Bank Austria ·Jahresabschluss 20201
Bank Austria ·Jahresabschluss 20202
Jahresabschluss 2020Inhalt
Bank Austria ·Jahresabschluss 20203
Unternehmensprofil - UniCredit6 I. Bank Austria Konzernabschluss17 Konzernabschluss nach IFRS47 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung48 Konzern-Gesamtergebnisrechnung49 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung52 Konzern-Geldflussrechnung56 Anhang zum Konzernabschluss59 A – Rechnungslegungsmethoden61 B – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung119 C – Details zur Bilanz137 D – Segmentberichterstattung163 F – Zusätzliche Informationen245 Schlussbemerkung des Vorstands260 Bericht der Abschlussprüfer261 Bericht des Aufsichtsrats268 Erklärung der gesetzlichen Vertreter271 Organe der UniCredit Bank Austria AG272 II. UniCredit Bank Austria AG289 Vorbemerkungen zum Jahresabschluss290 Lagebericht der UniCredit Bank Austria AG291 Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AG338 Bilanz zum 31. Dezember 2020 - UniCredit Bank Austria AG338 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020341 Anhang zum Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG343 Bericht der Abschlussprüfer386 Erklärung der gesetzlichen Vertreter392 Investor Relations, Ratings, Impressum und Hinweise393 Bank Austria ·Jahresabschluss 20204
Bank Austria ·Jahresabschluss 20205
Unternehmensprofil - UniCredit6 Bank Austria ·Jahresabschluss 20206
Bank Austria ·Jahresabschluss 20207
Bank Austria ·Jahresabschluss 20208
Bank Austria ·Jahresabschluss 20209
Bank Austria ·Jahresabschluss 202010
Bank Austria ·Jahresabschluss 202011
Bank Austria ·Jahresabschluss 202012
Bank Austria ·Jahresabschluss 202013
Bank Austria ·Jahresabschluss 202014
Bank Austria ·Jahresabschluss 202015
Bank Austria ·Jahresabschluss 202016
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202017
I. Bank Austria Konzernabschluss Die Bank Austria im Überblick18 Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte19 Gewinn- und Verlustrechnung 2020 im Einzelnen22 Bilanz und Eigenkapital24 Eigenmittelausstattung und risikogewichtete Aktiva27 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren28 Human Capital Österreich33 Entwicklung der Segmente41 KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202018
Die Bank Austria im Überblick Dividenden und ähnliche Erträge aus at equity-Beteiligungen
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Konzernergebnis nach Steuern, den Eigentümern der Bank Austria zuzurechnen
Aufwand/Ertrag-Koeffizient
Forderungen an Kunden / Primärmittel
Risikogewichtete Aktiva (gesamte RWA)
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Verschuldungsquote/Leverage Ratio
BA AG - Privatkundenfilialen
Anmerkungen:
- Vergleichszahlen 2019 an die heutige Struktur und Methodik angepasst (recast)
- RWA sind die gesamten aufsichtsrechtlichen Risikoaktiva
- Kapitalquoten gemäß Basel 3 nach dem aktuellen Stand der Übergangsbestimmungen; bezogen auf alle Risiken
- n.a. = nicht aussagekräftig; PP = Prozentpunkt(e); bp = Basispunkt(e)
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202019
Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte Weltwirtschaft 2020 im Bann der SARS-CoV-2 Pandemie Nach zaghaften Signalen einer Beschleunigung der globalen Konjunktur zu Jahresbeginn 2020 gestützt auf eine Belebung des internationalen Handels hatte die SARS-CoV-2 Pandemie in weiterer Folge die globale Wirtschaft fest im Griff. Ausgehend von China, das als erste Volkswirtschaft einen Lockdown umsetzte, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, führte die folgende Störung der globalen Wertschöpfungsketten zu ersten wirtschaftlichen Belastungen weltweit. Aufgrund der raschen Verbreitung der Virusinfektionen und der Gefahr einer Überlastung der Gesundheitsversorgungssysteme waren nach Asien jedoch auch die Länder in Europa und in Amerika ab dem Frühjahr zu umfassenden Beschränkungen des Wirtschaftslebens gezwungen. Infolge von Produktionsunterbrechungen, Geschäftsschließungen und Ausgangsbeschränkungen schlitterten sowohl die USA als auch die Europäische Union in der ersten Jahreshälfte in eine Rezession mit starken Einbußen ihrer Wirtschaftsleistung. Im Sommer wurden weltweit in Abhängigkeit vom jeweiligen Pandemieverlauf die gesetzten wirtschaftlichen Beschränkungen gelockert, wodurch mit Unterstützung eines kräftigen Nachholeffekts des Konsums eine starke Erholung der Konjunktur einsetzte. Während in den meisten asiatischen Ländern die Pandemie weitgehend unter Kontrolle gehalten werden konnte, setzte ab dem Herbst insbesondere in Europa eine zweite Infektionswelle ein, die erneut Lockdowns notwendig machte. Der Umfang der wirtschaftlichen Beschränkungen war gegen Jahresende 2020 jedoch zumeist geringer als während der ersten Welle. Zudem ermöglichten die Erfahrungen aus dem Frühjahr den Betrieben eine bessere Anpassung der Geschäftstätigkeit an die Rahmenbedingungen. Im Schlussquartal kam es zwar wieder zu wirtschaftlichen Einbußen, die jedoch geringer als im Frühjahr ausfielen. Insgesamt führte die mitunter rasante Berg-und-Talfahrt der Konjunktur in Abhängigkeit von den jeweils gesetzten Lockerungs- bzw. Verschärfungsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu einem geschätzten Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung um real rund 3,5 Prozent, deutlich höher als während der Finanzkrise 2009. Während China die einzige größere Wirtschaftsnation blieb, die 2020 ein Wirtschaftswachstum erreichen konnte, sank in den USA das reale BIP um 3,5 Prozent und in der Europäischen Union bedingt durch insgesamt härtere Lockdowns sogar um rund 6,5 Prozent. Infolge des weltweiten Wirtschaftseinbruch sank der Ölpreis nachfragebedingt im Jahresdurchschnitt 2020 um mehr als 30 Prozent auf 43,5 US-Dollar pro Barrel. Aufgrund der abnehmenden Attraktivität des US-Dollars als sicherer Hafen im Jahresverlauf 2020 legt der Kurs des Euro von 1,10 auf über 1,20 zum Jahresende zu, so dass der Rückgang des Ölpreises stärker als in den USA die Inflation dämpfte, die im Euroraum im Jahresdurchschnitt 2020 mit 0,3 Prozent erneut deutlich unter dem Inflationsziel der EZB blieb. Erneute Lockerung der Geldpolitik bestimmte die Kapitalmarkttrends Um nachhaltige Folgen der Pandemie zu begrenzen und eine Konjunkturerholung anzukurbeln, haben die Regierungen 2020 weltweit auf eine sehr expansive Fiskalpolitik umgeschaltet. Auf europäischer Ebene gelang es, einen verstärkten EU-Finanzrahmen für 2021-2027 sowie das EU-Aufbauprogramm „Next Generation EU“ über 750 Mrd Euro auf den Weg zu bringen. Auf nationaler Ebene wurde ein Hilfs- und Konjunkturpaket im Umfang von 50 Mrd Euro beschlossen, bestehend aus direkten Unterstützungen sowie Garantien. Der Bankensektor trug seinen Teil zur Krisenbewältigung unter anderem durch die Gewährung von Kreditstundungen für Verbraucher und Kleinstunternehmer bei. Die Notenbanken haben 2020 ihren geldpolitischen Rahmen angepasst. Die US-Notenbank Fed senkte den Leitzins, die Fed Funds Target Rate, um 150 Basispunkte bis zur Jahresmitte 2020 auf eine Spanne von 0 bis 0,25 Prozent. Die Europäische Zentralbank beließ den Leitzinssatz mangels Spielraums bei 0 Prozent bzw. den Einlagenzinssatz bei minus 0,5 Prozent. Ebenso wie die Fed setzte die EZB allerdings im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2020 eine Reihe unkonventioneller geldpolitischer Lockerungsmaßnahmen. Um die günstigen Finanzierungsbedingungen zu erhalten sowie die Transmission der Geldpolitik zu sichern hat die EZB neben regulatorischen Erleichterungen für die Geschäftsbanken ein zusätzliches längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (TLTRO-III) zur Unterstützung der Kreditvergaben an Klein- und Mittelbetriebe sowie ein zusätzliches Notfall-Anleihekaufprogramm (PEPP: Pandemic Emergency Purchase Programme) über 750 Mrd Euro gestartet. Angesichts niedriger Inflationserwartungen wurde dieses Programm Anfang Juni um 600 Mrd Euro und im Dezember um weitere 500 Mrd Euro auf nunmehr 1,85 Billionen Euro aufgestockt und bis März 2022 verlängert. Unter diesen Rahmenbedingungen sanken sowohl die kurzfristigen als auch die langfristigen Marktzinsen. Der 3-Monats-Euribor ging von -0,4 Prozent zu Jahresbeginn auf -0,55 Prozent zum Jahresende 2020 zurück. Die Rendite der zehnjährigen US-Treasuries sank im Jahresdurchschnitt auf unter 1 Prozent und im Euroraum rutschten bis zum Jahresende die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen von 8 Ländern ins Minus. Auch die Rendite der zehnjährigen österreichischen Bundesanleihe notierte mit minus 0,50 Prozent Ende Dezember 2020 klar im negativen Bereich. Gleichzeitig hat die Lockerung der Geldpolitik die Aktienmärkte, die bei Ausbruch der Pandemie stark eingebrochen waren, wieder unterstützt. Während der US-Aktienindex Dow Jones beflügelt durch starke Technologiewerte mit einem Plus um mehr als 7 Prozent innerhalb Jahresfrist Ende 2020 gestützt auch auf den Wahlsieg von Joe Biden erstmals die Grenze von 30.000 Punkten knackte und der deutsche Leitindex DAX 2020 ein leichtes Plus erzielen konnte, hat der österreichische Börsenindex ATX trotz starker Zuwächse gegen Jahresende fast 13 Prozent gegenüber dem Jahresbeginn eingebüßt. Die niedrigen Zinsen und die hohe Unsicherheit verhalfen den Goldpreis auf ein neues Rekordhoch von über 2000 US-Dollar pro Feinunze, im Jahresvergleich legte der Goldpreis um fast 25 Prozent zu. KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202020
Wirtschaftslage und Marktentwicklung in ÖsterreichNach einem guten Start ins Jahr 2020 kam es ab März pandemiebedingt in Österreich zu einem abrupten und massiven Einbruch der Wirtschaft. Der Rezession im ersten Halbjahr folgte dank der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft ein starker Rebound im dritten Quartal. Mit der zweiten Infektionswelle ab Herbst ist die österreichische Wirtschaft erneut vom Wachstumspfad abgekommen. Im Jahresdurchschnitt 2020 sank die Wirtschaftsleistung um real rund 7,5 Prozent. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat die Industrie ihre Abläufe gut an die bestehenden Rahmenbedingungen angepasst und mit internationalem Rückenwind auf einen Wachstumspfad zurückgefunden. Während die Bauwirtschaft von der Pandemie nur kurz beeinträchtigt war, kam es 2020 dagegen bei einigen Marktdienstleistungen, allen voran in der Gastronomie- und Beherbergung sowie bei persönlichen Dienstleistungen zu starken wirtschaftlichen Einbußen. Die unterschiedliche Sektorenentwicklung fand auch am Arbeitsmarkt ihren Niederschlag, der einen Rekordanstieg der Arbeitslosenquote auf 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2020 nach 7,4 Prozent im Jahr davor verzeichnete. Im Gegensatz zum Euroraum führte die Coronakrise in Österreich nicht zu einem klaren Rückgang der Inflation, die sich mit 1,4 Prozent im Jahresdurchschnitt 2020 fast unverändert gegenüber 2019 zeigte. Die Unsicherheit infolge der Pandemie unterstützte die Nachfrage nach Wohnimmobilien, was sich in einem Anstieg der Wohnbaukredite um über 4 Prozent 2020 niederschlug. Aufgrund des Einbruchs bei Konsumkrediten lag das Wachstum der Ausleihungen an private Haushalte darunter, bei rund 3,5 Prozent im Jahresvergleich. Kredite an Klein- und Mittelbetriebe haben aufgrund der erfolgten Stundungen stark zugelegt und die gestiegene Nachfrage zur Liquiditätsabdeckung sorgte für ein Plus bei Firmenkrediten um etwa 5,5 Prozent im Jahresvergleich, sodass insgesamt 2020 erneut ein starkes Kreditwachstum im österreichischen Bankenmarkt von über 4 Prozent verzeichnet wurde. Trotz des Niedrigzinsumfelds stiegen 2020 die Einlagen im Jahresdurchschnitt mit rund 6 Prozent stark an, getragen sowohl von Einlagen der Haushalte, aber vor allem auch von Unternehmen. Der absolute Anstieg der Einlagen war daher mit fast 25 Mrd Euro mehr als doppelt so hoch wie der absolute Anstieg bei den Ausleihungen von rund 12 Mrd Euro.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202021
Gewinn- und Verlustrechnung der Bank Austria in zusammengefasster Form 1)
Dividenden und ähnliche Erträge aus at equity-Beteiligungen
Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Andere Verwaltungsaufwendungen
Abschreibung und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge
Integrations- und Restrukturierungsaufwand
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
n.a. = nicht aussagekräftig
1) Die in dieser Tabelle gezeigte Gewinn- und Verlustrechnung der Bank Austria in zusammengefasster Form entspricht der Gliederung des Segmentberichts
2) Vergleichszahlen 2019 an Konsolidierungskreis und Geschäftsstruktur 2020 angepasst (recast)
3) Zahlen wie publiziert zum 31.12.2019
4) Den Eigentümern der Bank Austria zuzurechnen
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202022
Gewinn- und Verlustrechnung 2020 im Einzelnen Die folgende Erläuterung des Ergebnisses der Bank Austria richtet sich nach der Gewinn- und Verlustrechnung in der Struktur der Segmentberichterstattung. Die Vergleichszahlen für das Jahr 2019 sind an die heutige Struktur und Methodik angepasst (recast).
In der Segmentberichterstattung weisen wir drei Geschäftsbereiche aus: Privatkundenbank, Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking. Die Privatkundenbank umfasst die Betreuung natürlicher Personen (inklusive Premium Banking-Kunden), Freie Berufe und Geschäftskunden (mit einem Jahresumsatz bis 3 Mio €) sowie Wealth Management. Unter Unternehmerbank wird nachfolgend die Summe aus den Teilbereichen Firmenkunden und Leasing verstanden. Dem Unternehmensbereich Corporate & Investment Banking sind multinationale und internationale Großkunden mit Bedarf an kapitalmarktbezogenen Dienstleistungen und Investmentbanking-Lösungen zugeordnet sowie nunmehr auch die FactorBank (bisher der Unternehmerbank zugeordnet). Darüber hinaus werden Financial Institutions wie Banken, Asset Manager, institutionelle Kunden und Versicherungen betreut. Die keinem Geschäftsbereich zugeordneten Teile der Bank werden im Segment Corporate Center gezeigt.
In der Position „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen“ ist das Ergebnis der noch von der Bank Austria gehaltenen, aber zum Verkauf bestimmten Gesellschaften der Immobilienholding inklusive des Ergebnisses aus dem Verkauf von Immobiliengesellschaften sowie Liegenschaften dieser Gesellschaften enthalten.
Die Betriebserträge beliefen sich 2020 auf 1.774 Mio € (-9% gegenüber dem Vorjahreswert von 1.941 Mio €). Der Rückgang spiegelt das außergewöhnliche Umfeld des Jahres 2020 wider, das durch die COVID-19-Pandemie und äußerst niedrige Zinsen gekennzeichnet war. Diese Faktoren hatten insbesondere auf den Nettozinsertrag, die Dividenden und ähnliche Erträge aus at equity-Beteiligungen und den Provisionsüberschuss erhebliche negative Auswirkungen. Unter den Ertragspositionen stellt der Nettozinsertrag mit ca. der Hälfte der Betriebserträge nach wie vor den größte Einzelposten dar. Er erreichte 906 Mio € und lag somit um 6% unter dem Vorjahreswert von 960 Mio €, resultierend aus dem Margendruck aufgrund des aktuellen Umfelds extrem niedriger, teilweise negativer Zinsen.
Die Dividenden und ähnliche Erträgeaus at equity-Beteiligungen lagen mit 103 Mio € um 43% unter dem Vorjahreswert von 179 Mio €; in dieser Position sind vor allem anteilige Ergebnisse wesentlicher at Equity-Beteiligungen wie der 3-Banken-Gruppe und der Oesterreichischen Kontrollbank enthalten. Der Rückgang spiegelt im Wesentlichen die Auswirkungen des negativen wirtschaftlichen Umfelds auf diese Beteiligungen wider. Der Provisionsüberschuss war mit 660 Mio € infolge der COVID-19-Pandemie gegenüber dem Vorjahreswert 2019 rückläufig (-5%). Während der Provisionsüberschuss aus dem Asset Management trotz des schwierigen Marktumfelds nur knapp unter dem Vorjahreswert lag und sich auch die Provisionen aus dem Kredit- und Garantiegeschäft erhöhten, war das zahlungsverkehrsbezogene Transaktionsgeschäft, welches mehr als zwei Fünftel des gesamten Provisionsüberschusses repräsentiert, deutlich rückläufig, unter anderem, weil Schließungen vieler Geschäfte während der Krise zu entsprechenden Umsatzrückgängen bei Kreditkarten führten.
Das Handelsergebnis (60 Mio €) lag geringfügig (-3%) unter dem Vergleichswert des Vorjahres.
In der GuV-Position Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen sind Positionen inkludiert, die nicht den oben genannten Ertragspositionen zuzuordnen sind. Im Jahr 2020 ergab sich ein Ertrag von 44 Mio € (gegenüber 49 Mio € im Vorjahr).
In einem Umfeld limitierter Möglichkeiten zur Ertragssteigerung liegt ein Fokus der Bank Austria weiterhin auf einem sehr restriktiven Kostenmanagement. In den Betriebsaufwendungen waren 2020 allerdings diverse Zusatzkosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie enthalten, weiters war der Vorjahreswert von einem positiven Einmaleffekt betreffend Sozialkapital beeinflusst. Aufgrund dieser Sonderfaktoren stiegen die Betriebsaufwendungen um 23 Mio € oder 2,0% auf 1.172 Mio € (im Vorjahr: 1.149 Mio €).
Der Personalaufwand belief sich auf 611 Mio € und lag damit um 7 Mio € oder 1,2% unter dem Vergleichswert des Vorjahres, trotz des erwähnten positiven Einmaleffekts betreffend Sozialkapital im Vorjahr. Die moderate Entwicklung reflektiert unter anderem auch eine geringfügige Reduktion der Personalkapazitäten (FTE).
Bei den Anderen Verwaltungsaufwendungen ergab sich ein Zuwachs von 3,2% auf 503 Mio €. Dies resultiert zu einem größeren Teil aus Zusatzkosten, die durch die COVID-19 Pandemie verursacht wurden. Diese reichen von ergänzenden Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen an allen Standorten über diverse Sicherheitsschritte bis zu Aufwendungen im IT-Bereich, um das Funktionieren der IT-Infrastruktur bei drastischer Ausweitung des Home Office-Betriebs sicherzustellen.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202023
Der Anstieg der Abschreibungen von 44 Mio € auf 59 Mio € steht in Zusammenhang mit der Reklassifizierung einer bisher als „zur Veräußerung gehaltenen“ Tochtergesellschaft (card complete) auf „zur betrieblichen Nutzung gehalten“.Das Betriebsergebnis erreichte 602 Mio €, ein Rückgang um 24% aufgrund der angeführten Entwicklungen.
Der Kreditrisikoaufwand war stark von dem aufgrund der COVID-19-Pandemie veränderten Umfeld betroffen. Aufgrund eines infolge der Pandemie verschlechterten makroökonomischen Szenarios mussten gemäß IFRS 9 bei der Kalkulation des ECL (Expected Credit Loss) geänderte Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten angesetzt werden, die zu einer deutlichen Erhöhung der Kreditrisikokosten auch bei nicht notleidenden Krediten führten. Insgesamt wurde 2020 ein Kreditrisikoaufwand von 398 Mio € ausgewiesen (davon Stage 1 und 2: 96 Mio € sowie Stage 3: 303 Mio €), nach einem Aufwand von 35 Mio € im Vorjahr. Bei der Kennzahl Risikokosten (Cost of Risk), ausgedrückt als Quotient des Kreditrisikoaufwands und des durchschnittlichen Kreditvolumens in Basispunkten/bp (siehe auch im Glossar alternativer Leistungskennzahlen im Anhang), ergibt sich in diesem Sinne ein Wert von 63 bp (6 bp im Vorjahr). Die Unternehmensbereiche weisen folgende Cost of Risk aus: Privatkundenbank 41 bp (Vorjahr -3 bp), Unternehmerbank 68 bp (Vorjahr 21 bp) und CIB-Division 82 bp (Vorjahr -3 bp).
Das operative Ergebnis (Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand) belief sich 2020 auf einen Wert von 203 Mio € und lag damit um 73% unter dem Vorjahreswert von 757 Mio €. Divisional ergeben sich folgende Beiträge der österreichischen Kundengeschäftsfelder zur operativen Leistung: Privatkundenbank +37 Mio € (Vorjahr +168 Mio €), Unternehmerbank +121 Mio € (Vorjahr +268 Mio €) und CIB +89 Mio € (Vorjahr +226 Mio €).
Unter der Position Rückstellungen wurde 2020 insgesamt ein Betrag von +2 Mio € (Vorjahr +67 Mio €) gebucht, wobei der Vorjahreswert großteils in Zusammenhang mit der Nettoauflösung einer Rückstellung für Sanktionen nach einer entsprechenden Einigung mit US-amerikanischen Behörden im Jahr 2019 steht.
Die Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge zeigten mit -146 Mio € einen deutlichen Anstieg (-125 Mio € im Jahr 2019). Aus dem Gesamtbetrag entfielen 65 Mio € auf die Bankenabgabe (davon eine anteilige Sonderzahlung von 46 Mio €) sowie 81 Mio € auf die Dotierungen des Einlagensicherungs- sowie des Abwicklungsfonds. Die im Berichtsjahr letztmalig anfallende anteilige Sonderzahlung der Bankenabgabe, die in vier Teilbeträgen in den Jahren 2017-20 entrichtet wurde, beruht auf der 2016 erfolgten Neuregelung der österreichischen Bankenabgabe. Die Kosten der Einlagensicherung stiegen 2020 deutlich an, verursacht durch die erhöhten Beiträge aufgrund der Insolvenzen der Commerzialbank Mattersburg sowie der Anglo Austrian AAB AG.
Unter der Position Integrations-/Restrukturierungsaufwand wurde ein Wert von 1 Mio € ausgewiesen. Der Vorjahresbetrag von -174 Mio € stand großteils im Zusammenhang mit einer Rückstellung betreffend die für die Bank Austria geplanten Maßnahmen aufgrund des im Dezember 2019 kommunizierten strategischen Plan 2020-2023.
Im Finanzanlageergebnis ergab sich ein negativer Beitrag von -92 Mio € (Vorjahr: -8 Mio €) ausgewiesen. Dies beruht vor allem auf Wertberichtigungen auf einzelne at Equity-Beteiligungen (3-Banken-Gruppe).
In Summe ergibt sich aus den angeführten Positionen ein Ergebnis vor Steuern von -32 Mio €. Der signifikante Rückgang gegenüber dem Vorjahr (Ergebnis vor Steuern 2019: 519 Mio €) resultiert vor allem auf dem aufgrund der COVID-19-Pandemie stark gestiegenen Kreditrisikoaufwand sowie den aufgrund der COVID-19-Pandemie und der extrem niedrigen Zinsen rückläufigen Betriebserträgen.
Die Ertragsteuern beliefen sich auf -2 Mio € (2019: +177 Mio €), wobei der hohe positive Vorjahresbetrag im Wesentlichen auf einen Einmaleffekt in Zusammenhang mit der Aktivierung latenter Steuern zurückzuführen war.
Das Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beinhaltet den Beitrag der hier erfassten Immobilienholding-Gesellschaften („Immo Holding“) inklusive des Ergebnisses aus dem Verkauf von Immobiliengesellschaften sowie Liegenschaften dieser Gesellschaften in Höhe von +49 Mio € (im Vorjahr +14 Mio €). Der größte Teil dieser nicht betriebsnotwendigen Aktiva wurde bereits in den Vorjahren verkauft, der Beitrag 2020 stammt im Wesentlichen wiederum aus einer Verkaufstransaktion.
Für Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsanteile) wurde ein Wert von +6 Mio € angesetzt (Vorjahresbetrag: -11 Mio €).
Insgesamt ergibt sich somit für das Geschäftsjahr 2020 ein Gewinn (Konzernergebnis nach Steuern, den Eigentümern der Bank Austria zuzurechnen) in Höhe von 20 Mio €, nach 698 Mio € im Vorjahr.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202024
Die Bilanzsumme und die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigen zum 31.12.2020 einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Jahresende 2019. Dies beruht vor allem auf der Teilnahme der Bank im Juni 2020 am TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations), einer Refinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank für europäische Banken mit dem Ziel der Stimulierung der Kreditvergabe im aufgrund der COVID-19-Pandemie schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Kreditrisiko verweisen wir auch auf den Abschnitt „Kreditrisiken“ im Risikobericht im Anhang.
Generell spiegelt die Bilanz der Bank Austria Gruppe zum 31.12.2020 die strategisch angestrebte Zielstruktur einer österreichischen Universalbank mit klassischem Kommerzkundengeschäft wider. Die Forderungen an Kunden stellen mit einem Anteil von mehr als 50% die mit Abstand größte Position auf der Aktivseite dar. Rund zwei Drittel des Kreditvolumens entfallen auf die Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking und unterstreichen die führende Position der Bank Austria als wichtigen Kreditgeber der österreichischen Wirtschaft. Überdies hält die Bank eine bedeutende Stellung in der Kreditgewährung an österreichische Privatkunden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden repräsentieren mehr als die Hälfte der Passiva. Sie bestehen zu annähernd 60% aus Einlagen der Privatkundenbank und stellen eine solide Refinanzierungsbasis für die Bank Austria dar.
Die wichtigsten Bilanzpositionen
Forderungen an Kreditinstitute
Sonstige finanzielle Aktiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
hievon Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202025
Überleitung von der Kurzgliederung der Bilanz (siehe vorige Seite) zur Gliederung des KonzernabschlussesForderungen an Kreditinstitute
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Aktiva
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Kreditinstitute)
b) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Kunden)
c) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
d) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
e) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
f) Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
b) Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (+/-)
b) Immaterielle Vermögenswerte
d) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
b) Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge gesicherten Grundgeschäfte (+/-)
a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
c) Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
hievon Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
e) Anteile ohne beherrschenden Einfluss (+/-)
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202026
Im Vergleich zum 31.12.2019 stieg die Bilanzsumme um 16,8 Mrd €, beziehungsweise 16,6% auf 118,5 Mrd €.Die Forderungen an Kreditinstitute wuchsen stark um 20,5 Mrd € auf 34,0 Mrd €, vor allem aufgrund der Platzierung des im Rahmen des TLTRO III aufgenommenen Volumens.
Die Forderungen an Kunden sanken um 2,4 Mrd € auf 60,9 Mrd €, wobei der Rückgang vor allem Volatilität bei Unternehmenskrediten widerspiegelt, während die Privatkundenbank Volumensanstiege erzielen konnte. Die notleidenden Bruttokredite stiegen gegenüber Jahresende 2019 geringfügig auf 2,2 Mrd €, wodurch die Brutto-NPL-Ratio leicht von 3,2% auf 3,5% stieg. Der Nettowert der NPL-Ratio lag zum Berichtsstichtag bei 1,9%.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen gegenüber Jahresende 2019 um 12,1 Mrd € auf 27,0 Mrd €, was durch die Teilnahme der Bank am TLTRO III bedingt war. Die Bank Austria nahm hierbei ein Neuvolumen von 15,4 Mrd € auf, während Volumina aus früheren TLTROs zurückbezahlt wurden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen gegenüber dem Bilanzstichtag 2019 um 4,4 Mrd € (+7,8%) auf 61,2 Mrd €. Hierbei verzeichneten alle Geschäftsbereiche Zuwächse.
Die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen leicht (+0,5 Mrd €) auf 12,6 Mrd €. Im Einklang mit der Liquiditätsstrategie der Bank wurden im Berichtszeitraum unter anderem zwei größere Pfandbriefemissionen sowie zwei MREL-fähige Senior Non-Preferred Emissionen begeben.
Die hervorragende Refinanzierungsbasis durch Nichtbanken dokumentiert sich insgesamt in der zusammengefassten Position „Primärmittel“ (Einlagen von Kunden + eigene Emissionen + zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten), die sich zum 31.12.2020 auf 73,8 Mrd € belaufen. Damit sind die Kredite an Nichtbanken zu rund 121% durch Einlagen von Nichtbanken und eigene Emissionen gedeckt.
Die Rückstellungen zum Jahresende 2020 betrugen rund 4,4 Mrd €, -0,1 Mrd € gegenüber Jahresende 2019. Die größte Position hievon sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, diese beliefen sich auf 4,0 Mrd € (31.12.2019: 4,0 Mrd €). Zum 31.12.2020 betrug der Rechnungszinssatz für das Sozialkapital 0,65% (Jahresende 2019: 1%).
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das ausgewiesene Eigenkapital 8,4 Mrd €, d.h. es sank leicht (0,1 Mrd €) gegenüber dem Jahresende 2019.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202027
Eigenmittelausstattung und risikogewichtete Aktiva Die Eigenmittel und Kapitalerfordernisse sowie die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten werden gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD IV) zur Umsetzung von Basel 3 in der Europäischen Union berechnet. Aufgrund der CRR-Begleitverordnung bzw. der EZB-Verordnung 2016/445 über die Nutzung der im EU-Recht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume gelten diese Bestimmungen jedoch noch nicht vollumfänglich, sondern werden schrittweise über einige Jahre verteilt eingeführt.
Die mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/876 (CRR II) unmittelbar anzuwendenden regulatorischen Bestimmungen sind in der Ermittlung der Eigenmittelquoten zum 31.12.2020 reflektiert, ebenso wie die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/873 zur Änderung der VO (EU) 575/2013 und (EU) 2019/876 aufgrund bestimmter Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie.
Die Bank Austria Gruppe ermittelt ihre konsolidierten regulatorischen Eigenmittel und ihre konsolidierten regulatorischen Kapitalerfordernisse nach IFRS.
Die anrechenbaren Eigenmittel der Bank Austria Gruppe verringerten sich geringfügig per 31.12.2020 auf 7,0 Mrd € im Vergleich zum 31.12.2019, im Wesentlichen aufgrund einer Reduktion von Tier 2-Kapital.
Die Bank Austria hat per 31.12.2020 von der Möglichkeit der zeitlichen Verteilung der IFRS 9-Kreditrisikoeffekte keinen Gebrauch gemacht.
Das harte Kernkapital (CET1) blieb unverändert bei 6,3 Mrd €.
Im Vergleich zum Jahresende 2019 sanken die risikogewichteten Aktiva (RWA) von 33,5 Mrd € auf 31,5 Mrd €. Der COVID-19-induzierte Anstieg des Kreditrisikos wurde hierbei durch unterstützende Maßnahmen (u.a. Inanspruchnahme von CRR Quick Fixes) sowie Exposure-Reduzierungen mehr als kompensiert.Das Marktrisiko erhöhte sich um 0,1 Mrd €.
Aufgrund des RWA-Rückgangs erhöhten sich die Eigenmittelquoten, wie in nachstehender Tabelle dargestellt. Die Quoten übertreffen weiterhin signifikant die gesetzlichen Anforderungen.
Eigenmittelquoten (bezogen auf alle Risiken)
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Ohne Berücksichtigung der in der CRR definierten Übergangsbestimmungen lagen die Harte Kernkapitalquote (fully loaded) ebenfalls bei 20,1% und die Gesamtkapitalquote (fully loaded) bei 22,3%.
Die Leverage Ratio gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2015/62 beträgt unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Übergangsbestimmungen 6,2% per 31. Dezember 2020. Ohne Berücksichtigung der in der CRR definierten Übergangsbestimmungen ergibt sich ebenfalls ein Wert von 6,2%.
Es bestehen keine Zweigniederlassungen.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202028
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Mitglied der UniCredit Gruppe erstellt die Bank Austria keine eigene nichtfinanzielle Erklärung gemäß §267a UGB, da sie gemäß §267a (7) UGB in den nichtfinanziellen Bericht der UniCredit S.p.A. einbezogen wird. Dieser ist auf der Website der UniCredit (https://www.unicreditgroup.eu/en.html) abrufbar. Forschung und Entwicklung Die Bank Austria ist ein Kreditinstitut und erbringt Bankdienstleistungen. Der Produktionsprozess einer Bank ist grundsätzlich nicht mit Forschung und Entwicklung im industriellen Sinn verbunden, Entwicklungsarbeiten fließen jedoch permanent in das laufende Geschäft der Bank ein. Dabei gilt in der Bank Austria das Prinzip, dem Bedarf der verschiedenen Kundengruppen mit möglichst einfachen Produkten zu entsprechen. Des Weiteren machen neue regulatorische Regelungen permanent neue Entwicklungen und Anpassungen erforderlich.
Hinsichtlich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) wird auf Ebene der UniCredit unter Berücksichtigung eines straffen Kostenmanagements und der Orientierung an der gruppenweiten ICT Strategie sowie ICT Security Strategie vor allem in die Weiterentwicklung der Digitalisierung und Optimierung der Prozesse investiert. Die klare Zielsetzung ist es hierbei, das Kundenerlebnis zu verbessern und auf die digitalen Kanäle auszuweiten, sowie die internen Prozesse zu automatisieren. Bereits im Jahr 2019 lag der Hauptfokus (neben den notwendigen regulatorischen und systemerhaltenden Maßnahmen) auf Digitalisierung und Weiterentwicklung der Online-Kanäle (Mobile Banking, Online Sales, Selbstbedienungsgeräte). Aufgrund der COVID-19 Pandemie war dies auch im Jahr 2020 ein besonderer Schwerpunkt, um trotz Erhöhung der Sicherheit in den Systemen die Kundenbedürfnisse zu erfüllen und deren Zufriedenheit weiter zu erhöhen. Die Aufwendungen und Investitionen für Informations- und Kommunikationstechnologie (Investitionsbudgets) werden bei der UniCredit-Tochtergesellschaft UniCredit Services aktiviert und an die Bank Austria weiterverrechnet. Mit UniCredit Services als gruppenweitem IT-Dienstleister kann die gesamte UniCredit von gruppenweiten Entwicklungen und gemeinsamen IT-Plattformen profitieren und signifikante Synergien im IT-Bereich generieren.
Corporate Sustainability/Nachhaltigkeitsmanagement im Zentrumder Geschäftsstrategie „Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der DNA der UniCredit Group“. Das gesamte unternehmerische Handeln der Gruppe - und damit auch der Bank Austria – wird von den folgenden Grundgedanken mitbestimmt: Die Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt sowie der schonende und bewusste Umgang mit Ressourcen, um so einen wesentlichen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zu einem wesentlichen Treiber einer nachhaltigen, CO2-freien Gesellschaft zu leisten.
Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Bank Austria also dort angekommen, wo es hingehört: im Kern der Geschäftsstrategie und damit auch im Kerngeschäft. Dies ist jedoch erst der Anfang, denn die Relevanz der nachhaltigen Perspektive wird weiterwachsen. Schon jetzt sind die SDG (Sustainable Development Goals) und ESG (Environment, Social, Governance) alltägliche Bezugsgrößen unseres wirtschaftlichen Handelns und bestimmen ganz wesentlich unser Produkt- und Serviceangebot.
Damit reagieren wir einerseits auf die Vorgaben der EU (Stichwort Sustainable Finance). Vor allem aber setzen wir bewusst selbst Akzente – unter anderem indem wir den Austausch mit externen Experten suchen. Vor diesem Hintergrund ist auch die 3-jährige Partnerschaft mit dem WWF zu sehen, in deren Rahmen es uns zum einen um Bewusstseinsbildung geht - nach innen ebenso wie nach außen. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam den Weg in eine nachhaltige Zukunft gehen können: Mit unseren Kundinnen und Kunden, aber auch mit unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Verpflichtende Nachhaltigkeits- und Sustainable Finance-Trainings für alle Kolleginnen und Kollegen, die Ausbildung von Nachhaltigkeitsbotschaftern und die gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen sind hier einige wichtige Eckpfeiler. Zum anderen liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft: Der WWF Österreich unterstützt die Bank Austria dabei, Nachhaltigkeitsziele für das Kreditportfoliofestzulegen, die danach von der Bank Austria im Kreditvergabeprozess verankert werden. So wurden bereits gemeinsam mit Expert*innen des WWF u. a. Kriterien für „grüne“ Hypothekarkredite ausgearbeitet.
Wir sind uns bewusst, dass die Hebelwirkung der UniCredit Bank Austria als einem der führenden Finanzdienstleister Österreichs deutlich größer ist als die, anderer Branchen, wenn es um die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften geht. Daher haben wir uns gruppenweit zahlreiche Ziele gesetzt, die diese Entwicklung unterstützen sollen. Dazu gehören zum Beispiel: Vollständiger Ausstieg aus Kohlebergbau- und Kohlekraftwerksprojekten bis 2023, keine Finanzierung neuer Projekte für die Gewinnung von arktischem Öl und arktischem Offshore-Gas sowie von Schieferöl und -gas durch Fracking, Teersandöl und die Öl- und Gasförderung in der Tiefsee und keine Bereitstellung von Bankservices für Unternehmen, die an der Abholzung des Regenwaldes beteiligt sind. Gleichzeitig eine Erhöhung der Finanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2023 um 25 Prozent und der Energieeffizienz-Darlehen an Kunden um bis zu 34 Prozent.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202029
Das gesellschaftliche Engagement ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Ganz nach unserem Leitsatz „Tun was wichtig ist“ werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen leisten und mit unserem Umweltmanagement dazu beitragen, dass die zukünftigen Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden. Dazu gehen wir hier weiterhin Kooperationen ein und suchen den Austausch mit anderen Unternehmen sowie mit Expertinnen und Experten. Die Einführung von „Social Impact Banking“ (SIB) im Jahr 2019 mit den 3 Säulen "Impact Financing", "Mikrofinanzierungen" und "Finanzbildung" unterstützt unser Ziel, zur positiven Entwicklung der Gesellschaft beizutragen:
Mit Impact Financing fördern und finanzieren wir Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die soziale Verbesserungen für die Gesellschaft erzielen. Neben Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten geht es uns hier auch um zusätzliche Förderung - unter anderem durch Finanztrainings.
Insgesamt wurden 2020 Projekte finanziert, die rund 8.000 Menschen in folgenden Bereichen erreichen werden:
•Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung,
•Spitalsaufenthalt für Familien im Krankheitsfall von Kindern
•Integrationserleichterung: Kindergartenplätze in zweisprachigen Gemeinden
•Produkte für Mobilitätserleichterung und für die Vereinfachung der sozialen Re-Integration für Menschen mit Behinderung
•Veranstaltungszentren zum kulturellen Austausch und Ermöglichung der Religionsausübung für eine Minderheiten-Glaubensgemeinschaft
Die Gründung und Entwicklung kleiner Unternehmen fördern wir durch Mikrofinanzierungen. Dabei ermöglichen wir nicht nur den Zugang zu Finanzmitteln, sondern stellen darüber hinaus auch unser Finanzwissen über ein Netzwerk von Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung.
2020 wurden über 70 kleinere Unternehmen bei Ihren Investitionen in folgenden Branchen unterstützt: Frisöre, Garten und Landschaftsbau, Buffets und Gasthäuser, Public Relation Beratung, Güterbeförderung, Allgemein-Mediziner, Zahnärzte, Veterinärmediziner.
Unser umfangreiches Finanzbildungsprogramm richtet sich neben den Unternehmensgründerinnen und -gründern vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene. Mit Finanzbildungs-Workshops und der innovativen Online-Lernplattform „MoneyMatters“ wollen wir Schülerinnen und Schülern den sinnvollen Umgang mit Geld und Finanzinstrumenten näherbringen. Beim „Bank Austria Business Plan Wettbewerb – next generation“ können jährlich rund 650 Schüler*innen-Teams ihr unternehmerisches Wissen auf den Prüfstand stellen. Außerdem bringen wir in Kooperation mit unseren Partnern im Sozialbereich niederschwellige Finanzbildung zu schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere jungen Menschen und von Ausgrenzung bedrohten Personen. Unsere Web-App „Geldwissen2go“ bietet niederschwellig interessante Informationen rund ums Geld, Hintergrundwissen und ein Geldtagebuch.
Gesellschaft
2020 war in vielerlei Hinsicht ein außergewöhnliches Jahr. Neben der bereits dargelegten zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen für das Kerngeschäft war vor allem das gesellschaftliche Engagement der Bank Austria durch die Covid19-Krise gefordert. Wir haben hier ganz bewusst zwei Akzente gesetzt, um die Arbeit der zahlreichen karitativen Organisationen in dieser schwierigen Zeit besonders zu würdigen. Einerseits wurde das Preisgeld des seit 11 Jahren in allen Bundesländern vergebenen Bank Austria Sozialpreises auf insgesamt 90.000 Euro erhöht. Eine Maßnahme, die aufgrund der extremen wirtschaftlichen Herausforderungen sehr positiv aufgenommen wurde. Andererseits haben wir dem enormen Bedarf an zusätzlicher Unterstützung und Beratung für Kinder und Jugendliche Rechnung getragen. Mit einer gezielten Sonderunterstützung von 50.000 € für die Hotline „Rat auf Draht“ konnte mitgeholfen werden, den sehr stark gestiegenen Beratungsaufwand abzufedern. Auch den Nothilfefonds der Caritas haben wir als Reaktion auf die durch die Pandemie gestiegene Nachfrage mit einer Soforthilfe von zusätzlich 50.000 € dotiert.
Besonders wichtig sind der Bank Austria im Sozialbereich nach wie vor langfristige, gewachsene Partnerschaften mit namhaften karitativen Organisationen. Diese auf Kontinuität angelegte Strategie unterstreicht etwa die Kooperation mit SOS Kinderdorf. Hier unterhält die Bank Hauspatenschaften in Kinderdörfern in ganz Österreich. Aber auch die Caritas ist österreichweit seit über 25 Jahren ein enger Kooperationspartner. Neben bewährten Projekten wie dem Sport-Integrationsprojekt „Käfig League“, dem Bank Austria Freiwilligentag oder der Zusammenarbeit im Rahmen der Katastrophenhilfe haben wir mit dem Caritas Familienfonds der Bank Austria bereits über 700 unverschuldet in Not geratenen österreichischen Familien geholfen.
Dass aber auch diese langjährigen Partnerschaften „leben“ und speziellen Herausforderungen, wann immer es möglich ist, Rechnung getragen wird, zeigt das Jahr 2020: So konnten gemeinsam mit der UniCredit Foundation drei Bildungsprojekte von SOS-Kinderdorf, der Caritas und Teach for Austria mit einem namhaften Betrag unterstützt und die Zukunftsaussichten von Kindern deutlich verbessert werden.
Mit dem in Österreich wohl einzigartigen „Gift Matching Program“ der UniCredit Foundation startet die Bank Austria alljährlich eine Initiative, die das soziale Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich fördert. Die Idee ist simpel: Private Spenden werden aus Mitteln der UniCredit Foundation, der Unternehmensstiftung der UniCredit Gruppe, erhöht. Dadurch werden nicht nur karitative Organisationen unterstützt, sondern auch der Austausch und das soziale Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202030
Die Förderung von Kunst und Kultur verstehen wir als ein zentrales Element im Rahmen unseres gesellschaftlichen Engagements. Die Bank Austria zählt hier seit vielen Jahren zu den wichtigen privaten Förderern in Österreich. Unser Hauptaugenmerk gilt zum einen langjährigen Kooperationen mit renommierten Partnern wie dem Bank Austria Kunstforum, der Albertina oder dem Wiener Musikverein. Zum anderen fördern wir ebenso lange junge Talente, deren Unterstützung wir als eine nachhaltige Investition in die Zukunft betrachten. Damit passt das kulturelle Engagement nicht nur perfekt in das umfangreiche Nachhaltigkeitsprogramm der Bank, sondern erweitert es auch um eine vielschichtige Perspektive.Um hier möglichst viele Projekte zu erreichen und gleichzeitig mit der Unterstützung am Puls der Zeit zu sein, geht die Bank Austria seit mittlerweile sechs Jahren einen innovativen, in Österreich im Bereich Kulturförderung weiterhin einzigartigen Weg: Jedes Jahr stellen wir in Kooperation mit der Plattform wemakeit 100.000 € für CrowdfundingKampagnen zur Verfügung. Da die Projekte jeweils ein Drittel ihrer Kampagnensumme als Sponsoring von der Bank erhalten, wird insgesamt ein Projektvolumen in dreifacher Höhe des eingesetzten Geldes unterstützt. In den vergangenen sechs Jahren hat die Bank auf diesem Weg geholfen, insgesamt über 200 spannende Projekte und Initiativen zu realisieren. Gemeinsam mit rund 17.000 Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir dazu beigetragen, dass die österreichische Kunst - und Kulturszene über 2 Mio € erhalten hat.
Im Bereich Sport konzentrieren wir uns neben klassischen Sponsoringaktivitäten auf Menschen mit Behinderung. Wir sind stolz darauf, seit seiner Gründung Partner des Österreichischen Paralympischen Komitees zu sein und die engagierten Sportlerinnen und Sportler jedes Jahr ebenso tatkräftig zu unterstützen wie die Athletinnen und Athleten des Österreichischen Rollstuhltennis. Vertieft wird dieses Engagement nun um die Kooperation mit Special Olympics Österreich, die dem olympische Motto „dabei sein ist alles“ eine neue Dimension hinzufügen.
Disability
Inklusion, d. h. die gleichwertige Integration von Menschen mit Behinderung in das Gesellschafts- und Arbeitsleben, ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der Bank Austria. Daher nimmt auch das Thema „Disability“ seit vielen Jahren einen besonderen Stellenwert im Unternehmen ein. Seit über 10 Jahren arbeitet das zweiköpfige UniCredit Bank Austria Disability Management in enger Kooperation mit dem Bereich Human Capital, dem Betriebsrat und den Behindertenvertrauenspersonen sowie einem internen Netzwerk von 60 Personen daran, Menschen mit Behinderung so gut wie möglich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsalltag zu integrieren sowie als Kundinnen und Kunden bestmöglich zu betreuen.
Zu den bereits realisierten Maßnahmen für Kundinnen und Kunden zählen eine eigene Bankkarte für Menschen mit Sehschwäche, die Bank Austria Websites zum Hören sowie Texte in einfacher Sprache oder das bereits 2010 eingeführte Shuttle Service für mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden. Mit dem international ausgezeichneten SmartBanking in Gebärdensprache genießen seit Herbst 2015 auch gehörlose Personen die bewährte Beratung der Bank Austria via Videotelefonie. Seit dem 3. Dezember 2020 bietet die UniCredit Bank Austria Kundinnen und Kunden nach Vorlage eines österreichischen Behindertenausweises mit einer Behinderung von 50 Prozent oder mehr bzw. eines Ausweises der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen den zweckgebundenen Inklusionskredit für den Erwerb von Hilfsmitteln zu einem besonders günstigen effektiven Kundenzinssatz von 1,5 Prozent (gebunden an den 3 Monats Euribor) und null Prozent Bearbeitungsspesen an.
Indem die UniCredit Bank Austria eine diverse Belegschaft fördert und eine inklusive Kultur schafft, ermöglicht sie ein Umfeld, in dem jeder sich entfalten und mit seinen einzigartigen Stärken einen Beitrag zum Erfolg leisten kann. Auch die 288 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen finden ein unterstützendes Umfeld vor, das die besten und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Bedingungen bietet, sodass sie ihre Talente, Fähigkeiten und Erfahrungen zum Einsatz bringen und einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen können. Damit zählt die UniCredit Bank Austria seit vielen Jahren zu den lediglich 22 Prozent der heimischen Unternehmen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung erfüllen.
Wir freuen uns sehr, durch unser Engagement im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion das führende Finanzinstitut in Österreich und ganz Kontinentaleuropa geworden zu sein. Das belegen auch die zahlreichen internationalen Preise, wie der renommierte „Disability Matters Award 2018“, der „Austria's Leading Companies Award 2019” oder die Auszeichnung „Highly Commended“ beim “Financial Adviser Diversity in Finance Awards 2020”.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202031
Engagement für die Umwelt – Klimaschutz als hohe Priorität Umwelt- und Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben, denen sich die Wirtschaft spätestens jetzt stellen muss. Wir als Bank Austria haben uns – wie bereits erwähnt – dazu entschlossen, einen wesentlichen Beitrag hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu leisten. Dass wir das gemeinsam mit unseren Kundinnnen und Kunden tun, ist selbstverständlich. Trotzdem fängt Umweltschutz bei uns selbst an, und dessen sind wir uns seit vielen Jahren bewusst. Die UniCredit Group hat sich verpflichtet, einen entscheidenden Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, der weit über „business as usual“ hinausgeht, und durchaus hoch gesteckte Ziele verfolgt: Dazu zählen unter anderem: bis 2023 den Stromverbrauch in Gebäuden zur Gänze aus erneuerbaren Energien zu decken, bis 2023 sämtliche nicht wiederverwertbare Kunststoffartikel aus den Pausenbereichen der Bürogebäude in allen Ländern entfernen und die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 80% (auf Basis 2008) reduzieren.
Die Bank Austria leistet hier mit zahlreichen Initiativen und Projekten bereits seit Jahren einen ganz wesentlichen Beitrag. So hat sie beispielsweise die CO2-Emissionen seit 2008 um über 80% reduziert und auch in vielen anderen Bereichen, wie etwa bei der Entwicklung zum papierlosen Büro, bei der Reduktion von Flugreisen und bei der Reduktion des Müllaufkommens nimmt die Bank Austria eine Vorreiterrolle ein.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Bank Austria seit Beginn 2020 zu fast 100% Ökostrom aus erneuerbaren Energieträgern gemäß Österreichischem Umweltzeichen (UZ46) bezieht und auf diese Weise einen weiteren Schritt in Richtung Klimaschutz gemacht hat.
Möglich wird dies durch ein strukturiertes Vorgehen, für das u. a. das bereits im Jahr 2011 etablierte Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 verantwortlich ist. Der Nutzen dieses Umweltmanagementsystems, das neben der Unternehmenszentrale auch alle Filialstandorte umfasst, ist nicht nur ein ökologischer und gesellschaftlicher, sondern auch ein betrieblicher: Die deutliche Reduktion des Ressourcenverbrauchs bedeutet auch eine massive Kosteneinsparung. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Reduktion leistet hier die im Jahr 2018 bezogene neue Unternehmenszentrale, die streng nach ökologischen Kriterien geplant und gebaut wurde, und die mittlerweile mit DGNB-Gold und LEED-Gold zertifiziert wurde. Nicht zu vergessen ist auch die von der Bank Austria gleichzeitig am selben Standort errichtete Geothermieanlage, einer der größten dieser Art in Europa.
Um die Anstrengungen für den Umweltschutz und seine Bedeutung noch einmal zu verdeutlichen, ist die Bank Austria gemeinsam mit wenigen anderen Vorreiterunternehmen ebenfalls 2011 dem klima:aktiv pakt 2020 des Klimaschutzministeriums beigetreten. Mittlerweile wurde diese freiwillige Verpflichtung erfolgreich finalisiert, alle gesetzten Ziele bezüglich der Senkung von CO2-Emissionen, der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger und der Steigerung der Energieeffizienz wurden von der Bank Austria zum Teil deutlich übertroffen und von Frau Bundesministerin Gewessler im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung auch entsprechend gewürdigt. Auch dem Folgepakt, der Ziele bis 2030 vorsieht, wird die Bank Austria voraussichtlich wieder angehören.
Dass erfolgreicher Klimaschutz nur mit einer Transformation der Wirtschaft funktionieren kann, ist logisch. Dass es hier ein Miteinander von Finanzdienstleitern und Unternehmen geben und ein entsprechendes Produktangebot und Anreizsystem geben muss, ebenfalls.
Die Bank Austria hat sich hier bereits auf den Weg gemacht und kann nach kurzer Zeit bereits auf ein durchaus ansehnliches nachhaltiges Produktportfolio verweisen: Von einer deutlich ausgeweiteten Angebotspalette an ESG-Veranlagungsprodukten sowohl für private als auch institutionelle Anleger über sogenannte ESG-linked loans und ebensolchen strukturierten Produkten (hier sind bessere Konditionen an die Verbesserung von ESG-Ratings geknüpft) bis hin zu grünen Hypothekarkrediten und dem ersten Konto einer Universalbank nach UZ49 (Österreichisches Umweltzeichen), bei dem nachhaltige Finanzierungen in der Höhe der gesamten Kontoeinlagen garantiert werden.
Exzellente Kundenorientierung auch in herausfordernden Zeiten
Speziell in diesem Jahr waren positive Kundenerlebnisse eine Herausforderung. Die Bank Austria konnte durch Engagement seitens ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie hoher Flexibilität bei der Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen während des Lock-Downs das Vertrauen der Kundinnen und Kunden weiter verbessern.
Qualität der Kundenbeziehung
Um die Qualität der Kundenbeziehung bzw. der Kundenzufriedenheit zu messen, werden strukturierte Feedbacks zu unseren Produkten und Services eingeholt. In zwei Hauptkategorien: klassisch mittels Telefonbefragungen mit rund 5.000 Interviews pro Jahr über alle Kundensegmente, sowie online via „MyFeedback“. Unmittelbar nach einem Kontaktpunkt mit der Bank Austria können Kundinnen und Kunden mit ihrem Smartphone einfach und zeitnah Feedback geben – zum Beispiel direkt nach Beratung, Service oder Nutzung der Onlinekanäle. Diese zeitnahen Feedbacks ermöglichen es, rasch auf die Wünsche und Beschwerden unserer Kundinnen und Kunden zu reagieren.
Unsere Kundinnen und Kunden nützen diese Möglichkeit intensiv, um selbst ihre Zufriedenheit an verschiedensten Kontaktpunkten unserer Multikanalbank zu artikulieren. 2020 wurden insgesamt rund 56.000 „MyFeedbacks“ abgegeben.
Die Qualität des Feedbacks zu Service, Verlässlichkeit und Beratung unterstützt unsere Beraterinnen und Berater bei der Umsetzung unserer Kundenzufriedenheitsziele und der Weiterempfehlung der Bank Austria. Die Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit zeigen für 2020 trotz schwierigem Umfeld einen positiven Trend bei der Weiterempfehlung. Der Net-Promoter-Score (NPS) konnte trotz der COVID-19-Krise gesteigert werden.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202032
Kundenbeschwerden als Chance für positive KundenerlebnisseAn die Beschwerdebehandlung werden hohe Ansprüche gestellt – wie z. B. in Bezug auf unsere Reaktionszeit (innerhalb von 48 Stunden) sowie natürlich auch hinsichtlich einer für Kundinnen und Kunden zufriedenstellenden Lösung. Dafür werden im „Customer Experience Board“ Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und implementiert. Ganz in diesem Sinne sind in der Ombudsstelle besondere Kompetenzen gebündelt – z.B. für soziale Härtefälle, um Kundinnen und Kunden in sozialen Notlagen bei Entschuldung oder Stundung unbürokratisch und rasch zu helfen oder durch Einsetzen eines Spezialisten-Teams für Beschwerden zu Fremdwährungskrediten. Kundenbeschwerden konnten so, trotz der herausfordernden Situation 2020, deutlich gesenkt werden (-16% im Jahresvergleich).
Arbeiten am Campus
Das Headquarter der Bank Austria befindet sich seit 2018 am Austria Campus im zweiten Wiener Gemeindebezirk, einem der wichtigsten Stadtentwicklungsgebiete Wiens. In den Gebäuden Rothschildplatz 1 und Rothschildplatz 4 arbeiten rund 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 16 Unternehmen der Bank Austria Gruppe sowie den ansässigen CEEEinheiten der UniCredit und nutzen dabei eine Bürofläche von ca. 100.000 m2. Infrastruktureinrichtungen, eine Bank Austria Filiale sowie eine SelbstbedienungsFiliale, ein Hotel samt Veranstaltungszentrum sowie Gastronomiebetriebe, Kindergarten und Health Center befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Höchstes Augenmerk wird im gesamten Austria Campus auf Kriterien der Ökologie und Nachhaltigkeit gelegt. Beispiele dafür sind die Reduktion teurer Speichermedien zur Energieeinsparung, der Einsatz neuer Medien zur Reduktion von Hardware, das Drucken mit dem FollowMe Drucksystem und die Implementierung einer umweltfreundlichen Paper Policy für einen effizienten Papiereinsatz, was auch dem Ziel einer künftigen weitgehenden Vermeidung von Papier entspricht. Die eigene GeothermieAnlage am Austria Campus ist eine der flächenmäßig größten Anlagen Europas zur Gewinnung von Erdwärme und wird im Sommer für die Unterstützung der Kühlung und im Winter zum Heizen verwendet.
Um die unterschiedlichen Lebensmodelle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, besteht eine spezielle Maßnahme im Audit „Beruf und Familie“. Die Bank hat sich Ende 2009 erstmals erfolgreich der damit einhergehenden externen Prüfung gestellt. 2018 fand die ebenfalls erfolgreiche ReAuditierung statt.
Ein Schwerpunkt der auf weitere drei Jahre abgeschlossenen Zielvereinbarung liegt auf der Bereitstellung einer optimalen Infrastruktur, um sowohl die Flexibilisierung der Arbeitszeit als auch „Remote Working“ bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus stehen Kommunikationsaktivitäten aber auch spezielle Unterstützungsangebote für Führungskräfte im Fokus der sowohl vom Management als auch vom Betriebsrat mitgetragenen Maßnahmen. Weitere Aktivitäten zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und Menschen mit Behinderung sind ein selbstverständlicher Bestandteil des Programms. Zentral für den Erfolg der gesetzten Maßnahmen ist das Controlling: Zu den Maßnahmen werden qualitative und quantitative Ziele definiert und regelmäßig evaluiert.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung im Bereich „Remote Work“ konnte die Bank Austria während der Lockdown-Phasen des Jahres 2020 sehr rasch und effizient die zentralen Bereiche (über 90% der Mitarbeiter in den „harten“ Lockdown-Phasen) und auch große Teile der Vertriebsbereiche im sicheren Homeoffice arbeiten lassen und dennoch alle Services für Kundinnen und Kunden in gewohnter Qualität anbieten.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202033
Die beiden Werte „Ethik und Respekt“ definieren unsere Unternehmenskultur, verankern die Förderung von Vielfalt, stärken unsere „Speak-up“-Kultur und verbinden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem klaren Leitprinzip „Das Richtige tun!“ geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren Verhalten und Entscheidungen auf allen Ebenen und in allen Regionen Orientierung.
Unsere Aufgabe besteht darin, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren können und aktiv zu unserem Erfolg beitragen. Im Jahr 2020 war physische und psychische Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer unsere oberste Priorität und wir legten daher für all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter größten Wert darauf, deren Work-Life-Balance zu unterstützen und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, damit sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich entfalten können. Indem wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen, unsere Arbeitsweise laufend optimieren und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten, wollen wir Bedingungen schaffen, die es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, aktiv mitzuwirken, zu wachsen und zu lernen.
Dank der bereits implementierten Flexibilisierung der Arbeitszeit setzen wir auf eine größtmögliche individuell bestimmbare Arbeitszeitgestaltung mit vereinfachten und für alle fairen Regeln. Vertrauen, individuelle Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme sind neben der Möglichkeit für örtliche und zeitliche Flexibilität Grundpfeiler für ein auf Ergebnis ausgerichtetes Arbeiten und eine lebbare Work-Life-Balance. Basierend auf gegenseitigem Verständnis, Vertrauen und regelmäßigen Gesprächen sind es unser Ziel und unsere Erwartung, Lösungen zu finden, die sowohl den individuellen als auch den geschäftlichen Bedürfnissen entsprechen. Wir sahen es in diesem herausfordernden Jahr 2020 und sehen es auch weiterhin als unsere Verantwortung, all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell durch gezielte Initiativen, Maßnahmen und Lösungen, die auf mehr Flexibilität, die Einhaltung der formellen Arbeitszeiten, die Unterstützung von Führungskräften mit remote Teams, die Unterstützung von Heimunterricht und auf neue Arbeitsweisen abzielen, zu unterstützen.
Im Jahr 2020 war es besonders wichtig, innezuhalten und anzuerkennen, dass sich unsere Realität verändert hat, unsere Gefühle wahrzunehmen und zu verstehen. Als Teil unserer Unterstützung für alle unsere Kolleginnen und Kollegen in diesem herausfordernden Umfeld haben wir speziell im Bereich „Wellbeing & (Mental) Health“ zusätzliche Initiativen ins Leben gerufen. Mit der neu eingeführten Achtsamkeits- und Meditations-App „eleMENTAL“ und speziellen Goodhabitz Trainings unterstützen wir, auf eine ausgewogene Work-Life-Balance zu achten. Es ist wichtig, dass wir uns stets um unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden kümmern, in diesen Zeiten sogar mehr denn je. Mit Empfehlungen und Informationen von unserer Seite über psycho-physisches Wohlbefinden und Unterstützung für individuelle Bedürfnisse haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.
Als paneuropäische Bank haben UniCredit und der Europäische Betriebsrat der UniCredit im Oktober 2020 die erste gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) zu Remote Work unterfertigt. Die zukünftige Ausweitung von Remote Work wird auch unsere Unternehmenskultur, Arbeitsweise und den Führungsstil verändern. Wir werden unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte mit Trainings dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten hier weiter auszubauen.
Externes Recruiting: In der herausfordernden Situation wurde insbesondere alles daran gesetzt, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller Neuaufnahmen sicherzustellen, um es möglich zu machen, dass heuer insgesamt rund 360 Praktikantinnen und Praktikanten erste Berufserfahrung in der Bank sammeln konnten und alle Ausbildungsinitiativen wie geplant umgesetzt wurden. Insgesamt wurden rund 200 Praktikumsplätze für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten vergeben. Im Sommer konnten zudem 160 Schülerinnen und Schüler ihr Ferialpraktikum sowohl in Wien als auch in den Bundesländern vor allem in den Filialen der UniCredit Bank Austria absolvieren. Auch die Aufnahme von 40 Lehrlingen im Herbst wurde durch die Implementierung eines Online-Recruitings sichergestellt. Die UniCredit Bank Austria bot zudem Maturantinnen und Maturanten im Rahmen ihres Ausbildungsprogramms BestStart hervorragende Chancen für den Berufseinstieg und ebenso haben Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudium im Zuge unseres Graduates Programms im Jänner 2021 die Möglichkeit, ihre Karriere mit uns zu starten. Gerade in der Corona-Krise sind Ausbildungsinitiativen von besonders hoher Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt und daher war es uns gerade in der aktuellen Situation ein besonderes Anliegen, dass wir die Ausbildung junger Nachwuchskräfte sicherstellen und weiter in die Zukunft investieren.
Internes Recruiting: Der interne Stellenmarkt der Bank Austria ist fester Bestandteil der Strategie von Human Capital und bietet eine Plattform für offene interne Stellen. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Unternehmens aufzuzeigen. Je nach individuellen Fähigkeiten, Interessen und Ressourcen gibt es zusätzlich zum Wechsel in eine neue Position die Möglichkeit, gruppenweit an kurzfristigen Projekten und Initiativen mitzuarbeiten. Den richtigen Job oder eine spannende Aufgabe zu finden, hängt nicht mehr vom Lebenslauf und der Ausbildung alleine ab, sondern von der persönlichen Motivation und Aktivität. Der interne Jobmarkt, der Toolunterstützt transparent zugänglich gemacht wird, zeigt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven auf, erlaubt eine bessere Nutzung des Mitarbeiterpotenzials und hebt die Mitarbeiterzufriedenheit.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202034
Performance Management: Nachhaltige Differenzierung, Transparenz, Feedbackkultur und Engagement sind die Haupttriebkräfte unserer Entwicklungs und Vergütungsentscheidungen. Unser UniCredit Performance Management ist ein modernes, faires und transparentes Beurteilungs und Entwicklungsverfahren für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria. Jeder bzw. jede Einzelne hat jederzeit Zugriff auf die Beurteilungen und die FeedbackDokumentation in seinem bzw. ihrem persönlichen elektronischen Archiv. Wir nutzen diesen Prozess, um den Leistungsgedanken und die Inklusion innerhalb unserer Bank und unserer Gruppe zu stärken, immer im Bewusstsein, dass dies auf unseren fünf Leitprinzipien (Customers First – People Development – Cooperation & Synergies – Risk Management – Execution & Discipline) basiert und dass dies der geeignetste Weg ist, die Stärken und Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dem Entwicklungsbedarf zukunftsorientiert zu begegnen. Regelmäßiges Feedback ist die Basis, um individuelle Ziele und damit auch Unternehmensziele zu erreichen. Das Performance Management unterstützt diesen Prozess als konzernweites Beurteilungs- und Entwicklungsinstrument. Es umfasst die Vergabe von Zielen, die Beurteilung von Leistung und Potential, sowie die Festlegung von Karriereplänen und Entwicklungsmaßnahmen. Damit bildet es den Rahmen für einen regelmäßigen Dialog.Learning & Development: Um unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte in ihrer täglichen Arbeit und Entwicklung zu unterstützen, haben wir unser Online-Lernangebot intensiv gestärkt und auch mit neuen Kooperationspartnern erweitert. Digitale Lernmethoden spielen eine immer größere Rolle. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet nicht nur unseren Kundinnen und Kunden neue Möglichkeiten, mit uns Bankgeschäfte zu betreiben, sondern auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Wege der internen Zusammenarbeit und des Lernens. Daher haben wir das umfassende Lernmedienportfolio um digitale Selbstlernmedien erweitert, um selbstbestimmtes Lernen in den Mittelpunkt zu stellen. Es ist uns ein Anliegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere attraktive Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung zu geben, und zwar freiwillig, flexibel und digital. Mit Einführung der Lernplattform goodhabitz.com stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit heuer zahlreiche exklusive Online-Trainings zur Verfügung. Goodhabitz.com ergänzt damit das bestehende Lernangebot um divisionsspezifische Onlinetrainings und Trainings, die die Geschäftsbereiche optimal unterstützen.
Eine sich verändernde Arbeitswelt führt auch zu notwendigen Anpassungen in unserer Arbeitsweise und unserem Arbeitsverhalten. Wir unterstützen daher unsere Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim "Lernen" und bei der optimalen Nutzung von "Remote Working". Daher wurde das Lernangebot in diesem Bereich heuer intensiv ausgebaut, wie z. B.
•Unsere Leadership Tool Box bietet ein umfassendes Angebot an Unterstützung zu verschiedenen Themen im Bereich "(Remote) Leadership“
•Hilfreiche Tipps zum Thema "Remote Goal-Setting" oder "Remote Feedback & Performance Gespräche".
Mittels unserer zentralen Lernplattform “MyLearning” bieten wir ein großes Angebot an Web-Based Training (WBT) im Bereich Remote Working, wie zum Beispiel "The Smarters in Remote Working". Zusätzlich haben wir unser Angebot mit Podcasts von getAbstract zu "Working Remote", Tipps und Tricks zur Nutzung unserer digitalen Tools wie Skype for Business und um Goodhabitz Kurse zur virtuellen Zusammenarbeit erweitert.
Durch die Einführung eines Learning Management Systems wurde die Ausrollung moderner e-learning Formate verbessert und die Einhaltung regulatorischer Mindestanforderungen äußert effizient sichergestellt. All dies unterstützt unser Motto: #NeverStopLearning: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen selbstbestimmt und zeitunabhängig, um so Ihren persönlichen Lernertrag zu steigern.
Reward & Benefits: Basis und Richtlinie für unsere Personalarbeit, insbesondere für unsere Reward & BenefitsAktivitäten, bilden zum einen das Global Job Model, unser konzernweites Funktionsbewertungssystem, das alle Rollen und Tätigkeiten innerhalb der UniCredit beschreibt und zueinander in Verhältnis setzt, und zum anderen das UniCredit Competency Model sowie die fünf Leitprinzipien, die die wesentlichen Fertigkeiten und Verhaltensweisen in unserem Unternehmen festlegen. Unsere konzernweite Gesamtvergütungsmethode sorgt für eine ausgewogene Mischung aus fixen und variablen monetären sowie nichtmonetären Komponenten. In Bezug auf die Gehaltsfindung des Topmanagements verfügt die UniCredit seit mehreren Jahren über ein einheitliches Group Compensation System, das auch in der Bank Austria implementiert ist. Teile der variablen Vergütung werden im Einklang mit sämtlichen regulatorischen Vorgaben zurückbehalten und unter der Bedingung der Nachhaltigkeit zeitversetzt ausbezahlt, zum Teil auch in Form von UniCreditAktien. Im Rahmen des gruppenweiten BonuspoolKonzeptes wird einerseits sichergestellt, dass eine variable Vergütung nur dann zum Tragen kommt, wenn nachhaltige, langfristige, finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien erfüllt werden. Andererseits wird eine noch stärkere Verknüpfung der variablen Vergütung mit den risikogewichteten Ergebnissen der Bank Austria gewährleistet.
Succession Planning: Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglichen wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb unseres Unternehmens. Mit unserem Executive Development Plan (EDP) stellen wir sicher, dass insbesondere kritische Positionen durch eine sorgfältig vorbereitete Kurz-, Mittel- und Langfristplanung möglichst intern nachbesetzt werden können, wobei die Entwicklung unserer Führungskräfte dabei sowohl divisional als auch divisions-übergreifend mit gezielten Entwicklungsmaßnahmen unterstützt wird. Unser Talent Management Programm wurde heuer überarbeitet und neu entwickelt. Mit unseren neuen Programmen „Rising Stars“ und „Leadership Champions“ sorgen wir für eine Pipeline an Top-Talenten, die durch ihr Kompetenzprofil einen Schlüsselfaktor für den Erfolg unseres Unternehmens und seiner Transformation darstellen. Mit dem etablierten Prozess der Nachfolgeplanung wird die Stabilität der Bank Austria durch die Personalentwicklung nachhaltig unterstützt.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202035
Diversity & Inclusion: Diversität inspiriert und schafft durch die vielen verschiedenen Talente, Erfahrungen und Perspektiven, die aufeinandertreffen, das perfekte Umfeld für Innovation. Dadurch entsteht eine Vielfalt, die ein weltoffenes Denken fördert und einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander unterstützt. Deshalb setzen wir auf eine Unternehmenskultur der Inklusion - die in unseren Augen der Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg ist. Als Teil der UniCredit Gruppe bauen wir in der Bank Austria seit vielen Jahren gemeinsam ein Umfeld auf, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre vielfältigen Ideen, Talente und Erfahrungen zum Ausdruck bringen und ihren einzigartigen Wert für unser Unternehmen einbringen können. Wir setzen uns für eine größtmögliche Vielfalt ein, indem wir internationale Zusammenarbeit und ein Teamwork über Grenzen und Funktionen hinweg unterstützen. Auf unserem Weg zur Förderung von Diversität & Inklusion wollen wir Kandidatinnen und Kandidaten mit unterschiedlichen Qualifikationen gewinnen und einstellen, die Karrieren unserer Kolleginnen und Kollegen fördern, sie an das Unternehmen binden und weiterentwickeln, unsere leistungsorientierten Vergütungssysteme stärken und insgesamt eine integrative Kultur fördern. Die Erreichung unserer Diversität- & Inklusions-Vorhaben werden unterstützt durch:•Fokus darauf, wie wir Kandidatinnen und Kandidaten mit einer neuen Arbeitgeber-Markenstrategie ansprechen und unsere Zusicherung, offene Stellen transparent auszuschreiben
•Einführung mehrerer neuer Ausbildungs- und Lernprogramme zur Unterstützung der Bewusstseinsbildung und den Umgang mit unseren unbewussten Vorurteilen, die wir alle haben, sowie Förderung der Inklusion und unserer vielversprechendsten weiblichen Führungskräfte
•Weiterentwicklung unseres Beförderungs- und Ernennungsprozesses
•Fortsetzung unserer tatkräftigen Unterstützung des Disability-Management-Aktionsplans
In der UniCredit in Österreich unterstützen wir die Ziele von Diversität und Inklusion seit vielen Jahren erfolgreich durch verschiedene Netzwerke, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiiert wurden, insbesondere durch unser Bank Austria Frauenforum. Begeistert von diesem Enthusiasmus haben wir heuer zwei weitere MitarbeiterInnen-Gruppen (Employee Ressource Groups) ins Leben gerufen:
•UniCredit Bank Austria LGBTQIA+ Netzwerk
•Race & Ethnicity Employees Group
Ziel dieser Employee Ressource Groups ist es, neue Inclusion-Allies zu identifizieren, die uns dabei helfen, die Geschichten und Stimmen der Menschen zu hören, die die Vielfalt unserer Bank ausmachen. Jeder Mensch ist einzigartig, und diese Vielfalt und individuellen Unterschiede müssen Anerkennung finden. Uns geht es darum, einander zu verstehen und über einfache Toleranz hinauszugehen, um die reichen Dimensionen der Vielfalt anzunehmen und zu würdigen.
Das Bekenntnis der Bank Austria zu diesen Werten zeigte sich auch anhand einer Veranstaltungsreihe mit 11 unterschiedlichen Events zu den Themen „Gender“, „Disability“, „LGBTQ+“, „Resilience“, „Race & Ethnicity“, „Practicing Allyship“ und vielem mehr. Diese Reihe wurde im Rahmen der sogenannten „Diversity & Inclusion Week 2020“ unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur freiwilligen Teilnahme und Weiterbildung angeboten.
Gender Balance: Die UniCredit hat ein gruppenweites Gender Balance Programm mit dem Ziel lanciert, faire und von Gleichberechtigung getragene Arbeitsplätze für Frauen und Männer zu schaffen und diese Werte in der Unternehmenskultur zu festigen. Getragen wird diese Maßnahme nicht zuletzt durch die Unterzeichnung der „Women in Finance Charter“ im Juni 2018 durch den damaligen UniCredit CEO in London. Die Zielerreichung, insbesondere auf den Führungsebenen, wird in einem jährlichen Dashboard für das Strategy & Nomination Committee, dem sogenannten Nominierungsausschuss ermittelt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt unverändert 36%, aber auch im erweiterten Vorstand (Executive Committee) beträgt der Frauenanteil 33%. Im Besetzungsprozess von Führungspositionen wird größter Wert daraufgelegt, dass es Kandidatinnen und Kandidaten beiderlei Geschlechts gibt, die für die jeweilige Position einer fairen Beurteilung unterzogen werden, wodurch die Chancengleichheit gewahrt wird. Gehaltsanpassungen berücksichtigen immer auch geschlechtergerechten Ausgleich.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 202036
AusblickVolkswirtschaftliches Umfeld 2021 Die wirtschaftlichen Aussichten für das Jahr 2021 sind auf eine deutliche Entspannung der Pandemie ab Mitte des Jahres aufgebaut, wofür es aufgrund des weltweiten Beginns der Impfkampagnen und weiter verbesserter Therapiemöglichkeiten gute Argumente gibt. Über den größten Teil des Winters ist noch von einer schwachen, zum Teil rückläufigen Wirtschaftsentwicklung auszugehen. Erst mit dem wärmeren Wetter und der flächendeckenden Durchimpfung der Bevölkerung im Laufe des kommenden Sommer werden die beschränkenden wirtschaftlichen Maßnahmen weitgehend verschwunden sein und auf Basis einer breiten Stimmungsverbesserung im zweiten Halbjahr 2021 eine grundlegende wirtschaftliche Erholung einsetzen. Die Weltwirtschaft wird nach dem schwersten Einbruch des globalen BIP in Friedenszeiten ein Wachstum um 4 bis 5 Prozent erreichen und damit Anfang 2022 wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen können. Die Wirtschaftsleistung der USA, die 2020 um 3,5 Prozent eingebrochen ist, wird sich 2021 mit fiskalischer Unterstützung voraussichtlich sehr kräftig erholen können. Für den Euroraum kann 2021 ebenfalls ein starker BIP Anstieg erwartet werden, jedoch nach einem deutlich höheren Rückgang im Vorjahr als die USA aufgrund von vergleichsweise schärferen Lockdowns. Das Erholungstempo wird neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen und der tatsächlichen Normalisierung des Wirtschaftslebens von der Reaktion der Haushalte bzw. der Unternehmen hinsichtlich der Ersparnisse und der Investitionen abhängen. Nach der Verdoppelung der Sparquote während der Pandemie im Euroraum könnte eine gewisse anhaltende Verunsicherung der Haushalte nur einen allmählichen Rückgang der Sparquote und vice versa einen begrenzten Rebound des Konsums ermöglichen anstatt anhaltende Feierlaune auszulösen. Der Unternehmenssektor könnte als Reaktion auf die gestiegene Verschuldung während der Pandemie in eine Phase des Schuldenabbaus eintreten, wenn auch gleichzeitig die Notwendigkeit gegeben ist, die Investitionen wieder aufzustocken, was durch das niedrige Zinsumfeld klar unterstützt werden wird. Eindeutig sind dagegen die Erwartungen hinsichtlich der Fiskalpolitik. Zumindest für die kommenden zwei Jahren wird ein expansiver Kurs eine starke Wachstumsunterstützung bieten. Ebenso ist 2021 eine weiterhin sehr stark unterstützende Geldpolitik sowohl durch die US-Notenbank als auch durch die EZB zu erwarten, da die Inflationsaussichten weiterhin sehr niedrig sind und die Volkswirtschaften Mühe haben werden, die während der Pandemie entstandenen Produktionslücken zu schließen. In diesem Makrobild ist mit einem moderaten Anstieg der langfristigen Marktzinsen bis Ende 2021 sowohl in den USA als auch in Europa auszugehen. Ein starkes Wachstum der Unternehmensgewinne ermöglicht eine weiterhin konstruktive Sicht auf die globalen Aktien- und Unternehmensanleihemärkte und der Euro dürfte sich aufgrund der nachlassenden Attraktivität des US-Dollars in einem sich verbessernden Risikobild in 2021 befestigen. Auch für Rohstoffpreise besteht 2021 Spielraum nach oben.
Die Aussichten für Österreich Angesichts der seit dem Herbst 2020 laufenden zweiten Infektionswelle und der neuerlichen Lockdowns startete die österreichische Wirtschaft unter schwierigen Rahmenbedingungen ins Jahr 2021, die insbesondere die Erbringung von Marktdienstleistungen, wie vor allem die Beherbergungs- und Gastronomiebranche betreffen, während die Industrie und auch die Bauwirtschaft unter vergleichsweise günstigeren Voraussetzungen ins neue Jahr wechselten. Mit Beginn der Immunisierungskampagne kommt eine schrittweise Normalisierung des Wirtschaftslebens konkret in Sicht. Während die Konjunktur belastet durch gesundheitspolitisch notwendige Einschränkungen bis zum Frühjahr schwächeln dürfte, sollte nach der folgenden von Basis- und Nachholeffekten getriebenen Gegenbewegung eine nachhaltige Erholung in der zweiten Jahreshälfte einsetzen können. Mit hoher Dynamik ab dem Spätsommer ist ein Wirtschaftswachstum von rund 3 Prozent im Jahr 2021 zu erwarten. Damit werden die Verluste durch die Pandemie gesamtwirtschaftlich voraussichtlich aber erst im Verlauf 2022 aufgeholt worden sein. Der Arbeitsmarkt wird unter den Folgen der Pandemie sogar noch länger leiden. Die wirtschaftliche Erholung wird sich erst zeitverzögert am Arbeitsmarkt bemerkbar machen, so dass die Arbeitslosenquote 2021 nur moderat auf rund 9,5 Prozent im Jahresdurchschnitt sinken dürfte. Um die Konjunkturerholung anzukurbeln, wird die offensive Fiskalpolitik fortgesetzt werden. Unterstützung wird zum einen weiterhin durch das nationale Corona-Hilfspaket sowie neue Konjunkturförderungsmaßnahmen kommen, was sich jedoch in einer weiterhin hohen Neuverschuldung von fast 7 Prozent des BIP im Jahr 2021 niederschlagen wird. Zum anderen wird die österreichische Wirtschaft von den positiven Effekten des verstärkten EU-Finanzrahmens für 2021-2027 sowie dem EU-Aufbauprogramm „Next Generation EU“ profitieren, das seine Wirkung aber erst ab der zweiten Jahreshälfte 2021 entfalten sollte. Mit der Konjunkturbelebung wird in Österreich die Inflation nach niedrigen Werten zu Jahresbeginn im weiteren Jahresverlauf zulegen, im Jahresdurchschnitt 2021 bleibt sie jedoch moderat.
Die Entwicklung bei Finanzierungen und auch bei Einlagen ist 2021 besonders großen Unsicherheiten unterworfen und abhängig von der Entwicklung der Pandemie bzw. dem Tempo der erwarteten Erholung. Aus heutiger Sicht dürfte aber die Nachfrage nach Wohnbaufinanzierung auch 2021 stark bleiben. Die Nachfrage nach Firmenkredite sollte zwar spürbar nachlassen, aber ebenfalls Zuwächse verzeichnen, wobei der Fokus der Unternehmen von der Liquiditätsabsicherung wieder in Richtung Investitionsfinanzierung rückt. Auch die schwache Entwicklung bei Konsumkrediten wird angesichts der anhaltenden Unsicherheiten vor allem auch am Arbeitsmarkt voraussichtlich anhalten.
Bei den Einlagen, deren Wachstum sich 2021 insgesamt deutlich im Vergleich zu den pandemiebedingten Ausschlägen des Vorjahres verlangsamen dürfte, zeichnet sich eine Fortsetzung der moderaten Veränderung des Veranlagungsschwerpunkts ab. Die 2020 erfolgte leichte Belebung der Nachfrage nach Investmentfonds der österreichischen Haushalte sollte anhalten. Allerdings dürfte auch 2021 der Hauptteil der Neuveranlagungen der privaten Haushalte ungeachtet des unverändert niedrigen Zinsniveaus in Form von Einlagen getätigt werden.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 202037
Mittel- und langfristige ZieleWir sind eine der kapitalstärksten Großbanken Österreichs und Teil von UniCredit, einer erfolgreichen paneuropäischen Geschäftsbank mit voll integriertem Corporate & Investment Banking und einem einzigartigen Netzwerk in Westeuropa sowie in Zentral- und Osteuropa, das wir unserem breit gefächerten Kundenstamm zur Verfügung stellen.
Ein Schwerpunkt bleibt, die Kundenbasis durch effizientere und optimierte Produkte und Dienstleistungen auszubauen und zu stärken, während die Verbesserung des Kundenerlebnisses ein wesentlicher Treiber für alle strategischen Initiativen ist. Das zentrale Transformationsziel „papierlose Bank“ wird bis 2023 in allen WEU-Märkten (Western Europe) von UniCredit umgesetzt. Durch voll digitalisierte Prozesse soll das beste Kundenerlebnis erzielt werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten und des operationalen Risikos. Zugleich wird sich die Bank auf Einfachheit, schnelle Prozesse und Nachhaltigkeit konzentrieren. Bedingt durch die Corona-Pandemie hat die UniCredit Bank Austria AG ihren strategischen Plan überarbeitet, der so im Dezember 2020 im Vorstand beschlossen wurde.
UniCredit wird das Servicemodell für ihre Privatkunden insbesondere durch einen weiter optimierten Mix aus Online- und Offline-Kanälen verbessern: Der Schwerpunkt liegt hier auf direkten Kanälen für Kundenservice und Transaktionen, damit sich der Vertrieb voll und ganz der Beratung widmen kann. Weiters sollen direkte Kanäle für den Service des Breitengeschäfts zur Verfügung gestellt werden, um durch eine breitere Abdeckung und verbesserte Wertpapierdienstleistungen im Private Banking und im Wealth Management Wachstumschancen zu nutzen. Auch im Firmenkunden-Bereich, insbesondere in der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen, setzt UniCredit auf den weiteren Ausbau digitaler Lösungen wie Videoberatung oder digitale Zeichnung von Verträgen. Mit ihrem voll integrierten Corporate & Investment Banking (CIB) bietet sie auch KMU-Kunden Zugang zu globalen Kapitalmärkten und „Best in Class“-Lösungen.
Als UniCredit Bank Austria bauen wir in Österreich unsere bestehenden Wettbewerbsvorteile aus, um weiterhin nachhaltig rentabel zu wirtschaften und gleichzeitig für unsere Kunden noch attraktiver und moderner zu werden. Mit all unseren Geschäftsbereichen tragen wir somit konsequent zur Erreichung der gruppenweiten Ziele bei: •Privatkundenbank: Mit dem neuen Servicemodell, das ganz auf die Hebung des Kundenpotenzials ausgerichtet ist, haben wir die Basis für den zukünftigen Erfolg geschaffen. Darauf aufbauend wollen wir:
-die Kundenzufriedenheit weiter erhöhen und die Servicequalität in allen Segmenten und Kanälen verbessern
-Geschäftschancen nutzen, insbesondere im KMU-Bereich, und neue Säulen für künftiges Ertragswachstum aufbauen
-Geschäftsmodelle und organisatorische Veränderungen konsolidieren, um unsere Geschäftsergebnisse weiter zu verbessern
-Prozessvereinfachungen und Automatisierungen implementieren, um das operationale Risiko weiter zu reduzieren und die Effektivität zu erhöhen
-Die Unternehmerbank verteidigt ihre Führungsrolle im Firmenkundengeschäft auf dem österreichischen Markt und nutzt dabei auch die Produktkapazitäten von CIB
-Strategisch selektive Kreditwachstumsziele
•Wealth Management:
-Neues Servicemodell mit doppelter Abdeckung für Schlüsselkunden (Einstellung von neuen Veranlagungsexperten und Kundenbetreuern)
-Erweiterung der Produktpalette, indem insbesondere CIB neue Produkte bereitstellt
-Wertpapierkredite, strukturierte Produkte, Versicherungslösungen und Private Equity Investments sollen integrale Bestandteile des Wealth Managements werden
-Weiteres Wachstum bei Assets under Management (AuM)
•Divisionsübergreifend / Corporate Center:
-Die Aktivitäten der zentralen Einheiten sollen noch enger ans Business gekoppelt werden, im Sinne möglichst einfacher Schnittstellen zum Front- und Mid-Office und größtmöglicher Flexibilität, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Vertriebs
-Neugestaltung von End-to-End-Prozessen unter Nutzung von Workflow-Tools, höherer Automatisierung, Robotik, Chatbots usw., mit Schwerpunkt auf einem verbesserten Kundenerlebnis, insbesondere durch optimierte Produkte und Abläufe
Im bisherigen Verlauf der COVID-19-Krise konnte unsere Bank ihre organisatorische Stärke und Flexibilität sowie das hohe Engagement und Know-how unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal mehr unter Beweis stellen:
•Bereits mit dem Umzug in unser neues Headquarter auf dem Austria Campus im Jahr 2018 ermöglichten wir es unseren Mitarbeitern, 20 Prozent ihrer Wochenarbeitszeit im Homeoffice zu arbeiten. Dieses erfolgreiche Remote-Arbeitskonzept war eine wichtige Grundlage dafür, dass nach Beginn des COVID-19-bedingten Lockdowns im März innerhalb weniger Tage über 90 Prozent der 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Zentrale im Homeoffice weiterarbeiten und unsere Kunden so bestmöglich betreuen konnten.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 202038
•Im weiteren Verlauf des Jahres passten wir unsere Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in den Filialen und auf dem Austria Campus laufend an die Entscheidungen an, mit denen die Bundesregierung auf die epidemiologische Entwicklung reagierte. Oberste Priorität war für uns stets, das Infektionsrisiko für unsere Kunden und für unsere Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen weiterhin reibungslosen Ablauf aller Bank-Services für unsere Kunden sicherzustellen.Mit unserer Unterstützung für die Wirtschaft in der COVID-19-Krise setzten wir in vielen Bereichen gleichzeitig an. In der ersten, akuten Krisen-Phase ging es vor allem darum, Unternehmen und Haushalte optimal zu unterstützen:
•Durch Stundungen, Überbrückungskredite, spezielle Kreditrahmen für Exportausfälle und umfassende Beratung unterstützten wir die Unternehmen direkt.
•Mit Stundungen und Rahmen-Erhöhungen stellten wir sicher, dass unsere Kunden in keine Notsituation gerieten und liquide blieben und damit auch weiterhin zur nun so wichtigen Binnennachfrage in Österreich beitragen konnten.
•Seit Beginn der Krise vergaben wir Kredite in der Höhe von bis zu 3 Milliarden € (in der Spitze) und setzten zehntausende Stundungen um. Zudem wurde jede zweite Exportgarantie durch die OeKB, also rund 50 Prozent, über die UniCredit Bank Austria abgewickelt, was deutlich über unserem üblichen Marktanteil von 30 Prozent liegt. Auch bei anderen Garantiesystemen (aws, OeHT) konnten wir mehr Garantien vergeben, als es unseren Marktanteilen entspricht. Auch in dieser Krise hat sich somit gezeigt, dass wir als eine der führenden Banken des Landes ein verlässlicher Partner unserer Kunden sind.
•Als führende Unternehmerbank und bevorzugter Partner in der Förderberatung sind wir die ideale Anlaufstelle für alle Unternehmer, die sich einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten verschaffen wollen. Unsere Förderexperten berieten und betreuten unsere Kunden in den vergangenen Monaten vor allem über Telefon und Video.
•Um die heimischen Haushalte finanziell zu entlasten, verzichtete die UniCredit Bank Austria im Jahr 2020 auf Preisanpassungen bei allen Kontoprodukten.
In einer zweiten Phase rückte das mittel- und langfristige Ziel verstärkt in den Vordergrund, die Geschäftsmodelle und die Eigenkapital-Basis der Unternehmen zukunftsfit zu machen. Denn Unternehmen benötigen sowohl Kredite und Förderungen als auch ausreichend Eigenkapital, damit sie gut durch die Krise kommen:
•Wesentliche Punkte in den Gesprächen mit unseren Kunden in dieser Phase sind auch die Chancen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben: etwa Expansionsmöglichkeiten durch gezielte Zukäufe, die Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensübergaben in KMU oder den Ausbau des E-Commerce-Angebots.
•Wir unterstützen die Unternehmen dabei, sich nachhaltig und klimaschonend aufzustellen, insbesondere durch Investitionen in Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz. Wir bieten ihnen hier Beratung und Analyse, wo sie hinsichtlich ESG-Kriterien (Umwelt / Soziales / nachhaltige Unternehmensführung) stehen, welche Ziele sie sich setzen sollten und wie wir sie auf dem Weg zu nachhaltigen Finanzierungen unterstützen können.
•Unser Kerngeschäft ist und bleibt es, Kredite zu vergeben. Es ist als Bank daher nicht unser Ziel, uns direkt an Betrieben zu beteiligen. Wir unterstützen aber engagiert Initiativen, die den Kapitalmarkt stärken, die privates Kapital generieren oder, wie bei „Stolz auf Wien“, Fondslösungen gemeinsam mit der öffentlichen Hand schaffen, die KMU für einen begrenzten Zeitraum Eigenkapital zur Verfügung stellen.
Die UniCredit Bank Austria unterstützt nicht nur die Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Wir bieten unseren Kunden auch bei Konto- und Veranlagungsprodukten nachhaltige Alternativen, zum Beispiel mit dem 2020 neu eingeführten GoGreen-Konto, das mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert ist. Hier führen wir nachhaltige Finanzierungen in der Höhe der Einlagen auf den GoGreen-Konten durch: bei Unternehmen insbesondere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarkraftanlagen); bei Privatkunden vor allem Gebäudesanierungen zur Verbesserung des Energieausweises, neugebaute Niedrigenergie-Häuser sowie Konsumkredite mit nachhaltigem Verwendungszweck. Für nachhaltige Veranlagungsprodukte gelten beim GoGreen-Konto reduzierte Kaufspesen.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 202039
In der COVID-19-Krise wurde die Stärke unserer Bank als einem der führenden Kapitalmarkt-Akteure durch eine Reihe von gut sichtbaren Transaktionen eindrucksvoll dokumentiert:•März 2020: Wir begleiteten die Republik Österreich bei der erfolgreichen Aufnahme von 7,5 Mrd € mit einer Doppeltranchen-Anleihe (5 Mrd € 3-jährig und 2,5 Mrd € 31-jährig) vor allem zur Deckung des erhöhten Mittelbedarfs aufgrund von COVID-19.
•April 2020: Die OMV, der größte österreichische und international tätige Energiekonzern, begab trotz eines schwierigen Marktumfelds eine Senior-Anleihe mit einer Laufzeit von 4, 8 und 12 Jahren und einem Volumen von 1,75 Mrd € in drei Tranchen. UniCredit agierte erfolgreich als Active Bookrunner und war der Schlüssel zur Gewinnung des Anlegerinteresses, das in der Spitze über 4,25 Mrd € lag.
•Juni 2020: Die UniCredit Bank Austria erhielt das Mandat als Koordinator, BMLA (Bookrunner, Mandated Lead Arranger) und Dokumentationsagent einer syndizierten OeKB-Fazilität über 60 Mio € (davon 20 Mio € bei der UniCredit Bank Austria) für FACC, einen österreichischen Lieferanten von Strukturbauteilen aus Kohlefaserverbundwerkstoffen für die Flugzeugindustrie.
•September 2020: UniCredit begleitete allein in einer Woche fünf von sechs ESG-Transaktionen in Europa mit einem Gesamtvolumen von 9 Milliarden € maßgeblich mit.
•Oktober 2020: UniCredit war als Joint Bookrunner am ersten Social Bond der Europäischen Union mit einem Volumen von 17 Milliarden € beteiligt.
Auch bei Finanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien leistete die UniCredit Bank Austria 2020 wichtige Beiträge zur Erreichung der im strategischen Mehrjahresplan 2020-2023 definierten Ziele.
Zwei Beispiele:
•Unsere Bank wirkte maßgeblich an der Finanzierung von Northvolt, Europas erster und größter Fabrik zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien für Elektroautos mit.
•Gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanzierten wir den Ausbau eines der größten Windparks Österreichs in Gols am Neusiedlersee.
Ein wichtiger – und durchaus positiver – Effekt der COVID-19-Krise ist der starke gesamtwirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Schub im Bereich Digitalisierung. Auch viele unserer Kunden entschieden sich im Jahr 2020 stärker und überzeugter für digitale Lösungen als in den vergangenen drei Jahren. Gleich zu Beginn der COVID-19-Krise verstärkte unsere Bank ihr Multi-Kanal-Angebot mit zusätzlicher Remote-Beratung und Serviceangeboten über digitale Kanäle, um weiterhin den bestmöglichen Service zu bieten.
In der ganzen Bank sahen wir, wie die Nutzung unseres digitalen Angebots weiter zunahm:
•Der direkte Kontakt unserer Kunden zu unseren Betreuerinnen und Betreuern über sichere Online-Kanäle nahm während des Lockdowns im Frühjahr um 50 Prozent zu.
•Im Mobile Banking konnten wir während des Lockdowns im Frühjahr um rund 20 Prozent mehr Log-ins verzeichnen.
•Die digitalen Aufträge über 24You verdoppelten sich im April 2020 im Vergleich zum April 2019, die digital signierten Nachrichten verdreifachten sich sogar beinahe.
Wir haben 2020 unsere Mobile Banking App umfassend upgedatet und mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet: Das neue, moderne Design bietet eine überaus intuitive und vor allem noch benutzerfreundlichere Handhabung der App. Damit etablieren wir „Mobile“ als gleichwertigen Kanal zu 24You mit erweiterten Funktionalitäten. Damit auch Neukunden unsere App sofort nutzen können, können diese binnen 15 Minuten mit dem Smartphone eine vollständige, digitale Kontoeröffnung durchführen.
Unsere Zusammenarbeit mit FinTechs bringt immer wieder neue Impulse – und damit exklusive Innovationen, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen können, im Jahr 2020 etwa das Bank Austria Keyboard: eine Smartphone-Tastatur, die unser Mobile Banking mit jeder schriftlichen Kommunikation über das Smartphone verbindet, sei es E-Mail, SMS, Social Media, Nachrichten- oder Messenger-Dienste, Plattformen oder Chats.
Die Rolle der Bankfiliale entwickelt sich weiter in Richtung persönliche Beratung für komplexe Produkte und individuelle Lösungen. Hingegen werden Bankgeschäfte des täglichen Bedarfs noch stärker als bisher online oder mobil abgewickelt. So entsprechen wir mit der Möglichkeit zur TAN-Zeichnung von Verträgen, Produkten und Services den Wünschen unserer Geschäftskunden nach schnellen und digitalen Lösungen ohne physischen Kontakt. Die Möglichkeit der TAN-Zeichnung via Kommunikationszentrale in BusinessNet und 24You gewährleistet Vertraulichkeit, Sicherheit und Rechtsgültigkeit. Als papierlose Lösung ist sie zugleich ein weiterer Beitrag zum Umweltschutz.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 202040
Ganz generell sehen wir die Digitalisierung als Treiber für den Wandel – das gilt sowohl für unser eigenes Geschäft als auch für das Geschäft unserer Kunden. Dies bestärkte uns in unseren laufenden Anstrengungen, bis 2021 zur papierlosen Privatkundenbank zu werden, wodurch wir jährlich bis zu 2,8 Millionen Briefe einsparen werden. Unser Unternehmen wird mit diesem ebenso ambitionierten wie chancenreichen Projekt nicht nur effizienter, sondern leistet auch einen effektiven Beitrag zu höherer Kundenzufriedenheit dank verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Die papierlose Bank ist somit eine Schlüsselinitiative. Auch unsere neuen permanenten End-to-End-Räume werden uns dabei helfen, unsere Prozesse unternehmensweit zu verbessern.Mit unserem 2019 in Österreich gestarteten „Social Impact Banking“ bündeln und verstärken wir weiterhin unsere Aktivitäten für eine fairere und integrativere Gesellschaft – durch die Vergabe spezieller Kredite, die Weitergabe von Wirtschafts- und Finanz-Know-how und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus stärken wir mit Aktivitäten und Kooperationen im Bildungsbereich das Finanzwissen in der Bevölkerung.
Weiterführende Informationen Folgende Detailinformationen sind in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss zu finden:
•Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind in Abschnitt „F – Zusätzliche Informationen“ des Anhangs zum Konzernabschluss unter F.16 enthalten.
•Der Risikobericht ist als eigenes Kapitel („E – Risikobericht“) im Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
•Die Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist unter Punkt E.15 des Risikoberichts zu finden.
•Bezüglich der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang zum Konzernabschluss.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 202041
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Total Financial Assets 2)
1) In der Segmentberichterstattung wurden die Vergleichswerte für 2019 an die derzeitige Struktur und Methodik angepasst (siehe im Abschnitt Segmentberichterstattung im Anhang zum Konzernabschluss)
2) Total Financial Assets = Summe der Kundenveranlagungen, somit Summe der Kundenverbindlichkeiten sowie der Assets under Management (Fonds- und Vermögensverwaltungsprodukte) und der Assets under Custody (Direktanlagen auf dem Kapitalmarkt / Depotgeschäft)
3) Durchschnittliche Risikoaktiva (alle Risikoarten) gemäß Basel 3
4) Berechnung Allocated Capital mit 12,25% CET1 Ratio
n. a. = nicht aussagekräftig
Diese Anmerkungen gelten auch für die Segmenttabellen auf den folgenden Seiten.
Betriebsergebnis
Die Privatkundenbank erreichte im Jahr 2020 trotz des schwierigen Marktumfelds und der COVID-19 Krise ein Betriebsergebnis von 115 Mio € (im Jahr 2019: 163 Mio €). Die Betriebserträge lagen um -35 Mio € (-3,8%) unter dem Vorjahreswert, in der Hauptsache durch den Rückgang beim Provisionsüberschuss (-4,7%), was die die aktuell herausfordernden Bedingungen durch die COVID 19 Krise und das schwierige Umfeld im Wertpapiergeschäft widerspiegelt.
Die Betriebsaufwendungen lagen bei 755 Mio €, somit um +1,8% (13 Mio €.) über dem Vorjahr. Dieser Kostenauftrieb entfällt fast zur Gänze auf die Tochtergesellschaft card complete und ist ein Einmaleffekt in Zusammenhang mit der Reklassifizierung der bisher als „zur Veräußerung gehaltenen“ Gesellschaft auf „zur betrieblichen Nutzung gehalten“.
Kreditrisikoaufwand
Aufgrund der COVID-19-Krise und den daraus resultierenden geänderten Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten wurde ein Betrag von -78 Mio € vorgesorgt. Der Vorjahresvergleichswert lag bei +5 Mio €.
Ergebnis vor Steuern
Nach Berücksichtigung des hohen Kreditrisikoaufwands und der nichtoperativen Aufwendungen von -65 Mio € (fast ausschließlich systemische Abgaben, belastet auch durch die Commerzialbank Mattersburg) lag das Ergebnis vor Steuern der Privatkundenbank im Jahr 2020 bei -29 Mio € (-157 Mio € gegenüber dem Vorjahr)
Kundenforderungen /-einlagen
Das Kreditvolumen lag mit 19,4 Mrd € um +0,6 Mrd € über dem Vorjahresniveau, wobei weiterhin das Neugeschäft im Bau- und Wohngeschäft der wichtigste Treiber war. Die Kundeneinlagen erhöhten sich – auch der COVID 19 Krise und dem verhaltenen Privatkonsum geschuldet - um 1,9 Mrd € auf 35,1 Mrd €.
In der Privatkundenbank werden Kundinnen und Kunden durch maßgeschneiderte Servicemodelle der entsprechenden Segmente – Retail Banking, Premium Banking, Small Business Banking und Wealth Management – ideal betreut und beraten.
Im Segment Premium Banking wurde das Angebot für vermögende Privatkundinnen und -kunden bereits im Jahr 2019 deutlich erweitert: Die Einstiegsgrenze wurde von 500.000 Euro Veranlagungsvolumen auf 300.000 Euro gesenkt. Wir haben somit unser Beratungsangebot deutlich erweitert, welches unseren Kundinnen und Kunden nun an 32 Standorten in ganz Österreich zur Verfügung steht. KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202042
Im Segment Small Business Banking werden Geschäftskunden und Freie Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu 3 Millionen Euro betreut. Im Jahr 2020 wurden in diesem Segment zahlreiche Wachstumsinitiativen gesetzt. Hier profitieren wir auch von der Zusammenarbeit mit starken Partnern. Das Filialnetzwerk wurde auch in der Berichtsperiode laufend modernisiert und unsere Beratungszeiten erweitert, um dem Kundenverhalten bestmöglich zu entsprechen. In den meisten unserer Filialen bieten wir nach Vereinbarung Beratung von 8 bis 19 Uhr an.Darüber hinaus können unsere Privat- wie auch Geschäftskunden und Freie Berufe ortsunabhängig Beratung über Video in Anspruch nehmen. Dieses Service steht auch für gehörlose Kundinnen und Kunden in Gebärdensprache zur Verfügung.
Das Jahr 2020 war geprägt durch den beschleunigten Ausbau der digitalen Angebote und Services. Im Lichte der COVID-19 Pandemie wurde eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, um die Kunden in die Lage zu versetzen, alle wesentlichen Bankgeschäfte – ohne Besuch einer Filiale – rein über digitale Kanäle durchzuführen. Sämtliche Konto-Varianten als auch der Zugang zum Internet Banking können nun innerhalb von 15 Minuten völlig papierlos und rein digital per Videolegitimierung eröffnet werden. Die Beratung per Telefon oder Videotelefonie wurde weiter verbessert und steht allen Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Die Online-Vertragsunterzeichnung über das sichere TAN-Verfahren wurde auf alle wesentlichen Geschäfte ausgeweitet.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Einführung der neuen innovativer MobileBanking App. Das Design der neuen MobileBanking App wurde noch moderner und benutzerfreundlicher: Eine überaus intuitive und vor allem noch benutzerfreundlichere Handhabung etabliert die MobileBanking App als gleichwertigen Kanal zu 24You, dem einfachsten Internet Banking Österreichs. Gleichzeitig wurde der Funktionsumfang erweitert, was die App noch attraktiver macht: Mit dem automatisch integrierten persönlichen Finanzmanager hat man einen perfekten Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben. Die neuen, intelligenten Überweisungsformulare erkennen anhand der Kontonummer, um welche Art von Überweisung es sich handelt, füllen bekannte Kontoverbindungen automatisch aus und führen intuitiv durch den Prozess. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Auslands- oder Finanzamtszahlungen mit der neuen MobileBanking App zu erledigen.
Alle Aufträge können wie bisher direkt in der MobileBanking App gezeichnet und freigegeben werden, jetzt noch schneller mittels Face-ID, Fingerprint oder selbst gewähltem Autorisierungscode (ATC). Dabei sind keine zweite App und auch kein SMS-Empfang mehr nötig, trotzdem entspricht die App den höchsten Sicherheitsstandards, denn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen sind dafür bereits in diese App integriert.
Das Segment Wealth Management ist in der Schoellerbank konzentriert, welche als Spezialist für Vermögensanlage und Vorsorge gilt. Ihre Kernkompetenz ist die Vermögensverwaltung – dabei veranlagen die Experten die Gelder ihrer Kunden stets nach dem Motto „Investieren statt Spekulieren“. Das Traditionshaus begleitet ihre Kunden – die der Bank rund 12,5 Milliarden Euro anvertrauen – zudem bei allen Finanzentscheidungen im Leben: Von der Abdeckung finanzieller Basisdienstleistungen bis hin zu Finanzplanung, Vermögensweitergabe und Stiftungsmanagement. Mit der Schoellerbank Invest verfügt man zudem über eine hauseigene Kapitalanlagegesellschaft, die maßgeschneiderte Spezialfonds für besonders vermögende Kunden auflegt. Die jahrelange Erfahrung und Kompetenz hat dieser Bank nicht nur viele zufriedene und treue Kunden eingebracht, sondern auch alle wichtigen Auszeichnungen der Finanzbranche: Die Schoellerbank ist mit den häufigen Anerkennungen bei unabhängigen internationalen Branchentests nicht nur seit Jahren die meistausgezeichnete Privatbank Österreichs, sondern unterstreicht damit auch immer wieder ihre Kompetenz als führender Wealth-Manager des Landes. Mit 10 Standorten ist die Schoellerbank – eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria AG und das Kompetenzzentrum der UniCredit für Wealth Management in Österreich – darüber hinaus die einzige österreichweit vertretene Privatbank. KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202043
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Betriebsergebnis
Im Jahr 2020 konnten in einem schwierigen Zinsumfeld sowie unter Einfluss von COVID-19 Betriebserträge von 487 Mio € erreicht werden (-26 Mio € unter Vorjahr). Das Provisionsergebnis konnte erfolgreich auf dem Vorjahresniveau stabilisiert werden. Zinsergebnis, Dividenden und Handelsergebnis gingen jedoch unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zurück.
Die Betriebsaufwendungen stiegen um 4 Mio € auf 194 Mio €, bedingt durch positive Einmaleffekte bei den Sachkosten in 2019. Die Personalkosten gingen 2020 weiter zurück, es gilt weiterhin ein striktes Kostenmanagement. In Summe konnte ein Betriebsergebnis von 293 Mio € (-9,2% gegenüber dem Vorjahr) erzielt werden.
Kreditrisikoaufwand
Der Kreditrisikoaufwand stieg bedingt durch die Auswirkungen von COVID-19 stark auf -172 Mio € an. Dies entspricht einer signifikanten Erhöhung von -117 Mio € gegenüber dem Vorjahr.
Ergebnis vor Steuern
Nach Berücksichtigung der systemischen Abgaben und von +14 Mio € an Verkaufserlösen (insbesondere aus Liegenschaftsverkäufen und der Veräußerung des Leasing-Geschäftsfeldes Fuhrparkmanagement) lag das Ergebnis vor Steuern im Jahr 2020 bei 112 Mio €. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beruht hauptsächlich auf geringeren Betriebserträgen und höheren Kreditrisikovorsorgen in 2020 sowie auf im Vorjahr positiv enthaltenen Rückstellungsauflösungen für Sanktionen nach einer entsprechenden Einigung mit US-amerikanischen Behörden.
Kundenforderungen /-einlagen
Das Kreditvolumen blieb mit 24,0 Mrd € deutlich unter dem Vorjahr (31.12.2019: 25,7 Mrd €), während die Kundeneinlagen mit 17,2 Mrd € deutlich über dem Vorjahreswert liegen (31.12.2019: 15,3 Mrd €). Insbesondere im 4. Quartal 2020 führte die angespannte wirtschaftliche Situation (Zweiter Lockdown) zu einer verringerten Kreditnachfrage seitens vieler Unternehmen. Dem Gedanken der Risikovorsorge Rechnung tragend erhöhten viele Unternehmen ihre Einlagen bei der Unternehmerbank ebenfalls vor allem im 4. Quartal 2020.
Auch für die Unternehmerbank war das Jahr 2020 massiv von der COVID-19-Krise geprägt. Die geschäftliche Dynamik war jedoch über das Jahr verteilt recht unterschiedlich. Im ersten Quartal 2020 wurde in Fortführung der Trends aus 2019 ein durchaus gutes Ergebnis erzielt, die Unternehmen zeigten noch vorsichtigen Optimismus, auch wenn bereits das Ende des Konjunkturzyklus spürbar war. Die Auswirkungen des ersten Lockdowns, der am 16. März 2020 begann, waren noch nicht im Geschäftsverlauf des ersten Quartals spürbar. Nach dieser „Schrecksekunde“ drehte sich das Bild jedoch deutlich und ab April gingen Österreichs Unternehmen in den Krisenmodus über – was mit wenigen Ausnahmen deutliche Rückgänge von Umsätzen und natürlich auch einen massiven Rückgang der Investitionstätigkeit bedeutete. Mit der schrittweisen Einführung der verschiedenen staatlich garantierten Krisenfinanzierungsmodelle erlebte die Unternehmerbank besonders in den Monaten April und Mai eine hohe Nachfrage nach eben diesen Modellen, auch bereits bestehende Kreditlinien wurden in dieser Zeit intensiver ausgenutzt. Ab Mitte des Jahres stagnierte jedoch die Nachfrage nach neuen Finanzierungen und viele Unternehmen konnten ihre kurzfristige Liquidität aus eigener Kraft stärken, während bei Investitionen allgemein eine vorsichtige, zurückhaltende Stimmung vorherrschte. Nach einer leichten Erholung der Wirtschaft und damit einhergehender Erholung der Nachfrage nach Finanzierungen im dritten Quartal wurde das vierte Quartal wiederum vom zweiten Lockdown und von einer Reduktion der Wirtschaftstätigkeit geprägt. KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202044
Besondere Aufmerksamkeit in der Begleitung durch die Krise wurde und wird weiterhin auf jene Branchen gelegt, die von der schwierigen Situation am stärksten betroffen sind, z.B. Tourismus (Betreiber sowie Real Estate) oder sehr exportabhängige Industrie in internationalen Lieferketten. Mit steigender Bedeutung des öffentlichen Sektors als stabiler Wirtschaftsfaktor in schwierigen Zeiten erhöhte sich auch die Geschäftsintensität der Bank Austria in diesem Segment. Generell zeigte sich im Jahr 2020 jedoch erfreulicherweise, dass der überwiegende Teil der Unternehmerbank-Kunden bis jetzt äußerst resilient auf die Krise reagiert hat. Die Bank Austria steht ihnen mit hoher Expertise und einem breiten Spektrum an Finanzlösungen auch in dieser anhaltend schwierigen Zeit intensiv zur Seite.Ein ebenso wichtiger Aspekt vor dem Hintergrund der Ereignisse des Jahres 2020 war es, den Kunden der Unternehmerbank digitale Services zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, kontaktlos und vom Home Office aus ihre Bankgeschäfte in der gewohnten Qualität zu erledigen. Mit dem Angebot an Beratung via Videotelefonie, der Möglichkeit über BusinessNet Verträge zu zeichnen, der Akzeptanz der Handysignatur auf Verträgen sowie mit dem Start des „UniCredit Corporate Portal“ auch in Österreich wurden wichtige Meilensteine gesetzt. Weitere Innovationen in diesem Bereich sind bereits für 2021 in Planung bzw. in Vorbereitung.
