2020 | 2019 | Δ 2020 | |
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| / 2019 |
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Ergebniszahlen (bereinigt*) | T€ | T€ | % |
Umsatzerlöse | 689.242 | 592.059 | 16,4 |
Betriebsleistung | 686.775 | 592.245 | 16,0 |
Gesamtleistung | 713.046 | 609.767 | 16,9 |
Materialaufwand | -366.020 | -352.389 | 3,9 |
Personalaufwand | -203.316 | -149.813 | 35,7 |
EBITDA | 85.725 | 67.593 | 26,8 |
EBITDA-Marge | 12,5% | 11,4% |
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EBIT | 56.157 | 47.661 | 17,8 |
EBIT-Marge | 8,2% | 8,0% |
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EBT | 49.009 | 37.961 | 29,1 |
EBT-Marge | 7,1% | 6,4% |
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Konzernergebnis nach nicht beherrschenden Anteilen | 21.726 | 17.929 | 21,2 |
EPS in € | 3,66 | 2,95 | 23,9 |
Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien | 5.934 | 6.068 | -2,2 |
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Ergebniszahlen (IFRS) | T€ | T€ | % |
EBITDA | 69.972 | 80.967 | -13,6 |
Konzernergebnis | 12.685 | 26.945 | -52,9 |
EPS in € | 2,14 | 4,44 | -51,9 |
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Bilanzzahlen (IFRS) | 31.12. | 31.12. |
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| T€ | T€ | % |
Langfristige Vermögenswerte | 369.747 | 346.084 | 6,8 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 432.920 | 498.608 | -13,2 |
Darin enthaltene liquide Mittel** | 330.165 | 340.193 | -2,9 |
Gezeichnetes Kapital | 5.932 | 5.941 | -0,1 |
Sonstiges Eigenkapital | 493.760 | 468.612 | 5,4 |
Eigenkapital insgesamt | 499.692 | 474.552 | 5,3 |
Eigenkapitalquote | 62,3% | 56,2% |
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Langfristige Schulden | 121.001 | 149.919 | -19,3 |
Kurzfristige Schulden | 181.974 | 220.221 | -17,4 |
Bilanzsumme | 802.667 | 844.692 | -5,0 |
Nettofinanzmittel (net cash (+) / net debt (-))** | 252.567 | 249.838 |
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Mitarbeiter (Stichtag) | 3.457 | 3.505 | -1,4 |
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* Hinsichtlich der Bereinigungen verweisen wir auf die Ausführungen innerhalb der Ertrags -, Finanz- und Vermögenslage des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts.
** Dieser Wert versteht sich inklusive des physischen Goldbestands und der Wertpapiere.
MBB in Zahlen2
Inhaltsverzeichnis3
Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht4
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage15
Vergütungsbericht21
Steuerungssystem22
Bericht über Chancen und Risiken22
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems24
Erklärung zur Unternehmensführung25
Bericht zur Corporate Governance26
Angaben gemäß § 289a und § 315a HGB27
Nicht-finanzielle Erklärung gemäß § 289b HGB und § 315b HGB29
Prognosebericht36
Ergebnisverwendung37
IFRS-Konzernjahresabschluss 202038
Anhang des Konzernjahresabschlusses 202044
I. Methoden und Grundsätze44
II. Erläuterungen zur Konzernbilanz63
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung78
IV. Segmentberichterstattung82
V. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung85
VI. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten86
VII. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements88
VIII. Sonstige Pflichtangaben91
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers100
Finanzkalender109
Kontakt109
Impressum109
Die MBB SE ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das mit seinen Tochterunternehmen den MBB-Konzern bildet.
Der Einzelabschluss der MBB SE wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG), der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zu den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der zusammengefasste Lagebericht umfasst neben dem MBB-Konzern (nachfolgend auch „der Konzern“ oder „MBB“) auch das Mutterunternehmen, die MBB SE mit Sitz in Berlin, Deutschland. Er wurde nach den Vorschriften des HGB sowie unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 20 aufgestellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der MBB SE. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der MBB SE sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufgeführt.
Das Jahr 2020 war in absoluten Zahlen gemessen erneut ein Rekordjahr der MBB-Unternehmensgeschichte. Die in den letzten Jahren erzielte Diversifizierung der MBB-Gruppe hat dafür gesorgt, dass wirtschaftliche Einbrüche in einzelnen Geschäftsbereichen durch positive Entwicklungen in anderen Geschäftsbereichen kompensiert werden konnten. In Summe hat MBB somit trotz COVID-19 bedingter Nachfrageeinbrüche elf Jahre in Folge einen neuen Höchststand bei Konzernumsatz und bereinigtem EBITDA erreicht. Die (Netto-)Liquidität und das Eigenkapital bleiben auch in 2020 auf sehr hohem Niveau.
Der bereinigte MBB-Konzernumsatz belief sich 2020 auf 689,2 Mio. €, nach 592,1 Mio. € im Vorjahr. Das bereinigte Konzernergebnis beträgt 21,7 Mio. € bzw. 3,66 € je Aktie (vor Bereinigungen 12,7 Mio. € bzw. 2,14 € je Aktie).
Im Geschäftsjahr wurde das Konzernergebnis um einmalige Geschäftsvorfälle in Höhe von 9,1 Mio. € bereinigt. Hierbei entfielen 15,4 Mio. € auf Aufwendungen der Aumann AG in Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs des Standortes in Hennigsdorf (7,1 Mio. €) und mit der Kapazitätsreduzierung an anderen Standorten (8,2 Mio. €). Weitere EBITDA Bereinigungen betreffen Umsatz und Aufwand in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsaktivitäten der Friedrich Vorwerk-Gruppe von jeweils minus 0,6 Mio. € und positiv 0,3 Mio. € sowie 0,7 Mio. € Personalaufwand aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 der MBB SE. Außerdem wurden Abschreibungen auf Vermögenswerte in Höhe von 9,4 Mio. € bereinigt, die im Rahmen von Kaufpreisallokationen aktiviert wurden und 1,1 Mio. € außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Aumann Standorte Hennigsdorf und Limbach-Oberfrohna. Die nicht beherrschenden Anteile und latente Steuern auf bereinigte Geschäftsvorfälle betragen negativ 17,1 Mio. €.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Nettofinanzmittelbestand (liquide Mittel, kurz- und langfristige Wertpapiere und physische Goldbestände abzüglich Bank- und Leasingverbindlichkeiten) 252,6 Mio. € (31. Dezember 2019: 249,8 Mio. €). Auch im Geschäftsjahr 2020 wurde eine pro Aktie erneut gestiegene Basisdividende in Höhe von 0,70 € (bzw. 4,2 Mio. € insgesamt) gezahlt. Es wurde wie in den Vorjahren unvermindert in das organische Wachstum aller Tochtergesellschaften investiert.
Das Eigenkapital des MBB-Konzerns hat sich von 474,6 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 499,7 Mio. € erhöht, während sich die Bilanzsumme um 5,0 % auf 802,7 Mio. € reduziert hat. Entsprechend stieg die Eigenkapitalquote von 56,2 % auf 62,3 %. Der Anstieg des Eigenkapitals ist das Ergebnis der Kapital-Reorganisation der Friedrich Vorwerk, in deren Konsequenz 17,7 Mio. € aus den Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen erfolgsneutral in das Eigenkapital des MBB-Konzerns umgegliedert worden sind. Die Reduktion der Bilanzsumme ist maßgeblich auf die Tilgung von Finanzkrediten zurückzuführen.
Aufgrund des sehr erfolgreichen Geschäftsjahres und des hohen Nettofinanzmittelbestands schlagen Verwaltungsrat und Geschäftsführende Direktoren der Hauptversammlung abermals eine Dividendenerhöhung auf 88 €-Cent je Aktie sowie einer Sonderdividende von weiteren 88 €-Cent aufgrund des erfolgreichen Börsengangs der Friedrich Vorwerk Group SE, insgesamt also 176 €-Cent, vor.
Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet das Management der MBB mit einem Umsatz von etwa 720 Mio. € bei einer bereinigten EBITDA-Marge von 10 bis 12 %. MBB sieht sich auch weiterhin, insbesondere durch seine komfortable Liquiditätsausstattung, gut gegen die Folgen der Pandemie gerüstet.
Alle Angaben in diesem Bericht beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf den 31. Dezember 2020 bzw. auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten.
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher oder Sprachformen sonstiger Geschlechter verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten, sofern nicht anders dargestellt, für alle Geschlechter.
Die MBB SE ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das auf Erwerb und Management mittelständischer Industrieunternehmen mit hoher Technologie- und Ingenieurskompetenz fokussiert ist. Das außerordentliche Umsatz- und Wertewachstum der MBB basiert auf fünf Erfolgsfaktoren:
Seit ihrer Gründung ist die MBB überdurchschnittlich bei Umsatz und Gewinn gewachsen, seit dem Börsengang im Jahr 2006 um durchschnittlich über 21 % pro Jahr, sodass nach 37 Mio. € Umsatz im Jahr 2005 im Geschäftsjahr 2020 ein Umsatz von 689 Mio. € erreicht wurde. Organisch und durch Kauf von Unternehmen will die MBB auch zukünftig außerordentlich wachsen.
MBB steht für Messerschmitt-Bölkow-Blohm und ist heute das einzige unabhängige, unmittelbar aus dem ursprünglichen MBB-Konzern hervorgegangene Unternehmen, das diesen Namen trägt. MBB war im Nachkriegsdeutschland das Synonym für Ingenieurskunst. Dieser Tradition verpflichtet, verfügen unsere Unternehmen teils über Jahrhunderte an Erfahrungen in ihren Märkten. Wir streben auch heute nach überlegener Technologiekompetenz und sind überzeugt, dass der Standort Deutschland weltweit einmalige Rahmenbedingungen bietet, um sich damit auf den globalen Märkten zu behaupten.
Unsere Unternehmen sind in selbständigen Einheiten von rund 100 bis 1.300 Mitarbeitern organisiert und gehören dem deutschen Mittelstand an. Tradition, regionale Identität und Verpflichtung für Ausbildung, Mitarbeiter und das Gemeinwohl sind wesentliche Eckpfeiler für uns. Über 20 Jahre erstklassige mittelständische Referenzen sind unsere Visitenkarte bei der Suche nach neuen Tochterunternehmen.
Die MBB SE ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und erfüllt damit höchste Transparenz- und Compliance-Anforderungen. 15 Jahre außerordentliche Aktienkurs- und Dividendenentwicklung haben MBB nicht nur einen großen internationalen Aktionärskreis erschlossen, sie erhöhen auch die Attraktivität von MBB als Arbeitgeber und Geschäftspartner. Die Börsennotiz bietet damit den idealen Rahmen für unsere außerordentlichen Wachstumspläne.
Gert-Maria Freimuth (Vorsitzender des Verwaltungsrats) und Dr. Christof Nesemeier (CEO) haben das Unternehmen 1995 gegründet und halten langfristig die Mehrheit des Aktienkapitals. Wir sind überzeugt, dass der persönliche Einsatz und die Kontinuität im Management wesentliche Eckpfeiler des Erfolgs der MBB sind und dem Unternehmen Verlässlichkeit und Identität stiften.
Grundsätzlich ist der regionale Fokus der MBB der deutschsprachige Raum. Gleichwohl gewinnt die MBB durch weltweite Märkte und Kunden sowie ausländische Tochterunternehmen in zunehmendem Maße internationale Präsenz.
Die COVID-19 Pandemie und ihre Folgen haben die Weltwirtschaft im vergangenen Geschäftsjahr in eine tiefe Rezession gestürzt. Nach 3 % Wachstum im Vorjahr prognostiziert die Weltbank für 2020 einen Einbruch der weltweiten Wirtschaftsleistung um 4,2 %. Die weitreichenden Lockdown-Maßnahmen, welche bereits im Frühjahr 2020 in den meisten Ländern dieser Welt eingeführt wurden, haben nicht nur im globalen Kontext für Verwerfungen gesorgt, sondern auch die Binnenwirtschaften der meisten Länder empfindlich getroffen. Dank signifikanter monetärer und fiskalpolitischer Stimulierung durch Notenbanken und Regierungen weltweit sowie einer Auflösung der Lockdowns im Laufe des Sommers, konnte sich die Weltwirtschaft zunächst im weiteren Jahresverlauf etwas erholen, bevor zum Jahresende wieder weitgehende Einschränkungen des Alltags eingeführt wurden.
In der Eurozone geht die OECD für 2020 von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von 7,5 % aus. Auch hier sind die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie deutlich zu spüren gewesen und haben aufgrund der Lockdown- und Reisebeschränkungen insbesondere die südeuropäischen Länder hart getroffen. Gleichzeitig bestanden erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit und wegen der Entwicklungen rund um die Präsidentschaftswahlen in den USA.
Die deutsche Wirtschaft verzeichnete einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 5,0 % in 2020 und ist somit vergleichsweise besser durch die Wirtschaftskrise in Folge der COVID-19 Pandemie gekommen als andere Länder der Eurozone. Auf Basis einer angenommenen graduellen Lockerung der aktuellen Lockdowns sowie aufgrund weiterhin signifikanter Stützungs- und Investitionsprogramme erwartet das ifo Institut eine Erholung der deutschen Wirtschaft um 4,2 % in 2021.
Die chinesische Volkswirtschaft hat nach einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung um 6,8 % im ersten Quartal 2020 voraussichtlich als einziges G20-Land das Coronajahr 2020 mit einem Zuwachs abgeschlossen. Hauptsächliche Treiber für das Wachstum sind weiterhin staatliche Investitionen in Infrastruktur und staatliche Unternehmen sowie der Export von Medizin- und Elektronikprodukten. Der Privatkonsum hat sich relativ langsam erholt, mit Ausnahme des Kaufs von Automobilgütern, die weiterhin stark von staatlichen Subventionen in alternative Antriebstechnologien profitieren.
Das anhaltend niedrige Zinsumfeld in der Europäischen Union hatte auch während des Berichtsjahres Bestand. Die Auswirkungen der Niedrigzinspolitik auf die MBB zeigen sich in weiter hohen Kaufpreisen für Unternehmen, da die Bereitschaft von Banken, Unternehmenskäufe mit Fremdkapital zu finanzieren, weiter gestiegen ist.
In diesem Umfeld verhielten sich die Wechselkurse deutlich volatiler als im Vorjahreszeitraum. So bewegte sich der Kurs des US-Dollars zum Euro im Jahresverlauf zwischen 1,07 und 1,23. Zum Jahresende war der Euro rund 9 % stärker als zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Wechselkursveränderungen des Euro zu den für den MBB-Konzern bedeutenden Währungen US-Dollar, Polnischer Zloty und Chinesischer Renminbi werden in ihrer Höhe und Geschwindigkeit bedeutsam bleiben. Dabei ist die MBB-Gruppe weiterhin konservativ finanziert. Die hohe Liquidität und die Net-Cash Position erlauben Unternehmenskäufe unabhängig von Banken oder der allgemeinen Finanzmarktentwicklung. Die freie Liquidität wird derweil überwiegend als Sichteinlage und zum Teil in Anleihen guter Bonität, in physischem Gold und in Aktien gehalten. Letzteres allerdings nur dann, wenn diese Aktien den Kriterien genügen, welche die MBB SE auch beim Kauf mittelständischer Firmen zu Grunde legt.
Die für die MBB relevanten Teilmärkte entwickelten sich im Berichtsjahr und vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie unterschiedlich.
Die Entwicklung der Automobilindustrie ist je nach Antriebstechnologie unterschiedlich verlaufen. Während der Markt für herkömmliche Antriebe deutlich durch die COVID-19 Pandemie gezeichnet ist, war der Markt für alternative Antriebstechnologien in 2020 weniger betroffen. Gemäß Zahlen der European Automobile Manufacturers Association (ACEA) verzeichneten die Pkw-Zulassungszahlen in der EU nach mehreren Jahren des Wachstums im Geschäftsjahr 2020 den stärksten Rückgang seit Beginn der Aufzeichnungen. Alle europäischen Märkte verzeichneten zweistellige Rückgänge. Unter den größten Automärkten der Region verzeichnete Spanien den stärksten Rückgang (-32,3 %), gefolgt von Italien (-27,9 %) und Frankreich (-25,5 %), während die Gesamtjahresverluste 2020 in Deutschland zwar signifikant, aber weniger ausgeprägt waren (-19,1 %).
Der Zulassungen im US-Markt gingen um 14,7 % auf 14,5 Mio. Fahrzeuge zurück und entwickelten sich damit wieder unterhalb des Niveaus von 2012. China verzeichnete dagegen lediglich einen 13,2 %-igen Rückgang der Pkw-Zulassungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Dagegen verdreifachten sich die Wachstumsraten bei den Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge 2020. Das Momentum in diesem Marktsegment war damit höher als im Vorjahr, es entwickelte sich aber von einer vergleichsweise geringen Basis aus. Wesentliche Treiber hierfür sind staatliche Förderprämien, die insbesondere im letzten Quartal 2020 die Neuzulassungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen begünstigt haben.
Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) geht von einer Erholung der Marktlage für 2021 aus. Auch wenn das erwartete Wachstum auf einer deutlich geringeren Basis als in Vorjahren aufsetzt, wird in Europa ein Absatzzuwachs von 12 % auf 13,4 Mio. Fahrzeuge, für die USA um 9 % auf 15,8 Mio. Fahrzeuge und für China um 8 % auf 21,4 Mio. Fahrzeuge prognostiziert. Damit dürfte lediglich der chinesische Markt das Vor-Corona-Niveau übersteigen. Der Pkw-Weltmarkt soll gemäß Prognose um 9 % auf 73,4 Mio. Einheiten zulegen, was ebenfalls deutlich unter dem Vorkrisenniveau liegt.
Der deutsche IT-Markt hat nach vorläufigen Angaben des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (bitkom) trotz Corona-Schock ein weiteres Wachstumsjahr hinter sich. Die Ausgaben der Unternehmen für Hardware, Software und Services für IT-Sicherheit sind nach vorläufigen Ergebnissen in 2020 voraussichtlich überdurchschnittlich um 5,6 % auf 5,2 Mrd. € gestiegen. Für das Jahr 2021 wird ein erneutes Rekordwachstum von 9,6 % prognostiziert. Das Cloud-Geschäft, das von dem zunehmenden Infrastructure-as-a-Service Trend und seinen zweistelligen Wachstumsraten profitiert, stellt hierbei einen weiteren starken Treiber dar.
Die Friedrich Vorwerk hat eine aktive Rolle im Rahmen der europäischen Energiewende sowie in der Realisierung einer sicheren und zukunftsgerichteten Energieinfrastruktur. Sie blieb bisher weitestgehend von den negativen Folgen der Pandemie auf Absatz und Profitabilität verschont.
Das strukturelle Umfeld der Energieversorgung ist nach wie vor geprägt von einer steigenden Energienachfrage und der Notwendigkeit, die Kohlendioxid Emissionen zur Begrenzung des Klimawandels signifikant zu reduzieren. Spätestens seit der Forderung der Europäischen Kommission nach einem klimaneutralen europäischen Kontinent bis 2050 und dem dazu beschlossenen Green Deal ist deutlich, dass die Energiewirtschaft zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele in den kommenden Dekaden vor einer grundlegenden Transformation steht. Viele Länder, allen voran Deutschland, streben vor diesem Hintergrund an oder haben bereits beschlossen, ihre konventionellen Erzeugungskapazitäten auf Basis von Kohle und Kernenergie sukzessive zu reduzieren und den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben. Übergeordnet besteht hierbei die Herausforderung, den Wechsel hin zu einer CO2-armen Erzeugung unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit und der Versorgungssicherheit zu gestalten. Gleichzeitig unternehmen auch die großen industriellen Energieverbraucher erhebliche Anstrengungen, ihren Endenergieverbrauch signifikant herunterzufahren und ihre Prozesse so weit wie möglich auf klimafreundlichere Energieträger umzustellen.
Beispielsweise kommen für Deutschland zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele bis 2050 vor allem die folgenden zentralen Maßnahmen in Frage: massiver Ausbau der bestehenden Erdgasinfrastruktur zur Kompensation des Atom- und Kohleausstiegs, Realisierung der innerdeutschen „Stromautobahnen“ zur Verteilung der erneuerbaren (Wind-) Energie von Nord nach Süd und die Förderung von grünem Wasserstoff zur Dekarbonisierung von Industrie, Mobilität und Gebäuden. Die Friedrich Vorwerk ist für alle diese Maßnahmen als vollintegrierter Lösungsanbieter rund um die Energieinfrastruktur ideal aufgestellt und an zahlreichen Stellen bereits an der konkreten Umsetzung der Maßnahmen beteiligt.
Die Prognose für die deutsche Energiewirtschaft ist besser als für die Gesamtwirtschaft. Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft schätzt die Energiewirtschaft als eine der investitionsstärksten Branchen Deutschlands ein, in die bis 2030 über 320 Mrd. € Investitionen fließen sollen. Er prognostiziert, dass die Branche wichtige konjunkturelle Impulse setzt, die die Wertschöpfung in Deutschland um 0,6 % jährlich steigen lässt. Allein die Investitionen in den Ausbau des Stromübertragungsnetzes sollen bis 2030 ein Volumen von 60 Mrd. € übersteigen. Hierbei nehmen vor allem die großen Nord-Süd-Stromautobahnen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung einen bedeutenden Teil ein. Aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen vorrangigen Erdverkabelung dieser Verbindungen ergeben sich speziell bei diesen Großvorhaben substantielle Umsatzpotenziale für Friedrich Vorwerk. Das deutsche Gasübertragungsnetz soll im selben Zeitraum bis 2030 mit Investitionen von ungefähr 9 Mrd. € erweitert werden. Neben der sukzessiven Umstellung von dem niedrigkalorischen L-Gas auf das höher-kalorische H-Gas bilden verschiedene internationale Anbindungsleitungen einen weiteren Investitionsschwerpunkt der Übertragungsnetzbetreiber im Gasbereich. Die Wasserstoffwirtschaft erlebt aktuell nicht nur auf deutscher, sondern insbesondere auch auf europäischer Ebene einen rasanten Anstieg der Investitionsvolumina. Zur Erreichung der im Rahmen der Europäischen Wasserstoffstrategie gesteckten Ziele wird mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu 430 Mrd. € bis 2030 gerechnet. Zusätzlich dazu hat die deutsche Bundesregierung in ihrer nationalen Wasserstoffstrategie weitere 9 Mrd. € an Fördersummen in Aussicht gestellt.
Die Marktentwicklungen im Jahr 2020 können nur begrenzt als Referenz für die weitere Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus dienen. Während die Folgen weiterer Mutationen des Coronavirus nicht abschätzbar sind, erwartet der IWF für 2021 bereits ein Weltwirtschaftswachstum von ca. 5,5 %. Eine voranschreitende Durchimpfung der Bevölkerung dürfte dazu beitragen, dass sich das Wirtschaftsumfeld auch in Deutschland und Europa mehr und mehr normalisiert.
