EXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31EXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31EXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31EXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31EXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31ifrs-full:RevaluationSurplusMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31EXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31ifrs-full:RevaluationSurplusMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332019-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31ifrs-full:RevaluationSurplusMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332020-01-012020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31ifrs-full:RevaluationSurplusMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31ifrs-full:RevaluationSurplusMemberEXKDMVYZD1BRX1AH74332021-01-012021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberiso4217:EUR
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
1
/
152
Jahresfinanzbericht 2021
Bundesimmobiliengesellschaft
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
2
/
152
Inhaltsverzeichnis
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
.........................................................................................................................................................................
3
Lagebericht zum 31. Dezember 2021
................................................................................................................................................................................
26
Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2021
.......................................................................
51
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021
...................................................................................................................................................................
55
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2021
.............................................................................................................................................................
119
Bestätigungsvermerk für den Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2021
..............................................
148
Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2021
...................................................................................................
152
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
3
/
152
zum
31. Dezember 2021
Wien, 9. März 2022
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
4
/
152
Inhaltsverzeichnis
Genderhinweis:
Gendersensible Kommunikation ist uns wichtig, genauso wie die Lesefreundlichkeit unserer Texte. Da wir unsere Leserinnen und Leser
gleichermaßen ansprechen wollen, nehmen wir abwechselnd auf sie Bezug bzw. verwenden wir geschlechtsneutrale Begriffe. Mit dem Begriff Mitarbeitende
sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gemeint.
Rundungshinweis:
Rundungsdifferenzen und/oder Differenzen in Zwischensummen durch Darstellung (MEUR, TEUR) möglich.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
5
/
152
Bilanz zum
31. Dezember 2021
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf
fremdem Grund
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Anteile an verbundenen Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Noch nicht abrechenbare Leistungen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgabedisagio von Verbindlichkeiten
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
6
/
152
Passiva
Gezeichnetes, eingefordertes und eingezahltes Stammkapital
Nicht gebundene Kapitalrücklagen
Andere Rücklagen (freie Rücklagen)
Rückstellungen für Abfertigungen
Rückstellungen für Pensionen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Rechnungsabgrenzungsposten
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
7
/
152
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr
2021
Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge:
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme
der Finanzanlagen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Aufwendungen für bezogene Leistungen
davon für Altersversorgung
davon für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben
und Pflichtbeiträge
Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
davon außerplanmäßige Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
Zwischensumme aus Z 1 bis Z 8 (Betriebsergebnis)
Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen
Aufwendungen aus Finanzanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen
davon Nachbesserungsverpflichtungen resultierend aus verbundenen Unternehmen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zwischensumme aus Z 10 bis Z 15 (Finanzergebnis)
davon latenter Steuerertrag
Auflösung von Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
8
/
152
Anhang für das Geschäftsjahr
2021
1.
Anwendung der unternehmensrechtlichen Vorschriften
Der
vorliegende
Jahresabschluss
zum
31.
Dezember
2021
der
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
(BIG)
wurde
von
der
Geschäftsführung
nach
den
geltenden
Vorschriften
des UGB aufgestellt.
Die
Gesellschaft
ist
als
große
Kapitalgesellschaft
gemäß
§ 221 UGB einzustufen.
Die
Gewinn-und-Verlustrechnung
ist
in
Staffelform
nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die
bisherige
Form
der
Darstellung
wurde
bei
der
Erstellung
des
vorliegenden
Jahresabschlusses
beibehalten.
Soweit
es
zur
Vermittlung
eines
möglichst
getreuen
Bildes
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
erforderlich
ist,
wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.
Die
Gesellschaft
ist
oberste
Konzerngesellschaft
des
BIG
Konzerns.
Der
Konzernabschluss
wird
beim
Handelsgericht
Wien hinterlegt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
9
/
152
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeine Angaben
Der
Jahresabschluss
wurde
unter
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
sowie
der
Generalnorm,
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Unternehmens
zu
vermitteln,
aufgestellt.
Bei
der
Erstellung
des
Jahresabschlusses
wurde
der
Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei
der
Bewertung
wurde
von
der
Fortführung
des
Unternehmens ausgegangen.
Bei
den
Vermögensgegenständen
und
Schulden
wurde
der
Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem
Vorsichtsgrundsatz
wurde
Rechnung
getragen,
indem
insbesondere
nur
die
am
Abschlussstichtag
verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden.
Schätzungen
beruhen
auf
einer
umsichtigen
Beurteilung.
Soweit
statistisch
ermittelbare
Erfahrungen
aus
gleich
gelagerten
Sachverhalten
vorhanden
sind,
wurden
diese
bei Schätzungen berücksichtigt.
Alle
erkennbaren
Risiken
und
drohenden
Verluste,
die
im
Geschäftsjahr
2021
oder
in
einem
früheren
Geschäftsjahr
entstanden sind, wurden berücksichtigt.
2.2
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Detail
Immaterielle
Vermögensgegenstände
werden
zu
Anschaffungskosten
abzüglich
planmäßiger
Abschreibungen
bewertet.
Analog
den
steuerlichen
Vorschriften
wird
bei
Zugängen
im
ersten
Halbjahr
eine
volle
Jahresabschreibung,
bei
Zugängen
im
zweiten
Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Softwarelizenzen
werden
über
fünf
Jahre
abgeschrieben.
Rechte
werden
zwischen
20
und
45
Jahren
je
nach
vertraglicher
Vereinbarung
abgeschrieben,
soweit
wirtschaftlich
keine
kürzere
Nutzungsdauer
angemessen
ist.
Sachanlagen
werden
zu
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten,
abzüglich
planmäßiger
Abschreibungen,
bewertet.
Geringwertige
Vermögensgegenstände
(Einzelanschaffungswert
bis
EUR 800,00)
werden
im
Zugangsjahr
aktiviert
und
voll
abgeschrieben.
Analog
den
steuerrechtlichen
Vorschriften
wird
für
Zugänge
im
ersten
Halbjahr
eine
volle
Jahresabschreibung,
für
Zugänge
im
zweiten
Halbjahr
eine
halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Die
Ermittlung
der
planmäßigen
Abschreibungen
erfolgt
nach
der
linearen
Abschreibungsmethode
unter
Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:
Grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich Bauten auf fremdem Grund
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Außerplanmäßige
Abschreibungen
auf
einen
zum
Abschlussstichtag
niedrigeren
beizulegenden
Wert
werden
bei
immateriellen
Vermögensgegenständen
und
Sachanlagen
vorgenommen,
wenn
die
Wertminderungen
voraussichtlich von Dauer sind.
Im
Zuge
der
Abschlusserstellung
erfolgt
ein
Vergleich
zwischen
Verkehrswert
(beizulegender
Wert)
und
Buchwert
der
einzelnen
Liegenschaften
(siehe
dazu
Punkt
2.3
Bewertung
Immobilien).
Liegt
der
Verkehrswert
unter
Berücksichtigung
der
planmäßigen
Abschreibung
in
einer
Fünf-Jahres-Betrachtung
unter
dem
Buchwert,
so
erfolgt
eine
Abwertung
des
Bewertungsobjektes,
wobei
eine
Aufteilung
des
Abwertungsbetrages
auf
die
einzelnen
Immobilienteile
im
Verhältnis
ihrer
Buchwerte
erfolgt.
Bewertungsobjekt
ist
die
sogenannte
Struktureinheit,
eine
auch
aus
z.B.
mehreren
Gebäuden
bestehende
Zahlungsmittel
generierende
Einheit,
deren
Cashflows
nicht
abgrenzbar
bzw.
nicht
unabhängig
bzw.
deren
Liegenschaftsteile nur gemeinsam sinnvoll nutzbar sind.
Das
Wahlrecht
zur
Aktivierung
von
Fremdkapitalzinsen
gemäß
§
203
(4)
UGB
wird
für
Gegenstände
des
Anlagevermögens nicht in Anspruch genommen.
Die
Finanzanlagen
werden
zu
Anschaffungskosten
oder,
falls
ihnen
ein
niedrigerer
Wert
beizulegen
ist,
mit
diesem
angesetzt,
wenn
die
Wertminderungen
voraussichtlich
von
Dauer
sind.
Bei
Finanzanlagen,
die
keine
Beteiligungen
sind,
erfolgt
die
Abschreibung
auf
den
niedrigeren
beizulegenden
Zeitwert.
Wertpapiere
des
Anlagevermögens
dienen
zur
Absicherung
von
Pensionsverpflichtungen
und
sind
in
risikoarmen
Rentenfonds investiert.
Zuschreibungen
zu
Vermögensgegenständen
des
Anlagevermögens
werden
vorgenommen,
wenn
die
Gründe
für
die
außerplanmäßige
Abschreibung
nachhaltig
weggefallen
sind.
Die
Zuschreibung
erfolgt
auf
maximal
den
Nettobuchwert,
der
sich
unter
Berücksichtigung
der
Normalabschreibungen,
die
inzwischen
vorzunehmen
gewesen wären, ergibt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
10
/
152
Die
Vorräte
werden
zu
Anschaffungs-
bzw.
Herstellungskosten
oder
dem
niedrigeren
beizulegenden
Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen
und
sonstige
Vermögensgegenstände
werden
mit
dem
Nennbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsforderungen
werden
mit
dem
Entstehungskurs
oder
dem
niedrigeren
Devisengeldkurs
zum
Bilanzstichtag
bewertet.
Für
erkennbare
Risiken
werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen
zu
Vermögensgegenständen
des
Umlaufvermögens
werden
vorgenommen,
wenn
die
Gründe für die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind.
Latente
Steuern
werden
gemäß
§
198
Abs.
9
und
10
UGB
nach
dem
bilanzorientierten
Konzept
und
ohne
Abzinsung
auf
Basis
des
aktuellen
Körperschaftsteuersatzes
von
25 %
gebildet.
Die
aktive
Rechnungsabgrenzung
umfasst
insbesondere
Disagios
im
Zusammenhang
mit
der
Aufnahme
von
Finanzverbindlichkeiten
und
Mietvorauszahlungen.
Die
Disagios
werden
über
die
Laufzeit
der
Verbindlichkeit
gemäß
Effektivzinsmethode
bzw.
linear
über
die
Mietdauer aufgelöst.
Die
Investitionszuschüsse
zum
Anlagevermögen
setzen
sich
aus
Zuschüssen
durch
die
öffentliche
Hand
und
anderen
Zuschussgebern
zusammen.
Die
Sonderposten
werden
entsprechend
der
Nutzungsdauer
der
bezuschussten Anlagengegenstände linear aufgelöst.
Die
Abfertigungsrückstellungen
werden
nach
anerkannten
versicherungsmathematischen
Grundsätzen
unter
Anwendung
der
„Projected
Unit
Credit“-Methode
gemäß
IAS
19
ermittelt.
Die
Berechnung
erfolgt
auf
Basis
eines
Rechnungszinssatzes
von
0,93 %
(Vorjahr:
0,72 %),
unter
Berücksichtigung
einer
künftigen
Gehaltssteigerung
von
3,25 %
(Vorjahr:
3,0 %)
sowie
eines
Fluktuationsabschlags
zwischen
1,0
%
und
7,5 %,
abhängig
vom
Alter,
und
eines
Pensionseintrittsalters
von
62
Jahren
bei
Frauen
und
Männern
(analog
Vorjahr).
Hinsichtlich
der
Sterbewahrscheinlichkeit
kommen
die
Berechnungstafeln
AVÖ
2018-P
zur
Anwendung.
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
werden
erfolgswirksam erfasst.
Die
Rückstellung
für
Pensionen
wird
nach
anerkannten
versicherungsmathematischen
Grundsätzen
unter
Anwendung
der
„Projected
Unit
Credit“-Methode
auf
Basis
der
Berechnungstafeln
AVÖ
2018-P
(Ang.)
und
eines
Rechnungszinssatzes
von
0,93 %
(Vorjahr:
0,72 %)
und
künftigen
Pensionssteigerungen
von
2,0 %
(Vorjahr:
2,0 %)
berechnet.
Ein
Fluktuationsabschlag
in
Höhe
von
0 %
(Vorjahr:
0 %)
wurde
berücksichtigt.
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
werden
erfolgswirksam erfasst.
Die
Zinsen
auf
die
Rückstellungen
für
Sozialkapital
werden
im
operativen
Ergebnis
erfasst.
Der
Rechnungszinssatz
für
alle
Sozialkapitalrückstellungen
ist
ein
Stichtagszinssatz,
basierend
auf
Marktzinssätzen
von
Unternehmen
hoher
Bonität.
Die
Rückstellung
für
Jubiläumsgelder
betrifft
die
kollektivvertragliche
Verpflichtung
zur
Zahlung
von
Jubiläumsgeldern.
Sie
wird
nach
den
für
die
Abfertigungsrückstellungen
angewandten
Bewertungsmethoden ermittelt.
In
den
sonstigen
Rückstellungen
werden
unter
Beachtung
des
Vorsichtsprinzips
alle
zum
Zeitpunkt
der
Bilanzerstellung
erkennbaren
Risiken
und
der
Höhe
sowie
dem
Grunde
nach
ungewissen
Verbindlichkeiten
mit
den
Beträgen
berücksichtigt,
die
nach
vernünftiger
unternehmerischer
Beurteilung
erforderlich
sind.
Langfristige
Rückstellungen
werden
mit
einem
stichtagsbezogenen
Zinssatz
zwischen
–0,43 %
und
0,30 %
abhängig von der Laufzeit abgezinst.
Verbindlichkeiten
werden
mit
ihrem
Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden
mit
ihrem
Entstehungskurs
oder
mit
dem
höheren
Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Die
passiven
Rechnungsabgrenzungen
setzen
sich
aus
Zuschlagsmieten
und
abgegrenzten
Ausgabeaufschlägen
aus der Begebung von Anleihen zusammen.
Die
BIG
tritt
bei
der
Finanzierung
von
Investitionen
in
Mietobjekte
für
Mieter
in
Vorleistung.
Die
Abgeltung
der
Investitionstätigkeit
durch
den
Mieter
erfolgt
zum
Teil
durch
Zuschlagsmieten,
die
über
einen
begrenzten
Zeitraum
zusätzlich
zur
Normalmiete
bezahlt
werden.
Weiters
werden
vom
Mieter
im
Zusammenhang
mit
durchgeführten
Investitionen
in
der
Regel
Kündigungsverzichte
für
das
Mietverhältnis
abgegeben.
Da
der
Zeitraum
der
Bezahlung
von
Zuschlagsmieten
in
der
Regel
deutlich
kürzer
ist
als
der
Kündigungsverzicht
des
Mieters,
erfolgt
eine
lineare
Verteilung
der
in
Summe
erhaltenen
Zuschlagsmieten
über
die
Laufzeit
des
Kündigungsverzichtes,
um
eine
periodenrichtige
–
vom
Cashzufluss
unabhängige
–
Ertragslage
darzustellen.
Die
Abgrenzung
der
nicht
erfolgswirksam
vereinnahmten
Zuschlagsmieten
erfolgt
in
den
passiven
Rechnungsabgrenzungsposten.
Es
wurden
Bewertungseinheiten
zwischen
originären
und
derivativen
Finanzinstrumenten
gebildet.
Positive
und
negative
Auswirkungen
aus
der
Veränderung
der
Marktwerte
von
Derivaten
wurden
–
soweit
eine
dokumentierte
Bewertungseinheit
vorliegt
–
nicht
bilanziert.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
11
/
152
2.3
Bewertung von Immobilien
Für
die
Ermittlung
des
Verkehrswertes
(beizulegender
Zeitwert)
im
Zusammenhang
mit
der
Beurteilung
der
Notwendigkeit
von
außerplanmäßigen
Abschreibungen
oder Zuschreibungen wird wie folgt vorgegangen:
Im
Geschäftsjahr
2021
wurden
159
Struktureinheiten
der
BIG
durch
externe
Gutachter*innen
bewertet.
Dies
entspricht
einem
Fair-Value-Volumen
von
rund
32,2%
des
BIG-Portfolios.
Gutachten
mit
Stichtag
vor
2021
wurden
mit
Hilfe
des
Indikatorenmodells
auf
wertrelevante
Veränderungen
ausgewählter
Bewertungsparameter
(Indikatoren
wie
z.B.
Flächen,
Mietniveau
etc.)
analysiert.
Die
Indikatoren
des
Gutachtens
werden
mit
den
aktuellen
Parametern
des
jeweiligen Bilanzstichtages verglichen.
Bei
maßgeblichen
Abweichungen
wurde
die
Struktureinheit
einer
externen
Neubewertung
oder
einer
internen
Plausibilisierung
zugeführt.
Lagen
alle
Indikatoren
innerhalb
der
vorgegebenen
Schwankungsbreiten,
wurde
der
Wert
der
Immobilie
(Fair
Value)
aufgrund
des
letztgültigen
externen
Gutachtens
zum Bilanzstichtag 31.12.2021 fortgeschrieben.
Die
Bewertungen
der
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
erfolgen
im
IFRS-Konzernabschluss
sowohl
gemäß
den
Vorgaben
des
IAS
40
in
Verbindung
mit
dem
IFRS
13
als
auch
in
Einklang
mit
den
Grundsätzen
des
Bundesgesetzes
über
die
gerichtliche
Bewertung
von
Liegenschaften
(Liegenschaftsbewertungsgesetz
–
LBG),
der
ÖNORM
B
1802-1:2019-07
und
den
europäischen
Bewertungsstandards
der
TEGoVA
–
The
European
Group
of Valuers Associations.
Die
Heterogenität
der
zu
bewertenden
Immobilien
wird
durch
eine
sorgfältige
Auswahl
des
jeweils
passenden
Bewertungsmodells
sowie
durch
eine
auf
die
jeweilige
Immobilie
abgestimmte
Parameterwahl
(Lage
der
Immobilie,
Nutzungsart,
Marktumfeld,
Zustand
etc.)
berücksichtigt.
Bei
allen
Wertermittlungsverfahren
werden
die
aktuell
vorherrschenden
Marktbedingungen
in
den Parametern der Wertermittlung berücksichtigt.
Vermietete
gewerbliche
Liegenschaften
werden
in
der
Regel
nach
dem
Ertragswertverfahren
bewertet.
Das
Ertragswertverfahren
ist
für
die
Ermittlung
des
Verkehrswertes
von
jenen
Objekten
maßgeblich,
für
die
die
Verzinsung
des
investierten
Kapitals
bei
der
Preisbildung
im
gewöhnlichen
Geschäftsverkehr
als
Kaufentscheidung
ausschlaggebend
ist.
Das
Ertragswertverfahren
ermittelt
den
auf
den
Wertermittlungsstichtag
bezogenen
Barwert
aller
künftigen
Erträge.
Bei
Anwendung
des
Ertragswertverfahrens
findet
das
Geschehen
auf
dem
Grundstücksmarkt
vor
allem
durch
Ansatz
marktgerechter
Ertragsverhältnisse
(Nutzungsentgelte
und
Bewirtschaftungskosten)
sowie
durch
den
aus
Verkaufspreisen
abgeleiteten
Liegenschaftszinssatz
Eingang in das Wertermittlungsverfahren.
Bei
Immobilien
in
der
Entwicklungs-
und
Herstellungsphase
wird
das
Residualwertverfahren
in
Anlehnung
an
die
ÖNORM
B
1802-3:2014-08
angewendet.
Bei
Anwendung
dieses
Verfahrens
basieren
die
Marktwerte
auf
den
im
Wege
des
Ertragswertverfahrens
ermittelten
Verkehrswerten
nach
Fertigstellung
der
Immobilien
unter
Berücksichtigung
der
noch
anfallenden
Aufwendungen.
Für
unbebaute
Grundstücke
bzw.
Grundstücke,
welche
eine
unbedeutende,
über
Niveau
liegende
Bebauung
aufweisen,
wird
das
Vergleichswertverfahren
als
vorrangiges
Verfahren
für
die
Wertermittlung
herangezogen.
Das
Vergleichswertverfahren
basiert
auf
der
Überlegung,
den
Verkehrswert
eines
Wertermittlungsobjektes
aus
der
Mittelung
von
zeitnahen
Kaufpreisen
vergleichbarer
Grundstücke
festzustellen.
Obwohl
das
Liegenschaftsbewertungsgesetz
das
Vergleichswertverfahren
gleichrangig
mit
den
übrigen
Wertermittlungsverfahren
anführt,
wird
diesem
Verfahren
bei
Vorhandensein
geeigneter
Vergleichspreise
besondere
Aussagekraft
beigemessen,
denn
Vergleichspreise
für
im
Wesentlichen
gleichartige
Grundstücke
bieten
den
sichersten Anhalt für die Verkehrswertermittlung.
Bei
Schulen,
Universitäten
und
Spezialimmobilien
handelt
es
sich
überwiegend
um
ertragsorientierte
Liegenschaften.
Bei
der
Ermittlung
der
Fair
Values
kommt
das
klassische
Ertragswertverfahren
im
Sinne
des
§ 5
LBG
zur
Anwendung.
Bei
nicht
ertragsorientierten
Liegenschaften
erfolgt
die
Wertermittlung
durch
externe
Gutachter*innen
anhand
anderer,
wissenschaftlich
anerkannter
Bewertungsmethoden.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
12
/
152
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Die
Aufgliederung
des
Anlagevermögens
und
seine
Entwicklung
im
Berichtsjahr
sind
im
Anlagenspiegel
angeführt (siehe Anlage 1 zum Anhang).
Der
Grundwert
der
ausgewiesenen
Grundstücke
beträgt
EUR
350.744.689,98 (Vorjahr: TEUR
344.839).
Aus
der
Nutzung
von
in
der
Bilanz
nicht
ausgewiesenen
Sachanlagen
besteht
aufgrund
von
langfristigen
Miet-,
Pacht-,
Baurechts-
und
Leasingverträgen
für
das
folgende
Geschäftsjahr
eine
Verpflichtung
von
EUR
11.886.672,51
(Vorjahr:
TEUR
9.576).
Der
Gesamtbetrag
der
Verpflichtungen
für
die
nächsten
fünf
Jahre
beträgt
EUR
60.240.739,42 (Vorjahr: TEUR
54.124).
Die
Aufgliederung
der
Anteile
verbundener
Unternehmen
ist
der
Beteiligungsliste
(Anlage
4
zum
Anhang)
zu
entnehmen.
Die
Ausleihungen
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
belaufen
sich
auf
einen
Wert
von
EUR
1.036.500.435,38
(Vorjahr:
TEUR
854.021),
davon
mit
einer
Restlaufzeit
bis
zu
einem
Jahr
EUR
3.720.008,71
(Vorjahr:
TEUR
819.711).
Diese
setzen
sich
im
Wesentlichen
aus
der
Ausleihung
an
das
Tochterunternehmen
ARE
iHv
EUR
1.000.000.000,00
(Vorjahr: TEUR
816.000) zusammen.
Die
Ausleihungen
gegenüber
Dritten
belaufen
sich
auf
einen
Wert
von
EUR
22.158.576,95
(Vorjahr:
TEUR
25.319),
davon
mit
einer
Restlaufzeit
bis
zu
einem
Jahr
EUR
4.425.125,03 (Vorjahr: TEUR
4.414).
Im
Jahr
2001
wurde
von
der
Republik
Österreich
ein
Teil
des
öffentlichen
Immobilienvermögens
an
die
BIG
zu
einem
unter
dem
damaligen
Marktwert
liegenden
Kaufpreis
übertragen.
Bei
Weiterveräußerung
von
im
Rahmen
des
Bundesimmobiliengesetzes
erworbenen
Anlageimmobilien
wird
eine
vertraglich
festgeschriebene
Nachbesserungspflicht
gegenüber
dem
Eigentümer
Republik
Österreich
schlagend.
Diese
errechnet
sich
nach
folgender Formel:
N
=
(W–V–A–NV–I)*0,8
N
=
Nachbesserung
W
=
Weiterveräußerungswert
V
=
Verwertungskosten
A
=
Anschaffungswert
NV
=
übernommene Nettoverbindlichkeit zum Zeit-
punkt der Anschaffung
I
=
Buchwert
von
Investitionen
der
BIG
und
der
aktivierten
Fruchtgenussrechte
für
die
jeweilige
Liegenschaft
Da
die
Verpflichtung
erst
durch
den
Verkauf
ausgelöst
wird,
ist
für
diese
Verpflichtung
keine
Vorsorge
zu
bilanzieren.
Durch
diese
Nachbesserungspflicht
ergibt
sich
für
die
BIG
im
Zuge
der
Veräußerung
von
Immobilien
neben
der
Realisierung
von
stillen
Reserven
ein
zusätzlicher
Aufwand
im
Zusammenhang
mit
der
Nachbesserungsverpflichtung.
Sämtliche
Pflichten
aus
der
Nachbesserungsvereinbarung
betreffend
die
im
Geschäftsjahr
2012
in
die
Tochtergesellschaft
ARE
Austrian
Real
Estate
GmbH
(ARE)
abgespaltenen
Immobilien
verbleiben
bei
der
BIG.
Im
Zusammenhang
mit
der
Abspaltung
der
Immobilien
der
ARE
wurde
in
Höhe
von
80 %
des
Spaltungsgewinns
für
die
Nachbesserung
vorgesorgt
(siehe
auch
Punkt
3.6
Sonstige
Rückstellungen).
Ein
darüberhinausgehender
Vorsorgebedarf
besteht
aufgrund
der
Einflussnahme
der
BIG
als
Alleingesellschafterin
vor
Verkauf
der
Immobilie
nicht.
Die
bei
Immobilienverkauf
entstehenden
Nachbesserungsaufwendungen
eines
Geschäftsjahres
werden
mittels
einer
Ausschüttung
von
der
ARE
an
die
BIG
ausgeglichen.
3.2
Forderungen und sonstige
Vermögenswerte
Im
Posten
„Forderungen
und
sonstige
Vermögenswerte“
sind
keine
wesentlichen
Erträge
enthalten,
die
erst
nach
dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Der
Bestand
an
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
setzt
sich
neben
den
laufenden
Forderungen
aus
Mieten
im
Wesentlichen
aus
der
Forderung
gegenüber
dem
Bundesministerium
für
Bildung,
Wissenschaft
und
Forschung
in
Bezug
auf
das
Projekt
BSZ
Weiz
zusammen.
Die
Höhe
dieser
Forderung
beträgt
zum
Bilanzstichtag
EUR
20.116.600,05 (Vorjahr: TEUR
22.981).
Die
Forderungen
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
betreffen
mit
EUR
89.686,17
(Vorjahr:
TEUR
66.109)
Finanzforderungen
(Cash-Pool),
mit
EUR
26.341.784,03
(Vorjahr:
TEUR
21.901)
sonstige
Forderungen
inklusive
solcher
aus
Steuerumlagen
sowie
mit
EUR
8.828.552,05
(Vorjahr:
TEUR
10.743)
Forderungen
aus
Leistungsverrechnungen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
13
/
152
3.3
Aktive latente Steuer
Die
aktiven
latenten
Steuern
wurden
auf
Unterschiede
zwischen
dem
steuerlichen
und
dem
unternehmensrechtlichen
Wertansatz
zum
Bilanzstichtag
für folgende Posten gebildet:
Jubiläumsgeldrückstellung
Instandhaltungsrückstellung
Nachbesserungsrückstellung Sacheinbringung
BMG aktive latente Steuern
Beteiligung BIG Beteiligungs GmbH
Nachbesserungsrückstellung aus Spaltung
BMG passive latente Steuern
Daraus resultierende aktive latente Steuer 25%
abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern 25%
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Veränderungen im Geschäftsjahr
3.4
Eigenkapital
in EUR
Gesetzliche
Rücklagen
Satzungs-
mäßige
Rücklage
sonstige
Rücklagen (freie
Rücklagen)
Auflösung
Gewinnrücklagen
Veränderung
Kapitalrücklagen
Auflösung
Gewinnrücklagen
Gemäß
Beschluss
der
ordentlichen
Generalversammlung
vom
19. April
2021
über
die
Ergebnisverteilung
für
das
Geschäftsjahr
2020
wurde
ein
Ausschüttungsbetrag
von
EUR
256.136.241,23 festgesetzt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
14
/
152
3.5
Investitionszuschüsse
Die
Aufgliederung
der
Investitionszuschüsse
sowie
ihre
Entwicklung
im
Berichtsjahr
werden
gesondert
dargestellt
(siehe Anlage 2 zum Anhang).
3.6
Sonstige Rückstellungen
Ausstehende Rechnungen aus
Neubau- und Generalsanierung
Rückstellung Nachbesserung aus
Spaltung
Rückstellung Nachbesserung
Anpassungen Kostenmieten Vorjahre
Instandhaltungsverpflichtungen
Ausstehende Rechnungen für
Instandhaltung
Aufgrund
der
Abspaltung
der
ARE
Austrian
Real
Estate
GmbH
im
Jahr
2012
wurde
die
Rückstellung
für
Nachbesserung
in
Höhe
von
80 %
des
Spaltungsgewinns
gebildet.
Die
Rückstellung
für
Nachbesserung
resultiert
aus
Sacheinbringungen
und
Verkäufen
in
Projektgesellschaften
(siehe
dazu
Punkt
3.1
Anlagevermögen).
Die
Rückstellung
für
Nachbesserung
umfasst
die
Liegenschaftstransaktionen
innerhalb
der
BIG
Gruppe.
Ausgliederung
von
BIG
Liegenschaften
an
eine
100%-ige
Tochtergesellschaft
löst
die
Bildung
einer
Nachbesserungsrückstellung aus.
Die
Rückstellung
für
Kostenmieten
Vorjahre
betrifft
Fälle,
in
denen
die
BIG
günstiger
als
prognostiziert
gebaut
hat.
Da
die
Schlussrechnung
meist
viel
später
als
Übergabe
und
Mietbeginn
durch
den
Mieter
erfolgt,
werden
hier
auf
Grundlage
höherer
prognostizierter
Kosten
Mieten
vorläufig
vorgeschrieben.
Nach
erfolgter
Schlussrechnung
kann
sich
daher
daraus
ein
Rückforderungsanspruch
des
Mieters ergeben.
Die
Rückstellung
für
Drohende
Verluste
betrifft
im
Wesentlichen
die
WU
Alt
und
das
Biozentrum
in
1090
Wien,
Althanstraße
14
in
der
Höhe
von
EUR
61.190.000,00
(Vorjahr:
TEUR
51.635).
Die
technischen
Gutachten
für
die
Platte
ergaben,
dass
die
Tragstruktur
der
Gebäude
Biozentrum
und
WU
Alt
in
einem
temporär
brauchbaren,
dem
Alter
entsprechenden
Zustand
befinden
–
wobei
aufgrund
von
Carbonisierung
kurzfristig
partielle
Sanierungen
notwendig
sind
–
aber
für
eine
langfristige
Nutzung
die
Gebäude
adaptiert,
die
Platte
verstärkt
und
ein neuer baurechtlicher Konsens gefunden werden muss.
Für
die
Alte
WU
sind
aktuell
bis
Ende
2026
Nutzungen
als
Ausweichquartier
geplant,
wobei
entsprechend
den
Anforderungen
der
Nutzer
und
den
sich
daraus
ergebenden
gesetzlichen/technischen
Notwendigkeiten
jeweilige
Adaptierungen
einzeln
geprüft
werden
und
in
die
Vermietungsansätze einfließen.
Das
Biozentrum
wurde
von
der
Uni
Wien
bis
Ende
2021
genutzt.
In
der
Folge
sind
aktuell
bis
Ende
2024
Nutzungen
aus
Ausweichquartier
geplant
(z.B:
Papageienhaus,
Volkshochschule,
etc.).
Alle
dafür
nötigen
Adaptierungen
werden
einzeln
geprüft
und
in
die
Vermietungsansätze
einfließen.
Übergeordnet
wird
gegenwärtig
mit
Nachdruck
an
einer
umfassenden
Projektentwicklung
am
Standort
"Althangründe"
(WU
Alt,
Biozentrum,
etc.)
gearbeitet,
sodass
ab
2027
mit
dem
Start
von
Neubauprojekten
zu
rechnen
ist.
Hierfür
ist
ein
LOI
des
BMBWF
für
die
Fortführung
des
Standortes
als
Bildungscampus
(universitär
und
schulisch)
in
finaler
Abstimmung.
Flankiert
wird
dies
von
konkreten
Interessensbekundungen
der
Universität
Wien
sowie
der
BOKU.
Derzeit
wird
mit
der
Grundstückseigentümerin
ÖBB
die
Möglichkeit
der
Neugestaltung
von
Baurechts-
und
Superädifikatsverträgen
erörtert.
Innerhalb
der
ÖBB
wurde
zur
Festlegung
des
technisch
möglichen
Rahmens
für
die
Projektentwicklung
und
als
Basis
für
die
städtebauliche
Studie
eine
Entbehrlichkeitsprüfung
des
Areals
durchgeführt
und
das
Ergebnis
der
BIG
schriftlich
zur
Kenntnis gebracht.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
15
/
152
Die
zukünftige
Gesamtentwicklung
und
vertraglichen
Abstimmungen
erfolgt
in
strukturierter
Zusammenarbeit
mit
der
ÖBB.
Neben
statischen
Erhebungen
zum
Gebäudebestand
und
einer
Erhebung
der
Einbauten
auf
dem
Grundstück
wurde
auch
eine
städtebauliche
Studie
abgeschlossen.
Im
Anschluss
an
die
Verhandlungsergebnisse
mit
den
ÖBB
wird
der
konkrete
Kontakt
zur
Stadt
Wien
gesucht,
indikative Vorgespräche laufen parallel.
Die
Rückstellung
für
Personalaufwendungen
setzen
sich
wie folgt zusammen:
Noch nicht konsumierte Urlaube
3.7
Verbindlichkeiten
Die
Gesamtverbindlichkeiten
mit
einer
Laufzeit
von
mehr
als
fünf
Jahren
betragen
zum
Bilanzstichtag
EUR
2.405.783.172,12 (Vorjahr: TEUR
2.312.028).
In
den
sonstigen
Verbindlichkeiten
sind
Finanzverbindlichkeiten
in
Höhe
von
EUR
1.470.909.090,90
(Vorjahr:
TEUR
1.252.727)
enthalten,
die
sich
aus
Commercial
Papers,
Namensschuldverschreibungen
und
Verbindlichkeiten
gegenüber
der
OeBFA
zusammensetzen.
Weiters
sind
im
Posten
„Sonstige
Verbindlichkeiten“
Aufwendungen
in
Höhe
von
EUR
24.831.222,11
(Vorjahr:
TEUR
16.651)
enthalten,
die
erst
nach
dem
Bilanzstichtag
zahlungswirksam werden.
Die
Verbindlichkeiten
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
aus
Finanzverbindlichkeiten
(Cash-Pool)
betragen EUR
7.794.766,11 (Vorjahr: TEUR
4.858).
3.8
Anleihen
3.9
Rechnungsabgrenzungsposten
In
den
passiven
Rechnungsabgrenzungsposten
sind
insbesondere
Abgrenzungsbeträge
im
Zusammenhang
mit
Zuschlagsmieten
bei
Mietverträgen
in
Höhe
von
EUR
417.030.890,77
(Vorjahr:
TEUR
363.330)
enthalten.
Die
über
einen
begrenzten
Zeitraum
vom
Mieter
bezahlten
erhöhten
Zuschlagsmieten
werden
linear
auf
den
Zeitraum des abgegebenen Kündigungsverzichtes verteilt.
Darüber
hinaus
enthält
dieser
Posten
abgegrenzte
Ausgabeaufschläge
aus
der
Begebung
von
Anleihen
in
Höhe
von
EUR
71.657.235,30
(Vorjahr:
TEUR
69.161)
und
Mietvorauszahlungen
in
Höhe
von
EUR
38.946.388,06
(Vorjahr: TEUR
24.360).
3.10
Treuhandvermögen und
Treuhandverbindlichkeiten
Die
im
Zusammenhang
mit
der
Hausverwaltung
der
BIG
treuhändig
verwalteten
Gelder
sowie
die
diesen
entsprechenden
Verbindlichkeiten
werden
nicht
bilanziell
erfasst
und
betragen
am
Bilanzstichtag
EUR
733.229,28
(Vorjahr: TEUR
515).
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
16
/
152
3.11
Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente der Gesellschaft setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Währung
Nominalbetrag in Tsd.
Originalwährung
Positiv
in TEUR
Negativ
in TEUR
Zinsswaps (Interest Rate Swaps)
Währung
Nominalbetrag in Tsd.
Originalwährung
Positiv
in TEUR
Negativ
in TEUR
Zinsswaps (Interest Rate Swaps)
Alle
oben
angeführten
derivativen
Finanzinstrumente
befinden
sich
mit
Anleihen
oder
langfristigen
Krediten
in
einer
Sicherungsbeziehung,
wobei
sowohl
Währungs-
als
auch
Zinsrisiken
gesichert
werden.
Die
Laufzeit
der
Derivate
ist
mit
jener
der
jeweiligen
Grundgeschäfte
ident.
Aufgrund
der
Effektivität
der
Sicherungsbeziehung
wurden
Bewertungseinheiten
zwischen
originären
und
derivativen
Finanzinstrumenten
gebildet.
Aus
diesem
Grund
werden
die
negativen
Marktwerte
der
Zinsswaps
sowie
der
Zinseffekt
aus
den
Cross
Currency
Swaps
nicht
bilanziell
erfasst.
Besteht
eine
Bewertungseinheit
mit
einem
Cross
Currency
Swap,
so
erfolgt
die
Bilanzierung
des
Grundgeschäfts
mit
dem
zu
Beginn
der
Sicherungsbeziehung
abgesicherten
Kurs.
Eine
gesonderte
Bilanzierung
des
Fremdwährungsanteils
aus
dem
Cross
Currency Swap erfolgt somit nicht.
Die
Bundesimmobilien
GmbH
verfügt
zum
31.
Dezember
2021
über
ein
Portfolio
von
sechzehn
Anleihen
(eigene
Emissionen),
von
dem
vier
Emissionen
in
Fremdwährung
begeben
wurden.
Von
diesen
drei
Anleihen
sind
zum
Stichtag
alle
mit
Cross
Currency
Swaps
hinsichtlich
Fremdwährungsrisiken
bzw.
Zinsrisiken
für
die
gesamte
Laufzeit
(bis
max.
2033)
abgesichert.
Zusätzlich
bestehen
zum
Stichtag
eine
variabel
verzinste
EUR-Anleihe
(Laufzeit
bis
2025)
und
ein
variabel
verzinster
Kredit,
die
über
die
gesamte Laufzeit (bis 2038) abgesichert sind.
Die
BIG
hat
sich
im
Zusammenhang
mit
der
Messung
der
Effektivität
für
die
international
anerkannte
Hypothetical-
Derivative-Methode
entschieden,
die
gemäß
internationa-
lem
Konsens
für
Cashflow-Hedges
die
geeignetste
Methode
darstellt.
Dabei
werden
die
Änderung
der
(einzeln
gemessenen)
abgesicherten
Risiken
des
Grundgeschäftes
sowie
zusätzlich
die
ebenfalls
abgesicherte
Änderung
des
EUR-Zinsniveaus
(die
nicht
im
Grundgeschäft
enthalten
ist)
durch
ein
hypothetisches
Derivat
dargestellt,
dessen
wesentliche
bewertungsrelevanten
Parameter
dem
Grundgeschäft
bzw.
dem
zusätzlich
abgesicherten
EUR-
Zinsrisiko
entsprechen,
und
die
Wertänderungen
dieses
(hypothetischen)
Derivates
werden
mit
den
Wertänderungen
des
(echten)
Sicherungsderivates
im
Rahmen
der
Dollar-Offset-Methode
verglichen.
Die
fixe
EUR-Seite
des
Derivates
wird
dabei
so
gewählt,
dass
das
hypothetische
Derivat
beim
Start
der
Sicherungsbeziehung
einen Marktwert von Null aufweist.
Zur
Ermittlung
der
Marktwerte
werden
anerkannte
Bewertungsverfahren
bzw.
Kursquellen
(Bloomberg)
angewendet.
Bei
den
Wertpapieren
(Wertrechten)
des
Anlagevermögens
wird
bei
dauerhafter
Wertminderung
jeweils
auf
den
niedrigeren
Kurswert
abgeschrieben.
Der
Buchwert
der
Wertpapiere
des
Anlagevermögens
beträgt
EUR
860.915,45
(Vorjahr:
TEUR
861)
und
entspricht
den
Anschaffungskosten.
Der
Buchwert
liegt
demzufolge
über
dem
Kurswert
von
EUR
847.576,65
(Vorjahr:
unter
dem
Kurswert von TEUR 875).
3.12
Eventualvermögen und
-verbindlichkeiten
Die
BIG
hat
Erfüllungsgarantien
in
einem
Gesamtvolumen
von EUR
136.364,00 (Vorjahr: TEUR
2.229) abgeschlossen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
17
/
152
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1
Umsatzerlöse
Erlöse aus Mieterinvestitionen
Erlöse aus Hausverwaltung
Erlöse aus Facility Services
Erlöse aus Instandhaltung
Erlöse aus Neubau und
Generalsanierung
Sämtliche Umsatzerlöse werden in Österreich erzielt.
Im
Geschäftsjahr
2021
wurden
Umsatzerlöse
in
Höhe
von
EUR
25.338.783,90
(Vorjahr:
TEUR
22.089)
mit
verbundenen Unternehmen realisiert.
4.2
Sonstige betriebliche Erträge
Die
ausgewiesenen
sonstigen
betrieblichen
Erträge
enthalten insbesondere:
Erträge
aus
dem
Abgang
von
und
der
Zuschreibung
zum
Anlagevermögen
mit
Ausnahme
der
Finanzanlagen
in
Höhe
von
EUR
887.205,80
(Vorjahr:
TEUR
12.644).
Im
Vorjahr
war
ein
wesentlicher
Bestandteil
die
Grundstücksübertragung
des
LG
Salzburg
(WE
50006)
in
die
ARE,
aus
der
bei
gesamthafter
Betrachtung
einen
Gewinn
von
EUR 7,0
Mio.
–
bestehend
aus
einem
Verlust
aus
dem
Abgang
von
EUR 10,2
Mio.,
einem
Ertrag
aus
der
Auflösung
Investitionszuschuss
von
EUR 28,0
Mio.
sowie
einem
Aufwand
aus
der
Dotierung
der
Rückstellung
Nachbesserung von EUR 10,8 Mio. – entstand.
Erträge
aus
der
Auflösung
von
Rückstellungen
in
Höhe
von
EUR
3.141.424,69 (Vorjahr: TEUR
3.639).
In
den
übrigen
sonstigen
betrieblichen
Erträgen
sind
insbesondere
Erträge
aus
der
Auflösung
von
Investitionszuschüssen
in
Höhe
von
EUR
25.058.416,84
(Vorjahr:
TEUR
22.725),
Erträge
aus
Zuschüssen
in
Höhe
von
EUR
10.154,00
(Vorjahr:
TEUR
133),
Erträge
aus
der
Auflösung
von
Einzelwertberichtigungen
in
Höhe
von
EUR
66.246,58
(Vorjahr:
TEUR
37)
sowie
Erträge
aus
dem
Ersatz
von
Schadensfällen
in
Höhe
von
EUR
1.887.331,26
(Vorjahr: TEUR
2.005) enthalten.
4.3
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
Die
Aufwendungen
für
bezogene
Leistungen
bestehen
insbesondere
aus
Instandhaltungsaufwendungen
in
Höhe
von
EUR
130.024.101,76
(Vorjahr:
TEUR
122.458),
Aufwand
aus
verrechenbaren
Betriebs-
und
Heizkosten
in
Höhe
von
EUR
56.804.369,92
(Vorjahr:
TEUR
55.393),
Aufwand
aus
Mieterinvestitionen
in
Höhe
von
EUR
91.112.995,63
(Vorjahr:
TEUR
71.392),
Abgeltung
der
Gehälter
der
Bundes-
und
Landesmitarbeiter
EUR
14.116.816,87
(Vorjahr:
TEUR
15.807)
sowie
sonstigen
bezogenen
Leistungen
in
Höhe
von
EUR
13.686.544,28
(Vorjahr: TEUR
14.272).
4.4
Personalaufwand
Die
Aufwendungen
für
Abfertigungen
und
Leistungen
an
betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
enthalten
Beiträge
an
Mitarbeitervorsorgekassen
in
Höhe
von
EUR
608.363,71
(Vorjahr: TEUR
544).
Ehem. Vertragsbedienstete Bund
In
den
Löhnen
und
Gehältern
sind
Aufwendungen
iHv
EUR
101.757,06
(Vorjahr:
TEUR
236)
für
Jubiläumsgelder
enthalten.
Die
Aufwendungen
für
Abfertigungen
und
Leistungen
an
betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
beinhalten
auch
die
Änderungen
der
Rückstellung
für
Abfertigungen und setzen sich wie folgt zusammen:
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
18
/
152
Die
Aufwendungen
für
Altersversorgung
beinhalten
auch
die
Änderungen
der
Rückstellung
für
Pensionen
und
setzen
sich wie folgt zusammen:
Die
Aufwendungen
für
Altersversorgung
betreffen
in
Höhe
von
EUR
393.364,73
(Vorjahr:
TEUR
394)
leistungsorientierte Zusagen.
4.5
Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Die außerplanmäßigen Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
3822 Karlstein an der Thaya
4.6
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Dotierung Drohverlustrückstellung
Aufwendungen für nicht realisierte
Projekte
Einzelwertberichtigung zu
Forderungen
Der
Bestand
an
Drohverlustrückstellungen
zu
Anlageimmobilen
in
der
BIG
setzt
sich
im
Wesentlichen
aus
den
abgezinsten
zukünftigen
Aufwendungen
der
WU
Alt
und
des
Biozentrums
(1090
Wien,
Althanstraße
14)
zusammen.
Darüber
hinaus
wurden
bei
mehreren
weiteren
Immobilien
durch
externe
Sachverständige
negative
Fair
Values
in
kleinerem
Ausmaß
ermittelt,
welche
sich
im
Wesentlichen
ebenfalls
aus
den
am
Objekt
vorhandenen
Sanierungserfordernissen ergeben.
In
der
Position
„Officemanagement“
sind
konzerninterne
Miet-
und
Betriebskostenverrechnungen
in
Höhe
von
EUR
3.694.071,00 (Vorjahr: TEUR
3.804) enthalten.
Der
Anstieg
des
Werbeaufwandes
im
Vergleich
zum
Vorjahr
ist
die
klare
Vorgabe
der
ÖBAG
die
Sichtbarkeit
des
Konzerns zu steigern.
4.7
Finanzergebnis
Die
Beteiligungserträge
resultieren
aus
Dividenden
von
verbundenen
Unternehmen.
Die
Erträge
aus
anderen
Wertpapieren
und
Ausleihungen
des
Finanzanlagevermögens
resultieren
im
Wesentlichen
aus
der
Verzinsung
der
Ausleihung
an
das
Tochterunternehmen ARE.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
19
/
152
Der
Zinsaufwand
des
Jahres
2021
von
EUR
77.103.640,34
(Vorjahr:
TEUR
81.399)
setzt
sich
aus
den
Zinsen
auf
Anleihen
inkl.
Derivaten
iHv
EUR
50.748.123,09
(Vorjahr:
TEUR
53.170),
Krediten
inkl.
Derivaten
iHv
EUR
20.324.436,16
(Vorjahr:
TEUR
21.514),
Namenschuldverschreibungen
iHv
EUR
2.480.297,51
(Vorjahr:
TEUR
2.501)
und
sonstigem
Zinsaufwand
iHv
EUR
3.550.783,58 (Vorjahr: TEUR
4.214) zusammen.
Die
Aufwendungen
aus
Finanzanlagen
betreffen
hauptsächlich
die
Abwertung
des
Beteiligungsansatzes
der
BIG
an
der
BIG
Beteiligungs
GmbH
iHv
EUR
15.584.679,33
(Vorjahr: TEUR
13.974).
4.8
Steuern vom Einkommen
Die
Gesellschaft
hat
als
Gruppenträger
eine
Unternehmensgruppe
iSd
§
9
KStG
mit
folgenden
Gruppenmitgliedern gebildet:
■
ARE Austrian Real Estate GmbH
■
ARE Austrian Real Estate Development GmbH
■
ARE Holding GmbH
■
BIG Beteiligungs GmbH
■
ICT Technologiepark Errichtungs- und Verwertungs
GmbH
■
„Muthgasse 18“ Liegenschaftsverwertung GmbH
■
Campus WU GmbH
■
Institutsgebäude Sensengasse 1–3 GmbH
■
Grutschgasse 1-3 GmbH
■
Argentinierstraße 11 GmbH
■
Beatrixgasse 11–17 GmbH
■
Rosenberggürtel Graz GmbH
■
Wimmergasse 17 und 21 GmbH
■
Schottenfeldgasse 34 GmbH
■
Linke Wienzeile 216 GmbH
■
Wildgarten Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
■
Hintere Zollamtsstraße 17 GmbH
■
Gerasdorfer Straße 105 Immobilien GmbH
■
Q12 Projektentwicklung eins GmbH
■
Q12 Projektentwicklung zwei GmbH
■
Q12 Projektentwicklung drei GmbH
■
Schloss Biedermannsdorf Projektentwicklungs-
ges.m.b.H.
■
Aspanggründe Quartierentwicklung GmbH
■
Hilmteichstraße 85 Projektentwicklung GmbH
■
Wunderburgstraße 1 Projektentwicklungs GmbH
■
ARE Kudlichstraße 27 Projektentwicklungs GmbH
■
Kapuzinergasse Projektentwicklungs GmbH
■
ARE DEV VG SIEBEN Beteiligungsverwaltungs GmbH
■
Villa Schapira Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
■
Korn Projektentwicklung zwei GmbH
■
Kleine Sperlgasse 5 GmbH
■
SHS Projektentwicklungs GmbH
■
Aspanggründe BF dreizehn GmbH
■
Aspanggründe BF vierzehn-Alpha GmbH
■
Aspanggründe BF vierzehn-Beta GmbH
■
Sonnensteinstraße 11-13 Projektentwicklungs GmbH
■
Aspern J6 Projektentwicklungs GmbH
Die
positive
bzw.
negative
Steuerumlage
an
das
Gruppenmitglied
beträgt
25 %
des
jeweils
zugerechneten
steuerlichen Gewinnes bzw. Verlustes.
Bei
Anteilen
an
Gesellschaften
zwischen
50 %
und
75 %
werden
seit
1.
Jänner
2013
nur
die
positiven
Umlagen
weitergereicht
und
die
steuerlichen
Verluste
intern
vorgetragen.
Im
Geschäftsjahr
2021
wurden
Verluste
von
EUR
4.125.056,82
(Vorjahr:
TEUR
4.080)
aus
den
Projektgesellschaften
übernommen,
für
welche
keine
Steuerumlagen
geleistet
wurden.
Es
wurden
keine
Vorsorgen
für
einen
späteren
Steuerausgleich
eingestellt,
da
die
Gesellschaft
aufgrund
vertraglicher
Vereinbarungen
nicht
davon
ausgeht,
dass
die
übernommenen
Verluste
abzugelten sind.
Der
Steueraufwand
des
Geschäftsjahres
setzt
sich
wie
folgt zusammen:
Steuerumlage Gruppenbesteuerung
Körperschaftsteuer Vorperioden
Anspruchszinsen Finanzamt
Abzugssteuer Leitungsrechte
Veränderung latente Steuern
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
20
/
152
5.
Ergänzende Angaben
Seitens
der
BIG
wurden
im
Berichtsjahr
für
andere
Unternehmen
im
BIG
Konzern
Leistungen
unter
anderem
in
den
Bereichen
Immobiliendienstleistungen
(Liegenschaftsmanagement,
Verwaltung
von
bebautem
und
unbebautem
Grund,
Projektentwicklung,
Facility-
Management,
technische
Hausverwaltung),
Baumanagement,
Controlling,
Finanzierung,
Kommunikation,
Marketing,
Produktion,
Revision,
Konzernfinanzmanagement
(Rechnungswesen,
Bilanzierung,
Steuern
und
Treasury),
Strategie,
Unternehmensentwicklung,
Recht,
Einkauf,
IT-
Management
und
Personalmanagement
erbracht,
die
mittels
Managementvertrags
oder
im
Umlageweg
zur
Verrechnung gelangt sind.
Die
BIG
nimmt
am
Netting
des
BIG
Konzernes
teil.
Dieses
System
stellt
den
bargeldlosen
Ausgleich
von
konzerninternen
Forderungen
und
Verbindlichkeiten
zu
im
Konzern
festgelegten
Terminen
sicher
und
optimiert
damit
die
konzerninternen
Verrechnungssysteme
erheblich.
Die
Leitgesellschaft für diesen Vorgang ist die BIG.
Die
Organe
der
Gesellschaft
(Mitglieder
der
Geschäftsführung
und
des
Aufsichtsrates)
sind
in
einer
gesonderten
Aufstellung
angegeben
(siehe
Anlage
3
zum
Anhang).
Die
im
Aufwand
erfassten
Bezüge
der
Geschäftsführung
und
die
Aufsichtsratsvergütungen
betrugen
im
Berichtszeitraum:
Vorschüsse
und
Kredite
an
Mitglieder
der
Geschäftsführung
und
des
Aufsichtsrates
wurden
nicht
vergeben.
5.1
Aufwendungen für den
Abschlussprüfer
Hinsichtlich
der
Aufwendungen
für
den
Abschlussprüfer
wird auf den Konzernabschluss der BIG verwiesen.
6.
Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Mit
1. Jänner
2019
ist
die
Novellierung
des
ÖIAG-Gesetzes
2000
in
Kraft
getreten,
welches
die
Umwandlung
der
Österreichischen
Bundes-
und
Industriebeteiligungen
GmbH
(ÖBIB)
in
die
Österreichische
Beteiligungs-AG
(ÖBAG)
vorsieht.
Die
Gesellschaftsanteile
an
der
BIG
wurden
im
Zuge
dieser
Novellierung
vom
Finanzministerium
an
die
ÖBAG
übertragen.
Die
ÖBAG
nimmt
hierbei
die
Rolle
eines
aktiven
Beteiligungsmanagements
im
Interesse
der
Republik
Österreich
wahr.
Somit
hält
die
Republik
Österreich
über
die
Österreichische
Beteiligungs
AG
100
%
der
Anteil
an
der
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
Damit
zählen
die
Republik
Österreich
und
die
unter
ihrem
beherrschenden
oder
maßgeblichen
Einfluss
stehenden
Unternehmen
zu
den
nahestehenden
Unternehmen
und
Personen
der
Gesellschaft.
Sämtliche
Geschäftsbeziehungen
bestehen
innerhalb
des
Leistungsspektrums
der
Gesellschaft
zu
fremdüblichen
Konditionen
(z.B.
Erbringung
von
Managementleistung,
Gebäudeanmietung,
Verkäufe
von
Immobilien).
Es
bestehen
fremdübliche
Geschäftsbeziehungen
zu
den
in
den
Konzernabschluss
der
BIG
einbezogenen
Unternehmen.
Zur
Nachbesserungsverpflichtung siehe Punkt
.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
21
/
152
7.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am
14.
Februar
2022
wurde
das
ÖkoStRefG
2022
(Ökosoziale
Steuerreform
Teil
I)
kundgemacht,
welches
unter
anderem
die
etappenweise
Herabsetzung
der
Körperschaftssteuer
von
25 %
auf
24 %
im
Kalenderjahr
2023
und
23 %
im
Kalenderjahr
2024
vorsieht.
Die
Senkung
der
Körperschaftssteuer
wird
in
der
BIG
insbesondere
eine
Auswirkung
auf
die
bilanzierten
aktiven
latenten
Steuern
haben.
Die
BIG
rechnet
aus
derzeitiger
Sicht
aufgrund
dieser
Gesetzesänderung
mit
einer
aufwandswirksamen
Auflösung
aktiver
latenter
Steuern
in
Höhe
von
rund
EUR
11,6 Mio. im Geschäftsjahr 2022.
Die
laufende
Militäroperation
in
der
Ukraine
und
die
damit
verbundenen
Sanktionen
gegen
die
Russische
Föderation
können
Auswirkungen
auf
die
wirtschaftliche
Entwicklung
in Europa sowie auch weltweit haben.
Die
BIG
hat
keine
direkten
Geschäftsverbindungen
zur
Ukraine,
Russland
oder
Belarus.
Dennoch
können
etwaige
Auswirkungen
auf
die
gesamte
wirtschaftliche
Situation
zu
einer
Anpassung
von
Schätzungen
und
Vorhersagen
führen.
In
weiterer
Folge
kann
dies
auch
zu
wesentlichen
Änderungen
unter
anderem
bei
der
Bewertung
des
IAS
40
Anlagevermögens
und
den
Finanzverbindlichkeiten
im
kommenden
Geschäftsjahr
führen.
Längerfristige
Effekte
dieser
Krise
können
letztendlich
auch
zu
Auswirkungen
auf
die
Profitabilität
der
BIG
führen.
Aufgrund
der
sich
laufend
ändernden
Situation
können
zum
gegenwärtigen
Zeitpunkt
keine
zuverlässigen
Vorhersagen
getroffen
werden.
Darüber
hinaus
sind
nach
dem
Bilanzstichtag
keine
wesentlichen
Ereignisse
eingetreten,
die
entweder
in
der
Gesamtergebnisrechnung
oder
in
der
Bilanz
berücksichtigt
hätten
werden
müssen
oder
die
zu
einer
Angabenpflicht
im Anhang führen
Die
Geschäftsleitung
schlägt
vor,
eine
Dividende
in
Höhe
von
EUR 233,1
Mio.
zu
beschließen.
Davon
soll
ein
Betrag
in
Höhe
von
EUR 230,0
Mio.
an
den
Eigentümer
ausbezahlt
werden.
Die
restliche
Dividende
soll
im
Rahmen
des
Sonderprogrammes
2014
in
Höhe
von
EUR 3,1
Mio.
mit
Forderungen
gegengerechnet
werden.
Es
wird
vorgeschlagen,
von
dem
verbleibenden
Bilanzgewinn
2021
EUR 21,4
Mio.
in
die
freie
Rücklage
umzubuchen
und
EUR 20,0
Mio.
auf
neue
Rechnung
vorzutragen.
Dieser
Gewinnverwendungsvorschlag
muss
noch
durch
den
Aufsichtsrat
geprüft
und
von
der
Generalversammlung
beschlossen
werden,
sodass
der
endgültige
Beschluss
von
diesem Vorschlag abweichen kann.
Wien, am 9. März 2022
Die Geschäftsführung
DI Hans-Peter Weiss
DI Wolfgang Gleissner
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
22
/
152
Anlage 1 zum Anhang – Anlagenspiegel
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Rechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich Bauten auf fremdem Grund
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Anteile an verbundenen Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Anlage 2 zum Anhang – Investitionszuschüsse
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich Bauten auf fremdem Grund
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
23
/
152
Außerplanmäßige
Abschreibung
Außerplanmäßige
Abschreibung
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
24
/
152
Anlage 3 zum Anhang – Organe der Gesellschaft
Die Organe der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. sind:
Die Geschäftsführung mit folgenden Mitgliedern:
■
DI Wolfgang Gleissner
■
DI Hans-Peter Weiss
Der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern:
■
Mag. Dr. Christine Catasta (Vorsitzende) (ab 22.09.2021; FB 01.10.2021)
■
MMag. Thomas Schmid (Vorsitzender) (bis 08.06.2021; FB 19.06.2021)
■
Christine Marek (Stellvertretende Vorsitzende)
■
Ing. Wolfgang Hesoun
■
MMag. Elisabeth Gruber
■
Mag. Markus Neurauter
■
Mag. Martin Holzinger, MBA
■
Thomas Rasch (BR)
■
Daniela Böckl (BR)
■
Maximilian Kucharsch (BR)
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
25
/
152
Anlage 4 zum Anhang – Beteiligungsliste
Die Gesellschaft hielt zum
31. Dezember 2021 an folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
in EUR
ARE Austrian Real Estate GmbH, Wien
BIG Beteiligungs GmbH, Wien
"Muthgasse 18" Liegenschaftsverwertung GmbH, Wien
ICT Technologiepark Errichtungs- und Verwertungs GmbH, Wien
Institutsgebäude Sensengasse 1-3 GmbH, Wien
OIC - Open Innovation Center GmbH, Wien
Kolingasse 14-16 Liegenschaftsverwaltung GmbH, Wien
BIG Neue Technologien GmbH (vorm. BIG AD zwei GmbH), Wien
Koralmblick M137 Bauträger GmbH, Wien
Vorjahr
Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember
2020
an folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
in EUR
ARE Austrian Real Estate GmbH, Wien
BIG Beteiligungs GmbH, Wien
"Muthgasse 18" Liegenschaftsverwertung GmbH, Wien
ICT Technologiepark Errichtungs- und Verwertungs GmbH, Wien
Institutsgebäude Sensengasse 1-3 GmbH, Wien
OIC - Open Innovation Center GmbH, Wien
Kolingasse 14-16 Liegenschaftsverwaltung GmbH, Wien
Koralmblick M137 Bauträger GmbH, Wien
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
26
/
152
UGB Lagebericht
zum 31. Dezember 2021
Wien, 9. März 2022
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
27
/
152
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
28
/
152
Genderhinweis:
Gendersensible Kommunikation ist uns wichtig, genauso wie die Lesefreundlichkeit unserer Texte. Da wir unsere Leserinnen und Leser
gleichermaßen ansprechen wollen, nehmen wir abwechselnd auf sie Bezug bzw. verwenden wir geschlechtsneutrale Begriffe. Mit dem Begriff Mitarbeitende
sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gemeint.
Rundungshinweis:
Rundungsdifferenzen und/oder Differenzen in Zwischensummen durch Darstellung (MEUR, TEUR) möglich.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
29
/
152
Die
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
(BIG)
befindet
sich
zu
100
%
im
Eigentum
der
Österreichischen
Beteiligungs
AG
(ÖBAG),
der
Beteiligungsholding
der
Republik
Österreich.
Ziel
der
ÖBAG
ist
es,
nachhaltiges
Wachstum
und
Innovation
zu
fördern
und
den
Wirtschaftsstandort
Österreich
zu
stärken.
Für
die
BIG
bedeutet
das
eine
konsequente
Fortführung
und
Ausweitung
des
eingeschlagenen
Wachstumspfades
der
vergangenen Jahre.
Die
BIG
ist
eine
der
größten
Immobilieneigentümerinnen
Österreichs
und
auf
deren
Errichtung
und
Vermietung
spezialisiert.
Ihr
Hauptaugenmerk
liegt
auf
Immobilien
der
öffentlichen
Infrastruktur.
Das
Portfolio
gliedert
sich
dabei
in
die
Unternehmensbereiche
Schulen,
Universitäten
und
Spezialimmobilien.
Der
Bereich
Objekt
und
Facility
Management
begleitet
als
operativer
Dienstleister
interne
und
externe
Stakeholder
bei
der
Bewirtschaftung
sowie
dem Betrieb ihres Immobilienbestands.
1.1
Leistungsbild und Geschäftsfelder
Immobilienmanagement
Die
BIG
setzt
Immobilienprojekte
von
der
Projektidee,
Machbarkeitsstudien
und
Planung
über
den
Bau
bis
zur
Bewirtschaftung
oder
Verwertung
des
fertigen
Gebäudes
um.
Ihre
Eigentümerverantwortung
nimmt
die
BIG
durch
professionelles
Portfoliomanagement,
Asset-
und
Baumanagement
sowie
Objekt
und
Facility
Management
aktiv
wahr.
Die
Leistungen
umfassen:
die
Erarbeitung
einer
Objektstrategie
(inklusive
laufender
Optimierung),
Akquisition
von
Neuverträgen,
Ertragsoptimierung
und
die
Betreuung
von
Bestandskunden.
Die
Umsetzung
von
Neubau-
und
Generalsanierungsprojekten
sowie
die
Durchführung
baulicher
Maßnahmen
im
Zuge
der
Instandhaltung
und
des
Betriebes
eines
Gebäudes
zählen
dazu.
Service und Kompetenz für Immobilien
Mieter
und
Nutzer
ihrer
Liegenschaften
berät
und
begleitet
die
BIG
langfristig.
Neben
der
ordentlichen
Hausverwaltung
führt
das
Objekt
und
Facility
Management
auch
technische
Betriebsführungen
durch
und
legt
den
Fokus
außerdem
verstärkt
auf
das
Energiemanagement
einer
Liegenschaft.
Um
gerade
in
diesen
Bereichen
weiterzuwachsen,
bietet
der
BIG
Konzern
auch
Dritten
maßgeschneiderte
Dienstleistungspakete
an
(insbesondere
im
öffentlichen
und
öffentlichkeitsnahen
Bereich).
Im
Berichtsjahr
2021
wurde
für
die
Erweiterung
dieser
Serviceleistungen
die
100 %
Tochter
BIG
Solutions
GmbH gegründet.
1.2
Portfolio
Das
Portfolio
der
BIG
umfasste
am
Ende
des
Geschäftsjahres
2021
1.419
Liegenschaften
(Vorjahr
1.428)
mit
rund
5,4 Mio.
m²
(Vorjahr:
5,4
Mio.
m²)
vermietbarer
Fläche.
Die
geringere
Anzahl
der
Liegenschaften
ergibt
sich
hauptsächlich
aus
dem
Verkauf
von
Kleingärten.
Insgesamt
waren
Ende
2021
99,4 %
des
vermietbaren
Liegenschaftsbestandes
der
BIG
vermietet.
Der
UGB-
Buchwert
des
Portfolios
belief
sich
zum
Stichtag
auf
EUR 4,5 Mrd. (Vorjahr: EUR 4,4 Mrd.).
Der
Verkehrswert
des
Portfolios
belief
sich
zum
31.
Dezember 2021 auf EUR 10,6 Mrd. (Vorjahr: EUR 9,9 Mrd.).
Das Portfolio gliedert sich wie folgt:
Anzahl Liegenschaften
nach Unternehmensbereichen
Vermietbare Fläche
nach Unternehmensbereichen
Portfoliowert (Verkehrswert)
nach Unternehmensbereichen
1.3
Ziele und Strategie
Basierend
auf
den
Vorgaben
der
Eigentümerin
ÖBAG
hat
die
BIG
folgende
strategische
Schwerpunkte
bis
2025
definiert:
■
Nachhaltiges Wachstum
■
Internationalisierung
■
Beitrag zur Klimafrage
■
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
30
/
152
Integraler
Bestandteil
der
Unternehmensstrategie
wird
künftig
eine
ESG-Strategie
sein,
die
eine
entsprechende
Mess-
und
Vergleichbarkeit
gewährleistet
und
damit
als
Rahmen
für
die
umfassenden
Nachhaltigkeitsagenden
des
Konzerns
dient.
Ziel
der
BIG
ist
es,
Leading
Company
im
Bereich
Nachhaltigkeit
zu
sein.
Im
November
2021
hat
die
BIG
einen
Nachhaltigkeitsbeirat
(NAB)
eingerichtet.
Das
Gremium
aus
nationalen
und
internationalen
Expertinnen
und
Experten
berät
das
Unternehmen
vorrangig
bei
der
Weiterentwicklung
der
ESG-Strategie
und
deren
Integration
in
die
Unternehmensstrategie.
Nähere
Informationen finden sich im NFI Bericht.
Nachhaltiges Wachstum
Das
Marktumfeld
der
BIG
ist
geprägt
vom
Raumbedarf
großer
Mietergruppen
und
deren
Wachstum.
Ein
Beispiel
dafür
sind
die
österreichischen
Universitäten.
Die
Budgetpolitik
des
Bundes
und
der
intensive
Wettbewerb
privater
Anbieter
um
Kunden
aus
dem
öffentlichen
Bereich
beeinflussen
dieses
Umfeld
ebenfalls
–
der
Bund
ist
nicht
verpflichtet,
sich
in
BIG
Liegenschaften
einzumieten
und
auch die Universitäten können ihre Partner frei wählen.
Die
BIG
arbeitet
aktiv
daran,
ihre
Marktposition
im
Kernportfolio
zu
sichern
und
weiterhin
auszubauen.
Dazu
gehören
die
kontinuierliche
Beratung
von
Bildungseinrichtungen
und
Universitäten
bei
ihrer
Raumbeschaffung
genauso
wie
strategische
Liegenschaftsankäufe.
Neben
dem
Ausbau
bereits
etablierter
Tätigkeitsbereiche
ist
die
BIG
aktiv
an
der
Erschließung
neuer
Geschäftsfelder
interessiert – sowohl national als auch international.
Internationalisierung
Der
Schritt
über
die
Grenzen
Österreichs
hinaus
ist
ein
logischer,
sinnvoller
nächster
Wachstumsschritt
des
Konzerns,
um
das
langfristige
strategische
Wachstumsziel
zu erreichen.
Insbesondere
der
deutsche
Markt
ist
aufgrund
seiner
Größe,
Stabilität
und
Transparenz
von
Interesse.
Der
Fokus
liegt
dabei
auf
der
Entwicklung
von
Büro-
und
Gewerbeimmobilien.
Aktuell
entwickelt
die
Tochtergesellschaft
ARE
gemeinsam
mit
dem
börsennotierten
österreichischen
Projektpartner
UBM
Development
AG
ein
Projekt
für
Büro-
und
gewerbliche
Nutzung
in
München.
Darüber
hinaus
plant
der
Konzern,
sich
mit
seiner
umfassenden
Expertise
im
Bereich
von
Gebäuden
für
Wissenschaft,
Forschung
und
Lehre
in
Deutschland
zu
positionieren.
Die
weitere
Expansion
erfolgt
selektiv,
wobei
entsprechende
Projekte
eine
sinnvolle
Ergänzung
des
Entwicklungsportfolios
darstellen müssen.
Beitrag zur Klimafrage
Die
Immobilienbranche
ist
ein
bedeutender
Faktor
bei
der
angestrebten
Verringerung
des
Energieverbrauchs
und
der
Treibhausgasemissionen.
In
diesem
Zusammenhang
ist
es
notwendig,
einen
neuen
zeitlichen
Rahmen
in
der
Betrachtung
zu
etablieren
–
weg
von
den
reinen
Errichtungskosten,
hin
zu
einer
Bewertung
über
die
gesamte
Lebensdauer
einer
Immobilie.
Innerhalb
der
BIG
wurden
dazu
zahlreiche
Parameter
definiert,
die
für
einen
„baulichen“
Kulturwandel
sorgen
sollen
und
damit
auch
einen
relevanten
Beitrag
bei
der
Erreichung
künftiger
Klimaziele
leisten
werden.
Dabei
sind
auch
die
weitestgehend
klimaneutrale
Energieversorgung
und
die
damit
einhergehende
Dekarbonisierung
ihrer
Liegenschaften bedeutende Unternehmensziele der BIG.
Im
vergangenen
Jahr
hat
sich
die
BIG
mit
25,2
%
am
Digitalisierungs-Start-up
AMPEERS
ENERGY
(AE)
beteiligt.
2019
als
Spin-off
der
Fraunhofer
Gesellschaft
gegründet,
hat
AE
sich
darauf
spezialisiert,
digitale
Lösungen
für
die
Energieoptimierung
im
Immobilienbereich
zu
schaffen.
Konkret
geht
es
darum,
Optimierungspotenziale
der
Energieversorgung
im
BIG
Portfolio
systematisch
zu
ermitteln
und
eine
nachhaltige
Energiestrategie
(Wärme
und
Strom)
umzusetzen.
Angestrebt
wird
dabei
eine
möglichst
vor
Ort
dezentral
erzeugte
und
weitestgehend
klimaneutrale Energiebereitstellung.
Die
im
Berichtsjahr
2021
im
Konzern
eingerichtete
Stabstelle
für
Energie
&
Nachhaltigkeit
begleitet
die
Dekarbonisierung
des
Immobilienbestandes
und
übernimmt
die
Steuerung,
Prüfung
und
Dokumentation
des
Umsetzungsfortschrittes
nachhaltiger
Maßnahmen
im Unternehmen.
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung
Um
auch
in
Zukunft
wettbewerbsfähig
zu
sein,
hat
es
sich
die
BIG
zum
Ziel
gemacht,
ihr
Geschäftsmodell
unter
Einbeziehung
ökologischer,
sozialer
sowie
ökonomischer
Kriterien
nachhaltig
und
verantwortungsvoll
weiterzuentwickeln.
Die
zu
Beginn
des
Kapitels
erwähnte
Fusion
von
Kernthemen
aus
dem
Bereich
ESG
mit
der
Gesamtstrategie
des
Unternehmens
wird
die
zukünftige
Entwicklung
und
das
nachhaltige
Wachstum
der
BIG
signifikant prägen.
Darüber
hinaus
baut
die
BIG
ihre
Kompetenzen
in
den
Bereichen
Digitalisierung,
Innovation,
Mitarbeiter:innen-
Entwicklung
und
Organisationsstruktur
aus.
Letztere
wurde
mit
der
Schaffung
der
beiden
neuen
Stabstellen
Energie
&
Nachhaltigkeit
sowie
Risikomanagement
&
Qualitätssicherung im Geschäftsjahr 2021 nachgeschärft.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
31
/
152
Raum für Bildung
Rund
zwei
Drittel
der
Portfolioflächen
der
BIG
entfallen
auf
Schul-
und
Universitätsgebäude.
Das
Portfolio
reicht
dabei
von
Gebäuden
mit
Grundmauern
aus
dem
12.
Jahrhundert
bis
hin
zu
Neubauten
aus
dem
21.