Mit flächendeckender Präsenz in ganz Österreich sowie anerkannt höchster Kompetenz und Verlässlichkeit der Betreuerinnen und Betreuer bleibt die Bank Austria DER strategische Finanzpartner für Österreichs Unternehmen. Kontinuierlich steigende Zufriedenheit der Kunden sowie eine trotz der Krise starke – wenn auch krisenbedingt reduzierte – Profitabilität sprechen eine klare Sprache.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202045
Corporate & Investment Banking (CIB)
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Betriebsergebnis
Im Segment CIB lag das Betriebsergebnis 2020 bei 242 Mio € und damit um 10,4% über dem Vorjahreswert. Die Betriebserträge stiegen um 22 Mio € oder 5,7% auf 408 Mio €, vor allem dank des höheren Zinsüberschusses mit +23 Mio €, unter anderem als Folge der guten Performance des Treasury-Geschäfts. Das positive Zinsergebnis wurde teilweise durch einen Rückgang im Gebührengeschäft, das von der COVID-19-Krise betroffen war, negativ kompensiert. Gleichzeitig konnten die operativen Kosten dank eines strikten Kostenmanagements und effizienzsteigernder Maßnahmen um 0,5% auf 166 Mio € gesenkt werden.
Kreditrisikoaufwand
Die COVID-19-Krise und die damit einhergehende Ratingverschlechterung einiger Kunden führte zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikoaufwands auf 154 Mio € (im Vorjahr Nettoauflösungen von 6 Mio €).
Ergebnis vor Steuern
Der Geschäftsbereich CIB erzielte einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 52 Mio €, ein Rückgang von 170 Mio € gegenüber dem Vorjahr, wobei die aktuelle Periode stark von der Bildung von Kreditvorsorgen beeinflusst war, während auf der anderen Seite die Vergleichsperiode des Vorjahres einen Anteil an der Nettoauflösung einer Rückstellung für Sanktionen nach einer entsprechenden Einigung mit US-amerikanischen Behörden beinhaltet.
Kundenforderungen /-einlagen
Im Vergleich zum Jahr 2019 ergab sich eine volatile Entwicklung des Kreditvolumens mit einem Rückgang insbesondere zu Jahresende um 5,7% auf 17,3 Mrd €. Die Kundeneinlagen verzeichneten ein Wachstum von 9,2% auf 9,1 Mrd €.
UniCredit ist einer der größten Kreditgeber für Unternehmen und institutionelle Kunden in Europa. Seit 2012 war die UniCredit immer unter den Top 4 in Europa bei syndizierten Finanzierungen und Euro-Anleihen. In Österreich ist die UniCredit Bank Austria auf Platz zwei bei österreichischen Anleihen und Nummer eins bei österreichischen syndizierten Krediten und Unternehmenskrediten. Daher hat UniCredit Bank Austria einen signifikanten Beitrag zur österreichischen Realwirtschaft geleistet.
UniCredit Bank Austria wurde zum Besten Treasury & Cash Management-Anbieter sowie zum Market Leader and Best Service in All Services in Trade Finance, zur besten Sub-Custodian-Bank 2020 und zum Best FX Provider in Österreich gewählt.
Das Geschäftsfeld CIB hat im Jahr 2020 seine führende Marktstellung bei multinationalen Unternehmen weiter ausgebaut. Trotz des aufgrund von COVID-19 herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes sind wir für unsere multinationalen österreichischen Unternehmen da und betreuen sie intensiv. In gleichem Maße führen wir diesen Zugang in unseren erweiterten Kernmärkten, wie etwa Skandinavien und Iberia, nachhaltig fort.
Die positive Entwicklung wird insbesondere durch unsere Erfolge und die daraus resultierende führende Position im Kredit- und Kapitalmarkt-Geschäft unterstrichen. Die CIB-Produktlinien sind direkt in das Commercial Banking und das Wealth Management der Bank Austria angebunden und stellen durch die Vernetzung innerhalb der Gruppe die Grundlage für die laufende Weiterentwicklung des Produkt-Know-hows und der Dienstleistungen für unsere Kunden dar.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 202046
Wien, am 19. Februar 2021
Robert ZadrazilMag. Gregor Hofstätter-Pobst
CEO CFO Finance
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mauro Maschio Mag. Wolfgang Schilk
PrivatkundenbankCRO Risk Management
Günter SchubertMag. Susanne Wendler
Corporate & Investment Unternehmerbank
Banking Division
Konzernabschluss nach IFRSKonzernabschluss nach IFRS
Bank Austria ·Jahresabschluss 202047
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung48 Konzern-Gesamtergebnisrechnung49 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung52 Konzern-Geldflussrechnung56 Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202048
Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung
10. Zinsen und ähnliche Erträge
hievon: Zinsertrag berechnet nach der Effektivzinsmethode
20. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
50. Provisionsaufwendungen
70. Dividenden und ähnliche Erträge
90. Fair-Value-Anpassungen im Hedge-Accounting
100. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von:
a) Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
c) Finanziellen Verbindlichkeiten
110. Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:
a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte & Verbindlichkeiten
b) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
130. Wertberichtigungen auf:
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
140. Ertrag/Aufwand aufgrund von Vertragsänderungen (ohne Ausbuchung)
150. Betriebserträge nach Wertberichtigungen aus dem Bankgeschäft
170. Sonstige Netto-Versicherungsaufwendungen und -erträge
180. Betriebserträge nach Wertberichtigungen aus dem Bankgeschäft und dem Versicherungsgeschäft:
b) Andere Verwaltungsaufwendungen
200. Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken:
a) Kreditzusagen und finanzielle Garantien
b) Sonstige Rückstellungen
210. Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen
220. Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
230. Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge
240. Betriebsaufwendungen
250. Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen
260. Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
270. Wertberichtigung auf Geschäfts- und Firmenwerte
280. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen
290. Ergebnis vor Steuern
300. Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
320. Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
330. Konzernergebnis nach Steuern
340. Anteile ohne beherrschenden Einfluss
350. Konzernergebnis - Eigentümer Bank Austria
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Gesamtergebnisrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202049
Konzern-Gesamtergebnisrechnung Ergebnis der im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN
Posten, die nicht zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert designierte Eigenkapitalinstrumente
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten (Änderungen des eigenen Ausfallrisikos)
Hedge Accounting von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert designierten Eigenkapitalinstrumenten
Immaterielle Vermögenswerte
Versicherungsmathematische Gewinne /Verluste bei leistungsorientierten Plänen
Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
Anteil an sonstigen im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Hedge Accounting einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebs
Cashflow-Hedges (wirksamer Teil)
Hedge-Instrumente (nicht designiert)
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente)
Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
Anteil an sonstigen im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern
GESAMTERGEBNIS NACH STEUERN
Anteile ohne beherrschenden Einfluss (+/ –) *)
Gesamtergebnis Eigentümer Bank Austria
*) die Vorjahreswerte wurden angepasst.
Gesamtergebnis je Aktie (in Euro, verwässert und unverwässert)
Ergebnis je Aktie aus dem Gesamtergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
Ergebnis je Aktie aus dem Gesamtergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
*) die Vorjahreswerte wurden angepasst.
Konzernabschluss nach IFRSKonzernbilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 202050
Konzernbilanz20. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
c) Sonstige Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
30. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
40. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten:
a) Forderungen an Kreditinstitute
60. Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (+/-)
70. Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
80. An Rückversicherer weiterbelastete Versicherungsrückstellungen
100. Immaterielle Vermögenswerte
a) Steuererstattungsansprüche
b) Latente Steueransprüche
120. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
Konzernabschluss nach IFRSKonzernbilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 202051
10. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
c) Verbriefte Verbindlichkeiten
30. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
50. Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge gesicherten Grundgeschäfte (+/-)
60. Steuerverpflichtungen:
a) Tatsächliche Steuerverpflichtungen
b) Latente Steuerverpflichtungen
70. Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
90. Sonstige Personalrückstellungen
a) Kreditzusagen und finanzielle Garantien
b) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
c) Sonstige Rückstellungen
110. Technische Rückstellungen
140. Eigenkapitalinstrumente
170. Gezeichnetes Kapital
190. Anteile ohne beherrschenden Einfluss (+/ –)
200. Jahresüberschuss (+/-)
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202052
Konzern-EigenkapitalveränderungsrechnungKonzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31.12.2020
GEWINN-VERWENDUNG AUS VORJAHR
DIVIDENDEN UND ANDERE ZUWEISUNGEN
a) Cashflow-Hedge-Rücklage
b) Bewertungsreserve FA @FVTOCI
c) Rücklage FA @FVTOCI assoziierte Unternehmen und Joint Ventures
d) Bewertungsreserve Sachanlagevermögen
e) Pensions- und ähnliche Verpflichtungen IAS 19
f) Bewertungsreserve: zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
Konzernergebnis nach Steuern
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202053
VERÄNDERUNG IM GESCHÄFTSJAHR
KONSOLIDIERUNGS- KREISÄNDERUNGEN
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202054
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31.12.2019
GEWINN-VERWENDUNG AUS VORJAHR
IAS 40 (FV Methode) ANPASSUNG
DIVIDENDEN UND ANDERE ZUWEISUNGEN
a) Cashflow-Hedge-Rücklage
b) Bewertungsreserve FA @FVTOCI
c) Rücklage FA @FVTOCI assoziierte Unternehmen und Joint Ventures
d) Bewertungsreserve Sachanlagevermögen
e) Pensions- und ähnliche Verpflichtungen IAS 19
f) Bewertungsreserve: zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
Konzernergebnis nach Steuern
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202055
VERÄNDERUNG IM GESCHÄFTSJAHR
KONSOLIDIERUNGS- KREISÄNDERUNGEN
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Geldflussrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202056
Konzern-GeldflussrechnungA. OPERATIVE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
1. Im Ergebnis nach Steuern enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Gewinn (Verlust) der Periode (+/-)
- Gewinne/Verluste aus zum Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und aus sonstigen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen (-/+)
- Gewinne (Verluste) aus dem Hedge Accounting (-/+)
- Nettoverluste / Wertaufholungen bei Wertminderungen (+/-)
- Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (+/-)
- Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken (inkl. Personal) sowie
sonstige Erträge und Aufwendungen (+/-)
- unbezahlte Gebühren, Steuern und Steuergutschriften (+/-)
- Wertberichtigungen/Zuschreibungen nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen (+/-) 1)
- sonstige Anpassungen (+/-)
2. Liquidität, die durch finanzielle Vermögenswerte generiert
bzw. verwendet wird:
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
designierte finanzielle Vermögenswerte
- Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
3. Liquidität, die durch finanzielle Verbindlichkeiten generiert
bzw. verwendet wird:
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
designierte finanzielle Verbindlichkeiten
Aus operativer Geschäftstätigkeit generierte/verwendete Nettoliquidität
- Verkauf von Beteiligungen 2)
- von Beteiligungen erhaltene Dividenden
- Verkauf von Sachanlagen
- Verkauf von immateriellen Vermögenswerten
- Verkauf von Tochtergesellschaften und Geschäftseinheiten (abzgl. veräußerte Zahlungsmittel)
- Käufe von Beteiligungen
- Käufe von immateriellen Vermögenswerten
- Käufe von Tochtergesellschaften und Geschäftseinheiten (abzgl. erworbene Zahlungsmittel)
Aus Investitionstätigkeit generierte/verwendete Nettoliquidität
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Geldflussrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202057
C. FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
- Ausgabe/Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten
- Dividendenausschüttung an den Eigentümer und an nicht beherrschende Anteile
- Verkauf / Kauf von Minderheitsbeteiligungen
- Zuflüsse aus der Begebung von nachrangigen Verbindlichkeiten
- Auszahlungen für die Tilgung von nachrangigen Verbindlichkeiten
Aus Finanzierungstätigkeit generierte/verwendete Nettoliquidität
IM GESCHÄFTSJAHR GENERIERTE/VERWENDETE NETTOLIQUIDITÄT
ZAHLUNGSMITTELBESTAND ZUM ENDE DER VORPERIODE
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen
Effekte aus Wechselkursänderungen
ZAHLUNGSMITTELBESTAND ZUM ENDE DER PERIODE
ZAHLUNGEN FÜR STEUER, ZINSEN UND DIVIDENDEN
Erhaltene (+)/ gezahlte (–) Ertragssteuern aus operativer Tätigkeit
Erhaltene Zinsen aus operativer Tätigkeit
Gezahlte Zinsen aus operativer Tätigkeit
Erhaltene Dividenden aus Investitionstätigkeit
1) enthält Steueraufwand aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 19 Mio €.
2) davon Cashflow aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 86 Mio €.
Neben den im Cash Flow Statement angegebenen Auszahlungen aus Tilgung von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 25 Mio € und Einzahlungen aus im Berichtsjahr ausgegebenen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio €, ergaben sich aus der Bewertung nachrangiger Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag Effekte in Höhe von 6 Mio € bzw. aus der Fremdwährungsumrechnung solche in Höhe von -7 Mio €.
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Geldflussrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 202058
Konzernabschluss nach IFRSAnhang zum Konzernabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 202059
Anhang zum Konzernabschluss A – Rechnungslegungsmethoden61 B – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung119 C – Details zur Bilanz137 D – Segmentberichterstattung163 F – Zusätzliche Informationen245 Schlussbemerkung des Vorstands260 Bericht der Abschlussprüfer261 Bericht des Aufsichtsrats268 Erklärung der gesetzlichen Vertreter271 Organe der UniCredit Bank Austria AG272 Hinweise
Mit „Bank Austria“ oder „Bank Austria Gruppe“ wird in diesem Bericht der Konzern bezeichnet. Soweit sich Angaben auf den Einzelabschluss der Muttergesellschaft beziehen, wird die Bezeichnung „UniCredit Bank Austria AG“ verwendet.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten.
Konzernabschluss nach IFRSAnhang zum Konzernabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 202060
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202061
A – Rechnungslegungsmethoden A.1 – Informationen zum Unternehmen62 A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses62 A.3 – Konsolidierungsgrundsätze63 A.4 – Anwendung geänderter und neuer Rechnungslegungsvorschriften65 A.4.1 – Erstmalige Anwendung geänderter und neuer Rechnungslegungsvorschriften und Bilanzierungsmethoden65 A.4.2 – Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht angewendet wurden67 A.5 – Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden68 A.5.1 – Unternehmenszusammenschlüsse68 A.5.2 – Fremdwährungsumrechnung68 A.5.3 – Finanzinstrumente70 A.5.4 – Werthaltigkeitsprüfung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und von sonstigen Beteiligungen82 A.6 – Angaben zu anderen Abschlussposten84 A.6.1 – Zahlungsmittelbestand84 A.6.2 – Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Sachanlagen84 A.6.3. – Immaterielle Vermögenswerte85 A.6.4 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen85 A.6.6 – Sonstige Aktiva86 A.6.7 – Sonstige Passiva, Targeted Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO), Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten86 A.6.9 – Nettozinsertrag89 A.6.12 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten90 A.6.13 – Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten90 A.6.14 – Wertberichtigungen90 A.6.15 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte90 A.6.16 – Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen90 A.6.17 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen90 A.7 – Angaben über den beizulegenden Zeitwert (Fair Value)91 A.7.1 – Allgemeine Informationen91 A.7.2. – Fair-Value-Hierarchie92 A.7.3 – Day-One Profit/Loss95 A.7.4 – Weitere Angaben über den beizulegenden Zeitwert95 A.8 – Konsolidierungskreis und Änderungen im Konsolidierungskreis der Bank Austria Gruppe 2020102 A.8.1 – Angaben zu vollkonsolidierten Unternehmen102 A.8.2 – Aufgliederung der Minderheitsanteile108 A.8.3 - Joint Ventures und assoziierte Beteiligungen111 Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202062
A.1 – Informationen zum UnternehmenDie UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich, (in der Folge auch „Bank Austria“ oder „BA“) ist eine Universalbank und betreibt als Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) Bankgeschäfte. Sie ist unter der Firmenbuchnummer FN 150714p im Firmenbuch eingetragen. Als Teil der UniCredit Gruppe bietet die Bank Austria Gruppe ein umfassendes Angebot an Bank- und anderen Finanzdienstleistungen wie Unternehmensfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Projektfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Wertpapierhandel, Valuten- und Devisenhandel, Investmentbanking, Verbraucherkredite und Hypothekardarlehen, Sparkonten, Vermögensverwaltung, Leasing und Factoring an. Die Bank tritt unter der Marke „Bank Austria“ auf dem Markt auf. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in Österreich.
A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss der Bank Austria für das Geschäftsjahr 2020 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet und von der Europäischen Kommission gemäß EU-Verordnung 1606/2002 bis 31. Dezember 2020 übernommen wurden erstellt. Im Konzernabschluss werden auch SIC- und IFRIC-Interpretationen sowie die Angabepflichten gemäß § 245a UGB und § 59a BWG sowie die von der Konzernobergesellschaft UniCredit S. p. A. in deren Bilanzierungshandbuch als konzernverbindlich vorgeschriebenen Richtlinien berücksichtigt.
Zur Interpretation und Unterstützung bei der Anwendung der IFRSs wurden die folgenden Dokumente verwendet, obwohl nicht alle von der Europäischen Kommission übernommen wurden:
•das, durch das IASB im Jahr 2010 herausgegebene Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen,
•Anwendungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und andere vom IASB oder dem IFRS Interpretations Committee erstellte Dokumente, die die IFRSs ergänzen,
•Dokumente der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der Consob (italienische Börsenaufsichtsbehörde) betreffend die Anwendung bestimmter IFRS-Vorschriften sowie die erforderlichen Veröffentlichungen aufgrund der COVID-19 Pandemie, insbesondere finden die ESMA-Veröffentlichungen vom 25. März 2020, 20. Mai 2020 sowie 28. Oktober 2020 und 6.Jänner 2021 Anwendung.
•vom Austrian Financial Reporting and Advisory Committee (AFRAC) erstellte interpretierende Dokumente betreffend die Anwendung von IFRS in Österreich.
Der Konzernabschluss umfasst die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Geldflussrechnung (erstellt unter Anwendung der indirekten Methode für den operativen Cashflow) und den Anhang zum Konzernabschluss. Der Konzernlagebericht ergänzt den Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss wurde in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt. Alle Werte sind – sofern nicht anders angegeben – in Millionen Euro (€) ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1 aufgestellt, es bestehen keine Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens. Dies wird durch die ausgezeichnete Kapitalausstattung der Bank Austria Gruppe mit einer regulatorischen Kernkapitalquote bzw. Gesamtkapitalquote von 20,1% bzw. 22,3% zum 31.12.2020 (2019: 18,9% bzw. 21,3%) sowie durch eine sehr gute Liquiditätsausstattung der Bank Austria AG (LCR zum 31.12.2020 191,7%) untermauert.
Die angewendeten Bewertungskriterien stehen im Einklang mit dieser Annahme und mit dem Konzept der Periodenabgrenzung, der Relevanz und Wesentlichkeit der Angaben für die Rechnungslegung sowie der Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Diese Kriterien haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Risiko und Unsicherheiten aufgrund der Verwendung von Schätzungen und Annahmen
Zur Erstellung von Abschlüssen gemäß IFRS sind durch das Management Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die für die Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze, für die Beträge von im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen sowie für die Angabe von Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten von Bedeutung sind. Schätzungen und diesbezügliche Annahmen basieren auf Erfahrungswerten, die unter den gegebenen Umständen als angemessen angesehen werden. Diese wurden zur Schätzung der Bilanzwerte von jenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten herangezogen, für die Wertnachweise aus anderen Quellen nicht ohne weiteres verfügbar sind.
Die zur Schätzung der oben erwähnten Bilanz, GuV und Gesamtergebnisrechnungs-Werte herangezogenen Parameter könnten sich sehr rasch, nicht zuletzt auch aufgrund der COVID-19 Pandemie, auf derzeit nicht vorhersehbare Weise ändern, sodass Auswirkungen auf zukünftige Bilanzwerte nicht auszuschließen sind.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202063
Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Allfällige daraus resultierende Änderungen werden in jener Periode erfasst, in der die Überprüfungen erfolgen, vorausgesetzt, die Änderung ist der betreffenden Periode zuzurechnen. Wenn die Neueinschätzung sowohl die laufende als auch zukünftige Perioden betrifft, wird sie sowohl in der laufenden als auch in zukünftigen Perioden entsprechend erfasst.Unsicherheiten bezüglich Schätzungen bestehen generell bei der Bewertung folgender Posten:
•beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht an aktiven Märkten notiert sind (A.7);
•Forderungen, Finanzinvestitionen und generell alle anderen finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (C);
•Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere Leistungen für Mitarbeiter (A.6.7.1);
•Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und -verpflichtungen (A.6.7, C.20);
•sonstige immaterielle Vermögenswerte (A.6.3, C.9);
•Wertminderungen von Finanzinstrumenten (A.5.3.3);
•latente Steueransprüche (C.10).
•Sachanlagen (A.6.2, C.8)
•Werthaltigkeitsprüfung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und von sonstigen Beteiligungen (A.5.4)
Der Grund für diese Unsicherheiten auch aufgrund der COVID-19 Pandemie besteht darin, dass die Bewertung dieser Posten vor allem von der Entwicklung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen und der Finanzmärkte abhängt, die einen Einfluss auf Zinssätze, Wertpapierkurse, versicherungsmathematische Annahmen und auf die Bonität von Kreditnehmern und Kontrahenten haben. Im Hinblick auf die Bewertung der Kreditrisiken ist darauf hinzuweisen, dass die Schätzung von IFRS 9 auf zukunftsgerichteten Informationen und insbesondere auf der Entwicklung makroökonomischer Szenarien beruht, die bei der Berechnung der Risikovorsorge verwendet werden. Weitere Einzelheiten sind im Teil A – 5.3.3. Wertminderung bei Finanzinstrumenten und im Teil E – Risikobericht – Abschnitt E.2 – Kreditrisiken enthalten.
Nähere Angaben über bedeutende Schätzungen, Annahmen und Methoden, die für den Konzernabschluss der Bank Austria Gruppe herangezogen wurden, sowie quantitative Sensitivitätsanalysen sind in den entsprechenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
A.3 – Konsolidierungsgrundsätze Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Konsolidierungsgrundsätze und -kriterien, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2020 angewendet wurden.
Konzernabschluss
Finanzielle Angaben im Konzernabschluss umfassen das Mutterunternehmen, die UniCredit Bank Austria AG und dessen Tochterunternehmen, Joint Ventures sowie assoziierte Unternehmen zum 31. Dezember 2020.
Beträge in Fremdwährungen werden in der Bilanz zum Stichtagskurs und in der Gewinn- und Verlustrechnung zu jahresdurchschnittlichen (berechnet auf Basis der Wechselkurse zum Tagesende für Hauptwährungen) Wechselkursen umgerechnet.
Die gemäß IFRS zur Erstellung des Konzernabschlusses eingemeldeten Daten einschließlich der Anhangangaben der wesentlichen vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden von den beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind Unternehmen, für welche das Mutterunternehmen Beherrschung gemäß IFRS 10 ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Investor variablen Rückflüssen aus seiner Beziehung zu einem Tochterunternehmen ausgesetzt ist und er gleichzeitig über die Fähigkeit verfügt, diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsmacht über das Tochterunternehmen zu beeinflussen.
Der Buchwert einer vom Mutterunternehmen oder einer anderen Konzerngesellschaft gehaltenen Beteiligung an einem vollkonsolidierten Unternehmen wird – gegen Ansatz der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht – durch Verrechnung mit dem Anteil des Konzerns am Eigenkapital des Tochterunternehmens eliminiert.
Konzerninterne Salden, außerbilanzielle Geschäfte, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne/Verluste zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202064
Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Bei Veräußerung eines Tochterunternehmens werden dessen Erträge und Aufwendungen bis zum Zeitpunkt der Veräußerung konsolidiert, d. h. bis das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen“ erfasst. Im Falle, dass das Tochterunternehmen Teil einer Veräußerungsgruppe ist und bereits als „zu Veräußerungszwecken gehalten“ klassifiziert wurde, wird die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen“ ausgewiesen.In der Konzernbilanz werden Anteile ohne beherrschenden Einfluss im Hievon-Posten „Anteile ohne beherrschenden Einfluss“ getrennt von den Verbindlichkeiten und von den Anteilen im Eigenbesitz ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss im Hievon-Posten „Anteile ohne beherrschenden Einfluss“.
Die Zeitwertbewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden, für die erstmalige Konsolidierung eines Tochterunternehmens, erfolgt zum Erwerbszeitpunkt.
Joint Ventures
Ein Joint Venture ist eine gemeinsame vertragliche Vereinbarung, in deren Rahmen die Partner eine gemeinschaftliche Beherrschung über die Vereinbarung ausüben und gleichzeitig Anrecht auf die Nettoaktiva aus dieser Vereinbarung haben, die üblicherweise in der Form einer gesonderten rechtlichen Einheit als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen ausgestaltet ist.
Derartige gemeinschaftlich geführte Unternehmen werden, sofern sie für die Bank Austria Gruppe wesentlich sind, mittels At-equity-Bewertung in den
Konzernabschluss einbezogen.
Assoziierte Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Anteilseigner über maßgeblichen Einfluss verfügt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind.
Es besteht die Vermutung, dass
•ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners vorliegt, wenn der Anteilseigner direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält;
•auf folgende Weise maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann:
-Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan oder einem gleichartigen Leitungsgremium des Beteiligungsunternehmens;
-Teilnahme an den Entscheidungsprozessen einschließlich der Teilnahme an Entscheidungen über Dividenden oder sonstige Ausschüttungen;
-wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Eigentümer und dem Beteiligungsunternehmen.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, deren Buchwerte gegebenenfalls vorhandene stille Reserven und einen Firmenwert (abzüglich eines Wertminderungsaufwands) beinhalten. Der Anteil des Eigentümers am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt wird im Posten „Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen“ der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vom Beteiligungsunternehmen erhaltene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile.
Änderungen der Bewertungsrücklagen assoziierter Unternehmen, die als Gegenposten zu Wertänderungen von dafür relevanten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gebucht werden, sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung getrennt ausgewiesen.
Hinsichtlich der Tochtergesellschaft Card Complete wurde eine Reklassifizierung von „zur Veräußerung gehalten“ auf „zur betrieblichen Nutzung gehalten“ vorgenommen, es erfolgte keine Anpassung der Vorjahreswerte.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202065
A.4 – Anwendung geänderter und neuer RechnungslegungsvorschriftenA.4.1 – Erstmalige Anwendung geänderter und neuer Rechnungslegungsvorschriften und Bilanzierungsmethoden Mit Ausnahme der unten beschriebenen und geänderten Rechnungslegungsvorschriften stimmen die angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze mit jenen überein, die im vorangegangenen Geschäftsjahr zur Anwendung kamen.
Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften, die 2020 zur Anwendung kamen
Die folgenden neuen und geänderten Rechnungslegungsvorschriften wurden ab 1. Jänner 2020 vom Konzern erstmals angewendet:
Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Am 22. Oktober 2018 hat der IASB die Kriterien zur Definition eines Geschäftsbetriebs adaptiert. Zur Klassifizierung eines Geschäftsbetriebs sind Ressourceneinsatz („inputs“) und zumindest ein signifikantes Verfahren („substantive process“) notwendig, welche gemeinsam zur Fähigkeit beitragen, Leistung („outputs“) zu erwirtschaften. Die Änderungen enthalten Leitlinien und Beispiele, wann ein signifikantes Verfahren vorliegt.
Die Standardänderung führt einen optionalen „concentration test“ ein. Konzentriert sich der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte auf einen oder mehrere gleichartige Vermögenswerte, so liegt kein Geschäftsbetrieb vor.
Im Ergebnis werden zukünftig weniger Erwerbe als Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren sein. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf den Ansatz von Firmenwerten, aber auch auf die Berücksichtigung von latenten Steuern und von Transaktionskosten. Im Geschäftsjahr 2020 hat die Bank Austria keine derartigen Transaktionen durchgeführt.
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 „Interest Rate Benchmark Reform“
Das IASB hat am 26. September 2019 Änderungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente), IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) und IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) veröffentlicht. Das Board reagierte hiermit auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge - Accounting) trotz der erwarteten Ablöse verschiedener Referenzzinssätze fortbestehen. Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen bezüglich Vorschriften zur Hedge – Accounting Dokumentation und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes direkt betroffen sind. Die Bank Austria wendet die hier beschriebenen Änderungen (sowie die EONIA/€STR Umstellung) bereits seit 2019 an.
Der IASB hat am 27. August 2020 Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente, IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung; IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die Änderungen betreffen das Ergebnis der Phase 2 des IBOR-Projekts des IASB. Das Ziel der Änderungen in der Phase 2 ist es, die Auswirkungen abzumildern, die eine Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz auf die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung hat. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass bei der IBOR Reform IFRS9 B5.4.5. herangezogen werden kann. Hier ist geregelt, dass bei variabel verzinsten Instrumenten eine Änderung des Effektivzinssatzes, die durch eine Änderung der Marktzinsen induziert ist, zu keinen signifikanten erfolgswirksamen Buchwertänderungen führt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
Zur Analyse der Interest Rate Benchmark Reform und der dafür notwendigen Vorbereitungen aus geschäftspolitischer, operationaler und rechtlicher Sicht, hat die Bank Austria bereits 2019 ein entsprechend umfassendes Projekt aufgesetzt, in dem die erforderlichen Schritte in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Benchmark Reform einschließlich der Erkenntnisse und neuer Marktstandards (European Working Group on Risk Free Rates) eingeleitet werden. Dieses Umsetzungsprojekt verläuft entsprechend dem zugrundeliegenden Zeitplan. Als wesentliche Herausforderung ist hierbei die weiterhin anhaltende Unklarheit hinsichtlich zukünftiger Marktstandards zu nennen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202066
Die noch ausstehende Ablösung von Fremdwährungsreferenzzinssätzen (z.B. USD Libor, CHF Libor, JPY Libor etc.) und dessen Implikationen (Basisrisiko, Vertragliches Cash Flow Profil) führen noch zu einer geringfügigen Anpassung der Risikoposition und -strategie. Die Nominalbeträge der betroffenen Derivate getrennt nach wesentlichen Referenzzinssätzen sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit
Das IASB hat eine „Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)“ herausgegeben, um die Definition von „wesentlich“ zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen. Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Adressaten, die diese auf Grundlage eines solchen Abschlusses treffen, beeinflussen können. Die Änderungen wurden ab dem 1. Januar 2020 angewendet und haben keine Auswirkungen.
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards
Zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept hat der IASB auch Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards herausgegeben. Darin finden sich Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32. Nicht alle Änderungen gelten jedoch der Aktualisierung dieser Verlautbarungen im Hinblick auf darin enthaltene Verweise auf das Rahmenkonzept bzw. Zitate daraus. Einige Verlautbarungen werden lediglich aktualisiert, um anzugeben, auf welche Version des Rahmenkonzepts sie sich beziehen (das vom IASB im Jahr 2001 übernommene IASC-Rahmenkonzept, das IASB-Rahmenkonzept von 2010 oder das neue überarbeitete Rahmenkonzept von 2018), oder um darauf hinzuweisen, dass die Definitionen des Standards nicht im Einklang mit den im überarbeiteten Rahmenkonzept entwickelten neuen Definitionen aktualisiert wurden. Die Änderungen, sofern sie tatsächlich Aktualisierungen darstellen, sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Auswirkungen in der Bank Austria sind unwesentlich.
Änderung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse COVID-19-bezogene Mietkonzessionen
Das IASB hat eine Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse am 28. Mai 2020 veröffentlicht, um Leasingnehmern die Bilanzierung von Zugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe, die im direkten Zusammenhang mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gewährt werden, zu erleichtern. Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)' für die Anwendung in Europa am 12. Oktober 2020 übernommen. Die Änderung ist ab dem 1. Juni 2020 für am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Mit der auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Änderung betreffend Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) wird IFRS 16 angepasst, um:
•den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist;
•den Leasingnehmern vorzuschreiben, dass sie bei Anwendung der Ausnahmeregelung die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren müssen, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte;
•den Leasingnehmern, die die Ausnahmeregelung anwenden, die Offenlegung dieser Tatsache vorzuschreiben und
•den Leasingnehmern vorzuschreiben, die Ausnahmeregelung in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden, aber nicht vorzuschreiben, dass sie die Vergleichszahlen für frühere Perioden anpassen müssen.
Die wichtigste Änderung gegenüber dem Entwurf besteht darin, dass der IASB vorgeschlagen hatte, dass die praktische Erleichterung nur für ursprünglich im Jahr 2020 fällige Leasingzahlungen zur Verfügung stehen sollte. Nach Erwägung der Rückmeldungen zum Entwurf beschloss der IASB jedoch, diesen Zeitraum bis Juni 2021 zu verlängern, um auch Mietkonzessionen zu erfassen, die jetzt gewährt werden und für 12 Monate gelten.
Die Änderungen haben auf die Bank Austria keine Auswirkungen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202067
A.4.2 – Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht angewendet wurdenIFRS 17 Versicherungsverträge
IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Der Standard wurde am 18. Mai 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Der IASB hat am 25. Juni 2020 Änderungen an IFRS 17 und Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4) herausgegeben.
Bank Austria erwartet keine wesentliche Auswirkung aus diesem Standard, muss aber Details – etwa die Auswirkung auf den außerbilanziellen Bereich – noch analysieren.
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (Änderung von IAS 1)
Der IASB hat am 23. Januar 2020 Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" veröffentlicht, um klarzustellen, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Klassifizierung ist sowohl unabhängig von den Erwartungen des Managements als auch von etwaigen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag (z.B. Vertragsbruch nach dem Bilanzstichtag). Das IASB hat am 15. Juli 2020 die Verschiebung des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" veröffentlicht. Die Änderungen sind nunmehr verpflichtend ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Bestehende Klassifizierungen werden im Rahmen der neuen Regelungen dahingehend analysiert, ob Umgliederungen erforderlich sind.
Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse; IAS 16 Sachanlagen; IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sowie jährliche Verbesserungen 2018-2020
Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IAS 16 Sachanlagen, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sowie jährliche Verbesserungen wurden am 14. Mai 2020 veröffentlich. Alle Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Die Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse betreffen einen Verweis in IFRS 3 auf das Conceptual Framework. Die Regeln betreffen Unternehmenszusammenschlüsse mit Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2022.
Die Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten in der Gewinn und Verlustrechnung zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig.
Die Änderungen zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Mit der Änderung reagiert das IASB auf die vom IFRS Interpretations Committee vorgeschlagene Klarstellung zur Definition der Erfüllungskosten. Demnach sind Erfüllungskosten alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden, als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.
Die jährlichen Verbesserungen führen zu geringfügigen Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 9 Finanzinstrumente, IAS 41 Landwirtschaft und den erläuternden Beispielen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse.
Aus den oben angeführten jährlichen Verbesserungen erwarten wir in der Bank Austria keine wesentlichen Auswirkungen.
Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge - Verschiebung von IFRS 9
Im Nachgang zur EFRAG-Boardsitzung vom 6. Juli 2020 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)' ausgesprochen und am 25. Juni 2020 veröffentlicht. Im Einklang mit der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wird mit den Änderungen an IFRS 4 das feste Auslaufdatum für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente auch um zwei Jahre verschoben, so dass Unternehmen verpflichtet sind, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Die endgültige Übernahme der Verlautbarung erfolgte am 15. Dezember 2020. Diese Änderungen sind auf die Bank Austria nicht anwendbar.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202068
A.5 – Zusammenfassung wesentlicher RechnungslegungsmethodenA.5.1 – Unternehmenszusammenschlüsse Ein Unternehmenszusammenschluss ist eine Transaktion, durch die ein Unternehmen die Beherrschung über ein anderes Unternehmen oder einen Geschäftsbetrieb erlangt. Dabei werden mehrere Geschäftsbetriebe zu einem berichterstattenden Unternehmen zusammengeschlossen.
Gemäß IFRS 3 sind alle Unternehmenszusammenschlüsse unter Anwendung der Erwerbsmethode zu bilanzieren, die folgende Schritte umfasst:
•Identifizierung des Erwerbers,
•die Bestimmung des Erwerbszeitpunkts,
•den Ansatz und die Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Schulden und aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen sowie
•die Bilanzierung und Bestimmung des Geschäfts- und Firmenwerts oder eines Gewinns aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft.
Wenn die übertragene Gegenleistung den Kaufpreis für das erworbene Unternehmen übersteigt, hat der Erwerber die beizulegenden Zeitwerte neu zu überprüfen und nach dieser Neubewertung einen allfälligen Überschuss erfolgswirksam zu erfassen.
Bei einem Erwerb von weniger als 100 % der Vermögenswerte des erworbenen Unternehmens werden nicht beherrschende Anteile angesetzt. Der Ansatz von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt:
•entweder zum beizulegenden Zeitwert („Full-Goodwill-Methode“) oder
•als Anteil der nicht beherrschenden Anteile an den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und identifizierbaren Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens.
Welche Methode bei einem Erwerb jeweils zur Anwendung gelangt, wird im Einzelfall entschieden.
Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung (z. B. Übertragungen von Unternehmen an andere und von anderen Tochterunternehmen der UniCredit S. p. A. außerhalb der Bank Austria Gruppe) sind nicht im Anwendungsbereich von IFRS 3 und werden nach der Methode der Buchwertfortführung bilanziert, wobei allfällige Auswirkungen direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Falls durch Verringerung des Anteils an einem beherrschten Unternehmen aus diesem ein Unternehmen wird, über das die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausübt und das nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird dies als Veräußerung ohne anteilsmäßige Eliminierung des Entkonsolidierungsergebnisses hinsichtlich des Prozentsatzes des behaltenen Anteils behandelt. Der beizulegende Zeitwert des verbleibenden Anteils stellt den Ausgangswert für die Folgebilanzierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung dar.
A.5.2 – Fremdwährungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt.
Einige Unternehmen des Konzerns verwenden eine andere funktionale Währung, und zwar die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist.
Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Tag der Transaktion oder – bei Neubewertung – am Tag der Bewertung gültigen Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung werden mit den Wechselkursen der Europäischen Zentralbank am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Alle daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im Periodenergebnis im Posten „Handelsergebnis“ erfasst.
Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung angesetzt wurden, werden mit den am Tag der ursprünglichen Transaktion gültigen Wechselkursen in Euro umgerechnet. Die Umrechnung nicht monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, erfolgt in Euro zu den Kursen, die am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig waren.
Umrechnungsdifferenzen aus einem nicht monetären Posten werden in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem nicht monetären Posten in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst wird.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202069
Jede Umrechnungskomponente eines Gewinns oder Verlusts aus einem monetären Posten wird im Periodenergebnis erfasst, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem monetären Posten im Periodenergebnis erfasst wird.Für Konsolidierungszwecke werden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital ausländischer Geschäftsbetriebe, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, mit den Stichtagskursen in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Ertrags- und Aufwandsposten werden mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Differenzen, die sich aus der Anwendung von Kassakursen und gewichteten Durchschnittswechselkursen sowie aus der Neubewertung des Nettovermögens eines ausländischen Geschäftsbetriebs zum Stichtagskurs der Periode ergeben, werden in den Bewertungsrücklagen erfasst.
Umrechnungsdifferenzen, die bei der Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen, werden in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst und kumuliert in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Der auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallende Betrag wird den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugewiesen und dort erfasst.
Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte (Marken, Kundenstock), die beim Erwerb ausländischer Tochterunternehmen angesetzt werden, und Fair-Value-Anpassungen beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens werden als Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eines ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst.
Beim Abgang eines ausländischen Tochterunternehmens oder assoziierten Unternehmens, der zum Verlust der Beherrschung des betreffenden Unternehmens bzw. zum Verlust des maßgeblichen Einflusses auf das betreffende Unternehmen führt, werden alle in Bezug auf das betreffende Unternehmen in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die auf die Anteilseigner des Unternehmens entfallen, in das Periodenergebnis umgegliedert.
Im Fall eines teilweisen Abgangs eines ausländischen Unternehmens, der nicht zum Verlust der Beherrschung führt, wird der entsprechende Anteil an den kumulierten Umrechnungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet und nicht im Periodenergebnis erfasst. In allen anderen Fällen eines teilweisen Abgangs wird der entsprechende Anteil an den kumulierten Umrechnungsdifferenzen in das Periodenergebnis umgegliedert.
Kurstabelle für die Fremdwährungsumrechnung *)
*) Angeführt sind die wesentlichen Wechselkurse.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202070
A.5.3 – FinanzinstrumenteA.5.3.1 – Allgemeine Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive Finanzderivate) entsprechend ihrer zugeordneten Kategorie zu bewerten und entsprechend in der Bilanz anzusetzen. Die Kategorien werden in den nachfolgenden Absätzen näher erörtert. Der Konzern stuft Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien ein:
•Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
-Handelsaktiva
-Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
-Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
•Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
•Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
-Forderungen an Kreditinstitute
-Forderungen an Kunden
•Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
-Verbriefte Verbindlichkeiten
•Handelspassiva
•Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Portfolien des Kerngeschäfts der Bank Austria werden in Abhängigkeit der spezifischen Portfoliostrategie und der Erwartungen in Bezug auf zukünftige Verkaufsaktivitäten des Portfolios entweder einem „Halten“-, oder einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell zugewiesen. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Ebene der Geschäftsfelder der Bank Austria. Jene Portfolien, die von der Bank Austria zu Handelszwecken gehalten werden, werden einem „Sonstigen“-Geschäftsmodell zugeteilt, um die dahinterliegende Handelsabsicht widerzuspiegeln.
Für die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in die entsprechenden Bewertungskategorien von IFRS 9 ist neben der Bestimmung des „Geschäftsmodell“-Kriteriums eine Analyse der Eigenschaften der Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes („SPPI-Test“) erforderlich.
Zur Feststellung der Zahlungsströme von Krediten und Schuldinstrumenten hat die Bank Austria Prozesse und Systeme entwickelt (SPPI Test), um in weiterer Folge festzulegen, ob die vertraglichen Zahlungsströme eine Folgebewertung „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ (im Geschäftsmodell „Halten“) oder „zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital“ (im Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) erlauben sofern das SPPI-Ergebnis positiv ausfällt („pass“)) bzw. eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich machen (falls der SPPI Test zu einem negativen Ergebnis („fail“) führt) .
Die Beurteilung dieses SPPI-Kriteriums erfolgt dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Produkt- und Vertragseigenschaft. Die Analyse erfolgt dabei sowohl mit Hilfe einer von der UCI Holding entwickelten Softwarelösung („SPPI-Tool“) als auch durch Informationen externer Datenanbieter.
Ausbuchung
Unter Ausbuchung versteht man das Entfernen eines zuvor erfassten finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Schuld aus der Bilanz.
Bevor beurteilt werden kann, ob und in welchem Ausmaß eine Ausbuchung gemäß IFRS 9 zulässig ist, muss ein Unternehmen zunächst untersuchen, ob die relevanten Bedingungen auf den finanziellen Vermögenswert zur Gänze oder nur zum Teil anzuwenden sind. Der Standard sieht vor, dass die Ausbuchungsvorschriften auf einen Teil eines finanziellen Vermögenswertes nur anwendbar sind, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
•Der Teil umfasst nur eigens identifizierbare Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten, wie z. B. Zinszahlungen eines Vermögenswertes.
•Der Teil umfasst einen klar identifizierbaren Prozentsatz der Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes, wie z. B. 90 Prozent aller Zahlungsströme eines Vermögenswertes.
•Der Teil umfasst nur einen Anteil an den eigens identifizierbaren Zahlungsströmen, wie z. B. 90 Prozent der Zinszahlungen eines Vermögenswertes.
•In allen anderen Fällen ist der Standard auf den finanziellen Vermögenswert in seiner Gesamtheit (oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten in ihrer Gesamtheit) anzuwenden.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202071
Die Verpflichtung, einen finanziellen Vermögenswert auszubuchen, besteht, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswertes erloschen sind oder die vertraglichen Rechte auf den Erhalt dieser Zahlungsströme an eine dritte Partei übertragen wurden. Rechte auf den Erhalt der Zahlungsströme gelten auch als übertragen, wenn das Unternehmen die Rechte auf den Erhalt zwar behalten hat, aber gleichzeitig verpflichtet ist, diese Zahlungsströme an eine oder mehrere Parteien weiterzuleiten und alle folgenden Bedingungen erfüllt sind (Weiterleitungsvereinbarung):•Die Gruppe ist verpflichtet, alle in Zukunft erhaltenen Zahlungsströme weiterzuleiten und darf diese nicht veranlagen, ausgenommen eine kurzfristige Zwischenveranlagung der Liquidität zwischen dem Zeitpunkt des Erhalts und der Weiterleitung, unter der Voraussetzung, dass die in dieser Zeit angefallenen Zinsen ebenfalls weitergeleitet werden.
•Es liegt keine Verpflichtung für die Gruppe vor, Beträge weiterzuleiten, die nicht aus dem ursprünglichen finanziellen Vermögenswert stammen.
•Ein Verkauf oder eine Verpfändung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes ist nicht erlaubt, sofern nicht sichergestellt ist, dass die Zahlungsströme weitergeleitet werden können.
Die Ausbuchung unterliegt zudem dem Nachweis einer effektiven Übertragung aller Chancen und Risiken aus dem Besitz des finanziellen Vermögenswertes. Falls ein Unternehmen im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Besitz des finanziellen Vermögenswertes übertragen hat, muss es den Vermögenswert (oder die Gruppe der Vermögenswerte) ausbuchen und etwaige Rechte oder Verpflichtungen, die im Rahmen der Übertragung begründet oder behalten wurden, als gesonderte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfassen.
Falls ein Unternehmen im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Besitz eines Vermögenswertes (oder einer Gruppe von Vermögenswerten) behalten hat, muss das Unternehmen den übertragenen Vermögenswert (oder die Gruppe von Vermögenswerten) weiterhin bilanzieren. In diesem Fall ist es erforderlich, eine Verbindlichkeit in Höhe jenes Betrags zu erfassen, der im Zuge der Übertragung erhalten wurde, und in der Folge alle Erträge aus dem Vermögenswert und alle Aufwendungen aus der Verbindlichkeit zu erfassen. Behält das Unternehmen zumindest die Verfügungsmacht, so verbleibt der Vermögensgegenstand (oder die Gruppe von Vermögenswerten) im Umfang des anhaltenden Engagements des Unternehmens in der Bilanz.
Bei Transaktionen, die gemäß den oben dargestellten Regeln eine vollständige Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes nicht zulassen, handelt es sich vor allem um Verbriefungen, Pensionsgeschäfte bzw. Repo-Geschäfte (Wertpapierverkäufe mit gleichzeitigem Rückkauf) sowie Wertpapierleihe-Geschäfte.
Im Falle von Verbriefungen bucht die Gruppe die verbrieften Vermögenswerte nicht aus, sofern die Eigenkapital-Tranche gezeichnet wird oder der Struktur andere Formen von wirtschaftlicher Unterstützung gewährt werden, die dazu führen, dass die Gruppe das Kreditrisiko des verbrieften Portfolios behält.
Im Fall von Repo-Geschäften und Wertpapierleihe-Geschäften werden die Vermögenswerte nicht ausgebucht, da die Bedingungen der Übertragung ein Zurückbehalten aller Chancen und Risiken umfassen.
Wertpapierleihe-Geschäfte, die mit anderen Wertpapieren besichert werden oder nicht besichert sind, werden als Haftungsverhältnisse dargestellt, die nicht in der Bilanz erfasst werden.
A.5.3.2 – Kategorien von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn:
•dieser dazu gehalten wird, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen (Geschäftsmodell „Halten“)
•und dessen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. (SPPI-Konformität)
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes entsprechen jenem Betrag, zu dem der Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Tilgungen und korrigiert um die Amortisierung von Agios oder Disagios (Differenzen zwischen erstmaligem Ansatz und Rückzahlungsbetrag), wobei diese Amortisierung nach der Effektivzinsmethode berechnet wird. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode, bei welcher der Zinsertrag oder der Zinsaufwand über die Laufzeit des Finanzinstruments verteilt wird. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, bei dem die Abzinsung der erwarteten Zahlungsströme über die Laufzeit des Finanzinstruments als Barwert genau den Buchwert beim erstmaligen Ansatz des Finanzinstruments ergibt. In die Berechnung fließen alle Gebühren ein, die zwischen den Vertragsparteien gezahlt oder erhalten wurden und einen integralen Bestandteil der Effektivverzinsung darstellen, sowie Transaktionskosten und alle anderen Formen von Agios oder Disagios.
Transaktionskosten umfassen alle Gebühren und Provisionen, die an Vermittler gezahlt werden (dies beinhaltet auch Angestellte, die als Vertriebsvermittler agieren), Berater, Broker und Händler, Abgaben an Aufsichtsbehörden oder Börsen sowie Umsatzsteuern und Überweisungsgebühren. Transaktionskosten umfassen nicht Auf- oder Abschläge zur Abgeltung des Kreditrisikos, Finanzierungskosten oder andere interne administrative Kosten.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202072
Der Buchwert von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten wird angepasst, wenn sich aus dem Bewertungsprozess Wertminderungen/-aufholungen ergeben. Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Wertberichtigungen: finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ ausgewiesen.Bei Veräußerung werden die kumulierten Gewinne und Verluste in der Position „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten“ ausgewiesen. Beträge, die sich aus der Anpassung der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte vor Abzug kumulierter Abschreibungen ergeben, werden in der Position „Ertrag/Aufwand aufgrund von Vertragsänderungen (ohne Ausbuchung)“ ausgewiesen. Die Auswirkungen vertraglicher Änderungen auf den erwarteten Verlust, werden hingegen in der Position „Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
a) Handelsaktiva
Ein finanzieller Vermögenswert wird als „Handelsaktivum“ eingestuft, wenn dieser:
•mit dem vorrangigen Zweck erworben oder eingegangen wurde, ihn binnen kurzer Frist wieder zu verkaufen bzw. zurückzukaufen;
•Teil eines Portfolios von identifizierbaren Finanzinstrumenten ist, die gemeinsam gemanagt werden und für die sich nachweisen lässt, dass diese in der Vergangenheit zur kurzfristigen Gewinnmitnahme dienten;
•ein Derivat ist (mit Ausnahme von Derivaten, die eine Finanzgarantie darstellen, und Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert sind).
Handelsaktiva werden bei erstmaliger Erfassung zum Erfüllungstag mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht üblicherweise dem gezahlten Betrag ohne Transaktionskosten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, auch wenn sie dem finanziellen Vermögenswert oder der finanziellen Verbindlichkeit direkt zugeordnet werden können. Nach der erstmaligen Erfassung werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung, der Tilgung oder aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes wird erfolgswirksam im Handelsergebnis erfasst, einschließlich der Gewinne oder Verluste aus Finanzderivaten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die zum beizulegenden Zeitwert designiert sind oder andere finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments, was bei derivativen Kontrakten der Fall sein kann, unter null fällt, wird er unter Handelspassiva ausgewiesen.
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden („Fair Value Option“), wenn dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz („Rechnungslegungsanomalie“/„Accounting Mismatch“) beseitigt oder signifikant verringert werden. Inkongruenzen können entstehen, wenn die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt.
Finanzielle Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, werden genauso bilanziert wie Instrumente der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte“.
c) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert ist verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu klassifizieren, wenn die Klassifizierungsregeln für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert nicht erfüllt werden. Dies umfasst insbesondere folgende finanzielle Vermögenswerte:
•Kredite und Schuldverschreibungen, die nicht einem „Halten“- oder „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell zugeordnet sind;
•Kredite und Schuldverschreibungen, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen;
•Anteile an einem Investmentfonds;
•Eigenkapitalinstrumente, für die von der Bank Austria das Wahlrecht zur Bilanzierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert nicht ausgeübt wird.
Finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, werden genauso bilanziert wie Instrumente der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte“.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn das Instrument sowohl dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet wird als auch das SPPI-Kriterium erfüllt wird und die Zahlungsströme somit ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Dieser Bilanzposten enthält zudem auch Eigenkapitalinstrumente, für die von der Bank Austria das Wahlrecht zur Bilanzierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ausgeübt wird.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202073
Beim erstmaligen Ansatz, zum Abrechnungstag, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert inklusive Transaktionskosten sowie Erträgen, die direkt dem Geschäft zuordenbar sind, bewertet.Bei Fremdkapitalinstrumenten erfolgt die Vereinnahmung der Zinserträge nach der Effektivzinsmethode und somit analog der Vorgehensweise bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Instrumenten. Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Fair Values werden in der Gesamtergebnisrechnung („other comprehensive income“) erfasst und kumuliert im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklage“ in der Bilanz ausgewiesen. Weiters sind für diese Instrumente die Wertminderungsregeln nach IFRS 9 zu berücksichtigen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („Recycling“).
Bei Eigenkapitalinstrumenten werden Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Fair Values in der Gesamtergebnisrechnung („other comprehensive income“) erfasst und kumuliert im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklage“ in der Bilanz ausgewiesen. Der im sonstigen Ergebnis kumuliert erfasste Betrag wird (im Unterschied zu Fremdkapitalinstrumenten) niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und zum Zeitpunkt der Ausbuchung in den Eigenkapitalposten „Sonstige Rücklagen“ umgegliedert. Erhaltene Dividenden aus diesen Instrumenten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Derivate
Unter einem Derivat versteht man ein Finanzinstrument oder einen Vertrag, der alle der folgenden drei Eigenschaften aufweist:
•Sein Wert verändert sich in Abhängigkeit zu einer Bezugsgröße: Änderung eines konkreten Zinssatzes, Preis eines Finanzinstruments, Warenpreis, Wechselkurs, Index, Kredit-Rating oder Kredit-Index oder einer anderen Variable (die üblicherweise als „Underlying“ bezeichnet wird);
•es hat keine Anschaffungskosten oder seine Anschaffungskosten sind gering im Vergleich zu anderen Verträgen, die eine vergleichbare Bewertungsänderung in Bezug auf die Änderung von Marktfaktoren aufweisen;
•es wird erst in der Zukunft abgewickelt.
Ein eingebettetes Derivat gilt als Bestandteil eines strukturierten Vertrags, der auch einen nicht-derivaten Basisvertrag enthält. Im Ergebnis unterliegt damit ein Teil der Zahlungsströme des zusammengesetzten Finanzinstruments ähnlichen Schwankungen wie ein freistehendes Derivat. Fällt der Basisvertrag in Gestalt eines finanziellen Vermögenswerts in den Anwendungsbereich von IFRS 9, so ist der gesamte Vertrag entsprechend zu bewerten.
Unverändert vom Basisvertrag zu trennen sind die in finanzielle Verbindlichkeiten eingebetteten Derivate sowie eingebettete Derivate, deren Basisverträge (Leasing- oder Versicherungsverträge) nicht den Regelungen von IFRS 9 unterliegen.
Die Bedingungen zur Trennung vom Basisvertrag hat dann zu erfolgen, wenn:
•die wirtschaftlichen Eigenschaften und Risiken des eingebetteten Derivates nicht eng mit jenen des Basisvertrages verbunden sind;
•ein eigenständiges Finanzinstrument mit den gleichen Eigenschaften wie das eingebettete Derivat die Definition eines freistehenden Derivates erfüllen würde;
•das hybride (zusammengesetzte) Instrument nicht in seiner Gesamtheit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Wenn ein eingebettetes Derivat abgespalten wird, so ist der Basisvertrag entsprechend den IFRS-Bestimmungen zu behandeln und das Derivat ist beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. In der Folge sind Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im Periodenergebnis zu erfassen.
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Finanzinstrumente (mit Ausnahme von Handelspassiva oder solchen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind), welche verschiedene Formen der Fremdfinanzierung darstellen.
Die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit entsprechen jenem Betrag, zu dem die Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Tilgungen und korrigiert um die Amortisierung von Agios oder Disagios (Differenzen zwischen erstmaligem Ansatz und Rückzahlungsbetrag), wobei diese Amortisierung nach der Effektivzinsmethode berechnet wird.
Handelspassiva
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten umfassen:
•Derivate, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert sind;
•Lieferverpflichtungen von Leerverkäufen;
•Finanzielle Verbindlichkeiten mit kurzfristiger Wiederverkaufsabsicht;
•Teil eines Portfolios von identifizierbaren Finanzinstrumenten, die gemeinsam gemanagt werden und für die sich nachweisen lässt, dass diese in der Vergangenheit zur kurzfristigen Gewinnmitnahme dienten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ („Held for Trading“) wird sowohl bei erstmaliger Erfassung als auch in der Folgebewertung erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202074
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten können beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden (Fair Value Option), sofern durch die Einstufung entstehende Inkongruenzen bei der Bewertung von Verbindlichkeiten bzw. bei der Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlicher Basis beseitigt oder erheblich verringert werden sowie die Verbindlichkeiten zu einer Gruppe finanzieller Verbindlichkeiten gehören, die gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und deren Wertentwicklung auf Basis des Fair Value beurteilt wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten dieser Kategorie werden sowohl bei erstmaliger Erfassung als auch in der Folge erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Für unter der Fair Value Option designierte Instrumente werden die Fair-Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko der finanziellen Verbindlichkeit ergeben, über die Gesamtergebnisrechnung erfasst und im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklage“ erfasst, es sei denn, es werden dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz („Rechnungslegungsanomalie“/„Accounting Mismatch“) verursacht oder vergrößert. Im letzteren Fall werden sämtliche Fair-Value-Änderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
A.5.3.3 – Wertminderung bei Finanzinstrumenten
Die Bank Austria hat interne Richtlinien für die Erfassung, Verwaltung und Bewertung von Krediten implementiert, mit der sowohl die Wertberichtungen als auch Abschreibung bzw. Teilabschreibung der Kredite geregelt werden.
Das Wertminderungsmodell zur Erfassung der erwarteten Kreditverluste („expected credit losses“) ist auf alle Schuldinstrumente anzuwenden, die „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ oder „zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital“ bewertet werden und auch auf außerbilanzielle Instrumente, wie übernommene Haftungen und Kreditzusagen.
Diese Instrumente werden je nach Änderung des Kreditrisikos zwischen jenem im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung und dem jeweils aktuellen Kreditrisiko zum Bewertungsstichtag, entweder in Stufe 1, Stufe 2, oder Stufe 3 zugeteilt:
•Stufe 1 enthält alle neu zugegangenen Finanzinstrumente, sowie jene für die kein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde und Instrumente mit geringem Ausfallrisiko („low credit risk exemption“ für Wertpapiere und Geldmarktgeschäfte mit einer „Investment Grade“-Bonität).
•Stufe 2 enthält Instrumente, für die ein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde, jedoch noch kein Ausfall vorliegt und somit als performing klassifiziert werden, sowie Instrumente ohne PD zum Zugangszeitpunkt.
•Stufe 3 wird dem non-performing Portfolio zugeordnet, welches sich aus ausgefallenen Risikopositionen gem. Art.178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zusammensetzt.
Der Dreistufenansatz wird für Finanzinstrumente im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 angewendet, die nicht bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine Wertminderung aufweisen („purchased or originated credit-impaired financial assets“, POCI), welche gemäß den
IFRS 9 gesetzlichen Vorgaben eine eigene Kategorie bilden.
Für die Begriffsbestimmung von performing und non-performing wurde die Ausfalldefinition der Bank Austria übernommen, die auch für regulatorische Zwecke verwendet wird.
Die Bemessung der zu erfassenden erwarteten Kreditverluste erfolgt in Abhängigkeit von der Stufenzuordnung.
Wertberichtigungen für Stufe 1 und 2 (Performing Loans)
Für Instrumente, welche der Stufe 1 zugeordnet sind, wird ein Kreditverlust in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes („1 year ECL“) erfasst. Bei Instrumenten der Stufe 2 und 3 wird hingegen ein Kreditverlust in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes („Lifetime ECL“) erfasst. Die verwendeten Kreditrisikoparameter stützen sich dabei grundsätzlich auf die regulatorischen IRB-Modelle und werden in Bezug auf IFRS9- spezifische Anforderungen (z.B. Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen) angepasst.
Die Stufentransferlogik (von Stufe 1 in Stufe 2) ist ein zentraler und elementarer Bestandteil der Wertminderungsvorschriften. Die Bank Austria verwendet für den Stufentransfer sowohl relative als auch absolute Kriterien. Die wesentlichen Kriterien für einen Transfer von der Stufe 1 in die Stufe 2 umfassen:
•einen relativen Vergleich auf Transaktionsbasis zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) am Abschlussstichtag mit jener des erstmaligen Ansatzes unter Verwendung von internen Modellen. Die Festlegung der Schwellenwerte erfolgt mittels einem komplexen statistischen Verfahren, in welchem die Ausfallwahrscheinlichkeit, das Alter des Kredites, das historische Ausfallverhalten und das jeweilige Segment Berücksichtigung finden. Jeden Monat werden die Ausfallwahrscheinlichkeit per Stichtag und die Ausfallwahrscheinlichkeit zu Geschäftsbeginn miteinander verglichen. Bislang wurden dafür die 1 Jahres PDs herangezogen, seit Dezember 2020 erfolgt der Vergleich auf Basis des PD-Profiles für die gesamte Laufzeit der Geschäfte.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202075
•Die Grenze, ab welcher eine Verschlechterung als signifikant angesehen wird, wird für jede Transaktion individuell ermittelt, und zwar anhand einer Funktion, deren wichtigste Größe diese PD zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung darstellt. Je höher die PD bereits zu Geschäftsbeginn war, desto geringer ist jene tolerierte relative Verschlechterung, die eine Verschiebung in Stufe 2 nach sich zieht. Die Funktionen werden für unterschiedliche Sub-Portfolios ermittelt und unterschiedlich kalibriert. Die Kalibrierung erfolgt auf die jeweilige langfristige Ausfallrate, erweitert um den Anteil des Sub-Portfolios mit den Merkmalen „30-Tage-Verzug“ und „Forbearance“. Damit soll erreicht werden, dass sich ein entsprechender Anteil des Sub-Portfolios bei einer durchschnittlichen Wirtschaftslage in Stufe 2 wiederfindet. Entsprechend der jeweiligen Konjunktur kann sich dieser Anteil vergrößern oder verkleinern. Hat sich die PD der Transaktion bis zum nächsten Stichtag wieder ausreichend verbessert, erfolgt ein Transfer zurück in Stufe 1; •absolute Kriterien wie z. B. 30 Tage überfällig;
•andere interne Kriterien (z. B. Forbearance-Maßnahmen, bestimmte Watchlistfälle, Fremdwährungskredite im Privatkundensegment unter Berücksichtigung der inhärenten Risiken seit dem erstmaligen Ansatz);
•2020 wurden die internen Kriterien auch um weitere COVID-spezifische Kriterien ergänzt (siehe dazu auch Abschnitt E2 – Einschätzung des Verlustpotentials infolge von COVID-19).
Wertberichtigungen für Stufe 3 (Non Performing Loans)
Der Stufe 3 wird das ausgefallene Portfolio, die Non-Performing Assets, zugeordnet. Die Wertberichtigungen werden auf Kundenebene – in Abhängigkeit von der Höhe des Kundenobligos – wie folgt gebildet:
Einzelwertberichtigungen
Kunden mit einem Gesamtobligo von über 2 Mio € (auf Basis Gruppe verbundener Kunden, GvK) werden bei ersten konkreten Hinweisen auf einen möglichen Ausfall an das Sanierungsmanagement (Monitoring & Special Credit Corporate/CIB) übergeben. Bei diesen auf Grund der Kredithöhe auch als „signifikant“ bezeichneten Engagements berechnet der zuständige Sanierungsmanager den Wertberichtigungsbedarf einzelfallbezogen, erstmalig im Zuge der Übernahme des Falles und in weiterer Folge vierteljährlich. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis wahrscheinlichkeitsgewichteter Cash Flow Szenarien. Die Höhe der Wertberichtigung entspricht der Differenz zwischen Buchwert der Forderung und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme (Tilgungs- und Zinszahlungen), diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz.
Für Instrumente mit einer fixen Verzinsung ist somit der zugrundeliegende Zinssatz konstant über die Laufzeit, während für Instrumente mit einer variablen Verzinsung eine Neuberechnung in Abhängigkeit der vertraglichen Gegebenheiten erfolgt.
Pauschale Einzelwertberichtigungen
Für wertgeminderte Vermögenswerte, die ein ähnliches Kreditrisikoprofil aufweisen und bei denen auf Ebene der GvK (Gruppe verbundener Kunden) kein wesentliches Exposure (kleiner als 2 Mio €) besteht, wendet die UniCredit Bank Austria AG eine parameter-basierte Methode zur Berechnung einer pauschalen Einzelwertberichtigung (PEWB) an. Über Entscheidung des Sanierungsmanagements, können auch Kunden, die einer GvK über 2 Mio € angehören, dieser Methode zugeordnet werden, sofern das Einzelkundenobligo 1 Mio € nicht übersteigt. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Obligos und der Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalls wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt und gebucht. Die Parameter zur Berechnung der Verlustrate werden jährlich neu geschätzt und einem jährlichen Backtesting unterzogen.
Gesundungsperioden werden auf Basis von Geschäfts- und Wirtschaftsplänen sowie historischer Betrachtungen und Beobachtungen für ähnliche Geschäftsfälle geschätzt. Dabei erfolgt die Rücksichtnahme auf das jeweilige Kundensegment, die Art des Kreditvertrages bzw. der Sicherheit sowie weitere relevante Faktoren, die für die Bestimmung zweckdienlich sind.
Für wertgeminderte Instrumente erfolgt zudem eine Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen auf Basis der Anwendung multipler Szenarien.
Abschreibungen („write-off“) von Non-Performing Loans
Mit Hinblick auf IFRS 9 werden Portfolien mit notleidenden Krediten analysiert und nachfolgende Charakteristika hinsichtlich Abschreibungs- Events identifiziert:
•Keine faktische Erwartung hinsichtlich der Gesundung aufgrund des hohen Kreditalters und der wirtschaftlichen/rechtlichen Situation.
•Fehlende Einbringlichkeit aufgrund von Insolvenzverfahren, Klage/Exekution.
•Erhebliche Schwierigkeiten in der Einbringlichmachung einer Garantie aufgrund der wirtschaftlichen/rechtlichen Rahmenbedingungen.
Kreditengagements welche als nicht mehr einbringlich angesehen werden können, werden durch Verminderung des Buchwertes der Forderung rechtzeitig abgeschrieben. Wird nur mehr ein bestimmter Anteil des aktuellen Kreditengagement als realisierbar angesehen, wird der nicht einbringliche Restbetrag abgeschrieben. Die Modalitäten der vorzunehmenden Abschreibungen werden vom internen Regelwerk für einzelne Portfolien im Detail vorgegeben. Eine einmal erfolgte Abschreibung stellt eine Ausbuchung dar und kann somit nicht mehr zugeschrieben werden. Neben Zeitpunkt und Umfang der Abschreibung wird auch der zugehörige Prozess u.a. die betraglichen Kompetenzgrenzen, das Monitoring und das Reporting in den internen Richtlinien geregelt. Vollständige oder teilweise Abschreibungen stellen keinen Verlust des rechtlichen Anspruchs hinsichtlich der Einbringlichkeit des Kredites dar. Bei einem externen Verzicht des rechtlichen Anspruches erfolgt eine Ausbuchung, die nicht mehr zugeschrieben werden kann.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202076
Parameter- und RisikodefinitionFür die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste wurden in der Bank Austria spezifische Methoden entwickelt. Die Methoden basieren im Wesentlichen auf den Inputparametern PD, LGD, EAD sowie dem Effektivzinssatz:
•PD (Probability of Default): Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls während einer definierten Zeitperiode, z. B. 1 Jahr
•LGD (Loss Given Default): Verlustquote der ausstehenden Kredithöhe im Falle eines Kreditausfalls
•EAD (Exposure at Default): Schätzung der Kredithöhe im Zeitpunkt des Kreditausfalles
•Der Effektivzinssatz ist jener Diskontierungssatz, der den Zeitwert des Geldes widerspiegelt.
Kreditrisikoparameter werden für regulatorische Zwecke (‚RWA, EL) über einen Horizont, der einen gesamten Wirtschaftszyklus umspannt („Through-the-cycle – TTC“) kalibriert. Daher ist es notwendig, diese Parameter für IFRS 9-Zwecke zeitpunktbezogen („Point-in-time – PIT“) und zukunftsgerichtet („Forward-looking – FL“) zu kalibrieren, damit diese die aktuelle Situation und die Erwartungen der künftigen Wirtschaftsentwicklung widerspiegeln. Folglich werden die für regulatorische Zwecke verwendeten Werte für PD, LGD und EAD angepasst, um die Anforderungen des IFRS 9 zu berücksichtigen. Die wesentlichen Anpassungen umfassen:
•eine Eliminierung von regulatorischen Konservativitätsfaktoren, •eine „Point in time“-Kalibrierung an Stelle der regulatorischen „Through the cycle“-Anpassung,
•die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten, makroökonomischen Informationen („forward looking information“) sowie
•die Modellierung der Kreditrisikoparameter über die Laufzeit des Instrumentes (mehrjährige Perspektive).
Die Modellierung der mehrjährigen PDs umfasst eine „Point in time“-Anpassung der beobachteten kumulierten Ausfallraten mit Berücksichtigung zukunftsgerichteter makroökonomischer Informationen. Die im regulatorischen „Through the cycle“-LGD enthaltenen Konservativitätsmargen in den Realisierungsquoten („recovery rates“) werden gemäß den IFRS 9-Anforderungen bereinigt, sodass sie den aktuellen Erwartungen unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter makroökonomischer Informationen bei der Diskontierung mit dem Effektivzinssatz entsprechen.
Die Modellierung des EADs über die erwartete Restlaufzeit („lifetime EAD“) erfolgt auf Basis des regulatorischen (einjährigen) EADs, ohne Konservativitätsfaktoren und unter Beachtung der erwarteten Cashflows.
Änderungen der regulatorischen IRB-Modelle folgen hinsichtlich ihrer Implementierung dem Abnahmeprocedere der Bankenaufsicht. Dadurch kann es zu einer Zwischenphase kommen, in der die wesentlichen Auswirkungen geplanter IRB-Modelländerungen bereits eingeschätzt werden können, ein technischer Einsatz für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses erfolgt jedoch erst nach Genehmigung durch die Aufsicht. Für IFRS9 Zwecke werden solche Effekte jedenfalls vorweggenommen, wenn die Zwischenphase über einen Bilanzstichtag hinausgeht und wenn die Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Berechnung des ECL haben. Der wesentliche Anwendungsbereich dafür sind Änderungen im durchschnittlichen Niveau der Kreditrisikoparameter infolge von Rekalibrierungen der IRB-Modelle. Dabei werden die erwarteten Änderungen der IRB-Modelle für IFRS9 Zwecke im Wege einer Approximation vorweggenommen. 2020 ist dies für Rekalibrierungen der PD und LGD-Modelle erfolgt, einschließlich der Berücksichtigung der Kalibrierungsänderungen infolge der neuen EBA-Ausfallsdefinition.
Besonderheiten für die Gruppe der Fremdwährungskredite
Das Fremdwährungskreditportfolio bzw. Tilgungsträgerkreditportfolio mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment wurde als spezielle Gruppe von Finanzinstrumenten kollektiv analysiert, mit dem Ergebnis, dass das gesamte Portfolio seit der Anwendung von IFRS 9 der Stufe 2 zugerechnet wird, und dass die Modellierung des erwarteten Kreditverlustes einige zusätzlichen Spezifika berücksichtigt, die für das übrige Kreditportfolio nicht relevant sind. Der weitaus überwiegende Teil dieses Portfolios betrifft Kredite in Schweizer Franken.
Neugeschäfte dieser Art werden seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr eingegangen, das Altgeschäft weist, wie bei hypothekarisch besicherten Geschäften üblich, lange Laufzeiten aus. Die Zuordnung zur Stufe 2 wird einerseits durch die langfristige Kursentwicklung des Schweizer Franken begründet (die gegenüber dem Kreditvergabezeitpunkt zu gestiegenen EADs geführt haben), andererseits dadurch, dass die Entwicklung der Tilgungsträger häufig deutlich unter den ursprünglichen Ertragserwartungen zurückgeblieben ist.
Durch die spezielle Bedeutung der Währungsentwicklung für dieses Portfolio werden zusätzlich zu den weiter unten beschriebenen zukunftsgerichteten Informationen, die auch auf die übrigen Portfolien angewendet werden, folgende Faktoren berücksichtigt:
•Es wird eine szenariogewichtete Anpassung des Lifetime EADs vorgenommen, die sich unter anderem auf die langfristige Schweizer- Franken-Kursentwicklung stützt.
•Bestimmte Komponenten der regulatorischen PD-Modelle (z. B. ein Anstieg der Einjahres-PDs bei endfälligen Krediten kurz vor Fälligkeit) werden auf die für IFRS 9 verwendete PD-Kurvenlogik angepasst.
•Beim LGD werden ebenso Anpassungen vorgenommen, um den spezifischen Eigenschaften dieses Portfolios in einem Lifetime-Konzept Rechnung zu tragen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202077
Berücksichtigung zukunftsgerichteter InformationenIn der Bestimmung der erwarteten Kreditverluste werden makroökonomische Prognosen berücksichtigt. Die Anwendung einer multiplen Szenarienbetrachtung zukunftsgerichteter Komponenten berücksichtigt die teilweise ‚Nicht-Linearität‘ in der Korrelation zwischen makroökonomischen Veränderungen und dem Kreditrisiko. Für die Stufen 1 und 2 werden die multiplen Szenarien durch die Schätzung von bestimmten Faktoren auf den ECL („overlay factor“) berücksichtigt. Bei der Kalibrierung der Verlustraten für die Pauschal-Einzelwertberichtigungen werden dieselben Szenarien berücksichtigt.
Die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen steht im Einklang mit weiteren in der UniCredit Gruppe verwendeten makroökonomischen Prognoseverfahren (z.B. Berücksichtigung makroökonomischer Prognosen für erwartete Kreditverluste innerhalb des EBA-Stress-Tests und des ICAAP) und nutzt dabei unabhängige Funktionalitäten von UniCredit Research. Durch diesen Umstand wird eine einheitliche Ausgangslage geschaffen, die in der Anwendung auf die jeweiligen mitunter abweichenden regulatorischen Anforderungen angepasst wird, wobei intern entwickelte Szenarien berücksichtigt werden. Die jeweiligen Makroszenarien werden dabei durch die für Stress-Tests zuständige Einheit der UniCredit Gruppe im Hinblick auf ihre Auswirkung auf Kreditrisikoparameter modelliert (Multifaktor-Modell). Daraus ergeben sich Anpassungen der Parameter auf den mehrjährigen Horizont der Szenarios. Für die Laufzeiten danach werden die Parameter des Basisszenarios graduell den ursprünglichen Werten angenähert.
Die Bank hat drei Makroszenarien auf Basis des volkswirtschaftlichen Umfelds ausgewählt, um die zukunftsgerichteten Informationen zu bestimmen: ein Basisszenario, ein positives und ein negatives Szenario. Das Basisszenario wird als das wahrscheinlichste gesehen und bildet daher einen zentralen Referenzpunkt. Das positive und das negative Szenario stellen mögliche alternative Entwicklungen dar, diese sind besser bzw. schlechter als das Basisszenario. Allen 3 Szenarien liegt die Erwartung zugrunde, dass sich der 2020-BIP Einbruch in der Eurozone auf -8% / in Österreich auf -6,3% beläuft; Arbeitslosenrate in Österreich beträgt 2020 5%.
Basisszenario
Die COVID-19 Pandemie führte 2020 zu entsprechenden Mobilitätseinschränkungen sowie Produktionseinbrüchen. Gleichzeitig mildern eine entschlossene Fiskalpolitik die Auswirkungen auf Beschäftigung und Einkommen; Zentralbanken „kontrollieren“ weiterhin die Zinskurve und bieten günstige Finanzierungsbedingungen. Das Wirtschaftswachstum sollte sich ab dem Frühling 2021 dank milderem Wetter, deutlich geringeren Einschränkungen und der verfügbaren COVID-19 Impfung deutlich beschleunigen. Dies wird zu einem erhöhten Vertrauen in die weitere wirtschaftliche Entwicklung, also auch zu gesteigerter wirtschaftlicher Aktivität führen. Mit der sich verbessernden Gesundheitslage und steigender Zuversicht werden private Haushalte beginnen einen Teil des zusätzlichen Krisensparvolumens mit steigendem Konsum abzubauen. Dadurch kehren die großen Volkswirtschaften 2021 zu einem soliden Wachstum zurück.
In diesem Szenario sollte das BIP Wachstum der Eurozone mit 5% für 2021 sich nach dem Einbruch 2020 deutlich erholen, gefolgt von 2,7% 2022 bzw. 2,2% in 2023. Ähnliche Werte erwarten wir auch für Österreich: 5%, 2,5% und 2,1% von 2021 bis 2023. Die Produktionslücke hält inflationäre Tendenzen hintan, in der Eurozone steigt die Inflationsrate in diesem Zeitraum auf maximal 1,5%, in Österreich auf maximal 1,8%. Der COVID-19-bedingte starke Anstieg der Staatsschulden, wird durch die bis zumindest 2023 zu erwartende Kontrolle der Zinskurve durch die Kaufprogramme der großen Zentralbanken, unterstützt. Der geringe Inflationsdruck aufgrund großer verfügbarer freier Produktionskapazitäten ermöglicht den Zentralbanken diese Politik. Die neue geldpolitische Strategie der Fed – sie stellt auf durchschnittliche Inflation ab – wird es der US-Notenbank erlauben, auch nach Anstieg der Inflation keine geldpolitische Verschärfung einzuleiten. In der Eurozone werden PEPP (Pandemie-Notfallkaufprogramm) und TLTROs (gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte) zumindest bis 2022 laufen. Kurz- und mittelfristige Zinsen werden weiterhin auf dem sehr niedrigen Niveau bleiben, die langfristigen Zinsen beginnen schrittweise ab der 2. Jahreshälfte 2021 zu steigen.
Ein ‚Steiler-Werden‘ der Zinskurve erfolgt in Europa deutlich langsamer im Vergleich zu den USA. Der Euro sollte sich gegenüber dem USD festigen.
Negatives Szenario
In diesem Szenario erfährt Europa eine weitere pandemische Welle Anfang 2021. Milderes Wetter erlaubt schließlich den Regierungen im Frühjahr Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Das Impfprogramm macht gegenüber dem Basisszenario langsamere Fortschritte, zuerst aufgrund von Lieferengpässen und später aufgrund von Schwierigkeiten, die Impfskepsis in der Bevölkerung ausreichend zu beseitigen. Dadurch wird eine weitgehende Immunisierung breiter Bevölkerungskreise schließlich erst gegen Ende 2023 erreicht. Die private Nachfrage bleibt somit schwach und längerfristige negative Effekte sind größer. Die Fiskalpolitik bleibt weiter expansiv und die EZB behält sowohl PEPP als auch TLTROs bis Ende 2023 bei. Damit bleiben die Finanzierungsbedingungen trotz stärkerem Schuldenaufbau günstig.
In diesem Szenario steigt das BIP in der Eurozone 2021 lediglich mit 1,5% (3,5% Prozentpunkte (PP) weniger als im Basisszenario) und wächst 2022 3%, 2023 2,1%. Insgesamt bleibt damit das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone in den nächsten 3 Jahren unter dem Vorkrisenniveau. Dies ist auch für Österreichs Wirtschaft zu erwarten, mit nur 1,7% 2021 (statt 5% wie im Basisszenario) gefolgt von 3,7% (statt 2,5%) und 2,1% erreicht die Wirtschaft erste Ende 2023 das Niveau von 2019. Die schwache Nachfrage vergrößert die verfügbaren freien Produktionskapazitäten, die Inflation bleibt deutlich unter der EZB Zielmarke von 2%. Damit bleibt die Geldpolitik expansiv bis Ende 2023, wobei der Schwerpunkt auf unkonventionellen Maßnahmen (PEPP und TLTRO) und nicht auf einer weiteren Zinssenkung liegen wird. Die Flexibilität des PEPP verhindert Verwerfungen am Staatsanleihemarkt im Euroraum. TLTROs sorgen für anhaltend günstige Refinanzierungsbedingungen für Banken. Die langfristigen Zinsen für Staatsanleihen sollten daher tief (negativ) bleiben, die Spreads ähnlich wie im Basisszenario. In diesem Szenario sollte der Euro, anders als im Basisszenario, kaum gegenüber dem USD zulegen können.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202078
Positives SzenarioDiesem Szenario unterliegt die Annahme, dass die Erfolge bei der Pandemiebekämpfung dank schnellerer Verfügbarkeit der Impfung (plus besserer Behandlungserfolge) zu einem stärkeren Anstieg von Optimismus und danach auch der Wirtschaftsleistung führen. Dies führt vor allem 2022 zu einem stärkeren Wachstum als im Basisszenario, da die aufgestaute Konsum- und Investitionsnachfrage schneller befriedigt wird und das Vorkrisenniveau beim BIP wieder schneller erreicht wird. Dies hat zur Folge, dass auch die Fiskalpolitik weniger expansiv sein muss, was schlussendlich auch die Notwendigkeit einer extrem expansiven Geldpolitik reduziert.
In diesem Szenario erwarten wir für die Eurozone 2021 zwar das gleiche Wachstum wie im Basisszenario (5%), für 2022 mit 6% jedoch ein mehr als doppelt so hohes Wachstum wie im Basisszenario (+3.3 PP gegenüber dem Basisszenario) gefolgt von einer Normalisierung der Wachstumsraten mit 2,5% (+0.3 PP). Ähnliches erwarten wir dann auch für Österreich mit 6,5% (+4 PP gegenüber dem Basisszenario) in 2022 und 2,5% (+0,4 PP) für 2023. Da sich in diesem Szenario die freien verfügbaren Produktionskapazitäten schneller schließen, erreicht die Inflation fast das Preisstabilitätsziel der EZB. Trotzdem bleiben die Zentralbanken expansiv und es ist keine Zinserhöhung – weder durch EZB noch Fed – zu erwarten. Die EZB würde zwar ihr PEPP Anfang 2022 beenden aber trotzdem im Rahmen der anderen Programme weiter Wertpapierkäufe durchführen. Trotz anhaltend niedriger Geldmarktzinsen würden die langfristigen Zinsen etwas stärker steigen als im Basisszenario, die Spreads bei Staatsanleihen im Euroraum würden sinken. Der Euro würde etwas früher gegenüber dem USD aufwerten.
Eintrittswahrscheinlichkeiten
Dem tatsächlichen Erfolg der Impfungen wird 2021 eine entscheidende Rolle für die volkswirtschaftliche Erholung zukommen. Die angegebenen Wahrscheinlichkeiten – 55% Basisszenario, 40% Negativszenario und 5% Positives Szenario – spiegeln dabei folgende Kernannahmen wider: (1) Es kommt zu keinem wesentlichen Engpass beim Nachschub von Impfserum; (2) Es gelingt in ausreichendem Maß und Tempo große Teile der Bevölkerung für die Impfung zu mobilisieren und (3) die immunisierende Wirkung geht nicht kurzfristig verloren, sondern hält ausreichend an. Da bei allen Annahmen ein erhebliches Risiko besteht, dass diese nicht wie erwartet eintreten, wurden 40% der Gewichtung dem negativen Szenario (dies reflektiert bereits die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie) und nur 5% dem positiven beigemessen.
Sensitivitätsanalyse
Wie oben erläutert stellt die Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen ein wichtiges Element bei der Berechnung der Wertberichtigungen dar, wobei das dafür verwendete Makroabhängigkeitsmodell der Gruppe als Multifaktormodell die Änderungen mehrerer Makrofaktoren gesamthaft berücksichtigt. Um Sensitivitäten einfach interpretieren zu können, stellen wir diese daher als Sensitivität auf die oben erläuterten Alternativszenarien als Ganzes dar (das bedeutet die Faktoren werden gleichzeitig im jeweiligen Gesamtausmaß verändert und nicht nur um 1%). Dazu wurden die Wertberichtigungen der Stufen 1 und 2 einzeln mit Basis-, Positiv- und Negativszenario errechnet. Die gesamte Bandbreite zwischen Positiv- und Negativszenario liegt dabei bei fast einem Zehntel des ECL des Basisszenarios oder in EUR gemessen, bei etwas weniger als 50 Millionen, wobei die Abweichungen des Positivszenarios leicht über und jene des Negativszenarios leicht unter 5% liegen (also grob +/- 25 Millionen).
Für den Bilanzstichtag gehen die unterschiedlichen Szenarien mit der jeweiligen Gewichtung im Wege eines sogenannten Overlay-Faktors auf den ECL ein, wobei für die finale Stufenzuordnung jene des Basisszenarios verwendet wird.
Die angepassten makroökonomischen Faktoren werden durch das Makroabhängigkeitsmodell der UniCredit Gruppe („Satellite Model“) in Veränderungen der Kreditrisikoparameter übersetzt.
Governance
Die Entwicklung der methodischen Rahmenbedingungen zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 wurde auf Basis von gruppenweiten Modellen, Vorgaben und Standards durchgeführt. Die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen unter Verwendung von multiplen Szenarien steht daher im Einklang mit weiteren in der UniCredit Gruppe verwendeten makroökonomischen Prognoseverfahren (z. B. Berücksichtigung makroökonomischer Prognosen für erwartete Kreditverluste innerhalb des EBA-Stress-Tests und des ICAAP). Die Modelle wurden dabei durch die Group-Internal-Validation-Abteilung teilweise validiert.
Interne Prozesse stellen die Richtigkeit der Anwendung der Vorgaben aus IFRS9 sicher: Dies betrifft insbesondere den Prozess zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und die damit verbundene rechnungslegungstechnische Abbildung der Kreditrisikovorsorgen. Adaptierungen werden entsprechend simuliert und in ihrer jeweiligen Auswirkung plausibilisiert. Die Ergebnisse werden entsprechend detailliert dargestellt und dem RICO zum Beschluss vorgelegt. Wesentliche Modelländerungen und Szenario-Annahmen werden dabei hervorgehoben und erfordern die explizite Zustimmung des RICO, die entsprechenden Protokolle werden ebenso dem Vorstand zum Beschluss vorgelegt. Weitere Anmerkungen in Bezug auf spezifische Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Vorwegnahme der neuen Ausfallsdefinition sowie COVID-spezifischer Anpassungen werden in Abschnitt E2 (Kreditrisiko) erwähnt.
Vertragliche Modifikationen
Werden im Rahmen von Neuverhandlungen von Krediten und Forderungen die vertraglichen Zahlungsströme geändert, so ist eine Beurteilung hinsichtlich der Signifikanz der Änderung erforderlich.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202079
Im Falle einer bonitätsbedingten nicht-signifikanten Änderung der vertraglichen Zahlungsströme erfolgt eine Anpassung des Bruttobuchwerts des Instruments auf Basis einer Barwertbetrachtung der neuen vertraglichen Zahlungsströme, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die Differenz zwischen dem alten Bruttobuchwert und dem neuen Bruttobuchwert wird erfolgswirksam als Änderungsgewinn oder -verlust erfasst.Wenn sich die Zahlungsströme signifikant unterscheiden, gelten die vertraglichen Rechte der Zahlungsströme aus den ursprünglichen Instrumenten als verfallen. In diesem Fall wird das ursprüngliche Instrument ausgebucht, und ein neues finanzielles Instrument wird zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich etwaiger anrechenbarer Transaktionskosten erfasst.
Eine signifikante Modifikation, die zu einer Ausbuchung des alten Vertrages und zum Einbuchen des neuen Vertrages führt, liegt dann vor, wenn sich durch Neuverhandlungen (u.a. auch zur Vermeidung von Kundenabwanderungen) die Zahlungsströme durch Verlängerung der Laufzeit, Änderung des Zinssatzes, Änderung der Währung etc. ändern.
Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität („POCI“)
Gemäß IFRS 9 sind Kredite und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet und im Zeitpunkt des Erwerbs als Non-Performing Instrumente eingestuft werden, als Instrumente mit beeinträchtigter Bonität zu klassifizieren („Purchased or Originated Credit Impaired“ – „POCI“).
In der Bank Austria finden sich unter „POCI“-Kredite Neukredite für ausgefallene Kunden sowie endgültig konvertierte Fremdwährungskredite.
A.5.3.4 – Sonstige Erläuterungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Factoring
Kredite, die im Rahmen des Factorings mit Rückgriffsrecht erworben wurden, werden in Höhe der gewährten Vorauszahlung angesetzt. Kredite, die ohne Rückgriffsrecht erworben wurden, werden in voller Höhe angesetzt.
Finanzgarantien und Kreditderivate
Finanzgarantien und Kreditderivate, soweit sie gemäß IFRS 9 als Finanzgarantie einzustufen sind (also Verträge, bei denen der Käufer der Absicherung laufende Zahlungen leistet und dafür im Fall des Eintritts des Absicherungsereignisses eine Entschädigung für erlittene Verluste aus Ausfällen eines Drittschuldners erhält), werden bei erstmaliger Erfassung und im Rahmen der Folgebewertung als „sonstige Passiva“ ausgewiesen. Bei erstmaliger Vergabe der Finanzgarantien werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der üblicherweise jenem Betrag entspricht, den man für die Ausreichung der Garantie bei Vergabe erhalten hat. Nach der erstmaligen Erfassung wird der passivierte Betrag grundsätzlich über die Laufzeit der Garantie amortisiert und im Bedarfsfall auf den Betrag der erwarteten zu leistenden Entschädigungszahlung erhöht. Die daraus resultierenden Bewertungseffekte, die mit einer Wertverschlechterung des durch die Garantie besicherten Grundgeschäftes zusammenhängen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte“ erfasst.
Bei Kreditzusagen und finanziellen Garantien gilt der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Partei der unwiderruflichen Zusage wird, als Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes für die Zwecke der Anwendung der Wertminderungsvorschriften.
Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing werden im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen. Beim Leasinggeber erfolgt folgender Ansatz:
•Bilanz: Wert der Forderung abzüglich der bereits vereinnahmten Leasingraten
•Gewinn- und Verlustrechnung: vereinnahmte Zinsen
Operating Leasing
Beim Operating Leasing verbleiben die mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken beim Leasinggeber, der der wirtschaftliche Eigentümer vom Leasinggegenstand ist und diesen daher bilanziert.
Die Bilanzierung von Finanzierungsleasing sowie von Operating Leasing Verträgen beim Leasingnehmer erfolgt seit 1. Jänner 2019 gemäß IFRS 16.
Hedge Accounting
Die Bank verwendet Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Marktrisiken (Zinsen, Währungen und andere Preis-Risiken) in Grundgeschäften. Für die meisten dieser Sicherungsinstrumente wird Hedge Accounting angewandt.
Hedging-Derivate werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag erfasst.
Eine Sicherungsbeziehung erfüllt die Voraussetzungen für ihre Bilanzierung, wenn die Sicherungsbeziehung formal festgelegt und dokumentiert wird. Die Dokumentation beinhaltet auch die Risikomanagementzielsetzung, die Strategie im Hinblick auf die Absicherung und eine Beschreibung, wie die künftige und rückwirkende Wirksamkeit des Sicherungsinstruments beurteilt wird. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung und in den darauffolgenden Perioden ist die Wirksamkeit der Absicherung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts zu beurteilen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202080
Die Bank Austria wendet die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften von IAS 39 weiterhin an. Um gemäß IAS 39 als Hedge Accounting anerkannt zu werden, müssen Hedges in hohem Maße wirksam sein. Eine Sicherungsbeziehung wird als in hohem Maße wirksam angesehen, wenn zu Beginn der Sicherungsbeziehung und in den darauffolgenden Perioden die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung innerhalb einer Bandbreite von 80–125 Prozent liegt.Die Beurteilung der Wirksamkeit erfolgt zu jedem Berichtsstichtag. Wenn die hohe Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung nicht gegeben ist, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung von diesem Zeitpunkt an eingestellt und das Hedging-Derivat wird in die Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ umgegliedert.
Weiters endet die Sicherungsbeziehung, wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, wenn das Grundgeschäft veräußert wird, ausläuft oder zurückgezahlt wird oder wenn eine erwartete Transaktion nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
Derivate dürfen nur als Sicherungsgeschäfte designiert werden, wenn sie mit einer Gegenpartei abgeschlossen werden, die nicht Teil der Bank Austria Gruppe ist.
Derivate, die als Sicherungsgeschäfte eingesetzt werden, werden wie folgt bilanziert:
•Micro Fair Value Hedge – Jede Marktwertänderung des Sicherungsderivats wird im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Gewinn oder Verlust aus der Änderung des abgesicherten Risikos im Grundgeschäft wird ebenfalls im gleichen Posten erfasst und verändert gleichzeitig als sogenanntes „Basis-Adjustment“ den Buchwert des gesicherten Grundgeschäfts. Falls die Sicherungsbeziehung aus anderen Gründen als dem Verkauf des gesicherten Grundgeschäfts beendet wird, hängt die bilanzielle Erfassung von der Art des gesicherten Grundgeschäfts ab: Im Falle eines verzinslichen Grundgeschäfts wird das „Basis-Adjustment“ über die Restlaufzeit des Grundgeschäfts im Zinsertrag oder Zinsaufwand amortisiert. Die Marktwertänderung des Sicherungsgeschäfts seit dem letzten Effektivitätsnachweis wird im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Falls das gesicherte Grundgeschäft verkauft oder vorzeitig zurückgezahlt wird, wird das noch nicht amortisierte „Basis-Adjustment“ sofort im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Micro Fair Value Hedge dient in der Bank Austria dazu, Marktwertänderungen aus einzelnen fixverzinslichen aktiv- oder passivseitigen Positionen gegenüber Änderungen des Marktzinssatzes abzusichern. Die Absicherung erfolgt dabei insbesondere mit Zinsswaps, Caps, Floors sowie Swaptions. Bei Initiierung der Hedge-Beziehung wird die prospektive Effektivität anhand eines Critical Terms Match belegt und in weiterer Folge durch einen retrospektiven Effektivitätstest die laufende Effizienz nachgewiesen. Sind die Marktwertänderungen aus Grundgeschäft und Sicherungsderivat der Hedge- Beziehung in der retrospektiven Betrachtung außerhalb des 80 /125 % Effizienzkorridors, ist die Sicherungsbeziehung aufzulösen und die Instrumente sind getrennt zu bilanzieren.
•Cash Flow Hedge – Der effektive Teil der Marktwertänderung des Sicherungsgeschäfts (z. B.: Cross currency swaps, Interest rate swaps) wird im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital in der „Bewertungsrücklage gemäß IAS 39“ erfasst. Der ineffektive Teil wird im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Falls ein Cash Flow Hedge als nicht mehr effektiv erachtet oder aus anderen Gründen beendet wird, verbleibt der bis dahin erfasste kumulierte Bewertungsgewinn oder -verlust des Sicherungsgeschäfts in der Bewertungsrücklage, bis die gesicherte zukünftige Transaktion eintritt oder für nicht mehr wahrscheinlich erachtet wird. Im ersten Fall werden die erfassten Bewertungsergebnisse bei Eintritt der gesicherten zukünftigen Transaktion in jenem Posten erfasst, in dem sich der Bewertungseffekt der gesicherten Transaktion niederschlägt, oder sie verändern, sofern die Transaktion zur Erfassung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit führt. Im letzten Fall werden die in der Rücklage erfassten Bewertungsergebnisse in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen und im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ ausgewiesen. Die Bewertungsänderungen in den „Bewertungsrücklagen“ werden auch im Ergebnis der im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten als Teil der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Der Cash Flow Hedge dient in der Bank Austria der Absicherung zukünftiger variabler Cashflows gegen Marktzinsänderungen. Abgesichert wird das Risiko schwankender Cashflows, die aus bilanzierten Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder aus geplanten Transaktionen resultieren und Auswirkungen auf den Erfolg haben. Fair-Value-Änderungen der Derivate, die als Sicherungsinstrumente bestimmt sind, sind in einen auf die Sicherung entfallenden effektiven Teil und einen nicht auf die Sicherung entfallenden ineffektiven Teil zu trennen. Der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsgeschäfts wird in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst und in jener Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, in der auch die Wertänderung des Grundgeschäfts erfolgswirksam dargestellt wird. Dadurch ergibt sich eine ergebnisneutralisierende Wirkung. Die Wirksamkeit der Cashflow-Sicherungsbeziehung wird gemäß den Vorgaben des IAS 39 laufend überprüft.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202081
•Portfolio Fair Value Hedge für finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden: Gemäß IAS 39 dürfen nicht nur einzelne festverzinsliche Vermögenswerte oder Schulden im Rahmen eines Fair Value Hedge gegen Zinssatzänderungen abgesichert werden, sondern auch eine monetäre Position, die sich über eine Vielzahl von finanziellen Vermögenswerten oder Schulden (oder Teilen davon) verteilt. Dementsprechend kann eine Gruppe von Derivaten dazu eingesetzt werden, Schwankungen im beizulegenden Zeitwert in einem Portfolio von Grundgeschäften als Folge von Schwankungen in Marktzinssätzen abzusichern. Im Zuge des Portfolio Hedge Accounting darf jedoch keine Nettoposition aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgesichert werden. Genauso wie bei Micro-Hedging gilt der Portfolio Hedge als in hohem Maße wirksam, wenn zu Beginn des Hedges und in den Folgeperioden die Wertänderung der Sicherungsgeschäfte die Wertänderung der Grundgeschäfte in Bezug auf das abgesicherte Risiko weitestgehend ausgleicht und dieser Ausgleich bei einer retrospektiven Betrachtung eine Effektivität zwischen 80 und 125 Prozent erzielt. Die Gewinne oder Verluste der Bewertungsänderung der im Portfolio Hedge abgesicherten Vermögenswerte oder Schulden in Bezug auf das abgesicherte Risiko werden dabei in eigenen Bilanzposten auf der Aktiv- oder Passivseite erfasst. Falls die Wertänderung aus den Sicherungsgeschäften von der Wertänderung der abgesicherten monetären Position in den Grundgeschäften abweicht, gilt dies als Ineffektivität, die im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Falls die Hedge-Beziehung aus anderen Gründen als dem Verkauf der abgesicherten Grundgeschäfte aufgelöst wird, werden die zuvor in den separaten Bilanzposten erfassten kumulativen Bewertungsgewinne oder –verluste über die Restlaufzeit der gesicherten Vermögenswerte oder Schulden amortisiert und im Zinsertrag bzw. Zinsaufwand erfasst. Falls die Grundgeschäfte verkauft oder zurückgezahlt wurden, wird der noch nicht amortisierte Betrag sofort im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.Der Portfolio Fair Value Hedge wird auch von der Bank Austria für Fixzinsexposures angewendet. Dabei werden als Sicherungsinstrumente Zinsswaps und Cross-Currency-Zinsswaps mit fixen Legs verwendet, die in EUR oder in Fremdwährungen die fixen Exposures aus – je nach Währung – aktiv- oder passivseitigen Geschäften absichern. Die Bank Austria wendet diesbezüglich den sogenannten „EU-Carve-Out“ an, da sie in das Portfolio an gesicherten Geschäften auch Replikationsportfolios von Sichteinlagen aufnimmt.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente
Die Grundsätze der Erfassung und Bewertung von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die unter den Anwendungsbereich von IFRS 10 und IFRS 11 fallen, sind im Teil A.3 – Konsolidierungsgrundsätze beschrieben. Verbleibende Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zählen werden als „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ eingestuft.
Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihe
Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft wurden, werden nicht in der Bilanz erfasst, und Wertpapiere, die mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft wurden, werden nicht ausgebucht. Der Kaufpreis für Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung gekauft wurden, wird unter „Forderungen an Kunden“ oder „Forderungen an Kreditinstitute“ ausgewiesen. Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung verkauft wurden, werden unter „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, oder „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ ausgewiesen. Erträge aus diesen Forderungen, resultierend aus Zinsabgrenzungen bei Wertpapieren und dem Unterschied aus Kauf- und Verkaufspreis sowie zwischen dem Rückübertragungspreis und dem Kaufpreis, werden abgegrenzt und unter „Zinsen und ähnliche Erträge“ ausgewiesen.
Eine Aufrechnung solcher Transaktionen kann nur erfolgen, wenn sie mit dem gleichen Vertragspartner durchgeführt werden und eine Aufrechnung vertragsmäßig zulässig ist.
Die gleichen Regeln gelten für Wertpapierleihe-Geschäfte. Counterparty-Risiken solcher Wertpapierleihe- oder Pensionsgeschäfte werden im Anhang in den Tabellen unter E.2 Kreditrisiken gezeigt.
Verbindlichkeiten, verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten
Die Bilanzposten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ und „Verbriefte Verbindlichkeiten“ beinhalten alle Formen von Finanzierungen von dritter Seite, bei denen es sich nicht um Verbindlichkeiten des Handelsbestands handelt oder um Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Fair Value Option designiert sind und zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden.
Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungstag grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der üblicherweise der erhaltenen Gegenleistung abzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. In der Folge werden diese Instrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Hybride Schuldinstrumente, welche Eigenkapitalkomponenten, Fremdwährungskomponenten, Kreditrisikokomponenten oder eine sonstige auf einen Index bezogene Komponente enthalten, werden als strukturierte Instrumente behandelt. Die eingebetteten Derivate werden dabei vom Basisvertrag abgespalten und als freistehendes Derivat mit dem beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bilanziert, sofern die Kriterien für die Abspaltung erfüllt sind. Die Bewertungsgewinne oder -verluste werden im Handelsergebnis gezeigt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202082
Die Differenz aus der erhaltenen Gegenleistung und dem ursprünglichen Marktwert des abgespaltenen eingebetteten Derivates wird dem Basisvertrag zugeschrieben. Bei Instrumenten, die bei Ausgabe ein Wandlungsrecht in Eigenkapitalinstrumente beinhalten, wird ein entsprechender Teil im Eigenkapital erfasst, sofern eine physische Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten vorgesehen ist. Dabei wird der im Eigenkapital erfasste Teil mit dem Restwert erfasst, d. h. vom gesamten Marktwert des Instrumentes wird der Barwert einer Verbindlichkeitskomponente ohne Wandlungsrecht, aber mit identen Zahlungsströmen in Abzug gebracht, um so den Wert der Eigenkapitalkomponente zu ermitteln. Die Verbindlichkeitskomponente wird in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. In der Bank Austria Gruppe sind nur die Emissionen unserer Tochter Bank Austria Wohnbaubank AG betroffen, die aus steuerlichen Gründen über ein theoretisches Wandlungsrecht verfügen. Gemäß der gängigen Praxis in der österreichischen Kreditwirtschaft und auf Basis der Erfahrung, dass dieses Wandlungsrecht so gut wie nie ausgeübt wird, wird diesen Wandlungsrechten bei Ausgabe der Anleihen ein Wert von Null beigemessen.Verbriefte Verbindlichkeiten werden nach Abzug von zurückgekauften Beträgen gezeigt. Etwaige Differenzen zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit und dem Betrag, der für den Rückkauf bezahlt wurde, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Ein neuerlicher Verkauf durch den Emittenten wird dabei als neuerliche Emission behandelt, bei der keine Gewinne oder Verluste entstehen.
Verbriefte Kredite
Kredite und Forderungen beinhalten auch verbriefte Kredite, die gemäß IFRS 9 nicht ausgebucht werden können.
Die aus dem Verkauf von verbrieften Krediten resultierenden Beträge, saldiert um die ausgegebenen Wertpapiere und sonstige im Portfolio verbleibende Risikoübernahmen, werden unter „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ bzw. „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ gezeigt.
Die Aktiva und Passiva werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Wertminderungsverluste bei verbrieften Aktiva, die verkauft, aber nicht ausgebucht sind, werden unter „Wertberichtigungen auf Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ gebucht.
Verpfändete Vermögensgegenstände („Asset Encumbrance“)
Hier werden als Sicherheit für eigene Verbindlichkeiten und Verpflichtungen gestellte Vermögenswerte zusammengefasst. Derartige Vermögensgegenstände werden weiterhin im Abschluss gezeigt, solange das wirtschaftliche Eigentum bei der Bank Austria Gruppe verbleibt. Für eine Übersicht über die als Sicherheit gestellten Vermögenswerte verweisen wir auf Abschnitt F.8.
A.5.4 – Werthaltigkeitsprüfung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und von sonstigen Beteiligungen Für die Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen wurde als Basis ein Discounted Cash Flow Valuation Model (3-Phasen-Modell) verwendet:
•Phase 1 Planungsperiode (2021–bis 2023; in Einzelfällen bis 2025): Für 2020 wurden Jahresüberschuss und risikogewichtete Aktiva gemäß Vorschauzahlen 2020, für die folgenden Jahre Werte gemäß der aktuell verfügbaren Mehrjahresplanung, die sich üblicherweise bis 2023 erstreckt, verwendet. Falls Planungsdaten bis 2025 zur Verfügung standen wurden diese verwendet.
•Phase 2 (ab Ende der Planungsperiode–2028):Innerhalb dieser Phase konvergiert die Wachstumsrate auf das erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets von 2% (unverändert zum Vorjahr).
•Phase 3 – Ewige Rente: Berechnung des Barwertes einer ewigen Rente unter Annahme der langfristig erwarteten Wachstumsrate von 2%, die das von der UniCredit Bank Austria AG erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets berücksichtigt.
Die Werthaltigkeitsprüfung wurde auf Basis der übermittelten Mehrjahrespläne durchgeführt. Sofern sich aus den Besonderheiten bzw. dem Geschäftsmodell kein höherer Wert ergibt, verwendet die UniCredit Bank Austria AG bei Banken eine Ziel-CET1-Quote von 11,5%. Die Cashflows werden mit dem Kapitalkostensatz abgezinst, der sich aus dem langfristigen risikolosen Zinssatz, der Marktrisikoprämie für Österreich (unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und einem angemessenen Beta errechnet. Der Abzinsungssatz ist ein Nominalsatz nach Steuern.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202083
Die UniCredit Bank Austria hält eine Beteiligung an 3 österreichischen Regionalbanken (Oberbank, BKS Bank AG (BKS), Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV), gemeinsam "3-Banken-Gruppe" genannt), die im Konzernabschluss der UniCredit Bank Austria „At equity“ bilanziert werden. Zum 31. Dezember 2020 wurde eine Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) gemäß IAS 36 durchgeführt.Zum 31. Dezember 2020 wurden die 3 österreichischen Regionalbanken durch ein zweistufiges Verfahren evaluiert, in dem der Buchwert mit dem beizulegenden Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) verglichen wird und für den Fall, dass der beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) unter dem Buchwert liegt, der Nutzungswert (Value in Use, ViU) durch ein Discounted-Cashflow-Modell (DCF) auf Basis der von den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Mehrjahrespläne (Multi-Year Plans, MYPs) berechnet wird.
Bei der Oberbank war der anteilige beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) höher als der Buchwert. Daher konnte aufgrund der Tatsache, dass gemäß IAS 36 der erzielbare Betrag der höhere Wert zwischen dem beizulegenden Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und dem Nutzungswert ist und da der beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) über dem Buchwert liegt, die Nachhaltigkeit des Buchwertes der Oberbank bestätigt werden.
In Bezug auf die BKS und die BTV lag jeweils der beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskostenunter dem jeweiligen Buchwert. Daher wurde eine Werthaltigkeitsprüfung durch Berechnung des Nutzungswerts durchgeführt.
Der Nutzungswert wurde unter Anwendung des DCF-Modells berechnet, wobei - wie von der ESMA empfohlen – die folgenden zwei Szenarien berücksichtigt wurden:
•"Basisszenario": Grundlage für die Nutzungswert-Berechnung waren die Informationen aus den Mehrjahresplänen, die sowohl von der BTV als auch von der BKS zur Verfügung gestellt wurden.
•"Alternativszenario": Die Informationen aus den bereitgestellten Mehrjahresplänen wurden angepasst, um das Ausmaß der makroökonomischen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen.
Die Bewertungsunsicherheiten bestimmter Mehrjahresplan-Annahmen, z.B. Risikokosten (Cost of Risk), Kosten-/Ertrags-Verhältnis (Cost Income Ratio) und nachhaltige Gewinn- und Bewertungsparameter, wurden analysiert und, soweit möglich, mit der historischen Entwicklung und Marktdaten abgeglichen. Die Anpassungen wurden im Alternativszenario berücksichtigt.
Basisszenario und Alternativszenario wurden mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von je 50% gewichtet. Eine unterschiedliche Gewichtung von Basis- und Alternativszenario würde das Ergebnis des Wertminderungstests nicht wesentlich verändern.
3-Banken - Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test)
BUCHWERT VOR 4Q20 WERTMINDERUNG
ANTEILIGE MARKTKAPITALISIERUNG 1)
BUCHWERT NACH 4Q20 WERTMINDERUNG 1)
1) zum 31. Dezember 2020
Das Ergebnis der in 4Q20 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung für BKS und BTV führte zu einer Wertminderung von -47,3 Mio € (davon BKS -45,5 Mio €, BTV -1,8 Mio €) in 4Q20. Unter Berücksichtigung der bereits in 2Q20 gebuchten Wertminderung von -62,9 Mio € für BKS und BTV (BKS -27,2 Mio €, BTV -35,7 Mio €) beträgt die im gesamten Geschäftsjahr 2020 vorgenommene Wertminderung von BKS und BTV -110,2 Mio € (davon BKS -72,7 Mio €, BTV -37,5 Mio €).
Für unwesentlichere Beteiligungen werden dem Geschäftszweck entsprechend adaptierte Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter verwendet.
Da die zur Prüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte verwendeten Parameter und Daten erheblich vom gesamtwirtschaftlichen Umfeld und von den Marktbedingungen beeinflusst werden, die sich rasch und auf unvorhersehbare Weise ändern können, könnten die Ergebnisse künftiger Werthaltigkeitstests von jenen abweichen, die im vorliegenden Abschluss für 2020 berücksichtigt wurden.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202084
A.6 – Angaben zu anderen AbschlusspostenA.6.1 – Zahlungsmittelbestand Der in der Geldflussrechnung ausgewiesene Zahlungsmittelbestand umfasst die Barreserve.
A.6.2 – Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Sachanlagen Dieser Posten umfasst:
•Grundstücke
•Gebäude
•Büroausstattung
•Maschinen und technische Anlagen
•sonstige Ausstattung
und wird unterteilt in
•betrieblich genutzte Vermögenswerte und
•als Finanzinvestitionen gehaltene Vermögenswerte.
Betrieblich genutzte Vermögenswerte werden im Rahmen der Herstellung oder Lieferung von Gütern und zur Erbringung von Dienstleistungen sowie für Verwaltungszwecke genutzt. Die Nutzung erfolgt plangemäß länger als eine Periode.
Diese Kategorie beinhaltet auch Vermögenswerte, die vermietet werden, und vom Konzern als Nutzungsrecht aktiviert sind bzw. werden oder vom Konzern im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses als Leasinggeber verleast werden.
Zu den Sachanlagen zählen auch getrennt identifizierbare Verbesserungen an gemieteten Vermögenswerten. Derartige Verbesserungen werden gemäß den Unterposten der betreffenden Art von Vermögenswerten klassifiziert (z. B. technische Anlagen). Einbauten in Mietobjekten werden üblicherweise durchgeführt, um sie in den für die beabsichtigte Verwendung geeigneten Zustand zu bringen.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Grundstücke und Gebäude („Investment Property“) sind Grundstücke und Gebäude gemäß IAS 40, d. h. Immobilien, die zur Erzielung von Mieterträgen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden.
Bank Austria bewertet die betrieblich genutzten Immobilien (geregelt durch IAS 16 „Sachanlagen“) mit dem Neubewertungsmodell und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (geregelt durch IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“) zum beizulegenden Zeitwert. Alle anderen Vermögenswerte werden unter Anwendung des Anschaffungskostenmodells bewertet.
Bei betrieblich genutzten Immobilien werden die Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung des Neubewertungsmodells folgendermaßen ausgewiesen:
•falls negativ: in der Gewinn- und Verlustrechnung, es sei denn, für diesen Vermögenswert besteht eine Neubewertungsrücklage. In diesem Fall wird der negative Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und Buchwert direkt im sonstigen Ergebnis erfasst, soweit dieser das Guthaben der entsprechenden Neubewertungsrücklage nicht übersteigt.
•falls positiv: im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung und kumuliert im Eigenkapital im Posten der Neubewertungsrücklage, es sei denn, für diesen Vermögenswert wurde eine Wertminderung ausgewiesen. In diesem Fall wird der positive Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und Buchwert bis zur vollständigen Aufholung einer früheren Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind.
Der Marktwert der Immobilien wurde durch unabhängige Gutachter bestimmt. Basierend auf der Bedeutung der einzelnen Immobilienposten wurden entweder:
•„vollständige/Vor-Ort“-Begutachtungen, basierend auf einer physischen Überprüfung der Immobilie durch den Experten, oder
•„Desktop“-Gutachten, die auf einer Bewertung basieren, die ohne physische Überprüfung der Immobilie durchgeführt wurden und somit ausschließlich auf dem Referenzmarktwert basieren, vorgenommen.