Aufgrund der mehr als zwei Jahrzehnte langen Unternehmenshistorie kann MBB für unterschiedlichste Szenarien beim Kauf mittelständischer Unternehmen Referenzen vorweisen. Diese Referenzen erstrecken sich auf vormalige Eigentümer und Gesellschafter, Führungskräfte, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften, Kreditinstitute sowie Kernkunden und -lieferanten. Die MBB SE ist aufgrund dieses Erfahrungshintergrunds, des bestehenden Netzwerks, des Bestands profitabel wachsender Unternehmen und der Kapitalmarktnotierung eine der führenden Industrieholding-Gesellschaften im deutschen Mittelstand.
Die Nettoliquidität im MBB-Konzern beträgt zum Bilanzstichtag 252,6 Mio. €, von denen alleine 182,5 Mio. € auf die Holding MBB SE entfallen. Mit dieser Liquiditätsausstattung verfügt MBB über eine solide Grundlage, um die Konzernunternehmen durch die anstehende Wirtschaftskrise zu führen. Zusammen mit den oben erwähnten Referenzen bietet die Liquiditätsausstattung außerdem gute Voraussetzungen für anorganisches Wachstum. Die relative Marktposition von MBB beim Zukauf von Unternehmen könnte sich aufgrund einer reduzierten Zahl potentieller Käufer, fehlender Fremdfinanzierungen sowie Liquiditätsnot möglicher Zielunternehmen sogar verbessern.
Die Diversifikation der Tochterunternehmen schützt MBB vor übermäßiger Abhängigkeit von einzelnen Branchen. Durch die Zukäufe der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG im Juli 2019 sowie der Bohlen & Doyen Bau GmbH und der Bohlen & Doyen Service und Anlagentechnik GmbH im Dezember 2019 wurde diese Diversifikation mit dem Eintritt in einen neuen und aussichtsreichen Markt weiter ausgebaut. Dank Friedrich Vorwerk hat MBB auch im Pandemiejahr erneut ein außerordentliches Wachstum erzielt. Vor diesem Hintergrund hat die Friedrich Vorwerk Group SE im März des Jahres 2021 einen Börsengang vollzogen, im Rahmen dessen eine Kapitalerhöhung durchgeführt und Aktien aus dem Bestand der MBB SE umplatziert wurden. Die MBB SE wird weiterhin mit 36 % Mehrheitsaktionärin der Friedrich Vorwerk-Gruppe bleiben. Friedrich Vorwerk wird die Mittel aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung ihres Wachstums verwenden. MBB SE will die ihr zufließenden Mittel vornehmlich für das mittelfristige Wachstum durch Kauf neuer Beteiligungsunternehmen verwenden.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Schwächephasen einzelner Absatzmärkte oft vom Wachstum anderer Absatzmärkte begleitet werden. Die einzelnen MBB-Gesellschaften sind etablierte Mittelstandsunternehmen, mehrheitlich führend in ihren jeweiligen Märkten und zeichnen sich durch eine solide Substanz aus.
Die MBB SE ist seit 2006 an der Börse und seit 2008 im Prime Standard notiert. Die Gründer der MBB SE halten nach wie vor eine Mehrheit des Aktienkapitals, die zum 31. Dezember 2020 etwa 65 % beträgt und eine nachhaltige, mittelständisch und unternehmerisch geprägte Entwicklung der MBB sichert.
Der Kursverlauf der MBB SE gestaltete sich im vergangenen Geschäftsjahr besonders positiv: der XETRA-Schlusskurs zum 31.12.2020 lag bei 108,50 € und damit rund 53 % über dem Vorjahresschlusskurs in Höhe von 71,10 €.
Innovation, sowie ständige Weiterentwicklung unserer Produkte, Produktionstechnologien und -lösungen sind zentraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie aller unserer Tochterunternehmen.
So arbeiten wir beispielsweise in der Aumann-Gruppe sehr eng mit unseren Kunden zusammen, um Fertigungsanlagen und schlussendlich die mit ihnen hergestellten Produkte weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dabei wird der Entwicklung von innovativen Produktionslösungen, Digitalisierung und Automatisierung ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Neu- und Weiterentwicklung von Technologien im Segment E-Mobility stellt hierbei einen wichtigen strategischen Fokus dar. Aumann ist zudem seit Jahren im zukunftsträchtigen Segment Wasserstoff aktiv und hat hier beispielsweise ein Konzept entwickelt, das die Produktionsgeschwindigkeit von typischen Brennstoffzellen-Stacks verzehnfachen kann.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Friedrich Vorwerk-Gruppe sind, ähnlich wie die der Aumann, projektbasiert und werden in den meisten Fällen gemeinsam mit einem Kunden durchgeführt, um ein bestehendes Produkt zu optimieren oder ein neues Produkt für dessen spezifische Bedürfnisse zu entwickeln. Die Bemühungen der Friedrich Vorwerk-Gruppe im Bereich Forschung und Entwicklung zielen darauf ab, Innovationen mit hoher Marktakzeptanz, schnellem Adoptionspotenzial und weitreichendem Upgrade-Potenzial für bestehende Infrastrukturen zu liefern. Um ihre Position als führender Anbieter von Energieinfrastruktur zu festigen, arbeitet Friedrich Vorwerk an einer Reihe neuer Technologien wie wasserstofftauglichen Durchflussmess- und -regelsystemen, angepassten Wirbelrohrleitungssystemen, speziellen oberflächennahen HDD-Bohrverfahren, angepassten Biogasaufbereitungssystemen und wasserstofftauglichen Sicherheits-und Regelarmaturen.
Bei DTS liegt der Schwerpunkt der F&E-Tätigkeit auf der Entwicklung eigener Cloud- und Securityplattformen, welche dem Kunden Administrations-, IT-Betriebs- und Securityaufgaben deutlich vereinfachen. Um die Automatisierung der eigenen Rechenzentren weiter voranzutreiben, entwickelt DTS außerdem Lösungen für den eigenen Gebrauch.
Ähnlich wie bei Friedrich Vorwerk, DTS und Aumann verfolgen wir auch in unseren anderen Tochterunternehmen die kontinuierliche Weiterentwicklung von Produkten und Produktionstechnologien.
Zum Geschäftsjahresende 2020 verfügte die MBB SE über sieben unmittelbare Tochterunternehmen. Da die unmittelbaren Tochtergesellschaften der MBB SE jeweils wieder über Tochter- und Enkelgesellschaften verfügen, besteht der Konsolidierungskreis neben der MBB SE zum 31. Dezember 2020 aus insgesamt 36 Tochterunternehmen. Die Gesellschaften werden im Folgenden unter Zuordnung zur jeweiligen Beteiligungslinie und der multiplikativ verknüpften Beteiligungsquote genannt:
Beteiligungs- | |
Name und Sitz der Gesellschaft | quote in % |
|
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Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) |
|
Aumann AG, Beelen, Deutschland | 40,00 |
Aumann Beelen GmbH, Beelen, Deutschland | 40,00 |
Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, Deutschland* | 40,00 |
Aumann Winding and Automation Inc., Clayton, USA | 40,00 |
Aumann Espelkamp GmbH, Espelkamp, Deutschland | 40,00 |
Aumann Immobilien GmbH, Espelkamp, Deutschland | 40,00 |
Aumann Technologies (China) Ltd., Changzhou, China | 40,00 |
Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH, Limbach-Oberfrohna, Deutschland | 40,00 |
CT Formpolster GmbH, Löhne, Deutschland | 100,00 |
Delignit AG, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Blomberger Holzindustrie GmbH, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Hausmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Delignit Immobiliengesellschaft mbH, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Delignit North America Inc., Atlanta, USA | 75,47 |
DHK automotive GmbH, Oberlungwitz, Deutschland | 75,47 |
DTS IT AG, Herford, Deutschland | 80,00 |
DTS CLOUD SECURITY MonEPE, Athen, Griechenland | 80,00 |
DTS Systeme GmbH, Herford, Deutschland | 80,00 |
DTS Systeme Münster GmbH, Münster, Deutschland | 80,00 |
DTS Systeme Wien GmbH, Wien, Österreich | 80,00 |
ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH, Bochum, Deutschland** | 52,80 |
Friedrich Vorwerk Group SE, Tostedt, Deutschland | 66,67 |
Friedrich Vorwerk Management SE, Tostedt, Deutschland | 66,67 |
Friedrich Vorwerk SE & Co. KG, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Anlagenbau Holding GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Service und Anlagentechnik GmbH, Wiesmoor, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Bau Holding GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Bau GmbH, Wiesmoor, Deutschland | 60,00 |
EAS Einhaus Anlagenservice GmbH, Geeste, Deutschland | 60,00 |
European Pipeline Services GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk - ASA GmbH, Herne, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk-EEE GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk Pipeline- und Anlagenservice GmbH, Petersberg, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk Verwaltungs GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Hanke Tissue Sp. z o.o., Küstrin, Polen | 95,84 |
OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Deutschland | 100,00 |
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* Die Geschäftstätigkeit am Aumann Standort Hennigsdorf wurde Ende 2020 eingestellt.
** Im ersten Quartal 2021 hat die DTS IT AG weitere 14,34 % der ausstehenden Anteile an der ISL Internet Sicherheitslösungen gekauft. Die durchgerechnete Beteiligungsquote auf MBB Konzernebene hat sich damit nach dem Bilanzstichtag von 52,80 % auf 64,27 % erhöht.
Die einzelnen Segmente, in denen MBB-Gesellschaften tätig sind, haben unterschiedliche Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, die im Folgenden kurz beschrieben werden. Um nachteilige Effekte auf die Geschäftstätigkeit der einzelnen Unternehmen auszuschließen, werden detaillierte Angaben zu einzelnen Tochtergesellschaften nicht veröffentlicht, wobei unsere börsennotierten Tochtergesellschaften ihren eigenen Veröffentlichungspflichten selbstverständlich nachkommen.
Zusammengefasst stellt sich die Zusammensetzung der Geschäftssegmente zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Technological Applications: Aumann-Gruppe, Delignit-Gruppe und OBO-Werke GmbH,
Consumer Goods: CT Formpolster GmbH und Hanke Tissue Sp. z o.o.,
Service & Infrastructure: DTS-Gruppe und Friedrich Vorwerk-Gruppe.
In diesem Segment sind Tochterunternehmen mit technischen Produkten und industriellen Kunden zusammengefasst. Das Segment besteht aus den Gesellschaften der Aumann-Gruppe, der Delignit-Gruppe sowie der OBO-Werke GmbH.
Die Aumann-Gruppe ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität. Weltweit setzen führende Automobilhersteller auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe, sowie auf Lösungen zur Fertigungsautomatisierung. Die Aumann-Gruppe verfügt in Deutschland über Standorte in Beelen, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna. Seit Juni 2013 besteht daneben ein Standort in Changzhou (China). Ziel des chinesischen Standortes ist, insbesondere den Kunden der deutschen Aumann-Gesellschaften die Möglichkeit zu bieten, Anlagen für chinesische Produktionsstätten lokal herzustellen und zu warten. Zusätzlich bedient die lokale Gesellschaft asiatische Kunden, welche nicht zum Kundenkreis der deutschen Gesellschaften gehören, jedoch technologisch anspruchsvolle Anlagenlösungen zur Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte benötigen.
Die Aumann-Gruppe zeichnet sich im Bereich E-mobility dadurch aus, hochautomatisierte Produktionslinien für die Gesamtmontage und die Herstellung aller wesentlichen Komponenten des Traktionsmotors aus einer Hand anbieten zu können: Batteriemodul, Batteriewanne, Brennstoffzelle, Rotor und Stator mit diversen Wickeltechnologien oder alternativen Fertigungsverfahren. Daneben bietet Aumann im Bereich Classic auch Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Produktion von Komponenten des klassischen Antriebsstrangs an. Das Angebot der Aumann-Gruppe umfasst außerdem Montage- und Logistiklösungen für die Bereiche Elektrotechnik, Verbraucherelektrik und spezifische Lösungen für andere Sektoren.
Im Jahr 2020 ist der Außenumsatz der Aumann-Gruppe um 33,4 % auf 172,8 Mio. € (Vorjahr: 259,6 Mio. €) gesunken, was einem Anteil von 25,1 % (Vorjahr: 43,8 %) des Konzernumsatzes der MBB SE entspricht. Der Auftragseingang im Gesamtjahr lag mit 157,3 Mio. € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (189,5 Mio. €).
Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet die Geschäftsführung der Aumann-Gruppe vor dem Hintergrund des schwachen Auftragseinganges im Vorjahr einen Umsatz von 160 Mio. € bei einer EBITDA-Marge von -2,5 % bis +2,5 %. Erste Anzeichen einer Marktbelebung machen sich bemerkbar und somit rechnet Aumann mit einer Erholung des Auftragseinganges. Aufgrund der angepassten Kapazitäten, einer Liquiditätsposition in Höhe von 90,2 Mio. € und einer soliden Eigenkapitalquote von 64,7 % sieht sich Aumann gut für 2021 positioniert.
Die vor über 200 Jahren gegründete Delignit-Gruppe entwickelt und fertigt ökologische, überwiegend laubholzbasierte Werkstoffe und Systemlösungen. Delignit ist anerkannter Entwicklungs- und Projektpartner sowie Serienlieferant für Technologiebranchen, wie die Automobil- und Schienenverkehrsindustrie. Die Produkte verfügen über besondere technische Eigenschaften und werden beispielsweise als Einbausysteme bei Nutzfahrzeugen, brandschutzsichere Gebäudeausstattungen oder als Innovation in der Fördertechnik eingesetzt. Der Delignit-Werkstoff basiert in der Regel auf Buchenholz, ist in seinem Lebenszyklus CO2-neutral und somit nichtregenerativen Werkstoffen wie Kunststoff und Stahl ökologisch überlegen.
Der Außenumsatz des Delignit-Konzerns betrug im Berichtsjahr 58,7 Mio. € (Vorjahr: 64,4 Mio. €), was einem Anteil von 8,5 % (Vorjahr: 10,9 %) des Konzernumsatzes der MBB SE entspricht. Damit konnte der Delignit-Konzern sowohl die Markterwartungen als auch die im August 2020 veröffentlichte Prognose übertreffen. Die positive Geschäftsentwicklung ist dabei überwiegend auf die rasche Erholung in den Kernmärkten des Delignit-Konzerns im zweiten Halbjahr 2020 zurückzuführen. Die außerordentlich gute Geschäftsentwicklung konnte auch zu Jahresbeginn 2021 durch weitere Serienbeauftragungen sowohl aus dem Bereich Automotive als auch aus dem Produktbereich der Schienenverkehrslösungen fortgesetzt werden. Vor dem Hintergrund dieses erfolgreichen Jahresauftakts sowie der aktuell guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich Automotive erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 67 Mio. € bei einer auf die Betriebsleistung bezogenen EBITDA-Marge von mindestens 9 %.
Die OBO ist ein weltweit tätiger und führender Anbieter von polyurethan- und epoxidharzbasierten Werkstoffen für den Modell-, Formen- und Werkzeugbau. Das Unternehmen ist seit 2003 Teil des MBB-Konzerns. OBO beliefert Händler, Modellbauer, Automobilhersteller, Gießereien und andere Unternehmen unterschiedlicher Branchen. OBO hat sich in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Neben dem Geschäftsbereich PU-Boards hat insbesondere der 2014 übernommene europäische Tooling-, Block- und Pasten-Geschäftsbereich des langjährigen Partners Huntsman Advanced Materials neue Wachstumsimpulse gesetzt.
Die OBO hatte im Jahr 2020 einen Anteil von 2,3 % (Vorjahr: 3,5 %) am Umsatz des MBB-Konzerns. Der Außenumsatz betrug im Geschäftsjahr 2020 16,0 Mio. € (Vorjahr: 20,5 Mio. €) und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres. Auch hier ist der Rückgang auf einen COVID-19 bedingten Einbruch der Nachfrage zurückzuführen.
Die im Segment Technological Applications getätigten Investitionen betrugen im Berichtsjahr 4,9 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €).
Für die Unternehmen des Segments Technological Applications rechnen wir im Geschäftsjahr 2021 mit einer leichten Verbesserung von Umsatz und Profitabilität im Vergleich zum Vorjahr.
Consumer Goods
Das Segment Consumer Goods beinhaltet die Tochterunternehmen, deren Produkte vorwiegend von Privatverbrauchern genutzt werden. Dementsprechend fassen wir in diesem Segment die Tochterunternehmen Hanke und CT Formpolster zusammen.
Hanke produziert Tissue-Rohwatte sowie Servietten, Taschentücher, Toilettenpapier und Haushaltsrollen. Unter dem Markennamen „aha“ besteht im osteuropäischen Konsumgütermarkt eine starke Wettbewerbsposition. Darüber hinaus wird weißes und farbiges Tissue-Papier für zahlreiche Private-Label-Anbieter in Europa gefertigt.
Hanke hat seit der Übernahme durch MBB im Jahr 2006 hohe Investitionen in den Maschinenpark und die Gebäude getätigt. Dies hat dazu geführt, dass das Unternehmen deutlich wachsen konnte und seine Marktstellung ausgebaut hat. Durch kontinuierliche Investitionen soll in den nächsten Jahren insbesondere der Anteil konvertierter Endprodukte steigen, was sich positiv auf die Marge des Unternehmens auswirken wird.
Im Jahr 2020 hat Hanke mit 42,5 Mio. € (Vorjahr: 46,9 Mio. €) etwa 6,2 % (Vorjahr: 7,9 %) zum Konzernumsatz beigetragen. Dies entspricht einem Rückgang von 9,3 % gegenüber dem Vorjahr, der maßgeblich auf einen Rückgang der Nachfrage nach Serviettenprodukten auf Grund von flächendeckenden Schließungen bzw. Einschränkungen gastronomischer Betriebe zurückzuführen ist.
CT Formpolster fertigt Matratzen und andere Produkte aus Polyurethan-Schaumstoff. Seit der Übernahme durch MBB hat sich CT Formpolster schrittweise zum One-Stop-Shop für Online-Matratzen-Händler entwickelt. Im Zuge des digitalen Umbruchs in der Matratzenbranche suchen zahlreiche Anbieter nach innovativen Angeboten, um den sich wandelnden Erwartungen der Kunden gerecht zu werden. CT Formpolster zeichnet sich dadurch aus, komplette Kundenprodukte zu entwerfen, in Serie herzustellen und innerhalb weniger Stunden oder Tage in kompakten Kartons direkt an Verbraucher zu liefern.
Auch CT Formpolster ist von den Folgen der Pandemie nicht verschont geblieben. Der Außenumsatz sank von 39,1 Mio. € im Vorjahr auf 31,9 Mio. € im Berichtsjahr. Dies entspricht einem Rückgang von 18,4 %. Der Anteil der CT Formpolster am MBB-Konzernumsatz beträgt 4,6 % (Vorjahr: 6,6 %). Trotz des Umsatzeinbruchs konnte das Unternehmen seine EBIT-Profitabilität durch sensible Kapazitätsanpassungen gegenüber dem Vorjahr sogar leicht verbessern.
Die im Segment Consumer Goods getätigten Investitionen betrugen im Berichtsjahr 5,2 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €).
Die Unternehmen des Segments Consumer Goods sind im Geschäftsjahr stark von den Einschränkungen im Zuge der Pandemiebekämpfung betroffen gewesen. Für das kommende Jahr rechnen wir mit einer leichten Besserung der Nachfrage, sofern die Märkte sich zur Jahresmitte von der Pandemie erholen und ein weiterer harter Lockdown zum Jahresende vermieden werden kann.
Das Segment Service & Infrastructure umfasst die Unternehmen der DTS-Gruppe, die auf IT-Security und Cloud-Dienstleistungen spezialisiert sind und die Unternehmen der Friedrich Vorwerk-Gruppe, welche im Bereich Pipeline- und Anlagenbau für Gas- und Stromnetze tätig sind.
Im Bereich IT-Security profitieren Kunden der DTS von Produkten und Dienstleistungen, welche die Sicherheit in Unternehmensnetzwerken erhöhen. Dazu zählt seit 2018 das sogenannte Security Operations Center (SOC), in dem Sicherheitsspezialisten der DTS rund um die Uhr die Systeme der Kunden auf Anomalien und Angriffe überwachen. Dies ist besonders wichtig, da gerade nachts viele Netzwerkangriffe stattfinden, jedoch die meisten Unternehmen keine eigene 24/7-Überwachung gewährleisten können.
Das Stammhaus DTS Systeme GmbH wurde 1983 gegründet, hat seinen Sitz in Herford und betreibt dort das Hauptrechenzentrum der Gruppe. Mit Vertriebs- und Service-Büros in Bensheim, Berlin, Bochum, Bremen, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Wien wurde seit der mehrheitlichen Übernahme durch MBB im Jahr 2008 das deutsche Vertriebsnetz flächendeckend ausgebaut. Im August 2010 wurde die DTS Systeme Münster GmbH (vormals: ICSmedia GmbH) mit Sitz in Münster erworben, die dort ebenfalls ein Rechenzentrum betreibt und in enger Zusammenarbeit mit der DTS Systeme GmbH moderne Cloud-Computing-Lösungen auf höchstem Qualitätsniveau und hochwertige Beratungsdienstleistungen anbietet. Im Jahr 2018 wurde das europäische Engagement mit der Gründung der DTS CLOUD SECURITY MonEPE in Athen erweitert. Hochspezialisierte Experten arbeiten von Griechenland aus mit ihren deutschen Kollegen in internationalen und interdisziplinären Teams zusammen, um die IT-Landschaften ihrer Kunden vor Angriffen zu schützen, Netzwerkaktivitäten zu analysieren und unmittelbar Gegenmaßnahmen einzuleiten, sollte ein Angriff entdeckt werden.
Im Februar 2019 erwarb die DTS IT AG 66 % der Gesellschaftsanteile an der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH. ISL ist ein führender deutscher Software-Hersteller im Bereich der IT-Security mit Fokus auf Netzwerkzugangskontrolle (NAC). Namhafte Unternehmen aus Industrie und Handel sowie Banken, Behörden und Forschungseinrichtungen setzen auf die von ISL entwickelte Software ARP-GUARD, um ihre IT-Infrastruktur vor dem unbemerkten Eindringen nicht autorisierter Geräte sowie vor internen Angriffen zu schützen. ISL möchte mit Unterstützung von DTS und MBB den Wachstumskurs der vergangenen Jahre beschleunigen und somit vom stark wachsenden IT-Security-Markt nachhaltig profitieren. Innerhalb des Marktes für IT-Security gewinnt der Bereich Netzwerkzugangskontrolle mit einer erwarteten jährlichen Marktwachstumsrate von mehr als 30 % immer größere Bedeutung. Ein wesentlicher Wachstumstreiber ist dabei das Internet of Things (IoT), welches die Anzahl der vorhandenen Geräte in Unternehmensnetzwerken deutlich ansteigen lässt. Softwareprodukte von ISL helfen dabei, die durch die Vielzahl unterschiedlichster Geräte immer komplexer werdenden Unternehmensnetzwerke effizient zu sichern.
Nach einem bereits starken Wachstum in den vergangenen Jahren hat die DTS-Gruppe ihren Umsatz im Jahr 2020 abermals bemerkenswert steigern können. So belief sich der Umsatz im Berichtsjahr auf 76,2 Mio. € gegenüber 65,1 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 17,0 %. Die DTS-Gruppe trägt damit 11,0 % (Vorjahr: 11,0 %) zum Umsatz des MBB-Konzerns bei. Das zweistellige Profitabilitätsniveau aus dem Vorjahr konnte dabei gehalten werden.
