
Jahresfinanzbericht 2020
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GLOSSAR
A
Amortised Cost „AC“:
Finanzielle Vermögenswerte
bzw. Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet werden.
Accounting mismatch: Dies ist eine inkonsistente
Bewertung von Aktiv- und Passivseite der Bilanz, beispiels-
weise wird die Aktivseite zum Fair Value bewertet, die Pas-
sivseite hingegen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Das bedeutet, dass sich Marktwertänderungen nur auf
einer Seite der Bilanz auswirken.
AFRAC: Das Austrian Financial Reporting and Auditing
Committee (Beirat für Rechnungslegung und Abschluss-
prüfung) ist der privat organisierte und von den zustän-
digen Behörden unterstützte österreichische Standard-
setter auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung und
Abschlussprüfung. Die Mitglieder des Vereins Österrei-
chisches Rechnungslegungskomitee , dessen operatives
Organ das AFRAC ist, setzen sich aus österreichischen
Bundesministerien und offiziellen fachspezifischen Or-
ganisationen zusammen. Die Mitglieder des AFRAC sind
Abschlussersteller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Wis-
senschaftler, Investoren, Analysten und Mitarbeiter von
Aufsichtsbehörden.
Assoziierte Unternehmen: Unternehmen werden
als assoziierte Unternehmen eingestuft, wenn auf deren
Geschäfts- bzw. Finanzpolit k ein maßgeblicher Einfluss
ausgeübt werden kann.
ASVG: Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz be-
inhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur
allgemeinen Sozialversicherung in Österreich. Es regelt
die Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pen-
sionsversicherung sowie eine fallweise mögliche freiwillige
Se bstversicherung.
At equity bilanzierte Unternehmen: Die Equity-
Methode wird zur Bilanzierung von →assoziierten Unter-
nehmen und →Gemeinschaftsunternehmen in konsoli-
dierten Abschlüssen eingesetzt. Im Wesentlichen werden
dabei das anteilige Eigenkapital at equity bilanzierter Un-
ternehmen in der Konzernbilanz und das anteilige Ergebnis
in der Konzernerfolgsrechnung dargestellt.
B
Bankbuch: Alle Positionen, die nicht dem →Wertpapier-
handelsbuch zugeordnet werden.
Basel III: Basel III bezeichnet die Änderungen bzw. Er-
gänzungen zu dem im Jahr 2004 beschlossenen Rahmen-
werk für die Eigenkapitalanforderungen für Banken (Basel
II) durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Die
Reformen betreffen sowohl die Kapital- als auch die Liqui-
ditätsvorschriften. Die Umsetzung innerhalb der Europäi-
schen Union erfolgt ab 1. Jänner 2014.
Betriebsergebnis: Das Betriebsergebnis stellt den
Saldo aus den Betriebserträgen und Betriebsaufwendun-
gen dar. Bei der Ermittlung auf Konzernebene werden die
Verwaltungsaufwendungen von der Summe aus Zinsüber-
schuss, Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen,
Provisionsüberschuss, Ergebnis aus Handelsgeschäften
und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in Abzug ge-
bracht.
BWG: Das Bankwesengesetz ist die gesetzliche Grund-
lage für die Organisation und Beaufsichtigung des ös-
terreichischen Bankwesens und somit eine spezielle
Gewerbeordnung für den Betrieb von Bankgeschäften.
Unter anderem sind auch spezielle Rechnungslegungsvor-
schriften für die nationale Bilanzierung nach →UGB/BWG
zu finden.
C
CAPM: Das Capital Asset Pricing Model versucht zu
erklären, wie ris kobehaftete Anlagemöglichkeiten im Ka-
pitalmarkt bewertet werden, indem es die Rendite eines
Portfolios in Relation zum (Markt-)Ris ko setzt.
CDS: Ein Credit Default Swap ist ein Kreditderivat, bei
dem der Sicherungsnehmer gegen Zahlung einer Prämie
vom Sicherungsgeber Schutz gegen Eintritt bestimmter
Kreditereignisse (z. B. Zahlungsunfähigkeit) hinsichtlich ei-
ner oder mehrerer bestimmter Aktiva erhält.
