unterweger.
Wien, am 30. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Andrea Stippl eh
MMag. Roland Unterweger eh
Wirtschaftsprüferin
Wirtschaftsprüfer
* Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem
Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschspra-
chigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
KONZERNLAGEBERICHT
INHALT
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
49
Österreichischer Bankensektor im Jahr 2025
52
Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg
53
Erfolgreicher Geschäftsverlauf im Jahr 2025
55
Entwicklung der Geschäftsfelder
60
Tochterunternehmen und Beteiligungen
62
Ausblick für das Geschäftsjahr 2026
63
Risikomanagement der Hypo Vorarlberg
65
Offenlegung von Informationen über
die Vergütungspolitik und -praktiken 2025
68
Nichtfinanzielle Erklärung
69
KONZERNLAGEBERICHT 49
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
Weltwirtschaft und Eurozone
In Deutschland stotterte der Wirtschaftsmotor 2025 nicht nur in
der Automobilbranche, die allgemeine Stimmung trübte sich fort-
laufend ein. Nach der Wahl im Jänner bestätigten auch die verhal-
tenen Wirtschaftszahlen den Reformbedarf in der größten Volks-
wirtschaft des Euroraums. In den USA erhöhte der Amtswechsel im
Weißen Haus die Spannung hinsichtlich der konkreten Umsetzung
von Donald Trumps Wahlversprechen. Die Ankündigungen von Zöl-
len für verschiedene Staaten – inklusive für die Europäische Union
– ließen nicht lange auf sich warten. Die Gegenreaktionen waren
ebenso zeitnah. Die Mischung aus schwacher Konjunktur und
nachlassendem Preisdruck quittierte die Europäische Zentralbank
(EZB) mit weiteren Lockerungsschritten. Die US-Notenbank (Fed)
hielt das Zielband der Leitzinsen hingegen weiterhin konstant. Die
makroökonomischen Projektionen der Fed zeigten sowohl eine
Verlangsamung des BIP-Wachstumstrends als auch eine höhere In-
flation.
Anfang April erreichte die Unsicherheit durch die Politik Trumps ihr
bislang höchstes Niveau. Die Inszenierung im Rosengarten des Wei-
ßen Hauses zur Bekanntgabe der reziproken Zölle für 185 Staaten
löste regelrechte Schockwellen an den Kapitalmärkten aus. Als der
US-Präsident schließlich einen Aufschub von 90 Tagen verkündete,
beruhigte sich die Stimmung sukzessive. Auch die Verhandlungen
mit China erwiesen sich als schwierig, da die starke Kontrolle der
Volksrepublik über die begehrten seltenen Erden die Verhandlungs-
position Chinas stärkte. Das US-BIP-Wachstum tendierte dennoch
abwärts, der US-Arbeitsmarkt schwächelte und die Anzahl der neu-
geschaffenen Stellen wurde mehrfach nach unten revidiert. Diese
Entwicklungen waren schließlich auch die Gründe für die im Sep-
tember vollzogene Zinssenkung durch die Fed. Nach einer neun-
monatigen Pause senkte diese den Leitzins auf 4,25 %. Fed-Chef
Powell betonte, dass sich das Gremium nicht auf einen bestimmten
Kurs festgelegt hätte, weil einerseits diverse Indikationen für eine
Abkühlung des US-Arbeitsmarktes sprächen, andererseits sich je-
doch der zollbedingte Inflationsdruck weiter aufbaue. Die EZB hat
in ihrer Ratssitzung im September ihren Einlagesatz zum zweiten
Mal in Folge unverändert bei 2,00 % belassen.
Die Euro-Währungshüter betonten, dass der Desinflationstrend
im
Euroraum beendet sei. Dies dämpfte die verbliebenen Zinssen-
kungshoffnungen der Marktteilnehmer merklich. In Frankreich
kam
es in der politischen Auseinandersetzung um ein Sparpaket zu wei-
teren Neubesetzungen durch den Premierminister. Die US-Regie-
rung ging Anfang Oktober in den Shutdown. Der Stillstand dauerte
43 Tage und lieferte zusätzliche Unsicherheit. In Japan kam im Ok-
tober erstmals mit Sanae Takaichi eine Frau ins Premierministeramt
und setzte sich im Vorfeld überraschend als Parteivorsitzende
durch. Sie kritisierte die vergangenen Zinserhöhungen der Bank of
Japan und positionierte sich für eine expansive Fiskalpolitik. China
präsentierte für das dritte Quartal ein Wachstum von 4,80 % auf
Jahressicht. Die Auswirkung des US-Handelskrieges auf die Exporte
konnte durch ansteigende Ausfuhren in andere Wirtschaftsräume
kompensiert werden.
Im November kam es dann zu einem Zoll-Deal zwischen den USA
und China. Die Fed senkte im Dezember zum dritten Mal in diesem
Jahr die Leitzinsen um 25 Basispunkte, sodass der Zins nun in einer
Spanne von 3,50 % bis 3,75 % lag. Es war keine einstimmige Ent-
scheidung, ausschlaggebend war die Sorge um den Arbeitsmarkt.
Dagegen verständigte sich die EZB kurz vor Weihnachten darauf
die Zinssenkungspause zu verlängern. Die Bank of Japan hob als
Reaktion auf die Teuerung ihre Leitzinsen um 25 Basispunkte an
und markierte mit 0,75 % das höchste Niveau seit rund drei Jahr-
zehnten.
Aktien- und Rentenmärkte
Die Aufwärtsbewegung an den globalen Aktienmärkten setzte sich
im neuen Börsenjahr fort. Im Laufe des Jänners änderte sich jedoch
das Stimmungsbild. Dabei entstand die seltene Konstellation, dass
sich Europas Börsen von der Wall Street abkoppelten. Die geringe
Vorhersehbarkeit der US-Politik sowie die geänderte Weltlage hat-
ten zur Folge, dass die Anleger investiertes Kapital aus den USA ab-
zogen und Richtung Europa umschichteten. Die hohen US-Bewer-
tungen sowie die anhaltende Schwäche der Unternehmen mit KI-
Fantasie taten ihr Übriges. Der Erfolg des chinesischen KI-Start-ups
Deep Seek brachte die großen US-Technologiekonzerne zusätzlich
unter Druck. Hoffnungen auf eine Friedenslösung für die Ukraine
schoben die europäischen Aktienmärkte zwischenzeitlich an.
Die Euro-Langfristzinsen bewegten sich in einem Spannungsfeld
zwischen der Perspektive einer weiteren moderaten Lockerung
der
EZB-Geldpolitik einerseits und einem zuletzt stark dominanten Auf-
wärtsdruck auf die Laufzeitprämien andererseits. Die langfristigen
Zinsen stiegen im März in Erwartung steigender Haushaltsdefizite
aufgrund der Ausweitung der Verteidigungsausgaben deutlich an.
Zu Beginn des zweiten Quartals war die Entwicklung am Aktien-
markt von einer deutlich erhöhten Volatilität geprägt. So gaben die
Aktienmärkte nach den Zollankündigungen durch Trump Anfang
April global deutlich nach. Insbesondere die Hoffnung auf eine bal-
dige Einigung mit China verhalf den Aktienmärkten in der Folge je-
doch zu einer raschen Erholung, sodass u.a. der deutsche Aktienin-
dex DAX den April sogar mit einem Kursplus beenden konnte.
Auch im Mai zeigten sich die Aktienmärkte deutlich erholt und leg-
ten ein robustes Verhalten gegenüber politischen Störfaktoren an
den Tag. Abgesehen von einem vorübergehenden starken Anstieg
der Risikoaufschläge im April, war die Schwankungsbreite an den
Rentenmärkten gering. Dies lag zum einen daran, dass die Noten-
banken dies- wie jenseits des Atlantiks keine Überraschungen parat
hatten. Zum anderen sorgten die robusten konjunkturellen Daten
für Stabilität. Am US-Staatsanleihenmarkt war aufgrund der
unste-
ten Politik von Trump und des steigenden Haushaltsdefizits eine
zunehmende Zurückhaltung der ausländischen Investoren spürbar.
Im Juli konnte der deutsche Leitindex DAX eine neue Aufwärtsbe-
wegung einleiten und dabei sein Allzeithoch leicht ausbauen.
Der
amerikanische S&P 500 lieferte immer wieder neue Höchststände.
Auch der chinesische Shanghai Composite Index konnte sich aus
seiner Lethargie befreien und deutlich zulegen. Am hohen Bewer-
tungsniveau der Aktienmärkte änderte sich wenig.
Aufgrund der restriktiveren Äußerungen von Seiten der EZB stiegen
die Zinsen in der Eurozone im dritten Quartal über die gesamte
Zinskurve leicht an. Ganz anders war die Entwicklung in den USA.
Hier sanken die Zinsen in Erwartung weiterer Leitzinssenkungen
durch die Notenbank. An den Aktienmärkten dominierte auch im
vierten Quartal das Thema Künstliche Intelligenz. Der hohe Investi-
tionsbedarf ließ die Schulden der Tech-Giganten stark steigen. Dies
und die starke Vernetzung in der Technologiebranche ließen die Ri-
siken im KI-Sektor deutlich steigen. Dennoch zeigten sich die glo-
balen Börsenindizes erstaunlich widerstandsfähig. Die US-Konzerne
nutzten vermehrt den Kapitalmarkt zur Liquiditätsbeschaffung.
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KONZERNLAGEBERICHT 50
70
75
80
85
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95
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105
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115
120
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140
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
NASDAQ COMPOSITE
STOXX EUROPE 50 PRICE INDEX
S&P COMPOSITE
NIKKEI 225
2.400
2.650
2.900
3.150
3.400
3.650
3.900
4.150
4.400
Jän
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Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
90
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100
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Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Dez
EURUSD
EURJPY
EURCHF
Globale Aktienmarktentwicklung 2025 (in EUR)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Rohstoffe und Währungen
Das Edelmetall Gold erreichte im ersten Quartal einen neuen
Höchstwert von 3.000 US-Dollar je Feinunze. Die Spekulationen
über eine Amtsenthebung des US-Notenbank-Chefs durch Präsi-
dent Trump hievten den Goldpreis Ende April auf ein neues Allzeit-
hoch von 3.500 US-Dollar. Anschließend kam es nach Dementis aus
dem Weißen Haus zu einer Korrekturbewegung. Dennoch konnte
der Goldpreis das erreichte Niveau mehrheitlich halten. Die Preise
für Industriemetalle sanken ab April kräftig. Auslöser war die durch
die US-Zollpolitik ausgelöste Unsicherheit über das zukünftige kon-
junkturelle Wachstum. Seit sich eine Entspannung der US-amerika-
nischen Handelspolitik andeutete, erholten sich die Metallpreise auf
dem Weltmarkt wieder deutlich.
Der Ölpreis der Sorte Brent fiel zeitweise unter die 70 US-Dollar-
Marke. Im April rutschte dieser sogar auf den tiefsten Stand seit
über vier Jahren. Verantwortlich war einmal mehr die Angst vor
den Auswirkungen der US-Zollpolitik auf das Weltwirtschaftswachs-
tum. Im Zuge der Preiskorrektur fiel Öl der Sorte WTI zeitweise auf
nur noch 55 US-Dollar zurück. Die Eskalation des Israel-Iran-Kon-
flikts ließ den Ölpreis nur vorübergehend stark ansteigen.
Im dritten Quartal zeigten sich die wichtigsten Währungen gegen-
über dem Euro überwiegend stabil. Seit Jahresbeginn eilte der
Goldpreis von einem Hoch zum nächsten und notierte bereits bei
rund 3.800 US-Dollar. Auch der Zustrom in Gold-ETCs trug zu die-
ser Kursentwicklung bei. Diese waren 2025 die stärksten Nachfra-
ger. Noch stärker konnte Silber zulegen. Bei Silber entfällt rund
60
% der Nachfrage auf industrielle Anwendungen (insbesondere
die Solarbranche).
Der Ölpreis war im Juni aufgrund des Konflikts zwischen Israel und
Iran zeitweise stark angestiegen. Danach sorgten einzelne positive
Konjunkturnachrichten dafür, dass Öl der Sorte Brent nur zeitweise
über der Marke von 70 US-Dollar notierte. Aus dem Bericht der In-
ternationalen Energieagentur (IEA) ging hervor, dass die IEA einen
erheblichen Überschuss an den globalen Ölmärkten nach Produkti-
onsausweitungen der OPEC+-Länder erkannte.
Der Goldpreis durchbrach Anfang Oktober die historische Marke
von 4.000 US-Dollar je Feinunze. Stützende Kurstreiber waren noch
die Notenbankkäufe und die Diversifizierung der Reserven, die
wachsende Staatsverschuldung und der anhaltende Regierungs-
stillstand in den USA sowie ein schwächerer US-Dollar. Auch der Sil-
berpreis erreichte neue Rekordmarken. Der Rohölpreis gab im vier-
ten Quartal weiter nach.
Der Euro setzte seinen Abwärtstrend zum US-Dollar fort und fiel im
Jänner auf 1,02 ab. Dann geriet der US-Dollar stark unter Druck. Die
gesamten Vorschusslorbeeren für Trump wurden sukzessive ausge-
preist. Der Euro konnte im März zulegen und setzte auch im zwei-
ten Quartal seinen Erholungskurs fort. Dies resultierte aus der Mi-
schung aus stabileren Wirtschaftsdaten aus der Eurozone und Unsi-
cherheit über die US-Zoll- und US-Zinspolitik. Auch gegenüber dem
US-Dollar handelte der Euro in einer moderaten engen Handels-
spanne. Trotz der Ankündigung der US-Zölle („Liberation Day“),
wertete der Schweizer Franken sowohl zum Euro als auch zum US-
Dollar deutlich auf. Der Schweizer Franken war somit nach wie vor
als sicherer Hafen gefragt. Einen vorübergehenden Dämpfer erhielt
die Frankenstärke im August.
Die USA führten im August US-Zölle für Schweizer Waren in Höhe
von 39 % ein. Der Wechselkurs stieg erstmals seit Mitte Juni wieder
über 0,94 EURCHF an. Die Schweizer Regierung bemühte sich um
eine Verringerung. Am 14. November wurde die Einigung auf
einen
niedrigeren Zollsatz von 15 % verkündet. Der japanische Yen
konnte
trotz der Zinsanhebungen durch die Bank of Japan wenig Nutzen
daraus ziehen und wertete zum Euro weiterhin ab. Im Schlussquar-
tal zeigten sich die wichtigsten Währungen gegenüber dem Euro
überwiegend stabil.
Entwicklung Goldpreis 2025 (in USD)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Währungsentwicklungen 2025 im Vergleich zum Euro
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
KONZERNLAGEBERICHT 51
Österreich
Nach zwei Rezessionsjahren erholte sich die wirtschaftliche Lage in
Österreich langsam, das Wachstum blieb aber verhalten. Gemäß
der Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsfor-
schung (WIFO) von Dezember 2025 dürfte die heimische Wirtschaft
um etwa 0,5 % gewachsen sein. Die in der zweiten Jahreshälfte be-
obachtete Konjunkturerholung sollte sich verstetigen und
das BIP
sowohl 2026 als auch 2027 um etwas über 1 % zulegen.
Die Erholung verlief in einem herausfordernden Umfeld weitge-
hend schleppend: Infolge der US-Zollpolitik hat die österreichische
Exportwirtschaft eine der wichtigsten Wachstumsstützen der letz-
ten Jahre verloren und auch die Bauwirtschaft und Teile der Indust-
rie schwächelten noch. Der private Konsum zeigte sich ebenfalls
verhalten und Österreichs Haushalte hielten sich aus Sorge um die
allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die angespannte Bud-
getsituation mit ihren Konsumausgaben zurück. Das WIFO erwartet
daher für 2025 eine weiterhin hohe Sparquote von 10,2 %
(2024: 11,7 %).
Die Staatsschuldenquote ist laut Statistik Austria im dritten Quartal
2025 auf 83,7 % des BIP leicht angestiegen (2024: 83,2 %).
Der österreichische Arbeitsmarkt zeigte sich angesichts der Kon-
junkturschwäche relativ robust. Die Arbeitslosenquote verzeichnete
dennoch einen Anstieg und betrug gemäß dem Arbeitsmarktser-
vice (AMS) 7,4 % (2024: 7,0 %). Die Lage am Arbeitsmarkt blieb nach
aktueller Berechnung auch für 2026 angespannt und es wird mit
einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote gerechnet.
Die Inflation dürfte bis Ende 2025 hoch bleiben und laut WIFO
3,5 % betragen (2024: 3,0 %). Damit liegt die österreichische HVPI-
Inflationsrate auch 2025 über dem EZB-Ziel von 2 %. Während die
Inflation in anderen Euro-Ländern schneller sank, bleibt sie laut
OeNB in Österreich aufgrund einer Mischung aus staatlich induzier-
ten Energiepreissteigerungen und hohen Lohnzuwächsen im
Dienstleistungssektor hartnäckig.
Vorarlberg
Der vierteljährliche Geschäftsklima-Index der Vorarlberger Industrie
Sparte in der Konjunkturumfrage der Wirtschaftskammerorganisa-
tion Vorarlberg (WKO Vorarlberg) zeigt 2025 eine weiterhin heraus-
fordernde Wirtschaftslage mit nur verhaltenen Verbesserungsten-
denzen.
Nach Jahren im Minus-Bereich konnte der Index im zweiten Quartal
2025 erstmals wieder leicht positive Werte verzeichnen, wobei er
mit +2,10 Punkten nur geringfügig über dem Vorquartal (-3,50) und
dem Quartal zuvor (-9,00) lag. Dennoch bleibt das Geschäftsklima
nach wie vor insgesamt deutlich unter dem historischen Durch-
schnitt und eine deutliche Trendwende ist bislang nicht erkennbar.
Im vierten Quartal 2025 zeigte der Index dann erstmals eine deut-
lich verbesserte Stimmung mit +13 Punkten: Etwa 46 % der befrag-
ten Unternehmen schätzen ihre aktuelle Geschäftslage als gut,
34 % als durchschnittlich und 20 % als schlecht ein. Allerdings blei-
ben besonders die Auslandsgeschäfte und Exportaufträge auf nied-
rigem Niveau und Beschäftigungserwartungen sind nach wie vor
eher verhalten.
Trotz dieser moderaten Erholungstendenzen sehen viele Industrie-
betriebe keinen klaren Aufschwung, sondern vielmehr eine noch
fragile Stabilisierung der Konjunktur. Die Herausforderungen – ins-
besondere hohe Standortkosten, schwache Auftragslage im Export
und Unsicherheiten in wichtigen Industriezweigen – bleiben beste-
hen, und die Erwartungen für die kommenden Quartale sind vor-
sichtig.
Der Vorarlberger Arbeitsmarkt entwickelte sich im Jahr 2025 laut
AMS trotz einiger leichter Erholungsimpulse weiter herausfordernd.
Im Jahresdurchschnitt waren rund 10.900 Personen arbeitslos vor-
gemerkt, was einem Anstieg zum Jahresende von etwa 6 % im
Ver-
gleich zum Vorjahr entspricht – erste leichte Aufhellungstenden-
zen werden für das zweite Halbjahr 2026 erwartet – mit steigender
Nachfrage nach Arbeitskräften und sobald Konjunktur und Indust-
rieaufträge wieder stabiler werden.
KONZERNLAGEBERICHT 52
DER
Ö
STERREICHISCHE BANKENSEKTOR
IM JAHR 2025
Der österreichische Bankensektor präsentierte sich laut der Österrei-
chischen Nationalbank (OeNB) im Jahr 2025 trotz eines herausfor-
dernden wirtschaftlichen Umfelds als robust, stabilisierte sich nach
der Rezession und setzte auf beschleunigte Digitalisierung. Nach
zwei Jahren Rückgang wird für 2025 mit einer leichten wirtschaftli-
chen Erholung gerechnet, was zu einer vorsichtigen Belebung
der
Kreditnachfrage führte.
Gemäß OeNB betrug die konsolidierte Bilanzsumme des österreichi-
schen Bankensystems im zweiten Quartal 2025 EUR 1.290 Mrd.
(2. Quartal 2024: EUR 1.243,43 Mrd.).
Nach sieben Quartalen der Rezession, erholte sich das Kreditge-
schäft wieder. Sinkende Zinsen führten insbesondere bei Wohnbau-
krediten zu einer gestiegenen Nachfrage – wesentlich bestimmt
durch die Zinspolitik der EZB. Von Juni 2024 bis Juni 2025 hat die
EZB ihren Leitzins schrittweise von 4 % auf 2 % gesenkt. Infolgedes-
sen ist das Zinsniveau allgemein gesunken und Kredite sind günsti-
ger geworden.
Die Kreditnachfrage von Unternehmen ist im dritten Quartal 2025
gestiegen – erstmals seit fast drei Jahren. Für das vierte Quartal
2025 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Banken
einen
weiteren Nachfrageanstieg. Das markiert das zumindest vorläufige
Ende einer langen Abwärtsentwicklung, die sich vom vierten Quartal
2022 bis zum zweiten Quartal 2025 erstreckte.
In der ersten Jahreshälfte 2025 hat sich die Kreditqualität im öster-
reichischen Bankensektor weiter als angespannt erwiesen, wenn
auch auf moderatem Niveau. Der Anteil notleidender Kredite (NPL-
Quote) lag zum Halbjahr im österreichischen Bankensektor insge-
samt bei etwa 3,0 %, was im Vergleich zu den Vorjahren leicht
er-
höht, aber weiterhin insgesamt moderat ist (1. Halbjahr 2024: 2,7 %).
Besonders ausgeprägt ist die Belastung im Segment der gewerbli-
chen Immobilienfinanzierung, wo die NPL-Quote deutlich höher lag
(rund 7,8 % bis 7,9 %). Damit zeigen sich nach wie vor Risiko-Kon-
zentrationen in bestimmten Kreditsegmenten, auch wenn sich die
negative Dynamik bei Kreditausfällen im ersten Halbjahr nur leicht
abgeschwächt hat. In diesem Umfeld reagierten die Banken mit wei-
ter verschärften Kreditbedingungen und strengeren Risikobewertun-
gen, insbesondere für Unternehmenskredite.
Die im Bereich der Fremdwährungskredite gesetzten Maßnahmen
wirkten sich weiterhin positiv aus, was sich im anhaltend rückläufi-
gen Volumen dieser Kredite an private Haushalte und nichtfinanzi-
elle Unternehmen seit 2008 widerspiegelt. Im zweiten Quartal
2025
belief sich das Volumen der Fremdwährungskredite an private Haus-
halte auf rund EUR 5,63 Mrd. – ein deutlicher Rückgang des Be-
stands im Jahresvergleich (2. Quartal 2024:
EUR 6,49 Mrd.).
Zwischen dem zweiten Quartal 2023 und dem zweiten Quartal 2025
hat sich die Sparquote der privaten Haushalte deutlich verändert.
Während die Quote im Jahr 2023 noch relativ niedrige Werte auf-
wies, lag sie bereits 2024 deutlich höher bei rund 11,7 % des verfüg-
baren Einkommens. Nach vorläufigen Daten für 2025 zeichnet sich
ab, dass die Sparquote im zweiten Quartal 2025 weiterhin erhöht
bleibt, wenngleich sie tendenziell etwas niedriger als im Vorjahr
aus-
fällt – Prognosen deuten auf Werte um etwa 10 % bis 11 % im Jahres-
verlauf 2025 hin. Diese hohe Sparneigung ist sowohl auf mäßig
wachsende reale Einkommen als auch auf ein anhaltend
zurückhal-
tendes Konsumverhalten der Haushalte zurückzuführen, die trotz
steigender Preise weiterhin einen größeren Teil ihres Einkommens
sparen.
Getragen von weiterhin robusten Zinserträgen erzielten die österrei-
chischen Banken im ersten Halbjahr 2025 erneut einen hohen Ge-
winn, der mit rund EUR 5 Mrd. das drittbeste Halbjahresergebnis der
Geschichte markierte – wenngleich das Ergebnis nach Steuern ge-
genüber dem Vorjahreszeitraum deutlich niedriger ausfiel (1. Halb-
jahr 2024: EUR 7 Mrd.).
Solide Kapitalausstattung
Durch die Einbehaltung von Gewinnen konnten die Institute ihre Wi-
derstandsfähigkeit im Berichtsjahr weiter stärken. Zum 30. Juni 2025
wiesen die in Österreich meldepflichtigen Banken eine harte Kernka-
pitalquote (CET1) von rund 18,6 % aus (2. Quartal 2024: 17,71 %). Die-
ser Anstieg ist vor allem auf die Gewinne und deren weitgehende
Einbehaltung zurückzuführen, die den Kapitalstock zusätzlich
er-
höht haben.
Konsolidierte Ertragslage der österreichischen Kreditinstitute
Mio. EUR
Q2/2025
Q4/2024
Q2/2024
Q4/2023
Q2/2023
Nettozinserträge
12.739
25.919
12.829
25.465
12.302
Betriebsergebnis
7.922
18.727
9.144
18.869
9.132
Ergebnis nach
Steuern
5.033
10.793
6.966
12.606
7.287
(Quelle: OeNB)
Einlagensicherung
Nach dem Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anleger-
entschädigung bei Kreditinstituten (ESAEG) sind die finanziellen Fol-
gen eines Sicherungsfalls von den Kreditinstituten selbst zu tragen.
Die Finanzierung etwaiger Sicherungszahlungen erfolgt aus Einla-
gensicherungsfonds, die jährlich - bis zum Jahr 2024 - durch die Mit-
gliedsinstitute der Sicherungseinrichtungen dotiert wurde, die Ziel-
ausstattung ist derzeit erreicht. Gemäß Einlagensicherung AUSTRIA
(ESA) sorgen 75 Mitgliedsinstitute in Österreich für EUR 116 Mrd. gesi-
cherte Guthaben.
Hinweis: Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten bei der österreichischen Natio-
nalbank wurde zum Zeitpunkt der Berichterstellung auf das zweite Quartal zu-
rückgegriffen.
KONZERNLAGEBERICHT 53
GESCHÄFTSMODELL
DER HYPO VORARLBERG
Seit Jahrzehnten bilden die drei Säulen „Unternehmerbank“,
„Wohnbaubank“ und „Anlagebank“ das Fundament, auf dem die
Hypo Vorarlberg Bank AG (kurz: Hypo Vorarlberg) nachhaltig und
erfolgreich wirtschaftet. Kernkompetenzen hat die Bank insbeson-
dere in der Wohnbaufinanzierung, im Firmenkundengeschäft, der
Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung. Während sie
im Heimatmarkt Vorarlberg als Universalbank auftritt und ihren
Kunden die gesamte Produkt- und Dienstleistungspalette anbietet,
konzentriert sich die Hypo Vorarlberg in ihren Kernmärkten außer-
halb Vorarlbergs auf ausgewählte Nischen.
Klares Unternehmensziel ist es, im Heimatmarkt Vorarlberg die
Nummer 1 zu bleiben. In den Kernmärkten außerhalb Vorarlbergs
will der Konzern profitabel wachsen. Dabei legt der Vorstand gro-
ßen Wert auf eine risikobewusste Kredit- und Geschäftspolitik. Ren-
tabilität und Stabilität stehen bei der Hypo Vorarlberg vor Wachs-
tum. Das Unternehmen achtet darauf, dass die Wertschöpfung
überwiegend in den Regionen bleibt, in denen es tätig ist. Ihren
Mitarbeitern bietet die Hypo Vorarlberg sichere Arbeitsplätze und
sie leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Leistungsfä-
higkeit des Wirtschaftssystems in ihren Kernmärkten.
Darüber hinaus wird die Hypo Vorarlberg ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung gerecht, indem sie Kultur und Sport in ihren Markt-
gebieten mit Sponsorings und langjährigen Partnerschaften unter-
stützt. Mit dem Hypo Vorarlberg Spendenfonds hilft die Bank zu-
dem Menschen mit persönlichen Schicksalsschlägen aus ihrer fi-
nanziellen Not und fördert verschiedene soziale Institutionen und
regionale Kulturprojekte.
GESCHÄFTSFELDER
Firmenkunden
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarl-
berg ist das Firmenkundengeschäft. Vorarlberg und die umliegen-
den Regionen sind durch eine stark mittelständische Wirtschafts-
struktur mit hoher Exportquote gekennzeichnet. Diese Unterneh-
men unterstützt die Hypo Vorarlberg bei allen Finanzthemen, die
für sie von Bedeutung sind. Besonderes Know-how weist die Bank
in den Bereichen Investitions-
und Projektfinanzierungen, Förde-
rungen, Auslandsdienstleistungen, Betriebsmittelfinanzierungen
sowie als Anbieter alternativer Finanzierungsformen und in
der
Vermögensanlage auf.
Privatkunden und Private Banking
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleis-
tungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpapierveranla-
gung, Vorsorge-
und Anlageberatung. Die Kunden profitieren von
individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen, transparenten
Konditionenpolitik. Regelmäßige Weiterempfehlungen der Kunden
bestärken die Bank darin, den eingeschlagenen Weg auch in Zu-
kunft weiterzugehen.
Die vielfältige Produktpalette orientiert sich in allen Bereichen an
den Kundenbedürfnissen und bietet zeitgemäße Lösungen: In der
Vermögensverwaltung durch den Einsatz von flexiblen und an
die
Marktlage angepassten Optimierungskonzepten, im Anlagege-
schäft durch den Einsatz von sinnvollen Alternativen zum Geld-
markt, im Zahlungsverkehr durch Weiterentwicklungen im Online
Banking und nicht zuletzt durch maßgeschneiderte Finanzierun-
gen.
Treasury / Financial Markets
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist in der Hypo Vorarlberg
für die Wertpapier-Eigenveranlagung (WP-Nostro),
das Aktiv-Passiv-
Management und die Refinanzierung über Geld- und Kapital-
märkte,
den Geld- und Devisenhandel sowie das Depotbankge-
schäft für Investmentfonds zuständig. Zusätzlich werden diverse
Serviceleistungen für Kunden und verschiedene Gruppen innerhalb
der Bank getätigt. Dazu gehören etwa der Handel und die Abwick-
lung von Wertpapieren, Geld-, Devisen- und Zinsderivaten.
Die
Hypo Vorarlberg betreibt keinen vom Kundengeschäft losgelösten
Eigenhandel.
Corporate Center
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunterneh-
men und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette
der Bank um banknahe Produkte erweitern. Dazu gehören v.a. die
Immobilien- und Leasingtöchter in Österreich und Italien und die
Beteiligungen an der comit Versicherungsmakler GmbH sowie der
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH.
KERNMÄRKTE
Neben der Zentrale in Bregenz und 14 weiteren Filialen in Vorarl-
berg unterhält die Hypo Vorarlberg weitere Standorte in Wien,
Graz, Wels, Salzburg sowie eine Niederlassung in St. Gallen (CH). Mit
der Eröffnung des Standortes in Salzburg im Jahr 2021 besetzt die
Hypo Vorarlberg einen Wachstumsmarkt mit Schwerpunkten im
Firmenkunden-
und Immobilienprojektgeschäft. Details zu den Fili-
alen sind auf der letzten Seite im Geschäftsbericht zu finden.
Mit ihren Standorten ist die Hypo Vorarlberg in den wichtigsten
Wirtschaftsregionen Österreichs und in der Ostschweiz vertreten.
Weitere Kernmärkte befinden sich in Süddeutschland (Bayern,
Baden-Württemberg). Außerhalb Vorarlbergs konzentriert sich
die Hypo Vorarlberg auf Nischen im Firmenkundengeschäft, in
der Immobilienfinanzierung und in der Anlageberatung.
Neben den klassischen Bankprodukten können die Kunden weitere
banknahe Produkte und Services im Immobilien-, Leasing-
und
Versicherungsbereich nutzen. Expertenwissen unter der Marke
Hypo Vorarlberg bietet die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien
& Leasing GmbH mit Sitz in Dornbirn und Wien. Die Hypo-Vorarl-
berg Leasing A.G. in Bozen (Italien) entwickelt Lösungen im Bereich
Leasing und hat eine Niederlassung in Como. Die Hypo Vorarlberg
Immo Italia G.m.b.H. bietet gewerbliche Immobilien in Norditalien
sowie eine Reihe von Dienstleistungen im Immobiliensektor – u.a.
die Bewertung von Immobilien – an.
Über die Beteiligung an der comit Versicherungsmakler GmbH pro-
fitieren die Kunden der Hypo Vorarlberg von unabhängigen Versi-
cherungslösungen. Im Veranlagungsbereich fungiert die
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH als Partner und Fondsmana-
ger für die Hypo Vorarlberg. Das Unternehmen verwaltet seit über
30 Jahren Investmentfonds und die Kunden profitieren von Kom-
petenzen in der Fondsadministration, im Risikomanagement und
im Reporting
.
doc1p9i0
KONZERNLAGEBERICHT 54
WERTE
Die sieben Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg bieten Orientie-
rung für Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände.
Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg
AMBITIONIERT
Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter, verfolgen dabei an-
spruchsvolle Ziele und trachten nach Spitzenleistungen.
AUSGEZEICHNET
Wir bieten täglich exzellente Leistungen und freuen uns über deren
Anerkennung und Weiterempfehlung.
ACHTSAM
Wir sind aufmerksam, haben echtes Interesse und sorgen durch un-
ser vorausschauendes Handeln für ein intaktes Umfeld. Wir machen
nur Geschäfte, die wir nach außen vertreten können.
BESTÄNDIG
Seit Beginn an bleiben wir uns treu, fokussieren uns auf unser Kern-
geschäft und verfolgen ein kontinuierliches, nachhaltiges Wachs-
tum.
EFFIZIENT
Wir suchen nach intelligenten Lösungen, um mit möglichst wenig
Aufwand die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
VERBUNDEN
Wir sind ein wichtiger Teil der Region und leisten einen konkreten
Beitrag für das Wohlergehen der Menschen und Unternehmen in
unseren Märkten. Nach innen sind wir einander verbunden und
agieren als eine Bank.
ZUVERLÄSSIG
Seit über 125 Jahren sind wir für Kundinnen und Kunden, Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter und Land der Partner mit Handschlagqua-
lität.
Gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften lebt die Hypo Vorarl-
berg ihre Identität und Werte nach innen und außen. Mit einer
klaren Markenarchitektur und einheitlichen Gestaltungsrichtlinien
soll die Markenbekanntheit in Vorarlberg sowie den weiteren
Kernmärkten gestärkt und ausgebaut werden.
Positionierung
Die Hypo Vorarlberg ist auf Basis ihrer Kernkompetenzen wie folgt
positioniert: „Als die unternehmerische Bank aus Vorarlberg bieten
wir Firmen- und Privatkunden durch unsere menschliche Nähe,
durch unsere überlegene Beratung in privater Atmosphäre und
durch ausgezeichnete Finanzprodukte eine vorausschauende
Finanzlösung für alle, die etwas vorhaben und sich auf die Erfül-
lung ihrer Ziele und Wünsche konzentrieren.“
KONZERNLAGEBERICHT 55
233.693
209.155
2025
2024
0
10.000
20.000
30.000
40.000
2025
2024
Sonstige
Kontoführung & Zahlungsverkehr
Wertpapiere
Finanzierungen
ERFOLGREICHER GESCHÄFTSVERLAUF
EIN BEACHTLICHES ERGEBNIS IM HERAUSFORDERNDEN
JAHR 2025
ERFOLGSENTWICKLUNG
Die Hypo Vorarlberg konnte im Jahr 2025 das Ergebnis vor Steuern
deutlich steigern. Die Zinspolitik der EZB mit den Zinssenkungen wäh-
rend der ersten Jahreshälfte führte zu einem deutlichen Rückgang des
Zinsüberschusses. Der Provisionsüberschuss konnte erfreulicherweise
wie auch schon im Vorjahr erneut erhöht werden. Die Entwicklung der
Zinskurve führte in Folge zu Bewertungsgewinnen aus der wirtschaftli-
chen Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Im Verwaltungsaufwand
war ein Zuwachs von rund 4,2 % zu verzeichnen. Während sich der Per-
sonalaufwand aufgrund inflationsbedingter Gehaltsanpassungen
und ei-
nem Anstieg des Personalbestands um 6,5 % erhöhte, konnte aufgrund
von Kosteneinsparungsmaßnahmen die dynamische Entwicklung des
Sachaufwandes der letzten Jahre eingebremst werden. Der Sachaufwand
stieg im Vorjahresvergleich daher lediglich um 0,3 %. Die rückläufigen
Aufwendungen für die Risikovorsorgen und Wertminderungen finanziel-
ler Vermögenswerte trugen ebenfalls dazu bei, dass das Ergebnis
vor
Steuern um 21,5 % höher ausfiel als im Vorjahreszeitraum und beträgt
im Konzern TEUR 70.516 (2024: TEUR 58.058). Das Jahresergebnis nach
Steuern lag 2025 bei TEUR 53.248 (2024: TEUR 42.450).
Die einzelnen Posten der Erfolgsrechnung stellen sich im Jahresvergleich
wie folgt dar:
TEUR
2025
2024
Ver-
änderung
Zinsüberschuss
209.155
233.693
-10,5 %
Provisionsüberschuss
39.834
38.950
2,3 %
Verwaltungsaufwendungen
-138.150
-132.564
4,2 %
Risikovorsorgen und
Wertminderungen finanzieller
Vermögenswerte
-18.292
-66.209
-72,4 %
Wertminderungen nicht
finanzieller Vermögenswerte
-1.599
-666
>100 %
Ergebnis vor Steuern
70.516
58.058
21,5 %
Jahresergebnis
53.248
42.450
25,4 %
Zinsüberschuss
Die Auswirkung der in der ersten Jahreshälfte von der EZB gesenkten
Leitzinsen ist auch in den Posten von Zinserträgen und Zinsaufwendun-
gen zu erkennen.
Die Veränderung im Vorjahresvergleich zeigt einen
deutlichen Rückgang.
Der Zinsüberschuss veränderte sich daher im Ver-
gleich zum Vorjahr um -10,5 % und liegt mit TEUR 209.155 (2024:
TEUR 233.693) deutlich unter dem Vorjahresniveau.
Zinsüberschuss
in TEUR
Provisionsüberschuss
Der Provisionsüberschuss der Hypo Vorarlberg stieg im Vergleich
zum Vorjahr um 2,3 % an und belief sich im Jahr 2025 auf
TEUR 39.834 (2024: TEUR 38.950).
Die Provisionserträge im Kreditgeschäft fielen aufgrund
des rückläu-
figen Geschäftsvolumens außerbilanzieller Zusagen und Garantien
etwas geringer aus als im Vorjahr und gingen um -7,2 % auf
TEUR 5.241 (2024: TEUR 5.647) zurück. Die Provisionserträge aus dem
Wertpapiergeschäft stiegen dagegen aufgrund der erfolgreichen
Performance der von der Bank verwalteten Kundenvermögen und
höherer Anzahl an Transaktionen an. Der Provisionsertrag aus dem
Wertpapiergeschäft lag im Jahr 2025 mit TEUR 24.070 um 3,4 %
deutlich über dem Vorjahresergebnis (2024: TEUR 23.272). Der Provi-
sionsertrag aus Kontenführung und Zahlungsverkehr hat sich mit
TEUR 15.378 (2024: TEUR 15.484) im Vergleich zum Vorjahr geringfü-
gig negativ entwickelt. Der Provisionsertrag stieg in Summe um
0,6 % von TEUR 47.139 im Jahr 2024 auf TEUR 47.403 im Jahr 2025.
Die Provisionsaufwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr zu-
rück. Der Rückgang ist auf geringere Garantieprovisionen für Kon-
sortialgeschäfte und für die synthetischen Verbriefungen von
Darle-
hen und Krediten der Hypo Vorarlberg in Folge des abreifenden Vo-
lumens zurückzuführen.
Struktur / Entwicklung Provisionsüberschuss
in TEUR
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value wurde durch die
Versteilerung der Zinskurve im Jahr 2025 stark beeinflusst. Wirt-
schaftliche Zinsabsicherungen auf Portfolioebene und außerhalb
des
Makro-Hedge-Accountings haben das Ergebnis aus der Fair Value
Bewertung positiv beeinflusst. Die Bewertungseffekte für Zinsswaps
außerhalb des Makro-Hedge-Accountings betrugen im
Jahr 2025
TEUR 16.526 (2024: TEUR -11.812). Das Nominalvolumen dieser Zinss-
waps beträgt zum 31. Dezember 2025 TEUR 1.016.443 (2024:
TEUR 1.147.378). Weiterhin nicht vom Makro-Hedge-Accounting um-
fasst sind die Zinsoptionen, welche zur Absicherung von Zinslimit-
krediten abgeschlossen wurden. Das Volumen der Collars lag zum
31. Dezember 2025 bei TEUR 225.614 (2024: TEUR 227.004). Der Be-
wertungseffekt für Zinsoptionen, die zur Absicherung gegen Zinsrisi-
ken abgeschlossen wurden, beträgt im Jahr 2025 TEUR 7.637 (2024:
TEUR -5.796). Im Vorjahresvergleich fielen hingegen die negativen
Effekte aus der Veränderung der Creditspreads für Vermögenswerte,
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
mit TEUR -62.865 deutlich geringer aus als noch im Vorjahr (2024:
TEUR -10.314). Aus der Bewertung von Beteiligungen und Anteils-
rechten ergab sich im Jahr 2025 ein negativer Bewertungseffekt in
Höhe von TEUR -1.173 (2024: TEUR 7.291).
Sonstige Erträge / Aufwendungen
In den Sonstigen Erträgen sind unter anderem Erträge aus Opera-
ting-Leasingverhältnissen, Betriebskostenerlöse oder
Gewinne aus
dem Abgang von nichtfinanziellen Vermögenswerten enthalten. Die
KONZERNLAGEBERICHT 56
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
2025
2024
Personalaufwand
Sachaufwand
Summe der Sonstigen Erträge betrug zum 31. Dezember 2025
TEUR 28.110 (2024: TEUR 19.533). Der Anstieg ist auf höhere Erlöse
aus Ratenkaufgeschäften sowie auf Auflösungen aus der Abgren-
zung von Effekten von Vertragsanpassungen im Kreditgeschäft mit
unseren Kunden zurückzuführen.
Die Sonstigen Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr ge-
ringfügig an und betrugen TEUR 26.831 (2024: TEUR 25.086). Darin
enthalten ist unter anderem die Stabilitätsabgabe in Höhe von
TEUR 9.525 (2024: TEUR 2.810). Wie im Posten Sonstige Erträge er-
höhten sich auch die Aufwendungen aus Ratenkaufverträgen. Zu-
dem erhöhte sich – wie bereits erläutert – im Jahr 2025 die Stabili-
tätsabgabe. Diesen Erhöhungen steht ein Rückgang der Dotierung
der Rückstellungen für operationelle Risiken gegenüber. Ebenso fie-
len im Jahr 2025 die Aufwendungen für die Abgrenzung von Effek-
ten aus Vertragsanpassungen im Kreditgeschäft mit unseren Kun-
den geringer aus, so dass in Summe die Sonstigen Aufwendungen
sich nur geringfügig erhöhten.
Verwaltungsaufwendungen
Der Vorstand legt großes Augenmerk darauf, dass die Unterneh-
mensstrukturen möglichst schlank bleiben, um damit eine kon-
stante Entwicklung der Kosten zu erreichen. Gegenüber dem
Vorjahr
sind die Verwaltungsaufwendungen inflationsgetrieben dennoch
um 4,2 % auf TEUR 138.150 (2024: TEUR 132.564) gestiegen.
Die Personalaufwendungen lagen im Berichtsjahr ebenfalls über
dem Vorjahresniveau und betrugen TEUR 88.916 (2024:
TEUR 83.484). Der darin enthaltene Posten Löhne und Gehälter stieg
von TEUR 63.020 auf TEUR 66.480. Die Sachaufwendungen sind im
Vergleich zum Vorjahr mit 0,3 % nur geringfügig gestiegen. Dies ist
besonders auf die Kosteneinsparungsmaßnahmen zurückzuführen.
Struktur / Entwicklung Verwaltungsaufwand
in TEUR
Die Anzahl an Filialen bzw. Standorten in Österreich veränderte sich
im Berichtsjahr aufgrund der Schließung der Filiale in Rankweil
per
Jahresende 2025 und lag bei 18. Daneben besteht eine Niederlas-
sung in St. Gallen (CH). Details zu den bestehenden Standorten der
Hypo Vorarlberg sind auf der letzten Seite des Geschäftsberichts zu
finden.
Mitarbeiter
Die Hypo Vorarlberg ist eine Beraterbank und hebt sich durch quali-
tätsvolle Beratung und Betreuung der Kunden ab. Im Sinne einer
nachhaltigen Personalentwicklung wird Wert auf eine solide Aus-
und Weiterentwicklung gelegt. Als wichtiger Arbeitgeber in den
Kernmärkten beschäftigt der Hypo Vorarlberg Konzern über 900
Personen. 2025 erfolgte im Jahresdurchschnitt (Vollzeitäquivalent)
ein Anstieg von 761 auf 789 Mitarbeiter.
Mitarbeiterkennzahlen (Konzern)
2025
2024
Ver-
änderung
Mitarbeiter im
Jahresdurchschnitt
(Vollzeitäquivalent)
789
761
3,7 %
davon Lehrlinge
6
6
0,0 %
davon Teilzeit
168
156
7,7 %
Mitarbeiter am Jahresende
(nach Köpfen)
961
938
2,5 %
hievon weiblich
541
528
2,5 %
hievon männlich
420
410
2,4 %
Anteil Frauen (inkl. Lehrlinge)
56,3 %
56,3 %
0,0 %
Anteil Männer (inkl. Lehrlinge)
43,7 %
43,7 %
0,0 %
Durchschnittliche Be-
triebszugehörigkeit in Jahren
12,1
12,0
0,8 %
Durchschnittliches Lebensalter
in Jahren
42,2
42,5
-0,7 %
Abschreibungen
Die Abschreibungen lagen mit TEUR 7.969 geringfügig unter dem
Vorjahr (2024: TEUR 8.184).
Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzieller
Vermögenswerte
Die Hypo Vorarlberg konzentriert sich auf jene Geschäftsfelder, de-
ren Mechanismen und Regeln sie versteht und geht nur Risiken ein,
die sie aus eigener Kraft bewältigen kann. Für alle erkennbaren Risi-
ken hat der Konzern ausreichend Vorsorge getroffen.
Der Aufwand für Risikovorsorgen im Kreditgeschäft war im Jahr
2025 deutlich geringer
als noch im Vorjahr. Seit 2018 wird die Risiko-
vorsorge nach der Berechnungslogik des IFRS 9 gebildet, wonach
auch bei guten Bonitäten eine Wertminderung für das Kreditportfo-
lio zu bilden ist. Für Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzi-
eller Vermögenswerte war für das Jahr 2025 eine Dotierung in Höhe
von TEUR 18.292 erforderlich, während im Jahr 2024 die Zuführung
noch bei TEUR 66.209 lag.
Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte war im
Vor-
jahresvergleich höher und betrug per 31. Dezember 2025
TEUR -1.599 (2024: TEUR -666). Der Anstieg ist auf die Neubewertung
einer Immobilie zurückzuführen, die als Finanzinvestition gehaltene
Immobilie klassifiziert ist.
Ergebnis vor / nach Steuern
Der Hypo Vorarlberg Konzern schloss das Jahr 2025 erfolgreich ab.
Bedingt durch die oben erläuterten Effekte ist das Ergebnis vor
Steuern per 31. Dezember 2025 deutlich um 21,5 % auf TEUR 70.516
(2024: TEUR 58.058) gestiegen. Nach Abzug von Steuern betrug das
Ergebnis TEUR 53.248,
was einen Anstieg von 25,4 % gegenüber dem
Vorjahr bedeutet (2024: TEUR 42.450).
Die Beträge, welche unter der Position Steuern vom Einkommen
und Ertrag ausgewiesen werden, betreffen neben der laufenden Be-
lastung durch die Körperschaftsteuer vor allem die aktiven und
pas-
siven Abgrenzungen latenter Steuern. Der Steueraufwand
für das
Jahr 2025 lag bei TEUR 17.268 (2024:
TEUR 15.608).
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar
Vom Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 53.248 (2024:
TEUR 42.450) entfallen TEUR 24 (2024: TEUR 16) auf die Minderhei-
tengesellschafter der Konzerntöchter.
Dividenden der Hypo Vorarlberg
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss nach UGB der Hypo Vorarlberg
für das Geschäftsjahr 2025 betrug TEUR 29.361 (2024: TEUR 52.027).
Nach Rücklagendotation ergibt sich unter Anrechnung des Gewinn-
vortrages ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von TEUR 11.719
(2024: TEUR 10.136). Vorbehaltlich der Genehmigung durch die
doc1p57i0
doc1p57i1
KONZERNLAGEBERICHT 57
6 %
2 %
2 %
68 %
22 %
Staatssektor
Kreditinstitute
Finanz-
unternehmen
Unternehmen
Private Haushalte
64 %
15 %
13 %
7 %
1 %
Österreich
Deutschland
Schweiz und
Liechtenstein
Italien
Sonstiges Ausland
Hauptversammlung und unter Berücksichtigung der weiteren Ent-
wicklungen bis zu dieser Beschlussfassung wird vorgeschlagen, auf
das Grundkapital von TEUR 162.152 eine Dividende in Höhe von
EUR 37 je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten. Die Gesamt-
ausschüttung ergibt für 316.736 Stück somit einen Betrag von
TEUR 11.719.
Wichtige Steuerungskennzahlen
2025
2024
Ver-
änderung
Return on Equity (ROE)
4,74 %
3,98 %
19,1 %
Cost-Income-Ratio (CIR)
56,11 %
53,07 %
5,7 %
Gesamtkapitalrentabilität
0,35 %
0,27 %
29,6 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,95 %
16,76 %
1,1 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,95 %
19,30 %
-1,8 %
Der Konzern verwendet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung
zusätzlich alternative, nicht in den IFRS- oder CRR-Vorschriften defi-
nierte Kennzahlen, um seine Finanz-
und Ertragslage darzustellen.
Die Kennzahlen sollten nicht isoliert, sondern als ergänzende Infor-
mation betrachtet werden. Diese Kennzahlen werden in der Finanz-
branche häufig zur Analyse und Beschreibung der Finanz-
und Er-
tragslage verwendet. Dabei ist zu beachten, dass die Definitionen
von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Daher werden
die vom Konzern verwendeten Kennzahlen nachfolgend definiert.
Cost-Income-Ratio (CIR)
– Gibt die Kosten des Unternehmens in
Relation zum Ertrag an und vermittelt damit ein klares Bild über die
operative Effizienz. Banken verwenden diese Kennzahl zur
Unter-
nehmenssteuerung und für den Vergleich ihrer Effizienz mit ande-
ren Kreditinstituten. Errechnet wird die CIR als Verhältnis der Ver-
waltungsaufwendungen und Abschreibungen zu den Betriebserträ-
gen. Um ein möglichst genaues Bild der operativen Effizienz wider-
spiegeln zu können, werden in Anlehnung an die Berechnungsme-
thode nach BWG die Bewertungseffekte von Finanzinstrumenten
dabei weitgehend ausgeschlossen.
Return on Equity (ROE)
– Ist eine Rentabilitätskennzahl für Manage-
ment und Investoren, die sich aus dem in der Gewinn- und Verlust-
rechnung ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zu
dem
am Beginn des Geschäftsjahres zur Verfügung stehenden Eigenkapi-
tals abzüglich dem für die Ausschüttung vorgesehenen Betrag be-
rechnet. Der ROE zeigt die Ertragskraft der Bank gemessen an dem
für das Jahr zur Verfügung stehenden Eigenkapitals.
Gesamtkapitalrentabilität (ROA)
– Ist eine Rentabilitätskennzahl,
die misst, wie effektiv ein Unternehmen sein Vermögen in einem
ge-
gebenen Zeitraum verwalten kann. Sie ergibt sich aus dem Verhält-
nis vom Ergebnis vor Steuern zu den durchschnittlichen Aktiva (ba-
sierend auf dem Mittelwert der Bilanzsumme des aktuellen Berichts-
stichtags und des letzten Konzernabschlusses).
BILANZENTWICKLUNG
Entwicklung der Aktiva
Als starker Finanzierungspartner für die Menschen und Unterneh-
men in ihren Kernmärkten wird die größte Position der Bilanzaktiva
der Hypo Vorarlberg von den Forderungen an Kunden gebildet. Die
Konzernbilanzsumme der Hypo Vorarlberg erhöhte sich im Ge-
schäftsjahr 2025 leicht und lag zum 31. Dezember 2025 bei
TEUR 15.380.414, was einen Anstieg von 0,9 % zum Vorjahresstichtag
bedeutet (2024: TEUR 15.250.325).
Finanzielle Vermögenswerte
Die Darlehen und Kredite an Kunden zum 31. Dezember 2025 betru-
gen über alle Bewertungskategorien gerechnet insgesamt
TEUR 11.228.763 (2024: TEUR 11.137.709), davon wurde der größte An-
teil in der Kategorie at Amortized Cost verbucht.
Die Darlehen und Kredite an Kreditinstitute
verringerten sich im Be-
richtsjahr um 22,0 % auf TEUR 183.423 (2024: TEUR 235.195). Grund
hierfür sind einerseits rückläufige Sicherheitsleistungen in Form von
Cash-Collaterals an Kontrahenten, die in Folge von gesunkenen
Marktwerten bei Derivaten nicht mehr erforderlich waren und ande-
rerseits rückläufige mittelfristige Geldmarktanlagen.
Ebenfalls in den
finanziellen Vermögenswerten enthalten sind Schuldverschreibun-
gen, deren Volumen per 31. Dezember 2025 bei TEUR 2.844.700
(2024: TEUR 2.687.907) lag.
Darlehen und Kredite an Kunden und Kreditinstitute –
nach Sektoren
Die Darlehen und Kredite in Höhe von insgesamt TEUR 11.412.186
über alle Bewertungskategorien bestehen überwiegend aus Darle-
hen und Kredite an Unternehmen und private Haushalte und fielen
im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % höher aus (2024:
TEUR 11.372.904). Während die Finanzierungen von Unternehmen
zulegen konnten, war bei den Darlehen und Krediten an private
Haushalte ein Rückgang zu verzeichnen.
Darlehen und Kredite an Kunden und Kreditinstitute –
nach Regionen
Der größte Teil des Kreditgeschäfts der Hypo Vorarlberg erfolgt mit
einem Anteil von 64 % in Österreich, gefolgt von Deutschland mit
15 %. Die restlichen Forderungen an Kunden richten sich überwie-
gend an Kunden aus der Schweiz und Italien (v.a. Leasing).
Die Neuvergabe von Schweizer Franken-Krediten außerhalb der Nie-
derlassung St. Gallen wurde in den letzten Jahren vor allem im Pri-
vatkundenbereich stark eingeschränkt. Per 31. Dezember 2025 wies
die Hypo Vorarlberg insgesamt TEUR 1.712.789 (2024: TEUR 1.572.657)
an Kundenforderungen in Schweizer Franken aus. Der größere Teil
dieser Kundenforderungen entfällt auf die Niederlassung St. Gallen
und stellt daher kein Fremdwährungsrisiko dar. Auch die Grenzgän-
ger in Vorarlberg sind zu berücksichtigen, wodurch in wirtschaftli-
cher Betrachtung dieses Risiko noch weiter sinkt. Der Anteil an
Fremdwährungsfinanzierungen im Privatbereich (überwiegend
CHF)
nimmt ständig ab, wobei der Anstieg im Berichtsjahr auf das
Kredit-
wachstum der Niederlassung in St. Gallen zurückzuführen ist.
doc1p58i0
KONZERNLAGEBERICHT 58
35 %
49 %
3 %
10 %
3 %
Kundeneinlagen
Verbriefte Verbindl.
Verbindl.
Kreditinstitute
Eigenkapital
Sonstige Verbindl.
Barreserve
Die Barreserve beinhaltet den Kassenbestand sowie die Guthaben
bei Zentralbanken. Die Position verringerte sich von TEUR 509.933
im Vorjahr auf TEUR 433.133 per 31. Dezember 2025, was vor allem
auf einen niedrigeren Guthabenstand bei der OeNB zurückzuführen
ist.
Handelsaktiva
Die Handelsaktiva erhöhten sich aufgrund der Bewertung von Deri-
vaten im Berichtsjahr geringfügig von TEUR 104.076 auf
TEUR 106.635.
Der Anstieg der Marktwerte ist die Versteilerung der
Zinskurve zurückzuführen.
Entwicklung der Passiva
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten at Amortized Cost – die den
größten Teil der Bilanzpassiva bilden – gab es einen Zuwachs in
Höhe von 0,7 % auf TEUR 12.634.112 (2024: TEUR 12.543.471). Während
die Einlagen von Kunden um 5,3 % auf TEUR 5.234.233 deutlich er-
höht werden konnten, wurden vor allem die verbrieften Verbindlich-
keiten durch eine verhaltene Emissionstätigkeit reduziert.
Bilanzstruktur / Bilanzpassiva
Die Darstellung zeigt die nachhaltig aufgebaute und ausgewogene
Refinanzierungsstruktur der Hypo Vorarlberg. Von der Bilanzsumme
in Höhe von TEUR 15.380.414 entfielen zum 31. Dezember 2025
TEUR 5.342.001 auf Einlagen von Kunden (Spar-, Sicht- und Termin-
einlagen), diese konnten über alle Bewertungskategorien um 5,1 %
gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.
Bei den verbrieften Verbindlichkeiten, das sind vorwiegend Pfand-
briefe und Anleihen, war im Berichtsjahr ein Rückgang von
TEUR 7.805.145 auf TEUR 7.703.605 zu verzeichnen.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 2,6 % auf
TEUR 1.535.421 (2024: TEUR 1.496.857). Der verbleibende Anteil der
Verbindlichkeiten belief sich auf TEUR 397.838 (2024: TEUR 427.236).
Dieser Rückgang ist ebenfalls überwiegend auf die Bewertungsef-
fekte von Derivaten in Folge der Versteilerung der Zinskurve zurück-
zuführen.
ENTWICKLUNG DER EIGENMITTEL
Zusammensetzung der Eigenmittel gemäß CRR
und Eigenmittelquoten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Ver-
änderung
Gesamtrisikobetrag
9.449.086
9.012.648
4,8 %
Hartes Kernkapital (CET1)
1.497.665
1.460.589
2,5 %
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
103.702
50.020
> 100%
Kernkapital (T1)
1.601.367
1.510.609
6,0 %
Ergänzungskapital (T2)
189.348
228.611
-17,2 %
Gesamteigenmittel
1.790.715
1.739.220
3,0 %
Quote des harten Kernkapitals
(CET1)
15,85 %
16,21 %
-2,2 %
Überschuss des harten Kern-
kapitals (CET1)
1.072.456
1.055.021
1,7 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,95 %
16,76 %
1,1 %
Überschuss des Kern-
kapitals (T1)
1.034.421
969.851
6,7 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,95 %
19,30 %
-1,8 %
Überschuss der
Gesamteigenmittel
1.034.788
1.018.209
1,6 %
Mit Beginn des Jahres wurden die neuen Vorgaben der CRR III
wirk-
sam. Dies führte, wie erwartet, zu einem Rückgang der Eigenmittel-
quoten, da sich die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Risi-
kogewichtung von Vermögenswerten deutlich geändert haben.
Die
Werte sind in Anbetracht des Risikoprofils nach wie vor komfortabel.
Der Vorstand legt weiterhin ein spezielles Augenmerk auf die Stär-
kung der Eigenmittelausstattung, um sich für die Zukunft eine aus-
gezeichnete Bonität und damit eine günstige Refinanzierung zu
si-
chern.
Insgesamt erhöhte sich das Kernkapital (T1) per 31. Dezember 2025
auf TEUR 1.601.367 (2024: TEUR 1.510.609), das anrechenbare Ergän-
zungskapital (T2) verringerte sich hingegen auf TEUR 189.348
(2024: TEUR 228.611). Die gesamten Eigenmittel der Hypo Vorarlberg
stiegen zum 31. Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahr um 3,0 %
auf TEUR 1.790.715 (2024: TEUR 1.739.220). Sie weisen eine deutliche
Überdeckung über das gesetzliche Mindesterfordernis (CRR) auf.
Die
Quote der Gesamteigenmittel ging aufgrund der seit Jahresbeginn
in Kraft getretenen CRR III auf 18,95 % (2024: 19,30 %) zurück.
Auf-
grund der Emission einer AT-1-Anleihe konnte die Quote des Kernka-
pitals (T1) zum Jahresende auf 16,95 % (2024: 16,76 %) gesteigert wer-
den. Die Quote des
harten Kernkapitals (CET1), ging von 16,21 % auf
15,85 % zurück.
Der Gesamtrisikobetrag erhöhte sich aufgrund der
neuen gesetzlichen Anforderung deutlich von TEUR 9.012.648 auf
TEUR 9.449.086. Die Planungen des Vorstands für nachhaltiges
Wachstum sowie die Erwartung neuer regulatorischer Anforderun-
gen führen dazu, dass die Hypo Vorarlberg ihre Kapitalausstattung
in Zukunft weiter ausbauen möchte.
KONZERNLAGEBERICHT 59
OFFENLEGUNG GEM. § 243A UGB
Grundkapital und Aktienstückelung
Das gezeichnete Kapital der Hypo Vorarlberg besteht aus dem
Grundkapital in Höhe von unverändert TEUR 162.152. Per 31. Dezem-
ber 2025 waren unverändert 316.736 Stückaktien ausgegeben.
Aktionärsstruktur
Die prozentuelle Aufteilung des Kapitals der Hypo Vorarlberg
gliedert sich per 31. Dezember 2025 unverändert zum Vorjahr wie
folgt.
Eigentümer / Aktionäre
Anteile gesamt
Vorarlberger Landesbank-Holding
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH
23,1268 %
- Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
- Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
100,0000 %
RATINGS DER HYPO VORARLBERG
Moody’s
Die Ratingagentur Moody‘s stuft die Hypo Vorarlberg mit A3 (Aus-
blick: negativ) ein. Das Nachrang-Rating (Subordinated Debt) wird
mit Baa3 angegeben, das Kurzfrist-Rating liegt bei P-2. Die Ände-
rung des Ausblicks von „stabil“ auf „negativ“ der Bank spiegelt die
Erwartung wider, dass höhere Risikokosten über einen längeren Zeit-
raum hinweg das Finanzprofil der Hypo Vorarlberg belasten könn-
ten.
ISS ESG
Die Nachhaltigkeits-Ratingagentur ISS ESG erhebt und bewertet im
Rahmen des Ratingprozesses Informationen über die soziale und
ökologische Performance von Unternehmen. Im Mai 2017 konnte
sich die Hypo Vorarlberg auf die Note „C“ verbessern, wobei von ISS
ESG in keiner relevanten Geschäftstätigkeit Kontroversen festgestellt
wurden. Seither hat sich der dahinterliegende Score stetig verbes-
sert. Damit liegt die Hypo Vorarlberg im Prime-Bereich und gehört
zu den besten 10 % des Sektors „Öffentliche und Regionalbanken“.
Das sehr gute Rating stellt die Nachhaltigkeitsleistung der Hypo
Vorarlberg in quantifizierter Form dar und kann Investoren bei de-
ren Veranlagungsentscheidung unterstützen. Die Aktualität der Ra-
tings wird durch regelmäßige Updates sichergestellt.
Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Ratings in diesem Bereich ist
dem nichtfinanziellen Bericht der Hypo Vorarlberg zu entnehmen.
ÄNDERUNGEN IM VORSTAND DER HYPO VORARLBERG
Das Geschäftsjahr 2025 stand bei der Hypo Vorarlberg ganz im Zei-
chen eines Vorstandswechsels: Stephan Sausgruber folgte ab 1. Mai
auf Vertriebsvorstand Wilfried Amann, der in den Ruhestand eintrat.
Dank seinem langjährigen Know-how im Vertrieb – vor allem im Fir-
menkundengeschäft – wird Stephan Sausgruber die Ausrichtung
der
Hypo Vorarlberg als Beraterbank konsequent weiterführen. An der
bestehenden Ressortverteilung hat sich im Zuge des Vorstands-
wechsels nichts verändert.
Bis Ende 2026 wird es zu einer weiteren Veränderung im Vorstand
kommen: Der langjährige Vorstandsvorsitzende Michel Haller wird
sich nicht mehr um eine Verlängerung seines bis 31. Dezember 2026
laufenden Vertrags bewerben. Seit November 2025 ist der Nominie-
rungsausschuss des Aufsichtsrates mit der Nachbesetzung des Vor-
standsvorsitzenden beschäftigt.
EREIGNISSE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM BILANZ-
STICHTAG
Ende Februar 2026 haben die USA und Israel in einer konzentrierten
Operation die oberste Führungsebene der Islamischen Republik Iran
ausgeschaltet. Seitdem ist der Konflikt weiter eskaliert und mittler-
weile sind auch andere Golfstaaten betroffen. Auslöser waren Ver-
handlungen über das Raketen- und Atomprogramm des Iran
unter
der Vermittlung des Oman. Mit der Ausweitung des Konflikts auf die
Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und den Libanon
ist
mittlerweile ein Flächenbrand entstanden. Der Iran hat in der Folge
des Konflikts die Straße von Hormus geschlossen und seit Anfang
März 2026 stecken Öl- und Gastanker in der Region fest, weil die
Straße von Hormus nicht mehr passierbar ist. Innerhalb von
einer
Woche sind die Preise für Öl und Gas um teils 25 % angestiegen, was
zu einer Belastung der globalen Wirtschaft und der privaten Haus-
halte führt. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar.
Die
Hypo Vorarlberg hat kein Obligo im Iran.
Aktuell gehen wir von keinem länger anhaltenden Krieg aus. Kurz-
fristige Schwankungen in den Energiepreisen sollten keine wahr-
nehmbaren Auswirkungen auf die Risikokosten der Bank haben. Falls
der Krieg länger dauert, sind die Folgen schwer abschätzbar. Dann
ist von einer Erhöhung der Unsicherheiten sowie der Risikokosten
auszugehen.
KONZERNLAGEBERICHT 60
ENTWICKLUNG
DER GESCHÄFTSFELDER
FIRMENKUNDEN
Als Unternehmerbank positioniert sich die Hypo Vorarlberg im Seg-
ment Firmenkunden vor allem als Bankpartner für Immobilien- so-
wie Industrieunternehmen und mittelständische Betriebe. Selbst-
ständig Erwerbstätige und kommunale Kunden werden ebenfalls
in
diesem Segment betreut. Mit besonderem Know-how bei Investiti-
ons- und Projektfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Bau-
trägerfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen
so-
wie Betriebsmittelfinanzierungen hat sich die Hypo Vorarlberg in
ihren Kernmärkten Österreich, Süddeutschland (Bayern, Baden-
Württemberg) und der deutschsprachigen Schweiz etabliert und ist
in Vorarlberg die führende Unternehmerbank.
Das Geschäftsjahr 2025 war für den Firmenkundenbereich der
Hypo Vorarlberg ein weiteres herausforderndes Jahr. Die nachhaltig
schwache Wirtschaftsentwicklung in den Kernmärkten hat die In-
vestitionstätigkeit stark eingebremst und vermehrt zu wirtschaftli-
chen Schwierigkeiten bei vielen Unternehmen geführt. Die Kredit-
nachfrage in den Kernmärkten war auch im Jahr 2025 unterdurch-
schnittlich. Eine Ausnahme bildete der Schweizer Markt. Hier konn-
ten erfreuliche Zuwächse erreicht werden. In Summe konnte trotz
hohen Tilgungen und Sondertilgungen das Kreditvolumen in etwa
auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Die Forderungen
an
Kunden sind im Vergleich zum Vorjahr leicht auf TEUR 7.839.164
(2024: TEUR 7.719.874) gestiegen.
Da sich die Bonität einer steigenden Anzahl von Unternehmen ver-
schlechtert hat, mussten im Vergleich zu den Jahren vor der wirt-
schaftlichen Abschwächung höhere Risikovorsorgen für aushaf-
tende Kredite gebildet werden. Diese fielen im Jahr 2025 bereits
deutlich geringer aus, als noch im Vorjahr. Im Passivgeschäft (Einla-
gen) konnten ebenfalls erfreuliche Steigerungen erzielt werden
dies spiegelt ein anhaltend hohes Vertrauen der Firmenkunden in
die Hypo Vorarlberg wider.
Das schwierige Marktumfeld hat sich auf die Ertragssituation des
Bereiches Firmenkunden ausgewirkt. Das Zinsergebnis belief sich
per 31. Dezember 2025 auf TEUR 99.544 und war damit um
4,6 % niedriger als im Vorjahr (2024: TEUR 104.361). Auch das Provi-
sionsergebnis ist mit TEUR 14.692 gegenüber dem Vorjahr leicht
gesunken (2024: TEUR 14.878). In Summe führten die rückläufigen
Risikovorsorgen zu einem positiven Ergebnis für den Firmenkun-
denbereich in Höhe von TEUR 37.031 (2024: TEUR -17.816).
PRIVATKUNDEN
Im Privatkundenbereich bietet die Hypo Vorarlberg umfangreiche
Dienstleistungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpa-
pierveranlagung, Vorsorge-
und Anlageberatung. Die Kunden profi-
tieren von individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen und
transparenten Konditionenpolitik. Nicht der Produktverkauf, son-
dern eine auf den Kunden zugeschnittene Gesamtlösung steht im
Vordergrund. Mit dem Anspruch „Beste Beratung für alle, die etwas
vorhaben“, soll der konsequenten Kundenorientierung der Bank
Ausdruck verliehen werden.
Ein Schwerpunkt des Privatkundengeschäfts der Hypo Vorarlberg
ist die Wohnbaufinanzierung. Zwar ist die KIM-Verordnung 2025 of-
fiziell ausgelaufen, doch wurde sie praktisch durch eine FMA-Emp-
fehlung dauerhaft fortgeführt. Die Nachfrage nach Wohnbaufinan-
zierungen ist weiterhin gestiegen, gleichzeitig erhöhte sich aber
auch der Druck auf die Konditionen. Das produzierte Volumen liegt
etwa auf dem Niveau von 2024, während die Sondertilgungen
deutlich höher ausfielen als erwartet.
Folglich ging im Vergleich zum Vorjahr das gesamte Ausleihungs-
volumen an Private um TEUR -25.413 auf TEUR 2.201.874 (2024:
TEUR 2.227.287) zurück.
Auch 2025 ist die Hypo Vorarlberg wieder als Emittent von
eige-
nen Anleihen auf dem Retailmarkt aufgetreten. Diese konnten sehr
erfolgreich abgesetzt werden.
Die Hypo Vorarlberg konnte 2025 im Privatkundenbereich einen
Zinsüberschuss von TEUR 68.804 erwirtschaften (2024:
TEUR 81.178). Das Provisionsergebnis lag mit TEUR 25.246 im Jahr
2025 leicht über dem Vorjahr (2024: TEUR 24.620). Insgesamt er-
wirtschaftete die Hypo Vorarlberg 2025 im Privatkundenbereich
ein
Ergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR 32.273 (2024: TEUR 46.849).
Um den geänderten Kundenbedürfnissen und -anforderungen ge-
recht zu werden, bietet die Hypo Vorarlberg neben dem stationä-
ren, regional differenzierten Marktauftritt ergänzende Online-Ser-
vices und -Leistungen an. Grundsätzlich wird dabei eine Omnika-
nal-Strategie verfolgt, d.h. die Online-Lösungen kommen als Ergän-
zung zum Filialvertrieb hinzu. Die Zufriedenheit der Kunden steht
bei der Hypo Vorarlberg weiterhin im Mittelpunkt, was auch die
hohe Bereitschaft der Kunden zur Weiterempfehlung zeigt.
Private Banking und Vermögensverwaltung
Der Bereich Private Banking betreut vermögende Privatpersonen
und ausgewählte institutionelle Kunden. Die vielfältige Produktpa-
lette orientiert sich in allen Bereichen an den Kundenbedürfnissen
und bietet zeitgemäße Lösungen. In der Vermögensverwaltung
durch den Einsatz von flexiblen und an die Marktlage angepassten
Konzepten und im Anlagegeschäft durch den Einsatz von sinnvol-
len Alternativen zum Geldmarkt. Die größten Assets in Verbindung
mit den Produkten und Lösungen sind die hohe fachliche Qualifi-
kation sowie der engagierte Einsatz von Beratern und Mitarbeitern.
So zählt die Hypo Vorarlberg zu den führenden Vermögensverwal-
tern im deutschsprachigen Raum und wurde vom Fachmagazin
Eli-
tereport bereits
zum vierzehnten Mal in Folge
mit der Höchst-
note
„summa cum laude"
ausgezeichnet. Diese Auszeichnung be-
stätigt den eingeschlagenen Weg, eine Bank mit individueller und
qualitativ hochwertiger Beratung zu sein und gleichzeitig innova-
tive, zeitgemäße
Produkte und Lösungen zu bieten, um die Heraus-
forderungen der Kapitalmärkte, der Regulatorik und des insgesamt
hohen Kostendrucks zu meistern.
Asset Management
Die Geschäftsentwicklung im Asset Management verlief trotz tur-
bulenter Kapitalmärkte im Berichtsjahr 2025 positiv. Getragen von
der überzeugenden Stabilität ihrer Entwicklung verzeichneten Ver-
mögensverwaltungsstrategien eine erhöhte Kundennachfrage. Ins-
gesamt wurden mit Stichtag 31. Dezember 2025 2.730 Mandate
(2024: 2.437) verwaltet. Die gesamten „Assets under Management“
sind auf Basis guter Portfoliomanagementleistungen und einem
allgemein freundlichen Kapitalmarkt dagegen zum Jahresende
2025 auf TEUR 1.244.109 (2024: TEUR 1.110.051) gestiegen.
Die Hypo Vorarlberg hat sich als Vermögensverwalter zum Ziel ge-
setzt, Kriterien in Bezug auf ökologische, soziale und unterneh-
mensführende Nachhaltigkeit (ESG) zu berücksichtigen. Die Hypo
Vermögensverwaltung integriert die ESG-Faktoren in die Selektion
von Zielfonds und in die Auswahl von Einzeltiteln. Es kommen
überwiegend Ausschluss-
und Qualitätskriterien bei der Wertpa-
pierauswahl zur Anwendung, wodurch die aktuell im Angebot ste-
henden Vermögensverwaltungsstrategien und Hypo Vorarlberg
Fonds ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8
der VO (EU) Nr. 2019/2088 berücksichtigen. Das Asset Management
KONZERNLAGEBERICHT 61
hat hierfür einen eigenen ESG-Investmentansatz erstellt und veröf-
fentlicht.
FINANCIAL MARKETS / TREASURY
Auf das Jahr 2025 kann trotz der politischen und wirtschaftlichen
Turbulenzen aus der Sicht des Geschäftsbereiches Financial Markets
positiv zurückgeblickt werden. Der Zinsmarkt in Europa hat sich im
Wesentlichen wie vom Markt erwartet entwickelt und die Inversität
der Zinsstrukturkurve hinter sich gelassen. Der Zins-Strukturbeitrag
verringerte sich aufgrund der Normalisierung
der Geld- und Kapi-
talmarktzinsen wie erwartet und liegt etwas unter den ambitionier-
ten Planzahlen. Aufgrund der schwachen Volumensentwicklung
im
Ausleihungsgeschäft wurde das Kapitalmarkt-Funding reduziert
und liegt unter den geplanten Volumen.
Aktiv-Passiv Management und Investments (APM & Investments)
Im Gesamtjahr 2025 wurden von der Gruppe APM & Investments
rund TEUR 549.470 (2024: TEUR 463.982) netto in Anleihen veran-
lagt. Die gewichtete Restlaufzeit dieser Neuveranlagungen betrug
13,1 Jahre (2024: 12,9). Der durchschnittliche Asset-Swap-Spread der
Wertpapierkäufe lag bei 81 Basispunkte (2024: 57 Basispunkte) und
das durchschnittliche Rating der Neukäufe bei AA-.
Die Berichtsperiode 2025 war geprägt durch politische Themen,
konjunkturelle Unsicherheiten und finanziell herausfordernde
Staatshaushalte. Dadurch konnte zu attraktiven Margen in konser-
vative Anlagen investiert werden. In der Neuveranlagung waren
Kriterien
wie LCR-Fähigkeit, Anrechenbarkeit für den öffentlichen
Deckungsstock sowie EZB-Fähigkeit wesentliche Entscheidungsfak-
toren.
Refinanzierung und Investorenbetreuung (Funding &
Investor Relations)
In der Berichtsperiode wurden 18 (2024: 25) neue Emissionen mit
einem Gesamtvolumen von rund TEUR 721.681 (2024: TEUR 859.738)
begeben. Dies beinhaltete die folgenden Emissionen:
Im Mai 2025 konnte ein 7-jähriger Hypothekenpfandbrief
in der
Höhe von TEUR 500.000 bei einem Re-Offer Aufschlag von Mid
Swap + 48 Basispunkte sehr erfolgreich am Kapitalmarkt platziert
werden. Im November 2025 wurde zur weiteren Stärkung der Kapi-
talbasis eine öffentlich platzierte additional Tier 1 (aT1) über
CHF 50 Mio. am Schweizer Kapitalmarkt emittiert. Der Kupon dieser
aT1-Anleihe lag bei 4,375 % p.a.
Daneben wurden zehn Privatplatzierungen mit einem Volumen
von TEUR 57.832 emittiert, wovon neun über die Debt Issuance
Programme und eine als Namensschuldverschreibung dokumen-
tiert wurden.
Zudem wurden sechs neue Retailemissionen mit einem Gesamtvo-
lumen von TEUR 110.000 begeben. Es handelte sich unter anderem
um drei Fixzinsanleihen und drei fixverzinste Wohnbaubankanlei-
hen, wobei die drei Fixzinsanleihen als Daueremissionen begeben
wurden.
Geld-, Devisen- und Zinsderivatehandel
Der kurzfristig verfügbare Liquiditätsstand reduzierte sich vom Jah-
resultimo 2024 bis zum Jahresende 2025 um rund
TEUR -75.000 auf einen Stand von TEUR 345.000 (2024:
TEUR 420.000).
Darüber hinaus stehen für den Geldhandel um-
fangreiche Sicherheiten für Repo- und Tendergeschäfte bereit.
Die
Hypo Vorarlberg verfügt somit über ausgeprägte Liquiditätspuffer.
Wie gewohnt war die Schwankungsbreite der kurzfristig verfügba-
ren Liquidität sehr hoch. Hauptverantwortlich dafür waren
großvo-
lumige Transaktionen wie zum Beispiel Emissionen, Devisen- und
Geldhandelsgeschäfte bzw. größere Kundentransaktionen.
Wertpapierkundenhandel
Die Kunden-Wertpapierumsätze lagen im Jahr 2025 bei
TEUR 2.023.098 (2024: TEUR 1.491.992). Im Vergleich zum Vorjahr
haben sich die Kunden Wertpapierumsätze um TEUR 531.106 er-
höht. Dies entspricht einem Anstieg von 35,6 %. Die Umsätze der
Abteilung Fonds Service (Fonds-Depotbank) und des Treasury sind
in den angeführten Wertpapierumsätzen nicht enthalten.
Fonds Service
Das verwaltete Depotbankvolumen fiel aus Jahressicht von
TEUR 10.977.614 auf TEUR 10.455.466. Dies entspricht einem Rück-
gang von TEUR -522.148 oder -4,8 %. In der vergangenen Berichts-
periode wurden zwei Spezialfonds (AIF) und drei Publikumsfonds
(UCITS) aufgelöst. Zusätzlich wurde ein Spezialfonds (AIF) an eine
andere Depotbank übertragen.
OTC Derivatives and Money Market Management
Per 2025 verwaltete die Gruppe OTC Derivatives and Money Market
Management 1.435 (2024: 1.446) Swap-, Zins- und Devisenoptions-
geschäfte mit einem Nominalvolumen von rund TEUR 14.833.901
(2024: TEUR 15.192.186). Dies entspricht im Vergleich zu 2024 einer
Veränderung von TEUR -358.537. Der Wert an Barsicherheiten ver-
änderte sich im selben Zeitraum um TEUR 62.054 und betrug mit
2025 TEUR 144.748 (2024: TEUR 82.694). Ein negativer Collateral-
Saldo bedeutet, dass Sicherheiten beim Kontrahenten eingeliefert,
ein positiver, dass Sicherheiten vom Kontrahenten erhalten wur-
den.
Der Zinsüberschuss betrug im Segment Financial Markets im Jahr
2025 TEUR 13.663 (2024: TEUR 20.218).
Der Provisionsüberschuss fiel
geringfügig um TEUR 146 auf TEUR 1.994 (2024: TEUR 2.140). Das
Ergebnis vor Steuern dieses Segmentes beträgt TEUR 29.853 (2024:
TEUR 4.291).
CORPORATE CENTER
Ergänzend zu den oben angeführten Geschäftsfeldern sind im Se-
gement Corporate Center die Finanzierungsleasinggeschäfte, die
Immobilienverwaltung und -betreuung sowie die sonstigen Beteili-
gungsgesellschaften des Konzerns enthalten. Der Ergebnisbeitrag
lag im Jahr 2025 bei TEUR -28.641 (2024: TEUR 24.734). Der Rück-
gang ist im Besonderen auf die Effekte aus den Bewertungen von
Beteiligungen, aus der Veränderung des Creditspreads der zum Fair
Value bewerteten Krediten sowie auf die Wertminderung von
nichtfinanziellen Vermögenswerten zurückzuführen.
KONZERNLAGEBERICHT 62
TOCHTERUNTERNEHMEN
UND BETEILIGUNGEN
HYPO IMMOBILIEN & LEASING GMBH
Das gesamte österreichische und schweizerische Leasing-
und Im-
mobiliengeschäft der Hypo Vorarlberg ist im Teilkonzern Hypo Im-
mobilien & Leasing gebündelt. Die Hypo Immobilien & Leasing
GmbH bietet konzernintern und gegenüber den Kunden Leistun-
gen an, die vom Immobilienmakler über Immobilienbewertung,
Bau- und Objektmanagement bis hin zur Hausverwaltung
reichen.
Privat-
und Firmenkunden sowie die öffentliche Hand werden mit
Finanzierungslösungen im Bereich KFZ-, Mobilien-
und Immobilien-
leasing bedient. Die Hypo Immobilien & Leasing GmbH hat ihren
Firmensitz im Hypo Office Dornbirn.
An den Standorten in Bregenz, Dornbirn, Bludenz und
Feldkirch
werden Immobilienmaklerdienstleistungen angeboten. Die Lea-
singkunden in Österreich und der Schweiz werden von den Pro-
duktspezialisten und Vertriebsteams in Dornbirn und
Wien betreut.
Zusätzlich bieten die Kundenberater der Hypo Vorarlberg ihren
Kunden sämtliche Leasinglösungen an. Außerdem ist in Wien und
in Vorarlberg ein Immobilienbewertungsteam angesiedelt. Das
Team nimmt – insbesondere für Finanzierungszwecke – Bewertun-
gen für die Hypo Vorarlberg vor. Per 31. Dezember 2025 waren
nach Köpfen 47 Mitarbeiter (2024: 48) bei der Gesellschaft beschäf-
tigt.
Die Hypo Immobilien & Leasing GmbH weist für 2025 ein Ergebnis
vor Steuern in Höhe von TEUR -160 (2024: TEUR 551) aus. Das kon-
solidierte Ergebnis vor Steuern der in den Konzernabschluss einbe-
zogenen Unternehmen des Teilkonzerns Immobilien & Leasing be-
läuft sich per 31. Dezember 2025 auf TEUR 3.981 (2024: TEUR 5.341).
HYPO-VORARLBERG LEASING A.G., BOZEN
HYPO VORARLBERG IMMO ITALIA G.M.B.H., BOZEN
Die Hypo-Vorarlberg Leasing A.G. mit Hauptsitz in Bozen entwickelt
Leasing-Lösungen in den Bereichen Immobilien, erneuerbare Ener-
gien und Mobilien. Die Gesellschaft bietet ihre Produkte und Leis-
tungen seit ü
b
er 30 Jahren am norditalienischen Markt an. Es be-
steht eine weitere Niederlassung in Como.
Der italienische Leasingmarkt verzeichnete 2025 ein Wachstum im
Neugeschäft um 5,8 % von EUR 33,4 Mrd. auf insgesamt EUR 36,1
Mrd. Der für die Hypo-Vorarlberg Leasing A.G. wichtigste Bereich
des Immobilienleasings ist italienweit um 5,9 % gewachsen. Gleich-
zeitig verzeichnete das Fahrzeugleasing einen Anstieg um 0,9 %
und der Bereich Maschinenleasing um starke 15,2 %.
In diesem positiven Marktumfeld konnte die Hypo-Vorarlberg Lea-
sing A.G. 2025 ein Neuvolumen von EUR 120,2 Mio. abschließen
(2024: EUR 81,2 Mio.). Wie in den Vorjahren wurde dabei besonders
auf erstklassige Leasingnehmer und werthaltige Leasinggüter sowie
angemessene Anzahlungen und Sicherheiten geachtet. Der
Schwerpunkt lag auf Immobilien-
bzw. Mobilienleasing-Projekten in
Trentino-Südtirol, im Veneto und in der Lombardei. 2025 konnte
die Hypo-Vorarlberg Leasing A.G. einen Zinsüberschuss von
TEUR 11.164 (2024: TEUR 12.392)
erwirtschaften. Der Gewinn vor
Steuern lag bei TEUR 3.640 (2024: TEUR 4.852).
Die Gesellschaft beschäftigte sich auch 2025 intensiv mit der
ESG-
Thematik, wobei insbesondere die Entscheidung bezüglich eines
geeigneten Datenlieferanten und die Einbindung in ein Datenerfas-
sungsprojekt des Leasingverbandes im Vordergrund standen. Die
Umsetzung der europäischen DORA-Verordnung über die digitale
operationale Resilienz im Finanzsektor ist im Laufen und wird
im
Jänner 2027 in Kraft treten.
2026 wird unter Beachtung strikter Risikokriterien ein Neuvolumen
von EUR 150 Mio. angestrebt. Wichtige Initiativen wie ein weiterhin
verstärktes Engagement beim Leasing von Maschinen, bei Anlagen
für die Produktion von erneuerbaren Energien, sowie eine intensive
Betreuung aller Marktzonen einschließlich der Region Venetien sol-
len die Erreichung des ambitionierten Neukundenvolumens ermög-
lichen. Im Rahmen eines Ende 2025 begonnenen Strategieprojektes
wurden sechs Initiativen definiert, die die Kundenbearbeitung un-
terstützen und eine Effizienzsteigerung in der Vertragsabwicklung
bewirken sollen.
Hypo Vorarlberg Immo Italia G.m.b.H.
Der Markt für gewerbliche Immobilien war im Jahr 2025 stabil. In-
dustriehallen werden nach wie vor stark nachgefragt. Bei Büros
und vor allem bei Geschäften ist die Nachfrage verhaltener. Die
Preise waren im Durchschnitt stabil und in guten Lagen leicht stei-
gend. Die Anzahl an leerstehenden Immobilien hat sich im letzten
Jahr weiter reduziert. Dies wirkt sich positiv auf den Markt aus.
Die Verwertung von Immobilien hat sich in diesem positiven Markt-
umfeld gut entwickelt. Die Hypo Vorarlberg Immo Italia G.m.b.H.
konnte im Jahr 2025 Immobilien mit einem Gegenwert von
TEUR 6.600 verkaufen (2024: TEUR 5.600). Die erzielten Verkaufs-
preise lagen dabei im Durchschnitt deutlich über den Nettobuch-
werten. Bei den vermieteten Immobilien konnte die durchschnittli-
che Bruttorendite auf 11 % gesteigert werden. Mietrückstände und
Mietausfälle sind gering.
Die Hypo Vorarlberg Immo Italia G.m.b.H. weist für das Geschäfts-
jahr 2025 einen Verlust vor Steuern (EGT) in Höhe von TEUR -327
aus (2024: TEUR -657).
COMIT VERSICHERUNGSMAKLER GMBH
Die comit ist der größte regionale Versicherungsmakler und kann
damit dem zunehmenden Markt- und Wettbewerbsdruck sowie
den verschärften aufsichtsrechtlichen Bestimmungen besser be-
gegnen.
Die Hypo Vorarlberg hält 40,00 % der Anteile an der comit Versi-
cherungsmakler GmbH, weitere Eigentümer sind die VLV (40,00 %)
und die Wälderversicherung (20,00 %).
KONZERNLAGEBERICHT 63
AUSBLICK
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026
AKTUELLES UMFELD
Laut WKO-Prognosen soll Österreichs Wirtschaft nach einer zwei-
jährigen Rezession auf einen moderaten Wachstumspfad zurück-
kehren, im Dezember 2025 wurde ein Anstieg der heimischen Wirt-
schaftsleistung um +0,5 % erwartet (WIFO, IHS).
Für 2026 rechnen die Institute mit einer etwas kräftigeren Erholung
der heimischen Wirtschaft (WIFO: +1,2 %, IHS: +1,0 %), die im Durch-
schnitt der Eurozone liegt. Günstigere Kreditfinanzierungsbedin-
gungen, ein wachsender Investitionsersatzbedarf sowie verbesserte
konjunkturelle Perspektiven in der Industrie dürften die Investiti-
onstätigkeit stützen. Die erwartete Exportbelebung und die Ent-
wicklung der Industrie bleiben jedoch anfällig für Rückschläge.
Beide Institute betonen, dass die wirtschaftliche Erholung schwä-
cher ausfällt als in früheren Aufschwungphasen. Ursächlich
dafür
sind der Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit sowie der
zunehmende Protektionismus im Welthandel. Die Inflation
wird zu
Jahresbeginn 2026 durch den Wegfall des Basiseffekts aus dem
Energiepreisanstieg des Vorjahres um bis zu einem Prozentpunkt
zurückgehen. Dennoch wird sie auch im Jahr 2026 über dem EZB-
Ziel sowie über dem Durchschnitt des Euroraums liegen (WIFO:
2,6 %, IHS: 2,5 %).
Zudem bestehen weiterhin erhebliche Risiken im Zusammenhang
mit der geo- und handelspolitischen Entwicklung sowie mit dem
Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
SCHWERPUNKTE 2026
Der Vorstand legt großes Augenmerk darauf, die Unternehmens-
strukturen möglichst schlank und Prozesse bzw. Arbeitsabläufe effi-
zient zu gestalten. In regelmäßigen Abständen finden Optimie-
rungs-
und Rationalisierungsprojekte statt, auch um der schwieri-
gen Situation am Personalmarkt bei weiter steigenden Anforderun-
gen zu begegnen. Auch Chancen, die die Digitalisierung bzw.
Künstliche Intelligenz bieten, werden genutzt. Ein besonderes Au-
genmerk soll in diesem Bereich zukünftig auf Prozessanalyse und
Effizienzsteigerung durch Automatisierung, Optimierung und
Mo-
dernisierung gelegt werden. Trotz gestiegener Anforderungen für
IT, Organisation und Personal – auch aufgrund regulatorischer Vor-
schriften – weist die Hypo Vorarlberg weiterhin eine wettbewerbs-
fähige Cost-Income-Ratio aus.
Die in den letzten Jahren stark verbesserten Kapitalquoten und Ka-
pitalpuffer erlauben es der Hypo Vorarlberg auch in der aktuell her-
ausfordernden Situation als verlässlicher Partner für die Kunden zu
agieren. Aufgrund der weiterhin großen Unsicherheiten in Folge
der aktuellen Krisen, aber auch um weiterhin nachhaltig wachsen
zu können, steht die Weiterentwicklung der Strategie inklusive
Überlegungen zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und
Auswei-
tung der Marktgebiete im Fokus. Auch die Optimierung und Ver-
besserung der Kapitalausstattung (u.a. durch Garantievereinbarun-
gen z.B. mit der EIF/EIB-Gruppe) stehen weiter im Fokus. Zudem
sollen Entwicklungen im regulatorischen Bereich – beispielsweise
im Rahmen von „MREL“ oder „Basel IV“ – vorausschauend und
frühzeitig berücksichtigt werden.
Die strategische Ausrichtung der Hypo Vorarlberg basiert auf fol-
genden Leitlinien:
Im Sinne einer weiteren Eigenkapitalstärkung soll die Innenfi-
nanzierungskraft des Unternehmens ausgebaut werden.
Eine möglichst kostenoptimale Liquiditätsversorgung soll
nachhaltig abgesichert werden.
Die Ergebnisstärke im Kundengeschäft soll weiter ausgebaut
werden. Insbesondere sollen die Kernkompetenzen noch bes-
ser genutzt werden. Dazu gehören ein zielgerichtetes und
verbessertes „Cross-Selling“ im Privatkunden-, aber auch im
Firmenkundengeschäft in Vorarlberg und zielgerichtetes,
nachhaltiges Wachstum in den Marktgebieten außerhalb Vor-
arlbergs.
Risikodiversifikation wird angestrebt und Klumpenrisiken sol-
len vermieden werden. Entsprechend der Großkreditdefini-
tion der CRR sollen im Kundengeschäft aktiv keine Risikoposi-
tionen eingegangen werden, die 10 % des Kernkapitals über-
steigen.
Basierend auf diesen Leitlinien und Zielsetzungen bestehen fol-
gende strategischen
Schwerpunkte für den aktuellen Strategiezyk-
lus, die in der strategischen Ausrichtung der einzelnen Geschäfts-
bereiche und in den Funktionalstrategien entsprechend berück-
sichtigt sind:
Kontinuität und Verlässlichkeit
Im Sinne einer verlässlichen Partnerschaft mit den Kunden soll das
bestehende erfolgreiche Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg
wei-
ter verbessert werden. Weiterhin soll das Kundengeschäft im Zent-
rum stehen. Es sind keine wesentlichen Veränderungen im Markt-
und Regionenportfolio geplant, die Präsenz in den Wachstums-
märkten außerhalb des Heimatmarktes Vorarlberg soll gesteigert
werden.
Organisches und nachhaltiges Wachstum
Die Hypo Vorarlberg will in den Geschäftsbereichen „Firmenkunden
und öffentliche Institutionen“ und „Privatkunden“ weiterhin orga-
nisch und nachhaltig wachsen. Wachstumsregionen sind in erster
Linie die Kernmärkte außerhalb Vorarlbergs, aber auch in Vorarl-
berg sollen Wachstumspotentiale genutzt werden. Darüber hinaus
stehen Margen und Erträge im gesamten Kreditgeschäft im strate-
gischen Fokus. Im geänderten Zinsumfeld kommt auch dem Einla-
gengeschäft wieder stärkere Bedeutung zu. Ein Fokus wird 2026
vor allem auf einem weiteren Ausbau der Kundenbeziehungen im
Bereich Geldanlage liegen.
Private Banking
Aufbauend auf der guten Entwicklung im „Private Banking“ und in
der Vermögensverwaltung erfolgt ein Ausbau des Top-Segments
im Anlagegeschäft mit Unternehmen, Unternehmern und vermö-
genden Privatkunden.
Digitalisierung
Im strategischen Fokus der Digitalisierung steht die Weiterentwick-
lung und Modernisierung der digitalen Anwendungen und Pro-
zesse. Ziel ist vor allem die Effizienzsteigerung in der Marktbearbei-
tung und in der Abwicklung des Bankgeschäfts, zum einen als Re-
aktion auf die geänderten Erwartungen der Kunden in einer „On-
line“-Umwelt, zum anderen zur Optimierung der internen Abläufe.
Weiterhin ist die Digitalisierung wesentliche Voraussetzung, um die
stetig steigenden Anforderungen der Regulatorik effizient erfüllen
zu können. Die digitale Transformation wird wesentlich von einer
starken, in der Bank verankerten IT getrieben, die sich beim Betrieb
des Kernbanksystems und anderer wesentlicher Bank-Applikatio-
nen mit Accenture auf einen starken, internationalen Partner
stützt, von dem ebenfalls neue Impulse für Innovationen und
die
Digitalisierung ausgehen.
Produktivität und Effizienz
Weiterhin legt der Vorstand großen Wert auf Produktivität und Ef-
fizienz, gerade im aktuellen Umfeld der Kreditwirtschaft mit ho-
hem Druck auf die Margen, hohen Aufwendungen für regulatori-
sche und IT-technische Anforderungen und hoher steuerlicher Be-
lastung.
KONZERNLAGEBERICHT 64
Nachhaltigkeit
In einem Umfeld geprägt von globalen geopolitischen Spannun-
gen, kriegerischen Handlungen sowie Veränderungen bedingt
durch Klimawandel, ist der Spagat zwischen sozialer, ökologischer
und ökonomischer Verantwortung eine Herausforderung. Die
EU
hat dieses schwierige Umfeld erkannt und hat mit der Omnibus-Ini-
tiative wichtige Schritte gesetzt, die Nachhaltigkeitsgesetzgebung
zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähig-
keit zu stärken. Durch Erleichterungen unter anderem bei der Be-
richterstattung (CSRD/EU-Taxonomie) sollen Unternehmen entlas-
tet werden, ohne die Umweltziele aufzugeben. Zusammenfassend
soll der Omnibus-Ansatz sicherstellen, dass hohe Nachhaltigkeits-
standards eingehalten werden, während gleichzeitig die administ-
rative Last für die Wirtschaft auf ein realistisches Maß reduziert
wird. Diese Erleichterungen ermöglichen es sich zu fokussieren, die
soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung wahrzuneh-
men und das Thema im Kerngeschäft sowie strategisch weiterzu-
entwickeln.
Forschung und Entwicklung
Nachdem keine eigenständige und planmäßige Forschung betrie-
ben wird, um zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Er-
kenntnissen zu kommen, und auch keine für eine kommerzielle
Produktion oder Nutzung vorgelagerte Entwicklung betrieben wird,
führt die Hypo Vorarlberg keine Forschungs-
und Entwicklungsakti-
vitäten durch. Sie untersucht jedoch laufend die Auswirkungen von
Wirtschafts-
und Marktentwicklungen auf die Entwicklung ihrer
Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage. Für das Bestehen im Wettbe-
werb reicht es nicht aus, die aktuellen Marktbedingungen zu ken-
nen, auch die Auseinandersetzung mit Zukunftsszenarien ist erfor-
derlich. Seit Jahren besteht zur laufenden Weiterentwicklung eine
enge Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Vorarlberg.
Gegen-
stand der Kooperation sind unter anderem die Optimierung der
Deckungswertrechnung des Deckungsstockes, die optimale Alloka-
tion von Wertpapier-Collateral oder die Berechnung von Stresssze-
narien und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesgeset-
zes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).
Vor der detaillierten Ausarbeitung eines neuen Produktes bzw. vor
Aufnahme eines Fremdproduktes in die Produktpalette der Hypo
Vorarlberg ist ein Produkt- und Geschäftseinführungsprozess
defi-
niert, um ein geordnetes Vorgehen zu gewährleisten und mögliche
Risiken vorab zu erkennen.
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
Nachdem das Kreditengagement der Hypo Vorarlberg bei der
Signa Gruppe im Frühjahr 2024 erhebliche politische und öffentli-
che Diskussionen verursacht hatte, verlangten Landtagsabgeord-
nete eine Prüfung der Bank durch den Landes-Rechnungshof. Der
Landes-Rechnungshof hat dabei den Zeitraum zwischen 2020 und
2024 geprüft. Schwerpunkte der Prüfung waren Kontrollmechanis-
men, Bericht-
und Aufsichtspflichten, Kreditvergabe und -überwa-
chung sowie Maßnahmen der Gremien. Zudem waren die Interes-
sen des Landes als Eigentümer zu würdigen.
Der entsprechende Bericht wurde am 27. Mai 2025 vorgestellt. Ein
wichtiges Ergebnis der Prüfung war, dass der Landes-Rechnungshof
die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Bank bestätigte. Im
Falle der Signa Kredite wurde bemängelt, dass die Risiken bei ei-
nem Kredit nicht hinreichend adressiert waren und dass der Kredit-
prozess der Hypo Vorarlberg Bank in bestimmten Aspekten verbes-
serungsfähig sei. Zudem kritisierte der Landes-Rechnungshof die
Beteiligungsstrategie des Landes Vorarlberg an der Bank und for-
derte das Land Vorarlberg dazu auf, eine entsprechende Strategie
zu definieren bzw. auszuarbeiten.
Die Hypo Vorarlberg hat ihre Risikostrategie entsprechend den
Empfehlungen aus vergangenen Prüfungen bereits angepasst. Kla-
res Ziel ist es für die Zukunft, das Kreditportfolio der Bank noch
granularer zu gestalten. Bei Großkrediten wurden als Maßnahme
bereits engere Limits eingezogen. Der Fokus liegt nun auf der Auf-
arbeitung und der Festlegung einer neuen Strategie für die Bank:
Die strategischen Fragen werden die Organe der Bank gemeinsam
mit dem Aufsichtsrat erörtern, sodass bei Bedarf entsprechende
Schritte eingeleitet werden können.
ERWARTETE ERGEBNISENTWICKLUNG DER HYPO VORARLBERG
2026
Die Hypo Vorarlberg ist ein sehr gut aufgestelltes Unternehmen,
verfolgt ein risikobewusstes Geschäftsmodell und hat einen strate-
gischen Fokus auf den Marktgebieten in Österreich, Schweiz,
Deutschland und Norditalien.
Für das Jahr 2026 erwartet die Hypo Vorarlberg bei gleichbleiben-
den Leitzinsen eine vorsichtige wirtschaftliche Belebung in
den
Marktgebieten und damit einen gewissen Rückenwind für
die Un-
ternehmenskunden. Dieses positivere Marktumfeld sollte Wachs-
tumschancen im Finanzierungs-
und Einlagensegment sowie bei
den Provisionserträgen bieten, gleichzeitig sollten sich die Risiko-
kosten reduzieren. Geplant ist, dass das Firmenkunden- und Privat-
kundengeschäft 2026 einen signifikanten Beitrag zum Gesamter-
gebnis der Bank leisten wird.
Die Entwicklung im Immobilienprojektgeschäft/Bauträgergeschäft
wird durch das weiterhin trübe Wirtschaftsumfeld geprägt sein. Die
immer noch hohe Anzahl an Insolvenzen lässt aus heutiger Sicht
schwer eine Prognose der Risikokosten per Jahresende 2026 zu.
Die Finanzmarktaufsicht hat ein „Rundschreiben zur soliden
Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten“ veröffentlicht, in
welchem die Erwartungshaltung der Aufsicht und die entsprechen-
den Kriterien für die Vergabe von private Wohnimmobilienfinanzie-
rungen festgehalten wurden. Diese entsprechen in weiten Teilen
den Bestimmungen der mit 30. Juni 2025 ausgelaufenen KIM-Ver-
ordnung. Auch die Meldeverpflichtungen wurden weitergeführt.
Dennoch geht die Hypo Vorarlberg – auch aufgrund der gesunke-
nen Zinsen – von einer steigenden Nachfrage nach privaten Immo-
bilienfinanzierungen aus.
Vieles spricht aus heutiger Sicht dafür, dass 2026 keine weiteren
Zinssenkungsschritte der EZB folgen werden. Die Hypo Vorarlberg
geht davon aus, dass die EZB im Laufe des Jahres 2026 das Leit-
zinsniveau von 2 % halten wird, wenn die Entwicklung der Inflation
dies zulässt. Wie sich diese Situation auf die Anzahl und das Volu-
men neuer Geschäftsabschlüsse auswirken wird, ist noch offen.
Neben einer soliden Eigenkapitalausstattung verfügt die Hypo
Vor-
arlberg über ausreichende Liquiditätsreserven und eine diversifi-
zierte Fundingstruktur, sodass keine wesentlichen Klumpenrisiken
für die Refinanzierung bestehen. Im Jahr 2026 bestehen Kapital-
marktfälligkeiten von ca. TEUR 1.275.000 und ein geplantes Emissi-
onsvolumen von ca. TEUR 1.162.000. Aufgrund der gebildeten
Rücklagen und der stabilen Eigenkapitalsituation kann die Hypo
Vorarlberg auch in der derzeit herausfordernden wirtschaftlichen
Situation zuversichtlich in die Zukunft blicken.
Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2026 sind gut verlaufen, das
Zins- und Provisionsergebnis tragen weiterhin stark zum Ergebnis
der Hypo Vorarlberg bei. Bei den Personal-
und Sachkosten wird
mit keiner Kostenerhöhung gerechnet. Die Risikokosten hängen
stark vor der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in den
Kernmärkten der Hypo Vorarlberg im Verlauf des Jahres 2026 ab.
Der Vorstand geht aus heutiger Sicht und auf Basis der oben ange-
führten Maßnahmen weiterhin von einem Fortbestand des Unter-
nehmens („Going Concern Prämisse“) aus.
KONZERNLAGEBERICHT 65
RISIKOMANAGEMENT
DER HYPO VORARLBERG
Den besonderen Risiken des Bankgeschäftes trägt die Hypo
Vorarl-
berg durch konservative Kreditvergabe, strenge Forderungsbewer-
tung und angemessene Bildung von Wertberichtigungen Rech-
nung. Bei den Töchtern werden weitgehend dieselben Ratingtools
wie in der Mutter verwendet. Dies ermöglicht eine konzernweit ein-
heitliche Einschätzung von Bonitäten. Für die bei Kunden- und
Bankenforderungen vorhandenen Bonitätsrisiken werden nach
konzerneinheitlichen Maßstäben Wertberichtigungen gebildet.
Das Berichtsjahr war geprägt von Unsicherheiten an den Geld- und
Kapitalmärkten. Der Value at Risk (99 %/10 Tage) erreichte im Mo-
natsdurchschnitt Werte bis zu TEUR 43.018 (2024: TEUR 29.945).
Die wichtigsten Marktrisiken in der Bank sind das Zinsänderungsri-
siko und das Creditspreadrisiko. Aktienkurs-
und Währungsrisiken
haben eine untergeordnete Bedeutung. Die Bank hat kein großes
Handelsbuch. Betreffend der Verwendung von Finanzinstrumenten
gemäß § 243 Abs. 3 Z 5 UGB wird auf die Angaben im Anhang un-
ter Punkt V. Abschnitt C verwiesen.
Die Hypo Vorarlberg nimmt den Geldmarkt für die Refinanzierung
begrenzt in Anspruch. Die Bank hat in den Vorjahren an den mittel-
und langfristigen Refinanzierungsoperationen der EZB teilgenom-
men.
Weitere Ausführungen zu Finanzrisiken und zum Risikomanage-
ment in der Hypo Vorarlberg sind im Anhang zu finden. Die umfas-
sende Offenlegung zur Organisationsstruktur, zum Risikomanage-
ment und zur Risikokapitalsituation gemäß CRR erfolgt im Internet
unter www.hypovbg.at.
INTERNES KONTROLL-
UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM
HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des In-
ternen Kontroll-
und Risikomanagementsystems obliegt bei der
Hypo Vorarlberg dem Gesamtvorstand. Die Hypo Vorarlberg zeich-
net sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens-
sowie
Kontroll- und Überwachungsfunktion aus, die insbesondere das
Vier-Augen-Prinzip, IT-unterstützte Kontrollen sowie am Risikogeh-
alt orientierte Entscheidungspouvoirs und Überwachungsinstru-
mente beinhaltet.
Das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) wird laufend opti-
miert. Die Aufnahme weiterer/neuer Prozesse in das dokumen-
tierte IKS erfolgt nach Maßgabe der Einschätzung der Wesentlich-
keit und des Risikogehaltes für die Hypo Vorarlberg.
Kontrollumfeld
Der Bereich Finanzen der Hypo Vorarlberg, der zugleich auch als
Konzernrechnungswesen fungiert, umfasst die Abteilungen Buch-
haltung/Kontenführung, Bilanzierung/Meldewesen, Daten- und
Dokumentenmanagement sowie Steuern. Die enge Zusammenar-
beit des Bereichs Finanzen mit den Abteilungen Controlling und
Gesamtbankrisikosteuerung ermöglicht ein einheitliches und
abge-
stimmtes internes und externes Berichtswesen der Bank. Die Pro-
zesse der Berichtserstellung samt Kontrollmaßnahmen sind in
Ar-
beitsanweisungen, internen Prozessbeschreibungen, IKS-Dokumen-
tationen und im Konzernhandbuch geregelt.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Im Rahmen des IKS werden die Prozesse laufend, zumindest jähr-
lich auf ihren Risikogehalt und auf das Bestehen von nachvollzieh-
baren, wirksamen und effizienten risikoreduzierenden Maßnahmen
und Kontrollen überprüft, angepasst und bei Bedarf ergänzt. Über-
dies wird laufend eine Kontroll-
und Wirksamkeitsanalyse durchge-
führt und identifiziertes Verbesserungspotential umgesetzt.
Der Rechnungslegungsprozess beschränkt sich nicht nur auf die in-
terne und externe Berichterstattung, sondern regelt im Vorfeld
mittels Richtlinien und Verfahren auch die Erfassung von Daten, Er-
stellung von Buchungen, Bilanzierung von Transaktionen und Be-
wertung von Geschäften und wird unterstützt durch diverse Soft-
warelösungen (Arctis, Geos, SAP, B&S, PMS u.a.). Diese Programme
bieten automatische Hilfestellungen und Kontrollen für die kor-
rekte Eingabe und Benutzung. Zusätzlich werden im Tagesgeschäft
laufend manuelle Kontrollen durchgeführt. Die Ordnungsmäßig-
keit, Nachvollziehbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz dieser Kontrol-
len werden durch die IKS-Überwachung sichergestellt.
Information und Kommunikation
Das Berichtswesen der Bank erfolgt fast ausschließlich automati-
siert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garan-
tiert aktuelle Daten für Controlling, Ergebnisrechnungen und
an-
dere Auswertungen. In enger
Zusammenarbeit zwischen dem Be-
reich Finanzen und den Abteilungen Controlling und Gesamtbank-
risikosteuerung werden regelmäßig Soll-Ist-Vergleiche durchge-
führt. Eine gegenseitige Kontrolle und Abstimmung zwischen den
Abteilungen ist somit gewährleistet.
Die Entscheidungsträger der Bank erhalten für die Überwachungs-
und Kontrollfunktion periodisch eine Vielzahl von Berichten wie
z.B. Wochenausweis, monatliche Erfolgsvorschau mit Zinsspannen-
rechnung, Ergebnishochrechnung auf Geschäftsstellen-, Bereichs-
und Gesamtbankebene, Soll-Ist-Vergleiche, Daten zu Volumen und
Erträgen, ALM-, Risiko-
und Treasury-Berichte, vierteljährliche Kos-
tenrechnungen, diverse Statistiken und Auswertungen.
Auf Basis obiger Grundlagen ergehen periodische Berichte an den
Aufsichtsrat. Zum Halbjahr wird ein Bericht nach IFRS und am Jah-
resende der Jahresabschluss der Bank nach UGB/BWG und der
Konzernabschluss nach IFRS erstellt. Weiters wird auf die laufenden
aufsichtsrechtlichen Berichtspflichten an OeNB/FMA verwiesen.
Halbjährlich wird ein IKS-Bericht für den Vorstand und jährlich ein
solcher für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erstellt und
über die Wirkungsweise des IKS informiert. Die IKS-Berichtserstel-
lung folgt dem Bottom-up-Ansatz: Die Aufzeichnungen über er-
folgte Kontrollen werden bei der operativen Durchführung durch
die Prozessverantwortlichen erledigt. Diese Aufzeichnungen wer-
den gemeinsam mit den Ergebnissen der Kontroll-
und Wirksam-
keitsanalyse im IKS-Bericht zusammengefasst, um in Verbindung
mit den Ergebnissen der Prüfungen durch die Interne Revision eine
Aussage über die Wirksamkeit des IKS treffen zu können.
Überwachung
Die Qualität des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
wird laufend von der Internen Revision in Bezug auf die Zuverläs-
sigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie Gesetzmäßigkeit des Rechnungs-
legungsprozesses und der Berichterstattung beurteilt. Die Interne
Revision arbeitet eng mit den Vorständen der Bank und den
Ge-
schäftsführern der Tochtergesellschaften zusammen und berichtet
periodisch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates und dem
Aufsichtsrat.
KONZERNLAGEBERICHT 66
COMPLIANCE UND VERMEIDUNG VON GELDWÄSCHEREI
Die Compliance-Abteilung der Hypo Vorarlberg ist direkt dem Vor-
stand unterstellt und hat als Aufgaben die Überwachung der Ein-
haltung der gesetzlichen Bestimmungen im aufsichtsrechtlichen
Bereich, insbesondere des Bankwesengesetzes, des Wertpapierauf-
sichtsgesetzes, des Börsegesetzes sowie des Finanzmarkt Geldwä-
schegesetzes (FM-GwG) zur Verhinderung von Geldwäscherei.
Compliance
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Bestimmungen der Compli-
ance-Richtlinie der Hypo Vorarlberg einzuhalten. Die Grundlagen
für dieses Regelwerk finden sich im Standard Compliance Code der
Kreditwirtschaft sowie im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Börse-
gesetz. Die Einhaltung der Regelungen wird durch regelmäßig do-
kumentierte Prüfungen sichergestellt. Neu eintretende Mitarbeiter
erhalten im Rahmen der Hypo Basics, die in der Regel an den ers-
ten beiden Tagen des ersten Arbeitsmonates stattfinden, eine um-
fassende Einschulung. Alle Mitarbeiter werden laufend geschult
und haben jährlich einen Kurztest zu absolvieren, zudem werden
sie bei Änderungen entsprechend informiert.
Die Compliance-Abteilung führt regelmäßig eine Evaluierung im
Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) samt Verordnungen, wel-
che auch im Wertpapieraufsichtsgesetz umgesetzt wurde, durch
und setzt gemeinsam mit den Fachabteilungen allfällige notwen-
dige Änderungen um. Diese Regelungen dienen dem Anleger-
schutz und der Effizienz und Integrität des Marktes. Auch hier wer-
den regelmäßig dokumentierte Kontrollen durchgeführt.
Vermeidung von Geldwäscherei
Die Hypo Vorarlberg hat das Ziel, im Rahmen ihrer Geschäftstätig-
keit jegliche Formen der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzie-
rung zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden im Rah-
men der Geldwäscherei-Prüfung drei EDV-Programme und weitere
Prüfungen eingesetzt. Diese unterstützen die Mitarbeiter einerseits
bereits bei der Kundeneinstufung des Geldwäscherei-Risikos, ande-
rerseits geben sie Hinweise auf verdächtige Zahlungen. Zudem wird
damit den gesetzlichen Verpflichtungen der Embargoprüfung
und
der Prüfung auf politisch exponierte Personen entsprochen.
Alle Mitarbeiter absolvieren ein umfangreiches Lernprogramm, in
dem sie über die gesetzlichen Bestimmungen und Verdachts-
momente zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismus-
finanzierung aufgeklärt werden. Zudem erhalten alle neu eintreten-
den Mitarbeiter in der Grundeinführung eine Schulung. Zur Auffri-
schung ist von allen Mitarbeitern mit Kundenkontakt jährlich ein
Test zu absolvieren. In weiteren Schulungen werden die Mitarbeiter
zu besonderen Bestimmungen und über Typologien der Geldwä-
scherei unterrichtet, damit verdächtige Geschäftsfälle erkannt
wer-
den können. Zudem finden in den Geschäftsstellen regelmäßige
Kontrollen unter anderem durch die Interne Revision statt.
DATENVERARBEITUNG / IT
Die Hypo Vorarlberg hat wesentliche IT-Leistungen an die Ac-
centure GmbH in Österreich (Accenture) ausgelagert. Basierend auf
einem entsprechenden Kundenvertrag erbringt Accenture die IT-
Leistungen, die zuvor jahrelang die Allgemeines Rechenzentrum
GmbH (ARZ) in Innsbruck für die Hypo Vorarlberg und weitere Ban-
ken erbracht hat. Die Accenture hatte 2022 das Kerngeschäft des
ARZ bzw. die entsprechenden Assets zur Erbringung der IT-Leistun-
gen von den Eigentümerbanken erworben, zu denen zu einem klei-
neren Anteil indirekt auch die Hypo Vorarlberg gehört. Als Kompe-
tenzzentrum für IT-Leistungen im Bankenbereich unterstützte Ac-
centure wesentliche Geschäftsprozesse aller Banken, die zuvor
Kunden des ARZ gewesen sind.
Die Strategie der Hypo Vorarlberg ist unverändert, nämlich we-
sentliche IT-Leistungen in einem Bankrechenzentrum mit anderen
Banken zu bündeln, um Skaleneffekte und Synergien zu generie-
ren und technologische Effizienzpotenziale zu sichern.
Zugleich verringert die Bank damit die Komplexität ihrer eigenen
IT-Infrastruktur und kann sich mit den eigenen IT-Ressourcen die
interne Optimierung und Digitalisierung konzentrieren.
Accenture hat sich im Kundenvertrag verpflichtet, Banking-as-a-
Service Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung muss re-
gulatorisch konform erfolgen und ist dem Stand der Technik ent-
sprechend aktuell zu halten. Die Assets des ARZ zum Betrieb des
Rechenzentrums wurden von der Accenture-Tochter TiGital über-
nommen. Zentrales System im TiGital Rechenzentrum für das tägli-
che Bankgeschäft ist, wie schon im ARZ, die Softwarelösung ARC-
TIS, ergänzt um Standardlösungen wie GEOS, SAP, B+S usw. TiGital
verantwortet den Betrieb der Kernbanksysteme und der IT-Infra-
struktur.
Darüber hinaus ist ein wesentlicher Teil des neuen Kundenvertrags
mit Accenture ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Mo-
dernisierung der IT-Systeme im übernommenen Rechenzentrum.
Accenture wurde auch deshalb als neuer Partner gewählt, weil Ac-
centure selbst einen Teil dieser Investitionen tragen wird und als
großer internationaler IT-Provider über die notwendige Expertise
und Ressourcen verfügt, die Erreichung der Modernisierungsziele
sicherzustellen. Die wichtigsten Investitionsprogramme betreffen
die Bereiche IT-Sicherheit, Finanz-
und Risikoarchitektur und Kolla-
borationssysteme sowie die Befähigung zur Nutzung von
Cloud-
diensten und die Öffnung des Kernbanksystems über Schnittstel-
len.
In der Hypo Vorarlberg selbst sind die IT-Digitalisierungs-
und Or-
ganisations-Kompetenzen in einem leistungsstarken IT-Bereich ge-
bündelt. Womit der wachsenden strategischen Bedeutung der IT
für das Bankgeschäft Rechnung getragen wird. Die Bündelung der
Kompetenzen steigert nicht nur die Betriebseffizienz, sondern es
sollen von der IT maßgebliche Impulse für die digitale Transforma-
tion der Bank ausgehen. Mit ca. 80 hoch qualifizierten Mitarbeitern
verfügt die Hypo Vorarlberg IT über die Ressourcen, um den Ausla-
gerungspartner Accenture zu steuern, auf die Herausforderungen
der Digitalisierung zu reagieren, Risiken zu erkennen und Chancen
zu nutzen.
2021 wurde dazu eine IT-Strategie verabschiedet, die laufend wei-
terentwickelt wird. Im Zentrum dieser Strategie steht das Verständ-
nis, dass im Zeitalter der Digitalisierung gerade im Finanzbereich
die IT eine zentrale Rolle als Business Enabler spielt, so auch in der
Hypo Vorarlberg. Dieser Wandel vom internen Dienstleister zum
Business Partner auf Augenhöhe geht einher mit der Etablierung
einer agilen Haltung nebst der Einführung entsprechender agiler
Werkzeuge. Es ist geplant, die IT-Strategie 2026 grundlegend zu
überarbeiten.
Ebenfalls Teil der IT-Strategie ist die konsequente Weiterentwick-
lung der IT-Systeme, sowohl der bankeigenen Systeme als auch der
Systeme von Accenture über die bereits erwähnten Investitionspro-
gramme. Für ihre eigenen IT-Lösungen hat die Hypo Vorarlberg in
ihrer IT-Strategie grundsätzlich eine stärkere Nutzung der Cloud
formuliert. Hier gilt es immer wieder auszuloten, was die strikten
regulatorischen Rahmenbedingungen zulassen und welche Anwen-
dungen für einen Cloud Betrieb geeignet sind.
Besondere Bedeutung sieht die Hypo Vorarlberg in der Nutzung
der KI in den kommenden Jahren. Für die Nutzung von KI in der
Hypo Vorarlberg wurden die notwendige Governance etabliert und
gemeinsam mit einem starken Partner die Einführung eines Large
Language Model (LLM) in einer eigenen Softwareumgebung gestar-
tet. Auf der Basis dieser Softwarelösung
können Anfang 2026 KI-
Use Cases umgesetzt werden, z.B. ein ChatBot. Gerade bei der Ein-
führung der KI zeigt sich sehr deutlich das komplexe Spannungs-
feld, in dem sich Banken befinden, zwischen einem einerseits tech-
nologisch sehr dynamischen Umfeld und einer andererseits frühen,
umfassenden Regulierung.
KONZERNLAGEBERICHT 67
Von den zahlreichen Change-the-Bank Projekten des Jahres
2025
sind beispielhaft folgende zu nennen, von denen sich einige auf-
grund ihres Umfanges über mehrere Jahre erstrecken:
Die Modernisierung der Systeme zur Banksteuerung in einem
über mehrere Jahre angelegten Programm „Integrierte Fi-
nanz-
und Risikoarchitektur“, auf Basis von SAP R/4HANA und
Wolters Kluwer OneSumX.
Die Modernisierung der Digitalisierungsarchitektur im Bran-
chenzentrum mit dem Aufbau des „Digital Backbone“ inklu-
sive der Umstellung von Anwendungen auf eine Betriebsinf-
rastruktur, die auf moderner Cloud-Technologie basiert.
Nach wie vor haben regulatorisch getriebene Projekte einen
erheblichen Anteil am Change-the-Bank Portfolio, beispiel-
haft zu nennen sind hier Basel IV, der EU-Aktionsplan zur Fi-
nanzierung nachhaltigen Wachstums,
DORA und Instant Pay-
ment.
Wichtig ist der Hypo Vorarlberg auch die Modernisierung des
Arbeitsplatzes. So ist mit Jira/Confluence und M365 eine ak-
tuelle Kollaborationsplattform im Einsatz, die stetig optimiert
und ausgebaut wird. Ergänzen konnte die Modernisierung
des gesamten IT-Arbeitsplatzes der Mitarbeiter („Workplace
2.0“) gemeinsam mit Accenture in 2025 erfolgreich abge-
schlossen werden
Darüber hinaus investiert die Hypo Vorarlberg kontinuierlich
in digitale Kanäle, insbesondere durch die stetige Weiterent-
wicklung des Online-Bankings, ergänzt um komplementäre
Funktionen wie digitale Unterschrift und digitaler Dokumen-
tenaustausch. Dazu gehört auch die Modernisierung der
Homepage, die 2025 einem vollständigen Relaunch unterzo-
gen worden ist, als Basis für den weiteren Ausbau der digita-
len Kundenkommunikation.
Die Systeme und Verfahren von Accenture werden durch die In-
terne Revision sowie durch eine externe Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Diese Prüfungen
und Kontrollmaßnahmen erfolgen anhand von "ISAE 3402 Typ 2"
und "IWP/PE 14 Typ 2“-Standards und werden laufend an geänder-
te Rahmenbedingungen angepasst. Risiken in der Informations-
technologie begegnen das Rechenzentrum und die Hypo Vorarl-
berg u.a. durch Backup-Systeme, Failover-Möglichkeiten, entspre-
chende Sicherheitskonzepte sowie intensive Information der Mitar-
beiter. Klare Kompetenz-
und Zugriffsregelungen, das Gebot des
Vier-Augen-Prinzips und ein internes Kontrollsystem sind im Ein-
satz. Die Hypo Vorarlberg setzt zudem auf die konsequente Stan-
dardisierung zur Reduktion der Komplexität und zur Steigerung der
Kosteneffizienz, um die Innovationsfähigkeit zu erhalten.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine neue
europä-
ische Verordnung für ein wirksames und umfassendes Manage-
ment digitaler Risiken auf den Finanzmärkten und gilt für mehr als
22.000 Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister in der EU, darun-
ter auch die Hypo Vorarlberg. Die Verordnung ist am 17. Jänner
2023 in Kraft getreten und wird seit 17. Jänner 2025 angewendet.
Durch die Einführung dieser vereinheitlichten Regulierung soll si-
chergestellt werden, dass Finanzunternehmen widerstandsfähig
ge-
gen Cyberbedrohungen bleiben und bei Auftreten von schwerwie-
genden IKT-bezogenen Vorfällen rasch und zielgerichtet reagiert
werden kann. Im Rahmen der Umsetzung von DORA hat die Hypo
Vorarlberg die notwendigen Richtlinien erstellt bzw. aktualisiert,
welche zur Erfüllung der DORA erforderlich sind, sowie das IKT-
Drittdienstleisterverzeichnis aufgebaut. Diese Richtlinien werden
auf Basis entsprechender Konzepte umgesetzt. Parallel zur Umset-
zung erfolgen weitere interne Informations-
und Schulungsmaß-
nahmen.
Die Niederlassung St. Gallen verfügt unverändert über eine von der
Gesamtbank unabhängige, primär auf die Schweizer Erfordernisse
ausgelegte IT.
Der IT-Betrieb der Niederlassung St. Gallen wird durch eine Schwei-
zer Standard-Software-Lösung „FINNOVA“ bereitgestellt. Das be-
standsführende System „FINNOVA“ wird durch weitere Umsysteme
ergänzt, die die Prozesse in Spezialbereichen unterstützen.
Ende 2022 wurde gemeinsam mit drei weiteren Schweizer Regio-
nalbanken ein Wechsel des wesentlichen Dienstleisters im Bereich
IT durchgeführt, wobei die Kernbankenanwendung selbst unverän-
dert „FINNOVA“ ist. Die NOVUS Gruppe bündelt den Einkauf in Be-
zug auf die IT. Sollte eine Bank aus der Gruppe ausscheiden, wer-
den die Auswirkungen auf die Kosten genau analysiert und Maß-
nahmen ergriffen.
Das gut 18 Monate dauernde Projekt wurde Anfang 2023 erfolg-
reich abgeschlossen. Seither ist der Betrieb störungsfrei. Die damit
verbundenen Investitionen ermöglichen die zukünftige Weiterent-
wicklung der Niederlassung St. Gallen. Während das vormalige IT-
Umfeld primär schweizerische Regionalbanken betreute, ermögli-
chen uns die neuen Partner, eigene Entwicklungen voranzutreiben
und EU-Regulatorik auch in der Schweiz umsetzen zu können.
Auch ist geplant, über die neuen Freiheitsgrade Kunden im DACH-
Raum besser betreuen zu können und auch die Zusammenarbeit
mit der Zentrale in Bregenz zu erleichtern.
Für die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien & Leasing und die
Leasinggesellschaft in Bozen sind ebenfalls Standardsoftware-Sys-
teme im Einsatz.
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KONZERNLAGEBERICHT 68
OFFENLEGUNG
VON
INFORMATIONEN
ÜBER DIE VERGÜTUNGSPOLITIK UND -PRAKTIKEN 2025
Die Vergütungspolitik der Hypo Vorarlberg steht mit der Strategie,
den Zielen und Werten sowie den langfristigen Interessen der Hypo
Vorarlberg im Einklang. Sie entspricht der Größe, der internen
Or-
ganisation, der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Ge-
schäfte. Für Risikoträger (Identified Staff) gelten die speziellen Ver-
gütungsregelungen gemäß Anlage zu § 39b BWG.
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risiko-
management vereinbar. Im Jahr 2025 fanden insgesamt zwei Sit-
zungen des Vergütungsausschusses der Hypo Vorarlberg statt. Ne-
ben dem Aufsichtsrat – im Speziellen dem Vergütungsausschuss
unter der Leitung von Frau Mag. Birgit Sonnbichler – fungiert
ebenso die Abteilung Interne Revision als Kontrollorgan der Vergü-
tungspolitik. Im Auftrag des Aufsichtsrates ist diese mit der Prü-
fung der Umsetzung der Grundsätze der Vergütungspolitik betraut.
Bregenz, am 30. März 2026
Die Entlohnung der Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg erfolgt aus-
schließlich durch marktkonforme Fixgehälter gemäß Kollektivver-
trag, gegebenenfalls mit Überzahlung.
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder
Der Vorstandsvorsitzende Mag. Michel Haller sowie die Mitglieder
des Vorstandes, Dr. Wilfried Amann (bis April 2025), DI (FH) Philipp
Hämmerle, MSc und Dr. Stephan Sausgruber (ab Mai 2025) erhiel-
ten für das Jahr 2024 ein fixes Jahresgrundgehalt, welches in vier-
zehn Teilbeträgen ausbezahlt wurde. Neben den in den Vorstands-
verträgen vereinbarten Entgeltzahlungen bestehen keine Prämien-
vereinbarungen.
Eine umfassende Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß CRR
Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Vergütungspolitik
und -praxis erfolgt online unter www.hypovbg.at.
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
Dr. Stephan Sausgruber
Mitglied des Vorstandes
J
L
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
J
L
INHALT
ESRS 2 Allgemeine Angaben
...........................................................................................................................................................................................................
73
Grundlage für die Erstellung
.....................................................................................................................................................................................................
73
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung .......................................................
73
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
.....................................................................................74
Governance
......................................................................................................................................................................................................................................
78
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
.................................................................................
78
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ............................................................................................................................................................
81
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
.....................................................
82
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
...........................................................................................................................................
82
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nichtfinanziellen Erklärung ..............................................
83
Strategie
...........................................................................................................................................................................................................................................
83
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
...........................................................................................
83
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
....................................................................................................
87
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ges-
chäftsmodell
.............................................................................................................................................................................................................................
88
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
...............................................................................................................................................
95
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
.............................................................................................................................................................................................................................
95
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabep-
flichten ......................................................................................................................................................................................................................................
103
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) ............................................................................................
110
ESRS E1: Klimawandel .....................................................................................................................................................................................................................
130
Strategie
.........................................................................................................................................................................................................................................
130
Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz .................................................................................................................................
130
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
............................................................................................................................................................................
131
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
....................................................................................................................................................
134
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel .............
134
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
..............................................................
140
Parameter und Ziele
...................................................................................................................................................................................................................
145
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
.......................
145
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix ....................................................................................................................................
148
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
..........................
149
Angabepflicht E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Gutschriften .............................................................................................................................................................................................................................
155
Angabepflicht E1-8 – Interne CO
2
-Bepreisung...........................................................................................................................................................
155
ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme
.....................................................................................................................................................................
156
Strategie
..........................................................................................................................................................................................................................................
156
Angabepflicht SBM 3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ges-
chäftsmodell
............................................................................................................................................................................................................................
156
J
L
Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
.....................................................................................................................................................................................................................
157
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
..............................................................................................................................................
157
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
.....................................................
157
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ........................
159
Parameter und Ziele
...................................................................................................................................................................................................................
162
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
...............................................................
162
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
.......................................................................................................................................................................................................................................................
162
ESRS S1: Eigene Belegschaft
..........................................................................................................................................................................................................
163
Strategie
..........................................................................................................................................................................................................................................
163
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell .....................................................................................................................................................................................
163
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
.............................................................................................................................................
164
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft ...................................................................................
164
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Aus-
wirkungen .................................................................................................................................................................................................................................
167
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken
äussern können.......................................................................................................................................................................................................................168
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wes-
entlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze...........................................................................................................................................................169
Parameter und Ziele
....................................................................................................................................................................................................................
171
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
.................................................................................
171
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens .........................................................................................................
172
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog.........................................................................................................
174
Angabepflicht S1-9 – Diversitätsparameter
................................................................................................................................................................
174
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung ...................................................................................................................................................
174
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit ......................................................................................................
175
Angabepflicht S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)...........................................................
175
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
.......................................................................................................................................................................................................................................................
176
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
.......................................................................................................................................................................................
177
Strategie
..........................................................................................................................................................................................................................................
177
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
..................................
177
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusam-
menspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
............................................................................................................................................................
177
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
..............................................................................................................................................
178
Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern.......................................................................
178
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen................
183
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer
Bedenken äußern können
..................................................................................................................................................................................................
183
J
L
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Ver-
brauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze .............................................................................
185
Parameter und Ziele
...................................................................................................................................................................................................................188
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
................................................................................188
ESRS G1: Unternehmensführung
.................................................................................................................................................................................................189
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
..............................................................................................................................................189
Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung ...................................................................189
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
.............................................................................................................
192
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung........................................................................
193
Parameter und Ziele
..................................................................................................................................................................................................................
194
Angabepflicht G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
.................................................................................................................................
194
Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken ....................................................................................................................................................................
195
Bericht über die unabhängige Prüfung....................................................................................................................................................................................
197
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 73
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
GRUNDLAGE FÜR DIE ERSTELLUNG
ANGABEPFLICHT BP-1 – ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
15-16) Angaben zu anderen Rechtsvorschriften oder Standards sowie
Liste der betroffenen ESRS-Offenlegungspflichten
Die Hypo Vorarlberg Bank AG (Hypo Vorarlberg) ist eine österreichische
Regionalbank mit Hauptsitz in Bregenz. Der Konzern umfasst in- und
ausländische Gesellschaften, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden
ihres Sitzlandes zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Mit der Nichtfi-
nanziellen Erklärung werden die Verpflichtungen gemäß § 243b und
§ 267a UGB erfüllt. Gleichzeitig berichtet die Hypo Vorarlberg nach den
Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
unter Anwendung des European Sustainability Reporting Standards
(ESRS).
Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)
setzt die EU-Richtlinie 2014/95/EU in österreichisches Recht um
und ver-
pflichtet große Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu, seit dem
Geschäftsjahr 2017 nichtfinanzielle Informationen zu veröffentlichen, die
sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der
Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und
Bestechung
beziehen. Es wurde sichergestellt, dass die Anforderungen an das NaDiVeG
erfüllt werden. Eine Auflistung, wo in der Nichtfinanziellen
Erklärung
diese Punkte zu finden sind, befindet sich bei Datenpunkt ESRS 2-IRO-2.56.
Die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat in Zusammenhang
mit
der Nichtfinanziellen Erklärung richten sich nach dem NaDiVeG. Seit
2018 lässt die Hypo Vorarlberg die Nichtfinanzielle Erklärung extern prüfen.
Seit 2021 müssen Banken gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852
offenlegen, welcher Anteil ihrer Tätigkeiten ökologisch nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen ist. Diese Angaben sind im Kapitel
„Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852“
enthalten.
Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2025 (1. Jänner bis
31. Dezember). Die angeführten Zahlen und Tabellen können Rundungsdiffe-
renzen enthalten. Es wurden keine Informationen durch Verweise in
die Nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen. Im weiteren Verlauf bezeich-
net der Begriff „Kunden“ sowohl potenzielle als auch bestehende Kunden.
5a-bii) Konsolidierte oder individuelle Basis der Nichtfinanziellen
Erklärung und ausgenommene Tochterunternehmen
Der Konsolidierungskreis der Nichtfinanziellen Erklärung stimmt
mit der finanziellen Berichterstattung überein und enthält jene Unternehmen,
die auch im Konzernabschluss vollkonsolidiert wurden.
Unternehmen, die im Konzernabschluss
vollkonsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
Hypo Vorarlberg Bank AG, Bregenz
100,00 %
Hypo Immobilien & Leasing GmbH, Dornbirn
100,00 %
Hypo Vorarlberg Leasing Bozen AG, Bozen
100,00 %
Hypo Vorarlberg Immo Italia GmbH, Bozen
100,00 %
Für nachstehende Töchter werden die gemäß Scope 3.13 verursachten
Emissionen aus vermieteten und verleasten Sachanlagen berechnet.
Da
diese über keine Mitarbeiter verfügen, finden sie darüber hinaus
keine Berücksichtigung.
Unternehmen, die im Konzernabschluss
vollkonsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
Hypo Immobilien Besitz GmbH,
Dornbirn
100,00 %
Hypo Immobilien Bankgebäudemanagement
GmbH, Dornbirn
100,00 %
Hypo Immobilien Investment GmbH, Dornbirn
100,00 %
Edeltraud Lampe GmbH & Co KG,
Dornbirn
100,00 %
Hypo Immobilien Cinemabetriebs GmbH,
Dornbirn
100,00 %
LD-Leasing GmbH,
Dornbirn
100,00 %
Bei den folgenden im Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen
wird nach der Equity-Methode der Scope 1 und 2 erhoben und zum Scope
3
des Konzerns gerechnet.
Unternehmen, die nach der Equity-Methode
im Konzernabschluss konsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
comit Versicherungsmakler GmbH, Dornbirn
40,00 %
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien
37,50 %
Folgende im Konzernabschluss enthaltene Unternehmen finden
keine Berücksichtigung, da diese weder über Mitarbeiter, Bürogebäude
noch
andere für die Berichterstattung relevante Aspekte verfügen.