Im Juli 2019 hat die MBB SE den Erwerb von 60 % der Anteile an der Friedrich Vorwerk-Gruppe vollzogen. Friedrich Vorwerk ist ein führender Anbieter im Bereich des Gas-, Wasserstoff- und Ölpipeline- sowie Stromtrassen-, Rohrleitungs- und Gasanlagenbaus und damit ein wesentlicher Profiteur der europäischen Energiewende. Seit über 50 Jahren steht der Name Friedrich Vorwerk für hohe technische Kompetenz, zuverlässige Arbeit und innovative Lösungen in der Konzipierung, Realisierung und Betriebsführung von Energieinfrastruktur in ihren drei Kernmärkten Erdgas, Strom und Wasserstoff. Durch einen integrierten Turnkey Ansatz sowie eine Vielzahl eigener Komponenten und Technologien ist Friedrich Vorwerk in der Lage, ihren Kunden hochwertige und maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand zu bieten. Energieversorgern, Netzbetreibern, Industrieunternehmen und Kommunen ermöglicht Friedrich Vorwerk so den Betrieb komplexer Energienetze und –anlagen.
Als eines der leistungsfähigen deutschen Unternehmen in den Bereichen Planning & Design (Planung & verfahrenstechnische Auslegung), Energy Grids (Pipeline- und erdverlegter Stromkabelbau), Energy Transformation (Anlagenbau) sowie Service & Operations (Service & Betrieb) deckt Friedrich Vorwerk alle wesentlichen Schritte der Wertschöpfung ab. Damit hilft Friedrich Vorwerk nicht nur ihren Kunden dabei, verlässliche und kosteneffiziente Energieinfrastruktur zu betreiben, sondern trägt maßgeblich zur Versorgungssicherheit der Energieversorgung in Europa bei. Die Grundlage hierfür ist die Synthese aus modernster Technik sowie dem Wissen und der Erfahrung von mehr als 1.300 qualifizierten Mitarbeitern an zwölf Standorten in Deutschland und Europa.
Das Geschäftsjahr 2020 war vor allem geprägt von der erfolgreichen Integration der Bohlen & Doyen Gruppe und von mehreren Großprojekten, die parallel zueinander abgewickelt worden sind. Insgesamt erzielte Friedrich Vorwerk einen bereinigten Außenumsatz von 291,2 Mio. € (Vorjahr 96,6 Mio. €). Der wesentliche Anstieg resultiert zum einen aus den Ende 2019 gekauften Bohlen & Doyen Gesellschaften, deren Umsatzerlöse in 2020 erstmals vollständig einen Eingang in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung fanden und zum anderen aus einem deutlichen Anstieg der Nachfrage.
Im Berichtsjahr konnte der höchste Auftragseingang der Unternehmensgeschichte verzeichnet werden. Hervorzuheben ist hier beispielsweise ein Abschnitt des „Baltic Pipe“ Projekts, welches das Ziel hat, einen neuen Gasversorgungskorridor im europäischen Markt zu schaffen. Hierzu wird die Baltic Pipe den Transport von Erdgas aus Norwegen zu den Märkten in Dänemark und Polen sowie zu den Endverbrauchern in benachbarten Ländern ermöglichen. Darüber hinaus hat Friedrich Vorwerk im Rahmen eines Konsortiums den Auftrag erhalten, eine neue rund 33 Kilometer lange Gastransportleitung zwischen der Station Walle und dem Volkswagen-Werksgelände in Wolfsburg zu realisieren. Diese Transportleitung wurde bereits so konzipiert, dass sie für den Transport von Gas mit einem hohen Wasserstoffanteil geeignet ist.
Die im Segment Service & Infrastructure getätigten Investitionen betrugen im Berichtsjahr 26,8 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €). Der deutliche Anstieg ist auf Investitionen der Friedrich Vorwerk zurückzuführen, wesentlicher Treiber war der Kauf des Betriebsgrundstücks der Bohlen & Doyen in Wiesmoor.
Sowohl die DTS als auch Friedrich Vorwerk sind stabil durch das Pandemiejahr 2020 gekommen. Die Energiewende erfordert hohe Investitionen in die europäische Energieinfrastruktur und Friedrich Vorwerk erwartet vor diesem Hintergrund, seinen Umsatz mittelfristig auf 500 Mio. € und langfristig auf 1 Mrd. € steigern zu können. Insgesamt sind unsere Wachstumserwartungen für das Service & Infrastructure Segment optimistisch.
Für die MBB SE waren Ende 2020 13 Personen tätig, diese Zahl schließt die drei Geschäftsführenden Direktoren ein. Neben den Geschäftsführenden Direktoren waren im Jahr 2020 ein Mitarbeiter im Office-Management und neun Manager für die Bereiche Finanzen, M&A, Operations und IT beschäftigt.
Ziel des Managements der MBB SE ist eine nachhaltige Wertentwicklung des MBB-Konzerns. Die Gründer Dr. Christof Nesemeier und Gert-Maria Freimuth halten zum 31. Dezember 2020 insgesamt etwa 65 % des Aktienkapitals der MBB SE. Angemessene Fixvergütungen werden durch am Erfolg orientierte variable Bestandteile ergänzt. Abfindungs- oder Pensionsvereinbarungen existieren nicht.
Der MBB-Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 3.481 Mitarbeiter (ohne Auszubildende), der vergleichbare Wert des Vorjahres betrug durchschnittlich 2.743 Mitarbeiter.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beschäftigte der MBB-Konzern 3.457 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 3.505) in den folgenden Segmenten:
Technological Applications: 1.411 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.572),
Consumer Goods: 474 Mitarbeiter (Vorjahr: 474),
Service & Infrastructure: 1.572 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.459).
Der Rückgang der Mitarbeiterzahlen im Segment Technological Applications ist zurückzuführen auf die im Dezember 2020 begonnenen Restrukturierungsmaßnahmen im Aumann-Konzern. Mit der Stilllegung ihres kleinsten Produktionsstandortes in Hennigsdorf und Kapazitätsanpassungen in den verbliebenen deutschen Standorten hat das Unternehmen konsequent auf die veränderte Marktlage reagiert.
Die Länderbetrachtung ergibt zum Stichtag 31. Dezember 2020 (bzw. 31. Dezember 2019) die folgende Verteilung:
3.024 Mitarbeiter in Deutschland (Vorjahr: 3.124),
333 Mitarbeiter in Polen (Vorjahr: 308),
72 Mitarbeiter in China (Vorjahr: 63),
27 Mitarbeiter in Griechenland (Vorjahr: 9),
1 Mitarbeiter in Österreich (Vorjahr: 1).
Die MBB sieht im Fördern und Fordern der Mitarbeiter einen bedeutenden Erfolgsfaktor. Das Management und leitende Mitarbeiter der Tochterunternehmen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit haben, erhalten variable Gehaltsbestandteile, die ebenfalls von den erzielten Ergebnissen und dem Wertzuwachs der Unternehmen abhängig sind.
Die Mitarbeiterzahl im Konzern wird im Geschäftsjahr 2021 in etwa auf Vorjahresniveau erwartet, wobei es in einzelnen Tochterunternehmen auslastungsbedingt zu unterschiedlichen Entwicklungen kommen kann.
Die Tochtergesellschaften der MBB SE verstehen sich traditionell als Ausbildungsbetriebe. So befinden sich zum 31. Dezember 2020 insgesamt 245 Personen in Ausbildung oder in einem dualen Studiengang (Vorjahr: 254). Dies sichert auch in Zeiten knapper werdender Verfügbarkeit von qualifizierten Kräften unseren Nachwuchs. Auch hinsichtlich des bestehenden Personals bemüht sich der MBB-Konzern ständig, die Qualität der Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen zu verbessern.
Im gesamten Konzern wird in Recruiting-Prozessen auf Diversität geachtet. Wir berücksichtigen stets Bewerber männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts und stellen bei der finalen Besetzung die fachliche und persönliche Qualifikation der jeweiligen Person in den Vordergrund. Der Verwaltungsrat der MBB SE hat am 14. April 2021 beschlossen, mittelfristig einen Frauenanteil von 20 % für Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführenden Direktoriums zu erreichen. Ähnliche Zielgrößen verfolgen wir für unsere Tochterunternehmen, wobei der Aufsichtsrat des Friedrich Vorwerk Group SE bereits ein weibliches Mitglied aufweist.
Die MBB SE und der MBB-Konzern blicken auf ein erfolgreiches und profitables Geschäftsjahr 2020 zurück.
Dabei stützt der hohe Finanzmittelbestand des MBB-Konzerns sein Geschäftsmodell und ermöglicht, auch zukünftig Unternehmenskäufe unabhängig und aus eigenen Mitteln zu tätigen. Der kontinuierliche Wertzuwachs – etwa hinsichtlich des Eigenkapitals von 15,5 Mio. € in 2005 auf 499,7 Mio. € in 2020 oder der Nettofinanzmittelbestände von minus 13,8 Mio. € (net debt) in 2005 auf plus 252,6 Mio. € (net cash) Ende 2020 – belegt den nachhaltigen Erfolg unseres Geschäftsmodells und die hohe Investitionsqualität. Vorbehaltlich der COVID-19 Auswirkungen ist deshalb auch weiterhin mit wertsteigernden Neuakquisitionen des MBB-Konzerns zu rechnen.
Im Folgenden wird zunächst auf die MBB SE und dann auf den MBB-Konzern näher eingegangen.
Der Jahresabschluss der MBB SE für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Die MBB SE erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Erbringung von Managementdienstleistungen an die Tochterunternehmen.
Zudem erwirtschaftete die MBB SE Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 1,4 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Erträge aus Bonus Erstattungen und Währungsumrechnungen.
Demgegenüber standen Personalaufwendungen (inklusive der Aufwendungen für bezogene Leistungen) in Höhe von 3,7 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €), die die Vergütung des Managements und des Teams der MBB SE betreffen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen sind in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €) angefallen. Sie umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen aus Abgängen von Finanzanlagen und sonstigen Wertpapieren in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €), Aufwendungen aus Währungsumrechnungen von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €), Aufwendungen für Miete und Leasing in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) und Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).
Abschreibungen sind im Berichtsjahr in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) angefallen. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Wertberichtigungen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens. Dem gegenüber stehen 16,6 Mio. € an nicht realisierten Kursgewinnen, die nach HGB nicht gezeigt werden.
Im Geschäftsjahr 2020 sind Erträge aus Wertpapieren in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) sowie Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) realisiert worden. Nach Berücksichtigung des Zinsaufwandes in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) und des Steueraufwands von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 8,7 Mio. €).
Das Eigenkapital verringerte sich von 213,5 Mio. € im Vorjahr auf 207,4 Mio. € zum 31. Dezember 2020.
Der Rückgang resultiert maßgeblich aus der gezahlten Dividende an die Aktionäre der MBB SE und dem Jahresfehlbetrag. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 99,4 % (Vorjahr: 97,5 %).
Die Bilanzsumme hat sich von 219,1 Mio. € auf 208,5 Mio. € zum Bilanzstichtag verringert. Auf der Passivseite resultiert der Rückgang aus den Veränderungen des Eigenkapitals sowie der sonstigen Verbindlichkeiten aus Bonusrückstellungen. Auf der Aktivseite sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gegenüber dem Vorjahr gesunken.
Der Finanzmittelbestand der MBB SE betrug zum Geschäftsjahresende 164,2 Mio. € (Vorjahr: 170,0 Mio. €) inklusive der Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Bestands an physischem Gold. Der Nettofinanzmittelbestand verringerte sich auf ebenfalls 164,2 Mio. € (Vorjahr: 170,0 Mio. €). Nicht realisierte Kursänderungen bei den physischen Goldbeständen als auch bei den Wertpapieren sind in dieser Ergebnis- und Finanzmitteldarstellung nicht berücksichtigt, weshalb der Betrag von dem nach IFRS ausgewiesenen Nettofinanzmittelbestand der Holding MBB SE in Höhe von 182,5 Mio. € abweicht.
Im Geschäftsjahr wurde eine Dividende von 70 €-Cent pro Aktie (Vorjahr: 69 €-Cent) oder 4,2 Mio. € ausgeschüttet.
Der MBB-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von bereinigt 689,2 Mio. € (Vorjahr: 592,1 Mio. €). Das Wachstum von 16,4 % resultierte im Wesentlichen aus der Friedrich Vorwerk-Gruppe. Bereinigt wurden 0,6 Mio. € Umsatzerlöse aus nicht fortgeführten Geschäftsteilen der Friedrich Vorwerk.
Die Gesamtleistung stieg im Konzern von 609,8 Mio. € in 2019 auf 713,0 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 15,7 Mio. € (Vorjahr: 16,4 Mio. €) beinhalten aktivierte Eigenleistungen (3,2 Mio. €), Erträge aus der Verrechnung von Sachbezügen (1,9 Mio. €), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (1,6 Mio. €), Erträge aus Wertpapieren (1,4 Mio. €), Erträge aus Verkäufen von Anlagevermögen (0,5 Mio. €), Versicherungs- und andere Entschädigungen (0,5 Mio. €), Wechselkursgewinne (0,5 Mio. €), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (0,2 Mio. €), periodenfremde Erträge (0,1 Mio. €) sowie übrige sonstige Erträge (5,8 Mio. €).
Erträge aus at-equity Beteiligungen betrugen im Geschäftsjahr 10,6 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).
Der bereinigte Materialaufwand beläuft sich im Berichtsjahr auf 366,0 Mio. € (Vorjahr: 352,4 Mio. €). Bereinigt wurden insbesondere Materialkosten im Zusammenhang mit stornierten Projekten des Aumann Standorts Hennigsdorf, der im zweiten Halbjahr 2020 geschlossen wurde. Die Quote von bereinigtem Materialaufwand zu Betriebsleistung ist von 59,5 % im Vorjahr auf 53,3 % gesunken.
Der bereinigte Personalaufwand ist von 149,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 auf 203,3 Mio. € im Berichtsjahr angestiegen. Die Steigerung der bereinigten Personalaufwandsquote von 25,3 % auf 29,6 % ist mit einem wesentlichen Anteil auf den Erwerb der Bohlen & Doyen Gesellschaften Ende 2019 zurückzuführen.
Die bereinigten sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 58,0 Mio. € (Vorjahr: 40,0 Mio. €). Hierin sind vor allem Instandhaltungsaufwendungen, Reisekosten, Rechts- und Beratungskosten, Mieten und Pachten, Werbekosten, Versicherungsprämien und Aufwendungen für Telekommunikation enthalten. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb der Friedrich Vorwerk-Gruppe.
Der MBB-Konzern erzielte damit im Geschäftsjahr 2020 ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 85,7 Mio. € (Vorjahr: 67,6 Mio. €). Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 26,8 %. Die bereinigte EBITDA-Marge beträgt 12,5 % (Vorjahr: 11,4 %). Das EBITDA vor Bereinigungen beträgt 70,0 Mio. € (Vorjahr: 81,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aumann Restrukturierung in Höhe von 15,3 Mio. € bereinigt.
Bei den bereinigten Abschreibungen in Höhe von 29,6 Mio. € (Vorjahr: 19,9 Mio. €) handelt es sich im Wesentlichen um planmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sowie auf immaterielle Vermögenswerte. Bereinigt wurden Abschreibungen auf Vermögenswerte in Höhe von 9,4 Mio. €, die im Rahmen von Kaufpreisallokationen aktiviert wurden und 1,0 Mio. € außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen an den Aumann Standorten Hennigsdorf, der 2020 geschlossen wurde und Limbach-Oberfrohna.
Hieraus resultiert ein bereinigtes EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) in Höhe von 56,2 Mio. € (Vorjahr: 47,7 Mio. €). Dies entspricht einer bereinigten EBIT-Marge von 8,2 % (Vorjahr: 8,0 %). Das EBIT vor Bereinigungen beläuft sich auf 30,0 Mio. € (Vorjahr: 54,4 Mio. €).
Das bereinigte Finanzergebnis beträgt -7,1 Mio. € gegenüber -9,7 Mio. € im Vorjahr. Der Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen beträgt -3,4 Mio. € (Vorjahr: -2,4 Mio. €). Darüber hinaus werden im Finanzergebnis auch die bereinigten Ergebnisanteile der nicht beherrschenden Gesellschafter der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG in Höhe von -3,7 Mio. € (Vorjahr: -7,3 Mio. €) erfasst.
Das hieraus resultierende Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt 49,0 Mio. € (Vorjahr: 38,0 Mio. €).
Der ausgewiesene bereinigte Steueraufwand beläuft sich im Geschäftsjahr auf 20,2 Mio. € (Vorjahr: 11,9 Mio. €) und entfällt im Wesentlichen auf laufende Steuern sowie latente Steuern. Die Bereinigung des Steueraufwands korrespondiert mit den oben erläuterten Bereinigungen.
Insgesamt ergibt sich ein bereinigtes Konzernergebnis in Höhe von 28,8 Mio. € (Vorjahr: 26,1 Mio. €).
Das bereinigte Konzernergebnis setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von 21,7 Mio. € (Vorjahr: 17,9 Mio. €) und dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von 7,1 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. €) zusammen. Die Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien im Berichtszeitraum beträgt 5.934.168 (Vorjahr: 6.068.186). Das bereinigte Ergebnis je Aktie beträgt 3,66 € (Vorjahr: 2,95 €) bzw. 2,14 € (Vorjahr: 4,44 €) vor Bereinigungen.
Wie im Kapitel Steuerungssystem beschrieben, bieten die bereinigten Ergebniskennzahlen einen transparenteren Blick auf die tatsächliche Unternehmensentwicklung. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der IFRS-Ergebniskennzahlen auf die bereinigten Ergebniskennzahlen.
Anhang | 01.01. - | 01.01. - | |
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 |
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| T€ | T€ |
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Umsatzerlöse | III.1. | 689.806 | 592.059 |
Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen |
| -2.467 | 186 |
Bereinigt um folgende Effekte: |
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Umsatz aus nicht fortgeführten Geschäftsaktivitäten |
| -563 | 0 |
Betriebsleistung |
| 686.775 | 592.245 |
Erträge aus Equity-Beteiligungen | III.2. | 10.551 | 1.145 |
Sonstige betriebliche Erträge und Erträge aus Erstkonsolidierung | III.3. | 15.720 | 30.513 |
Bereinigt um folgende Effekte: |
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Erträge aus Erstkonsolidierung |
| 0 | -14.137 |
Gesamtleistung |
| 713.046 | 609.767 |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
| -213.184 | -243.198 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
| -159.396 | -109.191 |
Materialaufwand |
| -372.580 | -352.389 |
Löhne und Gehälter |
| -169.924 | -119.477 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
| -42.161 | -30.336 |
Personalaufwand |
| -212.084 | -149.813 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | III.4. | -58.973 | -40.734 |
Bereinigt um folgende Effekte: |
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Aufwendungen aus Restrukturierung |
| 15.351 | 0 |
Nicht operative Aufwendungen |
| 654 | 763 |
Aufwendungen aus nicht fortgeführten Geschäftsaktivitäten |
| 312 | 0 |
Bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
| 85.725 | 67.593 |
Abschreibungen | III.5. | -39.996 | -26.575 |
Bereinigt um folgende Effekte: |
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Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Vermögenswerte |
| 9.412 | 6.643 |
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen im Rahmen von Restrukturierungen |
| 1.016 | 0 |
Bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
| 56.157 | 47.661 |
Finanzerträge | III.6. | 436 | 526 |
Finanzierungsaufwendungen | III.7. | -3.867 | -2.915 |
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter |
| -3.183 | -7.704 |
Finanzergebnis |
| -6.614 | -10.093 |
Bereinigt um folgende Effekte: |
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Nicht beherrschende Anteile auf bereinigte Geschäftsvorfälle |
| -533 | 394 |
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern (EBT) |
| 49.009 | 37.961 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | III.8. | -11.332 | -9.225 |
Sonstige Steuern | III.8. | -1.310 | -476 |
Bereinigt um folgende Effekte: |
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Latente Steuern auf bereinigte Geschäftsvorfälle |
| -7.568 | -2.158 |
Bereinigtes Periodenergebnis |
| 28.799 | 26.103 |
Nicht beherrschende Anteile |
| 1.965 | -7.653 |
Bereinigt um folgende Effekte: |
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Nicht beherrschende Anteile auf bereinigte Geschäftsvorfälle |
| -9.038 | -520 |
Bereinigter Konzernjahresüberschuss |
| 21.726 | 17.929 |
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in €) | III.9. | 3,66 | 2,95 |
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Prognose 2020 | Prognose 2020 | Prognose 2020 | Erreicht | |
| publiziert | publiziert | publiziert | 2020 |
| März 2020 | Mai 2020 | August 2020 |
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Bereinigter Umsatz (Mio. €) | > 660 | Offen | > 660 | 689,2 |
Bereinigtes EBITDA (Mio. €) | n.a. | Offen | n.a. | 85,7 |
Bereinigte EBITDA-Marge (%) | 8 - 10 | Offen | 8 - 10 | 12,5 |
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Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 499,7 Mio. € (31. Dezember 2019: 474,6 Mio. €). Der Anstieg resultiert aus einer im Zuge der Vorbereitung des Börsengangs der Friedrich Vorwerk-Gruppe vollzogenen Kapital-Reorganisation. Die Kommanditisten der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG (vormals: Friedrich Vorwerk KG (GmbH & Co.)), bisheriges Mutterunternehmen der Friedrich Vorwerk-Gruppe, haben im September 2020 insgesamt 89,925 % der Anteile an der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG in die Friedrich Vorwerk Group SE eingebracht, die dadurch zum neuen Mutterunternehmen der Friedrich Vorwerk wurde. Daraus ergab sich auf MBB Konzernebene eine Umgliederung der Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen aus Erstkonsolidierung und Ergebniszuweisung 2019 in das Konzerneigenkapital in Höhe von 17,7 Mio. €. Bezogen auf die Konzernbilanzsumme von 802,7 Mio. € beträgt die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag entsprechend 62,3 % (Vorjahr: 56,2 %). Der MBB-Konzern verfügt nach Ansicht der Geschäftsführenden Direktoren über eine gute Eigenkapitalausstattung.
Die immateriellen Vermögenswerte betragen zum Bilanzstichtag 67,3 Mio. € (Vorjahr: 69,9 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen (9,4 Mio. €). Gegenläufig haben sich die Zugänge entwickelt (6,9 Mio. €), wovon 1,9 Mio. € auf aktivierte Eigenleistungen entfallen. MBB hat die Geschäfts- und Firmenwerte einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Werthaltigkeitstest bestätigte die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.
Das Sachanlagevermögen ist von 157,8 Mio. € zum 31.12.2019 auf 165,0 Mio. € zum 31.12.2020 angestiegen. Hauptsächlicher Grund für den Anstieg war der Kauf des Betriebsgrundstücks der Bohlen & Doyen in Wiesmoor für knapp 9,0 Mio. € durch Friedrich Vorwerk.