Jahrhundert.
Dementsprechend
eignete
sich
die
BIG
im
Umgang
mit
diesen
unterschiedlichen
Gebäuden,
Gebäudestrukturen
und
Gebäudezuständen
über
die
Jahre
eine
umfassende
Expertise
an.
Mit
der
Entwicklung
neuer
Raumkonzepte,
die
sich
an
Lern-
und
Ausbildungsbedürfnissen
orientieren,
liegt
ein
bedeutender
strategischer
Schwerpunkt
auf
der
zukunftsorientierten
Weiterentwicklung
von
Schul-
und
Universitätsgebäuden.
Investitionen in Schulen & Universitäten
Als
Eigentümerin
von
rund
600
Liegenschaften
im
Bildungsbereich
investiert
die
BIG
kontinuierlich
in
die
Erhaltung,
die
Sanierung
und
den
Neubau
von
Schul-
und
Universitätsgebäuden.
Schul-
und
Universitätsgebäude
müssen
den
Nutzerinnen
optimale
Rahmenbedingungen
für
unterschiedlichste
Tätigkeiten
und
Aktivitäten
bieten
–
und
das
über
möglichst
lange
Nutzungszeiträume.
Bei
zunehmender
Verknappung
von
Baulandreserven
und
im
Interesse
langfristiger
Nutzung
von
bestehender
Bausubstanz
ist
es
einerseits
notwendig,
den
Gebäudezustand
hinsichtlich
Optimierungsmöglichkeiten
beziehungsweise
Reserven
zu
überprüfen
und
andererseits
im
Interesse
zeitgemäßer
Unterrichtsformen
nach
neuen
Raumkonzepten
zu
suchen,
die
flexiblere
Nutzungen
zulassen.
In
Kooperationen
mit
Städten,
Gemeinden
und
Vereinen
ist
die
BIG
Expertin
darin,
Raumstrukturen
zu
schaffen,
die
über
eine
reine
Nutzung
als
Schule
hinausgehen.
So
schafft
sie einen quantitativen und gesellschaftlichen Mehrwert.
Sowohl
im
Bereich
der
Schulen
als
auch
der
Universitäten
ist
Einsparung
von
Energie
und
Treibhausgas
von
zentraler
Bedeutung.
Eine
Vorreiterrolle
bei
Nachhaltigkeit
und
Klimaschutz
kommt
insbesondere
den
Universitäten
zu,
wo
entsprechende
Nachhaltigkeitsstrategien
erarbeitet
und
umgesetzt
werden.
Gemeinsam
mit
den
Universitäten
erstellte
Standortstrategien
erlauben
der
BIG,
kontinuierlich
auf
aktuelle
Entwicklungen,
wie
zum
Beispiel
die
für
manche
Universtäten
und
Fakultäten
immer
bedeutender
werdenden
Kooperationen
mit
forschungs-
und
innovationsnahen
Unternehmen,
zu
reagieren.
Im
Universitätsbereich
steigt
der
Raumbedarf
aufgrund
des
ständig
wachsenden
Studienangebotes,
aber
auch
auf-
grund
von
Kooperationen
mit
forschungs-
und
innovati-
onsnahen
Unternehmen.
Medizinische
und
naturwissen-
schaftliche
Universitäten
sind
auf
Expansionskurs.
Flexible
Raumkonzepte
ermöglichen
die
Gebäude
über
ihren
gesamten
Lebenszyklus
nachhaltig
und
auf
unterschiedliche
Weise
zu
nutzen.
Gemeinsam
mit
den
Universitäten
erstellte
Standortstrategien
erlauben
der
BIG,
kontinuierlich
auf
aktuelle
Entwicklungen
zu
reagieren.
Investitionen in die Sicherheitsinfrastruktur
Bei
der
Polizei
steigt
der
Raumbedarf
aufgrund
vermehrter
Trainings-,
Schulungs-
und
Weiterbildungsaktivitäten.
Die
BIG
zeichnet
für
die
Realisierung
entsprechender
Einsatztrainings-
und
Bildungszentren
verantwortlich,
welche
im
Rahmen
eines
österreichweiten
Programms
des
Bundesministeriums
für
Inneres
(BMI)
zur
Errichtung
dieser
Liegenschaften
umgesetzt
werden.
Um
einen
modernen
Strafvollzug
sicherzustellen
und
dem
wachsenden
Bedarf
an
zeitgemäßen
Haftplätzen
gerecht
zu
werden,
investiert
die
BIG
für
das
und
mit
dem
Bundesministerium
für
Justiz
(BMJ)
in
substanzielle
Sanierungs-
und
Erweiterungsmaßnahmen
der
österreichischen Justizanstalten.
COVID-19-Krisenmanagement
Auch
2021
gewährleisteten
die
Objekt
und
Facility
Management
(OFM)
Teams
–
unter
Einhaltung
aller
Sicherheitsvorgaben
–
die
Aufrechterhaltung
der
Betriebsführungen
und
die
Durchführung
der
Wert
und
Gebrauchsfähigkeit
sichernden
Instandhaltungsmaßnahmen.
Auf
den
Baustellen
wurde
ohne wesentliche Einschränkungen gearbeitet.
Innerhalb
des
Unternehmens
wurde
und
wird
weiterhin
das
engmaschige
betriebliche
Testangebot
von
den
Mitarbeitenden
gut
angenommen
–
sowohl
an
den
Standorten
als
auch
bei
kooperierenden
Laboren
und
Apotheken.
Neben
dem
Weiterführen
der
bereits
2020
etablierten
Sicherheits-
und
Hygienemaßnahmen
–
wie
Home
Office,
gratis
FFP2-Masken,
Plexiglastrennwänden
–
ermöglichte die BIG 2021 zudem betriebliche Impfungen.
Prozess der Unternehmensentwicklung
Die
Einbindung
von
Führungskräften,
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern
beim
Entwickeln
konkreter
strategischer
Ziele
hat
im
BIG
Konzern
bereits
Tradition.
Ein
entsprechender
Prozess
umfasst
die
jährliche
Strategiearbeit,
den
Budgetprozess
inklusive
Mittelfristplanung,
die
Bestimmung
operativer
Meilensteine
und
deren
Controlling
sowie
den
Zielvereinbarungsprozess.
Vermehrtes
Augenmerk
soll
zukünftig
auf
die
Strategiekommunikation
innerhalb
des
Unternehmens
aber
auch
in
Richtung
externer
Stakeholder
gelegt
werden
−
nicht
zuletzt
deshalb,
um
eine
möglichst
konkrete
und
unmittelbare
Verknüpfung
von
ESG-
und
Unternehmensstrategie zu erreichen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
32
/
152
2
Wirtschaftliches Umfeld
2.1
Wachstum und Wirtschaftslage
1
Nach
den
zum
Teil
durch
die
COVID-19-Pandemie
verursachten
dramatischen
Umsatzeinbußen
im
Geschäftsjahr
2020
kam
es
in
Österreich
im
Frühjahr
und
Sommer
2021
zu
einer
kräftigen
konjunkturellen
Erholung.
Diese
wurde
im
zweiten
Halbjahr
2021
durch
erneute
Lockdowns,
hohe
Rohstoffpreise
und
anhaltende
Lieferengpässe
gebremst.
Trotz
allem
belief
sich
laut
der
Oesterreichischen
Nationalbank
(OeNB)
das
BIP-
Wachstum für 2021 in Österreich auf 4,9 %.
2
Die
österreichischen
Güterexporte
entwickelten
sich
im
ersten
Halbjahr
gut
und
übertrafen
zur
Jahresmitte
2021
das
Vorkrisenniveau,
wurden
allerdings
in
der
zweiten
Jahreshälfte
durch
die
globalen
Lieferengpässe
gedämpft.
Der
österreichische
Tourismus
war
und
bleibt
weiterhin
sehr
belastet.
Aufgrund
der
immer
wiederkehrenden
Lockdowns
konnte
der
private
Konsum
2021
den
Einbruch
des
Vorjahres
nur
teilweise
kompensieren.
Der
Arbeitsmarkt
entwickelte
sich
positiv
und
laut
AMS
belief
sich
die
Arbeitslosenquote
2021
auf
8,2 %,
was
gegenüber
dem Vorjahr (10,1 %) eine Reduktion darstellt.
3
Vor
allem
in
der
zweiten
Jahreshälfte
2021
war
die
Entwicklung
der
Inflation
ein
zentrales
Thema.
Aufgrund
der
hohen
Energiepreise
und
der
globalen
Lieferengpässe
kam
es
2021
zu
einer
deutlichen
Beschleunigung
der
Inflation
und
die
HVPI-Inflationsrate
(Harmonisierter
Verbraucherpreisindex)
belief
sich
für
2021
auf
2,7 %.
Steigende
Energiepreise
für
Endverbraucher,
die
Einführung
der
CO
2
-Steuer
sowie
Teuerungen
bei
nichtenergetischen
Rohstoffen
sollen
2022
zu
einem
weiteren
Anstieg
in
Richtung
3,2 %
führen,
um
sich
in
den
Folgejahren wieder in Richtung 2,0 % zu bewegen.
4
Weltwirtschaftlich
kommt
es
zu
einer
regional
differenzierten
Erholung
aus
der
pandemischen
Krise.
Während
die
fortgeschrittenen
Volkswirtschaften
bereits
Ende
2021
ihr
Vorkrisenniveau
erreicht
bzw.
überschritten
haben,
macht
sich
bei
den
Schwellenländern
aufgrund
der
langsameren
Impfausrollung
eine
verzögerte
Erholung
bemerkbar.
Dennoch
wuchs
die
Weltwirtschaft
2021
überaus
kräftig
mit
6,0 %
und
die
Wirtschaftsleistung
des
Euroraums
entwickelte
sich
mit
4,6 %
ebenfalls
dynamisch.
1
www.oenb.at
/ Presseaussendung OTS0059, 22. Dez. 2021, 10:01
2
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
3
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
4
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
Für
2022
geht
man
weiterhin
von
einem
kräftigen
Wachstum
mit
gradueller
Abnahme
der
Dynamik
in
den
Folgejahren
aus.
Die
OeNB
prognostiziert
ein
Weltwirtschaftswachstum
von
4,3 %
für
2022,
gefolgt
von
3,5 %
in
2023.
Im
Euroraum
soll
sich
das
Wachstum
2022
auf
4,7 %
und
im
Jahr
2023
auf
2,1 %
belaufen.
Für
Österreich
wird
für
2022
ein
BIP-Wachstum
von
3,9 %
beziehungsweise
von
1,9 %
für
2023
vorhergesagt.
Es
wird
auch
erwartet,
dass
der
wirtschaftliche
Aufholprozess
mit
2023 abgeschlossen sein wird.
5
Die
Europäische
Kommission
rechnet
für
2021
mit
einem
Wachstum
von
5,0 %
in
der
EU,
für
das
Jahr
2022
mit
4,3%
und
2,5%
für
2023
–
Österreich
liegt
somit
im
EU-Schnitt.
Die
EU-Kommission
sieht
dies
in
den
fortschreitenden
COVID-19-Impfkampagnen
und
den
schrittweisen
Aufhebungen
der
COVID-19-Beschränkungen
begründet.
Jedoch
sei
diese
Erholung
in
großem
Maße
abhängig
von
der
weiteren
Entwicklung
der
COVID-19-Pandemie
sowie
der Beseitigung angebotsseitiger Engpässe.
6
Seitens
der
Europäischen
Zentralbank
(EZB)
kam
es
2021
zu
keiner
Änderung
der
geldpolitischen
Maßnahmen.
Die
EZB
ließ
die
Zinsen
und
die
quantitative
Lockerung
auch
im
Geschäftsjahr
2021
unverändert.
Die
Leitzinsen
liegen
nun
bereits
seit
März
2016
auf
dem
Rekordtiefstand
von
0 %.
Die
Einlagenfazilität
(Einlagenzinssatz
für
Bankguthaben
bei
der
EZB)
beläuft
sich
weiterhin
auf
einer
Negativverzinsung von -0,5 %.
7
Im
Vergleich
zu
2020
kam
es
2021
zu
einem
Renditeanstieg
bei
den
Staatsanleihen.
Gegen
Jahresende
2021
lag
die
Rendite
deutscher
Staatsanleihen
mit
zehnjähriger
Laufzeit
bei
durchschnittlich
etwa
-0,31 %.
Verglichen
mit
dem
Dezember
des
Vorjahres
ist
dies
ein
Anstieg
um
knapp
46 %.
Damals
wurden
zehnjährige
Bundesanleihen
noch
mit
ca.
-0,57 %
verzinst.
Zum
selben
Zeitpunkt
lag
die
Rendite
für
zehnjährige
österreichische
Staatsanleihen
bei
-0,04 %
pro
Jahr.
Ende
2020
war
diese
noch
bei
rund
-0,46 %
gelegen.
8
Der
3-Monats-EURIBOR,
jener
Zinssatz,
zu
dem
sich
Banken
kurzfristig refinanzieren und der auch als Referenzzinssatz
für
variable
Immobilienfinanzierungen
dient,
lag
per
Ende
2021
bei
-0,57 %,
was
dem
Niveau
zum
Jahresende
2020
entspricht.
9
5
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
6
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_5883
7
sdw.ecb.europa.eu
8
www.oebfa.at
,
www.deutsche-finanzagentur.de
9
sdw.ecb.europa.eu
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
33
/
152
Zum
Jahresende
2021
kam
es
erneut
zu
reduzierten
wirtschaftlichen
Aktivitäten
aufgrund
notwendiger
Eindämmungsmaßnahmen
zur
Pandemiebekämpfung.
Auch
die
kürzlich
davor
entdeckte
Omikron-Mutante
stellt
ein
bedeutendes
Abwärtsrisiko
dar
und
ist
in
den
aktuellen
Prognosen noch nicht berücksichtigt.
10
2.2
BIG als Impulsgeber
Die
BIG
ist
einer
der
größten
Auftraggeber
Österreichs
und
somit
maßgeblicher
Impulsgeber
für
die
heimische
Bauwirtschaft.
Im
Berichtsjahr
beauftragte
die
BIG
das
Institut
für
Höhere
Studien
(IHS)
damit,
eine
Studie
zu
den
ökonomischen
Effekten
der
durch
die
BIG
getätigten
Investitionen
zu
erstellen.
Die
zugrundeliegenden
IST-
Daten stammen aus den Geschäftsjahren 2015-2020.
Die
Investitionen
der
BIG
bewirkten
im
Zeitraum
2015-
2020
eine
Wertschöpfung
von
durchschnittlich
EUR
0,85
Mio.
pro
Million
Euro
Investition.
Sie
sicherten
11,1
Beschäftigungsverhältnisse
beziehungsweise
9,5
vollzeitäquivalente
Beschäftigungsverhältnisse.
Zudem
flossen
EUR
0,38
Mio.
an
Steuern
und
Abgaben
an
die
öffentliche
Hand.
Davon
erhielten
der
Bund
EUR
0,17
Mio.,
die
Sozialversicherung
EUR
0,12
Mio.
sowie
die
Länder
und
Gemeinden insgesamt EUR 0,09 Mio.
Öffentlicher Sektor
Die
BIG
erwirtschaftet
einen
bedeutenden
Teil
ihres
Umsatzes
mit
Institutionen
der
Republik.
So
sieht
das
Bundesministerium
für
Bildung,
Wissenschaft
und
Forschung
(BMBWF)
mit
dem
Schulentwicklungsplan
2020
(SCHEP)
an
Bundesschulen
Investitionen
in
Höhe
von
rund
EUR
2,4
Mrd.
für
Sanierungen,
Erweiterungen
und
Neubauten
bei
etwa
250
Projekten
vor.
Rund
140
dieser
Projekte
sollen
auf
BIG
Liegenschaften
umgesetzt
werden.
Denn
ein
Ziel
der
österreichischen
Bundesregierung
ist
es,
das
Angebot
der
ganztägigen
Betreuung
an
öffentlichen
und
mit
dem
Öffentlichkeitsrecht
ausgestatteten
Schulen
weiter
auszubauen.
Daraus
ergeben
sich
neue
Anforderungen an die Raumstrukturen.
Im
Universitätsbereich
wächst
der
Raumbedarf
aufgrund
des
ständig
ausgeweiteten
Studienangebotes,
aber
auch
aufgrund
von
Kooperationen
mit
forschungs-
und
innovationsnahen
Unternehmen.
Medizinische
und
naturwissenschaftliche
Universitäten
sind
auf
Expansionskurs.
Aufgrund
vermehrter
Trainings-,
Schulungs-
und
Weiter-
bildungsaktivitäten
bei
der
Polizei
steigt
somit
deren
Platz-
bedarf.
Die
BIG
realisiert
daher
für
das
Bundesministerium
für
Inneres
(BMI)
entsprechende
Einsatztrainings-
und
Bil-
dungszentren.
Für
das
und
mit
dem
Bundesministerium
10
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
für
Justiz
(BMJ)
investiert
die
BIG
in
substanzielle
Sanierungs-
und
Erweiterungsmaßnahmen
der
österreichischen Justizanstalten.
Im
Regierungsprogramm
nehmen
Umwelt-
und
Klimaschutz
sowie
Ressourcen-
und
Energieeffizienz
einen
hohen
Stellenwert
ein.
Die
BIG
agiert
hier
bereits
als
Vorreiterin
–
etwa
durch
die
Errichtung
von
Photovoltaik-
Anlagen
auf
ihren
Dachflächen.
Ziel
ist
es,
bis
2023
auf
20
Hektar
der
zum
BIG
Konzern
gehörenden
Dachflächen
Photovoltaik-Anlagen
zu
installieren.
Die
BIG
forciert
somit
den
Ausstieg
aus
fossilen
Energieträgern
unter
gleichzeitiger
Erhöhung
des
Anteils
an
erneuerbaren
Energien.
Darüber
hinaus
ist
die
BIG
bestrebt,
zur
Reduktion
der
Treibhausgasemissionen
und
des
Ressourcenverbrauchs
beizutragen.
Weiterführende
Informationen
dazu
sind
im
NFI
Bericht
des
Konzerns
angeführt.
2.3
Immobilienmarkt
Der
Immobilienmarkt
in
Österreich
war
im
Jahr
2021
von
einem
deutlichen
Aufschwung
am
Investmentmarkt
geprägt.
Gemäß
den
von
CBRE
veröffentlichten
Zahlen
wurden
2021
Immobilien
mit
einem
Gesamtvolumen
von
EUR 4,2
Mrd.
transaktioniert,
zum
Vergleich
betrug
das
Transaktionsvolumen
im
Vorjahr
(2020)
EUR 3,3
Mrd.
Die
Erholung
am
Investmentmarkt
wurde
zum
einen
durch
das
Niedrigzinsumfeld
und
zum
anderen
durch
das
starke
Wirtschaftswachstum
unterstützt.
Diese
Entwicklung
hat
das
Vertrauen
der
Investoren
gestärkt,
wobei
die
steigende
Inflation
und
das
anhaltende
Aufkommen
von
COVID-19-
Varianten wesentliche Herausforderungen bleiben.
Rund
die
Hälfte
(ca.
49 %)
des
Investitionsvolumens
entfiel
auf
österreichische
Investoren,
gefolgt
von
deutschen
Investoren
mit
rund
21 %
und
internationalen
Investoren
mit
30 %.
Die
beliebteste
Assetklasse
war
–
wie
auch
im
Vorjahr
–
Wohnen
mit
einem
Anteil
von
32 %,
gefolgt
von
Retail
mit
29 %,
Office
mit
17 %,
Logistik
mit
11 %
und
Hotel
mit
4 %.
11
Das
sehr
hohe
Transaktionsvolumen
im
Bereich
Retail
begründet
sich
mit
der
Anteilsübernahme
der
SCS
im
Frühjahr
und
dem
Verkauf
des
Grabenhofes
an
die
Wiener
Ärztekammer,
beides
großvolumige
Transaktionen mit EUR 400 Mio. bzw. EUR 300 Mio.
Die
Spitzenrenditen
für
Wohnimmobilien
sanken
im
Jahr
2021
weiter
auf
2,8 %
(VJ
3,0 %),
im
Bürobereich
auf
3,2 %
(VJ
3,35 %).
Bei
Einzelhandelsimmobilien
gingen
die
Rendi-
ten
für
Geschäftsstraßen,
nach
einem
Anstieg
2020
(3,45 %),
im
Jahr
2021
um
10
Basispunkte
auf
3,35 %
zu-
rück.
12
Laut
CBRE
wird
der
Spread
zwischen
Spitzen-
und
Durchschnittsrenditen
bei
Einzelhandelsimmobilien
stär-
ker
auseinandergehen.
Renditen
für
Objekte,
die
aufgrund
11
ÖSTERREICH: IMMOBILIEN INVESTMENTVOLUMEN 2021 ÜBERTRIFFT
ERWARTUNGEN | CBRE –https://www.cbre.at/de-at/ueber-cbre/media-
center/oesterreich-immobilien-investmentvolumen-2021-uebertrifft-
erwartungen
12
CBRE Investment Snapshot Q4 2021
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
34
/
152
ihrer
Lage
oder
anderer
Parameter
ein
höheres
Risiko
aufweisen,
könnten
deutlich
ansteigen.
Obwohl
die
Spitzenrenditen
in
allen
Assetklassen
nachgeben
und
die
Preise
weiter
steigen,
sind
Nachfrage
und
Interesse
ungebrochen.
Büro-
und
Logistikimmobilien
sind
bei
Investoren
aktuell
sehr
gefragt.
In
diesen
Assetklassen
ist
das
Angebot
an
passenden
Produkten
in
Wien
und
Österreich
zu
gering,
um
die
Nachfrage
bedienen
zu
können.
Der
Immobilienmarkt
war
im
Jahr
2020
von
den
Auswirkungen
der
globalen
COVID-19-Pandemie
geprägt.
Im
Unterschied
zu
vielen
anderen
Branchen
sind
die
negativen
Auswirkungen
in
der
Bau-
und
Immobilienbranche
bislang
weniger
dramatisch
ausgefallen.
Die
durch
die
Pandemie
ausgelöste
wirtschaftliche
Rezession,
anhaltend
niedrige
Zinsen,
volatile
Aktienmärkte
und
aufkommende
Inflationsängste
könnten
mittelfristig
die
starke
Nachfrage
nach
Immobilien am Investmentmarkt sogar weiter befeuern.
Büroimmobilien
Die
Auswirkungen
der
COVID-19-Pandemie
und
auch
die
der
veränderten
Arbeitswelt
sind
noch
nicht
vollständig
beurteilbar.
Die
durch
die
Pandemie
gemachten
Erfahrungen
wirken
aber
nachweislich
als
Beschleuniger
bestehender
Megatrends,
wie
beispielsweise
den
Themen
New
Work
und
mobiles
Arbeiten.
Eine
von
der
ARE
beauftragte
und
von
der
bulwiengesa
in
Zusammenarbeit
mit
dem
Real
Estate
Institut
der
EBS
Universität
durchgeführte
Studie
zur
Erhebung
des
Büroflächenbedarfs
in
Wien
im
Jahr
2027
bescheinigt
dem
Markt
diesbezüglich
keine
großen
Verwerfungen,
sondern
ein
moderates
Wachstum
der
Bürobeschäftigten
und
demnach
auch
ein
entsprechendes
Wachstum,
vor
allem
in
den
etablierten
Bürozentren.
Für
stärkeres
Wachstum
fehlt
dem
Markt
in
Wien
vor
allem
die
internationale
Attraktivität
und
somit
dürften
auch
die
kommenden
Jahre
in
erster
Linie
von
einem
nationalen
Verdrängungswettbewerb
geprägt
sein.
Am
Wiener
Büromarkt
lag
laut
EHL
die
Gesamtvermietungsleistung
für
das
Jahr
2021
mit
rund
170.000 m²
deutlich
unter
dem
Vorjahreswert
(210.000 m²).
13
Die
größten
Vermietungen
wurden
wieder
aus
dem
öffentlichen
Bereich
registriert.
Darunter
die
Akademie
der
Wissenschaften,
die
auf
16.000 m²
im
altehrwürdigen
Postsparkassen-Gebäude
am
Georg-Coch-Platz
einzieht,
die
AUVA
mietete
9.100 m²
im
My
Hive
am
Wienerberg
an
und
das
AMS
5.500 m²
in
der Favoritenstraße 73.
Wohnimmobilien
Auf
dem
Wohnungsmarkt
in
Österreich,
der
Bundeshaupt-
stadt
Wien
und
den
Landeshauptstädten
wie
Graz,
Linz,
Salzburg
und
Innsbruck
ist
die
Nachfrage
im
Mietbereich
13
Büromarkt Wien 2022: Qualität statt Quantität ist das Motto des Jahres
- EHL Immobilien - https://www.ehl.at/blog/bueromarkt-wien-2022-
qualitaet-statt-quantitaet-ist-das-motto-des-jahres
zu
Drei-
oder
Vierzimmerwohnungen
stark
gestiegen.
Um
höhere
Mietkosten
für
mehr
Fläche
zu
vermeiden
werden
mehr
Zimmer
mit
möglichst
wenig
Zusatzfläche
gesucht.
Grund
hierzu
ist
zum
einen
die
COVID-19-Pandemie,
mit
Home
Office
und
Homeschooling
ist
der
Bedarf
nach
zumindest
einem
zusätzlichen
Zimmer
deutlich
gestiegen.
Dies
führt
dazu,
dass
Bauträger
ihre
Grundrisse
an
die
neue
Nachfrage
anpassen
müssen.
In
der
Regel
sind
im
Neubau
Dreizimmerwohnungen
heute
zwischen
65
und
75 m²,
Vierzimmerwohnungen zwischen 80 und 90 m² groß.
Am
Mietwohnungsmarkt
ist
laut
dem
Immobilienexperten
EHL
das
Angebot
in
den
Stadteilen
mit
großvolumigen
Wohnbauprojekten
stark
gestiegen.
Dies
führt
tendenziell
zu
einer
längeren
Vermarktungsdauer.
Bei
Eigentumswohnungen
ist
auch
im
Jahr
2021
keine
Trendwende
zu
erkennen.
Hier
sind
die
Preise
im
Durchschnitt
um
6,5 %
gestiegen.
EHL
erwartet
für
das
Jahr
2022
einen
weiteren
Anstieg
zwischen
5,5 %
und
7,0 %,
da
sich
das
Angebot
bei
zugleich
steigenden
Bau-
und
Grundstückskosten
weiter
verknappen
wird.
Die
Quadratmeterpreise
für
Wohnungen
im
Erstbezug
in
Wien
beginnen
mittlerweile
bei
rund
EUR 5.000,
die
stärkste
Nachfrage
liegt
bei
einem
Gesamtkaufpreis
von
rund
EUR 300.000.
14
Beim
Wohnungsneubau
haben
sich
die
erhöhten
Baupreise
noch
nicht
spürbar
auf
die
Fertigstellungen
ausgewirkt.
Diese
befinden
sich
noch
immer
auf
einem
relativ
hohen
Niveau,
laut
EHL
wurden
bis
zum
Jahresende
2021 rund 17.000 Wohneinheiten fertiggestellt.
15
Außerhalb
von
Wien
liegt
die
Produktionsleistung
von
Wohnungen
ebenfalls
auf
einem
sehr
hohen
Niveau.
Entsprechend
den
veröffentlichten
Zahlen
von
Statistik
Austria
wurden
in
der
Steiermark
in
den
letzten
fünf
Jahren
durchschnittlich
rund
10.000
Wohnungen
jährlich
fertiggestellt,
demgegenüber
steht
ein
jährlich
durchschnittliches
Bevölkerungswachstum
von
rund
3.000
Personen.
16
Diese
Zahlen
deuten
darauf
hin,
dass
in
der
Steiermark
in
den
kommenden
Jahren
eine
Marktsättigung
im
höherpreisigen
Wohnsegment
zu
erwarten
ist.
Auch
in
Oberösterreich
ist
die
Produktionsleistung
von
Wohnungen
in
den
letzten
5
Jahren
mit
durchschnittlich
jährlich
12.000
Einheiten
konstant
hoch.
17
Vor
allem
in
Linz
als
Industriestadt
und
auch
im
Umland
herrscht
noch
eine
große
Nachfrage
nach
Wohnraum.
In
Salzburg
und
Innsbruck
ist
ebenfalls
eine
starke
Nachfrage
vorhanden.
Aufgrund
des
Mangels
an
Bauland
und
der
sehr
hohen
Grundstückspreise
wird
verstärkt
auf
das
Umland
ausgewichen.
In
Salzburg
sind
besonders
Lagen
mit
guter
Infrastruktur und Nähe zur Stadt gefragt.
14
Wohnungsmarkt 2022: Trend geht zu größeren Wohnungen - EHL
Immobilien – https://www.ehl.at/blog/wohnungsmarkt-2022-trend-geht-
zu-groesseren-wohnungen
15
www.diepresse.com (https://www.diepresse.com/5938207/in-wien-
werden-2021-rund-17000-wohnungen-fertig)
16
www.statistik.at
17
www.statistik.at
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
35
/
152
3
Geschäfts- und Ergebnisentwicklung
3.1
Vermietung von Liegenschaften
3.1.1
Mieterlöse
Im
Jahr
2021
erhöhte
sich
das
Mietaufkommen
auf
rund
EUR
715,7
Mio.
(Vorjahr:
EUR
709,0
Mio.).
Damit
konnten
die
Mieterlöse
um
EUR 6,7
Mio.
gesteigert
werden.
Die
Mietzuwächse
waren
im
Wesentlichen
auf
Projektfertigstellungen
und
Neuvermietungen
(EUR +17,4
Mio.)
zurückzuführen.
Demgegenüber
standen
Mietreduktionen
aufgrund
des
Wegfalls
von
Zuschlagsmieten (EUR -9,4 Mio.).
3.1.2
Betriebskosten
In
der
Position
„Betriebskostenerlöse“
in
Höhe
von
EUR 84,4
Mio.
(Vorjahr:
EUR 80,8
Mio.)
waren
neben
den
verrechenbaren
Betriebskosten
von
rund
EUR 58,5
Mio.
(Vorjahr:
EUR 55,5
Mio.),
die
auch
Nachverrechnungen
aus
Vorjahren
umfassen
und
zu
einem
überwiegenden
Teil
einen
Durchlaufposten
darstellen,
Honorare
für
Hausverwaltung
von
rund
EUR 20,3
Mio.
(Vorjahr:
EUR 20,0
Mio.)
und
Facility-Service-Leistungen
von
rund
EUR 5,6 Mio. (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) enthalten.
Hausverwaltungsdienstleistungen
und
Facility-Service-
Leistungen
werden
nicht
nur
gegenüber
Mietern
der
BIG,
sondern
auch
konzernintern
als
Dienstleistung
gegenüber
Tochtergesellschaften
erbracht.
Im
Facility-Service-Bereich
gibt
es
darüber
hinaus
Dienstleistungen,
die
nicht
aus
dem
Titel
Betriebskosten
entstehen
(z.B.
Honorare
für
Betriebsführungen).
Diese
Honorare
werden
in
den
Umsatzerlösen
als
jeweils
eigene
Position
geführt.
Im
Geschäftsjahr
2021
fielen
hierfür
an
Hausverwaltungsdienstleistungen
EUR 7,7
Mio.
(Vorjahr:
EUR 7,3
Mio.)
und
an
Facility-Service-Leistungen
EUR 12,7
Mio. (Vorjahr: EUR 11,0 Mio.) an.
3.2
An- und Verkäufe, Instandhaltung
und Mieterinvestitionen
3.2.1
Ankäufe
Die
BIG
hat
den
gesetzlichen
Auftrag,
die
Republik
Österreich
und
deren
Institutionen
gemäß
marktkonformer
Bedingungen
mit
Raum
zu
versorgen.
Um
auch
in
Zukunft
flexible
und
moderne
Flächen
anbieten
zu
können,
aber
auch,
um
die
oft
innerstädtischen
Universitätsstandorte
bei
weiterem
Wachstum
abzusichern,
sind
aufgrund
des
geringen
Leerstandes
neben
Neubau-
und
Sanierungsmaßnahmen
zusätzlich
strategische Liegenschaftsankäufe notwendig.
In
der
BIG
wurden
im
Berichtszeitraum
Liegenschaften
mit
einem
Gesamtvolumen
von
rd.
EUR 15,5
Mio.
(ohne
Erwerbsnebenkosten)
bzw.
rd.
EUR 16,4
Mio.
(mit
Erwerbsnebenkosten)
erworben.
Darin
umfasst
sind
sowohl
direkte
Liegenschaftsankäufe
(Asset
Deals)
als
auch
der
Erwerb
von
Projektgesellschaften
mit
Immobilieneigentum (Share Deals).
Ankäufe
in
der
Bundesimmobiliengesellschaft
umfassten
vorrangig
den
Erwerb
von
Liegenschaften
für
die
künftige
Nutzung
als
Bildungseinrichtungen
und
für
die
universitäre
Nutzung.
So
wurden
im
Zusammenhang
mit
der
langfristigen
Sicherung
von
Entwicklungsflächen
der
Universitäten
in
Linz
und
Graz
Flächen
im
Umkreis
der
bestehenden
Campus
Liegenschaften
erworben.
Im
zehnten
Bezirk
konnte
eine
Fläche
für
die
Errichtung
einer
Schule gesichert werden.
3.2.2
Verkäufe
Verkäufe
von
Liegenschaften
außerhalb
des
Konzernverbundes
finden
wie
in
den
vergangenen
Jahren
in
untergeordnetem
Ausmaß
in
allen
Unternehmensbereichen
der
BIG
zur
Bereinigung
des
Portfolios
statt.
Vor
allem
im
Bereich
der
Non-Profit-
Immobilien
(Kleingärten
etc.)
wird
die
Strategie
der
Veräußerung
und
Übertragungen
konsequent
weiterverfolgt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
36
/
152
3.2.3
Instandhaltung
Das
Immobilienportfolio
wird
unter
ganzheitlichen
Gesichtspunkten
betrachtet
und
der
Bedarf
an
Instandhaltungsmaßnahmen
laufend
evaluiert.
So
werden
ein
Instandhaltungsrückstau
vermieden,
die
Immobilienwerte
gesichert
und
die
Zufriedenheit
der
Mieter gewährleistet.
Außerdem
wird
bei
der
Evaluierung
darauf
geachtet,
dass
der
rechtssichere
Gebäudebetrieb
gewährleistet
ist
und
werden
Nachhaltigkeitsaspekte
in
entsprechendem
Ausmaß
berücksichtigt.
Die
individuellen
Erfordernisse
der
einzelnen
Liegenschaften
werden
in
das
Instandhaltungskonzept mit einbezogen.
Bei
Objekten,
die
vor
einem
Verkauf
stehen
oder
in
naher
Zukunft
grundlegend
saniert
werden
sollen
(z.B.
erwartete
Mieterwechsel,
Leerstände),
werden
nur
unbedingt
erforderliche Maßnahmen gesetzt.
Insgesamt
wurden
im
Jahr
2021
EUR
130,0
Mio.
(Vorjahr:
EUR
122,5
Mio.)
für
Instandhaltungsmaßnahmen
aufgewendet.
Die
folgende
Tabelle
zeigt
den
Instandhaltungsaufwand pro Unternehmensbereich.
3.2.4
Mieterinvestitionen
Die
BIG
wickelte
als
Dienstleister
im
Jahr
2021
Mieterinvestitionen
in
Höhe
von
rund
EUR 91,1
Mio.
(Vorjahr: EUR 71,4 Mio.) ab.
3.3
Investitionen
Das
Investitionsvolumen
der
BIG
in
Sachanlagen
belief
sich
im
Geschäftsjahr
2021
auf
insgesamt
EUR 459,7
Mio.
(Vorjahr:
EUR 472,2
Mio.).
Davon
entfielen
EUR 443,6
Mio.
(Vorjahr:
EUR 456,3
Mio.)
auf
Neubau-
und
Sanierungsprojekte
sowie
EUR 13,8
Mio.
(Vorjahr
EUR 13,7
Mio.)
auf
Liegenschaftszugänge
und
Anlagenankäufe.
Darüber
hinaus
erfolgten
Investitionen
in
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
sowie
Mieteinbauten
in
Höhe
von
EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.).
Alle
Betragsangaben
inkludieren
Eigenleistungen,
die
zum
Anlagevermögen
aktiviert
werden,
sowie
nichtabzugsfähige Vorsteuer.
3.4
Beteiligungen
Die
BIG
hielt
zum
Bilanzstichtag
insgesamt
elf
Beteiligungen.
In
der
mit
Abstand
umsatzstärksten
Tochter,
der
ARE
Austrian
Real
Estate
GmbH
(ARE),
werden
die
marktgängigen
Büro-
und
Wohnimmobilien
bewirtschaftet.
3.5
Ertrags-, Vermögens- und
Finanzlage
3.5.1
Entwicklung der Ertragslage
Ergebnis- und Renditekennzahlen
Ergebnis vor Steuern zuzüglich
Zinsaufwand
Return on Sales [= (Ergebnis vor Steuern +
Zinsaufwand) / Umsatz]
Return on Equity (= Ergebnis vor Steuern /
durchschnittliches Eigenkapital)
Return on Investment (= (Ergebnis vor
Steuern + Zinsaufwand) /
durchschnittliches Gesamtkapital)
Im
Geschäftsjahr
2021
konnten
Umsatzerlöse
von
EUR 917,1
Mio.
erzielt
werden,
das
ist
eine
Reduktion
um
EUR -21,0
Mio.
gegenüber
dem
Vorjahreswert.
Ausschlaggebend
dafür
waren
v.a.
ergebnisneutrale
Weiterverrechnungen
aus
dem
Titel
Mieterinvestitionen
(EUR -33,9
Mio.),
ebenfalls
ergebnisneutrale
höhere
Betriebskostenakonti
(EUR +3,6
Mio.),
höhere
Mieterlöse
(EUR +6,7
Mio.)
und
höhere
Dienstleistungserlöse
(+1,9
Mio.).
Das
Betriebsergebnis
sank
gegenüber
dem
Vergleichswert
des
Vorjahres
um
EUR -5,9
Mio.
Geringeren
Abschreibungen
(EUR +10,2
Mio.),
höheren
Mieterlösen
(EUR +6,7
Mio.),
höheren
Auflösungen
von
Baukostenzuschüssen
(EUR +2,2
Mio.)
und
höheren
Dienstleistungserlösen
(EUR +1,9
Mio.),
standen
geringere
Erlöse
aus
Verkäufen
(EUR -11,4
Mio.),
höhere
Instandhaltungsaufwendungen
(EUR -7,6
Mio.),
höhere
Aufwendungen
für
Drohverlustrückstellungen
(EUR -4,5
Mio.)
sowie
höhere
Personal
und
Sachkosten
(EUR -3,8
Mio.) gegenüber.
Das
Ergebnis
vor
Steuern
lag
mit
EUR 314,9
Mio.
um
EUR -0,6
Mio.
unter
dem
Vorjahresergebnis.
Ausschlagge-
bend
dafür
ist
neben
dem
geringeren
Betriebsergebnis
(EUR -5,9
Mio.)
das
bessere
Finanzergebnis
(EUR +5,3
Mio.),
welches
im
Wesentlichen
aus
einem
besseren
Zinsergeb-
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
37
/
152
nis
(EUR +5,3
Mio.),
einem
geringeren
Nachbesserungsauf-
wand
(EUR +5,3
Mio.),
einem
geringeren
Beteiligungser-
trag
(EUR -3,6
Mio.)
sowie
aus
einer
höheren
Abschreibung
des
Campus
WU
Beteiligungsansatzes
(EUR -1,6
Mio.)
resultiert.
Im
Einklang
mit
dieser
Entwicklung
verringerte
sich
der
Jahresüberschuss
in
Höhe
von
EUR 252,6
Mio.
geringfügig
gegenüber dem Vorjahr um EUR -1,1 Mio.
Die
Umsatzrentabilität
verzeichnet
bedingt
durch
die
in
Relation
zu
den
Umsatzerlösen
geringeren
Aufwendungen
einen Anstieg auf 42,7%.
Aufgrund
des
geringeren
Ergebnisses
kam
es
bei
höherem
durchschnittlichen
Kapital
zu
einer
Reduktion
der
Eigenkapitalrentabilität von 30,0% auf 28,9%.
Ebenfalls
zeigt
die
Gesamtkapitalrentabilität
einen
leichten Rückgang von 6,4% auf 6,1%.
3.5.2
Entwicklung der Vermögens- und
Finanzlage
Nettoverschuldung (= verzinsliches
Fremdkapital - flüssige Mittel)
Eigenkapitalquote (= Eigenkapital /
Gesamtkapital)
Nettoverschuldungsgrad (=
Nettoverschuldung / Eigenkapital)
Höhere
Cash-Erfordernisse
führten
zu
einem
Anstieg
der
Nettoverschuldung
im
Vergleich
zum
Vorjahr
um
EUR 88,4
Mio. auf
EUR 3.611,8 Mio.
Die
Eigenkapitalquote
verzeichnete
infolge
des
geringer
gestiegenen
Eigenkapitals
in
Relation
zum
Gesamtkapital
einen Rückgang von
17,3% auf
16,8%.
Der
Nettoverschuldungsgrad
lag
mit
328,8%
annähernd
auf Niveau des Vorjahres.
3.5.3
Cashflow
Cashflow aus dem operativen
Bereich
Cashflow aus Investitionsaktivitäten
Cashflow aus
Finanzierungsaktivitäten
Veränderung der liquiden Mittel
Der
Cashflow
aus
dem
operativen
Bereich
lag
2021
mit
EUR 586,6
Mio.
um
EUR +42,2
Mio.
über
dem
Wert
des
Vor-
jahres
und
resultiert
im
Wesentlichen
aus
höheren
erhal-
tenen
Anzahlungen
(EUR +66,2
Mio.),
höheren
Einzahlun-
gen
aus
Mieterlösen
(EUR +37,9
Mio.),
höheren
Auszahlun-
gen
im
Zusammenhang
mit
Geschäftsführungsverträgen
(EUR -31,3
Mio.),
geringeren
Einzahlungen
aus
Nutzerin-
vestitionen
(EUR -40,9
Mio.),
geringeren
Auszahlungen
für
Steuern
(EUR +4,9
Mio.)
sowie
aus
sonstigen
Working
Ca-
pital Effekten.
Die
Auszahlungen
für
Investitionen
haben
sich
um
EUR 200,9
Mio.
erhöht.
Dies
ist
im
Wesentlichen
auf
höhere
konzerninterne
Ausleihungen
(EUR -260,6
Mio.)
sowie
höhere
Einzahlungen
im
Zusammenhang
mit
Investitionszuschüssen (EUR +58,1 Mio.) zurückzuführen.
Der
Cashflow
aus
Finanzierungsaktivitäten
lag
2021
mit
EUR -229,1
Mio.
um
EUR -44,5
Mio.
über
dem
Vorjahreswert.
Ausschlaggebend
dafür
sind
v.a.
höhere
Dividendenzahlungen
an
den
Eigentümer
(EUR -30,0
Mio.)
sowie höhere Zinszahlungen (EUR -13,8 Mio.).
3.5.4
Finanzierungen
Im
Rahmen
einer
Portfoliofinanzierung
erfolgt
die
Bereitstellung
ausreichend
kurz-,
mittel-
und
langfristiger
Liquidität
zur
Bestandssicherung.
Die
wichtigsten
Maßnahmen
umfassen
die
laufende
Refinanzierung,
die
Liquiditätssicherung
zur
Sicherstellung
der
jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit
des
Konzerns
und
der
Konzerngesellschaften
sowie
die
Anpassung
des
Portfolios
an
die
jeweilige
geänderte
Marktsituation.
Gemäß
dem
langfristigen
Charakter
von
Immobilieninvestitionen
und
Mietverträgen
wird
auch
auf
der
Finanzierungsseite
eine
vergleichbare Langfristigkeit angestrebt.
Die
Deckung
des
mittel-
bis
langfristigen
Finanzierungsbe-
darfes
erfolgt
in
Form
von
Anleihen,
Namensschuldver-
schreibungen
sowie
Kreditfinanzierungen.
Basierend
auf
dem
mit
der
Österreichischen
Bundesfinanzierungsagen-
tur
(OeBFA)
bestehenden
Kooperationsvertrag
nahm
die
BIG
auch
im
Geschäftsjahr
2021
die
Dienstleistungen
der
OeBFA
vor
allem
bei
Langfristfinanzierungen
in
Anspruch.
Aus
diesem
Grund
wurden
auch
2021
keine
eigenen
Emis-
sionen
durchgeführt.
Die
Erweiterung
der
Finanzierungsin-
strumente
um
die
OeBFA
Finanzierungsmöglichkeiten
hat
keine
Auswirkungen
auf
bereits
bestehende
Anleihen
des
Konzerns.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
38
/
152
Der
kurzfristige
Liquiditätsbedarf
wird
über
den
Geldmarkt
in
Form
von
Barvorlagen,
Commercial
Paper
(Commercial-
Paper-Programm:
EUR
1,0
Mrd.)
sowie
unterjährigen
OeBFA-Darlehen
gedeckt
und
belief
sich
im
Geschäftsjahr
2021
im
Durchschnitt
auf
rund
15
%
bis
25
%
des
Gesamtfinanzierungsbedarfes.
Kredite und Namensschuldverschreibungen
Anleihen und Private Placements
Das
gesamte
Finanzierungsvolumen
beläuft
sich
zum
Stichtag
auf
insgesamt
EUR
3.604,9
Mio.
(Vorjahr:
EUR
3.518,2
Mio.).
Davon
entfallen
EUR
3.199,2
Mio.
(Vorjahr:
EUR
2.779,8
Mio.)
auf
langfristige
Kapitalmarktfinanzierungen
mit
einer
Restlaufzeit
von
mehr
als
einem
Jahr,
der
Rest
auf
kurzfristige
Geldmarkt-
oder
Kapitalmarktfinanzierungen,
die
innerhalb
der
nächsten zwölf Monate fällig werden.
Das
Fälligkeitsprofil
weist
Fälligkeitsbeträge
in
Höhe
von
EUR
405,7
Mio.
(Vorjahr:
EUR
738,4
Mio.)
bis
Ende
2022,
EUR
593,9
Mio.
(Vorjahr:
EUR
467,9
Mio.)
von
2023
bis
2026
und
EUR
2.605,3
Mio.
(Vorjahr:
EUR
2.312,0
Mio.)
ab
2026
aus.
Mit
Anfang
Oktober
2021
finanziert
sich
die
ARE
im
kurzfristigen
Bereich
ausschließlich
über
eigene
Geldmarktgeschäfte.
Die
technische
Trennung
des
ARE
Cash-Pools
vom
BIG
Cash-Pool
erfolgte
mit
Jahresende.
Bis
dahin
wurden
etwaige
geringe
Kontostände
noch
im
4.
Quartal
2021
über
die
technisch
bestehende
Poolverbindung
ausgeglichen.
Mit
Stichtag
erfolgte
eine
finale
Abrechnung
in
Höhe
von
EUR
380.148,39,
die
die
BIG
der ARE überwiesen hat.
Die
durchschnittliche
Restlaufzeit
der
Finanzierungen
beträgt
zum
Stichtag
9,3
Jahre
(Vorjahr:
8,2
Jahre).
Vom
gesamten
Finanzierungsvolumen
waren
11,4
%
variabel
und 88,6 % fix verzinst.
Alle
in
Fremdwährung
begebenen
Anleihen
sind
mittels
Derivate
in
Euro
gedreht.
Somit
beträgt
zum
Stichtag
der
Anteil
der
Verbindlichkeiten
in
Euro
100
%.
Die
Marktwerte
der
Derivate
belaufen
sich
unter
Berücksichtigung
des
Kontrahentenrisikos
zum
31.
Dezember
2021
auf
EUR
54,2
Mio.
(Vorjahr:
EUR
40,9
Mio.).
Der
Anstieg
von
EUR
13,3
Mio.
ist
vor
allem
auf
positive
Marktveränderungen
bei
den
Cross-Currency-Swaps
zurückzuführen.
Derivative
Finanzinstrumente
dienen
ausschließlich
zur
Sicherung
der
bei
den
Anleihen
und
Bankkrediten
bestehenden
Zins-
und Währungsrisiken.
Das
anhaltende
niedrige
Zinsniveau
hatte
für
die
BIG
als
Kreditnehmerin
im
Jahr
2021
erneut
eine
positive
Auswirkung
auf
das
Zinsergebnis,
welches
sich
im
Vergleich
zum
Zinsergebnis
des
Vorjahres
um
rund
EUR
5
Mio.
reduzierte.
Das
Commercial-Paper-Programm
stellte
im
Geschäftsjahr
2021
erneut
das
Hauptrefinanzierungsprodukt
im
kurzfristigen
Bereich
dar
und
ermöglichte
Refinanzierungen
vorwiegend
zu
Negativkonditionen.
Sämtliche
Finanzierungen
und
Anlauffinanzierungen
für
Development-Projekte
mit
und
ohne
externe
Projektpartner
konnten
im
Berichtszeitraum
plangemäß
umgesetzt werden.
Als
Immobilienunternehmen
ist
die
BIG
in
einer
kapitalintensiven
Branche
tätig
und
somit
von
der
Verfügbarkeit
von
kurz-
und
langfristigen
Finanzierungen
sowie
von
Liquidität
abhängig.
Seit
Beginn
der
COVID-19
Krise
Mitte
März
2020
und
den
damit
verbundenen
Unsicherheiten
unter
anderem
auch
auf
den
Finanzmärkten
wurden
die
damals
verstärkten
und
ausgeweiteten
Liquiditätssicherungsmaßnahmen
auch
im
Geschäftsjahr
2021
beibehalten.
Die
umgesetzten
Maßnahmen
umfassen
eine
Erhöhung
der
kommittierten
Gelmarktlinien,
das
Vorhalten
eines
Kassabestandes,
weitere
Glättung
des
Fälligkeitsprofils
sowie
eine
verstärkte Diversifikation bei den Bankpartnern.
Im
Juni
2021
wurde
das
Rating
der
BIG
auf
der
zweithöchsten
Bonitätsstufe
Aa1
mit
stabilem
Ausblick
bestätigt.
Das
Rating
spiegelt
somit
das
Rating
sowie
den
Ratingausblick der Republik Österreich wider.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
39
/
152
4
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die
zuletzt
stark
gestiegenen
Baukosten
sind
unter
anderem
eine
Folge
der
Pandemie-Maßnahmen.
Die
aktuellen
Prognosen
gehen
laut
Österreichischer
Nationalbank
(OeNB)
für
2022
von
einer
Entspannung
(zumindest
keinen
weiteren
starken
Preissteigerungen)
aus,
da
die
Lieferketten
wieder
angelaufen
sind.
Sollten
jedoch
neuerlich
Lockdowns
und
umfassendere
Präventionsmaßnahmen
in
Kraft
treten,
dann
könnte
das
in
weiterer
Folge
die
Angebotsknappheit
erneut
verstärken
und
die
Baukosten
weiter
erhöhen.
Diese
Unwägbarkeiten
wirken
sich
wie
bei
allen
Bauträgern
auch
auf
die
Projektkalkulation und -planung der BIG aus.
Beitrag zur Klimafrage
Die
Klimakrise
und
ihre
Folgen
drängen
zum
Handeln
auf
globaler
wie
lokaler
Ebene.
Die
Immobilienwirtschaft
spielt
dabei
eine
wichtige
Rolle.
Je
nach
Schätzung
sind
bis
zu
40 %
des
weltweiten
CO2-Ausstoßes
auf
die
Errichtung
und
Bewirtschaftung
von
Immobilien
zurückzuführen.
Die
Immobilienwirtschaft
hat
nicht
nur
Einfluss
auf
CO2-
mindernde
Maßnahmen
und
Investitionen,
sondern
spielt
auch
bei
der
Förderung
sozialer
Aspekte
eine
bedeutende
Rolle.
Aus
der
Perspektive
der
BIG
ist
hier
zum
Beispiel
die
Bedeutung
einer
zukunftsgerechten
Planung
im
Schulbau
und
deren
Einfluss
auf
Bildungsprozesse
zu
nennen.
Bedingt
durch
die
wachsenden
Anforderungen
und
Zielsetzungen
auf
nationaler
und
internationaler
Ebene
(Sustainable
Development
Goals
der
UNO,
EU
Taxonomie,
European
Green
Deal,
Greenhouse
Gas
Protocol)
legt
die
Immobilienwirtschaft
großen
Wert
auf
die
Entwicklung
und Umsetzung von ESG-Strategien.
Die
BIG
hat
es
sich
zum
Ziel
gesetzt,
ihre
Position
als
Leading
Company
im
Bereich
Nachhaltigkeit
zu
stärken.
Basis
dafür
ist
eine
gesamtheitliche
ESG-Strategie,
in
der
ökologische,
sozio-kulturelle
und
Governance-Ziele
definiert
und
an
Key
Performance
Indikatoren
(KPI)
gemessen werden.
Ein
besonderer
Fokus
des
Unternehmens
liegt
auf
der
Dekarbonisierung
des
Portfolios,
um
bis
2030
das
EU-weite
CO
2
-Reduktionsziel
von
55
Prozent
erreichen
zu
können.
Sukzessive
werden
fossile
Brennstoffe
durch
erneuerbare
oder
nachwachsende
Energieträger
unter
Forcierung
der
Solarenergie
ersetzt.
Darüber
hinaus
spielen
Umwelttechnologien
wie
Geothermie,
thermische
Bauteilaktivierung
und
Wärmerückgewinnung
sowie
moderne
Energiemanagement-
und
Speichersysteme
eine
zentrale
Rolle.
Ziel
ist
es,
Gebäude
zunehmend
mit
lokaler
und CO
2
-neutraler Energie zu versorgen.
Unternehmensbereich Schulen
Im
modernen
Schulbau
gehen
die
Trends
in
Richtung
übergeordnete
Raumnutzungskonzepte
und
Flexibilität
bei
vorhandenen
sowie
neu
geschaffenen
Räumen.
Fremdnutzungen
der
bestehenden
Räume
durch
getrennte
Zugangsmöglichkeiten
verbessern
die
Effizienz.
Durch
den
verstärkten
Einsatz
von
modularer
Bauweise
werden
Zeit
und
Kosten
gespart.
Die
gezielte
Verwendung
von
klimafreundlichen
Baumaterialien
gewährleistet
einen
optimalen
technischen
und
wirtschaftlichen
Betrieb
und
verbessert
somit
die
Nachhaltigkeit
der
Schulgebäude.
Für
die
insgesamt
rund
250
Projekte
für
Bundesschulen
werden
bis
2030
rund
EUR
2,4
Mrd.
für
Sanierung,
Erweiterung,
und
Neubau
investiert.
Nachhaltigkeitsaspekte
sollen
bei
allen
der
250
Projekte
umgesetzt
werden.
Rund
140
dieser
Projekte
mit
einer
geschätzten
Investitionssumme
von
circa
EUR
1,4
Mrd.
entfallen
auf
BIG
Liegenschaften.
Das
bedeutet
für
den
Unternehmensbereich
Schulen
eine
langjährige
Wachstumsprognose
mit
Auswirkungen
auf
den
Fair
Value
und
natürlich
die
Mieteinnahmen
wie
auch
auf
das
operative Ergebnis.
Die
Umsetzung
der
SCHEP-Projekte
geht
zügig
voran:
Mehr
als
die
Hälfte
wird
bereits
durch
den
Unternehmensbereich
Schulen
bearbeitet.
Das
heißt,
es
laufen
Vorerhebungen,
Architektur-Wettbewerbe,
konkrete
Planungen
und
(auch
schon)
Baumaßnahmen.
Ein
kleiner
Teil
ist
sogar
bereits
fertiggestellt
und
übergeben.
Das
SCHEP
2020
ist
ein
10-Jahresprogramm
und
fordert,
den
bestmöglichen
Bildungsraum
zu
schaffen.
Themen
wie
Funktionalität,
Aufenthaltsqualitäten,
Ressourcenschonung,
Nachhaltigkeit
und
Digitalisierung
finden
in
unterschiedlicher
Ausprägung
und
Kombination
bei den Projekten ihren Niederschlag.
Forschung
und
Entwicklung
in
den
unterschiedlichsten
Bereichen
(z.B.
Gebäudebegrünung,
Tageslichtplanung,
Wassermanagement)
setzt
die
BIG
in
Pilotprojekten
mit
dem
Ziel
um,
neue
Erkenntnisse
für
zukünftige
Projekte
zu
erlangen.
So
etwa
bei
der
Modellschule
Gersthof
in
Wien:
Ein
rund
100
Jahre
altes,
denkmalgeschütztes
Bestandsgebäude,
das
ursprünglich
ein
Krankenhaus
war
und
teilweise
über
sehr
ungünstige
Raum-Geometrien
verfügt,
soll
zu
einem
hochmodernen
Schulstandort
werden.
Das
Raum-
und
Funktionsprogramm
trägt
den
pädagogischen
Anforderungen
unserer
Zeit
Rechnung
und
sieht
Räumlichkeiten
vor,
die
kompetenzorientiertes
Lernen,
innovative
pädagogische
Konzepte,
Inklusion,
Ganztagesbetrieb
und
digitale
Unterrichtsformate
ermöglichen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
40
/
152
Die
aktuelle
COVID-19-Situation
hat
gezeigt,
dass
sich
zukunftsfähige
Schulgebäude
für
möglichst
viele
differenzierte
Lehr-Lern-Arrangements
eignen
müssen.
Auch
das
Thema
Aufenthaltsqualität
in
Bezug
auf
Luft,
Licht,
Akustik
und
Raumklima
rückt
weiter
in
den
Vordergrund.
Im
Hinblick
auf
mehr
Flexibilität
und
optimale
Ausnutzung
der
Ressourcen
gelten
sogenannte
Campus-Schulen als überzeugende Konzepte.
Starten
wird
unter
anderem
der
Neubau
der
AHS
Reininghaus
in
Graz.
Konzipiert
für
rund
900
Schülerinnen
und
Schüler
bietet
die
hochmoderne
Schule
zahlreiche
offene
Lernbereiche.
Eine
Bauteilaktivierung,
eine
Lüftung
mit
Wärmerückgewinnung
und
eine
teilweise
Gebäudebegrünung
sorgen
für
angenehmes
Raumklima.
Saniert
und
erweitert
wird
das
BRG
Gröhrmühlgasse
in
Wiener
Neustadt.
Auch
hier
minimieren
unter
anderem
Bauteilaktivierung
und
ein
optimales
Tageslichtkonzept
die Energieverluste und damit auch Betriebskosten.
Aktuell
in
Umsetzung
befinden
sich
die
rund
EUR
100
Mio.
aus
dem
Sonderprogramm
Schulen
2017.
Konkret
geht
es
dabei
um
die
Erweiterung
der
HTBLVA
Pinkafeld,
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
HTBLVA
Ferlach,
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
HTBLVA
Linz
Goethestraße,
den
Neubau
der
PH
Salzburg
Praxisvolksschule,
den
Neubau
des
Sportgymnasium
Dornbirn
sowie
die
Sanierung
und
Erweiterung
des
BG/BRG
Gänserndorf.
Abgeschlossen
wurden
im
Geschäftsjahr
2021
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
HTBLVA
Graz-Gösting
und
der
Neubau
des
BGR/BRG
Innsbruck
Sillgasse,
die
ebenfalls
Teil
des
Sonderprogramms
waren.
Für
alle
anderen
Projekte,
mit
Ausnahme
des
Sportgymnasium
Dornbirn,
ist
die Fertigstellung 2022 geplant.
Unternehmensbereich Universitäten
Der
Unternehmensbereich
Universitäten
rechnet
bis
2030
mit
weiteren
250.000
bis
300.000
m²
an
neu
errichteten
Flächen
bei
den
österreichischen
Universitäten.
Mehr
als
die
Hälfte
der
Unigebäude
ist
älter
als
30
Jahre,
was
Sanierungen
und
Erweiterungen
auch
in
Richtung
Campus-Strukturen notwendig macht.
Im
Zuge
der
COVID-19-Pandemie
zeigt
sich
deutlich,
dass
die
klassische
Präsenzzeit
an
den
Unis
zwar
durch
Online-
Angebote
sinnvoll
ergänzt,
aber
nicht
ersetzt
werden
kann.
Abgesehen
davon,
dass
z.B.
Labore
nicht
digital
arbeiten
können,
lässt
Lehre
auf
Distanz
kaum
Platz
für
Diskurs
und
Mehrdimensionalität.
Nachhaltigkeit
stellt
in
all
ihren
Aspekten
einen
Schwer-
punkt
der
BIG
bei
jeder
Projektentwicklung
im
universitä-
ren
Umfeld
dar.
An
vielen
Standorten
wurden
bereits
ge-
meinsam
mit
den
Universitäten
entsprechende
„Leucht-
turmprojekte“
umgesetzt.
Ein
eindrucksvoller
Beweis
dafür
ist
das
Ilse-Wallentin-Haus
der
BOKU
in
Wien.
Das
als
Holz-
bau
ausgeführte
Niedrigstenergiehaus
wurde
mit
klima-
aktiv
Gold
zertifiziert
und
bereits
mehrfach
mit
Preisen
ausgezeichnet,
unter
anderem
mit
dem
Green
&
Blue
Building
Award
und
dem
Wiener
Holzbaupreis
wienwood
21.
Für
die
TU
Wien
errichtete
die
BIG
bis
Ende
2021
ein
weiteres
weitgehend
energieautarkes
Institutsgebäude.
Möglich
wird
dies
unter
anderem
durch
die
Bauweise
im
Niedrigstenergiehaus-Standard,
eine
Wärmerück-
gewinnung
bei
den
Lüftungsanlagen
und
eine
Photovoltaik-Anlage.
Ein
Vorzeigeprojekt
in
puncto
Nachhaltigkeit
ist
der
Med
Campus
Graz,
dessen
Modul
1
als
erstes
Forschungs-
und
Laborgebäude
weltweit
mit
ÖGNI
Platin
ausgezeichnet
wurde.
Modul
2
wird
aktuell
nach
denselben
Standards
errichtet
und
2022
fertiggestellt.
Ebenfalls
2022
abgeschlossen
werden
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
Anatomie für die Medizinische Universität Graz.
Bereits
im
Mai
2021
an
die
Nutzer
übergeben
wurde
das
neu
gebaute
Biologiezentrum
der
Universität
Wien.
Die
Verwendung
von
Laborabluft
zur
Wärmerückgewinnung
ermöglicht
eine
Energieersparnis
von
rund
30
%.
Die
Fassade
ist
nahezu
wartungsfrei
und
die
sehr
flexiblen
Grundrisse
erlauben
eine
vielfältige
Nutzung
−
bedeutende
Kriterien
für
einen
langen
Lebenszyklus
des
Gebäudes.
Genau
diese
Flexibilität
bietet
auch
das
Multifunktionsgebäude
der
Leopold-Franzens-Universität
in Innsbruck am Innrain 52a. Hier erfolgt die Fertigstellung
2022.
Ebenfalls
abgeschlossen
wird
die
Sanierung
der
Österreichischen
Akademie
der
Wissenschaften.
Starten
werden
2022
der
Bau
des
House
of
Schools
Modul
1
für
die
Johannes
Kepler
Universität
Linz
sowie
die
Erweiterung
und
der
Dachgeschoßausbau
der
Universität
für
Musik
und
Darstellende Kunst in Wien.
Bis
2030
entsteht
am
Campus
der
Uni
Graz
(anstelle
der
heutigen
Vorklinik)
das
neue
Graz
Center
of
Physics,
das
die
Physik-Institute
von
Universität
Graz
und
TU
Graz
an
einem
gemeinsamen
Standort
vereinen
wird.
Auch
in
Innsbruck
wird
ein
neues
Haus
der
Physik
geschaffen.
Am
Campus
Technik
der
Universität
Innsbruck
werden
die
am
Campus
verteilten
Institute
zusammengefasst.
Der
Baubeginn
ist
für
Herbst
2024
geplant.
Fertig
werden
soll
das
Haus
der
Physik
dann
2028.
In
Wien
errichtet
die
BIG
seit
2021
den
neuen
MedUni
Campus
Mariannengasse.
Dieser
neue
Campus
befindet
sich
in
unmittelbarer
Nähe
zu
den
bestehenden
Standorten
der
Medizinischen
Universität
Wien
und
wird
deren
vorklinische
Institute
an
einem Ort bündeln.
Unternehmensbereich Spezialimmobilien
Spezialimmobilien
wie
Justizanstalten
oder
Trainings-
und
Ausbildungszentren
der
Exekutive
unterliegen
besonderen
Standards
in
Planung,
Bau
und
Betrieb.
So
wurden
die
Gebäude
aufgrund
ihrer
Mieterstruktur
(Stichwort
Sicherheitsimmobilien)
auch
während
der
COVID-19
bedingten Lockdowns uneingeschränkt genutzt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
41
/
152
Für
das
neue
Sicherheitszentrum
Meidling
wurde
im
Berichtsjahr
2021
die
Planungsvereinbarung
unterzeichnet.
Es
wird
das
größte
Sicherheitszentrum
Österreichs
und
Stützpunkt
für
die
neu
formierte
Direktion
für
Staatsschutz
und
Nachrichtendienst
(DSN)
geplant.
Für
die
ARE,
für
die
der
Unternehmensbereich
Spezialimmobilien
das
Baumanagement
bei
öffentlichen
Bauaufträgen
übernimmt,
startete
die
Sanierung
und
Erweiterung
des
Sicherheitszentrums
Tirol
2021.
Dieses
wird
zukünftig
Dienststellen
der
Landespolizeidirektion
Tirol,
das
Stadtpolizeikommando
Innsbruck,
die
Direktion
für
Spezialeinheiten
(DSE)-West
mit
dem
Einsatzkommando
Cobra,
das
Polizeianhaltezentrum
(PAZ)
sowie
ein
hochmodernes
Einsatztrainingszentrum
an
einem
zentralen
Standort
in
der
Kaiserjägerstraße
in
Innsbruck bündeln.
Neu
gebaut
wird
eine
Flugeinsatzstelle
auf
dem
Gebiet
der
Bestandsliegenschaft
der
EKO
Cobra
in
Wiener
Neustadt.
Im
Rahmen
des
Projekts
sollen
verschiedene
Standorte
des
BMI
und
hier
der
Flugpolizei
auf
einem
Standort
zusammengezogen
werden.
Vorgesehen
sind
der
Bau
einer
Flugeinsatzstelle,
eine
Hubschrauberschule
sowie
ein
Wartungsbereich.
Fertig
wird
das
Projekt
2022.
In
Süßenbrunn
errichtet
die
BIG
für
das
BMI
das
größte
Polizei-Einsatztrainingszentrum
(ETZ)
Österreichs.
Es
wird
auf
rund
8.000
m²
Raum
für
eine
moderne
Indoor-
Schießanlage
sowie
Seminar-
und
Trainingsräume
bieten.
Hier erfolgt die Fertigstellung ebenfalls 2022.
Der
größte
Baustart
wird
2022
die
Sanierung
der
Justizanstalt
und
des
Landesgerichts
Josefstadt
in
Wien
sein.
Hier
werden,
die
Haus-
und
Elektrotechnik
erneuert,
Hafträume
umstrukturiert
und
sämtliche
Oberflächen
saniert.
Die
ehemalige
Kantine
des
Landesgerichts
wird
in
Büros umgewandelt.
Objekt & Facility Management
Das
BIG
Objekt
und
Facility
Management
(OFM)
übernimmt
den
Betrieb
der
Immobilie
und
bietet
alle
wesentlichen
Leistungen
rund
um
die
kaufmännische
und
technische
Hausverwaltung
sowie
das
Technische
Facility
Objekt
Management
an.
Das
Leistungsspektrum
reicht
über
das
Mietermanagement,
die
Abwicklung
von
Bau-
und
Instandhaltungsmaßnahmen,
Facility
Services
bis
hin
zur
kompletten
Koordination
externer
Dienstleister.
Zunehmend
liegt
der
Fokus
auf
den
Bereichen
Energiemanagement,
nutzerfreundliche
Erhebung
und
Darstellung
von
Informationen,
Daten
und
Plänen
der
Gebäude,
Zustandserfassung,
Analyse
und
Sicherheitsbegehungen
sowie
auf
der
Darstellung
der
baulichen
Erfordernisse
und
dem
Einsatz
digitaler
Lösungen für den Gebäudebetrieb.
Die
Servicetechniker
des
Technischen
Facility
Objekt
Managements
übernehmen
Aufgaben
wie
Steuerung
von
Leit-
und
Regeltechnik,
kleinere
Reparaturen
oder
Wartungs-
und
Brandschutzleistungen.
So
sorgen
sie
für
einen reibungslosen, effizienten Betrieb der Gebäude.
Im
Berichtsjahr
erhielt
das
Objekt
und
Facility
Management
unter
anderem
den
Auftrag
zur
Übernahme
der
ordentlichen
Betriebsführung
des
österreichischen
Parlaments.
Für
die
Bildungsdirektion
Niederösterreich
wurden
zahlreiche
Sicherheitsbegehungen
in
Anlehnung
an
die
ÖNORM
B1301
durchgeführt.
Ziel
war
es,
aus
bau-
und
anlagentechnischer
Sicht
einen
Gesamtüberblick
über
die
betreffenden
Objekte
zu
erlangen
und
potenzielle
Gefährdungen aufzuzeigen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
42
/
152
Die
BIG
agiert
in
einem
dynamischen,
wirtschaftlichen,
aktuell
besonders
durch
die
COVID-19-Pandemie
geprägten
Umfeld
und
ist
daher
mit
unterschiedlichen
Chancen
und
Risiken
konfrontiert.
Um
diesen
Herausforderungen
zu
begegnen,
setzt
die
BIG
auf
ein
aktives
Chancen-
und
Risikomanagement
und
auf
dessen
kontinuierliche Weiterentwicklung.
Das
unternehmensweite
Risikomanagement
hat
zum
Ziel,
sowohl
Chancen
als
auch
Risiken
frühzeitig
zu
erkennen,
diese
zu
bewerten,
zu
analysieren
und
geeignete
Maßnahmen
zur
Chancensteigerung
beziehungsweise
Risikoreduktion
abzuleiten,
um
die
Gefährdung
der
operativen
und
strategischen
Ziele
zu
vermeiden.
Im
Rahmen
regelmäßig
tagender
Risikomanagement-
Committees
mit
den
maßgeblichen
risikotragenden
Unternehmenseinheiten
werden
Risiken
und
Chancen
gesteuert
sowie
Risikotransparenz
und
Risikoverständnis
in der Unternehmenskultur gestärkt.
Durch
eine
regelmäßige
sowie
in
kritischen
Fällen
über
eine
ad-hoc-Berichterstattung
an
die
Geschäftsführung
und
an
den
Aufsichtsrat
wird
sichergestellt,
dass
mögliche
Unsicherheiten
in
den
wesentlichen
Entscheidungsprozessen
mitberücksichtigt
werden.
Das
Top-Management
ist
somit
in
risikorelevante
Entscheidungen eingebunden.
Die
Risikopolitik
der
BIG
resultiert
aus
der
Geschäftsstrategie
und
konkretisiert
sich
in
einer
Reihe
von
Regelungen,
deren
praktische
Umsetzung
durch
unternehmensinterne
Prozesse
laufend
überwacht
wird.
Ausgehend
von
der
bei
der
Geschäftsführung
liegenden
Gesamtverantwortung
ist
das
Risikomanagementsystem
dezentral
organisiert.
Es
wird
auf
allen
Unternehmensebenen
gelebt
und
ist
für
sämtliche
Organisationseinheiten bindend.
Chancen
und
Risiken
werden
in
regelmäßigen
Abständen
von
den
jeweiligen
Organisationseinheiten
evaluiert.
Dabei
werden
die
identifizierten
potenziellen
Risiken
und
Chancen
strukturiert
und
nach
Eintrittswahrscheinlichkeit
und
Auswirkung
bewertet.
Gemeinsam
mit
entsprechenden
Maßnahmen
zur
Risikovermeidung
oder
-
reduzierung
erfolgt
die
Berichterstattung
an
das
unternehmensweite
Risikomanagement.
Die
interne
Revision
prüft
regelmäßig
die
operative
Effektivität
der
Funktionsfähigkeit
des
Risikomanagements.
Sowohl
der
externe
als
auch
die
internen
Prüfer
berichten
an
die
Geschäftsführung
sowie
an
den
Prüfungsausschuss
und
an den gesamten Aufsichtsrat.
Auch
klima-
und
umweltbezogene
Risiken
werden
in
die-
sem
Zusammenhang
gemeinsam
mit
dem
Nachhaltig-
keitsmanagement
im
Rahmen
des
unternehmensweiten
Risikomanagementprozesses
berücksichtigt
und
ausführ-
lich
behandelt.
Um
der
COVID-19-Krise
weiterhin
gezielt
zu
begegnen,
berät
der
2020
eingerichtete
Krisenstab
in
der
BIG
laufend
über
die
aktuellen
Entwicklungen
und
leitet
daraus
konkrete
notwendige
Maßnahmen
zur
COVID-19-
Prävention
im
Unternehmen
ab.
Eine
klare
und
den
aktuellen
Gegebenheiten
angepasste,
zeitnahe
Kommunikation
von
Maßnahmen
sowie
die
erfolgreiche
Umsetzung
der
COVID-19-Impfaktionen
im
betrieblichen
Rahmen
haben
wesentlich
zur
Risikoreduktion
im
Unternehmen beigetragen.