Unternehmen, die im Konzernabschluss
vollkonsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
"Hypo-Rent" Beteiligungs GmbH,
Bregenz
100,00 %
HYPO EQUITY Beteiligungs GmbH in Liqu.,
Bregenz
100,00 %
KUFA GmbH,
Bregenz
100,00 %
HYPO VORARLBERG HOLDING (ITALIEN)
G.m.b.H, IT-Bozen
100,00 %
VKL VI PBZ Korneuburg Leasinggesellschaft
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
"HERA" Grundstücksverwaltungsgesellschaft
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
D. TSCHERNE Gesellschaft m.b.H., Wien
100,00 %
"POSEIDON" Grundstücksverwaltungsgesellschaft
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
HIL Mobilienleasing GmbH & Co KG, Dornbirn
100,00 %
HIL Immobilien GmbH,
Dornbirn
100,00 %
HIL BETA Mobilienverwertung GmbH, Dornbirn
100,00 %
HIL Baumarkt Triester Straße Immobilienleasing
GmbH, Dornbirn
100,00 %
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 74
Unternehmen, die im Konzernabschluss
vollkonsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
HIL Real Estate alpha GmbH, Dornbirn
100,00 %
HIL Kommunalleasing GmbH, Dornbirn
100,00 %
VKL IV Leasinggesellschaft mbH, Dornbirn
100,00 %
VKL V Immobilien Leasinggesellschaft
m.b.H, Dornbirn
100,00 %
HI Copa Immobilien GmbH, Dornbirn
100,00 %
"HSL-Lindner" Traktorenleasing GmbH, Dornbirn
76,00 %
5c) Erläuterung zur Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
In der Nichtfinanziellen Erklärung wird jeweils themenabhängig
auf die vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette eingegangen.
Diese umfasst folgende Kernbereiche:
Vorgelagerte Wertschöpfung: Beschaffung, Lieferanten und Infrastruktur
Eigener Geschäftsbetrieb
Nachgelagerte Wertschöpfung: Kunden
Zur Identifikation möglicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in
Bezug auf Umwelt-, Sozial-
und Governance-Belange wurden die Geschäfts-
tätigkeiten der Hypo Vorarlberg und ihre Wertschöpfungskette analysiert.
Als Nicht-Produktionsbetrieb sind Ressourcen und Verbräuche
von
untergeordneter Bedeutung. Im Fokus steht die nachgelagerte Wertschöpfungskette
- siehe Wertschöpfungstabelle ESRS 2-SBM-1.42c.
5d) Angabe zur Auslassung von Informationen zu geistigem Eigentum,
Know-how und Innovationsergebnissen
In der Berichterstattung werden keine Informationen wissentlich
ausgelassen.
5e) Angabe zur Ausnahmeregelung über den Jahresabschluss, den
konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte
Die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel
29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU wurde nicht angewandt.
ANGABEPFLICHT BP-2 – ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT SPEZIFISCHEN
UMSTÄNDEN
9a, b) Definitionen der Zeithorizonte und ihre Besonderheiten
In der Nichtfinanziellen Erklärung werden grundsätzlich die in den ESRS
definierten Zeithorizonte von kurz-
(bis 1 Jahr), mittel- (1 - 5 Jahre) und
langfristig (ab 5 Jahren) für Bewertungen und Angaben angewandt. Im
Risikomanagement kommen die Zeiträume der ESRS – bis 1 Jahr, 1 - 5
Jahre und über 5 Jahre (inklusive Zeiträume über 10 Jahre) – zur Anwendung.
10-13) Schätzungen zur Wertschöpfungskette, Quellen für Schätzungen
und Ergebnisunsicherheit, Änderungen bei der Darstellung
von Nach-
haltigkeitsinformationen
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
Für die Betrachtung der betrieblichen Verbräuche ist die vorgelagerte
Wertschöpfungskette relevant. Für die nachstehenden Berechnungen
wur-
den folgende Datenquellen zur Berechnung der Treibhausgas-Bruttoemissionen
verwendet: Wenn nicht unmittelbar vom Hersteller oder Energie-
anbieter Emissionsfaktoren zur Verfügung stehen, werden unterschiedliche
Quellen beziehungsweise Datenbanken verwendet, um die Bewertun-
gen zu erstellen. Die wichtigsten sind das Österreichische Umweltbundesamt
(www.umweltbundesamt.at), das Bundesamt für Energie - Energie
Schweiz und die Europäische Kommission: GHG Emission Factors for
Electricity Consumption (commission.europa.eu).
Der Gesamtenergieverbrauch für Gebäude und Fuhrpark betrug für
2025 4.371 MWh (2024: 4.576 MWh) und besteht zu 68,6 % aus gemessenen
Daten (Messung beispielsweise anhand von Strom- oder Wärmezählern),
zu 30,1 % aus berechneten Daten (Messungen, die auf Basis von Quad-
ratmeteranteilen aufgeteilt werden) und zu 1,3 % aus Schätzungen.
Schätzungen setzen sich aus Anteilen der Energieparameter Strom und
Wärmeenergie (kWh) zusammen. Die Wärmeenergie umfasst Fernwärme
und Biomasse (Scope 2) sowie Heizöl (Scope 1). In der Filiale im Landeskrankenhaus
Feldkirch, einer gemieteten Fläche, war im Jahr 2025 ein
Stromzähler außer Betrieb. Der fehlende Verbrauchswert wurde daher
auf Basis des durchschnittlichen Stromverbrauchs pro Quadratmeter aus
dem Jahr 2024 berechnet. Die Schätzung entspricht 60 % des Stromverbrauchs
dieses Standorts und macht 0,3 % des gesamten Energiever-
brauchs aus. Der Genauigkeitsgrad für den Stromverbrauch wird
als gut eingestuft, da der Vergleich mit dem Vorjahr eine plausible und mode-
rate Steigerung von 2 % zeigt.
Für die Filiale in Lech liegen weder Wärmezählerdaten noch eine
Heizkostenabrechnung vor. Der Wärmeenergiebedarf wurde daher anhand
eines
durchschnittlichen Heizenergiekennwerts (kWh/m
2
) berechnet, der aus den Verbrauchsdaten der übrigen Standorte
(19 Standorte) der letzten
zehn Jahre ermittelt wurde. Dieser Kennwert wurde auf die gemietete
Fläche des Standorts angewendet. Der Genauigkeitsgrad der Wärmeschät-
zung wird als mittel bewertet, da standortspezifische Faktoren wie
Gebäudetyp, Bauweise und Lage nicht berücksichtigt werden. Eine direkte
Messung oder eine detailliertere Berechnung ist derzeit nicht möglich.
Aufgrund des geringen Anteils am Gesamtenergieverbrauch
von 0,4 %
wird die Auswirkung auf die Gesamtbilanz als nicht wesentlich eingestuft.
Am Standort in Como, Italien, ebenfalls eine gemietete Fläche, wird
die Wärmeenergie mittels Heizöl erzeugt. Es werden ausschließlich die anfal-
lenden Kosten abgerechnet, eine Angabe zum tatsächlichen Energieverbrauch
(kWh) liegt nicht vor. Daher wurde der Verbrauch auf Basis regio-
naler Heizölpreise rechnerisch abgeleitet. Dieses Vorgehen wird
als Schätzung und nicht als Berechnung auf Basis gemessener Verbrauchsdaten
eingestuft. Der Genauigkeitsgrad wird als mittel bewertet, da die zugrunde
gelegten Heizölpreise aus regionalen Werten stammen. Aufgrund
des
geringen Anteils am Gesamtenergieverbrauch von 0,6 % sowie der derzeit
fehlenden Möglichkeit zur Installation beziehungsweise Nutzung
von
Wärmemengenzählern besteht aktuell kein wesentliches Verbesserungspotenzial
hinsichtlich der Datengenauigkeit.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 75
Datenqualität Scope 3 - eigener Geschäftsbetrieb
Datentypen*
Emissionsfaktoren
Primärdaten
Schätzungen
Scope 3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
37,80 %
62,20 %
davon Papierverbrauch
8,10 %
0,00 %
Veröffentlichte Studie
davon Drucksachen
3,10 %
0,00 %
Spezifische Lieferantenangaben
davon elektronische Geräte (Arbeitsplatzausstattung)
25,90 %
0,00 %
Spezifische Lieferantenangaben
davon Wasser und Abwasser
0,70 %
0,50 %
Veröffentlichte Studie
davon Verpflegung (Kaffee)
0,00 %
3,60 %
Veröffentlichte Studie
davon Rechenzentrum
0,00 %
58,10 %
Umsatzanteilig von Lieferanten-Report
Scope 3.2 Kapitalgüter
100,00 %
0,00 %
davon Herstellungsbedingte Emissionen
- Fuhrpark
97,60 %
0,00 %
Nationale Veröffentlichung
davon Herstellungsbedingte Emissionen
- PV-Anlagen
2,40 %
0,00 %
Öffentliches Modul zur Eigenberechnung
Scope 3.3 Energiebezogene Emissionen
98,10 %
1,90 %
davon fossile Brennstoffe
61,90 %
1,50 %
Nationale Veröffentlichung
davon verbrauchter Strom
2,20 %
0,10 %
Nationale Veröffentlichung
davon gekaufte Wärme
14,20 %
0,30 %
Nationale Veröffentlichung
Scope 3.4 Anfahrt externer Dienstleister
0,00 %
100,00 %
Nationale Veröffentlichung
Scope 3.5 Abfall
11,40 %
88,60 %
davon Restmüll
0,00 %
88,60 %
Internationale Datenbanken
davon Altpapier
8,00 %
0,00 %
Internationale Datenbanken
davon Elektroschrott
3,40 %
0,00 %
Internationale Datenbanken
Scope 3.6 Dienstreisen
100,00 %
0,00 %
Nationale Veröffentlichung
Scope 3.7 Pendelverkehr
61,30 %
38,70 %
Nationale Veröffentlichung
Scope 3.8 Geleaste Sachanlagen
100,00 %
0,00 %
davon Drucker
9,40 %
0,00 %
Spezifische Lieferantenangaben
davon Laptops
85,90 %
0,00 %
Spezifische Lieferantenangaben
davon Smartphones
4,70 %
0,00 %
Veröffentlichte Herstellerangaben
*Prozentuale Aufteilung anhand der THG-Emissionen des betreffenden Scopes
Bei Scope 3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen wurde für 2025
erstmals neben Wasser, Papierverbrauch und Drucksachen, elektronische
Geräte und Kaffee das Rechenzentrum Accenture (Tigital) als Unterkategorie
aufgenommen und berechnet. Dieser Parameter wird als essenziell
für ein Bankinstitut angesehen. Die Berechnung erfolgt anhand
der von Accenture veröffentlichten THG-Emissionen (360° Value Report
2025)
über den anteiligen Umsatzschlüssel. Eine andere Berechnungsmethode
wird erst möglich sein, wenn das Rechenzentrum detaillierte Angaben
zu einzelnen Dienstleistungen liefern kann. Hinsichtlich der Messsicherheit
der zugrundeliegenden Quelle kann keine qualifizierte Aussage
getrof-
fen werden, da der entsprechende Bericht nicht extern validiert
wurde.
Zu Vergleichszwecken wurde die Berechnung für das Basisjahr
2023 sowie für das Vorjahr 2024 nachberechnet. Dies erhöht die THG-Emissionen
für 2023 um 110 t CO
2
und für 2024 um 171 t CO
2
. Details unter E1-6 (THG-Bruttoemissionen).
Der Parameter Wasser (Scope 3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen)
enthält ebenfalls Schätzungen. 4 % des Wasserverbrauchs werden
auf-
grund fehlender Wasserzähler beziehungsweise Wasserabrechnungen
aus zwei Filialen über Durchschnittswerte von 19 Bankstandorten
ermittelt.
Hierbei wird ein Durchschnitt der letzten 10 Jahre in Liter pro Mitarbeiter errechnet
und auf die zutreffenden Filialen umgelegt. Der Genauigkeits-
grad wird als mittel eingestuft, da die Datenqualität für Wasser
zu 51 % aus berechneten Daten und zu 45 % an gemessenen Daten besteht.
Ver-
bessert wird dieser Parameter in den kommenden zwei Jahren durch
den Neubau einer der betroffenen Filialen. Für die zweite Filiale ist kein
Verbesserungspotenzial vorhanden,
was aufgrund des geringen Emissionsanteils vernachlässigt werden
kann.
Ebenfalls im Scope 3.1 erfolgte Schätzungen werden für den Kaffeekonsum
verwendet. Gemessen an einer Bohnen-Kaffeemaschine wurde ein
Kaffeeverbrauch von 10 g pro Tasse ermittelt. Es werden somit pro Mitarbeiter
je Arbeitstag (220 Tage) 10 g Kaffeepulver berechnet. Auch hier
kann von einem mittleren Genauigkeitsgrad ausgegangen werden.
Eine Verbesserung der Datenqualität ist derzeit nicht möglich
und aufgrund
des geringen Anteils von 11 t CO
2
an den Gesamtemissionen nicht relevant.
In der Berechnung von Scope 3.2 Kapitalgüter gibt es keine Schätzungen.
Die Daten bestehen aus Messungen und Berechnungen.
Der Scope 3.5 Abfall wird aus drei Parametern berechnet. Altpapier und
Elektronikschrott wird durch Aufzeichnungen aus dem Abfallwirtschafts-
gesetz dokumentiert und ist daher gemessen. Die Schätzung des Restmülls
erfolgt über gekaufte Restmüllsäcke. Restmüllsäcke werden über
den
Hausmüll abgegeben, aber nicht gewogen. Somit konnte keine genaue
Menge ermittelt werden. Deswegen wurde ein konservativer Schätzwert
von 45 kg je Mitarbeiter pro Jahr festgelegt. Die Hypo Vorarlberg sieht
als Bankinstitut keine Relevanz in der Abfallentsorgung in Bezug
auf THG-
Emissionen. Eine Verbesserung der Datenqualität wird nicht erwartet.
Die Datenqualität der marktbasierten THG-Emissionen im Scope
2 für die gekaufte Wärmeenergie (Fernwärme) konnte deutlich verbessert
wer-
den. Dadurch ergibt sich für das Jahr 2025 ein deutlich niedrigerer Ausstoß
an Scope 2 marktbasierten
THG-Emissionen. Eine Nachberechnung
für die Vorjahre ist aufgrund fehlender Informationen nicht möglich.
Es sind keine weiteren Verbesserungsschritte identifiziert worden.
Die Be-
gründungen für die weitere Verwendung von indirekten Quellen und
damit das Beibehalten des derzeitigen Genauigkeitsgrades sind den einzel-
nen Scope-Beschreibungen zu entnehmen. Es kristallisierten sich keine
quantitativen Parameter heraus, die einem hohen Maß an Messunsicher-
heit unterliegen.
Ergeben sich unterjährig durch das regelmäßig durchgeführte Energieaudit
oder durch andere Ereignisse Verbesserungsmöglichkeiten, werden
diese geprüft und bestmöglich umgesetzt.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 76
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Anders verhält es sich mit der nachgelagerten Wertschöpfungskette,
die durch Leasing und Vermietungen (Scope 3.13) sowie durch investierte
oder finanzierte Portfolios (Scope 3.15) wesentlich ist und in den Bereichen
Finanzierung, Leasing und Eigenveranlagung betrachtet wird.
Schätzungen finden bei betrieblichen Verbräuchen sowie bei den
Analysen der CO
2
-Emissionen, der Biodiversität, bei finanzierten und investier-
ten Portfolios statt. Alle Approximationen im Bereich der finanzierten
und investierten Portfolios finden unter Verwendung der hierfür anerkann-
ten und vorgeschlagenen Methode gemäß Partnership for Carbon
Accounting Financials (PCAF)
statt. Dies geschieht jeweils in Abhängigkeit
zum gewählten Datenqualitätsscore in Bezug auf die vorhandenen
Daten.
Die Berechnung der CO
2
-Emissionen aus vermieteten und geleasten Sachanlagen
erfolgt grundsätzlich auf Basis der Energieausweise oder Ener-
giezertifikate in Italien. Fehlende Energieausweiswerte werden mithilfe von
Sektordurchschnitten (PCAF) substituiert. Bei den CO
2
-Emissionen
wird daher von einer mittleren Messgenauigkeit ausgegangen. 10 %
der THG-Emissionen aus vermieteten und geleasten Sachanlagen
konnten
mit den Daten aus Energieausweisen errechnet werden. Für 52 % der THG-Emissionen
war der Energieverbrauch aus Energieausweisen verfügbar
und wurde mit einem Emissionsfaktor (t CO
2
/MWh) von Gebäudedurchschnittsdaten mit Quality Data Score
2 von PCAF berechnet. Für 38 % der
Emissionen musste die Berechnung zur Gänze mit Gebäudedurchschnittsdaten
(t CO
2
/m
²
) mit Quality Data Score 4 von PCAF ermittelt werden.
MESSUNG DER TREIBHAUSGASEMISSIONEN SCOPE 3.15 (GEMÄSS
PCAF-STANDARD)
Verwendete Datenquellen zur Berechnung der Treibhausgas-Bruttoemissionen
Bei der Berechnung der THG-Bruttoemissionen kamen sowohl für
die Immobilienfinanzierungen als auch für die vermieteten Gebäude die
Emis-
sionsfaktoren aus der PCAF European building emission factor database
(Stand von August 2023) zur Anwendung. Bei den vermieteten Gebäu-
den wurden auch die Energieausweise hinzugezogen. Für die restlichen Finanzierungen
werden Emissionsfaktoren aus der PCAF emission factor
database (Stand von September 2024) herangezogen.
Finanzierte Emissionen
Die Berechnung erfolgte auf Grundlage des PCAF-Standards „Financed
Emissions Part A second edition“ aus dem Jahr 2022. Als finanzierte
Emis-
sionen wird der Teil der Emissionen von Unternehmen, Projekten oder Objekten
verstanden, welchen die Hypo Vorarlberg finanziert. Dies ent-
spricht der Logik des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) und
des „Follow the money“-Ansatzes. Die konkrete Vorgehensweise bei
der Be-
rechnung wird in eigenen Methodendokumenten festgehalten, jährlich
auf Aktualisierung geprüft und gegebenenfalls angepasst.
PCAF-Assetklassen
PCAF unterscheidet sieben unterschiedliche Assetklassen, die im PCAF-Standard
in Form eines Entscheidungsbaums („follow the money“) darge-
stellt sind. Die Berechnungsmethoden unterscheiden sich je nach
Assetklasse, weshalb die korrekte Zuteilung maßgeblich ist. Die Bestimmung
der korrekten PCAF-Assetklasse erfolgte für jede Position (zum Beispiel
Finanzierung, Investition etc.) je nach Verfügbarkeit auf Grundlage
unter-
schiedlicher Parameter (zum Beispiel Branche, Verwendungszweck
etc.). Auf Basis des Entscheidungsbaums war es möglich, die Portfoliopositio-
nen den PCAF-Assetklassen zuzuteilen (siehe im Detail E1-6 AR 41).
Datengrundlage
Die Genauigkeit der Berechnung der finanzierten Emissionen ist abhängig
von der Verfügbarkeit der relevanten Daten im Portfolio. Gemäß PCAF-
Methodologie sind stets jene Daten zu verwenden, welche die genaueste
Berechnung der finanzierten Emissionen ermöglichen. Die PCAF-Metho-
dologie nutzt einen Datenqualitäts-Score, um Emissionsdaten systematisch
zu bewerten und zu priorisieren, wenn für eine Position mehrere
mögliche Datensätze vorliegen.
Der Datenqualitäts-Score umfasst Werte von 1 bis 5. Je niedriger der Wert
ist, desto eher kann davon ausgegan-
gen werden, dass die berechneten Emissionen den tatsächlichen Emissionen
entsprechen. So sind zum Beispiel tatsächlich gemessene oder be-
richtete Emissionen eher zu verwenden als approximierte Emissionen
basierend auf dem Energieverbrauch. Bei Emissionsfaktoren sind generell
möglichst spezifische zu verwenden. Bei Immobilien sind beispielsweise
Emissionsfaktoren gemessen in CO
2
pro m
2
jenen gemessen in CO
2
pro
Immobilie für die Kalkulation vorzuziehen.
Bei der Verwendung von Emissionsfaktoren in CO
2
pro Immobilie werden durchschnittliche Immobiliengrößen je
Gebäudetyp von PCAF basie-
rend auf internationalen Studien angenommen. Dies kann zu
Ungenauigkeiten bei der Berechnung der finanzierten Emissionen
führen, was ins-
besondere in den Leasingportfolios beobachtet wurde: In diesen werden
unter anderem überdurchschnittlich große gewerbliche Immobilien
finanziert (beispielsweise großflächige Einzelhandelsbetriebe).
Durch die Berechnung der Emissionen auf Basis von durchschnittlichen Immobili-
engrößen betragen die Emissionen nur einen Bruchteil der tatsächlichen
Emissionen, welche zum Zeitpunkt der Berechnung unbekannt waren.
Da die Finanzierungen dieser großen gewerblichen Immobilien mehrstellige
Millionenbeträge ausmachen und die Emissionen allerdings auf
Basis
von durchschnittlichen Commercial Real Estate-Größen (CRE) berechnet
wurden, resultierte dies – zum Teil - in einer auffällig
geringen Emissi-
onsintensität für einzelne Teilportfolios (beispielsweise Leasing
CRE: 1 t CO
2
/EUR Mio.).
FINANZIERTE EMISSIONEN
Die wichtigsten Parameter, um die finanzierten Emissionen entlang der
PCAF-Methodik zu berechnen, sind:
Quantitative Portfoliodaten (insbesondere Positionsvolumina)
Qualitative Portfoliodaten (Eigenschaften der Finanzierungen)
Berichtete Emissionsdaten
Daten aus Emissionsfaktor-Datenbanken (zum Approximieren bei fehlenden Emissionsdaten)
Die Portfoliodaten sind bankintern verfügbar und wurden für die Berechnung
validiert und aufbereitet. Die Emissionsdaten wurden über Drittan-
bieter und insbesondere über von PCAF zur Verfügung gestellte Datenbanken
bezogen und gemäß PCAF-Standard berechnet.
1 https://carbonaccountingfinancials.com/standard.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 77
Die unterschiedlichen Datenqualitäts-Scores gehen mit unterschiedlicher
Messsicherheit beziehungsweise -unsicherheit einher. Eine vollständige
Abdeckung war noch nicht möglich, da die Datengrundlage noch
weiter ausbaufähig ist beziehungsweise die von PCAF vorgeschlagene
Metho-
dik nicht alle Finanzinstrumente abdeckt. Einige dieser nicht berücksichtigten
Produkte sind gegenwärtig:
Konsumentenkredite mit unbekanntem Verwendungszweck
Grüne Anleihen (Green Bonds)
Verbriefungen
Exchange Traded Funds (ETFs)
Derivate (Futures, Options, Swaps)
Underwriting für Börsengang (IPOs)
Die Erhöhung des Genauigkeitsgrades der konzernweiten Messung
ergibt sich nicht nur durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des PCAF-
Standards, sondern ist auch aus der immer detaillierteren und genaueren
Betrachtung der Portfoliodaten zu erwarten. Insbesondere in Bezug
auf
das Kreditportfolio spielt auch das Thema Datensammlung und Datenverfügbarkeit
eine große Rolle (siehe E1-3, E1-6 AR 41).
Eine Messunsicherheit auf bestimmte Werte zu beschränken,
ist für diese Analyse nicht möglich. Quellen für die Messunsicherheiten
sind einer-
seits die gegenwärtigen Grenzen für die Portfolio-Erfassung durch
PCAF für bestimmte Finanzinstrumente und andererseits die Datengrundlage
der Hypo Vorarlberg Portfolios.
Bei der Kalkulation der finanzierten Emissionen (Scope 3.15) wurde
der PCAF-Standard (2022) angewendet. Die Schritte der Methodik wurden
eingehalten, indem der Scope definiert, die Datenvalidierung so weit
als möglich durchgeführt wurde und eine Überführung in die vorgegebenen
Assetklassen von PCAF stattgefunden hat. Diese Aktivitäten sind Grundlage
für die Berechnung und haben maßgeblichen Einfluss auf das Ergeb-
nis. In den Teilen, in denen PCAF noch in Entwicklung beziehungsweise
die Datenanlieferung der Bank ausbaufähig ist, kamen Näherungswerte
(unternehmensspezifische und sektorspezifische Proxys) zum Einsatz.
Die Quellen für Messunsicherheiten und Potenziale für die Weiterentwick-
lung in der Datengrundlage wurden mitdokumentiert und als geplante Maßnahme
für den nächsten Berichtszeitraum mitgenommen.
Non-Climate-Nature-Risk-Analyse (NCNR-Analyse)
Zur Erhebung von Biodiversitätsrisiken im Portfolio wurde in diesem
Jahr die Analyse auf Branchenebene fortgeführt (siehe unten NCNR-Ana-
lyse). Diese Analyse für E4 – Biodiversität dient dazu, in den maßgeblichen
Portfolios (Asset Management, Eigenveranlagung, Kredit) robuste
„Umwelt-Scores“ zu ermitteln und die Zusammensetzung der Portfolios
zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden auf einer fünfstufigen Skala
in
Risikoklassen kategorisiert. Trotz einer im Vergleich zum Vorjahr leicht
veränderten Berechnungsmethodik bei der Biodiversitätsauswertung
gab
es hinsichtlich der verwendeten Parameter keine Änderungen bei der
Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen (zum Ergeb-
nis siehe E4-1.13a-f).
NACE-Klassifizierung
Zur Berechnung der Biodiversitätsrisiken auf Einzel- wie auch auf aggregierter
Ebene ist eine Klassifizierung der Exposures auf NACE-Ebene
(NACE = Klassifikationssystem der Europäischen Union (EU) für Wirtschaftszweige
und -aktivitäten) notwendig. Gegebenenfalls ist ein Mapping
zwischen dem NACE-Klassifizierungssystem und den Klassifizierungssystemen
der einzelnen Portfolios durchzuführen.
Verwendete Datenquellen zur Berechnung der „Umwelt-Scores“
Datenquelle
Relevanz
Anwendung
ENCORE
Biodiversität (Abhängigkeit und Einwirkung)
E4 – Biodiversität und Ökosysteme
NCNR-Analyse
Die wichtigsten Parameter für die Kalkulation sind:
Sektorbezogene Werte für Biodiversitätsrisiken der öffentlich verfügbaren
Datenquellen
Sektorenklassifizierungen NACE-2 (Portfolioabhängige Brancheneinteilung
der Hypo Vorarlberg)
Exposures je Portfolio (Exposition in Geldeinheiten für jede Gegenpartei
der Hypo Vorarlberg)
Auf Grundlage der im Jahr 2024 erstellten Erstanalyse wurde in
Anlehnung an den FMA-Leitfaden eine erweiterte Detailanalyse
aus der Daten-
bank ENCORE in Bezug auf die Abhängigkeit von 25 verschiedenen
Ökosystemdienstleistungen durchgeführt. In der auf das Kreditportfolio
fo-
kussierten Analyse wurden für die Branchen Land- und Forstwirtschaft
sowie Tourismus eine moderate bis hohe Abhängigkeit von mehreren
Ökosystemdienstleistungen festgestellt. Sämtliche erhaltenen „Umwelt-Scores“
sind als direkter Score des Sektors zu verstehen.
Eine gute Datenverfügbarkeit und -qualität stellt die Basis für aussagekräftige
Messungen dar. Nur so kann es langfristig gelingen, Themen
auf
Grundlage von Messungen zu steuern und Ziele abzuleiten. In der
Vergangenheit hat sich die Hypo Vorarlberg intensiv mit der Verbesserung
der
Datenqualität beschäftigt. Insbesondere bei nicht berichtspflichtigen
Unternehmen hat es sich als herausfordernd erwiesen, ESG-Daten zu
erhal-
ten.
Eine Messunsicherheit auf bestimmte Werte zu beschränken,
ist für diese Analyse nicht möglich. Quellen für Messunsicherheiten
und Grundan-
nahmen wurden bereits angeführt. Die Analyse umfasst gegenwärtig
direkte „Umwelt-Scores“ des Sektors und geografische Daten auf Länder-
ebene - die Behandlung der Lieferkette des Kunden bleibt unberücksichtigt
(zum Ergebnis siehe E4-1.13a-f). Zusätzlich ist darauf hinzuweisen,
dass die bereitgestellten Daten der öffentlichen Quellen stetig aktualisiert
werden, was zu einer erhöhten Dynamik der Datengrundlage führt.
14a) Angabe über Art von wesentlichen Fehlern der Vorperiode
Im Vergleich zur Vorperiode sind keine schweren Fehler bei den Berechnungen
aufgetreten. Die Unterschiede resultieren aus den Emissionsfakto-
ren beziehungsweise Systemgrenzen.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 78
GOVERNANCE
ANGABEPFLICHT GOV-1 – DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS-
UND AUFSICHTSORGANE
In der Hypo Vorarlberg sind für die Unternehmensführung
und die Unternehmenskontrolle fundierte Regelungen vorhanden und
es besteht eine
klare Organisationsstruktur. Die Zuständigkeiten sind eindeutig, transparent
und logisch. Es sind effiziente Verfahren für die Steuerung, die
Er-
mittlung, die Überwachung und die Meldung von Risiken etabliert. Überdies
sind adäquate Kontrollmechanismen mit den notwendigen Verwal-
tungs- und Rechnungslegungsverfahren vorhanden. Die Vergütungspolitik
und die entsprechende Praxis sind auf das
Risikomanagement abge-
stimmt.
21a, 21c, 22a, 22cii) Angaben über die Anzahl der geschäftsführenden
und nicht-geschäftsführenden Mitglieder sowie Namen der zuständigen
Gremienmitglieder, die für Überwachung von Auswirkungen, Risiken
und Chancen und für Informationen zu Berichtspflichten zuständig sind
Die Verantwortlichen der Fachabteilungen bilden gemeinsam mit dem
Vorstand und der Gruppe Nachhaltigkeit das Nachhaltigkeitsteam der
Hypo Vorarlberg. Das Team stimmt sich laufend in Form von themenbezogenen
Projektsitzungen, Arbeitsgruppenbesprechungen oder in
großer
Runde im „Jour fixe Nachhaltigkeitsteam“ ab. Bei den regelmäßigen Treffen
wird unter anderem über Entwicklungen und Fortschritte zu identifi-
zierten Auswirkungen, Risiken und Chancen berichtet.
Die Identifikation, die wirksame Steuerung und Überwachung von Auswirkungen,
Risiken und Chancen ist eine der wichtigsten Aufgaben des
Nachhaltigkeitsmanagements. Daher liegt die Zuständigkeit und Überwachung
beim Vorstand, der Gruppe Nachhaltigkeit, der Gesamtbankrisi-
kosteuerung und bei den Experten der jeweiligen Fachabteilungen.
Der Vorstand wurde in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden
und hat in Folge sowohl die Auswirkungen als auch die Risiken und Chancen
gesichtet und zusammen mit den wesentlichen Themen freigege-
ben.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats zählt die Überwachung von und
die konstruktive Kritik an den Strategien insbesondere unter Berücksichti-
gung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die Aufgaben werden durch
den Aufsichtsrat in seiner Funktion als nicht-geschäftsführendes
Leitungsorgan
wahrgenommen. Die wesentlichen Themen als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse
wurden dem Aufsichtsrat berichtet und dieser wird laufend
über aktuelle Nachhaltigkeitsthemen im Zuge der Aufsichtsratssitzungen
informiert. Ebenfalls erhält der Aufsichtsrat im Februar die Nichtfinanzi-
elle Erklärung zur Prüfung und zur Freigabe in der Aufsichtsratssitzung
im April. Jährlich im Dezember wird die Nachhaltigkeitsstrategie und
der
Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht zur Kenntnis gebracht.
GESCHÄFTSFÜHRENDE MITGLIEDER
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und hat unter eigener
Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, gerichtlich und außergerichtlich
zu
vertreten sowie die Geschäfte zu führen.
Vorstand
Lebenslauf
Fachbereich
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender seit Jänner 2017
Risikovorstand
2012 bis 2016 Vorstand Hypo Vorarlberg
2010 bis 2011 Vorstandsvorsitzender Sparkasse
Bregenz
2002 bis 2010 Vorstand Sparkasse Bregenz
1995 bis 2002 Hypo Vorarlberg
1994 Abschluss Diplomstudium Betriebswirtschaftslehre
und Rechtswissenschaften
DI (FH) Philipp Hämmerle MSc
Vorstand seit April 2020
IT-Vorstand
2009 bis 2020 Raiffeisen Bank International
AG
2009 Abschluss Masterstudium Wirtschaftsinformatik
2007 Abschluss Diplomstudium iTec
Dr. Stephan Sausgruber
Vorstand seit Mai 2025
Vertriebsvorstand
seit 1999 Hypo Vorarlberg
1999 Abschluss Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Dr. Wilfried Amann
Vorstand bis April 2025
Vertriebsvorstand
NICHT-GESCHÄFTSFÜHRENDE MITGLIEDER
Der aktuelle Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg besteht aus zwölf
Aufsichtsratsmitgliedern, davon sind acht Kapitalvertreter und
vier vom Be-
triebsrat entsandte Arbeitnehmervertreter.
Kapitalvertreter
Gremien
MMag. Dr. Alfred Geismayr
Aufsichtsratsvorsitzender seit 23. Mai 2025
Stellvertretender Vorsitzender 1. Mai 2014 –
22. Mai2025
Kreditausschuss (Vorsitzen-
der), Risikoausschuss,
Nominierungsausschuss
Kommerzialrat Dkfm. Dr. Jodok Simma
Aufsichtsratsvorsitzender 18. April 2013 – 22. April
2025
Vorstandsvorsitzender der Hypo Vorarlberg
i.R.
Ing. Eduard Fischer
Stellvertretender Vorsitzender
seit 23. Mai 2025
Aufsichtsratsvorsitzender der VBG Holding
AG, VBG Immo GmbH
und Schwarzach Packaging GmbH
Kreditausschuss,
Prüfungsausschuss
Astrid Bischof
Unternehmerin
Prüfungsausschuss
Mag. Karl Fenkart
Landesbeamter
Nominierungsausschuss
(Vorsitzender),
Kreditausschuss, Risikoaus-
schuss,
Prüfungsausschuss,
Vergütungsausschuss
Johannes Heinloth
Mitglied des Vorstandes der L-Bank
Risikoausschuss
(Vorsitzender),
Kreditausschuss
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 79
Kapitalvertreter
Gremien
Karl Manfred Lochner
Ehemaliges Mitglied des Vorstandes
der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Prüfungsausschuss
(Vorsitzender),
Vergütungsausschuss,
Nominierungsausschuss
Mag. Karlheinz Rüdisser
Aufsichtsratsmitglied bis 23. Mai 2025
Landesstatthalter a.D.
Mag. Birgit Sonnbichler
Unternehmerin
Vergütungsausschuss
(Vorsitzende),
Kreditausschuss,
Nominierungsausschuss
Dr. Petra Winder
Geschäftsführerin
Risikoausschuss,
Vergütungsausschuss
Betriebsrat
Gremien
Veronika Moosbrugger, CIA, CFSA, CRMA
Vorsitzende des Betriebsrates, vom Betriebsrat
delegiert
Kreditausschuss,
Risikoausschuss,
Prüfungsausschuss,
Vergütungsausschuss,
Nominierungsausschuss
Mag. Judith Österle
vom Betriebsrat delegiert
Elmar Köck
vom Betriebsrat delegiert
Kreditausschuss
Peter Niksic
vom Betriebsrat delegiert bis 23. Mai 2025
MMag. Dr. Gerhard Köhle
vom Betriebsrat delegiert
Kreditausschuss
(Ersatzmitglied),
Risikoausschuss,
Prüfungsausschuss,
Vergütungsausschuss,
Nominierungsausschuss
21b) Vertretung von Beschäftigten und anderen Arbeitskräften
Über den Betriebsrat haben die Mitarbeiter Mitwirkungsrechte bei der
Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung. Neben
der Vertretungsfunktion für die Mitarbeiter als Gesamtheit oder für
den einzelnen Mitarbeiter hat der Betriebsrat auch eine Informations-,
Steue-
rungs-
und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Die Arbeitnehmervertreter
werden im Rahmen dieses Gremiums in wichtige Entscheidungen
und mögliche betriebliche Veränderungen und Planungen eingebunden.
21c) Angaben von relevanten Erfahrungen zu Sektoren, Produkte und
geografischen
Standorten
Die kollektive Eignungsbeurteilung des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung
erfolgt vor jeder personellen Änderung und im Rahmen von Re-
evaluierungen. Dabei werden die tatsächlichen Kenntnisse und
Erfahrungen (IST) mit den Anforderungen an die kollektive Eignung (SOLL)
abge-
glichen. Bei der Besetzung der Fachausschüsse (Nominierungs-, Risiko-,
Kredit-, Prüfungs-
und Vergütungsausschuss) wird sichergestellt, dass die
Mitglieder über fundierte Fachkenntnisse verfügen, um die erforderliche
Expertise ordnungsgemäß abzudecken und ihre Pflichten mit der
gebo-
tenen Sorgfalt zu erfüllen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und
des Aufsichtsrats werden im Rahmen der Besetzung hinsichtlich ihres Bil-
dungshintergrunds, beruflichen Werdegangs, Branchenwissens sowie
in Bezug auf Diversitätsaspekte wie Geschlecht und Alter beurteilt.
Um das erforderliche Wissen zu vermitteln, werden nachhaltigkeitsbezogene
Inhalte zum Beispiel im Rahmen der wiederkehrenden Fit & Proper-
Schulungen für Vorstände, Aufsichtsräte und Schlüsselkräfte behandelt.
Die laufende Beschäftigung mit fachspezifischen Nachhaltigkeitsaspek-
ten findet auch im Rahmen der Aufgaben in den Fachausschüssen statt.
21d, e) Geschlechtervielfalt und unabhängige Mitglieder der Verwaltungs-,
Leitungs-
und Aufsichtsorgane
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
Anteil Frauen
Vorstand
0
3
0,00 %
Aufsichtsrat inklusive Betriebsrat
5
7
41,67 %
Derzeit sind fünf von acht (62,5 %) Kapitalvertretern
im Aufsichtsrat als unabhängig eingestuft. Die Hypo Vorarlberg
erfüllt damit die gemäß
§ 28a Absatz 5a Z 2 Bankwesengesetz (BWG) vorgeschriebene Mindestanzahl
von zwei unabhängigen Mitgliedern.
22b) Zuständigkeiten einzelner Organe oder Personen für Auswirkungen,
Risiken und Chancen in Mandaten und Strategien
Ihr Verständnis von Nachhaltigkeit lebt die Hypo Vorarlberg gegenüber
ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitern bei allen Angelegenheiten
des
geschäftlichen Alltags. Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter sind
aufgefordert, gemäß dem Markenkernwert „achtsam“ ein entsprechendes
vorausschauendes Verantwortungsbewusstsein für diese Themen im
Unternehmen zu etablieren. Die Zuständigkeiten liegen beim Vorstand,
der
Gruppe Nachhaltigkeit, der Gesamtbankrisikosteuerung, dem Asset
Management und bei den jeweiligen Fachabteilungen und den Töchtern.
Mit der vom Vorstand freigegebenen und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis
gebrachten Nachhaltigkeitsstrategie „Hypo Effekt“ werden die Themen-
bereiche Emissionen, fairer Arbeitgeber, Finanzierung und Veranlagung,
ESG-Risiken, Kunden und Gesellschaft sowie Transformation konzernweit
verbindlich festgelegt. Zweck der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, negative
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte so weit wie möglich zu
redu-
zieren, positive Auswirkungen zu fördern sowie Chancen zu nutzen,
die sich insbesondere aus dem Übergang zu einer verantwortungsvollen
Wirtschaftsweise ergeben.
Die Gruppe Gesamtbankrisikosteuerung ist für das Risikocontrolling
zuständig, das die jährliche Überarbeitung der Risikostrategie inklusive
Durchführung der Risikoinventur und der Entwicklung von Risikomodellen
umfasst. Ein Aspekt davon ist die Identifikation von Nachhaltigkeitsri-
siken. Auf Basis der strategischen Vorgaben wird jährlich
ein Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht (Stichtag 30. Juni) erstellt, dem
Vorstand vorgelegt und
dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 80
22ci) Angabe der für Governance zuständigen Position/Ausschuss
und der Aufsichtsstruktur
Zuständig für die Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von
Auswirkungen, Risiken und Chancen ist nach dem Aufsichtsrat und dem
Vorstand die direkt dem zuständigen Fachvorstand als Stabsstelle unterstellte
Gruppe Nachhaltigkeit. Da es sich bei den Auswirkungen, Risiken
und Chancen um Themen aus unterschiedlichen Bereichen handelt,
hat jede betroffene Fachabteilung einen Verantwortlichen für
den Bereich
Nachhaltigkeit ernannt. Die Koordination ist Aufgabe der Gruppe Nachhaltigkeit.
Der Gruppe Nachhaltigkeit obliegt ebenfalls die Organisation und
Durchführung des jährlichen Wesentlichkeitsreviews beziehungsweise
des re-
gelmäßig stattfindenden umfangreichen Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse.
Die weitere Betrachtung der als wesentlich identifizierten Auswir-
kungen, Risiken und Chancen beziehungsweise in Folge die Implementierung
und Operationalisierung von Themen liegt bei den relevanten
Fachabteilungen. Sie führen zudem die Identifikation von Maßnahmen
und das Festlegen von Zielen durch. Die Gruppe Nachhaltigkeit steht den
Fachabteilungen mit ihrem Know-how unterstützend zur Seite. Die identifizierten
Themen sowie ein aktueller Stand beziehungsweise die
Weiter-
entwicklung der Themen sowie der Auswirkungen, Risiken und
Chancen können der jährlichen Nichtfinanziellen Erklärung entnommen
werden.
22ciii, d) Rolle der Organe und Geschäftsleitung bei der Festlegung
und Überwachung der Fortschritte von Zielen zu wesentlichen Auswir-
kungen, Risiken und Chancen, Angabe spezieller Kontrollen/Verfahren
des Managements für Auswirkungen, Risiken, Chancen und deren
interne Integration
Der Vorstand und der Aufsichtsrat kennen als intern normgebende
Organe die Struktur der Organisation und somit auch deren Entwicklung
und
Grenzen. Der organisatorische Rahmen ist anhand des Organigramms
dokumentiert, das die Zuständigkeiten klar darstellt. Als Stabsstelle,
die
direkt dem Vorstand unterstellt ist, obliegt der Gruppe Nachhaltigkeit
die Koordination und Organisation von Themen rund um Nachhaltigkeits-
aspekte in der Hypo Vorarlberg.
Der Vorstand wird eng in den Prozess der Ziel- und Maßnahmenentwicklung
mit eingebunden, hinterfragt und überprüft vorgelegte Vorschläge,
Erklärungen und Informationen bei seiner Ermessensausübung
und Entscheidungsfindung kritisch. Als operatives Management bereitet
der Vor-
stand die Entscheidungsgrundlagen für Themen unter Wahrung größtmöglicher
Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf und legt diese entspre-
chend der Satzung und Geschäftsordnung dem Aufsichtsrat zur
Beschlussfassung vor. Der Vorstand ist zudem für die Umsetzung der Strategien
zuständig und kommt dieser Aufgabe im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung
der Geschäfts-, Nachhaltigkeits-
und Risikostrategie nach. Der
Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategien
Nachhaltigkeitsaspekte und damit verbundene Auswirkungen, Chancen
und
Risiken in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance mit ein. Diese
Strategien werden jährlich im Aufsichtsrat besprochen und von diesem
zur
Kenntnis genommen oder genehmigt. Die regelmäßige Überwachung
von Strategien soll dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen frühzeitig
erkannt und Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Weiters
obliegt dem Aufsichtsrat die Beaufsichtigung und Überwachung
der
durchgängigen Umsetzung der strategischen Ziele, der Organisationsstruktur
und der Risikostrategie (einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken), des
Risikoappetits und des Risikomanagementrahmenwerks sowie sonstiger
Richtlinien und Offenlegungsvorschriften.
Für die Durchführung des jährlichen Wesentlichkeitsreviews beziehungsweise
des regelmäßig stattfindenden umfangreichen Prozesses der
We-
sentlichkeitsanalyse ist die Gruppe Nachhaltigkeit zuständig. Dieser
Prozess gewährleistet ein gesichertes Verfahren für die laufende Aktualität
und Weiterentwicklung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen. Die weitere Betrachtung der als wesentlich identifizierten Auswir-
kungen, Risiken und Chancen beziehungsweise in Folge die Implementierung
und Operationalisierung von Themen liegt bei den relevanten
Fachabteilungen. Ihnen obliegt auch die Identifikation von Maßnahmen
und das Festlegen von Zielen.
Im Zuge des jährlichen Prozesses der Erstellung der Nichtfinanziellen
Erklärung, der ab 2025 auch Teil des Internen Kontrollsystems (IKS) ist, fin-
det ein laufender und dokumentierter Austausch mit den relevanten
Fachabteilungen statt, der es ermöglicht,
nachzuvollziehen, ob und wie eine
Weiterentwicklung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Laufe
des Berichtsjahres stattgefunden hat. Anhand dieser systematischen
Aufar-
beitung ist es allen beteiligten Leitungsfunktionen möglich, sich ein
umfangreiches Bild zu verschaffen und gegebenenfalls notwendige Manage-
ment- beziehungsweise Steuerungsschritte zu setzen.
Organigramm (Stand 1.1.2026)
Vorstandsvorsitzender
Mag. Michel Haller
Mitglied des Vorstandes
Dr. Stephan Sausgruber
Mitglied des Vorstandes
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Kreditmanagement Firmen-
und Privatkunden
Vertrieb Firmen-
und Privatkunden / Private Banking
Finanzen
Gesamtbankrisikosteuerung
Vertrieb Wien
Controlling
Recht
Vertriebsunterstützung
Nachhaltigkeit
Ombudsstelle
Treasury
Asset Management
Personal
Vorstandsstab & Beteiligungsverwaltung
Mid- und Backoffice-Fonds,
Wertpapiere und Derivate
Kommunikation & Marketing
Niederlassung St. Gallen (Vertrieb)
IT
Compliance
Hypo Vorarlberg Leasing, Italien (Vertrieb)
IT GRC
Strategische Banksteuerung
Hypo Immobilien & Leasing
Datenschutz
Konzernrevision und Interne Revision
Logistik
Niederlassung St. Gallen
(Risikomanagement)
Immo Italia, Italien
Hypo Vorarlberg Leasing, Italien
(Backoffice, Risikomanagement)
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 81
23a, b) Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Organe einschließlich
Zugang zu Experten oder Schulungen sowie Zusammenhänge von
Fähigkeiten und Sachkenntnissen
mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Der Nominierungsausschuss führt zumindest jährlich eine Bewertung
der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Geschäftsleiter und
Auf-
sichtsräte, sowohl individuell als auch im Kollektiv, durch und
unterbreitet, falls notwendig, Änderungsvorschläge. Diese können unter
anderem
Schulungen, die Änderung von Abläufen, Maßnahmen zur Minderung
von Interessenkonflikten sowie die Ernennung von Mitgliedern mit beson-
deren Kompetenzen beinhalten.
Um die Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung
sicherzustellen, werden regelmäßig Schulungs-
und Fortbildungsmaß-
nahmen verrichtet. Darüber hinaus sind Schulungsmaßnahmen
insbesondere bei veränderten äußeren Umständen (zum Beispiel Änderung
der
Geschäftstätigkeit oder in der Organisationsstruktur, neue regulatorische
Vorgaben), die unter anderem die Eignung einzelner oder mehrerer
Vorstände oder Aufsichtsräte beeinflussen, durchzuführen.
Den Vorständen, Aufsichtsräten, Fachabteilungen und Tochtergesellschaften
stehen die Experten aus der Gruppe Nachhaltigkeit und Gesamt-
bankrisikosteuerung sowie bei Bedarf auch externe Berater mit ihrem
Nachhaltigkeits-Know-how beratend zur Seite.
Das Zusammenspiel von fachspezifischem Wissen und Nachhaltigkeitskompetenz
stellt sicher, dass die Zusammenhänge von Auswirkungen,
Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert, durchleuchtet und
adressiert werden.
Um die Zusammenhänge zwischen Fähigkeiten und Sachkenntnissen
mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen noch
weiter zu
festigen, wird das Aus- und Weiterbildungsangebot laufend eruiert.
Die regelmäßige interne und eigenständige Weiterbildung der Vorstands-
und Aufsichtsratsmitglieder trägt zu einer optimalen Entwicklung bei.
G1-GOV-1.5a, b) Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
(„business
conduct“) sowie Angabe des Fachwissens von Verwaltung, Management
und Aufsicht in Fragen der Unternehmensführung
Der Vorstand vertritt und leitet die Hypo Vorarlberg gerichtlich
und außergerichtlich in eigener Verantwortung und führt
die Geschäfte. Er hat
dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich, über den
Verlauf der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft zu berichten. Er ist
für die Umsetzung und Überwachung der Strategien zuständig und
kommt dieser Aufgabe im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung
der Ge-
schäfts-, Nachhaltigkeits-
und Risikostrategie nach.
Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes und
ist dabei an keine Weisung gebunden. Er hat seine Funktion in strenger Unpartei-
lichkeit auszuüben. Der Aufsichtsrat tritt regelmäßig, mindestens
jedoch vierteljährlich, sowie nach Bedarf zu Sitzungen zusammen
und ist be-
rechtigt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben
und Befugnisse festzusetzen. Den Ausschüssen können auch entscheidende
Befugnisse des Aufsichtsrats übertragen werden. Für die Ausschüsse
gelten in diesem Fall dieselben Bestimmungen, die auch für den Aufsichtsrat
Anwendung finden.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehört unter anderem die Beaufsichtigung
und Überwachung der Entscheidungsprozesse und Maßnahmen
der Geschäftsleitung einschließlich der Prüfung seiner individuellen
und kollektiven Leistung sowie der Umsetzung der Strategie und Ziele.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen als Mindestmaß die gesetzlichen
und aufsichtsrechtlichen Vorgaben („Fit & Proper“) erfüllen. Für die
Festlegung der Voraussetzungen und die Bewertung der Erfüllung
ist der Nominierungsausschuss zuständig. Die Aufsichtsratsmitglieder
müssen
durch die Absolvierung facheinschlägiger Studien und Lehrgänge (wirtschaftswissenschaftliches,
rechtswissenschaftliches oder naturwissen-
schaftliches Fach- oder Hochschulstudium) beziehungsweise
externer oder interner Schulungen oder entsprechende Aus- und
Weiterbildung
fachlich geeignet sein und sich regelmäßig weiterbilden. Dadurch
wird gewährleistet, dass diese ihren satzungs-
und geschäftsordnungsmäßigen
sowie gesetzlichen Aufsichtspflichten nachkommen können. Siehe
auch ESRS 2-GOV-1.21c.
ANGABEPFLICHT GOV-2 – INFORMATIONEN UND NACHHALTIGKEITSASPEKTE,
MIT DENEN SICH DIE VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND
AUF-
SICHTSORGANE DES UNTERNEHMENS BEFASSEN
26a) Art und Weise des Informationsaustausches von Nachhaltigkeitsaspekten
bei Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen über we-
sentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Gruppe Nachhaltigkeit ist direkt dem Vorstand unterstellt, der
in Form von regelmäßigen Sitzungen (monatlich) und Berichten
über aktuelle
Themen (Regulatory Update, projektbezogen etc.) informiert wird.
Dieser wiederum berichtet dem Aufsichtsrat (tourlich in den Aufsichtsratssit-
zungen) über wesentliche Themen und Fortschritte.
Durch das NaDiVeG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat klare Aufgaben
im Zusammenhang mit der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklä-
rung (jährlich). Der Vorstand gibt die Nichtfinanzielle Erklärung frei und
legt diese dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor. Zusätzlich wird die Nichtfi-
nanzielle Erklärung seit 2018 extern mit begrenzter Sicherheit geprüft.
Begrenzte Sicherheit bedeutet,
dass weniger Prüfschritte, Stichproben etc.
gemacht werden als bei einer Prüfung mit hinreichender
Sicherheit. Der Aufsichtsrat berichtet wiederum in der Jahreshauptversammlung.
Ein jährlicher Update-Prozess findet für die Geschäfts-, Risiko-
und die Nachhaltigkeitsstrategie statt. Diese werden von den
Vorständen freigege-
ben und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung beziehungsweise Kenntnisnahme
vorgelegt. Ebenfalls wird der Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht jähr-
lich dem Vorstand und dem Aufsichtsrat präsentiert.
Der Leiter Gesamtbankrisikosteuerung nimmt mindestens einmal im
Jahr an den Sitzungen des Risikoausschusses teil und berichtet über die
Risikoarten des § 39 (2b) BWG sowie Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf
Klima, Umwelt und Soziales und die Risikolage des Kreditinstitutes. Dabei
hat er auf riskante Entwicklungen hinzuweisen, die sich auf das
Kreditinstitut auswirken oder auswirken könnten.
Alle beteiligten Einheiten erhalten ausreichende Informationen,
um über ein klares Bild der allgemeinen Ziele, der Strategien und
des Risikoprofils
der Gruppe sowie der Einbindung in die Struktur und den Geschäftsbetrieb
der Gruppe zu verfügen. Diese Informationen und entsprechende
Überarbeitungen werden dokumentiert und den betroffenen maßgeblichen
Funktionen zur Verfügung gestellt.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 82
Tourliche Besprechungen finden in unterschiedlichen Zusammenkünften
und zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen statt.
Sitzungsbezeichnung
Teilnehmer
Rhythmus
Aufsichtsratssitzung
Vorstände
Aufsichtsräte
Betriebsräte
5 x jährlich
Hauptversammlung
Vorstände
Eigentümervertreter
Aufsichtsräte
jährlich
Vorstandssitzungen
Vorstände
Gruppe Nachhaltigkeit
wöchentlich,
anlassbezogen
Jour fixe Gruppe Nachhaltigkeit
Gruppe Nachhaltigkeit
Fachvorstand und Gruppe Nachhaltigkeit
wöchentlich,
monatlich
Klima-Jour fixe
Fachvorstand
Fachabteilungen
jährlich
Jour fixe Nachhaltigkeitsteam
Fachvorstand
Fachabteilungen
jährlich
Risiko-Komitee
Vorstände
Fachabteilungen
1- bis 2-monatlich
Richtlinie
Freigabe/Kenntnisnahme
Rhythmus
Geschäftsstrategie
Nachhaltigkeitsstrategie
Risikostrategie
Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht
Nichtfinanzielle Erklärung
Wesentlichkeitsanalyse
Vorstand
Aufsichtsrat
(Jahreshauptversammlung)
jährlich
26b, c) Erläuterung, wie die Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane die Auswirkungen, Risiken und Chancen
bei der Überwachung der
Unternehmensstrategie, wichtigen Transaktionen und im Risikomanagement
berücksichtigen,
und Auflistung der wesentlichen Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Der Vorstand ist für die Umsetzung und Überwachung der Strategien
zuständig und kommt dieser Aufgabe im Rahmen der jährlichen Beschluss-
fassung der Geschäfts-, Nachhaltigkeits-
und der Risikostrategie nach.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat kennen als intern normgebende
Organe die Struktur der Organisation und somit auch deren Entwicklung
und
Grenzen. Das duale Leitungsorgan verfügt über ein genaues Verständnis
hinsichtlich der rechtlichen, organisatorischen und operativen Struktur
der Hypo Vorarlberg und stellt sicher, dass diese der genehmigten
Geschäftsstrategie sowie der Risikostrategie und dem Risikoappetit entspre-
chen.
Der Aufsichtsrat hat einen Risikoausschuss eingerichtet, der unter
anderem für Folgendes zuständig ist:
Überwachung der tatsächlichen und künftigen Risikobereitschaft
sowie der Risikostrategie insgesamt, wobei allen Arten von Risiken
Rech-
nung zu tragen ist, um sicherzustellen, dass diese mit der Geschäftsstrategie,
den Zielen, der Unternehmenskultur und den Werten der
Hypo Vorarlberg in Einklang stehen.
Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie und der entsprechenden
festgelegten Limite.
Überwachung der Umsetzung der Strategien für das Kapital-, Liquiditäts-,
und Nachhaltigkeitsmanagement sowie für alle anderen rele-
vanten Risiken, um ihre Angemessenheit im Hinblick auf den festgelegten
Risikoappetit und die festgelegte Risikostrategie zu beurteilen.
Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden dem
Gesamtvorstand und dem Aufsichtsrat präsentiert und vom Gesamtvorstand
freigegeben. Eine detaillierte Liste ist im Kapitel SBM-3 offengelegt.
ANGABEPFLICHT GOV-3 – EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN
LEISTUNG IN ANREIZSYSTEME
29a-e) Konzepte zu nachhaltigkeitsbezogenen Anreiz- und Vergütungssystemen
für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichtsorgane
Die Hypo Vorarlberg verfügt generell über keine variablen Anreiz-
oder Vergütungssysteme. Die Vergütungspolitik der
Hypo Vorarlberg orientiert
sich an aufsichtsrechtlichen Anforderungen und stellt Gleichbehandlung
sowie die Verhinderung von Interessenkonflikten sicher. Das etablierte
Fixvergütungssystem entfaltet keine Anreize, Geschäfte außerhalb
der Geschäfts- und Risikostrategie zu tätigen oder Risiken einzugehen,
die
nicht dem Risikoappetit der Hypo Vorarlberg entsprechen.
E1-GOV-3.13) Angaben zu klimabezogenen Erwägungen in
der Vergütung der Organe einschließlich Verknüpfung
mit THG-Reduktionszielen
und Anteil der anerkannten klimabezogenen Vergütung
Aktuell werden klimabezogene Erwägungen nicht in die Vergütung
von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einbezogen
(siehe ESRS 2-GOV-3.29).
ANGABEPFLICHT GOV-4 – ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHT
30, 32) Erläuterung zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Nichtfinanziellen
Erklärung zur Darstellung der tatsächlichen Unternehmens-
praxis
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance,
Strategie und Geschäftsmodell
GOV-1; GOV-2; GOV-5;
SBM-1; SBM-3
Einbindung betroffener Interessenträger in alle
wichtigen Schritte
GOV-2; SBM-2; IRO-1; E1-2; E4-2; S1-1; S1-2
S4-1; S4-2; G1-1
Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen
SBM-3; IRO-1
Maßnahmen, um negative Auswirkungen
zu verringern
E1-3; E4-3; S1-3; S1-4; S4-3; S4-4; G1-4
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser
Bemühungen und Kommunikation
E1-3; E1-4; E4-3; S1-5; S4-3; S4-4; G1-4
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 83
ANGABEPFLICHT GOV-5 – RISIKOMANAGEMENT UND INTERNE KONTROLLEN
DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
36a-e) Nichtfinanzielle Erklärung – Verfahren und Systeme für das
Nachhaltigkeits-Risikomanagement und die interne Kontrolle
Eine wichtige Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsbemühungen
ist ein wirksames Nachhaltigkeitsmanagement mit klaren
Zuständigkeiten, Zielen und Evaluierungsprozessen. Informationen
dazu sind in diesem Kapitel bei GOV-2 zu finden.
Zur Minimierung des Risikopotenzials im Rahmen der Erstellung der
Nichtfinanziellen Erklärung wickelt die Hypo Vorarlberg die Berichterstellung
formal als Projekt ab. Diese strukturierte und IT-unterstützte Herangehensweise
ermöglicht ein geordnetes Abarbeiten von Aufgaben, mit
klaren
Zielen, fixen Zuständigkeiten, laufenden Kontrollen und lückenloser
Dokumentation. Eine solide Dokumentation der Prozesse gewährleistet
eine
gute Nachvollziehbarkeit
von Entscheidungen und begrenzt den Informations-
und Know-how-Verlust, zum Beispiel bei Krankheit oder Mitarbei-
terwechsel. Regelmäßiger Austausch mit externen Beratern, internen
Fachabteilungen und externen Prüfern ist maßgeblich für eine effiziente
Berichterstellung und schafft Transparenz unter allen Beteiligten.
Der Prozess der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung ist Teil des
Internen Kontrollsystems (IKS). Der Nutzen eines IKS besteht in der Quali-
tätssicherung, der Sicherstellung laufender Kontrollen und automatischer
Kontrollmechanismen im laufenden Arbeits-
und Abwicklungsprozess.
Es fördert die Auseinandersetzung mit Risiken, die dem jeweiligen
Geschäft innewohnen, und dient folglich der Risikominimierung. Im
Rahmen
des IKS werden die Prozesse laufend, zumindest jährlich, auf ihren Risikogehalt
und auf das Vorhandensein von nachvollziehbaren, wirksamen,
effizienten und risikoreduzierenden Maßnahmen und Kontrollen überprüft
und bei Bedarf ergänzt und angepasst. Überdies wird regelmäßig eine
Kontroll- und Wirksamkeitsanalyse durchgeführt, Verbesserungspotenzial
identifiziert und daraus resultierende Maßnahmen umgesetzt.
Es wird halbjährlich ein IKS-Bericht für den Vorstand und jährlich
ein solcher für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erstellt. Die
Erstellung
folgt einem „Bottom-up“-Ansatz, das heißt, die Aufzeichnungen über
erfolgte Kontrollen werden bei der operativen Durchführung
durch die
jeweiligen Prozessverantwortlichen erledigt. Sie werden gemeinsam
mit den Ergebnissen der Kontroll- und Wirksamkeitsanalyse in den Berichten
zusammengefasst, um in Verbindung mit den Ergebnissen der Prüfungen
durch die Interne Revision eine Aussage über die Wirksamkeit des
IKS
treffen zu können. Der Bericht dient darüber hinaus
dem Aufzeigen der Wirkungsweise des IKS.
Entsprechend den Ergebnissen ordnet der Vorstand gegebenenfalls
adäquate Maßnahmen zur Behebung von Mängeln an. Der Prüfungsaus-
schuss des Aufsichtsrats überwacht die Wirksamkeit des IKS. Zur Abnahme
von Ergebnissen, Kenntnisnahme der Risikoeinschätzungen und
konti-
nuierlichen IKS-Kernprozessentscheidungen berät mindestens
einmal jährlich das IKS-Gremium, dem unter anderem Gesamtvorstand
und Com-
pliance angehören.
Die Revision erbringt unabhängige, objektive und unparteiische
Prüfungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte
zu schaffen
und die Geschäftsprozesse zu verbessern (insbesondere hinsichtlich
Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit).
Diese können
allgemein oder anlassbezogen sein. Sie unterliegt dabei keinen Weisungen
und unterstützt die Organisation (Konzern) bei der Erreichung ihrer
Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten
Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-
und Überwachungsprozesse bewertet,
hilft, diese zu verbessern.
Weiters soll sie die Geschäftsleitung sowie das zuständige Aufsichtsorgan
darüber informieren, inwieweit der Governancerahmen einschließlich
des Risikomanagementrahmens effektiv ist und entsprechende
Verfahren und Grundsätze festgesetzt wurden sowie laufend eingehalten
werden.
Der Gesamtvorstand stellt permanent eine im Hinblick auf die von der
Internen Revision wahrzunehmenden Aufgaben zweckmäßige Organisa-
tion sowie eine ausreichende quantitative und qualitative Personal-
und Sachausstattung der Internen Revision sicher.
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT SBM-1 – STRATEGIE, GESCHÄFTSMODELL UND WERTSCHÖPFUNGSKETTE
40a) Beschreibung der Elemente der Strategie, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte
beziehen oder diese beeinflussen (siehe AR 12-13)
40ai) Beschreibung der bedeutendsten Gruppen von Produkten
und/oder Dienstleistungen einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum
Die drei Säulen „Unternehmerbank“, „Wohnbaubank“ und „Anlagebank“
bilden das Fundament, auf dem die Hypo Vorarlberg beständig
und er-
folgreich wirtschaftet. Kernkompetenzen finden sich insbesondere in
der Wohnbaufinanzierung, im Firmenkundengeschäft, in der Anlagebera-
tung und in der Vermögensverwaltung. Während des Berichtszeitraums
ist es zu keinen wesentlichen Veränderungen im Bereich Produkte
oder
Dienstleistungen gekommen. Die Produkte und Dienstleistungen der
Hypo Vorarlberg lassen sich in folgende Gruppen aufteilen:
ANLAGEGESCHÄFT
Die Abteilung Asset Management berücksichtigt auf Basis des ESG-Investmentansatzes
(siehe E1-2) Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Auswir-
kungen bei Investitionsentscheidungen. Seit November 2021 sind alle
im aktiven Angebot befindlichen Hypo Vorarlberg Fonds und Vermögens-
verwaltungsstrategien als Finanzprodukte im Sinne des Artikel 8 der
Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) klassifiziert
und be-
rücksichtigen ökologische oder soziale Merkmale.
GREEN BOND
Im Herbst 2017 hat die Hypo Vorarlberg als erste österreichische Bank
einen Green Bond mit einem Gesamtvolumen von EUR 300 Mio. begeben.
Im Frühjahr 2020 hat die Hypo Vorarlberg erfolgreich ihren ersten Green Bond
in Schweizer Franken am Markt platziert. Das Emissionsvolumen
betrug CHF 125 Mio. Mit den Erlösen werden energieeffiziente Wohn-
und Nichtwohngebäude in der Schweiz (re-)finanziert. Nach der Fälligkeit
des EUR 300 Mio. Senior Green Bonds wurde im Jahr 2023 ein weiterer
EUR 500 Mio. Senior Green Bond emittiert. Die Erlöse werden genutzt,
um
energieeffiziente Wohngebäude in Österreich zu (re-)finanzieren.
Das Impact Reporting zum Ausweis der CO
2
-Einsparung der (re-)finanzierten
Objekte wurde von Drees & Sommer erstellt. Seit 2022 hat die Hypo
Vorarlberg auch im Retailbereich Green Bond-Emissionen platziert.
FINANZIERUNGEN
Die Hypo Vorarlberg hat mit der Europäischen Investitionsbank (EIB)
Programme vereinbart, um die Finanzierungen von energieeffizienten
Neu-
bauten, die den von der EIB geforderten Kriterien für Nearly Zero
Energy Buildings+ (NZEB+) entsprechen, zu forcieren.
Im Kreditgeschäft wird die Richtlinie „Ethische und nachhaltige Kriterien
für Finanzierungen“ (siehe E1-2) bei der Kreditvergabe angewandt.
So-
fern bei der Kreditvergabe ein Ausschlusskriterium vorliegt, wird die
Finanzierung nicht abgeschlossen.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 84
40aii) Beschreibung der wesentlichen Märkte und/oder Kundengruppen,
die bedient werden, einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum
(neue/weggefallene Märkte und/oder Kundengruppen)
KERNMÄRKTE
Neben der Zentrale in Bregenz und Filialen in Vorarlberg unterhält die
Hypo Vorarlberg weitere Standorte in Wien, Graz, Wels, Salzburg sowie
eine Niederlassung in St. Gallen (CH). Mit ihren Standorten ist die Hypo
Vorarlberg in den wichtigsten Wirtschaftsregionen Österreichs und
in der
Ostschweiz vertreten. Weitere Kernmärkte befinden sich in Süddeutschland
(Bayern, Baden-Württemberg). Außerhalb Vorarlbergs konzentriert
sich die Hypo Vorarlberg auf Nischen im Firmenkundengeschäft, in
der Immobilienfinanzierung und in der Anlageberatung. Neben
den klassi-
schen Bankprodukten können Kunden weitere banknahe Produkte und
Services im Immobilien-, Leasing-
und Versicherungsbereich nutzen. Ex-
pertenwissen unter der Marke Hypo Vorarlberg bietet die Tochtergesellschaft
Hypo Immobilien & Leasing mit Sitz in Dornbirn und
Wien an. Die
Hypo Vorarlberg Leasing in Bozen (Italien) entwickelt Lösungen im Bereich
Leasing und hat eine Niederlassung in Como. Die Hypo Vorarlberg
Immo Italia GmbH bietet gewerbliche Immobilien in Norditalien sowie eine
Reihe von Dienstleistungen im Immobiliensektor – unter
anderem
die Bewertung von Immobilien – an. Über die Beteiligung an der comit
Versicherungsmakler GmbH profitieren die Kunden der Hypo
Vorarlberg
von unabhängigen Versicherungslösungen. Im Veranlagungsbereich
fungiert die MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH als Partner und
Fondsma-
nager für die Hypo Vorarlberg. Im Berichtszeitraum gab es keine
Veränderungen der bedienten Märkte oder Kundengruppen.
FIRMENKUNDEN
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarlberg
ist das Firmenkundengeschäft. Besonderes Know-how weist das Unter-
nehmen in den Bereichen Investitions-
und Projektfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen,
Betriebsmittelfinanzierungen sowie
als Anbieter alternativer Finanzierungsformen und in der Vermögensanlage
auf.
PRIVATKUNDEN UND PRIVATE BANKING
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleistungen
mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung sowie Vorsorge-
und Anlagebera-
tung.
TREASURY/FINANCIAL MARKETS
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist für das Aktiv-Passiv-Management,
die Refinanzierung der Hypo Vorarlberg und diverse Serviceleistun-
gen für Kunden und verschiedene Gruppen zuständig. Dazu gehören
etwa der Geld-, Devisen- und Zinsderivate-
oder Wertpapierkundenhandel.
Die Hypo Vorarlberg betreibt keinen vom Kundengeschäft losgelösten
Eigenhandel.
CORPORATE CENTER
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunternehmen
und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette um banknahe
Produkte erweitern.
40aiii) Anzahl der Beschäftigten nach geografischen Gebieten
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv)
pro Kopf
961
938
870
848
40
38
51
52
Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv)
pro Kopf im Durchschnitt
947
916
856
831
39
32
52
52
Angaben zur Bank (inklusive Niederlassung St. Gallen) finden sich in der Fußzeile
40aiv) Beschreibung der wesentlichen Produkte und Dienstleistungen,
für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten
Es gibt keine Produkte, die auf bestimmten
Märkten verboten sind.
40e) Nachhaltigkeitsziele für wesentliche Produkte, Kunden, Regionen
und Stakeholder-Beziehungen
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an den
nachhaltigen Entwicklungszielen der United Nations (UN SDGs =
Sustainable Development Goals) und an den Zielen des Pariser Klimaabkommens.
Daneben sind auch regionale und nationale Maßnahmen maß-
gebend für die Geschäftstätigkeit der Hypo Vorarlberg, darunter
beispielsweise die Strategie Energieautonomie+ beziehungsweise
Mission Zero
V+ des Landes Vorarlberg. Ebenso möchte das Unternehmen einen
wichtigen Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage leisten
und orientiert sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation
(ILO) und
den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation for
Economic Co-operation and Development (OECD). Diese Prinzipien werden
kontinuierlich in den betrieblichen Prozessen weiterentwickelt.
Dabei ist es dem Vorstand ein besonderes Anliegen, dass negative Auswirkungen
auf Klima und Gesellschaft vor allem durch das Kerngeschäft
Finanzierungen und Anlagegeschäft – reduziert werden. Die Hypo Vorarlberg
übernimmt im Finanzierungs-
und Anlagegeschäft weiterhin Ver-
antwortung und verringert die negativen Auswirkungen auf
Umwelt, Klima und Menschen. Ziel ist es, das Engagement in Bezug auf die gesteck-
ten Klimaziele zu festigen und dies – soweit möglich – durch entsprechende
Offenlegungsquoten (beispielsweise Taxonomiefähigkeit, Taxono-
miekonformität, GAR etc.) zu belegen. Investitionsentscheidungen
mit Überlegungen zu Umwelt-, Sozial-
und Governancethemen (= Positivkrite-
rien) werden forciert und Geschäfte, die den vorgegebenen Kriterien
nicht entsprechen (= Ausschlusskriterien), abgelehnt.
Die Hypo Vorarlberg
ist bestrebt, neue Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitsaspekten zu
entwickeln beziehungsweise bei bestehenden Produkten die
Ergänzung von
Nachhaltigkeitsaspekten zu prüfen. Dadurch sollen Marktchancen
genutzt und achtsames Wirtschaften gewährleistet werden.
Aktuell verfügt die Hypo Vorarlberg bei Produktgruppen über keine abgeleiteten
quantitativen Ziele. Im Einklang mit den regulatorischen Vorga-
ben und unter Berücksichtigung der strategischen Leitplanken sollen
belastbare Ziele, Key Performance Indicators und Maßnahmen in
den Berei-
chen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)
definiert werden. Dadurch sollen Entwicklungen tieferge-
hend darstellbar, Ziele messbar und eine themenspezifische Steuerung
möglich werden.
2
2025 Bank inklusive Niederlassung St. Gallen: Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf 863 (2024: 838); Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf
im Durch-
schnitt 848 (2024: 817); Mitarbeiter ohne St. Gallen gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf im Durchschnitt 808 (2024: 785).
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 85
Daneben wird die Hypo Vorarlberg weiterhin einen gesellschaftlichen
Beitrag leisten und ihre Regionen durch soziales Engagement (Spenden-
fonds, Sponsorings) und die gezielte Zusammenarbeit mit regionalen
Lieferanten und Dienstleistern (siehe E1-2) unterstützen. Die Bemühungen
der Hypo Vorarlberg werden auch durch Nachhaltigkeitsratings gewürdigt:
ISS ESG
ISS ESG ist ein führender Anbieter von Nachhaltigkeitsratings. Das
Unternehmen erhebt und bewertet im Rahmen des Ratingprozesses Informati-
onen über die soziale und ökologische Performance von Unternehmen
anhand von 100 Kriterien. Die Hypo Vorarlberg ist als „Öffentliche und
Regionalbanken“ eingestuft und liegt im Prime-Bereich. Das sehr gute Rating
stellt die Leistung der Hypo Vorarlberg in quantifizierter Form
dar
und kann Investoren bei deren Veranlagungsentscheidung unterstützen.
Die Aktualität der Ratings wird durch regelmäßige Updates sicherge-
stellt (letztes Update August 2025).
SUSTAINALYTICS
Morningstar Sustainalytics ist ein führendes unabhängiges ESG- und
Corporate-Governance-Research-, Rating- und Analyseunternehmen.
Die
Hypo Vorarlberg hat im Jahr 2023 die Feedbackmöglichkeit genutzt
und konnte ihr Rating deutlich verbessern. Aktuelles Rating: Medium Risk,
ESG Risk Rating 22 (letztes Update August 2025).
40f) Bewertung zentraler Produkte, Märkte und Kundengruppen
hinsichtlich Nachhaltigkeitsziele
Nachhaltigkeitsbezogene Ziele für Produkte und Dienstleistungen sowie
Märkte und Kundengruppen wurden in der aktuellen Berichtsperiode
nicht gesetzt.
40g) Strategieelemente zu Nachhaltigkeit, einschließlich
Herausforderungen, Lösungen und Projekte
Dem Vorstand ist es ein besonderes Anliegen, die Zukunft verantwortungsvoll
zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird seit vielen Jahren
Wert auf die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Erfolg, sozialen Aspekten
sowie ökologischer Verträglichkeit gelegt und es werden diese drei
Dimensionen der Nachhaltigkeit in eine möglichst stimmige Balance
gebracht. Diese Leitlinien finden auch Ausdruck in der Vision sowie dem
Mission-Statement der Hypo Vorarlberg und werden durch ihre sieben
Markenkernwerte ergänzt.
Zweck der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, negative Auswirkungen auf
die Nachhaltigkeitsaspekte so weit wie möglich zu reduzieren, positive
Auswirkungen zu fördern sowie Chancen zu nutzen, die sich insbesondere
aus dem Übergang zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial verant-
wortungsvollen Zukunft ergeben. Die Elemente dieser Strategie beziehen
sich auf Nachhaltigkeitsaspekte und berücksichtigen zugleich auch
deren Herausforderungen (nachstehend beispielhaft angeführt). Ihre
Operationalisierung erfolgte in den Kernbereichen über sechs Themenfel-
der, die Hypo Effekt-Themen.
Emissionen:
Konzernweite Erhebung und Reduktion von Emissionen
Herausforderung: Datenqualität und -verfügbarkeit; Erarbeitung
eines Klimatransitionsplanes und Festlegung einer umsetzbaren
Dekar-
bonisierungsstrategie (siehe E1-1.14, E1-1.16a-j)
Fairer Arbeitgeber:
Förderung sozialer Unternehmenskultur und Einhaltung menschenrechtlicher
Standards
Finanzierung und Veranlagung:
Weiterhin strikte Anwendung von Ausschluss-
und Positivkriterien. Entwicklung beziehungsweise Weiter-
entwicklung neuer und bestehender Produkte um Nachhaltigkeitsaspekte
Herausforderung: Gestaltung attraktiver Produkte mit Nachhaltigkeitsaspekten
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit; Vermeidung
Greenwashing
ESG-Risiken:
Berücksichtigung wesentlicher ökologischer Risiken und Aufbau
langfristiger robuster Datengrundlage (siehe E1-SBM-3.18 ff)
Herausforderung: Datenverfügbarkeit und methodologische Vorgehensweise
in themenspezifischen Bereichen; Aufbau von Know-how
(beispielsweise Bewertung der Transmissionskanäle zum Thema Biodiversität
und deren Messbarkeit)
Kunden und Gemeinschaften:
Einholung und Berücksichtigung umfassender Stakeholdermeinungen
und Übernahme gesellschaftlicher
Verantwortung durch soziales Engagement
Herausforderung: Laufender Austausch zur Erfüllung nachhaltigkeitsspezifischer
regulatorischer Anforderungen in wirtschaftlich ange-
spannten Zeiten
Transformation:
Begleitung aller relevanten Stakeholder auf dem Weg
hin zu einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Zukunft
Herausforderung: Interessenunabhängige Wissensvermittlung an alle
relevanten Stakeholder zum Thema Nachhaltigkeit; Ausweitung der
Implementierung in allen Abteilungen und Governancestrukturen (siehe beispielsweise
themenspezifisch E1-2, E4-2)
Mit einer umfassenden Wesentlichkeitsanalyse, ergänzt durch
Experten-Workshops,
und unter Einbeziehung relevanter Stakeholder wurden zent-
rale Schwerpunkte identifiziert. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter
erhielten die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Nachhaltigkeitsstrategie
der Hypo Vorarlberg zu nehmen. So wird trotz der regulatorischen
Herausforderungen ein notwendiger Wandel weiter vorangetrieben.
Zukünftige Herausforderungen sind, die Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse
zu prüfen beziehungsweise aus Unternehmenssicht zu be-
werten und gegebenenfalls mit der bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie
zu verbinden und in Folge im Unternehmen zu implementieren
bezie-
hungsweise zu operationalisieren.
Ein Lösungsansatz, um zu einer strukturierten Abarbeitung der Themen zu
gelangen, ist das Aufgleisen von Projekten für große wesentliche The-
men. Damit ist eine geordnete Auseinandersetzung mit den Themen
gewährleistet und die Erkenntnisse daraus bilden eine wichtige Basis,
um
strategische Überlegungen und Entscheidungen treffen zu können.
42) Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
42a) Beschreibung der Inputs des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette,
sowie eines Ansatzes zur Sammlung, Entwicklung und
Sicherung dieser Inputs
Der Nachhaltigkeitsstrategie der Hypo Vorarlberg liegt ein umfassendes
Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde, das die Bereiche Wirtschaft, Sozia-
les und Umwelt umfasst. Diese drei Bereiche stehen gleichberechtigt
nebeneinander und müssen im täglichen Tun in eine möglichst gute
Ba-
lance gebracht werden.
WIRTSCHAFT
Statt sich auf Spekulationen und Gewinnmaximierung zu fokussieren,
legt die Hypo Vorarlberg größtes Augenmerk auf Sicherheit und Werterhalt
der Kundengelder. Für die Bevölkerung und Wirtschaft in
ihren Marktgebieten ist die Hypo Vorarlberg ein starker und zuverlässiger Partner.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 86
Daher setzt das Unternehmen verstärkt auf ökologisch und sozial verantwortungsvolle
Investmentlösungen und Maßnahmen im Kreditgeschäft.
Die Palette an ökologisch und sozial verantwortungsvollen Angeboten
soll laufend geprüft und gegebenenfalls erweitert werden.
GESELLSCHAFT
Als einer der größten Arbeitgeber am Heimatmarkt Vorarlberg erachtet die
Hypo Vorarlberg den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region
und
darüber hinaus als eine Kernaufgabe. Als Arbeitgeber fördert das
Unternehmen einen offenen und respektvollen Umgang
miteinander und sorgt
unter anderem mit der Gleichstellung der Geschlechter bei Einstellung
und Gehalt, flexiblen Arbeitszeitmodellen und betrieblicher Gesundheits-
förderung für positive Rahmenbedingungen. Im Sinne einer verantwortungsvollen
Personalentwicklung legt sie Wert auf fortlaufende Aus- und
Weiterbildung und bildet selbst Nachwuchskräfte aus. Ihren wirtschaftlichen
Erfolg teilt die Hypo Vorarlberg mit ihrem Umfeld, indem sie lang-
jährige Partnerschaften und Sponsorings in Kultur und Sport unterhält
und Personen sowie gemeinnützige Projekte über einen eigenen Spen-
denfonds unterstützt.
UMWELT
Eigener Geschäftsbetrieb
Die Hypo Vorarlberg sensibilisiert ihre Mitarbeiter laufend unter anderem
im Hinblick auf Ressourcenverbrauch, Mülltrennung und bewusste Mo-
bilität. Das Ziel des Unternehmens ist, die Energie-
und Ressourcenverbräuche und somit den betrieblichen
CO
2
-Ausstoß zu reduzieren. Zudem
achtet die Hypo Vorarlberg darauf, die Wertschöpfungskette in ihren
Kernmärkten zu belassen. Gemeinsam mit Dienstleistern, Lieferanten
und
Partnern soll die Umweltverträglichkeit erhöht werden.
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Da die Hypo Vorarlberg als Dienstleister im Finanzsektor agiert, spielen
die betrieblichen Emissionen nur eine untergeordnete Rolle. Als wesent-
lich wurden hingegen die finanzierten und investierten Portfolios identifiziert.
Die Messung und Steuerung dieser spielt eine übergeordnet wich-
tige Rolle.
Kerngeschäft
Die Hypo Vorarlberg nimmt auch auf der Finanzierungs-
und Produktseite ihre ethische und soziale Verantwortung wahr.
Sie bietet Produkte an,
die einen sozialen oder ökologischen Bezug beziehungsweise Zweck
aufweisen. Zur Vermeidung von Greenwashing orientiert sich die Bank
bei
der Erfüllung des ökologischen Beitrages an gesetzlichen Vorgaben
beziehungsweise lässt die Produkte nach Möglichkeit von
Dritten zertifizie-
ren. Spezifische Indikatoren finden sich in den jeweils geltenden Frameworks
(zum Beispiel Green Bond Framework). Die EU-Taxonomie
als Klassi-
fizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dient ebenfalls
als Orientierung. Sie definiert eine Tätigkeit als nachhaltig, wenn diese
einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung mindestens eines der sechs
Umweltziele leistet und zugleich keines dieser Ziele gefährdet bezie-
hungsweise negativ beeinflusst.
42b) Beschreibung der Ergebnisse in Bezug auf den aktuellen und
erwarteten Nutzen für Kunden, Investoren und andere Interessengruppen
Menschen und Unternehmen in Vorarlberg, in ausgewählten Regionen
Österreichs sowie in der Ostschweiz und in Süddeutschland sind Kunden
der Hypo Vorarlberg. Dabei konzentriert sich die Hypo Vorarlberg
auf ihre Kernkompetenzen.
GESCHÄFTSMODELL
Das Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg beruht auf dem Vertrauen
ihrer Kunden. Diskretion und der Schutz der anvertrauten Daten sind
daher
von entscheidender Wichtigkeit für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Die Zufriedenheit der Kunden hat bei der Hypo Vorarlberg
oberste Priorität. Deswegen investiert das Unternehmen fortlaufend
in seine Standorte und die Ausbildung seiner Mitarbeiter. So kann
sie ihrem
Anspruch gerecht werden: „Beste Beratung für alle, die etwas vorhaben.”
Als Beraterbank stellt die Hypo Vorarlberg den Kunden in den Mittel-
punkt ihrer Bemühungen. Sie bietet keine standardisierten Lösungen,
sondern setzt auf gewissenhafte Beratung und eine sorgfältige Produktse-
lektion, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Regelmäßige
Auszeichnungen bestätigen die hohe Kundenorientierung und
Kun-
denzufriedenheit.
Über ihre Finanzprodukte kann die Hypo Vorarlberg positiven Einfluss
auf andere Wirtschaftsakteure ausüben und einen Beitrag auf dem
Weg in
Richtung einer sozial, ökologisch und ökonomisch verantwortlichen
Wirtschaft leisten. Waren es früher vor allem institutionelle Investoren, die
ihr Geld ökologisch und sozial verantwortungsvoll anlegen wollten, so
fragen mittlerweile auch Privatkunden vermehrt danach, in welche
Unter-
nehmen und Projekte ihr Geld investiert wird. Für die Hypo Vorarlberg
ist diese Entwicklung Chance und Herausforderung zugleich. Einerseits
besteht die Möglichkeit, mit ökologisch und sozial verantwortungsvollen
Produkten und Dienstleistungen neue Kundengruppen anzusprechen
und damit wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben. Andererseits gilt
es mit der regulatorischen Entwicklung Schritt zu halten. Die Hypo Vorarl-
berg meistert diesen Spagat, indem sie ihrer Verantwortung auch auf
der Produktseite gerecht wird, also nachteilige Auswirkungen auf die Nach-
haltigkeitsfaktoren verringert und Nachhaltigkeitsrisiken wirksam steuert.
Die Hypo Vorarlberg passt ihre Produkt-
und Dienstleistungspalette laufend an die Kundenbedürfnisse
sowie den aktuellen Stand der Technik an.
So ergeben sich durch die Digitalisierung neue Möglichkeiten, mit den
Kunden in Kontakt zu treten, jedoch mit einem klaren Bekenntnis zu
den
Standorten der Hypo Vorarlberg.
GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
2014 gründete die Hypo Vorarlberg einen eigenen Spendenfonds
zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte. Jedes Jahr fließt ein Teil des
erwirt-
schafteten Gewinnes in diesen Fonds. Bei allen Engagements wird
auf Regionalität und Diversität geachtet und grundsätzlich eine langfristige
Zusammenarbeit angestrebt. Weitere Voraussetzungen sind das
persönliche Engagement der Projektbetreiber und die Professionalität der
unter-
stützten Projekte.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 87
42c) Hauptmerkmale der Wertschöpfungskette und Unternehmensposition
sowie zentrale Akteure und deren Beziehungen
Als Finanzinstitut ist die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Kundengeschäft)
wesentlich und rückt in den Fokus der Betrachtungen.
Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg
Ausgezeichnet, Achtsam, Verbunden, Zuverlässig,
Beständig, Effizient, Ambitioniert
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Hypo Vorarlberg
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Beschaffung/Lieferanten/Infrastruktur:
Arbeitsplatzausstattungen (Hard-, Software),
Büromaterialien,
Werbemittel und Kundengeschenke,
Mobilität und Logistik,
Errichtung, Instandhaltung und Betrieb
von Ge-
bäuden, Technik und Sicherheits-
einrichtungen
Management:
Unternehmensführung
Strategische Banksteuerung
Gesamtbankrisikosteuerung
Compliance & Outsourcing
Produkte und Dienstleistungen:
Anlagegeschäft
Finanzierung, Leasing
Support:
Personal
IT
Recht
Marketing & Kommunikation
Vertriebsunterstützung
Projektmanagement
Kunden:
Finanzierte/Investierte Portfolios:
Finanzierung/Leasing
Asset Management
Eigenveranlagung
ANGABEPFLICHT SBM-2 – INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER
INTERESSENTRÄGER
45a-d) Dialog mit Interessenträgern und dessen Auswirkungen
auf das Geschäftsmodell
Um zu verstehen, welche Stakeholder von den Geschäftstätigkeiten
sowie der vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Hypo Vorarl-
berg betroffen sind beziehungsweise in Zukunft betroffen sein könnten,
wurden diese im Jahr 2023 mittels eines Online-Fragebogens zu
den von
den ESRS 1 vorgegebenen Themen befragt. Folgende Interessenträger
wurden als wesentlich identifiziert:
Eigentümer, betroffen
Aufsichtsrat, betroffen
Mitarbeiter, betroffen und interessiert
Kunden, (potenziell) betroffen und interessiert
Medien, interessiert
Lieferanten oder externe Dienstleister, (potenziell) betroffen und
interessiert
Politik und Verwaltung, (potenziell) betroffen und interessiert
Investoren, (potenziell) betroffen und interessiert
Rating-Agenturen, interessiert
Interessenvertretungen und Branchenverbände, interessiert
Öffentlichkeit, (potenziell) betroffen und interessiert
NGOs, (potenziell) betroffen und interessiert
Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Stakeholderdialog über verschiedene
Formate statt. Die dadurch gewonnenen qualitativen Erkenntnisse
und praktischen Erfahrungen mit den unterschiedlichen Stakeholdergruppen
flossen neben den quantitativen Rückmeldungen aus dem Fragebo-
gen ebenfalls in die Bewertung der Wesentlichkeit mit ein. Dadurch
wurde sichergestellt, dass sowohl standardisierte Rückmeldungen als auch
kontextbezogene Erfahrungen aus der Praxis in die Beurteilungen mit
einbezogen wurden. Diese Rückmeldungen aus der täglichen
Geschäftstä-
tigkeit dienen dazu, bestehende Einschätzungen zu validieren, neue
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und kontextbezogene Erfahrungen
angemessen zu berücksichtigen.
Stakeholder-Gruppe
Zusammenkunft
Rhythmus
Eigentümer
Aufsichtsrat
5 x jährlich
Jahreshauptversammlung
jährlich
Aufsichtsrat
Aufsichtsratssitzungen
5 x jährlich
Mitarbeiter
Interne Kommunikation (regelmäßige Informationen
per E-Mail,
regelmäßig
Mitarbeiterzeitschrift, Intranet, Ergebnispräsentationen)
regelmäßig
Mitarbeiterveranstaltungen (Weihnachtsfeier,
Winteraktivtag etc.)
regelmäßig
Betriebsrat
regelmäßig
Mitarbeitergespräche
jährlich
Whistleblowing
bei Bedarf
Achtsames Miteinander (anonyme Meldeplattform
für Mitarbeiter)
bei Bedarf
Kunden
Persönlicher Kontakt mit Beratern
regelmäßig
Kundenkommunikation
regelmäßig
Kundenservicecenter
regelmäßig
Kundenveranstaltungen (Kundenkonzert,
Unternehmerfrühstück)
regelmäßig
Beschwerdemanagement
bei Bedarf
Anlegermagazin Am Puls
regelmäßig
Social-Media-Kanäle, Website, Newsletter
regelmäßig
Kundenbefragungen
regelmäßig
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 88
Stakeholder-Gruppe
Zusammenkunft
Rhythmus
Medien und Öffentlichkeit
Umfassende Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
regelmäßig
Pressekonferenzen, Interviews
regelmäßig
Lieferanten / Externe Dienstleister
Geschäftliche Kontakte
regelmäßig
Verhaltenskodex
regelmäßig
Politik und Verwaltung
Aufsichtsrat
5 x jährlich
Investoren
Investor Relations (zum Beispiel Roadshows)
bei Produktemission
Umfassende Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
regelmäßig
Durch die Einbeziehung der Stakeholder werden ihre Interessen berücksichtigt
und ihre Einschätzung zu den relevanten Auswirkungen infolge
der Geschäftstätigkeiten der Hypo Vorarlberg auf Menschen und Umwelt
eingeholt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Vollständigkeit der iden-
tifizierten Auswirkungen zu garantieren.
Nach finaler Identifikation und Bewertung wurden die wesentlichen
Nachhaltigkeitsthemen unter Anwendung des Prinzips der doppelten
We-
sentlichkeit gemäß ESRS 1 Kapitel 3.3 abgeleitet. Die als wesentlich identifizierten
Themen bilden die Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie,
welche unter Berücksichtigung der laufenden Stakeholderinteraktionen
fortlaufend überprüft und weiterentwickelt wird.
Auf Grundlage des Stakeholderdialogs ist es bislang zu keiner Anpassung
des Geschäftsmodells gekommen und es ergaben sich keine unmittel-
baren Erfordernisse zur Änderung bestehender Konzepte oder Strategien.
Daher ist auch nicht zu erwarten, dass sich das Verhältnis zu Interes-
senträgern und deren Standpunkten verändert.
Die im Rahmen der kontinuierlichen Stakeholderinteraktion gewonnenen
Erkenntnisse werden jedoch bei strategischen Überlegungen berück-
sichtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass potenzielle Veränderungen
im regulatorischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Umfeld frühzei-
tig erkannt und bei Bedarf in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
und relevanter Konzepte einbezogen werden.
Der Vorstand sowie Führungskräfte des Konzerns waren von Beginn
an in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. Sie waren
Teil
der Workshops und hatten als Stakeholder auch die Möglichkeit, an der
Online-Umfrage teilzunehmen. Die wesentlichen Themen wurden
dem
Aufsichtsrat berichtet. Ebenfalls erhält der Aufsichtsrat die Nichtfinanzielle
Erklärung zur Prüfung und Freigabe. Der Vorstand hat sowohl die
Auswirkungen als auch die Risiken und Chancen gesichtet und in
Folge zusammen mit den wesentlichen Themen freigegeben.
S1-SBM-2.12) Interessen, Standpunkte und Rechte der Menschen in
der eigenen Belegschaft
Mithilfe einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt die Hypo Vorarlberg
regelmäßig, welche Nachhaltigkeitsthemen von besonderer Relevanz sind.
Teil dieses Prozesses sind Experten des Unternehmens sowie über
eine Online-Befragung direkt alle Mitarbeiter. So ist gewährleistet, dass die
Interessen und Standpunkte dieser berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse
der Wesentlichkeitsanalyse finden wiederum Berücksichtigung
in der
Nachhaltigkeitsstrategie.
Die wichtigste Ressource für ein erfolgreiches Unternehmen sind
seine Mitarbeiter. Die Hypo Vorarlberg legt daher ein besonderes Augenmerk
auf Menschenrechtsbelange, die die Mitarbeiter betreffen. Um negative
Auswirkungen zu vermeiden und um Mitarbeitern die Möglichkeit
zu
geben, sich optimal im Unternehmen einbringen und entfalten zu können,
werden diese weder bei der Einstellung noch im Arbeitsalltag auf-
grund von Geschlecht, Alter, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft,
Religion oder Weltanschauung, Familienstand, persönlicher Ein-
schränkung, sexueller Orientierung oder Identität diskriminiert.
Die Standorte des Konzerns liegen in Ländern, in denen die wesentlichen
Menschenrechte sowohl gesetzlich festgeschrieben sind als auch
im
alltäglichen Leben und im operativen Geschäftsbetrieb gelebt werden.
Die Hypo Vorarlberg möchte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung
der menschenrechtlichen Lage leisten und orientiert sich an der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen und
den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Diese Prinzipien
werden kontinuierlich in den betrieblichen Prozessen weiterentwickelt.
ANGABEPFLICHT SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN
UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND
GE-
SCHÄFTSMODELL
Durch die Konsolidierung der einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen
(IROs) entstehen übergeordnete Kategorien, die in den unteren
Tabellen angeführt
wurde.
Diese betreffen alle Themenblöcke E, S und G und werden bei zukünftigen
Entscheidungs-
und Analyseprozessen zu
wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Berücksichtigung finden.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umwelt,
Soziales und Government
48a) Angaben der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Nr.
IRO-Bündelung
+/-*
Richtlinien
Maßnahmen
Wertschöp-
fungskette
E1
E10
Geschäfte und Finanzierungen für Ge-
bäude mit Heizsystemen aus erneuer-
baren Energien fördern die Nutzung
nachhaltiger Energiequellen und ver-
ringern die Treibhausgasemissionen
+
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E11
Einsatz fossiler Energieträger an eige-
nen Standorten und in der Fahrzeug-
flotte führt zu erheblichen Treibhaus-
gasemissionen und trägt direkt zur
globalen Erderwärmung bei
-
Nachhaltige Beschaffung und Kreis-
laufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 89
Nr.
IRO-Bündelung
+/-
Richtlinien
Maßnahmen
Wertschöp-
fungskette
E1
E12
Geschäfte im Bereich Landnutzungs-
änderungen wie Neubauten, Abhol-
zung oder Straßenbau verursachen
THG-Emissionen, die zur globalen
Erderwärmung beitragen
-
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E13
Geschäfte im Bereich fossile Brenn-
stoffe führen zu erheblichen THG-
Emissionen und tragen zur
Erderwärmung bei
-
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E14
Entwicklung von Finanzprodukten
unter Berücksichtigung von Nachhal-
tigkeitsaspekten tragen maßgeblich
zur Reduktion von Treibhausgasemis-
sionen bei und unterstützen den
Übergang zu einer kohlenstoffarmen
Wirtschaft
+
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E15
Berücksichtigung von ESG-Daten und
Positivkriterien in der Kredit-
vergabe/bei Geschäften tragen zum
Übergang zu einer kohlenstoffarmen
Wirtschaft bei
+
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E16
Finanzierung energieineffizienter Ge-
bäude mit fossilen Heizsystemen und
fehlender Klimaanpassung erhöht
Treibhausgasemissionen und ver-
schärft lokale Klimarisiken
-
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
Finanzierungsge-
schäft
nachgelagert
E17
Erhöhung der eigenen Energieeffizi-
enz führt zu einer Senkung des Ener-
gieverbrauchs und reduziert somit
den CO
2
-Ausstoß
+
Nachhaltige Beschaffung und Kreis-
laufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
E18
Marktchance: Geschäfte im Zusam-
menhang mit erneuerbaren Energien
+
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E19
(trans. Risiken) Kreditrisiko und Ge-
genparteiausfallrisiko; Konzentrati-
onsrisiko: Erhöhte Ausgaben oder
hohe Abschreibungen von Schuld-
nern wegen CO
2
-Steuer oder stei-
gende Kosten für Emissionszertifikate
durch Änderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen
-
Risikostrategie
Finanzierungsge-
schäft
nachgelagert
E20
Reputationsrisiko: Abweichungen von
erreichter und gewünschter Reduk-
tion der THG-Emissionen/finanzierten
Emissionen
-
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Eigenveranlagung
Asset Management
nachgelagert
E21
(physische Risiken) Operationelles Ri-
siko: Zerstörung von Infrastruktur für
die Geschäftstätigkeit durch Leitungs-
schäden, Brände oder Hochwasser
-
Geschäftsfortführung BCM
Risikostrategie
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
E22
Reputationschance: Geschäfte mit
emissionsmindernden Maßnahmen
und Energieeffizienzsteigerung
+
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E23
(physisches Risiko) Kreditrisiko und
Gegenparteiausfallsrisiko, Konzentra-
tionsrisiko: Ausfall von Sicherungsleis-
tungen, Liquiditätsengpässe, erhöhte
Ausgaben von Schuldnern aufgrund
von klimabedingten Veränderungen
-
Risikostrategie
Finanzierungsge-
schäft
nachgelagert
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 90
Nr.
IRO-Bündelung
+/-
Richtlinien
Maßnahmen
Wertschöp-
fungskette
E1
E24
(trans. Risiken) Kreditrisiko und Ge-
genparteiausfallsrisiko, Konzentrati-
onsrisiko: Verschlechterung von Kun-
denbonitäten beziehungsweise Ausfall
von Sicherungsleistungen durch Um-
satzrückgang von Kunden aufgrund
geänderten
Kundenverhaltens
-
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
Risikostrategie
Finanzierungsge-
schäft
nachgelagert
E25
(trans. Risiko) Reputationsrisiko: Rück-
gang von Provisionserträgen, Verlust
von Kunden und Umsatzvolumen
durch unzureichende Umsetzung
rechtlicher Vorgaben beziehungs-
weise Vertrieb nur vermeintlich nach-
haltiger Finanzprodukte
-
Risikostrategie
Keine Angabe
nachgelagert
E26
(trans. Risiko) Risiko aus dem Ge-
schäftsmodell unter der Berücksichti-
gung der Auswirkungen von Diversifi-
kationsstrategien; Reputationsrisiko:
Rückgang von Provisionserträgen be-
ziehungsweise Verlust von Kundenvo-
lumen durch unzureichende Ressour-
cenallokation und Umsetzung rechtli-
cher Vorgaben
-
Risikostrategie
Keine Angabe
nachgelagert
E27
(physisches Risiko) Risiko aus dem Ge-
schäftsmodell unter der Berücksichti-
gung der Auswirkungen von Diversifi-
kationsstrategien: Dürre und Wasser-
knappheit können vielfältige Auswir-
kungen haben
-
Risikostrategie
Keine Angabe
nachgelagert
E4
E28
Geschäfte mit Unternehmen in res-
sourcenintensiven und umweltschäd-
lichen Branchen tragen zum Verlust
der biologischen Vielfalt bei, indem
natürliche Lebensräume zerstört wer-
den
-
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E29
Geschäfte, die nachhaltige Land- und
Forstwirtschaft sowie Umweltprojekte
unterstützen, schützen und schaffen
Lebensräume für Biodiversität
+
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E30
Geschäfte in Industrie und Immobilien
sowie mit Unternehmen, die Ökosys-
teme schädigen, fördern Artensterben
und gefährden Tier- und Pflanzenar-
ten
-
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
E31
Reputationschance: Geschäfte mit
Umweltprojekten und Schutzmaßnah-
men zur Erhaltung von Ökosystemen
und biologischer Vielfalt
+
Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
ESG-Investmentansatz (Asset Ma-
nagement)
ESG in der Eigenveranlagung (Trea-
sury: APM & Investments)
Finanzierungsge-
schäft
Asset Management
Eigenveranlagung
nachgelagert
S1
S10
Negative Arbeitsbedingungen können
zu physischen und psychischen Ge-
sundheitsproblemen führen, welche
die Arbeitsfähigkeit und Produktivität
der Belegschaft beeinträchtigen
-
Richtlinie Verhaltenskodex
Personalstrategie
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Richtlinie Mitarbeiterhandbuch – Ita-
lien
Maßnahmen zur
Förderung der Ge-
sundheit
Eigener
Geschäftsbetrieb
S11
Fehlende Weiterentwicklungsmöglich-
keiten führen zu geringerer Motiva-
tion und eingeschränkten Entwick-
lungschancen der Mitarbeitenden
-
Richtlinie Verhaltenskodex
Personalstrategie
Schaffung und Er-
halt attraktiver Ar-
beitsplätze durch
Aus- und Weiterbil-
dungsmöglichkeiten
Eigener
Geschäftsbetrieb
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 91
Nr.
IRO-Bündelung
+/-
Richtlinien
Maßnahmen
Wertschöp-
fungskette
S1
S12
Förderung der sozialen Sicherheit und
Schutz der Arbeitnehmerrechte durch
Kollektivverträge, sozialen Dialog,
Vereinigungsfreiheit und Betriebsver-
einbarungen
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S13
Gesundheit, Sicherheit und Vereinbar-
keit von Beruf und Privatleben för-
dern das Wohlbefinden der Mitarbei-
tenden, senken Gesundheitsrisiken
und stärken Zufriedenheit und Chan-
cengleichheit im Berufsleben
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Personalstrategie
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Richtlinie Mitarbeiterhandbuch – Ita-
lien
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S14
Benachteiligung von Mitarbeitergrup-
pen und Fehlen von Gleichbehand-
lungsmaßnahmen beeinflussen die
Chancengleichheit der Mitarbeitenden
sowie das Arbeitsklima negativ und
fördern Diskriminierung
-
Richtlinie Verhaltenskodex
Personalstrategie
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S15
Initiativen zur Reduktion von Un-
gleichheiten fördern Chancengleich-
heit und Vielfalt und stärken damit
den innerbetrieblichen Zusammenhalt
+
Personalstrategie
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S16
Reputationschance: Schaffung und Er-
haltung attraktiver und sicherer Ar-
beitsplätze durch soziale und faire Ar-
beitsbedingungen, Inklusion, Respekt
und Vielfalt
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Personalstrategie
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S17
Reputationschance: Förderung des
Wohlbefindens, Zufriedenheit und der
Vereinbarkeit von Berufs-
und Privat-
leben der Mitarbeitenden
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Personalstrategie
Richtlinie Mitarbeiterhandbuch – Ita-
lien
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S4
S18
Sorgfältige Prüfung bei Kreditverga-
ben an Haushalte mit geringem Ein-
kommen trägt zur Vermeidung von
Überschuldung und potenziellen sozi-
alen Problemen bei
+
Richtlinie Vertriebsstrategie (Firmen-
und Privatkunden)
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S19
Datenschutz-
und Informationssicher-
heitsverletzungen können sensible
Daten offenlegen, zu finanziellen
Schäden führen und das Vertrauen
der Kunden erheblich beeinträchtigen
-
Leitlinie Informationssicherheit
Richtlinie zur Datenschutzorganisa-
tion
Maßnahmen in Be-
zug auf Datenschutz
Informationssicher-
heit
Eigener
Geschäftsbetrieb
S20
Transparente Produktkennzeichnung
und persönliche Beratung tragen
dazu bei, Fehlinformationen zu ver-
meiden und die Entscheidungsfähig-
keit der Kunden zu stärken
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Richtlinie Vertriebsstrategie (Firmen-
und Privatkunden)
Förderung der Kun-
dentransparenz und
Aufklärung
Eigener
Geschäftsbetrieb
S21
Implementierung interner Kontroll-
mechanismen erhöht das Schutzni-
veau unternehmens-
und personen-
bezogener Daten und stärkt das Ver-
trauen bei Kunden und Stakeholdern
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Leitlinie Informationssicherheit
Richtlinie zur Datenschutzorganisa-
tion
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S22
Die Ermöglichung eines barrierefreien
Zugangs zu Bank-
und Finanzleistun-
gen trägt zur sozialen Inklusion und
Chancengleichheit bei, insbesondere
für Menschen mit Behinderungen
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Richtlinie Beschwerdemanagement
und Ombudsstelle und Beschwerde-
verfahren
Förderung der Kun-
denzentrierung und
der Zugänglichkeit
Eigener
Geschäftsbetrieb
S23
Reputations-
und operationelles Ri-
siko durch Datenschutzverletzungen
und Hackerangriffe
-
Leitlinie Informationssicherheit
Richtlinie zur Datenschutzorganisa-
tion
Maßnahmen in Be-
zug auf Datenschutz
Informationssicher-
heit
Eigener
Geschäftsbetrieb
S24
Reputationsrisiko: Vertrieb von ver-
meintlich nachhaltigen und grünen
Produkten kann zu einem Vertrauens-
verlust und Kundenschwund führen
-
Richtlinie Vertriebsstrategie (Firmen-
und Privatkunden)
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 92
Nr.
IRO-Bündelung
+/-
Richtlinien
Maßnahmen
Wertschöp-
fungskette
S4
S25
Reputations-/Operationelle Chance:
Höhere Kundenattraktivität durch In-
vestitionen in Datenschutz, Informati-
onssicherheit und sichere Produkte
und Dienstleistungen
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Richtlinie Beschwerdemanagement
und Ombudsstelle und Beschwerde-
verfahren
Leitlinie Informationssicherheit
Richtlinie zur Datenschutzorganisa-
tion
Förderung der Kun-
dentransparenz und
Aufklärung
Förderung der Kun-
denzentrierung und
der Zugänglichkeit
Maßnahmen in Be-
zug auf Datenschutz
Informationssicher-
heit
Eigener
Geschäftsbetrieb
S26
Operationelles Risiko: Unzureichende
Sicherheitsvorkehrungen in Online-
Kanälen führen zu Betrugsfällen oder
Identitätsdiebstahl bei Kunden
-
Richtlinie Verhaltenskodex
Leitlinie Informationssicherheit
Richtlinie zur Datenschutzorganisa-
tion
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
S27
Regulatorisches Risiko: Ausfall durch
regulatorische Änderungen, zum Bei-
spiel bezüglich Anti-Diskriminierung
von Konsumenten und/oder Endnut-
zern, Zugang zu Produkten und Leis-
tungen und Marketingpraktiken
-
Richtlinie Verhaltenskodex
Richtlinie Vertriebsstrategie (Firmen-
und Privatkunden)
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G1
G10
Gemeinsame Werte, Mission und Code
of Conduct stärken die Unterneh-
menskultur und fördern ein verant-
wortungsbewusstes Verhalten inner-
halb der Organisation und sichern
eine nachhaltige Unternehmensent-
wicklung
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G11
Schaffung transparenter Beschwer-
demechanismen im Betrieb und für
Stakeholder, inklusive Schutz von
Whistleblowern, fördern Fairness,
Transparenz und Kundenvertrauen
+
Richtlinie Hinweisgebersystem – Zur
Meldung von Verstößen (Whistleblo-
wing)
Prävention und Be-
kämpfung von Kor-
ruption
Eigener
Geschäftsbetrieb
G12
Schaffung transparenter Beschwer-
demechanismen im Betrieb und für
Stakeholder, inklusive Schutz von
Whistleblowern, fördern Fairness,
Transparenz und Kundenvertrauen
+
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaf-
fung und Kreislaufwirtschaft im Ge-
schäftsbetrieb
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G13
Fehlende risikomindernde Maßnah-
men bei Geschäften in hochriskanten
Branchen und Ländern erhöhen das
Korruptions-
oder Bestechungsrisiko
-
Richtlinie Verhinderung von Korrup-
tion
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G14
Implementierung interner Kontroll-
systeme unterstützt die Aufdeckung
und Prävention von Korruption und
Bestechung
+
Richtlinie Verhinderung von Korrup-
tion
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G15
Operationelle Chance: Pflege einer
vertrauensvollen Arbeitskultur
+
Richtlinie Verhaltenskodex
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G16
Reputations-
und Marktchance: Stei-
gerung der Kundenattraktivität und
des gesellschaftlichen Vertrauens
durch die Zusammenarbeit mit zertifi-
zierten sowie regionalen Lieferanten
+
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaf-
fung und Kreislaufwirtschaft im Ge-
schäftsbetrieb
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G17
Regulatorisches Risiko: Korruptions-
und Bestechungsvorfälle können zu
Geldstrafen und Geschäftsausfällen
führen
-
Richtlinie Verhinderung von Korrup-
tion
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
G18
Operationelle Chance: Präventive
Maßnahmen durch regelmäßige Com-
pliance-Schulungen
+
Richtlinie Verhinderung von Korrup-
tion
Keine Angabe
Eigener
Geschäftsbetrieb
*+ = positiv; - = negativ
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 93
48b, c, d, f, g, h) S1-SBM-3.13a-b) S4-SBM-3.9a-b) Derzeitiger und erwarteter
Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
auf das
Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung
sowie Maßnahmen, Auswirkungen des Unterneh-
mens von Strategie oder Geschäftsmodell, auf Menschen und Umwelt
inklusive Zeithorizont, Widerstandsfähigkeit der Strategie und
des
Geschäftsmodells und Änderungen
UMWELT
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) werden jährlich im Rahmen
der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und mit den Ergebnissen
der
Risikoinventur abgeglichen. Die Ergebnisse werden bei der strategischen
Weiterentwicklung berücksichtigt, um auf neue Entwicklungen zu rea-
gieren und relevante Risiken und Chancen frühzeitig zu berücksichtigen.
Die IROs beeinflussen das Geschäftsmodell in der Basis nicht, allerdings
zukünftig die Wertschöpfungskette, die Strategie sowie die Entscheidungsfindung
im Bereich Nachhaltigkeit. Weiterführende Informationen sind
in ESRS 2-BP-2.10-13,
E1-E4 (Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen),
E1-3 und E4-3 zu finden.
Ein Großteil der wesentlichen Umweltaspekte betrifft negative Auswirkungen
wie THG-Emissionen aus dem Geschäftsbetrieb, der Fahrzeugflotte
und durch Landnutzungsänderungen, Emissionen durch Investitionen
in schadstoffintensive Industrien, der Verlust an Biodiversität durch
Bran-
cheninvestitionen sowie Bodenversiegelung im Bausektor. Die Risikoinventur
der Nachhaltigkeitsrisiken hat ergeben, dass die Hypo Vorarlberg
physischen Risiken und Transitionsrisiken ausgesetzt ist.
Die Inventur zeigt physische Risiken aus Überschwemmungen und
mittelfristig mögliche
strategische Risiken aus dem Temperaturanstieg sowie Transitionsrisiken
aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Siehe
Gesamtbankri-
sikosteuerung E1-20b inklusive AR 11 und E1-20c inklusive AR 12.
Positive Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die Förderung
erneuerbarer Energien und die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnah-
men. Diese tragen direkt zur Reduktion von THG-Emissionen bei und
unterstützen die Anpassung an den Klimawandel. Finanzierungen
und In-
vestitionen in Projekte mit einem positiven Beitrag zur biologischen
Vielfalt fördern den Schutz von Ökosystemen.
Die positiven Effekte durch Finanzierungen und Investitionen
in zukunftsorientierte Branchen und Projekte zeigen vor allem mittel- bis
langfristig
Wirkung, indem sie den Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft
fördern. Negative Auswirkungen, wie THG-Emissionen aus dem eigenen
Geschäftsbetrieb oder durch Geschäfte mit Unternehmen aus nicht
nachhaltigkeitsorientierten Branchen, können hingegen kurzfristig operative
Herausforderungen verursachen und langfristig zur Verschärfung
globaler Umweltprobleme beitragen.
Positive Auswirkungen resultieren aus der gezielten Lenkung von Finanzmitteln
wie die Finanzierung ökologisch verantwortungsvoller Projekte
oder Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen
und Projekte zur Förderung der Biodiversität. Gleichzeitig ist das Unter-
nehmen durch seine Kredit-
und Investitionsentscheidungen auch an negativen Auswirkungen
beteiligt. Dies umfasst indirekte Umweltfolgen,
wie etwa den Verlust von Biodiversität oder die Bodenversiegelung im
Bausektor.
Die identifizierten positiven und negativen Auswirkungen sind eng
mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell verknüpft.
Investi-
tionen in erneuerbare Energien sowie ökologisch und sozial
verantwortungsvolle Projekte unterstützen die strategischen Ziele des Unterneh-
mens im Bereich Umwelt und Klimaschutz. Die Umsetzung von Maßnahmen
zur Reduktion von THG-Emissionen und zur Anpassung
an den Kli-
mawandel stärkt die Resilienz des Geschäftsmodells und sichert langfristig
die Wettbewerbsfähigkeit.
Die Hypo Vorarlberg versteht unter Widerstandsfähigkeit eine systematische
Bewertung von Veränderungen, Krisen und Risiken mit dem Ziel, die
finanziellen Auswirkungen zu bewerten und die Risikotragfähigkeit
zu verbessern. Die Hypo Vorarlberg bewertet ihre Widerstandsfähigkeit
auf
Grundlage des beschriebenen Vorgehens sowie finanzieller, operativer,
regulatorischer und strategischer Faktoren. In Zusammenschau mit
einer
soliden Kapital- und Liquiditätsausstattung erachtet sie ihre Widerstandsfähigkeit
als gegeben und sieht sich auch in herausfordernden Marktbe-
dingungen gerüstet, um stabil zu agieren.
Es wird jährlich ein strukturierter Prozess zur Erkennung und Steuerung
der Nachhaltigkeitsrisiken durchgeführt. Als wesentlich erkannte
Risiken
sind dabei tiefgehender zu bewerten, gegebenenfalls mit Steuerungsmaßnahmen
zu versehen und im Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht zu dokumen-
tieren. Strategische Risiken werden in der Geschäfts- sowie in der Nachhaltigkeitsstrategie
adressiert.
Aus dem Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht sind
aktuell keine kurzfristigen materiellen Risiken für die Bank zu erkennen.
Durch diesen jährlichen Prozess stellt die Hypo Vorarlberg die Wider-
standsfähigkeit zur Bewältigung wesentlicher Risiken sicher und gewährleistet,
dass die Strategien laufend weiterentwickelt werden. Weiterfüh-
rende Informationen siehe auch: E1 (Klimawandel – Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und
Geschäftsmodell).
Im Zuge dieses Überarbeitungsprozesses werden nicht nur Risiken beziehungsweise
deren Auswirkungen minimiert, zum Beispiel durch das An-
wenden von Ausschlusskriterien, sondern es können auch Chancen
identifiziert und genutzt werden. Eine Chance könnte die Einführung
neuer
Produkte sein, die einen eindeutigen sozialen oder ökologischen Bezug
aufweisen und einen positiven ökologischen oder sozialen Beitrag leisten.
Weitere Informationen siehe auch: E1-E4 (Management der Auswirkungen,
Risiken und Chancen), Ausschlusskriterien/Selektionskriterien/Positiv-
kriterien: E1-2, E1-3, E4-2, E4-3.
SOZIALES
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden insbesondere
positive Auswirkungen und Chancen im Hinblick auf die eigene Beleg-
schaft identifiziert. Hierbei spielt der Beitrag zu verbesserten Arbeitsbedingungen,
Chancengleichheit und der sozialen Integration von Mitarbei-
tern in den Geschäftsprozess eine zentrale Rolle. Durch die kontinuierliche
Förderung dieser Aspekte wird die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert,
was sich durch positives Feedback bei Mitarbeiterumfragen und
-gesprächen zeigt. Es wird erwartet, dass eine niedrige Fluktuationsrate
sowie
eine hohe Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten zu
einem gestärkten Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb
der Belegschaft führen.
Die Mitarbeiterbindung fördert zudem das Vertrauen in das Unternehmen
und unterstützt die Mitarbeiter mit sicheren Rahmenbedingungen
für
ihre Lebensplanung sowie finanzieller Stabilität.
Die Förderung von Arbeitsbedingungen und die gezielte Mitarbeiterentwicklung
tragen zu einer positiven Unternehmenskultur und einer stärke-
ren Mitarbeiterbindung bei. Maßnahmen zur Chancengleichheit und
Diversität fördern ein inklusives Arbeitsumfeld, wodurch die Attraktivität
des
Unternehmens als Arbeitgeber erhöht wird.
Durch den Zugang benachteiligter Gruppen zu Finanzdienstleistungen
trägt das Unternehmen aktiv zur sozialen Eingliederung bei. Datenschutz-
verletzungen und Hackerangriffe stellen jedoch potenzielle negative
Auswirkungen dar, die sowohl die persönliche Sicherheit der Endnutzer
als
auch die Reputation des Unternehmens gefährden können. Investitionen
in Datenschutzkontrollen und Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig,
um diesen präventiv zu begegnen.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 94
Das Unternehmen trägt durch seine Tätigkeiten unmittelbar zur Schaffung
positiver Auswirkungen bei, beispielsweise durch die Gestaltung von
Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Datenschutzstandards
und die Förderung von Diversität. Die Erkenntnisse aus der doppelten Wesent-
lichkeitsanalyse unterstreichen die Verantwortung des Unternehmens,
durch präventive und proaktive Maßnahmen diese Auswirkungen aktiv
zu
steuern.
Gleichzeitig wurden negative Auswirkungen und Risiken identifiziert,
wie etwa die psychische und physische Belastung am Arbeitsplatz sowie
das
Betriebsrisiko im Falle von Personalmangel oder einer negativen Reputation,
beispielsweise durch Datenverlust oder Hackerangriffe. Solche
Risi-
ken schaffen Unsicherheiten, die potenziell zu Unzufriedenheit oder
gar zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Mitarbeiter und in weitere Folge
zu Effizienzverlusten führen können. Die Erkenntnisse der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse werden als wichtige Entwicklungspotenziale
identifi-
ziert und mitberücksichtigt.
Die beschriebenen positiven und negativen Auswirkungen sind eng
mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell verknüpft.
Durch
strategische Initiativen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und
Chancengleichheit, zur Erhöhung der Datensicherheit sowie zur Förde-
rung der sozialen Integration wird die Resilienz des Geschäftsmodells
gestärkt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiter
und Kunden langfristig zu sichern und den Unternehmenserfolg sicherzustellen.
Die positiven Effekte, wie die Steigerung der Mitarbeiterbindung
oder die Förderung von Diversität, entfalten ihre Wirkung vor allem
mittel- bis langfristig. Demgegenüber können negative Auswirkungen,
wie
etwa Personalmangel oder Datenschutzverletzungen, sowohl
kurzfristig zu betrieblichen Herausforderungen führen als auch
langfristige Konse-
quenzen für die Unternehmenskultur und Reputation haben.
Den identifizierten negativen Auswirkungen der physischen und psychischen
Arbeitsbelastung wird durch verschiedene Präventivmaßnahmen
entgegengewirkt und damit Widerstandsfähigkeit aufgebaut. Hierzu
absolvieren die Mitarbeiter verpflichtende Schulungen zum Thema Sicher-
heit am Arbeitsplatz. Des Weiteren stehen bei Bedarf eine Betriebsärztin
sowie ein Arbeitspsychologe zur Verfügung. Ein Gesundheitsausschuss
verantwortet die Gestaltung und Weiterentwicklung des Angebots zur
Stärkung der mentalen
und physischen
Gesundheit. Die Wirksamkeit der
Maßnahmen wird mit Kennzahlen, wie Krankenstandstage oder Fluktuationsrate,
kontrolliert. Die Präventionsmaßnahmen dienen auch als
Chance für die Hypo Vorarlberg, sich als attraktiver Arbeitgeber zu
positionieren. Im Zuge von Mitarbeitergesprächen soll auf die Bedürfnisse
und
Erwartungen der Mitarbeiter eingegangen werden und in weiterer
Folge mit konkreten Maßnahmen (zum Beispiel Aus- und Weiterbildung)
un-
terstützt werden.
Mit Blick auf die Kunden und Verbraucher wurden wesentliche negative
Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Datenschutz und Informationssi-
cherheit identifiziert. Der sichere Umgang mit sensiblen Daten aller
Kunden-
und Verbrauchergruppen ist der Hypo Vorarlberg sehr wichtig,
wes-
halb sie laufend in Sicherheitsmaßnahmen investiert und diese ausbaut,
um sämtlichen regulatorischen Anforderungen beziehungsweise Erwar-
tungen und Bedürfnissen von Kunden gerecht zu werden und um nicht
für die Gefahren der stetig steigenden Cyberkriminalität anfällig
zu wer-
den. Die Widerstandsfähigkeit wird mit Kennzahlen zu Datenschutzverletzungen
kontrolliert.
GOVERNANCE
Die Unternehmenskultur stellt einen zentralen Bestandteil der Unternehmensstrategie
der Hypo Vorarlberg dar und spiegelt sich in den Prozes-
sen des Geschäftsmodells wider. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette
fördert sie die Verbundenheit und das Vertrauen in das Unterneh-
men. Diese Kultur wird im Verhaltenskodex zusammengefasst. Neben
der Unternehmenskultur umfasst der Verhaltenskodex auch verbindliche
Verhaltensregeln für den Geschäftsalltag, darunter Anti-Korruptions-
und Anti-Bestechungsrichtlinien. Weitere Bestandteile sind die Förderung
eines sicheren Arbeitsumfelds, die Etablierung von Verfahren zur
Meldung von Verstößen und Richtlinien für regelmäßige Schulungen der
Mitar-
beiter. Insbesondere potenzielle Korruptions-
und Bestechungsvorfälle können schwerwiegende Folgen für
das Unternehmen und seine Mitarbei-
ter haben, die sich in finanziellen Verlusten und negativen Auswirkungen
entlang der Wertschöpfungskette manifestieren.
Eine konsequente Compliance sowie Integrität im Unternehmen gewährleisten
ein höheres Maß an Sicherheit und wirken diesen negativen
Aus-
wirkungen entgegen. Dies basiert auf der Gewährleistung von Anonymität,
Schutz vor Whistleblowern und internen Kontrollsystemen. Im
eige-
nen Geschäftsbetrieb wurde zudem der Beitrag zur lokalen und regionalen
Wertschöpfung als eine wertvolle Chance identifiziert. Durch die In-
tegration entsprechender Prozesse in den Unternehmensalltag
können die lokale Wirtschaft gestärkt, Arbeitsplätze geschaffen
und die Infra-
struktur gefördert werden. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft
und wurde im Jahr 2025 weiter überarbeitet, um sicherzustellen, dass
er den sich verändernden rechtlichen Anforderungen und den Erwartungen
der Stakeholder gerecht wird. Detaillierte Angaben zum Thema
Un-
ternehmenskultur sind dem Kapitel G1-1 zu entnehmen.
Die positiven Effekte im Bereich Governance, wie die Stärkung der
Unternehmenskultur durch ethische Geschäftspraktiken und die Einhaltung
von Compliance-Standards, entfalten ihre Wirkung vor allem mittel-
bis langfristig. Sie wirken sich positiv auf Mitarbeiter und Gesellschaft aus,
fördern verantwortungsvolle Innovationen, stärken das Vertrauen von
Stakeholdern und schaffen Wettbewerbsvorteile. Demgegenüber
können
negative Auswirkungen, wie etwa Korruptions-
oder Bestechungsvorfälle oder eine unzureichende Umsetzung von
Compliance-Maßnahmen,
sowohl kurzfristig zu rechtlichen und operativen Herausforderungen
führen als auch langfristige Schäden für die Unternehmensreputation
und
die Beziehungen zu Stakeholdern verursachen. Die Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften und die Stärkung das Vertrauen der Kunden sowie
rele-
vanter Interessenträger kann nur durch eine konsequente Compliance
sichergestellt werden.
Die Auswirkungen sind eng mit der Unternehmensstrategie und dem
Geschäftsmodell verbunden. Die Förderung einer starken Unternehmens-
kultur, die sich durch Integrität, Transparenz und Ethik auszeichnet,
stellt einen zentralen Baustein dar. Der Verhaltenskodex bildet die
Grundlage
für Entscheidungen und Handlungen und fördert damit eine verantwortungsvolle
Unternehmensführung. Das Management der Beziehungen zu
Stakeholdern trägt zur Risikominderung und langfristigen Wertschöpfung
bei. Dies unterstützt die Hypo Vorarlberg dabei, sich als verantwor-
tungsvolle und zukunftsfähige Organisation in einem wettbewerbsintensiven
Marktumfeld zu positionieren.
Die Hypo Vorarlberg beeinflusst die wesentlichen Auswirkungen sowohl
direkt durch ihr Geschäftsgebaren als auch indirekt durch ihre Geschäfts-
beziehungen. Die direkte Verantwortung zeigt sich in der Gestaltung
einer starken Unternehmenskultur, der Einhaltung
von Compliance-Vorga-
ben und der Förderung regionaler Wertschöpfung. Indirekt trägt das
Unternehmen durch seine Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern
zur Umsetzung sozialer und ökologischer Standards bei.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen
in Zusammenhang mit Bestechung und Korruption identifiziert. Be-
reits während des Onboarding-Prozesses bekommen alle Mitarbeiter
einen Einblick in und Informationen zu diesen Themen. Des Weiteren
finden
jährlich verpflichtende Schulungen statt und es wurden besonders
betroffene Risikogruppen definiert. Durch die klare Festlegung von
Verant-
wortlichkeiten in einer Vorstandsanweisung, die für die Hypo Vorarlberg
gültig ist, sind mit Schulungen der Mitarbeiter auf allen Ebenen und
der
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 95
(Weiter-)Entwicklung von Notfallplänen und Systemen (beispielsweise
Whistleblowing-System) konkrete Maßnahmen zur Risikominderung
etab-
liert. Diese Maßnahmen werden fortlaufend verbessert, um die Prävention
hinsichtlich Bestechung und Korruption weiter zu stärken. Die Wider-
standsfähigkeit zeigt sich darin, dass die Hypo Vorarlberg keine Strafen
in Zusammenhang mit Bestechung und Korruption erhalten hat.
UMWELT, SOZIALES, GOVERNANCE
Aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen
liegen derzeit für alle Bereiche nicht vor, da eine umfassende Quantifizierung
und Erfassung dieser Daten bislang nicht durchgeführt wurden.
Der Review der Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2025 hat ergeben, dass
für ein Finanzinstitut die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Kundenge-
schäft) in den Fokus der Betrachtungen rückt. Folgende Themen wurden
im Vergleich zum Jahr 2024 als unwesentlich identifiziert: E2 Umwelt-
verschmutzung, E5 Kreislaufwirtschaft, S3 Betroffene Gemeinschaften.
Alle damit verbundenen IROs fallen in Folge aus der Berichterstattung.
Die
Hypo Vorarlberg legt keine über die ESRS hinausgehenden zusätzlichen
unternehmensspezifischen Angaben zu den Auswirkungen, Risiken
und
Chancen offen.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT IRO-1 – BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR
ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN
53a-h) Beschreibung der Methoden und Annahmen, die im
beschriebenen Verfahren angewandt wurden
Die Wesentlichkeitsermittlung erfolgt mehrstufig. Zentrale Bestandteile
sind eine erstmalig 2023 durchgeführte Stakeholderbefragung
mittels
Fragebogen, durch die die IROs bewertet wurden, sowie Expertenworkshops,
die im selben Jahr initiiert wurden. Seither wird ein jährlicher
Re-
view-Prozess durchgeführt, der die stetige Weiterentwicklung und
Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse gewährleistet. Während
bei der
Durchführung einer Analyse alle internen sowie externen Stakeholder
miteinzubeziehen sind, können beim Review nur die jeweiligen Fachabtei-
lungen als Experten herangezogen werden (Expertenworkshops).
STAKEHOLDEREINBEZIEHUNG
Um der Sorgfaltspflicht nachzukommen, wurden die für die Hypo Vorarlberg
relevanten Stakeholder (siehe SBM2-45 a-d) im Jahr 2023 mittels
eines Online-Fragebogens zu den von den ESRS 1 vorgegebenen
Themen befragt. Durch die Einbeziehung der Stakeholder werden ihre Interessen
berücksichtigt und ihre Einschätzung zu den wesentlichen Auswirkungen
infolge der Geschäftstätigkeiten der Hypo Vorarlberg auf Menschen
und Umwelt eingeholt.
Zunächst bewerteten die Befragten die Themen in Bezug auf die
Hypo Vorarlberg von 1 (nicht relevant) bis 4 (sehr relevant). Anschließend
konn-
ten diese zusätzlichen Auswirkungen in den offenen Textfeldern
ergänzen. In den zwei Stakeholdergruppen „Medien“ und „Rating-Agenturen“
wurde kein Rücklauf des Fragebogens erzielt. Eine Priorisierung der Stakeholder
hat bei der Befragung nicht stattgefunden. Bei den qualitativen
Ergebnissen wurden sämtliche Rückmeldungen eingesehen und
auf (potenzielle) Auswirkungen geprüft. Diese wurden analog mit der
bereits
ausgearbeiteten Auswirkungsliste abgestimmt und neue Auswirkungen
wurden durch die Gruppe Nachhaltigkeit auf ihre Wesentlichkeit hin
eva-
luiert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Vollständigkeit der identifizierten
IROs zu garantieren.
EXPERTENWORKSHOPS
Bei den Workshops fließen über die beteiligten Fachleute aus internen
Abteilungen sowie Vertreter der Tochtergesellschaften Erkenntnisse aus
laufend stattfindenden Gesprächen und Austauschen mit unterschiedlichen
Stakeholdergruppen mit ein. Externe Experten wurden für den
dies-
jährigen Review nicht eingebunden.
Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ist ein Nachhaltigkeitsaspekt
zu berichten, wenn dieser hinsichtlich seiner Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich
ist. Hierfür wurden die IROs aus den Vorjahres-Workshops von inter-
nen Fachexperten evaluiert, zusammengefasst und, wenn notwendig,
angepasst.
Für den Review 2025 wurden im Vergleich zum Vorjahr folgende Punkte
berücksichtigt:
Einbindung der Risikoinventur der Nachhaltigkeitsrisiken in Evaluierung
der IROs
Grenzwerte für die Bruttorisikoeinschätzung der finanziellen Risiken
Schärfung der Bewertungsskalen
Zuteilung der IROs zu den drei Säulen der Hypo Vorarlberg (Unternehmerbank,
Wohnbaubank, Anlagebank)
Betrachtung der Geschäftsbereiche, wie eigener Geschäftsbetrieb, Lieferanten,
Unternehmensführung, Mitarbeiter und Kunden entlang
der Wertschöpfungskette
Plausibilisierung der Begründungen für Bewertungen mit Fachabteilungen
Diese erweiterte Perspektive ermöglichte eine tiefere und differenzierte
Betrachtung der Wesentlichkeiten.
Ebenfalls wurde ein genauer Überblick über die vollkonsolidierten
Tochtergesellschaften, deren Geschäftstätigkeiten und Bedeutung für
den
Gesamtkonzern erstellt, um potenzielle Abweichungen zur
Muttergesellschaft zu identifizieren. Dabei ergaben sich keine wesentlichen Abwei-
chungen oder Faktoren, die auf ein erhöhtes Risiko nachteiliger Auswirkungen
hinweisen.
Zur Identifikation der IROs wurden die Geschäftstätigkeiten der Hypo
Vorarlberg und ihre Wertschöpfungskette durchleuchtet und mögliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und
Governance-Themen formuliert. Die Themenliste gemäß ESRS
1 AR 16
diente dabei als Grundlage, wobei bei Bedarf Unter-Unterthemen
zur detaillierten Gliederung herangezogen wurden.
Es wurden zu jedem Thema tatsächliche und potenzielle sowie negative
und positive Auswirkungen als auch Risiken und Chancen aus dem
eige-
nen Betrieb oder aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
erhoben. Die betrieblichen Aktivitäten umfassen insbesondere den
Be-
trieb von Filialen und Bürogebäuden mit Auswirkungen auf Umweltaspekte
wie Heizung, Mobilität und IT-Beschaffung. Zudem kann die Hypo
Vorarlberg durch ihre Rolle als Kreditgeber und Anbieter von Anlageprodukten
und Dienstleistungen Kapitalströme positiv leiten und so
Projekte
und Unternehmen verantwortungsvoll beeinflussen.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 96
Für die Evaluierung der wesentlichen Risiken wurden finanzielle Grenzwerte
der Gesamtbankrisikosteuerung angewendet. Die Chancen wurden
nicht anhand der finanziellen Grenzwerte bewertet. Die Werte des finanziellen
Effekts sind die Grenzen, die in der Hypo Vorarlberg zur Anwen-
dung kommen, mit dem Vorteil der Vergleichbarkeit innerhalb des Konzerns.
Die Risiken und Chancen wurden zusätzlich in Kategorien,
zum
Beispiel Markt-, Reputations-, operationelle, strategische und regulatorische Risiken
oder Chancen, unterteilt.
BEWERTUNGSMETHODIK
Zu Beginn der Workshops wurde in die Bewertungsmethodik nach ESRS 1-3.4 und
3.5 eingeführt. Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken
und Chancen gehen vom Unternehmen, seinen Tätigkeiten und
Geschäftstätigkeiten aus und wirken auf Menschen oder Umwelt. Sie
können
tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurz-, mittel- oder langfristig,
beabsichtigt oder unbeabsichtigt, reversibel oder irreversibel sein.
Die Wesentlichkeit von Auswirkungen, Risiken und Chancen richtet
sich nach dem Schweregrad, basierend auf Ausmaß, Umfang,
Behebbarkeit
und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Bewertung erfolgte auf quantitativer
sowie auf qualitativer Basis in Absprache mit den jeweiligen Fachab-
teilungen und Tochterunternehmen und wurde schriftlich
festgehalten. Für die Bewertung der Wesentlichkeit wurde der höchste Wert (Maximal-
wert) je IRO herangezogen. Als Grundlage dienten die Bewertungen und
Begründungen des Reviews 2024, die im Zuge der Workshops gesichtet
und gegebenenfalls angepasst und neu bewertet wurden.
Nach Abschluss der Workshops wurde
eine Qualitätssicherung in Bezug auf die Vollständigkeit und Plausibilität
der Bewertung durchgeführt.
Dabei sollen Anpassungen als kontinuierlicher Verbesserungsprozess
zur Erreichung einer akkuraten Bewertung gesehen werden. Schließlich
wurden die Bewertungen aggregiert und ausgewertet. Für die Analyse
der Ergebnisse wurde die Summe der beiden Parameter Schweregrad
(Skala von 1 bis 5) und Behebbarkeit (falls anwendbar) ermittelt, durch
die Anzahl der zutreffenden Parameter dividiert und mit der Eintrittswahr-
scheinlichkeit multipliziert. Anschließend wurde das Maximum
der drei Zeiträume (kurz-, mittel-
und langfristig) herangezogen, welche die Ge-
samtbewertung eines IROs ergeben.
Die Bewertungen der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der finanziellen
Wesentlichkeit sind miteinander verknüpft und die Wechselwirkun-
gen zwischen diesen beiden Dimensionen werden berücksichtigt. Im
Allgemeinen stellt die Bewertung der Auswirkungen den Ausgangspunkt
dar, auch wenn es wesentliche Risiken und Chancen geben
kann, die nicht mit den Auswirkungen des Unternehmens in Zusammenhang
stehen.
ERLÄUTERUNG ZUR WIRKUNG DES WESENTLICHKEITSKORRIDORS
Der Wesentlichkeitskorridor dient in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
dazu, wesentliche Nachhaltigkeitsthemen einer Organisation präziser
einzuordnen. Themen, die innerhalb dieses Korridors liegen, können
vom Unternehmen qualitativ vertieft bewertet werden. Hingegen
werden
Themen, die in der Wesentlichkeitsanalyse deutlich ober- oder unterhalb
des Korridors bewertet werden, zwingend als wesentlich oder unwe-
sentlich eingestuft.