Die Finanzanlagen haben sich von 104,0 Mio. € im Vorjahr auf 125,6 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Wertpapiere und die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen, die at-equity bilanziert werden. Der Anstieg ist maßgeblich zurückzuführen auf ein erhöhtes Investmentvolumen in das Finanzanlagevermögen im Vergleich zum Vorjahr.
Die Vorräte betragen zum Bilanzstichtag 38,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 47,1 Mio. €). Die Veränderung des Bestands ist maßgeblich auf Aumann und Delignit zurückzuführen.
Die deutliche Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte von 200,9 Mio. € auf 180,5 Mio. € zum 31. Dezember 2020 ist hauptsächlich durch einen Rückgang der Geschäftstätigkeit einiger Tochterunternehmen verursacht.
Bankguthaben und Barmittel haben sich im Berichtsjahr auf 209,7 Mio. € (31. Dezember 2019: 243,9 Mio. €) verringert. Der Abfluss an liquiden Mitteln liegt hauptsächlich an Investitionen, die aus dem Cashflow finanziert worden sind.
Die Bank- und Leasingverbindlichkeiten im Konzern belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf 77,6 Mio. € (31. Dezember 2019: 90,4 Mio. €). Der deutliche Rückgang ist auf die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern haben sich von 28,2 Mio. € im Vorjahr auf 7,6 Mio. € zum Bilanzstichtag reduziert. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Kapital-Reorganisation der Friedrich Vorwerk.
Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen haben sich von 35,4 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 21,8 Mio. € zum Bilanzstichtag, bedingt durch eine geringere Geschäftstätigkeit einiger Tochterunternehmen, reduziert.
Die Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter haben sich von 35,4 Mio. € auf 26,3 Mio. € reduziert. Der Rückgang ist überwiegend auf geringere Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.
Die Pensionsrückstellungen haben sich aufgrund der Zinsentwicklung leicht auf 28,1 Mio. € (Vorjahr: 28,4 Mio. €) reduziert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von 56,7 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 47,1 Mio. € zum Bilanzstichtag verringert.
Der Nettofinanzmittelbestand (Bankguthaben und Barmittel, kurz- und langfristige Wertpapiere und physische Goldbestände abzüglich Bank- und Leasingverbindlichkeiten) beträgt somit zum Bilanzstichtag 252,6 Mio. € (Vorjahr: 249,8 Mio. €). Der MBB-Konzern verfügt nach Ansicht der Geschäftsführenden Direktoren damit nach wie vor über eine gute Finanzmittelausstattung.
Die Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt im Berichtsjahr -34,1 Mio. € (Vorjahr: -63,6 Mio. €) und setzt sich wie folgt zusammen:
Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist von 69,2 Mio. € im Vorjahr auf 56,0 Mio. € im Berichtsjahr gefallen. Die Abnahme resultiert maßgeblich aus Working Capital Veränderungen in Höhe von -15,6 Mio. € (Vorjahr: +17,2 Mio. €). Der Nettomittelzufluss setzt sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Tochterunternehmen und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Ferner sind hier die Veränderungen der Aktiva und Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind, enthalten.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -54,2 Mio. € (Vorjahr: -56,2 Mio. €) und resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Anlagevermögen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -35,9 Mio. € (Vorjahr: 76,7 Mio. €). Darin enthalten sind im Wesentlichen die Auszahlung von Dividenden an Aktionäre der MBB SE und an nicht beherrschende Gesellschafter in Höhe von 4,2 Mio. € bzw. 6,1 Mio. € sowie Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme und Tilgung von Finanzkrediten und Leasingverbindlichkeiten.
Alle Konzerngesellschaften konnten im Berichtsjahr jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen.
Die Geschäftsführenden Direktoren beurteilen die Entwicklung des MBB-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 positiv. Der Konzernumsatz, das bereinigte EBITDA sowie das bereinigte Ergebnis je Aktie haben im Jahr 2020 erneut Höchststände erreicht. Daneben wurden in allen Tochterunternehmen wichtige Investitionen getätigt und im Vorjahr getätigte Unternehmenszukäufe erfolgreich in den Konzern integriert.
Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legen die Geschäftsführenden Direktoren fest. Oberste Ziele unseres Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Darüber hinaus ist es unser Ziel, trotz des derzeitigen Niedrigzinsniveaus aus der freien Liquidität des Konzerns eine Rendite zu erzielen. Insofern werden diese Mittel zum Teil in kurzfristige, stark diversifizierte Wertpapiere angelegt, bis sie benötigt werden, um neue Akquisitionen zu finanzieren.
Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Da die Tochterunternehmen außerordentliche Fremdwährungspositionen selbstständig absichern, sind ungesicherte Positionen in bedeutendem Umfang auf Konzernebene bisher nicht aufgetreten. Der MBB-Konzern betreibt daher grundsätzlich keine wesentliche, aktive Kurssicherung gegenüber anderen Währungen auf Konzernebene. In besonderen Konstellationen können Devisentermingeschäfte eingesetzt werden. Die Steuerung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner obliegt ebenfalls den einzelnen Tochterunternehmen. Ein Monitoring auf Konzernebene sichert jedoch bei Bedarf rechtzeitige Interventionen.
Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind dabei jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert.
Die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren setzt sich aus einer fixen und einer kurzfristigen variablen sowie einer langfristigen variablen Komponente zusammen. Des Weiteren wurde eine D&O-Versicherung mit Selbstbeteiligung sowie eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der CEO hat darüber hinaus Anspruch auf ein erweitertes Sachleistungspaket, das unter anderem die Bereitstellung von Dienstwagen sowie die Übernahme von Abgaben und Steuern, die etwaig auf Sachleistungen anfallen, umfasst. Ausführliche Informationen zur Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren finden sich jeweils im Anhang des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält eine Vergütung in Höhe von 15.000,00 €, der Stellvertretende Vorsitzende 7.500,00 € und sonstige Mitglieder 5.000,00 € pro Sitzung. Zudem wurde für die nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen. Die Vergütung des Vorsitzenden der Geschäftsführenden Direktoren für seine Verwaltungsratstätigkeit wird im vollen Umfang angerechnet, sodass er aus dieser Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung erhält.
Die detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems als auch eine Aufschlüsselung der Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsführenden Direktoren findet sich im Anhang des Konzernabschlusses.
Die konsequente Ausrichtung des MBB-Konzerns auf die Steigerung des Unternehmenswertes spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wieder. Hierzu haben wir ein Patenkonzept implementiert, bei dem jeweils ein Mitarbeiter oder Geschäftsführender Direktor der MBB SE als Pate eines Tochterunternehmens agiert. In dieser Rolle ist der Pate erster Ansprechpartner für die jeweilige Geschäftsführung vor Ort und ist eng in die strategische, operative und finanzielle Ausrichtung des Tochterunternehmens eingebunden. Darüber hinaus werden alle relevanten Entwicklungen in den Tochterunternehmen und in der MBB SE in der monatlich stattfindenden Sitzung der Geschäftsführenden Direktoren besprochen. Ferner werden in diesem Kreis potenzielle Investitionsmöglichkeiten sowie die freien, zu Investitionszwecken verfügbaren liquiden Mittel diskutiert. Dabei wird die Entwicklung verschiedener Kennzahlen, insbesondere Auftragseingänge, Umsätze und EBITDA der einzelnen Konzernunternehmen analysiert. Die MBB SE definiert dabei den Konzernumsatz und das EBITDA als prognoserelevante finanzielle Leistungsindikatoren.
In der Regel wird spätestens mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts auch die Prognose für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Bottom-up-Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf von den Geschäftsführenden Direktoren angepasst. Die Ergebniskennzahlen enthalten IFRS-bedingte Bewertungseffekte. Dazu zählen beispielsweise negative Unterschiedsbeträge aus Unternehmenszusammenschlüssen sowie Abschreibungen auf stille Reserven, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aufgedeckt werden. Diese Effekte sind nicht prognostizierbar, da sie im Zusammenhang mit künftigen, nicht vorhersehbaren Investitionen stehen. MBB prognostiziert daher ein um diese und sonstige nicht operative Erträge und Aufwendungen bereinigtes Ergebnis, das die operative Ertragskraft und Entwicklung des Unternehmens wesentlich transparenter und nachhaltiger widerspiegelt. Die im Prognosebericht enthaltene und unter dem Vorbehalt der Einflüsse durch die COVID-19 Pandemie stehende Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 basiert ebenfalls auf den bereinigten Ergebniskennzahlen.
Zur Steuerung der Finanz- und Vermögenslage wird als Kennzahl zum einen der Saldo aus liquiden Mitteln (inkl. aller Zahlungsmitteläquivalente) und Finanzverbindlichkeiten (net cash bzw. net debt) und zum anderen der Cashflow herangezogen. Der operative Cashflow wird in Übereinstimmung mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt. Zinsausgaben werden dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugerechnet, während Zins- und Dividendeneinnahmen im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten sind.
Die MBB SE unterliegt in ihrer Geschäftsentwicklung grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie der gesamte Konzern. Insofern werden nachfolgend im Wesentlichen Chancen und Risiken aus Sicht des MBB-Konzerns dargestellt.
Dem MBB-Konzern bieten sich nach Einschätzung der Geschäftsführenden Direktoren zukünftig folgende Chancen:
MBB verfügt über einen hohen Finanzmittelbestand, den sie überwiegend in weiteres Wachstum durch Akquisitionen investieren will.
Eine weiterhin hohe Zahl zum Verkauf stehender mittelständischer Unternehmen bietet Chancen für wertsteigernde Akquisitionen.
Die starke Investitionstätigkeit der Konzerngesellschaften bietet Chancen für weiterhin profitables Wachstum.
Mit der Beteiligung an der Wertsteigerung von mittelständischen Industrieunternehmen können im Erfolgsfall überdurchschnittliche Renditen erzielt werden.
Die langjährig profitable Entwicklung der MBB erhöht deren Attraktivität als Gesellschafter, Kreditnehmer oder Geschäftspartner und wird die Bedeutung der MBB SE als Holdinggesellschaft für den industriellen Mittelstand in Deutschland fördern.
Die Erfahrung und das Netzwerk des aktuellen Managements bieten eine gute Ausgangssituation für weiteres Wachstum des MBB-Konzerns.
Die Diversifikation des MBB-Konzerns konnte durch die Akquisition der Friedrich Vorwerk-Gruppe deutlich ausgeweitet werden, wodurch mögliche Auswirkungen von abrupten Nachfrageveränderungen in Einzelmärkten auf den Gesamtkonzern signifikant verringert wurden.
Die Friedrich Vorwerk-Gruppe ist dank ihrer herausragenden technologischen Kompetenz, ihrer exzellenten Reputation und Kundenbeziehungen sowie ihres vollintegrierten Geschäftsmodells ideal positioniert, um von den signifikanten Investitionen in ihren Kernmärkten des erdverlegten Erdgas-, Wasserstoff und Stromleitungsbaus sowie der dazugehörigen Anlagenbauprojekte (z. B. GDRM Anlagen, Verdichterstationen, Kavernenspeicher und Umspannwerke) nachhaltig zu profitieren.
Die relative Marktposition von MBB beim Zukauf von Unternehmen könnte sich aufgrund einer reduzierten Zahl potentieller Käufer, fehlender Fremdfinanzierungen sowie Liquiditätsnot möglicher Zielunternehmen im Zuge der Entwicklungen um die COVID-19 Pandemie verbessern.
Durch den erfolgreichen Börsengang der Friedrich Vorwerk und der damit einhergehenden Umplatzierung eines Teils der durch MBB gehaltenen Aktien sind dem Konzern erhebliche Mittel zugeflossen, die MBB überwiegend in weiteres Wachstum durch Akquisitionen investieren will.
Zusammengefasst bieten sich der MBB erhebliche Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit der einzelnen Tochterunternehmen sowie aus möglichen Erweiterungen des Unternehmensportfolios.
Eine in Folge der COVID-19 Pandemie entstehende Wirtschafts- und Finanzkrise könnte ein bisher unbekanntes Ausmaß haben und könnte einzelne Tochtergesellschaften in ihrer Existenz gefährden. Die Wirtschafts- und Finanzkrise könnte zu starken Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit allen denkbaren negativen Folgen und dem möglicherweise gleichzeitigen Auftreten einer Vielzahl der in Folge genannten Einzelrisiken führen.
Eine lang anhaltende Abkühlung der Konjunktur könnte zu sinkenden Umsätzen und sinkenden Ergebnissen der bestehenden Tochterunternehmen der MBB SE führen.
Einzelne Tochterunternehmen können von branchenspezifischen Markteintrübungen getroffen werden.
Eine Intensivierung der Wettbewerbssituation in den Kernmärkten unserer Tochterunternehmen könnte zu einer Verschlechterung der Ertrags- und Profitabilitätssituation führen.
Die kurzfristige Veränderung politischer Rahmenbedingungen können zur Unwirtschaftlichkeit einzelner Geschäftsmodelle der Tochterunternehmen führen.
Offene Forderungen könnten verspätet beglichen werden oder vollständig ausfallen.
Die liquiden Mittel könnten nicht ausreichen, um finanzielle Verpflichtungen in bestimmter Höhe und zu einem bestimmten Zeitpunkt begleichen zu können.
Die finanziellen Mittel, die in Wertpapieren angelegt sind, können hohen Wertschwankungen unterliegen und eine nachhaltige Wertminderung erfahren.
Die variabel verzinslichen Finanzschulden des Konzerns unterliegen einem Zinsänderungsrisiko.
Als international tätiger Konzern unterliegt die MBB Wechselkursschwankungen an den Devisenmärkten.
Die Refinanzierung neuer Unternehmenskäufe könnte nicht gelingen.
Trotz eines umfassenden Risikomanagements unterliegen die Konzernunternehmen den allgemeinen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit. Insbesondere die Fertigungsunternehmen des Konzerns könnten sich zum Beispiel Gewährleistungsfällen, Fällen von Umweltbelastungen oder Produktionsausfällen ausgesetzt sehen.
Die MBB SE könnte Risiken aus Kaufvertragsgewährleistungen, die Tochterunternehmen könnten Risiken aus Produkthaftung oder sonstigen rechtlichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein.
Die MBB SE haftet langfristig gemäß WpPG im Rahmen des Börsengangs der Aumann AG sowie der Friedrich Vorwerk Group SE.
Mit der MBB SE, der Friedrich Vorwerk Group SE, der Aumann AG und der Delignit AG sind mittlerweile vier Konzernunternehmen börsennotiert, was zu zusätzlichem Aufwand sowie kapitalmarktspezifischen Haftungsrisiken führt.
Umweltrisiken umfassen die Risiken, die mit durch den Konzern verursachten Treibhausgas-Emissionen, Abfällen sowie den Verbrauch von Ressourcen einhergehen.
Das weitere Wachstum des Konzerns hängt davon ab, insbesondere auf Ebene der Tochterunternehmen, leistungsstarke und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.
Die Abwicklung von langandauernden und komplexen Großprojekten in einzelnen Tochtergesellschaften ist mit spezifischen Projektrisiken behaftet.
Hohe Kaufpreiserwartungen möglicher Verkäufer können die Anzahl attraktiver Beteiligungsmöglichkeiten und somit das Wachstum des Konzerns begrenzen.
Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation zum Bilanzstichtag ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen.
Der MBB-Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzernunternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:
Ein integriertes Beteiligungscontrolling, das mittels eines monatlichen Businesscontrollings kontinuierlich Soll-, Ist- und Forecast-Daten auf Ebene der Tochterunternehmen sowie auf Ebene der MBB SE abgleicht.
Ein Projektcontrolling, welches die Optimierungsmaßnahmen im Konzern und in jedem einzelnen Unternehmen definiert, weiterentwickelt und deren Umsetzung verfolgt
Regelmäßige Managementmeetings innerhalb der MBB SE und mit dem jeweiligen Management der Tochterunternehmen.
Regelmäßig stattfindende externe oder interne Revision, welche im Vorfeld festgelegte Schwerpunkte prüft.
Strukturierte Merger & Akquisition Werkzeuge, anhand derer der Anbahnungs- und Akquisitionsprozess organisiert und auf Erfolg geprüft wird sowie die Pflege und der kontinuierliche Ausbau des MBB-Netzwerks an M&A-Vermittlern und potenziellen Verkäufern.
Ein zentrales Konzern-Monitoring wesentlicher Vertragsrisiken oder Rechtsstreitigkeiten durch das Management und bei Bedarf die Beauftragung qualifizierter Rechtsanwaltskanzleien.
Das interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der MBB. Seine Hauptziele bestehen darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Tochterunternehmen des MBB-Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse. Dafür sind bereits in den Reportingtools bzw. dem Konsolidierungssystem automatische Kontrollmechanismen und Plausibilitätsprüfungen hinterlegt. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.
Im Zuge der aktuellen COVID-19 Pandemie führt das Risikomanagementsystem zu einem engen Monitoring der wesentlichen Entwicklungen in den MBB-Tochtergesellschaften sowie zu regelmäßigen Abstimmungen im Kreis der Geschäftsführenden Direktoren und einem engen Informationsaustausch mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der MBB SE. Mindestens einmal im Monat wird zudem mit allen Holdingmitarbeitern die Pandemielage im Unternehmen und den Beteiligungsgesellschaften in einer Videokonferenz analysiert und über Maßnahmen beraten.
Der Verwaltungsrat berichtet gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 315d HGB i. V. m. § 289f HGB über die Unternehmensführung sowie über die Corporate Governance.
Am 04. März 2021 gab der Verwaltungsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Sie lautet:
Die Geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat der MBB SE haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 04. März 2020 abgegeben und ihr mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechungserklärung mit den unten dargestellten Besonderheiten aufgrund des monistischen Systems der MBB SE. Der Verwaltungsrat erklärt am 04. März 2021, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (im Folgenden „Kodex“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:
Als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) verfügt die Gesellschaft über eine monistische Führungs- und Kontrollstruktur. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit, überwacht deren Umsetzung und hat die weiteren, sich aus § 22 SEAG ergebenden Aufgaben und Befugnisse. Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, indem sie die Grundlinien und Vorgaben umsetzen, die der Verwaltungsrat aufstellt.
Die MBB SE bezieht die für den Aufsichtsrat geltenden Regelungen des Kodex grundsätzlich auf den Verwaltungsrat und diejenigen betreffend den Vorstand auf die Geschäftsführenden Direktoren. Hiervon gelten, im Hinblick auf die gesetzliche Ausgestaltung des monistischen Systems, folgende Ausnahmen:
Gemäß § 22 SEAG obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Entwicklung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens.
Gemäß § 40 SEAG können Mitglieder des Verwaltungsrats zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit des Verwaltungsrates weiterhin aus nicht-geschäftsführenden Mitgliedern besteht.
Es gilt im Hinblick auf Empfehlung F.2 des Kodex folgende Abweichung:
Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht.
Die vorstehende Entsprechenserklärung ist auf unserer Website unter http://www.mbb.com/investor-relations/corporate-governance.html veröffentlicht und als Download verfügbar.
Der Verwaltungsrat soll die beiden Gründer- und Mehrheitsaktionärsfamilien mit jeweils einem Sitz vertreten, die Expertise sehr wichtiger Managementmitglieder nach Ausscheiden dauerhaft sichern, mindestens ein unabhängiges Mitglied mit hoher Qualifikation für die Geschäftstätigkeit der MBB haben und die Diversität der Gesellschaft hinreichend repräsentieren. Die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrats erfüllt diese Zielsetzung. Die Dauer der Zugehörigkeit jedes Mitglieds zum Verwaltungsrat ist im Kapitel VIII.1 Gesellschaftsorgane dargestellt.
Im Geschäftsjahr wurde ein Prüfungsausschuss gebildet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Anton Breitkopf mit folgenden Schwerpunkten: Prüfung der Rechnungslegung, Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und internes Revisionssystem. Die finale Freigabe aller Zahlungen, die die MBB SE tätigt, obliegt Herrn Breitkopf. Die Abschlussprüfung und Compliance-relevante Themen werden mit allen Verwaltungsratsmitgliedern diskutiert.
Die Altersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrats und des geschäftsführenden Direktoriums beträgt 85 Jahre. Das Geschäftsführungsgremium weist mit einem Durchschnittsalter von 48 ein vergleichsweise geringes Alter auf. Zudem verfügt das Unternehmen über hoch qualifizierte junge Manager, die sukzessive in ihrer Karriere unterstützt werden und so die Chance bekommen, in das Geschäftsführungsgremium aufzurücken. Weiterhin ist MBB ein hoch attraktiver Arbeitgeber für qualifizierte und hochmotivierte Nachwuchskräfte. Der Verwaltungsrat sieht eine qualifizierte Besetzung des Geschäftsführungsgremiums zu jeder Zeit gegeben.
Der Verwaltungsrat sieht sich in seiner Arbeit durch den Erfolg des Unternehmens seit Gründung vor 25 Jahren bestätigt.
Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 11.1 dargestellt.
Im Berichtsjahr sind bei den Geschäftsführenden Direktoren und den Mitgliedern des Verwaltungsrats keine Interessenkonflikte aufgetreten. Hinzuweisen ist darauf, dass der Verwaltungsrat Beratungsverträge mit Gert-Maria Freimuth und Anton Breitkopf abgeschlossen hat. Die vereinbarten Tätigkeiten gehen über den Umfang hinaus, der aufgrund der Organstellung ohnehin geschuldet ist. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.
Der Verwaltungsrat der MBB SE hat am 18. März 2020 beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2019 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Im Zeitraum vom 20. März 2020 bis zum 8. April 2020 hat die MBB SE 8.498 eigene Aktien der Gesellschaft zu einem durchschnittlichen Kurs von 49,91 € an der Börse erworben.
Die MBB SE erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes. Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB geforderten Erläuterungen aufgestellt.
Der Lagebericht der MBB SE und der Konzernlagebericht wurden gemäß §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.
Die Hauptversammlung der MBB SE hat die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der MBB SE gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der MBB SE und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Verwaltungsrat der MBB SE dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Verwaltungsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Verwaltungsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Wegen der Einzelheiten des laufenden langfristigen Bonusprogramms wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensleiters nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der MBB SE, der maßgeblichen Geschäftsordnung, der Regelungen der für sie geltenden Anstellungsverträge sowie gefassten Beschlüsse. Darüber hinaus gehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen bisher nicht.
Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit, überwacht deren Umsetzung und hat die weiteren, sich aus § 22 SEAG ergebenden Aufgaben und Befugnisse. Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, indem sie die Grundlinien und Vorgaben umsetzen, die der Verwaltungsrat aufstellt. Die Verträge der Geschäftsführenden Direktoren wurden vom Verwaltungsrat mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2021 geschlossen. Der MBB-Konzern ist nicht mitbestimmt; alle Mitglieder des Verwaltungsrats sind daher Vertreter der Aktionäre.
Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management, das in einzelnen Fällen auch Gesellschaftsanteile hält. Das Management der MBB SE und das der Tochterunternehmen arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.
Bei der Besetzung von Positionen im Management der MBB SE sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Geschäftsführenden Direktoriums wird auf Vielfalt geachtet und es werden stets Bewerber des männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts berücksichtigt. In erster Linie kommt es für den Verwaltungsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass der Kandidat die für die Arbeit der Geschäftsführung erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt.