5.1
Wesentliche Risiken
5.1.1
Immobilienbewertungsrisiko
Das
Immobilienbewertungsrisiko
umfasst
das
Risiko
sich
ändernder
Liegenschaftswerte
im
Immobilienportfolio.
Diese
positiven
wie
auch
negativen
Wertschwankungen
werden
durch
Faktoren
wie
makroökonomische
Rahmenbedingungen
(z.B.
der
Zinslandschaft),
lokale
Immobilienmarktentwicklungen,
immobilienspezifische
Parameter,
aber
auch
durch
gesetzliche
Bestimmungen,
die
sich
auf
die
Verlässlichkeit
des
Cashflows
von
Immobilien auswirken können, beeinflusst.
Das
wesentlichste
Risiko
im
makroökonomischen
Bereich
ist
eine
sich
ändernde
Zinslandschaft
in
Form
von
steigenden
Zinsen,
da
dies
steigende
Renditen
und
höhere
Kapitalisierungszinssätze
zur
Folge
hätte.
Investoren
würden
sich
infolgedessen
höhere
Renditen
durch
Immobilieninvestments
erwarten
sowie
gegebenenfalls
Kapital
aus
dem
Immobilienmarkt
abziehen
und
in
Staatsanleihen
investieren.
Eine
Abschwächung
der
Konjunktur
kann
auch
aus
Immobilienmarktsicht
als
Risiko
in
Bezug
auf
die
Mietpreisentwicklung,
speziell
für
Büroflächen,
genannt
werden.
Ein
Zinsanstieg
wiederum
könnte
sich
negativ
auf
die
Preisentwicklung
−
speziell
von
Wohnbauflächen
−
auswirken,
da
dann
davon
auszugehen
ist,
dass
sich
Kapitalanleger
aus
dem
Wohnungsmarkt
zunehmend
zurückziehen
und
die
Preise
fallen
würden.
Aktuell
ist
die
Inflation,
bedingt
durch
kräftig
gestiegene
Energiepreise
und
Engpässe
in
Lieferketten,
stark
gestiegen;
dies
wiederum
könnte
zukünftig
zu
steigenden
Zinsen
führen.
Die
Europäische
Zentralbank
(EZB)
geht
entgegen
ihrer
ursprünglichen
Annahme
nicht
mehr
von
einem
kurzfristigen
Effekt
aus
und
rechnet
für
das
Jahr
2022
mit
einer
Inflationserwartung
von
3,2 %.
Mittelfristig
(2023
und
2024)
sollte
sich
die
Inflation
jedoch
wieder
auf
unter
2 %
stabilisieren,
weshalb
Zinserhöhungen
im
Euroraum laut EZB unwahrscheinlich bleiben.
Langfristige
negative
Entwicklungen
des
Klimawandels
wie
ein
deutlicher
Anstieg
der
Überhitzung
sowie
die
Häu-
figkeit
der
Wetterextremen
können
Auswirkungen
auf
die
zukünftige
Preisentwicklung
haben.
Besonders
Objekte
in
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
43
/
152
Regionen,
die
direkt
die
Folgen
des
Klimawandels
zu
spüren
bekommen,
könnten
in
ihrem
Wert
beeinflusst
werden.
Durch
Maßnahmen
wie
klimaresilientes
und
ressourcenschonendes
Bauen
sowie
die
Umsetzung
von
Nachhaltigkeitskonzepten
in
der
Instandhaltungsplanung
wird
diesem
Risiko
aktiv
begegnet.
Im
Rahmen
des
Portfoliomanagements
wird
versucht,
mögliche
negative
wertbeeinflussende
Umstände
im
Vorfeld
zu
identifizieren
und
durch
aktives
Asset
Management
und
eine
nachhaltige
Portfoliosteuerung
zu
minimieren
beziehungsweise auszuschließen
Die
Ermittlung
der
Verkehrswerte
erfolgt
zumindest
alle
drei
Jahre
durch
externe,
unabhängige
und
qualifizierte
Sachverständige,
welche
2018
nach
einer
EU-weiten
öffentlichen
Ausschreibung
neu
bestellt
wurden.
Durch
standardisierte
Informationspakete
für
die
externen
Gutachter
sowie
interne
Reviews
von
externen
Bewertungsgutachten
wird
sichergestellt,
dass
wertrelevante
Parameter
in
den
Gutachten
und
somit
im
Verkehrswert
zum
Bewertungsstichtag
korrekt
abgebildet
werden.
Auch
das
Jahr
2021
war
insbesondere
von
der
COVID-19-
Pandemie
geprägt.
Die
tatsächlichen,
langfristigen
Auswirkungen
dieser
Pandemie
auf
die
Immobilienmärkte
waren
zum
Bilanzstichtag
unklar
und
kaum
valide
abschätzbar.
Diese
werden
in
Abstimmung
mit
dem
operativen
Asset
Management
unter
der
Annahme
ermittelt,
dass
eventuelle
negative
Einflüsse
aufgrund
der
COVID-19-Pandemie
nur
temporäre
Auswirkungen
und
somit
keinen
nachhaltigen,
wertrelevanten
Einfluss
auf
den
Großteil
der
Verkehrswerte
haben
werden.
Der
Immobilienmarkt
wird
jedoch
aufgrund
möglicher
Bewertungsunsicherheiten
aktiv
beobachtet
und
es
erfolgen
laufende
Abstimmungen
mit
dem
Immobilien-
Risk-Management
sowie
dem
Asset
Management,
um
gegebenenfalls
kurzfristig
nachhaltige
Änderungen
im
Bewertungsergebnis
berücksichtigen
zu
können.
Im
BIG
Portfolio
wurden
zum
Bilanzstichtag
noch
keine
nachhaltigen
Effekte
aufgrund
der
COVID-19-Pandemie
identifiziert.
5.1.2
Investitionsrisiko
Zur
Optimierung,
Diversifizierung
sowie
zur
Absicherung
bestehender
Standorte
im
Falle
notwendiger
Erweiterun-
gen
(Risiko-/Ertragsprofil,
Lage,
durchschnittliche
Liegen-
schaftsgröße)
tätigt
die
BIG
verstärkt
Ankäufe
von
Immobi-
lien
oder
Projektentwicklungen
mittels
Asset
oder
Share
Deal,
um
künftigen
Anforderungen
der
Mieter
entsprechen
zu
können.
Das
hauseigene
Investmentmanagement
mit
allen
dazugehörigen
Prozessen
trägt
dazu
bei,
alle
potenzi-
ellen
Investitionsrisiken
zu
beschränken.
Der
Ankaufspro-
zess
unterliegt
strikten
Vorgaben
und
Abläufen
und
soll
eine
Minimierung
der
Risiken
gewährleisten.
Vor
Beginn
des
eigentlichen
Ankaufsprozesses
werden
neue
Objekte
unter
Einbeziehung
verschiedenster
Unternehmensberei-
che
evaluiert.
Dabei
wird
geprüft,
ob
ein
Objekt
grundsätz-
lich
in
die
aktuelle
Portfoliostrategie
passt.
Entsprechende
(Vor-)Verwertungsmöglichkeiten
werden
in
jedem
Fall
im
Vorfeld
eines
Ankaufs
geprüft.
Ausschlaggebend
hierfür
sind
Faktoren
wie
Qualität
des
Standorts,
Nachhaltigkeit
des
Objekts
und
der
Mieten,
Bonität
der
Mieter,
Bewirtschaftungskosten,
Drittverwertungsmöglichkeiten,
Risiko-/Ertragsprofil,
Nutzungsart
sowie
weitere
transaktionsspezifische Parameter.
Vor
Ankauf
einer
neuen
Immobilie
führt
die
BIG
zudem
eine
umfangreiche
Due-Diligence-Prüfung
unter
Einbindung
interner
und
externer
Experten
durch,
um
wirtschaftliche,
technische,
rechtliche
und
auch
steuerliche
Risiken
auszuschließen
beziehungsweise
zu
minimieren.
Neben
markt-
und
immobilienspezifischen
Risiken
bildet
die
zugrunde
gelegte
Renditeerwartung
im
Ankauf
ein
wesentliches
Risikomerkmal.
Hier
gilt
es,
die
aktuellen
Marktentwicklungen
genau
zu
analysieren.
Der
durch
die
COVID-19-Pandemie
gestiegene
Investitionsdruck
ist
hoch
und
Immobilienprojekte
als
Anlageform werden in Zeiten der Krise stark nachgefragt.
In
Bezug
auf
Investitionen
in
das
Anlagevermögen
in
Form
von
Sanierungen,
Erweiterungen
und
Neubauten
besteht
das
wesentlichste
Risiko
in
steigenden
Baukosten
beziehungsweise
in
daraus
resultierenden
Kostenüberschreitungen.
Aktuell
ist
ein
starker
Anstieg
der
Baustoffpreise
zu
beobachten.
Grund
dafür
sind
zum
Teil
die
sehr
hohe
Nachfrage
nach
Baustoffen,
Produktions-
und
Lieferausfälle
sowie
Logistikprobleme
in
den
Lieferketten.
Die
BIG
verfolgt
die
Entwicklung
der
Baupreise
laufend
und
berücksichtigt
Kostensteigerungen
in
den
Planungen.
Um
dieses
Risiko
zu
minimieren
und
gegensteuernde
Maßnahmen
ergreifen
zu
können,
werden
im
Investitions-Controlling
sämtliche
Projekte
der
BIG
nach
einem
standardisierten
Schema
in
regelmäßigen
Intervallen
abgefragt
und
ausgewertet.
Projekte
mit
Anzeichen
einer
Planabweichung
werden
mit
den
Controllern
und
Projekt-Managern
abgestimmt
und
terminisiert,
gegensteuernde
Maßnahmen
definiert
und
überwacht.
5.1.3
Vermietungsrisiko
Die
BIG
vermietet
ihre
Liegenschaften
überwiegend
langfristig
an
Institutionen
des
Bundes.
Ausfalls-
und
Leerstandsrisiken
werden
vor
allem
durch
ein
aktives
Asset
Management
reduziert.
Der
vermietbare
Leerstand
lag
2021
bei
rund
0,6 %.
Ein
weiteres
Risiko
ist
der
COVID-19-
bedingte
Ausfall
von
Mietzahlungen,
wobei
bisher
keine
relevanten
Ausfälle
zu
verzeichnen
waren.
Aufgrund
des
Klimawandels
kann
es
langfristig
zu
veränderten
Hitze-
und
Kältephasen
kommen,
was
zu
hohen
Schwankungen
des
Energiebedarfs
und
damit
einhergehender
Kosten
für
die
Mieterinnen
und
Mieter
führen
kann.
Es
gilt
daher
einer
Verbesserung
der
Klimaresilienz
im
Altbestand
besonderes
Augenmerk
zu
widmen,
um
ein
Abwandern
in
andere
Objekte
zu
vermeiden.
Durch
eine
nachhaltige
Bewirtschaftung
über
den
gesamten
Lebenszyklus,
einem
forcierten
Umstieg
auf
nachhaltige
Energiequellen
sowie
klimaresilientes
und
ressourcenschonendes
Bauen
wird
versucht dem entgegen zu wirken.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
44
/
152
5.1.4
Konzentrationsrisiko
Grundsätzlich
ist
eine
sehr
breite
österreichweite
Streuung
des
BIG
Immobilienportfolios
nach
verschiedenen
Nutzungsarten
gegeben,
wobei
es
zu
einer
Konzentration
von
Liegenschaften
in
Ballungszentren
kommt.
Die
BIG
hat
einen
sehr
hohen
Anteil
an
Bundesmietern,
was
ein
potenzielles
„Klumpenrisiko“
impliziert.
Die
Diversifizierung
der
Mieterstruktur
wirkt
dem
Konzentrationsrisiko entgegen.
5.1.5
Cyber-Risiken
Cyber-Attacken
nehmen
weltweit
stetig
zu
und
werden
immer
professioneller
in
der
Durchführung.
Um
die
IT-
Infrastruktur
zu
schützen,
den
Verlust
von
Daten
sowie
den
unbefugten
Zugriff
auf
vertrauliche
Informationen
zu
verhindern
und
Imageschäden
vorzubeugen,
verfolgt
die
BIG
einen
hohen
Anspruch
an
das
Sicherheitsniveau
der
IT-
Security.
Laufend
werden
IT-Risiken
bewertet
und
Maßnahmen
zur
Risikoreduktion
umgesetzt
sowie
die
IT-
Systeme durch regelmäßige externe Audits geprüft.
5.1.6
Finanzielle Risiken und Einsatz von
Finanzinstrumenten
Die
Risikopolitik,
Risikostrategie
sowie
der
Handlungsrahmen
der
Abteilung
Finanzmanagement
sind
durch eine Treasury-Richtlinie klar geregelt.
Die
Analyse
und
das
Management
finanzieller
Risiken,
die
aus
Schwankungen
von
Zinssätzen,
Währungen,
Liquidität
und
potenziellen
Ausfällen
resultieren,
werden
zentral
gesteuert.
Das
Unternehmen
wird
zentral
finanziert.
In
Form
eines
regelmäßigen
Reportings
wird
die
Geschäftsführung
über
die
Entwicklung
und
Struktur
der
Nettofinanzschulden
sowie
über
die
finanziellen
Risiken
informiert.
Die
langfristige
Finanzierung
der
BIG
erfolgt
grundsätzlich
in
Form
einer
Portfoliofinanzierung
über
Bankkredite,
öffentliche
Anleihen,
Privatplatzierungen
sowie
auf
Basis
des
im
Dezember
2018
abgeschlossenen
Kooperationsvertrages
mit
der
Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur
(OeBFA).
Fremdkapital
wird
insbesondere
zur
Refinanzierung
auslaufender
Finanzierungen
sowie
zur
Finanzierung
von
Neubauprojekten und Akquisitionen benötigt.
Kurzfristige
Refinanzierungen
erfolgen
über
den
Geldmarkt
in
Form
von
Barvorlagen
oder
über
Commercial
Papers.
Im
Sinne
einer
Aktiv-Passiv-Steuerung
bringt
die
langfristige
Struktur
der
Aktivseite
eine
ebenso
entsprechende Gestaltung der Passivseite mit sich.
Der
BIG
Konzern
verfolgt
im
Rahmen
seines
Portfolioansat-
zes
im
Grunde
eine
konservative
Risikopolitik
und
achtet
dennoch
auf
eine
Optimierung
des
Chancen-Risiko-Ver-
hältnisses.
Die
Begrenzung
finanzieller
Risiken
und
die
Si-
cherung
des
operativen
Unternehmenserfolgs
stellen
ein
wesentliches
Ziel
dar.
Die
wichtigsten
Maßnahmen
sind
die
Refinanzierung
und
die
Liquiditätssicherung
zur
Sicher-
stellung
der
jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit
des
Unterneh-
mens
sowie
die
Anpassung
des
Portfolios
an
die
jeweilige
geänderte
Marktsituation.
Finanzielle
Transaktionen
und
der
Einsatz
von
Derivaten
orientieren
sich
grundsätzlich
am
Bedarf
aus
dem
Grundgeschäft
des
Unternehmens,
wobei
eine
möglichst
neutrale
Auswirkung
auf
die
Ge-
winn-und-Verlust-Rechnung zu berücksichtigen ist.
Sämtliche
Finanzierungstätigkeiten,
von
der
Begebung
von
Anleihen
bis
zur
projektbezogenen
Kreditfinanzierung,
erfolgen
durch
ein
zentrales
Konzern-Treasury,
das
nach
einer klaren Treasury-Richtlinie handelt.
Eingesetzte
Finanzinstrumente
müssen
von
der
Unternehmensleitung
bewilligt
sowie
hinsichtlich
des
Risikos
−
im
Vorhinein
abschätzbar
und
mit
eigenen
Systemen abbildbar − bewertet und überwacht sein.
Das
Finanzergebnis
als
wesentlicher
Bestandteil
des
Unter-
nehmenserfolgs
unterliegt
dem
Zins-
und
Währungsrisiko.
Krisensituationen
wie
die
derzeitige
COVID-19-Krise
kön-
nen
sich
auch
im
Bereich
der
Refinanzierung
in
Form
von
erhöhten
Margen,
steigenden
Sicherheitsanforderungen
oder zurückhaltender Kreditvergabe niederschlagen.
5.1.6.1
Zinsrisiken
Die
Risiken
aus
der
Veränderung
von
Zinssätzen
entstehen
im
Wesentlichen
aus
den
Fremdfinanzierungen
und
definieren
sich
vor
allem
aus
dem
Risiko
steigender
Aufwandszinsen
im
kurzfristigen
Bereich
oder
durch
variable Verzinsungen.
Die
fix-verzinslichen
Finanzierungen
unterliegen
grundsätzlich
in
Abhängigkeit
vom
Zinsniveau
einem
Barwertänderungsrisiko,
das
den
beizulegenden
Zeitwert
des
Finanzinstruments
betrifft.
Zinsänderungsrisiken
treten
sowohl
im
festverzinslichen
als
auch
im
variablen
Bereich
auf
und
werden
durch
einen
Mix
aus
fixen
und
variablen
Zinsbindungen
reduziert.
Weiters
wird
der
Einfluss
von
Zinsänderungen
auf
das
Zinsergebnis
aus
variablen
Verzinsungen
regelmäßig
analysiert.
Derzeit
werden
Effekte
aus
dem
Zinsänderungsrisiko
als
nicht
substanzielles
Risiko
eingestuft.
Allerdings
können
neue
zusätzliche
Anforderungen
im
Rahmen
der
Finanzierungen
(z.B.
EU-Taxonomie)
zu
einem
Anstieg
der
Bonitätsaufschläge
führen,
welche
sich
in
weiterer
Folge
in
höheren Finanzierungskosten niederschlagen könnten.
5.1.6.2
Währungsrisiken
Währungsrisiken
ergeben
sich
aus
den
Finanzverbindlich-
keiten
in
Fremdwährungen
und
den
damit
verbundenen
wechselkursbedingten
Bewertungsergebnissen.
Alle
Emis-
sionen
sind
durch
Derivate
gegen
Änderungen
in
den
Wechselkursen
gesichert.
In
der
BIG
herrscht
interner
Kon-
sens
darüber,
dass
die
Gesellschaft
aktuell
über
keine
offe-
nen Fremdwährungspositionen verfügen soll.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
45
/
152
5.1.6.3
Liquiditätsrisiko
Zur
Steuerung
der
uneingeschränkten
und
fristgerechten
Zahlungsverpflichtungen
erfolgt
die
Erhebung
des
Finanzierungsbedarfs
über
eine
aggregierte,
rollierende
Liquiditätsplanung
auf
Unternehmensebene.
Diese
nimmt
ihren
Ausgang
auf
operativer
Ebene
und
umfasst
alle
liquiditätswirksamen
Themen.
Der
sich
daraus
ergebende
Liquiditätsbedarf
wird
auf
Basis
der
zu
Jahresbeginn
festgelegten Finanzierungsstrategie laufend refinanziert.
Die
BIG
verfügt
über
ein
Cash
Pooling,
in
welches
operativ
tätige
Tochtergesellschaften
eingebunden
sind.
Sie
verfolgt
eine
klare
Bankenpolitik
und
arbeitet
mit
nationalen
sowie
internationalen
Banken
zusammen.
Durch
diese
diversifizierte
Strategie
kann
die
BIG
als
Aa1-
geratete
Schuldnerin
jederzeit
über
genügend
Liquidität
verfügen.
Aus
heutiger
Sicht
verfügt
die
BIG
über
ausreichend
hohe
Liquidität
und
Liquiditätsvorsorgen.
Durch
die
seitens
der
Banken
nahezu
flächendeckende
Einführung
von
Verwahrgebühren
bei
Haben-Salden
entstehen
zusätzliche
Kosten,
die
trotz
sorgfältiger
konzernweiter
Liquiditätssteuerung
nicht
immer
vermieden
werden
können.
Aufgrund
des
erfolgreichen
Geschäftsverlaufs
und
der
guten
Bonität,
welche
im
Zusammenhang
mit
der
Bonität
der
Republik
Österreich
steht,
ist
sowohl
das
kurz-
als
auch
langfristige
Liquiditätsrisiko als gering zu bewerten.
5.1.6.4
Ausfallsrisiko
Im
Finanzbereich
werden
Neugeschäfte,
aus
denen
ein
Ausfallsrisiko
entstehen
kann,
nur
mit
Banken
mit
einem
Bonitätsrating
von
mindestens
A3/A–
zum
Zeitpunkt
des
Eingehens
oder
gegen
Besicherung
abgeschlossen.
Die
Bonität der Institute wird regelmäßig überwacht.
Im
operativen
Geschäft
werden
die
Außenstände
ebenso
regelmäßig
überprüft
und
es
erfolgen
entsprechende
Einzelwertberichtigungen.
Dabei
entstammt
der
Großteil
der Forderungen aus Geschäften mit Mietern des Bundes.
5.1.6.5
Steuerrisiko
Wie
bereits
in
der
Vergangenheit
können
mögliche
künftige
Änderungen
in
der
österreichischen
Steuergesetzgebung,
die
Auswirkungen
auf
die
Ertrags-,
Umsatz
und
Grunderwerbsbesteuerung
für
die
Immobilienwirtschaft
haben
können,
nicht
ausgeschlossen
werden.
Die
BIG
versucht
daher,
allfällige
Konsequenzen
von
Gesetzesänderungen
durch
die
kontinuierliche
Zusammenarbeit
mit
Experten
(vor
allem
mit
externen
Steuerberatern)
sowie
durch
ein
laufendes
Monitoring
aller
wesentlichen
Gesetzesänderungen
im
steuerlichen
Bereich
frühzeitig
zu
erkennen,
bei
der
Entscheidungsfindung
zu
berücksichtigen
und
für
bekannte
Risiken
ausreichende
bilanzielle
Vorsorgen
zu
treffen.
Obwohl
Unternehmen
derzeit
gesetzlich
noch
nicht
verpflichtet
sind,
ein
internes
Steuerkontrollsystem
(SKS)
einzuführen,
wurde
im
BIG
Konzern
aufgrund
der
stetig
wachsenden
steuerlichen
Anforderungen
und
Herausforderungen
im
Geschäftsjahr
2020
ein
internes
Steuerkontrollsystem
etabliert,
welches
im
Geschäftsjahr
2021
zertifiziert
wurde.
Der
Zielsetzung
des
SKS
folgend,
liegt
der
Schwerpunkt
auf
der
Beurteilung
der
steuerrelevanten
Risiken
und
der
Steuerungs-
und
Kontrollmaßnahmen.
Dadurch
soll
gewährleistet
sein,
dass
alle
Unternehmenseinheiten
die
Steuern
termingerecht
und
betragsrichtig
abführen.
Das
Risiko
von
etwaigen
Regelverstößen
soll
rechtzeitig
erkannt
und
verhindert
werden.
Das
zertifizierte
Steuerkontrollsystem
trägt
so
dazu
bei,
finanzielle
Risiken,
finanzstrafrechtliche
Risiken,
Reputationsrisiken
und
Geschäftsrisiken
des
Unternehmens zu reduzieren.
5.1.6.6
Kapitalrisikomanagement
Das
Kapitalrisikomanagement
zielt
auf
eine
ausgewogene
Eigenkapitalausstattung
und
Verschuldungsquote
ab.
Im
Rahmen
der
Planung
werden
diese
Kennzahlen
ermittelt
und
analysiert,
um
−
falls
erforderlich
−
rechtzeitig
geeignete
Maßnahmen
in
Abstimmung
mit
der
Geschäftsleitung ergreifen zu können.
5.2
Internes Kontrollsystem
Die
Geschäftsführung
ist
aufgrund
§
22
GmbHG
verpflichtet,
ein
internes
Kontrollsystem
(IKS)
entsprechend
den
gesetzlichen
Anforderungen
zu
führen.
Die
grundsätzliche
Wirksamkeit
des
IKS
ist
durch
den
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu überwachen.
Das
IKS
der
BIG
verfolgt
folgende
grundlegende
Ziele:
Effektivität
und
Effizienz
der
Geschäftsprozesse,
Verlässlichkeit
der
finanziellen
Berichterstattung
sowie
Einhaltung
der
gültigen
Gesetze
und
Vorschriften.
Darüber
hinaus
ist
es
auf
die
Einhaltung
der
internen
Regelungen,
des
Vier-Augen-Prinzips
und
der
Funktionstrennung
sowie
auf
die
Schaffung
von
vorteilhaften
Bedingungen
für
Kontrollmaßnahmen
in
den
Schlüsselprozessen,
im
Speziellen des Rechnungslegungsprozesses, ausgerichtet.
5.2.1
Kontrollumfeld und Maßnahmen
Der
grundlegende
Aspekt
des
Kontrollumfelds
ist
die
Unternehmenskultur,
in
deren
Rahmen
das
Management
und
die
Mitarbeitenden
operieren.
Das
Unternehmen
arbeitet
laufend
an
der
Verbesserung
der
Kommunikation
sowie
der
Vermittlung
der
unternehmenseigenen
Grundwerte
und
Verhaltensgrundsätze,
um
die
Durchsetzung
von
Moral,
Ethik
und
Integrität
im
Unternehmen
und
im
Umgang
mit
anderen
sicherzustellen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
46
/
152
Die
Verantwortlichkeiten
in
Bezug
auf
das
interne
Kontrollsystem
sind
an
die
Unternehmensorganisation
angepasst,
um
ein
den
Anforderungen
entsprechendes
und
zufriedenstellendes
Kontrollumfeld
zu
gewährleisten.
Neben
der
Geschäftsführung
umfasst
das
allgemeine
Kontrollumfeld
auch
die
mittlere
Managementebene
wie
insbesondere die Abteilungsleitungen.
Mit
dem
BIG
Kodex
besteht
ein
unternehmensweites
Regelwerk
für
alle
Mitarbeitenden
und
alle
Geschäftsprozesse.
Der
BIG
Kodex
regelt
zudem
Compliance-relevante
Themen
(Verhaltenskodex,
Antikorruption
etc.),
zu
denen
die
Mitarbeitenden
verpflichtende Schulungen erhalten.
Kontrollen
sollen
einen
möglichst
fehlerfreien
Ablauf
der
Geschäftsprozesse
gewährleisten.
Dazu
zählen
unter
anderem
die
Funktionstrennung,
das
Vier-Augen-Prinzip,
Zugriffsbeschränkungen
(Berechtigungen)
sowie
die
Übereinstimmung
von
Aufgaben,
Kompetenzen
und
Verantwortung.
Im
Rahmen
des
Grundsatzes
der
Funktionstrennung
wird
sichergestellt,
dass
Tätigkeiten
wie
Genehmigung,
Durchführung,
Verbuchung
und
Kontrolle
nicht
bei
einem
oder
einer
Mitarbeitenden
beziehungsweise einer Führungskraft vereint sind.
Sämtliche
Kontrollmaßnahmen
werden
im
laufenden
Geschäftsprozess
durchgeführt,
um
sicherzustellen,
dass
potenziellen
Fehlern
oder
Abweichungen
in
der
Finanzberichterstattung
vorgebeugt
wird
beziehungsweise
diese
ehestmöglich
entdeckt
und
korrigiert werden.
5.2.2
Monitoring
Die
Verantwortung
für
die
fortlaufende
Überwachung
obliegt
sowohl
der
Geschäftsführung
als
auch
den
zuständigen
Abteilungsleiterinnen
und
-leitern,
welche
für
ihre
Bereiche
zuständig
sind.
So
werden
regelmäßige
Kontrollen
und
Plausibilisierungen
(Stichproben)
vorgenommen.
Darüber
hinaus
ist
die
interne
Revision
mit
unabhängigen
und
regelmäßigen
Überprüfungen
des
IKS
sowie
des
Rechnungswesens
in
den
Überwachungsprozess
involviert.
Die
Ergebnisse
der
Überwachungstätigkeiten
werden
der
Geschäftsführung
und
dem
Aufsichtsrat
(Prüfungsausschuss)
berichtet.
Die
Geschäftsführung
erhält
zudem
laufend
Berichte
aus
den
Bereichen
Controlling,
Finanzmanagement
und
Risikomanagement.
Zu
veröffentlichende
Abschlüsse
werden
von
der
Leitung
Finanzmanagement
und
der
Geschäftsführung
vor
Weiterleitung
an
den
Aufsichtsrat
einer
abschließenden
Würdigung unterzogen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
47
/
152
6.1
Freiwilliges Bekenntnis zum
Österreichischen Corporate
Governance Kodex
Seit
der
Neuausrichtung
der
BIG
als
Konzernmutter
durch
das
Bundesimmobiliengesetz
im
Jahr
2001
verfolgt
die
Geschäftsführung
in
enger
Zusammenarbeit
mit
dem
Aufsichtsrat
das
Prinzip
höchster
Transparenz
im
Unternehmen.
Um
diese
Transparenz
auch
nach
außen
sichtbar
zu
machen,
bekannte
sich
die
BIG
bereits
am
17.
Dezember
2008
zum
Österreichischen
Corporate
Governance
Kodex.
Die
Einhaltung
der
C-Regeln
des
Österreichischen
Corporate
Governance
Kodex
durch
die
BIG
wurde
zuletzt
im
Geschäftsjahr
2021
für
das
Geschäftsjahr
2020
durch
eine
externe
Institution
evaluiert.
Aufgrund
der
mittelbaren
Eigentümerstellung
der
Republik
Österreich
werden
in
der
BIG
zudem
die
Regeln
des
Bundes
Public
Corporate
Governance
Kodex
befolgt
(www.big.at/investor-relations/corporate-governance).
6.2
Compliance und
Unternehmenswerte
Im
Rahmen
der
konzernweiten
Compliance-Struktur
sind
der
Verhaltens-
und
Ethikkodex
sowie
sämtliche
Compli-
ance-relevanten
Regelungen
der
BIG
verbindlich
einzuhal-
ten.
Um
die
Compliance-Struktur
übersichtlich
zu
gestal-
ten,
wurde
im
unternehmenseigenen
Intranet
ein
vom
Compliance-Officer
betreuter
Compliance-Bereich
einge-
richtet.
Hier
können
sich
Mitarbeitende
zu
Compliance-re-
levanten
Themen
und
Regelungen
informieren.
Im
Ge-
schäftsjahr
2019
wurde
zudem
ein
E-Learning
Tool
zum
Thema
„Anti-Korruption“
veröffentlicht,
um
eine
zeit-
und
ortsunabhängige
Schulungswiederholung
für
Mitarbei-
tende
zu
ermöglichen.
Als
Home
Office-taugliches
Werk-
zeug
ermöglichte
dieses
E-Learning
Tool
auch
die
Schulung
neuer
Mitarbeitender
trotz
Corona-bedingter
Kontaktbe-
schränkungen.
Darüber
hinaus
können
sich
Mitarbeitende
bei
Fragen
jederzeit
direkt
an
den
Compliance-Officer
wen-
den.
In
Vorbereitung
auf
die
nationale
Umsetzung
der
EU-Hinweisgeberrichtlinie
wurde
2021
ein
elektronisches
Hinweisgebersystem
eingerichtet.
Die
Mitarbeitenden
sind
zudem
den
grundlegenden
Wertvorstellungen
des
Unternehmens
verpflichtet,
die
nachhaltig
kommuniziert
und gelebt werden.
Fairer
Wettbewerb
und
ethisch
korrektes
Geschäftsgebaren
sind
zentrale
Eckpfeiler
der
Unternehmensphilosophie.
Da
die
BIG
im
Wettbewerb
mit
anderen
Immobilienunternehmen
steht,
werden
Verhaltensweisen
und
Vereinbarungen,
die
auf
eine
unzulässige
Verhinderung,
Einschränkung
oder
Verfälschung des Wettbewerbs abzielen, nicht geduldet.
6.3
Korruptionsprävention und
Umgang mit Interessenkonflikten
Als
staatsnahes
Unternehmen
verfolgt
die
BIG
eine
strenge
Anti-Korruptionspolitik.
Mitarbeitende
unterliegen
daher
besonders
strengen
Regelungen
im
Umgang
mit
der
Annahme
von
Geschenken,
Einladungen
und
sonstigen
Vorteilen.
Neben
der
verpflichtenden
Einhaltung
der
unternehmensinternen
Regelungen
zum
Thema
Anti-
Korruption
werden
sämtliche
Mitarbeitende
zudem
in
Schulungen über mögliche Korruptionsrisiken informiert.
Im
Rahmen
des
internen
Transparenzgebots
bestehen
Meldepflichten
für
Beteiligungen
an
Unternehmen,
um
Interessenkonflikte
zu
vermeiden.
Da
Interessenkonflikte
auch
im
Zusammenhang
mit
Nebenbeschäftigungen
auftreten
können,
müssen
Nebenbeschäftigungen
vor
deren
Ausübung
gemeldet
beziehungsweise
genehmigt
werden.
6.4
Arbeitsweise der Geschäftsführung
Die
Geschäftsführung
der
BIG
besteht
aus
den
zwei
Mitgliedern
DI
Hans-Peter
Weiss,
CEO,
und
DI
Wolfgang
Gleissner,
COO,
deren
Kompetenzen
klar
zugeordnet
sind.
Die
Geschäftsführer
stehen
in
regelmäßigem
Austausch
miteinander
sowie
im
laufenden
Dialog
und
Informationsaustausch mit den Führungskräften.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
48
/
152
7
Nichtfinanzieller Bericht
Das
Nachhaltigkeitsmanagement
der
BIG
sowie
ihre
nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren
zu
den
Themen
Umwelt-,
Sozial-
und
Arbeitnehmerbelange
(Aus-
und
Weiterbildung,
Familien-
und
Gesundheitsförderung)
werden
gesondert
im
beigelegten
Nichtfinanziellen
Bericht
2021
gemäß
NaDiVeG
beschrieben.
Weiterführende
Informationen
finden
sich
auch
unter
nachhaltigkeit.big.at.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
49
/
152
8
Forschung und Entwicklung
Für
die
Umsetzung
der
nachhaltigen
Ziele
der
BIG
sind
Forschungs-
und
Entwicklungsprojekte
rund
um
ihr
Kerngeschäft
von
wachsender
Bedeutung.
Insbesondere
geht
es
um
die
Weiterentwicklung
neuer
und
für
das
Unternehmen
relevanter
Technologien.
Projekte,
die
die
BIG
umsetzt,
sind
gesondert
im
Nichtfinanziellen
Bericht
2021
beschrieben
sowie
unter
nachhaltigkeit.big.at
abrufbar. Eine Auswahl ist nachfolgend angeführt.
8.1
Beteiligung an Ampeers Energy
Im
Geschäftsjahr
2021
beteiligte
sich
der
BIG
Konzern
am
deutschen
Digitalisierungs-Start-up
AMPEERS
ENERGY
(AE) mit 25,2 %.
Das
Start-up
ist
ein
Spin-off
der
Fraunhofer
Gesellschaft
und
darauf
spezialisiert,
Lösungen
zur
Energieoptimierung
im
Immobilienbereich
zu
schaffen.
Im
Rahmen
der
Beteiligung
soll
das
Optimierungspotenzial
der
Energieversorgung
im
BIG
Portfolio
systematisch
ermittelt
und
darauf
aufbauend
entsprechende
Projekte
realisiert
werden.
Konkret
bedeutet
dies
die
Umsetzung
einer
nachhaltigen
Energiestrategie
(Wärme
und
Strom)
in
Richtung
einer
möglichst
vor
Ort
dezentral
erzeugten
und
weitestgehend klimaneutralen Energiebereitstellung.
Erstes
konkretes
Umsetzungsprojekt
ist
das
Großprojekt
VILLAGE
IM
DRITTEN
–
hier
entwickelt
die
Konzerntochter
ARE
Austrian
Real
Estate
einen
neuen
Stadtteil
im
3.
Wiener
Gemeindebezirk.
Gemeinsam
mit
Wien
Energie
wird
ein
Energiekonzept
entwickelt,
dessen
Fokus
auf
lokal
vorhandenen,
erneuerbaren
und
klimafreundlichen
Ressourcen liegt.
Im
Zuge
der
Beteiligung
der
BIG
an
AE
gründen
die
beiden
Unternehmen
eine
gemeinsame
Tochtergesellschaft
in
Österreich,
die
die
lokalen
Projekte
für
den
BIG
Konzern
abwickeln
und
entsprechendes
Know-how
in
diesem
neuen
Themenfeld
bündeln
wird.
Zudem
wird
das
Joint
Venture
auch
dem
gesamten
österreichischen
Immobilienmarkt
Produkte
und
Leistungen
für
die
erfolgreiche
Umsetzung
von
Projekten
rund
um
das
Thema
Erneuerbare Energien anbieten.
8.2
Sustainability Data Science
Challenge
Im
Berichtsjahr
wurde
die
Sustainability
Data
Science
Challenge
unter
der
Schirmherrschaft
der
ÖBAG,
Microsoft
und
Capgemini
ausgeschrieben.
Nach
Formulierung
eines
gemeinsamen
Usecases
mit
dem
Fokus
auf
Dekarbonisierung
und
Biodiversität
von
BIG
und
anderen
daran
teilnehmenden
Beteiligungsunternehmen
wurden
innovative
Konzepte
gesucht.
Ziel
war
es,
aus
vorhandenen
Daten
und
den
zur
Verfügung
gestellten
Ressourcen
das
überzeugendste
Datenmodell
zu
kreieren,
um
damit
konkrete
nachhaltige
Problemstellungen
mittels
künstlicher
Intelligenz
zu
lösen.
Die
Ergebnisse
wurden
mit
einem
mathematischen
Modell
auf
deren
Genauigkeit
hin
evaluiert.
Die
Liegenschaften
der
BIG
spielten
dabei
eine
wesentliche
Rolle:
Zehn
Schul-
und
zehn
Universitätsliegenschaften
bildeten
seitens
der
BIG
die
Basis
zur
Entwicklung
der
Modelle.
Aus
33
Teams
traten
drei
Finalisten-Teams
hervor,
das
Gewinnerteam
präsentierte
ein
vom
Klimaaspekt
motiviertes
Modell,
das
dabei
helfen
könnte,
die
Zusammensetzung
aus
Gebäuden
und Freiflächen genauestens zu analysieren.
8.3
Verbund X Accelerator
Bei
Verbund
X
Accelerator
handelt
es
sich
um
eine
Energie-
und
Infrastruktur-Plattform,
die
Verbund
gemeinsam
mit
Partnern
bereits
2020
aufgesetzt
hatte
und
im
Jahr
2021
das
zweite
Mal
durchführte.
Start-ups,
Tech-Firmen
und
KMU
bekamen
hier
die
Möglichkeit,
ihre
Entwicklungen
beziehungsweise
Lösungen
mit
den
teilnehmenden
Partnern
zu
testen
und
dabei
neue
Geschäftsmodelle
zu
erschließen.
Die
BIG
arbeitete
2021
im
Bereich
„Augmented
Reality
&
Virtual
Reality“
mit
dem
Unternehmen
ViewAR
zusammen.
Dabei
konnten
wesentliche
Ausblicke
darauf
gewonnen
werden,
welche
Möglichkeiten
bestehen,
wenn
sämtliche
Informationen
3D-mäßig verfügbar sind.
8.4
Mitfinanzierung Stiftungs-
professur
Die
BIG
finanziert
eine
Stiftungsprofessur
an
der
TU
Wien
mit, die sich mit Holzbau im urbanen Kontext beschäftigt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
50
/
152
9
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am
14.
Februar
2022
wurde
das
ÖkoStRefG
2022
(Ökosoziale
Steuerreform
Teil
I)
kundgemacht,
welches
unter
anderem
die
etappenweise
Herabsetzung
der
Körperschaftssteuer
von
25 %
auf
24 %
im
Kalenderjahr
2023
und
23 %
im
Kalenderjahr
2024
vorsieht.
Die
Senkung
der
Körperschaftssteuer
wird
in
der
BIG
insbesondere
eine
Auswirkung
auf
die
bilanzierten
aktiven
latenten
Steuern
haben.
Die
BIG
rechnet
aus
derzeitiger
Sicht
aufgrund
dieser
Gesetzesänderung
mit
einer
aufwandswirksamen
Auflösung
aktiver
latenter
Steuern
in
Höhe
von
rund
EUR 11,6 Mio. im Geschäftsjahr 2022.
Die
laufende
Militäroperation
in
der
Ukraine
und
die
damit
verbundenen
Sanktionen
gegen
die
Russische
Föderation
können
Auswirkungen
auf
die
wirtschaftliche
Entwicklung
in Europa sowie auch weltweit haben.
Die
BIG
hat
keine
direkten
Geschäftsverbindungen
zur
Ukraine,
Russland
oder
Belarus.
Dennoch
können
etwaige
Auswirkungen
auf
die
gesamte
wirtschaftliche
Situation
zu
einer
Anpassung
von
Schätzungen
und
Vorhersagen
führen.
In
weiterer
Folge
kann
dies
auch
zu
wesentlichen
Änderungen
unter
anderem
bei
der
Bewertung
des
IAS
40
Anlagevermögens
und
den
Finanzverbindlichkeiten
im
kommenden
Geschäftsjahr
führen.
Längerfristige
Effekte
dieser
Krise
können
letztendlich
auch
zu
Auswirkungen
auf
die
Profitabilität
der
BIG
führen.
Aufgrund
der
sich
laufend
ändernden
Situation
können
zum
gegenwärtigen
Zeitpunkt
keine
zuverlässigen
Vorhersagen
getroffen
werden.
Darüber
hinaus
sind
nach
dem
Bilanzstichtag
keine
wesentlichen
Ereignisse
eingetreten,
die
entweder
in
der
Gesamtergebnisrechnung
oder
in
der
Bilanz
berücksichtigt
hätten
werden
müssen
oder
die
zu
einer
Angabenpflicht
im Anhang führen.
Die
Geschäftsleitung
schlägt
vor,
eine
Dividende
in
Höhe
von
EUR 233,1
Mio.
zu
beschließen.
Davon
soll
ein
Betrag
in
Höhe
von
EUR 230,0
Mio.
an
den
Eigentümer
ausbezahlt
werden.
Die
restliche
Dividende
soll
im
Rahmen
des
Sonderprogrammes
2014
in
Höhe
von
EUR 3,1
Mio.
mit
Forderungen
gegengerechnet
werden.
Es
wird
vorgeschlagen,
von
dem
verbleibenden
Bilanzgewinn
2021
EUR 21,4
Mio.
in
die
freie
Rücklage
umzubuchen
und
EUR 20,0
Mio.
auf
neue
Rechnung
vorzutragen.
Dieser
Gewinnverwendungsvorschlag
muss
noch
durch
den
Aufsichtsrat
geprüft
und
von
der
Generalversammlung
beschlossen
werden,
sodass
der
endgültige
Beschluss
von
diesem Vorschlag abweichen kann.
10.1
Zweigniederlassungen
Die
Gesellschaft
verfügt
über
keine
Zweigniederlassungen.
Wien, am 9. März 2022
Die Geschäftsführung
DI Hans-Peter Weiss
DI Wolfgang Gleissner
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
51
/
152
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir
haben
den
Jahresabschluss
der
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.,
Wien,
bestehend
aus
der
Bilanz
zum
31.
Dezember
2021,
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
für
das
an
diesem
Stichtag
endende
Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach
unserer
Beurteilung
entspricht
der
beigefügte
Jahresabschluss
den
gesetzlichen
Vorschriften
und
vermittelt
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-
und
Finanzlage
zum
31.
Dezember
2021
sowie
der
Ertragslage
der
Gesellschaft
für
das
an
diesem
Stichtag
endende
Geschäftsjahr
in
Übereinstimmung
mit
den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir
haben
unsere
Abschlussprüfung
in
Übereinstimmung
mit
der
Verordnung
(EU)
Nr.
537/2014
(im
Folgenden
EU-
VO)
und
mit
den
österreichischen
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung
durchgeführt.
Diese
Grundsätze
erfordern
die
Anwendung
der
International
Standards
on
Auditing
(ISA).
Unsere
Verantwortlichkeiten
nach
diesen
Vorschriften
und
Standards
sind
im
Abschnitt
„Verantwortlichkeiten
des
Abschlussprüfers
für
die
Prüfung
des
Jahresabschlusses“
unseres
Bestätigungsvermerks
weitergehend
beschrieben.
Wir
sind
von
der
Gesellschaft
unabhängig
in
Übereinstimmung
mit
den
österreichischen
unternehmensrechtlichen
und
berufsrechtlichen
Vorschriften
und
wir
haben
unsere
sonstigen
beruflichen
Pflichten
in
Übereinstimmung
mit
diesen
Anforderungen
erfüllt.
Wir
sind
der
Auffassung,
dass
die
von
uns
bis
zum
Datum
des
Bestätigungsvermerks
erlangten
Prüfungsnachweise
ausreichend
und
geeignet
sind,
um
als
Grundlage
für
unser
Prüfungsurteil
zu
diesem
Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders
wichtige
Prüfungssachverhalte
sind
solche
Sachverhalte,
die
nach
unserem
pflichtgemäßen
Ermessen
am
bedeutsamsten
für
unsere
Prüfung
des
Jahresabschlusses
des
Geschäftsjahres
waren.
Diese
Sachverhalte
wurden
im
Zusammenhang
mit
unserer
Prüfung
des
Jahresabschlusses
als
Ganzes
und
bei
der
Bildung
unseres
Prüfungsurteils
hierzu
berücksichtigt,
und
wir
geben
kein
gesondertes
Prüfungsurteil
zu
diesen
Sachverhalten ab.
Folgende
Sachverhalte
waren
am
bedeutsamsten
für
unsere Prüfung:
1.
Bewertung des Immobilienvermögens
2.
Ansatz und Bewertung von latenten Steuern
1. Bewertung des Immobilienvermögens
Sachverhalt und Problemstellung
(siehe Ausführungen im Anhang unter Kapitel 2.2 und 2.3)
Das
Immobilienvermögen
mit
einem
Buchwert
in
Höhe
von
EUR
4.004.7
Mio
ist
die
bedeutsamste
Vermögensposition
der
Bilanz.
Aufgrund
der
Bewertung
zu
fortgeschriebenen
Anschaffungskosten
liegen
die
Buchwerte
gesamthaft
deutlich
unter
den
Marktwerten
des
Portfolios.
Bei
einzelnen
Immobilien
kann
der
beizulegende
Wert
am
Bilanzstichtag
jedoch
unter
ihrem
aktuellen
Buchwert
liegen.
In
diesen
Fällen
ist
eine
Einschätzung
erforderlich,
inwieweit
es
sich
um
eine
dauerhafte
Wertminderung
handelt,
die
zu
einer
außerplanmäßigen
Abschreibung
führt.
Weiters
ist
bei
in
der
Vergangenheit
durchgeführten
außerplanmäßigen
Abschreibungen
zu
beurteilen,
inwieweit
eine
Zuschreibung
am
Bilanzstichtag
aufgrund
des
Wertaufholungsgebotes zu erfolgen hat.
Bei
der
Ermittlung
der
beizulegenden
Werte
pro
Immobilie
zum
Stichtag
durch
die
gesetzlichen
Vertreter
werden
für
eine
Mehrzahl
von
Immobilienobjekten
unabhängige
Sachverständige
herangezogen.
Neben
von
der
Gesellschaft
bereitgestellten
stichtagsaktualisierten
Unterlagen
fließen
in
diese
Bewertungen
zahlreiche
Annahmen
zu
verschiedenen
„Inputfaktoren“,
insbesondere
zu
den
Marktmieten,
erwarteten
Leerstehungen,
zukünftigen
Wiedervermietungen
und
künftig
erzielbaren
Mieten
sowie
die
Diskontierungssätze
auf
Basis
der
Renditen
von
vergleichbaren
Objekten
ein,
welche
die
zukünftige
Ertragskraft
der
Immobilie
bestmöglich
abbilden
sollen.
Die
Bewertung
des
Immobilienvermögens
beruht
somit
auf
den
Einschätzungen
der
zur
Ermittlung
der
beizulegenden
Werte
herangezogenen
Inputfaktoren,
die
einen
wesentlichen
Einfluss
auf
die
Höhe
der
Bewertung
der
Immobilie
haben.
Aufgrund
der
Vielzahl
der
Immobilien
kann
es
wegen
des
Grundsatzes
der
Einzelbewertung
zu
wesentlichen
Abschreibungs-
oder
Zuschreibungserfordernissen
im
Jahresabschluss
kommen.
Wegen
der
hohen
Bedeutung
des
Immobilienvermögens
im
Jahresabschluss
und
die
mit
den
Einschätzungen
künftiger
Entwicklungen
verbundenen
erhöhten
Bewertungsunsicherheiten
haben
wir
die
Bewertung
des
Immobilienvermögens
als
besonders
wichtigen
Prüfungssachverhalt bestimmt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
52
/
152
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir
haben
zur
Beurteilung
der
Angemessenheit
der
Bewertung
des
Immobilienvermögens
im
Wesentlichen
folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
■
Analyse des Prozesses der Immobilienbewertung
hinsichtlich des allgemeinen Ablaufes sowie der
Ausgestaltung und Funktionsweise von Kontrollen bei
der Verarbeitung der Ergebnisse im Jahresabschluss
■
Evaluierung der fachlichen Eignung und Objektivität
der von den gesetzlichen Vertretern beauftragten
Sachverständigen
■
Plausibilisierung der beizulegenden Werte anhand der
Bruttorendite (Bruttomietzins im Verhältnis zum
angesetzten beizulegenden Wert) der einzelnen
Objekte
■
Auswahl einer Stichprobe von Immobiliengutachten
auf Basis der Größe der Objekte, der Veränderung des
beizulegenden Wertes von Objekten über ein
definiertes Ausmaß sowie von Objekten mit
Veränderungen von wesentlichen Inputfaktoren ohne
die damit erwartete Veränderung des beizulegenden
Wertes
■
Kritische Würdigung der Methoden und der
wesentlichen in den Gutachten getätigten Annahmen
für die in der Stichprobe enthaltenen Objekte,
Vergleich der Annahmen mit aktuellen Marktdaten
und Marktentwicklungen sowie das Nachvollziehen
der rechnerischen Richtigkeit des aus den Parametern
abgeleiteten beizulegenden Wertes
■
Beurteilung der Angemessenheit der
Wertfortschreibungen der Gutachten auf den Bilanz-
stichtag in einer Stichprobe von Immobilien, deren
Wertermittlung am Bilanzstichtag länger als ein Jahr
zurückliegt
■
Kritische Würdigung der Einschätzungen des
Managements hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der
Wertminderungen bei jenen Immobilien, bei denen
der beizulegende Wert am Bilanzstichtag unter den
fortgeführten Anschaffungskosten (Buchwert gemäß
UGB) liegt, sowie Überprüfung der Erfassung der
dauerhaften Wertminderung als außerplanmäßige
Abschreibung
■
Überprüfung jener Immobilien, bei denen in der
Vergangenheit eine außerplanmäßige Abschreibung
durchgeführt wurde, ob der beizulegende Wert über
dem Buchwert am Bilanzstichtag liegt und eine
entsprechende Wertaufholung auf den niedrigeren
Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten ohne
außerplanmäßige Abschreibung und beizulegenden
Zeitwert am Bilanzstichtag erfolgt
■
Analyse der Anhangsangaben zum
Immobilienvermögen, insbesondere hinsichtlich der
Erläuterungen zu Bewertungsmethoden.
2. Ansatz und Bewertung von latenten Steuern
Sachverhalt und Problemstellung
(siehe Ausführungen im Anhang unter Kapitel 2.2 und 3.3)
Die
Gesellschaft
weist
insbesondere
im
Immobilienanlagevermögen
aufgrund
unterschiedlicher
Nutzungsdauern
wesentliche
abzugsfähige
temporäre
Differenzen
zwischen
den
Bilanzansätzen
im
UGB-
Abschluss
und
den
steuerlichen
Bilanzwerten
auf.
Darüber
hinaus
bestehen
erhebliche
abzugsfähige
temporäre
Differenzen
im
Zusammenhang
mit
Anteilen
an
Tochterunternehmen
und
zu
versteuernde
temporäre
Differenzen
wegen
damit
zusammenhängender
Vorsorgen
für
Nachbesserungsverpflichtungen
gegenüber
der
Republik
Österreich
(Kaufpreisnachzahlungen).
Daraus
resultieren
aktive
latente
Steuern
(vor
Saldierung)
iHv.
EUR
305,5
Mio
und
passive
latente
Steuern
(vor
Saldierung)
iHv.
EUR 160,1 Mio.
Die
Beurteilung,
ob
und
in
welchem
Maße
für
derartige
Differenzen
latente
Steuern
angesetzt
werden
müssen
oder
gemäß
§
198
Abs.
10
Z
3
UGB
nicht
angesetzt
werden
dürfen,
erfordert
wesentliche
Einschätzungen
in
Bezug
auf
die
erwartete
Umkehrung
dieser
Differenzen
insbesondere
im
Zusammenhang
mit
den
Anteilen
an
Tochterunternehmen
und
damit
verbundenen
Nachbesserungsverpflichtungen.
Die
Einschätzungen
haben
wesentliche
Auswirkungen
auf
Ansatz
und
Höhe
der
im
Jahresabschluss
bilanzierten
aktiven
und
passiven
latenten
Steuern.
Folglich
haben
wir
den
Ansatz
und
die
Bewertung
von
latenten
Steuern
als
besonders
wichtigen
Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im
Rahmen
der
Prüfung
der
latenten
Steuern
haben
wir
unsere
Prüfungshandlungen
auf
folgende
Sachverhalte
fokussiert:
■
Analyse des Prozesses der Ermittlung von latenten
Steuern hinsichtlich des allgemeinen Ablaufs sowie
der Ausgestaltung und Implementierung von
Kontrollen bei der Verarbeitung der Ergebnisse im
Jahresabschluss
■
Nachvollziehen der vom Unternehmen identifizierten
temporären Differenzen am Bilanz- stichtag durch
Abgleich mit den Differenzen zwischen den
bilanzierten Werten und den angesetzten
Steuerwerten am Bilanzstichtag
■
Kritische Würdigung von Einschätzungen und
Annahmen jener Fälle, in denen die Höhe der
angesetzten latenten Steuern erheblich von
Einschätzungen über die künftige Umkehrung der
temporären Differenzen abhängig ist
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
53
/
152
■
Kritische Würdigung des Vorliegens sämtlicher
Voraussetzungen für den Nichtansatz von latenten
Steuern für temporäre Differenzen in Zusammenhang
mit Anteilen an Tochterunternehmen
■
Würdigung der Anhangsangaben in Zusammenhang
mit den latenten Steuern hinsichtlich ihrer
Vollständigkeit und Angemessenheit
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die
gesetzlichen
Vertreter
sind
verantwortlich
für
die
Aufstellung
des
Jahresabschlusses
und
dafür,
dass
dieser
in
Übereinstimmung
mit
den
österreichischen
unternehmensrechtlichen
Vorschriften
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
der
Gesellschaft
vermittelt.
Ferner
sind
die
gesetzlichen
Vertreter
verantwortlich
für
die
internen
Kontrollen,
die
sie
als
notwendig
erachten,
um
die
Aufstellung
eines
Jahresabschlusses
zu
ermöglichen,
der
frei
von
wesentlichen
falschen
Darstellungen
aufgrund
von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei
der
Aufstellung
des
Jahresabschlusses
sind
die
gesetzlichen
Vertreter
dafür
verantwortlich,
die
Fähigkeit
der
Ge-sellschaft
zur
Fortführung
der
Unternehmenstätigkeit
zu
beurteilen,
Sachverhalte
im
Zusammenhang
mit
der
Fort-führung
der
Unternehmenstätigkeit
–
sofern
einschlägig
–
anzugeben,
sowie
dafür,
den
Rechnungslegungsgrundsatz
der
Fortführung
der
Unternehmenstätigkeit
anzuwenden,
es
sei
denn,
die
gesetzlichen
Vertreter
beabsichtigen,
ent-
weder
die
Gesellschaft
zu
liquidieren
oder
die
Unterneh-
menstätigkeit
einzustellen,
oder
haben
keine
realistische
Alternative dazu.
Der
Prüfungsausschuss
ist
verantwortlich
für
die
Überwa-
chung des Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere
Ziele
sind,
hinreichende
Sicherheit
darüber
zu
er-
langen,
ob
der
Jahresabschluss
als
Ganzes
frei
von
wesent-
lichen
falschen
Darstellungen
aufgrund
von
dolosen
Hand-
lungen
oder
Irrtümern
ist,
und
einen
Bestätigungsvermerk
zu
erteilen,
der
unser
Prüfungsurteil
beinhaltet.
Hinrei-
chende
Sicherheit
ist
ein
hohes
Maß
an
Sicherheit,
aber
keine
Garantie
dafür,
dass
eine
in
Übereinstimmung
mit
der
EU-VO
und
mit
den
österreichischen
Grundsätzen
ord-
nungsmäßiger
Abschlussprüfung,
die
die
Anwendung
der
ISA
erfordern,
durchgeführte
Abschlussprüfung
eine
we-
sentliche
falsche
Darstellung,
falls
eine
solche
vorliegt,
stets
aufdeckt.
Falsche
Darstellungen
können
aus
dolosen
Handlungen
oder
Irrtümern
resultieren
und
werden
als
wesentlich
angesehen,
wenn
von
ihnen
einzeln
oder
insge-
samt
vernünftigerweise
erwartet
werden
könnte,
dass
sie
die
auf
der
Grundlage
dieses
Jahresabschlusses
getroffe-
nen
wirtschaftlichen
Entscheidungen
von
Nutzern
beein-
flussen.
Als
Teil
einer
Abschlussprüfung
in
Übereinstimmung
mit
der
EU-VO
und
mit
den
österreichischen
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung,
die
die
Anwendung
der
ISA
erfordern,
üben
wir
während
der
gesamten
Abschlussprüfung
pflichtgemäßes
Ermessen
aus
und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
■
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss,
planen Prüfungs- handlungen als Reaktion auf diese
Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungs- urteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
■
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die
Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
■
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit
der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
■
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls
diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der
Gesellschaft von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
54
/
152
■
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau
und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse
in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
Wir
tauschen
uns
mit
dem
Prüfungsausschuss
unter
anderem
über
den
geplanten
Umfang
und
die
geplante
zeitliche
Einteilung
der
Abschlussprüfung
sowie
über
bedeutsame
Prüfungsfeststellungen,
einschließlich
etwaiger
bedeutsamer
Mängel
im
internen
Kontrollsystem,
die
wir
während
unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir
geben
dem
Prüfungsausschuss
auch
eine
Erklärung
ab,
dass
wir
die
relevanten
beruflichen
Verhaltensanforderungen
zur
Unabhängigkeit
eingehalten
haben,
und
tauschen
uns
mit
ihm
über
alle
Beziehungen
und
sonstigen
Sachverhalte
aus,
von
denen
vernünftigerweise
angenommen
werden
kann,
dass
sie
sich
auf
unsere
Unabhängigkeit
und
–
sofern
einschlägig
–
damit
zusammenhängende
Schutzmaßnahmen
auswirken.
Wir
bestimmen
von
den
Sachverhalten,
über
die
wir
uns
mit
dem
Prüfungsausschuss
ausgetauscht
haben,
diejenigen
Sachverhalte,
die
am
bedeutsamsten
für
die
Prüfung
des
Jahresabschlusses
des
Geschäftsjahres
waren
und
daher
die
besonders
wichtigen
Prüfungssach-
verhalte
sind.
Wir
beschreiben
diese
Sachverhalte
in
unserem
Bestätigungsvermerk,
es
sei
denn,
Gesetze
oder
andere
Rechtsvorschriften
schließen
die
öffentliche
Angabe
des
Sachverhalts
aus
oder
wir
bestimmen
in
äußerst
seltenen
Fällen,
dass
ein
Sachverhalt
nicht
in
unserem
Bestätigungsvermerk
mitgeteilt
werden
sollte,
weil
vernünftigerweise
erwartet
wird,
dass
die
negativen
Folgen
einer
solchen
Mitteilung
deren
Vorteile
für
das
öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der
Lagebericht
ist
aufgrund
der
österreichischen
unternehmensrechtlichen
Vorschriften
darauf
zu
prüfen,
ob
er
mit
dem
Jahresabschluss
in
Einklang
steht
und
ob
er
nach
den
geltenden
rechtlichen
Anforderungen
aufgestellt
wurde.
Die
gesetzlichen
Vertreter
der
Gesellschaft
sind
verantwortlich
für
die
Aufstellung
des
Lageberichts
in
Übereinstimmung
mit
den
österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir
haben
unsere
Prüfung
in
Übereinstimmung
mit
den
Berufsgrundsätzen
zur
Prüfung
des
Lageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach
unserer
Beurteilung
ist
der
beigefügte
Lagebericht
nach
den
geltenden
rechtlichen
Anforderungen
aufgestellt
worden,
enthält
zutreffende
Angaben
nach
§
243a
UGB
und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts
der
bei
der
Prüfung
des
Jahresabschlusses
gewonnenen
Erkenntnisse
und
des
gewonnenen
Verständnisses
über
die
Gesellschaft
und
ihr
Umfeld
wurden
wesentliche
fehlerhafte
Angaben
im
Lagebericht
nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach
Artikel 10 der EU-VO
Wir
wurden
mit
Gesellschafterbeschluss
vom
19.
April
2021
als
Abschlussprüfer
für
das
am
31.
Dezember
2021
endende
Geschäftsjahr
gewählt
und
am
13.
Juli
2021
vom
Aufsichtsrat
mit
der
Durchführung
der
Abschlussprüfung
beauftragt.
Wir
sind
ununterbrochen
seit
dem
am
31.
Dezember
2021
endenden
Geschäftsjahr
Abschlussprüfer
der Gesellschaft.
Wir
erklären,
dass
das
Prüfungsurteil
im
Abschnitt
„Bericht
zum
Jahresabschluss“
mit
dem
zusätzlichen
Bericht
an
den
Prüfungsausschuss
nach
Art
11
der
EU-VO
in
Einklang
steht.
Wir
erklären,
dass
wir
keine
verbotenen
Nichtprüfungsleistungen
nach
Art
5
Abs
1
der
EU-VO
erbracht
haben
und
dass
wir
bei
der
Durchführung
der
Abschlussprüfung
unsere
Unabhängigkeit
von
der
Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der
für
die
Abschlussprüfung
auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Mag. Nikolaus Schaffer.
Wien, 9. März 2022
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Nikolaus Schaffer e.h.
ppa. Mag. Michael Horntrich e.h.
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser
Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen
sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
55
/
152
KONZERNABSCHLUSS
zum 31. Dezember 2021
Wien, 9. März 2022
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
56
/
152
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
57
/
152
Genderhinweis:
Gendersensible Kommunikation ist uns wichtig, genauso wie die Lesefreundlichkeit unserer Texte. Da wir unsere Leserinnen und Leser
gleichermaßen ansprechen wollen, nehmen wir abwechselnd auf sie Bezug bzw. verwenden wir geschlechtsneutrale Begriffe. Mit dem Begriff Mitarbeitende
sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gemeint.
Rundungshinweis:
Rundungsdifferenzen und/oder Differenzen in Zwischensummen durch Darstellung (MEUR, TEUR) möglich.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
58
/
152
Konzerngesamtergebnisrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Ergebnis aus dem Abgang von Immobilien
Ergebnis aus der Veräußerung von Immobiliengesellschaften
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Ergebnis vor Steuern, Immobilienbewertung, Abschreibungen und Finanzergebnis (EBITDA)
Abwertung Vorratsvermögen
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Veräußerungsergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Davon nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
Davon Muttergesellschaft zuzurechnen
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können
Ergebnis aus Cash Flow Hedges
Darauf entfallende Steuern
Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Neubewertung der Schuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Darauf entfallende Steuern
Davon nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
Davon Muttergesellschaft zuzurechnen
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
59
/
152
Konzernbilanz
Aktiva
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Selbst genutzte Immobilien
Immaterielle Vermögenswerte
Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Derivative Finanzinstrumente
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Derivative Finanzinstrumente
Passiva
Der Muttergesellschaft zuzurechnendes Eigenkapital
Nicht beherrschende Anteile
Sonstige Verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Langfristige Verbindlichkeiten
Rückstellung für tatsächliche Ertragsteuern
Sonstige Verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
60
/
152
Konzern-Geldflussrechnung
Geldflüsse aus Geschäftstätigkeit:
Ergebnis vor Ertragsteuern
Abwertung Vorratsvermögen
Zeitwertänderung Derivate und Folgebewertung Anleihen
Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Veräußerungsergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten
Ergebnis aus der Veräußerung von Immobiliengesellschaften
Sonstige unbare Transaktion
Cashflow aus dem Ergebnis
Veränderung von Forderungen aus Finanzierungsleasing
Veränderung Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Veränderung Personalrückstellungen
Veränderung sonstige Rückstellungen, sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen
Cashflow aus Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Geldflüsse aus Investitionstätigkeit:
Erwerb von Immobilien, Sachanlagevermögen und sonstigen Vermögenswerten
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel
Einzahlungen aus dem Abgang von Tochterunternehmen
Einzahlungen aus dem mehrheitswahrenden Anteilsverkauf von Tochterunternehmen
Auszahlungen im Zusammenhang nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Einzahlungen aus dem Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Rückzahlungen von Ausleihungen
Veräußerung von Immobilien, Sachanlagevermögen und sonstigen Vermögenswerten
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Geldflüsse aus Finanzierungstätigkeit:
Rückzahlung Derivat (Hedge)
Rückzahlung von Bankverbindlichkeiten und ähnlichen Finanzierungen
Aufnahme von Bankverbindlichkeiten und ähnlichen Finanzierungen
Auszahlungen für Nachbesserung
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Gesamt Cashflow (= Veränderung der liquiden Mittel)
Nettoveränderung der liquiden Mittel
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
61
/
152
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Der Mutter-
gesellschaft
zuzu-
rechnendes
Eigenkapital
Nicht
beherrschende
Anteile
Transaktionen mit Eigentümern
Veränderung nicht beherrschende
Anteile
Nachbesserungsverpflichtung
Einlagen des Gesellschafters
Gesamte Transaktion mit Eigentümern
Der Mutter-
gesellschaft
zuzu-
rechnendes
Eigenkapital
Nicht
beherrschende
Anteile
Transaktionen mit Eigentümern
Veränderung nicht beherrschende
Anteile
Nachbesserungsverpflichtung
Einlagen des Gesellschafters
Gesamte Transaktion mit Eigentümern
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
62
/
152
Anhang zum Konzernabschluss
1.
Berichtendes Unternehmen
Die
Bundesimmobilien
gesellschaft
m.b.H.
(„BIG“)
ist
ein
Unternehmen
mit
Sitz
in
Österreich
.
Die
Adresse
des
eingetragenen
Sitzes
des
Unternehmens
lautet
Trabrennstraße
2c,
1020
Wien
.
Der
Konzernabschluss
umfasst
die
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
und
ihre
Tochterunternehmen
(zusammen
als
„BIG
Konzern“
bezeichnet).
Der
Konzern
ist
fast
ausschließlich
in
Österreich
tätig
und
besitzt,
bewirtschaftet
und
entwickelt
Immobilien
im
Bereich
der
öffentlichen
Infrastruktur
und
im
Bereich
der
Büro- und Wohnimmobilien für private Mieter
.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
63
/
152
2.
Grundsätze der Rechnungslegung
Der
Konzernabschluss
der
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
wurde
in
Übereinstimmung
mit
den
International
Financial
Reporting
Standards
(IFRS),
wie
sie
in
der
Europäischen
Union
anzuwenden
sind,
und
den
zusätzlichen
Anforderungen
des
§
245a
UGB
erstellt.
Er
wurde
von
der
Geschäftsführung
am
9.
März
2022
zur
Veröffentlichung
genehmigt.
Abschlussstichtag
des
Konzerns
und
aller
im
Konzern
einbezogenen
Unternehmen
ist
der
31.
Dezember
2021.
Die
Aufstellung
des
Konzernabschlusses
erfolgte
unter
der
Going-Concern-
Prämisse.
2.1
Funktionale und Darstellungs-
währung
Dieser
Konzernabschluss
wird
in
Euro,
der
funktionalen
Währung
des
Unternehmens,
dargestellt.
Alle
in
Euro
dargestellten
Finanzinformationen
wurden,
soweit
nicht
anders
angegeben,
auf
die
nächste
Tausenderstelle
gerundet.
Bei
der
Summierung
von
Beträgen
können
durch
Verwendung
automatischer
Rechenhilfen
rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
2.2
Verwendung von Ermessens-
entscheidungen und Schätzungen
Die
Erstellung
des
Konzernabschlusses
in
Übereinstimmung
mit
den
IFRS
erfordert
Ermessensbeurteilungen,
Schätzungen
und
die
Festlegung
von
Annahmen
über
künftige
Entwicklungen
durch
das
Management
des
BIG
Konzerns,
die
den
Ansatz
und
den
Wert
von
Vermögenswerten
und
Schulden,
die
Angabe
von
sonstigen
Verpflichtungen
am
Bilanzstichtag
und
den
Ausweis
von
Erträgen
und
Aufwendungen
während
des
Berichtsjahres wesentlich beeinflussen.
Auch
die
im
ersten
Halbjahr
2020
begonnene
COVID-19-
Krise
hat
folgende
Auswirkungen
auf
Schätzungsunsicher-
heiten und Ermessensentscheidungen.
Die
Annahmen
und
Auswirkungen
von
COVID-19
im
Rah-
men
der
Bewertung
der
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien
werden
im
Punkt
8.1
Als
Finanzinvestition
ge-
haltenen Immobilien näher erläutert.
Die
COVID-19-Krise
hat
keine
Auswirkung
auf
Ansatz
bzw.
Werthaltigkeit
der
Steuerabgrenzungen,
da
die
Bilanzie-
rungsentscheidung
auf
Annahmen
über
den
Zeitpunkt
der
Auflösung von latenten Steuerschulden beruht.
Für
die
Bewertung
der
sonstigen
Rückstellungen
wurden
aufgrund
von
COVID-19
keine
wesentlichen
neuen
Verpflichtungen
oder
Sachverhalte,
welche
zu
einer
Rückstellungsbildung führen, identifiziert.
Im
Rahmen
der
Bewertung
der
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
und
Vermögenswerten
wurde
analysiert,
ob
durch
die
COVID-19-Krise
eine
Anpassung
der
Schätzung
der
Kreditverluste
erforderlich
ist.
Aufgrund
der
aktuell
verfügbaren
Informationen
zum
Zahlungsverhalten
der
Kontrahenten
und
aufgrund
der
intern
als
gering
eingeschätzten
Ausfallsrisiken
(rund
87 %
der
Umsatzerlöse
mit
der
Republik
Österreich),
führt
die
Erhöhung
des
Kreditrisikos
aufgrund
der
COVID-19-Krise
zu keinem wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis.
Der
BIG
Konzern
ist
mit
klima-
und
umweltbezogenen
Risiken
konfrontiert.
Diese
können
Auswirkungen
auf
Schätzungsunsicherheiten
und
Ermessensentscheidungen
haben
und
betreffen
aus
derzeitiger
Sicht
im
Wesentlichen
die
Bewertung
der
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien,
Rückstellungen
sowie
latenter
Steuern.
Die
klima-
und
umweltbezogenen
Risiken
haben
im
Geschäftsjahr
2021
keine
Auswirkungen
auf
die
für
die
Erstellung
des
Konzernabschlusses
verwendeten
Annahmen
und
Schätzungsparameter
und
es
wurden
keine
neuen
Verpflichtungen
oder
Sachverhalte,
welche
zu
einer Rückstellungsbildung führen, identifiziert.
Bei
den
folgenden
Annahmen
besteht
ein
nicht
unerhebliches
Risiko,
das
zu
einer
wesentlichen
Anpassung
von
Vermögenswerten
und
Schulden
im
nächsten
Berichtsjahr führen kann:
■
Im Rahmen der Neubewertung der als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem
Buchwert von insgesamt TEUR
14.885.078,2 (Vorjahr:
TEUR
13.796.293,7) ergeben sich eine Reihe von
Schätzungen, die im Zeitablauf wesentlichen
Schwankungen unterliegen können.
■
Dem Ansatz von aktiven latenten Steuern mit einem
Buchwert von insgesamt TEUR
137.050,9 (Vorjahr:
TEUR
134.771,9) liegen Erwartungshaltungen des
Managements in Bezug auf die hinreichende
Verfügbarkeit zukünftig zu versteuernder Einkünfte
zugrunde. Die Bilanzierungsentscheidung über Ansatz
bzw. Werthaltigkeit der Steuerabgrenzungen beruht
auf Annahmen über den Zeitpunkt der Auflösung von
latenten Steuerschulden.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
64
/
152
■
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen mit
einem Buchwert von insgesamt TEUR 291.624,0
(Vorjahr: TEUR 224.651,0) erfolgt aufgrund
bestmöglicher Schätzungen, die zum Teil durch
Sachverständige durchgeführt werden. Bei der
Rückstellungsbewertung werden insbesondere
Erfahrungswerte aus der Vergangenheit,
Wahrscheinlichkeiten über den Ausgang von
Rechtsstreitigkeiten oder von abgabenrechtlichen
Verfahren, zukünftige Kostenentwicklungen,
Zinssatzannahmen usw. berücksichtigt.
■
Für die Bewertung der bestehenden Abfertigungs-,
Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen mit
einem Buchwert von insgesamt TEUR 13.373,0
(Vorjahr: TEUR 13.540,8) werden Annahmen für
Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung,
Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen
verwendet.