Ebenso können strategisch relevante Themen, die in Zukunft an
Bedeutung gewinnen, frühzeitig als wesentlich erkannt werden. Wenn eine
Aus-
wirkung den Schwellenwert von > 1,9/5 für die Impact Materiality und
ein Risiko beziehungsweise eine Chance > 1,3/4 für die Financial Materiality
überschreitet, gilt es für die Hypo Vorarlberg als wesentlich. IROs, die
einen Bezug zu Menschenrechten aufweisen und sich innerhalb
des festge-
legten Korridors befinden, werden als wesentlich angesehen. Selbst wenn
die Wahrscheinlichkeit des Eintretens geringer ist, ist es entscheidend,
das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung für die betroffenen
Menschen zu bewerten.
BERECHNUNG DES WESENTLICHKEITSKORRIDORS
Die Berechnung des Wesentlichkeitskorridors erfolgt separat für
„Impact Materiality“ und „Financial Materiality“, wobei die Methodik für beide
identisch ist:
Ausgehend von den quantitativen Ergebnissen der Wesentlichkeitsbewertung
wird der Mittelwert aller Ergebnisse berechnet, wobei Er-
gebnisse unter 0,1 ausgeschlossen werden. Dieser Schritt dient dazu,
eine Verfälschung des Durchschnitts durch diese sehr niedrigen
Werte zu vermeiden.
Der ermittelte Mittelwert wird anschließend um 20 % in beide Richtungen
modifiziert, wodurch der Wesentlichkeitskorridor entsteht.
Eine Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken hat nicht stattgefunden.
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist in der Hypo Vorarlberg umfangreich
geregelt. Die Gesamtbankrisikosteuerung ist für das Risikocon-
trolling zuständig, das die jährliche Überarbeitung der Risikostrategie
inklusive Durchführung der Risikoinventur, den jährlichen Nachhaltigkeitsri-
siko-Bericht und die Entwicklung von Risikomodellen umfasst.
Ein Aspekt davon ist die Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken. Die
Gesamt-
bankrisikosteuerung hat den Fokus, potenzielle Risiken zu identifizieren,
Klumpenrisiken zu erkennen und zu vermeiden und eine Datenbasis
und
Know-how aufzubauen. Die Bewertung von Risiken im Internal Capital
Adequacy Assessment Process (ICAAP), Internal Liquidity Adequacy Assess-
ment Process (ILAAP) und von Nachhaltigkeitsrisiken geschieht in der
Regel über Modelle. Die Modelle haben die Geschäftsstrategie, die betrach-
teten Portfolios, den jeweiligen Risikoappetit und die jeweilige Perspektive
zu berücksichtigen. Die Gesamtbankrisikosteuerung hat ein Modellin-
ventar zu führen, in dem alle wesentlichen Informationen zu den verwendeten
Modellen (im Risikocontrolling) enthalten sind. Die als wesentlich
erkannten Risiken sind in der Risikostrategie in der jeweiligen Risikoart
zu behandeln. Strategische Risiken werden in der Geschäfts- sowie
in der
Nachhaltigkeitsstrategie adressiert.
Bei der Hypo Vorarlberg ist der Prozess zur Ermittlung, Bewertung und
zum Management von Chancen wie folgt in den Managementprozess
eingebunden:
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse werden insbesondere in
den Bereichen E1, E4, S1, S4 und G1 Chancen (zum Beispiel Marktchancen,
Reputationschancen, operationelle Chancen) identifiziert.
Die identifizierten Chancen werden vom Gesamtvorstand freigegeben.
Dies gewährleistet, dass die Chancen auf höchster Ebene aner-
kannt und unterstützt werden.
Mittels übergeordneter Zuordnung der Bereiche E1, E4, S1, S4 und G1 zu
den bestehenden „Hypo Effekt“-Themen in der Nachhaltigkeits-
strategie soll der Grundstein für die Operationalisierung der Chancen
für die Fachabteilungen gelegt werden. Es ist geplant, die identifi-
zierten Chancen fortlaufend zu evaluieren und ihre tiefergehende strategische
Berücksichtigung sowie Zuordnung zu prüfen.
Interne Stakeholder glichen die identifizierten Chancen im Berichtsjahr
mit den bestehenden Richtlinien ab, um die Minimum Disclosure
Requirements (Policies und Actions) zu konzipieren und die Offenlegungsanforderungen
der ESRS zu erfüllen. Damit konnten weitere
Projekte, Richtlinien und Maßnahmen den identifizierten Chancen zugeordnet
werden.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 97
Zweck der Integration von Chancen in den Managementprozess ist es,
negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsaspekte so weit wie
möglich zu reduzieren, positive Auswirkungen zu fördern sowie Chancen
zu nutzen, die sich insbesondere aus dem Übergang zu einer
ökologisch und sozial verantwortungsvollen Zukunft ergeben.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Strategien, Geschäftsmodellen,
Prozessen und Dienstleistungen ist unerlässlich.
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN
Allgemeine Erklärung für E1-IRO-1.20a bis E4-19a-b
Für alle nachfolgenden Punkte gilt, dass die Betrachtung des betrieblichen
Bereichs beziehungsweise die Betrachtung der eigenen Standorte für
die Hypo Vorarlberg als Finanzunternehmen nicht wesentlich sind und
nur bei den E1-Themen eingeschränkt auf die betriebliche Sichtweise ein-
gegangen wird. Als wesentlich wurde die nachgelagerte Wertschöpfungskette
identifiziert, und hier das Finanzierungs-
und Anlagegeschäft sowie
die Eigenveranlagung.
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: E1 KLIMAWANDEL
E1-20a) Angaben von Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere
die Treibhausgasemissionen des Unternehmens
Zur Bestimmung der THG-Emissionen werden die definierten Scope
1- bis 3-Emissionen sowohl in der eigenen Geschäftstätigkeit als auch
für die
Wertschöpfungskette jährlich erhoben. Scope 1 stellt die direkten Emissionen
dar, Scope 2 die indirekten (beispielsweise zugekaufter Strom) und
Scope 3 jene, die nicht unter die ersten zwei Scopes fallen und von
der Wertschöpfungskette der Hypo Vorarlberg umfasst sind. Neben
anderen
wesentlichen Kategorien in Scope 3 nimmt die Kategorie 15 – finanzierte
Emissionen – einen maßgeblichen Stellenwert für ein Kreditinstitut
ein.
Nähere Beschreibungen beziehungsweise weitere Informationen sind
in folgenden Bereichen der Nichtfinanziellen Erklärung zu finden:
Eigener Geschäftsbetrieb: BP-2.10-13
Nachgelagerte Wertschöpfungskette (Scope 3.15): E1-6
THG-Bilanzierung: PCAF: BP-2.10-13, Dekarbonisierung: E1-1-14ff,
E1-3.29, 29a
E1-20b inklusive AR 11) Beschreibung des Verfahrens zur Identifizierung
und Bewertung klimabedingter physischer Risiken im Betrieb und der
Wertschöpfungskette
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
Klimabedingte physische Risiken werden halbjährlich im internen Sicherheitsausschuss
bewertet. Dabei identifiziert ein Gremium potenzielle
Risiken und empfiehlt, falls erforderlich, präventive Maßnahmen.
Aktuell werden keine erheblichen Risiken gesehen, da durch die Einführung
mobiler Arbeitsausstattung Mitarbeiter flexibel an verschiedenen Standorten
tätig sein können. Jährliche Arbeitsplatzanalysen aus dem Business
Continuity Management (BCM) gewährleisten die notwendige Besetzung
zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Zudem ermöglicht das
Filialnetz eine flexible Verteilung der Kundenbetreuung bei Standortausfällen.
Klimatische Veränderungen entfalten ihre Wirkung häufig schrittweise, wodurch
Entwicklungen frühzeitig erkannt und bewertet werden können.
Die laufende Wartung von Gebäuden sowie von Heizungs-, Lüftungs-
und Kühlanlagen trägt wesentlich zum Werterhalt, zur Betriebssicherheit
und zur dauerhaften Nutzung bei.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 98
GESAMTBANKRISIKOSTEUERUNG
Die Hypo Vorarlberg prüft, ob Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten
klimabedingten Gefahren ausgesetzt sind. Im Risikomanagement
kom-
men die Zeiträume der ESRS – bis 1 Jahr (kurzfristig), 1 – 5 Jahre (mittelfristig)
und über 5 Jahre (langfristig) (inklusive Zeiträume über 10 Jahre)
zur Anwendung.
Die wichtigsten identifizierten physischen Klimarisiken:
Risiko laut § 39 (2b) BWG
Folgen des Klimawandels
Überschwemmungen
Lawinenabgäng
e
Temperaturanstieg
Meeresspiegelanstieg
Dürren/extreme
Hitze
Wirbelstürme
(Trink
-
)Wasserknappheit
Erdrutsche/Murenabgänge
S
onstige
Credit Spread Risk von Ge-
schäften im Bankbuch
Naturkatastrophen verwüsten ganze Regionen
Steigende Unsicherheiten durch Katastrophen
Steigender Meeresspiegel erhöht Länderrisiko
Naturkatastrophen führen zu raschem Kapitalabfluss
Naturkatastrophen erhöhen Preisvolatilität
Konzentrationsrisiko
Temperaturanstieg reduziert Produktivität/Einkommen
1
Naturkatastrophen reduzieren den Wert
von Immobilien
1
Naturkatastrophen reduzieren die Schuldentragungsfähigkeit
von Kunden
1
Kreditrisiko und Gegenpar-
teiausfallrisiko
Temperaturanstieg reduziert Produktivität/Einkommen
1
Naturkatastrophen reduzieren den Wert
von Immobilien
1
Naturkatastrophen reduzieren die Schuldentragungsfähigkeit
von Kunden
1
1
Operationelles Risiko
Steigende Kosten der Anpassung an
den Klimawandel
Steigende Versicherungskosten
Zerstörung von Infrastruktur für die Geschäftstätigkeit
Mangelnde Datenverfügbarkeit und Kosten
(insbesondere
auch bei Auslagerung)
Zinsrisiko sämtlicher Ge-
schäfte, die nicht unter
Marktrisiko (im Handelsbuch)
fallen – IRRBB
Naturkatastrophen verwüsten ganze Regionen
Steigende Unsicherheit durch Katastrophen
Steigender Meeresspiegel erhöht Länderrisiko
Naturkatastrophen führen zu raschem Kapitalabfluss
Naturkatastrophen erhöhen Preisvolatilität
Gesamtergebnis
4
2
1
Die obige Tabelle ist eine Zusammenfassung der Risikoinventur und
stellt dar, wie viele wesentliche physische Risiken pro Risikoart des § 39
(2b)
BWG identifiziert wurden.
Die Risikoinventur zeigt bestehende Risiken aus Überschwemmungen.
Diese können bereits nach HQ100 empfindliche Verluste bringen, bei
HQ300 große Verluste und sie können auch kurzfristig schlagend werden.
Die Einschätzung der Verluste ist schwierig, da bislang die öffentliche
Hand die von Überschwemmung betroffenen Menschen und Unternehmen
unterstützt hat und teilweise Versicherungen vorhanden sind.
Die beiden Risikofaktoren Temperaturanstieg und Dürren/extreme
Hitze sind gemeinsam zu betrachten, wobei Temperaturanstieg als mittel-
und langfristige Entwicklung zu sehen ist und Dürren/extreme Hitze
als Katastrophen, die auch schon kurzfristig auftreten können. Für beide
Risikofaktoren kann langfristig nicht ausgeschlossen werden, dass sie
wesentliche Auswirkungen (im Sinne der Risikoinventur) auf die Hypo Vor-
arlberg haben.
Aus physischen Risiken werden keine Reputationsrisiken gesehen.
Sowohl für physische als auch für Transitionsrisiken werden Möglichkeiten
zur
quantitativen Messung geschaffen.
Bereich
Transitionsrisiken
Physische Risiken
Andere Nachhaltigkeitsrisiken
Treasury
Strategie zur Verwendung des ESG-Ratings
Ausschlusskriterien
Privatkundenfinanzierungen
Datensammlung Energieausweise
Fragen Rote Zone,
HQ100 für Neugeschäft
Ausschlusskriterien
Unternehmensfinanzierungen
Datensammlung Energieausweise, Fragebogen,
Grenze THG-Intensität im Neugeschäft
Immobilienfinanzierung
Datensammlung Energieausweis
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 99
E1-20c inklusive AR 12) Identifizierung und Bewertung klimabedingter
Transformationsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und
entlang
der Wertschöpfungskette
Im Stresstesting werden Network for Greening the Financial System-Szenarien
(NGFS) untersucht. Durch die aktuell noch mangelnde finanzielle
Relevanz im Planungszeitraum erfolgt keine Berechnung. Die Einschätzung
von zukünftigen Entwicklungen inklusive Zeiträume über 10 Jahre
findet in der Risikoinventur statt. In der Risikoinventur wird eine Analyse
nach Branchen vorgenommen, um die Branchen mit der höchsten
Rele-
vanz zu identifizieren. Bei der Ausarbeitung der Klimatransitionsplans
werden die NACE-Sektoren mit erhöhten Risiken ermittelt. Besonderes
Augenmerk liegt auf Immobilienfinanzierungen. Bei der Ausarbeitung
des Klimatransitionsplans werden Maßnahmen zur Portfoliosteuerung
evaluiert.
Die wichtigsten identifizierten transitorischen Klimarisiken:
Risiko laut § 39 (2b) BWG
Folgen des Klimawandels
Änderungen der rechtli-
chen Rahmenbedingun-
gen
Änderungen im Konsum-
verhalten (inkl. Investiti-
onsverhalten)
Technologische Entwick-
lungen
Konzentrationsrisiko
Geringere Einnahmen von Schuldnern/Veranlagungen
wegen CO
2
-Steuer
1
Hohe Abschreibungen auf CO
2
-intensive Anlagen von Kunden
1
Mehr Investitionen in neue, riskantere Technologien
notwendig
1
1
Rückgang von Immobilienwerten wegen
Verbot von Öl- oder Gasheizung oder
durch höhere Betriebskosten
1
Kreditrisiko und Gegenparteiaus-
fallrisiko
Geringere Einnahmen von Schuldnern/Veranlagungen
wegen CO
2
-Steuer
1
Hohe Abschreibungen auf CO
2
-intensive Anlagen von Kunden
1
Mehr Investitionen in neue, riskantere Technologien
notwendig
1
1
Rückgang von Immobilienwerten wegen
Verbot von Öl- oder Gasheizungen
oder
durch höhere Betriebskosten
1
Operationelles Risiko
Umfangreichere Berichtspflichten über
Emissionen
Preisanstiege durch CO
2
-Steuern
Verletzung von rechtlichen Vorgaben
durch mangelnde Ressourcenallokation für
das Thema
Reputationsrisiko
Mangelnde Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsrisiken
1
Stigmatisierung von Unternehmen durch
Konsumenten
1
Vertrieb von nur vermeintlich nachhaltigen
Finanzprodukten
1
Zinsrisiko sämtlicher Geschäfte,
die nicht unter Marktrisiko (im
Bankbuch) fallen – IRRBB
Abwertungen von Ländern, die viel CO
2
verursachen
Änderungen im Konsumentenverhalten
sowie von Technologien
Höhere Unsicherheit über künftige Technologien/Gesetze
Steigende Inflationserwartungen wegen CO
2
-Steuern
Trendwende zu klimaneutralen Anlagen
verpassen
Credit Spread Risk von Geschäf-
ten im Bankbuch
Abwertungen von Ländern, die viel CO
2
verursachen
Änderungen im Konsumentenverhalten
sowie von Technologien
Höhere Unsicherheit über künftige Technologien/Gesetze
Steigende Inflationserwartungen wegen CO
2
-Steuern
Trendwende zu klimaneutralen Anlagen
verpassen
Gesamtergebnis
6
5
2
Die mit Abstand wichtigste Branche im Kreditportfolio der Bank ist
die Branche Immobilien/Bauwesen. Sie hat einen Anteil von ca. 42 % am Port-
folio. Weitere wichtige Branchen sind Verbraucher (ca. 19 %), Handel (ca. 6 %), der
öffentliche Sektor (ca. 5 %) und der Tourismus (ca. 4 %). Die
Ausweitung des europäischen Zertifikatregimes auf den Sektor Bau
trifft damit die größte Kundengruppe der Bank, wobei in Österreich
bereits
eine CO
2
-Bepreisung für fossile Kraft- und Heizungsstoffe vorliegt. Die Preise
der österreichischen Zertifikate steigen und sollen ab 2026 in
einem
Handelssystem bestimmt werden.
Die obige Tabelle ist eine Zusammenfassung der Risikoinventur und
stellt die wesentlichen Transitionsrisiken dar, die pro Risikoart des § 39 (2b)
BWG identifiziert wurden. Die Risikoinventur zeigt Risiken in allen drei
Risikofaktoren, wobei die meisten Risiken im Faktor „Änderungen der
rechtlichen Rahmenbedingungen“
festzustellen sind. Die Kosten von CO
2
-Steuern können langfristig zu deutlichen Belastungen für die
Kunden
führen. Außerdem können die Immobilienpreise (zumindest von
nicht energieeffizienten Gebäuden mit fossilen Heizungssystemen)
deutlich
beeinflusst werden. Kurzfristig erscheinen die aktuellen Zertifikatspreise,
die eingeschränkte Gültigkeit des Europäischen Emissionshandels
(ETS)
und die geplanten Übergangsregelungen in der Ausweitung auf Gebäude
und Transport nicht geeignet, um Belastungen herbeizuführen, die
wesentlich (im Sinne der Risikoinventur) sind. Auch die aktuell gültigen
österreichischen Zertifikatspreise,
die bereits für das Inverkehrbringen von
fossilen Brennstoffen und damit für Gebäude und Transport gelten,
belasten die Kunden oder die Preise von Sicherheiten nur eingeschränkt.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 100
Mittel- und langfristig ist von Anpassungsprozessen bei den betroffenen
Kunden auszugehen. Trotzdem kann bei deutlich höheren Zertifikats-
preisen eine wesentliche Belastung nicht ausgeschlossen werden,
vor allem in Verbindung mit der Ausweitung von ETS auf den für
die Hypo
Vorarlberg bedeutendsten Sektor (Bau).
Änderungen im Konsumverhalten und technologische Entwicklungen
können mittel- und langfristig starken Einfluss auf Kunden und Kunden-
gruppen haben. Es ist aber schwer einzuschätzen, ob und welche Investitionen
in neue Technologien oder Änderungen im Konsumverhalten
Branchen auf breiter Basis beeinflussen werden. Das Schicksal der europäischen
Photovoltaik-Industrie oder die hohen Investitionen der deut-
schen Automobilindustrie in die Elektromobilität und Software, die
kurzfristig die Margen drücken, zeigen mögliche Risiken auf. Insgesamt
ist die
Branche Automobilhersteller oder -zulieferer keine bedeutende
Branche im Portfolio der Bank, allerdings besteht doch eine
Anzahl an Einzelti-
ckets. Im Heimatmarkt Vorarlberg und in Österreich als Ganzes sind
die Branchen bedeutend und haben eine signifikante Auswirkung auf
den
Arbeitsmarkt.
Aus dem Faktor Änderungen im Konsumverhalten können sich Reputationsrisiken
ergeben. Das Risiko von Greenwashing kann kurzfristig, aber
auch strukturell zu Verlusten an Kundengeldern, Rückgang von Erträgen,
teurerem Funding und Strafzahlungen führen. Eine nicht glaubwürdige
Beschäftigung mit dem Thema oder eine nicht glaubwürdige Ausarbeitung
und Umsetzung eines Klimatransitionsplans kann
langfristig zu we-
sentlichen Nachteilen im Branchenvergleich führen.
ENERGIEAUSWEIS
Energieausweise werden für Immobilienfinanzierungen eingeholt und
werden benötigt, um Einschätzungen treffen zu können, wie stark
Kunden
zum Beispiel einem Risiko durch höhere Energiekosten ausgesetzt sind.
Kunden, die eine geringere Bonität aufweisen und eine Immobilie mit
schlechtem Energieausweis bewohnen, sind stärker von steigenden
Energiekosten betroffen als andere. Auch belasten erhöhte Energiekosten
den Wert von Immobilien mit hohem Energieverbrauch im Vergleich
zu Immobilien mit niedrigerem Energieverbrauch mehr. Mitigiert
wird das
Risiko steigender Energiekosten derzeit durch umfangreiche öffentliche
Förderprogramme, die mögliche Auswirkungen dämpfen.
Der Energieausweis enthält Kennzahlen, die jeweils in die Noten A++
bis G überführt werden. Eine Auswertung der Darlehen im Privatkundenbe-
reich der Bank, bei der das Kunden-Rating der Energieausweis-Note gegenübergestellt
wurde, hat ergeben, dass die Energieausweise überwie-
gend mit der Note B oder besser eingestuft sind. Es ist nur ein geringer Zusammenhang
zwischen Kunden-Rating und Energieausweis-Note zu
erkennen.
E1-21, AR 13a-d) Erläuterung, wie die klimabezogene Szenarioanalyse
zur Identifizierung und Bewertung physischer Risiken und Übergangsri-
siken sowie Chancen eingesetzt wurde
Die Grundlage für die ESG-Szenarien bilden die Szenarien und Modelle
des NGFS. Für das Stresstesting werden zwei Szenarien ausgewählt,
und
zwar jeweils das Szenario, das die größten Auswirkungen auf
physische beziehungsweise Transitionsrisiken erwarten lässt. Das sind
die Szenarien
Current Policies (für physische Risiken) beziehungsweise Divergent Net Zero
(1,5 °C) (für Transitionsrisiken). Die Analyse in unten angeführten
Szenarien erfolgte anhand der wichtigsten makroökonomischen
Variablen (NIGEM NGFS v1.21 | Austria). Es wurden keine spezifischen Portfolioda-
ten verwendet (siehe auch E1-SBM-3.19c). Die Einschätzung von Risiken
inklusive Zeiträume über 10 Jahre erfolgt in der Risikoinventur (siehe
ESRS2-BP-2.9a, b). Dabei werden physische Risiken und Transitionsrisiken beurteilt.
Es erfolgt noch keine explizite Berücksichtigung von Szena-
rien, sodass noch keine vollständige Klimarisikoanalyse nach ESRS
vorliegt. Die Auswahl von Szenarien geschieht bei der Ausarbeitung
des Klima-
transitionsplans.
CURRENT POLICIES
Das Szenario unterstellt, dass nur die aktuell bereits implementierten
politischen Maßnahmen verfolgt werden und es so zu hohen physischen
Risiken kommt. Die Erderwärmung beträgt daher 3 °C bis 2080 und verursacht
schwere physische Risiken. Unter anderem wird mit einem erhöh-
ten Meeresspiegel gerechnet. Das Szenario führt zur sogenannten „Hot House
World“ und soll von Banken und Aufsicht dazu verwendet werden,
langfristige Risiken zu betrachten.
Das Szenario weist im Vergleich zum Szenario Divergent Net Zero (1,5
°C) ein höheres BIP-Niveau auf. Die Wachstumsraten sind aber gering.
Ins-
gesamt sind die Zahlen unauffällig. Mittelfristig wird ein Einbruch bei
den Aktienpreisen erwartet. Die Inflation ist niedrig, ebenso die Zinsen.
Die
makroökonomischen Zahlen, die Szenariobeschreibung und die
Erfahrung mit Hochwasserereignissen rechtfertigen zum jetzigen
Zeitpunkt keine
quantitative Simulation.
Langfristig ist der Eintritt von physischen Risiken in einer Form, die die
Hypo Vorarlberg nachhaltig belastet, nicht auszuschließen. Mittelfristig
ist
eine solche Belastung nicht in Sicht. Die Einschätzung ist, dass sich aus
physischen Risiken bei der aktuellen Zusammensetzung des Portfolios
und der aktuellen Geschäftsstrategie keine signifikanten Belastungen
ergeben können. Für eine Einschätzung der möglichen Risiken ermittelt
die
Hypo Vorarlberg das finanzierte Volumen in der roten Zone (Hochwasserrisiko).
DIVERGENT NET ZERO (1,5 °C)
In diesem Szenario wird ein ausgeglichener CO
2
-Ausstoß im Jahr 2050 erreicht, aber mit sektorabhängigen politischen
Maßnahmen und einer
schnelleren Abschaffung von fossilen Brennstoffen. Die Maßnahmen
sind einschneidender in den Sektoren Transport und Bau. Die fehlende Ko-
ordination der Maßnahmen bringt höhere Belastungen für Konsumenten
als in der Industrie. Die globale Erwärmung wird mit den getroffenen
Maßnahmen mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5 °C bis
zum Ende des Jahrhunderts beschränkt. Das Szenario hat
höhere Transitionsrisi-
ken (im Vergleich zu Net Zero 2050), aber die geringsten physischen
Risiken.
Im Betrachtungszeitraum für das Stresstesting sind geringe Auswirkungen
zu erwarten. Insgesamt erwartet das Modell ein eher geringes BIP-
Wachstum sowie eher geringe Zinserhöhungen. Weder Arbeitslosigkeit
noch Inflation zeigen eine kritische Entwicklung. Für die Häuserpreise wird
über weite Strecken eine Seitwärtsentwicklung erwartet. Aus den
Zahlen und aus der Szenariobeschreibung sind keine weiteren
kurz- und mittel-
fristigen Auswirkungen zu erwarten, die die quantitative Simulation
des Szenarios rechtfertigen würden.
Langfristig ist festzuhalten, dass das Szenario durch ein eher geringes
BIP-Wachstum gekennzeichnet ist. Aktienpreise als Indikator für
Unterneh-
menswerte entwickeln sich eher schlecht. Mittelfristig belasten also
die Kosten einer wenig koordinierten Politik das Wirtschaftswachstum
und
damit den Wohlstand. Die Auswirkungen auf die Ertragskraft der
Unternehmen, deren Bonität und die Kreditnachfrage sind mittelfristig zu
be-
obachten. Belastungen der Bonität von Unternehmen (in Abhängigkeit
von der jeweiligen Branche) sind nicht auszuschließen.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 101
AR 15 Vereinbarkeit der klimabezogenen Annahmen in der Nichtfinanziellen
Erklärung und den Abschlüssen
Die gewählten Klimaszenarien in der Nichtfinanziellen Erklärung
sind mit den klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen vereinbar.
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: E4 BIOLOGISCHE VIELFALT
UND ÖKOSYSTEME
E4-17a) Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf
Biodiversität und Ökosysteme entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich
verwendeter Kriterien
Im Zuge der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen,
Risiken und Chancen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme
für die eigene Geschäftstätigkeit sowie für die nachgelagerte Wertschöpfungskette
analysiert. Dabei wurden folgende Subthemen des themen-
spezifischen Standards E4 berücksichtigt: direkte Ursachen des Biodiversitätsverlustes,
Auswirkungen auf den Zustand der Arten, Auswirkungen
auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen, Auswirkungen
und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen. Die als wesentlich
definierten Themen finden sich in den aufgelisteten Auswirkungen,
Risiken und Chancen unter SBM-3.
EIGENE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Die Betrachtung der eigenen Geschäftstätigkeit zum Thema biologische
Vielfalt und Ökosysteme wurde auch im Jahr 2025 in Bezug auf Filial-
standorte und Bürogebäude durchgeführt. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse
hat die Hypo Vorarlberg eine Analyse ihrer Filialstandorte und
Bürogebäude hinsichtlich möglicher Auswirkungen und Abhängigkeiten
auf die biologische Vielfalt durchgeführt. Für die Bewertung wurden die
spezifischen Adressdaten mittels nachfolgender, frei zugänglicher Onlinetools
überprüft:
Plattform WWF Risk Filter
Natura 2000 Viewer
Durch die Standorte der Filialen der Hypo Vorarlberg in innerstädtischen
Gebieten ergeben sich aus dem laufenden Geschäftsbetrieb keine nega-
tiven Auswirkungen auf den Zustand der Arten in Ökosystemen (zum
Beispiel: Verlust der Arten, Verringerung der Populationsgröße). Ergebnisse
siehe unter E4-SBM-3.16aii, iii, b, c.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NON-CLIMATE-NATURE-RISK-ANALYSE)
Im Rahmen der NCNR-Analyse wurde auch das Thema Biodiversität qualitativ
beurteilt, um die Portfolios der Hypo Vorarlberg anhand von „Um-
welt-Scores“ zu analysieren. Die Daten für biodiversitätsbezogene Risiken werden
von ENCORE bereitgestellt, einer öffentlich verfügbaren
Daten-
bank, die Organisationen dabei unterstützt, ihre Exposition gegenüber
naturbezogenen Risiken zu erkunden. ENCORE bewertet wirtschaftliche
Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Abhängigkeit und Auswirkungen auf verschiedene
Biodiversitätskategorien auf einer Skala von „sehr gering“ bis
„sehr hoch“. Je höher der „Umwelt-Score“ in der Skala ist, umso höher
können potenzielle Auswirkungen und Risiken von diesem Sektor auf
die
biologische Vielfalt und auf Ökosysteme sein. Zudem können jene Sektoren,
die einen Wert von „sehr niedrig“ auf der Skala einnehmen, als po-
tenzielle Chancen verstanden werden. Durch die Bewertung der einzelnen
Branchensektoren konnte eine erste Indikation von potenziellen
Risi-
ken und Chancen im Kreditportfolio gewonnen werden. Um hier konkrete
Maßnahmen abzuleiten, führte die Hypo Vorarlberg eine erweiterte
Analyse durch, in der geografische Daten auf Länderebene inkludiert
wurden (siehe E4-3). Für eine zusätzliche Beschreibung der Annahmen
und
der Bewertungskriterien der NCNR-Analyse siehe ESRS 2-BP-2.10-13.
E4-17b) Bewertung der Abhängigkeiten von Biodiversität und
Ökosystemen an Standorten und in der Wertschöpfungskette
Die Wesentlichkeit des Themenbereiches „Biologische Vielfalt und
Ökosysteme“ wurde in der Wesentlichkeitsanalyse mit Blick auf das
Kernge-
schäft als relevant beurteilt. In einer weitergehenden Analyse (NCNR-Analyse) wurden
die Bereiche Kreditportfolio, Asset Management sowie
Eigenveranlagung in der unter Punkt ESRS 2 BP-2.10-13 beschriebenen
Vorgehensweise näher beleuchtet. Im Ergebnis konnten verschiedene
Branchen und dazugehörige Chancen beziehungsweise Risiken in Bezug
auf das Thema „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ identifiziert wer-
den.
E4-17c, d) Bewertung von Übergangs-
und physischen sowie systematischen Risiken und Chancen bzgl.
Biodiversität und Ökosystemen, ein-
schließlich verwendeter Kriterien
Risiken aus biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden im
Jahr 2023 im Rahmen der Risikoinventur der Gesamtbankrisikosteuerung beleuch-
tet. Das Risiko wurde zu diesem Zeitpunkt, aufgrund noch unklarer Transmissionskanäle,
als gering eingestuft. Die Portfolios der Bank (darunter
Kredit- und Finanzierungsportfolios, Eigenveranlagung) wurden daher
im Jahr 2024 einer vertiefenden Analyse (NCNR-Analyse) unterzogen,
um
festzustellen, inwiefern Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug
auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme bestehen (siehe NCNR E4-IRO-
1.17a, ESRS 2 BP-2.10-13). Dabei werden auch die umfassenden Analysen
der Portfolios zum Thema NCNR-Analyse Berücksichtigung finden
(siehe
NCNR E4-IRO-1.17a, BP-2.10-13). Spezifische Aspekte im Zusammenhang
mit Übergangsrisiken bei biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden
nicht berücksichtigt.
Auf Grundlage der im Jahr 2024 erstellten Erstanalyse wurde in
Anlehnung an den FMA-Leitfaden eine erweiterte Detailanalyse
aus der Daten-
bank ENCORE in Bezug auf die Abhängigkeit von 25 verschiedenen
Ökosystemdienstleistungen durchgeführt. In der auf das Kreditportfolio
fo-
kussierten Analyse wurden für die Branchen „Land-
und Forstwirtschaft“ sowie „Tourismus“ eine moderate bis hohe
Abhängigkeit von mehreren
Ökosystemdienstleistungen festgestellt (siehe E4-1.13). Für die Branche
„Immobilien plus Bauwesen” wurde eine Abhängigkeit von der Branche
„Visuelle Annehmlichkeitsdienstleistungen” erkannt – die Bank schätzt
dieses Risiko aufgrund des hohen Ausmaßes an Granularität
und Diversifi-
kation der finanzierten Projekte (EFH, Mehrwohnhäuser, Lagerhallen,
Hotels, Fabriksgebäude, Sonderimmobilien etc.) als überschaubar
ein. Für
die übrigen Branchen wurden nur geringe Abhängigkeiten festgestellt.
Systemische Risiken wurden keine untersucht, diese sind durch
die Bank
nicht steuerbar.
E4-17ei, eii, eiii) Identifikation biodiversitätsrelevanter Standorte und
Rohstoffbeschaffung, Einbeziehung betroffener Gemeinschaften
in die
Wesentlichkeitsbewertung sowie Umgang mit negativen
Auswirkungen auf relevante Ökosystemdienstleistungen
Die Analyse der Filialstandorte und Bürogebäude ergab keine wesentlichen
negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt oder Ökosysteme,
sodass keine weitere Untersuchung zu Auswirkungen auf betroffene
Gemeinschaften erforderlich war. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
wurden jedoch Stakeholderbefragungen und Gespräche mit internen
Experten durchgeführt, in denen Aspekte der Biodiversität und Ökosysteme
berücksichtigt wurden. Für die eigene Geschäftstätigkeit wurden
keine relevanten negativen Auswirkungen auf Ökosystemdienstleistungen
fest-
gestellt, weshalb keine Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder
zum Ausgleich notwendig waren.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 102
E4-19a-b) Standorte in schutzbedürftigen Biodiversitätsgebieten und
deren potenzielle negative Auswirkungen beziehungsweise identifi-
zierte Abhilfemaßnahmen, falls notwendig
Auf Grundlage der durchgeführten Standortanalyse aller Filialen sowie Bürogebäude
ist von keiner wesentlichen negativen Beeinträchtigung
auszugehen. Die Analysen wurden mittels Biodiversity Risk Filter sowie Natura
2000 Datenbank durchgeführt. Die Hypo Vorarlberg übt keine
Tätigkeiten aus, die sich negativ auf diese Gebiete auswirken, und hat
deshalb auch keine erforderlichen Abhilfemaßnahmen identifiziert.
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: G1 UNTERNEHMENSPOLITIK
G1-6) Relevante Kriterien (zum Beispiel Standort, Tätigkeit, Sektor,
Transaktionsstruktur) im Prozess zur Ermittlung wesentlicher
Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Als Basis für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse dient die gemeinsame
Ermittlung des Status quo. Es sind alle notwendigen Informatio-
nen zu sammeln, um ein umfassendes Verständnis über das
Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg, ihrer Wertschöpfungskette, Geschäftsbezie-
hungen sowie internen Prozesse zu erlangen.
Zur Identifikation der IROs wurden die Geschäftstätigkeiten der Hypo
Vorarlberg und ihre Wertschöpfungskette analysiert und mögliche Auswir-
kungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Belange
formuliert. Als Basis dient die Liste der Themen aus ESRS 1
AR16. Wenn es für sinnvoll erachtet wurde, wurden auch die Unter-Unterthemen
für die Gliederung herangezogen. Im Austausch mit externen
Experten wurden zu jedem Thema tatsächliche und potenzielle sowie
negative und positive Auswirkungen als auch Risiken und Chancen aus
dem eigenen Betrieb oder aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
erhoben. Hier wurde klar differenziert, ob die IROs einen be-
triebsinternen Ursprung vorweisen oder Geschäften der Hypo Vorarlberg
entstammen. Die betrieblichen Aktivitäten umfassen vor allem das
Betreiben der Filialen und Bürogebäude, wodurch sich Auswirkungen
auf die Umwelt durch zum Beispiel Heizen, Mobilität oder die Beschaffung
von IT-Equipment ergeben.
Zusätzlich entscheidet die Hypo Vorarlberg als Kreditgeber, welche
Unternehmen und Projekte finanziert werden. Durch Anlageprodukte
und
Dienstleistungen, die den Kunden angeboten werden, hat die Hypo
Vorarlberg ebenfalls Einfluss auf Nachhaltigkeitsaspekte. Bei der Identifika-
tion der Risiken und Chancen wurden die finanziellen Auswirkungen
von Umwelt-, Sozial-
und Governance-Belangen betrachtet und die Abhän-
gigkeiten der Hypo Vorarlberg von natürlichen und/oder sozialen Ressourcen,
die sich über einen zeitlichen Verlauf negativ auf die Finanzlage,
die finanzielle Leistung, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln
oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können, berücksichtigt.
Dabei wurde eine zusätzliche Gliederung der Risiken und Chancen
in Markt-, Reputations-, operationelle, strategische oder regulatorische
Risiken
oder Chancen eingeführt. Schließlich wurde die finale Liste mit dem
ESG-Team besprochen und auf Vollständigkeit evaluiert.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 103
ANGABEPFLICHT IRO-2 – IN ESRS ENTHALTENE VON DER NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG DES UNTERNEHMENS ABGEDECKTE ANGABE-
PFLICHTEN
56) Relevanten Kriterien (zum Beispiel Standort, Tätigkeit, Sektor,
Transaktionsstruktur) im Prozess zur Ermittlung
wesentlicher Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Im Folgenden wird eine Liste der Angabepflichten offengelegt, die auf
Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse der Hypo Vorarlberg erstellt wurde:
Datenpunkt
Angabepflicht
Seite
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nichtfinanziellen Erklärung
73
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit spezifischen
Umständen
74
Governance
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane
78
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte,
mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs-
und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
81
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme
82
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
82
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen
der Nichtfinanziellen Erklärung
83
Strategie
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
83
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
87
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
88
Management der Auswirkungen, Risiken und
Chancen
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
95
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen
Erklärung des Unternehmens
abgedeckte Angabepflichten
103
ESRS E1 Klimawandel
Strategie
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
130
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
131
Management der Auswirkungen, Risiken und
Chancen
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen
klimabezogenen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
97
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den
Klimawandel
134
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
mit den Klimastrategien
140
Parameter und Ziele
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den
Klimawandel
145
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
148
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope
1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
149, 150
E1-7
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung
von Treibhausgasen,
finanziert über CO
2
-Gutschriften
155
E1-8
Interne CO
2
-Bepreisung
155
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer
Risiken und
Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene
Chancen
Phase-in
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Strategie
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
im Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell
156
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung von
biologischer Vielfalt und Ökosystemen in
Strategie und Geschäftsmodell
157
Management von Auswirkungen, Risiken und
Chancen
ESRS 2 IRO-1
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
101
E4-2
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
157
E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
159
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 104
Datenpunkt
Angabepflicht
Seite
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Parameter und Ziele
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
162
E4-5
Auswirkungsparameter im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemveränderungen
162
E4-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen,
Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemen
Phase-in
ESRS S1 Eigene Belegschaft
Strategie
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
87
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
163
Management der Auswirkungen, Risiken und
Chancen
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit der
eigenen Belegschaft
164
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte
und von Arbeitnehmervertretern in
Bezug auf Auswirkungen
167
S1-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die eigene
Arbeitskräfte Bedenken äußern können
168
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen und Ansätze zur
Minderung wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusam-
menhang mit der eigenen Belegschaft
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
und
Ansätze
169
Parameter und Ziele
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
171
S1-6
Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
172
S1-7
Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten
in der eigenen Belegschaft des
Unternehmens
Phase-in
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer
Dialog
174
S1-9
Diversitätsparameter
174
S1-10
Angemessene Entlohnung
174
S1-11
Sozialschutz
Phase-in
S1-12
Menschen mit Behinderungen
Phase-in
S1-13
Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
Phase-in
S1-14
Parameter für Gesundheitsschutz und
Sicherheit
175
S1-16
Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede
und Gesamtvergütung)
175
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
176
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Strategie
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
177
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
177
Management der Auswirkungen, Risiken und
Chancen
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern
und Endnutzern
178
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern
und Endnutzern in Bezug auf
Auswirkungen
183
S4-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die Verbraucher
und Endnutzer Bedenken äußern können
183
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf Verbraucher
und Endnutzer und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang
mit Verbrauchern und Endnutzern sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
185
Parameter und Ziele
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
188
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 105
Datenpunkt
Angabepflicht
Seite
ESRS G1 Unternehmensführung
Governance
ESRS 2 GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane
78
Management der Auswirkungen, Risiken und
Chancen
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
102
G1-1
Konzepte für die Unternehmensführung und
Unternehmenskultur
189
G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferanten
192
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption
und Bestechung
193
Parameter und Ziele
G1-4
Bestätigte Korruptions-
oder Bestechungsfälle
194
G1-6
Zahlungspraktiken
195
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 106
Im Folgenden wird eine Liste der Datenpunkte offengelegt, die sich auf
andere EU-Rechtsvorschriften beziehen:
Angabepflicht und
zugehörige Datenpunkte
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften
Seite
Wesentlichkeit
ESRS 2 Allgemeine Angaben
ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (d))
Geschlechtervielfalt in den Lei-
tungs- und Kontrollorganen
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
der Kommission
(EU) 2020/1816, Anhang II
79
Wesentlich
ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (e))
Prozentsatz der Leitungsorganmit-
glieder, die unabhängig sind
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
der Kommission
(EU) 2020/1816, Anhang II
79
Wesentlich
ESRS 2 GOV-4 (ESRS 2.30)
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
3
82
Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(i))
Beteiligung an Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit fossilen Brenn-
stoffen
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle
1
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
der Kommission, Tabelle 1:
Qualitative Angaben zu Umweltrisiken,
und Tabelle 2: Qualitative
Angaben zu sozialen Risiken
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(ii))
Beteiligung an Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit der Herstellung
von Chemikalien
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
2
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(ii))
Beteiligung an Tätigkeiten im Zu-
sammenhang mit umstrittenen
Waffen
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(iv))
Beteiligung an Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit dem Anbau und
der Produktion von Tabak
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E1 Klimawandel
ESRS E1-1 (ESRS E1.14)
Übergangsplan zur Verwirklichung
der Klimaneutralität bis 2050
EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119,
Artikel 2 Absatz 1
Keine Angabe
Wesentlich
ESRS E1-1 (ESRS E1.16 (g))
Unternehmen, die von den Paris-
abgestimmten Referenzwerten
ausgenommen sind
Säule 3: Artikel 449a
Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1:
Anlagebuch – Über-
gangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Kreditqualität
der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen
und Restlaufzeit
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel
12 Absatz 2
Keine Angabe
Wesentlich
ESRS E1-4 (ESRS E1.34)
THG-Emissionsreduktionsziele
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle
2
Säule 3: Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlage-
buch – Übergangsrisiko im Zusammenhang
mit dem
Klimawandel: Angleichungsparameter
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 6
146, 147
Wesentlich
ESRS E1-5 (ESRS E1.38)
Energieverbrauch aus fossilen
Brennstoffen aufgeschlüsselt nach
Quellen (nur klimaintensive Sekto-
ren)
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle
1, Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E1-5 (ESRS E1.37)
Energieverbrauch und Energiemix
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle
1
148
Wesentlich
ESRS E1-5 (ESRS E1.40, 43)
Energieintensität im Zusammen-
hang mit Tätigkeiten in klimainten-
siven Sektoren
SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle
1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E1-6 (ESRS E1.44)
THG-Bruttoemissionen der Katego-
rien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
SFDR: Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle
1
Säule 3: Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlage-
buch – Übergangsrisiko im Zusammenhang
mit dem Klimawandel:
Kreditqualität der Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz
1
149, 150
Wesentlich
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 107
ESRS E1 Klimawandel
ESRS E1-6 (ESRS E1.53-55)
Intensität der THG-Bruttoemissio-
nen
SFDR: Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
der Kommission, Melde-
bogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Angleichungsparameter
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 8 Absatz 1
154
Wesentlich
ESRS E1-7 (ESRS E1.56)
Entnahme von Treibhausgasen
und CO
2
-Zertifikate
EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119,
Artikel 2 Absatz 1
155
Wesentlich
ESRS E1-9 (ESRS E1.66)
Risikoposition des Referenzwert-
Portfolios gegenüber klimabezoge-
nen physischen Risiken
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E1-9 (ESRS E1.66 (a))
Aufschlüsselung der Geldbeträge
nach akutem und chronischem
physischem Risiko
ESRS E1-9 (ESRS E1.66 (c))
Ort, an dem sich erhebliche Ver-
mögenswerte mit wesentlichem
physischem Risiko befinden
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
der Kommission, Absätze
46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches
Risiko im
Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit
physischem Risiko.
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E1-9 (ESRS E1.67 (c))
Aufschlüsselungen des Buchwerts
seiner Immobilien nach Energieef-
fizienzklassen
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
der Kommission, Absatz
34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang
mit dem Klimawandel: Durch Immobilien
besicherte Darlehen –
Energieeffizienz der Sicherheiten
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E1-9 (ESRS E1.69)
Grad der Exposition des Portfolios
gegenüber klimabezogenen Chan-
cen
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E2 Umweltverschmutzung
ESRS E2-4 (ESRS E2.28)
Menge jedes in Anhang II der E-
PRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs und -ver-
bringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser
und Boden emittiert wird
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle
1, Indikator Nr. 2 in Anhang 1
Tabelle 2, Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle
2, Indikator Nr. 3 in
Anhang 1 Tabelle 2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E3 Wasser-
und Meeresressourcen
ESRS E3-1 (ESRS E3.9)
Wasser- und Meeresressourcen
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle
2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E3-1 (ESRS E3.13)
Spezielles Konzept
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle
2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E3-1 (ESRS E3.14)
Nachhaltige Ozeane und Meere
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle
2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E3-4 (ESRS E3.28 (c))
Gesamtmenge des zurückgewon-
nenen und wiederverwendeten
Wassers
SFDR: Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle
2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E3-4 (ESRS E3.29)
Gesamtwasserverbrauch in m3 je
Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten
SFDR: Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle
2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS 2 SBM-3 (E4.16 (a) Ziffer (i))
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle
1
156, 157
Wesentlich
ESRS 2 SBM-3 (E4.16 (b) Ziffer (i))
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
2
156, 157
Wesentlich
ESRS 2 SBM-3 (E4.16 (c))
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
2
156, 157
Wesentlich
ESRS E4-2 (ESRS E4.24 (b))
Nachhaltige Verfahren oder Kon-
zepte im Bereich Landnutzung und
Landwirtschaft
SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle
2
159
Wesentlich
ESRS E4-2 (ESRS E4.24 (c))
Nachhaltige Verfahren oder Kon-
zepte im Bereich Ozeane/Meere
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle
2
159
Wesentlich
ESRS E4-2 (ESRS E4.24 (d))
Konzepte für die Bekämpfung der
Entwaldung
SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle
2
159
Wesentlich
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 108
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS E5-5 (ESRS E5.37 (d))
Nicht recycelte Abfälle
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle
2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E5-5 (ESRS E5.39)
Gefährliche und radioaktive Abfälle
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S1 Eigene Belegschaft
ESRS 2 SBM3 – S1.14 (f)
Risiko von Zwangsarbeit
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S1.14 (g)
Risiko von Kinderarbeit
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.20)
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
I Tabelle 1
167
Wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.21)
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung
in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis
8 der Internationalen Arbeitsorga-
nisation behandelt werden
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
167
Wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.22)
Verfahren und Maßnahmen zur Be-
kämpfung des Menschenhandels
SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.23)
Konzept oder Managementsystem
für die Verhütung von Arbeitsun-
fällen
SFDR: Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle
3
167
Wesentlich
ESRS S1-3 (ESRS S1.32 (c))
Bearbeitung von Beschwerden
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle
3
169
Wesentlich
ESRS S1-14 (ESRS S1.88 (b), (c))
Zahl der Todesfälle und Zahl und
Quote der Arbeitsunfälle
SFDR: Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle
3
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
175
Wesentlich
ESRS S1-14 (ESRS S1.88 (e))
Anzahl der durch Verletzungen,
Unfälle, Todesfälle oder Krankhei-
ten bedingten Ausfalltage
SFDR: Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle
3
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS S1-16 (ESRS S1.97 (a))
Unbereinigtes geschlechtsspezifi-
sches Verdienstgefälle
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
175
Wesentlich
ESRS S1-16 (ESRS S1.97 (b))
Überhöhte Vergütung von Mitglie-
dern der Leitungsorgane
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle
3
175
Wesentlich
ESRS S1-17 (ESRS S1.103 (a))
Fälle von Diskriminierung
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle
3
176
Wesentlich
ESRS S1-17 (ESRS S1.104 (a))
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle
1, Indikator Nr. 14 in
Anhang I Tabelle 3
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
Artikel 12 Absatz 1
176
Wesentlich
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM3 – S2.11 (b)
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit
oder Zwangsarbeit in der Wert-
schöpfungskette
SFDR: Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 (ESRS S2.17)
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
1 Tabelle 1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 (ESRS S2.18)
Konzepte im Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der Wertschöp-
fungskette
SFDR: Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1
Tabelle 3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 (ESRS S2.19)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
Artikel 12 Absatz 1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 (ESRS S2.19)
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung
in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis
8 der Internationalen Arbeitsorga-
nisation behandelt werden
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN 109
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S2-4 (ESRS S2.36)
Probleme und Vorfälle im Zusam-
menhang mit Menschenrechten in-
nerhalb der vor- und nachgelager-
ten Wertschöpfungskette
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
ESRS S3-1 (ESRS S3.16)
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechte
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
1 Tabelle 1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S3-1 (ESRS S3.17)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte, der
Prinzipien der ILO oder der OECD-
Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
Artikel 12 Absatz 1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S3-4 (ESRS S3.36)
Probleme und Vorfälle im Zusam-
menhang mit Menschenrechten
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
ESRS S4-1 (ESRS S4.16)
Konzepte im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
1 Tabelle 1
182, 183
Wesentlich
ESRS S4-1 (ESRS S4.17)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
Artikel 12 Absatz 1
183
Wesentlich
ESRS S4-4 (ESRS S4.35)
Probleme und Vorfälle im Zusam-
menhang mit Menschenrechten
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
3
188
Wesentlich
ESRS G1 Unternehmensführung
ESRS G1-1 (ESRS G1.10 (b))
Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen Korruption
SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle
3
Keine Angabe
Wesentlich
ESRS G1-1 (ESRS G1.10 (d))
Schutz von Hinweisgebern
(Whistleblowers)
SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle
3
191
Wesentlich
ESRS G1-4 (ESRS G1.24 (a))
Geldstrafen für Verstöße gegen
Korruptions-
und Bestechungsvor-
schriften
SFDR: Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle
3
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
194
Wesentlich
ESRS G1-4 (ESRS G1.24 (b))
Standards zur Bekämpfung von
Korruption und Bestechung
SFDR: Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle
3
194
Wesentlich
INFORMATION ZUR NADIVEG-KONFORMITÄT
Das NaDiVeG weitet seit dem Geschäftsjahr
2017 die Berichtspflicht über nichtfinanzielle Informationen
(Umwelt und Soziales, Arbeitnehmerbe-
lange, Menschenrechte, Korruption,
Diversität) im Lagebericht aus. Die folgende
Tabelle gibt einen Überblick,
wo die NaDiVeG-Anforderungen
im
Bericht zu finden sind.
Anforderung NaDiVeG
Verweis Nichtfinanzielle Erklärung (Kapitel)
1 Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells
der Gesellschaft
Allgemeine Informationen ESRS 2: SBM-1, SBM-3
2/3/4/6 Beschreibung der von der Gesellschaft
verfolgten Konzepte (2),
Ergebnisse dieser Konzepte
(3) und angewandte Due-Diligence-Prozesse (4)
Allgemeine Informationen ESRS 2: GOV-4
Leistungsindikatoren Umweltbelange
(6)
Angaben nach Taxonomie-Verordnung;
Umweltinformationen: E1, E4
Sozial- und Arbeitnehmerbelange (inkl. Diversität)
(6)
Eigene Belegschaft: S1
Achtung der Menschenrechte (6)
Allgemeine Informationen:
ESRS 2; Eigene Beleg-
schaft: S1, Verbraucher und Endnutzer: S4, Unterneh-
mensführung:
G1
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
(6)
Unternehmensführung:
G1
5 Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich
negative Auswirkungen
auf diese Belange haben werden,
und die Handhabung dieser Risiken
durch den Konzern, und zwar
a) aus der eigenen Geschäftstätigkeit
b) aus Geschäftsbeziehungen, Erzeugnissen
oder Dienstleistungen (sofern relevant)
Allgemeine Informationen ESRS 2: SBM-3
59) Erläuterung, wie wesentliche Informationen zu Auswirkungen,
Risiken und Chancen ermittelt wurden, einschließlich
der Anwendung von
Schwellenwerten und/oder ESRS 1 Abschnitt 3.2-Kriterien
Das Verfahren zur Ermittlung der Wesentlichkeit sowie die Festlegung
und Anwendung der Schwellenwerte sind unter ESRS 2-IRO-1.53a-h
aus-
führlich beschrieben.
EU – TAXONOMIE 110
ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Herzstück des Aktionsplans der Europäischen Union (EU) zur Finanzierung
nachhaltigen Wachstums und ein wichtiges Instrument zur Erreichung
der Klimaneutralität in Europa bis 2050 ist die EU-Taxonomie. Sie schafft
ein einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige
Wirt-
schaftstätigkeiten und damit ein gemeinsames Verständnis
von Nachhaltigkeit in der EU. Ziel ist es, mehr Transparenz am
Markt zu schaffen und
eine Neuausrichtung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Investitionen
voranzubringen.
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiekonform, wenn sie
einen wesentlichen Beitrag („Substantial Contribution“, kurz: SC) zu
einem der
sechs Umweltziele leistet und keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt
(„Do No Significant Harm“, kurz: DNSH).
Die sechs Umweltziele sind:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen müssen
zusätzlich unter Einhaltung der Minimum Safeguards – ein Mindestschutz
im Bereich fundamentaler Arbeits-
und Menschenrechtsstandards – ausgeübt werden.
Der bedeutendste offenzulegende Leistungsindikator für Kreditinstitute
ist die Green Asset Ratio (GAR), welche das Verhältnis der taxonomiekon-
formen Vermögenswerte zu den erfassten Gesamtaktiva wiedergibt.
Für die Taxonomiekonformität ist zu prüfen, ob die zugrundeliegende
Wirt-
schaftstätigkeit den in der EU-Taxonomie definierten technischen Bewertungskriterien
entspricht.
Rechtsgrundlage
Die Verordnung (EU) 2020/852 (nachfolgend Taxonomie-Verordnung)
enthält unter anderem wesentliche Begriffsbestimmungen und
Verpflich-
tungen der berichterstattenden Unternehmen. Von besonderer Bedeutung
ist Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung, der die Berichterstattungs-
pflichten für Finanz-
und Nichtfinanzunternehmen festlegt. Die Delegierte Verordnung
(Del. VO) (EU) 2021/2178 präzisiert Angaben zu Inhalt und
Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen.
Am 13. Juni 2023 hat die EU-Kommission die Del. VO (EU) 2023/2485
und Del. VO (EU) 2023/2486 zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung
vorgelegt. Darin enthalten waren unter anderem Änderungen und
Erweiterungen der bestehenden Wirtschaftstätigkeiten, Definitionen
der tech-
nischen Bewertungskriterien der vier nicht klimabezogenen Umweltziele
sowie Anpassungen an den zu verwendenden Meldebögen.
In der dritten Bekanntmachung der EU-Kommission (C/2024/6691) vom
8. November 2024 werden Fragen zur Anwendung und Auslegung
be-
stimmter Rechtsvorschriften zur Taxonomie-Berichterstattung von
Finanzunternehmen thematisiert. Die Bekanntmachungen
dienen der Erläute-
rung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie bedeuten keine Ausweitung
der aufgrund dieser Rechtsvorschriften bestehenden Rechte und Pflich-
ten für die betroffenen Unternehmen und sollen diese lediglich bei
der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften unterstützen.
Am 26. Februar 2025 legte die Kommission ein Omnibus-Proposal vor,
um den Verwaltungsaufwand für berichtspflichtige Unternehmen
zu ver-
ringern und Berichtspflichten zu vereinfachen. Mit der Delegierten
Verordnung (EU) 2026/73, welche die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178
ändert, wurden die Offenlegungsanforderungen für Finanzunternehmen
gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung wesentlich angepasst.
Ziel
der Änderungen ist die Vereinfachung und Harmonisierung der Berichtsvorgaben,
insbesondere im Hinblick auf Tätigkeiten in den Sektoren Erd-
gas und Kernenergie (siehe Erwägungsgrund 13). Die Meldebögen im
bisherigen Anhang XII zu Gas und Kernenergie wurden komplett gestrichen,
die nunmehr relevanten KPIs fließen in den GAR Meldebogen 2 ein.
Weiters wurden mit der Del. VO (EU) 2026/73 die Berechnungsgrundlagen
der
Green Asset Ratio (GAR) für Finanzunternehmen angepasst. Gemäß
Artikel 1 Absatz 6 wurde Artikel 7 der Del. VO (EU) 2021/2178 so abgeändert,
dass bestimmte Positionen, wie Derivate, Zahlungsmittel, Interbankforderungen,
Firmenwerte und Rohstoffe, künftig auch aus dem Nenner
der
GAR ausgeschlossen werden. Ebenso sind Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die nicht unter die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach
Artikel 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, grundsätzlich nun
auch vom Nenner auszunehmen. Gleichzeitig dürfen im Zähler nur jene
Risikopositionen von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen berücksichtigt
werden, deren Verwendungszweck bekannt ist („use of proceeds
known”) oder die ihre Taxonomie-KPIs freiwillig offenlegen. Des Weiteren
werden Haushaltskredite ohne bekannten Verwendungszweck sowie
lokale Gebietskörperschaften aus der Berechnung der GAR ausgeschlossen.
Diese Anpassungen sollen die Kohärenz zwischen Zähler und Nenner
sicherstellen und verhindern, dass nicht berichtspflichtige Gegenparteien
die Aussagekraft der GAR verzerren. Bisher verzichtet die Hypo Vorarl-
berg auf die Berücksichtigung freiwillig offengelegter Quoten. Handelsbuch-KPI
und KPI für Gebühren und Provisionen wurden von 2026
auf
2028 für das Geschäftsjahr 2027 verschoben.
Umsetzung und Methodik
Von der Offenlegung umfasst sind gemäß Punkt 1.1.2. des Anhangs
V der Del. VO (EU) 2021/2178 die Rechnungslegungskategorien finanzielle
Vermögenswerte, einschließlich Krediten und Darlehen, Schuldverschreibungen,
Beteiligungen und wieder in Besitz genommene
Sicherheiten:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis bewertet werden
Beteiligungen an Tochterunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden,
und nicht zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen
Immobiliensicherheiten, die von der Hypo Vorarlberg durch Inbesitznahme
im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt wurden
Von der Offenlegung ausgenommen sind:
Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen
Emittenten (ausgenommen multilaterale Entwicklungsbanken)
Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung
nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder 29a der
Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind
kurzfristige Interbankenkredite
zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
Derivate
EU – TAXONOMIE 111
Die in der Offenlegung zu berücksichtigenden Gegenparteien beschränken
sich auf private Haushalte, öffentliche Stellen, Finanzunternehmen
sowie Nicht-Finanzunternehmen, die selbst der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung unterliegen.
Für die Bestimmung der berichtspflichtigen Gegenparteien wurden sowohl
interne als auch öffentlich verfügbare Informationen über folgende
Kriterien herangezogen:
das Unternehmen ist der Branche Bank/Versicherung zuordenbar
oder emittiert handelbare Wertpapiere an einem regulierten Markt in der
EU (Kriterium „Unternehmen öffentlichen Interesses“) und
das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter
(Kriterium „Mitarbeiterzahl“)
Taxonomieprüfung allgemeiner Geschäfte (Verwendung
der Erlöse unbekannt)
Für die Hypo Vorarlberg als Kreditinstitut basiert die Ermittlung der
wichtigsten offenzulegenden Kennzahlen grundsätzlich
auf den Informatio-
nen der Gegenpartei, da nicht die Aktivitäten des bankeigenen Betriebs,
sondern die finanzierten Wirtschaftstätigkeiten geprüft werden. Bei der
Kreditvergabe ohne bekannten Verwendungszweck werden zur
Bestimmung der Taxonomiekonformität die von der Gegenpartei berichteten
Key Performance Indicators (KPI) herangezogen.
Hinsichtlich der angewendeten Methoden und der Artikel der Offenlegung
bestehen noch immer Unterschiede zwischen den berichtenden Un-
ternehmen. So haben nicht alle Unternehmen die verpflichtenden
Meldebögen für die Offenlegung ihrer KPI verwendet, welche
eine Aufteilung
nach Beitrag zum Umweltziel ermöglichen. Die Quoten von Unternehmen,
die keine Aufteilung nach Umweltziel offengelegt haben, wurden
dem
ersten Umweltziel Klimaschutz zugeordnet. In den Fällen, in denen
keine Aufteilung nach umsatz- und Capital
Expenditure(CapEx)-basierten
Quoten vorgenommen wurde, sind die KPI gleichermaßen in die umsatz-
wie die CapEx-basierte Offenlegung eingeflossen. Nicht öffentlich
ver-
fügbare oder unrichtige KPI von Gegenparteien, welche zudem weder
aus den Vorjahren noch bilateral erhoben werden konnten, wurden gemäß
Frage 5 der dritten Bekanntmachung der EU-Kommission mit „0“ angesetzt.
Taxonomieprüfung von Geschäften mit bekanntem Verwendungszweck
Bei bekanntem Verwendungszweck wird geprüft, wie durch das
finanzierte Projekt eine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit finanziert
wird.
Die Beurteilung, ob diese Anforderung erfüllt ist, stützt sich grundsätzlich
auf die von der Gegenpartei vorgelegten Informationen über das
Pro-
jekt oder die Tätigkeiten, für die die Erlöse verwendet werden.
Zur Ermittlung der Taxonomiekonformität von Privatkundenfinanzierungen
wurde geprüft, ob die finanzierten Wirtschaftstätigkeiten die techni-
schen Bewertungskriterien der Abschnitte 6.5, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5,
7.6 oder 7.7 des Anhangs I beziehungsweise des Anhangs II der Del.
VO (EU)
2021/2139 der EU-Kommission oder der Abschnitte 3.1 und 3.2 des Anhangs
II der Del. VO (EU) 2023/2486 erfüllen.
Gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung ist die Einhaltung des sozialen
Mindestschutzes grundsätzlich „von einem eine Wirtschaftstätigkeit
ausübenden Unternehmen“ zu prüfen. Frage 37 der dritten Bekanntmachung
der EU-Kommission nimmt zwar Privatkunden und öffentliche Stel-
len davon aus, legt jedoch nahe, dass stattdessen die Unternehmen
zu prüfen wären, von denen diese Produkte oder Dienstleistungen beziehen.
Eine entsprechende gesetzliche Grundlage für diese Ausweitung findet
sich jedoch nicht. Auch die Del. VO (EU) 2021/2178 verweist für
Risikoposi-
tionen aus dem Mengengeschäft ausschließlich auf die technischen
Bewertungskriterien. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und
der fehlen-
den gesetzlichen Grundlage wurde für Privatkunden und öffentliche
Stellen keine Prüfung des sozialen Mindestschutzes vorgenommen.
Die detaillierten Anforderungen an Nachweise zur Erfüllung
der DNSH-Kriterien bei Privatkunden stellen häufig noch eine Herausforderung
dar.
Gemäß der dritten Bekanntmachung der EU-Kommission können Kreditinstitute
die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien von Ge-
schäften mit Privatkunden und öffentlichen Stellen über direkte Nachweise
des Kunden oder in Form von unabhängigen und
zuverlässigen Über-
prüfungen durch Dritte erbringen. Für diese Gegenparteien wird
die Klimarisikoanalyse nach Anlage A Anhang I der Del. VO (EU) 2021/2139
mit-
hilfe einer ESG-Software durchgeführt.
Befüllung der Meldebögen
Für die Angaben von Kreditinstituten, wie und in welchem Umfang die
Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden
sind,
die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind,
sind gemäß Artikel 4 Del. VO 2021/2178 die Meldebögen des Anhangs
VI
der Verordnung zu verwenden. Die Befüllung der Meldebögen
erfolgt in Mio.-Euro-Beträgen.
Im Meldebogen 2 der Del. VO (EU) 2026/73 müssen berichtspflichtige
Kreditinstitute nun ihre zehn größten taxonomierelevanten Sektoren
of-
fenlegen. Maßgeblich sind dabei die von der EU-Taxonomie erfassten
NACE-Sektoren auf vierstelliger Ebene, wobei die Zuordnung der NACE-
Codes ausgehend von der Haupttätigkeit der jeweiligen Gegenpartei
zu erfolgen hat.
Gemäß den in Anhang V der Del. VO (EU) 2021/2178 geforderten KPI
erfolgt in den Meldebögen 3 „GAR KPI-Bestand“ und 4 „GAR KPI-Zuflüsse“
eine Division auf Zeilenebene. So errechnet sich beispielsweise die
GAR für Kreditvergaben an Nicht-Finanzunternehmen aus dem Anteil der
Dar-
lehen und Kredite an Nicht-Finanzunternehmen, mit denen taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Vergleich zu
den
gesamten Darlehen und Krediten an Nicht-Finanzunternehmen.
Der Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte ergibt sich aus
den erfassten Vermögenswerten im Vergleich zu den Gesamtaktiva. Das
gilt
entsprechend für den Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
in Meldebogen 4.
Zur Befüllung des Meldebogens 4 „GAR KPI-Zuflüsse“ wurden die Bruttobuchwerte
der neu eingegangenen Forderungen herangezogen, die im
Jahr vor dem Offenlegungsstichtag entstanden sind, ohne Abzug der
Beträge von Kreditrückzahlungen oder Veräußerungen von Schuldti-
teln/Beteiligungsinstrumenten, die während des Jahres vor dem Offenlegungsstichtag
stattgefunden haben. Die Definition des Neugeschäfts
orientiert sich damit an den Vorgaben der Frage 65 der dritten Bekanntmachung
der EU-Kommission.
Die Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR zum Neugeschäft werden gemäß der Del. VO 2026/73 Anhang
VI im Meldebogen 1 für die GAR-Zuflüsse sowohl umsatz- als auch
CapEx-
basiert veröffentlicht.
Alle verwalteten Vermögenswerte (Assets under Management
= AuM) werden sowohl stichtagsbezogen als auch auf
Basis des jährlichen Neuge-
schäfts hinsichtlich ihrer Taxonomiekonformität im Meldebogen
5 „KPI außerbilanzielle Risikopositionen“ offengelegt. Da die verwendeten
ESG-
Daten des externen Datenanbieters nicht durchgängig eine Aufschlüsselung
der taxonomiekonformen Aktivitäten nach Umweltzielen ermögli-
chen, kann der Gesamtwert der Taxonomiekonformität von der Summe der
einzelnen Umweltziele abweichen.
In der diesjährigen Offenlegung werden auch erstmals Konformitätsquoten
für die restlichen vier nicht klimabezogenen Umweltziele berechnet.
Mit der Änderung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 wurde die verpflichtende
Offenlegung von Vergleichskennzahlen (T-1) in den
Meldebögen gemäß Del. VO 2021/2178 nicht mehr vorgesehen. Eine
explizite Verpflichtung zur Darstellung von Vorjahreskennzahlen besteht
somit für das Geschäftsjahr 2025 nicht mehr. Gleichwohl enthält die
Verordnung keine ausdrückliche Untersagung freiwilliger Vergleichsangaben.
EU – TAXONOMIE 112
Offenlegung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
(Siehe Meldebogen 0 – Überblick über die von Kreditinstituten nach
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI)
In % der erfassten Gesamtaktiva
Umsatzbasiert
CapEx-basiert
Haupt-KPI
Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)
3,84 %
4,28 %
Zusätzliche KPI
GAR (Zuflüsse)
13,63 %
15,45 %
Ergebnisse
Der angewendete Konsolidierungskreis entspricht dem aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreis gemäß Titel II Kapitel 2 Abschnitt 2 der
Verord-
nung (EU) 575/2013.
Der Anteil taxonomiekonformer Vermögenswerte an den
erfassten Gesamtaktiva (Green Asset Ratio) betrug zum Stichtag
31. Dezember 2025
3,84 % (umsatzbasiert) und 4,28 % (CapEx-basiert), das entspricht
einem finanziellen Volumen von EUR 175,18 Mio. (umsatzbasiert) und
EUR 195,40 Mio. (CapEx-basiert). Die taxonomiekonformen Vermögenswerte
setzen sich überwiegend aus durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite an private Haushalte zusammen. Ebenfalls enthalten sind taxonomiekonforme
Risikopositionen gegenüber Non-Financial-Reporting-
Directive(NFRD)-pflichtigen Finanz-
und Nicht-Finanzunternehmen, basierend auf den taxonomiekonformen
CapEx- und Umsatz-KPIs der Gegen-
parteien.
Der Anteil taxonomiefähiger Vermögenswerte belief sich zum Stichtag
auf 51,69 % (umsatzbasiert) und 52,49
% (CapEx-basiert) und umfasst
durch Wohnimmobilien besicherte Kredite, Gebäudesanierungskredite
und KFZ-Kredite an private Haushalte, taxonomiefähige Risikopositionen
gegenüber Städten und Gemeinden sowie NFRD-pflichtigen Finanz-
und Nicht-Finanzunternehmen. Die überwiegende Anzahl aller zu bewerten-
den Risikopositionen mit bekanntem Verwendungszweck konnte
einer Wirtschaftstätigkeit aus dem Sektor Baugewerbe und
Immobilien des
ersten Umweltziels Klimaschutz zugeordnet werden. Eine geringe
Anzahl Finanzierungen gegenüber öffentlichen Stellen entsprach den Tätigkei-
ten der Umweltziele drei bis sechs beziehungsweise den neuen Tätigkeiten
der beiden klimabezogenen Umweltziele.
Aufgrund der eingangs beschriebenen, regulatorischen Anpassung
der Berechnungsmethodik der GAR kam es im Geschäftsjahr 2025 zu einem
signifikanten Anstieg der ausgewiesenen Quoten, wodurch die Vergleichbarkeit
mit den Vorjahren eingeschränkt ist. Im Wesentlichen ist dieser
Effekt auf den Wegfall der Risikopositionen gegenüber Unternehmen
und Einrichtungen, die nicht der CSRD unterliegen, im Nenner
der GAR-KPI
zurückzuführen. Derivate, kurzfristige Interbankenkredite, Zahlungsmittel und
zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte sowie sonstige Vermö-
genswerte, die nicht mehr in die Berechnung der GAR einfließen, trugen
zusätzlich zur deutlichen Verbesserung der GAR bei.
GAR Geschäftsjahr 2024 neue Logik
GAR Geschäftsjahr 2024 alte Logik
Umsatzbasiert
2,02 %
0,66 %
CapEx-basiert
2,29 %
0,73 %
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 gab es keinen Bestand an wieder in
Besitz genommenen Immobiliensicherheiten in der Hypo Vorarlberg.
Angaben zu Aktivitäten im Nuklear- und Gassektor
Die EU-Kommission hat 2022 Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas als Übergangstätigkeiten in die
EU-Taxonomie
aufgenommen. Es wurden eigene Bewertungskriterien sowie separate
Anforderungen an die Berichterstattung für diese Tätigkeiten definiert.
Zur
Berechnung der KPI wurden die Umsatz-
und CapEx-KPI der relevanten Gegenparteien herangezogen.
Um die Datenqualität sicherzustellen,
wurden die Absolutwerte der Gegenparteien erfasst und die Quoten
auf dieser Basis eigenständig nachberechnet.
Gemäß Artikel 1 Absatz 20 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73
wurde Anhang XII der Verordnung (EU) 2021/2178 aufgehoben. Kreditinsti-
tute haben somit keine gesonderten Templates für Tätigkeiten in den
Sektoren Erdgas und Kernenergie mehr zu verwenden. Stattdessen erfolgt
die Offenlegung gemäß Anhang VI der Del. VO (EU) 2026/73 im Rahmen
des Meldebogens 2. Bisher wurden Finanzinstitute aus den Meldebögen
zu Aktivitäten im Nuklear-
und Gassektor ausgenommen. Dies wurde durch die Del. VO (EU)
2026/73 geändert, wonach nun Angaben von Fin-
anzinstituten zu Nuklear- und Gasaktivitäten in den Meldebogen
2 miteinzubeziehen sind.
Die Offenlegung erfolgt sowohl umsatz- als auch CapEx-basiert und
die Befüllung erfolgt in Mio.-Euro-Beträgen.
Angaben zum Handelsbuch
Die Hypo Vorarlberg unterhält lediglich ein kleines Handelsbuch gemäß
Capital Requirements Regulation (CRR – Verordnung (EU) 575/2013). Im
Handelsbuch sind per 31. Dezember 2025 Vermögenswerte in Höhe
von EUR 0,15 Mio. enthalten. Bei diesen Positionen handelt es sich um
einen
Investmentfonds in Abwicklung und kleinere Positionen (Stückgröße
kleiner 10) in MSCI-ETFs für den Spitzenausgleich von Fondssparern. Die
Vermögenswerte beim Fonds in Abwicklung sind Guthaben bei der
Hypo Vorarlberg als Depotbank des Fonds. Somit sind diese Bestände
nicht
von der Verordnung (EU) 2020/852 betroffen. Es gibt auch für die Zukunft
keine Pläne, Handelsaktivitäten in größerem Umfang aufzunehmen.
Nachhaltigkeitsstrategie
Die EU-Taxonomie spielt eine wichtige Rolle bei der Neuausrichtung
von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Investitionen. Sie trägt damit
insbe-
sondere zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels einer klimaneutralen
EU bis 2050 bei. Die Hypo Vorarlberg richtet ihre Aktivitäten deshalb
möglichst an den Kriterien der EU-Taxonomie aus und berücksichtigt
diese auch in der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie Hypo
Effekt (kurz:
Nachhaltigkeitsstrategie). Die Nachhaltigkeitsstrategie wird jährlich
aktualisiert und dabei auch die Einhaltung von Maßnahmen zur EU-Taxono-
mie geprüft. Es ist erklärtes Ziel, das Engagement in Bezug auf die gesteckten
Klimaziele zu festigen und dies – soweit möglich – in entsprechen-
den Offenlegungsquoten zu bestätigen. Investitionsentscheidungen
mit Überlegungen zu Umwelt-, Sozial-
und Governancethemen (= Positivkri-
terien) werden forciert. Die Hypo Vorarlberg wird neue Finanzprodukte
mit Nachhaltigkeitsaspekten entwickeln beziehungsweise bei bestehen-
den Produkten die Ergänzung von Nachhaltigkeitsaspekten prüfen
und sich bei der Ausrichtung an den Vorgaben der EU-Taxonomie orientieren.
Die Hypo Vorarlberg bietet Kreditprodukte an, welche dabei unterstützen
sollen, energiesparende Maßnahmen beziehungsweise Anschaffungen
umsetzen zu können. Kunden erhalten Vorteile durch vergünstigte
Konditionen. Ziel ist es, sich bei den Vergabekriterien in Form von Positivkrite-
rien an den Kriterien der Taxonomie auszurichten und damit zu
einer schrittweisen Steigerung taxonomiefähiger beziehungsweise -konformer
Vermögenswerte beizutragen. Auch bei der Mittelverwendung der
Hypo Vorarlberg Green Bonds hat das Thema EU-Taxonomie eine hohe
Rele-
vanz. Die Hypo Vorarlberg wird ihr Green Asset Portfolio in den nächsten
Jahren sukzessive an die Kriterien der EU-Taxonomie anpassen, mit
dem
Ziel, konform mit der EU-Taxonomie zu sein.
EU – TAXONOMIE 113
MELDEBÖGEN GEMÄß ANHANG VI DER DEL. VO (EU) 2021/2178 GEÄNDERT DURCH DIE DEL. VO (EU) 2026/73
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
Gesamtrisikoposition aus
taxonomiekonformen
Tätigkeiten in Mio. EUR
KPI (1)
(%)
KPI (2)
(%)
Erfassung (an den
Gesamtaktiva) (3)
(%)
nicht bewertete
Risikopositionen
(% der erfassten
Vermögenswerte) (4)
(%)
nicht bewertete
Risikopositionen
(% der erfassten
Vermögenswerte) (4)
(%)
umsatzbasiert
CapEx-basiert
umsatzbasiert
CapEx-basiert
umsatzbasiert
CapEx-basiert
Haupt-KPI
Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)
175,18
195,40
3,84 %
4,28 %
29,68 %
N/A
N/A
Gesamtrisikoposition aus
taxonomiekonformen
Tätigkeiten in Mio. EUR
KPI (1)
(%)
KPI (2)
(%)
Erfassung (an den
Gesamtaktiva) (3)
(%)
nicht bewertete
Risikopositionen
(% der erfassten
Vermögenswerte) (4)
(%)
nicht bewertete
Risikopositionen
(% der erfassten
Vermögenswerte) (4)
(%)
umsatzbasiert
CapEx-basiert
umsatzbasiert
CapEx-basiert
umsatzbasiert
CapEx-basiert
Zusätzliche KPI
GAR (Zuflüsse)
51,32
58,19
13,63 %
15,45 %
12,30 %
N/A
N/A
Handelsbuch
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
Finanzgarantien
0,00
0,00
0,00 %
0,00 %
0,01 %
N/A
N/A
Verwaltete Vermögenswerte
12,42
19,78
5,96 %
9,50 %
1,35 %
N/A
N/A
Gebühren- und Provisionserträge (5)
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
(1) Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.
(2) Auf Grundlage des CapEx-KPI der Gegenpartei.
(3) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken.
(4) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
(5) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen
als Kreditvergabe und AuM.
EU – TAXONOMIE 114
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Bestand, umsatzbasiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Bestand
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon
Risikoposi-
tionen aus der
Finanzierung
von Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risiko-
positionen, die
von der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
4.565,24
2.359,64
175,18
171,27
0,07
0,00
3,21
0,62
0,00
82,84
1,66
47,19
N/A
N/A
N/A
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
Berechnung anrechenbar sind
4.565,24
2.359,64
175,18
171,27
0,07
0,00
3,21
0,62
0,00
82,84
1,66
47,19
N/A
N/A
N/A
N/A
3
Finanzunternehmen
1.995,61
410,34
41,13
39,74
0,07
0,00
1,32
0,00
0,00
0,00
1,62
2,09
N/A
N/A
N/A
N/A
4
Darlehen und Kredite
318,23
21,44
0,67
0,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,04
0,09
N/A
N/A
N/A
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
1.668,15
385,40
40,51
39,00
0,07
0,00
1,32
0,11
0,00
0,00
1,58
2,00
N/A
N/A
N/A
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
9,23
3,50
0,07
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
641,00
152,81
51,21
48,70
0,00
0,00
1,89
0,62
0,00
0,00
0,04
44,86
N/A
N/A
N/A
8
Darlehen und Kredite
487,48
108,41
25,06
22,62
0,00
0,00
1,89
0,55
0,00
0,00
0,04
21,00
N/A
N/A
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
153,52
44,40
26,15
26,08
0,00
0,00
0,00
0,07
0,00
0,00
0,00
23,86
N/A
N/A
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
11
Private Haushalte
1.683,15
1.668,10
82,84
82,84
0,00
0,00
82,84
0,00
0,24
N/A
N/A
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1.538,71
1.532,72
75,35
75,35
0,00
0,00
75,35
0,00
0,20
N/A
N/A
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
126,53
125,52
2,32
2,32
0,00
0,00
2,32
0,00
0,14
N/A
N/A
N/A
14
davon Kfz-Kredite
1,18
1,18
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
245,48
128,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
0,51
0,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
244,97
127,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (3)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
4.565,24
N/A
N/A
N/A
N/A
21
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
10.815,18
22
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
1.022,69
23
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
239,04
24
Handelsbuch
0,15
25
Unternehmen und Einrichtungen, die nicht der CSRD unterliegen
7.819,53
26
KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
5.965,38
27
Darlehen und Kredite
5.960,41
28
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
0,00
29
davon Gebäudesanierungskredite
43,15
EU – TAXONOMIE 115
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Bestand
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon
Risikoposi-
tionen aus der
Finanzierung
von Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risiko-
positionen, die
von der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
30
Schuldverschreibungen
0,00
31
Eigenkapitalinstrumente
4,97
32
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
1.854,15
33
Darlehen und Kredite
1.389,48
34
Schuldverschreibungen
459,17
35
Eigenkapitalinstrumente
5,49
36
Derivate
471,69
37
Kurzfristige Interbankenkredite
18,29
38
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
21,93
39
Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert,
Waren usw.)
1.221,86
40
Vermögenswerte insgesamt
15.380,41
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen,
die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften
41
Finanzgarantien
1,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
42
Verwaltete Vermögenswerte
208,26
74,39
12,42
8,39
0,06
0,03
0,52
0,13
0,00
0,00
0,50
5,62
N/A
N/A
N/A
N/A
43
davon Schuldverschreibungen
128,53
42,00
6,84
3,92
0,05
0,03
0,17
0,06
0,00
0,00
0,25
2,29
N/A
N/A
N/A
N/A
44
davon Eigenkapitalinstrumente
79,72
32,39
5,58
4,47
0,01
0,00
0,35
0,06
0,00
0,00
0,24
3,32
N/A
N/A
N/A
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a dieser Verordnung.
(3) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 116
1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Bestand, CapEx-basiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Bestand
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon
Risikoposi-
tionen aus der
Finanzierung
von Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risiko-
positionen, die
von der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
4.565,24
2.396,23
195,40
194,59
0,09
0,01
0,16
0,56
0,00
82,84
6,16
66,69
N/A
N/A
N/A
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
Berechnung anrechenbar sind
4.565,24
2.396,23
195,40
194,59
0,09
0,01
0,16
0,56
0,00
82,84
6,16
66,69
N/A
N/A
N/A
N/A
3
Finanzunternehmen
1.995,61
413,63
43,67
43,56
0,09
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
1,80
3,84
N/A
N/A
N/A
N/A
4
Darlehen und Kredite
318,23
20,89
0,72
0,71
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,03
0,15
N/A
N/A
N/A
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
1.668,15
389,25
42,88
42,78
0,08
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
1,77
3,68
N/A
N/A
N/A
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
9,23
3,50
0,07
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
641,00
186,11
68,90
68,19
0,00
0,00
0,16
0,56
0,00
0,00
4,36
62,62
N/A
N/A
N/A
8
Darlehen und Kredite
487,48
135,35
37,21
36,53
0,00
0,00
0,16
0,52
0,00
0,00
4,36
31,77
N/A
N/A
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
153,52
50,75
31,69
31,65
0,00
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
30,85
N/A
N/A
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
11
Private Haushalte
1.683,15
1.668,10
82,84
82,84
0,00
0,00
82,84
0,00
0,24
N/A
N/A
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1.538,71
1.532,72
75,35
75,35
0,00
0,00
75,35
0,00
0,20
N/A
N/A
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
126,53
125,52
2,32
2,32
0,00
0,00
2,32
0,00
0,14
N/A
N/A
N/A
14
davon Kfz-Kredite
1,18
1,18
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
245,48
128,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
0,51
0,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
244,97
127,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (3)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
4.565,24
N/A
N/A
N/A
N/A
21
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
10.815,18
22
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
1.022,69
23
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
239,04
24
Handelsbuch
0,15
25
Unternehmen und Einrichtungen, die nicht der CSRD unterliegen
7.819,53
26
KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
5.965,38
27
Darlehen und Kredite
5.960,41
28
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
0,00
29
davon Gebäudesanierungskredite
43,15
EU – TAXONOMIE 117
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Bestand
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon
Risikoposi-
tionen aus der
Finanzierung
von Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risiko-
positionen, die
von der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
30
Schuldverschreibungen
0,00
31
Eigenkapitalinstrumente
4,97
32
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
1.854,15
33
Darlehen und Kredite
1.389,48
34
Schuldverschreibungen
459,17
35
Eigenkapitalinstrumente
5,49
36
Derivate
471,69
37
Kurzfristige Interbankenkredite
18,29
38
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
21,93
39
Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert,
Waren usw.)
1.221,86
40
Vermögenswerte insgesamt
15.380,41
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen,
die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften
41
Finanzgarantien
1,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
42
Verwaltete Vermögenswerte
208,26
84,56
19,78
14,90
0,04
0,05
0,28
0,15
0,00
0,00
0,85
8,68
N/A
N/A
N/A
N/A
43
davon Schuldverschreibungen
128,53
48,55
10,64
7,07
0,03
0,05
0,12
0,09
0,00
0,00
0,39
4,13
N/A
N/A
N/A
N/A
44
davon Eigenkapitalinstrumente
79,72
36,01
9,14
7,83
0,01
0,00
0,17
0,06
0,00
0,00
0,46
4,55
N/A
N/A
N/A
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a dieser Verordnung.
(3) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 118
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Zuflüsse, umsatzbasiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Zuflüsse
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon
Risikoposi-
tionen aus der
Finanzierung
von Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risikopositio-
nen, die von
der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
376,67
240,75
51,32
51,04
0,00
0,00
0,28
0,00
0,00
44,48
0,04
6,91
N/A
N/A
N/A
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
Berechnung anrechenbar sind
376,67
240,75
51,32
51,04
0,00
0,00
0,28
0,00
0,00
44,48
0,04
6,91
N/A
N/A
N/A
N/A
3
Finanzunternehmen
5,30
0,97
0,02
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
N/A
N/A
N/A
N/A
4
Darlehen und Kredite
5,30
0,97
0,02
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
N/A
N/A
N/A
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
156,48
41,79
6,83
6,54
0,00
0,00
0,28
0,00
0,00
0,00
0,04
6,75
N/A
N/A
N/A
8
Darlehen und Kredite
156,48
41,79
6,83
6,54
0,00
0,00
0,28
0,00
0,00
0,00
0,04
6,75
N/A
N/A
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
11
Private Haushalte
181,64
178,48
44,48
44,48
0,00
0,00
44,48
0,00
0,15
N/A
N/A
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
151,37
148,34
35,19
35,19
0,00
0,00
35,19
0,00
0,15
N/A
N/A
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
20,63
20,52
1,93
1,93
0,00
0,00
1,93
0,00
0,10
N/A
N/A
N/A
14
davon Kfz-Kredite
0,07
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
33,26
19,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
33,26
19,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (3)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
376,67
N/A
N/A
N/A
N/A
21
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
2.686,23
22
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
322,33
23
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
0,00
24
Handelsbuch
0,00
25
Unternehmen und Einrichtungen, die nicht der CSRD unterliegen
1.863,60
26
KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
1.614,30
27
Darlehen und Kredite
1.614,30
28
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
0,00
29
davon Gebäudesanierungskredite
1,10
EU – TAXONOMIE 119
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Zuflüsse
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon Risikop-
ositio- nen aus
der Finanzier-
ung von
Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risikopositio-
nen, die von
der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
30
Schuldverschreibungen
0,00
31
Eigenkapitalinstrumente
0,00
32
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
249,30
33
Darlehen und Kredite
249,30
34
Schuldverschreibungen
0,00
35
Eigenkapitalinstrumente
0,00
36
Derivate
0,00
37
Kurzfristige Interbankenkredite
0,00
38
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
0,00
39
Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert,
Waren usw.)
500,30
40
Vermögenswerte insgesamt
3.062,90
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen,
die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften
41
Finanzgarantien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
42
Verwaltete Vermögenswerte
124,34
45,44
8,10
5,72
0,04
0,03
0,44
0,11
0,00
0,00
0,29
3,89
N/A
N/A
N/A
N/A
43
davon Schuldverschreibungen
90,13
30,27
5,12
3,19
0,03
0,03
0,14
0,11
0,00
0,00
0,26
1,69
N/A
N/A
N/A
N/A
44
davon Eigenkapitalinstrumente
34,21
15,17
2,98
2,54
0,01
0,00
0,30
0,00
0,00
0,00
0,04
2,19
N/A
N/A
N/A
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a dieser Verordnung.
(3) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 120
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Zuflüsse, CapEx-basiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Zuflüsse
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon
Risikoposi-
tionen aus der
Finanzierung
von Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risiko-
positionen, die
von der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
376,67
237,76
58,19
58,06
0,00
0,00
0,13
0,00
0,00
44,48
4,27
9,25
N/A
N/A
N/A
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
Berechnung anrechenbar sind
376,67
237,76
58,19
58,06
0,00
0,00
0,13
0,00
0,00
44,48
4,27
9,25
N/A
N/A
N/A
N/A
3
Finanzunternehmen
5,30
0,99
0,03
0,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
N/A
N/A
N/A
N/A
4
Darlehen und Kredite
5,30
0,99
0,03
0,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
N/A
N/A
N/A
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
156,48
38,79
13,68
13,55
0,00
0,00
0,13
0,00
0,00
0,00
4,27
9,09
N/A
N/A
N/A
8
Darlehen und Kredite
156,48
38,79
13,68
13,55
0,00
0,00
0,13
0,00
0,00
0,00
4,27
9,09
N/A
N/A
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
11
Private Haushalte
181,64
178,48
44,48
44,48
0,00
0,00
44,48
0,00
0,15
N/A
N/A
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
151,37
148,34
35,19
35,19
0,00
0,00
35,19
0,00
0,15
N/A
N/A
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
20,63
20,52
1,93
1,93
0,00
0,00
1,93
0,00
0,10
N/A
N/A
N/A
14
davon Kfz-Kredite
0,07
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
33,26
19,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
33,26
19,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (3)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
376,67
N/A
N/A
N/A
N/A
21
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
2.686,23
22
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
322,33
23
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
0,00
24
Handelsbuch
0,00
25
Unternehmen und Einrichtungen, die nicht der CSRD unterliegen
1.863,60
26
KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
1.614,30
27
Darlehen und Kredite
1.614,30
EU – TAXONOMIE 121
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
Zuflüsse
Mio. EUR
Gesamt
[brutto]-
buchwert
davon
taxonomie-
fähig
davon
taxonomie-
konform
Nicht
bewertete
Risiko-
positionen
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
davon aus der
Finanzierung
nicht
wesentlicher
Tätigkeiten
von
Gegen-
parteien (1)
davon
Risikoposi-
tionen aus der
Finanzierung
von Gegen-
parteien, die
nach Artikel 7
Absatz 9
Bericht erstat-
ten
davon nicht
bewertete
Risiko-
positionen, die
von der
meldenden
Stelle als nicht
wesentlich
angesehen
werden (2)
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung
an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen
(WTR)
Kreislauf-
wirtschaft
(CE)
Verschmut-
zung (PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(BIO)
30
Schuldverschreibungen
0,00
31
Eigenkapitalinstrumente
0,00
32
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht den
Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
249,30
33
Darlehen und Kredite
249,30
34
Schuldverschreibungen
0,00
35
Eigenkapitalinstrumente
0,00
36
Derivate
0,00
37
Kurzfristige Interbankenkredite
0,00
38
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
0,00
39
Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert,
Waren usw.)
500,30
40
Vermögenswerte insgesamt
3.062,90
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen,
die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften
41
Finanzgarantien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
N/A
42
Verwaltete Vermögenswerte
124,34
52,63
12,16
9,44
0,02
0,05
0,22
0,13
0,00
0,00
0,60
5,49
N/A
N/A
N/A
N/A
43
davon Schuldverschreibungen
90,13
35,73
7,50
5,20
0,02
0,05
0,08
0,13
0,00
0,00
0,47
2,91
N/A
N/A
N/A
N/A
44
davon Eigenkapitalinstrumente
34,21
16,90
4,66
4,24
0,00
0,00
0,14
0,00
0,00
0,00
0,13
2,59
N/A
N/A
N/A
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a dieser Verordnung.
(3) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 122
2. GAR-Sektorinformationen (umsatzbasiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-
Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. EUR
Gesamt[brutto]
buchwert
davon
taxonomiefähig
davon
taxonomie-
konform
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und
Meeresres-
sourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft
(CE)
Verschmutzung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
6419 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)
1575,49
364,87
36,99
36,92
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
2
7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
334,22
38,91
6,50
4,39
0,00
0,00
1,56
0,55
0,00
3
6499 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a. n. g.
216,42
15,79
3,80
2,12
0,00
0,25
1,32
0,11
0,00
4
6492 Spezialkreditinstitute
90,67
6,54
0,44
0,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
6432 Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten
41,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
4910 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
27,64
21,72
14,99
14,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
6420 Beteiligungsgesellschaften
26,49
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
6820 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
22,45
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
5221 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
21,44
16,40
13,62
13,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
8610 Krankenhäuser
20,97
2,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie (1)
1020,25
0,36
0,32
12
Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe (2)
1129,79
0,41
0,01
13
davon nicht bewertete Risikopositionen (3)
N/A
(1) Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139.
(2) Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139.
(3) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 123
2. GAR-Sektorinformation (CapEx-basiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE (Code und Bezeichnung)
Mio. EUR
Gesamt[brutto]
buchwert
davon
taxonomiefähig
davon
taxonomie-
konform
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und
Meeresres-
sourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft
(CE)
Verschmutzung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
6419 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)
1575,49
388,70
39,71
39,61
0,08
0,01
0,00
0,00
0,00
2
7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
334,22
47,68
11,88
11,36
0,00
0,00
0,00
0,52
0,00
3
6499 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a. n. g.
216,42
14,92
3,15
3,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
6492 Spezialkreditinstitute
90,67
6,65
0,54
0,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
6432 Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten
41,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
4910 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
27,64
25,75
17,57
17,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
6420 Beteiligungsgesellschaften
26,49
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
6820 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
22,45
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
5221 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
21,44
19,79
16,30
16,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
8610 Krankenhäuser
20,97
5,61
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie (1)
952,84
0,31
0,31
12
Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe (2)
1026,28
0,29
0,01
13
davon nicht bewertete Risikopositionen (3)
N/A
(1) Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139.
(2) Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139.
(3) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 124
3. GAR-KPI Bestand (umsatzbasiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im
Nenner)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Taxonomiekon-
former Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft (CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
51,69 %
3,84 %
3,75 %
0,00 %
0,00 %
0,07 %
0,01 %
0,00 %
1,81 %
0,04 %
1,03 %
7,42 %
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die
GAR-
Berechnung anrechenbar sind
51,69 %
3,84 %
3,75 %
0,00 %
0,00 %
0,07 %
0,01 %
0,00 %
1,81 %
0,04 %
1,03 %
7,42 %
N/A
3
Finanzunternehmen
20,56 %
2,06 %
1,99 %
0,00 %
0,00 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,10 %
10,02 %
N/A
4
Darlehen und Kredite
6,74 %
0,21 %
0,21 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,03 %
3,11 %
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
23,10 %
2,43 %
2,34 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,09 %
0,12 %
10,51 %
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
37,94 %
0,73 %
0,73 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
1,92 %
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
23,84 %
7,99 %
7,60 %
0,00 %
0,00 %
0,29 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
7,00 %
33,51 %
N/A
8
Darlehen und Kredite
22,24 %
5,14 %
4,64 %
0,00 %
0,00 %
0,39 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
4,31 %
23,12 %
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
28,92 %
17,03 %
16,99 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15,54 %
58,89 %
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
11
Private Haushalte
99,11 %
4,92 %
4,92 %
0,00 %
0,00 %
4,92 %
0,00 %
0,01 %
4,97 %
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,61 %
4,90 %
4,90 %
0,00 %
0,00 %
4,90 %
0,00 %
0,01 %
4,92 %
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
99,20 %
1,83 %
1,83 %
0,00 %
0,00 %
1,83 %
0,00 %
0,11 %
1,85 %
N/A
14
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
52,30 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
52,21 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (2)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
51,69 %
3,84 %
3,75 %
0,00 %
0,00 %
0,07 %
0,01 %
0,00 %
1,81 %
0,04 %
1,03 %
7,42 %
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 125
3. GAR-KPI Bestand (CapEx-basiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im
Nenner)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Taxonomiekon-
former Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft (CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
52,49 %
4,28 %
4,26 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
1,81 %
0,13 %
1,46 %
8,15 %
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die
GAR-
Berechnung anrechenbar sind
52,49 %
4,28 %
4,26 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
1,81 %
0,13 %
1,46 %
8,15 %
N/A
3
Finanzunternehmen
20,73 %
2,19 %
2,18 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,09 %
0,19 %
10,56 %
N/A
4
Darlehen und Kredite
6,56 %
0,23 %
0,22 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,05 %
3,44 %
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
23,33 %
2,57 %
2,56 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
0,22 %
11,02 %
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
37,93 %
0,73 %
0,73 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
1,94 %
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
29,03 %
10,75 %
10,64 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
0,09 %
0,00 %
0,00 %
0,68 %
9,77 %
37,02 %
N/A
8
Darlehen und Kredite
27,77 %
7,63 %
7,49 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,89 %
6,52 %
27,49 %
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
33,06 %
20,64 %
20,62 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20,10 %
62,44 %
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
11
Private Haushalte
99,11 %
4,92 %
4,92 %
0,00 %
0,00 %
4,92 %
0,00 %
0,01 %
4,97 %
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,61 %
4,90 %
4,90 %
0,00 %
0,00 %
4,90 %
0,00 %
0,01 %
4,92 %
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
99,20 %
1,83 %
1,83 %
0,00 %
0,00 %
1,83 %
0,00 %
0,11 %
1,85 %
N/A
14
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
52,30 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
52,21 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (2)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
52,49 %
4,28 %
4,26 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
1,81 %
0,13 %
1,46 %
8,15 %
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 126
4. GAR-KPI Zuflüsse (umsatzbasiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im
Nenner)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Taxonomie-kon-
former Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft (CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
63,91 %
13,63 %
13,55 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,00 %
0,00 %
11,81 %
0,01 %
1,83 %
21,32 %
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die
GAR-
Berechnung anrechenbar sind
63,91 %
13,63 %
13,55 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,00 %
0,00 %
11,81 %
0,01 %
1,83 %
21,32 %
N/A
3
Finanzunternehmen
18,36 %
0,35 %
0,34 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,07 %
0,14 %
1,88 %
N/A
4
Darlehen und Kredite
18,36 %
0,35 %
0,34 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,07 %
0,14 %
1,88 %
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
26,70 %
4,36 %
4,18 %
0,00 %
0,00 %
0,18 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
4,31 %
16,34 %
N/A
8
Darlehen und Kredite
26,70 %
4,36 %
4,18 %
0,00 %
0,00 %
0,18 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
4,31 %
16,34 %
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
11
Private Haushalte
98,26 %
24,49 %
24,49 %
0,00 %
0,00 %
24,49 %
0,00 %
0,08 %
24,92 %
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
97,99 %
23,24 %
23,24 %
0,00 %
0,00 %
23,24 %
0,00 %
0,10 %
23,72 %
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
99,45 %
9,35 %
9,35 %
0,00 %
0,00 %
9,35 %
0,00 %
0,46 %
9,40 %
N/A
14
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
58,67 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
58,67 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (2)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
63,91 %
13,63 %
13,55 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,00 %
0,00 %
11,81 %
0,01 %
1,83 %
21,32 %
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 127
4. GAR-KPI Zuflüsse (CapEx-basiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im
Nenner)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Taxonomiekon-
former Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel
(CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft(CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
63,12 %
15,45 %
15,41 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
11,81 %
1,13 %
2,46 %
24,47 %
N/A
2
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die
GAR-
Berechnung anrechenbar sind
63,12 %
15,45 %
15,41 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
11,81 %
1,13 %
2,46 %
24,47 %
N/A
3
Finanzunternehmen
18,63 %
0,58 %
0,55 %
0,02 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,09 %
0,22 %
3,10 %
N/A
4
Darlehen und Kredite
18,63 %
0,58 %
0,55 %
0,02 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,09 %
0,22 %
3,10 %
N/A
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
7
Nicht-Finanzunternehmen
24,79 %
8,74 %
8,66 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,73 %
5,81 %
35,27 %
N/A
8
Darlehen und Kredite
24,79 %
8,74 %
8,66 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,73 %
5,81 %
35,27 %
N/A
9
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
10
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
11
Private Haushalte
98,26 %
24,49 %
24,49 %
0,00 %
0,00 %
24,49 %
0,00 %
0,08 %
24,92 %
N/A
12
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
97,99 %
23,24 %
23,24 %
0,00 %
0,00 %
23,24 %
0,00 %
0,10 %
23,72 %
N/A
13
davon Gebäudesanierungskredite
99,45 %
9,35 %
9,35 %
0,00 %
0,00 %
9,35 %
0,00 %
0,46 %
9,40 %
N/A
14
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
15
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
58,67 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
16
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
17
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
58,67 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
18
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
und
Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
19
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (2)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
GAR-Vermögenswerte insgesamt
63,12 %
15,45 %
15,41 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
11,81 %
1,13 %
2,46 %
24,47 %
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 128
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand, umsatzbasiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
% (im Vergleich zu den entsprechenden gesamten außerbilanziellen
Vermögenswerten)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft (CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
Finanzgarantien (FinGuar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
2
Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
35,72 %
5,96 %
4,03 %
0,03 %
0,02 %
0,25 %
0,06 %
0,00 %
0,00 %
0,24 %
2,70 %
N/A
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand, CapEx-basiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
% (im Vergleich zu den entsprechenden gesamten außerbilanziellen
Vermögenswerten)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft (CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
Finanzgarantien (FinGuar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
2
Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
40,60 %
9,50 %
7,15 %
0,02 %
0,03 %
0,14 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
0,41 %
4,17 %
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
EU – TAXONOMIE 129
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zufluss, umsatzbasiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
% (im Vergleich zu den entsprechenden gesamten außerbilanziellen
Vermögenswerten)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft (CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
Finanzgarantien (FinGuar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
2
Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
36,54 %
6,51 %
4,60 %
0,03 %
0,03 %
0,35 %
0,09 %
0,00 %
0,00 %
0,24 %
3,13 %
N/A
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zufluss, CapEx-basiert)
Offenlegungsstichtag 31.12.2025
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
% (im Vergleich zu den entsprechenden gesamten außerbilanziellen
Vermögenswerten)
Taxonomiefähig
Taxonomie-
konform
Nicht bewertete
Risiko-
positionen
(1)
Aufschlüsselung nach Umweltziel
davon
Verwendung
der Erlöse
davon
Übergangs-
tätigkeiten
davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Wasser-
und Meeres-
ressourcen (WTR)
Kreislauf-
wirtschaft (CE)
Verschmut-
zung
(PPC)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme (BIO)
1
Finanzgarantien (FinGuar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
2
Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
42,33 %
9,78 %
7,59 %
0,02 %
0,04 %
0,18 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,48 %
4,42 %
N/A
(1) Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
E1 – KLIMAWANDEL 130
ESRS E1: KLIMAWANDEL
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT E1-1 – ÜBERGANGSPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZ
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
17) Planung und Offenlegung eines Übergangsplans
Mit der umfassenden Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie
hat sich der Konzern im Jahr 2024 verpflichtet, die Berechnung der finanzierten
Emissionen umfassend weiterzuentwickeln (siehe E1-IRO1-20a, ESRS
2-BP-2.10-13). Mit dem Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting
Finan-
cials (PCAF) und der Berechnung der finanzierten Emissionen gemäß
dieser Methode unterstreicht die Hypo Vorarlberg dieses Bestreben.
Sie
handelt damit auch nach den Vorgaben der PCAF, die vor der Festlegung
eines Übergangsplanes zunächst die Berechnung und Offenlegung
der
finanzierten Emissionen vorschlägt.
Die Berechnung der finanzierten Emissionen gemäß dem PCAF-Standard
(2022) wurde im Jahr 2025 erneut durchgeführt. Dies ist der Ausgangs-
punkt für die Entwicklung eines Klimatransitionsplanes, weil sie unter
Berücksichtigung vorgegebener wissenschaftlich basierter Pfade eine kurz-,
mittel- und langfristige Risikoeinschätzung erlauben.
Die Bank hat sich im Berichtszeitraum 2025 intensiv mit dem Themenkomplex
Transitionsplanung beschäftigt und dabei prioritär das
Kreditport-
folio im Bereich der Immobilienfinanzierungen behandelt. Ziel ist es,
diese an einen Dekarbonisierungspfad heranzuführen. Als regulatorische
Grundlage dienten der Artikel 76 Absatz 2 CRD VI (Capital Requirements
Directive VI) sowie die relevanten Kapitel der European Banking Autho-
rity(EBA)-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken sowie der Leitfaden
der Finanzmarktaufsicht (FMA) zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisi-
ken.
Die projekthafte Erarbeitung der darin genannten Inhalte ist in folgende
Teilbereiche aufgeteilt:
Strategische Ziele und Roadmap
Ziele und Metriken
Governance
Strategie und Implementierung
Engagementstrategie
Portfolioabgrenzung
Gegenstand der Analyse ist zunächst das Immobilien-Kreditportfolio
der Bank. Die Betrachtung erfolgt auf Einzelobjektebene und unterscheidet
zwei Perspektiven:
Finanzierte Immobilien zur Steuerung des Klima-Impacts
Immobilien als Kreditsicherheiten zur Analyse transitorischer Risiken
Ermittlung finanzierter Emissionen
Die Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen erfolgt gemäß
dem Standard der PCAF (im Detail siehe E1-6). Für jede Immobilie wer-
den Emissionsdaten sowie ein Attributionsfaktor entsprechend
dem Finanzierungsanteil der Bank berücksichtigt. Die so ermittelten finanzierten
Emissionen werden unter anderem nach Gebäudetypen aggregiert. Wo
Daten nicht vollumfänglich vorhanden sind (zum Beispiel Nutzfläche),
finden Interpolationen statt, welche separat dokumentiert und erläutert
werden.
Klimaziele und Dekarbonisierungspfade
Auf Basis der berechneten Emissionsintensitäten werden Klimazielpfade
definiert. Die Zielsetzung orientiert sich an wissenschaftsbasierten
Klima-
zielen gemäß der Sciene Based Targets Initiative (SBTi) sowie an den
Carbon Risk Real Estate Monitor(CRREM)-Dekarbonisierungspfaden.
Zur Beurteilung der zukünftigen Entwicklung des Immobilien-Kreditportfolios
wurden mehrere Klimaszenarien analysiert. Diese berücksichtigen
unterschiedliche Annahmen zur Marktentwicklung und klimapolitischen
Rahmenbedingungen (WEM = with existing measures; WAM = with addi-
tional measures). Ergänzend werden bankinterne Steuerungsannahmen
einbezogen.
Auf dieser Grundlage wird der Beitrag von Marktentwicklun-
gen und bankeigenen Maßnahmen zur Zielerreichung ermittelt und
verbleibende Abweichungen identifiziert.
Analyse transitorischer Risiken
Für das Sicherheitenportfolio werden transitorische Risiken auf
Einzelobjektebene analysiert. Die projizierte Emissionsintensitätsentwicklung
wird
den definierten Klimazielpfaden gegenübergestellt. Hieraus werden
potenzielle Stranding-Zeitpunkte, der erforderliche Sanierungsumfang
sowie
objektspezifische Sanierungskosten abgeleitet.
Nutzung und Weiterentwicklung
Die Ergebnisse der Klimatransitionsplanung unterstützen die Weiterentwicklung
der Portfoliosteuerung und zahlen damit unmittelbar auf die
Vorgaben zur Risikominimierung im Sinne der Klimatransitionsplanung
ein. Es ist die Erwartung, dass relevante Kennzahlen definiert, regelmäßig
überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Governance, Strategie und Implementierung
Die Verantwortlichkeiten für die Ausarbeitung, Validierung, Durchführung
und Überwachung der Pläne wurden intern definiert und festgehalten.
Für die Genehmigung und Beaufsichtigung der Pläne ist das Leitungsorgan
verantwortlich. Die Entwicklung und Implementierung wurde zudem
strategisch verankert und soll auch zukünftig im Planungsprozess Berücksichtigung
finden. Die relevanten Stakeholder werden regelmäßig
über
die aktuellen Entwicklungen informiert, sodass diese im Falle von
Abweichungen über Abhilfemaßnahmen entscheiden können.
E1 – KLIMAWANDEL 131
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMEN-
SPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
18) Erläuterung wesentlicher klimabezogener Risiken
Die Hypo Vorarlberg hat im Bereich Klimawandel sowohl physische Risiken
als auch Übergangsrisiken (= Transitionsrisiken) identifiziert. Diese
stellen sich wie folgt dar:
Physische Risiken
Risikofaktoren
Wesentlichkeit
Erläuterung
Dürren/extreme Hitze
x
Langfristig potenziell bedeutsames Thema
Überschwemmungen
x
In den Marktgebieten finden Hochwasserereignisse
statt. Es bestehen regional gewisse Klumpenri-
siken nach HQ100.
Verlust der Biodiversität/
Änderung der Landnutzung
Potenziell bedeutsames Thema, kurz-
und mittelfristig wird kein wesentliches finanzielles
Risiko
für die Bank gesehen. Langfristig sind die Entwicklungen
unklar.
(Trink-)Wasserknappheit
Vorgehensweise analog zu Temperaturanstieg
Lawinenabgänge
Das Lawinenrisiko ist zwar laut Risikoinventur
nicht wesentlich, kann aber über die gleiche
Lösung
ermittelt werden wie das Überschwemmungsrisiko.
Zudem bestehen geografische Überschneidun-
gen zum Überschwemmungsrisiko.
Temperaturanstieg
x
Die hohen Temperaturen der vergangenen
Jahre zeigten unerwartete Auswirkungen
auf die Wirt-
schaft (zum Beispiel Beeinträchtigungen
der Lieferkette).
Langfristig mögliches strategisches
Ri-
siko
Transitionsrisiken
Risikofaktoren
Wesentlichkeit
Erläuterung
Änderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen
x
CO
2
-Steuer und andere regulatorische
Vorgaben können zusätzliche Kosten verursachen
und Ge-
schäftsmodelle beeinflussen.
Technologische Entwicklung
x
Keine oder zu wenig Investitionen in neue
und/oder potenziell riskantere Technologien;
mehr In-
vestitionen in neue, riskantere Technologien;
mögliche falsche Investitionen, „Sunk Costs“
Änderungen im Konsumverhalten
(inklusive Investitionsverhalten)
x
Mangelnde Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsrisiken;
Erosion der Ertragskraft; im Branchenver-
gleich erhöhte Ausfälle; Reputationsrisiken in
Bezug auf „Greenwashing“
19a) Umfang der Resilienzanalyse
Die Hypo Vorarlberg versteht unter der Resilienzanalyse eine systematische
Bewertung unerwarteter Veränderungen, Krisen und Risiken mit
dem
Ziel, ihre Widerstandsfähigkeit zu bewerten und zu verbessern.
Voraussetzung für die Abbildung von Risiken ist eine vollständige
Risikoinventur. Diese stellt die umfassende Abbildung aller wesentlichen
Risiken
sicher. Die Risikoinventur Internal Capital Adequacy Assessment Process
(ICAAP) und die Risikoinventur Internal Liquidity Adequacy Assessment
Process (ILAAP)
sowie die Risikoinventur für Nachhaltigkeitsrisiken werden
jährlich bei der Überarbeitung der Risikostrategie durch die Abteilung
Gesamtbankrisikosteuerung veranlasst. Hinsichtlich Quantifizierung
liegt in Übereinstimmung mit dem FMA-Leitfaden zum jetzigen Zeitpunkt
der Fokus auf Klimarisiken.
Bei den physischen Risiken (Überschwemmungsrisiko) erfolgt die Darstellung
nach geografischen Gesichtspunkten. Bei den Transitionsrisiken
erfolgt eine Überprüfung der Vorgaben der Risikostrategie für Energieausweise
(bei Immobilien-
und Verbraucherfinanzierungen) und Treibhaus-
gasintensitäten. Es erfolgte kein Ausschluss von Risiken in der Risikoinventur.
Folgende Dokumente stellen unter anderem die Grundlage für den Umgang
mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Bank dar:
FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 2025
European Central Bank (ECB) Good practices for climate related and environmental
risk management, November 2022
EBA Guidelines on the Management of ESG Risks, 8. Jänner 2025
Schreiben zur aufsichtlichen
Erwartungshaltung bezüglich ESG-Risiken, 25. September 2024
19b) Angaben zur Durchführung der Resilienzanalyse, einschließlich
der Verwendung von Klimaszenarien
AR 7a+c) Angabe der themenspezifischen kritischen Annahmen sowie
zur Berücksichtigung der unter E1-3 angeführten Maßnahmen
Seit dem Jahr 2022 erfolgt eine quantitative Ermittlung von Überschwemmungsrisiken
und Transitionsrisiken. Bei den physischen Risiken erfolgt
die Darstellung nach geografischen Gesichtspunkten (zu den Annahmen siehe
E1-20b). Neben dem Lawinenrisiko wird auch das Überschwem-
mungsrisiko adressiert. Die im Finanzierungsgeschäft eingeführten
Maßnahmen zum „Kreditrisiko: Ausfall von Sicherungsleistungen
aufgrund
von Extremwetterlagen oder Umweltkatastrophen“ (siehe E1-3.28)
tragen zur Risikominderung bei. Sie gelten im Neugeschäft mit
Kunden. Bei
den Transitionsrisiken erfolgt eine Überprüfung der Vorgaben der Risikostrategie
für Energieausweise (bei Immobilien- und Verbraucherfinanzie-
rungen) und Treibhausgasintensitäten (zu den Annahmen und
Maßnahmen siehe E1-20c).
Plausible Szenarien mit physischen Klimarisiken, deren Eintritt mit hoher
Wahrscheinlichkeit erwartet wird, sollen kurzfristig zu keiner Verletzung
der Vorgaben im Stresstesting führen.
Plausible Szenarien mit transitorischen Klimarisiken, deren Eintritt
mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet wird, sollen langfristig zu keiner Erosion
der Eigenkapitalausstattung der Bank führen. Dabei ist auch zu
beobachten, ob Nachhaltigkeitsrisiken in Zukunft mit Eigenkapital zu
unterlegen
sind.
Für als wesentlich identifizierte Risiken sollen Stresstests entwickelt
werden. Die Herausforderungen sind bestmöglich zu adressieren. Die
Lang-
fristigkeit von Nachhaltigkeitsrisiken (vor allem Transitionsrisiken im Bereich
Klimarisiken) ist eine besondere Herausforderung. Die langfristigen
Festlegungen für die Szenarien können qualitativ beschrieben werden.
Wenn quantitative Einschätzungen nicht möglich oder im
Vergleich zum
bestehenden Risiko nur zu unangemessen hohen Kosten und Aufwänden
erstellbar sind, ist die qualitative Bewertung dieser Szenarien (im Rah-
men des Stresstestings) einmal im Jahr ausreichend.
E1 – KLIMAWANDEL 132
Die Network for Greening the Financial System(NGFS)-Szenarien, die im
Climate Risk Stress Test der Europäischen Zentralbank
verwendet werden,
können ein Ausgangspunkt für die Festlegung der verwendeten Szenarien
sein. Wo noch Daten- oder Modelllücken bestehen, sind plausible An-
nahmen zu verwenden. Die Auswirkungen der Szenarien sind qualitativ
oder quantitativ zu schätzen. Die Unsicherheit der Einschätzung für
lange
Zeiträume ist zu berücksichtigen.
AR 7b) Zeithorizonte für wesentliche physische Risiken und Übergangsrisiken
sowie Emissionsreduktionsziele
Im Risikomanagement kommen die Zeiträume der ESRS – bis 1 Jahr, 1
– 5 Jahre und über 5 Jahre (inklusive Zeiträume über 10 Jahre) – zur An-
wendung.
19c) Ergebnisse der Resilienzanalyse, einschließlich der Ergebnisse
der Szenarioanalysen
ERGEBNIS RESILIENZANALYSE
Die Ergebnisse der Resilienzanalyse werden jährlich zum Stichtag 30.06. im
internen Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht veröffentlicht.
Die Risikoinventur bestätigte mögliche Risiken aus Überschwemmungen
und mögliche strategische Risiken aus dem Temperaturanstieg. Bei
der
Beurteilung des Risikos aus Überschwemmungen im Rahmen
eines Stresstests sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
Betroffenes Gebiet: Hochwasser ist (vor allem im alpinen Raum) in aller
Regel ein lokales oder regionales Ereignis. Die Verteilung der Risiken
aus dem Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht ist zu berücksichtigen.
Betroffenes Volumen: Dieses kann von der Kundenadresse und
der Sicherheitenadresse abhängen.
Erhöhung der Ausfallsraten von betroffenen Kunden
Erhöhung der Verlustschwere: Dabei sind Faktoren wie Versicherungen
oder anzunehmende öffentliche Unterstützung zu berücksichtigen.
Zusammenfassung der wesentlichen physischen Risiken:
Das Obligo von Kunden mit Sitz in HQ100-Zonen in ganz Österreich beträgt
EUR 549 Mio., wovon EUR 413 Mio. auf Vorarlberg entfallen
(Juni 2024: EUR 569 Mio. beziehungsweise EUR 409 Mio.). Die angerechneten
Immobiliensicherheiten betragen EUR 391 Mio. in ganz Öster-
reich, davon EUR 276 Mio. (Juni 2024: EUR 347 Mio. beziehungsweise
EUR 231 Mio.) in Vorarlberg.
Das Obligo von Kunden mit Sitz in Lawinengefahrenzonen beläuft sich
auf EUR 97 Mio. (Juni 2024: EUR 89 Mio.). Abgesehen von wenigen,
volumenmäßig kleinen Kunden im restlichen Österreich, sind die betroffenen
Kunden in Vorarlberg ansässig. Der angerechnete Sicherhei-
tenwert in Lawinengefahrenzonen beläuft sich auf EUR 95 Mio. (Juni
2024: EUR 85 Mio.). Analog zum Obligo kann dieser ebenfalls fast
zur
Gänze Vorarlberg zugeordnet werden.
Einige Kunden der Bank sind gleichermaßen in einer HQ100-
und einer Lawinenzone ansässig und somit von beiden Gefahren
bedroht. Das
betroffene Obligo beträgt insgesamt EUR 21 Mio. (Juni 2024: EUR 14 Mio.). Der
Sicherheitenwert für das kombinierte Hochwasser-/Lawinen-
risiko beträgt EUR 46 Mio. (Juni 2024: EUR 39 Mio.).
Die Risikoinventur zeigt ebenfalls Risiken aus geänderten rechtlichen
Rahmenbedingungen (CO
2
-Steuer, rechtliche Vorgaben etwa zur Offenle-
gung) und mittelfristig strategische Risiken durch geändertes Kundenverhalten.
Bei der Beurteilung des Risikos aus geänderten rechtlichen
Rah-
menbedingungen im Rahmen eines Stresstests sind folgende Parameter
zu berücksichtigen:
Geschätzten Treibhausintensitäten aus dem Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht
Verteilung der Treibhausgasintensitäten nach Branchen
Mögliche Transmissionskanäle in die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
der Bank
Möglichst fundierte Beschreibung der Transmissionsmechanismen
unter Benennung der Prämissen
Die Szenarien für unabhängige Variablen (hier der CO
2
-Preis) müssen noch plausibel sein, aber starke Abweichungen von der
Erwartung
darstellen.
Während die direkten physischen Klimarisiken für die Bankinfrastruktur
als ernstzunehmend, aber eher gering eingestuft werden, sind es vor
allem die indirekten physischen Klimarisiken im Kerngeschäft, die für
das Unternehmen von Bedeutung sind (zum Beispiel Finanzierungen von
Unternehmen, die physischen Risiken ausgesetzt sind). Transitionsrisiken
des Klimawandels betreffen die Hypo Vorarlberg ebenfalls hauptsächlich
im Kerngeschäft (zum Beispiel Finanzierungen für Unternehmen, deren
Geschäftsmodelle durch klimatische Veränderungen auf die Probe
ge-
stellt werden).
Zusammenfassung Transitionsrisiken:
Aktuell erfolgt die Umstellung auf Daten aus neuen Emissionsfaktoren,
die über die öffentlich zugängliche
Datenbank von PCAF zur Verfügung gestellt werden (bisher EUROSTAT). In
Bezug auf die Erfassung der Energieausweisdaten erfolgte eine in-
terne Umstellung, damit diese zukünftig auf Liegenschaftsebene
erfasst werden können. Die Veröffentlichung aktueller Daten erfolgt unmittel-
bar nach Finalisierung dieser beiden Umstellungen und wird im nächsten
Bericht offengelegt werden.
ERGEBNIS SZENARIOANALYSE
Die Analyse in den unten angeführten Szenarien erfolgte anhand
der wichtigsten makroökonomischen Variablen (NIGEM NGFS v1.21 | Austria).
Es
wurden keine spezifischen Portfoliodaten verwendet.
Current Policies
Langfristig ist der Eintritt von physischen Risiken in einer Form, die die
Bank nachhaltig belastet, nicht auszuschließen. Mittelfristig ist eine
solche
Belastung nicht in Sicht. Die Einschätzung ist, dass sich aus physischen
Risiken bei der aktuellen Zusammensetzung des Portfolios und der aktuel-
len Geschäftsstrategie keine signifikanten Belastungen ergeben
können.
Divergent Net Zero (1,5 °C)
Im Betrachtungszeitraum für das Stresstesting sind geringe Auswirkungen
zu erwarten. Insgesamt erwartet das Modell ein eher geringes BIP-
Wachstum sowie eher geringe Zinserhöhungen. Weder Arbeitslosigkeit
noch Inflation zeigen eine kritische Entwicklung. Für die Häuserpreise wird
über weite Strecken eine Seitwärtsentwicklung erwartet. Aus den
Zahlen und aus der Szenariobeschreibung sind keine weiteren
kurz- und mittel-
fristigen Auswirkungen zu erwarten, die die quantitative Simulation
des Szenarios rechtfertigen würden.
Langfristig ist festzuhalten, dass das Szenario durch ein eher geringes
BIP-Wachstum gekennzeichnet ist. Aktienpreise (als Indikator für Unterneh-
menswerte) entwickeln sich eher schlecht. Mittelfristig belasten also
die Kosten einer wenig koordinierten Politik das Wirtschaftswachstum
und
damit den Wohlstand. Die Auswirkungen auf die Ertragskraft der
Unternehmen, deren Bonität und die Kreditnachfrage sind mittelfristig zu
be-
obachten. Belastungen der Bonität von Unternehmen (in Abhängigkeit
von der jeweiligen Branche) sind nicht auszuschließen.
E1 – KLIMAWANDEL 133
Die Auswahl der Szenarien für das Stresstesting und die Ergebnisse zur
Beurteilung der physischen und transitorischen Risiken sind unter E1-IRO-
1.21 näher erläutert.
AR 8a) Bereiche, in denen bei der Resilienzanalyse Unsicherheiten
bestehen, und inwieweit die risikobehafteten Vermögenswerte und Ge-
schäftstätigkeiten bei der Festlegung der Strategie des Unternehmens,
seinen Investitionsentscheidungen sowie den laufenden und geplan-
ten Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt werden
Die Risikoinventur für Nachhaltigkeitsrisiken unterliegt hohen Unsicherheiten.
Diese Unsicherheiten steigen, je länger die betrachteten Zeiträume
sind. Die Unsicherheiten bestehen im Hinblick auf Daten, Modelle und
Annahmen hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen inkl. politischer
Maß-
nahmen. Um die Unsicherheiten zu reduzieren, verfolgt die Bank die Strategie der
Erhöhung der verfügbaren Daten (zum Beispiel Energieaus-
weise) und der Analyse von Veröffentlichungen und Analysen zu diesem
Thema. Die Bank hat einen robusten Prozess zur Identifikation von
Risi-
ken eingerichtet.
AR 8b) Fähigkeit zur Anpassung des Geschäftsmodells an den Klimawandel,
einschließlich Finanzierung, Vermögensumwidmung, Portfo-
lioverlagerung und Umschulung
Die Hypo Vorarlberg verfolgt einen strategischen Ansatz, um ihr
Geschäftsmodell an die kurz-, mittel- und langfristigen Herausforderungen
des
Klimawandels anzupassen.
KURZFRISTIG
Zur Bewältigung akuter physischer Klimarisiken, wie Schäden durch
Wetterextreme, setzt die Bank auf ein umfassendes Business Continuity Ma-
nagement (BCM). Dieses stellt sicher, dass wesentliche Geschäftsprozesse
auch unter außergewöhnlichen Umständen fortgeführt werden
kön-
nen. Dazu gehören Notfallpläne, Krisenmanagement und die Schulung
von Sicherheitsbeauftragten in den Filialen. Ergänzend wurden Vorgaben
für Finanzierungen in Risikogebieten, wie Hochwasser-
oder Lawinenzonen,
eingeführt, um die unmittelbaren Auswirkungen von Naturkatastro-
phen auf Sicherheiten und Kundenbonität zu minimieren.
MITTELFRISTIG
Die Hypo Vorarlberg integriert ESG-Kennzahlen in ihre Risikosteuerung
und überprüft laufend die Anpassung ihrer Ausschlusskriterien (Selekti-
onskriterien), Positivkriterien und sensiblen Bereiche, um Nachhaltigkeitsrisiken
bestmöglich zu vermeiden. Dies schließt die Bewertung physi-
scher und transitorischer Risiken bei Neugeschäften ein, insbesondere
in Bezug auf Treibhausgasintensität und Finanzierungen in Gefahrenzo-
nen. Aktuelle und mögliche Nachhaltigkeitsrisiken pro Branche sind
bei der Festlegung der Limite zu berücksichtigen. Immobilienfinanzierungen
sollen über Energieausweise gesteuert werden. Die Analyse der Treibhausgasintensitäten
ergibt keinen Anpassungsbedarf. Keine der Branchen
mit einer hohen Treibhausgasintensität hat bedeutende Anteile am Portfolio
– zudem sind diese Branchen bereits mit 10 % begrenzt. Es ist
zu
beachten, dass ein signifikanter Teil des Geschäftsfeldes über Energieausweise
gesteuert werden soll. Die aktuelle und erwartete Treibhausgasin-
tensität ist bei der Festlegung der Branchenlimite zu bewerten und zu
beachten. Das Produkt-
und Dienstleistungsportfolio wird angepasst bezie-
hungsweise erweitert, um Chancen des Klimawandels zu nutzen, beispielsweise
durch die Entwicklung neuer nachhaltiger Finanzprodukte oder
die Erweiterung bestehender Finanzprodukte um Nachhaltigkeitsaspekte.
Die Diversifikation des Portfolios dient dazu, Klumpenrisiken zu vermei-
den, wobei auch potenzielle Risiken aus „grünen Industrien“
berücksichtigt werden.
LANGFRISTIG
Die Bank stärkt die Resilienz ihres Geschäftsmodells durch die schrittweise
Umsetzung strategischer Vorgaben zu Governance, Risiko-
und Portfo-
liomanagement. Ziel ist es, eine belastbare Widerstandsfähigkeit
gegenüber Klimarisiken zu erreichen und weiterhin Finanzmittel zu wettbe-
werbsfähigen Konditionen sicherzustellen. Regelmäßige Überprüfungen
durch die Interne Revision und eine kontinuierliche Weiterentwicklung
der Strategien gewährleisten die nachhaltige Anpassungsfähigkeit des
Geschäftsmodells.
E1 – KLIMAWANDEL 134
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT E1-2 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
24) Konzepte zur Bewältigung wesentlicher Klimaauswirkungen,
Risiken und Chancen gemäß ESRS 2 MDR-P
Allgemeine Informationen zu Strategien im Umgang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Konzepte spielen eine wichtige Rolle, weil sie Orientierung geben,
Verbindlichkeit schaffen und einheitliche Standards setzen.
Durch interne Kon-
zepte werden ESG-Themen systematisch in die Entscheidungsprozesse der
Hypo Vorarlberg integriert.
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der internen Konzepte:
Nachhaltigkeitsstrategie
Risikostrategie
Nachhaltige Beschaffung und Kreislaufwirtschaft
Geschäftsfortführung BCM
Ethische und nachhaltige Kriterien für Finanzierungen
ESG-Investmentansatz
ESG in der Eigenveranlagung
Richtlinie Nachhaltigkeitsstrategie (Konzern)
Wichtigste Inhalte
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Hypo Vorarlberg
beschreibt die zentralen Aspekte
zur Ausrichtung und Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen
im Kon-
zern und im Kerngeschäft der Hypo Vorarlberg.
Die Strategie wird jährlich überprüft und wurde
zuletzt im Dezember 2025 aktualisiert.
Die einzelnen Kapi-
tel geben einen Überblick über die Kernelemente
der Strategie sowie die bisherige Umsetzung
in den Fachbereichen für einzelne wesentliche
ESG-The-
men:
Begriffsbestimmungen
Regulatorischer Rahmen
Geschäftsmodell und strategische
Ausrichtung
Nachhaltigkeitsgovernance und
Zuständigkeiten
Kernelemente der Strategie:
Umwelt
Soziales
Unternehmensführung
Allgemeine Ziele
Die Nachhaltigkeitsstrategie fungiert als Rahmen
für sämtliche relevanten ESG-Themen mit dem
Hauptziel, die identifizierten negativen
Auswirkungen so
weit wie möglich zu reduzieren beziehungsweise
positive Auswirkungen zu fördern, Risiken
zu minimieren sowie Chancen zu nutzen,
die sich insbesondere
aus dem Übergang zu einer klimaneutralen
und ressourcenschonenden Wirtschaft ergeben.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Der Kontext zu den wesentlichen Auswirkungen,
Risiken oder Chancen wird durch die Durchführung
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und
daraus
resultierenden wesentlichen Themen
(Umwelt, Soziales, Unternehmensführung)
festgestellt. Die Ergebnisse werden eruiert
und fließen anschließend in die
Nachhaltigkeitsstrategie mit ein, sodass
diese als Rahmenwerk für die Umsetzung
der identifizierten IROs aus den wesentlichen
Themen fungiert.
Überwachungsprozess
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird im
Rahmen des jährlichen Strategie-
und Planungsprozesses vom Gesamtvorstand
festgelegt und erfolgt in enger Anleh-
nung an die geschäftsstrategische Ausrichtung
des Konzerns. Dem Aufsichtsrat wird diese
nach Freigabe durch den Gesamtvorstand
zur Kenntnis ge-
bracht.
Anwendungsbereich
Die Nachhaltigkeitsstrategie gilt für alle
Mitarbeiter im Konzern, unabhängig von deren
Position. Die darin gesetzten Standards
gelten gegenüber Kolle-
gen, Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen
Stakeholdern. Die Verantwortung für die
Umsetzung der nachhaltigkeitsstrategischen
Vorgaben liegt bei
den jeweiligen Fachabteilungen und Tochterunternehmen
der Hypo Vorarlberg. Durch die Integration
von fachspezifischen Nachhaltigkeitsaspekten
soll
die Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie
vorangetrieben werden.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Gesamtvorstand gibt die Ausrichtung
zu Nachhaltigkeitsthemen vor und definiert
grundlegende Werte und Ziele, die konzernweit
Gültigkeit haben.
Weiters ist der Gesamtvorstand für die
Festlegung und Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen,
die umfassende Verankerung der ESG-Themen
sowie die
kontinuierliche Weiterentwicklung der nachhaltigkeitsstrategischen
Ausrichtung in den einzelnen Fachbereichen
und Tochterunternehmen der Hypo Vor-
arlberg zuständig. Über aktuelle Fortschritte
wird der Gesamtvorstand regelmäßig
durch die Gruppe Nachhaltigkeit informiert
und leitet diese Informatio-
nen auch an den Aufsichtsrat weiter.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Thema Nachhaltigkeit stellt eine Querschnittsmaterie
dar, bei der unterschiedliche regulatorische
Vorgaben zu erfüllen sind. Die nachfolgenden
Ver-
weise auf regulatorische Standards stellen
keine abschließende Auflistung dar:
EU-Taxonomie
(Verordnung EU
2020/852)
Sustainable Finance Disclosure Regulation
(SFDR) (Verordnung
EU 2019/2088)
Corporate Sustainable Reporting
Directive (CSRD)
(Richtlinie EU 2022/2464)
Europäische Zentralbank(EZB)-Leitfaden
zu Klima-
und Umweltrisiken
EBA-Guideline zum Management von
Nachhaltigkeitsrisiken
FMA-Leitfaden zum Umgang
mit Nachhaltigkeitsrisiken 2025
E1 – KLIMAWANDEL 135
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird im
Rahmen des jährlichen Strategie-
und Planungsprozesses vom Vorstand
festgelegt. Die Verantwortung für die
Umset-
zung der strategischen Vorgaben liegt bei den
Fachabteilungen, die die Einbindung
der relevanten Stakeholder und Mitarbeiter
der Hypo Vorarlberg si-
cherstellen. Die Gruppe Nachhaltigkeit unterstützt
den Strategie-
und Zieldefinierungsprozess in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
und die operative
Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Als Querschnittsmaterie betrifft das Thema
Nachhaltigkeit nahezu alle Bereiche, Abteilungen
und Mitarbeiter im
gesamten Konzern.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Nachhaltigkeitsstrategie handelt
es sich um ein betriebsinternes Dokument,
das allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
im Intranet zur Verfügung
gestellt wird.
Richtlinie Risikostrategie
Wichtigste Inhalte
Die Risikostrategie der Hypo
Vorarlberg beschreibt
den Risikomanagementrahmen
und die risikopolitischen Grundsätze
des Hypo Vorarlberg
Konzerns. Die
Strategie wird jährlich überprüft
und wurde zuletzt im zweiten
Halbjahr 2025 aktualisiert. Die
einzelnen Kapitel geben einen detaillierten
Überblick über die
Elemente der Strategie:
Gültigkeit der Risikostrategie
Definitionen
Risikomanagement im Konzern
Aufsichtliche Risikobereitschaft
ICAAP/ILAAP
Nachhaltigkeitsrisiken
Stresstesting
Weitere Risikoarten (zum
Beispiel Kreditrisiko, Fremdwährungsrisiko
im Kreditgeschäft)
Allgemeine Ziele
In Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken
fungiert die Risikostrategie als
Rahmen für relevante
ESG-Themen
mit dem Hauptziel, potenzielle Risiken
zu identifizie-
ren, Klumpenrisiken zu erkennen
und zu vermeiden sowie eine Datenbasis
und Know-how aufzubauen. Die als wesentlich
erkannten Risiken sind in der
Risikostrategie in der
jeweiligen Risikoart zu behandeln.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen,
Risiken oder Chancen
Der Kontext zu den
wesentlichen Risiken wird in
der Durchführung der
Risikoinventur festgestellt.
Die Ergebnisse werden eruiert
und fließen (sofern we-
sentlich) anschließend in die Risikostrategie
mit ein. Im Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht
werden die Vorgaben
überwacht, die für die als wesentlich
identifi-
zierte Nachhaltigkeitsrisiken laut
Risikoinventur gemacht
werden. Dieses Jahr
wurde die Risikoinventur
in der Wesentlichkeitsanalyse
berücksichtigt und
daraus resultierend folgende
wesentlichen
Themen festgestellt: E19, E21,
E23, E24, E25, E26 und E27.
Vorgaben in der Risikostrategie:
Die Risiken bei Finanzierungen in Gefahrenzonen
(Hochwasser (HQ100),
Lawinengefahren) der
anwendbaren Gefahrenzonenpläne
(in Österreich:
Wildbach- und Lawinenverbauung
(WLV), Bundeswasserbauverwaltung
(BWV)) sind zu beachten.
Die Bank akzeptiert und finanziert nur
Errichtungs-Projekte, bei denen
alle behördlichen Bewilligungen
vorhanden oder absehbar
sind. Reiner Lie-
genschaftskauf ist davon nicht
umfasst.
Gefährdungspotenziale (zum
Beispiel Lage in einer Gefahrenzone)
und deren Mitigation (in der
Regel baubehördliche
Auflagen) werden im Zuge
der
Bewertung der Sicherheiten
(Befundaufnahme) erhoben und
bei der Ermittlung des
Verkehrswertes berücksichtigt
(siehe E1-SBM-3.19c).
Überwachungsprozess
Die Risikostrategie wird im
Rahmen des jährlichen Strategie-
und Planungsprozesses vom
Vorstand festgelegt. Im
Rahmen des jährlichen Strategie-
und
Planungsprozesses wird darauf
geachtet, dass Geschäfts-
und Risikostrategie kohärent
ausgestaltet sind. Bei Widersprüchen
zur Geschäftsstrategie
hat
aufgrund der im Konzern
gültigen risikopolitischen Grundsätze
die Risikostrategie
Vorrang. Der Risikoausschuss
des Aufsichtsrats und der
Aufsichtsrat
nehmen die Risikostrategie zur
Kenntnis.
Anwendungsbereich
Die Risikostrategie gilt für
alle Mitarbeiter im Konzern
der Hypo Vorarlberg,
unabhängig von deren Position.