Für die Erstellung der Gutachten der Immobilien wurden Verkaufspreis, Diskontsatz und Kapitalisierungszinssatz für die im Portfolio enthaltenen Immobilien geschätzt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202085
In der Bank Austria gelten unverändert zum Vorjahr folgende Nutzungsdauern für Sachanlagen:•Gebäude: max. 50 Jahre
•Bewegliche Anlagen: max. 25 Jahre
•Elektronische Systeme: max. 15 Jahre
•Sonstige: max. 10 Jahre
Grundstücke und Gebäude werden getrennt angesetzt, auch wenn sie gemeinsam erworben wurden. Grundstücke werden nicht abgeschrieben, weil ihre Nutzungsdauer normalerweise unbegrenzt ist. Gebäude haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden daher abgeschrieben.
Die Schätzung der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts wird mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft. Als Grundlagen dafür dienen unter anderem die Nutzungsbedingungen des Vermögenswerts, der Instandhaltungszustand und Erwartungen hinsichtlich Überalterung sowie Gutachten von Sachverständigen. Weichen die Erwartungen von früheren Einschätzungen ab, wird der Abschreibungsbetrag für das laufende Geschäftsjahr und darauffolgende Geschäftsjahre entsprechend angepasst.
Die Ausbuchung einer Sachanlage erfolgt bei ihrem Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer Nutzung oder ihrem Verkauf zu erwarten ist. Eine Differenz zwischen dem Veräußerungserlös oder dem erzielbaren Wert und dem Buchwert wird im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen“ der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
A.6.3. – Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte umfassen überwiegend Software und werden aufgrund der Geringfügigkeit nicht erläutert.
A.6.4 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen Langfristige Vermögenswerte oder -gruppen miteinander verbundener Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (d. h. sogenannte „Veräußerungsgruppen“, die auch eine ganze zahlungsmittelgenerierende Einheit umfassen können), deren Verkauf sehr wahrscheinlich ist, werden auf beiden Seiten der Bilanz im Posten „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und -gruppen“ zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.
Sofern eine derartige Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, handelt es sich um einen sogenannten „nicht fortgeführten Geschäftsbereich“. Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen und die oben beschriebene Bewertung von nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden, abzüglich tatsächlicher und latenter Steuern, im Posten „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen“ erfasst.
Die Bewertungsergebnisse von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und -gruppen, die als Gegenposten in die sonstigen erfolgsneutralen Bewertungsänderungen im Eigenkapital gebucht werden.
Steueransprüche und Steuerverpflichtungen werden in der Konzernbilanz in den Posten „Steueransprüche“ und „Steuerverpflichtungen“ angesetzt.
Gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Balance Sheet Liability Method) wird zwischen tatsächlichen und latenten Steuern unterschieden:
•tatsächliche Steuerverpflichtungen, d. h. Körperschaftsteuerbeträge, die gemäß lokalen Steuervorschriften fällig sind;
•Steuererstattungsansprüche, d. h. über die gemäß lokalen Steuervorschriften fälligen Ertragsteuern hinaus gezahlte Steuerbeträge,
•latente Steueransprüche, d. h. Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Geschäftsjahren erstattungsfähig sind und durch
-abzugsfähige temporäre Differenzen und
-den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste entstehen;
•latente Steuerverpflichtungen, d. h. Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Geschäftsjahren in Bezug auf zu versteuernde temporäre Differenzen fällig sind.
Steuererstattungsansprüche und latente Steueransprüche sowie tatsächliche und latente Steuerverpflichtungen werden gemäß lokalen Steuervorschriften berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht erfasst.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202086
Im Allgemeinen entstehen latente Steueransprüche und latente Steuerverpflichtungen, wenn Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in der Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bestehen.Latente Steueransprüche und latente Steuerverpflichtungen werden unter Anwendung jener Steuersätze angesetzt, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der der Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder die Verbindlichkeit beglichen wird, die angesetzten Beträge werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Vorschriften zu berücksichtigen.
Latente Steueransprüche werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zukünftig ausreichende zu versteuernde Gewinne erzielen wird. Gemäß IAS 12 ist die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig ausreichende zu versteuernde Gewinne anfallen, um die latenten Steueransprüche zu nutzen, zu überprüfen. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird in dem Ausmaß reduziert, in dem es nicht wahrscheinlich ist, dass ausreichende zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden. Latente Steueransprüche aus ungenutzten steuerlichen Verlusten können nur in dem Maße bilanziert werden, in dem ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen zur Verfügung stehen oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise (genehmigter Mehrjahresplan) vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden im Konzernabschluss gegeneinander aufgerechnet, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.74 vorliegen.
Tatsächliche und latente Steuern werden im Posten „Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; ausgenommen sind Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im selben oder einem anderen Geschäftsjahr direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Aufgrund der in Österreich eingeführten Gruppenbesteuerung wurde von der Bank Austria eine Unternehmensgruppe gebildet. Mit 12 (2019: 12) Gruppenmitgliedern besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, mit 153 (2019: 149) eine Steuerumlagevereinbarung. Ausländische Gesellschaften sind darin nicht enthalten.
Im Posten „Sonstige Aktiva“ werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Steuerforderungen und andere aktive Steuerabgrenzungen, sofern diese nicht Ertragsteuern betreffen, ausgewiesen.
A.6.7 – Sonstige Passiva, Targeted Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO), Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten A.6.7.1 – Langfristig fällige Leistungen an ehemalige Arbeitnehmer
Bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – d. h. Leistungen an Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen sind – wird je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Versorgungspläne zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen unterschieden.
Im Rahmen leistungsorientierter Pläne werden verschiedene Leistungen gewährt, die vom Alter, den Dienstjahren und den Vergütungsrichtlinien abhängen. Bei solchen Plänen trägt das Unternehmen das versicherungsmathematische Risiko und das Anlagerisiko.
Im Rahmen beitragsorientierter Pläne zahlt das Unternehmen festgelegte Beiträge. Die Leistungen ergeben sich aus dem Betrag der gezahlten Beiträge und der Rendite auf veranlagte Beiträge. Bei solchen Plänen trägt der Arbeitgeber kein versicherungsmathematisches Risiko bzw. kein Anlagerisiko, weil er keine rechtliche oder implizite Verpflichtung zur Zahlung weiterer Beiträge hat, sollte der Plan nicht ausreichen, Leistungen an alle Arbeitnehmer zu erbringen.
Bei leistungsorientierten Plänen wird der Barwert durch einen externen Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) bestimmt. Diese Methode verteilt die Kosten der Leistungen gleichförmig über die Dienstjahre des Arbeitnehmers. Verpflichtungen entsprechen dem Barwert der durchschnittlichen zukünftigen Leistungen pro rata zum Verhältnis der Dienstjahre zur theoretischen Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Zahlung der Leistung.
Der im Bilanzposten „Rückstellungen – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ angesetzte Betrag ist der Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Im Teilkonzern der UniCredit Bank Austria AG besteht derzeit kein Planvermögen. Gemäß IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern direkt im Eigenkapital. Diese Gewinne und Verluste sind in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen angeführt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202087
Die UniCredit Bank Austria AG trägt im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform per 31.12.1999 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer sowie – als Besonderheit des Dienstrechtes der UniCredit Bank Austria AG – die der Pflichtversicherung äquivalenten Ansprüche jener Pensionisten, bei denen die UniCredit Bank Austria AG im Sinne des § 5 ASVG Pensionsversicherungsträger ist (d. h. die Verpflichtungen der gesetzlichen Pensionsversicherung übernommen hat), und die spätestens zum 31.12.2016 wegen Pensionierung aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Die Ansprüche aus den Rückstellungen zum Sozialkapital die Mitarbeiter geltend machen können, weisen unterschiedliche Durations auf. Per 31.12.2020 wurden folgende Durations (gewichtet) ermittelt:
•Pension:13,35 Jahre
•Abfertigung: 8,47 Jahre
•Jubiläumsgeld: 5,22 Jahre
Die Berechnung des Barwertes der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen sowie der Jubiläumsgelder berücksichtigt die bestehenden Betriebsvereinbarungen und verwendet folgende versicherungsmathematische Annahmen:
•Rechnungszins: 0,65% p.a. (2019: 1,00% p.a.)
Der Zinssatz wurde auf Basis der von Mercer eruierten DBO-Cash Flows, und unter Zugrundelegung der UniCredit Yield Curve, von der UniCredit Gruppe ermittelt. Zum 31.12.2020 beträgt die Duration für den Pensionsplan 13,35 Jahre (2019: 13,46 Jahre); die gewogene Duration für die Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldpläne 12,9 Jahre (2019: 13,0 Jahre)
•Pensionserhöhung (BA-ASVG): 1,43% p.a. (2019: 1,53% p.a.), ermittelt auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen der letzten 19 Jahre
•Pensionserhöhung (andere): 1,96% p.a. (2019: 2,08% p.a.) errechnet auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen unter Berücksichtigung einer langfristig erwarteten Inflationsrate von 1,73%
•kein Fluktuationsabschlag
•Sterbetafeln AVÖ-2018 P für Angestellte (Aktuarverein Österreich, Generationentafel für Angestellte) (2018: AVÖ-2018 P für Angestellte)
AUSWIRKUNG AUF LEISTUNGORIENTIERTE VERPFLICHTUNG
Bei beitragsorientierten Vorsorgeplänen werden keine Rückstellungen gebildet. Die für beitragsorientierte Pläne vereinbarten Zahlungen an eine Pensionskasse werden laufend als Aufwand erfasst.
A.6.7.2 – „Targeted Longer-Term Refinancing Operations“ (TLTRO)
Bei „Targeted Longer-Term Refinancing Operations“ (TLTRO) handelt es sich um EZB-Refinanzierungsinstrumente des Bankbuchs, die in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9.4.2.1 zu bewerten sind.
Die Möglichkeit, dass die kreditnehmende Bank bei diesen langfristigen Refinanzierungsgeschäften einen zusätzlichen Zinsvorteil in Höhe von 50 Basispunkten - zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität (Deposit Facility Rate/DFR) bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts (Main Refinancing Operation/MRO) - erhält, ist an das Erreichen bestimmter Schwellenwerte für die kumulierte Nettokreditvergabe (Cumulative Net Lending/CNL) an bestimmte Kreditnehmer (Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen, Kredite an private Haushalte - ohne Wohnbaukredite) geknüpft. Die in den TLTROs enthaltenen finanziellen Bedingungen spiegeln insbesondere die geldpolitischen Initiativen der EZB wider, um die Refinanzierungskosten für Bankinstitute durch den Einsatz "nicht-konventioneller" Instrumente, die sich in Geldmarktgeschäften widerspiegeln, zu senken. Die entsprechenden Erträge sind daher gemäß IFRS 9 bei der Berechnung der Zinserträge dieser Refinanzierungsinstrumente zu berücksichtigen. Die eingeführten zukunftsorientierten, "erfolgsabhängigen" Vergütungen im Rahmen des EZB-TLTRO-Programms werden als Änderungen der Marktparameter behandelt und daher werden die Zinsen nach der "Effektivzinsmethode" berechnet, die die Zinserträge über den Anwendungszeitraum des Effektivzinssatzes verteilt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202088
Zusätzlich zu den bereits von der EZB im März 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Gewährung eines weiteren Zinsvorteils in Höhe von 50 Basispunkten, zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts für die Periode Juni 2020 – Juni 2021 bei Erreichung eines bestimmten Schwellenwertes für die kumulierte Nettokreditvergabe zum 31.3.2021, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen (siehe Amtsblatt der Europäischen Union Beschluss (EU) 2021/124 der Europäischen Zentralbank vom 29. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2021/3)), dass ein weiterer Zinsvorteil in Höhe von 50 Basispunkten für die Periode Juni 2021 – Juni 2022, zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagenfazilität bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts erzielt werden kann, sofern die kumulierte Nettokreditvergabe an definierte Kreditnehmer einen bestimmten Schwellenwert zum 31.12.2021 erreicht. Der entsprechende Beschluss des EZB-Rats vom 10. Dezember 2020 wurde von der EZB bereits im Dezember 2020 publiziert. Die UniCredit Bank Austria hat im Juni 2020 am TLTRO III teilgenommen und nahm hierbei ein Neuvolumen von 15,4 Mrd € auf, während Volumina aus früheren TLTROs zurückbezahlt wurden. Im Geschäftsjahr 2020 wurde unter der Annahme, dass die Zielwerte der kumulierten Nettokreditvergabe sowohl zum 31.3.2021 als auch zum 31.12.2021 erreicht werden, ein Zinseffekt von +26,9 Millionen € zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität auf Basis einer angenommenen 3-jährigen Laufzeit auf das ausstehende TLTRO-Volumen in Höhe von 15,4 Milliarden € berücksichtigt. Die Annahme der Zielerreichung wird durch den Bestand der bisher ausgereichten Kredite als auch durch die im Budget 2021 erwartete Geschäftsentwicklung bzw. durch die aktuelle Deal-pipeline unterstützt.
A.6.7.3 – Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden angesetzt, wenn
•dem Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,
•der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und
•eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Die als Rückstellungen angesetzten Beträge stellen die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich ist. Bei der bestmöglichen Schätzung des Betrags einer Rückstellung werden die unvermeidbar mit den relevanten Ereignissen und Umständen verbundenen Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt.
Bei einer erheblichen Wirkung des Zinseffekts soll der Betrag der Rückstellung dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtung entsprechen. Der Abzinsungssatz spiegelt die aktuellen Markterwartungen wider.
Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und an die bestmögliche Schätzung angepasst. Wenn klar wird, dass es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass mit der Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist, wird die Rückstellung aufgelöst.
Rückstellungen werden nur für Ausgaben verwendet, für die sie ursprünglich gebildet wurden. Dotierungen, die in einem Geschäftsjahr erfolgen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beinhalten auch durch Zeitablauf bedingte Erhöhungen; die Erfassung erfolgt abzüglich allfälliger Auflösungen.
„Sonstige Rückstellungen“ beinhalten auch Verpflichtungen für Leistungen an Vertreter, insbesondere nachträgliche Zahlungen betreffend das Kundenportfolio, Leistungsvergütungen, vertragliche Zahlungen und Zahlungen im Rahmen von Wettbewerbsverbotsklauseln, die wie leistungsorientierte Pläne bewertet werden; dementsprechend werden diese Verpflichtungen unter Anwendung des Anwartschaftsansammlungsverfahrens berechnet (siehe oben „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“).
Restrukturierungsrückstellungen werden im Falle eines Restrukturierungsprogrammes, das erhebliche Änderungen hinsichtlich der Modalitäten der Geschäftstätigkeit mit sich bringt, gebildet.
Eventualverbindlichkeiten – dazu zählen bestimmte Garantien und Akkreditive, die als Sicherheiten dienen – sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen entstehen und deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Bank Austria stehen, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, aber nicht erfasst werden, weil ein Abfluss von Ressourcen mit der Erfüllung der Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder weil die Höhe der Verpflichtung nicht verlässlich bewertet werden kann.
A.6.7.4 – Anteilsbasierte Vergütungen
Vergütungen an Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstandes für geleistete Dienste mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens umfassen Aktien.
Die Instrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zum Zeitpunkt der Zuteilung bewertet.
Der beizulegende Zeitwert wird im Posten „Verwaltungsaufwand – Personalaufwand“ in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand gegen die
Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Dies erfolgt periodengerecht, über den Zeitraum, in dem die Dienstleistungen erworben wurden.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202089
A.6.7.5 – Sonstige langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerLangfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer – z. B. Jubiläumsgelder, die bei Erreichen einer vorher bestimmten Anzahl an Dienstjahren gezahlt werden – werden im Posten „Sonstige Passiva“ auf Basis der Bewertung der Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag angesetzt, wobei der Betrag auch in diesem Fall von einem externen Versicherungsmathematiker unter Anwendung der Anwartschaftsansammlungsmethode bestimmt wird (siehe „Rückstellungen – Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“).
Gewinne/versicherungsmathematische Verluste aus dieser Art von Leistungen werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Das Eigenkapital setzt sich aus dem eingezahlten Kapital (von den Eigentümern zur Verfügung gestelltes Kapital, gezeichnetes Kapital plus Kapitalrücklagen), aus sonstigen Rücklagen (Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag), aus Rücklagen aus der Währungsumrechnung, aus Bewertungsrücklagen sowie aus versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten gemäß IAS 19 sowie dem Konzernergebnis nach Steuern zusammen.
Die Bewertungsrücklagen umfassen die Cash-Flow-Hedge Rücklage, die Bewertungsreserve Financial Assets @FVTOCI, die Rücklage Financial Assets @FVTOCI assoziierte Unternehmen und Joint Ventures sowie die Bewertungsreserve Sachanlagevermögen.
Zinserträge, Zinsaufwendungen und ähnliche Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf monetäre Posten – d. h. zwischenveranlagte Liquidität und kurzfristige Schulden, zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, Hedging Derivate, sonstige Aktiva, finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, Handelspassiva, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Passiva.
Zinsen umfassen auch den negativen oder positiven Saldo von Differenzausgleich und Margins bei Finanzderivaten,
•die der Absicherung verzinslicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dienen;
•die zu Handelszwecken gehalten werden, aber für geschäftliche Zwecke mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zusammenhängen, die zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designiert sind (Fair Value Option);
•die für geschäftliche Zwecke mit zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zusammenhängen, wobei sich Differenzausgleich oder Margins für unterschiedliche Laufzeiten ergeben.
Infolge der aktuellen Niedrigzinssituation sind in der Bank Austria im Interbankengeschäft Aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten und Erträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Zusätzlich, vereinnahmt die Bank Austria im Einlagengeschäft mit Groß- und institutionellen Kunden bei der Überschreitung einer bestimmten Betragsgrenze Negativzinsen. Es werden die Aufwendungen auf Kreditforderungen (Aktiva) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Erträge, welche die Bank Austria für Einlagen (Passiva) erhalten hat, werden unter Zinsen und ähnliche Erträge erfasst.
Provisionserträge und Provisionsaufwendungen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, fließen in die Ermittlung des Effektivzinssatzes ein.
Sonstige Provisionserträge wie Kontoführungsgebühren, Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren, Verkaufsprovisionen, Platzierungs- und Syndizierungsgebühren werden bei Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erfasst. Sonstige Provisionsaufwendungen beziehen sich hauptsächlich auf Transaktions- und Dienstleistungsgebühren und werden bei Erhalt der betreffenden Dienstleistungen als Aufwendungen erfasst.
Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in jenem Geschäftsjahr erfasst, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202090
A.6.12 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten und finanziellen VerbindlichkeitenIn diesem Posten werden die Ergebnisse aus Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten gezeigt.
A.6.13 – Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten In diesem Posten werden die Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden oder nicht in die Geschäftsmodelle „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“ fallen, zugeordnet. Hierbei werden Gewinne und Verluste von verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten separat zu jenen, die durch Designierung dieser Bewertung unterliegen, dargestellt. Ebenso unter diesen Posten fallen Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten.
A.6.14 – Wertberichtigungen Unter diesem Posten werden die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und Wertminderungen auf außerbilanzielle Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Finanzgarantien gezeigt.
A.6.15 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Als Bestandteil dieser Posten werden auch die Abschreibungen auf aus Leasingtransaktionen gehaltene Vermögenswerte dargestellt.
A.6.16 – Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen Der Anteil des Eigentümers am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens wird in diesem Posten erfasst.
A.6.17 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen Dieser Posten beinhaltet Gewinne /Verluste aus der Veräußerung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Vermögenswerten.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202091
A.7 – Angaben über den beizulegenden Zeitwert (Fair Value)A.7.1 – Allgemeine Informationen Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, zu dem in einem geordneten Geschäftsfall unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen würde (d. h. ein Abgangspreis).
Der beizulegende Zeitwert einer kurzfristig abrufbaren finanziellen Verbindlichkeit (z. B. einer Sichteinlage) ist nicht geringer als der bei Fälligkeit zahlbare Betrag unter Abzinsung ab dem ersten Termin, an dem die Zahlung des Betrags verlangt werden könnte.
Bei Finanzinstrumenten, die an einem aktiven Markt notieren, bemisst sich der beizulegende Zeitwert nach den offiziellen Preisen des Hauptmarktes, zu dem die Gruppe Zugang hat („Mark to Market“).
Ein Finanzinstrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn Preisnotierungen von einem Preisberechnungs-Service, einem Händler, einem Broker, einer Agentur, die Kurse bestimmt, oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise tatsächliche und regelmäßig auftretende Markttransaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern darstellen. Gibt es für ein Finanzinstrument in seiner Gesamtheit keine veröffentlichte Preisnotierung an einem aktiven Markt, gibt es jedoch aktive Märkte für die Bestandteile des Finanzinstruments, wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage der Marktpreise für die Bestandteile ermittelt.
Wenn keine beobachtbaren Preise an einem aktiven Markt für einen identischen Wert, den eine andere Partei als Vermögenswert hält, oder andere beobachtbare Inputfaktoren – z. B. der notierte Preis an einem Markt, der für einen von einem Dritten als Vermögenswert gehaltenen identischen Wert nicht aktiv ist – verfügbar sind, wendet die Gruppe eine andere Bewertungstechnik an, zum Beispiel:
i)einen einkommensbasierten Ansatz (z. B. ein Barwertverfahren, das die künftigen Cashflows berücksichtigt, die ein Marktteilnehmer aus dem Halten einer Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments als Vermögenswert erwartet);
ii)einen marktbasierten Ansatz (z. B. die Verwendung notierter Preise für ähnliche Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente, die von Dritten als Vermögenswerte gehalten werden).
Die Gruppe wendet Bewertungstechniken („Mark to Model“) an, die mit allgemein vom Markt anerkannten und angewendeten Verfahren in Einklang stehen. Bewertungsmodelle beinhalten Techniken, die auf der Abzinsung künftiger Cashflows und auf Volatilitätsschätzungen basieren, und werden im Zuge ihrer Weiterentwicklung und in periodischen Abständen überarbeitet, um ihre Übereinstimmung mit den Bewertungszielen sicherzustellen.
Bei diesen Verfahren werden Inputfaktoren verwendet, die auf Preisen basieren, die für das bewertete Instrument bei Transaktionen in der jüngsten Zeit erzielt wurden, bzw. auf Preisen/Notierungen für Instrumente mit ähnlichen Eigenschaften hinsichtlich ihres Risikoprofils.
Diese Preise/Notierungen sind maßgeblich für die Bestimmung signifikanter Parameter in Bezug auf Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Kursrisiko des bewerteten Instruments.
Die Bezugnahme auf diese „Markt“-Parameter ermöglicht die Einengung des Ermessensspielraums bei der Bewertung und gewährleistet die Verifizierung des daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerts.
Wenn für einen oder mehrere Risikofaktoren eine Bezugnahme auf Marktdaten nicht möglich ist, dienen Schätzungen auf Basis historischer Daten als Inputfaktoren bei den angewendeten Bewertungsmodellen.
Zur weiteren Gewährleistung der Objektivität von Bewertungen mittels Bewertungstechniken verwendet die Gruppe:
•unabhängige Preisverifizierungen (Independent Price Verifications – IPV) und
•Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Adjustments – FVA).
Im Rahmen der unabhängigen Preisverifizierung erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Bewertungsparameter für Preise von Handelspositionen durch von dem Engagement unabhängigen Risikomanagementeinheiten im jeweiligen Center of Competence der UniCredit Gruppe. Die Verifizierung erfordert den Vergleich und die Anpassung des Tagespreises im Einklang mit den von unabhängigen Marktteilnehmern erhaltenen Bewertungen. Bei Instrumenten, die nicht an einem aktiven Markt notieren, werden für die oben beschriebene Verifizierung Preise herangezogen, die von Informationslieferanten (Market Data Provider) als Referenzwerte bereitgestellt werden. Dabei werden jene Preise stärker gewichtet, die für das zu bewertende Instrument als repräsentativ gelten.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202092
Diese Bewertung berücksichtigt die Durchführbarkeit der Transaktion zum beobachteten Preis, die Anzahl der Informationslieferanten, den Ähnlichkeitsgrad der Finanzinstrumente, den Grad der Übereinstimmung von Preisen aus verschiedenen Quellen und das vom Informationslieferanten für die Einholung der Informationen angewendete Verfahren.Ergänzt wird die unabhängige Preisverifizierung durch die Berechnung von Fair-Value-Anpassungen, zur Berücksichtigung von Risiken, die sich vor allem aus der eingeschränkten Liquidität der Positionen, den verwendeten Bewertungstechniken und dem Kontrahentenrisiko ergeben.
A.7.2. – Fair-Value-Hierarchie IFRS 13 schreibt vor, dass zum beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente nach der Beobachtbarkeit der für die Preisbestimmung verwendeten Inputfaktoren zu gliedern sind.
Insbesondere werden dafür drei Stufen festgelegt:
•Level 1: Der beizulegende Zeitwert von Instrumenten, die hier eingestuft werden, wird anhand von an aktiven Märkten beobachteten Preisnotierungen ermittelt.
•Level 2: Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Instrumenten in dieser Kategorie erfolgt auf der Grundlage von Bewertungstechniken unter Anwendung von Inputfaktoren, die an aktiven Märkten beobachtbar sind.
•Level 3: Hier wird der beizulegende Zeitwert von Instrumenten anhand von Bewertungstechniken ermittelt, bei denen vor allem Inputfaktoren verwendet werden, die nicht an aktiven Märkten beobachtbar sind.
Die folgenden Tabellen zeigen eine Gliederung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß den oben erwähnten Stufen.
7.2.1 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE/VERBINDLICHKEITEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
c) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Immaterielle Vermögenswerte
2. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202093
7.2.2 Veränderungen der mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte in Fair Value (level 3)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
HIEVON: A) HANDELS-AKTIVA
HIEVON: B) ERFOLGS-WIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
HIEVON: C) VERPFLICHTEND ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
IMMATERIELLE VERMÖGENS-WERTE
2.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsgewinne
2.3 Überträge aus anderen Levels
3.3.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsverluste
3.4 Überträge in andere Levels
3.5 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
Erhöhungen /Verminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Posten erfasst:
•Ergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten;
•Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting;
•Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen werden bis zum Verkauf des finanziellen Vermögenswerts im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklagen“ erfasst – ausgenommen davon sind Verluste aufgrund von Wertminderungen und Wechselkursgewinne und -verluste aus monetären Posten (Schuldinstrumenten), die in „Wertberichtigungen auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ bzw. im „Handelsergebnis“ erfasst werden; beim Verkauf werden kumulierte, in den Bewertungsrücklagen ausgewiesene Gewinne und Verluste im GuV-Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten“ erfasst.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202094
7.2.3 Veränderungen der mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten in Fair Value (Level 3)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
2.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsverluste
2.3 Überträge aus anderen Levels
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
3.3.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsgewinne
3.4 Überträge in andere Levels
3.5 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
Erhöhungen /Verminderungen von finanziellen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Posten erfasst:
•Ergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten;
•Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting;
•Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Bestände: Überträge zwischen Levels der Fair-Value-Hierarchie (Level 1 und Level 2)
Im Geschäftsjahr 2020 gab es Übertragungen von Level 2 zu Level 1 in Höhe von 142 Mio €. Keine Übertragungen von Level 1 zu Level 2.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202095
A.7.3 – Day-One Profit/LossGemäß IFRS 9 spricht man von einem Day-One Profit/Loss, wenn der Transaktionswert vom beizulegenden Zeitwert abweicht. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten –mit Ausnahme jener, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt bewertet designiert werden – wird zum Zeitpunkt des Ansatzes mit dem dafür erhaltenen oder gezahlten Betrag angesetzt. Bei zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten (siehe A.5.3.2) und Instrumenten, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden (siehe A.5.3.2) wird eine Differenz gegenüber dem erhaltenen oder gezahlten Betrag in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
A.7.4 – Weitere Angaben über den beizulegenden Zeitwert Nachfolgend finden sich gemäß IFRS 13 vorgeschriebene Angaben über Bestände, die auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
Festverzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere werden in einem zweistufigen Verfahren unter Berücksichtigung der Liquidität auf dem betreffenden Markt bewertet. Liquide Instrumente an aktiven Märkten werden zum jeweiligen Marktpreis bewertet. Daher werden Bestände solcher Instrumente innerhalb der Fair-Value- Hierarchie in Level 1 ausgewiesen. Bei Instrumenten, die nicht an aktiven Märkten gehandelt werden, erfolgt die Bewertung auf Basis eines Modells, für das implizite, aus Level-1-Instrumenten abgeleitete Risikoprämienkurven herangezogen werden. Das Modell macht größtmöglichen Gebrauch von beobachtbaren Inputfaktoren und so wenig wie möglich Gebrauch von nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Je nach Liquidität der verwendeten Risikoprämienkurve werden Wertpapiere in Level 2 bzw. Level 3 ausgewiesen; die Einstufung in Level 3 erfolgt bei Verwendung einer signifikanten, nicht beobachtbaren Risikoprämie, wenn keine vergleichbaren Risikoprämienkurven verfügbar sind bzw. im Fall komplexer Anleihen. Im Rahmen des Fair-Value-Accounting werden Fair-Value-Anpassungen zur Berücksichtigung von Liquiditäts- und Modellmängeln, bedingt durch das Fehlen von beobachtbaren Marktdaten für Level 2- und Level 3-Bestände inkludiert.
Im Zuge des globalen Prozesses zur unabhängigen Preisverifizierung für Anleihen (Independent Price Verification – IPV) werden sowohl Marktpreise von liquiden Anleihen als auch Bewertungsmodelle für illiquide Anleihen regelmäßig auf ihre Richtigkeit überprüft.
Strukturierte Finanzprodukte
Das Unternehmen ermittelt den beizulegenden Zeitwert strukturierter Finanzprodukte unter Verwendung einer geeigneten Bewertungsmethode für Derivate unter Berücksichtigung der Art des eingebetteten Derivats. Je nach Beobachtbarkeit signifikanter Inputfaktoren des Modells werden derartige Instrumente in Level 2 oder Level 3 eingestuft.
Strukturierte Kreditprodukte (Asset-backed Securities)
Die „Structured Credit Bonds“ werden über den IPV-Prozess (Independent Price Verification) abgedeckt.
Gemäß dem IPV-Prozess wird die Qualität eines Preises aufgrund der Verfügbarkeit mehrerer Notierungen unabhängiger Marktteilnehmer für identische Vermögenswerte beurteilt. Daher stützt sich der Prozess in erster Linie auf Markit als zuverlässigen Sammler von Marktnotierungen.
In einem zweiten Schritt werden sogenannte „Fallback“-Preise ermittelt, d. h. durch Vergleich eines jeden Wertpapiers mit einem Bestand ähnlicher Wertpapiere, für die Marktnotierungen verfügbar sind. Die Levelzuordnung wird aus dem Bond-IPV-Prozess abgeleitet.
OTC-Derivate
Der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mittels einer Bewertungstechnik bestimmt. In jenen Fällen, wo für die einzelnen Komponenten von Derivaten aktive Märkte vorhanden sind, wird der beizulegende Zeitwert auf Basis der entsprechenden Marktpreise der einzelnen Komponenten ermittelt. Bewertungstechniken, die auf beobachtbaren Inputfaktoren basieren, werden als Level-2-Bewertungen bezeichnet. Bewertungstechniken, bei denen signifikante nicht beobachtbare Inputfaktoren herangezogen werden, werden als Level-3-Bewertungen bezeichnet.
Eigenkapitalinstrumente
Eigenkapitalinstrumente werden in Level 1 eingestuft, wenn eine Preisnotierung an einem aktiven Markt verfügbar ist, und in Level 3, wenn keine Notierungen zur Verfügung stehen oder die Notierung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde. Eigenkapitalinstrumente werden nur dann in Level 2 ausgewiesen, wenn der Markt, in dem das Eigenkapitalinstrument notiert, nicht als ausreichend aktiv angesehen wird und daher eine Anpassung der quotierten Preise erforderlich scheint.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202096
InvestmentfondsDie Bank Austria Gruppe hält Anteile an bestimmten Investmentfonds, für die der Rechenwert (Net Asset Value – NAV) pro Anteil errechnet wird; dazu zählen offene Investmentfonds, Private-Equity-Fonds und Immobilienfonds. Die Kapitalanlagen des Unternehmens beinhalten Miteigentumsanteile an Fonds, die vom Unternehmen selbst verwaltet werden, und Anteile an Fonds, die von Dritten verwaltet werden.
Private-Equity-Fonds
Private-Equity-Fonds werden zum beizulegenden Zeitwert über die GuV bewertet. Eine Verminderung des Werts kann bei Erfüllung bestimmter Kriterien zu einem Wertminderungsaufwand führen. Objektive Anhaltspunkte liegen vor, sobald von einer nachteiligen, verlässlich quantifizierbaren Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows ausgegangen werden kann, die signifikant ist oder länger andauert.
Sonstige Fonds
Die Bank Austria Gruppe hält auch Anteile an offenen Investmentfonds und Immobilienfonds.
Offene Investmentfonds werden wegen der hohen Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Marktes und der beobachtbaren Inputfaktoren gewöhnlich in Level 1 oder Level 2 eingestuft.
Die Einstufung von Immobilienfonds in Level 2 oder Level 3 steht hauptsächlich im Zusammenhang mit den Eigenschaften des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Ungeachtet der Art von Investmentfonds erfolgt bei ihrer Bewertung eine entsprechende Anpassung des Rechenwerts aufgrund der spezifischen Merkmale des jeweiligen Fonds.
Fair-Value-Anpassung
Die grundlegenden Fair-Value-Bemessungen sind um Faktoren zu bereinigen, die nicht im Basisbarwert enthalten sind, den ein Marktteilnehmer bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments berücksichtigen würde. In der Bank Austria Gruppe werden folgende Anpassungen durchgeführt:
•Credit Valuation Adjustment (CVA) und Debit Valuation Adjustment (DVA)
•Funding Valuation Adjustment (FuVA)
•Modellrisiko
•Glattstellungsrisiko
•Marktliquiditätsrisiko
•Sonstige Anpassungen
Sofern der Wert der Fair-Value-Anpassungen gemäß IFRS 13.48 auf Basis eines Netto-Exposures ermittelt wird, wird diese Anpassung auf Basis konsistenter Algorithmen auf die einzelnen Geschäfte verteilt.
Credit Valuation Adjustment und Debit Valuation Adjustment (CVA/DVA)
In die Bewertung von Derivaten fließen auch Credit Valuation Adjustments (CVAs) und Debit Valuation Adjustments (DVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Kontrahentenrisikos bzw. der eigenen Bonität der UniCredit Bank Austria AG auf den beizulegenden Zeitwert berücksichtigt werden.
Die CVA/DVA-Methodik von UniCredit basiert auf folgendem Input:
•Simulation der erwarteten Exposure-Profile
•PD und Sektorinformation der Kunden
•CDS-Verfügbarkeit der Kunden
Generell kommt für Performing Counterparts eine bilaterale CVA-Berechnung auf der Grundlage marktimplizierter Werte für PD und LGD (CDS) zur Anwendung. Ausnahmen gibt es bei Specific Wrong Way Risk, welche unilateral gerechnet werden.
Bei Non-performing Counterparts wird eine CVA-Berechnung auf Grundlage des erwarteten Verlusts durchgeführt.
Funding Valuation Adjustment
In die Bewertung von Derivaten fließen auch Funding Valuation Adjustments (FuVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Funding insbesondere für unbesicherte Derivatetransaktionen berücksichtigt werden.
Die FuVA-Methodik der Bank Austria basiert auf folgendem Input:
•Simulation der erwarteten Exposure-Profile
•PD und Sektorinformation der Kunden
•CDS-Verfügbarkeit der Kunden
•Funding Spread
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202097
ModellrisikoFür die Bewertung von Finanzinstrumenten werden Finanzmodelle verwendet, wenn direkte Marktnotierungen nicht ohne weiteres verfügbar sind. Das Modellrisiko entspricht der Möglichkeit, dass die Bewertung eines Finanzinstruments von der Wahl des Modells tatsächlich beeinflusst wird. Für die Bewertung eines Finanzinstruments können verschiedene Methoden verwendet werden, die unter Umständen zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen. Modellrisikoanpassungen beziehen sich auf das Risiko, dass der tatsächliche beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments von jenem Wert abweicht, der mit dem Modell ermittelt wurde. Die Reserve in Bezug auf strukturierte eigene Emissionen (eigene Risikoprämie – Credit Spread) ist im Rahmen der Modellrisiko-Fair-Value-Anpassung abgedeckt.
Glattstellungsrisiko (Close-out)
Das „Close-out Adjustment“ trägt den Kosten der Glattstellung einer (aggregierten) zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Handelsposition Rechnung. Glattgestellt werden kann die Position durch einen Verkauf (bzw. im Falle einer Short-Position durch einen Kauf) oder durch Abschluss eines neuen Geschäfts (oder mehrerer Geschäfte) zur Kompensation bzw. Absicherung der offenen Position. Die Glattstellungskosten werden üblicherweise aus den auf dem Markt beobachteten Geld-Brief-Spannen abgeleitet. Mit dem Close-out Adjustment wird die Tatsache berücksichtigt, dass eine Position zum Mittelkurs bewertet wird, aber nur zum Geld- oder Briefkurs glattgestellt werden kann. Somit bestimmt die Geld-Brief-Spanne die Höhe der Anpassung. Darüber hinaus ist ein Close-out Adjustment des Rechenwerts erforderlich, wenn bei einem Investmentfonds Abschläge für Wertberichtigungen einer Position erfolgen.
Sonstige Anpassungen
Sonstige Fair-Value-Anpassungen, die nicht unter die bisher genannten Kategorien fallen, kommen in Betracht, um die Bewertung mit dem aktuellen Abgangspreis in Einklang zu bringen, z. B. Anpassungen bei Aktien, deren Marktnotierung für den tatsächlichen Abgangspreis nicht repräsentativ ist, oder Anpassungen für weniger liquide Titel.
Beschreibung der vom Unternehmen verwendeten Verfahren für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in
Level 3 der Fair-Value-Hierarchie
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt mittels verschiedener Methoden, zu denen auch das Discounted-Cashflow-Verfahren und interne Modelle zählen. Auf Basis der Beobachtbarkeit der verwendeten Inputfaktoren werden alle Finanzinstrumente in Level 1, Level 2 oder Level 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft. Wenn bei einer Position ein oder mehrere signifikante, nicht direkt beobachtbare Inputfaktoren herangezogen werden, kommen zusätzliche Preisverifizierungsverfahren zur Anwendung. Diese Verfahren umfassen unter anderem, eine Prüfung relevanter historischer Daten, Gewinn- und Verlustanalysen, die getrennte Bewertung jedes einzelnen Bestandteils eines strukturierten Geschäfts sowie Benchmarking. Mit diesem Ansatz sind Einschätzungen und fachkundige Beurteilungen verbunden; somit könnten Bewertungsanpassungen erforderlich sein, die neben dem verwendeten Preismodell auch die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs sowie Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken berücksichtigen.
Gemäß den „Group Market Risk Governance Guidelines“ werden alle von Handelsbereichen der Unternehmen entwickelten Preismodelle zentral und unabhängig von Marktrisikoeinheiten der Holdinggesellschaft getestet und validiert. Damit wird eine entsprechende Trennung zwischen den Stellen, die für Entwicklung und Validierung verantwortlich sind, gewährleistet. Zweck dieser unabhängigen Kontrolle ist die Beurteilung des Modellrisikos, das aus der Konzeption, den bei Bedarf erforderlichen Kalibrierungstechniken und der Angemessenheit des Modells für ein bestimmtes Produkt auf einem definierten Markt entsteht.
Über die tägliche Anpassung an den Marktpreis („Marking to Market“) bzw. an das Preismodell („Marking to Model“) hinaus ist eine unabhängige Preisverifizierung (Independent Price Verification – IPV) durchzuführen. Im Zuge der unabhängige Preisverifizierung (IPV) wird für jedes illiquide Instrument über das Preismodell ein beizulegender Zeitwert ermittelt. Die Sensitivitätsanalyse für Level-3-Positionen in Bezug auf den nicht beobachtbaren Modell-Inputfaktor basiert auf folgenden Kategorien von Modell-Inputfaktoren:
Risikoprämien (Credit Spreads – SP): Für Instrumente mit Emittentenrisiko ist der nicht beobachtbare Inputfaktor vor allem die Risikoprämie des Emittenten.
Zinssätze (Interest Rates – IR): Mangels liquider Zinsswap-Märkte wird die Laufzeitstruktur der Renditekurve von verfügbaren Instrumenten, vorwiegend Staatsanleihen, herangezogen.
Eigenkapitalinstrumente (Equity – EQ): Mangels aktiver Märkte werden Näherungswerte herangezogen.
Die angemessene alternative Schätzung des Modell-Inputfaktors ist der Spalte „Schwankungsbreite“ zu entnehmen.
Die Sensitivitätsanalyse für die Bank Austria zeigt, dass die wesentlichen Level-3-Positionen Fair Value bewertete Kredite, Aktienfonds sowie Aktienoptionen sind.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202098
Die Sensitivitäten zur Änderung der nicht beobachtbaren Parameter für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten der Stufe 3, die zum Fair Value bewertet werden, sind in der folgenden Tabelle dargestellt, wobei für Derivate auf Aktien, Rohstoffe und Devisen die Wertveränderung bei einer 1%igen Verschiebung der zugrunde liegenden Volatilität angegeben wird; für Zinsderivate ist die Veränderung der zugrunde liegenden Kurven um 1 Basispunkt angegeben; für Zinsoptionen wird die Veränderung der zugrunde liegenden Volatilität um 1% angegeben; für Kreditderivate wird die Veränderung der Risikoprämie um 1 Basispunkt oder die Auswirkung einer 5%igen Verschiebung der Rückzahlungsrate auf den CVA angegeben; für Schuldverschreibungen wird die Veränderung der Risikoprämie um 1 Basispunkt angegeben; für Aktien wird die Veränderung der zugrunde liegenden Volatilität um 1% angegeben; Fondsnotierungen geben die Veränderung des Inventarwertes um 1% an.FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE/VERBINDLICHKEITEN, BEWERTET ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
FAIR VALUE VERMÖGENSWERTE LEVEL 3
SCHWANKUNGSBREITE DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS BEI ANWENDUNG PLAUSIBLER ALTERNATIVER
BEWERTUNGSANNAHMEN
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
c) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Immaterielle Vermögenswerte
2. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beschreibung der Bewertungstechnik für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von in Level 2 oder Level 3 eingestuften Instrumenten
Für die Bewertung einiger Positionen, für die aus Marktquellen keine Marktpreise verfügbar sind, werden Bewertungstechniken verwendet. Die UniCredit Group verwendet anerkannte Bewertungstechniken zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen und nicht-finanziellen Instrumenten, die nicht aktiv gehandelt und notiert werden. Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Level 2 und Level 3 werden folgende Bewertungstechniken verwendet:
Optionspreismodell
Optionsbewertungsverfahren werden im Allgemeinen für Instrumente verwendet, bei denen der Inhaber bei Eintritt eines künftigen Ereignisses – z. B. wenn der Preis eines zugrunde liegenden Vermögenswerts einen vorab festgelegten Ausübungspreis über- oder unterschreitet – ein bedingtes Recht oder eine bedingte Verpflichtung hat. Optionsmodelle schätzen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des betreffenden Ereignisses unter Berücksichtigung von Annahmen wie Volatilitätsschätzungen, des Preises des zugrunde liegenden Instruments und der erwarteten Rendite.
Discounted Cashflow
Das Discounted-Cashflow-Verfahren besteht im Wesentlichen in einer Schätzung künftiger Cashflows, die über die Laufzeit eines Instruments hinweg erwartet werden. Das Modell erfordert die Schätzung der Cashflows und die Anwendung von Marktparametern für die Diskontierung: Der Abzinsungs- oder Diskontierungsfaktor spiegelt die vom Markt verlangten Risikoprämien bzw. Refinanzierungsaufschläge für Instrumente mit ähnlichen Risiko- und Liquiditätsprofilen zur Errechnung eines Barwerts wider. Der beizulegende Zeitwert des Kontrakts ist die Summe der Barwerte künftiger Cashflows.
Hazard Rate Model
Zur Bewertung eines CDS werden Laufzeitstruktur von CDS-Spreads, die Annahme bezüglich der Einbringungsquote und ein Hazard-Rate-Modell herangezogen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 202099
Marktbasierter AnsatzEine Bewertungstechnik, die Preise und andere Informationen nutzt, die in Markttransaktionen entstehen, an denen identische oder vergleichbare
(d. h. ähnliche) Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Gruppen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, z. B. Geschäftsbetriebe, beteiligt sind.
Angepasster Inventarwert (Adjusted Net Asset Value)
Der Inventarwert ist der Gesamtwert der Vermögenswerte eines Investmentfonds abzüglich der Verbindlichkeiten. Ein Anstieg des Inventarwerts führt zu einem Anstieg des beizulegenden Zeitwerts.
Beschreibung der nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Instrumenten in Level 3 herangezogen werden, sowie der Reagibilität der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts auf Veränderungen dieser Inputfaktoren
Im Folgenden wird die gerichtete Reagibilität der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Instrumenten in Level 3 auf Veränderungen maßgeblich nicht beobachtbarer Inputfaktoren beschrieben. Für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der signifikante nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden (Level 3), erfolgt eine Sensitivitätsanalyse, um eine Reihe möglicher alternativer Bewertungen zu erhalten. Die Auswirkung eines nicht beobachtbaren Inputfaktors auf die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in Level 3 ist von der Korrelation zwischen verschiedenen, im Bewertungsverfahren verwendeten Inputfaktoren abhängig. Weiters beeinflusst eine Veränderung eines nicht beobachtbaren Inputfaktors den Betrag und die Richtung der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, auch in Abhängigkeit davon, um welches Instrument es sich handelt und ob das Instrument als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit gehalten wird.
Volatilität
Die Volatilität ist ein Maß für die Preisschwankungen eines Finanzinstruments im Lauf der Zeit. Sie misst insbesondere, wie rasch und wie stark sich der Marktpreis eines Instruments, ein Parameter oder ein Marktindex ändert, wobei diese Veränderung als Prozentsatz der relativen Preisänderung ausgedrückt wird. Je höher die Volatilität des zugrunde liegenden Instruments, desto risikoreicher ist das Instrument. Allgemein gilt, dass Long-Positionen in Optionen (Vermögenswerte) von einer Zunahme der Volatilität profitieren, während bei Short-Positionen in Optionen (Verbindlichkeiten) Verluste eintreten.
Unterschieden werden folgende Arten von Volatilität: Zinsvolatilität, Inflationsvolatilität, Wechselkursvolatilität und Volatilität von Aktien, Aktienindizes oder anderen Indizes.
Korrelation
Die Korrelation ist ein Maß für die Beziehung zwischen den Veränderungen zweier Variablen. Änderungen des Korrelationsgrads können je nach Art der Korrelation eine starke günstige oder ungünstige Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert eines Instruments haben.
Die Korrelation ist ein Inputfaktor für die Bewertung eines Derivats, bei dem der Ertrag von mehreren zugrunde liegenden Risiken abhängt. Der Korrelationsgrad, der bei der Bewertung von Derivaten mit mehreren zugrunde liegenden Risiken berücksichtigt wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab; dazu zählt auch die Art der Risiken.
Dividenden
Die Herleitung eines Terminkurses für eine bestimmte Aktie oder einen Index ist von Bedeutung für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Forward- und Swap-Kontrakten und für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter Anwendung von Optionspreismodellen. Das Verhältnis zwischen dem aktuellen Aktienkurs und dem Terminkurs basiert auf einer Kombination der erwarteten Höhe zukünftiger Dividenden und der Zahlungszeitpunkte sowie in geringerem Maß auf den jeweiligen Refinanzierungssätzen für die betreffende Aktie. Die Dividendenrendite und der Zahlungszeitpunkt sind die wichtigsten Parameter bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts für Instrumente, die Reagibilität auf einen Terminkurs zeigen.
Zinskurve
Die Zinskurve für weniger liquide Währungen bezieht sich auf die Zinssätze in Währungen, für die in Bezug auf Enge, Tiefe und Widerstandsfähigkeit keine Marktliquidität gegeben ist. Die Illiquidität dieser Inputdaten hat direkten Einfluss auf die Bewertung von Anleihen oder Derivaten in illiquiden Währungen.
Risikoprämien (Credit Spreads)
Verschiedene Bewertungsmodelle insbesondere für Kreditderivate erfordern einen Input für die Risikoprämie (Credit Spread), die die Kreditqualität der betreffenden Adresse widerspiegelt. Die Risikoprämie eines bestimmten Wertpapiers wird in Relation zur Rendite auf einen Benchmark-Titel oder einen Referenzsatz – häufig U. S. Treasury oder LIBOR – angegeben und im Allgemeinen in Basispunkten ausgedrückt. Die Bandbreiten für Risikoprämien decken verschiedene Basiswerte (Indizes und Einzeladressen), Regionen, Branchen, Laufzeiten und Kreditqualitäten (hochverzinslich und Investment Grade) ab. Aus der Vielzahl dieser Werte ergibt sich auch eine Vielzahl nicht beobachtbarer Inputfaktoren.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020100
Verlust bei Ausfall (Loss Given Default – LGD)/EinbringungsquoteDer Verlust bei Ausfall (LGD) wird auch als Verlustquote bezeichnet (bei umgekehrter Betrachtung spricht man von der Einbringungsquote) und stellt den Prozentsatz der vertraglichen Cashflows dar, der bei einem Ausfall nicht mehr einbringlich ist (ausgedrückt als Nettobetrag des Verlusts in Relation zum aushaftenden Kreditsaldo). Eine Zunahme des Verlusts bei Ausfall führt für sich allein betrachtet zu einer Verringerung der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Der Verlust bei Ausfall ist kreditspezifisch, derartige Verluste werden im Allgemeinen durch wesentliche Eigenschaften der Transaktion beeinflusst, z. B. durch das Vorhandensein von Sicherheiten und den Grad der Nachrangigkeit.
Quote der vorzeitigen Rückzahlung (Prepayment Rate – PR)
Die Prepayment Rate ist die geschätzte Quote der voraussichtlichen vorzeitigen Rückzahlung des Kapitals des betreffenden Schuldtitels. Freiwillige, nicht planmäßige Zahlungen (vorzeitige Rückzahlungen) verändern die künftigen Cashflows für den Investor und dadurch auch den beizulegenden Zeitwert es Instruments. Je stärker sich die vorzeitige Rückzahlung ändert, desto stärker ändert sich die gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Instruments; dies beeinflusst die Bewertung positiv oder negativ, je nach Art des Instruments und der Richtung der Änderung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit.
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD)
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit, dass Schulden nicht bei Fälligkeit gezahlt werden können. Die PD eines Schuldners hängt nicht nur von den Risikoeigenschaften des betreffenden Schuldners ab, sondern auch vom wirtschaftlichen Umfeld und dem Grad, in dem das wirtschaftliche Umfeld den Schuldner beeinflusst.
Das Management von Finanzinstrumenten, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – z. B. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten –, erfolgt nicht auf Basis des beizulegenden Zeitwerts.
Der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente wird im Wesentlichen nur für Berichtszwecke berechnet (Ausnahme Kredite und Wertpapiere, die gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind) und hat keinen Einfluss auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung.
Forderungen
Der beizulegende Zeitwert von Forderungen an Kunden und Kreditinstitute, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird vor allem mit Hilfe eines risikoadjustierten Barwertansatzes bestimmt.
Die Cashflows beinhalten Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen und hängen von den Vertragsbedingungen und Marktverhältnissen (d.h. Zinssätzen) ab. Zusätzlich werden potenzielle vorzeitliche Rückzahlungen für bestimmte Kundensegmente bei der Bewertung berücksichtigt.
Der risikolose Zinssatz ist jener Zinssatz, den der Markt für Veranlagungen ohne Risiko für eine bestimmte Laufzeit verlangt.
Die Risikoprämie (Credit Spread) stellt die zusätzliche Rendite dar, die ein Marktteilnehmer für eine risikoreiche Veranlagung verlangt. Die Risikoprämie für nicht notierte Produkte wie beispielsweise Kredite an Nichtbanken lässt sich nicht direkt aus beobachtbaren Marktpreisen ableiten; die Bank schätzt daher die Risikoprämie auf Basis kontrahentenspezifischer bzw. transaktionsspezifischer Faktoren (d. h. Annahmen über Einbringungsquote, Ausfallwahrscheinlichkeit) unter Berücksichtigung von beobachtbaren Marktpreisen.
Verbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert von Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren – wie oben für Forderungen beschrieben – ermittelt. Die eigene Risikoprämie wird unter Anwendung der Risikokurven der Bank Austria Gruppe in Bezug auf nachrangige und nicht nachrangige Instrumente ermittelt.
Die Einstufung in die Levels der Fair-Value-Hierarchie erfolgt wie unter A.7.2 beschrieben.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Da die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte hauptsächlich Wertpapiere betreffen, wird der beizulegende Zeitwert für diese Kategorie von Vermögenswerten gemäß den Erläuterungen in „Weitere Angaben über den beizulegenden Zeitwert – festverzinsliche Wertpapiere“ ermittelt.
Barreserve
Aufgrund ihrer Kurzfristigkeit wird die Barreserve in der Konzernbilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen.
Verbriefte Verbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert verbriefter Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen werden, wird unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens bestimmt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020101
Die folgende Tabelle zeigt die relevanten nicht beobachtbaren Parameter für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die gemäß der Definition von IFRS 13 auf der Fair-Value-Stufe 3 eingestuft sind.NICHT BEOBACHTBARE PARAMETER
Optionspreismodell/ Discounted Cashflows
Schuldinstrumente und Kredite
Unternehmen/Staaten/ Sonstige
Nicht börsenotierte Aktien und Anteile
Preis (% vom verwendeten Betrag)
Immobilienfonds & sonstige Fonds
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020102
A.8 – Konsolidierungskreis und Änderungen im Konsolidierungskreis der Bank Austria Gruppe 2020A.8.1 – Angaben zu vollkonsolidierten Unternehmen Übersicht vollkonsolidierte Unternehmen
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Abgang Konskreis am 01.02.2020
Allegro Leasing Gesellschaft m.b.H.
Alpine Cayman Islands Ltd.
ALV Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
ANTARES Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Arno Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H.
BA Alpine Holdings Inc. (US)
BA CA SECUND Leasing GmbH
BA Eurolease Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
BA GebäudevermietungsgmbH
BA/CA-Leasing Beteiligungen GmbH
BA-CA Andante Leasing GmbH
BACA CENA Immobilien Leasing GmbH
BA-CA Finance (Cayman) Limited
BA-CA Finance II (Cayman) Limited
BACA KommunalLeasing GmbH
BA-CA Leasing Drei Garagen GmbH
BA-CA Leasing MAR Immobilien Leasing GmbH
BACA Leasing und Beteiligungsmanagement GmbH
BA-CA Markets & Investment Beteiligung Ges.m.b.H.
BA-CA Presto Leasing GmbH
BA-CA Wien Mitte Holding GmbH
BAL CARINA Immobilien Leasing GmbH
BAL HESTIA Immobilien Leasing GmbH
BAL HORUS Immobilien Leasing GmbH
BAL HYPNOS Immobilien Leasing GmbH
BAL LETO Immobilien Leasing GmbH
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020103
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
BAL OSIRIS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
BAL SOBEK Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Creditanstalt Leasing Immobilienanlagen GmbH
Bank Austria Finanzservice GmbH
Bank Austria Hungaria Beta Leasing Kft.
Bank Austria Leasing ARGO Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Leasing HERA Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Leasing Ikarus Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Bank Austria Leasing MEDEA Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Real Invest Client Investment GmbH
Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH
Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH
Bank Austria Wohnbaubank AG
Baulandentwicklung Gdst 1682/8 GmbH & Co OEG
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft der Bank Austria Creditanstalt Leasing GmbH
Brewo Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
CA-Leasing Senioren Park GmbH
CALG 307 Mobilien Leasing GmbH
CALG 443 Grundstückverwaltung GmbH
CALG 445 Grundstückverwaltung GmbH
CALG 451 Grundstückverwaltung GmbH
CALG Alpha Grundstückverwaltung GmbH
CALG Anlagen Leasing GmbH
CALG Anlagen Leasing GmbH & CO Grundstückvermietung und -verwaltung KG
CALG Delta Grundstückverwaltung GmbH
CALG Gamma Grundstückverwaltung GmbH
CALG Grundstückverwaltung GmbH
CALG Immobilien Leasing GmbH
CALG Minal Grundstückverwaltung GmbH
card complete Service Bank AG
Cards & Systems EDV-Dienstleistungs GmbH
Charade Leasing Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020104
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Civitas Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Communa - Leasing Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Contra Leasing-Gesellschaft m.b.H.
DC elektronische Zahlungssysteme GmbH
Diners Club Polska Sp.z.o.o.
DiRana Liegenschaftsverwertungsgesellschaft m.b.H.
DLV Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
DUODEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease ANUBIS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease ISIS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease MARDUK Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease RA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease RAMSES Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Expanda Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
FactorBank Aktiengesellschaft
FINN Arsenal Leasing GmbH
FMZ Sigma Projektentwicklungs GmbH
Folia Leasing Gesellschaft m.b.H.
Fugato Leasing Gesellschaft m.b.H.
GALA Grundstückverwaltung Gesellschaft m.b.H.
Gebäudeleasing Grundstücksverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Gemeindeleasing Grundstückverwaltung Gesellschaft m.b.H.
Grundstücksverwaltung Linz-Mitte GmbH
HERKU Leasing Gesellschaft m.b.H.
HONEU Leasing Gesellschaft m.b.H.
Human Resources Service and Development GmbH
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020105
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Immobilien Rating GmbH in Liqu.
Immobilienleasing Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
INTRO Leasing Gesellschaft m.b.H.
Jausern-Leasing Gesellschaft m.b.H.
Kaiserwasser Bau- und Errichtungs GmbH und Co OG
KSG Karten-Verrechnungs- und Servicegesellschaft m.b.H.
Kutra Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Lagev Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
LARGO Leasing Gesellschaft m.b.H.
LEASFINANZ Alpha Assetvermietung GmbH
Legato Leasing Gesellschaft m.b.H.
Lelev Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Lipark Leasing Gesellschaft m.b.H.
Liva Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
M. A. V. 7., Bank Austria Leasing Bauträger GmbH & Co.OG.
MBC Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Menuett Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
MM Omega Projektentwicklungs GmbH
Mögra Leasing Gesellschaft m.b.H.
Nage Lokalvermietungsgesellschaft m.b.H.
NÖ. HYPO LEASING ASTRICTA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H.
Oct Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H
OLG Handels- und Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020106
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Palais Rothschild Vermietungs GmbH & Co OG
Paytria Unternehmensbeteiligungen Gesellschaft m.b.H.
PELOPS Leasing Gesellschaft m.b.H.
Piana Leasing Gesellschaft m.b.H.
Posato Leasing Gesellschaft m.b.H.
Prelude Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Projekt-Lease Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
QUADEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Quart Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Quint Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H
RANA-Liegenschaftsverwertung GmbH
Real Invest Europe d BA RI KAG
Real Invest Immobilien GmbH
Real Invest Property GmbH & Co SPB Jota KG
Abgang Konskreis am 01.02.2020
Real-Lease Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Real-Rent Leasing Gesellschaft m.b.H.
Regev Realitätenverwertungsgesellschaft m.b.H.
RSB Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H.
Schoellerbank Aktiengesellschaft
SECA-Leasing Gesellschaft m.b.H.
SEDEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Sext Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H
Shopping Palace Bratislava, v.o.s.
Abgang Konskreis am 01.02.2020
Sonata Leasing-Gesellschaft m.b.H.
Spectrum Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Stewe Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Terz Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
TREDEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020107
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Treuconsult Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
UCLA Immo-Beteiligungsholding Gmbh & Co KG
Ufficium Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Unicom Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
UniCredit AURORA Leasing GmbH
UniCredit Bank Austria AG
UniCredit Center am Kaiserwasser GmbH
UniCredit Garagen Errichtung und Verwertung GmbH
UniCredit Gustra Leasing GmbH
UniCredit Hamred Leasing GmbH
UniCredit KFZ Leasing GmbH
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
UniCredit Leasing Alpha Assetvermietung GmbH
UniCredit Leasing Fuhrparkmanagement GmbH
UniCredit Leasing Technikum GmbH
UniCredit Leasing Versicherungsservice GmbH & Co KG
UniCredit Luna Leasing GmbH
UniCredit OK1 Leasing GmbH
Zugang Konskreis 29.02.2020
UniCredit Mobilien und KFZ Leasing GmbH
UniCredit Pegasus Leasing GmbH
UniCredit Polaris Leasing GmbH
UniCredit Rent d.o.o. Beograd
UniCredit Sterneck Leasing GmbH
Zugang Konskreis 29.02.2020
UniCredit TechRent Leasing GmbH
UniCredit Zega Leasing GmbH
UNIVERSALE International Realitäten GmbH
Vape Communa Leasinggesellschaft m.b.H.
WÖM Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing Alfa Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing ARKTUR Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing AURIGA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing CORVUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020108
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Z Leasing DORADO Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing DRACO Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing Gama Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing GEMINI Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing HEBE Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing HERCULES Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing IPSILON Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing Ita Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing JANUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing KALLISTO Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing KAPA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing LYRA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing NEREIDE Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing OMEGA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing PERSEUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing SCORPIUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing TAURUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing VENUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing VOLANS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Zapadni Trgovacki Centar d.o.o.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
A.8.2 – Aufgliederung der Minderheitsanteile Anteile ohne beherrschenden Einfluss
card complete Service Bank AG 1)
Konsolidierungsanpassungen
1) von ‚zur Veräußerung gehalten‘ auf ‚zur betrieblichen Nutzung gehalten‘ umklassifiziert.
2) als „zur Veräußerung gehaltene“ Beteiligung klassifiziert.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020109
Detailangaben zu vollkonsolidierten Unternehmen mit wesentlichen Minderheitsanteilen 2020
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
SACH-ANLAGEN UND IMMA-TERIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBIND-LICHKEITEN
AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ENT-FALLENDES EIGEN-KAPITAL
ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS %
card complete Service Bank AG 1)
1) von ‚zur Veräußerung gehalten‘ auf ‚zur betrieblichen Nutzung gehalten‘ umklassifiziert
Detailangaben zu vollkonsolidierten Unternehmen mit wesentlichen Minderheitsanteilen 2019
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
SACH-ANLAGEN UND IMMA-TERIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBIND-LICHKEITEN
AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ENT-FALLENDES EIGEN-KAPITAL
ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS %
card complete Service Bank AG 1)
1) card complete Service Bank AG: als „zur Veräußerung gehaltene“ Beteiligung klassifiziert
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020110
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
SONSTIGES ERGEBNIS (OCI)
(2)
GESAMT-ERGEBNIS
(3) =
(1) + (2)
ANTEILEN OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ZUZU-RECHNEN-DES GESAMT-ERGEBNIS
DIVIDENDEN-ZAHLUNG AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
SONSTIGES ERGEBNIS (OCI)
(2)
GESAMT-ERGEBNIS
(3) =
(1) + (2)
ANTEILEN OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ZUZU-RECHNEN-DES GESAMT-ERGEBNIS
DIVIDENDEN-ZAHLUNG AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020111
A.8.3 - Joint Ventures und assoziierte BeteiligungenVERÖFFENT-LICHUNGS-DATUM 3)
ARWAG Holding-Aktiengesellschaft 1) 2)
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
CBD International Sp.z.o.o.
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH
Palatin Grundstückverwaltungs Gesellschaft m.b.H.
PSA Payment Services Austria GmbH
"UNI" Gebäudemanagement GmbH
WKBG Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG
1) Gemäß IFRS 5 als „zur Veräußerung gehaltene“ Beteiligungen.
2) Abgang im Jahr 2020
3) Der letzte Abschluss, der für die Konsolidierung herangezogen wurde.
Art der Beteiligung:
1 = Bank
2 = Finanzinstitut
3 = Anbieter von Bank-Nebendienstleistungen
4 = Versicherungsunternehmen
5 = Nicht-Finanz-Unternehmen
6 = Sonstige Beteiligung
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020112
DURCH-GERECHNETER ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER ANTEIL %
Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020113
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures: Finanzinformationen 2020*)
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
Unter maßgeblichem Einfluss
BANK FUER TIROL UND VORARLBERG AKTIENGESELLSCHAFT
OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures: Finanzinformationen 2019*)
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
Unter maßgeblichem Einfluss
BANK FUER TIROL UND VORARLBERG AKTIENGESELLSCHAFT
OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AKTIENGESELLSCHAFT
*) Daten per 30.09.2019
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020114
NICHT-FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
BETRIEBS- UND FINANZERTRÄGE
NICHT-FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
BETRIEBS- UND FINANZERTRÄGE
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020115
Konsolidierungskreis und Änderungen im Konsolidierungskreis der Bank Austria Gruppe 2020VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN
NACH DER AT-EQUITY-METHODE KONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN
neu gegründeten Gesellschaften
Änderungen der Konsolidierungsmethode
verkauften oder liquidierten Gesellschaften
Änderungen der Konsolidierungsmethode
Die Veränderungen im Konsolidierungskreis betreffen überwiegend Verkäufe von Leasinggesellschaften bzw. eine weitere Vereinfachung der Struktur der Beteiligungen der UniCredit Bank Austria Gruppe.
Das Veräußerungsergebnis aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2020 beträgt 71,9 Mio €.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020116
Liste wegen Unwesentlichkeit*) nicht konsolidierter Tochter- und assoziierter Unternehmen
"Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs-und Siedlungsgesellschaft,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"MARTIANEZ COMERCIAL, SOCIEDAD ANONIMA"
BA WORLDWIDE FUND MANAGEMENT LTD
BA-CA Investor Beteiligungs GmbH
Bank Austria Real Invest Asset Management GmbH
Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. in Liqu.
ELINT Gesellschaft m.b.H. in Liqu.
GELAND Alpha Beteiligungs GmbH
GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau-Gesellschaft m.b.H.
M.A.I.L. Real Estate Management Jota Bratislava s.r.o.
Palais Rothschild Vermietungs GmbH
RAMSES-Immobilienholding GmbH
Real(e)value Immobilien BewertungsGmbH
Real Invest Property Jota Immobilienverwertungs GmbH in Liqu.
Treuconsult Property Alpha GmbH
*) Für die Einbeziehung werden quantitative (z.B.: Bilanzsumme < 5 Mio €, Möglichkeit der Gewinnrealisierung) und qualitative Kriterien (z.B.: strategische Relevanz) zugrunde gelegt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020117
Exposure gegenüber unkonsolidierten strukturierten EinheitenExposure gegenüber unkonsolidierten Investmentfonds
Anteile an Investmentfonds
Anteile an Investmentfonds
Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert
zu Handelszwecken gehalten
Andere Exposures gegenüber unkonsolidierten Investmentfonds
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten:
b) Forderungen an Kunden
zu Handelszwecken gehalten
zu Handelszwecken gehalten
Widerrufliche Kreditzusagen
Unwiderrufliche Kreditzusagen
1) Vorjahreswert und Ausweis (von Position Kreditderivate zu Position andere Derivate) wurden angepasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: b) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
sonstige Derivate (ohne Kreditrisiko)
Sonstige Verbindlichkeiten
Einkünfte von unkonsolidierten strukturierten Einheiten
Die Bank Austria Gruppe erzielte im Jahr 2020 von unkonsolidierten Investmentfonds Erträge aus Gebühren und Provisionen im Ausmaß von 35 Mio € (Vj.: 35 Mio €).
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020118
Angaben zu wesentlichen RestriktionenDie Fähigkeit der Tochtergesellschaften unseres Konzerns zur Zahlung von Dividenden oder zur Rückzahlung von Kapital wird vor allem durch regulatorische Mindesteigenkapitalerfordernisse bzw. durch Ausschüttungssperren beschränkt.
Diese Mindesteigenkapitalerfordernisse ergeben sich aus den Vorschriften der CRR, des BWG, der Kapitalpuffer-Verordnungen sowie allfälliger SREP-Vorgaben. Eine Verringerung der Eigenmittel gemäß CRR kann nur nach Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsbehörde durchgeführt werden.
Darüber hinaus existierten zusätzliche Beschränkungen, die über die gesetzlich oder aufsichtsrechtlich festgelegten Mindesteigenkapitalerfordernisse sowie über Beschränkungen, die auf diesen Mindestkapitalerfordernissen basieren, wie z. B. die Beschränkungen von Großkrediten, hinausgehen.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020119
B – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung B.1 – Zinserträge/Zinsaufwendungen120 B.2 – Provisionserträge/Provisionsaufwendungen122 B.3 – Dividenden und ähnliche Erträge123 B.5 – Fair-Value-Anpassungen im Hedge-Accounting124 B.6 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten und dem Rückkauf finanzieller Verbindlichkeiten125 B.7 – Ergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten125 B.8 – Wertberichtigungen126 B.10 – Andere Verwaltungsaufwendungen129 B.11 – Rückstellungen für Kreditzusagen und finanzielle Garantien129 B.12 – Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken130 B.13 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen130 B.14 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte131 B.15 – Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen131 B.16 – Ergebnis aus Anteilen an at-equity-bilanzierten Unternehmen132 B.17 – Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten133 B.18 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen134 B.20 – Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen135 B.21 – Ergebnis je Aktie135 B.22 – Ergebnisverwendung135 Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020120
B.1 – Zinserträge/Zinsaufwendungen1.1 Zinsen und ähnliche Erträge: Gliederung
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.2 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
1.3 Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
3.1 Forderungen an Kreditinstitute
3.2 Forderungen an Kunden
6. Finanzielle Verbindlichkeiten
hievon: Zinserträge aus wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Zinserträge aus Finanzierungsleasing
Der Gesamtzinsertrag für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 1.037 Mio € (Vj.: 1.212 Mio €). Die Zinserträge aus auf Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten betragen 141 Mio € (Vorjahr: 230 Mio €).
Erträge, die wir für Einlagen (Passiva) erhalten haben, werden in Höhe von 101 Mio € (Vj.: 33 Mio €) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. Der Zinsertrag für wertberichtigte finanzielle Vermögenswerte, die in Stufe 3 klassifiziert sind, betrug 42 Mio € (Vj: 41 Mio €).
In den Zinserträgen sind 11 Mio € (Vj: 11 Mio €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020121
1.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Gliederung
1. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
1.1 Verbindlichkeiten gegenüber Zentralbanken
1.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
1.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1.4 Verbriefte Verbindlichkeiten
3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
6. Finanzielle Vermögenswerte
hievon: Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
Der Gesamtzinsaufwand für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt -324 Mio € (Vj.: -412 Mio €). Die Zinsaufwendungen aus auf Währung lautenden finanziellen Verbindlichkeiten betragen -46 Mio € (Vj.: -87 Mio €). Es werden die Aufwendungen, die für Forderungen (Aktiva) anfallen, in Höhe von -76 Mio € (Vj.: -36 Mio €) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020122
B.2 – Provisionserträge/Provisionsaufwendungen2.1 Provisionserträge: Gliederung
ART DER DIENSTLEISTUNG/WERTE
c) Verwaltungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen
4. Wertpapierverwahrung und -verwaltung
6. Platzierung von Wertpapieren
7. Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen
8.1 Bezüglich Investitionen 1)
8.2 Bezüglich strukturierter Produkte
9. Vertrieb von Dienstleistungen Dritter
9.2 Versicherungsprodukte
d) Inkasso und Zahlungsverkehr
e) Verbriefungsdienstleistungen
f) Factoring-Dienstleistungen
g) Steuereinziehungsdienstleistungen
h) Betrieb multilateraler Handelssysteme
i) Verwaltung von Girokonten
j) Sonstige Dienstleistungen
1) Im Jahr 2020 erfolgte eine Umgliederung von Position „Vermögensverwaltung individuell“ zur Position „Beratung bezüglich Investionen“ in Hohe von 15 Mio €.
2) Im Jahr 2020 erfolgte eine Umgliederung von Fondserträgen von Position „Vermögensverwaltung“ zur Position „Vertrieb von Dienstleistungen Dritter“ in Hohe von 84 Mio €.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020123
2.2 Provisionsaufwendungen: Gliederung
ART DER DIENSTLEISTUNG/WERTE
c) Verwaltungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen
1. Handel von Finanzinstrumenten
4. Wertpapierverwahrung und -verwaltung
5. Platzierung von Finanzinstrumenten
6. Vertrieb von Finanzinstrumenten, Produkten und Dienstleistungen über alternative Vertriebskanäle
d) Inkasso und Zahlungsverkehr
e) Sonstige Dienstleistungen
Der Provisionsüberschuss war mit 653 Mio € infolge der COVID-19-Pandemie gegenüber dem Vorjahreswert 2019 rückläufig (-39 Mio €). Während sich trotz des schwierigen Marktumfelds der Provisionsüberschuss aus der Vermögensverwaltung relativ gut entwickelte, war bei den sonstigen Dienstleistungen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.
B.3 – Dividenden und ähnliche Erträge 3.1 Dividenden und ähnliche Erträge: Gliederung
B. Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
D. Eigenkapitalinstrumente
Summe Dividenden und ähnliche Erträge
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020124
B.4 – Handelsergebnis4.1 Gewinne und Verluste aus Handelsaktiva und Handelspassiva: Gliederung
NETTOERGEBNIS [(A + B) − (C + D)]
1.2 Eigenkapitalinstrumente
1.3 Investmentfondsanteile
3. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Umrechnungsdifferenzen
- auf Schuldinstrumente und Zinssätze
- auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
davon: Hedge-Beziehung zur Fair Value Option
B.5 – Fair-Value-Anpassungen im Hedge-Accounting 5.1 Fair Value-Anpassungen im Hedge-Accounting: Gliederung
A.1 Fair-Value-Sicherungsinstrumente
A.2 Abgesicherte Vermögenswerte (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
A.3 Abgesicherte Verbindlichkeiten (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
A.4 Derivate zur Cashflow-Absicherung
A.5 Auf Fremdwährung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Summe Hedging-Gewinne (A)
B.1 Fair-Value-Sicherungsinstrumente
B.2 Abgesicherte Vermögenswerte (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
B.3 Abgesicherte Verbindlichkeiten (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
B.4 Derivate zur Cashflow-Absicherung
B.5 Auf Fremdwährung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Summe Hedging-Verluste (B)
C. Netto-Hedging-Ergebnis (A – B)
hievon: Nettoertrag/-aufwand aus Hedging von Nettopositionen
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020125
B.6 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten und dem Rückkauf finanzieller Verbindlichkeiten6.1 Gewinne (Verluste) aus Veräußerung/Rückkauf: Gliederung
A. Finanzielle Vermögenswerte
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
1.1 Forderungen an Kreditinstitute
1.2 Forderungen an Kunden
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2.1 Schuldverschreibungen
B. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
Summe finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten
B.7 – Ergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten 7.1 Nettoveränderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert: Gliederung der zum beizulegenden Zeitwert designierten Vermögenswerte/Verbindlichkeiten
NETTO-ERGEBNIS [(A + B) − (C + D)]
1. Finanzielle Vermögenswerte
2. Finanzielle Verbindlichkeiten
2.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
3. Auf Fremdwährung lautende finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Umrechnungsdifferenzen
Das Bewertungsergebnis aufgrund der Veränderung der eigenen Bonität der UniCredit Bank Austria AG beträgt -0,4 Mio € (Vj.: -4 Mio €).
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020126
7.2 Nettoveränderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert: Gliederung der verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
NETTO-ERGEBNIS [(A + B) − (C + D)]
1. Finanzielle Vermögenswerte
1.2 Eigenkapitalinstrumente
1.3 Investmentfondsanteile
2. Finanzielle Vermögenswerte: Umrechnungsdifferenzen
8.1 Nettowertminderungen für Kreditrisiken im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung
ZUFÜHRUNG ZU WERTBERICHTIGUNGEN
AUFLÖSUNG VON WERTBERICHTIGUNGEN
A. Forderungen an Kreditinstitute
hievon: erworbene oder originär wertberichtigte Kredite
hievon: erworbene oder originär wertberichtigte Kredite
Die Entwicklung der Wertberichtigung für die Forderungsklasse „Forderungen an Kunden“ ist im Risikobericht dargestellt.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020127
8.2 Nettoveränderung der Kreditrisiken im Zusammenhang mit erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten: Gliederung
ZUFÜHRUNG ZU WERTBERICHTIGUNGEN
AUFLÖSUNG VON WERTBERICHTIGUNGEN
- Forderungen an Kreditinstitute
hievon: erworbene oder originär wertberichtigte finanzielle Vermögenswerte
9.1 Personalaufwand: Gliederung
d) Sozialversicherungskosten
e) Zuführung zur Abfertigungsrückstellung für Mitarbeiter
f) Dotierung der Pensionsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen
- Beitragsorientierte Verpflichtungen
- Leistungsorientierte Verpflichtungen
g) Zahlungen an Pensionskassen
- Beitragsorientierte Verpflichtungen
- Leistungsorientierte Verpflichtungen
h) Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen
i) Sonstige Leistungen für Mitarbeiter
4) Frühpensionierungskosten
5) Rückerstattung für delegierte Mitarbeiter an andere Unternehmen *)
6) Rückerstattung für an die Gesellschaft delegierte Mitarbeiter
*) Darin enthalten sind Rückerstattungen von Personalaufwendungen für nicht im Konzern tätige Bank Austria Mitarbeiter.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020128
9.2 Leistungsorientierte betriebliche Altersversorgung: Kosten und Erlöse
Laufender Dienstzeitaufwand
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung
Zinserträge aus Planvermögen
Sonstige Aufwendungen/ Erträge
Verwaltungskosten aus Planvermögen
Erfolgswirksam erfasster Aufwand
9.3 Sonstige Leistungen für Mitarbeiter
*) Im Geschäftsjahr 2019 sind Restrukturierungsaufwendungen in Zusammenhang mit dem Mehrjahresplan 2020 - 2023 der Bank Austria inkludiert.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020129
B.10 – Andere Verwaltungsaufwendungen10.1 Andere Verwaltungsaufwendungen: Gliederung
1) Indirekte Steuern und Abgaben
2) Im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen
3) Garantiegebühr für DTA-Umwandlung
a) Werbung, Marketing und Kommunikation
b) Kreditrisikobezogene Aufwendungen
c) Indirekte personalbezogene Aufwendungen
d) Aufwendungen für Informations- und Kommunikationstechnik
Leasing ICT Equipment und Software
Software Aufwendungen: Leasing und Instandhaltung
ICT Kommunikationssysteme
Dienstleistungen ICT im Outsourcing
Finanzinformationsanbieter
e) Honorare für Beratungen und Dienstleistungen
f) Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude
Miete von Geschäftsräumlichkeiten
Sonstige Immobilienaufwendungen
Überwachungs- und Sicherheitsdienste
Geldzähldienstleistungen und Transport
Porto und Transport von Dokumenten
Administrative und logistische Dienstleistungen
Verbandsbeiträge und -gebühren sowie Beiträge zu den Verwaltungskosten
Einlagensicherungsfonds
Sonstige administrative Aufwendungen - Sonstige
Die erhobenen Beiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen umfassen sowohl die Beiträge auf Basis harmonisierter EU-Regelungen als auch die Beiträge auf Basis bestehender lokaler Regelungen. Die Erhöhung im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Einlagensicherungsschadensfälle Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft und Anglo Austrian AAB AG sowie sonstige Effekte zurückzuführen.
B.11 – Rückstellungen für Kreditzusagen und finanzielle Garantien 11.1 Nettorückstellungen für Kreditrisiken aus gegebenen Kreditzusagen und Finanzgarantien: Gliederung
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020130
B.12 – Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken12.1 Sonstigen Rückstellungen
VERMÖGENSWERTE / G&V WERTE
B.13 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen 13.1 Nettowertberichtigungen/Zuschreibungen auf Sachanlagen: Aufgliederung
A.1 Verwendet für Geschäftszwecke
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
A.2 Für Anlagezwecke gehalten
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
B. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
- Verwendet für Geschäftszwecke
- Für Anlagezwecke gehalten
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020131
B.14 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte14.1 Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte: Gliederung
PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (A)
AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (B)
PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (A)
AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (B)
A. Immaterielle Vermögenswerte
- vom Unternehmen selbst erstellt
- sonstige immaterielle Vermögenswerte
A.2 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen
B. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
B.15 – Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 15.1 Sonstige betriebliche Aufwendungen: Gliederung
Aufwendungen für Operating-Leasing
Nicht abzugsfähige Steuern und andere Abgaben
Wertminderung von Verbesserungen an gemieteten Wirtschaftsgütern
Kosten im Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing
Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
15.2 Sonstige betriebliche Erträge: Gliederung
A) Erstattung von Aufwendungen
Erträge aus Verwaltungsdienstleistungen
Mieterträge aus als Finanzanlagen gehaltenen Grundstücken und Gebäuden (nach Abzug direkter Betriebskosten)
Erträge aus Operating-Leasing
Erstattung von Aufwendungen in Vorjahren
Erträge aus Finanzierungs-Leasing
Summe der sonstigen betrieblichen Erträge (A+B)
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020132
B.16 – Ergebnis aus Anteilen an at-equity-bilanzierten Unternehmen Das Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung für BKS und BTV führte zu einer Wertberichtigung von -110,2 Mio € (davon BKS -72,7 Mio €, BTV -37,5 Mio €). Im Jahr 2019 betrug die Wertberichtigung bei der BKS -10,8 Mio €, bei der BTV wurde im Vorjahr eine Zuschreibung von 10,2 Mio € gebucht.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020133
B.17 – Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten17.1 Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten: Gliederung
A.1 Verwendet für Geschäftszwecke
- Nutzungsrecht für geleaste
Vermögenswerte
A.2 Gehalten für Investitionen
- Nutzungsrecht für geleaste
Vermögenswerte
B. Immaterielle Vermögenswerte
- vom Unternehmen selbst geschaffen
- sonstige immaterielle Vermögenswerte
B.2 Nutzungsrecht an geleasten Vermögenswerten
17.2 Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten: Gliederung
A.1 Verwendet für Geschäftszwecke
- Nutzungsrecht für geleaste
Vermögenswerte
A.2 Gehalten für Investitionen
- Nutzungsrecht für geleaste
Vermögenswerte
B. Immaterielle Vermögenswerte
- vom Unternehmen selbst geschaffen
- sonstige immaterielle Vermögenswerte
B.2 Nutzungsrecht an geleasten Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020134
B.18 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen18.1 Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen: Gliederung
A. Grundstücke und Gebäude
B. Sonstige Vermögenswerte
19.1 Steueraufwand (Steuerertrag) aus fortgeführten Geschäftsbereichen: Gliederung
Anpassung der tatsächlichen Steuern in Vorjahren (+/ –)
Verringerung der tatsächlichen Steuern für das Geschäftsjahr (+)
Verringerung der tatsächlichen Steuern für das Geschäftsjahr aufgrund der Steuergutschrift nach Gesetz 214/2011 (+)
Veränderungen der latenten Steueransprüche (+/ –) *)
Veränderungen der latenten Steuerverpflichtungen (+/ –)
Steueraufwand für das Jahr (-) (-1+/-2+3+/-4+/-5)
*) Inkludiert sind hier latente Steuern aus der Aktivierung der Verlustvorträge.
In der UniCredit Bank Austria AG wurden vor allem wegen der Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen im laufenden Jahr aktiven latente Steuern von 34 Mio € (Vj.: 121 Mio €) außerhalb des Periodenergebnisses im Eigenkapital verrechnet.
19.2 Überleitung von rechnerischen Ertragsteuern auf tatsächliche Ertragsteuern
Rechnerische Ertragsteuern
Unterschiedliche Steuersätze
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
Unterschiedliche Steuergesetze
Vorjahre und Steuersatzänderungen
a) Auswirkungen auf tatsächliche Steuern
b) Auswirkungen auf latente Steuern
Wertanpassungen und Nichtansatz latenter Steuern
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte
Steuerfreie Auslandseinkünfte
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020135
B.20 – Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen20.1 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen: Gliederung
3. Bewertung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche und der damit verbundenen Verbindlichkeiten
4. Gewinn (Verlust) aus der Veräußerung 1)
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
1) Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte ein Verkauf/ Entkonsolidierung einer Beteiligungsgesellschaft (ARWAG Holding- Aktiengesellschaft).
Den Stammaktionären der UniCredit Bank Austria AG zustehendes Ergebnis in Mio €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Gewichtete durchschnittliche Zahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien in Mio Stück
Unverwässertes/verwässertes Ergebnis je Aktie in €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
21.2 Gesamtergebnis je Aktie
Den Stammaktionären der UniCredit Bank Austria AG zustehendes Gesamtergebnis in Mio €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Gewichtete durchschnittliche Zahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien in Mio Stück
Unverwässertes/verwässertes Gesamtergebnis je Aktie in €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
*) die Vorjahreswerte wurden angepasst.
Da im Berichtszeitraum keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt auf die Inhaberaktien im Umlauf waren, sind die Werte für die „basic earnings per share“ (Gewinn je Aktie nach IAS 33) und die „diluted earnings per share“ (verwässerter Gewinn je Aktie nach IAS 33) gleich hoch. Das Ergebnis je Aktie wird auf Basis der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktienanzahl berechnet (2020: 231,2 Mio Stück; 2019: 231,2 Mio Stück).
B.22 – Ergebnisverwendung Nach Auflösung von Rücklagen in Höhe von € 52.037.589,30 betrug der Jahresverlust der UniCredit Bank Austria AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 € 243.227,56. Nach Zurechnung des Gewinnvortrages von € 243.227,56 ergibt sich kein verwendungsfähiger Bilanzgewinn, der verteilt werden kann.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020136
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020137
Aktiva
C.2 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte138 C.3 – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte139 C.4 – Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten141 C.5 – Hedging-Derivate (Aktiva)143 C.6 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Aktiva)143 C.7 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures144 C.9 – Immaterielle Vermögenswerte150 C.10 – Steueransprüche151 C.11 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen152 C.12 – Sonstige Aktiva153 Passiva
C.13 – Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten154 C.15 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten157 C.16 – Hedging-Derivate (Passiva)158 C.17 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Passiva)158 C.18 – Steuerverpflichtungen158 C.19 – Sonstige Passiva159 Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020138
C.1 - Barreserve1.1 Barreserve: Gliederung
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 1)
1) Umklassifizierung der Guthaben bei Zentralnotenbanken bei einer Tochtergesellschaft zu Forderungen an Kreditinstitute.
C.2 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 2.1 Handelsaktiva: Gliederung nach Produkten
A. Nicht-derivative Finanzinstrumente
1.1 Strukturierte Wertpapiere
1.2 Sonstige Schuldinstrumente
2. Eigenkapitalinstrumente
3. Investmentfondsanteile
B. Derivative Finanzinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
2.2 Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Gliederung nach Produkten
1.1 Strukturierte Wertpapiere
1.2 Sonstige Schuldinstrumente
2. Eigenkapitalinstrumente
3. Investmentfondsanteile
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020139
2.3 Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Gliederung nach Kreditnehmern/Emittenten
1. Eigenkapitalinstrumente
hievon: andere Finanzunternehmen
hievon: Nichtfinanzielle Unternehmen
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
3. Investmentfondsanteile
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
C.3 – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 3.1 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Gliederung nach Produkten
1.1 Strukturierte Wertpapiere
2. Eigenkapitalinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020140
3.2 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Gliederung nach Kreditnehmern/Emittenten
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
2. Eigenkapitalinstrumente
- Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
- Nichtfinanzielle Unternehmen
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
3.3 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Bruttobuchwert und Wertminderung
HIEVON: INSTRUMENTE MIT NIEDRIGEM KREDITRISIKO
KUMULIERTE TEILABSCHREIBUNGEN
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020141
C.4 – Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten4.1 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten aus Forderungen an Kreditinstitute
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
HIEVON: INSTRUMENTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
HIEVON: INSTRUMENTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
A. Forderungen an Zentralnotenbanken
2. Mindestreserve/Liquidität 1)
B. Forderungen an Kreditinstitute
1.1 Girokonten und Sichteinlagen
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
1) Erhöhung im Wesentlichen zurückzuführen auf Veranlagung des aufgenommenen TLTRO Volumens (Targeted Longer-Term Refinancing Operations)
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020142
4.2 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten aus Forderungen an Kunden
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
HIEVON: INSTRUMENTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
HIEVON: INSTRUMENTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
1.4 Kreditkarten und Privatkredite, einschließlich durch laufendes Einkommen besicherte Kredite
2.1 Strukturierte Wertpapiere
2.2 Sonstige Schuldinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
4.3 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Kreditnehmer/Emittenten von Forderungen an Kunden
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
HIEVON: INSTRUMENTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
HIEVON: INSTRUMENTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
a) Regierungen und andere öffentliche Stellen
b) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
c) Nichtfinanzielle Unternehmen
a) Regierungen und andere öffentliche Stellen
b) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
c) Nichtfinanzielle Unternehmen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020143
4.4 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Bruttobuchwert und Summe kumulierte Wertminderung
SUMME KUMULIERTE WERTMINDERUNG
HIEVON: INSTRUMENTE MIT NIEDRIGEM KREDITRISIKO
KUMULIERTE TEILABSCHREIBUNGEN
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
C.5 – Hedging-Derivate (Aktiva) 5.1 Hedging-Derivate: Gliederung nach abgesichertem Risiko und Fair-Value-Hierarchie
3) Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.6 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Aktiva) 6.1 Veränderung der durch Makro-Hedging abgesicherten finanziellen Vermögenswerte: Gliederung nach abgesicherten Portfolios
ÄNDERUNGEN DER ABGESICHERTEN VERMÖGENSWERTE/KONZERNKOMPONENTEN
1. Positive Veränderungen
1.1 von spezifischen Portfolios
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Negative Veränderungen
2.1 von spezifischen Portfolios
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020144
C.7 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint VenturesC.4 Andere Veränderungen 2)
1) Wertminderung im Geschäftsjahr 2020 betrifft BKS und BTV an at equity bilanzierten Unternehmen.
2) Inkludiert im Wesentlichen Veränderung der Gewinnrücklagen in Höhe von -41 Mio € und Veränderungen der Bewertungsrücklagen in Höhe von -16 Mio €.
8.1 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Gliederung der zu Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte
1. Vermögenswerte im Eigentum
2. Nutzungsrecht an den geleasten Vermögenswerten
hievon: bei Durchsetzung von Sicherheiten erzielt
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020145
8.2 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Gliederung der neu bewerteten Vermögenswerte
1. Vermögenswerte im Eigentum
2. Nutzungsrecht an den geleasten
Vermögenswerten
hievon: bei Durchsetzung von Sicherheiten erzielt
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
8.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Sachanlagen: Gliederung der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten Vermögenswerte
1. Vermögenswerte im Eigentum
2. Nutzungsrecht an den geleasten
Vermögenswerten
hievon: bei Durchsetzung von Sicherheiten erzielt
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
8.4 Vorräte an Sachanlagen nach IAS2: Gliederung
1. Vorräte an Sachanlagen, die durch die Durchsetzung erhaltener Garantien erworben wurden
2. Sonstige Bestände des Sachanlagevermögens
hievon: bewertet zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020146
8.5 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Jährliche Veränderungen
A.1 Gesamtnettowertminderung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2 Aktivierte Aufwendungen für Verbesserungen
B.4 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Umbuchung von als Finanzinvestition gehaltenen Vermögenswerten
B.7 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Planmäßige Abschreibungen
C.3 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.4 Verminderungen des Fair Value
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
a) als Finanzinvestitionen gehaltene Vermögenswerte
b) Anlagevermögen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
C.7 Sonstige Veränderungen
D.1 Kumulierte Wertminderungen
E. Bewertet zu Anschaffungskosten
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020147
8.6 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Jährliche Veränderungen
A.1 Gesamtnettowertminderung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2 Aktivierte Aufwendungen für Verbesserungen
B.4 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Umbuchung von als Finanzinvestition gehaltenen Vermögenswerten
B.7 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Planmäßige Abschreibungen
C.3 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.4 Verminderungen des Fair Value
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
a) als Finanzinvestitionen gehaltene Vermögenswerte
b) Anlagevermögen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
C.7 Sonstige Veränderungen
D.1 Kumulierte Wertminderungen
E. Bewertet zu Anschaffungskosten
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020148
8.7 Als Finanzanlagen gehaltene Sachanlagen: Jährliche Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2 Aktivierte Aufwendungen für Verbesserungen
B.3 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Umbuchung von betrieblich genutzten Sachanlagen
B.7 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Planmäßige Abschreibungen
C.3 Verminderungen des Fair Value
C.4 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
a) betrieblich genutzte Sachanlagen
b) Anlagevermögen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
C.7 Sonstige Veränderungen
E. Bewertet zum Fair Value
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020149
8.8 Vorräte nach IAS2: Jährliche Änderungen
VORRÄTE DURCH DIE DURCHSETZUNG VON SICHERHEITEN ERHALTENE SACHANLAGEN
SONSTIGE VORRÄTE AN SACHANLAGEN
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.3 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.4 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.3 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
C.4 Sonstige Veränderungen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020150
C.9 – Immaterielle Vermögenswerte9.1 Immaterielle Vermögenswerte: Gliederung nach Art des Aktivums
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
A.1.1 der Gruppe zuzurechnen
A.1.2 Minderheiten zuzurechnen
A.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
A.2.1 Zu Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
a) selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
b) sonstige Vermögenswerte
A.2.2 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte
a) selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
b) sonstige Vermögenswerte
Gesamte bestimmte und unbestimmte Nutzungsdauer
9.2 Immaterielle Vermögenswerte: jährliche Veränderungen
SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
A.1 kumulierte Wertminderungen
B.2 Erhöhungen der vom Unternehmen selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte
B.4 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Sonstige Veränderungen
B.6 Sonstige Veränderungen - hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
- Planmäßige Abschreibungen
C.3 Verminderung des Fair Value
C.4 Umbuchungen auf zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
C.6 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
D.1 Kumulierte Wertminderungen
F. Bewertet zu Anschaffungskosten
*) die Veränderung im Firmenwert ist auf den Abgang einer Tochtergesellschaft zurückzuführen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020151
C.10 – SteueransprücheLatente Steueransprüche aus steuerlichen Verlusten
Latente Steueransprüche aus temporären Differenzen
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (außer Krediten und Schulden)
Kredite und Schulden bei Banken und Kunden
Absicherung und Neubewertung abgesicherter Elemente
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerten
Geschäfts- oder Firmenwerte und Kapitalbeteiligungen
Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Rückstellungen, Pensionsfonds und Ähnliches
Saldierter Effekt aus der Bruttodarstellung latenter Steuerpositionen
In den Aktiva sind latente Steuern aufgrund von aktivierten Vorteilen aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 213 Mio € enthalten (Vj.: 215 Mio €). Der überwiegende Teil dieser Verlustvorträge ist unbegrenzt vortragsfähig.
Für die Einschätzung der Verwendbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge zum 31.12.2020 stand der (bedingt durch die Covid-19 Pandemie) angepasste Mehrjahresplan für die Jahre 2021 bis 2023 zur Verfügung, wobei für steuerliche Zwecke eine Fortschreibung bis 2025 vorgenommen wurde. Auf Basis dieser steuerlichen Vorschaurechnung sind die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31.12.2020 als werthaltig anzusehen. Anzumerken ist, dass hinsichtlich der Verwendung der Verlustvorträge Annahmen getroffen wurden, die sich bei Änderung der wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen ändern und damit eine Auswirkung auf die ertragssteuerliche Behandlung haben könnten. In Bezug auf die steuerlichen Verlustvorträge, die dem abgespaltenen CEE-Bereich zuzurechnen sind, wurde auf Basis von Annahmen eine sachgerechte Aliquotierung der Verlustvorträge vorgenommen.
Für die folgenden Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steueransprüche angesetzt (Bruttobeträge), da aus heutiger Sicht ein steuerlicher Nutzen in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint.
Steuerliche Verlustvorträge
Abzugsfähige temporäre Differenzen
Der wesentliche Teil der Verlustvorträge stammt aus Gesellschaften in Österreich und ist unbegrenzt vortragsfähig. Die jährliche Verrechnung von Verlustvorträgen ist in Österreich grundsätzlich mit 75 % des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020152
C.11 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen11.1 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen: Gliederung nach Art des Aktivums
A. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
A.1 Finanzielle Vermögenswerte
A.2 Anteile an Unternehmen
hievon: durch Inbesitznahme von Sicherheiten
A.4 Immaterielle Vermögenswerte
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
B. Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche
B.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
- Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
B.2 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
B.3 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B.4 Anteile an Unternehmen
hievon: durch Inbesitznahme von Sicherheiten
B.6 Immaterielle Vermögenswerte
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
C. Langfristige Verbindlichkeiten bezüglich zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
D. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
D.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
D.3 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020153
Nicht fortgeführte GeschäftsbereicheDer unter diesem Posten ausgewiesene Betrag ist auf die Immobilien Holding GmbH-Gruppe zurückzuführen (nicht veräußerte Vermögenswerte
5 Mio € und Schulden 13 Mio €).
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Die Veränderung in der Position "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ist auf die Umgliederung der Card Complete von "zur Veräußerung gehalten" auf "zur betrieblichen Nutzung" zurückzuführen.
12.1 Sonstige Aktiva: Gliederung
Sicherheiten bei Derivativ-Clearinghäusern (unverzinst)
Gold, Silber und andere Edelmetalle
Abgegrenzte Erträge ohne Erträge, die bei finanziellen Vermögenswerten aktiviert werden
Positiver Wert bei Management-Verträgen (Vermögensverwaltung)
In der Kasse gehaltene Barmittel und Wertgegenstände
- Schecks in Abwicklung, auf Dritte gezogen
- Schecks zahlbar durch Gruppenbanken, in Gutschrift befindlich
- Zahlungsanweisungen, Bankwechsel und vergleichbare Wertpapiere
- Kupons, auf Abruf fällige Wertpapiere, Stempelmarken und andere Wertgegenstände
Zinsen und Gebühren zur Lastschrift an
Transitpositionen zwischen Zweigstellen, die noch nicht zu den Zielkonten zugeordnet sind
Endgültige Posten, die keiner anderen Position zuzuordnen sind
- gelieferte Wertpapiere und bezahlte Kupons
Anpassungen für unbezahlte Wechsel
Andere als die in Posten "C.10 Steueransprüche" enthaltenen Steuerpositionen
Forderungen aus Handelsgeschäften nach IFRS 15
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020154
C.13 – Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten13.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Einlagen von Zentralbanken 1)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.1 Girokonten und Sichteinlagen
2.3.1 Pensionsgeschäfte (Repos)
2.4 Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen zum Rückkauf eigener Aktien
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
1) Erhöhung im Wesentlichen zurückzuführen auf Teilnahme an TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der EZB.
13.2 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Girokonten und Sichteinlagen
3.1 Pensionsgeschäfte (Repos)
4. Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen zum Rückkauf eigener Aktien
5. Leasingverbindlichkeiten
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020155
13.3 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten der verbrieften Verbindlichkeiten
ART DER WERTPAPIERE/WERTE
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
13.4 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen
Summe der zu leistenden Leasingzahlungen
Unverdienter Finanzierungsaufwand (-) (Diskontierungseffekt)
Verpflichtung auf Leasingverträgen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020156
C.14 – Handelspassiva14.1 Handelspassiva: Gliederung nach Produkten
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
B. Derivative Finanzinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020157
C.15 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten15.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten: Gliederung nach Produkt
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Verbindlichkeiten gegenüber Banken
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Von der Wertänderung der beizulegenden Zeitwerte entfiel 2020 ein Aufwand -0,4 Mio € (2019: ein Aufwand von -4 Mio €) auf die Änderung der eigenen Bonität.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020158
C.16 – Hedging-Derivate (Passiva)16.1 Hedging-Derivate: Gliederung nach Art des Hedging und nach Level
3) Nettoinvestition in ausländische Tochtergesellschaften
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.17 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Passiva) 17.1 Veränderungen der abgesicherten finanziellen Verbindlichkeiten
VERÄNDERUNGEN DER ABGESICHERTEN VERBINDLICHKEITEN/GRUPPENKOMPONENTEN
1. Positive Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten
2. Negative Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten
C.18 – Steuerverpflichtungen Latente Steuerschulden aus temporären Differenzen
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (außer Krediten und Schulden)
Kredite und Schulden bei Banken und Kunden
Absicherung und Neubewertung abgesicherter Elemente
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte und Kapitalbeteiligungen
Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Saldierter Effekt aus der Bruttodarstellung latenter Steuerpositionen
Für temporäre Unterschiede in Verbindung mit Anteilen an inländischen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 941 Mio € (Vj.: 925 Mio €) wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuern gebildet, da deren Veräußerung aus derzeitiger Sicht nicht vorgesehen ist.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020159
C.19 – Sonstige Passiva19.1 Sonstige Passiva: Gliederung
Verbindlichkeiten aus begebenen Finanzgarantien
Aufgelaufene Aufwendungen und zukünftige Erträge, ohne jene, die für die betreffenden finanziellen Verbindlichkeiten zu passivieren sind
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 1)
Zinsen und Beträge zur Gutschrift an Kunden und Kreditinstitute
Verfügbare Beträge zur Auszahlung an Dritte
Buchungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften
Verbindlichkeiten, die keiner anderen Position zuzuordnen sind
- Kreditoren - Lieferanten
Steuern, soweit nicht unter Position 60 erfasst
1) Für jene Mitarbeiter, die im Rahmen des Projektes „BA-Reloaded“ und des strategischen Plans 2020-203 eine Austrittsvereinbarung abgeschlossen haben, ist ein Betrag von 212 Mio € (Vorjahr 177 Mio €) enthalten.
Die Auszahlung erfolgt bis zum Jahr 2026.
20.1 Rückstellungen: Gliederung
1. Rückstellungen für das Kreditrisiko bei eingegangenen Verpflichtungen und Finanzgarantien
2. Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen und sonstige gegebene Garantien
3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
4. Sonstige Rückstellungen
1) Im Geschäftsjahr 2019 sind Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen betreffend strategischem Plan 2020-2023 inkludiert.
Im Zuge der Abspaltung des CEE Business hat UniCredit S. p. A. eine Garantie für die Pensionsverpflichtungen der Bank bis 31.12.2028 abgegeben.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020160
20.2 Rückstellungen: Jährliche Veränderungen
RÜCKSTELLUNGEN FÜR SONSTIGE AUßERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND SONSTIGE GEWÄHRTE GARANTIEN
PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
B.1 Laufender Dienstzeitaufwand
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.1 Geleistete Zahlungen bzw. Inanspruchnahme im Berichtsjahr
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
1) Die Steigerung in den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen ist im Wesentlichen auf die Änderung des Referenzzinssatzes zurückzuführen.
Die sonstigen Rückstellungen (Personalaufwand) betreffen im Wesentlichen eine Restrukturierungsrückstellung, die zum Zweck der Umsetzung von Initiativen in Zusammenhang mit dem strategischen Plan 2020 - 2023 der Bank Austria Gruppe gebildet wurde.
In den sonstigen Rückstellungen sind Restrukturierungsrückstellungen mit einem Anfangsstand von 169 Mio €, eine Zuführung für Personalmaßnahmen von 13 Mio €, Auflösungen von 1 Mio €, ein Verbrauch von 10 Mio € sowie Umgliederungen von 92 Mio € (sonstige Änderungen- umgegliedert in die sonstige Verbindlichkeiten) enthalten. Der Jahresendstand beträgt 79 Mio €.
20.3 Rückstellungen: Jährliche Veränderungen
RÜCKSTELLUNGEN FÜR SONSTIGE AUßERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND SONSTIGE GEWÄHRTE GARANTIEN
PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
B.1 Laufender Dienstzeitaufwand
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.1 Geleistete Zahlungen bzw. Inanspruchnahme im Berichtsjahr
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020161
20.4 Rückstellungen für das Kreditrisiko bei eingegangenen Verpflichtungen und Finanzgarantien
RÜCKSTELLUNGEN FÜR DAS KREDITRISIKO BEI EINGEGANGENEN VERPFLICHTUNGEN UND FINANZGARANTIEN
RÜCKSTELLUNGEN FÜR DAS KREDITRISIKO BEI EINGEGANGENEN VERPFLICHTUNGEN UND FINANZGARANTIEN
20.5 Kreditzusagen und finanzielle Garantien
NOMINALWERT DER KREDITZUSAGEN UND FINANZIELLEN GARANTIEN
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
20.6 Sonstige Kreditzusagen und sonstige Garantien
hievon: notleidende Kredite
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
2. Sonstige Kreditzusagen
hievon: notleidende Kredite
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020162
C.21 – EigenkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.681.033.521,40 (Euro eine Milliarde sechshunderteinundachtzig Millionen dreiunddreißigtausendfünfhunderteinundzwanzig 40/100). Es ist unterteilt in 10.115 (zehntausendeinhundertfünfzehn) auf Namen lautende vinkulierte Stückaktien mit Stimmrecht und 231.218.705 (zweihunderteinunddreißig Millionen zweihundertachtzehntausendsiebenhundertfünf) auf Namen lautende Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020163
D – Segmentberichterstattung D.1 – Überleitung Gewinn- und Verlustrechnung auf Segmentbericht164 D.2 – Inhalt der Segmentberichterstattung166 D.3 – Segmentberichterstattung 1–12 2020 / 1–12 2019167 D.4 – Segmentberichterstattung (Quartale)168 Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020164
D.1 – Überleitung Gewinn- und Verlustrechnung auf SegmentberichtNettozinsertrag aus Handelsgeschäften
Dividenden und ähnliche Erträge aus At-equity-Beteiligungen
Dividenden und ähnliche Erträge
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen – davon: Ergebnis aus Anteilen an At-equity-Beteiligungen
Debit- und Kreditkartenleistungen
Handelsergebnis (übergeleitet)
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Verbindlichkeiten
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge - Gold- und Edelmetallhandel
Nettozinsertrag aus Handelsgeschäften
Fair-Value-Anpassungen im Hedge-Accounting
Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Gewinne und Verluste aus verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Wertberichtigungen auf Sachanlagen – sonstige Operating-Leasingverhältnisse
Sonstige betriebliche Aufwendungen – Wertminderung von Verbesserungen an Wirtschaftsgütern Dritter
Sonstige betriebliche Aufwendungen – Wertminderung von Verbesserungen an Wirtschaftsgütern Dritter – Integrations-/Restrukturierungsaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge - Gold- und Edelmetallhandel
Verwaltungsaufwand – Personalaufwand
Integrations-/Restrukturierungsaufwand
Andere Verwaltungsaufwendungen
Verwaltungsaufwand – andere Verwaltungsaufwendungen
Integrations-/Restrukturierungsaufwand
Debit- und Kreditkartenleistungen
Im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen sowie Bankenabgaben
Sonstige betriebliche Aufwendungen – Wertminderung von Verbesserungen an Wirtschaftsgütern Dritter
Erstattung von Aufwendungen = Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen - hievon: Sonstige betriebliche Erträge – Erstattung von Aufwendungen
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Finanzinvestitionen
Wertberichtigungen auf Sachanlagen – sonstige Operating-Leasingverhältnisse
Integrations-/Restrukturierungsaufwand
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020165
Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte
Wertberichtigungen auf Forderungen
BETRIEBSERGEBNIS NACH KREDITRISIKOAUFWAND
Rückstellungen für Rechts- und Beratungsaufwand
Abschreibung/Zuschreibung von IFRS 5 langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen
Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge
Im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen sowie Bankenabgaben
Integrations-/Restrukturierungsaufwand
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Finanzinvestitionen
Abschreibung/Zuschreibung von IFRS 5 langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen
Ergebnis aus Anteilen an at equity bewerteten Unternehmen
Gewinne und Verluste aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten –Wertminderungen/ Zuschreibungen bei Schuldverschreibungen
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte – Wertminderungen/Abschreibungen auf Wertminderungen von Schuldverschreibungen
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN – EIGENTÜMER
DER BANK AUSTRIA
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020166
D.2 – Inhalt der SegmentberichterstattungBasis der Segmentberichterstattung ist die interne Unternehmensbereichsrechnung, welche die Managementverantwortung innerhalb der Bank Austria Gruppe abbildet. Die Unternehmensbereiche (Divisionen) werden wie selbständige Unternehmen mit eigener Ergebnisverantwortung dargestellt. Das Kriterium für die Abgrenzung der Divisionen ist in erster Linie die Betreuungszuständigkeit für die jeweiligen Kundensegmente.
Um eine Vergleichbarkeit der Daten 2020 mit 2019 sicherzustellen, waren Anpassungen auf Segmentebene in den Vorjahresperioden erforderlich. Die wesentlichsten Anpassungen wurden aufgrund der Umgliederung von FactorBank von der Division „Unternehmerbank“ zur CIB Division vorgenommen.
Die Segmentberichterstattung ist in folgende Divisionen gegliedert:
Privatkundenbank
In der Privatkundenbank sind die Kundensegmente Retail Banking, Premium Banking, Small Business Banking (Freie Berufe und Geschäftskunden mit einem Jahresumsatz bis 3 Mio €) sowie das Wealth Management inkludiert, wobei das Segment Wealth Management in der Schoellerbank konzentriert ist. Weiters zählen die im Kreditkartengeschäft tätigen Tochtergesellschaften zum Verantwortungsbereich dieser Division.
Unternehmerbank
Die Division „Firmenkunden“ schließt Kunden von mehr als 3 Mio € Jahresumsatz ein, ebenso den Bereich „Immobilienkunden (Real Estate)“, das Kundensegment „Öffentlicher Sektor“ sowie das Leasinggeschäft samt Tochtergesellschaften, die Bank Austria Wohnbaubank sowie die Bank Austria Real Invest Gruppe.
Corporate & Investment Banking (CIB)
Der Unternehmensbereich Corporate & Investment Banking umfasst nach Kundensegmenten betrachtet multinationale und internationale Großkunden mit Bedarf an kapitalmarktbezogenen Dienstleistungen und Investmentbanking-Lösungen. Darüber hinaus werden Financial Institutions wie Banken, Asset Manager, institutionelle Kunden und Versicherungen betreut. Nach Produktbereichen betrachtet bietet CIB diesen Kunden Financing & Advisory (klassisches und strukturiertes Kreditgeschäft sowie Kapitalmarkt-Beratung), Global Transaction Banking (u. a. Zahlungsverkehr, Handelsfinanzierung, Cash Management) und die Dienstleistungen des kundenbezogenen Handels im Bereich Markets & Corporate Treasury Sales. Die Produktspezialisten unterstützen darüber hinaus das kommerzielle Kundengeschäft der übrigen Geschäftsfelder der Bank. Seit Anfang 2020 beinhaltet die CIB Division auch die FactorBank (zuvor in der Unternehmerbank enthalten).
Corporate Center
Neben dem laufenden Steuerungs- und Verwaltungsaufwand der Gesamtbank sind im Corporate Center alle sonstigen Beteiligungen inkludiert, die keinem Unternehmensbereich zugeordnet sind. Dem Corporate Center werden darüber hinaus die Refinanzierungskosten der vollkonsolidierten Beteiligungen sowie segmentübergreifende Konsolidierungseffekte und Ergebnisbeiträge zugerechnet.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020167
D.3 – Segmentberichterstattung 1–12 2020 / 1–12 2019COR-PORATE & INVEST-MENT BANKING (CIB)
ÖSTER-REICH- GRUPPE (ANGE-PASST)1)
ANPAS-SUNGS- DIFFE-RENZEN2)
Dividenden und ähnliche Erträge
aus At-equity-Beteiligungen
Saldo sonstige betriebliche
Ergebnis nach Steuern aus nicht
fortgeführten Geschäftsbereichen
Anteile ohne beherrschenden
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN
– EIGENTÜMER DER BANK AUSTRIA
Risikogewichtete Aktiva (RWA)
Aufwand/Ertrag-Koeffizient
1) In der Segmentberichterstattung wurden die Vergleichswerte für 2019 an den Konsolidierungskreis und die Segmentstruktur des Berichtszeitraums 2020 angepasst.