■
Für die Bewertung der Wertberichtigung mit einem
Buchwert von insgesamt TEUR 1.066,5 (Vorjahr:
TEUR 1.755,0) aufgrund der erwarteten Kreditverluste
bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen und
Vermögenswerten wird auf die Vorgehensweise zur
Ermittlung und Höhe der Bewertungseffekte auf
Punkt 8.6 verwiesen.
Informationen
über
weitere
Ermessensentscheidungen
bei
der
Anwendung
der
Rechnungslegungsmethoden,
die
die
im
Konzernabschluss
erfassten
Beträge
am
wesentlichsten
beeinflussen,
sind
in
den
nachstehenden
Anhansgangaben
enthalten:
■
Anhangsangabe: 5.1 Konsolidierungsgrundsätze –
Beurteilung, ob ein Beherrschungsverhältnis besteht
■
Anhangsangabe: 5.6 Leasingverhältnisse –
Bestimmung der Laufzeit der Leasingverträge
■
Anhangsangabe: 5.12 Umsatzrealisierung –
Realisierung des Umsatzes bei der Entwicklung von
Eigentumswohnungen bzw. Mieterinvestitionen über
einen Zeitraum.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
65
/
152
3.
Geschäftssegmente
3.1
Grundlagen der Segmentierung
Die
interne
Berichterstattung
und
somit
die
Grundlage
für
Unternehmensentscheidungen
in
der
BIG
basiert
auf
den
Segmenten
Spezialimmobilien
(diese
umfassen
im
Wesentlichen
Objekte
mit
einem
besonderen
Sicherheitsaspekt
wie
z.B.
Gefängnisse
sowie
Sonderimmobilien
von
untergeordneter
wirtschaftlicher
Bedeutung
für
das
Unternehmen
wie
z.B.
Stollen,
Kriegerfriedhöfe),
Schulen,
Universitäten
und
dem
Segment
Sonstiges,
welches
das
Objekt
&
Facility
Management (OFM) und die Verwaltung inkludiert.
Das
Objekt
&
Facility
Management
gliedert
sich
in
Objektmanagement
(technische
Instandhaltung
und
Hausverwaltung)
und
Facility
Services
(Dienstleistungen
wie
Inspektion
und
Wartung
von
Betriebsanlagen,
Erstellung
von
Prüfberichten,
Sicherheitsdienste).
Es
erbringt
sowohl
intern
als
auch
extern
Leistungen.
Aufgrund
von
Unwesentlichkeit
werden
diese
zusammengefasst dargestellt.
Das
Portfolio
des
als
Segment
gesteuerten
Teilkonzerns
ARE
Austrian
Real
Estate
GmbH
(im
Folgenden
ARE
Bestandsgeschäft)
umfasst
Büro-,
Gewerbe-
und
Wohnungsliegenschaften,
mit
dem
mittelfristigen
Diversifikationsziel,
den
Mietanteil
von
nicht
öffentlichen
Kunden
deutlich
zu
steigern.
Die
ARE
nützt
im
Sinne
ihrer
Strategie
sich
ergebende
Marktchancen
zum
Erwerb
sowie
zum Verkauf von Immobilien.
Die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
(ARE
DEVELOPMENT
einzel)
ist
eine
Projektentwicklungsgesell-
schaft
für
innovative
Wohn-,
Büro-
und
Gewerbeimmobi-
lien,
deren
Tätigkeit
in
den
nächsten
Jahren
strategisch
ausgebaut werden soll.
Der
in
der
Spalte
Anpassungen
und
Konsolidierungseffekte
BIG
Teilkonzern
unter
der
Position
externe
Umsatzerlöse
ausgewiesene
Betrag
resultiert
aus
externen
Erlösen
für
die
Weiterverrechnung
von
Mieterinvestitionen.
Da
es
sich
hierbei
um
einen
ergebnisneutralen
Durchlaufposten
handelt,
erfolgt
die
Zuordnung
erst
auf
Gesamtebene
und
somit
nicht
bereits
umsatzerhöhend
in
den
Segmenten.
Bei
allen
anderen
Anpassungen
handelt
es
sich
um
interne
Verrechnungen
zwischen
den
Segmenten
sowie
um
konsolidierungsbedingte
Anpassungen
zu
den
konzerninternen
Geschäftsfällen
im
BIG
Teilkonzern,
die
auf Gesamtebene wieder zu eliminieren sind.
Die
Konsolidierungsüberleitungsspalte
und
die
Konsolidierungseffektespalte
BIG
Konzern
betreffen
großteils
konsolidierungsbedingte
Anpassungen
zu
konzerninternen
Geschäftsfällen
(Aufwands-
/Ertragskonsolidierung)
bezogen
auf
den
ARE
Teilkonzern
bzw. BIG Gesamtkonzern.
Die
Kennzahl
Bautätigkeit
subsumiert
sowohl
Instandhaltungsaufwendungen
als
auch
Investitionen
in
das langfristige und kurzfristige Vermögen.
Darüber
hinaus
enthält
das
Investitionsvolumen
sowohl
die
Neubau-
und
Sanierungsinvestitionen
in
Bestandsimmobilien
des
Konzerns,
als
auch
Investitionen
für
Projektentwicklungen
in
100%-igen
Konzerngesellschaften,
sowie
100 %
der
Investitionen
in
Projektentwicklungen
mit
einer
Beteiligung
über
40 %
und
anteilige
Investitionen
bei
einer
Beteiligung
unter
40 %,
sofern der Konzern operativ in der Gesellschaft tätig ist.
Für
die
Zuordnung
zu
Bestand
und
Entwicklung
ist
darüber
hinaus
die
Segmentzuordnung
und
nicht
der
Ausweis
der
Immobilie unter IAS 2 oder IAS 40 maßgeblich.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
66
/
152
3.2
Informationen über die berichtspflichtigen Segmente
Informationen bezüglich der Ergebnisse jedes berichtspflichtigen Segments sind nachstehend aufgeführt:
31.12.2021
Anpassungen
und Konsoli-
dierungs-
effekte BIG
Teilkonzern
davon externe Umsatzerlöse
davon konzerninterne Umsatzerlöse
Ergebnis vor Steuern, Immobilienbewertung, Abschreibungen und
Finanzergebnis (EBITDA)
Ertragssteuern und latente Steuern
Kennzahlen zur Bautätigkeit
Investitionen aus Bautätigkeit
davon Entwicklungsgeschäft
* VK = vollkonsolidierte Unternehmen | ** EK = at-Equity-konsolidierte Unternehmen | *** Objekt & Facility Management und Verwaltung
31.12.2020
Anpassungen
und Konsoli-
dierungs-
effekte BIG
Teilkonzern
davon externe Umsatzerlöse
davon konzerninterne Umsatzerlöse
Ergebnis vor Steuern, Immobilienbewertung, Abschreibungen und
Finanzergebnis (EBITDA)
Ertragssteuern und latente Steuern
Kennzahlen zur Bautätigkeit
Investitionen aus Bautätigkeit
davon Entwicklungsgeschäft
* VK = vollkonsolidierte Unternehmen | ** EK = at-Equity-konsolidierte Unternehmen | *** Objekt & Facility Management und Verwaltung
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
67
/
152
Konsoli-
dierungs-
überleitung
Konsoli-
dierungs-
effekte BIG
Konzern
Konsoli-
dierungs-
überleitung
Konsoli-
dierungs-
effekte BIG
Konzern
3.3
Wichtiger Kunde
Die
Umsatzerlöse
mit
der
Republik
Österreich
betragen
TEUR 1.081.035,3
(Vorjahr:
TEUR 1.098.823,6),
somit
87 %
(Vorjahr:
93 %)
der
Gesamterlöse
des
Konzerns
(siehe
Punkt
7.1.1)
und
betreffen
alle
Geschäftssegmente
des
Konzerns.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
68
/
152
4.
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden
4.1
Neue bzw. geänderte Standards
und Interpretationen erstmalig
verpflichtend anwendbar bzw.
freiwillig angewendet
Erstmalig
zum
1. Jänner
2021
sind
folgende
neue
bzw.
geänderte
Standards
anwendbar,
wobei
sich
für
die
BIG
keine wesentlichen Auswirkungen ergeben:
Titel des Standards bzw. der
Änderung
Verpflichtende
Erstanwendung
Änderungen zu
IFRS 9, IAS 39,
IFRS 7, IFRS 4
und IFRS 16
Interest rate benchmark reform -
Phase 2
Versicherungsverträge - Aufschub
von IFRS 9
Mietzugeständnisse im
Zusammenhang mit COVID-19 nach
dem 30. Juni 2021
Interest rate benchmark reform – Phase 2
Die
Änderungen
der
Phase
2
bieten
praktische
Erleichterungen
bei
bestimmten
Anforderungen
der
IFRS-
Standards.
Diese
Erleichterungen
beziehen
sich
auf
Änderungen
von
Finanzinstrumenten
und
Leasingverträgen
oder
Sicherungsbeziehungen,
die
durch
die
Ersetzung
eines
Referenzzinssatzes
in
einem
Vertrag
durch
einen
neuen
alternativen
Referenzsatz
ausgelöst
werden.
Wenn
sich
die
Basis
für
die
Ermittlung
der
vertraglichen
Zahlungsströme
eines
finanziellen
Vermögenswertes
oder
einer
finanziellen
Verbindlichkeit,
die
zu
fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
werden,
infolge
der
Reform
der
Referenzzinssätze
geändert
hat,
ist
der
Effektivzinssatz
des
finanziellen
Vermögenswertes
oder
der
finanziellen
Verbindlichkeit
anzupassen,
um
die
durch
die
Reform
erforderliche
Änderung
zu
berücksichtigen.
Eine
Änderung
der
Basis
für
die
Ermittlung
der
vertraglichen
Zahlungsströme
ist
aufgrund
der
Reform
der
Referenzzinssätze
erforderlich,
wenn
die
beiden
folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
■
Änderung ist als unmittelbare Folge der Reform
notwendig,
■
neue Basis für die Ermittlung der vertraglichen
Zahlungsströme ist wirtschaftlich gleichwertig mit der
vorherigen Basis – das heißt mit der Basis unmittelbar
vor der Änderung.
Wurden
an
einem
finanziellen
Vermögenswert
oder
einer
finanziellen
Verbindlichkeit
Änderungen
vorgenommen,
die
über
die
nach
der
Reform
der
Referenzzinssätze
erforderlichen
Änderungen
der
Basis
für
die
Ermittlung
der
vertraglichen
Zahlungsströme
hinausgingen,
ist
zunächst
der
Effektivzinssatz
des
finanziellen
Vermögenswertes
oder
der
finanziellen
Verbindlichkeit
anzupassen,
um
die
durch
die
Reform
der
Referenzzinssätze
erforderliche
Änderung
zu
berücksichtigen.
Erst
danach
sind
die
Rechnungslegungsmethoden
zur
Bilanzierung
von
Änderungen
auf
die
zusätzlichen
Änderungen
anzuwenden.
Die
Änderungen
sehen
auch
bei
der
Bilanzierung
von
Leasingverhältnissen
eine
Ausnahme
zur
Verwendung
eines
geänderten
Abzinsungssatzes
vor.
Dieser
spiegelt
die
Änderung
des
Zinssatzes
wider,
wenn
eine
Leasingverbindlichkeit
aufgrund
einer
Änderung
des
Leasingverhältnisses,
die
durch
die
Reform
der
Referenzzinssätze erforderlich ist, neu bewertet wird.
Letztlich
sehen
die
Änderungen
der
Phase
2
eine
Reihe
vorübergehender
Ausnahmeregelungen
für
bestimmte
Vorschriften
zur
Bilanzierung
von
Sicherungsgeschäften
vor,
wenn
eine
durch
die
Reform
der
Referenzzinssätze
erforderliche
Änderung
eines
Grundgeschäfts
und/oder
Sicherungsinstruments
eintritt,
die
eine
ununterbrochene
Fortsetzung
der
Sicherungsbeziehung
ermöglicht.
Diese
Ausnahmen,
welche
angewendet
werden,
sobald
die
aus
der
Reform
der
Referenzzinssätze
resultierende
Unsicherheit
in
Bezug
auf
den
Zeitpunkt
und
die
Höhe
der
zinsbasierten
Cashflows
des
Grundgeschäfts
oder
des
Sicherungsinstruments nicht mehr bestehen, betreffen:
■
Die
Änderung
der
Designation
einer
Sicherungs-
beziehung,
um
die
durch
die
Reform
erforderlichen
Änderungen
zu
berücksichtigen,
ohne
die
Sicherungs-
beziehung aufzulösen.
■
Wenn
ein
gesichertes
Grundgeschäft
in
einer
Absicherung
von
Zahlungsströmen
angepasst
wurde,
um
Änderungen
zu
berücksichtigen,
die
durch
die
Reform
notwendig
wurden,
ist
der
zum
1.
Jänner
in
der
Rücklage
für
die
Absicherung
von
Zahlungsströmen
angesammelte
Betrag
als
auf
dem
alternativen
Referenzsatz
basierend
zu
betrachten,
auf
dessen
Basis
die
zukünftigen
abgesicherten
Zahlungsströme
bestimmt werden.
Die
Änderungen
haben
keine
wesentlichen
Auswirkungen
auf
den
Konzernabschluss
der
BIG.
Nähere
Erläuterungen
erfolgen im Kapitel 9.3 im Bereich Marktrisiko.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
69
/
152
IFRS 4 – Verspätete Anwendung von IFRS 9
IFRS
4
ist
ausschließlich
für
Versicherungsunternehmen
relevant.
Die
Änderungen
haben
daher
keine
Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BIG.
IFRS 16 – Änderungen auf die Coronavirus bezogene
Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021
Im
Mai
2020
veröffentliche
der
IASB
die
Änderung
zu
IFRS
16,
um
Leasingnehmern
eine
praktische
Erleichterung
bei
der
Bilanzierung
von
Mietkonzessionen
zu
bieten,
die
als
direkte
Folge
der
COVID-19-Pandemie
eingeräumt
wurden.
Die
Erleichterung
erlaubt
Leasingnehmern,
auf
die
Beurtei-
lung,
ob
eine
aufgrund
der
COVID-19-Pandemie
einge-
räumte
Mietkonzession
eine
Vertragsänderung
darstellt,
zu
verzichten.
Ein
Leasingnehmer,
der
diese
Erleichterung
in
Anspruch
nimmt,
muss
jede
Änderung
der
Leasingzahlungen,
die
sich
aus
der
COVID-19
bezogenen
Mietkonzession
ergibt,
auf
dieselbe
Weise
bilanzieren,
wie
er
die
Änderung
unter
Anwendung
von
IFRS
16
bilanzieren
würde,
wenn
diese
keine
Änderung
des
Leasingvertrages
wäre.
Die
ursprüngliche
Änderung
war
bis
30.
Juni
2021
befristet
und wurde durch das IASB bis 30. Juni 2022 verlängert.
Die
Änderungen
haben
keine
wesentlichen
Auswirkungen
auf den Konzernabschluss der BIG.
4.2
Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden
Titel des Standards/der Interpretation
Verpflichtende Erstanwendung
lt. IASB
Verweis auf das Rahmenkonzept
Erträge vor Erreichen des betriebsbereiten Zustands
Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden
Verträgen
Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2018-
2020
IAS 1 / Leitliniendokument 2
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Definition von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und
Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion
entstehen
Änderungen an IFRS 10 und
IAS 28
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten
zwischen einem Investor und einem assoziierten
Unternehmen oder Joint Venture
Der
Konzern
geht
derzeit
davon
aus,
dass
sich
aus
den
in
der
Tabelle
angeführten
Standards
und
Interpretationen
keine
wesentlichen
Auswirkungen
auf
den
Konzernabschluss ergeben werden.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
70
/
152
5.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
5.1
Konsolidierungsgrundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse
Der
Konzern
bilanziert
Unternehmenszusammenschlüsse
nach
der
Erwerbsmethode,
wenn
der
Konzern
Beherrschung
erlangt
hat.
Die
beim
Erwerb
übertragene
Gegenleistung
sowie
das
erworbene
identifizierbare
Nettovermögen
werden
grundsätzlich
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertet.
Jeder
entstandene
Geschäfts-
oder
Firmenwert
wird
jährlich
auf
Wertminderung
überprüft.
Zum
Bilanzstichtag
bestehen
keine
Firmenwerte.
Konzerninterne
Umgründungen
werden
unter
Fortführung der Buchwerte erfasst.
Üblicherweise
werden
von
der
BIG
nur
Immobilienzweck-
gesellschaften
erworben,
die
mangels
entsprechender
Pro-
zesse
keinen
Geschäftsbetrieb
(business)
aufweisen,
son-
dern
nur
eine
Immobilie,
die
aus
der
bisherigen
Vermie-
tung
resultierende
Forderungen
und
Verbindlichkeiten
so-
wie die Refinanzierungsverbindlichkeit beinhalten.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen
sind
vom
Konzern
beherrschte
Unternehmen.
Der
Konzern
beherrscht
ein
Unternehmen,
wenn
er
schwankenden
Renditen
aus
seinem
Engagement
bei
dem
Unternehmen
ausgesetzt
ist
bzw.
Anrechte
auf
diese
besitzt
und
die
Fähigkeit
hat,
diese
Renditen
mittels
seiner
Verfügungsgewalt
über
das
Unternehmen
zu
beeinflussen.
Die
Abschlüsse
von
Tochterunternehmen
sind
im
Konzernabschluss
ab
dem
Zeitpunkt
enthalten,
an
dem
die
Beherrschung
beginnt,
und
bis
zu
dem
Zeitpunkt,
an dem die Beherrschung endet.
Verlust der Beherrschung
Verliert
der
Konzern
die
Beherrschung
über
ein
Tochterunternehmen,
bucht
er
die
Vermögenswerte
und
Schulden
des
Tochterunternehmens
und
alle
zugehörigen
nicht
beherrschenden
Anteile
und
anderen
Bestandteile
am
Eigenkapital
aus.
Jeder
entstehende
Gewinn
oder
Verlust
wird
im
Gewinn
oder
Verlust
erfasst.
Jeder
zurückbehaltene
Anteil
an
dem
ehemaligen
Tochterunternehmen
wird
zum
beizulegenden
Zeitwert
zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.
Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
Die
Anteile
des
Konzerns
an
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
umfassen
Anteile
an
Gemeinschaftsunternehmen
und
an
assoziierten
Unternehmen.
Voraussetzung
für
die
Klassifikation
als
assoziiertes
Unter-
nehmen
ist
das
Vorliegen
eines
maßgeblichen
Einflusses,
jedoch
liegt
keine
Beherrschung
oder
gemeinschaftliche
Führung
in
Bezug
auf
die
Finanz-
und
Geschäftspolitik
vor.
Dieser
kann
in
der
Regel
durch
das
Vorliegen
einer
oder
mehrerer
Indikatoren
festgestellt
werden,
die
in
IAS
28.6.
definiert
sind.
Potenzielle
Stimmrechte
sind
bei
der
Be-
stimmung,
ob
maßgeblicher
Einfluss
vorliegt,
zu
berück-
sichtigen.
Die
tatsächliche
Ausübung
des
maßgeblichen
Einflusses
ist
hingegen
nicht
erforderlich.
Bei
Vorliegen
ei-
nes
20 %
oder
mehr
erreichenden
Stimmengewichts
an
ei-
nem Unternehmen wird maßgeblicher Einfluss vermutet.
Ein
Gemeinschaftsunternehmen
ist
eine
Vereinbarung,
über
die
der
Konzern
die
gemeinschaftliche
Führung
aus-
übt
(wobei
er
Rechte
am
Nettovermögen
der
Vereinbarung
besitzt),
anstatt
Rechte
an
deren
Vermögenswerten
und
Verpflichtungen für deren Schulden zu haben.
Anteile
an
assoziierten
Unternehmen
und
Gemeinschafts-
unternehmen
werden
nach
der
Equity-Methode
bilanziert.
Sie
werden
zunächst
mit
den
Anschaffungskosten
ange-
setzt,
wozu
auch
Transaktionskosten
zählen.
Nach
dem
erstmaligen
Ansatz
enthält
der
Konzernabschluss
den
An-
teil
des
Konzerns
am
Gesamtergebnis
der
nach
der
Equity-
Methode
bilanzierten
Unternehmen
bis
zu
dem
Zeitpunkt,
an
dem
der
maßgebliche
Einfluss
oder
die
gemeinschaftli-
che Führung endet.
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle
Konzerninterne
Salden
und
Geschäftsvorfälle
und
alle
nicht
realisierten
Erträge
und
Aufwendungen
aus
konzern-
internen
Geschäftsvorfällen
werden
bei
der
Erstellung
des
Konzernabschlusses
eliminiert.
Nicht
realisierte
Gewinne
aus
Transaktionen
mit
Unternehmen,
die
nach
der
Equity-
Methode
bilanziert
werden,
werden
in
Höhe
des
Anteils
des
Konzerns
an
dem
Beteiligungsunternehmen
gegen
die
Beteiligung ausgebucht.
5.2
Fremdwährung
Die
einzelnen
Konzerngesellschaften
erfassen
Geschäfts-
vorfälle
in
ausländischer
Währung
mit
dem
Devisenmittel-
kurs
am
Tag
der
jeweiligen
Transaktion.
Die
Umrechnung
der
am
Bilanzstichtag
in
Fremdwährung
bestehenden
mo-
netären
Vermögenswerte
und
Verbindlichkeiten
in
die
Konzernwährung
Euro
erfolgt
mit
dem
an
diesem
Tag
gül-
tigen
Devisenkurs.
Daraus
resultierende
Fremdwährungs-
gewinne
und
-verluste
werden
im
Berichtsjahr
erfolgswirk-
sam erfasst.
In
den
Konzernabschluss
sind
keine
Gesellschaften,
die
eine
von
der
BIG
als
oberster
Konzerngesellschaft
abwei-
chende funktionale Währung verwenden, einbezogen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
71
/
152
5.3
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
Der
Konzern
wendet
für
die
Bewertung
das
Modell
des
beizulegenden
Zeitwertes
für
als
Finanzinvestition
gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 an.
In
den
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien
sind
einerseits
Bestandsimmobilien
und
andererseits
Immobilien
in
Entwicklung
enthalten.
Diese
werden
zunächst
zu
den
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
unter
Abzug
von
Investitions-
und
Baukostenzuschüssen
erfasst
und
in
der
Folge
zu
den
jeweiligen
Stichtagen
–
unter
anderem
unter
Berücksichtigung
von
Abgrenzungen
für
alineare
Mieten
(„Zuschlagsmieten“)
–
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertet.
Etwaige
diesbezügliche
Änderungen
werden
im
Gewinn
oder
Verlust
als
Neubewertungsergebnis
erfasst.
Die
Investitions-
und
Baukostenzuschüsse
betreffen
Beiträge
der
Mieter
an
den
Kosten
von
Investitions-
und
Sanierungsmaßnahmen
für
Bestandsimmobilien
und
unterliegen
großteils
keinen
speziellen Rückzahlungsbedingungen.
Jeder
Gewinn
oder
Verlust
beim
Abgang
einer
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilie
(berechnet
als
Differenz
zwischen
dem
Nettoveräußerungserlös
und
dem
Buchwert
des
Gegenstands)
wird
im
Gewinn
oder
Verlust
erfasst.
Fremdkapitalkosten,
die
direkt
dem
Erwerb,
dem
Bau
oder
der
Herstellung
der
Immobilien
zugerechnet
werden
können,
werden
im
Rahmen
der
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
entsprechend
dem
Wahlrecht
für
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertete
Vermögenswerte
gemäß IAS 23 nicht aktiviert.
5.4
Sachanlagen und selbst genutzte
Immobilien
Sachanlagen
und
selbst
genutzte
Immobilien
werden
zu
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
abzüglich
kumulierter
Abschreibungen
und
kumulierter
Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Die
planmäßige
Abschreibung
der
Gebäude
und
Sachanlagen
erfolgt
linear
über
die
erwartete
Nutzungsdauer.
Einzelne
Teile
von
Gebäuden
und
Sachanlagen
werden
nicht
getrennt
abgeschrieben,
da
diese
keinen
bedeutsamen
Anteil
an
den
gesamten
Anschaffungskosten
erreichen.
Die
geschätzten
Nutzungsdauern
für
das
laufende
Jahr
und
Vergleichsjahre
wurden wie folgt angenommen:
Selbst genutzte Immobilien
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abschreibungsmethoden,
Nutzungsdauern
und
Restwerte
werden
an
jedem
Abschlussstichtag
überprüft
und
gegebenenfalls angepasst.
5.5
Immaterielle Vermögenswerte
Die
immateriellen
Vermögenswerte
haben
eine
begrenzte
Nutzungsdauer
und
werden
in
der
Bilanz
zu
Anschaffungskosten
abzüglich
linearer
planmäßiger
Abschreibungen
sowie
Wertminderungen
angesetzt.
Bei
der
Ermittlung
der
Abschreibungssätze
wurden
folgende
Nutzungsdauern festgelegt:
5.6
Leasingverhältnisse
Feststellung, ob eine Vereinbarung ein
Leasingverhältnis enthält
Die
BIG
tritt
als
Leasinggeber
für
die
von
ihr
gehaltenen
Immobilien am Markt auf.
Die
Feststellung,
ob
eine
Vereinbarung
ein
Leasingverhältnis
beinhaltet,
wird
auf
Basis
des
wirtschaftlichen
Gehalts
der
Vereinbarung
zum
Zeitpunkt
der
Bereitstellung
getroffen
und
erfordert
eine
Einschätzung,
ob
die
Erfüllung
der
vertraglichen
Vereinbarung
von
der
Nutzung
eines
bestimmten
Vermögenswerts
oder
bestimmter
Vermögenswerte
abhängig
ist
und
ob
die
Vereinbarung
ein
Recht
auf
die
Nutzung
des
Vermögenswerts
einräumt.
Eine
erneute
Beurteilung
findet
bei
Änderungen
von
wesentlichen
Teilen
der
Vereinbarungen
statt,
die
Auswirkungen
auf
die
Beurteilung nach IFRS 16 haben.
Bei
Abschluss
oder
Neubeurteilung
einer
Vereinbarung,
die
ein
Leasingverhältnis
enthält,
trennt
der
Konzern
die
von
einer
solchen
Vereinbarung
geforderten
Zahlungen
und
andere
Entgelte
in
diejenigen
für
das
Leasingverhältnis
und
diejenigen
für
andere
Posten
auf
der
Grundlage
ihrer
relativen beizulegenden Zeitwerte.
Operating Leasing als Leasinggeber
Leasingverhältnisse,
bei
denen
nicht
im
Wesentlichen
alle
mit
dem
Eigentum
verbundenen
Chancen
und
Risiken
vom
Konzern
auf
den
Leasingnehmer
übertragen
werden,
werden
als
Operating
Leases
klassifiziert
und
entsprechend bilanziert.
Die
BIG
vermietet
den
überwiegenden
Teil
ihrer
Investment
Properties
im
Rahmen
von
Operating-
Leasingverträgen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
72
/
152
Der
Großteil
der
Liegenschaften
der
BIG
wurde
der
BIG
mit
dem
Bundesimmobiliengesetz
(BGBl
141/2000
vom
29. Dezember
2000)
von
der
Republik
Österreich
ins
Eigentum
übertragen.
Gemäß
§
4
Abs.
2
Bundesimmobiliengesetz
hat
die
BIG
„zu
marktkonformen
Bedingungen
und
wenn
es
für
sie
wirtschaftlich
vertretbar
ist
Raumbedarf
des
Bundes
zu
befriedigen“,
insbesondere
die
ihr
übertragenen
Objekte
bereitzustellen,
bei
Bedarf
zu
adaptieren
und
für
Neubauvorhaben
des
Bundes
erforderliche
Liegenschaften
zu
erwerben.
Mit
dem
Generalmietvertrag
vom
6. Dezember
2000/2. Jänner
2001,
abgeschlossen
zwischen
der
Republik
Österreich
und
der
BIG,
mietet
der
Bund
folglich
die
übertragenen
Objekte
zurück.
Die
Hauptmietverhältnisse
beginnen
mit
1. Jänner
2001
und
sind
auf
unbestimmte
Zeit
abgeschlossen.
Der
Generalmietvertrag
beinhaltet
eine
beiderseitige
Kündigungsfrist
von
einem
Jahr.
Die
Hauptmietzinse
sind
auf
Basis
des
Verbraucherpreisindex
1996
wertgesichert,
wobei
diese
jeweils
nach
einer
Änderung
von
zumindest
5 %
zum
1. Jänner
eines
Kalenderjahres
angepasst
werden
können.
Betriebskosten
werden
grundsätzlich
auf
den
Mieter
umgelegt.
Die
BIG
ist
verpflichtet,
die
Bestandsobjekte
zu
erhalten
und
die
vertragsgemäße
Nutzbarkeit der Bestandsobjekte sicherzustellen.
Neben
dem
Generalmietvertrag
existieren
Ergänzungen
zum
Generalmietvertrag.
Die
Ergänzungen
zum
Generalmietvertrag
betreffen
im
Wesentlichen
Generalsanierungen
der
Objekte
und
Zubauten.
Im
Rahmen
dieser
Nebenvereinbarungen
verzichtet
die
Mieterin
(Republik
Österreich)
auf
die
Ausübung
des
Kündigungsrechtes
in
der
Regel
für
die
Dauer
von
25
Jahren
ab
Fertigstellung
der
Generalsanierung.
Die
BIG
hat
unbeschadet
das
Recht,
die
Mietverhältnisse
–
im
Rahmen
der
Einschränkung
des
§
30
MRG
–
unter
Einhaltung
einer
einjährigen
Kündigungsfrist
zu
kündigen.
Neben
dem
monatlich
zu
entrichtenden
Hauptmietzins
sind
in
der
Regel
Zuschlagsmieten
für
einen
begrenzten
Zeitraum
und/oder Baukostenzuschüsse zu entrichten.
Neben
dem
Generalmietvertrag
und
den
Nachträgen
bzw.
den
individuellen
Ergänzungen
zum
Generalmietvertrag
bestehen
Mietverträge
auf
Grundlage
des
§
5
BIG
Gesetz
1992
in
Verbindung
mit
dem
Fruchtgenussrahmenvertrag
sowie Fruchtgenusseinzelverträgen.
Weiters
bestehen
Mietverträge
zu
Gebäuden,
die
die
BIG
seit
den
1990er
Jahren
im
eigenen
Namen
angeschafft
oder
hergestellt
hat.
Den
genannten
Bestandsverträgen
ist
gemein,
dass
sie
in
der
Regel
eine
Wertsicherung
und
einen
mittel- bis langfristigen Kündigungsverzicht beinhalten.
Beinhaltet
eine
Vereinbarung
Leasing-
sowie
Nichtleasingkomponenten,
wendet
die
BIG
IFRS
15
zur
Aufteilung
der
vereinbarten
Entgelte
an.
Die
Vorschriften
des
IFRS
9
hinsichtlich
der
Ausbuchungs-
und
Wertminderungsvorschriften
werden
auch
auf
die
Forderung aus dem Leasingverhältnis angewendet.
Finanzierungsleasing als Leasinggeber
Mietverträge,
bei
denen
die
wesentlichen
Risiken
und
Chancen,
die
mit
dem
Eigentum
verbunden
sind,
an
den
Leasingnehmer
übertragen
werden,
werden
als
Forderung
in
Höhe
des
Nettoinvestitionswertes
aus
dem
Leasingverhältnis
angesetzt.
Forderungen
aus
Finanzierungsleasingverhältnissen
sind
grundsätzlich
mit
dem
Barwert
der
zukünftigen
Mindestleasingzahlungen
aktiviert.
Haupt-
und
Unterleasingverhältnisse
werden
separat
bilanziert,
sofern
es
sich
in
beiden
Leasingverhältnissen
um
unterschiedliche
Vertragspartner
handelt.
Handelt
es
sich
sowohl
im
Haupt-
als
auch
Unterleasingverhältnis
um
denselben
Vertragspartner,
werden
beide
Verträge
als
ein
zusammengefasster,
einzelner
Vertrag
bilanziert.
Unterleasingverhältnisse
werden
auf
Grundlage
des
Hauptleasingvertrages
und
nicht
des
zu
Grunde
liegenden
Vermögenswertes beurteilt.
Beinhaltet
eine
Vereinbarung
Leasing-
sowie
Nichtleasingkomponenten,
wendet
der
BIG
Konzern
IFRS
15
zur
Aufteilung
der
vereinbarten
Entgelte
an.
Die
Vorschriften
des
IFRS
9
hinsichtlich
der
Ausbuchungs-
und
Wertminderungsvorschriften
werden
auch
auf
die
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis angewendet.
Die
Forderungen
aus
Finanzierungsleasing
stammen
aus
zwei
Verträgen
betreffend
die
Vermietung
von
zwei
Schulgebäuden
(Wien
und
Linz),
die
mit
der
Republik
Österreich
abgeschlossen
wurden
und
gemäß
IFRS
16/IAS
17
als
Finanzierungsleasing
zu
klassifizieren
sind.
Das
Kriterium
für
die
Klassifizierung
als
Finanzierungsleasing
war
im
Wesentlichen
der
Barwerttest.
Die
wesentlichen
Leasingvereinbarungen
sind
der
Kündigungsverzicht
auf
25
bzw.
27
Jahre.
Es
besteht
keine
Kaufoption
für
den
Leasingnehmer.
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
Am
Bereitstellungsdatum
oder
bei
Änderung
wesentlicher,
für
die
Beurteilung
nach
IFRS
16
relevanten,
Teilen
von
Leasingvereinbarungen
wird
das
Leasingentgelt
in
eine
Leasing-
und
Nichtleasingkomponenten,
auf
Basis
der
Einzelveräußerungspreise, getrennt.
Für
das
gewährte
Nutzungsrecht
wird
am
Bereitstellungsdatum
ein
Vermögenswert
sowie
eine
Leasingverbindlichkeit
bilanziert.
Der
Vermögenswert
wird
im
Bereitstellungszeitpunkt
zu
Anschaffungskosten,
die
der
Leasingverbindlichkeit
entsprechen,
adaptiert
um
im
Voraus
geleisteter
Zahlungen,
direkter,
anfänglicher
Kosten,
sowie
erhaltener
Leasinganreize
angesetzt.
Bei
Unterleasingverhältnissen
wird
anstelle
eines
Nutzungsrechtes eine Leasingforderung bilanziert.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
73
/
152
Sofern
es
sich
bei
dem
Nutzungsrecht
um
einen
als
Finanzinvestition
gehaltene
Immobilie
zu
klassifizierenden
Vermögenswert
handelt,
wird
dieses
nachfolgend
zum
aktuellen
beizulegenden
Zeitwert
bewertet.
In
allen
übrigen
Fällen
wird
das
Nutzungsrecht
vom
Bereitstellungsdatum
bis
zum
Ende
des
Leasingszeitraumes
linear
abgeschrieben
und
bei
Vorliegen
von
Wertminderungen
der
Buchwert
entsprechend
berichtigt.
Neubewertungen
der
Leasingverbindlichkeit
werden
als
nachträgliche
Anschaffungskosten
zum
bilanzierten
Vermögenswert
betrachtet
oder
erfolgswirksam
verbucht,
sofern
der
Vermögenswert
vollständig
abgeschrieben
ist.
Leasingforderungen
aus
Unterleasingverhältnissen
werden
nach
den
Vorschriften
des
IFRS
9
bewertet
und
um
die jeweilige Tilgungskomponente reduziert.
Die
Leasingverbindlichkeit
wird
am
Bereitstellungsdatum
mit
dem
Barwert
der
noch
nicht
geleisteten
Leasingzahlungen,
abgezinst
mit
dem
dem
Leasingverhältnis
zu
Grunde
liegenden
Zinssatz
oder,
wenn
sich
dieser
nicht
bestimmen
lässt,
mit
dem
Grenzfremdkapitalzinssatz
des
Konzerns,
erfasst.
In
der
Regel
zieht
der
BIG
Konzern
seinen
Grenzfremdkapitalzinssatz heran.
Die
für
die
Bewertung
der
Leasingverbindlichkeit
umfassten Zahlungen beinhalten
■
(de facto) feste Zahlungen,
■
variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz
gekoppelt sind, wobei die Erstbewertung mit dem zum
Bereitstellungsdatum gültigen Index bzw. Zinssatz
erfolgt,
■
aufgrund von Restwertgarantien erwartete
Zahlungen,
■
Zahlungen für Kauf- und Verlängerungsoptionen,
sofern sich der Konzern hinreichend sicher ist, diese
auszuüben und
■
Strafzahlungen für vorzeitige Kündigungen, wenn sich
der Konzern hinreichend sicher ist, dass diese
schlagend werden.
Die
Folgebewertung
der
Leasingverbindlichkeit
erfolgt
zum
Buchwert
unter
Anwendung
der
Effektivzinsmethode.
Eine
Neubewertung
erfolgt
bei
einer
Änderung
der
künftigen
Leasingzahlungen
aufgrund
von
Index-
oder
Zinssatzänderungen
und
sofern
sich
die
Einschätzung
des
Konzerns
über
die
Ausübung
von
Kauf-
und
Verlängerungsoptionen sowie Strafzahlungen ändert.
Kurzfristige
Leasingverhältnisse
mit
einer
Laufzeit
von
weniger
als
12
Monaten
zum
Bereitstellungszeitpunkt
sowie
Leasingverhältnisse
über
Vermögenswerte
von
geringem
Wert,
werden
auf
Basis
des
IFRS
16.5
nicht
bilanziert, sondern als linearer Aufwand erfasst.
5.7
Wertminderung von nicht
finanziellen Vermögenswerten
Wertminderungen
gemäß
IAS
36
können
sich
bei
der
BIG
nur
für
jene
Bereiche
ergeben,
die
nicht
nach
dem
Modell
des
beizulegenden
Zeitwertes
bewertet
werden.
Bei
der
BIG
betrifft
dies
die
selbst
genutzten
Immobilien,
Sachanlagen
und
immateriellen
Vermögenswerte.
Bei
Vorliegen
von
Anzeichen
einer
Wertminderung
führt
die
BIG
bei
diesen
nicht
finanziellen
Vermögenswerten
einen
Wertminderungstest
durch.
Dabei
ermittelt
sie
den
erzielbaren Betrag.
Der
erzielbare
Betrag
ist
der
höhere
Wert
von
Nutzungswert
und
dem
beizulegenden
Zeitwert
abzüglich
Veräußerungskosten
(Nettozeitwert).
Liegt
dieser
Wert
unter
dem
für
diesen
Vermögenswert
angesetzten
Buchwert, erfolgt eine Wertminderung auf diesen Wert.
Die
errechnete
Wertminderung
wird
erfolgswirksam
erfasst.
Die
Wertminderungsaufwendungen
werden
in
der
Gesamtergebnisrechnung als eigener Posten erfasst.
Ein
späterer
Wegfall
der
Wertminderung
führt
zu
einer
erfolgswirksamen
Wertaufholung
bis
maximal
zur
Höhe
der
fortgeschriebenen
ursprünglichen
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
und
wird
in
der
Gesamtergebnisrechnung als eigener Posten erfasst.
5.8
Vorräte
Die
unter
Vorräte
ausgewiesenen
Vermögenswerte
betreffen
Vorratsimmobilien
sowie
noch
nicht
abrechenbare Leistungen aus Mieterinvestitionen.
Vorratsimmobilien
betreffen
Immobilien,
die
zur
Veräußerung
im
Rahmen
der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
gehalten
werden
oder
sich
in
der
Herstellungsphase
mit
geplanter
Veräußerungsabsicht
befinden.
Diese
werden
mit
dem
niedrigeren
Wert
aus
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
und
Nettoveräußerungswert bewertet.
Noch
nicht
abrechenbare
Leistungen
aus
Mieterinvestitionen
sind
Leistungen,
die
von
Dritten
(=
Mietern)
bei
der
BIG
bis
in
das
Geschäftsjahr
2018
in
Auftrag
gegeben
und
nach
Fertigstellung
an
den
Mieter
weiterverrechnet
werden.
Diese
werden
mit
dem
niedrigeren
Wert
aus
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
und
Nettoveräußerungswert
bewertet.
Für
Mieterinvestitionen,
die
ab
dem
Geschäftsjahr
2019
in
Auftrag
gegeben
wurden,
erfolgt
eine
zeitanteilige
Bilanzierung
gemäß
IFRS
15
(siehe
dazu
Punkt 5.12 Umsatzerlöse).
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
74
/
152
5.9
Leistungen an Arbeitnehmer
Verpflichtungen
aus
kurzfristig
fälligen
Leistungen
an
Arbeitnehmer
werden
als
Aufwand
erfasst,
sobald
die
damit
verbundene
Arbeitsleistung
erbracht
wird.
Eine
Schuld
ist
für
den
erwartungsgemäß
zu
zahlenden
Betrag
zu
erfassen,
wenn
der
Konzern
gegenwärtig
eine
rechtliche
oder
faktische
Verpflichtung
hat,
diesen
Betrag
aufgrund
einer
vom
Arbeitnehmer
erbrachten
Arbeitsleistung
zu
zahlen
und
die
Verpflichtung
verlässlich
geschätzt
werden
kann.
Beitragsorientierte Pläne
Die
BIG
ist
gesetzlich
verpflichtet,
für
alle
nach
dem
31. Dezember
2002
eingetretenen
Mitarbeiter
1,53 %
des
monatlichen
Entgelts
in
eine
Mitarbeitervorsorgekasse
einzubezahlen.
Damit
liegt
ein
beitragsorientierter
Plan
vor.
Darüber
hinaus
werden
Beiträge
in
eine
Pensionskasse
geleistet,
eine
weitergehende
Haftung
für
Leistungsansprüche
gegenüber
den
Begünstigten
besteht
nicht.
Auf
Basis
der
Vereinbarung
vom
1. Jänner
2007
zwischen
der
BIG
und
einer
Pensionskasse
besteht
teilweise
für
Angestellte
mit
mehr
als
einem
Jahr
Betriebszugehörigkeit
eine
beitragsorientierte
Pensionszusage.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund
gesetzlicher
Vorschriften
ist
die
BIG
verpflichtet,
an
vor
dem
1. Jänner
2003
eingetretene
Mitarbeiter
im
Kündigungsfall
oder
zum
Pensionsantrittszeitpunkt
eine
einmalige
Abfertigung
zu
leisten
(„Gesetzliche
Abfertigung“).
Diese
ist
von
der
Anzahl
der
Dienstjahre
und
dem
bei
Abfertigungsanfall
maßgeblichen
Bezug
abhängig
und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen.
Rückstellung für Pensionen
Des
Weiteren
hat
die
BIG
für
zwei
ehemalige
Geschäftsführer
leistungsorientierte
Pensionszusagen
abgegeben.
Für
diese
Verpflichtung
wurde
eine
separate
Rückstellung gebildet.
Rückstellung für Jubiläumsgelder
Im
Kollektivvertrag
für
Mitarbeiter
der
BIG
wurde
in
der
Fassung
vom
1. Jänner
2014
erstmals
ein
Jubiläumsgeldanspruch
eingeräumt.
Der
Anspruch
steht
dem
Mitarbeiter
bei
ununterbrochener
Dauer
des
Arbeitsverhältnisses nach 15, 25 und 35 Jahren zu.
Bis
zum
Ende
des
Jahres
2013
bestand
lediglich
ein
solcher
Anspruch
für
Beamte
und
Vertragsbedienstete
der
BIG
je
nach
Bundesland
und
Dienstjahren
auf
unterschiedliche
Monatsgehälter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Keiner
der
leistungsorientierten
Pläne
wird
aus
einem
Fonds
finanziert.
Die
Zinsen
aus
leistungsorientierten
Plänen werden im Personalaufwand erfasst.
Die
Berechnung
der
Rückstellung
für
Jubiläumsgelder
wird
jährlich
von
einem
anerkannten
Versicherungsmathemati-
ker
durchgeführt
und
die
versicherungsmathematischen
Gewinne
und
Verluste
werden
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung erfasst.
Zusätzliche
Erläuterungen
zu
den
Rückstellungen
für
Abfertigung,
Pension
und
Jubiläumsgelder
siehe
Punkt
8.9
Personalrückstellungen.
5.10
Rückstellungen
Rückstellungen
werden
angesetzt,
wenn
für
die
BIG
eine
rechtliche
oder
faktische
Verpflichtung
gegenüber
einem
Dritten
aufgrund
eines
vergangenen
Ereignisses
vorliegt
und
es
wahrscheinlich
ist,
dass
diese
Verpflichtung
zu
einem Mittelabfluss führen wird.
Diese
Rückstellungen
werden
mit
jenem
Wert
angesetzt,
der
zum
Zeitpunkt
der
Erstellung
des
Jahresabschlusses
nach
bester
Schätzung
ermittelt
werden
kann.
Unterscheidet
sich
der
auf
Basis
eines
marktüblichen
Zinssatzes
ermittelte
Barwert
der
Rückstellung
wesentlich
vom
Nominalwert,
wird
der
Barwert
der
Verpflichtung
angesetzt.
Aufwendungen
aus
der
Aufzinsung
von
sonstigen
Rückstellungen
werden
im
jeweils
von
der
Rückstellung betroffenen Aufwand erfasst.
Ist
eine
zuverlässige
Schätzung
der
Höhe
der
Verpflichtung
nicht
möglich,
der
Mittelabfluss
aus
der
Verpflichtung
nicht
wahrscheinlich
oder
das
Eintreten
der
Verpflichtung
von
künftigen
Ereignissen
abhängig,
liegt
eine
Eventualverbindlichkeit
vor.
In
diesen
seltenen
Fällen
unterbleibt
die
Bildung
einer
Rückstellung
und
es
erfolgt
eine Erläuterung des Sachverhalts im Anhang.
5.11
Nachbesserungsverpflichtung der
BIG gegenüber der Republik
Österreich
Die
BIG
hat
vor
mehreren
Jahren
Immobilien
von
der
Re-
publik
Österreich
erworben.
Diese
Verkaufsvereinbarun-
gen sahen zwei Kaufpreisbestandteile vor:
■
Fixer Kaufpreis bei Übertragung der Liegenschaften
(deutlich unter dem Zeitwert)
■
Variabler Kaufpreis in Höhe von 80 % der Buch-
gewinne bei Veräußerung dieser Liegenschaften
Der
variable
Kaufpreis
errechnet
sich
nach
folgender
Formel:
N
=
(W-V-A-NV-I)*0,8
N
=
Nachbesserung
W
=
Weiterveräußerungswert
V
=
Verwertungskosten
A
=
Anschaffungswert
NV
=
übernommene Nettoverbindlichkeit zum
Zeitpunkt der Anschaffung
I
=
Buchwert von Investitionen der BIG und der
aktivierten Fruchtgenussrechte für die jeweilige
Liegenschaft
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
75
/
152
Durch
diese
Nachbesserungspflicht
ergibt
sich
für
die
BIG
ein
signifikanter
Unterschied
zwischen
dem
beizulegenden
Zeitwert
und
den
dem
Unternehmen
tatsächlich verbleibenden Erlösen im Veräußerungsfall.
Bilanziell
wurden
die
Immobilien
im
Erwerbszeitpunkt
mit
dem
fixen
Kaufpreis
als
Anschaffungskosten
erfasst.
Der
variable
Kaufpreis
wird
erst
bei
tatsächlichem
Verkauf
von
Liegenschaften
bilanziell
erfasst
(und
nicht
schon
vorab),
da
keine
vertragliche
Verpflichtung
besteht,
die
Liegenschaften
zu
veräußern.
Im
Zeitpunkt
des
tatsächlichen
Verkaufes
von
Liegenschaften
stellt
der
variable
Kaufpreisbestandteil
eine
Verpflichtung
zur
Ausschüttung
an
den
Eigentümer
dar,
die
erfolgsneutral
über das Eigenkapital erfasst wird.
Die
Nachbesserungsbeträge
sind
vierteljährlich,
spätestens
am
Ende
des
auf
den
Eingang
des
Kaufpreises
am
Konto
der
BIG
folgenden
Quartals
auf
das
Konto
des
Bundesministerium für Finanzen zu überweisen.
5.12
Umsatzerlöse
Erlöse aus Vermietung gemäß IFRS 16
Die
Erlöse
aus
Vermietung
werden
generell
linear
über
die
Gesamtlaufzeit
der
Mietverträge
verteilt
erfasst,
sofern
eine andere Verteilung nicht sachgerechter ist.
Anreizvereinbarungen
wie
z.B.
Mietfreistellungen,
redu-
zierte
Mieten
für
einen
bestimmten
Zeitraum
oder
Einmal-
zahlungen
sind
Bestandteile
dieser
Mieterlöse
und
werden
ebenso
linear
verteilt.
Sehen
Mietverträge
eine
regelmä-
ßige
Anpassung
über
die
Laufzeit
vor
(„Staffelmieten“),
werden
derartige
Anpassungen
ebenfalls
linear
über
die
Mietlaufzeit verteilt berücksichtigt.
Bei
inflationsbedingten
Anpassungen
erfolgt
hingegen
keine
Verteilung.
Die
Gesamtlaufzeit
der
Mietverträge,
auf
welche
die
gesamten
Erlöse
linear
verteilt
werden,
umfasst
die
unkündbare
Zeitperiode
sowie
weitere
Zeiträume,
für
die
der
Mieter
mit
oder
ohne
weitere
Zahlungen
eine
Op-
tion
ausüben
kann,
wenn
zu
Beginn
des
Mietverhältnisses
die Inanspruchnahme der Option hinreichend sicher ist.
Die
Bewertung
der
Mieterlöse
erfolgt
mit
dem
beizulegen-
den
Zeitwert
der
eingenommenen
bzw.
ausstehenden
Gegenleistung abzüglich direkter Erlösminderungen.
Erlöse gemäß IFRS 15
Die
Erlöse
aus
Betriebs-
und
Heizkosten,
Erlöse
aus
Mieter-
investitionen,
Umsatzerlöse
aus
Betriebs-
oder
Dienstleis-
tungen
(Erlöse
aus
Hausverwaltung,
Facility
Services,
Bau-
betreuung,
Raummanagement)
und
die
Erlöse
aus
dem
Verkauf
von
Immobilien
des
kurzfristigen
Vermögens
fal-
len
in
den
Anwendungsbereich
des
IFRS
15.
Bei
den
Erlösen
aus
Betriebs-
und
Heizkosten,
Erlösen
aus
Hausverwal-
tung,
Erlösen
aus
Facility
Services
und
Erlösen
aus
Baube-
treuung
sind
die
vertraglichen
Leistungsverpflichtungen
eindeutig
identifizierbar
und
die
dazugehörige
Gegenleis-
tung
kann
pro
Leistungsverpflichtung
eindeutig
bestimmt
werden.
Der
BIG
Konzern
ist
primär
Ansprechpartner
der
Kunden
für
die
Leistungserbringung
und
trägt
das
in
der
Immobilienbranche
übliche
Vorratsrisiko
für
die
Nutzungs-
bereitschaft
der
Immobilie
und
auch
das
Risiko,
dass
die
branchenüblich
über
einen
Aufteilungsschlüssel
verteilten
Aufwendungen
nicht
abgerechnet
werden
können.
Somit
wird
für
die
wesentlichen
Leistungen
davon
ausgegangen,
dass der BIG Konzern als Prinzipal fungiert.
Beim
Verkauf
von
Immobilien
werden
die
Umsatzerlöse
nach
IFRS
15
erfasst,
sobald
ein
Kunde
die
Beherrschung
über
die
Immobilie
erlangt.
Bei
der
Erstellung
und
Entwick-
lung
von
Eigentumswohnungsimmobilien
erfolgt
die
Rea-
lisierung
über
einen
bestimmten
Zeitraum,
wenn
keine
al-
ternative
Nutzungsmöglichkeit
für
den
BIG
Konzern
oder
die
Immobilienprojektgesellschaft,
an
der
der
BIG
Konzern
beteiligt
ist,
mehr
möglich
ist
und
bereits
ein
Rechtsan-
spruch
auf
Bezahlung
der
bereits
erbrachten
Leistung
(inkl.
Marge)
besteht.
Dies
führt
dazu,
dass
Umsatzerlöse
für
diese
Verträge
vor
Übergabe
der
Immobilie
an
den
Kunden
erfasst
werden.
Die
Realisation
der
Projektspanne
erfolgt
entsprechend
des
Leistungsfortschritts
der
Errichtung
der
Immobilie.
Die
Messung
des
Leistungsfortschritts
im
Rah-
men
der
Percentage
of
Completion
erfolgt
im
BIG
Konzern
nach der Cost-to-Cost-Methode.
Erlöse
aus
Mieterinvestitionen
werden
ebenfalls
nach
IFRS
15
erfasst.
Mieterinvestitionen
sind
Baumaßnahmen,
die
im
Zusammenhang
mit
den
Immobilien
des
BIG
Konzerns
für
den
Mieter
bzw.
Dritte
durchgeführt
werden.
Die
Maß-
nahmen
werden
vom
BIG
Konzern
als
Dienstleister
er-
bracht
wofür
der
BIG
Konzern
ein
Honorar
bezieht.
Das
Er-
fordernis
einer
zeitanteiligen
Umsatzrealisierung
ergibt
sich
dadurch,
dass
eine
andere
Nutzung
als
die
Übertra-
gung
an
den
Auftraggeber
nicht
mehr
möglich
ist.
Die
Rea-
lisation
des
Honorars
erfolgt
entsprechend
des
Leistungs-
fortschritts
auf
Basis
der
angefallenen
Kosten
der
Mieterin-
vestition.
Entsprechend
des
Projektfortschritts
werden
contract
costs
und
Umsatzerlöse
erfasst.
Es
erfolgt
eine
saldierte
Darstellung
mit
Projektanzahlungen,
wobei
der
Ausweis
des
Saldos
entweder
als
Vertragsvermögenswert
(Aktiv-
saldo)
oder
Vertragsverbindlichkeit
(Passivsaldo)
umge-
setzt
wird.
Ebenso
werden
die
zuzuordnenden
Baukosten
als
Aufwand
erfasst.
Sobald
ein
Anspruch
auf
Zahlung
ent-
standen
ist,
wird
eine
Forderung
ausgewiesen.
Vertrags-
kosten
in
Form
von
Vermittlungsprovisionen
werden
als
Vertragskosten
aktiviert
und
entsprechend
der
Realisation
der Margen über den Errichtungszeitraum amortisiert.
Erlöse aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
gemäß IFRIC 12
Die
mit
Bau-
oder
Ausbauleistungen
im
Rahmen
einer
Dienstleistungskonzessionsvereinbarung
gemäß
IFRIC
12
verbundenen
Umsatzerlöse
werden
auf
Grundlage
des
Fer-
tigstellungsgrades
der
erbrachten
Arbeitsleistungen
gemäß IFRS 15 erfasst.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
76
/
152
Erbringt
der
Konzern
im
Rahmen
einer
Dienstleistungskonzessionsvereinbarung
mehr
als
eine
Dienstleistung,
dann
wird
die
erhaltene
Gegenleistung
entsprechend
dem
jeweils
beizulegenden
Zeitwert
der
erbrachten
Einzelleistungen
aufgeteilt,
wenn
eine
solche
Aufteilung in Einzelbeträge möglich ist.
Der
aus
der
Umsatzrealisierung
resultierende
Bilanzposten
ist
im
Folgenden
danach
zu
qualifizieren,
ob
ein
Anspruch
auf
eine
bestimmte
Geldleistung
besteht
oder
dieser
durch
die
Leistungsinanspruchnahme
durch
Nutzer
realisiert
wird.
Im
ersten
Fall
liegt
ein
finanzieller
Vermögenswert
vor,
während
es
sich
im
zweiten
Fall
um
einen
immateriellen Vermögenswert handelt.
Die
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
als
Mutter
des
BIG
Konzerns
hat
im
Geschäftsjahr
2015
eine
Ausschrei-
bung
über
die
Generalsanierung
und
die
nachfolgende
Wartung
und
Instandhaltung
für
eine
Periode
von
zehn
Jahren
für
eine
Schulimmobilie
der
Stadt
Weiz
mit
dem
für
Unterricht zuständigen Bundesministerium gewonnen.
Für
den
Zeitraum
vom
Beginn
der
Bauphase
bis
zum
Abschluss
des
Instandhaltungs-
und
Wartungszeitraums
von
zehn
Jahren
wird
ein
Nutzungsrecht
an
den
Gebäuden
eingeräumt und im Grundbuch eingetragen.
Nach
Ablauf
der
Nutzungsdauer
erlischt
das
Nutzungsrecht
und
fallen
alle
erbrachten
Leistungen
entschädigungslos
an
den
Grundeigentümer
(Stadt
Weiz).
Für
den
Zeitraum
von
zehn
Jahren
hat
die
BIG
Anspruch
auf
ein
festgelegtes
Entgelt,
das
unabhängig
von
der
tatsächlichen
Nutzung
des
Gebäudes
ist.
Die
genaue
Höhe
des
Entgelts
wird
erst
bei
Abschluss
des
Projekts
feststehen,
da
mit
Anpassungen
durch
den
Auftragnehmer
gerechnet
wird,
wobei
die
Anpassungen
laufend
abgestimmt
werden
und
jede
Änderung
als
Anpassung
des
laufenden
Entgelts
berücksichtigt
wird.
In
diesem
Fall
liegt
somit ein finanzieller Vermögenswert vor.
Dieser
ist
in
eine
der
Bewertungskategorien
des
IFRS
9
einzureihen
und
dann
entsprechend
fortzuentwickeln,
wobei
die
Gesellschaft
die
Klassifizierung
in
zu
fortgeführten
Anschaffungskosten
gewählt
hat
und
daher
den
Buchwert
entsprechend
der
Effective-Interest-
Methode zu entwickeln hat.
5.13
Ertragsteuern
Der
für
das
Berichtsjahr
ausgewiesene
Ertragsteueraufwand
umfasst
die
für
die
einzelnen
Gesellschaften
aus
dem
steuerpflichtigen
Einkommen
und
dem
anzuwenden-den
Steuersatz
errechnete
Körperschaftsteuer
(„tatsächli-che
Steuer“),
Steueraufwendungen
aus
Vorperioden
und
die
erfolgswirksame
Veränderung
der
Steuerabgrenzungs-
posten („latente Steuern“).
Für
die
Abgrenzung
werden
die
geltenden
Steuersätze
ver-
wendet.
Der
Ermittlung
der
Steuerabgrenzung
wurde
der
für
Österreich
gültige
Steuersatz
von
25 %
zugrunde
gelegt.
Die
Annahme
des
IAS
12.51C,
dass
die
Buchwerte
der
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien
durch
Verkauf
realisiert
werden,
wird
auf
Grund
des
Geschäftsmodells
und
der
Rahmenbedingungen
des
BIG
Konzerns
als
widerlegt angesehen.
Bei
Ermittlung
der
latenten
Steuern
werden
die
gemäß
IAS
12
temporären
Unterschiede
zwischen
Steuer-
und
Konzernbilanz
berücksichtigt.
Die
latenten
Steuern
auf
Verlustvorträge
werden
aktiviert,
soweit
diese
wahrscheinlich
mit
künftigen
steuerlichen
Gewinnen
in
absehbarer
Zeit
verrechnet
werden
können.
Die
Gesellschaft
hat
keine
latenten
Steuern
auf
Verlustvorträge
aktiviert,
da
keine
wesentlichen
Verlustvorträge bestehen.
Die
BIG
ist
Gruppenträger
einer
steuerlichen
Unternehmensgruppe. Die Gruppenmitglieder sind:
■
ARE Austrian Real Estate GmbH
■
ARE Austrian Real Estate Development GmbH
■
BIG Beteiligungs GmbH
■
„Muthgasse 18“ Liegenschaftsverwertung GmbH
■
Campus WU GmbH
■
ICT Technologiepark Errichtungs- und Verwertungs
GmbH
■
Argentinierstraße 11 GmbH
■
Beatrixgasse 11–17 GmbH
■
Rosenberggürtel Graz GmbH
■
ARE Holding GmbH
■
Wimmergasse 17 und 21 GmbH
■
Institutsgebäude Sensengasse 1–3 GmbH
■
Schottenfeldgasse 34 GmbH
■
Wildgarten Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
■
Linke Wienzeile 216 GmbH
■
Q12 Projektentwicklung eins GmbH
■
Q12 Projektentwicklung zwei GmbH
■
Q12 Projektentwicklung drei GmbH
■
Grutschgasse 1–3 GmbH
■
Hintere Zollamtsstraße 17 GmbH
■
Gerasdorfer Straße 105 Immobilien GmbH
■
Schloss Biedermannsdorf
Projektentwicklungsges.m.b.H.
■
Aspanggründe Quartierentwicklung GmbH
■
Hilmteichstraße 85 Projektentwicklung GmbH
■
Wunderburgstraße 1 Projektentwicklungs GmbH
■
ARE Kudlichstraße 27 Projektentwicklungs GmbH
■
Kapuzinergasse Projektentwicklungs GmbH
■
ARE DEV VG SIEBEN Beteiligungsverwaltungs GmbH
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
77
/
152
■
SHS Projektentwicklungs GmbH
■
Villa Schapira Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
■
ARE DEV VG ELF Beteiligungsverwaltungs GmbH
■
Kleine Sperlgasse 5 GmbH
■
Aspanggründe BF dreizehn GmbH
■
Aspanggründe BF vierzehn-Alpha GmbH
■
Aspanggründe BF vierzehn-Beta GmbH
■
Sonnensteinstraße 11-13 PE GmbH
■
Aspern J6 Projektentwicklungs GmbH
Die
positive
bzw.
negative
Steuerumlage
an
das
Gruppenmitglied
beträgt
25 %
(gemäß
§
22
Abs
1
KStG
idF
BGB1
I
2004/57)
des
jeweils
zugerechneten
steuerlichen
Gewinnes
bzw.
Verlustes.
Bei
Anteilen
an
Gesellschaften
zwischen
50
und
75 %
(wie
Campus
WU)
werden
seit
1. Jänner
2013
nur
die
positiven
Umlagen
weitergereicht
und
die
steuerlichen
Verluste
intern
vorgetragen.
Im
Geschäftsjahr
2021
wurden
Verluste
von
TEUR 4.125,1
(Vorjahr:
TEUR 4.079,6)
aus
den
Projektgesellschaften
übernommen,
für
welche
keine
Steuerumlagen
geleistet
wurden.
Es
wurden
keine
Vorsorgen
für
einen
späteren
Steuerausgleich
eingestellt,
da
die
Gesellschaft
aufgrund
vertraglicher
Vereinbarungen
nicht
davon
ausgeht,
dass
die übernommenen Verluste abzugelten sind.
5.14
Geldflussrechnung
Die
Geldflussrechnung
wurde
gemäß
IAS
7
erstellt.
Der
Fonds
der
liquiden
Mittel
enthält
Bargeld,
jederzeit
verfügbare
Guthaben
bei
Kreditinstituten
sowie
Veranlagungen
bei
Kreditinstituten
mit
einer
Laufzeit
von
bis zu drei Monaten.
5.15
Finanzergebnis
Das
sonstige
Finanzergebnis
beinhaltet
die
aus
der
Veranlagung
von
Finanzmitteln
und
der
Investition
in
Finanzvermögen
stammenden
Zins-,
Dividenden-
und
ähnliche
Erträge
sowie
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Veräußerung
oder
Zuschreibung
bzw.
der
außerplanmäßigen
Abschreibung
von
Finanzvermögen.
Des
Weiteren
sind
die
Zinserträge
aus
den
Leasingforderungen enthalten.
Die
Finanzaufwendungen
umfassen
die
für
die
Leasingverbindlichkeiten
zu
berücksichtigenden
Zinsen
sowie
für
die
aufgenommenen
Fremdfinanzierungen
angefallenen
Zinsen
und
zinsähnliche
Aufwendungen.
Die
Zinsen
für
die
Fremdfinanzierungen
werden
nach
der
Effektivzinsmethode erfasst.
Die
mit
der
Finanzierung
zusammenhängenden
Währungskursgewinne
werden
im
sonstigen
Finanzergebnis
und
die
Währungsverluste
in
den
Finanzaufwendungen ausgewiesen.
5.16
Finanzinstrumente
Der
Ansatz
aller
finanzieller
Vermögenswerte
und
Schulden
erfolgt
jeweils
zum
Erfüllungstag.
Die
finanziellen
Vermögenswerte
und
Schulden
werden
ausgebucht,
wenn
die
Rechte
auf
Zahlungen
aus
dem
Investment
erloschen
sind
oder
übertragen
wurden
und
die
BIG
im
Wesentlichen
alle
Risiken
und
Chancen,
die
mit
dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.
5.16.1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Finanzinstrumente
Solche
Vermögenswerte
und
Verbindlichkeiten
werden
bei
ihrem
erstmaligen
Ansatz
zu
ihrem
beizulegenden
Zeit-
wert
zuzüglich
der
direkt
zurechenbaren
Transaktionskos-
ten
bewertet.
Im
Rahmen
der
Folgebewertung
werden
sie
zu
fortgeführten
Anschaffungskosten
unter
Anwendung
der Effektivzinsmethode bewertet.
Die
BIG
verfügt
im
Wesentlichen
über
ein
„Hold-to-Coll-
ect“-Geschäftsmodell.
Dies
betrifft
insbesondere
die
For-
derungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen,
die
For-
derungen
aus
Finanzierungsleasingverträgen,
die
Ausleih-
ungen,
die
sonstigen
Forderungen
und
Vermögensgegen-
stände
sowie
die
liquiden
Mittel.
Diese
Finanzinstrumente
werden
mit
Ausnahme
der
Finanzierung
der
Immobilien-
projektgesellschaften
zu
fortgeführten
Anschaffungs-
kosten
bewertet,
die
in
den
Ausleihungen
bzw.
sonstigen
Forderungen
enthalten
sind.
Die
SPPI
Kriterien
sind
erfüllt,
da
es
sich
mit
Ausnahme
der
Anleihen
im
Wesentlichen
um
kurzfristige
unverzinsliche
Forderung
aus
Vermie-
tungen,
Betriebskosten
und
Immobilientransaktionen
handelt.
Ausleihungen
und
Forderungen
mit
längerem
Zahlungsziel werden marktüblich verzinst.
Liquide
Mittel
umfassen
Bargeld,
jederzeit
verfügbare
Gut-
haben
bei
Kreditinstituten
sowie
Veranlagungen
bei
Kre-
ditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten.
Bezüglich
Erläuterungen
zu
Wertminderungen
siehe
Punkt
8.6 Forderungen und sonstige Vermögenswerte.
Ebenso
gemäß
IFRS
9
als
zu
fortgeführten
Anschaffungs-
kosten
bewertet,
klassifiziert,
werden
übrige
Anleihen,
Ver-
bindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten,
Leasingver-
bindlichkeiten
sowie
Verbindlichkeiten
aus
Lieferungen
und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
5.16.2
Finanzielle Vermögenswerte, die
erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Diese
werden
beim
erstmaligen
Ansatz
mit
ihrem
beizule-
genden
Zeitwert
bewertet.
Zurechenbare
Transaktionskos-
ten
werden
im
Gewinn
oder
Verlust
erfasst,
sobald
sie
an-
fallen.
Finanzielle
Vermögenswerte,
die
erfolgswirksam
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertet
werden,
werden
mit
dem
beizulegenden
Zeitwert
bewertet
und
entsprechende
Änderungen,
welche
auch
alle
Zins-
und
Dividenden-
erträge umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
78
/
152
5.16.2.1
Wertpapiere
In
der
BIG
werden
gegenwärtig
unter
den
Wertpapieren
Investmentfondsanteile
ausgewiesen.
Gemäß
IFRS
9
werden
die
Wertpapiere
als
Schuldinstrumente
eingestuft
und
aufgrund
mangelnder
Erfüllung
der
SPPI
Kriterien
erfolgswirksam
zum
beizulegenden
Zeitwert
(FVTPL)
bewertet.
5.16.2.2
Ausleihungen (Finanzierung von
Immobilienprojektgesellschaften)
Die
Ausleihungen
im
Zusammenhang
mit
Immo-
bilienprojektgesellschaften,
die
Gemeinschafts-
unternehmen
oder
assoziierte
Unternehmen
des
BIG
Konzerns
darstellen,
werden
zum
beizulegenden
Zeitwert
mit
Wertänderung
im
Gewinn
oder
Verlust
bewertet
(FVTPL),
da
die
Rückführung
der
marktüblich
verzinsten
Finanzierungen
vom
Erfolg
der
Immobilienprojekte
abhängig
ist
und
somit
die
SPPI-Kriterien
nicht
erfüllt
werden.
Zum
31. Dezember
2021
wurden
wie
im
Vorjahr
keine
wesentlichen
Abweichungen
der
Marktwerte
vom
Nennwert
der
Forderungen,
die
bilanziert
werden,
festgestellt.
5.17
Derivative Finanzinstrumente
und Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften
Der
Konzern
hält
derivative
Finanzinstrumente
ausschließlich
zur
Absicherung
der
bei
den
Anleihen
und
Bankkrediten
bestehenden
Währungs-
und
Zinsrisiken
(Cross
Currency
Swaps
und
Zinsswaps).
BIG
wendet
IFRS
9
auf
die
Bilanzierung
von
Sicherungsbeziehungen
an.
Derivate
werden
beim
erstmaligen
Ansatz
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertet;
zurechenbare
Transaktionskosten
werden
bei
Anfall
im
Gewinn
oder
Verlust
erfasst.
Im
Rahmen
der
Folgebewertung
werden
Derivate
mit
dem
beizulegenden
Zeitwert
bewertet.
Sich
daraus
ergebende
Änderungen
werden
grundsätzlich
im
Gewinn
oder
Verlust
erfasst.
Derivate
Finanzinstrumente
werden
als
finanzielle
Vermögenswerte
angesetzt,
wenn
ihr
beizulegender
Zeitwert
positiv
ist,
und
als
finanzielle
Verbindlichkeit,
wenn
ihr
beizulegender
Zeitwert
negativ
ist.
Zum
Beginn
der
designierten
Sicherungsbeziehungen
dokumentiert
der
Konzern
die
Risikomanagementziele
und
-strategien,
die
er
im
Hinblick
auf
die
Absicherung
verfolgt.
Gemäß
Konzernrichtlinie
werden
für
die
Steuerung
des
Zins-
und
Fremdwährungsrisikos
in
der
BIG
derivative
Finanzinstrumente
eingesetzt,
deren
Ausgestaltung
ident
zu den steuernden Grundpositionen ist.
Das
Fremdwährungsrisiko
wird
gemäß
Risikomanage-
mentstrategie
zur
Gänze
abgesichert.
Die
Steuerung
des
Verhältnisses
aus
fixen
und
variablen
Zinsen
erfolgt
in
ei-
nem
umfassenden
Aktiv-
und
Passivmanagement
und
durch
den
Einsatz
geeigneter
Produkte.
Soweit
erforderlich
werden
auch
kombinierte
Instrumente
(bspw.
Cross-
Currency-Swaps) eingesetzt.
Die
Derivate
werden
hinsichtlich
des
Zinsrisikos
als
Absicherung
des
Zahlungsstroms
und
hinsichtlich
des
Fremdwährungsrisikos
als
Absicherung
des
Marktwerts
designiert.
Änderungen
des
beizulegenden
Zeitwerts
von
Derivaten,
die
als
Absicherung
im
Rahmen
von
Fair
Value
Hedges
designiert
werden,
werden
zusammen
mit
den
auf
das
abgesicherte
Risiko
zurückzuführenden
Änderungen
des
beizulegenden
Zeitwertes
des
Grundgeschäfts
direkt
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
in
dem
zum
Grundgeschäft
zugehörigen Posten erfasst.
Bei
Derivaten,
die
zur
Absicherung
gegen
das
Risiko
schwankender
Zahlungsströme
bestimmt
und
zur
Absicherung
von
Zahlungsströmen
(„Cashflow
Hedge“)
bilanziell
designiert
wurden,
wird
der
effektive
Teil
der
Veränderungen
des
beizulegenden
Zeitwertes
des
Derivats
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
und
im
Eigenkapital
in
der
Cashflow-Hedge-Rücklage
ausgewiesen.
Der
ineffektive
Teil
der
Veränderungen
des
beizulegenden
Zeitwertes
wird
unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der
kumuliert
im
Eigenkapital
erfasste
Betrag
verbleibt
zunächst
im
sonstigen
Ergebnis
und
wird
in
der
gleichen
Periode
oder
den
gleichen
Perioden
in
den
Gewinn
oder
Verlust
umgegliedert,
in
denen
der
abgesicherte
Posten
den Gewinn oder Verlust beeinflusst.
Soweit
das
Sicherungsinstrument
die
Voraussetzungen
zur
Bilanzierung
als
Sicherungsgeschäft
nicht
mehr
erfüllt,
ausläuft
bzw.
veräußert,
beendet,
ausgeübt
oder
nicht
mehr
als
Absicherungsinstrument
bestimmt
wird,
wird
die
Bilanzierung
als
Sicherungsgeschäft
eingestellt.
Eine
Beendigung
ist
nicht
erforderlich,
wenn
auftretende
Ineffektivitäten
durch
ein
sogenanntes
Rebalancing
auf
ein
vertretbares
Maß
vermindert
werden
können.