Die darin gesetzten Standards
gelten jeweils
themenabhängig für den Konzern
(alle Gesellschaften, die sich im aufsichtlichen
Konsolidierungskreis der
Kreditinstitutsgruppe befinden),
die Einzelbank
(Bank inklusive Niederlassung St.
Gallen) und spezifische Steuerungseinheiten
(zum Beispiel Bank Firmenkunden,
Hypo Vorarlberg
Leasing).
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist
verantwortlich für das Gesamtrisikomanagement
im Konzern. In dieser Funktion
genehmigt er die Grundsätze
der Risikosteuerung, die
Governance und die Verfahren
der Risikomessung. Die Governance
basiert auf dem Drei-Linien-Modell.
Außerdem legt er den Risikoappetit
und die Limite
für alle relevanten
Risikoarten fest. Im Risikoausschuss
werden unter anderem
die Risikostrategie des Konzerns
und deren Umsetzung, die Risikoarten
und
die aktuelle Risikolage (inklusive
Nachhaltigkeitsrisiken),
die Einhaltung der Limite und
insbesondere deren Überschreitungen
sowie riskante Entwicklungen
erörtert. Der Leiter
der Gesamtbankrisikosteuerung
nimmt mindestens einmal im
Jahr an den Sitzungen des Risikoausschusses
teil. Der ICAAP,
der ILAAP,
die Nachhaltigkeitsrisiken und die Risikosituation
des Konzerns werden
zudem im Rahmen des Risiko-Komitees
diskutiert. Die Fachabteilungen
und der
Vertrieb haben das Risikomanagement
im Konzern entsprechend
der Aufbauorganisation
zu berücksichtigen.
Verweis auf Standards
oder Initiativen Dritter
Das Thema Nachhaltigkeitsrisiken
stellt eine Querschnittsmaterie
dar, bei der unterschiedliche
regulatorische Vorgaben
zu erfüllen sind. Die nachfolgenden
Verweise auf regulatorische
Standards stellen keine abschließende
Auflistung dar:
FMA-Leitfaden zum Umgang
mit Nachhaltigkeitsrisiken
EBA-Guidelines
zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken
ECB Good practices for
climate related and environmental
risk management
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern
Die Risikostrategie wird im
Rahmen des jährlichen Strategie-
und Planungsprozesses vom
Vorstand festgelegt.
Die Einbindung der relevanten
Stakeholder
der Hypo Vorarlberg
ist sichergestellt und wird
dokumentiert.
Verfügbarkeit der
Policy für Interessenträger
Bei der Risikostrategie
handelt es sich um ein betriebsinternes
Dokument, das allen Mitarbeitern
der Hypo Vorarlberg
im Intranet zur
Verfügung gestellt
wird.
E1 – KLIMAWANDEL 136
Richtlinie Nachhaltige Beschaffung und
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb”
der Hypo Vorarlberg
beschreibt den Prozess und
die angewendeten
Kriterien für die Anschaffung
von Produkten und Dienstleistungen
für die Hypo Vorarlberg
und ist von allen Mitarbeitern, die
Beschaffungsprozesse aus-
führen, anzuwenden. Die Richtlinie
wird regelmäßig geprüft, zuletzt
im ersten Halbjahr 2025.
Die einzelnen Kapitel sind nach den Produktgruppen
und
Dienstleistungen gegliedert und umfassen
die jeweiligen definierten
Vorgaben, um eine nachhaltige
Beschaffung sicherzustellen:
Geltungsbereich und regulatorische
Vorgaben
Anwendung der Richtlinie für
Produktgruppen/Dienstleistungen:
IT-Equipment
Papier-
und Bürobedarf
Abfallwirtschaft
Fuhrpark
Bau
Zukauf von Energie für
den Geschäftsbetrieb
Büroausstattung
Werbemittel
Kundenveranstaltungen und
-geschenke
Allgemeine Ziele
Als Finanzdienstleistungsunternehmen
(Bank-, Leasing-
und Immobiliengeschäft) unterscheidet
sich die Liefer-
und Wertschöpfungskette
grundlegend von
jenen von Produktionsbetrieben.
Dennoch hat die Hypo Vorarlberg
sich das Ziel gesetzt, nachhaltige Beschaffungsprozesse
zu definieren und umzusetzen,
um einen maßgeblichen Beitrag zu Ressourcenschonung,
Umweltfreundlichkeit und
Wirtschaftlichkeit in den Regionen ihrer
Standorte zu leisten. Die sich
daraus ergebende Auswirkungen
sollen in der gesamtheitlichen
Betrachtung der Beschaffungsprozesse
und Produktbereiche berücksichtigt
werden.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen,
Risiken oder Chancen
Die Richtlinie trägt dazu bei, dass die
negativen Auswirkungen auf
das Klima durch den Ausstoß
von CO
2
-Emissionen im Geschäftsbetrieb,
zum Beispiel in
der Fahrzeugflotte,
minimiert werden. Die konkreten
Bezüge zu den wesentlichen
Auswirkungen stellen sich aktuell
wie folgt dar: E11, E17.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt
durch die Bereichsleitung Logistik
durch regelmäßige, aber
auch anlassbezogene Prüfung und Dokumentation
in
internen Systemen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie ist in einigen Bereichen
speziell für alle Konzernstandorte
in Österreich konzipiert.
Für die Standorte außerhalb
Österreichs gelten die
Vorga-
ben nach den gleichen Prinzipien beziehungsweise
sind diese sinngemäß verpflichtend
anzuwenden. Sofern eine
Ausnahme von diesen dokumentierten
Anforderungen erforderlich
ist, ist diese beim Dokumenteneigentümer
der Richtlinie zu beantragen,
zu begründen und von diesem freizugeben.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende
Aktualisierung der Richtlinie sowie
deren Umsetzung ist die
Abteilung Logistik verantwortlich.
Diese berichtet direkt an den
Vorstand.
Verweis auf Standards
oder Initiativen Dritter
Die nachfolgenden Verweise
auf regulatorische Standards
stellen keine abschließende
Auflistung dar:
Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung
(naBe) 2021
Österreichische Gesellschaft für
Nachhaltige Immobilienwirtschaft(ÖGNI)-Standard
Bundesgesetz über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der
Arbeit
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser
Richtlinie wurden alle relevanten
Stakeholder und Wissensträger
der Hypo Vorarlberg
eingebunden, insbesondere die Fachbereiche
für
Logistik,
Facility-Service, Material-
und Fuhrparkverwaltung, Bau,
Kundenmarketing, Sponsoring
und Events, IT und
Nachhaltigkeit. Eine Änderung
dieser
Richtlinie umfasst eine neuerliche Einbindung
der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der
Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Nachhaltige
Beschaffung und Kreislaufwirtschaft
im Geschäftsbetrieb“ handelt es
sich um ein betriebsinternes Dokument,
das allen
Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
im Intranet zur
Verfügung gestellt wird.
Richtlinie Geschäftsfortführung (BCM)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Geschäftsfortführung
(BCM)“
beschreibt ausgehend von
der Leitlinie „Geschäftsfortführung“
die darin definierten Ziele und Strategien
zur
Geschäftsfortführung (BCM) und regelt
ein angemessenes Business-Continuity-Management-System
(BCMS).
Wesentliche Inhalte sind:
Beschreibung Aufbau-, Notfallvorsorge-
und Notfallbewältigungsorganisation
Identifikation kritischer und wichtiger
Funktionen
Business-Impact-Analysen
Festlegung von Geschäftsfortführungsplänen
Notfallvorsorge und allgemeine
Ablauforganisation
Notfallbewältigung und besondere
Ablauforganisation
Testung, Übung und
Verbesserung
Allgemeine Ziele
Ziel ist, ausgehend von der Leitlinie
„Geschäftsfortführung (BCM)“
und den darin definierten Zielen und
Strategien, eine Geschäftsfortführung
(BCM) und
ein angemessenes Business-Continuity-Management-System
(BCMS) zu regeln. Zwecke
sind:
Definitionen, Abgrenzungen
zu und Synergien mit anderen
Themengebieten
Beschreibung von Rahmenbedingungen
und Einflussfaktoren
Festlegung von Zuständigkeiten
und Verantwortlichkeiten
sowie Aufgaben für
Vorsorge-
und Notfallorganisation
Definition von Methodiken und
Vorgehensweisen bei Business-Impact-
und Risikoanalysen im BCM
Anordnung von Geschäftsfortführungsplanungen,
Wiederanlaufs-
und Wiederherstellungsplanungen
und laufende Verbesserungen
des BCM und des
BCMS
E1 – KLIMAWANDEL 137
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen,
Risiken oder Chancen
Bei der Durchführung von
Risikoanalysen und Vorsorgemaßnahmen
fließen auch Umweltthemen ein (zum
Beispiel Überflutungsgefahr,
Unwetter, Überhit-
zung). Die konkreten
Bezüge zu den wesentlichen Risiken
stellen sich aktuell wie folgt dar:
E21.
Überwachungsprozess
Um die Effektivität und Effizienz
des BCMS sicherzustellen, bedarf es
einer regelmäßigen Überwachung,
Messung, Analyse und Bewertung
aller BCM-Pro-
zessschritte. Hierzu müssen vom
BCM-Beauftragten gemäß der
Richtlinie „Leistungsindikatoren
und Konformität im Rahmen
digitaler operationaler
Resili-
enz“ Kennzahlen definiert und erhoben
werden, die dann mit definierten
Zielwerten abgeglichen werden.
Anwendungsbereich
Die Vorgaben der
Richtlinie gelten für alle Bereiche
der Hypo Vorarlberg
mit Ausnahme der
Tochtergesellschaften
und Beteiligungen.
Verantwortliche Organisationsebene
Vorstand übergeordnet
IT-GRC für BCM insgesamt
Bereich Logistik für
physische Sicherheit
Verweis auf Standards
oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert sich am Standard
200-4 des Bundesamts für Sicherheit
in der Informationstechnik.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern
In die Vorsorgemaßnahmen
und Notfallpläne fließen Interessen
diverser Stakeholder
(unter anderem
Mitarbeiter, Kunden,
Lieferanten, Eigentümervertreter,
Behörden etc.) ein.
Verfügbarkeit der
Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Geschäftsfortführung
(BCM)“ handelt es sich um ein betriebsinternes
Dokument, das allen Mitarbeitern
der Hypo Vorarlberg
im Intranet
zur Verfügung
gestellt wird.
Richtlinie Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige
Kriterien für Finanzierungen“ der Hypo
Vorarlberg beschreibt das zentrale Vorgehen
zur Berücksichtigung von
ESG-Kriterien im Finanzierungsgeschäft und
ist von allen Mitarbeitern des Konzerns anzuwenden.
Die Richtlinie wird regelmäßig geprüft, zuletzt
wurde
diese im ersten Halbjahr 2025 aktualisiert. Der
Inhalt der Richtlinie stellt sich zusammengefasst
wie folgt dar:
Geltungsbereich
Umsetzung und Überprüfung
Achtsamkeit im Finanzierungsgeschäft
für Kunden der Hypo
Vorarlberg:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Sensible Bereiche
Die einzelnen Kapitel umfassen die Positivkriterien,
Ausschlusskriterien und sensible Bereiche
der Hypo Vorarlberg sowie die wichtigsten
Schritte, um po-
tenzielle Finanzierungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
zu prüfen, zu bewerten und wesentliche
Bezüge zum themenspezifischen Standard
E1 Klimaschutz
herzustellen.
Allgemeine Ziele
Die Hypo Vorarlberg hat 2017 entschieden,
im Finanzierungsgeschäft die Auswirkungen
der Geschäfte auf die Umwelt, das Klima
und den Menschen zu
berücksichtigen. In dieser Hinsicht wünschenswerte
und nicht wünschenswerte Geschäfte werden
seither mithilfe einer Vielzahl unterschiedlicher
Kriterien
(siehe im Detail unter E1-3) identifiziert.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
Auswirkungen (positiv und negativ),
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
sensibler Bereiche. Bei wesentlichen Risiken
finden auch Risikoaspekte Berücksichtigung. Nach
Möglichkeit
finden Marktchancen ihren Ausdruck in Form
von Nachhaltigkeitsaspekten in der bestehenden
oder zukünftigen Produktpalette. Die konkreten
Bezüge zu
den wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen stellen sich aktuell wie
folgt dar: E10, E12, E13, E14, E15, E16, E18 und
E22.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
die Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg vor
dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses im
Vier-Augen-Prinzip
und wird über die gesamte Kundenbeziehung
hinweg überwacht. Zudem berücksichtigt
die Interne Revision bei ihren laufenden
Prüfungen die „Ethischen
und nachhaltigen Kriterien für Finanzierungen“.
Dies stellt einen Teil des internen Due-Diligence-Prozesses
dar.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns,
die in ihrem Geschäftsbereich mit Finanzierungen
zu tun haben, unabhängig von deren Position.
Die
darin gesetzten Standards gelten gegenüber
Neu- und Bestandskunden im Finanzierungsgeschäft.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
Umsetzung ist der jeweilige Fachbereich (Kreditmanagement,
Vertrieb)
verantwortlich. Die Koordination übernimmt die
Gruppe Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit
mit der Gesamtbankrisikosteuerung, die direkt
an den Vor-
stand berichten.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige
Kriterien für Finanzierungen“ orientiert
sich in den Bereichen Menschen-
und Arbeitsrechte an den Vorgaben von
internationalen Abkommen und ethischen
Standards. Maßgeblich hierfür sind:
UN-Charta für Menschenrechte
Prinzipien der ILO Declaration
for Fundamental Principles
and Rights at Work
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur regelmäßigen Überarbeitung dieser
Richtlinie werden alle relevanten Fachabteilungen
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
die Fachberei-
che für Vertrieb, Kreditmanagement, Recht,
Gesamtbankrisikosteuerung, Nachhaltigkeit
und der Vorstand. Eine Änderung dieser Richtlinie
umfasst eine
neuerliche Einbindung der erwähnten Fachabteilungen.
E1 – KLIMAWANDEL 138
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Ethische und nachhaltige
Kriterien für Finanzierungen“ handelt es
sich um ein betriebsinternes Dokument, das
allen Mitarbeitern der
Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
gestellt wird.
Richtlinie ESG-Investmentansatz (Asset
Management)
Wichtigste Inhalte
Der „ESG-Investmentansatz“ der Hypo Vorarlberg
beschreibt das zentrale Vorgehen für die
Bewertung von Investitionen im Asset
Management und ist von
allen Mitarbeitern in diesem Geschäftsbereich
anzuwenden. Die Richtlinie wird regelmäßig
geprüft, zuletzt wurde diese im Juni 2025 aktualisiert.
Die ein-
zelnen Kapitel beschreiben den ganzheitlichen
Prozess und das Hypo ESG-Rating als dessen
wesentlichen Baustein sowie die wichtigsten
Schritte, neue
und bestehende Investments (Aktien,
Anleihen und Zielfonds) auf eine Reihe von definierten
Nachhaltigkeitsaspekten zu prüfen und zu
bewerten:
ESG in der Hypo Vorarlberg
Selektion Einzeltitel (ESG-Ansatz)
Selektion Zielfonds (ESG-Ansatz)
Nachteilige Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
(PAI)
Überwachungsprozess und Stakeholder
Die spezifische Berücksichtigung der wesentlichen
Themen erfolgt in oben angeführtem
Rahmen bei der Titelselektion gemäß ESG-Investmentansatz.
Alle
Werte des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
basieren auf ESG-Daten des Researchpartners
Sustainalytics
beziehungsweise auf Grundlage öffentlich
zu-
gänglicher Datenbanken, wie beispielsweise
Freedom House
Allgemeine Ziele
Der „ESG-Investmentansatz“ verfolgt
als Hauptziel die Bewertung und Einstufung
von ESG-Aspekten, um potenzielle
negative Auswirkungen auf Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung
zu minimieren und positive zu fördern, da direkt
oder indirekt in Unternehmen investiert wird.
Seit November 2021
sind alle im aktiven Angebot befindlichen
Fonds und Vermögensverwaltungsstrategien
der Hypo Vorarlberg als Finanzprodukte
im Sinne des Artikel 8 der
Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
klassifiziert und berücksichtigen ökologische
und/oder soziale Merkmale.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
Auswirkungen (positiv und negativ),
Risiken und Chancen erfolgt in den einzelnen
Bausteinen des ESG-
Ratings der Hypo Vorarlberg, wie unter
„Wichtigste Inhalte“ abgebildet. Das ESG-Rating
setzt sich aus Selektionskriterien, normbasiertem
Screening, Best
in Class (Ausrichtung an Klimazielen,
messbarer Effekt auf SDGs, kontroverse
Wirtschaftspraktiken, Unternehmensführung,
ESG-Risiko-Rating) und dem
Länderrisiko für Staatsanleihen zusammen.
Die konkreten Bezüge zu den wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
stellen sich aktuell wie folgt
dar: E10, E12, E13, E14, E15, E18, E20 und E22.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt im Vier-Augen-Prinzip.
Im Rahmen der Titelselektion wird
mithilfe des ESG-Ratingtools ex-ante die Einhaltung
der
definierten ESG-Anforderungen geprüft
und sichergestellt. Es wird nur investiert,
wenn die Einhaltung des ESG-Investmentansatzes
zum Zeitpunkt des
Erwerbs erfüllt ist. Auch Wertpapierbestände
werden regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse
werden auf Produktebene ex-post plausibilisiert.
Auffälligkeiten
würden weitere Überprüfungsschritte einleiten.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns,
die in ihrem Geschäftsbereich mit Portfolioverwaltung
und der Emission von Anleihen zu tun
haben,
unabhängig von deren Position. Die darin
gesetzten Standards richten sich an die
nachgelagerte Wertschöpfungskette. Auf
Produktebene definiert der
Hypo ESG-Investmentansatz die wesentlichen
Vorgaben für die Portfolioverwaltung, inklusive
der Abgrenzung von „Investitionen“ und
„Anderen Investiti-
onen“, und ist in die zwei Bereiche „Selektion
Einzeltitel“ und „Selektion Zielfonds“
aufgeteilt.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
Umsetzung ist die Abteilung Asset Management
verantwortlich. Diese
berichtet direkt an den Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der „ESG-Investmentansatz“
orientiert sich an europäischen Richtlinien
sowie Leitlinien von internationalen Organisationen.
Maßgeblich hierfür sind:
Offenlegungsverordnung
(EU 2019/2088) (SFDR)
Verordnung EU 2021/1253
betreffend Nachhaltigkeit
im Zusammenhang mit MiFID II
Prinzipien der Vereinten
Nationen für verantwortungsvolle
Unternehmensführung (United Nations
Global Compact)
OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen (Guidelines
for Multinational Enterprises)
Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte der
Vereinten Nationen
(United Nations Guiding Principles
on Business and Human Rights)
Ziele für nachhaltige Entwicklung
der Vereinten
Nationen (UN SDGs)
Freiheitsgrad gemäß Nichtregierungsorganisation
Freedom House
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
die Fachbereiche
für Asset Management, Compliance und Nachhaltigkeit.
Eine Änderung dieser Richtlinie umfasst eine
neuerliche
Einbindung der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der „ESG-Investmentansatz“ ist auf der
Website der Hypo Vorarlberg öffentlich zugänglich
3
The information, data, analyses and opinions contained herein (the “Information”): (1) includes the proprietary information of Sustainalytics and/or its content pro-
viders; (2) may not be copied or redistributed except as specifically authorized; (3) do not constitute investment advice nor an endorsement of any product, project,
investment strategy or consideration of any particular environmental, social or governance related issues as part of any investment strategy; (4)
are provided solely for
informational purposes; and (5) are not warranted to be complete, accurate or timely. The Information is not
directed to, nor intended for distribution to or use by
India-based clients and/or users, and the distribution of Information to India resident individuals and entities is not permitted. Neither Morningstar Inc., Sustainalytics,
nor their content providers accept any liability for the use of
the information, for actions of third parties in respect to the information, nor are responsible for
any
trading decisions.
4
https://freedomhouse.org/.
5
https://globalcompact.at/10-prinzipien.
6
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
7
https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/publications/guidingprinciplesbusinesshr_en.pdf.
8
https://unric.org/de/17ziele/.
9
https://www.hypovbg.at/anlage-vorsorge/hypo-vorarlberg-fonds.
E1 – KLIMAWANDEL 139
Richtlinie ESG in der Eigenveranlagung (Treasury:
APM & Investments)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „ESG in der Eigenveranlagung
(Treasury: APM & Investments)“ beschreibt
das zentrale Vorgehen der Hypo Vorarlberg zur
Berücksichtigung
der ethischen und nachhaltigen Kriterien
in der Eigenveranlagung. Diese Veranlagungsstrategie
ist von allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
zu berück-
sichtigen, die in diesem Geschäftsbereich
tätig sind. Die Richtlinie wird regelmäßig
überprüft und aktualisiert, zuletzt
im September 2025. Durch die Be-
rücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
bei Investitionsentscheidungen soll der
Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
unterstützt und indirekt
Einfluss auf Unternehmen genommen werden,
damit ökologische und soziale
Verantwortung stärker im Fokus steht. Der Inhalt
der Richtlinie stellt sich
zusammengefasst wie folgt dar:
Umsetzung und Überprüfung
Achtsamkeit bei der Eigenveranlagung
der Hypo Vorarlberg
Mindestanforderungen und normbasiertes
Screening
Positivkriterien
Ausschlusskriterien
Nachhaltigkeit bei Staaten
Vorgehen bei der
Überprüfung der Kriterien für
die Eigenveranlagung
Investitionen werden nach ihrer Übereinstimmung
mit diesen Kriterien geprüft, wobei insbesondere
Menschenrechts-, Umwelt-
und Sozialaspekte im
Fokus stehen. Für Staatsanleihen werden
länderspezifische Risikobewertungen herangezogen.
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
Bezugnahme auf
Daten externer ESG-Researchpartner überprüft.
Falls keine Daten verfügbar sind oder
kein Verwendungszweck vorhanden
ist, wird die Bewertung auf Basis
verfügbarer Unternehmensinformationen vorgenommen.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel des Dokuments ist die
Förderung nachhaltiger Investitionen, die
Sicherstellung der Einhaltung ethischer
Standards und die Minimierung des
Risikos durch die Vermeidung von Investitionen
in gesellschaftlich oder ökologisch bedenkliche
Bereiche. Die Hypo Vorarlberg möchte ausschließlich
in
Anlageformen investieren, die internationalen
ethischen Standards entsprechen,
und Bereiche mit hohem Risiko, die diesen
Standards nicht genügen,
ausschließen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
Auswirkungen (positiv und negativ),
Risiken und Chancen erfolgt in den einzelnen
Bausteinen des ESG-
Ratings entsprechend der Richtlinie „ESG
in der Eigenveranlagung”, wie unter
„Wichtigste Inhalte“ abgebildet. Die konkreten
Bezüge zu den wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen stellen
sich aktuell wie folgt dar: E10, E12, E13, E14,
E15, E18, E20 und E22.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
die Gruppe Treasury: APM & Investments im
Vier-Augen-Prinzip und wird regelmäßig
durch die Interne
Revision überprüft.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter und umfasst
die direkten Investments der Hypo Vorarlberg.
Die Lieferketten und Beteiligungsverhältnisse
sind der-
zeit nicht verpflichtend zu prüfen, da dies aufgrund
der Datenverfügbarkeit in der Regel nicht
möglich ist.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
Aktualisierung des Dokuments sowie dessen
Umsetzung ist der Fachbereich Treasury:
APM & Investments verant-
wortlich. Dieser berichtet direkt an den
Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
(Treasury: APM & Investments)“ orientiert
sich an internationalen Abkommen sowie
Normen in den Berei-
chen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt
und Korruptionsprävention, darunter:
Prinzipien der Vereinten
Nationen für verantwortungsvolle
Unternehmensführung (United Nations
Global Compact)
OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen (Guidelines
for Multinational Enterprises)
UN Guiding Principles on Business and Human
Rights
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieses Dokuments sind die
Interessen aller relevanten Stakeholder
gewürdigt und Wissensträger der Hypo Vorarlberg
eingebunden worden,
insbesondere die Fachbereiche für Eigenveranlagung,
Datenschutz und Compliance sowie die
Gruppe Nachhaltigkeit. Eine Änderung
in dieser Richtlinie
bedarf einer neuerlichen Würdigung
durch die erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „ESG in der Eigenveranlagung
(Treasury: APM & Investments)“ handelt
es sich um ein betriebsinternes Dokument,
das allen Mitarbeitern
der Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
gestellt wird.
25a-d) Berücksichtigung bestimmter Bereiche in den Konzepten
Die Hypo Vorarlberg berücksichtigt in ihren Strategien bereits die Themen
a) Klimaschutz, b) Anpassung an den Klimawandel, c) Energieeffizienz
und d) den Einsatz erneuerbarer Energien. Diese Bereiche sind integraler
Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie und werden durch spezifische
Richtlinien (siehe E1-2.24) adressiert.
E1 – KLIMAWANDEL 140
ANGABEPFLICHT E1-3 – MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG
MIT DEN KLIMASTRATEGIEN
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
28) Maßnahmen und Mittel für Klimaschutz und -anpassung gemäß
ESRS 2 MDR-A
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN MAßNAHMEN IM ZUSAMMENHANG
MIT DEM KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMA-
WANDEL
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der Maßnahmen im Zusammenhang
mit den Klimastrategien. Auf Grundlage der in der Nachhaltigkeits-
strategie behandelten, themenspezifischen Vorgaben lassen sich Maßnahmen
für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ablei-
ten. Für die Definition und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind
die jeweiligen Fachbereiche zuständig. Diese sind überwiegend auch
in
eigenen Richtlinien oder Arbeitsanweisungen festgelegt.
Finanzierungsgeschäft
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
wichtigsten Kriterien (Positivkriterien, Ausschlusskriterien
und sensible Bereiche), um potenzielle
Finanzierungen
auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen,
zu bewerten und wesentliche Bezüge
zum themenspezifischen Standard „E1 Klimawandel
und Anpassung an den
Klimaschutz“
herzustellen (siehe E1-2).
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen
der EU-Taxonomie
entsprechen:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Ausschluss von Kohleabbau (keine
direkte Projektfinanzierung von
Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
Kontroverse Geschäftsfelder:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
(Öl-
und Gasförderung mittels Fracking,
Ölgewinnung aus Teersanden)
Kontroverse Umweltpraktiken
Missachtung allgemein anerkannter
ökologischer Standards
beziehungsweise Verhaltensregeln
durch Großprojekte
(zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung
aus Primärwäldern)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Umsetzung in der Produktpalette:
EIB NZEB+ (siehe ESRS 2 SBM-1
40ai)
Sanierungsarbeiten zur
Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme
zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden
und nachhaltigen Heiz-,
Lüftungs-, Klima-
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien
für erneuerbare Energien
wie Solaranlagen, Wärmepumpen
Anschaffung von energiesparenden
und/oder -effizienten
Geräten
Fortführung der THG-Bilanzierung für finanzierte
Emissionen
Als Finanzinstitut ist der Hypo Vorarlberg
bewusst, dass sie durch Steuerung in der
Kreditvergabe einen maßgeblichen Einfluss
auf die finanzierten Emissi-
onen (Scope 3.15) nehmen kann. Im Jahr 2024
wurde erstmalig die Berechnung der
finanzierten Emissionen unter Anwendung
des PCAF-Rahmenwerks
durchgeführt (siehe im Detail E 1-6). Die
Messung wurde in der Risiko-, Geschäfts-
und Nachhaltigkeitsstrategie verankert und
wird nunmehr jährlich
durchgeführt. Es ist zudem geplant, die
Aussagekraft der Berechnung nach Möglichkeit
im Verlaufe der Zeit weiter zu erhöhen
(z. B. über die Verbesserung
des Datenqualitäts-Scores).
Ableitung von Maßnahmen und Zielen für die
Strategie der Dekarbonisierung
Die Anwendung und Implementierung des
PCAF-Standards war zugleich ein erster Schritt
und ein bedeutender Meilenstein in Bezug
auf das Thema Dekar-
bonisierung. Die Berechnung markiert
nämlich die Grundlage bzw. den Startpunkt
bei der Entwicklung von relevanten Steuerungsgrößen
und bei der
Definition von verfügbaren Dekarbonisierungshebeln
auf Ebene der Assetklassen. Auf Grundlage
entsprechender wissenschaftlich basierter
Szenarien und
ausgewählter Parameter sollen robuste
Reduktionspfade der Emissionen definiert
werden. Im Kern der Strategie liegt die Erstellung
eines Transitionsplans,
der sowohl qualitative als auch quantitative
Maßnahmen und Ziele vorgeben soll (siehe
E1-1).
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben sich als äußerst
wirkungsvoll erwiesen. Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass Kontinuität
im Bereich Klimaschutz
entscheidend ist, um nachhaltige Ergebnisse
zu erzielen. Nach der erfolgreichen Umsetzung
der bislang geplanten Maßnahmen liegt der
Fokus nun da-
rauf, die begonnenen Aktivitäten weiterzuführen
und ihre Wirkung zu vertiefen. Dies
beinhaltet die Einhaltung der bestehenden Maßnahmen
und die
laufende Anwendung auf die gesamte Titelselektion.
Es ist erklärtes Ziel, bestehende Maßnahmen
langfristig wirksam zu gestalten und ihre
positiven Ef-
fekte weiter auszubauen,
statt laufend neue Initiativen zu starten, die
Ressourcen fragmentieren können. Dennoch erfolgt
die Evaluierung möglicher
zukünftiger Maßnahmen laufend.
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu finanzierten Emissionen
(THG-Bilanzierung)
Durch die erstmalige Kalkulation der finanzierten
Emissionen unter Anwendung des PCAF-Rahmenwerks
konnte die Hypo Vorarlberg eine erste
Bilanz
ziehen, wie sich der Emissionshaushalt in
den Finanzierungen durch das Kreditportfolio
zusammensetzt. Auf Basis der diesjährigen
Ergebnisse hat die
Hypo Vorarlberg bereits Maßnahmen geplant:
jährliche Durchführung der Berechnung, Erweiterung
des Berechnungsmodells und Eingliederung
in beste-
hende Prozesse. Es wird erwartet, dass in der
nächsten Berichtsperiode die Entwicklung
einer Strategie zur Dekarbonisierung anhand
des Modells möglich
sein wird.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
im Einklang zur Zielsetzung der Richtlinie
„Ethische und nachhaltige Kriterien
für Finanzierungen“, die im Kern
die Auswirkungen von Finanzierungen auf die
Umwelt, das Klima und den Menschen berücksichtigen
sollen. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und
Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
werden wie folgt berücksichtigt: E10, E12,
E13, E14, E15, E16, E18 und E22.
E1 – KLIMAWANDEL 141
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen eine
kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
werden unter einem kontinuierlichen
Prozess (Plan-Do-Check-Act) regelmäßig
geprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten präventive
Wirkung. An die Vergabe der Finanzierung
sind keine weiteren Abhilfemaßnahmen geknüpft.
Fortschritte
Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen
sind bereits umgesetzt und es wird jährlich
geprüft, ob diese anzupassen sind. Im Vergleich
zum Vorjahr hat
sich keine qualitative Anpassungsnotwendigkeit
ergeben.
Asset Management
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die nachfolgenden ergriffenen Maßnahmen
umfassen das Vorgehen für die
Ermittlung des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
im Bereich der Anlagestrate-
gien und bei der Auswahl von Zielfonds. Zudem
umfassen die Maßnahmen die Messung
und die Steuerung von potenziellen negativen Auswirkungen
auf
die Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionen
und umfassen wesentliche Bezüge
zum themenspezifischen Standard „E1 Klimawandel
und Anpassung an
den Klimaschutz“:
Verwendung externer
ESG-Datenquellen (Sustainalytics,
ein Unternehmen der Morningstar
Gruppe)
Vorgehen zur Ermittlung
des Hypo ESG Ratings:
Angewendete Selektionskriterien
und Umsatzschwellen in Prozent:
Nuklearenergie 5 %
Fossile Brennstoffe:
Ölgewinnung aus Teersanden 5 %
Förderung von Öl und Gas 10 %
Erdöl- und Erdgasförderung durch Fracking
0 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau 5 %
Einhaltung internationaler Standards
durch normbasiertes Screening:
Normbasiertes Screening ermöglicht
die Einhaltung internationaler
Standards und Normen in Bezug
auf die Umwelt. Die Einteilung erfolgt
in
„konform“,
„Beobachtungsliste“
und „nicht konform“.
„Konforme“ Unternehmen
und Titel der „Beobachtungsliste“
fließen mit gleicher Gewich-
tung in das Hypo ESG-Rating ein. „Nicht
konforme“ Unternehmen
werden nicht selektiert.
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
8, 9
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
(Guidelines for Multinational Enterprises): Leitsatz
VI – Umwelt
Gegenüberstellung und Vergleich
anhand des Best-in-Class-Ansatzes
Ausrichtung an den Klimazielen (Bewertung
anhand des 1,5-Grad-Paris-Alignment-Ziels)
Messbarer Effekt auf
SDGs (nur ein messbarer
Effekt auf die Ziele für
nachhaltige Entwicklung der
Vereinten Nationen
trägt zu einer Ratingver-
besserung bei):
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Kontroverse
Wirtschaftspraktiken (Unternehmensbetrieb,
Lieferkette (Umwelt),
Mitarbeiter, Unternehmensführung,
Gesellschaft und Gemein-
schaft, Produkte und Dienstleistungen,
Lieferkette (sozial),
Kunden, Unternehmensethik, Öffentlichkeit)
„Gute Unternehmensführung”
(Qualität und Integrität von
Vorstand und Management,
Zusammensetzung des
Vorstandes, Eigentums-
und
Aktionärsrechte, Gehälter
und Löhne, Wirtschaftsprüfung
und Finanzberichterstattung,
Risikomanagement)
ESG-Risiko-Rating
Wesentliche ESG-Themen
Idiosynkratische und systematische
Themen
Unternehmensführung und Interessengruppen
Ansatz zur Berechnung ESG-Länderrating:
Länderrisiko
Freedom House Index (Free,
partly free, not free)
Messung und Steuerung der wichtigsten
nachteiligen Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(PAI) durch die
Veröffentlichung der
PAI-Statements
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben sich als äußerst
wirkungsvoll erwiesen. Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass Kontinuität
im Bereich Klimaschutz
entscheidend ist, um nachhaltige Ergebnisse
zu erzielen. Nach der erfolgreichen Umsetzung
der bislang geplanten Maßnahmen liegt der
Fokus nun da-
rauf, die begonnenen Aktivitäten weiterzuführen
und ihre Wirkung zu vertiefen. Dies
beinhaltet die Einhaltung der bestehenden Maßnahmen
und die
laufende Anwendung auf die gesamte Titelselektion.
Es ist erklärtes Ziel, bestehende Maßnahmen
langfristig wirksam zu gestalten und ihre
positiven Ef-
fekte weiter auszubauen, statt laufend
neue Initiativen zu starten, die Ressourcen
fragmentieren können. Dennoch erfolgt die Evaluierung
möglicher
zukünftiger Maßnahmen laufend.
Erwartete Ergebnisse
Durch die bereits implementierten Kriterien
und Maßnahmen werden Anlagemöglichkeiten
umfassend geprüft, um internationalen Normen
und Stan-
dards zu entsprechen und die Ausrichtung auf
Anlageformen zu steigern, die Nachhaltigkeitsaspekte
berücksichtigen.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
„ESG-Investmentansatz“, die im Kern die
Förderung nachhaltiger
Investitionen und die Minimierung potenzieller
Auswirkungen auf die Umwelt, das Klima und
den Menschen durch bedenkliche Anlageformen
umfasst.
Diese nehmen Bezug auf folgende IROs:
E10, E12, E13, E14, E15, E18, E20 und E22.
E1 – KLIMAWANDEL 142
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zu
der Richtlinie ausgelegt und gelten
für die Bank und teilweise die Niederlassung
St. Gallen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
Jahre). Alle Maßnahmen werden unter einem
kontinuierlichen Prozess
(Plan-Do-Check-Act) regelmäßig geprüft und
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
tragen direkt zur Abhilfeschaffung
bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
ob diese anzupassen sind. Die geplanten
Maßnahmen entsprechen der
Fortführung der bereits ergriffenen Maßnahmen.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich
keine qualitative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
Quantitative
Erhebungen finden monatlich und quartalsweise
über die Ratingeinstufung statt.
Eigenveranlagung
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
wichtigsten nachstehenden Kriterien, um
potenzielle Investitionen im Bereich der Anlageentscheidungen
(Neu-
käufen) auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen,
zu bewerten und wesentliche Bezüge
zum themenspezifischen Standard „E1 Klimawandel
und Anpassung
an den Klimaschutz“
herzustellen:
Mindestanforderungen und normbasiertes
Screening:
Normbasiertes Screening ermöglicht
die Einhaltung internationaler
Standards und Normen in Bezug
auf die Umwelt. Es wird nicht
in Unternehmen
investiert, die gegen internationale
Standards und Normen im Bereich
„Umwelt“ verstoßen. Basis
für das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip
7, 8, 9
OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen (Guidelines
for Multinational Enterprises):
Leitsatz VI – Umwelt
Anwendung von Positivkriterien:
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt
durch das Vorliegen
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
mit den Green Bond Principles, den Social
Bond Principles, den Sustainability-Linked
Bond Principles oder den
Sustainability Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und
Bereitstellung einer Second
Party Opinion durch eine anerkannte
Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Anwendung von Ausschlusskriterien
(Umsatzschwellen):
Fossile Brennstoffe:
Erdöl- und Erdgasförderung durch Fracking
0 %
Ölgewinnung aus Teersanden 5 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau 5 %
Nuklearenergie 5 %
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
durch Großprojekte
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben sich als äußerst
wirkungsvoll erwiesen. Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass Kontinuität
im Bereich Klimaschutz
entscheidend ist, um nachhaltige Ergebnisse
zu erzielen. Nach der erfolgreichen Umsetzung
der bislang geplanten Maßnahmen liegt der
Fokus nun da-
rauf, die begonnenen Aktivitäten weiterzuführen
und ihre Wirkung zu vertiefen. Dies
beinhaltet die Einhaltung der bestehenden Maßnahmen
und die
laufende Anwendung auf die gesamte Titelselektion.
Es ist erklärtes Ziel, bestehende Maßnahmen
langfristig wirksam zu gestalten und ihre
positiven Ef-
fekte weiter auszubauen, statt laufend
neue Initiativen zu starten, die Ressourcen
fragmentieren können. Dennoch erfolgt die Evaluierung
möglicher
zukünftiger Maßnahmen laufend.
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu finanzierten Emissionen
(THG-Bilanzierung)
Durch die erstmalige Kalkulation der finanzierten
Emissionen unter Anwendung des PCAF-Rahmenwerks
konnte die Hypo Vorarlberg eine erste
Bilanz
ziehen, wie sich der Emissionshaushalt in
den Finanzierungen durch das Kreditportfolio
zusammensetzt. Auf Basis der diesjährigen
Ergebnisse hat die
Hypo Vorarlberg bereits Maßnahmen geplant:
jährliche Durchführung der Berechnung, Erweiterung
des Berechnungsmodells und Eingliederung
in beste-
hende Prozesse. Es wird erwartet, dass in der
nächsten Berichtsperiode die Entwicklung
einer Strategie zur Dekarbonisierung anhand
des Modells möglich
sein wird.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
„ESG in der Eigenveranlagung (Treasury: APM
& Investments)“, die
im Kern die Förderung nachhaltiger Investitionen
und die Minimierung potenzieller Auswirkungen
auf die Umwelt, das Klima und den
Menschen durch
bedenkliche Anlageformen umfasst. Die
umgesetzten und geplanten Maßnahmen tragen
dazu bei, dass negative Auswirkungen
und Risiken minimiert,
positive Auswirkungen gefördert und identifizierte
Chancen genutzt werden. Die wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen aus
der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse werden wie folgt berücksichtigt:
E10, E12, E13, E14, E15, E18, E20 und E22.
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen eine
kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
werden unter einem kontinuierlichen
Prozess (Plan-Do-Check-Act) regelmäßig
geprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
tragen direkt zur Abhilfeschaffung
bei.
E1 – KLIMAWANDEL 143
Fortschritte
Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen
sind bereits umgesetzt und es wird jährlich
geprüft, ob diese anzupassen sind. Die
geplanten Maßnahmen aus
dem Jahr 2024 wurden
in ergriffene Maßnahmen übernommen.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich keine
qualitative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
Quantitative Erhebungen wurden nicht
durchgeführt.
Eigener Geschäftsbetrieb – Reduktion von
THG-Emissionen
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Deckung des gesamten Strombedarfs
zu 100 % aus erneuerbaren Quellen
Die Hypo Vorarlberg
strebt für neue
Gebäude die Qualitätsstufe Silber
gemäß den Kriterien von „Klimaaktiv.at
“,
einer Initiative des Bundesministeri-
ums für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und
Technologie und/oder
die Qualitätsstufe Gold der
ÖGNI an.
Bei Anschaffungen für die
Fahrzeugflotte, die zusätzlich
oder als Ersatz für
auszumusternde Fahrzeuge in
Betrieb gehen, wird der
Fokus auf Elektro-
fahrzeuge gelegt, sofern für
deren Einsatzbereich keine
Ausschlussgründe (Allradtauglichkeit,
Geländegängigkeit,
Transportfunktion, Langstrecken-
tauglichkeit) bestehen.
CO
2
-Zertifikate für Klimaschutzprojekte
Austausch von Beleuchtungen auf
LED-Technologie
(Bank)
Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen
für dienstliche Fahrten
Neue Heiz- und Kühlsysteme
ohne fossile Brennstoffe
Laufende Regelungsoptimierungen
der Heiz- und Kühlsysteme
Großteils Abschaltung von
LOGO-Beleuchtungen in den Nachtstunden
(Bank)
Dienstreisen und Reisen zu Schulungen
werden nur dann genehmigt,
wenn keine Online-Teilnahme
möglich ist. Wenn das Flugzeug
als Reisemittel
gebucht wird, dann soll zumindest
eine Strecke mit der
Bahn zurückgelegt werden.
Geplante
Geeignete Dachflächen sind bestmöglich
mit Solar-
und/oder Photovoltaikanlagen
auszustatten, sofern dem nicht
begründbare Umstände (zum
Beispiel Denkmalschutz, Orts-
und Landschaftsbild, Sanierungszeitpunkt,
statische Belastbarkeit) entgegenstehen.
Derzeit ist dies nicht prioritär
berücksichtigt,
jedoch mittelfristig geplant.
Austausch von Heizenergiesystemen
auf erneuerbare Energiequellen
(wie zum Beispiel Fernwärme,
Biomasse oder Wärmepumpensysteme)
Energetische Sanierung der
Gebäude bis 2030: Die Sanierungen sind als
Best-Practice-Sanierungen umzusetzen.
Insbesondere bei großen Filialneu-
und -umbauten werden diese Konzepte
umfassend berücksichtigt.
Erwartete Ergebnisse
Umstellung auf erneuerbare Energien senkt
die THG-Emissionen und meist den Gesamtenergieverbrauch
im eigenen Geschäftsbetrieb.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
zur Zielsetzung der Richtlinie „Nachhaltige
Beschaffung und Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“,
die
im Kern die Anpassung an den Klimawandel
durch eine nachhaltige Beschaffung und den
Umgang und die Begrenzung der Treibhausgasemissionen
im
Geschäftsbetrieb behandelt. Die wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen werden
gezielt mit den bereits ergriffenen und geplanten
Maßnahmen
behandelt: E11, E17. Die Umsetzung erfolgt
gemäß den vorangeführten wichtigsten
Maßnahmen.
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
Richtlinie ausgelegt und gelten für alle
Konzernstandorte in Österreich. Für die
Standorte außerhalb Öster-
reichs gelten die Vorgaben nach dem
gleichen Prinzip und sind sinngemäß verpflichtend
anzuwenden.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen,
sofern nicht anders
angegeben, eine kurzfristige Betrachtungsweise
(bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen werden
unter einem kontinuierlichen Prozess (Plan-Do-Check-Act)
regelmä-
ßig geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
tragen direkt zur Abhilfeschaffung
bei.
Fortschritte
Seit 2016 konnte beim Strom
der Anteil aus erneuerbaren
Quellen von 10 % auf 99,35
% im Jahr 2025
gesteigert werden.
Durch stetige Energieeffizienzmaßnahmen,
wie Austausch auslaufender
Beleuchtungen auf LED, Regelungsoptimierungen,
im Bereich Heizung/Küh-
lung und Neuorganisationen von Infrastrukturen
samt Geräten konnte der
Gesamtenergieverbrauch im
Bereich Gebäude seit 2016 um 27,5
% (rund
1,4 GWh) reduziert werden.
ESRS 2-69a-c) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
eines Aktionsplans
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden. Eine Erhebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden,
daher ist keine Angabe möglich.
29) Zusätzliche Angaben zu ESRS 2 MDR-A
29a) Auflistung der wichtigsten ergriffenen und geplanten
Maßnahmen, inklusive der angewendeten Dekarbonisierungshebel
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
Im Berichtsjahr 2025 wurden betriebsintern mehrere Maßnahmen zur
Reduktion der Treibhausgasemissionen ergriffen, darunter die schrittweise
Umstellung der Fahrzeugflotte auf Elektromobilität und Carsharing,
wobei Ausnahmen nur mit Vorstandsgenehmigung und unter Einhaltung
eines festgelegten Emissionsgrenzwertes möglich sind. Weitere Initiativen
beinhalten die Einführung des Klimatickets für Mitarbeiter sowie
die
Unterstützung von Klimaschutzprojekten.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
In Zusammenschau mit den oben genannten MDR-A wurden im Bereich der
nachgelagerten Wertschöpfungskette folgende Maßnahmen bezie-
hungsweise Dekarbonisierungshebel erhoben und angewendet:
Finanzierungsgeschäft, Eigenveranlagung und Investitionen mit
ESG-Bezug:
Berücksichtigung von Ausschlusskriterien (Selektionskriterien), Positivkriterien
und/oder sensibler
Bereiche im Finanzierungsgeschäft
(seit 2017)
E1 – KLIMAWANDEL 144
Förderung ökologischer und/oder sozialer Aspekte durch die Anwendung
des „ESG-Investmentansatzes“ in der Portfolioverwaltung;
Einhaltung von Mindestquoten für Fremdprodukte gemäß Artikel
8 oder Artikel 9 SFDR
Nachhaltige Anlagestrategie: Investition in Anleihen mit eindeutigem
Nachhaltigkeitsbezug (zum Beispiel Green Bond)
Produktpalette mit Berücksichtigung von ESG-Aspekten:
Prüfung der Ausweitung/Ergänzung bestehender Produkte um Nachhaltigkeitsaspekte
(Orientierung an den Vorgaben der EU-Taxo-
nomie)
Green Bonds:
Im Jahr 2017 hat die Hypo Vorarlberg als erste österreichische Bank
einen Green Bond in Höhe von EUR 300 Mio. begeben; die Erlöse
wurden genutzt, um energieeffiziente Wohngebäude und gewerbliche
Immobilien in Vorarlberg zu (re-)finanzieren.
Im Frühjahr 2020: CHF 125 Mio. Green Bond
Im März 2020: grüne Privatplatzierung in CZK
Im Jahr 2022: Retail Green Bond in Höhe von EUR 20 Mio.
Im Februar 2023: 2 weitere Retail Bonds sowie ein Green Bond in Höhe von EUR
500 Mio.
Verbesserung der ESG-Datenqualität:
Laufende Erhebung von kundenseitigen ESG-Daten über den ESG Data
Hub der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB)
Climcycle: Tool zur Taxonomiebeurteilung von Finanzierungen seit 2023
Transparenz und Berichterstattung:
Offenlegung gemäß EU-Taxonomie/GAR
Messung und Offenlegung der betrieblichen Emissionen (Scope 1, 2 und
3.13) und konzernweiten finanzierten Emissionen
(Scope 3.15): Beitritt PCAF im Sommer 2024
Durchführung Projekt Klimatransitionsplan im Geschäftsjahr 2025
29b) Ergebnisse der Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich
erzielter und erwarteter Emissionsreduktionen
Die Hypo Vorarlberg hat in den letzten Jahren ihre Stromversorgung
vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt und bezieht nun 99,35
%
ihres Stroms aus nachhaltigen Quellen. Im Rahmen der Umstellung
der Fahrzeugflotte wurde beschlossen, dass der Fokus beim Ankauf von
Neu-
fahrzeugen auf reinen Elektroantrieb gelegt wird. Falls in Ausnahmefällen
ab dem 1. Jänner 2025 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erworben
werden, gilt ein Emissionsgrenzwert von maximal 126 g CO
/km (WLTP). Zudem wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch
das einge-
führte Klimaticket sowie die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel
bei Dienstreisen oder Carsharing unterstützt, um die betriebseigenen
Emissionen zu reduzieren. Als zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz
unterstützt die Hypo Vorarlberg Klimaschutzprojekte in Höhe des Vorjahres-
Emissionsausstoßes. Bei Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen
wird verstärkt auf nachhaltige und umweltschonende Lösungen
ge-
setzt, während die Energieeffizienz in allen Gebäuden und Standorten
kontinuierlich gefördert wird.
Hebel zur De-
karbonisierung
Wichtigste
Maßnahmen
Status
Zeithorizonte
Erwartete Ergeb-
nisse
Erzielte Ergebnisse
Erneuerbare
Energie
Deckung des gesam-
ten Strombedarfs zu
100 % mit Strom aus
erneuerbaren Quellen
Umgesetzt.
Für einen eingemie-
teten Standort kann für den
am
Gesamtobjekt anfallenden
Stromverbrauch für
Lifte, Stie-
genhaus und Beleuchtung keine
Tarifänderung beeinflusst
wer-
den. Dieser Anteil beträgt
0,7
%
(2025) am gesamten Stromver-
brauch,
wobei 28,8 % daraus aus
erneuerbaren Quellen stammen.
Umsetzung von
2018 bis 2023
-
2018 wurden erste Stand-
orte auf neue Tarife
umge-
stellt. Reduzierung der CO
2
-
Emissionen in Höhe von
375 t von 2017 auf 2025.
99,35 % des Stromver-
brauchs aus erneuerbaren
Quellen seit 2025.
Geeignete Dachflä-
chen mit Solar-/
Photovoltaikanlagen
ausstatten
Erste Analyse erfolgt
und Pro-
jekte für 6 weitere Standorte
in
Planung.
Bis 2028
Derzeit geplante
Projekte von ge-
samt circa 317 kWp
an PV-Anlagen.
Seit 2016 PV-Anlagen an
vier Standorten.
Ersatz bestehender
Ölkessel
Umgesetzt, beziehungsweise in
zwei eingemieteten Objekten
liegt keine Beeinflussung der
Heizenergie vor (Anteil
unter
0,7
% am Gesamtenergiever-
brauch Gebäude).
Bis 2026
Reduktion der THG-
Emissionen um
rund 24 Tonnen
CO
2
im Vergleich zum
Vorjahr.
Die Fernwärme Riezlern
wurde Mitte 2025 in Betrieb
genommen. Der Anteil an
erneuerbaren Quellen im
Wärmemix beträgt 99,6
%
für 2025.
Anteil des gesamten
Energiebedarfs für
Heizung und Strom
von 90 % bis 2030
Bezüglich Stroms
umgesetzt,
siehe oben.
Austausch von Heizsystemen für
vier Standorte in Planung bezie-
hungsweise Vorbereitung.
Dies
sind Fernwärmeanschlüsse oder
Wärmepumpensysteme.
Bis 2028
Erhöhung des An-
teils auf 83 % (2023
65 %) und Reduzie-
rung der THG-Emis-
sionen um 193 t
CO
2
.
Seit 2016 Erhöhung des An-
teils um 62 % (Stand 2025).
Klimaschutz-
projekte
Unterstützung von
Klimaschutzprojekten
In Umsetzung
Laufend
Kompensation be-
triebsinterner CO
2
-
Emissionen in Höhe
des Vorjahres-Aus-
stoßes.
Unterstützung von Projek-
ten entsprechend des CO
2
-
Ausstoßes.
E1 – KLIMAWANDEL 145
Hebel zur De-
karbonisierung
Wichtigste Maßnahmen
Status
Zeithorizonte
Erwartete Ergeb-
nisse
Erzielte Ergebnisse
Betriebliche
Energieeffizienz
Energetische Sanierung der
Ge-
bäude bis 2030 (Best-Practice-An-
satz);
Austausch auslaufender
Be-
leuchtung auf LED;
Regelungsopti-
mierungen im Bereich
Heizung/Kühlung
Neben der energeti-
schen Sanierung liegt
der Fokus derzeit auf
dem Austausch fossi-
ler Energiequellen
durch erneuerbare.
Der Austausch von Be-
leuchtungen und Re-
gelungsoptimierun-
gen werden seit 2016
fortlaufend durchge-
führt.
Seit 2016
Reduktion des Ge-
samtenergiever-
brauchs und in
weiterer Folge Re-
duktion von CO
2
-
Emissionen.
Seit 2016 konnte durch
Energieeffizienzmaßnah-
men der Gesamtenergiever-
brauch für Gebäude um
27,5 % (1.439 MWh,
Stand
2025) reduziert werden.
Fahrzeugflotte
Fokus auf Elektrofahrzeuge
bei
Neuanschaffungen (Ausnahmen
nur mit Vorstandsgenehmigung,
max. 126 g CO
2
/km ab 2025);
Nut-
zung von Carsharing-Fahrzeugen
für dienstliche Fahrten
In Umsetzung
Ab 2025
Reduktion der
THG-Emissionen
durch elektrifi-
zierte Fahrzeug-
flotte
Anteil an Elektrofahrzeugen
erhöht auf 22 Fahrzeuge.
Einsparung von jährlich ca.
54 Tonnen CO
2
e aus fossilen
Brennstoffen.
AR 21) Erläuterung des Ausmaßes, in dem die Fähigkeit zur Durchführung
der Maßnahmen von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Mitteln
abhängt
Geplante Maßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung
berücksichtigt und bei Freigabe entsprechende Mittel zugeordnet. Au-
ßerhalb der jährlichen Budgetplanung können Mittel für die Durchführung
neuer sowie bestehender Maßnahmen, nach vorheriger Genehmigung
durch den Gesamtvorstand, bereitgestellt werden. Der Budgetierungsprozess
und die Budgetstruktur auf Konzern- beziehungsweise Projekt-
ebene sollen die Durchführbarkeit von Maßnahmen sicherstellen.
29c) Erforderliche CapEx- und OpEx-Beträge für geplante
oder durchgeführte Maßnahmen müssen zugeordnet werden:
29ci) den relevanten Posten oder Erläuterungen im Jahresabschluss
Eine Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben
und Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden. Eine Erhebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden,
daher keine Angabe möglich.
29cii-ciii)
den wichtigsten Leistungsindikatoren
und gegebenenfalls dem CapEx-Plan gemäß der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 der
Kommission
Auf Finanzinstitute nicht anwendbar.
PARAMETER UND ZIELE
ANGABEPFLICHT E1-4 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KLIMASCHUTZ
UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
32) Angabe der THG-Reduktionsziele und weiterer Klimaziele (zum
Beispiel erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Klimaanpassung, Risiko-
minderung) gemäß ESRS 2 MDR-T
ESRS 2-80a-j) Beschreibung des Verhältnisses zwischen Ziel und den
Zielvorgaben der Strategie
Eigener Geschäftsbetrieb – Reduktion von
THG-Emissionen
Zielsetzung
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
am gesamten Endenergiebedarf für Heizung,
Kühlung und Strom im Konzern auf 90
% im Jahr 2030.
Verhältnis zwischen Ziel und Zielvorgabe der
Richtlinie/Strategie
Das Ziel ist im Einklang mit der Strategie
und den Richtlinien des Hypo Vorarlberg Konzerns
(Nachhaltigkeitsstrategie, Richtlinie nachhaltige
Beschaffung).
Festgelegtes Zielniveau
90 % des Gesamtenergiebedarfs (Heizung,
Kühlung und Strom) für Gebäude aus erneuerbaren
Quellen.
Umfang des Ziels
Der Strombedarf wird, sofern beeinflussbar, auf
100 % Strom aus erneuerbaren Quellen
umgestellt.
Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl,
Erdgas) werden nach Möglichkeit durch
Anschlüsse an örtliche Fernwärmenetze
oder durch energieeffizi-
ente Wärmepumpensysteme ausgetauscht.
In Bregenz ist zudem der Anschluss an
das Bodenseewassersystem geplant/in
Vorbereitung. Das Ziel kann an
Standorten umgesetzt werden, an denen
eigenständig über die Art und Weise
der Heizart entschieden werden kann.
Bei Miteigentumsanteilen an Mehr-
parteiengebäuden kann ein Umstieg vorgeschlagen
werden, hier werden Entscheidungen
nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes
beschlossen. An eingemieteten Standorten
kann dieses Ziel nicht verfolgt werden.
Bezugswert und Bezugsjahr
Bezugsjahr: 2023
Ausgangswert: 65 % des Gesamtenergiebedarfs
für Gebäude aus erneuerbaren Quellen.
Zeitraum, für den das Ziel gilt, einschließlich
Meilensteine und Zwischenziele
Bis 2030.
Zur Erreichung dieses Zieles wurde ein Stufenplan
für die Gebäude für den Bankbetrieb in Vorarlberg
bis 2027 erstellt, der auf Konzernebene noch
weiter
auszuarbeiten ist. Der Stufenplan sieht hauptsächlich
den Umstieg von fossilen Brennstoffen
im Bereich Heizung auf Fernwärmenetze
(Biomasse) und
verschiedene Wärmepumpensysteme vor.
Methoden und signifikante Annahmen
Im Zuge der Datenerhebung der Energieverbräuche
für Energiemix und THG-Emissionen werden
die einzelnen Standorte nach verbrauchter
Energie und
Energiequelle ermittelt. Quellenangaben
kommen direkt oder indirekt aus den Rechnungen
von Energielieferanten.
E1 – KLIMAWANDEL 146
Zusammenhang mit Umweltaspekten und
wissenschaftlichen Erkenntnissen
Reduzierung der Verbrennung von fossilen
Brennstoffen und Umstellung auf erneuerbare
Energiequellen reduzieren THG-Emissionen
wesentlich. Szena-
rien unter Berücksichtigung der geplanten
Maßnahmen wurden nach dem GHG-Protocol-Standard
berechnet.
Einbeziehung der Interessenträger
Das Ziel wurde auf unterschiedlichen Managementebenen,
insbesondere unter Einbeziehung von
diversen Fachabteilungen (zum Beispiel Betriebstechnik)
im Konzern,
definiert. Das Ziel hat konzernweite Geltung.
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt
bei der Tochtergesellschaft Hypo Immobilien
& Lea-
sing und wird von der Hypo Vorarlberg überwacht.
Änderungen der Ziele, Parameter oder
Messmethoden
Es werden keine Änderungen bei der Zielsetzung,
den Parametern
oder Messmethoden erwartet.
Fortschritte
Die Überwachung erfolgt durch Umsetzung
des Stufenplans. Der Fortschritt wird
jährlich ermittelt.
Aktuelle Performance im Verhältnis zum veranschlagten
Ziel
Der Anteil an erneuerbaren Energien für Gebäude
liegt 2025
bei 70 %.
ESRS 2.81) Hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten
Ziele festgelegt
ESRS 2.81a) Angabe, ob die Festlegung solcher Ziele vorgesehen ist,
innerhalb welcher Frist dies erfolgen soll oder warum das Unternehmen
solche Ziele nicht festlegt.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Für die finanzierten Emissionen (Scope 3.15) wird im Jahr 2025 begonnen,
eine Dekarbonisierungsstrategie zu definieren. Diese Strategie soll
kon-
krete, messbare Ziele sowie relevante Kennzahlen und Zeiträume umfassen,
um die Fortschritte in diesem Bereich systematisch zu überwachen
und bewerten zu können. Diese Aktivitäten sind bereits in den Maßnahmen
für die kommende Berichtsperiode geplant (siehe E1-3.28).
ESRS 2-81bi-ii) Angabe zur Nachverfolgbarkeit der Wirksamkeit von
Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken und Chancen,
einschließlich der Verfahren, der festgelegten Zielvorgaben und Zeiträume
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen,
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe E1-2, E1-3). Die Strategien
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
verschiedene interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
Zuge
ihrer tourlichen Prüftätigkeit auch die Interne Revision).
33) Angabe, ob und wie THG-Emissionsreduktionsziele und/oder
andere Ziele für das Management wesentlicher klimabezogener
Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen festgelegt werden
Bei der Berücksichtigung der Zielsetzung wurden die wesentlichen IROs für
den eigenen Geschäftsbetrieb mitberücksichtigt:
„Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer Einfluss auf das Klima
durch den Ausstoß von THG-Emissionen des Betriebs und der Fahrzeugflotte“.
Auf Basis der oben angeführten Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung
und Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“ wurden Maßnahmen getroffen,
die das Ziel verfolgen, die THG-Emissionen des eigenen Geschäftsbetriebs
zu reduzieren. Die Zielsetzung orientiert sich an den vom Land Vorarl-
berg vorgegebenen Reduktionszielen.
34) Angaben von Zielen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
im Detail (die Anforderungen in E1-4.34a-c und e-f gelten zusätzlich
zu
ESRS 2 MDR-T)
34a AR 23) Die Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen
sind in absoluten Werten (entweder in Tonnen CO
2
oder als Prozent-
satz der Emissionen eines Basisjahrs) und gegebenenfalls in Intensitätswerten
anzugeben
34b AR 24) Angabe der THG-Reduktionsziele für Scope 1, 2 und 3 –
einzeln oder kombiniert – mit Aufschlüsselung der abgedeckten
Emissi-
onsbereiche und deren Anteile
Die Tabelle, die die Anforderungen 4.34a und b erfüllt, besteht aus mehreren
Dimensionen (Basisjahr und Ziele; THG-Typen, Scope-3-Kategorien,
Dekarbonisierungshebel, unternehmensspezifische Nenner für den
Intensitätswert)
Meilensteine und Zieljahre
Konzern
2025
2023
Basisjahr
2028
2030
THG-Emissionen (marktbasiert) [t CO
2
] exklusive Scope 3.15
6.627
6.746
6.556
6.506
THG-Scope 1 [t CO
2
]
309
393
238
218
THG-Scope 2 standortbezogen [t CO
2
]
353
511
587
588
THG-Scope 2 marktbasiert [t CO
2
]
24
53
56
39
THG-Scope 3 [t CO
2
] exklusive Scope 3.15
6.294
6.300
6.262
6.249
Nutzung erneuerbarer Energien
70,0 %
65,0 %
83,0 %
90,0 %
AR 25a) Erläuterung,
wie sichergestellt wurde, dass der als Bezugswert verwendete
Wert repräsentativ ist
Aufgrund desselben Konsolidierungskreises und derselben Berechnungslogik
samt gleichen Quellen für Emissionsfaktoren ist die Repräsentativi-
tät des Bezugswerts gewährleistet.
E1 – KLIMAWANDEL 147
AR 25b) Bei Änderung des Basisjahrs oder des Bezugswerts Erläuterung,
wie sich die Veränderung auf Zielerreichung und Darstellung
der
Fortschritte auswirkt
Das Basisjahr für den Bericht ist 2023. Für das Berichtsjahr 2025 ergeben
sich keine Veränderungen in Bezug auf Zielerreichung und Fortschritte.
34b) Erläuterung, wie die Übereinstimmung der THG-Emissionsreduktionsziele
mit den THG-Inventargrenzen sichergestellt wurde
Die Hypo Vorarlberg berücksichtigt bei der Messung ihrer THG-Messung
umfassend die Emissionen des eigenen Geschäftsbetriebs (Scope 1,
2,
und 3) sowie Scope 3 der nachgelagerten Wertschöpfungskette (siehe
E1-6.44-52). Die THG-Emissionsreduktionsziele beziehen sich ausschließlich
auf den internen Geschäftsbetrieb und dort auf die Bereiche Heizung,
Kühlung und Strom.
34e und AR 26) Angaben, ob die THG-Emissionsreduktionsziele wissenschaftlich
fundiert und mit der Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5 °C vereinbar sind
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich mit ihren Zielen an den Vorgaben
des Landes Vorarlberg mit dem Programm MissionZeroV
das sich zu den
Pariser Klimazielen bekannt hat und ab 2050 eine weitgehend CO
2
-freie Lebens-
und Wirtschaftsweise vorsieht (siehe im Detail E1-4.29b).
Im Zuge
der Definition von Zielen wurden keine weiteren wissenschaftlichen Analysen
durchgeführt.
34f) Angabe der Dekarbonisierungshebel und ihres quantitativen
Beitrags zu den THG-Reduktionszielen (zum Beispiel Effizienz, Verbrauchs-
senkung, erneuerbare Energien, Brennstoffwechsel)
Es wurden folgende Dekarbonisierungshebel im eigenen Geschäftsbetrieb
identifiziert:
Der Strombedarf wird, sofern beeinflussbar, auf 100 % Strom aus erneuerbaren
Quellen umgestellt
Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas) werden nach
Möglichkeit durch Anschlüsse an örtliche Fernwärmenetze oder Wär-
mepumpensysteme ausgetauscht.
In Bregenz ist der Anschluss an das Bodenseewassersystem geplant/in
Vorbereitung.
Dieses Ziel kann an Standorten umgesetzt werden, an denen eigenständig
über die Art und Weise der Heizart entschieden werden kann. Bei Mit-
eigentumsanteilen an Mehrparteiengebäuden kann ein Umstieg vorgeschlagen
werden, hier werden Entscheidungen nach den Bestimmungen
des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. An eingemieteten Standorten
kann dieses Ziel nicht verfolgt werden.
Folgende Aussagen zum quantitativen Beitrag zu den THG-Reduktionszielen
können sohin getroffen werden:
Durch die gesetzten Maßnahmen und Ziele erreicht die Hypo Vorarlberg
voraussichtlich eine Reduktion von circa 240 Tonnen CO
2
ab 2030
Im Bereich der Fuhrparkverwaltung könnte bis 2030 im Vergleich zum
Basisjahr zusätzlich eine Reduktion von 154 t THG-Emissionen er-
reicht werden
AR 30) Zusätzliche Informationen, die gemäß Paragraf 34 Buchstabe
f anzugeben sind
AR 30a) Angabe der Klimaschutzmaßnahmen, Dekarbonisierungshebel
und ihrer geschätzten Beiträge zur THG-Reduktion
Hebel 1: Der Strombedarf wird, sofern beeinflussbar, auf 100 % Strom
aus erneuerbaren Quellen umgestellt (Scope 2 und 3)
Hebel 2: Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas) werden nach
Möglichkeit durch Anschlüsse an örtliche Fernwärmenetze
oder Wärmepumpensysteme (Scope 1, 2 und 3) ausgetauscht.
In Bregenz ist der Anschluss an das Bodenseewassersystem geplant/in
Vorbe-
reitung.
AR 30b) Einführung neuer Technologien zur Erreichung
der Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen
Derzeit ist die Einführung neuer Technologien zur Erreichung der Ziele
für die Verringerung der Treibhausgasemissionen nicht vorgesehen.
AR 30c) Berücksichtigung verschiedener Klimaszenarien, einschließlich
eines 1,5 °C-Szenarios, zur Identifizierung relevanter Entwicklungen
und Dekarbonisierungshebel
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich mit ihren Zielen an den Vorgaben
des Landes Vorarlberg mit dem Ziel MissionZeroV, welches sich zu den
Pariser Klimazielen bekannt hat. Im Zuge der Definition von „Dekarbonisierungshebel“
wurden keine weiteren wissenschaftlichen Analysen durch-
geführt.
10
https://www.energieautonomie-vorarlberg.at/.
doc1p148i0
E1 – KLIMAWANDEL 148
ANGABEPFLICHT E1-5 – ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
AR 34, 35) Energieverbrauch und Energiemix im Zusammenhang
mit dem eigenen Geschäftsbetrieb
Die nachfolgende Tabelle erfüllt die Anforderungen E1-5.37 und 5.39:
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)
1.662
1.916
1.383
1.604
98
79
232
233
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergie-
verbrauch
38,0 %
41,9 %
35,7 %
39,1 %
57,6 %
57,2 %
70,5 %
68,7 %
Verbrauch aus Kernkraftquellen (MWh)
0
0
0
0
0
0
0
0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quel-
len am Gesamtenergieverbrauch
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quel-
len, einschließlich Biomasse (auch Industrie-
und Siedlungsabfälle biologischen Ur-
sprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerba-
ren Quellen) (MWh)
0
0
0
0
0
0
0
0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener
Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung
und aus erneuerbaren Quellen (MWh)
2.648
2.611
2.431
2.446
72
59
97
106
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer
Energie, bei der es sich nicht um Brenn-
stoffe handelt (MWh)
61
49
61
49
0
0
0
0
Gesamtenergieverbrauch erneuerbarer
Energie (MWh) (Summe Zeilen 5 bis 7)
2.709
2.660
2.492
2.495
72
59
97
106
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamte-
nergieverbrauch
62,0 %
58,1 %
64,3 %
60,9 %
42,4 %
42,8 %
29,5 %
31,3 %
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe
Zeilen 1 bis 9)
4.371
4.576
3.875
4.099
170
138
329
339
Der Rückgang des fossilen Energieverbrauchs ist auf zwei Maßnahmen
und einer Datenverbesserung zurückzuführen:
Heizölverbrauch konnte durch den Anschluss an die Fernwärme (Biomasse)
in Riezlern Mitte des Jahres 2025 um 64 % reduziert werden.
Es wurden sieben Diesel-Fahrzeuge durch E-Autos ersetzt. Dadurch reduzierte
sich der Verbrauch an Diesel-Treibstoff um 22 %.
Die Heizenergie aus Fernwärme wurde erstmals marktbasiert ermittelt.
Durch die Wärmekennzeichnungen der Lieferanten konnte
ein hö-
herer Anteil an erneuerbaren Energien ausgewiesen werden. Im Jahr 2024 wurde von
der gekauften Wärmeenergie 79 % den fossilen Brenn-
stoffen zugerechnet. Für 2025 reduzierte sich der Anteil auf 48 %.
Der Verbrauch aus selbst erzeugter erneuerbarer Energie stammt
aus einer PV-Anlage (75 kWp). Im Jahr 2024 waren defekte Wechselrichter
Ursa-
che für Produktionsverluste. Der für 2025 ausgewiesene Verbrauch liegt
nur 7 % unter dem Verbrauch aus 2023.
E1 – KLIMAWANDEL 149
ANGABEPFLICHT E1-6 – THG-BRUTTOEMISSIONEN DER KATEGORIEN
SCOPE 1, 2 UND 3 SOWIE THG-GESAMTEMISSIONEN
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
44-52, AR 39, AR 42, AR 48, AR 52) THG-Bruttoemissionen der Kategorien
Scope 1, 2, 3 und Gesamt-THG-Emissionen in metrischen Tonnen
CO
2
-Äquivalenten
Die nachfolgende Tabelle erfüllt die Anforderungen 6.44-52
Konzern
Rückblickend
Meilensteine und Zieljahre
2025
2024
2023
Basisjahr
Veränderung
zum Vorjahr
2028
2030
Jährliches
Ziel/Basisjahr
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
309
354
393
-12,6 %
238
218
-6,4 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
Emissions-
handelssystemen
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
(t CO
2
)
353
518
511
-32,0 %
587
588
2,2 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
(Scope 2) (t CO
2
)
24
51
53
-53,2 %
56
39
-3,8 %
Österreich
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
230
278
308
-17,1 %
153
133
-8,1 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
Emissions-
handelssystemen
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
(t CO
2
)
323
486
479
-33,6 %
555
556
2,3 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
(Scope 2) (t CO
2
)
24
51
52
-53,6 %
56
39
-3,6 %
Schweiz
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
20
16
22
23,4 %
22
22
0,0 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
Emissions-
handelssystemen
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
(t CO
2
)
2
2
1
20,7 %
1
1
0,0 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
(Scope 2) (t CO
2
)
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Italien
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
59
60
63
-1,5 %
63
63
0,0 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
Emissions-
handelssystemen
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
(t CO
2
)
28
30
31
-8,5 %
31
31
0,0 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
(Scope 2) (t CO
2
)
0
0
1
0,0 %
0
0
-14,3 %
doc1p150i0
E1 – KLIMAWANDEL 150
Konzern
Rückblickend
Meilensteine und Zieljahre
2025
2024
2023
Basisjahr
Veränderung
zum Vorjahr
2028
2030
Jährliches
Ziel/Basisjahr
Signifikante Scope-3-THG-Emissionen
1 Gekaufte Waren und Dienstleistungen
306
300
334
2,0 %
333
333
0,0 %
2 Investitionsgüter
99
90
90
10,0 %
93
93
0,5 %
3 Brennstoff-
und energiebezogene Tätigkeiten (nicht in
Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
125
151
155
-17,2 %
121
108
-4,3 %
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb
29
29
28
0,0 %
27
27
-0,5 %
5 Im Betrieb anfallende Abfälle
22
22
21
0,0 %
21
21
0,0 %
6 Geschäftsreisen
107
139
94
-23,0 %
94
94
0,0 %
7 Pendeln der Mitarbeiter
513
482
461
6,4 %
456
456
-0,2 %
8 Upstream-Leasinganlagen
23
4
5
475,0 %
5
5
0,0 %
9 Nachgelagerter Verkehr
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
10 Verarbeitung der verkauften Produkte
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
11 Verwendung der verkauften Produkte
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
12 Behandlung der verkauften Produkte am Ende
der Lebens-
dauer
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
13 Nachgelagerte Leasinganlagen
5.070
5.200
5.112
-2,5 %
5.112
5.112
0,0 %
Vermietete Sachanlagen
5.119
5.245
5.157
-2,4 %
5.157
5.157
0,0 %
Bewirtschafteter Wald
-49
-45
-45
8,9 %
-45
-45
0,0 %
14 Franchise-Unternehmen
0
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Brutto Scope-3-THG-Emissionen (t CO
2
) exklusive Scope 3.15
6.294
6.417
6.300
-1,9 %
6.262
6.249
-0,1 %
15 Investitionen
1.089.264
1.384.930
k.A.
-21,3 %
0
0
0,0 %
Brutto Scope-3-THG-Emissionen (t CO
2
) inklusive Scope 3.15
1.095.558
1.391.347
6.300
-21,3 %
6.262
6.249
-0,1 %
Treibhausgasemissionen gesamt
Gesamt-THG-Emissionen (standortbezogen)
(t CO
2
)
1.096.220
1.392.219
7.204
-21,3 %
7.087
7.055
-0,3 %
Gesamt-THG-Emissionen (marktbezogen)
(t CO
2
)
1.095.891
1.391.752
6.746
-21,3 %
6.556
6.506
0,5 %
*Investitionen: Die finanzierten Emissionen (Scope 3.15) werden separat unter E1
-6.AR 41 offengelegt und die Ergebnisse inhaltlich beschrieben.
Der Rückgang von 45 Tonnen CO
2
bei den THG-Scope-1-Emissionen ist unter Punkt E1-5 im Zusammenhang
mit dem Verbrauch fossiler Energie
erläutert. Aufgrund der beschriebenen Verbesserung der Datenqualität
zur eingekauften Wärmeenergie verringern sich auch die THG-Scope-2-
Emissionen sowohl markt-
als auch standortbasiert. Die standortbasierten Scope-2-Emissionen
sinken darüber hinaus um weitere 133 Tonnen CO
2
infolge der Aktualisierung der Emissionsfaktoren.
Bei den THG-Scope-3-Emissionen in der Kategorie 2 (Investitionsgüter),
die überwiegend aus herstellungsbedingten Emissionen der Fahrzeug-
flotte resultieren, ist die Steigerung auf die Anschaffung von acht
Elektrofahrzeugen zurückzuführen, da diese aufgrund der benötigten Roh-
stoffe in der Herstellung höhere THG-Emissionen verursachen als
fossil betriebene Fahrzeuge.
Die Entwicklung der THG-Scope-3-Emissionen in der Kategorie 3 (Brennstoff-
und energiebezogene Tätigkeiten, nicht in Scope 1 und 2 enthalten)
steht im Zusammenhang mit den Veränderungen in Scope 1 und 2 beziehungsweise
dem Verbrauch fossiler Energien und eingekaufter Wärme.
Der Rückgang der THG-Scope-3-Emissionen in der Kategorie 6 (Geschäftsreisen)
ist hauptsächlich auf den reduzierten interkontinentalen
Flugver-
kehr zurückzuführen, der im Jahr 2024 aufgrund von Projekten in
Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum deutlich angestiegen war
und 2025
nicht mehr in diesem Umfang erforderlich war. Zudem ist auch bei anderen
Verkehrsmitteln ein Rückgang zu verzeichnen, während die
Möglich-
keiten zur Teilnahme an Online-Sitzungen und Schulungen weiter zunehmen.
E1-6. AR 52)
THG-Emissionen aufgeschlüsselt nach Wertschöpfungskette
E1 – KLIMAWANDEL 151
AR 41) Aufschlüsselung der Treibhausgasemissionen anhand der PCAF-Assetklassen
FINANZIERTE EMISSIONEN
Die Scope-3.15-Emissionen werden auch als finanzierte Emissionen bezeichnet.
Zur Berechnung dieser hat PCAF eine Methodik entwickelt,
auf de-
ren Grundlage die Hypo Vorarlberg ihre finanzierten Emissionen berechnet.
Die Hypo Vorarlberg ist seit Sommer 2024 Mitglied von PCAF.
Die
Berechnung der finanzierten Emissionen wurde zum Stichtag 31. Dezember
2024 erstmalig durchgeführt. Die Ergebnisse der diesjährigen
Berech-
nung sind in den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 dargestellt und beziehen sich
auf den Stichtag 31. Dezember 2025. Ein Vergleich der Emissions-
intensitäten und Data Quality Scores zum Vorjahr wird in Tabelle 3 ausgewiesen.
Der überwiegende Großteil der Scope-3-Emissionen wurde mit-
hilfe von PCAF-Emissionsfaktoren berechnet und beinhaltet ausschließlich Scope-3-Upstream-Emissionen.
Für den geringen restlichen Teil waren
direkt berichtete Emissionen verfügbar und wurden für die Berechnung
verwendet. PCAF beschreibt für sieben verschiedene Assetklassen
Metho-
dologien zur Erfassung von Emissionen der Realwirtschaft, die durch
Kredit- und Investmentaktivitäten finanziert werden. Weitere Informationen
zur Berechnungsmethodik und zu den verwendeten PCAF-Emissionsfaktoren
finden sich unter ESRS 2-BP-2.10-13. Im Rahmen der fortlaufenden
Anwendung der PCAF-Methodik war es möglich, die Berechnung der
finanzierten Emissionen für folgende Assetklassen durchzuführen:
Börsennotiertes Eigenkapital und Unternehmensanleihen („Listed Equity
and Corporate Bonds“)
Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital („Business
Loans and Unlisted Equity“)
Finanzierung von Gewerbeimmobilien („Commercial Real Estate“)
Hypothekardarlehen („Mortgages“)
Kraftfahrzeugfinanzierungen („Motor Vehicle Loans“)
Projektfinanzierungen („Project Finance“)
Staatsanleihen („Sovereign Debt“)
Die Berechnung der Emissionen der PCAF-Assetklasse Projektfinanzierungen
(„Project Finance“) wurde zum Berichtsstichtag erstmalig durchge-
führt. Als Basis für die Berechnungen dienten das Kredit- sowie das Eigenveranlagungsportfolio
der Hypo Vorarlberg, die Leasingportfolios
der Hypo Immobilien & Leasing GmbH (Dornbirn) und Hypo Vorarlberg Leasing
AG (Bozen) sowie Unternehmen, die nach der Equity-Methode im
Konzernabschluss konsolidiert wurden (comit Versicherungsmakler GmbH,
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH). Dies entspricht einem
Gesamt-
volumen von EUR 14,5 Mrd., das für die Berechnung der finanzierten
Emissionen in Betracht gezogen wurde. Die nachstehende Tabelle beschreibt
die relative und absolute Abdeckung der abgedeckten Volumina nach
PCAF-Assetklassen für das Jahr 2025 sowie die Veränderung der absoluten
Volumina im Vergleich zum Vorjahr.
Ergebnis aufgeteilt nach PCAF-Assetklassen
PCAF-Assetklasse
Volumina in EUR Mio.
davon abgedeckt
2025
2024
Veränderung
zum Vorjahr
Relativ
Absolut
in %
in EUR Mio.
Gelistetes Eigenkapital und Unternehmensanleihen
418,99
469,47
-10,76 %
100,0
418,99
Unternehmenskredite und ungelistetes Eigenkapital
3.981,82
6.722,67
-40,79 %
100,0
3.981,82
Finanzierung von Gewerbeimmobilien
6.360,06
3.916,25
62,39 %
100,0
6.360,06
Hypothekardarlehen
1.761,28
1.698,44
3,70 %
100,0
1.761,28
Kraftfahrzeugfinanzierungen
39,32
36,04
9,09 %
100,0
39,32
Projektfinanzierungen
28,57
-
-
100,0
28,57
Staatsanleihen
926,35
736,09
25,85 %
98,0
907,55
Out of Scope (außerhalb des Anwendungsbereichs)
941,53
1.023,63
-8,02 %
0,0
-
Gesamt
14.457,92
14.602,58
-0,99 %
93,0
13.497,59
Für 93 % des Volumens war eine Berechnung in enger Anlehnung an die PCAF-Methodik
möglich. Dies entspricht, wie auch im Vor-
jahr, EUR 13,5 Mrd. Die Differenzen zum in Betracht gezogenen Volumen
resultieren einerseits aus unvollständigen Datensätzen, aufgrund
derer
eine Berechnung der finanzierten Emissionen für einzelne Finanzierungen
nicht möglich war. Andererseits stehen für einige Positionen aktuell
keine Berechnungsmethoden von PCAF zur Verfügung. Für diese Produkte
(beispielsweise Derivate oder Konsumkredite gegenüber Privatperso-
nen) konnte aus methodologischen Gründen keine Berechnung durchgeführt
werden (siehe ESRS 2-BP-2.10-13). Diese Positionen sind, soweit sie
Teil der in Betracht gezogenen Portfolios sind, in der vorangeführten
Tabelle in „Out of Scope“ abgebildet.
Die Aufteilung der Volumina nach PCAF-Assetklassen
hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich geändert: die interne Klassifikation
von "Gewerbli-
che Immobilienfinanzierungen" hat sich weiterentwickelt,
weshalb zahlreiche Positionen nun der PCAF-Assetklasse
"Finanzierungen von Gewer-
beimmobilien" zugeordnet werden konnten. Dies führt zu einem Anstieg
des Volumens in diesem Portfolio und gleichzeitig zu einem Rückgang
bei „Unternehmenskredite und ungelistetes Eigenkapital“. Zudem
ist das Volumen des Portfolios der Staatsanleihen gestiegen – vor allem
dadurch, dass einige Anleihen aus der Assetklasse „Gelistetes Eigenkapital
und Unternehmensanleihen“ neu den Staatsanleihen zugeordnet wer-
den. Emissionen aus Leasinggeschäften werden als finanzierte Emissionen
ausgewiesen. Die Berechnung für diese Geschäfte erfolgt ohne anteils-
mäßige Attribution, sondern mit Vollzuweisung der Emissionen der
finanzierten Objekte (gemäß GHG-Protocol-Standard).
Die Hypo Vorarlberg ist bemüht,
die Datenqualität laufend zu verbessern, um die Konsistenz der
Berechnung weiterhin sicherzustellen und die
Abdeckung kontinuierlich zu verbessern. Bestandteil dieser Bemühungen
war unter anderem die Inklusion der PCAF-Assetklasse „Projektfinanzie-
rungen“. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität und
-verfügbarkeit, beispielsweise hinsichtlich der Energieausweise, wurden
durch interne Projekte angestoßen.
In der nachstehenden Tabelle 2 werden die finanzierten Emissionen
entsprechend der PCAF-Assetklassen dargestellt. Die monetären
Volumina
werden in EUR Mio. dargestellt, die Emissionen in tausend Tonnen CO
2
und die Emissionsintensität in Tonnen CO
2
je EUR Mio. Der Datenquali-
täts-Score reicht von 1 bis 5, wobei 1 eine hohe Datenqualität und 5 eine
niedrige Datenqualität beschreibt. Der Datenqualitäts-Score wird
ent-
sprechend der PCAF-Methodik volumengewichtet aggregiert. Im
aktuellen Berichtsjahr erfolgt die Aggregation des Datenqualität-Scores
für
Scope 1, Scope 2 und Scope 3 erstmals getrennt. Im Vorjahr wurden
die Datenqualitäts-Scores für Scope 1 und Scope 2 gemeinsam ausgewiesen,
wobei die Datenqualitäts-Scores von Scope 1 als Berechnungsgrundlage
dienten.
E1 – KLIMAWANDEL 152
Ergebnis aufgeteilt nach PCAF Assetklassen
PCAF-Assetklasse
Volumina in
EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
in tausend Tonnen CO2
Emissionsintensität
Datenqualitäts-Score
Scope 1+2
Scope 3
Scope 1+2+3
t CO2/EUR Mio.
Scope 1
Scope 2
Scope 3
Börsennotiertes Eigenkapital und Un-
ternehmensanleihen
418,99
7,23
50,76
57,99
138,40
2,14
2,14
2,14
Unternehmenskredite und nicht bör-
sennotiertes Eigenkapital
3.981,82
219,80
448,10
667,90
167,74
3,83
3,83
3,84
Finanzierung von Gewerbeimmobilien
6.360,06
89,14
-
89,14
14,02
4,81
4,81
-
Hypothekardarlehen
1.761,28
22,80
-
22,80
12,94
4,83
4,83
-
Kraftfahrzeugfinanzierungen
39,32
19,04
-
19,04
484,40
3,78
4,00
-
Projektfinanzierungen
28,57
24,47
4,52
28,99
1.014,53
4,65
4,65
4,65
Staatsanleihen
926,35
-
-
-
-
-
-
-
Exklusive LULUCF
-
131,89
71,51
203,41
224,13
1,92
4,00
4,00
Inklusive LULUCF
-
132,04
71,51
203,55
224,29
1,92
4,00
4,00
Gesamt
13.516,39
514,37
572,71
1.086,81
80,70
4,24
4,38
3,74
Betrachtet man das Gesamtportfolio, werden 1.089.260 t CO
2
finanziert, wobei 514.370 t CO
2
Scope-1-und-2-Emissionen der finanzierten Gegen-
parteien und 574.900 t CO
2
Scope-3-Emissionen der Gegenparteien ausmachen. Die Reduktion
der finanzierten Emissionen resultiert überwie-
gend aus der Neuzuordnung von Geschäften zur Assetklasse "Finanzierungen
von Gewerbeimmobilien", deren Emissionsfaktoren üblicherweise
deutlich unter jenen der Assetklasse „Unternehmenskredite und nicht
börsennotiertes Eigenkapital“ liegen. Folglich fällt der Anstieg in "Finanzie-
rungen von Gewerbeimmobilien" deutlich geringer aus als der Rückgang
in "Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital".
Der
durchschnittlich gewichtete Datenqualitäts-Score für Scope 1 und 2 lag
2024 bei 4,02. Im Jahr 2025 erhöhte sich der Score für Scope 1 auf 4,24
und Scope 2 auf 4,38, was auf eine Verschlechterung der Datenqualität
zurückzuführen ist. Verantwortlich dafür ist insbesondere die geringere
Verfügbarkeit von Energieausweisdaten bei Immobilienfinanzierungen.
Der Datenqualitäts-Score für Scope 3 hat sich hingegen von 3,95
auf 3,74
verbessert.
Wie in Tabelle 2 veranschaulicht, gibt es mitunter erhebliche Unterschiede
in der Emissionsintensität und den verfügbaren Daten zwischen
den
Assetklassen. Diese zeigen einerseits Verbesserungspotenziale in der
Datenverfügbarkeit und -erhebung auf und bieten andererseits Ansatz-
punkte für Dekarbonisierungshebel. Die Bilanzierung von finanzierten
Emissionen stellt für die Hypo Vorarlberg einen Ausgangspunkt dar, auf
Basis dessen eine faktenbasierte und realistische Transitionsplanung
definiert werden soll.
In der nachfolgenden Tabelle 3 werden außerdem die finanzierten
Emissionen, die Emissionsintensitäten sowie die Datenqualitäts-Scores
im
Vergleich zum Basisjahr 2024 dargestellt. Angegeben sind jeweils
die Werte für 2025 und 2024. Bei den finanzierten Emissionen und den Emissi-
onsintensitäten ist zusätzlich die prozentuelle Veränderung ausgewiesen.
Im Vorjahr wurde der Datenqualitäts-Score für Scope 1 und
Scope 2 auf
Basis von Scope 1 berechnet, sodass der Score aus 2024 im Jahr 2025
als Vergleichswert für Scope 1 verwendet werden kann. Eine unmittelbare
Gegenüberstellung der Scope 2 Ergebnisse ist somit nicht möglich.
Vergleich zum Vorjahr aufgeteilt nach PCAF-Assetklassen
PCAF-Assetklasse
Volumina in
EUR Mio.
Finanzierte Emissionen in
tausend Tonnen CO
2
(Scope 1-3)
Emissionsintensität t CO
2
/EUR Mio.
Datenqualitäts-Score
Veränderung
zum Vorjahr
Veränderung
zum Vorjahr
Scope 1
Scope 1+2
Scope 3
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Börsennotiertes Eigenkapital
und Unternehmensanleihen
418,99
57,99
28,87
101,00 %
138,40
61,50
125,07 %
2,14
1,69
2,14
1,74
Unternehmenskredite und
nicht börsennotiertes Eigen-
kapital
3.981,82
667,90
940,94
-29,00 %
167,74
139,97
19,89 %
3,83
4,09
3,84
4,10
Finanzierung von Gewerbei-
mmobilien
6.360,06
89,14
74,76
19,19 %
14,02
19,52
-28,16 %
4,81
4,59
-
-
Hypothekardarlehen
1.761,28
22,80
19,44
17,27 %
12,94
11,47
12,82 %
4,83
4,08
-
-
Kraftfahrzeugfinanzierun-
gen
39,32
19,04
12,34
54,32 %
484,40
342,38
41,55 %
3,78
3,76
-
-
Projektfinanzierungen
28,57
28,99
-
-
1.014,53
-
-
4,65
-
4,65
-
Staatsanleihen
926,35
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Exklusive LULUCF
1
-
203,41
308,57
-34,05 %
224,13
424,98
-47,22 %
1,92
1,78
4,00
4,00
Inklusive LULUCF
-
203,55
302,93
-32,77 %
224,29
417,21
-46,22 %
1,92
1,78
4,00
4,00
Gesamt
13.516,39
1.089,26
1.384,93
-21,36 %
80,70
102,74
-21,45 %
4,24
4,02
3,74
3,95
UNTERNEHMENSFINANZIERUNGEN
Die Assetklasse „Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital“
beschreibt den zweitgrößten Teil der betrachteten Finanzierun-
gen. Hier werden einerseits Unternehmenskredite ohne bekannte
Mittelverwendung (beispielsweise Betriebsmittelkredite) und andererseits
nicht
börsennotierte Beteiligungen abgebildet. Mit einem Volumen von
EUR 3.981,82 Mio. werden 29,5 % des betrachteten Finanzierungsvolumens
11
LULUCF beschreibt den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (engl. Land Use, Land Use-Change and Forestry).
12
Emissionen aus Staatsanleihen wurden exklusive LULUCF in die Summe einbezogen.
E1 – KLIMAWANDEL 153
dieser Assetklasse zugewiesen. Der Datenqualitäts-Score von 3,83
für Scope 1 und 2 beziehungsweise 3,84 für Scope 3 spiegelt die geringe
Verfüg-
barkeit von berichteten beziehungsweise verifizierten Emissionsdaten
wider. Insbesondere bei Krediten gegenüber kleinen und mittleren
Unter-
nehmen (KMU) müssen die finanzierten Emissionen vermehrt auf
Basis von Emissionsfaktoren approximiert werden. Die Emissionen
aus der Fi-
nanzierung von Mobilien (ausgenommen Fahrzeuge) im Rahmen der
Leasinggesellschaften werden als finanzierte Emissionen in der PCAF-Asset-
klasse „Unternehmenskredite“ ausgewiesen. Die Berechnung orientiert
sich an jener von Scope 3.13. (Lessee-specific method) und verwendet
PCAF-Emissionsfaktoren. Wie beschrieben, werden Anstrengungen unternommen,
die Versorgungen von Emissionsdaten in zukünftigen Berichts-
perioden laufend weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zu der Assetklasse
„Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital“
ist die
Versorgung von Emissionsdaten in der Assetklasse „Börsennotiertes Eigenkapital
und Unternehmensanleihen“
deutlich höher. Der gewichtete
Datenqualitäts-Score von 2,14 für Scope 1+2 sowie Scope 3 zeigt deutlich
die hohe Verfügbarkeit und Verwendbarkeit von Emissionsdaten
der
finanzierten Gegenparteien. Dies ist unter anderem dadurch
bedingt, dass börsennotierte Unternehmen bereits in den Vergangenheit
Emissions-
daten veröffentlicht haben und diese somit durch Research oder mithilfe
kommerziell verfügbarer Datenbanken in die Berechnung der finanzier-
ten Emissionen einfließen konnten. Mit EUR 418,99 Mio. sind börsennotiertes
Eigenkapital und Unternehmensanleihen die fünftgrößte Asset-
klasse.
IMMOBILIENFINANZIERUNGEN
Immobilienfinanzierungen werden in den Assetklassen „Finanzierung
von Gewerbeimmobilien“ und „Hypothekardarlehen“ ausgewiesen.
Die
Emissionen aus der Finanzierung von Immobilien im Rahmen der Leasinggesellschaften
werden als finanzierte Emissionen in der PCAF-Asset-
klasse „Finanzierung von Gewerbeimmobilien“ ausgewiesen. Die
Berechnungsmethodik entspricht jener von Scope 3.13. (keine Verwendung
von
Attributionsfaktoren, das heißt Bilanzierungen der gesamten relevanten
Emissionen der finanzierten Objekte).
Die Berechnung umfasst Emissionen, die aus dem Betrieb und der Verwendung
der Immobilien entstehen (Scope 1 und Scope 2). Die Lebenszyk-
lusemissionen (Scope 3) werden in der Berechnung der finanzierten
Emissionen für Immobilien gemäß PCAF-Methodik nicht berücksichtigt.
Die Assetklasse „Finanzierung von Gewerbeimmobilien“ beinhaltet
Finanzierungen zum Bau und/oder Kauf von Gewerbeimmobilien und
be-
schreibt den größten Teil der betrachteten Finanzierungen. Für das gesamte Volumen
von EUR 6.360,06 Mio. war eine Berechnung der finanzier-
ten Emissionen möglich. Durch die geringe Verfügbarkeit von tatsächlichen
Energieverbräuchen beträgt der Datenqualitäts-Score für Scope 1
sowie Scope 2 4,81. Der Datenqualitäts-Score hat sich zum Vorjahr etwas
verschlechtert, da sich die Datenverfügbarkeit wegen einer internen
Umkodierung der Energieausweise reduziert hat. Die Approximation
der finanzierten Emissionen mit Durchschnittswerten bei großvolumigen
Immobilienprojekten führt in spezifischen Teilportfolios zu relativ gesehen
geringen Emissionsintensitäten. Die Hypo Vorarlberg ist bemüht
diese
Unschärfe in den Folgejahren durch die Verwendung von Echtdaten
zu verringern.
Die Assetklasse „Hypothekardarlehen“ beinhaltet Finanzierungen zum
Bau und/oder Kauf von Wohnimmobilien. Gemäß PCAF sind hier
Finanzie-
rungen zu erfassen, die für Wohnzwecke und nicht für gewerbliche Zweck verwendet
werden. Die Berechnung der finanzierten Emissionen war
für EUR 1.761,28 Mio. möglich. Dies entspricht 100 % der in Betracht gezogenen Finanzierungen.
Der Datenqualitäts-Score für Scope 1 und 2 be-
trägt 4,83. Auch bei den Hypothekardarlehen ist die Verschlechterung
des Datenqualitäts-Scores auf die reduzierte Datenverfügbarkeit
zu schlie-
ßen.
KRAFTFAHRZEUGFINANZIERUNGEN
Die Emissionen aus der Finanzierung von Fahrzeugen im Rahmen der
Leasinggesellschaften werden als finanzierte Emissionen in der PCAF-Asset-
klasse „Kraftfahrzeugfinanzierungen“ ausgewiesen. Die Berechnungsmethodik
entspricht jener von Scope 3.13. (keine Verwendung von Attributi-
onsfaktoren, das heißt Bilanzierungen der gesamten relevanten
Emissionen der finanzierten Objekte). Innerhalb dieser Assetklasse
werden
19.040 t CO2 finanziert. Die Emissionsintensität ist mit 484,40 t CO2/EUR
Mio. die zweithöchste im Portfolio. Vergleichbar mit Immobilienfinan-
zierungen werden, gemäß PCAF-Methodik, nur die Emissionen aus
dem Betrieb der Fahrzeuge berechnet und keine Scope-3-Emissionen.
Je nach
Antriebsart sind diese entweder Scope 1 (Verbrennungsmotoren)
oder Scope 2 (Elektromotoren). Der Datenqualitäts-Score beträgt
3,78 für
Scope 1 sowie 4,00 für Scope 2.
PROJEKTFINANZIERUNGEN
Die Assetklasse "Projektfinanzierungen" umfasst Kredite und Investitionen
in spezielle Projekte, so etwa Kraftwerke und Infrastrukturprojekte.
Diese machen nur einen geringen Anteil am Portfolio der Bank aus.
Da für diese Finanzierungen kaum Daten zu tatsächlichen Emissionen
vorlie-
gen, ergeben sich Datenqualitäts-Scores von 4,65 für Scope 1+2 sowie 3. Für die
Berechnung der finanzierten Emissionen werden daher sowohl
umsatz- bzw. bilanzbasierte Faktoren (Datenqualitäts-Score 4) als auch
Asset-Emissionsfaktoren (Datenqualitäts-Score 5) verwendet. Aufgrund
der Portfoliozusammensetzung werden häufig Emissionsfaktoren
des Energiesektors herangezogen, die (im Vergleich mit anderen Branchen)
sehr hoch sind und dadurch eine hohe Emissionsintensität der Projektfinanzierungen
verursachen. Dies erklärt die höchste Emissionsintensität
aller Assetklassen von 1.014,53 t CO
2
/EUR Mio. für dieses Portfolio.
STAATSANLEIHEN
Die Assetklasse Staatsanleihen beinhaltet Investitionen in Staatsanleihen
und in Anleihen von supranationalen Instituten (beispielsweise Entwick-
lungsbanken). Der gewichtete Datenqualitäts-Score beträgt 1,92 für
Scope 1 und 4,00 für Scope 2 sowie Scope 3. Insbesondere für Staatsanleihen
war es möglich, die Berechnung mit der höchsten Datenqualitätsstufe durchzuführen,
da die von Staaten veröffentlichten nationalen Emissions-
inventare für die Berechnung der finanzierten Scope 1-Emissionen herangezogen
werden konnten. Die Berechnung der Emissionen für Staatsan-
leihen wurde entsprechend der PCAF-Methodik inklusive und exklusive
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft durchgeführt.
Die Darstellung in Tabelle 2 erfolgt deshalb auch über zwei separate Angaben.
Die finanzierten Emissionen betragen 203.550 t CO
2
unter Berück-
sichtigung der Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung
und Forstwirtschaft beziehungsweise 203.410 t CO
2
, wenn jene Sektoren ausge-
schlossen werden. In der Aggregation auf Gesamtebene werden die
Emissionen exklusive Landnutzung, Landnutzungsänderung
und Forstwirt-
schaft verwendet.
47) Angaben wesentlicher Änderungen des berichtenden Unternehmens
und seiner Wertschöpfungskette und der Auswirkungen
auf die
Vergleichbarkeit der gemeldeten Treibhausgasemissionen
Siehe ESRS 2-BP 2.10-13.
39b) Erklärung zum Vorgehen mit den nach Absatz 44 erforderlichen
Informationen für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen
Siehe ESRS 2-BP 2.10-13.
E1 – KLIMAWANDEL 154
AR 42c) Angabe von THG-relevanten Ereignissen zwischen den Berichtszeitpunkten
Siehe ESRS 2-BP 2.10-13.
AR 45d) Standortbezogene und marktbezogene Methode zur
Berechnung der Scope-2-Treibhausgasemissionen und Informationen über
den
Anteil und die Arten der vertraglichen Instrumente
Scope 2 (marktbasiert)
Anteil an erneu-
erbaren Energie-
quellen
Verbrauch
kWh
Anteil
CO
2
e in t
Scope 2 (lokalbasiert)
Verbrauch
kWh
Anteil
CO
2
e in t
Eigene Wärmelieferverträge
79,1 %
181.305
6,2 %
4
Fernwärme (Durchschnitt AT)
324.959
11,1 %
39
Fremde Wärmelieferverträge
39,2 %
382.113
13,0 %
16
Fernwärme (Erneuerbar)
238.460
8,1 %
6
Direkte Stromlieferverträge
99,8 %
2.254.876
77,0 %
0
Strom Standortbezogen AT
2.197.557
75,0 %
270
Fremde Stromlieferverträge*
81,7 %
60.731
2,1 %
4
Strom Standortbezogen CH
71.768
2,4 %
2
Strombezug für E-Mobilität
95,0 %
50.351
1,7 %
0
Strom Standortbezogen IT
96.634
3,3 %
28
Gesamt gekaufte Energie
2.929.377
24
2.929.377
345
*anteilig über Betriebskosten verrechnete Energiekosten für Allgemeinflächen
(Stiegenhäuser, Lifte, Garagen).
Für 95,3 % des gekauften Stroms bestehen direkte Lieferverträge mit
Energieanbietern der Region. Der Anteil an Emissionen daraus beträgt 0 t
CO
2
. Der restliche Anteil von 4,7 % stammt aus anteiligen Allgemeinflächen
in Mehrparteiengebäuden und ist meist an Lieferverträge mit den
zuständigen Hausverwaltungen oder Hausgemeinschaften gebunden
bzw. stammt aus dem gekauften Strom für E-Mobilität. Dieser Anteil weist
einen THG-Ausstoß von 4 t CO
2
aus.
Bei der Wärmelieferung ist die Abhängigkeit vom Wärmelieferanten und
dessen Wärmeproduktion gegeben, die sich regional stark unterschei-
det.
AR 43c, e, j, 45e) Gesonderte Angabe biogener CO
2
-Emissionen aus Biomasseverbrennung oder -abbau, getrennt
von Scope-1+2+3-THG-Emis-
sionen, unter Berücksichtigung anderer Treibhausgase (CH
4
, N
2
O)
Es entstehen keine biogenen
CO
2
-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau
von Biomasse in der vor-
und nachgelagerten
Wertschöpfungskette, die getrennt von den Brutto-Treibhausgasemissionen
des Scope 3 auszuweisen sind. Die Emissionen anderer Arten von
Treibhausgasen (wie CH
und N
O) sowie die CO
2
-Emissionen, die im Lebenszyklus von Biomasse außerhalb der
Verbrennung oder des biologi-
schen Abbaus entstehen (zum Beispiel Treibhausgasemissionen aus der
Verarbeitung oder dem Transport von Biomasse), in die Berechnung
der
Scope-3-Treibhausgasemissionen einzubeziehen; Treibhausgasemissionen
werden immer als Treibhausgasäquivalente angegeben.
Auch andere Treibhausgase (wie CH
und N
O) sollen berücksichtigt werden. Ebenso müssen CO
2
-Emissionen einbezogen werden, die bei der
Nutzung von Biomasse entstehen – allerdings nicht bei der Verbrennung
oder dem natürlichen Abbau, sondern zum Beispiel bei Verarbeitung
und Transport. All diese Emissionen werden den sogenannten Scope-3-Emissionen
zugerechnet und immer in Form von Treibhausgas-Äquivalen-
ten angegeben.
AR 46g) Angabe der Brutto-THG-Emissionen gemäß Scope 3
Für die Angaben zum eigenen Geschäftsbetrieb siehe ESRS 2-BP-2-10-13.
Zur nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3.15) siehe oben
E1-6
AR 41.
AR 46h) Angaben von Grenzen, Berechnungsmethoden und Instrumenten
für jede Scope-3-THG-Kategorie
Siehe ESRS 2-BP-2.10-13.
AR 46i) Auflistung von Scope-3-Kategorien, die in das Inventar
aufgenommen und daraus ausgeschlossen wurden, einschließlich
einer Be-
gründung
Bei der Berechnung wurden folgende Kategorien berücksichtigt: Scope
3.13, 3.15. Die für ein Finanzinstitut wesentlichsten Scope-3-Kategorien
wurden im aktuellen Berichtszeitraum berechnet und in der oben angeführten
Tabelle numerisch ausgewiesen. Nicht berücksichtigte/berech-
nete Kategorien weisen einen Null-Wert aus.
AR 46j) Gesonderte Angabe von biogenen CO
2
-Emissionen in der Wertschöpfungskette, aus der Verbrennung
oder dem biologischen Abbau
von Biomasse, getrennt von den Scope-2-Treibhausgasemissionen.
Andere Arten von Treibhausgasen (insbesondere CH
4
und N
2
O) sind den-
noch in Scope 2 zu berücksichtigen
Es werden keine biogenen Stoffe abgebaut oder verbrannt.
53-54) Intensität der Treibhausgasemissionen, standortbasiert und
marktbasiert (Gesamt-THG-Emissionen pro Nettoumsatz)
Die folgende Tabelle zeigt die Nettoeinnahmen/THG-Emissionen.
Die THG-Emissionen pro monetäre Volumina je Assetklasse sind unter
E1-6.AR
41 abgebildet.
Konzern
2025
2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen)
je Nettoeinnahmen (t CO
2
/TEUR)
20,59
32,80
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahmen
(t CO
2
/TEUR)
20,58
32,79
Gesamtnettoeinnahmen in TEUR (im Abschluss)
53.248
42.450
55) Angabe des Abgleichs der Nettoeinnahme (Bezugsgröße für
die THG-Intensität gemäß Absatz 53) mit dem entsprechenden Abschlusspos-
ten oder den Erläuterungen.
AR 55) Der Abgleich der zur Berechnung der Treibhausgasintensität
verwendeten Nettoeinnahmen mit dem betreffenden Posten
oder den
entsprechenden Erläuterungen im Abschluss (gemäß Absatz 55)
kann
AR 55a) durch einen Querverweis auf den entsprechenden Posten oder
die Angaben im Abschluss erfolgen.
Siehe Jahresergebnis in Abschnitt I, Berichtsteil „Konzernabschluss nach
IFRS“, Gesamtergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).
E1 – KLIMAWANDEL 155
ANGABEPFLICHT E1-7 – ABBAU VON TREIBHAUSGASEN UND
PROJEKTE ZUR VERRINGERUNG VON TREIBHAUSGASEN, FINANZIERT
ÜBER
CO
2
-GUTSCHRIFTEN
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
56a, 57a-b) Angabe des Abbaus und der Speicherung von Treibhausgasen
in eigenen Projekten oder der Wertschöpfungskette (t CO
2
)
Innerhalb der eigenen Tätigkeit und Wertschöpfungskette wurden
keine Projekte zum Abbau oder zur Speicherung von Treibhausgasen entwi-
ckelt und es wurde auch zu keinen Projekten beigetragen.
AR 58e) Kennzeichnung von THG-Abbauaktivitäten, die in CO
2
-Gutschriften umgewandelt und verkauft werden
Im eigenen Betrieb oder in der Wertschöpfungskette gab es keine Aktivitäten
zum Abbau von Treibhausgasen, die in CO
2
-Gutschriften umgewan-
delt und an andere Parteien auf dem freiwilligen Markt weiterverkauft
wurden.
56b) Angaben von THG-Emissionsreduktionen oder -abbau aus
finanzierten Projekten außerhalb der Wertschöpfungskette durch
Emissions-
gutschriften
AR 62) Aufschlüsselung der gemäß Paragraf 56 Buchstabe b anzugebenden
Emissionsgutschriften
59a) Detaillierte Informationen zu Emissionsgutschriften (Tabelle
aus AR 64)
Wenn keine metrischen Angaben gemacht wurden, konnten die entsprechenden
Werte nicht erfasst werden.
Im Berichtsjahr gelöschte CO
2
-Emissionsgutschriften in %
2025
2024
Anteil von Abbauprojekten
36
55
Anteil von Reduktionsprojekten
64
100
Anerkannter Qualitätsstandard Gold Standard
VER
0
21
Anerkannter Qualitätsstandard TÜV Austria
36
50
Anerkannter Qualitätsstandard Universität
für Bodenkultur, Wien
64
5
Anerkannter Qualitätsstandard Plan Vivo
0
24
Anteil der Projekte innerhalb der EU
36
71
Anteil der Emissionsgutschriften, die als entsprechende
Anpassungen gelten
0
0
Gesamt in absolut
1.567
1.865
59b) Informationen zu geplanten in Zukunft zu löschenden Emissionsgutschriften:
Derzeit gibt es keine geplanten in der Zukunft zu löschenden CO
2
-Gutschriften.
60) Angabe von Umfang, Methoden, Rahmen und der Neutralisierung
verbleibender THG-Emissionen bei einem Netto-Null-Ziel
Die Hypo Vorarlberg verfolgt derzeit kein Netto-Null-Ziel.
61a-c) Erläuterung der CO
2
-
Neutralität des Unternehmens durch Verwendung von CO
2
-Gutschriften
Die Hypo Vorarlberg verfolgt keine CO
2
-Neutralität durch die Verwendung von CO
2
-Gutschriften.
ANGABEPFLICHT E1-8 – INTERNE CO
2
-BEPREISUNG
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
63a)
Angabe von internen
CO
2
-Bepreisungssystemen, die Entscheidungen und Klimastrategien
beeinflussen
Die Hypo Vorarlberg hat bisher kein internes CO
2
-Bepreisungssystem implementiert, da ihre operativen Tätigkeiten
und ihr Geschäftsmodell
vergleichsweise geringe direkte CO
2
-Emissionen verursachen (Scope 1 und 2) und die indirekten Emissionen
(Scope 3) primär aus dem Finanzie-
rungs-
und Investitionsportfolio resultieren.
E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 156
ESRS E4: BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT SBM 3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN
UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND
GE-
SCHÄFTSMODELL
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
16a) Liste der Standorte, die die Hypo Vorarlberg betreibt, einschließlich
der Standorte unter operativer
Kontrolle auf der Grundlage der
Ergebnisse von E4-17a 1.17a)
Bezüglich dieser Standorte gibt das Unternehmen Folgendes an:
Standortart
Standort
Anschrift
Risiko
Filiale
Zentrale Bregenz
Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich
4
Filiale
Bludenz
Am Postplatz 2, 6800 Bludenz, Österreich
2
Filiale
Dornbirn
Rathausplatz 6, 6850 Dornbirn, Österreich
4
Filiale
Egg
Wälderpark 940, 6863 Egg, Österreich
4
Filiale
Feldkirch
Neustadt 23, 6800 Feldkirch, Österreich
2
Filiale
Lech
Dorf 138, 6764 Lech, Österreich
2
Filiale
Rankweil
Ringstraße 11, 6830 Rankweil, Österreich
4
Filiale
Feldkirch LKH
Carinagasse 47-49, 6800 Feldkirch, Österreich
2
Filiale
Riezlern
Walserstraße 31, 6991 Riezlern, Österreich
3
Filiale
Dornbirn Messepark
Messestraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich
4
Filiale
Wien
Brandstätte 6, 1010 Wien, Österreich
4
Filiale
Götzis
Hauptstraße 4, 6840 Götzis, Österreich
4
Filiale
Schruns
Jakob Stember Weg 2, 6780 Schruns, Österreich
2
Filiale
Lustenau
Kaiser-Franz-Josef-Straße 4a, 6890 Lustenau,
Österreich
4
Filiale
Höchst
Hauptstraße 25, 6973 Höchst, Österreich
4
Filiale
Hohenems
Bahnhofstraße 19, 6845 Hohenems, Österreich
4
Filiale
Graz
Joanneumring 7, 8010 Graz, Österreich
3
Filiale
Wels
Kaiser-Josef-Platz 49, 4600 Wels, Österreich
3
Filiale
Salzburg
Strubergasse 30, 5020 Salzburg, Österreich
4
Filiale
St. Gallen
Bankgasse 1, 9004 St. Gallen, Schweiz
4
Bürogebäude
Hypo Office Bregenz
Bahnhofstraße 14, 6900 Bregenz, Österreich
4
Bürogebäude
BAH
Bahnhofstraße 17+19, 6900 Bregenz, Österreich
4
Aktenlager
Mäser
Landwehrstraße 2, 6900 Bregenz, Österreich
4
Möbellager
Schindler
Wuhrkopfweg 1, 6921 Kennelbach, Österreich
4
Schulungsraum
Dornbirn
Poststraße 11, 6850 Dornbirn, Österreich
4
Bürogebäude
Hypo Immobilien & Leasing GmbH
Poststraße 11, 6850 Dornbirn, Österreich
4
Bürogebäude
Hypo Vorarlberg Leasing AG
Galileo-Galilei-Straße 10 H, 39100 Bozen,
Italien
2
Bürogebäude
Hypo Vorarlberg Leasing AG
Viale Fratelli Rosselli 14, 22100 Como,
Italien
4
Die durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse hat ergeben, dass das
Thema „Biologische Vielfalt und Ökosysteme” in Bezug auf die
eigene Geschäfts-
tätigkeit der Hypo Vorarlberg nicht wesentlich ist. Die durchgeführten
Analysen
bestätigten
diese Einschätzung (siehe E4-SBM 3.16a.ii-iii, b, c).
16ai) Spezifizierung der Tätigkeiten, die sich negativ auf die biologische
Vielfalt auswirken
Wesentliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
können sich aus dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie durch das
Kerngeschäft
eines Finanzinstituts ergeben. Insbesondere die Finanzierung
umweltschädlicher Projekte kann einen negativen Einfluss auf Aspekte der Biodiver-
sität haben. Zur Evaluierung der konkreten Auswirkungen und Abhängigkeiten
der Geschäftstätigkeit auf die biologische Vielfalt wurde eine um-
fassende NCNR-Analyse durchgeführt (siehe ESRS 2-BP-2.10-13). Es wurde
eine Analyse der Portfolios der Bank durchgeführt (siehe E4-1.13a-f).
16aii-iii, b, c) Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen
und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand
der Gebiete, in denen sie sich befinden
Die Bewertung erfolgte anhand des öffentlich zugänglichen WWF
Risk Filter, 6.2. Key Biodiversity Areas
auf Grundlage der Adressdaten der
Standorte und Bürogebäude. Das Ergebnis wird in der Tabelle unter
E4-16a dargestellt: Risiko (0 = n/a, 1 = Very low; 6 = Very high).
Das Ergebnis der Analyse zeigt:
13 % der Standorte weisen ein sehr niedriges Risiko auf
9 % der Standorte weisen ein niedriges Risiko auf
78 % der Standorte und Bürogebäude weisen ein mittleres Risiko auf
Keiner der Standorte befindet sich in Gebieten mit hohem/sehr hohem
Risiko
Die Hypo Vorarlberg betreibt ausschließlich Filialen und Bürogebäude,
die sich in bereits erschlossenen, urbanen Gebieten befinden. Deshalb
geht von diesen keine negative Beeinflussung auf die biologische
Vielfalt und Ökosysteme aus.
13
https://riskfilter.org/biodiversity/explore/map.
E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 157
NATURA 2000
Natura 2000 ist ein europaweites Netzwerk von Schutzgebieten zum
Schutz natürlicher Lebensräume. Die Bewertung erfolgte anhand
des öf-
fentlich zugänglichen „Natura 2000 Viewers“ der Europäischen Umweltagentur
(verwaltet von der Europäischen Kommission)
auf Grundlage
der Adressdaten der Standorte und Bürogebäude. Die durchgeführte
Analyse bestätigte, dass sich kein Standort und kein Bürogebäude in
einem
Natura 2000-Gebiet befindet.
ANGABEPFLICHT E4-1 – ÜBERGANGSPLAN UND BERÜCKSICHTIGUNG
VON BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN IN STRATEGIE
UND
GESCHÄFTSMODELL
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
13a-f) Beschreibung der Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells
in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die Hypo Vorarlberg versteht unter der Resilienzanalyse eine systematische
Bewertung unerwarteter Veränderungen, Krisen und Risiken mit
dem
Ziel, ihre Widerstandsfähigkeit zu bewerten und zu verbessern. In diesem
Zusammenhang wurden keine externen Stakeholder einbezogen,
da die
Analyse ausschließlich auf Grundlage des eigenen Portfolios durchgeführt
wurde. Die Ergebnisse wurden intern mit den zuständigen Fachabtei-
lungen sowie dem Vorstand erörtert.
Voraussetzung für die Abbildung von Risiken ist eine vollständige
Risikoinventur. Diese stellt die umfassende Abbildung aller wesentlichen
Risiken
sicher. Die Risikoinventur ICAAP und die Risikoinventur ILAAP sowie die
Risikoinventur für Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich bei der Überar-
beitung der Risikostrategie durch die Abteilung Gesamtbankrisikosteuerung
durchgeführt. Hinsichtlich Quantifizierung liegt in Übereinstimmung
mit dem Leitfaden der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA-Leitfaden)
und dem EBA-Report (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) zum
jetzigen
Zeitpunkt der Fokus auf Klimarisiken.
Risiken aus biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden
erstmals im Jahr 2023 im Rahmen der Risikoinventur beleuchtet. Das
Risiko wurde zu
diesem Zeitpunkt als gering eingestuft, dies aufgrund noch unklarer
Transmissionskanäle. Die Portfolios der Bank – darunter Kredit-
und Finan-
zierungsportfolios, Eigenveranlagung – wurden daher im Jahr 2024
einer vertiefenden Analyse (NCNR-Analyse) unterzogen, um zu ermitteln,
inwiefern Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische
Vielfalt und Ökosysteme bestehen.
Auf Grundlage der im Jahr 2024 erstellten Erstanalyse wurde in
Anlehnung an den FMA-Leitfaden eine erweiterte Detailanalyse
aus der Daten-
bank ENCORE (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure)
in Bezug auf die Abhängigkeit von 25 verschiedenen Ökosystem-
dienstleistungen durchgeführt. ENCORE ist eine kostenlos verfügbare
Online-Datenbank, die die gegenseitigen Abhängigkeiten von Biodiversität
und wirtschaftlichen
Tätigkeiten in kompakter Form darstellt.
In der auf das Kreditportfolio fokussierten Analyse wurde für die Branchen
„Land-
und Forstwirtschaft“ sowie „Tourismus“ eine moderate bis
hohe Abhängigkeit von mehreren Ökosystemdienstleistungen
festgestellt. Dabei ist anzumerken, dass „Land-
und Forstwirtschaft“ nur einen sehr
kleinen Anteil des Kreditportfolios ausmacht (< 0,3 %). Im Tourismus
wird die Abhängigkeit des Portfolios von einzelnen Ökosystemdienstleistun-
gen durch die Finanzierung von Kunden mit verschiedensten Geschäftsmodellen
(Sommer-, Wintertourismus, ganzjährig betriebene Stadthotels)
verringert.
Für die Branche „Immobilien plus Bauwesen“, die etwa 40 % des
Obligos der Bank ausmacht, weist die Auswertung auf eine moderate Abhängig-
keit von visuellen Annehmlichkeitsdienstleistungen hin. Die übrigen
Transmissionskanäle sind hingegen nur schwach ausgeprägt. Allerdings
wird
diesbezüglich kein maßgebliches Risiko für die Bank gesehen, da die
Bank eine Vielzahl von Immobilienfinanzierungen durchführt,
die ein großes
Ausmaß an Diversifikation aufweisen, sowohl im geografischen Sinn
als auch in Bezug auf die finanzierten
Objekte (zum Beispiel Einfamilienhäu-
ser, Wohnanlagen, Hotels, Lagerhallen etc.).
Für die übrigen Branchen konnten anhand der ENCORE-Faktoren nur
geringe Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen festgestellt
wer-
den. Die Einschätzung aus der Risikoinventur wurde bestätigt. Das bestehende
Risiko aus Biodiversität für das Geschäftsmodell der Bank wird
kurz- und mittelfristig somit weiterhin als gering eingeschätzt.
Ergänzend wurde im Jahr 2025 eine erweiterte Analyse unter erstmaliger
Einbeziehung einer geografischen Komponente durchgeführt.
Hierfür
wurden die öffentlich verfügbaren Daten von GLOBIO qualitativ ausgewertet,
um die Vulnerabilität gegenüber Ökosystemdegradation mittels
des Mean Species Abundance (MSA), zu bewerten. Der MSA ist
ein Indikator für den Zustand der Biodiversität einer Region im Vergleich
zu einem
ungestörten Referenzzustand. In der GLOBIO-Analyse werden drei
kombinierte Zukunftsszenarien berücksichtigt, die sozioökonomische
Entwick-
lungspfade (SSPs) mit Klimaszenarien (RCPs) verbinden. Die Ergebnisse der Analyse
werden plangemäß im ersten Quartal 2026 ausgewertet.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT E4-2 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT
BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN
22) Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken,
Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit
biologischer Viel-
falt und Ökosystemen gemäß ESRS 2 MDR-P
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der internen Richtlinien und
Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen.
Diese resultieren überwiegend aus der Nachhaltigkeitsstrategie, die als
zentrales Leitdokument für alle Strategien rund um das Thema Nachhal-
tigkeit gilt. Die konkrete Umsetzung und Operationalisierung der
Nachhaltigkeitsstrategie erfolgten in den jeweiligen Fachbereichen. Mithilfe
von
Funktionalstrategien werden abteilungsspezifische Themenaspekte adressiert
und effektiv umgesetzt:
Ethische und nachhaltige Kriterien für Finanzierungen
ESG-Investmentansatz (Asset Management)
ESG in der Eigenveranlagung (Treasury: APM & Investments)
Richtlinie Ethische und nachhaltige Kriterien
(Finanzierungsgeschäft)
Wichtigste Inhalte, allgemeine Ziele, Überwachungsprozess,
Anwendungsbereich, verantwortliche
Organisationsebene, Verweis auf Standards
oder
Initiativen Dritter, Berücksichtigung der
Interessen von Interessenträgern, Verfügbarkeit
der Policy für Interessenträger
Die übergeordnet angeführten Datenpunkte
sind themenunabhängig für alle Umweltstandards
dieselben. Diese finden sich ausformuliert
unter dem Da-
tenpunkt E1-2 „Richtlinie Ethische und nachhaltige
Kriterien (Finanzierungsgeschäft)“.
14
https://natura2000.eea.europa.eu/.
15
https://www.encorenature.org/en.
E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 158
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
Auswirkungen (positiv und negativ),
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder der Beachtung
sensibler Bereiche. Bei wesentlichen Risiken
finden auch Risikoaspekte Berücksichtigung.
Nach Möglichkeit
finden Marktchancen ihren Ausdruck in Form
von Nachhaltigkeitsaspekten in der bestehenden
oder zukünftigen Produktpalette. Die konkreten
Bezüge zu
den wesentlichen Auswirkungen und Chancen
stellen sich aktuell wie folgt dar: E28, E29, E30
und E31.
Richtlinie ESG-Investmentansatz (Asset
Management)
Wichtigste Inhalte, allgemeine Ziele, Überwachungsprozess,
Anwendungsbereich, verantwortliche
Organisationsebene, Verweis auf Standards
oder
Initiativen Dritter, Berücksichtigung der
Interessen von Interessenträgern, Verfügbarkeit
der Policy für Interessenträger
Die übergeordnet angeführten Datenpunkte
sind themenunabhängig für alle Umweltstandards
dieselben. Diese finden sich ausformuliert
unter dem Da-
tenpunkt E1-2 „Richtlinie ESG-Investmentansatz
(Asset Management)“.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
Auswirkungen (positiv und negativ)
und Chancen erfolgt in den einzelnen
Bausteinen des ESG-Ratings
der Hypo Vorarlberg. Dieses setzt sich aus
Selektionskriterien, normbasiertem Screening,
Best in Class (Ausrichtung an Klimazielen,
messbarer Effekt auf
SDGs, kontroverse Wirtschaftspraktiken,
Unternehmensführung, ESG-Risiko-Rating)
und dem Länderrisiko für Staatsanleihen
zusammen. Die konkreten
Bezüge zu den wesentlichen Auswirkungen und
Chancen stellen sich aktuell wie folgt dar: E28,
E29, E30 und E31.
Richtlinie ESG in der Eigenveranlagung (Treasury:
APM & Investments)
Wichtigste Inhalte, allgemeine Ziele, Überwachungsprozess,
Anwendungsbereich, verantwortliche
Organisationsebene, Verweis auf Standards
oder
Initiativen Dritter, Berücksichtigung der
Interessen von Interessenträgern, Verfügbarkeit
der Policy für Interessenträger
Die übergeordnet angeführten Datenpunkte
sind themenunabhängig für alle Umweltstandards
dieselben. Diese finden sich ausformuliert
unter dem Da-
tenpunkt E1-2 „Richtlinie ESG in der Eigenveranlagung
(Treasury: APM & Investments)“.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
Auswirkungen (positiv und negativ)
und Chancen erfolgt in den einzelnen
Bausteinen des ESG-Ratings
entsprechend der Richtlinie „ESG in der
Eigenveranlagung”, wie unter „Wichtigste Inhalte“
abgebildet. Die konkreten Bezüge zu den wesentlichen
Auswir-
kungen und Chancen stellen sich aktuell
wie folgt dar: E28, E29, E30 und E31.
23a) Erläuterung der Konzepte zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen
unter Berücksichtigung der in ESRS E4-AR 4 genannten
Aspekte
Die Themen biologische Vielfalt und Ökosysteme finden in verschiedenen
Konzepten in der Hypo Vorarlberg Berücksichtigung (siehe oben). Alle
genannten Einflussfaktoren unter ESRS E4-AR4 wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
bewertet und, soweit es dem Geschäftsmodell der
Hypo Vorarlberg entsprochen hat, geprüft. Jene Faktoren, die für ein
Kreditinstitut nicht anwendbar sind oder wo kein Einfluss zur Feststellung
und Steuerung möglich ist, sind nicht weiterverfolgt worden. Umfassende
Analysen zur Abhängigkeit und den Auswirkungen von biologischer
Vielfalt und Ökosystemen wurden im Jahr 2025 für das Kreditportfolio
auf Branchenebene durchgeführt (siehe NCNR E4-IRO-1.17a, ESRS2-BP-2.10-
13). Die Themen i) Klimawandel sind im Standard E1 und ii) Landnutzungsänderungen
aus dem Blickwinkel von Investitionen und Finanzierungen
in E4 in die Konzepte eingeflossen.
Durch themenspezifische Positivkriterien, Ausschluss-
und Selektionskriterien und die Beachtung sensibler Bereiche
nimmt die Hypo Vorarlberg
den Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme in die strategische
Ausrichtung des Kerngeschäfts mit auf. So zählen beispielsweise Finanzierun-
gen, welche die Umweltziele der Taxonomie (zum Beispiel der Schutz
und die Wiederherstellung der Biodiversität) zum Ziel haben, zu den
beson-
ders wünschenswerten Finanzierungen. Finanzierungen mit umwelt-
oder klimaschädlichen Eigenschaften (zum Beispiel Holzgewinnung
aus
Primärwäldern, bestandsgefährdende Hochseefischerei) bedürfen hingegen
einer besonderen Überprüfung. Dadurch sollen negative Auswirkun-
gen und Risiken verringert und positive Chancen genutzt werden.
23b) Erläuterung der wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die identifizierten Auswirkungen „Geschäfte mit Unternehmen in ressourcenintensiven
und umweltschädlichen Branchen tragen zum Verlust der
biologischen Vielfalt bei, indem natürliche Lebensräume zerstört werden”,
„Geschäfte in Industrie und Immobilien sowie mit Unternehmen, die
Ökosysteme schädigen, fördern Artensterben und gefährden Tier- und
Pflanzenarten” und „Geschäfte, die nachhaltige Land- und Forstwirtschaft
sowie Umweltprojekte unterstützen, schützen und schaffen Lebensräume
für Biodiversität” wurden in den abteilungsspezifischen Richtlinien
berücksichtigt. Damit möchte die Hypo Vorarlberg direkt zur
Vermeidung der Verringerung der biologischen Vielfalt beitragen. Potenzielle
um-
welt- oder klimaschädliche Eigenschaften einer Finanzierung werden
ebenfalls behandelt. Im Portfolio des Asset Managements werden internati-
onale Standards berücksichtigt und ein normbasiertes Screening angewendet.
Im Portfolio der Eigenveranlagung werden Positivkriterien ange-
wendet, um potenzielle negative Auswirkungen auf alle Bereiche, unter
anderem die biologische Vielfalt und den Zustand von Ökosystemen,
zu
vermeiden.
23c) Erläuterung wesentlicher
Abhängigkeiten physischer
Risiken und Übergangsrisiken sowie Chancen im Zusammenhang
mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
Die Hypo Vorarlberg hat eine Reputationschance durch „Geschäfte mit
Umweltprojekten und Schutzmaßnahmen zur Erhaltung von
Ökosyste-
men und biologischer Vielfalt” identifiziert. Diese Chance wird durch
die umgesetzten Richtlinien bereits verfolgt. Im Geschäftsbereich des
Kredit-
managements werden Positivkriterien in Anlehnung an die Umweltziele
der EU-Taxonomie angewendet, um den Erhalt, Schutz und die Wieder-
herstellung der Biodiversität zu fördern. Das Asset Management hat den
Best-in-Class-Ansatz umgesetzt, um messbare Effekte auf die SDGs zu
verfolgen. Das Portfolio der Eigenveranlagung setzt auf Positivkriterien,
die aus zwei vorliegenden Eigenschaften bestehen. Die Einhaltung
von
Prinzipien für grüne und soziale Bonds und die Einstufung durch
eine externe Nachhaltigkeitsagentur erfolgt als „Second Party Opinion“.
23f) Einbeziehung sozialer Folgen von Auswirkungen auf biologische
Vielfalt und Ökosysteme
Es wurden keine sozialen Folgen oder Auswirkungen im Zusammenhang
mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen identifiziert. Dennoch sind
die Richtlinien der Hypo Vorarlberg in Bezug auf Investitionen und
Finanzierungen an internationale Abkommen sowie Normen in den Bereichen
Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention
angelehnt (zum Beispiel UN-Menschenrechtscharta, ILO-Grundprinzipien
und -rechte bei der Arbeit, UN Global Compact; weitere Beispiele siehe
E1-2).
E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 159
24) Spezifische Angabe, ob das Unternehmen Folgendes adaptiert
hat
24a) Strategien
zum Schutz biologischer
Vielfalt und Ökosysteme in Bezug auf Betriebsstandorte, die es in
oder in der Nähe eines Schutzge-
biets oder eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität betreibt
Die Hypo Vorarlberg hat in der aktuellen Berichtsperiode alle ihre Standorte
geprüft, ob diese sich in der Nähe eines Schutzgebiets beziehungs-
weise eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden. Im
Ergebnis der Analyse wurde festgestellt, dass kein Standort diesen Kriterien
entspricht und daher keine Notwendigkeit zur Anpassung oder Einführung
einer eigenständigen Richtlinie besteht (siehe E4-SBM 3.16a.ii-iii, b, c).
24b-d) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere,
Landnutzung und Landwirtschaft und zur Bekämpfung
der Entwal-
dung
Themenbereichsspezifische Verfahren (Ausschluss-, Positivkriterien
und sensible Bereiche) haben allgemeingültige Wirkung, sodass
diese auch für
Landnutzung und Landwirtschaft Anwendung finden: Finanzierungen
mit umwelt- oder klimaschädlichen Eigenschaften (zum Beispiel Holzge-
winnung aus Primärwäldern) bedürfen einer besonderen Überprüfung.
Spezialstrategien sind derzeit nicht vorgesehen.
ANGABEPFLICHT E4-3 – MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG
MIT BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN
27) Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemen gemäß ESRS 2 MDR-A
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der Maßnahmen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen. Auf Grundlage der in
der Nachhaltigkeitsstrategie behandelten, themenspezifischen Vorgaben
lassen sich Maßnahmen für die biologische Vielfalt und Ökosysteme
ableiten. Für die Definition und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
sind die jeweiligen Fachbereiche zuständig. Diese sind überwiegend
auch
in eigenen Richtlinien oder Arbeitsanweisungen festgelegt.
Finanzierungsgeschäft
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
wichtigsten nachstehenden Kriterien (Positivkriterien
und sensible Bereiche), um potenzielle
Finanzierungen auf
Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen, zu
bewerten und wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
Standard „E4 Biologische Vielfalt und
Ökosysteme” her-
zustellen:
Bei Finanzierungen im Neugeschäft sowie
Verlängerungen bei Bestandskunden
werden Positivkriterien des 6.
Umweltzieles der EU-Taxonomie
ange-
wendet:
Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität
Definierte Ausschlusskriterien
(beispielsweise Schädigung der
Umwelt) für Finanzierungen sind
umgesetzt:
Ausschluss von Kohleabbau (keine
direkte Projektfinanzierung von
Kohleabbauprojekten)
Errichtung und Betrieb von
Atomkraftwerken (keine
direkte Projektfinanzierung von
Atomkraftprojekten)
Daneben sind sensible Bereiche für
potenzielle Finanzierungen definiert,
die einer umfangreicheren
Überprüfung unterliegen:
Kontroverse Geschäftsfelder:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
(Öl-
und Gasförderung mittels Fracking,
Ölgewinnung aus Teersanden)
Kontroverse Umweltpraktiken:
Missachtung allgemein anerkannter
ökologischer Mindeststandards
beziehungsweise Verhaltensregeln
durch Großprojekte
(zum Beispiel Holzgewinnung aus Primärwäldern,
Einsatz von gentechnisch verändertem
Saatgut in der Landwirtschaft,
bestandsgefährdende
Hochseefischerei)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Kontroverse
Wirtschaftspraktiken:
Massive Missachtung von gesetzlichen
Vorschriften
Erweiterte NCNR-Analyse zur
Ableitung konkreter
Maßnahmen: Durch die Bewertung
der einzelnen Branchensektoren
konnte eine erste Indikation
von potenziellen Risiken und
Chancen im Kreditportfolio
gewonnen werden. Um hier
konkrete Maßnahmen
abzuleiten, führte
die Hypo Vorarlberg
eine erweiterte Analyse durch,
in der geografische Daten
auf Länderebene inkludiert wurden
(siehe E4-1).
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben
sich als äußerst wirkungsvoll erwiesen.
Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass
Kontinuität im Bereich
Biologische
Vielfalt und Ökosysteme entscheidend
ist, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Nach der erfolgreichen
Umsetzung der bislang geplanten
Maßnahmen
liegt der Fokus nunmehr darauf,
die begonnenen Aktivitäten
weiterzuführen und ihre
Wirkung zu vertiefen. Dies beinhaltet
die Einhaltung der bestehen-
den Maßnahmen und laufende
Anwendung für alle Finanzierungen.
Es ist erklärtes Ziel, bestehende Maßnahmen
langfristig wirksam zu gestalten und ihre
positiven Effekte weiter
auszubauen, statt laufend neue
Initiativen zu starten, die Ressourcen
fragmentieren können.
Dennoch erfolgt die Evaluierung
möglicher zukünftiger Maßnahmen
laufend.
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken
(NCNR-Analyse)
Auf Basis der 2024 gestarteten
Analyse wurde eine Methodologie
entwickelt, die in den nächsten
Jahren eine Identifikation von potenziellen
Handlungsfel-
dern für die Portfolios ermöglicht,
um in den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft)
wesentliche negative
Auswirkun-
gen und Risiken zu minimieren, positive
Auswirkungen zu fördern und Chancen
zu nutzen. Dafür ist die
Anwendung der Analyse
zumindest einmal jährlich
notwendig, um zum einen das Kreditportfolio
der Hypo Vorarlberg
periodisch auf Umweltrisiken
zu evaluieren und zum anderen
die Datengrundlage der
öffentlich verfügbaren Datenbanken,
die stetig aktualisiert und erweitert
werden, zu integrieren.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
im Einklang zur Zielsetzung der Richtlinie
„Ethische und nachhaltige Kriterien
für Finanzierungen“, die im Kern
die Auswirkungen von Finanzierungen auf die
Umwelt, das Klima und den Menschen berücksichtigen
soll. Die konkreten Bezüge zu den wesentlichen
Auswirkungen und Chancen stellen sich
aktuell wie folgt dar: E28, E29, E30 und E31.
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind
analog zur Richtlinie ausgelegt
und gelten konzernweit.
Die geplanten Maßnahmen werden
ebenfalls die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette
umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
einen langfristigen Zeithorizont
(über 5 Jahre).
Die geplanten Maßnahmen verfolgen
eine kurzfristige Betrach-
tungsweise (bis 1 Jahr).