2) Die Überleitung zu den Buchhaltungswerten wird in der Spalte Anpassungsdifferenzen gezeigt und ist auf eine Umgliederung von handelsbezogenen Geschäften von Nettozinsertrag zu Handelsergebnis zurückzuführen.
n.v. = nicht verfügbar
n.a. = nicht aussagekräftig
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020168
D.4 – Segmentberichterstattung (Quartale)CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
AUSTRIA GRUPPE (RECAST)1)
Dividenden und ähnliche Erträge aus
Saldo sonstige betriebliche
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten. Die wesentliche Änderung war die Umgliederung der FactorBank von der Division Unternehmerbank zu CIB.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020169
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
AUSTRIA GRUPPE (RECAST)1)
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten. Die wesentliche Änderung war die Umgliederung der FactorBank von der Division Unternehmerbank zu CIB.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020170
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
AUSTRIA GRUPPE (RECAST)1)
Integrations-/ Restrukturierungsaufwand
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten. Die wesentliche Änderung war die Umgliederung der FactorBank von der Division Unternehmerbank zu CIB.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020171
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
AUSTRIA GRUPPE (RECAST)1)
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN
– EIGENTÜMER DER BANK AUSTRIA
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten. Die wesentliche Änderung war die Umgliederung der FactorBank von der Division Unternehmerbank zu CIB.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020172
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
AUSTRIA GRUPPE (RECAST)1)
Risikogewichtete Aktiva (RWA)
Kundenforderungen (Periodenende)
Aufwand/ Ertrag-Koeffizient
(Cost /Income-Ratio) in %
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten. Die wesentliche Änderung war die Umgliederung der FactorBank von der Division Unternehmerbank zu CIB.
n.a.= nicht aussagekräftig
n.v. = nicht verfügbar
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020173
E – RisikoberichtE.1 – Management des Gesamtbankrisikos174 E.3 – Liquiditätsrisiken208 E.5 – Derivatives Geschäftsvolumen218 E.7 – Counterparty-Risiken230 E.8 – Länderrisiko und souveränes Risiko232 E.9 – Operationale Risiken236 E.10 – Reputationsrisiken237 E.11 – Geschäftsrisiken238 E.12 – Beteiligungs- und Immobilienrisiken238 E.14 – Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AG241 E.15 – Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess242 Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020174
E.1 – Management des Gesamtbankrisikos Organisation des Risikomanagements
Die UniCredit Bank Austria AG identifiziert, misst, überwacht und steuert alle Risiken der Bank Austria. In Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeitet sie aufgrund der bestehenden Gruppenstruktur mit den Risikoüberwachungs- und -steuerungseinheiten der UniCredit Gruppe eng zusammen. Die Bank Austria unterstützt dabei die laufenden Projekte der UniCredit Gruppe, insbesondere die weitere Harmonisierung gruppenweiter Verfahren und Prozesse im Risikocontrolling. Auch die laufende Risikoüberwachung und -steuerung erfolgt im Sinne einer gesamthaften Steuerung des Konzerns in enger Kooperation. Das Risikomanagement stellt darüber hinaus eine von fünf fundamentalen UniCredit-Säulen dar, welche auch für die jährlichen Zielvereinbarungen und Personalbeurteilungen relevant ist und auf diesem Wege kontinuierlich zur Weiterentwicklung einer gruppenweiten Risikokultur beiträgt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat entscheiden über die Risikopolitik und genehmigen die Grundsätze des Risikomanagements sowie die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken. Die Verfahren zur Überwachung der Risiken folgen den Gruppenstandards. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Vorstand durch spezifische Komitees, unabhängige Risikomanagementeinheiten sowie Einheiten anderer Divisionen unterstützt. Die zentral organisierten Risikomanagementaktivitäten der Bank Austria sind in einer Vorstandsdivision beim Chief Risk Officer (CRO) zusammengefasst und somit von den anderen Divisionen bis zur Vorstandsebene unabhängig. Kreditentscheidungen, welche die Kompetenzgrenzen der jeweiligen Business-Bereiche übersteigen, sowie die Betreuung von Sanierungsfällen, werden von den beiden operativen Kreditrisikoressorts („Credit Operations Corporate/CIB“ sowie „Credit Operations Retail“) verantwortet. Ergänzt werden diese Einheiten in der Risikosteuerung durch die Ressorts „Strategic Risk Management & Control“ und „Market & Liquidity Risk“. Um die Unabhängigkeit der Bereiche Operational & Reputational Risk und Internal Validation zu gewährleisten, berichten diese ebenfalls direkt an den CRO. Das Ressort „Finance“, das dem Chief Financial Officer (CFO) berichtet, verantwortet unter anderem die Themen risikoadäquater Kreditpreise, Kapitalplanung, eigene Verbriefungen sowie Funding (im Rahmen des Planungsprozesses sowie aus dem Titel Contingency Funding).
Das Interne Kontrollsystem der Bank (ICS) ist auf mehreren Ebenen wirksam, (1) in den jeweiligen Geschäftsbereichen, (2) auf Ebene Risk & Compliance und (3) auf Ebene der Internen Revision. Die Interne Revision prüft laufend die Adäquanz der Risikoprozesse und deren Einhaltung. Die Ergebnisse bzw. Empfehlungen werden auch dem Vorstand und dem Aufsichtsrat berichtet. Ein breites Regelwerk von Gruppenstandards bis hin zu operativen Anweisungen regelt Prozesse auf verschiedenen Ebenen. Die wichtigsten Regelwerke werden direkt vom Vorstand abgenommen, in einem eigenen System verwaltet, ausgerollt und hinsichtlich Implementierungsgrad überwacht.
Divisionsübergreifende Steuerung / Steuerungs- und Berichtswesen
Bei den Überwachungs- und Steuerungsprozessen im Risikomanagement unterscheidet die Bank Austria im Wesentlichen zwischen Kreditrisiken (Ausfall- u. Migrationsrisiko), Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken, Marktrisiken (Zins-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienrisiko), strukturellem Fremdwährungsrisiko, Risiken mit besonderem Bezug zu Derivaten (Counterparty-Risiken, CVA-Risiko), operationalen Risiken, Reputationsrisiken, Geschäftsrisiken, Pensionsrisiken, Beteiligungsrisiken und Immobilienrisiken.
Ein wesentliches Element der Risikosteuerung durch den Vorstand ist die jährliche Festlegung des Risikoappetits der Bank Austria, der auch im Aufsichtsrat bestätigt wird und in Koordination mit der UniCredit Gruppe erfolgt. Der Risikoappetit fasst die wesentlichen Grundsätze der Risikoorientierung der Bank sowohl qualitativ als auch durch ein Paket quantitativer Schlüsselkennzahlen zusammen. Er definiert Risikoarten und die Höhe der Risiken, die die Bank Austria bei der Verfolgung ihrer strategischen Ziele und ihres Geschäftsplans sowie im Hinblick auf die Rolle der Bank Austria im UniCredit-Konzern einzugehen bereit ist. Dabei werden externe und interne Interessen (insbesondere Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden) berücksichtigt. Zum Beispiel ist das Markets- und Investmentbanking-Geschäft außerhalb der Bank Austria in der UniCredit Bank in München konzentriert, was sich in einer entsprechenden Betonung des Bank Austria Geschäftsschwerpunktes als Kommerzbank und in entsprechend niedrig dimensionierten Handelsbuchlimiten widerspiegelt. Wichtigste Dimensionen des Risikoappetits sind Geschäftsstrategie, Kapital- und Liquiditätsadäquanz. Das definierte Bündel von Schlüsselindikatoren beinhaltet Kennzahlen der Säulen 1 und 2 und Sanierungsindikatoren. Der Risikoappetit wird in den Budgetierungsprozess miteinbezogen, um die Zielsetzungen bei der Festlegung und Auswahl des gewünschten Risiko-/Ertrag-Profils zu steuern. Für die Kennzahlen gibt es ein System von Ziel-, Schwellen- und Limitwerten, welche laufende Überwachung, rechtzeitige Eskalation sowie die Verknüpfung zum Sanierungsplan gewährleisten. Ergänzend zum Risikoappetit beschließen Vorstand und Aufsichtsrat einmal pro Jahr die Risikostrategie der Bank Austria, die den Risikoappetit weiter operationalisiert und durch zusätzliche Limite und Zielwerte ergänzt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020175
Die laufende Risikoüberwachung auf Top-Managementebene erfolgt durch den sogenannten Gesamtrisikobericht. Der Gesamtrisikobericht, der regelmäßig auch dem Aufsichtsrat vorgelegt wird, umfasst die Darstellung des Risikoappetits, der Risikotragfähigkeit (Risk Taking Capacity, RTC), des Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und operationalen Risikos sowie die Ergebnisse der Stresstests. Auf Senior-Management-Ebene sind für die Steuerung der wichtigsten Risiken jeweils spezialisierte Risikokomitees eingerichtet. Über die Beschlüsse und Ergebnisse dieser Gremien wird unmittelbar an den Gesamtvorstand der Bank berichtet: ressortübergreifende Steuerungsfragen zwischen Vertrieb und Gesamtbanksteuerung sowie einen Überblick über die Ergebnisse des Kreditportfoliomodells, der IRB-Modelle, IFRS 9-Modelle sowie Berichte zum ökonomischen Risikokapital (Säule 2) erfolgen im Rahmen des monatlichen Risikokomitees (RICO). Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt im Liquiditätskomitee (LICO), das zweiwöchig die aktuellen Liquiditätsthemen behandelt. Dazu zählen insbesondere operative Aspekte der Liquiditätssteuerung inklusive laufende Marktbeobachtung und Einhaltung der Liquidity Policy. Die Steuerung der Marktrisiken wird durch das monatlich stattfindende Marktrisikokomitee (MACO) sichergestellt. Dieses widmet sich der kurzfristigen Geschäftssteuerung im Hinblick auf die Darstellung und Diskussion der Risiko-/Ertragssituation des Bereichs Markets & Corporate Treasury Sales sowie Limitadaptionen, Produktgenehmigungen oder Positionierungsentscheidungen im Marktrisikobereich. Zudem werden Themen wie z. B. Replikationsportfolio diskutiert und entschieden. Die Beurteilung von Adressrisiken wird im Kreditkomitee vorgenommen. Die operationalen und Reputationsrisiken werden im quartalsweise stattfindenden Operational & Reputational Risk Committee (OpRRiCo) gesteuert. Die Steuerung des Risikos aus Derivatgeschäften erfolgt im Derivative Committee (DECO). Dabei werden sowohl die klassischen Kreditrisiko- und Counterparty-Risikoaspekte wie auch die Reputationsrisikoaspekte im Geschäft mit Kunden behandelt. Risikotragfähigkeitsrechnung (ICAAP/ ILAAP)
Über die Sicherstellung der regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen der Säule 1 hinaus steuert die Bank Austria Kapital- und Liquiditätsadäquanz auch über die entsprechenden Säule 2-Ansätze: Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP); Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). Im Rahmen des gruppenweiten ILAAP überprüft die Bank in enger Abstimmung mit der UniCredit Gruppe die Angemessenheit des Liquiditätsrisiko-Managementprozesses, der verschiedene Bausteine zur Sicherstellung ausreichender Liquidität beinhaltet, wie insbesondere Limitierung der kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Liquiditätsposition, Stresstesting, Funding-Plan sowie regulatorische Kennzahlen. Die Risikomessung erfolgt nach gruppeninternen und regulatorischen Vorgaben. Bezüglich ICAAP wendet die Bank Austria den UniCredit Gruppenansatz zum Internen Kapital auf konsolidierter Ebene (inklusive Töchter) an. Dieser besteht im Wesentlichen aus folgenden Phasen:
•Perimeterdefinition und Risikoidentifikation
•Risikomessung
•Definition des Risikoappetits und Kapitalallokation
•laufende Überwachung und Berichterstattung
Der Prozess gewährleistet, dass der Perimeter der Bank Austria einschließlich aller relevanten Konzerneinheiten und Risikoarten vollständig abgedeckt wird, und dass Risiko und Kapitaldeckungsmassen konsistent einfließen. Für die Messung der Risikoarten werden jeweils gruppenintern entwickelte Verfahren angewendet, welche auch Konzentrationsrisiken berücksichtigen. Im Konzept der Risk Taking Capacity (RTC) werden Kapitaldeckungsmassen (Available Financial Resources – AFR) dem aggregierten Internen Kapital (IC) gegenübergestellt (RTC = AFR/IC). Die Berechnung und Berichterstattung erfolgen quartalsweise in einem Going-Concern-Ansatz. Bei diesem Ansatz geht man vom Fortbestand der Bank aus, das bedeutet, dass alle aufsichtsrechtlichen Erfordernisse entsprechend zu gewährleisten und auch die jeweils anzuwendenden Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften maßgeblich sind, Betrachtungszeitraum ist ein Jahr für alle Risikokategorien. Die unerwarteten Verluste werden dabei mit einer Aussagesicherheit von 99,9% (Konfidenzintervall) für alle Risikoarten ermittelt. Eine jährliche Risikoinventur stellt sicher, dass alle materiell relevanten Risikoarten berücksichtigt werden.
In der Bank Austria wird das Interne Kapital (für Einzelrisikoarten auch als ökonomisches Kapital bezeichnet) für folgende angeführte Risikoarten berechnet:
•Kreditrisiko (Ausfall- und Migrationsrisiko) inkl. eines möglichen Exposure aus dem Counterparty-Risiko
•Marktrisiko inkl. CVA für Handels- und Bankbuch (Zins-, Credit Spread-, Währungs- und Aktienrisiko)
•Strukturelles Fremdwährungsrisiko
•Pensionsrisiko
•Geschäftsrisiko
•Immobilienrisiko
•Operationales Risiko (inkl. Rechtsrisiken)
•Reputationsrisiko
•Beteiligungsrisiko (für jene Beteiligungen, die nicht auf Basis ihrer jeweiligen Einzelrisikokategorien abgedeckt werden, insbesondere Minderheitsbeteiligungen)
•Modellrisiko (als prozentuelle Aufschläge auf die oben angeführten Risikoarten)
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020176
Die dominante Risikoart für die Bank Austria ist das klassische Kreditrisiko, die übrigen Risikoarten sind im Vergleich dazu von deutlich geringerer Bedeutung. Sowohl der ICAAP als auch der ILAAP der Bank Austria unterliegen einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.Konzentrationsrisiken
Die für das Interne Kapital eingesetzten VaR-Modelle berücksichtigen jeweils Konzentrationsrisiken: beispielsweise jene von Kunden/Kundengruppen und Länder-/Sektorkonzentrationen im Kreditportfoliomodell oder Risikofaktorkonzentrationen im Markt- und Counterpartyrisiko-Modell. Auf Holding-Ebene ist das ökonomische Kreditrisikokapital Ausgangspunkt bei der Allokation der Limite hinsichtlich Einzel und Sektorpositionen (Bulk-Risk & Industry Limits). Die Bank Austria folgt dieser Gruppenstrategie und den damit verbundenen Limiten für Industriesektoren und Großkredite bei der Kreditvergabe. Die Überwachung bzw. Berichterstattung der größten Kreditnehmer (Einzelkunden bzw. Firmengruppen) und die Verteilung auf Industriesektoren erfolgt quartalsweise im Gesamtrisikobericht. Auf Bank Austria-Ebene spielt das ökonomische Kapital auch eine Rolle bei der Genehmigung großer Transaktionen. Als Teil des quartalweisen ICAAP-Berichtes zeigt der Credit Risk Economic Capital Detail Report Kreditpositionen mit hohem internen Kapitalanteil und stellt die Kapitalallokation nach verschiedenen Segmentierungen dar (Divisionen, Asset-Klassen, Töchterbanken, wesentliche Subportfolien etc.). Granulare Sensitivitätslimite und -berichte ergänzen im Marktrisikobereich VaR-Limite auf Portfolioebene. Ebenso werden Stresstest-Limite im Marktrisiko eingesetzt. Counterparty-Limite und Counterparty-Risiko-Simulationen inklusive Stressbetrachtungen erfolgen für den Derivat- und Repo-Bereich. Sovereign- und Länderlimite bestimmen die maximal möglichen Beträge hinsichtlich Cross-Border-Geschäften (siehe auch Abschnitt E.8 „Länderrisiko und souveränes Risiko“).
Das Makrorisiko ist auf Österreich und wenige andere europäische Länder konzentriert. Betrachtet man die Branchenverteilung des Kreditvolumens, so sind abgesehen vom Privatkundengeschäft, unverändert gegenüber dem Vorjahr, die größten Kreditvolumina den Bereichen der gewerblichen Immobilien und der Öffentlichen Hand zuzuordnen.
Limitsystem
Die regelmäßige Überwachung von Schlüsselkennzahlen mit entsprechenden Limiten und Frühwarnschwellen sowie ein detailliertes Netz an operativen Limiten gewährleistet, dass die Bank sich innerhalb der beschlossenen Risikoparameter bewegt und bei ungünstigen Entwicklungen das Management rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Die oberste Stufe bildet dabei der Risikoappetit, der rund 20 Schlüsselindikatoren auf Bank Austria-Gruppenebene (teilweise auch auf Bank-Austria AG-Ebene) überwacht. Zu den wichtigsten zählen Liquiditäts- und Fundingkennzahlen (kurzfristig, strukturell und stressbezogen), Kapital- und Leverage-Kennzahlen, Risiko/Ertrags-Kennzahlen sowie Kennzahlen mit Fokus auf spezifische Risikoarten. Schwellen-/ Limitverletzungen des Risikoappetits folgen der vorgesehenen Eskalationshierarchie (Staffelung bis hin zu Aufsichtsratskompetenz). Die komplette Übersicht aller Kennzahlen („Risk-Appetite-Dashboard“) wird quartalsweise im RICO sowie als Teil des Gesamtrisikoberichtes an die Management- und Aufsichtsorgane berichtet.
Die Risikokomitees berichten in ihrer jeweiligen Frequenz in einer deutlich höheren Granularität, z. B. diskutiert das monatlich stattfindende MACO die Entwicklung der Marktrisikopositionen einschließlich Einhaltung der jeweiligen Sensitivitäts-Limite, analog das LICO die liquiditätsbezogene Limiteinhaltung und Positionsentwicklung. Entsprechend dem Detaillierungsgrad der verwendeten Dimensionen (z. B. Laufzeitbänder, Währungen) ist auch hier die Eskalationshierarchie entsprechend abgestuft. Sowohl MACO als auch LICO beruhen auf täglichen Berichten, die Behandlung etwaiger Überschreitungen wird daher zeitnah eskaliert und ist zum Zeitpunkt der Präsentation des kompletten RA-Dashboards bereits erfolgt. Andere Kennzahlen werden nicht auf täglicher Basis ermittelt und folgen bezüglich Eskalationsprozess der jeweiligen Berichtsfrequenz. Eine der zentralen Planungsgrößen auf Kreditrisikoseite stellt der Erwartete Verlust (EL) je Subportfolioebene für Bestands- und Neugeschäft dar. Die diesbezügliche Entwicklung wird während des Jahres im Detail gegenüber den definierten Ziel- und Schwellenwerten überwacht, die Veränderungen der dazu beitragenden Parameter werden analysiert und im Hinblick auf potenziellen Handlungsbedarf mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und im RICO diskutiert. Einzelkreditentscheidungen folgen dem dafür vorgesehenen Kreditentscheidungsprozess, der entsprechend kompetenzgestaffelt die operativen Kreditrisikoressorts, das Bank Austria Kreditkomitee bzw. entsprechende Holdingkomitees vorsieht (siehe auch Abschnitt E.2 „Kreditrisken“).
Stresstests
Stresstests stellen in der Bank Austria einen fixen Bestand der Risikoanalyse und Planung dar. Dabei werden sowohl Gesamtbankstresstests als auch Einzelstresstests durchgeführt. Erstere decken wichtige Risikokategorien gleichzeitig ab, Detailergebnisse werden dabei vor dem Hintergrund eines kohärenten Szenarios aggregiert und gesamthaft dargestellt. Zu den regelmäßig durchgeführten Gesamtbankstresstests zählen die nach normativer und ökonomischer Perspektive erstellten Kapital-Stresstests (Säule 1 und 2) sowie Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes. Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes integrieren Kapital- und Liquiditätsaspekte und stellen den Stressverlauf in den zeitlichen Kontext möglicher Managementreaktionen. Reverse Stresstests versuchen zu erörtern, unter welchen Umständen ein Scheitern der Bank möglich wäre. Die wichtigsten regelmäßigen Einzelstresstests fallen in die Bereiche Kreditrisiko, Marktrisiko, Counterparty-Risiko oder Liquiditätsrisiko.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020177
Einzelstresstests werden in den jeweiligen Komitees präsentiert (RICO, MACO, LICO), Kapital-Gesamtbankstresstests im RICO bzw. auch als Teil des Gesamtrisikoreports an die Management-Organe. Stresstests werden in der jeweils vorgesehen Frequenz durchgeführt (Kapital-Stresstests zumindest halbjährlich, Einzelstresstests meist quartalsweise) und bilden auch einen fixen Bestandteil im Rahmen der jährlichen Budgetierung und Planung des Risikoappetits. Anlässe können auch aktuelle Fragegestellungen sein bzw. Anregungen der Revision oder Aufsicht aufgreifen. Szenarios werden zentral und auch lokal über einen Mehrjahreshorizont definiert. Für Säule 2-ICAAP-Stresstests gibt der sogenannte Holding Stresstest Council halbjährlich ein Mindestset an Szenarien vor, die auch lokal berechnet und berichtet werden müssen. Lokale Szenarien werden nach Bedarf ergänzend definiert. Für bestimmte Stresstests sind Schwellenwerte vordefiniert, ab denen sich das Management mit Aktions- oder Contingency-Plänen befassen muss. Das Stresstesting unterliegt einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.
Unter Kreditrisiko wird jener drohende Verlust verstanden, der aus der Nichteinhaltung der im Rahmen der Kreditvergabe vertraglich vereinbarten Bedingungen seitens des Kreditnehmers entsteht. Das Kreditrisiko ist die bedeutendste Risikokategorie der Bank, dem seitens des Managements deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Das Kreditrisiko der Bank Austria wird vom auf den regionalen österreichischen Markt ausgerichteten klassischen Kommerzkundengeschäft und dem ebenfalls bedeutenden Privatkundenbereich bestimmt. Von den Forderungen an Kunden in Höhe von 62,3 Mrd € (vor Abzug von Wertberichtigungen) entfallen rund zwei Drittel auf die Segmente Firmenkunden und Corporate & Investment Banking. Das restliche Drittel ist den Forderungen an Privatkunden zuzurechnen. Innerhalb dieses Privatkundensegmentes ist aus Risikosicht der seit Jahren kontinuierlich rückläufige, derzeit etwa 22% ige Anteil an CHF-Krediten als Risikoträger zu erwähnen (Vorjahr 26%).
Allgemeiner Hinweis zu den nachfolgenden Darstellungen: Die in diesem Kapitel gezeigten Tabellen mit der Bezeichnung „Bankengruppe“ im Tabellentitel entsprechen den Konsolidierungsvorgaben gemäß Circular 262 der Bank of Italy und können sich von den übrigen Darstellungen unterscheiden. „Bankengruppe“ Konsolidierungskreis entspricht dem CRR-Konsolidierungskreis.
Methoden und Instrumente im Kreditrisiko
Im Zuge des Kreditgenehmigungsprozesses wird der detaillierten Risikobeurteilung jedes Kreditengagements, insbesondere der Bonitätseinstufung des Kunden, entscheidende Bedeutung beigemessen. Die Grundlage jeder Kreditentscheidung bildet eine fundierte Analyse des Kreditengagements. Nach dem Erstkreditantrag werden unsere Kreditengagements mindestens einmal jährlich überwacht. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers werden die Überwachungsintervalle verkürzt.
Unsere bankinterne Bonitätsprüfung basiert auf differenzierten Rating- und Scoringverfahren. Für die Schätzung des (12-Monats-) Verlustes werden dabei die Parameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default/PD; Verlustquote/Loss Given Default/LGD und die erwartete Höhe des Kredites bei Ausfall/Exposure At Default/EAD) für die zu beurteilenden Kunden-/Geschäftssegmente auf Basis eigens dafür entwickelter Modelle errechnet. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den verschiedenen Forderungsklassen gem. Artikel 147 CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute. Die jeweiligen Verfahren können dabei länder- bzw. regionsspezifisch (z. B. Firmenkunden, Privat- und Geschäftskunden) oder gruppenweit (z. B. Souveräne, Banken, multinationale Firmenkunden) angewendet werden. Im Berichtszeitraum gab es hinsichtlich der Verlustschätzung keine signifikante Änderung der Methode der Schätzverfahren oder der Annahmen. Die Vorbereitungen für die Änderungen der lokalen PD-Modelle sind 2020 so weit fortgeschritten, dass 2021 voraussichtlich alle neuen PD-Modelle eingesetzt werden (Details dazu siehe: Aktueller Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der Bank Austria).
Für die Schätzung der erwarteten Verluste unter IFRS 9-Vorgaben (Expected Credit Loss ECL) werden die oben angeführten Parameter in entsprechend adaptierter Form verwendet (Details dazu siehe A.5.3.3 – Wertminderungen bei Finanzinstrumenten, Unterpunkt Parameter und Risikodefinition).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020178
Bei der Einzelbewertung eines Kreditengagements werden Daten aus den Jahresabschlüssen der bilanzierenden Kunden verarbeitet und darüber hinaus qualitative Unternehmensfaktoren berücksichtigt. Für Immobilienkunden wird die reine Kundenbetrachtung darüber hinaus durch ein Transaktionsrating ergänzt. Mit dem automatisierten Bonitätsermittlungsinstrument des Retailscoring wird die große Anzahl von Kreditengagements bei Privat-, Geschäftskunden, Freiberuflern sowie kleinen Non-Profit-Organisationen beurteilt, überwacht und gestioniert. Das Retailscoring besteht aus einem Antragsscoring, das auf bewährten und anerkannten mathematisch-statistischen Methoden beruht und einem Verhaltensscoring, das u. a. Kontoeingänge und Zahlungsverhalten der Kunden berücksichtigt und zu einem monatlich aktualisierten Kundenscoring führt. Damit steht uns ein Instrument für die Kreditentscheidung und Risikofrüherkennung zur Verfügung, mit dessen Hilfe Prozesskosteneinsparungen durch die automatisierte Datenverarbeitung sowohl in der Kreditüberwachung als auch in einem beschleunigten Vorgehen bei der Kreditentscheidung erreicht werden.Die Rating-/Scoringmodelle bilden eine wesentliche Grundlage für eine effiziente Risikosteuerung der Bank Austria und sind in sämtliche Entscheidungsprozesse des Risikomanagements eingebettet. Sie haben ebenfalls zentrale Bedeutung für die Eigenkapitalunterlegung der Risikoaktiva. Der Konsistenz von aufsichtsrechtlicher Darstellung und den Erfordernissen der internen Steuerung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Durch risikoadäquates Pricing und proaktives Risikomanagement werden die Diversifikation sowie die Risiko/Ertrags-Relation des Portfolios laufend verbessert.
Alle bankinternen Rating- und Scoringverfahren unterliegen einem laufenden Monitoring. Es erfolgt eine regelmäßige Validierung der IRB-Modelle, bei der das jeweilige Rating-/Scoringmodell daraufhin geprüft wird, ob es die zu messenden Risiken korrekt abbildet. Der Schwerpunkt der IRB-Validierung 2020 lag auf der Initialvalidierung der materiellen Modelländerung für das LGD Modell, der laufenden Validierung der PD, EAD und LGD Modelle sowie dem quartalsweisen Model Monitoring. Sämtliche Modellannahmen basieren auf langjährigen statistischen Durchschnittswerten historischer Ausfälle und Verluste unter Berücksichtigung aktueller risikorelevanter Informationen. Den bankaufsichtlich vorgeschriebenen und regelmäßig durchgeführten Kreditrisikostresstestberechnungen, als wesentliches Instrument zur Abschätzung zukünftiger Risiken unter ungünstigen ökonomischen Bedingungen, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Als Expertengremium im Sinne des Artikel 189 CRR ist das RICO definiert, das alle materiellen Aspekte im Zusammenhang mit Kreditrisikomodellen (deren Entwicklung, Anpassung, Überwachung und Validierung der Modellgüte) behandelt. Als Kreditrisikocontrolling-Einheit im Sinne des Artikel 190 CRR fungiert das Strategic Risk Management & Control Ressort mit den jeweiligen Methoden- und Controllingabteilungen sowie mit der unabhängigen Validierungsabteilung.
Aktueller Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
(IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der Bank Austria
Die UniCredit Bank Austria AG wendet den auf internen Ratings basierenden Ansatz mit eigenen Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall und der Umrechnungsfaktoren für den Großteil ihres Kreditportfolios an (Advanced IRB-Ansatz). Die Verfeinerung und Weiterentwicklung lokaler und gruppenweiter Modelle und in geringerem Umfang die Einführung weiterer gruppenweiter Modelle erfolgen laufend bzw. entsprechend einer mehrjährigen Planung (Model Road Map). Den neuen Richtlinien der EBA folgend, wurden 2019 bereits materielle Modelländerungsanträge für alle lokalen PD-Modelle sowie für die neue Ausfallsdefinition eingereicht, die entsprechenden materiellen vor Ort Prüfungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) wurden in den letzten beiden Jahren durchgeführt. Der Antrag für das lokale LGD-Modell wurde Anfang 2021 an die EZB übermittelt, lediglich für das lokale EAD-Modell ist der Antrag noch ausständig. Die Anpassungen für die neue Ausfallsdefinition gehen mit Jänner 2021 in Produktion (siehe dazu Details weiter unten). Die damit im Zusammenhang stehenden Kalibrierungsänderungen der IRB-Modelle werden nach aufsichtlicher Genehmigung voraussichtlich ebenfalls 2021 eingesetzt werden. Da es sich bei der Umsetzung des Advanced IRB-Ansatzes um ein konzernweites Programm handelt, hat die UniCredit Gruppe die führende Rolle in Bezug auf die Gesamtplanung, auf gruppenweite Themen und Entscheidungen, und spezifisch für die Entwicklung von gruppenweiten Modellen, wie beispielsweise für Länder, Banken und multinationale Unternehmen. Die Modellierung der lokalen IRB-Modelle erfolgt lokal nach gruppenweiten Vorgaben.
Ein wichtiges Instrument für eine zielorientierte konzerneinheitliche Implementierung, die einerseits die Erfüllung der teilweise unterschiedlichen lokalen gesetzlichen Anforderungen und andererseits die Wahrung von Gruppeninteressen gewährleisten soll, sind dabei Gruppenstandards, die von der UniCredit Gruppe in Zusammenarbeit mit den wichtigsten IRB-Legal Entities erarbeitet und beschlossen wurden, jedoch auch weiterhin sukzessive erweitert bzw. ergänzt werden. Die Gruppenstandards sind in den Geschäftsbereichen sowohl aus prozessualer als auch aus organisatorischer Sicht integriert, wobei auch lokale Besonderheiten und gesetzliche Vorgaben bei der Sicherstellung der Basel Compliance berücksichtigt werden.
Sämtliche Inlandstöchter der UniCredit Bank Austria AG wenden den Standardansatz an, wobei aus heutiger Sicht aus Materialitätsgründen nicht geplant ist, auf einen der IRB-Ansätze umzusteigen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020179
Bezogen auf die Änderungen im Hinblick auf die neue Ausfallsdefinition können folgende Aspekte hervorgehoben werden. Großteils entsprach die bisherige Praxis der Bank bereits den neuen Regeln der EBA. Jener Bereich, der angepasst werden musste, betrifft die Änderungen in der „Past Due“ Berechnungslogik. Diese wurde an die neuen Schwellenwerte angepasst. Relativ ist dies nun 1% (vormals 2,5%), absolut lag die alte Geringfügigkeitsschwelle bei jeweils 250 €, die neuen Werte liegen bei 100 € für den Retail-Bereich und 500 € für den Firmenkundenbereich. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit, unterschiedliche Kreditlinien desselben Kunden gegeneinander aufzurechnen, abgeschafft. Die aus dieser Änderung resultierenden Auswirkungen wurden durch eine rückwirkende Simulation der „Past Due“ Berechnung (2013-2018) und im Anschluss durch einen Parallellauf der alten und neuen Berechnungslogik ermittelt. Bei der Schattenrechnung, die bereits die offizielle Umstellung vorwegnimmt, wurden zusätzliche Ausfälle identifiziert und in der weiteren Folge für die Rekalibrierung der Kreditrisikomodelle verwendet. Per Jahresende 2020 wurde auch jener Bestand in der Schattenrechnung identifiziert, welcher als non-performing klassifziert worden wäre, falls die neue Berechnungslogik bereits 2020 angewendet worden wäre. Die Größenordnung der zusätzlichen „Ausfälle“ beträgt weniger als 2% der notleidenden Kredite. Diese werden im Jänner 2021 mit dem Einsatz der neuen Berechnungslogik regulatorisch als non-performing klassifiziert werden. Für IFRS9 Zwecke wurde diese Umstellung bereits antizipiert und die Wertminderungen insgesamt auf ein entsprechendes Niveau angehoben (der Unterschied lag bei lediglich 7 Millionen €). Die mittelbare Auswirkung aus der TTC(Through-the-cycle) - Rekalibrierung der PD- und LGD IRB-Modelle wurde für IFRS9 entsprechend vorgezogen. Die Auswirkung auf die PIT(Point-in-time) - PDs wurde direkt durch eine Rekalibrierung der IFRS9 Modelle berücksichtigt. Die jeweiligen Änderungen folgen den Vorgaben der UniCredit Gruppe, und wurden in den Gremien der Bank Austria, insbesondere RICO und Vorstand beschlossen.Klassifizierung der Kreditqualität
Generell werden die Kredite in „Performing“ (nicht notleidende) Kredite und „Non-Performing“ (notleidende) Kredite eingeteilt. Die „Performing“ Kredite unterteilen sich gemäß IFRS 9 weiter in Kredite mit Wertberichtigung auf Basis des 1-Jahres-Expected Loss (Stufe 1) und Kredite mit Wertberichtigung auf Basis Lifetime-Expected Loss (Stufe 2). Die Non-Performing Kredite bilden die Stufe 3 (siehe dazu auch Punkt „Prozess zur Bildung von Wertberichtigungen“)
Entsprechend der UniCredit-Gruppenvorgabe werden die „Non-Performing“ Kredite in folgende Kategorien unterteilt:
•„Bad Loans“ (Kredite in Verwertung): Als uneinbringlich eingestufte Kreditengagements gegenüber insolventen Schuldnern, auch wenn die Insolvenz formal noch nicht eingetreten ist. Kreditnehmern in dieser Klasse wird ein Verwertungsszenario unterstellt. Die Einschätzung der Wertminderung erfolgt auf analytischer Basis bzw. bei einem Exposure kleiner als 2 Mio € auf Basis statistischer Methoden, Details siehe unter „A.5.3.3 Bemessung der erwarteten Kreditverluste“.
•„Unlikely to pay“ (Rückzahlung in voller Höhe unwahrscheinlich): Risikovolumina, die die Voraussetzungen für die Einstufung als „Bad Loans“ nicht erfüllen, bei denen aber wahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (Kapital und / oder Zinsen) aus dem Kredit ohne Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten nicht zur Gänze erfüllen wird, unabhängig von etwaig vorhandenen Verzugstagen. Bei Einstufung in die Kategorie „Unlikely to pay“ liegen nicht unbedingt konkrete Kriterien eines Ausfalls (Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung) vor; vielmehr bestehen dabei Anzeichen für einen möglichen Ausfall eines Kreditnehmers. Die Beurteilung der Wertminderung erfolgt auf analytischer Basis bzw. bei einem Exposure kleiner als 2 Mio € auf Basis statistischer Methoden. Details siehe unter „A.5.3.3 Bemessung der erwarteten Kreditverluste“.
•„Past due“ (überfällige Kredite): Bilanzwirksame Risikovolumina, die nicht die Kriterien zur Einstufung in die Kategorien „Bad Loans“ oder „Unlikely to pay“ erfüllen, bei denen aber Beträge über 90 Tage überfällig sind oder Limitüberschreitungen über 90 Tage vorliegen. Solche Beträge werden auf Ebene des Einzelschuldners bestimmt.
Erlischt das Kriterium für eine Zuordnung in eine Non-Performing Kategorie durch wirtschaftliche Genesung des Kunden, wird dieser nach einer Wohlverhaltensperiode von mindestens 90 Tagen als Performing klassifiziert (bei Distressed Restructuring beträgt die Wohlverhaltensperiode 12 Monate). Kreditengagements mit Retailscoring wird nach dieser Periode bis zur Ermittlung eines Verhaltensscorings das Rating 7 – zugewiesen. Alle anderen Kreditengagements werden bis zu einem neuen Rating automatisch auf ungerated gesetzt.
Wertminderungen bei Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell der Bank Austria wird im Teil A.5.3.3. des Geschäftsberichtes beschrieben. Das Dreistufenkonzept mit dem der jeweiligen Stufe zugeordneten Wertberichtigungsansatz werden dort ebenso dargestellt wie das in der Bank angewendete Abschreibungsmodell.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020180
A.1.1 Gliederung der finanziellen Vermögenswerte nach Portfolio und Kreditqualität (Buchwert)
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
4. Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente
A 1.2 Aufgliederung der finanziellen Vermögenswerte nach Portfolio und Kreditqualität (Brutto- und Nettowerte)
NON-PERFORMING VERMÖGENSWERTE
PERFORMING VERMÖGENSWERTE
KUMULIERTE TEILWERT-ABSCHREIBUNGEN
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
4. Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente
A.1.1 Bankengruppe - Gliederung der überfälligen finanziellen Vermögenswerte (Buchwert)
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020181
A.1.2 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2020
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 1
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 2
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
fortgesetzt: A.1.2 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 3
SUMME RÜCKSTELLUNGEN FÜR KREDITZUSAGEN UND GEGEBENE FINANZGARANTIEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE DIE ALS ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTEN KLASSIFIZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
HIEVON: ERWORBENE ODER ORIGINÄRE WERTBERICHTIGTE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020182
A.1.2 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2019
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 1
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 2
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
fortgesetzt: A.1.2 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 3
SUMME RÜCKSTELLUNGEN FÜR KREDITZUSAGEN UND GEGEBENE FINANZGARANTIEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE DIE ALS ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTEN KLASSIFIZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
HIEVON: ERWORBENE ODER ORIGINÄRE WERTBERICHTIGTE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020183
A.1.3 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Bewegungen zwischen Wertminderungsstufen (Bruttobuchwert/Nominalbeträge)
BEWEGUNGEN ZWISCHEN STUFE 1 UND STUFE 2
BEWEGUNGEN ZWISCHEN STUFE 2 UND STUFE 3
BEWEGUNGEN ZWISCHEN STUFE 1 UND STUFE 3
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert
4. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
Obige Tabelle zeigt die Wanderungen im 12-Monats-Abstand. Verglichen wird die Klassenzugehörigkeit der Kunden zu Beginn und am Ende des Jahres. Bei unterjähriger Betrachtung wäre zu erkennen, dass die in der Tabelle dargestellte Migration von der Stufe 1 nach Stufe 3 nicht direkt, sondern zu rund 80% über die Stufe 2 geschieht.
Angaben zu Engagements, bei denen Zugeständnisse gegenüber Schuldnern aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gemacht wurden („Forborne Exposures“)
Eine Forbearance-Maßnahme liegt vor, wenn die Bank auf Grund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers diesem Zugeständnisse macht. Diese können in Form von Vertragsmodifikationen, die ohne finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers nicht vereinbart worden wären, oder in Form von teilweisen bzw. vollständigen Umschuldungen auftreten. Vorrangiges Ziel der Gewährung von Forbearance-Maßnahmen ist, dass der Kreditnehmer nicht Non-Performing wird bzw. soll es dem Kreditnehmer ermöglicht werden, wieder den Performing Status zu erlangen. Kreditnehmer, die als „forborne“ eingestuft werden, unterliegen besonderen Überwachungsvorschriften und sind entsprechend zu kennzeichnen. Wird bei einer als „performing“ klassifizierten Transaktion eine Forbearance Maßnahme gewährt, so bewirkt dies, dass diese Transaktion jedenfalls der Stufe 2 zugeordnet wird.
Forbearance-Maßnahmen liegen vor, wenn z. B. eine Stundungs- oder Umschuldungsvereinbarung geschlossen wurde, eine Neuvereinbarung der Konditionen zu Zinssätzen unter dem Marktniveau abgeschlossen wurde oder die Umwandlung eines Teilbetrags des Kredits in eine Beteiligung bzw. die Reduktion des Kapitalbetrags aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers erfolgte.
Führt eine Forbearance-Maßnahme nicht zu einer Non-Performing Klassifizierung, ist ein Bewährungszeitraum von mindestens 2 Jahren zu beachten. Führt eine Forbearance-Maßnahme zu einer Non-Performing Klassifizierung, ist eine Mindestverweildauer von 1 Jahr im Non-Performing Portfolio zu beachten – ab dem Zeitpunkt der neuerlich erfolgten Einstufung als Performing gilt wieder ein Bewährungszeitraum von 2 Jahren. Nach Ablauf dieses Bewährungszeitraumes verliert der Kreditnehmer die Kennzeichnung als „forborne“.
Vor Gewährung einer Forbearance-Maßnahme ist eine Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers durchzuführen (Wertminderungstest). Eine daraus resultierende Risikovorsorge wird gemäß Punkt “Prozess zur Bildung von Wertberichtigungen” ermittelt.
Unabhängig vom Wertminderungstest ist zu prüfen, ob infolge der Vertragsänderung ein teilweiser oder vollständiger Abgang des Finanzinstrumentes vorliegt. Bei finanziellen Vermögenswerten liegt ein Abgang dann vor, wenn sich die Vertragsbedingungen wesentlich geändert haben, sodass das modifizierte Finanzinstrument substanziell nicht mehr dem Instrument vor Änderung entspricht. In diesem Fall ist das bisher bilanzierte Finanzinstrument auszubuchen und ein neues Finanzinstrument einzubuchen, auch wenn rechtlich der gleiche Vertrag angepasst fortbesteht. Die Ausbuchung betrifft dann auch eine ggf. im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument erfasste Risikovorsorge.
Siehe dazu auch die Angaben in im Teil A 5.3.3. – Wertminderung bei Finanzinstrumenten („purchased or originated credit-impaired financial assets“, POCI).
Weitere Angaben hinsichtlich der Auswirkung der EBA Leitlinien zu Moratorien auf die Identifizierung von Forbearance Maßnahmen bzw. zur damit
verbundenen Handhabung von Unlikely-to-Pay (UTP) finden sich im Kapitel Kreditrisikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der durch COVID-19 veränderten Rahmenbedingungen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020184
Gestundete oder umgeschuldete Engagements ("Forborne Exposures") - Forderungen an Kunden
A.1.4 Bankengruppe – Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken: Brutto- und Nettowerte
ART DER RISIKOVOLUMINA/BETRÄGE
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN UND RÜCKSTELLUNGEN
KUMULIERTE TEILWERT-ABSCHREIBUNG
A. Bilanzwirksame Risikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
c) Non-performing past due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Risikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020185
A.1.5 Bankengruppe – Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden (Brutto- und Nettowerte)
ART DER RISIKOVOLUMINA/BETRÄGE
GESAMTE WERTBERICHTI-GUNGEN UND RÜCKSTELLUNGEN
KUMULIERTE TEILWERT-ABSCHREIBUNG
A. Bilanzwirksame Risikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
c) Non-performing past due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Risikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020186
A 1.7 Bankengruppe – Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der Brutto-Non-Performing-Risikovolumina
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Umbuchungen von nicht wertgeminderten Krediten
B.2 Umbuchung von erworbenen oder originären wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.3 Umbuchungen von anderen wertgeminderten Risikovolumina
B.4 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte Kredite
C.3 Nachträgliche Eingänge
C.6 Umbuchungen auf andere wertgeminderte Risikovolumina
C.7 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
C.8 Übrige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
A 1.7 Bankengruppe – Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der Brutto-Non-Performing-Risikovolumina
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Umbuchungen von nicht wertgeminderten Krediten
B.2 Umbuchung von erworbenen oder originären wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.3 Umbuchungen von anderen wertgeminderten Risikovolumina
B.4 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte Kredite
C.3 Nachträgliche Eingänge
C.6 Umbuchungen auf andere wertgeminderte Risikovolumina
C.7 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
C.8 Übrige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020187
A.1.7b Bankengruppe – Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der Kreditqualität in Brutto-Forborne-Risikovolumina
FORBORNE VOLUMINA: NON-PERFORMING
FORBORNE VOLUMINA: PERFORMING
FORBORNE VOLUMINA: NON-PERFORMING
FORBORNE VOLUMINA: PERFORMING
A. Anfangsbestand (Bruttobetrag)
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Umbuchungen von nicht wertgeminderten, nicht umgeschuldeten Risikovolumina
B.2 Umbuchungen von nicht wertgeminderten, umgeschuldeten Risikovolumina
B.3 Umbuchungen von wertgeminderten, umgeschuldeten Risikovolumina
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte, nicht umgeschuldete Risikovolumina
C.2 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte, umgeschuldete Risikovolumina
C.3 Umbuchungen auf wertgeminderte, umgeschuldete Risikovolumina
C.5 Nachträgliche Eingänge
C.7 Verlust aus dem Verkauf
C.8 Sonstige Wertminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020188
A.1.9 Bankengruppe - Bilanzwirksame non-performing Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der gesamten Wertberichtigungen
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Wertberichtigungen von bereits im Zugang wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2. Sonstige Wertminderungen
B.4 Umbuchung von anderen Kategorien von non-performing Risikovolumina
B.5 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Zuschreibung aus der Bewertung
C.2 Auflösung wegen Rückzahlung
C.5 Umbuchungen auf andere Kategorien von non-performing Risikovolumina
C.6 Vertragliche Veränderungen ohne Vertragsauflösung
C.7 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020189
A.1.9 Bankengruppe - Bilanzwirksame non-performing Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der gesamten Wertberichtigungen
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Wertberichtigungen von bereits im Zugang wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2. Sonstige Wertminderungen
B.4 Umbuchung von anderen Kategorien von non-performing Risikovolumina
B.5 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Zuschreibung aus der Bewertung
C.2 Auflösung wegen Rückzahlung
C.5 Umbuchungen auf andere Kategorien von non-performing Risikovolumina
C.6 Vertragliche Veränderungen ohne Vertragsauflösung
C.7 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020190
A.2.1 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach externen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
Die Tabelle berücksichtigt Ratings folgender Ratingagenturen: Moody’s, S&Ps, Fitch und DBRS.
Klasse 1 (AAA /AA–), 2 (A+/A–), 3 (BBB+/BBB–), 4 (BB+/BB–), 5 (B+/B–), wertgeminderte Risikovolumina sind in Spalte „ohne externes Rating“ enthalten.
96% des extern gerateten Volumens hatten eine gute Bonität (Investment Grade, Klasse 1 bis 3).
*) Inkludiert Non-Performing Volumen und Vermögenswerte ohne externes Rating. Ein Großteil der Bank Austria Kunden besitzt aufgrund der Unternehmensgröße kein externes Rating und wird nur intern geratet.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020191
A.2.1 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach externen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
Die Tabelle berücksichtigt Ratings folgender Ratingagenturen: Moody’s, S&Ps, Fitch und DBRS.
Klasse 1 (AAA /AA–), 2 (A+/A–), 3 (BBB+/BBB–), 4 (BB+/BB–), 5 (B+/B–), wertgeminderte Risikovolumina sind in Spalte „ohne externes Rating“ enthalten.
96% des extern gerateten Volumens hatten eine gute Bonität (Investment Grade, Klasse 1 bis 3).
*) Inkludiert Non-Performing und Volumen ohne externes Rating. Ein Großteil der Bank Austria Kunden besitzt aufgrund der Unternehmensgröße kein externes Rating und wird nur intern geratet.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020192
A.2.2 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach internen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
*) Inkludiert Non-Performing und Volumen ohne Rating.
Der geänderte Konsolidierungsansatz einer Kreditkartentochter (für Card Complete wurde eine Reklassifizierung von „zur Veräußerung gehalten“ auf „zur betrieblichen Nutzung gehalten“ vorgenommen) führt gegenüber dem Vorjahr zu einem deutlichen Anstieg des ungerateten Performing Portfolios.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020193
A.2.2 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach internen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
hievon: Instrumente mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
*) Inkludiert Non-Performing und Volumen ohne Rating.
Die oben gezeigte interne Ratingverteilung folgt der nachstehenden gruppenweit vorgegebenen UniCredit-Masterskala und berücksichtigt die unten genannten Bereiche der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD). Die Klassen 1 bis 3 entsprechen den Investment-Grade-Klassen externer Ratings. Die Klasse 10 korrespondiert mit dem Non-Performing Loan Portfolio gemäß Bank of Italy (und enthält die Risikoklassen Bad Loans, Unlikely to pay und Past due).
UniCredit-Masterskala
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020194
Innerhalb der Bank Austria werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten entsprechend der nachstehenden Bank Austria Ratingskala gruppiert. Diese Bank Austria Masterskala ist für die Themen der Risikosteuerung maßgeblich.Bank Austria-Masterskala
*) PD = Probability of Default
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020195
Kreditrisikomindernde TechnikenDie UniCredit Bank Austria setzt verschiedene kreditrisikomindernde Techniken ein, um Kreditverluste bei Ausfall des Schuldners zu verringern.
In Bezug auf die Kreditrisikominderung gelten die UniCredit und Bank Austria Richtlinien. Diese regeln und standardisieren Kreditrisikominderungsprozesse im Hinblick auf Gruppengrundsätze, Best Practice und aufsichtsrechtliche Anforderungen – insbesondere Strategien und Verfahren für die Gestion von Sicherheiten. Im Einzelnen betreffen diese die Anerkennungsfähigkeit als Sicherheit, Bewertungs- und
Überwachungsregeln und gewährleisten die Wertbeständigkeit, rechtliche Durchsetzbarkeit und rechtzeitige Verwertung von Sicherheiten gemäß lokalem Recht.
Das lokale Sicherheitenmanagement wurde analysiert und die Einhaltung von Kreditrisikominderungsregelungen überprüft (insbesondere im Rahmen der Anwendung des internen Ratingsystems), um zu gewährleisten, dass die für das regulatorische Kapitalerfordernis verwendeten Instrumente ausreichen und entsprechend dokumentiert sind.
Gemäß den Kreditrichtlinien dienen Sachsicherheiten und Garantien ausschließlich zur Besicherung von Krediten und dürfen keinen Ersatz für die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen darstellen. Auch Sachsicherheiten und Garantien unterliegen einer spezifischen Bewertung und Analyse hinsichtlich ihrer unterstützenden Funktion für die Rückzahlung des aushaftenden Betrags.
Zu den wichtigsten Arten von Sicherheiten, die unterstützend für die von der Bank Austria eingeräumten Kredite akzeptiert werden, zählen Immobilien (sowohl Wohnimmobilien als auch gewerbliche Immobilien), Garantien und finanzielle Sachsicherheiten (einschließlich Bareinlagen, Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentfondsanteile). Weitere Arten von Sicherheiten umfassen die Verpfändung von Waren, Forderungen
und Versicherungen sowie „Sonstige Sachsicherheiten“. Die Bank Austria macht auch Gebrauch von bilateralen Aufrechnungsvereinbarungen für OTC-Derivate (mittels ISDA- und CSA-Vereinbarungen), Pensionsgeschäften und Wertpapierleihe-Geschäften.
Der Schwerpunkt der Prozesse und Kontrollen liegt auf den Anforderungen an die Rechtssicherheit, der Absicherung sowie der Beurteilung der Eignung der Sachsicherheit oder Garantie. Bei persönlichen Garantien ist die Zahlungsfähigkeit und das Risikoprofil der Garantiegeber (bzw. bei Credit Default Swaps der Sicherungsgeber) zu beurteilen.
Bei Sachsicherheiten werden die Marktwerte vermindert um entsprechende Wertabschläge (Haircuts) angesetzt, um eventuelle niedrigere Erlöse sowie Verwertungskosten etc. im Fall der Verwertung zu berücksichtigen.
Überwachungsprozesse für Techniken der Kreditrisikominderung gewährleisten, dass allgemeine und spezielle Anforderungen, die durch Kreditrichtlinien und aufsichtsrechtliche Vorschriften festgelegt werden, über den gesamten Zeitraum hinweg erfüllt werden.
A.3.1 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
1) Umgliederungen von teilbesichert nach vollbesichert im Vergleich zu 2019 wurden aufgrund von Verbesserungen in der Datenqualität bei hypothekarischen Sicherheiten durchgeführt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020196
A.3.1 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
fortgesetzt: A.3.1 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
1) Umgliederungen von teilbesichert nach vollbesichert im Vergleich zu 2019 wurden aufgrund von Verbesserungen in der Datenqualität bei hypothekarischen Sicherheiten durchgeführt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020197
fortgesetzt: A.3.1 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
A.3.2 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
1)Umgliederungen von teilbesichert nach vollbesichert im Vergleich zu 2019 wurden aufgrund von Verbesserungen in der Datenqualität bei hypothekarischen Sicherheiten durchgeführt. Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020198
fortgesetzt: A.3.2 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
1) Umgliederungen von teilbesichert nach vollbesichert im Vergleich zu 2019 wurden aufgrund von Verbesserungen in der Datenqualität bei hypothekarischen Sicherheiten durchgeführt.
A.3.2 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020199
fortgesetzt: A.3.2 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
Einschätzung des Verlustpotentials infolge von COVID-19 Anpassung der erwarteten Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes (Baseline Szenario)
COVID-19-bedingt war die Entwicklung der Wertminderungen für erwartete Kreditverluste („expected credit loss“- ECL) im ersten Halbjahr 2020 von der erwarteten Verschlechterung des makroökonomischen Umfeldes dominiert. Dieser Ausblick stellt gemäß IRFS 9 eine wesentliche Inputgröße für die Berechnungslogik der erwarteten Kreditverluste dar. Die Bank hatte sich bereits Ende des ersten Quartales dazu entschlossen, den Makro-Ausblick deutlich zu korrigieren, wodurch beispielsweise die erwartete Entwicklung des österreichischen Bruttonationalproduktes nicht mit dem bis dahin angenommenen Wachstum von +1%, sondern mit einem Rückgang von 9,1% in die Berechnung der Wertminderungen eingegangen ist. Die angepassten makroökonomischen Faktoren werden durch das Makroabhängigkeitsmodell der Gruppe („Satellite Model“) in Veränderungen der Kreditrisikoparameter übersetzt. Dadurch haben sich per Ende März die für die Berechnung der erwarteten Kreditrisikoverluste verwendeten Kreditrisikoparameter – Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und Verlust bei Ausfall (LGD) deutlich verschlechtert. Neben der unmittelbaren Auswirkung der Verschlechterung der Kreditrisikoparameter (PD, LGD) führt die Verschlechterung der Ausfallswahrscheinlichkeiten auch dazu, dass ein höherer Anteil des nicht ausgefallenen Kreditportfolios von Stufe1 in Stufe2 gewandert ist. Der erwartete Kreditverlust für diese Transaktionen wird daher nicht mehr auf Basis eines erwarteten 12-Monatsverlustes berechnet; für Stufe 2 Transaktionen wird vielmehr der über die gesamte Laufzeit der Transaktion erwartete und somit höhere Verlust herangezogen.
Anpassung von Basisszenario und Alternativszenarien
Neben der Anpassung des Basisszenarios, die bereits mit Ende des ersten Quartales erfolgt ist, wurden mit Ende des zweiten Quartales auch die beiden für IFRS 9 relevanten Alternativszenarien angepasst. Dabei wurde auch das Gewicht des negativen Szenarios zu Lasten des Gewichts des Basisszenarios und positiven Szenarios erhöht. Die für den Jahresultimo relevanten Szenarioanpassungen erfolgen im vierten Quartal – erneut mit einer stärkeren Gewichtung des Negativszenarios (siehe dazu auch A 5.3.3 – Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020200
Verschlechterung der IRB-PDs und LGDs„Through-The-Cycle – TTC“ kalibrierte PDs bilden jeweils den Ausgangspunkt für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste. Für IFRS 9-Zwecke werden diese PDs noch mehr zeitpunktbezogen („Point-in-time – PIT“) und zukunftsgerichtet („Forward looking – FL“) rekalibriert, damit diese die aktuelle Situation und die Erwartungen der künftigen Wirtschaftsentwicklung widerspiegeln. Die oben angesprochene Anpassung des Makroausblicks stellt dafür eine wesentliche Komponente dar. Dies ist umso relevanter, weil wir 2020 auf Portfolio-Ebene keine signifikante Verschlechterung des Kreditportfolios nach Maßgabe der regulatorischen TTC-Kreditrisikoparamter (PD und LGD) beobachtet haben. Aufgrund der Fülle staatlicher Maßnahmen, die unter anderem auch die Insolvenzrate vermindert haben, tritt die Verschlechterung der Kreditrisikoqualität nicht mit jener Geschwindigkeit ein, wie es wie es aufgrund der Erfahrungen aus anderen Krisenjahren zu erwarten wäre. Dementsprechend hätten unsere an der Vergangenheit kalibrierten Makromodelle eine raschere Portfolioverschlechterung erwartet. Diese Diskrepanz der langsamen Verschlechterung der Kreditrisiko-Parameter im Vergleich zur Verschlechterung der 2020 Makro-Parameter musste bei der Berechnung der Makroeffekte mit ins Kalkül gezogen werden, um die noch vor uns liegende Verschlechterung des Portfolios adäquat einzuschätzen.
Einführung eines zusätzlichen Kriteriums zur Klassifizierung in Stufe 2
Im Geschäftsfeld der Privatkundenbank wurden alle Kundentransaktionen, für die Kunden um eine COVID-bedingte Stundung angesucht hatten, der Stufe 2 zugerechnet, sofern die jeweiligen Kunden nicht den Rating-Klassen 1 bis 4 zuzurechnen waren (maximale Ausfallswahrscheinlichkeit von 0,77%). Für die Geschäftsfelder der Unternehmerbank sowie Corporates & Investmentbank wurden sogenannte Hochrisikosektoren identifiziert, die besonders stark durch die COVID-Krise betroffen sind. Dazu zählen folgende Bereiche: Fluglinien, Transport, Reiseindustrie, Tourismus, Öl- und Gas, Glückspiel, Automobil-Zulieferindustrie, Textilindustrie. Die Transaktionen dieser Kunden wurden ebenfalls der Stufe 2 zugeordnet, sofern die Kunden nicht den oben genannten Rating-Klassen zuzurechnen waren. Dadurch wurden die bestehenden qualitativen Stufe 2 Auslöser (30-Tage Verzug, Forbearance, Watch3) um COVID-spezifische im 4. Quartal 2020 ergänzt.
Gesamtbild der Entwicklung der erwarteten Kreditverluste
Die obigen Aspekte,
•Anpassung der Basis und Alternativszenarien,
•laufende Entwicklung der Kreditrisikoparameter der internen Modelle
•sowie Sekundäreffekte, die auf den Stufenwechsel von 1 auf 2 beruhen (einschließlich der zusätzlichen qualitativen Stufe2-Auslöser,
zusammengenommen haben 2020 dazu geführt, dass sich der Stand der Wertminderungen für nicht notleidende Kredite (Stufen 1 und 2) um etwa ein Viertel im Vergleich zu Jahresende 2019 erhöht hat. Ein großer Teil dieses Anstieges wurde bereits mit Ende des ersten Quartals durch die Einspielung der Anpassung des Basisszenarios dargestellt. Die IFRS9-Vorgaben, bereits vor einem erwarteten Anstieg des notleidenden Kreditportfolios deutlich höhere Wertminderungen in den Stufen 1 und 2 zu zeigen, wurde im ersten Halbjahr klar erfüllt. Per Jahresende 2019 lagen die gebuchten Wertminderungen für Kundenforderungen der Stufen 1 und 2 bei 328 Mio €, per Juni 2020 erhöhten sich diese auf 421 Mio €, um per Jahresende leicht auf 411 Mio € zu sinken.
Die Veränderung/Verminderung der Wertminderungen für Kundenforderungen der Stufe 3 nahm im ersten Halbjahr eine untergeordnete Rolle ein. Die Vorsorgen für Stage 3 Kundenforderungen, die sich per Jahresende 2019 auf 1.038 Mio € beliefen, fielen im ersten Halbjahr 2020 auf 899 Mio €. Im zweiten Halbjahr war der Zufluss ins Non-Performing Portfolio dann deutlich sichtbarer, einschließlich einiger weniger größeren Risiko-Positionen, wodurch sich per Jahresende ein Stand von 1.002 Mio € ergibt.
Die Stufe 3 Wertminderungen werden somit durch die an den geänderten Makro-Ausblick angepassten Wertminderungen der Stufen 1 & 2 ergänzt, welche damit auch insgesamt einen bedeutenden Teil der gesamten Veränderung der Kreditrisikowertminderungen im Jahr 2020 darstellen (siehe auch Punkt „Entwicklung der Kreditrisikokosten“ weiter unten).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020201
B.1 Bankengruppe - Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
REGIERUNGEN UND ANDERE ÖFFENTLICHE STELLEN
FINANZUNTERNEHMEN (HIEVON VERSICHERUNGS-GESELLSCHAFTEN)
NICHT-FINANZIELLE UNTERNEHMEN
RISIKOVOLUMINA/GEGENPARTEIEN
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
A. Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
A.3 Non-performing past-due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
B.2 Bankengruppe - Verteilung der bilanziellen und außerbilanziellen Kreditengagements mit Kunden nach geografischen Gebieten
ÜBRIGE EUROPÄISCHE LÄNDER
EXPOSURES/GEOGRAFISCHE GEBIETE
A. Bilanzwirksame Kreditengagements
A.3 Non-performing past-due
B. Außerbilanzielle Kreditrisiken
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020202
B.3 Bankengruppe - Verteilung der bilanziellen und außerbilanziellen Kreditengagements bei Banken nach geografischen Gebieten
ÜBRIGE EUROPÄISCHE LÄNDER
EXPOSURES/GEOGRAFISCHE GEBIETE
A. Bilanzwirksame Kreditengagements
A.3 Non-performing past-due
B. Außerbilanzielle Kreditrisiken
Entwicklung der Kreditrisikokosten1 Das Jahr 2020 zeigt, wie auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erwarten war, einen deutlichen Anstieg der Kreditrisikokosten auf 398,2 Mio € (2019: 34,7 Mio €). Betraf dieser Anstieg in der ersten Jahreshälfte in Folge der COVID-19 induzierten Parameteranpassungen vor allem das Performing Portfolio, beschleunigten sich gegen Jahresende die Aufwendungen vor allem für die Non-Performing Loans.
Im Ergebnis 2020 schlagen sich die Risikokosten der Stufen 1 und 2 mit 95,6 Mio € nieder (2019: Überschuss 4,6 Mio €). Den bei weitem größten Anteil an diesem Anstieg hat dabei das Segment der Privatkunden. Die Wertberichtigungen der Stufe 3 erreichen 2020 302,6 Mio €
(2019: 39,3 Mio €). Bei nur geringem Anteil des Privatkundensegments tragen dazu im Wesentlichen und zu etwa annähernd gleichen Teilen, die Segmente Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking bei.
Weitere Details zu den Segmenten:
Die Risikokosten der Unternehmerbank stiegen auf 171,9 Mio € (2019: 54,5 Mio €), 149,6 Mio € davon waren den Non-Performing Loans zuzuordnen (2019: 40,0 Mio €). Die Risikovorsorgen für das Corporate & Investment Banking belief sich auf 153,6 Mio € (2019: Überschuss 6,1 Mio €) bei einem Anteil von 137,9 Mio € für die Non-Performing Loans. Im Segment Privatkundenbank erreichten die Risikokosten 78,0 Mio € (nach einem Überschuss von 5,3 Mio € in 2019), davon waren 16,5 den Non-Performing Loans zuzurechnen. Das Segment Corporate Center konnte nach einem Überschuss in 2019 (8,4 Mio €) auch 2020 einen positiven Beitrag in Höhe von 5,3 Mio € beisteuern.
Non-Performing Loans
Das gesamte Kreditvolumen der Bank Austria verminderte sich im Geschäftsjahr 2020 von 64,6 Mrd (Ende 2019) auf 62,3 Mrd € (vor Abzug der Risikovorsorge in Höhe von 1,4 Mrd €). Das notleidende Volumen stieg im gleichen Zeitraum moderat von 2,1 Mrd € auf 2,2 Mrd € Ursache dieses Anstieges war die Klassifizierung einzelner größere Positionen als Non-Performing im Corporate & Investment Banking gegen Jahresende. Im Segment Unternehmerbank stieg das Non-Performing Volumen moderat, während es in der Privatkundenbank sogar reduziert werden konnte.
Beeinflusst auch durch den Rückgang des Gesamtvolumens stieg der Anteil der Non-Performing Loans von 3,2% auf 3,5%.
Im Non-Performing Portfolio deckte der Stand an Wertberichtigungen Ende 2020 rund 46,5% des ausgefallenen Volumens ab (2019: 50,4%). Dieser Rückgang gegenüber 2019 betraf im Jahresvergleich alle Segmente und resultiert aus Abschreibungen von Wertberichtigungen bei älteren Fällen und zum Teil hoch besicherten NPL Neuzugängen. Im Corporate & Investment Segment konnte zuletzt im vierten Quartal wieder ein Anstieg dieser Quote verzeichnet werden.
1Die Zahlenangaben dieses Kapitels sowie des folgenden Kapitels über die Non-Performing Loans beziehen sich auf die in der Segmentberichterstattung (Teil D des Risikoberichtes) angeführten Zahlen
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020203
COVID-19-induzierte Moratorien und KreditgarantienUm die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen in Form kurzfristiger operativer oder Liquiditätsprobleme zu mildern, gewährte die Bank Austria ihren Kunden sowohl Kreditmoratorien als auch mit staatlichen Garantien besicherte Kredite.
Die gesetzlichen Kreditmoratorien (COVID-19 JuBG) basieren auf den “Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise“ und den entsprechenden Ergänzungen („EBA/GL/2020/02“,"EBA/GL/2020/08", "EBA/GL/2020/15"). Sie betreffen die Stundung von Ansprüchen (Rückzahlung von Kapital und Zahlung von Zinsen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31.Januar 2021 fällig werden) und gelten für Kreditverträge mit Verbrauchern und Kleinstunternehmen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, unter der Voraussetzung, dass die hervorgerufenen Zahlungsengpässe auf die COVID-19 Pandemie zurückzuführen sind.
Weiters wurden EBA-konforme „Private Kreditmoratorien“ (Moratorien ohne Gesetzesform) gewährt. Basis war die im September 2020 erarbeitete Vereinbarung zwischen einem wesentlichen Anteil der Österreichischen Banken und die Notifizierung durch die EBA. Im Fokus standen Kunden, welche nicht durch den Anwendungsbereich der gesetzlichen Kreditmoratorien erfasst waren, was im Wesentlichen auf Unternehmen zutrifft.
Neben den EBA-konformen Moratorien bestehen auch Moratorien und Erleichterungen, die unabhängig von den gesetzlichen Regelungen gewährt wurden.
Im Rahmen des gesetzlichen Kontextes wurden zur Sicherung der Kundenliquidität mit staatlichen Garantien besicherte Kredite gewährt, wobei je nach Garantieschema, gemäß den Vorgaben, bis zu 100% des Kredites besichert werden.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen Details zu den von der Bank Austria Gruppe im Jahr 2020 bereitgestellten Moratorien im Volumen von 1,4 Mrd € – von denen zum Stichtag 31.12.2020 bei lediglich 0,1 Mrd € die Stundung noch nicht beendet wurde – und Garantiekrediten im Volumen von 0,4 Mrd €.
EBA-konforme Moratorien 1)
hievon Nicht-Finanzinstitutionen
Nicht EBA-konforme Moratorien
hievon Nicht-Finanzinstitutionen
1) Hievon-Positionen zeigen die wichtigsten Kategorien; der Rest sind Regierungen und sonstige Finanzinstitutionen
ERHALTENE ÖFFENTLICHE GARANTIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID-19-KRISE
(MIO €)
Neu entstandene Forderungen, die öffentlichen Garantiesystemen unterliegen
hievon Nicht-Finanzinstitutionen
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020204
Kreditrisikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der durch COVID-19 veränderten RahmenbedingungenDie UniCredit Gruppe hat mit der Definition und laufenden Anpassung einheitlicher COVID-Richtlinien sichergestellt, dass im Konzern die entsprechenden regulatorischen Vorgaben und die Anforderungen an die Rechnungslegung trotz der Vielfalt der jeweiligen Moratorien in Europa ausreichend einheitlich interpretiert und gehandhabt werden. In den UniCredit Richtlinien werden insbesondere Forbearance, Unlikely-to-Pay, Rating-Prozess und Kreditgewährungsprozess mit den jeweiligen Interdependenzen zu Stundungen und Zusatzfinanzierungen dargelegt, einschließlich Details, was von Beginn der Maßnahmengewährung bis nach deren Auslaufen zu beachten ist.
Hinsichtlich Forbearance wurden die EBA-Erleichterungen im Zusammenhang mit generellen Moratorien, das sind die gesetzlichen und die Sektormoratorien, berücksichtigt. Das bedeutet, dass für die Maßnahmen die unter die Erleichterung fallen, die Prüfung, ob sich ein Kunde in finanziellen Schwierigkeiten befindet (Troubled-Debt-Tests - TDT), auf den Zeitpunkt vor COVID-19 abzielt, also Ende Februar 2020, während für andere Maßnahmen der Zeitpunkt zur jeweiligen Maßnahmengewährung herangezogen wird. Die bislang in den Ratingmodellen jeweils vorgesehenen Notch-Downgrades im Zusammenhang mit Zugeständnissen an Kunden wurden dabei auch während COVID-19 weiter berücksichtigt, was zu entsprechenden Ratingverschlechterung infolge der Maßnahmen geführt hat. Um den operativen Bereich bei der Gewährung der COVID-Maßnahmen zu unterstützen, wurde auch ein Set an Kriterien definiert, welches als Orientierungshilfe bei der Durchführung des TDT trotz der durch COVID-19 bedingten höheren Anzahl von Zugeständnissen dient (z.B. das Auftreten bestimmter Warnsignale, eine Orientierungshilfe in Bezug auf das Kundenrating, die Verwendung eines Tools, welches bei der Abschätzung des Liquiditätsbedarfs von Firmenkunden unterstützt). Die Definition der Kriterien wurde auf die jeweiligen Segmente abgestimmt, und ist daher in der Unternehmerbank und im CIB-Bereich entsprechend aufwändiger in der Handhabung als in der Privatkundenbank. Hinsichtlich UTP wurden die Vorgaben der UniCredit Gruppe übernommen, im Hinblick auf Moratorien ist eine UTP-Überprüfung nicht nur im Fall eines positiven TDT-Tests durchzuführen, sondern wird spezifisch auch während bzw. am Ende der Moratorien im Einklang mit den regulatorischen Erfordernissen ausgelöst. Insgesamt wurden die Vorgaben der Gruppe durch lokale technische und inhaltliche Initiativen ergänzt und unterstützt, das Management der Bank wurde jeweils eingebunden, hat die jeweiligen Regeln und Prozesse beschlossen und wurde durch laufende Berichte über die jeweiligen Entwicklungen kurzfristig informiert.
Technisch / prozessual war eine wesentliche Anpassung, sicherzustellen, dass die gewährten COVID-Maßnahmen in jenem System zentral gespeichert werden, welches auch für Kundenratings, Forbearance und Ausfallerkennung benutzt wird. Dies ermöglicht eine laufende Analyse sowie ein konsistentes intensiviertes Berichtswesen in nachgelagerten Schritten. Ein spezieller Fokus liegt dabei sowohl auf gestundeten Bestandskrediten als auch auf COVID-induzierten Neukrediten, welche häufig über die staatlichen Garantieprogramme abgesichert sind. Ein weiterer Fokus wird auf die laufende Überwachung und Betreuung der Kreditnehmer der am meisten betroffenen Branchen gelegt, wie zum Beispiel Tourismus, Autoindustrie oder Handel.
Bezüglich Rating-Prozess wurde eine zusätzliche monatliche Überwachung eingeführt, um sicherzustellen, dass die gewährten Stundungen nicht durch die Anwendung der Verhaltensscore-Modelle zu paradoxen Ratingverbesserungen führen. Tatsächlich wurde diesbezüglich kein materieller Effekt für Bank Austria Ratingmodelle festgestellt. Einige der lokalen IRB-Modelle sehen auch erhebliche Notch-Downgrades im Zusammenhang mit Stundungen vor.
Auf operativer Kreditrisikoseite erfolgt seit Krisenbeginn eine enge divisionsübergreifende Zusammenarbeit. Bezüglich der Gewährung von
COVID-19 induzierten Maßnahmen wurden klare Kriterien definiert. Bei Zusatzfinanzierungen wird versucht, vorrangig risikominimierende staatlichen Garantieprogramme zu nutzen. Über die Frage der COVID-Maßnahmengewährung hinaus werden die Vertriebskollegen vom Kreditrisikobereich entsprechend als „First-Line of Defense“ eingebunden. Es erfolgt ein gemeinsames pro-aktives und wiederkehrendes Screening von Kreditportfolien mit vermehrtem Kundenkontakt, entsprechend übergreifend koordiniert und begleitet durch die laufende Anpassung der Kreditvergaberichtlinien. Der Fokus der Initiativen liegt bewusst bei Bestandskunden, die Vorgaben für das Onboarding von Neukunden werden in dieser Phase bewusst sehr konservativ gehalten. In der Unternehmerbank wurden bereits zu Beginn der Krise Bestandkunden selektiert, um diese proaktiv hinsichtlich der erwarteten Geschäftsauswirkungen und diesbezüglichen Maßnahmen zu befragen. In der Privatkundenbank wurden monatlich Analysen/Berichte über das gesamte Small-Business-Portfolio hinsichtlich Entwicklung der Liquiditätssituation und sonstiger Auffälligkeiten erstellt. Darüber hinaus wurden zusätzliche Tools entwickelt, um hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen industriespezifische Erwartungshaltungen der kundenbezogenen Liquiditäts- und Planungsszenarien abbilden zu können. In Small Business erfolgte zudem per April 2020 eine temporäre Aussetzung von automatischen Credit Decision Engines, um im Rahmen einer individuellen Kreditentscheidung die besonderen Risken aus
COVID-19 besser berücksichtigen zu können. Zur frühzeitigen Erkennung besonders betroffener Kunden wurden Branchen in hohe, mittlere und niedrige Risikoklassen eingeteilt – je nach deren jeweiligen spezifischen COVID-19-Betroffenheit. Diese Klassifizierung dient als Leitlinie für die Verteilung des Risikoappetits auf die einzelnen Branchen im Kreditportfolio. Darüber hinaus wurden spezifische Warnsignale für die Früherkennung potentieller Risiken implementiert und daraus folgend die Aktivitäten des Monitoring intensiviert. Für eine entsprechende Einbindung des Managements wurde bereits in einer frühen Phase der Krise ein wöchentliches Push-Up-Meeting geschaffen, in dem die wesentlichen Stakeholder in Bezug auf die COVID-19 Krise eingebunden sind und daher die relevanten Themen in einer ausreichenden Breite abgedeckt werden können. Spezifisch mit Hinblick auf den Kreditprozess gewährleistete dieses Gremium ein koordiniertes Vorgehen der End-2-End Bearbeitung, auch um operative Risken zu reduzieren und dem Management den jeweils aktuellen Status aller Maßnahmen zu berichten.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020205
Ergänzt werden die COVID-spezifischen Anpassungen durch Maßnahmen, die allgemein auf eine Begrenzung des Anstiegs des notleidenden Portfolios abzielen, wie die laufende Evaluierung des Verkaufs notleidender Kredite und den zeitgerechten Abschreibungen nicht einbringlicher Forderungen. Begleitend erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Überwachungs- und Kontrollmechanismen (Implementierung spezifischer KPIs, optimiertes Management-Reporting), der Risikoprozesse (Kreditvergabe, Überwachung inkl. jährlicher Wertverifizierung von Immobiliensicherheiten, Früherkennung von Problemkrediten, Gewährung von tragfähigen Forbearance-Maßnahmen, Kreditrestrukturierung) sowie der generellen Risikokultur im Vertrieb.Verwertung von hypothekarischen Sicherheiten
Die UniCredit Bank Austria AG akzeptiert für Immobilienfinanzierungen vor allem Hypotheken als Sicherheiten. Sofern die Verwertung der Hypothek notwendig wird, versucht die Bank Austria zunächst einvernehmlich mit dem Kunden die Immobilie am freien Markt zu veräußern und den Erlös zur Kreditrückführung zu verwenden. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Verwertung entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Exekutionsordnung oder der Insolvenzordnung. Aufgrund der geordneten Marktverhältnisse in Österreich erfolgt im Regelfall kein Erwerb verpfändeter Immobilien durch die Bank Austria (Debt Asset Swap).
Kreditrisikostresstests
Kreditrisikostresstests bilden einen essentiellen Bestandteil der Säule 1- und Säule 2-Stresstests (welche die Auswirkung auf die regulatorische und ökonomische Kapitalausstattung analysieren) und werden daher im selben Risikokomitee (RICO) präsentiert.
Zu den wichtigsten Dimensionen der Stressanalyse zählen
•Erhöhung notleidender Kredite und die damit verbundenen Verluste
•Erhöhung von Verlusten bei bereits notleidenden Krediten (LGD Änderung)
•Auswirkung auf den erwarteten Verlust nicht notleidender Kredite (IFRS 9)
•Auswirkung auf Säule 1 RWA und Shortfall
•Auswirkung auf das ökonomische Kapital
Die Berechnung basiert auf Basis von Abhängigkeitsmodellen, die durch die UniCredit Gruppe entwickelt und laufend aktualisiert werden. Das Modell berücksichtigt dabei sowohl lokale als auch regionale makroökonomische Faktoren, wie z.B. Veränderung von Bruttonationalprodukt, Zinsniveau, Arbeitslosigkeit, Inflation und Wechselkursen. Die daraus abgeleitete Auswirkung auf Kreditrisikoparameter wird im Hinblick auf das jeweilige Kreditportfolio analysiert. Ergebnisse werden jeweils für relevante Subportfolien insbesondere auch das CHF-Portfolio in der Privatkundenbank im Detail berichtet.
Als Stressszenarien werden zumindest die jeweils relevanten mehrjährigen ICAAP-Szenarien verwendet (typischerweise ein Basisszenario und 3 unterschiedliche Stressszenarien für einen Stichtag) und anlassbezogen durch zusätzliche Szenarien ergänzt.
Finance
Das Ressort Finance erfüllt folgende für das Kreditrisiko relevante Aufgaben:
Einerseits die Erarbeitung und Überwachung des risikoadäquaten Bepreisens von Krediten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Preisbildung innerhalb der UniCredit Group wird auf Basis von mehrjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten / PDs (abhängig von der Laufzeit des Kredits) der sogenannte „Risk Adjusted Spread“ erarbeitet und als Preisbestandteil hinzugefügt und laufend überwacht. Diese Preisbildung folgt dem in der Group Risk Adjusted Pricing Discipline definierten Ansatz, der in der UniCredit Bank Austria AG im Juli 2014 als Richtlinie definiert wurde.
Andererseits ist das Ressort für die gesamte Bank Austria für Transaktionen zur Reduktion von Kreditrisiko und zur Erhöhung der Liquidität zuständig. Die zur Verfügung stehenden Instrumente beinhalten Verbriefungen, CLNs und CDS.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020206
VerbriefungstransaktionenQualitative Informationen
Die Hauptziele der Bank Austria bei (traditionellen oder synthetischen) Verbriefungstransaktionen bestehen in der Optimierung des Kreditportfolios durch Freisetzung von regulatorischem und ökonomischem Kapital sowie in der Erlangung zusätzlicher Liquidität und einer Verbreiterung der Refinanzierungsbasis der Gruppe.
Im Jahr 2015 führte die UniCredit Leasing (Austria) GmbH für Refinanzierungszwecke eine traditionelle Verbriefungstransaktion mit Forderungen aus Kraftfahrzeugen und mobilen Investitionsgütern durch („SUCCESS 2015“). Einzelheiten zu der Transaktion sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Veranlagungen in Verbriefungen Dritter, d. h. strukturierte Kreditprodukte/ABS, wurden in ein getrenntes Portfolio herausgelöst, dessen Management auf die Maximierung künftiger Zahlungsströme abzielt.
In Übereinstimmung mit den oben erwähnten Managementgrundsätzen erfolgen die Risikoüberwachung und die Ergebnismaximierung bei Verbriefungstransaktionen auf folgende Weise:
•Analyse der monatlichen oder vierteljährlichen Investoren-Berichte des Trustee mit besonderem Augenmerk auf die Wertentwicklung der Sicherheiten,
•Überwachung der Wertentwicklung von Sicherheiten bei ähnlichen Transaktionen und Emissionen ähnlicher Papiere,
•Beobachtung der Marktrahmendaten des zugrunde liegenden Kredits und
•Kontakt mit den Vertretern des Collateral Managers im Falle weiterführenden Informationsbedarfs.
Risk Management setzt für jedes Portfolio ein Markt-VaR-Limit. Dieses wird unter Beachtung der Korrelationen überwacht. Die Gruppe verfügt über Spread-Kurven für jedes Rating und jedes Produkt (Asset-backed Securities, Mortgage-backed Securities etc.) und verwendet diese zur Risikoberechnung wie für andere Instrumente in ihrem Bestand. Die verwendete Methode steht in Einklang mit anderen Quellen des Marktrisikos und versetzt uns in die Lage, die möglichen Auswirkungen der Streuung zu schätzen und den VaR zusammen mit anderen Teilen des Bestands zu berechnen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020207
Originator: UniCredit Leasing (Austria) GmbH
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
Leasinggegenstände (Fahrzeuge und Mobilien)
Qualität des Vermögenswerts:
Nicht wertgeminderte Kredite
Nominalwert des Veräußerungsportfolios
Saldo bestehender Abschreibungen/Zuschreibungen:
Realisiertes Verkaufsergebnis:
Verkaufspreis des Portfolios:
Von der Bank übernommene Garantien:
Von Dritten übernommene Garantien:
Nachrangiger Kredit 4.618.000 €
Sonstige relevante Angaben:
Betrag des CDS oder sonstiger übertragener vorrangiger Risiken:
Betrag und Bedingungen der Tranchierung:
Notierung an der Luxemburger Börse
Voraussichtliche Duration
Referenzposition zum Ende der Rechnungslegungsperiode
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020208
E.3 – LiquiditätsrisikenQualitative Informationen Basel 3 schreibt im kurzfristigen Laufzeitbereich eine Liquiditätsnorm unter Stressbedingungen (Liquidity Coverage Ratio) vor. Die Abdeckung der Nettoliquiditätsabflüsse durch hochliquide Aktiva muss demzufolge mindestens 100% betragen. Neben den genannten regulatorischen Vorgaben definiert die UniCredit Bank Austria AG ihren internen Risikoappetit weitaus konservativer; die Liquidity Coverage Ratio musste demzufolge 2020 zumindest 112% übersteigen. Im mittelfristigen und langfristigen Bereich ist ab 2021 die sogenannte Net Stable Funding Ratio (NSFR 100%) einzuhalten, die eine vollständige Refinanzierung der Aktivseite vorsieht. Durch neue Einlagenprodukte und eine Optimierung der Bilanzstruktur sowie des Bestandes an High Quality Liquid Assets (Cash und Staatsanleihen) werden die gesetzlich geforderten Ratios übererfüllt. Die regulatorische Liquidity Coverage Ratio zum 31.12.2020 steht für die UniCredit Bank Austria AG bei rund 191,7% (2019: 132,7%).
Die Bank Austria AG sowie deren Einzelinstitute wiesen während des Gesamtjahres 2020 eine komfortable Liquiditätsposition aus, die im Wesentlichen auf geringere Kreditnachfrage und einen deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen sowie Kapitalmarktaktivitäten zurück zu führen ist.
Die Liquiditätsvorschriften sind in den Planungs- und Risikomonitoring-Prozess integriert, um eine jederzeitige Einhaltung der Liquiditäts-Ratios zur gewährleisten. Beide Kennzahlen sind dazu auch als Schlüsselindikatoren im Risikoappetit definiert.
Allgemeine Informationen, Prozesse und Management-Modell
Dem Liquiditätsrisiko als zentralem Bankrisiko wird in der gesamten Bank Austria im Rahmen der gruppenweit gültigen Vorschriften durch die Einführung und Überwachung von kurz- und langfristigen Liquiditätsvorgaben Rechnung getragen. Dabei wird die Liquiditätssituation über die nächsten Tage und Monate, aber auch für längere Laufzeiten, im Hinblick auf ein Standardszenario und Stressszenarien analysiert. Die methodischen Verfahren der Liquiditätsanalyse, Analysen über den Liquiditätsgrad der Kundenpositionen, Managementzuständigkeiten und Berichtslinien in diesem Bereich sind in einer eigenen Liquidity-Policy zusammengefasst. Das Contingency Liquidity Management im Falle einer Liquiditätskrise ist in einer spezifischen Contingency Liquidity-Policy beschrieben.
Das Liquiditätsmanagement der UniCredit Bank Austria AG ist ein integraler Bestandteil des Liquiditätsmanagements der UniCredit Group. Im Rahmen der gruppenweiten Aufgabenteilung stellt die UniCredit Bank Austria AG als Liquidity Reference Bank (LRB) die Konsolidierung der Liquiditätsflüsse sowie das Funding der Österreich-Töchter sicher. Dadurch werden Mittelflüsse optimiert und externe Refinanzierungen auf das notwendige Maß beschränkt. Die solide Refinanzierung beruht auf einer starken Kundenbasis ergänzt um Kapitalmarktaktivitäten sowohl im Pfandbrief- als auch im Benchmark-Format.
Methoden und Steuerung im Liquiditätsmanagement
Im mittel- und langfristigen Liquiditätsmanagement müssen Aktiva mit Restlaufzeit größer 1/3/5 Jahre durch Passiva in diesen Zeiträumen im Minimum zu jeweils 104% gedeckt sein. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) auf Basis der CRR2 muss auf Einzelbankebene über diesem Limit gehalten werden. Per Jahresende 2020 wies die UniCredit Bank Austria AG eine NSFR im >1-Jahresbereich von 129% (2019: 112%) aus. Darüber hinaus gibt es die adjustierten NSFR, in denen die Zeithorizonte weiter differenziert werden. Im >3-Jahresbereich lag diese bei der UniCredit Bank Austria AG bei 117% (2019: 118%) und im >5-Jahresbereich bei 150% (2019: 141%). Zusätzlich sind absolute Limite für materielle Währungen – das sind im Falle der UniCredit Bank Austria AG US Dollar und die in eine Gruppe zusammengefassten sonstige Währungen – definiert; währungsübergreifende Refinanzierungen sind somit nur innerhalb der angeführten Limite möglich.
In der kurzfristigen Liquiditätssteuerung sind in der Bank Austria auf Gruppenebene sowie auf Einzelbankebene für Fälligkeiten bis neun Monate Volumensgrenzwerte implementiert, die alle Treasury-Transaktionen sowie das Wertpapier-Portfolio der jeweiligen Bank begrenzen. Liquiditätsschwankungen durch Kundendispositionen sind ebenfalls über einen Liquiditätspuffer berücksichtigt. Durch Volumslimite sind auch die offenen Fälligkeiten in einzelnen Währungen geregelt, um für den Fall der Austrocknung der FX-Märkte das Risiko von Anschlussrefinanzierungen gering zu halten.
Diese Limite wurden im Wesentlichen auf allen Ebenen eingehalten. Im Falle einer Überschreitung eines Limits wird der definierte Eskalationsprozess gestartet und im entsprechenden Risikogremium berichtet.
Liquiditäts-Stresstest
Die UniCredit Bank Austria AG führt regelmäßig Liquiditäts-Stresstests für die Bank Austria bzw. relevante Tochterbanken durch, wobei ein gruppenweit einheitliches Instrument sowie gruppenweit einheitliche Szenarien zur Anwendung kommen. Diese Szenarien beschreiben Auswirkungen von markt- oder namensgetriebenen Krisensignalen auf die Liquiditätszu- und -abflüsse, wobei auch Annahmen über das Verhalten von Nichtbanken getroffen werden. Zusätzlich zum bestehenden Set an Szenarien wurde einmalig ein spezifischer Stresstest unter der Annahme eines weiter verstärkten Ziehens von Kreditlinien vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie durchgeführt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020209
Die in den Stresssituationen erwarteten Liquiditätsabflüsse werden den verfügbaren Liquiditätsreserven (im Wesentlichen nationalbankfähige Wertpapiere (Staatsanleihen) und Kredittitel) gegenübergestellt, um die Risikotragfähigkeit der Banken im Laufzeitbereich bis 1 Jahr zu untersuchen.Die unterschiedliche Komposition der Liquiditätsreserve im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Teilnahme der Bank Austria am TLTRO Programm der EZB zurückzuführen. Die Liquiditätsreserve der Bank Austrialässt sich wie folgt gliedern:
KOMPOSITION LIQUIDITÄTSRESERVE (1)
Barreserve und Zentralbankguthaben
Sonstige zentralbankfähige Aktiva
1) Die Liquiditätsreserve beinhaltet ausschließlich frei verfügbare Aktiva; die Mindestreserveverpflichtung ist nicht enthalten; Beträge sind als Marktwert (inkl. Haircut) dargestellt.
Eine simulierte Namens- und Marktkrise mit Annahmen bezüglich des Prolongationsverhaltens der Kundeneinlagen sowie Kredite, verstärktes Ziehen von Kreditlinien, Nachschussverpflichtungen aus dem Derivatgeschäft sowie Herabstufung des Rating ergibt derzeit einen „Überlebenszeitraum“ aus Liquiditätssicht von mehr als 12 Monaten; das vorgeschriebene Minimum dieses „time-to-wall“-Zeitraums ist mit einem Monat definiert.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020210
Quantitative Informationen1. Gliederung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach vertraglicher Restlaufzeit
A.1 Staatliche Schuldtitel
A.2 Sonstige Schuldinstrumente
A.3 Investmentfondsanteile
B.1 Einlagen und Girokonten
B.2 Verbriefte Verbindlichkeiten
B.3 Andere Verbindlichkeiten
C. Außerbilanzielle Geschäfte
C.1 Finanzderivate mit physischer Lieferung
C.2 Finanzderivate mit Barausgleich
C.3 Zu erhaltende Einlagen
C.4 Unwiderrufliche Bereitstellungsverpflichtungen
C.5 Übernommene Garantien
C.6 Erhaltene Finanzgarantien
C.7 Kreditderivate mit physischer Lieferung
C.8 Kreditderivate mit Barausgleich
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020211
1. Gliederung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach vertraglicher Restlaufzeit
A.1 Staatliche Schuldtitel
A.2 Sonstige Schuldinstrumente
A.3 Investmentfondsanteile
B.1 Einlagen und Girokonten
B.2 Verbriefte Verbindlichkeiten
B.3 Andere Verbindlichkeiten
C. Außerbilanzielle Geschäfte
C.1 Finanzderivate mit physischer Lieferung
C.2 Finanzderivate mit Barausgleich
C.3 Zu erhaltende Einlagen
C.4 Unwiderrufliche Bereitstellungsverpflichtungen
C.5 Übernommene Garantien
C.6 Erhaltene Finanzgarantien
C.7 Kreditderivate mit physischer Lieferung
C.8 Kreditderivate mit Barausgleich
Funding
Das Geschäftsmodell der Bank Austria als Geschäftsbank führt zu einer gut diversifizierten Refinanzierungsbasis. Die Funding-Säulen sind eine starke Kundenbasis und ein umfangreicher Produkt-Mix (Sicht-, Festgeld- und Spareinlagen), ergänzt durch die Platzierung von eigenen Emissionen im mittel- und langfristigen Laufzeitbereich zur Erfüllung der diesbezüglichen Fundingbedürfnisse unter den diversen regulatorischen Vorgaben inklusive Puffer (z.B. Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio). Vor diesem Hintergrund konnte die Bank während 2020 auch wieder in Benchmark Format erfolgreich am Kapitalmarkt tätig werden. Des Weiteren konnten die Refinanzierungsbasis durch die Teilnahme im Rahmen des TLTRO III Programms der EZB in Höhe von 15.4 Mrd € im 1.HJ wesentlich gestärkt werden. Darüber hinaus hat die Bank in 2020 bail-in-fähige Instrumente emittiert, um den „MREL Vorgaben“ zu entsprechen; konkret wurden 1,5 Mrd € senior non-preferred Emissionen bei UniCredit S.p.A. platziert.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020212
E.4 – MarktrisikenDas Marktrisikomanagement in der Bank Austria umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit unseren Markets- und Corporate-Treasury-Sales-Tätigkeiten und dem Bilanzstrukturmanagement. Dabei werden die Risikopositionen auf zumindest täglicher Basis aggregiert, vom unabhängigen Risikomanagement analysiert und den vom Vorstand und von den von ihm eingesetzten Gremien (wie z.B. dem Marktkomitee „MACO“) festgesetzten Risikolimiten gegenübergestellt. Das Marktrisikomanagement der Bank Austria umfasst dabei die laufende Berichterstattung über die Risikoposition, die Limitausnutzung aller marktrisikobehafteten Positionen. Die in der Bank Austria bestehenden Positionen sind großteils dem Bankbuch zuzuordnen, die Handelsbuch Aktivitäten waren primär durch XVA Hedges getrieben. Zusätzlich zu den regulatorisch relevanten Dimension Trading Book und Banking Book wurde für die interne Steuerung neu ein Fokus auf die Accounting Kategorien gelegt und nach PL (Profit and Loss, also GuV wirksam) und OCI (Other Comprehensive Income, also kapitalwirksam) unterschieden. Die Bank Austria wendet für alle Marktrisikopositionen ein gruppenweit einheitliches Risikomanagementverfahren an, das aggregiert und für die einzelnen Risk-Taker die wesentlichen Risikoparameter täglich zur Verfügung stellt. Value-at-Risk (VaR) wird täglich mit einem 99% Quantil auf Basis von 250 PnL Strips (d. h. PnL der letzten 250 Geschäftstage) gerechnet und für die regulatorische RWA-Rechnung auf einen 10-Tages-Horizont skaliert. Neben dem Value-at-Risk (VaR)kommt dabei den stressorientierten Sensitivitäts- und Positionslimiten eine gleichrangige Bedeutung zu. Ergänzt wird das Limitsystem durch Loss-Warning-Level (stellt auf die kumulierten Ergebnisse in einem bestimmten Zeitraum ab), Stressed VaR (SVaR) Limit (für das Handelsbuch mit einem separaten Beobachtungszeitraum ermittelt), IRC (Incremental Risk Charge)2 Limite, Stresstest Warning Limit (Begrenzung des Verlusts bei Anwendung eines vordefinierten Stressereignisses) und granulare Marktrisikolimite (GML)3 . Für XVA Hedging Aktivitäten wurde ein eigenes GML Framework etabliert.
Die Bank Austria setzt ein einheitliches Messverfahren ein, das auch in der UniCredit Gruppe zum Einsatz gelangt. Dieses Modell ist aufsichtsrechtlich genehmigt und ist sowohl für die interne Risikosteuerung als auch für die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko im Einsatz. Die Bank Austria ist in den Governance-Rahmen für Marktrisiko der UniCredit Gruppe eingebunden und nutzt die gruppenweite Risikomanagement-Plattform UGRM. Die gruppenweite Front-to-Back-Office-Plattform „MUREX“ bildet dabei im Zusammenspiel mit UGRM ein integriertes Risikosystem.
Das Modell wird in der Bank Austria vom Bereich „Market and Liquidity Risk“ angewendet und in Kooperation mit der UniCredit Gruppe kontinuierlich weiterentwickelt. Die laufende Weiterentwicklung umfasst u. a. die Überprüfung des Modells im Rahmen des Backtesting, die Integration neuer Produkte, die Umsetzung von Anforderungen des Vorstandes und des Marktrisikokomitees sowie die quartalsweise Durchführung des „Model-Maintenance-Reports“.
2IRC (Incremental Risk Charge) bildet die Migrations- und Default-Risiken für einen definierten Zeitraum und ein definiertes Konfidenzintervall (1 Jahr, 99,9%) ab. Im Anwendungsbereich sind CDS und Bond-Positionen im Handelsbuch3z.B. BPV- oder CPV-Limite, die die Sensitivität auf Zins- bzw. Credit-Spread-Änderungen beschreiben
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020213
Risiko-GovernanceBezüglich der Einführung neuer Produkte im Department Markt- und Liquiditätsrisiko ist ein Neuproduktprozess (NPP) etabliert, in dessen Rahmen das Risikomanagement bei der Produktgenehmigung entscheidend mitwirkt. Das Risikomodell umfasst alle wesentlichen Risikokategorien: Zins- und Aktienrisiko (jeweils allgemeines und spezifisches Risiko), Credit-Spread-Risiko, Fremdwährungsrisiko und Warenpositionsrisiko. Das IMOD4 wird jährlich im Rahmen der Group Internal Validation (GIV) und durch die Revision überprüft. Der Risiko -Bericht, der im monatlichen MACO präsentiert wird, umfasst neben VaR auch (Stress-)Sensitivitäten sowie die Ausnutzungen im Bereich IRC und SVaR (beides für die regulatorischen Handelsbücher). Die Informationen an das MACO und den Vorstand werden darüber hinaus durch regelmäßige und anlassbezogene Stresstests ergänzt.
Stresstests
Die Bank Austria führt ein umfassendes Stresstest-Programm für Marktrisiko durch. Die Testergebnisse werden im MACO zumindest vierteljährlich bzw. bei ungünstigen Marktentwicklungen auch anlassbezogen berichtet. Sogenannte Makro-Szenarien zeigen Bedrohungsbilder globaler Entwicklungen mit den Detailauswirkungen in den jeweiligen Risikokategorien, während Stress-Sensitivitäten einzelner Risikofaktoren oder Risikofaktorgruppen die Bedrohungspotenziale in Teilmarktsegmenten darstellen. Bei Stress-Szenarien werden untypisch hohe Schwankungen der einzelnen Marktrisikoparameter unterstellt und es wird untersucht, wie sich diese Schwankungen und ein Aussetzen der Liquidität in einzelnen Produkten und Risikofaktoren auf die Ergebnissituation der Bank auswirken. Die unterstellten Schwankungen sind von Währung, Region, Liquidität und Bonität abhängig und werden im Open Market Risk Forum (OMRF) mit den jeweiligen Experten aus anderen Bankbereichen (wie z.B. Research, Handel und Market Risk UniCredit) festgesetzt. Die Bank Austria nimmt am Open Market Risk Forum (OMRF) der UniCredit Gruppe teil; dabei handelt es sich um eine Plattform für CRO-Einheiten zur Diskussion über Stresstestergebnisse und zur Vereinbarung weiterer gemeinsamer gruppenweiter Szenario-Definitionen. Die „ICAAP-Szenarien“ werden mindestens jährlich aktualisiert und für Stresstest-Analysen, die Überwachung von Stresstest-Limiten und den regulatorischen Stress-Bericht in der gesamten UniCredit Gruppe verwendet.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value)
Die in IFRS 13 festgelegten Grundsätze zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind umgesetzt. Dabei findet auch CVA/DVA (Credit/Debit Valuation Adjustments) und FundVA (Funding Valuation Adjustment) für OTC-Derivate in der Ergebnisdarstellung Berücksichtigung. Die Berichterstattung umfasst einerseits die im Rahmen des IFRS-Abschlusses ergebniswirksamen Komponenten, aber auch die volle Mark-to-Market-Bewertung aller Investmentpositionen unabhängig von ihrer Darstellung im IFRS-Abschluss („Total Return“). Die tägliche Erläuterung der Ergebnisse ist organisatorisch im Ressort Accounting, Reporting, Tax & Corporate Relations angesiedelt und wird durch die Intranetapplikation „ERCONIS“ unterstützt; die Ergebnisse stehen den Handels- und Risikomanagementeinheiten der Bank Austria detailliert nach Portfolio, GuV-Position und Währung zur Verfügung.
Prudent Valuation
Die regulatorischen Ansätze im Handelsbuch zum Thema „Prudent Valuation“ werden maßgeblich durch das „Market Risk“ umgesetzt und ebenso laufend in Kooperation mit der UniCredit Gruppe weiterentwickelt. Mittels eines gruppenweiten „Independent Price Verification“ (IPV)-Prozesses wird die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Bewertung und Risikomessung sichergestellt. Für die tägliche Bewertung wird das Front-End-System „MUREX“ mit den „Golden Copy“-Marktdaten der UniCredit Gruppe versorgt; diese gruppenweite „Golden Copy“ wird durch vom Handel unabhängige, nach Asset-Klassen strukturierte Kompetenzzentren erstellt. Ferner nimmt die UniCredit Bank Austria AG an den Sitzungen der Asset-Class Komitees teil, die Bewertungs- und Marktdaten-Fragen behandeln und Entscheidungen darüber treffen. Dem regulatorischen Vorsichtigkeitsprinzip wird durch die Ermittlung aller relevanten Additional Valuation Adjustments (AVA) Rechnung getragen. Im Jahr 2020 wurde bei der AVA Rechnung im „Core Approach“ ein von 50% auf 66% erhöhter Aggregationsfaktor berücksichtigt. Die Änderung des Aggregationsfaktors wurde durch den adaptierten Regulatory Technical Standard für „Prudent Valuation“ ermöglicht.
Marktrisiko
Der VaR des Handelsbuchs lag zum Jahresende bei 0,6 Mio € (0,6 Mio € per Ende 2019). Der SVaR für das regulatorische Handelsbuch lag zum Jahresende 2020 bei 1,1 Mio € (0,9 Mio € per Ende 2019). Der größte Anteil des Risikos für Handels- und Bankbuch der Bank Austria entfällt auf das Credit-Spread, FX- und das Zinsrisiko. Andere Risikokategorien (wie z.B. Aktienkursrisiko) nehmen im Vergleich dazu eine untergeordnete Rolle ein.
4Internal Model for Market Risk gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020214
Zum 31. Dezember 2020 setzte sich die gesamte Zinsposition für das Handelsbuch und Bankbuch der Bank Austria für die wesentlichen Währungen wie folgt zusammen:Basis-Point-Values der Bank Austria (BPVs) 2020 **)
(in €) Granular Market Limits Warning Level
JAHRESDURCHSCHNITT 2020, MIN./MAX.
Zentral- und Osteuropa, inkl. Türkei
*) Durchschnitt der monatlichen Absolutwerte
**) Basis-Point-Value bezeichnet die Sensitivität bezogen auf Zinsbewegungen im Ausmaß von +1 Basispunkt
Basis-Point-Values der Bank Austria (BPVs) 2019 **)
(in €) Granular Market Limits Warning Level
JAHRESDURCHSCHNITT 2019, MIN./MAX.
Zentral- und Osteuropa, inkl. Türkei
*) Durchschnitt der monatlichen Absolutwerte
**) Basis-Point-Value bezeichnet die Sensitivität bezogen auf Zinsbewegungen im Ausmaß von +1 Basispunkt
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020215
Analog zur Detailaufstellung der Basispunktpositionen im Zinsbereich werden die Details im Credit-Spread-Bereich je Sektor und Laufzeitbandim täglichen Reporting dargestellt.Credit-Spread-Basis-Point-Values (CPVs) der Bank Austria 2020 *)
Konsumgüter, nicht zyklisch
*) Credit-Spread-Basis-Point-Value bezeichnet die Sensitivität bezogen auf Bewegungen des Kreditaufschlages im Ausmaß von +1 Basispunkt
Die Credit-Spread-Position der Bank Austria lag 2020 gemessen am Summen-Basis-Point-Value zwischen -4,9 und -6,0 Mio €.
Insgesamt ist der Großteil der Credit-Spread-Position weiterhin Staatsanleihen sowie staatsnahen Wertpapieren zuzuordnen. Das Exposure in Financials und Corporates ist im Vergleich dazu sehr gering.
Backtesting
Die Bank Austria unterzieht gemäß Art. 366 CRR die hypothetischen und die tatsächlichen (d. h. Ergebnisse in wirtschaftlicher Betrachtung ohne Gebühren, Provisionen und Nettozinserträge) Änderungen des Portfoliowerts einem laufenden Backtesting-Verfahren. Zum 31.12.2020 ist das Maximum der Anzahl der sogenannten Backtesting-Überschreitungen (negative Bewertungsveränderung größer als Modellergebnis) für die Bank Austria aus beiden Ergebnisdimensionen gleich 0, womit der Zuschlagsfaktor für den VaR-Multiplikator für die Anzahl der Überschreitungen gleich 0 ist. Im Jahr 2020 wurde in Hinblick auf die Ermittlung der Backtesting Überschreitungen die COVID Gesetzgebung berücksichtigt. Gemäß Artikel 500c des CRR „Quick-Fix“ können Backtesting Verletzungen zwischen 1. Jänner 2020 und 31. Dezember 2021, welche nicht auf eine Modellschwäche, sondern eine erhöhte Volatilität in Folge der Pandemie zurückzuführen sind, von der Berechnung des Multiplikators exkludiert werden.
Die nachstehende Grafik stellt den Backtesting-Verlauf der hypothetischen Ergebnisse des regulatorischen Handelsbuchs der Bank Austria dar; die hypothetischen Handelsergebnisse beruhen auf den hypothetischen Änderungen des Portfoliowerts bei unveränderten Positionen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020216
Backtesting-Ergebnisse des regulatorischen Handelsbuches der Bank Austria 2020Eigenmittelunterlegung für das Marktrisiko
Die Parameter zum Zwecke der Eigenmittelunterlegung sind 10 Tage Haltedauer, Konfidenzniveau von 99% sowie ein auf die Value-at-Risk-Werte festgesetzter Multiplikator von 3,25 (Basis beträgt 3 zuzüglich 0,25 qualitativer Zuschlag; der aktuelle quantitative Zuschlag beläuft sich auf 0) der in die Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko Eingang findet. Der Qualitative Addend wurde im November 2020 gemäß einer der TRIM folgenden Horizontalen Analyse durch die EZB UniCredit gruppenweit einheitlich auf 0,25 festgelegt.
Für Value-at-Risk (VaR), Stressed VaR (SVaR) und Incremental Risk Charge (IRC) ergeben sich für die Bank Austria zum 31.12.2020 folgende Eigenmittelerfordernisse:
•VaR: 9,3 Mio € (6,8 Mio € per Ende 2019)
•SVaR: 18,0 Mio €(8,6 Mio € per Ende 2019)
•IRC: 0,04 Mio €(0,01 Mio € per Ende 2019)
Bilanzstrukturmanagement
Durch ein UniCredit-gruppenweit einheitlich angewandtes Referenzzinssatzsystem wird eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den Geschäftsdivisionen der Bank ermöglicht. Die gesamte Fristigkeitsstruktur der Banken wird unter Führung der Risikogremien der Bank optimiert.
Produkte ohne vertragliche Zins- und Kapitalbindung wie z.B. zinsvariable Sichteinlagen werden in Hinblick auf Liegedauer und Zinsreagibilität mittels historischer Zeitreihenanalysen modelliert und in der Gesamtrisikoposition der Banken berücksichtigt. Darüber hinaus kam für fixe Kredite im Privatkundenbereich ebenfalls eine Berücksichtigung der Vorfälligkeiten mittels historischer Zeitreihenanalysen zur Anwendung. Die Verantwortung der Modellierung von Kundeneinlagen liegt in der Risikodivision.
Die Analyse der gesamten Bilanzstruktur der Bank wird zusätzlich zur Value-at-Risk-Beurteilung mit Szenarioanalysen - des zukünftigen Nettozinsertrags in unterschiedlichen Zinsszenarien („Earnings Perspective“) abgedeckt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020217
Das tiefe und nachhaltig negative Zinsniveau in den Hauptwährungen der Gruppe hat die Zinsmarge negativ beeinflusst. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Konditionengestaltung bei Ausleihungen zeigen Simulationsrechnungen eine Verschlechterung des Zinsensaldos bei zusätzlichen Zinssatzsenkungen in den negativen Bereich.Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben überdies auf Gruppenebene sowie für UniCredit Bank Austria AG die Messung des „Zinsänderungsrisikos im Bankbuch“ im Verhältnis zum Haftkapital der Bank vor, indem eine Veränderung des Marktwertes des Bankbuchs nach einem 2%igen Zinsschock den anrechenbaren Eigenmitteln der Gruppe gegenübergestellt wird. Würde dieser Zinsschock mehr als 20% der anrechenbaren Eigenmittel konsumieren, könnte die Bankenaufsicht risikoreduzierende Maßnahmen einfordern. Generell wird den überarbeiteten Vorgaben der Aufsicht (EBA, Basel) hinsichtlich Zinsrisiko im Bankbuch über eine gruppenweite Applikation Rechnung getragen. Die regulatorischen Vorgaben sehen generell vor, im Wesentlichen das zugrunde liegende Kundengeschäft hinsichtlich Optionalitäten (insbesondere vor dem Hintergrund des negativen Zinsumfeldes) und Basisrisiken anzureichern sowie Szenario- und Stressanalysen sowohl in einer Barwert- als auch in einer Zinsertrags-Dimension deutlich auszubauen.
Ein negativer 2%iger Zinsschock beansprucht per Jahresende 2020 rund 1,52% (2019: 5,23%) der anrechenbaren Eigenmittel der Gruppe. Damit liegt die Bank Austria weit unter dem Outlier-Wert von 20%. Darüber hinaus wird im Rahmen des Risikoappetites das Ergebnis auf Basis des schlechtesten von 6 vorgeschriebenen EBA Zinsschocks deutlich restriktiver limitiert (15% im Verhältnis zu Tier 1-Kapital).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020218
E.5 – Derivatives GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen wird in der tabellarischen Darstellung je nach zugrunde liegendem Finanzinstrument in Finanzderivate und Kreditderivate eingeteilt. In diesen Kategorien wird zwischen Handels- und Bankbuch sowie Counterparty-Klassen unterschieden. Der Schwerpunkt im Derivatgeschäft der Bank Austria liegt im Zinsbereich.
A.1 Hedging Derivate: Nominalbeträge zum Periodenende
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN/DERIVAT-TYPEN
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
1. Schuldinstrumente und Zinsindizes
2. Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020219
A.2 Hedging Derivate: Positiver und negativer beizulegender Brutto-Zeitwert – Gliederung nach Produkten
POSITIVER UND NEGATIVER BEIZULEGENDER ZEITWERT
POSITIVER UND NEGATIVER BEIZULEGENDER ZEITWERT
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
WERTÄNDERUNGEN ZUR BERECHNUNG DER HEDGE-INEFFEKTIVITÄT
1. Positiver beizulegender Zeitwert
2. Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020220
A.3 OTC Hedging Derivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020221
A.3 OTC Hedging Derivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020222
A.4 OTC Hedging Derivate – Restlaufzeit: Nominalbeträge
A.1 Finanzderivatverträge auf Schuldinstrumente und Zinsindizes
A.2 Finanzderivatverträge auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
A.3 Finanzderivatverträge auf Gold und Fremdwährung
A.4 Finanzderivatverträge auf Sonstige Basiswerte
A.5 Sonstige Finanzderivate
Micro Hedge und Macro Hedge: Gliederung nach gesichertem Grundgeschäft und Risikoart
1.1 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.2 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
C) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäfte
Angaben zur Darstellung von Sicherungsgeschäften siehe auch Notes A.5.3.4 Hedge Accounting sowie B.5 und C.21.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020223
Micro Hedge und Macro Hedge: Gliederung nach gesichertem Grundgeschäft und Risikoart
1.1 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.2 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
C) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäfte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020224
A.1 Handel Finanzderivate: Nominalwerte zum Periodenende
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN/TYP DER DERIVATE
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
1. Schuldinstrumente und Zinsindizes
2. Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
A.2 Handel Finanzderivate: positiver und negativer beizulegender Brutto-Zeitwert - Aufgliederung nach Produkten
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
1. Positiver beizulegender Zeitwert
2. Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020225
A.3 OTC-Handel Finanzderivate: Nominalbeträge, positiver and negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020226
A.3 OTC-Handel Finanzderivate: Nominalbeträge, positiver and negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten 2019
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
A.4 OTC-Finanzderivate – Restlaufzeit: Nominalbeträge
A.1 Finanzderivatverträge auf Schuldinstrumente und Zinsindizes
A.2 Finanzderivatverträge auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
A.3 Finanzderivatverträge auf Gold und Fremdwährung
A.4 Finanzderivatverträge auf sonstige Basiswerte
A.5 Übrige Finanzderivate
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020227
B.1 Handel Kreditderivate: Nominalbeträge zum Periodenende
MIT EINEM EINZIGEN KONTRAHENTEN
MIT MEHR ALS EINEM KONTRAHENTEN (BASKET)
a) Credit Default-Produkte
b) Credit Spread-Produkte
c) Total rate of return swap
a) Credit Default-Produkte
b) Credit Spread-Produkte
c) Total rate of return swap
B.3 OTC-Handel Kreditderivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020228
B.3 OTC-Handel Kreditderivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
B.4 OTC-Handel Kreditderivate – Restlaufzeit: Nominalbeträge
1. Verträge des Absicherungskäufers
2. Verträge des Absicherungsverkäufers
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020229
E.6 – WährungsrisikoFremdwährungsvolumina 2020
A. Finanzielle Vermögenswerte
A.2 Eigenkapitalinstrumente
A.3 Forderungen an Kreditinstitute
A.4 Forderungen an Kunden
A.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
B. Sonstige Vermögenswerte
C. Finanzielle Verbindlichkeiten
C.1 Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
C.2 Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
C.3 Verbriefte Verbindlichkeiten
C.4 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
D. Sonstige Verbindlichkeiten
Fremdwährungsvolumina 2019
A. Finanzielle Vermögenswerte
A.2 Eigenkapitalinstrumente
A.3 Forderungen an Kreditinstitute
A.4 Forderungen an Kunden
A.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
B. Sonstige Vermögenswerte
C. Finanzielle Verbindlichkeiten
C.1 Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
C.2 Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
C.3 Verbriefte Verbindlichkeiten
C.4 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
D. Sonstige Verbindlichkeiten
CHF-Risiko
Wie schon in den letzten Jahren wurde der Abbau der CHF-Kredite auch 2020 fortgesetzt. Die Kundenforderungen reduzierten sich bei Betrachtung des Nettovolumens (nach Wertberichtigungen) um weitere rund 0,8 Mrd € und sanken von 5,4 Mrd € auf 4,6 Mrd €. Rund 2,4% davon wurden als notleidend eingestuft. Der größte Teil der Forderungen findet sich in der Privatkundenbank, der 91% des CHF-Volumens zuzuordnen sind.