Wird
mit
dem
Eintritt
einer
erwarteten
Transaktion
nicht
mehr
gerechnet,
wird
der
bisher
im
Eigenkapital
kumuliert
erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Im
Zusammenhang
mit
der
Messung
der
Effektivität
hat
sich
der
Konzern
für
die
international
anerkannte
Hypothetical-Derivative-Methode
entschieden,
die
gemäß
internationalem
Konsens
für
Cashflow
Hedges
die
geeignetste
Methode
darstellt,
aber
auch
für
den
Fair
Value
Hedge
zur
Anwendung
kommen
kann.
Es
erfolgt
zu
Beginn
der
Sicherungsbeziehung
eine
prospektive
Effektivitätsmessung,
Ineffektivitäten
werden
halbjährlich
ermittelt
und
im
Konzernabschluss
berücksichtigt.
Zur
Ermittlung
der
Marktwerte
werden
anerkannte
Bewertungsverfahren
bzw.
Kursquellen
(Bloomberg)
angewendet.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
79
/
152
6.1
Entwicklung des
Konsolidierungskreises
Der
Konsolidierungskreis
hat
sich
im
Geschäftsjahr
2021
folgendermaßen entwickelt:
Zugänge aus Konsolidierungskreis-
änderungen
Abgänge aus Konsolidierungskreis-
änderungen
Im Berichtsjahr veräußert
Im Berichtsjahr gegründet
Im Berichtsjahr verschmolzen
Der
Konsolidierungskreis
hat
sich
im
Geschäftsjahr
2020
folgendermaßen entwickelt:
Zugänge aus Konsolidierungskreis-
änderungen
Abgänge aus Konsolidierungskreis-
änderungen
Im Berichtsjahr gegründet
Im Berichtsjahr verschmolzen
Bei
den
Käufen
und
den
Zugängen
aus
Konsolidierungskreisänderungen
handelt
es
sich
um
einen
Erwerb
von
Vermögenswerten
und
nicht
um
einen
Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3.
6.2
Vollkonsolidierte Unternehmen
Neben
der
BIG
gehören
117
(Vorjahr:
109)
inländische
Tochterunternehmen,
die
von
der
BIG
beherrscht
werden,
zum Vollkonsolidierungskreis:
Direkte
Quote
in %
Vor-
jahr
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
ARE Austrian Real Estate GmbH
ARE Austrian Real Estate
Development GmbH
"Muthgasse 18"
Liegenschaftsverwertung GmbH
Kasernstraße 29 Immobilien GmbH
Direkte
Quote
in %
Vor-
jahr
ICT Technologiepark Errichtungs- und
Verwertungs GmbH
Argentinierstraße 11 GmbH
Rosenberggürtel Graz GmbH
Wimmergasse 17 und 21 GmbH
Schottenfeldgasse 34 GmbH
Seidengasse 20 GmbH in Liqu.
Anzengrubergasse Errichtungs- und
Verwertungs GmbH
Institutsgebäude Sensengasse 1-3
GmbH
Wildgarten Entwicklungsgesellschaft
m.b.H.
Wildgarten BP eins
Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
Wildgarten BP zwei
Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
Wildgarten BP fünf
Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
Wildgarten BP acht
Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
Hintere Zollamtsstraße 17 GmbH
Geigergasse 5-9 Immobilien GmbH
Engerthstraße 216 Immobilien GmbH
Landstraßer Hauptstraße 148a
Immobilien GmbH
Gerasdorfer Straße 105 Immobilien
GmbH
Enzenbergstraße Immobilien GmbH
N13 S3 Betreutes Wohnen Ges.m.b.H.
Wohnen am Esserweg Bauträger
GmbH
VIOLA PARK Errichtungs GmbH
Q12 Projektentwicklung eins GmbH
Q12 Projektentwicklung zwei GmbH
Q12 Projektentwicklung drei GmbH
Siemensäcker Projektentwicklung
zwei GmbH
Siemensäcker Management eins
GmbH
Siemensäcker Management drei
GmbH
Aspanggründe Quartierentwicklung
GmbH
Kapuzinergasse Projektentwicklungs
GmbH
Kapuzinergasse Immobilien GmbH
Feldkirchnerstraße 4-6 Immobilien
GmbH
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
80
/
152
Direkte
Quote
in %
Vor-
jahr
Schloss Biedermannsdorf
Projektentwicklungsgesellschaft
m.b.H.
Wunderburgstraße 1
Projektentwicklungs GmbH
ARE Kudlichstraße 27
Projektentwicklung GmbH
ARE Wunderburgstraße 1 Immobilien
GmbH
ARE DEV VG SIEBEN
Beteiligungsverwaltungs GmbH
FLJ Projektenwicklungs GmbH
ARE DEV VG ZEHN
Beteiligungsverwaltungs GmbH
ARE DEV VG ELF
Beteiligungsverwaltungs GmbH
ARE BET VG EINS
Beteiligungsverwaltungs GmbH
Derfflingerstraße 2 Immobilien
GmbH
ARE BET VG DREI
Beteiligungsverwaltungs GmbH
Grazer Straße 1 Immobilien GmbH
Hilmteichstraße 85
Projektentwicklung GmbH
Aspern H6 BP2 Projektentwicklungs
GmbH
Aspanggründe BF eins GmbH
Aspanggründe BF zwei GmbH
Aspanggründe BF drei GmbH
Aspanggründe BF vier-Alpha GmbH
Aspanggründe BF vier-Beta GmbH
Aspanggründe BF fünf GmbH
Aspanggründe BF neun-Alpha GmbH
Aspanggründe BF neun-Beta GmbH
Aspanggründe BF elf-Alpha GmbH
Aspanggründe BF zwölf-Beta GmbH
Aspanggründe BF dreizehn GmbH
Aspanggründe BF vierzehn-Alpha
GmbH
Aspanggründe BF vierzehn-Beta
GmbH
Aspanggründe Gürtelbögen GmbH
Villa Schapira
Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
SHS Projektentwicklungs GmbH
Artholdgasse Errichtungs GmbH
Gudrunstraße Errichtungs GmbH
VIERTEL ZWEI Entwicklung GmbH &
Co Westkurve ZWEI KG
VIERTEL ZWEI Entwicklung GmbH &
Co TRV ZWEI KG
Martin Luther-Kai 8 Immobilien
GmbH
Traungauergasse 9-13 Immobilien
GmbH & Co KG
Traungauergasse 9-13 Immobilien
GmbH
Felmayerpark Immobilien GmbH
Direkte
Quote
in %
Vor-
jahr
FJK ZWEI Management GmbH & Co
KG
Kolingasse 14-16
Liegenschaftsverwaltung GmbH
BIG Neue Technologien GmbH
(vormals: BIG AD zwei GmbH)
Koralmblick M137 Bauträger GmbH
Kirchenviertel Projektentwicklung
eins GmbH
(vormals: ARE DEV VG DREIZEHN
Beteiligungsverwaltungs GmbH)
Kirchenviertel Projektentwicklung
zwei GmbH
(vormals: ARE DEV VG VIERZEHN
Beteiligungsverwaltungs GmbH)
Sonnensteinstraße 11-13 PE GmbH
ARE DEV WN Entwicklungs GmbH
Aspern J6 Projektentwicklungs GmbH
Aspern C1 Projektentwicklungs
GmbH
Aspern E16-Alpha
Projektentwicklungs GmbH
Aspern E16-Beta Projektentwicklungs
GmbH
Aspern A15 Projektentwicklungs
GmbH
Aspern F7 Projektentwicklungs GmbH
Aspern E11 Projektentwicklungs
GmbH
Aspern A3B Projektentwicklungs
GmbH
FBG Alpha Projektentwicklungs
GmbH
ARE DEV Oberlaa eins PE GmbH
ARE DEV Oberlaa zwei PE GmbH
Brünner 62 Projektentwicklungs
GmbH
(vormals: ARE DEV VG NEUNZEHN
Beteiligungsverwaltungs GmbH)
ARE DEV VG ZWANZIG
Beteiligungsverwaltungs GmbH
ARE DEV VG EINUNDZWANZIG
Beteiligungsverwaltungs GmbH
ARE DEV VG ZWEIUNDZWANZIG
Beteiligungsverwaltungs GmbH
ARE DEV VG DREIUNDZWANZIG
Beteiligungsverwaltungs GmbH
Südstadtzentrum I GmbH & Co KG
Südstadtzentrum Immo
Projektentwicklung GmbH
Südstadt Immo Projektentwicklung
GmbH & Co KG
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
81
/
152
6.3
Anteile an nach der Equity-
Methode bilanzierten
Unternehmen
Zum
Stichtag
wurden
im
Rahmen
der
Equity-Bewertung
53
(Vorjahr:
58)
Unternehmen
in
den
Konzernabschluss
einbezogen:
Direkte
Quote
in %
Vor-
jahr
Aspanggründe Beteiligungs GmbH
WSB BF fünf Projektentwicklungs
GmbH & Co KG
WSB BF neun-Alpha
Projektentwicklungs GmbH & Co KG
WSB BF neun-Beta
Projektentwicklungs GmbH & Co KG
WSB BF elf-Alpha
Projektentwicklungs GmbH & Co KG
WSB BF zwei Projektentwicklungs
GmbH & Co KG
Toscana Verpachtungs GmbH
FJK 51 Projektentwicklungs GmbH &
Co KG
FJK 51 Projektentwicklungs GmbH
Perfekt A Beteiligungs GmbH***
Wohnbau Eschenpark 1 GmbH
OIC - Open Innovation Center GmbH
NOE Central St. Pölten Verwertungs
GmbH
BIG Liegenschaften Strasshof
Verwertung und
Entwicklungs GmbH
Kirchner Kaserne Projektentwicklungs
GmbH
Wien 3420 Aspern Development AG
Schnirchgasse 9-9A GmbH & Co KG
TRIIIPLE BP eins GmbH & Co OG*
TRIIIPLE BP zwei GmbH & Co OG*
TRIIIPLE BP vier GmbH & Co OG*
TRIIIPLE Beteilgung vier GmbH*
TRIIIPLE Beteilgung fünf GmbH*
Erdberger Lände 36-38
Projektentwicklung GmbH
FoDo Holding GmbH & Co KG
FoDo Office Beteiligung GmbH & Co
KG**
FoDo Hotel Beteiligung GmbH & Co
KG**
FoDo Business Beteiligung GmbH &
Co KG**
FoDo Services Beteiligung GmbH &
Co KG**
Direkte
Quote
in %
Vor-
jahr
FoDo Center Beteiligung GmbH & Co
KG**
FDO Immobilien Invest GmbH**
FDO Center GmbH & Co KG**
FDO Services GmbH & Co KG**
FDO Office GmbH & Co KG**
FDO Business GmbH & Co KG**
V22 Apartmentbetriebs Management
GmbH**
V22 Apartmentbetriebs GmbH & Co
KG**
Engerthstraße 187
Errichtungsges.m.b.H.
WWE Wohn- und Wirtschaftspark
Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
Baubergerstrasse GmbH & Co. KG
Baubergerstrasse Verwaltung GmbH
*100% Tochtergesellschaften der Schnirchgasse 9–9A GmbH&Co KG. Die Ergebnisse
sind Bestandteil dieser Gesellschaft.
**100% Tochtergesellschaften der FoDo Holding GmbH & Co KG. Die Ergebnisse sind
Bestandteil dieser Gesellschaft.
***100% Tochtergesellschaft der Perfekt A Wohnbau GmbH. Die Ergebnisse sind
Bestandteil dieser Gesellschaft.
Alle
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
mit
Ausnahme
der
Wien
3420
Aspern
Development
AG,
der
WWE
Wohn-
und
Wirtschaftspark
Entwicklungsgesellschaft
m.b.H.,
der
OIC
–
Open
Innovation
Center
GmbH
und
der
AMPEERS
ENERGY
GmbH
sind
als
Gemeinschaftsunternehmen
zu
qualifizieren.
Die
Qualifikation
ergibt
sich,
unabhängig
vom
jeweiligen
Anteilsbesitz,
aus
den
vertraglichen
Vereinbarungen
zur
gemeinschaftlichen Führung des Unternehmens.
Bei
den
Gesellschaften
Campus
WU
GmbH,
BIG
Liegenschaften
Strasshof
Verwertung
und
Entwicklung
GmbH
und
NOE
Central
St.
Pölten
Verwertungs
GmbH
können
alle
wesentlichen
Entscheidungen
für
die
Gesellschaft
nur
mit
dem
jeweils
anderen
Gesellschafter
gemeinsam
getroffen
werden.
Daher
sind
diese
Gesellschaften
als
Gemeinschaftsunternehmen
zu
klassifizieren.
Campus WU GmbH
Aus
Konzernsicht
ist
die
Campus
WU
GmbH
mit
einem
Anteil
von
rund
79 %
am
Gesamtwert
der
nach
der
Equity-
Methode
bilanzierten
Unternehmen
das
wesentlichste
Gemeinschaftsunternehmen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
82
/
152
Die
BIG
(51 %)
und
die
Wirtschaftsuniversität
Wien
(49 %)
sind
gemeinsam
Gesellschafter
an
diesem
eigenständigen
Vehikel,
das
den
Campus
WU,
der
von
der
Wirtschaftsuniversität
Wien
als
Hauptmieter
genutzt
wird,
betreibt.
■
Die Finanzierung dieses Projektes erfolgte
ausschließlich durch die BIG wie folgt: Gemäß der im
Syndikatsvertrag getroffenen Vereinbarung hat die
BIG während der Errichtungsphase des WU-Neubaus
Großmutterzuschüsse zu leisten, die die gesamten
Errichtungskosten und 49 % der Anschaffungskosten
des Grundstücks abdecken.
■
Die restlichen 51 % der Anschaffungskosten des
Grundstücks wurden von der BIG als zusätzliche
Kapitaleinlage in die Projektgesellschaft eingelegt.
■
Zur Finanzierung des Projekts wurden auf Seite der
BIG insgesamt Kreditverträge bei fünf Kreditgebern
sowie eine Namensschuldverschreibung über ein
Gesamtvolumen von TEUR 490.000,0 (Vorjahr:
TEUR 490.000,0) abgeschlossen. Sämtliche
Finanzierungen sehen eine Zweckbindung
ausschließlich für den Neubau der Gebäude für die
Wirtschaftsuniversität vor.
Die
Errichtungs-
und
die
Finanzierungskosten
der
BIG
werden
im
Laufe
der
25-jährigen
Vermietungsphase
(Mietvertragsbeginn
ist
der
1. Oktober
2013)
durch
Zahlungen
der
Wirtschaftsuniversität
Wien
an
die
Campus
WU
GmbH
und
anschließend
im
Zuge
von
alinearen
Ausschüttungen
an
die
BIG
bezahlt.
Die
alinearen
Ausschüttungen
der
Campus
WU
setzen
sich
aus
der
Zahlung
im
Zusammenhang
mit
der
laufenden
Abschichtung
des
Beteiligungsanteils
der
BIG,
die
sich
auf
die
Vorfinanzierung
des
Projektes
bezieht,
und
aus
einer
Dividende zusammen.
6.4
Erstkonsolidierungen
Folgende Neugründungen bzw. Erwerbe wurden im Bereich der BIG im laufenden Geschäftsjahr
2021 getätigt:
Gründungs-/
Erwerbs-
zeitpunkt
Aspern A3B Projektentwicklungs GmbH
Petersgasse 120-122 GmbH & Co KG (vormals: BK Immo Vorsorge
Projekt Petersgasse 120-122 GmbH & Co KG)
ARE DEV VG EINUNDZWANZIG Beteiligungsverwaltungs GmbH
ARE DEV VG ZWEIUNDZWANZIG Beteiligungsverwaltungs GmbH
ARE DEV VG DREIUNDZWANZIG Beteiligungsverwaltungs GmbH
Toscana Verpachtungs GmbH
*VK = Vollkonsolidierung, EK = Equitykonsolidierung
6.5
Konsolidierungskreisänderungen
Im
Geschäftsjahr
2021
ergaben
sich
folgende
Änderungen:
Gesellschaft
Sitz
Währung
Konsolidie-
rungsart*
Konsolidie-
rungsart*
Konsolidierungs-
kreisänderung
Südstadtzentrum I GmbH & Co KG
Südstadtzentrum Immo Projektentwicklung
GmbH
Südstadt Immo Projektentwicklung GmbH
& Co KG
*VK = Vollkonsolidierung, EK = Equitykonsolidierung
Die
Südstadtzentrum
I
GmbH
&
Co.
KG
beinhaltet
eine
Bestandsimmobilie
mit
einem
beizulegenden
Zeitwert
in
Höhe
von
TEUR
43.325,3.
Die
Kaufpreise
der
Restanteile
betrugen für alle drei Gesellschaften TEUR 4.906,4.
Im
Vorjahr
wurden
51 %
der
Anteile
an
WSB
BF
neun-Beta
Projektentwicklungs
GmbH
&
Co
KG
verkauft
und
die
BIG
hat
die
Beherrschung
über
die
Gesellschaft
verloren.
Aus
diesem
Sachverhalt
resultiert
aufgrund
einer
Kaufpreisanpassung
ein
zusätzlicher
Gewinn
in
der
Höhe
von
TEUR
987,1,
welcher
in
der
Gesamtergebnisrechnung
in
der
Position
Ergebnis
aus
der
Veräußerung
von
Immobiliengesellschaften ausgewiesen wird.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
83
/
152
6.6
Endkonsolidierungen
Im
Geschäftsjahr
2021
erfolgten
folgende
Endkonsolidierungen:
Endkonsoli-
dierungs-
zeitpunkt
Kaarstraße 21 GmbH in Liqu.
TRIIIPLE BP drei GmbH & Co OG**
TRIIIPLE Beteilgung drei GmbH**
PERF11 Immobilien GmbH & Co KG***
Petersgasse 120-122 GmbH & Co KG (vormals: BK Immo Vorsorge
Projekt Petersgasse 120-122 GmbH & Co KG)
*VK = Vollkonsolidierung, EK = Equitykonsolidierung
** 100% Tochtergesellschaften der Schnirchgasse 9–9A GmbH & Co KG. Die Ergebnisse sind Bestandteil dieser Gesellschaft.
*** 100% Tochtergesellschaft der Perfekt A Wohnbau GmbH. Die Ergebnisse sind Bestandteil dieser Gesellschaft.
Der
Verkauf
der
Anteile
der
TRIIIPLE
BP
drei
GmbH
&
Co
OG,
der
TRIIIPLE
Beteiligung
drei
GmbH
und
der
PERF
11
Immobilien
GmbH
&
Co.
KG
führte
zu
einem
anteiligen
Endkonsolidierungsergebnis
in
Höhe
von
TEUR
7.448,2,
das
im
Ergebnis
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen enthalten ist.
Die
Kaarstraße
21
GmbH
in
Liqu.
wurde
im
Geschäftsjahr
liquidiert.
Die
Petersgasse
120-122
GmbH
&
Co
KG
ist
im
Geschäftsjahr
durch
Vermögensübernahme
gemäß
§
142
UGB
in
die
Koralmblick
M137
Bauträger
GmbH
angewachsen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
84
/
152
7.
Erläuterungen zu den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung
7.1
Konzerngesamtergebnisrechnung
7.1.1
Umsatzerlöse
Erlöse aus Betriebs- und Heizkosten
Erlöse aus Mieterinvestitionen
Erlöse aus Hausverwaltung
Erlöse aus Facility Services
Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien des Umlaufvermögens
Erlöse aus Raummanagement
In
den
Umsatzerlösen
sind
Erlöse
nach
IFRS
16
in
Höhe
von
TEUR
912.624,6
(Vorjahr:
TEUR
896.288,1)
und
Erlöse
nach
IFRS
15
in
Höhe
von
TEUR
327.122,8
(Vorjahr:
TEUR
289.927,6) enthalten.
Der
offene
Auftragsbestand
für
Bauprojekte
beträgt
zum
31.
Dezember
2021
TEUR 69.175,6
(Vorjahr:
TEUR 44.822,0).
Die
folgende
Tabelle
zeigt
die
Aufgliederung
der
Umsatzerlöse
nach
den
berichtspflichtigen
Segmenten
des
Konzerns:
Sonstige
voll-
konsolidiert
Konsolidier-
ungsüber-
leitung
Konsolidier-
ungseffekte
BIG Konzern
Erlöse aus Betriebs- und Heizkosten
Erlöse aus Mieterinvestitionen
Erlöse aus Hausverwaltung
Erlöse aus Facility Services
Erlöse aus Verkauf von Immobilien des
Umlaufvermögens
Erlöse aus Raummanagement
Sonstige
voll-
konsolidiert
Konsolidier-
ungsüber-
leitung
Konsolidier-
ungseffekte
BIG Konzern
Erlöse aus Betriebs- und Heizkosten
Erlöse aus Mieterinvestitionen
Erlöse aus Hausverwaltung
Erlöse aus Facility Services
Erlöse aus Verkauf von Immobilien des
Umlaufvermögens
Erlöse aus Raummanagement
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
85
/
152
7.1.2
Bestandsveränderung
Mieterinvestitionen und noch nicht
abrechenbare Leistungen
Investitionen in kurzfristige Immobilien
Immobilienbestand kurzfristiges
Immobilienvermögen
7.1.3
Sonstige betriebliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Erträge aus Aufwandszuschüssen
Erträge aus der Auflösung von
Einzelwertberichtigung
Erträge aus Weiterverrechnung an Dritte
Erträge aus Schadensfällen Immobilien
7.1.4
Ergebnis aus dem Abgang von
Immobilienvermögen
Erträge aus Anlagenabgang
Verlust aus Anlagenabgang
7.1.5
Ergebnis aus der Veräußerung von
Immobiliengesellschaften
Erträge aus Verkauf von
Immobiliengesellschaften
7.1.6
Materialaufwand
Aufwand für Mieterinvestitionen
Bezogene Leistungen Bundes-
/Landesbeamte
Herstellkosten Umlaufvermögen
Übrige sonstige bezogene Leistungen
Bei
den
bezogenen
Leistungen
Bundes-/Landesbeamte
handelt es sich um die Abgeltung von Gehältern.
Bei
den
anderen
genannten
Aufwandsarten,
mit
Ausnahme
der
Herstellkosten
Umlaufvermögen
und
der
Mieterinvestitionen
handelt
es
sich
vor
allem
um
betriebliche
Aufwendungen,
die
den
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien,
mit
denen
Mieteinnahmen
erzielt
wurden, direkt zurechenbar sind.
In
den
Aufwendungen
für
Betriebs-
und
Heizkosten
sind
Eigentümerkosten
enthalten,
die
nach
den
anwendbaren
Vorschriften nicht weiterverrechnet werden können.
In
den
Herstellkosten
Umlaufvermögen
und
Mieterinvestitionen
sind
Investitionen
in
das
kurzfristige
Immobilienvermögen
enthalten,
die
im
Zusammenhang
mit den Bestandsveränderungen stehen.
7.1.7
Personalaufwand
Aufwand für Abfertigung und
Altersversorgung
Die
Personalstruktur
des
BIG
Konzern
setzt
sich
wie
folgt
zusammen:
Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
Ehem. Vertragsbedienstete Bund
Als Personalaufwand erfasst
Als Materialaufwand erfasst
Die
Zahlungen
in
die
Mitarbeitervorsorgekasse
betrugen
im
Jahr
2021
TEUR
690,6
(Vorjahr:
TEUR
613,8)
und
wurden sofort aufwandswirksam erfasst.
Die
Zahlungen
in
die
Pensionskasse
betrugen
im
Jahr
2021
TEUR
413,6 (Vorjahr: TEUR
375,3).
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
86
/
152
7.1.8
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Veränderung der Rückstellung für
Drohverluste
Steuern nicht vom Einkommen und Ertrag
Wertberichtigung von Forderungen und
sonstigen Vermögenswerten sowie
liquiden Mittel
7.1.9
Abwertung Vorratsvermögen
Im
Berichtsjahr
sind
Abwertungen
von
Vorratsvermögen
in
Höhe
von
TEUR 0,0
vorgenommen
worden
(Vorjahr:
TEUR 178,1).
7.1.10
Neubewertungsergebnis
Die
Erläuterungen
zur
Veränderung
des
Neubewertungsergebnisses
sind
unter
Punkt
8.1
Als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien beschrieben.
7.1.11
Finanzaufwendungen
Folgebewertung Anleihen zu
Anschaffungskosten bewertet
(Fremdwährungsanteil)
Folgebewertung Derivate - mit Hedge
Accounting (Fremdwährungsanteil)
Sonstige Finanzaufwendungen
7.1.12
Sonstiges Finanzergebnis
Erträge aus Fondsanteilen
In
den
sonstigen
Finanzerträgen
sind
Erträge
aus
der
Kaufpreisanpassung
eines
Gemeinschaftsunternehmens
in Höhe von TEUR 1.937,8 (Vorjahr: TEUR 0,0) enthalten.
Im
Laufe
des
Berichtsjahres
wurde
ein
Betrag
in
Höhe
von
TEUR
0,0
(Vorjahr:
TEUR
0,0)
in
der
Position
der
Folgebewertung
Derivate
–
mit
Hedge
Accounting
als
ineffektiver
Teil
von
Cashflow
Hedges
im
Finanzerfolg
erfasst.
In
den
Berichtsjahren
2021
und
2020
entwickelte
sich
die
Cashflow Hedge-Rücklage wie folgt:
Cashflow Hedge-Rücklage
Stand am 01.01.
Wirksamer Teil der Änderung des
beizulegenden Zeitwertes
Laufende Zinskomponente
(Umgliederung in GuV)
Cashflow Hedge-Rücklage
Stand am 31.12.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
87
/
152
7.1.13
Nettoergebnis der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorie gemäß IFRS 9
Das
Nettoergebnis
der
Finanzinstrumente
nach
Klassen
bzw.
Bewertungskategorien
gemäß
IFRS
9
setzte
sich
in
den
Geschäftsjahren
2021 und
2020 wie folgt zusammen:
in TEUR
Zinsen
Sonstige
Wert-
änderungen
Vermögenswerte und Schulden IFRS 9
Kredite und sonstige finanzielle Schulden
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Ausleihungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Liquide Mittel sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Derivate – mit Hedgebeziehung
Anleihen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
in TEUR
Zinsen
Sonstige
Wert-
änderungen
Vermögenswerte und Schulden IFRS 9
Kredite und sonstige finanzielle Schulden
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Ausleihungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Liquide Mittel sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Derivate – mit Hedgebeziehung
Anleihen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
88
/
152
8.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
8.1
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
Die
Entwicklung
der
Buchwerte
der
als
Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien stellt sich wie folgt dar:
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
Zugänge aus Erwerb
Immobiliengesellschaften
Umgliederung zwischen IAS 40 und IAS 2
Veränderung Konsolidierungskreis
Wertschwankung (Auf-/Abwertung)
Bei
den
Zuschlagsmieten
handelt
es
sich
um
Abgrenzungen
für
zeitlich
befristete
erhöhte
Mietzahlungen
(„alineare
Mieten“),
die
über
die
Gesamtlaufzeit
verteilt
werden.
Diese
Verteilung
betrifft
unter
anderem
unterschiedliche
Laufzeiten
zwischen
der
Dauer
des
Zuschlagsmietvertrages
und
der
Dauer
des
Kündigungsverzichtes.
Zum
31.
Dezember
2021
waren,
wie
im
Vorjahr,
keine
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien
als
Sicherheiten
für Verbindlichkeiten verpfändet.
Die
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien
teilen
sich
in
Bestandsimmobilien
in
Höhe
von
TEUR
14.291.796,6
(Vorjahr:
TEUR
13.208.433,5)
und
Immobilien
in
Entwicklung
in
Höhe
von
TEUR
593.281,6
(Vorjahr:
TEUR
587.860,2) auf.
Bei
den
Zugängen
in
Höhe
von
TEUR
744.357,1
(Vorjahr:
TEUR
815.662,5)
beziehen
sich
Zugänge
in
Höhe
von
TEUR
312.907,0
(Vorjahr:
TEUR
386.733,2)
auf
Bestandsimmobilien
und
Zugänge
in
Höhe
von
TEUR
431.450,0
(Vorjahr:
TEUR
428.929,3)
auf
Immobilien
in Entwicklung.
Der
BIG
Konzern
vermietet
seine
Liegenschaften
überwiegend
langfristig
an
Institutionen
des
Bundes,
wobei
der
vermietbare
Leerstand
im
Berichtsjahr
bei
rund
0,9 % lag.
Die
Wertschwankung
in
Höhe
von
TEUR
547.282,2
(Vor-
jahr:
TEUR
343.041,4)
beinhaltet
Verluste
aus
Neubewer-
tung
in
Höhe
von
TEUR
-187.482,8
(Vorjahr:
TEUR
-250.914,4)
und
Gewinne
aus
Neubewertung
in
Höhe
von
TEUR
734.765,0 (Vorjahr: TEUR
593.955,7).
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Im
Jahr
2021
wurden
686
Struktureinheiten
des
BIG-
Konzerns
durch
externe
Gutachter
bewertet.
Dies
ent-
spricht
einem
Fair
Value-Volumen
von
rund
50,2 %
der
IAS
40-Liegenschaften.
Eine
Struktureinheit
ist
eine
aus
ein
oder
mehreren
Gebäu-
den
und/oder
Grundstücken
bestehende,
zahlungsmittel-
generierende
Einheit,
deren
Cashflows
nicht
abgrenzbar
bzw.
nicht
unabhängig
voneinander
und
die
Liegenschafts-
teile nur gemeinsam sinnvoll nutzbar sind.
Die
Struktureinheiten
der
BIG
inkl.
den
BIG-
Projektgesellschaften
werden
zumindest
einmal
alle
drei
Jahre
extern
bewertet.
Struktureinheiten
des
ARE-
Teilkonzerns
inkl.
der
ARE-Projektgesellschaften
werden
einmal jährlich einer externen Bewertung zugeführt.
Bewertungstechnik
Die
Bewertung
der
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
erfolgt
gemäß
den
Vorgaben
des
IAS
40
in
Verbindung
mit
dem
IFRS
13.
Ebenso
gelangen
die
europäischen
Bewertungsstandards
der
European
Group
of
Valuers
Associations
(TEGoVA)
sowie
das
nationale
Liegenschaftsbewertungsgesetz
(LBG)
und
die
ÖNORM
B
1802 über die Liegenschaftsbewertung zur Anwendung.
Die
Heterogenität
der
zu
bewertenden
Immobilien
wird
durch
eine
sorgfältige
Auswahl
des
jeweils
passenden
Bewertungsmodells
sowie
eine
auf
die
jeweilige
Immobilie
abgestimmte
Parameterwahl
(Lage
der
Immobilie,
Nutzungsart,
Marktumfeld,
Zustand,
etc.)
berücksichtigt.
Bei
allen
Wertermittlungsverfahren
sind
die
aktuell
vorherrschenden
Marktbedingungen
in
die
Parameter
der
Wertermittlung zu integrieren.
Bei
den
Liegenschaften
des
BIG-Konzerns
handelt
es
sich
überwiegend
um
ertragsorientierte
Immobilien.
Die
Er-
mittlung
der
Fair
Values
basiert
daher
in
der
Regel
auf
dem
Ertragswertverfahren
im
Sinne
des
LBG
sowie
der
ÖNORM
B
1802-1:2019-07.
Dabei
wird
zum
Bodenwert
der
Barwert
aller
künftig
zu
erwarteten
Zahlungsflüsse,
der
durch
Kapi-
talisierung
der
Reinerträge
ermittelt
wird,
addiert.
Das
Er-
gebnis
ist
um
etwaige
wertbeeinflussende
Faktoren
über
Zu-
und
Abschläge
zu
korrigieren.
Der
dadurch
ermittelte
Verkehrswert
bildet
die
Basis
für
den
Fair
Value.
Das
Markt-
geschehen
fließt
über
den
Bodenwert,
die
jeweils
ange-
setzte
Markt-
bzw.
nachhaltige
Miete
sowie
über
den
vom
Sachverständigen
abgeleiteten
Liegenschaftszinssatz
in
das Bewertungsergebnis mit ein.
Bei
Immobilien
in
der
Entwicklungs-
und
Herstellungs-
phase
(in
Bau
befindliche
Anlagen)
wird
das
Residualwert-
verfahren
in
Anlehnung
an
die
ÖNORM
B
1802-3:2014-08
angewendet.
Der
Fair
Value
zum
Wertermittlungsstichtag
basiert
auf
den
im
Ertragswertverfahren
ermittelten
Fair
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
89
/
152
Value
nach
Fertigstellung.
Hiervon
werden
die
zu
erwarteten
noch
anfallenden
Kosten
und
Aufwendungen,
die
bis
zur
Fertigstellung
anfallen,
in
Abzug
gebracht.
Eventuell
ausstehende
Zuschüsse
oder
Einnahmen
während der Bauzeit sind werterhöhend anzusetzen.
Bei
unbebauten
Grundstücken
wird
das
Vergleichswertverfahren
als
vorrangiges
Verfahren
für
die
Wertermittlung
herangezogen.
Der
Fair
Value
wird
durch
Vergleich
mit
im
redlichen
Geschäftsverkehr
tatsächlich
erzielten
Kaufpreisen
vergleichbarer
Liegenschaften
ermittelt.
Dabei
ist
sowohl
die
zeitliche
als
auch
die
örtliche
Nähe
der
Vergleichstransaktionen
zum
Bewertungsgegenstand
zu
beachten.
Abweichende
Eigenschaften
sind
ihrem
Einfluss
nach
werterhöhend
bzw. wertmindernd zu berücksichtigen.
In
Einzelfällen
gelangen
bei
der
Wertermittlung
im
BIG-
Konzern
andere
anerkannte
Bewertungsmethoden
zur
Anwendung
wie
z.B.
das
Discounted-Cashflow-
oder
das
Sachwertverfahren.
Der
Sachverständige
hat
dabei
jeweils
das
Wertermittlungsverfahren
auszuwählen,
dass
den
jeweiligen
Stand
der
Wissenschaft
und
die
im
redlichen
Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten abbildet.
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Das
Jahr
2021
war,
wie
auch
schon
das
Jahr
davor,
von
der
COVID-19
Pandemie
geprägt.
Die
tatsächlichen,
langfristi-
gen
Auswirkungen
dieser
Pandemie
auf
die
Immobilien-
märkte
sind
dabei
aber
nach
wie
vor
unklar
und
kaum
valide
abschätzbar.
In
Abstimmung
mit
dem
operativen
Asset
Management
wird
laufend
evaluiert,
inwieweit
eventuelle
negative
Einflüsse
aufgrund
der
COVID-19
Pandemie
ableitbar
sind,
wobei
solche
aus
heutiger
Sicht
bloß
vereinzelt
und
nur
temporär
sichtbar
sind
und
somit
keinen
nachhaltigen,
wertrelevanten
Einfluss
haben
sollten.
Bezogen
auf
das
Gesamt-Portfolio
des
BIG-Konzerns
ist
sohin
aus
derzeitiger
Sicht
mit
keinen
sichtbaren
Abwertungen
aufgrund
der
COVID-19
Pandemie
zu
rechnen.
Im
Rahmen
der
externen
Bewertung
wurden
ebenfalls
bislang
keine
Anpassungen
aufgrund
der
COVID-
19
Pandemie
vorgenommen.
Abzuwarten
bleibt
in
diesem
Zusammenhang
allerdings,
ob
die
durch
die
Pandemie
ausgelöste
wirtschaftlichen
Entwicklungen
in
Verbindung
mit
einem
anhaltend
niedrigen
Zinsniveau,
volatilen
Aktienmärkten
und
der
mittlerweile
anschwellenden
Inflation
die
starke
Nachfrage
nach
Immobilien
am
Investmentmarkt
weiter
befeuern
und
damit
werttreibende
Auswirkungen
zeigen.
Der
Immobilienmarkt wird daher aktiv beobachtet.
Im
Folgenden
werden
die
im
Rahmen
der
Bewertungen
verwendeten
wesentlichen,
nicht
beobachtbaren
Inputfaktoren
für
die
mittels
Ertragswertverfahren
bewerteten
Immobilien
gesondert
nach
Segment
(für
die
ARE
nach
Bundesland)
und
für
die
weit
geringere
Zahl
von
nach
Residualverfahren
bewerteten
Immobilien
für
mehrere
Segmente
(für
die
ARE
alle
Bundesländer)
zusammengefasst dargestellt:
Buchwert zum 31.12.2021
in TEUR
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Zusammengefasst: Segmente Spezialimmobilien, Schulen
und Universitäten
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete EUR/m² p.m.
Konzern Projektgesellschaften Gesamt
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
90
/
152
Die
wesentlichen,
nicht
beobachtbaren
Inputfaktoren
im
Segment
ARE
stellen
sich
nach
Bundesländern
2021
wie
folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2021
in TEUR
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Liegenschaftszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete EUR/m² p.m.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
91
/
152
Für
2020 setzten sie sich wie folgt zusammen:
Buchwert zum 31.12.2020
in TEUR
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Zusammengefasst: Segmente Spezialimmobilien, Schulen
und Universitäten
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete EUR/m² p.m.
Konzern Projektgesellschaften Gesamt
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
92
/
152
Buchwert zum 31.12.2020
in TEUR
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete in EUR/m² p.m.
Instandhaltungskosten in EUR/m² p.a.
Kapitalisierungszinssatz in %
Restnutzungsdauer in Jahren
Nachhaltige Miete EUR/m² p.m.
Objekte,
welche
Denkmalschutz
aufweisen
wurden
bei
der
Darstellung
der
oberen
Bandbreite
der
Restnutzungsdauer
ausgeschlossen.
Angaben
zur
Untergrenze
der
Bandbreite
werden
als
das
5 %-Quantil
und
Angaben
zur
Obergrenze
der
Bandbreite
werden als das 95 %-Quantil dargestellt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
93
/
152
Sensitivitätsanalyse
Die
Entwicklung
des
beizulegenden
Zeitwertes
der
Immobilien
hängt
im
Wesentlichen
von
der
aktuellen
Einschätzung
der
zukünftig
erzielbaren
Mieten
und
den
im
Rahmen
des
Ertragswertverfahrens
verwendeten
Liegenschaftszinssätzen
ab.
Der
beizulegende
Zeitwert
der
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
beträgt
per
31. Dezember
2021
in
der
ARE
TEUR 3.152.693,2
und
in
der
BIG TEUR 10.847.088,9.
Für
die
Ermittlung
der
Sensitivitäten
wurden
jeweils
bei
ARE
und
BIG
die
–
nach
Höhe
ihres
Fair
Values
–
10
größten
Struktureinheiten
ausgewählt,
die
ausschließlich
Immobilien
mit
Alleineigentumsobjekten
umfassen,
auf
welchen
sich
keine
Immobilien
befinden,
die
zum
31. Dezember
2021
als
Anlage
in
Bau
identifiziert
wurden
oder
die
als
unbebautes
Grundstück
bewertet
wurden.
Das
Fair
Value-Volumen
dieser
ausgewählten
Immobilien
beträgt
per
31. Dezember
2021
in
der
ARE
TEUR 820.778
(rd.
26 %
des
gesamten
Fair
Values
der
gehaltenen
Immobilien
der
ARE)
und
in
der
BIG
TEUR 1.206.227
(rd.
11 %
des
gesamten
Fair
Values
der
gehaltenen
Immobilien
der BIG).
Ausgehend
von
den
ermittelten
Sensitivitäten
der
in
der
Stichprobe
enthaltenen
Immobilien
wurde
auf
die
Sensitivität
des
beizulegenden
Zeitwertes
aller
Immobilien
geschlossen.
Die
folgenden
Tabellen
zeigen
die
Sensitivität
des
beizulegenden
Zeitwertes
der
Immobilien
in
Bezug
auf
eine
Änderung
der
nachhaltigen
Jahresroherträge,
der
Liegenschaftszinssätze und der Restnutzungsdauer:
Änderung des nachhaltigen
Jahresrohertrages
Änderung des
Liegenschaftszinssatzes
Änderung der
Restnutzungsdauer
Die
Änderung
des
nachhaltigen
Jahresrohertrages
um
jeweils
+/-10 %,
des
Liegenschaftszinssatzes
um
jeweils
+/-50
Basispunkte
führt
zu
einer
Schwankungsbreite
des
beizulegenden
Zeitwertes
der
gehaltenen
Immobilien
von
-9,51 % bis +11,29 %.
8.2
Selbstgenutzte Immobilien,
sonstige Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte
Zum
31.
Dezember
2021
waren
keine
Sachanlagen
sowie
immateriellen
Vermögenswerte
als
Sicherheiten
für
Verbindlichkeiten verpfändet.
Selbst genutzte Immobilien
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
94
/
152
8.3
Anteile an nach der Equity-
Methode bilanzierten
Unternehmen
FoDo Holding GmbH & Co KG
FJK 51 Projektentwicklungs GmbH & Co
KG
Erdberger Lände 36-38 Projektentwicklung
GmbH
Südstadt Immo Projektentwicklung GmbH
& Co KG
Wien 3420 Aspern Development AG
BIG Liegenschaften Strasshof Verwertung
und Entwicklungs GmbH
Kirchner Kaserne Projektentwicklungs
GmbH
Wohnbau Eschenpark 1 GmbH
NOE Central St. Pölten Verwertungs GmbH
Engerthstraße 187 Errichtungsges.m.b.H.
WWE Wohn- und Wirtschaftspark
Entwicklungsgesellschaft m.b.H
Südstadtzentrum Immo
Projektentwicklung GmbH
OIC - Open Innovation Center GmbH
FJK 51 Projektentwicklungs GmbH
Schnirchgasse 9-9A GmbH & CoKG
Aspanggründe Beteiligungs GmbH
WSB BF fünf Projektentwicklungs GmbH &
Co KG
WSB BF neun-Alpha Projektentwicklungs
GmbH & Co KG
WSB BF neun-Beta Projektentwicklungs
GmbH & Co KG
WSB BF elf-Alpha Projektentwicklungs
GmbH & Co KG
WSB BF zwei Projektentwicklungs GmbH &
Co KG
Baubergerstrasse GmbH & Co. KG
Baubergerstrasse Verwaltung GmbH
Toscana Verpachtungs GmbH
Die
nachstehende
Tabelle
fasst
die
Finanzinformationen
der
Campus
WU
GmbH
bzw.
von
deren
Anteilen
daran
zusammen:
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
davon Anteil BIG (inkl. alinearer
Zuschüsse)
In
den
vorstehenden
angeführten
Vermögenswerten
und
Schulden sind folgende Beträge enthalten:
Kurzfristige finanzielle Schulden
Die
Überleitung
vom
anteiligen
Nettovermögen
stellt
sich
wie folgt dar:
Anteil am Nettovermögen am 01.01.
Gesamtergebnis, das dem Konzern
zuzurechnen ist
Anteil am Nettovermögen am 31.12.
Der
Anstieg
des
Periodenergebnisses
der
Campus
WU
GmbH
ist
auf
das
Neubewertungsergebnis
in
der
Immobilie
zurückzuführen,
das
in
folgender
Tabelle
erläutert ist.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
95
/
152
Die
nachstehende
Tabelle
zeigt
die
Entwicklung
der
Wertansätze
für
sämtliche
Anteile
an
nach
der
Equity-
Methode bilanzierten Unternehmen:
Konsolidierungskreisänderung
Direkte Anteilsverkäufe/Abschichtung
Veränderungen Kapital durch Dividenden
Veränderung Kapital durch Zuzahlungen
8.4
Sonstige Vermögenswerte
Ausleihungen und sonstige langfristige
Forderungen
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Langfristige Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Die
Wertpapiere
bestehen
aus
Investmentfondsanteilen
(13.155
Stück)
und
der
beizulegende
Zeitwert
entspricht
dem
Börsenkurs
am
Bilanzstichtag.
Diese
Wertpapiere
besitzen
keinen
Nennwert.
Der
aktuelle
Buchwert
entspricht
dem
maximalen
Ausfallrisiko
für
diese
Wertpapiere.
In
den
sonstigen
Vermögenswerten
sind
TEUR 113,0
(Vorjahr:
TEUR 558,5)
an
nicht
finanziellen
Vermögenswerten enthalten.
Die
Ausleihungen
betreffen
gewährte
Kredite
an
nach
der
Equity-Methode bilanzierten Unternehmen und an Dritte.
Von
den
kurz-
und
langfristigen
Forderungen
gegenüber
nach
der
Equity
Methode
bilanzierten
Unternehmen
sind
TEUR 18.137,0 (Vorjahr: TEUR 5.612,8) nachrangig.
Der
Buchwert
der
ausgewiesenen
Ausleihungen
und
Forderungen
repräsentiert
das
maximale
Kreditrisiko
zum
Bilanzstichtag.
Zum
Stichtag
des
Geschäftsjahres
2021
und
des
Vorjahres
waren
keine
sonstigen
finanziellen
Vermögenswerte
als
Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet.
8.5
Vorräte
Die
Vorräte
betreffen
vor
allem
Immobilien,
die
zu
Handelszwecken
gehalten
werden.
Weiters
werden
in
diesem
Posten
Mieterinvestitionen
ausgewiesen.
Dies
sind
Leistungen,
die
von
Dritten
(=
Mietern)
bei
der
BIG
bis
in
das
Geschäftsjahr
2018
in
Auftrag
gegeben
und
nach
Baufortschritt,
Zahlungsplan
oder
Fertigstellung
an
den
Mieter
weiterverrechnet
werden.
Diese
werden
mit
dem
niedrigeren
Wert
aus
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
und
Nettoveräußerungswert
bewertet.
Abgang/Zugang aus Änderung des
Konsolidierungskreises
Umgliederung von IAS 40 zu IAS 2
Für
TEUR 149.101,7
(Vorjahr:
TEUR 114.962,5)
der
zu
Handelszwecken
gehaltenen
Immobilien
wird
eine
Realisierung nach mehr als 12 Monaten erwartet.
Es
wurden
TEUR 2.481,3
(Vorjahr:
TEUR 1.754,6)
an
Fremdkapitalkosten
mit
einem
durchschnittlichen
Zinssatz
von
2,56%
(Vorjahr:
2,64%)
bei
zu
Handelszwecken
gehaltenen
Immobilien
auf
die
Herstellungskosten aktiviert.
Vorräte Mieterinvestitionen
8.6
Forderungen und sonstige
Vermögenswerte
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Ausleihungen, Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
96
/
152
Die
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
setzen
sich
neben
den
laufenden
Forderungen
aus
Mieten
im
Wesentlichen
aus
der
Forderung
gegenüber
dem
Bundesministerium
für
Bildung,
Wissenschaft
und
Forschung
in
Bezug
auf
das
Projekt
BSZ
Weiz
zusammen.
Die
Höhe
dieser
Forderung
beträgt
zum
Bilanzstichtag
TEUR 20.774,9
(Vorjahr:
TEUR 23.866,3)
und
beinhaltet
sowohl den kurz- als auch langfristigen Anteil.
Die
Vertragsvermögenswerte
betreffen
im
Wesentlichen
die
Ansprüche
des
Konzerns
auf
Gegenleistung
für
unterschriebene,
aber
zum
Stichtag
noch
nicht
übergebene
Wohnimmobilien
sowie
aus
Ansprüchen
aus
Mieterinvestitionen.
Der
Buchwert
der
Forderungen
und
sonstigen
Vermögenswerte
stellt
einen
angemessenen
Näherungswert
für
den
beizulegenden
Zeitwert
dar
und
repräsentiert
das
maximale
Kreditrisiko
zum
Bilanzstichtag.
Die
Entwicklungen
der
Wertberichtigung
(Einzelwertberichtigung
und
Wertberichtigung
aufgrund
erwarteter
Kreditverluste)
in
Bezug
auf
Forderungen
und
sonstige
Vermögenswerte
sowie
liquide
Mittel
waren
wie
folgt:
Nettoneubewertung der
Wertberichtigungen
Die
Aufwendungen
für
die
vollständige
Ausbuchung
von
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
betrugen
im
Geschäftsjahr
2021 TEUR 184,2 (Vorjahr: TEUR 122,8).
Die
Einzelwertberichtigungen
in
Höhe
von
TEUR 996,6
(Vorjahr:
TEUR 606,7)
resultieren
vor
allem
aus
Differenzen
bei Miet- und Betriebskostenvorschreibungen.
Der
Konzern
verwendet
eine
Wertberichtigungsmatrix,
um
die
erwarteten
Kreditverluste
der
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
gegenüber
der
Republik
Österreich
und
Dritten
zu
messen,
die
eine
sehr
große
Anzahl
kleiner
Salden
umfassen.
Die
geschätzten
erwarteten
Kreditausfälle
wurden
auf
Grundlage
von
Erfahrungen
mit
tatsächlichen
Kreditausfällen
der
vergangenen fünf Jahre berechnet.
Das
Kreditrisiko
der
Republik
Österreich
wurde
anhand
der
von
Moody's
veröffentlichten
Ausfallwahrscheinlichkeit
festgelegt.
Für
die
kurzfristigen
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
und
die
12-Monats-
Kreditausfälle
ergab
dies
auf
Basis
des
Aa1-Ratings
von
Moody’s
für
den
Bund
keine
wesentliche
Ausfallwahrscheinlichkeit.
Das
Kreditrisiko
gegenüber
Dritten,
deren
Forderungen
13 %
des
gesamten
Forderungsbestands
darstellen,
wurde
auf
Basis
des
Durchschnitts
der
Kreditausfälle
der
vergangenen fünf Jahre ermittelt.
Die
nachfolgenden
Tabellen
enthalten
Informationen
über
das
geschätzte
Ausfallrisiko
und
die
erwarteten
Kreditverluste
für
Forderungen
aus
Finanzierungsleasing,
Ausleihungen,
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen,
Vertragsvermögenswerte
sowie
sonstige
Forderungen,
getrennt
nach
Republik
Österreich
und
Dritte
sowie
nach
Mietforderungen,
Verkaufsforderungen
und
sonstigen
Forderungen
zum
31.
Dezember
2021
und
2020.
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2021
31.12.2021
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2021
31.12.2021
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
97
/
152
Verkaufsforderungen Dritte
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2021
31.12.2021
Sonstige Forderungen Dritte
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2021
31.12.2021
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2020
31.12.2020
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2020
31.12.2020
Verkaufsforderungen Dritte
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2020
31.12.2020
Sonstige Forderungen Dritte
Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Beeinträch-
tigte Bonität
in TEUR
31.12.2020
31.12.2020
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
98
/
152
8.7
Liquide Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten
Im
Guthaben
bei
Kreditinstituten
sind
Wertberichtigungen
in
Höhe
von
TEUR 4,2
(Vorjahr:
TEUR 5,5)
nach
IFRS
9
enthalten
und
die
Entwicklung
wird
in
Punkt
8.6
Forderungen und sonstige Vermögenswerte gezeigt.
8.8
Eigenkapital
Die
Entwicklung
des
bilanziellen
Eigenkapitals
der
BIG
ist
in
einer
gesonderten
Eigenkapitalentwicklung
als
Bestandteil
dieses Konzernabschlusses abgebildet.
Als
Nennkapital
wird
das
voll
eingezahlte
Stammkapital
der
Muttergesellschaft
ausgewiesen.
Die
Anteile
am
Stammkapital besitzen keinen Nennwert.
Die
Cashflow
Hedge-Rücklage
ist
für
Cashflow
Hedges
vorgesehen.
Die
Rücklage
zur
Neubewertung
gemäß
IAS
19
bezieht
sich
auf
Effekte
aus
der
Neubewertung
von
leistungsorientierten
Plänen
für
Leistungen
nach
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses,
die
Rücklage
aus
der
Neubewertung
gemäß
IAS
16
resultiert
aus
der
Neubewertung
im
Zusammenhang
mit
der
Umgliederung
von
„selbst
genutzte
Immobilien“
zu
„als
Finanzinvestition
gehaltene
Immobilien“.
Diese
Rücklagen
werden
abzüglich
der
auf
diese
Positionen
entfallenden
latenten
Steuern
ausgewiesen.
Zur
Entwicklung
der
Cashflow
Hedge-Rücklage,
Rücklage
zur
Neubewertung
gemäß
IAS
16
sowie
zur
Rücklage
zur
Neubewertung
gemäß
IAS
19
siehe
die
Entwicklung
des
Konzerneigenkapitals.
Die
Gewinnrücklagen
beinhalten
die
Änderung
aufgrund
erstmaliger
Anwendung
von
IFRS
16,
das
aktuelle
Jahresergebnis
sowie
alle
sonstigen
kumulierten
Gewinne
und Verluste aus Vorjahren.
Weiters
ergeben
sich
direkt
im
Eigenkapital
erfasste
Veränderungen
aus
Nachbesserungsverpflichtungen.
Hinsichtlich
detaillierterer
Angaben
wird
auf
Punkt
5.11
verwiesen.
Die
Geschäftsleitung
schlägt
vor,
eine
Dividende
in
Höhe
von
EUR 233,1
Mio.
zu
beschließen.
Davon
soll
ein
Betrag
in
Höhe
von
EUR 230,0
Mio.
an
den
Eigentümer
ausbezahlt
werden.
Die
restliche
Dividende
soll
im
Rahmen
des
Son-
derprogrammes
2014
in
Höhe
von
EUR 3,1
Mio.
mit
Forde-
rungen
gegengerechnet
werden.
Es
wird
vorgeschlagen,
von
dem
verbleibenden
Bilanzgewinn
2021
EUR 21,4
Mio.
in
die
freie
Rücklage
umzubuchen
und
EUR 20,0
Mio.
auf
neue
Rechnung
vorzutragen.
Dieser
Gewinn-
verwendungsvorschlag
muss
noch
durch
den
Aufsichtsrat
geprüft
und
von
der
Generalversammlung
beschlossen
werden,
sodass
der
endgültige
Beschluss
von
diesem
Vorschlag abweichen kann.
Nicht beherrschende Anteile
Die
nachstehende
Tabelle
zeigt
Informationen
zur
Kolingasse
14-16
Liegenschaftsverwaltung
GmbH
mit
nicht
beherrschenden
Anteilen
vor
konzerninternen
Eliminierungen.
Im
Mai
2020
wurden
45 %
der
Anteile
verkauft.
Dementsprechend
gelten
die
nachstehenden
Informationen
für
das
Geschäftsjahr
2020
für
den
Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020.
Kolingasse 14-16
Liegenschaftsverwaltung GmbH
Prozentsatz nicht beherrschende Anteile
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
Nettovermögen der nicht beherrschenden
Anteile
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordneter Gewinn
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordnetes sonstiges Ergebnis
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
(Dividenden an nicht beherrschende
Anteile: TEUR 0,0)
Nettoerhöhung (Nettoabnahme) der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Kapitalmanagement
Die
Ziele
des
Konzerns
im
Hinblick
auf
das
Kapitalmanagement
liegen
in
der
Sicherstellung
der
Unternehmensfortführung
sowie
in
der
für
den
Fortbestand
des
Unternehmens
notwendigen
Sicherstellung der finanziellen Mittel.
Finanzielle
Stärke
und
Flexibilität
nehmen
dabei
eine
zentrale
Rolle
ein
und
es
werden
frühzeitig
Maßnahmen
zur
Sicherstellung
der
finanziellen
Handlungsfähigkeit
ergriffen.
Dazu
zählen
in
Zeiten
unsicherer
Kapital-
und
Finanzmärkte
ein
ausgewogenes
Fälligkeitsprofil
bezüglich
Finanzschulden
sowie
ausreichend
zugesicherte
Kreditlinien
und
Diversifizierung
von
Finanzierungsquellen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
99
/
152
Bei
der
Gestaltung
der
Kapitalstruktur
wird
auf
den
Einsatz
von
mit
Immobilien
unbesichertem
Fremdkapital
geachtet.
Der
Einsatz
von
mit
Immobilien
besichertem
Fremdkapital
erfolgt
nur
auf
der
Ebene
von
Projektgesellschaften,
die
nicht
zur
Gänze
im
Konzerneigentum
stehen.
Unverändert
zu
den
Vorjahren
stellt
auch
eine
solide
Eigenkapitalquote
ein
wesentliches
Ziel
dar.
Mit
einer
Eigenkapitalquote
von
54,9 %
bleiben
die
notwendigen
Voraussetzungen
erhalten,
um
weiterhin
den
Zugang
zu
Fremdmitteln
zu
günstigen
Konditionen
durch
die
zweithöchste
Bonitätsstufe
Aa1
zu
sichern.
In
der
Eigenkapitalquote
ist
die
an
die
Republik
im
Falle
einer
Veräußerung
von
Immobilien
zu
bezahlende
Nachbesserung,
die
als
Dividende
zu
klassifizieren
wäre,
enthalten
(siehe
auch
Punkt 5.11).
Langfristige
Strategie
der
BIG
ist
organisches
Wachstum,
also
Reinvestition
der
Erlöse
aus
Mieten
und
Finanzanlagen
in
Gebäude.
Die
Art
des
Geschäftsmodells
bedingt
einen
verantwortungsvollen
Umgang
mit
langfristigen
Risiken
und
entspricht
den
Grundsätzen
der
Unternehmensführung der BIG.
8.9
Personalrückstellungen
Die
langfristigen
Personalrückstellungen
betreffen
den
Barwert der Verpflichtungen für:
Abfertigungsverpflichtungen
Pensionszahlungsverpflichtungen
Jubiläumsgeldverpflichtungen
Noch
nicht
konsumierte
Urlaube
per
31.
Dezember
2021
in
Höhe
von
TEUR
5.961,4
(Vorjahr:
TEUR
5.263,9)
sind
unter
den kurzfristigen Personalrückstellungen ausgewiesen.
Rückstellungen für Abfertigungen
Die
Berechnung
der
Rückstellungen
für
Abfertigungen
wird
jährlich
von
einem
anerkannten
Versicherungsmathematiker
nach
der
Methode
der
Anwartschaftsbarwertverfahren
durchgeführt,
unter
Zugrundelegung
eines
Rechnungszinssatzes
von
0,93 %
(Vorjahr:
0,72 %),
künftig
erwarteter
Bezugserhöhungen
von
3,25 %
(Vorjahr:
3,0 %)
und
eines
Pensionsalters
von
62,0
Jahren
bei
Frauen
und
Männern.
Die
Fluktuationsrate
ist
altersabhängig
gestaffelt
und
beträgt
zwischen
1,0 %
und
7,5 %
(Vorjahr:
0,0 %
bis
5,0 %).
Hinsichtlich
der
Sterbewahrscheinlichkeit
kommen
die
Berechnungstafeln
AVÖ 2018-P zur Anwendung.
Der
Barwert
der
Verpflichtungen
für
Abfertigungszahlungen hat sich wie folgt entwickelt:
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen
am 01.01.
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen
am 31.12.
Am
31.
Dezember
2021
lag
die
gewichtete
durchschnittliche
Restlaufzeit
der
Verpflichtung
bei
9,3
Jahren (Vorjahr:
10,0 Jahre).
Die
erwarteten
künftigen
Auszahlungen
aus
dem
Plan
für
das
Geschäftsjahr
2022
betragen
TEUR 107,4
(Vorjahr:
TEUR 119,8).
Rückstellungen für Pensionen
Die
Rückstellungen
für
Pensionen
werden
nach
dem
Anwartschaftsbarwertverfahren
auf
Basis
eines
Zinssatzes
von
0,93 %
(Vorjahr:
0,72 %)
unter
Zugrundelegung
der
Berechnungstafeln
AVÖ
2018-P
berechnet.
Die
erwarteten
Pensionssteigerungen
wurden
mit
2,0 %
(Vorjahr:
2,0 %)
angenommen.
Der
Barwert
der
Verpflichtungen
für
Pensionszahlungen
hat sich wie folgt entwickelt:
Barwert der Pensionsverpflichtungen
am 01.01.
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
Barwert der Pensionsverpflichtungen
am 31.12.
Am
31.
Dezember
2021
lag
die
gewichtete
durchschnittliche
Restlaufzeit
der
Verpflichtung
bei
8,6
Jahren (Vorjahr: 9,1 Jahre).
Die
erwarteten
künftigen
Auszahlungen
aus
dem
Plan
für
das
Geschäftsjahr
2022
betragen
TEUR 67,9
(Vorjahr:
TEUR 67,3).
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
100
/
152
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
Die
Berechnung
der
Rückstellungen
für
Jubiläumsgelder
wird
jährlich
von
einem
anerkannten
Versicherungsmathematiker
nach
der
Methode
der
Anwartschaftsbarwertverfahren
durchgeführt,
unter
Zugrundelegung
eines
Rechnungszinssatzes
von
0,93 %
(Vorjahr:
0,72 %),
künftig
erwarteter
Bezugserhöhungen
von
3,25 %
(Vorjahr:
3,0 %)
und
eines
Pensionsalters
von
62,0
Jahren
bei
Frauen
und
Männern.
Die
Fluktuationsrate
ist
vorrangig
altersabhängig
gestaffelt
und
beträgt
zwischen 1,0 % und 7,5 % (Vorjahr: 0,0 % bis 5,0 %).
Der
Barwert
der
Verpflichtungen
für
Jubiläumsgeldzahlungen hat sich wie folgt entwickelt:
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen
am 01.01.
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen
am 31.12.
Sensitivitätsanalyse
Bei
Gleichbleiben
der
anderen
Annahmen
hätten
die
bei
vernünftiger
Betrachtungsweise
am
Abschlussstichtag
möglich
gewesenen
Veränderungen
bei
einer
der
maßgeblichen
versicherungsmathematischen
Annahmen
die
leistungsorientierte
Verpflichtung
mit
den
nachstehenden Beträgen beeinflusst.
Rückstellungen für
Abfertigungen
in TEUR
Erhöhung
Erhöhung
Abzinsungssatz
(1 % Veränderung)
Zukünftige Lohn- oder
Gehaltssteigerungen
(1 % Veränderung)
Rückstellungen für
Pensionen
in TEUR
Erhöhung
Erhöhung
Abzinsungssatz
(1 % Veränderung)
Zukünftige
Pensionserhöhungen
(1 % Veränderung)
Obwohl
die
Analyse
die
vollständige
Verteilung
der
nach
dem
Plan
erwarteten
Cashflows
nicht
berücksichtigt,
liefert
sie
einen
Näherungswert
für
die
Sensitivität
der
dargestellten Annahmen.
Personalrückstellungen (kurzfristig)
Nicht konsumierte Urlaube
Rückstellung für Sonderzahlungen
8.10
Sonstige Rückstellungen
in TEUR
Buchwert
31.12.2020
Auflösung
erfolgs-
wirksam
Auflösung
erfolgs-
neutral
Dotierung
Buchwert
31.12.2021
kurzfristig
langfristig
Bilanz- und Prüfungskosten
Rechts- und Beratungsaufwand
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
101
/
152
Die
Rückstellung
für
drohende
Verluste
betrifft
im
Wesentlichen
Wiederherstellungsverpflichtungen
im
Zusammenhang
mit
dem
Bestandsobjekt
der
alten
Wirtschaftsuniversität
in
der
Augasse
2–6
in
1090
Wien
und
wurde
entsprechend
der
vertraglichen
Vereinbarungen
auf
Basis
aktueller
Einschätzungen
ermittelt.
Bei
der
erfolgsneutralen
Auflösung
der
Rückstellung
für
ausstehende
Rechnungen
handelt
es
sich
um
niedriger
als
erwartete
Schlussrechnungen
im
Baubereich,
welche
erfolgsneutral gegen die Anlagen aufgelöst wurden.
8.11
Rückstellungen für tatsächliche
Ertragsteuern
Die
Rückstellungen
für
tatsächliche
Ertragsteuern
in
Höhe
von
TEUR
5.366,8
(Vorjahr:
TEUR
8.796,2)
betrifft
mit
TEUR
5.366,5
(
Vorjahr:
TEUR 8.780,3)
die
Ertragsteuern
des
laufenden Berichtsjahres.
8.12
Finanzverbindlichkeiten
in TEUR
Bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Summe Buchwert
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Bankverbindlichkeiten und ähnliche Finanzierungen
in TEUR
Bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Summe Buchwert
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Bankverbindlichkeiten und ähnliche Finanzierungen
Die
BIG
hat
Ende
2018
einen
Rahmenvertrag
für
Darlehen
mit
der
Republik
Österreich
(vertreten
durch
die
Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur
(OeBFA)
abgeschlossen,
um
bei
der
Finanzierung
des
Unternehmens
künftig
auch
die
Dienstleistungen
der
OeBFA
in
Anspruch
zu
nehmen.
Sämtliche
Bestimmungen
gemäß § 2a Bundesfinanzierungsgesetz sind umgesetzt.
Der
Konzern
hat
im
Geschäftsjahr
2019
erstmals
langfristige
Darlehen
der
Republik
Österreich
(in
Erledigung durch die OeBFA) aufgenommen.
Die
langfristigen
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber
dem
Bund (OeBFA) gliedern sich wie folgt:
* durchschnittliche Effektivverzinsung
Die
kurzfristigen
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber
dem
Bund (OeBFA) gliedern sich wie folgt:
Alle
bestehenden
Anleihen
des
Unternehmens
bleiben
von
dieser
Erweiterung
dieser
Finanzierungsinstrumente
un-
berührt.
Die
Finanzierungskosten
sind
durch
das
Zinsniveau
von
Bundesanleihen
der
Republik
Osterreich
bestimmt.
Die
BIG
zählt gemäß Eurostat-Kriterien zum Sektor Staat.
Im
Geschäftsjahr
2021
sowie
im
Vorjahr
wurden
keine
An-
leihen emittiert.
Im
Rahmen
der
Portfoliofinanzierung
hat
die
BIG
im
Ge-
schäftsjahr
2021
auslaufende
Anleihen
über
JPY 6
Mrd.
(Fixzinssatz
1,89 %)
zurückgezahlt.
Aufgrund
der
Absiche-
rung ergab sich dadurch keine Ergebnisauswirkung.
Weiters
wurde
ein
variabel
verzinster
Kredit
mit
einem
No-
minale
von
TEUR 5.128
im
Geschäftsjahr
2021
zurückge-
zahlt.
Alle
anderen
Verpflichtungen
aus
Darlehensfinanzierun-
gen wurden termingerecht rückgeführt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
102
/
152
Die
Konditionen
der
wesentlichen
Finanzverbindlichkeiten
stellen
sich
inklusive
Vergleichsjahr
wie
folgt
dar.
Die
Zeitwerte
beinhalten
Stückzinsen,
aber
keine
Geldbeschaffungskosten.
2021
Anleihen (kein Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
Zinssatz
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
2021
Anleihen (Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
2021
Kredite (kein Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
Zinssatz
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
2021
Kredite (Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
* CFH = Cashflow Hedge, FVH = Fair Value Hedge
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
103
/
152
2020
Anleihen (kein Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
Zinssatz
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
2020
Anleihen (Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
2020
Kredite (kein Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
Zinssatz
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
2020
Kredite (Hedge Accounting)
Zins- und Tilgungszahlungen
Nominale
in TEUR
Wäh-
rung
LZ-Beginn
LZ-Ende
< 2 Jahre
< 5 Jahre
> 5 Jahre
* CFH = Cashflow Hedge, FVH = Fair Value Hedge
Für
die
Aufnahme
der
Finanzverbindlichkeiten
wurden
keine
finanziellen
Vermögenswerte
als
Besicherung
verwendet.
Marktpreisänderungsrisiken
entstehen
bei
den
Fremdfi-
nanzierungen.
Die
fix
verzinslichen
Finanzierungen
unter-
liegen
grundsätzlich
in
Abhängigkeit
vom
Zinsniveau
ei-
nem
Barwertänderungsrisiko
und
betreffen
den
beizule-
genden
Zeitwert
des
Finanzinstruments.
Ungünstige
Zins-
entwicklungen
haben
bei
variablen
Finanzierungen
einen
negativen
Effekt
auf
die
Höhe
der
zukünftigen
Zinszahlungen.
Zinsänderungsrisiken
treten
sowohl
im
festverzinslichen
als
auch
im
variablen
Bereich
auf
und
werden
durch
einen
Mix
aus
fixen
und
variablen
Zinsbindungen
reduziert.
Währungsrisiken
ergeben
sich
aus
den
Finanzverbindlichkeiten
in
Fremdwährung
und
den
damit
verbundenen
wechselkursbedingten
Bewertungsergebnissen.
Alle
Emissionen
sind
durch
Derivate
gegen
Änderungen
in
den
Wechselkursen
gesichert.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
104
/
152
Die
Bewegungen
der
Schulden
und
des
Eigenkapitals
auf
die
Cashflows
aus
Finanzierungstätigkeit
stellen
sich
in
2021 und
2020 wie folgt dar:
in TEUR
An-
hang-
san-
gabe
Anleihen
Bankkredite
und ähnliche
Finanz-
ierungen
Leasing-
verbindlichke
iten
Derivate
Sonstige
Rücklagen
nicht beherr-
schende
Anteile
Veränderung des Cashflows
aus Finanzierungstätigkeiten
Auszahlung Derivat (Hedge)
Rückzahlung von
Bankverbindlichkeiten und
ähnlichen Finanzierungen
Aufnahme von
Bankverbindlichkeiten und
ähnlichen Finanzierungen
Rückzahlung von
Leasingverbindlichkeiten
Auszahlungen für
Nachbesserung
Gesamtveränderung des
Cashflows aus
Finanzierungstätigkeiten
Veränderungen aufgrund der
Übernahme oder dem
Verlust der Beherrschung
über Tochterunternehmen
Auswirkung von
Wechselkursänderungen
Veränderung beizulegender
Zeitwerte
Summe sonstige
Veränderungen bezogen auf
Eigenkapital
Unbare Veränderungen in
der Gewinnrücklage
Sonstige unbare
Veränderungen
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
105
/
152
in TEUR
An-
hang-
san-
gabe
Anleihen
Bankkredite
und ähnliche
Finanz-
ierungen
Leasing-
verbindlichke
iten
Derivate
Sonstige
Rücklagen
nicht beherr-
schende
Anteile
Veränderung des Cashflows
aus Finanzierungstätigkeiten
Auszahlung Derivat (Hedge)
Rückzahlung von
Bankverbindlichkeiten und
ähnlichen Finanzierungen
Aufnahme von
Bankverbindlichkeiten und
ähnlichen Finanzierungen
Rückzahlung von
Leasingverbindlichkeiten
Auszahlungen für
Nachbesserung
Gesamtveränderung des
Cashflows aus
Finanzierungstätigkeiten
Veränderungen aufgrund der
Übernahme oder dem
Verlust der Beherrschung
über Tochterunternehmen
Auswirkung von
Wechselkursänderungen
Veränderung beizulegender
Zeitwerte
Summe sonstige
Veränderungen bezogen auf
Eigenkapital
Unbare Veränderungen in
der Gewinnrücklage
Sonstige unbare
Veränderungen
8.13
Ertragsteuern
Der
im
Gewinn
der
Periode
erfasste
Steueraufwand
setzt
sich wie folgt zusammen:
Körperschaftsteuer (aktuelles Jahr)
Körperschaftsteuer (Vorjahre)
Veränderung der latenten Steuern
Die
Ursachen
für
den
Unterschied
zwischen
der
erwarteten
Steuerbelastung
und
dem
ausgewiesenen
Ertragsteueraufwand stellen sich folgendermaßen dar:
Erwartete Steuerbelastung (25%)
Überleitungseffekte aus at Equity
Steuerertrag/-aufwand Vorjahre
Nicht angesetzte/verwertete
Verlustvorträge
Effektive Steuerbelastung
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
106
/
152
Eine
Aufgliederung
des
Bilanzpostens
für
passive
latente
Steuern
nach
Art
der
temporären
Differenzen
stellt
sich
wie folgt dar:
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Zeitwertbewertung Derivate
Langfristige Verbindlichkeiten
Aktive / Passive latente Steuer (brutto)
Passive latente Steuer (netto)
Am
31.
Dezember
2021
bestanden
im
Wesentlichen
temporäre
Differenzen
in
Höhe
von
EUR 1.153,7
Mio.
im
Zusammenhang
mit
Anteilen
an
Tochterunternehmen.
Daraus
ergibt
sich
eine
latente
Steuerschuld
in
Höhe
von
EUR 288,4
Mio.,
die
gemäß
IAS
12.39
nicht
angesetzt
wurde.
Die
Bestimmung
wurde
für
Gemeinschaftsunternehmen
und
assoziierte
Unternehmen
mit
Ausnahme
der
Campus
WU
GmbH
analog
angewendet,
da
nur
die
Gewinnausschüttungen
nicht
beeinflusst
werden
können,
die
jedoch
steuerfrei
sind.
Die Veränderung der Bilanzposten ist wie folgt:
Latente Steuern am 31.12. Vorjahr
Im sonstigen Ergebnis erfasste
Veränderung
Erfolgswirksam erfasste Veränderung
Latente Steuern am 31.12.
In
Summe
wurden
folgende
latente
Steuern
im
sonstigen
Ergebnis erfasst:
Marktbewertung von Cashflow Hedges
Veränderung latente Steuern im
sonstigen Ergebnis
8.14
Sonstige Verbindlichkeiten
Die
sonstigen
Verbindlichkeiten
setzen
sich
wie
folgt
zusammen:
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Summe sonstige Verbindlichkeiten und PRA
Summe langfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Summe sonstige Verbindlichkeiten und PRA
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
107
/
152
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Summe sonstige Verbindlichkeiten und PRA
Summe langfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Summe sonstige Verbindlichkeiten und PRA
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten
In
den
Verbindlichkeiten
aus
Lieferungen
und
Leistungen
sind
erhaltene
Anzahlungen
in
Höhe
von
TEUR
161.945,1
(Vorjahr: TEUR
202.630,6) enthalten.