Alle Maßnahmen werden unter
einem kontinuierlichen Prozess
(PDCA) regelmäßig geprüft und
gegebenenfalls angepasst.
E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 160
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten
präventive Wirkung.
An die Vergabe
von Finanzierungen sind keine weiteren
Abhilfemaßnahmen
geknüpft.
Fortschritte
/
Asset Management
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die nachfolgenden ergriffenen
Maßnahmen umfassen das Vorgehen
für die Ermittlung des ESG-Ratings
der Hypo Vorarlberg
im Bereich der Anlagestrate-
gien und bei der Auswahl
von Zielfonds. Zudem umfassen
die Maßnahmen die Messung und die Steuerung
von potenziellen negativen
Auswirkungen auf
die Nachhaltigkeitsfaktoren
bei Investitionen:
Anwendung definierter Selektionskriterien
für direkte und indirekte
Investitionen in Unternehmen,
die in bestimmten Geschäftsfeldern
Umsatz-
schwellen (siehe E1-3)
überschreiten:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
(Öl-
und Gasförderung mittels Fracking,
Ölgewinnung aus Teersanden)
Ausschluss von Investitionen von
Unternehmen, die signifikante Emissionen
von Luftschadstoffen verursachen
(zum Beispiel Kohleindustrie)
Verlust der biologischen
Vielfalt durch bestimmte Branchen
(Einsatz von Gentechnik in der
Landwirtschaft, Tabakindustrie)
Durchführung normbasiertes Screening:
Bei Anlageentscheidungen wird
nicht in Unternehmen investiert,
die gegen internationale Standards
und
Normen in den Bereichen Menschen-
und Arbeitsrechte, Umwelt
und Korruption verstoßen.
Zudem werden die Unternehmen
klassifiziert in „kon-
form“,
„Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
Jene Unternehmen mit der
Einstufung „nicht konform“ werden
bei Investitionen nicht selektiert.
Anwendung des Best-in-Class-Ansatzes berücksichtigt
folgende Bereiche:
Ausrichtung an Klimazielen: Es wird
untersucht, inwiefern die prognostizierten
Treibhausgasemissionen
eines Unternehmens von der
individuel-
len Toleranzgrenze
für das weltweite 1,5-Grad-Ziel
abweichen. Das Ergebnis ist
ein errechneter
Temperaturanstieg
bis zum Jahr 2050.
Unternehmen, die einen messbaren
Effekt zu einem oder mehreren
„Ziel(en) der SDGs
der Vereinten
Nationen“
leisten, werden besser einge-
stuft (zum Beispiel kein Hunger,
Gesundheit und Wohlergehen,
hochwertige Bildung, Leben an Land
und unter Wasser,
nachhaltige Städte und
Gemeinden, nachhaltiger Konsum
und nachhaltige Produktion).
Unternehmen ohne kontroverse
Vorfälle mit potenziell negativen
Auswirkungen auf Interessengruppen,
die Umwelt oder den Betrieb
haben ein
geringeres Risiko und werden
daher besser eingestuft.
Unternehmen mit guter Unternehmensführung
(zum Beispiel Zusammensetzung
des Vorstands, Gehälter
und Löhne, Behandlung von Interes-
sengruppen) werden besser
eingestuft.
Unternehmen, die nur wenigen
oder geringen ESG-Risiken ausgesetzt
sind, werden besser eingestuft
(Exposition und Management der
Risiken),
auch unter der Berücksichtigung
von LCTR (= impliziter
Temperaturanstieg).
Zur Beschränkung von potenziellen
negativen Auswirkungen werden
bei Staatsanleihen nur jene
Anleihen zugelassen, die ein mittleres
Risiko (min-
destens C-) auf einer
Ratingskala A–E aufweisen. Die
Einstufung des Länderrisikoratings
wird durch einen externen
Dienstleister bereitgestellt
und
fließt in die Gesamtbewertung des
Hypo ESG-Ratings mit ein.
Messung und Steuerung der wichtigsten
nachteiligen Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren
durch die Veröffentlichung
des PAI-Statements
Jährliches ESG-Screening der
Hypo Vorarlberg
Fonds durch einen externen
Dienstleister zur Sicherstellung
von Transparenz
und Vergleichbarkeit
Erweiterte NCNR-Analyse zur
Ableitung konkreter
Maßnahmen: Durch die Bewertung
der einzelnen Branchensektoren
konnte eine erste Indikation
von potenziellen Risiken und
Chancen im Kreditportfolio
gewonnen werden. Um hier
konkrete Maßnahmen
abzuleiten, führte
die Hypo Vorarlberg
eine erweiterte Analyse durch,
in der geografische Daten
auf Länderebene inkludiert wurden
(siehe E4-1).
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben
sich als äußerst wirkungsvoll erwiesen.
Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass
Kontinuität im Bereich
Biologische
Vielfalt und Ökosysteme entscheidend
ist, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Nach der erfolgreichen
Umsetzung der bislang geplanten
Maßnahmen
liegt der Fokus nun darauf,
die begonnenen Aktivitäten
weiterzuführen und ihre
Wirkung zu vertiefen. Dies beinhaltet
die Einhaltung der bestehenden
Maßnahmen und die laufende
Anwendung auf die gesamte
Titelselektion. Es ist erklärtes Ziel, bestehende
Maßnahmen langfristig wirksam zu gestalten
und ihre positiven Effekte
weiter auszubauen, statt
laufend neue Initiativen zu starten,
die Ressourcen fragmentieren
können. Dennoch erfolgt die
Evalu-
ierung möglicher zukünftiger
Maßnahmen laufend.
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken
(NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer
gestarteten Analyse wurde
eine Methodologie entwickelt,
die in den nächsten Jahren
eine Identifikation von potenziellen
Handlungs-
feldern für die Portfolios
ermöglicht, um in den Umweltthemen
wesentliche negative
Auswirkungen und Risiken zu minimieren,
positive Auswirkungen zu
fördern und Chancen zu nutzen.
Dafür ist die Anwendung
der Analyse zumindest
einmal jährlich notwendig, um zum
einen das Portfolio des Asset
Mana-
gements
der Hypo Vorarlberg
periodisch auf Umweltrisiken
zu evaluieren und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich
verfügbaren Datenbanken,
die stetig aktualisiert und erweitert
werden, zu integrieren.
Beitrag zur Verwirklichung
der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen
stehen im Einklang zur Zielsetzung
der Richtlinie „ESG-Investmentansatz“,
die im Kern die Förderung
nachhaltiger
Investitionen und die Minimierung potenzieller
Auswirkungen auf die Umwelt,
das Klima und den Menschen durch
bedenkliche Anlageformen umfasst.
Die
umgesetzten und geplanten Maßnahmen
tragen dazu bei, dass negative
Auswirkungen minimiert und positive
Auswirkungen gefördert werden.
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind
analog zur Richtlinie ausgelegt
und gelten für die Bank. In der
Niederlassung St. Gallen gibt es standortspezifische
Abwei-
chungen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
einen langfristigen Zeithorizont
(über 5 Jahre).
Die geplanten Maßnahmen verfolgen
eine kurzfristige Betrach-
tungsweise (bis 1 Jahr).
Alle Maßnahmen werden unter
einem kontinuierlichen Prozess
(PDCA) regelmäßig geprüft und
gegebenenfalls angepasst.
16
https://unric.org/de/17ziele/.
E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 161
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe
zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten
unmittelbare Wirkung. Die
zu berücksichtigenden Kriterien
tragen direkt zur
Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
/
Eigenveranlagung
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
wichtigsten nachstehenden Kriterien, um
potenzielle Investitionen im Bereich der Anlageentscheidungen
(Neu-
käufen) auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen,
zu bewerten und wesentliche Bezüge
zum themenspezifischen Standard „E4 Biologische
Vielfalt und Öko-
systeme” herzustellen:
Durchführung normbasiertes Screening: Bei
Investitionsentscheidungen (Neukauf)
wird nicht in Unternehmen investiert, die
gegen internationale
Standards und Normen im Bereich „Umwelt“ verstoßen.
Basis für das Screening bilden der United Nations
Global Compact
die OECD Guidelines for
Multinational Enterprises
und die United Nations Guiding Principles
on Business and Human Rights
Die Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch
das Vorliegen folgender beiden Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green
Bond Principles, den Social Bond Principles, den
Sustainability-Linked Bond Principles
oder den Sus-
tainability Bond Guidelines.
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
einer Second Party Opinion durch eine
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur.
Zusätzlich sind neben Ausschlusskriterien
sensible Bereiche für potenzielle Investitionen
definiert, die einer umfangreicheren Überprüfung
unterlie-
gen, um kontroversielle, moralisch verwerfliche,
klima- oder umweltschädliche Eigenschaften
zu identifizieren (Holzgewinnung aus
Primärwäldern,
bestandsgefährdende Hochseefischerei).
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
Bezugnahme auf Daten externer ESG-Researchpartner
überprüft. Falls keine Daten verfügbar
sind oder kein
Verwendungszweck vorhanden ist, wird
die Bewertung auf Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
vorgenommen.
Erweiterte NCNR-Analyse zur Ableitung
konkreter Maßnahmen: Durch die Bewertung
der einzelnen Branchensektoren konnte eine
erste Indikation
von potenziellen Risiken und Chancen im Kreditportfolio
gewonnen werden. Um hier konkrete Maßnahmen
abzuleiten, führte die Hypo Vorarlberg
eine erweiterte Analyse durch, in der geografische
Daten auf Länderebene inkludiert wurden
(siehe E4-1).
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben sich als äußerst
wirkungsvoll erwiesen. Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass Kontinuität
im Bereich Biologische
Vielfalt und Ökosysteme entscheidend
ist, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Nach der erfolgreichen Umsetzung der bislang
geplanten Maßnahmen
liegt der Fokus nun darauf, die begonnenen
Aktivitäten weiterzuführen und ihre Wirkung
zu vertiefen. Dies beinhaltet die
Einhaltung der bestehenden
Maßnahmen und laufende Anwendung auf
die gesamte Titelselektion. Es ist erklärtes Ziel,
bestehende Maßnahmen langfristig wirksam
zu gestalten und
ihre positiven Effekte weiter auszubauen, statt
laufend neue Initiativen zu starten, die
Ressourcen fragmentieren können. Dennoch erfolgt
die Evaluierung
möglicher zukünftiger Maßnahmen laufend.
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken (NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer gestarteten Analyse wurde
eine Methodologie entwickelt, die in
den nächsten Jahren eine Identifikation von
potenziellen Handlungs-
feldern für die Portfolios ermöglicht, um in
den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren, positive Auswirkungen
zu fördern und Chancen zu nutzen.
Dafür ist die Anwendung der Analyse zumindest
einmal
jährlich notwendig, um zum einen das Portfolio
der Eigenveranlagung der Hypo Vorarlberg
periodisch auf Umweltrisiken zu evaluieren
und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich verfügbaren
Datenbanken, die stetig aktualisiert und
erweitert werden, zu integrieren. Auch ist zu
erwarten, dass durch
den Austausch mit Unternehmen nach
den Leitprinzipien der Principles for
Responsible Banking eine Sensibilisierung in
Bezug auf Umweltrisiken stattfin-
den wird, was zur Verbesserung der Ergebnisse
beitragen kann.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
im Einklang zur Zielsetzung der Richtlinie
„ESG in der Eigenveranlagung (Treasury: APM
& Investments)“, die im
Kern die Förderung nachhaltiger Investitionen
und die Minimierung potenzieller Auswirkungen
auf die Umwelt, das Klima und den Menschen
durch be-
denkliche Anlageformen umfasst. Die umgesetzten
und geplanten Maßnahmen tragen dazu
bei, dass negative Auswirkungen minimiert,
positive Auswir-
kungen gefördert und identifizierte Chancen
genutzt werden. Die konkreten Bezüge zu
den wesentlichen Auswirkungen und Chancen
stellen sich aktuell
wie folgt dar: E28, E29, E30 und E31.
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen eine
kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
werden unter einem kontinuierlichen
Prozess (PDCA) regelmäßig geprüft und
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
tragen direkt zur Abhilfeschaffung
bei.
Fortschritte
/
17
https://globalcompact.at/10-prinzipien.
18
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen
-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html.
19
https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/publications/guidingprinciplesbusinesshr_en.pdf.
E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 162
ESRS 2-69a-c) Angabepflichten bei erheblichen OpEX- und/oder CapEX-Anforderungen
eines Aktionsplans
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden. Eine Erhebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden,
daher keine Angabe möglich.
28b-c) Angabe zur Berücksichtigung von Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen
in Aktionsplänen und Bereitstellung relevanter Informa-
tionen
Die Hypo Vorarlberg sieht in ihren Aktionsplänen derzeit keine Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen
vor.
PARAMETER UND ZIELE
ANGABEPFLICHT E4-4 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT BIOLOGISCHER
VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN
32a-f) Angaben, ob bei der Festlegung von Zielen ökologische Schwellenwerte
und die Zuteilung von Auswirkungen auf das Unternehmen
angewendet wurden
Die Hypo Vorarlberg hat in der gegenwärtigen Berichtsperiode in Bezug
auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme keine messbaren und zeit-
gebundenen quantitativen Ziele gemäß MDR-T festgelegt,
da kurz- und mittelfristig keine wesentlichen Risiken zu
erwarten sind. Folglich wurden
auch keine Schwellenwerte angewendet (siehe ESRS 2.81 a, bi und ii).
ESRS-2.81) Hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten
Ziele festgelegt
ESRS-2.81a) Angabe, ob die Festlegung solcher Ziele vorgesehen ist, innerhalb
welcher Frist dies erfolgen soll oder warum das Unternehmen
solche Ziele nicht festlegt
Es steht außer Frage, dass Finanzinstitute und Unternehmen mit ihren
Aktivitäten Einfluss (positiv wie negativ) auf das Thema biologische Vielfalt
und Ökosysteme nehmen können. Die Hypo Vorarlberg adressiert das
Thema biologische Vielfalt und Ökosysteme daher auf mehreren
Ebenen:
STRATEGIE
Zur Unterstreichung der Wichtigkeit dieses Themas für die Hypo Vorarlberg
ist dieses in der konzernweit gültigen Nachhaltigkeitsstrategie veran-
kert. Als Teil der Hypo Effekt-Themen steht sowohl die qualitative sowie
die quantitative Auseinandersetzung im Fokus (zur qualitativen
Analyse
siehe E4-3, E4-IRO 1.17a, BP-2.10-13).
PORTFOLIOANALYSE
Für die heurige Berichtsperiode wurden keine messbaren und zeitgebundenen
Ziele definiert, jedoch eine umfassende Analyse der unterschiedli-
chen Portfolios durchgeführt. Gegenstand der Analyse waren nicht nur
das gesamte Kredit- und Finanzierungsportfolio, sondern auch die
Berei-
che Eigenveranlagung, Asset Management sowie das Leasinggeschäft
der jeweiligen Tochterunternehmen. Die Ergebnisse dienen nicht nur
der
Ergänzung der Annahmen in der Wesentlichkeitsanalyse, sondern
bilden auch eine unmittelbare Grundlage für Verfahren, die für eine mögliche
(strategische) Zielsetzung in Zukunft evaluiert werden.
GESAMTBANKRISIKOSTEUERUNG
Daneben finden naturbezogene Risiken (Biodiversität) auch in der Risikobetrachtung
des Konzerns Berücksichtigung. Die Auswertung des ge-
wählten Portfolios anhand der ENCORE-Daten zeigt, dass die Branchen
Landwirtschaft und Tourismus in beträchtlichem bzw. moderatem
Aus-
maß von Biodiversitätsrisiken betroffen sind. Insbesondere Kunden der
Branche Landwirtschaft weisen oft starke Abhängigkeiten gegenüber
mehreren Ökosystemleistungen gleichzeitig auf. Weiters fällt auf, dass
Bauträger im Allgemeinen eine stark ausgeprägte Abhängigkeit von
visu-
ellen Annehmlichkeitsdienstleistungen aufweisen, ansonsten für sie das
Thema Biodiversität jedoch nur geringe Bedeutung hat. Die übrigen
Branchen sind kaum von Biodiversitätsrückgängen betroffen. Kurz- und
mittelfristig wird somit kein wesentliches Risiko in Bezug auf Biodiversi-
tät für die Bank gesehen.
ESRS-2.81bi-ii) Angabe zur Nachverfolgbarkeit der Wirksamkeit von
Konzepten und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken und
Chancen,
einschließlich Verfahren, Zielvorgaben und Zeiträume
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen,
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe E4-2, E4-3). Die Strategien
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
verschiedene interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
Zuge
ihrer tourlichen Prüftätigkeit auch die Interne Revision).
ANGABEPFLICHT E4-5 – AUSWIRKUNGSPARAMETER IM ZUSAMMENHANG
MIT BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMVERÄNDERUNGEN
35) Anzahl und Fläche (in Hektar) von Gebieten mit schutzbedürftiger
Biodiversität in oder in der Nähe von Schutzgebieten oder wichtigen
Gebieten der biologischen Vielfalt, die das Unternehmen negativ
beeinflusst
Durch Betriebsstandorte und Bürogebäude findet keine negative
Beeinflussung oben angeführter Themengebiete statt (zur Vorgehensweise
und
Analyse siehe E4-SBM-3.16a.ii-iii, b, c).
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 163
ESRS S1: EIGENE BELEGSCHAFT
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 WESENTLICHE
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMEN-
SPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
14) Angabe, ob alle Personen in der eigenen Belegschaft, die wesentlich
von dem Unternehmen betroffen sind, unter die Angaben nach
ESRS 2 einbezogen sind
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle Personen in der
eigenen Belegschaft der Hypo Vorarlberg.
14a) Beschreibung der Arten von Beschäftigten und nicht angestellten
Beschäftigten in der eigenen Belegschaft, die wesentlichen
Auswirkun-
gen ausgesetzt sind
Die Angaben beziehen sich auf die Gruppe von festangestellten Mitarbeitern,
die wiederum gesamthaft von den in der Wesentlichkeitsanalyse
identifizierten wesentlichen Auswirkungen potenziell oder tatsächlich
betroffen sind. Die Hypo Vorarlberg beschäftigt keine Mitarbeiter, die
ohne
dienstvertragliche Regelung oder unentgeltlich angestellt sind.
14b) Angaben zu wesentlichen negativen Auswirkungen
14bi) ob sie in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist,
weitverbreitet oder systemisch sind
Die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen negativen
Auswirkungen betreffen potenziell die gesamte Belegschaft des Kon-
zerns:
Negative Arbeitsbedingungen können zu physischen und psychischen
Gesundheitsproblemen führen, die die Arbeitsfähigkeit und Produkti-
vität der Belegschaft beeinträchtigen.
Fehlende Weiterentwicklungsmöglichkeiten führen zu geringerer Motivation
und eingeschränkten Entwicklungschancen der Mitarbeiter.
Benachteiligung von Mitarbeitergruppen und Fehlen von Gleichbehandlungsmaßnahmen
beeinflussen die Chancengleichheit der Mitarbei-
ter sowie das Arbeitsklima negativ und fördern Diskriminierung.
14bii) Zusammenhang mit individuellen Vorfällen
Es gibt keine gemeldeten und dokumentierten Vorfälle im Kontext der
wesentlichen negativen Auswirkungen.
14c) Beschreibung wesentlicher positiver Auswirkungen auf Beschäftigte
und nicht angestellte Arbeitskräfte sowie deren Identifikation
durch
die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND VEREINBARKEIT VON BERUF UND
PRIVATLEBEN FÖRDERN DAS WOHLBEFINDEN DER MITARBEITER, SENKEN
GESUNDHEITSRISIKEN UND STÄRKEN ZUFRIEDENHEIT UND CHANCENGLEICHHEIT
IM BERUFSLEBEN
Die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter ist der Hypo
Vorarlberg ein Anliegen. Das Gesundheitsmanagement unterstützt die
Ange-
stellten bei der Vorbeugung gegen körperliche und psychische
Erkrankungen. Der Schutz der Mitarbeitergesundheit ist in Österreich beispiels-
weise durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Arbeitszeitgesetz
(AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) geregelt. Darüber hinaus
werden Themen zur Mitarbeitergesundheit und Prävention im Gesundheitsausschuss
für alle Bankstandorte in Österreich unter dem Motto
#gesundmiteinanderarbeiten behandelt (siehe ESRS 2-2.19 MDR-P sowie
S1-4.38a MDR-A).
Eine gute Balance zwischen unterschiedlichen Lebensbereichen (Beruf,
Familie und Privatleben) ist essenziell für die Gesundheit und das Wohlbe-
finden von Mitarbeitern und ein wesentlicher Baustein einer Unternehmenskultur,
die auf Diversität und Chancengleichheit setzt. So können
gut
qualifizierte und langjährige Mitarbeiter im Unternehmen gehalten
werden. Derzeit kommen bei der Hypo Vorarlberg verschiedene familien-
freundliche Maßnahmen wie Karenz-
beziehungsweise Teilzeitmodelle, Jobsharing-Modelle, Gleitzeit,
Homeoffice, mobiles Arbeiten sowie eine
umfassende Betreuung bei Karenzantritt und Wiedereinstieg zum
Einsatz.
FÖRDERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT UND SCHUTZ DER ARBEITNEHMERRECHTE
DURCH KOLLEKTIVVERTRÄGE, SOZIALEN DIALOG, VEREI-
NIGUNGSFREIHEIT UND BETRIEBSVEREINBARUNGEN
Die Hypo Vorarlberg hält gesetzliche Vorgaben strikt ein (in Österreich
unter anderem Arbeitsrecht, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), ASchG,
AZG, ARG und Kollektivvertrag). Es werden verschiedene Vergütungsschemen
angewendet. Die Festlegung der Vergütungsbestandteile und
-höhe sowie der Auszahlungsprozess basieren auf dem Grundsatz
der Gleichbehandlung aller Geschlechter: Gleiche Arbeit wird mit dem gleichen
Grundgehalt entlohnt. Um den Fortschritt zu überprüfen, wird der Gender
Pay Gap (siehe S1-16.97a) regelmäßig ermittelt und soll stetig reduziert
werden. Zusätzlich schaffen für alle Bankstandorte in Österreich diverse
Betriebsvereinbarungen eine wesentliche Grundlage für die Sicherstel-
lung der sozialen Absicherung im Bereich der Entlohnung.
Die Tochtergesellschaften und die Niederlassung St. Gallen haben
hierzu eigene Regelungen (zum Beispiel Kriseninterventionsteams, Health
Coa-
ches). Sie können aber teilweise auch auf die Angebote der Hypo Vorarlberg
zurückgreifen.
INITIATIVEN ZUR REDUKTION VON UNGLEICHHEITEN FÖRDERN
CHANCENGLEICHHEIT UND VIELFALT UND STÄRKEN DAMIT
DEN INNERBE-
TRIEBLICHEN ZUSAMMENHALT
Die Hypo Vorarlberg bietet allen Mitarbeitern die gleichen Chancen
und achtet auf Vielfältigkeit in der Belegschaft. Der österreichische
Gesetzge-
ber hat in verschiedenen Gesetzen Gleichheitsrechte sowie ein
Verbot der Diskriminierung verankert (unter anderem ArbVG). Die Hypo
Vorarl-
berg hält sich strikt an die Gesetzeslage und schafft Arbeitsbedingungen,
die es jedem ermöglichen, sich optimal einbringen und entfalten
zu
können. Eine Grundlage für den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern
sowie Mitarbeitern bietet bei der Hypo Vorarlberg der Verhaltenskodex.
Dieser gibt einen Überblick über wichtige Regelungen, die die
Mitarbeiter in rechtlichen, aber auch ethischen Fragestellungen unterstützen.
Ins-
besondere sind hierzu auch die Grundsätze der Gleichbehandlung sowie
Einhaltung der Menschenrechte zu erwähnen. Der Verhaltenskodex
der
Hypo Vorarlberg ist für alle Mitarbeiter der Bankstandorte der Hypo
Vorarlberg gültig. Die Niederlassung St. Gallen sowie die Tochterunterneh-
men in Bozen und Dornbirn orientieren sich an dem Verhaltenskodex
und haben ihn auf ihre Bedürfnisse angepasst (siehe MDR-P-2.19).
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 164
14d) Angabe wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen
und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit der eigenen Beleg-
schaft ergeben
Die Wesentlichkeitsanalyse hat nachfolgende wesentliche Chancen identifiziert,
die sowohl tatsächlich als auch potenziell die gesamte Beleg-
schaft des Konzerns (zur Konkretisierung der Art der Beschäftigten und
nicht angestellten Beschäftigten siehe S1-SBM-3.14a) betreffen:
Reputationschance: Schaffung und Erhaltung attraktiver und sicherer
Arbeitsplätze durch soziale und faire Arbeitsbedingungen, Inklusion,
Respekt und Vielfalt.
Reputationschance: Förderung des Wohlbefindens, der Zufriedenheit
und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Mitarbeiter.
Die Hypo Vorarlberg verdankt ihren wirtschaftlichen Erfolg vor allem
der Kompetenz, dem Engagement und der Motivation ihrer Mitarbeiter.
Die
Ermöglichung eines angemessenen Ausgleichs zwischen Berufs- und
Privatleben sowie von Aus- und Weiterbildungen und das Schaffen
attrakti-
ver und sicherer Arbeitsplätze bieten der Hypo Vorarlberg Chancen,
ihre Mitarbeiter erfolgreich an das Unternehmen zu binden,
ihre Gesundheit
zu fördern und ihre fachliche und persönliche Entwicklung bestmöglich
zu unterstützen. Dies schafft die Basis für den weiteren Erfolg der Hypo
Vorarlberg.
14e) Angaben zu Auswirkungen von Übergangsplänen und CO
2
-Reduktionsmaßnahmen auf die eigene Belegschaft
Die Angaben beziehen sich auf die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse,
ein Übergangsplan wurde für diese Berichtsperiode nicht umgesetzt.
15) Verständnis, ob Menschen mit besonderen Merkmalen in der eigenen
Belegschaft einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sein können
Es wurde keine Differenzierung zwischen der Belegschaft und
einer Gruppe von Mitarbeitern mit besonderen Merkmalen vorgenommen.
Die
Angaben haben für die gesamte eigene Belegschaft Gültigkeit.
16) Angaben, welche wesentlichen Risiken und Chancen sich auf
bestimmte Personengruppen in der eigenen Belegschaft beziehen
Entsprechend der Angabe von S1-SBM-3.15 findet bei wesentlichen Risiken
und Chancen ebenfalls keine Differenzierung zwischen der Belegschaft
und einer Gruppe von Mitarbeitern mit besonderen Merkmalen statt.
Die Gültigkeit erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT S1-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
EIGENEN
BELEGSCHAFT
19) Konzepte für das Management von wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft im
Einklang mit den in ESRS 2 MDR-P genannten Grundsätzen
Im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
sind insbesondere folgende Konzepte maßgeblich für die
eigene Belegschaft:
Personalstrategie Hypo Vorarlberg
Verhaltenskodex: betrifft die gesamte Belegschaft der Bankstandorte
der Hypo Vorarlberg in Österreich und der Schweiz
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER: betrifft die gesamte Belegschaft
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich
Mitarbeiterhandbuch: betrifft die gesamte Belegschaft der Hypo Vorarlberg
Leasing und der Immo Italia in Italien
Personalstrategie Hypo Vorarlberg (Konzern)
Wichtigste Inhalte
Die Personalstrategie gibt als Teil der Geschäftsstrategie
der Hypo Vorarlberg einen Überblick
über die strategische Zielsetzung, an der
sich die Tätigkeiten
der Personalabteilung orientieren. Der
Fokus der Strategie liegt in der Gewinnung
der besten Talente und Mitarbeiter sowie der
erfolgreichen Bindung
bestehender Mitarbeiter. Die Personalstrategie
wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst,
zuletzt geschah dies im zweiten Halbjahr
2025.
Allgemeine Ziele
Die Personalstrategie fungiert als Rahmen für
die Personalarbeit mit dem Hauptziel,
die besten Talente und Mitarbeiter zu finden
und erfolgreich an die
Hypo Vorarlberg zu binden.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Der Kontext zu den wesentlichen Auswirkungen,
Risiken oder Chancen wird durch die Durchführung
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und
daraus
resultierenden wesentlichen Themen
festgestellt: S10, S11, S13, S14, S15, S16,
S17.
Überwachungsprozess
Die Einhaltung und Umsetzung der Personalstrategie
liegt in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand
im Verantwortungsbereich der Personalabteilung.
Anwendungsbereich
Die Personalstrategie umfasst den eigenen
Geschäftsbetrieb und betrifft alle Bankstandorte
der Hypo Vorarlberg in Österreich.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und Aktualisierung der Personalstrategie
sowie deren Umsetzung ist die Personalabteilung
in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand
verantwortlich.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Erstellung der Personalstrategie erfolgt
durch die Personalabteilung in enger Abstimmung
mit dem Gesamtvorstand der Hypo Vorarlberg.
Eine Ände-
rung dieser Strategie umfasst eine neuerliche
Einbindung der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Die Personalstrategie ist als Teil der Geschäftsstrategie
der Hypo Vorarlberg ein betriebsinternes
Dokument und steht den Mitarbeitern der
Hypo Vorarl-
berg im Intranet zur Verfügung.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 165
Richtlinie Verhaltenskodex
Wichtigste Inhalte
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg
gibt einen Überblick über wichtige Regelungen,
die die Mitarbeiter in rechtlichen, aber
auch ethischen Frage-
stellungen unterstützen. Er ist die Grundlage
für den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern
sowie Mitarbeitern, indem er Grundsätze, Werte und
Prinzi-
pien festhält, welche das Verhalten aller
Beschäftigten im Konzern betreffen.
Der Verhaltenskodex wird jährlich überprüft,
zuletzt wurde dieser im Februar
2025 aktualisiert. Der Verhaltenskodex
ist so gegliedert, dass die relevanten Themen
pro Empfängerkreis für Mitarbeiter und Kunden
festgehalten sind. Für
Mitarbeiter sind speziell folgende Inhalte
dokumentiert:
System einer angemessenen Vergütung
Grundsätze der Gleichbehandlung und
Einhaltung der Menschenrechte
Kanäle und Maßnahmen für die offene Kommunikation
zu Führungskräften
persönliche Mitarbeitergespräche und Feedbacks
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Hinweisgeber-System (Whistleblowing)
Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat
Entwicklungsmöglichkeiten durch Aus-
und Weiterbildungen
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Modelle zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit
Regelungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice
Allgemeine Ziele
Der Verhaltenskodex fungiert als Rahmenwerk
für eine Vielzahl an ESG-relevanten Themen
mit einem deutlich gesetzten Schwerpunkt auf
soziale The-
menfelder, die insbesondere Kunden, Geschäftspartner
sowie Mitarbeiter betreffen. Deshalb ist das
Hauptziel des Verhaltenskodex,
diese Personengrup-
pen vor identifizierten negativen Auswirkungen
und Risiken so weit wie möglich zu
schützen beziehungsweise diese für sie zu reduzieren,
identifizierte
positive Auswirkungen zu fördern und
Chancen zu nutzen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Der Kontext zu den wesentlichen Auswirkungen,
Risiken oder Chancen ist durch das Ergebnis
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für die
sozialen Stan-
dards (S1, S4) und die Unternehmensführung
(G1) gegeben. Der Hinweis sei erlaubt, dass
der Kodex als Rahmenwerk für viele unterschiedliche
Themenfel-
der dient, sodass die Behandlung von einzelnen
Auswirkungen, Risiken und Chancen durch unterschiedliche
inhaltliche Arbeitsanweisungen, Betriebsver-
einbarungen und diverse Richtlinien nochmals
dezidiert geregelt ist. Im Ergebnis der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde
folgende positive Auswir-
kungen als wesentlich identifiziert: S10,
S11, S12, S13, S14, S16, S17.
Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter
verpflichtend und gibt Aufschluss über den
erwarteten Umgang mit Kunden. Eine positive
Auswirkung ist die
Sicherstellung, dass alle Kunden, ungeachtet
ihres persönlichen, sozialen oder ethnischen
Hintergrunds, Zugang zu Produkt-
und Dienstleistungen haben.
Es bietet sich die Chance,
durch aktive Einbindung von verschiedenen
Personengruppen unterschiedliche Kundenbedürfnisse
zu erkennen und diese Er-
kenntnisse in die Produktentwicklung einfließen
zu lassen.
Überwachungsprozess
Die Abteilung Compliance und Outsourcing
ist dafür zuständig, dass alle Mitarbeiter über
die Anforderungen des Verhaltenskodex informiert
sind und in
ihrer Tätigkeit bei der Hypo Vorarlberg zur
Berücksichtigung der darin enthaltenen
Standards verpflichtet werden. Hierzu kann die
Compliance auch Richt-
linien zur Ermittlung, Steuerung und
Minderung tatsächlicher und potenzieller
Interessenkonflikte einführen.
Anwendungsbereich
Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist für alle
Mitarbeiter und Organe der Hypo Vorarlberg
verpflichtend. Es wird erwartet, dass alle Lieferanten
sowie
Geschäftspartner diese Standards einhalten
beziehungsweise identische oder zumindest
ähnliche Grundsätze festlegen. Die Einhaltung
umfasst auch den
täglichen Geschäftsverkehr, sodass alle
involvierten Parteien dazu angehalten
sind, den Verhaltenskodex zu befolgen.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand der Hypo Vorarlberg erlässt
den Verhaltensstandard für alle Mitarbeiter
und ist als oberstes Organ für die Einhaltung
des Verhaltenskodex
verantwortlich. Zur Umsetzung sind auch
die Führungskräfte in ihrer Führungsfunktion
angehalten. Dazu stellt die Abteilung
Compliance und Outsourcing
sicher, dass aufsichtsrechtliche Anforderungen
und andere gesetzliche Vorschriften eingehalten
werden.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der Verhaltenskodex orientiert sich an folgenden
Standards und Rechtsgrundlagen:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
ILO-Kernarbeitsnormen
Es handelt sich hierbei um keine abschließende
Auflistung. Eine vollständige Liste ist im Anhang
des Verhaltenskodex angeführt, die regelmäßig
auf Aktu-
alität geprüft und gegebenenfalls durch den
inhaltlichen Review des Verhaltenskodex
erweitert wird.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Da der Verhaltenskodex ein breites Spektrum
an unterschiedlichen Themenfeldern
abdeckt, sind in der Erstellung und in der
regelmäßigen inhaltlichen
Überprüfung diverse Fachexperten involviert.
Hierzu sind insbesondere Stakeholder und
Wissensträger aus den Fachabteilungen Kommunikation
und
Marketing, Personal, Vertrieb, Logistik sowie
Compliance, Nachhaltigkeit und der Betriebsrat
in den Prozess miteinzubeziehen. Eine
Änderung dieser Richt-
linie umfasst eine neuerliche Einbindung
der erwähnten Stakeholder, des Aufsichtsrats
und die Genehmigung des Verhaltenskodex
durch den Vorstand.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der gesamte Verhaltenskodex ist auf der
Website der Hypo Vorarlberg öffentlich
zugänglich und wird an Kunden und andere involvierte
Parteien im Ge-
schäftsverkehr kommuniziert
20
https://www.hypovbg.at/fileadmin/Hypovbg/Hypo-Vorarlberg/Verhaltenskodex_Hypo
-Vorarlberg.pdf
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 166
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER
Wichtigste Inhalte
Der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER der
Hypo Vorarlberg wurde im Dezember 2024
unter dem Namen „Anliegen-Management“
für alle Bankstand-
orte in Österreich erstellt und veröffentlicht
und in weiterer Folge gemeinsam mit dem
Betriebsrat erweitert und umbenannt.
Um für die Mitarbeiter ein gutes Arbeitsklima
zu gewährleisten und Diskriminierung entgegenzuwirken,
bietet die Hypo Vorarlberg mit dem Leitfaden
einen standardisierten Prozess im Umgang
mit konkreten Mitarbeiteranliegen. Darunter
fallen beispielsweise (arbeitsbezogene)
Themenbereiche wie Dis-
kriminierung, gesundheitliche und mentale
Anliegen, Konfliktsituationen, sexuelle Belästigung,
Gewalt sowie Mobbing am Arbeitsplatz. In
diesen Fällen
stehen den Mitarbeitern eine Reihe von Vertrauenspersonen,
wie die direkte Führungskraft, Abteilungs-
oder Bereichsleiter, Personalabteilung, Betriebsrat,
Arbeitspsychologe, Arbeitsmediziner sowie
der Vorstand der Hypo Vorarlberg zur Verfügung.
Allgemeine Ziele
Der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER verfolgt
als Hauptziel,
(potenzielle) negative Auswirkungen auf
die Menschenrechte (zum Beispiel Diskriminie-
rung) der eigenen Belegschaft zu verhindern
beziehungsweise zu minimieren,
die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die
mentale und körperliche Gesundheit
aller Mitarbeiter der Bankstandorte der
Hypo Vorarlberg zu fördern und bisherigen
Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Zudem
stellt der Leitfaden si-
cher, dass durch diverse Initiativen und
Maßnahmen alle Mitarbeiter einen sicheren
und attraktiven Arbeitsplatz haben.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden für den Leitfaden die folgenden
Themen als wesentlich identifiziert: S10, S12, S13,
S14, S15, S16.
Überwachungsprozess
Die Personalabteilung evaluiert den Leitfaden
ACHTSAMES
MITEINANDER regelmäßig und bezieht bei
dessen Weiterentwicklung relevante Stakeholder
mit
ein.
Anwendungsbereich
Der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER umfasst
den eigenen Geschäftsbetrieb und gilt für
alle Mitarbeiter der Bankstandorte
der Hypo Vorarlberg in
Österreich.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und Aktualisierung des Leitfadens
ACHTSAMES MITEINANDER sowie dessen
Umsetzung ist die Personalabteilung verantwortlich.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung des Leitfadens ACHTSAMES
MITEINANDER werden alle relevanten Stakeholder
und Wissensträger der Bankstandorte
der Hypo Vorarlberg
eingebunden, insbesondere der Vorstand,
die Personalabteilung sowie der Betriebsrat.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Beim Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER handelt
es sich um ein betriebsinternes Dokument,
das allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
im Intranet zur
Verfügung gestellt wird.
Richtlinie Mitarbeiterhandbuch – Italien
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Mitarbeiterhandbuch“
der Hypo Vorarlberg Leasing/Hypo Immo Italia
umfasst grundlegende Regelungen und
Bestimmungen, die die Zu-
sammenarbeit und Arbeitsweise innerhalb
des Unternehmens betreffen. Sie wird regelmäßig
überprüft und wurde zuletzt im April 2024
aktualisiert. Diese
Richtlinie bildet die Grundlage für die
Gestaltung des Arbeitsumfeldes, die
Einhaltung von Unternehmenswerten und
gesetzlichen Vorgaben sowie für das
tägliche Miteinander am Arbeitsplatz. Zu den
zentralen Themen gehören:
Organigramm, Funktionsbeschreibungen und
Stellvertretungen
Soziale Verantwortung
Arbeitsverhältnisse, einschließlich Arbeitszeitregelungen,
Überstunden, Zeiterfassung und Abwesenheitsregelungen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Nutzung von Firmeneigentum (einschließlich
Schlüssel, Firmenfahrzeuge, E-Bikes und IT-Ressourcen)
Ethikkodex, Organisations-, Verwaltungs-
und Kontrollmodell
Whistleblowing
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Allgemeine Ziele
Die Hauptziele der Richtlinie sind die Förderung
einer positiven und produktiven Unternehmenskultur,
die Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards
sowie die Sicherstellung eines respektvollen
und sicheren Arbeitsumfeldes. Darüber hinaus
zielt die Richtlinie darauf ab, die Transparenz
innerhalb des
Unternehmens zu erhöhen und die Mitarbeiter
über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden für die Richtlinie die folgenden
Themen als wesentlich identifiziert: S10,
S13, S17.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung der Richtlinie
erfolgt durch die Team- und Abteilungsleiter.
Anwendungsbereich
Das vorliegende Mitarbeiterhandbuch
umfasst den eigenen Geschäftsbetrieb
und gilt für alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg
Leasing/Hypo Immo Italia in
den Filialen Bozen und Como.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
der Richtlinie sowie deren Umsetzung
ist die Geschäftsführung der Hypo Vorarlberg
Leasing verantwortlich.
Diese hat die oberste Verantwortung
für die strategische Ausrichtung des Unternehmens
und stellt sicher, dass die Richtlinie regelmäßig
überprüft, aktua-
lisiert und effektiv in allen relevanten Bereichen
des Unternehmens implementiert wird.
Die Verantwortung für die konkrete
Umsetzung der Richtlinie liegt
bei den Bereichs-
und Teamleitern, die dafür sorgen,
dass die Mitarbeiter die festgelegten Vorgaben
einhalten.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
der Hypo Vorarlberg Leasing eingebunden,
insbesondere die Fach-
bereiche für Personal, Recht, Compliance
und Finanzwesen. Eine Änderung dieser Richtlinie
umfasst eine neuerliche Einbindung der erwähnten
Stakehol-
der.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 167
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Die Richtlinie ist ein betriebsinternes
Dokument und ist für alle Mitarbeiter der Hypo
Leasing und Hypo Immo Italia in Bozen
und Como zugänglich.
20a, 21) Achtung der Menschenrechte und Angabe, ob und wie
Konzepte mit internationalen Instrumenten im Einklang stehen
Die Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik sind für
die Bankstandorte der Hypo Vorarlberg sowie die Tochterunternehmen
in
Österreich und die Niederlassung St. Gallen im Verhaltenskodex und
in Italien für die Hypo Vorarlberg Leasing/Immo Italia im Verhaltenskodex
geregelt. Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg gibt einen Überblick
über wichtige Regelungen, die die Mitarbeiter in rechtlichen, aber
auch
ethischen Fragestellungen unterstützen. Er ist die Grundlage für
den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, indem
er
Grundsätze, Werte und Prinzipien festhält, die das Verhalten aller Beschäftigten
in der Bank leiten. Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg ist
für alle Mitarbeiter der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg gültig – die
Tochterunternehmen und die Niederlassung St. Gallen orientieren
sich
ebenfalls daran (siehe ESRS 2-2.19).
Die Hypo Vorarlberg sowie die Töchter in Österreich, Italien und
die Niederlassung St. Gallen orientieren sich an folgenden internationalen
Stan-
dards und Normen, um die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten
sicherzustellen:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), um
Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel im eigenen Unternehmen
und der Lieferkette zu verhindern
20b) Einbeziehung von Personen in der eigenen Belegschaft
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg ist sowohl im Intranet als
auch auf der Website für alle Mitarbeiter zugänglich. Der Leitfaden
ACHTSA-
MES MITEINANDER bietet den Mitarbeitern eine Orientierung, wie Bedenken,
Wünsche, Anregungen und Probleme geäußert werden können, und
steht allen Mitarbeitern an den österreichischen Bankstandorten der
Hypo Vorarlberg über die interne Wissensdatenbank zur Verfügung.
20c) Maßnahmen zur Minderung bei negativen Auswirkungen auf
die Menschenrechte
Um potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu
mindern, steht den Mitarbeitern der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg der
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER zur Verfügung, auf welchen unter
der Angabepflicht S1-3 im Detail eingegangen wird.
23) Angabe, ob ein Konzept zur Verhinderung von Arbeitsunfällen
vorhanden ist
Das Gesundheitsmanagement der Hypo Vorarlberg unterstützt die
Mitarbeiter bei der Vorbeugung körperlicher und psychischer
Erkrankungen.
Der Schutz ihrer Gesundheit ist in Österreich beispielsweise durch das
ASchG, das ARG und das AZG geregelt.
Für die österreichischen Bankstandorte der Hypo Vorarlberg gibt
es verschiedene Ausschüsse (zum Beispiel Arbeitsschutzausschuss, Gesundheits-
ausschuss, Sicherheitsausschuss), die sich gemeinsam mit Arbeitsmedizinern
und -psychologen sowie der Sicherheitsfachkraft um die Einhaltung
rechtlicher und kollektivvertraglicher Vorgaben sowie die Gesundheit
und Sicherheit der Mitarbeiter kümmern (siehe S1-1.19).
24a) Angabe, ob ein spezifisches Konzept zur Beseitigung von Diskriminierung
vorhanden ist
Im Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg (siehe S1-1.19), der für alle Mitarbeiter
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg gültig ist und
an dem sich
die Tochtergesellschaften ebenfalls orientieren, ist definiert, dass Arbeitsbedingungen
geschaffen sind, die es jeder und jedem ermöglichen, sich
optimal einbringen und entfalten zu können, unabhängig von Geschlecht,
Alter, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Hautfarbe,
Reli-
gion oder Weltanschauung, persönlichen Einschränkungen, politischen
oder sonstigen Überzeugungen, sexueller Orientierung oder Identität.
Niemand soll benachteiligt, diskriminiert oder ausgegrenzt werden.
Zusätzlich soll der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER dazu beitragen,
(po-
tenzielle) negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern
beziehungsweise zu minimieren und den Mitarbeitern im Bedarfsfall
eine
Orientierung zu den konkret beschriebenen Fällen zu bieten.
Die Niederlassung St. Gallen sowie die Tochterunternehmen in
Österreich und Italien haben keine spezifischen Konzepte zur Beseitigung
von
Diskriminierung.
24b) Angabe, ob bestimmte Diskriminierungsgründe ausdrücklich
in den Konzepten erfasst sind
Siehe dazu die Auflistung der Diskriminierungsgründe in S1-1.24a.
24c) Angabe, ob es spezielle Richtlinien zur Inklusion
und Förderung von Gruppen mit besonderem Vulnerabilitäts-Risiko gibt
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg (siehe S1-1.19) sowie der
Ethikkodex der Hypo Vorarlberg Leasing umfassen jeweils alle ihre Beschäftig-
ten. Eine Differenzierung von Gruppen mit besonderem Vulnerabilitäts-Risiko
hat nicht stattgefunden.
24d) Angabe, ob und wie die Konzepte durch bestimmte Verfahren
umgesetzt werden
Um Diskriminierung einzudämmen, zu verhindern und zu
bekämpfen, setzt die Hypo Vorarlberg darauf, mit dem Verhaltenskodex (siehe
S1-1.19)
Bewusstseinsbildung zu betreiben. So soll in weiterer Folge Vielfalt
und Inklusion im Unternehmen gefördert werden. Zusätzlich bietet der
Leitfa-
den ACHTSAMES MITEINANDER (siehe S1-1.19) eine Orientierung
für alle Mitarbeiter der Bankstandorte in Österreich, wie mit Wahrnehmungen
bei
Störungen im achtsamen Miteinander umzugehen ist. Es soll dadurch
sichergestellt werden, dass Störungen und Gefährdungen im achtsamen
Miteinander durch Diskriminierung, gesundheitliche und mentale
Anliegen, Konfliktsituationen, sexuelle Belästigung, Gewalt und
Aggressionen
sowie Mobbing aufgezeigt und dokumentiert sowie Maßnahmen und
Verbesserungen abgeleitet werden.
ANGABEPFLICHT S1-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG EIGENER
ARBEITSKRÄFTE UND VON ARBEITNEHMERVERTRETERN IN BEZUG
AUF
AUSWIRKUNGEN
27) Angaben, ob und wie die Sichtweisen
der Belegschaft in Entscheidungen zu deren Auswirkungen einfließen
Die Hypo Vorarlberg verfügt für ihre Bankstandorte in Österreich über
einen Betriebsrat, der die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und
kulturellen Interessen der Mitarbeiter vertritt und fördert. Die rechtlichen
Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz
(ArbVG) geregelt. Über den Betriebsrat haben die Mitarbeiter Mitwirkungsrechte
bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betriebli-
chen Ordnung. Neben der Vertretungsfunktion für die Mitarbeiter als
Gesamtheit oder den einzelnen Mitarbeiter hat der Betriebsrat auch
eine
Informations-, Steuerungs-
und Kommunikationsfunktion im Betrieb und dient als
Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Unternehmens-
führung.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 168
In Österreich ist in Aktiengesellschaften mit Betriebsrat eine Beteiligung
der Mitarbeiter im Aufsichtsrat vorgeschrieben. Die Arbeitnehmervertre-
ter machen ein Drittel des gesamten Aufsichtsrats aus und werden damit
auch im Rahmen dieses Gremiums in wichtige Entscheidungen und
unmittelbar mögliche betriebliche Veränderungen und Planungen
eingebunden.
27a) Zusammenarbeit direkt mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
oder mit den Arbeitnehmervertretern
Die Mitarbeiter werden gezielt durch die angeführten Formate
eingebunden. Gleichzeitig stehen ihnen verschiedene Plattformen und
Formate
zur Verfügung, um ihre Meinungen und Ideen einzubringen, was die
Entwicklung einer transparenten und dialogorientierten Unternehmenskul-
tur stärkt (siehe S1-2.27b).
27b) Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
In der Hypo Vorarlberg gibt es unterschiedliche Formate zur Einbeziehung
der Belegschaft:
Mindestens jährlich stattfindende standardisierte Mitarbeitergespräche
Regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsrat, Personalabteilung
und Vorstand
Gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der physischen und
psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER zur Einmeldung von Anliegen und
Beschwerden für Betroffene, Beobachter, Informierte und Vertrau-
enspersonen
Die Dialogformate werden aktiv genutzt und tragen somit zu einer positiven
Bewertung der Zusammenarbeit bei.
27c) Funktion und die ranghöchste Position im Unternehmen, die für
die Sicherstellung dieses Engagements verantwortlich ist
Der Vorstand sowie insbesondere der Vorstandsvorsitzende stellen
in der Hypo Vorarlberg in regelmäßigen Sitzungen dieses Engagement
sicher.
27d) Angaben zu globalen Rahmenabkommen oder Vereinbarungen
zur Achtung der Menschenrechte der eigenen Belegschaft
Der Verhaltenskodex (siehe S1-1.19) der Hypo Vorarlberg gibt einen Überblick
über wichtige Regelungen, die die Mitarbeiter in rechtlichen,
aber
auch ethischen Fragestellungen unterstützen. Er ist die Grundlage für
den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, indem
er
Grundsätze, Werte und Prinzipien festhält, welche das Verhalten
aller Beschäftigten in der Bank leiten. Zudem orientiert sich die Hypo
Vorarlberg
an folgenden internationalen Standards und Normen, um Menschen-
und Arbeitsrechte sicherzustellen:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), um
Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel im eigenen Unternehmen
und der Lieferkette zu verhindern
27e) Angaben, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Zusammenarbeit
mit seiner eigenen Belegschaft bewertet
Laut österreichischem ASchG sind Unternehmen zur regelmäßigen
Evaluierung der physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
verpflichtet. Die Befragung hierzu wird in der Hypo Vorarlberg in Österreich
in regelmäßigen Abständen durchgeführt, deckt die rechtlichen
Vorgaben ab und wird um für das Unternehmen wichtige Punkte ergänzt.
Es werden in diesem Zusammenhang Belastungsfaktoren sowohl
er-
mittelt als auch beurteilt und Maßnahmen abgeleitet. Bei der im
Jahr 2023 mit einem Arbeitspsychologen durchgeführten Evaluierung
haben an
den Bankstandorten in Österreich 66,7 % der Mitarbeiter Feedback über
einen standardisierten Fragebogen sowie offene Kommentarfelder
abge-
geben.
Der offene Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften
ist in der Unternehmenskultur der Hypo Vorarlberg fest verankert.
Es finden
jährliche Mitarbeiter- und Zielvereinbarungsgespräche statt. Zusätzlich
haben Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen die Gelegenheit, unter
anderem die Kompetenzen und Leistungen ihrer Führungskräfte sowie deren
Führungsverhalten im Rahmen eines 270°-Führungskräfte-Feed-
backs selbst zu beurteilen. Auf diese Weise erhält das Unternehmen
über unterschiedliche Kanäle und zu verschiedensten Themenschwerpunkten
Rückmeldungen aus der eigenen Belegschaft, die Aufschluss
über die Zusammenarbeit geben.
28) Maßnahmen zur Gewinnung von Einblicken in die Perspektiven
besonders anfälliger oder benachteiligter Mitarbeiter
Im gesamten Konzern wird nicht zwischen der gesamten Belegschaft
und besonders schutzbedürftigen Mitarbeitern unterschieden.
ANGABEPFLICHT S1-3 – VERFAHREN ZUR BEHEBUNG NEGATIVER
AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE EIGENE ARBEITSKRÄFTE
BEDEN-
KEN ÄUSSERN KÖNNEN
32a) Allgemeiner Ansatz und Verfahren für Abhilfemaßnahmen
bei negativen Auswirkungen auf die Belegschaft, einschließlich
Wirksamkeits-
bewertung
Die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter ist der Hypo
Vorarlberg ein wichtiges Anliegen. Das Gesundheitsmanagement unterstützt
die Mitarbeiter bei der Vorbeugung körperlicher und psychischer Erkrankungen
und trägt zur Verhinderung beziehungsweise Minimierung der
negativen Auswirkungen bei. Der Schutz der Mitarbeitergesundheit ist
in Österreich durch das ASchG oder das ARG und AZG geregelt. Zusätzlich
werden Themen zur Mitarbeitergesundheit für alle Bankstandorte in
Österreich und teilweise in der Schweiz im Gesundheitsausschuss unter
dem
Motto #gesundmiteinanderarbeiten behandelt. Der Gesundheitsausschuss
hat für die Jahre 2024 sowie 2025 einen Schwerpunkt auf mentale
Fitness gelegt, in den Jahren 2026 und 2027 folgt ein Fokus auf physische
Gesundheit. Die daraus resultierenden bereits umgesetzten und
künfti-
gen Maßnahmen (zum Beispiel die im Unternehmen neu eingeführte
arbeitspsychologische Sprechstunde) tragen zur Prävention negativer
Aus-
wirkungen bei.
Um für die Mitarbeiter gute Arbeitsrahmenbedingungen zu bewahren
und eine Umgebung des Respekts, der Motivation und Freude auch zu-
künftig sicherzustellen und dadurch insbesondere auch körperliche
und psychische Erkrankungen zu verhindern, ist es wesentlich, Störungen
im
achtsamen Miteinander möglichst frühzeitig zu erkennen. Alle
Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz und
Arbeitsrahmenbedingun-
gen ohne psychische und physische Störungen und Gefährdungen.
Dabei unterstützen der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER der
Hypo Vorarl-
berg (siehe S1-1.19), Betriebsvereinbarungen sowie Maßnahmen zur
Förderung der Gesundheit (S1-4.38a).
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 169
32b) Spezifische Kanäle, über welche die eigene Belegschaft ihre
Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen kann
Folgende Kanäle stehen der Belegschaft zur Einbringung ihrer
Bedürfnisse sowie Bedenken zur Verfügung:
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER:
Bereitstellung durch das Unternehmen selbst
Mitarbeitergesprächsdatenbank: Bereitstellung durch das Unternehmen
selbst
Hinweisgebersystem Whistleblowing: Bereitstellung durch das Unternehmen
selbst
32c, d) Angabe von Verfahren und Mechanismen zur Beschwerdebearbeitung
und Sicherstellung von Kommunikationskanälen am Arbeits-
platz
Der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER der Hypo Vorarlberg wurde
im Dezember 2024 unter dem Namen „Anliegen-Management“ erstellt und
veröffentlicht und in weiterer Folge gemeinsam mit dem Betriebsrat
erweitert und umbenannt. Der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER sowie
die Mitarbeitergesprächsdatenbank stehen den Mitarbeitern der Bankstandorte
der Hypo Vorarlberg über die interne Wissensdatenbank zur Ver-
fügung. Im gesamten Konzern können alle Mitarbeiter auf das Hinweisgebersystem
Whistleblowing uneingeschränkt zugreifen.
32e) Angabe, wie vorgebrachte Probleme verfolgt und überwacht
werden und wie die Wirksamkeit der genannten Kanäle sichergestellt
wird
Das Ziel des Leitfadens ACHTSAMES MITEINANDER ist es, Störungen
und Gefährdungen im achtsamen Miteinander möglichst frühzeitig zu
erken-
nen und möglichst rasch eine Lösung für betroffene Personen zu finden.
Nach der Involvierung einer individuell gewählten Vertrauensperson
ist
die Personalabteilung der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg als
zentrale Anlaufstelle einzubeziehen. Diese evaluiert den Anlassfall und
ist bei
der Lösungsfindung sowie Umsetzung beteiligt. Im Anschluss
folgt ein den Anlassfall betreffendes Nachgespräch, bei dem die Wirksamkeit
der
geplanten Abhilfemaßnahme evaluiert wird. Der Leitfaden ACHTSAMES
MITEINANDER wird unter Einbeziehung wesentlicher Stakeholder
regel-
mäßig evaluiert und weiterentwickelt.
33)
Angaben, ob und wie festgestellt wird, dass Personen in der eigenen
Belegschaft die genannten Kanäle kennen und ihnen vertrauen
Informationen zum Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER, zu Mitarbeitergesprächen
sowie zum Hinweisgebersystem stehen allen Mitarbeitern der
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich in der internen Wissensdatenbank
zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Niederlassung St. Gallen
sowie der Hypo Immobilien & Leasing GmbH können das Hinweisgebersystem
der Hypo Vorarlberg nutzen und werden über die interne Wissens-
datenbank sowie über interne jährlich stattfindende Veranstaltungen
auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Tochterunternehmen in Italien
ver-
fügen über eigene Hinweisgebersysteme, die für die Mitarbeiter über
ihre Unternehmens-Website zugänglich sind.
Der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER bestärkt den Schutz der Mitarbeiter
vor Stigmatisierung sowie Vergeltungsmaßnahmen bei Inanspruch-
nahme dieser Kanäle. Davon ausgenommen sind Fälle mit absichtlichen
Falschinformationen.
33) Angabe, ob Konzepte zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
für Personen vorhanden sind, die die genannten Kanäle nutzen
Der Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER bestärkt den Schutz der Mitarbeiter
vor Stigmatisierung sowie Vergeltungsmaßnahmen bei Inanspruch-
nahme dieser Kanäle. Davon ausgenommen sind Fälle mit absichtlichen
Falschinformationen.
ANGABEPFLICHT S1-4 – ERGREIFUNG VON MAßNAHMEN IN BEZUG
AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND ANSÄTZE ZUR MINDERUNG
WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG WESENTLICHER
CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER EIGENEN BELEGSCHAFT
SOWIE DIE
WIRKSAMKEIT DIESER MAßNAHMEN UND ANSÄTZE
37) Angaben von Aktionsplänen und Mitteln in Bezug auf das Management
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für die
eigene Belegschaft gemäß den in ESRS 2 MDR-A genannten Grundsätzen
Die Hypo Vorarlberg ist als größtes Bank-Einzelinstitut Vorarlbergs mit einem
herausfordernden Arbeitsmarkt in der DACH-Region konfrontiert.
Dies führt zu einer besonderen Wettbewerbssituation. Eine erfolgreiche
und nachhaltige Mitarbeiterbindung ist ein wesentlicher Faktor für
den
zukünftigen Erfolg der Hypo Vorarlberg. Darauf bauen die Maßnahmen
zur Ausnützung, Verhinderung und Mitigation der in der Wesentlichkeits-
analyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen auf.
Die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die physische und
mentale Gesundheit der Mitarbeiter werden bei der Hypo Vorarlberg
als
essenzielle Faktoren zur erfolgreichen Bindung an das Unternehmen
angesehen. Auf diese beiden Themenfelder fokussieren sich die – in weite-
rer Folge genauer beschriebenen bereits ergriffenen wie auch geplanten
– Maßnahmen und Aktionspläne hinsichtlich der wesentlichen Auswir-
kungen und Chancen für die eigene Belegschaft.
38a-c) Ergriffene, geplante oder laufende Maßnahmen zur Vermeidung
oder Minimierung wesentlicher negativer Auswirkungen
auf die ei-
gene Belegschaft
Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Der Gesundheitsausschuss hat für das Jahr
2024/2025 den Schwerpunkt „Mentale Fitness“
festgelegt.
Im Zuge dessen wurden folgende Maßnahmen
im Jahr 2025
ergriffen:
Zusätzlich zu den Sprechstunden bei
der Betriebsärztin werden seit 2024 anonyme
psychologische Beratungsgespräche mit einem
Arbeitspsy-
chologen angeboten.
Weiters wurde an zwei verschiedenen Terminen
ein Vortrag mit den Schwerpunkten „Mentale
Fitness“ und „Schlaf“ während der Arbeitszeit
für
alle Mitarbeiter in Bregenz sowie online für alle
Mitarbeiter der Bankstandorte abgehalten.
Um auch die Niederlassung in St. Gallen noch
näher an das Angebot des Arbeitspsychologen
heranzuführen, wurde zusätzlich vor Ort ein
Vortrag für Mitarbeiter und Führungskräfte
angeboten.
In der Hypo Vorarlberg Leasing und Hypo Vorarlberg
Immo Italia wurde ein Vortrag von einem
Mental- und Sportcoach mit dem Schwerpunkt
mentale Gesundheit und körperliche Fitness
abgehalten. Zusätzlich wurden wöchentliche
Yogastunden angeboten.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 170
Geplante
Für 2026/2027 wurde im Gesundheitsausschuss
entschieden, dass der Schwerpunkt auf
die körperliche Fitness gelegt wird. Konkrete
Maßnahmen
dazu sind in Planung.
Die Sprechstunden bei der Betriebsärztin
und psychologische Beratungsgespräche
beim Arbeitspsychologen bleiben weiterhin
ein wichtiges Ange-
bot für Mitarbeiter und Führungskräfte
der Hypo Vorarlberg.
Vorträge zum Thema „Mentale Fitness” (Tools
für mehr Wohlbefinden) sind als Follow-up
für alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg
geplant.
Die sehr erfolgreich angenommenen Yoga-Stunden
sowie regelmäßigen Workshops zur mentalen
Gesundheit für Mitarbeiter und Führungskräfte
der Hypo Vorarlberg Leasing und Hypo Vorarlberg
Immo Italia werden fortgeführt. Zusätzlich
sollen den Mitarbeitern Coachings angeboten
werden.
Der Belegschaft der Hypo Vorarlberg Leasing
und Hypo Vorarlberg Immo Italia
werden E-Bikes für kurze Arbeitswege zur Verfügung
gestellt.
Bei der Hypo Vorarlberg Leasing und Hypo
Vorarlberg Immo Italia wird eine Arbeitsgruppe
installiert, die sich mit dem Schwerpunkt
„Vereinbarkeit
von Familie und Beruf” beschäftigen wird.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass Krankenstandstage
reduziert werden können, wenn das
Gesundheitsangebot weiter ausgebaut wird.
Zusätzlich soll eine Kultur
gefördert werden, in der die eigene Belegschaft
nachhaltig gesund und leistungsfähig bleibt.
Dies wiederum erhöht die Arbeitgeberattraktivität
und bin-
det Mitarbeiter an das Unternehmen.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
zur Zielsetzung der Personalstrategie
sowie diverser Betriebsvereinbarungen, die
im Kern die Mitarbeiterzu-
friedenheit fördern und negative Auswirkungen
auf die Gesundheit reduzieren sollen. Die
umgesetzten und geplanten Maßnahmen
zur Förderung der
Gesundheit tragen dazu bei, dass die
nachfolgende negative Auswirkung für
die eigene Belegschaft, die sich aus der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse
ergibt, minimiert wird: S10.
Umfang
Die Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
Österreich und der Niederlassung St. Gallen und
decken zudem die
gesamte Führungsebene ab. Maßnahmen für
die Belegschaft der Hypo Vorarlberg
Leasing und der Hypo Vorarlberg Immo Italia
wurden separat gekenn-
zeichnet.
Zeithorizonte
Es sind weitere Aktivitäten in Planung, weshalb
dies als langfristige Initiative betrachtet
wird. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der
Mitarbeiter stellen
entscheidende Faktoren für den nachhaltigen
Erfolg der Hypo Vorarlberg dar.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Durch die Förderung der Gesundheit werden
physische und psychische Gesundheitsprobleme
verringert, die im Rahmen der Arbeit entstehen
können.
Zusätzlich wird der achtsame Umgang mit sich
selbst und den anderen verbessert, die
mentale Flexibilität und die Resilienz gestärkt und
gleichzeitig ein
Angebot für ein wertschätzendes Miteinander
geschaffen.
Fortschritte
Die Hypo Vorarlberg evaluiert in Österreich
in regelmäßigen Abständen gesundheitsbezogene
Rahmenbedingungen und Bedürfnisse
der Mitarbeiter. Die
Ergebnisse werden vom Arbeitspsychologen
als gut bis sehr gut im Vergleich zu anderen
Arbeitgebern bewertet. Dies bestärkt den
Gesundheitsausschuss,
weitere Themenschwerpunkte und Maßnahmen
anzubieten. Seit Jahren werden Sportangebote
geschaffen, Umfragen in regelmäßigen Abständen
ge-
macht, Gesundheitschecks inhouse ermöglicht,
Coaching und Teambuildingmaßnahmen
umgesetzt oder individuelle Lösungen für
Mitarbeiter nach län-
geren Krankenständen gesucht. Die Schaffung
von attraktiven Rahmenbedingungen in
Bezug auf Arbeitsplatz, Homeoffice etc.
mit einem ausgewogenen
Angebot an Aktivitäten und Veranstaltungen
sind zusätzlich wichtige Faktoren für die Schaffung
von attraktiven Arbeitsplätzen und
die Förderung eines
wertschätzenden Miteinanders.
Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Neu konzipierter Führungskräfte-Lehrgang für alle
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg, der sich
über mehrere Module erstreckt,
den Austausch
unter den Führungskräften fördert und methodische
Kompetenzen sowie Sozialkompetenzen
vertieft.
Einzelcoaching für alle Mitarbeiter der Hypo
Vorarlberg Leasing in Bozen.
Einzelcoaching für alle Mitarbeiter der Hypo
Vorarlberg Leasing und Hypo Vorarlberg
Immo Italia.
Weiterer konkreter Ausbau des Schulungsangebotes
für Führungskräfte der Bankstandorte
der Hypo Vorarlberg.
Erstmaliges Angebot für potenzielle Führungskräfte
der österreichischen Bankstandorte der
Hypo Vorarlberg.
Ein Führungskräftefeedback wurde an allen
österreichischen Bankstandorten der Hypo
Vorarlberg mit verpflichtendem Coachinggespräch
zu den
Ergebnissen durchgeführt.
Onboarding neuer Führungskräfte der österreichischen
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg durch
HR.
Schulungen für die Belegschaft der Hypo Vorarlberg
werden aufgrund der großen Nachfrage in
den Bereich Sozial-, Fach- und Methodenkompetenz
(zum Beispiel Kundenbindung über den
Tod hinaus, Selbst-Zeit und Stressmanagement
etc.) weitergeführt.
Geplante
Weiterer Ausbau des Schulungsangebots für
Führungskräfte der Bankstandorte der Hypo
Vorarlberg
Gezielter Schwerpunkt in der Führungskräfteentwicklung
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
Bewusstseinsbildung im Bereich Changemanagement
für alle Mitarbeiter der Bankstandorte der
Hypo Vorarlberg
Erwartete Ergebnisse
Die Verbesserung der Führungskompetenzen
führt zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit
und in weiterer Folge zu einer positiven Auswirkung
auf die
Mitarbeiterbindung.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Mit den Maßnahmen wird ein Beitrag
zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit
geleistet. Ferner tragen die Maßnahmen dazu bei,
dass die nachfol-
gende negative Auswirkung, die sich jeweils
aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
ergibt, mitigiert und reduziert wird: S11.
Umfang
Die Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
Österreich und der Niederlassung St. Gallen und
decken die gesamte
Belegschaft ab. Maßnahmen für die Mitarbeiter
und Führungskräfte der Hypo Vorarlberg
Leasing und der Hypo Vorarlberg Immo Italia
werden separat
gekennzeichnet.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 171
Zeithorizonte
Mittelfristige Umsetzung, da es sich um einen
laufenden Ausbau des Schulungsangebots
handelt.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Der Führungskräftelehrgang ist für Nachwuchsführungskräfte
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
in Österreich und der Schweiz verpflichtend
und die
Teilnahme steht darüber hinaus allen Führungskräften
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
offen.
Fortschritte
Der Führungskräftelehrgang hat sich
erfolgreich etabliert und wird daher fortgeführt.
Führungskräfte-Onboarding durch HR ist erfolgreich
und aufgrund des positiven Feedbacks wird
dieses ebenfalls fortgeführt.
Führungskräftefeedback hat sich ebenfalls als
erfolgreiches Führungsinstrument etabliert
und daraus haben sich Folgeaktivitäten
ergeben (zum
Beispiel Standortbestimmungen im Team
etc.).
ESRS 2-69a-c) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
eines Aktionsplans
Eine Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben
und Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden. Eine Erhebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden,
daher keine Angabe möglich.
38d) Verfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen
und Initiativen
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch verschiedene in regelmäßigen
Abständen durchgeführte Evaluierungen (zum Beispiel Evaluierung
der physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz,
270°-Führungskräfte-Feedback) bewertet.
39) Angabe der Verfahren zur Identifizierung des Handlungsbedarfs
als Reaktion auf negative Auswirkungen
Durch die bereits bestehenden zahlreichen Präventionsmaßnahmen
wird aktuell kein Bedarf an zusätzlichen Verfahren gesehen.
40) Angaben zu wesentlichen Risiken und Chancen
40a) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Minderung wesentlicher
Risiken, die sich aus der eigenen Belegschaft ergeben
In der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine (finanziellen) Risiken für
den Bereich eigene Belegschaft identifiziert (siehe S1-4.40), daher wurden
hierzu keine Maßnahmen geplant.
40b) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Nutzung materieller
Chancen
Gemäß der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden folgende Chancen
erkannt:
Reputationschance: Schaffung und Erhaltung attraktiver und sicherer
Arbeitsplätze durch soziale und faire Arbeitsbedingungen, Inklusion,
Respekt und Vielfalt.
Reputationschance: Förderung des Wohlbefindens, der Zufriedenheit
und Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben der Mitarbeiter.
Die Hypo Vorarlberg ergreift diese materiellen Chancen, indem sie
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten aktiv fördert, einen sozialen Dialog
sicherstellt, eine angemessene Gesundheitsvorsorge ermöglicht, den
Ausgleich von Privatleben und Beruf unterstützt und für sichere Arbeits-
plätze mit einer fairen Entlohnung sorgt.
41) Angabe, ob und wie sichergestellt wird, dass eigene Praktiken keine
wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft
haben oder dazu beitragen
Bewusstseinsbildung und Prävention werden von der Hypo
Vorarlberg als Basis angesehen, um wesentliche negative Auswirkungen
auf die ei-
gene Belegschaft zu verhindern, sie einzudämmen sowie zu bekämpfen.
Dabei spielen interne Richtlinien genauso eine wesentliche Rolle
wie der
Gesundheitsausschuss, dessen Ziel die Einhaltung der rechtlichen und
kollektivvertraglichen Vorgaben sowie der Erhalt und die Stärkung des
Wohlbefindens der Mitarbeiter ist. Zusätzlich beschäftigt sich der Arbeitsschutzausschuss
mit der betrieblichen Sicherheit und Unfallverhütung.
Interne Ausbildungsprogramme (zum Beispiel Lehre, Traineeprogramm,
Nachwuchsführungskräfte-Programm) sowie das Talente-Management
und regelmäßig stattfindende Mitarbeiter- wie auch Entwicklungsgespräche
verhindern das Risiko, dass die Belegschaft aufgrund fehlender Wei-
terentwicklungsmöglichkeiten und Entwicklungschancen demotiviert
wird.
43) Bereitstellung und Verwaltung von Mitteln für das Management
wesentlicher Auswirkungen
Die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen sind über
das Personalbudget abgedeckt. Zusätzlich stehen auch weitere Ressourcen,
wie ein eigenes Team der Personalentwicklung zur Förderung von
Mitarbeitern durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, zur Verfügung.
AR 43) Maßnahmen zur Abmilderung negativer Auswirkungen
des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft auf die eigene
Belegschaft
Mit dem Fahrtkostenzuschuss, der Möglichkeit, ein Dienstrad zu
erwerben, sowie der Bereitstellung von E-Autos werden in der Hypo
Vorarlberg
umweltfreundlichere Fortbewegungsmittel gefördert, was in weiterer
Folge unter anderem auch zur Eindämmung, Verhinderung und Bekämp-
fung von physischen und psychischen Gesundheitsproblemen führen
kann.
PARAMETER UND ZIELE
ANGABEPFLICHT S1-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWÄLTIGUNG
WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER FÖRDERUNG
POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN
RISIKEN UND CHANCEN
46) Beschreibung der Ziele für das Management der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft
gemäß den in ESRS 2 MDR-T genannten Grundsätzen
Die Hypo Vorarlberg ist als größtes Bank-Einzelinstitut Vorarlbergs in
der DACH-Region einem herausfordernden Arbeitsmarkt konfrontiert.
Die-
ser besonderen Wettbewerbssituation trägt die Personalstrategie mit
Schwerpunkten in der Gewinnung der besten Talente
und Mitarbeiter sowie
in der erfolgreichen und nachhaltigen Bindung ihrer Mitarbeiter Rechnung.
Die in der Wesentlichkeitsanalyse definierten wesentlichen Auswirkungen
und Chancen sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen stehen
in
enger Verbindung zur Personalstrategie der Hypo Vorarlberg, die wiederum
auf die Ziele abgestimmt ist.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 172
Erfolgreiche und nachhaltige Mitarbeiterbindung
Verhältnis zwischen Ziel und Zielvorgabe der
Richtlinie/Strategie
Um eine nachhaltige Mitarbeiterbindung
sicherzustellen, werden die definierten
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
und Aus-
und Weiterbildung mit
dem Ziel, die Fluktuation von 9,6 % beizubehalten
oder zu unterschreiten, umgesetzt.
Festgelegtes Zielniveau
Die Fluktuationsrate von 2023 soll zumindest
gehalten werden.
Umfang des Ziels
Dieses Ziel betrifft die gesamte Belegschaft
der Standorte der Hypo Vorarlberg in Österreich.
Bezugswert und Bezugsjahr
Im Jahr 2023 (Bezugsjahr) betrug die um
Ferialer und Praktikanten sowie Karenzierte
bereinigte Fluktuation 9,6 % (Bezugswert). Da
die für das Jahr 2024
errechnete Fluktuation nicht der Norm entspricht,
wurde als Bezugsjahr 2023 herangezogen.
Zeitraum, für den das Ziel gilt, einschließlich
Meilensteine und Zwischenziele
Sowohl das Ziel als auch das Zielniveau
gelten für das Berichtsjahr 2026. Zwischenziele:
Im Jahr 2024 wurde eine Fluktuation von 7,5
% berechnet und somit der Zielwert
von 9,6 % unterschritten.
Im Jahr 2025 wurde eine Fluktuation von
7,8 % berechnet und somit der Zielwert
von 9,6 % unterschritten.
Methoden und signifikante Annahmen
Die Hypo Vorarlberg verdankt ihren wirtschaftlichen
Erfolg vor allem der Kompetenz, dem
Engagement und der Motivation ihrer
Mitarbeiter. Neben der
Rekrutierung neuer Talente und Mitarbeiter
ist auch die Bindung bestehender Mitarbeiter
ein essenzieller Baustein für den weiteren
Erfolg der Hypo Vor-
arlberg. Insbesondere die gezielte Förderung
der Mitarbeiter im Rahmen eines Talente-Managements
mit einem interessanten Angebot an Aus-
und Wei-
terbildungsmaßnahmen und die Stärkung der
physischen und psychischen Gesundheit
zur Abrundung eines Gesamtpakets tragen
maßgeblich zur erfolg-
reichen Bindung von Mitarbeitern bei.
Zusammenhang mit Umweltaspekten und
wissenschaftlichen Erkenntnissen
Es besteht kein Zusammenhang zu Umweltaspekten
und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Einbeziehung der Interessenträger
Das Ziel wurde von der Personalabteilung definiert.
Änderungen der Ziele, Parameter oder
Messmethoden
Es gab im Berichtsjahr 2025 keine Änderungen.
Fortschritt
Die Leistung wird anhand der Ein- und Austritte
im Berichtsjahr 2026
beurteilt.
47) Verfahren zur Festlegung von Zielen durch Einbeziehen
der eigenen Belegschaft oder der Arbeitnehmervertreter
47a) Festlegung der Ziele
Das Ziel „Erfolgreiche und nachhaltige Mitarbeiterbindung“
wurde von der Personalabteilung, ohne Einbeziehung der Belegschaft
oder Arbeit-
nehmervertreter, definiert.
47b) Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf
die Verwirklichung dieser Ziele
Die Fluktuationsrate wird einmal jährlich berechnet, um die Zielerreichung
zu überwachen.
47c) Ermittlung von Erkenntnissen und Verbesserungsmöglichkeiten
aus der Unternehmensleistung
Die in S1-2.27b definierten Dialogformate bieten den Mitarbeitern die
Möglichkeit, sich einzubringen, und die daraus gewonnenen Erkenntnisse
fließen in etwaige Verbesserungs-
und Handlungsempfehlungen ein:
Mindestens jährlich stattfindende standardisierte Mitarbeitergespräche
Regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsrat, Personalabteilung
und Vorstand
Gesetzliche Evaluierung der physischen und psychischen Belastungen
am Arbeitsplatz
Leitfaden ACHTSAMES MITEINANDER zur Einmeldung von Anliegen und
Beschwerden für Betroffene, Beobachter, Informierte und Vertrau-
enspersonen
ANGABEPFLICHT S1-6 – MERKMALE DER BESCHÄFTIGTEN DES UNTERNEHMENS
50a) Angabe der Gesamtzahl der Mitarbeiter auf Basis Kopfzahl,
aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach Ländern mit mindestens
50 Mitar-
beitern und mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Männlich
420
410
370
361
24
23
26
26
Weiblich
541
528
500
487
16
15
25
26
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht gemeldet
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
961
938
870
848
40
38
51
52
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 173
50b) Anzahl der Beschäftigten nach Personenzahlen der unbefristeten,
befristeten und nicht garantierten Stunden, aufgeschlüsselt nach
Geschlecht
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Männlich
420
410
370
361
24
23
26
26
Weiblich
541
528
500
487
16
15
25
26
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter gesamt (inkl. Karenz etc.)
961
938
870
848
40
38
51
52
Männlich
418
406
369
357
23
23
26
26
Weiblich
512
501
471
460
16
15
25
26
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter gesamt (ohne Karenz etc.)
930
907
840
817
39
38
51
52
Männlich
0
0
0
0
0
0
0
0
Weiblich
0
0
0
0
0
0
0
0
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter befristet
0
0
0
0
0
0
0
0
Männlich
0
0
0
0
0
0
0
0
Weiblich
0
0
0
0
0
0
0
0
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter ohne garantierte Ar-
beitsstunden
0
0
0
0
0
0
0
0
Angaben zur Bank finden Sie in der Fußzeile
50c) Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum
verlassen haben, und die Quote der Mitarbeiterfluktuation im
Berichtszeitraum
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Neueintritte
100
115
90
104
7
11
3
0
Austritte
83
71
73
69
5
2
5
0
MA gesamt Vorjahr
938
897
848
816
38
29
52
52
Fluktuationsrate in %
8,0 %
7,0 %
7,8 %
7,5 %
11,1 %
5,0 %
9,1 %
0,0 %
50d, e) Beschreibung der Methoden, Verfahren, Durchschnittswerte
und Annahmen, die zur Zusammenstellung der Daten verwendet
wurden
Die für die Berechnung der Kennzahlen erforderlichen Daten wurden
konzernweit mit Stichtag 31. Dezember 2025 erhoben, aggregiert und auf-
bereitet. Die beschriebene Berechnungsmethodik findet auch auf
die nachfolgenden Tabellen Anwendung. Etwaige Abweichungen
oder alterna-
tive Methodiken werden jeweils explizit ausgewiesen. Eine externe
Validierung der Daten erfolgte nicht, da im Rahmen der internen Prozesse
ausreichende Validierungs-
und Kontrollschritte implementiert sind.
Die erhobenen Daten sind vollumfänglich, weshalb keine Annahmen
getroffen werden müssen. Die dargestellten Daten beruhen auf der tatsäch-
lichen Personenzahl der Hypo Vorarlberg und ihrer Tochtergesellschaften.
Es sind keine Hintergrundinformationen für das Verständnis der Daten
erforderlich.
21
2025 Bank inkl. Niederlassung St. Gallen: Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf 863 (2024:
838); Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf im Durch-
schnitt 847 (2024: 817); Mitarbeiter ohne St. Gallen gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf im Durchschnitt
808 (2024: 785).
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 174
ANGABEPFLICHT S1-8 – TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG UND SOZIALER
DIALOG
60a, 60b und 63a) Beschäftigte, die von Arbeitnehmervertretern
abgedeckt sind
Abdeckungsgrad
Tarifvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50
Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl
ausmachen
Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder
(Schätzung für Regionen mit >50 Bes-
chäftigten, die >10 % der Gesamtzahl
ausmachen)
Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für
Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 %
der Gesamtzahl ausmachen
0 – 19 %
20 – 39 %
40 – 59 %
60 – 79 %
80 – 100 %
Österreich, Italien
Österreich, Italien
Die konzernweite tarifliche Abdeckung beträgt 95,3 % (2024: 95,4
%).
60c) Angabe des Prozentsatzes an Mitarbeitern mit Kollektivvereinbarung
je Region außerhalb des EWR
Die Niederlassung St. Gallen hat weniger als 50 Mitarbeiter und
weniger als 10 % der Gesamtmitarbeiterzahl und ist deshalb
nicht in der Tabelle
enthalten.
63b) Angabe jeglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern bezüglich
Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR), Betriebsrat
der
Societas Europaea (SE) oder Betriebsrat der Societas Cooperativa
Europaea (SCE)
Eine Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR), Betriebsrat
der Societas Europaea (SE) oder Betriebsrat der Societas Cooperativa
Europaea (SCE) ist für die Hypo Vorarlberg nicht relevant.
ANGABEPFLICHT S1-9 – DIVERSITÄTSPARAMETER
66a) Angabe der Geschlechterverteilung in der obersten Führungsebene
in absoluten und relativen Zahlen
Konzern
Österreich
2025
2024
2025
2024
Männlich
3
3
3
3
in %
100,0
100,0
100,0
100,0
Weiblich
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
Anderes Geschlecht
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
Keine Daten
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
3
3
3
3
Gesamt in %
100,0
100,0
100,0
100,0
66b) Angaben der Beschäftigten der obersten Führungsebene je
Altersgruppe
Konzern
Österreich
2025
2024
2025
2024
0 – 29 Jahre
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
30 – 49 Jahre
1
1
1
1
in %
33,3
33,3
33,3
33,3
50+ Jahre
2
2
2
2
in %
66,7
66,7
66,7
66,7
Gesamt
3
3
3
3
Gesamt in %
100,0
100,0
100,0
100,0
AR 71) Definition der obersten Führungsebene oder Begründung einer
alternativen unternehmensspezifischen Definition
Es gibt keine Abweichung zu der genannten Definition.
ANGABEPFLICHT S1-10 – ANGEMESSENE ENTLOHNUNG
69) Angemessene Entlohnung im Einklang mit geltenden Referenzwerten
Aufgrund gesetzlicher und kollektivvertraglicher Vorschriften ist
sichergestellt, dass alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg eine angemessene
Ent-
lohnung erhalten.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 175
ANGABEPFLICHT S1-14 – PARAMETER FÜR GESUNDHEITSSCHUTZ
UND SICHERHEIT
88a-c) Angabe der Abdeckung der Belegschaft durch das Managementsystem
für Gesundheit und Sicherheit und arbeitsbedingte Vorfällen
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Rate an Arbeitnehmern, die auf der
Grundlage gesetzlicher Anforderungen
und/oder anerkannter Normen oder
Leitlinien unter Gesundheits-
und Sicher-
heitsmanagement fallen
90,9 %
90,8 %
94,6 %
94,3 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
100,0 %
Anzahl an Todesfällen in Folge von Ar-
beitsunfällen und/oder arbeitsbedingten
Erkrankungen
0
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
1
5
0
3
0
0
1
2
Quote an meldepflichtigen Arbeitsunfällen
0,6
3,2
0,0
2,1
0,0
0,0
10,8
21,2
Die Daten beziehen sich auf den Stichtag per 31. Dezember 2025.
ANGABEPFLICHT S1-16 – VERGÜTUNGSPARAMETER (VERDIENSTUNTERSCHIEDE
UND GESAMTVERGÜTUNG)
97a) Angaben zum geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle
Land
Kategorie Mitarbeiter
2025
2024
Österreich
Hypo Vorarlberg
ID Staff
1,7 %
2,5 %
Hypo Vorarlberg
Mitarbeiter
20,5 %
21,1 %
Hypo Vorarlberg
Vorstand
0,0 %
0,0 %
Hypo Immobilien & Leasing
ID Staff
0,0 %
0,0 %
Hypo Immobilien & Leasing
Mitarbeiter
21,6 %
23,5 %
Schweiz
Hypo Vorarlberg Niederlassung St. Gallen
ID Staff
0,0 %
0,0 %
Hypo Vorarlberg Niederlassung St. Gallen
Mitarbeiter
13,3 %
12,3 %
Italien
Hypo Vorarlberg Immo Italia
ID Staff
0,0 %
0,0 %
Hypo Vorarlberg Immo Italia
Mitarbeiter
-34,3 %
-34,6 %
Hypo Vorarlberg Leasing
ID Staff
0,0 %
0,0 %
Hypo Vorarlberg Leasing
Mitarbeiter
17,4 %
15,9 %
97b) Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der bestbezahlten
Person zur Median-Vergütung aller übrigen Arbeitnehmer
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der bestbezahlten Person
zur Median-Vergütung aller übrigen Arbeitnehmer beträgt im Jahr
2025
für den gesamten Konzern 6,11:1 (2024: 6,06:1).
97c) Angaben von Hintergrundinformationen, die zum Verständnis
von Daten erforderlich sind
Die Berechnung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles
(siehe S1-16.97a) orientiert sich an den EBA/GL/2023/08 Leitlinien
zum Vergleich
der Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich Diversitätsstrategien
und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß der
Richt-
linie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034.
Dabei werden zur besseren Vergleichbarkeit folgende Maßnahmen getroffen:
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle wird für Mitarbeiter berechnet,
die am Ende des Kalenderjahres beschäftigt sind. Das heißt Mitarbei-
ter, die während des Jahres ausgeschieden sind, werden bei dieser Berechnung
nicht berücksichtigt.
Mitarbeiter, die weniger als ihre reguläre jährliche Gesamtvergütung
erhalten, weil sie am Ende des Jahres in Elternzeit, krankheitsbedingt
oder aufgrund einer Beurlaubung längerfristig abwesend sind, werden
von der Berechnung ausgenommen. Als längerfristig
wird ein Zeit-
raum von mindestens drei Monaten angenommen.
Nicht repräsentative Gruppen wie Pensionisten, Ferialpraktikanten
sowie Lehrlinge werden nicht berücksichtigt.
Mitarbeiter, die während der letzten drei Monate des Jahres eingestellt
wurden, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Für die Berechnung wird der Gesamtbetrag der Bruttojahresvergütung
unter Berücksichtigung folgender Aspekte ermittelt:
Grundlage ist die Grundvergütung auf Basis einer 100%igen Beschäftigung
sowie inklusive ausbezahlter Überstunden und Überstundenpau-
schalen.
Bei Mitarbeitern in Teilzeit wird eine Vergütung auf Vollzeitbasis ermittelt.
Nicht-monetäre Leistungen (zum Beispiel Sachbezüge wie zinsfreie
Darlehen, Dienstwagen, Dienstwohnungen etc.) werden mit dem steuer-
lichen monetären Gegenwert berücksichtigt.
Etwaige monatliche Zulagen, Prämien, Jubiläumsgelder, Abfertigungen,
Geburten- und Heiratszuschüsse werden nicht berücksichtigt.
Sozialzulagen sowie Essens- und Fahrtkostenzuschüsse werden nicht
berücksichtigt.
Unterjährige Eintritte werden auf zwölf Monate Beschäftigung hochgerechnet.
Wenn für das Berichtsjahr ein Lohngefälle von 0 % angegeben wurde,
bedeutet dies, dass sich diese Kategorie aus einem Geschlecht zusammen-
setzt und somit kein Lohngefälle berechnet werden konnte.
Die Gruppe ID Staff setzt sich aus dem höheren Management (1. Ebene
direkt unter dem Vorstand), den als Risikokäufern definierten Führungs-
kräften, Führungskräften mit Kontrollfunktionen sowie den Betriebsräten
im Kreditausschuss zusammen.
S1 – EIGENE BELEGSCHAFT 176
ANGABEPFLICHT S1-17 – VORFÄLLE, BESCHWERDEN UND SCHWERWIEGENDE
AUSWIRKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT MENSCHENRECH-
TEN
103a-d und 104a-b) Angabe zur Zahl der arbeitsbezogenen Vorfälle
und/oder Beschwerden sowie schwerwiegender Auswirkungen in
Bezug
auf Menschenrechte
2025
2024
Zahl der Diskriminierungsfälle
0
0
Anzahl der Beschwerden, die über Kanäle
für eigene Arbeitnehmer eingereicht wurden,
um Bedenken zu äußern
0
0
Zahl der bei den nationalen Kontaktstellen
für multinationale Unternehmen der OECD
eingereichten Beschwerden
0
0
Höhe der materiellen Bußgelder, Strafen und
Schadenersatz aufgrund von Verstößen
gegen soziale und menschen-
rechtliche Faktoren
0
0
Zahl der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen
und -vorfälle im Zusammenhang
mit der eigenen Beleg-
schaft
0
0
Anzahl der schwerwiegenden Menschenrechtsprobleme
und -vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen
Beleg-
schaft, die gegen die Prinzipien des UN
Global Compact und die OECD-Leitsätze
für multinationale Unternehmen
verstoßen
0
0
Höhe der materiellen Bußgelder, Strafen und
Entschädigungen für schwerwiegende
Menschenrechtsverletzungen
und Vorfälle im Zusammenhang mit der
eigenen Belegschaft
0
0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsfälle,
bei denen das Unternehmen eine Rolle
spielte, um Abhilfe für die
Betroffenen zu schaffen
0
0
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 177
ESRS S4: VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-2 – INTERESSEN
UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGER
8) Angabe, wie Verbraucherinteressen und -rechte, inklusive Menschenrechte,
die Strategie und das Geschäftsmodell beeinflussen
Die Hypo Vorarlberg ist bestrebt,
einen qualitativ hochwertigen Service für ihre Privat-
und Firmenkunden anzubieten. Auf Grundlage von Aus-
und Fortbildungen sind die Mitarbeiter in der Lage, die Bedürfnisse und
Interessen der Kunden zu erkennen und maßgeschneiderte Produkte
anzubieten. Dies findet sich auch in den Kernwerten der Hypo Vorarlberg
wieder. Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg verpflichtet alle
Mit-
arbeiter, ihre Kunden ungeachtet ihres persönlichen, sozialen oder ethnischen
Hintergrunds gleich zu behandeln und jede Form der Diskriminie-
rung zu unterlassen.
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMEN-
SPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
10) Angabe aller Verbraucher und Endnutzer, die durch das Unternehmen
und seine Wertschöpfungskette wesentlich betroffen sind
FIRMENKUNDEN
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarlberg
ist das Firmenkundengeschäft. Vorarlberg und die umliegenden Regionen
sind durch eine stark mittelständische Wirtschaftsstruktur mit hoher
Exportquote gekennzeichnet. Diese Unternehmen unterstützt die Hypo
Vorarlberg bei allen Finanzthemen, die für sie von Bedeutung sind. Besonderes
Know-how weist die Bank in den Bereichen Immobilienfinanzie-
rungen, Investitions- und Projektfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen,
Betriebsmittelfinanzierungen sowie als Anbieter alter-
nativer Finanzierungsformen und in der Vermögensanlage auf.
PRIVATKUNDEN UND PRIVATE BANKING
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleistungen
mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung sowie Vorsorge-
und Anlagebera-
tung. Die Kunden profitieren von individuellen, flexiblen Lösungen und
einer fairen, transparenten Konditionenpolitik. Die vielfältige Produktpa-
lette für vermögende Privatpersonen und institutionelle Kunden orientiert
sich in allen Bereichen an den Kundenbedürfnissen und bietet zeitge-
mäße Lösungen: In der Vermögensverwaltung durch den Einsatz von
flexiblen und an die Marktlage angepassten Optimierungskonzepten,
im
Anlagegeschäft durch den Einsatz von sinnvollen Alternativen zum
Geldmarkt, im Zahlungsverkehr durch Weiterentwicklungen im Onlinebanking
und nicht zuletzt durch maßgeschneiderte Finanzierungen.
TREASURY/FINANCIAL MARKETS
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist für das Aktiv-Passiv-Management,
die Refinanzierung der Hypo Vorarlberg und für diverse Serviceleis-
tungen für Kunden und verschiedene Gruppen innerhalb der Bank zuständig.
Dazu gehören etwa der Geld-, Devisen- und Zinsderivate-
oder
Wertpapierhandel. Die Hypo Vorarlberg betreibt keinen vom Kundengeschäft
losgelösten Eigenhandel.
CORPORATE CENTER
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunternehmen
und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette der Bank
um
banknahe Produkte erweitern. Dazu gehören vor allem die Immobilien-
und Leasingtöchter in Österreich und Italien und
die Beteiligungen an
der comit Versicherungsmakler GmbH sowie der MASTERINVEST Kapitalanlage
GmbH.
10a, ai-aaiv) Beschreibung der betroffenen Verbraucher-
und Endnutzergruppen sowie deren wesentliche Auswirkungen:
Produktgefährdung,
Datenschutz, Informationsbedarf und gefährdete Gruppen
Die Hypo Vorarlberg vertreibt keine gesundheitsgefährdenden oder
krankheitsfördernden Produkte beziehungsweise bietet keine solchen
Dienst-
leistungen an. Daher konnte in diesem Bereich auch keine Kunden-
und Verbrauchergruppe identifiziert werden.
Personenbezogene und sensible Daten aller Kunden und Verbraucher
stellen für die Hypo Vorarlberg ein besonders schützenswertes Gut dar
und
unterliegen strengen gesetzlichen sowie internen Datenschutzbestimmungen.
Hierzu sind explizite Arbeitsanweisungen und Richtlinien imple-
mentiert, die regelmäßig überprüft und angepasst werden (siehe
S4-1.15).
Die Hypo Vorarlberg stellt sicher, dass allen Kunden umfassende, genaue
und leicht zugängliche Informationen zur sicheren Nutzung der
ange-
botenen Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden. Um
eine qualitativ hochwertige und sachgerechte Beratung zu gewährleisten,
nehmen die Mitarbeiter regelmäßig an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
teil. Diese erfolgen fortlaufend und in Abstimmung mit den jeweili-
gen Vorgesetzten, um die fachliche Kompetenz und Beratungsqualität
stets auf einem aktuellen und hohen Niveau zu halten. Des Weiteren be-
finden sich Informationen rund um die Serviceleistungen und aktuelle Vorhaben
auf der Website der Hypo Vorarlberg. Auch in den Filialen sind
Produktblätter für die Kunden frei verfügbar und können inhaltlich
in einem Beratungsgespräch erörtert werden.
Für die Hypo Vorarlberg hat der Schutz von Kundendaten höchste Priorität
und sie ist sich ihrer Verantwortung sowie des damit verbundenen
Vertrauens bewusst. Neben der Einhaltung des Bankgeheimnisses investiert
die Hypo Vorarlberg in die stetige Verbesserung des Datenschutzes.
Im gesamten Konzern wird darauf geachtet, dass die Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt sind. Hierfür
sind
Maßnahmen zum sachgerechten Umgang mit personenbezogenen
Daten implementiert und werden regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft.
Die
internen Kommunikationsregeln sollen sicherstellen, dass alle Kunden
vor Irreführung bei der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen
geschützt sind.
10b) Angabe wesentlicher negativer Auswirkungen auf Verbraucher,
ob systemisch oder einzelfallbezogen
Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher und
Endnutzer wurden im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit
festgestellt. Potenzielle Datenschutzverletzungen sowie IKT-bezogene
Vorfälle können sowohl einzelne natürliche Personen als auch Gruppen
von Verbrauchern beziehungsweise Endnutzern individuell betreffen.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 178
10c) Beschreibung positiver Auswirkungen und (potenziell) betroffener
Verbrauchergruppen
Die Hypo Vorarlberg hat Maßnahmen umgesetzt, die Verbrauchern
und Endnutzern wesentliche positive Auswirkungen bieten. Dazu zählen bar-
rierefreie Filialen und digitales Banking für Menschen mit physischen
Einschränkungen, transparente und verantwortungsbewusste Beratung
und
Kommunikation durch geschulte Mitarbeiter, sowie ein Datenschutzmanagementsystem
zur Sicherung personenbezogener Daten. Diese Aktivi-
täten verbessern den Zugang zu Finanzdienstleistungen und fördern
das Vertrauen, die Kundenzufriedenheit und schützen die persönliche
Si-
cherheit der
Kunden (siehe S4-4).
10d) Wesentliche Risiken und Chancen durch Verbraucherwirkungen
und -abhängigkeiten
Wesentliche Risiken bestehen in Datenverlusten, Datenschutzverletzungen
und Hackerangriffen, die zu Betriebsstörungen und einem Vertrauens-
verlust der Kunden führen können. Zudem kann unzureichender Datenschutz
zu Reputationsverlust und dem Abwandern von Kunden führen.
Chancen ergeben sich durch Investitionen in Datenschutz und Informationssicherheit,
die die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens
stärken.
Eine transparente Kommunikation sicherer Produkte sowie aktive Aufklärung
und Beratung fördern das Vertrauen der Kunden. Die gezielte Ein-
bindung benachteiligter Gruppen erhöht zudem die Kundenattraktivität
und schafft Wettbewerbsvorteile.
11) Angabe, ob und wie besonders gefährdete Verbraucher gemäß ESRS
2-IRO-1 identifiziert wurden
Die Hypo Vorarlberg führt alle zwei Jahre eine umfassende Kundensegmentierung
durch, um potenziell gefährdete Verbraucher und Endnutzer
zu identifizieren und den Betreuungsbedarf individuell festzulegen.
Im Privatkundengeschäft werden Kunden in Kategorien wie
Top-Kunden,
Beratungskunden und Servicekunden eingeteilt, während im Bereich
Private Banking eine spezialisierte Betreuung erfolgt.
In der Niederlassung St. Gallen sind die Kundensegmente strategisch
in Private Banking/Wealth Management-Kunden, Firmenkunden
sowie
Grenzgänger-
und Konzernkunden definiert. Eine zusätzliche Segmentierung
im Zuge der Wesentlichkeitsbewertung gemäß ESRS 2-IRO-1
wurde
nicht vorgenommen.
12) Angabe, welche wesentlichen Risiken und Chancen spezifische
Verbrauchergruppen betreffen
Die bei der Ausarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse definierten wesentlichen
Risiken und Chancen betreffen alle Endnutzer und Verbraucher der
Hypo Vorarlberg gleichermaßen. Eine Differenzierung wird hier
nicht vorgenommen.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT S4-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT VERBRAUCHERN
UND ENDNUTZERN
15) Angabe der Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen
auf Verbraucher gemäß ESRS 2 MDR-P
Für die wesentlichen Themen wurden folgende relevante Konzepte identifiziert.
Die Konzepte richten sich an alle identifizierten Kunden entlang
der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Hypo Vorarlberg:
Verhaltenskodex
Vertriebsstrategie (Firmen- und Privatkunden)
Beschwerdemanagement und Ombudsstelle
Informationssicherheit
Datenschutzorganisation
Richtlinie Verhaltenskodex
Wichtigste Inhalte
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg
gibt einen Überblick über wichtige Regelungen,
die die Mitarbeiter in rechtlichen, aber
auch ethischen Frage-
stellungen unterstützen. Er ist die Grundlage
für den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern
sowie Mitarbeitern, indem er Grundsätze, Werte und
Prin-
zipien festhält, die das Verhalten aller Beschäftigten
im Konzern betreffen. Der Verhaltenskodex
wird jährlich überprüft, zuletzt wurde dieser
im Februar
2025 aktualisiert. Um die Gruppe Verbraucher
und Endnutzer über ihre Rechte und Pflichten
im Geschäftsverkehr mit der Hypo Vorarlberg
transparent
und vollumfänglich zu informieren, sind spezielle
Regelungen und Verfahren zur Einhaltung
von Sorgfaltspflichten dokumentiert, die von
den Mitarbei-
tern der Hypo Vorarlberg anzuwenden
sind:
Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
und Sorgfaltspflichten („Due Diligence“)
Einhaltung des Bankengeheimnisses
und Datenschutzes
Verfahren zu Produkten und Dienstleistungen:
Kompetenz und Fachwissen der Mitarbeiter
Bonitätsprüfung und Empfehlungen für Kunden
Verantwortungsvolle Kreditvergabe
Kommunikation und Zugang zu Produkten
Umgesetztes Beschwerdemanagement:
Anfragen und Anregungen
Beschwerden
Chance für Verbesserungspotenzial
Allgemeine Ziele
Der Verhaltenskodex fungiert als Rahmenwerk
für eine Vielzahl an ESG-relevanten Themen
mit einem deutlich gesetzten Schwerpunkt auf
soziale The-
menfelder, die insbesondere Kunden, Geschäftspartner
sowie Mitarbeiter betreffen. Deshalb ist das
Hauptziel des Verhaltenskodex,
diese Personengrup-
pen vor identifizierten negativen Auswirkungen
und Risiken so weit wie möglich zu
schützen beziehungsweise diese für sie zu reduzieren,
identifizierte
positive Auswirkungen zu fördern und
Chancen zu nutzen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Der Kontext zu den wesentlichen Auswirkungen,
Risiken oder Chancen ist durch das Ergebnis
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für die
sozialen Stan-
dards (S1, S4) und die Unternehmensführung
(G1) gegeben. Der Hinweis sei erlaubt, dass
der Kodex als Rahmenwerk für viele unterschiedliche
Themenfel-
der dient, sodass die Behandlung von einzelnen
Auswirkungen, Risiken und Chancen durch unterschiedliche
inhaltliche Arbeitsanweisungen, Betriebsver-
einbarungen und diverse Richtlinien nochmals
dezidiert geregelt ist. Im Ergebnis der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden
folgende positiven
Aus-
wirkungen als wesentlich identifiziert: S20, S21,
S22, S25, S26, S27.
Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter
verpflichtend und gibt Aufschluss über den
erwarteten Umgang mit Kunden. Eine positive
Auswirkung ist die
Sicherstellung, dass alle Kunden, ungeachtet
ihres persönlichen, sozialen oder ethnischen
Hintergrunds, Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
haben. Es bietet sich die Chance,
durch aktive Einbindung von verschiedenen
Personengruppen unterschiedliche
Kundenbedürfnisse zu erkennen und
diese Erkenntnisse in die Produktentwicklung
einfließen zu lassen.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 179
Überwachungsprozess
Die Abteilung Compliance und Outsourcing
sorgt dafür, dass die Inhalte des Kodex
auf allen Ebenen des Konzerns kommuniziert
werden und dadurch
die Einhaltung gewährleistet wird. In dieser
Funktion überwacht die Abteilung, dass
alle Mitarbeiter durch den Verhaltenskodex
über die Anforderungen
informiert sind und zur Einhaltung der
Standards verpflichtet werden. Hierzu
kann die Compliance auch Richtlinien
zur Ermittlung, Steuerung und Min-
derung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte
einführen.
Anwendungsbereich
Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist für alle
Mitarbeiter und Organe der Hypo Vorarlberg
verpflichtend. Es wird erwartet, dass alle Lieferanten
sowie
Geschäftspartner diese Standards einhalten
beziehungsweise identische oder zumindest
ähnliche Grundsätze festlegen. Auch umfasst
die Einhaltung den
täglichen Geschäftsverkehr, sodass alle
involvierten Parteien dazu angehalten
sind, den Verhaltenskodex zu befolgen.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand der Hypo Vorarlberg erlässt
den Verhaltensstandard für alle Mitarbeiter
und ist als oberstes Organ für die Einhaltung
des Verhaltenskodex
verantwortlich. Zur Umsetzung sind auch
die Führungskräfte in ihrer Führungsfunktion
angehalten. Dazu stellt die Abteilung
Compliance und Outsour-
cing sicher, dass aufsichtsrechtliche Anforderungen
und andere gesetzliche Vorschriften eingehalten
werden.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der Verhaltenskodex orientiert sich an folgenden
Standards und Rechtsgrundlagen:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
ILO-Kernarbeitsnormen
Es handelt sich hierbei um keine abschließende
Auflistung. Eine vollständige Liste ist im Anhang
des Verhaltenskodex angeführt, die regelmäßig
auf
Aktualität geprüft und gegebenenfalls durch
den inhaltlichen Review des Verhaltenskodex
erweitert wird.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Da der Verhaltenskodex ein breites Spektrum
an unterschiedlichen Themenfeldern
abdeckt, sind in die Erstellung und in die regelmäßige
inhaltliche
Überprüfung diverse Fachexperten involviert.
Hierzu sind insbesondere Stakeholder und
Wissensträger aus den Fachabteilungen
Kommunikation und
Marketing, Personal, Vertrieb, Logistik sowie
Compliance, Nachhaltigkeit und der Betriebsrat
in den Prozess miteinzubeziehen. Eine
Änderung dieser
Richtlinie umfasst eine neuerliche Einbindung
der erwähnten Stakeholder, des Aufsichtsrats
und die Genehmigung des Verhaltenskodex
durch den Vor-
stand.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der gesamte Verhaltenskodex ist auf der
Website der Hypo Vorarlberg öffentlich
zugänglich und wird an Kunden und andere
involvierte Parteien im
Geschäftsverkehr kommuniziert.
Richtlinie Vertriebsstrategie (Firmen-
und Privatkunden)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Vertriebsstrategie (Firmen- und
Privatkunden)“ in der Hypo Vorarlberg umfasst
das zentrale Vorgehen, wie die Kommunikation
und Bera-
tung sowohl für Firmen-
als auch für Privatkunden stattfinden. Die
Beachtung ethischer Grundwerte und deren
Umsetzung im täglichen Geschäft stehen
hier im Vordergrund, einerseits durch das eigene
Verhalten und andererseits in der Auswahl
der Partner und Geschäfte. Mitarbeiter
gehen sorgfältig auf
Kundenbedürfnisse ein und platzieren das
Thema Nachhaltigkeit verstärkt beim Kunden,
um einen Beitrag zu einer emissionsarmen,
ressourcenschonen-
den und resilienten Wirtschaft zu leisten. Die
Richtlinie wird regelmäßig geprüft und wurde
zuletzt im Jänner 2025 aktualisiert. Die einzelnen
Kapitel
beschreiben den gesamtheitlichen Ansatz,
wie die Betreuung von Neu- und Bestandskunden
stattfindet, um eine transparente Entscheidungsgrundlage
zur Auswahl von Produkten und Dienstleistungen
sicherzustellen:
Positionierung und Ziele
Marktauftritt:
Marktsegmentierung
Kundensegmentierung
Kommunikationspolitik
Personalpolitik
Kompetenzen
Leistungsportfolio:
Produkte und Produktentwicklung
Sortimentspolitik
Distributionspolitik
Preis- und Konditionenpolitik
Allgemeine Ziele
Ziel der Hypo Vorarlberg ist es, österreichweit
zu den qualifiziertesten Banken zu zählen und
entsprechende Maßstäbe in der Beratung
und in der Servi-
cierung ihrer Kunden zu setzen. Um dieses
Ziel zu erreichen, werden deren Bedürfnisse
konsequent in den Mittelpunkt gestellt. Die vorliegenden
Richtli-
nien sollen sicherstellen, dass ein verantwortungsbewusster
Marktauftritt und eine transparente Kommunikation
zum Kunden im Rahmen von Bera-
tungsgesprächen stattfinden. Des Weiteren
werden Produkte und Dienstleistungen zielgerichtet
angeboten, um eine fundierte Grundlage
für Entschei-
dungen seitens des Kunden zu ermöglichen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden für die Richtlinie die folgenden
Themen als wesentlich identifiziert: S18, S20,
S24, S27.
Die Vertriebsstrategien für Privatkunden und Firmenkunden
zielen auf eine qualitativ hochwertige, vertrauensvolle
Beratung und Betreuung ab. Dies
wird unter anderem durch die verpflichtende
Kennzeichnung von Produkten sowie durch
transparente Informationsbereitstellung
sichergestellt. Die
Kommunikation erfolgt sachlich und irreführungsfrei,
sodass Kunden auf Grundlage wahrheitsgemäßer
Informationen fundierte Entscheidungen
treffen
können. Darüber hinaus werden unterschiedliche
Personengruppen in die Entwicklung und
Gestaltung der Produkte einbezogen,
um sicherzustellen,
dass diese weiterhin bedürfnisorientiert
und zielgruppengerecht ausgestaltet sind.
22
https://www.hypovbg.at/fileadmin/Hypovbg/Hypo-Vorarlberg/Verhaltenskodex_Hypo
-Vorarlberg.pdf.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 180
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung ist in
das Interne Kontrollsystem (IKS) integriert.
Sie erfolgt durch den Produkt-
und Geschäftseinführungsprozess, in
dessen Rahmen die Einhaltung aller relevanten
internen Richtlinien geprüft wird. Ergänzend dazu
kontrolliert die Interne Revision regelmäßig
die Einhal-
tung der Richtlinien und Arbeitsanweisungen,
um eine nachhaltige Regelkonformität sicherzustellen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie „Vertriebsstrategie Privatkunden“
umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette,
richtet sich nach den definierten Marktgebieten
für den
Vertrieb Privatkunden/Private Banking und
umfasst folgende aktiv bearbeitete
Regionen: Vorarlberg, Wien und das angrenzende
Niederösterreich, Bur-
genland, Steiermark, Oberösterreich inklusive
Teile von Salzburg und Süddeutschland. Kunden
aus Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein
können
online ebenfalls Produkte abschließen, jedoch
können hier die Produktangebote je nach
Region variieren.
Die Richtlinie „Vertriebsstrategie Firmenkunden“
umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette,
richtet sich nach den definierten Marktgebieten
für
den Bereich Firmenkunden und umfasst alle Firmenkundenfilialen
in Vorarlberg, die Filialen in Salzburg, Wels,
Graz und Wien und das Firmenkundencen-
ter Deutschland in Bregenz. Das Einzugsgebiet
des Firmenkundencenter Deutschland
umfasst Baden-Württemberg, Bayern (mit Ausnahme
der ostbayri-
schen Landkreise Rosenheim, Traunstein,
Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und
Altötting)
und das Kleinwalsertal.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
der Richtlinien sowie deren Umsetzung
ist die Abteilung Strategische Banksteuerung
verantwortlich. Diese
berichtet direkt an den Gesamtvorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinien der Vertriebsstrategien
für Privat-
und Firmenkunden orientieren sich an
folgenden Standards und Rechtsgrundlagen:
MiFID II im Bereich Wertpapierdienstleistungen
HIKrG (Hypothekar-
und Immobilienkreditgesetz) sowie DAKreG
(Darlehens-
und Kreditrechts-Änderungsgesetz) im Kreditbereich
ZADIG (Zahlungsdienstegesetz) im Zahlungsverkehrsbereich
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Bei der Erstellung dieser Richtlinie wurden alle
relevanten Fachabteilungen,
Stakeholder und Wissensträger der Hypo
Vorarlberg eingebunden, insbeson-
dere die Fachabteilung Strategische Bankensteuerung
sowie der Vorstand und die Vertriebsleiter. Änderungen
dieser Richtlinie erfordern eine erneute
Einbindung der genannten Stakeholder,
um deren Interessen zu berücksichtigen.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei den Vertriebsstrategien für Firmen-
und Privatkunden handelt es sich um betriebsinterne
Dokumente, die im Intranet der Hypo Vorarlberg
für Mitar-
beiter zur Verfügung gestellt werden.
Richtlinie Beschwerdemanagement und
Ombudsstelle und Richtlinie Beschwerdeverfahren
Wichtigste Inhalte
In der Hypo Vorarlberg besteht seit 2004
ein Beschwerdemanagement. Die Richtlinien
„Beschwerdemanagement und Ombudsstelle“
und „Beschwerde-
verfahren“ der Hypo Vorarlberg wurden zuletzt
im August 2025 freigegeben. Die Richtlinien umfassen
die Identifikation, Erfassung und
Bearbeitung von
Beschwerden, um externe Stakeholder-Zufriedenheit
zu gewährleisten und deren Vertrauen in
das Unternehmen zu stärken. Im Rahmen
des Beschwer-
demanagements wurde ein klar definierter
Prozess für die Annahme, Untersuchung und
Rückmeldung von Beschwerden von allen
Kunden etabliert.
Dieser Prozess schließt die Möglichkeit für anonyme
Beschwerdeeinreichungen mit ein und
stellt sicher, dass alle gemeldeten Fälle fair,
zeitnah und ob-
jektiv behandelt werden. Zudem gibt es spezifische
Leitlinien zur Weitergabe von Beschwerdeinformationen
an betroffene Abteilungen und zur Einbin-
dung relevanter Entscheidungsträger, um
Verbesserungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel des Beschwerdemanagements
besteht darin, ein hohes Maß an Transparenz
und Vertrauen zu gewährleisten. Durch eine
konsistente,
sachliche und objektive Bearbeitung von
Beschwerden wird eine offene Kommunikationskultur
gefördert, die es Stakeholdern ermöglicht, Bedenken
ohne Angst vor Repressalien zu äußern. Ein
weiteres Ziel besteht darin, potenzielle
Missstände frühzeitig zu erkennen und geeignete
Maßnahmen zur
Verbesserung umzusetzen. Dies dient
der Minimierung wiederkehrender Beschwerden
und der Stärkung langfristiger, vertrauensvoller
Geschäftsbezie-
hungen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden für die Richtlinien die folgenden
Themen als wesentlich identifiziert:
S22, S27.
Die Verfügbarkeit von verschiedenen Kanälen
soll die Erreichbarkeit sicherstellen und dem Kunden
die Möglichkeit für gutes und konstruktives Feedback
gegeben werden. Die Hypo Vorarlberg sieht
das Feedback als Chance, das bestehende
Produktportfolio den sich verändernden Kundenbedürfnissen
anzupassen und in weiterer Folge neue Kunden
zu akquirieren.
Überwachungsprozess
Der Überwachungsprozess des Beschwerdemanagements
basiert auf einem regelmäßigen Reporting
und der Analyse von Beschwerden. Diese
Berichte
werden halbjährlich erstellt und dem Management
vorgelegt. Interne Audits und Kontrollen
überprüfen die Einhaltung der festgelegten
Prozesse,
und
etwaige Abweichungen werden dokumentiert
und durch geeignete Maßnahmen behoben.
Zusätzlich müssen die Beschwerden
jährlich an die Oesterrei-
chische Nationalbank gemeldet werden.
Die FMA erhält durch diese Meldungen die
Information über die Anzahl der Beschwerden,
unterteilt nach Kate-
gorie und Beschwerdegrund. Die FMA kann im
Rahmen ihrer Prüfungen eine Prüfung des Beschwerdemanagements
vornehmen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie wendet sich an alle Kunden
der Hypo Vorarlberg in Österreich, die im
Zusammenhang mit Bankgeschäften Beschwerden
äußern. Die Ka-
näle des Beschwerdemanagements sind für alle
Akteure entlang der Wertschöpfungskette
zugänglich. Wenn Anliegen nicht in den Zuständigkeitsbereich
der Ombudsstelle der Hypo Vorarlberg fallen,
werden diese an die zuständigen Fachabteilungen
zur Bearbeitung weitergeleitet.
Verantwortliche Organisationsebene
Die Ombudsstelle ist als Stabsstelle unter
dem Vorstand angesiedelt. Die Verantwortung
für die Umsetzung des Beschwerdemanagements
liegt beim
Vorstand des Unternehmens. Der Vorstand
erhält regelmäßig Berichte über den Stand
des Beschwerdemanagements und greift
bei strategisch relevan-
ten Beschwerden ein, um notwendige Maßnahmen
zu genehmigen oder anzupassen.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 181
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie des Beschwerdemanagements
und des Beschwerdeverfahrens orientiert
sich an folgenden Standards und
Rechtsgrundlagen:
Joint Committee-Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung
für den Wertpapierhandel (ESMA) und das Bankwesen
(EBA) JC 2018 35
Artikel 26 DelVO 565/2017
Bankwesengesetz (BWG)
MiFID II
PSD II
VERA-Verordnung (Vermögens-, Erfolgs-
und Risikoausweis-Verordnung)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Das Bankwesengesetz verpflichtet die
Hypo Vorarlberg,
transparente Verfahren zur Bearbeitung
von Beschwerden einzurichten, um potenzielle
rechtli-
che und operationelle Risiken zu identifizieren
und zu beheben. Diese gesetzlichen Vorgaben
unterstützen die Bank dabei, die Interessen ihrer
Kunden zu
wahren und in die strategische Ausrichtung
der Beschwerdemanagementrichtlinie
zu integrieren.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Beschwerdemanagement
und Ombudsstelle“
handelt es sich um ein betriebsinternes
Dokument, das im Intranet der Hypo Vorarlberg
für Mitarbeiter zur Verfügung gestellt
wird. Die Richtlinie „Beschwerdeverfahren“
ist auf der Website veröffentlicht.
Leitlinie Informationssicherheit
Wichtigste Inhalte
Die Leitlinie „Informationssicherheit“
der Hypo Vorarlberg umfasst die Grundlagen
für die Ausgestaltung eines Informationssicherheitsmanagementsys-
tems (ISMS) und stellt somit den Rahmen und
den Geltungsbereich für die Informationssicherheit
in der Hypo Vorarlberg dar. Sie wird regelmäßig
ge-
prüft und wurde zuletzt im Dezember 2024
aktualisiert. Die Leitlinie stellt die Grundlage
der Informationssicherheitspolitik für den
Geltungsbereich und
die Festlegung des Stellenwertes der Informationssicherheit
dar. Darüber hinaus beschreibt das Dokument
die Rahmenbedingungen zur Erfüllung der
festgelegten Sicherheitsziele und -strategien
sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten,
die zur Umsetzung und Kontrolle der
Informationssicherheits-
vorgaben beitragen. Die einzelnen Kapitel
beschreiben den ganzheitlichen Ansatz der Informationssicherheit
sowie dessen Umsetzung und Kontrolle
in
der Hypo Vorarlberg. Die wesentlichen
Inhalte gliedern sich wie folgt:
Ziel und Zweck
Geltungsbereich der Richtlinie
Ziele und Strategie der Informationssicherheit
Aufbau Informationssicherheitsmanagement
(ISM)
Entwicklung eines Informationssicherheitsprozesses
(PDCA)
Aufbau einer Informationssicherheitsorganisation
(Rollen und Verantwortlichkeiten)
Allgemeine Ziele
Die Hauptziele der Leitlinie sind einerseits
die Erreichung eines angemessenen
Niveaus an Informationssicherheit und andererseits
die Einhaltung aller
gesetzlichen Verpflichtungen, regulatorischen
Vorgaben und vertraglichen Bestimmungen
sowie die Anwendung anerkannter sicherheitstechnischer
Standards.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Als Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden für die Leitlinie die folgenden
Themen als wesentlich identifiziert: S19, S21, S23,
S25, S26.
Der Umgang mit Kundendaten ist sehr sensibel
und stellt damit ein Risiko für das Vertrauen
und die Sicherheit der Kunden dar. Aus diesem
Grund ist die
Hypo Vorarlberg bestrebt, neben den
regulatorischen Vorgaben weitere Investitionen
in Informationssicherheit und Datenschutz
zu tätigen. Dies soll
auch einem potenziellen Reputations-
und Betriebskostenrisiko durch Datenverlust
und Hackerangriffe vorbeugen.
Überwachungsprozess
Eigentümer dieses Dokumentes ist der Informationssicherheitsbeauftragte
(CISO-R). Der Dokumenteneigentümer ist
mit der Veröffentlichung, laufenden
Aktualisierung und einer jährlichen, aber
auch anlassbezogenen Überprüfung dieses
Dokumentes beauftragt.
Anwendungsbereich
Die Vorgaben dieses Dokuments gelten für alle
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
Österreich und die Niederlassung in der
Schweiz mit Ausnahme
der Tochtergesellschaften in Österreich
und Italien und der Beteiligungen. Diese
erstellen eigene Vorgaben, die sich an
jenen der Bank orientieren. Die
Bestimmungen dieser Leitlinie sind verpflichtend
einzuhalten. Sofern eine Ausnahme von
den dokumentierten Anforderungen erforderlich
ist, ist diese
beim Dokumenteneigentümer zu beantragen,
zu begründen und von diesem freizugeben.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
der Leitlinie ist die Fachabteilung IT GRC verantwortlich.
Der CISO-R ist für den Informationssicherheits-
prozess zuständig. Die Abteilung berichtet
direkt an den Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Leitlinie zur Informationssicherheit
orientiert sich an folgenden Standards und
Rechtsgrundlagen:
EU-Verordnung 2022/2554 Digital Operational
Resilience Act (DORA)
DORA-Vollzugsgesetz
Leitlinien für das Management von IKT-
und Sicherheitsrisiken der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2019/04)
Leitlinien für die IKT-Risikobewertung im Rahmen
des aufsichtlichen Überprüfungs-
und Bewertungsprozesses (SREP) der Europäischen
Bankenauf-
sichtsbehörde (EBA/GL/2017/05)
Standard: ISO/IEC Information Security Management
System (27001:2022)
Standard: ISO/IEC Information Security, Cybersecurity
and Privacy Protection – Information
Security Controls (27002:2022)
Standard: ISO/IEC Information Security Risk
Management (27005:2018)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Leitlinie wurden
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
die Fachbereiche
für Informationssicherheit, Datenschutz
und Compliance. Eine Änderung dieser Leitlinie
umfasst eine neuerliche Einbindung der erwähnten
Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Leitlinie „Informationssicherheit“
handelt es sich um ein betriebsinternes
Dokument, das allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
im Intranet zur
Verfügung gestellt wird.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 182
Richtlinie Datenschutzorganisation
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Datenschutzorganisation“ der
Hypo Vorarlberg beschreibt die Umsetzung
der Datenschutz-Grundverordnung im
Betrieb und stellt den
Rahmen und den Geltungsbereich für Datenschutz
dar. Sie wird regelmäßig geprüft und
wurde zuletzt im Juli 2023 aktualisiert. Die zentralen
Grundsätze
und Vorgaben zur Einhaltung richten
sich an alle Mitarbeiter, die personenbezogene
Daten verarbeiten beziehungsweise
speichern. Darüber hinaus be-
schreibt das Dokument die Rollen und Verantwortlichkeiten
der Datenschutzorganisation, die für die Umsetzung
und Kontrolle des Datenschutzes ver-
antwortlich ist. Die einzelnen Kapitel beschreiben
einen ganzheitlichen Ansatz und gliedern
sich wie folgt:
Grundsätze der Datenverarbeitung
Rollen und Verantwortlichkeiten
Beschaffung/Hard-
und Software
Verpflichtung und Schulung der Mitarbeiter
Transparenz der Datenverarbeitung
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen
Daten
Datenhaltung, Versand und Löschung
Externe Dienstleister, Auftragsverarbeitung
und Wartung
Sicherheit der Verarbeitung
Rechenschafts-
und Dokumentationspflicht
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel dieser Leitlinie ist es, die
Vorgaben des Datenschutzes zu erfüllen, um
dadurch eine sachgerechte Verarbeitung
von personenbezogenen
Daten sicherzustellen. Potenzielle Risiken beziehungsweise
Schäden an natürlichen Personen (beispielsweise
an Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden)
durch Datenverlust oder Datenschutzverletzungen
sollen präventiv durch eine vordefinierte
Datenschutzorganisation und interne Kontrollen
verringert
beziehungsweise vermieden werden.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Als Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden für die Richtlinie die folgenden
Themen als wesentlich identifiziert: S19,
S21, S23, S25, S26.
Der Umgang mit Kundendaten ist sehr sensibel
und stellt damit ein Risiko für das Vertrauen
und die Sicherheit der Kunden dar. Aus diesem
Grund ist die
Hypo Vorarlberg bestrebt, neben den
regulatorischen Vorgaben (zum Beispiel BWG) weitere
Investitionen in Informationssicherheit
und Datenschutz zu
tätigen. Diese sollen auch das potenzielle
Reputations-
und Betriebskostenrisiko durch Datenschutzverletzungen
vermindern.
Überwachungsprozess
Dokumenteneigentümer dieser Richtlinie
ist der Datenschutzbeauftragte (DSB). Der Dokumenteneigentümer
ist mit der Veröffentlichung, laufenden
Aktualisierung und einer jährlichen, aber
auch anlassbezogenen Überprüfung dieses
Dokumentes beauftragt. Zusätzlich berichtet
der DSB jährlich in
einem Tätigkeitsbericht dem Vorstand über
stattgefundene Prüfungen, Beanstandungen
und gegebenenfalls noch zu beseitigende
Organisationsmän-
gel. Soweit der Bericht die Verarbeitung von
Personaldaten oder Fragen der betrieblichen
Organisation betrifft, wird er auch dem
Betriebsrat zugänglich
gemacht.
Anwendungsbereich
Die Vorgaben dieser Richtlinie gelten für alle
Mitarbeiter und Bereiche der Bankstandorte
der Hypo Vorarlberg. Dies umfasst einerseits
Personen oder
Abteilungen, die über den Einsatz und die
Nutzung von Anwendungssystemen entscheiden
(beispielsweise IT-Abteilungen und Fachabteilungen)
und
andererseits Personen beziehungsweise Benutzer,
die zur Erledigung ihrer betrieblichen Aufgaben
diese Systeme nutzen. Zuletzt gilt die Richtlinie
für
den DSB, der die Umsetzung begleitet und die
Einhaltung kontrolliert.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
der Richtlinie ist die Fachabteilung Datenschutz
verantwortlich. Der DSB unterrichtet und
berät den Vor-
stand sowie die Mitarbeiter hinsichtlich
ihrer Datenschutzpflichten. Ihm obliegt
die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
sowie der
Strategien für den Schutz von personenbezogenen
Daten. Der DSB ist direkt dem Vorstand unterstellt.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie des Beschwerdemanagements
orientiert sich an folgenden Standards und
Rechtsgrundlagen:
EU-Verordnung 2016/679-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
Österreichisches Datenschutzgesetz (DSG)
Niederlassung St. Gallen:
Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
alle relevanten Fachabteilungen und Wissensträger
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
die Fachbe-
reiche für Datenschutz, Informationssicherheit
und Compliance. Eine Änderung dieser
Richtlinie umfasst bei Bedarf deren neuerliche
Einbindung.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie zur Datenschutzorganisation
handelt es sich um ein betriebsinternes
Dokument, das allen Mitarbeitern der Hypo
Vorarlberg im Intranet
zur Verfügung gestellt wird.
16) Beschreibung der menschenrechtlichen Verpflichtungen
für Verbraucher und Endnutzer, einschließlich
16a) die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und/oder
Endnutzern
Die Hypo Vorarlberg hat im Verhaltenskodex Regelungen analog den
Standards von UN, ILO und OECD festgelegt, die Transparenz und Einhal-
tung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit allen Verbrauchern und
Endnutzern entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette sicherstellen
sollen (siehe S4-1.15). Mit verschiedenen Schulungen und Arbeitsanweisungen
soll der angemessene Umgang mit Kunden sichergestellt werden.
Die Gespräche mit Kunden werden dokumentiert und Entscheidungen
festgehalten. Des Weiteren werden eingebrachte Meldungen bezüglich
Menschenrechtsverletzungen in der Ombudsstelle dokumentiert, verarbeitet
und in regelmäßigen Abständen an den Vorstand berichtet.
16b) den Einbezug von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Alle Kunden haben die Möglichkeit, über die implementierten Kanäle
um einen Dialog oder Austausch, unabhängig von ihrem Anliegen, zu
ersu-
chen. Die Kanäle und Formate zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern sind unter S4-2 angeführt.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 183
16c) Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte
zu schaffen und/oder zu ermöglichen
Kunden haben die Möglichkeit, sich über die Ombudsstelle zu äußern,
auch in Bezug auf mögliche Menschenrechtsverletzungen oder ähnliche
Anliegen. Die Ombudsstelle stellt sicher, dass solche Themen sorgfältig
geprüft und entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden
(siehe
S4-3.25b).
17) Angabe, ob die Strategien mit internationalen Verbraucherrechtsstandards
übereinstimmen und ob Verstöße in der Wertschöpfungskette
aufgetreten sind
Die Strategien der Hypo Vorarlberg entsprechen den internationalen
Standards für Verbraucherrechte, einschließlich der UN-Leitprinzipien
für
Unternehmen und Menschenrechte. Bislang sind keine Verstöße oder
Fälle der Nichteinhaltung dieser Prinzipien bekannt, an denen Kunden
der
Hypo Vorarlberg beteiligt waren.
ANGABEPFLICHT S4-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG VON VERBRAUCHERN
UND ENDNUTZERN IN BEZUG AUF AUSWIRKUNGEN
20) Angabe, ob und wie Verbraucherperspektiven das Management
von Auswirkungen beeinflussen, gegebenenfalls mit Erläuterungen
zu
20a) direkte oder stellvertretende Interaktion mit Verbrauchern und
Endnutzern
Die Hypo Vorarlberg in Österreich und Italien bezieht momentan
keine Kunden in den Produktentwicklungsprozess mit ein. Kundenfeedback
wird jedoch über die Website,
das Online-Banking, persönliche Beratungsgespräche
sowie die Ombudsstelle erfasst und berücksichtigt. Ziel
ist es,
Produkte und Dienstleistungen bestmöglich an die Bedürfnisse der Kunden
anzupassen. Die Niederlassung St. Gallen hat 2021 eine Umfrage un-
ter Privatkunden, Firmenkunden und Nichtkunden durchgeführt. Ziel
der Umfrage war es, die Erwartungen und Bedürfnisse der Kunden an
ihre
Bank zu erfassen.
20b) Angabe der Phase, in der die Einbeziehung erfolgt, sowie der
Art der Einbeziehung und der Häufigkeit der Einbeziehung
Es gibt keine festgelegte Phase, in der die Privatkunden und Firmenkunden
in den Produktentwicklungsprozess miteingebunden werden. Die
Umfrage in St. Gallen wurde bislang nicht regelmäßig durchgeführt.
Es ist jedoch geplant, diese zukünftig alle 4 bis 5 Jahre zu wiederholen.
Die angeführten implementierten Kanäle für einen Dialog beziehungsweise
Austausch mit den
Kunden und Nichtkunden sind beispielsweise:
Dialogformat
Art der Einbeziehung
Häufigkeit
Kundenfeedback über Website und
Online-Banking
Kunden geben direktes Feedback zu
Produkten, Dienstleistungen oder allge-
meinen Anliegen.
Ziel: Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten
und Anpassungsbedarf.
Kontinuierlich verfügbar
Beratungsgespräche
Direkte Interaktion mit Kunden durch persönliche
Gespräche mit Beratern.
Ziel: Erfassung von Bedürfnissen, Wünschen
und Verbesserungspotenzial.
Laufend, abhängig von Kunden-
interaktionen
Ombudsstelle
Möglichkeit für Kunden, Beschwerden oder
Verbesserungsvorschläge einzu-
reichen.
Ziel: Fokus auf Konfliktlösung und Kundenzufriedenheit.
Kontinuierlich verfügbar
Kundenumfrage (Niederlassung
St. Gallen)
Direkte Befragung von Privatkunden,
Firmenkunden und Nichtkunden zu Er-
wartungen und Bedürfnissen.
Ziel: Anpassung der Produkte und Dienstleistungen
an veränderte Bedürf-
nisse.
Alle 4 – 5 Jahre
Das erhaltene Feedback aus den verschiedenen Kanälen wird mit den
zuständigen Fachabteilungen geteilt, auf Implementierung geprüft
und bei
positiver Beurteilung mittels Überarbeitungsprozess oder Produkteinführungsprozess
eingearbeitet.
20c) Zuständige Funktion und ranghöchste verantwortliche
Position für Einbezug und Umsetzung
Die operative Verantwortung sowie die Anpassung der Konzepte auf
Basis der identifizierten Verbesserungspotenziale aus den Ergebnissen
der
Einbeziehung liegen beim Vorstand der Hypo Vorarlberg.
20d) Angaben, wie die Wirksamkeit der Interaktion mit Verbrauchern
und Endnutzern bewertet wird
Die Niederlassung St. Gallen berücksichtigt die Erhebung in ihrer Umfrage,
aber es gibt keine spezielle Kundenzufriedenheitsanalyse.
ANGABEPFLICHT S4-3 – VERFAHREN ZUR BEHEBUNG NEGATIVER
AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE VERBRAUCHER UND
ENDNUT-
ZER BEDENKEN ÄUßERN KÖNNEN
25) Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen auf Verbraucher
und Endnutzer
25a) Ansatz und Verfahren für Abhilfemaßnahmen bei negativen
Auswirkungen auf Verbraucher
Für die Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich besteht seit
2004 ein Beschwerdemanagement, aktuell sind die Regelungen in der
Richtlinie „Beschwerdemanagement und Ombudsstelle” festgehalten.
Die Richtlinie umfasst die Identifikation, Erfassung und Bearbeitung
von
Beschwerden, um externe Stakeholder-Zufriedenheit zu gewährleisten
und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Im Rahmen des
Be-
schwerdemanagements wurde ein klar definierter Prozess für die Annahme,
Untersuchung und Rückmeldung von Beschwerden etabliert. Dies
schließt die Möglichkeit für anonyme Beschwerdeeinreichungen
ein und stellt sicher, dass alle gemeldeten Fälle fair, zeitnah und objektiv
behan-
delt werden. Darüber hinaus existieren spezifische Leitlinien zur Weitergabe
von Beschwerdeinformationen an die betroffenen Abteilungen
sowie
zur Einbindung relevanter Entscheidungsträger, um die Entwicklung
effektiver Lösungen und nachhaltiger Verbesserungsmaßnahmen sicherzu-
stellen. In der Niederlassung St. Gallen wird das Beschwerdemanagement
zentral über die staatliche Ombudsstelle für das Finanzwesen geregelt.
Kunden können sich mit ihren Anliegen direkt an diese Stelle wenden.
Die Ombudsstelle setzt sich anschließend mit der Bank in Verbindung,
um
gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Beschwerden und Schadensfälle
können auch über die üblichen Kanäle eingebracht werden.
Die Hypo Leasing & Immobilien verfügt über ein eigenes Beschwerdemanagement,
an das sich alle Kunden wenden können.
Die Hypo Vorarlberg Leasing Italien und die Hypo Vorarlberg Immo Italia
verfügen über ein Beschwerdemanagement, an das sich alle Kunden
wenden können. Die eingelangten Beschwerden werden intern
koordiniert und bearbeitet. Es gibt eine staatliche Ombudsstelle, die sich im
Be-
schwerdefall mit dem Beschwerdemanagement in Verbindung
setzt.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 184
25b) Kanäle für Verbraucherfeedback und Anliegen
Der Austausch mit all unseren Kunden ist uns wichtig. Hierfür stehen
sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden folgende Kanäle zur
Verfü-
gung:
Persönliches Gespräch mit dem Berater oder mit der Ombudsstelle
E-Mail an Ombudsstelle@hypovbg.at
Website
Kundenservicecenter
Soziale Medien
Neben den genannten Kanälen können sich die Kunden auch an externe Ombudsstellen
wenden, zum Beispiel:
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft,
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Verein Verbraucherschlichtung Austria, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060
Wien (nur für Fremdwährungskredite)
Verband der Österreichischen Landes-Hypothekenbanken, Brucknerstraße
8, 1040 Wien
Ombudsstelle des Fachverbandes für Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer
Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Neben den genannten Kanälen gibt es auch die staatliche Ombudsstelle, an
welche sich die Kunden wenden können. In der Niederlassung
St. Gallen stehen den Kunden ebenfalls die üblichen, oben erwähnten
Kanäle zur Verfügung. Der Link zu der staatlichen Ombudsstelle der
Schweiz für das Finanzwesen ist auf der Website der Bank zu finden (https://www.hypobank.ch/rechtliches).
In der Hypo Vorarlberg Leasing Italien und der Immo Italia sind
die Kunden angehalten, sich im Beschwerde-
oder Schadensfall direkt an die
eigene Ombudsstelle zu wenden. Hierzu stehen ihnen die üblichen
Kanäle zur Verfügung. Des Weiteren können sich Kunden an
die staatliche
Ombudsstelle für Italien für Anliegen im Finanzwesen wenden.
25c) Angaben zu den Verfahren, durch die das Unternehmen die Verfügbarkeit
von Kanälen unterstützt
Die Verfügbarkeit und Bekanntheit der Beschwerdekanäle wird
durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt:
Kunden werden bei Bedarf aktiv von Beratern und Servicemitarbeitern
auf die Möglichkeit hingewiesen, sich an die Ombudsstelle zu wenden.