Sonstige Währungsrisiken
Die Kundenkredite in anderen Fremdwährungen (exklusive CHF) betrugen zum 31.12.2020 3,0 Mrd € (2019: 4,1 Mrd €), wovon ein großer Teil Ausleihungen in USD waren (überwiegend an Kunden des Segments Corporate & Investment Banking).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020230
E.7 – Counterparty-RisikenGrundsätzlich ist anzumerken, dass der Handel mit Derivaten in der Bank Austria primär dem Hedging von gegenüber Kunden eingegangenen Positionen dient. Es erfolgt eine Bewertung der Geschäfte anhand anerkannter, geprüfter Modelle zu Tagespreisen. Marktwerte veranschaulichen den Stichtagswert der Verträge, positive aktuelle und geschätzte zukünftige Marktwerte erlauben einen Rückschluss auf das potenzielle Ausfallrisiko aus dieser Geschäftssparte.
Für die Portfoliogestionierung und Risikobegrenzung im Zusammenhang mit Derivaten, Wertpapierleihen sowie Pensionsgeschäften verwendet die UniCredit Bank Austria AG ein Internes Counterparty-Risikomodell (IMM). Dieses basiert auf einer Monte-Carlo-Pfadsimulation für die Risikosteuerung im Derivate- und Security-Financing-Geschäft mit Banken und Kunden, um das potenzielle, zukünftige Exposure auf Portfolioebene je Counterpart zu schätzen.
Das UCI-gruppenweite Counterparty-Risikomodell verwendet für die interne Risikosteuerung einen Expected Shortfall von 87,5% (entspricht etwa einem 95%-Quantil) sowie 3.000 Szenarien auf 52 Stützpunkten. Weiters unterliegt dem Modell eine standardisierte Margin Period of Risk (Nachschuss-Risikoperiode) und die Verwendung einer Default Conditional Metric (ausfallbedingten Metrik).
Als Basis für die Kalkulation dienen Marktvolatilitäten, Korrelationen zwischen einzelnen Risikofaktoren, zukünftige Cashflows sowie Stressüberlegungen. Ebenso werden Rahmenverträge (netting agreements) sowie Besicherungsverträge (collateral agreements) in der Simulation berücksichtigt.
Die Berechnung auf Simulationsbasis wird für alle wichtigen Geschäftsarten vorgenommen, zum Beispiel Devisen- und Warentermingeschäfte, Zinsinstrumente, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäfte, aktien-, waren- oder inflationsbezogene Instrumente bzw. Kreditderivate. Die verbleibenden (unter anderem exotischen) Produkte werden über einen sogenannten Add-on-Faktor Ansatz (abhängig von Volatilität und Laufzeit) berücksichtigt.
Neben der Ermittlung des potenziellen künftigen Exposures für die Zwecke der internen Risikosteuerung erlaubt die Pfadsimulation auch die Berechnung des mittleren Exposures bzw. des gemäß Basel 3 modifizierten mittleren Exposures (Exposure at Default), der effektiven Laufzeit des Exposures sowie des „Stressed EPE“ (Expected Positive Exposure) für jeden Counterpart und ermöglicht somit die Einbeziehung des Counterparty-Risikos in ein Basel 3-konformes internes Modell zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung. Die Berechnung des regulatorischen Exposure at Default wird auf Netting-Set-Ebene errechnet. Ein Netting-Set ist eine Gruppe von Geschäften zwischen dem Institut und dem Kunden, die einer rechtlich durchsetzbaren bilateralen Nettingvereinbarung unterliegt.
Die UniCredit Bank Austria AG hat die Anforderungen gemäß den Veröffentlichungen des Basler Ausschusses (Basel 3) und der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) im Bereich des Counterparty Credit Risk umgesetzt. Die regulatorischen Anforderungen beinhalten unter anderem die Berechnung des normalen Counterparty Exposures sowie des sogenannten Stressed Counterparty Exposures (vergleichbar mit dem Stressed VaR im Marktrisiko), die Marktrisikounterlegung für die Credit Valuation Adjustments (CVA market risk) sowie strengere Standards beim Collateral Management.
Die Anforderungen bzgl. des verpflichtenden Austauschs von Sicherheiten bei bilateralen Margining-Verträgen mit Financial Counterparts für Variation Margin wurden gemäß den Regulierungen umgesetzt.
Darüber hinaus sind die Anforderungen an das Counterparty-Risiko in Bezug auf das Stresstesting und das Backtesting in der UniCredit Bank Austria AG umgesetzt. In regelmäßigen Intervallen wird, auf Detailebene einzelner Counterparts sowie auf Gesamtbankebene, ein Backtesting durchgeführt, um laufend die Modellgüte überprüfen zu können.
Das Counterparty-Risikomodell wird laufend weiter verbessert. Seit dem Jahr 2019 wurde für die interne Risikosteuerung die Basis der Szenariengenerierung von historischen Schwankungen auf markt-implizite Volatilitäten umgestellt. Die daraus resultierende wesentliche Modelländerung hinsichtlich der Berechnung der Eigenmittelunterlegung wurde bei der EZB beantragt und wird voraussichtlich ab 2021 auch für regulatorische Zwecke zur Anwendung kommen. In Vorbereitung auf die neuen Basel 4/CRR 2 Regularien wurde weiters im Jahr 2020 ein Projekt zur Implementierung des neuen Standard Ansatzes für Counterparty Credit Risk (SA-CCR) in den internen Risikosystemen der Bank initiiert, um die rechtlichen Erfordernisse per Juni 2021 zu erfüllen. Im SA-CCR werden für die Berechnung der Eigenmittelerfordernisse regulatorisch jene Transaktionen abgebildet werden, welche im internen Counterparty-Risikomodell nicht mittels Monte-Carlo Simulation erfasst sind (zum Beispiel Börsenderivate oder Wertpapiertransaktionen).
In den internen IT-Systemen wird nicht nur die Berechnung des Counterparty-Risikos aus dem Derivatgeschäft, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäft, sondern ebenso die Ermittlung des Risikos aus den sogenannten „Other Risk Types“ vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass die Ermittlung der Exposurewerte aus dem Derivatgeschäft sowie des „Money-Market Risk“, „Issuer Risk“ und „Settlement Risk“ zentral aus den internen IT-Systemen (FRE – Full Revaluation Engine, AGE – Aggregation Engine) erfolgt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020231
Darüber hinaus wird das Länderrisiko getrennt nach externem und internem Länderrisiko errechnet und ausgewiesen.Die Linienausnutzung für das Handelsgeschäft steht im zentralen Treasurysystem MLC („MUREX Limit Controller“) realtime zur Verfügung. Das Treasurysystem „MUREX Limit Controller“ (MLC) stellt das zentrale Limitsystem der UniCredit Bank Austria AG dar, das auf Kundenebene neben der aktuellen Linienausnützung aus Derivat- und Security-Financing-Geschäften ebenso die Ausnützungen für Money-Market-, Issuer- und Settlement-Risiko ausweist.
Die UniCredit Bank Austria AG begrenzt das Kreditrisiko aus ihrem Derivatgeschäft zusätzlich durch den konsequenten Einsatz von entsprechenden Rahmenverträgen sowie die Vereinbarung von Besicherungsverträgen (collateral agreements) und von Kündigungsklauseln (break-clauses). Trotz der sehr guten Durchschnittsbonität unserer Geschäftspartner wird vom Management dem Ausfallrisiko verstärkt Augenmerk geschenkt.
Im Jahr 2020 hat die UniCredit Bank Austria AG eine neue Online-Trading Plattform implementiert (UCTrader/ExCEED), welche unseren Kunden den real-time Abschluss von Derivatgeschäften ermöglicht. Im Zuge des Projektes wurden die relevanten Risikochecks implementiert und damit zum Beispiel eine real-time Überprüfung und Einhaltung der Pre-Settlement und Settlement Risiko Limite online sichergestellt.
Weiters wurde gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) die zentrale Clearing-Pflicht für OTC-Derivate in der UniCredit Bank Austria AG implementiert und umgesetzt. Die UniCredit Bank Austria AG ist Clearing-Member des Clearing-Instituts „London Clearing House“ (LCH Clearnet) sowie seit 2020 auch Clearing-Member des Clearing-Instituts „LCH SA“ in Paris. Weiters cleart die UniCredit Bank Austria AG Pensionsgeschäfte auch bei der zentralen Gegenpartei EUREX Clearing AG.
Ein eigenes Reporting zum Thema Counterparty Credit Risk informiert das Marktrisikokomitee (MACO) und das Derivativkomitee (DECO) der UniCredit Bank Austria AG nicht nur hinsichtlich der laufenden Exposureentwicklung, Stresstesting, Collateral Management und Wrong Way Risk, sondern stellt auch weitere, steuerungsrelevante Informationen bereit.
Resultierend aus der Counterparty-Credit-Risk-Berechnungsmethode durch die gruppenweiten Risikosysteme ergaben sich zum Jahresende für die UniCredit Bank Austria AG folgende Exposures aus Derivat-, Repo- und Leihegeschäften: 1.877 Mio € (Vorjahr 2.455 Mio €)
Das Gesamtexposure zum Jahresende 2020 lässt sich weiters in folgende Sektoren aufsplitten:
Central Clearing Counterparts (CCP)
Exposure nach Ratingklasse
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020232
E.8 – Länderrisiko und souveränes RisikoIm Länderrisiko wird das Risiko aus grenzüberschreitenden Geschäften mit allen Kundengruppen abgebildet („Transfer- und Konvertierungsrisiko“; das Länderrisiko enthält z.B. Kredite an ausländische Firmenkunden oder Banken), während im souveränen Risiko das Risiko aus Geschäften mit dem Staat selbst abgebildet ist (z.B. der Kauf von Staatsanleihen), unabhängig davon, ob dieses Risiko grenzüberschreitend oder lokal ist. Die Beurteilung beider Risiken erfolgt im Rahmen eines UniCredit-gruppenweiten Kreditprozesses. Sowohl Länderlimite als auch souveräne Limite werden vom zuständigen Risikomanagementteam beurteilt, vom entsprechenden Kompetenzträger genehmigt und den UniCredit- Tochterunternehmen gemäß den geschäftlichen Erfordernissen zugeteilt. Für Länder, die als weniger risikoreich eingestuft werden – z.B. USA, Japan, EU-Kernländer –, wird im Allgemeinen grenzüberschreitendes Geschäft nicht limitiert, alle anderen Länderrisiken werden mittels Länderlimit gesteuert. Die souveränen Risiken hingegen werden in jedem Fall über ein Counterparty-Limit begrenzt. Die Überwachung des Gesamtengagements in Anleihen erfolgt über nominelle Kreditrisikolimite und Marktrisikolimite. Die Erfassung erforderlicher Wertminderungen für souveräne Risiken erfolgt gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards.
Gliederung der Bestände staatlicher Wertpapiere nach Ländern und Bilanzpositionen
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020233
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020234
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020235
Gliederung der Bestände staatlicher Wertpapiere nach Bilanzposition
ZU HANDELS-ZWECKEN GEHALTEN (NETTO-VOLUMINA)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Buchwert der Bestände gegenüber staatlichen Stellen
Gesamtbestand an Schuldinstrumenten
ZU HANDELS-ZWECKEN GEHALTEN (NETTO-VOLUMINA)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Buchwert der Bestände gegenüber staatlichen Stellen
Gesamtbestand an Schuldinstrumenten
Die Volumina gegenüber staatlichen Stellen umfassen Anleihen, die von Zentralbanken, Staaten und anderen öffentlichen Stellen begeben wurden, und Kredite an staatliche Kreditnehmer. Asset-Backed Securities (ABS) sind darin nicht enthalten.
Gliederung der Kredite staatlicher Kreditnehmer nach Ländern
SUMME DER BILANZWIRKSAMEN VOLUMINA
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020236
E.9 – Operationale Risiken Die UniCredit Bank Austria AG wendet seit Anfang 2008 den Advanced Measurement Approach (AMA-Ansatz) zur Berechnung des OpRisk-Kapitals an, die Modellberechnung für alle AMA-Töchter erfolgt durch die UniCredit Gruppe.
Inlandstöchter
Im Bereich des Operationalen Risikos wenden die Schoellerbank AG und die UniCredit Leasing Austria GmbH den AMA-Ansatz an.
Umsetzung der Offenlegungsbestimmungen gemäß CRR
Innerhalb der UniCredit Gruppe erfolgt eine gesamthafte Offenlegung (im Rahmen der Pillar 3 Offenlegungsanforderungen gemäß CRR) durch die Muttergesellschaft UniCredit auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage in ihrer Funktion als EU-Mutterinstitut. Die Bank Austria ist ein großes Tochterunternehmen im Sinne von Art. 13 CRR und legt für das Geschäftsjahr 2020 demgemäß ihre Eigenmittel (Art. 437 CRR), die Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR), die Kapitalpuffer (Art. 440 CRR), die Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR), die Vergütungspolitik (Art. 450 CRR), die Verschuldung (Leverage Ratio; Art. 451 CRR), Liquiditätsdeckungsanforderungen (Art. 451a CRR) sowie die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) offen.
Die Offenlegung der Bank Austria ist auf ihrer Website (www.bankaustria.at) unter Investors/Offenlegung gemäß Basel 2 und 3 (CRR) auffindbar.
Unter dem operationalen Risiko (OpRisk) wird das Risiko von Verlusten als Folge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Mitarbeitern, internen Prozessen oder Systemen sowie aufgrund externer Ereignisse (inkl. Rechtsrisiken – siehe dazu auch Abschnitt E.13) verstanden. So unterliegen z. B. Kundenvergütungen wegen fehlerhafter / unzureichender Produktberatung, Ausfälle von IT-Systemen, Sachschäden, Fehlverarbeitungen oder Betrugsfälle einer genauen und vor allem konsolidierten Risikomessung und -steuerung (Verlustdatensammlung, externe Daten, Szenarien, Indikatoren), die auch als Basis für die Berechnung der Eigenmittel für das operationale Risiko dient.
Die Erhebung von Vorfallsdaten sowie die Adressierung von Prozessoptimierungen erfolgen in enger Koordination und Zusammenarbeit, abteilungs- und bereichsübergreifend, wie z. B. den Businessbereichen, der internen Revision, Compliance, der Rechtsabteilung, ICT & Security Management sowie dem Versicherungsbereich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der UniCredit Bank Austria AG seit jeher in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen eine Fülle von Maßnahmen gesetzt wurde, um das operationale Risiko zu steuern und zu reduzieren. An dieser Stelle seien exemplarisch Datensicherungsmaßnahmen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten Daten, Zugriffsberechtigungssysteme, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips und eine Vielzahl von Überwachungs- und Kontrollprozessen sowie Personalschulungsmaßnahmen genannt. Insbesondere die Bewusstseinsbildung über operationale Risiken nimmt eine wichtige Stellung ein und wird über unterschiedliche Maßnahmen wie „Tone from the top“ Aussendungen des Vorstands, Schulungen der Führungskräfte sowie verpflichtende Online-Trainings unterstützt.
Organisatorisch hat die UniCredit Bank Austria AG neben dem zentralisierten OpRisk Management ein dezentrales OpRisk Management in Form von OpRisk-Verantwortlichen (sog. „Dezentrale OpRisk & RepRisk Manager“ (DORRM)) für alle relevanten Unternehmensbereiche aufgebaut. Die zentrale OpRisk & RepRisk Funktion der UniCredit Bank Austria AG wurde 2018 direkt dem Risikovorstand als Stabstelle zugeordnet. Im Jahr 2020 wurde, zur Verstärkung der „first line of defense“ im Vertrieb, die Abteilung Business Operational Excellence gegründet. Wie in der UniCredit Bank Austria AG gibt es auch in allen relevanten Töchtern der UniCredit Bank Austria Gruppe verantwortliche OpRisk Manager bzw. Ansprechpartner.
Während der zentrale Bereich vor allem für die Methodenvorgaben sowie die Risikomessung und -analyse zuständig ist, liegt es im Bereich des dezentralen Risikomanagements, Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung oder Versicherung von Risiken zu setzen. Das zentrale OpRisk Management ist für die Kontrolle der Angemessenheit der Risikohandhabungsmaßnahmen im Rahmen der „2nd level controls“ zuständig.
Im Jahr 2020 lagen die Schwerpunkte auf folgenden Tätigkeiten:
•Risikobewertung von Notfallsprozessänderungen welche aufgrund der COVID-19 Pandemie vorgenommen wurden. Teilnahme an einer zu diesem Zweck gegründeten Task Force.
•Integration der OpRisk & RepRisk-Strategie-Themen 2020 sowie deren Monitoring anhand von Key-Risk-Indikatoren in der Permanent Work Group (tourliche bereichsübergreifende OpRisk-Arbeitsgruppe).
•Umsetzung von Risikominimierungsmaßnahmen für die identifizierten Strategie-Themen (durch DORRMs und Fachexperten) und deren Bericht in der Permanent Work Group sowie dem Operational & Reputational Risk Committee (OpRRiCo).
•Monitoring des OpRisk Exposures anhand von Kennzahlen, die einen Teil des Risk Appetite Frameworks darstellen (ELOR - Expected Loss on Budget Revenues; ICT Risk Metric).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020237
•Durchführung und Erweiterung des jährlichen OpRisk ICT Assessment Prozesses für kritische Business-Prozesse in der UniCredit Bank Austria AG; Durchführung von OpRisk Assessments für relevante Outsourcings.•Laufende Überarbeitung des KRI Monitoring Frameworks zur effektiveren Risikomessung sowie Durchführung der Szenarienanalyse.
•Bewusstseinsbildung zu OpRisk Themen durch diverse Schulungen für unterschiedliche Zielgruppen sowie durch Adaption des verpflichtenden Online-Trainings.
•Überprüfung der OpRisk-relevanten Konten und Buchungen im Zuge der Accounting Reconciliation, General Ledger Analyse und Transitory and Suspense Account Analyse zur Sicherstellung der Vollständigkeit der OpRisk-Datensammlung.
•Durchführung von Schwerpunktanalysen zu unterschiedlichen OpRisk-relevanten Themenbereichen, auch angestoßen durch relevante externe OpRisk-Vorfälle, z.B.: Internal Fraud, External Fraud im Kreditgeschäft (auch im Rahmen der COVID-19 Moratorien), Dokumentenablageprozess
•Durchführung eines Risk & Control Self Assessments (RCSA) für relevante Unternehmensprozesse der UniCredit Bank Austria AG sowie einer OpRisk Umfrage aller direkt berichtenden Töchter.
•Verstärkter Fokus auf einen einheitlichen Ansatz des Töchtersteerings.
•Implementierung von ICT Project Risk Assessments für alle neuen ICT Projekte.
•Implementierung von standardisierten OpRisk Assessments für alle relevanten Prozessänderungen, die vom jeweiligen Prozessverantwortlichen initiiert werden.
Ein Netzwerk von unabhängigen Funktionen und Gremien wirkt an der Beherrschung und Steuerung der Risiken mit, sodass der Vorstand ausreichende Informationen über die Risikosituation erhält und in der Lage ist, die Risiken zu steuern.
Die Agenden des operationalen Risikos werden im eigenständigen Operational and Reputational Risk Committee (OpRRiCo) abgehandelt, das quartalsweise unter Teilnahme des Risikovorstandes, Head of UC Operational & Reputational Risk Management, Compliance, Audit, Regulatory Affairs sowie der dezentralen Operational & Reputational Risk Manager tagt. Das Komitee ist ein zentraler Bestandteil der Integration des operationalen Risikos in die Prozesse der Bank und dient insbesondere dem Bericht von aktuellen OpRisk-Themen und Entwicklungen, der Abnahme von OpRisk-relevanten Dokumenten, dem Reporting von Verlusten sowie auch als Eskalationsgremium.
E.10 – Reputationsrisiken Die UniCredit Gruppe definiert Reputationsrisiko als das derzeitige oder zukünftige Risiko eines Ergebnisrückgangs aufgrund einer negativen Wahrnehmung der Bank seitens Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Investoren, Mitarbeitern oder Aufsichtsbehörden.
Seit 2012 ist im CRO-Bereich ein eigenes Team mit dem Management und Monitoring von strategischen Reputationsrisikoagenden betraut, im Jahr 2018 wurde die Op&Rep Risk Stelle direkt dem CRO als Stabstelle zugeordnet. Gemeinsam mit anderen Bereichen wie Identity & Communications, Compliance, Legal, Complaint Management, Customer Satisfaction & Stakeholder Insight etc. ist die zentrale Risikoeinheit für das Management der Reputation der UniCredit Bank Austria AG zuständig.
Reputationsrisikorelevante Themen werden quartalsweise im Operational & Reputational Risk Committee berichtet. Wie zum Beispiel:
•Geschäftsentscheidungen, welche im Reputationsrisiko / Kreditkomitee getroffen wurden
•Report über RepRisk Assessments welche im Rahmen des Neuproduktprozesses analysiert wurden
•Information über die Abnahme neuer RepRisk-Regelwerke
•Relevante Berichterstattungen über die UniCredit Bank Austria AG
•RepRisk-Status der AMA-Töchter
•Sonstige Themen, welche die Reputation der Bank betreffen
Im Jahr 2020 konzentrierten sich die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Reputationsrisiko auf die fortgesetzte Unterstützung der Tochterunternehmen bei weiterer Implementierung und Ausweitung von Strukturen, RepRisk-Policies und Ausbildung. Im vergangenen Jahr wurden neue RepRisk Regelwerke ausgerollt, welche den Umgang mit speziellen Industriesektoren regeln.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Erhöhung des Reputationsrisiko-Managementbewusstseins durch Ausbildungsaktivitäten in der UniCredit Bank Austria AG und den Tochterunternehmen. Das Reporting im Operational & Reputational Risk Committee wurde um einige Reputationsrisiko-Themen erweitert, hierzu sind noch weitere Verfeinerungen geplant.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020238
E.11 – GeschäftsrisikenAls Geschäftsrisiko werden unerwartete negative Veränderungen des Geschäftsvolumens und / oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind, definiert. Negative Auswirkungen solcher Veränderungen auf die Profitabilität resultieren vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen.
In der Risikomessung wird somit der Einfluss externer Faktoren auf Ergebnisrückgänge und die Auswirkung auf den Marktwert gemessen.
Das operative Management des Geschäftsrisikos liegt als Teil des allgemeinen Ertrags- und Kostenmanagements in der Verantwortung der einzelnen Geschäftseinheiten.
E.12 – Beteiligungs- und Immobilienrisiken Beim Beteiligungsrisiko wird den potenziellen Marktpreisschwankungen unseres börsenotierten und nicht börsenotierten Anteils-/ Beteiligungsbesitzes Rechnung getragen.
Nicht enthalten sind hier vollkonsolidierte Konzerntöchter, da deren Risiken bereits differenziert nach den anderen Risikoarten ermittelt werden und bei diesen erfasst sind. Das Portfolio umfasst strategische Engagements – reine Immobilienbesitzgesellschaften werden im Immobilienrisiko berücksichtigt.
Sowohl Beteiligungs- als auch Immobilienrisiko werden durch einen Value-at-Risk-Ansatz im Rahmen des ICAAP abgedeckt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020239
Generell werden Rückstellungen für jene Verfahren gebildet, bei denen drohende Verluste wahrscheinlich oder sicher sind, wo aber die Höhe oder der Zeitpunkt des Eintritts dieser Verluste unbestimmt ist. In diesen Fällen werden Rückstellungen in jener Höhe gebildet, die angesichts der jeweiligen Umstände und in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen als angemessen erscheinen, wobei sowohl der Grundsatz der Vorsicht als auch der Grundsatz der angemessenen, verlässlichen Schätzung, Beachtung finden.
Im Folgenden wird die UniCredit Bank Austria AG durchwegs auch als „UCBA“ bezeichnet.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für die folgenden anhängigen Rechtsstreitigkeiten und andere Verfahren Rückstellungen in Höhe des eingeschätzten Risikos gebildet. Gemäß IAS 37 müssen Angaben, die die Lage des betreffenden Unternehmens in dem Rechtsstreit ernsthaft beeinträchtigen würden, nicht gemacht werden:
E.13.1 Madoff
Hintergrund
UCBA sowie einige ihrer Konzerngesellschaften und indirekten Tochtergesellschaften wurden geklagt bzw. gegen sie wurden Untersuchungen eingeleitet in Folge des durch Bernard L. Madoff („Madoff“) über seine Gesellschaft Bernard L. Madoff Investment Securities LLC („BLMIS“) betriebenen Ponzi Scheme, das im Dezember 2008 aufgedeckt wurde.
Zivilrechtliche Verfahren in Österreich
Investoren der Primeo und Herald Madoff Feeder Fonds haben zahlreiche Zivilverfahren anhängig gemacht, von denen 12 mit einem eingeklagten Betrag von 5,15 Mio € zuzüglich Zinsen noch offen sind. Die geltend gemachten Ansprüche in diesen Verfahren sind entweder, dass die UCBA gewisse Pflichtverletzungen in ihrer Funktion als Prospektkontrollorin begangen habe oder dass die UCBA bestimmte Investoren (direkt oder indirekt) unsachgemäß beraten habe, in diese Fonds zu investieren, oder eine Kombination dieser Ansprüche. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat siebenundzwanzig rechtskräftige Entscheidungen hinsichtlich der in den Verfahren geltend gemachten Prospekthaftungsansprüche gefällt. Hinsichtlich der Verfahren, die die Primeo Feeder Fonds betreffen, ergingen siebzehn rechtskräftige Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes zu Gunsten der UCBA. In zwei Verfahren hat der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision der UCBA zurückgewiesen und hat somit die zu Gunsten der Kläger ergangenen Entscheidungen des Berufungsgerichts rechtskräftig werden lassen. Hinsichtlich des Herald Feeder Fonds hat der österreichische Oberste Gerichtshof fünfmal über die Prospekthaftungsansprüche entschieden, zweimal zu Gunsten der UCBA und dreimal zu Gunsten der Kläger. In einem Prospekthaftungsfall, wo in den Primeo und den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof zu Gunsten der UCBA entschieden; in zwei weiteren Prospekthaftungsfällen, wo in den Primeo und in den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof die außerordentlichen Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Entscheidungen des Berufungsgerichts zu Gunsten der UCBA rechtskräftig werden lassen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die verbleibenden Verfahren können nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden; zukünftige Entscheidungen könnten nachteilig für die UCBA sein.
Betreffend die gegen die UCBA anhängigen österreichischen Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem Betrug von Madoff hat die Bank Austria Rückstellungen in einem Umfang gebildet, der als angemessen für die gegenwärtigen Risiken erachtet wird.
Strafverfahren in Österreich
Die UCBA wurde als Beschuldigte in einem Strafverfahren in Österreich wegen des Verdachtes der Verletzung von Bestimmungen des InvFG, sowie Vorwürfe in Richtung Betrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Madoff-Fall geführt. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde im November 2019 gegen UCBA sowie alle Beschuldigten zur Gänze eingestellt. Privatbeteiligte haben dagegen Fortführungsanträge eingebracht; eine Entscheidung ist noch ausständig.
Verfahren in den Vereinigten Staaten
Klagen durch den SIPA Trustee
Im Dezember 2010 brachte der Insolvenzverwalter (der „SIPA Trustee“) für die Liquidation der BLMIS neben anderen Klagen auch eine Klage bei einem US-Bundesgericht (United States Federal Court) gegen einige Dutzend Beklagte ein, unter anderen gegen die HSBC, die UniCredit S.p.A., die UCBA und einige mit ihr verbundene Unternehmen (das „HSBC-Verfahren“).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020240
Im HSBC-Verfahren klagte der SIPA Trustee mehrere Milliarden US-Dollar im Rahmen von zivilrechtlichen Ansprüchen und Anfechtungsansprüchen (auch als „claw-back claims“, d. h. Rückforderungen, bezeichnet) ein. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden im Jahr 2011 abgewiesen, gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel anhängig. Im Jahr 2015 ließ der SIPA Trustee im HSBC-Verfahren die Anfechtungsansprüche gegen die UniCredit S. p. A und die Alternative Investments Division of Pioneer („PAI“) mit Anspruchsverzicht sowie die Anfechtungsansprüche gegen die UCBA ohne Anspruchsverzicht fallen; dies erfolgte nach Anspruchsregulierungen, die nicht die UniCredit S.p.A., die PAI und die UCBA betrafen und vom SIPA Trustee als Erfüllung der betreffenden Ansprüche angesehen wurden. Am 22. November 2016 erging ein Urteil des Bankruptcy Court, das die Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BA Worldwide Fund Management Ltd („BAWFM“) anordnete. Am 9. März 2017 äußerte sich der SIPA Trustee schriftlich zur Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BAWFM. Am 16. März 2017 legte der SIPA Trustee Berufung gegen die Abweisung der Ansprüche ein. Im Februar 2019 hat das Berufungsgericht die Entscheidung des Bankruptcy Court's vom 22. November 2016 aufgehoben und entschieden, dass der SIPA Trustee die Übertragungen von Geldern durch die BLMIS vor deren Insolvenz an die BAWFM und andere, ähnlich gestellte Parteien, zurückfordern kann. BAWFM und andere Beklagte beantragten eine neuerliche Anhörung vor dem Berufungsgericht durch ein "en banc" Gremium (sohin durch alle Richter). Das Berufungsgericht wies diesen Antrag im April 2019 ab. Auf Antrag der Beklagten lässt das Berufungsgericht das Verfahren ruhen; dies, damit das Verfahren während des Revisionsprozesses beim Obersten Gerichtshof nicht fortgeführt wird. BAWFM und die anderen Beklagten haben am 30. August 2019 eine Revision eingebracht. Am 1. Juni 2020 hat der Oberste Gerichtshof diese Revision zurückgewiesen. Das Verfahren wurde sohin an das Bankruptcy Court für das weitere Verfahren zurückverwiesen. Es besteht kein wesentlicher potenzieller Schadenersatzanspruch. Bestimmte bestehende oder frühere verbundene Personen, die im HSBC-Verfahren als Beklagte genannt werden, könnten Rechte auf Schadloshaltung durch die UniCredit S.p.A. und ihre verbundenen Unternehmen haben.Mögliche Auswirkungen
Über die vorgenannten Verfahren und Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff gegen die UCBA, ihre verbundenen Unternehmen und einige von deren Mitarbeitern und früheren Mitarbeitern hinaus können in Zukunft in den USA, in Österreich oder anderen Ländern unter Umständen weitere mit dem Fall Madoff in Zusammenhang stehende Prozesse angestrengt werden. Derartige in Zukunft mögliche Klagen könnten gegen die UCBA, ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter und frühere Mitarbeiter eingebracht werden. Die anhängigen Verfahren bzw. in Zukunft mögliche Klagen können für die UCBA negative Auswirkungen haben.
Die UCBA und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen, sich gegen die Ansprüche und Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren. Abgesehen von den oben dargestellten Sachverhalten ist es derzeit nicht möglich, den Zeithorizont und die Ergebnisse der verschiedenen Klagen verlässlich abzuschätzen und den Grad an Verantwortlichkeit – sollte eine Verantwortlichkeit gegeben sein – zu bestimmen.
E.13.2 Alpine Holding GmbH
Die Alpine Holding GmbH begab in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils eine Anleihe. In den Jahren 2010 und 2011 fungierte die UCBA dabei als Joint Lead Manager, und zwar in jedem der beiden Jahre gemeinsam mit einer anderen Bank. Im Juni / Juli 2013 wurden die Alpine Holding GmbH und die Alpine Bau GmbH insolvent; es folgten Konkursverfahren. Zahlreiche Anleihegläubiger stellten daraufhin schriftlich Forderungen an die in die Anleiheemissionen involvierten Banken. Zumindest soweit die UCBA davon betroffen ist, begründeten die Anleihegläubiger ihre Forderungen hauptsächlich mit der Prospekthaftung der Joint Lead Manager und in einer geringeren Anzahl von Fällen auch mit fehlerhafter Anlageberatung. Investoren haben zivilrechtliche Klagen einschließlich dreier Sammelklagen der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte anhängig gemacht (mit einer Forderungssumme von insgesamt rund 20,26 Mio €), in denen neben anderen Banken auch die UCBA als beklagte Partei genannt wird. Der wesentliche Klagegrund ist die Prospekthaftung. Diese zivilrechtlichen Verfahren sind überwiegend noch in erster Instanz anhängig. Bisher hat der Oberste Gerichtshof keine rechtskräftige Entscheidung über Klagen gegen die UCBA betreffend Prospekthaftung gefällt. Zusätzlich zu den vorgenannten Verfahren gegen die UCBA wurden im Zusammenhang mit der Alpine-Insolvenz weitere Klagen gegen die UCBA angedroht, die in Zukunft eingebracht werden könnten. Anhängige oder zukünftige Klagen können negative Auswirkungen auf die UCBA haben. Die UCBA beabsichtigt, sich gegen diese Ansprüche mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren. Derzeit ist es nicht möglich, den zeitlichen Ablauf und den Ausgang der verschiedenen Verfahren abzuschätzen sowie den Grad einer allfälligen Verantwortlichkeit der UCBA, soweit eine solche überhaupt gegeben ist, zu beurteilen.
E.13.3 Verfahren aus der Export-Finanzierung
UCBA hat als Kreditgeberin einen Kreditvertrag abgeschlossen. Mit diesem Kreditvertrag wurde unter der Deckung eines Garanten die Finanzierung von drei Industrie-Maschinen geregelt. Die Finanzierung des Kaufs der relevanten Maschinen wurde laut Kreditvertrag in zwei Tranchen vorgesehen. Für den Ankauf der relevanten Maschinen hat die Kreditnehmerin mit dem Exporteur zwei getrennte Kaufverträge abgeschlossen, wobei es über Wunsch der Kreditnehmerin zum Ankauf einer der Maschinen nicht gekommen ist. Auch zur Auszahlung des diesbezüglichen Kreditbetrages ist es nicht gekommen.
Die erste Tranche wurde ausgezahlt und die diesbezüglichen Maschinen auch gekauft und installiert; die Kreditnehmerin befindet sich mit Raten in Verzug. Die UCBA hat daher den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzuges gekündigt und die Kreditnehmerin zur Rückzahlung des insgesamt offenen Betrages aufgefordert.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020241
Die Kreditnehmerin behauptet ihrerseits Forderungen im Zusammenhang mit der Nichtfinanzierung der letztendlich von der Kreditnehmerin gewünschten Maschinen, insbesondere Gebühren und Kosten, Kreditbetrag, Vertragsstrafen an Dritte und entgangenen Gewinn. Diesbezüglich hat die Kreditnehmerin beim Vienna International Arbitral Centre eine Schiedsklage eingebracht. Die geltend gemachten Forderungen erscheinen substanzlos und es besteht die überwiegende Chance, das Verfahren dem Grunde nach zu gewinnen. Die Schiedsverhandlung hat bereits stattgefunden und der Schiedsspruch wird kurzfristig erwartet.Die UCBA hat im laufenden Schiedsverfahren eine Widerklage wegen des aushaftenden Kreditbetrages eingebracht, deren Erfolgschancen mit über 90 % eingeschätzt werden.
Die Rechtskosten sind schwer einschätzbar, im Hinblick auf die Schiedsklage sind Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet worden.
E.13.4 Valauret S.A.
Im Jahr 2001 erwarben die Kläger Valauret S. A. und Hughes de Lasteyrie du Saillant Aktien des französischen Unternehmens Rhodia S. A. Die Kläger behaupten, sie hätten aufgrund eines Rückgangs des Rhodia-Aktienkurses zwischen 2002 und 2003 Verluste erlitten.
Im Jahr 2004 reichten die Kläger eine Schadenersatzklage gegen den Verwaltungsrat, die Abschlussprüfer und die Aventis S. A. (den angeblichen Mehrheitsaktionär der Rhodia S. A.) ein. In der Folge weiteten sie ihre Forderung auf andere Parteien – insgesamt 14 Beklagte – aus, darunter auch die UniCredit Bank Austria AG als Rechtsnachfolgerin der Creditanstalt AG, gegen die Ende 2007 eine Klage eingereicht wurde. Die Kläger behaupten, die Creditanstalt AG sei in die oben erwähnten angeblichen betrügerischen Handlungen involviert gewesen.
Nach Ansicht der UniCredit Bank Austria AG entbehrt der Vorwurf einer Involvierung der Creditanstalt AG in betrügerische Handlungen jeder Grundlage. Im Jahr 2006, noch bevor die Klage auf die UniCredit Bank Austria AG ausgeweitet wurde, wurde das zivilrechtliche Verfahren nach Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt. Im Dezember 2008 setzte das Handelsgericht Paris auch das zivilrechtliche Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG aus.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für diese Rechtsstreitigkeit keine Rückstellungen gebildet.
E. 13.5 Angelegenheiten im Zusammenhang mit Finanzsanktionen
Im Nachgang zum Vergleich mit den US- und New Yorker Behörden aus April 2019 haben die UniCredit S.p.A., die UniCredit Bank AG und die UCBA zusätzliche Anforderungen und Kontrollen eingeführt, über die sie regelmäßig den Behörden Bericht erstatten.
E. 13.6 Nachhaltigkeitsrisiken
Aufgrund deutlich gestiegener Erwartungshaltungen der Regulatoren und verschiedenster Interessengruppen i.Z.m. den Themen „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sog. ESG (Environmental, Social, Governance)-Faktoren)“, werden Klima- und Umweltrisiken künftig sukzessive bei allen Kundensegmenten im Rahmen des Kreditantragsprozesses beurteilt.
Außerdem nimmt die UniCredit Bank Austria AG auch am PACTA (Paris Agreement Capital Transition Assessment)-Klimaverträglichkeitstest, der auf nationaler Ebene durchgeführt wird, teil. Dieser soll eine Einschätzung ermöglichen, inwieweit das Portfolio mit verschiedenen Klimaszenarien gemäß der Internationalen Energieagentur IEA übereinstimmt. Die Analyse umfasst börsennotierte Aktien, Unternehmensanleihen und Unternehmenskredite in besonders klimarelevanten Sektoren wie Strom-, Automobil-, Nutzfahrzeug-, Zement- und Stahlproduktion, Öl-, Gas- und Kohleförderung, sowie Luft- und Schifffahrt.
E.14 – Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AG Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 3. Mai 2007 über den geplanten Gesellschafterausschluss beschlossen. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen diverse in der Hauptversammlung vom 3. Mai 2007 gefasste Beschlüsse wurden im Frühjahr 2008 beendet. Der Squeeze-Out wurde mit Wirksamkeit 21. Mai 2008 im Firmenbuch eingetragen. Danach wurde von ehemaligen Minderheitsaktionären ein Verfahren auf Überprüfung der von der UniCredit angebotenen Barabfindung eingeleitet. Die passiv legitimierte Partei in diesem Verfahren ist nicht die UniCredit Bank Austria AG, sondern die UniCredit S.p.A. In diesem Verfahren wurde ein Sachverständiger bestellt, der die Höhe der bezahlten Barabfindung überprüft; das Gutachten liegt vor und bestätigt im Wesentlichen die Angemessenheit der im Rahmen des Gesellschafterausschlusses bezahlten Barabfindung. Das Beweisverfahren ist noch nicht abgeschlossen und eine erstinstanzliche Entscheidung in dieser Sache liegt noch nicht vor.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020242
E.15 – Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie den Rechnungslegungsprozess insgesamt; er kann – soweit erforderlich – Empfehlungen und Vorschläge zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses erteilen.
Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.
Durch die Integration der Bank Austria Gruppe in die UniCredit Group ist neben dem bestehenden internen Kontrollsystem das italienische „Saving Law“, insbesondere der § 262 (detaillierte Prozess-, Risiko- und Kontrollbeschreibungen zur Risikominimierung im Rahmen der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses) einzuhalten.
Die interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften. Der Leiter der internen Revision berichtet direkt an den Vorstand, quartalsweise dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dem Prüfungsausschuss.
Kontrollumfeld
Die UniCredit S.p.A. als Muttergesellschaft der UniCredit Bank Austria AG arbeitet stets an einer guten Kommunikation und an der Vermittlung der unternehmenseigenen Grundwerte, die in der „Integrity Charter“ verankert sind.
Die Integrity Charter verkörpert die Identität der UniCredit Group und basiert auf den folgenden gemeinsamen Grundwerten: Fairness, Transparenz, Respekt, Gegenseitigkeit, Freiheit und Vertrauen.
Die Implementierung des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist ebenso in den internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt.
Sämtliche Buchungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der in der „Accounting Policy“ festgelegten Leitlinien und die Freigabe erfolgt nach definierten Anweisungs- und Prüfkriterien. Entsprechende Prozesse sind implementiert und werden durch die interne Revision laufend überprüft.
Risikobeurteilung
Im Zuge von „262 Saving Law“ wurden Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess von den Prozessverantwortlichen erhoben und detailliert gemäß der von der UniCredit S.p.A. vorgegebenen Methode beschrieben. Diese Risiken werden laufend überwacht und mindestens halbjährlich einer Aktualitätsprüfung unterzogen. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.
Um die Anforderungen des „262 Saving Law“ zu erfüllen, müssen nach dem von der UniCredit S.p.A. gewählten methodischen Ansatz Kontrollmaßnahmen verpflichtend mindestens auf Halbjahresbasis durchgeführt werden (zur Jahres- und Halbjahresberichterstattung). Diese Kontrollbeweise müssen 10 Jahre lang beim Verantwortlichen evident gehalten werden. Aufgrund dieser Methode werden ebenfalls jene Kontrollen aufgezeigt, die nicht den Kriterien entsprechen, und mit einem Lösungsvorschlag dem Management berichtet.
Kontrollmaßnahmen
Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenziellen Fehlern oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vorgebeugt wird bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Abstimmungsmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020243
Die Hierarchie-Ebenen sind so ausgestaltet, dass eine Aktivität und die Kontrolle dieser Aktivität nicht von derselben Person durchgeführt werden (4-Augen- Prinzip). Im Zuge der Erstellung der Finanzberichte werden zudem die Hauptbuchkonten mit den Geschäfts- bzw. Front-End-Systemen abgeglichen.Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. Definierte IT-Kontrollen werden nach „262 Saving Law“ dokumentiert und durch externe Prüfer gemäß „International Standards for Assurance Engagements (ISAE) No. 3402“ einer Überprüfung unterzogen.
Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend der Finanzberichterstattung und der in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften in verschiedenen Gremien geführt und an die UniCredit Bank Austria AG mehrfach kommuniziert. Außerdem werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend in Hinblick auf Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig entgegenzuwirken.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden den wesentlichen Ebenen der Bank umfangreiche Finanzinformationen zur Verfügung gestellt. Relevante Informationen erhalten Aufsichtsrat und Vorstand, dem mittleren Management werden zusätzlich Detailberichte zur Verfügung gestellt.
Überwachung
Im Zuge der Implementierung des internen Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ wurden Instrumente für die Überwachung der Wirksamkeit der Kontrollen eingeführt. Aufgrund der verpflichtenden halbjährlichen Zertifizierungen für die Erstellung des Managementberichtes sind von den Verantwortlichen Tests hinsichtlich der Aktualität der Beschreibungen und der Effektivität der Kontrollen durchzuführen. Es muss festgestellt werden, ob die Kontrollen ihrem Design entsprechend funktionieren und die Personen, welche die Kontrolle durchführen, über die erforderliche Kompetenz / Befugnis und Qualifikation verfügen, um die Kontrolle effektiv durchführen zu können.
Mittels der Zertifizierung bestätigen alle Verantwortlichen, dass die Prozesse adäquat dokumentiert sind, Risiken identifiziert wurden und Kontrollen zwecks Ableitung von risikominimierenden Maßnahmen evaluiert wurden.
Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG erhält halbjährlich in Form eines konsolidierten Managementreports die Zertifizierungen der UniCredit Bank Austria AG und der von UniCredit S.p.A. definierten Tochterunternehmen aus dem Konzernkonsolidierungskreis und bestätigt die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ im Rahmen des Halbjahres- und Jahresabschlusses gegenüber der UniCredit S.p.A. und der Öffentlichkeit.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020244
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020245
F – Zusätzliche InformationenF.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen246 F.2.1 – Angaben über Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates bzw. des Betriebsrates der UniCredit Bank Austria AG247 F.2.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen248 F.2.3 – Sonstige Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen249 F.3 – Aktienbasierte Vergütungen249 F.3.1. – Beschreibung der aktienbasierten Vergütungen249 F 3.2. – Weitere Informationen251 F.5 – Honorare der Abschlussprüfer252 F.6 – Regionale Gliederung252 F.7 – Bilanzielle Auswirkung von Nettingvereinbarungen253 F.8 – Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände254 F.9 – Übertragung finanzieller Vermögenswerte254 F.10 – Nachrangige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten255 F.11 – Treuhandvermögen256 F.12 – Gesamtkapitalrentabilität256 F.13 – Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis256 F.13.1 – Kapitalmanagement256 F.13.2 – Eigenmittelerfordernis257 F.13.3 – Regulatorische Entwicklungen – Basel 3 / CRD IV, CRR257 F.13.4 – Entwicklung der Eigenmittel der Bank Austria Gruppe258 F.15 – Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren259 F.16 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag259 Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020246
F.1 – OrganeFolgende Personen sind als Mitglied des Vorstands der UniCredit Bank Austria AG tätig:
Vorsitzender /Generaldirektor: Robert ZADRAZIL
Mitglieder: Mag. Gregor HOFSTÄTTER-POBST, Dr. Jürgen KULLNIGG (bis 31.10.2020), Mauro MASCHIO, Tina POGACIC (ab 01.03.2021), Mag. Wolfgang SCHILK (ab 01.11.2020), Günter SCHUBERT, Mag. Susanne WENDLER
Der Aufsichtsrat der UniCredit Bank Austria AG setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender: Gianfranco BISAGNI (ab 01.01.2020)
Vorsitzender-Stellvertreter: Ranieri De MARCHIS, MBA
Mitglieder: Dr. Livia ALIBERTI AMIDANI, Dr. Olivier Nessime KHAYAT, Dr. Aurelio MACCARIO, Dr. Eveline STEINBERGER-KERN, Dr. Ernst THEIMER, Mag.(FH) Christine BUCHINGER, Mag. Adolf LEHNER, Mario PRAMENDORFER, MBA, Mag. Karin WISAK-GRADINGER
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 bestanden folgende Organverflechtungen mit der UniCredit S.p.A.:
•Vier Mitglieder des Aufsichtsrats der UniCredit Bank Austria AG waren gleichzeitig Mitglieder des Executive Management Committee der UniCredit.
•Ein Mitglied des Vorstandes der UniCredit Bank Austria AG war gleichzeitig Mitglied des Executive Management Committee der UniCredit.
F.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen per 31.12.2020
NICHT
KONSOLIDIERTE
VERBUNDENE
UNTERNEHMEN
FÜHRUNGS-KRÄFTE
IN SCHLÜSSEL-
POSITIONEN DES
UNTERNEHMENS
ODER DES
MUTTER-
UNTERNEHMENS
ANDERE
NAHESTEHENDE
UNTERNEHMEN
UND PERSONEN
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Von der Gruppe übernommene Garantien
Von der Gruppe erhaltene Garantien
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020247
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen per 31.12.2019
NICHT
KONSOLIDIERTE
VERBUNDENE
UNTERNEHMEN
FÜHRUNGS-KRÄFTE
IN SCHLÜSSEL-
POSITIONEN DES
UNTERNEHMENS
ODER DES
MUTTER-
UNTERNEHMENS
ANDERE
NAHESTEHENDE
UNTERNEHMEN
UND PERSONEN
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Von der Gruppe übernommene Garantien
Von der Gruppe erhaltene Garantien
Die Bank Austria Gruppe erhielt folgende Subventionen von staatlichen Stellen:
UniCredit Bank Austria AG, Österreich
Die Gemeinde Wien haftet für folgende Bilanzposten mit einer Garantie im Ausmaß von 4,9 Mrd € (2019: 5 Mrd €):
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Weiters haftet die Gemeinde Wien für Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisken und negative Marktwerte von Derivaten in Höhe von 172 Mio € (VJ 175 Mio €). F.2.1 – Angaben über Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates bzw. des Betriebsrates der UniCredit Bank Austria AG
F.2.1.1 – Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
DieimGeschäftsjahr2020vonderUniCreditBankAustriaAGandieVorstandsmitgliederausbezahltenBezüge(ohneEinzahlungenin Pensionskassen)betrugen1.084.158,34€(vergleichbareBezügeimVorjahrwaren1.443Tsd€).Hievonwaren789.221,54€fixeEntgelte(2019: 1.089Tsd€)und294.936,80€variableEntgelte(2019:353Tsd€).DarüberhinauswurdenfürdasJahr2020variableEntgelteinHöhevon 2.056.000,00€(mitMalusbelegt)(2019:2.332.000,00€(mitMalusbelegt))zurückgestellt,dieentsprechendderselbengesetzlichen Kompensationsbestimmungen erst in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen können.
MehrereVorstandsmitgliedererhaltenihreBezügevonUnternehmenaußerhalbdesBankAustriaKonsolidierungskreises.DieseBezüge,die VorstandsmitgliederfürTätigkeiteninderUniCreditBankAustriaAGundinverbundenenUnternehmenimGeschäftsjahr2020gewährtwurden, betrugen2.071.126,08€(2019:1.832Tsd€)undwerdenteilweise(2020:1.870.213,43€;2019:1.321Tsd€)andieUniCreditBankAustriaAG weiterverrechnet.DieVorstandsmitgliederhabenauchVergütungenfürTätigkeitenerhalten,dienichtmitderBA-Gruppezusammenhängen,sondern im Interesse der UniCredit Group sind.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020248
AnehemaligeMitgliederdesVorstandesundderenHinterbliebenewurden(ohneEinzahlungeninPensionskassen)8.159.809,10€(davonan ehemaligeFunktionsträgerderimJahre2002mitderBankAustriaverschmolzenenCreditanstaltAGbzw.derenHinterbliebene4.100.130,00€,an ehemaligeFunktionsträgerderimJahre1991mitderZentralsparkasseverschmolzenenÖsterreichischeLänderbankAGbzw.derenHinterbliebene 1.767.472,77€€)ausbezahlt.DerVergleichswertdesVorjahresbeträgt8.268Tsd€.FürTätigkeiteninverbundenenUnternehmenwurdenandiesen Personenkreis 797.856,88 € (2019: 17 Tsd €) ausbezahlt.DieBezügederimGeschäftsjahr2020tätigenMitgliederdesAufsichtsratesbetrugenfürdieUniCreditBankAustriaAG296.000,00€(2019: 294 Tsd €).
F.2.1.2 – Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Kredite an die Mitglieder des Vorstandes wurden mit 1.050.319,89 € (2019: 1.059 Tsd €) ausgewiesen, die ausgenützten Kontorahmen betrugen 38.535,53 € (2019: 40 Tsd €). Während des Geschäftsjahres wurden 67.107,28 € (2019: 51 Tsd €) zurückgezahlt.
Die Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf 205.920,05 € (2019: 904 Tsd €), die ausgenützten Kontorahmen wurden mit 55.965,12 € (2019: 61 Tsd €) ausgewiesen. Während des Geschäftsjahres wurden 45.794,28 € (2019: 63 Tsd €) zurückgezahlt.
Bei den Ausleihungen an den Aufsichtsrat sind auch die Kredite an die Arbeitnehmervertreter erfasst. Die Laufzeit der angeführten Kredite beträgt zwischen 5 und 30 Jahre. Die Verzinsung entspricht dem Kreditsatz für die Mitarbeiter der UniCredit Bank Austria AG.
F.2.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen Um die volle Einhaltung der derzeit geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen für Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen und Unternehmen zu gewährleisten, hat UniCredit Verfahren zur Feststellung von Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen eingeführt. Diese Verfahren gewährleisten die Bereitstellung entsprechender Informationen, um die Einhaltung der Verpflichtungen der Mitglieder des Board of Directors von UniCredit als einem börsennotierten Unternehmen und Mutterunternehmen des Konzerns zu ermöglichen.
Transaktionen innerhalb des Konzerns bzw. allgemein mit nahestehenden Unternehmen und Personen in Österreich und im Ausland werden grundsätzlich zu denselben Bedingungen durchgeführt wie Transaktionen mit unabhängigen Geschäftspartnern. Derselbe Grundsatz gilt für die Erbringung von Dienstleistungen.
Gemäß IAS 24 zählen folgende Unternehmen und Personen zu den der Bank Austria nahestehenden Unternehmen und Personen:
•Unternehmen, die zur UniCredit Gruppe gehören, und Unternehmen, die von UniCredit beherrscht, aber nicht konsolidiert werden,
•assoziierte Unternehmen und Joint Ventures,
•Führungskräfte von UniCredit in Schlüsselpositionen,
•nahe Familienangehörige von Führungskräften in Schlüsselpositionen und Unternehmen, die von Führungskräften in Schlüsselpositionen oder deren nahen Familienangehörigen beherrscht (oder gemeinschaftlich geführt) werden,
•Begünstigte aus Versorgungsplänen des Konzerns für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Information zum Grundkapital und Ausübung von besonderen Rechten
Das gezeichnete Kapital der UniCredit Bank Austria AG per 31. Dezember 2020 beträgt 1.681.033.521,40 € und besteht zur Gänze aus auf Namen lautende Stammaktien.
Die UniCredit S.p.A. war an der UniCredit Bank Austria AG per 31. Dezember 2020 direkt mit 99,996% beteiligt.
Die vinkulierten Namensaktien der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) und des Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG Region Wien (Betriebsratsfonds) haben lange Tradition und sind mit einer historisch begründeten besonderen Stellung ausgestattet: Um bestimmte bedeutende Beschlüsse in den Hauptversammlungen fassen zu können, müssen die vinkulierten Namensaktionäre bei der Beschlussfassung vertreten sein. Eine genaue Darstellung der betroffenen Beschlüsse ist in § 20 Abs 13 und 14 unserer Satzung angeführt.
„Restated Bank of the Regions Agreement“ (ReBoRA)
Es besteht eine Syndikatsvereinbarung „Restated Bank of the Regions Agreement“ („ReBORA“) zwischen UniCredit S.p.A, der AVZ Stiftung und dem Betriebsratsfonds. Im ReBORA haben sich die AVZ Stiftung und der Betriebsratsfonds gegenüber UniCredit verpflichtet, im Fall eines beabsichtigten Verkaufes dieser UniCredit Bank Austria AG Aktien, diese zunächst UniCredit anzubieten. Sollte die UniCredit das Angebot nicht akzeptieren, könnte die betreffende Vertragspartei die UniCredit Bank Austria AG Aktien an einen Dritten verkaufen. In diesem Fall steht UniCredit ein Vorkaufsrecht zu.
Gemäß dieser Vereinbarung aus dem Jahr 2006 hatte die AVZ Stiftung bis zum 31.03.2016 das Vorschlagsrecht für zwei Aufsichtsratsmitglieder der UniCredit Bank Austria AG. Danach kann sie für die Dauer der Haftung der AVZ Stiftung und der Gemeinde Wien ein Aufsichtsratsmitglied nominieren.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020249
Übertragung CEE-GeschäftIm Zusammenhang mit der Übertragung des CEE-Geschäfts hat UniCredit S.p.A. bestimmte Zusagen zugunsten der UniCredit Bank Austria AG hinsichtlich der künftigen Geschäftstätigkeit und Kapitalstruktur der UniCredit Bank Austria AG getroffen; die Mehrheit der Verpflichtungen seitens UniCredit S.p.A. endet mit Ende Juni 2024.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der UniCredit Bank Austria AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Kooperationsvereinbarung
Im Zuge der Integration der HVB in die UniCredit Group kommt der HVB (nunmehr UniCredit Bank AG) die Rolle des Kompetenzzentrums für Markets und Investmentbanking für die gesamte Gruppe zu. In dieser Rolle fungiert die UniCredit Bank AG unter anderem als Counterpart für Derivategeschäfte der Konzernunternehmen der UniCredit Group. Hierbei handelt es sich im Regelfall um Hedge-Derivate, die über die UniCredit Bank AG an den Markt externalisiert werden. UniCredit Bank Austria AG und UniCredit Bank AG haben 2010 einen entsprechenden 10-jährigen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Dieser Kooperationsvertrag wurde unter Berücksichtigung einer einjährigen Kündigungsfrist im Mai 2019 mit Wirkung 31. Mai 2020 gekündigt.
F.2.3 – Sonstige Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) haftet gemäß § 92 Abs 9 Bankwesengesetz für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit.
Die Gemeinde Wien haftet nach der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse in eine Privatstiftung (AVZ Stiftung) im Jahre 2001 für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG (damaliger Firmenname Bank Austria Aktiengesellschaft), die bis zum 31. Dezember 2001 entstanden sind, einschließlich von dem Grunde nach schon bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus Anwartschaften.
Im Zuge der Abspaltung des CEE Business hat UniCredit S.p.A. eine Garantie für die Pensionsverpflichtungen der Bank bis 31.12.2028 abgegeben.
F.3 – Aktienbasierte Vergütungen F.3.1. – Beschreibung der aktienbasierten Vergütungen F 3.1.1. – Die mittel- und langfristigen Anreizprogramme der Gruppe für ausgewählte Arbeitnehmer umfassen:
•Aktienoptionen, die ausgewählten Top- und Senior-Managern sowie wichtigen Talenten der Gruppe zugeteilt und durch Zeichnungsrechte für UniCredit-Aktien repräsentiert werden.
•Group Executive Incentive System (Bonus Pool), das qualifizierten leitenden Angestellten der Gruppe und nach regulatorischen Regeln bestimmten Mitarbeitern eine Bonusstruktur bietet, die aus Vorabzahlungen (im Anschluss an den Zeitpunkt der Leistungsbeurteilung) und aufgeschobenen Zahlungen in bar und in Aktien besteht, die über einen Zeitraum zwischen einem und sechs Jahren zu leisten sind. Diese Zahlungsstruktur gewährleistet die Ausrichtung an den Interessen der Aktionäre und unterliegt Malus-Bedingungen der Gruppe (die gelten, wenn spezifische Rentabilitäts-, Kapital- und Liquiditätsvorgaben auf Gruppen- und Länder-/Geschäftsbereichsebene nicht erreicht werden) sowie individuellen Rückforderungsbedingungen (soweit rechtlich durchsetzbar) gemäß deren Definition in den Regeln des Programms (jeweils nicht marktabhängige Zuteilungsbedingungen).
•Long Term Incentive 2017–2019, das qualifizierten leitenden Angestellten und wichtigen Personen der Gruppe einen Anreiz bietet, der zu 100% auf UniCredit-Stammaktien beruht, vorbehaltlich eines Aufschubs von drei Jahren sowie Malus- und Rückforderungsbedingungen, soweit rechtlich durchsetzbar, gemäß den Regeln des Programms. Die Struktur des Programms basiert auf einem 3-jährigen Leistungszeitraum, in Übereinstimmung mit dem neuen Strategieplan von UniCredit, und sieht die Zuteilung einer Prämie auf der Grundlage von Vorbedingungen hinsichtlich Rentabilität, Liquidität, Kapital und Risikoposition sowie verschiedenen Leistungsbedingungen mit Schwerpunkt auf Gruppenzielen in Übereinstimmung mit Transform 2019 vor.
•Long Term Incentive 2020-2023, gewährt die Zuteilung von Anreizen in Form von frei verfügbaren Stammaktien, die an das Erreichen bestimmter Leistungsbedingungen des strategischen Plans 2020-2023 geknüpft sind.
Die Laufzeit des Progamms erstreckt sich über einen vierjährigen Leistungszeitraum, der im Einklang mit dem strategischen Plan von UniCredit steht und dieser sieht die Gewährung einer möglichen Zuteilung im Jahr 2024 vor. Die Zuteilung unterliegt einem vierjährigen Aufschub auf der Grundlage von Vorbedingungen hinsichtlich Rentabilität, Kapitalbedarf und Liquidität sowie einer positiven Beurteilung der Risikoposition gemäß den Anforderungen der Bank of Italy und der EBA. Darüber hinaus, um die Governance weiter zu verbessern, inkludiert das Programm auch die Regeln hinsichtlich Compliance-Verstöße des Managements und die entsprechende Auswirkung auf die Vergütung durch die Anwendung von Malus- und Rückforderungsbedingungen.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020250
Zudem wird angemerkt, dass gemäß dem Banca d'Italia-Rundschreiben 285 (Aktualisierung vom 23. Oktober 2019) die mit Eigenkapital beglichenen aktienbasierten Vergütungen, die durch aufgeschobene Zahlungen in Stammaktien von UniCredit repräsentiert werden, die keinen Zuteilungsbedingungen unterliegen, gegebenenfalls zur Zahlung eines sogenannten „golden parachute“ (d.h. Abfertigung) für die entsprechenden Mitarbeiter genutzt werden.F 3.1.2. – Bewertungsmodell
Aktienoptionen
Zur Messung des wirtschaftlichen Werts von Aktienoptionen wird das Hull-White-Bewertungsmodell verwendet.
Dieses Modell basiert auf einer Trinomialbaum-Kursverteilung unter Anwendung des Boyle-Algorithmus und Schätzwerten hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Ausübung auf der Grundlage eines deterministischen Modells in Verbindung mit:
•der Erreichung eines Marktanteilswerts gleich eines Ausübungspreis-Multiples (M)
•der Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ausstiegs von Begünstigten (E) nach dem Ende des Erdienungszeitraums
Die Erfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen und Eigenkapitaleffekte basiert auf dem Erdienungszeitraum.
Im Jahr 2020 wie im Vorjahr wurden keine neuen Aktienoptionsprogramme gewährt. Im Jahr 2020 wie im Vorjahr wurden keine neuen Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder ausgegeben; es wurden keine Aktienoptionen von den Mitgliedern des Vorstands ausgeübt.
Group Executive Incentive System (Bonus Pool)
Der wirtschaftliche Wert einer erfolgsabhängigen Aktienvergütung wird unter Berücksichtigung des Marktkurses der Aktien zum Zuteilungsdatum abzüglich des Barwerts der zukünftigen Dividenden während des Erdienungszeitraums gemessen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Netto-Eigenkapitaleffekte werden über die Laufzeit des Erdienungszeitraums der Instrumente abgegrenzt.
Group Executive Incentive System „Bonus Pool 2019“ – Aktien
Das Programm ist in Blöcke unterteilt, von denen jeder drei oder vier Raten aktienbasierter Vergütungen über einen Zeitraum umfassen kann, der in den Regeln des Programms festgelegt ist.
AKTIEN IM RAHMEN DES GROUP EXECUTIVE INCENTIVE SYSTEM – BONUS POOL 2019
Datum der Gewährung des wirtschaftlichen Werts im Rahmen der „Bonus Opportunity“ (Tag der Gewährung)
Datum des Beschlusses des Board of Directors zur Bestimmung der Aktienanzahl
Erster Tag des Erdienungszeitraums
Letzter Tag des Erdienungszeitraums
Börsenkurs der UniCredit-Aktie (€)
Wirtschaftlicher Wert der Ausübungsbedingungen (€)
Beizulegender Zeitwert der Performance Shares pro Stück am Tag der
Gewährung (€) *)
*) Für die Quantifizierung der Kosten, die mit aktienbasierten Vergütungen zur Abrechnung von möglichen Abfindungen verbunden sind, wird derselbe beizulegende Zeitwert pro Stück verwendet.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020251
Group Executive Incentive System 2020 (Bonus Pool)Das neue Group Incentive System 2020 basiert auf einem Bonuspool-Ansatz, ausgerichtet an den Regulierungsanforderungen und Marktgepflogenheiten, der Folgendes definiert:
•Nachhaltigkeit durch eine direkte Verknüpfung mit den Ergebnissen des Unternehmens und Ausrichtung an relevanten Risikokategorien, Nutzung spezifischer Indikatoren, die mit dem Risikobereitschafts-Framework verknüpft sind
•Verknüpfung zwischen Boni und der Unternehmensstruktur, die den Pool auf Länder-/Geschäftsbereichsebene definiert, mit weiterer Prüfung auf Gruppenebene
•Zuteilung von Boni an leitende Angestellte und andere relevante Mitarbeiter, die auf der Grundlage der Regeln der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gemä13 lokalen Verordnungen identifiziert werden
•Erfordernis, die Zahlungsstruktur gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) festzulegen, und Zahlung innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren in Form einer Mischung aus Aktien und Barmitteln
Alle Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Netto-Eigenkapital in Verbindung mit dem Programm werden während des Erdienungszeitraums gebucht.
Long Term Incentive 2017-2019
Der wirtschaftliche Wert einer erfolgsabhängigen Aktienvergütung wird unter Berücksichtigung des Marktkurses der Aktien zum Zuteilungsdatum abzüglich des Barwerts der zukünftigen Dividenden während des Erdienungszeitraums gemessen.
Das Programm ist in Blöcke unterteilt, basierend auf der Position der Begünstigten, von denen jeder drei oder vier Raten aktienbasierter Vergütungen über einen Zeitraum umfassen kann, der in den Regeln des Programms festgelegt ist.
Long Term Incentive 2020-2023
Der wirtschaftliche Wert einer erfolgsabhängigen Aktienvergütung wird unter Berücksichtigung des Marktkurses der Aktien zum Zuteilungsdatum abzüglich des Barwerts der zukünftigen Dividenden während des Erdienungszeitraums gemessen.
Das Programm ist in Blöcke unterteilt, basierend auf der Position der Begünstigten, von denen jeder eine bis fünf Raten aktienbasierter Vergütungen über einen Zeitraum umfassen kann, der in den Regeln des Programms festgelegt ist.
F 3.2. – Weitere Informationen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
Alle aktienbasierten Vergütungen, die nach dem 7. November 2002 gewährt wurden und deren Erdienungszeitraum nach dem 1. Januar 2005 endet, fallen in den Geltungsbereich von IFRS 2.
Darstellung aktienbasierter Vergütungen im Konzernabschluss
Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Vergütungspläne mit Barausgleich
Schuld im Zusammenhang mit Vergütungsplänen mit Barausgleich
In der Bank Austria Gruppe waren 2020 bzw. 2019 im Jahresdurchschnitt folgende Personalkapazitäten im Einsatz:
1) Durchschnittliche Personenjahre in der Bank Austria Gruppe Beschäftigter ohne karenzierte Mitarbeiter.
2) Werte exklusiv der FTE der zum Verkauf bestimmten Gesellschaften der Immobilien Holding.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020252
F.5 – Honorare der Abschlussprüfer(gem. § 238 Abs 1 Z 18 und 251 Abs 1 UGB)
Die nachstehende Tabelle zeigt die von unseren Konzernabschlussprüfern abgerechneten Honorare für das Geschäftsjahr 2020 in den folgenden Kategorien:
Aufwendungen für Konzernabschlussprüfer
Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses
Sparkassenprüfungsverband
Andere Bestätigungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Steuerberatungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Sparkassenprüfungsverband
1) Der Rückgang der Kosten im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die nicht Durchführung des Q1 – Reviews zurückzuführen
F.6 – Regionale Gliederung Angaben gemäß § 64 Z 18 BWG („country-by-country reporting“)
§ 64 Z 18 BWG verlangt eine Aufgliederung diverser Informationen nach Ländern.
Die Angabe des Sitzstaates zu jeder unserer Tochtergesellschaften im Konzern ist Abschnitt A.8 zu entnehmen.
Darüber hinaus sind folgende weitere Angaben auf konsolidierter Basis heruntergebrochen nach Ländern offenzulegen:
JAHRESERGEBNIS
VOR STEUERN AUS
FORTGEFÜHRTER
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
(Mio €)
STEUERN VOM
EINKOMMEN IN BEZUG
AUF DAS ERGEBNIS
AUS FORTGEFÜHRTER
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
(Mio €)
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020253
F.7 – Bilanzielle Auswirkung von Nettingvereinbarungen7. 1 Finanzielle Vermögenswerte, die für Bilanzierungszwecke saldiert werden oder Nettingvereinbarungen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen
ZUGEHÖRIGE BETRÄGE DIE NICHT FÜR BILANZIERUNGSZWECKE SALDIERT WERDEN
BRUTTOBETRÄGE DER VERMÖGENSWERTE
IN DER BILANZ VERRECHNETE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
NETTOBILANZWERTE DER VERMÖGENSWERTE
ERHALTENE BARSICHERHEITEN
7.2 Verbindlichkeiten, die für Bilanzierungszwecke saldiert werden oder Nettingvereinbarungen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen
ZUGEHÖRIGE BETRÄGE DIE NICHT FÜR BILANZIERUNGSZWECKE SALDIERT WERDEN
BRUTTOWERTE DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN
IN DER BILANZ VERRECHNETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
NETTOBILANZWERTE DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN
ERHALTENE BARSICHERHEITEN
2. Pensionsgeschäfte (Repos)
Die obigen Tabellen zeigen die potenzielle Saldierung von Derivaten (bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten), die einer rechtlich durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung (ISDA Master Netting Agreement and Cash Settlement Agreement) unterliegen, in der Bilanz nicht saldiert werden können und für die das Unternehmen derzeit den rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Saldierung der erfassten Beträge im Falle der Insolvenz oder Kündigung hat.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020254
F.8 – Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände8.1 Als Sicherheit gehaltene Vermögenswerte für eigene Verpflichtungen
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
hievon: Vorräte an Sachanlagen
Die Vermögenswerte umfassen Kreditforderungen und Wertpapiere, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten nicht ausgebucht werden. Die eigenen Verbindlichkeiten, für die wir diese Sicherheiten stellten, umfassen vor allem den Deckungsstock von öffentlichen und hypothekarischen Pfandbriefen sowie für fundierte UCBA Anleihen, Refinanzierungstransaktionen mit der Europäischen Zentralbank und sonstige Sicherungsvereinbarungen. Vertragsbedingungen für diese Geschäfte entsprechen den üblichen Marktbedingungen.
F.9 – Übertragung finanzieller Vermögenswerte Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs schließt die Gruppe Transaktionen ab, die zur Übertragung finanzieller Vermögenswerte – insbesondere Schuldinstrumente und Eigenkapitalinstrumente sowie Forderungen an Kunden – führen. Die übertragenen finanziellen Vermögenswerte bleiben im Fall echter Pensionsgeschäfte vollständig in der Bilanz angesetzt, im Fall von unechten Pensionsgeschäften werden diese vollständig ausgebucht.
Die Gruppe überträgt finanzielle Vermögenswerte insbesondere durch folgende Transaktionen:
•Pensionsgeschäfte mit Wertpapieren
•Verbriefungsaktivitäten, bei denen Forderungen an Kunden oder Anlagewertpapiere an Zweckgesellschaften oder an Investoren, die von der Zweckgesellschaft begebene Schuldinstrumente erwerben, übertragen werden. Für jede Zweckgesellschaft wird eine Prüfung durchgeführt, ob die Mehrheit der mit der Transaktion verbundenen Risiken und Chancen der Bank zugerechnet werden kann oder nicht und eine Konsolidierung gemäß IFRS 10 notwendig ist.
9.1 Übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte (beizulegende Zeitwerte) sowie korrespondierende Verbindlichkeiten
NICHT HANDELSFINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE VERPFLICHTEND
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET
ERFOLGSWIRKSAM ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT
DESIGNIERTE FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE
ERFOLGSNEUTRAL ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BEWERTETE FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
ZU FORTGEFÜHRTEN
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Damit zusammenhängende
finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
A = Finanzielle Vermögenswerte, die verkauft und voll angesetzt wurden.
B = Finanzielle Vermögenswerte, die verkauft und zum Teil angesetzt wurden.
Die Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020255
F.10 – Nachrangige Vermögenswerte und VerbindlichkeitenAls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestufte finanzielle Vermögenswerte
Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: a) Forderungen an Kreditinstitute
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: b) Forderungen an Kunden
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
Der Gesamtbetrag der im Jahr 2020 geleisteten Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten beläuft sich auf 14 Mio € (Vorjahr: 15 Mio €). Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020256
F.11 – TreuhandvermögenForderungen an Kreditinstitute
Eigenkapitalinstrumente und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
F.12 – Gesamtkapitalrentabilität Angabe gemäß § 64 Abs 1 Z 19 BWG
Konzernergebnis nach Steuern in Mio €
Gesamtkapitalrentabilität
F.13 – Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis F.13.1 – Kapitalmanagement Als Teil der UniCredit Gruppe räumt die Bank Austria dem Kapitalmanagement einen hohen Stellenwert ein. Die Kapitalmanagementstrategie der Bank ist auf die Erhaltung einer soliden Kapitalbasis ausgerichtet und basiert auf einer risiko- und ertragsorientierten Kapitalallokation zur Schaffung von möglichst großem Wert für die Aktionäre.
Derzeit wird das interne Kapital der Bank Austria so festgesetzt, dass nachteilige Ereignisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,90 % (Konfidenzintervall) abgedeckt sind.
Gleichzeitig werden Zielwerte für die regulatorischen Kapitalquoten (Common Tier 1 und Capital Adequacy Ratio) in Übereinstimmung mit den bankaufsichtlichen Erwartungen und der von der Bank festgelegten Risikotoleranz (Risk Appetite Framework) bestimmt.
Die Aktivitäten des Kapitalmanagements erfolgen im Rahmen von Planung und Budgetierung der Gruppe und sind in die ICAAP-Prozesse einbezogen. Die Bank Austria beobachtet laufend die Entwicklung der Eigenmittel und des diesbezüglichen Ordnungsrahmens auf nationaler und auf Konzernebene.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020257
Zu den Kapitalmanagementaktivitäten zählen insbesondere:• Planungs- und Budgetierungsprozesse:
-Vorschläge hinsichtlich Risikoneigung, Entwicklung und Kapitalisierungsziele
-Analyse der Entwicklung der risikogewichteten Aktiva (RWA) und Änderungen des regulatorischen Umfelds
-Vorschläge hinsichtlich der Kapitalplanung und der entsprechenden Dividendenpolitik (MDA)
• Überwachungsprozesse
-Analyse und Überwachung von Limiten für Pillar 1 und Pillar 2
-Analyse und Überwachung der Kapitalquoten der Bank Austria Gruppe
• Stresstests
-zweimal jährlich werden regelmäßige Stresstests zur regulatorischen und zur internen Kapitaladäquanz durchgeführt
- die Ergebnisse der Stresstests fließen in die Festlegung der Risikoneigung und der Kapitalisierungsziele ein
Das Kapitalmanagement erfolgt dynamisch, d. h., die Bank Austria erstellt den Finanzplan, überwacht laufend die Kapitalquoten und setzt vorweg geeignete Maßnahmen, die zur Erreichung der gesetzten Ziele erforderlich sind.
F.13.2 – Eigenmittelerfordernis Die Eigenmittelanforderung gemäß CRR (Capital Requirements Regulation) setzen sich aus dem Erfordernis aus dem Kreditrisiko, aus allen Risikoarten des Handelsbuchs, aus dem Warenpositionsrisiko und dem Fremdwährungsrisiko außerhalb des Handelsbuchs, dem operationellen Risiko und dem CVA-Risiko zusammen.
F.13.3 – Regulatorische Entwicklungen – Basel 3 / CRD IV, CRR Mit dem EU-Bankenpaket wurden weitere, wesentliche Bestandteile des Basel 3 – Rahmenwerks auf europäischer Ebene durch Änderungen unter anderem der CRR („CRR II“) und CRD IV („CRD V“) umgesetzt. Das EU-Bankenpaket wurde am 7.6.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist seit 27.6.2019 in Kraft.
Basel 3 verlangt striktere Erfordernisse für regulatorisches Kapital mit einem Minimum an hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 Kapital) von 4,5%, Kernkapital (Total Tier 1 Kapital) von insgesamt 6 % und einem Gesamtkapital von 8%.
Weiters werden alle Banken verpflichtet, einen aus Common Equity Tier 1 Kapital bestehenden Kapitalerhaltungspuffer von 2,5% zusätzlich zu den neuen Mindestanforderungen zu halten. Das führt zu einem tatsächlichen Gesamterfordernis von 7 % Common Equity Tier 1 Kapital, 8,5% Tier 1 Kapital und 10,5% Gesamtkapital.
Mitgliedstaaten können einen zusätzlichen Puffer verlangen, um zu starkes Kreditwachstum einzudämmen („Countercyclical Buffer“ bis zu 2,5 %). Laut Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V) wurde der antizyklische Kapitalpuffer ab 1.1.2016 für im Inland gelegene wesentliche Kreditpositionen mit 0% festgelegt. Weiters können die Behörden systemische Risikopuffer (SRB) sowie zusätzliche Kapitalaufschläge für systemrelevante Banken festlegen.
Der SRB für UniCredit Bank Austria Gruppe ist derzeit mit 2% festgelegt und der Aufschlag für systemrelevante Banken beträgt 1%, wobei der höhere der beiden Sätze anzuwenden ist.
Gemäß CRD V werden in Zukunft beide Puffer (systemischer Risikopuffer und Aufschlag für systemrelevante Banken) kumulativ anzuwenden sein. Die Behörden können darüber hinaus einen branchenbezogenen Risikopuffer vorschreiben.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020258
F.13.4 – Entwicklung der Eigenmittel der Bank Austria GruppeIm Jahr 2020 hat sich die Gesamtkapitalquote gegenüber dem Vorjahr von 21,3 % auf 22,3 % verbessert. Das regulatorische Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 115 Mio € auf 7.029 Mio € reduziert, die risikogewichteten Aktiva reduzierten sich um 2.029 Mio € auf 31.464 Mio €.
Die Bank Austria verfügt weiterhin über eine solide Kapitalbasis zur Erfüllung der Eigenmittelanforderungen nach Art 92 CRR iVm Art 129 ff CRD IV (Eigenmittelerfordernis Säule I).
Konsolidierte Eigenmittel
Eingezahlte Kapitalinstrumente (exkl. eigene Instrumente des harten Kernkapitals)
Rücklagen (inkl. Konzernergebnis) und Minderheitsbeteiligungen
Anpassungen am harten Kernkapital
Übergangsanpassungen am harten Kernkapital1)
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital und zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Anpassungen am zusätzlichen Kernkapital
Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1=CET1+AT1)
Ergänzungskapital und zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Anpassungen am Ergänzungskapital
Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital1)
Regulatorisches Eigenkapital (TC=T1+T2)
1) Gemäß CRR-Begleitverordnung vom 11.12.2013.
a) Kreditrisiko gemäß Standardansatz
b) Kreditrisiko gemäß dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) 1) 2)
c) Sonstige (Verbriefungen und Beitrag zum Ausfallsfonds einer zentralen Gegenpartei [ZGP]) 2)
Positions-, Fremdwährungs- und Warenrisiko
Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
1) inklusive RWA Add-On in Hohe von 500 Mio € (bis zur Erfüllung der Auflagen im Zusammenhang mit Änderungen des EAD Modells).
2) Aufgrund des neuen Verbriefungsregelwerks, in Kraft mit 1Q20, erfolgt der Ausweis getrennt von STA und IRB. Die Vergleichswerte per 31. Dezember 2019 wurden entsprechend angepasst.
Harte Kernkapitalquote 1)
1) Bezogen auf alle Risiken.
Die Berechnung des konsolidierten regulatorischen Kapitals (Eigenmittel) und der konsolidierten regulatorischen Kapitalanforderungen per 31.12.2020 basiert im Einklang mit der CRR auf Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020259
F.14 – HandelsbuchAngaben gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG
F.15 – Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Mitglied der UniCredit Group erstellt die Bank Austria keine eigene nichtfinanzielle Erklärung gemäß §267a UGB, da sie gemäß §267 a (7) UGB in den nichtfinanziellen Bericht der UniCredit S.p.A. einbezogen wird. Dieser ist auf der Website der UniCredit (https://www.unicreditgroup.eu/en.html) abrufbar.
F.16 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es gibt keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Konzernabschluss nach IFRSSchlussbemerkung des Vorstands
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020260
Schlussbemerkung des Vorstands Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board herausgegeben und von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde in Übereinstimmung mit den österreichischen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und steht im Einklang mit dem Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht enthalten alle erforderlichen Angaben, insbesondere sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres und sonstige für die künftige Entwicklung des Konzerns wesentliche Umstände zutreffend erläutert.
Wien, am 19. Februar 2021
Robert ZadrazilMag. Gregor Hofstätter-Pobst
CEO CFO Finance
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mauro Maschio Mag. Wolfgang Schilk
PrivatkundenbankCRO Risk Management
Günter SchubertMag. Susanne Wendler
Corporate & Investment Unternehmerbank
Banking Division
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020261
Bericht der Abschlussprüfer Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der UniCredit Bank Austria AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
•Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen (siehe Anhang zum Konzernabschluss, E.2 und A 5.3.3)
Sachverhalt und Problemstellung
Wertberichtigungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Zum 31. Dezember 2020 betragen die Kreditforderungen („Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“, die „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ umfassen) nach Abzug der Wertberichtigungen EUR 96.175 Mio, die Risikovorsorgen dazu betragen EUR 1.420 Mio.
Die UniCredit Bank Austria AG hat im Konzern zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Verlustereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Je nach Ergebnis werden für verschiedene Klassen von Kreditforderungen unterschiedliche Methoden zur Bestimmung des Risikovorsorgebedarfs angewandt. Grundsätzlich handelt es sich um Discounted-Cashflow-Methoden unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien. In die Berechnung einfließende Parameter werden, auf Basis von Modellen unter Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben geschätzt und, sofern erforderlich, auf IFRS-9-konforme Parameter übergeleitet:
•Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans), die auf Kundenebene als signifikant eingestuft werden, werden die erwarteten Kreditverluste individuell bestimmt. Die Szenarien-Wahrscheinlichkeiten, die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Rückflüsse aus der Realisierung von Sicherheiten (sofern vorhanden) werden auf Basis aller verfügbaren Informationen unter Beiziehung interner Experten geschätzt.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020262
•Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans) mit vergleichbarem Risikoprofil, die individuell als nicht signifikant eingestuft werden, werden die erwarteten Kreditverluste kollektiv ermittelt. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Obligos und der vorhandenen Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalles wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt.
•Für nicht notleidende Kreditforderungen (performing loans) werden erwartete Kreditverluste modellbasiert mittels geschätzter Ausfallswahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und Umrechnungsfaktoren (CCF) berechnet. Wenn keine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten ist, werden diese Risikovorsorgen in Höhe der innerhalb der nächsten 12 Monate erwarteten Kreditverluste gebildet. Ist eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten, dann werden die erwarteten Kreditverluste für die Restlaufzeit der Kreditforderung geschätzt.
•Für nicht ausgefallene Fremdwährungs-Kreditforderungen sowie Tilgungsträger-Kreditforderungen mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment werden diese Modelle adaptiert, um die besonderen Risikomerkmale dieser Portfolien angemessen abzubilden. Insbesondere wurde für diese Portfolien eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos identifiziert und diese daher der Stage 2 zugeordnet.
Die Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Diese ergeben sich bei der Identifikation eines Verlustereignisses oder einer signifikanten Kreditrisikoerhöhung sowie bei der Schätzung der erwarteten Cashflows bzw. bei der Ermittlung von Rechenparametern, die diese abbilden.
Die inhärenten Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertberichtigungen von Kreditforderungen zugrunde liegen, wurden durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie zusätzlich verstärkt. Durch die erforderlichen Adaptionen in Schätzmethoden und Prozessen ist die Bedeutung von Einschätzungen des Managements weiter gestiegen.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen haben zahlreiche Staaten Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds, Anpassung des Insolvenzrechts etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu reduzieren versuchen, erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios und führen zu kurzfristig niedrigeren Ausfallsraten und Verlustquoten.
Die UniCredit Bank Austria AG hat daher verschiedene Anpassungen im Hinblick auf die erwartete Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes vorgenommen. Für die Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen in die Schätzung der Risikoparameter wurden daher neben der Anpassung des Basisszenarios auch die Alternativszenarien (negatives und positives Szenario) sowie deren Gewichtung adaptiert. Dabei wurde die Gewichtung des negativen Szenarios zu Lasten des Basisszenarios und des positiven Szenarios erhöht. Darüber hinaus wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und der daraus erwarteten, aber noch nicht beobachtbaren wirtschaftlichen Folgen ein zusätzlicher Auslöser für die Stufe 2 eingeführt. Nähere Ausführungen zu den vorgenommenen Anpassungen finden sich im Anhang zum Konzernabschluss (Kapitel E.2).
Aus den oben angeführten Gründen haben wir die Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Vorgaben des IFRS 9 beurteilt.
Wir haben die wesentlichen Prozesse und Modelle im Kreditrisikomanagement sowie eine Auswahl von Kreditforderungen hinsichtlich der gebildeten Wertberichtigung prüferisch gewürdigt. Wir haben die wesentlichen Kontrollen im Kreditprozess, insbesondere Kontrollen im laufenden Monitoring und im Früherkennungsprozess von potenziell ausfallsgefährdeten Kreditnehmern, identifiziert und getestet. Wir haben das interne Kontrollsystem zur korrekten Handhabe der Ratingmodelle und zur Sicherheitenbewertung überprüft.
Die Angemessenheit von individuellen Risikovorsorgen haben wir anhand von Testfällen überprüft. Neben der Einhaltung der internen Regelungen bezüglich Rating, Sicherheitenzuordnung und -bewertung haben wir überprüft, ob wesentliche Verlustereignisse identifiziert wurden. Dafür haben wir Kreditforderungen, die vom Management nicht als ausgefallen identifiziert wurden, dahingehend untersucht, ob Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers eingetreten sind. Bei ausgefallenen Kreditforderungen haben wir die unterstellten Szenarien sowie deren Gewichtung unter COVID-19-Gesichtspunkten und die geschätzten erwarteten Cashflows kritisch gewürdigt.
Wir haben die Angemessenheit der kollektiv ermittelten Risikovorsorgen unter Berücksichtigung von Parametern für die gesamten Laufzeiten, der Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen und der Beurteilung, ob eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos stattgefunden hat, sowie der zugrundeliegenden Ratingmodelle beurteilt. Wir haben für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtestings und Modellvalidierungen, den Umgang mit diesen Ergebnissen sowie die vom Management durchgeführten Analysen zur Feststellung signifikanter Kreditrisikoerhöhungen kritisch gewürdigt.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020263
Wir haben die Angemessenheit sowie die vorgenommenen erforderlichen Adaptionen von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen angesichts der COVID-19-Pandemie beurteilt. Dabei haben wir insbesondere die Vorgehensweise des Managements zur Berücksichtigung möglicher Verzerrungen in aktuell beobachtbaren Daten durch diverse Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z.B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) kritisch gewürdigt.Wir haben die vom Management im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführten Änderungen in der Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos von Finanzinstrumenten erhoben und prüferisch gewürdigt.
Wir haben den Umgang des Managements mit den aktuell aufgrund der COVID-19-Pandemie erhöhten Unsicherheiten in der Erstellung von makroökonomischen Prognosen und Alternativszenarien sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert und die vorgenommenen makroökonomischen Prognosen im Vergleich mit den makroökonomischen Prognosen externer Informationsquellen kritisch gewürdigt.
•Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen (siehe Anhang zum Konzernabschluss, A.6.5. und C.10)
Sachverhalt und Problemstellung
Der Konzernabschluss weist nach Saldierung mit latenten Steuerverpflichtungen – soweit zulässig – latente Steueransprüche in Höhe von EUR 629 Mio aus. Von den latenten Steueransprüchen resultieren per 31. Dezember 2020 EUR 213 Mio aus steuerlichen Verlustvorträgen,
davon entfallen EUR 210 Mio auf die UniCredit Bank Austria AG.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steueransprüche ist stark ermessensbehaftet und beruht auf einer Prognose des steuerpflichtigen Einkommens in der Planungsperiode. Dieses hängt in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen makroökonomischen Bedingungen ab. Die Werthaltigkeit beruht außerdem darauf, dass das Management die vorliegenden Planungen trotz der bestehenden Unsicherheiten als ausreichend überzeugende substantielle Hinweise für die Verwertbarkeit der latenten Steueransprüche ansieht.
Aufgrund der Höhe der latenten Steueransprüche sowie der Unsicherheiten, die mit den zugrundeliegenden Werten, Planungen und Schätzungen verbunden sind und die durch die COVID-19-Pandemie verstärkt wurden, haben wir die Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben den Prozess und die Kontrollen in Zusammenhang mit der Berechnung von latenten Steuern erhoben und die Wirksamkeit prüfungsrelevanter Kontrollen evaluiert.
Wir haben die getroffenen Annahmen, Parameter und Einschätzungen für die Ergebnisentwicklung auf Basis der Mehrjahresplanung 2020 - 2023, die im 4. Quartal aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie aktualisiert wurde, kritisch gewürdigt und mit dem Management und weiteren verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Wir haben die Plantreue in der Vergangenheit analysiert und Auswirkungen auf die vorliegende Planung evaluiert.
Wir haben die Ausgangsdaten für die Berechnung von Steuerlatenzen (Höhe der bestehenden Verlustvorträge, Bestehen der temporären Differenzen) sowie die Überleitung der Planungen auf steuerliche Ergebnisse unter Beiziehung von internen Steuerspezialisten aussagebezogen überprüft und die rechnerische Richtigkeit nachvollzogen.
•Bewertung von assoziierten Unternehmen (siehe Anhang zum Konzernabschluss, A5.4, B.16 und C.7)
Sachverhalt und Problemstellung
Die im Bilanzposten „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ ausgewiesenen und nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV AG), der BKS Bank AG und der Oberbank AG haben am 31. Dezember 2020 einen Buchwert von insgesamt EUR 1.831 Mio.
Für diese Beteiligungen ist gemäß IAS 36 jährlich oder anlassbezogen ein Impairment-Test durchzuführen. Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen einen starken Hinweis dar, dass ein oder mehrere Wertminderungsindikatoren gemäß IAS 36 ausgelöst wurden.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020264
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt im ersten Schritt ein Vergleich des Buchwerts mit der anteiligen Marktkapitalisierung. Der Buchwert der börsennotierten Oberbank AG liegt zum 31. Dezember 2020 unter dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten.Die entsprechenden Buchwerte der börsennotierten Unternehmen BKS Bank AG und BTV AG liegen zum 31. Dezember 2020 deutlich über der jeweiligen Marktkapitalisierung.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der assoziierten Unternehmen werden Value-in-Use-Berechnungen auf Basis der von den jeweiligen Unternehmen übermittelten Planzahlen unter Berücksichtigung von Szenarien durchgeführt, die im Anhang zum Konzernabschluss im Detail dargestellt sind. Insgesamt wurden auf Basis der zum 31. Dezember 2020 durchgeführten Value-in-Use-Berechnungen Abwertungen in Höhe von EUR 110 Mio für die BKS Bank AG und die BTV AG vorgenommen.
Die inhärenten Unsicherheiten, die der Schätzung zugrunde liegen, wurden durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie auch im Bereich der assoziierten Unternehmen zusätzlich verstärkt. Durch die erforderlichen Anpassungen ist die Bedeutung von Einschätzungen des Managements weiter gestiegen.
Geringfügige Änderungen in den Annahmen, die in die Schätzung einfließen, oder im ermittelten Diskontierungszinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen.
Aufgrund der Sensitivität des Bewertungsergebnisses und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung dieser assoziierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse zur Überprüfung der Werthaltigkeit assoziierter Unternehmen untersucht, die einzelnen Elemente der Kalkulation nachvollzogen und die Wirksamkeit der identifizierten wesentlichen Kontrolle evaluiert.
Die Angemessenheit der Value-in-Use-Berechnungen und des angewandten Diskontierungszinssatzes wurde anhand der Anforderungen von IAS 36 und aktueller Kapitalmarktdaten überprüft und die mathematische Korrektheit der Berechnung unter Beiziehung interner Bewertungsspezialisten überprüft.
Wir haben die getroffenen Annahmen kritisch gewürdigt und ein Backtesting der jeweiligen Jahresplanungen mit den jeweiligen Jahresergebnissen vorgenommen. Die verwendeten Zahlen und die gewählten Szenarien wurden mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern auch unter Berücksichtigung der COVID-19-induzierten Marktunsicherheit diskutiert und anhand interner und externer Prognosen plausibilisiert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020265
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
•Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
•Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
•Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
•Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020266
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Die Prüfung des Konzernabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO). Die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes ist gesetzlicher Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen, somit auch der UniCredit Bank Austria AG seit ihrem Bestehen.
Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i.V.m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wurde von der Hauptversammlung am 8. April 2019 als zusätzlicher Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 23. April 2019 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurde die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH von der Hauptversammlung am 8. April 2020 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als zusätzlicher Abschlussprüfer gewählt und am 8. April 2020 vom Aufsichtsratsvorsitzenden mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH ist ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahr zusätzlicher Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit vom geprüften Konzern gewahrt haben.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020267
Auftragsverantwortliche WirtschaftsprüferDie für die Abschlussprüfung auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind seitens des Sparkassen-Prüfungsverbandes Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, sowie seitens Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Herr Mag. Wolfgang Wurm.
Konzernabschluss 2020
UniCredit Bank Austria AG, Wien
Wien, den 19. Februar 2021
Sparkassen-Prüfungsverband
Prüfungsstelle
MMag. Herwig Hierzer, MBA e.h. Mag. Reinhard Gregorich e.h.
Wirtschaftsprüfer Oberrevisor
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm e.h. Dr. Gottfried Spitzer e.h.
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Konzernabschluss nach IFRSBericht des Aufsichtsrats
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020268
Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen, den Vorstand periodisch beraten respektive dessen Tätigkeit überwacht. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet.
Der COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden restriktiven Regierungsmaßnahmen Rechnung tragend konnten im Jahr 2020 keine physischen Sitzungen des Aufsichtsrates stattfinden. Der gesellschaftsrechtlichen COVID-19 Verordnung entsprechend wurden quartalsweise virtuelle Sitzungen des Aufsichtsrates abgehalten.
Der Aufsichtsrat hat über die in seine Zuständigkeit fallenden Sachverhalte nach eingehender Analyse und Diskussion Beschluss gefasst, und war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Dreimal wurden Beschlüsse per Rundlaufverfahren gefasst. Darüber hinaus fand ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Entwicklungen statt.
Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher wie mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik, die finanzielle Entwicklung, die Ertragslage sowie das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement informiert. Dabei hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungstätigkeit nach eingehender Analyse und Abwägung aller Sachverhalte wahrgenommen. Dem Aufsichtsrat wurden auch außerhalb der Sitzungen laufend Berichte über Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19 Pandemie und über die Liquiditäts- und Kapitalsituation übermittelt.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit betraf alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2019 samt Prüfberichten, die Vorschläge betreffend die Gewinnverteilung und die Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021. Die Anlage zum Prüfbericht gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG wurde dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht.
In regelmäßigen Abständen befasste sich der Aufsichtsrat mit Internal Audit Berichten und der Erteilung von Prokuren. Anlassbezogen wurde über Adaptierungen der österreichischen Körperschaftssteuergruppe berichtet. Dem Aufsichtsrat wurde die Risikostrategie 2020 sowie ein Update des Risikoappetit Settings, das Kapitaladäquanz Statement, die Struktur des Kreditportfolios und Prinzipien der Risikopolitik sowie die Großkredite gemäß § 28b BWG vorgelegt.
Es wurden Statusberichte zu den Projekten Puls und Team 23 sowie die operationale Risikokultur und der Themenbereich Nominal Threshold diskutiert. Weiters wurde ein Überblick betreffend das Beteiligungsunternehmen card complete vorgelegt.
Im Rahmen der Legal Updates wurde kontinuierlich das Gerichtsverfahren betreffend 3-Banken behandelt, sowie über die Entwicklungen der Causa Madoff und der ASVG Gerichtsverfahren berichtet. Darüber hinaus wurde der neue Prozess betreffend Related Parties vorgestellt.
Im Rahmen des OFAC Compliance Programms wurde der Aufsichtsrat hinsichtlich Financial Sanctions geschult, sowie über die Konsultierung eines unabhängigen Beraters informiert.
Der Aufsichtsrat hat ein Vorstandsmandat verlängert und ein neues Vorstandsmitglied bestellt. Das Gremium fasste Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie die Geschäftsverteilung und Vertretungsregelung im Vorstand. Weiters umfasste das Arbeitsspektrum die Information über die Ausnützung der Vorausgenehmigung von Organkrediten für 2019 gemäß § 28 Abs. (1) und (4) BWG sowie die Vorausbewilligung für 2021.
Der Aufsichtsrat fasste Beschluss über den Funding Plafond für 2021 und die Fortschreibung des Budgets 2020 der Bank Austria AG bis zur ersten Sitzung des Gremiums in 2021.
Über die maßgeblichen Inhalte und Ergebnisse der Sitzungen der Ausschüsse wurde der Aufsichtsrat kontinuierlich informiert. Das Fit & Proper Training der Aufsichtsräte umfasste die Themenbereiche Strategische Prioritäten von EZB, EBA und FMA 2020, die SREP Ergebnisse 2019, Anpassungen betreffend CRR II /CRD V und einen Überblick über EBA Richtlinien in Zusammenhang mit Kreditvergabe und Überwachung.
Konzernabschluss nach IFRSBericht des Aufsichtsrats
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020269
Arbeit der AusschüsseAußerhalb der vier Sitzungen fasste der Kredit-/Risikoausschuss sechsunddreißigmal Beschlüsse in Form schriftlicher Umfrage.
Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Ausschuss die in seinem Pouvoir gelegenen Kreditanträge entschieden, und wurde laufend über die genehmigten Kredite in der Kompetenz des Vorstands in Kenntnis gesetzt. Gegenstand von Erörterungen waren die sich abzeichnenden Risiken in Bezug auf das Kreditportfolio, dies auch unter dem Aspekt der COVID-19 Krise und die damit einhergehenden Moratorien, Prozesse und Kredit-Bevorsorgungen.
Ergänzend wurde Bericht über das Markt- bzw. Liquiditätsrisiko, das operationale Risiko, Reputationsrisiko sowie ICAAP erstattet. Beschluss gefasst wurde hinsichtlich der Risikostrategie 2020 und des Kapital Adäquanz Statements. Darüber hinaus wurde ein Update zum Risikoappetit Setting vorgelegt. Zeitnah wurde der Ausschuss zur Causa Commerzialbank Mattersburg informiert.
Weiters wurden dem Gremium neben Berichten zu Einzelfall-Risikoengagements regelmäßig Informationen bezüglich der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel sowie des Funding- und Liquiditätsmanagements, inklusive dem Stand der Mindestanforderung für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) zur Kenntnis gebracht. Dem Ausschuss wurden Kredite an politische Organisationen berichtet. Abgerundet wurde die Arbeit des Gremiums durch dessen Befassung mit dem Recovery Plan 2020 und den Großkrediten gemäß § 28b BWG.
An den vier Sitzungen des Prüfungsausschusses nahmen regelmäßig Vertreter der Abschlussprüfer teil. Das Gremium befasste sich intensiv mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2019 sowie den Prüfberichten, und hat dem Aufsichtsrat entsprechend berichtet. Der Ausschuss wurde von den Prüfungsgesellschaften über die Prüfungsplanung und die Schwerpunkte der Jahresabschlussprüfung 2020 informiert.
Seitens Compliance wurde der Ausschuss periodisch hinsichtlich der Tätigkeitsschwerpunkte in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurde der Aktivitätenbericht für das Gesamtjahr 2019 sowie die Jahresberichte 2019 seitens Wertpapier Compliance und Anti Financial Crime vorgelegt. Das Gremium befasste sich weiters mit dem Compliance Plan 2020. Seitens Internal Audit wurden dem Ausschuss neben dem Jahresbericht 2019 quartalsweise detaillierte Berichte zur Kenntnis gebracht. Des Weiteren wurde der Audit Plan 2020 inklusive Reviews beschlossen und über die Selbsteinschätzung und Kundenzufriedenheit seitens Internal Audit berichtet. Eingeflossen in die Arbeit des Gremiums sind auch der Governance Monitoring Bericht, der Jahresbericht 2019 des Beschwerde Managements sowie die Evaluierung des ICS Managements 2019. Weiters befasste sich der Ausschuss mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses unter Berücksichtigung von Savings Law 262 sowie dem Bericht über das Risiko Management. Im Rahmen der umfassenden Berichte über Aufsichtsangelegenheiten wurde kontinuierlich auf Feststellungen der Aufsichtsbehörden eingegangen und über die Prüfungen sowie die Aktionspläne mit Fokus auf IT Risiko, IT Sicherheit, Credit Lending Prozesse, Underwriting Standards und Delegationen sowie betreffend Cyber Security in card complete eingehend informiert. Dem Gremium wurde über die finale SREP Entscheidung 2019 und den Optimierungsplan sowie das EZB Supervisor-Prüfungsprogramm 2020 Bericht erstattet.
Abgerundet wurde die Tätigkeit des Gremiums mit der Empfehlung an den Aufsichtsrat betreffend die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021, dem Auswahlverfahren für die Abschlussprüfung 2022, der Behandlung des Management Letters der Abschlussprüfer sowie der Genehmigungen der Engagement Letter für limitierte Reviews der Quartalsergebnisse Q1, Q2 und Q3 2020 und des Engagement Letters 2021. Weiters wurden zusätzliche Prüferleistungen betreffend das Entwicklungsprojekt für das Global Mobil Leadership, die vereinbarten Untersuchungshandlungen im Zusammenhang mit Kreditforderungen und regulatorische Schulungen an das Gremium herangetragen. Darüber hinaus wurden seitens UniCredit Leasing Austria Nicht-Prüferleistungen im Zusammenhang mit der Offenlegung der Jahresabschlüsse und der Erstellung von Stichtagsbilanzen dem Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt.
Der Strategie- und Nominierungsausschuss fasste außerhalb seiner Sitzung zweimal Beschluss in Form schriftlicher Umfrage im Zusammenhang mit der Evaluierung der Fit & Properness eines neu zu bestellenden Mitglieds des Vorstands sowie der Verlängerung eines Vorstandsmandates. Das Gremium befasste sich weiters mit der Fit & Proper Re-Evaluierung 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat, der Gender Balance in der Bank und überprüfte den Kurs des Vorstands hinsichtlich der Auswahl des höheren Managements. Darüber hinaus fasste der Ausschuss Beschluss über die Nachfolgeplanung der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dessen Ausschüsse.
Der Vergütungsausschuss nahm in seiner Sitzung den Bericht des Risikoausschusses sowie ein Update des regulatorischen Rahmens betreffend Compensation entgegen. Das Gremium fasste Beschluss hinsichtlich des Bonus-Pool-Rahmens 2019 und mögliche Bonuszahlungen in Tochtergesellschaften. Der Ausschuss befasste sich weiters mit der Gruppen Compensation Policy 2020 sowie dem Ausblick auf die Aktivitäten in 2020.
Konzernabschluss nach IFRSBericht des Aufsichtsrats
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020270
Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und VorstandHerr Gianfranco Bisagni wurde mit Wirksamkeit ab 01.01.2020 in den Aufsichtsrat gewählt und übernimmt gemäß Beschluss des Aufsichtsrats mit dem gleichen Stichtag den Vorsitz.
Per Aufsichtsratsbeschluss vom 02.03.2020 wurde das Vorstandsmandat von HerrnRobert Zadrazil mit Verantwortung für die CEO Division bis 30.09.2023 verlängert.
Mit Wirksamkeit ab 01.11.2020 wurde Herr Mag. Wolfgang Schilk mit Verantwortung für das Risk Management als neues Vorstandsmitglied bestellt. Herr Dr. Jürgen Kullnigg trat per 31.10.2020 als Mitglied des Vorstands zurück.
Die detaillierte personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 ist im Geschäftsbericht unter der Rubrik „Organe der Gesellschaft“ enthalten.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Die Buchführung, der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben, den gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen, erklärt sich mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Lagebericht einverstanden und billigt den Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AG, der damit gemäß § 96 Abs. (4) Aktiengesetz festgestellt ist.
Der Konzernabschluss 2020 wurde von der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH auf Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernlagebericht auf Übereinstimmung mit den österreichischen Rechtsvorschriften geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen Anlass gegeben und den gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen. Nach Überzeugung der Abschlussprüfer vermittelt der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Die Abschlussprüfer bestätigen, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht sowie dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht erfüllt sind, und erteilen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Dem Ergebnis der Prüfung hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Dank
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der ArbeitnehmerInnen Vertretung für ihre wertvollen Leistungen, die den Erfolg des Unternehmens auch im vergangenen Jahr ermöglicht haben.
Wien, den2. März 2021
Der Aufsichtsrat
Gianfranco Bisagni
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Konzernabschluss nach IFRSErklärung der gesetzlichen Vertreter
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020271
Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass er die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Wien, am 19. Februar 2021
Der Vorstand
Robert ZadrazilMag. Gregor Hofstätter-Pobst
CEO CFO Finance
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mauro Maschio Mag. Wolfgang Schilk
PrivatkundenbankCRO Risk Management
Günter SchubertMag. Susanne Wendler
Corporate & Investment Unternehmerbank
Banking Division
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020272
Organe der UniCredit Bank Austria AG Angaben zum Vorstand der Gesellschaft
Vorsitzender
Robert Zadrazil, geb. 1970
Generaldirektor, Chief Executive Officer (CEO)
Mitglied ab 01.10.2011
Vorsitzender ab 01.03.2016, Ende der laufenden Funktionsperiode: 30.09.2023
Mitglieder
Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, geb. 1972
CFO Finance
Ab 01.10.2016, Ende der laufenden Funktionsperiode: 30.09.2022
Dr. Jürgen Kullnigg, geb. 1961
CRO Risk Management
Von 01.11.2012 bis 31.10.2020
Mauro Maschio, geb. 1969
Privatkundenbank
Ab 01.01.2019, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.12.2021
Tina Pogacic, geb. 1986
COO Chief Operating Officer
Ab 01.03.2021, Ende der laufenden Funktionsperiode: 29.02.2024
Mag. Wolfgang Schilk, geb. 1967
CRO Risk Management
Ab 01.11.2020, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.10.2023
Günter Schubert, geb. 1968
Corporate & Investment Banking Division
Ab 01.09.2019, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.08.2022
Mag. Susanne Wendler, geb. 1967
Unternehmerbank
Ab 01.01.2019, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.12.2021
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020273
Angaben zum Aufsichtsrat der GesellschaftDie Funktionsperiode der gewählten Mitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Entsendungen der Arbeitnehmervertreter erfolgen ohne zeitliche Begrenzung.
Vorsitzender
Gianfranco Bisagni, geb. 1958
Co-CEO Commercial Banking, Central Eastern Europe
UniCredit S.p.A.
(Mitglied und Vorsitzender seit 01.01.2020)
Vorsitzender-Stellvertreter
Ranieri De Marchis, MBA, geb. 1961
Co-Chief Operating Officer
UniCredit S.p.A.
(Mitglied und stv. Vorsitzender seit 07.11.2016)
Mitglieder
Dr. Livia Aliberti Amidani, geb. 1961
(seit 11.04.2018)
Dr. Olivier Nessime Khayat, geb. 1963
Co-CEO Commercial Banking Western Europe
UniCredit S.p.A.
(seit 08.04.2019)
Dr. Aurelio Maccario, geb. 1972
Head of Group Regulatory Affairs
(seit 08.04.2019)
Dr. Eveline Steinberger-Kern, geb. 1972
Geschäftsführerin
The Blue Minds Company GmbH
(ab 04.05.2015)
Dr. Ernst Theimer, geb. 1947
Vorsitzender des Vorstandes
Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten
(ab 07.07.2010)
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020274
Vom Betriebsrat entsandtMag. (FH) Christine Buchinger, geb. 1968
Mitglied des Zentralbetriebsrates
(ab 23.01.2017)
Mag. Adolf Lehner, geb. 1961
Vorsitzender des Zentralbetriebsrates
(ab 04.12.2000)
Mario Pramendorfer, MBA, geb. 1973
Mitglied des Zentralbetriebsrates
(ab 23.09.2016)
Mag. Karin Wisak-Gradinger, geb. 1964
Mitglied des Zentralbetriebsrates
(ab 01.12.2017)
Vertreter der Aufsichtsbehörde
Staatskommissär
Dr. Christoph Pesau
Bundesministerium für Finanzen
Staatskommissär-Stellvertreterin
Mag. Ulrike Huemer
Magistratsdirektion der Stadt Wien
AL Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej, MIM (CEMS) (seit 01.10.2020)
Bundesministerium für Finanzen
Regierungskommissär für den Deckungsstock
Dr. Alfred Katterl
Regierungskommissär-Stellvertreter für den Deckungsstock
Christian Wenth
Treuhänder gemäß Hypothekenbankgesetz
MMag. Peter Part
Treuhänder-Stellvertreter gemäß Hypothekenbankgesetz
Thomas Schimetschek
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020275
Der Aufsichtsrat bildete folgende permanente Ausschüsse:Kredit-/Risikoausschuss:
Vorsitzende:
Dr. Eveline Steinberger-Kern
(Mitglied seit 08.05.2015, Vorsitzende seit 16.04.2018)
Vorsitzender-Stv.:
Dr. Olivier Nessime Khayat (Mitglied und stv. Vorsitzender seit 09.04.2019)
Mitglieder:
Dr. Aurelio Maccario (seit 09.04.2019)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mario Pramendorfer (seit 16.04.2018)
Mag. Karin Wisak-Gradinger (seit 01.12.2017)
Prüfungsausschuss:
Vorsitzender:
Dr. Ernst Theimer (Mitglied und Vorsitzender seit 08.05.2015)
Vorsitzender-Stv.:
Ranieri De Marchis, MBA (Mitglied seit 16.04.2018, stv. Vorsitzender seit 23.01.2019)
Mitglieder:
Dr. Olivier Nessime Khayat (seit 09.04.2019)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mag. (FH) Christine Buchinger (seit 27.04.2017)
Mag. Adolf Lehner (seit 02.05.2006)
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020276
Vergütungsausschuss:Vorsitzende:
Dr. Livia Aliberti Amidani (Mitglied und Vorsitzende seit 16.04.2018)
Vorsitzender-Stv.:
Dr. Aurelio Maccario (Mitglied und stv. Vorsitzender seit 09.04.2019)
Mitglieder:
Ranieri De Marchis, MBA (seit 16.04.2018)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mag. (FH) Christine Buchinger (seit 16.04.2018)
Mag. Adolf Lehner (seit 06.11.2011)
Strategie- und Nominierungsausschuss:
Vorsitzende:
Dr. Livia Aliberti Amidani (Mitglied und Vorsitzende seit 16.04.2018)
Vorsitzender-Stv.:
Dr. Olivier Nessime Khayat (Mitglied und stv. Vorsitzender seit 09.04.2019) Mitglieder:
Gianfranco Bisagni (seit 01.01.2020)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mag. Adolf Lehner (seit 02.05.2006)
Mag. Karin Wisak-Gradinger (seit 01.12.2017)
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020277
Wien, am 19. Februar 2021
Der Vorstand
Robert ZadrazilMag. Gregor Hofstätter-Pobst
CEO CFO Finance
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mauro Maschio Mag. Wolfgang Schilk
PrivatkundenbankCRO Risk Management
Günter SchubertMag. Susanne Wendler
Corporate & Investment Unternehmerbank
Banking Division
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020278
Ergänzende AngabenErgänzende Angaben
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020279
Geschäftsstellen Österreich280 Glossar alternativer Leistungskennzahlen284 Investor Relations, Ratings, Impressum, Hinweise286 Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020280
Geschäftsstellen Österreich Hauptsitz
1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: +43 (0) 5 05 05-0
Fax: +43 (0) 5 05 05-56155
Internet: www.bankaustria.at
E-Mail: info@unicreditgroup.at
Filialen
Amstetten*, Baden, Bludenz, Bregenz*, Bruck/Mur, Deutsch Wagram, Dornbirn, Eisenstadt*, Feldkirch, Gänserndorf*, Gmünd*, Graz* (5), Groß-Enzersdorf, Hall/Tirol, Hallein, Hollabrunn, Horn, Imst, Innsbruck* (2), Judenburg*, Kitzbühel, Klagenfurt* (2), Klosterneuburg, Knittelfeld, Krems*, Leibnitz*, Leoben*, Lienz*, Linz* (2), Mattersburg, Mödling* (2), Neunkirchen, Neusiedl/See*, Oberpullendorf, Oberwart*, Perchtoldsdorf, Purkersdorf*, Salzburg* (3), Schladming*, Schwaz*, Schwechat, Spittal/Drau, St. Pölten*, Stegersbach, Steyr*(2), Stockerau*, Traun, Tulln*, Villach* (3), Vöcklabruck, Weiz*, Wels*, Wien* (53), Wiener Neustadt*, Wolfsberg, Wörgl, Zell/See*.