Die
sonstigen
Verbindlichkeiten
betreffen
vor
allem
mit
TEUR
41.827,5
(Vorjahr:
TEUR
43.409,2)
Zinsabgrenzungen
von
Finanzinstrumenten,
mit
TEUR 764,4
(Vorjahr:
TEUR 764,4)
Verbindlichkeiten
gegenüber
der
Republik
Österreich,
mit
TEUR
18.433,4
(Vorjahr:
TEUR
13.891,2)
Verbindlichkeiten
gegenüber
dem
Finanzamt,
mit
TEUR
16.743,4
(Vorjahr:
TEUR
18.590,1)
Verbindlichkeiten
aus
der
Nachbesserung,
mit
TEUR 33.274,7
(Vorjahr:
TEUR 15.363,7)
Verbindlichkeiten
in
Zusammenhang
mit
dem
Kauf
von
Gemeinschaftsunternehmen
und
mit
TEUR 15.967,0
(Vorjahr:
TEUR 0,0)
Verbindlichkeiten
gegenüber Gemeinschaftsunternehmen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
108
/
152
9.
Sonstige Angaben
9.1
Leasingverhältnisse als
Leasingnehmer
Der
Konzern
hat
für
einige
der
Liegenschaften,
auf
denen
Immobilien,
die
als
Finanzinvestitionen
gehaltene
Immobilien
gemäß
IAS
40
klassifiziert
sind,
Baurechtsverträge
mit
den
Eigentümern
der
Liegenschaften
geschlossen
und
diese
als
Nutzungsrechte
gemäß
IFRS
16
eingestuft.
Diese
Baurechtsverträge
weisen
langfristige
Laufzeiten
zwischen
7
und
99
Jahren
auf
und
haben
in
der
Regel
keine
Verlängerungsoption.
Die
Mietzahlungen
sind
indexgebunden
und
weisen
keine
sonstigen
variablen
Bestandteile
auf.
Bei
einigen
dieser
Liegenschaften
wurde
von
BIG
ein
Unterleasingverhältnis
eingegangen,
bei
dem
BIG
sowohl
als
Leasingnehmer
als
auch
-geber
auftritt.
In
der
Regel
weisen
die
Unterleasingverträge
analoge
Vertragscharakteristika
wie
die zu Grunde liegenden Leasingverträge auf.
Weiters
hat
der
Konzern
Baurechtsverträge
geschlossen,
bei
denen
BIG
auch
ein
Unterleasingverhältnis
mit
dem
Baurechtsgeber
eingegangen
ist.
Da
sowohl
der
Leasing-,
als
auch
der
Unterleasingvertrag
mit
derselben
Gegenpartei
geschlossen
wurde,
werden
diese
zusammengefasst als ein Vertrag bilanziert.
Im
Zusammenhang
mit
einem
auf
fremden
Grund
errichteten
Gebäude
ist
eine
Rückstellung
aus
belastenden
Verträgen
gebildet,
welche
bisher
auch
die
zukünftigen
Verpflichtungen
aus
dem
Baurechtszins
beinhaltete.
Diese
Verpflichtung
wurde
im
Ersterfassungszeitpunkt
zu
den
Finanzverbindlichkeiten
aus
Finanzierungsleasingverträgen
umgegliedert
und
wird
analog
zur
Leasingverbindlichkeit
zu
fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert.
Der
Konzern
mietet
im
Rahmen
von
Sanierungsmaßnahmen
für
vermietete
Immobilien
Ausweichquartiere
mit
einer
Laufzeit
zwischen
2
und
4
Jahren
an,
bei
denen
in
der
Regel
weder
eine
Verlängerungs-
noch
Kaufoption
vereinbart
wurde.
Die
Mietzahlungen
sind
indexgebunden
und
weisen
keine
sonstigen variablen Bestandteile auf.
Der
Konzern
mietet
Liegenschaften
und
vermietet
diese
im
Rahmen
von
Unterleasingverhältnissen,
bei
denen
BIG
sowohl
als
Leasingnehmer
als
auch
-geber
auftritt.
In
der
Regel
weisen
die
Unterleasingverträge
analoge
Vertragscharakteristika
wie
die
zu
Grunde
liegenden
Leasingverträge auf.
Der
Konzern
mietet
Fahrzeuge
im
Rahmen
von
langfristigen
Leasingverträgen
mit
Laufzeiten
bis
zu
fünf
Jahren.
Weiters
mietet
BIG
Vermögenswerte
von
geringem
Wert
(z.B.
Kopierer)
und
Vermögenswerte,
bei
denen
der
Lieferant
das
substantielle
Recht
besitzt,
den
Vermögenswert
während
des
gesamten
Verwendungszeitraums
zu
ersetzen
(z.B.
Poolparkplätze).
Der
Konzern
setzt
in
diesen
Fällen
weder
Nutzungsrechte
noch Leasingverbindlichkeiten an.
9.1.1
Nutzungsrechte
Zum
Stichtag
31.
Dezember
2021
gibt
es
keine
Nutzungsrechte
im
Zusammenhang
mit
gemieteten
Immobilien,
die
nicht
die
Definition
von
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
erfüllen.
Die
übrigen
Nutzungsrechte
sind
ausschließlich
den
sonstigen
Anlagen zuzurechnen.
Nutzungsrechte sonstige Anlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
9.1.2
In der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasste Beträge
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Zinsaufwendungen für
Leasingverbindlichkeiten
Leasingaufwendungen für kurzfristige
Leasingverhältnisse und Vermögenswerte
von geringem Wert
9.1.3
In der Kapitalflussrechnung erfasste
Beträge
Gesamte Zahlungsmittelfabflüsse für
Leasingverhältnisse (Tilgung und Zinsen)
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
109
/
152
9.1.4
Leasingverbindlichkeit
Die
künftigen
Leasingauszahlungen
aus
unkündbaren
Leasingverhältnissen,
denen
ein
Nutzungsrecht
gegenübersteht, entwickeln sich wie folgt:
Gesamtbetrag der nicht abgezinsten
Leasingverbindlichkeiten
Noch nicht realisierter Finanzaufwand
9.2
Leasingverhältnisse als
Leasinggeber
Der
Konzern
vermietet
als
Finanzinvestitionen
gehaltene
Eigen-
und
angemietete
Immobilien.
Dabei
werden
zwei
Mietverhältnisse
als
Finanzierungsleasingverhältnisse
eingestuft
und
fünf
Untermietverhältnisse
als
Unterleasingverhältnisse.
9.2.1
Finanzierungsleasing als Leasinggeber
Die
künftigen
Leasingeinzahlungen
aus
Finanzierungs-
und Unterleasingverhältnissen entwickeln sich wie folgt:
Gesamtbetrag der nicht abgezinsten
Leasingforderungen
Noch nicht realisierter Finanzertrag
Nettoinvestition in die Leasingverhältnisse
Der
gewichtete,
durchschnittliche,
den
als
Finanzierungsleasing
klassifizierten
Vermögenswerten
zu
Grunde
liegende
Effektivzinssatz
beträgt
per
31.
Dezember
2021 2,60 % (per
31. Dezember 2020 2,73 %).
9.2.2
In der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasste Beträge
9.2.3
Operating Leasing als Leasinggeber
Die
von
BIG
als
Operating
Leasing
geführten
Leasingverhältnisse
beziehen
sich
durchwegs
auf
als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Der
Konzern
hat
im
Jahr
2021
Leasingerträge
aus
Operating
Leasingverhältnissen
in
Höhe
von
EUR 912,6
Mio. (Vorjahr: EUR 896,3 Mio.) erwirtschaftet.
Die
künftigen
unkündbaren
Mindestleasingzahlungen
entwickeln sich wie folgt:
Gesamtbetrag der unkündbaren künftigen
Leasingzahlungen
9.3
Finanzinstrumente
Die
Finanzinstrumente
umfassen
sowohl
originäre
als
auch
derivative
Finanzinstrumente.
Zu
den
im
Konzern
bestehenden
originären
Finanzinstrumenten
zählen
im
Wesentlichen
Wertpapiere,
Ausleihungen,
Forderungen
aus
Finanzierungsleasing
und
Mietforderungen,
Guthaben
bei
Kreditinstituten,
Anleihen
und
Bankkredite
sowie
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
110
/
152
Derivative Finanzinstrumente und
Sicherungsbeziehungen
Die
derivativen
Finanzinstrumente
dienen
–
auch
wenn
sie
nicht
bilanziell
einer
Sicherungsbeziehung
(z.B.
Cashflow
Hedge-Beziehung)
zugeordnet
wurden
–
ausschließlich
der
Sicherung
der
bei
den
Anleihen
und
Bankkrediten
bestehenden
Zins-
und
Währungsrisiken
und
setzen
sich
wie folgt zusammen:
Nominal-
betrag in Tsd.
Original-
währung
Negativ
in TEUR
Zinsswaps (Interest Rate
Swaps)
Nominal-
betrag in Tsd.
Original-
währung
Negativ
in TEUR
Zinsswaps (Interest Rate
Swaps)
Analyse der vertraglich vereinbarten Zins- und
Tilgungszahlungen
Die
vertraglich
vereinbarten
(undiskontierten)
Zins-
und
Tilgungszahlungen
der
originären
finanziellen
Schulden
sowie
der
derivativen
Finanzinstrumente
setzen
sich
per
31.
Dezember
2021
bzw.
31.
Dezember
2020
wie
folgt
zusammen:
Originäre finanzielle Schulden
am 31.12.2021
Anleihen (zu fortgeführten Anschaffungskosten)
Bankverbindlichkeiten und ähnliche Finanzierungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(exkl. erhaltene Anzahlungen)
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
(exkl. PRA, Verb. Finanzamt und gesetzl. Pflichtabgaben)
Derivate mit positivem Marktwert
Derivate mit negativem Marktwert
Originäre finanzielle Schulden
am 31.12.2020
Anleihen (zu fortgeführten Anschaffungskosten)
Bankverbindlichkeiten und ähnliche Finanzierungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(exkl. erhaltene Anzahlungen)
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
(exkl. PRA, Verb. Finanzamt und gesetzl. Pflichtabgaben)
Derivate mit positivem Marktwert
Derivate mit negativem Marktwert
Einbezogen
wurden
alle
Finanzinstrumente,
die
am
Bilanz-
stichtag
im
Bestand
waren
und
für
die
bereits
Zahlungen
vertraglich
vereinbart
waren.
Planzahlen
für
zukünftige
neue
Verbindlichkeiten
gehen
nicht
ein.
Fremdwährungs-
beträge
wurden
jeweils
mit
dem
Stichtagskassakurs
um-
gerechnet.
Die
variablen
Zinszahlungen
aus
den
Finanzinstrumenten
wurden
unter
Zugrundelegung
der
zuletzt
vor
dem
Bilanzstichtag
gefixten
Zinssätze
ermittelt.
Jederzeit
rückzahlbare
finanzielle
Verbindlichkeiten
sind
großteils dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
111
/
152
Finanzielles Risikomanagement
Beim
Management
der
Finanzpositionen
und
der
finanzwirtschaftlichen
Risiken
wird
ein
strategischer
Portfolio-Ansatz
unter
Bedachtnahme
auf
eine
konservative
Risikopolitik
verfolgt.
Risiken,
die
nicht
auf
ein
wirtschaftlich
vertretbares
Maß
reduziert
oder
nicht
auf
Dritte übertragen werden können, werden vermieden.
Der
Konzern
ist
dem
Ausfallrisiko,
dem
Liquiditätsrisiko
und
dem
Marktrisiko
aus
dem
Einsatz
von
Finanzinstrumenten ausgesetzt.
a.
Ausfallrisiko
Im
Finanzbereich
werden
Neugeschäfte,
aus
denen
ein
Ausfallrisiko
entstehen
kann,
nur
mit
Banken
mit
einem
Bonitätsrating
von
mindestens
A3/A-
zum
Zeitpunkt
des
Eingehens
oder
gegen
Besicherung
abgeschlossen.
Die
Bonität der Institute wird regelmäßig überwacht.
Das
Bonitäts-
oder
Kreditrisiko
umfasst
Transaktionen
mit
einem
Ausfallrisiko
und
beläuft
sich
bei
der
Position
der
Derivate
zum
Stichtag
auf
TEUR 6.574,2
(Vorjahr
TEUR 5.301,1),
welche
bei
der
Bewertung
der
Derivate
berücksichtigt wird.
Im
operativen
Geschäft
werden
ebenso
die
Außenstände
regelmäßig
überwacht
und
ihnen
wird
mit
entsprechenden
Wertberichtigungen
Rechnung
getragen.
Dabei
entstammen
87 %
der
Forderungen
aus
Geschäften
mit
Mietern
des
Bundes
bzw.
der
Republik
Österreich.
Die
Republik
Österreich
weist
ein
Aa1-Rating
gemäß
Moody's
auf,
wodurch
das
Ausfallsrisiko
von
kurzfristigen
Forderungen
mit
0 %
eingestuft
wird.
Auf
der
Aktivseite
stellen
die
ausgewiesenen
Beträge
gleichzeitig
das
maximale
Bonitäts-
und
Ausfallsrisiko
dar,
da
keine
entsprechenden Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.
b.
Liquiditätsrisiko
Zur
Steuerung
der
uneingeschränkten
und
fristgerechten
Zahlungsverpflichtungen
erfolgt
die
Erhebung
des
Finanzierungsbedarfs
über
eine
aggregierte,
rollierende
Liquiditätsplanung
auf
Unternehmensebene.
Der
sich
daraus
ergebende
Liquiditätsbedarf
wird
auf
Basis
der
zu
Jahresbeginn
festgelegten
Finanzierungsstrategie
refinanziert.
Die
BIG
verfügt
über
ein
Cash-Pooling,
in
das
operativ
tätige
Tochtergesellschaften
eingebunden
sind.
Sie
verfolgt
eine
klare
Bankenpolitik
und
arbeitet
mit
nationalen
und
internationalen
Banken
zusammen.
Durch
diese
diversifizierte
Strategie
kann
die
BIG
als
Aa1-geratete
Schuldnerin jederzeit über genügend Liquidität verfügen.
Die
langfristige
Finanzierung
der
BIG
erfolgt
grundsätzlich
zentral
als
Unternehmensfinanzierung
in
Form
von
Bankkrediten,
öffentlichen
Anleihen,
Privatplatzierungen
oder
auf
Basis
des
im
Dezember
2018
abgeschlossenen
Kooperationsvertrages
mit
der
Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA).
Kurzfristige
Refinanzierungen
erfolgen
über
den
Geldmarkt
in
Form
von
Barvorlagen
oder
über
Commercial
Papers.
Wesentlich
für
die
Zusammensetzung
des
Portfolios
ist
die
langfristige
Struktur
der
Aktivseite,
welche
im
Sinne
einer
Aktiv-Passiv-Steuerung
eine
ebenso
entsprechende Gestaltung der Passivseite mit sich bringt.
c.
Marktrisiko
Das
Marktrisiko,
dem
der
Konzern
ausgesetzt
ist,
bezieht
sich vor allem auf das Zins- und Währungsrisiko.
Die
Risiken
aus
der
Veränderung
von
Zinssätzen
entstehen
im Wesentlichen aus den Fremdfinanzierungen.
Die
fix
verzinslichen
Finanzierungen
unterliegen
grundsätzlich
in
Abhängigkeit
vom
Zinsniveau
einem
Barwertänderungsrisiko
und
betreffen
den
beizulegenden
Zeitwert
des
Finanzinstruments.
Ungünstige
Zinsentwicklungen
haben
bei
variablen
Finanzierungen
einen
negativen
Effekt
auf
die
Höhe
der
zukünftigen
Zinszahlungen.
Zinsänderungsrisiken
treten
sowohl
im
festverzinslichen
als
auch
im
variablen
Bereich
auf
und
werden
durch
einen
Mix
aus
fixen
und
variablen
Zinsbindungen reduziert.
Auswirkungen der IBOR-Reform
Weltweit
wird
eine
grundlegende
Reform
der
wichtigsten
Referenzzinssäte
vorgenommen,
einschließlich
des
Ersat-
zes
einiger
"Interbank
Offered
Rates"
(IBORs)
durch
alterna-
tive,
nahezu
risikofreie
Zinssätze
(als
"IBOR-Reform"
be-
zeichnet).
Die
in
der
BIG
bilanzierten
derivativen
Finanzinstrumente
(Zinsswaps
in
Sicherungsbeziehung)
sowie
variablen
finanziellen
Vermögenswerte
und
variablen
Verbindlich-
keiten
sind
an
den
EURIBOR
gekoppelt,
der
im
Rahmen
die-
ser
marktweiten
Initiativen
reformiert
wurde.
Im
Juli
2019
erteilte
die
belgische
Financial
Services
and
Markets
Autho-
rity
die
Zulassung
für
den
EURIBOR
gemäß
der
European
Union
Benchmarks
Regulation.
Dies
ermöglicht
es
den
Marktteilnehmern,
den
EURIBOR
weiterhin
sowohl
für
be-
stehende
als
auch
für
neue
Verträge
zu
verwenden,
und
der
Konzern
geht
davon
aus,
dass
der
EURIBOR
auf
abseh-
bare
Zeit
als
Referenzzinssatz
bestehen
bleiben
wird.
Der
Konzern ist keinen LIBOR-Risiken ausgesetzt.
Durch
die
Reform
der
Referenzzinssätze
bedingte
Ände-
rungen
von
Bewertungskurven
haben
keine
wesentlichen
Auswirkungen.
Währungsrisiken
ergeben
sich
aus
den
Finanzverbindlich-
keiten
in
Fremdwährung
und
den
damit
verbundenen
wechselkursbedingten
Bewertungsergebnissen.
Alle
Emis-
sionen
sind
durch
Derivate
gegen
Änderungen
in
den
Wechselkursen
gesichert.
Im
BIG
Konzern
herrscht
interner
Konsens
darüber,
dass
die
Gesellschaft
über
keine
offenen
Fremdwährungspositionen verfügen sollte.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
112
/
152
d.
Steuerrisiko
Wie
bereits
in
der
Vergangenheit
können
mögliche
künftige
Änderungen
in
der
österreichischen
Steuergesetzgebung,
die
Auswirkungen
auf
die
Ertrags-,
Umsatz-
und
Grunderwerbsbesteuerung
für
die
Immobilienwirtschaft
haben
können,
nicht
ausgeschlossen
werden.
Der
Konzern
versucht
daher,
allfällige
Konsequenzen
von
Gesetzesänderungen
durch
die
kontinuierliche
Zusammenarbeit
mit
Experten
(vor
allem
mit
externen
Steuerberatern)
sowie
durch
ein
laufendes
Monitoring
aller
wesentlichen
Gesetzesänderungen
im
steuerlichen
Bereich
frühzeitig
zu
erkennen,
bei
der
Entscheidungsfindung
zu
berücksichtigen
und
für
bekannte
Risiken
ausreichende
bilanzielle Vorsorgen zu treffen
.
Das
steuerliche
Verhalten
von
Unternehmen
ist
in
den
letzten
Jahren
verstärkt
in
den
Fokus
der
Öffentlichkeit
ge-
rückt.
Es
besteht
die
klare
Erwartungshaltung,
dass
steuer-
liche
Vorschriften
eingehalten
werden.
Verfehlungen
kön-
nen
dabei
–
neben
haftungs-
und
finanzstrafrechtlichen
Ri-
siken
–
zu
einem
beträchtlichen
Reputationsverlust
für
die
einzelnen
handelnden
Personen
und
Unternehmen
füh-
ren.
Aus
diesem
Grund
hat
der
BIG
Konzern
in
den
Geschäftsjahren
2020
und
2021
ein
Steuerkontrollsystem
(SKS)
eingeführt
und
zertifiziert.
Das
SKS
umfasst
die
Summe
aller
Maßnahmen
(Prozesse
und
Prozessschritte),
die
gewährleisten
sollen,
dass
die
Besteuerungsgrundlagen
für
die
jeweilige
Abgabenart
(§
153e
Abs.
1
BAO)
in
der
richtigen
Höhe
ausgewiesen
und
die
darauf
entfallenden
Steuern
termingerecht
und
in
der
richtigen
Höhe
abgeführt
werden
(§
153b
Abs.
6
BAO).
Weiters
ist
die
Steuerfunktion
der
Abteilung
FIN
gemäß
"BIG
Kodex"
frühzeitig
in
alle
steuerlich
relevanten
Sacherhalte im BIG Konzern einzubinden.
Beizulegende Zeitwerte
Die
nachstehende
Tabelle
zeigt
die
Buchwerte
und
beizulegenden
Zeitwerte
von
finanziellen
Vermögenswerten
und
finanziellen
Schulden,
einschließlich
ihrer
Stufen
in
der
Hierarchie
des
beizulegenden
Zeitwertes.
Sie
enthält
keine
Informationen
zum
beizulegenden
Zeitwert
für
finanzielle
Vermögenswerte
und
finanzielle
Schulden,
die
nicht
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertet
wurden,
wenn
der
Buchwert
einen
angemessenen
Näherungswert
für
den
beizulegenden Zeitwert darstellt.
Aktiva
Bewertungskategorie
nach IFRS 9
Keine Finanzinstrumente
Buchwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Übrige sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ausleihungen (Finanzierung von Projektgesellschaften)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivate mit positivem Marktwert – Fair Value
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivate mit positivem Marktwert mit Hedge-Beziehung
Passiva
Bewertungskategorie
nach IFRS 9
Keine Finanzinstrumente
Buchwert
Anleihen (zu fortgeführten Anschaffungskosten)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Anleihen (erfolgswirksam zum Fair Value)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Bankverbindlichkeiten und ähnliche Finanzierungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Derivate mit negativem Marktwert mit Hedge-Beziehung
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
113
/
152
Finanzinstrumente
Buchwert
Hierarchie des
beizulegenden Zeitwertes
Hierarchie des
beizulegenden Zeitwertes
Finanzinstrumente
Buchwert
Hierarchie des
beizulegenden Zeitwertes
Hierarchie des
beizulegenden Zeitwertes
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
114
/
152
Die
nachstehende
Tabelle
zeigt
die
Bewertungstechniken,
die
bei
der
Bestimmung
der
beizulegenden
Zeitwerte
der
Stufe 1 und 2 verwendet wurden.
Marktpreisvergleichsverfahren: Die
beizulegenden Zeitwerte basieren auf
Preisnotierungen von Brokern. Ähnliche Verträge
werden auf einem aktiven Markt gehandelt und
die Preisnotierungen spiegeln die tatsächlichen
Transaktionskosten für ähnliche Instrumente
wider.
Derivative
Finanzinstrumente
Abgezinste Cashflows: Das Bewertungsmodell
berücksichtigt den Barwert der erwarteten
Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils
gültigen Marktparameter, die mittels Bloomberg
ermittelt wurden.
Sensitivitätsanalysen
Grundlagen zu den Sensitivitätsanalysen
Zur
Darstellung
von
wesentlichen
Marktrisiken
auf
Finanzinstrumente
verlangt
IFRS
7
–
Finanzinstrumente
Angaben
zu
Sensitivitätsanalysen,
die
die
Auswirkungen
von
hypothetischen
Änderungen
von
relevanten
Risikovariablen
auf
Ergebnis
und
Eigenkapital
zeigen.
Die
BIG
ist
im
Wesentlichen
dem
Fremdwährungs-
und
dem
Zinsänderungsrisiko
ausgesetzt.
Es
bestehen
keine
wesentlichen sonstigen Preisrisiken.
Als
Basis
zur
Ermittlung
der
Auswirkungen
durch
die
hypothetischen
Änderungen
der
Risikovariablen
wurden
die
betroffenen
Bestände
an
Finanzinstrumenten
zum
Bilanzstichtag
verwendet.
Dabei
wurde
unterstellt,
dass
das
jeweilige
Risiko
am
Bilanzstichtag
im
Wesentlichen
das
Risiko
während
des
Berichtsjahres
repräsentiert.
Risikoausgleiche
–
etwa
durch
den
Einsatz
von
derivativen
Finanzinstrumenten
–
wurden
entsprechend
berücksichtigt.
Sensitivitätsanalyse für das Fremdwährungsrisiko
Bei
der
Sensitivitätsanalyse
für
das
Fremdwährungsrisiko
wurden
jene
Währungsrisiken
von
Finanzinstrumenten,
die
in
einer
von
der
funktionalen
Währung
abweichenden
Währung
denominiert
und
monetärer
Art
sind,
einbezogen.
Bei
der
Beurteilung
des
Fremdwährungsrisikos
wurde
die
Annahme
getroffen,
dass
sich
die
Preisänderung
von
Anleihen
aufgrund
der
Währungsumrechnung
durch
gegenläufige
Änderungen
bei
Währungsswaps
und
Devisentermingeschäften
aufheben.
Da
alle
auf
fremde
Währung
notierenden
Anleiheverbindlichkeiten
durch
derivative
Finanzinstrumente
abgesichert
sind,
ergeben
sich
darauf
keine
Fremdwährungsrisiken.
Daher
erübrigen
sich auch Sensitivitätsanalysen in dieser Hinsicht.
Sensitivitätsanalyse für das Zinsänderungsrisiko
Bei
der
Sensitivitätsanalyse
für
das
Zinsänderungsrisiko
wurde
das
Risiko
von
Zahlungsveränderungen
und
des
beizulegenden
Zeitwertes
durch
eine
Verschiebung
der
Zinskurve
berechnet
und
die
Auswirkungen
auf
die
betroffenen
Finanzinstrumente
mittels
Discounted-
Cashflow-Verfahren ermittelt.
Eine
Änderung
des
Marktzinssatzes
um
100
Basispunkte
zum
Bilanzstichtag
hätte
eine
Erhöhung
bzw.
Verminderung
des
Ergebnisses
und
des
Eigenkapitals
um
die
folgenden
Beträge
ergeben.
Bei
dieser
Analyse
wurde
unterstellt,
dass
alle
anderen
Variablen,
insbesondere
Wechselkurse, konstant bleiben.
in TEUR
Anstieg
um 100 Basispunkte
Verminderung
um 100 Basispunkte
Anstieg
um 100 Basispunkte
Verminderung
um 100 Basispunkte
Bewertung von Cashflow Hedge-Derivaten
Zinsaufwand der variablen nicht gesicherten
Produkte
in TEUR
Anstieg
um 100 Basispunkte
Verminderung
um 100 Basispunkte
Anstieg
um 100 Basispunkte
Verminderung
um 100 Basispunkte
Bewertung von Cashflow Hedge-Derivaten
Zinsaufwand der variablen nicht gesicherten
Produkte
Die
Sensitivität
des
Eigenkapitals
wurde
bei
den
obigen
Analysen
–
neben
dem
Ergebnis
–
bei
den
variabel
verzinsten
Finanzinstrumenten
von
der
Sensitivität
der
Cashflow Hedge-Rücklage beeinflusst.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
115
/
152
9.4
Geschäftsbeziehungen zu
nahestehenden Unternehmen
und Personen
Mit
1. Jänner
2019
ist
die
Novellierung
des
ÖIAG-Gesetzes
2000
in
Kraft
getreten,
welches
die
Umwandlung
der
Österreichischen
Bundes-
und
Industriebeteiligungen
GmbH
(ÖBIB)
in
die
Österreichische
Beteiligungs
AG
(ÖBAG)
vorsieht.
Die
Gesellschaftsanteile
an
der
BIG
wurden
im
Zuge
dieser
Novellierung
vom
Finanzministerium
an
die
ÖBAG
übertragen.
Die
ÖBAG
nimmt
hierbei
die
Rolle
eines
aktiven
Beteiligungsmanagements
im
Interesse
der
Republik
Österreich
wahr.
Somit
hält
die
Republik
Österreich
über
die
Österreichische
Beteiligungs
AG
100 %
der
Anteile
an
der
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
Damit
zählen
die
Republik
Österreich
und
die
unter
ihrem
beherrschenden
oder
maßgeblichen
Einfluss
stehenden
Unternehmen
zu
den
nahstehenden
Unternehmen
und
Personen des BIG Konzerns.
Die
Geschäftsbeziehungen
mit
weiteren
nahestehenden
Unternehmen
und
Personen
sind
für
die
BIG
Gemein-
schaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.
Hinsichtlich
der
mit
der
Republik
Österreich
erzielten
Umsätze
wird
auf
Punkt
3.3
verwiesen.
Alle
diesbezüglichen
Geschäfte
wurden
zu
fremdüblichen
Bedingungen
und
Konditionen
durchgeführt.
Hinsichtlich
der
von
der
Republik
Österreich
entsandten
Mitarbeiter
wird auf Punkt 7.1.7 Personalaufwand verwiesen.
Der
Konzern
hat
im
Geschäftsjahr
2021
langfristige
Darlehen
zu
marktüblichen
Konditionen
vom
Bund
(OeBFA)
aufgenommen
(siehe
dazu
Punkt
8.12
Finanzverbindlichkeiten).
Mit
dem
wesentlichsten
Gemeinschaftsunternehmen
Campus
WU
GmbH
erzielte
die
BIG
Umsatzerlöse
in
Höhe
von
TEUR 2.156,3
(Vorjahr:
TEUR 2.045,9)
für
technisches
und
kaufmännisches
Gebäudemanagement.
Im
Berichtsjahr
sind
keine
Kapitalzuschüsse
an
die
Campus
WU
GmbH
geflossen
(Vorjahr:
TEUR 0,00).
Der
BIG
Konzern
hat
Ausschüttungen
aus
der
Campus
WU
GmbH
in
Höhe
von
TEUR 3.733,5
(Vorjahr:
TEUR 3.733,5)
erhalten.
Aus
dem
Abgang
des
Anteils
der
BIG
aus
der
Abschichtung
in
Höhe
von
TEUR 9.552,6
(Vorjahr:
TEUR 9.552,6)
wurde
ein
Ertrag
in
Höhe
von
TEUR 17.952,0
(Vorjahr:
TEUR 17.969,0)
erzielt.
Alle
diesbezüglichen
Geschäfte
wurden
zu
fremdüblichen
Bedingungen
und
Konditionen
durchgeführt.
Zum
Bilanzstichtag
bestanden
offene
Forderungen
in
Höhe
von
TEUR 84,0
(Vorjahr:
TEUR 56,0)
und
keine
offenen
Verbindlichkeiten
gegenüber
diesem
Unternehmen.
Die
im
Berichtsjahr
sowie
im
Vorjahr
mit
den
anderen
Ge-
meinschaftsunternehmen
durchgeführten
Transaktionen,
die
im
Wesentlichen
aus
gegebenen
Finanzierungen
und
Dienstleistungsverträgen
bestehen
und
die
zu
fremdüblichen
Bedingungen
und
Konditionen
durchgeführt wurden, stellen sich wie folgt dar:
Beziehungen mit
Gemeinschaftsunternehmen
Anteile an nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
Ausleihungen und sonstige Forderungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Beziehungen mit
Gemeinschaftsunternehmen
Ergebnis von nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
Veräußerungsergebnis aus nach der
Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
Die
im
Berichtsjahr
sowie
im
Vorjahr
mit
assoziierten
Unternehmen
durchgeführten
Transaktionen,
die
im
Wesentlichen
aus
gegebenen
Finanzierungen
bestehen
und
die
zu
fremdüblichen
Bedingungen
und
Konditionen
durchgeführt wurden, stellen sich wie folgt dar:
Beziehungen mit
assoziierten Unternehmen
Anteile an nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
Ausleihungen und sonstige Forderungen
Beziehungen mit
assoziierten Unternehmen
Ergebnis von nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
Informationen
über
bestehende
Garantien
oder
anderwei-
tige
Sicherheiten
in
Zusammenhang
mit
assoziierten
Un-
ternehmen
bzw.
Gemeinschaftsunternehmen
sind
in
An-
hangsangabe
9.5
Sonstige
Verpflichtungen
und
ungewisse
Verbindlichkeiten enthalten.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
116
/
152
Hinsichtlich
von
der
Republik
Österreich
direkt
oder
indirekt
über
die
Österreichische
Beteiligungs
AG
(ÖBAG)
beherrschten
und
maßgeblich
beeinflussten
Unternehmen
bzw.
Gemeinschaftsunternehmen
nimmt
der
Konzern
die
Ausnahmeregelung
gemäß
IAS
24.25
in
Anspruch.
Mit
diesem
Unternehmen
bestehen
Leistungsbeziehungen
innerhalb
des
gewöhnlichen
Leistungsspektrums
der
BIG
auf
Basis
fremdüblicher
Bedingungen.
Zu
den
nahestehenden
Personen
der
BIG
zählen
die
Mitglieder
der
Geschäftsführung,
des
Aufsichtsrates
und
deren
nahe
Angehörige.
Es
sind
keine
Geschäfte
mit
diesem Personenkreis durchgeführt worden.
Organe der BIG
Die Geschäftsführung besteht aus folgenden Mitgliedern:
■
DI Wolfgang Gleissner
■
DI Hans-Peter Weiss
Der
Aufsichtsrat
bestand
im
Geschäftsjahr
2021
aus
folgenden Mitgliedern:
■
Mag. Dr. Christine Catasta (Vorsitzende) (ab
22.09.2021; FB 01.10.2021)
■
MMag. Thomas Schmid (Vorsitzender) (bis 08.06.2021;
FB 19.06.2021)
■
Christine Marek (Stellvertretende Vorsitzende)
■
Ing. Wolfgang Hesoun
■
MMag. Elisabeth Gruber
■
Mag. Markus Neurauter
■
Mag. Martin Holzinger, MBA
■
Thomas Rasch, BR
■
Daniela Böckl, BR
■
Maximilian Kucharsch, BR
Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung und
des Aufsichtsrates
Die
Mitglieder
der
Geschäftsführung
erhielten
im
Jahr
2021
Bezüge
von
insgesamt
TEUR 625,1
(Vorjahr:
TEUR 639,4)
sowie
Prämien
in
Höhe
von
TEUR 80,0
(Vorjahr:
TEUR 70,6).
Die
Beiträge
an
Mitarbeitervorsorgekassen
betrugen
TEUR 9,9
(Vorjahr:
TEUR 10,0).
Kredite
oder
Vorschüsse
wurden
nicht
gewährt.
Leistungen
nach
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
in
der
Form
von
Firmenpensionen
betrugen
im
Jahr
2021
TEUR 67,3
(Vorjahr:
TEUR 67,0).
Die
im
Aufwand
erfassten
Aufsichtsratsvergütungen
betrugen
im Berichtszeitraum TEUR 66,9 (Vorjahr: TEUR 42,9).
9.5
Aufwendungen für den
Abschlussprüfer
Die
auf
das
Geschäftsjahr
2021
entfallenden
Aufwendungen
für
den
Konzernabschlussprüfer
betragen
für:
Prüfung Einzelabschluss und Konzern-
abschlüsse
Sonstige Bestätigungsleistungen
Beratungsleistungen und sonstige
Leistungen
9.6
Sonstige Verpflichtungen und
ungewisse Verbindlichkeiten
Eventualschulden bzw. Haftungen
Die
BIG
hat
Erfüllungsgarantien
in
einem
Gesamtvolumen
von TEUR 136,4 abgeschlossen.
Die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
und
der
Projektpartner
haben
sich
jeweils
einzeln
und
unwiderruflich
dazu
verpflichtet,
sechs
Projektgesellschaften
finanziell
so
auszustatten
und
ihren
Einfluss
insoweit
auszuüben,
dass
diese
stets
in
der
Lage
sind,
ihre
Verpflichtungen
zur
Leistung
von
weiteren
Kaufpreiszahlungen
entsprechend
den
Bestimmungen
des
Kaufvertrages zu erfüllen.
Die
Patronatserklärungen
umfassen
insgesamt
einen
Betrag von TEUR 14.617,6.
Weiters
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
Garantien
im
Zusammenhang
mit
von
Projektgesellschaften
geschlossenen
Kreditverträgen
bis
zu einem Betrag von TEUR 14.100,0 übernommen.
Für
Ansprüche
aus
Kauf-
und
Abtretungsverträgen
von
Projektgesellschaften
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
eine
Garantie
in
Höhe
von
bis
zu
TEUR 3.675,0 gegeben.
Des
Weiteren
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
GmbH
bei
zwei
Projektgesellschaften
gemeinsam
mit
einem
Joint-
Venture-Partner
eine
Vertragserfüllungsgarantie
im
Zusammenhang
mit
einem
Anteilsabtretungsvertrag
und
einem
Totalunternehmervertrag
bis
zu
einem
Höchstbetrag
von
TEUR 2.000,0
übernommen.
Die
Parteien
haften
solidarisch,
wobei
die
Haftung
mit
jeweils
TEUR 1.000,0
je
Partei
begrenzt
ist.
Die
Gewährleistungsfrist
beträgt
sechsunddreißig
Monate,
gerechnet
ab
dem
Stichtag
der
Abtretung,
und
wird
durch
Klagseinbringung
innerhalb
der
Gewährleistungsfrist
gewahrt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
117
/
152
Ebenfalls
gibt
es
eine
Haftung
von
bis
zu
TEUR 5.000,0
für
die
Ausstattung
eines
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmens
gegenüber
einer
Liegenschaftsmiteigentümerin
für
Schadenersatzansprüche
im
Rahmen
eines
Bauprojektes
auf dieser Liegenschaft.
Für
einen
eingeräumten
Haftungskredit
eines
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmens
besteht
eine
Rückhaftung
von
bis
zu
TEUR 1.166,2.
Weiters
besteht
für
einen
eingeräumten
Avalkreditrahmen
eines
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmens
eine
Bürgschaft in Höhe von TEUR 1.125,0.
Im
Rahmen
der
Abtretung
der
Anteile
(Forward
Sale)
an
einem
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
gegenüber
der
Käuferin
zur
Sicherstellung
von
Zahlungs-
und
Gewährleistungsansprüchen
eine
Haftung
bis
zu
einem
Höchstbetrag von TEUR 20.000,0 übernommen.
Im
Rahmen
der
Abtretung
der
Anteile
an
einem
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
hat
sich
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
gegenüber
der
Käuferin
der
Anteile
zur
Sicherstellung
der
Verpflichtungen
aus
dem
Kauf-
und
Abtretungsvertrag
bis
zu einer Höhe von TEUR 28.785,0 verpflichtet.
Die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
ist
fünf
Bürgschaften
von
bis
zu
TEUR 1.652,2
zur
Sicherung
der
Kreditzusage
des
finanzierenden
Kreditinstituts
zugunsten
für
an
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
eingegangen,
für
den
Fall,
dass
Bankgarantien gezogen werden.
Die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
ist
eine
Bürgschaft
von
TEUR 1.548,0
zur
Sicherung
der
Kreditzusage
des
finanzierenden
Kreditinstituts
zugunsten
für
an
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
eingegangen,
für
den
Fall,
dass
Haftungserklärungen gezogen werden.
Die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
hat
sich
gegenüber
der
Käuferin
der
Liegenschaft
verpflichtet,
ihre
Projektgesellschaft
so
auszustatten,
dass
diese
in
der
Lage
ist,
ihre
aus
dem
Kaufvertrag
resultierenden
Leistungspflichten
zur
Hälfte
fristgerecht
zu
erfüllen.
Die
Patronatserklärung
ist
nach
oben
mit
insgesamt
TEUR 9.600,0 begrenzt.
Die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
hat
eine
Garantieerklärung
in
Höhe
bis
zu
TEUR 1.000,0
zur
Besicherung
der
Forderungen
und
Ansprüche
des
finanzierenden
Kreditinstituts
aus
dem
Geschäft
mit
einem
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen abgegeben.
Im
Rahmen
der
Abtretung
der
Anteile
an
einem
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
gegenüber
der
Käuferin
der
Anteile
zur
Sicherstellung
von
Gewährleistungsansprüchen
eine
Haftung
bis
zu
einem
Höchstbetrag von TEUR 12.394,2 übernommen.
Für
die
Sicherstellung
von
Forderungen
aus
Ansprüchen
aus
einem
Kreditvertrag
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
für
ein
nach
der
Equity-Methode
bilanziertes
Unternehmen
eine
Haftung
als
Bürge
und
Zahler in Höhe von TEUR 2.000,0 übernommen.
Weiters
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
für
ein
nach
der
Equity-Methode
bilanziertes
Unternehmen
eine
Haftung
zur
Sicherstellung
von
Forderungen
und
Ansprüchen
aus
einem
Kreditvertrag
bis
zu einem Höchstbetrag von TEUR 9.800,0 übernommen.
Im
Rahmen
eines
Kaufvertrages
mit
einer
Equity-
Gesellschaft
ist
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
verpflichtet
ihre
Tochtergesellschaft
so
auszustatten,
dass
diese
in
der
Lage
ist,
ihre
aus
dem
Kaufvertrag
resultierenden
Pflichten
fristgerecht
zu
erfüllen.
Die
Patronatserklärung
ist
nach
oben
mit
insgesamt TEUR 11.340,0 begrenzt.
Für
die
Sicherstellung
von
Ansprüchen
aus
einer
allfälligen
Kaufpreisnachbesserung
aus
einem
Liegenschaftsverkauf
hat
die
ARE
Austrian
Real
Estate
Development
GmbH
eine
Haftung
bis
zu
einem
Betrag
von
TEUR 900,0
übernommen.
Im
Zusammenhang
mit
Projektfinanzierungen
gibt
es
vertraglich
vereinbarte
Nachschussverpflichtungen,
welche
bei
Kostenüberschreitungen
oder
Covenant-
Verletzungen
zu
derzeit
nicht
quantifizierbaren
Eigenmittelnachschussforderungen führen können.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Haftungen.
Covenants
Es bestehen keine gebrochenen Covenants.
Offene Rechtsstreitigkeiten
Es
bestehen
keine
über
den
Rahmen
der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
hinausgehenden
nennenswerten
offenen Rechtsstreitigkeiten.
9.7
Verpflichtungen für den
Erwerb von langfristigem
Anlagevermögen
Es
bestehen
am
Bilanzstichtag
keine
Verpflichtungen
für
den
Erwerb
von
Sachanlagevermögen
und
Immobilienvermögen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
118
/
152
9.8
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die
laufende
Militäroperation
in
der
Ukraine
und
die
damit
verbundenen
Sanktionen
gegen
die
Russische
Föderation
können
Auswirkungen
auf
die
wirtschaftliche
Entwicklung
in Europa sowie auch weltweit haben.
Der
BIG-Konzern
hat
keine
direkten
Geschäftsverbindungen
zur
Ukraine,
Russland
oder
Belarus.
Dennoch
können
etwaige
Auswirkungen
auf
die
gesamte
wirtschaftliche
Situation
zu
einer
Anpassung
von
Schätzungen
und
Vorhersagen
führen.
In
weiterer
Folge
kann
dies
auch
zu
wesentlichen
Änderungen
unter
anderem
bei
der
Bewertung
des
IAS
40
Anlagevermögens
und
den
Finanzverbindlichkeiten
im
kommenden
Geschäftsjahr
führen.
Längerfristige
Effekte
dieser
Krise
können
letztendlich
auch
zu
Auswirkungen
auf
die
Profitabilität
des
BIG-Konzerns
führen.
Aufgrund
der
sich
laufend
ändernden
Situation
können
zum
gegenwärtigen
Zeitpunkt
keine
zuverlässigen
Vorhersagen
getroffen
werden.
Am
14. Februar 2022
wurde
das
ÖkoStRefG
2022
(Ökosoziale
Steuerreform
Teil
I)
kundgemacht,
welches
unter
anderem
die
etappenweise
Herabsetzung
der
Körperschaftssteuer
von
25 %
auf
24 %
im
Kalenderjahr
2023
und
23 %
im
Kalenderjahr
2024
vorsieht.
Die
Senkung
der
Körperschaftssteuer
wird
in
der
BIG
insbesondere
eine
Auswirkung
auf
die
bilanzierten
passiven
latenten
Steuern
haben.
Die
BIG
rechnet
aus
derzeitiger
Sicht
aufgrund
dieser
Gesetzesänderung
mit
einer
ertragswirksamen
Auflösung
passiver
latenter
Steuern
in
Höhe
von
rund
EUR 158 Mio. im Geschäftsjahr 2022.
Darüber
hinaus
sind
nach
dem
Bilanzstichtag
keine
wesentlichen
Ereignisse
eingetreten,
die
entweder
in
der
Gesamtergebnisrechnung
oder
in
der
Bilanz
berücksichtigt
hätten
werden
müssen
oder
die
zu
einer
Angabenpflicht
im Anhang führen.
Wien, am 9. März 2022
Die Geschäftsführung
DI Hans-Peter Weiss
DI Wolfgang Gleissner
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
119
/
152
KONZERNLAGEBERICHT
zum 31. Dezember 2021
Wien, 9. März 2022
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
120
/
152
Inhaltsverzeichnis
Genderhinweis:
Gendersensible Kommunikation ist uns wichtig, genauso wie die Lesefreundlichkeit unserer Texte. Da wir unsere Leserinnen und Leser
gleichermaßen ansprechen wollen, nehmen wir abwechselnd auf sie Bezug bzw. verwenden wir geschlechtsneutrale Begriffe. Mit dem Begriff Mitarbeitende
sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gemeint.
Rundungshinweis:
Rundungsdifferenzen und/oder Differenzen in Zwischensummen durch Darstellung (MEUR, TEUR) möglich.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
121
/
152
Die
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H.
(BIG)
ist
mit
ihren
171
Gesellschaften
(BIG
Konzern)
auf
die
Errichtung,
Vermietung
und
Bewirtschaftung
von
Immobilien
spezialisiert.
Die
BIG
befindet
sich
zu
100 %
im
Eigentum
der
Österreichischen
Beteiligungs
AG
(ÖBAG),
der
Beteiligungsholding
der
Republik
Österreich.
Ziel
der
ÖBAG
ist
es,
nachhaltiges
Wachstum
und
Innovation
zu
fördern
und
den
Wirtschaftsstandort
Österreich
zu
stärken.
Für
die
BIG
bedeutet
das
eine
konsequente
Fortführung
und
Ausweitung
des
eingeschlagenen
Wachstumspfades
der
vergangenen Jahre.
Das
Portfolio
gliedert
sich
dabei
in
die
Unternehmensbereiche
Schulen,
Universitäten
und
Spezialimmobilien.
Der
Bereich
Objekt
und
Facility
Management
begleitet
als
operativer
Dienstleister
interne
und
externe
Stakeholder
bei
der
Bewirtschaftung
und
dem
Betrieb
ihres
Immobilienbestands.
Das
Tochterunternehmen
ARE
Austrian
Real
Estate
(ARE)
hat
seinen
Schwerpunkt
in
der
Entwicklung
und
Bewirtschaftung
von
Büro-
und
Wohnimmobilien
sowie
der
vollintegrierten
Stadtteilentwicklung.
Der
BIG
Konzern
zählt
zu
den
größten
Immobilienunternehmen
des
Landes
und
ist
damit
maßgeblicher
Impuls-
und
Arbeitgeber
der
heimischen Bauwirtschaft.
1.1
Leistungsbild und Geschäftsfelder
Immobilienmanagement
Die
BIG
setzt
Immobilienprojekte
von
der
Projektidee,
Machbarkeitsstudien
und
Planung
über
den
Bau
bis
zur
Bewirtschaftung
oder
Verwertung
des
fertigen
Gebäudes
um.
Ihre
Eigentümerverantwortung
nimmt
die
BIG
aktiv
wahr
durch
professionelles
Portfoliomanagement,
Asset-
und
Baumanagement
sowie
Objekt
und
Facility
Management.
Die
Leistungen
umfassen:
die
Erarbeitung
einer
Objektstrategie
(inklusive
laufender
Optimierung),
Akquisition
von
Neuverträgen,
Ertragsoptimierung
und
die
Betreuung
von
Bestandskunden.
Die
Umsetzung
von
Neubau-
und
Generalsanierungsprojekten
sowie
die
Durchführung
baulicher
Maßnahmen
im
Zuge
der
Instandhaltung
und
des
Betriebes
eines
Gebäudes
zählen
dazu.
Service und Kompetenz für Immobilien
Mieter
und
Nutzer
ihrer
Liegenschaften
berät
und
begleitet
die
BIG
langfristig.
Neben
der
ordentlichen
Hausverwal-
tung
führt
das
Objekt
und
Facility
Management
auch
tech-
nische
Betriebsführungen
durch
und
legt
den
Fokus
außer-
dem
verstärkt
auf
das
Energiemanagement
einer
Liegen-
schaft.
Um
gerade
in
diesen
Bereichen
weiterzuwachsen,
bietet
der
BIG
Konzern
auch
Dritten
maßgeschneiderte
Dienstleistungspakete
an
(insbesondere
im
öffentlichen
und
öffentlichkeitsnahen
Bereich).
Im
Berichtsjahr
2021
wurde
für
die
Erweiterung
dieser
Serviceleistungen
die
100 % Tochter BIG Solutions GmbH gegründet.
1.2
Portfolio
Das
Portfolio
der
BIG
umfasste
Ende
des
Geschäftsjahres
2021
2.014
Liegenschaften
(Vorjahr:
2.003)
und
repräsentiert
einen
Wert
(IFRS
Buchwert)
per
31. Dezember
2021 von rund EUR 14,9 Mrd. (Vorjahr: EUR 13,8 Mrd.).
Die
vermietbare
Fläche
des
Portfolios
betrug
per
31.
Dezember
2021
7,5 Mio.
m²
(Vorjahr:
7,3 Mio.
m²).
Die
Erhöhung
resultierte
primär
aus
Investitionen
im
Unternehmensbereich
Universitäten
sowie
aus
dem
Ankauf von Büroimmobilien in Wien und Graz.
Der
Vermietungsgrad
lag
per
31.
Dezember
2021
bei
99,1 % (Vorjahr: 99,0 %).
Anzahl Liegenschaften
nach Unternehmensbereichen
Vermietbare Fläche
nach Unternehmensbereichen
Vermietbare Fläche
nach Bundesländern und Ausland
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
122
/
152
1.3
Ziele und Konzernstrategie
Basierend
auf
den
Vorgaben
der
Eigentümerin
ÖBAG
hat
die
BIG
folgende
strategische
Schwerpunkte
bis
2025
definiert:
■
Nachhaltiges Wachstum
■
Internationalisierung
■
Beitrag zur Klimafrage
■
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung
Integraler
Bestandteil
der
Unternehmensstrategie
wird
künftig
eine
ESG-Strategie
sein,
die
eine
entsprechende
Mess-
und
Vergleichbarkeit
gewährleistet
und
damit
als
Rahmen
für
die
umfassenden
Nachhaltigkeitsagenden
des
Konzerns
dient.
Ziel
der
BIG
ist
es,
Leading
Company
im
Bereich Nachhaltigkeit zu sein.
Im
November
2021
hat
die
BIG
einen
Nachhaltigkeitsbeirat
(NAB)
eingerichtet.
Das
Gremium
aus
nationalen
und
internationalen
Expertinnen
und
Experten
berät
das
Unternehmen
vorrangig
bei
der
Weiterentwicklung
der
ESG-Strategie
und
deren
Integration
in
die
Unternehmensstrategie.
Nähere
Informationen
finden
sich im NFI Bericht.
Nachhaltiges Wachstum
Das
Marktumfeld
der
BIG
ist
geprägt
vom
Raumbedarf
großer
Mietergruppen
und
deren
Wachstum.
Ein
Beispiel
dafür
sind
die
österreichischen
Universitäten.
Die
Budgetpolitik
des
Bundes
und
der
intensive
Wettbewerb
privater
Anbieter
um
Kunden
aus
dem
öffentlichen
Bereich
beeinflussen
dieses
Umfeld
ebenfalls,
denn
der
Bund
ist
nicht
verpflichtet,
sich
in
BIG
Liegenschaften
einzumieten
und auch die Universitäten wählen ihre Partner frei aus.
Die
BIG
arbeitet
aktiv
daran,
ihre
Marktposition
im
Kernportfolio
zu
sichern
und
auszubauen.
Dazu
gehören
die
kontinuierliche
Beratung
von
Bildungseinrichtungen
und
Universitäten
bei
ihrer
Raumbeschaffung
genauso
wie
strategische Liegenschaftsankäufe.
Neben
dem
Ausbau
bereits
etablierter
Tätigkeitsbereiche
ist
der
BIG
Konzern
aktiv
sowohl
national
als
auch
international
an
der
Erschließung
neuer
Geschäftsfelder
interessiert.
Internationalisierung
Um
langfristig
zu
wachsen,
ist
der
Schritt
über
die
Grenzen
Österreichs
hinaus
ein
logischer,
sinnvoller
nächster
Wachstumsschritt
und
Teil
der
Risikodiversifizierung
des
Konzerns.
Insbesondere
der
deutsche
Markt
ist
aufgrund
seiner
Größe,
Stabilität
und
Transparenz
von
Interesse.
Der
Fokus
liegt
dabei
auf
der
Entwicklung
von
Büro-
und
Ge-
werbeimmobilien.
Aktuell
entwickelt
die
Tochtergesell-
schaft
ARE
gemeinsam
mit
dem
börsennotierten
österrei-
chischen
Projektpartner
UBM
Development
AG
ein
Projekt
für
Büro-
und
gewerbliche
Nutzung
in
München.
Darüber
hinaus
plant
der
Konzern,
sich
mit
seiner
umfassenden
Expertise
im
Bereich
von
Gebäuden
für
Wissenschaft,
Forschung
und
Lehre
in
Deutschland
zu
positionieren.
Die
weitere
Expansion
erfolgt
selektiv,
wobei
entsprechende
Projekte
eine
sinnvolle
Ergänzung
des
Entwicklungsportfolios darstellen müssen.
Beitrag zur Klimafrage
Die
Immobilienbranche
ist
ein
bedeutender
Faktor
bei
der
angestrebten
Verringerung
des
Energieverbrauchs
und
der
Treibhausgasemissionen.
Um
die
Auswirkungen
ihrer
Geschäftstätigkeit
auf
Klima
und
Umwelt
möglichst
gering
zu
halten,
setzt
sich
die
BIG
mit
den
10
BIG
Points
für
Nachhaltiges
Bauen
und
Bewirtschaften
ambitionierte
Ziele.
Darunter
fällt
unter
anderem
der
mit
1. Jänner
2020
konzernweit
eingeführte,
verpflichtende
Nachhaltige
Mindeststandard
für
alle
Neubauten
und
Generalsanierungen.
Neben
solchen
konkreten
Maßnahmen
ist
es
innerhalb
der
gesamten
Branche
notwendig,
einen
neuen
zeitlichen
Rahmen
in
der
Betrachtung
von
Immobilien
zu
etablieren
–
weg
von
den
reinen
Errichtungskosten,
hin
zu
einer
Bewertung
über
die
gesamte
Lebensdauer
eines
Gebäudes.
Um
dies
zu
erreichen
und
im
Sinne
eines
„baulichen“
Kulturwandels,
hat
die
BIG
zahlreiche
Parameter
definiert,
die
einen
relevanten
Beitrag
bei
der
Erreichung
künftiger
Klimaziele
leisten
sollen.
Eine
weitestgehend
klimaneutrale
Energieversorgung
und
die
damit
einhergehende
Dekarbonisierung
ihrer
Liegenschaften
sind
bedeutende
Unternehmensziele der BIG.
Im
vergangenen
Jahr
hat
sich
die
BIG
mit
25,2 %
am
Digita-
lisierungs
-Start-up
AMPEERS
ENERGY
(AE)
beteiligt.
2019
als
Spin-off
der
Fraunhofer
Gesellschaft
gegründet,
ist
AE
darauf
spezialisiert,
digitale
Lösungen
für
die
Energieopti-
mierung
im
Immobilienbereich
zu
schaffen.
Konkret
geht
es
darum,
Optimierungspotenziale
der
Energieversorgung
im
BIG
Portfolio
systematisch
zu
ermitteln
und
eine
nach-
haltige
Energiestrategie
(Wärme
und
Strom)
umzusetzen.
Angestrebt
wird
eine
möglichst
vor
Ort
dezentral
erzeugte
und weitestgehend klimaneutrale Energiebereitstellung.
Die
im
Berichtsjahr
2021
im
Konzern
eingerichtete
Stab-
stelle
für
Energie
&
Nachhaltigkeit
begleitet
die
Dekarboni-
sierung
des
Immobilienbestandes
und
übernimmt
die
Steuerung,
Prüfung
und
Dokumentation
des
Umsetzungs-
fortschrittes nachhaltiger Maßnahmen im Unternehmen.
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung
Um
auch
in
Zukunft
wettbewerbsfähig
zu
sein,
entwickelt
die
BIG
ihr
Geschäftsmodell
unter
Einbeziehung
ökologischer,
sozialer
sowie
ökonomischer
Kriterien
nachhaltig
und
verantwortungsvoll
weiter.
Die
zu
Beginn
des
Kapitels
erwähnte
Fusion
von
Kernthemen
aus
dem
Bereich
ESG
mit
der
Gesamtstrategie
des
Unternehmens
wird
diese
Entwicklung
und
das
nachhaltige
Wachstum
der BIG zukünftig signifikant prägen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
123
/
152
Darüber
hinaus
baut
die
BIG
ihre
Kompetenzen
in
den
Bereichen
Digitalisierung,
Innovation,
Mitarbeiter-
Entwicklung
und
Organisationsstruktur
aus.
Letztere
wurde
mit
der
Schaffung
der
beiden
neuen
Stabstellen
Energie
&
Nachhaltigkeit
sowie
Risikomanagement
&
Qualitätssicherung im Geschäftsjahr 2021 nachgeschärft.
Raum für Bildung
Rund
zwei
Drittel
der
Portfolioflächen
der
BIG
entfallen
auf
Schul-
und
Universitätsgebäude.
Das
Portfolio
reicht
dabei
von
Gebäuden
mit
Grundmauern
aus
dem
12.
Jahrhundert
bis
hin
zu
Neubauten
aus
dem
21.
Jahrhundert.
Dementsprechend
eignete
sich
die
BIG
im
Umgang
mit
diesen
unterschiedlichen
Gebäuden,
Gebäudestrukturen
und
Gebäudezuständen
über
die
Jahre
eine
umfassende
Expertise
an.
Mit
der
Entwicklung
neuer
Raumkonzepte,
die
sich
an
Lern-
und
Ausbildungsbedürfnissen
orientieren,
liegt
ein
bedeutender
strategischer
Schwerpunkt
auf
der
zukunftsorientierten
Weiterentwicklung
von
Schul-
und
Universitätsgebäuden.
Investitionen in Schulen & Universitäten
Als
Eigentümerin
von
rund
600
Liegenschaften
im
Bildungsbereich
investiert
die
BIG
kontinuierlich
in
die
Erhaltung,
die
Sanierung
und
den
Neubau
von
Schul-
und
Universitätsgebäuden.
Schul-
und
Universitätsgebäude
müssen
den
Nutzerinnen
optimale
Rahmenbedingungen
für
unterschiedlichste
Tätigkeiten
und
Aktivitäten
bieten
–
und
das
über
möglichst
lange
Nutzungszeiträume.
Bei
zunehmender
Verknappung
von
Baulandreserven
und
im
Interesse
langfristiger
Nutzung
von
bestehender
Bausubstanz
ist
es
einerseits
notwendig,
den
Gebäudezustand
hinsichtlich
Optimierungsmöglichkeiten
bzw.
Reserven
zu
überprüfen
und
andererseits
im
Interesse
zeitgemäßer
Unterrichtsformen
nach
neuen
Raumkonzepten
zu
suchen,
die
flexiblere
Nutzungen
zulassen.
In
Kooperationen
mit
Städten,
Gemeinden
und
Vereinen
versteht
es
die
BIG
als
ihre
Aufgabe,
Raumstrukturen
zu
schaffen,
die
über
eine
reine
Nutzung
als
Schule
hinausgehen
und
so
einen
quantitativen
und
gesellschaftlichen Mehrwert generieren.
Sowohl
im
Bereich
der
Schulen
als
auch
der
Universitäten
ist
Einsparung
von
Energie
und
Treibhausgasen
von
zentraler
Bedeutung.
Eine
Vorreiterrolle
bei
Nachhaltigkeit
und
Klimaschutz
kommt
insbesondere
den
Universitäten
zu,
wo
entsprechende
Nachhaltigkeitsstrategien
erarbeitet
und
umgesetzt
werden.
Gemeinsam
mit
den
Universitäten
erstellte
Standortstrategien
erlauben
der
BIG,
kontinuierlich
auf
aktuelle
Entwicklungen,
wie
zum
Beispiel
die
für
manche
Universitäten
und
Fakultäten
immer
bedeutender
werdenden
Kooperationen
mit
forschungs-
und
innovationsnahen
Unternehmen,
zu
reagieren.
Investitionen in die Sicherheitsinfrastruktur
Bei
der
Polizei
steigt
der
Raumbedarf
aufgrund
vermehrter
Trainings-,
Schulungs-
und
Weiterbildungsaktivitäten.
Die
BIG
zeichnet
für
die
Realisierung
entsprechender
Einsatztrainings-
und
Bildungszentren
verantwortlich,
welche
im
Rahmen
eines
österreichweiten
Programms
des
Bundesministeriums
für
Inneres
(BMI)
zur
Errichtung
dieser
Liegenschaften
umgesetzt
werden.
Um
einen
modernen
Strafvollzug
sicherzustellen
und
dem
wachsenden
Bedarf
an
zeitgemäßen
Haftplätzen
gerecht
zu
werden,
investiert
die
BIG
gemeinsam
mit
dem
Bundesministerium
für
Justiz
(BMJ)
in
substanzielle
Sanierungs-
und
Erweiterungsmaßnahmen
der
österreichischen Justizanstalten.
COVID-19-Krisenmanagement
Auch
2021
gewährleisteten
die
Objekt
und
Facility
Management
(OFM)
Teams
–
unter
Einhaltung
aller
Sicherheitsvorgaben
–
die
Aufrechterhaltung
der
Betriebsführungen
und
die
Durchführung
von
Instandhaltungsmaßnahmen.
Auf
den
Baustellen
wurde
ohne wesentliche Einschränkungen gearbeitet.
Innerhalb
des
Unternehmens
wurde
und
wird
weiterhin
das
engmaschige
betriebliche
Testangebot
von
den
Mitarbeitenden
gut
angenommen
–
sowohl
an
den
Standorten
als
auch
bei
kooperierenden
Laboren
und
Apotheken.
Neben
dem
Weiterführen
der
bereits
2020
etablierten
Sicherheits-
und
Hygienemaßnahmen
–
wie
Home
Office,
gratis
FFP2-Masken,
Plexiglastrennwänden
–
ermöglichte die BIG 2021 zudem betriebliche Impfungen.
Strategische Ausrichtung der ARE
Das
Kerngeschäft
der
ARE
liegt
in
der
Asset-Klasse
Büro
und
dem
deutlich
kleineren
Segment
Wohnen.
Die
ARE
ist
vor
allem
am
österreichischen
Immobilienmarkt
tätig,
wobei
die
geografischen
Schwerpunkte
in
Wien
und
den
österreichischen
Landeshauptstädten
liegen.
Die
aktive
Bewirtschaftung
und
die
nachhaltige
Erhöhung
des
Wertes
des
Immobilienvermögens
und
damit
die
Steigerung
des
Unternehmenswertes
sowie
des
Privatmieteranteils
stehen
im
Fokus
der
strategischen
Ausrichtung.
Zudem
wird
das
Augenmerk
auf
die
kontinuierliche
Diversifizierung
der
Mieterstruktur
sowie
die
laufende
Optimierung
des
Immobilienportfolios
gelegt.
Zu
den
wesentlichen
operativen
Zielen
des
Unternehmens
zählen
die
Schaffung
und
die
langfristige
Vermietung
von
modernem
Büroraum
sowie
von
zeitgemäßem
Wohnraum.
Die
Projektentwicklung
gehört
zu
den
Schwerpunkten
der
ARE.
Dazu
bezieht
das
Unternehmen
neben
freiwerdenden
Assets
des
BIG
Konzerns
Entwicklungsflächen
aus
selektivem
Zukauf
am
Markt.
Die
solide
Eigenkapitalausstattung
bildet
die
Basis
für
künftige
Investitionstätigkeiten der ARE und ihren Wachstumskurs.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
124
/
152
Gemeinsam
mit
dem
börsennotierten
österreichischen
Immobilienunternehmen
UBM
Development
AG
entwickelt
die
ARE
seit
2020
ein
Projekt
in
München
mit
Fokus
auf
Büro-
und
gewerbliche
Nutzung.
Die
Partnerschaft
mit
UBM
macht
es
möglich,
Chancen
und
Risiken
sowohl
regional
als
auch
zeitlich
besser
zu
streuen.
Die
ARE
versteht
sich
als
proaktive
Partnerin
und
Beraterin
ihrer
Kunden
für
langfristige
Standortstrategien
und
Raumbedürfnisse.
Prozess der Unternehmensentwicklung
Die
Einbindung
von
Führungskräften,
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern
beim
Entwickeln
konkreter
strategischer
Ziele
hat
im
BIG
Konzern
bereits
Tradition.
Ein
entsprechender
Prozess
umfasst
die
jährliche
Strategiearbeit,
den
Budgetprozess
inklusive
Mittelfristplanung,
die
Bestimmung
operativer
Meilensteine
und
deren
Controlling
sowie
den
Zielvereinbarungsprozess.
Vermehrtes
Augenmerk
soll
zukünftig
auf
die
Strategiekommunikation
innerhalb
des
Unternehmens
aber
auch
in
Richtung
externer
Stakeholder
gelegt
werden.
Nicht
zuletzt
um
eine
möglichst
konkrete
und
unmittelbare
Verknüpfung
von
ESG-
und
Unternehmensstrategie zu erreichen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
125
/
152
2
Wirtschaftliches Umfeld
2.1
Wachstum und Wirtschaftslage
Nach
den
zum
Teil
durch
die
COVID-19-Pandemie
verursachten
dramatischen
Umsatzeinbußen
im
Geschäftsjahr
2020
kam
es
in
Österreich
im
Frühjahr
und
Sommer
2021
zu
einer
kräftigen
konjunkturellen
Erholung.
Diese
wurde
im
zweiten
Halbjahr
2021
durch
erneute
Lockdowns,
hohe
Rohstoffpreise
und
anhaltende
Lieferengpässe
gebremst.
Trotz
allem
belief
sich
laut
der
Oesterreichischen
Nationalbank
(OeNB)
das
BIP-
Wachstum für 2021 in Österreich auf 4,9 %.
18
Die
österreichischen
Güterexporte
entwickelten
sich
im
ersten
Halbjahr
gut
und
übertrafen
zur
Jahresmitte
2021
das
Vorkrisenniveau,
wurden
allerdings
in
der
zweiten
Jahreshälfte
durch
die
globalen
Lieferengpässe
gedämpft.
Der
österreichische
Tourismus
war
und
bleibt
weiterhin
sehr
belastet.
Aufgrund
der
immer
wiederkehrenden
Lockdowns
konnte
der
private
Konsum
2021
den
Einbruch
des
Vorjahres
nur
teilweise
kompensieren.
Der
Arbeitsmarkt
entwickelte
sich
positiv
und
laut
AMS
belief
sich
die
Arbeitslosenquote
2021
auf
8,2 %,
was
gegenüber
dem
Vorjahr
(10,1 %)
eine
Reduktion
darstellt.
19
Von
besonderer
Relevanz
für
den
BIG
Konzern
sind
die
Entwicklungen
der
Baukosten
und
–preise.
Deren
Teuerungsraten
übersteigen
die
HVPI-Inflationsrate
im
Berichtsjahr
deutlich.
So
ist
der
Baupreisindex
für
den
Hochbau,
welcher
Auskunft
über
die
Veränderung
der
tatsächlichen
Preise
gibt,
die
der
Bauherr
zahlen
muss,
im
Jahr
2021
um
+8,2 %
20
gegenüber
dem
Vorjahr
gestiegen.
Noch
stärker
war
die
Verteuerung
der
Baukosten
–
Material
und
Arbeit.
Der
Baukostenindex
für
Wohnhaus-
und
Siedlungsbau
ist
2021
um
+10,4 %
21
im
Vergleich
zu
2020
gestiegen.
Vor
allem
in
der
zweiten
Jahreshälfte
2021
war
die
Entwicklung
der
Inflation
ein
zentrales
Thema.
Aufgrund
der
hohen
Energiepreise
und
der
globalen
Lieferengpässe
kam
es
2021
zu
einer
deutlichen
Beschleunigung
der
Inflation
und
die
HVPI-Inflationsrate
(Harmonisierter
Verbraucherpreisindex)
belief
sich
für
2021
auf
2,7 %.
Steigende
Energiepreise
für
Endverbraucher,
die
Einführung
der
CO
2
-Steuer
sowie
Teuerungen
bei
nichtenergetischen
Rohstoffen
sollen
2022
zu
einem
weiteren
Anstieg
in
Richtung
3,2 %
führen,
um
sich
in
den
Folgejahren wieder in Richtung 2,0 % zu bewegen.
22
18
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
19
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
20
https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/bauprei
sindex/index.html
21
https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/baukost
enindex/index.html
22
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
Weltwirtschaftlich
kommt
es
zu
einer
regional
differen-
zierten
Erholung
aus
der
pandemischen
Krise.
Während
die
fortgeschrittenen
Volkswirtschaften
bereits
Ende
2021
ihr
Vorkrisenniveau
erreicht
bzw.
überschritten
haben,
macht
sich
bei
den
Schwellenländern
aufgrund
der
langsameren
Impfausrollung
eine
verzögerte
Erholung
bemerkbar.
Den-
noch
wuchs
die
Weltwirtschaft
2021
überaus
kräftig
mit
6,0 %
und
die
Wirtschaftsleistung
des
Euroraums
entwi-
ckelte sich mit 4,6 % ebenfalls dynamisch.
Für
2022
geht
man
weiterhin
von
einem
kräftigen
Wachs-
tum
mit
gradueller
Abnahme
der
Dynamik
in
den
Folgejah-
ren
aus.
Die
OeNB
prognostiziert
ein
Weltwirtschafts-
wachstum
von
4,3 %
für
2022,
gefolgt
von
3,5 %
in
2023.
Im
Euroraum
soll
sich
das
Wachstum
2022
auf
4,7 %
und
im
Jahr
2023
auf
2,1 %
belaufen.
Für
Österreich
wird
für
2022
ein
BIP-Wachstum
von
3,9 %
bzw.
für
2023
von
1,9 %
vorhergesagt.
Es
wird
auch
erwartet,
dass
der
wirtschaftliche
Aufholprozess
mit
2023
abgeschlossen
sein wird.
23
Die
Europäische
Kommission
rechnet
für
2021
mit
einem
Wachstum
von
5,0
%
in
der
EU,
für
das
Jahr
2022
mit
4,3
%
und
2,5
%
für
2023
–
Österreich
liegt
somit
im
EU-Schnitt.
Die
EU-Kommission
sieht
dies
in
den
fortschreitenden
COVID-19-Impfkampagnen
und
den
schrittweisen
Aufhe-
bungen
der
COVID-19-Beschränkungen
begründet.
Jedoch
sei
diese
Erholung
in
großem
Maße
abhängig
von
der
wie-
teren
Entwicklung
der
COVID-19-Pandemie
sowie
der
Be-
seitigung angebotsseitiger Engpässe.24
Seitens
der
Europäischen
Zentralbank
(EZB)
kam
es
2021
zu
keiner
Änderung
der
geldpolitischen
Maßnahmen.
Die
EZB
ließ
die
Zinsen
und
die
quantitative
Lockerung
auch
im
Geschäftsjahr
2021
unverändert.
Die
Leitzinsen
liegen
nun
bereits
seit
März
2016
auf
dem
Rekordtiefstand
von
0 %.
Die
Einlagenfazilität
(Einlagenzinssatz
für
Bankguthaben
bei
der
EZB)
beläuft
sich
weiterhin
auf
einer
Negativverzin-
sung von -0,5 %.
25
Im
Vergleich
zu
2020
kam
es
2021
zu
einem
Renditeanstieg
bei
den
Staatsanleihen.
Gegen
Jahresende
2021
lag
die
Rendite
deutscher
Staatsanleihen
mit
zehnjähriger
Lauf-
zeit
bei
durchschnittlich
etwa
-0,31 %.
Verglichen
mit
dem
Dezember
des
Vorjahres
ist
dies
ein
Anstieg
um
knapp
46 %.
Damals
wurden
zehnjährige
Bundesanleihen
noch
mit
ca.
-0,57 %
verzinst.
Zum
selben
Zeitpunkt
lag
die
Ren-
dite
für
zehnjährige
österreichische
Staatsanleihen
bei
-0,04 %
pro
Jahr.
Ende
2020
war
diese
noch
bei
rund
-0,46 %
gelegen.
26
Der
3-Monats-EURIBOR,
jener
Zinssatz,
zu
dem
sich
Banken
kurzfristig refinanzieren und der auch als Referenzzinssatz
23
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
24
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_5883
25
https://sdw.ecb.europa.eu
26
https://
www.oebfa.at
, https://
www.deutsche-finanzagentur.de
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
126
/
152
für
variable
Immobilienfinanzierungen
dient,
lag
per
Ende
2021
bei
-0,57 %,
was
dem
Niveau
zum
Jahresende
2020
entspricht.
27
Zum
Jahresende
2021
kam
es
erneut
zu
reduzierten
wirtschaftlichen
Aktivitäten
aufgrund
notwendiger
Eindämmungsmaßnahmen
zur
Pandemiebekämpfung.
Auch
die
kürzlich
davor
entdeckte
Omikron-Mutante
stellt
ein
bedeutendes
Abwärtsrisiko
dar
und
ist
in
den
aktuellen
Prognosen noch nicht berücksichtigt.