COVID-19: Abkürzung für coronavirus disease 2019 –
umgangssprachlich auch als Corona oder Covid be-
kannte Infektionskrankheit, die 2020 zu einer weltweiten
Pandemie führte.
CR I: Die Coverage Ratio I ist eine Ris kokennzahl zur Be-
urteilung des durch Wertberichtigungen gedeckten Anteils
notleidender Forderungen (→NPL) und setzt die für notlei-
dende Forderungen (→NPL) gebildeten Wertberichtigun-
gen ins Verhältnis zu diesen.
CR II: Die Coverage Ratio II ist eine Risikokennzahl zur Be-
urteilung des durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
gedeckten Anteils notleidender Forderungen (→NPL) und
setzt die für notleidende Forderungen (→NPL) gebildeten
Wertberechtigungen und erhaltenen Sicherheiten ins Ver-
hältnis zu diesen.
CRD: Capital Requirements Directive stellt jenen Teil
des →Basel III Regelwerks dar, welches in das jeweilige
nationale Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie enthält Vor-
schriften zu den unternehmensinternen Beurteilungen der
Kapitaladäquanz und Regelungen zur aufsichtlichen Zu-
sammenarbeit. Gemeinsam mit →CRR ist sie Teil des Sin-
gle Rule Book für das europäische Bankenaufsichtsrecht.
CRR: Capital Requirements Regulation bezeichnet eine
Verordnung der EU, die die zentralen Kapital- und Liqui-
ditätsbestimmungen nach →BaselIII regelt. Sie enthält die
quantitativen Anforderungen zur Eigenmittelausstattung
der Institute und Offenlegungspflichten. Zusammen mit
→CRD ist sie Teil des Single Rule Book für das europäi-
sche Bankenaufsichtsrecht.
CVA: Credit Value Adjustment zeigt grundsätzlich die Dif-
ferenz zwischen dem Wert eines ris kofreien Portfolios und
dem tatsächlichen Wert eines Portfolios unter Berücksichti-
gung des Kontrahentenausfallrisikos.
D
DBO: Defined Benefit Obligation ist die Verpflichtung für
die erwarteten künftigen Zahlungen im Rahmen leistungs-
orientierter Pläne. Der Barwert der Verpflichtungen bestimmt
unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Faktoren (z. B.
Planvermögen) die Höhe der Sozia kapitalrückstellungen.
DCF: Discounted Cashflow beschreibt ein Verfahren zur
Wertermittlung, welches auf dem finanzmathematischen
Konzept der Abzinsung von Zahlungsströmen zur Ermitt-
lung des Kapitalwerts aufbaut.
DDM: Dividend Discount Model beschre bt ein Verfahren
zur Wertermittlung, welches auf dem finanzmathemati-
schen Konzept der Abzinsung von Dividenden zur Ermitt-
lung des Kapitalwerts aufbaut.
Derivate: Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wer-
te sich infolge der Änderung eines zugrunde liegenden
Basisinstrumentes (z. B. Zinssatz, Wertpapierkurs, Wech-
se kurs, u. Ä.) verändern, die keine oder nur geringfügige
anfängliche Netto-Investitionen erfordern und die zu einem
späteren Zeitpunkt beglichen werden (→Termingeschäfte).
→Swaps, →Optionen und →Futures zählen zu den be-
kanntesten Derivaten.
Designation / De-Designation: IFRS 9 enthält un-
ter bestimmten Voraussetzungen (z.B →accounting mis-
match) die Möglichkeit der Designation von finanziellen
Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten in die
Kategorie beizulegender Zeitwert .
Dirty Price: Als Dirty Price wird der Preis eines Zinsinst-
rumentes inkl. aufgelaufener Zinsansprüche (Stückzinsen)
verstanden.
DVA: Debt Value Adjustment berücksichtigt die Auswir-
kung der eigenen Bonität bei der Bemessung des beizu-
legenden Zeitwerts von →Derivaten und zeigt die Differenz
zwischen dem ris kofreien Wert und dem Wert unter Be-
rücksichtigung des eigenen Bonitätsris kos.