*) Standorte mit Geschäftskunden & Freie Berufe bzw. Premium Banking
Privatkunden - Regional Offices
Wien Zentrum
1010 Wien, Stephansplatz 7a
Tel.: 05 05 05-48803
Wien Süd-Ost
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 15
Tel.: 05 05 05-62300
Wien West
1150 Wien, Märzstraße 45
Tel.: 05 05 05-51055
Wien Nord-West
1200 Wien, Wallensteinstraße 14
Tel.: 05 05 05-50600
Wien Süd-West
1120 Wien, Schönbrunner Straße 263
Tel.: 05 05 05-50444
Wien Nord-Ost
1210 Wien, Kürschnergasse 9
Tel.: 05 05 05-59800
Niederösterreich Nord
3100 St. Pölten, Rathausplatz 2
Tel.: 05 05 05-55066
Niederösterreich Süd & Burgenland
2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4
Tel.: 05 05 05-38500
Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020281
Steiermark8010 Graz, Herrengasse 15
Tel.: 05 05 05-37661
Kärnten & Osttirol
9500 Villach, Hans-Gasser-Platz 8
Tel.: 05 05 05-64100
Oberösterreich & Salzburg
4020 Linz, Hauptplatz 27
Tel.: 05 05 05-65100
Tirol & Vorarlberg
6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 36
Tel.: 05 05 05-67100
Alternative Sales Channels
1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: 05 05 05-50330
Premium Banking – Regional Offices
Wien City
1010 Wien, Fichtegasse 9
Tel.: 05 05 05-44001
Wien Ost
1010 Wien, Fichtegasse 9
Tel.: 05 05 05-52970
Wien Nord
1020 Wien, Am Tabor 46
Tel.: 05 05 05-46200
Wien West
1170 Wien, Hernalser Hauptstraße 72-74
Tel.: 05 05 05-48804
Österreich Nord
4020 Linz, Hauptplatz 27
Tel.: 05 05 05-67242
Österreich Süd
8010 Graz, Herrengasse 15
Tel.: 05 05 05-63100
Österreich West
6900 Bregenz, Kornmarktplatz 2
Tel.: 05 05 05-46317
Geschäftskunden & Freie Berufe - Regional Offices
Wien Zentrum
1010 Wien, Stephansplatz 7a
Tel.: 05 05 05-47248
Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020282
Wien West1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 73a
Tel.: 05 05 05-36195
Österreich Ost
2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4
Tel.: 05 05 05-36609
Österreich Süd
9500 Villach, Bahnhofstraße 1
Tel.: 05 05 05-38121
Österreich Nord
5020 Salzburg, Rainerstraße 2
Tel.: 05 05 05-66351
Österreich West
6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 36
Tel.: 05 05 05-65158
Firmenkunden - Regional Offices
Wien Großunternehmen
1020 Wien, Jakov-Lind-Straße 13
Tel.: 05 05 05-56022
Wien KMU
1020 Wien, Jakov-Lind-Straße 13
Tel.: 05 05 05-62220
Österreich Ost
3100 St. Pölten, Rathausplatz 3
Tel.: 05 05 05-50933
2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4
Tel.: 05 05 05-50933
Österreich West
6020 Innsbruck,
Maria-Theresien-Straße 36
Tel.: 05 05 05-95172
6900 Bregenz, Kornmarktplatz 2
Tel.: 05 05 05-68111
Österreich Süd
8010 Graz, Herrengasse 15
Tel.: 05 05 05-93126
9020 Klagenfurt, Karfreitstraße 13
Tel.: 05 05 05-64104
Österreich Nord
5020 Salzburg, Rainerstraße 2
Tel.: 05 05 05-96145
4020 Linz, Hauptplatz 27
Tel.: 05 05 05-67501
Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020283
Ausgewählte Tochtergesellschaften und Beteiligungen der UniCredit Bank Austria AG in ÖsterreichSchoellerbank Aktiengesellschaft
1010 Wien, Renngasse 3
Tel.: +43 (0)1 534 71-0
www.schoellerbank.at
Bank Austria Finanzservice GmbH
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0) 5 05 05-53000
www.baf.at
Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0)1 331 71-0
www.realinvest.at
Bank Austria Wohnbaubank AG
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0) 5 05 05-40304
card complete Service Bank AG
1020 Wien, Lassallestraße 3
Tel.: +43 (0)1 711 11-0
www.cardcomplete.com
DC Bank AG (Diners Club)
1020 Wien, Lassallestraße 3
Tel.: +43 (0)1 501 35-0
www.dcbank.at
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: + 43 (0) 5 05 88-0
www.unicreditleasing.at
FactorBank Aktiengesellschaft
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0)1 506 78-0
www.factorbank.com
Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Gesellschaft m.b.H.
1010 Wien, Parkring 12a
Tel.: +43 (0)1 515 30-0
www.oeht.at
UniCredit Services GmbH
(100%ige Tochter der UniCredit Services S.C.p.A., Milano)
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0)1 717 30-0
Ergänzende AngabenGlossar alternativer Leistungskennzahlen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020284
Glossar alternativer Leistungskennzahlen Die folgende Liste enthält Definitionen verwendeter Finanzkennzahlen, die über den einschlägigen Rechnungslegungsrahmen hinausgehen bzw. davon abweichen (alternative Leistungskennzahlen, APM) sowie weitere, im Bericht verwendete Begriffe.
Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge umfassen neben den Bankenabgaben auch die Beiträge zu den Bankenabwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen auf europäischer oder lokaler Rechtsgrundlage.
Cost/Income-Ratio (Kostenintensität): Betriebsaufwendungen gemessen an den Betriebserträgen.
Cost of Risk: Kreditrisikoaufwand gemessen an den Forderungen an Kunden (Periodendurchschnitt), zumeist ausgedrückt in Basispunkten (1 bp = 1/100 % = 0,01 %). Wenn die Kennzahl für eine unterjährige Periode errechnet wird, wird der Kreditrisikoaufwand annualisiert, d. h. auf einen Jahreswert hochgerechnet.
Credit Value Adjustments (CVA): Bewertungsanpassung eines Portfolios von Finanzinstrumenten zur Berücksichtigung des Kontrahentenrisikos (des Ausfallrisikos der Gegenpartei einer Transaktion mit Finanzinstrumenten vor Abschluss aller vereinbarten Zahlungsströme).
Deckungsquote: Einzelwertberichtigungen gemessen an den notleidenden Krediten in Prozent zum Stichtag.
Effektiver Steuersatz: Ertragsteuern wie in der konsolidierten GuV ausgewiesen, gemessen am Ergebnis vor Steuern.
FTE (Personalkapazitäten, Vollzeitäquivalent): Zahl der Vollzeitbeschäftigten, wobei Teilzeitbeschäftigte nur mit der effektiven Arbeitszeit gezählt werden.
Funding Value Adjustments decken den Refinanzierungsaufwand bzw. den Refinanzierungsvorteil ab, der aus der Absicherung des Marktrisikos von OTC-Derivaten resultiert.
Loans/Direct Funding-Ratio: Die Bilanzposition Forderungen an Kunden gemessen an den Primärmitteln.
Notleidende Kredite umfassen (1) „Bad Loans“ (ausgefallene Kredite), d. h., formal als uneinbringlich eingestufte Kreditengagements gegenüber insolventen Schuldnern, auch wenn die Insolvenz formal noch nicht eingetreten ist; (2) „Unlikely to pay“ (Kredite mit geringer Rückzahlungs-wahrscheinlichkeit): bilanzwirksame und außerbilanzielle Risikovolumina, wenn sie die Voraussetzungen für die Einstufung als „Bad Loans“ nicht erfüllen, aufgrund der Einschätzung, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (Kapital und/oder Zinsen) aus dem Kredit ohne Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten wahrscheinlich nicht zur Gänze erfüllen wird; (3) „Past Due“ (überfällige Kredite): bilanzwirksame Risikovolumina, die nicht die Kriterien zur Einstufung in die Kategorien „Bad Loans“ oder „Unlikely to pay“ erfüllen, bei denen aber zum Stichtag Beträge über 90 Tage überfällig sind oder Limitüberschreitungen vorliegen.
NPL-Quote: Notleidende Kredite gemessen an den Forderungen an Kunden vor Absetzung der Wertberichtigungen (NPL-Quote brutto) bzw. nach Absetzung der Wertberichtigungen (Forderungen an Kunden gemäß IAS/IFRS-Bilanz; NPL-Quote netto) in Prozent zum Stichtag.
Operative Leistung: Betriebsergebnis nach Abzug des Kreditrisikoaufwands.
Periodendurchschnitte: Quartalsdurchschnitte aus Stichtagsgrößen werden als Mittelwert aus dem Endstand des vorangegangenen Quartals und dem Endstand der Berichtsperiode berechnet. Durchschnittswerte für längere Berichtsperioden (Halbjahr, erste drei Quartale kumuliert oder Gesamtjahr) ergeben sich aus dem Durchschnitt der einbezogenen Quartalsdurchschnitte.
Primärmittel (Direct Funding): Summe der passivseitigen Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, verbriefte Verbindlichkeiten und zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
Primärmittelquote: Primärmittel gemessen an der Bilanzposition Forderungen an Kunden.
ROAC (Return on Allocated Capital): Nettogewinn gemessen am allozierten Kapital (12,5% der Risk-Weighted Assets). Wenn die Kennzahl für eine unterjährige Periode errechnet wird, wird der Nettogewinn annualisiert, d.h. auf einen Jahreswert hochgerechnet.
Ergänzende AngabenGlossar alternativer Leistungskennzahlen
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020285
Total Financial Assets (TFA): Summe der Kundenveranlagungen, somit Summe der Bankeinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden), der Assets under Management (Fonds- und Vermögensverwaltungsprodukte) und der Assets under Custody (Direktanlagen auf dem Kapitalmarkt / Depotgeschäft).
Ergänzende AngabenInvestor Relations
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020286
Investor Relations, Ratings, Impressum, Hinweise UniCredit Bank Austria AG / Corporate Relations
Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0) 5 05 05-57232
Fax: +43 (0)5 05 05-8957232
E-Mail: investor.relations@unicreditgroup.at
Internet: https://ir.bankaustria.at
Mag. Günther Stromenger, Tel.: +43 (0)5 05 05-57232
Mag. Andreas Petzl, Tel.: +43 (0)5 05 05-54999
LANGFRISTIG / SENIOR UNSECURED
NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Öffentliche Pfandbriefe und hypothekarische Pfandbriefe der Bank Austria haben ein Aaa-Rating von Moody’s.
1) Wertpapiere, die vor dem 31. Dezember 2001 emittiert wurden und somit unter der Ausfallshaftung der Gemeinde Wien stehen ("grandfathered debt" - ausschließlich nachrangige Wertpapiere ausstehend), besitzen seitens Moody's ein Rating von Baa1 und seitens Standard & Poor's ein Rating von BBB-.
Angaben und Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz:Herausgeber, Medieninhaber:
UniCredit Bank Austria AG
A-1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: + 43 (0)5 05 05-0
Internet: www.bankaustria.at
E-Mail: info@unicreditgroup.at
BIC: BKAUATWW
Bankleitzahl 12000
Firmenbuch FN 150714p
LEI: D1HEB8VEU6D9M8ZUXG17
DVR-Nummer 0030066
UID-Nummer ATU 51507409
Dieser Geschäftsbericht wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, erstellt (Medieninhaber und Hersteller).
Redaktion: Accounting, Reporting, Tax & Corporate Relations
Gestaltungskonzept/Cover und Unternehmensprofil: UniCredit S.p.A.
Gestaltungskonzept/Trennblätter: M&C Saatchi
Layoutkonzept und -umsetzung: UniCredit S.p.A.
Unternehmensgegenstand:
Kreditinstitut gem. § 1 Abs.1 Bankwesengesetz
Vertretungsbefugte Organe (Vorstand) des Medieninhabers:
Robert Zadrazil (Vorsitzender), Gregor Hofstätter-Pobst,‚Wolfgang Schilk, Mauro Maschio, Tina Pogacic, Günter Schubert, Susanne Wendler.
Aufsichtsrat des Medieninhabers:
Gianfranco Bisagni (Vorsitzender), Ranieri De Marchis (stellvertretender Vorsitzender), Livia Aliberti Amidani, Christine Buchinger, Olivier Khayat, Adolf Lehner, Aurelio Maccario, Mario Pramendorfer, Eveline Steinberger-Kern, Ernst Theimer, Karin Wisak-Gradinger.
Beteiligungsverhältnisse am Medieninhaber gemäß § 25 Mediengesetz:UniCredit S.p.A. hält einen Anteil von 99,996% der Aktien am Medieninhaber (unter folgendem Link https://www.unicreditgroup.eu/en/governance/ shareholder-structure.html sind die wesentlichen, an der UniCredit S.p.A. bekannten Beteiligungsverhältnisse ersichtlich).
Der Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG, Region Wien, sowie die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (Stifter: Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse; Begünstigter: WWTF – Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds) sind mit einem Anteil von zusammen 0,004% am Medieninhaber beteiligt.
Hinweise
Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Bank Austria beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken – wie die in diesem Bericht angesprochenen – in nicht kalkulierter Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Angaben über Marktanteile beruhen auf den zu Redaktionsschluss letztverfügbaren Daten.
Unter „Bank Austria“ wird in diesem Bericht die Unternehmensgruppe des Vollkonsolidierungskreises bezeichnet. „UniCredit Bank Austria AG“ bezieht sich auf die Muttergesellschaft.
Mit „Mitarbeiter“ sprechen wir selbstverständlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, wenn dies der leichteren Lesbarkeit im Textfluss dient.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten.
Disclaimer
Die vorliegende deutsche Version ist die authentische Fassung dieses Berichts und für alle rechtlichen Aspekte relevant. Die Version in englischer Sprache ist eine Übersetzung.
Ergänzende AngabenInvestor Relations
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020287
Ergänzende AngabenInvestor Relations
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020288
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGUniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020289
II. UniCredit Bank Austria AG Vorbemerkungen zum Jahresabschluss290 Lagebericht der UniCredit Bank Austria AG291 Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AG338 Bilanz zum 31. Dezember 2020 - UniCredit Bank Austria AG338 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020341 Anhang zum Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG343 Bericht der Abschlussprüfer386 Erklärung der gesetzlichen Vertreter392 Investor Relations, Ratings, Impressum und Hinweise393 Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGVorbemerkungen zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020290
Vorbemerkungen zum Jahresabschluss Die UniCredit Bank Austria AG, Muttergesellschaft des Bank Austria Konzerns, legt hiermit die Bilanz per 31.12.2020 und die Gewinn- und Verlustrechnung 2020 sowie den Lagebericht und den Anhang nach österreichischem Recht vor.
Der Konzernabschluss der Bank Austria Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standard Board herausgegebenen und von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Konzerngeschäftsbericht der UniCredit Bank Austria Gruppe, der unter anderem den Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht und Notes enthält, steht im Internet auf der Investoren-/ Finanzberichte-Seite der Bank Austria-Website (https://www.bankaustria.at/ueber-uns-investor-relations-finanzberichte.jsp) zum Download zur Verfügung. Die beiden Berichtsformate IFRS und UGB / BWG sind nicht nur aufgrund der verschiedenen Berichtsobjekte (Konzernabschluss versus Einzelabschluss der Konzernmutter), sondern auch wegen der unterschiedlichen Bewertungs- und Ausweisvorschriften miteinander nicht vergleichbar.
Der Konzerngeschäftsbericht soll dem interessierten Leser Aufschluss über die Lage des von der UniCredit Bank Austria AG beherrschten Konzerns bieten. Die internationale Vergleichbarkeit des Abschlusses, ein zeit- und marktnaher Einblick in die wirtschaftliche Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage und eine tiefer gehende Information, zum Beispiel im Rahmen der Segmentberichterstattung, sind mit dem Konzernabschluss gegeben. Der vorliegende Einzelabschluss nach österreichischen Vorschriften erfüllt andere wichtige Funktionen, insbesondere unter aufsichtsrechtlichen Aspekten.
Nicht zuletzt dient er als Bemessungsgrundlage für die Gewinnfeststellung nach österreichischem Recht und die Ausschüttung der UniCredit Bank Austria AG. Bei der wirtschaftlichen Beurteilung der Bank anhand des Einzelabschlusses sind vor allem die umfangreichen Finanzbeziehungen zwischen der Muttergesellschaft und den Tochterbanken zu berücksichtigen. Ein umfassenderes Bild bietet daher der Konzerngeschäftsbericht.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020291
Lagebericht der UniCredit Bank Austria AG1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage292 1.1 Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte292 1.2. Geschäftsverlauf 2020294 1.3. Zweigniederlassungen296 1.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren297 1.5. Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis der UniCredit Bank Austria AG306 1.6. Informationen zum Grundkapital und Ausübung von besonderen Rechten306 1.7. Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AG307 2. Bericht über das Risikomanagement, die Risiken und Haftungen durch Dritte308 2.3. Haftung durch Dritte329 3. Die zukünftige Entwicklung (Ausblick auf 2021)330 3.1. Volkswirtschaftliches Szenario330 3.2. Mittel- und langfristige Ziele331 4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess334 Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020292
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage1.1 Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte Weltwirtschaft 2020 im Bann der SARS-CoV-2 Pandemie
Nach zaghaften Signalen einer Beschleunigung der globalen Konjunktur zu Jahresbeginn 2020 gestützt auf eine Belebung des internationalen Handels hatte die SARS-CoV-2 Pandemie in weiterer Folge die globale Wirtschaft fest im Griff. Ausgehend von China, das als erste Volkswirtschaft einen Lockdown umsetzte, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, führte die folgende Störung der globalen Wertschöpfungsketten zu ersten wirtschaftlichen Belastungen weltweit. Aufgrund der raschen Verbreitung der Virusinfektionen und der Gefahr einer Überlastung der Gesundheitsversorgungssysteme waren nach Asien jedoch auch die Länder in Europa und in Amerika ab dem Frühjahr zu umfassenden Beschränkungen des Wirtschaftslebens gezwungen. Infolge von Produktionsunterbrechungen, Geschäftsschließungen und Ausgangsbeschränkungen schlitterten sowohl die USA als auch die Europäische Union in der ersten Jahreshälfte in eine Rezession mit starken Einbußen ihrer Wirtschaftsleistung. Im Sommer wurden weltweit in Abhängigkeit vom jeweiligen Pandemieverlauf die gesetzten wirtschaftlichen Beschränkungen gelockert, wodurch mit Unterstützung eines kräftigen Nachholeffekts des Konsums eine starke Erholung der Konjunktur einsetzte. Während in den meisten asiatischen Ländern die Pandemie weitgehend unter Kontrolle gehalten werden konnte, setzte ab dem Herbst insbesondere in Europa eine zweite Infektionswelle ein, die erneut Lockdowns notwendig machte. Der Umfang der wirtschaftlichen Beschränkungen war gegen Jahresende 2020 jedoch zumeist geringer als während der ersten Welle. Zudem ermöglichten die Erfahrungen aus dem Frühjahr den Betrieben eine bessere Anpassung der Geschäftstätigkeit an die Rahmenbedingungen. Im Schlussquartal kam es zwar wieder zu wirtschaftlichen Einbußen, die jedoch geringer als im Frühjahr ausfielen. Insgesamt führte die mitunter rasante Berg-und-Talfahrt der Konjunktur in Abhängigkeit von den jeweils gesetzten Lockerungs- bzw. Verschärfungsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu einem geschätzten Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung um real rund 3,5 Prozent, deutlich höher als während der Finanzkrise 2009. Während China die einzige größere Wirtschaftsnation blieb, die 2020 ein Wirtschaftswachstum erreichen konnte, sank in den USA das reale BIP um 3,5 Prozent und in der Europäischen Union bedingt durch insgesamt härtere Lockdowns sogar um rund 6,5 Prozent. Infolge des weltweiten Wirtschaftseinbruch sank der Ölpreis nachfragebedingt im Jahresdurchschnitt 2020 um mehr als 30 Prozent auf 43,5 US-Dollar pro Barrel. Aufgrund der abnehmenden Attraktivität des US-Dollars als sicherer Hafen im Jahresverlauf 2020 legt der Kurs des Euro von 1,10 auf über 1,20 zum Jahresende zu, so dass der Rückgang des Ölpreises stärker als in den USA die Inflation dämpfte, die im Euroraum im Jahresdurchschnitt 2020 mit 0,3 Prozent erneut deutlich unter dem Inflationsziel der EZB blieb.
Erneute Lockerung der Geldpolitik bestimmte die Kapitalmarkttrends
Um nachhaltige Folgen der Pandemie zu begrenzen und eine Konjunkturerholung anzukurbeln, haben die Regierungen 2020 weltweit auf eine sehr expansive Fiskalpolitik umgeschaltet. Auf europäischer Ebene gelang es, einen verstärkten EU-Finanzrahmen für 2021-2027 sowie das EU-Aufbauprogramm „Next Generation EU“ über 750 Mrd € auf den Weg zu bringen. Auf nationaler Ebene wurde ein Hilfs- und Konjunkturpaket im Umfang von 50 Mrd € beschlossen, bestehend aus direkten Unterstützungen sowie Garantien. Der Bankensektor trug seinen Teil zur Krisenbewältigung unter anderem durch die Gewährung von Kreditstundungen für Verbraucher und Kleinstunternehmer bei. Die Notenbanken haben 2020 ihren geldpolitischen Rahmen angepasst. Die US-Notenbank Fed senkte den Leitzins, die Fed Funds Target Rate, um 150 Basispunkte bis zur Jahresmitte 2020 auf eine Spanne von 0 bis 0,25 Prozent. Die Europäische Zentralbank beließ den Leitzinssatz mangels Spielraums bei 0 Prozent bzw. den Einlagenzinssatz bei minus 0,5 Prozent. Ebenso wie die Fed setzte die EZB allerdings im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2020 eine Reihe unkonventioneller geldpolitischer Lockerungsmaßnahmen. Um die günstigen Finanzierungsbedingungen zu erhalten sowie die Transmission der Geldpolitik zu sichern hat die EZB neben regulatorischen Erleichterungen für die Geschäftsbanken ein zusätzliches längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (TLTRO-III) zur Unterstützung der Kreditvergaben an Klein- und Mittelbetriebe sowie ein zusätzliches Notfall-Anleihekaufprogramm (PEPP: Pandemic Emergency Purchase Programme) über 750 Mrd € gestartet. Angesichts niedriger Inflationserwartungen wurde dieses Programm Anfang Juni um 600 Mrd € und im Dezember um weitere 500 Mrd € auf nunmehr 1,85 Billionen € aufgestockt und bis März 2022 verlängert. Unter diesen Rahmenbedingungen sanken sowohl die kurzfristigen als auch die langfristigen Marktzinsen. Der 3-Monats-Euribor ging von -0,4 Prozent zu Jahresbeginn auf -0,55 Prozent zum Jahresende 2020 zurück. Die Rendite der zehnjährigen US-Treasuries sank im Jahresdurchschnitt auf unter 1 Prozent und im Euroraum rutschten bis zum Jahresende die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen von 8 Ländern ins Minus. Auch die Rendite der zehnjährigen österreichischen Bundesanleihe notierte mit minus 0,50 Prozent Ende Dezember 2020 klar im negativen Bereich. Gleichzeitig hat die Lockerung der Geldpolitik die Aktienmärkte, die bei Ausbruch der Pandemie stark eingebrochen waren, wieder unterstützt. Während der US-Aktienindex Dow Jones beflügelt durch starke Technologiewerte mit einem Plus um mehr als 7 Prozent innerhalb Jahresfrist Ende 2020 gestützt auch auf den Wahlsieg von Joe Biden erstmals die Grenze von 30.000 Punkten knackte und der deutsche Leitindex DAX 2020 ein leichtes Plus erzielen konnte, hat der österreichische Börsenindex ATX trotz starker Zuwächse gegen Jahresende fast 13 Prozent gegenüber dem Jahresbeginn eingebüßt. Die niedrigen Zinsen und die hohe Unsicherheit verhalfen den Goldpreis auf ein neues Rekordhoch von über 2000 US-Dollar pro Feinunze, im Jahresvergleich legte der Goldpreis um fast 25 Prozent zu.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020293
Wirtschaftslage und Marktentwicklung in ÖsterreichNach einem guten Start ins Jahr 2020 kam es ab März pandemiebedingt in Österreich zu einem abrupten und massiven Einbruch der Wirtschaft. Der Rezession im ersten Halbjahr folgte dank der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft ein starker Rebound im dritten Quartal. Mit der zweiten Infektionswelle ab Herbst ist die österreichische Wirtschaft erneut vom Wachstumspfad abgekommen. Im Jahresdurchschnitt 2020 sank die Wirtschaftsleistung um real rund 7,5 Prozent. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat die Industrie ihre Abläufe gut an die bestehenden Rahmenbedingungen angepasst und mit internationalem Rückenwind auf einen Wachstumspfad zurückgefunden. Während die Bauwirtschaft von der Pandemie nur kurz beeinträchtigt war, kam es 2020 dagegen bei einigen Marktdienstleistungen, allen voran in der Gastronomie- und Beherbergung sowie bei persönlichen Dienstleistungen zu starken wirtschaftlichen Einbußen. Die unterschiedliche Sektorenentwicklung fand auch am Arbeitsmarkt ihren Niederschlag, der einen Rekordanstieg der Arbeitslosenquote auf 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2020 nach 7,4 Prozent im Jahr davor verzeichnete. Im Gegensatz zum Euroraum führte die Coronakrise in Österreich nicht zu einem klaren Rückgang der Inflation, die sich mit 1,4 Prozent im Jahresdurchschnitt 2020 fast unverändert gegenüber 2019 zeigte. Die Unsicherheit infolge der Pandemie unterstützte die Nachfrage nach Wohnimmobilien, was sich in einem Anstieg der Wohnbaukredite um über 4 Prozent 2020 niederschlug. Aufgrund des Einbruchs bei Konsumkrediten lag das Wachstum der Ausleihungen an private Haushalte darunter, bei rund 3,5 Prozent im Jahresvergleich. Kredite an Klein- und Mittelbetriebe haben aufgrund der erfolgten Stundungen stark zugelegt und die gestiegene Nachfrage zur Liquiditätsabdeckung sorgte für ein Plus bei Firmenkrediten um etwa 5,5 Prozent im Jahresvergleich, sodass insgesamt 2020 erneut ein starkes Kreditwachstum im österreichischen Bankenmarkt von über 4 Prozent verzeichnet wurde. Trotz des Niedrigzinsumfelds stiegen 2020 die Einlagen im Jahresdurchschnitt mit rund 6 Prozent stark an, getragen sowohl von Einlagen der Haushalte, aber vor allem auch von Unternehmen. Der absolute Anstieg der Einlagen war daher mit fast 25 Mrd € mehr als doppelt so hoch wie der absolute Anstieg bei den Ausleihungen von rund 12 Mrd €.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020294
1.2. Geschäftsverlauf 2020Zur Entwicklung der Bilanz 2020
Die wichtigsten Bilanzposten im Vergleich
Generell spiegelt die Bilanz der UniCredit Bank Austria AG zum 31.12.2020 die strategisch angestrebte Zielstruktur einer österreichischen Universalbank mit klassischem Kommerzkundengeschäft wider. Die Forderungen an Kunden stellen mit einem Anteil von mehr als 50% die mit Abstand größte Position auf der Aktivseite dar. Rund zwei Drittel des Kreditvolumens entfallen auf die Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking und unterstreichen die führende Position der UniCredit Bank Austria AG als wichtigen Kreditgeber der österreichischen Wirtschaft. Überdies hält die Bank eine bedeutende Stellung in der Kreditgewährung an österreichische Privatkunden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kundenrepräsentieren mehr als die Hälfte der Passiva und stellen eine solide Refinanzierungsbasis für die UniCredit Bank Austria AG dar.
Die Bilanzsumme und die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigen zum 31.12.2020 einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Jahresende 2019. Dies beruht vor allem auf der Teilnahme der Bank im Juni 2020 am TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations), einer Refinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank für europäische Banken mit dem Ziel der Stimulierung der Kreditvergabe im aufgrund der COVID-19-Pandemie schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
VERÄNDERUNG GEGENÜBER 2019
Kassabestand, Guthaben bei Zentralbanken
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und Aktien
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Sachanlagen, sonstige Vermögensgegenstände, aktive latente Steuern (inkl. immaterielle Aktiva und Rechnungsabgrenzungen)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
n.a. = nicht aussagekräftig
Per 31.12.2020 betrug die Bilanzsumme der UniCredit Bank Austria AG 114,0 Mrd €, was eine Erhöhung der Bilanzsumme um rund +17,1 Mrd € oder +17,7% bedeutet.
Zu Zunahme im Kassenbestand ist großteils auf die Veranlagung der im Rahmen der Refinanzierungsoperationen der EZB (TLTRO) aufgenommenen Mittel zurückzuführen.
Die Forderungen an Kreditinstitute zeigten einen Rückgang um -1,5 Mrd € auf 6,5 Mrd €.
Die Position Forderungen an Kunden ist mit 60,9 Mrd € (53,4%) die mit Abstand größte Aktivposition, wobei die Privatkundenbank Zuwächse erzielen konnte.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020295
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen gegenüber Jahresende 2019 um 12,0 Mrd € auf 30,2 Mrd €, was durch die Teilnahme der Bank am TLTRO III bedingt war. Die UniCredit Bank Austria AG nahm hierbei ein Neuvolumen von 15,4 Mrd € auf, während Volumina aus früheren TLTROs zurückbezahlt wurden.Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden waren mit 58,8 Mrd € um 4,6 Mrd € höher als zum Vergleichswert des Vorjahres. Hierbei verzeichneten alle Geschäftsbereiche Zuwächse. Die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen leicht (+0,7 Mrd €) auf 11,7 Mrd €. Im Einklang mit der Liquiditätsstrategie der Bank wurden im Berichtszeitraum unter anderem zwei größere Pfandbriefemissionen sowie zwei MREL-fähige Senior Non-Preferred Emissionen begeben.
Die hervorragende Refinanzierungsbasis durch Nichtbanken dokumentiert sich insgesamt in der zusammengefassten Position „Primärmittel“ (Einlagen von Kunden + eigene Emissionen), die sich zum 31.12.2020 auf 70,5 Mrd € belaufen. Damit sind die Kredite an Nichtbanken zu rund 116% durch Einlagen von Nichtbanken und eigene Emissionen gedeckt.
In den Rückstellungen in Höhe von 4,6 Mrd € sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten, diese beliefen sich auf 3,9 Mrd €. Im Jahr 2020 reduzierte sich der Rechnungszinssatz für das Sozialkapital von 1,00% auf 0,65%.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 beträgt das ausgewiesene Eigenkapital 5,9 Mrd € (das entspricht 5,2% der Bilanzsumme), d.h. es sank leicht (0,1 Mrd €) gegenüber dem Jahresende 2019.
Die wichtigsten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 2020
Beteiligungserträge (inkl. Verbundene Unternehmen)
Sonstige betriebliche Erträge
hievon Rückstellungen Löhne und Gehälter
hievon Dotierung der Pensionsrückstellung
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Bewertungs-/Verkaufsergebnis Wertpapiere Umlaufvermögen
Bewertungs-/Verkaufsergebnis Finanzanlagen Wertpapiere
Bewertungs-/Verkaufsergebnis Beteiligungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Jahresgewinn/Jahresverlust
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
n.a. = nicht aussagekräftig
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020296
Die Betriebserträge erreichten 2020 1.602,1 Mio € (-10% gegenüber dem Vorjahreswert von 1.779,3 Mio €). Der Rückgang ist zum Einen auf eine Nettoauflösung einer Rückstellung für Sanktionen nach einer entsprechenden Einigung mit US-amerikanischen Behörden zurückzuführen und zum Anderen auf das außergewöhnliche Umfeld des Jahres 2020, das durch die COVID-19-Pandemie und äußerst niedrige Zinsen gekennzeichnet war. Dieses wirtschaftliche Umfeld hatte insbesondere auf den Nettozinsertrag, die Dividenden und ähnliche Erträge aus at equity-Beteiligungen und den Provisionsüberschuss erhebliche negative Auswirkungen.
Nach einzelnen Ertragskomponenten betrachtet ist der Nettozinsertrag mit ca. der Hälfte der Betriebserträge weiterhin die größte Ertragsposition. Mit 800 Mio € konnte der Vorjahreswert nicht gehalten werden (- 5,9%), wegen des aktuellen Umfelds weiterhin extrem niedriger, teilweise negativer Zinsen und damit verbundenen Margendrucks.
Die Dividenden und ähnliche Erträge lagen mit 195,0 Mio € um 20,4% unter dem Vorjahreswert.
Der Nettoprovisionsertrag (471,4 Mio €) ist infolge der COVID-19-Pandemie gegenüber dem Vorjahreswert 2019 rückläufig (-2,3%). Während der Provisionsüberschuss aus dem Asset Management trotz des schwierigen Marktumfelds nur knapp unter dem Vorjahreswert lag und sich auch die Provisionen aus dem Kredit- und Garantiegeschäft erhöhten, war das zahlungsverkehrsbezogene Transaktionsgeschäft, welches mehr als zwei Fünftel des gesamten Provisionsüberschusses repräsentiert, deutlich rückläufig, unter anderem, weil Schließungen vieler Geschäfte während der Krise zu entsprechenden Umsatzrückgängen bei Kreditkarten führten.
In der GuV-Position sonstige betriebliche Erträge sind Positionen inkludiert, die nicht den oben genannten Ertragspositionen zuzuordnen sind. Im Jahr 2020 ergab sich ein Ertrag von 62,2 Mio € (gegenüber 131,7 Mio € im Vergleichszeitraum des Vorjahres; der Wert 2019 ist großteils in Zusammenhang mit der zuvor erwähnten Nettoauflösung einer Rückstellung begründet).
Der Personalaufwand belief sich auf 628,4 Mio € und lag damit um 490,8 Mio € oder 43,9 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres, wobei in 2019 die Referenzzinsatzänderung den Dotationsbedarf bei den Pensions- und Abfertigungsrückstellung wesentlich beeinflusst hatte. Darüberhinaus war im Jahr 2019 eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 147,8 Mio € inkludiert.
Die Anderen Verwaltungsaufwendungen verringerten sich um 2% auf 464,2 Mio €. (2019: 473,4 Mio €).
Die Abschreibungen betragen 21,7 Mio € (Vorjahr: 27,6 Mio €).
Die Sonstigen Betrieblichen Aufwendungen betrugen 107,7 Mio € (VJ: 90,3 Mio €). Hier sind auch die Beiträge zu den Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds von 79,2 Mio € (2019: 58,4 Mio €) enthalten, davon entfallen auf die Einlagensicherung 35,7 Mio € (2019: 18,4 Mio €) und auf den Abwicklungsfonds 43,5 Mio € (2019: 40,0 Mio €). Die Erhöhung bei der Einlagensicherung ist großteils durch die Schadensfälle (Commerzialbank Mattersburg und Austrian Anglo AAB) bedingt.
In Summe ergibt sich aus den angeführten Positionen ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -29,5 Mio € (VJ: -17,2 Mio €).
In der Position Steuern wird ein positiver Betrag von +38,5 Mio € ausgewiesen, dieser resultiert im Wesentlichen aus einem latenten Steuerertrag in Folge der Referenzzinssatzänderung im Sozialkapital.
Die sonstigen Steuern beliefen sich auf -61,3 Mio €, darin enthalten ist die Bankenabgabe in Höhe von 61,1 Mio € (davon letztmalig eine anteilige Sonderzahlung von 43,6 Mio €).
Der Jahresfehlbetrag 2020 betrug -52,3 Mio € (2019: +41,9 Mio €). Nach Auflösung von Rücklagen ergibt sich ein Jahresverlust von -0,2 Mio € (in 2019 +41,9 Mio €). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags weist die UniCredit Bank Austria AG für das Jahr 2020 einen Bilanzgewinn/-verlustvon Null € aus.
1.3. Zweigniederlassungen Es bestehen keine Zweigniederlassungen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020297
1.4. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFinanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren
Return on Equity vor Steuern
Return on Equity nach Steuern
Risk/Earnings Ratio (ohne Dividenden)
1) 2018 bereinigt um Sondereffekte (Sozialkapitalrückstellung) von 280 Mio €; Cost/Income Ratio 67,7%
2) 2019 bereinigt um Sondereffekte (Sozialkapitalrückstellung) von 528,8 Mio €; Cost/Income Ratio 66,4%
3) 2020 bereinigt um Sondereffekte (Sozialkapitalrückstellung) von 184,5 Mio €; Cost/Income Ratio 64,8%
Definitionen der Leistungsindikatoren
Gesamtkapitalquote: Anrechenbare Eigenmittel ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages gemäß EU-Verordnung Nr 575/2013 Art. 92
Return on Equity vor Steuern: Jahresüberschuss vor Steuern dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital
Return on Equity nach Steuern: Jahresüberschuss dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital
Bilanzielles Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Haftrücklage, unversteuerte Rücklagen
Durchschnittliches bilanzielles Eigenkapital: Bilanzielles Eigenkapital per 1.1. des Berichtsjahres + bilanzielles Eigenkapital per 31.12. des Berichtsjahres, dividiert durch 2
Cost-Income Ratio: Betriebsaufwendungen (inkl. Abschreibungen) dividiert durch Betriebserträge
Risk-Earnings Ratio: Kreditrisikoaufwand gemessen am Zinsüberschuss, d.h. der Summe aus Nettozinsertrag und Beteiligungserträgen
Inländische Zweigstellen (Retailfilialen)
1) ohne Karenzierte, jedoch mit Arbeitern und Delegierten gemäß „Einsatzortprinzip“
Nach dem Einsatzortprinzip, welches für die UniCredit Bank Austria AG und deren Tochtergesellschaften gilt, werden Mitarbeiterstände und Personalaufwendungen in jenen Gesellschaften ausgewiesen, in denen die MitarbeiterInnen tätig sind.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020298
Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenForschung und Entwicklung
Die Bank Austria ist ein Kreditinstitut und erbringt Bankdienstleistungen. Der Produktionsprozess einer Bank ist grundsätzlich nicht mit Forschung und Entwicklung im industriellen Sinn verbunden, Entwicklungsarbeiten fließen jedoch permanent in das laufende Geschäft der Bank ein. Dabei gilt in der Bank Austria das Prinzip, dem Bedarf der verschiedenen Kundengruppen mit möglichst einfachen Produkten zu entsprechen. Des Weiteren machen neue regulatorische Regelungen permanent neue Entwicklungen und Anpassungen erforderlich.
Hinsichtlich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) wird auf Ebene der UniCredit unter Berücksichtigung eines straffen Kostenmanagements und der Orientierung an der gruppenweiten ICT Strategie sowie ICT Security Strategie vor allem in die Weiterentwicklung der Digitalisierung und Optimierung der Prozesse investiert. Die klare Zielsetzung ist es hierbei, das Kundenerlebnis zu verbessern und auf die digitalen Kanäle auszuweiten, sowie die internen Prozesse zu automatisieren. Bereits im Jahr 2019 lag der Hauptfokus (neben den notwendigen regulatorischen und systemerhaltenden Maßnahmen) auf Digitalisierung und Weiterentwicklung der Online-Kanäle (Mobile Banking, Online Sales, Selbstbedienungsgeräte). Aufgrund der COVID-19 Pandemie war dies auch im Jahr 2020 ein besonderer Schwerpunkt, um trotz Erhöhung der Sicherheit in den Systemen die Kundenbedürfnisse zu erfüllen und deren Zufriedenheit weiter zu erhöhen. Die Aufwendungen und Investitionen für Informations- und Kommunikationstechnologie (Investitionsbudgets) werden bei der UniCredit-Tochtergesellschaft UniCredit Services aktiviert und an die Bank Austria weiterverrechnet. Mit UniCredit Services als gruppenweitem IT-Dienstleister kann die gesamte UniCredit von gruppenweiten Entwicklungen und gemeinsamen IT-Plattformen profitieren und signifikante Synergien im IT-Bereich generieren.
Corporate Sustainability/Nachhaltigkeitsmanagement
„Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der DNA der UniCredit Group“. Das gesamte unternehmerische Handeln der Gruppe - und damit auch der Bank Austria – wird von den folgenden Grundgedanken mitbestimmt: Die Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt sowie der schonende und bewusste Umgang mit Ressourcen, um so einen wesentlichen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zu einem wesentlichen Treiber einer nachhaltigen, CO2-freien Gesellschaft zu leisten.
Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Bank Austria also dort angekommen, wo es hingehört: im Kern der Geschäftsstrategie und damit auch im Kerngeschäft. Dies ist jedoch erst der Anfang, denn die Relevanz der nachhaltigen Perspektive wird weiterwachsen. Schon jetzt sind die SDG (Sustainable Development Goals) und ESG (Environment, Social, Governance) alltägliche Bezugsgrößen unseres wirtschaftlichen Handelns und bestimmen ganz wesentlich unser Produkt- und Serviceangebot.
Damit reagieren wir einerseits auf die Vorgaben der EU (Stichwort Sustainable Finance). Vor allem aber setzen wir bewusst selbst Akzente – unter anderem indem wir den Austausch mit externen Experten suchen. Vor diesem Hintergrund ist auch die 3-jährige Partnerschaft mit dem WWF zu sehen, in deren Rahmen es uns zum einen um Bewusstseinsbildung geht - nach innen ebenso wie nach außen. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam den Weg in eine nachhaltige Zukunft gehen können: Mit unseren Kundinnen und Kunden, aber auch mit unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Verpflichtende Nachhaltigkeits- und Sustainable Finance-Trainings für alle Kolleginnen und Kollegen, die Ausbildung von Nachhaltigkeitsbotschaftern und die gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen sind hier einige wichtige Eckpfeiler. Zum anderen liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft: Der WWF Österreich unterstützt die Bank Austria dabei, Nachhaltigkeitsziele für das Kreditportfoliofestzulegen, die danach von der Bank Austria im Kreditvergabeprozess verankert werden. So wurden bereits gemeinsam mit Expert*innen des WWF u. a. Kriterien für „grüne“ Hypothekarkredite ausgearbeitet.
Wir sind uns bewusst, dass die Hebelwirkung der UniCredit Bank Austria als einem der führenden Finanzdienstleister Österreichs deutlich größer ist als die, anderer Branchen, wenn es um die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften geht. Daher haben wir uns gruppenweit zahlreiche Ziele gesetzt, die diese Entwicklung unterstützen sollen. Dazu gehören zum Beispiel: Vollständiger Ausstieg aus Kohlebergbau- und Kohlekraftwerksprojekten bis 2023, keine Finanzierung neuer Projekte für die Gewinnung von arktischem Öl und arktischem Offshore-Gas sowie von Schieferöl und -gas durch Fracking, Teersandöl und die Öl- und Gasförderung in der Tiefsee und keine Bereitstellung von Bankservices für Unternehmen, die an der Abholzung des Regenwaldes beteiligt sind. Gleichzeitig eine Erhöhung der Finanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2023 um 25 Prozent und der Energieeffizienz-Darlehen an Kunden um bis zu 34 Prozent.
Das gesellschaftliche Engagement ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Ganz nach unserem Leitsatz „Tun was wichtig ist“ werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen leisten und mit unserem Umweltmanagement dazu beitragen, dass die zukünftigen Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden. Dazu gehen wir hier weiterhin Kooperationen ein und suchen den Austausch mit anderen Unternehmen sowie mit Expertinnen und Experten.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020299
Die Einführung von „Social Impact Banking“ (SIB) im Jahr 2019 mit den 3 Säulen "Impact Financing", "Mikrofinanzierungen" und "Finanzbildung" unterstützt unser Ziel, zur positiven Entwicklung der Gesellschaft beizutragen:Mit Impact Financing fördern und finanzieren wir Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die soziale Verbesserungen für die Gesellschaft erzielen. Neben Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten geht es uns hier auch um zusätzliche Förderung - unter anderem durch Finanztrainings.
Insgesamt wurden 2020 Projekte finanziert, die rund 8.000 Menschen in folgenden Bereichen erreichen werden:
•Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung,
•Spitalsaufenthalt für Familien im Krankheitsfall von Kindern
•Integrationserleichterung: Kindergartenplätze in zweisprachigen Gemeinden
•Produkte für Mobilitätserleichterung und für die Vereinfachung der sozialen Re-Integration für Menschen mit Behinderung
•Veranstaltungszentren zum kulturellen Austausch und Ermöglichung der Religionsausübung für eine Minderheiten-Glaubensgemeinschaft
Die Gründung und Entwicklung kleiner Unternehmen fördern wir durch Mikrofinanzierungen. Dabei ermöglichen wir nicht nur den Zugang zu Finanzmitteln, sondern stellen darüber hinaus auch unser Finanzwissen über ein Netzwerk von Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung.
2020 wurden über 70 kleinere Unternehmen bei Ihren Investitionen in folgenden Branchen unterstützt: Frisöre, Garten und Landschaftsbau, Buffets und Gasthäuser, Public Relation Beratung, Güterbeförderung, Allgemein-Mediziner, Zahnärzte, Veterinärmediziner.
Unser umfangreiches Finanzbildungsprogramm richtet sich neben den Unternehmensgründerinnen und -gründern vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene. Mit Finanzbildungs-Workshops und der innovativen Online-Lernplattform „MoneyMatters“ wollen wir Schülerinnen und Schülern den sinnvollen Umgang mit Geld und Finanzinstrumenten näherbringen. Beim „Bank Austria Business Plan Wettbewerb – next generation“ können jährlich rund 650 Schüler*innen-Teams ihr unternehmerisches Wissen auf den Prüfstand stellen. Außerdem bringen wir in Kooperation mit unseren Partnern im Sozialbereich niederschwellige Finanzbildung zu schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere jungen Menschen und von Ausgrenzung bedrohten Personen. Unsere Web-App „Geldwissen2go“ bietet niederschwellig interessante Informationen rund ums Geld, Hintergrundwissen und ein Geldtagebuch.
Gesellschaft
2020 war in vielerlei Hinsicht ein außergewöhnliches Jahr. Neben der bereits dargelegten zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen für das Kerngeschäft war vor allem das gesellschaftliche Engagement der Bank Austria durch die Covid19-Krise gefordert. Wir haben hier ganz bewusst zwei Akzente gesetzt, um die Arbeit der zahlreichen karitativen Organisationen in dieser schwierigen Zeit besonders zu würdigen. Einerseits wurde das Preisgeld des seit 11 Jahren in allen Bundesländern vergebenen Bank Austria Sozialpreises auf insgesamt 90.000 € erhöht. Eine Maßnahme, die aufgrund der extremen wirtschaftlichen Herausforderungen sehr positiv aufgenommen wurde. Andererseits haben wir dem enormen Bedarf an zusätzlicher Unterstützung und Beratung für Kinder und Jugendliche Rechnung getragen. Mit einer gezielten Sonderunterstützung von 50.000 € für die Hotline „Rat auf Draht“ konnte mitgeholfen werden, den sehr stark gestiegenen Beratungsaufwand abzufedern. Auch den Nothilfefonds der Caritas haben wir als Reaktion auf die durch die Pandemie gestiegene Nachfrage mit einer Soforthilfe von zusätzlich 50.000 € dotiert.
Besonders wichtig sind der Bank Austria im Sozialbereich nach wie vor langfristige, gewachsene Partnerschaften mit namhaften karitativen Organisationen. Diese auf Kontinuität angelegte Strategie unterstreicht etwa die Kooperation mit SOS Kinderdorf. Hier unterhält die Bank Hauspatenschaften in Kinderdörfern in ganz Österreich. Aber auch die Caritas ist österreichweit seit über 25 Jahren ein enger Kooperationspartner. Neben bewährten Projekten wie dem Sport-Integrationsprojekt „Käfig League“, dem Bank Austria Freiwilligentag oder der Zusammenarbeit im Rahmen der Katastrophenhilfe haben wir mit dem Caritas Familienfonds der Bank Austria bereits über 700 unverschuldet in Not geratenen österreichischen Familien geholfen.
Dass aber auch diese langjährigen Partnerschaften „leben“ und speziellen Herausforderungen, wann immer es möglich ist, Rechnung getragen wird, zeigt das Jahr 2020: So konnten gemeinsam mit der UniCredit Foundation drei Bildungsprojekte von SOS-Kinderdorf, der Caritas und Teach for Austria mit einem namhaften Betrag unterstützt und die Zukunftsaussichten von Kindern deutlich verbessert werden.
Mit dem in Österreich wohl einzigartigen „Gift Matching Program“ der UniCredit Foundation startet die Bank Austria alljährlich eine Initiative, die das soziale Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich fördert. Die Idee ist simpel: Private Spenden werden aus Mitteln der UniCredit Foundation, der Unternehmensstiftung der UniCredit Gruppe, erhöht. Dadurch werden nicht nur karitative Organisationen unterstützt, sondern auch der Austausch und das soziale Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020300
Die Förderung von Kunst und Kultur verstehen wir als ein zentrales Element im Rahmen unseres gesellschaftlichen Engagements. Die Bank Austria zählt hier seit vielen Jahren zu den wichtigen privaten Förderern in Österreich. Unser Hauptaugenmerk gilt zum einen langjährigen Kooperationen mit renommierten Partnern wie dem Bank Austria Kunstforum, der Albertina oder dem Wiener Musikverein. Zum anderen fördern wir ebenso lange junge Talente, deren Unterstützung wir als eine nachhaltige Investition in die Zukunft betrachten. Damit passt das kulturelle Engagement nicht nur perfekt in das umfangreiche Nachhaltigkeitsprogramm der Bank, sondern erweitert es auch um eine vielschichtige Perspektive.Um hier möglichst viele Projekte zu erreichen und gleichzeitig mit der Unterstützung am Puls der Zeit zu sein, geht die Bank Austria seit mittlerweile sechs Jahren einen innovativen, in Österreich im Bereich Kulturförderung weiterhin einzigartigen Weg: Jedes Jahr stellen wir in Kooperation mit der Plattform wemakeit 100.000 € für CrowdfundingKampagnen zur Verfügung. Da die Projekte jeweils ein Drittel ihrer Kampagnensumme als Sponsoring von der Bank erhalten, wird insgesamt ein Projektvolumen in dreifacher Höhe des eingesetzten Geldes unterstützt. In den vergangenen sechs Jahren hat die Bank auf diesem Weg geholfen, insgesamt über 200 spannende Projekte und Initiativen zu realisieren. Gemeinsam mit rund 17.000 Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir dazu beigetragen, dass die österreichische Kunst - und Kulturszene über 2 Mio € erhalten hat.
Im Bereich Sport konzentrieren wir uns neben klassischen Sponsoringaktivitäten auf Menschen mit Behinderung. Wir sind stolz darauf, seit seiner Gründung Partner des Österreichischen Paralympischen Komitees zu sein und die engagierten Sportlerinnen und Sportler jedes Jahr ebenso tatkräftig zu unterstützen wie die Athletinnen und Athleten des Österreichischen Rollstuhltennis. Vertieft wird dieses Engagement nun um die Kooperation mit Special Olympics Österreich, die dem olympische Motto „dabei sein ist alles“ eine neue Dimension hinzufügen.
Disability
Inklusion, d. h. die gleichwertige Integration von Menschen mit Behinderung in das Gesellschafts- und Arbeitsleben, ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der Bank Austria. Daher nimmt auch das Thema „Disability“ seit vielen Jahren einen besonderen Stellenwert im Unternehmen ein. Seit über 10 Jahren arbeitet das zweiköpfige UniCredit Bank Austria Disability Management in enger Kooperation mit dem Bereich Human Capital, dem Betriebsrat und den Behindertenvertrauenspersonen sowie einem internen Netzwerk von 60 Personen daran, Menschen mit Behinderung so gut wie möglich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsalltag zu integrieren sowie als Kundinnen und Kunden bestmöglich zu betreuen.
Zu den bereits realisierten Maßnahmen für Kundinnen und Kunden zählen eine eigene Bankkarte für Menschen mit Sehschwäche, die Bank Austria Websites zum Hören sowie Texte in einfacher Sprache oder das bereits 2010 eingeführte Shuttle Service für mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden. Mit dem international ausgezeichneten SmartBanking in Gebärdensprache genießen seit Herbst 2015 auch gehörlose Personen die bewährte Beratung der Bank Austria via Videotelefonie. Seit dem 3. Dezember 2020 bietet die UniCredit Bank Austria Kundinnen und Kunden nach Vorlage eines österreichischen Behindertenausweises mit einer Behinderung von 50 Prozent oder mehr bzw. eines Ausweises der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen den zweckgebundenen Inklusionskredit für den Erwerb von Hilfsmitteln zu einem besonders günstigen effektiven Kundenzinssatz von 1,5 Prozent (gebunden an den 3 Monats Euribor) und null Prozent Bearbeitungsspesen an.
Indem die UniCredit Bank Austria eine diverse Belegschaft fördert und eine inklusive Kultur schafft, ermöglicht sie ein Umfeld, in dem jeder sich entfalten und mit seinen einzigartigen Stärken einen Beitrag zum Erfolg leisten kann. Auch die 288 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen finden ein unterstützendes Umfeld vor, das die besten und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Bedingungen bietet, sodass sie ihre Talente, Fähigkeiten und Erfahrungen zum Einsatz bringen und einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen können. Damit zählt die UniCredit Bank Austria seit vielen Jahren zu den lediglich 22 Prozent der heimischen Unternehmen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung erfüllen.
Wir freuen uns sehr, durch unser Engagement im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion das führende Finanzinstitut in Österreich und ganz Kontinentaleuropa geworden zu sein. Das belegen auch die zahlreichen internationalen Preise, wie der renommierte „Disability Matters Award 2018“, der „Austria's Leading Companies Award 2019” oder die Auszeichnung „Highly Commended“ beim “Financial Adviser Diversity in Finance Awards 2020”.
Engagement für die Umwelt – Klimaschutz als hohe Priorität
Umwelt- und Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben, denen sich die Wirtschaft spätestens jetzt stellen muss. Wir als Bank Austria haben uns – wie bereits erwähnt – dazu entschlossen, einen wesentlichen Beitrag hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu leisten. Dass wir das gemeinsam mit unseren Kundinnnen und Kunden tun, ist selbstverständlich. Trotzdem fängt Umweltschutz bei uns selbst an, und dessen sind wir uns seit vielen Jahren bewusst. Die UniCredit Group hat sich verpflichtet, einen entscheidenden Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, der weit über „business as usual“ hinausgeht, und durchaus hoch gesteckte Ziele verfolgt: Dazu zählen unter anderem: bis 2023 den Stromverbrauch in Gebäuden zur Gänze aus erneuerbaren Energien zu decken, bis 2023 sämtliche nicht wiederverwertbare Kunststoffartikel aus den Pausenbereichen der Bürogebäude in allen Ländern entfernen und die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 80% (auf Basis 2008) reduzieren.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020301
Die Bank Austria leistet hier mit zahlreichen Initiativen und Projekten bereits seit Jahren einen ganz wesentlichen Beitrag. So hat sie beispielsweise die CO2-Emissionen seit 2008 um über 80% reduziert und auch in vielen anderen Bereichen, wie etwa bei der Entwicklung zum papierlosen Büro, bei der Reduktion von Flugreisen und bei der Reduktion des Müllaufkommens nimmt die Bank Austria eine Vorreiterrolle ein. Besonders hervorzuheben ist, dass die Bank Austria seit Beginn 2020 zu fast 100% Ökostrom aus erneuerbaren Energieträgern gemäß Österreichischem Umweltzeichen (UZ46) bezieht und auf diese Weise einen weiteren Schritt in Richtung Klimaschutz gemacht hat.
Möglich wird dies durch ein strukturiertes Vorgehen, für das u. a. das bereits im Jahr 2011 etablierte Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 verantwortlich ist. Der Nutzen dieses Umweltmanagementsystems, das neben der Unternehmenszentrale auch alle Filialstandorte umfasst, ist nicht nur ein ökologischer und gesellschaftlicher, sondern auch ein betrieblicher: Die deutliche Reduktion des Ressourcenverbrauchs bedeutet auch eine massive Kosteneinsparung. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Reduktion leistet hier die im Jahr 2018 bezogene neue Unternehmenszentrale, die streng nach ökologischen Kriterien geplant und gebaut wurde, und die mittlerweile mit DGNB-Gold und LEED-Gold zertifiziert wurde. Nicht zu vergessen ist auch die von der Bank Austria gleichzeitig am selben Standort errichtete Geothermieanlage, einer der größten dieser Art in Europa.
Um die Anstrengungen für den Umweltschutz und seine Bedeutung noch einmal zu verdeutlichen, ist die Bank Austria gemeinsam mit wenigen anderen Vorreiterunternehmen ebenfalls 2011 dem klima:aktiv pakt 2020 des Klimaschutzministeriums beigetreten. Mittlerweile wurde diese freiwillige Verpflichtung erfolgreich finalisiert, alle gesetzten Ziele bezüglich der Senkung von CO2-Emissionen, der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger und der Steigerung der Energieeffizienz wurden von der Bank Austria zum Teil deutlich übertroffen und von Frau Bundesministerin Gewessler im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung auch entsprechend gewürdigt. Auch dem Folgepakt, der Ziele bis 2030 vorsieht, wird die Bank Austria voraussichtlich wieder angehören.
Dass erfolgreicher Klimaschutz nur mit einer Transformation der Wirtschaft funktionieren kann, ist logisch. Dass es hier ein Miteinander von Finanzdienstleitern und Unternehmen geben und ein entsprechendes Produktangebot und Anreizsystem geben muss, ebenfalls.
Die Bank Austria hat sich hier bereits auf den Weg gemacht und kann nach kurzer Zeit bereits auf ein durchaus ansehnliches nachhaltiges Produktportfolio verweisen: Von einer deutlich ausgeweiteten Angebotspalette an ESG-Veranlagungsprodukten sowohl für private als auch institutionelle Anleger über sogenannte ESG-linked loans und ebensolchen strukturierten Produkten (hier sind bessere Konditionen an die Verbesserung von ESG-Ratings geknüpft) bis hin zu grünen Hypothekarkrediten und dem ersten Konto einer Universalbank nach UZ49 (Österreichisches Umweltzeichen), bei dem nachhaltige Finanzierungen in der Höhe der gesamten Kontoeinlagen garantiert werden.
Kunden
Exzellente Kundenorientierung auch in herausfordernden Zeiten
Speziell in diesem Jahr waren positive Kundenerlebnisse eine Herausforderung. Die Bank Austria konnte durch Engagement seitens ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie hoher Flexibilität bei der Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen während des Lock-Downs das Vertrauen der Kundinnen und Kunden weiter verbessern.
Qualität der Kundenbeziehung
Um die Qualität der Kundenbeziehung bzw. der Kundenzufriedenheit zu messen, werden strukturierte Feedbacks zu unseren Produkten und Services eingeholt. In zwei Hauptkategorien: klassisch mittels Telefonbefragungen mit rund 5.000 Interviews pro Jahr über alle Kundensegmente, sowie online via „MyFeedback“. Unmittelbar nach einem Kontaktpunkt mit der Bank Austria können Kundinnen und Kunden mit ihrem Smartphone einfach und zeitnah Feedback geben – zum Beispiel direkt nach Beratung, Service oder Nutzung der Onlinekanäle. Diese zeitnahen Feedbacks ermöglichen es, rasch auf die Wünsche und Beschwerden unserer Kundinnen und Kunden zu reagieren.
Unsere Kundinnen und Kunden nützen diese Möglichkeit intensiv, um selbst ihre Zufriedenheit an verschiedensten Kontaktpunkten unserer Multikanalbank zu artikulieren. 2020 wurden insgesamt rund 56.000 „MyFeedbacks“ abgegeben.
Die Qualität des Feedbacks zu Service, Verlässlichkeit und Beratung unterstützt unsere Beraterinnen und Berater bei der Umsetzung unserer Kundenzufriedenheitsziele und der Weiterempfehlung der Bank Austria. Die Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit zeigen für 2020 trotz schwierigem Umfeld einen positiven Trend bei der Weiterempfehlung. Der Net-Promoter-Score (NPS) konnte trotz der COVID-19-Krise gesteigert werden.
Kundenbeschwerden als Chance für positive Kundenerlebnisse
An die Beschwerdebehandlung werden hohe Ansprüche gestellt – wie z.B. in Bezug auf unsere Reaktionszeit (innerhalb von 48 Stunden) sowie natürlich auch hinsichtlich einer für Kundinnen und Kunden zufriedenstellenden Lösung. Dafür werden im „Customer Experience Board“ Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und implementiert. Ganz in diesem Sinne sind in der Ombudsstelle besondere Kompetenzen gebündelt – z.B. für soziale Härtefälle, um Kundinnen und Kunden in sozialen Notlagen bei Entschuldung oder Stundung unbürokratisch und rasch zu helfen oder durch Einsetzen eines Spezialisten-Teams für Beschwerden zu Fremdwährungskrediten. Kundenbeschwerden konnten so, trotz der herausfordernden Situation 2020, deutlich gesenkt werden (-16% im Jahresvergleich).
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020302
MitarbeiterArbeiten am Campus
Das Headquarter der Bank Austria befindet sich seit 2018 am Austria Campus im zweiten Wiener Gemeindebezirk, einem der wichtigsten Stadtentwicklungsgebiete Wiens. In den Gebäuden Rothschildplatz 1 und Rothschildplatz 4 arbeiten rund 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 16 Unternehmen der Bank Austria Gruppe sowie den ansässigen CEEEinheiten der UniCredit und nutzen dabei eine Bürofläche von ca. 100.000 m2. Infrastruktureinrichtungen, eine Bank Austria Filiale sowie eine SelbstbedienungsFiliale, ein Hotel samt Veranstaltungszentrum sowie Gastronomiebetriebe, Kindergarten und Health Center befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Höchstes Augenmerk wird im gesamten Austria Campus auf Kriterien der Ökologie und Nachhaltigkeit gelegt. Beispiele dafür sind die Reduktion teurer Speichermedien zur Energieeinsparung, der Einsatz neuer Medien zur Reduktion von Hardware, das Drucken mit dem FollowMe Drucksystem und die Implementierung einer umweltfreundlichen Paper Policy für einen effizienten Papiereinsatz, was auch dem Ziel einer künftigen weitgehenden Vermeidung von Papier entspricht. Die eigene GeothermieAnlage am Austria Campus ist eine der flächenmäßig größten Anlagen Europas zur Gewinnung von Erdwärme und wird im Sommer für die Unterstützung der Kühlung und im Winter zum Heizen verwendet.
Um die unterschiedlichen Lebensmodelle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, besteht eine spezielle Maßnahme im Audit „Beruf und Familie“. Die Bank hat sich Ende 2009 erstmals erfolgreich der damit einhergehenden externen Prüfung gestellt. 2018 fand die ebenfalls erfolgreiche ReAuditierung statt.
Ein Schwerpunkt der auf weitere drei Jahre abgeschlossenen Zielvereinbarung liegt auf der Bereitstellung einer optimalen Infrastruktur, um sowohl die Flexibilisierung der Arbeitszeit als auch „Remote Working“ bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus stehen Kommunikationsaktivitäten aber auch spezielle Unterstützungsangebote für Führungskräfte im Fokus der sowohl vom Management als auch vom Betriebsrat mitgetragenen Maßnahmen. Weitere Aktivitäten zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und Menschen mit Behinderung sind ein selbstverständlicher Bestandteil des Programms. Zentral für den Erfolg der gesetzten Maßnahmen ist das Controlling: Zu den Maßnahmen werden qualitative und quantitative Ziele definiert und regelmäßig evaluiert.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung im Bereich „Remote Work“ konnte die Bank Austria während der Lockdown-Phasen des Jahres 2020 sehr rasch und effizient die zentralen Bereiche (über 90% der Mitarbeiter in den „harten“ Lockdown-Phasen) und auch große Teile der Vertriebsbereiche im sicheren Homeoffice arbeiten lassen und dennoch alle Services für Kundinnen und Kunden in gewohnter Qualität anbieten.
Human Capital Österreich
Die beiden Werte „Ethik und Respekt“ definieren unsere Unternehmenskultur, verankern die Förderung von Vielfalt, stärken unsere „Speak-up“-Kultur und verbinden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem klaren Leitprinzip „Das Richtige tun!“ geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren Verhalten und Entscheidungen auf allen Ebenen und in allen Regionen Orientierung.
Unsere Aufgabe besteht darin, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren können und aktiv zu unserem Erfolg beitragen. Im Jahr 2020 war physische und psychische Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer unsere oberste Priorität und wir legten daher für all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter größten Wert darauf, deren Work-Life-Balance zu unterstützen und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, damit sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich entfalten können. Indem wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen, unsere Arbeitsweise laufend optimieren und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten, wollen wir Bedingungen schaffen, die es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, aktiv mitzuwirken, zu wachsen und zu lernen.
Dank der bereits implementierten Flexibilisierung der Arbeitszeit setzen wir auf eine größtmögliche individuell bestimmbare Arbeitszeitgestaltung mit vereinfachten und für alle fairen Regeln. Vertrauen, individuelle Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme sind neben der Möglichkeit für örtliche und zeitliche Flexibilität Grundpfeiler für ein auf Ergebnis ausgerichtetes Arbeiten und eine lebbare Work-Life-Balance. Basierend auf gegenseitigem Verständnis, Vertrauen und regelmäßigen Gesprächen sind es unser Ziel und unsere Erwartung, Lösungen zu finden, die sowohl den individuellen als auch den geschäftlichen Bedürfnissen entsprechen. Wir sahen es in diesem herausfordernden Jahr 2020 und sehen es auch weiterhin als unsere Verantwortung, all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell durch gezielte Initiativen, Maßnahmen und Lösungen, die auf mehr Flexibilität, die Einhaltung der formellen Arbeitszeiten, die Unterstützung von Führungskräften mit remote Teams, die Unterstützung von Heimunterricht und auf neue Arbeitsweisen abzielen, zu unterstützen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020303
Im Jahr 2020 war es besonders wichtig, innezuhalten und anzuerkennen, dass sich unsere Realität verändert hat, unsere Gefühle wahrzunehmen und zu verstehen. Als Teil unserer Unterstützung für alle unsere Kolleginnen und Kollegen in diesem herausfordernden Umfeld haben wir speziell im Bereich „Wellbeing & (Mental) Health“ zusätzliche Initiativen ins Leben gerufen. Mit der neu eingeführten Achtsamkeits- und Meditations-App „eleMENTAL“ und speziellen Goodhabitz Trainings unterstützen wir, auf eine ausgewogene Work-Life-Balance zu achten. Es ist wichtig, dass wir uns stets um unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden kümmern, in diesen Zeiten sogar mehr denn je. Mit Empfehlungen und Informationen von unserer Seite über psycho-physisches Wohlbefinden und Unterstützung für individuelle Bedürfnisse haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.Als paneuropäische Bank haben UniCredit und der Europäische Betriebsrat der UniCredit im Oktober 2020 die erste gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) zu Remote Work unterfertigt. Die zukünftige Ausweitung von Remote Work wird auch unsere Unternehmenskultur, Arbeitsweise und den Führungsstil verändern. Wir werden unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte mit Trainings dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten hier weiter auszubauen.
Externes Recruiting: In der herausfordernden Situation wurde insbesondere alles daran gesetzt, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller Neuaufnahmen sicherzustellen, um es möglich zu machen, dass heuer insgesamt rund 360 Praktikantinnen und Praktikanten erste Berufserfahrung in der Bank sammeln konnten und alle Ausbildungsinitiativen wie geplant umgesetzt wurden. Insgesamt wurden rund 200 Praktikumsplätze für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten vergeben. Im Sommer konnten zudem 160 Schülerinnen und Schüler ihr Ferialpraktikum sowohl in Wien als auch in den Bundesländern vor allem in den Filialen der UniCredit Bank Austria absolvieren. Auch die Aufnahme von 40 Lehrlingen im Herbst wurde durch die Implementierung eines Online-Recruitings sichergestellt. Die UniCredit Bank Austria bot zudem Maturantinnen und Maturanten im Rahmen ihres Ausbildungsprogramms BestStart hervorragende Chancen für den Berufseinstieg und ebenso haben Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudium im Zuge unseres Graduates Programms im Jänner 2021 die Möglichkeit, ihre Karriere mit uns zu starten. Gerade in der Corona-Krise sind Ausbildungsinitiativen von besonders hoher Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt und daher war es uns gerade in der aktuellen Situation ein besonderes Anliegen, dass wir die Ausbildung junger Nachwuchskräfte sicherstellen und weiter in die Zukunft investieren.
Internes Recruiting: Der interne Stellenmarkt der Bank Austria ist fester Bestandteil der Strategie von Human Capital und bietet eine Plattform für offene interne Stellen. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Unternehmens aufzuzeigen. Je nach individuellen Fähigkeiten, Interessen und Ressourcen gibt es zusätzlich zum Wechsel in eine neue Position die Möglichkeit, gruppenweit an kurzfristigen Projekten und Initiativen mitzuarbeiten. Den richtigen Job oder eine spannende Aufgabe zu finden, hängt nicht mehr vom Lebenslauf und der Ausbildung alleine ab, sondern von der persönlichen Motivation und Aktivität. Der interne Jobmarkt, der Toolunterstützt transparent zugänglich gemacht wird, zeigt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven auf, erlaubt eine bessere Nutzung des Mitarbeiterpotenzials und hebt die Mitarbeiterzufriedenheit.
Performance Management: Nachhaltige Differenzierung, Transparenz, Feedbackkultur und Engagement sind die Haupttriebkräfte unserer Entwicklungs und Vergütungsentscheidungen. Unser UniCredit Performance Management ist ein modernes, faires und transparentes Beurteilungs und Entwicklungsverfahren für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria. Jeder bzw. jede Einzelne hat jederzeit Zugriff auf die Beurteilungen und die FeedbackDokumentation in seinem bzw. ihrem persönlichen elektronischen Archiv. Wir nutzen diesen Prozess, um den Leistungsgedanken und die Inklusion innerhalb unserer Bank und unserer Gruppe zu stärken, immer im Bewusstsein, dass dies auf unseren fünf Leitprinzipien (Customers First – People Development – Cooperation & Synergies – Risk Management – Execution & Discipline) basiert und dass dies der geeignetste Weg ist, die Stärken und Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dem Entwicklungsbedarf zukunftsorientiert zu begegnen. Regelmäßiges Feedback ist die Basis, um individuelle Ziele und damit auch Unternehmensziele zu erreichen. Das Performance Management unterstützt diesen Prozess als konzernweites Beurteilungs- und Entwicklungsinstrument. Es umfasst die Vergabe von Zielen, die Beurteilung von Leistung und Potential, sowie die Festlegung von Karriereplänen und Entwicklungsmaßnahmen. Damit bildet es den Rahmen für einen regelmäßigen Dialog.
Learning & Development: Um unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte in ihrer täglichen Arbeit und Entwicklung zu unterstützen, haben wir unser Online-Lernangebot intensiv gestärkt und auch mit neuen Kooperationspartnern erweitert. Digitale Lernmethoden spielen eine immer größere Rolle. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet nicht nur unseren Kundinnen und Kunden neue Möglichkeiten, mit uns Bankgeschäfte zu betreiben, sondern auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Wege der internen Zusammenarbeit und des Lernens. Daher haben wir das umfassende Lernmedienportfolio um digitale Selbstlernmedien erweitert, um selbstbestimmtes Lernen in den Mittelpunkt zu stellen. Es ist uns ein Anliegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere attraktive Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung zu geben, und zwar freiwillig, flexibel und digital. Mit Einführung der Lernplattform goodhabitz.com stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit heuer zahlreiche exklusive Online-Trainings zur Verfügung. Goodhabitz.com ergänzt damit das bestehende Lernangebot um divisionsspezifische Onlinetrainings und Trainings, die die Geschäftsbereiche optimal unterstützen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020304
Eine sich verändernde Arbeitswelt führt auch zu notwendigen Anpassungen in unserer Arbeitsweise und unserem Arbeitsverhalten. Wir unterstützen daher unsere Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim "Lernen" und bei der optimalen Nutzung von "Remote Working". Daher wurde das Lernangebot in diesem Bereich heuer intensiv ausgebaut, wie z.B.•Unsere Leadership Tool Box bietet ein umfassendes Angebot an Unterstützung zu verschiedenen Themen im Bereich "(Remote) Leadership“
•Hilfreiche Tipps zum Thema "Remote Goal-Setting" oder "Remote Feedback & Performance Gespräche".
Mittels unserer zentralen Lernplattform “MyLearning” bieten wir ein großes Angebot an Web-Based Training (WBT) im Bereich Remote Working, wie zum Beispiel "The Smarters in Remote Working". Zusätzlich haben wir unser Angebot mit Podcasts von getAbstract zu "Working Remote", Tipps und Tricks zur Nutzung unserer digitalen Tools wie Skype for Business und um Goodhabitz Kurse zur virtuellen Zusammenarbeit erweitert.
Durch die Einführung eines Learning Management Systems wurde die Ausrollung moderner e-learning Formate verbessert und die Einhaltung regulatorischer Mindestanforderungen äußert effizient sichergestellt. All dies unterstützt unser Motto: #NeverStopLearning: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen selbstbestimmt und zeitunabhängig, um so Ihren persönlichen Lernertrag zu steigern.
Reward & Benefits: Basis und Richtlinie für unsere Personalarbeit, insbesondere für unsere Reward & BenefitsAktivitäten, bilden zum einen das Global Job Model, unser konzernweites Funktionsbewertungssystem, das alle Rollen und Tätigkeiten innerhalb der UniCredit beschreibt und zueinander in Verhältnis setzt, und zum anderen das UniCredit Competency Model sowie die fünf Leitprinzipien, die die wesentlichen Fertigkeiten und Verhaltensweisen in unserem Unternehmen festlegen. Unsere konzernweite Gesamtvergütungsmethode sorgt für eine ausgewogene Mischung aus fixen und variablen monetären sowie nichtmonetären Komponenten. In Bezug auf die Gehaltsfindung des Topmanagements verfügt die UniCredit seit mehreren Jahren über ein einheitliches Group Compensation System, das auch in der Bank Austria implementiert ist. Teile der variablen Vergütung werden im Einklang mit sämtlichen regulatorischen Vorgaben zurückbehalten und unter der Bedingung der Nachhaltigkeit zeitversetzt ausbezahlt, zum Teil auch in Form von UniCreditAktien. Im Rahmen des gruppenweiten BonuspoolKonzeptes wird einerseits sichergestellt, dass eine variable Vergütung nur dann zum Tragen kommt, wenn nachhaltige, langfristige, finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien erfüllt werden. Andererseits wird eine noch stärkere Verknüpfung der variablen Vergütung mit den risikogewichteten Ergebnissen der Bank Austria gewährleistet.
Succession Planning: Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglichen wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb unseres Unternehmens. Mit unserem Executive Development Plan (EDP) stellen wir sicher, dass insbesondere kritische Positionen durch eine sorgfältig vorbereitete Kurz-, Mittel- und Langfristplanung möglichst intern nachbesetzt werden können, wobei die Entwicklung unserer Führungskräfte dabei sowohl divisional als auch divisions-übergreifend mit gezielten Entwicklungsmaßnahmen unterstützt wird. Unser Talent Management Programm wurde heuer überarbeitet und neu entwickelt. Mit unseren neuen Programmen „Rising Stars“ und „Leadership Champions“ sorgen wir für eine Pipeline an Top-Talenten, die durch ihr Kompetenzprofil einen Schlüsselfaktor für den Erfolg unseres Unternehmens und seiner Transformation darstellen. Mit dem etablierten Prozess der Nachfolgeplanung wird die Stabilität der Bank Austria durch die Personalentwicklung nachhaltig unterstützt.
Diversity & Inclusion: Diversität inspiriert und schafft durch die vielen verschiedenen Talente, Erfahrungen und Perspektiven, die aufeinandertreffen, das perfekte Umfeld für Innovation. Dadurch entsteht eine Vielfalt, die ein weltoffenes Denken fördert und einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander unterstützt. Deshalb setzen wir auf eine Unternehmenskultur der Inklusion - die in unseren Augen der Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg ist. Als Teil der UniCredit Gruppe bauen wir in der Bank Austria seit vielen Jahren gemeinsam ein Umfeld auf, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre vielfältigen Ideen, Talente und Erfahrungen zum Ausdruck bringen und ihren einzigartigen Wert für unser Unternehmen einbringen können. Wir setzen uns für eine größtmögliche Vielfalt ein, indem wir internationale Zusammenarbeit und ein Teamwork über Grenzen und Funktionen hinweg unterstützen. Auf unserem Weg zur Förderung von Diversität & Inklusion wollen wir Kandidatinnen und Kandidaten mit unterschiedlichen Qualifikationen gewinnen und einstellen, die Karrieren unserer Kolleginnen und Kollegen fördern, sie an das Unternehmen binden und weiterentwickeln, unsere leistungsorientierten Vergütungssysteme stärken und insgesamt eine integrative Kultur fördern.
Die Erreichung unserer Diversität- & Inklusions-Vorhaben werden unterstützt durch:
•Fokus darauf, wie wir Kandidatinnen und Kandidaten mit einer neuen Arbeitgeber-Markenstrategie ansprechen und unsere Zusicherung, offene Stellen transparent auszuschreiben
•Einführung mehrerer neuer Ausbildungs- und Lernprogramme zur Unterstützung der Bewusstseinsbildung und den Umgang mit unseren unbewussten Vorurteilen, die wir alle haben, sowie Förderung der Inklusion und unserer vielversprechendsten weiblichen Führungskräfte
•Weiterentwicklung unseres Beförderungs- und Ernennungsprozesses
•Fortsetzung unserer tatkräftigen Unterstützung des Disability-Management-Aktionsplans
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020305
In der UniCredit in Österreich unterstützen wir die Ziele von Diversität und Inklusion seit vielen Jahren erfolgreich durch verschiedene Netzwerke, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiiert wurden, insbesondere durch unser Bank Austria Frauenforum. Begeistert von diesem Enthusiasmus haben wir heuer zwei weitere MitarbeiterInnen-Gruppen (Employee Ressource Groups) ins Leben gerufen:•UniCredit Bank Austria LGBTQIA+ Netzwerk
•Race & Ethnicity Employees Group
Ziel dieser Employee Ressource Groups ist es, neue Inclusion-Allies zu identifizieren, die uns dabei helfen, die Geschichten und Stimmen der Menschen zu hören, die die Vielfalt unserer Bank ausmachen. Jeder Mensch ist einzigartig, und diese Vielfalt und individuellen Unterschiede müssen Anerkennung finden. Uns geht es darum, einander zu verstehen und über einfache Toleranz hinauszugehen, um die reichen Dimensionen der Vielfalt anzunehmen und zu würdigen.
Das Bekenntnis der Bank Austria zu diesen Werten zeigte sich auch anhand einer Veranstaltungsreihe mit 11 unterschiedlichen Events zu den Themen „Gender“, „Disability“, „LGBTQ+“, „Resilience“, „Race & Ethnicity“, „Practicing Allyship“ und vielem mehr. Diese Reihe wurde im Rahmen der sogenannten „Diversity & Inclusion Week 2020“ unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur freiwilligen Teilnahme und Weiterbildung angeboten.
Gender Balance: Die UniCredit hat ein gruppenweites Gender Balance Programm mit dem Ziel lanciert, faire und von Gleichberechtigung getragene Arbeitsplätze für Frauen und Männer zu schaffen und diese Werte in der Unternehmenskultur zu festigen. Getragen wird diese Maßnahme nicht zuletzt durch die Unterzeichnung der „Women in Finance Charter“ im Juni 2018 durch den damaligen UniCredit CEO in London. Die Zielerreichung, insbesondere auf den Führungsebenen, wird in einem jährlichen Dashboard für das Strategy & Nomination Committee, dem sogenannten Nominierungsausschuss ermittelt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt unverändert 36%, aber auch im erweiterten Vorstand (Executive Committee) beträgt der Frauenanteil 33%. Im Besetzungsprozess von Führungspositionen wird größter Wert daraufgelegt, dass es Kandidatinnen und Kandidaten beiderlei Geschlechts gibt, die für die jeweilige Position einer fairen Beurteilung unterzogen werden, wodurch die Chancengleichheit gewahrt wird. Gehaltsanpassungen berücksichtigen immer auch geschlechtergerechten Ausgleich.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020306
1.5. Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis der UniCredit Bank Austria AGDie Eigenmittel zum 31.12.2020 (5.957 Mio €) werden nach Basel III Vorgaben (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR und (EU) 2019/876 CRR II) berechnet und setzen sich aus hartem Kernkapital (CET1) und Ergänzungskapital zusammen.
Die Bank hat per 31.12.2020 keine Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) begeben.
Der Anteil des Kernkapitals (hartes Kernkapital + zusätzliches Kernkapital) an den anrechenbaren Eigenmitteln beträgt 86,6%.
Der Anteil der ergänzenden Eigenmittel an den anrechenbaren Eigenmitteln beträgt 13,4%.
Eigenmittelquoten bezogen auf alle Risiken
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Trotz eines Rückgangs der Eigenmittel führte die Reduktion des Gesamtrisikobetrages zu einem Anstieg der Harten Kernkapitalquote von 16,6% (Jahresende 2019) auf 17,3% zum 31. Dezember 2020. Die Gesamtkapitalquote stieg von 19,4% auf 20,0%.
Zusätzlich zur Mindestkapitalanforderung von 8% ist die UniCredit Bank Austria AG verpflichtet einen aus Common Equity Tier 1 Kapital bestehenden Kapitalerhaltungspuffer von 2,5% sowie einen Systemrisikopuffer von 1% zu halten. Der antizyklische Kapitalpuffer für im Inland gelegene wesentliche Kreditpositionen ist derzeit mit 0% festgelegt. Zusätzlich ist die UniCredit Bank Austria AG verpflichtet, einen institutsspezifischen Pillar 2-Puffer zu halten.
Die CET1-Quote (17,3%) sowie die Gesamtkapitalquote (20,0%) liegen wesentlich über den regulatorischen Anforderungen.
1.6. Informationen zum Grundkapital und Ausübung von besonderen Rechten Das gezeichnete Kapital der UniCredit Bank Austria AG zum 31. Dezember 2020 beträgt 1.681.033.521,40 € und besteht zur Gänze aus auf Namen lautende Stammaktien.
Die UniCredit S.p.A. war an der UniCredit Bank Austria AG zum 31. Dezember 2020 direkt mit 99,996% beteiligt.
Die vinkulierten Namensaktien der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) und des Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG Region Wien (Betriebsratsfonds) haben lange Tradition und sind mit einer historisch begründeten besonderen Stellung ausgestattet: Um bestimmte bedeutende Beschlüsse in den Hauptversammlungen fassen zu können, müssen die vinkulierten Namensaktionäre bei der Beschlussfassung vertreten sein. Eine genaue Darstellung der betroffenen Beschlüsse ist in § 20 Abs 13 und 14 unserer Satzung angeführt.
Es besteht eine Syndikatsvereinbarung „Restated Bank of the Regions Agreement“ („ReBORA“) zwischen UniCredit S.p.A, der AVZ Stiftung und dem Betriebsratsfonds.
Im ReBORA haben sich die AVZ Stiftung und der Betriebsratsfonds gegenüber UniCredit verpflichtet, im Fall eines beabsichtigten Verkaufes dieser UniCredit Bank Austria AG Aktien, diese zunächst UniCredit anzubieten. Sollte die UniCredit das Angebot nicht akzeptieren, könnte die betreffende Vertragspartei die UniCredit Bank Austria AG Aktien an einen Dritten verkaufen. In diesem Fall steht UniCredit ein Vorkaufsrecht zu.
Gemäß dieser Vereinbarung aus dem Jahr 2006 hatte die AVZ Stiftung bis zum 31.03.2016 das Vorschlagsrecht für zwei Aufsichtsratsmitglieder der UniCredit Bank Austria AG. Danach kann sie für die Dauer der Haftung der AVZ Stiftung und der Gemeinde Wien ein Aufsichtsratsmitglied nominieren.
Im Zusammenhang mit der Übertragung des CEE-Geschäfts hat UniCredit S.p.A. bestimmte Zusagen zugunsten der UniCredit Bank Austria AG hinsichtlich der künftigen Geschäftstätigkeit und Kapitalstruktur der UniCredit Bank Austria AG getroffen; die Mehrheit der Verpflichtungen seitens UniCredit S.p.A. endet mit Ende Juni 2024.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der UniCredit Bank Austria AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020307
1.7. Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AGDie Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 3. Mai 2007 über den geplanten Gesellschafterausschluss beschlossen. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen diverse in der Hauptversammlung vom 3. Mai 2007 gefasste Beschlüsse wurden im Frühjahr 2008 beendet. Der Squeeze-Out wurde mit Wirksamkeit 21. Mai 2008 im Firmenbuch eingetragen. Danach wurde von ehemaligen Minderheitsaktionären ein Verfahren auf Überprüfung der von der UniCredit angebotenen Barabfindung eingeleitet. Die passiv legitimierte Partei in diesem Verfahren ist nicht die UniCredit Bank Austria AG, sondern die UniCredit S.p.A. In diesem Verfahren wurde ein Sachverständiger bestellt, der die Höhe der bezahlten Barabfindung überprüft; das Gutachten liegt vor und bestätigt im Wesentlichen die Angemessenheit der im Rahmen des Gesellschafterausschlusses bezahlten Barabfindung. Das Beweisverfahren ist noch nicht abgeschlossen und eine erstinstanzliche Entscheidung in dieser Sache liegt noch nicht vor.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020308
2. Bericht über das Risikomanagement, die Risiken und Haftungen durch DritteDie UniCredit Bank Austria AG identifiziert, misst, überwacht und steuert alle Risiken der Bank Austria. In Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeitet sie aufgrund der bestehenden Gruppenstruktur mit den Risikoüberwachungs- und -steuerungseinheiten der UniCredit Gruppe eng zusammen. Die Bank Austria unterstützt dabei die laufenden Projekte der UniCredit Gruppe, insbesondere die weitere Harmonisierung gruppenweiter Verfahren und Prozesse im Risikocontrolling. Auch die laufende Risikoüberwachung und -steuerung erfolgt im Sinne einer gesamthaften Steuerung des Konzerns in enger Kooperation. Das Risikomanagement stellt darüber hinaus eine von fünf fundamentalen UniCredit-Säulen dar, welche auch für die jährlichen Zielvereinbarungen und Personalbeurteilungen relevant ist und auf diesem Wege kontinuierlich zur Weiterentwicklung einer gruppenweiten Risikokultur beiträgt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat entscheiden über die Risikopolitik und genehmigen die Grundsätze des Risikomanagements sowie die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken. Die Verfahren zur Überwachung der Risiken folgen den Gruppenstandards. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Vorstand durch spezifische Komitees, unabhängige Risikomanagementeinheiten sowie Einheiten anderer Divisionen unterstützt. Die zentral organisierten Risikomanagementaktivitäten der Bank Austria sind in einer Vorstandsdivision beim Chief Risk Officer (CRO) zusammengefasst und somit von den anderen Divisionen bis zur Vorstandsebene unabhängig. Kreditentscheidungen, welche die Kompetenzgrenzen der jeweiligen Business-Bereiche übersteigen, sowie die Betreuung von Sanierungsfällen, werden von den beiden operativen Kreditrisikoressorts („Credit Operations Corporate/CIB“ sowie „Credit Operations Retail“) verantwortet. Ergänzt werden diese Einheiten in der Risikosteuerung durch die Ressorts „Strategic Risk Management & Control“ und „Market & Liquidity Risk“. Um die Unabhängigkeit der Bereiche Operational & Reputational Risk und Internal Validation zu gewährleisten, berichten diese ebenfalls direkt an den CRO. Das Ressort „Finance“, das dem Chief Financial Officer (CFO) berichtet, verantwortet unter anderem die Themen risikoadäquater Kreditpreise, Kapitalplanung, eigene Verbriefungen sowie Funding (im Rahmen des Planungsprozesses sowie aus dem Titel Contingency Funding).
Das Interne Kontrollsystem der Bank (ICS) ist auf mehreren Ebenen wirksam, (1) in den jeweiligen Geschäftsbereichen, (2) auf Ebene Risk & Compliance und (3) auf Ebene der Internen Revision. Die Interne Revision prüft laufend die Adäquanz der Risikoprozesse und deren Einhaltung. Die Ergebnisse bzw. Empfehlungen werden auch dem Vorstand und dem Aufsichtsrat berichtet. Ein breites Regelwerk von Gruppenstandards bis hin zu operativen Anweisungen regelt Prozesse auf verschiedenen Ebenen. Die wichtigsten Regelwerke werden direkt vom Vorstand abgenommen, in einem eigenen System verwaltet, ausgerollt und hinsichtlich Implementierungsgrad überwacht.
Divisionsübergreifende Steuerung/Steuerungs- und Berichtswesen
Bei den Überwachungs- und Steuerungsprozessen im Risikomanagement unterscheidet die Bank Austria im Wesentlichen zwischen Kreditrisiken (Ausfall- u. Migrationsrisiko), Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken, Marktrisiken (Zins-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienrisiko), strukturellem Fremdwährungsrisiko, Risiken mit besonderem Bezug zu Derivaten (Counterparty-Risiken, CVA-Risiko), operationalen Risiken, Reputationsrisiken, Geschäftsrisiken, Pensionsrisiken, Beteiligungsrisiken und Immobilienrisiken.
Ein wesentliches Element der Risikosteuerung durch den Vorstand ist die jährliche Festlegung des Risikoappetits der Bank Austria, der auch im Aufsichtsrat bestätigt wird und in Koordination mit der UniCredit Gruppe erfolgt. Der Risikoappetit fasst die wesentlichen Grundsätze der Risikoorientierung der Bank sowohl qualitativ als auch durch ein Paket quantitativer Schlüsselkennzahlen zusammen. Er definiert Risikoarten und die Höhe der Risiken, die die Bank Austria bei der Verfolgung ihrer strategischen Ziele und ihres Geschäftsplans sowie im Hinblick auf die Rolle der Bank Austria im UniCredit-Konzern einzugehen bereit ist. Dabei werden externe und interne Interessen (insbesondere Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden) berücksichtigt. Zum Beispiel ist das Markets- und Investmentbanking-Geschäft außerhalb der Bank Austria in der UniCredit Bank in München konzentriert, was sich in einer entsprechenden Betonung des Bank Austria Geschäftsschwerpunktes als Kommerzbank und in entsprechend niedrig dimensionierten Handelsbuchlimiten widerspiegelt. Wichtigste Dimensionen des Risikoappetits sind Geschäftsstrategie, Kapital- und Liquiditätsadäquanz. Das definierte Bündel von Schlüsselindikatoren beinhaltet Kennzahlen der Säulen 1 und 2 und Sanierungsindikatoren. Der Risikoappetit wird in den Budgetierungsprozess miteinbezogen, um die Zielsetzungen bei der Festlegung und Auswahl des gewünschten Risiko-/Ertrag-Profils zu steuern. Für die Kennzahlen gibt es ein System von Ziel-, Schwellen- und Limitwerten, welche laufende Überwachung, rechtzeitige Eskalation sowie die Verknüpfung zum Sanierungsplan gewährleisten. Ergänzend zum Risikoappetit beschließen Vorstand und Aufsichtsrat einmal pro Jahr die Risikostrategie der Bank Austria, die den Risikoappetit weiter operationalisiert und durch zusätzliche Limite und Zielwerte ergänzt.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020309
Die laufende Risikoüberwachung auf Top-Managementebene erfolgt durch den sogenannten Gesamtrisikobericht. Der Gesamtrisikobericht, der regelmäßig auch dem Aufsichtsrat vorgelegt wird, umfasst die Darstellung des Risikoappetits, der Risikotragfähigkeit (Risk Taking Capacity; RTC), des Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und operationalen Risikos sowie die Ergebnisse der Stresstests. Auf Senior-Management-Ebene sind für die Steuerung der wichtigsten Risiken jeweils spezialisierte Risikokomitees eingerichtet. Über die Beschlüsse und Ergebnisse dieser Gremien wird unmittelbar an den Gesamtvorstand der Bank berichtet: ressortübergreifende Steuerungsfragen zwischen Vertrieb und Gesamtbanksteuerung sowie einen Überblick über die Ergebnisse des Kreditportfoliomodells, der IRB-Modelle, IFRS 9-Modelle sowie Berichte zum ökonomischen Risikokapital (Säule 2) erfolgen im Rahmen des monatlichen Risikokomitees (RICO). Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt im Liquiditätskomitee (LICO), das zweiwöchig die aktuellen Liquiditätsthemen behandelt. Dazu zählen insbesondere operative Aspekte der Liquiditätssteuerung inklusive laufende Marktbeobachtung und Einhaltung der Liquidity Policy. Die Steuerung der Marktrisiken wird durch das monatlich stattfindende Marktrisikokomitee (MACO) sichergestellt. Dieses widmet sich der kurzfristigen Geschäftssteuerung im Hinblick auf die Darstellung und Diskussion der Risiko-/Ertragssituation des Bereichs Markets & Corporate Treasury Sales sowie Limitadaptionen, Produktgenehmigungen oder Positionierungsentscheidungen im Marktrisikobereich. Zudem werden Themen wie z.B. Replikationsportfolio diskutiert und entschieden. Die Beurteilung von Adressrisiken wird im Kreditkomitee vorgenommen. Die operationalen und Reputationsrisiken werden im quartalsweise stattfindenden Operational & Reputational Risk Committee (OpRRiCo) gesteuert. Die Steuerung des Risikos aus Derivatgeschäften erfolgt im Derivative Committee (DECO). Dabei werden sowohl die klassischen Kreditrisiko- und Counterparty-Risikoaspekte wie auch die Reputationsrisikoaspekte im Geschäft mit Kunden behandelt. Risikotragfähigkeitsrechnung (ICAAP/ILAAP)
Über die Sicherstellung der regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen der Säule 1 hinaus steuert die Bank Austria Kapital- und Liquiditätsadäquanz auch über die entsprechenden Säule 2-Ansätze: Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP); Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). Im Rahmen des gruppenweiten ILAAP überprüft die Bank in enger Abstimmung mit der UniCredit Gruppe die Angemessenheit des Liquiditätsrisiko-Managementprozesses, der verschiedene Bausteine zur Sicherstellung ausreichender Liquidität beinhaltet, wie insbesondere Limitierung der kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Liquiditätsposition, Stresstesting, Funding-Plan sowie regulatorische Kennzahlen. Die Risikomessung erfolgt nach gruppeninternen und regulatorischen Vorgaben. Bezüglich ICAAP wendet die Bank Austria den UniCredit Gruppenansatz zum Internen Kapital auf konsolidierter Ebene (inklusive Töchter) an. Dieser besteht im Wesentlichen aus folgenden Phasen:
•Perimeterdefinition und Risikoidentifikation
•Risikomessung
•Definition des Risikoappetits und Kapitalallokation
•laufende Überwachung und Berichterstattung
Der Prozess gewährleistet, dass der Perimeter der Bank Austria einschließlich aller relevanten Konzerneinheiten und Risikoarten vollständig abgedeckt wird, und dass Risiko und Kapitaldeckungsmassen konsistent einfließen. Für die Messung der Risikoarten werden jeweils gruppenintern entwickelte Verfahren angewendet, welche auch Konzentrationsrisiken berücksichtigen. Im Konzept der Risk Taking Capacity (RTC) werden Kapitaldeckungsmassen (Available Financial Resources – AFR) dem aggregierten Internen Kapital (IC) gegenübergestellt (RTC = AFR/IC). Die Berechnung und Berichterstattung erfolgen quartalsweise in einem Going-Concern-Ansatz. Bei diesem Ansatz geht man vom Fortbestand der Bank aus, das bedeutet, dass alle aufsichtsrechtlichen Erfordernisse entsprechend zu gewährleisten und auch die jeweils anzuwendenden Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften maßgeblich sind, Betrachtungszeitraum ist ein Jahr für alle Risikokategorien. Die unerwarteten Verluste werden dabei mit einer Aussagesicherheit von 99,9% (Konfidenzintervall) für alle Risikoarten ermittelt. Eine jährliche Risikoinventur stellt sicher, dass alle materiell relevanten Risikoarten berücksichtigt werden.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020310
In der Bank Austria wird das Interne Kapital (für Einzelrisikoarten auch als ökonomisches Kapital bezeichnet) für folgende angeführte Risikoarten berechnet:•Kreditrisiko (Ausfall- und Migrationsrisiko) inkl. eines möglichen Exposure aus dem Counterparty-Risiko
•Marktrisiko inkl. CVA für Handels- und Bankbuch (Zins-, Credit Spread-, Währungs- und Aktienrisiko)
•Strukturelles Fremdwährungsrisiko
•Pensionsrisiko
•Geschäftsrisiko
•Immobilienrisiko
•Operationales Risiko (inkl. Rechtsrisiken)
•Reputationsrisiko
•Beteiligungsrisiko (für jene Beteiligungen, die nicht auf Basis ihrer jeweiligen Einzelrisikokategorien abgedeckt werden, insbesondere Minderheitsbeteiligungen)
•Modellrisiko (als prozentuelle Aufschläge auf die oben angeführten Risikoarten)
Die dominante Risikoart für die Bank Austria ist das klassische Kreditrisiko, die übrigen Risikoarten sind im Vergleich dazu von deutlich geringerer Bedeutung. Sowohl der ICAAP als auch der ILAAP der Bank Austria unterliegen einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.
Konzentrationsrisiken
Die für das Interne Kapital eingesetzten VaR-Modelle berücksichtigen jeweils Konzentrationsrisiken: beispielsweise jene von Kunden/Kundengruppen und Länder-/Sektorkonzentrationen im Kreditportfoliomodell oder Risikofaktorkonzentrationen im Markt- und Counterpartyrisiko-Modell. Auf Holding-Ebene ist das ökonomische Kreditrisikokapital Ausgangspunkt bei der Allokation der Limite hinsichtlich Einzel und Sektorpositionen (Bulk-Risk & Industry Limits). Die Bank Austria folgt dieser Gruppenstrategie und den damit verbundenen Limiten für Industriesektoren und Großkredite bei der Kreditvergabe. Die Überwachung bzw. Berichterstattung der größten Kreditnehmer (Einzelkunden bzw. Firmengruppen) und die Verteilung auf Industriesektoren erfolgt quartalsweise im Gesamtrisikobericht. Auf Bank Austria-Ebene spielt das ökonomische Kapital auch eine Rolle bei der Genehmigung großer Transaktionen. Als Teil des quartalweisen ICAAP-Berichtes zeigt der Credit Risk Economic Capital Detail Report Kreditpositionen mit hohem internen Kapitalanteil und stellt die Kapitalallokation nach verschiedenen Segmentierungen dar (Divisionen, Asset-Klassen, Töchterbanken, wesentliche Subportfolien etc.). Granulare Sensitivitätslimite und -berichte ergänzen im Marktrisikobereich VaR-Limite auf Portfolioebene. Ebenso werden Stresstest-Limite im Marktrisiko eingesetzt. Counterparty-Limite und Counterparty-Risiko-Simulationen inklusive Stressbetrachtungen erfolgen für den Derivat- und Repo-Bereich. Sovereign- und Länderlimite bestimmen die maximal möglichen Beträge hinsichtlich Cross-Border-Geschäften (siehe auch „Länderrisiko und souveränes Risiko“).
Das Makrorisiko ist auf Österreich und wenige andere europäische Länder konzentriert. Betrachtet man die Branchenverteilung des Kreditvolumens, so sind abgesehen vom Privatkundengeschäft, unverändert gegenüber dem Vorjahr, die größten Kreditvolumina den Bereichen der gewerblichen Immobilien und der Öffentlichen Hand zuzuordnen.
Der Anteil der Fremdwährungskredite wird unter dem Währungsrisiko im Detail beschrieben.
Limitsystem
Die regelmäßige Überwachung von Schlüsselkennzahlen mit entsprechenden Limiten und Frühwarnschwellen sowie ein detailliertes Netz an operativen Limiten gewährleistet, dass die Bank sich innerhalb der beschlossenen Risikoparameter bewegt und bei ungünstigen Entwicklungen das Management rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Die oberste Stufe bildet dabei der Risikoappetit, der rund 20 Schlüsselindikatoren auf Bank Austria-Gruppenebene (teilweise auch auf Bank-Austria AG-Ebene) überwacht. Zu den wichtigsten zählen Liquiditäts- und Fundingkennzahlen (kurzfristig, strukturell und stressbezogen), Kapital- und Leverage-Kennzahlen, Risiko/Ertrags-Kennzahlen sowie Kennzahlen mit Fokus auf spezifische Risikoarten. Schwellen-/ Limitverletzungen des Risikoappetits folgen der vorgesehenen Eskalationshierarchie (Staffelung bis hin zu Aufsichtsratskompetenz). Die komplette Übersicht aller Kennzahlen („Risk-Appetite-Dashboard“) wird quartalsweise im RICO sowie als Teil des Gesamtrisikoberichtes an die Management- und Aufsichtsorgane berichtet.
Die Risikokomitees berichten in ihrer jeweiligen Frequenz in einer deutlich höheren Granularität, z.B. diskutiert das monatlich stattfindende MACO die Entwicklung der Marktrisikopositionen einschließlich Einhaltung der jeweiligen Sensitivitäts-Limite, analog das LICO die liquiditätsbezogene Limiteinhaltung und Positionsentwicklung. Entsprechend dem Detaillierungsgrad der verwendeten Dimensionen (z.B. Laufzeitbänder, Währungen) ist auch hier die Eskalationshierarchie entsprechend abgestuft. Sowohl MACO als auch LICO beruhen auf täglichen Berichten, die Behandlung etwaiger Überschreitungen wird daher zeitnah eskaliert und ist zum Zeitpunkt der Präsentation des kompletten RA-Dashboards bereits erfolgt.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020311
Andere Kennzahlen werden nicht auf täglicher Basis ermittelt und folgen bezüglich Eskalationsprozess der jeweiligen Berichtsfrequenz. Eine der zentralen Planungsgrößen auf Kreditrisikoseite stellt der Erwartete Verlust (EL) je Subportfolioebene für Bestands- und Neugeschäft dar. Die diesbezügliche Entwicklung wird während des Jahres im Detail gegenüber den definierten Ziel- und Schwellenwerten überwacht, die Veränderungen der dazu beitragenden Parameter werden analysiert und im Hinblick auf potenziellen Handlungsbedarf mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und im RICO diskutiert. Einzelkreditentscheidungen folgen dem dafür vorgesehenen Kreditentscheidungsprozess, der entsprechend kompetenzgestaffelt die operativen Kreditrisikoressorts, das Bank Austria Kreditkomitee bzw. entsprechende Holdingkomitees vorsieht. Stresstests
Stresstests stellen in der Bank Austria einen fixen Bestand der Risikoanalyse und Planung dar. Dabei werden sowohl Gesamtbankstresstests als auch Einzelstresstests durchgeführt. Erstere decken wichtige Risikokategorien gleichzeitig ab, Detailergebnisse werden dabei vor dem Hintergrund eines kohärenten Szenarios aggregiert und gesamthaft dargestellt. Zu den regelmäßig durchgeführten Gesamtbankstresstests zählen die nach normativer und ökonomischer Perspektive erstellten Kapital-Stresstests (Säule 1 und 2) sowie Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes. Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes integrieren Kapital- und Liquiditätsaspekte und stellen den Stressverlauf in den zeitlichen Kontext möglicher Managementreaktionen. Reverse Stresstests versuchen zu erörtern, unter welchen Umständen ein Scheitern der Bank möglich wäre. Die wichtigsten regelmäßigen Einzelstresstests fallen in die Bereiche Kreditrisiko, Marktrisiko, Counterparty-Risiko oder Liquiditätsrisiko. Einzelstresstests werden in den jeweiligen Komitees präsentiert (RICO, MACO, LICO), Kapital-Gesamtbankstresstests im RICO bzw. auch als Teil des Gesamtrisikoreports an die Management-Organe. Stresstests werden in der jeweils vorgesehen Frequenz durchgeführt (Kapital-Stresstests zumindest halbjährlich, Einzelstresstests meist quartalsweise) und bilden auch einen fixen Bestandteil im Rahmen der jährlichen Budgetierung und Planung des Risikoappetits. Anlässe können auch aktuelle Fragestellungen sein bzw. Anregungen der Revision oder Aufsicht aufgreifen. Szenarios werden zentral und auch lokal über einen Mehrjahreshorizont definiert. Für Säule 2-ICAAP-Stresstests gibt der sogenannte Holding Stresstest Council halbjährlich ein Mindestset an Szenarien vor, die auch lokal berechnet und berichtet werden müssen. Lokale Szenarien werden nach Bedarf ergänzend definiert. Für bestimmte Stresstests sind Schwellenwerte vordefiniert, ab denen sich das Management mit Aktions- oder Contingency-Plänen befassen muss.
Das Stresstesting unterliegt einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.
2.2.1. Kreditrisiken
Unter Kreditrisiko wird jener drohende Verlust verstanden, der aus der Nichteinhaltung der im Rahmen der Kreditvergabe vertraglich vereinbarten Bedingungen seitens des Kreditnehmers entsteht. Das Kreditrisiko ist die bedeutendste Risikokategorie der Bank dem seitens des Managements deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Das Kreditrisiko der Bank Austria wird vom auf den regionalen österreichischen Markt ausgerichteten klassischen Kommerzkundengeschäft und dem ebenfalls bedeutenden Privatkundenbereich bestimmt. Von den Forderungen an Kunden in Höhe von 60,9Mrd € (nach Wertberichtigungen) entfallen zwei Drittel auf die Segmente Firmenkunden und Corporate & Investment Banking. Das restliche Drittel ist den Forderungen an Privatkunden zuzurechnen.
Methoden und Instrumente im Kreditrisiko
Im Zuge des Kreditgenehmigungsprozesses wird der detaillierten Risikobeurteilung jedes Kreditengagements, insbesondere der Bonitätseinstufung des Kunden, entscheidende Bedeutung beigemessen. Die Grundlage jeder Kreditentscheidung bildet eine fundierte Analyse des Kreditengagements. Nach dem Erstkreditantrag werden unsere Kreditengagements mindestens einmal jährlich überwacht. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers werden die Überwachungsintervalle verkürzt.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020312
Unsere bankinterne Bonitätsprüfung basiert auf differenzierten Rating- und Scoringverfahren. Für die Schätzung des (12-Monats-) Verlustes werden dabei die Parameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default/PD; Verlustquote/Loss Given Default/LGD und die erwartete Höhe des Kredites bei Ausfall/Exposure At Default/EAD) für die zu beurteilenden Kunden-/Geschäftssegmente auf Basis eigens dafür entwickelter Modelle errechnet. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den verschiedenen Forderungsklassen gem. Artikel 147 CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute. Die jeweiligen Verfahren können dabei länder- bzw. regionsspezifisch (z.B. Firmenkunden, Privat- und Geschäftskunden) oder gruppenweit (z.B. Souveräne, Banken, multinationale Firmenkunden) angewendet werden. Im Berichtszeitraum gab es hinsichtlich der Verlustschätzung keine signifikante Änderung der Methode der Schätzverfahren oder der Annahmen. Die Vorbereitungen für die Änderungen der lokalen PD-Modelle sind 2020 so weit fortgeschritten, dass 2021 voraussichtlich alle neuen PD-Modelle eingesetzt werden (Details dazu siehe: Aktueller Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der Bank Austria).Für die Schätzung der erwarteten Verluste unter IFRS 9-Vorgaben (Expected Credit Loss ECL) werden die oben angeführten Parameter in entsprechend adaptierter Form verwendet.
Bei der Einzelbewertung eines Kreditengagements werden Daten aus den Jahresabschlüssen der bilanzierenden Kunden verarbeitet und darüber hinaus qualitative Unternehmensfaktoren berücksichtigt. Für Immobilienkunden wird die reine Kundenbetrachtung darüber hinaus durch ein Transaktionsrating ergänzt. Mit dem automatisierten Bonitätsermittlungsinstrument des Retailscoring wird die große Anzahl von Kreditengagements bei Privat-, Geschäftskunden, Freiberuflern sowie kleinen Non-Profit-Organisationen beurteilt, überwacht und gestioniert. Das Retailscoring besteht aus einem Antragsscoring, das auf bewährten und anerkannten mathematisch-statistischen Methoden beruht und einem Verhaltensscoring, das u. a. Kontoeingänge und Zahlungsverhalten der Kunden berücksichtigt und zu einem monatlich aktualisierten Kundenscoring führt. Damit steht uns ein Instrument für die Kreditentscheidung und Risikofrüherkennung zur Verfügung, mit dessen Hilfe Prozesskosteneinsparungen durch die automatisierte Datenverarbeitung sowohl in der Kreditüberwachung als auch in einem beschleunigten Vorgehen bei der Kreditentscheidung erreicht werden.
Die Rating-/Scoringmodelle bilden eine wesentliche Grundlage für eine effiziente Risikosteuerung der Bank Austria und sind in sämtliche Entscheidungsprozesse des Risikomanagements eingebettet. Sie haben ebenfalls zentrale Bedeutung für die Eigenkapitalunterlegung der Risikoaktiva. Der Konsistenz von aufsichtsrechtlicher Darstellung und den Erfordernissen der internen Steuerung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Durch risikoadäquates Pricing und proaktives Risikomanagement werden die Diversifikation sowie die Risiko/Ertrags-Relation des Portfolios laufend verbessert.
Alle bankinternen Rating- und Scoringverfahren unterliegen einem laufenden Monitoring. Es erfolgt eine regelmäßige Validierung der IRB-Modelle, bei der das jeweilige Rating-/Scoringmodell daraufhin geprüft wird, ob es die zu messenden Risiken korrekt abbildet. Der Schwerpunkt der IRB-Validierung 2020 lag auf der Initialvalidierung der materiellen Modelländerung für das LGD Modell, der laufenden Validierung der PD, EAD und LGD Modelle sowie dem quartalsweisen Model Monitoring. Sämtliche Modellannahmen basieren auf langjährigen statistischen Durchschnittswerten historischer Ausfälle und Verluste unter Berücksichtigung aktueller risikorelevanter Informationen. Den bankaufsichtlich vorgeschriebenen und regelmäßig durchgeführten Kreditrisikostresstestberechnungen, als wesentliches Instrument zur Abschätzung zukünftiger Risiken unter ungünstigen ökonomischen Bedingungen, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Als Expertengremium im Sinne des Artikel 189 CRR ist das RICO definiert, das alle materiellen Aspekte im Zusammenhang mit Kreditrisikomodellen (deren Entwicklung, Anpassung, Überwachung und Validierung der Modellgüte) behandelt. Als Kreditrisikocontrolling-Einheit im Sinne des Artikel 190 CRR fungiert das Strategic Risk Management & Control Ressort mit den jeweiligen Methoden- und Controllingabteilungen sowie mit der unabhängigen Validierungsabteilung.