28
2.2
BIG als Impulsgeber
Der
BIG
Konzern
ist
einer
der
größten
Auftraggeber
Österreichs
und
somit
maßgeblicher
Impulsgeber
der
heimischen
Bauwirtschaft.
Im
Berichtsjahr
wurde
das
Institut
für
Höhere
Studien,
kurz
IHS,
von
der
BIG
beauftragt,
eine
Studie
zu
den
ökonomischen
Effekten
der
Investitionen
des
Konzerns
zu
erstellen.
Die
zugrundeliegenden
IST-Daten
stammen
aus
den
Geschäftsjahren 2015-2020.
Jede
vom
BIG
Konzern
investierte
Million
Euro
bewirkte
in
Österreich
im
Zeitraum
2015-2020
durchschnittlich
rund
EUR 0,85
Mio.
an
Wertschöpfung
und
sicherte
11,1
Beschäftigungsverhältnisse
bzw.
9,5
vollzeitäquivalente
Beschäftigungsverhältnisse.
Zudem
flossen
EUR 0,38
Mio.
an
Steuern
und
Abgaben
an
die
öffentliche
Hand.
Davon
erhielten
der
Bund
EUR 0,17
Mio.,
die
Sozialversicherung
EUR 0,12
Mio.
sowie
die
Länder
und
Gemeinden
insgesamt
EUR 0,09 Mio.
Bezogen
auf
die
Bautätigkeit
des
BIG
Konzerns
im
Berichtsjahr
2021
bedeutet
dies:
EUR 976,2
Mio.
an
Investitionen
in
Neubau,
Generalsanierung
und
Instandhaltung
der
Bestandsimmobilien
sowie
Investitionen
der
ARE
in
Projektentwicklungen
zur
Veräußerung
generierten
in
Österreich
eine
Wertschöpfung
in
Höhe
von
EUR 830
Mio.,
sicherten
rund
10.800
Beschäftigungsverhältnisse
bzw.
rund
9.300
vollzeitäquivalente
Beschäftigungsverhältnisse.
Zudem
flossen
rund
EUR 370
Mio.
in
Form
von
Steuern
und
Abgaben an die öffentliche Hand zurück.
Ebenso
wurden
die
Sektoralen
Effekte
der
Investitionen
und
der
Ausgaben
für
den
Betrieb
des
BIG
Konzerns
untersucht.
Naturgemäß
konnte
der
Wirtschaftsabschnitt
(nach
ÖNACE)
„Bau“
die
höchsten
Wertschöpfungseffekte
verbuchen.
Die
Studie
besagt,
dass
1,3 %
der
Wertschöpfung
der
österreichischen
Bauwirtschaft
im
Zusammenhang
mit
dem
Betrieb
und
den
Investitionen
des BIG Konzerns stehen.
Setzt
man
die
gesamten
Wertschöpfungseffekte
durch
den
Betrieb
und
die
Investitionen
des
BIG-Konzerns
in
Relation
zur
gesamtösterreichischen
Wertschöpfung,
so
ergibt
sich,
dass
diese
0,25 %
des
österreichischen
BIP
ausmachen.
Das
bedeutet,
dass
jeder
400.
ausgegebene
Euro
in
Österreich
27
https://sdw.ecb.europa.eu
28
https://www.oenb.at/dam/jcr:dd041eab-8431-424e-92a0-
ba028d6162ee/Prognose_Dez_21.pdf
direkt,
indirekt
oder
induziert
auf
die
Geschäftstätigkeiten
des BIG Konzerns zurückzuführen ist.
Öffentlicher Sektor
Die
BIG
erwirtschaftet
einen
bedeutenden
Teil
ihres
Umsatzes
mit
Institutionen
der
Republik.
So
sieht
das
Bundesministerium
für
Bildung,
Wissenschaft
und
Forschung
(BMBWF)
mit
dem
Schulentwicklungsplan
2020
(SCHEP)
an
Bundesschulen
Investitionen
in
Höhe
von
rund
EUR 2,4
Mrd.
für
Sanierungen,
Erweiterungen
und
Neubauten
bei
etwa
250
Projekten
vor.
Rund
140
dieser
Projekte
sollen
auf
BIG
Liegenschaften
umgesetzt
werden.
Ein
Ziel
der
österreichischen
Bundesregierung
ist
es,
das
Angebot
der
ganztägigen
Betreuung
an
öffentlichen
und
mit
dem
Öffentlichkeitsrecht
ausgestatteten
Schulen
weiter
auszubauen.
Daraus
ergeben
sich
neue
Anforderungen an die Raumstrukturen.
Im
Universitätsbereich
wächst
der
Raumbedarf
aufgrund
des
stetig
ausgeweiteten
Studienangebotes,
aber
auch
aufgrund
von
Kooperationen
mit
forschungs-
und
innovationsnahen
Unternehmen.
Medizinische
und
naturwissenschaftliche
Universitäten
sind
auf
Expansionskurs.
Aufgrund
vermehrter
Trainings-,
Schulungs-
und
Weiterbildungsaktivitäten
bei
der
Polizei
steigt
deren
Platzbedarf.
Die
BIG
realisiert
daher
für
das
Bundesministerium
für
Inneres
(BMI)
entsprechende
Einsatztrainings-
und
Bildungszentren.
Für
das
und
mit
dem
Bundesministerium
für
Justiz
(BMJ)
investiert
die
BIG
in
substanzielle
Sanierungs-
und
Erweiterungsmaßnahmen
der
österreichischen
Justizanstalten.
Im
Regierungsprogramm
nehmen
Umwelt-
und
Klimaschutz
sowie
Ressourcen-
und
Energieeffizienz
einen
hohen
Stellenwert
ein.
Die
BIG
agiert
hier
bereits
als
Vorreiterin
–
etwa
durch
die
Errichtung
von
Photovoltaik-
Anlagen
auf
ihren
Dachflächen.
Ziel
ist
es,
bis
2023
auf
20
Hektar
der
zum
BIG
Konzern
gehörenden
Dachflächen
Photovoltaik-Anlagen
zu
installieren.
Die
BIG
forciert
dadurch
den
Ausstieg
aus
fossilen
Energieträgern
unter
gleichzeitiger
Erhöhung
des
Anteils
an
erneuerbaren
Energien.
Darüber
hinaus
ist
die
BIG
bestrebt,
zur
Reduktion
der
Treibhausgasemissionen
und
des
Ressourcenverbrauchs
beizutragen.
Weiterführende
Informationen
dazu
sind
im
NFI
Bericht
des
Konzerns
angeführt.
2.3
Immobilienmarkt
Der
Immobilienmarkt
in
Österreich
war
im
Jahr
2021
von
einem
deutlichen
Aufschwung
am
Investmentmarkt
geprägt.
Gemäß
den
von
CBRE
veröffentlichten
Zahlen
wurden
2021
Immobilien
mit
einem
Gesamtvolumen
von
EUR 4,2
Mrd.
transaktioniert,
zum
Vergleich
betrug
das
Transaktionsvolumen
im
Vorjahr
(2020)
EUR 3,3
Mrd.
Die
Erholung
am
Investmentmarkt
wurde
zum
einen
durch
das
Niedrigzinsumfeld
und
zum
anderen
durch
das
starke
Wirtschaftswachstum
unterstützt.
Diese
Entwicklung
hat
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
127
/
152
das
Vertrauen
der
Investoren
gestärkt,
wobei
die
steigende
Inflation
und
das
anhaltende
Aufkommen
von
COVID-19-
Varianten wesentliche Herausforderungen bleiben.
Rund
die
Hälfte
(ca.
49 %)
des
Investitionsvolumens
entfiel
auf
österreichische
Investoren,
gefolgt
von
deutschen
Investoren
mit
rund
21 %
und
internationalen
Investoren
mit
30 %.
Die
beliebteste
Asset-Klasse
war
–
wie
auch
im
Vorjahr
–
Wohnen
mit
einem
Anteil
von
32 %,
gefolgt
von
Retail
mit
29 %,
Office
mit
17 %,
Logistik
mit
11 %
und
Hotel
mit
4 %.
29
Das
sehr
hohe
Transaktionsvolumen
im
Bereich
Retail
begründet
sich
mit
der
Anteilsübernahme
der
SCS
im
Frühjahr
und
dem
Verkauf
des
Grabenhofes
an
die
Wiener
Ärztekammer,
beides
großvolumige
Transaktionen mit EUR 400 Mio. bzw. EUR 300 Mio.
Die
Spitzenrenditen
für
Wohnimmobilien
sanken
im
Jahr
2021
weiter
auf
2,8 %
(Vorjahr:
3,0 %),
im
Bürobereich
auf
3,2 %
(Vorjahr:
3,35 %).
Bei
Einzelhandelsimmobilien
gingen
die
Renditen
für
Geschäftsstraßen,
nach
einem
Anstieg
2020
(3,45 %),
im
Jahr
2021
um
10
Basispunkte
auf
3,35 %
zurück.
30
Laut
CBRE
wird
der
Spread
zwischen
Spitzen-
und
Durchschnittsrenditen
bei
Einzelhandelsimmobilien
stärker
auseinandergehen.
Renditen
für
Objekte,
die
aufgrund
ihrer
Lage
oder
anderer
Parameter
ein
höheres
Risiko
aufweisen,
könnten
deutlich
ansteigen.
Obwohl
die
Spitzenrenditen
in
allen
Asset-
Klassen
nachgeben
und
die
Preise
weiter
steigen,
sind
Nachfrage
und
Interesse
ungebrochen.
Büro-
und
Logistikimmobilien
sind
bei
Investoren
aktuell
sehr
gefragt.
In
diesen
Asset-Klassen
ist
das
Angebot
an
passenden
Produkten
in
Wien
und
Österreich
zu
gering,
um
die
Nachfrage
bedienen
zu
können.
Der
Immobilienmarkt
war
im
Jahr
2020
von
den
Auswirkungen
der
globalen
COVID-
19-Pandemie
geprägt.
Im
Unterschied
zu
vielen
anderen
Branchen
sind
die
negativen
Auswirkungen
in
der
Bau-
und
Immobilienbranche
bislang
weniger
dramatisch
ausgefallen.
Die
durch
die
Pandemie
ausgelöste
wirtschaftliche
Rezession,
anhaltend
niedrige
Zinsen,
volatile
Aktienmärkte
und
aufkommende
Inflationsängste
könnten
mittelfristig
die
starke
Nachfrage
nach
Immobilien am Investmentmarkt sogar weiter befeuern.
Büroimmobilien
Die
Auswirkungen
der
COVID-19-Pandemie
und
auch
die
der
veränderten
Arbeitswelt
sind
noch
nicht
vollständig
beurteilbar.
Die
im
Zuge
der
Pandemie
gemachten
Erfahrungen
wirken
aber
nachweislich
als
Beschleuniger
bestehender
Megatrends,
wie
beispielsweise
bei
den
Themen
New
Work
und
mobiles
Arbeiten.
Eine
von
der
ARE
beauftragte
und
von
der
bulwiengesa
in
Zusammenarbeit
mit
dem
Real
Estate
Institut
der
EBS
Universität
durchgeführte
Studie
zur
Erhebung
des
in
Wien
im
Jahr
2027
zu
erwartenden
Büroflächenbedarfs
bescheinigt
dem
29
ÖSTERREICH: IMMOBILIEN INVESTMENTVOLUMEN 2021 ÜBERTRIFFT
ERWARTUNGEN | CBRE –https://www.cbre.at/de-at/ueber-cbre/media-
center/oesterreich-immobilien-investmentvolumen-2021-uebertrifft-
erwartungen
30
CBRE Investment Snapshot Q4 2021
Markt
diesbezüglich
keine
großen
Verwerfungen,
sondern
ein
moderates
Wachstum
der
Bürobeschäftigten,
das
primär
in
den
etablierten
Bürozentren
einen
entsprechenden
Anstieg
an
Raumbedarf
nach
sich
ziehen
wird.
Für
stärkeres
Wachstum
fehlt
dem
Markt
in
Wien
vor
allem
die
internationale
Attraktivität
und
somit
dürften
auch
die
kommenden
Jahre
in
erster
Linie
von
einem
nationalen Verdrängungswettbewerb geprägt sein.
Am
Wiener
Büromarkt
lag
laut
EHL
die
Gesamtvermietungsleistung
für
das
Jahr
2021
mit
rund
170.000 m²
deutlich
unter
dem
Vorjahreswert
(210.000 m²).
31
Die
größten
Anmietungen
wurden
wieder
aus
dem
öffentlichen
Sektor
registriert.
Darunter
die
Akademie
der
Wissenschaften,
die
auf
16.000 m²
im
altehrwürdigen
Postsparkassen-Gebäude
am
Georg-Coch-
Platz
einzieht,
die
AUVA
mietete
9.100 m²
im
My
Hive
am
Wienerberg
an
und
das
AMS
5.500 m²
in
der
Favoritenstraße 73.
Wohnimmobilien
Auf
dem
Wohnungsmarkt
in
Österreich,
der
Bundeshauptstadt
Wien
und
den
Landeshauptstädten
wie
Graz,
Linz,
Salzburg
und
Innsbruck
ist
im
Mietbereich
die
Nachfrage
zu
Drei-
oder
Vierzimmerwohnungen
stark
gestiegen.
Zur
Vermeidung
höherer
Mietkosten
wird
jedoch
nicht
nach
Zusatzflächen,
sondern
nach
einer
besseren
Raumaufteilung
(auf
gleichbleibender
Wohnfläche/Quadratmeterzahl)
gesucht.
Ein
Grund
hierfür
ist
die
COVID-19-Pandemie,
denn
mit
Home
Office
und
Homeschooling
ist
die
Nachfrage
nach
zumindest
einem
zusätzlichen
Zimmer
deutlich
gestiegen.
Dies
führt
dazu,
dass
Bauträger
ihre
Grundrisse
an
die
neue
Nachfrage
anpassen
müssen.
In
der
Regel
sind
im
Neubau
Dreizimmerwohnungen
heute
zwischen
65
und
75 m²,
Vierzimmerwohnungen zwischen 80 und 90 m² groß.
Am
Mietwohnungsmarkt
ist
laut
dem
Immobilienexperten
EHL
das
Angebot
in
den
Stadteilen
mit
großvolumigen
Wohnbauprojekten
stark
gestiegen.
Dies
führt
tendenziell
zu
einer
längeren
Vermarktungsdauer.
Der
Markt
für
Eigentumswohnungen
ist
nach
wie
vor
von
einem
Nachfrageüberhang
geprägt.
Hier
stiegen
die
Preise
im
Durchschnitt
um
6,5 %.
EHL
erwartet
für
das
Jahr
2022
einen
weiteren
Anstieg
zwischen
5,5 %
und
7,0 %,
da
sich
das
Angebot
bei
zugleich
steigenden
Bau-
und
Grundstückskosten
weiter
verknappen
wird.
Die
Quadratmeterpreise
für
Wohnungen
im
Erstbezug
in
Wien
beginnen
mittlerweile
bei
rund
EUR 5.000,
die
stärkste
Nachfrage
liegt
bei
einem
Gesamtkaufpreis
von
rund
EUR 300.000.
32
Beim
Wohnungsneubau
haben
sich
die
erhöhten
Baupreise
im
Jahr
2021
noch
nicht
spürbar
auf
die
Fertigstellungen
ausgewirkt.
Die
Fertigstellungen
befinden
31
Büromarkt Wien 2022: Qualität statt Quantität ist das Motto des Jahres
- EHL Immobilien - https://www.ehl.at/blog/bueromarkt-wien-2022-
qualitaet-statt-quantitaet-ist-das-motto-des-jahres
32
Wohnungsmarkt 2022: Trend geht zu größeren Wohnungen - EHL
Immobilien – https://www.ehl.at/blog/wohnungsmarkt-2022-trend-geht-
zu-groesseren-wohnungen
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
128
/
152
sich
noch
immer
auf
einem
relativ
hohen
Niveau,
laut
EHL
wurden
bis
zum
Jahresende
2021
rund
17.000
Wohneinheiten fertiggestellt.
33
Außerhalb
von
Wien
liegt
die
Produktionsleistung
von
Wohnungen
ebenfalls
auf
einem
sehr
hohen
Niveau.
Entsprechend
den
veröffentlichten
Zahlen
von
Statistik
Austria
wurden
in
der
Steiermark
in
den
letzten
fünf
Jahren
durchschnittlich
rund
10.000
Wohnungen
jährlich
fertiggestellt,
demgegenüber
steht
ein
jährlich
durchschnittliches
Bevölkerungswachstum
von
rund
3.000
Personen.
34
Diese
Zahlen
deuten
darauf
hin,
dass
in
der
Steiermark
in
den
kommenden
Jahren
eine
Marktsättigung
im
höherpreisigen
Wohnsegment
zu
erwarten
ist.
Auch
in
Oberösterreich
war
die
Produktionsleistung
von
Wohnungen
in
den
letzten
fünf
Jahren
mit
durchschnittlich
jährlich
12.000
Einheiten
konstant
hoch.
35
Vor
allem
in
Linz
als
Industriestadt
und
auch
im
Umland
herrscht
noch
eine
große
Nachfrage
nach
Wohnraum.
In
Salzburg
und
Innsbruck
ist
ebenfalls
eine
starke
Nachfrage
gegeben.
Aufgrund
des
Mangels
an
Bauland
und
der
sehr
hohen
Grundstückspreise
wird
verstärkt
auf
das
Umland
ausgewichen.
In
Salzburg
sind
besonders
Lagen
mit
guter
Infrastruktur und Nähe zur Stadt gefragt.
33
www.diepresse.com
(https://www.diepresse.com/5938207/in-wien-
werden-2021-rund-17000-wohnungen-fertig)
34
https://www.statistik.at
35
https://www.statistik.at
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
129
/
152
3
Geschäfts- und Ergebnisentwicklung
3.1
Vermietung von Liegenschaften
3.1.1
Mieterlöse
Die
Mieterlöse
erreichten
im
Berichtsjahr
2021
EUR
912,6
Mio.
und
lagen
damit
um
insgesamt
EUR
16,3
Mio.
über
dem
Vergleichswert
des
Jahres
2020
(Vorjahr:
EUR
896,3
Mio.).
Diese
Steigerung
resultierte
insbesondere
aus
Projektfertigstellungen
und
Neuvermietungen
(EUR +23,5
Mio.)
sowie
Ankäufen
(EUR +4,5
Mio.).
Dem
gegenüber
standen
v.a.
Mietreduktionen
aufgrund
des
Wegfalls
von
Zuschlagsmieten (EUR -9,4 Mio.)
3.1.2
Betriebskosten
Die
an
die
Mieter
verrechenbaren
Betriebskosten
exklusive
des
Honorars
für
die
Hausverwaltung
und
für
die
Facility-
Service-Leistungen
betrugen
im
Geschäftsjahr
2021
EUR
96,3
Mio.
(Vorjahr:
EUR
89,0
Mio.).
Sie
sind
Teil
der
Umsatzerlöse
und
stellen
überwiegend
einen
Durchlaufposten
dar.
Bei
der
BIG
verblieben
lediglich
die
Honorare
für
die
Hausverwaltung
in
Höhe
von
EUR
27,3
Mio.
(Vorjahr:
EUR
26,9
Mio.)
und
die
Facility-Service-
Eigenleistungen
im
Ausmaß
von
EUR
8,5
Mio.
(Vorjahr:
EUR
7,3 Mio.).
3.2
An- und Verkäufe, Instandhaltung
und Mieterinvestitionen
3.2.1
Ankäufe
Die
BIG
hat
den
gesetzlichen
Auftrag,
die
Republik
Österreich
und
deren
Institutionen
gemäß
marktkonformer
Bedingungen
mit
Raum
zu
versorgen.
Um
auch
in
Zukunft
flexible
und
moderne
Flächen
anbieten
zu
können,
aber
auch,
um
die
oft
innerstädtischen
Universitätsstandorte
bei
weiterem
Wachstum
abzusichern,
sind
aufgrund
des
geringen
Leerstandes
neben
Neubau-
und
Sanierungsmaßnahmen
zusätzlich
strategische Liegenschaftsankäufe notwendig.
Im
Berichtszeitraum
wurden
vertragliche
Vereinbarungen
über
Ankaufstransaktionen
(Signing
&
Closing)
in
der
Größenordnung
von
EUR
225
Mio.
geschlossen.
Enthalten
sind
sowohl
Share-
als
auch
Asset
Deals
sowie
Abschlüsse
von Verpflichtungsgeschäften (Forwards) und Closings.
Ankäufe
in
der
Bundesimmobiliengesellschaft
umfassten
vorrangig
den
Erwerb
von
Liegenschaften
für
die
künftige
Nutzung
als
Bildungseinrichtungen
und
für
die
universitäre
Nutzung.
So
wurden
im
Zusammenhang
mit
der
langfristigen
Sicherung
von
Entwicklungsflächen
der
Universitäten
in
Linz
und
Graz
Flächen
im
Umkreis
der
bestehenden
Campus
Liegenschaften
erworben.
Im
10.
Wiener
Gemeindebezirk
konnte
eine
Fläche
für
die
Errichtung einer Schule gesichert werden.
Die
ARE
forciert
und
intensiviert
gemäß
ihrer
Ankaufsstra-
tegie
den
Erwerb
von
modernen
und
nachhaltigen
Woh-
nungsbauten,
Büroobjekten
in
guten
und
aufstrebenden
Lagen
sowie
die
Akquise
von
Entwicklungsliegenschaften
für den Wohnungsbau und die Quartiersentwicklung.
Dieser
Strategie
folgend
konnte
die
ARE
im
ersten
Halbjahr
2021
ein
großvolumiges
Bürogebäude
im
12.
Wiener
Ge-
meindebezirk
im
Rahmen
eines
Asset
Deals
ankaufen.
Darüber
hinaus
wurde
das
Closing
eines
modernen
Büroob-jekts
in
Graz
vollzogen
und
ein
vollvermietetes
Büroobjekt in Linz erworben.
Als
weitere
Beispiele
für
die
erfolgreiche
Umsetzung
dieser
Strategie
können
im
Berichtsjahr
2021
der
abgeschlossene
Ankauf
einer
Entwicklungsliegenschaft
im
21.
Wiener
Ge-
meindebezirk
sowie
die
Sicherung
von
zwei
Baufeldern
in
der Seestadt Aspern genannt werden.
3.2.2
Verkäufe
Im
Berichtszeitraum
wurden
vertragliche
Vereinbarungen
über
Verkaufstransaktionen
(Signing
&
Closing)
in
der
Grö-
ßenordnung
von
EUR
420
Mio.
geschlossen.
Enthalten
sind
sowohl
Share-
als
auch
Asset
Deals
sowie
Abschlüsse
von
Verpflichtungsgeschäften (Forwards) und Closings.
Verkäufe
von
Liegenschaften
außerhalb
des
Konzernver-
bundes
in
Form
von
Asset
Deals
finden
wie
in
den
vergan-
genen
Jahren
in
untergeordnetem
Ausmaß
in
allen
Unter-
nehmensbereichen
der
BIG
zur
Bereinigung
des
Portfolios
statt.
Vor
allem
im
Bereich
der
Non-Profit-Immobilien
(Kleingärten
etc.)
wird
die
Strategie
der
Veräußerung
und
Übertragungen konsequent weiterverfolgt.
Darüber
hinaus
wurden
im
Rahmen
einer
großvolumigen
Quartiersentwicklung
in
Graz
Teilflächen
für
die
Entwick-
lung
veräußert.
Im
21.
Wiener
Gemeindebezirk
kam
es
im
Jahr
2021
zum
Verkauf
eines
gefördert
zu
entwickelnden
Bauplatzes an einen gemeinnützigen Bauträger.
Im
Berichtszeitraum
konnte
das
Closing
von
zwei
Wohngebäuden
in
Wien,
welche
als
Forward
Sale
verkauft
wurden, erfolgreich vollzogen werden.
Weiters
wurde
ein
Verpflichtungsgeschäft
(Forward)
für
einen
anstehenden
Verkauf
eines
Projektes
im
22.
Wiener
Gemeindebezirk gezeichnet.
3.2.3
Instandhaltung
Das
Immobilienportfolio
wird
unter
ganzheitlichen
Ge-
sichtspunkten
betrachtet
und
der
Bedarf
an
Instandhal-
tungsmaßnahmen
laufend
erhoben.
So
werden
ein
In-
standhaltungsrückstau
vermieden,
die
Immobilienwerte
gesichert und die Zufriedenheit der Mieter gewährleistet.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
130
/
152
Außerdem
wird
bei
der
Evaluierung
darauf
geachtet,
dass
der
rechtssichere
Gebäudebetrieb
gewährleistet
ist,
dazu
zählen
unter
anderem
Brandschutzvorkehrungen.
Dabei
werden
die
individuellen
Erfordernisse
der
einzelnen
Liegenschaften
in
das
Instandhaltungskonzept
mit
einbezogen.
Bei
Objekten,
die
vor
einem
Verkauf
stehen
oder
in
naher
Zukunft
grundlegend
saniert
werden
sollen
(z.B.
erwartete
Mieterwechsel,
Leerstände),
werden
nur
unbedingt
erforderliche Maßnahmen gesetzt.
Insgesamt
wurden
im
Geschäftsjahr
2021
EUR
159,4
Mio.
(Vorjahr:
EUR
147,8
Mio.)
für
Instandhaltungsmaßnahmen
aufgewendet.
3.2.4
Mieterinvestitionen
Die
BIG
wickelte
im
Jahr
2021
als
Dienstleister
Mieterinvestitionen
in
Höhe
von
EUR
91,1
Mio.
(Vorjahr:
EUR
71,7 Mio.) ab.
3.3
Zugänge in das langfristige
Immobilienvermögen (bilanziell)
Die
bilanziellen
Zugänge
des
BIG
Konzerns
in
das
langfristige
Immobilienvermögen
beliefen
sich
im
Jahr
2021 auf
insgesamt
EUR 744,4
Mio.
(Vorjahr:
EUR 815,7
Mio.).
Davon
entfielen
EUR 549,7
Mio.
(Vorjahr:
EUR 554,0
Mio)
auf
Neubau-
und
Sanierungsprojekte
von
Bestandsimmobilien,
EUR 10,7
Mio.
auf
Zugänge
betreffend
IFRS
16
(Vorjahr:
EUR 202,2
Mio.)
und
EUR 184,0
Mio.
(Vorjahr:
EUR 59,4
Mio.)
auf
Zugänge
aus
Liegenschaftstransaktionen.
3.4
Ertrags-, Vermögens- und
Finanzlage
Die
Steuerung
des
BIG
Konzerns
erfolgt
auf
mehreren
Ebenen.
Das
Steuerungssystem
ist
modular
aufgebaut,
daher
werden
die
Kennzahlen
nach
Gesamtkonzern-
und
Unternehmensbereichsebene
unterschieden.
Nachstehend
sind
die
maßgeblichen
Kennzahlen
auf
Konzernebene im Detail beschrieben.
3.4.1
Entwicklung der Ertragslage
Ergebnis- und Renditekennzahlen
EBITDA-Marge (=EBITDA/Umsatzerlöse)
Return on Capital Employed
Return on Equity (= Gewinn der
Periode/durchschnittliches Eigenkapital)
Die
Umsatzerlöse
beliefen
sich
im
Geschäftsjahr
2021
auf
EUR
1.239,7
Mio.
und
lagen
damit
um
EUR
53,5
Mio.
über
dem
Vergleichswert
des
Vorjahres.
Der
Anstieg
ist
im
Wesentlichen
auf
höhere
Verkaufserlöse
von
Immobilien
des
Umlaufvermögens
(EUR
+56,1
Mio.),
auf
Mietzuwächse
(EUR +16,3
Mio.)
sowie
höhere
Erlöse
aus
der
Weiterverrechnung
von
Betriebskosten
(EUR
+7,2
Mio.)
zurückzuführen.
Dem
gegenüber
standen
geringere
Erlöse
aus
Mieterinvestitionen
(EUR
-26,0
Mio.).
Die
Instandhaltungsquote
erhöhte
sich
auf
17,5%
(Vorjahr:
16,5%).
Das
EBITDA
in
Höhe
von
EUR
714,8
Mio.
verringerte
sich
gegenüber
dem
Vorjahr
um
EUR
-16,3
Mio.
Dies
war
neben
dem
oben
erwähnten
Zuwachs
bei
den
Mieterlösen
(EUR +16,3
Mio.)
insbesondere
auf
höhere
Verkaufsergebnisse
aus
dem
Verkauf
von
Umlaufvermögen
(EUR
+13,2
Mio.),
geringere
Abbrüche
(EUR +2,4
Mio.)
sowie
auf
geringere
Sachkosten
(EUR
+1,0
Mio.)
zurückzuführen.
Demgegenüber
standen
geringere
Ergebniseffekte
aus
der
Veräußerung
von
Immobiliengesellschaften
(EUR
-27,4
Mio.),
welche
im
Vorjahr
durch
einen
positiven
Einmaleffekt
aus
dem
Anteilsverkauf
und
der
Endkonsolidierung
der
Eurogate
Gesellschaften
geprägt
waren,
höhere
Instandhaltungsaufwendungen
(EUR -11,6
Mio.),
höhere
Personalkosten
(EUR -5,4
Mio.)
sowie
höheren
Aufwendungen
für
Drohverlustrückstellungen
(EUR -5,1
Mio.).
Diese
Effekte
führten
zu
einem
Rückgang
der
EBITDA-
Marge
von
61,6%
auf
57,7%
im
abgeschlossenen
Geschäftsjahr.
Das
EBIT
lag
mit
EUR
1.258,3
Mio.
im
Jahr
2021
um
EUR
188,1
Mio.
über
dem
Vorjahreswert.
Dieser
positive
Effekt
resultiert
in
erster
Linie
aus
dem
Bewertungsergebnis
(EUR +204,2
Mio.),
der
teilweise
durch
den
zuvor
erläuterten
Rückgang
im
EBITDA
kompensiert
wurde.
Im
Wesentlichen
ist
das
Neubewertungsergebnis
des
BIG
Konzerns
auf
die
anhaltend
positive
Marktentwicklung zurückzuführen.
Der
Gewinn
der
Periode
stieg
um
EUR
152,2
Mio.
auf
EUR
911,3
Mio.
gegenüber
dem
Vorjahr.
Neben
dem
höheren
Betriebsergebnis,
kam
es
zu
einem
höheren
Ergebnis
von
nach
der
Equity-Methode
bilanzierten
Unternehmen
(EUR
+19,1
Mio.).
Aufgrund
des
gestiegenen
EBTs
kam
es
folglich
zu
einer
erhöhten
Steuerbelastung
(EUR -
56,4
Mio.).
Maßgebliche
Kennzahlen
zur
Darstellung
der
Wertsteigerung
des
Unternehmens
sind
für
die
BIG
die
Renditen
auf
das
eingesetzte
Kapital
(Return
on
Capital
Employed
und
Return
on
Equity).
Die
Ergebnissteigerung
führte
auch
zu
einem
Anstieg
des
Return
on
Capital
Employed
von
6,9%
auf
7,7%.
Ebenso
wurde
der
Return
on
Equity
von
9,7%
auf
10,8%
im
Vergleich
zum
Vorjahr
verbessert.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
131
/
152
Der
Return
on
Equity
dient
als
Indikator
der
Profitabilität
der BIG und wird folgendermaßen berechnet:
= Gewinn der Periode/durchschnittliches Eigenkapital
Durchschnittliches Eigenkapital*
* Durchschnittliches Eigenkapital = (Eigenkapital Berichtsperiode + Eigenkapital
Vorperiode)/2
ROCE (Return on Capital Employed)
= NOPLAT/durchschnittliches Capital Employed
Durchschnittliches Capital Employed**
NOPLAT (Net Operating Profit Less
Adjusted Taxes)
Veräußerungsergebnis von nach der
Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
Ergebnis von nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
ROCE (Return on Capital Employed)
* Die Nettoverschuldung beinhaltet die Finanzverbindlichkeiten sowie die derivativen
Finanzinstrumente abzüglich der liquiden Mittel (detaillierte Berechnung siehe LTV).
** Durchschnittliches Capital Employed = (Capital Employed Berichtsperiode + Capital
Employed Vorperiode)/2
3.4.2
Entwicklung der Vermögens- und
Finanzlage
Loan to Value Ratio (LTV)
Ein
vorrangiges
langfristiges
Ziel
des
Konzerns
ist
die
Absicherung
einer
soliden
Eigenkapitalausstattung.
Dementsprechend
wird
ein
ausgewogenes
Verhältnis
von
Finanzverbindlichkeiten
und
Immobilienvermögen
angestrebt.
Aufgrund
der
zuvor
erläuterten
positiven
Bewertungseffekte
sank
der
LTV
im
abgeschlossenen
Geschäftsjahr
2021
geringfügig
auf
28,2%
(Vorjahr:
28,9%).
Die
Eigenkapitalquote
lag
zum
Stichtag
mit
54,9%
leicht
über dem Vorjahresniveau (Vorjahr:
54,3%).
Der
LTV
ist
ein
maßgeblicher
Indikator
der
Vermögens-
und
Finanzlage
des
Konzerns
und
stellt
sich
im
Detail
wie
folgt
dar:
= verzinsliches Fremdkapital - liquide Mittel
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
Aktiva
Langfristige derivative Finanzinstrumente
Aktiva
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
Passiva
Langfristige derivative Finanzinstrumente
Passiva
Nettoverschuldung (verzinsliches FK)*
*Die Nettoverschuldung beinhaltet die Finanzverbindlichkeiten sowie die derivativen
Finanzinstrumente abzüglich der liquiden Mittel.
Immobilien in Entwicklung
Selbstgenutzte Immobilien
Beteiligung Projektgesellschaft WU
* Der Fair Value (laut Managementdefinition) des finanzierten Immobilienbestandes
setzt sich aus den Bestandsimmobilien, Immobilien in Entwicklung, selbstgenutzte
Immobilien, Beteiligungsansatz der Projektgesellschaft WU Wien sowie dem
Immobilienumlaufvermögen zusammen.
= Nettoverschuldung/Fair Value
3.4.3
Cashflow
FFO (exklusive Transaktionsergebnis) vor
Steuern
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
132
/
152
Der
FFO
vor
Steuern
beinhaltet
keine
Verkaufseffekte
und
keine
Ergebniseffekte
im
Zusammenhang
mit
Projektentwicklungen.
Er
wird
als
Periodenergebnis,
bereinigt
um
Einmaleffekte
sowie
diverser
nicht-
cashwirksame
Positionen,
berechnet.
Der
FFO
zeigt
somit
die
nachhaltige
Ertragskraft
der
Bestandsimmobilien
des
BIG
Konzernes
und
ist
daher
eine
für
den
Cashflow
relevante
Kennziffer.
Beginnend
mit
dem
Jahr
2021
wurde
die
Berechnung
dieser
internen
Steuerungskennziffer
auf
vor
Steuern
umgestellt.
Die
Vorjahreswerte
wurden
dahingehend angepasst.
Im
Berichtszeitraum
stieg
der
FFO
um
EUR 3,5
Mio.
Dem
Anstieg
der
Mieterlöse
(EUR +16,3
Mio.),
geringeren
Zinsaufwendungen
(EUR +1,3
Mio.),
höhere
sonstige
betriebliche
Erträge
und
geringere
bezogene
Leistungen
(EUR +2,8
Mio.),
standen
höhere
Instandhaltungsaufwendungen
(EUR -11,6
Mio.)
und
höhere Personalkosten (EUR -4,3 Mio.) gegenüber.
FFO (funds from operations)
exklusive Transaktionsergebnis
EBT (Ergebnis vor Ertragssteuern)
Abwertung Vorratsvermögen
Folgebwertung Anleihen erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value
Option)
Folgebwertung Anleihen zu
Anschaffungskosten bewertet
(Fremdwährungsanteil)
Folgebwertung Derivate - mit Hedge
Accounting (Fremdwährungsanteil)
Folgebwertung Derivate - Fair Value
Option
Veränderung Personalrückstellungen
Veränderung sonstiger langfristiger
Rückstellungen
Ergebnis aus Anlagenabgang
Ergebnis aus der Veräußerung von
Immobiliengesellschaften
Ergebnis aus Projektentwicklungen
(vollkonsolidiert)*
Ergebnis von nach der Equity-Methode
bilanzierten
Projektentwicklungsunternehmen
Veräußerungsergebnis aus nach der
Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
Finanzierungseffekte aus dem laufenden
Ergebnis und Veräußerungsergebnis nach
der Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
* Anpassung des Ausweises für Ergebnisse im Zusammenhang mit
Projektentwicklungen, die in der Vergangenheit in vernachlässigbarer Größenordnung
waren, durch die intensive Projektentwicklungstätigkeit zukünftig allerdings einen
entsprechenden Anstieg verzeichnen werden. Der Vorjahreswert wurde dahingehend
angepasst.
** Eliminierung nicht cashwirksamer Effekte im Zusammenhang mit IFRS 16. Aufgrund
des geänderten Ausweises für Ergebnisse im Zusammenhang mit
Projektentwicklungen wurde der Vorjahreswert dahingehend angepasst.
Cashflow
Die
Konzern-Geldflussrechnung
zeigt
die
Cash-
Bewegungen
des
laufenden
Geschäftsjahres.
Entsprechend
IAS7
wird
zwischen
Zahlungsströmen
aus
operativer
Geschäftstätigkeit,
Investitionstätigkeit
sowie
Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Der
operative
Cashflow
hat
sich
gegenüber
dem
Vorjahr
von
EUR
646,4
Mio.
auf
EUR
751,0
Mio.
erhöht.
Gründe
dafür
sind
vor
allem
höhere
erhaltene
Anzahlungen,
höhere
Einzahlungen
aus
Mieterlösen,
höhere
Auszahlungen
im
Zusammenhang
mit
Geschäftsführerverträgen,
geringere
Einzahlungen
aus
Nutzerinvestitionen,
sowie
sonstigen
Veränderungen
im
Working Capital.
Der
Cashflow
aus
Investitionstätigkeit
hat
sich
gegenüber
dem
Vorjahr
um
EUR
59,0
Mio.
erhöht.
Dies
ist
im
Wesentlichen
auf
höhere
Auszahlungen
für
Ankäufe
zurückzuführen.
Dem
gegenüber
kam
es
zu
höheren
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
133
/
152
Einzahlungen
für
Investitionszuschüsse
und
Ausleihungen.
Der
Cashflow
aus
Finanzierungstätigkeit
stieg
gegenüber
dem
Vorjahr
um
EUR
84,3
Mio.
Dies
ist
neben
geringerer
Finanzierungserfordernisse
auf
eine
höhere
Dividendenzahlung an den Eigentümer zurückzuführen.
3.4.4
Finanzierungen
Im
Rahmen
einer
Portfoliofinanzierung
erfolgt
die
Bereitstellung
ausreichend
kurz-,
mittel-
und
langfristiger
Liquidität
zur
Bestandssicherung.
Die
wichtigsten
Maßnahmen
stellen
die
Refinanzierung
und
die
Liquiditätssicherung
zur
Sicherstellung
der
jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit
des
Konzerns
und
der
Konzerngesellschaften
sowie
die
Anpassung
des
Portfolios
an
die
jeweilige
geänderte
Marktsituation
dar.
Gemäß
dem
langfristigen
Charakter
von
Immobilieninvestitionen
und
Mietverträgen
wird
auch
auf
der
Finanzierungsseite
eine
vergleichbare Langfristigkeit angestrebt.
Die
Deckung
des
mittel-
bis
langfristigen
Finanzierungsbedarfes
erfolgt
in
Form
von
Anleihen,
Namensschuldverschreibungen
sowie
Kreditfinan-
zierungen.
Basierend
auf
dem
mit
der
Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur
(OeBFA)
bestehenden
Kooperationsvertrag
nahm
die
BIG
auch
im
Geschäftsjahr
2021
die
Dienstleistungen
der
OeBFA
vor
allem
bei
Langfristfinanzierungen
in
Anspruch.
Aus
diesem
Grund
wurden
auch
2021
keine
eigenen
Emissionen
durchgeführt.
Die
Erweiterung
der
Finanzierungs-
instrumente
um
die
OeBFA
Finanzierungsmöglichkeiten
hat
keine
Auswirkungen
auf
bereits
bestehende
Anleihen
des Konzerns.
Der
kurzfristige
Liquiditätsbedarf
wird
über
den
Geldmarkt
in
Form
von
Barvorlagen,
Commercial
Paper
(Commercial-
Paper-Programm:
EUR 1,0
Mrd.)
sowie
unterjährigen
OeBFA-Darlehen
gedeckt
und
belief
sich
im
Geschäftsjahr
2021
im
Durchschnitt
auf
rund
15 %
bis
25 %
des
Gesamtfinanzierungsbedarfes.
Kredite und Namensschuldverschreibungen
Das
gesamte
Volumen
der
Finanzverbindlichkeiten
(exkl.
Leasingverbindlichkeiten
nach
IFRS
16)
des
BIG
Konzernes
belief
sich
zum
Stichtag
31.
Dezember
2021
auf
EUR 4.158,7
Mio.,
was
einem
Anstieg
von
rund
EUR 199
Mio.
im
Vergleich
zum
Vorjahr
(EUR 3.959,9
Mio.)
entspricht.
Auf
langfristige
Kapitalmarktfinanzierungen
mit
einer
Restlaufzeit
von
mehr
als
einem
Jahr
entfallen
EUR 3.620,7
Mio.,
der
Rest
auf
kurzfristige
Geldmarktfinanzierungen
oder
Kapitalmarkt-
finanzierungen,
die
innerhalb
der
nächsten
zwölf
Monate
fällig
werden.
Das
Fälligkeits-
profil
weist
EUR 538,0
Mio.
bis
Ende
2022,
EUR 642,4
Mio.
von 2023 bis 2026 und EUR 2.978,4 Mio. ab 2026 aus.
Seit
Anfang
Oktober
2021
finanziert
sich
der
ARE
Teilkonzern
im
kurzfristigen
Bereich
ausschließlich
über
eigene
Geldmarktgeschäfte.
Die
technische
Trennung
des
ARE
Cash-Pools
vom
BIG
Cash-Pool
erfolgte
mit
Jahresende.
Bis
dahin
wurden
etwaige
geringe
Kontostände
noch
im
4.
Quartal
2021
über
die
technisch
bestehende
Poolverbindung
ausgeglichen.
Mit
Stichtag
erfolgte
eine
finale
Abrechnung
in
Höhe
von
EUR 380.148,39, die die BIG der ARE überwiesen hat.
Die
durchschnittliche
Restlaufzeit
der
Finanzierungen
be-
trug
zum
Stichtag
9,3
Jahre.
Vom
gesamten
Finanzierungs-
volumen waren 16 % variabel und 84 % fix verzinst.
Alle
in
Fremdwährung
begebenen
Anleihen
sind
mittels
Derivate
in
Euro
gedreht.
Somit
beträgt
zum
Stichtag
der
Anteil
der
Verbindlichkeiten
in
Euro
100 %.
Die
Marktwerte
der
Derivate
belaufen
sich
unter
Berücksichtigung
des
Kontrahentenrisikos
zum
31.
Dezember
2021
auf
EUR 54,2
Mio.
(Vorjahr:
EUR 40,9
Mio.).
Der
Anstieg
von
EUR 13,3
Mio.
ist
vor
allem
auf
positive
Marktveränderungen
bei
den
Cross-Currency-Swaps
zurückzuführen.
Derivative
Finanzinstrumente
dienen
ausschließlich
zur
Sicherung
der
bei
den
Anleihen
und
Bankkrediten
bestehenden
Zins-
und Währungsrisiken.
Das
anhaltende
niedrige
Zinsniveau
im
Jahr
2021
hatte
für
die
BIG
als
Kreditnehmerin
wie
auch
schon
in
den
Jahren
davor
eine
positive
Auswirkung
auf
das
Zinsergebnis,
welches
sich
im
Vergleich
zum
Zinsergebnis
des
Vorjahres
um
rund
EUR 1
Mio.
reduzierte.
Das
Commercial-Paper-
Programm
stellte
im
Geschäftsjahr
2021
erneut
das
Hauptrefinanzierungsprodukt
im
kurzfristigen
Bereich
dar
und
ermöglichte
Refinanzierungen
vorwiegend
zu
Negativkonditionen.
Sämtliche
Finanzierungen
und
Anlauffinanzierungen
für
Development-Projekte
mit
und
ohne
externe
Projektpartner
konnten
im
Berichtszeitraum
plangemäß
umgesetzt werden.
Als
Immobilienunternehmen
ist
die
BIG
in
einer
kapitalin-
tensiven
Branche
tätig
und
somit
von
der
Verfügbarkeit
von
kurz-
und
langfristigen
Finanzierungen
sowie
von
Li-
quidität
abhängig.
Seit
Beginn
der
COVID-19
Krise
Mitte
März
2020
und
den
damit
verbundenen
Unsicherheiten
unter
anderem
auch
auf
den
Finanzmärkten
wurden
die
damals
verstärkten
und
ausgeweiteten
Liquiditätssiche-
rungsmaßnahmen
auch
im
Geschäftsjahr
2021
beibehal-
ten.
Die
umgesetzten
Maßnahmen
umfassen
eine
Erhö-
hung
der
kommittierten
Geldmarktlinien,
das
Vorhalten
ei-
nes
Kassabestandes,
weitere
Glättung
des
Fälligkeitsprofils
sowie
eine
verstärkte
Diversifikation
bei
den
Bankpartnern.
Im
Juni
2021
wurde
das
Rating
der
BIG
auf
der
zweithöchsten
Bonitätsstufe
Aa1
mit
stabilem
Ausblick
bestätigt.
Das
Rating
spiegelt
somit
das
Rating
sowie
den
Ratingausblick der Republik Österreich wider.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
134
/
152
4
Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns
Die
zuletzt
stark
gestiegenen
Baukosten
sind
unter
anderem
eine
Folge
der
Pandemie-Maßnahmen,
die
die
Lieferketten
stören
und
so
zu
einer
Angebotsknappheit
führen.
Die
aktuellen
Prognosen
gehen
laut
Oesterreichischer
Nationalbank
(OeNB)
für
2022
von
einer
Entspannung
(zumindest
keinen
weiteren
starken
Preissteigerungen)
aus,
da
die
Lieferketten
wieder
angelaufen
sind.
Sollten
jedoch
neuerlich
Lockdowns
und
umfassendere
Präventionsmaßnahmen
in
Kraft
treten,
dann
könnte
das
in
weiterer
Folge
die
Angebotsknappheit
erneut
verstärken
und
die
Baukosten
weiter
erhöhen.
Diese
Unwägbarkeiten
wirken
sich
wie
bei
allen
Bauträgern
auch
auf die Projektkalkulation und -planung der BIG aus.
Beitrag zum Klimaschutz
Die
Klimakrise
und
ihre
Folgen
drängen
zum
Handeln
auf
globaler
wie
lokaler
Ebene.
Die
Immobilienwirtschaft
spielt
dabei
eine
wichtige
Rolle.
Je
nach
Schätzung
sind
bis
zu
40 %
des
weltweiten
CO
2
-Ausstoßes
auf
die
Errichtung
und
Bewirtschaftung
von
Immobilien
zurückzuführen.
Die
Immobilienwirtschaft
hat
nicht
nur
Einfluss
auf
CO
2
-
mindernde
Maßnahmen
und
Investitionen,
sondern
spielt
auch
bei
der
Förderung
sozialer
Aspekte
eine
bedeutende
Rolle.
Aus
der
Perspektive
der
BIG
ist
hier
zum
Beispiel
die
Bedeutung
einer
zukunftsgerechten
Planung
im
Schulbau
und
deren
Einfluss
auf
Bildungsprozesse
zu
nennen.
Bedingt
durch
die
wachsenden
Anforderungen
und
Zielsetzungen
auf
nationaler
und
internationaler
Ebene
(Sustainable
Development
Goals
der
UNO,
EU-Taxonomie,
European
Green
Deal,
Greenhouse
Gas
Protocol)
legt
die
Immobilienwirtschaft
großen
Wert
auf
die
Entwicklung
und Umsetzung von ESG-Strategien.
Die
BIG
hat
es
sich
zum
Ziel
gesetzt,
ihre
Position
als
Leading
Company
im
Bereich
Nachhaltigkeit
zu
stärken.
Basis
dafür
ist
eine
gesamtheitliche
ESG-Strategie,
in
der
ökologische,
soziokulturelle
und
Governance-Ziele
definiert
und
an
Key
Performance
Indikatoren
(KPI)
gemessen werden.
Ein
besonderer
Fokus
des
Unternehmens
liegt
auf
der
Dekarbonisierung
des
Portfolios,
um
bis
2030
das
EU-weite
CO
2
-Reduktionsziel
von
55 %
erreichen
zu
können.
Sukzessive
werden
fossile
Brennstoffe
durch
erneuerbare
oder
nachwachsende
Energieträger
unter
Forcierung
der
Solarenergie
ersetzt.
Darüber
hinaus
spielen
Umwelttechnologien
wie
Geothermie,
thermische
Bauteilaktivierung
und
Wärmerückgewinnung
sowie
moderne
Energiemanagement-
und
Speichersysteme
eine
zentrale
Rolle.
Ziel
ist
es,
Gebäude
zunehmend
mit
lokaler
und CO
2
-neutraler Energie zu versorgen.
Unternehmensbereich Schulen
Im
modernen
Schulbau
gehen
die
Trends
in
Richtung
übergeordnete
Raumnutzungskonzepte
und
Flexibilität
bei
vorhandenen
sowie
neu
geschaffenen
Räumen.
Fremdnutzungen
der
bestehenden
Räume
durch
getrennte
Zugangsmöglichkeiten
verbessern
die
Effizienz.
Durch
den
verstärkten
Einsatz
von
modularer
Bauweise
werden
Zeit
und
Kosten
gespart.
Die
gezielte
Verwendung
von
klimafreundlichen
Baumaterialien
gewährleistet
einen
optimalen
technischen
und
wirtschaftlichen
Betrieb
und
verbessert
somit
die
Nachhaltigkeit
der
Schulgebäude.
Für
die
insgesamt
rund
250
Projekte
für
Bundesschulen
werden
bis
2030
rund
EUR 2,4
Mrd.
in
Sanierung,
Erweiterung
und
Neubau
investiert,
wobei
Nachhaltigkeitsaspekte
stets
fokussiert
und
umgesetzt
werden.
Rund
140
dieser
Projekte
mit
einer
geschätzten
Investitionssumme
von
circa
EUR 1,4
Mrd.
entfallen
auf
BIG
Liegenschaften.
Das
bedeutet
für
den
Unternehmensbereich
Schulen
eine
langjährige
Wachstumsprognose
mit
Auswirkungen
auf
den
Fair
Value
und
natürlich
auf
die
Mieteinnahmen
wie
auch
auf
das
operative
Ergebnis.
Die
Umsetzung
der
SCHEP-Projekte
geht
zügig
voran:
Mehr
als
die
Hälfte
wird
bereits
durch
den
Unternehmensbereich
Schulen
bearbeitet.
Das
heißt,
es
laufen
Vorerhebungen,
Architektur-Wettbewerbe,
konkrete
Planungen
und
(auch
schon)
Baumaßnahmen.
Ein
kleiner
Teil
ist
sogar
bereits
fertiggestellt
und
übergeben.
Das
SCHEP
2020
ist
ein
10-Jahresprogramm
und
fordert,
den
bestmöglichen
Bildungsraum
zu
schaffen.
Themen
wie
Funktionalität,
Aufenthaltsqualitäten,
Ressourcenschonung,
Nachhaltigkeit
und
Digitalisierung
finden
in
unterschiedlicher
Ausprägung
und
Kombination
bei den Projekten ihren Niederschlag.
Forschung
und
Entwicklung
in
den
unterschiedlichsten
Bereichen
(z.B.
Gebäudebegrünung,
Tageslichtplanung,
Wassermanagement)
setzt
die
BIG
in
Pilotprojekten
mit
dem
Ziel
um,
neue
Erkenntnisse
für
zukünftige
Projekte
zu
erlangen.
So
etwa
bei
der
Modellschule
Gersthof
in
Wien:
Ein
rund
100
Jahre
altes,
denkmalgeschütztes
Bestandsgebäude,
das
ursprünglich
ein
Krankenhaus
war
und
teilweise
über
sehr
ungünstige
Raum-Geometrien
verfügt,
soll
zu
einem
hochmodernen
Schulstandort
werden.
Das
Raum-
und
Funktionsprogramm
trägt
den
pädagogischen
Anforderungen
unserer
Zeit
Rechnung
und
sieht
Räumlichkeiten
vor,
die
kompetenzorientiertes
Lernen,
innovative
pädagogische
Konzepte,
Inklusion,
Ganztagesbetrieb
und
digitale
Unterrichtsformate
ermöglichen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
135
/
152
Die
aktuelle
COVID-19-Situation
hat
gezeigt,
dass
sich
zukunftsfähige
Schulgebäude
für
möglichst
viele
differenzierte
Lehr-Lern-Arrangements
eignen
müssen.
Auch
das
Thema
Aufenthaltsqualität
in
Bezug
auf
Luft,
Licht,
Akustik
und
Raumklima
rückt
weiter
in
den
Vordergrund.
Im
Hinblick
auf
mehr
Flexibilität
und
optimale
Ausnutzung
der
Ressourcen
gelten
sogenannte
Campus-Schulen als überzeugende Konzepte.
Aktuell
in
Umsetzung
befinden
sich
die
rund
EUR 100
Mio.
aus
dem
Sonderprogramm
Schulen
2017.
Konkret
geht
es
dabei
um
die
Erweiterung
der
HTBLVA
Pinkafeld,
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
HTBLVA
Ferlach,
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
HTBLVA
Linz
Goethestraße,
den
Neubau
der
PH
Salzburg
Praxisvolksschule,
den
Neubau
des
Sportgymnasium
Dornbirn
sowie
die
Sanierung
und
Erweiterung
des
BG/BRG
Gänserndorf.
Abgeschlossen
wurden
im
Geschäftsjahr
2021
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
HTBLVA
Graz-Gösting
und
der
Neubau
des
BG/BRG
Innsbruck
Sillgasse,
die
ebenfalls
Teil
des
Sonderprogramms
waren.
Für
alle
anderen
Projekte,
mit
Ausnahme
des
Sportgymnasium
Dornbirn,
ist
die Fertigstellung 2022 geplant.
Starten
wird
2022
unter
anderem
der
Neubau
der
AHS
Reininghaus
in
Graz.
Konzipiert
für
rund
900
Schülerinnen
und
Schüler
bietet
die
hochmoderne
Schule
zahlreiche
offene
Lernbereiche.
Eine
Bauteilaktivierung,
eine
Lüftung
mit
Wärmerückgewinnung
und
eine
teilweise
Gebäudebegrünung
sorgen
für
angenehmes
Raumklima.
Saniert
und
erweitert
wird
das
BRG
Gröhrmühlgasse
in
Wiener
Neustadt.
Auch
hier
minimieren
unter
anderem
Bauteilaktivierung
und
ein
optimales
Tageslichtkonzept
die Energieverluste und damit auch Betriebskosten.
Unternehmensbereich Universitäten
Der
Unternehmensbereich
Universitäten
rechnet
bis
2030
mit
weiteren
250.000
bis
300.000
m²
an
neu
errichteten
Flächen
bei
den
österreichischen
Universitäten.
Mehr
als
die
Hälfte
der
Unigebäude
ist
älter
als
30
Jahre,
was
Sanierungen
und
Erweiterungen
auch
in
Richtung
moderner Campus-Strukturen notwendig macht.
Im
Zuge
der
COVID-19-Pandemie
zeigt
sich
deutlich,
dass
die
klassische
Präsenzzeit
an
den
Unis
zwar
durch
Online-
Angebote
sinnvoll
ergänzt,
aber
nicht
ersetzt
werden
kann.
Abgesehen
davon,
dass
z.B.
Labore
nicht
digital
arbeiten
können,
lässt
Lehre
auf
Distanz
kaum
Platz
für
Diskurs
und
Mehrdimensionalität.
Nachhaltigkeit
stellt
in
all
ihren
Aspekten
einen
Schwerpunkt
der
BIG
bei
jeder
Projektentwicklung
im
universitären
Umfeld
dar.
An
vielen
Standorten
wurden
bereits
gemeinsam
mit
den
Universitäten
entsprechende
„Leuchtturmprojekte“
umgesetzt.
Ein
eindrucksvoller
Beweis
dafür
ist
das
Ilse-Wallentin-Haus
der
BOKU
in
Wien.
Das
als
Holzbau
ausgeführte
Niedrigstenergiehaus
wurde
mit
klimaaktiv
Gold
zertifiziert
und
bereits
mehrfach
mit
Preisen
ausgezeichnet,
unter
anderem
mit
dem
Green
&
Blue
Building
Award
und
dem
Wiener
Holzbaupreis
wienwood
21.
Für
die
TU
Wien
errichtete
die
BIG
bis
Ende
2021
ein
weiteres
weitgehend
energieautarkes
Institutsgebäude.
Möglich
wird
dies
unter
anderem
durch
die
Bauweise
im
Niedrigstenergiehaus-Standard,
eine
Wärmerückgewinnung
bei
den
Lüftungsanlagen
und
eine
Photovoltaik-Anlage.
Ein
Vorzeigeprojekt
in
puncto
Nachhaltigkeit
ist
der
Med
Campus
Graz,
dessen
Modul
1
als
erstes
Forschungs-
und
Laborgebäude
weltweit
mit
ÖGNI
Platin
ausgezeichnet
wurde.
Modul
2
wird
aktuell
nach
denselben
Standards
errichtet
und
2022
fertiggestellt.
Ebenfalls
2022
abgeschlossen
werden
die
Sanierung
und
Erweiterung
der
Anatomie für die Medizinische Universität Graz.
Bereits
im
Mai
2021
an
die
Nutzer
übergeben
wurde
das
neu
gebaute
Biologiezentrum
der
Universität
Wien.
Die
Verwendung
von
Laborabluft
zur
Wärmerückgewinnung
ermöglicht
eine
Energieersparnis
von
rund
30 %.
Die
Fassade
ist
nahezu
wartungsfrei
und
die
sehr
flexiblen
Grundrisse
erlauben
eine
vielfältige
Nutzung
−
bedeutende
Kriterien
für
einen
langen
Lebenszyklus
des
Gebäudes.
Genau
diese
Flexibilität
bietet
auch
das
Multifunktionsgebäude
der
Leopold-Franzens-Universität
in Innsbruck am Innrain 52a. Hier erfolgt die Fertigstellung
2022.
Ebenfalls
abgeschlossen
wird
die
Sanierung
der
Österreichischen
Akademie
der
Wissenschaften.
Starten
werden
2022
der
Bau
des
House
of
Schools
Modul
1
für
die
Johannes
Kepler
Universität
Linz
sowie
die
Erweiterung
und
der
Dachgeschoßausbau
der
Universität
für
Musik
und
Darstellende Kunst in Wien.
Bis
2030
entsteht
am
Campus
der
Uni
Graz
(anstelle
der
heutigen
Vorklinik)
das
neue
Graz
Center
of
Physics,
das
die
Physik-Institute
von
Universität
Graz
und
TU
Graz
an
ei-
nem
gemeinsamen
Standort
vereinen
wird.
Der
Planungs-
wettbewerb
für
diese
Projekte
wurde
bereits
abgeschlos-
sen.
Auch
in
Innsbruck
wird
ein
neues
Haus
der
Physik
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
136
/
152
geschaffen.
Am
Campus
Technik
der
Universität
Innsbruck
werden
die
am
Campus
verteilten
Institute
zusammengefasst.
Der
Baubeginn
ist
für
Herbst
2024
geplant.
Fertig
werden
soll
das
Haus
der
Physik
dann
2028.
In
Wien
errichtet
die
BIG
seit
2021
den
neuen
MedUni
Campus
Mariannengasse.
Dieser
neue
Campus
befindet
sich
in
unmittelbarer
Nähe
zu
den
bestehenden
Standorten
der
Medizinischen
Universität
Wien
und
wird
deren vorklinische Institute an einem Ort bündeln.
Unternehmensbereich Spezialimmobilien
Spezialimmobilien
wie
Justizanstalten,
Trainings-
und
Ausbildungszentren
der
Exekutive
unterliegen
besonderen
Standards
in
Planung,
Bau
und
Betrieb.
So
wurden
die
Gebäude
aufgrund
ihrer
Mieterstruktur
(Stichwort
Sicherheitsimmobilien)
auch
während
der
COVID-19-
bedingten Lockdowns uneingeschränkt genutzt.
Für
das
neue
Sicherheitszentrum
Meidling
wurde
im
Berichtsjahr
2021
die
Planungsvereinbarung
unterzeichnet.
Geplant
ist
die
Errichtung
des
größten
Sicherheitszentrums
Österreichs
und
ein
neuer
Stützpunkt
für
die
neu
formierte
Direktion
für
Staatsschutz
und
Nachrichtendienst
(DSN).
Für
die
ARE,
für
die
der
Unternehmensbereich
Spezialimmobilien
das
Baumanagement
bei
öffentlichen
Bauaufträgen
übernimmt,
startete
die
Sanierung
und
Erweiterung
des
Sicherheitszentrums
Tirol
2021.
Dieses
wird
zukünftig
Dienststellen
der
Landespolizeidirektion
Tirol,
das
Stadtpolizeikommando
Innsbruck,
die
Direktion
für
Spezialeinheiten
(DSE)-West
mit
dem
Einsatzkommando
Cobra,
das
Polizeianhaltezentrum
(PAZ)
sowie
ein
hochmodernes
Einsatztrainingszentrum
an
einem
zentralen
Standort
in
der
Kaiserjägerstraße
in
Innsbruck
bündeln.
Neu
gebaut
wird
eine
Flugeinsatzstelle
auf
dem
Gebiet
der
Bestandsliegenschaft
der
EKO
Cobra
in
Wiener
Neustadt.
Im
Rahmen
des
Projekts
entsteht
ein
zweigeschoßiger
Zubau,
in
dem
der
Wartungsbetrieb,
die
Hubschrauberschule
und
die
Flugeinsatzstelle
ihren
Platz
finden.
Die
zentrale
Erschließung
erlaubt
eine
ungehinderte
Kommunikation
und
die
Nutzung
von
Synergien
zwischen
den
drei
Funktionen.
Fertig
wird
das
Projekt
2022.
In
Süßenbrunn
errichtet
die
BIG
für
das
BMI
das
größte
Polizei-Einsatztrainingszentrum
(ETZ)
Österreichs.
Es
wird
auf
rund
8.000
m²
Raum
für
eine
moderne
Indoor-Schießanlage
sowie
Seminar-
und
Trainingsräume
bieten.
Hier
erfolgt
die
Fertigstellung
ebenfalls 2022.
Der
größte
Baustart
wird
2022
die
Sanierung
der
Justizanstalt
und
des
Landesgerichts
Josefstadt
in
Wien
sein.
Hier
werden
bis
zur
Fertigstellung
unter
anderem
Eingangsbereich,
Büros
und
alle
anderen
Räumlichkeiten
saniert,
Aufzüge
modernisiert,
die
HKLS-
und
Elektrotechnik
im
gesamten
Gebäude
erneuert
und
die
Großhafträume
in
kleinere
Hafträume
getrennt.
Die
ehemalige
Kantine
des
Landesgerichts
wird
in
Büros
umgewandelt.
Objekt & Facility Management
Das
BIG
Objekt
&
Facility
Management
(OFM)
übernimmt
den
Betrieb
der
Immobilien
und
bietet
alle
wesentlichen
Leistungen
rund
um
die
kaufmännische
und
technische
Hausverwaltung
sowie
das
Technische
Facility
Objekt
Management
an.
Das
Leistungsspektrum
reicht
über
das
Mietermanagement,
die
Abwicklung
von
Bau-
und
Instandhaltungsmaßnahmen,
Facility
Services
bis
hin
zur
kompletten
Koordination
externer
Dienstleister.
Zunehmend
liegt
der
Fokus
auf
den
Bereichen
Energiemanagement,
nutzerfreundliche
Erhebung
und
Darstellung
von
Informationen,
Daten
und
Plänen
der
Gebäude,
Zustandserfassung,
Analyse
und
Sicherheitsbegehungen
sowie
auf
der
Darstellung
der
baulichen
Erfordernisse
und
dem
Einsatz
digitaler
Lösungen für den Gebäudebetrieb.
Die
Servicetechniker
des
Technischen
Facility
Objekt
Managements
übernehmen
Aufgaben
wie
Steuerung
von
Leit-
und
Regeltechnik,
kleinere
Reparaturen
oder
Wartungs-
und
Brandschutzleistungen.
So
sorgen
sie
für
einen reibungslosen, effizienten Betrieb der Gebäude.
Im
Berichtsjahr
erhielt
das
Objekt
und
Facility
Management
unter
anderem
den
Auftrag
zur
Übernahme
der
ordentlichen
Betriebsführung
des
österreichischen
Parlaments.
Für
die
Bildungsdirektion
Niederösterreich
wurden
zahlreiche
Sicherheitsbegehungen
in
Anlehnung
an
die
ÖNORM
B1301
durchgeführt.
Ziel
war
es,
aus
bau-
und
anlagentechnischer
Sicht
einen
Gesamtüberblick
über
die
betreffenden
Objekte
zu
erlangen
und
potenzielle
Gefährdungen
aufzuzeigen.
Das
neu
gegründete
Tochterunternehmen
BIG
Solutions
GmbH
konnte
mit
der
Casinos
Austria
AG
einen
ersten
großen
Kunden
gewinnen.
Das
Leistungsspektrum
umfasst
dort
eine
umfassende
Zustandserfassung
und
-analyse
für
das
gesamte
österreichische Gebäudeportfolio.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
137
/
152
Konzerntochter ARE
Die
durchgehende
Vermietung
ihrer
Immobilien
und
die
partnerschaftliche
Betreuung
ihrer
Bestandskunden
sind
wesentliche
Ziele
der
ARE,
um
ein
gesundes
und
nachhaltiges
Wachstum
der
ihr
anvertrauten
Werte
sicherzustellen.
Die
ARE
nutzte
das
Geschäftsjahr
2021
daher
auch
konsequent,
um
die
kontinuierlich
positive
Entwicklung im Bestandsgeschäft fortzusetzen.
Eine
Herausforderung
der
nächsten
Jahre
wird
voraussichtlich
der
weiterhin
hohe
Kostendruck
sein.
Die
vollen
Auftragsbücher
der
Bauwirtschaft
erweisen
sich
dabei
als
erheblicher
Kostentreiber.
Zudem
sind
nach
wie
vor
steigende
Baupreise
zu
beobachten.
Dies
wirkt
sich
auch
auf
die
Projektkalkulation
und
-planung
der
ARE
aus.
Geeignete
Grundstücke
für
Projektentwicklungen
in
den
österreichischen
Ballungsräumen
sind
zunehmend
schwerer zu finden.
Die
Entwicklungs-
und
Bautätigkeit
wird
2022
weiterhin
auf
hohem
Niveau
gehalten
und
der
Anteil
der
Asset-Klasse
Wohnen
am
Bestandsportfolio
von
derzeit
6 %
langfristig
erhöht.
So
sind
beispielsweise
Baustarts
von
städtebaulichen
Großprojekten
wie
Reininghaus
Q12
und
Jakomini
Verde
in
Graz
sowie
von
den
Wohnprojekten
Hirschfeld
in
der
Gerasdorfer
Straße
und
in
der
Sperlgasse
in
Wien
ebenso
wie
in
der
Linzer
Kudlichstraße
geplant.
Die
Bestandswohnungen
in
der
Klagenfurter
Feldkirchnerstraße
und
des
Schwechater
Projekts
Felmayerpark sollen ebenfalls 2022 fertiggestellt werden.
In
der
Asset-Klasse
Büro
werden
2022
unter
anderem
die
Projekte
Hohenstaufengasse
9
in
Wien
und
das
LLZ
Kärnten
fertiggestellt
und
am
Sicherheitszentrum
Innsbruck
wird
als
derzeit
größtem
ARE
Projekt
für
Bestandskunden weitergebaut.
Die
ARE
plant,
ihren
Entwicklungspfad
und
die
Wertsteigerung
ihres
Immobilienportfolios
fortzusetzen.
Ganz
nach
dem
Motto
„Offen
für
neue
Perspektiven“
will
sich
die
ARE
zukünftig
auch
Märkten
außerhalb
der
Grenzen
Österreichs
öffnen.
Aus
diesem
Grund
setzt
die
ARE
gemeinsam
mit
dem
Partner
UBM
Development
AG
ihre
erste
Projektentwicklung,
eine
großvolumige
Quartiersentwicklung
im
benachbarten
Deutschland,
um.
Nach
weiteren
Investitions-
und
Wachstumsmöglichkeiten
in
Deutschland
wird
gesucht
und
von
Fall
zu
Fall
entschieden.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
138
/
152
Der
BIG
Konzern
agiert
in
einem
dynamischen,
wirtschaftlichen,
aktuell
besonders
durch
die
COVID-19-
Pandemie
geprägten
Umfeld
und
ist
daher
mit
unterschiedlichen
Chancen
und
Risiken
konfrontiert.
Um
diesen
Herausforderungen
zu
begegnen,
setzt
der
Konzern
auf
ein
aktives
Chancen-
und
Risikomanagement
und
auf
dessen kontinuierliche Weiterentwicklung.
Das
konzernweite
Risikomanagement
hat
zum
Ziel,
sowohl
Chancen
als
auch
Risiken
frühzeitig
zu
erkennen,
diese
zu
bewerten,
zu
analysieren
und
geeignete
Maßnahmen
zur
Chancensteigerung
bzw.
Risikoreduktion
abzuleiten.
So
kann
die
Gefährdung
der
operativen
und
strategischen
Ziele
vermieden
werden.
Im
Rahmen
regelmäßig
tagender
Risikomanagement-Committees
mit
den
maßgeblichen
risikotragenden
Unternehmenseinheiten
werden
Risiken
und
Chancen
gesteuert
sowie
Risikotransparenz
und
Risikoverständnis in der Unternehmenskultur gestärkt.
Durch
eine
regelmäßige
sowie
in
kritischen
Fällen
über
eine
ad-hoc-Berichterstattung
an
die
Geschäftsführung
und
an
den
Aufsichtsrat
wird
sichergestellt,
dass
mögliche
Unsicherheiten
in
den
wesentlichen
Entscheidungsprozessen
mitberücksichtigt
werden.
Das
Top-Management
ist
somit
in
risikorelevante
Entscheidungen eingebunden.
Die
Risikopolitik
des
BIG
Konzerns
resultiert
aus
der
Geschäftsstrategie
und
konkretisiert
sich
in
einer
Reihe
von
Regelungen,
deren
praktische
Umsetzung
durch
unternehmensinterne
Prozesse
laufend
überwacht
wird.
Ausgehend
von
der
bei
der
Geschäftsführung
liegenden
Gesamtverantwortung
ist
das
Risikomanagementsystem
dezentral
organisiert.
Es
wird
auf
allen
Unternehmensebenen
gelebt
und
ist
für
sämtliche
Organisationseinheiten bindend.
Chancen
und
Risiken
werden
in
regelmäßigen
Abständen
von
den
jeweiligen
Organisationseinheiten
evaluiert.
Dabei
werden
die
identifizierten
potenziellen
Risiken
und
Chancen
strukturiert
und
nach
Eintrittswahrscheinlichkeit
und
Auswirkung
bewertet.
Gemeinsam
mit
entsprechenden
Maßnahmen
zur
Risikovermeidung
oder
-
reduzierung
erfolgt
die
Berichterstattung
an
das
Konzernrisikomanagement.
Auch
klima-
und
umweltbezogene
Risiken
werden
in
diesem
Zusammenhang
gemeinsam
mit
dem
Nachhaltigkeitsmanagement
im
Rahmen
des
unternehmensweiten
Risikomanagementprozesses
berücksichtigt und ausführlich behandelt.
Die
interne
Revision
prüft
regelmäßig
die
operative
Effektivität
der
Funktionsfähigkeit
des
Risikomanagements.
Sowohl
der
externe
als
auch
die
internen
Prüfer
berichten
an
die
Geschäftsführung
sowie
den
Prüfungsausschuss
und
an
den
gesamten
Aufsichtsrat.
Um
der
COVID-19-Krise
weiterhin
gezielt
zu
begegnen,
berät
der
2020
eingerichtete
Krisenstab
im
BIG
Konzern
laufend
über
die
aktuellen
Entwicklungen
und
leitet
daraus
konkrete
notwendige
Maßnahmen
zur
COVID-19-
Prävention
im
Konzern
ab.
Eine
klare
und
den
aktuellen
Gegebenheiten
angepasste
zeitnahe
Kommunikation
von
Maßnahmen
sowie
die
erfolgreiche
Umsetzung
der
COVID-19-Impfaktionen
im
betrieblichen
Rahmen
haben
wesentlich
zur
Risikoreduktion
im
Unternehmen
beigetragen.
5.1
Wesentliche Risiken
5.1.1
Immobilienbewertungsrisiko
Das
Immobilienbewertungsrisiko
umfasst
das
Risiko
sich
ändernder
Liegenschaftswerte
im
Immobilienportfolio.