In den Filialen liegen „Ihre Meinung ist uns wichtig“-Karten aus, über
die Kunden Feedback einreichen können. Diese Rückmeldungen werden
direkt an die Ombudsstelle weitergeleitet. Sämtliche Informationen
zur Ombudsstelle sowie zum Beschwerdeverfahren sind öffentlich
zugänglich
und leicht auffindbar auf der Website der Hypo Vorarlberg verfügbar.
25d) Überwachung und Wirksamkeit der Feedback-Kanäle
Das Beschwerdemanagement der Hypo Vorarlberg ist darauf
ausgerichtet, alle Anliegen von Kunden zu erfassen – dazu zählen Beschwerden,
Schadensfälle sowie Wünsche, Ideen und Anregungen. Anliegen, die persönlich
oder telefonisch vorgebracht werden, werden nach Möglichkeit
direkt geklärt. Sollte eine sofortige Lösung nicht möglich sein, wird den
betroffenen Personen mitgeteilt, bis wann sie mit einer Stellungnahme
rechnen können.
Schriftliche Eingaben werden zunächst durch die zuständigen Mitarbeiter
oder die Ombudsstelle geprüft, wobei umgehend eine erste Reaktion
erfolgt. Falls eine inhaltliche Klärung kurzfristig nicht möglich ist,
wird der Eingang der Beschwerde bestätigt und gleichzeitig kommuniziert, wer
die Angelegenheit bearbeitet und bis wann eine Stellungnahme zu
erwarten ist. In der Regel wird eine inhaltliche Rückmeldung innerhalb
von 14
Tagen angestrebt. Bei besonders komplexen Themen oder Umständen
wie Krankheit oder Urlaub kann die Bearbeitungszeit jedoch verlängert
werden. Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten gemäß
dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) werden spätestens innerhalb
von 35
Werktagen abschließend bearbeitet. Die Wirksamkeit der Kanäle und
Prozesse wird durch das Interne Kontrollsystem sichergestellt. Der gesamte
Beschwerdeprozess ist darin dokumentiert und wird regelmäßig durch
Kontrollen einzelner Prozessschritte überprüft, um eine hohe Qualität
und
Verlässlichkeit zu gewährleisten.
26) Angaben, ob und wie festgestellt wird, dass Verbraucher und
Endnutzer Strukturen oder Verfahren kennen und ihnen vertrauen, um
ihre
Bedenken oder Bedürfnisse zu äußern und darauf einzugehen
Die Hypo Vorarlberg ist bestrebt, ihre Produkte und Dienstleistungen
kontinuierlich zu verbessern. Zu diesem Zweck werden über verschiedene
Kanäle (siehe S4-2) Kundenbefragungen durchgeführt und Möglichkeiten
zur Abgabe von Feedback bereitgestellt.
Der Bekanntheitsgrad der einzelnen Feedback-Kanäle wird nicht gesondert
bei den Kunden erfragt, sondern lässt sich anhand der Anzahl der
eingegangenen Meldungen ableiten.
26) Angaben, ob es Strategien zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
gibt, wenn Personen die genannten Verfahren nutzen
Ein Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird durch die Richtlinie „Beschwerdemanagement
und Ombudsstelle“
und die nachfolgenden Maßnah-
men sichergestellt (siehe S4-1.15):
Kunden können Beschwerden anonym einreichen.
Beschwerden können in einem mehrstufigen Verfahren eskaliert werden.
Kunden wenden sich zunächst an ihren Berater und bei Unzufrie-
denheit an die Ombudsstelle.
Die Ombudsstelle ist direkt dem Vorstand unterstellt, wodurch eine
unabhängige und objektive Bearbeitung sichergestellt wird. Alle Om-
budsfälle werden in einem Bericht erfasst und an den Vorstand sowie
relevante Bereichsleiter weitergeleitet.
23
https://www.hypovbg.at/service/kontakt/ombudsstelle-beschwerdeverfahren
.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 185
ANGABEPFLICHT S4-4 – ERGREIFUNG VON MAßNAHMEN IN BEZUG
AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN AUF VERBRAUCHER UND
ENDNUT-
ZER UND ANSÄTZE ZUM MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND
ZUR NUTZUNG WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG
MIT
VERBRAUCHERN UND ENDNUTZERN SOWIE DIE WIRKSAMKEIT DIESER
MAßNAHMEN UND ANSÄTZE
30) Maßnahmen und Ressourcen zum Management wesentlicher
Verbraucher-Auswirkungen gemäß ESRS 2 MDR-A
Für die Beschreibung der geplanten Maßnahmen in Bezug auf das
Management der wesentlichen Themen wurden folgende Maßnahmen
identi-
fiziert:
Förderung der Kundentransparenz und Aufklärung
Förderung der Kundenzentrierung und Zugang
Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes
Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit
Diese Maßnahmen erfüllen nicht nur die regulatorischen Anforderungen,
sondern leisten auch einen nachhaltigen Beitrag zur Steigerung
der
Kundenzufriedenheit und -sicherheit.
Förderung der Kundentransparenz und Aufklärung
Maßnahmen
Ergriffene
Einige Filialen wurden als Kompetenzcenter
eingerichtet, wodurch der Zugang zu den
Produkten durch gezielte Aufklärung und
Beratung erleichtert
wurde. Dadurch erhält der Kunde eine
klarere Grundlage für Entscheidungen.
Stetiger Kompetenzaufbau bei den Mitarbeitern
des Vertriebs, speziell für beratungsintensive
Lösungen (Veranlagung und Wohnbaufinanzierungen),
um klar und transparent den Kunden zu beraten.
Verbesserung der Datenqualität von
nachhaltigkeitsbezogenen Kundeninformationen
von Firmenkunden mittels des OeKB ESG-Fragebogens.
Zur Vermeidung von Klumpenrisiken, die
durch zu starke Konzentration auf einzelne
Geschäftsbereiche entstehen, werden in der
Hypo Vorarlberg
im Firmenkundengeschäft Branchenlimits
gesetzt.
Die neugestaltete Website der Hypo Vorarlberg
wurde im September 2025 gelauncht,
um die Benutzerfreundlichkeit zu
optimieren und mehr Trans-
parenz zu schaffen.
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben sich als äußerst
wirkungsvoll erwiesen. Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass Kontinuität
im Bereich Kunden und
Verbraucher entscheidend ist, um nachhaltige
Ergebnisse zu erzielen. Nach der erfolgreichen
Umsetzung der bislang geplanten Maßnahmen
liegt der
Fokus nunmehr darauf, die begonnenen Aktivitäten
weiterzuführen und ihre Wirkung zu vertiefen.
Dies beinhaltet die Einhaltung der bestehenden
Maß-
nahmen. Es ist erklärtes Ziel, bestehende
Maßnahmen langfristig wirksam zu gestalten
und ihre positiven Effekte weiter auszubauen,
statt laufend neue
Initiativen zu starten, die Ressourcen fragmentieren
können. Dennoch erfolgt die Evaluierung
möglicher zukünftiger Maßnahmen laufend.
Erwartete Ergebnisse
Die erwarteten Ergebnisse der ergriffenen
Maßnahmen sind eine gesteigerte Kundenzufriedenheit
sowie eine nachhaltige Förderung des Geschäftserfolgs
der Hypo Vorarlberg. Durch erhöhte Transparenz
und gezielte Beratung erhalten Kunden
eine fundiertere Entscheidungsgrundlage,
was das Vertrauen
stärkt und die Kundenbindung langfristig
erhöht.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
mit der Zielsetzung der Strategien, Richtlinien
und Arbeitsanweisungen der Vertriebsabteilungen,
die im
Kern einen verantwortungsbewussten Marktauftritt
durch transparente Kommunikation mit
den Kunden sicherstellen. Die identifizierten wesentlichen
positiven Auswirkungen und Chancen werden
gezielt mit den bereits ergriffenen und
geplanten Maßnahmen behandelt: S20, S25.
Umfang
Gemäß der Vertriebsstrategien für Privatkunden
und Firmenkunden ist der Anwendungsbereich
für die ergriffenen Maßnahmen auf das definierte
Markt-
gebiet der Hypo Vorarlberg ausgelegt.
Zeithorizonte
Die bereits umgesetzten Maßnahmen werden
regelmäßig überprüft, um gegebenenfalls
Anpassungen vorzunehmen und bei
Bedarf zusätzliche Maßnah-
men zu planen. Die geplanten Maßnahmen
werden mittelfristig umgesetzt.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
/
Fortschritte
Im Jahr 2025 wurde die Website der Hypo
Vorarlberg neugestaltet und gelauncht.
Durch die Modernisierung profitieren Kunden
von verbesserter Benut-
zerfreundlichkeit, erhöhter Transparenz,
leicht zugänglichen Informationen sowie
barrierefreiem Zugang zu den angebotenen
Dienstleistungen.
Förderung der Kundenzentrierung und Zugang
Maßnahmen
Ergriffene
Ernennung eines Barrierefreiheitsbeauftragten
Um den physischen Zugang zu Produkten und
Dienstleistungen zu erleichtern, wurden,
wo möglich, barrierefreie Eingänge für fast
alle Filialen der
Hypo Vorarlberg errichtet. Die Maßnahmen
umfassen rollstuhlgerechte Eingänge,
Aufzüge, WCs, bis hin zu taktilen Leitsystemen
für sehbehinderte
und blinde Menschen an den Bankomaten.
Um allen Menschen in der Europäischen Union
Zugang zu Finanzdienstleistungen anbieten
zu können, wurde das Hypo Basiskonto
eingeführt.
Die digitale Barrierefreiheit wird im Bereich
des Online-Bankings unter anderem durch eine
kontrastreiche Farbdarstellung für sehbehinderte
Men-
schen hergestellt. Zusätzlich ist eine Vorlesesoftware
implementiert.
Geplante
Fortlaufende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
des Barrierefreiheitsgesetzes
Erwartete Ergebnisse
Das erwartete Ergebnis der Maßnahmen ist,
dass alle Kunden einen barrierefreien
Zugang zu unseren Dienstleistungen erhalten,
was die Kundenzufrie-
denheit und das Vertrauen in die Bank stärkt.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 186
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
zur Zielsetzung der Strategien, Richtlinien
und Arbeitsanweisungen der Vertriebsabteilungen.
Die identifi-
zierten wesentlichen positiven Auswirkungen
und Chancen werden gezielt mit den bereits
ergriffenen und geplanten Maßnahmen
behandelt: S22, S25.
Umfang
Gemäß der Richtlinie zur Vertriebsstrategie
für Privatkunden und Firmenkunden ist der
Anwendungsbereich für die ergriffenen
Maßnahmen auf das
definierte Marktgebiet der Hypo Vorarlberg ausgelegt.
Zeithorizonte
Die umgesetzten Maßnahmen werden regelmäßig
überprüft, um diese potenziell
zu verbessern beziehungsweise um zusätzliche
Maßnahmen zu ergän-
zen. Die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes
fand 2025 statt.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
/
Fortschritte
/
Maßnahmen in Bezug auf Datenschutz
Maßnahmen
Ergriffene
Einbindung von datenschutzrechtlichen
Fragestellungen (nicht funktionale Fragen) im
Zuge des neugestalteten Anforderungsmanagements
etab-
liert.
Sensibilisierung und Schulung: Die Mitarbeiter
nehmen im Rahmen des Onboardings an verpflichtenden
Schulungen zum Thema Datenschutz teil.
Zudem ist alle zwei Jahre ein Online-Training
zu absolvieren und es werden Datenschutzschulungen
von der Abteilung Datenschutz angeboten.
Inhalte der Schulungen umfassen unter anderem
die Vorstellung der Datenschutzprinzipien, die
Wichtigkeit des sachgerechten Umgangs
mit per-
sonenbezogenen Daten und das Verfahren bei
Verdacht beziehungsweise Eintritt von Datenschutzverletzungen.
Mit der Neugestaltung der Website wurden
sämtliche Informationen zum Datenschutz
nach Artikel 13 und 14 überarbeitet, dabei
wurde die Daten-
schutzerklärung themenspezifisch aufbereitet
und vereinheitlicht dargestellt, um die Transparenz
zu erhöhen und die Auffindbarkeit zu
erleich-
tern.
Geplante
Für die Folgejahre sind diverse Maßnahmen zum
weiteren und verbesserten Datenschutz
geplant.
Etablierung eines neuen Tools zur Dokumentation
des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeit
nach Artikel 30, sodass in den jeweiligen Fachab-
teilungen das Rollenverständnis gestärkt und
gefördert wird.
Festlegung eines Datenschutzziels zur Sicherstellung
eines qualifizierten und sensiblen Umgangs
der Mitarbeiter mit vertraulichen Daten zum
Schutz der Kunden.
Erwartete Ergebnisse
Das Ergebnis durch die bereits ergriffenen
Maßnahmen ist, dass mögliche negative
Auswirkungen oder Risiken sowie potenzielle Schäden
oder Datenver-
luste minimiert wurden. Zudem wird durch
die umgesetzten Prozesse ermöglicht, dass
identifizierte Datenpannen und eingetretene
Schäden zeitnah
identifiziert und aufgeklärt werden. Hierzu
gibt es eine dezidierte Verfahrensanweisung.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
zur Zielsetzung der Richtlinie „Datenschutzorganisation
bei der Hypo Vorarlberg Bank AG“, die im Kern
die Erfüllung der Vorgaben des Datenschutzes
definiert, um dadurch eine sachgerechte
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
sicherzustellen:
S19, S23, S25, S26.
Umfang
Gemäß der umgesetzten Richtlinie im Bereich
Datenschutz ist der Anwendungsbereich
für die ergriffenen Maßnahmen auf die Hypo
Vorarlberg ausge-
legt.
Zeithorizonte
Die umgesetzten Maßnahmen stellen einen
kontinuierlichen Prozess dar, der regelmäßig
geprüft wird, um gegebenenfalls die bereits
ergriffenen Maß-
nahmen anzupassen und zusätzliche
Maßnahmen zu planen. Im Eintrittsfall von Datenpannen,
die eine wesentliche Auswirkung haben,
wird ein zeitna-
her Prozess zur Minimierung und Behebung des
Schadens initiiert. Zusätzlich werden im
Verdachtsfall die IT-Abteilung und der DSB unverzüglich
in
Kenntnis gesetzt.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
/
Fortschritte
/
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 187
Informationssicherheit
Maßnahmen
Ergriffene
Definierte Rollen zur Informationssicherheit:
Die Hypo Vorarlberg hat dedizierte
Rollen und Verantwortlichkeiten für die Informationssicherheit
definiert. Der regulatorische Informationssicherheitsbeauftragte
(CISO-R) berät und unterrichtet direkt den
Vorstand, der technische Informations-
sicherheitsbeauftragte (CISO-T) überwacht
die IKT-Sicherheit und sensibilisiert die
Mitarbeiter zu Themen betreffend Informationssicherheit.
Der
CISO-R fördert den Informationssicherheitsprozess
und stellt sicher, dass die regulatorischen
Vorgaben eingehalten werden. Ein potenzieller
Ver-
dacht auf einen Cyberangriff wird direkt an den
CISO-T gemeldet, im Bedarfsfall steht dieser
mit den Behörden im Austausch.
Einhaltung der Vorgaben der Informationssicherheit:
Jeder Mitarbeiter wird zur Einhaltung der Informationssicherheit
unterrichtet und auch ver-
pflichtet. Dazu sind die Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung
der Informationssicherheit an den Arbeitsplätzen
und in ihrer Umgebung verantwortlich.
Sensibilisierung und Schulung: Die Mitarbeiter
erhalten im Rahmen des Onboardings und
danach während ihrer Tätigkeit für die
Hypo Vorarlberg
verpflichtende Schulungen zur Informationssicherheit.
Inhalte der Schulungen umfassen den Stellenwert
der Informationssicherheit, das Aufzeigen
von Gefahren von Cyberangriffen und
mögliche Schutzmaßnahmen.
Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung zur
digitalen operationalen Resilienz (DORA)
wurden weitere umfassende Maßnahmen
in den Berei-
chen Governance und Organisation, IKT-Risikomanagementrahmen,
Lernprozesse und Weiterentwicklung, Schulungen
für alle Mitarbeiter, Um-
gang mit IKT-bezogenen Vorfällen, Test der
digitalen operationalen Resilienz und Steuerung
von IKT-Drittdienstleistern implementiert.
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben sich als äußerst
wirkungsvoll erwiesen. Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass Kontinuität
im Bereich Kunden und
Verbraucher entscheidend ist, um nachhaltige
Ergebnisse zu erzielen. Nach der erfolgreichen
Umsetzung der bislang geplanten Maßnahmen
liegt der
Fokus nunmehr darauf, die begonnenen Aktivitäten
weiterzuführen und ihre Wirkung zu vertiefen.
Dies beinhaltet die Einhaltung der bestehenden
Maß-
nahmen. Es ist erklärtes Ziel, bestehende
Maßnahmen langfristig wirksam zu gestalten
und ihre positiven Effekte weiter auszubauen,
statt laufend neue
Initiativen zu starten, die Ressourcen fragmentieren
können. Dennoch erfolgt die Evaluierung
möglicher zukünftiger Maßnahmen laufend.
Erwartete Ergebnisse
Das Ergebnis der ergriffenen Maßnahmen ist,
dass Risiken von potenziellen Cyber-Angriffen
und mögliche Schäden durch den Verlust
von Verfügbarkeit,
Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität
von Informationen minimiert werden sollen.
Durch das umgesetzte
Informationssicherheits-Management-
system (ISMS) wird ein hohes Sicherheitsniveau
geschaffen. Das ermöglicht auch beim
Auftreten von Sicherheitslücken und potenziellen
Schäden eine
zeitnahe Identifikation, Reaktion und Aufklärung.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
mit den Zielsetzungen der Leitlinie Informationssicherheit,
die auch die Erfüllung der spezifischen Vorga-
ben des Datenschutzes berücksichtigt, um
dadurch eine sachgerechte Verarbeitung
von personenbezogenen Daten sicherzustellen:
S19, S23, S25, S26.
Umfang
Gemäß der umgesetzten Leitlinie zur Informationssicherheit
erstreckt sich der Anwendungsbereich auf
alle Bereiche der Hypo Vorarlberg, mit Ausnahme
der Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Zeithorizonte
Themen rund um Informationssicherheit
verändern sich laufend, sodass Sicherheitsprozesse
und -vorgaben kontinuierlich verbessert
werden müssen
(nach dem Modell PDCA). Folglich werden
auch die ergriffenen Maßnahmen regelmäßig
überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
Im Eintrittsfall
von Cyber-Angriffen oder Informationsverlusten,
die eine wesentliche Auswirkung auslösen,
wird ein zeitnaher Prozess zur Minimierung
und Behebung
des Schadens gestartet. Zusätzlich werden
im Verdachtsfall die IT-Abteilung und der technische
Informationssicherheitsbeauftragte (CISO-T)
unverzüg-
lich eingebunden.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Bei Auftreten eines IKT-bezogenen Vorfalls
werden umgehend definierte Meldestellen
informiert. Erste Anlaufstelle bildet
neben IT GRC, CISO-T auch das
Computer Emergency Response Team (CERT
HypoV), das Sofortmaßnahmen ergreifen
kann, um größeren Schaden zu vermeiden.
Sollte sich der IKT-
bezogene Vorfall nicht nur als Störung herausstellen,
sondern nach Analyse des CERT HypoV als
schwerwiegend herausstellen, wird an das Team
IT-
Sicherheitsorganisation – zusammengesetzt
aus Bereichsleitung IT, CISO-T, CISO-R, Datenschutzbeauftragtem
und nach Anlass weiteren Stellen wie
Betriebsrat – eskaliert, das dann nach seiner
Einschätzung einen Notfall ausrufen
kann. Daraufhin übernehmen der Krisenstab
und Teams zur Notfallbe-
wältigung als besondere Aufbauorganisation
die weiteren Entscheidungen zur Behandlung
des Notfalls und die Kommunikation
mit den Stakeholdern.
Fortschritte
/
ESRS 2-69a-c) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
eines Aktionsplans
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden. Eine Erhebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden,
daher keine Angabe möglich.
31) Weitere Angaben in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
31a) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung
oder Behebung negativer Auswirkungen auf Verbraucher und
Endnut-
zer
Die Hypo Vorarlberg ist bestrebt,
ihre Produkte und Dienstleistungen stetig zu verbessern
und den Kunden zugänglich zu machen (siehe S4-4).
31b) Maßnahmen zur Abhilfe tatsächlicher wesentlicher Auswirkungen
oder um diese zu ermöglichen
Um Abhilfe bei einer tatsächlichen wesentlichen Auswirkung zu schaffen,
wurden Maßnahmen implementiert, die eine sofortige Eskalation
und
Reaktion auf IKT-bezogene Vorfälle (Informations-
und Kommunikationstechnik) sicherstellen. Bei schwerwiegenden
Vorfällen wird ein Krisenstab
aktiviert, der die Notfallbewältigung übernimmt und die Kommunikation
mit den Stakeholdern koordiniert. Auch im Bereich von wesentlichen
Auswirkungen durch Datenschutzverletzungen beziehungsweise
einer tatsächlichen Datenpanne ist ein Prozess implementiert, um
unverzüglich
bei einem potenziellen Risiko für betroffene Personen zu reagieren und
diese zu informieren (siehe S4-4).
31c) Initiativen zur Förderung positiver Auswirkungen für Verbraucher
und Endnutzer
Die Niederlassung St. Gallen führt Umfragen mit allen Kunden der Hypo
Vorarlberg durch, um deren Bedürfnisse und Erwartungen an
eine Bank
zu erfassen und umzusetzen. Die Umfrage wird alle 4 – 5 Jahre durchgeführt.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER 188
31d) Verfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen
für Verbraucher und Endnutzer
Die Hypo Vorarlberg analysiert stetig die Verkaufszahlen beziehungsweise
Abschlüsse ihrer Produkte-
und Dienstleistungen und berücksichtigt
das Feedback der Kunden. Anhand dieser Kennzahlen lässt sich die Wirksamkeit
der Maßnahmen evaluieren.
32) Weitere Angaben in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
32a) Verfahren zur Bestimmung angemessener Maßnahmen bei wesentlichen
negativen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
Das Verfahren zur Ermittlung der erforderlichen und angemessenen
Maßnahmen wurde auf Basis der identifizierten Auswirkungen, Risiken
und
Chancen aufgesetzt. Die gesetzten Maßnahmen gliedern sich in vier
Bereiche, die konkret auf die Behandlung der IROs abzielen (siehe S4-4.32b).
Maßnahmen, die ausschließlich negative Auswirkungen behandeln, wurden
im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit ge-
setzt, um potenzielle negative Einflüsse auf Kunden bei Schäden durch
Datenschutzverletzungen und Hackerangriffe zu minimieren beziehungs-
weise zu vermeiden.
32b) Ansatz für Maßnahmen zu wesentlichen Auswirkungen
auf Verbraucher und Endnutzer, einschließlich eigener
Praktiken
Auf Grundlage der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen
wurde eine Reihe von Strategien und Maßnahmen definiert und bereits
umgesetzt, um Verbraucher und Endnutzer gezielt zu unterstützen.
Dies erfolgt durch die Förderung positiver Auswirkungen, wie etwa die Inklu-
sion von Kunden durch barrierefreien Zugang zu Finanzdienstleistungen
sowie durch die Nutzung von Chancen, indem benachteiligte Personen-
gruppen aktiv eingebunden werden. Der Ansatz zielt zudem darauf
ab, negative Auswirkungen und Risiken für Verbraucher im Bereich Informati-
onssicherheit und Datenschutz zu minimieren. Die umgesetzten
Maßnahmen umfassen die folgenden Bereiche: Verfolgung einer
transparenten
Informationsstrategie, Implementierung von barrierefreien Zugangsmaßnahmen
und verstärkter Datenschutz-
und Sicherheitspraktiken. Zudem
wurde in der Hypo Vorarlberg ein strukturierter Produktentwicklungsprozess
etabliert, bei dem alle relevanten Abteilungen eingebunden werden,
damit die gesetzten Maßnahmen berücksichtigt und umgesetzt werden.
32c) Sicherstellung von Verfahren für Abhilfemaßnahmen bei wesentlichen
negativen Verbraucher-Auswirkungen
Es wurden Abhilfemaßnahmen im Bereich des Datenschutzes und
der Informationssicherheit gesetzt. Im Eintrittsfall beziehungsweise Verdacht
auf eine Datenschutzpanne wurde eine zentrale Einmeldemöglichkeit
geschaffen, um frühzeitig Fälle zu identifizieren und zu bearbeiten. Analog
hierzu werden beim Eintreten eines IKT-bezogenen Vorfalls umgehend
definierte Meldestellen informiert, um gegebenenfalls Sofortmaßnahmen
zu ergreifen. Die ausführliche Beschreibung dieser Abhilfemaßnahmen
inklusive der hierzu definierten Prozesse sind unter der Sektion für Daten-
schutz und Informationssicherheit angeführt (siehe S4-4).
33) Weitere Angaben in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen
33a) Angabe geplanter oder ergriffener Maßnahmen zur Risikominderung
und Verfolgung der Wirksamkeit
Geplante Maßnahmen zur Risikominderung umfassen die Verbesserung
der Kundentransparenz, die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs
zu Dienstleistungen und die Stärkung der Datenschutz-
und Informationssicherheitsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen
potenzielle Risiken
wie Datenschutzverletzungen oder Barrieren im Zugang zu Finanzdienstleistungen
minimieren (siehe ESRS 2-SBM3-48a).
33b) Angabe geplanter oder ergriffener Maßnahmen zur Nutzung
wesentlicher Chancen für Verbraucher und Endnutzer
Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Kundentransparenz
zu erhöhen, den Zugang zu Dienstleistungen zu verbessern und das
Ver-
trauen in Datenschutz sowie Informationssicherheit zu stärken.
Dazu gehören transparente Beratung, Barrierefreiheit sowie ein robustes
Daten-
schutz- und Sicherheitsmanagement (siehe ESRS 2-SBM3-48a).
34) Angabe, ob und wie sichergestellt wird, dass eigene Praktiken in
Vermarktung, Verkauf und Datennutzung keine negativen
Auswirkungen
auf Verbraucher und Endnutzer haben
Die Hypo Vorarlberg stellt sicher, dass eigene Praktiken in Vermarktung,
Verkauf und Datennutzung keine negativen Auswirkungen auf Verbrau-
cher und Endnutzer haben. Dies wird durch einen strukturierten Produktentwicklungsprozess
gewährleistet.
Im Rahmen dieses Prozesses sind sämtliche Abteilungen einzubeziehen,
die in irgendeiner Form am Produktgeschäft beteiligt sind. Auf diese
Weise werden alle relevanten Perspektiven, regulatorischen Vorgaben
sowie potenzielle Risiken frühzeitig berücksichtigt und in die Entwicklung
neuer Produkte und Dienstleistungen integriert. Siehe hierzu auch
die Arbeitsanweisung „Produkt-
und Geschäftseinführungsprozess”.
35) Angaben schwerwiegender Menschenrechtsprobleme und -vorfälle
im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern
Im Berichtsjahr 2025 wurden bei der Hypo Vorarlberg keine schwerwiegenden
Vorfälle im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnut-
zern gemeldet.
37) Angabe von Mitteln, die für das Management wesentlicher
Auswirkungen bereitgestellt wurden
Für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher
und Endnutzer sind verschiedene Fachbereiche der Hypo Vorarlberg
zu-
ständig, wie beispielsweise Vertrieb und Produktmanagement. In
diesen Bereichen werden kontinuierlich die Prozesse und Kriterien angepasst,
um sicherzustellen, dass keine negativen Auswirkungen für die Verbraucher
und Endnutzer entstehen.
PARAMETER UND ZIELE
ANGABEPFLICHT S4-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER
FÖRDERUNG
POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN
RISIKEN UND CHANCEN
ESRS 2-81) Für den Fall, dass das Unternehmen keine messbaren und
ergebnisorientierten Ziele festgelegt hat
ESRS 2-81a) kann es angeben, ob die Festlegung solcher Ziele
vorgesehen ist und innerhalb welcher Frist dies erfolgen soll,
oder warum das
Unternehmen beabsichtigt, solche Ziele nicht festzulegen
Die Hypo Vorarlberg hat dieses Jahr noch keine messbaren und
ergebnisorientierten Ziele festgelegt. Grund hierfür ist die laufende
Evaluierung
und Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zu Auswirkungen,
Risiken und Chancen. Die Aufgabe im kommenden Jahr 2026 wird es sein,
konkrete Ziele auf Basis der Strategien und Maßnahmen zu definieren
und in der nächsten Berichtsperiode offenzulegen.
ESRS 2-81bi-ii) Angabe darüber, ob die Wirksamkeit der Strategien
und Maßnahmen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen dennoch
nach-
verfolgt werden kann. Wenn ja, einschließlich der Verfahren, der festgelegten
Zielvorgaben und Zeiträume
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen zu Auswirkungen,
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe S4-1, S4-4). Die Strategien
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
verschiedene interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
Zuge
ihrer tourlichen Prüftätigkeit auch die Interne Revision).
G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG 189
ESRS G1: UNTERNEHMENSFÜHRUNG
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT G1-1 – UNTERNEHMENSKULTUR UND KONZEPTE
FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
7) Angabe der Konzepte zur Unternehmensführung und Förderung
der Unternehmenskultur gemäß ESRS 2 MDR-P
Die Hypo Vorarlberg verfolgt die Strategie, ihre Unternehmenspolitik
und Unternehmenskultur auf ethischen und nachhaltigen Grundsätzen
aufzubauen. Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das durch
Integrität, Transparenz und Verlässlichkeit geprägt ist und die Grundlage
für
langfristigen Erfolg bietet. Folgende Richt- und Leitlinien wurden hierfür
identifiziert:
Verhaltenskodex
Hinweisgebersystem
Korruptionsrichtlinie
Nachhaltige Beschaffung und Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Sie bilden das Fundament dieser Strategie. Sie legen Verhaltensstandards
fest, fördern die Einhaltung von Regeln und stärken das Vertrauen der
Kunden, Geschäftspartner sowie Mitarbeiter.
Richtlinie Verhaltenskodex
Wichtigste Inhalte
Der Verhaltenskodex enthält wichtige
Regelungen, die die Mitarbeiter in rechtlichen,
aber auch ethischen Fragestellungen unterstützen.
Er dient als
Grundlage für den Umgang mit Kunden,
Geschäftspartnern sowie Mitarbeitern,
indem er Grundsätze, Werte und Prinzipien festhält,
die das Verhalten
aller Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg betreffen
(siehe S1-1, S4-1).
Zusätzlich legt der Kodex dar, wie die
Hypo Vorarlberg durch die Umsetzung einer
ordnungsgemäßen Governance sicherstellt,
dass Verhaltensregeln
eingehalten und überprüft werden. Hierzu
werden die wichtigsten Maßnahmen zur Prävention
beziehungsweise Verhinderung von Korruption,
Beste-
chung, Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung
aufgelistet. Neben dem Verhaltenskodex
verfügt die Hypo Vorarlberg für die Themen
Korruption und
Bestechung über eigenständige Richtlinien
(siehe G1-1.7), die zur sachgerechten Unternehmensführung
beitragen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden die folgenden Themen als wesentlich
identifiziert: G10, G15.
Anwendungsbereich
Die Einhaltung der Verhaltensstandards ist für
alle Mitarbeiter und Organe der Hypo Vorarlberg
verpflichtend. Es wird erwartet, dass alle
Lieferanten
sowie Geschäftspartner diese Standards
einhalten beziehungsweise identische
oder zumindest ähnliche Grundsätze festgelegt
haben. Der Standard
umfasst auch den täglichen Geschäftsverkehr,
sodass alle involvierten Parteien dazu angehalten
sind, den Verhaltenskodex zu befolgen.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand der Hypo Vorarlberg erlässt
den Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter
und ist als oberstes Organ für die Einhaltung verantwortlich.
Zur Um-
setzung sind auch die Führungskräfte
in ihrer Führungsfunktion angehalten. Dazu
stellt die Compliance-Abteilung sicher, dass aufsichtsrechtliche
Anfor-
derungen und andere gesetzliche Vorschriften
eingehalten werden.
Richtlinie Hinweisgebersystem – Zur Meldung
von Verstößen (Whistleblowing)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie regelt die Meldung von wirtschaftskriminellen
Handlungen sowie Verstößen gegen gesetzliche
und betriebsinterne Vorgaben. Sie stellt
sicher, dass alle Hinweise auf solche Verstöße,
die von Mitarbeitern gegeben werden,
dokumentiert und geprüft werden. Zudem
schützt sie Hinweisgeber
vor Benachteiligung, wenn sie in gutem Glauben
melden, und sorgt dafür, dass Beschuldigte vor
ungerechtfertigten Anschuldigungen geschützt
sind.
Die gesetzlichen Pflichten der Mitarbeiter
zur Meldung rechtswidriger Handlungen bleiben
unberührt. Die Regelungen ermöglichen es
den Mitarbeitern,
auch grobe Missstände und Gefahren zu
melden.
Allgemeine Ziele
Die Richtlinie ermöglicht es Mitarbeitern,
Hinweise auf Verstöße gegen externe
Bestimmungen (gesetzliche Vorgaben) sowie
schadensrelevante Verstöße
gegen betriebsinterne Bestimmungen
oder allgemeine Gefahren sowie grobe
Missstände melden zu können, ohne negative
Konsequenzen befürchten
zu müssen. Dieses System dient der Risikofrüherkennung
bei gleichzeitigem Schutz der Mitarbeiter.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
für die Richtlinie Hinweisgebersystem
wurde das folgende Thema als wesentlich
identifiziert: G11.
Überwachungsprozess
Die Überwachung des Hinweisgebersystems
erfolgt durch ein Gremium,
bestehend aus der Leitung Compliance
und Outsourcing und der Leitung Kon-
zernrevision und Interne Revision. Dieses
Gremium entscheidet über das weitere
Vorgehen bei Hinweisen, überwacht die Einhaltung
der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO)
und berichtet regelmäßig über wesentliche
Fälle an den Vorstand oder Aufsichtsrat.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter der Hypo
Vorarlberg.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Umsetzung der Vorgaben betreffend
des Hinweisgebersystems ist der Gesamtvorstand
zuständig, der die Strategie der Umsetzung
festlegt. Die
operative Umsetzung wurde der Leitung der
Konzernrevision und der Internen
Revision zugewiesen, die die entsprechende
Richtlinie/Leitlinie erstellt,
diese jährlich überprüft sowie anlassbezogen
adaptiert.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert sich an folgenden
Rechtsgrundlagen:
Bankwesengesetz (BWG)
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG 190
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Anweisung wurde von der Leitung Konzernrevision
und Interne Revision und der Leitung Compliance
und Outsourcing, unter Einbindung des Daten-
schutzbeauftragten (Datenschutzfolgeabschätzung
nach DSGVO) und des Betriebsrats, erstellt.
Neben der Richtlinie wurde in der Hypo Vorarlberg
auch
eine Betriebsvereinbarung zum Hinweisgebersystem
abgeschlossen. Bei nicht unerheblichen
inhaltlichen Änderungen werden die Stakeholder
entspre-
chend involviert. Inhaltliche Änderungen bedürfen
der neuerlichen Freigabe durch den Vorstand.
Dies ist durch ein entsprechendes Freigabesystem
si-
chergestellt.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Hinweisgebersystem – Zur
Meldung von Verstößen (Whistleblowing)“
handelt es sich um ein betriebsinternes
Dokument, das allen
Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg im Intranet
zur Verfügung gestellt wird.
Richtlinie Verhinderung von Korruption
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie zur Verhinderung von Korruption
der Hypo Vorarlberg, die im Oktober 2024
erweitert wurde, beschreibt die Bestimmungen
zur Korrupti-
onsverhinderung umfassend und definiert
die Anforderungen zur Einhaltung von Compliance-Standards.
Sie umfasst eine detaillierte Beschreibung
des
Amtsträgerbegriffs gemäß § 74 Strafgesetzbuch
(StGB), einschließlich der Vorgaben zur
Vorteilsannahme und -gewährung, zur Vermeidung
von Interes-
senkonflikten sowie zur Transparenz in
Geschäftstätigkeiten. Es wird besonderer Wert
auf Transparenz und Integrität gelegt, um
das Vertrauen von Ge-
schäftspartnern, Kunden und der Öffentlichkeit
zu stärken. Die Richtlinie klärt Verhaltensvorgaben
und spezifische Verbote (beispielsweise
im Umgang
mit Vorteilen und Geschenkannahme) und veranschaulicht
diese anhand praxisnaher Beispiele,
um Missverständnisse und potenzielle Verstöße
zu ver-
meiden.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht
darin, ein rechtlich und ethisch einwandfreies
Verhalten innerhalb der Hypo Vorarlberg zu
fördern sowie die Ein-
haltung sowohl interner Vorgaben als auch
gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Die Richtlinie trägt dazu bei, negative
Auswirkungen zu minimieren,
und bietet rechtliche Sicherheit, indem
Risiken von Verstößen
gegen Gesetze oder
Vorschriften minimiert werden. Im Ergebnis
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden
für die Richtlinie Korruption die folgenden
Themen als we-
sentlich identifiziert: G13, G14, G17, G18.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung dieser
Richtlinie erfolgt durch regelmäßige Compliance-Schulungen,
eine klare Kommunikation der Richtlinien
an die
Mitarbeiter sowie ein anonymes Whistleblowing-System.
Zusätzlich stellt die Compliance-Abteilung
sicher, dass jede Meldung von Verstößen zügig
ge-
prüft wird und bei Bedarf Disziplinarmaßnahmen
ergriffen werden.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter der Hypo
Vorarlberg.
Verantwortliche Organisationsebene
Die Richtlinie „Verhinderung von Korruption“
ist eine Vorstandsanweisung und für
die operative Erstellung, Umsetzung
sowie Aktualisierung der Richtli-
nie ist der Fachbereich Compliance verantwortlich.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert sich an folgenden
Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch (StGB)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Korruption (Association for the Implementation
of the UN Convention against Corruption –
UN-
CAC)
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Verhinderung von Korruption“
handelt es sich um ein betriebsinternes
Dokument, das allen Mitarbeitern der
Hypo Vorarlberg im Intra-
net zur Verfügung gestellt wird.
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“
der Hypo Vorarlberg beschreibt den Prozess und
die angewendeten
Kriterien für die Anschaffung von Produkten
und Dienstleistungen für alle Mitarbeiter,
die Beschaffungsprozesse ausführen. Die
Richtlinie wird regelmä-
ßig geprüft und wurde zuletzt im Dezember
2024 aktualisiert. Die einzelnen Kapitel
sind nach den Produktgruppen und Dienstleistungen
gegliedert und
umfassen die jeweiligen definierten Vorgaben,
um eine nachhaltige Beschaffung sicherzustellen:
Anwendung der Richtlinie für Produktgruppen/Dienstleistungen:
IT-Equipment
Papier-
und Bürobedarf
Abfallwirtschaft
Fuhrpark
Bau
Zukauf von Energie für den Geschäftsbetrieb
Büroausstattung
Werbemittel
Kundenveranstaltungen und -geschenke
Allgemeine Ziele
Als Finanzdienstleistungsunternehmen unterscheidet
sich die Hypo Vorarlberg grundlegend von
Produktions-
oder Industrieunternehmen, insbesondere
hinsichtlich der Liefer-
und Wertschöpfungsketten. Ungeachtet
dieser Unterschiede verfolgt die Hypo
Vorarlberg das Ziel, nachhaltige Beschaffungspro-
zesse zu etablieren und umzusetzen. Gleichzeitig
wird Wert darauf gelegt, als verlässlicher
Partner stabile, vertrauensvolle und langfristige
Beziehungen
zu Lieferanten aufzubauen und kontinuierlich
zu pflegen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden die folgenden Themen als wesentlich
identifiziert: G12, G16.
G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG 191
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Prozesse erfolgt durch
die Bereichsleitung der Logistik.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der
Hypo Vorarlberg.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
der Richtlinie sowie deren Umsetzung
ist die Abteilung Logistik verantwortlich.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert sich an folgenden
Standards und Rechtsgrundlagen:
NaBe-Aktionsplan 2021
ÖGNI-Standard
Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
In die Erstellung dieser Richtlinie wurden
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
die Fachberei-
che für Logistik, Fuhrparkverwaltung, Bau, Kundenmarketing,
Sponsoring und Events sowie IT.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“
ist im hauseigenen Intranet der Hypo Vorarlberg
für alle Mitarbeiter
zugänglich.
9) Beschreibung, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur
begründet, entwickelt, fördert und evaluiert
Die Grundlage für das Verhalten und die Zusammenarbeit in der
Hypo Vorarlberg bildet der Verhaltenskodex. Die sieben
Markenwerte der Hypo
Vorarlberg – Ausgezeichnet, Achtsam, Verbunden, Zuverlässig, Beständig,
Effizient und Ambitioniert – prägen die tägliche Zusammenarbeit und
schaffen eine gemeinsame Unternehmenskultur.
Zur Förderung der Unternehmenskultur existiert im Intranet ein
eigener Bereich für Personal, Unternehmenskultur und Kommunikation, in
dem
zentrale Leitlinien für alle Mitarbeiter zugänglich sind. Neue Mitarbeiter
werden bereits beim Onboarding mit den Unternehmenswerten vertraut
gemacht. Dies erfolgt durch einen Schulungsvortrag, der die Unternehmenswerte
und Erwartungen erläutert, sowie durch die Aushändigung
der
Markenwerte. Darüber hinaus wurden verbindliche Führungsgrundsätze
definiert, die im Einklang mit den sieben Markenwerten stehen und
das
Verhalten der Führungskräfte im Alltag leiten. Zur Stärkung der Unternehmenskultur
werden regelmäßig gemeinsame Veranstaltungen, wie
Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge, durchgeführt. Diese fördern
den Zusammenhalt, unterstützen den Wertegedanken und spiegeln die
gelebte Unternehmenskultur wider.
10a) Beschreibung von Mechanismen zur Ermittlung rechtswidriger
Verhaltensweisen und der Berücksichtigung interner/externer
Interessen-
träger
Die Hypo Vorarlberg verfügt über folgende Mechanismen zur Meldung,
Ermittlung und Untersuchung von Verstößen gegen gesetzliche
Vorga-
ben oder interne Richtlinien.
HINWEISGEBERSYSTEM
Für die Meldung von Verstößen steht ein unabhängiges Hinweisgebersystem
zur Verfügung. Hinweise können anonym oder unter Angabe von
persönlichen Daten abgegeben werden. Das System gewährleistet den
Schutz der personenbezogenen Daten des Hinweisgebers.
Meldungen, die über das Hinweisgebersystem eingehen, werden in
einer geschützten Datenbank dokumentiert. Auf diese Datenbank haben
ausschließlich die Leitung Compliance und Outsourcing, die Leitung
Konzernrevision und Interne Revision und der Betriebsratsvorsitz (in
be-
schränktem Umfang) Zugriff.
Im Falle eines Verstoßes werden die eingegangenen Hinweise geprüft
und bei begründetem Verdacht Maßnahmen eingeleitet. Diese Maßnah-
men sind stets verhältnismäßig und auf das notwendige Maß beschränkt,
um die betroffene Person nicht unangemessen zu belasten.
BESCHWERDEMANAGEMENT
Die Regelungen des Beschwerdeverfahrens der Hypo Vorarlberg sind
auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich, um Transparenz
und
Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Beschwerden können von
Kunden sowie von sonstigen betroffenen Personen über verschiedene
Kanäle
eingereicht werden, einschließlich schriftlicher, telefonischer oder
persönlicher Einreichung in einer Filiale.
Eingegangene Beschwerden werden an die Ombudsstelle weitergeleitet,
wo sie sorgfältig geprüft und bearbeitet werden. Auf der Website
der
Bank ist ein Beschwerdeformular verfügbar, das die Einreichung erleichtert.
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich dabei an bewährten Standards,
wie sie auch von den Tochtergesellschaften in Bozen genutzt werden,
wo ähnliche Systeme für Hinweisgeberschutz und Kundenbeschwerden
etabliert sind.
10ci-ii, d) Angaben zu Schutzmechanismen für Hinweisgeber, einschließlich
interner Meldekanäle und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Das Hinweisgeberverfahren stellt den Schutz personenbezogener Daten
sicher. Ein Hinweis mittels Hinweisgeberverfahren gelangt in eine
Daten-
bank, in die lediglich die Leitung Compliance und Outsourcing, die Leitung
Konzernrevision und Interne Revision und der Betriebsratsvorsitz
(beschränkt) Einsicht haben. Der Hinweisgeber hat die Wahl, ob
er offen oder geschützt melden möchte, wodurch ermöglicht wird, Informatio-
nen anonym einzureichen. Alle Mitarbeiter werden bereits während
der Onboarding-Tage zu Beginn ihrer Tätigkeit auf das Hinweisgebersystem
hingewiesen. Die entsprechende Richtlinie steht allen Mitarbeitern
im Intranet zur Verfügung.
Aufgrund der Vorgaben aus der DSGVO sowie dem HSchG sind alle
Hinweise und dazugehörige Korrespondenz zu löschen, wenn der Zweck
für
die Aufbewahrung entfällt und keine gesetzlichen Verpflichtungen zur
weiteren Aufbewahrung vorliegen. Personenbezogene Daten, die für
die
Bearbeitung eines Hinweises nicht benötigt werden, sind nicht
zu erheben beziehungsweise unverzüglich zu löschen.
G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG 192
10e) Angabe, ob das Unternehmen Verfahren zur unverzüglichen,
unabhängigen und objektiven Untersuchung von Vorfällen zur Unterneh-
mensführung hat
Die Hypo Vorarlberg verfügt über klar definierte Verfahren, um Vorfälle
in Zusammenhang mit der Unternehmensführung, einschließlich Fällen
von Korruption und Bestechung, zu verfolgen. Im Fall eines bestehenden
Anfangsverdachts im Hinblick auf Handlungen, die dem organisations-
spezifischen Fraud-Begriff entsprechen, ist es Aufgabe der Internen
Revision, die Sachverhaltsklärung im Rahmen einer forensischen Sonderun-
tersuchung zeitnah durchzuführen. Dies gilt auch für Verstöße gegen
den Verhaltenskodex in Hinsicht auf Delikte der Bestechung oder Korrup-
tion.
Zu den Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision
gehören unter anderem Integrität, Objektivität und Unabhängigkeit, wobei
die angeführten Prinzipien nicht abschließend sind.
10g) Angaben zur Strategie über interne Schulungen zur
Unternehmensführung einschließlich Zielgruppe, Häufigkeit und Umfang
Die Grundwerte der Hypo Vorarlberg, die im Rahmen der Onboarding-Tage
vermittelt werden, bilden die Basis für das Verhalten und die Zusam-
menarbeit im Unternehmen. Sie werden durch das Leitbild vermittelt,
im täglichen Miteinander und in internen Besprechungen vertieft sowie
von der Geschäftsleitung aktiv vorgelebt.
Zur Sicherstellung der Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Unternehmenskultur
und die Einhaltung gesetzlicher wie interner Vorgaben steht
ein strukturiertes Schulungsprogramm zur Verfügung. Dieses umfasst
unter anderem die Online-Plattform „Hypo Bildung“, über die Mitarbeiter
regelmäßig an Auffrischungsschulungen teilnehmen.
Neu eingetretene Mitarbeiter erhalten im Zuge der Onboarding-Tage
eine Zusammenfassung der generellen Compliance-Regeln, die
Compli-
ance-Richtlinie sowie weitere relevante Dokumente. Darüber hinaus
werden Grundkenntnisse in den Bereichen Korruptionsprävention, Daten-
schutz, Geldwäsche-
und Terrorismusbekämpfung sowie Whistleblowing vermittelt.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, jährlich folgende Schulungen und
Wissensprüfungen zu absolvieren:
Korruptionsprävention: 25 Minuten
Compliance-Wissenscheck: 30 Minuten
Geldwäsche-Wissenscheck: 30 Minuten
Durch diese Maßnahmen wird die konsequente Förderung einer rechts-
und wertekonformen Unternehmenskultur gewährleistet und
die Einhal-
tung aller relevanten internen und gesetzlichen Vorgaben sichergestellt.
10h) Angaben der Funktionen innerhalb des Unternehmens,
die in Bezug auf Korruption am stärksten gefährdet sind
Jeder Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg kann potenziell von Korruption
betroffen sein, jedoch weisen bestimmte Funktionen ein höheres Risiko im
Hinblick auf Bestechung und Korruption auf, die nachfolgend genauer
betrachtet werden.
VERTRIEB UND KUNDENBETREUUNG
Mitarbeiter im Vertrieb und der Kundenbetreuung stehen in direktem
Kontakt mit Kunden und haben Entscheidungsbefugnisse, die missbraucht
werden könnten, um unrechtmäßige Vorteile zu erlangen.
EINKAUF UND BESCHAFFUNG
In dieser Funktion werden wichtige Entscheidungen hinsichtlich Lieferantenauswahl
und Vertragsinhalten getroffen, was ein erhebliches Risiko
für Bestechung und Korruption birgt.
FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN
Mitarbeiter in diesem Bereich haben Zugang zu finanziellen Informationen
und Ressourcen, die missbraucht werden könnten, um unrechtmäßige
Zahlungen oder Transfers zu verschleiern.
FÜHRUNGSKRÄFTE UND MANAGER
Führungskräfte haben oft weitreichende Entscheidungsbefugnisse
und Einfluss auf die Unternehmenspolitik, was sie zu einem Ziel für Beste-
chungsversuche machen könnte.
MITARBEITER IN COMPLIANCE UND RECHT
Mitarbeiter der Compliance-
und Rechtsabteilungen sind für die Einhaltung von Gesetzen und
Vorschriften verantwortlich und könnten versucht
sein, Verstöße zu vertuschen.
ANGABEPFLICHT G1-2 – MANAGEMENT DER BEZIEHUNGEN ZU LIEFERANTEN
14) Beschreibung der Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug,
insbesondere an Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Grundsätzlich ist die Hypo Vorarlberg bestrebt, ihre Eingangsrechnungen
– unabhängig von den von den Lieferanten eingeräumten Zahlungs-
fristen – ohne Verzug zu bezahlen. Hierbei gibt es keine Unterscheidung
zwischen Großunternehmen und KMU oder eine andere Kategorisierung
von Lieferanten. Durch das strenge Vier-Augen-Prinzip, welches das
Interne Kontrollsystem (IKS)
vorgibt, wird der Prozess sichergestellt und eva-
luiert. Die Vorgangsweise für Rechnungen ist in der Arbeitsanweisung
„Sachaufwendungen“ zusammengefasst. Hier ist auch festgelegt, dass
abhängig von der Höhe der Rechnung zusätzliche Kontrollinstanzen
einzuschalten sind, die über das übliche Vier-Augen-Prinzip hinausgehen.
15a) Angabe des Ansatzes in Bezug auf die Beziehungen zu Lieferanten
Im Rahmen der Richtlinie für „Nachhaltige Beschaffung und
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“ wird bei der Auswahl von Lieferanten
der
Fokus auf bestehende Geschäftsbeziehungen und Regionalität
gelegt (siehe G1-1).
15b) Angaben, ob und wie soziale und ökologische Kriterien bei
der Auswahl von Lieferanten berücksichtigt werden
In unterschiedlichen Produktgruppen ist definiert, welche Standards
einzuhalten sind (beispielsweise Umweltzeichen nach ISO-Typ 1). Jene
Unter-
nehmen, die Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards
umsetzen, können bei der Vergabe bevorzugt oder explizit angefragt werden.
Dabei
kann es sich zum Beispiel um folgende Standards handeln:
Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ISO 14001
Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Ökoprofit-Partner
G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG 193
ANGABEPFLICHT G1-3 – VERHINDERUNG UND AUFDECKUNG VON
KORRUPTION UND BESTECHUNG
18a) Beschreibung der Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Behandlung
von Korruption und Bestechung
Die Prävention und Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist
durch eine eigene Arbeitsanweisung geregelt. Darin ist grundsätzlich festge-
legt, dass es bei allen Tätigkeiten nicht gestattet ist, Kunden, Lieferanten,
öffentlichen Amtsträgern oder Dritten Geld, materielle oder andere
Vorteile zukommen zu lassen, anzubieten oder umgekehrt entgegenzunehmen.
Dies gilt unabhängig davon, ob dies mit Absicht einer Gewinner-
zielung oder Vorteilsnahme geschieht oder nicht. Ebenso ist darin
festgelegt, wie Mitarbeiter mit Geschenken und Einladungen von Kunden
oder
Geschäftspartnern umzugehen haben. Als Grundlage für die interne
Arbeitsanweisung dient die Fibel des Justizministeriums, die im Zuge
der
Einführung des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2012 erstellt
wurde. Zusätzlich orientiert sich die Hypo Vorarlberg an den
Vorgaben der
United Nations Convention against Corruption (UNCAC).
18b) Angabe, ob der Untersuchungsbeauftragte oder der Untersuchungsausschuss
von der an der Angelegenheit beteiligten Management-
kette getrennt sind
Die Compliance wie auch die Interne Revision sind als interne, jedoch
unabhängige Stabsstellen definiert, wobei auf deren vollständige Unabhän-
gigkeit größter Wert gelegt wird. Die Struktur entspricht dabei den Ausgestaltungen
des „IIA‘s Three Lines Model“.
Mitarbeiter in Kontrollfunktionen nehmen keine operativen Aufgaben
wahr, die in einen Tätigkeitsbereich fallen, der von der jeweiligen Abteilung
überwacht und kontrolliert wird. Die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen
wird weiters dadurch gewährleistet, dass eine organisatorische
Tren-
nung der zu kontrollierenden Geschäftstätigkeiten implementiert
ist.
18c) Angabe des Verfahrens zur Berichterstattung über die Ergebnisse
an die Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane
Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung durch die Abteilung Compliance
und Outsourcing an den Vorstand und Aufsichtsrat. Neben der
Be-
richterstattung an den Vorstand erstattet die Interne Revision dem Aufsichtsratsvorsitzenden
regelmäßig Bericht und nimmt sowohl an den
Sitzungen des Aufsichtsrats als auch des Risikoausschusses teil, berichtet und
beantwortet Fragen.
20) Angabe, wie das Unternehmen seine Konzepte verständlich und zugänglich
kommuniziert
Die angeführten Konzepte (siehe G1-1.7) sind im Intranet der Hypo
Vorarlberg für alle Mitarbeiter einsehbar.
21) Angaben in Bezug auf Schulungen
21a) Art, Umfang und Tiefe von Schulungsprogrammen zur Bekämpfung
von Korruption und Bestechung
Die Hypo Vorarlberg stellt sicher, dass die Richtlinien zur Erkennung und
Prävention von Korruption und Bestechung effektiv an alle relevanten
Stakeholder kommuniziert und für diese jederzeit zugänglich gemacht
werden. Dies erfolgt durch verschiedene Maßnahmen. Zunächst werden
alle relevanten Dokumente regelmäßig aktualisiert und an den Onboarding-Tagen
neu eintretenden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.
Die
Onboarding-Tage sind für alle neu eintretenden Mitarbeiter verpflichtend.
Während der Onboarding-Tage wird eine allgemeine Compliance-
und
Geldwäsche-Schulung (im Ausmaß von 120 Minuten) absolviert. Zusätzlich
bietet die Hypo Vorarlberg interaktive,
webbasierte Schulungen an, die
verpflichtend jährlich zu absolvieren sind, um sicherzustellen, dass alle
Mitarbeiter mit den Richtlinien vertraut sind. Eine regelmäßige Überprü-
fung des Schulungsprogramms findet statt, um im Bedarfsfall
Inhalte zu erweitern beziehungsweise zu aktualisieren.
21b) Prozentsatz der risikobehafteten Funktionen, die von Schulungsprogrammen
abgedeckt werden
Im Berichtsjahr haben 311 von 323 (96,28 %) risikobehafteten Personen
an einer der unten angeführten Schulungen teilgenommen.
21c) Umfang der Schulung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Schulungen der Mitglieder
der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane für das Jahr 2025
auf Konzernebene.
Risikobehaftete
Funktionen
Führungskräfte
Organe
Sonstige eigene
Arbeitskräfte
Abdeckung durch Schulungen
Insgesamt
323
149
18
584
Geschulte Personen insgesamt
311
141
18
530
Schulungsmethode und Dauer
Präsenzschulung
2 Std
2 Std
2 Std
Computerbasierte Schulung
85 min
85 min
60 min
85 min
Freiwillige computerbasierte Schu-
lung
300 min
300 min
300 min
Häufigkeit
Wie häufig sind Schulungen erforder-
lich?
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Behandelte Themen
Korruptionsprävention
X
X
X
Betrug und Untreue
X
X
X
Whistleblowing
X
X
X
Compliance
X
X
X
Fit & Proper
X
24
Überschneidungen möglich, zum Beispiel Mitarbeiter absolvierte mehrere Einheiten (Schulungen, Lernprogramm Wissenscheck).
Karenzen/Pensionierungen und Austritte im Jahr 2025 fließen nicht in diese Tabelle mit ein.
25
Präsenzschulungen fanden für alle neu eintretenden
Mitarbeiter im Ausmaß von bis zu 2 Stunden statt.
26
Im Ausmaß von bis zu 300 Minuten möglich.
G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG 194
Die Hypo Vorarlberg bietet für alle Mitarbeiter Schulungen, Lernprogramme
und Wissenschecks in Bezug auf Compliance, Geldwäsche und
Kor-
ruption an. Darunter befinden sich verpflichtende wie auch freiwillige
Schulungen. Verpflichtende Schulungsprogramme (Wissenschecks) sind
jährlich im Ausmaß von 85 Minuten zu absolvieren. Es besteht die
Möglichkeit,
im Ausmaß von bis zu 300 Minuten freiwillige webbasierte
Lear-
nings durchzuführen, welche oben angeführte Themen abdecken.
COMPLIANCE-SCHULUNG 2025
Im Jahr 2025 nahmen insgesamt 665 Personen am verpflichtenden Compliance-Wissenscheck
mit einer Dauer von 30 Minuten teil. Zusätzlich
absolvierten 52 Personen ein freiwilliges Lernprogramm zum Thema
Compliance, einschließlich eines Tests mit einem Umfang von insgesamt
mindestens 60 Minuten. Von den 665 Teilnehmern waren 226 Personen
risikobehaftet, darunter 102 Führungskräfte, die den verpflichtenden
Wissenscheck ebenfalls erfolgreich abschlossen. Darüber hinaus
haben 32 risikobehaftete Personen freiwillig das erweiterte Compliance-Lernpro-
gramm, einschließlich eines Tests, mit einem Gesamtumfang
von mindestens 60 Minuten absolviert.
GELDWÄSCHE-SCHULUNG 2025
In der Hypo Vorarlberg und im Tochterunternehmen Hypo Vorarlberg
Immobilien & Leasing haben im Jahr 2025 insgesamt 382 Personen den
jährlich verpflichtenden Wissenscheck zum Thema Geldwäsche
mit einer Dauer von 30 Minuten erfolgreich absolviert. Zusätzlich haben
70 Perso-
nen ein freiwilliges Lernprogramm zu Geldwäsche, einschließlich
eines Tests, mit einem Gesamtumfang von mindestens 60 Minuten abgeschlos-
sen.
Von den 382 Teilnehmern waren 161 Personen risikobehaftet, darunter
60 Führungskräfte, die den verpflichtenden Wissenscheck erfolgreich
ab-
geschlossen haben. Zudem nahmen 103 Personen, darunter 43 risikobehaftete
Personen, freiwillig am erweiterten Geldwäsche-Lernprogramm
mit Test teil.
In der Niederlassung St. Gallen haben 6 Personen eine Geldwäsche-Schulung
im Ausmaß von 60 Minuten absolviert, darunter 2 risikobehaftete
Personen. In den Tochterunternehmen Hypo Vorarlberg Leasing
in Bozen und der Hypo Vorarlberg Immo Italia nahmen 45 Personen
an einer
Geldwäsche-Schulung im Ausmaß von 180 Minuten teil, darunter
21 risikobehaftete Personen und 17 Führungskräfte.
KORRUPTIONSPRÄVENTIONS-SCHULUNG 2025
Im Jahr 2025 haben insgesamt 658 Personen den jährlich verpflichtenden
Wissenscheck zur Korruptionsprävention mit einer Dauer von 25 Minu-
ten erfolgreich absolviert. Darunter befanden sich 224 risikobehaftete
Personen, einschließlich 102 Führungskräften. In der Tochtergesellschaft
Hypo Vorarlberg Immobilien & Leasing nahmen 38 Mitarbeiter an
Schulungsmaßnahmen zur Verhinderung von Korruption teil, mit
einer Dauer
von 25 Minuten. Darunter waren 28 risikobehaftete Personen, darunter
9 Führungskräfte. In der Niederlassung St. Gallen wird quartalsweise eine
Sitzung abgehalten, an welcher 5 Personen teilnahmen, darunter
5 risikobehaftete Personen. Im Rahmen der Sitzungen wird das Thema
Korrup-
tion behandelt. Bei den Töchtern Hypo Vorarlberg Leasing in Bozen
und Hypo Vorarlberg Immo Italia fanden im Jahr 2025 Schulungen zum
Thema Korruption mit einer Dauer von 120 Minuten statt. Insgesamt
haben 44 Personen teilgenommen, darunter 24 risikobehaftet.
13 von 18 Organen haben an einem Fit & Proper Regulatory Update
im Ausmaß von mindestens 60 Minuten teilgenommen. Zudem bilden
sich
alle Organe im Selbststudium laufend fort.
In der Hypo Vorarlberg Immobilien & Leasing GmbH haben sämtliche
Geschäftsführer an einem Fit & Proper Regulatory Update im Ausmaß
von
60 Minuten teilgenommen.
PARAMETER UND ZIELE
ANGABEPFLICHT G1-4 – KORRUPTIONS-
ODER BESTECHUNGSFÄLLE
24a) Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldbußen wegen
Korruptions-
und Bestechungsverstößen
Im Berichtsjahr 2025 kam es in der Hypo Vorarlberg zu keinen Verurteilungen
wegen Anti-Korruptions-
und Bestechungsvorschriften. Ziel ist es,
weiterhin Korruption und Bestechung vollständig zu verhindern
und keine bestätigten Fälle zu verzeichnen. Dazu soll eine Schulungsquote von
über 90 % bei allen als besonders gefährdet eingestuften
Personen erreicht werden.
24b) Angaben zu Maßnahmen zur Behebung von Verstößen und Vermeidung
von Korruption
und Bestechung
Prävention und Bekämpfung von Korruption
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, im Verdachtsfall
potenzielle Verstöße zu Korruption
oder Bestechung per Hinweisgebersystem zu
melden.
Im Fall eines bestehenden Anfangsverdachts
in Hinblick auf Handlungen, die dem
organisationsspezifischen Fraud-Begriff entsprechen,
ist es Auf-
gabe der Konzernrevision und Internen
Revision, die Sachverhaltsklärung im Rahmen
einer forensischen Sonderuntersuchung zeitnah
durchzufüh-
ren. Dies gilt auch für Verstöße gegen den
Verhaltenskodex in Hinsicht auf Delikte
der Bestechung oder Korruption.
Sollte sich ein Verstoß bestätigen, bei dem ein
Mitarbeiter involviert ist, werden angemessene
Disziplinarmaßnahmen ergriffen, die je nach
Schwere
des Vergehens bis zur Entlassung führen
können.
Als Präventivmaßnahme werden sämtliche
externen Stakeholder über die Verhaltensregeln
durch den Verhaltenskodex sowie die Richtlinie
„Verhin-
derung von Korruption“
aktiv informiert.
Jeder neue Mitarbeiter erhält Einführungsschulungen
zu unterschiedlichen Richtlinien der Hypo
Vorarlberg sowie eine webbasierte Schulung
zur
Richtlinie „Verhinderung von Korruption“. Zusätzlich
werden die Richtlinien allen Mitarbeitern im
hauseigenen Intranet zur Verfügung gestellt.
Geplante
Die bisherigen Ansätze haben sich als äußerst
wirkungsvoll erwiesen. Die Hypo Vorarlberg
ist der Überzeugung, dass Kontinuität
im Bereich Governance
entscheidend ist, um nachhaltige Ergebnisse
zu erzielen. Nach der erfolgreichen Umsetzung
der bislang geplanten Maßnahmen liegt der
Fokus nun da-
rauf, die begonnenen Aktivitäten weiterzuführen
und ihre Wirkung zu vertiefen. Dies
beinhaltet die Einhaltung der bestehenden Maßnahmen.
Es ist erklär-
tes Ziel, bestehende Maßnahmen langfristig
wirksam zu gestalten und ihre positiven
Effekte weiter auszubauen, statt laufend
neue Initiativen zu starten,
die Ressourcen fragmentieren können. Dennoch
erfolgt die Evaluierung möglicher zukünftiger
Maßnahmen laufend.
G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG 195
Erwartete Ergebnisse
Das erwartete Ergebnis durch die bereits ergriffenen
Maßnahmen ist, dass wie bisher keine Verstöße
oder Fälle von Korruption oder Bestechung
stattfin-
den. Zusätzlich wird durch die umgesetzten
Prozesse erwartet, dass potenzielle Verdachtsfälle
und auch eingetretene Verstöße zeitnah
identifiziert und
aufgeklärt werden.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
mit der Zielsetzung der Richtlinien „Whistleblowing“
und „Verhinderung von Korruption“, die im
Kern die
Verhinderung von Verstößen gegen Standards
zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung enthalten.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und
Chancen werden gezielt mit den bereits ergriffenen
und geplanten Maßnahmen behandelt:
G11 und G18.
Umfang
Gemäß den Richtlinien „Whistleblowing“ und
„Verhinderung der Korruption“ ist der Anwendungsbereich
auch für die ergriffenen Maßnahmen auf
die
Hypo Vorarlberg ausgelegt.
Zeithorizonte
Die umgesetzten Maßnahmen stellen einen
langfristigen Prozess (PDCA) dar, der regelmäßig
geprüft wird, um potenzielle wie bereits ergriffene
Maßnah-
men anzupassen und zu planen.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Im Eintrittsfall von Vorfällen, die den Verhaltenskodex
einschließlich Korruption und Bestechung
betreffen, die eine wesentliche Auswirkung
haben, wird
eine zeitnahe, unabhängige und objektive
forensische Untersuchung gestartet.
Zusätzlich können Mitarbeiter im Verdachtsfall
anonym über das sichere
Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung
von Korruption und Bestechung sind bereits
umgesetzt und werden jährlich geprüft
und gegebenenfalls
angepasst. Bisherige Ergebnisse haben
gezeigt, dass keine Vorfälle von Bestechung
oder Korruption im Berichtsjahr 2025 gemeldet
bzw. identifiziert wur-
den.
ESRS 2-69a-c) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
eines Aktionsplans
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden. Eine Erhebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden,
daher keine Angabe möglich.
ANGABEPFLICHT G1-6 – ZAHLUNGSPRAKTIKEN
33a) Angabe der durchschnittlichen Zeit, die das Unternehmen für
die Zahlung einer Rechnung benötigt
Für die Ermittlung der durchschnittlichen Durchlaufdauer wurde eine
Stichprobe mit 10 Lieferanten, bestehend aus Groß-, Klein- und Mittelbe-
trieben, mit einer Anzahl von 460 Rechnungen gezogen. Die durchschnittliche
Durchlaufdauer (Eingang – Bearbeitung – Bezahlung) der
Rech-
nungen betrug 3,32 Kalendertage (Median: 3 Kalendertage). Die Stichprobe
enthält sowohl Rechnungen, die taggleich bezahlt wurden, als auch
Rechnungen, die aus diversen Gründen mit Verzögerung überwiesen
wurden.
Grundsätzlich ist die Hypo Vorarlberg bestrebt, alle Rechnungen, unabhängig
vom Lieferanten, am Tag des Rechnungseingangs zu bezahlen. Die
Rechnungen werden sorgfältig geprüft und gemäß den Vorgaben der
dazugehörigen Arbeitsanweisung erledigt. Der Vorgang der Rechnungs-
zahlung ist im Internen Kontrollsystem festgelegt.
33b) Angabe der Tage nach Standardzahlungsbedingungen des
Unternehmens, aufgeschlüsselt nach Hauptkategorien von Lieferanten
Die interne Vorgabe im Konzern sieht die sofortige Begleichung von
eingegangenen Rechnungen vor. Die Hypo Vorarlberg verfügt über keine
Kategorien, in die Lieferanten zugeteilt werden. Es werden alle Lieferanten
(Groß-, Klein- und Mittelbetriebe) gleich behandelt.
33b) Prozentualer Anteil der Zahlungen, die diese Standardzahlungsbedingungen
erfüllen
Der prozentuelle Anteil der Zahlungen, welche die Standardzahlungsbedingungen
erfüllen, liegt nahezu bei 100 %. Bei Problemen mit der Liefe-
rung oder Leistungserbringung kann diese Frist in wenigen Ausnahmefällen
überschritten werden.
33c) Angabe der Anzahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren
wegen Zahlungsverzugs
Es kam im Jahr 2025 zu keinen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs.
33d) Angaben von Hintergrundinformationen, die zur Bereitstellung
des Kontexts über Zahlungspraktiken erforderlich sind
Die Zahlungspraktiken orientieren sich an Regelwerken und Arbeitsanweisungen,
die ursprünglich der Sicherstellung von regelmäßigen Zahlungs-
läufen dienten. Der Inhalt dieser Regelwerke soll dafür sorgen, dass
der Zahlungsprozess revisionssicher und nachvollziehbar erfolgt.
doc1p196i2 doc1p196i1 doc1p196i0
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 196
Bregenz, am 30. März 2026
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
Dr. Stephan Sausgruber
Mitglied des Vorstandes
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 197
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
An die Mitglieder des Vorstands
Hypo Vorarlberg Bank AG
Hypo-Passage 1
6900 Bregenz
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung 2025
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Hypo Vorarlberg Bank AG
(im
Folgenden auch kurz "Gesellschaft" oder "Konzern" genannt) für
das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen
und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgewor-
den, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung 2025 nicht in allen wesentlichen Belangen mit den
rechtlichen Anforderungen des § 243b und § 267a UGB übereinstimmt,
einschließlich
der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung
gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der
Folge EU-Taxonomie-VO), sowie
der Übereinstimmung mit den Standards für die konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung ("European Sustainability Reporting Standards", in
der Folge ESRS),
der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung
von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der
Folge "Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse"), mit der Beschreibung
des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung
der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen
und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge
geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE
3000
Revised) durchgeführt. Die Prüfungshandlungen bei einer Prüfung
zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich in Art und
Zeit-
punkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit
und sind in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an
Sicher-
heit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung
einer
hinreichenden Sicherheit.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards
sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung" unseres Zusicherungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind von der Hypo Vorarlberg Bank AG unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem
an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und
Verfahren zur
Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards
sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu
diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im
Konzernabschluss, im Konzernlagebericht und im Geschäftsbericht, ausgenommen
die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren
Zusi-
cherungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich
nach dem Datum dieses Zusicherungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informa-
tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen
Erklä-
rung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch
dargestellt
erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung
dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informa-
tionen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidier-
ten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung erlangten Kenntnissen aufweisen
oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 198
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse
zu entwickeln und umzusetzen und dieses Verfahren in
der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese Verantwortlichkeit
umfasst:
die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, unter denen
die Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen des Konzerns statt-
finden, und die Erlangung eines Verständnisses für die davon betroffenen
Interessengruppen,
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl
negativ als auch positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltig-
keitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel-
oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zu-
gang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Konzerns auswirken
oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sich auswir-
ken könnten,
die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz- und Schwellenwerte,
und
das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich, die alle durch
das
Verfahren identifizierten Informationen gemäß den geltenden
Anforderungen und Standards enthält, einschließlich:
Einhaltung der Anforderungen des § 243b und § 267a UGB und
Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie
Einhaltung der ESRS.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner
Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten,
um die
Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu
ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und
Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind.
Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse
und der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung verantwortlich.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen
ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen
auf
der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft
eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen
der
Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich
anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen
eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die
gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen.
Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden,
auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterlie-
gen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung,
um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzi-
elle Erklärung gemäß den Anforderungen des § 243b und § 267a UGB
sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und die Berichter-
stattung gemäß den Anforderungen der ESRS, einschließlich dem
Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen falschen Darstel-
lungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende
Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie die auf Grundlage dieser konsolidierten nichtfinanzi-
ellen Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeits-
analyse umfasst:
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen
einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die
für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identifizieren, die dazu
führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der
ESRS entspricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden
Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Verfah-
rens, und
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur
Bewertung, ob das Verfahren mit der Beschreibung der Gesellschaft in der
Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt.
Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung
mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
gehören:
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen
einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die
für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei
denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt,
sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht
mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirk-
samkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen
auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei
denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 199
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung
von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen
hängen von professionellem Ermessen ab, einschließlich der Iden-
tifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können,
sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug
auf das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir
Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen
Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen (z.B. Einbin-
dung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strategiedokumente); und
eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation
vornehmen.
Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise
über die von der Gesellschaft implementierten Verfahren mit
der Beschreibung in der Angabe zu IRO 1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in
Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen
wir
wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren des Unternehmens,
die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
relevant sind.
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse
ermittelten Informationen in der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung aufgenommen wurden.
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen
zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidier-
ten nichtfinanziellen Erklärung durch.
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen
zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziel-
len Erklärung durch.
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung
von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss
und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab.
Wir erheben, ob die Anforderungen des § 243b und § 267a UGB angemessen
adressiert wurden.
Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem
Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung
gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen
für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis
gilt Punkt 7 der AAB 2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt unsere Ersatzpflicht
höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufs-
haftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
2017, das sind insgesamt EUR 726.730,00. Der Lauf der Verjährungsfrist be-
stimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich
zusammen mit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und
nur in vollstän-
diger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden.
Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft
erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen
auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher
daraus nicht abgeleitet werden.
Wien, am 30. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
MMag. Roland Unterweger eh
Mag. Andrea Stippl eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
KONZERNABSCHLUSS
NACH
IFRS
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 201
EINE GUTE BILANZ
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS ACCOUNTING
STANDARDS ZUM 31. DEZEMBER 2025
I.
GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM
1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2025
203
II.
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025
204
III.
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
205
IV.
GELDFLUSSRECHNUNG
206
V.
ERLÄUTERUNGEN / NOTES
207
A.
RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
207
(1)
Allgemeine Angaben
207
(2)
Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
207
(3)
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
207
(4)
Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
209
B.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNG
210
(5)
Zinsüberschuss
210
(6)
Provisionsüberschuss
210
(7)
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized Cost
210
(8)
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
210
(9)
Sonstige Erträge
211
(10)
Sonstige Aufwendungen
212
(11)
Verwaltungsaufwendungen
212
(12)
Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzieller
Vermögenswerte
212
(13)
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
213
(14)
Steuern vom Einkommen und Ertrag
213
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
215
(15)
Barreserve
222
(16)
Handelsaktiva
222
(17)
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
223
(18)
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
224
(19)
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
224
(20)
Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
226
(21)
Latente Steuerforderungen
226
(22)
Handelspassiva
227
(23)
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
227
(24)
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost
228
(25)
Rückstellungen
229
(26)
Ertragsteuerverpflichtungen
233
(27)
Latente Steuerverbindlichkeiten
233
(28)
Eigenkapital
233
(29)
Fremdwährungsvolumina und Auslandsbezug
234
(30)
Fristigkeiten
236
D.
WEITERE IFRS-INFORMATIONEN
238
(31)
Angaben zur Geldflussrechnung
238
(32)
Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
238
(33)
Zinslose Forderungen
238
(34)
Sicherheiten
239
(35)
Nachrangige Vermögenswerte
239
(36)
Treuhandgeschäfte
239
(37)
Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
239
(38)
Aktienbasierte Vergütungsvereinbarung
241
(39)
Personal
241
(40)
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
241
E.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
242
F.
BESONDERE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN
245
(41)
Ergebnis je Bewertungskategorie
245
(42)
Angaben zu Fair Values
246
(43)
Angaben zur Saldierung von Finanzinstrumenten
251
(44)
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
252
(45)
Finanzinstrumente je Klasse
255
G.
FINANZRISIKEN UND RISIKOMANAGEMENT
256
(46)
Gesamtrisikomanagement
256
(47)
Nachhaltigkeitsrisiken
256
(48)
Sensitivitätsanalyse
258
(49)
Marktrisiko
258
(50)
Kreditrisiko
260
(51)
Liquiditätsrisiko
262
(52)
Operationelles Risiko
264
(53)
Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches
Eigenmittelerfordernis
264
H.
INFORMATIONEN AUFGRUND DES
ÖSTERREICHISCHEN RECHTS
266
(54)
Österreichische Rechtsgrundlage
266
(55)
Ergänzende Angaben gemäß BWG
266
(56)
Honorar des Abschlussprüfers gemäß UGB
267
(57)
Angaben zur Börsennotierung
268
(58)
Nicht im Konzernabschluss einbezogene
Tochterunternehmen und Beteiligungen
268
I.
ORGANE
269
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 202
J.
TOCHTERUNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN
270
(59)
Angaben zu nicht beherrschten Anteilen
271
(60)
Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten
Unternehmen
271
K.
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
273
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
274
BESTÄTIGUNGSVERMERK
275
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 203
I.
GESAMTERGEBNISRECHNUNG
FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2025
Gewinn-
und Verlustrechnung
TEUR
Notes
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in TEUR
in %
Zinsen und ähnliche Erträge nach Effektivzinsmethode
395.724
474.199
-78.475
-16,5
Zinsen und ähnliche Erträge sonstige
122.907
192.735
-69.828
-36,2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen nach Effektivzinsmethode
-215.510
-246.488
30.978
-12,6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen sonstige
-93.966
-186.753
92.787
-49,7
Zinsüberschuss
(5)
209.155
233.693
-24.538
-10,5
Dividendenerträge
273
381
-108
-28,3
Provisionserträge
47.403
47.139
264
0,6
Provisionsaufwendungen
-7.569
-8.189
620
-7,6
Provisionsüberschuss
(6)
39.834
38.950
884
2,3
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
Cost
(7)
224
94
130
>100,0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
(8)
-14.988
-2.608
-12.380
>100,0
Sonstige Erträge
(9)
28.110
19.533
8.577
43,9
Sonstige Aufwendungen
(10)
-26.831
-25.086
-1.745
7,0
Verwaltungsaufwendungen
(11)
-138.150
-132.564
-5.586
4,2
Abschreibungen
-7.969
-8.184
215
-2,6
Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte
(12)
-18.292
-66.209
47.917
-72,4
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
(13)
-1.599
-666
-933
>100,0
Ergebnis aus Anteilen an at-equity-bewerteten
Unternehmen
749
724
25
3,5
Ergebnis vor Steuern
70.516
58.058
12.458
21,5
Steuern vom Einkommen und Ertrag
(14)
-17.268
-15.608
-1.660
10,6
Jahresergebnis
53.248
42.450
10.798
25,4
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens
zurechenbar
53.224
42.434
10.790
25,4
davon den nicht beherrschenden Anteilen
zurechenbar
24
16
8
50,0
Sonstiges Ergebnis
TEUR
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in TEUR
in %
Jahresergebnis
53.248
42.450
10.798
25,4
Sonstiges Ergebnis (OCI)
-4.528
-4.690
162
-3,5
OCI ohne Recycling
-4.559
-4.750
191
-4,0
Versicherungsmathematisches Ergebnis IAS
19
1.180
-76
1.256
-
Bewertung eigenes Kreditrisiko für Verbindlichkeiten
at Fair Value
-7.092
-6.089
-1.003
16,5
Ertragsteuereffekte
1.353
1.415
-62
-4,4
OCI mit Recycling
31
60
-29
-48,3
Fremdwährungsumrechnung
31
60
-29
-48,3
Jahresgesamtergebnis
48.720
37.760
10.960
29,0
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens
zurechenbar
48.696
37.744
10.952
29,0
davon den nicht beherrschenden Anteilen
zurechenbar
24
16
8
50,0
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 204
II.
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2025
Vermögenswerte
TEUR
Notes
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung
Veränderung
in TEUR
in %
Barreserve
(15)
433.133
509.933
-76.800
-15,1
Handelsaktiva
(16)
106.635
104.076
2.559
2,5
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
(17)
467.091
584.583
-117.492
-20,1
davon Eigenkapitalinstrumente
15.995
17.809
-1.814
-10,2
davon Schuldverschreibungen
99.635
134.566
-34.931
-26,0
davon Darlehen und Kredite an Kunden
351.461
432.208
-80.747
-18,7
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
(18)
127.795
199.208
-71.413
-35,8
davon Schuldverschreibungen
18.155
59.069
-40.914
-69,3
davon Darlehen und Kredite an Kunden
109.640
140.139
-30.499
-21,8
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
(19)
13.677.995
13.294.829
383.166
2,9
davon Schuldverschreibungen
2.726.910
2.494.272
232.638
9,3
davon Darlehen und Kredite an Kreditinstitute
183.423
235.195
-51.772
-22,0
davon Darlehen und Kredite an Kunden
10.767.662
10.565.362
202.300
1,9
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(20)
367.487
345.693
21.794
6,3
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
-2.289
13.829
-16.118
-
Beteiligungen
746
746
0
0
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
4.226
4.025
201
5,0
Sachanlagen
83.265
82.915
350
0,4
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
41.908
45.237
-3.329
-7,4
Immaterielle Vermögenswerte
3.174
2.876
298
10,4
Ertragsteueransprüche
30.890
18.265
12.625
69,1
Latente Steuerforderungen
(21)
1.575
2.004
-429
-21,4
Sonstige Vermögenswerte
36.783
42.106
-5.323
-12,6
Vermögenswerte
15.380.414
15.250.325
130.089
0,9
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
TEUR
Notes
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung
Veränderung
in TEUR
in %
Handelspassiva
(22)
57.197
54.440
2.757
5,1
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
(23)
813.043
782.761
30.282
3,9
davon Verbriefte Verbindlichkeiten
705.275
670.482
34.793
5,2
davon Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
107.768
112.279
-4.511
-4,0
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
(24)
12.634.112
12.543.471
90.641
0,7
davon Verbriefte Verbindlichkeiten
6.998.330
7.134.663
-136.333
-1,9
davon Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
401.549
439.049
-37.500
-8,5
davon Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
5.234.233
4.969.759
264.474
5,3
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(20)
224.053
269.952
-45.899
-17,0
Rückstellungen
(25)
37.978
41.454
-3.476
-8,4
Ertragsteuerverpflichtungen
(26)
1.810
2.450
-640
-26,1
Latente Steuerverbindlichkeiten
(27)
25.480
12.643
12.837
>100,0
Sonstige Verbindlichkeiten
51.320
46.297
5.023
10,8
Eigenkapital
(28)
1.535.421
1.496.857
38.564
2,6
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens
zurechenbar
1.535.371
1.496.810
38.561
2,6
davon den nicht beherrschenden Anteilen
zurechenbar
50
47
3
6,4
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
15.380.414
15.250.325
130.089
0,9
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 205
III.
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGS-
RECHNUNG
Eigenkapitalveränderungsrechnung
TEUR
Gezeichnetes
Kapital-
Gewinnrück-
Kumuliertes
Summe
Anteile ohne
Summe
Kapital
rücklagen
lagen und
Sonstiges
Eigentümer
beherr-
Eigen-
sonstige
Ergebnis
des Mutter-
schenden
kapital
Rücklagen
unterneh-
Einfluss
mens
Stand 01.01.2024
162.152
44.674
1.243.617
13.058
1.463.501
31
1.463.532
Konzernergebnis
0
0
42.434
0
42.434
16
42.450
Sonstiges Ergebnis
0
0
0
-4.690
-4.690
0
-4.690
Gesamtergebnis 31.12.2024
0
0
42.434
-4.690
37.744
16
37.760
Umgliederung
0
0
85
-85
0
0
0
Sonstige Veränderungen
0
0
-1
0
-1
0
-1
Ausschüttungen
0
0
-4.434
0
-4.434
0
-4.434
Stand 31.12.2024
162.152
44.674
1.281.701
8.283
1.496.810
47
1.496.857
Stand 01.01.2025
162.152
44.674
1.281.701
8.283
1.496.810
47
1.496.857
Konzernergebnis
0
0
53.224
0
53.224
24
53.248
Sonstiges Ergebnis
0
0
0
-4.528
-4.528
0
-4.528
Gesamtergebnis 31.12.2025
0
0
53.224
-4.528
48.696
24
48.720
Umgliederung
0
0
60
-60
0
0
0
Sonstige Veränderungen
0
0
1
0
1
0
1
Ausschüttungen
0
0
-10.136
0
-10.136
-21
-10.157
Stand 31.12.2025
162.152
44.674
1.324.850
3.695
1.535.371
50
1.535.421
Nähere Details zum Eigenkapital sowie zur Zusammensetzung von
Kapitalbestandsteilen - insbesondere dem Kumulierten Sonstigen
Ergebnis -
sind in Note (28) erläutert.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 206
IV.
GELDFLUSSRECHNUNG
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
TEUR
2025
2024
Konzernergebnis
53.248
42.450
Im Konzernergebnis enthaltene
zahlungsunwirksame Posten
Abschreibungen / Zuschreibungen
Sachanlagen
8.204
8.214
Abschreibungen / Zuschreibungen auf Fi-
nanzinstrumente
23.602
3.109
Zuführung / Auflösung von
Rückstellungen und Risikokosten
5.081
46.364
Veränderung anderer
zahlungsunwirksamer Posten
-53.488
-128.770
Sonstige Anpassungen (Zinsen und
Ertragsteuern)
-186.082
-207.575
Veränderung Vermögenswerte aus
laufender Geschäftstätigkeit
Handelsaktiva
2
0
Darlehen und Kredite at Fair Value
(Non-SPPI)
25.466
-8.400
Darlehen und Kredite at Fair Value
(Option)
49.717
31.221
Darlehen und Kredite at Amortized Cost
-108.159
20.511
Ertragsteueransprüche
-12.625
-8.589
Sonstige Vermögenswerte
8.457
-5.706
Veränderung Verbindlichkeiten aus
laufender Geschäftstätigkeit
Nicht nachrangige Verbindlichkeiten at
Fair
Value (Option)
53.609
-18.893
Nicht nachrangige Verbindlichkeiten at
Amortized Cost
80.805
-360.578
Rückstellungen
-3.789
-3.229
Ertragsteuerverpflichtungen
9.294
1.108
Sonstige Verbindlichkeiten
4.932
-3.313
Erhaltene Zinsen
506.782
639.417
Erhaltene Dividenden
273
381
Gezahlte Zinsen
-303.856
-417.549
Gezahlte Ertragsteuern
-18.235
-18.665
Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
143.238
-388.492
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
TEUR
2025
2024
Mittelzufluss aus der
Veräußerung / Tilgung von
Finanzinstrumenten
519.946
542.704
Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
2.633
2.883
Tochtergesellschaften
0
15
Mittelabfluss durch Investitionen in
Finanzinstrumente
-725.837
-632.237
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
-11.292
-13.207
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
-214.550
-99.842
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR
2025
2024
Auszahlungen aus Tilgungen von
Nachrang-
und Ergänzungskapital
-131
-60
Einzahlungen aus Emissionen von
Nachrang-
und Ergänzungskapital
3.682
22.499
Leasingzahlungen aus Operating-
Leasingverträgen
-1.880
-1.931
Ausschüttungen
-10.157
-4.434
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
-8.486
16.074
Überleitung auf den Bestand der Barreserve
TEUR
2025
2024
Barreserve zum 01.01.
509.933
976.271
Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
143.238
-388.492
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-214.550
-99.842
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
-8.486
16.074
Effekte aus Wechselkursänderungen
2.998
5.922
Barreserve zum 31.12.
433.133
509.933
Weitere Angaben zur Geldflussrechnung sind in der Note (31) er-
sichtlich.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 207
V.
ERLÄUTERUNGEN / NOTES
A.
RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
(1) ALLGEMEINE ANGABEN
Die
Hypo Vorarlberg Bank AG
und ihre Tochtergesellschaften bieten
ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot im Finanzbereich
an. Zu den Kerngeschäften zählen das Firmenkunden- und Privat-
kundengeschäft sowie das Private Banking. Ergänzend werden
diverse Dienstleistungen im Bereich Leasing, Versicherungen und
Immobilien angeboten. Kernmarkt des Konzerns ist Österreich, er-
weitert um die Regionen deutschsprachige Schweiz, Süddeutschland
und Südtirol.
Das Kreditinstitut ist eine Aktiengesellschaft, hat ihren Sitz in
Bregenz
/
Österreich
und ist im Firmenbuch Feldkirch/Österreich (FN
145586y) eingetragen. Die Bank ist die oberste Muttergesellschaft
der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Die
Eigentümer der Bank sind unter Note (37) dargestellt. Die Anschrift
der Bank lautet auf
Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz
.
Der Konzernabschluss der Hypo Vorarlberg für das Geschäftsjahr
2025 und die Vergleichswerte für 2024 wurden in Übereinstimmung
mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) her-
ausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS) und
den auf Basis
der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 durch die EU übernomme-
nen internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der
anzuwendenden Interpretationen des International Financial Repor-
ting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt und erfüllt zu-
sätzlich die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und
des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Die Bewilligung zur Veröffentlichung des vorliegenden Konzernab-
schlusses wurde vom Vorstand der Hypo Vorarlberg am 30. März
2026 erteilt.
Alle Beträge sind, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird,
in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die angeführten Tabellen
kön-
nen Rundungsdifferenzen enthalten.
(2) KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Hypo Vorarlberg
und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2025. Tochterun-
ternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeit-
punkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsoli-
diert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch
das
Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Toch-
terunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rech-
nungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt
wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Im Rahmen der Konso-
lidierung werden konzerninterne Aufwendungen und Erträge bzw.
Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert. Fremdwährungsbe-
dingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung sowie der Auf-
wands-
und Ertragseliminierung werden erfolgswirksam im Ergebnis
aus Finanzinstrumenten at Fair Value (8) erfasst. Im Konzern ange-
fallene Zwischenergebnisse werden eliminiert. Auf temporäre Unter-
schiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderli-
chen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Die Bestimmung der
Höhe der Anteile ohne Beherrschung erfolgt gemäß den Anteilen
der Minderheitsgesellschafter am Eigenkapital der Tochterunterneh-
men.
In den Konzernabschluss einbezogen sind neben dem Mutterunter-
nehmen 27 Tochterunternehmen (2024: 28), an denen die Hypo Vor-
arlberg direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte hält oder
auf sonstige Weise einen beherrschenden Einfluss ausübt. Von
die-
sen Unternehmen haben 24 ihren Sitz im Inland (2024: 25) und drei
im Ausland (2024: drei).
Zum 30. Jänner 2025 wurde die Gesellschaft „HI Copa Immobilien
GmbH“ gegründet. Die neue Tochtergesellschaft ist zu 100,00 % im
Eigentum der Hypo Immobilien Besitz GmbH.
Des Weiteren wurde die HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligung
AG
zum 23. Mai 2025 auf die HYPO EQUITY Beteiligungs GmbH, die sich
in Liquidation befindet, verschmolzen.
Die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen nach IAS 28
und Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 werden nach der
Equity-Methode bilanziert. Assoziierte Unternehmen sind jene, die
nicht von der Hypo Vorarlberg beherrscht werden, aber an denen di-
rekt oder indirekt ein maßgeblicher Einfluss besteht. Üblicherweise
kann ab einem Anteilsbesitz von 20,00 % davon ausgegangen wer-
den, dass ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Fakto-
ren wie Zustimmungserfordernisse oder Vertretung der Bank in Lei-
tungs- oder Aufsichtsgremien können auch bei einem Anteilsbesitz
von unter 20,00 % auf einen maßgeblichen Einfluss hinweisen und
werden entsprechend berücksichtigt.
Zwei (2024: zwei)
wesentliche inländische Unternehmen werden
nach der Equity-Methode bewertet.
Die Hypo Vorarlberg besitzt Anteile an einem assoziierten Unterneh-
men, das aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht at-equity bewertet
wird. Diese Anteile werden zum Fair Value unter den Beteiligungen
ausgewiesen. Die (addierte)
Bilanzsumme dieser Beteiligung beläuft
sich aufgrund der vorliegenden Abschlussdaten im abgeschlossenen
Geschäftsjahr auf TEUR 929 (2024: TEUR 518). Das addierte Eigenka-
pital dieser Beteiligung beträgt TEUR 37 (2024: TEUR 37). Im Be-
richtsjahr 2025 sowie im Vorjahr wurde kein Ergebnis nach Steuern
erzielt.
Der Stichtag des Konzernabschlusses entspricht dem Stichtag der
im
Konzernabschluss vollkonsolidierten Gesellschaften.
Eine vollständige Darstellung der in den Konzernabschluss einge-
bundenen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen be-
findet sich unter Punkt J. des Konzernabschlusses.
(3) BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die wesentlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden, die bei
der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet
wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Metho-
den wurden von den einbezogenen Gesellschaften einheitlich und
stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern
nichts anderes angegeben ist. Die Bilanzierung und Bewertung
wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung
(Going
Concern) vorgenommen. Detailliertere Beschreibungen zu den Bi-
lanzierungs-
und Bewertungsmethoden finden sich bei den entspre-
chenden Notes-Angaben.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 208
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Notes / Bilanz-
und GuV-Positionen
IFRS
Währungsumrechnung
(3a) Währungsumrechnung
IAS 21
Segmentberichterstattung
E. Segmentberichterstattung
IFRS 8
Finanzinstrumente - Klassifizierung und
Bewertung
(15) Barreserve
IFRS 9 / IFRS 7 / IAS
32
(16) Handelsaktiva
(17) Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
(18) Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
(19) Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
Sicherungsbeziehungen
(8) Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair
Value
IFRS 9 / IFRS 7 / IAS
39
(20) Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
Zinsüberschuss
(5) Zinsüberschuss
IAS 1
Finanzinstrumente - Wertminderungen
(44) Wertminderungen von Finanzinstrumenten
IFRS 9 / IFRS 7
Fair Value Angaben
(42) Angaben zu Fair Values
IFRS 9 / IFRS 7 /
IFRS 13
Provisionsergebnis
(6) Provisionsüberschuss
IFRS 9 / IFRS 15
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 40
Leasing
(19) Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
IFRS 16
(24) Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Immaterielle Vermögenswerte
IAS 38 / IAS 16
Sachanlagen
Abschreibungen
Wertminderung von nicht finanziellen Ver-
mögenswerten
(13) Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
IAS 36
Rückstellungen
(25) Rückstellungen
IAS 19 / IAS 37
Steuern
(14) Steuern vom Einkommen und Ertrag
IAS 12
(21) Latente Steuerforderungen
(26) Ertragsteuerverpflichtungen
(27) Latente Steuerverbindlichkeiten
Konzerngeldflussrechnung
IV. Geldflussrechnung
IAS 7
(31) Angaben zur Geldflussrechnung
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten
Un-
ternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen
(2) Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
IAS 28 / IFRS 10 /
IFRS 11 / IFRS 12
J. Tochterunternehmen und Beteiligungen
a) Währungsumrechnung
Der vorliegende Konzernabschluss wird in Euro veröffentlicht, wel-
cher sowohl die funktionale als auch die berichtende Währung des
Konzerns darstellt. Nicht auf Euro lautende monetäre Vermögens-
werte und Verbindlichkeiten werden mit Kassakursen am Bilanz-
stichtag in Euro umgerechnet.
Erträge und Verluste aus der Abwicklung von Transaktionen in frem-
der Währung werden in der Gewinn-
und Verlustrechnung in der Po-
sition Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value (8) erfasst. Die
Umrechnungsdifferenzen von finanziellen Vermögenswerten, die
der Kategorie at Fair Value (Non-SPPI)
und Fair Value (Option) zuge-
wiesen wurden, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust-
rechnung im Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value (8) er-
fasst.
Für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
jene Währung angewendet, welche dem grundlegenden wirtschaftli-
chen Umfeld ihres Geltungsbereiches entspricht (funktionale Wäh-
rung). Weicht diese funktionale Währung von jener des Konzernes
ab, werden die Bilanz und die Gewinn-
und Verlustrechnung gemäß
IAS 21 umgerechnet. Aus der Kapitalkonsolidierung entstehende
Umrechnungsgewinne und -verluste werden im Sonstigen Ergeb-
nis (28) separat ausgewiesen (OCI mit Recycling - Fremdwährungs-
umrechnung).
b) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und
Schätzungen
Zur Aufstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management
Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, wel-
che die Angaben in der Bilanz und im Anhang sowie den Ausweis
von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode be-
einflussen. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung
der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die konzerneinheitliche
Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern
für Sachanlagen
sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den
Schätzungen und Beurteilungen liegen Prämissen zugrunde, die auf
dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Hinsichtlich
der zukünftig erwarteten Geschäftsentwicklung wurden die zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden
Umstände, ebenso wie die als realistisch unterstellte künftige Ent-
wicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds, zugrunde
gelegt. Außerhalb des Einflussbereiches des Managements liegende
Entwicklungen von Rahmenbedingungen, können durch abwei-
chende Annahmen, zu tatsächlichen Beträgen führen, die sich von
den ursprünglich erwarteten Schätzwerten unterscheiden. Sofern
Schätzungen in größerem Umfang erforderlich waren, wurden die
getroffenen Annahmen bei der Position in der jeweiligen Note dar-
gelegt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 209
(4) ANWENDUNG GEÄNDERTER UND NEUER IFRS BZW. IAS
Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend
anzuwendenden IFRS berücksichtigt.
a) Erstmalige Anwendung neuer und geänderter Standards und Interpretationen
Das IASB hat eine Reihe von Änderungen bei bestehenden Standards
verabschiedet sowie neue Standards und Interpretationen herausgegeben,
die für das Jahr 2025 verpflichtend anzuwenden sind. Diese Regelungen
sind auch in der EU anzuwenden und betreffen folgende Bereiche.
Standards und Interpretationen
Endorsement
Pflicht zur
Anwendung
Auswirkungen auf
den Konzern
IAS 21
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
- mangelnde Umtausch-
barkeit
12. November 2024
1. Januar 2025
keine
b) Noch nicht angewandte neue Standards und Interpretationen
Das IASB hat weitere Standards bzw. Änderungen von Standards verabschiedet,
die im Geschäftsjahr 2025 noch nicht verpflichtend anzuwenden
sind. Die Hypo Vorarlberg verzichtet auf eine vorzeitige Anwendung.
Standards und Interpretationen
Endorsement
Pflicht zur
Anwendung
Auswirkungen auf
den Konzern
IFRS 7 und IFRS 9
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
27. Mai 2025
1. Jänner 2026
unwesentlich
IFRS 7 und IFRS 9
Verträge, die sich auf naturabhängigen
Strom beziehen
30. Juni 2025
1. Jänner 2026
unwesentlich
Ausgabe 11 IASB
Jährliche Verbesserungen an den IFRS
(IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7)
9. Juli 2025
1. Jänner 2026
keine
IFRS 18
Darstellung und Offenlegung im Abschluss
13. Februar 2026
1. Jänner 2027
wesentlich
IFRS 19
Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen
Rechenschaftspflicht unterliegen
offen
1. Jänner 2027
keine
IAS 21
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
- Umrechnung in eine
hyperinflationäre Präsentationswährung
offen
1. Jänner 2027
keine
IFRS 18 „Darstellung und Offenlegung im Abschluss“
Der Rechnungslegungsstandard IFRS 18 ersetzt den IAS 1 „Darstellung
des Abschlusses“. Mit der Neufassung soll die Vergleichbarkeit der Ergebnis-
rechnungen erhöht werden. Als verbindliche Bestandteile sind hier
weitere Zwischensummen in der Gesamtergebnisrechnung einzufügen.
Au-
ßerdem finden sich in IFRS 18 Vorschriften zur Aggregation und Disaggregation
wesentlicher Posten. Zur Angabe und Erklärung von Erfolgskenn-
zahlen hat das IASB Leitlinien vorgegeben. Bei der Kapitalflussrechnung
werden die Möglichkeiten der Klassifizierung bestimmter Zahlungs-
ströme eingeschränkt. Der Standard ist für Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner
2027 verpflichtend anzuwenden. Die Umsetzung erfolgt für den
Kon-
zern zum 1. Jänner 2027. Das Geschäftsjahr 2026 dient dabei als Vergleichsperiode.
Zum 31. Dezember 2025 ist die Analyse der qualitativen Aus-
wirkungen nahezu abgeschlossen und intern abgestimmt worden.
Die notwendigen Anpassungen der Prozesse wurde initiiert. Wir gehen
mit der
Veröffentlichung des IFRS 18 von wesentlichen Auswirkungen auf die
Finanzberichterstattung aus. Die Auswirkungen auf Posten des Abschlusses
können derzeit quantitativ noch nicht konkret abgeschätzt werden.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 210
B.
ERLÄUTERUNG ZUR
GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Allgemein gültige Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Erträge werden insoweit erfasst, als es wahrscheinlich ist, dass der
wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und
die
Erträge verlässlich bewertet werden können. Für die Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung kommen folgende Bezeichnungen
und Kriterien für die Erfassung von Erträgen zur Anwendung.
(5)
ZINSÜBERSCHUSS
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Die Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst, so
lange mit der Einbringlichkeit der Zinsen gerechnet wird. Dabei wer-
den Erträge, die überwiegend ein Entgelt für die Kapitalnutzung
darstellen (meist zinsmäßige oder zinsähnliche Berechnung nach
Zeitablauf oder Höhe der Forderung), den zinsähnlichen Erträgen
zugerechnet. Der Ausweis der Zinsaufwendungen erfolgt analog
zu den Zinserträgen. Unterschiedsbeträge aus dem Kauf sowie der
Emission von Wertpapieren werden nach der Effektivzinsmethode
verteilt. Die Negativzinsen werden dabei unter den Zinserträgen für
Einlagen und Verbindlichkeiten und unter den Zinsaufwendungen
für Kredite und Schuldtitel offen ausgewiesen. In Bezug auf Derivate
werden negative Zinsbeträge verrechnet. Da Derivate, die nicht in
einer Hedge-Accounting-Beziehung stehen, in der Regel zur Absi-
cherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, werden
die
Zinsen aus Derivaten mit jenen der Grundgeschäfte saldiert im je-
weiligen Zinsposten ausgewiesen, um so das Zinsergebnis unter Be-
rücksichtigung der wirtschaftlichen Absicherung darzustellen.
TEUR
2025
2024
Zinserträge Barreserve
4.712
9.172
Zinserträge Finanzielle Vermögens-
werte at Amortized Cost
391.005
465.027
Zinserträge Verbindlichkeiten
7
0
Zinsen und ähnliche Erträge nach
Effektivzinsmethode
395.724
474.199
Zinserträge Handelsaktiva
18.264
25.649
Zinserträge Sicherungsinstrumente
69.205
112.374
Zinserträge Finanzielle Vermögens-
werte at Fair Value (Non-SPPI)
26.599
40.210
Zinserträge Finanzielle Vermögens-
werte at Fair Value (Option)
8.839
14.502
Zinsen und ähnliche Erträge sonstige
122.907
192.735
Zinsaufwendungen Finanzielle
Verbindlichkeiten at Amortized Cost
-215.455
-246.430
Zinsaufwendungen Sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten
-51
-58
Zinsaufwendungen Vermögenswerte
-4
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen nach
Effektivzinsmethode
-215.510
-246.488
Zinsaufwendungen Handelspassiva
-1.568
-2.090
Zinsaufwendungen Sicherungsinstrumente
-66.136
-145.281
Zinsaufwendungen Finanzielle
Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
-26.262
-39.382
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
sonstige
-93.966
-186.753
Zinsüberschuss
209.155
233.693
Die Zinserträge aus dem Leasinggeschäft betragen TEUR 31.274
(2024: TEUR 37.919).
(6) PROVISIONSÜBERSCHUSS
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Unter den Provisionserträgen und -aufwendungen sind die Erträge
aus dem Dienstleistungsgeschäft und daraus entstehende Aufwen-
dungen gegenüber Dritten ausgewiesen. Außerdem sind Erträge
und Aufwendungen vor allem im Zusammenhang mit Gebühren
und Provisionen aus dem Zahlungsverkehr, dem Wertpapierge-
schäft, dem Kreditgeschäft, dem Versicherungs-
und Immobilienver-
mittlungsgeschäft sowie dem Devisen-/Valutengeschäft enthalten.
Kreditgebühren im Zusammenhang mit neuen Finanzierungen wer-
den nicht in den Provisionserträgen, sondern als Anteil des Effektiv-
zinssatzes in den Zinserträgen erfasst.
Treuhandgeschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von
Ver-
mögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden zwar
in der Bilanz nicht ausgewiesen, Provisionszahlungen aus diesen Ge-
schäften sind aber im Provisionsüberschuss enthalten.
TEUR
2025
2024
Provisionserträge aus Finanzierungen
5.241
5.647
Provisionserträge aus Wertpapieren
24.070
23.272
Provisionserträge aus
Kontoführung/Zahlungsverkehr
15.378
15.484
Provisionserträge sonstige
2.714
2.736
Provisionserträge
47.403
47.139
TEUR
2025
2024
Provisionsaufwendungen aus
Finanzierungen
-3.423
-4.091
Provisionsaufwendungen aus Wertpapieren
-2.448
-2.505
Provisionsaufwendungen aus
Kontoführung/Zahlungsverkehr
-1.455
-1.428
Provisionsaufwendungen sonstige
-243
-165
Provisionsaufwendungen
-7.569
-8.189
Die Provisionserträge aus finanziellen Vermögenswerten oder Ver-
bindlichkeiten, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeit-
wert zu bewerten eingestuft wurden, betragen TEUR 13.122 (2024:
TEUR 13.394). Die Provisionsaufwendungen aus finanziellen
Vermö-
genswerten oder Verbindlichkeiten, die nicht als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten eingestuft wurden, betra-
gen TEUR 21 (2024: TEUR 36). Die Provisionserträge aus Treuhänder-
tätigkeiten betragen TEUR 1.753 (2024: TEUR 1.695).
(7) ERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN AT AMORTIZED COST
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In diesem Posten werden die realisierten Gewinne und Verluste von
Finanzinstrumenten erfasst, welche zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet werden.
TEUR
2025
2024
Realisierte Erträge Finanzielle Vermögens-
werte at Amortized Cost
553
10
Zuschreibungen Finanzielle Vermögens-
werte at Amortized Cost
605
0
Realisierte Aufwendungen Finanzielle
Vermögenswerte at Amortized Cost
-424
0
Abschreibungen Finanzielle Vermögens-
werte at Amortized Cost
-45
0
Realisierte Erträge Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost
1.106
206
Zuschreibungen Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost
164
20
Realisierte Aufwendungen Finanzielle
Verbindlichkeiten at Amortized Cost
-1.735
-142
Ergebnis aus Finanzinstrumenten
at Amortized Cost
224
94
(8) ERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN AT FAIR VALUE
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Dieser Posten setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Ergebnis aus dem Handel
Ergebnis aus der Bewertung von Derivaten
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 211
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkei-
ten, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
Im Handelsergebnis ist neben dem realisierten Ergebnis auch das
Bewertungsergebnis aus Handelsaktivitäten enthalten. Ebenso um-
fasst das Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value die ineffek-
tiven Anteile aus Sicherungsgeschäften sowie Währungsgewinne
und -verluste. Nicht im Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Va-
lue enthalten sind die Zins- und Dividendenerträge sowie die Refi-
nanzierungskosten, welche im Zinsüberschuss abgebildet werden.
Das Ergebnis aus der Anwendung der Fair Value-Option umfasst
nicht das Ergebnis aus der Veränderung des eigenen Bonitätsrisikos,
welches direkt im Eigenkapital zu erfassen ist.
TEUR
2025
2024
Ergebnis aus dem Handel
9.882
-2.239
Ergebnis Bewertung Derivate
16.267
9.966
Ergebnis Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Non-SPPI)
-57.783
1.291
Ergebnis Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Option)
-2.057
2.988
Ergebnis Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
18.160
-10.511
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
543
-4.103
Ergebnis aus Finanzinstrumenten
at Fair Value
-14.988
-2.608
Im Ergebnis aus dem Handel sind erfolgswirksam erfasste Umrech-
nungsdifferenzen aus Finanzinstrumenten at Amortized Cost in
Höhe von TEUR 20.933 (2024: TEUR -54.031) sowie Umrechnungsdif-
ferenzen aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerte-
ten Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR -11.048 (2024:
TEUR 51.780) enthalten.
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
TEUR
2025
2024
Bewertung Sicherungsinstrumente -
für Finanzielle Vermögenswerte
at Amortized Cost
86.183
-98.188
Bewertung Sicherungsinstrumente -
für Finanzielle Verbindlichkeiten
at Amortized Cost
-28.220
169.624
Ergebnis aus Sicherungsinstrumenten
57.963
71.436
Bewertung Grundgeschäfte - für Finanzielle
Vermögenswerte at Amortized Cost
-84.626
92.061
Bewertung Grundgeschäfte - für Finanzielle
Verbindlichkeiten at Amortized Cost
27.206
-167.600
Ergebnis aus Grundgeschäften
-57.420
-75.539
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
543
-4.103
Bei sechs Sicherungsbeziehungen (2024: vier) wurde im Jahr 2025
das Sicherungsgeschäft aufgelöst. Daher wird das Basis Adjustment
auf das Grundgeschäft in Höhe von TEUR -322 (2024: TEUR 108) auf
die Restlaufzeit verteilt und im Zinsüberschuss (5) erfasst.
(9) SONSTIGE ERTRÄGE
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Dieser Posten umfasst jene Erträge, die nicht unmittelbar der lau-
fenden Geschäftstätigkeit des Bankbetriebes zuzurechnen sind.
Dazu zählen unter anderem die Mieterträge aus vermieteten Objek-
ten, Umsatzerlöse aus Ratenkäufen von Leasingkunden, Gewinne
aus dem Abgang von Anlagen, Sonstige Erlöse aus dem Leasingge-
schäft sowie Betriebskostenerlöse.
TEUR
2025
2024
Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen
4.964
4.637
Sonstige Erträge aus dem Leasinggeschäft
1.288
1.215
Betriebskostenerlöse
3.140
2.808
Gewinne aus dem Abgang von nicht
finanziellen Vermögenswerten
3.645
4.683
Erträge aus der Beratung und sonstiger
Dienstleistung
538
726
Übrige sonstige Erträge
14.535
5.464
Sonstige Erträge
28.110
19.533
Die Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen stellen Mieteinnah-
men aus vermieteten Immobilienobjekten dar. Grund für die Verän-
derung der Übrigen sonstigen Erträge ist im Wesentlichen eine Auf-
lösung der Rückstellung für operationelle Risiken und Ratenkaufge-
schäfte von Leasingtöchtern.
Die Mindestleasingerträge aus unkünd-
baren Operating-Leasingverhältnissen für zukünftige Perioden wer-
den in der folgenden Tabelle angeführt.
Mindestleasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen
TEUR
2025
2024
Bis 1 Jahr
4.092
4.031
1 bis 2 Jahre
3.097
3.115
2 bis 3 Jahre
2.840
2.918
3 bis 4 Jahre
1.434
784
4 bis 5 Jahre
481
564
Über 5 Jahre
542
752
Mindestleasingerträge aus Operating-
Leasingverhältnissen (Leasinggeber)
12.486
12.164
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Leasingge-
ber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von
Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen
vereinbarten Zeitraum überträgt. Als Finanzierungsleasing wird
ein
Leasingverhältnis klassifiziert, bei dem im Wesentlichen alle mit dem
Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert
auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle übrigen Leasingver-
hältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert.
Bilanzierung als Leasinggeber
Leasingverhältnisse werden nach der Verteilung der wirtschaftlichen
Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand zwischen Leasing-
geber und Leasingnehmer beurteilt. Ein Finanzierungsleasing liegt
vor, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken im Zusammen-
hang mit dem Eigentum am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer
übertragen werden. Dazu zählen bei der Hypo Vorarlberg überwie-
gend Immobilienobjekte. Erträge aus dem Finanzierungsleasing
wer-
den im Zinsüberschuss (5) ausgewiesen.
Finanzierungs-
leasing
Ausweis
Bewertung
Forderungen
(19) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Amortized
Cost
Nettoinvestition
Erträge
(5) Zinsüberschuss
Erträge / Aufwen-
dungen aus der
Auflösung von
Leasingverträgen
(9) Sonstige Erträge
(10) Sonstige Aufwendungen
Ein Operating-Leasing liegt dann vor, wenn es nicht zu einer Über-
tragung der wesentlichen Chancen und Risiken kommt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 212
Operating-Leas-
ing
Ausweis
Bewertung
Leasing-
gegenstände
Sachanlagen
Grundsätze der
jeweiligen Kategorie
Als Finanzinvestition ge-
haltene Immobilien
Leasingerträge
(9) Sonstige Erträge
Lineare Verteilung
über die Laufzeit
Instandhaltungs-
aufwendungen /
Betriebskosten
(10) Sonstige Aufwendungen
Abschreibungen
Abschreibungen
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Aus Sicht des Leasinggebers sind Ermessensentscheidungen insbe-
sondere zur Unterscheidung von Finanzierungsleasing einerseits und
Operating-Leasing andererseits erforderlich, wobei als Kriterium die
Übertragung von im Wesentlichen sämtlichen Risiken und Chancen
vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer gilt. Der Buchwert der
den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen unter-
liegenden Finanzierungsleasingverträge beträgt TEUR 1.023.077
(2024: TEUR 1.020.284), jener der Operating-Leasingverträge
TEUR 8.099 (2024: TEUR 9.160).
(10) SONSTIGE AUFWENDUNGEN
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Dieser Posten umfasst jene Aufwendungen, die nicht unmittelbar
der laufenden Geschäftstätigkeit des Bankbetriebes zuzurechnen
sind. Dazu zählen unter anderem Verluste aus dem Abgang von An-
lagen, Wareneinsatz für Ratenkäufe von Leasingkunden, Aufwen-
dungen aus dem Leasinggeschäft und Betriebskostenaufwendun-
gen. Darüber hinaus sind Sonstige Steueraufwendungen, soweit
diese keine Steuern vom Einkommen und Ertrag darstellen sowie
Aufwendungen aus Schadensfällen oder operationellem Risiko in
diesem Posten enthalten.
TEUR
2025
2024
Sonstige Aufwendungen aus dem
Leasinggeschäft
-1.182
-1.564
Betriebskostenaufwendungen
-4.063
-2.973
Aufwendungen aus Schadensfällen
-1.392
-7.160
Sonstige Steueraufwendungen
-10.562
-3.871
Verluste aus dem Abgang von nicht
finanziellen Vermögenswerten
-2.307
-1.683
Beiträge Abwicklungs-
und
Einlagensicherungsfonds
-44
0
Übrige sonstige Aufwendungen
-7.281
-7.835
Sonstige Aufwendungen
-26.831
-25.086
In den Sonstigen Steueraufwendungen ist die Stabilitätsabgabe in
Höhe von TEUR 9.525 (2024: TEUR 2.810) enthalten.
(11) VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Die Verwaltungsaufwendungen umfassen die auf die Berichtsperi-
ode abgegrenzten Personal- und Sachaufwendungen.
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, gesetz-
liche und freiwillige Sozialleistungen, personenabhängige Steuern
und Abgaben erfasst. Aufwendungen und Erträge von Abferti-
gungs-, Pensions-
und Jubiläumsgeldrückstellungen sind ebenfalls
in diesem Posten erfasst, wenn sie nicht im Sonstigen Ergebnis (28)
zu erfassen sind. In den Sachaufwendungen sind neben dem
EDV-
Aufwand der Gebäudeaufwand, der Werbe- und Repräsentationsauf-
wand, der Rechts- und Beratungsaufwand, der Aufwand
für Perso-
nalentwicklungen (Ausbildung, Recruiting) sowie die sonstigen
für
den Bürobetrieb notwendigen Aufwendungen enthalten.
TEUR
2025
2024
Personalaufwendungen
-88.916
-83.484
Sachaufwendungen
-49.234
-49.080
Verwaltungsaufwendungen
-138.150
-132.564
Davon Personalaufwendungen
TEUR
2025
2024
Löhne und Gehälter
-66.480
-63.020
Gesetzlich vorgeschriebene
Sozialaufwendungen
-16.335
-15.205
Freiwillige Sozialaufwendungen
-1.816
-1.697
Aufwendungen für Altersvorsorge
-3.007
-2.742
Aufwendungen für Sozialkapital
-136
-353
Abfertigungen
-1.142
-467
Personalaufwendungen
-88.916
-83.484
In den Aufwendungen für Altersvorsorge sind Zahlungen für bei-
tragsorientierte Pläne im Rahmen einer Mitarbeitervorsorgekasse
sowie Pensionskassenbeiträge in Höhe von TEUR 2.530 (2024:
TEUR 2.283) enthalten.
Davon Sachaufwendungen
TEUR
2025
2024
Gebäudeaufwendungen
-4.706
-5.274
Leasingaufwendungen
-140
-13
EDV-Aufwendungen
-25.487
-23.355
Werbe- und Repräsentationsaufwendungen
-4.576
-4.372
Rechts-
und Beratungsaufwendungen
-3.913
-6.004
Kommunikationsaufwendungen
-790
-1.021
Rechtsformbedingte Aufwendungen
-2.821
-2.977
Aufwendungen für Personalentwicklung
-2.249
-2.092
Sonstige Sachaufwendungen
-4.552
-3.972
Sachaufwendungen
-49.234
-49.080
Für das Jahr 2026 werden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 1.838
(2025: TEUR 1.808) erwartet sowie für die nächsten fünf Jahre in
Höhe von TEUR 9.855 (2025: TEUR 9.326).
(12) RISIKOVORSORGEN
UND WERTMINDERUNGEN
FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In diesem Posten wird die Bildung und Auflösung von Wertberichti-
gungen und Rückstellungen in Bezug auf Finanzinstrumente ausge-
wiesen. Zudem sind Direktabschreibungen sowie Eingänge von be-
reits abgeschriebenen Forderungen in diesem Posten enthalten.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 213
TEUR
2025
2024
Dotierung Rückstellungen für
Zusagen/Garantien
-5.245
-7.133
Auflösung von Rückstellungen für
Zusagen/Garantien
5.301
9.438
Dotierung sonstige Rückstellungen im
Kreditgeschäft
-593
-752
Auflösung sonstige Rückstellungen im
Kreditgeschäft
6
0
Rückstellungen für finanzielle
Vermögenswerte
-531
1.553
Dotierung Wertberichtigungen für
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
-40.043
-66.984
Auflösung Wertberichtigungen für
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
35.015
26.114
Direktabschreibung von Forderungen
-15.286
-28.174
Eingang abgeschriebener Forderungen
2.553
1.282
Wertminderungen für finanzielle
Vermögenswerte
-17.761
-67.762
Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte
-18.292
-66.209
Im Jahr 2025 betrug der Verlust aus der Direktabschreibung und
dem Verbrauch von gebildeten Risikovorsorgen TEUR 47.068 (2024:
TEUR 94.480).
(13) WERTMINDERUNGEN NICHT FINANZIELLER VERMÖGENS-
WERTE
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In diesem Posten werden die Bildung und Auflösung von Wertmin-
derungen in Bezug auf nicht finanzielle Vermögenswerte ausgewie-
sen. Diese Wertminderungsposten umfassen die Bilanzposten
Sach-
anlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Immaterielle
Vermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhalts-
punkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte
vorliegen und es findet eine Überprüfung ebenfalls dann
statt, wenn
Umstände darauf hindeuten. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder
ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Werthal-
tigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielba-
ren Betrages des jeweiligen Vermögenswertes vor. Der erzielbare Be-
trag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus
beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zah-
lungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten
und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen
Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert
er-
zeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von
de-
nen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermö-
genswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes
oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielba-
ren Betrag, ist der Vermögenswert wertzumindern und wird auf
sei-
nen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungs-
wertes werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrunde-
legung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen
Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen
Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abge-
zinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich
Ver-
äußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell ange-
wandt.
Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte
Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zah-
lungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne
Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche
Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über
fünf Jahre. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Ge-
schäftsbereiche werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien
erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswertes im
Konzern entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neubewertete Vermö-
genswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im
Sonstigen Ergebnis (28) erfasst wurden. In diesem Fall wird auch die
Wertminderung bis zur Höhe des Betrages aus einer vorangegange-
nen Neubewertung im Sonstigen Ergebnis (28) erfasst.
TEUR
2025
2024
Bildung Wertminderungen von Als Finanz-
investition gehaltenen Immobilien
-1.000
-107
Wertminderungen Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
-1.000
-107
Bildung Wertminderungen von Sonstigen
Vermögenswerten
-599
-559
Wertminderungen
Sonstige Vermögenswerte
-599
-559
Wertminderungen nicht finanzieller
Vermögenswerte
-1.599
-666
(14) STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In diesem Posten werden sämtliche ertragsabhängigen Steuern
getrennt in tatsächliche Ertragsteueraufwendungen, Latente
Ertrag-
steueraufwendungen sowie Steuern aus Vorperioden dargestellt.
Laufende Ertragsteuern
Tatsächliche Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden
anhand der steuerlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder mit
den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt, in deren Höhe die Er-
stattung sowie die Zahlung gegenüber den jeweiligen Finanzbehör-
den geleistet werden. Es werden nur jene Ansprüche und Verpflich-
tungen angesetzt, welche gegenüber der Steuerbehörde erwartet
werden. Eine Saldierung von tatsächlichen Ertragsteueransprüchen
und -verpflichtungen erfolgt nur dann, wenn der Konzern einen
Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrech-
nen und tatsächlich beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis her-
beizuführen. Dies geschieht im Zuge der Gruppenbesteuerung auf
Ebene des Gruppenträgers "Hypo-Rent" Leasing- und Beteiligungs-
gesellschaft mbH und dessen Tochterunternehmen. Ergebnisabhän-
gige tatsächliche Steueraufwendungen sind in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung des Konzerns in der Position Steuern vom Einkommen
und Ertrag ausgewiesen.
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Der Konzern unterliegt im Bereich der Ertragsteuern mehreren
Steu-
erhoheiten. Wesentliche Schätzungen bestehen dabei in der Ermitt-
lung der Steuerrückstellung unter Note (26). Anhand von Überlei-
tungsrechnungen (Mehr-Weniger-Rechnung) wird ausgehend vom
lokalen unternehmensrechtlichen Ergebnis das steuerliche Ergebnis
je Gesellschaft ermittelt. Des Weiteren werden im Zuge von laufen-
den bzw. angekündigten Betriebsprüfungen die erwarteten zusätzli-
chen Steuerverpflichtungen in der Steuerrückstellung erfasst. Nach
abgeschlossener Betriebsprüfung wird der Unterschied zwischen der
erwarteten und der tatsächlichen Steuernachzahlung erfolgswirk-
sam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Ertragsteu-
ern aus Vorperioden sowie in den latenten Steuern erfasst. Ermes-
sensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrschein-
lichen Zeitpunktes und der Höhe zukünftig zu versteuernden
Gewin-
nen sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien festzustellen, in
welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Der Ansatz
der Steuerforderungen erfolgt aufgrund einer Planungsrechnung
über einen Zeitraum von fünf Jahren. Angaben betreffend der laten-
ten Steuern sind in den Notes (21) sowie (27) dargestellt. Die Effekte
auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der Note (14) sowie
jene auf das Sonstige Ergebnis in Note (28) ersichtlich. Der Buchwert
der den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
unterliegenden Vermögenswerte beträgt TEUR 32.465 (2024:
TEUR 20.269), jener der Verbindlichkeiten TEUR 27.290 (2024:
TEUR 15.093).
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 214
TEUR
2025
2024
Laufende Ertragsteuern
-8.302
-9.344
Latente Ertragsteuern
-14.714
2.690
Ertragsteuern aus Vorperioden
5.748
-8.954
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-17.268
-15.608
Die Ertragsteuern aus Vorperioden umfassen Effekte aus der Be-
triebsprüfung. Es handelt sich hierbei überwiegend um temporäre
Unterschiede, die in Folge zur Aktivierung latenter Steuerforderun-
gen sowie zu Verrechnung der Steuerlast für das aktuelle Wirt-
schaftsjahr geführt haben.
Überleitung von der Steuerrate (23 %) zu den Steuern vom
Einkommen und Ertrag
TEUR
2025
2024
Ergebnis vor Steuern
70.516
58.058
Anzuwendender Steuersatz
23 %
23 %
Rechnerische Ertragsteuern
-16.219
-13.353
Steuereffekte
Aus steuerbefreiten
Beteiligungserträgen
-531
66
Aus Investitionsbegünstigungen
54
26
Aus sonstigen steuerfreien Erträgen
73
49
Aus Vorjahren und
Steuersatzänderungen
16
3.226
Aus Vorauszahlungen und
Steuersatzänderungen
-50
-22
Aus abweichenden Steuersätzen im
Ausland
-67
608
Aus anderen nicht abziehbaren Aufwen-
dungen
-1.519
-6.439
Aus sonstigen Unterschieden
975
231
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-17.268
-15.608
Die Veränderung des Sozialkapitals aus leistungsorientierten Plänen,
die im Berichtsjahr erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis (28) erfasst
wurden, betragen TEUR 1.180 (2024:
TEUR -76). Die darauf entfallen-
den latenten Steuern betragen TEUR -278 (2024: TEUR 14).
Aus der erfolgsneutralen Erfassung der Veränderung des eigenen
Bonitätsrisikos im Jahr 2025 in Höhe von TEUR -7.092 (2024:
TEUR -6.089) ergibt sich ein latenter Steuerbetrag in Höhe von
TEUR 1.631 (2024: TEUR 1.401).
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 215
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Allgemein gültige Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden für Fi-
nanzinstrumente (Vermögen und Verbindlichkeiten)
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Un-
ternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und
bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen
Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstrumentes führt.
Gemäß
IFRS 9 zählen auch Derivate zu den Finanzinstrumenten.
Erstmaliger Ansatz und Folgebewertung
Finanzinstrumente werden erstmalig angesetzt, wenn der Konzern
Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Beim erstmaligen An-
satz sind finanzielle Vermögenswerte unabhängig von der
Zuordnung zu einer Bewertungskategorie mit dem Transaktions-
preis (= Anschaffungskosten), d.h. mit dem beizulegenden Zeitwert,
zu bewerten. Marktübliche Kassakäufe oder -verkäufe eines finanzi-
ellen Vermögenswertes werden zum Erfüllungstag, dem Tag, an wel-
chem der Vermögenswert geliefert wird, bei Derivaten zum Handels-
tag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung
der Finanzinstrumente erfolgt auf Grundlage der durch IFRS 9 fest-
gelegten Kategorisierungs-
und Bewertungsprinzipien. Der IFRS 9
unterscheidet bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzin-
strumenten zwischen Schuldinstrumenten, Eigenkapitalinstrumen-
ten und Derivaten. Ein Finanzinstrument wird bei seiner erstmaligen
Erfassung einer Bewertungskategorie zugeordnet, welche über die
künftige Folgebewertung entscheidet. Die nachfolgende Tabelle
zeigt die Kategorien von Finanzinstrumenten sowie deren Bewer-
tung und Ergebnisausweis.
Kategorie
Abkürzung
Bewertung
Ausweis
Transaktionskosten /
Anschaffungskosten
Bewertungsergebnis +
Realisiertes Ergebnis
Wertminderung
Zinszahlung
Dividendenzahlung
(16) Handelsaktiva
HA
Fair Value über
GuV
(6) Provisions-
überschuss
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
Implizit im FV
enthalten
(5) Zinsüberschuss
Dividendenerträge
(17) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Fair
Value (Non-SPPI)
NON-SPPI
Fair Value über
GuV
(6) Provisions-
überschuss
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
Implizit im FV
enthalten
(5) Zinsüberschuss
Dividendenerträge
(18) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Fair
Value (Option)
FVO
Fair Value über
GuV
(6) Provisions-
überschuss
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
Implizit im FV
enthalten
(5) Zinsüberschuss
(19) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Am-
ortized Cost
AC
Fortgeführte An-
schaffungs-
kosten
(19) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Amor-
tized Cost
Amortisierung nach der
Effektivzinsmethode:
(12) Risikovorsorge
und Wertminder-
ungen finanzieller
Vermögenswerte
(5) Zinsüberschuss
(5) Zinsüberschuss
Agien / Disagien +
Abgegrenzte Zinsen:
(19) Finanzielle Vermögens-
werte at Amortized Cost
Realisierte Erträge & Auf-
wendungen / Zuschreibungen
/ Abschreibungen:
(7) Ergebnis aus Finanzinstru-
menten at Amortized Cost
Bewertungseffekte für
Grundgeschäft (Geschäfte in
Sicherungsbeziehungen):
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
(22) Handelspassiva
HP
Fair Value über
GuV
(6) Provisions-
überschuss
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
-
(5) Zinsüberschuss
(23) Finanzielle
Verbindlichkeiten at
Fair Value (Option)
LFVO
Fair Value über
GuV
(6) Provisions-
überschuss
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
-
(5) Zinsüberschuss
(28) Sonstiges Ergebnis
Bewertung eigenes Kredit-
risiko für Verbindlichkeiten at
Fair Value
(24) Finanzielle
Verbindlichkeiten at
Amortized Cost
LAC
Fortgeführte An-
schaffungs-
kosten
(24) Finanzielle Verbind-
lichkeiten at Amor-
tized Cost
Amortisierung nach der
Effektivzinsmethode:
-
(5) Zinsüberschuss
(5) Zinsüberschuss
Agien / Disagien +
Abgegrenzte Zinsen:
(24) Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost
Realisierte Erträge & Auf-
wendungen / Zuschreibungen
/ Abschreibungen:
(7) Ergebnis aus Finanzinstru-
menten at Amortized Cost
Bewertungseffekte für
Grundgeschäft (Geschäfte in
Sicherungsbeziehungen):
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
(20) Marktwerte aus
Sicherungsges-
chäften
-
Fair Value über
GuV
-
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
-
(5) Zinsüberschuss
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 216
Für die Zuordnung zu der jeweiligen Kategorie muss für finanzielle
Vermögenswerte vorab in Abhängigkeit von der beabsichtigten
Geschäftsaktivität mit diesem Finanzinstrument eine Zuweisung zu
den Geschäftsmodellen erfolgen. Die Festlegung und Beurteilung
des Geschäftsmodells erfolgt auf Basis von Portfolien. Die Zuord-
nung der Portfolien muss an die Steuerung der Geschäftstätigkeit
angelehnt sein. Zudem hängt die Zuordnung von der Erfüllung
des
Zahlungsstromkriteriums (SPPI - Solely payment of principal
and in-
terest) ab.
Geschäftsmodelle der Hypo Vorarlberg
Geschäftsmodell „Halten“ (hold-to-collect)
Die Zielsetzung des Geschäftsmodells besteht darin, die
Schuldinstrumente bis zur Endfälligkeit zu halten und damit die
vertraglichen Cashflows (d.h. Zinserträge) zu erwirtschaften und
bei Fälligkeit den Nominalwert zu vereinnahmen. Es können
auch in diesem Geschäftsmodell grundsätzlich unwesentliche
Verkäufe, aber auch vereinzelt wesentliche Transaktionen, die
aber unüblich und selten vorkommen, erfolgen. Die Überprü-
fung der Einhaltung dieser Regelung erfolgt in regelmäßig
stattfindenden Sitzungen des ALM Gremiums.
Geschäftsmodell „Handelsbuch“ (trading-book)
Die Zielsetzung des Geschäftsmodells besteht darin, durch den
Verkauf der Schuldinstrumente Cashflows zu realisieren. Bereits
der Erwerb erfolgt unter der Absicht zur kurzfristigen Realisie-
rung von Kursgewinnen. Die Bank unterhält zwecks Bedienung
des Kundenwertpapiergeschäfts lediglich ein kleines Handels-
buch gemäß CRR. Diesem Geschäftsmodell sind auch sämtliche
Schuldtitel zuzuweisen, die nicht klar einem der anderen Ge-
schäftsmodelle zugewiesen werden können.
Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“
(hold-to-collect and sell)
Die Zielsetzung dieses Geschäftsmodells besteht darin, die ver-
traglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die Schuldinstru-
mente zu veräußern. Der Konzern hat dieses Geschäftsmodell
nicht in Verwendung.
Zahlungsstromkriterium der finanziellen Vermögenswerte
Neben der Zuordnung von Schuldinstrumenten zu den Geschäfts-
modellen sind für die Kategorisierung von Finanzinstrumenten die
vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen maßgeblich.
Sieht ein Vertrag eines Finanzinstrumentes nicht ausschließlich die
Bezahlung von Zinsen und Tilgung vor, so wird das Zahlungsstrom-
kriterium (SPPI)
nicht erfüllt und muss in Folge nach IFRS 9 zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Ver-
pflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist.
Beizulegender Zeitwert
Der Fair Value (beizulegender Zeitwert) ist der Betrag, zu dem ein
Vermögenswert zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstich-
tag getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann.
Aktiver Markt
Für die Beurteilung der Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze
von Finanzinstrumenten ist es von Relevanz, ob für diese ein akti-
ver Markt besteht. Ein Markt ist dann aktiv, wenn Geschäftsvorfälle
mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häu-
figkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend Preisinformati-
onen zur Verfügung stehen. Gemäß den Vorgaben des IFRS 13 ent-
spricht der aktive Markt dem Hauptmarkt bzw. dem vorteilhaftes-
ten Markt.
Fair Values auf einem aktiven Markt
Sofern ein Marktpreis auf einem aktiven Markt vorliegt, wird dieser
verwendet. Sind keine aktuellen Preisnotierungen verfügbar, gibt
der Preis der letzten Transaktion Hinweise auf den Fair Value. Ha-
ben sich seither die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geän-
dert, wird der aktuelle Fair Value ermittelt. Als Informationsquellen
für Marktpreise von Finanzinstrumenten dienen
Börsennotierungen, aber auch die für den OTC-Sekundärmarkt
wichtigen Kursinformationssysteme Bloomberg und Reuters.
Bewertungsmodelle bei inaktivem bzw. nicht bestehendem
Markt
Zu den verwendeten Bewertungsmodellen (mark to model) zählen
das Ableiten des Fair Value vom Marktwert eines vergleichbaren
Finanzinstruments (Referenzbonds) oder mehrerer vergleichbarer
identer Finanzinstrumente (Referenzportfolio) sowie die Ermittlung
anhand von Barwertmodellen oder Optionspreismodellen.
Je nach
Art von Finanzinstrument wird im Bewertungsprozess folgende Un-
terscheidung vorgenommen:
Für zinstragende Titel, wie Forderungen und Verbindlichkeiten
sowie nicht notierte verzinsliche Wertpapiere, ist eine Ermitt-
lung des Fair Value als Barwert der zukünftigen Zahlungs-
ströme durchzuführen. Die Wertermittlung dieser Gruppe von
Finanzinstrumenten erfolgt daher anhand des anerkannten
DCF-Verfahrens, in welchem zunächst die erwarteten Zahlungs-
ströme mit der risikolosen Swapkurve abgezinst werden. Zur
Abbildung des Bonitätsrisikos erfolgt eine Ableitung des Credit-
spreads aufgrund eines hinsichtlich Laufzeit, Währung und
Bo-
nität vergleichbaren Finanzinstrumentes oder allenfalls anhand
einer kreditrisikoadjustierten Creditspreadmatrix.
Ist der aktu-
elle Creditspread eines Kontrahenten nicht bekannt, so ist vom
letzten bekannten Creditspread auszugehen. Bei den Ableitun-
gen und Berechnungen wird dabei auf ein Höchstmaß auf am
Markt beobachtbare Inputfaktoren abgestellt. Liegen keine aus-
reichend verwendbaren Inputfaktoren am Markt vor, so erfolgt
die Ermittlung auf Basis von intern bewerteten Inputfaktoren.
Dazu zählen unter anderem interne Ratingeinstufungen sowie
interne Ausfallwahrscheinlichkeiten. Bei den Verbindlichkeiten
erfolgt eine Bewertung des eigenen Bonitätsrisikos unter Ver-
wendung von Referenzportfolien. Dabei werden die zu bewer-
tenden Finanzinstrumente nach ihrer Platzierungsart in die Ka-
tegorien öffentliche Platzierungen, Privatplatzierungen sowie
Retailemissionen eingestuft. Hinsichtlich der Privatplatzierun-
gen erfolgt eine Anpassung, um dem aktuellen Emissionslevel
von Privatplatzierungen im Vergleich zu öffentlichen Platzie-
rungen Rechnung zu tragen. Liegen für bestimmte Restlaufzei-
ten keine Marktdaten vor, so erfolgt die Ermittlung anhand ei-
ner linearen Interpolation bzw. Extrapolation von Marktdaten.
Bei Eigenkapitaltitel wird für eine zuverlässige Fair Value-Be-
wertung in erster Linie ein Market approch angewandt (Ablei-
tung von am Markt beoachtbaren und vergleichbaren Inputfak-
toren), allenfalls auch ein Income approach (mittels Discoun-
ted-Cash-Flow (DCF) Verfahren, basierend auf Entity/Equity An-
satz).