Aktueller Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der UniCredit Bank Austria AG
Die UniCredit Bank Austria AG wendet den auf internen Ratings basierenden Ansatz mit eigenen Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall und der Umrechnungsfaktoren für den Großteil ihres Kreditportfolios an (Advanced IRB-Ansatz). Die Verfeinerung und Weiterentwicklung lokaler und gruppenweiter Modelle und in geringerem Umfang die Einführung weiterer gruppenweiter Modelle erfolgen laufend bzw. entsprechend einer mehrjährigen Planung (Model Road Map). Den neuen Richtlinien der EBA folgend, wurden 2019 bereits materielle Modelländerungsanträge für alle lokalen PD-Modelle sowie für die neue Ausfallsdefinition eingereicht, die entsprechenden materiellen vor Ort Prüfungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) wurden in den letzten beiden Jahren durchgeführt. Der Antrag für das lokale LGD-Modell wurde Anfang 2021 an die EZB übermittelt, lediglich für das lokale EAD-Modell ist der Antrag noch ausständig. Die Anpassungen für die neue Ausfallsdefinition gehen mit Jänner 2021 in Produktion (siehe dazu Details weiter unten). Die damit im Zusammenhang stehenden Kalibrierungsänderungen der IRB-Modelle werden nach aufsichtlicher Genehmigung voraussichtlich ebenfalls 2021 eingesetzt werden. Da es sich bei der Umsetzung des Advanced IRB-Ansatzes um ein konzernweites Programm handelt, hat die UniCredit Gruppe die führende Rolle in Bezug auf die Gesamtplanung, auf gruppenweite Themen und Entscheidungen, und spezifisch für die Entwicklung von gruppenweiten Modellen, wie beispielsweise für Länder, Banken und multinationale Unternehmen. Die Modellierung der lokalen IRB-Modelle erfolgt lokal nach gruppenweiten Vorgaben. Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020313
Ein wichtiges Instrument für eine zielorientierte konzerneinheitliche Implementierung, die einerseits die Erfüllung der teilweise unterschiedlichen lokalen gesetzlichen Anforderungen und andererseits die Wahrung von Gruppeninteressen gewährleisten soll, sind dabei Gruppenstandards, die von der UniCredit Gruppe in Zusammenarbeit mit den wichtigsten IRB-Legal Entities erarbeitet und beschlossen wurden, jedoch auch weiterhin sukzessive erweitert bzw. ergänzt werden. Die Gruppenstandards sind in den Geschäftsbereichen sowohl aus prozessualer als auch aus organisatorischer Sicht integriert, wobei auch lokale Besonderheiten und gesetzliche Vorgaben bei der Sicherstellung der Basel Compliance berücksichtigt werden.Sämtliche Inlandstöchter der UniCredit Bank Austria AG wenden den Standardansatz an, wobei aus heutiger Sicht aus Materialitätsgründen nicht geplant ist, auf einen der IRB-Ansätze umzusteigen.
Bezogen auf die Änderungen im Hinblick auf die neue Ausfallsdefinition können folgende Aspekte hervorgehoben werden. Großteils entsprach die bisherige Praxis der Bank bereits den neuen Regeln der EBA. Jener Bereich, der angepasst werden musste, betrifft die Änderungen in der „Past Due“ Berechnungslogik. Diese wurde an die neuen Schwellenwerte angepasst. Relativ ist dies nun 1% (vormals 2,5%), absolut lag die alte Geringfügigkeitsschwelle bei jeweils 250 €, die neuen Werte liegen bei 100 € für den Retail-Bereich und 500 € für den Firmenkundenbereich. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit, unterschiedliche Kreditlinien desselben Kunden gegeneinander aufzurechnen, abgeschafft. Die aus dieser Änderung resultierenden Auswirkungen wurden durch eine rückwirkende Simulation der „Past Due“ Berechnung (2013-2018) und im Anschluss durch einen Parallellauf der alten und neuen Berechnungslogik ermittelt. Bei der Schattenrechnung, die bereits die offizielle Umstellung vorwegnimmt, wurden zusätzliche Ausfälle identifiziert und in der weiteren Folge für die Rekalibrierung der Kreditrisikomodelle verwendet. Per Jahresende 2020 wurde auch jener Bestand in der Schattenrechnung identifiziert, welcher als non-performing klassifziert worden wäre, falls die neue Berechnungslogik bereits 2020 angewendet worden wäre. Die Größenordnung der zusätzlichen „Ausfälle“ beträgt weniger als 2% der notleidenden Kredite. Diese werden im Jänner 2021 mit dem Einsatz der neuen Berechnungslogik regulatorisch als non-performing klassifiziert werden. Für IFRS 9-Zwecke wurde diese Umstellung bereits antizipiert und die Wertminderungen insgesamt auf ein entsprechendes Niveau angehoben (der Unterschied lag bei lediglich 7 Millionen €). Die mittelbare Auswirkung aus der TTC(Through-the-cycle) - Rekalibrierung der PD- und LGD IRB-Modelle wurde für IFRS 9 entsprechend vorgezogen. Die Auswirkung auf die PIT(Point-in-time) - PDs wurde direkt durch eine Rekalibrierung der IFRS 9 Modelle berücksichtigt. Die jeweiligen Änderungen folgen den Vorgaben der UniCredit Gruppe, und wurden in den Gremien der Bank Austria, insbesondere RICO und Vorstand beschlossen.
Angaben zu Engagements, bei denen Zugeständnisse gegenüber Schuldnernaufgrund finanzieller Schwierigkeiten gemacht wurden („Forborne Exposures“)
Eine Forbearance-Maßnahme liegt vor, wenn die Bank auf Grund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers diesem Zugeständnisse macht. Diese können in Form von Vertragsmodifikationen, die ohne finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers nicht vereinbart worden wären, oder in Form von teilweisen bzw. vollständigen Umschuldungen auftreten. Vorrangiges Ziel der Gewährung von Forbearance-Maßnahmen ist, dass der Kreditnehmer nicht Non-Performing wird bzw. soll es dem Kreditnehmer ermöglicht werden, wieder den Performing Status zu erlangen. Kreditnehmer, die als „forborne“ eingestuft werden, unterliegen besonderen Überwachungsvorschriften und sind entsprechend zu kennzeichnen. Wird bei einer als „performing“ klassifizierten Transaktion eine Forbearance Maßnahme gewährt, so bewirkt dies, dass diese Transaktion jedenfalls der Stufe 2 zugeordnet wird. Forbearance-Maßnahmen liegen vor, wenn z.B. eine Stundungs- oder Umschuldungsvereinbarung geschlossen wurde, eine Neuvereinbarung der Konditionen zu Zinssätzen unter dem Marktniveau abgeschlossen wurde oder die Umwandlung eines Teilbetrags des Kredits in eine Beteiligung bzw. die Reduktion des Kapitalbetrags aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers erfolgte.
Führt eine Forbearance-Maßnahme nicht zu einer Non-Performing Klassifizierung, ist ein Bewährungszeitraum von mindestens 2 Jahren zu beachten. Führt eine Forbearance-Maßnahme zu einer Non-Performing Klassifizierung, ist eine Mindestverweildauer von 1 Jahr im Non-Performing Portfolio zu beachten – ab dem Zeitpunkt der neuerlich erfolgten Einstufung als Performing gilt wieder ein Bewährungszeitraum von 2 Jahren. Nach Ablauf dieses Bewährungszeitraumes verliert der Kreditnehmer die Kennzeichnung als „forborne“.
Vor Gewährung einer Forbearance-Maßnahme ist eine Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers durchzuführen (Wertminderungstest). Eine daraus resultierende Risikovorsorge wird gemäß Punkt “Prozess zur Bildung von Wertberichtigungen” ermittelt.
Unabhängig vom Wertminderungstest ist zu prüfen, ob infolge der Vertragsänderung ein teilweiser oder vollständiger Abgang des Finanzinstrumentes vorliegt. Bei finanziellen Vermögenswerten liegt ein Abgang dann vor, wenn sich die Vertragsbedingungen wesentlich geändert haben, sodass das modifizierte Finanzinstrument substanziell nicht mehr dem Instrument vor Änderung entspricht. In diesem Fall ist das bisher bilanzierte Finanzinstrument auszubuchen und ein neues Finanzinstrument einzubuchen, auch wenn rechtlich der gleiche Vertrag angepasst fortbesteht. Die Ausbuchung betrifft dann auch eine ggf. im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument erfasste Risikovorsorge.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020314
Kreditrisikomindernde TechnikenDie UniCredit Bank Austria AG setzt verschiedene kreditrisikomindernde Techniken ein, um Kreditverluste bei Ausfall des Schuldners zu verringern.
In Bezug auf die Kreditrisikominderung gelten die UniCredit und Bank Austria Richtlinien. Diese regeln und standardisieren Kreditrisikominderungsprozesse im Hinblick auf Gruppengrundsätze, Best Practice und aufsichtsrechtliche Anforderungen – insbesondere Strategien und Verfahren für die Gestion von Sicherheiten. Im Einzelnen betreffen diese die Anerkennungsfähigkeit als Sicherheit, Bewertungs- und
Überwachungsregeln und gewährleisten die Wertbeständigkeit, rechtliche Durchsetzbarkeit und rechtzeitige Verwertung von Sicherheiten gemäß lokalem Recht.
Das lokale Sicherheitenmanagement wurde analysiert und die Einhaltung von Kreditrisikominderungsregelungen überprüft (insbesondere im Rahmen der Anwendung des internen Ratingsystems), um zu gewährleisten, dass die für das regulatorische Kapitalerfordernis verwendeten Instrumente ausreichen und entsprechend dokumentiert sind.
Gemäß den Kreditrichtlinien dienen Sachsicherheiten und Garantien ausschließlich zur Besicherung von Krediten und dürfen keinen Ersatz für die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen darstellen. Auch Sachsicherheiten und Garantien unterliegen einer spezifischen Bewertung und Analyse hinsichtlich ihrer unterstützenden Funktion für die Rückzahlung des aushaftenden Betrags.
Zu den wichtigsten Arten von Sicherheiten, die unterstützend für die von der Bank Austria eingeräumten Kredite akzeptiert werden, zählen Immobilien (sowohl Wohnimmobilien als auch gewerbliche Immobilien), Garantien und finanzielle Sachsicherheiten (einschließlich Bareinlagen, Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentfondsanteile). Weitere Arten von Sicherheiten umfassen die Verpfändung von Waren, Forderungen
und Versicherungen sowie „Sonstige Sachsicherheiten“. Die Bank Austria macht auch Gebrauch von bilateralen Aufrechnungsvereinbarungen für OTC-Derivate (mittels ISDA- und CSA-Vereinbarungen), Pensionsgeschäften und Wertpapierleihe-Geschäften.
Der Schwerpunkt der Prozesse und Kontrollen liegt auf den Anforderungen an die Rechtssicherheit, der Absicherung sowie der Beurteilung der Eignung der Sachsicherheit oder Garantie. Bei persönlichen Garantien ist die Zahlungsfähigkeit und das Risikoprofil der Garantiegeber (bzw. bei Credit Default Swaps der Sicherungsgeber) zu beurteilen.
Bei Sachsicherheiten werden die Marktwerte vermindert um entsprechende Wertabschläge (Haircuts) angesetzt, um eventuelle niedrigere Erlöse sowie Verwertungskosten etc. im Fall der Verwertung zu berücksichtigen.
Überwachungsprozesse für Techniken der Kreditrisikominderung gewährleisten, dass allgemeine und spezielle Anforderungen, die durch Kreditrichtlinien und aufsichtsrechtliche Vorschriften festgelegt werden, über den gesamten Zeitraum hinweg erfüllt werden.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020315
Die interne RatingskalaWie bereits unter dem Punkt Methoden und Instrumente im Kreditrisiko erwähnt basiert die Risikobeurteilung auf differenzierten Rating- und Scoringverfahren, die unter anderem auch die Ausfallswahrscheinlichkeit der Kunden errechnen.
Die Abbildung der internen UniCredit Rating-Masterskala berücksichtigt die unten genannten Bereiche der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD). Die Klasse 10 korrespondiert mit dem Non-performing Loan Portfolio gemäß Bank of Italy (und enthält die Risikoklassen Bad Loans, Unlikely to pay und Past due).
Innerhalb der Bank Austria werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten entsprechend der nachstehenden Bank Austria Ratingskala gruppiert. Diese Bank Austria Masterskala ist für die Themen der Risikosteuerung maßgeblich.
*) PD = Probability of Default Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020316
Verwertung von hypothekarischen SicherheitenDie UniCredit Bank Austria AG akzeptiert für Immobilienfinanzierungen vor allem Hypotheken als Sicherheiten. Sofern die Verwertung der Hypothek notwendig wird, versucht die Bank Austria zunächst einvernehmlich mit dem Kunden die Immobilie am freien Markt zu veräußern und den Erlös zur Kreditrückführung zu verwenden. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Verwertung entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Exekutionsordnung oder der Insolvenzordnung. Aufgrund der geordneten Marktverhältnisse in Österreich erfolgt im Regelfall kein Erwerb verpfändeter Immobilien durch die Bank Austria selbst (Debt Asset Swap).
Stresstests
Kreditrisikostresstests bilden einen essentiellen Bestandteil der Säule 1- und Säule 2-Stresstests (welche die Auswirkung auf die regulatorische und ökonomische Kapitalausstattung analysieren) und werden daher im selben Risikokomitee (RICO) präsentiert.
Zu den wichtigsten Dimensionen der Stressanalyse zählen
•Erhöhung notleidender Kredite und die damit verbundenen Verluste
•Erhöhung von Verlusten bei bereits notleidenden Krediten (LGD Änderung)
•Auswirkung auf den erwarteten Verlust nicht notleidender Kredite (IFRS 9)
•Auswirkung auf Säule 1 RWA und Shortfall
•Auswirkung auf das ökonomische Kapital
Die Berechnung basiert auf Basis von Abhängigkeitsmodellen, die durch die UniCredit Gruppe entwickelt und laufend aktualisiert werden. Das Modell berücksichtigt dabei sowohl lokale als auch regionale makroökonomische Faktoren, wie z.B. Veränderung von Bruttonationalprodukt, Zinsniveau, Arbeitslosigkeit, Inflation und Wechselkursen. Die daraus abgeleitete Auswirkung auf Kreditrisikoparameter wird im Hinblick auf das jeweilige Kreditportfolio analysiert. Ergebnisse werden jeweils für relevante Subportfolien insbesondere auch das CHF-Portfolio in der Privatkundenbank im Detail berichtet.
Als Stressszenarien werden zumindest die jeweils relevanten mehrjährigen ICAAP-Szenarien verwendet (typischerweise ein Basisszenario und 3 unterschiedliche Stressszenarien für einen Stichtag) und anlassbezogen durch zusätzliche Szenarien ergänzt.
Finance
Das Ressort Finance erfüllt folgende für das Kreditrisiko relevante Aufgaben:
Einerseits die Erarbeitung und Überwachung des risikoadäquaten Bepreisens von Krediten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Preisbildung innerhalb der UniCredit Group wird auf Basis von mehrjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten / PDs (abhängig von der Laufzeit des Kredits) der sogenannte „Risk Adjusted Spread“ erarbeitet und als Preisbestandteil hinzugefügt und laufend überwacht. Diese Preisbildung folgt dem in der Group Risk Adjusted Pricing Discipline definierten Ansatz, der in der UniCredit Bank Austria AG im Juli 2014 als Richtlinie definiert wurde.
Andererseits ist die Abteilung für die gesamte Bank Austria für Transaktionen zur Reduktion von Kreditrisiko und zur Erhöhung der Liquidität zuständig. Die zur Verfügung stehenden Instrumente beinhalten Verbriefungen, CLNs und CDS.
Verbriefungstransaktionen Qualitative Informationen
Die Hauptziele der Bank Austria bei (traditionellen oder synthetischen) Verbriefungstransaktionen bestehen in der Optimierung des Kreditportfolios durch Freisetzung von regulatorischem und ökonomischem Kapital sowie in der Erlangung zusätzlicher Liquidität und einer Verbreiterung der Refinanzierungsbasis der Gruppe. Es gibt per Dezember 2020 keine eigene Verbriefungstransaktion in der UniCredit Bank Austria AG. Die Veranlagungen in Verbriefungen Dritter, d.h. strukturierte Kreditprodukte/ABS, wurden in ein getrenntes Portfolio herausgelöst, dessen Management auf die Maximierung künftiger Zahlungsströme abzielt.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020317
In Übereinstimmung mit den oben erwähnten Managementgrundsätzen erfolgen die Risikoüberwachung und die Ergebnismaximierung bei Verbriefungstransaktionen auf folgende Weise:•Analyse der monatlichen oder vierteljährlichen Investoren-Berichte des Trustee mit besonderem Augenmerk auf die Wertentwicklung der Sicherheiten,
•Überwachung der Wertentwicklung von Sicherheiten bei ähnlichen Transaktionen und Emissionen ähnlicher Papiere,
•Beobachtung der Marktrahmendaten des zugrunde liegenden Kredits und
•Kontakt mit den Vertretern des Collateral Managers im Falle weiterführenden Informationsbedarfs.
Risk Management setzt für jedes Portfolio ein Markt-VaR-Limit. Dieses wird unter Beachtung der Korrelationen überwacht. Die Gruppe verfügt über Spread-Kurven für jedes Rating und jedes Produkt (Asset-backed Securities, Mortgage-backed Securities etc.) und verwendet diese zur Risikoberechnung wie für andere Instrumente in ihrem Bestand. Die verwendete Methode steht in Einklang mit anderen Quellen des Marktrisikos und versetzt uns in die Lage, die möglichen Auswirkungen der Streuung zu schätzen und den VaR zusammen mit anderen Teilen des Bestands zu berechnen.
2.2.2. Liquiditätsrisiken
Qualitative Informationen
Basel 3 schreibt im kurzfristigen Laufzeitbereich eine Liquiditätsnorm unter Stressbedingungen (Liquidity Coverage Ratio) vor. Die Abdeckung der Nettoliquiditätsabflüsse durch hochliquide Aktiva muss demzufolge mindestens 100% betragen. Neben den genannten regulatorischen Vorgaben definiert die UniCredit Bank Austria AG ihren internen Risikoappetit weitaus konservativer; die Liquidity Coverage Ratio musste 2020 zumindest 112% (Trigger) übersteigen. Im mittelfristigen und langfristigen Bereich ist ab 2021 die sogenannte Net Stable Funding Ratio (NSFR 100%) einzuhalten, die eine vollständige Refinanzierung der Aktivseite vorsieht. Durch die Entwicklung der Bilanzstruktur sowie des Bestandes an High Quality Liquid Assets (Cash und Staatsanleihen) werden die gesetzlich geforderten Ratios übererfüllt. Die regulatorische Liquidity Coverage Ratio zum 31.12.2020 steht für die UniCredit Bank Austria AG bei rund 191,7%. (2019: 132,7%)
Die UniCredit Bank Austria AG wies während des Gesamtjahres 2020 eine komfortable Liquiditätsposition aus, die im Wesentlichen auf geringerere Kreditnachfrage und einen signifkanten Anstieg der Kundeneinlagen sowie Kapitalmarktaktivitäten zurückzuführen ist.
Die Liquiditätsvorschriften sind in den Planungs- und Risikomonitoring-Prozess integriert, um eine jederzeitige Einhaltung der Liquiditäts-Ratios zur gewährleisten. Beide Kennzahlen sind dazu auch als Schlüsselindikatoren im Risikoappetit definiert.
Allgemeine Informationen, Prozesse und Management-Modell
Dem Liquiditätsrisiko als zentralem Bankrisiko wird in der gesamten Bank Austria im Rahmen der gruppenweit gültigen Vorschriften durch die Einführung und Überwachung von kurz- und langfristigen Liquiditätsvorgaben Rechnung getragen. Dabei wird die Liquiditätssituation über die nächsten Tage und Monate, aber auch für längere Laufzeiten, im Hinblick auf ein Standardszenario und Stressszenarien analysiert. Die methodischen Verfahren der Liquiditätsanalyse, Analysen über den Liquiditätsgrad der Kundenpositionen, Managementzuständigkeiten und Berichtslinien in diesem Bereich sind in einer eigenen Liquidity-Policy zusammengefasst. Das Contingency Liquidity Management im Falle einer Liquiditätskrise ist in einer spezifischen Contingency Liquidity-Policy beschrieben.
Das Liquiditätsmanagement der UniCredit Bank Austria AG ist ein integraler Bestandteil des Liquiditätsmanagements der UniCredit Group. Im Rahmen der gruppenweiten Aufgabenteilung stellt die UniCredit Bank Austria AG als Liquidity Reference Bank (LRB) die Konsolidierung der Liquiditätsflüsse sowie das Funding der Österreich-Töchter sicher. Dadurch werden Mittelflüsse optimiert und externe Refinanzierungen auf das notwendige Maß beschränkt. Die solide Refinanzierung beruht auf einer starken Kundenbasis ergänzt um Kapitalmarktaktivitäten sowohl im Pfandbrief- als auch im Benchmark-Format.
Methoden und Steuerung im Liquiditätsmanagement
Im mittel- und langfristigen Liquiditätsmanagement müssen Aktiva mit Restlaufzeit größer 1/3/5 Jahre durch Passiva in diesen Zeiträumen im Minimum zu jeweils 104% (Trigger) gedeckt sein.
Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) muss auf Einzelbankebene über diesem Limit gehalten werden. Per Jahresende 2020 wies die UniCredit Bank Austria AG eine NSFR im >1-Jahresbereich von 129% (2019: 112%) aus. Darüber hinaus gibt es die adjustierten NSFR, in denen die Zeithorizonte weiter differenziert werden. Im >3-Jahresbereich lag diese bei der Bank Austria AG bei 117% (2019: 118%) und im >5-Jahresbereich bei 150% (2019: 141%). Zusätzlich sind absolute Limite für materielle Währungen – das sind im Falle der Bank Austria AG US Dollar und die in eine Gruppe zusammengefassten sonstige Währungen – definiert; währungsübergreifende Refinanzierungen sind somit nur innerhalb der angeführten Limite möglich.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020318
In der kurzfristigen Liquiditätssteuerung sind in der Bank Austria auf Gruppenebene sowie auf Einzelbankebene für Fälligkeiten bis neun Monate Volumensgrenzwerte implementiert, die alle Treasury-Transaktionen sowie das Wertpapier-Portfolio der jeweiligen Bank begrenzen. Liquiditätsschwankungen durch Kundendispositionen sind ebenfalls über einen Liquiditätspuffer berücksichtigt. Durch Volumenslimite sind auch die offenen Fälligkeiten in einzelnen Währungen geregelt, um für den Fall der Austrocknung der FX-Märkte das Risiko von Anschlussrefinanzierungen gering zu halten.Diese Limite wurden im Wesentlichen auf allen Ebenen eingehalten. Im Falle einer Überschreitung eines Limits wird der definierte Eskalationsprozess gestartet und im entsprechenden Risikogremium berichtet.
Liquiditäts-Stresstest
Die UniCredit Bank Austria AG führt regelmäßig Liquiditäts-Stresstests für die Bank Austria bzw. die Einzelbanken durch, wobei ein gruppenweit einheitliches Instrument sowie gruppenweit einheitliche Szenarien zur Anwendung kommen. Diese Szenarien beschreiben Auswirkungen von markt- oder namensgetriebenen Krisensignalen auf die Liquiditätszu- und -abflüsse, wobei auch Annahmen über das Verhalten von Nichtbanken getroffen werden. Zusätzlich zum bestehenden Set an Szenarien wurde einmalig ein spezifischer Stresstest unter der Annahme eines weiter verstärkten Ziehens von Kreditlinien vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie durchgeführt. Die in den Stresssituationen erwarteten Liquiditätsabflüsse werden den verfügbaren Liquiditätsreserven (im Wesentlichen Zentralbankguthaben, nationalbankfähige Wertpapiere (Staatsanleihen) und Kredittitel) gegenübergestellt, um die Risikotragfähigkeit der Banken im Laufzeitbereich bis 1 Jahr zu untersuchen.
Die unterschiedliche Komposition der Liquiditätsreserve im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Teilnahme der Bank Austria am TLTRO Programm der EZB zurück zu führen.
Die Liquiditätsreserve der UniCredit Bank Austria AG lässt sich wie folgt gliedern:
ZUSAMMENSETZUNG DER LIQUIDITÄTSRESERVE 1)
Cash und Zentralbankguthaben
Sonstige unbelastete, zentralbankfähige Aktiva
1) Die Liquiditätsreserve beinhaltet ausschließlich frei verfügbare Aktiva, die Mindestreserveverpflichtung ist nicht enthalten. Beträge sind im Marktwert (incl Haircut) dargestellt.
Eine simulierte Namens- und Marktkrise mit Annahmen bezüglich des Prolongationsverhaltens der Kundeneinlagen sowie Kredite, verstärktes Ziehen von Kreditlinien, Nachschussverpflichtungen aus dem Derivatgeschäft sowie Herabstufung des Ratings ergibt derzeit einen „Überlebenszeitraum“ aus Liquiditätssicht von mehr als 12 Monaten; das vorgeschriebene Minimum dieses „time-to-wall“-Zeitraums ist mit einem Monat definiert.
Funding
Das Geschäftsmodell der Bank Austria als Geschäftsbank führt zu einer gut diversifizierten Refinanzierungsbasis. Die Funding-Säulen sind eine starke Kundenbasis und ein umfangreicher Produkt-Mix (Sicht-, Festgeld-und Spareinlagen), ergänzt durch die Platzierung von eigenen Emissionen im mittel-und langfristigen Laufzeitbereich zur Erfüllung der diesbezüglichen Fundingbedürfnisse unter den diversen regulatorischen Vorgaben inklusive Puffer (z.B. Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio). Vor diesem Hintergrund konnte die Bank während 2020 auch wieder in Benchmark Format erfolgreich am Kapitalmarkt tätig werden. Des Weiteren konnte die Refinanzierungsbasis durch die Teilnahme am TLTRO III Programm der EZB in Höhe von 15,4 Mrd € im 1. Halbjahr wesentlich gestärkt werden. Darüber hinaus hat die Bank in 2020 bail-in fähige Instrumente emittiert, um den „MREL Vorgaben“ zu entsprechen. Konkret wurden 1,5 Mrd € senior non-preferred Emissionen bei UniCredit S.p.A. platziert.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020319
2.2.3. MarktrisikenDas Marktrisikomanagement in der Bank Austria umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit unseren Markets- und Corporate-Treasury-Sales-Tätigkeiten und dem Bilanzstrukturmanagement. Dabei werden die Risikopositionen auf zumindest täglicher Basis aggregiert, vom unabhängigen Risikomanagement analysiert und den vom Vorstand und von den von ihm eingesetzten Gremien (wie z.B. dem Marktkomitee „MACO“) festgesetzten Risikolimiten gegenübergestellt. Das Marktrisikomanagement der Bank Austria umfasst dabei die laufende Berichterstattung über die Risikoposition, die Limitausnutzung aller marktrisikobehafteter Positionen. Die in der Bank Austria bestehenden Positionen sind großteils dem Bankbuch zuzuordnen, die Handelsbuch-Aktivitäten waren primär durch XVA Hedges getrieben. Zusätzlich zu den regulatorisch relevanten Dimensionen Trading Book und Banking Book wurde für die interne Steuerung neu ein Fokus auf die Accounting Kategorien gelegt und nach PL (Profit and Loss, also GuV wirksam) und OCI (Other Comprehensive Income, also kapitalwirksam) unterschieden.
Die Bank Austria wendet für alle Marktrisikopositionen ein gruppenweit einheitliches Risikomanagementverfahren an, das aggregiert und für die einzelnen Risk-Taker die wesentlichen Risikoparameter täglich zur Verfügung stellt. Value-at-Risk (VaR) wird täglich mit einem 99 % Quantil auf Basis von 250 PnL Strips (d. h. PnL der letzten 250 Geschäftstage) gerechnet und für die regulatorische RWA-Rechnung auf einen 10-Tages-Horizont skaliert. Neben dem Value-at-Risk VaR kommt dabei den stressorientierten Sensitivitäts- und Positionslimiten eine gleichrangige Bedeutung zu. Ergänzt wird das Limitsystem durch Loss-Warning-Level (stellt auf die kumulierten Ergebnisse in einem bestimmten Zeitraum ab), Stressed VaR (SVaR) Limit (für das Handelsbuch mit einem separaten Beobachtungszeitraum ermittelt), IRC (Incremental Risk Charge)5 Limite, Stresstest Warning Limit (Begrenzung des Verlusts bei Anwendung eines vordefinierten Stressereignisses) und granulare Marktrisikolimite (GML)6 . Für XVA Hedging Aktivitäten wurde ein eigenes GML Framework etabliert.
Die Bank Austria setzt ein einheitliches Messverfahren ein, das auch in der UniCredit Group zum Einsatz gelangt. Dieses Modell ist aufsichtsrechtlich genehmigt und ist sowohl für die interne Risikosteuerung als auch für die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko im Einsatz. Die Bank Austria ist in den Governance-Rahmen für Marktrisiko der UniCredit Group eingebunden und nutzt die gruppenweite Risikomanagement-Plattform UGRM. Die gruppenweite Front-to-Back-Office-Plattform „MUREX“ bildet dabei im Zusammenspiel mit UGRM ein integriertes Risikosystem.
Das Modell wird in der Bank Austria vom Bereich „Market and Liquidity Risk“ angewendet und in Kooperation mit der UniCredit kontinuierlich weiterentwickelt. Die laufende Weiterentwicklung umfasst u. a. die Überprüfung des Modells im Rahmen des Backtesting, die Integration neuer Produkte, die Umsetzung von Anforderungen des Vorstandes und des Marktrisikokomitees sowie die quartalsweise Durchführung des „Model-Maintenance-Reports“.
Risiko-Governance
Bezüglich der Einführung neuer Produkte im Department Markt- und Liquiditätsrisiko ist ein Neuproduktprozess (NPP) etabliert, in dessen Rahmen das Risikomanagement bei der Produktgenehmigung entscheidend mitwirkt. Das Risikomodell umfasst alle wesentlichen Risikokategorien: Zins- und Aktienrisiko (jeweils allgemeines und spezifisches Risiko), Credit-Spread-Risiko, Fremdwährungsrisiko und Warenpositionsrisiko. Das IMOD7 wird jährlich im Rahmen der Group Internal Validation (GIV) und durch die Revision überprüft. Der Risiko -Bericht, der im monatlichen MACO präsentiert wird, umfasst neben VaR auch (Stress-)Sensitivitäten sowie die Ausnutzungen im Bereich IRC und SVaR (beides für die regulatorischen Handelsbücher). Die Informationen an das MACO und den Vorstand werden darüber hinaus durch regelmäßige und anlassbezogene Stresstests ergänzt.
Stresstests
Die Bank Austria führt ein umfassendes Stresstest-Programm für Marktrisiko durch. Die Testergebnisse werden im MACO zumindest vierteljährlich bzw. bei ungünstigen Marktentwicklungen auch anlassbezogen berichtet. Sogenannte Makro-Szenarien zeigen Bedrohungsbilder globaler Entwicklungen mit den Detailauswirkungen in den jeweiligen Risikokategorien, während Stress-Sensitivitäten einzelner Risikofaktoren oder Risikofaktorgruppen die Bedrohungspotenziale in Teilmarktsegmenten darstellen. Bei Stress-Szenarien werden untypisch hohe Schwankungen der einzelnen Marktrisikoparameter unterstellt und es wird untersucht, wie sich diese Schwankungen und ein Aussetzen der Liquidität in einzelnen Produkten und Risikofaktoren auf die Ergebnissituation der Bank auswirken. Die unterstellten Schwankungen sind von Währung, Region, Liquidität und Bonität abhängig und werden im Open Market Risk Forum (OMRF) mit den jeweiligen Experten aus anderen Bankbereichen (wie z.B. Research, Handel und Market Risk UniCredit) festgesetzt. Die Bank Austria nimmt am Open Market Risk Forum (OMRF) der UniCredit Group teil; dabei handelt es sich um eine Plattform für CRO-Einheiten zur Diskussion über Stresstestergebnisse und zur Vereinbarung weiterer gemeinsamer gruppenweiter Szenario-Definitionen. Die „ICAAP-Szenarien“ werden mindestens jährlich aktualisiert und für Stresstest-Analysen, die Überwachung von Stresstest-Limiten und den regulatorischen Stress-Bericht in der gesamten UniCredit Group verwendet.
5IRC (Incremental Risk Charge) bildet die Migrations- und Default-Risiken für einen definierten Zeitraum und ein definiertes Konfidenzintervall (1 Jahr, 99,9%) ab. Im Anwendungsbereich sind CDS und Bond-Positionen im Handelsbuch6z.B. BPV- oder CPV-Limite, die die Sensitivität auf Zins- bzw. Credit-Spread-Änderungen beschreiben
7 Internal Model for Market Risk gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020320
Prudent ValuationDie regulatorischen Ansätze im Handelsbuch zum Thema „Prudent Valuation“ werden maßgeblich durch das „Market Risk“ umgesetzt und ebenso laufend in Kooperation mit der UniCredit Group weiterentwickelt. Mittels eines gruppenweiten „Independent Price Verification“ (IPV)-Prozesses wird die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Bewertung und Risikomessung sichergestellt. Für die tägliche Bewertung wird das Front-End-System „MUREX“ mit den „Golden Copy“-Marktdaten der UniCredit Group versorgt; diese gruppenweite „Golden Copy“ wird durch vom Handel unabhängige, nach Asset-Klassen strukturierte Kompetenzzentren erstellt. Ferner nimmt die UniCredit Bank Austria AG an den Sitzungen der Asset-Class Komitees teil, die Bewertungs- und Marktdaten-Fragen behandeln und Entscheidungen darüber treffen. Dem regulatorischen Vorsichtigkeitsprinzip wird durch die Ermittlung aller relevanten Additional Valuation Adjustments (AVA) Rechnung getragen. Auf Basis der COVID-Gesetzgebung wurde im Jahr 2020 im Rahmen der AVA-Rechnung gemäß des adaptierten Regulatory Technical Standards für „Prudent Valuation“ die Anwendung eines erhöhten Aggregationsfaktor im „Core Approach“ von 50% auf 66% erlaubt. Backtesting
Die Bank Austria unterzieht gemäß Art. 366 CRR die hypothetischen und die tatsächlichen (d. h. Ergebnisse in wirtschaftlicher Betrachtung ohne Gebühren, Provisionen und Nettozinserträge) Änderungen des Portfoliowerts einem laufenden Backtesting-Verfahren. Zum 31.12.2020 ist das Maximum der Anzahl der sogenannten Backtesting-Überschreitungen (negative Bewertungsveränderung größer als Modellergebnis) für die Bank Austria aus beiden Ergebnisdimensionen gleich 0, womit der Zuschlagsfaktor für den VaR-Multiplikator für die Anzahl der Überschreitungen gleich 0 ist. Im Jahr 2020 wurde in Hinblick auf die Ermittlung der Backtesting Überschreitungen die COVID Gesetzgebung berücksichtigt. Gemäß Artikel 500c des CRR „Quick-Fix“ können Backtesting-Verletzungen zwischen 1. Jänner 2020 und 31. Dezember 2021, welche nicht auf eine Modell-schwäche, sondern eine erhöhte Volatilität in Folge der Pandemie zurückzuführen sind, von der Berechnung des Multiplikators exkludiert werden.
Eigenmittelunterlegung für das Marktrisiko
Die Parameter zum Zwecke der Eigenmittelunterlegung sind 10 Tage Haltedauer, Konfidenzniveau von 99% sowie ein auf die Value-at-Risk-Werte festgesetzter Multiplikator von 3,25 (Basis beträgt 3 zuzüglich 0,25 qualitativer Zuschlag; der aktuelle quantitative Zuschlag beläuft sich auf 0) der in die Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko Eingang findet. Der Qualitative Addend wurde im November 2020 gemäß einer der TRIM folgenden Horizontalen Analyse durch die EZB UniCredit gruppenweit einheitlich auf 0,25 festgelegt.
Für Value-at-Risk (VaR), Stressed-VaR (SVaR) und Incremental Risk Charge (IRC) ergeben sich für die UniCredit Bank Austria AG zum 31.12.2020 folgende Eigenmittelerfordernisse:
•VaR: 9,1 Mio € (6,8 Mio € per Ende 2019)
•SVaR: 18,2 Mio €(8,4 Mio € per Ende 2019)
•IRC: 0,04 Mio €(0,1 Mio € per Ende 2019)
Bilanzstrukturmanagement
Durch ein UniCredit-gruppenweit einheitlich angewandtes Referenzzinssatzsystem wird eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den Geschäftsdivisionen der Bank ermöglicht. Die gesamte Fristigkeitsstruktur der Banken wird unter Führung der Risikogremien der Bank optimiert.
Produkte ohne vertragliche Zins- und Kapitalbindung wie z.B. zinsvariable Sichteinlagen werden in Hinblick auf Liegedauer und Zinsreagibilität mittels historischer Zeitreihenanalysen modelliert und in der Gesamtrisikoposition der Banken berücksichtigt. Darüber hinaus kam für fixe Kredite im Privatkundenbereich ebenfalls eine Berücksichtigung der Vorfälligkeiten mittels historischer Zeitreihenanalysen zur Anwendung.
Die Analyse der gesamten Bilanzstruktur der Bank wird mit Szenarioanalysen des zukünftigen Nettozinsertrags in unterschiedlichen Zinsszenarien („Earnings Perspective“) abgedeckt.
Das tiefe und nachhaltig negative Zinsniveau in den Hauptwährungen der Gruppe hat die Zinsmarge negativ beeinflusst, da Zinsen auf Einlagen vielfach am Nullpunkt angelangt sind. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Konditionengestaltung bei Ausleihungen zeigen die Simulations-rechnungen eine Verschlechterung des Zinsensaldos bei zusätzlichen Zinssatzsenkungen in den negativen Bereich.
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben für die UniCredit Bank Austria AG die Messung des „Zinsänderungsrisikos im Bankbuch“ im Verhältnis zum Haftkapital der Bank vor, indem eine Veränderung des Marktwertes des Bankbuchs nach einem 2%igen Zinsschock den anrechenbaren Eigenmitteln der Bank gegenübergestellt wird. Würde dieser Zinsschock mehr als 20% der anrechenbaren Eigenmittel konsumieren, könnte die Bankenaufsicht risikoreduzierende Maßnahmen einfordern. Generell wird den Vorgaben der Aufsicht (EBA, Basel) hinsichtlich Zinsrisiko im Bankbuch über eine gruppenweite Applikation Rechnung getragen. Die regulatorischen Vorgaben sehen generell vor, im Wesentlichen das zugrunde liegende Kundengeschäft hinsichtlich Optionalitäten (insbesondere vor dem Hintergrund des negativen Zinsumfeldes) und Basisrisiken sowie Szenario- und Stressanalysen sowohl in einer Barwert- als auch in einer Zinsertrags-Dimension zu kontrollieren.
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Ein negativer 2%iger Zinsschock beansprucht per Jahresende 2020 rund 1,83% (2019: 5,13%) der anrechenbaren Eigenmittel der Bank Austria AG. Damit liegt die Bank Austria AG weit unter dem Outlier-Wert von 20%. Darüber hinaus wird im Rahmen des Risikoappetites das Ergebnis auf Basis des schlechtesten von 6 vorgeschriebenen EBA Zinsschocks deutlich restriktiver limitiert (15% im Verhältnis zu Tier 1-Kapital).2.2.4. Derivatives Geschäftsvolumen
Das Geschäftsvolumen wird je nach zugrunde liegendem Finanzinstrument in Finanzderivate und Kreditderivate eingeteilt. In diesen Kategorien wird zwischen Handels- und Bankbuch, Produkten sowie Restlaufzeiten unterschieden. Der Schwerpunkt im Derivatgeschäft der UniCredit Bank Austria AG liegt im Zinsbereich.
2.2.5. Währungsrisiko
Der Abbau der CHF Kredite wurde 2020 fortgesetzt. Die Kundenforderungen reduzierten sich bei Betrachtung des Bruttovolumens (vor Abzug von Wertberichtigungen) auf 4,8 Mrd € (2019: 5,6 Mrd). Rund 2,6% davon wurden als Non-performing eingestuft (2019: 2,4%).
Die CHF-Volumen ist fast ausschließlich dem Bereich Privatkundenbank zuzuordnen.
Sonstige Währungsrisiken
Die Kundenkredite in anderen Fremdwährungen (exklusive CHF) betrugen zum 31.12.2020 2,8 Mrd € (2019: 4,1 Mrd €), wovon ein großer Teil Ausleihungen in USD waren (überwiegend an Kunden des Corporate & Investment Banking).
2.2.6. Counterparty-Risiken
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Handel mit Derivaten in der Bank Austria primär dem Hedging von gegenüber Kunden eingegangenen Positionen dient.
Es erfolgt eine Bewertung der Geschäfte anhand anerkannter, geprüfter Modelle zu Tagespreisen. Marktwerte veranschaulichen den Stichtagswert der Verträge, positive aktuelle und geschätzte zukünftige Marktwerte erlauben einen Rückschluss auf das potenzielle Ausfallrisiko aus dieser Geschäftssparte.
Für die Portfoliogestionierung und Risikobegrenzung im Zusammenhang mit Derivaten, Wertpapierleihen sowie Pensionsgeschäften verwendet die UniCredit Bank Austria AG ein Internes Counterparty-Risikomodell (IMM). Dieses basiert auf einer Monte-Carlo-Pfadsimulation für die Risikosteuerung im Derivate- und Security-Financing-Geschäft mit Banken und Kunden, um das potenzielle, zukünftige Exposure auf Portfolioebene je Counterpart zu schätzen.
Das UCI-gruppenweite Counterparty-Risikomodell verwendet für die interne Risikosteuerung einen Expected Shortfall von 87,5% (entspricht etwa einem 95%-Quantil) sowie 3.000 Szenarien auf 52 Stützpunkten. Weiters unterliegt dem Modell eine standardisierte Margin Period of Risk (Nachschuss-Risikoperiode) und die Verwendung einer Default Conditional Metric (ausfallbedingten Metrik).
Als Basis für die Kalkulation dienen Marktvolatilitäten, Korrelationen zwischen einzelnen Risikofaktoren, zukünftige Cashflows sowie Stressüberlegungen. Ebenso werden Rahmenverträge (netting agreements) sowie Besicherungsverträge (collateral agreements) in der Simulation berücksichtigt.
Die Berechnung auf Simulationsbasis wird für alle wichtigen Geschäftsarten vorgenommen, zum Beispiel Devisen- und Warentermingeschäfte, Zinsinstrumente, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäfte, aktien-, waren- oder inflationsbezogene Instrumente bzw. Kreditderivate. Die verbleibenden (unter anderem exotischen) Produkte werden über einen sogenannten Add-on-Faktor Ansatz (abhängig von Volatilität und Laufzeit) berücksichtigt.
Neben der Ermittlung des potenziellen künftigen Exposures für die Zwecke der internen Risikosteuerung erlaubt die Pfadsimulation auch die Berechnung des mittleren Exposures bzw. des gemäß Basel 3 modifizierten mittleren Exposures (Exposure at Default), der effektiven Laufzeit des Exposures sowie des „Stressed EPE“ (Expected Positive Exposure) für jeden Counterpart und ermöglicht somit die Einbeziehung des Counterparty-Risikos in ein Basel 3-konformes internes Modell zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung. Die Berechnung des regulatorischen Exposure at Default wird auf Netting-Set-Ebene errechnet. Ein Netting-Set ist eine Gruppe von Geschäften zwischen dem Institut und dem Kunden, die einer rechtlich durchsetzbaren bilateralen Nettingvereinbarung unterliegt.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020322
Die UniCredit Bank Austria AG hat die Anforderungen gemäß den Veröffentlichungen des Basler Ausschusses (Basel 3) und der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) an den Bereich des Counterparty Credit Risk umgesetzt. Die regulatorischen Anforderungen beinhalten unter anderem die Berechnung des normalen Counterparty Exposures sowie des sogenannten Stressed Counterparty Exposures (vergleichbar mit dem Stressed VaR im Marktrisiko), die Marktrisikounterlegung für die Credit Valuation Adjustments (CVA market risk) sowie strengere Standards beim Collateral Management.Die Anforderungen bzgl. des verpflichtenden Austauschs von Sicherheiten bei bilateralen Margining-Verträgen mit Financial Counterparts für Variation Margin wurden gemäß der Regulierungen umgesetzt.
Darüber hinaus sind die Anforderungen an das Counterparty-Risiko in Bezug auf das Stresstesting und das Backtesting in der UniCredit Bank Austria AG umgesetzt. In regelmäßigen Intervallen wird, auf Detailebene einzelner Counterparts sowie auf Gesamtbankebene, ein Backtesting durchgeführt, um laufend die Modellgüte überprüfen zu können.
Das Counterparty-Risikomodell wird laufend weiter verbessert. Seit dem Jahr 2019 wurde für die interne Risikosteuerung die Basis der Szenariengenerierung von historischen Schwankungen auf markt-implizite Volatilitäten umgestellt. Die daraus resultierende wesentliche Modelländerung hinsichtlich der Berechnung der Eigenmittelunterlegung wurde bei der EZB beantragt und wird voraussichtlich ab 2021 auch für regulatorische Zwecke zur Anwendung kommen
In Vorbereitung auf die neuen Basel 4 / CRR 2 Regularien wurde weiters im Jahr 2020 ein Projekt zur Implementierung des neuen Standard Ansatzes für Counterparty Credit Risk (SA-CCR) in den internen Risikosystemen der Bank initiiert, um die rechtlichen Erfordernisse per Juni, 2021 zu erfüllen. Im SA-CCR werden für die Berechnung der Eigenmittelerfordernisse regulatorisch jene Transaktionen abgebildet werden, welche im internen Counterparty-Risikomodell nicht mittels Monte-Carlo Simulation erfasst sind (zum Beispiel Börsenderivate oder Wertpapiertransaktionen).
In den internen IT-Systemen wird nicht nur die Berechnung des Counterparty-Risikos aus dem Derivatgeschäft, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäft, sondern ebenso die Ermittlung des Risikos aus den sogenannten „Other Risk Types“ vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass die Ermittlung der Exposurewerte aus dem Derivatgeschäft sowie des „Money-Market Risk“, „Issuer Risk“ und „Settlement Risk“ zentral aus den internen IT-Systemen (FRE – Full Revaluation Engine, AGE – Aggregation Engine) erfolgt.
Darüber hinaus wird das Länderrisiko getrennt nach externem und internem Länderrisiko errechnet und ausgewiesen.
Die Linienausnutzung für das Handelsgeschäft steht im zentralen Treasurysystem MLC („MUREX Limit Controller“) realtime zur Verfügung. Das Treasurysystem „MUREX Limit Controller“ (MLC) stellt das zentrale Limitsystem der UniCredit Bank Austria AG dar, das auf Kundenebene neben der aktuellen Linienausnützung aus Derivat- und Security-Financing-Geschäften ebenso die Ausnützungen für Money-Market-, Issuer- und Settlement-Risiko ausweist.
Die UniCredit Bank Austria AG begrenzt das Kreditrisiko aus ihrem Derivatgeschäft zusätzlich durch den konsequenten Einsatz von entsprechenden Rahmenverträgen sowie die Vereinbarung von Besicherungsverträgen (collateral agreements) und von Kündigungsklauseln (break-clauses). Trotz der sehr guten Durchschnittsbonität unserer Geschäftspartner wird vom Management dem Ausfallrisiko verstärkt Augenmerk geschenkt.
Im Jahr 2020 hat die UniCredit Bank Austria AG eine neue Online-Trading Plattform implementiert (UCTrader/ExCEED), welche unseren Kunden den real-time Abschluss von Derivatgeschäften ermöglicht. Im Zuge des Projektes wurden die relevanten Risikochecks implementiert und damit zum Beispiel eine real-time Überprüfung und Einhaltung der Pre-Settlement- und Settlement Risiko Limite online sichergestellt.
Weiters wurde gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) die zentrale Clearing-Pflicht für OTC-Derivate in der UniCredit Bank Austria AG implementiert und umgesetzt. Die UniCredit Bank Austria AG ist Clearing-Member des Clearing-Instituts „London Clearing House“ (LCH Clearnet) sowie seit 2020 auch Clearing-Member des Clearing-Instituts „LCH SA“ in Paris. Weiters cleart die UniCredit Bank Austria AG Pensionsgeschäfte auch bei der zentralen Gegenpartei EUREX Clearing AG.
Ein eigenes Reporting zum Thema Counterparty Credit Risk informiert das Marktrisikokomitee (MACO) und das Derivativekomitee (DECO) der UniCredit Bank Austria AG nicht nur hinsichtlich der laufenden Exposureentwicklung, Stresstesting, Collateral Management und Wrong Way Risk, sondern stellt auch weitere, steuerungsrelevante Informationen bereit.
Resultierend aus der Counterparty-Credit-Risk-Berechnungsmethode durch die gruppenweiten Risikosysteme ergab sich zum Jahresende für die UniCredit Bank Austria AG ein Exposure aus Derivat-, Repo- und Leihegeschäften in Höhe von 1.877 Mio € (Vorjahr: 2.455 Mio €).
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020323
Das Gesamtexposure zum Jahresende 2020 lässt sich weiters in folgende Sektoren aufsplitten:Central Clearing Counterparties (CCP)
2.2.7. Länderrisiko und souveränes Risiko
Im Länderrisiko wird das Risiko aus grenzüberschreitenden Geschäften mit allen Kundengruppen abgebildet („Transfer- und Konvertierungsrisiko“; das Länderrisiko enthält z.B. Kredite an ausländische Firmenkunden oder Banken), während im souveränen Risiko das Risiko aus Geschäften mit dem Staat selbst abgebildet ist (z.B. der Kauf von Staatsanleihen), unabhängig davon, ob dieses Risiko grenzüberschreitend oder lokal ist. Die Beurteilung beider Risiken erfolgt im Rahmen eines UniCredit-gruppenweiten Kreditprozesses. Sowohl Länderlimite als auch souveräne Limite werden vom zuständigen Risikomanagementteam beurteilt, vom entsprechenden Kompetenzträger genehmigt und den UniCredit-Tochterunternehmen gemäß den geschäftlichen Erfordernissen zugeteilt. Für Länder, die als weniger risikoreich eingestuft werden – z.B. USA, Japan, EU-Kernländer –, wird im Allgemeinen grenzüberschreitendes Geschäft nicht limitiert, alle anderen Länderrisiken werden mittels Länderlimit gesteuert. Die souveränen Risiken hingegen werden in jedem Fall über ein Counterparty-Limit begrenzt. Die Überwachung des Gesamtengagements in Anleihen erfolgt über nominelle Kreditrisikolimite und Marktrisikolimite. Die Erfassung erforderlicher Wertminderungen für souveräne Risiken erfolgt gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards.
2.2.8. Operationale Risiken
Die UniCredit Bank Austria AG wendet seit Anfang 2008 den Advanced Measurement Approach (AMA-Ansatz) an, die Modellberechnung für alle AMA-Töchter erfolgt durch die UniCredit Gruppe.
Umsetzung der Offenlegungsbestimmungen gemäß CRR
Innerhalb der UniCredit Gruppe erfolgt eine gesamthafte Offenlegung (im Rahmen der Pillar 3 Offenlegungsanforderungen gemäß CRR) durch die Muttergesellschaft UniCredit auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage in ihrer Funktion als EU-Mutterinstitut. Die Bank Austria ist ein großes Tochterunternehmen im Sinne von Art. 13 CRR und legt für das Geschäftsjahr 2020 demgemäß ihre Eigenmittel (Art. 437 CRR), die Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR), die Kapitalpuffer (Art. 440 CRR), die Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR), die Vergütungspolitik (Art. 450 CRR), die Verschuldung (Leverage Ratio; Art. 451 CRR), Liquiditätsdeckungsanforderungen (Art. 451a CRR) sowie die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) offen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020324
Die Offenlegung der UniCredit Bank Austria AG ist auf ihrer Website (www.bankaustria.at) unter Über Uns/Investor Relations/Offenlegung gemäß Basel 2 und 3 (CRR) auffindbar.Unter dem operationalen Risiko (OpRisk) wird das Risiko von Verlusten als Folge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Mitarbeitern, internen Prozessen oder Systemen sowie aufgrund externer Ereignisse (inkl. Rechtsrisiken – siehe dazu auch Kapitel 2.2.12. Rechtsrisiken) verstanden. So unterliegen z.B. Kundenvergütungen wegen fehlerhafter / unzureichender Produktberatung, Ausfälle von IT-Systemen, Sachschäden, Fehlverarbeitungen oder Betrugsfälle einer genauen und vor allem konsolidierten Risikomessung und -steuerung (Verlustdatensammlung, externe Daten, Szenarien, Indikatoren), die auch als Basis für die Berechnung der Eigenmittel für das operationale Risiko dient.
Die Erhebung von Vorfallsdaten sowie die Adressierung von Prozessoptimierungen erfolgen in enger Koordination und Zusammenarbeit, abteilungs- und bereichsübergreifend, wie z.B. den Businessbereichen, der internen Revision, Compliance, der Rechtsabteilung, ICT & Security Management sowie dem Versicherungsbereich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der UniCredit Bank Austria AG seit jeher in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen eine Fülle von Maßnahmen gesetzt wurde, um das operationale Risiko zu steuern und zu reduzieren. An dieser Stelle seien exemplarisch Datensicherungsmaßnahmen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten Daten, Zugriffsberechtigungssysteme, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips und eine Vielzahl von Überwachungs- und Kontrollprozessen sowie Personalschulungsmaßnahmen genannt. Insbesondere die Bewusstseinsbildung über operationale Risiken nimmt eine wichtige Stellung ein und wird über unterschiedliche Maßnahmen wie „Tone from the top“ Aussendungen des Vorstands, Schulungen der Führungskräfte sowie verpflichtende Online-Trainings unterstützt.
Organisatorisch hat die UniCredit Bank Austria AG neben dem zentralisierten OpRisk Management ein dezentrales OpRisk Management in Form von OpRisk-Verantwortlichen (sog. „Dezentrale OpRisk & RepRisk Manager“ (DORRM)) für alle relevanten Unternehmensbereiche aufgebaut. Die zentrale OpRisk & RepRisk Funktion der UniCredit Bank Austria AG wurde 2018 direkt dem Risikovorstand als Stabstelle zugeordnet. Im Jahr 2020 wurde, zur Verstärkung der „first line of defense“ im Vertrieb, die Abteilung Business Operational Excellence gegründet.
Während der zentrale Bereich vor allem für die Methodenvorgaben sowie die Risikomessung und -analyse zuständig ist, liegt es im Bereich des dezentralen Risikomanagements, Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung oder Versicherung von Risiken zu setzen. Das zentrale OpRisk Management ist für die Kontrolle der Angemessenheit der Risikohandhabungsmaßnahmen im Rahmen der „2nd level controls“ zuständig.
Im Jahr 2020 lagen die Schwerpunkte auf folgenden Tätigkeiten:
•Risikobewertung von Notfallsprozessänderungen welche aufgrund der CoVid-19 Pandemie vorgenommen wurden. Teilnahme an einer zu diesem Zweck gegründeten Task Force.
•Integration der OpRisk & RepRisk-Strategie-Themen 2020 sowie deren Monitoring anhand von Key-Risk-Indikatoren in der Permanent Work Group (tourliche bereichsübergreifende OpRisk-Arbeitsgruppe).
•Umsetzung von Risikominimierungsmaßnahmen für die identifizierten Strategie-Themen (durch DORRMs und Fachexperten) und deren Bericht in der Permanent Work Group sowie dem Operational & Reputational Risk Committee (OpRRiCo).
•Monitoring des OpRisk Exposures anhand von Kennzahlen, die einen Teil des Risk Appetite Frameworks darstellen (ELOR - Expected Loss on Budget Revenues; ICT Risk Metric).
•Durchführung und Erweiterung des jährlichen OpRisk ICT Assessment Prozesses für kritische Business-Prozesse in der UniCredit Bank Austria AG; Durchführung von OpRisk Assessments für relevante Outsourcings.
•Laufende Überarbeitung des KRI Monitoring Frameworks zur effektiveren Risikomessung sowie Durchführung der Szenarienanalyse.
•Bewusstseinsbildung zu OpRisk Themen durch diverse Schulungen für unterschiedliche Zielgruppen sowie durch Adaption des verpflichtenden Online-Trainings.
•Überprüfung der OpRisk-relevanten Konten und Buchungen im Zuge der Accounting Reconciliation, General Ledger Analyse und Transitory and Suspense Account Analyse zur Sicherstellung der Vollständigkeit der OpRisk-Datensammlung.
•Durchführung von Schwerpunktanalysen zu unterschiedlichen OpRisk-relevanten Themenbereichen, auch angestoßen durch relevante externe OpRisk-Vorfälle z.B.: Internal Fraud, External Fraud im Kreditgeschäft (auch im Rahmen der CoVid-19 Moratorien), Dokumentenablageprozess.
•Durchführung eines Risk & Control Self Assessments (RCSA) für relevante Unternehmensprozesse der UniCredit Bank Austria AG sowie einer OpRisk Umfrage aller direkt berichtenden Töchter.
•Verstärkter Fokus auf einen einheitlichen Ansatz des Töchtersteerings.
•Implementierung von ICT Project Risk Assessments für alle neuen ICT Projekte.
•Implementierung von standardisierten OpRisk Assessments für alle relevanten Prozessänderungen, die vom jeweiligen Prozessverantwortlichen initiiert werden.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020325
Ein Netzwerk von unabhängigen Funktionen und Gremien wirkt an der Beherrschung und Steuerung der Risiken mit, sodass der Vorstand ausreichende Informationen über die Risikosituation erhält und in der Lage ist, die Risiken zu steuern.Die Agenden des operationalen Risikos werden im eigenständigen Operational and Reputational Risk Committee (OpRRiCo) abgehandelt, das quartalsweise unter Teilnahme des Risikovorstandes, Head of UC Operational & Reputational Risk Management, Compliance, Audit, Regulatory Affairs sowie der dezentralen Operational & Reputational Risk Manager tagt. Das Komitee ist ein zentraler Bestandteil der Integration des operationalen Risikos in die Prozesse der Bank und dient insbesondere dem Bericht von aktuellen OpRisk-Themen und Entwicklungen, der Abnahme von OpRisk-relevanten Dokumenten, dem Reporting von Verlusten sowie auch als Eskalationsgremium.
2.2.9. Reputationsrisiken
Die Bank Austria sowie die UniCredit Gruppe definieren Reputationsrisiko als das derzeitige oder zukünftige Risiko eines Ergebnisrückgangs aufgrund einer negativen Wahrnehmung der Bank seitens Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Investoren, Mitarbeitern oder Aufsichtsbehörden.
Seit 2012 ist im CRO-Bereich ein eigenes Team mit dem Management und Monitoring von strategischen Reputationsrisikoagenden betraut, im Jahr 2018 wurde die Op&Rep Risk Stelle direkt dem CRO als Stabstelle zugeordnet. Gemeinsam mit anderen Bereichen wie Identity & Communications, Compliance, Legal, Complaint Management, Customer Satisfaction & Stakeholder Insight etc. ist die zentrale Risikoeinheit für das Management der Reputation der Bank Austria zuständig.
Reputationsrisikorelevante Themen werden quartalsweise im Operational & Reputational Risk Committee berichtet, wie zum Beispiel:
•Geschäftsentscheidungen, welche im Reputationsrisiko / Kreditkomitee getroffen wurden
•Report über RepRisk Assessments welche im Rahmen des Neuproduktprozesses analysiert wurden
•Information über die Abnahme neuer RepRisk-Regelwerke
•Relevante Berichterstattungen über die Bank Austria
•RepRisk-Status der AMA-Töchter
•Sonstige Themen, welche die Reputation der Bank betreffen
Im Jahr 2020 konzentrierten sich die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Reputationsrisiko auf die fortgesetzte Unterstützung der Tochterunternehmen bei weiterer Implementierung und Ausweitung von Strukturen, RepRisk-Policies und Ausbildung. Im vergangenen Jahr wurden neue RepRisk Regelwerke ausgerollt, welche den Umgang mit speziellen Industriesektoren regeln.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Erhöhung des Reputationsrisiko-Managementbewusstseins durch Ausbildungsaktivitäten in der UniCredit Bank Austria AG und den Tochterunternehmen. Das Reporting im Operational & Reputational Risk Committee wurde um einige Reputationsrisiko-Themen erweitert, hierzu sind noch weitere Verfeinerungen geplant.
2.2.10. Geschäftsrisiken
Als Geschäftsrisiko werden unerwartete negative Veränderungen des Geschäftsvolumens und/oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind, definiert. Negative Auswirkungen solcher Veränderungen auf die Profitabilität resultieren vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen.
In der Risikomessung wird somit der Einfluss externer Faktoren auf Ergebnisrückgänge und die Auswirkung auf den Marktwert gemessen.
Das operative Management des Geschäftsrisikos liegt als Teil des allgemeinen Ertrags- und Kostenmanagements in der Verantwortung der einzelnen Geschäftseinheiten.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020326
2.2.11. Beteiligungs- und ImmobilienrisikenBeim Beteiligungsrisiko wird den potenziellen Marktpreisschwankungen unseres börsenotierten und nicht börsenotierten Anteils-/ Beteiligungsbesitzes Rechnung getragen.
Nicht enthalten sind hier vollkonsolidierte Konzerntöchter, da deren Risiken bereits differenziert nach den anderen Risikoarten ermittelt werden und bei diesen erfasst sind. Das Portfolio umfasst strategische Engagements – reine Immobilienbesitzgesellschaften werden im Immobilienrisiko berücksichtigt.
Sowohl Beteiligungs- als auch Immobilienrisiko werden durch einen Value-at-Risk-Ansatz im Rahmen des ICAAP abgedeckt.
2.2.12. Rechtsrisiken
Generell werden Rückstellungen für jene Verfahren gebildet, bei denen drohende Verluste wahrscheinlich oder sicher sind, wo aber die Höhe oder der Zeitpunkt des Eintritts dieser Verluste unbestimmt ist. In diesen Fällen werden Rückstellungen in jener Höhe gebildet, die angesichts der jeweiligen Umstände und in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen als angemessen erscheinen, wobei sowohl der Grundsatz der Vorsicht als auch der Grundsatz der angemessenen, verlässlichen Schätzung, Beachtung finden.
Im Folgenden wird die UniCredit Bank Austria AG durchwegs auch als „UCBA“ bezeichnet.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für die folgenden anhängigen Rechtsstreitigkeiten und andere Verfahren Rückstellungen in Höhe des eingeschätzten Risikos gebildet.
A) Madoff
Hintergrund
UCBA sowie einige ihrer Konzerngesellschaften und indirekten Tochtergesellschaften wurden geklagt bzw. gegen sie wurden Untersuchungen eingeleitet in Folge des durch Bernard L. Madoff („Madoff“) über seine Gesellschaft Bernard L. Madoff Investment Securities LLC („BLMIS“) betriebenen Ponzi Scheme, das im Dezember 2008 aufgedeckt wurde.
Zivilrechtliche Verfahren in Österreich
Investoren der Primeo und Herald Madoff Feeder Fonds haben zahlreiche Zivilverfahren anhängig gemacht, von denen 12 mit einem eingeklagten Betrag von 5,15 Mio € zuzüglich Zinsen noch offen sind. Die geltend gemachten Ansprüche in diesen Verfahren sind entweder, dass die UCBA gewisse Pflichtverletzungen in ihrer Funktion als Prospektkontrollorin begangen habe oder dass die UCBA bestimmte Investoren (direkt oder indirekt) unsachgemäß beraten habe, in diese Fonds zu investieren, oder eine Kombination dieser Ansprüche. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat siebenundzwanzig rechtskräftige Entscheidungen hinsichtlich der in den Verfahren geltend gemachten Prospekthaftungsansprüche gefällt. Hinsichtlich der Verfahren, die die Primeo Feeder Fonds betreffen, ergingen siebzehn rechtskräftige Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes zu Gunsten der UCBA. In zwei Verfahren hat der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision der UCBA zurückgewiesen und hat somit die zu Gunsten der Kläger ergangenen Entscheidungen des Berufungsgerichts rechtskräftig werden lassen. Hinsichtlich des Herald Feeder Fonds hat der österreichische Oberste Gerichtshof fünfmal über die Prospekthaftungsansprüche entschieden, zweimal zu Gunsten der UCBA und dreimal zu Gunsten der Kläger. In einem Prospekthaftungsfall, wo in den Primeo und den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof zu Gunsten der UCBA entschieden; in zwei weiteren Prospekthaftungsfällen, wo in den Primeo und in den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof die außerordentlichen Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Entscheidungen des Berufungsgerichts zu Gunsten der UCBA rechtskräftig werden lassen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die verbleibenden Verfahren können nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden; zukünftige Entscheidungen könnten nachteilig für die UCBA sein.
Betreffend die gegen die UCBA anhängigen österreichischen Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem Betrug von Madoff hat die UniCredit Bank Austria AG Rückstellungen in einem Umfang gebildet, der als angemessen für die gegenwärtigen Risiken erachtet wird.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020327
Strafverfahren in ÖsterreichDie UCBA wurde als Beschuldigte in einem Strafverfahren in Österreich wegen des Verdachtes der Verletzung von Bestimmungen des InvFG, sowie Vorwürfe in Richtung Betrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Madoff-Fall geführt. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde im November 2019 gegen UCBA sowie alle Beschuldigten zur Gänze eingestellt. Privatbeteiligte haben dagegen Fortführungsanträge eingebracht; eine Entscheidung ist noch ausständig.
Verfahren in den Vereinigten Staaten
Klagen durch den SIPA Trustee
Im Dezember 2010 brachte der Insolvenzverwalter (der „SIPA Trustee“) für die Liquidation der BLMIS neben anderen Klagen auch eine Klage bei einem US-Bundesgericht (United States Federal Court) gegen einige Dutzend Beklagte ein, unter anderen gegen die HSBC, die UniCredit S.p.A., die UCBA und einige mit ihr verbundene Unternehmen (das „HSBC-Verfahren“).
Im HSBC-Verfahren klagte der SIPA Trustee mehrere Milliarden US-Dollar im Rahmen von zivilrechtlichen Ansprüchen und Anfechtungsansprüchen (auch als „claw-back claims“, d. h. Rückforderungen, bezeichnet) ein. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden im Jahr 2011 abgewiesen, gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel anhängig. Im Jahr 2015 ließ der SIPA Trustee im HSBC-Verfahren die Anfechtungsansprüche gegen die UniCredit S.p.A. und die Alternative Investments Division of Pioneer („PAI“) mit Anspruchsverzicht sowie die Anfechtungsansprüche gegen die UCBA ohne Anspruchsverzicht fallen; dies erfolgte nach Anspruchsregulierungen, die nicht die UniCredit S.p.A., die PAI und die UCBA betrafen und vom SIPA Trustee als Erfüllung der betreffenden Ansprüche angesehen wurden. Am 22. November 2016 erging ein Urteil des Bankruptcy Court, der die Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BA Worldwide Fund Management Ltd („BAWFM“) anordnete. Am 9. März 2017 äußerte sich der SIPA Trustee schriftlich zur Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BAWFM. Am 16. März 2017 legte der SIPA Trustee Berufung gegen die Abweisung der Ansprüche ein. Im Februar 2019 hat das Berufungsgericht die Entscheidung des Bankruptcy Court's vom 22. November 2016 aufgehoben und entschieden, dass der SIPA Trustee die Übertragungen von Geldern durch die BLMIS vor deren Insolvenz an die BAWFM und andere, ähnlich gestellte Parteien, zurückfordern kann. BAWFM und andere Beklagte beantragten eine neuerliche Anhörung vor dem Berufungsgericht durch ein "en banc" Gremium (sohin durch alle Richter). Das Berufungsgericht wies diesen Antrag im April 2019 ab. Auf Antrag der Beklagten lässt das Berufungsgericht das Verfahren ruhen; dies, damit das Verfahren während des Revisionsprozesses beim Obersten Gerichtshof nicht fortgeführt wird. BAWFM und die anderen Beklagten haben am 30. August 2019 eine Revision eingebracht. Am 1. Juni 2020 hat der Oberste Gerichtshof diese Revision zurückgewiesen. Das Verfahren wurde sohin an das Bankruptcy Court für das weitere Verfahren zurückverwiesen. Es besteht kein wesentlicher potenzieller Schadenersatzanspruch. Bestimmte bestehende oder frühere verbundene Personen, die im HSBC-Verfahren als Beklagte genannt werden, könnten Rechte auf Schadloshaltung durch die UniCredit S.p.A. und ihre verbundenen Unternehmen haben.
Mögliche Auswirkungen
Über die vorgenannten Verfahren und Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff gegen die UCBA, ihre verbundenen Unternehmen und einige von deren Mitarbeitern und früheren Mitarbeitern hinaus können in Zukunft in den USA, in Österreich oder anderen Ländern unter Umständen weitere mit dem Fall Madoff in Zusammenhang stehende Prozesse angestrengt werden. Derartige in Zukunft mögliche Klagen könnten gegen die UCBA, ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter und frühere Mitarbeiter eingebracht werden. Die anhängigen Verfahren bzw. in Zukunft mögliche Klagen können für die UCBA negative Auswirkungen haben.
Die UCBA und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen, sich gegen die Ansprüche und Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren. Abgesehen von den oben dargestellten Sachverhalten ist es derzeit nicht möglich, den Zeithorizont und die Ergebnisse der verschiedenen Klagen verlässlich abzuschätzen und den Grad an Verantwortlichkeit – sollte eine Verantwortlichkeit gegeben sein – zu bestimmen.
B) Alpine Holding GmbH
Die Alpine Holding GmbH begab in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils eine Anleihe. In den Jahren 2010 und 2011 fungierte die UCBA dabei als Joint Lead Manager, und zwar in jedem der beiden Jahre gemeinsam mit einer anderen Bank. Im Juni / Juli 2013 wurden die Alpine Holding GmbH und die Alpine Bau GmbH insolvent; es folgten Konkursverfahren. Zahlreiche Anleihegläubiger stellten daraufhin schriftlich Forderungen an die in die Anleiheemissionen involvierten Banken. Zumindest soweit die UCBA davon betroffen ist, begründeten die Anleihegläubiger ihre Forderungen hauptsächlich mit der Prospekthaftung der Joint Lead Manager und in einer geringeren Anzahl von Fällen auch mit fehlerhafter Anlageberatung. Investoren haben zivilrechtliche Klagen einschließlich dreier Sammelklagen der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte anhängig gemacht (mit einer Forderungssumme von insgesamt rund 20,26 Mio €), in denen neben anderen Banken auch die UCBA als beklagte Partei genannt wird. Der wesentliche Klagegrund ist die Prospekthaftung.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020328
Diese zivilrechtlichen Verfahren sind überwiegend noch in erster Instanz anhängig. Bisher hat der Oberste Gerichtshof keine rechtskräftige Entscheidung über Klagen gegen die UCBA betreffend Prospekthaftung gefällt. Zusätzlich zu den vorgenannten Verfahren gegen die UCBA wurden im Zusammenhang mit der Alpine-Insolvenz weitere Klagen gegen die UCBA angedroht, die in Zukunft eingebracht werden könnten. Anhängige oder zukünftige Klagen können negative Auswirkungen auf die UCBA haben. Die UCBA beabsichtigt, sich gegen diese Ansprüche mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren.Derzeit ist es nicht möglich, den zeitlichen Ablauf und den Ausgang der verschiedenen Verfahren abzuschätzen sowie den Grad einer allfälligen Verantwortlichkeit der UCBA, soweit eine solche überhaupt gegeben ist, zu beurteilen.
C) Verfahren aus der Export-Finanzierung
UCBA hat als Kreditgeberin einen Kreditvertrag abgeschlossen. Mit diesem Kreditvertrag wurde unter der Deckung eines Garanten die Finanzierung von drei Industrie-Maschinen geregelt. Die Finanzierung des Kaufs der relevanten Maschinen wurde laut Kreditvertrag in zwei Tranchen vorgesehen. Für den Ankauf der relevanten Maschinen hat die Kreditnehmerin mit dem Exporteur zwei getrennte Kaufverträge abgeschlossen, wobei es über Wunsch der Kreditnehmerin zum Ankauf einer der Maschinen nicht gekommen ist. Auch zur Auszahlung des diesbezüglichen Kreditbetrages ist es nicht gekommen.
Die erste Tranche wurde ausgezahlt und die diesbezüglichen Maschinen auch gekauft und installiert; die Kreditnehmerin befindet sich mit Raten in Verzug. Die UCBA hat daher den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzuges gekündigt und die Kreditnehmerin zur Rückzahlung des insgesamt offenen Betrages aufgefordert.
Die Kreditnehmerin behauptet ihrerseits Forderungen im Zusammenhang mit der Nichtfinanzierung der letztendlich von der Kreditnehmerin gewünschten Maschinen, insbesondere Gebühren und Kosten, Kreditbetrag, Vertragsstrafen an Dritte und entgangenen Gewinn. Diesbezüglich hat die Kreditnehmerin beim Vienna International Arbitral Centre eine Schiedsklage eingebracht. Die geltend gemachten Forderungen erscheinen substanzlos und es besteht die überwiegende Chance, das Verfahren dem Grunde nach zu gewinnen. Die Schiedsverhandlung hat bereits stattgefunden und der Schiedsspruch wird noch im Jänner 2021 erwartet.
Die UCBA hat im laufenden Schiedsverfahren eine Widerklage wegen des aushaftenden Kreditbetrages eingebracht, deren Erfolgschancen mit über 90% eingeschätzt werden.
Die Rechtskosten sind schwer einschätzbar, im Hinblick auf die Schiedsklage sind Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet worden.
D) Valauret S.A.
Im Jahr 2001 erwarben die Kläger Valauret S. A. und Hughes de Lasteyrie du Saillant Aktien des französischen Unternehmens Rhodia S. A. Die Kläger behaupten, sie hätten aufgrund eines Rückgangs des Rhodia-Aktienkurses zwischen 2002 und 2003 Verluste erlitten.
Im Jahr 2004 reichten die Kläger eine Schadenersatzklage gegen den Verwaltungsrat, die Abschlussprüfer und die Aventis S. A. (den angeblichen Mehrheitsaktionär der Rhodia S. A.) ein. In der Folge weiteten sie ihre Forderung auf andere Parteien – insgesamt 14 Beklagte – aus, darunter auch die UniCredit Bank Austria AG als Rechtsnachfolgerin der Creditanstalt AG, gegen die Ende 2007 eine Klage eingereicht wurde. Die Kläger behaupten, die Creditanstalt AG sei in die oben erwähnten angeblichen betrügerischen Handlungen involviert gewesen.
Nach Ansicht der UniCredit Bank Austria AG entbehrt der Vorwurf einer Involvierung der Creditanstalt AG in betrügerische Handlungen jeder Grundlage. Im Jahr 2006, noch bevor die Klage auf die UniCredit Bank Austria AG ausgeweitet wurde, wurde das zivilrechtliche Verfahren nach Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt. Im Dezember 2008 setzte das Handelsgericht Paris auch das zivilrechtliche Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG aus.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für diese Rechtsstreitigkeit keine Rückstellungen gebildet.
E) Angelegenheiten im Zusammenhang mit Finanzsanktionen
Im Nachgang zum Vergleich mit den US- und New Yorker Behörden aus April 2019 haben die UniCredit S.p.A., die UniCredit Bank AG und die UCBA zusätzliche Anforderungen und Kontrollen eingeführt, über die sie regelmäßig den Behörden Bericht erstatten.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020329
2.2.13. NachhaltigkeitsrisikenAufgrund deutlich gestiegener Erwartungshaltungen der Regulatoren und verschiedenster Interessengruppen i.Z.m. den Themen „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sog. ESG (Environmental, Social, Governance)-Faktoren)“, werden Klima- und Umweltrisiken künftig sukzessive bei allen Kundensegmenten im Rahmen des Kreditantragsprozesses beurteilt.
Außerdem nimmt die UniCredit Bank Austria AG auch am PACTA (Paris Agreement Capital Transition Assessment)-Klimaverträglichkeitstest, der auf nationaler Ebene durchgeführt wird, teil. Dieser soll eine Einschätzung ermöglichen, inwieweit das Portfolio mit verschiedenen Klimaszenarien gemäß der Internationalen Energieagentur IEA übereinstimmt. Die Analyse umfasst börsennotierte Aktien, Unternehmensanleihen und Unternehmenskredite in besonders klimarelevanten Sektoren wie Strom-, Automobil-, Nutzfahrzeug-, Zement- und Stahlproduktion, Öl-, Gas- und Kohleförderung, sowie Luft- und Schifffahrt.
2.3. Haftung durch Dritte Die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) haftet gemäß § 92 Abs 9 Bankwesengesetz für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit.
Die Gemeinde Wien haftet nach der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse in eine Privatstiftung (AVZ Stiftung) im Jahre 2001 für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG (damaliger Firmenname Bank Austria Aktiengesellschaft), die bis zum 31. Dezember 2001 entstanden sind, einschließlich von dem Grunde nach schon bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus Anwartschaften.
Im Zuge der Abspaltung des CEE Business hat UniCredit S.p.A. eine Garantie für die Pensionsverpflichtungen der Bank bis 31.12.2028 abgegeben.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020330
3. Die zukünftige Entwicklung (Ausblick auf 2021)3.1. Volkswirtschaftliches Szenario Volkswirtschaftliches Umfeld 2021
Die wirtschaftlichen Aussichten für das Jahr 2021 sind auf eine deutliche Entspannung der Pandemie ab Mitte des Jahres aufgebaut, wofür es aufgrund des weltweiten Beginns der Impfkampagnen und weiter verbesserter Therapiemöglichkeiten gute Argumente gibt. Über den größten Teil des Winters ist noch von einer schwachen, zum Teil rückläufigen Wirtschaftsentwicklung auszugehen. Erst mit dem wärmeren Wetter und der flächendeckenden Durchimpfung der Bevölkerung im Laufe des kommenden Sommer werden die beschränkenden wirtschaftlichen Maßnahmen weitgehend verschwunden sein und auf Basis einer breiten Stimmungsverbesserung im zweiten Halbjahr 2021 eine grundlegende wirtschaftliche Erholung einsetzen. Die Weltwirtschaft wird nach dem schwersten Einbruch des globalen BIP in Friedenszeiten ein Wachstum um 4 bis 5 Prozent erreichen und damit Anfang 2022 wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen können. Die Wirtschaftsleistung der USA, die 2020 um 3,5 Prozent eingebrochen ist, wird sich 2021 mit fiskalischer Unterstützung voraussichtlich sehr kräftig erholen können. Für den Euroraum kann 2021 ebenfalls ein starker BIP Anstieg erwartet werden, jedoch nach einem deutlich höheren Rückgang im Vorjahr als die USA aufgrund von vergleichsweise schärferen Lockdowns. Das Erholungstempo wird neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen und der tatsächlichen Normalisierung des Wirtschaftslebens von der Reaktion der Haushalte bzw. der Unternehmen hinsichtlich der Ersparnisse und der Investitionen abhängen. Nach der Verdoppelung der Sparquote während der Pandemie im Euroraum könnte eine gewisse anhaltende Verunsicherung der Haushalte nur einen allmählichen Rückgang der Sparquote und vice versa einen begrenzten Rebound des Konsums ermöglichen anstatt anhaltende Feierlaune auszulösen. Der Unternehmenssektor könnte als Reaktion auf die gestiegene Verschuldung während der Pandemie in eine Phase des Schuldenabbaus eintreten, wenn auch gleichzeitig die Notwendigkeit gegeben ist, die Investitionen wieder aufzustocken, was durch das niedrige Zinsumfeld klar unterstützt werden wird. Eindeutig sind dagegen die Erwartungen hinsichtlich der Fiskalpolitik. Zumindest für die kommenden zwei Jahren wird ein expansiver Kurs eine starke Wachstumsunterstützung bieten. Ebenso ist 2021 eine weiterhin sehr stark unterstützende Geldpolitik sowohl durch die US-Notenbank als auch durch die EZB zu erwarten, da die Inflationsaussichten weiterhin sehr niedrig sind und die Volkswirtschaften Mühe haben werden, die während der Pandemie entstandenen Produktionslücken zu schließen. In diesem Makrobild ist mit einem moderaten Anstieg der langfristigen Marktzinsen bis Ende 2021 sowohl in den USA als auch in Europa auszugehen. Ein starkes Wachstum der Unternehmensgewinne ermöglicht eine weiterhin konstruktive Sicht auf die globalen Aktien- und Unternehmensanleihemärkte und der Euro dürfte sich aufgrund der nachlassenden Attraktivität des US-Dollars in einem sich verbessernden Risikobild in 2021 befestigen. Auch für Rohstoffpreise besteht 2021 Spielraum nach oben.
Die Aussichten für Österreich
Angesichts der seit dem Herbst 2020 laufenden zweiten Infektionswelle und der neuerlichen Lockdowns startete die österreichische Wirtschaft unter schwierigen Rahmenbedingungen ins Jahr 2021, die insbesondere die Erbringung von Marktdienstleistungen, wie vor allem die Beherbergungs- und Gastronomiebranche betreffen, während die Industrie und auch die Bauwirtschaft unter vergleichsweise günstigeren Voraussetzungen ins neue Jahr wechselten. Mit Beginn der Immunisierungskampagne kommt eine schrittweise Normalisierung des Wirtschaftslebens konkret in Sicht. Während die Konjunktur belastet durch gesundheitspolitisch notwendige Einschränkungen bis zum Frühjahr schwächeln dürfte, sollte nach der folgenden von Basis- und Nachholeffekten getriebenen Gegenbewegung eine nachhaltige Erholung in der zweiten Jahreshälfte einsetzen können. Mit hoher Dynamik ab dem Spätsommer ist ein Wirtschaftswachstum von rund 3 Prozent im Jahr 2021 zu erwarten. Damit werden die Verluste durch die Pandemie gesamtwirtschaftlich voraussichtlich aber erst im Verlauf 2022 aufgeholt worden sein. Der Arbeitsmarkt wird unter den Folgen der Pandemie sogar noch länger leiden. Die wirtschaftliche Erholung wird sich erst zeitverzögert am Arbeitsmarkt bemerkbar machen, so dass die Arbeitslosenquote 2021 nur moderat auf rund 9,5 Prozent im Jahresdurchschnitt sinken dürfte. Um die Konjunkturerholung anzukurbeln, wird die offensive Fiskalpolitik fortgesetzt werden. Unterstützung wird zum einen weiterhin durch das nationale Corona-Hilfspaket sowie neue Konjunkturförderungsmaßnahmen kommen, was sich jedoch in einer weiterhin hohen Neuverschuldung von fast 7 Prozent des BIP im Jahr 2021 niederschlagen wird. Zum anderen wird die österreichische Wirtschaft von den positiven Effekten des verstärkten EU-Finanzrahmens für 2021-2027 sowie dem EU-Aufbauprogramm „Next Generation EU“ profitieren, das seine Wirkung aber erst ab der zweiten Jahreshälfte 2021 entfalten sollte. Mit der Konjunkturbelebung wird in Österreich die Inflation nach niedrigen Werten zu Jahresbeginn im weiteren Jahresverlauf zulegen, im Jahresdurchschnitt 2021 bleibt sie jedoch moderat.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020331
Die Entwicklung bei Finanzierungen und auch bei Einlagen ist 2021 besonders großen Unsicherheiten unterworfen und abhängig von der Entwicklung der Pandemie bzw. dem Tempo der erwarteten Erholung. Aus heutiger Sicht dürfte aber die Nachfrage nach Wohnbaufinanzierung auch 2021 stark bleiben. Die Nachfrage nach Firmenkredite sollte zwar spürbar nachlassen, aber ebenfalls Zuwächse verzeichnen, wobei der Fokus der Unternehmen von der Liquiditätsabsicherung wieder in Richtung Investitionsfinanzierung rückt. Auch die schwache Entwicklung bei Konsumkrediten wird angesichts der anhaltenden Unsicherheiten vor allem auch am Arbeitsmarkt voraussichtlich anhalten. Bei den Einlagen, deren Wachstum sich 2021 insgesamt deutlich im Vergleich zu den pandemiebedingten Ausschlägen des Vorjahres verlangsamen dürfte, zeichnet sich eine Fortsetzung der moderaten Veränderung des Veranlagungsschwerpunkts ab. Die 2020 erfolgte leichte Belebung der Nachfrage nach Investmentfonds der österreichischen Haushalte sollte anhalten. Allerdings dürfte auch 2021 der Hauptteil der Neuveranlagungen der privaten Haushalte ungeachtet des unverändert niedrigen Zinsniveaus in Form von Einlagen getätigt werden.
3.2. Mittel- und langfristige Ziele Wir sind eine der kapitalstärksten Großbanken Österreichs und Teil von UniCredit, einer erfolgreichen paneuropäischen Geschäftsbank mit voll integriertem Corporate & Investment Banking und einem einzigartigen Netzwerk in Westeuropa sowie in Zentral- und Osteuropa, das wir unserem breit gefächerten Kundenstamm zur Verfügung stellen.
Ein Schwerpunkt bleibt, die Kundenbasis durch effizientere und optimierte Produkte und Dienstleistungen auszubauen und zu stärken, während die Verbesserung des Kundenerlebnisses ein wesentlicher Treiber für alle strategischen Initiativen ist. Das zentrale Transformationsziel „papierloseBank“ wird bis 2023 in allen WEU-Märkten (Western Europe) von UniCredit umgesetzt. Durch voll digitalisierte Prozesse soll das beste Kundenerlebnis erzielt werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten und des operationalen Risikos. Zugleich wird sich die Bank auf Einfachheit, schnelle Prozesse und Nachhaltigkeit konzentrieren. Bedingt durch die Corona-Pandemie hat die UniCredit Bank Austria AG ihren strategischen Plan überarbeitet, der so im Dezember 2020 im Vorstand beschlossen wurde.
UniCredit wird das Servicemodell für ihre Privatkunden insbesondere durch einen weiter optimierten Mix aus Online- und Offline-Kanälen verbessern: Der Schwerpunkt liegt hier auf direkten Kanälen für Kundenservice und Transaktionen, damit sich der Vertrieb voll und ganz der Beratung widmen kann. Weiters sollen direkte Kanäle für den Service des Breitengeschäfts zur Verfügung gestellt werden, um durch eine breitere Abdeckung und verbesserte Wertpapierdienstleistungen im Private Banking und im Wealth Management Wachstumschancen zu nutzen. Auch im Firmenkunden-Bereich, insbesondere in der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen, setzt UniCredit auf den weiteren Ausbau digitaler Lösungen wie Videoberatung oder digitale Zeichnung von Verträgen. Mit ihrem voll integrierten Corporate & Investment Banking (CIB) bietet sie auch KMU-Kunden Zugang zu globalen Kapitalmärkten und „Best in Class“-Lösungen.
Als UniCredit Bank Austria bauen wir in Österreich unsere bestehenden Wettbewerbsvorteile aus, um weiterhin nachhaltig rentabel zu wirtschaften und gleichzeitig für unsere Kunden noch attraktiver und moderner zu werden. Mit all unseren Geschäftsbereichen tragen wir somit konsequent zur Erreichung der gruppenweiten Ziele bei:
•Privatkundenbank: Mit dem neuen Servicemodell, das ganz auf die Hebung des Kundenpotenzials ausgerichtet ist, haben wir die Basis für den zukünftigen Erfolg geschaffen. Darauf aufbauend wollen wir:
-die Kundenzufriedenheit weiter erhöhen und die Servicequalität in allen Segmenten und Kanälen verbessern
-Geschäftschancen nutzen, insbesondere im KMU-Bereich, und neue Säulen für künftiges Ertragswachstum aufbauen
-Geschäftsmodelle und organisatorische Veränderungen konsolidieren, um unsere Geschäftsergebnisse weiter zu verbessern
-Prozessvereinfachungen und Automatisierungen implementieren, um das operationale Risiko weiter zu reduzieren und die Effektivität zu erhöhen
•Unternehmerbank:
-Die Unternehmerbank verteidigt ihre Führungsrolle im Firmenkundengeschäft auf dem österreichischen Markt und nutzt dabei auch die Produktkapazitäten von CIB
-Strategisch selektive Kreditwachstumsziele
•Wealth Management:
-Neues Servicemodell mit doppelter Abdeckung für Schlüsselkunden (Einstellung von neuen Veranlagungsexperten und Kundenbetreuern)
-Erweiterung der Produktpalette, indem insbesondere CIB neue Produkte bereitstellt
-Wertpapierkredite, strukturierte Produkte, Versicherungslösungen und Private Equity Investments sollen integrale Bestandteile des Wealth Managements werden
-Weiteres Wachstum bei Assets under Management (AuM)
•Divisionsübergreifend / Corporate Center:
-Die Aktivitäten der zentralen Einheiten sollen noch enger ans Business gekoppelt werden, im Sinne möglichst einfacher Schnittstellen zum Front- und Mid-Office und größtmöglicher Flexibilität, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Vertriebs
-Neugestaltung von End-to-End-Prozessen unter Nutzung von Workflow-Tools, höherer Automatisierung, Robotik, Chatbots usw., mit Schwerpunkt auf einem verbesserten Kundenerlebnis, insbesondere durch optimierte Produkte und Abläufe
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020332
Im bisherigen Verlauf der COVID-19-Krise konnte unsere Bank ihre organisatorische Stärke und Flexibilität sowie das hohe Engagement und Know-how unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal mehr unter Beweis stellen:•Bereits mit dem Umzug in unser neues Headquarter auf dem Austria Campus im Jahr 2018 ermöglichten wir es unseren Mitarbeitern, 20 Prozent ihrer Wochenarbeitszeit im Homeoffice zu arbeiten. Dieses erfolgreiche Remote-Arbeitskonzept war eine wichtige Grundlage dafür, dass nach Beginn des COVID-19-bedingten Lockdowns im März innerhalb weniger Tage über 90 Prozent der 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Zentrale im Homeoffice weiterarbeiten und unsere Kunden so bestmöglich betreuen konnten.
•Im weiteren Verlauf des Jahres passten wir unsere Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in den Filialen und auf dem Austria Campus laufend an die Entscheidungen an, mit denen die Bundesregierung auf die epidemiologische Entwicklung reagierte. Oberste Priorität war für uns stets, das Infektionsrisiko für unsere Kunden und für unsere Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen weiterhin reibungslosen Ablauf aller Bank-Services für unsere Kunden sicherzustellen.
Mit unserer Unterstützung für die Wirtschaft in der COVID-19-Krise setzten wir in vielen Bereichen gleichzeitig an. In der ersten, akuten Krisen-Phase ging es vor allem darum, Unternehmen und Haushalte optimal zu unterstützen:
•Durch Stundungen, Überbrückungskredite, spezielle Kreditrahmen für Exportausfälle und umfassende Beratung unterstützten wir die Unternehmen direkt.
•Mit Stundungen und Rahmen-Erhöhungen stellten wir sicher, dass unsere Kunden in keine Notsituation gerieten und liquide blieben und damit auch weiterhin zur nun so wichtigen Binnennachfrage in Österreich beitragen konnten.
•Seit Beginn der Krise vergaben wir Kredite in der Höhe von bis zu 3 Milliarden € (in der Spitze) und setzten zehntausende Stundungen um. Zudem wurde jede zweite Exportgarantie durch die OeKB, also rund 50 Prozent, über die UniCredit Bank Austria abgewickelt, was deutlich über unserem üblichen Marktanteil von 30 Prozent liegt. Auch bei anderen Garantiesystemen (aws, OeHT) konnten wir mehr Garantien vergeben, als es unseren Marktanteilen entspricht. Auch in dieser Krise hat sich somit gezeigt, dass wir als eine der führenden Banken des Landes ein verlässlicher Partner unserer Kunden sind.
•Als führende Unternehmerbank und bevorzugter Partner in der Förderberatung sind wir die ideale Anlaufstelle für alle Unternehmer, die sich einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten verschaffen wollen. Unsere Förderexperten berieten und betreuten unsere Kunden in den vergangenen Monaten vor allem über Telefon und Video.
•Um die heimischen Haushalte finanziell zu entlasten, verzichtete die UniCredit Bank Austria im Jahr 2020 auf Preisanpassungen bei allen Kontoprodukten.
In einer zweiten Phase rückte das mittel- und langfristige Ziel verstärkt in den Vordergrund, die Geschäftsmodelle und die Eigenkapital-Basis der Unternehmen zukunftsfit zu machen. Denn Unternehmen benötigen sowohl Kredite und Förderungen als auch ausreichend Eigenkapital, damit sie gut durch die Krise kommen:
•Wesentliche Punkte in den Gesprächen mit unseren Kunden in dieser Phase sind auch die Chancen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben: etwa Expansionsmöglichkeiten durch gezielte Zukäufe, die Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensübergaben in KMU oder den Ausbau des E-Commerce-Angebots.
•Wir unterstützen die Unternehmen dabei, sich nachhaltig und klimaschonend aufzustellen, insbesondere durch Investitionen in Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz. Wir bieten ihnen hier Beratung und Analyse, wo sie hinsichtlich ESG-Kriterien (Umwelt / Soziales / nachhaltige Unternehmensführung) stehen, welche Ziele sie sich setzen sollten und wie wir sie auf dem Weg zu nachhaltigen Finanzierungen unterstützen können.
•Unser Kerngeschäft ist und bleibt es, Kredite zu vergeben. Es ist als Bank daher nicht unser Ziel, uns direkt an Betrieben zu beteiligen. Wir unterstützen aber engagiert Initiativen, die den Kapitalmarkt stärken, die privates Kapital generieren oder, wie bei „Stolz auf Wien“, Fondslösungen gemeinsam mit der öffentlichen Hand schaffen, die KMU für einen begrenzten Zeitraum Eigenkapital zur Verfügung stellen.
Die UniCredit Bank Austria unterstützt nicht nur die Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Wir bieten unseren Kunden auch bei Konto- und Veranlagungsprodukten nachhaltige Alternativen, zum Beispiel mit dem 2020 neu eingeführten GoGreen-Konto, das mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert ist. Hier führen wir nachhaltige Finanzierungen in der Höhe der Einlagen auf den GoGreen-Konten durch: bei Unternehmen insbesondere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarkraftanlagen); bei Privatkunden vor allem Gebäudesanierungen zur Verbesserung des Energieausweises, neugebaute Niedrigenergie-Häuser sowie Konsumkredite mit nachhaltigem Verwendungszweck. Für nachhaltige Veranlagungsprodukte gelten beim GoGreen-Konto reduzierte Kaufspesen.
In der COVID-19-Krise wurde die Stärke unserer Bank als einem der führenden Kapitalmarkt-Akteure durch eine Reihe von gut sichtbaren Transaktionen eindrucksvoll dokumentiert:
•März 2020: Wir begleiteten die Republik Österreich bei der erfolgreichen Aufnahme von 7,5 Mrd € mit einer Doppeltranchen-Anleihe (5 Mrd € 3-jährig und 2,5 Mrd € 31-jährig) vor allem zur Deckung des erhöhten Mittelbedarfs aufgrund von COVID-19.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020333
•April 2020: Die OMV, der größte österreichische und international tätige Energiekonzern, begab trotz eines schwierigen Marktumfelds eine Senior-Anleihe mit einer Laufzeit von 4, 8 und 12 Jahren und einem Volumen von 1,75 Mrd € in drei Tranchen. UniCredit agierte erfolgreich als Active Bookrunner und war der Schlüssel zur Gewinnung des Anlegerinteresses, das in der Spitze über 4,25 Mrd € lag.•Juni 2020: Die UniCredit Bank Austria erhielt das Mandat als Koordinator, BMLA (Bookrunner, Mandated Lead Arranger) und Dokumentationsagent einer syndizierten OeKB-Fazilität über 60 Mio € (davon 20 Mio € bei der UniCredit Bank Austria) für FACC, einen österreichischen Lieferanten von Strukturbauteilen aus Kohlefaserverbundwerkstoffen für die Flugzeugindustrie.
•September 2020: UniCredit begleitete allein in einer Woche fünf von sechs ESG-Transaktionen in Europa mit einem Gesamtvolumen von 9 Milliarden € maßgeblich mit.
•Oktober 2020: UniCredit war als Joint Bookrunner am ersten Social Bond der Europäischen Union mit einem Volumen von 17 Milliarden € beteiligt.
Auch bei Finanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien leistete die UniCredit Bank Austria 2020 wichtige Beiträge zur Erreichung der im strategischen Mehrjahresplan 2020-2023 definierten Ziele. Zwei Beispiele: •Unsere Bank wirkte maßgeblich an der Finanzierung von Northvolt, Europas erster und größter Fabrik zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien für Elektroautos mit.
•Gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanzierten wir den Ausbau eines der größten Windparks Österreichs in Gols am Neusiedlersee.
Ein wichtiger – und durchaus positiver – Effekt der COVID-19-Krise ist der starke gesamtwirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Schub im Bereich Digitalisierung. Auch viele unserer Kunden entschieden sich im Jahr 2020 stärker und überzeugter für digitale Lösungen als in den vergangenen drei Jahren. Gleich zu Beginn der COVID-19-Krise verstärkte unsere Bank ihr Multi-Kanal-Angebot mit zusätzlicher Remote-Beratung und Serviceangeboten über digitale Kanäle, um weiterhin den bestmöglichen Service zu bieten.
In der ganzen Bank sahen wir, wie die Nutzung unseres digitalen Angebots weiter zunahm:
•Der direkte Kontakt unserer Kunden zu unseren Betreuerinnen und Betreuern über sichere Online-Kanäle nahm während des Lockdowns im Frühjahr um 50 Prozent zu.
•Im Mobile Banking konnten wir während des Lockdowns im Frühjahr um rund 20 Prozent mehr Log-ins verzeichnen.
•Die digitalen Aufträge über 24You verdoppelten sich im April 2020 im Vergleich zum April 2019, die digital signierten Nachrichten verdreifachten sich sogar beinahe.
Wir haben 2020 unsere Mobile Banking App umfassend upgedatet und mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet: Das neue, moderne Design bietet eine überaus intuitive und vor allem noch benutzerfreundlichere Handhabung der App. Damit etablieren wir „Mobile“ als gleichwertigen Kanal zu 24You mit erweiterten Funktionalitäten. Damit auch Neukunden unsere App sofort nutzen können, können diese binnen 15 Minuten mit dem Smartphone eine vollständige, digitale Kontoeröffnung durchführen.
Unsere Zusammenarbeit mit FinTechs bringt immer wieder neue Impulse – und damit exklusive Innovationen, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen können, im Jahr 2020 etwa das Bank Austria Keyboard: eine Smartphone-Tastatur, die unser Mobile Banking mit jeder schriftlichen Kommunikation über das Smartphone verbindet, sei es E-Mail, SMS, Social Media, Nachrichten- oder Messenger-Dienste, Plattformen oder Chats.
Die Rolle der Bankfiliale entwickelt sich weiter in Richtung persönliche Beratung für komplexe Produkte und individuelle Lösungen. Hingegen werden Bankgeschäfte des täglichen Bedarfs noch stärker als bisher online oder mobil abgewickelt. So entsprechen wir mit der Möglichkeit zur TAN-Zeichnung von Verträgen, Produkten und Services den Wünschen unserer Geschäftskunden nach schnellen und digitalen Lösungen ohne physischen Kontakt. Die Möglichkeit der TAN-Zeichnung via Kommunikationszentrale in BusinessNet und 24You gewährleistet Vertraulichkeit, Sicherheit und Rechtsgültigkeit. Als papierlose Lösung ist sie zugleich ein weiterer Beitrag zum Umweltschutz.
Ganz generell sehen wir die Digitalisierung als Treiber für den Wandel – das gilt sowohl für unser eigenes Geschäft als auch für das Geschäft unserer Kunden. Dies bestärkte uns in unseren laufenden Anstrengungen, bis 2021 zur papierlosen Privatkundenbank zu werden, wodurch wir jährlich bis zu 2,8 Millionen Briefe einsparen werden. Unser Unternehmen wird mit diesem ebenso ambitionierten wie chancenreichen Projekt nicht nur effizienter, sondern leistet auch einen effektiven Beitrag zu höherer Kundenzufriedenheit dank verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Die papierlose Bank ist somit eine Schlüsselinitiative. Auch unsere neuen permanenten End-to-End-Räume werden uns dabei helfen, unsere Prozesse unternehmensweit zu verbessern. Mit unserem 2019 in Österreich gestarteten „Social Impact Banking“ bündeln und verstärken wir weiterhin unsere Aktivitäten für eine fairere und integrativere Gesellschaft – durch die Vergabe spezieller Kredite, die Weitergabe von Wirtschafts- und Finanz-Know-how und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus stärken wir mit Aktivitäten und Kooperationen im Bildungsbereich das Finanzwissen in der Bevölkerung.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020334
4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDer Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie den Rechnungslegungsprozess insgesamt; er kann – soweit erforderlich – Empfehlungen und Vorschläge zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses erteilen.
Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.
Durch die Integration der Bank Austria Gruppe in die UniCredit Group ist neben dem bestehenden internen Kontrollsystem das italienische „Saving Law“, insbesondere der § 262 (detaillierte Prozess-, Risiko- und Kontrollbeschreibungen zur Risikominimierung im Rahmen der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses) einzuhalten.
Gemäß „262 Saving Law“ sind der CEO und CFO zivilrechtlich und strafrechtlich für jede Verletzung des Gesetzes haftbar. Weiters sind sie für die von UniCredit S.p.A. definierten Tochterunternehmen aus dem Konzernkonsolidierungskreis verantwortlich.
Die interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften. Der Leiter der internen Revision berichtet direkt an den Vorstand, quartalsweise dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dem Prüfungsausschuss.
Kontrollumfeld
Die UniCredit S.p.A. als Muttergesellschaft der UniCredit Bank Austria AG arbeitet stets an einer guten Kommunikation und an der Vermittlung der unternehmenseigenen Grundwerte, die in der „Integrity Charter“ verankert sind.
Die Integrity Charter verkörpert die Identität der UniCredit Group und basiert auf den folgenden gemeinsamen Grundwerten: Fairness, Transparenz, Respekt, Gegenseitigkeit, Freiheit und Vertrauen.
Die Implementierung des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist ebenso in den internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt.
Sämtliche Buchungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der in der „Accounting Policy“ festgelegten Leitlinien und die Freigabe erfolgt nach definierten Anweisungs- und Prüfkriterien. Entsprechende Prozesse sind implementiert und werden durch die interne Revision laufend überprüft.
Risikobeurteilung
Im Zuge von „262 Saving Law“ wurden Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess von den Prozessverantwortlichen erhoben und detailliert gemäß der von der UniCredit S.p.A. vorgegebenen Methode beschrieben. Diese Risiken werden laufend überwacht und mindestens halbjährlich einer Aktualitätsprüfung unterzogen. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.
Um die Anforderungen des „262 Saving Law“ zu erfüllen, müssen nach dem von der UniCredit S.p.A. gewählten methodischen Ansatz Kontrollmaßnahmen verpflichtend mindestens auf Halbjahresbasis durchgeführt werden (zur Jahres- und Halbjahresberichterstattung). Diese Kontrollbeweise müssen 10 Jahre lang beim Verantwortlichen evident gehalten werden. Aufgrund dieser Methode werden ebenfalls jene Kontrollen aufgezeigt, die nicht den Kriterien entsprechen, und mit einem Lösungsvorschlag dem Management berichtet.
Kontrollmaßnahmen
Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenziellen Fehlern oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vorgebeugt wird bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Abstimmungsmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.
Die Hierarchie-Ebenen sind so ausgestaltet, dass eine Aktivität und die Kontrolle dieser Aktivität nicht von derselben Person durchgeführt werden (4-Augen-Prinzip). Im Zuge der Erstellung der Finanzberichte werden zudem die Hauptbuchkonten mit den Geschäfts- bzw. Front-End-Systemen abgeglichen.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020335
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. Definierte IT-Kontrollen werden nach „262 Saving Law“ dokumentiert und durch externe Prüfer gemäß „International Standards for Assurance Engagements (ISAE) No. 3402“ einer Überprüfung unterzogen.Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend der Finanzberichterstattung und der in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften in verschiedenen Gremien geführt und an die UniCredit Bank Austria AG mehrfach kommuniziert. Außerdem werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend in Hinblick auf Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig entgegenzuwirken.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden den wesentlichen Ebenen der Bank umfangreiche Finanzinformationen zur Verfügung gestellt. Relevante Informationen erhalten Aufsichtsrat und Vorstand, dem mittleren Management werden zusätzlich Detailberichte zur Verfügung gestellt.
Überwachung
Im Zuge der Implementierung des internen Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ wurden Instrumente für die Überwachung der Wirksamkeit der Kontrollen eingeführt. Aufgrund der verpflichtenden halbjährlichen Zertifizierungen für die Erstellung des Managementberichtes sind von den Verantwortlichen Tests hinsichtlich der Aktualität der Beschreibungen und der Effektivität der Kontrollen durchzuführen. Es muss festgestellt werden, ob die Kontrollen ihrem Design entsprechend funktionieren und die Personen, welche die Kontrolle durchführen, über die erforderliche Kompetenz/Befugnis und Qualifikation verfügen, um die Kontrolle effektiv durchführen zu können.
Mittels der Zertifizierung bestätigen alle Verantwortlichen, dass die Prozesse adäquat dokumentiert sind, Risiken identifiziert wurden und Kontrollen zwecks Ableitung von risikominimierenden Maßnahmen evaluiert wurden.
Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG erhält halbjährlich in Form eines konsolidierten Managementreports die Zertifizierungen der UniCredit Bank Austria AG und der von UniCredit S.p.A. definierten Tochterunternehmen aus dem Konzernkonsolidierungskreis und bestätigt die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ im Rahmen des Halbjahres- und Jahresabschlusses gegenüber der UniCredit S.p.A. und der Öffentlichkeit.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020336
Wien, am 19. Februar 2021
Der Vorstand
Robert ZadrazilMag. Gregor Hofstätter-Pobst
CEO CFO Finance
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mauro Maschio Mag. Wolfgang Schilk
PrivatkundenbankCRO Risk Management
Günter SchubertMag. Susanne Wendler
Corporate & Investment Unternehmerbank
Banking Division
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020337
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBilanz der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020338
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBilanz zum 31. Dezember 2020 - UniCredit Bank Austria AG 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
3. Forderungen an Kreditinstitute
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) von öffentlichen Emittenten
b) von anderen Emittenten
darunter: eigene Schuldverschreibungen
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
darunter: an Kreditinstituten
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
darunter: an Kreditinstituten
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
11. Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
12. Sonstige Vermögensgegenstände
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist
14. Rechnungsabgrenzungsposten
15. Aktive latente Steuern
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBilanz der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020339
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
b) sonstige Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
4. Sonstige Verbindlichkeiten
5. Rechnungsabgrenzungsposten
a) Rückstellungen für Abfertigungen
b) Rückstellungen für Pensionen
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 575 /2013
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU)
Nr. 575 /2013
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
a) für eigene Aktien und Anteile an einer herrschenden Gesellschaft
c) satzungsmäßige Rücklagen
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG
13. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBilanz der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020340
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen
Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU)
Nr. 575 /2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
a) Harte Kernkapitalquote
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGGewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020341
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 Gewinn- und Verlustrechnung 2020
1. Zinsen und ähnliche Erträge
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
b) Erträge aus Beteiligungen
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
Nettoprovisionsertrag (Zwischensumme aus Posten 4 und 5)
5. Provisionsaufwendungen
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
7. Sonstige betriebliche Erträge
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
darunter:
aa) Löhne und Gehälter
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
cc) sonstiger Sozialaufwand
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
9.WertberichtigungenaufdieindenAktivposten9und10enthaltenen Vermögensgegenstände (Abschreibungen)
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
(Übertrag)
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGGewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020342
Übertrag
(V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT)
15. Außerordentliche Erträge
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
16. Außerordentliche Aufwendungen
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
17.AußerordentlichesErgebnis(ZwischensummeausPosten15und16)
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
VI. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG
darunter:
Dotierung der Haftrücklage
Auflösung der Haftrücklage
VII. JAHRESGEWINN/JAHRESVERLUST
21. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
VIII. BILANZGEWINN/BILANZVERLUST
n.a. = nicht aussagekräftig
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020343
Anhang zum Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden346 2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden346 3. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Umgliederungen357 4.1. Laufzeitengliederung für nicht täglich fällige Geschäfte357 4.2. Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva358 4.3. Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht358 4.4. Beteiligungsunternehmen und Anteile an verbundenen Unternehmen359 4.5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen361 4.7. Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren362 4.8. Unterschiedsbeträge bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben362 4.9. Im Folgejahr fällig werdende Schuldverschreibungen362 4.12. Anteile an einer herrschenden Gesellschaft362 4.13. Rückgekaufte eigene nachrangige Anleihen und Ergänzungskapital362 4.14. Treuhandgeschäfte362 4.15. In Pension gegebene Vermögensgegenstände und Wertpapierleihe363 4.16. Nachrangige Vermögensgegenstände363 4.17. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen363 4.19. Leasingaktivitäten366 4.20. Gesamtaufwand aus der Nutzung nicht aktivierter Sachanlagen366 4.21. Sonstige Vermögensgegenstände366 4.22. Aktive latente Steuern366 4.23. Sonstige Verbindlichkeiten366 4.24. Passive Rechnungsabgrenzung366 Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020344
4.26. Ergänzungskapital367 4.28 Kernkapital und ergänzende Eigenmittel368 4.29. Wechselseitige Beteiligungen373 4.30. Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände373 4.32. Eventualverbindlichkeiten377 4.33. Patronats- bzw. Verpflichtungserklärungen378 4.35. Gesamtkapitalrentabilität378 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung379 5.1. Aktuelle Zinssituation379 5.2. Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen379 5.3. Nettoprovisionsertrag379 5.4. Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften379 5.5. Sonstige betriebliche Erträge379 5.6. Dotierung für Pensionsrückstellung / Aufwendungen für Abfertigungen379 5.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen380 5.8. Bewertung und Veräußerung von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen380 5.9. Steuern vom Einkommen und Ertrag380 5.10. Rücklagenbewegung381 5.12. Ergebnisverwendung381 6. Angaben zu Personal und Organen381 6.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen381 6.3. Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder381 6.4. Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates382 6.5. Aktienbasierte Vergütung382 7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag382 8. Namen der Organmitglieder383 Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020345
1. Allgemeine AngabenDieAufstellungdesJahresabschlussesderUniCreditBankAustriaAGfürdasGeschäftsjahr2020erfolgtenachdenVorschriftendes UnternehmensgesetzbuchesindergeltendenFassungunterBeachtungderfürKreditinstituterelevantenRegelungendesBankwesengesetzessowie desAktiengesetzes.DieGliederungderBilanzundderGewinn-undVerlustrechnungentsprichtdenFormblätternderAnlage2zu§43 Bankwesengesetz.
Der Ausweis in den Bilanzposten „Forderungen an Kreditinstitute“ bzw. „Forderungen an Kunden“ sowie „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ bzw. „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ erfolgt aus technischen und prozessualen Gründen sowie der besseren Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss der BA-Gruppe nach den Regelungen des CRR 575/2013.
Da Emissionen der UniCredit Bank Austria AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, erstellt sie als Kreditinstitut ihren Konzernabschluss nach IFRS. Dieser Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht (www.bankaustria.at).
Die UniCredit Bank Austria AG ist als Tochterunternehmen im Konzernabschluss der UniCredit S.p.A. enthalten.
Die Offenlegung des von der Konzernmutter aufgestellten Konzernabschlusses erfolgt unter der Adresse: UniCredit S.p.A. Registered office: Piazza Gae Aulenti 3 - Tower A - 20154 Milano, Italien.
Veröffentlichung im Internet unter www.unicreditgroup.eu
COVID-19 Pandemie
Das Ergebnis der UniCredit Bank Austria AG in Jahr 2020 wurde stark durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie belastet. Dies hatte zum Einem zur Folge, dass die Kreditrisikovorsorgen im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher angesetzt werden mussten, zum Anderen hatte die Pandemie das Zins- und Provisionsergebnis als auch die Betriebsaufwendungen - bedingt durch die gesundheitlichen Maßnahmen sowohl in den Filialen als auch in der Zentrale am Campus - negativ beeinflusst.
Offenlegung ("Säule 3") gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 ("CRR")
Die UniCredit Bank Austria AG ist Teil der UniCredit-Kreditinstitutsgruppe. EU-Mutterinstitut der UniCredit-Gruppe ist die UniCredit S.p.A.
Die Offenlegung für die UniCredit Gruppe erfolgt durch die UniCredit S.p.A auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage (www.unicreditgroup.eu).
Die UniCredit Bank Austria AG ist von der Finanzmarktaufsichtsbehörde als bedeutendes Tochterunternehmen im Sinne des Art. 13 CRR eingestuft worden und kommt ihrer Offenlegungsverpflichtung auf teilkonsolidierter Ebene nach.
Die Offenlegung erfolgt vierteljährlich mit den Daten zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember auf der Website der UniCredit Bank Austria AG (www.bankaustria.at).
Größenklasse gemäß § 221 UGB
Laut Größenklasse gemäß § 221 UGB ist die UniCredit Bank Austria AG als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
Nichtfinanzieller Bericht
Die Angaben gem. § 243b UGB werden vom obersten EU-Mutterinstitut veröffentlicht.