Der Verwaltungsrat der MBB SE hat am 14. April 2021 beschlossen, mittelfristig einen Frauenanteil von 20 % für Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführenden Direktoriums zu erreichen. In der erweiterten Führungsebene der MBB SE sind 33 % Frauen tätig.
Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:
Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 aus 5.940.751 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 5.940.751,00 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 8.498 eigene, nicht stimm- und dividendenberechtigte Aktien.
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 11.1 dargestellt.
Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.
Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.
Geschäftsführende Direktoren werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. § 6 der Satzung regelt Bestellung und Abberufung der Geschäftsführenden Direktoren wie folgt:
„Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführende Direktoren. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats können zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder weiterhin aus nicht-geschäftsführenden Mitgliedern besteht.
Die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der Geschäftsführenden Direktoren, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Verwaltungsrat. Geschäftsführende Direktoren dürfen für eine Amtszeit von höchstens sechs Jahren bestellt werden und können jederzeit vor Beendigung dieser Amtszeit durch den Verwaltungsrat abberufen werden.
Falls mehrere Geschäftsführende Direktoren bestellt sind, kann der Verwaltungsrat einen Geschäftsführenden Direktor zum Sprecher oder Chief Executive Officer (CEO) ernennen. Der Verwaltungsrat kann auch stellvertretende Geschäftsführende Direktoren ernennen.
Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte gemeinschaftlich nach Maßgabe von Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung sowie den Weisungen des Verwaltungsrats. Sie setzen die Grundlagen und Vorgaben um, die der Verwaltungsrat aufstellt. Ist nur ein Geschäftsführender Direktor bestellt, führt er die Geschäfte nach diesen Maßgaben allein.
Die Geschäftsführenden Direktoren erhalten eine vom Verwaltungsrat gemäß § 87 AktG festzusetzende Vergütung.“
Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.
Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: „Der Verwaltungsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Verwaltungsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals anzupassen.“
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2016 hat ein Bedingtes Kapital 2016/I beschlossen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 29. Juni 2021 auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 66.000.000,00 € und mit einer Laufzeit von höchstens zehn Jahren auszugeben und den Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Inhaber-Stückaktien der MBB SE mit einem anteiligen Anteil am Grundkapital von bis zu insgesamt 3.300.000,00 € einzuräumen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 3.300.000,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Ausgabe von Aktien an die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Die bedingte Kapitalerhöhung darf nur insoweit durchgeführt werden, wie die Gläubiger ihr Wandlungsrecht ausgenutzt haben oder einer Wandlungspflicht unterliegen.
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 hat das Genehmigte Kapital 2015/I aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2018 geschaffen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, dass Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 3.300.000,00 € gegen Bar-und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
Die Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 hat die Gesellschaft ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 27. Mai 2024 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, ausgeübt werden. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft abhängige Konzernunternehmen oder für ihre Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die durch die Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgehoben.
Der Verwaltungsrat der MBB SE hat am 18. März 2020 beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Im Zeitraum vom 20. März 2020 bis zum 8. April 2020 hat die MBB SE 8.498 eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse mit einem Gesamtwert von 424.782,67 € erworben.
Die Hauptversammlung vom 24. August 2020 hat die Gesellschaft zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020), zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2020/I und zur Anpassung des Bedingten Kapitals 2016/I ermächtigt sowie dazu notwendige Satzungsänderungen beschlossen.
Das Aktienoptionsprogramm ermächtigt den Verwaltungsrat bis zum 30. Juni 2025 bis zu 240.000 Bezugsrechte auf bis zu 240.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren. Zu weiteren Informationen wird auf den Anhang des Jahresabschlusses und auf Ziffer VIII.8.2 (Bezüge der Organe) des Anhangs zum Konzernabschluss verwiesen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 240.000 € durch die Ausgabe von bis zu 240.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Ansprüchen aus dem Eigenkapitalbasierten Aktienoptionsprogramm 2020.
Die bis zum 29. Juni 2021 laufende Ermächtigung zur Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016/I aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. Juni 2016 wird bei ansonsten unveränderten Inhalt von 3.300.000 € auf 2.500.000 € herabgesetzt.
Solche Vereinbarungen bestehen nicht.
Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.
Für die nach § 160 AktG Abs. 1 Nr. 2 erforderlichen Angaben verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses und auf das Kapitel II.11.1 Eigenkapital im Anhang zum Konzernabschluss.
Nachhaltigkeit ist eine zentrale unternehmerische Aufgabe für MBB. Entsprechend sind verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensstrategie, das konzernweite Controlling und auch die regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Geschäftsführenden Direktoren integriert. Wirtschaftlich orientiertes Handeln bei gleichzeitiger Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft prägen die Philosophie der MBB. In unserem täglichen Bestreben nach Höchstleistungen bringen wir nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen mit den ökonomischen Aspekten in Einklang.
Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 veröffentlicht die MBB hiermit die nicht-finanzielle Erklärung für die Gesellschaft und den Konzern gemäß § 289b HGB und § 315b HGB. Der Berichtszeitraum für die nicht-finanzielle Erklärung ist das Geschäftsjahr 2020. Die quantitativen Angaben umfassen alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen des MBB-Konzerns.
In Einklang mit § 289d HGB haben wir geprüft, welche nationalen, europäischen oder internationalen Rahmenwerke für die Erstellung der nicht-finanziellen Erklärung eingesetzt werden könnten. Aktuell wird auf die umfängliche Anwendung eines Rahmenwerks jedoch verzichtet, da dies für die Unternehmensstruktur der MBB in keinem sinnvollen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stünde und wir die existierenden Rahmenwerke als nicht für uns geeignet betrachten.
MBB ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das auf Erwerb und Management mittelständischer Industrieunternehmen mit hoher Technologie- und Ingenieurskompetenz fokussiert ist. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell sowie zu den einzelnen Segmenten und Tochterunternehmen sind im Abschnitt „Segmente“ innerhalb des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts 2020 der MBB zu finden.
Familieneigentümer: Die Familiengesellschafter Gert-Maria Freimuth und Dr. Christof Nesemeier sind die wesentlichen Eigenkapitalgeber der MBB SE. Ihr Fokus liegt auf verantwortungsvollem Handeln sowie nachhaltiger Wertsteigerung.
Investoren: Auch die übrigen Aktionäre erwarten von der MBB nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln, eine klare strategische Ausrichtung sowie eine transparente Berichterstattung.
Kunden der Tochterunternehmen: Die Kunden unserer Tochterunternehmen suchen verlässliche Partner, die Ihnen zuverlässig mit innovativen Lösungen zur Seite stehen und dabei ihre ökologische und gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.
Mitarbeiter: Unsere Mitarbeiter schätzen einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz, an dem sie ihre Fähigkeiten entsprechend ihrer Ausbildung einbringen können. Fortbildungen und Förderungen der Mitarbeiter gehören zur nachhaltigen Personalpolitik von MBB.
Mit allen Stakeholdergruppen steht MBB in regelmäßigem Austausch. Während die Familiengesellschafter durch ihre Funktionen als Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsführender Direktor die Nachhaltigkeitsstrategie der MBB entscheidend mitbestimmen, werden die anderen Interessengruppen auf verschiedenen Wegen einbezogen, beispielsweise über den direkten Dialog, über die regelmäßige Finanzberichterstattung oder über Konferenzen und Roadshows.
Im Rahmen der erstmalig im Jahr 2017 durchgeführten und regelmäßig aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Bereiche „Arbeitnehmerbelange“ und „Umweltbelange“ als Kernthemen der MBB Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert. Auf diese Aspekte wird nachfolgend detaillierter eingegangen. Ferner ist auf die Themenkomplexe „Sozialbelange“, „Achtung der Menschenrechte“ und „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ einzugehen. Da diese Themen zwar wichtig, aber aus unserer Sicht für die Nachhaltigkeitsstrategie der MBB von untergeordneter Bedeutung sind, werden diese Themen nur knapp behandelt. Für eine Übersicht wesentlicher nicht-finanzieller Kennzahlen verweisen wir auf die Tabelle am Ende dieses Abschnitts.
Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist auf allen Ebenen der MBB-Gruppe ein wichtiges Thema, denn operative Entscheidungen in unseren Tochterunternehmen haben immer auch ökologische Folgen. Dies gilt für den Rohstoff- und Materialeinsatz sowie für die Energieeffizienz der einzelnen Tochterunternehmen, aber insbesondere auch für die Auswirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen auf die Umweltschutzziele unserer Kunden. Viele MBB-Unternehmen leisten durch den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sowie durch eine hohe Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und haben daher schon aus strategischen Erwägungen ein hohes Interesse an diesem Thema.
Friedrich Vorwerk verfolgt in seinem Projektgeschäft einen ganzheitlichen Ansatz und betreut Projekte durch sämtliche Phasen des Projektzyklus. Dadurch können langfristige Nutzungs- und Umweltaspekte berücksichtigt werden. Da Infrastrukturprojekte per Definition Eingriffe in bestehende Strukturen zur Folge haben, beeinflussen unsere Aktivitäten Mensch und Umwelt unmittelbar. Um die resultierenden Belastungen so gering wie möglich zu halten, legen wir besonders großen Wert auf eine vorausschauende und umfassende Planung. Zu den Umwelteinflüssen gehören Flächenverbrauch, Bodenaushub, Eingriffe in den Wasserhaushalt, der Verbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen sowie das Entstehen von Lärm, Staub, Erschütterungen, Emissionen, Abwasser und Abfall. Diese Faktoren variieren je nach Art und Umfang eines Projekts. Als Spezialist im Horizontalbohrverfahren ist Friedrich Vorwerk zum Beispiel in der Lage, Stromtrassen für das Landschaftsbild minimal invasiv zu verlegen. Ziel ist es, das natürliche Umfeld bestmöglich zu schützen und zu bewahren, indem die Besonderheiten jedes Projekts in ein individuelles Projektmanagement integriert werden.
Die umfangreichen Aktivitäten im Umweltschutz, die bei den von Friedrich Vorwerk durchgeführten Großprojekten erforderlich sind, sind in der Regel im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans rechtlich verbindlich festgeschrieben. Dieser Plan stellt in Deutschland die Maßnahmen dar, die bei einem Projekt, das Eingriffe in die Natur und Landschaft erfordert, im unmittelbaren Bereich des Projekts oder seiner näheren Umgebung zur Kompensation oder Minimierung dieser Eingriffe geplant sind. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Planungsunterlagen, die zur Genehmigung eines Projekts erforderlich sind und mit Planfeststellungsbeschluss des Projekts rechtsverbindlich werden. Als Maßnahmen bei kleineren Projekten sind hier z.B. die Durchführung von Baumschutzmaßnahmen insbesondere im innerstädtischen Bereich zu nennen, die ebenfalls in Abstimmung mit den Grünflächenämtern getroffen werden.
Des Weiteren verfolgt Friedrich Vorwerk das Ziel, die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz des Fuhrparks und der technischen Anlagen zu steigern. So werden der Kraftstoffverbrauch und Stillstandzeiten stetig analysiert und das Flottenmanagement entsprechend angepasst. Es werden permanent alte Fahrzeuge, Maschinen und Geräte gegen neue leistungsfähigere und emissionsärmere ausgetauscht, wodurch sowohl Schadstoffausstoß als auch Geräuschemissionen reduziert werden.
Bei der Beschaffung von Material werden Energieeffizienz und Nachhaltigkeit berücksichtigt und von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir, dass sie die gleichen Umweltstandards erfüllen wie wir. Dazu werden Umweltzertifikate und –kennzahlen im Einkaufsprozess von potenziellen Lieferanten angefordert und neben Qualität, Lieferzeit und Preis im Beschaffungsprozess bewertet.
Friedrich Vorwerk stellt durch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche sicher, dass diese über ein hohes Umweltbewusstsein verfügen, die Systeme für Abfalltrennung und -entsorgung beachten, grundsätzlich sparsam mit allen Ressourcen umgehen und die geltenden Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen und wassergefährdenden Stoffen einhalten.
Bei Delignit spielen strategische Erwägungen zum Umweltschutz ebenfalls eine zentrale Rolle: Holz ist als Werkstoff und Energierohstoff ökologisch einzigartig und stellt die Hauptrohstoffquelle für die Delignit AG dar. Entsprechend unterstützt die Delignit die Initiative „Holz verantwortungsvoll nutzen“ des Verbands der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V. Hierdurch und insbesondere auch bedingt durch den nachwachsenden Charakter dieses Hauptrohstoffs entspricht die Delignit der Definition von ökologischer Nachhaltigkeit in vorbildlicher Weise. Zudem ist der Einsatz von Holz als Substitut für Produkte aus nicht-nachwachsenden Rohstoffen aktiver Klimaschutz. So wiegt die Buche bei gleicher Bemessung nur 1/10 von Baustahl, hat aber 1/3 seiner Festigkeit. Der Einsatz von Delignit-Buchenholz in der Automobilindustrie vermindert somit den CO2-Ausstoß fossiler Ressourcen. Für viele unserer Kunden spielt die Umweltbilanz eine wesentliche Rolle. Stehen unterschiedliche Anwendungslösungen basierend auf verschiedenen Materialien und Werkstoffen zur Auswahl, kann die Nachhaltigkeit des Delignit-Produktes den Ausschlag geben.
Auch Aumann leistet einen erheblichen Beitrag zur Emissionsreduktion und zum Umweltschutz. Aumann bietet Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslösungen, mit denen Automobilhersteller z. B. hocheffiziente und technologisch fortschrittliche E-Motoren mit überlegenem Leistungsgewicht in Massenfertigung herstellen können. Neben Lösungen für E-Motor Komponenten bietet Aumann auch Spezialmaschinen und Fertigungslinien für die Herstellung von automobilen Energiespeichersystemen und Hybridmodulen sowie kompletten elektrischen Antriebssträngen. Aber auch im klassischen Geschäftsbereich von Aumann wird ein wesentlicher Beitrag zur Emissionsreduzierung geleistet. So leisten die Anlagen von Aumann für die Produktion von Antriebskomponenten für Verbrennungsmotoren, wie z. B. Getriebe, gebaute Nockenwellen, Zylinderaktivierungs- und Deaktivierungsmodule oder Leichtbaukomponenten einen erheblichen Beitrag zu einer Reduzierung des Flottenverbrauchs und der CO2-Emissionen ihrer Kunden.
Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Kundennachfrage leisten die übrigen Unternehmen unserer Gruppe ihren Beitrag für unsere Umwelt und werden damit der Forderung nach verantwortungsvollem Handeln und nachhaltigen Produkten gerecht. So sind die Schäume der CT Formpolster nach ÖkoTex 100, Klasse 1 für Babys zertifiziert. Darüber hinaus besitzen die Schäume das Prüfzeichen „LGA tested“. Genau wie bei der CT Formpolster werden auch bei der OBO die angewandten Rezepturen kontinuierlich verbessert, um den Einsatz gesundheitsgefährdender Materialien weitestgehend auszuschließen. Auch bei der Abfallverwendung und -beseitigung gehen unsere Tochterunternehmen mit gutem Beispiel voran. Der Großteil der Abfälle der CT Formpolster wird einer sinnvollen Verwendung, beispielsweise als Unterteppichmaterial, zugeführt. Bei OBO hat das Thema Abfallvermeidung eine hohe Bedeutung. Während in der Vergangenheit produktionsbedingt bis zu 20 % Abfall angefallen ist, ist seit 2018 eine neue Absaugungs- und Brikettierungsanlage in Betrieb, mit der wesentliche Teile des Abfalls komprimiert werden, einerseits um Logistikkosten zu senken und andererseits um das komprimierte Material einer Verwendung als Dämmmaterial zuzuführen.
Hanke erarbeitet und implementiert kontinuierlich Maßnahmen zur Verringerung des Energie- und Wasserverbrauchs sowie zum Recycling von Ausschussmaterial. Der Anteil nicht wiederverwendbaren Ausschusses an der Produktionsmenge von Tissue-Produkten in Tonnen konnte insgesamt von 5 % bis 7 % im Vorjahr auf 3 % bis 5 % im Geschäftsjahr reduziert werden. Dieser Anteil wird an Recycling-Unternehmen verkauft.
Die DTS, als Betreiber von eigenen nach ISO 27001 zertifizierten Hochleistungsrechenzentren, legt ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Energienutzung. In der Vergangenheit wurden beispielsweise Anlagen zur Kälteerzeugung durch moderne hocheffiziente Turboverdichter ersetzt, welche den Energieverbrauch deutlich gesenkt haben. Bei jeder Erweiterung der eigenen Rechenzentrumskapazität werden die aktuellsten Erkenntnisse der Klimatechnik mit Blick auf maximale Effizienz berücksichtigt.
Wesentliche Umweltrisiken, die mit den Produkten und Dienstleistungen der Tochterunternehmen verbunden sind, resultieren aus unwahrscheinlichen, aber nicht komplett auszuschließenden Unfällen und Havarien. Dem theoretischen Fall eines Unfalls mit Auswirkungen auf Umweltaspekte begegnen wir durch etablierte Prozesse in den einzelnen Tochterunternehmen. Auf hohe Qualitätsanforderungen an unsere Lieferanten sowie hohe Qualitätsstandards legen wir besonderen Wert.
Fünf von sieben Tochterunternehmen der MBB sind ISO 50001 zertifiziert und erfüllen damit die international anerkannten Grundprinzipien eines Energiemanagementsystems. Das entspricht über 90 % des Konzernumsatzes und -EBITDA. Vier unserer Töchter, und damit über 80 % des Konzernumsatzes und -EBITDA, sind ISO 14001 zertifiziert und entsprechen damit zusätzlich den einschlägigen Standards im Bereich Umweltmanagement.
Der Schutz und Respekt von jedem Menschen hat im MBB-Konzern höchste Priorität. So ist die Einhaltung der international gültigen Menschenrechte und Arbeitsstandards für uns selbstverständlich. Wir verurteilen jegliche Form von Diskriminierung, etwa aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion, der politischen Einstellung, des Geschlechts, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, des Alters oder der sexuellen Gesinnung.
Die wichtigste Ressource unserer Unternehmensgruppe sind unsere Mitarbeiter. Daher ist die Gewinnung von neuen, motivierten Mitarbeitern sowie eine hohe Zufriedenheit und Motivation als auch eine geringe Fluktuation der bestehenden Mitarbeiterschaft ein zentraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Wir wollen für Mitarbeiter und Nachwuchskräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein.
Die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter ist aus Sicht der MBB die größte Herausforderung, der wir aktiv begegnen. Neben klassischen Stellenausschreibungen und dem Einsatz von Personalberatern gelingt uns dies zunehmend auch mittels sozialer Medien und der Positionierung von MBB und der einzelnen Tochterunternehmen als attraktiven Arbeitgeber. Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft weitergehen. Derzeit sind 3.457 Mitarbeiter und 245 Auszubildende (inkl. Auszubildenden in einem dualen Studiengang) in unserer Gruppe angestellt. Darüber hinaus beschäftigen wir zum 31. Dezember 2020 98 Leiharbeiter, von denen wir in der Vergangenheit regelmäßig – grundsätzliche Eignung vorausgesetzt – eine Vielzahl in ordentliche Beschäftigungsverhältnisse übernommen haben.
Die MBB sieht im Fördern und Fordern der Mitarbeiter einen bedeutenden Erfolgsfaktor. Die Qualifizierung unserer Mitarbeiter erfolgt durch eine Aus- und Weiterbildung in allen Konzernbereichen, sowie durch hohe Arbeitsschutzstandards und gezielte Förderung des Führungsnachwuchses. So beschäftigt MBB derzeit 203 Auszubildende (Vorjahr: 213) und 42 Auszubildende in einem dualen Studiengang (Vorjahr: 41). Der leichte Rückgang ist von einigen wenigen Gesellschaften im Konzern getrieben, die von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen waren. Andere Teilbereiche des Konzerns haben ein überproportionales Wachstum an Ausbildungsplätzen im Vergleich zur Belegschaft verzeichnet. Das Verhältnis der Auszubildenden zu den Festangestellten bei DTS liegt beispielsweise bei rund 17 %. Wir haben grundsätzlich das Ziel, alle Auszubildenden (inkl. derjenigen in einem dualen Studiengang), die ihre Ausbildung bei uns abgeschlossen haben, in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Dies spiegelt sich in beeindruckenden Ergebnissen wider: So rekrutieren sich beispielsweise bei DTS rund ein Drittel der Mitarbeiter aus ehemaligen Auszubildenden und dualen Studenten.
Um ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben, investieren alle unsere Tochterunternehmen in ihre Mitarbeiter, sei es durch direkte Förderung von Mitarbeiterweiterbildungen, die Möglichkeit zur Heimarbeit oder durch das moderne Ausbildungszentrum bei Aumann. Des Weiteren stellen einige Tochterunternehmen ihren Mitarbeitern kostenloses Obst zur Verfügung und bieten den Beschäftigten in Kooperation mit diversen Krankenkassen gesundheitsfördernde Workshops an.
Ein besonderes Anliegen ist für uns die Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen, Männer und Intersexuelle haben in unseren Unternehmen die gleichen Chancen. Wir streben auf allen Hierarchieebenen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern an. Aufgrund der geschäftsmodellinhärenten fachlichen Fokussierung auf technische Berufe sind Frauen sowohl im Studium als auch in den Bewerbungsverfahren immer noch unterrepräsentiert, weshalb Letzteres eine Herausforderung bei der Besetzung von Stellen darstellt.
Die Geschäftsführenden Direktoren achten bei der Auswahl von Führungskräften stets auf Vielfalt und berücksichtigen dabei männliche, weibliche Bewerber sowie Bewerber diversen Geschlechts. Bei der finalen Besetzung steht immer die fachliche und persönliche Qualifikation der jeweiligen Person im Vordergrund.
Der MBB-Konzern beschäftigt derzeit 16,7 % weibliche Mitarbeiter. Die erste Führungsebene des Konzerns besteht ausschließlich aus Personen männlichen Geschlechts, während in der zweiten Führungsebene 22 Führungspersonen weiblichen Geschlechts tätig sind (Vorjahr: 19). Gegenüber dem Vorjahr hat der Konzern somit den Anteil weiblicher Mitarbeiter und die Anzahl weiblicher Führungskräfte leicht steigern können.
Für MBB hat die Gestaltung einer sicheren Arbeitsumgebung, vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Tochterunternehmen im produzierenden Gewerbe tätig ist, einen sehr hohen Stellenwert. Mitarbeiter in der Produktion sind grundsätzlich einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Daher setzen wir hohe Maßstäbe bei der Sicherheit, insbesondere im Umgang mit Gefahrstoffen und weiteren Gefahrenquellen, an. Wir fördern die Kompetenzen und das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für ein sicheres Arbeiten, indem wir regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen anbieten.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle werden in regelmäßigen Abständen erfasst und ausgewertet. Die Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle hat sich von 128 im Vorjahr auf 84 im abgelaufenen Geschäftsjahr und damit um 34 % reduziert. Die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle liegt wie im Vorjahr bei null. Unser Ziel ist es, die Anzahl von Arbeitsunfällen durch die Einführung neuer und Weiterentwicklung bestehender Sicherheitskonzepte zu reduzieren.