Diese
positiven
wie
auch
negativen
Wertschwankungen
werden
durch
Faktoren
wie
makroökonomische
Rahmenbedingungen
(z.B.
der
Zinslandschaft),
lokale
Immobilienmarktentwicklungen,
immobilienspezifische
Parameter,
aber
auch
durch
gesetzliche
Bestimmungen,
die
sich
auf
die
Verlässlichkeit
des
Cashflows
von
Immobilien auswirken können, beeinflusst.
Das
wesentlichste
Risiko
im
makroökonomischen
Bereich
ist
eine
sich
ändernde
Zinslandschaft
in
Form
von
steigenden
Zinsen,
da
dies
steigende
Renditen
am
Anleihenmarkt
und
höhere
Kapitalisierungszinssätze
zur
Folge
hätte.
Investoren
würden
sich
infolgedessen
höhere
Renditen
durch
Immobilieninvestments
erwarten
sowie
gegebenenfalls
Kapital
aus
dem
Immobilienmarkt
abziehen
und
in
Staatsanleihen
investieren.
Eine
Abschwächung
der
Konjunktur
kann
auch
aus
Immobilienmarktsicht
als
Risiko
in
Bezug
auf
die
Mietpreisentwicklung,
speziell
für
Büroflächen,
genannt
werden.
Ein
Zinsanstieg
wiederum
könnte
sich
negativ
auf
die
Preisentwicklung
−
speziell
von
Wohnbauflächen
−
auswirken,
da
dann
davon
auszugehen
ist,
dass
sich
Kapitalanleger
aus
dem
Wohnungsmarkt
zunehmend
zurückziehen
und
die
Preise
fallen
würden.
Aktuell
ist
die
Inflation,
bedingt
durch
kräftig
gestiegene
Energiepreise
und
Engpässe
in
Lieferketten,
stark
gestiegen,
dies
wiederum
könnte
zukünftig
zu
steigenden
Zinsen
führen.
Die
Europäische
Zentralbank
(EZB)
geht
entgegen
ihrer
ursprünglichen
Annahme
nicht
mehr
von
einem
kurzfristigen
Effekt
aus
und
rechnet
für
das
Jahr
2022
mit
einer
Inflationserwartung
von
3,2 %.
Mittelfristig
(2023
und
2024)
sollte
sich
die
Inflation
jedoch
wieder
auf
unter
2 %
stabilisieren,
weshalb
Zinserhöhungen
im
Euroraum
laut EZB unwahrscheinlich bleiben.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
139
/
152
Langfristige
negative
Entwicklungen
des
Klimawandels
wie
ein
deutlicher
Anstieg
der
Überhitzung
sowie
die
Häufigkeit
von
Wetterextremen
können
Auswirkungen
auf
die
zukünftige
Preisentwicklung
haben.
Besonders
Objekte
in
Regionen,
die
direkt
die
Folgen
des
Klimawandels
zu
spüren
bekommen,
könnten
in
ihrem
Wert
beeinflusst
werden.
Durch
Maßnahmen
wie
klimaresilientes
und
ressourcenschonendes
Bauen
sowie
die
Umsetzung
von
Nachhaltigkeitskonzepten
in
der
Instandhaltungsplanung
wird diesem Risiko aktiv begegnet.
Im
Rahmen
des
Portfoliomanagements
wird
versucht,
mögliche
negative
wertbeeinflussende
Umstände
im
Vorfeld
zu
identifizieren
und
durch
aktives
Asset
Management
und
eine
nachhaltige
Portfoliosteuerung
zu
minimieren bzw. auszuschließen.
Die
Ermittlung
der
Verkehrswerte
erfolgt
im
BIG
Teilkonzern
zumindest
alle
drei
Jahre,
im
ARE
Teilkonzern
jährlich,
durch
externe,
unabhängige
und
qualifizierte
Sachverständige,
welche
2018
nach
einer
EU-weiten
öffentlichen
Ausschreibung
neu
bestellt
wurden.
Durch
standardisierte
Informationspakete
für
die
externen
Gutachter
sowie
interne
Reviews
von
externen
Bewertungsgutachten
wird
sichergestellt,
dass
wertrelevante
Parameter
in
den
Gutachten
und
somit
im
Verkehrswert
zum
Bewertungsstichtag
korrekt
abgebildet
werden.
Auch
das
Jahr
2021
war
insbesondere
von
der
COVID-19-
Pandemie
geprägt.
Die
tatsächlichen,
langfristigen
Auswirkungen
dieser
Pandemie
auf
die
Immobilienmärkte
waren
zum
Bilanzstichtag
unklar
und
kaum
valide
abschätzbar.
Diese
werden
in
Abstimmung
mit
dem
operativen
Asset
Management
unter
der
Annahme
ermittelt,
dass
eventuelle
negative
Einflüsse
aufgrund
der
COVID-19-Pandemie
nur
temporäre
Auswirkungen
und
somit
keinen
nachhaltigen,
wertrelevanten
Einfluss
auf
den
Großteil
der
Verkehrswerte
haben
werden.
Der
Immobilienmarkt
wird
jedoch
aufgrund
möglicher
Bewertungsunsicherheiten
aktiv
beobachtet
und
es
erfolgen
laufende
Abstimmungen
mit
dem
Immobilien-
Risk-Management
sowie
dem
Asset
Management,
um
gegebenenfalls
kurzfristig
nachhaltige
Änderungen
im
Bewertungsergebnis
berücksichtigen
zu
können.
Im
BIG
Portfolio
wurden
zum
Bilanzstichtag
noch
keine
nachhaltigen
Effekte
aufgrund
der
COVID-19-Pandemie
identifiziert.
5.1.2
Investitionsrisiko
Zur
Optimierung,
Diversifizierung
sowie
zur
Absicherung
bestehender
Standorte
im
Falle
notwendiger
Erweiterungen
(Risiko-/Ertragsprofil,
Lage,
durchschnittliche
Liegenschaftsgröße)
tätigt
der
BIG
Konzern
verstärkt
Ankäufe
von
Immobilien
oder
Projektentwicklungen
mittels
Asset
oder
Share
Deal,
um
künftigen
Anforderungen
der
Mieter
entsprechen
zu
können.
Das
hauseigene
Investmentmanagement
mit
allen
dazugehörigen
Prozessen
trägt
dazu
bei,
alle
potenziellen
Investitionsrisiken
zu
beschränken.
Der
Ankaufsprozess
unterliegt
strikten
Vorgaben
und
Abläufen
und
soll
eine
Minimierung
der
Risiken
gewährleisten.
Vor
Beginn
des
eigentlichen
Ankaufsprozesses
werden
neue
Objekte
unter
Einbeziehung
verschiedenster
Unternehmensbereiche
evaluiert.
Dabei
wird
geprüft,
ob
ein
Objekt
grundsätzlich
in
die
aktuelle
Portfoliostrategie
passt.
Entsprechende
(Vor-)
Verwertungsmöglichkeiten
werden
in
jedem
Fall
im
Vorfeld
eines
Ankaufs
geprüft.
Ausschlaggebend
hierfür
sind
Faktoren
wie
Qualität
des
Standorts,
Nachhaltigkeit
des
Objekts
und
der
Mieten,
Bonität
der
Mieter,
Bewirtschaftungskosten,
Drittverwertungsmöglichkeiten,
Risiko-/Ertragsprofil,
Nutzungsart
sowie
weitere
transaktionsspezifische Parameter.
Vor
Ankauf
einer
neuen
Immobilie
führt
die
BIG
zudem
eine
umfangreiche
Due-Diligence-Prüfung
unter
Einbindung
interner
und
externer
Experten
durch,
um
wirtschaftliche,
technische,
rechtliche
und
auch
steuerliche
Risiken
auszuschließen
bzw.
zu
minimieren.
Neben
markt-
und
immobilienspezifischen
Risiken
bildet
die
zugrunde
gelegte
Renditeerwartung
im
Ankauf
ein
wesentliches
Risikomerkmal.
Hier
gilt
es,
die
aktuellen
Marktentwicklungen
genau
zu
analysieren.
Der
durch
die
COVID-19-Pandemie
gestiegene
Investitionsdruck
ist
hoch
und
Immobilienprojekte
als
Anlageform
werden
in
Zeiten
der Krise stark nachgefragt.
In
Bezug
auf
Investitionen
in
das
Anlagevermögen
in
Form
von
Sanierungen,
Erweiterungen
und
Neubauten
besteht
das
wesentlichste
Risiko
in
steigenden
Baukosten
bzw.
in
daraus
resultierenden
Kostenüberschreitungen.
Aktuell
ist
ein
starker
Anstieg
der
Baustoffpreise
zu
beobachten.
Grund
dafür
sind
zum
Teil
die
sehr
hohe
Nachfrage
nach
Baustoffen,
Produktions-
und
Lieferausfälle
sowie
Logistikprobleme
in
den
Lieferketten.
Die
BIG
verfolgt
die
Entwicklung
der
Baupreise
laufend
und
berücksichtigt
Kostensteigerungen
in
den
Planungen.
Um
dieses
Risiko
zu
minimieren
und
gegensteuernde
Maßnahmen
ergreifen
zu
können,
werden
im
Investitions-Controlling
sämtliche
Projekte
des
BIG
Konzerns
nach
einem
standardisierten
Schema
in
regelmäßigen
Intervallen
abgefragt
und
ausgewertet.
Projekte
mit
Anzeichen
einer
Planabweichung
werden
mit
den
Controllern
und
Projekt-
Managern
abgestimmt
und
terminiert,
gegensteuernde
Maßnahmen definiert und überwacht.
5.1.3
Risiken aus der Projektentwicklung
Der
BIG
Konzern
verfügt
mit
der
ARE
DEVELOPMENT
über
eine
auf
Projektentwicklungen
spezialisierte
Enkelgesellschaft.
Die
größten
Risiken
bestehen
in
zeitlichen
Verzögerungen,
Kostenerhöhungen
oder
in
der
Veränderung
der
Marktsituation
sowie
in
sich
ändernden
rechtlichen
Rahmenbedingungen.
Konkret
ergeben
sich
hierbei vier wesentliche Risikobereiche:
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
140
/
152
5.1.3.1
Beschaffungsmarkt
Aufgrund
der
aktuell
hohen
Nachfrage
nach
Grundstücken
und
deren
eingeschränkter
Verfügbarkeit
in
adäquaten
Lagen
weisen
gehandelte
Grundstücke
teilweise
sehr
hohe
Preise
auf.
Hier
gilt
es
im
Rahmen
der
Grundstücks-
/Projektakquisition
besonders
auf
die
langfristige
Wirtschaftlichkeit
von
Projektentwicklungen
zu
achten.
Ein
aktives
Risikomanagement
gewährleistet
eine
adäquate
Prüfung
diverser
Verwertungs-
und
Marktentwicklungsszenarien.
Ein
weiteres
beschaffungsseitiges
Risiko
ergibt
sich
im
Bereich
der
Baukostenentwicklung.
Aktuell
ist
ein
starker
Anstieg
der
Baustoffpreise
zu
beobachten.
Grund
dafür
sind
zum
Teil
die
sehr
hohe
Nachfrage
nach
Baustoffen,
Produktions-
und
Lieferausfälle
sowie
Logistikprobleme
in
den
Lieferketten.
Die
Entwicklung
der
Baupreise
wird
laufend
verfolgt
und
Kostensteigerungen
werden
in
den
Planungen berücksichtigt.
5.1.3.2
Absatzmarkt
Bei
Wohnbauprojekten
könnte
eine
wesentliche
Änderung
der
prognostizierten
Bevölkerungsentwicklung
in
den
Ballungszentren
zu
einem
Überangebot
an
Wohnraum
führen.
Das
würde
in
weiterer
Folge
negativen
Einfluss
auf
die
erzielbaren
Verkaufs-
oder
Mietpreise
haben.
Hier
könnte
vor
allem
am
Wiener
und
Grazer
Wohnbaumarkt
aufgrund
der
hohen
Anzahl
an
Fertigstellungen
in
Kombination
mit
einem
geringeren
Bevölkerungswachstum
in
manchen
Segmenten
(vor
allem
im
freifinanzierten
und
im
höherpreisigen
Bereich)
eine
gewisse
Marktsättigung
eintreten.
Beeinflusst
durch
die
COVID-19-Pandemie
könnten
sich
zudem
Änderungen
bei
den
Anforderungen
an
die
Grundrisse
(steigende
Relevanz
von
Freiflächen)
bis
hin
zu
demografischen
Verschiebungen
(Wohnen
am
Land)
ergeben.
All
diese
Auswirkungen
sind
allerdings
durch
die
Neuartigkeit
der
Situation
mit
einer
sehr
hohen
Unsicherheit
behaftet,
weshalb
viele
Entwicklungen
erst
mit
einem
engmaschigen
Monitoring
zu
erkennen
sein
werden.
Weiterhin
muss
auch
die
Entwicklung
der
Zinsdynamik
genau
beobachtet
werden,
da
steigende
Zinsen
negativ
auf
das
Preisniveau
am
Wohnungsmarkt
wirken.
Im
Moment
ist
aufgrund
des
noch
niedrigen
Zinsniveaus
und
der
geringen
Verfügbarkeit
von
Investment-Produkten
mit
einer
großen
Nachfrage
von
institutioneller
Seite
zu
rechnen.
Weitere
Absatzrisiken
können
sich
durch
etwaige
Gesetzesänderungen
ergeben,
die
die
Rahmenbedingungen
für
die
Verwertung
von
Wohnbauten verändern.
Im
Bürobereich
könnte
eine
Aufwertung
des
sich
in
der
Krise
etablierten
Home
Office
künftig
zu
einem
geänderten
Büroflächenbedarf
führen.
So
ist
es
möglich,
dass
durch
die
geänderten
Anforderungen
an
Grundrisse
aufgrund
der
COVID-19-bedingten
Erfahrungen
beispielsweise
die
Rele-
vanz
von
Großraumbüros
sinkt
und
es
zu
negativen
Auswirkungen
auf
Bestandsobjekte
bzw.
laufende
Projekte
kommt.
Zudem
etablieren
sich
im
Zuge
der
Digitalisierung
verstärkt
neue
Formen
des
Arbeitens
und
Wohnens,
wie
beispielsweise
Co-Working-
und
Shared-Spaces-Konzepte,
die
am
Markt
immer
mehr
an
Bedeutung
gewinnen.
Im
Zuge
der
Büroflächenkonzeption
ist
auf
diese
Entwicklungen Bedacht zu nehmen.
Um
derartige
Marktentwicklungen
und
-trends
möglichst
frühzeitig
zu
erkennen
und
antizipieren
zu
können,
findet
im
BIG-Konzern
eine
laufende
aktive
Marktbeobachtung
und
-analyse,
zum
Teil
in
Zusammenarbeit
mit
wissenschaflitchen Experten, statt.
5.1.3.3
Umsetzungsrisiken
Mangelnde
Ausführungs-
und
Ausstattungsqualität
sowie
zeitliche
Verzögerungen
könnten
ein
Risiko
für
die
erfolgreiche
Umsetzung
eines
Projektes
bedeuten.
Der
Fokus
des
Konzerns
liegt
daher
auf
dem
Verhältnis
von
geplanten
Projekten
zu
vorhandenen
Grundstücken
sowie
auf
ausreichenden
und
qualitativ
geeigneten
internen
Ressourcen für geplante Projekte.
5.1.3.4
Rechtliche Rahmenbedingungen
Sich
ändernde
rechtliche
Rahmenbedingungen
im
Laufe
einer
Projektentwicklung
können
potenziell
negative
Auswirkungen
auf
den
Projekterfolg
haben.
In
diesem
Zusammenhang
ergeben
sich
beispielsweise
bei
der
Entwicklung
von
Bauerwartungsland
oder
generell
Liegenschaften
–
die
aufgrund
ihrer
Lage,
ihrer
Eigenschaft
oder
sonstigen
Beschaffenheit
eine
neue
Nutzung
erwarten
lassen
–
spezifische
Widmungsrisiken.
Zunehmend
ökologisch
orientierte
Raumordnungsprogramme,
als
Reaktion
auf
die
Klimakrise,
haben
sinnvollerweise
vermehrt
die
Vermeidung
von
neuer
Bodenversiegelung
zum
Ziel
und
forcieren
stattdessen
eine
Nachverdichtung
von
bereits
versiegelten
Flächen.
Im
Zuge
von
Projektentwicklungen,
vor
allem
aber
im
Zusammenhang
mit
Neuakquisitionen,
wird auf diese Entwicklungen geachtet.
Die
starken
Preisanstiege
für
freifinanzierte
Wohnflächen
rückten
das
Thema
Leistbarkeit
vermehrt
in
den
öffentlichen
Diskurs.
Mit
der
Entwicklung
von
Flächen
für
den
geförderten
Wohnbau
zur
Veräußerung
im
Quartiersmix
wird
versucht,
dem
entgegenzuwirken.
Bei
Mietwohnobjekten
und
-projekten
könnten
regulatorische
Eingriffe
negative
Einflüsse
auf
die
Wirtschaftlichkeit
haben.
Allerdings
gibt
es
in
Österreich
aktuell
keine
konkreten
Bestrebungen
von
bundespolitischer
Seite,
Gesetze
in
diese
Richtung
zu
verabschieden.
Zudem
werden
beispielsweise
auch
in
Deutschland
alle
Neubauobjekte
(Erstvermietung
nach
dem
1.
Oktober
2014) aus dieser Regelung ausgenommen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
141
/
152
Die
ARE
DEVELOPMENT
begegnet
diesen
Risiken
mit
vorausschauender
Projektplanung
durch
erfahrene
Mitarbeiter,
durch
Bildung
angemessener
Budgetreserven
und
durch
Zusammenarbeit
mit
erfahrenen
Projektpartnern
zur
Risikodiversifizierung.
Ein
laufendes
Controlling
und
ein
Vier-Augen-Prinzip
minimieren
die
Risiken
zusätzlich.
Die
Auswahl
von
Konsulenten
und
Projektpartnern erfolgt mit höchster Sorgfalt.
5.1.4
Vermietungsrisiko
Der
BIG
Konzern
vermietet
seine
Liegenschaften
überwiegend
langfristig
an
Institutionen
des
Bundes.
Ausfalls-
und
Leerstandsrisiken
werden
vor
allem
durch
ein
aktives
Asset
Management
reduziert.
Der
vermietbare
Leerstand
lag
2021
bei
rund
0,9
%.
Ein
weiteres
Risiko
ist
der
COVID-19-bedingte
Ausfall
von
Mietzahlungen,
wobei
bisher
keine
relevanten
Ausfälle
zu
verzeichnen
waren.
Aufgrund
des
Klimawandels
kann
es
langfristig
zu
veränderten
Hitze-
und
Kältephasen
kommen,
was
zu
hohen
Schwankungen
des
Energiebedarfs
und
damit
einhergehender
Kosten
für
die
Mieterinnen
und
Mieter
führen
kann.
Es
gilt
daher
einer
Verbesserung
der
Klimaresilienz
im
Altbestand
besonderes
Augenmerk
zu
widmen,
um
ein
Abwandern
in
andere
Objekte
zu
vermeiden.
Durch
eine
nachhaltige
Bewirtschaftung
über
den
gesamten
Lebenszyklus,
einem
forcierten
Umstieg
auf
nachhaltige
Energiequellen
sowie
klimaresilientes
und
ressourcenschonendes
Bauen
wird
versucht
dem
entgegen
zu wirken.
5.1.5
Konzentrationsrisiko
Grundsätzlich
ist
eine
sehr
breite
österreichweite
Streuung
des
BIG
Immobilienportfolios
nach
verschiedenen
Nutzungsarten
gegeben,
wobei
es
zu
einer
Konzentration
von
Liegenschaften
in
Ballungszentren
kommt.
Der
BIG
Konzern
hat
einen
sehr
hohen
Anteil
an
Bundesmietern,
was
ein
potenzielles
„Klumpen-Risiko“
impliziert.
Die
Diversifizierung
der
Mieterstruktur
wirkt
dem
Konzentrationsrisiko entgegen.
5.1.6
Partnerrisiken
Der
BIG
Konzern
realisiert
einige
Projektentwicklungen
in
Joint
Ventures
und
ist
dadurch
von
Projektpartnern,
deren
Bonität
sowie
Zahlungs-
und
Leistungsfähigkeit
abhängig,
die
deshalb
jeweils
überprüft
wird.
Bei
einem
Ausfall
der
Partner
kann
es
aufgrund
vereinbarter
Aufgriffsrechte
der
Partneranteile
zu
einem
erhöhten
Kapitalbedarf
sowie
Projektrisiko kommen.
5.1.7
Nachschussverpflichtungen
Vertraglich
vereinbarte
Nachschussverpflichtungen
bei
Projektfinanzierungen
stellen
ein
weiteres
Risiko
dar.
Im
Falle
von
Kostenüberschreitungen
oder
bei
unvorherseh-
baren
und
nicht
qualifizierbaren
Covenant-Verletzungen
könnte
es
zu
Eigenmittelnachschussforderungen
oder
zu
vorzeitigen
Rückführungen
kommen,
was
in
weiterer
Folge
ungeplante
Maßnahmen
(Umfinanzierung
zu
ungünstigeren
Konditionen
oder
vorzeitiger
Verkauf)
mit
sich bringen kann.
5.1.8
Cyber-Risiken
Cyber-Attacken
nehmen
weltweit
stetig
zu
und
werden
immer
professioneller
in
der
Durchführung.
Um
die
IT-
Infrastruktur
zu
schützen,
den
Verlust
von
Daten
sowie
den
unbefugten
Zugriff
auf
vertrauliche
Informationen
zu
verhindern
und
Imageschäden
vorzubeugen,
verfolgt
der
BIG
Konzern
einen
hohen
Anspruch
an
das
Sicherheitsniveau
der
IT-Security.
Laufend
werden
IT-
Risiken
bewertet
und
Security
Maßnahmen
zur
Risikoreduktion
umgesetzt
sowie
die
IT-Systeme
durch
regelmäßige externe Audits geprüft.
5.1.9
Finanzielle Risiken und Einsatz von
Finanzinstrumenten
Die
Risikopolitik,
Risikostrategie
sowie
der
Handlungsrahmen
der
Abteilung
Finanzmanagement
sind
durch eine Treasury-Richtlinie klar geregelt.
Die
Analyse
und
das
Management
finanzieller
Risiken,
die
aus
Schwankungen
von
Zinssätzen,
Währungen,
Liquidität
und
potenziellen
Ausfällen
resultieren,
werden
zentral
gesteuert.
Das
Unternehmen
wird
zentral
finanziert.
In
Form
eines
regelmäßigen
Reportings
wird
die
Geschäftsführung
über
die
Entwicklung
und
Struktur
der
Nettofinanzschulden
sowie
über
die
finanziellen
Risiken
informiert.
Die
langfristige
Finanzierung
des
BIG
Konzerns
erfolgt
grundsätzlich
in
Form
einer
Portfoliofinanzierung
über
Bankkredite,
öffentliche
Anleihen,
Privatplatzierungen
sowie
auf
Basis
des
im
Dezember
2018
abgeschlossenen
Kooperationsvertrages
mit
der
Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur
(OeBFA).
Fremdkapital
wird
insbesondere
zur
Refinanzierung
auslaufender
Finanzierungen
sowie
zur
Finanzierung
von
Neubauprojekten und Akquisitionen benötigt.
Kurzfristige
Refinanzierungen
erfolgen
über
den
Geldmarkt
in
Form
von
Barvorlagen
oder
über
Commercial
Papers.
Im
Sinne
einer
Aktiv-Passiv-Steuerung
bringt
die
langfristige
Struktur
der
Aktivseite
eine
ebenso
entsprechende Gestaltung der Passivseite mit sich.
Der
BIG
Konzern
verfolgt
im
Rahmen
seines
Portfolioansat-
zes
im
Grunde
eine
konservative
Risikopolitik
und
achtet
dennoch
auf
eine
Optimierung
des
Chancen-Risiko-Ver-
hältnisses.
Die
Begrenzung
finanzieller
Risiken
und
die
Si-
cherung
des
operativen
Unternehmenserfolgs
stellen
ein
wesentliches
Ziel
dar.
Die
wichtigsten
Maßnahmen
sind
die
Refinanzierung
und
die
Liquiditätssicherung
zur
Ge-
währleistung
der
jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit
des
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
142
/
152
Konzerns
und
der
Konzerngesellschaften
sowie
die
Anpassung
des
Portfolios
an
die
jeweilige
geänderte
Marktsituation.
Finanzielle
Transaktionen
und
der
Einsatz
von
Derivaten
orientieren
sich
grundsätzlich
am
Bedarf
aus
dem
Grundgeschäft
des
Unternehmens,
wobei
eine
möglichst
neutrale
Auswirkung
auf
die
Gewinn-und-
Verlust-Rechnung zu berücksichtigen ist.
Sämtliche
Finanzierungstätigkeiten,
von
der
Begebung
von
Anleihen
bis
zur
projektbezogenen
Kreditfinanzierung,
erfolgen
durch
ein
zentrales
Konzern-Treasury,
das
nach
einer klaren Treasury-Richtlinie handelt.
Eingesetzte
Finanzinstrumente
müssen
von
der
Unternehmensleitung
bewilligt
sowie
hinsichtlich
des
Risikos
im
Vorhinein
abschätzbar
und
mit
eigenen
Systemen abbildbar, bewertet und überwacht sein.
Das
Finanzergebnis
als
wesentlicher
Bestandteil
des
Unternehmenserfolgs
unterliegt
dem
Zins-
und
Währungsrisiko.
Krisensituationen
wie
die
derzeitige
COVID-19-Krise
können
sich
auch
im
Bereich
der
Refinanzierung
in
Form
von
erhöhten
Margen,
steigenden
Sicherheitsanforderungen
oder
zurückhaltender
Kreditvergabe niederschlagen.
5.1.9.1
Zinsrisiken
Die
Risiken
aus
der
Veränderung
von
Zinssätzen
entstehen
im
Wesentlichen
aus
den
Fremdfinanzierungen
und
definieren
sich
vor
allem
aus
dem
Risiko
steigender
Aufwandszinsen
im
kurzfristigen
Bereich
oder
durch
variable
Verzinsungen.
Zur
Ausbalancierung
des
Zinsportfolios
des
Konzerns
können
im
Rahmen
definierter
Regelungen
Finanzierungen
von
fixer
auf
variable
Zinsbindung und vice versa umgestellt werden.
Die
fix-verzinslichen
Finanzierungen
unterliegen
grundsätzlich
in
Abhängigkeit
vom
Zinsniveau
einem
Barwertänderungsrisiko,
das
den
beizulegenden
Zeitwert
des
Finanzinstruments
betrifft.
Zinsänderungsrisiken
treten
sowohl
im
festverzinslichen
als
auch
im
variablen
Bereich
auf
und
werden
durch
einen
Mix
aus
fixen
und
variablen
Zinsbindungen
reduziert.
Weiters
wird
der
Einfluss
von
Zinsänderungen
auf
das
Zinsergebnis
aus
variablen
Verzinsungen
regelmäßig
analysiert.
Derzeit
werden
Effekte
aus
dem
Zinsänderungsrisiko
als
nicht
substanzielles
Risiko
eingestuft.
Allerdings
können
neue
zusätzliche
Anforderungen
im
Rahmen
der
Finanzierungen
(z.B.
EU-Taxonomie)
zu
einem
Anstieg
der
Bonitätsaufschläge
führen,
welche
sich
in
weiterer
Folge
in
höheren Finanzierungskosten niederschlagen könnten.
5.1.9.2
Währungsrisiken
Währungsrisiken
ergeben
sich
aus
den
Finanzverbindlichkeiten
in
Fremdwährungen
und
den
damit
verbundenen
wechselkursbedingten
Bewertungsergebnissen.
Alle
Emissionen
sind
durch
Derivate
gegen
Änderungen
in
den
Wechselkursen
gesichert.
Im
BIG
Konzern
herrscht
interner
Konsens
darüber,
dass
die
Gesellschaft
aktuell
über
keine
offenen Fremdwährungspositionen verfügen soll.
5.1.9.3
Liquiditätsrisiko
Zur
Steuerung
der
uneingeschränkten
und
fristgerechten
Zahlungsverpflichtungen
erfolgt
die
Erhebung
des
Finanzierungsbedarfs
über
eine
aggregierte,
rollierende
Liquiditätsplanung
auf
Konzernebene.
Diese
nimmt
ihren
Ausgang
auf
operativer
Ebene
und
umfasst
alle
liquiditätswirksamen
Themen.
Der
sich
daraus
ergebende
Liquiditätsbedarf
wird
auf
Basis
der
zu
Jahresbeginn
festgelegten Finanzierungsstrategie laufend refinanziert.
Die
BIG
verfügt
über
ein
Cash-Pooling,
in
welches
operativ
tätige
Tochtergesellschaften
eingebunden
sind.
Sie
verfolgt
eine
klare
Bankenpolitik
und
arbeitet
mit
nationalen
sowie
internationalen
Banken
zusammen.
Durch
diese
diversifizierte
Strategie
kann
die
BIG
als
Aa1-
geratete
Schuldnerin
jederzeit
über
genügend
Liquidität
verfügen.
Aus
heutiger
Sicht
verfügt
der
Konzern
über
ausreichend
hohe
Liquidität
und
Liquiditätsvorsorgen.
Durch
die
seitens
der
Banken
nahezu
flächendeckende
Einführung
von
Verwahrgebühren
bei
Haben-Salden
entstehen
zusätzliche
Kosten,
die
trotz
sorgfältiger
konzernweiten
Liquiditätssteuerung
nicht
immer
vermieden
werden
können.
Aufgrund
des
erfolgreichen
Geschäftsverlaufs
und
der
guten
Bonität,
welche
im
Zusammenhang
mit
der
Bonität
der
Republik
Österreich
steht,
ist
sowohl
das
kurz-
als
auch
langfristige
Liquiditätsrisiko als gering zu bewerten.
Für
Projektgesellschaften
des
Konzerns,
die
extern
finanziert
werden,
besteht
ein
Kreditlinienrisiko,
welches
im
Falle
eines
Liquiditätsbedarfs
(beispielsweise
bei
Ausfalls-
oder
Anschlussfinanzierung)
schlagend
werden
könnte.
Hier
kann
es
aufgrund
von
bankinternen
Risikovorgaben
zu
ungünstigeren
Konditionen
bis
hin
zur
Ablehnung der Finanzierung kommen.
5.1.9.4
Ausfallsrisiko
Im
Finanzbereich
werden
Neugeschäfte,
aus
denen
ein
Ausfallsrisiko
entstehen
kann,
nur
mit
Banken
mit
einem
Bonitätsrating
von
mindestens
A3/A–
zum
Zeitpunkt
des
Eingehens
oder
gegen
Besicherung
abgeschlossen.
Die
Bonität der Institute wird regelmäßig überwacht.
Im
operativen
Geschäft
werden
die
Außenstände
ebenso
regelmäßig
überprüft,
und
es
erfolgen
entsprechende
Einzelwertberichtigungen.
Dabei
entstammt
der
Großteil
der Forderungen aus Geschäften mit Mietern des Bundes.
5.1.9.5
Steuerrisiko
Wie
bereits
in
der
Vergangenheit
können
mögliche
künftige
Änderungen
in
der
österreichischen
Steuergesetzgebung,
die
Auswirkungen
auf
die
Ertrags-,
Umsatz
und
Grunderwerbsbesteuerung
für
die
Immobilienwirtschaft
haben
können,
nicht
ausgeschlossen
werden.
Der
Konzern
versucht
daher,
allfällige
Konsequenzen
von
Gesetzes-
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
143
/
152
änderungen
durch
die
kontinuierliche
Zusammenarbeit
mit
Experten
(vor
allem
mit
externen
Steuerberatern)
sowie
durch
ein
laufendes
Monitoring
aller
wesentlichen
Gesetzesänderungen
im
steuerlichen
Bereich
frühzeitig
zu
erkennen,
bei
der
Entscheidungsfindung
zu
berücksichtigen
und
für
bekannte
Risiken
ausreichende
bilanzielle Vorsorgen zu treffen.
Obwohl
Unternehmen
derzeit
gesetzlich
noch
nicht
verpflichtet
sind,
ein
internes
Steuerkontrollsystem
(SKS)
einzuführen,
war
aufgrund
der
stetig
wachsenden
steuerlichen
Anforderungen
und
Herausforderungen
im
Geschäftsjahr
2020
ein
konzerninternes
Steuerkontrollsystem
etabliert
worden,
welches
im
Geschäftsjahr
2021
zertifiziert
wurde.
Der
Zielsetzung
des
SKS
folgend,
liegt
der
Schwerpunkt
auf
der
Beurteilung
der
steuerrelevanten
Risiken
und
der
Steuerungs-
und
Kontrollmaßnahmen.
Dadurch
soll
gewährleistet
sein,
dass
alle
Konzerneinheiten
die
Steuern
termingerecht
und
betragsrichtig
abführen.
Das
Risiko
von
etwaigen
Regelverstößen
soll
rechtzeitig
erkannt
und
verhindert
werden.
Das
zertifizierte
Steuerkontrollsystem
trägt
so
dazu
bei,
finanzielle
Risiken,
finanzstrafrechtliche
Risiken,
Reputationsrisiken
und
Geschäftsrisiken
des
Unternehmens zu reduzieren.
5.1.9.6
Kapitalrisikomanagement
Das
Kapitalrisikomanagement
zielt
auf
eine
ausgewogene
Eigenkapitalausstattung
und
Verschuldungsquote
ab.
Im
Rahmen
der
Planung
werden
diese
Kennzahlen
ermittelt
und
analysiert,
um
−
falls
erforderlich
−
rechtzeitig
geeignete
Maßnahmen
in
Abstimmung
mit
der
Geschäftsleitung ergreifen zu können.
5.2
Internes Kontrollsystem
Die
Geschäftsführung
ist
aufgrund
§
22
GmbHG
verpflichtet,
ein
internes
Kontrollsystem
(IKS)
entsprechend
den
gesetzlichen
Anforderungen
zu
führen.
Die
grundsätzliche
Wirksamkeit
des
IKS
ist
durch
den
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu überwachen.
Das
IKS
der
BIG
verfolgt
folgende
grundlegende
Ziele:
Effektivität
und
Effizienz
der
Geschäftsprozesse,
Verlässlichkeit
der
finanziellen
Berichterstattung
sowie
Einhaltung
der
gültigen
Gesetze
und
Vorschriften.
Darüber
hinaus
ist
es
auf
die
Einhaltung
der
internen
Regelungen,
des
Vier-Augen-Prinzips
und
der
Funktionstrennung
sowie
auf
die
Schaffung
von
vorteilhaften
Bedingungen
für
Kontrollmaßnahmen
in
den
Schlüsselprozessen,
im
Speziellen des Rechnungslegungsprozesses, ausgerichtet.
5.2.1
Kontrollumfeld und Maßnahmen
Der
grundlegende
Aspekt
des
Kontrollumfelds
ist
die
Un-
ternehmenskultur,
in
deren
Rahmen
das
Management
und
die
Mitarbeitenden
operieren.
Das
Unternehmen
arbeitet
laufend
an
der
Verbesserung
der
Kommunikation
sowie
der
Vermittlung
der
unternehmenseigenen
Grundwerte
und
Verhaltensgrundsätze,
um
die
Durchsetzung
von
Moral,
Ethik
und
Integrität
im
Unternehmen
und
im
Umgang mit anderen sicherzustellen.
Die
Verantwortlichkeiten
in
Bezug
auf
das
interne
Kontrollsystem
sind
an
die
Unternehmensorganisation
angepasst,
um
ein
den
Anforderungen
entsprechendes
und
zufriedenstellendes
Kontrollumfeld
zu
gewährleisten.
Neben
der
Geschäftsführung
umfasst
das
allgemeine
Kontrollumfeld
auch
die
mittlere
Managementebene
−
wie
insbesondere die Abteilungsleitungen.
Mit
dem
BIG
Kodex
besteht
ein
konzernweites
Regelwerk
für
alle
Mitarbeitenden
und
alle
Geschäftsprozesse.
Der
BIG
Kodex
regelt
zudem
Compliance-relevante
Themen
(Verhaltenskodex,
Anti-Korruption
etc.),
zu
denen
die
Mitarbeitenden verpflichtende Schulungen erhalten.
Kontrollen
sollen
einen
möglichst
fehlerfreien
Ablauf
der
Geschäftsprozesse
gewährleisten.
Dazu
zählen
unter
anderem
die
Funktionstrennung,
das
Vier-Augen-Prinzip,
Zugriffsbeschränkungen
(Berechtigungen)
sowie
die
Übereinstimmung
von
Aufgaben,
Kompetenzen
und
Verantwortung.
Im
Rahmen
des
Grundsatzes
der
Funktionstrennung
wird
sichergestellt,
dass
Tätigkeiten
wie
Genehmigung,
Durchführung,
Verbuchung
und
Kontrolle
nicht
bei
einem
oder
einer
Mitarbeitenden
bzw.
einer Führungskraft vereint sind.
Sämtliche
Kontrollmaßnahmen
werden
im
laufenden
Geschäftsprozess
durchgeführt,
um
sicherzustellen,
dass
potenziellen
Fehlern
oder
Abweichungen
in
der
Finanzberichterstattung
vorgebeugt
wird
bzw.
diese
ehestmöglich entdeckt und korrigiert werden.
5.2.2
Monitoring
Die
Verantwortung
für
die
fortlaufende
Überwachung
obliegt
sowohl
der
Geschäftsführung
als
auch
den
zuständigen
Abteilungsleiterinnen
und
-leitern,
welche
für
ihre
Bereiche
zuständig
sind.
So
werden
regelmäßige
Kontrollen
und
Plausibilisierungen
(Stichproben)
vorgenommen.
Darüber
hinaus
ist
die
interne
Revision
mit
unabhängigen
und
regelmäßigen
Überprüfungen
des
IKS
sowie
des
Rechnungswesens
in
den
Überwachungsprozess
involviert.
Die
Ergebnisse
der
Überwachungstätigkeiten
werden
der
Geschäftsführung
und
dem
Aufsichtsrat
(Prüfungsausschuss)
berichtet.
Die
Geschäftsführung
erhält
zudem
regelmäßig
Berichte
aus
den
Bereichen
Controlling,
Finanzmanagement
und
Risikomanagement.
Zu
veröffentlichende
Abschlüsse
werden
von
der
Leitung
Finanzmanagement
und
der
Geschäftsführung
vor
Weiterleitung
an
den
Aufsichtsrat
einer
abschließenden
Würdigung unterzogen.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
144
/
152
6.1
Freiwilliges Bekenntnis zum
Österreichischen Corporate
Governance Kodex
Seit
der
Neuausrichtung
der
BIG
als
Konzernmutter
durch
das
Bundesimmobiliengesetz
im
Jahr
2001
verfolgt
die
Geschäftsführung
in
enger
Zusammenarbeit
mit
dem
Aufsichtsrat
das
Prinzip
höchster
Transparenz
im
Unternehmen.
Um
diese
Transparenz
auch
nach
außen
sichtbar
zu
machen,
bekannte
sich
die
BIG
bereits
am
17.
Dezember
2008
zum
Österreichischen
Corporate
Governance
Kodex.
Die
Einhaltung
der
C-Regeln
des
Österreichischen
Corporate
Governance
Kodex
durch
die
BIG
wurde
zuletzt
im
Geschäftsjahr
2021
für
das
Geschäftsjahr
2020
durch
eine
externe
Institution
evaluiert.
Aufgrund
der
mittelbaren
Eigentümerstellung
der
Republik
Österreich
werden
in
der
BIG
zudem
die
Regeln
des
Bundes
Public
Corporate
Governance
Kodex
befolgt
(www.big.at/investor-relations/corporate-governance).
6.2
Compliance und
Unternehmenswerte
Im
Rahmen
der
konzernweiten
Compliance-Struktur
sind
der
Verhaltens-
und
Ethikkodex
sowie
sämtliche
Compliance-relevanten
Regelungen
der
BIG
verbindlich
einzuhalten.
Um
die
Compliance-Struktur
übersichtlich
zu
gestalten,
wurde
im
unternehmenseigenen
Intranet
ein
vom
Compliance-Officer
betreuter
Compliance-Bereich
eingerichtet.
Hier
können
sich
Mitarbeitende
zu
Compliance-relevanten
Themen
und
Regelungen
informieren.
Im
Geschäftsjahr
2019
wurde
zudem
ein
E-
Learning
Tool
zum
Thema
„
Anti-Korruption
“
veröffentlicht,
um
eine
zeit-
und
ortsunabhängige
Schulungswiederholung
für
Mitarbeitende
zu
ermöglichen.
Als
Home
Office-taugliches
Werkzeug
ermöglichte
dieses
E-Learning
Tool
auch
die
Schulung
neuer
Mitarbeitender
trotz
Corona-bedingter
Kontaktbeschränkungen.
Darüber
hinaus
können
sich
Mitarbeitende
bei
Fragen
jederzeit
direkt
an
den
Compliance-Officer
wenden.
In
Vorbereitung
auf
die
nationale
Umsetzung
der
EU-Hinweisgeberrichtlinie
wurde
2021
ein
elektronisches
Hinweisgebersystem
eingerichtet.
Die
Mitarbeitenden
sind
zudem
den
grundlegenden
Wertvorstellungen
des
Unternehmens
verpflichtet,
die
nachhaltig
kommuniziert
und
gelebt
werden.
Fairer
Wettbewerb
und
ethisch
korrektes
Geschäftsgebaren
sind
zentrale
Eckpfeiler
der
Unternehmensphilosophie.
Da
die
BIG
im
Wettbewerb
mit
anderen
Immobilienunternehmen
steht,
werden
Verhaltensweisen
und
Vereinbarungen,
die
auf
eine
unzulässige
Verhinderung,
Einschränkung
oder
Verfälschung des Wettbewerbs abzielen, nicht geduldet.
6.3
Korruptionsprävention und
Umgang mit Interessenkonflikten
Als
staatsnahes
Unternehmen
verfolgt
die
BIG
eine
strenge
Anti-Korruptionspolitik.
Mitarbeitende
unterliegen
daher
besonders
strengen
Regelungen
im
Umgang
mit
der
Annahme
von
Geschenken,
Einladungen
und
sonstigen
Vorteilen.
Neben
der
verpflichtenden
Einhaltung
der
unternehmensinternen
Regelungen
zum
Thema
Anti-
Korruption
werden
sämtliche
Mitarbeitende
zudem
in
Schulungen über mögliche Korruptionsrisiken informiert.
Im
Rahmen
des
internen
Transparenzgebots
bestehen
Meldepflichten
für
Beteiligungen
an
Unternehmen,
um
Interessenkonflikte
zu
vermeiden.
Da
Interessenkonflikte
auch
im
Zusammenhang
mit
Nebenbeschäftigungen
auftreten
können,
müssen
Nebenbeschäftigungen
vor
deren Ausübung gemeldet bzw. genehmigt werden.
6.4
Arbeitsweise der Geschäftsführung
Die
Geschäftsführung
der
BIG
besteht
aus
den
zwei
Mitgliedern
DI
Hans-Peter
Weiss,
CEO,
und
DI
Wolfgang
Gleissner,
COO,
deren
Kompetenzen
klar
zugeordnet
sind.
Die
Geschäftsführer
stehen
in
regelmäßigem
Austausch
miteinander
sowie
im
laufenden
Dialog
und
Informationsaustausch mit den Führungskräften.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
145
/
152
7
Nichtfinanzieller Bericht
Das
Nachhaltigkeitsmanagement
der
BIG
sowie
ihre
nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren
zu
den
Themen
Umwelt-,
Sozial-
und
Arbeitnehmerbelange
(Aus-
und
Weiterbildung,
Familien-
und
Gesundheitsförderung)
werden
gesondert
im
beigelegten
Nichtfinanziellen
Bericht
2021
gemäß
NaDiVeG
beschrieben.
Weiterführende
Informationen
finden
sich
auch
unter
nachhaltigkeit.big.at.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
146
/
152
8
Forschung und Entwicklung
Für
die
Umsetzung
der
nachhaltigen
Ziele
der
BIG
sind
Forschungs-
und
Entwicklungsprojekte
rund
um
ihr
Kerngeschäft
von
wachsender
Bedeutung.
Insbesondere
geht
es
um
die
Weiterentwicklung
neuer
und
für
das
Unternehmen
relevanter
Technologien.
Projekte,
die
die
BIG
umsetzt,
sind
gesondert
im
Nichtfinanziellen
Bericht
2021
beschrieben
sowie
unter
nachhaltigkeit.big.at
abrufbar. Eine Auswahl ist nachfolgend angeführt.
8.1
Beteiligung an Ampeers Energy
Im
Geschäftsjahr
2021
beteiligte
sich
der
BIG
Konzern
am
deutschen
Digitalisierungs-Start-up
AMPEERS
ENERGY
(AE) mit 25,2 %.
Das
Start-up
ist
ein
Spin-off
der
Fraunhofer
Gesellschaft
und
darauf
spezialisiert,
Lösungen
zur
Energieoptimierung
im
Immobilienbereich
zu
schaffen.
Im
Rahmen
der
Beteiligung
soll
das
Optimierungspotenzial
der
Energieversorgung
im
BIG
Portfolio
systematisch
ermittelt
und
darauf
aufbauend
entsprechende
Projekte
realisiert
werden.
Konkret
bedeutet
dies
die
Umsetzung
einer
nachhaltigen
Energiestrategie
(Wärme
und
Strom)
in
Richtung
einer
möglichst
vor
Ort
dezentral
erzeugten
und
weitestgehend klimaneutralen Energiebereitstellung.
Erstes
konkretes
Umsetzungsprojekt
ist
das
Großprojekt
VILLAGE
IM
DRITTEN
–
hier
entwickelt
die
Konzerntochter
ARE
Austrian
Real
Estate
einen
neuen
Stadtteil
im
3.
Wiener
Gemeindebezirk.
Gemeinsam
mit
Wien
Energie
wird
ein
Energiekonzept
entwickelt,
dessen
Fokus
auf
lokal
vorhandenen,
erneuerbaren
und
klimafreundlichen
Ressourcen liegt.
Im
Zuge
der
Beteiligung
der
BIG
an
AE
gründen
die
beiden
Unternehmen
eine
gemeinsame
Tochtergesellschaft
in
Österreich,
die
die
lokalen
Projekte
für
den
BIG
Konzern
abwickeln
und
entsprechendes
Know-how
in
diesem
neuen
Themenfeld
bündeln
wird.
Zudem
wird
das
Joint
Venture
auch
dem
gesamten
österreichischen
Immobilienmarkt
Produkte
und
Leistungen
für
die
erfolgreiche
Umsetzung
von
Projekten
rund
um
das
Thema
Erneuerbare Energien anbieten.
8.2
Sustainability Data Science
Challenge
Im
Berichtsjahr
wurde
die
Sustainability
Data
Science
Challenge
unter
der
Schirmherrschaft
der
ÖBAG,
Microsoft
und
Capgemini
ausgeschrieben.
Nach
Formulierung
eines
gemeinsamen
Usecases
mit
dem
Fokus
auf
Dekarbonisierung
und
Biodiversität
von
BIG
und
anderen
daran
teilnehmenden
Beteiligungsunternehmen
wurden
innovative
Konzepte
gesucht.
Ziel
war
es,
aus
vorhandenen
Daten
und
den
zur
Verfügung
gestellten
Ressourcen
das
überzeugendste
Datenmodell
zu
kreieren,
um
damit
konkrete
nachhaltige
Problemstellungen
mittels
künstlicher
Intelligenz
zu
lösen.
Die
Ergebnisse
wurden
mit
einem
mathematischen
Modell
auf
deren
Genauigkeit
hin
evaluiert.
Die
Liegenschaften
der
BIG
spielten
dabei
eine
wesentliche
Rolle:
Zehn
Schul-
und
zehn
Universitätsliegenschaften
bildeten
seitens
der
BIG
die
Basis
zur
Entwicklung
der
Modelle.
Aus
33
Teams
traten
drei
Finalisten-Teams
hervor,
das
Gewinnerteam
präsentierte
ein
vom
Klimaaspekt
motiviertes
Modell,
das
dabei
helfen
könnte,
die
Zusammensetzung
aus
Gebäuden
und Freiflächen genauestens zu analysieren.
8.3
Verbund X Accelerator
Bei
Verbund
X
Accelerator
handelt
es
sich
um
eine
Energie-
und
Infrastruktur-Plattform,
die
Verbund
gemeinsam
mit
Partnern
bereits
2020
aufgesetzt
hatte
und
im
Jahr
2021
das
zweite
Mal
durchführte.
Start-ups,
Tech-Firmen
und
KMU
bekamen
hier
die
Möglichkeit,
ihre
Entwicklungen
bzw.
Lösungen
mit
den
teilnehmenden
Partnern
zu
testen
und
dabei
neue
Geschäftsmodelle
zu
erschließen.
Die
BIG
arbeitete
2021
im
Bereich
„Augmented
Reality
&
Virtual
Reality“
mit
dem
Unternehmen
ViewAR
zusammen.
Dabei
konnten
wesentliche
Ausblicke
darauf
gewonnen
werden,
welche
Möglichkeiten
bestehen,
wenn
sämtliche
Informationen 3D-mäßig verfügbar sind.
8.4
Mitfinanzierung Stiftungs-
professur
Die
BIG
finanziert
eine
Stiftungsprofessur
an
der
TU
Wien
mit, die sich mit Holzbau im urbanen Kontext beschäftigt.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
147
/
152
9
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die
laufende
Militäroperation
in
der
Ukraine
und
die
damit
verbundenen
Sanktionen
gegen
die
Russische
Föderation
können
Auswirkungen
auf
die
wirtschaftliche
Entwicklung
in Europa sowie auch weltweit haben.
Der
BIG-Konzern
hat
keine
direkten
Geschäftsverbindungen
zur
Ukraine,
Russland
oder
Belarus.
Dennoch
können
etwaige
Auswirkungen
auf
die
gesamte
wirtschaftliche
Situation
zu
einer
Anpassung
von
Schätzungen
und
Vorhersagen
führen.
In
weiterer
Folge
kann
dies
auch
zu
wesentlichen
Änderungen
unter
anderem
bei
der
Bewertung
des
IAS
40
Anlagevermögens
und
den
Finanzverbindlichkeiten
im
kommenden
Geschäftsjahr
führen.
Längerfristige
Effekte
dieser
Krise
können
letztendlich
auch
zu
Auswirkungen
auf
die
Profitabilität
des
BIG-Konzerns
führen.
Aufgrund
der
sich
laufend
ändernden
Situation
können
zum
gegenwärtigen
Zeitpunkt
keine
zuverlässigen
Vorhersagen
getroffen
werden.
Am
14.
Februar
2022
wurde
das
ÖkoStRefG
2022
(Ökosoziale
Steuerreform
Teil
I)
kundgemacht,
welches
unter
anderem
die
etappenweise
Herabsetzung
der
Körperschaftssteuer
von
25 %
auf
24 %
im
Kalenderjahr
2023
und
23 %
im
Kalenderjahr
2024
vorsieht.
Die
Senkung
der
Körperschaftssteuer
wird
in
der
BIG
insbesondere
eine
Auswirkung
auf
die
bilanzierten
passiven
latenten
Steuern
haben.
Die
BIG
rechnet
aus
derzeitiger
Sicht
aufgrund
dieser
Gesetzesänderung
mit
einer
ertragswirksamen
Auflösung
passiver
latenter
Steuern
in
Höhe
von
rund
EUR 158 Mio. im Geschäftsjahr 2022.
Darüber
hinaus
sind
nach
dem
Bilanzstichtag
keine
wesentlichen
Ereignisse
eingetreten,
die
entweder
in
der
Gesamtergebnisrechnung
oder
in
der
Bilanz
berücksichtigt
hätten
werden
müssen
oder
die
zu
einer
Angabenpflicht
im Anhang führen.
10.1
Zweigniederlassungen
Die
Gesellschaft
verfügt
über
keine
Zweigniederlassungen.
Wien, am 9. März 2022
Die Geschäftsführung
DI Hans-Peter Weiss
DI Wolfgang Gleissner
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
148
/
152
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir
haben
den
Konzernabschluss
der
Bundesimmobilien-
gesellschaft
m.b.H.,
Wien,
und
ihrer
Tochterunternehmen
(der
Konzern),
bestehend
aus
der
Konzernbilanz
zum
31. Dezember
2021,
der
Konzerngesamtergebnisrechnung,
der
Entwicklung
des
Konzerneigenkapitals
und
der
Kon-
zerngeldflussrechnung
für
das
an
diesem
Stichtag
en-
dende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach
unserer
Beurteilung
entspricht
der
beigefügte
Kon-
zernabschluss
den
gesetzlichen
Vorschriften
und
vermit-
telt
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-
und
Fi-
nanzlage
zum
31.
Dezember
2021
sowie
der
Ertragslage
und
der
Zahlungsströme
des
Konzerns
für
das
an
diesem
Stichtag
endende
Geschäftsjahr
in
Übereinstimmung
mit
den
International
Financial
Reporting
Standards,
wie
sie
in
der
EU
anzuwenden
sind
(IFRS)
und
den
zusätzlichen
An-
forderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir
haben
unsere
Abschlussprüfung
in
Übereinstimmung
mit
der
Verordnung
(EU)
Nr.
537/2014
(im
Folgenden
EU-
VO)
und
mit
den
österreichischen
Grundsätzen
ordnungs-
mäßiger
Abschlussprüfung
durchgeführt.
Diese
Grund-
sätze
erfordern
die
Anwendung
der
International
Stan-
dards
on
Auditing
(ISA).
Unsere
Verantwortlichkeiten
nach
diesen
Vorschriften
und
Standards
sind
im
Abschnitt
„Ver-
antwortlichkeiten
des
Abschlussprüfers
für
die
Prüfung
des
Konzernabschlusses“
unseres
Bestätigungsvermerks
weitergehend
beschrieben.
Wir
sind
vom
Konzern
unab-
hängig
in
Übereinstimmung
mit
den
österreichischen
un-
ternehmensrechtlichen
und
berufsrechtlichen
Vorschrif-
ten
und
wir
haben
unsere
sonstigen
beruflichen
Pflichten
in
Übereinstimmung
mit
diesen
Anforderungen
erfüllt.
Wir
sind
der
Auffassung,
dass
die
von
uns
bis
zum
Datum
des
Bestätigungsvermerks
erlangten
Prüfungsnachweise
aus-
reichend
und
geeignet
sind,
um
als
Grundlage
für
unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders
wichtige
Prüfungssachverhalte
sind
solche
Sachverhalte,
die
nach
unserem
pflichtgemäßen
Ermessen
am
bedeutsamsten
für
unsere
Prüfung
des
Konzernab-
schlusses
des
Geschäftsjahres
waren.
Diese
Sachverhalte
wurden
im
Zusammenhang
mit
unserer
Prüfung
des
Kon-
zernabschlusses
als
Ganzes
und
bei
der
Bildung
unseres
Prüfungsurteils
hierzu
berücksichtigt,
und
wir
geben
kein
gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Folgende
Sachverhalte
waren
am
bedeutsamsten
für
unsere Prüfung:
1.
Bewertung von Immobilien mit dem Zeitwert
2.
Ansatz und Bewertung von latenten Steuern
1. Bewertung von Immobilien mit dem Zeitwert
Sachverhalt und Problemstellung
(siehe Ausführungen im Konzernanhang unter Kapitel 5.3
und 8.1)
Das
Bewertungsergebnis
aus
als
Finanzinvestitionen
ge-
haltenen
Immobilien
(Bestandsimmobilien)
beträgt
im
Geschäftsjahr
insgesamt
EUR
547,3
Mio
bei
einem
Buch-
wert
des
Immobilienvermögens
in
Höhe
von
EUR
14.885,1
Mio und einer Bilanzsumme von EUR 15.974,3 Mio.
Bei
der
Ermittlung
der
beizulegenden
Zeitwerte
pro
Immo-
bilie
zum
Stichtag
durch
die
gesetzlichen
Vertreter
werden
für
eine
Mehrzahl
von
Immobilienobjekten
unabhängige
Sachverständige
herangezogen.
Neben
von
der
Gesell-
schaft
bereitgestellten
stichtagsaktualisierten
Unterlagen
fließen
in
diese
Bewertungen
zahlreiche
Annahmen
zu
ver-
schiedenen
„Inputfaktoren“,
insbesondere
zu
den
Markt-
mieten,
erwarteten
Leerstehungen,
zukünftigen
Wieder-
vermietungen
und
künftig
erzielbaren
Mieten
sowie
die
Diskontierungssätze
auf
Basis
der
Renditen
von
vergleich-
baren
Objekten
ein,
welche
die
zukünftige
Ertragskraft
der
Immobilie
bestmöglich
abbilden
sollen.
Die
Bewertung
der
als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien
beruht
somit
auf
den
Einschätzungen
der
zur
Ermittlung
der
beizulegen-
den
Zeitwerte
herangezogenen
Inputfaktoren,
die
einen
wesentlichen
Einfluss
auf
die
Höhe
der
Bewertung
der
Im-
mobilie haben.
Wegen
der
hohen
Bedeutung
des
Immobilienvermögens
im
Konzernabschluss
und
die
mit
den
Einschätzungen
künftiger
Entwicklungen
verbundenen
erhöhten
Bewer-
tungsunsicherheiten
haben
wir
die
Bewertung
des
Immo-
bilienvermögens
als
besonders
wichtigen
Prüfungssach-
verhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir
haben
zur
Beurteilung
der
Angemessenheit
der
Neube-
wertung
des
Immobilienvermögens
im
Wesentlichen
fol-
gende Prüfungshandlungen durchgeführt:
■
Analyse des Prozesses der Immobilienbewertung hin-
sichtlich des allgemeinen Ablaufes sowie der Ausge-
staltung und Funktionsweise von Kontrollen bei der
Verarbeitung der Ergebnisse im Konzernabschluss
■
Evaluierung der fachlichen Eignung und Objektivität
der von den gesetzlichen Vertretern beauftragten
Sachverständigen
■
Plausibilisierung der beizulegenden Werte anhand der
Bruttorendite (Bruttomietzins im Verhältnis zum an-
gesetzten beizulegenden Wert) der einzelnen Objekte
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
149
/
152
■
Auswahl einer Stichprobe von Immobiliengutachten
auf Basis der Größe der Objekte, der Veränderung des
beizulegenden Zeitwertes von Objekten über ein
definiertes Ausmaß sowie von Objekten mit
Veränderungen von wesentlichen Inputfaktoren ohne
die damit erwartete Veränderung des beizulegenden
Zeitwertes
■
Kritische Würdigung der Methoden und der
wesentlichen in den Gutachten getätigten Annahmen
für die in der Stichprobe enthaltenen Objekte,
Vergleich der Annahmen mit aktuellen Marktdaten
und Marktentwicklungen sowie das Nachvollziehen
der rechnerischen Richtigkeit des aus den Parametern
abgeleiteten beizulegenden Zeitwertes
■
Beurteilung der Angemessenheit der
Wertfortschreibungen der Gutachten auf den Bilanz-
stichtag in einer Stichprobe von Immobilien, deren
Wertermittlung am Bilanzstichtag länger als ein Jahr
zurückliegt
■
Analyse der Anhangsangaben zum
Immobilienvermögen hinsichtlich der
Angemessenheit von Angaben zu
Schätzungsunsicherheiten und Sensitivitäten
2. Ansatz und Bewertung von latenten Steuern
Sachverhalt und Problemstellung
(siehe Ausführungen im Konzernanhang unter Kapitel
5.13 und 8.13)
Aktive
latente
Steuern
(vor
Saldierung
EUR
137,1
Mio)
und
passive
latente
Steuern
(vor
Saldierung
EUR
2.113,1
Mio)
werden
für
temporäre
Differenzen
zwischen
den
Bilanz-
ansätzen
im
Konzernabschluss
(beizulegende
Zeitwerte)
und
den
steuerlichen
Bilanzwerten
(fortgeschriebene
An-
schaffungskosten
abzüglich
allfälliger
außerplanmäßiger
Abschreibungen),
die
zu
zukünftigen
steuerpflichtigen
oder
abzugsfähigen
Beträgen
führen,
gebildet.
Die
Höhe
der
temporären
Differenzen
ist
von
der
Art
der
Verwendung
der
Immobilien
und
der
daraus
folgenden
unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen abhängig.
Darüber
hinaus
bestehen
wesentliche
zu
versteuernde
temporäre
Differenzen
im
Zusammenhang
mit
Anteilen
an
Tochterunternehmen
(sogenannte
"outside
basis
differences"),
deren
passive
latente
Steuern
(EUR
288,4
Mio.) nicht angesetzt wurden.
Die
Beurteilung,
ob
und
in
welchem
Maße
für
derartige
Differenzen
latente
Steuern
anzusetzen
sind,
erfordert
wesentliche
Einschätzungen
in
Bezug
auf
die
erwartete
Umkehr
dieser
Differenzen.
Die
Einschätzungen
haben
wesentliche
Auswirkungen
auf
Ansatz
und
Höhe
der
im
Konzernabschluss
bilanzierten
aktiven
und
passiven
latenten
Steuern.
Die
Berechnungen
sind
aufgrund
der
notwendigen
subjektiven
Schätzungen
und
der
darin
enthaltenen
Unsicherheiten
komplex.
Folglich
haben
wir
den
Ansatz
und
die
Bewertung
von
latenten
Steuern
als
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Im
Rahmen
der
Prüfung
der
latenten
Steuern
haben
wir
unsere
Prüfungshandlungen
auf
folgende
Sachverhalte
fokussiert:
■
Analyse des Prozesses der Ermittlung von latenten
Steuern hinsichtlich des allgemeinen Ablaufs sowie
der Ausgestaltung und Implementierung von
Kontrollen bei der Verarbeitung der Ergebnisse im
Konzernabschluss
■
Nachvollziehen der vom Unternehmen identifizierten
temporären Differenzen am Bilanzstichtag durch
Abgleich mit den Differenzen zwischen den
bilanzierten Werten und den angesetzten
Steuerwerten am Bilanzstichtag
■
Kritische Würdigung von Einschätzungen und
Annahmen jener Fälle, in denen die Höhe der
angesetzten latenten Steuern erheblich von
Einschätzungen über die künftige Umkehrung der
temporären Differenzen abhängig ist
■
Kritische Würdigung des Vorliegens sämtlicher
Voraussetzungen für den Nichtansatz von latenten
Steuern für temporäre Differenzen in Zusammenhang
mit Anteilen an Tochterunternehmen
■
Würdigung der Anhangsangaben in Zusammenhang
mit den latenten Steuern hinsichtlich ihrer
Vollständigkeit und Angemessenheit
Sonstige Informationen
Die
gesetzlichen
Vertreter
sind
für
die
sonstigen
Informati-
onen
verantwortlich.
Die
sonstigen
Informationen
umfas-
sen
alle
Informationen
im
konsolidierten
nichtfinanziellen
Bericht,
den
wir
bis
zum
Datum
des
Bestätigungsvermerks
erhalten
haben,
sowie
alle
Informationen
im
Geschäftsbe-
richt,
ausgenommen
den
Konzernabschluss,
den
Konzern-
lagebericht
und
den
Bestätigungsvermerk.
Der
Geschäfts-
bericht
wird
uns
voraussichtlich
nach
dem
Datum
des
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden.
Unser
Prüfungsurteil
zum
Konzernabschluss
erstreckt
sich
nicht
auf
diese
sonstigen
Informationen
und
wir
geben
keine
Art
der
Zusicherung
darauf
ab.
Bezüglich
der
Infor-
mationen
im
Konzernlagebericht
verweisen
wir
auf
den
Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“.
Im
Zusammenhang
mit
unserer
Prüfung
des
Konzernab-
schlusses
ist
es
unsere
Verantwortung,
die
oben
angeführ-
ten
sonstigen
Informationen,
sobald
sie
vorhanden
sind,
zu
lesen
und
dabei
zu
würdigen,
ob
sie
wesentliche
Unstim-
migkeiten
zum
Konzernabschluss
oder
zu
unseren
bei
der
Abschlussprüfung
erlangten
Kenntnissen
aufweisen
oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls
wir
auf
Grundlage
der
Arbeiten,
die
wir
zu
den
vor
dem
Datum
dieses
Bestätigungsvermerks
erhaltenen
sonstigen
Informationen
durchgeführt
haben,
zur
Schlussfolgerung
gelangen,
dass
diese
sonstigen
Informationen
wesentlich
falsch
dargestellt
sind,
müssen
wir
dies
berichten.
Wir
haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
150
/
152
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die
gesetzlichen
Vertreter
sind
verantwortlich
für
die
Aufstellung
des
Konzernabschlusses
und
dafür,
dass
dieser
in
Übereinstimmung
mit
den
IFRS,
wie
sie
in
der
EU
anzuwenden
sind
und
den
zusätzlichen
Anforderungen
des
§
245a
UGB
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Konzerns
vermittelt.
Ferner
sind
die
gesetzlichen
Vertreter
verantwortlich
für
die
internen
Kontrollen,
die
sie
als
notwendig
erachten,
um
die
Aufstellung
eines
Konzernabschlusses
zu
ermöglichen,
der
frei
von
wesentlichen
falschen
Darstellungen
aufgrund
von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei
der
Aufstellung
des
Konzernabschlusses
sind
die
gesetzlichen
Vertreter
dafür
verantwortlich,
die
Fähigkeit
des
Konzerns
zur
Fortführung
der
Unternehmenstätigkeit
zu
beurteilen,
Sachverhalte
im
Zusammenhang
mit
der
Fortführung
der
Unternehmenstätigkeit
–
sofern
einschlägig
–
anzugeben,
sowie
dafür,
den
Rechnungslegungsgrundsatz
der
Fortführung
der
Unternehmenstätigkeit
anzuwenden,
es
sei
denn,
die
gesetzlichen
Vertreter
beabsichtigen,
entweder
den
Konzern
zu
liquidieren
oder
die
Unternehmenstätigkeit
einzustellen,
oder
haben
keine
realistische
Alternative
dazu.
Der
Prüfungsausschuss
ist
verantwortlich
für
die
Überwachung
des
Rechnungslegungsprozesses
des
Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere
Ziele
sind,
hinreichende
Sicherheit
darüber
zu
erlangen,
ob
der
Konzernabschluss
als
Ganzes
frei
von
wesentlichen
falschen
Darstellungen
aufgrund
von
dolosen
Handlungen
oder
Irrtümern
ist,
und
einen
Bestätigungsvermerk
zu
erteilen,
der
unser
Prüfungsurteil
beinhaltet.
Hinreichende
Sicherheit
ist
ein
hohes
Maß
an
Sicherheit,
aber
keine
Garantie
dafür,
dass
eine
in
Übereinstimmung
mit
der
EU-VO
und
mit
den
österreichischen
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung,
die
die
Anwendung
der
ISA
erfordern,
durchgeführte
Abschlussprüfung
eine
wesentliche
falsche
Darstellung,
falls
eine
solche
vorliegt,
stets
aufdeckt.
Falsche
Darstellungen
können
aus
dolosen
Handlungen
oder
Irrtümern
resultieren
und
werden
als
wesentlich
angesehen,
wenn
von
ihnen
einzeln
oder
insgesamt
vernünftigerweise
erwartet
werden
könnte,
dass
sie
die
auf
der
Grundlage
dieses
Konzernabschlusses
getroffenen
wirtschaftlichen
Entscheidungen
von
Nutzern
beeinflussen.
Als
Teil
einer
Abschlussprüfung
in
Übereinstimmung
mit
der
EU-VO
und
mit
den
österreichischen
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung,
die
die
Anwendung
der
ISA
erfordern,
üben
wir
während
der
gesamten
Abschlussprüfung
pflichtgemäßes
Ermessen
aus
und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
■
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss,
planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
■
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die
Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
■
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit
der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
■
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des
Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
■
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau
und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse
in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
151
/
152
■
Wir erlangen ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der
Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des
Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum
Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich
für die Anleitung, Überwachung und Durchführung
der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir
tauschen
uns
mit
dem
Prüfungsausschuss
unter
anderem
über
den
geplanten
Umfang
und
die
geplante
zeitliche
Einteilung
der
Abschlussprüfung
sowie
über
bedeutsame
Prüfungsfeststellungen,
einschließlich
etwaiger
bedeutsamer
Mängel
im
internen
Kontrollsystem,
die
wir
während
unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir
geben
dem
Prüfungsausschuss
auch
eine
Erklärung
ab,
dass
wir
die
relevanten
beruflichen
Verhaltensanforderungen
zur
Unabhängigkeit
eingehalten
haben,
und
tauschen
uns
mit
ihm
über
alle
Beziehungen
und
sonstigen
Sachverhalte
aus,
von
denen
vernünftigerweise
angenommen
werden
kann,
dass
sie
sich
auf
unsere
Unabhängigkeit
und
–
sofern
einschlägig
–
damit
zusammenhängende
Schutzmaßnahmen
auswirken.
Wir
bestimmen
von
den
Sachverhalten,
über
die
wir
uns
mit
dem
Prüfungsausschuss
ausgetauscht
haben,
diejenigen
Sachverhalte,
die
am
bedeutsamsten
für
die
Prüfung
des
Konzernabschlusses
des
Geschäftsjahres
waren
und
daher
die
besonders
wichtigen
Prüfungssachverhalte
sind.
Wir
beschreiben
diese
Sachverhalte
in
unserem
Bestätigungsvermerk,
es
sei
denn,
Gesetze
oder
andere
Rechtsvorschriften
schließen
die
öffentliche
Angabe
des
Sachverhalts
aus
oder
wir
bestimmen
in
äußerst
seltenen
Fällen,
dass
ein
Sachverhalt
nicht
in
unserem
Bestätigungsvermerk
mitgeteilt
werden
sollte,
weil
vernünftigerweise
erwartet
wird,
dass
die
negativen
Folgen
einer
solchen
Mitteilung
deren
Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Konzernlagebericht
Der
Konzernlagebericht
ist
aufgrund
der
österreichischen
unternehmensrechtlichen
Vorschriften
darauf
zu
prüfen,
ob
er
mit
dem
Konzernabschluss
in
Einklang
steht
und
ob
er
nach
den
geltenden
rechtlichen
Anforderungen
aufgestellt wurde.
Die
gesetzlichen
Vertreter
der
Gesellschaft
sind
verantwortlich
für
die
Aufstellung
des
Konzernlageberichts
in
Übereinstimmung
mit
den
österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir
haben
unsere
Prüfung
in
Übereinstimmung
mit
den
Berufsgrundsätzen
zur
Prüfung
des
Konzernlageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach
unserer
Beurteilung
ist
der
beigefügte
Konzernlagebericht
nach
den
geltenden
rechtlichen
Anforderungen
aufgestellt
worden,
enthält
zutreffende
Angaben
nach
§ 243a
UGB
und
steht
in
Einklang
mit
dem
Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts
der
bei
der
Prüfung
des
Konzernabschlusses
gewonnenen
Erkenntnisse
und
des
gewonnenen
Verständnisses
über
den
Konzern
und
sein
Umfeld
wurden
wesentliche
fehlerhafte
Angaben
im
Konzernlagebericht
nicht festgestellt.
Zusätzliche
Angaben nach
Artikel 10 der EU-VO
Wir
wurden
mit
Gesellschafterbeschluss
am
19.
April
2021
als
Abschlussprüfer
für
das
am
31.
Dezember
2021
endende
Geschäftsjahr
gewählt
und
am
13.
Juli
2021
vom
Aufsichtsrat
mit
der
Durchführung
der
Abschlussprüfung
beauftragt.
Wir
sind
ununterbrochen
seit
dem
am
31. Dezember
2021
endenden
Geschäftsjahr
Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir
erklären,
dass
das
Prüfungsurteil
im
Abschnitt
„Bericht
zum
Konzernabschluss“
mit
dem
zusätzlichen
Bericht
an
den
Prüfungsausschuss
nach
Art
11
der
EU-VO
in
Einklang
steht.
Wir
erklären,
dass
wir
keine
verbotenen
Nichtprüfungsleistungen
nach
Art
5
Abs
1
der
EU-VO
erbracht
haben
und
dass
wir
bei
der
Durchführung
der
Abschlussprüfung
unsere
Unabhängigkeit
von
dem
Konzern gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der
für
die
Abschlussprüfung
auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Mag. Nikolaus Schaffer.
Wien
9. März 2022
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Nikolaus Schaffer e.h.
ppa. Mag. Michael Horntrich e.h.
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser
Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Jahresfinanzbericht 2021 der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Seite
152
/
152
Erklärung gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG für 2021
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Wir
bestätigen
nach
bestem
Wissen,
dass
der
im
Einklang
mit
den
maßgebenden
Rechnungslegungsstandards
aufgestellte
Konzernabschluss
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Konzerns
vermittelt,
dass
der
Konzernlagebericht
den
Geschäftsverlauf,
das
Geschäftsergebnis
und
die
Lage
des
Konzerns
so
darstellt,
dass
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Konzerns
entsteht,
und
dass
der
Konzernlagebericht
die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir
bestätigen
nach
bestem
Wissen,
dass
der
im
Einklang
mit
den
maßgebenden
Rechnungslegungsstandards
aufgestellte
Jahresabschluss
des
Mutterunternehmens
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Unternehmens
vermittelt,
dass
der
Lagebericht
den
Geschäftsverlauf,
das
Geschäftsergebnis
und
die
Lage
des
Unternehmens
so
darstellt,
dass
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
entsteht,
und
dass
der
Lagebericht
die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 9. März 2022
Die Geschäftsführung
DI Hans-Peter Weiss
DI Wolfgang Gleissner