Die Veröffentlichung im Internet erfolgt unter (www.unicreditgroup.eu) im Integrated Report.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020346
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2.1. Fremdwährungsumrechnung
Die Fremdwährungsaktiven und -passiven wurden mit den Referenzkursen per 31.12.2020 der EZB in die Bilanz aufgenommen. Die Umrechnung der Fremdwährungsaufwendungen und der Fremdwährungserträge erfolgte jeweils mit den EZB Referenzkursen des Monatsultimos. Nicht abgewickelte Termingeschäfte werden am Bilanzstichtag zum Terminkurs umgerechnet.
2.2.2. Beizulegender Zeitwert - Fair Value
In der UniCredit Bank Austria AG werden Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit diesem in der Bilanz ausgewiesen werden, vorrangig mit dem Börsenkurs oder Marktwert bewertet.
Wenn sich für Finanzinstrumente der Marktwert als Ganzes nicht ohne weiteres ermitteln lässt, dann wird der Marktwert aus den Marktwerten der einzelnen Bestandteile des Finanzinstruments oder dem Marktwert für ein gleichartiges Finanzinstrument abgeleitet. Für den Fall, dass sich ein verlässlicher Marktwert nicht ohne weiteres ermitteln lässt, werden allgemein anerkannte Bewertungsmodelle und –methoden zur Bestimmung des Wertes herangezogen, sofern diese Modelle und Methoden eine angemessene Annäherung an den Marktwert gewährleisten.
Fair-Value-Anpassung
Die grundlegenden Fair-Value-Bemessungen sind um Faktoren zu bereinigen, die nicht im Basisbarwert enthalten sind, den ein Marktteilnehmer bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments berücksichtigen würde. In der Bank Austria Gruppe werden folgende Anpassungen durchgeführt:
•Credit Valuation Adjustment (CVA) und Debit Valuation Adjustment (DVA)
•Funding Valuation Adjustment (FuVA)
•Modellrisiko
•Glattstellungsrisiko
•Marktliquiditätsrisiko
•Sonstige Anpassungen
Credit Valuation Adjustment und Debit Valuation Adjustment (CVA/DVA)
In die Bewertung von Derivaten fließen auch Credit Valuation Adjustments (CVAs) und Debit Valuation Adjustments (DVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Kontrahentenrisikos bzw. der eigenen Bonität der UniCredit Bank Austria AG auf den beizulegenden Zeitwert berücksichtigt werden.
Die CVA/DVA-Methodik von UniCredit basiert auf folgendem Input:
•Simulation der erwarteten Exposure-Profile
•PD und Sektorinformation der Kunden
•CDS-Verfügbarkeit der Kunden
Generell kommt für Performing Counterparts eine bilaterale CVA-Berechnung auf der Grundlage marktimplizierter Werte für PD und LGD (CDS) zur Anwendung. Ausnahmen gibt es bei Specific Wrong Way Risk, welche unilateral gerechnet werden.
Bei Non-performing Counterparts wird eine CVA-Berechnung auf Grundlage des erwarteten Verlusts durchgeführt.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020347
Funding Valuation AdjustmentIn die Bewertung von Derivaten fließen auch Funding Valuation Adjustments (FuVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Funding insbesondere für unbesicherte Derivatetransaktionen berücksichtigt werden.
Die FuVA-Methodik der Bank Austria basiert auf folgendem Input:
•Simulation der erwarteten Exposure-Profile
•PD und Sektorinformation der Kunden
•CDS-Verfügbarkeit der Kunden
•Funding Spread
2.2.3. Forderungen
Unter Berücksichtigung des „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten“ der Europäischen Zentralbank hat die Bank Austria interne Richtlinien für die Erfassung, Verwaltung und Bewertung von notleidenden Krediten implementiert, mit der sowohl die Wertberichtungen als auch Abschreibung bzw. Teilabschreibung der Kredite geregelt werden.
Bildung von Wertberichtigungen
Die UniCredit Bank Austria AG hat auf Basis des gemeinsamen Positionspapiers des AFRAC und der FMA vom September 2017 entschieden, das IFRS 9-Kreditrisikovorsorgemodell auch unternehmensrechtlich anzuwenden.
Die Bank Austria hat interne Richtlinien für die Erfassung, Verwaltung und Bewertung von Krediten implementiert, mit der sowohl die Wertberichtungen als auch Abschreibung bzw. Teilabschreibung der Kredite geregelt werden.
Das Wertminderungsmodell zur Erfassung der erwarteten Kreditverluste („expected credit losses“) ist auf alle Schuldinstrumente anzuwenden, die „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ oder „zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital“ bewertet werden und auch auf außerbilanzielle Instrumente, wie übernommene Haftungen und Kreditzusagen.
Diese Instrumente werden je nach Änderung des Kreditrisikos zwischen jenem im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung und dem jeweils aktuellen Kreditrisiko zum Bewertungsstichtag, entweder in Stufe 1, Stufe 2, oder Stufe 3 zugeteilt:
•Stufe 1 enthält alle neu zugegangenen Finanzinstrumente, sowie jene für die kein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde und Instrumente mit geringem Ausfallrisiko („low credit risk exemption“ für Wertpapiere und Geldmarktgeschäfte mit einer „Investment Grade“-Bonität).
•Stufe 2 enthält Instrumente, für die ein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde, jedoch noch kein Ausfall vorliegt und somit als performing klassifiziert werden, sowie Instrumente ohne PD zum Zugangszeitpunkt.
•Stufe 3 wird dem non-performing Portfolio zugeordnet welches sich aus ausgefallenen Risikopositionen gem. Art.178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zusammensetzt.
Für die Begriffsbestimmung von performing und non-performing wurde die Ausfalldefinition der Bank Austria übernommen, die auch für regulatorische Zwecke verwendet wird.
Die Bemessung der zu erfassenden erwarteten Kreditverluste erfolgt in Abhängigkeit von der Stufenzuordnung.
Wertberichtigung Stufe1 und Stufe 2 (performing Portfolio)
Für Instrumente, welche der Stufe 1 zugeordnet sind, wird ein Kreditverlust in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes („1 year ECL“) erfasst. Bei Instrumenten der Stufe 2 und 3 wird hingegen ein Kreditverlust in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes („Lifetime ECL“) erfasst. Die verwendeten Kreditrisikoparameter stützen sich dabei grundsätzlich auf die regulatorischen IRB-Modelle und werden in Bezug auf IFRS 9-spezifische Anforderungen (z.B. Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen) angepasst.
Die Stufentransferlogik (von Stufe 1 in Stufe 2) ist ein zentraler und elementarer Bestandteil der Wertminderungsvorschriften. Die Bank Austria verwendet für den Stufentransfer sowohl relative als auch absolute Kriterien. Die wesentlichen Kriterien für einen Transfer von der Stufe 1 in die Stufe 2 umfassen einen relativen Vergleich auf Transaktionsbasis zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) am Abschlussstichtag mit jener des erstmaligen Ansatzes unter Verwendung von internen Modellen. Die Festlegung der Schwellenwerte erfolgt mittels einem komplexen statistischen Verfahren, in welchem die Ausfallwahrscheinlichkeit, das Alter des Kredites, das historische Ausfallverhalten und das jeweilige Segment Berücksichtigung finden. Jeden Monat werden die Ausfallwahrscheinlichkeit per Stichtag und die Ausfallwahrscheinlichkeit zu Geschäftsbeginn miteinander verglichen. Bislang wurden dafür die 1 Jahres PDs herangezogen, seit Dezember 2020 erfolgt der Vergleich auf Basis des PD-Profiles für die gesamte Laufzeit der Geschäfte.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020348
Die Grenze, ab welcher eine Verschlechterung als signifikant angesehen wird, wird für jede Transaktion individuell ermittelt, und zwar anhand einer Funktion, deren wichtigste Größe diese PD zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung darstellt. Je höher die PD bereits zu Geschäftsbeginn war, desto geringer ist jene tolerierte relative Verschlechterung, die eine Verschiebung in Stufe 2 nach sich zieht. Die Funktionen werden für unterschiedliche Sub-Portfolios ermittelt und unterschiedlich kalibriert. Die Kalibrierung erfolgt auf die jeweilige langfristige Ausfallrate, erweitert um den Anteil des Sub-Portfolios mit den Merkmalen „30-Tage-Verzug“ und „Forbearance“. Damit soll erreicht werden, dass sich ein entsprechender Anteil des Sub-Portfolios bei einer durchschnittlichen Wirtschaftslage in Stufe 2 wiederfindet. Entsprechend der jeweiligen Konjunktur kann sich dieser Anteil vergrößern oder verkleinern. Hat sich die PD der Transaktion bis zum nächsten Stichtag wieder ausreichend verbessert, erfolgt ein Transfer zurück in Stufe 1; absolute Kriterien wie z. B. 30 Tage überfällig;andere interne Kriterien (z. B. Forbearance-Maßnahmen, bestimmte Watchlistfälle, Fremdwährungskredite im Privatkundensegment unter Berücksichtigung der inhärenten Risiken seit dem erstmaligen Ansatz);
2020 wurden die internen Kriterien auch um weitere COVID-spezifische Kriterien ergänzt (siehe dazu auch das Kapitel Einschätzung des Verlustpotentials infolge von COVID-19).
Wertberichtigung Stufe 3 (non-performing Portfolio)
Der Stufe 3 wird das ausgefallene Portfolio, die Non-Performing Assets, zugeordnet. Die Wertberichtigungen werden auf Kundenebene – in Abhängigkeit von der Höhe des Kundenobligos – wie folgt gebildet:
Einzelwertberichtigungen
Kunden mit einem Gesamtobligo von über 2 Mio € (auf Basis Gruppe verbundener Kunden, GvK) werden bei ersten konkreten Hinweisen auf einen möglichen Ausfall an das Sanierungsmanagement (Monitoring & Special Credit Corporate / CIB) übergeben. Bei diesen auf Grund der Kredithöhe auch als „signifikant“ bezeichneten Engagements berechnet der zuständige Sanierungsmanager den Wertberichtigungsbedarf einzelfallbezogen, erstmalig im Zuge der Übernahme des Falles und in weiterer Folge vierteljährlich. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis wahrscheinlichkeitsgewichteter Cash Flow Szenarien. Die Höhe der Wertberichtigung entspricht der Differenz zwischen Buchwert der Forderung und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme (Tilgungs- und Zinszahlungen), diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz.
Für Instrumente mit einer fixen Verzinsung ist somit der zugrundeliegende Zinssatz konstant über die Laufzeit, während für Instrumente mit einer variablen Verzinsung eine Neuberechnung in Abhängigkeit der vertraglichen Gegebenheiten erfolgt.
Pauschale Einzelwertberichtigungen
Für wertgeminderte Vermögenswerte, die ein ähnliches Kreditrisikoprofil aufweisen und bei denen auf Ebene der GvK (Gruppe verbundener Kunden) kein wesentliches Exposure (kleiner als 2 Mio €) besteht, wendet die UniCredit Bank Austria AG eine parameter-basierte Methode zur Berechnung einer pauschalen Einzelwertberichtigung (PEWB) an. Über Entscheidung des Sanierungsmanagements, können auch Kunden, die einer GvK über 2 Mio € angehören, dieser Methode zugeordnet werden, sofern das Einzelkundenobligo 1 Mio € nicht übersteigt. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Obligos und der Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalls wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt und gebucht. Die Parameter zur Berechnung der Verlustrate werden jährlich neu geschätzt und einem jährlichen Backtesting unterzogen.
Gesundungsperioden werden auf Basis von Geschäfts- und Wirtschaftsplänen sowie historischer Betrachtungen und Beobachtungen für ähnliche Geschäftsfälle geschätzt. Dabei erfolgt die Rücksichtnahme auf das jeweilige Kundensegment, die Art des Kreditvertrages bzw. der Sicherheit sowie weitere relevante Faktoren, die für die Bestimmung zweckdienlich sind.
Für wertgeminderte Instrumente erfolgt zudem eine Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen sowie auf Basis der Anwendung multipler Szenarien.
Besonderheiten für die Gruppe der Fremdwährungskredite
Das Fremdwährungskreditportfolio bzw. Tilgungsträgerkreditportfolio mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment wurde als spezielle Gruppe von Finanzinstrumenten kollektiv analysiert, mit dem Ergebnis, dass das gesamte Portfolio seit der Anwendung von IFRS 9 der Stufe 2 zugerechnet wird, und dass die Modellierung des erwarteten Kreditverlustes einige zusätzlichen Spezifika berücksichtigt, die für das übrige Kreditportfolio nicht relevant sind. Der weitaus überwiegende Teil dieses Portfolios betrifft Kredite in Schweizer Franken.
Neugeschäfte dieser Art werden seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr eingegangen, das Altgeschäft weist, wie bei hypothekarisch besicherten Geschäften üblich, lange Laufzeiten aus. Die Zuordnung zur Stufe 2 wird einerseits durch die langfristige Kursentwicklung des Schweizer Franken begründet (die gegenüber dem Kreditvergabezeitpunkt zu gestiegenen EADs geführt haben), andererseits dadurch, dass die Entwicklung der Tilgungsträger häufig deutlich unter den ursprünglichen Ertragserwartungen zurückgeblieben ist.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020349
Durch die spezielle Bedeutung der Währungsentwicklung für dieses Portfolio werden zusätzlich zu den weiter unten beschriebenen zukunftsgerichteten Informationen, die auch auf die übrigen Portfolien angewendet werden, folgende Faktoren berücksichtigt:•Es wird eine szenariogewichtete Anpassung des Lifetime EADs vorgenommen, die sich unter anderem auf die langfristige Schweizer- Franken-Kursentwicklung stützt.
•Bestimmte Komponenten der regulatorischen PD-Modelle (z. B. ein Anstieg der Einjahres-PDs bei endfälligen Krediten kurz vor Fälligkeit) werden auf die für IFRS 9 verwendete PD-Kurvenlogik angepasst.
•Beim LGD werden ebenso Anpassungen vorgenommen, um den spezifischen Eigenschaften dieses Portfolios in einem Lifetime-Konzept Rechnung zu tragen.
Abschreibungen von Non Performing Loans
Kreditengagements welche als nicht mehr einbringlich angesehen werden können, werden durch Verminderung des Buchwertes der Forderung rechtzeitig abgeschrieben. Wird nur mehr ein bestimmter Anteil des aktuellen Kreditengagement als realisierbar angesehen, wird der nicht einbringliche Restbetrag abgeschrieben. Die Modalitäten der vorzunehmenden Abschreibungen werden vom internen Regelwerk für einzelne Portfolien im Detail vorgegeben. Eine einmal erfolgte Abschreibung stellt eine Ausbuchung dar und kann somit nicht mehr zugeschrieben werden. Neben Zeitpunkt und Umfang der Abschreibung wird auch der zugehörige Prozess u.a. die betraglichen Kompetenzgrenzen, das Monitoring und das Reporting in den internen Richtlinien geregelt. Vollständige oder teilweise Abschreibungen stellen keinen Verlust des rechtlichen Anspruchs hinsichtlich der Einbringlichkeit des Kredites dar. Bei einem externen Verzicht des rechtlichen Anspruches erfolgt eine Ausbuchung, die nicht mehr zugeschrieben werden kann.
Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen
In der Bestimmung der erwarteten Kreditverluste werden makroökonomische Prognosen berücksichtigt. Die Anwendung einer multiplen Szenarienbetrachtung zukunftsgerichteter Komponenten berücksichtigt die teilweise ‚Nicht-Linearität‘ in der Korrelation zwischen makroökonomischen Veränderungen und dem Kreditrisiko. Für die Stufen 1 und 2 werden die multiplen Szenarien durch die Schätzung von bestimmten Faktoren auf den ECL („overlay factor“) berücksichtigt. Bei der Kalibrierung der Verlustraten für die Pauschal-Einzelwertberichtigungen werden dieselben Szenarien berücksichtigt.
Die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen steht im Einklang mit weiteren in der UniCredit Gruppe verwendeten makroökonomischen Prognoseverfahren (z.B. Berücksichtigung makroökonomischer Prognosen für erwartete Kreditverluste innerhalb des EBA-Stress-Tests und des ICAAP) und nutzt dabei unabhängige Funktionalitäten von UniCredit Research. Durch diesen Umstand wird eine einheitliche Ausgangslage geschaffen, die in der Anwendung auf die jeweiligen mitunter abweichenden regulatorischen Anforderungen angepasst wird, wobei intern entwickelte Szenarien berücksichtigt werden. Die jeweiligen Makroszenarien werden dabei durch die für Stress-Tests zuständige Einheit der UniCredit Gruppe im Hinblick auf ihre Auswirkung auf Kreditrisikoparameter modelliert (Multifaktor-Modell). Daraus ergeben sich Anpassungen der Parameter auf den mehrjährigen Horizont der Szenarios. Für die Laufzeiten danach werden die Parameter des Basisszenarios graduell den ursprünglichen Werten angenähert.
Die Bank hat drei Makroszenarien auf Basis des volkswirtschaftlichen Umfelds ausgewählt, um die zukunftsgerichteten Informationen zu bestimmen: ein Basisszenario, ein positives und ein negatives Szenario. Das Basisszenario wird als das wahrscheinlichste gesehen und bildet daher einen zentralen Referenzpunkt. Das positive und das negative Szenario stellen mögliche alternative Entwicklungen dar, diese sind besser bzw. schlechter als das Basisszenario. Allen 3 Szenarien liegt die Erwartung zugrunde, dass sich der 2020-BIP Einbruch in der Eurozone auf -8% / in Österreich auf -6,3% beläuft; Arbeitslosenrate in Österreich beträgt 2020 5%.
Basisszenario
Die COVID-19 Pandemieführte 2020 zu entsprechenden Mobilitätseinschränkungen sowie Produktionseinbrüchen. Gleichzeitig mildern eine entschlossene Fiskalpolitik die Auswirkungen auf Beschäftigung und Einkommen; Zentralbanken „kontrollieren“ weiterhin die Zinskurve und bieten günstige Finanzierungsbedingungen. Das Wirtschaftswachstum sollte sich ab dem Frühling 2021 dank milderem Wetter, deutlich geringeren Einschränkungen und der verfügbaren COVID-19 Impfung deutlich beschleunigen. Dies wird zu einem erhöhten Vertrauen also auch zu gesteigerter wirtschaftlicher Aktivität führen. Mit der sich verbessernden Gesundheitslage und steigender Zuversicht werden private Haushalte beginnen einen Teil des zusätzlichen Krisensparvolumens mit steigendem Konsum abzubauen. Dadurch kehren die großen Volkswirtschaften 2021 zu einem soliden Wachstum zurück.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020350
In diesem Szenario sollte das BIP Wachstum der Eurozone mit 5% für 2021 sich nach dem Einbruch 2020 deutlich erholen, gefolgt von 2,7% 2022 bzw. 2,2% in 2023. Ähnliche Werte erwarten wir auch für Österreich: 5%, 2,5% und 2,1% von 2021 bis 2023. Die Produktionslücke hält inflationäre Tendenzen hintan, in der Eurozone steigt die Inflationsrate in diesem Zeitraum auf maximal 1,5%, in Österreich auf maximal 1,8%. Der COVID-19-bedingte starke Anstieg der Staatsschulden, wird durch die bis zumindest 2023 zu erwartende Kontrolle der Zinskurve durch die Kaufprogramme der großen Zentralbanken, unterstützt. Der geringe Inflationsdruck aufgrund großer verfügbarer freier Produktionskapazitäten ermöglicht den Zentralbanken diese Politik. Die neue geldpolitische Strategie der Fed – sie stellt auf durchschnittliche Inflation ab – wird es der US-Notenbank erlauben, auch nach Anstieg der Inflation keine geldpolitische Verschärfung einzuleiten. In der Eurozone werden PEPP (Pandemie-Notfallskaufprogramm) und TLTROs (gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte) zumindest bis 2022 laufen. Kurz- und mittelfristige Zinsen werden weiterhin auf dem sehr niedrigen Niveau bleiben, die langfristigen Zinsen beginnen schrittweise ab der 2. Jahreshälfte 2021 zu steigen. Ein ‚Steiler-Werden‘ der Zinskurve erfolgt in Europa deutlich langsamer im Vergleich zu den USA. Der Euro sollte sich gegenüber dem USD befestigen.
Negatives Szenario
In diesem Szenario erfährt Europa eine weitere pandemische Welle Anfang 2021. Milderes Wetter erlaubt schließlich den Regierungen im Frühjahr Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Das Impfprogramm macht gegenüber dem Basisszenario langsamere Fortschritte, zuerst aufgrund von Lieferengpässen und später aufgrund von Schwierigkeiten, die Impfskepsis in der Bevölkerung ausreichend zu beseitigen. Dadurch wird eine weitgehende Immunisierung breiter Bevölkerungskreise schließlich erst gegen Ende 2023 erreicht. Die private Nachfrage bleibt somit schwach und längerfristige negative Effekte sind größer. Die Fiskalpolitik bleibt weiter expansiv und die EZB behält sowohl PEPP als auch TLTROs bis Ende 2023 bei. Damit bleiben die Finanzierungsbedingungen trotz stärkerem Schuldenaufbau günstig.
In diesem Szenario steigt das BIP in der Eurozone 2021 lediglich mit 1,5% (3,5% Prozentpunkte weniger als im Basisszenario) und wächst 2022 3%, 2023 2,1%. Insgesamt bleibt damit das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone in den nächsten 3 Jahren unter dem Vorkrisenniveau. Dies ist auch für Österreichs Wirtschaft zu erwarten, mit nur 1,7% 2021 (statt 5% wie im Basisszenario) gefolgt von 3,7% (statt 2,5%) und 2,1% erreicht die Wirtschaft erste Ende 2023 das Niveau von 2019. Die schwache Nachfrage vergrößert die verfügbaren freien Produktionskapazitäten, die Inflation bleibt deutlich unter der EZB Zielmarke von 2%. Damit bleibt die Geldpolitik expansiv bis Ende 2023, wobei der Schwerpunkt auf unkonventionellen Maßnahmen (PEPP und TLTRO) und nicht auf einer weiteren Zinssenkung liegen wird. Die Flexibilität des PEPP verhindert Verwerfungen am Staatsanleihemarkt im Euroraum. TLTROs sorgen für anhaltend günstige Refinanzierungsbedingungen für Banken. Die langfristigen Zinsen für Staatsanleihen sollten daher tief (negativ) bleiben, die Spreads ähnlich wie im Basisszenario. In diesem Szenario sollte der Euro, anders als im Basisszenario, kaum gegenüber dem USD zulegen können.
Positives Szenario
Diesem Szenario unterliegt die Annahme, dass die Erfolge bei der Pandemiebekämpfung dank schnellerer Verfügbarkeit der Impfung (plus besserer Behandlungserfolge) zu einem stärkeren Anstieg von Optimismus und danach auch der Wirtschaftsleistung führen. Dies führt vor allem 2022 zu einem stärkeren Wachstum als im Basisszenario, da die aufgestaute Konsum- und Investitionsnachfrage schneller befriedigt wird und das Vorkrisenniveau beim BIP wieder schneller erreicht wird. Dies hat zur Folge, dass auch die Fiskalpolitik weniger expansiv sein muss, was schlussendlich auch die Notwendigkeit einer extrem expansiven Geldpolitik reduziert.
In diesem Szenario erwarten wir für die Eurozone 2021 zwar das gleiche Wachstum wie im Basisszenario (5%), für 2022 mit 6% jedoch ein mehr als doppelt so hohes Wachstum wie im Basisszenario (+3.3 PP gegenüber dem Basisszenario) gefolgt von einer Normalisierung der Wachstumsraten mit 2,5% (+0.3 PP). Ähnliches erwarten wir dann auch für Österreich mit 6,5% (+4 PP gegenüber dem Basisszenario) in 2022 und 2,5% (+0,4 PP) für 2023. Da sich in diesem Szenario die freien verfügbaren Produktionskapazitäten schneller schließen, erreicht die Inflation fast das Preisstabilitätsziel der EZB. Trotzdem bleiben die Zentralbanken expansiv und es ist keine Zinserhöhung – weder durch EZB noch Fed – zu erwarten. Die EZB würde zwar ihr PEPP Anfang 2022 beenden aber trotzdem im Rahmen der anderen Programme weiter Wertpapierkäufe durchführen. Trotz anhaltend niedriger Geldmarktzinsen würden die langfristigen Zinsen etwas stärker steigen als im Basisszenario, die Spreads bei Staatsanleihen im Euroraum würden sinken. Der Euro würde etwas früher gegenüber dem USD aufwerten.
Eintrittswahrscheinlichkeiten
Dem tatsächlichen Erfolg der Impfungen wird 2021 eine entscheidende Rolle für die volkswirtschaftliche Erholung zukommen. Die angegebenen Wahrscheinlichkeiten – 55% Basisszenario, 40% Negativszenario und 5% Positives Szenario – spiegeln dabei folgende Kernannahmen wider: (1) Es kommt zu keinem wesentlichen Engpass beim Nachschub von Impfserum; (2) Es gelingt in ausreichendem Maß und Tempo große Teile der Bevölkerung für die Impfung zu mobilisieren und (3) die immunisierende Wirkung geht nicht kurzfristig verloren, sondern hält ausreichend an. Da bei allen Annahmen ein erhebliches Risiko besteht, dass diese nicht wie erwartet eintreten, wurden 40% der Gewichtung dem negativen Szenario und nur 5% dem positiven beigemessen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020351
Einschätzung des Verlustpotentials infolge von COVID-19Anpassung der erwarteten Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes (Baseline Szenario):
COVID-19 bedingt war die Entwicklung der Wertminderungen für erwartete Kreditverluste („expected credit loss“ - ECL) im ersten Halbjahr 2020 von der erwarteten Verschlechterung des makroökonomischen Umfeldes dominiert. Dieser Ausblick stellt gemäß IRFS 9 eine wesentliche Inputgröße für die Berechnungslogik der erwarteten Kreditverluste dar. Die Bank hatte sich bereits Ende des ersten Quartales dazu entschlossen, den Makro-Ausblick deutlich zu korrigieren, wodurch beispielsweise die erwartete Entwicklung des österreichischen Bruttonationalproduktes nicht mit dem bis dahin angenommenen Wachstum von +1%, sondern mit einem Rückgang von 9,1% in die Berechnung der Wertminderungen eingegangen ist. Die angepassten makroökonomischen Faktoren werden durch das Makroabhängigkeitsmodell der Gruppe („Satellite Model“) in Veränderungen der Kreditrisikoparameter übersetzt. Dadurch haben sich per Ende März die für die Berechnung der erwarteten Kreditrisikoverluste verwendeten Kreditrisikoparameter – Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und Verlust bei Ausfall (LGD) deutlich verschlechtert. Neben der unmittelbaren Auswirkung der Verschlechterung der Kreditrisikoparameter (PD, LGD) führt die Verschlechterung der Ausfallswahrscheinlichkeiten auch dazu, dass ein höherer Anteil des nicht ausgefallenen Kreditportfolios von Stufe1 in Stufe2 gewandert ist. Der erwartete Kreditverlust für diese Transaktionen wird daher nicht mehr auf Basis eines erwarteten 12-Monatsverlustes berechnet; für Stufe 2 Transaktionen wird vielmehr der über die gesamte Laufzeit der Transaktion erwartete und somit höhere Verlust herangezogen.
Anpassung von Basisszenario und Alternativszenarien
Neben der Anpassung des Basisszenarios, die bereits mit Ende des ersten Quartales erfolgt ist, wurden mit Ende des zweiten Quartales auch die beiden für IFRS 9 relevanten Alternativszenarien angepasst. Dabei wurde auch das Gewicht des negativen Szenarios zu Lasten des Gewichts des Basisszenarios und positiven Szenarios erhöht. Die für den Jahresultimo relevanten Szenarioanpassungen erfolgen im vierten Quartal – erneut mit einer stärkeren Gewichtung des Negativszenarios.
Verschlechterung der IRB-PDs und LGDs
„Through-The-Cycle – TTC“ kalibrierte PDs bilden jeweils den Ausgangspunkt für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste. Für IFRS 9-Zwecke werden diese PDs noch mehr zeitpunktbezogen („Point-in-time – PIT“) und zukunftsgerichtet („Forward looking – FL“) rekalibriert, damit diese die aktuelle Situation und die Erwartungen der künftigen Wirtschaftsentwicklung widerspiegeln. Die oben angesprochene Anpassung des Makroausblicks stellt dafür eine wesentliche Komponente dar. Dies ist umso relevanter, weil wir 2020 auf Portfolio-Ebene keine signifikante Verschlechterung des Kreditportfolios nach Maßgabe der regulatorischen TTC-Kreditrisikoparamter (PD und LGD) beobachtet haben. Aufgrund der Fülle staatlicher Maßnahmen, die unter anderem auch die Insolvenzrate vermindert haben, tritt die Verschlechterung der Kreditrisikoqualität nicht mit jener Geschwindigkeit ein, wie es wie es aufgrund der Erfahrungen aus anderen Krisenjahren zu erwarten wäre. Dementsprechend hätten unsere an der Vergangenheit kalibrierten Makromodelle eine raschere Portfolioverschlechterung erwartet. Diese Diskrepanz der langsamen Verschlechterung der Kreditrisiko-Parameter im Vergleich zur Verschlechterung der 2020 Makro-Parameter musste bei der Berechnung der Makroeffekte mit ins Kalkül gezogen werden, um die noch vor uns liegende Verschlechterung des Portfolios adäquat einzuschätzen.
Einführung eines zusätzlichen Kriteriums zur Klassifizierung in Stufe 2
Im Geschäftsfeld der Privatkundenbank wurden alle Kundentransaktionen, für die Kunden um eine COVID-bedingte Stundung angesucht hatten, der Stufe 2 zugerechnet, sofern die jeweiligen Kunden nicht den Rating-Klassen 1 bis 4 zuzurechnen waren (maximale Ausfallswahrscheinlichkeit von 0,77%). Für die Geschäftsfelder der Unternehmerbank sowie Corporates & Investmentbank wurden sogenannte Hochrisikosektoren identifiziert, die besonders stark durch die COVID-Krise betroffen sind. Dazu zählen folgende Bereiche: Fluglinien, Transport, Reiseindustrie, Tourismus, Öl- und Gas, Glückspiel, Automobil-Zulieferindustrie, Textilindustrie. Die Transaktionen dieser Kunden wurden ebenfalls der Stufe 2 zugeordnet, sofern die Kunden nicht den oben genannten Rating-Klassen zuzurechnen waren. Dadurch wurden die bestehenden qualitativen Stufe 2 Auslöser (30-Tage Verzug, Forbearance, Watch3) um COVID-spezifische im 4. Quartal 2020 ergänzt.
Gesamtbild der Entwicklung der erwarteten Kreditverluste
Die obigen Aspekte,
•Anpassung der Basis- und Alternativszenarien,
•laufende Entwicklung der Kreditrisikoparameter der internen Modelle
•sowie Sekundäreffekte, die auf den Stufenwechsel von 1 auf 2 beruhen (einschließlich der zusätzlichen qualitativen Stufe2-Auslöser)
zusammengenommen haben 2020 dazu geführt, dass sich der Stand der Wertminderungen für nicht notleidende Kredite (Stufen 1 und 2) um etwa ein Viertel im Vergleich zu Jahresende 2019 erhöht hat. Ein großer Teil dieses Anstieges wurde bereits mit Ende des ersten Quartals durch die Einspielung der Anpassung des Basisszenarios dargestellt.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020352
Die Stufe 3 Wertminderungen werden somit durch die an den geänderten Makro-Ausblick angepassten Wertminderungen der Stufen 1 und 2 ergänzt, welche damit auch insgesamt einen bedeutenden Teil der gesamten Veränderung der Kreditrisikowertminderungen im Jahr 2020 darstellen.Entwicklung der Non Performing Loans und der Risikokosten
Das Kreditvolumen der UniCredit Bank Austria AG gegenüber Kunden sank im Geschäftsjahr 2020 von 63,5 Mrd € auf 60,9 Mrd € (nach Abzug der Risikovorsorge in Höhe von 1,3 Mrd €). Bei steigendem notleidenden Volumen (Bruttowert 2,0 Mrd €) stieg auch dessen quotenmäßiger Anteil von 2,9% auf 3,3% (bezogen auf Werte vor Wertberichtigung).
Der Stand an Wertberichtigungen deckte Ende 2020 rund 46,6% des ausgefallenen Volumens ab (2019: 53,0%). Dieser Rückgang gegenüber 2019 resultiert aus zum Teil hoch besicherten Neuzugängen im NPL Portfolio bzw. aus Abschreibungen von Wertberichtigungen.
Für das Geschäftsjahr 2020 weist die UniCredit Bank Austria AG Kreditrisikokosten in Höhe von 344,6 Mio € (2019: 41,0 Mio €) aus.
COVID-19-induzierte Moratorien und Kreditgarantien
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen in Form kurzfristiger operativer oder Liquiditätsprobleme zu mildern, gewährte die Bank Austria ihren Kunden sowohl Kreditmoratorien als auch mit staatlichen Garantien besicherte Kredite.
Die gesetzlichen Kreditmoratorien (COVID-19 JuBG) basieren auf den “Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise“ und den entsprechenden Ergänzungen („EBA/GL/2020/02“,"EBA/GL/2020/08", "EBA/GL/2020/15"). Sie betreffen die Stundung von Ansprüchen (Rückzahlung von Kapital und Zahlung von Zinsen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31.Januar 2021 fällig werden) und gelten für Kreditverträge mit Verbrauchern und Kleinstunternehmen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, unter der Voraussetzung, dass die hervorgerufenen Zahlungsengpässe auf die COVID-19 Pandemie zurückzuführen sind.
Weiters wurden EBA-konforme „Private Kreditmoratorien“ (Moratorien ohne Gesetzesform) gewährt. Basis war die im September 2020 erarbeitete Vereinbarung zwischen einem wesentlichen Anteil der Österreichischen Banken und die Notifizierung durch die EBA. Im Fokus standen Kunden, welche nicht durch den Anwendungsbereich der gesetzlichen Kreditmoratorien erfasst waren, was im Wesentlichen auf Unternehmen zutrifft.
Neben den EBA-konformen Moratorien bestehen auch Moratorien und Erleichterungen, die unabhängig von den gesetzlichen Regelungen gewährt wurden.
Im Rahmen des gesetzlichen Kontextes wurden zur Sicherung der Kundenliquidität mit staatlichen Garantien besicherte Kredite gewährt, wobei je nach Garantieschema, gemäß den Vorgaben, bis zu 100% des Kredites besichert werden.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen Details zu den von der UniCredit Bank Austria AG im Jahr 2020 bereitgestellten Moratorien im Volumen von 1,3 Mrd € - von denen zum Stichtag 31.12.2020 bei lediglich 0,1 Mrd € die Stundung noch nicht beendet wurde - und Garantiekrediten im Volumen von 0,4 Mrd €.
EBA-konforme Moratorien 1)
hievon: Private Haushalte
hievon: Nicht-Finanzinstitutionen
Nicht EBA-konforme Moratorien
hievon: Private Haushalte
hievon: Nicht-Finanzinstitutionen
1) "hievon"-Positionen zeigen die wichtigsten Kategorien, der Rest sind Regierungen und sonstige Finanzinstitutionen
ERHALTENE ÖFFENTLICHE GARANTIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID-19-KRISE
(MIO €)
Neu entstandene Forderungen, die öffentlichen Garantiesystemen unterliegen
hievon: Private Haushalte
hievon: Nicht-Finanzinstitutionen
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020353
2.2.4. WertpapiereDie dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere wurden wie Anlagevermögen bewertet. Das Wahlrecht des § 56 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BWG (Verteilung des Agios bzw. Disagios über die Laufzeit) wurde in Anspruch genommen. Die Agio- bzw. Disagio-Beträge sind unter Pkt. 4 bei den Angaben zur Bilanz (4.7. Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren) angeführt.
Wertpapiere des Handelsbestandes wurden zu beizulegenden Zeitwerten bewertet. Wertpapiere des sonstigen Umlaufvermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die rückgekauften Eigenen Emissionen wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bilanziert. Die Detailangaben hierzu sind unter Pkt. 4 bei den Angaben zur Bilanz (4.8. Unterschiedsbeträge bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben) ersichtlich.
2.2.5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Dauerhafte Wertminderungen werden
sowohl bei börsennotierten als auch bei nicht börsennotierten Unternehmen in Form von Abschreibungen berücksichtigt. Stellt sich heraus, dass die
Gründe für früher vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, so wird eine Zuschreibung in Höhe der eingetretenen Wertaufholung unter
Berücksichtigung der historischen Anschaffungskosten vorgenommen.
Werthaltigkeitsprüfung der Beteiligungsbuchwerte (Impairment-Test)
Für die Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen wurde als Basis ein Discounted Cash Flow Valuation Model (3-Phasen-Modell) verwendet:
Phase 1 Planungsperiode (2021–bis 2023; in Einzelfällen bis 2025): Für 2020 wurden Jahresüberschuss und risikogewichtete Aktiva gemäß Vorschauzahlen 2020, für die folgenden Jahre Werte gemäß der aktuell verfügbaren Mehrjahresplanung, die sich üblicherweise bis 2023 erstreckt, verwendet. Falls Planungsdaten bis 2025 zur Verfügung standen wurden diese verwendet.
Phase 2 (ab Ende der Planungsperiode–2028): Innerhalb dieser Phase konvergiert die Wachstumsrate auf das erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets von 2% (unverändert zum Vorjahr).
Berechnung des Barwertes einer ewigen Rente unter Annahme der langfristig erwarteten Wachstumsrate von 2%, die das von der UniCredit Bank Austria AG erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets berücksichtigt.
Die Werthaltigkeitsprüfung wurde auf Basis der übermittelten Mehrjahrespläne durchgeführt. Sofern sich aus den Besonderheiten bzw. dem Geschäftsmodell kein höherer Wert ergibt, verwendet die UniCredit Bank Austria AG bei Banken eine Ziel-CET1-Quote von 11,5% (unverändert zum Vorjahr). Die Cashflows werden mit dem Kapitalkostensatz abgezinst, der sich aus dem langfristigen risikolosen Zinssatz, der Marktrisikoprämie für Österreich (unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und einem angemessenen Beta errechnet. Der Abzinsungssatz ist ein Nominalsatz nach Steuern.
Für unwesentlichere Beteiligungen werden dem Geschäftszweck entsprechend adaptierte Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter verwendet.
Da die zur Prüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte verwendeten Parameter und Daten erheblich vom gesamtwirtschaftlichen Umfeld und von den Marktbedingungen beeinflusst werden, die sich rasch und auf unvorhersehbare Weise ändern können, könnten die Ergebnisse künftiger Werthaltigkeitstests von jenen abweichen, die im vorliegenden Abschluss für 2020 berücksichtigt wurden.
2.2.6. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die UniCredit Bank Austria AG hat per 31.12.2020 einen Firmenwert in Höhe von 2.100.000 € (31.12.2019: 2.380 Tsd €) ausgewiesen, welcher über 10 Jahre abgeschrieben wird. Im Berichtsjahr wurden keine sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen.
2.2.7. Sachanlagen
Die Bewertung der Grundstücke, Gebäude sowie Betriebs- u. Geschäftsausstattung erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die planmäßige Abschreibung wurde entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für unbewegliche Anlagen mit 2% p.a. bis 5% p.a., bei den beweglichen Anlagen mit 10% p.a. bis 25% p.a. unverändert vorgenommen.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020354
2.2.8. Geringwertige WirtschaftsgüterGeringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
2.2.9. Derivate
Zinssteuerungsderivate im Bankbuch werden in der UniCredit Bank Austria AG zur Absicherung des Zinsänderungs- und Währungsrisiko von Wertpapieren des Aktivbestandes, Krediten und verbrieften sowie nicht verbrieften Verbindlichkeiten verwendet. Primär werden Interest Rate Swaps, Caps und Floors zur Absicherung verwendet.
Es werden sowohl Mikro- als auch Makro-Bewertungseinheiten gebildet, wobei nicht lineare Derivate immer als Mikro-Bewertungseinheiten zusammengefasst werden.
Zinssteuerungsderivate in Makro-Bewertungseinheiten
Für Zinssteuerungsderivate im Bankbuch werden im Sinne des diesbezüglichen FMA-Rundschreibens vom Dezember 2012 funktionale Einheiten auf Basis der relevanten Währungen gebildet. Innerhalb dieser funktionalen Einheiten werden positive und negative Marktwerte aufgerechnet. Die UniCredit Bank Austria AG rechnet auch Cross-Currency-Swaps zu den Zinssteuerungsderivaten.
Die UniCredit Bank Austria AG darf im Bankbuch nur innerhalb enger Limite offene Zinsrisikopositionen eingehen. Der überwiegende Teil der Zinssteuerungsderivate dient daher Absicherungszwecken im Rahmen eines Makro-Hedges.
Ein Überhang an negativen Marktwerten je funktionaler Einheit wird daher den mit diesen Derivaten abgesicherten Grundgeschäften gegenübergestellt und mit stillen Reserven aus der Zinsrisikobewertung aufgerechnet.
Eine retrospektive Effektivitätsmessung zur Prüfung der Entfaltung der Absicherungswirkung der Hedgeinstrumente wird durchgeführt.
CLEAN MARKTWERTE DERIVATE SALDIERT
31.12.2020
CLEAN MARKTWERTE DERIVATE SALDIERT
31.12.2019
GEGENGERECHNETE STILLE RESERVEN DER GESICHERTEN GRUNDGESCHÄFTE
2020
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2020
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2019
VERÄNDERUNG DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
IM JAHR 2020
LÄNGSTE DERIVATLAUFZEIT
2020
In nahezu allen Makro-Bewertungseinheiten (aufgespaltet in Währungen) übersteigen die stillen Reserven die negativen Überhänge der zugehörigen Derivat-Marktwerte. Daher ist die Drohverlustrückstellung 2020 durch einen nicht signifikanten Betrag dotiert worden.
Die Effektivität wird im Rahmen der Zinsrisikosteuerung auf Basis von Zinssensitivitäten (barwertorientiert, Basis-Point-Value) regelmäßig überprüft. Im Rahmen der Zinssteuerung werden zudem für das Bankbuch tourliche Stress-Tests durchgeführt, wobei neben parallelen Verschiebungen der Zinskurve auch Drehungen der Zinskurve (im und gegen den Uhrzeigersinn) sowie Money Market Shocks simuliert werden.
Unabhängig von der Frage, ob eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, werden für die Zinssteuerungsderivate im Bankbuch wie schon bislang die laufenden Zinsabgrenzungen bilanziell erfasst und der Erfolg im Rahmen des Zinsergebnisses ausgewiesen.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020355
Zinssteuerungsderivate in Mikro-BewertungseinheitenAufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der wesentlichen Parameter der Mikro-Bewertungseinheiten wendet die UniCredit Bank Austria AG im Rahmen der prospektiven Effektivitätsmessung Critical-Term-Matches an, die retrospektive Effizienzmessung für Mikro-Hedge-Beziehungen wird gemäß der Dollar-Offset-Methode überprüft.
Bei der Absicherung auf Einzelebene (Mikro–Bewertungseinheiten) betrugen die für die Prüfung der Drohverlustrückstellung relevanten Werte der eingesetzten Derivate zum Bilanzstichtag 284.732.376,27 € (2019: 381.661 Tsd €). Davon entfallen 373.420.602,21 € (2019: 367.740 Tsd €) auf Sicherungsinstrumente für die oben angeführten Grundgeschäfte auf der Passivseite. Für die oben angeführten Grundgeschäfte auf der Aktivseite belaufen sich die saldierten Werte der Sicherungsinstrumente auf -88.688.225,94 € (2019: 13.921 Tsd €).
ART DER MIKRO-BEWERTUNGSEINHEIT
Die erforderliche Drohverlustrückstellung per 31.12.2020 setzt sich für alle Währungen wie folgt zusammen:
ART DER BEWERTUNGSEINHEIT
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2020
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2019
VERÄNDERUNG DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
IM JAHR 2020
Makro-Bewertungseinheiten
Mikro-Bewertungseinheiten
Der in der oben dargestellten Tabelle angeführte Rückstellungsbedarf beinhaltet sowohl für die Makro- als auch für die Mikro-Bewertungseinheiten die zinsbezogenen Marktwertkomponenten, die in die Sicherungsbeziehung einfließen. Die Wertveränderungen der Zinssteuerungsderivate sind im Wesentlichen auf die Veränderungen des Zinsniveaus in der Abschlussperiode zurückzuführen. Der Absicherungszeitraum erstreckt sich grundsätzlich von Beginn der Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit des jeweiligen Grundgeschäftes.
2.2.10. Verpflichtungen
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag in der Bilanz ausgewiesen. Agio und Disagio eigener Emissionen werden auf die Laufzeit verteilt aufgelöst. Kapitalsparbücher wurden mit dem jeweiligen anteiligen Jahreswert angesetzt.
2.2.11. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen war. Langfristige Rückstellungen werden derzeit aufgrund des negativen Zinssatzes nicht abgezinst.
Langfristig fällige Leistungen an ehemalige Arbeitnehmer
Die Berechnung der Rückstellung für langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer erfolgt nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß IAS 19.
Bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – d.h. Leistungen an Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen sind – wird je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Versorgungspläne zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen unterschieden.
Im Rahmen leistungsorientierter Pläne werden verschiedene Leistungen gewährt, die vom Alter, den Dienstjahren und den Vergütungsrichtlinien abhängen. Bei solchen Plänen trägt das Unternehmen das versicherungsmathematische Risiko und das Anlagerisiko.
Im Rahmen beitragsorientierter Pläne zahlt das Unternehmen festgelegte Beiträge. Die Leistungen ergeben sich aus dem Betrag der gezahlten Beiträge und der Rendite auf veranlagte Beiträge. Bei solchen Plänen trägt der Arbeitgeber kein versicherungsmathematisches Risiko bzw. kein Anlagerisiko.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020356
Bei leistungsorientierten Plänen wird der Barwert durch einen externen Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) bestimmt. Diese Methode verteilt die Kosten der Leistungen gleichförmig über die Dienstjahre des Arbeitnehmers. Verpflichtungen entsprechen dem Barwert der durchschnittlichen zukünftigen Leistungen pro rata zum Verhältnis der Dienstjahre zur theoretischen Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Zahlung der Leistung.Die UniCredit Bank Austria AG trägt im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform per 31.12.1999 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer sowie – als Besonderheit des Dienstrechtes der UniCredit Bank Austria AG – die der Pflichtversicherung äquivalenten Ansprüche jener Pensionisten, bei denen die UniCredit Bank Austria AG im Sinne des §5 ASVG Pensionsversicherungsträger ist (d.h. die Verpflichtungen der gesetzlichen Pensionsversicherung übernommen hat) und spätestens zum 31.12.2016 wegen Pensionierung aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen reduzierte sich im Berichtsjahr um 18,9 Mio € auf insgesamt 3.948,3 Mio € (davon Rückstellung für Pension 3.633,3 Mio €).
Die Berechnung des Barwertes der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen sowie der Jubiläumsgelder berücksichtigt die bestehenden Betriebsvereinbarungen und verwendet folgende versicherungsmathematische Annahmen:
•Rechnungszins: 0,65% p.a. (2019: 1,00% p.a.)Der Zinssatz wurde auf Basis der von Mercer eruierten DBO-Cash Flows, und unter Zugrundelegung der UniCredit Yield Curve, von der UniCredit Gruppe ermittelt. Zum 31.12.2020 beträgt die gewogene Duration für die Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen 12,9 Jahre. •Pensionserhöhung (BA-ASVG): 1,43% p.a. (2019: 1,53% p.a.). Ermittelt auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen der letzten 19 Jahre
•Pensionserhöhung (andere): 1,96% p.a. (2019: 2,08% p.a.) errechnet auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen unter Berücksichtigung einer langfristig erwarteten Inflationsrate von 1,73%
•kein Fluktuationsabschlag
•Sterbetafeln AVÖ-2018 P für Angestellte (Aktuarverein Österreich, Generationentafel für Angestellte) (2018: AVÖ-2018 P für Angestellte)
Gehaltssteigerung inkl. Karrieredynamik
Pensionserhöhung (BA-ASVG)
Pensionserhöhung (Andere)
Barwert der Verpflichtung per 31.12.2020
erwarteter Barwert per 31.12.2021
Sensitivität *) – Diskont Zinssatz +/–
Sensitivität *) – Gehaltssteigerung +/–
Sensitivität *) –Pensionserhöhung +/–
*) Bei den Sensitivitäten wurde der Gesamtwert der Verpflichtung bei Änderung des Parameters angegeben.
Rechtsrisiken
Generell werden Rückstellungen für jene Verfahren gebildet, bei denen drohende Verluste wahrscheinlich oder sicher sind, wo aber die Höhe oder der Zeitpunkt des Eintritts dieser Verluste unbestimmt ist. In diesen Fällen werden Rückstellungen in jener Höhe gebildet, die angesichts der jeweiligen Umstände und in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen als angemessen erscheinen, wobei sowohl der Grundsatz der Vorsicht als auch der Grundsatz der angemessenen, verlässlichen Schätzung Beachtung finden.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020357
3. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie UmgliederungenGegenüber im Vorjahr wurden keine Änderungen der Bewertungsmethoden vorgenommen.
4.1. Laufzeitengliederung für nicht täglich fällige Geschäfte Forderungen an Kreditinstitute
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre *)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre**
b) Sonstige Verbindlichkeiten
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
Begebene Schuldverschreibungen
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
Andere verbriefte Verbindlichkeiten
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
*) inkl. TLTRO (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) Volumen in Höhe von 15,4 Mrd €.
**) Bei den Spareinlagen wurde die zu erwartende Verweildauer herangezogen. Die Berechnung erfolgte nach anerkannten statistischen Verfahren.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020358
4.2. Fremdwährungsaktiva und FremdwährungspassivaDer Gesamtbetrag an Fremdwährungsaktiva betrug zum Jahresende 4.547.446.736,68 € das sind 3,99% der Bilanzsumme (31.12.2019: 10.463.833 Tsd € oder 10,80% der Bilanzsumme). Die Fremdwährungspassiva erreichten 4.623.089.531,63 € oder 4,05% der Bilanzsumme (31.12.2019: 10.539.476 Tsd € oder 10,88% der Bilanzsumme).
4.3. Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht FÜHRUNGSKRÄFTE IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen u. andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020359
4.4. Beteiligungsunternehmen und Anteile an verbundenen UnternehmenJene Unternehmen, an denen die UniCredit Bank Austria AG direkt oder über verbundene Unternehmen mindestens 20% der Anteile hält, sind nachfolgend in tabellarischer Form entsprechend § 238 Abs. 1 Z 4 UGB dargestellt. Zu verbundenen Unternehmen wurden bankübliche Beziehungen unterhalten. Teilweise wurden Finanzierungen mit Eigenkapitalsurrogaten vorgenommen.
Vollkonsolidierte Unternehmen
Alpine Cayman Islands Ltd., George Town,
Grand Cayman, KY
BA Alpine Holdings, Inc., Wilmington County,
New Castle, US
BA Betriebsobjekte GmbH, Wien, AT
BA GVG-Holding GmbH, Wien, AT
BA-CA Markets & Investment Beteiligung Ges.m.b.H.,
Wien, AT1)
BA-CA Wien Mitte Holding GmbH, Wien, AT
Bank Austria Finanzservice GmbH, Wien, AT
Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH, Wien, AT1)
Bank Austria Wohnbaubank AG, Wien, AT1)
CABET-Holding-GmbH, Wien, AT1)
card complete Service Bank AG, Wien, AT
FactorBank Aktiengesellschaft, Wien, AT
Human Resources Service and Development GmbH, Wien, AT1)
Immobilien Holding GmbH, Wien, AT
Immobilien Rating GmbH in Liqu., Wien, AT
Kaiserwasser Bau- und Errichtungs GmbH und
Co OG, Wien, AT
Paytria Unternehmensbeteiligungen Gesellschaft m.b.H, Wien, AT
POLLUX Immobilien GmbH, Wien, AT
Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien, AT
UniCredit Center am Kaiserwasser GmbH,
Wien, AT
UniCredit Leasing (Austria) GmbH, Wien, AT
UNIVERSALE International Realitäten GmbH,
Wien, AT
1) Gewinngemeinschaften mit der UniCredit Bank Austria AG.
2) Bei den Zahlen handelt es sich um IFRS-Werte.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020360
At equity bewertete Unternehmen
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck, AT
BKS Bank AG, Klagenfurt, AT
NOTARTREUHANDBANK AG, Wien, AT
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft,
Wien, AT
Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH,
Wien, AT
PSA Payment Services Austria GmbH, Wien, AT
WKBG Wiener Kreditbürgschafts- und
Beteiligungsbank AG, Wien, AT
Nicht konsolidierte Unternehmen
A) Verbundene Unternehmen
AI Beteiligungs GmbH, Wien, AT
RAMSES-Immobilienholding GmbH, Wien, AT
Real(e)value Immobilien BewertungsGmbH,
Wien, AT
RE-St.Marx Holding GmbH, Wien, AT1)
B) Assoziierte Unternehmen
Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. in Liquidation, Wien, AT
Der additive Prozentsatz beinhaltet alle Anteile vollkonsolidierter oder sonstiger verbundener Unternehmen, jedoch keine treuhändig gehaltenen Anteile.
Eigenkapital: Eigenkapital im Sinne des § 229 UGB.
1) Gewinngemeinschaften mit der UniCredit Bank Austria AG
2) Bei den Zahlen handelt es sich um nicht geprüfte IFRS-Werte
Zum Bilanzstichtag bestanden unverändert zum Vorjahr zwischen der UniCredit Bank Austria AG und den nachfolgend angeführten Gesellschaften Ergebnisabführungsverträge:
•BA-CA Markets & Investment Beteiligung GmbH
•Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH
•Bank Austria Wohnbaubank AG
•CABET-Holding-GmbH
•Human Resources Service and Development GmbH
•RE-St. Marx Holding GmbH
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020361
4.5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenKooperationsvereinbarung
Im Zuge der Integration der HVB in die UniCredit Group kommt der HVB (nunmehr UniCredit Bank AG) die Rolle des Kompetenzzentrums für Markets und Investmentbanking für die gesamte Gruppe zu. In dieser Rolle fungiert die UniCredit Bank AG unter anderem als Counterpart für Derivategeschäfte der Konzernunternehmen der UniCredit Group. Hierbei handelt es sich im Regelfall um Hedge-Derivate, die über die UniCredit Bank AG an den Markt externalisiert werden. UniCredit Bank Austria AG und UniCredit Bank AG haben 2010 einen entsprechenden 10-jährigen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Dieser Kooperationsvertrag wurde unter Berücksichtigung einer einjährigen Kündigungsfrist im Mai 2019 mit Wirkung 31. Mai 2020 gekündigt.
Vom gesamten Wertpapierbestand der UniCredit Bank Austria AG entfielen zum Jahresende 9.612.252.142,68 € (31.12.2019: 10.224.322 Tsd €) auf das Finanzanlagevermögen und 5.505.011.488,95 € (31.12.2019: 5.724.596 Tsd €) auf das Umlaufvermögen inkl. Handelsbestand.
4.6.1. Die zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind aus der nachstehenden Aufgliederung ersichtlich:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
4.6.2. Die zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere gliedern sich wie folgt in Anlage- und Umlaufvermögen:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Zuordnung gemäß § 64 Abs. 1 Z 11 BWG erfolgte entsprechend der vom Vorstand gefassten Beschlüsse.
4.6.3. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 238 Abs. 1 Z 2 UGB), gliedern sich wie folgt:
Schuldtitel öffentliche Stellen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Diese Finanzinstrumente werden einem tourlichen Impairment-Test unterzogen. In den Posten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere", sowie „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ wurden Wertberichtigungen in Höhe von 2.890.126,65 € (31.12.2019: 3.054 Tsd €) und eine statistisch ermittelte Kreditrisikovorsorge in der Höhe von 2.550.078,92 € (31.12.2019: 2.327 Tsd €) vorgenommen. Bei den restlichen Beständen ergaben die Analysen, dass eine dauerhafte Wertminderung nicht vorliegt und daher für 2020 keine weiteren Abwertungen erforderlich waren.
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Bank Austria ·Jahresabschluss 2020362
4.7. Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen WertpapierenBei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und deren Anschaffungskosten höher sind als der Rückzahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig abgeschrieben. Der auf die Restlaufzeit noch zu verteilende Unterschiedsbetrag beträgt zum Jahresende 283.618.625,79 € (31.12.2019: 310.727 Tsd €).
Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und deren Anschaffungskosten niedriger sind als der Rückzahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG zeitanteilig zugeschrieben. Bis zum Bilanzstichtag wurden bereits Unterschiedsbeträge in Höhe von 14.553.350,76 € zugeschrieben (31.12.2019: 22.469 Tsd €). Der Unterschiedswert zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungswert zum 31.12.2020 beträgt 12.447.580,35 € (31.12.2019: 15.328 Tsd €).
4.8. Unterschiedsbeträge bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben Der Marktwert der im Handelsbestand gehaltenen Mark-to-Market bewerteten Wertpapiere gemäß § 56 Abs. 5 BWG liegt zum 31.12.2020 um 1.387,57 € (31.12.2019: 0,4 Tsd €) über den Anschaffungskosten.
Zum Bilanzstichtag ist der Marktwert der börsennotierten Wertpapiere, die der Liquiditätsvorsorge dienen, gemäß § 56 Abs. 4 BWG um 101.568.444,88 € (31.12.2019: 42.649 Tsd €) höher als der Bilanzansatz.
4.9. Im Folgejahr fällig werdende Schuldverschreibungen Im Jahr 2020 werden Forderungen in der Form von Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 306.409.237,93 € (31.12.2019: 416.861 Tsd €) sowie begebene Schuldverschreibungen und andere verbriefte Verbindlichkeiten im Ausmaß von 2.210.182.049,72 € (31.12.2019: 2.370.903 Tsd €) fällig.
Die UniCredit Bank Austria AG hat im Geschäftsjahr 2020 ein Wertpapierhandelsbuch gemäß § 64 Abs. 1 Z 15 BWG geführt. Das Volumen des Handelsbuches besteht aus Wertpapieren in Höhe von 496.221,27 € (31.12.2019: 381 Tsd €) und Derivaten im Nominale von 44.133.839.949 € (31.12.2019: 46.539.128 Tsd €).
Im Jahr 2020 erfolgten keine Umsätze mit UniCredit Bank Austria AG Stammaktien (2019: keine Umsätze). Die UniCredit Bank Austria AG hielt per 31.12.2020 keine eigenen Aktien im Bestand (31.12.2019: 0).
4.12. Anteile an einer herrschenden Gesellschaft Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des Kundengeschäftes keine Umsätze mit UniCredit S.p.A. Stammaktien (2019: 0 €) getätigt.
Zum Bilanzstichtag waren keine UniCredit S.p.A. Aktien im Eigenbestand der UniCredit Bank Austria AG (31.12.2019: 0).
4.13. Rückgekaufte eigene nachrangige Anleihen und Ergänzungskapital Die UniCredit Bank Austria AG hatte zum Bilanzstichtag von ihr begebene nachrangige Anleihen mit einem Bilanzwert von 1.611.108,01 € (31.12.2019: 1.611 Tsd €) im Eigenbestand. Die UniCredit Bank Austria AG hat hybride Emissionen von zwei Tochtergesellschaften im Nominale von 254.711.000,00 € (31.12.2019: 254.711 Tsd €) im Bestand.
Die Buchwerte folgender Aktiv- und Passivposten enthalten Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020363
Zusätzlich stehen für die Bank Austria Wohnbaubank AG zum 31.12.2020 treuhändig emittierte Schuldverschreibungen in Höhe von 933.748.600,00 € (31.12.2019: 1.046.303 Tsd €) als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände in der Position Forderungen an Kunden in Höhe von 709.823.280,66 € (31.12.2019: 1.050.608 Tsd €) gegenüber.4.15. In Pension gegebene Vermögensgegenstände und Wertpapierleihe Der Buchwert der im Rahmen von echten Pensionsgeschäften übertragenen Vermögensgegenstände betrug zum Bilanzstichtag 1.038.753.521,74 € (31.12.2019: 122.821 Tsd €). Die Vermögensgegenstände werden weiterhin als Aktiva, die erhaltenen Gegenwerte als Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Per 31.12.2020 wurden von der UniCredit Bank Austria AG keine Wertpapiere entliehen (31.12.2019: 300.019 Tsd €) beziehungsweise verliehen (31.12.2019: 132.744 Tsd €).
4.16. Nachrangige Vermögensgegenstände Forderungen an Kreditinstitute
hievon gegenüber verbundenen Unternehmen
hievon gegenüber verbundenen Unternehmen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
hievon gegenüber verbundenen Unternehmen
4.17. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
Der Grundwert der Liegenschaften betrug zum Bilanzstichtag 3.318.621,34 € (31.12.2019: 6.496 Tsd €). In den immateriellen Vermögensgegenständen ist ein Firmenwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.100.000 € (31.12.2019: 2.380 Tsd €) ausgewiesen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020364
4.18. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) findet sich in nachstehender Tabelle.
Entwicklung des Anlagevermögens der UniCredit Bank Austria AG
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2018
KUM. ABSCHR. ABGÄNGE
PER 31.12.2019
Restbuchwerte und Abschreibungen
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUM. ABSCHR. UMBUCHUNGEN
PER 31.12.2019
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2019
Restbuchwerte und Abschreibungen (fortgesetzt)
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020365
Entwicklung des Anlagevermögens der UniCredit Bank Austria AG
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2019
KUM. ABSCHR. ABGÄNGE
PER 31.12.2020
Restbuchwerte und Abschreibungen
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUM. ABSCHR. UMBUCHUNGEN
PER 31.12.2020
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2020
Restbuchwerte und Abschreibungen (fortgesetzt)
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020366
4.19. LeasingaktivitätenDie UniCredit Bank Austria AG war 2020, wie im Vorjahr, nicht als Leasinggeber im Leasing-Geschäft direkt tätig, jedoch im Rahmen der Kreditgewährung an Leasinggesellschaften engagiert.
4.20. Gesamtaufwand aus der Nutzung nicht aktivierter Sachanlagen Untenstehende Tabelle zeigt jene Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen (aus Miet- und Leasingverträgen), welche in der Folgeperiode bzw. in den folgenden fünf Jahren fällig werden:
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
fällig im folgenden Geschäftsjahr
fällig in den folgenden fünf Geschäftsjahren
4.21. Sonstige Vermögensgegenstände
4.21.1. Sonstige Vermögensgegenstände
In diesem Posten werden ergebniswirksame und nicht ergebniswirksame Bewertungskomponenten aus derivativen Produkten in Höhe von 1.488.367.301,17 € (31.12.2019: 1.174.479 Tsd €) bilanziert. Gegenüber verbundenen Unternehmen sind Dividendenforderungen in Höhe von 128.651.493,34 € (31.12.2019: 67.229 Tsd €) ausgewiesen. Es bestehen Forderungen an das Finanzamt für Körperschaften in Höhe von 3.716.424,21 € (31.12.2019: 2.385 Tsd €).
Weiters werden in den sonstigen Vermögensgegenständen aktivische Antizipationen, betreffend Zinsen und Provisionen, in Höhe von 41.713.639,46 € (31.12.2019: 55.173 Tsd €; der publizierte Wert wurde aufgrund einer Kontoumgliederung adaptiert) ausgewiesen.
4.21.2. Aktive Rechnungsabgrenzung
In diesem Posten werden Mietvorauszahlungen für diverse Realitäten in Höhe von 1.434.009,09 € (31.12.2019: 1.675 Tsd €) ausgewiesen.
Für Eigene Emissionen wird in diesem Posten ein Disagio in Höhe von 126.111.363,44 € (31.12.2019 145.073 Tsd €) ausgewiesen.
4.22. Aktive latente Steuern Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 25% 594.857.624,06 € (2019: 597.711 Tsd €), darin enthalten 245.244,67 € (2019: 512 Tsd €) latente Steuern aus temporären Differenzen von Gesellschaften mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die aktiven latenten Steuern beruhen zum überwiegenden Teil auf temporären Differenzen im Bereich der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen, der Forderungsbewertung der Siebentel-Abschreibungen. Weiters bestehen aktive latente Steuern aus Unterschiedsbeträgen resultierend aus dem unterschiedlichen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz der sonstigen Rückstellungen sowie der langfristigen Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten.
Vom Wahlrecht einer Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge wurde nicht Gebrauch gemacht.
4.23. Sonstige Verbindlichkeiten In diesem Bilanzposten werden ergebniswirksame und nicht ergebniswirksame Bewertungskomponenten aus derivativen Produkten in Höhe von 1.594.872.948,59 € (31.12.2019: 1.500.366 Tsd €) ausgewiesen.
Für jene Mitarbeiter die im Rahmen der Projekte “BA-Reloaded” bzw. strategischem Plan 2020-2023 eine Austrittsvereinbarung abgeschlossen haben, wird in diesem Posten eine Verbindlichkeit in Höhe von 211.929.206,95 € (31.12.2019: 177.155 Tsd €) ausgewiesen. Es bestehen Verbindlichkeiten aus KESt-Verrechnungen in Höhe von 27.449.527,06 € (31.12.2019: 24.228 Tsd €).
Weiters werden in den sonstigen Verbindlichkeiten passivische Antizipationen in Höhe von 16.358.998,63 € (31.12.2019: 7.265 Tsd €) bilanziert.
4.24. Passive Rechnungsabgrenzung Für Eigene Emissionen wird in diesem Posten ein Agio in Höhe von 14.405.904,93 € (31.12.2019: 15.028 Tsd €) ausgewiesen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020367
4.25. Rückstellungen4.25.1. Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
Der Rechnungszinssatz beträgt im Berichtsjahr 0,65% (2019: 1,00%). Die bilanzierten Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen entsprechen den versicherungsmathematisch ermittelten Verpflichtungen.
4.25.2. Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für Kreditrisiken
Rückstellungen für drohende Verluste
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Restrukturierungsrückstellungen
In den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen aus der Personalverrechnung sowie für Rechts- und Sachverständigenkosten enthalten.
Die Restrukturierungsrückstellung wurde zum Zweck der Umsetzung von Initiativen in Zusammenhang mit dem strategischen Plan 2020-2023 der Bank Austria Gruppe gebildet.
Insgesamt beträgt der in der Bilanz zum 31.12.2020 ausgewiesene Bestand an Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einschließlich abgegrenzter Zinsen und zugeschriebener Zinsen für Nullkuponanleihen 946.651.975,52 € (31.12.2019: 979.408 Tsd €).
Im Berichtsjahr sind nachrangige Emissionen in Nominale von 25.000.000,00 € (2019: 26.889 €) getilgt worden. In den nachrangigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2020 sind 17 Anleihen (31.12.2019: 19 Anleihen) und 4 Termineinlagen (31.12.2019: 4 Termineinlagen) enthalten, wobei die Laufzeit überwiegend über vier Jahre beträgt. Als Währungen dienen unverändert USD, JPY und EUR.
4.27.1. Gezeichnetes Grundkapital
Das Grundkapital der UniCredit Bank Austria AG beträgt per 31.12.2020 1.681.033.521,40 € und wird gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen. Das bilanzierte Grundkapital ist unterteilt in 10.115 auf Namen lautende vinkulierte Stückaktien mit Stimmrecht und 231.218.705 auf Namen lautende Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist.
4.27.2. Kapitalrücklagen
Die gebundenen Kapitalrücklagen werden per 31.12.2020 mit 876.354.199,40 € unverändert zum 31.12.2019 ausgewiesen. Eine nicht gebundene Kapitalrücklage besteht zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.000.000.000,00 € (31.12.2019: 1.000.000 Tsd €) aufgrund eines Gesellschafterzuschusses der UniCredit S.p.A.
4.27.3. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen werden per 31.12.2020 mit 192.165.572,37 € (31.12.2019: 244.203 Tsd €) ausgewiesen.
4.27.4. Haftrücklage
Die Haftrücklage wird per 31.12.2020 mit 2.129.748.409,45 € (31.12.2019: 2.129.748 Tsd €) unverändert ausgewiesen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020368
4.28 Kernkapital und ergänzende EigenmittelIn folgender Tabelle sind die Rücklagenbewegungen sowie das Ergebnis 2020 unter Einbeziehung des bestehenden Gewinnvortrages 2019 bereits berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat sowie gegebenenfalls durch die Hauptversammlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist.
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA AG
HARTES KERNKAPITAL (CET1)
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
Eingezahlte Kapitalinstrumente
Einbehaltene Gewinne der Vorjahre
Anrechenbarer Gewinn oder Verlust
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbarer Gewinn oder Verlust
(–) Teil des nicht anrechenbaren Zwischengewinns oder Gewinns zum Jahresende
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
(–) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
(–) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
(–) Als immaterieller Vermögenswert bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert
(–) IRB-Fehlbetrag (IRB Shortfall) aus Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste
(-) Abzugsfähige latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren
(–) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(–) Den Schwellenwert von 17,65% überschreitender Betrag
Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital ***
ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL (AT1)
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
(–) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
(–) Direkte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen (Grandfathering)
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB Excess)
(–) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
* beinhaltet neben dem Agio auch die ungebundene Kapitalrücklage aus Gesellschafterzuschuss von 1 Mrd €** Haftrücklage*** NPE Backstop/Calendar provisioning in Umsetzung des SREP Letter an UniCredit Group
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020369
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA AG
RISIKOGEWICHTETE POSITIONSBETRÄGE FÜR DAS KREDIT-, DAS GEGENPARTEIAUSFALL- UND DAS VERWÄSSERUNGSRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN
Davon: Zusätzliche strickte überlegte Anforderungen im Sinne des Artikels 124
Risikopositionsklassen nach Standardansatz exklusive Verbriefungspositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Durch Immobilien besichert
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB)
Davon: Zusätzliche strickte überlegte Anforderungen im Sinne des Artikels 164
Davon: Zusätzliche strickte überlegte Anforderungen im Sinne des Artikels 124
IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren
genutzt werden
Staaten und Zentralbanken
Unternehmen – Spezialfinanzierungen
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, KMU
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, keine KMU
Mengengeschäft – qualifiziert revolvierend
Mengengeschäft – Sonstige KMU
Mengengeschäft – Sonstige, keine KMU
Sonstige Aktiva, ohne Kreditverpflichtungen
Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP
RISIKOPOSITIONSBETRAG FÜR ABWICKLUNGS- UND LIEFERRISIKEN
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch
GESAMTRISIKOBETRAG FÜR POSITIONS-, FREMDWÄHRUNGS- UND WARENPOSITIONSRISIKEN
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020370
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
GESAMTRISIKOBETRAG DER RISIKOPOSITIONEN FÜR OPERATIONELLE RISIKEN (OpR)
Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR)
GESAMTRISIKOBETRAG AUFGRUND ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA)
SONSTIGE RISIKOPOSITIONSBETRÄGE
Davon: zusätzlicher Risikopositionsbetrag aufgrund von Artikel 3 der CRR
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c sowie der Übergangsbestimmung nach Art 465 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013 iVm § 1 CRR-Begleit-VO
a) eine harte Kernkapitalquote von
b) eine Kernkapitalquote von
c) eine Gesamtkapitalquote von
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020371
In folgender Tabelle ist das anrechenbare konsolidierte Ergebnis 2020 enthalten. Wir weisen darauf hin, dass die Feststellung der Jahresabschlüsse der Bank Austria AG und einzelner Tochtereinheiten durch den jeweiligen Aufsichtsrat und die Ergebnisverwendungsbeschlüsse durch die Hauptversammlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt sind.Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA TEILKONZERN
HARTES KERNKAPITAL (CET1)
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
Eingezahlte Kapitalinstrumente
Einbehaltene Gewinne der Vorjahre
Anrechenbarer Gewinn oder Verlust
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbarer Gewinn oder Verlust
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen (Minority interest)
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
Rücklagen aufgrund von Sicherungsgeschäften für Zahlungsströme (Cash Flow Hedge)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
(–) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
(–) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
(–) Bruttobetrag der sonstigen immateriellen Vermögenswerte
Mit den sonstigen immateriellen Vermögenswerten verbundene latente Steuerschulden
(–) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
(–) IRB-Fehlbetrag (IRB Shortfall) aus Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste
(–) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(–) Den Schwellenwert von 17,65% überschreitender Betrag
Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital**
ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL (AT1)
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB Excess)
(–) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
* beinhaltet neben dem Agio auch die ungebundene Kapitalrücklage aus Gesellschafterzuschuss von € 1 Mrd** enthält das Abzugserfordernis aus NPE Backstop / Calendar Provisioning in Umsetzung des SREP Letter an die UniCredit Group
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020372
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA TEILKONZERN
RISIKOGEWICHTETE POSITIONSBETRÄGE FÜR DAS KREDIT-, DAS GEGENPARTEIAUSFALL- UND DAS VERWÄSSERUNGSRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 124
Risikopositionsklassen nach Standardansatz exklusive Verbriefungspositionen
Staaten oder Zentralbanken 916.686.168,54
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Durch Immobilien besichert
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB)
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 164
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 124
IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden
Staaten und Zentralbanken
Unternehmen – Spezialfinanzierungen
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, KMU
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, keine KMU
Mengengeschäft – qualifiziert revolvierend
Mengengeschäft – Sonstige KMU
Mengengeschäft – Sonstige, keine KMU
Sonstige Aktiva, ohne Kreditverpflichtungen
Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP
Verbriefungspositionen nach IRB
RISIKOPOSITIONSBETRAG FÜR ABWICKLUNGS- UND LIEFERRISIKEN
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch
GESAMTRISIKOBETRAG FÜR POSITIONS-, FREMDWÄHRUNGS- UND WARENPOSITIONSRISIKEN
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
GESAMTRISIKOBETRAG DER RISIKOPOSITIONEN FÜR OPERATIONELLE RISIKEN (OpR)
Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR)
Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR)
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020373
GESAMTRISIKOBETRAG AUFGRUND ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA)
SONSTIGE RISIKOPOSITIONSBETRÄGE
Davon: zusätzlicher Risikopositionsbetrag aufgrund von Artikel 3 der CRR
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c sowie der Übergangsbestimmung nach Art 465 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013 iVm § 1 CRR-Begleit-VO
a) eine harte Kernkapitalquote von
b) eine Kernkapitalquote von
c) eine Gesamtkapitalquote von
4.29. Wechselseitige Beteiligungen Wechselseitige Beteiligungen im Sinne des § 241 Z 6 UGB bestehen unverändert zum Vorjahr nicht.
4.30. Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gemäß § 64 (1) Ziffer 8 BWG dienen
BEZEICHNUNG DER VERBINDLICHKEIT
Deckungsstock für Mündelgelder:
Festverzinsliche Wertpapiere
Deckungsstock für Pfand- und öffentliche Pfandbriefe:
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Forderungen an Kreditinstitute
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Festverzinsliche Wertpapiere
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Sicherheiten für treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen:
treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen
Sicherheitenpool OeNB (Tender):
Refinanzierung durch OeNB /EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Refinanzierung durch OeNB /EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Sicherheiten für Handelsgeschäfte mit Wertpapieren und Derivaten:
Sicherheiten für Clearingsysteme:
Festverzinsliche Wertpapiere
Kaution an OeKB, Euroclear, Clearstream Banking
Sicherheiten für Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten:
zedierte Forderungen an OeKB
Widmungseinlage Wohnbaubank AG
Im Posten Spareinlagen sind Mündelgelder in Höhe von 145.300.321,70 € (31.12.2019: 138.564 Tsd €) enthalten.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020374
Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gemäß § 64 (1) Ziffer 8 BWG dienen
BEZEICHNUNG DER VERBINDLICHKEIT
Deckungsstock für Mündelgelder:
Festverzinsliche Wertpapiere
Deckungsstock für Pfand- und öffentliche Pfandbriefe:
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Forderungen an Kreditinstitute
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Festverzinsliche Wertpapiere
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Sicherheiten für treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen:
treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen
Sicherheitenpool OeNB (Tender):
Refinanzierung durch OeNB/EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Refinanzierung durch OeNB/EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Sicherheiten für Handelsgeschäfte mit Wertpapieren und Derivaten:
Sicherheiten für Clearingsysteme:
Festverzinsliche Wertpapiere
Kaution an OeKB, Euroclear, Clearstream Banking
Sicherheiten für Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten:
zedierte Forderungen an OeKB
Widmungseinlage Wohnbaubank AG
Im Posten Spareinlagen sind Mündelgelder in Höhe von 138.563.739,52 € (31.12.2018: 134.535 Tsd €) enthalten.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020375
4.31. DerivatgeschäftDas Geschäftsvolumen wird in der tabellarischen Darstellung je nach zugrundeliegendem Finanzinstrument in Finanzderivate und Kreditderivate eingeteilt. In diesen Kategorien wird zwischen Handels- und Bankbuch, Produkten sowie Restlaufzeiten unterschieden. Der Schwerpunkt im Derivatgeschäft der UniCredit Bank Austria AG liegt im Zinsbereich.
Für Eigenzwecke werden Derivate überwiegend zur Absicherung von Marktrisiken verwendet. Im Kundenbereich sind die Marktteilnehmer Banken, aber auch Wertpapierhäuser und Firmenkunden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Handel mit Derivaten in der UniCredit Bank Austria AG primär dem Hedging von gegenüber Kunden eingegangenen Positionen dient.
Die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG können ebenfalls aus den nachstehenden Tabellen abgeleitet werden.
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020376
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020377
Nominale der Derivate nach Restlaufzeit
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Die Buchwerte der Derivate per 31.12.2020 (in €) sind in folgenden Bilanzpositionen enthalten:
•Sonstige Vermögensgegenstände – Handelsbuch 1.209.947.325
•Sonstige Vermögensgegenstände – Bankbuch 271.855.845
•Sonstige Verbindlichkeiten – Handelsbuch 1.265.648.941
•Sonstige Verbindlichkeiten – Bankbuch 329.224.008
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
4.32. Eventualverbindlichkeiten Die unter der Bilanz im Passivposten 1 mit 8.258.382.750,45 € ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum 31.12.2019 um 3.625.187.097,17 € oder 30,5% verringert (31.12.2019: 11.883.570 Tsd €). Der Rückgang bedingt sich durch den Entfall von Verpflichtungen von kurzfristigen Forward Starting Repos.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020378
4.33. Patronats- bzw. VerpflichtungserklärungenNeben den im Unterstrichposten Passiva 1 ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten bestehen nachfolgende Patronats- bzw. Verpflichtungserklärungen:
Die bisherigen Töchter, für die die UniCredit Bank Austria AG eine Haftungserklärung zugunsten S.W.I.F.T. abgegeben hat, wurden im Laufe des Jahres 2020 an die UniCredit S.p.A. übertragen. Im November 2020 wurde durch die UniCredit Bank Austria AG das Service-Büro für die Anbindung dieser Töchter gekündigt. Mit dieser Kündigung entfällt auch die Haftung der UniCredit Bank Austria AG für die Töchter zugunsten der S.W.I.F.T.
Bei Patronatserklärungen in Höhe von 353.584.119,47 € (31.12.2019: 386.223TEUR), die im Zuge von internationalen Leasinggeschäften abgegeben wurden, ist aufgrund der in sich geschlossenen Besicherungsstruktur eine Inanspruchnahme der UniCredit Bank Austria AG nicht zu erwarten, da den Leasinggesellschaften die Rechte an den bei ihnen selbst bzw. bei der UniCredit Bank Austria AG liegenden Payment Undertaking Amounts, welche zur Besicherung dienen, oder die Rechte an anderen werthaltigen Sicherheiten übertragen wurden.
Weiters besteht eine Verpflichtung der UniCredit Bank Austria AG aus der gemäß §§ 93 und 93a BWG bzw. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei einer Einlagensicherungseinrichtung.
Die UniCredit Bank Austria AG war Mitglied der Sparkassen Haftungs AG, dem Einlagensicherungsinstitut des Sparkassensektors und wechselte mit Stichtag 19.12.2016 in die Einlagensicherung der Banken und Bankier Gesellschaft mbH. Ab dem 1. Jänner 2019 trat die einheitliche Sicherungseinrichtung an die Stelle der Sicherungseinrichtung jedes einzelnen Fachverbandes. Es handelt sich um einen ex lege-Übertritt in die einheitliche Sicherungseinrichtung „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“.
Verbindlichkeiten aus unechten Pensions(=Kost)geschäften gem. § 50 Abs. 3 und 5 BWG
Übernahmeverpflichtungen für Wertpapiere
Verkaufte Call / Put-Optionen auf Vermögensgegenstände (gem. Anl. 1 zu § 22 Z 1 lit j)
Noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen (Kreditrahmen, Promessen, Verpflichtungen, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen)
Entliehene Wertpapiere – Eigengeschäft
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
Alle sonstigen nicht angeführten unwiderruflichen Geschäfte, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können
4.35. Gesamtkapitalrentabilität DieGesamtkapitalrentabilität,diealsQuotientdesJahresergebnissesnachSteuern(Jahresüberschuss)geteiltdurchdieBilanzsummezum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt im Berichtsjahr -0,05% (31.12.2019: 0,04%).
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020379
5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung5.1. Aktuelle Zinssituation Infolge der aktuellen Niedrigzinssituation sind vor allem im Interbankengeschäft sowie der Europäischen Zentralbank zum Teil Erträge aus finanziellen Verbindlichkeiten und Aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten entstanden. Erträge, die wir für Einlagen (Passiva) erhalten haben, werden in Höhe von 72.336.620,71 € (2019: 32.475 Tsd €) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. Es werden die Aufwendungen, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von 74.974.678,97 € (2019: 36.224 Tsd €) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
5.1.1. TLTRO
Die UniCredit Bank Austria AG hat im Juni 2020 an langfristigen Refinanzierungsgeschäften der EZB (TLTRO - „Targeted Longer-Term Refinancing Operations“) teilgenommen und nahm hierbei ein Neuvolumen von 15,4 Mrd € auf, während Volumina aus früheren TLTROs zurückbezahlt wurden. Ein zusätzlicher Zinsvorteil, der bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte für die kumulierte Nettokreditvergabe (Cumulative Net Lending/CNL) an bestimmte Kreditnehmer (Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen, Kredite an private Haushalte - ohne Wohnbaukredite) zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts erzielt werden kann, wurde zum Jahresultimo 2020 noch nicht berücksichtigt.
5.1.2. Zinsaufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der im Berichtsjahr geleisteten Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital beträgt 19.052.025,74 € (2019: 22.343 Tsd €).
5.2. Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen Die Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr 2020 um 47.002.570,37 € auf 183.779.250,91 € zurückgegangen. In der Position „Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen“ sind Beteiligungserträge aus Gewinngemeinschaften in der Höhe von € 48.351.493,34 (2019: 56.929 Tsd €) enthalten.
5.3. Nettoprovisionsertrag Der Nettoprovisionsertrag war mit 471.362.893,71 € im Berichtsjahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie rückläufig (2019: 482.572 Tsd €). Während sich trotz des schwierigen Marktumfelds der Provisionsüberschuss aus der Vermögensverwaltung relativ gut entwickelte, war bei den sonstigen Dienstleistungen ein Rückgang zu verzeichnen. Im Nettoprovisionsertrag sind Erträge aus der Depotverwaltung und aus der Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen im Jahr 2020 in Höhe von 41.669.187,54 € (2019: 45.075 Tsd €) enthalten.
5.4. Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften Trotz des schwierigen Marktumfelds konnten die Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften auf 73.281.476,67 € gesteigert werden (2019: 69.529 Tsd €).
5.5. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden neben Ersätzen aus Konzernleistungen, Auflösungen von Rückstellungen (u.a. aus Rückstellungen für Prozessrisiken), Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen, Wertgewinnen aus sonstigen Vermögensgegenständen und Mieterträgen aus Realitäten, alle jene ausgewiesen, welche nicht unmittelbar dem Bankbetrieb zuzuordnen sind. Der Gesamtbetrag dieses Posten beträgt im Jahr 2020 62.163.566,95 € (2019: 131.714 Tsd €).
5.6. Dotierung für Pensionsrückstellung / Aufwendungen für Abfertigungen 5.6.1. Dotierung für Pensionsrückstellung
Die Aufwendung für die Pensionsrückstellung betrug im folgenden Geschäftsjahr 128.666.511,88 € (2019: 211,2 Mio €). 2020 wurde eine Ausweisänderung durchgeführt, in dem die Pensionszahlungen mit der Verwendung der Pensionsrückstellung saldiert wurden. Im Jahr 2019 war aus diesem Titel in dieser Position ein Ertrag von 201.665 Tsd € ausgewiesen und der entsprechende Aufwand war in der Position Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung inkludiert. Die Rechnungszinssatzveränderung im Jahr 2019 von 1,85% auf 1% bzw. im Jahr 2020 auf 0,65% begründet darüber hinaus die Fluktuation in dieser GuV Position.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020380
5.6.2. Aufwendungen für AbfertigungenDer Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ beträgt 20.081.926,63 € (2019: 54.629 Tsd €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist unter anderem auf die oben beschriebene Rechnungszinssatzveränderung zurückzuführen.
5.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich primär um Aufwendungen die nicht das Kreditgeschäft betreffen, insbesondere Aufwendungen für Vorsorgen für Rechtsrisiken, sowie Leistungen betreffend den Einlagensicherungsfond (Deposits Guarantee Schemes) in Höhe von 35.711.458,42 € (2019: 18.403 Tsd €) und den EU-Bankenabwicklungsfond (Resolution Fund) mit 43.483.924,58 € (2019: 39.985 Tsd €). Insgesamt wurden im Berichtsjahr 107.652.609,63 € (2019: 90.348 Tsd €) aufgewendet.
5.8. Bewertung und Veräußerung von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen Im Berichtsjahr wurden Abwertungen in der Höhe von 128.880.500,48 € (2019: 97.008 Tsd €) ausgewiesen. Diese Abwertungen betrafen u.a. ausschüttungsbedingt auch verbundene Unternehmen mit 117.152.020,62 € (2019: 93.272 Tsd €).
Es wurden 2020 Bewertungsgewinne – aufgrund des Wegfalls der Gründe für Wertberichtigungen in der Vergangenheit - in der Höhe von 48.446.272,09 € (2019: 31.623 Tsd €) gebucht.
In den Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung und Veräußerung von Beteiligungen entfällt ein Saldo von minus 73.512.900,37 € (2019: 66.726 Tsd €) auf verbundene Unternehmen. Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an Gewinngemeinschaften wurden keine (2019: 0 €) realisiert.
5.9. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die im Berichtsjahr im Ergebnis erfassten Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf plus 38.504.875,32 € (2019: 120.384 Tsd €). Der laufende Steuerertrag beträgt 41.357.861,39 € (Ertrag 2019: 18.782 Tsd €). Die latenten Steuern weisen für 2020 einen Aufwandssaldo in Höhe von 2.852.986,07 € (Ertrag 2019: 101.602 Tsd €) aus.
Laufende Steuern
Der laufende Steuerertrag zum 31.12.2020 betrugen 41.357.861,39 € (Ertrag 2019: 18.782 Tsd €). Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den Erträgen in Höhe von 41.328.032,50 € (2019: 24.950 Tsd €) auf Grund verrechneter Steuerumlagen an Gruppenmitglieder, Aufwendungen aus laufenden Körperschaftsteuern in Höhe von 0 € (Aufwand 2019: 9.500 Tsd €), Aufwendungen für rückgestellte Schlussausgleichszahlungen an Gruppenmitglieder in Höhe von 2.518.259,60 € (Aufwand 2019: 7.271 Tsd €), Erträge aus Körperschaftsteuern der Vorperiode in Höhe von 1.853,46 € (Ertrag 2019: 3.968 Tsd €) sowie Erträge aus ausländisch rückerstatteten Abzugssteuern in Höhe von 2.483.108,78€ (Ertrag 2019: 6.577 Tsd €) zusammen. Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus den niedrigeren laufenden Körperschaftsteuern sowie den höheren verrechneten Steuerumlagen.
Zum 31.12.2020 besteht gemäß § 9 KStG eine Unternehmensgruppe aus der UniCredit Bank Austria AG als Gruppenträger und 165 ausschließlich inländischen Gruppenmitgliedern, davon 12 Gesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen und 153 Gesellschaften mit Steuerumlagevereinbarungen.
Die Steuerumlageverträge sehen vor, dass für steuerpflichtige Gewinne in Höhe der auf diesen Gewinn entfallenden Körperschaftsteuer eine Steuerumlage abzüglich eines zwischen Gruppenträger und Gruppenmitglied geteilten Zinsvorteils an die UniCredit Bank Austria AG entrichtet wird. Eine Verpflichtung zur Zahlung einer Steuerumlage an den Gruppenträger besteht insofern nicht, als evident gehaltene steuerliche Verluste aus Vorjahren auf Ebene des Gruppenmitglieds verrechnet werden. Ferner verpflichtet sich die UniCredit Bank Austria AG an ausscheidende Gruppenmitglieder eine Ausgleichszahlung für bisher genutzte steuerliche Verluste zu leisten. Die daraus resultierenden künftigen steuerlichen Verpflichtungen wurden rückgestellt (Schlussausgleich).
Latente Steuern
Der Betrag der Aktiven Latenten Steuern zum 31.12.2020 beträgt 594.857.624,06 € (2019: 597.711 Tsd €). Die Veränderung der Steuerlatenzen wurde ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beträgt 2.852.986,07 € (Ertrag 2019: 101.602 Tsd €).
Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zu einem Großteil zurückzuführen auf Veränderungen bei den Sozialkapitalrückstellungen, auf die unterschiedliche Forderungsbewertung, auf Veränderungen der Vorsorge für statistisch erwartbare Kreditverluste, auf die fortgeführten Siebentel-Abschreibungen, auf die Veränderungen der sonstigen und langfristigen Rückstellungen sowie der Veränderung der langfristigen Verbindlichkeiten.
Vom Wahlrecht einer Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge wurde nicht Gebrauch gemacht. Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020381
5.10. RücklagenbewegungIm Geschäftsjahr 2020 wurden 52.037.589,30 € aus den Gewinnrücklagen aufgelöst (2019: Auflösung 0 Tsd €).
Die Angabe der Kosten für die Abschlussprüfung (gem. § 238 Abs. 1 Z 18 UGB) sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses
Sparkassenprüfungsverband
Andere Bestätigungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Steuerberatungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Sparkassenprüfungsverband
*) die 2019 publizierten Werte wurden adaptiert Nach Auflösung von Rücklagen in Höhe von 52.037.589,30 € betrug der Jahresverlust der UniCredit Bank Austria AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 243.227,56 €. Nach Zurechnung des Gewinnvortrages von 243.227,56 € ergibt sich kein verwendungsfähiger Bilanzgewinn, der verteilt werden kann.
6. Angaben zu Personal und Organen Der durchschnittliche Mitarbeiterstand nach Personenjahren betrug im Bilanzjahr 4.126 (2019: 4.166)
6.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen DieAufwendungenfürAbfertigungenundPensionenbetreffendieinderGewinn-undVerlustrechnungausgewiesenenPosten„Aufwendungenfür AltersversorgungundUnterstützung“,„DotierungderPensionsrückstellung“und„AufwendungenfürAbfertigungenundLeistungenanbetriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“.
Für die Mitglieder des Vorstandes, ehemalige Vorstandsmitglieder sowie deren Hinterbliebene wurden im Bilanzjahr 9.471.417,68 € (2019: 7.106 Tsd €) aufgewendet. Darin enthalten sind für aktive Vorstandsmitglieder 151.625,04 € (2019: 198 Tsd) und für ehemalige Vorstandsmitglieder 166.750,00 € (2019: 68 Tsd €) an Zahlungen in Pensionskassen. Die Aufwendungen für andere Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene betrugen 195.271.019,99 € (2019: 532.715 Tsd €), wobei die Veränderung zum Vorjahr wesentlich durch die Rechnungszinssatzveränderung sowie einer einmalige Pensionsabfindungszahlungen im Jahr 2019 beeinflusst wurde.
6.3. Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder DieimGeschäftsjahr2020vonderUniCreditBankAustriaAGandieVorstandsmitgliederausbezahltenBezüge(ohneEinzahlungenin Pensionskassen)betrugen1.084.158,34€(vergleichbareBezügeimVorjahrwaren1.443Tsd€).Hievonwaren789.221,54€fixeEntgelte(2019: 1.089Tsd€)und294.936,80€variableEntgelte(2019:353Tsd€).DarüberhinauswurdenfürdasJahr2020variableEntgelteinHöhevon 2.056.000,00€(mitMalusbelegt)(2019:2.332.000,00€(mitMalusbelegt))zurückgestellt,dieentsprechendderselbengesetzlichen Kompensationsbestimmungen erst in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen können.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020382
MehrereVorstandsmitgliedererhaltenihreBezügevonUnternehmenaußerhalbdesBankAustriaKonsolidierungskreises.DieseBezüge,die VorstandsmitgliederfürTätigkeiteninderUniCreditBankAustriaAGundinverbundenenUnternehmenimGeschäftsjahr2020gewährtwurden, betrugen2.071.126,08€(2019:1.832Tsd€)undwerdenteilweise(2020:1.870.213,43€;2019:1.321Tsd€)andieUniCreditBankAustriaAG weiterverrechnet.DieVorstandsmitgliederhabenauchVergütungenfürTätigkeitenerhalten,dienichtmitderBA-Gruppezusammenhängen,sondern im Interesse der UniCredit Group sind.AnehemaligeMitgliederdesVorstandesundderenHinterbliebenewurden(ohneEinzahlungeninPensionskassen)8.159.809,10€ (davonan ehemaligeFunktionsträgerderimJahre2002mitderBankAustriaverschmolzenenCreditanstaltAGbzw.derenHinterbliebene4.100.130,00€,an ehemaligeFunktionsträgerderimJahre1991mitderZentralsparkasseverschmolzenenÖsterreichischeLänderbankAGbzw.derenHinterbliebene 1.767.472,77€€)ausbezahlt.DerVergleichswertdesVorjahresbeträgt8.268Tsd€.FürTätigkeiteninverbundenenUnternehmenwurdenandiesen Personenkreis 797.856,88 € (2019: 17 Tsd €) ausbezahlt.
DieBezügederimGeschäftsjahr2020tätigenMitgliederdesAufsichtsratesbetrugenfürdieUniCreditBankAustriaAG296.000,00€(2019: 294 Tsd €).
6.4. Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates Die Kredite an die Mitglieder des Vorstandes wurden mit 1.050.319,89 € (2019: 1.059 Tsd €) ausgewiesen, die ausgenützten Kontorahmen betrugen 38.535,53 € (2019: 40 Tsd €). Während des Geschäftsjahres wurden 67.107,28 € (2019: 51 Tsd €) zurückgezahlt.
Die Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf 205.920,05 € (2019: 904 Tsd €), die ausgenützten Kontorahmen wurden mit 55.965,12 € (2019: 61 Tsd €) ausgewiesen. Während des Geschäftsjahres wurden 45.794,28 € (2019: 63 Tsd €) zurückgezahlt.
Bei den Ausleihungen an den Aufsichtsrat sind auch die Kredite an die Arbeitnehmervertreter erfasst. Die Laufzeit der angeführten Kredite beträgt zwischen 5 und 30 Jahre. Die Verzinsung entspricht dem Kreditsatz für die Mitarbeiter der UniCredit Bank Austria AG.
6.5. Aktienbasierte Vergütung DerVorstandundausgewählteFührungskräftederUniCreditBankAustriaAGnehmenamaufUniCreditAktienbasiertenVergütungsmodellender UniCreditGroupteil.DieVergütungsmodellebetreffenAktienoptionenund„PerformanceShares“fürTätigkeiteninderUniCreditBankAustriaAG,die sich auf den Bezug von Aktien der Muttergesellschaft UniCredit S.p.A beziehen.
DerwirtschaftlicheWertderVergütungsmodellewirdvonderUniCreditS.p.AeinheitlichfürdenGesamtkonzernberechnet(Hull&White Bewertungsmodell)unddenGruppengesellschaftenmitgeteilt.InderUniCreditBankAustriaAGistimBerichtsjahreinBetragvon1.963.862,69€ (2019: 2.951 Tsd €) ergebniswirksam berücksichtigt.
Im Jahr 2020 wurden keine neuen Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder, leitende oder sonstige Angestellte ausgegeben; es wurden keine Aktienoptionen von den Mitgliedern des Vorstands ausgeübt. Die Laufzeit von Optionen aus der Vergangenheit ist bereits abgelaufen.
7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Es gibt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020383
8. Namen der OrganmitgliederAufsichtsrat der UniCredit Bank Austria AG 01.01.2020 – 31.12.2020
Vorsitzender:Gianfranco BISAGNI Vorsitzender-Stellvertreter:Ranieri De MARCHIS, MBA Mitglieder:Dr. Livia ALIBERTI AMIDANI Dr. Olivier Nessime KHAYAT
Dr. Aurelio MACCARIO
Dr. Eveline STEINBERGER-KERN
Dr. Ernst THEIMER
Vom Betriebsrat entsandt:Mag. Adolf LEHNER Vorsitzender des Zentralbetriebsrates
Mag.(FH) Christine BUCHINGER
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Mario PRAMENDORFER, MBA
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Mag. Karin WISAK-GRADINGER
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020384
Vorstand der UniCredit Bank Austria AG01.01.2020 – 31.12.2020
Vorsitzender/Generaldirektor:Robert ZADRAZIL Mitglieder:Mag. Gregor HOFSTÄTTER-POBST Dr. Jürgen KULLNIGGbis 31.10.2020
Mauro MASCHIO
Mag. Wolfgang SCHILKab 01.11.2020
Günter SCHUBERT
Mag. Susanne WENDLER
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020385
UniCredit Bank Austria AG
Jahresabschluss 2020
Wien, am 19. Februar 2021
Der Vorstand
Robert ZadrazilMag. Gregor Hofstätter-Pobst
CEO CFO Finance
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mauro Maschio Mag. Wolfgang Schilk
PrivatkundenbankCRO Risk Management
Günter SchubertMag. Susanne Wendler
Corporate & Investment Unternehmerbank
Banking Division
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020386
Bericht der Abschlussprüfer UniCredit Bank Austria AG Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der UniCredit Bank Austria AG, Wien, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der UniCredit Bank Austria AG, Wien, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
•Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen (siehe Anhang 2.2.3. Forderungen)
Sachverhalt und Problemstellung
Wertberichtigungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Zum 31. Dezember 2020 betragen die Kreditforderungen („Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“) nach Abzug der Wertberichtigungen insgesamt EUR 67.398 Mio, die Risikovorsorgen zu diesen Bilanzposten betragen EUR 1.348 Mio.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020387
Die UniCredit Bank Austria AG hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Verlustereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Je nach Ergebnis werden für verschiedene Klassen von Kreditforderungen unterschiedliche Methoden zur Bestimmung des Risikovorsorgebedarfs angewandt. Grundsätzlich handelt es sich um Discounted-Cashflow-Methoden unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien. In die Berechnung einfließende Parameter werden, auf Basis von Modellen unter Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben geschätzt und, sofern erforderlich, auf IFRS-9-konforme Parameter übergeleitet:•Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans), die auf Kundenebene als signifikant eingestuft werden, werden die erwarteten Kreditverluste individuell bestimmt. Die Szenarien-Wahrscheinlichkeiten, die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Rückflüsse aus der Realisierung von Sicherheiten (sofern vorhanden) werden auf Basis aller verfügbaren Informationen unter Beiziehung interner Experten geschätzt.
•Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans) mit vergleichbarem Risikoprofil, die individuell als nicht signifikant eingestuft werden, werden die erwarteten Kreditverluste kollektiv ermittelt. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Obligos und der vorhandenen Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalles wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt.
•Für nicht notleidende Kreditforderungen (performing loans) werden erwartete Kreditverluste modellbasiert mittels geschätzter Ausfallswahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und Umrechnungsfaktoren (CCF) berechnet. Wenn keine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten ist, werden diese Risikovorsorgen in Höhe der innerhalb der nächsten 12 Monate erwarteten Kreditverluste gebildet. Ist eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten, dann werden die erwarteten Kreditverluste für die Restlaufzeit der Kreditforderung geschätzt.
•Für nicht ausgefallene Fremdwährungs-Kreditforderungen sowie Tilgungsträger-Kreditforderungen mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment werden diese Modelle adaptiert, um die besonderen Risikomerkmale dieser Portfolien angemessen abzubilden. Insbesondere wurde für diese Portfolien eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos identifiziert und diese daher der Stage 2 zugeordnet.
Die Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Diese ergeben sich bei der Identifikation eines Verlustereignisses oder einer signifikanten Kreditrisikoerhöhung sowie bei der Schätzung der erwarteten Cashflows bzw. bei der Ermittlung von Rechenparametern, die diese abbilden.
Die inhärenten Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertberichtigungen von Kreditforderungen zugrunde liegen, wurden durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie zusätzlich verstärkt. Durch die erforderlichen Adaptionen in Schätzmethoden und Prozessen ist die Bedeutung von Einschätzungen des Managements weiter gestiegen.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen haben zahlreiche Staaten Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds, Anpassung des Insolvenzrechts etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu reduzieren versuchen, erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios und führen zu kurzfristig niedrigeren Ausfallsraten und Verlustquoten.
Die UniCredit Bank Austria AG hat daher verschiedene Anpassungen im Hinblick auf die erwartete Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes vorgenommen. Für die Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen in die Schätzung der Risikoparameter wurden daher neben der Anpassung des Basisszenarios auch die Alternativszenarien (negatives und positives Szenario) sowie deren Gewichtung adaptiert. Dabei wurde die Gewichtung des negativen Szenarios zu Lasten des Basisszenarios und des positiven Szenarios erhöht. Darüber hinaus wurde als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie und der daraus erwarteten, aber noch nicht beobachtbaren wirtschaftlichen Folgen ein zusätzlicher Auslöser für die Stufe 2 eingeführt. Nähere Ausführungen zu den vorgenommenen Anpassungen finden sich im Anhang und im Lagebericht.
Aus den oben angeführten Gründen haben wir die Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben.
Wir haben die wesentlichen Prozesse und Modelle im Kreditrisikomanagement sowie eine Auswahl von Kreditforderungen hinsichtlich der gebildeten Wertberichtigung prüferisch gewürdigt. Wir haben die wesentlichen Kontrollen im Kreditprozess, insbesondere Kontrollen im laufenden Monitoring und im Früherkennungsprozess von potenziell ausfallsgefährdeten Kreditnehmern, identifiziert und getestet. Wir haben das interne Kontrollsystem zur korrekten Handhabe der Ratingmodelle und zur Sicherheitenbewertung überprüft.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020388
Die Angemessenheit von individuellen Risikovorsorgen haben wir anhand von Testfällen überprüft. Neben der Einhaltung der internen Regelungen bezüglich Rating, Sicherheitenzuordnung und -bewertung haben wir überprüft, ob wesentliche Verlustereignisse identifiziert wurden. Dafür haben wir Kreditforderungen, die vom Management nicht als ausgefallen identifiziert wurden, dahingehend untersucht, ob Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers eingetreten sind. Bei ausgefallenen Kreditforderungen haben wir die unterstellten Szenarien sowie deren Gewichtung unter COVID-19-Geschichtspunkten und die geschätzten erwarteten Cashflows kritisch gewürdigt.Wir haben die Angemessenheit der kollektiv ermittelten Risikovorsorgen unter Berücksichtigung von Parametern für die gesamten Laufzeiten, der Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen und der Beurteilung, ob eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos stattgefunden hat, sowie der zugrundeliegenden Ratingmodelle beurteilt. Wir haben für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtestings und Modellvalidierungen, den Umgang mit diesen Ergebnissen sowie die vom Management durchgeführten Analysen zur Feststellung signifikanter Kreditrisikoerhöhungen kritisch gewürdigt.
Wir haben die Angemessenheit, sowie die vorgenommenen erforderlichen Adaptionen von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen angesichts der COVID-19-Pandemie beurteilt. Dabei haben wir insbesondere die Vorgehensweise des Managements zur Berücksichtigung möglicher Verzerrungen in aktuell beobachtbaren Daten durch diverse Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z.B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) kritisch gewürdigt.
Wir haben die vom Management im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführten Änderungen in der Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos von Kreditforderungen erhoben und prüferisch gewürdigt.
Wir haben den Umgang des Managements mit den aktuell aufgrund der COVID-19 Pandemie erhöhten Unsicherheiten in der Erstellung von makroökonomischen Prognosen und Alternativszenarien sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert und die vorgenommenen makroökonomischen Prognosen im Vergleich mit den makroökonomischen Prognosen externer Informationsquellen kritisch gewürdigt
•Bewertung von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen (siehe Anhang 2.2.5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, 4.4. Beteiligungsunternehmen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie 5.8. Bewertung und Veräußerung von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen)
Sachverhalt und Problemstellung
Sofern Sachverhalte festgestellt werden, die eine Wertänderung von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen indizieren, sind die Buchwerte dieser Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen gemäß der European Securities and Markets Authority (ESMA) einen starken Wertminderungsindikator dar.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen führt die UniCredit Bank Austria AG Nutzwert-Berechnungen durch. Ausgangspunkt sind die Jahresplanungen der Beteiligungsgesellschaften.
Die inhärenten Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertberichtigungen von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen zugrunde liegen, wurden durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie zusätzlich verstärkt. Durch die erforderlichen Anpassungen in Schätzmethoden und Prozessen ist die Bedeutung von Einschätzungen des Managements weiter gestiegen.
Geringfügige Änderungen in den Annahmen, die in die Schätzung einfließen, oder im ermittelten Diskontierungszinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen.
Aufgrund der Sensitivität des Bewertungsergebnisses und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen untersucht, die einzelnen Elemente der Kalkulation nachvollzogen und die Wirksamkeit der identifizierten wesentlichen Kontrolle evaluiert.
Die Angemessenheit der Nutzwert-Berechnungen und des angewandten Diskontierungszinssatzes wurde anhand der unternehmensrechtlichen Anforderungen und aktueller Kapitalmarktdaten überprüft und die mathematische Korrektheit der Berechnung unter Beiziehung interner Bewertungsspezialisten überprüft.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020389
Wir haben die getroffenen Annahmen kritisch gewürdigt und ein Backtesting der jeweiligen Jahresplanungen mit den jeweiligen Jahresergebnissen der Beteiligungsunternehmen vorgenommen. Die verwendeten Zahlen und die gewählten Szenarien wurden mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern auch unter Berücksichtigung der COVID-19-induzierten Marktunsicherheit diskutiert und anhand interner und externer Prognosen plausibilisiert.Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der UniCredit Bank Austria AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der UniCredit Bank Austria AG vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der UniCredit Bank Austria AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die UniCredit Bank Austria AG zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der UniCredit Bank Austria AG.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
•Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der UniCredit Bank Austria AG abzugeben.
•Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020390
•Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der UniCredit Bank Austria AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der UniCredit Bank Austria AG von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die UniCredit Bank Austria AG und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO). Die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes ist gesetzlicher Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen, somit auch der UniCredit Bank Austria AG seit ihrem Bestehen.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020391
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wurde von der Hauptversammlung am 8. April 2019 als zusätzlicher Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 23. April 2019 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurde die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH von der Hauptversammlung am 8. April 2020 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als zusätzlicher Abschlussprüfer gewählt und am 8. April 2020 vom Aufsichtsratsvorsitzenden mit der Abschlussprüfung beauftragt.Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH ist ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahr zusätzlicher Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind seitens des Sparkassen-Prüfungsverbandes Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, sowie seitens Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Herr Mag. Wolfgang Wurm.
Jahresabschluss 2020
UniCredit Bank Austria AG, Wien
Wien, den 19. Februar 2021
Sparkassen-Prüfungsverband
Prüfungsstelle
(Bankprüfer)
MMag. Herwig Hierzer, MBA e.h. Mag. Reinhard Gregorich e.h.
Wirtschaftsprüfer Oberrevisor
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm e.h. Dr. Gottfried Spitzer e.h.
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGErklärung der gesetzlichen Vertreter
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020392
Erklärung der gesetzlichen VertreterUniCredit Bank Austria AG Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Emittenten so dargestellt sind, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten entsteht, und dass er die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen der Emittent ausgesetzt ist, beschreibt.
Wien, am 19. Februar 2021
Der Vorstand
Robert ZadrazilMag. Gregor Hofstätter-Pobst
CEO CFO Finance
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mauro Maschio Mag. Wolfgang Schilk
PrivatkundenbankCRO Risk Management
Günter SchubertMag. Susanne Wendler
Corporate & Investment Unternehmerbank
Banking Division
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGInvestor Relations
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020393
Investor Relations, Ratings, Impressum und Hinweise Investor Relations, Ratings, Impressum, Hinweise UniCredit Bank Austria AG / Corporate Relations
Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0) 5 05 05-57232
Fax: +43 (0)5 05 05-8957232
E-Mail: investor.relations@unicreditgroup.at
Internet: https://ir.bankaustria.at
Mag. Günther Stromenger, Tel.: +43 (0)5 05 05-57232
Mag. Andreas Petzl, Tel.: +43 (0)5 05 05-54999
LANGFRISTIG / SENIOR UNSECURED
NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Öffentliche Pfandbriefe und hypothekarische Pfandbriefe der Bank Austria haben ein Aaa-Rating von Moody’s.
1) Wertpapiere, die vor dem 31. Dezember 2001 emittiert wurden und somit unter der Ausfallshaftung der Gemeinde Wien stehen ("grandfathered debt" - ausschließlich nachrangige Wertpapiere ausstehend), besitzen seitens Moody's ein Rating von Baa1 und seitens Standard & Poor's ein Rating von BBB-.
Angaben und Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz:Herausgeber, Medieninhaber:
UniCredit Bank Austria AG
A-1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: + 43 (0)5 05 05-0
Internet: www.bankaustria.at
E-Mail: info@unicreditgroup.at
BIC: BKAUATWW
Bankleitzahl 12000
Firmenbuch FN 150714p
LEI: D1HEB8VEU6D9M8ZUXG17
DVR-Nummer 0030066
UID-Nummer ATU 51507409
Dieser Jahresfinanzbericht wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, erstellt (Medieninhaber und Hersteller).
Redaktion: Accounting, Reporting, Tax & Corporate Relations
Gestaltungskonzept/Cover und Unternehmensprofil: UniCredit S.p.A.
Gestaltungskonzept/Trennblätter: M&C Saatchi
Layoutkonzept und -umsetzung: UniCredit S.p.A.
Unternehmensgegenstand:
Kreditinstitut gem. § 1 Abs.1 Bankwesengesetz
Vertretungsbefugte Organe (Vorstand) des Medieninhabers:
Robert Zadrazil (Vorsitzender), Gregor Hofstätter-Pobst, Wolfgang Schilk, Mauro Maschio, Tina Pogacic, Günter Schubert, Susanne Wendler.
Aufsichtsrat des Medieninhabers:
Gianfranco Bisagni (Vorsitzender), Ranieri De Marchis (stellvertretender Vorsitzender), Livia Aliberti Amidani, Christine Buchinger, Olivier Khayat, Adolf Lehner, Aurelio Maccario, Mario Pramendorfer, Eveline Steinberger-Kern, Ernst Theimer, Karin Wisak-Gradinger.
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Beteiligungsverhältnisse am Medieninhaber gemäß § 25 Mediengesetz:UniCredit S.p.A. hält einen Anteil von 99,996% der Aktien am Medieninhaber (unter folgendem Link https://www.unicreditgroup.eu/en/governance/shareholders/shareholders-structure.html sind die wesentlichen, an der UniCredit S.p.A. bekannten Beteiligungsverhältnisse ersichtlich).
Der Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG, Region Wien, sowie die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (Stifter: Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse; Begünstigter: WWTF – Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds) sind mit einem Anteil von zusammen 0,004% am Medieninhaber beteiligt.
Hinweise
Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Bank Austria beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken – wie die in diesem Bericht angesprochenen – in nicht kalkulierter Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Angaben über Marktanteile beruhen auf den zu Redaktionsschluss letztverfügbaren Daten.
Unter „Bank Austria“ wird in diesem Bericht die Unternehmensgruppe des Vollkonsolidierungskreises bezeichnet. „UniCredit Bank Austria AG“ bezieht sich auf die Muttergesellschaft.
Mit „Mitarbeiter“ sprechen wir selbstverständlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, wenn dies der leichteren Lesbarkeit im Textfluss dient.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten.
Disclaimer
Die vorliegende deutsche Version ist die authentische Fassung dieses Berichts und für alle rechtlichen Aspekte relevant. Die Version in englischer Sprache ist eine Übersetzung.
Jahresabschluss 2020 der UniCredit Bank Austria AGInvestor Relations
Bank Austria ·Jahresabschluss 2020394