Nachdem sich die Energiewirtschaft in der Vergangenheit auf technische und organisatorische Aspekte des Arbeitsschutzes konzentriert hat, sind zukünftige Erfolge im Arbeitsschutz nur über eine ausgeprägte Sicherheitskultur zu erreichen. Die sogenannte Safety Culture Ladder (SCL) ist eine Bewertungsmethode zur Messung des Sicherheitsbewusstseins und zum bewussten sicheren Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Je höher das Sicherheitsbewusstsein in einer Organisation ist, desto höher ist die zugewiesene Stufe auf der SCL. Hier ist Bohlen & Doyen Vorreiter und hat als erster Unternehmensteil eine Zertifizierung nach SCL Stufe 3 für die Bereiche Energy Grids und Horizontalbohrtechnik (HDD) erfolgreich abgeschlossen. Eine Einführung für weitere Teile der Unternehmensgruppe wird abhängig von den erhofften positiven Effekten der Schärfung des Bewusstseins für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz anhand der bestehenden Kennzahlen geprüft.
Sozialbelange: Der respektvolle und soziale Umgang mit unseren Stakeholdern auf Kunden- und Lieferantenseite stellt einen Grundsatz unseres Handelns dar. Wir sind der festen Überzeugung, dass kontinuierliche Produktinnovationen, der faire Umgang mit Lieferanten und der ständige Dialog mit unseren Kunden eine wichtige Voraussetzung für unseren Geschäftserfolg sind. Die Unternehmen der MBB engagieren sich in freiwilligen sozialen Projekten auf kommunaler Ebene. Neben der Rolle als Arbeitgeber tragen diese beispielsweise durch Kooperationen mit Schulen oder Sportvereinen zu einer Gemeinwohlsteigerung bei. Diese gesellschaftlichen Aktivitäten unterliegen keinem zentralen Steuerungsprozess, sondern werden dezentral von den Verantwortlichen der Tochterunternehmen organisiert.
Achtung der Menschenrechte: Die Tochterunternehmen der MBB sind tief in Deutschland und Europa verwurzelt und achten im Geschäftsalltag die Menschenrechte der Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner. Risiken einer nicht marktüblichen Entlohnung, unangemessener Arbeitszeiten, der Einschränkung der Versammlungsfreiheit oder der Gleichberechtigung sehen wir weder bei unseren Tochterunternehmen noch bei deren Lieferanten. MBB bekennt sich zur Einhaltung international anerkannter Standards für Menschenrechte und toleriert keine Formen von Sklaverei, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel oder Ausbeutung in der eigenen Geschäftstätigkeit oder Lieferkette.
Bekämpfung von Korruption und Bestechung: Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien sowie das korrekte Verhalten im Geschäftsverkehr sehen wir schon immer als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Um an dieser seit jeher gelebten Maxime festzuhalten, wurden in den Konzerngesellschaften Compliance Management Systeme etabliert, welche kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die vorhandenen Verhaltenskodizes und die konzernweit geltende Antikorruptionsrichtlinie dienen als Rahmen, um den Umgang im Unternehmen und gegenüber Dritten zu regeln. Der Verhaltenskodex wird durch Richtlinien und Handlungsanweisungen konkretisiert und weiter ausgestaltet. Mittels zyklischer Berichtsstrukturen ist das jeweilige Management der verschiedenen Konzerngesellschaften verpflichtet, regelmäßig über die Effektivität des jeweiligen Compliance Management Systems und ggf. über eingetretene Vorfälle an die Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE Bericht zu erstatten.
Nach unserer Einschätzung bestehen keine wesentlichen Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Produkten oder unseren Dienstleistungen, die schwerwiegende negative Auswirkungen für
Arbeitnehmer, Umwelt- und Sozialbelange haben oder zu einer Verletzung von Menschenrechten und Korruption führen könnten.
2020 | 2019 | |
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Arbeitnehmerbelange |
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Anzahl weiblicher Führungskräfte (erste und zweite Führungsebene) | 22 | 19 |
Anteil weiblicher Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft | 16,7 % | 16,3 % |
Anteil Leiharbeiter im Verhältnis zu eigenen Mitarbeitern | 3,2 % | 7,5 % |
Anzahl Auszubildende | 203 | 213 |
Anzahl Auszubildende in einem dualen Studiengang | 42 | 41 |
Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 84 | 128 |
Tödliche Arbeitsunfälle | 0 | 0 |
Umweltbelange |
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Energieintensität in MWh / Mio. € Umsatz | 263 | 293 |
Gesamtwasserentnahmeintensität in m3 / Mio. € Umsatz | 471 | 540 |
Abfallintensität in t / Mio. € Umsatz | 8,0 | 5,5 |
Sozialbelange |
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Spenden und Sponsoring lokal in T€ (Kultur, Bildung, Sport, Soziales) | 151 | 24 |
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Mit Friedrich Vorwerk hat das größte Tochterunternehmen der MBB erstmalig den Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Index veröffentlicht, um so eine höhere Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu gewährleisten. SASB möchte durch eine standardisierte Nachhaltigkeitsbilanzierung eine transparente Kommunikation zwischen Unternehmen und Investoren über wesentliche Informationen im Zusammenhang mit ESG-Daten ermöglichen. Dadurch, dass der Standard erst in 2020 neu eingeführt wurde, hat Friedrich Vorwerk bislang noch nicht alle erforderlichen Daten und Informationen, die für ein Reporting gemäß des „Engineering & Construction Servicees“-Standard zu erheben sind, vorliegen. Die fehlenden Informationen werden ab jetzt für zukünftige Berichtsjahre erhoben.
Unser Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsbilanzierung nach dem SASB Konzept in weiteren Tochterunternehmen einzuführen.
Im Folgenden wird das SASB Konzept am Beispiel von Friedrich Vorwerk vorgestellt.
| Code | Kommentar |
Umweltauswirkungen der Projekte |
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Anzahl der Vorfälle, in denen Umweltgenehmigungen, -standards und - vorschriften nicht eingehalten wurden | IF-EN-160a.1. | Im Jahr 2020 gab es keine Vorfälle der Nichteinhaltung von Umweltgenehmigungen, Normen und anderen Vorschriften. Friedrich Vorwerk verfügt über Maßnahmen und Kontrollen, um die Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften in seiner Branche sicherzustellen. |
Diskussion über Bewertungsprozesse und Management von Umweltrisiken im Zusammenhang mit Projektplanung, Standortwahl und Bau | IF-EN-160a.2. | Friedrich Vorwerk überwacht die Umweltauswirkungen eines jeden Projekts durch den Einsatz spezifischer Umweltmanagementsysteme wie z.B. ISO 14001 und ISO 50001. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über branchenspezifische Genehmigungen und Lizenzen und ist als Fachbetrieb nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz zertifiziert. |
Strukturelle Integrität und Sicherheit |
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Höhe der mangel- und sicherheitsbedingten Nachbesserungskosten | IF-EN-250a.1. | Im Jahr 2020 beliefen sich die Kosten für Garantienacharbeiten auf ca. 112 T€ (0,04 % des Umsatzes). |
Gesamtbetrag der monetären Verluste infolge von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit mangel- und sicherheitsrelevanten Vorfällen | IF-EN-250a.2. | n.a. |
Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft |
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(1) Unfallrate (engl. TRIR) und (2) Sterberate für (a) direkte Mitarbeiter und (b) Leiharbeiter | IF-EN-320a.1. | Im Jahr 2020 lag die Unfallrate (TRIR)* für direkte Mitarbeiter bei 1,8 und die arbeitsbezogene Todesrate bei 0.
Es wurden keine Daten für Leiharbeiter gesammelt. In Zukunft werden Leiharbeiter in der Unfall- und Sterbestatistik mit einbezogen. |
Strukturelle Integrität und Sicherheit |
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Anzahl der (1) in Betrieb genommenen Projekte, die nach einem Multi-dimensionalen Nachhaltigkeitsstandard eines Dritten zertifiziert sind, und (2) der aktiven Projekte, die eine solche Zertifizierung anstreben | IF-EN-410a.1. | n.a. |
Diskussion über die Einbindung von Energie- und Wassereffizienz in der Projektplanung und -gestaltung | IF-EN-410a.2. | Unsere Kunden sind stets auf energie- und wassereffiziente Lösungen fokussiert und daher fließen deren Zielvorgaben in unsere Projektplanung und –gestaltung mit ein.
In jedem Projekt beraten wir unsere Kunden über Lösungen zur Energie- und Wasseroptimierung und engagieren uns aktiv für Innovationen, um ihre Anforderungen zu erfüllen. |
Klimaauswirkungen des Business Mix |
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Höhe des Auftragsbestands von (1) kohlenwasserstoffbezogenen Projekten und (2) Projekten im Bereich erneuerbare Energien | IF-EN-410b.1. | Der Auftragsbestand der Friedrich Vorwerk zum 31.12.2020 betrug für (1) kohlenwasserstoffbezogene Projekte 224 Mio. € und für (2) Projekte im Bereich Erneuerbare Energien 77 Mio. €. |
Höhe der Stornierungen von Projekten im Zusammenhang mit Kohlenwasserstoff | IF-EN-410b.2. | Im Jahr 2020 gab es keine Stornierungen. |
Höhe des Auftragsbestands von Projekten, die mit dem Klimaschutz, aber nicht direkt mit der Energiewirtschaft zu tun haben | IF-EN-410b.3. | Die Höhe des Auftragsbestands von Projekten, die mit dem Klimaschutz, aber nicht direkt mit der Energiewirtschaft zu tun haben, betrug zum 31.12.2020 5 Mio. €. |
Wirtschaftsethik |
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(1) Anzahl der aktiven Projekte und (2) des Auftragsbestands in den 20 Ländern, die im „Transparency International’s Corruption Perception Index“ die niedrigsten Bewertungen haben | IF-EN-510a.1. | Derzeit gibt es lediglich ein Projekt für einen deutschen Kunden, das im Irak installiert wird. Der verbleibende Auftragsbestand des Projekts betrug zum 31.12.2020 190 T€ (weniger als 0,1 % des gesamten Auftragsbestands). |
Gesamtbetrag der monetären Verluste infolge von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Vorwürfen der (1) Bestechung oder Korruption und (2) wettbewerbswidrigen Praktiken | IF-EN-510a.2. | n.a. |
Beschreibung der Richtlinien und Praktiken zur Verhinderung von (1) Bestechung und Korruption und (2) wettbewerbswidrigem Verhalten in den Projektausschreibungsverfahren | IF-EN-510a.3. | Um Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung zu verhindern und ein hohes Maß an Integrität in unserem geschäftlichen Miteinander zu gewährleisten, haben wir unseren Corporate-Governance-Kodex aktualisiert. Nichteinhalten der Richtlinien wird nicht toleriert. |
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* Umfasst nur Vorfälle, die im Zusammenhang mit unserem operativen Geschäft erfasst wurden
Die Entwicklung der MBB--Gruppe wird auch in 2021 stark vom Verlauf der COVID-19 Pandemie abhängen. Soweit die negativen gesellschaftlichen Einflüsse der Pandemie nachlassen, rechnen wir mit einer deutlichen Erholung der Auftragseingänge in den durch COVID-19 geschwächten Geschäftszweigen und mit einer weiterhin positiven Entwicklung insbesondere von Friedrich Vorwerk. Die Geschäftsführung erwartet derzeit einen Konzernumsatz von etwa 720 Mio. € bei einer EBITDA-Marge von 10 bis 12 %. Die herausragende Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung betrachten wir als gute Voraussetzung, um auch durch den Zukauf neuer Tochterunternehmen zu wachsen. Mögliche Unternehmensakquisitionen im laufenden Geschäftsjahr sind in der Prognose nicht berücksichtigt.
Berlin, den 14. April 2021
Die Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE
2020 | 2019 | |
| geprüft | geprüft |
| T€ | T€ |
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Umsatzerlöse | 1.902 | 1.715 |
Sonstige betriebliche Erträge | 1.356 | 1.992 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 521 | 420 |
Personalaufwand | 3.139 | 3.106 |
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 98 | 82 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.006 | 5.348 |
Erträge aus Beteiligungen | 1.314 | 10.609 |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 5.504 | 4.953 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 265 | 249 |
Abschreibungen auf Wertpapiere | 3.805 | 1.004 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 116 | 34 |
Steuern | 566 | 854 |
Jahresfehlbetrag (-)/ -überschuss (+) | -1.910 | 8.670 |
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 188.335 | 245.796 |
Dividendenausschüttung | 4.153 | 4.099 |
Aufwand aus der Einziehung von Aktien | 0 | -62.032 |
Kauf eigener Anteile | -416 | 0 |
| 0 | 0 |
Bilanzgewinn | 181.856 | 188.335 |
2020 | 2019 | |
Aktiva | geprüft | geprüft |
| T€ | T€ |
| 0 | 0 |
Immaterielle Vermögengegenstände | 59 | 88 |
Sachanlagen | 98 | 118 |
Finanzanlagen | 120.283 | 101.441 |
Anlagevermögen | 120.440 | 101.647 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3.840 | 11.292 |
Wertpapiere | 112 | 1.567 |
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 84.096 | 104.561 |
Umlaufvermögen | 88.048 | 117.420 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 52 | 40 |
| 0 | 0 |
Summe Aktiva | 208.540 | 219.107 |
| 0 | 0 |
Passiva | T€ | T€ |
Eigenkapital | 207.370 | 213.521 |
Rückstellungen | 515 | 2.828 |
Verbindlichkeiten | 655 | 2.758 |
| 0 | 0 |
Summe Passiva | 208.540 | 219.107 |
Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.909.818,06 € wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 184.182.227,56 € und abzüglich des Aufwands aus dem Kauf eigener Aktien in Höhe von 416.284,67 € als Bilanzgewinn ausgewiesen. Die Geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat werden der Hauptversammlung wie in den Vorjahren die Auszahlung einer Dividende vorschlagen. Diese soll 88 €-Cent je dividendenberechtigter Aktie zuzüglich 88 €-Cent Sonderdividende aufgrund des erfolgreichen Börsengangs der Friedrich Vorwerk Group SE, insgesamt also 176 €-Cent, betragen.
Anhang | 01.01. - | 01.01. - | |
|
| T€ | T€ |
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Umsatzerlöse | III.1. | ||
Erhöhung (+), Verminderung (-) des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen |
| - | |
Betriebsleistung |
| ||
Erträge aus Erstkonsolidierung |
| ||
Erträge aus Equity-Beteiligungen | III.2. | ||
Sonstige betriebliche Erträge | III.3. | ||
Gesamtleistung |
| ||
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
| - | - |
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
| - | - |
Materialaufwand |
| - | - |
Löhne und Gehälter |
| - | - |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
| - | - |
Personalaufwand |
| - | - |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | III.4. | - | - |
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
| ||
Abschreibungen | III.5. | - | - |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
| ||
Finanzerträge | III.6. | ||
Finanzierungsaufwendungen | III.7. | - | - |
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter |
| - | - |
Finanzergebnis |
| - | - |
Ergebnis vor Steuern (EBT) |
| ||
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | III.8. | - | - |
Sonstige Steuern | III.8. | - | - |
Periodenergebnis |
| ||
Nicht beherrschende Anteile |
| - | |
Konzernergebnis |
| ||
Ergebnis je Aktie (in €) | III.9. | 2,14 | 4,44 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | III.9. | 2,18 | 4,44 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Anhang | 01.01. - | 01.01. - | |
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| T€ | T€ |
|
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|
Konzernergebnis |
| ||
Nicht beherrschende Anteile |
| - | |
Periodenergebnis |
| ||
Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können |
|
|
|
Zeitwertänderungen Anleihen und Gold |
| ||
Währungsumrechnungsdifferenzen | II.11.4 | - | |
Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können |
|
|
|
Zeitwertänderungen Aktien |
| ||
Rücklage Pensionen | II.11.4 | - | |
darauf entfallende latente Steuern |
| - | |
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern |
| ||
Gesamtergebnis der Berichtsperiode |
| ||
Davon entfallen auf |
|
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|
- Gesellschafter des Mutterunternehmens |
| ||
- Nicht beherrschende Anteile |
| - | |
|
|
|
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Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Aktiva (IFRS) |
| geprüft | geprüft |
|
| T€ | T€ |
|
|
|
|
Langfristiges Vermögen |
|
|
|
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | II.3. | ||
Firmenwert | II.2. | ||
Geleistete Anzahlungen | II.3. | ||
Immaterielle Vermögenswerte |
| ||
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | II.4. | ||
Technische Anlagen und Maschinen | II.4. | ||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | II.4. | ||
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | II.4. | ||
Sachanlagen |
| ||
Equity-Beteiligungen | II.5. | ||
Wertpapiere des Anlagevermögens | II.5. | ||
Sonstige Ausleihungen | II.5. | ||
Finanzanlagen |
| ||
Aktive latente Steuern | II.10. | ||
|
| ||
|
|
|
|
Kurzfristiges Vermögen |
|
|
|
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | II.6. | ||
Unfertige Erzeugnisse | II.6. | ||
Fertige Erzeugnisse und Waren | II.6. | ||
Geleistete Anzahlungen |
| ||
Vorräte |
| ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | II.7. | ||
Vertragsvermögenswerte | II.8. | ||
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | II.9. | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
| ||
Gold | II.5. | ||
Wertpapiere | II.5. | ||
Finanzielle Vermögenswerte |
| ||
Kasse | V. | ||
Bankguthaben | V. | ||
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
| ||
|
| ||
|
|
|
|
Summe Aktiva |
|
Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Passiva (IFRS) |
| geprüft | geprüft |
|
| T€ | T€ |
|
|
|
|
Eigenkapital |
|
|
|
Gezeichnetes Kapital | II.11.1 | ||
Kapitalrücklage | II.11.2 | ||
Gesetzliche Rücklage | II.11.3 | ||
Gewinn- und sonstige Rücklagen | II.11.4 | ||
Nicht beherrschende Anteile | II.11.5 | ||
|
| ||
|
|
|
|
Langfristige Schulden |
|
|
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.13. | ||
Leasingverbindlichkeiten | II.16. | ||
Verbindlichkeiten aus Genussrechten | II.13. | ||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | II.13. | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | II.14. | ||
Rückstellungen für Pensionen | II.12. | ||
Sonstige Rückstellungen | II.15.1 | ||
Passive latente Steuern | II.10. | ||
|
| ||
|
|
|
|
Kurzfristige Schulden |
|
|
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.13. | ||
Leasingverbindlichkeiten | II.16. | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | II.13. | ||
Vertragsverbindlichkeiten | II.13. | ||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | II.13. | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | II.14. | ||
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | II.15.1 | ||
Steuerrückstellungen | II.15.2 | ||
Sonstige Rückstellungen | II.15.1 | ||
|
| ||
|
|
|
|
Summe Passiva |
|
01.01. - | 01.01. - | |
| T€ | T€ |
|
|
|
1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
|
|
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | ||
Abschreibungen | ||
Zunahme (+), Abnahme (-) der Rückstellungen | - | |
Verluste (+), Gewinne (-) aus Anlageabgängen | - | |
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen | - | - |
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | - | - |
Berichtigungen um zahlungsunwirksame Vorgänge | ||
Zunahme (-), Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | ||
Abnahme (-), Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | - | |
Veränderung des Working Capital | - | |
Gezahlte Ertragsteuern | - | - |
Erhaltene Zinsen | ||
Einzahlungen aus Dividenden von Equity-Beteiligungen | ||
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
|
|
|
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
|
|
Investitionen (-), Desinvestitionen (+) immaterielles Anlagevermögen | - | - |
Investitionen (-), Desinvestitionen (+) Sachanlagevermögen | - | - |
Investitionen (-), Desinvestitionen (+) Finanzanlagen und Wertpapiere | - | - |
Unternehmenserwerbe (abzgl. erhaltener finanzieller Mittel) | - | - |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - | - |
|
|
|
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
|
|
Auszahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter | - | - |
Gewinnausschüttung an Gesellschafter | - | - |
Auszahlungen für Zugänge (-), Einzahlungen (+) aus dem Abgang von Gesellschaftsanteilen ohne Änderung der Kontrolle | - | |
Erwerb eigener Anteile | - | |
Auszahlungen an Gesellschafter aus Kapitalherabsetzungen | - | |
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Finanzkrediten | ||
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | - | - |
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | - | - |
Zinsauszahlungen | - | - |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | - | - |
|
|
|
Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
|
|
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensumme 1-3) | - | - |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen (nicht zahlungswirksam) | - | |
Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode | ||
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
|
|
|
Überleitung zum Liquiditätsbestand am 31.12. |
|
|
Kasse | 74 | 84 |
Guthaben bei Kreditinstituten | 209.654 | 243.821 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 209.728 | 243.905 |
Gold | 3.979 | 3.570 |
Wertpapiere | 116.457 | 92.718 |
Liquiditätsbestand am 31.12. | 330.165 | 340.193 |
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung |
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| |||||||
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| Gewinn- und sonstige Rücklagen |
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| ||||
| Gezeichnetes Kapital | Kapital- | Gesetzliche Rücklage | Währungs- | Rücklage für Zeitwert-änderungen | Rücklage für Pensionen | Sonstige Rücklage | Gewinn- | Anteil der | Nicht beherrschen- | Konzern- |
rücklage | umrech- | rück- | Aktionäre | de Anteile | Eigen- | ||||||
| nungsdif- | lagen | der |
| kapital | ||||||
| ferenz |
| MBB SE |
|
| ||||||
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
|
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01.01.2019 | - | - | |||||||||
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Zahlungen an Gesellschafter | - | - | - | - | |||||||
Zwischen-summe | - | - | |||||||||
Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | - | - | |||||||||
Währungs-umrechnungs-differenz | |||||||||||
Konzern-ergebnis | |||||||||||
Konzern-gesamt-ergebnis | - | ||||||||||
Put-Option ISL | - | - | - | - | |||||||
Aktienrückkauf | - | - | - | - | |||||||
Erwerb ISL | |||||||||||
Sonstiges | - | - | |||||||||
|
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31.12.2019 | - | - | - | ||||||||
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| |
Zahlungen an Gesellschafter | - | - | - | - | |||||||
Zwischen-summe | - | - | - | ||||||||
Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | |||||||||||
Währungs-umrechnungsdifferenz | - | - | - | - | |||||||
Konzernergebnis | - | ||||||||||
Konzern-gesamt-ergebnis | - | - | |||||||||
Erwerb eigener Anteile | - | - | - | - | |||||||
Erwerb von Anteilen nicht beherr-schender Gesellschafter | - | - | |||||||||
Konsolid-ierungskreis-bedingte Änderungen | |||||||||||
Sonstiges | - | ||||||||||
|
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31.12.2020 | - | - | - |
Die
Die MBB SE ist ein familiengeführter mittelständischer Konzern, der seit seiner Gründung durch organisches Wachstum und
Der Konzernabschluss der MBB SE für das Geschäftsjahr 2020 wurde am 14. April 2021 durch den Verwaltungsrat der MBB SE gebilligt und am 16. April 2021 veröffentlicht.
Die MBB SE stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss wurde um einen zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht gem. § 315 HGB sowie um zusätzliche Erläuterungen gem. § 315e HGB ergänzt.
Folgende neue oder geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2020 erstmalig angewendet.