E
EBA: Die Aufgabe der Europäischen Bankenaufsichtsbe-
hörde ist die Entwicklung von wirksamen und kohärenten
Regulierungen zur Beaufsichtigung des europäischen
Bankensektors. Die übergeordneten Ziele bestehen in der
Wahrung der Finanzstabilität in der EU, dem Schutz der
Integrität und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen
Funktionierens des Bankensektors.
EFRAG: Die European Financial Reporting Advisory
Group wurde 2001 mit dem Ziel gegründet, fachliche Ex-
pertise hinsichtlich Anwendung der →IFRS in Europa an
die Europäische Kommission zu unterbreiten, sich am
Standardsetzungsprozess des →IASB zu beteiligen und
die Entwicklung von Sichtweisen im Hinblick auf interna-
tionale Bilanzierungsstandards in der EU zu koordinieren.
Ergänzungskapital (T 2): Tier 2 bezeichnet gemäß
→CRR das Ergänzungskapital.
Expected Credit Loss Modell: Regelungen zur
Erfassung von kreditrisikoinduzierten erwarteten Verlusten
gemäß IFRS 9.
Expected Loss (EL) bzw. Expected Credit
Loss (ECL): Dies ist der erwartete Verlust eines Finanz-
instrumentes, der gemäß IFRS 9 über ein Jahr (12 Monate)
bzw. über die gesamte Laufzeit (Lifetime) ab dem Ab-
schlussstichtag zu erwarten ist.
F
Fair Value:
Der Fair Value (beizulegender Zeitwert) ist der
Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilli-
gen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern
unter marktüblichen Bedingungen ein Vermögenswert ge-
tauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte.
Fair Value-Option „FVO“: Finanzielle Vermögens-
werte bzw. Verbindlichkeiten, für die ein Wahlrecht besteht,
diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu de-
signieren.
Fair Value through Other Comprehensive In-
come „FVOCI“: Finanzielle Vermögenswerte, die er-
folgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Fair Value through Profit or Loss „FVTPL“:
Finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wer-
den.
Forwards: Forwards sind individuell ausgestaltete, nicht
börsengehandelte und unbedingt zu erfüllende Terminge-
schäfte.
Futures: Futures sind standardisierte, börsengehandelte
und unbedingt zu erfüllende Termingeschäfte, bei welchen
zu einem im Vorhinein bestimmten Preis und Zeitpunkt ein
dem Geld-, Kapital-, Edelmetall- oder Devisenmarkt zuge-
höriges Handelsobjekt zu liefern bzw. abzunehmen ist.
G
Geldflussrechnung:
Ermittlung und Darstellung
der Cashflows, die im Geschäftsjahr aus operativer Ge-
schäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit
erwirtschaftet bzw. verbraucht wurden, sowie Abstimmung
des Zahlungsmitte bestands zu Beginn und Ende des Ge-
schäftsjahres.
Gemeinschaftsunternehmen: Unter Gemein-
schaftsunternehmen (Joint Venture) wird eine gemein-
same Vereinbarung verstanden, bei der die Parteien die
gemeinschaftliche Führung eines Unternehmens über die
Vereinbarung ausüben und Rechte am Nettovermögen der
Vereinbarung besitzen.
Gesamtkapital, Eigenmittel (TC): Das Total Capi-
tal umfasst nach →CRR das →Kernkapital (T 1) sowie das
→Ergänzungskapital (T 2) nach Anpassungs- und Korrek-
turposten.
Gesamtkapitalquote (TC Ratio): Die Gesamtkapi-
talquote erg bt sich aus dem →Gesamtkapital (Eigenmittel)
ausgedrückt als Prozentsatz des →Gesamtris kobetrags.
Gesamtrisikobetrag (RWA): Risk Weighted As-
sets bezeichnet gemäß →CRR den Gesamtris kobetrag
und umfasst die Bestandteile aus Art. 92 Abs. 3 CRR.
Die wichtigsten Bestandteile sind risikogewichtete For-
derungsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und
Verwässerungsris ko, Gesamtforderungsbeträge für Posi-
tions-, Fremdwährungs-, Abwicklungs- und Warenpositi-
onsris ko, Ris kopositionen für das operationelle Risiko und
Ris kopositionen für die Anpassung der Kreditbewertung.