Für Derivate erfolgt die Ermittlung des Fair Value unter Ver-
wendung von am Markt beobachtbaren Inputfaktoren, wie
Zinskurven und Währungskurse. Konkret erfolgt bei Derivaten
die Diskontierung – insbesondere im Hedge-Accounting – an-
hand der OIS-Zinskurve sowie der am Interbankenmarkt übli-
chen Swapkurve. Bei in Euro besicherten Derivaten wurde als
Diskontierungszinssatz eine Swapkurve auf Basis des ESTR
("Euro Short Term Rate") verwendet. Betreffend die Berücksich-
tigung von Creditspreads erfolgt die Bewertung je Kontrahent
auf Nettobasis, sofern eine entsprechende Aufrechnungsverein-
barung vorliegt und unter Berücksichtigung von Cash- sowie
Wertpapiercollaterals. Bei der Ermittlung der Creditspreads wird
dabei ebenfalls auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren, wie
beispielsweise CDS-Spreads, abgestellt. Liegt für den Kontra-
henten kein CDS-Spread vor, so erfolgt die Bewertung des Cre-
ditspreads unter Verwendung von internen Ausfallwahrschein-
lichkeiten.
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
In Bezug auf die Sensitivitäten von verwendeten Bewertungsmo-
dellen wird auf die Note (42) verwiesen. Im Hinblick auf die Ge-
winn- und Verlustrechnung wirken sich diese Annahmen und
Schätzungen auf das Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Va-
lue unter Note (8) aus. Der Effekt aus dem Ansatz des Kreditrisikos
für finanzielle Vermögenswerte und Derivate beträgt TEUR 68.348
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 217
(2024: TEUR 43.584) und wurde im Ergebnis aus Finanzinstrumen-
ten at Fair Value (8) erfasst. Der Effekt aus dem Ansatz des Kreditri-
sikos für finanzielle Verbindlichkeiten beträgt TEUR 398 (2024:
TEUR 4.722) und wurde erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis unter
Note (28) aus Veränderung des eigenen Bonitätsrisikos erfasst. Der
Buchwert der den Ermessensentscheidungen, Annahmen und
Schätzungen unterliegenden Vermögenswerte beträgt
TEUR 762.351 (2024: TEUR 865.653), jener der Verbindlichkeiten
TEUR 382.467 (2024: TEUR 410.436).
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 umfassen folgende
finanzielle Vermögenswerte:
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten An-
schaffungskosten gemäß IFRS 9
Leasingforderungen im Anwendungsbereich des IFRS 16
Kreditzusagen, ausgenommen Kreditzusagen – bilanziert zum
Fair Value über die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) ge-
mäß IFRS 9
Finanzgarantien im Anwendungsbereich des IFRS 9 – nicht be-
wertet zum Fair Value über die Gewinn- und Verlustrechnung
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Bestand
hinsichtlich Höhe und Laufzeit unwesentlich ist, werden keine
Wertberichtigungen gebildet. Nicht mehr einbringliche offene Pos-
ten werden direkt abgeschrieben.
Unter IFRS 9 ist eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Ver-
luste über die Restlaufzeit zu erfassen. Für finanzielle Vermögens-
werte, deren Kreditrisiko sich seit erstmaligem Ansatz nicht signifi-
kant erhöht hat („Stage 1“) und für finanzielle Vermögenswerte, de-
ren Kreditrisiko als gering eingestuft wird, ist der erwartete Verlust
über die nächsten 12 Monate zu erfassen. Bei finanziellen Vermö-
genswerten, deren Kreditrisiko sich seit erstmaligem Ansatz signifi-
kant erhöht hat („Stage 2“), ist der erwartete Verlust über die Rest-
laufzeit zu erfassen. Bei ausgefallenen finanziellen Vermögenswer-
ten ist eine Risikovorsorge aufgrund der erwarteten Cashflows (Ex-
pected-Cashflow-Verfahren) zu erfassen, bei ausgefallenen finanzi-
ellen Vermögenswerten unter der Signifikanzgrenze erfolgt eine Er-
fassung der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit.
Die erwarteten Verluste werden grundsätzlich mit folgender For-
mel berechnet:
Forderungshöhe im Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default,
EAD) x Ausfallswahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) x Ver-
lustschwere (Loss given Default, LGD)
Die erwarteten Verluste sind zum Barwert zu erfassen, wobei die
Abzinsung mit dem jeweiligen Effektivzins eines Finanzinstruments
erfolgt.
Der EAD für außerbilanzielle Geschäfte (v.a. offene Rahmen) wird
dabei über den Kreditkonversionsfaktor (Credit Conversion Factor,
CCF) geschätzt.
Die Höhe der LGDs ist abhängig davon, ob es sich um den Blanko-
teil einer Finanzierung handelt bzw. mit welchen Sicherheiten die
Finanzierung besichert ist. Sicherheiten werden mit dem intern ver-
wendeten Belehnwert berücksichtigt – der LGD ist auf diesen Wert
kalibriert. In der Berechnung erfolgt die Aufteilung eines Finanzin-
struments je Besicherung in EAD-Schichten und den unbesicherten
Teil – pro Schicht kommt dann der jeweils anwendbare LGD zur
Anwendung.
Finanzielle Vermögenswerte mit niedrigem Ausfallsrisiko
(„Low Credit Risk Exemption“)
Für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko am Stichtag wird
auch dann eine Wertminderung in Höhe des erwarteten Verlusts
über die nächsten 12 Monate erfasst, wenn sich das Kreditrisiko seit
dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Der Konzern wendet
diese Ausnahme ausschließlich auf Wertpapiere mit externem In-
vestment Grade-Rating an (Rating BBB- / Baa3 oder besser).
Zuordnung zu den Stages
Ein Finanzinstrument wird üblicherweise bei dessen Zugang der
Stage 1 zugeordnet (Ausnahme siehe POCI). Ein Stage-Transfer
fin-
det nur dann statt, wenn sich die Kreditqualität seit Ersterfassung
signifikant verschlechtert hat oder ein Ausfallsgrund vorliegt. Dies
wird anhand von quantitativen und qualitativen Faktoren beurteilt.
Die quantitative Beurteilung einer allfälligen Erhöhung des Kreditri-
sikos wird durch den Vergleich der Forward-Lifetime-PD des Ur-
sprungsratings mit der Lifetime-PD des aktuellen Ratings für die
Restlaufzeit eines Finanzinstrumentes vorgenommen. Wenn der
Quotient aus den beiden Werten einen bestimmten Wert über-
steigt, wird das Finanzinstrument der Stage 2 zugeordnet. Zu Infor-
mationen zur Ratingskala und den im Einsatz befindlichen Rating-
systemen wird auf die Erläuterungen in Abschnitt G. Finanzrisiken
und Risikomanagement verwiesen.
Der Konzern verwendet folgende qualitative Indikatoren, um eine
allfällige Erhöhung des Kreditrisikos ausmachen zu können:
Kein Ursprungsrating vorhanden
Kein aktuelles Rating vorhanden
Verzugstage größer / gleich 30 Tage
Forbearance Maßnahme aktiv
Bestehen einer Mahnstufe
Rücktransfer
Wenn ein Finanzinstrument keine signifikante Erhöhung des Kredit-
risikos mehr aufweist, wird dieses Finanzinstrument der Stage 1 zu-
geordnet (Ausnahme siehe POCI). Bei einer Forbearance-Maß-
nahme besteht eine zweijährige Wohlverhaltensperiode. In dieser
Zeit verbleibt der Kunde in Stage 2.
Ursprungsrating
Als Ursprungsrating eines Finanzinstruments wird das bei Ersterfas-
sung dieses Finanzinstruments aktuelle Rating weggeschrieben (in
der Regel das Kundenrating). Es kommen interne und externe Ra-
tingeinschätzungen zum Ansatz. Bei Wertpapieren kommen auch
Emissionsratings zur Anwendung.
Identifizierung von Verlusten
Die Bank hat verschiedene Instrumente im Einsatz, um Ausfalls-
merkmale und damit eingetretene Verluste frühzeitig zu identifizie-
ren. Im Unternehmensbereich erfolgt jährlich eine neue Beurtei-
lung der signifikanten Kunden anhand aktueller Unterlagen, wie
Rechnungsabschlüsse und Budgetrechnungen des Kunden. Durch
ein Verhaltensrating werden vierteljährlich für kleine Obligos von
Privat-
und Gewerbekunden automatisierte Ratings erstellt. Die
Kundenratings müssen so aktuell wie möglich sein. Durch Kontroll-
prozesse wird sichergestellt, dass die Anzahl an alten Ratings so
klein wie möglich gehalten wird.
Die im Staging verwendeten qualitativen Indikatoren sollen sicher-
stellen, dass es rechtzeitig zu einem Wechsel in Stage 2 kommt;
insbesondere der 30 Tage-Verzug ist hier zu nennen. Die getroffe-
nen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine signifikanten Ver-
luste vorliegen, die noch nicht identifiziert sind.
Stage 3: Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität
(„credit impaired“, Stage 3)
Die Zuordnung eines Finanzinstruments zur Stage 3 erfolgt für alle
Forderungen mit einem Ausfallrating gemäß der Ausfalldefinition
des Artikel 178 CRR. Der Konzern hat sich entschieden, die auf-
sichtsrechtliche Ausfalldefinition für das IFRS-Wertberichtigungs-
modell zu übernehmen. Diese gilt für alle Finanzinstrumente
gleichermaßen.
Der Konzern bestimmt anhand der folgenden Verfahren und Indi-
katoren, ob ein finanzieller Vermögenswert ausgefallen ist:
Vierte erfolglose Mahnung
90-Tage-Verzug
Insolvenz: tägliche Abfrage neu eröffneter Insolvenzverfahren
Wirtschaftliche Verschlechterung: laufende Bonitätsbeurteilung
Kunden „unlikely to pay“ – unzureichende erwartete Cashflows
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 218
Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder
des Kreditnehmers (Restrukturierungsbedarf)
Aufgezehrtes wirtschaftliches Eigenkapital in Verbindung mit
Verlusten
Die Überwachung erfolgt einerseits automatisiert, andererseits
durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertriebseinheiten,
dem Kreditrisikomanagement und dem Sanierungsmanagement.
Die Berechnung der Wertminderung/-aufholung finanzieller Ver-
mögenswerte in der Stage 3 erfolgt entweder in einem sogenann-
ten pauschalisierten Verfahren oder im Expected-Cashflow-Verfah-
ren (ECF). Beide Verfahren basieren auf Einzelkundenebene. Das
pauschalisierte Verfahren wird für nicht signifikante Kunden ange-
wendet. Das sind Kunden deren Gesamtobligo kleiner TEUR 150 ist.
Die Berechnung erfolgt mit der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) von
100 %, mit nur einer Monatsscheibe und den LGDs für den
Defaultbereich.
Das ECF-Verfahren wird bei signifikanten ausgefallenen Kunden in
der Stage 3 angewendet. Ein Kunde wird als signifikant eingestuft,
wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Geschäfte
über einem Kundenobligo von TEUR 150 liegen. Die Höhe der Risi-
kovorsorge ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des
Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Zah-
lungsströme (vertragliche Cashflows und Sicherheitencashflows).
Der szenariogewichtete Wertberichtigungsbedarf wird
auf Basis
der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung der erwarteten
Sicherheitenverwertung ermittelt.
Im Rahmen der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs sind je nach
Verfahrensstand des Kunden unterschiedliche Szenarien aufzustel-
len und entsprechend zu gewichten.
Grundsätzlich werden im Konzern folgende Szenarien definiert:
Szenario „Vertraglicher Cashflow“
In diesem Szenario werden grundsätzlich über die gesamte Rest-
laufzeit nur Kapital- und Zinscashflows angesetzt, welche sich aus
den vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Die möglichen Erlöse
aus der Verwertung von Sicherheiten werden nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Einschätzung der Höhe der Cashflows wird
davon
ausgegangen, dass diese über die gesamte Restlaufzeit des
Ge-
schäfts voll erfüllt werden. Dies gilt auch für außerbilanzielle Ge-
schäfte. Dieses Szenario wird nur bei Kunden angewendet, die sich
nach der Gesundung in der Wohlverhaltensperiode befinden.
Szenario „Going Concern“
Im Going-Concern-Szenario wird grundsätzlich davon ausgegan-
gen, dass der Kunde alle Zins- und/oder Kapitalzahlungen leistet
und eine Verwertung der vorhandenen Sicherheiten nicht notwen-
dig ist.
Szenario „Gone Concern“
Im Gone-Concern-Szenario wird grundsätzlich die Annahme unter-
stellt, dass der Kunde nur mehr geringe vertragliche Cashflows
leis-
tet und daher die Abdeckung der noch offenen Forderungen größ-
tenteils nur aus den Verwertungserlösen der bestellten Sicherhei-
ten erfolgen kann.
Risikovorsorge nach Verfahrensstand
Je nach Verfahrensstand (in der Sanierung oder bereits in der
Ver-
wertung) ergeben sich unterschiedliche Gewichtungen der Szena-
rien Going Concern zu Gone Concern. Je näher der Verfahrensstand
Verwertung rückt, desto höher wird das Szenario Gone Concern ge-
wichtet.
Gesundung
Voraussetzungen für die Rückführung eines Engagements in die
Normalbetreuung ist die Einhaltung einer Wohlverhaltensperiode
von zumindest drei Monaten. Die Wohlverhaltensperiode beginnt
mit Gesundung und unter folgenden Voraussetzungen:
keinerlei Rückstände auf den Konten
keine Wertberichtigung (ausgenommen pauschale
Wertberichtigung)
keine aktiven Forbearance-Maßnahmen
keine Forderungs(teil-)abschreibung
In der beginnenden Wohlverhaltensperiode sind dann folgende
Umstände von Bedeutung:
Vereinbarungsgemäße Rückzahlungen werden geleistet –
Kunde ist „likely-to-pay“
keine neuen Forbearance-Maßnahmen
keine neue Wertberichtigung (ausgenommen pauschale
Wertberichtigung)
kein neuerliches Ausfallsereignis (Event)
keine exekutiven Maßnahmen von dritter Seite
keine Rückleitungen auf dem Konto
Sollte es dabei zu Beanstandungen kommen, wird die Wohlverhal-
tensperiode beendet. Während der Dauer der Wohlverhaltensperi-
ode bleibt der Kunde im Ausfall und behält sein Ausfallsrating
(5er Rating).
Sollte der Kunde aufgrund einer aufrechten Forbearance-Maß-
nahme noch in der Bewährungsphase sein, so kann die Wohlverhal-
tensperiode frühestens mit Ablauf der Mindestbeobachtungsdauer
Forbearance enden. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erhält
der Kunde die Ratingklasse „NR“ (nicht geratet) bis zur Ratingfrei-
gabe eines Performing Ratings.
Ausbuchungen
Forderungen bzw. Forderungsteile und Wertpapiere, deren Ein-
bringlichkeit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr gegeben ist,
sind auszubuchen. Eine uneinbringliche Forderung liegt beispiels-
weise vor, wenn zumindest zwei Exekutionsläufe erfolglos waren,
der Kunde kein nachhaltig pfändbares Einkommen ins Verdienen
bringt oder derartig hohe weitere Verbindlichkeiten vorhanden
sind, dass die Einbringlichkeit der Forderung bzw. Forderungsteile
aussichtslos erscheint. Des Weiteren sind Forderungen und Wertpa-
piere teilweise oder gänzlich auszubuchen, wenn auf einen Teil
bzw. auf den gesamten ausstehenden Betrag verzichtet worden ist.
Dies kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Sanierungsplan,
Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren) oder eines außergerichtli-
chen Vergleichs erfolgen.
Forbearance
Forborne Exposures sind Engagements, bei denen Zugeständnisse
gegenüber den Kreditnehmern gemacht wurden, die Gefahr
laufen,
ihren Zahlungsverpflichtungen aufgrund finanzieller Schwierigkei-
ten nicht mehr nachkommen zu können. Ein Forborne Exposure
liegt nur dann vor, wenn die beiden folgenden Tatbestände erfüllt
sind:
Vertragsänderung/Refinanzierung beinhaltet ein Zugeständnis
und
Zahlungsschwierigkeiten liegen vor
Forbearance-Zugeständnisse können bei Kreditnehmern im Perfor-
ming-Bereich (Ratingstufe 1A bis 4E) und im Non-Performing-
Bereich (Ratingstufe 5A bis 5E) gewährt werden. Ein Kreditnehmer
wird weiterhin als Performing eingestuft, wenn die Forbearance-
Maßnahme nicht zum Non-Performing-Status führt und der Kredit-
nehmer zum Zeitpunkt der Forbearance-Maßnahme im Perfor-
ming-Bereich war.
Die folgenden Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein,
damit der Forbearance-Status wieder aufgehoben werden kann:
Kreditnehmer kann seinen Zahlungsverpflichtungen nachkom-
men.
Forderung gilt als performing.
Der Bewährungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach
Einstufung des Vertrags in den Performing-Bereich ist
abgelaufen.
Sämtliche Exposures des Kreditnehmers sind während und
am
Ende der Bewährungsphase weniger als 30 Tage überfällig.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 219
Es erfolgt eine laufende Überwachung von Geschäften mit Forbe-
arance-Maßnahmen, welche im Performing-Bereich sind. Darüber
hinaus werden Geschäfte mit Forbearance-Maßnahmen einer spe-
ziellen Beobachtung hinsichtlich Überziehungen von über 30
Ta-
gen unterzogen.
Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass ein Geschäft mit
einer Forbearance-Maßnahme im Non-Performing-Bereich ist,
sobald:
das erwünschte Ergebnis der Forbearance-Maßnahme (Wieder-
herstellung der vertragskonformen Bedienung) nicht eintritt
oder nicht mehr gewährleistet ist.
ein Zahlungsverzug von über 30 Tagen vorliegt.
innerhalb der Bewährungsphase eine weitere Forbearance-
Maßnahme gewährt wird.
der Kunde ein anderes definiertes Ausfallskriterium erfüllt.
Grundsätzlich wird für alle Geschäfte mit einer Forbearance-Maß-
nahme, welche im Performing-Bereich sind, in der Stage 2 eine
Risikovorsorge ermittelt. Für Geschäfte mit einer Forbearance-Maß-
nahme, welche bereits im Non-Performing-Bereich sind, wird in
der
Stage 3 eine Risikovorsorge gebildet. Die Darstellung der Forderun-
gen mit Forbearance-Maßnahmen erfolgt in der Note (50).
Bewertungsparameter zur Berechnung erwarteter Verluste
Ausgangspunkt für die Festlegung der Parameter sind die Through
the Cycle (TTC)-Schätzungen für diese Parameter. Eine TTC-Schät-
zung hat den Anspruch, über den Konjunkturzyklus relativ stabil
zu sein.
TTC-PD
Die Schätzung der PD für das Kundengeschäft erfolgt auf Basis der
Historie der bankeigenen Ausfälle. Es werden die Portfolien der
Bank betrachtet, die groß genug für statistisch stabile Aussagen
sind und in denen Ausfälle in ausreichender Zahl zu beobachten
waren, um Ausfallsraten für die überwiegende Zahl an Lebend-Ra-
tingklassen zu schätzen. Dies gilt für die Privatkunden und die Un-
ternehmenskunden der Bank. Für Finanzinstitute und Staaten
kann
dieser Ansatz nicht angewendet werden, da im Portfolio der Bank
in diesen Kundengruppen nur ganz wenige Ausfälle beobachtet
worden sind. Für diese beiden Kundengruppen werden – ausge-
hend von Publikationen von Ratingagenturen – über Matrizenmul-
tiplikation PD Kurven berechnet.
LGD
Für eine Beschreibung der wichtigsten Sicherheiten: siehe die Erläu-
terungen in Abschnitt G. Finanzrisiken und Risikomanagement. Die
LGD wird als Workout-LGD definiert. Die LGD wird für die Bank aus
Ausfallsdaten der Bank berechnet. Dabei werden Erlöse und direkte
Kosten aus der Verwertung berücksichtigt. Die Cashflows werden
mit dem jeweiligen Effektivzins eines Finanzinstruments abgezinst.
Um Blanko und Sicherheiten LGDs berechnen zu können, werden
die Erlöse nach dem Wasserfallprinzip verteilt. Zuerst werden sie
den Sicherheiten zugeordnet, und zwar zuerst den Sicherheiten
mit
dem niedrigsten LGD. Zunächst werden Erlöse, Barsicherheiten und
Garantien zugeordnet, dann hypothekarische Sicherheiten. Zu die-
sem Zweck werden die Sicherheiten im Moment des Ausfalls be-
wertet, um die erwarteten Erlöse zu ermitteln. Noch nicht verteilte
Erlöse werden dann dem Blankoteil zugerechnet. Es erfolgt ein
Aufschlag, um die unverzerrte Schätzung des Parameters über ei-
nen Konjunkturzyklus sicherzustellen.
Für das Leasingportfolio in Bozen wird die Immobilien-LGD basie-
rend auf Erlösdaten aus der Verwertung berechnet. Es erfolgt bei
Bedarf ein Aufschlag, um die Auswirkungen des fallenden Immobi-
lienmarktes in Norditalien auf die Kennzahl auszugleichen. So soll
eine unverzerrte Schätzung über den Konjunkturzyklus erreicht
werden.
Für das Schweizer Portfolio sowie für das österreichische Leasing-
portfolio erfolgt ebenfalls eine Datensammlung. Die Anzahl
der
Ausfälle und Verwertungen sind jedoch viel zu gering, um auf
dieser Basis eine Aussage treffen zu können.
Für Blankoteile von ausgefallenen Obligos werden eigene LGDs ge-
schätzt. Als beste Schätzung für den zukünftigen, erwarteten Ver-
lust wird die ECF-Wertberichtigung verwendet. Es wird davon aus-
gegangen, dass die LGDs von den verschiedenen Bearbeitungsstu-
fen in der Bank abhängig sind.
CCF (Kreditkonversionsfaktor)
Es erfolgte eine Berechnung des CCFs von ausgefallenen Forderun-
gen in der Bank. Dabei wird die Entwicklung der Rahmenausnut-
zung in 12 Monaten vor einem Ausfall gemessen. Die Ergebnisse
schwanken stark wegen der geringen Datenbasis. Deshalb verwen-
det die Bank (wie im internen Risikomanagement) die aufsichtli-
chen CCF in Verbindung mit den Fälligkeitsprofilen aus dem inter-
nen Risikomanagement. Diese stellen aktuell den besten
Schätzer dar.
Vorzeitige Tilgungen
Vorzeitige Tilgungen haben in der Stage 1 in einem 12 Monats-Be-
trachtungszeitraum wenig Relevanz. Für Stage 2-Fälle ist davon
auszugehen, dass keine signifikanten vorzeitigen Tilgungen mög-
lich sind. Es werden keine Vorfälligkeitsprofile berücksichtigt.
Tilgungen von Instrumenten mit unbestimmter Laufzeit
Die Laufzeit für Instrumente mit unbestimmter Laufzeit wird aus
dem Portfolio der Bank geschätzt. Es finden dieselben Fälligkeits-
profile wie im internen Risikomanagement Anwendung.
Point in Time (PIT)-Anpassung
Die PIT-Anpassung der Parameter, für die eine Abhängigkeit von
makroökonomischen Variablen festgestellt werden können, dient
zur Berücksichtigung der aktuellen und erwarteten gesamtwirt-
schaftlichen Situation (Forward Looking Information, FLI) bzw. zur
Abschätzung von deren Einfluss auf den erwarteten Verlust.
Es wird untersucht, ob die Parameter PD, LGD und CCF-Abhängig-
keiten von unabhängigen Variablen aufweisen. Für den CCF und
den LGD können keine signifikanten Abhängigkeiten mit einer öko-
nomisch erklärbaren Wirkrichtung festgestellt werden.
Für die PD können Abhängigkeiten und Modelle für die gebildeten
Segmente ermittelt werden. Die Segmente wurden nach ähnlichen
Institutionstypen, Risikocharakteristika (PD, Default Rate, Haftun-
gen) und Ratingmethoden gebildet. Daraus ergaben sich die Seg-
mente Finanzinstitute, Staaten, Privatkunden und Unternehmens-
kunden.
Da es sich bei Finanzinstituten und Staaten um Low-Default Port-
folios handelt, ist keine PIT-Anpassung auf Basis interner Daten
sinnvoll. Daher wird für diese beiden Segmente die TTC PD als bes-
ter Schätzer für die PIT PD verwendet.
Für die beiden Segmente Privatkunden und Unternehmenskunden
wird untersucht, ob die Ausfallsraten in den Regionen, in denen der
Konzern tätig ist, unterschiedlich sind. Auf Basis dieser Untersu-
chung wird eine Differenzierung zwischen den Segmenten der Lea-
singtochter in Bozen und dem Rest des Konzerns vorgenommen.
Im Ergebnis ergeben sich folgende Segmente, für die PIT-Modelle
geschätzt wurden:
Unternehmenskunden Österreich (und andere Länder außer
Italien)
Unternehmenskunden Italien
Privatkunden Österreich (und andere Länder außer Italien)
Privatkunden Italien
Die Modellsuche basiert auf der Methode der linearen Regression.
Hierbei wird die Abhängigkeit einer Variablen, der sogenannten ab-
hängigen Variablen (hier empirische Ausfallsraten bzw. Verlustquo-
ten) von anderen Variablen, den sogenannten unabhängigen
Vari-
ablen (hier eine Auswahl von makroökonomischen Parametern) er-
mittelt. Um diese Abhängigkeit zu ermitteln, werden Zeitreihen der
betrachteten Variablen gegenübergestellt, die den Modellierungs-
zeitraum umfassen. Zur Anwendung kommen jährliche Ausfallsra-
ten im Zeitraum von 2007 bis 2019.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 220
Als unabhängige Variablen wurden unter anderem verwendet:
BIP real AT, IT - Änderung zum Vorjahr, real, in %
HVPI AT, IT - Änderung zum Vorjahr, in %
Arbeitslosenraten AT, IT, in % der Erwerbstätigen
Lohnstückkosten AT, IT - Änderung zum Vorjahr, in %
Privater Konsum AT - Änderung zum Vorjahr, real auf Vor-
jahrespreisbasis, in %
Öffentlicher Konsum AT - Änderung zum Vorjahr, real auf Vor-
jahrespreisbasis, in %
Bruttoanlageinvestitionen (BAI) AT - Änderung zum Vorjahr,
real auf Vorjahrespreisbasis, in %
Wohnimmobilienpreisindex AT Gesamt - Änderung zum Vor-
jahr, in %
Für die italienischen Regionen Südtirol, Lombardei und Trentin
werden regionale Daten zum BIP- und BAI-Wachstum verwendet.
Die Verwendung von Zinssätzen und Creditspreads wird geprüft.
Ökonomisch wäre hier in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein An-
stieg der Zinsen zu erwarten. In der Phase der Niedrigzinspolitik der
Zentralbanken galt dieser Zusammenhang aber offensichtlich
nicht. Dies ist speziell in der PIT-Anpassung ein Problem, da bei
Verwendung von Zinssätzen die ECL-Ergebnisse in Zeiten schwa-
cher ökonomischer Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger Nied-
rigzinspolitik nicht steigen, sondern sogar fallen würden.
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Italien-Exposure
des Konzerns auf Norditalien konzentriert ist und dass die nord-
italienische Wirtschaft tendenziell bessere Kennzahlen aufweist als
die gesamtitalienische, werden zur Verwendung in der regionalen
Anpassung der Modelle für Unternehmenskunden und Privatkun-
den synthetische Makrovariablen („Mix“-Variablen) für Norditalien
gebildet.
Auf Basis der Modellschätzung werden pro PIT-Modell folgende
Makrovariablen ausgewählt:
Unternehmenskunden Österreich (und andere Länder außer
Italien): BIP-Änderung AT, Lag 1 Jahr
Unternehmenskunden Italien: BIP-Änderung Mix, Lag 1 Jahr
Privatkunden Österreich (und andere Länder außer Italien):
HVPI AT, BAI AT
Privatkunden Italien: HVPI IT, BAI Mix
Die regionale Differenzierung wird so vorgenommen, dass die Un-
terschiede zwischen der TTC-Ausfallsrate und der Ausfallsrate des
geschätzten Modells auf das Ergebnis angewendet werden.
Bei der Ermittlung und Berücksichtigung der FLI in den PIT-Model-
len wird wie folgt vorgegangen:
Die verwendeten Prognosen sollen von unabhängigen, etablier-
ten Institutionen stammen.
Die Prognosen müssen möglichst aktuell sein.
Eine begründete Anpassung der Prognosen ist möglich.
Wenn Szenarien für einzelne Variablen erhältlich sind, so kön-
nen diese in Verbindung mit einer Szenariogewichtung verwen-
det werden.
Die FLI-Anpassung soll nach Möglichkeit für bis zu drei Jahre er-
folgen. Spätestens dann wird der langjährige Durchschnitt der
jeweiligen Variablen zugrunde gelegt.
Prognosen beziehen sich in aller Regel auf Kalenderjahre und
sind für das aktuelle Kalenderjahr und höchstens die zwei fol-
genden Kalenderjahre erhältlich.
Die Verwendung der Variablen in den Modellen muss möglichst
analog zur Modellschätzung erfolgen. Es wird von einer Gleich-
verteilung der Ausfälle innerhalb der Kalenderjahre ausgegan-
gen. D. h. der Wert für eine Variable ohne Lag wird berechnet
als Durchschnitt aus den sechs Monaten vor und den sechs Mo-
naten nach dem aktuellen Stichtag. Eine Variable mit Lag 1 Jahr
wird berechnet als Durchschnitt aus den sechs Monaten vor
und den sechs Monaten nach dem Datum ein Jahr vor dem ak-
tuellen Stichtag.
Die Parametrisierung wird in der Regel im zweiten und im vier-
ten Quartal durchgeführt. Bei signifikanten Änderungen der
Variablen kann die Parametrisierung öfter durchgeführt wer-
den.
Der langjährige Durchschnitt einer Variablen wird analog dem
Zeitraum berechnet, der in der Modellschätzung verwendet
wurde.
Das Portfolio Privatkunden Italien ist von sehr untergeordneter Be-
deutung, außerdem sind die Modellergebnisse nicht plausibel. Für
das Portfolio wird deshalb auch das Modell Unternehmenskunden
Italien angewendet.
Per Ende 2025 kommen folgende Gewichte und makroökonomi-
sche Parameter zum Ansatz. Die Werte für das Hauptszenario sind
Prognosen von OeNB, Wifo und IHS für Österreich und der Banca
d’Italia für Italien. Weiterhin wird von einem schwachen Wachstum
ausgegangen. Es werden mehr Abwärts-
als Aufwärtsrisiken gese-
hen.
Land
Variable
Gewicht
2025
2026
2027+
Österreich
BIP
Hauptszenario
60,00 %
0,33 %
0,93 %
1,10 %
BIP
Negativszenario
30,00 %
-0,42 %
-1,33 %
1,10 %
BIP
Positivszenario
10,00 %
0,54 %
1,54 %
1,10 %
HVPI
Hauptszenario
60,00 %
3,50 %
2,40 %
2,30 %
HVPI
Negativszenario
30,00 %
4,00 %
3,89 %
2,30 %
HVPI
Positivszenario
10,00 %
3,32 %
1,86 %
2,30 %
BAI
Hauptszenario
60,00 %
0,00 %
1,00 %
1,30 %
BAI
Negativszenario
30,00 %
-1,02 %
-2,05 %
1,30 %
BAI
Positivszenario
10,00 %
0,63 %
2,88 %
1,30 %
Italien
BIP
Hauptszenario
60,00 %
0,60 %
0,60 %
0,70 %
BIP
Negativszenario
30,00 %
0,09 %
-0,94 %
0,70 %
BIP
Positivszenario
10,00 %
0,98 %
1,73 %
0,70 %
Im Vergleich zum Vorjahr wird weiter von einer erhöhten Wahr-
scheinlichkeit für das Negativszenario ausgegangen. Für das Posi-
tivszenario geht die Hypo Vorarlberg weiterhin von keiner Wahr-
scheinlichkeit aus. Falls beobachtete Ausfallsraten deutlich von den
prognostizierten Daten abweichen, werden die beobachteten Aus-
fallsraten verwendet. Die oben beschriebenen Abwärtsrisiken (u.a.
Zollpolitik, Eskalation geopolitischer Spannungen) werden analy-
siert, sie führen zu keiner Anpassung im Modell. Weiterhin wird
kein
Anlassfall für kollektives Staging ausgemacht. Die Risiken sind be-
reits in den Ratings abgebildet, weshalb kein begründeter Anlass
für ein kollektives Staging gesehen wird.
Nachhaltigkeitsrisiken
Es besteht kein Indiz dafür, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken kurzfris-
tig in erhöhten Risikokosten niederschlagen werden. Für die mittel-
und langfristige Messung und Berücksichtigung von Nachhaltig-
keitsrisiken werden erhebliche Anstrengungen unternommen
(siehe Erläuterungen in Abschnitt G. Finanzrisiken und Risikoma-
nagement).
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 221
Purchased or Orginated Credit Impaired (POCI) Finanzinstru-
mente
POCI-Finanzinstrumente sind finanzielle Vermögenswerte, die be-
reits zum Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertmin-
derung aufweisen („Credit-Impaired Assets“). POCI-Assets können
grundsätzlich in drei Fällen entstehen:
Kauf von POCI-Assets durch den Erwerb eines signifikant durch
Bonität verursachten wertgeminderten Finanzinstruments
(„Purchased Credit Impaired“): Bei einem Erwerb eines finanziel-
len Vermögenswertes zu einem Preis, welcher einen signifikan-
ten Bonitätsabschlag aufweist.
Neugeschäft gegenüber Kunden mit Ausfallrating (Fresh Money
und Bridge Loans): Neuzugänge, die zu einer signifikanten Ex-
posure-Erhöhung des unbesicherten Teils führen und
sich in
der Anfangsphase einer Sanierung befinden (Gesundung noch
unsicher).
Substanzielle, bonitätsinduzierte Modifikation eines finanziellen
Vermögenswertes der Stage 3, welcher zum Abgang des ur-
sprünglichen Finanzinstruments und zum Neuzugang eines
modifizierten und wertgeminderten Finanzinstruments („Origi-
nated Credit Impaired“)
führt.
Es ist sichergestellt, dass POCI-Instrumente zumindest immer
eine
erwartete Risikovorsorge über die Restlaufzeit erhalten. Im Falle
eines POCI werden bei der Erstbewertung die erwarteten Cashflows
mit dem kreditrisikoadjustierten Effektivzinssatz abgezinst und
der
Barwert angesetzt. Die Veränderung des Barwertes führt in der
Folgebewertung zu einer Wertminderung oder Wertaufholung.
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
Wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass eine Wertminderung
eingetreten ist, so ergibt sich die Höhe des Verlustes aus der Diffe-
renz zwischen Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert
der erwarteten zukünftigen Cashflows. Die Berechnung des Barwer-
tes der erwarteten künftigen Cashflows von besicherten finanziel-
len Vermögenswerten spiegelt die Cashflows, die sich aus der Ver-
wertung abzüglich der Kosten für die Erlangung und den Verkauf
der Sicherheit ergeben, wider.
Für Kredite und Forderungen erfolgt der Ausweis von Wertminde-
rungen saldiert mit der zugrundeliegenden Forderung im jeweili-
gen Bilanzposten. Der Verlust (Dotierung) wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte (12) ausgewiesen. Zinserträge von
wertgeminderten Vermögenswerten in Stage 3 werden auf Basis
des reduzierten Buchwertes abgegrenzt, unter Anwendung des
Zinssatzes, welcher für die Diskontierung der zukünftigen Cash-
flows für den Zweck der Berechnung des Wertminderungsverlustes
verwendet wurde. Dieser Zinsertrag ist im Posten Zinsüber-
schuss (5) enthalten.
Kredite werden gemeinsam mit der dazugehörigen Wertberichti-
gung ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf zukünftige
Erholung vorliegt und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genom-
men und verwertet worden sind. Erhöht oder verringert sich die
Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden aufgrund
eines
Ereignisses, ist im Falle von Krediten und Forderungen der bisher
erfasste Wertberichtigungsposten um den Differenzbetrag zu erhö-
hen oder zu kürzen. Auflösungen von Wertberichtigungen werden
in der Gewinn- und Verlustrechnung im gleichen Posten ausgewie-
sen wie der Wertberichtigungsverlust selbst.
Außerbilanzielle Geschäfte
Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte, wie beispielsweise
Haftungen, Garantien und sonstige Kreditzusagen, sind im Posten
Rückstellungen (25) enthalten. Der dazugehörende Aufwand
wird
ergebniswirksam im Posten Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte (12) ausgewiesen.
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Im Konzern wird das Kreditportfolio zumindest vierteljährlich im
Hinblick auf Wertminderungen geprüft. Dabei wird beurteilt, ob
er-
kennbare Ereignisse zu einem Absinken der in Zukunft erwarteten
Cashflows im Kreditportfolio führen. Indikatoren für einen
Wertberichtigungsbedarf sind die Nichteinhaltung von Fälligkeiten
und Vereinbarungen, die negative Entwicklung der wirtschaftlichen
Verhältnisse sowie negative Ratingveränderungen. Das Manage-
ment berücksichtigt bei der Planung der zukünftigen Cashflows
Annahmen basierend auf historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten
für vergleichbare Kreditportfolios. Eine Erhöhung der Wertminde-
rungsratio (Verhältnis Risikovorsorge zu Obligo) in Bezug auf das
zugrundeliegende Obligo um 1,0 % hätte eine erhöhte Risikovor-
sorge im Ausmaß von TEUR 1.150 (2024: TEUR 1.382) zur Folge. Eine
Reduzierung der Wertminderungsratio in Bezug auf das zugrunde-
liegende Obligo um 1,0 % hätte eine Verringerung der Risikovor-
sorge um TEUR 1.150 (2024: TEUR 1.382) zur Folge. Die Entwicklung
der Kreditrisikovorsorgen ist in der Note (44) dargestellt. Die Aus-
wirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der
Note (12) dargestellt. Der Buchwert der den Ermessensentscheidun-
gen, Annahmen und Schätzungen unterliegenden Vermögenswerte
beträgt TEUR 13.677.995 (2024: TEUR 13.294.829).
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Im Zuge des Risikomanagements hat die Hypo Vorarlberg Risiken
identifiziert, die durch derivative Finanzinstrumente wirtschaftlich
abgesichert werden. Derivative Instrumente, die im Zuge der Siche-
rungsstrategie des Konzerns abgeschlossen werden, sich allerdings
nicht für Hedge-Accounting qualifizieren, werden im Abschluss als
Geschäfte des Handelsbestands ausgewiesen. Dies ist auch bei Kun-
denderivaten sowie deren gegenläufigen Absicherungen der Fall.
Einer der Haupttreiber für Schwankungen des Marktwertes von
festverzinslichen Finanzinstrumenten ist die Veränderung des rele-
vanten Referenzzinssatzes wie z.B. der ESTR. Dieses Zinsänderungs-
risiko wird im Konzern im Einklang mit der Risikomanagementstra-
tegie durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften innerhalb
der
definierten Limite gehalten. Die Sicherungsinstrumente transferie-
ren die Fixverzinsung in eine variable, an den Referenzzinssatz ge-
bundene Verzinsung und ermöglichen hierdurch eine Übertragung
des zinsinduzierten Marktpreisrisikos. Zudem ergeben sich aus Än-
derungen von Devisenkursen Schwankungen des Marktwertes von
Finanzinstrumenten in fremder Währung. Dieses Währungsrisiko
wird im Konzern im Einklang mit der Risikomanagementstrategie
durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften innerhalb der
defi-
nierten Limite gehalten. Die Sicherungsinstrumente transferieren
die Zahlungen in fremder Währung in fixierte Zahlungen in Euro
und ermöglichen hierdurch eine Übertragung des währungsindu-
zierten Marktpreisrisikos.
Grundgeschäfte befinden sich dabei in den Kategorien Finanzielle
Vermögenswerte at Amortized Cost sowie Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost. Zur Absicherung des Währungs-
und
Zinsänderungsrisikos verwendet der Konzern derivative Instru-
mente, wie beispielsweise Zinsswaps, Währungsswaps sowie Cross-
Currency-Swaps. Im Zuge der Widmung einer Sicherungsbeziehung
ins Hedge-Accounting gemäß IFRS erfolgt eine formale Dokumen-
tation, die unter anderem die Art der Sicherungsbeziehung, das ab-
gesicherte Risiko, den wirtschaftlichen Zusammenhang, die Risiko-
managementzielsetzung der Sicherungsbeziehung sowie die Art
und Weise der Effektivitätsbeurteilung beschreibt. Die Wirksamkeit
der Sicherungsbeziehung ist eine wesentliche Bedingung zur An-
wendung von Hedge-Accounting. Der wirtschaftliche Zusammen-
hang wird in vielen Fällen qualitativ und zukunftsorientiert durch
die Dokumentation der Übereinstimmung der wichtigsten risikore-
levanten Parameter zwischen Grund-
und Sicherungsgeschäften
zum Zeitpunkt der Dokumentation nachgewiesen. Diese Prüfung
wird als Critical Terms Match (CTM) bezeichnet. Sollten die wesent-
lichen Geschäftsparameter nicht oder bei geänderten Verträgen
nicht mehr im gewohnten Ausmaß einer üblichen wirtschaftlichen
Absicherung ausreichend nahe beieinander ausgerichtet sein, wäre
eine reine qualitative Beurteilung mit hoher Unsicherheit verbun-
den. In diesen Fällen darf bei der finalen Beurteilung auf die Ergeb-
nisse von quantitativen Methoden abgestellt werden. Die quantita-
tive Effektivitätsbeurteilung erfolgt prospektiv über die Dollar-Off-
set-Methode.
Im Konzern kommen bisher ausschließlich Fair Value Hedges zur
Anwendung. Eine Hedge-Beziehung liegt dann vor, wenn einem
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 222
gesicherten Grundgeschäft ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte
eindeutig zugeordnet werden können.
Fair Value Hedges
Fair Value Hedges werden zur Verringerung des Marktwertrisikos
eingesetzt. Primär erfolgt die Absicherung von Zinsänderungsrisi-
ken. Abgesicherte Grundgeschäfte sind daher insbesondere Finan-
zinstrumente mit fixer sowie strukturierter Verzinsung in Form von
erworbenen sowie emittierten Wertpapieren und Darlehen sowie
Festgeldern. In einzelnen Fällen erfolgt die Absicherung von Zins-
änderungs-
und Währungsrisiken in Kombination. Für designierte
und qualifizierte Fair Value Hedges wird die Veränderung des bei-
zulegenden Zeitwertes des Sicherungsderivates erfolgswirksam im
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value unter Note (8) er-
fasst. Die Fair Value Änderung des Grundgeschäftes, die aus dem
abgesicherten Risiko resultieren, wird als Teil des Buchwertes des
Grundgeschäftes (Basis Adjustment) mit Gegenbuchung in dersel-
ben GuV-Position wie das Sicherungsgeschäft erfasst. Etwaige Inef-
fektivitäten werden somit unmittelbar in der Gewinn- und Verlust-
rechnung unter Note (8) wirksam.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet
oder
ausgeübt wird, oder wenn das Sicherungs- bzw. das Grundgeschäft
die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht
mehr erfüllt, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall
ist die Berichtigung des Buchwertes eines gesicherten Finanzinstru-
ments erfolgswirksam im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen (8)
bis zur Fälligkeit des Finanzinstrumentes aufzulösen.
Ergänzend zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf Einzel-
geschäftsbasis wendet der Konzern ab dem 1. Jänner 2023 die Absi-
cherung gegen Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis nach
den
Bestimmungen des IAS 39 an. Bei den Sicherungsinstrumenten
handelt es sich um Zinsswaps in EUR mit Laufzeiten bis ins Jahr
2042. Mit diesen Sicherungsinstrumenten wird das Zinsänderungs-
risiko aus Darlehen und Krediten mit Fixzinsbindung, die überwie-
gend an private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen ver-
geben wurden, abgesichert. Die Marktwertänderungen ab Designa-
tion der Sicherungsinstrumente werden bei Vorliegen der Effektivi-
tät gegenläufig auf den separat in der Bilanz ausgewiesenen Kor-
rekturposten Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisken und in
der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Ergebnis aus Siche-
rungsbeziehungen (8) erfasst. Die bis zur Designation erfassten ku-
mulierten Marktwertbewertungen der Sicherungsinstrumente wer-
den dabei linear auf die Restlaufzeit der Sicherungsinstrumente
amortisiert.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Der Konzern nimmt keine Saldierungen von Finanzinstrumenten
vor. Im Bereich Derivate wurden zwar Nettingrahmenvereinbarun-
gen mit dem Ziel abgeschlossen, dass im Falle eines Kontrahenten-
ausfalls der Ausgleich samt Berücksichtigung von gelieferten bzw.
erhaltenen Sicherheiten auf einer Nettobasis herbeigeführt wird.
Diese Vereinbarungen führen allerdings zu keiner Saldierung im
Konzernabschluss. Nähere Angaben zur Aufrechnung von Finanzin-
strumenten sind in Note (43) ersichtlich.
(15) BARRESERVE
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Dieser Posten in der Bilanz umfasst den Kassenbestand sowie täg-
lich fällige Guthaben gegenüber den Zentralnotenbanken und
Kre-
ditinstitute. Für Zwecke der Geldflussrechnung IV. umfassen Zah-
lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten
Zahlungsmittel. Der Posten Barreserve wird mit dem Nennwert ab-
züglich etwaiger Wertberichtigungen bewertet.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Kassenbestand
21.928
22.381
Guthaben bei Zentralnotenbanken
373.966
427.848
Sichtguthaben bei Banken
37.239
59.704
Barreserve
433.133
509.933
In den Guthaben bei Zentralnotenbanken ist die Mindestreserve gemäß
EZB-VO in Höhe von TEUR 43.688 (2024:
TEUR 43.289) enthalten. Gemäß
Definition der OeNB stellt die Mindestreserve ein Arbeitsguthaben für
den laufenden Zahlungsverkehr dar. Aus diesem Grund erfüllt die Min-
destreserve die Definition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva-
lente und wird daher unter der Barreserve ausgewiesen.
(16) HANDELSAKTIVA
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte erfasst,
welche dem Geschäftsmodell „Handelsbuch“ zugewiesen werden.
Ebenfalls werden derivative Finanzinstrumente des Bankbuchs in
dieser Kategorie erfasst, wenn sie einen positiven Marktwert auf-
weisen. Die Derivate werden überwiegend zur Absicherung gegen
Marktpreisrisiken von Finanzinstrumenten des Bankbuchs abge-
schlossen. Obwohl daher überwiegend keine Handelsabsicht be-
steht, müssen diese Derivate gemäß IFRS in dieser Kategorie erfasst
werden.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Eigenkapitalinstrumente
147
148
Derivate mit positivem Marktwert
106.488
103.928
Handelsaktiva
106.635
104.076
Handelsaktiva nach Regionen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
7.527
4.938
Deutschland
63.922
59.601
Schweiz und Liechtenstein
177
233
Sonstiges Ausland
35.009
39.304
Handelsaktiva
106.635
104.076
Nominal- und Marktwerte aus Derivaten nach Geschäftsarten
Nominalwerte
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Zinsswaps
2.517.852
2.811.166
64.726
71.011
36.882
37.928
Cross-Currency-Swaps
147.149
493.003
6.066
8.343
12.158
11.831
Zinsoptionen
345.109
344.803
28.541
20.978
982
1.129
Zinsderivate
3.010.110
3.648.972
99.333
100.332
50.022
50.888
FX-Termingeschäfte
196.102
224.663
6.898
3.152
6.661
2.931
FX-Swaps
207.914
158.179
237
436
493
614
FX-Optionen
1.008
2.059
20
8
21
7
Währungsderivate
405.024
384.901
7.155
3.596
7.175
3.552
Derivate
3.415.134
4.033.873
106.488
103.928
57.197
54.440
Die dargestellten Marktwerte beinhalten die angefallenen Stückzinsen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 223
(17) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AT FAIR VALUE
(NON-SPPI)
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Jene Finanzinstrumente, welche zwar dem Geschäftsmodell „Hal-
ten“ zugewiesen wurden, die aber nicht das Zahlungsstromkriteri-
um des IFRS 9 erfüllen (Non-SPPI – Non solely payment of princi-
pal and interest), werden dieser Kategorie zugewiesen. Es handelt
sich dabei in der Regel um Schuldinstrumente deren Zinskonditio-
nierung einen sogenannten Hebel beinhalten oder Finanzierun-
gen, bei denen der Konzern maßgeblich das Projektrisiko mitträgt.
Aufgrund der Eigenschaft von Eigenkapitalinstrumenten kann
von
diesen das Zahlungsstromkriterium grundlegend nicht erfüllt
wer-
den. Somit werden jene Eigenkapitalinstrumente in dieser Katego-
rie erfasst, die nicht dem Geschäftsmodell „Handelsbuch“ zugewie-
sen werden und die auch nicht freiwillig über das Sonstige Ergeb-
nis (28) bewertet werden.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Eigenkapitalinstrumente
15.995
17.809
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
5.568
31.242
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
94.067
103.324
Darlehen und Kredite an Kunden
351.461
432.208
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Non-SPPI)
467.091
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
nach Produkten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Aktien
12.276
13.143
Investmentzertifikate
1.434
2.713
Andere Anteilsrechte
2.285
1.953
Summe Eigenkapitalinstrumente
15.995
17.809
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
5.568
31.242
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
94.067
103.324
Summe Schuldverschreibungen
99.635
134.566
Kontokorrentkredite
99.209
122.683
Langfristige Einmalkredite
252.252
309.525
Summe Darlehen und Kredite
351.461
432.208
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Non-SPPI)
467.091
584.583
Die Kontokorrentkredite bestehen aus Projektfinanzierungen, bei
denen die Hypo Vorarlberg das Projektrisiko überwiegend trägt.
Aus diesem Grund werden diese als Non-SPPI eingestuft.
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
nach Regionen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
332.166
428.384
Deutschland
69.599
69.206
Schweiz und Liechtenstein
500
500
Italien
2.232
2.635
Sonstiges Ausland
62.594
83.858
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Non-SPPI)
467.091
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Firmenkunden
349.178
431.033
Privatkunden
2.273
1.175
Financial Markets
82.483
119.080
Corporate Center
33.157
33.295
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Non-SPPI)
467.091
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
nach Sektoren
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Staatssektor
5.569
31.243
Kreditinstitute
93.382
103.872
Finanzunternehmen
11.558
11.355
Unternehmen
356.035
437.429
Private Haushalte
547
684
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Non-SPPI)
467.091
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI) –
Unternehmen nach Branchen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Land- und Forstwirtschaft
64
73
Energieversorgung
5
0
Baugewerbe
104.970
119.895
Handel
118
127
Verkehr und Lagerei
173
172
Beherbergung und Gastronomie
1.581
1.821
Information und Kommunikation
12
12
Finanzdienstleistungen
3.714
4.580
Wohnungswesen
227.032
248.093
Freie Berufe
17.790
62.010
Erziehung und Unterricht
75
61
Sonstige Dienstleistungen
501
585
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI) - Unternehmen
356.035
437.429
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI) –
Angaben zu Fair Value Änderungen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Kreditexposure
467.091
584.583
Sicherheiten
344.249
383.587
Veränderung Marktwert gesamt
1.033
-13.552
davon marktrisikobedingt
-67.547
-54.883
davon kreditrisikobedingt
68.580
41.331
Veränderung Marktwert im
Berichtszeitraum
14.585
11.024
davon marktrisikobedingt
-12.664
10.884
davon kreditrisikobedingt
27.249
140
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 224
Die Anleihegläubiger der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), der
Abbaueinheit der früheren Hypo Alpe-Adria-Bank International AG,
stimmten vor acht Jahren mit großer Mehrheit zu, ihre Papiere un-
ter Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen an das Land Kärnten
abzutreten. Die Hypo Vorarlberg hat im Zuge der Annahme des
Umtauschangebotes des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds
eine
„Besserungszusage“ erworben, die sich im sogenannten „bedingten
zusätzlichen Kaufpreis“ wiederfindet. Sollte der Verwertungserlös
aus der HETA über dem erwarteten Recovery Wert (zzgl. Prämie)
des jeweiligen Instruments liegen, erhalten die verkaufenden Inves-
toren eine Nachzahlung. Der Wert des Besserungsanspruchs
be-
trägt zum Stichtag 6,79 % und somit TEUR 8.417.
Die FMA als Ab-
wicklungsbehörde hat mit Bescheid vom 29. Dezember 2021 die
Beendigung des Betriebs der HETA festgestellt. Damit ist diese in
aktienrechtliche Liquidation übergegangen.
Aufgrund des Wissens über vereinzelt abgeschlossene Transaktio-
nen und vorliegenden aktuellen Preisindikationen anderer Banken
hat die Hypo Vorarlberg den „bedingten zusätzlichen Kaufpreis“
als
Finanzinstrument gemäß IAS 32.11 mit einem Fair Value von
TEUR 8.417 (2024: TEUR 8.160) bilanziert und dem Level 2 zugeord-
net. Die Veränderung des Fair Value wird erfolgswirksam im Posten
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value (8) in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
(18) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AT FAIR VALUE (OPTION)
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In dieser Kategorie werden jene Schuldtitel erfasst, welche zwar
dem Geschäftsmodell „Halten“ zugewiesen wurden und die auch
das Zahlungsstromkriterium erfüllen, die aber freiwillig zum beizu-
legenden Zeitwert designiert wurden. Dieses Wahlrecht, welches als
Fair Value-Option bezeichnet wird, darf nur angewendet werden,
wenn dadurch Inkongruenzen in der Bewertung beseitigt oder er-
heblich verringert werden. Die Hypo Vorarlberg wendet dieses
Wahlrecht auf finanzielle Vermögenswerte an, deren Zinsände-
rungs-
und Währungsrisiko durch einen Zinsswap, Währungsswap
oder Cross-Currency-Swap abgesichert werden und für deren wirt-
schaftliche Absicherung die Bestimmungen des Hedge-Accounting
nicht angewendet werden.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
10.319
51.172
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
7.836
7.897
Darlehen und Kredite an Kunden
109.640
140.139
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Option)
127.795
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
nach Produkten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
10.319
51.172
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
7.836
7.897
Summe Schuldverschreibungen
18.155
59.069
Langfristige Einmalkredite
109.640
140.139
Summe Darlehen und Kredite
109.640
140.139
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Option)
127.795
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
nach Regionen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
119.959
179.225
Sonstiges Ausland
7.836
19.983
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Option)
127.795
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Firmenkunden
100.185
116.160
Privatkunden
2.285
2.793
Financial Markets
25.325
68.129
Corporate Center
0
12.126
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Option)
127.795
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
nach Sektoren
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Staatssektor
118.113
176.926
Finanzunternehmen
0
12.126
Unternehmen
9.682
10.156
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Option)
127.795
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option) –
Unternehmen nach Branchen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Herstellung von Waren
2.974
2.994
Handel
4.862
4.903
Wohnungswesen
1.567
1.692
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
279
567
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option) - Unternehmen
9.682
10.156
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option) –
Angaben zu Fair Value Änderungen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Kreditexposure
127.795
199.208
Sicherheiten
119.680
190.614
Veränderung Marktwert gesamt
6.734
9.016
davon marktrisikobedingt
5.676
6.606
davon kreditrisikobedingt
1.058
2.410
Veränderung Marktwert im
Berichtszeitraum
-2.282
-1.481
davon marktrisikobedingt
-930
-426
davon kreditrisikobedingt
-1.352
-1.055
(19) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AT AMORTIZED COST
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In dieser Kategorie werden jene Schuldtitel erfasst, welche dem
Geschäftsmodell „Halten“ zugewiesen werden und welche das Zah-
lungsstromkriterium erfüllen. Der Zweck dieser Finanzinstrumente
besteht in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme. In
dieser Kategorie werden auch die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen ausgewiesen. Der Bestand an diesen Forderungen
ist unwesentlich. Da diese Forderungen keine Finanzierungsele-
mente enthalten, werden sie mit ihrem Nominalwert angesetzt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 225
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
862.658
635.051
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
1.866.229
1.861.204
Darlehen und Kredite an Kreditinstitute
183.439
235.215
Darlehen und Kredite an Kunden
10.880.050
10.701.092
Forderungen aus Lieferung und Leistung
574
450
Bruttoforderungswert
13.792.950
13.433.012
Risikovorsorge Schuldverschreibungen -
Stage 1
-271
-299
Risikovorsorge Schuldverschreibungen -
Stage 2
-709
-687
Risikovorsorge Schuldverschreibungen -
Stage 3
-997
-997
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kreditinstitute - Stage 1
-16
-16
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kreditinstitute - Stage 2
0
-4
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - Stage 1
-16.165
-16.817
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - Stage 2
-27.309
-27.126
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - Stage 3
-68.759
-87.180
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - POCI
-729
-5.057
Risikovorsorgen
-114.955
-138.183
Finanzielle Vermögenswerte
at Amortized Cost
13.677.995
13.294.829
In den Finanziellen Vermögenswerten at Amortized Cost wurden
aufgrund der Anwendung des Hedge-Accountings die fortgeführ-
ten Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 4.450.584 (2024:
TEUR 4.246.964) um den Hedged Fair Value in Höhe von
TEUR 184.124 (2024: TEUR 113.646) angepasst.
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
nach Produkten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
861.976
634.442
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
1.864.934
1.859.830
Summe Schuldverschreibungen
2.726.910
2.494.272
Interbankkonten
135.315
111.478
Geldmarktanlagen
0
81.011
Kontokorrentkredite
985.784
1.089.993
Barvorlagen
244.310
241.428
Wechselkredite
39.704
28.259
Langfristige Einmalkredite
8.522.366
8.227.703
Leasingforderungen
1.023.077
1.020.284
Forderungen aus Lieferung und Leistung
529
401
Summe Darlehen und Kredite
10.951.085
10.800.557
Finanzielle Vermögenswerte
at Amortized Cost
13.677.995
13.294.829
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
nach Regionen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
7.625.459
7.586.195
Deutschland
2.073.022
2.001.699
Schweiz und Liechtenstein
1.495.103
1.362.860
Italien
766.238
779.734
Sonstiges Ausland
1.718.173
1.564.341
Finanzielle Vermögenswerte
at Amortized Cost
13.677.995
13.294.829
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Firmenkunden
7.389.801
7.172.681
Privatkunden
2.197.316
2.223.319
Financial Markets
3.070.319
2.881.350
Corporate Center
1.020.559
1.017.479
Finanzielle Vermögenswerte
at Amortized Cost
13.677.995
13.294.829
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
nach Sektoren
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Staatssektor
1.369.591
1.105.438
Kreditinstitute
1.873.691
1.953.992
Finanzunternehmen
290.789
268.766
Unternehmen
7.617.742
7.439.994
Private Haushalte
2.526.182
2.526.639
Finanzielle Vermögenswerte
at Amortized Cost
13.677.995
13.294.829
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost –
Unternehmen nach Branchen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Land- und Forstwirtschaft
23.004
22.087
Bergbau
9.637
11.954
Herstellung von Waren
620.943
654.361
Energieversorgung
140.864
112.712
Wasserversorgung
14.861
43.777
Baugewerbe
996.305
1.072.319
Handel
507.268
509.780
Verkehr und Lagerei
291.949
284.086
Beherbergung und Gastronomie
446.766
413.211
Information und Kommunikation
15.636
43.815
Finanzdienstleistungen
91.980
65.022
Wohnungswesen
3.432.758
3.257.576
Freie Berufe
808.593
722.788
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
48.436
49.744
Öffentliche Verwaltung
21.418
25.496
Erziehung und Unterricht
3.567
4.063
Gesundheits-
und Sozialwesen
73.404
40.316
Kunst, Unterhaltung und Erholung
48.114
55.204
Sonstige Dienstleistungen
22.239
51.683
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost - Unternehmen
7.617.742
7.439.994
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 226
Brutto- und Nettoinvestitionswerte im Leasinggeschäft
Der Konzern verleast im Rahmen von Finanzierungsleasing über-
wiegend Immobilienobjekte sowie im kleineren
Umfang Mobilien.
Für die in diesem Posten enthaltenen Forderungen aus Finanzie-
rungsleasingverträgen ergibt sich die folgende Überleitung des
Bruttoinvestitionswertes auf den Barwert der Mindestleasingzah-
lungen.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Mindestleasingzahlungen
1.177.631
1.185.002
Nicht garantierte Restwerte
0
0
Bruttogesamtinvestition
1.177.631
1.185.002
Nicht realisierter Finanzertrag
-154.554
-164.718
Nettoinvestition
1.023.077
1.020.284
Barwert der nicht garantierten Restwerte
0
0
Barwert der Mindestleasingzahlungen
1.023.077
1.020.284
Die kumulierte Wertberichtigung von Finanzierungsleasingverträ-
gen beträgt TEUR 14.569 (2024: TEUR 19.243).
Leasingverträge nach Laufzeiten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Bis 1 Jahr
213.550
196.834
2 bis 3 Jahre
165.004
165.238
3 bis 4 Jahre
143.206
142.707
4 bis 5 Jahre
115.751
123.045
5 bis 6 Jahre
100.087
97.726
Über 5 Jahre
440.033
459.452
Bruttogesamtinvestition
1.177.631
1.185.002
Bis 1 Jahr
183.607
165.625
2 bis 3 Jahre
140.069
138.922
3 bis 4 Jahre
122.737
121.104
4 bis 5 Jahre
99.226
105.510
5 bis 6 Jahre
86.457
83.590
Über 5 Jahre
390.981
405.533
Barwert der Mindestleasingzahlungen
1.023.077
1.020.284
(20) MARKTWERTE AUS SICHERUNGSGESCHÄFTEN
Gliederung nach Sicherungsart
TEUR
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Marktwerte aus Fair Value Hedges
320.776
311.431
222.557
267.133
Marktwerte aus Portfolio Hedges
46.711
34.262
1.496
2.819
Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
367.487
345.693
224.053
269.952
Nominal- und Marktwerte aus Fair Value Hedges nach Geschäftsarten
TEUR
Nominalwerte
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Zinsswaps
11.446.775
11.186.580
347.584
329.236
200.450
254.901
Cross-Currency-Swaps
376.008
354.575
19.903
16.457
23.603
15.051
Zinsderivate
11.822.783
11.541.155
367.487
345.693
224.053
269.952
Derivate
11.822.783
11.541.155
367.487
345.693
224.053
269.952
Die dargestellten Marktwerte beinhalten die angefallenen Stückzinsen.
Im Berichtsjahr und im Vorjahr hat der Konzern keine Cashflow-Hedge-
Positionen abgeschlossen.
(21) LATENTE STEUERFORDERUNGEN
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Der Ansatz und die Bewertung von latenten Steuern erfolgt nach
der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Die Ermittlung
erfolgt bei jedem Steuersubjekt zu jenen Steuersätzen, die nach
geltenden Gesetzen in dem Besteuerungszeitraum angewendet
werden. Latente Steuern werden nicht abgezinst. Die Effekte aus
der Bildung oder Auflösung latenter Steuern sind ebenfalls in
der
Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in der Position Steuern
vom Einkommen und Ertrag (14) enthalten, es sei denn, latente
Steueransprüche sowie -verpflichtungen beziehen sich auf im Sons-
tigen Ergebnis (28) bewertete Positionen. In diesem Fall erfolgt die
Bildung bzw. Auflösung der latenten Steuern im Sonstigen Ergeb-
nis (28).
Aktive latente Steuern bilden die potenziellen Steuerentlastungen
aus zeitlich begrenzten Unterschieden zwischen den Wertansätzen
der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz
nach IFRS und den Steuerbilanzwerten nach lokalen steuerrechtli-
chen Vorschriften der Konzernunternehmen ab. Aktive latente
Steuern werden nur dann angesetzt, wenn ausreichend passive la-
tente Steuern in der gleichen Steuereinheit bestehen oder es hin-
reichend wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde
Gewinne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Dies gilt auch für
den Ansatz aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.
In der nachfolgenden Tabelle werden jene latenten Steuerverpflich-
tungen von den Steuerforderungen abgesetzt, die per Saldo im je-
weiligen Steuersubjekt eine Forderung darstellen.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Temporäre Differenzen aus Bewertung von
Finanzinstrumenten über die Gewinn-
und
Verlustrechnung
31
72
Temporäre Differenzen aus
Anlagenabschreibung
188
400
Temporäre Differenzen aus Rückstellungen
270
169
Temporäre Differenzen aus Sozialkapital
3.835
4.031
Temporäre Differenzen aus
Wertminderungen
916
5.171
Temporäre Differenzen Sonstige
170
434
Latente Steuerforderungen
5.410
10.277
Saldierung mit latenten
Steuerverbindlichkeiten
-3.835
-8.273
Latente Steuerforderungen per Saldo
1.575
2.004
Innerhalb des Konzerns bestehen steuerliche Verlustvorträge in
Höhe von TEUR 1.670 (2024: TEUR 1.920), welche unbegrenzt vor-
tragsfähig sind. Diese werden jedoch nicht aktiviert, weil es
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 227
unwahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein versteuerndes Ergebnis
zur Verfügung stehen wird. Die Gliederung der latenten Steuerfor-
derungen nach Laufzeiten ist in der Note (30) ersichtlich.
(22) HANDELSPASSIVA
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In dieser Kategorie werden finanzielle Verbindlichkeiten erfasst,
welche mit Handelsabsicht eingegangen werden. Ebenfalls werden
derivative Finanzinstrumente des Bankbuchs mit einem negativen
Marktwert in dieser Kategorie erfasst. Die Derivate wurden über-
wiegend zur Absicherung gegen Marktpreisrisiken von Finanzin-
strumenten des Bankbuchs abgeschlossen. Obwohl überwiegend
keine Handelsabsicht besteht, sind diese Derivate gemäß IFRS in
dieser Kategorie zu erfassen.
Handelspassiva und Derivate nach Geschäftsarten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Derivate mit negativem Marktwert
57.197
54.440
Handelspassiva
57.197
54.440
Die Nominalwerte sowie die negativen Marktwerte zu den derivati-
ven Finanzinstrumenten sind unter Note (16) ersichtlich.
(23) FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AT FAIR VALUE
(OPTION)
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In dieser Kategorie werden jene Verbindlichkeiten erfasst, die frei-
willig zum beizulegenden Zeitwert designiert werden. Dieses Wahl-
recht, welches als Fair Value-Option bezeichnet wird, darf nur an-
gewendet werden, wenn dadurch Inkongruenzen in der Bewertung
beseitigt oder erheblich verringert werden. Im Wesentlichen han-
delt es sich bei diesen finanziellen Verbindlichkeiten um eigene
Emissionen und Festgelder von institutionellen Anlegern, deren
Zinssatz für die Laufzeit fixiert wurde. Zur Absicherung des daraus
resultierenden Zinsänderungsrisikos wurden Zinsswaps
abgeschlos-
sen. Emissionen, welche eingebettete Derivate beinhalten, aber
auch fixverzinste Emissionen und Festgelder werden bei Zugang
dieser Kategorie zugeordnet, um ein Accounting-Mismatch mit
dem absichernden Derivat zu vermeiden.
Der separate Ausweis und die Bewertung von eingebetteten Deri-
vaten (Derivate, die Bestandteil eines originären Finanzinstrumen-
tes sind) als freistehendes Derivat zum Marktwert betrifft lediglich
finanzielle Verbindlichkeiten, welche nicht bereits zum beizulegen-
den Zeitwert bewertet werden. Finanzielle Vermögenswerte mit
eingebetteten Derivaten werden aufgrund des Zahlungsstromkrite-
riums bereits zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Hypo Vor-
arlberg hält eingebettete Derivate im Bereich der Schuldverschrei-
bungen mit Wandeloptionen, inflationsgelinkter, fonds-
und ak-
tiengelinkter Erträgniszahlungen, CMS-Steepener, CMS-Floater, Re-
verse-Floater, Multitranchen und PRDC’s. Zur Reduzierung von Zins-
änderungsrisiken aus diesen Instrumenten werden in der Regel
Zinsswaps zur wirtschaftlichen Absicherung abgeschlossen und
für
diese finanziellen Verbindlichkeiten wird folglich zur Vermeidung
eines Accounting-Missmatches die Fair Value-Option gezogen. Eine
Trennungspflicht ist somit nicht mehr gegeben.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Termineinlagen Kunden
107.768
112.279
Begebene Schuldverschreibungen
705.275
670.482
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
813.043
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
nach Produkten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Pfandbriefe
0
20.676
Kommunalbriefe
111.483
108.571
Anleihen
227.442
242.328
Wohnbaubankanleihen
336.861
269.528
Ergänzungskapital
29.489
29.379
Summe Begebene Schuldverschreibungen
705.275
670.482
Schuldscheindarlehen
107.768
112.279
Summe Einlagen
107.768
112.279
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
813.043
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
nach Regionen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
707.161
672.989
Deutschland
105.882
109.772
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
813.043
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Financial Markets
807.331
777.045
Corporate Center
5.712
5.716
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
813.043
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
nach Sektoren
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Kreditinstitute
705.274
670.482
Finanzunternehmen
107.769
112.279
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
813.043
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option) -
Angaben zu Fair Value Änderungen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Bilanzwert
813.043
782.761
Rückzahlungsbetrag
847.592
805.892
Differenz Bilanzwert und
Rückzahlungsbetrag
-34.549
-23.131
Veränderung Marktwert gesamt
-15.960
-6.308
davon marktrisikobedingt
-10.998
5.740
davon kreditrisikobedingt
-4.962
-12.048
Veränderung Marktwert im
Berichtszeitraum
-9.652
17.724
davon marktrisikobedingt
-16.738
11.076
davon kreditrisikobedingt
7.086
6.648
Bei der Berechnung des Marktwertes der Finanziellen Verbindlichkei-
ten at Fair Value (Option) wird der Creditspread von Marktdaten abge-
leitet. Bei der Ermittlung der kreditrisikobedingten Veränderung des
Fair Values erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Finanzinstru-
mente hinsichtlich Währung, Laufzeit, Platzierungsart sowie Besiche-
rung bzw. Risikostruktur. Die Ermittlung der kreditrisikobedingten
Ver-
änderung des Fair Values erfolgt dahingehend, dass anhand
einer Mo-
dellrechnung die marktrisikobedingte Veränderung des Fair Values
von der Gesamtveränderung des Fair Values abgezogen wurde.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 228
Angaben zur Veränderung vom Ergänzungskapital (LFVO)
TEUR
2025
2024
LFVO Ergänzungskapital - Stand 01.01.
29.379
25.146
Neuaufnahmen
0
2.500
Rückzahlungen
-130
0
Veränderung Zinsabgrenzung
25
-17
Veränderung Bewertung
215
1.750
LFVO Ergänzungskapital - Stand 31.12.
29.489
29.379
(24) FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AT AMORTIZED COST
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
In dieser Kategorie werden jene Verbindlichkeiten erfasst, für die
keine Handelsabsicht besteht und für welche die Fair Value-Option
nicht gewählt wurde. In dieser Kategorie werden auch die Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Leasingverträgen
ausgewiesen – dieser Betrag ist unwesentlich.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
401.549
439.049
Giroeinlagen Kunden
4.547.528
4.230.601
Spareinlagen Kunden
671.623
715.010
Begebene Schuldverschreibungen
6.998.330
7.134.663
Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung
6.728
14.706
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen
8.354
9.442
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Amortized Cost
12.634.112
12.543.471
In den Finanziellen Verbindlichkeiten at Amortized Cost wurden
aufgrund der Anwendung des Hedge-Accountings die fortgeführ-
ten Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 6.735.389 (2024:
TEUR 6.953.307)
um den Hedged Fair Value in Höhe von
TEUR -139.239 (2024: TEUR -113.079)
angepasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost nach Produkten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Pfandbriefe
4.382.785
4.497.056
Kommunalbriefe
59.780
61.912
Kassenobligationen
47.218
56.296
Anleihen
2.187.907
2.202.975
Ergänzungskapital (T2)
216.529
266.043
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
104.111
50.381
Summe Begebene Schuldverschreibungen
6.998.330
7.134.663
Interbankkonten
331.851
281.544
Geldmarktaufnahmen
58.913
67.772
Giroeinlagen
2.937.647
2.651.874
Termineinlagen
1.566.736
1.578.726
Sparbücher
654.554
678.821
Kapitalsparbücher
17.068
36.189
Schuldscheindarlehen
53.931
89.734
Summe Einlagen
5.620.700
5.384.660
Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung
6.728
14.706
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
8.354
9.442
Summe sonstige Verbindlichkeiten
15.082
24.148
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Amortized Cost
12.634.112
12.543.471
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost nach Regionen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
9.746.520
9.576.942
Deutschland
749.579
737.330
Schweiz und Liechtenstein
1.796.972
1.859.070
Italien
9.840
7.599
Sonstiges Ausland
331.201
362.530
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Amortized Cost
12.634.112
12.543.471
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Firmenkunden
1.985.943
1.884.196
Privatkunden
2.907.661
2.749.900
Financial Markets
7.382.205
7.547.376
Corporate Center
358.303
361.999
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Amortized Cost
12.634.112
12.543.471
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost nach Sektoren
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Zentralbanken
18.804
16.379
Staatssektor
179.140
266.499
Kreditinstitute
7.337.041
7.506.084
Finanzunternehmen
515.536
484.092
Unternehmen
1.766.244
1.607.772
Private Haushalte
2.817.347
2.662.645
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Amortized Cost
12.634.112
12.543.471
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost –
Unternehmen nach Branchen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Land- und Forstwirtschaft
5.597
5.212
Bergbau
419
71
Herstellung von Waren
300.259
226.578
Energieversorgung
89.272
104.587
Wasserversorgung
5.084
4.238
Baugewerbe
131.565
101.358
Handel
188.485
217.371
Verkehr und Lagerei
63.525
55.007
Beherbergung und Gastronomie
72.673
63.554
Information und Kommunikation
42.368
33.290
Finanzdienstleistungen
65.373
71.938
Wohnungswesen
317.655
261.769
Freie Berufe
307.857
256.414
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
35.467
44.983
Öffentliche Verwaltung
14.539
52.895
Erziehung und Unterricht
13.626
8.863
Gesundheits-
und Sozialwesen
69.449
73.605
Kunst, Unterhaltung und Erholung
29.607
13.302
Sonstige Dienstleistungen
13.424
12.737
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost - Unternehmen
1.766.244
1.607.772
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 229
Angaben zur Veränderung vom Ergänzungskapital und
zusätzlichen Kernkapital (LAC)
TEUR
2025
2024
LAC Ergänzungskapital und zusätzliches
Kernkapital - Stand 01.01.
316.424
289.109
Neuaufnahmen
53.683
20.000
Rückzahlungen
-50.000
0
Währungsänderungen
1.118
-1.744
Veränderung Zinsabgrenzung
123
560
Veränderung Bewertung
-708
8.499
LAC Ergänzungskapital und zusätzliches
Kernkapital - Stand 31.12.
320.640
316.424
Bilanzierung als Leasingnehmer
Der IFRS 16 gibt vor, dass beim Leasingnehmer sowohl der Vermö-
genswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Ver-
bindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen dar-
stellt, in der Bilanz abgebildet werden. Am Beginn der Vertragslauf-
zeit findet eine Beurteilung statt, ob der Vertrag ein Leasingver-
hältnis darstellt bzw. ob der Vertrag die Kontrolle über den identifi-
zierten Vermögenswert für einen gewissen Zeitraum gegen Entgelt
überträgt. Das Nutzungsrecht und die Verbindlichkeit werden am
Laufzeitbeginn bilanziert.
Position
Ausweis
Bewertung / Methode
Nutzungsrecht
Sachanlagen
Anschaffungskosten
abzgl. kumulierte Ab-
schreibung
Abschreibung
Abschreibungen
Linear
Leasing-
verbindlichkeit
(24) Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost
Barwert der noch of-
fenen Leasing-
zahlungen
Zinsaufwand aus
Operating-Leas-
ing
(5) Zinsüberschuss
Zahlungen für
kurzfristige und
unwesentliche
Leasingverhält-
nisse
(11) Verwaltungsaufwend-
ungen
Wenn der Leasinggegenstand an den Leasingnehmer übergeben
wird, erfolgt eine Bewertung der Leasingverbindlichkeit. Die Abzin-
sung der offenen Leasingzahlungen erfolgt mit dem Zinssatz, wel-
cher dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern sich dieser aus
dem Vertrag bestimmen lässt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Ab-
zinsung auf Basis eines ermittelten Fremdkapitalzinssatzes. Dabei
bedient sich der Konzern der risikolosen Zinskurven angepasst um
Aufschläge auf Basis des eigenen Kreditrisikos, der Kredithöhe, der
Laufzeit und allenfalls der vorhandenen Besicherung.
Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen und solchen,
bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von unwesentli-
chem Wert ist, sieht der Standard Ausnahmeregelungen vor. Es
handelt sich dabei um Leasingverträge deren Laufzeit ein Jahr
nicht überschreitet und deren Gegenwert unter TEUR 5 liegt. Der
Konzern nimmt die Ausnahmeregelungen für kurzfristige und
ge-
ringwertige Leasingverhältnisse in Anspruch.
Angaben zu Leasingverbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Bis 3 Monate
404
365
Über 3 bis 12 Monate
1.076
1.092
Über 1 bis 5 Jahre
4.431
5.686
Über 5 Jahre
1.621
2.282
Leasingverbindlichkeiten
7.532
9.425
Bei den dargestellten Leasingverbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
handelt es sich um die nicht diskontierten Leasingzahlungen. Die
Summe der Zahlungen entspricht daher nicht dem in der obigen
Tabelle dargestellten Barwert der Leasingverbindlichkeiten. Der ge-
wichtete Durchschnittszinssatz beträgt 2,58 %. Der Aufwand für
kurzfristige Leasingverhältnisse, Leasingverhältnisse von geringem
Wert sowie aufgrund von variablen Leasingzahlungen, die bei der
Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben
sind, betragen TEUR 368 (2024: TEUR 144).
Veränderung der Leasingverbindlichkeiten
TEUR
2025
2024
Leasingverbindlichkeiten - Stand 01.01.
9.442
9.855
Zinsaufwand
239
242
Neubewertung
553
1.706
Abgänge durch Auflösung
0
-430
Leasingzahlungen
-1.880
-1.931
Leasingverbindlichkeiten - Stand 31.12.
8.354
9.442
(25) RÜCKSTELLUNGEN
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine ge-
genwärtige gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund
ei-
nes vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit
wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahr-
scheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflich-
tung möglich ist. Rückstellungen werden daher für ungewisse
Ver-
bindlichkeiten gegenüber Dritten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften in Höhe der zu erwartenden Inanspruch-
nahmen gebildet. Der für eine Rückstellung angesetzte Betrag
stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfül-
lung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag er-
forderlich ist. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung
berücksichtigt. Rückstellungen sind mit ihrem Barwert angesetzt,
soweit der Zinseffekt wesentlich ist. In den Rückstellungen werden
auch Kreditrisikovorsorgen für außerbilanzielle Transaktionen (ins-
besondere Haftungen und Garantien) sowie Rückstellungen für
Rechtsstreitigkeiten ausgewiesen. Aufwendungen oder Erträge aus
der Auflösung von Kreditrisikovorsorgen für außerbilanzielle Pos-
ten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Risikovor-
sorgen und Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte (12) er-
fasst. Alle sonstigen Aufwendungen oder Erträge im Zusammen-
hang mit Rückstellungen werden in den Verwaltungsaufwendun-
gen (11) sowie dem Posten Sonstige Aufwendungen (10) ausgewie-
sen.
Ebenso wird unter den Rückstellungen das Sozialkapital des Kon-
zerns ausgewiesen. Unter Sozialkapital sind die Rückstellungen für
leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter zu verstehen.
Das Sozialkapital umfasst die Rückstellungen für Pensionen, Abfer-
tigungen, Jubiläumsgelder sowie Berufs-
und Dienstunfähigkeitsri-
siko. Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbind-
lichkeit entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des
Fair Value des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen
vorhandenen Planvermögens. Bei allen Plänen übersteigt der Bar-
wert der Verpflichtung den Fair Value des Planvermögens.
Pensionen
In der Hypo Vorarlberg haben neun (2024: zehn) Pensionisten und
Hinterbliebene Anspruch auf eine leistungsorientierte Bankpension.
Es handelt sich dabei um einen Versorgungsplan auf Endgehaltsba-
sis, welcher auf Basis einer Betriebsvereinbarung beruht. Mit den
noch aktiven Dienstnehmern mit Pensionsanspruch wurde ein bei-
tragsorientierter Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Aufgrund
der rechtlichen Vorgabe nach dem Gesetz über die berufliche Vor-
sorge (BVG) haben 43 Mitarbeiter (2024: 37) der Filiale St. Gallen ei-
nen Anspruch auf eine leistungsorientierte Pension. Der Konzern
und die Mitarbeiter leisten dabei Beiträge an die BVG-Sammelstif-
tung Swiss Life, welche von der Swiss Life AG verwaltet wird. Eine
darüberhinausgehende faktische Verpflichtung aus der üblichen
betrieblichen Praxis besteht nicht.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 230
Abfertigungen
Das österreichische Arbeitsrecht sah bei Beendigung des Dienstver-
hältnisses unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädi-
gungszahlung an Dienstnehmer vor. Abfertigungsansprüche sind
im § 23 Angestelltengesetz geregelt. Dazu zählt insbesondere auch
die Beendigung des Dienstverhältnisses infolge des Pensionsan-
tritts. Dieser Abfertigungsanspruch gilt für alle Mitarbeiter, die vor
dem 1. Jänner 2003 in das Unternehmen eingetreten sind. Die
Höhe des Abfertigungsanspruchs beträgt in Abhängigkeit der
Dauer der Dienstzugehörigkeit maximal ein Jahresgehalt. Die
Er-
mittlung erfolgt dabei auf Basis des Endgehalts. Es handelt sich
hierbei um einen leistungsorientierten Versorgungsplan. Für diese
Ansprüche hat der Konzern eine Abfertigungsrückstellung gebildet.
Jubiläumsgeld
Jedem Dienstnehmer der Hypo Vorarlberg stehen nach 25-jähriger
Dienstzugehörigkeit ein Monatsgehalt bzw. nach 40-jähriger
Dienstzugehörigkeit zwei Monatsgehälter als Jubiläumsgeld zu. Der
Anspruch auf Jubiläumsgeld begründet sich auf dem Kollektivver-
trag, der sowohl die Voraussetzungen für den Anspruch als
auch
dessen Höhe regelt.
Beitragsorientierte Pläne
Die für beitragsorientierte Pläne vereinbarten Zahlungen an eine
Pensionskasse werden laufend als Aufwand erfasst. Ebenso wird
die
gesetzliche Leistung der „Abfertigung Neu“ (Dienstantritt ab 1. Jän-
ner 2003) laufend als Aufwand erfasst. Darüberhinausgehende Ver-
pflichtungen bestehen nicht.
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Anpassungen
Der für Rückstellungen angesetzte Betrag stellt die bestmögliche
Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen
Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Risiken und
Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Die Effekte
auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich Haftungen
und Kreditrisiken in der Note (12) und in den anderen Fällen in der
Note (11) sowie in den Notes (9) und (10) ausgewiesen. Der Buch-
wert der den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzun-
gen unterliegenden Rückstellungen – ohne Sozialkapital – beträgt
TEUR 16.745 (2024: TEUR 18.746).
Die Rückstellungen für Pensionen, alte Abfertigungsansprüche
so-
wie für Jubiläumsgelder sind leistungsorientiert. Die Berechnung
der Barwerte des Sozialkapitals erfolgte unter folgenden versiche-
rungsmathematischen Annahmen:
Die Rückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden
nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren gebildet.
Das erwartete Pensionsantrittsalter wird unter Berücksichti-
gung der aktuell gültigen Regelungen je Mitarbeiter individuell
berechnet. Das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65
für Männer und Frauen wird berücksichtigt.
Verwendung von „Generationentafeln für Angestellte: AVÖ
2018-P“ als Rechnungsgrundlage für die Pensionsversicherung.
Versicherungsmathematische
Annahmen für die Ermittlung der
Barwerte des Sozialkapitals
2025
2024
Rechnungszinsfuß
4,20 %
3,50 %
Jährliche Valorisierungen für
Pensionsrückstellung
3,50 %
3,00 %
Jährliche Valorisierungen
(kollektivvertragliche und karriere-
mäßige Gehaltserhöhungen) für andere
Rückstellungen
3,30 %
2,80 %
Fluktuationsrate für
Abfertigungsrückstellung
0,50 %
0,50 %
Fluktuationsrate für andere
Rückstellungen
3,00 %
10,00 %
Individueller Karrieretrend
2,00 %
2,00 %
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der
Anpassung versicherungsmathematischer Annahmen wurden im
Sonstigen Ergebnis (28) in Höhe von TEUR 1.180 (2024: TEUR -76)
erfasst. Die aus der Erfassung resultierenden latenten Steuern wur-
den ebenfalls direkt im Sonstigen Ergebnis (28) in Höhe von
TEUR -278 (2024: TEUR 14) berücksichtigt. Für das Jahr 2026 werden
Pensionsauszahlungen in Höhe von TEUR 378 (2025: TEUR 394), Ab-
fertigungsauszahlungen in Höhe von TEUR 814 (2025: TEUR 807)
sowie Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR 154 (2025: TEUR 160) er-
wartet.
Die Höhe der Sozialkapital-Rückstellungen basieren auf versiche-
rungsmathematischen Berechnungen. Maßgeblicher Hebel für
die
Höhe des Sozialkapitals ist dabei der Rechnungszinsfuß. Eine Ver-
ringerung des Rechnungszinsfußes um 0,5 % hätte erhöhte Perso-
nalaufwendungen in Höhe von TEUR 989 (2024: TEUR 1.058) zur
Folge und eine Erhöhung des Rechnungszinsfußes um 0,5 % verrin-
gerte Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 918 (2024:
TEUR 979). Eine Verringerung des Gehaltstrends bzw. Pensions-
trends um 0,5 % hätte verringerte Personalaufwendungen in Höhe
von TEUR 907 (2024: TEUR 966) zur Folge und eine Erhöhung des
Gehaltstrends bzw. Pensionstrends um 0,5 % hätte erhöhte Perso-
nalaufwendungen in Höhe von TEUR 967 (2024: TEUR 1.033) zur
Folge. Eine Verringerung der Fluktuationsrate von 0,5 % hätte er-
höhte Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 85 (2024:
TEUR 89) zur Folge und eine Erhöhung der Fluktuationsrate in
Höhe von 0,5 % hätte verringerte Personalaufwendungen in Höhe
von TEUR 86 (2024: TEUR 89) zur Folge. Auswirkungen auf die Ge-
winn- und Verlustrechnung sind im Posten Verwaltungsaufwen-
dungen unter Note (11) sowie im Sonstigen Ergebnis unter
Note (28) ausgewiesen. Der Buchwert des den Ermessensentschei-
dungen, Annahmen und Schätzungen unterliegenden Sozialkapi-
tals beträgt TEUR 21.233 (2024: TEUR 22.708).
Rückstellungen nach Arten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Abfertigungsrückstellungen
14.503
15.445
Pensionsrückstellungen
3.071
3.988
Jubiläumsgeldrückstellungen
3.659
3.275
Sozialkapital
21.233
22.708
Rückstellungen für Bürgschaften/Zusagen
8.781
8.838
Rückstellungen für laufende
Gerichtsprozesse
693
735
Rückstellungen für Personal
175
184
Rückstellungen für Sonstiges
7.096
8.989
Sonstige Rückstellungen
16.745
18.746
Rückstellungen
37.978
41.454
Die Gliederung nach Laufzeiten bzw. den erwarteten Fälligkeiten re-
sultierender Abflüsse ist in der Note (30) ersichtlich.
Obwohl Bürgschaften und Haftungen nicht in der Bilanz abgebildet
werden, bergen diese ein nicht unerhebliches Kreditrisiko. Um diesem
Adressenausfallsrisiko Rechnung zu tragen, werden für Kunden
mit
bestimmter Bonitätsverschlechterung Rückstellungen gebildet. Sofern
eine Eventualverbindlichkeit aus einer Bürgschaft bzw. Haftung schla-
gend wird, hat die Hypo Vorarlberg das Recht, beim Garantienehmer
Regress zu nehmen. Die vom Garantienehmer gestellten Sicherheiten
werden daher bei der Bildung der Rückstellung berücksichtigt. Über
die Sicherheiten hinaus ist nicht mit einem Zufluss von wirtschaftli-
chem Nutzen zu rechnen.
Die Rückstellungen für Kreditrisiken sollen ebenfalls das Kreditrisiko
aus nicht ausgenützten Kreditlinien abdecken. Finanzierungen, die
dem Kunden zugesagt, aber noch nicht ausgenützt wurden, stellen
ein Kreditrisiko dar. Da diese nicht in der Bilanz abgebildet werden, ist
eine Risikovorsorge nur im Bereich der Rückstellungen möglich. Da
es
sich um Kreditzusagen gemäß IFRS 9 handelt, fallen sie nicht in den
Anwendungsbereich des IAS 37. Daher werden diese Rückstellungen
nach IFRS 9 ermittelt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 231
Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten umfassen sowohl die
er-
warteten Verfahrens-
und Beratungskosten als auch die geschätzten
Zahlungsverpflichtungen aus dem Prozess an die Gegenpartei.
Dem Sozialkapital steht, abgesehen von der Pensionsvereinbarung
für Mitarbeiter der Filiale St. Gallen, kein besonderes Vermögen
oder Funding gegenüber. Für die Mitarbeiter der Filiale St. Gallen
erfolgt die Veranlagung des Fondsvermögens durch die Swiss Life
AG mit Sitz in Zürich im Rahmen der BVG-Sammelstiftung Swiss
Life. Das Fondsvermögen wird von der Swiss Life AG professionell
verwaltet, eine Diversifizierung des Risikos ist Teil der Veranla-
gungsstrategie.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten ihre Beitragszah-
lungen in diesen Fonds. Das Fondsvermögen und somit auch des-
sen Bewertungseffekte sind daher nicht im vorliegenden Konzern-
abschluss enthalten. In der Rückstellung wurde daher die Nettover-
pflichtung aus dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtun-
gen abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Fondsvermögens
ausgewiesen. Die Ergebnisse aus Dotation bzw. Auflösung der
Rückstellungen werden direkt in den Verwaltungsaufwendun-
gen (11) sowie im Sonstigen Ergebnis (28) dargestellt. Für die Pensi-
onsrückstellungen werden festverzinsliche Wertpapiere als Sicher-
stellung für die Pensionsansprüche der Pensionsnehmer gehalten.
Erwartete Inanspruchnahme des Sozialkapitals
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Bis 3 Monate
333
222
Über 3 bis 12 Monate
939
1.167
Über 1 bis 5 Jahre
4.388
4.794
Über 5 Jahre
15.573
16.525
Sozialkapital
21.233
22.708
Entwicklung des Sozialkapitals
TEUR
Abfertigungs-
Pensions-
Jubiläumsgeld-
Gesamt
2024
rückstellungen
rückstellungen
rückstellungen
Barwert 01.01.
15.268
4.268
3.198
22.734
Dienstzeitaufwand
271
-14
248
505
Zinsaufwand
484
122
112
718
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus finanziellen Annahmen
83
31
-167
-53
Fremdwährungsrisiko
0
-18
0
-18
Leistungsauszahlungen
-614
-401
-116
-1.131
Sonstige Änderungen
-47
0
0
-47
Barwert 31.12.
15.445
3.988
3.275
22.708
TEUR
Abfertigungs-
Pensions-
Jubiläumsgeld-
Gesamt
2025
rückstellungen
rückstellungen
rückstellungen
Barwert 01.01.
15.445
3.988
3.275
22.708
Dienstzeitaufwand
224
131
271
626
Zinsaufwand
544
124
151
819
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus finanziellen Annahmen
-329
-781
131
-979
Fremdwährungsrisiko
0
3
0
3
Leistungsauszahlungen
-1.260
-394
-169
-1.823
Sonstige Änderungen
-121
0
0
-121
Barwert 31.12.
14.503
3.071
3.659
21.233
Die im Sonstigen Ergebnis (28) erfassten versicherungsmathematischen
Gewinne/Verluste aus Abfertigungs-
und Pensionsrückstellungen in Höhe
von TEUR 1.180 (2024: TEUR -76) sind auf Veränderungen bei finanziellen
Annahmen zurückzuführen.
Nachfolgend erfolgt für die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung
für die Mitarbeiter der Filiale St. Gallen eine Darstellung der Komponenten
des Fondsvermögens sowie eine Überleitungsrechnung des Fondsvermögens.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 232
Komponenten des Fondsvermögens
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Beizulegender Zeitwert von Vermögenswerten
aus leistungsorientierten Plänen
15.771
12.010
davon Eigenkapitalinstrumente
2.894
1.574
davon Schuldtitel
8.686
7.092
davon Immobilien
3.831
2.949
davon sonstige Vermögenswerte aus leistungsorientierten
Plänen
360
395
Barwert von Verpflichtungen aus leistungsorientierten
Plänen
15.368
12.570
Leistungsorientierte Nettoverpflichtungen
- Filiale St. Gallen
-403
560
Überleitung des Fondsvermögens
TEUR
2025
2024
Beizulegender Zeitwert von Vermögenswerten
aus leistungsorientierten Plänen am
01.01.
12.010
8.463
Währungsumrechnungseffekte
126
-137
Zinserträge aus Vermögenswerten
131
141
Bewertungsergebnis von Vermögenswerten
1.523
1.427
Beitragszahlungen Arbeitgeber
611
524
Beitragszahlungen Arbeitnehmer
422
359
Beitragszahlungen Planteilnehmer
1.003
1.233
Auszahlungen
-55
0
Beizulegender Zeitwert von Vermögenswerten
aus leistungsorientierten Plänen am 31.12.
15.771
12.010
Im Geschäftsjahr 2025 sind Auszahlungen aus dem Fondsvermögen
in Höhe von TEUR -55 (2024: TEUR 0) erfolgt.
Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen
TEUR
Bürg-
Laufende
Personal
Sonstiges
Gesamt
schaften
Gerichts-
und
prozesse
2024
Zusagen
Buchwert 01.01.
11.398
1.177
173
2.603
15.351
Zuführung
7.313
905
4
6.949
15.171
Verbrauch
0
-813
-4
-274
-1.091
Auflösung
-9.618
-544
11
-279
-10.430
Unwinding
-252
0
0
0
-252
Restliche Anpassung
-3
10
0
-10
-3
Buchwert 31.12.
8.838
735
184
8.989
18.746
.
TEUR
Bürg-
Laufende
Personal
Sonstiges
Gesamt
schaften
Gerichts-
und
prozesse
2025
Zusagen
Buchwert 01.01.
8.838
735
184
8.989
18.746
Zuführung
5.245
765
4
1.856
7.870
Verbrauch
0
-542
-13
-912
-1.467
Auflösung
-5.302
-265
0
-2.837
-8.404
Unwinding
-2
0
0
0
-2
Restliche Anpassung
2
0
0
0
2
Buchwert 31.12.
8.781
693
175
7.096
16.745
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 233
(26) ERTRAGSTEUERVERPFLICHTUNGEN
Ertragsteuerverpflichtungen nach Arten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Steuerrückstellung
1.801
2.442
Ertragsteuerverbindlichkeiten
9
8
Ertragsteuerverpflichtungen
1.810
2.450
Entwicklung der Steuerrückstellung
TEUR
2025
2024
Buchwert 01.01.
2.442
2.451
Währungsumrechnung
9
-4
Zuführung
976
1.558
Verbrauch
-1.575
-1.563
Auflösung
-51
0
Buchwert 31.12.
1.801
2.442
Die Gliederung nach Laufzeiten ist in der Note (30) ersichtlich.
(27) LATENTE STEUERVERBINDLICHKEITEN
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Die allgemeinen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden der la-
tenten Steuern werden in der Note (21) beschrieben. Passive latente
Steuern bilden die potenziellen Steuerbelastungen aus zeitlich be-
grenzten Unterschieden zwischen den Wertansätzen der Vermö-
genswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz nach IFRS
und den Steuerbilanzwerten nach lokalen steuerrechtlichen Vor-
schriften der Konzernunternehmen ab.
In der nachfolgenden Tabelle werden jene latenten Steuerforde-
rungen von den Steuerverbindlichkeiten abgesetzt, die per Saldo
im jeweiligen Steuersubjekt eine Verbindlichkeit darstellen. Die
Gliederung nach Laufzeiten ist in der Note (30) ersichtlich.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Temporäre Differenzen aus Bewertung von
Finanzinstrumenten über die Gewinn-
und
Verlustrechnung
7.339
12.800
Temporäre Differenzen aus
Anlagenabschreibung
4.489
4.794
Temporäre Differenzen aus Rückstellungen
1.473
2.754
Temporäre Differenzen aus
Wertminderungen
15.362
0
Temporäre Differenzen sonstige
652
568
Latente Steuerverbindlichkeiten
29.315
20.916
Saldierung mit latenten Steuerforderungen
-3.835
-8.273
Latente Steuerverbindlichkeiten per Saldo
25.480
12.643
Für die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen/
Verlusten aus leistungsorientierten Plänen wurden direkt im Sonsti-
gen Ergebnis (28) TEUR -426 (2024: TEUR -1.597)
erfasst. Die darauf
entfallenden latenten Steuern (Steuerverbindlichkeit) betragen
TEUR 98 (2024: TEUR 367). Aus der erfolgsneutralen Erfassung
der
Veränderung des eigenen Bonitätsrisikos im Sonstigen Ergeb-
nis (28) in Höhe von TEUR 5.183 (2024: TEUR 12.275) wurden latente
Steuern (Steuerverbindlichkeit) in Höhe von TEUR -1.192 (2024:
TEUR -2.823) ebenfalls erfolgsneutral aufgelöst.
Betreffend der im Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
bestehen keine Outside Basis Differences.
(28) EIGENKAPITAL
Zusammensetzung Eigenkapital nach Arten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Grundkapital
162.152
162.152
Kapitalrücklagen
44.674
44.674
Kumuliertes Sonstiges Ergebnis
3.695
8.283
Summe Posten ohne Recycling
3.664
8.223
Bewertung Pensionspläne
-327
-1.229
Bewertung aus eigener
Bonitätsveränderungen
3.991
9.452
Summe Posten mit Recycling
31
60
Fremdwährungsbewertungen
31
60
Einbehaltene Gewinne
1.324.850
1.281.701
Summe Eigentümer des
Mutterunternehmens
1.535.371
1.496.810
Nicht beherrschende Anteile am
Eigenkapital
50
47
Eigenkapital
1.535.421
1.496.857
Das gezeichnete Kapital besteht aus dem Grundkapital in der Höhe
von TEUR 162.152 (2024: TEUR 162.152), welches zur Gänze einbe-
zahlt wurde. Am 31. Dezember 2025 waren 316.736 Stück (2024:
316.736 Stück)
Aktien mit einem Nominale von EUR 512 ausgege-
ben.
In den einbehaltenen Gewinnen ist die gesetzliche Rücklage enthal-
ten. Die Auflösung der gesetzlichen Rücklage in Höhe von
TEUR 10.601 (2024: TEUR 10.601) ist an das UGB in Verbindung mit
dem AktG gebunden.
Ebenso wird unter den einbehaltenen Gewinnen die Haftrücklage
gemäß § 57 Abs. 5 BWG erfasst. Die Auflösung der Haftrücklage in
Höhe von TEUR 139.082 (2024: TEUR 139.082) darf nur insoweit er-
folgen, als dies zur Erfüllung von Verpflichtungen gemäß § 93 BWG
oder zur Deckung sonstiger im Jahresabschluss auszuweisender
Verluste erforderlich ist. Die Haftrücklage ist im Ausmaß des aufge-
lösten Betrages längstens innerhalb der folgenden fünf Geschäfts-
jahre wieder aufzufüllen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 234
Überleitung Kumuliertes Sonstiges Ergebnis
TEUR
Bewertung
Bewertung
Fremd-
Gesamt
Pensions-
aus eigener
währungs-
pläne
Bonitäts-
bewertung
veränderung
Stand 01.01.2024
-1.167
14.140
85
13.058
Übertragung Eigenkapital
0
0
-85
-85
Bewertung OCI ohne Recycling
-76
-6.089
0
-6.165
Latente Steuern ohne Recycling
14
1.401
0
1.415
Bewertung OCI mit Recycling
0
0
60
60
Stand 31.12.2024
-1.229
9.452
60
8.283
Stand 01.01.2025
-1.229
9.452
60
8.283
Übertragung Eigenkapital
0
0
-60
-60
Bewertung OCI ohne Recycling
1.180
-7.092
0
-5.912
Latente Steuern ohne Recycling
-278
1.631
0
1.353
Bewertung OCI mit Recycling
0
0
31
31
Stand 31.12.2025
-327
3.991
31
3.695
Im Kumulierten Sonstigen Ergebnis ist ein Betrag in Höhe von TEUR
221 (2024: TEUR 227) enthalten, der auf bereits getilgte oder verkaufte
Finanzinstrumente, die freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, zurückzuführen ist.
Dividenden der Hypo Vorarlberg
Die Hypo Vorarlberg kann eine Dividende höchstens im Ausmaß des im
Einzelabschluss nach BWG bzw. UGB ausgewiesenen Bilanzgewinnes
in
Höhe von TEUR 11.719 (2024: TEUR 10.136) ausschütten.
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss nach UGB der Hypo Vorarlberg
des Geschäftsjahres 2025 betrug TEUR 29.361 (2024: TEUR 52.027). Nach
Rücklagendotation von TEUR 17.642 (2024: TEUR 41.891) und nach
Zurechnung des Gewinnvortrages von TEUR 0 (2024: TEUR 0)
ergibt sich ein
verwendungsfähiger Bilanzgewinn von TEUR 11.719 (2024: TEUR 10.136).
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung
und unter
Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen bis zu dieser Beschlussfassung
wird vorgeschlagen, auf die Aktien und dem damit verbundenen
Grundkapital von TEUR 162.152 (2024: TEUR 162.152)
eine Dividende in Höhe von EUR 37 (2024: EUR 32) je anspruchsberechtigter
Aktie auszu-
schütten. Die Ausschüttung ergibt daher bei 316.736 Stück (2024: 316.736
Stück) Aktien einen Betrag von TEUR 11.719 (2024: TEUR 10.136).
(29) FREMDWÄHRUNGSVOLUMINA UND AUSLANDSBEZUG
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2024
Barreserve
201.937
1.980
291.313
2.801
11.902
509.933
Handelsaktiva
98.152
4.807
469
619
29
104.076
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
525.483
39.381
9.644
10.075
0
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
188.014
0
0
0
11.194
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
11.521.143
56.935
1.599.415
3.719
113.617
13.294.829
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
306.447
2.071
37.121
0
54
345.693
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
13.829
0
0
0
0
13.829
Beteiligungen
746
0
0
0
0
746
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
4.025
0
0
0
0
4.025
Sachanlagen
76.501
0
6.414
0
0
82.915
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
45.237
0
0
0
0
45.237
Immaterielle Vermögenswerte
1.520
0
1.356
0
0
2.876
Ertragsteueransprüche
18.265
0
0
0
0
18.265
Latente Steuerforderungen
2.000
0
4
0
0
2.004
Sonstige Vermögenswerte
39.638
0
2.403
0
65
42.106
Vermögenswerte
13.042.937
105.174
1.948.139
17.214
136.861
15.250.325
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 235
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2024
Handelspassiva
52.609
19
585
1.172
55
54.440
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
782.761
0
0
0
0
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
10.558.120
131.303
1.714.691
82.595
56.762
12.543.471
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
237.424
78
23.036
8.940
474
269.952
Rückstellungen
40.879
0
575
0
0
41.454
Ertragsteuerverpflichtungen
1.499
0
951
0
0
2.450
Latente Steuerverbindlichkeiten
12.643
0
0
0
0
12.643
Sonstige Verbindlichkeiten
43.016
133
3.148
0
0
46.297
Eigenkapital
1.496.878
0
-21
0
0
1.496.857
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
13.225.829
131.533
1.742.965
92.707
57.291
15.250.325
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2025
Barreserve
278.862
9.199
138.803
625
5.644
433.133
Handelsaktiva
103.780
2.405
194
0
256
106.635
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
422.345
27.899
8.463
8.384
0
467.091
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
117.476
0
0
0
10.319
127.795
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
11.754.156
38.020
1.749.886
3.004
132.929
13.677.995
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
332.312
521
34.099
0
555
367.487
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
-2.289
0
0
0
0
-2.289
Beteiligungen
746
0
0
0
0
746
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
4.226
0
0
0
0
4.226
Sachanlagen
76.382
0
6.883
0
0
83.265
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
41.908
0
0
0
0
41.908
Immaterielle Vermögenswerte
2.261
0
913
0
0
3.174
Ertragsteueransprüche
30.890
0
0
0
0
30.890
Latente Steuerforderungen
1.575
0
0
0
0
1.575
Sonstige Vermögenswerte
34.165
0
2.397
0
221
36.783
Vermögenswerte
13.198.795
78.044
1.941.638
12.013
149.924
15.380.414
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2025
Handelspassiva
50.173
564
5
6.454
1
57.197
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
813.043
0
0
0
0
813.043
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
10.723.224
75.760
1.703.756
90.068
41.304
12.634.112
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
184.794
200
17.774
20.800
485
224.053
Rückstellungen
37.922
0
56
0
0
37.978
Ertragsteuerverpflichtungen
926
0
884
0
0
1.810
Latente Steuerverbindlichkeiten
25.480
0
0
0
0
25.480
Sonstige Verbindlichkeiten
47.331
126
3.863
0
0
51.320
Eigenkapital
1.535.423
0
-2
0
0
1.535.421
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
13.418.316
76.650
1.726.336
117.322
41.790
15.380.414
Der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva in den einzelnen Währungen
stellt nicht die offene Fremdwährungsposition des Konzerns im Sinne
des Artikels 352 der CRR dar. Die Absicherung von offenen Fremdwährungspositionen
erfolgt anhand derivativer Finanzinstrumente, wie Wäh-
rungsswaps oder Cross-Currency-Swaps. Diese Absicherungen sind in der IFRS-Bilanz
jedoch nicht mit dem Nominalwert, sondern mit dem
Marktwert angesetzt. Die Summe aller offenen Fremdwährungspositionen
gemäß Artikel 352 der CRR beträgt per 31. Dezember 2025 TEUR
6.099
(2024: TEUR 6.018).
Auslandsbezug
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Vermögenswerte aus dem Ausland
5.337.989
5.312.320
Verbindlichkeiten aus dem Ausland
3.268.712
3.549.515
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 236
(30) FRISTIGKEITEN
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2024
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Barreserve
487.552
0
0
0
0
22.381
509.933
Handelsaktiva
15
6.385
4.375
16.538
76.615
148
104.076
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
66.027
58.212
139.548
174.199
128.788
17.809
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
2
13.697
49.086
63.982
72.441
0
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
705.369
1.751.373
1.363.330
4.321.630
5.107.620
45.507
13.294.829
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
2.751
3.379
130.547
209.016
0
345.693
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
0
0
0
0
13.829
0
13.829
Beteiligungen
0
0
0
0
0
746
746
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
0
0
0
0
0
4.025
4.025
Sachanlagen
0
0
0
0
0
82.915
82.915
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0
0
0
0
0
45.237
45.237
Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
0
2.876
2.876
Ertragsteueransprüche
40
0
17.815
410
0
0
18.265
Latente Steuerforderungen
55
4
0
1.855
81
9
2.004
Sonstige Vermögenswerte
15.395
3.517
2.541
3.231
122
17.300
42.106
Vermögenswerte
1.274.455
1.835.939
1.580.074
4.712.392
5.608.512
238.953
15.250.325
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2024
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Handelspassiva
29
2.887
2.029
17.007
32.488
0
54.440
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
0
25.396
31.697
286.795
438.873
0
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
3.646.163
1.215.026
985.941
5.096.779
1.592.174
7.388
12.543.471
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
3.800
1.651
164.034
100.467
0
269.952
Rückstellungen
1.523
1.733
7.417
11.768
17.829
1.184
41.454
Ertragsteuerverpflichtungen
0
5
1.853
3
0
589
2.450
Latente Steuerverbindlichkeiten
9.722
6
0
37
1.927
951
12.643
Sonstige Verbindlichkeiten
19.169
8.970
6.116
11.106
836
100
46.297
Eigenkapital
0
0
0
0
0
1.496.857
1.496.857
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
3.676.606
1.257.823
1.036.704
5.587.529
2.184.594
1.507.069
15.250.325
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 237
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2025
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Barreserve
411.205
0
0
0
0
21.928
433.133
Handelsaktiva
0
6.119
3.614
14.219
82.536
147
106.635
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
105.577
31.812
43.797
174.029
95.881
15.995
467.091
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
2
1.062
946
63.513
62.272
0
127.795
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
804.402
1.565.648
1.260.027
4.354.732
5.659.447
33.739
13.677.995
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
14.748
5.749
135.832
211.158
0
367.487
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
0
0
0
0
-2.289
0
-2.289
Beteiligungen
0
0
0
0
0
746
746
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
0
0
0
0
0
4.226
4.226
Sachanlagen
0
0
0
0
0
83.265
83.265
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0
0
0
0
0
41.908
41.908
Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
0
3.174
3.174
Ertragsteueransprüche
34
0
30.506
350
0
0
30.890
Latente Steuerforderungen
12
0
0
1.401
41
121
1.575
Sonstige Vermögenswerte
14.476
4.259
238
2.107
68
15.635
36.783
Vermögenswerte
1.335.708
1.623.648
1.344.877
4.746.183
6.109.114
220.884
15.380.414
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2025
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Handelspassiva
0
3.955
12.365
7.212
33.665
0
57.197
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
0
18.459
33.749
313.997
446.838
0
813.043
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
3.781.540
1.142.472
1.349.796
5.052.892
1.307.412
0
12.634.112
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
2.168
7.903
132.258
81.724
0
224.053
Rückstellungen
1.409
966
7.172
10.953
16.286
1.192
37.978
Ertragsteuerverpflichtungen
0
12
1.729
0
0
69
1.810
Latente Steuerverbindlichkeiten
945
-1.868
5.244
7.077
12.286
1.796
25.480
Sonstige Verbindlichkeiten
17.786
14.341
8.271
10.196
724
2
51.320
Eigenkapital
0
0
0
0
0
1.535.421
1.535.421
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
3.801.680
1.180.505
1.426.229
5.534.585
1.898.935
1.538.480
15.380.414
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 238
D.
WEITERE IFRS-INFORMATIONEN
(31) ANGABEN ZUR GELDFLUSSRECHNUNG
Die Ermittlung der Geldflussrechnung erfolgt nach der indirekten
Methode. Hierbei wird der Netto-Cashflow aus der laufenden
Ge-
schäftstätigkeit ausgehend vom Konzerngewinn ermittelt, wobei
zunächst diejenigen Aufwendungen zugerechnet und diejenigen
Er-
träge abgezogen werden, die im Geschäftsjahr nicht zahlungswirk-
sam waren. Weiters werden alle Aufwendungen und Erträge elimi-
niert, die zwar zahlungswirksam waren, jedoch nicht der laufenden
Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind. Diese Zahlungen werden bei
den Cashflows aus der Investitionstätigkeit oder der Finanzie-
rungstätigkeit berücksichtigt.
(32) EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND KREDITRISIKEN
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethode
Eine Finanzgarantie ist gemäß IFRS 9 ein Vertrag, bei dem der
Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist,
die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der ihm
entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflich-
tungen gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bedingungen
eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt.
Die Verpflichtung aus einer Finanzgarantie wird erfasst, sobald der
Garantienehmer Vertragspartei wird, das heißt zum Zeitpunkt der
Annahme des Garantieangebots. Die Erstbewertung erfolgt mit dem
Fair Value zum Erfassungszeitpunkt. Insgesamt betrachtet ist der
Fair Value einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss regelmäßig
null, denn der Wert der vereinbarten Prämie wird bei marktgerech-
ten Verträgen dem Wert der Garantieverpflichtung entsprechen.
Wird die Garantieprämie zur Gänze bei Beginn des Kontraktes ver-
einnahmt, so wird die Prämie zunächst als Verbindlichkeit erfasst
und zeitanteilig auf die Laufzeit aufgeteilt. Werden aus der Garantie
laufende Prämien bezahlt, so werden diese abgegrenzt in den Provi-
sionserträgen ausgewiesen. Weisen Indikatoren auf eine Bonitätsver-
schlechterung des Garantienehmers hin, werden Rückstellungen
in
Höhe der erwarteten Inanspruchnahme gebildet.
Außerbilanzielle Geschäfte
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Erteilte Kreditzusagen
1.698.944
1.670.923
Erteilte Finanzgarantien
314.403
282.002
Sonstige erteilte Zusagen
4.831
20.380
Außerbilanzielle Geschäfte
2.018.178
1.973.305
Zu erteilten Kreditzusagen zählen zugesagte, aber von Kunden noch
nicht in Anspruch genommene Ausleihungen. Darunter sind
vor
allem Promessen im Darlehensgeschäft, aber auch nicht ausge-
nützte Kreditrahmen zu verstehen. Die Kreditrisiken wurden jeweils
mit ihrem Nominalwert angesetzt. Eventualverbindlichkeiten aus
Finanzgarantien stellen zugesagte Haftungsübernahmen für
die
Kunden zu Gunsten eines Dritten dar. Sofern der Garantienehmer
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der
Begünstigte die Finanzgarantie der Bank in Anspruch nehmen. Die
Bank hat ihrerseits wiederum eine Regressmöglichkeit bei ihrem
Kunden. Die dargestellten Beträge stellen den maximalen Betrag
dar, der im Falle einer Inanspruchnahme zu einer Auszahlung
führen
könnte. Die Erfassung von Eventualforderungen, die im Zusammen-
hang mit Finanzgarantien bestehen, ist nur schwer möglich, da die
Inanspruchnahme der Verpflichtung nicht vorhergesehen werden
kann bzw. plausibel geschätzt werden kann. Die Sonstigen erteilten
Zusagen stellen bestimmte Treuhandgeschäfte und Dokumentenak-
kreditivgeschäfte dar.
Eventualverbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Täglich fällig
20.625
19
Bis 3 Monate
17.549
18.017
Bis 1 Jahr
59.589
64.721
Bis 5 Jahre
86.334
97.514
Über 5 Jahre
45.326
32.370
Ohne Laufzeit
89.811
89.741
Eventualverbindlichkeiten
319.234
302.382
Über die vorstehend erläuterten Eventualverbindlichkeiten hinaus
bestehen noch folgende weitere Eventualverpflichtungen.
Verpflichtung aus der gemäß § 8 ESAEG vorgeschriebenen Mit-
gliedschaft bei der Einlagensicherungsgesellschaft "Einlagensiche-
rung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)":
Gemäß § 8 Abs. 1 ESAEG gehört die Hypo Vorarlberg als einlagen-
entgegennehmendes Institut (CRR-Institut) mit dem Sitz in Öster-
reich der einheitlichen Sicherungseinrichtung nach § 1 Abs. 1 Z 1
ESAEG an. Jede Sicherungseinrichtung hat einen Einlagensiche-
rungsfonds bestehend aus verfügbaren Finanzmitteln in der Höhe
von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mit-
gliedsinstitute (Zielausstattung) einzurichten. Die Beitragsverpflich-
tung richtet sich nach der Höhe der gedeckten Einlagen unter Zu-
grundlegung von vorher bestimmten Risikofaktoren (sog. risikoba-
sierte Beitragsberechnung). Für die Hypo Vorarlberg ergibt sich im
Jahr 2025 sowie im Vorjahr kein Beitragsanteil. Darüber hinaus
hat
die ESA gem. § 22 (1) ESAEG ihren Mitgliedsinstituten pro Kalender-
jahr Sonderbeiträge in der Höhe von maximal 0,5 % der Summe der
gedeckten Einlagen ihrer Mitgliedsinstitute vorzuschreiben und zeit-
gerecht einzuheben, falls die verfügbaren Finanzmittel einer Siche-
rungseinrichtung nicht ausreichen, um die Einleger im Sicherungsfall
zu entschädigen oder Verpflichtungen aus Kreditoperationen zu be-
dienen.
Die Einlagensicherung sichert im Sicherungsfall eines Mitgliedsinsti-
tuts Guthaben auf Konten und Sparbüchern bis zu TEUR 100 pro
Kunde und pro Kreditinstitut. In bestimmten Fällen erhöht sich der
gesicherte Betrag auf bis zu TEUR 500 pro Kunde und Kreditinstitut.
In beiden Fällen gibt es für die Anleger keinen Selbstbehalt. Ebenso
umfasst die Einlagensicherung auch die Sicherung von deponierten
Wertpapieren eines Kunden im Sicherungsfall mit einem Betrag von
bis zu TEUR 20 pro Kunde und Kreditinstitut. Bei nicht natürlichen
Personen ist vom Kunden ein Selbstbehalt von 10 % zu tragen.
(33) ZINSLOSE FORDERUNGEN
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Zinslose Forderungen an Kreditinstitute
5.324
0
Zinslose Forderungen an Kunden
97.765
62.357
Zinslose Forderungen
103.089
62.357
Die zinslosen Forderungen an Kreditinstitute sind im Wesentlichen
nicht verzinste Guthaben bei Clearingstellen bzw. Forderungen aus
dem Zahlungsverkehr. Die Forderungen an Kunden werden zinslos
gestellt, wenn mit der Einbringung von Zinszahlungen in den kom-
menden Perioden nicht mehr gerechnet werden kann. Für diese
For-
derungen wurden bereits ausreichend Wertberichtigungen gebildet.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 239
(34) SICHERHEITEN
Als Sicherheiten übertragene Vermögenswerte
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Finanzielle Vermögenswerte at
Fair Value (Non-SPPI)
218.593
214.675
Finanzielle Vermögenswerte at
Fair Value (Option)
117.395
175.825
Finanzielle Vermögenswerte at
Amortized Cost
9.462.077
8.885.112
Als Sicherheit übertragene Ver-
mögenswerte
9.798.065
9.275.612
davon Deckungsstock für Pfandbriefe
5.990.973
5.565.320
davon Deckungsstock für öffentliche
Pfandbriefe
593.422
587.461
Widmung der Sicherheiten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Sicherstellung für Refinanzierung bei
Zentralnotenbanken
1.023.630
1.058.544
Deckungsstock für Pfandbriefe
6.398.544
6.066.020
Deckungsstock für öffentliche Pfandbriefe
601.584
587.256
Deckungsstock für Mündelgelder
24.797
30.000
Deckung Pensionsrückstellung
4.802
2.038
Echte Pensionsgeschäfte, Repos
1.561.102
1.374.242
Kautionen, Collaterals, Margins
173.492
157.512
Wertpapierleihe
10.114
0
Sicherheiten nach Widmung
9.798.065
9.275.612
Ausnutzung der Sicherheiten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Sicherstellung für Refinanzierung bei
Zentralnotenbanken
18.804
16.380
Deckungsstock für Pfandbriefe
4.367.724
4.503.694
Deckungsstock für öffentliche Pfandbriefe
168.228
165.789
Deckungsstock für Mündelgelder
20.203
20.067
Deckung Pensionsrückstellung
4.802
2.038
Kautionen, Collaterals, Margins
173.493
157.512
Wertpapierleihe
10.114
0
Sicherheiten nach Ausnutzung
4.763.368
4.865.480
Es erfolgt kein Ausweis der sichernden Überdeckung für Pfandbriefe
und öffentliche Pfandbriefe aufgrund rechtlicher Änderungen des
Pfandbriefgesetzes.
Bei den angeführten Sicherheiten hat der Sicherungsnehmer nicht
das Recht, das Sicherungsgut zu verwerten bzw. seinerseits weiter zu
verpfänden. Daher gab es für die gestellten Sicherheiten keine Um-
gliederungen in der Bilanz.
Die Bank als Sicherungsnehmer hält keine Sicherheiten, die sie ohne
gegebenen Ausfall des Inhabers veräußern sowie ohne Zustimmung
des Inhabers erneut als Besicherung verwenden darf.
Der Deckungsstock für Pfandbriefe enthält Kreditforderungen der
Zweigniederlassung St. Gallen in Höhe von TEUR 1.114.055 (2024:
TEUR 1.045.217). Um die gleichwertige rechtliche und wirtschaftliche
Stellung der Pfandbriefgläubiger in Bezug auf diese Deckungswerte
zu gewährleisten, wurden die Kreditforderungen einschließlich ihrer
hypothekarischen Besicherung auf die HVS Sicherheitenverwaltung
GmbH mit Sitz in der Schweiz als Sicherheitentreuhänder der Pfand-
briefgläubiger im Weg einer Sicherungsübereignung übertragen.
Darüber hinaus hält die Hypo Vorarlberg aus Konsortialfinanzierun-
gen treuhändig für andere Kreditinstitute Hypotheken mit einem
Nominalwert von TEUR 182.598 (2024: TEUR 132.882).
(35) NACHRANGIGE VERMÖGENSWERTE
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Finanzielle Vermögenswerte at
Fair Value (Non-SPPI)
42.361
45.521
Finanzielle Vermögenswerte at
Amortized Cost
16.186
18.846
Nachrangige Vermögenswerte
58.547
64.367
davon Schuldverschreibungen
45.515
61.213
davon Darlehen und Kredite
13.032
3.154
(36) TREUHANDGESCHÄFTE
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen an Kunden
63.756
71.187
Treuhandvermögen
63.756
71.187
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
50.054
58.005
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
13.811
13.181
Treuhandverbindlichkeiten
63.865
71.186
(37) ANGABEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND
UNTERNEHMEN
Zum Kreis der nahestehenden Personen und Unternehmen zählen:
Die Eigentümer der Hypo Vorarlberg, somit die Vorarlberger
Landesbank-Holding und die Austria Beteiligungsgesellschaft
mbH sowie deren Eigentümer
Vorstand und Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg sowie deren
nächste Familienangehörige
Geschäftsführer der konsolidierten Tochtergesellschaften sowie
deren nächste Familienangehörige
Leitende Angestellte der Hypo Vorarlberg im Sinne des § 80
AktG sowie deren nächste Familienangehörige
Leitende Angestellte der Tochtergesellschaften der Hypo Vorarl-
berg sowie deren nächste Familienangehörige
Gesetzliche Vertreter und Mitglieder von Aufsichtsorganen der
Tochtergesellschaften
Tochterunternehmen und andere Gesellschaften, an denen die
Hypo Vorarlberg eine Beteiligung hält
Unternehmen auf die nahestehende Personen einen maßgebli-
chen Einfluss haben
Vorschüsse, Kredite und Haftungen
Die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie deren nächste
Familienangehörige haben bis zum Jahresultimo von der Bank Vor-
schüsse, Kredite und Haftungen in Höhe von TEUR 1.504 (2024:
TEUR 886) zu den für Bankmitarbeiter geltenden üblichen Konditio-
nen und Bedingungen erhalten. Die Aufsichtsräte sowie deren
nächste Familienangehörige haben für sich und für Unternehmen,
für die sie persönlich haften, zum Jahresultimo von der Bank Vor-
schüsse, Kredite und Haftungen in Höhe von TEUR 14.885 (2024:
TEUR 18.324) mit banküblichen bzw. zu den für Bankmitarbeiter gel-
tenden üblichen Konditionen und Bedingungen erhalten.
Bezüge
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem Fixbe-
trag. Es gibt keine variable Vergütungskomponente. Für Geschäfts-
führer und leitende Angestellte im Konzern wurden vereinzelt vari-
able Vergütungen vereinbart, die vom Vorstand aufgrund
individu-
eller Ziele festgelegt werden. Aktienbasierte Entlohnungsschemata
sind nicht vorhanden.
Die Hypo Vorarlberg hat für Vorstandsmitglieder in ihrer aktiven
Funktion folgende Beträge aufgewendet:
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 240
TEUR
2025
2024
Mag. Michel Haller
438
422
Dr. Wilfried Amann
129
363
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
354
329
Dr. Stephan Sausgruber
257
0
Vorstandsbezüge
1.178
1.114
TEUR
2025
2024
Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer
2.122
2.040
Vorstandsmitglieder im Ruhestand und
Hinterbliebene
86
86
Leitende Angestellte
6.413
6.130
Aufsichtsratsmitglieder
462
390
Bezüge von nahestehenden Personen
9.083
8.646
Abfertigungen und Pensionen
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen an naheste-
hende Personen setzen sich aus den Beträgen in der unten ange-
führten Tabelle zusammen.
TEUR
2025
2024
Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer
146
149
Vorstandsmitglieder im Ruhestand und
Hinterbliebene
42
99
Leitende Angestellte
818
1.098
Abfertigungen und Pensionen für
nahestehende Personen
1.006
1.346
Der Konzern hat Dienstleistungen in Höhe von TEUR 71 (2024:
TEUR 42) von Unternehmen bezogen, an welchen nahestehende
Personen des Konzerns maßgeblich beteiligt sind.
.
Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Darlehen und Kredite
286
262
Finanzielle Vermögenswerte
286
262
Einlagen
238
263
Finanzielle Verbindlichkeiten
238
263
Abgesehen von den Beteiligungen an verbundenen und nicht
kon-
solidierten Unternehmen, umfasst die Geschäftstätigkeit mit ver-
bundenen Unternehmen nur noch Geschäftsgirokonten. Dabei wer-
den die Einlagen derzeit mit 0 % (2024: 0 %) verzinst.
Erträge und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen
Die Erträge und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen
betrugen im Berichtsjahr wie im Vorjahr weniger als TEUR 1.
Geschäftsbeziehungen mit at-equity-bewerteten Unternehmen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Eigenkapitalinstrumente
12
12
Finanzielle Vermögenswerte
12
12
Einlagen
2.903
1.510
Finanzielle Verbindlichkeiten
2.903
1.510
Die Geschäfte mit diesen Unternehmen umfassen neben den Eigen-
kapitalinstrumenten Darlehen, Barvorlagen, Kredite sowie Ge-
schäftsgirokonten, Spareinlagen und Festgelder. Die Geschäfte wer-
den dabei zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Für at-
equity-bewertete Unternehmen wurden zum Berichtsstichtag wie
auch im Vorjahr keine Haftungen übernommen. Im Jahr 2025 sowie
im Vorjahr wurden
keine Derivatgeschäfte
mit at-equity-bewerteten
Unternehmen abgeschlossen.
Erträge und Aufwendungen aus at-equity-bewerteten Unterneh-
men
TEUR
2025
2024
Zinsaufwendungen
-35
-45
Dividendenerträge
548
489
Gebühren-
und Provisionserträge
1
1
Summe Erträge/Aufwendungen aus
at-equity bewerteten Unternehmen
514
445
Geschäftsbeziehungen mit Aktionären
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Schuldverschreibungen
13.890
15.159
Darlehen und Kredite
177.082
156.279
Finanzielle Vermögenswerte
190.972
171.438
Einlagen
33.928
33.119
Finanzielle Verbindlichkeiten
33.928
33.119
Nominalbetrag der außerbilanziellen Posten
104.599
115.476
Nominalwert von Derivaten
716.054
1.076.725
Unter den Begriff Aktionäre fallen sowohl die zwei Holdinggesell-
schaften mit ihrer unmittelbaren Beteiligung an der Hypo Vorarl-
berg, als auch die mittelbaren Aktionäre, das Land Vorarlberg, die
Landesbank Baden-Württemberg sowie die Landeskreditbank Ba-
den-Württemberg Förderbank. Die Geschäfte mit Aktionären mit
signifikantem Einfluss umfassen vor allem Darlehen, Barvorlagen,
Kredite sowie Geschäftsgirokonten, Spareinlagen und Festgelder.
Mit
der Landesbank Baden-Württemberg hat die Hypo Vorarlberg dar-
über hinaus noch Derivate zur Absicherung gegen Marktpreis-
und
Zinsänderungsrisiken abgeschlossen, deren Gesamtmarktwert sich
auf TEUR 15.668 (2024: TEUR 6.169) beläuft. Die positiven Marktwerte
aus Derivaten werden im Zuge des Cash-Collaterals teilweise abgesi-
chert. Für die restlichen Forderungen bestehen in der Regel
keine
Besicherungen. Alle Geschäfte wurden dabei zu marktüblichen
Kon-
ditionen abgeschlossen.
Erträge und Aufwendungen von Aktionären
TEUR
2025
2024
Zinserträge
16.311
29.588
Zinsaufwendungen
-14.934
-32.921
Gebühren-
und Provisionserträge
2.419
2.360
Gebühren-
und Provisionsaufwendungen
-57
0
Summe Erträge/Aufwendungen von
Aktionären
3.739
-973
Eigentümer der Hypo Vorarlberg
Eigentümer / Aktionäre
Anteile
Stimmrecht
31.12.2025
gesamt
Vorarlberger Landesbank-Holding
76,8732 %
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH
23,1268 %
23,1268 %
- Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
- Landeskreditbank Baden-Württemberg
Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
100,0000 %
100,0000 %
Die Hypo Vorarlberg ist vom Land Vorarlberg aufgrund ihrer
Kom-
petenz als Wohnbaubank mit der Verwaltung des Landeswohnbau-
fonds beauftragt worden. Der Konzern steht mit der Austria Beteili-
gungsgesellschaft mbH in keiner dauernden Geschäftsbeziehung.
Mit der Landesbank Baden-Württemberg wurden zahlreiche banküb-
liche Transaktionen durchgeführt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 241
Geschäftsbeziehungen mit landesnahen Unternehmen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Darlehen und Kredite
114.584
71.755
Finanzielle Vermögenswerte
114.584
71.755
Einlagen
174.475
179.017
Finanzielle Verbindlichkeiten
174.475
179.017
Nominalbetrag der außerbilanziellen Posten
52.158
35.033
Die Geschäfte mit landesnahen Unternehmen umfassen einerseits
Darlehen und Kredite sowie Geschäftsgirokonten und Festgeldeinla-
gen. Die Geschäfte wurden zu marktüblichen Konditionen abge-
schlossen.
Erträge und Aufwendungen von landesnahen Unternehmen
TEUR
2025
2024
Zinserträge
1.331
1.885
Zinsaufwendungen
-2.261
-4.373
Gebühren-
und Provisionserträge
332
331
Summe Erträge/Aufwendungen von
landesnahen Unternehmen
-598
-2.157
Weder im Geschäftsjahr 2025 noch in der Vergleichsperiode bestan-
den zweifelhafte Forderungen gegenüber den nahestehenden Per-
sonen und Unternehmen. Abgesehen von den pauschalen Risikovor-
sorgen waren weder Rückstellungen noch Wertminderungen bzw.
Abschreibungen von Forderungen gegenüber nahestehenden Perso-
nen und Unternehmen erforderlich.
(38) AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bestanden im Konzern keine Ver-
gütungsvereinbarungen auf Aktien.
.
(39) PERSONAL
2025
2024
Vollzeitbeschäftigte Angestellte
613
597
Teilzeitbeschäftigte Angestellte
168
156
Lehrlinge
6
6
Reinigungspersonal und Arbeiter
2
2
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
789
761
(40) EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Ende Februar 2026 haben die USA und Israel in einer konzentrierten
Operation die oberste Führungsebene der Islamischen Republik Iran
ausgeschaltet. Seitdem ist der Konflikt weiter eskaliert und mittler-
weile sind auch andere Golfstaaten betroffen. Auslöser waren Ver-
handlungen über das Raketen- und Atomprogramm des Iran
unter
der Vermittlung des Oman. Mit der Ausweitung des Konflikts auf die
Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi Arabien und den Libanon
ist
mittlerweile ein Flächenbrand entstanden. Der Iran hat in der Folge
des Konflikts die Straße von Hormus geschlossen und seit Anfang
März 2026 stecken Öl- und Gastanker in der Region fest, weil die
Straße von Hormus nicht mehr passierbar ist. Innerhalb von
einer
Woche sind die Preise für Öl und Gas um teils 25 % angestiegen, was
zu einer Belastung der Wirtschaft und der privaten Haushalte führt.
Ein Ausgang ist derzeit nicht absehbar.
Aktuell gehen wir von keinem länger anhaltenden Krieg aus. Kurz-
fristige Schwankungen in den Energiepreisen sollten keine wahr-
nehmbaren Auswirkungen auf die Risikokosten der Bank haben. Falls
der Krieg länger dauert, sind die Folgen schwer abschätzbar. Dann
ist von einer Erhöhung der Unsicherheiten sowie der Risikokosten
auszugehen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 242
E.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Berichterstattung nach Geschäftsfeldern
TEUR
Firmen-
Privat-
Financial
Corporate
Gesamt
kunden
kunden
Markets
Center
Zinsüberschuss
2025
99.544
68.804
13.663
27.144
209.155
2024
104.361
81.178
20.218
27.936
233.693
Dividendenerträge
2025
0
0
0
273
273
2024
0
0
0
381
381
Provisionsüberschuss
2025
14.692
25.246
1.994
-2.098
39.834
2024
14.878
24.620
2.140
-2.688
38.950
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
Cost
2025
0
0
224
0
224
2024
0
0
95
-1
94
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
2025
-7.335
-1.919
34.070
-39.804
-14.988
2024
-13.244
224
2.800
7.612
-2.608
Sonstige Erträge
2025
7.295
209
11
20.595
28.110
2024
522
627
32
18.352
19.533
Sonstige Aufwendungen
2025
-4.610
-1.777
-4.865
-15.579
-26.831
2024
-4.574
-3.671
-6.519
-10.322
-25.086
Verwaltungsaufwendungen
2025
-52.980
-58.049
-15.227
-11.894
-138.150
2024
-51.272
-56.459
-14.480
-10.353
-132.564
Abschreibungen
2025
-1.008
-754
-33
-6.174
-7.969
2024
-1.100
-945
-46
-6.093
-8.184
Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte
2025
-18.567
513
16
-254
-18.292
2024
-67.387
1.275
51
-148
-66.209
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
2025
0
0
0
-1.599
-1.599
2024
0
0
0
-666
-666
Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung
2025
0
0
0
749
749
2024
0
0
0
724
724
Ergebnis vor Steuern
2025
37.031
32.273
29.853
-28.641
70.516
2024
-17.816
46.849
4.291
24.734
58.058
Vermögenswerte
2025
7.993.545
2.220.158
3.908.403
1.258.308
15.380.414
2024
8.002.523
2.246.463
3.739.838
1.261.501
15.250.325
Eigenkapital und Verbindlichkeiten
2025
1.994.780
2.914.373
8.321.632
2.149.629
15.380.414
2024
1.893.776
2.756.407
8.500.202
2.099.940
15.250.325
Verbindlichkeiten
2025
1.994.427
2.908.803
8.468.259
473.504
13.844.993
2024
1.893.364
2.750.942
8.644.754
464.408
13.753.468
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach
Kundengruppen und Produktgruppen in Geschäftseinheiten organisiert
und
verfügt über folgende vier berichtspflichtige Geschäftssegmente. Zur
Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden
keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Das Ergebnis vor Steuern
der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um
Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und
um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Seg-
mente wird anhand des Ergebnisses vor Steuern beurteilt und in Übereinstimmung
mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss bewertet.
Die interne Berichterstattung erfolgt anhand dieser Segmente sowohl
auf Basis des UGB als auch der IFRS. Aus diesem Grund ist keine separate
Überleitungsrechnung erforderlich. Die in den Segmenten dargestellten
Verbindlichkeiten umfassen sowohl Verbindlichkeiten, Rückstellungen,
Sozialkapital als auch Nachrangkapital. Auf die Ermittlung von Umsatzerlösen
je Produkt und Dienstleistung bzw. für Gruppen vergleichbarer
Produkte und Dienstleistungen wird aufgrund der übermäßig
hohen Implementierungskosten, welche für die Ermittlung der Daten notwendig
wären, verzichtet.
In einem Agenda Entscheid (IASB Update Juli 2024) hat der IASB klargestellt,
dass ein Unternehmen alle im IFRS 8.23(a)-(i) geforderten Beträge
(wenn wesentlich) offen zu legen hat, auch wenn diese nicht gesondert
dem Entscheidungsträger vorgelegt werden. In IFRS 8.23(a)-(i) werden
auch die Zinserträge und Zinsaufwendungen aufgeführt. IFRS 8.23 geht
aber auch explizit auf die Ausnahme ein, dass ein Unternehmen in
der
Berichtserstattung auf den Zinsüberschuss abstellen kann, wenn das
Unternehmen die meisten Umsatzerlöse aufgrund von Zinsen erwirtschaftet
und der Hauptentscheidungsträger seine Entscheidungen aufgrund
von Zinsüberschüssen trifft.
Diese Ausnahme trifft auf die Hypo Vorarlberg
zu – aus diesem Grund wird der Zinsüberschuss wie bisher nicht in seinen
Bestandteilen Zinsertrag und Zinsaufwand ausgewiesen.