Bezeichnung | Auswirkungen | |
|
|
|
IFRS 3 | Änderung - Definition eines Geschäftsbetriebs | keine |
IFRS 9 | Änderung - Reform der Referenzzinssätze | keine |
IAS 1 | Änderung - Definition von Wesentlichkeit | keine |
IFRS 16 | Änderung – COVID-19-bezogene Mietkonzessionen | keine |
| Überarbeitetes Rahmenkonzept der IFRS | keine |
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Die folgenden neu herausgegebenen Standards bzw. Standards, die endorsed wurden, oder Änderungen von Standards oder Interpretationen, die nicht verpflichtend anzuwenden waren, wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die MBB betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss noch geprüft oder sind nicht wesentlich.
Bezeichnung | Anwendung | Auswirkungen | |
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IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1/1/2023 | keine wesentlichen |
IAS 1 | Änderung - Klassifizierung von Schulden | 1/1/2023 | keine wesentlichen |
IFRS 3 | Änderung - Verweise auf das Rahmenkonzept | 1/1/2022 | keine wesentlichen |
| Annual Improvements 2018-2020 | 1/1/2022 | keine wesentlichen |
IAS 16 | Änderung - Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung | 1/1/2022 | keine wesentlichen |
IAS 37 | Änderung - Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung | 1/1/2022 | keine wesentlichen |
Diverse | Änderung - Interest Rate Benchmark Reform | 1/1/2021 | keine wesentlichen |
IFRS 4 | Änderung - Deferral of effective date of IFRS 9 | 1/1/2021 | keine wesentlichen |
IFRS 16 | Änderung - Covid-19 bezogene Mieterleichterungen | 3/1/2021 | keine wesentlichen |
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Am 3. Juli 2020 wurde die Vorratsgesellschaft Youco M19-H-99 dual Vorrats-SE von der MBB SE zu 66,7 % und der ALX Beteiligungsgesellschaft mbH zu 33,3 % erworben. Mit der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 wurde die Umfirmierung in die Friedrich Vorwerk Group SE beschlossen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Friedrich Vorwerk Group SE vom 25. September 2020 beschloss eine Kapitalerhöhung und einen Einbringungsvertrag. So wurde das Grundkapital von 120.000,00 EUR auf 3.120.000,00 EUR erhöht, indem 3.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 EUR am gezeichneten Kapital gegen Sacheinlage von MBB SE und ALX Beteiligungsgesellschaft mbH neu ausgegeben wurden.
Des Weiteren haben die MBB SE und die ALX Beteiligungsgesellschaft mbH 59,95 % bzw. 29,975 % ihrer Anteile an der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG (früher: Friedrich Vorwerk KG (GmbH & Co.)), dem bisherigen Mutterunternehmen der Friedrich Vorwerk-Gruppe, in die Friedrich Vorwerk Group SE eingebracht, die dadurch zum neuen Mutterunternehmen der Friedrich Vorwerk-Gruppe wurde. Die MBB SE hält damit 66,7 % der Anteile an der Friedrich Vorwerk Group SE. Diese Neuorganisation der Gesellschaftsstruktur stellt eine Kapitalreorganisation dar, welche nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fällt. Die Vermögenswerte und Schulden der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG werden zu Buchwerten fortgeführt. In der Vergleichsperiode werden bis zum Zeitpunkt der Reorganisation die fortgeführten Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden sowie das Eigenkapital der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG abgebildet.
Die nicht beherrschenden Anteile, die direkt und indirekt von der ALX Beteiligungsgesellschaft mbH, Tostedt an der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG und deren Tochterunternehmen gehalten werden, sind zum Zeitpunkt der Neuorganisation aus den Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern ausgebucht worden und werden seitdem im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Die verbleibenden Kommanditbeteiligungen an der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG entfallen zu 10 % auf Irene Vorwerk, zu 0,05 % auf MBB SE und zu 0,025 % auf die ALX Beteiligungsgesellschaft mbH. Sie wurden nicht in die Friedrich Vorwerk Group SE eingebracht. Die entsprechenden nicht beherrschenden Anteile am Nettoreinvermögen der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG in Höhe von 10,025 % verbleiben auf MBB Konzernebene in den Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern.
Am 21. Juli 2020 hat die Friedrich Vorwerk Group SE 100 % der Geschäftsanteile an der Vorratsgesellschaft Friedrich Vorwerk Management SE (vormals: Youco D20-H-130 dual Vorrats-SE) erworben. Da die Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt nicht die Definition eines Geschäftsbetriebs im Sinne des IFRS 3 erfüllte, wurde keine Kaufpreisallokation durchgeführt. Die Transaktion wurde stattdessen als Erwerb von Vermögenswerten und Schulden bilanziert. Die Gesellschaft ist seit November 2020 die Komplementärin der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG.
Die MBB SE hat im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 305.000 Aktien der Aumann AG zu einem Kaufpreis von 2,5 Mio. € über die Börse erworben. Die Anteilsbesitzquote zum Bilanzstichtag beträgt somit 40,00 % (31. Dezember 2019: 38,00 %).
Zum 10. Dezember 2020 hat die MBB SE 50.000 Aktien der Delignit AG zu einem Verkaufspreis von 0,3 Mio. € außerbörslich veräußert. Die Anteilsbesitzquote zum Bilanzstichtag beträgt somit 75,47 % (31. Dezember 2019: 76,08 %).
Neben der MBB SE als Mutterunternehmen sind die unten aufgeführten Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungsquoten werden durch Multiplikation der jeweiligen Gesellschaftsanteile ermittelt. Die in Fettdruck aufgeführten Unternehmen halten direkt oder indirekt Beteiligungen an den jeweils darunter genannten Gesellschaften.
Beteiligungs- | |
Name und Sitz der Gesellschaft | quote in % |
|
|
Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) |
|
Aumann AG, Beelen, Deutschland | 40,00 |
Aumann Beelen GmbH, Beelen, Deutschland | 40,00 |
Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, Deutschland* | 40,00 |
Aumann Winding and Automation Inc., Clayton, USA | 40,00 |
Aumann Espelkamp GmbH, Espelkamp, Deutschland | 40,00 |
Aumann Immobilien GmbH, Espelkamp, Deutschland | 40,00 |
Aumann Technologies (China) Ltd., Changzhou, China | 40,00 |
Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH, Limbach-Oberfrohna, Deutschland | 40,00 |
CT Formpolster GmbH, Löhne, Deutschland | 100,00 |
Delignit AG, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Blomberger Holzindustrie GmbH, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Hausmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Delignit Immobiliengesellschaft mbH, Blomberg, Deutschland | 75,47 |
Delignit North America Inc., Atlanta, USA | 75,47 |
DHK automotive GmbH, Oberlungwitz, Deutschland | 75,47 |
DTS IT AG, Herford, Deutschland | 80,00 |
DTS CLOUD SECURITY MonEPE, Athen, Griechenland | 80,00 |
DTS Systeme GmbH, Herford, Deutschland | 80,00 |
DTS Systeme Münster GmbH, Münster, Deutschland | 80,00 |
DTS Systeme Wien GmbH, Wien, Österreich | 80,00 |
ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH, Bochum, Deutschland** | 52,80 |
Friedrich Vorwerk Group SE, Tostedt, Deutschland | 66,67 |
Friedrich Vorwerk Management SE, Tostedt, Deutschland | 66,67 |
Friedrich Vorwerk SE & Co. KG, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Anlagenbau Holding GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Service und Anlagentechnik GmbH, Wiesmoor, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Bau Holding GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Bohlen & Doyen Bau GmbH, Wiesmoor, Deutschland | 60,00 |
EAS Einhaus Anlagenservice GmbH, Geeste, Deutschland | 60,00 |
European Pipeline Services GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk - ASA GmbH, Herne, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk-EEE GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk Pipeline- und Anlagenservice GmbH, Petersberg, Deutschland | 60,00 |
Vorwerk Verwaltungs GmbH, Tostedt, Deutschland | 60,00 |
Hanke Tissue Sp. z o.o., Küstrin, Polen | 95,84 |
OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Deutschland | 100,00 |
|
|
|
|
* Die Geschäftstätigkeit am Aumann Standort Hennigsdorf wurde Ende 2020 eingestellt.
** Die DTS IT AG hat nach dem Bilanzstichtag, im ersten Quartal 2021, 14,34 % der 34 % Minderheitenanteile an der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH erworben. Die durchgerechnete Beteiligungsquote der MBB hat sich damit von 52,80 % auf 64,27 % erhöht.
Die folgende Tabelle zeigt die in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Beteiligungsquoten sind aus Sicht der jeweiligen Teilkonzernmutter angegeben.
Beteiligungs | |
|
|
Gemeinschaftsunternehmen (Arbeitsgemeinschaften) |
|
ARGE Austausch von Knotenpunkten | 30,00 |
ARGE Bavaria Loop Nord | 33,33 |
ARGE Bavaria Loop Süd | 33,33 |
ARGE Buhneninstandsetzung Wangerooge 2019 | 50,00 |
ARGE CCP II Step 1 | 50,00 |
ARGE CCP-Projekt Rühlersmoor | 50,00 |
ARGE DOW Ohrensen K28 | 50,00 |
ARGE EGL 442 | 58,00 |
ARGE EmCo KÜA | 50,00 |
ARGE ETL 178 Walle - Wolfsburg | 50,00 |
ARGE EUGAL Los 7+8 | 37,50 |
ARGE FWT HafenCity / Peute | 50,00 |
ARGE Kabeltrasse GSH | 40,00 |
ARGE Katharina | 50,00 |
ARGE Loopleitung Epe-Legten | 35,00 |
ARGE LSR Los 2 | 50,00 |
ARGE NEL Niedersachsen | 33,33 |
ARGE NEP Werne RB | 33,33 |
ARGE Neubau B71n Wedringen | 50,00 |
ARGE NWKG K113/K311 | 50,00 |
ARGE NWKG K301/K603 | 50,00 |
ARGE NWKG K302/K308 | 50,00 |
ARGE Reha Südfeld Los 2 BA 3+4 | 33,33 |
ARGE Storag Etzel Reha Südfeld II, 2. BA | 50,00 |
ARGE STORAG ETZEL VT 8 / VT 16 | 50,00 |
ARGE TG Ochtrup Wester II | 50,00 |
ARGE Umlegungen Gießen | 50,00 |
ARGE Umverlegung A1 Leverkusen | 50,00 |
ARGE Umverlegung Quartier Klosterwall | 32,00 |
ARGE VS Würselen - MCC-I | 45,00 |
ARGE VS Würselen - Vorabmaßnahmen | 50,00 |
ARGE Werne-Schlüchtern | 50,00 |
ARGE Zeelink 3+5 | 50,00 |
Dach-ARGE BAB7 Medientunnel - Los 2 | 73,00 |
Dach-ARGE DolWin 6 | 45,60 |
Dach-ARGE EUGAL Los 5+6 | 53,35 |
Dach-ARGE Fernwärme Trasse 60 | 30,00 |
Dach-ARGE GDRM Anlagen Zeelink | 50,00 |
Dach-ARGE HD-Leitung Iserlohn | 52,34 |
Dach-ARGE Mantelrohrausbau | 50,00 |
Dach-ARGE Neubau B71n Wedringen | 50,00 |
Dach-ARGE Pipelinesanierung Gascade 2019/2020 | 50,00 |
Dach-ARGE Rückbau Altleitungen NFL LU 2017/2018 | 50,00 |
Dach-ARGE San. FGL 86 JS 2019/2020 | 51,00 |
Dach-ARGE Sanierung FGL 301 | 50,00 |
Dach-ARGE Sanierung FGL 301, NB West, LU 2018 | 51,24 |
Dach ARGE Sanierungsarbeiten Pipelinenetz GASCADE 2017-2018 | 50,00 |
Dach-ARGE Spülbohrung Coca-Cola Los 3 | 65,00 |
Dach-ARGE Stadtbeleuchtung | 50,00 |
Dach-ARGE TAV | 50,00 |
Dach-ARGE Technische Dienstleistung Gasunie Deutschland | 33,33 |
Dach-ARGE Teilneubau FGL 61, NB West Archäologischer Oberbodenabtrag, BA 1-8 | 66,66 |
Dach-ARGE Thyssengas STEAG Leitung | 63,70 |
Dach-ARGE Uferrenaturierung Asseler Sand | 37,79 |
Dach-ARGE Umlegung Leitung Nr. 6 | 50,00 |
Dach-ARGE Zeelink Los 3 - 5 | 25,00 |
Assoziierte Unternehmen |
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SKS Straßenbau GmbH, Tostedt, Deutschland | 50,00 |
Assoziierte Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten |
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S.C. Cildro Plywood S.R.L., Drobeta Turnu Severin, Rumänien | 24,00 |
S.C. Cildro S.A., Drobeta Turnu Severin, Rumänien | 17,90 |
S.C. Cildro Service S.R.L., Drobeta Turnu Severin, Rumänien | 17,90 |
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An der Aumann AG bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile. Die Beteiligungsquote zum Bilanzstichtag beträgt 40,00 % (Vorjahr: 38,00 %). Hinsichtlich der Vollkonsolidierung der Aumann AG verweisen wir auf Abschnitt I.5 g) des Konzernanhangs.
Hinsichtlich der Finanzinformationen der Aumann AG verweisen wir auf den veröffentlichten Geschäftsbericht der Aumann AG unter https://www.aumann.com/investor-relations/finanzberichte/.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der MBB SE und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.
Tochterunternehmen sind die Unternehmen, über die die MBB SE Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Rechte bestehen, die die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen. Maßgebliche Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Rendite eines Unternehmens wesentlich beeinflussen. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, zudem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und sie endet, wenn die Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Nach dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Dabei werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihrem Zeitwert angesetzt und in die Konzernbilanz übernommen. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Ist der Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens höher als die Anschaffungskosten der Anteile, ergibt sich ein passivischer Unterschiedsbetrag. Sollte ein solcher nach einer erneuten Überprüfung der Kaufpreisverteilung bzw. Bestimmung der Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden verbleiben, so ist dieser sofort erfolgswirksam zu erfassen. Falls nicht alle Anteile eines Tochterunternehmens erworben wurden, werden nicht beherrschende Anteile zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet. Dies gilt auch für die Zwischenergebnisse sowie die konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen. Die Ergebnisse der im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erwerbs oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.
Unternehmen mit einer Beteiligungsquote der MBB zwischen 20,0 % und 50,0 % am Stammkapital werden in der Regel als assoziierte Unternehmen klassifiziert, wenn die MBB einen maßgeblichen, aber keinen beherrschenden Einfluss ausübt. Unternehmen mit einer Beteiligungsquote der MBB zwischen 20,0 % und 50,0 % am Stammkapital werden vollkonsolidiert, wenn MBB einen beherrschenden Einfluss ausübt. Diese Beherrschung kann sich z. B. aus der Tatsache ergeben, dass die MBB die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder bei börsennotierten Gesellschaften stellt oder über die Präsenzmehrheit auf der Hauptversammlung verfügt.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Danach werden anteilige Gewinne und Verluste des assoziierten Unternehmens dem bilanziellen Beteiligungsansatz zu- bzw. abgeschrieben. Die Höhe der Verlustzurechnung ist dabei grundsätzlich auf die Höhe der Anschaffungskosten des assoziierten Unternehmens beschränkt. Erwirtschaftet das Beteiligungsunternehmen Verluste, nachdem der Beteiligungsbuchwert bis auf einen Erinnerungswert von 1,00 € reduziert ist, werden diese Verluste in einer Nebenrechnung erfasst. Für Akquisitionen von assoziierten Unternehmen wird analog die Erwerbsmethode verwendet. Assoziierte Unternehmen, die im Verlauf des Geschäftsjahres erworben oder veräußert wurden, werden ab dem Erwerbszeitpunkt oder bis zum Veräußerungszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Assoziierte Unternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht at-equity angesetzt werden, werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Gemeinschaftsunternehmen sind solche, bei denen der Konzern gemeinsam mit einem dritten Unternehmen eine gemeinschaftliche Führung ausübt. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn die Bestimmung der Geschäfts- und Finanzpolitik die einstimmige Zustimmung aller an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordert. Gemeinschaftsunternehmen werden bei MBB nach der Equity-Methode bilanziert und unter dem Posten Finanzanlagen ausgewiesen. Gemeinschaftsunternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht at-equity angesetzt werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und ebenfalls unter dem Posten Finanzanlagen ausgewiesen.
Arbeitsgemeinschaften sind insbesondere in Deutschland üblich und hier am häufigsten im Baugewerbe zu finden. Gemäß einer Stellungnahme des deutschen IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) erfüllt die typische deutsche Arbeitsgemeinschaft die Voraussetzungen für eine Klassifizierung als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Ergebnisse aus Arbeitsgemeinschaften werden anteilig unter dem Posten Erträge aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften enthalten insbesondere Ein- und Auszahlungen sowie Leistungsverrechnungen und werden unter den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Konzernjahresergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zu Grunde liegt. Sofern nichts anders angegeben wird, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (Tsd.) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €).
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehenden Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):
Stichtagskurs 31.12.2020 | Durch-schnittskurs 2020 | |
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Polnischer Zloty (PLN) | 4,5597 | 4,4404 |
Chinesischer Renminbi (CNY) | 8,0225 | 7,8708 |
US-Dollar (USD) | 1,2271 | 1,1413 |
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| Stichtagskurs 31.12.2019 | Durch-schnittskurs 2019 |
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Polnischer Zloty (PLN) | 4,2568 | 4,2975 |
Chinesischer Renminbi (CNY) | 7,8205 | 7,7338 |
US-Dollar (USD) | 1,1234 | 1,1196 |
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Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstands, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.
Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.
Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.
Entwicklungskosten werden beim kumulativen Vorliegen der folgenden Kriterien als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert:
Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des Projekts ist gegeben.
Die Absicht und die Fähigkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes sowie dessen Nutzung bzw. des Verkaufs sind gegeben.
Es wird davon ausgegangen, dass mit dem immateriellen Vermögenswert voraussichtlich ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird.
Darüber hinaus verfügt der Konzern über die technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen, um die Entwicklungsarbeiten abzuschließen und es besteht die Fähigkeit, die dem Projekt direkt zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bestimmen.
Bei Nichterfüllung der Kriterien erfolgt eine Erfassung der Entwicklungskosten als Aufwand in der Periode ihrer Entstehung.
Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte) werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Der Konzern verfügt mit Ausnahme der Firmenwerte über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer.
Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren linear abgeschrieben.
Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren linear abgeschrieben.
Patente werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen ergeben sich als Residualgröße aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf ihre Werthaltigkeit mittels eines Impairment-Tests überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („ZGE“) des Konzerns zugeordnet, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird dann außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als der Buchwert dieser Einheit ist. Ein einmal erfasster Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird in künftigen Perioden nicht wieder zugeschrieben.
Wird ein Tochterunternehmen veräußert, wird der auf das Tochterunternehmen entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht-erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.
Die Bewertung von im Rahmen von Unternehmenserwerben neu identifizierten Vermögenswerten erfolgt zum im Erwerbszeitpunkt ermittelten Zeitwert (Marktwert), der in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben wird.
Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Annahme eines Restwertes von 0,00 € berechnet. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:
Gebäude- und Außenanlagen: 5 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 1 bis 21 Jahre
Computerhardware: 3 Jahre
Sonstige Büroausstattung: 2 bis 23 Jahre
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode für Sachanlagen sowie die Restwerte werden periodisch überprüft.
Werden Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der sich aus dem Verkauf einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes; er wird erfolgswirksam erfasst.
Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, die das Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt übertragen. Dies gilt auch für Verträge, bei denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Der Konzern nutzt als Leasingnehmer insbesondere Immobilien, Kraftfahrzeuge und sonstige technische Anlagen und Maschinen.
Der Konzern bilanziert als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
Feste Zahlung, einschließlich de facto feste Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber noch zu leistender Leasinganreize,
variablen Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,
erwartete Beträge, die aufgrund von Restwertgarantien voraussichtlich zu zahlen sind,
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird,
Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen angenommener Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.
Variable Leasingzahlungen werden nicht in die Bemessung der Leasingverbindlichkeit einbezogen. Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. MBB wendet grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz an. Dieser Grenzfremdkapitalzinssatz als risikoadjustierter Zinssatz wird laufzeit- und währungsspezifisch abgeleitet und berücksichtigt darüber hinaus die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen.
Zum Bereitstellungsdatum wird das Nutzungsrecht zunächst zu den Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich aus dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, den zu oder vor dem Datum des Vertragsbeginns geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, den anfänglichen direkten Kosten des Leasingnehmers und den geschätzten Kosten zusammen, die der Konzern für Demontage und Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, die Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder die Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts in den in den Vertragsbedingungen festgelegten Zustand entstehen werden. Danach wird das Nutzungszurecht zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht linear über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.
Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird grundsätzlich eine Trennung dieser Komponenten vorgenommen.
Einige Leasingverträge, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Vertragskonditionen bieten dem Konzern größtmögliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Beurteilung, ob die Optionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, hat Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingvertrags und kann daher die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten bzw. der Nutzungsrechte erheblich beeinflussen.
MBB macht von der IFRS 16-Regelung im Hinblick auf die Nichtbilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten im Rahmen von Leasingverträgen mit geringem Wert (d.h., der Wert des zugrundeliegenden Vermögenswerts beträgt bei Neuanschaffung 5.000 € oder weniger) und kurzfristigen Leasingverträgen (Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate) Gebrauch. Die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingraten werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand erfasst.
In seltenen Fällen fungiert MBB als Leasinggeber, wenn Konzernunternehmen Unterleasingverträge über Immobilien mit Dritten abschließen. Diese Verträge sind für den Konzernabschluss der Gesellschaft unwesentlich.
MBB hat keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Zinsaufwendungen werden für qualifizierte Vermögenswerte aktiviert.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag („recoverable amount“) des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit („ZGE“) zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten („fair value less costs to sell“) und dem Nutzungswert („value in use“). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.
Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente),
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente),
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente),
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte.
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten,
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht,
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten börsennotierte Anleihen, die unter den kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesen wer-den.
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Der Konzern hat sich dafür entschieden, einen Teil seiner börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen.
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ oder „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet“ können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren angepasst wird, sofern mit vertretbarem Aufwand für den Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifische zukunftsbezogene Faktoren ermittelt werden können.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuldinstrumente des Konzerns bestehen ausschließlich aus börsennotierten Anleihen, die seitens des Managements als Investitionen mit geringem Kreditrisiko angesehen werden. Der Konzern bewertet die erwarteten Kreditverluste bei diesen Instrumenten auf 12-Monats-Basis. Ist hingegen seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant gestiegen, basiert die Wertberichtigung auf den Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern stützt sich auf die Credit Default Spreads der Emittenten um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist, und um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen.
Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind und eine hierauf folgende Detailüberprüfung des Schuldners nicht zu anderen Erkenntnissen führt. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten.
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.
Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat nur in geringem Umfang finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden.