Die Ermittlung des Zinsüberschusses je Segment erfolgt anhand
der international anerkannten Marktzinsmethode nach Schierenbeck.
Dabei wird
unabhängig davon, ob es sich um eine Forderung oder Verbindlichkeit
handelt, der Effektivzinssatz mit einem Referenzzinssatz verglichen. Der
daraus ermittelte Konditionsbeitrag wird den einzelnen Segmenten gutgeschrieben.
Der aus der Fristentransformation ermittelte Strukturbeitrag
wird dem Segment Financial Markets zugeordnet. Aus diesem Grund
ist ein getrennter Ausweis von Zinserträgen und Zinsaufwendungen nicht
möglich. In der internen
Steuerung der Segmente durch das Management wird ebenfalls
auf diesen ermittelten Zinsüberschuss und nicht den
Außenzins abgestellt. Da die Erträge und Aufwendungen je Segment
direkt ermittelt werden, gibt es keine Transaktionen und Verrechnungen
zwischen den Segmenten. Im Segment Corporate Center wurde in den
Vermögenswerten aus der Konsolidierung nach der Equity-Methode
ein
Betrag von TEUR 4.226 (2024: TEUR 4.025) berücksichtigt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 243
Firmenkunden
Das Geschäftsfeld Firmenkunden beinhaltet Kunden, die in den Bereichen
Gewerbe, Industrie und Handel tätig sind. Dabei sind sowohl Großkun-
den als auch Klein- und Mittelbetriebe in diesem Segment abgebildet.
Weiters sind Erträge und Aufwendungen, die in Verbindung mit Geschäfts-
beziehungen zu öffentlichen Institutionen (Bund, Land und Gemeinden)
stehen, in diesem Segment erfasst. Umfasst sind auch die Kunden
der
Filiale St. Gallen, welche unabhängig von der Kundenart und Branche
diesem Segment zugeordnet werden. Nicht enthalten sind hingegen die
selbständig Erwerbstätigen, deren Unternehmen nicht über die
Größe einer Einzelunternehmung hinausgehen. Hinsichtlich der Produktgruppen
sind in diesem Segment Darlehen, Kredite, Barvorlagen, Kontokorrentkonten,
Sichteinlagen, Termineinlagen sowie Spareinlagen gegenüber den
oben erläuterten Kundengruppen enthalten. Im Provisionsergebnis
sind zudem die Erträge aus dem Depotgeschäft dieser Kundengruppen
ent-
halten.
Privatkunden
In diesem Segment werden alle unselbständig Erwerbstätigen (Private
Haushalte) sowie teilweise auch selbständig Erwerbstätige (Freiberufler)
abgebildet. Nicht in diesem Segment werden die Privaten Haushalte
und Freiberufler der Filiale St. Gallen abgebildet, die zur Gänze im Segment
Firmenkunden erfasst werden. Weiters werden in diese Kategorie
die Ergebnisbeiträge von Vertragsversicherungsunternehmen
und Pensionskas-
sen eingerechnet. Nicht in diesem Segment enthalten sind jene Privatpersonen,
die als Eigentümer oder Gesellschafter in einem engen Verhältnis
zu einem Unternehmen (Firmenkunden) stehen. Hinsichtlich der Produktgruppen
sind in diesem Segment Darlehen, Kredite, Barvorlagen, Konto-
korrentkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen sowie Spareinlagen gegenüber
den oben erläuterten Kundengruppen enthalten. Im Provisionser-
gebnis sind zudem die Erträge aus dem Depotgeschäft dieser Kundengruppen
enthalten.
Financial Markets
In diesem Geschäftssegment werden die Finanzanlagen sowie der
Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das
Emissionsgeschäft
sowie Ergebnisse aus Interbankenbeziehungen abgebildet. Des Weiteren
wird das Ergebnis aus der Depotbankfunktion diesem Segment zugeord-
net. Hinsichtlich der Produktgruppen sind in diesem Segment überwiegend
Finanzanlagen in Form von Wertpapieren sowie vereinzelt Schuld-
scheindarlehen enthalten. Ebenso wird im Segment Financial Markets
die Mittelaufnahme durch die Emission von Wertpapieren und vereinzelten
großvolumigen Termineinlagen zugeordnet. Im Provisionsergebnis
sind zudem die Erträge aus dem Depotgeschäft im Zusammenhang mit der
Depotbankfunktion enthalten.
Corporate Center
In diesem Segment werden sämtliche Bankgeschäfte gegenüber den Tochterunternehmen
und assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Zusätz-
lich werden hier die Erträge jener Geschäftstätigkeit zugeordnet, die
kein Bankgeschäft darstellen, wie beispielsweise das Leasinggeschäft, Versi-
cherungsmaklergeschäft, Vermietung und Verwertung von Immobilien,
Immobilienmaklergeschäft, Hausverwaltungsdienstleistungen, sonstige
Dienstleistungen sowie die Erträge aus Tochterunternehmen und
Beteiligungen.
Bildung und Auflösung von Wertminderungen
TEUR
Firmen-
Privat-
Financial
Corporate
Gesamt
kunden
kunden
Markets
Center
Bildung von Wertminderungen
2025
-33.813
-1.905
-130
-5.795
-41.643
2024
-60.777
-2.811
-125
-9.936
-73.649
Auflösung von Wertminderungen
2025
28.530
2.787
152
3.550
35.019
2024
18.079
3.935
176
9.928
32.118
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 244
Berichterstattung nach Regionen
TEUR
Österreich
Drittland
Gesamt
Zinsüberschuss
2025
170.491
38.664
209.155
2024
181.252
52.441
233.693
Dividendenerträge
2025
273
0
273
2024
381
0
381
Provisionsüberschuss
2025
38.603
1.231
39.834
2024
37.948
1.002
38.950
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
Cost
2025
227
-3
224
2024
94
0
94
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
2025
-18.051
3.063
-14.988
2024
-5.414
2.806
-2.608
Sonstige Erträge
2025
20.311
7.799
28.110
2024
13.397
6.136
19.533
Sonstige Aufwendungen
2025
-22.128
-4.703
-26.831
2024
-20.533
-4.553
-25.086
Verwaltungsaufwendungen
2025
-120.860
-17.290
-138.150
2024
-115.896
-16.668
-132.564
Abschreibungen
2025
-6.388
-1.581
-7.969
2024
-6.580
-1.604
-8.184
Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte
2025
-17.670
-622
-18.292
2024
-65.385
-824
-66.209
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
2025
-1.000
-599
-1.599
2024
0
-666
-666
Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung
2025
749
0
749
2024
724
0
724
Ergebnis vor Steuern
2025
44.557
25.959
70.516
2024
19.988
38.070
58.058
Vermögenswerte
2025
13.114.150
2.266.264
15.380.414
2024
13.008.828
2.241.497
15.250.325
Eigenkapital und Verbindlichkeiten
2025
14.882.045
498.369
15.380.414
2024
14.786.539
463.786
15.250.325
Verbindlichkeiten
2025
13.514.247
330.746
13.844.993
2024
13.452.863
300.605
13.753.468
Zum Drittland werden die Schweiz, Italien und Sonstiges Ausland
gezählt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 245
F.
BESONDERE ANGABEN VON FINANZINSTRUMENTEN
(41) ERGEBNIS JE BEWERTUNGSKATEGORIE
Ergebnis der finanziellen Vermögenswerte
TEUR
HA
NON-SPPI
FVO
AC
Gesamt
2024
Zinserträge
138.023
40.210
14.502
474.199
666.934
Zinsüberschuss
138.023
40.210
14.502
474.199
666.934
Dividendenerträge
0
381
0
0
381
Dotierung Wertberichtigung
0
0
0
-66.984
-66.984
Auflösung Wertberichtigung
0
0
0
26.114
26.114
Zuschreibungen
0
15.068
5.355
92.061
112.484
Abschreibungen
-98.188
-16.418
-1.525
0
-116.131
Realisierte Gewinne
18
2.903
27
10
2.958
Realisierte Verluste
-7
-262
-869
0
-1.138
Gesamtergebnis
39.846
41.882
17.490
525.400
624.618
TEUR
HA
NON-SPPI
FVO
AC
Gesamt
2025
Zinserträge
87.469
26.599
8.839
395.717
518.624
Zinsaufwendungen
0
0
0
-4
-4
Zinsüberschuss
87.469
26.599
8.839
395.713
518.620
Dividendenerträge
0
273
0
0
273
Dotierung Wertberichtigung
0
0
0
-40.043
-40.043
Auflösung Wertberichtigung
0
0
0
35.015
35.015
Zuschreibungen
86.183
9.492
3.053
605
99.333
Abschreibungen
0
-68.716
-18.184
-84.671
-171.571
Realisierte Gewinne
5
2.255
13.078
553
15.891
Realisierte Verluste
-8
-814
-4
-423
-1.249
Gesamtergebnis
173.649
-30.911
6.782
306.749
456.269
Ergebnis der finanziellen Verbindlichkeiten
TEUR
HP
LFVO
LAC
Gesamt
2024
Zinsaufwendungen
-147.371
-39.382
-246.488
-433.241
Zinsüberschuss
-147.371
-39.382
-246.488
-433.241
Zuschreibungen
177.340
2.090
20
179.450
Abschreibungen
0
-12.584
-167.600
-180.184
Realisierte Gewinne
0
50
206
256
Realisierte Verluste
0
-67
-142
-209
Gesamtergebnis
29.969
-49.893
-414.004
-433.928
Erfolgsneutrale Bewertung
0
-6.089
0
-6.089
TEUR
HP
LFVO
LAC
Gesamt
2025
Zinserträge
0
0
7
7
Zinsaufwendungen
-67.704
-26.262
-215.506
-309.472
Zinsüberschuss
-67.704
-26.262
-215.499
-309.465
Zuschreibungen
0
20.539
27.370
47.909
Abschreibungen
-2.068
-2.405
0
-4.473
Realisierte Gewinne
0
74
1.106
1.180
Realisierte Verluste
0
-48
-1.735
-1.783
Gesamtergebnis
-69.772
-8.102
-188.758
-266.632
Erfolgsneutrale Bewertung
0
-7.092
0
-7.092
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 246
(42) ANGABEN ZU FAIR VALUES
TEUR
Notes
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2024
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Handelsaktiva
(16)
106.635
106.635
104.076
104.076
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
(17)
467.091
467.091
584.583
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
(18)
127.795
127.795
199.208
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
(19)
13.780.481
13.677.995
13.394.661
13.294.829
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(20)
367.487
367.487
345.693
345.693
Beteiligungen
746
746
746
746
Vermögenswerte
Handelspassiva
(22)
57.197
57.197
54.440
54.440
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
(23)
813.043
813.043
782.761
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
(24)
12.584.294
12.634.112
12.436.388
12.543.471
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(20)
224.053
224.053
269.952
269.952
Verbindlichkeiten
Bei den Finanziellen Vermögenswerten at Amortized Cost wurde der
Fair Value von den Fixzinsgeschäften – sofern sie Darlehen und Kredite
sind – auf Basis der erwarteten zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung
der aktuellen Marktzinssätze ermittelt. Bei Schuldverschreibungen
wurde der Fair Value aufgrund von vorhandenen Marktpreisen und Notierungen
ermittelt. War für einen Vermögenswert kein verlässlicher Markt-
preis zum Abschlussstichtag vorhanden, so erfolgte die Ermittlung des
Fair Values anhand von Marktpreisen von ähnlichen Finanzinstrumenten
mit vergleichbarem Ertrag, Kreditrisiko und vergleichbarer Laufzeit.
Bei den Finanziellen Verbindlichkeiten at Amortized Cost entspricht bei
den Einlagen ohne vereinbarte Laufzeit und mit variabler Verzinsung
der
angesetzte Rückzahlungsbetrag weitgehend dem aktuellen Marktwert.
Für Fixzinspositionen wurde der Fair Value auf Basis der abgezinsten
Zah-
lungsströme ermittelt. Für Schuldverschreibungen wurde der Fair
Value auf Basis vorhandener Marktpreise und Notierungen angesetzt. Waren
für diese Kategorie keine Marktpreise verfügbar, so erfolgte die Bewertung
des Fair Values anhand der abgezinsten zukünftigen Zahlungsströme
unter Berücksichtigung des aktuellen Marktzinssatzes und Creditspreads.
Die im Abschluss angesetzten beizulegenden Zeitwerte wurden, sofern
verfügbar, mit Bewertungstechniken ermittelt, die sich auf Kurse von
beobachtbaren Markttransaktionen mit gleichartigen Instrumenten
stützen.
Fair Value Hierarchie für nicht zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
(zu fortgeführten Anschaffungskosten)
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2024
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
2.462.215
2.637
10.929.809
13.394.661
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
5.869.070
112.823
6.454.495
12.436.388
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2025
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
2.728.601
0
11.051.880
13.780.481
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
Cost
5.810.740
115.464
6.658.090
12.584.294
Die Bewertungstechniken von nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten
Finanzinstrumenten unterscheiden sich in der Regel nicht von je-
nen, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die verwendeten
Bewertungstechniken werden in den Notes (19) und (24) näher be-
schrieben. Ebenso werden dort Änderungen und Verbesserungen
der Bewertungstechniken erläutert.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 247
Fair Value Hierarchie für zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2024
Handelsaktiva
148
71.378
32.550
104.076
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
45.521
69.943
469.119
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
30.962
28.107
140.139
199.208
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
122.594
223.099
345.693
Beteiligungen
0
0
746
746
Vermögenswerte bewertet zum Fair Value
76.631
292.022
865.653
1.234.306
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
2 und 3 in Level 1
11.194
-11.194
0
0
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
1 und 3 in Level 2
0
0
0
0
Handelspassiva
0
38.957
15.483
54.440
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
0
480.798
301.963
782.761
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
176.962
92.990
269.952
Verbindlichkeiten bewertet zum Fair Value
0
696.717
410.436
1.107.153
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
2 und 3 in Level 1
0
0
0
0
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
1 und 3 in Level 2
0
3.071
-3.071
0
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2025
Handelsaktiva
3
78.924
27.708
106.635
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
42.919
36.151
388.021
467.091
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
18.155
0
109.640
127.795
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
131.251
236.236
367.487
Beteiligungen
0
0
746
746
Vermögenswerte bewertet zum Fair Value
61.077
246.326
762.351
1.069.754
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
2 und 3 in Level 1
0
0
0
0
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
1 und 3 in Level 2
-144
144
0
0
Handelspassiva
0
41.564
15.633
57.197
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
0
533.850
279.193
813.043
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
136.412
87.641
224.053
Verbindlichkeiten bewertet zum Fair Value
0
711.826
382.467
1.094.293
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
2 und 3 in Level 1
0
0
0
0
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
1 und 3 in Level 2
0
2.008
-2.008
0
Bei finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender
Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umglie-
derungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem
er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung – basierend
auf
dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist – überprüft. Der Konzern
verwendet dabei einen in den internen Bewertungsrichtlinien definierten
Entscheidungsbaum.
Im Konzern gibt es einen Bewertungsausschuss für den Bereich Finanzinstrumente.
Dieser Ausschuss legt die Richtlinien und Verfahren für wie-
derkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen des beizulegenden
Zeitwertes fest. Dem Bewertungsausschuss für Finanzinstrumente ge-
hören der Leiter Asset und Liability Management, Leiter Gesamtbankrisikosteuerung,
Leiter Debt Capital Markets sowie ein Finanzmathematiker
an. Der Bewertungsausschuss überprüft jährlich die Wertentwicklung
von Finanzinstrumenten, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden
des
Konzerns bewertet werden. Dabei überprüft der Bewertungsausschuss
die wesentlichen Inputfaktoren, die bei der letzten Bewertung angewandt
wurden, indem er die Ergebnisse der Bewertungsberechnungen mit
externen Quellen vergleicht, um zu beurteilen, ob die internen Inputfaktoren
plausibel sind oder Änderungen vorgenommen werden müssen. Der
Bewertungsausschuss beschließt eine Anpassung der internen Inputfakto-
ren, wenn damit dem Ziel einer möglichst objektiven Bewertung von
Finanzinstrumenten besser entsprochen wird.
Die in den folgenden Tabellen und Texten beschriebenen Umgliederungen
in Level 1 und 2 werden in den vorherigen Tabellen abgebildet, Um-
gliederungen in Level 3 werden in der Tabelle Entwicklung von Finanzinstrumenten
in Level 3 ausgewiesen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 248
Umgliederungen Vermögenswerte
Im Berichtsjahr und im Berichtsvorjahr gab es keine Umgliederungen
von Vermögenswerten von Level 1 in Level 3, von Level 2 in Level 3, von
Level 3 in Level 1 und von Level 3 in Level 2.
Von Level 1 in Level 2
TEUR
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Vorjahr
Vorjahr
Von Level 1 in Level 2
2
144
147
0
0
0
Handelsaktiva
2
144
147
0
0
0
Am Bilanzstichtag konnte bei zwei Fonds der Kategorie HA kein aktueller
Kurs verwendet werden.
Von Level 2 in Level 1
TEUR
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Vorjahr
Vorjahr
Von Level 2 in Level 1
0
0
0
1
11.194
11.495
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
0
0
0
1
11.194
11.495
Im Vorjahr konnte bei einem
Finanzinstrument der Kategorie FVO auf eine OTC-Sekundärmarktquelle
aus Bloomberg zurückgegriffen werden.
Umgliederungen Verbindlichkeiten
Im Berichtsjahr und im Berichtsvorjahr gab es keine Umgliederungen
von Verbindlichkeiten von Level 1 in Level 2, von Level 1 in Level 3, von
Level 2 in Level 1, von Level 2 in Level 3 und von Level 3 in Level 1.
Von Level 3 in Level 2
TEUR
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Vorjahr
Vorjahr
Von Level 3 in Level 2
1
2.008
1.404
1
3.071
2.915
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
0
0
0
1
3.071
2.915
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
1
2.008
1.404
0
0
0
Im Berichtsjahr konnte bei einem Derivat der Kategorie Negative Marktwerte
aus Sicherungsgeschäften am Markt beobachtbare Creditspreads
verwendet werden. Bei einem Finanzinstrument der Kategorie LFVO
konnte im Vorjahr auf interne Bewertungsparameter zurückgegriffen
wer-
den.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 249
Fair Value Hierarchie für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
nach Klassen
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2024
Derivate
0
71.378
32.550
103.928
Eigenkapitalinstrumente
148
0
0
148
Handelsaktiva
148
71.378
32.550
104.076
Eigenkapitalinstrumente
0
0
17.809
17.809
Schuldverschreibungen
45.521
69.943
19.102
134.566
Darlehen und Kredite
0
0
432.208
432.208
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
45.521
69.943
469.119
584.583
Schuldverschreibungen
30.962
28.107
0
59.069
Darlehen und Kredite
0
0
140.139
140.139
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
30.962
28.107
140.139
199.208
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
122.594
223.099
345.693
Beteiligungen
0
0
746
746
VERMÖGENSWERTE
76.631
292.022
865.653
1.234.306
Derivate
0
38.957
15.483
54.440
Handelspassiva
0
38.957
15.483
54.440
Einlagen
0
0
112.279
112.279
Begebene Schuldverschreibungen
0
480.798
189.684
670.482
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair
Value (Option)
0
480.798
301.963
782.761
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
176.962
92.990
269.952
VERBINDLICHKEITEN
0
696.717
410.436
1.107.153
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2025
Derivate
0
78.780
27.708
106.488
Eigenkapitalinstrumente
3
144
0
147
Handelsaktiva
3
78.924
27.708
106.635
Eigenkapitalinstrumente
0
0
15.995
15.995
Schuldverschreibungen
42.919
36.151
20.565
99.635
Darlehen und Kredite
0
0
351.461
351.461
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
42.919
36.151
388.021
467.091
Schuldverschreibungen
18.155
0
0
18.155
Darlehen und Kredite
0
0
109.640
109.640
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
18.155
0
109.640
127.795
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
131.251
236.236
367.487
Beteiligungen
0
0
746
746
VERMÖGENSWERTE
61.077
246.326
762.351
1.069.754
Derivate
0
41.564
15.633
57.197
Handelspassiva
0
41.564
15.633
57.197
Einlagen
0
0
107.768
107.768
Begebene Schuldverschreibungen
0
533.850
171.425
705.275
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair
Value (Option)
0
533.850
279.193
813.043
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
136.412
87.641
224.053
VERBINDLICHKEITEN
0
711.826
382.467
1.094.293
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 250
Entwicklung von Finanzinstrumenten in Level 3
TEUR
Anfangs-
Käufe/
Verkäufe/
Zugang
Abgang
Fair Value-
End-
bestand
Emissionen
Tilgungen
aus Level 1
in Level 1
Änderun-
bestand
2024
und Level 2
und Level 2
gen
Handelsaktiva
33.555
0
0
0
0
-1.005
32.550
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
466.536
33.962
-41.478
0
0
10.099
469.119
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
157.288
0
0
0
0
-17.149
140.139
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
269.217
0
0
0
0
-46.118
223.099
Beteiligungen
968
0
0
0
0
-222
746
Vermögenswerte bewertet zum
Fair Value in Level 3
927.564
33.962
-41.478
0
0
-54.395
865.653
Handelspassiva
25.687
0
0
0
0
-10.204
15.483
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
406.469
8.287
-122.513
0
-3.071
12.791
301.963
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
124.118
0
0
0
0
-31.128
92.990
Verbindlichkeiten bewertet zum
Fair Value in Level 3
556.274
8.287
-122.513
0
-3.071
-28.541
410.436
TEUR
Anfangs-
Käufe/
Verkäufe/
Zugang
Abgang
Fair Value-
End-
bestand
Emissionen
Tilgungen
aus Level 1
in Level 1
Änderun-
bestand
2025
und Level 2
und Level 2
gen
Handelsaktiva
32.550
0
0
0
0
-4.842
27.708
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
469.119
10.438
-53.290
0
0
-38.246
388.021
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
140.139
0
0
0
0
-30.499
109.640
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
223.099
0
0
0
0
13.137
236.236
Beteiligungen
746
0
0
0
0
0
746
Vermögenswerte bewertet zum
Fair Value in Level 3
865.653
10.438
-53.290
0
0
-60.450
762.351
Handelspassiva
15.483
0
0
0
0
150
15.633
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
301.963
1.336
-20.676
0
0
-3.430
279.193
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
92.990
0
0
0
-2.008
-3.341
87.641
Verbindlichkeiten bewertet zum
Fair Value in Level 3
410.436
1.336
-20.676
0
-2.008
-6.621
382.467
Die angegebenen Fair Value Änderungen beziehen sich nur auf
Finanzinstrumente, die am Ende der Berichtsperiode noch im Bestand in
Level 3
sind. Die in den vorstehenden Tabellen angeführten Fair Value Änderungen
stellen Gewinne bzw. Verluste von Finanzinstrumenten dar, die zum
Jahresende dem Level 3 zugewiesen wurden. Die Fair Value Änderungen
werden im Ergebnis aus Finanzinstrumenten
at Fair Value (8) erfasst.
Die Fair Value Änderungen in der Kategorie Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option) (23) belaufen sich auf TEUR -3.430 (2024:
TEUR 12.791), wovon TEUR 7.751 (2024: TEUR -11.341) in der Position
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value (8) und TEUR -4.321 (2024:
TEUR -1.450) im Sonstigen Ergebnis (28) in der Position Bewertung
eigenes Kreditrisiko für Verbindlichkeiten at Fair Value erfasst
werden.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 251
Angaben zu Sensitivitäten interner Inputfaktoren
TEUR
Positive Fair Value-
Negative Fair Value-
Änderung bei altern.
Änderung bei altern.
Bewertungsparametern
Bewertungsparametern
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Derivate
20
59
-31
-86
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
161
1.098
-190
-1.524
davon Wertpapiere
48
115
-22
-112
davon Darlehen und Kredite
113
983
-168
-1.412
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option)
2
4
-4
-6
davon Darlehen und Kredite
2
4
-4
-6
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
(Option)
-1.923
-2.127
1.923
2.127
davon Begebene Schuldverschreibungen
-925
-1.080
925
1.080
davon Einlagen
-998
-1.047
998
1.047
Summe
-1.740
-966
1.698
511
Der für die finanziellen Vermögenswerte maßgebliche interne Inputfaktor
ergibt sich aus der Ermittlung des Bonitätsrisikos, ausgedrückt als Cre-
ditspread. Sind für einen Kontrahenten CDS-Spreads verfügbar, so erfolgt
die Bewertung des Bonitätsrisikos auf Basis dieser verfügbaren
Input-
faktoren. Ist hingegen kein CDS-Spread beobachtbar, so erfolgt die Bewertung
des Bonitätsrisikos anhand der intern ermittelten Ausfallswahr-
scheinlichkeit in Verbindung mit dem internen Rating. Bei der oben
angeführten Sensitivität wurden die internen Ratingeinstufungen parallel
um
jeweils eine Stufe verschoben.
Der für die finanziellen Verbindlichkeiten maßgebliche interne Inputfaktor
ergibt sich aus der Festlegung des aktuellen Emissionslevels von
Privatplatzierungen im Vergleich mit öffentlichen Platzierungen.
Bei der oben angeführten Sensitivität wurden die angesetzten Creditspreads
jeweils parallel um 10 Basispunkte verschoben.
(43) ANGABEN ZUR SALDIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
TEUR
Finanz-
Finanz-
Effekt
Sicher-
Netto-
instrumente
instrumente
von Auf-
heiten
betrag
(brutto)
(netto)
rechnung
Rahmenver-
31.12.2024
einbarung
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
449.621
449.621
-243.024
-181.449
25.148
Gesamt Vermögenswerte
449.621
449.621
-243.024
-181.449
25.148
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
324.392
324.392
-243.024
-74.630
6.738
Gesamt Verbindlichkeiten
324.392
324.392
-243.024
-74.630
6.738
TEUR
Finanz-
Finanz-
Effekt
Sicher-
Netto-
instrumente
instrumente
von Auf-
heiten
betrag
(brutto)
(netto)
rechnung
Rahmenver-
31.12.2025
einbarung
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
473.975
473.975
-187.645
-234.524
51.806
Gesamt Vermögenswerte
473.975
473.975
-187.645
-234.524
51.806
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
281.250
281.250
-187.645
-87.993
5.612
Gesamt Verbindlichkeiten
281.250
281.250
-187.645
-87.993
5.612
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 252
(44) WERTMINDERUNGEN VON FINANZINSTRUMENTEN
Wertberichtigungen und Rückstellungen je Klasse und Stage
TEUR
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
31.12.2024
Forderungen
16.835
27.130
87.180
5.057
136.202
Schuldverschreibungen
299
687
997
0
1.983
Kreditzusagen, Finanzgarantien und
andere gegebene Zusagen
1.470
1.019
6.349
0
8.838
Wertberichtigungen und Rückstellungen
18.604
28.836
94.526
5.057
147.023
TEUR
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
31.12.2025
Forderungen
16.183
27.309
68.759
729
112.980
Schuldverschreibungen
271
709
997
0
1.977
Kreditzusagen, Finanzgarantien und
andere gegebene Zusagen
1.391
780
6.610
0
8.781
Wertberichtigungen und Rückstellungen
17.845
28.798
76.366
729
123.738
Höhe des maximalen Ausfallsrisiko für alle Finanzinstrumente
TEUR
Brutto-
Zusagen
Maximales
buchwert
und
Ausfalls-
31.12.2024
Garantien
risiko
Schuldverschreibungen at Fair Value
(Non-SPPI)
134.566
0
134.566
Schuldverschreibungen at Fair Value
(Option)
59.069
0
59.069
Schuldverschreibungen at Amortized Cost
2.494.272
0
2.494.272
Schuldverschreibungen
2.687.907
0
2.687.907
Darlehen und Kredite Barreserve
487.552
0
487.552
Darlehen und Kredite at Fair Value (Non-SPPI)
432.208
448
432.656
Darlehen und Kredite at Fair Value (Option)
140.139
0
140.139
Darlehen und Kredite at Amortized Cost
10.800.557
1.585.378
12.385.935
Darlehen und Kredite
11.860.456
1.585.826
13.446.282
Handelsaktiva Derivate
103.928
0
103.928
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
345.693
0
345.693
Derivate
449.621
0
449.621
Eigenkapitalinstrumente Handelsaktiva
148
0
148
Eigenkapitalinstrumente at Fair Value (Non-SPPI)
17.809
0
17.809
Eigenkapitalinstrumente
17.957
0
17.957
Bürgschaften und Garantien
0
387.479
387.479
Gesamtexposure
15.015.941
1.973.305
16.989.246
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 253
TEUR
Brutto-
Zusagen
Maximales
buchwert
und
Ausfalls-
31.12.2025
Garantien
risiko
Schuldverschreibungen at Fair Value
(Non-SPPI)
99.635
0
99.635
Schuldverschreibungen at Fair Value
(Option)
18.155
0
18.155
Schuldverschreibungen at Amortized Cost
2.726.910
0
2.726.910
Schuldverschreibungen
2.844.700
0
2.844.700
Darlehen und Kredite Barreserve
411.205
0
411.205
Darlehen und Kredite at Fair Value (Non-SPPI)
351.461
285
351.746
Darlehen und Kredite at Fair Value (Option)
109.640
0
109.640
Darlehen und Kredite at Amortized Cost
10.951.085
1.465.192
12.416.277
Darlehen und Kredite
11.823.391
1.465.477
13.288.868
Handelsaktiva Derivate
106.488
0
106.488
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
367.487
0
367.487
Derivate
473.975
0
473.975
Eigenkapitalinstrumente Handelsaktiva
147
0
147
Eigenkapitalinstrumente at Fair Value (Non-SPPI)
15.995
0
15.995
Eigenkapitalinstrumente
16.142
0
16.142
Bürgschaften und Garantien
0
552.701
552.701
Gesamtexposure
15.158.208
2.018.178
17.176.386
Ausfallsrisiko von Finanzinstrumenten, die den Bestimmungen
der Wertminderungen unterliegen
TEUR
Rating 1
Rating 2
Rating 3
Rating 4
Rating 5
Nicht
Gesamt
31.12.2024
geratet
Stage 1 - Buchwert
2.938.998
3.847.090
5.124.980
76.238
0
17.818
12.005.124
Stage 1 - Außerbilanzielle Geschäfte
145.267
626.577
1.009.012
2.939
0
0
1.783.795
Stage 1 - Ausfallsrisiko
3.084.265
4.473.667
6.133.992
79.177
0
17.818
13.788.919
Stage 2 - Buchwert
71.974
80.646
877.340
431.451
0
12.301
1.473.712
Stage 2 - Außerbilanzielle Geschäfte
5.047
11.573
126.233
24.535
0
21.872
189.260
Stage 2 - Ausfallsrisiko
77.021
92.219
1.003.573
455.986
0
34.173
1.662.972
Stage 3 - Buchwert
0
0
0
0
268.164
0
268.164
Stage 3 - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
0
0
31.080
0
31.080
Stage 3 - Ausfallsrisiko
0
0
0
0
299.244
0
299.244
POCI - Buchwert
0
0
20.936
9.874
4.571
0
35.381
POCI - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
1
0
0
0
1
POCI - Ausfallsrisiko
0
0
20.937
9.874
4.571
0
35.382
Summe - Buchwert
3.010.972
3.927.736
6.023.256
517.563
272.735
30.119
13.782.381
Summe - Außerbilanzielle Geschäfte
150.314
638.150
1.135.246
27.474
31.080
21.872
2.004.136
Summe - Ausfallsrisiko
3.161.286
4.565.886
7.158.502
545.037
303.815
51.991
15.786.517
TEUR
Rating 1
Rating 2
Rating 3
Rating 4
Rating 5
Nicht
Gesamt
31.12.2025
geratet
Stage 1 - Buchwert
3.068.796
3.830.658
5.209.006
73.740
0
28.505
12.210.705
Stage 1 - Außerbilanzielle Geschäfte
150.225
610.483
927.206
8.102
0
458
1.696.474
Stage 1 - Ausfallsrisiko
3.219.021
4.441.141
6.136.212
81.842
0
28.963
13.907.179
Stage 2 - Buchwert
45.686
61.406
1.089.241
347.625
0
28.009
1.571.967
Stage 2 - Außerbilanzielle Geschäfte
3.016
13.901
104.396
21.781
0
15.457
158.551
Stage 2 - Ausfallsrisiko
48.702
75.307
1.193.637
369.406
0
43.466
1.730.518
Stage 3 - Buchwert
0
0
0
0
276.061
37
276.098
Stage 3 - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
0
0
23.797
5
23.802
Stage 3 - Ausfallsrisiko
0
0
0
0
299.858
42
299.900
POCI - Buchwert
0
0
20.788
8.404
1.238
0
30.430
POCI - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
2
0
0
0
2
POCI - Ausfallsrisiko
0
0
20.790
8.404
1.238
0
30.432
Summe - Buchwert
3.114.482
3.892.064
6.319.035
429.769
277.299
56.551
14.089.200
Summe - Außerbilanzielle Geschäfte
153.241
624.384
1.031.604
29.883
23.797
15.920
1.878.829
Summe - Ausfallsrisiko
3.267.723
4.516.448
7.350.639
459.652
301.096
72.471
15.968.029
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 254
Angaben zum Ausfallsrisiko von Finanzinstrumenten mit beeinträchtigter
Bonität
TEUR
Brutto-
Wertbe-
Sonstige
Empfang-
buchwert
richti-
Sicher-
ene
31.12.2024
gungen
heiten
Garantien
Schuldverschreibungen
997
997
0
0
Darlehen und Kredite
365.318
91.664
175.390
6.944
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
366.315
92.661
175.390
6.944
Darlehen und Kredite
96.483
20.803
70.620
0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet
96.483
20.803
70.620
0
TEUR
Brutto-
Wertbe-
Sonstige
Empfang-
buchwert
richti-
Sicher-
ene
31.12.2025
gungen
heiten
Garantien
Schuldverschreibungen
997
997
0
0
Darlehen und Kredite
345.179
69.075
199.919
6.011
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
346.176
70.072
199.919
6.011
Darlehen und Kredite
187.594
60.628
122.650
0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet
187.594
60.628
122.650
0
Im Berichtszeitraum wurden finanzielle Forderungen in Höhe von
TEUR 151.720 (2024: TEUR 110.605)
abgeschrieben, die noch einer Vollstre-
ckungsmaßnahme unterliegen.
Entwicklung Wertberichtigungen je Bilanzposition und
Klasse
TEUR
Anfangs-
Zu-
Verbrauch
Auf-
Unwinding
Stage
Sonstige
End-
bestand
führungen
lösungen
Transfer
Verän-
bestand
2024
derungen
Risikovorsorge Barreserve - Stage 1
3
0
0
-1
0
0
0
2
Risikovorsorge Barreserve
3
0
0
-1
0
0
0
2
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
Stage 1
302
46
0
-50
0
0
1
299
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
Stage 2
692
40
0
-45
0
0
0
687
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
Stage 3
997
0
0
0
0
0
0
997
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
AC
1.991
86
0
-95
0
0
1
1.983
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
1
18.253
6.069
0
-5.528
0
-1.928
-33
16.833
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
2
20.334
16.149
0
-7.722
0
-1.598
-33
27.130
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
3
114.013
47.617
-63.933
-17.959
3.967
3.526
-51
87.180
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - POCI
5.113
3.062
-2.373
-814
69
0
0
5.057
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC
157.713
72.897
-66.306
-32.023
4.036
0
-117
136.200
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
und
Darlehen und Kredite
159.704
72.983
-66.306
-32.118
4.036
0
-116
138.183
Risikovorsorgen Firmenkunden
124.222
60.777
-59.747
-18.079
2.965
0
-97
110.041
Risikovorsorgen Privatkunden
8.916
2.811
-37
-3.935
40
0
-31
7.764
Risikovorsorgen Financial Markets
1.164
125
0
-176
0
0
14
1.127
Risikovorsorgen Corporate Center
25.402
9.270
-6.522
-9.928
1.031
0
-2
19.251
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 255
TEUR
Anfangs-
Zu-
Verbrauch
Auf-
Unwinding
Stage
Sonstige
End-
bestand
führungen
lösungen
Transfer
Verän-
bestand
2025
derungen
Risikovorsorge Barreserve - Stage 1
2
1
0
-2
0
0
1
2
Risikovorsorge Barreserve
2
1
0
-2
0
0
1
2
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
Stage 1
299
55
0
-82
0
0
-1
271
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
Stage 2
687
26
0
-4
0
0
0
709
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
Stage 3
997
0
0
0
0
0
0
997
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
AC
1.983
81
0
-86
0
0
-1
1.977
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
1
16.833
5.656
0
-4.924
0
-1.405
21
16.181
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
2
27.130
12.962
0
-11.470
0
-1.334
21
27.309
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
3
87.180
21.315
-28.570
-17.364
3.451
2.739
8
68.759
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - POCI
5.057
30
-3.213
-1.175
30
0
0
729
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC
136.200
39.963
-31.783
-34.933
3.481
0
50
112.978
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
und
Darlehen und Kredite
138.183
40.044
-31.783
-35.019
3.481
0
49
114.955
Risikovorsorgen Firmenkunden
110.041
33.813
-27.601
-28.530
2.849
0
47
90.619
Risikovorsorgen Privatkunden
7.764
1.905
-221
-2.787
40
0
2
6.703
Risikovorsorgen Financial Markets
1.127
130
0
-152
0
0
-1
1.104
Risikovorsorgen Corporate Center
19.251
4.196
-3.961
-3.550
592
0
1
16.529
(45) FINANZINSTRUMENTE JE KLASSE
Die Darstellung der Finanzinstrumente je Bewertungskategorie nach
Klassen erfolgt jeweils in den entsprechenden Notes zum Bilanzposten, da
die Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 bereits in den Bilanzposten
detailliert dargestellt werden.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 256
G.
FINANZRISIKEN UND RISIKOMANAGE-
MENT
Die umfassende Offenlegung zur Organisationsstruktur, zum Risiko-
management und zur Risikokapitalsituation gemäß CRR erfolgt im
Internet unter www.hypovbg.at.
(46) GESAMTRISIKOMANAGEMENT
Der Konzern ist im Rahmen seiner Tätigkeit folgenden Risiken
ausgesetzt:
Kreditrisiko und Gegenparteiausfallrisiko: Darunter fällt das
Ausfallrisiko von Kontrahenten genauso wie das Risiko einer
Bonitätsverschlechterung. Auch können Risiken aus der Ver-
wendung von Kreditrisikominderungstechniken, Fremdwäh-
rungs-
oder Konzentrationsrisiken aus dem Kreditgeschäft so-
wie Kontrahentenausfallrisiken entstehen. Ebenso können Risi-
ken aus der Verbriefungstätigkeit entstehen.
Marktrisiken: Das gemeinsame Merkmal dieser Risiken ist, dass
sie sich aus Preisveränderungen an den Geld- und Kapitalmärk-
ten ergeben. Marktpreisrisiken werden unterteilt in Zinsände-
rungs-, Spreadänderungs-, Aktienkurs-, Fremdwährungs-
sowie
Rohwarenrisiken.
Liquiditätsrisiko: Die Liquiditätsrisiken lassen sich in Termin-
und Abrufrisiken, strukturelles Liquiditätsrisiko (Anschlussfinan-
zierungsrisiken) und Marktliquiditätsrisiko unterscheiden. Als
Terminrisiko wird eine unplanmäßige Verlängerung der Kapital-
bindungsdauer bei Aktivgeschäften bezeichnet. Das Abrufrisiko
bezeichnet die Gefahr, dass Kreditzusagen unerwartet in An-
spruch genommen bzw. Einlagen abgehoben werden. Daraus
resultiert das Risiko, dass eine Bank nicht mehr uneinge-
schränkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Das strukturelle Liquiditätsrisiko besteht darin, dass erforderli-
che Anschlussfinanzierungen nicht oder nur zu ungünstigeren
Konditionen durchgeführt werden können. Das Marktliquidi-
tätsrisiko entsteht, wenn eine sofortige Veräußerung von Positi-
onen nur durch Inkaufnahme von Wertabschlägen möglich ist.
Operationelles Risiko: Das Risiko von Verlusten, die durch die
Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren,
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse, was
unter anderem Rechtsrisiken, Modellrisiken oder Risiken der In-
formations-
und Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko), nicht
aber strategische Risiken und Reputationsrisiken einschließt,
verursacht werden.
Beteiligungsrisiko: Hierunter werden Positionen in z. B. Private
Equity, Mezzaninfinanzierungen, nachrangige Finanzierungen
und Investitionen in Fonds mit solchen Bestandteilen zusam-
mengefasst. Nachrangige Bankentitel sind ebenfalls hier enthal-
ten.
Immobilienrisiko: Damit ist grundsätzlich das Risiko von Wert-
schwankungen der Immobilien im Eigenbesitz gemeint. Insbe-
sondere sind darunter Immobilien zu verstehen, die als Kreditsi-
cherheiten dienen (inkl. Leasingobjekte) und im Zuge der Ver-
wertung nicht zeitnah an Dritte veräußert werden können
(„Rettungserwerbe“). Eigengenutzte Immobilien fallen nicht da-
runter.
Risiko der übermäßigen Verschuldung: Damit ist das Risiko ei-
ner zu geringen Eigenkapitalquote gemeint.
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Der Konzern be-
gegnet diesen Risiken mit allen Gegenmaßnahmen, die zur Ver-
fügung stehen.
Sonstige Risiken: Hierunter werden vor allem solche Risikoarten
zusammengefasst, für die bisher keine oder nur rudimentäre
Verfahren zur Quantifizierung existieren.
Der Konzern steuert diese Risiken im Hinblick auf die Begrenzung
des
Gesamtbankrisikos. Der Vorstand ist verantwortlich für das Gesamtri-
sikomanagement im Konzern. In dieser Funktion genehmigt er die
Grundsätze der Risikosteuerung und die Verfahren der Risikomes-
sung. Außerdem legt er den Risikoappetit und die Limite für alle rele-
vanten Risikoarten in Abhängigkeit der Risikotragfähigkeit fest.
Der Konzern untersucht regelmäßig die Auswirkungen von Wirt-
schafts- und Marktentwicklungen auf seine Gewinn- und Verlustrech-
nung und seine Vermögenssituation.
Grundlage für das Gesamtrisikomanagement bildet die strikte
Trennung zwischen Markt und Marktfolge. Die Risikomanagement-
Funktionen sind bei dem dafür zuständigen Vorstandsmitglied ge-
bündelt. Das Risikocontrolling wird von der Gruppe Gesamtbankrisi-
kosteuerung entwickelt und durchgeführt. Die Gruppe misst die Risi-
ken auf Konzernebene. Die unabhängige Beurteilung und Bewilligung
von Kreditanträgen erfolgt durch die Abteilungen Kreditmanage-
ment Firmenkunden (KMFK) und Kreditmanagement Privatkunden
(KMPK).
Die Risikosituation sowie die Risikotragfähigkeitsrechnung werden im
Risiko-Komitee diskutiert. Der Vorstand entscheidet im Rahmen die-
ses Komitees und in Vorstandssitzungen über die Verfahren zur
Marktrisikomessung, die Festlegung der Schnittstellen zwischen
Ver-
trieb und Treasury in Bezug auf die Marktzinsmethode und die Höhe
der Marktrisiko-
oder Liquiditäts-Limite. Neben dem Gesamtvorstand
und dem Vertrieb Firmen-
und Privatkunden nehmen die Abteilun-
gen Gesamtbankrisikosteuerung, Controlling, Strategische Banksteu-
erung, Kreditmanagement und Treasury an den Sitzungen teil.
Die Strategien, Verfahren und Vorgehensweisen zum Management
von Risiken sind schriftlich dokumentiert. Der Konzern verfügt über
ein Risikomanagement-Handbuch und ein Kredithandbuch, die für
jeden Mitarbeiter zugänglich sind. Die Handbücher werden in regel-
mäßigen Abständen überarbeitet. Weiters sind alle relevanten Ar-
beitsabläufe in schriftlichen Anweisungen geregelt, die ebenfalls
jedem Mitarbeiter zugänglich sind.
(47) NACHHALTIGKEITSRISIKEN
Die Bank strebt eine Messung und Begrenzung der Nachhaltigkeitsri-
siken an. Negative Auswirkungen, die durch die aktuellen oder zu er-
wartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf Kunden
oder Ausleihungen entstehen können, sollen gemessen und begrenzt
werden. Das Reputationsrisiko ist davon umfasst. Die Nachhaltigkeit
in der Inside Out-Perspektive und die damit verbundene Außenwir-
kung sind deshalb indirekt auch risikorelevant.
Die Bank unternimmt in allen drei Aspekten (ökologische und soziale
Risiken, sowie Risiken aus der Unternehmensführung) Anstrengungen
zur Risikobegrenzung.
Umweltrisiken sind eine Untergruppe der Nachhaltigkeitsrisiken. Sie
werden in physische Klimarisiken und Transitionsrisiken unterteilt,
wobei es zwischen diesen beiden Kategorien auch Wechselwirkungen
gibt. Im Hinblick auf die Risikomessung liegt der Fokus aktuell auf
Klimarisiken, wobei sowohl physische als auch transitorische Risiken
gemessen und begrenzt werden sollen. Die möglichen Auswirkungen
von Risiken aus abnehmender Biodiversität werden ebenfalls über-
wacht.
Der globale Klimawandel ist mit erheblichen Risiken verbunden, die
sich negativ auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken können. Bei
der Hypo Vorarlberg werden diese Risiken systematisch analysiert
und gesteuert. Der Klimawandel hat das Potenzial, Wirtschaft und
Gesellschaft grundsätzlich neu zu ordnen. Viele Unternehmen sind
gezwungen ihr Geschäftsmodell angesichts physischer Risiken, neuer
regulatorischer Anforderungen oder eines geänderten Kundenverhal-
tens zu überdenken. Auch Banken können sich diesen Entwicklungen
nicht entziehen.
Die Hypo Vorarlberg ist entschlossen, die physischen Risiken und
Transitionsrisiken des Klimawandels zu steuern und die Resilienz ihres
Geschäftsmodells zu stärken. Das Unternehmen setzt geeignete Maß-
nahmen, um Klimarisiken zu identifizieren und wirksam steuern zu
können. Gesetzliche Vorgaben (z.B. EU-Offenlegungsverordnung,
EBA-Richtlinien zur Kreditvergabe und -überwachung,
EBA-Richtlinie
zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken) geben dabei den Rah-
men vor, die Zuständigkeit liegt beim Gesamtvorstand.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 257
Physische Klimarisiken
Unter den physischen Risiken des Klimawandels sind jene Risiken
zu
verstehen, die sich unmittelbar aus klimatischen Veränderungen
er-
geben – etwa Temperaturveränderungen, das häufigere Auftreten
von Wetterextremen (z.B. Kälte-
oder Dürreperioden) oder Naturkata-
strophen (z.B. Überschwemmungen,
Lawinen). Die verschiedenen
Wirtschaftsbranchen sind von diesen Risiken unterschiedlich stark be-
troffen. Zu den verletzlichsten Branchen zählt laut der österreichi-
schen Finanzmarktaufsicht (FMA) u.a. die Land- und Forstwirtschaft,
die Lebensmittelproduktion, der Transportsektor sowie der Touris-
mus- oder Energiesektor.
Transitionsrisiken des Klimawandels
Im Unterschied zu den physischen Risiken des Klimawandels be-
schreiben Transitionsrisiken jene möglichen Folgeerscheinungen,
die
sich aus der Entwicklung in Richtung eines ökologischeren Wirt-
schaftssystems ergeben. Darunter fallen sowohl politische und regu-
latorische Maßnahmen gegen den Klimawandel (z.B. Einführung
einer
CO
2
-Steuer) als auch Veränderungen im Konsumverhalten (z.B. Trend
zu umweltschonenden Mobilitätslösungen) und in der Technik (z.B.
Entwicklung einer klimafreundlicheren Alternative zu Produkten
oder
Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet). Besonders betrof-
fen von den Transitionsrisiken des Klimawandels sind jene Branchen,
die stark von fossilen Brennstoffen abhängen (z.B. Energieerzeugung,
Eisen- und Stahlindustrie) oder deren Produkte hohe Emissionen ver-
ursachen (z.B. Autohersteller).
Während die direkten physischen Klimarisiken für die Bankinfrastruk-
tur als ernstzunehmend, aber eher gering eingestuft werden, sind es
vor allem die indirekten physischen Klimarisiken im Kerngeschäft, die
für das Unternehmen von Bedeutung sind (z.B. Finanzierungen für
Unternehmen, die physischen Risiken ausgesetzt sind). Transitionsrisi-
ken des Klimawandels betreffen die Hypo Vorarlberg ebenfalls haupt-
sächlich im Kerngeschäft (z.B. Finanzierungen für Unternehmen,
deren Geschäftsmodelle durch klimatische Veränderungen auf
die
Probe gestellt werden).
UMGANG MIT DIREKTEN KLIMARISIKEN
Die direkten physischen Risiken für die Hypo Vorarlberg – etwa von
Wetterextremen verursachte massive Schadensfälle im Konzern
(Zer-
störung der Bankeninfrastruktur bzw. IT-Systeme) – werden im Rah-
men des Business Continuity Managements der Bank abgefangen.
Dieses zielt darauf ab, die Schadenswirkung von Ausnahmesituatio-
nen, sofern nicht verhinderbar, zumindest zu begrenzen. Darunter
fallen auch Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit physischen
Klimarisiken.
Wesentlich ist das rasche und richtige Reagieren auf Notfälle und die
Fähigkeit wichtige Geschäftsprozesse fortführen zu können. Im Si-
cherheits- und Krisenhandbuch sind bekannte Szenarien skizziert
und
Wiederanlaufparameter sowie die dafür vorgesehenen Verfahren und
Ressourcen definiert. Für den Bereich Business Continuity Manage-
ment (BCM) der Hypo Vorarlberg ist ein Gremium – der Krisenstab
zuständig. Unterstützend dazu sind in allen Filialen Sicherheitsbeauf-
tragte nominiert, die klar definierte Aufgaben haben.
IDENTIFIKATION & MESSUNG VON RISIKEN IM KERNGESCHÄFT
Die Risiken unterliegen dem gleichen Steuerungskreis wie andere Ri-
siken der Bank. Auf Basis einer Risikoinventur ist für die als wesentlich
identifizierten Risiken eine Strategie für den Umgang mit diesen Risi-
ken zu entwickeln. Diese Risiken werden vom GBRS in einem jährli-
chen Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht an den Vorstand berichtet.
Messung Überschwemmungsrisiko in Vorarlberg
Bei physischen Risiken wurde das Risiko von Überschwemmungen als
potentiell wesentlich identifiziert.
Das finanzierte Volumen in roten und gelben Zonen mit Über-
schwemmungsrisiko (HQ100= Hochwasserereignisse mit mittlerer
Auftrittswahrscheinlichkeit, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auf-
treten) beträgt per Juni 2025 ca. EUR 549 Mio. in ganz Österreich. Da-
von entfallen ca. EUR 413 Mio. auf Vorarlberg. Das Volumen in Vorarl-
berg ist geografisch gestreut. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass
ein
Hochwasserereignis das ganze Land betreffen würde. Einige Klumpen
auf Einzelkundenebene sind ermittelbar wie z.B. im Rheintal. Die Ab-
teilung Wasserwirtschaft der Vorarlberger Landesregierung geht da-
von aus, dass die HQ100 Zonen aufgrund von baulichen Maßnahmen
eher zurückgehen. Bei einem Schadensfall kommt es zu einer Beschä-
digung der Immobilie, in den wenigsten Fällen zu einer Entwertung
des Grundstücks. Die Schadenshöhen werden durch die öffentliche
Hand und Versicherungen reduziert, allerdings kann ein Schadenser-
eignis für Gewerbebetriebe schwerwiegende Folgen haben. Diese
Ein-
schätzung wurde durch die Entwicklungen nach dem Hochwasser in
Niederösterreich im August 2024 bestätigt.
Für die Hypo-Vorarlberg Leasing A.G. Bozen werden die größten
Obli-
gos jährlich händisch auf physische Risiken untersucht. Es sind keine
wesentlichen Risiken erkennbar.
Überschwemmungsrisiken werden bei der Neuvergabe berücksichtigt
und können den Wert von Sicherheiten reduzieren. Das kann zu
einem erhöhten Vorsorgebedarf führen.
Steuerung Treibhausgasintensität
Die Bepreisung von Treibhausgasemissionen führt dazu, dass
bei-
spielweise Energiekosten oder Treibstoffkosten steigen. Folglich
stei-
gen die finanziellen Belastungen für Kunden. Der Konzern arbeitet im
Einklang mit den europäischen Vorgaben einen Klimatransitionsplan
aus, um Risiken in diesem Zusammenhang zu erkennen und zu steu-
ern. Dabei liegt ein Augenmerk auf Finanzierungen im Zusammen-
hang mit Immobilien. Dieses Portfolio ist im Vergleich zu anderen
Portfolien oder Branchen mit großem Abstand am wesentlichsten.
Im Neugeschäft wird bei Branchen mit vergleichsweise höherer Treib-
hausgasintensität erhöhte Aufmerksamkeit angewendet. Mögliche
zukünftige Belastungen werden qualitativ im Rating berücksichtigt,
können zu einer Ratingverschlechterung und damit zu einer höheren
Risikovorsorge führen.
Energieausweis
Für Immobilienfinanzierungen sind Energieausweiseeinzuholen.
Der
Energieausweis enthält Kennzahlen, die jeweils in die Noten A++ bis
G überführt werden. Die Informationen aus den Energieausweisen
werden u.a. benötigt, um Einschätzungen treffen zu können, wie
stark Kunden z.B. einem Risiko durch höhere Energiekosten ausge-
setzt sind.
Kunden, die eine geringere Bonität aufweisen und eine Immobilie
mit
schlechtem Energieausweis bewohnen, sind stärker von steigenden
Energiekosten betroffen als andere Kunden. Auch belasten erhöhte
Energiekosten den Wert von Immobilien mit hohem Energiever-
brauch mehr im Vergleich zu Immobilien mit niedrigerem Energiever-
brauch. Mitigiert wird das Risiko steigender Energiekosten derzeit
durch umfangreiche öffentliche Förderprogramme, welche mögliche
Auswirkungen dämpfen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 258
Eine Auswertung der Darlehen im Privatkundenbereich, bei der das
Kunden-Rating der Energieausweis-Note gegenübergestellt wurde,
hat ergeben, dass die Energieausweise überwiegend mit der Note B
oder besser eingestuft sind. Es ist nur ein geringer Zusammenhang
zwischen Kunden-Rating und Energieausweis-Note zu erkennen.
Die Hypo-Vorarlberg Leasing A.G. in Bozen hat im Jahr 2023 mit der
Einholung der Energieausweise begonnen.
Vergleichsweise schlechte Energieausweise (bzw. die in der Regel
da-
mit einhergehenden höheren Heizungskosten) führen tendenziell
zu
einer Belastung der Immobilienpreise. Durch die Erhöhung von Blan-
koteilen erhöht sich die Risikovorsorge.
Verbesserung der Datenqualität
Die Hypo Vorarlberg hat sich bereits in der Vergangenheit intensiv
mit der Verbesserung der Datenqualität beschäftigt. Durch die Ein-
führung neuer Datenstrukturen und die Neuordnung der Verantwort-
lichkeiten im Zusammenhang mit Energieausweisen soll die Daten-
qualität stetig verbessert werden.
(48) SENSITIVITÄTSANALYSE
Im Folgenden wird dargestellt, wie sich das Volumen und die erwar-
tete Risikovorsorge in den Stages 1 und 2 bei Anwendung von unter-
schiedlichen PD-Kurven verändern würden. Zur Anwendung kommen
dabei drei Szenarien:
Hauptszenario
Negativszenario
Positivszenario
Aus den in der nichtfinanziellen Erklärung erwähnten klimabezoge-
nen Szenarien sind keine Auswirkungen in dem Zeitraum zu erwar-
ten, in dem verschiedene Forward Looking Information (FLI)-Szena-
rien angewendet werden. Deshalb haben diese keinen Einfluss auf
die quantitative Simulation.
Sensitivitäten nach Stage: Volumen
TEUR
Stage 1
Stage 2
2025
Hauptszenario
60.641
-60.641
Negativszenario
-190.400
190.400
Positivszenario
178.927
-178.927
Sensitivitäten nach Stage: Risikovorsorge
TEUR
Stage 1
Stage 2
2025
Hauptszenario
-549
-1.257
Negativszenario
1.512
3.681
Positivszenario
-919
-3.497
Das Volumen in Stage 2 würde im Negativszenario um TEUR 190.400
ansteigen. Die Risikovorsorge für Stage 1 und 2 würde in Summe um
TEUR 5.193 ansteigen. Im Positivszenario würde das Volumen in Stage
2 um TEUR 178.927 und die Risikovorsorgen für Stage 1 und 2 um
TEUR 4.416 sinken.
Sensitivitäten nach Segment: Volumen
TEUR
Unternehmens-
Privat-
Finanz-
Staaten
2025
kunden
kunden
institute
Haupt-
Stage 1
49.806
10.835
0
0
szenario
Stage 2
-49.806
-10.835
0
0
Negativ-
Stage 1
-163.357
-27.043
0
0
szenario
Stage 2
163.357
27.043
0
0
Positiv-
Stage 1
156.581
22.347
0
0
szenario
Stage 2
-156.581
-22.347
0
0
Sensitivitäten nach Segment: Risikovorsorge
TEUR
Unternehmens-
Privat-
Finanz-
Staaten
2025
kunden
kunden
institute
Haupt-
Stage 1
-278
-271
0
0
szenario
Stage 2
-1.110
-147
0
0
Negativ-
Stage 1
740
772
0
0
szenario
Stage 2
3.234
447
0
0
Positiv-
Stage 1
-139
-780
0
0
szenario
Stage 2
-3.142
-355
0
0
Nach Segmenten betrachtet nimmt im Negativszenario das Volumen
in Stage 2 überwiegend im Segment Unternehmenskunden zu
(TEUR 163.357). Die Zunahme der Risikovorsorge für Stage 1 und
2 in
diesem Segment beträgt TEUR 3.974.
(49) MARKTRISIKO
Das Ziel des Asset Liability Management des Konzerns ist die mög-
lichst optimale Bewirtschaftung der Marktrisiken. Die strikte Tren-
nung von Handelseinheiten und Risikokontrolle stellt die objektive
Beurteilung der eingegangenen Risiken und das frühzeitige Erkennen
von ungünstigen Entwicklungen sicher. Die Bewertung der Risiken
er-
folgt täglich durch die Gruppe GBRS, welche die Ergebnisse der
Aus-
wertungen an die verantwortlichen Stellen berichtet.
Die Hypo Vorarlberg hält zur besseren Kundenservicierung ein
kleines
Handelsbuch im Sinne des Artikel 94 CRR.
Das Bilanzstrukturmanagement wird über ein einheitliches Referenz-
zinssatzsystem unter Verwendung der Marktzinsmethode gesteuert.
Die Festlegung des Referenzzinssatzes entscheidet über die Vertei-
lung der Zinserträge bzw. -aufwendungen auf Marktstellen bzw. Trea-
sury. Als zentrales Steuerungsinstrument werden Zinsbindungen
des-
halb vom Vorstand festgelegt und jährlich neu beschlossen.
Die Risikomessung im Marktrisikobereich stützt sich auf drei Metho-
den, die jeweils zentral für die Einzelbank berechnet werden:
Value at Risk (VaR)
Veränderung des barwertigen Eigenkapitals bei Stresstests (Eco-
nomic Value)
Veränderung des Zinsergebnisses in den nächsten 12 Monaten
in Stressszenarien (Ertragsperspektive,
Net Interest Income)
Der Value at Risk gibt an, welcher Verlust mit einer bestimmten
Wahrscheinlichkeit bei einer gegebenen Haltedauer nicht überschrit-
ten wird. Der Konzern misst den Value at Risk unter Einsatz der Soft-
ware SAP. Der Konzern verwendet dabei eine historische Simulation
mit folgenden Parametern:
Parameter der historischen Simulation
Historischer Zeitraum
250 Handelstage
Haltedauer
10 Handelstage
Konfidenzniveau
99 %
Das VaR-Limit definiert den maximalen Verlust, den der Konzern
unter normalen Marktbedingungen hinzunehmen bereit ist.
Der Vor-
stand legt jährlich das globale VaR-Limit im Rahmen des ICAAP fest.
Außerdem werden Limite z.B. für verschiedene Zinskurven, Wäh-
rungspaare, Creditspreadrisiken oder Aktienrisiken festgelegt. Im Jahr
2025 wurde ein neues Modell für Creditspreadrisiken eingeführt. Das
Creditspreadrisiko wird nicht mehr gemeinsam mit den anderen
Marktrisikoarten simuliert. Die Ergebnisse des Creditspread VaR und
des VaR für die anderen Marktrisikoarten werden seit Juli 2025 zu-
sammengezählt, wobei keine Korrelationen mehr zur Anwendung
kommen. Deshalb kommt es zu einem Sprung im Gesamt-VaR.
Die GBRS ist für die Durchführung der Stresstests zuständig,
die von
der IRRBB Guideline (Interest Rate Risk in the Banking Book) der EU
gefordert sind. Die Ergebnisse werden im Risikobericht berichtet.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 259
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
45.000.000
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2024
2025
Mittelwert von VaR Gesamt
Mittelwert von VaR Aktien
Mittelwert von VaR Währungen
Mittelwert von VaR Zinsen
Mittelwert von VaR Creditspreads
-120.000.000
-100.000.000
-80.000.000
-60.000.000
-40.000.000
doc1p259i1 doc1p259i2 doc1p259i3 doc1p259i4
-20.000.000
0
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2024
2025
Mittelwert von EUR
Mittelwert von CHF
Mittelwert von JPY
Mittelwert von USD
Mittelwert von SOFW
doc1p259i0
Neben den barwertigen Kennzahlen erstellt der Konzern regelmäßig
Gapanalysen zur Steuerung der Zinsbindungen am Geld-
und Kapital-
markt.
Das Fremdwährungsrisiko ist vergleichsweise klein, da grundsätzlich
offene Positionen geschlossen werden. Der Konzern geht nur ein sehr
geringes Aktienrisiko ein.
Entwicklung Mittelwert VaR
in EUR
Der VaR für die einzelnen Risikoarten entwickelte sich über die ver-
gangenen beiden Jahre wie folgt.
TEUR
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
Gesamt
Zinsen
FX
Aktien
Credit-
2024
spreads
Jänner
29.524
24.298
637
19
15.139
Februar
29.945
24.706
637
20
16.056
März
28.062
23.961
546
18
16.071
April
26.903
22.897
363
17
15.443
Mai
26.345
22.130
436
16
15.283
Juni
25.613
21.149
465
8
15.475
Juli
22.554
19.484
425
14
16.245
August
22.962
21.097
678
16
17.365
September
20.653
19.777
1.180
16
17.153
Oktober
21.155
18.211
992
16
17.350
November
18.784
16.757
996
17
18.409
Dezember
15.327
16.546
1.264
18
18.010
TEUR
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
Gesamt
Zinsen
FX
Aktien
Credit-
2025
spreads
Jänner
13.650
16.308
1.124
18
17.955
Februar
12.971
15.401
1.249
21
18.764
März
13.034
15.358
748
20
19.631
April
12.959
16.391
1.023
28
20.782
Mai
13.454
16.117
1.328
30
23.261
Juni
13.296
15.571
1.046
29
23.123
Juli
40.210
21.301
404
43
18.430
August
42.490
23.416
479
42
18.603
September
43.018
23.126
646
42
19.194
Oktober
42.681
22.341
573
41
19.717
November
41.314
21.313
913
40
19.066
Dezember
39.069
20.466
276
40
18.416
Die Barwertänderung in Folge eines 200-Basispunkte-Shifts der Zins-
kurven entwickelte sich über die vergangenen beiden Jahre wie folgt:
Entwicklung Barwertverlust durch 200-Basispunkte-Shift
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 260
(50) KREDITRISIKO
Die mittelfristigen Ziele und Rahmenbedingungen des Konzerns
in
Bezug auf das Kreditrisiko sind in der Risikostrategie schriftlich fest-
gehalten. Dabei werden die Gesamtbankstrategie, geschäftspolitische
Vorgaben, die Risikotragfähigkeit und die mit dem Kreditgeschäft
verbundenen Risiken in die Analyse miteinbezogen. Das Ergebnis sind
konkrete, mittelfristige Zielvorstellungen in Bezug auf die Portfo-
liostruktur bzw. klare Grenzen für alle relevanten Risiken (Großenga-
gements, Fremdwährungsanteil usw.).
Die Grundsätze des Risikoverhaltens im Kreditgeschäft lauten:
Ein reines name-lending ohne Erfüllung der sonst üblichen Vo-
raussetzungen und ohne Vorliegen von aussagekräftigen wirt-
schaftlichen Unterlagen wird nicht durchgeführt.
Der Konzern will Klumpenrisiken hinsichtlich Branchen, Regionen,
Fremdwährungen und Einzelkunden vermeiden.
Das Pricing der Ausleihungen soll risikoadäquat erfolgen.
In schwachen Ratingklassen wird eine höhere Besicherung ange-
strebt.
Ziel ist, dass die Ausleihungen mit Fremdwährungsrisiko für
den
Kunden sowohl absolut als auch in Relation zum Gesamtvolumen
sinken. Bei Ausleihungen in Fremdwährungen werden (Teil-)
Konvertierungen oder (Teil-) Tilgungen angestrebt.
Ziel ist, dass bei endfälligen Fremdwährungs-Krediten ein Rück-
gang erreicht wird.
Sowohl im EUR als auch in Fremdwährung ist das Ziel, dass
end-
fällige Finanzierungen auf tilgend umgestellt werden (mit Aus-
nahme des Lebenswert-
und Lebenszeitkredit in der Einzelbank,
und ersten Hypotheken in der Filiale St. Gallen).
Neuvergaben von Krediten in einer anderen Währung als
EUR
(ausgenommen Filiale St. Gallen in CHF) erfolgen weiterhin nur
sehr selektiv.
Der Konzern finanziert keinen Neukunden in der Ratingklasse
5.
Bei bestehenden Kreditnehmern, die sich in einer Phase der Rest-
rukturierung befinden, sind Finanzierungen zulässig.
Bei schlechteren Ratingklassen ist eine erstklassige Besicherung
anzustreben.
Branchenfremde Übernahmen können erhöhte Risiken beinhal-
ten und sind kritischer zu beurteilen.
In Tirol und in Kärnten ist zurückhaltender zu agieren als im Rest
von Österreich. Es sind höhere Anforderungen im Neugeschäft
zu
stellen. Die Bank unterhält keine Filialen in diesen Bundesländern.
Neukunden außerhalb der Kernmärkte stellen ein erhöhtes Risiko
dar und sind kritischer zu prüfen. Die Regelungen zu Länderlimi-
ten oder Regionslimiten und weitere Regelungen in den einzel-
nen Kapiteln sind zu beachten.
Ziel ist, dass bei Tilgungsträgerkrediten ein Rückgang erreicht
wird.
Bei Bestandskunden mit Tilgungsträgerfinanzierungen wird
eine
höhere Besparung der Tilgungsträger oder bevorzugt eine Um-
stellung auf (teil-) tilgend angestrebt.
Für neu zu genehmigende Einzelprojekte mit einem Rating 3c
oder schlechter soll bei Einzelprojekten über EUR 30 Mio. eine
überdurchschnittliche Eigenmittelausstattung vorliegen.
Im Kreditgeschäft ist bei höherer Komplexität intensiver zu prü-
fen.
Der Konzern berechnet den erwarteten Verlust (Expected Loss – EL)
für das gesamte Kreditportfolio. Zur Berechnung des ökonomischen
Kapitals bzw. des unerwarteten Verlustes (Unexpected Loss – UL)
wurde ein eigenes IT-Tool programmiert, das sich am IRB-Ansatz der
CRR orientiert.
In Ländern, in denen ein Systemrisiko bzw. ein Transferrisiko nicht
ausgeschlossen werden kann, will der Konzern nur begrenzt Auslei-
hungen vergeben. Der Vorstand beschließt zu diesem Zweck Länder-
limite, die laufend überwacht und deren Ausnützungen regelmäßig
an den Vorstand berichtet werden. Die Kundengruppe Banken
wird
mit eigenen Volumenlimiten versehen. Banken stellen unter anderem
im Geld- oder Derivathandel wichtige Geschäftspartner dar, an
die
großvolumige Ausleihungen mit mitunter sehr kurzer Laufzeit verge-
ben werden. Auch diese Limite werden regelmäßig überwacht und
deren Ausnützung an den Vorstand berichtet. Einmal jährlich werden
Limite und deren Auslastungen an den Aufsichtsrat berichtet.
Um die bonitätsrelevanten Merkmale der verschiedenen Kundenseg-
mente berücksichtigen zu können, werden verschiedene Rating-Mo-
dule zum Einsatz gebracht, die auf die jeweilige Kundengruppe abge-
stimmt sind. Diese Systeme erfüllen die Anforderungen der Mindest-
standards für das Kreditgeschäft der FMA (FMA-MSK) an Risikoklassifi-
zierungsverfahren. Das Ergebnis ist die Einordnung der Kreditnehmer
in eine einheitliche 25-stufige Ratingskala (1a bis 5e), wobei die letz-
ten fünf Ratingstufen (5a bis 5e) Defaultstufen sind. Mit den einzel-
nen Ratingstufen sind geschätzte Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkei-
ten verknüpft. Die Ratingstufen 1a bis 2e bezeichnen dabei ausge-
zeichnete bis sehr gute Bonität, die Ratingstufen 3a bis 3e stehen für
mittlere Bonität und die Ratingstufen 4a bis 4e signalisieren erhöhtes
Ausfallrisiko. Im Treasury liegen in der Regel externe Ratings vor. Falls
für einen Geschäftspartner keine externen Ratings vorliegen, ist für
diesen ein internes Rating durch die Marktfolge zu erstellen. Externe
Ratings werden der internen Ratingskala zugewiesen. Die Rating-
klasse 1 ist nur für Geschäftspartner mit sehr gutem externen Rating
vorgesehen.
Kreditentscheidungen werden im Vier-Augen-Prinzip getroffen. Für
jeden Bereich liegen Pouvoirregelungen vor, die rating-
und volu-
menabhängige Pouvoirs für Markt und Marktfolge festlegen. In der
Regel ist ein zweites Votum der Marktfolge nötig.
Zur Festlegung von Ausfallereignissen verwendet der Konzern den
Ausfallbegriff der CRR. Die Erfassung von Defaultratings ist überwie-
gend technisch, in Ausnahmefällen prozessual sichergestellt. Tritt
ein
Ausfallereignis ein, wird dem betreffenden Kunden ein Defaultrating
(Ratingklasse 5) zugewiesen. Zur eindeutigen Identifizierung
des 90-
Tage-Verzugs verwendet der Konzern ein Frühwarn-Event-Recovery
(FER) System. Das System stößt einen standardisierten Workflow an,
der Markt und Marktfolge zwingt, sich mit Engagements im Verzug
auseinanderzusetzen. Falls ein Engagement nicht innerhalb von
90
Tagen geregelt wird, erfolgt im Normalfall die Übergabe an die Zent-
rale Kreditbetreuung (Sanierung).
Den besonderen Risiken des Bankgeschäfts trägt der Konzern durch
konservative Kreditvergabe, strenge Kreditüberwachung und
vorsich-
tige Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung. Für die bei
Kunden- und Bankenforderungen vorhandenen Bonitätsrisiken wer-
den nach konzerneinheitlichen Maßstäben Einzelwertberichtigungen
gebildet. Risikovorsorgen für ausgefallene Engagements werden
auf
Basis von Einschätzungen über die Höhe der künftigen Kreditausfälle
und Zinsnachlässe gebildet. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung
eines Kredites ist angezeigt, wenn aufgrund beobachtbarer Kriterien
wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins-
und Tilgungsverpflichtungen
vertragsmäßig geleistet werden können. Die Höhe der Einzelwertbe-
richtigung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Kre-
dites und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows unter Be-
rücksichtigung werthaltiger abgezinster Sicherheiten. Der
Gesamtbe-
trag der Risikovorsorge wird, sofern er sich auf bilanzielle Forderun-
gen bezieht, direkt von den Forderungen abgesetzt. Die Risikovor-
sorge für außerbilanzielle Geschäfte (Avale, Indossamentverbindlich-
keiten, Kreditzusagen) wird hingegen als Rückstellung für Bürgschaf-
ten und Zusagen ausgewiesen. Uneinbringliche Forderungen werden
direkt abgeschrieben. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
werden erfolgswirksam erfasst.
In den Tochterunternehmen werden weitgehend dieselben Rating-
tools wie im Mutterunternehmen verwendet. Das ermöglicht eine
konzernweit einheitliche Einschätzung von Bonitäten.
Das Gesamtobligo umfasst bilanzielle Forderungen, aber auch Even-
tualverbindlichkeiten wie offene Rahmen oder Haftungen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 261
Geschäftsbereiche nach Ratingklassen (Maximales Ausfallrisiko)
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2024
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Firmenkunden
647.227
2.060.775
4.584.614
483.636
410.346
2.137
8.188.735
Privatkunden
0
1.187.838
1.099.630
24.279
23.281
19.378
2.354.406
Financial Markets
3.062.256
340.507
53.829
0
0
14.038
3.470.630
Corporate Center
318.996
680.475
1.612.438
125.465
52.054
217.153
3.006.581
Summe Obligo
4.028.479
4.269.595
7.350.511
633.380
485.681
252.706
17.020.352
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2025
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Firmenkunden
599.202
2.015.530
4.486.616
377.273
410.988
30.629
7.920.238
Privatkunden
0
1.245.454
1.031.186
18.242
21.176
18.563
2.334.621
Financial Markets
2.980.584
299.074
90.937
0
0
211
3.370.806
Corporate Center
189.199
581.453
2.092.398
78.338
39.302
211.078
3.191.768
Summe Obligo
3.768.985
4.141.511
7.701.137
473.853
471.466
260.481
16.817.433
Regionen nach Ratingklassen (Maximales Ausfallrisiko)
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2024
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Österreich
1.429.265
2.791.778
4.507.542
398.109
313.330
5.361
9.445.385
Italien
0
167.804
586.275
112.313
52.660
8.900
927.952
Deutschland
697.066
539.571
1.100.374
63.737
108.311
7
2.509.066
Schweiz und Liechtenstein
502.128
404.629
970.977
57.448
8.011
507
1.943.700
Sonstiges Ausland
1.400.020
365.813
185.343
1.773
3.369
237.931
2.194.249
Summe Obligo
4.028.479
4.269.595
7.350.511
633.380
485.681
252.706
17.020.352
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2025
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Österreich
1.591.401
2.768.228
4.308.704
273.333
361.006
27.123
9.329.795
Italien
0
166.314
589.397
115.910
38.963
5.748
916.332
Deutschland
494.452
486.774
1.129.851
71.290
61.881
8.054
2.252.302
Schweiz und Liechtenstein
149.377
405.123
1.379.895
11.737
6.491
971
1.953.594
Sonstiges Ausland
1.533.755
315.072
293.290
1.583
3.125
218.585
2.365.410
Summe Obligo
3.768.985
4.141.511
7.701.137
473.853
471.466
260.481
16.817.433
Branchen (Maximales Ausfallrisiko)
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Finanzintermediäre
2.684.148
3.109.967
Verbraucher/Privatkunden
2.528.156
2.521.506
Öffentlicher Sektor
1.758.658
1.487.254
Immobilien
5.280.285
4.684.306
Dienstleistungen
565.939
698.837
Handel
872.783
965.423
Metall, Maschinen
380.056
370.087
Bauwesen
280.373
802.297
Transport, Kommunikation
392.657
370.802
Tourismus
623.996
573.114
Wasser- und Energieversorgung
208.917
203.086
Sonstige Sachgüter
159.732
171.221
Fahrzeugbau
182.150
203.437
Mineralöl, Kunststoffe
105.390
80.325
Sonstige Branchen
794.193
778.690
Summe Obligo
16.817.433
17.020.352
Obligo in Ratingklasse 5
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Firmenkunden - Obligo
410.988
410.346
Firmenkunden - Wertberichtigung
56.239
73.759
Privatkunden - Obligo
21.176
23.281
Privatkunden - Wertberichtigung
2.631
3.409
Corporate Center - Obligo
39.302
52.054
Corporate Center - Wertberichtigung
11.203
14.913
Summe Obligo
471.466
485.681
Summe Wertberichtigung
70.073
92.081
Non Performing Loans
Der Konzern bezeichnet Darlehen und Kredite (inkl. Offbalance,
inkl. Leasingforderungen, ohne Wertpapiere), die mindestens eines
der folgenden Kriterien erfüllen:
Forderungsklasse Kredit im Verzug (Artikel 178 CRR)
Stage 03, E3 oder E4
Ratingklasse 5
als Non Performing Loans. Die Non Performing Loans betrugen per
31. Dezember 2025 TEUR 532.773 (2024: TEUR 486.528)
die NPL
Quote nach EBA Definition beträgt 4,60 % (2024: 3,52 %).
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 262
Sicherheiten
Die Bewertung und Hereinnahme von Kreditsicherheiten ist in der
Sicherheitenbewertungsrichtlinie einheitlich und nachvollziehbar
geregelt. Während der Laufzeit von Krediten erfolgt eine tourliche
Überwachung der Sicherheiten, um deren Werthaltigkeit zu ge-
währleisten. Die Bewertung von Sicherheiten erfolgt in der Regel
durch die Marktfolge, ab einer gewissen Größe durch eine vom
Kreditprozess unabhängige Stelle.
Immobiliensicherheiten stellen die wichtigste Sicherheitenart dar.
Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Bewertung. Die ope-
rativen Voraussetzungen für die Anrechnung solcher Sicherheiten
für die Eigenmittelunterlegung sind gewährleistet. Bei Krediten
über TEUR 3.000 erfolgt spätestens nach drei Jahren eine Neube-
wertung durch unabhängige Spezialisten. Um einheitliche und
unabhängige Bewertungen sicherzustellen, tritt die Hypo Immo-
bilien & Leasing GmbH als Dienstleister in diesem Bereich auf. Die
Immobiliensicherheiten befinden sich überwiegend im Marktgebiet
der Bank. Das größte Volumen an Immobiliensicherheiten befindet
sich im Heimatmarkt Vorarlberg, gefolgt von Wien. In Italien befin-
den sich die Leasingobjekte in Norditalien.
Persönliche Sicherheiten werden nur berücksichtigt, wenn der
Bürge oder Haftende über eine ausgezeichnete Bonität verfügt.
In aller Regel sind dies öffentliche Körperschaften oder Banken.
Bei finanziellen Sicherheiten kommen Abschläge auf den aktuellen
Marktwert zur Anwendung, um unerwartete Schwankungen zu be-
rücksichtigen. Außerdem müssen solche Sicherheiten ausreichend
liquide sein, um eine Verwertbarkeit zu gewährleisten. Es liegen
keine nennenswerten Konzentrationen an Garanten vor.
Sonstige Sicherheiten werden nur anerkannt, wenn ihre Werthaltig-
keit und die rechtliche Durchsetzbarkeit in jeder Hinsicht gegeben
ist. Die Verwertung von hypothekarisch besicherten Forderungs-
ausfällen erfolgt durch die Hypo Immobilien & Leasing GmbH.
Im Berichtszeitraum wurden
keine Immobilien
(2024: drei Objekte
um TEUR 8.881)
durch die Gruppe Hypo Immobilien & Leasing er-
worben; zwei Objekte (2024: ein Objekt) wurden
um TEUR 80
(2024: TEUR 2.935)
verkauft.
Die erworbenen Immobilien können je nach Marktsituation nicht
leicht in liquide Mittel umgewandelt werden. Daher werden nach
dem Erwerb Verwertungsanalysen erstellt, anhand welcher unter-
sucht wird, ob ein Verkauf oder eine dauerhafte Vermietung vor-
teilhafter ist. Im Falle einer Veräußerungsstrategie wird versucht,
den Verkauf unter Berücksichtigung des Erlöses möglichst rasch
durchzuführen. Im Falle einer Vermietungsstrategie wird das Ob-
jekt dauerhaft im Konzern im Posten Als Finanzinvestition gehal-
tene Immobilien eingestuft.
Aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen wurden
im Jahr 2025
signifikante Einzelobligo gesund geratet.
Überfällige Forderungen, die nicht wertberichtigt wurden
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Dauer der Überfälligkeit
Kleiner 1 Tag
16.213.417
16.355.171
1 bis 60 Tage
131.936
148.923
61 bis 90 Tage
613
30.225
Summe Obligo
16.345.966
16.534.319
Forderungen mit Forbearance-Maßnahmen
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Finanzintermediäre
205
10.699
Nicht finanzielle Unternehmen
157.120
259.593
Private Haushalte
6.396
9.619
Forderungen mit Forbearance-Maßnahmen
auf Performing Loans
163.721
279.911
Finanzintermediäre
1.331
416
Nicht finanzielle Unternehmen
149.282
101.513
Private Haushalte
7.533
11.123
Forderungen mit Forbearance-Maßnahmen
auf Non Performing Loans
158.146
113.052
Summe Forderungen mit
Forbearance-Maßnahmen
321.867
392.963
Im November 2020 hat die Hypo Vorarlberg die zweite syntheti-
sche Verbriefung in Form einer Finanzgarantie durch den Europäi-
schen Investitionsfonds („EIF“) auf die Mezzanine-Tranche eines
Re-
ferenzportfolios an Krediten an vor allem kleine und mittlere Un-
ternehmen (KMUs) und Mid-Caps in Österreich und Deutschland
abgeschlossen. Das Referenzportfolio hatte bei Abschluss 2020 ein
Volumen von TEUR 330.000, zum 31. Dezember 2025 war noch
ein
Volumen von TEUR 95.840 des Referenzportfolios ausständig.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Senior-Tranche
76.112
110.720
Mezzanine-Tranche
15.857
23.067
First Loss-Tranche
3.871
2.769
Summe Referenzportfolio
95.840
136.556
Im Dezember 2023 hat die Hypo Vorarlberg eine weitere syntheti-
sche Verbriefung ebenfalls in Form einer Finanzgarantie durch
den
Europäischen Investitionsfonds („EIF“) auf die Mezzanine-Tranche
eines Referenzportfolios an Krediten an vor allem kleine und mitt-
lere Unternehmen (KMUs) und Mid-Caps in Österreich und
Deutschland abgeschlossen. Das Referenzportfolio hatte bei Ab-
schluss 2023 ein Volumen von TEUR 360.000.
Zum 31. Dezember
2025 war noch ein Volumen von TEUR 286.890 des Referenzportfo-
lios ausständig.
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Senior-Tranche
233.593
293.760
Mezzanine-Tranche
48.665
61.200
First Loss-Tranche
4.632
5.040
Summe Referenzportfolio
286.890
360.000
Die Referenzportfolien wurden nicht verkauft, sondern verbleiben
in den Büchern der Hypo Vorarlberg. Der signifikante Risikotransfer
nach den Artikeln 245 und 251 CRR führt zu einer Reduktion der
risikogewichteten Aktiva und damit der Eigenmittelanforderungen.
Die Hypo Vorarlberg hat von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht
und zieht die Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von
1.250 % vom Kapital ab und berücksichtigt sie nicht mehr in
den
risikogewichteten Aktiva.
(51) LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Ziel der Liquiditätssteuerung ist die jederzeitige Sicherung der
Zahlungsbereitschaft des Konzerns (operative Liquidität) unter der
Nebenbedingung, dass die Kosten für die Liquiditätshaltung
mög-
lichst niedrig gehalten werden. Der Konzern analysiert laufend die
Liquiditätspuffer. Darunter fallen die Instrumente und Märkte, die
zur Refinanzierung zur Verfügung stehen bzw. die liquidierbaren
Aktiva (taktisches Liquiditätsmanagement). Im Rahmen des strate-
gischen Liquiditätsmanagements steuert der Konzern die Fälligkei-
ten ihrer Aktiva und Passiva und legt eine entsprechende Emissi-
onsstrategie fest. Die Überwachung erfolgt durch Gapanalysen
und
die Prognose des Emissionsbedarfs pro Kalenderjahr. Durch die re-
gelmäßige Durchführung von Stresstests wird versucht,
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 263
Risikopotentiale aufzudecken. Falls eine Liquiditätskrise eintritt,
sorgen Notfallpläne für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähig-
keit.
Der Konzern verwendet folgende Steuerungsinstrumente zur Iden-
tifikation und Begrenzung von Liquiditätsrisiken:
Operativ
Limitierung der wöchentlichen Liquiditätsgaps am Geldmarkt
Liquidity Coverage Ratio
Strategisch
Limitierung von kumulierten jährlichen Liquiditätsgaps am Ka-
pitalmarkt
Prognose des Emissionsbedarfs pro Kalenderjahr
Liquiditäts-Value at Risk
Stresstests
Gegenüberstellung von Liquiditätsbedarf und Liquiditätspuffer
im Krisenfall
Der Konzern ist sich der großen Bedeutung des Kapitalmarkts für
die Refinanzierung bewusst. Durch regelmäßige Roadshows wer-
den Investorenbeziehungen gepflegt und aufgebaut. Der Konzern
strebt in der Emissionspolitik eine Diversifizierung nach Märkten,
Instrumenten und Investoren an.
Der Liquiditätspuffer soll jederzeit groß genug sein, um der Inan-
spruchnahme von Kreditzusagen nachkommen zu können (aktiv-
seitiges Abrufrisiko) bzw. um sicherzustellen, dass bei erwarteten
Zahlungen, die wider Erwarten nicht eintreffen (Terminrisiko), keine
Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Außerdem nimmt der Konzern
den Spitzenrefinanzierungstender der OeNB bzw. der EZB und das
Reposystem der SNB derzeit kaum in Anspruch. Der Konzern hat in
der Vergangenheit an den langfristigen Tendern der EZB teilge-
nommen. Es steht jederzeit genügend Liquidität zur Verfügung,
um Engpässe bei einem Krisenfall zu verhindern.
Die im Bankwesengesetz (BWG) und in der CRR vorgesehenen Li-
quiditätsbestimmungen werden bei der Hypo Vorarlberg beachtet.
Neben den hier genannten Risiken bestehen keine weiteren Cash-
flow-Risiken für den Konzern.
Die Angaben der Tabellen Entwicklung der Fälligkeiten am Geld-
und Kapitalmarkt beziehen sich auf Finanzinstrumente. Die erwar-
teten Cashflows setzen sich wie folgt zusammen: Die Angaben in
den Spalten Derivate beziehen sich auf die Notes (16), (20) und (22).
Die Angaben in der Spalte Aktiva beziehen sich auf die Notes (15)
sowie (17) bis (19). Die Angaben in den Spalten Passiva beziehen sich
auf die Notes (23),
(24) sowie (25). In der Tabelle Geldmarkt sind Fäl-
ligkeiten innerhalb von 12 Monaten erfasst. In der Tabelle Kapital-
markt sind Fälligkeiten nach 12 Monaten erfasst.
Entwicklung der Fälligkeiten am Geldmarkt
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2024
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
Jänner 2025
1.185.806
216.302
-844.144
-211.617
346.347
Februar 2025
258.496
378.281
-957.904
-353.179
-674.306
März 2025
843.647
56.847
-370.859
-48.609
481.026
April 2025
219.827
56.073
-277.634
-61.791
-63.525
Mai 2025
167.941
63.244
-277.686
-48.682
-95.183
Juni 2025
278.494
67.553
-296.481
-65.663
-16.097
Juli 2025
177.096
36.240
-238.561
-31.705
-56.930
August 2025
170.234
22.363
-165.376
-45.193
-17.972
September 2025
215.295
42.994
-201.794
-36.650
19.845
Oktober 2025
199.577
17.136
-208.300
-23.078
-14.665
November 2025
113.187
24.297
-266.227
-40.435
-169.178
Dezember 2025
410.914
87.196
-261.940
-83.698
152.472
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2025
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
Jänner 2026
1.116.536
283.692
-668.536
-283.765
447.927
Februar 2026
201.897
133.221
-905.735
-103.889
-674.506
März 2026
860.171
46.294
-355.465
-49.232
501.768
April 2026
312.779
32.094
-287.930
-35.764
21.179
Mai 2026
180.082
74.534
-460.817
-48.670
-254.871
Juni 2026
231.818
26.575
-234.511
-27.098
-3.216
Juli 2026
139.433
68.894
-721.132
-74.789
-587.594
August 2026
134.236
25.305
-175.164
-43.583
-59.206
September 2026
204.975
38.645
-204.069
-30.998
8.553
Oktober 2026
199.920
18.590
-197.281
-22.744
-1.515
November 2026
125.881
14.238
-168.128
-38.087
-66.096
Dezember 2026
362.539
28.075
-204.803
-23.486
162.325
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 264
Entwicklung der Fälligkeiten am Kapitalmarkt
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2024
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
2025
4.269.210
1.068.526
-4.366.870
-1.050.302
-79.436
2026
1.966.704
399.082
-1.904.324
-389.691
71.771
2027
1.677.522
485.696
-2.180.191
-460.585
-477.558
2028
1.318.421
207.821
-1.589.565
-183.203
-246.526
2029
1.207.431
166.080
-1.210.015
-159.211
4.285
2030
949.690
147.041
-1.093.979
-119.669
-116.917
2031
871.137
115.664
-395.272
-97.979
493.550
2032
825.863
122.347
-269.145
-112.766
566.299
2033
684.861
89.057
-248.012
-81.130
444.776
2034
650.802
97.734
-303.386
-91.021
354.129
2035
380.397
65.762
-72.955
-58.583
314.621
2036
323.342
101.712
-112.421
-97.381
215.252
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2025
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
2026
4.092.645
790.154
-4.583.520
-782.087
-482.808
2027
1.904.265
536.508
-2.624.395
-522.322
-705.944
2028
1.631.904
275.566
-1.930.192
-254.603
-277.325
2029
1.333.549
221.404
-1.253.024
-216.627
85.302
2030
1.219.003
203.000
-1.157.990
-174.569
89.444
2031
984.187
168.859
-475.042
-149.666
528.338
2032
979.316
177.060
-794.721
-154.886
206.769
2033
798.334
127.142
-260.863
-112.668
551.945
2034
807.708
134.381
-315.055
-122.211
504.823
2035
649.473
96.404
-287.869
-88.873
369.135
2036
420.145
125.464
-112.390
-118.372
314.847
2037
361.867
78.434
-59.944
-70.586
309.771
(52) OPERATIONELLES RISIKO
Operationelle Risiken (OR) werden in allen Unternehmensbereichen
durch klare Aufgabenverteilungen und schriftlich festgehaltene Ar-
beitsanweisungen minimiert. Der Konzern verfügt über schriftlich
festgehaltene Notfallkonzepte und ein Sicherheits-
und Katastro-
phenhandbuch, die jedem Mitarbeiter zugänglich sind. Die Mitar-
beiter erhalten regelmäßige Schulungen, um sie auf Krisenfälle ver-
schiedenster Art vorzubereiten. Im Rahmen von Funktionsanalysen
hat der Konzern bereits mehrmals alle internen Abläufe kritisch
überprüft.
Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. In
dieser Datenbank erfolgt die Kategorisierung von operationellen
Schadensfällen. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Operatio-
nal Risk Manager, die jeden signifikanten Schadensfall überprüfen.
Die Erfassung von Schadensfällen wird z.B. dadurch gewährleistet,
dass die Erfassung die Voraussetzung für eine nötige Buchung ist.
Die Auswertung der Datenbank erfolgt im Rahmen des vierteljähr-
lich verfassten OR-Berichtes.
Der Konzern legt großen Wert auf Datenschutz und Datensiche-
rungsmaßnahmen und führt zur Sicherstellung der Vertraulichkeit,
der ihr anvertrauten Daten eine Vielzahl von Kontrollen und Über-
wachungsprozessen durch. Die interne Revision kontrolliert regel-
mäßig und im Rahmen von nicht angekündigten Sonderprüfungen
die Einhaltung der Arbeitsanweisungen.
Wesentliche Transaktionen und Entscheidungen erfolgen aus-
schließlich unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Der Konzern
legt großen Wert auf gut geschulte, verantwortungsbewusste Mit-
arbeiter. Rechtliche Risiken werden durch sorgfältige Vertragsge-
staltung durch die hausinterne Rechtsabteilung und gegebenen-
falls nach Einholung der Expertise von spezialisierten Anwälten mi-
nimiert.
(53) KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL UND BANKAUFSICHTLICHES
EIGENMITTELERFORDERNIS
Kapitalmanagement
Die Ziele und Anforderungen des Kapitalmanagements des Kon-
zerns umfassen die:
Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelvorschriften der CRR
Aufrechterhaltung der Unternehmensfortführung
Bedienung von Ausschüttungen an die Eigentümer
Ausbau der Eigenkapitalbasis
Die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung gemäß CRR wird
laufend überwacht. Diese Daten werden monatlich ermittelt und
vierteljährlich auf Einzelbasis und auf Ebene des Konzerns an die
OeNB gemeldet.
Die CRR schreibt Instituten vor, im Jahr 2025 eine harte Kernkapi-
talquote (CET1) in Höhe von 4,50 %, eine Kernkapitalquote (T1) in
Höhe von 6,00 % sowie eine Eigenmittelquote in Höhe von 8,00
%
zu erfüllen. Hinzu kommt unter anderem im Jahr 2025 ein zusätzli-
cher Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 % (2024: 2,50 %) sowie ein
Systemrisikopuffer von 0,50 % (2024: 0,50 %). Die Hypo Vorarlberg
hat sowohl im Berichtsjahr 2025 als auch im Vorjahr die Bestim-
mungen der CRR hinsichtlich regulatorischer
Eigenmittel erfüllt.
Die regulatorischen Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe werden
von der Abteilung Meldewesen ermittelt und bestehen aus drei
Stufen (Tiers).
Hartes Kernkapital - CET1
Dazu zählen die anrechenbaren und eingezahlten Kapitalinstru-
mente, die Agien aus diesen Instrumenten, die einbehaltenen Ge-
winne, der anrechenbare Jahresgewinn, das Kumulierte Sonstige
Ergebnis und die Sonstigen Rücklagen. Darüber hinaus sind
in der
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 265
CRR Abzugsposten, wie immaterielle Vermögenswerte, latente
Steuerforderungen, Bewertungseffekte aus dem eigenen Bonitäts-
risiko, Abzüge aufgrund einer vorsichtigen Bewertung, Instrumente
des harten Kernkapitals (CET1) von Unternehmen der Finanzbran-
che, die gewisse Schwellenwerte überschreiten, vorgegeben.
Zusätzliches Kernkapital – AT1
Dazu zählen die anrechenbaren und eingezahlten Kapitalinstru-
mente sowie die Agien aus diesen Instrumenten. Darüber hinaus
sind in der CRR auch für diese Position entsprechende Abzugspos-
ten vorgegeben.
Das Kernkapital (T1) ergibt sich aus der Summe des harten Kernka-
pitals (CET1) und des zusätzlichen Kernkapitals (AT1).
Ergänzungskapital – T2
Dazu zählen anrechenbare Ergänzungskapitalanleihen und nach-
rangige Darlehen sowie Agien aus diesen Instrumenten. Ergän-
zungskapitalinstrumente sind in den letzten fünf Jahren ihrer Lauf-
zeit nur noch in einem bestimmten Umfang anrechenbar. Auch
hier sind Ergänzungskapitalinstrumente von Unternehmen der Fi-
nanzbranche in Abzug zu bringen, die gewisse Schwellenwerte
überschreiten.
Die Summe aus Kernkapital (T1) und Ergänzungskapital (T2) ergibt
die anrechenbaren Eigenmittel. Die nachfolgenden Tabellen zeigen,
welches Eigenmittelerfordernis gemäß CRR besteht und aus wel-
chen Bestandteilen sich die Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe
zusammensetzen.
Säule 2 Ökonomische Sichtweise
Die Säule 2 von Basel III verlangt von Banken, die Angemessenheit
ihrer Eigenkapitalausstattung auch durch interne Modelle zu be-
weisen. Dabei sollen insbesondere auch Risiken berücksichtigt wer-
den, für die unter Säule 1 keine Eigenkapitalanforderungen vorge-
sehen sind; zum Beispiel für das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch.
Im Rahmen dieses Internal Capital Adequacy Assessment Process
(ICAAP) identifiziert, quantifiziert, aggregiert und überwacht die
Bank alle wesentlichen Risiken. Die Bank berechnet für jedes Risiko
das benötigte ökonomische Kapital. Wo die Berechnung von öko-
nomischem Kapital nicht möglich ist, plant die Bank Kapitalpuffer
ein. Die verfügbaren Deckungspotentiale werden im Rahmen der
Jahresplanung auf Organisationseinheiten und Risikoarten verteilt.
Die Bank stellt durch die Verwendung einer Risikotragfähigkeits-
rechnung sicher, dass die Risikobudgets eingehalten werden und
die eingegangenen Risiken durch die vorhandenen Deckungspo-
tentiale gedeckt sind. Die Bank verwendet für die Risikotragfähig-
keitsrechnung in der Liquidationssicht ein Konfidenzniveau von
99,9 %. Die Haltedauer beträgt ein Jahr. Korrelationen zwischen
den einzelnen Risikoarten werden nicht berücksichtigt. Die Risiko-
tragfähigkeitsrechnung wird monatlich durchgeführt.
Für die Berechnung des ökonomischen Kapitals im Kreditrisiko
ori-
entiert sich die Bank am IRB-Ansatz von Basel III. Der Verbrauch
an
ökonomischen Eigenmitteln ist dabei abhängig von der Art und
Höhe des Obligos, von der Besicherung und vom Rating des
Schuldners. Für die Steuerung des Marktrisikos wird im ICAAP der
Value at Risk verwendet. Das VaR-Limit definiert den maximalen
Verlust, den die Bank unter normalen Marktbedingungen hinzu-
nehmen bereit ist. Der Vorstand legt jährlich das globale VaR-Limit
fest. Außerdem werden Limite für verschiedene Zinskurven, Wäh-
rungspaare oder Aktienrisiken festgelegt.
Die Bank berechnet ihre ökonomischen Eigenmittel für das operati-
onelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz der Säule 1. Zur Quan-
tifizierung des strukturellen Liquiditätsrisikos berechnet die Hypo
Vorarlberg einen Liquiditäts-Value at Risk, dessen Berechnung sich
am ICAAP-Leitfaden von FMA/OeNB orientiert. Für das Beteili-
gungsrisiko, das Immobilienrisiko, das Fremdwährungsrisiko im
Kreditgeschäft, das Migrationsrisiko und das Kontrahentenaus-
fallsrisiko werden eigene Ansätze verwendet. Für sonstige Risiken
wird ein Eigenkapitalpuffer vorgesehen.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen gemäß CRR
Gesamtrisikobetrag gemäß CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Risikogewichtete Forderungsbeträge
8.908.693
8.445.274
Gesamtforderungsbetrag für Positions-,
Fremdwährungs-
und Warenpositionsrisiken
805
407
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
operationelle Risiken
498.769
537.869
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
Anpassung der Kreditbewertung
40.819
29.098
Gesamtrisikobetrag
9.449.086
9.012.648
Hartes Kernkapital (CET1) gemäß CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Als hartes Kernkapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
206.826
206.825
Einbehaltene Gewinne
1.172.264
1.132.610
Kumuliertes Sonstiges Ergebnis
3.568
8.156
Sonstige Rücklagen
139.082
139.082
Minderheitsbeteiligungen
98
99
Aufgrund von Abzugs-
und Korrekturposten
vorzunehmende Anpassungen am
harten Kernkapital
-12.708
-18.687
Immaterielle Vermögenswerte
-3.174
-2.876
Unzureichende Deckung notleidender
Risikopositionen
-8.291
-8.515
Sonstige Übergangsanpassungen am
harten Kernkapital
0
3.895
Hartes Kernkapital (CET1)
1.497.665
1.460.589
Zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß CRR
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
103.683
50.000
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von
Tochterunternehmen begebene
Instrumente
19
20
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
103.702
50.020
Ergänzungskapital (T2)
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Als Ergänzungskapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
189.322
228.585
Zum Ergänzungskapital zählende, von
Tochterunternehmen begebene
Instrumente
26
26
Ergänzungskapital (T2)
189.348
228.611
Zusammensetzung Eigenmittel gemäß CRR und
Eigenmittelquoten
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Hartes Kernkapital (CET1)
1.497.665
1.460.589
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
103.702
50.020
Kernkapital (T1)
1.601.367
1.510.609
Ergänzungskapital (T2)
189.348
228.611
Gesamteigenmittel
1.790.715
1.739.220
Quote des harten Kernkapitals (CET1)
15,85 %
16,21 %
Überschuss des harten Kernkapitals (CET1)
1.072.456
1.055.021
Quote des Kernkapitals (T1)
16,95 %
16,76 %
Überschuss des Kernkapitals (T1)
1.034.421
969.851
Quote der Gesamteigenmittel
18,95 %
19,30 %
Überschuss der Gesamteigenmittel
1.034.788
1.018.209
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 266
H.
INFORMATIONEN AUFGRUND DES
ÖSTERREICHISCHEN RECHTS
(54) ÖSTERREICHISCHE RECHTSGRUNDLAGE
Der Konzernabschluss wurde gemäß § 59a BWG in Verbindung
mit
§ 245a Abs. 1 UGB nach IFRS Accounting Standards, wie sie in der
EU anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend sind gemäß § 59a
BWG die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 1-15 und Abs. 2 BWG sowie
§ 245a Abs. 1 und 3 UGB in den Konzernanhang aufzunehmen.
(55) ERGÄNZENDE ANGABEN GEMÄSS BWG
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 BWG über die Beteiligung am
Leasinggeschäft ist in der Note (19) ersichtlich.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 2 BWG über den Gesamtbetrag der
Aktiv- und Passivposten, die auf fremde Währung lauten, ist in der
Note (29) ersichtlich.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG über die am Bilanzstichtag
noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ist in den Notes (16)
und (22) ersichtlich.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 4 BWG über die Restlaufzeiten von
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie von Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden ist in der Note (30)
ersichtlich.
In den Bilanzposten Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Op-
tion) sowie Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost sind
nachrangige Verbindlichkeiten enthalten. Nachfolgend die Anga-
ben gemäß § 64 Abs 1 Z 5 bis 6 BWG.
TEUR
Anzahl
Bilanzwert
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LFVO
4
4
29.489
29.379
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LAC
5
5
216.529
266.043
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel
3 (EU-VO 575/2013) - LAC
3
2
104.111
50.381
Durchschnittliche
Durchschnittliche
Verzinsung
Restlaufzeit (in Jahren)
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LFVO
4,382 %
4,192 %
5,6
6,7
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LAC
2,921 %
3,222 %
4,5
4,6
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel
3 (EU-VO 575/2013) - LAC
5,194 %
6,074 %
keine Laufzeit
keine Laufzeit
Nachstehende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des
Gesamtbetrages der oben dargestellten nachrangigen Verbindlich-
keiten. Anbei die Konditionen gemäß § 64 Abs. Z 5 BWG zu diesen
Emissionen.
Nachrangige Anleihe ISIN AT0000A1YQ55, TEUR 50.000, Ver-
zinsung fix 3,125 %, Laufzeit 2017 bis 2027, keine Kündigungs-
oder Umwandlungsmöglichkeit, wird am Ende der Laufzeit mit
dem Nennwert getilgt
Nachrangige Anleihe ISIN CH0461238948, TCHF 100.000, Ver-
zinsung fix 1,625 %, Laufzeit 2019 bis 2029, keine Kündigungs-
oder Umwandlungsmöglichkeiten, wird am Ende der Laufzeit
mit dem Nennwert getilgt
Nachrangige Anleihe ISIN AT0000A321S4, TEUR 44.000, Verzin-
sung fix 4,75 %, Laufzeit 2022 bis 2032, keine Kündigungs-
oder
Umwandlungsmöglichkeit, wird am Ende der Laufzeit mit dem
Nennwert getilgt
Das zusätzliche Kernkapital wurde 2016 im Betrag von TEUR 10.000
durch die Ausgabe der Hypo Vorarlberg Additional Tier 1 Anleihe
2016, ISIN AT0000A1LKA4 generiert. Die Ausschüttung beträgt
5,87 % p.a. für die ersten zehn Jahre und danach 6-Monats-Euribor
zuzüglich 5,30 % p.a. (jährliche
Zahlung). Sie ist seitens der Emitten-
tin nach zehn Jahren kündbar, danach jährlich. Im Jahr 2018 wurde
zusätzliches Kernkapital im Betrag von TEUR 40.000 durch die Aus-
gabe der Hypo Vorarlberg Additional Tier 1 Anleihe 2018, ISIN
AT0000A20DC3 generiert. Die Ausschüttung beträgt 6,125 % p.a.
für die ersten zwölf Jahre und einen Monat und danach 6-Monats-
Euribor zuzüglich 5,00 % p.a. (halbjährliche
Zahlung). Sie ist nach
Wahl der Emittentin erstmals nach zwölf Jahren und einem Monat
rückzahlbar, danach jährlich. Im Jahr 2025 wurde zusätzliches Kern-
kapital im Betrag von TCHF 50.000 durch die Ausgabe der Hypo
Vorarlberg Additional Tier 1 Anleihe 2025, ISIN CH1494626265 gene-
riert. Die Ausschüttung beträgt 4,375 % p.a. für die ersten fünf
Jahre und drei Monate und danach 5-Jahres-CHF-Mid-Swapsatz
zu-
züglich 4,246 % p.a. (jährliche Zahlung). Sie ist nach Wahl der Emit-
tentin erstmals nach fünf Jahren und drei Monaten rückzahlbar,
da-
nach jährlich.
Die Zinsabgrenzung zum Stichtag beträgt für die drei Anleihen
TEUR 628 (2024: TEUR 321). Die Anleihen sind unbesichert, nachran-
gig und haben eine unbegrenzte Laufzeit.
Im Jahr 2026 werden Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z 7 BWG mit einem Nomi-
nale von TEUR 353.755 (2025: TEUR 336.410) sowie begebene
Schuldverschreibungen mit einem Betrag von TEUR 1.275.818 (2025:
TEUR 780.527)
zur Rückzahlung fällig.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 8 BWG über die als Sicherheit ge-
stellten Vermögenswerte ist in der Note (34) ersichtlich.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 9 BWG erfolgt nicht nach geogra-
phischen Märkten, da sich diese nicht wesentlich vom Standpunkt
der Organisation des Kreditinstituts unterscheiden.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 12 BWG erfolgt bereits in den ein-
zelnen Notes-Angaben des Konzernabschlusses, sofern es sich um
wesentliche Beträge handelt.
Der Zinsaufwand für nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 64
Abs. 1 Z 13 BWG beträgt im Jahr 2025 TEUR 9.608 (2024:
TEUR 9.215).
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 15 BWG ist in der Note (57) ersicht-
lich. Die Bank hält zur besseren Kundenservicierung ein kleines
Handelsbuch im Sinne des Artikel 94 CRR. Im Handelsbuch sind per
31. Dezember 2025 Investmentfonds in Höhe von TEUR 147 (2024:
TEUR 148) enthalten.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 und Z 17 BWG über die Aufglie-
derung des Kernkapitals, der ergänzenden Eigenmittel sowie der
konsolidierten Eigenmittel ist in den Notes (28) sowie (53) ersicht-
lich.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 267
Die Finanzinformationen und Kennzahlen je Niederlassungsstaat
gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 BWG werden in der nachfolgenden Tabelle angegeben.
TEUR
Österreich
Schweiz
Italien
2024
Zinsüberschuss
206.463
15.395
11.835
Dividendenerträge
381
0
0
Provisionsüberschuss
37.957
1.062
-69
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
Cost
94
0
0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
-3.162
554
0
Verwaltungsaufwendungen
-115.460
-9.392
-7.712
Abschreibungen
-6.580
-520
-1.084
Ergebnis vor Steuern
47.776
6.521
3.761
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-13.068
-928
-1.612
Anzahl Mitarbeiter auf Vollzeitbasis
685
30
46
TEUR
Österreich
Schweiz
Italien
2025
Zinsüberschuss
184.593
13.871
10.691
Dividendenerträge
273
0
0
Provisionsüberschuss
38.618
1.307
-91
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
Cost
227
-3
0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
-15.642
654
0
Verwaltungsaufwendungen
-120.391
-9.943
-7.816
Abschreibungen
-6.388
-531
-1.050
Ergebnis vor Steuern
61.428
6.088
3.000
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-15.367
-867
-1.034
Anzahl Mitarbeiter auf Vollzeitbasis
709
35
45
Der Niederlassungsstaat Schweiz umfasst die Filiale in St. Gallen.
Die Niederlassung in St. Gallen tritt als Universalbank auf und
ist
schwerpunktmäßig in den Bereichen Kreditgeschäft, Vermögens-
verwaltung und Anlageberatung tätig. Das Tätigkeitsgebiet um-
fasst das Gebiet der deutschsprachigen Schweiz, insbesondere der
Ostschweiz.
Der Niederlassungsstaat Italien umfasst die Tochtergesellschaften
Hypo Vorarlberg Holding(Italien) – G.m.b.H., Hypo-Vorarlberg Lea-
sing A.G. und Hypo Vorarlberg Immo Italia G.m.b.H. Alle Gesell-
schaften haben ihren Sitz in Bozen. Die Hypo-Vorarlberg Leasing
A.G. ist im Immobilienleasinggeschäft und vereinzelt im Mobilienle-
asinggeschäft tätig. Die Hypo-Vorarlberg Leasing A.G. hat zudem
eine Zweigniederlassung in Como. Das Tätigkeitsgebiet umfasst das
Gebiet Südtirol sowie Norditalien. Die Hypo Vorarlberg Immo Italia
G.m.b.H. betreut und bewertet die Immobilien des Konzerns in Ita-
lien und erbringt Immobilien-Dienstleistungen für den Konzern.
Darüber hinaus verwaltet und verwertet die Hypo Vorarlberg Immo
Italia G.m.b.H. eigene Immobilien. Die Hypo Vorarlberg Holding(Ita-
lien) – G.m.b.H. hält die Beteiligungen an den zwei anderen Gesell-
schaften.
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG beträgt
0,35 % (2024: 0,27 %).
(56) HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS GEMÄSS UGB
Die nachstehende Tabelle gliedert die Honorare der Ernst & Young,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19 – IZD-
Tower, 1220 Wien gemäß § 266 UGB.
TEUR
2025
2024
Aufwendungen für die Prüfung des
Konzernabschlusses
259
250
Aufwendungen für andere
Bestätigungsleistungen
98
118
Aufwendungen für sonstige
Leistungen
23
40
Gesamtvergütung
380
408
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 268
(57) ANGABEN ZUR BÖRSENNOTIERUNG
Die nachstehende Tabelle gliedert die Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1
Z 10 und Z 11 BWG.
TEUR
Nicht
Börsen-
Nicht
Börsen-
Gesamt
Gesamt
börsen-
notiert
börsen-
notiert
notiert
notiert
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Schuldtitel at Fair Value (Non-SPPI)
61.997
37.638
83.676
50.890
99.635
134.566
Schuldtitel at Fair Value (Option)
7.836
10.319
7.897
51.172
18.155
59.069
Schuldtitel at Amortized Cost
164.157
2.562.753
158.634
2.335.638
2.726.910
2.494.272
Anteilspapiere Handelsaktiva
3
144
2
146
147
148
Anteilspapiere at Fair Value (Non-SPPI)
15.495
500
17.309
500
15.995
17.809
Summe Wertpapiere
249.488
2.611.354
267.518
2.438.346
2.860.842
2.705.864
davon Anlagevermögen
249.312
2.611.210
267.344
2.438.200
2.860.522
2.705.544
davon Umlaufvermögen
173
0
172
0
173
172
davon Handelsbestand
3
144
2
146
147
148
Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagekraft der Wertpapiergliederung
wurden aus den Bilanzposten die Darlehen und Kredite nicht berück-
sichtigt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und
dem niedrigeren Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG beträgt
TEUR 15.939 (2024: TEUR 21.002). Der Unterschiedsbetrag zwischen
dem Rückzahlungsbetrag und den niedrigeren Anschaffungskosten
gemäß
§ 56 Abs. 3 BWG beträgt TEUR 11.791 (2024: TEUR 9.923). Die Vorjahreszahlen
haben sich auf Grund der geänderten Berechnung von den beste-
henden Agio-/Disagiobeträgen hin zu den künftigen Agio-/Disagiobeträgen
geändert. Das Nachrangkapital im Eigenbestand hat zum 31. Dezem-
ber 2025 ein Nominale von TEUR 131 (2024: TEUR 0).
(58) NICHT IM KONZERNABSCHLUSS EINBEZOGENE TOCHTERUNTERNEHMEN
UND BETEILIGUNGEN
Die nachfolgend angeführten Tochterunternehmen wurden nicht in
den Konzernabschluss aufgenommen, da sie sowohl in der Einzelbetrach-
tung als auch zusammengenommen im Hinblick auf die Aussagekraft
des Konzernabschlusses von untergeordneter Bedeutung sind. In den
meis-
ten Fällen handelt es sich um Projektgesellschaften, die keiner operativen
Geschäftstätigkeit nachkommen, sondern deren Aufgabe in der
Ver-
wertung einzelner Vermögenswerte besteht.
Gesellschaftsname, Ort
Anteil am
UGB Eigen-
UGB
UGB Bilanz-
Datum des
TEUR
Kapital
kapital
Ergebnis
summe
Abschlusses
HV-Finanzdienstleistungs-
und Immobilien GmbH in Liqu., DE-Kempten
100,00 %
231
-8
238
31.12.2025
Hotel Widderstein Besitz & Verwaltungs GmbH,
Dornbirn
100,00 %
-25
-28
266
31.12.2025
Summe
206
-36
504
Die nachfolgende angeführte Beteiligung, auf welche der Konzern
einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, wird nicht in
den Konzernab-
schluss einbezogen, da der Einbezug zu einer unverhältnismäßig hohen
Verzögerung des Konzernabschlusses führen würde und zudem auf-
grund der IFRS eine Überleitung mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden
wäre, ohne dabei die Aussagekraft im Hinblick auf die Vermö-
gens-, Finanz-
und Ertragslage wesentlich zu erhöhen.
Gesellschaftsname, Ort
Anteil am
UGB Eigen-
UGB
UGB Bilanz-
Datum des
TEUR
Kapital
kapital
Ergebnis
summe
Abschlusses
„Wirtschafts-Standort Vorarlberg“ Betriebsansiedlungs
GmbH, Dornbirn
33,33 %
37
0
929
31.12.2025
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 269
I.
ORGANE DER HYPO VORARLBERG
VORSTAND
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender, Tettnang
Dr. Wilfried Amann (bis 30.04.2025)
Mitglied des Vorstandes, Bludesch
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes, Lustenau
Dr. Stephan Sausgruber (ab 01.05.2025)
Mitglied des Vorstandes, Höchst
AUFSICHTSRAT
Kommerzialrat Dkfm. Dr. Jodok Simma (bis 23.05.2025)
Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Hypo Vorarlberg i.R.,
Bregenz
MMag. Dr. Alfred Geismayr
Vorsitzender (ab 23.05.2025),
Stv. Vorsitzender (bis 23.05.2025)
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Dornbirn
Ing. Eduard Fischer
Stv. Vorsitzender (ab 23.05.2025)
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 23.05.2025)
Geschäftsführer der Offsetdruckerei Schwarzach Gesellschaft mbH
i.R., Dornbirn
Astrid Bischof
Unternehmerin, Göfis
Mag. Karl Fenkart
Landesbeamter, Lustenau
Johannes Heinloth
Mitglied des Vorstandes der L-Bank, Karlsruhe
Karl Manfred Lochner
Mitglied des Vorstandes der Landesbank Baden-Württemberg
(LBBW) i.R., Burgthann
Mag. Karlheinz Rüdisser (bis 23.05.2025)
Landesstatthalter a.D., Lauterach
Mag. Birgit Sonnbichler
Unternehmerin, Dornbirn
Dr. Petra Winder
Geschäftsführerin, Bregenz
Veronika Moosbrugger, CIA, CFSA, CRMA
Vorsitzende des Betriebsrates, vom Betriebsrat delegiert
Elmar Köck
vom Betriebsrat delegiert
MMag. Dr. Gerhard Köhle
vom Betriebsrat delegiert
Peter Niksic (bis 23.05.2025)
vom Betriebsrat delegiert
Mag. Judith Österle
vom Betriebsrat delegiert
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 270
J.
TOCHTERUNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN
a) Unternehmen, die im Konzernabschluss vollkonsolidiert wurden:
Gesellschaftsname, Ort
Anteil am
Datum des
Kapital
Abschlusses
Hypo Vorarlberg Bank AG, Bregenz
31.12.2025
"Hypo-Rent" Leasing-
und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bregenz
100,00 %
31.12.2025
LD-Leasing GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
Hypo-Vorarlberg Leasing A.G., IT-Bozen
100,00 %
31.12.2025
Hypo Vorarlberg Holding(Italien) – G.m.b.H.,
IT-Bozen
100,00 %
31.12.2025
Hypo Vorarlberg Immo Italia G.m.b.H., IT-Bozen
100,00 %
31.12.2025
VKL VI PBZ Korneuburg Leasinggesellschaft
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
Hypo Immobilien Besitz GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
"HERA" Grundstücksverwaltungsgesellschaft
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
Hypo Immobilien Bankgebäudemanagement
GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
Hypo Immobilien Investment GmbH,
Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
Hypo Immobilien & Leasing GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
HIL Mobilienleasing GmbH & Co KG, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
HIL Immobilien GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
HIL BETA Mobilienverwertung GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
HIL Baumarkt Triester Straße Immobilienleasing
GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
HIL Real Estate alpha GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
HIL Kommunalleasing GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
"POSEIDON" Grundstücksverwaltungsgesellschaft
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
Hypo Immobilien Cinemabetriebs GmbH,
Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
Edeltraut Lampe GmbH & Co KG, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
D. TSCHERNE Gesellschaft m.b.H., Wien
100,00 %
31.12.2025
VKL IV Leasinggesellschaft mbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
VKL V Immobilien Leasinggesellschaft
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
HYPO EQUITY Beteiligungs GmbH in Liqu.,
Bregenz zuvor: HYPO EQUITY Beteiligungs
AG
100,00 %
31.12.2025
KUFA GmbH, Bregenz
100,00 %
31.12.2025
HI Copa Immobilien GmbH, Dornbirn
100,00 %
31.12.2025
"HSL-Lindner" Traktorenleasing GmbH, Dornbirn
76,00 %
31.12.2025
Änderungen im Konsolidierungskreis werden in der Note (2) beschrieben.
Abgesehen davon haben sich die angeführten Anteile am Kapital
der
restlichen Unternehmen in der vorhergehenden Tabelle im Geschäftsjahr
2025 nicht verändert. Die Stimmrechtsanteile entsprechen dem Anteil
am Kapital.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 271
b) Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Konzernabschluss
konsolidiert wurden:
Die angeführten Anteile am Kapital in der nachstehenden Tabelle haben
sich im Geschäftsjahr 2025 nicht verändert. Die Stimmrechtsanteile
entsprechen jeweils dem Kapitalanteil.
Gesellschaftsname, Ort
Anteil am
Eigen-
Bilanz-
Verbind-
Umsatz-
TEUR
Kapital
kapital
summe
lichkeiten
erlöse
comit Versicherungsmakler GmbH, Dornbirn
40,00 %
5.733
7.216
1.483
70
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien
37,50 %
5.154
9.902
4.748
91
Die comit Versicherungsmakler GmbH ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen
im Bereich der Beratung und Betreuung von Industrie-,
Gewerbe- und Privatkunden in Versicherungsfragen und bei Versicherungslösungen.
Die Geschäftstätigkeit der MASTERINVEST Kapitalanlage
GmbH umfasst das Verwalten von Kapitalanlagefonds gemäß dem Investmentfondsgesetz.
Alle nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften basieren auf Einzelabschlüssen per 31. Dezember 2025. Bei
den Gesellschaften wird unter dem Umsatzerlös der Zinsüberschuss
dargestellt.
c) Abweichender Konsolidierungskreis nach CRR
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis weicht wie folgt von dem
oben aufgeführten Konsolidierungskreis nach IFRS ab. Die folgenden Ge-
sellschaften werden aufgrund von § 6 (1) der CRR-Begleitverordnung
2021 (CRR-BV 2021) in der aktuell gültigen Fassung anhand
der Äquivalenz-
methode (Equity-Methode) in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis
einbezogen:
comit Versicherungsmakler GmbH
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH
(59) ANGABEN ZU NICHT BEHERRSCHTEN ANTEILEN
Nicht beherrschte Anteile sind bei der “HSL-Lindner“ Traktorenlea-
sing GmbH mit Sitz in Dornbirn vorhanden. Die Finanzinformation
zu dieser
Gesellschaft ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
“HSL-Lindner“ Traktorenleasing GmbH, Dornbirn
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Vermögenswerte
6.701
5.629
Finanzielle Vermögenswerte
6.641
5.626
davon kurzfristige
4.973
902
davon langfristige
1.668
4.724
Sonstige Vermögenswerte
60
3
Verbindlichkeiten
6.494
5.432
Finanzielle Verbindlichkeiten
6.431
5.355
davon langfristige
6.017
5.355
Sonstige Verbindlichkeiten
61
77
Eigenkapital
207
197
davon Anteil ohne beherrschenden
Einfluss
50
47
TEUR
2025
2024
Zinsüberschuss
136
64
Sonstige Erträge
991
466
Sonstige Aufwendungen
-990
-465
Ergebnis vor Steuern
130
88
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-30
-20
Ergebnis nach Steuern
100
68
davon Anteil ohne beherrschenden
Einfluss
24
16
Dividenden/Ausschüttungen
90
0
davon Anteil ohne beherrschenden
Einfluss
22
0
(60) ANGABEN ZU GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND
ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
comit Versicherungsmakler GmbH, Dornbirn
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Vermögenswerte
7.216
6.898
Finanzielle Vermögenswerte
4.147
4.098
davon kurzfristige
3.397
3.598
davon langfristige
750
500
Sonstige Vermögenswerte
3.069
2.800
Verbindlichkeiten
1.483
1.558
Finanzielle Verbindlichkeiten
315
394
davon kurzfristige
315
394
Rückstellungen
315
332
Sonstige Verbindlichkeiten
853
832
Eigenkapital
5.733
5.340
TEUR
2025
2024
Zinsüberschuss
70
81
Sonstige Erträge
32
19
Sonstige Aufwendungen
-51
-45
Ergebnis vor Steuern
1.168
1.278
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-275
-314
Ergebnis nach Steuern
893
964
Dividenden/Ausschüttungen
500
500
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 272
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien
TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Vermögenswerte
9.902
9.722
Finanzielle Vermögenswerte
6.749
6.393
davon kurzfristige
4.109
3.778
davon langfristige
2.640
2.615
Sonstige Vermögenswerte
3.153
3.329
Verbindlichkeiten
4.748
4.684
Finanzielle Verbindlichkeiten
3.259
2.868
davon kurzfristige
3.259
2.868
Rückstellungen
232
199
Sonstige Verbindlichkeiten
1.257
1.617
Eigenkapital
5.154
5.038
TEUR
2025
2024
Zinsüberschuss
91
112
Dividendenerträge
14
21
Sonstige Erträge
1.312
1.466
Sonstige Aufwendungen
-1.029
-1.277
Ergebnis vor Steuern
1.349
1.188
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-305
-285
Ergebnis nach Steuern
1.044
903
Dividenden/Ausschüttungen
928
770
doc1p21i1 doc1p21i0 doc1p21i2
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 273
K.
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN
VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-
abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und
Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht
den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Kon-
zerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz-
und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Kon-
zernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten be-
schreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresab-
schluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Unternehmens vermittelt,
dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis
und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst
ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage entsteht, und
dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Bregenz, am 30. März 2026
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Dr. Stephan Sausgruber
Vorstandsvorsitzender
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Risikomanagement
Organisation, IT und Finanzen
Vertrieb Firmen-
und Privatkunden
doc1p274i0
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 274
BERICHT
DES AUFSICHTSRATES
Die Geschäftsführung des Vorstands wurde vom Aufsichtsrat in
dem von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
vorgegebenen Rahmen laufend überprüft. Der Aufsichtsrat hat in
fünf regulären Sitzungen die Berichte des Vorstands über wichtige
Vorhaben und relevante Ereignisse, die Lage und Entwicklung der
Bank und ihrer Beteiligungen beraten. Er hat die Planung und Stra-
tegien für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 unter Berücksichti-
gung der von Aufsichtsrat und Vorstand einvernehmlich festgeleg-
ten strategischen Ausrichtung der Bank verabschiedet und die not-
wendigen Beschlüsse gefasst.
Die erste Jahreshälfte war maßgeblich durch eine Prüfung durch
den Landes-Rechnungshof Vorarlberg geprägt. Über die Abarbei-
tung und Implementierung der sich hieraus für die Hypo Vorarl-
berg Bank AG ergebenden Feststellungen wurde und wird dem
Aufsichtsrat laufend berichtet. Parallel war aufgrund
des Pensions-
antritts von Vorstandsmitglied Dr. Amann eine Neubesetzung not-
wendig. Die vorangehende Vorstandssuche durch Aufsichtsrat bzw.
Nominierungsausschuss wurde extern begleitet und es konnte mit
Dr. Sausgruber das Vorstandsgremium wieder komplettiert werden.
Auch der Aufsichtsrat hat mit dem Ausscheiden von Dr. Simma und
Mag. Rüdisser eine personelle Verkleinerung erfahren.
Insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es auch
für uns als Bank wichtig, die eigene Marktpositionierung, die Wett-
bewerbsfähigkeit der eigenen Angebote, aber auch die gesamte
Wettbewerbssituation zu überprüfen und gegebenenfalls den
eige-
nen Marktauftritt zu adaptieren bzw. neu auszurichten. Hierzu
wurde mit einem externen Unternehmensberater ein Strategiepro-
jekt gestartet, welches die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Bank
überprüfen und weiterentwickeln soll. Konkrete Umsetzungen wer-
den im Laufe des kommenden Jahres erfolgen.
Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der Prüfungsausschuss tagte im Jahr 2025 drei Mal und hat dabei
die Kontrollaufgaben zur Überwachung der Wirksamkeit des inter-
nen Kontrollsystems, des Systems der Gesamtbankrisikosteuerung
und der internen Revision wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss
hat die Finanzberichterstattung im Rahmen des Jahresabschlusses,
der Quartalsabschlüsse und die nichtfinanzielle Berichterstattung
geprüft. Der Aufsichtsrat hat die vorgelegten Berichte zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Der Risikoausschuss hat im Jahr 2025 zwei Mal getagt und hat un-
ter anderem die Prüfung des Sanierungsplanes vorgenommen und
den Vorstand hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobe-
reitschaft und Risikostrategie beraten.
Der Kreditausschuss tagte im Berichtsjahr 2025 elf Mal. Er hat jene
Darlehen und Kredite geprüft, die seiner Zustimmung bedurften.
Außerdem wurden die Grundzüge der Kreditpolitik mit dem Kredit-
ausschuss abgestimmt. Besondere Aufmerksamkeit in der Vergabe-
politik galt einer Reduktion von Einzel-Großengagements. Dabei
wurden alle Kreditvergaben diskutiert und die entsprechenden Be-
schlüsse gefasst.
Der Vergütungsausschuss ist seinen Aufgaben gemäß § 39c BWG
nachgekommen und hat im Jahr 2025 zwei Mal getagt.
Der Nominierungsausschuss hat im Jahr 2025 vier Mal getagt (da-
von zwei tourliche und zwei außertourliche Sitzungen) und ist sei-
nen Aufgaben gemäß § 29 BWG nachgekommen. Schwerpunktmä-
ßig befasste sich der Nominierungsausschuss mit der Ermittlung
von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung
des Ende 2026 auslaufenden Mandats des Vorstandsvorsitzenden
Mag. Haller. Der Ausschreibungs-
und Auswahlprozess wurde eben-
falls von einer externen Personalberatung begleitet. Für die Beset-
zung der freiwerdenden Stelle im Vorstand wurden dem Aufsichts-
rat entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Corporate Governance Kodex
Den Geschäftsvorfällen, die nach dem Gesetz, der Satzung und der
Geschäftsordnung für den Vorstand zustimmungspflichtig sind und
dem Aufsichtsrat vorgetragen wurden, hat dieser nach Prüfung
und Erörterung mit dem Vorstand zugestimmt. Der Aufsichtsrat
hat bei seiner Tätigkeit den Corporate Governance Kodex als Leitli-
nie genommen.
Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss 2025 und der Lagebericht wurden von dem
von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer, der
Ernst &
Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien, geprüft. Nach
dem von dieser Gesellschaft erteilten uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk entsprechen Jahresabschluss und Lagebericht den
gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss 2025 wurde in
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Er
wurde ebenfalls von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft m.b.H., Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Be-
stätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat wird nach
eingehen-
der Beratung die entsprechenden formalen Beschlüsse fassen.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt den Vorständen, den Führungskräften und
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im anspruchsvollen
Geschäftsjahr 2025 geleistete Arbeit.
Bregenz, im Februar 2026
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
MMag. Dr. Alfred Geismayr
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 275
BESTÄTIGUNGSVERMERK
*
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS – PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der
Hypo Vorarlberg Bank AG, Bregenz,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus
der
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzerngesamtergebnis-
rechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und
der
Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Ge-
schäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den ge-
setzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-
und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember
2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstim-
mung mit den vom International Accounting Standards Board
(IASB)
herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU an-
zuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a
UGB und § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den ös-
terreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der Inter-
national Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verant-
wortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernab-
schlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den ös-
terreichischen unternehmensrechtlichen, bankrechtlichen und be-
rufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruf-
lichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
er-
füllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
die-
sem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte,
die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü-
fungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte dar:
1. Risikovorsorgen für Finanzielle Vermögenswerte at
Amortized Cost
2. Fair Values von Finanzinstrumenten, die dem Fair Value Level 3
der Fair Value Hierarchie zugeordnet sind
1. RISIKOVORSORGEN FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
AT AMORTIZED COST
Beschreibung:
Die Gesellschaft weist in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember
2025 Darlehen und Kredite an Kunden im Posten Finanzielle Vermö-
genswerte at Amortized Cost in Höhe von MEUR 10.768 aus. Zur Be-
rücksichtigung von Verlustrisiken erfasst die Gesellschaft wesentli-
che Risikovorsorgen (MEUR 113).
Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Ermittlung und Bildung
von Risikovorsorgen der Gesellschaft im Anhang (Notes) des
Kon-
zernabschlusses im Abschnitt "C. Erläuterungen zur Bilanz" im
Kapi-
tel "Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten".
Wesentlich für die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen
ist die von der Gesellschaft konzipierte Stufenzuordnung und
deren
wesentliche Annahmen für die Beurteilung der Einschätzung einer
signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos (Stufe 2) bzw. von Aus-
fallsereignissen (Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertmin-
derung – Stufe 3).
Für signifikante Forderungen der Stufe 3 werden Einzelwertberichti-
gungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem
Barwert der erwarteten künftigen Cash-Flows unter Berücksichti-
gung werthaltiger abgezinster Sicherheiten ermittelt.
Für nicht signifikante Forderungen der Stufe 3, sowie Kreditforde-
rungen der Stufe 1 und 2 wird in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen
Risikoprofil eine Portfoliowertberichtigung gebildet, welche für Stufe
1 auf Basis des "12-month expected credit loss" und für Stufe 2 und 3
auf Basis des "lifetime expected credit loss" ermittelt wird.
Die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen unterliegt auf-
grund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erhebli-
chen Ermessensspielräumen. Deshalb haben wir diesen Bereich als
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die wesentlichen Prozesse zur Kreditvergabe sowie zur
Kreditüberwachung und Risikovorsorgebildung von Kundenkrediten
erhoben und hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditaus-
fälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der finanziellen Vermö-
genswerte at Amortized Cost angemessen abzubilden.
Wir haben die wesentlichen Schlüsselkontrollen der Kreditvergabe
sowie der Kreditüberwachung und der Risikovorsorgebildung
identi-
fiziert und in Teilbereichen getestet.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten untersucht, ob In-
dikatoren für Kreditausfälle bestehen.
Bei signifikanten Forderungen der Stufe 3 wurden in Stichproben die
Schlüssigkeit und Konsistenz der von der Bank getroffenen Schät-
zungen von Zeitpunkt und Höhe der angenommenen Rückflüsse
untersucht.
Bei allen anderen Forderungen, deren Risikovorsorge auf Basis
von
statistischen Annahmen und Erfahrungswerten über den künftigen
Risikoverlauf berechnet wurde, haben wir das Modell und die darin
verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet
sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Die rechneri-
sche Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzo-
gen.
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang (Notes) vollständig und zutreffend sind.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 276
2. FAIR VALUES VON FINANZINSTRUMENTEN, DIE DEM FAIR VA-
LUE LEVEL 3 DER FAIR VALUE HIERARCHIE ZUGEORDNET SIND
Beschreibung:
Die Gesellschaft erfasst in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember
2025 zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, die dem Level
3
der Fair Value Hierarchie zugeordnet sind. Als Buchwerte dieser Fi-
nanzinstrumente sind per 31. Dezember 2025 Vermögenswerte in
Höhe von MEUR 762 und Verbindlichkeiten in Höhe von MEUR 382
ausgewiesen.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben des Vorstands der Ge-
sellschaft im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses in der Note
(42) "Angaben zu Fair Values".
Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfordert die Bestimmung
des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe anerkannter Bewertungsmo-
delle und -methoden, da keine Markt-
oder Börsepreise an einem
aktiven Markt vorliegen.
Bei der Bewertung mit Hilfe anerkannter Bewertungsmodelle sind
die Auswahl dieser Bewertungsmodelle und –methoden, der ver-
wendeten Inputparameter sowie die damit zusammenhängenden
Ermessensentscheidungen, welche mit Schätzunsicherheiten behaf-
tet sind, von entscheidender Bedeutung für die Ermittlung des bei-
zulegenden Zeitwerts.
Aufgrund der Tatsache, dass die Finanzinstrumente, die dem Level 3
der Fair Value Hierarchie zugeordnet sind, einen wesentlichen Teil
der Bilanzsumme der Gesellschaft ausmachen und dass hinsichtlich
der bewertungsrelevanten Inputparameter Schätzunsicherheiten
auftreten können, haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prü-
fungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben den Wertermittlungsprozess sowie die Konzeption und
Implementierung der wesentlichen Kontrollen des Konzerns im Hin-
blick auf die Inputparameter für die Bewertung der Finanzinstru-
mente, die dem Level 3 der Fair Value Hierarchie zugeordnet sind,
erhoben.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe die von der Gesellschaft ge-
troffene Zuordnung zum Level 3 der Fair Value Hierarchie nachvoll-
zogen. Weiters haben wir u.a. die vom Vorstand der Gesellschaft ver-
wendeten Annahmen und Methoden dahingehend gewürdigt, ob
diese zur Ermittlung korrekter Werte geeignet sind. Die Bewertungs-
ergebnisse dieser Stichprobe wurden unter Einbindung EY-interner
Spezialisten durch eigene Berechnungen nachvollzogen und deren
Wertansatz beurteilt.
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang (Notes) vollständig und zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen ver-
antwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informatio-
nen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss,
den
Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbe-
richt wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungs-
vermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf
diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusi-
cherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ha-
ben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu le-
sen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sons-
tigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernab-
schluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kennt-
nissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung
mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Konzerns vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstel-
lung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit –
sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle-
gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzu-
wenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent-
weder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchge-
führte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund-
lage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher fal-
scher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus
Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen in-
terner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprü-
fung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
samkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 277
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-
treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach-
weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang
mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schluss-
folgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam
zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des
Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
In-
halt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie
ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts-
vorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch,
um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanz-
informationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb
des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines
Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich
für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für
Zwe-
cke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstä-
tigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prü-
fungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über
den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der
Ab-
schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrol-
len, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir
die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhän-
gigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Be-
ziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen
zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaß-
nahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses
des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor-
schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
oder
wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil ver-
nünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer sol-
chen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse überstei-
gen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Kon-
zernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklä-
rung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt
wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Infor-
mationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss
oder
zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufwei-
sen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den gel-
tenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zu-
treffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonne-
nen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den
Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben
im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 als Ab-
schlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juni 2024 vom Aufsichts-
rat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung
am 23. Mai 2025 bereits für das darauf folgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 21. Juli 2025 vom Aufsichtsrat mit
der Konzernabschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen
seit 2010 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Kon-
zernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus-
schuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
(Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit ge-
wahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüfer ist Herr MMag. Roland Unterweger.
Wien, am 30. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Andrea Stippl eh
MMag. Roland Unterweger eh
Wirtschaftsprüferin
Wirtschaftsprüfer
* Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem
Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschspra-
chigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für ab-
weichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.