Nach der erstmaligen Erfassung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Der Konzern verwendet in geringem Umfang derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte, Zinsswaps oder Rohwarenswaps zur Sicherung gegen Rohstoffpreisrisiken aus bestehenden und zukünftigen Grundgeschäften. Diese derivativen Finanzinstrumente werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden wiederum mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn er negativ ist. Diese derivativen Finanzinstrumente werden nicht als Sicherungsbeziehung designiert, sondern als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Netto-veräußerungswert (abzüglich notwendiger Vertriebskosten) unter Berücksichtigung der geplanten Verwendung angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter der Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
Bei Bauaufträgen von Kunden wird gemäß den Vorschriften des IFRS 15 grundsätzlich eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorgenommen, da die Bauvorhaben auf Grundstücken der Kunden errichtet werden und diese somit stets die Kontrolle über die geschaffenen bzw. verbesserten Vermögenswerte haben. Die Bauausführung erfolgt auf Basis von Einzelverträgen. Die Allokation des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen erfolgt auf Basis der Arbeitskalkulation. Für die Bestimmung des Transaktionspreises von Bauaufträgen im MBB-Konzern wird die mit dem Auftraggeber vereinbarte Auftragssumme herangezogen.
Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung bei Bauaufträgen erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der bereits erbrachten Leistung. Die Ermittlung der erbrachten Leistung und der damit korrespondierenden Umsatzerlöse erfolgt auf Ebene der Einzelpositionen gemäß Arbeitskalkulation. Die direkte Ableitung des Leistungsfortschritts aus den tatsächlich geleisteten Arbeiten stellt aufgrund von unvorhergesehenen Abweichungen der Plankosten den besten Indikator dar. Die direkte Leistungsermittlung ist vom Baustellenteam monatlich zwingend durchzuführen.
Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung aus Bauverträgen mit Kunden dar. Wenn der Vertragsvermögenswert eines Bauauftrags die hierauf erhaltenen Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Im umgekehrten Fall erfolgt ein gesonderter passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.
Zahlungen für Bauaufträge erfolgen üblicherweise parallel zur Leistungserbringung auf Basis von regelmäßigen Abrechnungen. Anzahlungen vor Leistungserbringung sind teilweise im Anlagenbau üblich.
Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Herstellungskosten die erzielbaren Erlöse übersteigen, wird gemäß den Vorschiften des IAS 37 eine Drohverlustrückstellung gebildet. Diese wird auf Basis einer Einzelfallbetrachtung mit dem Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung aus dem Bauauftrag erforderlich ist. In solchen Fällen wird bis zur Höhe des jeweiligen Vertragsvermögenswerts eine Wertminderung vorgenommen bzw. - bei Überschreiten des Vertragsvermögenswerts - auf der Passivseite unter den kurzfristigen Rückstellungen eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen.
Noch nicht verbaute, aber bereits auf den Baustellen vorhandene Vorräte werden separat unter den Vorräten ausgewiesen. Bereits in Rechnung gestellte Teilleistungen werden als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert.
Unter Nachträgen im Zusammenhang mit Bauaufträgen versteht man Leistungen, die aufgrund der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen nicht verrechnet werden können, sondern über deren Verrechenbarkeit bzw. Anerkenntnis noch Einvernehmen mit dem Auftraggeber hergestellt werden muss. Während die Kosten sofort bei Anfall ergebniswirksam erfasst werden, erfolgt die Erlösrealisierung von Nachträgen grundsätzlich erst nach Vorliegen des schriftlichen Anerkenntnisses des Auftraggebers bzw. mit Bezahlung der Nachträge, falls der Zahlungseingang vor der schriftlichen Anerkenntnis erfolgt.
Die Gegenleistung für Erlöse im Anlagenbau, die auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistungen zeitraumbezogen realisiert werden, wird im Posten Vertragsvermögenswerte erfasst. Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns dar.
Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist dann vorzunehmen, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung keine alternative Nutzungsmöglichkeit vorhanden ist und ein Vergütungsanspruch samt Gewinnmarge auf die erbrachte Leistung gegeben ist. Die Ausführungen zu den Bauaufträgen von Kunden gelten sinngemäß.
Die hierauf erhaltenen Anzahlungen werden aktivisch vom Vertragsvermögenswert abgesetzt. Übersteigen die erhaltenen Anzahlungen den Vertragsvermögenswert, erfolgt ein Ausweis auf der Passivseite unter den Vertragsverbindlichkeiten.
Bei langfristigen Fertigungsaufträgen im Segment Technological Applications wird grundsätzlich eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorgenommen, wenn keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und ein Vergütungsanspruch samt Gewinnmarge auf die erbrachte Leistung gegeben ist. Dabei werden – wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann – die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Fertigstellungsgrad am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren).
Die über einen Zeitraum bilanzierten Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns als Vertragsvermögenswert abzüglich hierauf erhaltener Anzahlungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Die Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.
In der Bilanz abgebildete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.
Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben, wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist. Die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst.
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter werden für solche Verpflichtungen gebildet, bei denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat und die Höhe der Gegenleistung mit hinreichender Sicherheit feststeht. Der Ausweis der Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter erfolgt innerhalb der Verbindlichkeiten.
Die Pensionsverpflichtungen werden in Übereinstimmung mit IAS 19 erfasst. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden als Aufwand erfasst. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen wird die Verpflichtung als Pensionsrückstellung in der Bilanz erfasst. Die Pensionszusagen werden hierbei als „defined benefit plan“ angesehen und daher mittels der „projected unit credit method“ versicherungsmathematisch bewertet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der aus der Aufzinsung der Pensionen resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis berücksichtigt.
Umsatzerlöse werden mit dem Betrag erfasst, der bei Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden, der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält.
Die Verfügungsmacht erhält der Kunde in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse bzw. mit der Endabnahme beim Kunden. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden nur dann erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Dies erfolgt in der Bilanzierungsperiode, in der die jeweiligen Dienstleistungen erbracht werden, wodurch der Kunde die Verfügungsmacht über die Dienstleistung erhält.
Umsatzerlöse aus langfristigen Fertigungsaufträgen werden gemäß den Vorschriften des IFRS 15 grundsätzlich zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Input-orientierten Methode.
Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu den Vertragsvermögenswerten verwiesen.
Umsatzerlöse aus Bauaufträgen von Kunden werden gemäß den Vorschriften des IFRS 15 grundsätzlich zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung.
Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu den Vertragsvermögenswerten verwiesen.
Die Ergebnisrealisierung bei Aufträgen, die in Arbeitsgemeinschaften ausgeführt werden, erfolgt zeitraumbezogen entsprechend der zum Bilanzstichtag tatsächlich erbrachten Leistung. Drohende Verluste aus dem weiteren Projektverlauf werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt.
Umsatzerlöse im Anlagenbau werden zeitraumbezogen auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung realisiert, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung für den MBB-Konzern keine alternative Nutzungsmöglichkeit gegeben ist und die vertragliche Vereinbarung einen Vergütungsanspruch inklusive Gewinnmarge auf die bereits erbrachte Leistung vorsieht.
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, das heißt des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).
Erträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS12 unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie für steuerliche Verlustvorträge.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt.
Investitionsabhängige Steuergutschriften werden in analoger Anwendung der Vorschriften des IAS 12 bilanziert. Eine Verrechnung mit der entsprechenden Investition erfolgt nicht.
Bei einzelnen Gesellschaften werden die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert, soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit haben werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Verrechnung bzw. Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden hat und sie sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.23 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.
Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig in den Perioden als Gewinn oder Verlust erfasst, in denen die entsprechenden Aufwendungen angesetzt werden und angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die im Zusammenhang mit den Zuwendungen bestehenden Bedingungen erfüllt werden.
Die erhaltenen Zuwendungen werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS müssen vereinzelt Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese haben Einfluss auf die ermittelten Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, auf Grund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Schätzung des Nutzungswerts bewertet das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wählt einen angemessenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.
Für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und auf temporäre Differenzen werden aktive latente Steuern in dem Maße gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Geschäftsführung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Die Gesellschaften der Aumann- und der Friedrich Vorwerk-Gruppe tätigen einen großen Teil ihrer Geschäfte als zeitraumbezogene Fertigungsaufträge, bei denen die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad und dem Leistungsfortschritt auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die bereits erbrachten Leistungen, die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Die Schätzungen werden kontinuierlich vom Management der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gerade bei technisch komplexen und anspruchsvollen Projekten besteht das Risiko, dass die Einschätzung der Gesamtkosten von den tatsächlich anfallenden Kosten erheblich abweicht.
Die MBB SE besitzt physische Goldbestände, die als Liquiditätsreserve gehalten und beim Liquiditätsbestand ausgewiesen werden. Trotz einer Vielzahl von Regelungen sieht das IFRS-Regelungswerk keine eindeutige Regelung für solch einen Sachverhalt vor. Eine Bilanzierung der Goldbestände nach IAS 2 scheidet aus, da die Goldbestände nicht für einen Produktionsprozess gehalten werden. Eine Bilanzierung nach IFRS 9 ist problematisch, da Gold nicht die Definition eines finanziellen Vermögenswertes nach IAS 32.11 erfüllt und dadurch nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fällt. Andere IFRS-Standards sind auch nicht einschlägig.
Für die Bilanzierung von physischen Goldbeständen besteht somit nach IFRS eine Regelungslücke, die der MBB-Konzern durch analoge Anwendung der Regelungen des IFRS 9 schließt. Die physischen Goldbestände werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung werden die Wertänderungen der Goldbestände erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Zuge des Zukaufes von Aktien der Aumann AG im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich der Anteil der MBB SE an der Aumann AG von 38,00 % zum 31.12.2019 auf 40,00 % zum 31.12.2020. Die Aumann AG wird weiterhin als Tochtergesellschaft im Konzernabschluss der MBB SE vollkonsolidiert. IFRS 10 stellt nicht nur auf die Beteiligungsquote, sondern auf die tatsächliche Beherrschung ab. Aufgrund der absoluten Stimmrechtsmehrheit bei der Hauptversammlung der Aumann AG sowie der Besetzung von zwei von drei Sitzen im Aufsichtsrat der Aumann AG durch Mitglieder des Verwaltungsrats der MBB SE ist das Kriterium der Beherrschung nach IFRS 10 weiterhin erfüllt.
1.1 Anlagenspiegel des MBB-Konzerns zum 31. Dezember 2020
| Vortrag Anschaffungs- und Herstellungs-kosten | Zugänge des Geschäfts- | Umbuchung | Abgänge des | Währungs- | Abschrei- |
31.12.2020 | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
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I. Immaterielle Vermögenswerte |
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1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 25.978 | 3.710 | 287 | -27 | -35 | -19.367 |
2. Entwicklungskosten | 10.557 | 1.904 | 0 | 0 | 0 | -2.943 |
3. Kundenstamm | 882 | 0 | 0 | 0 | 0 | -490 |
4. Auftragsbestand | 10.550 | 0 | 0 | 0 | 0 | -9.273 |
5. Firmenwert | 44.449 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
6. Geleistete Anzahlungen | 134 | 1.295 | -280 | 0 | 0 | 0 |
| 92.550 | 6.909 | 7 | -27 | -35 | -32.074 |
II. Sachanlagen |
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1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 96.734 | 4.809 | 2.563 | -3.284 | -1.138 | -22.593 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 99.678 | 11.502 | 3.726 | -2.992 | -2.423 | -56.947 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 49.865 | 11.718 | -1.757 | -2.494 | -107 | -33.409 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.514 | 13.290 | -4.538 | -1.606 | -53 | -31 |
| 250.791 | 41.318 | -7 | -10.375 | -3.721 | -112.980 |
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Gesamt | 343.341 | 48.227 | 0 | -10.403 | -3.756 | -145.053 |
| Buchwert am Ende des Ge- | Buchwert am Ende des Vorjahres | Abschrei- | Umbuchungen Abschrei-bungen | Abgänge Abschrei- | Währungs- |
31.12.2020 | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
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I. Immaterielle Vermögenswerte |
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1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 10.545 | 11.421 | -4.851 | -7 | 27 | 20 |
2. Entwicklungskosten | 9.518 | 8.926 | -1.312 | 0 | 0 | 0 |
3. Kundenstamm | 392 | 490 | -98 | 0 | 0 | 0 |
4. Auftragsbestand | 1.277 | 4.441 | -3.164 | 0 | 0 | 0 |
5. Firmenwert | 44.449 | 44.449 | 0 | 0 | 0 | 0 |
6. Geleistete Anzahlungen | 1.149 | 134 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 67.330 | 69.861 | -9.425 | -7 | 27 | 20 |
II. Sachanlagen |
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1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 77.091 | 80.021 | -4.701 | -1.738 | 371 | 189 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 52.544 | 51.176 | -12.209 | -100 | 2.364 | 1.500 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 23.816 | 22.138 | -9.576 | 1.845 | 1.970 | 80 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 11.575 | 4.514 | -31 | 0 | 0 | 0 |
| 165.026 | 157.849 | -26.518 | 7 | 4.705 | 1.768 |
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Gesamt | 232.356 | 227.710 | -35.943 | 0 | 4.732 | 1.788 |
1.2 Anlagenspiegel des MBB-Konzerns zum 31. Dezember 2019
| Vortrag Anschaffungs- und Herstellungs-kosten | Zugänge des Geschäfts- | Zugänge aus Erst- | Umbuchung | Abgänge des | Währungs- |
31.12.2019 | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
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I. Immaterielle Vermögenswerte |
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1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 16.190 | 2.301 | 8.163 | 547 | -1.225 | 2 |
2. Entwicklungskosten | 6.546 | 4.011 | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Kundenstamm | 882 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
4. Auftragsbestand | 2.614 | 0 | 7.936 | 0 | 0 | 0 |
5. Firmenwert | 40.300 | 0 | 4.149 | 0 | 0 | 0 |
6. Geleistete Anzahlungen | 549 | 134 | 0 | -549 | 0 | 0 |
| 67.081 | 6.446 | 20.248 | -2 | -1.225 | 2 |
II. Sachanlagen |
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1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 72.381 | 1.948 | 18.311 | 4.010 | -93 | 176 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 69.866 | 3.986 | 24.326 | 2.553 | -1.428 | 375 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 36.877 | 6.136 | 10.223 | -612 | -2.775 | 16 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.351 | 5.195 | 119 | -5.949 | -204 | 2 |
| 184.475 | 17.265 | 52.979 | 2 | -4.500 | 569 |
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Gesamt | 251.556 | 23.711 | 73.227 | 0 | -5.725 | 571 |
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| Abschrei- | Buchwert am Ende des Ge- | Buchwert am Ende des Vorjahres | Abschrei- | Abgänge Abschrei- | Währungs- |
31.12.2019 | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
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I. Immaterielle Vermögenswerte |
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1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | -14.557 | 11.421 | 4.166 | -3.735 | 1.204 | -2 |
2. Entwicklungskosten | -1.630 | 8.926 | 5.772 | -857 | 0 | 0 |
3. Kundenstamm | -392 | 490 | 588 | -98 | 0 | 0 |
4. Auftragsbestand | -6.109 | 4.441 | 0 | -3.496 | 0 | 0 |
5. Firmenwert | 0 | 44.449 | 40.300 | 0 | 0 | 0 |
6. Geleistete Anzahlungen | 0 | 134 | 549 | 0 | 0 | 0 |
| -22.688 | 69.861 | 51.375 | -8.186 | 1.204 | -2 |
II. Sachanlagen |
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1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | -16.713 | 80.021 | 55.508 | -3.731 | 2 | -27 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | -48.502 | 51.176 | 26.307 | -6.503 | 1.381 | -228 |
Der Buchwert der Geschäfts- und Firmenwerte beträgt 44.449 T€ (Vorjahr: 44.449 T€).
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) Aumann Limbach-Oberfrohna (28.426 T€), Aumann EBI (10.057 T€), die die Gesellschaften Aumann Espelkamp GmbH und die Aumann Immobilien GmbH umfasst, ISL (4.149 T€), DTS (1.180 T€) und Hanke Tissue (637 T€) zugeordnet. Die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna und Aumann EBI sind dem Segment Technological Applications, die ZGE ISL und DTS dem Segment Service & Infrastructure und die ZGE Hanke Tissue dem Segment Consumer Goods zugeordnet.
Die Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2020 bestätigte die Werthaltigkeit der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann Limbach-Oberfrohna wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf einer vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Mittelfristplanung basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,2 % (Vorjahr: 8,8 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 3,0 % extrapoliert. Die ewige Rente wird mit einer dauerhaften Wachstumsrate von 1,0 % berechnet.
Die Berechnung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann EBI wurde analog, mit derselben Methodik und denselben Annahmen, durchgeführt.
Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der beiden signifikanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Aumann Limbach-Oberfrohna und Aumann EBI zugrunde gelegten Annahmen bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:
EBITDA-Margen,
Abzinsungssätze,
Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Detailplanungszeitraums zugrunde gelegt werden.
EBITDA-Margen: Die EBITDA-Margen basieren auf den durchschnittlichen Werten, die in den drei Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die so ermittelten Werte werden gegebenenfalls für den Detailplanungszeitraum adjustiert, sofern dem Management bessere Erkenntnisse über deren Höhe vorliegen. Die EBITDA-Margen aus dem Detailplanungszeitraum werden auf einem konstanten Niveau fortgeschrieben. Ein Rückgang der EBITDA-Marge um 1,0 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
Abzinsungssätze: Die Abzinsungssätze stellen die Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt steuerlicher Zahlungsströme bereinigt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern um 0,5 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
Wachstumsraten: Die geschätzten Wachstumsraten basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Wachstumsannahmen der Zielmärkte der jeweiligen ZGE. Der Konzern erkennt an, dass mögliche neue Wettbewerber oder ein verändertes Marktumfeld die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Solch eine Entwicklung könnte zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten in Höhe von 3,0 % für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen. Ein Rückgang der Wachstumsrate um zwei Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
Bezüglich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel.
Bezüglich der Entwicklung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf die Darstellung im Anlagespiegel. Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte aktiviert.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktivierten Nutzungsrechte pro Anlagenklasse zum 31. Dezember 2020:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Grundstücke und Gebäude | 3.988 | 6.698 |
Technische Anlagen und Maschinen | 7.146 | 3.987 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.952 | 4.329 |
|
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Summe | 16.085 | 15.014 |
Die hier separat dargestellten Nutzungsrechte sind ebenfalls im Anlagenspiegel in Absatz II.1 enthalten. Die Zugänge zu den Nutzungsrechten im Geschäftsjahr 2020 betrugen 11.227 T€ (Vorjahr: 11.940 T€), wovon 0 T€ (Vorjahr: 9.893 T€) auf Unternehmenszusammenschlüsse entfallen.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Wertpapiere des Anlagevermögens | 116.005 | 89.549 |
Equity-Beteiligungen | 8.715 | 13.214 |
Sonstige Ausleihungen | 838 | 1.281 |
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Buchwert zum 31.12. | 125.559 | 104.044 |
Die Entwicklung der Finanzanlagen ist in den folgenden Tabellen dargestellt.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Buchwert am 1.1. | 89.549 | 59.459 |
Zugänge der Periode | 41.921 | 39.090 |
Abgänge der Periode | -18.155 | -20.229 |
Neubewertung | 2.690 | 11.229 |
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Buchwert am 31.12. | 116.005 | 89.549 |
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Buchwert am 1.1. | 13.214 | 0 |
Zugänge Konsolidierungskreis | 0 | 13.376 |
Anteilige Jahresergebnisse | 10.563 | 1.145 |
Auflösung von stillen Reserven | -4.053 | -1.382 |
Ausschüttungen | -10.934 | 0 |
Zu- und Abgänge der Periode | -75 | 75 |
| 0 | 0 |
Buchwert am 31.12. | 8.715 | 13.214 |
Im Konzern werden Bau-Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert und deren Ergebnisse im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2020 enthält die nachstehende Tabelle die in Bezug auf die Leistung zehn größten Arbeitsgemeinschaften.
Beteiligungs- quote in % | |
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(DZ3) Dach-ARGE Zeelink Los 3 - 5 | 25,00 |
(AZ3) ARGE Zeelink 3+5 | 50,00 |
(TSL) Dach-ARGE Thyssengas STEAG Leitung | 63,70 |
(E78) ARGE EUGAL Los 7+8 | 37,50 |
(442) ARGE EGL 442 | 58,00 |
(E56) Dach-ARGE EUGAL Los 5+6 | 53,35 |
(VWV) ARGE VS Würselen - MCC-I | 45,00 |
(RH2) ARGE Reha Südfeld Los 2 BA 3+4 | 33,33 |
(GAZ) Dach-ARGE GDRM Anlagen Zeelink | 50,00 |
(KÜA) ARGE EmCo KÜA | 50,00 |
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Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2020 sind jeweils zu 100 % dargestellt.
Umsatzerlöse | Langfristige Vermögens-werte | Kurzfristige Vermögens-werte | davon liquide Mittel | Langfristige Schulden | Kurzfristige | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
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(DZ3) | 89.474 | 0 | 139.737 | 155 | 0 | 139.736 |
(AZ3) | 50.747 | 38 | 102.503 | 518 | 0 | 102.582 |
(TSL) | 35.040 | 0 | 50.203 | 1.342 | 0 | 50.396 |
(E78) | 34.221 | 0 | 219.912 | 12.706 | 0 | 209.630 |
(442) | 29.206 | 55 | 56.480 | 1.636 | 0 | 50.741 |
(E56) | 27.639 | 18 | 240.204 | 1.038 | 0 | 239.572 |
(VWV) | 20.837 | 12 | 63.707 | 800 | 0 | 59.379 |
(RH2) | 11.355 | 0 | 15.689 | 2.572 | 0 | 13.933 |
(GAZ) | 8.087 | 0 | 20.558 | 1.071 | 0 | 20.560 |
(KÜA) | 4.719 | 0 | 8.610 | 647 | 0 | 8.280 |
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Im Geschäftsjahr wurden alle anteiligen Verluste aus Equity-Beteiligungen ergebniswirksam erfasst. Im Vorjahr wurden anteilige Verluste in Höhe von 160,0 T€ nicht ergebniswirksam erfasst.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte des MBB-Konzerns beinhalten physische Goldbestände und Wertpapiere. Die Höhe der physischen Goldbestände beträgt 3.979 T€ (Vorjahr: 3.570 T€). Die Zunahme resultiert in voller Höhe aus der Bewertung zum Marktpreis am 31.12.2020.
Von den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapieren, Aktien und Anleihen in Höhe von insgesamt 100.527 T€ (Vorjahr: 92.718 T€) werden 100.075 T€ (Vorjahr: 89.549 T€) im langfristigen Vermögen und 452 T€ (Vorjahr: 3.169 T€) im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden Wertminderungen vorgenommen. Im Geschäftsjahr wurden Erträge aus Wertpapieren (im Wesentlichen Dividenden) in Höhe von 1.396 T€ (Vorjahr: 1.880 T€) erzielt, die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 16.286 | 17.778 |
Unfertige Erzeugnisse | 6.350 | 7.384 |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 10.664 | 13.876 |
Geleistete Anzahlungen | 4.949 | 8.023 |
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Buchwert zum 31.12. | 38.249 | 47.061 |
Bei den Vorräten wurden während der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von 2.413 T€ (Vorjahr: 1.448 T€) vorgenommen. Wertaufholungen auf Vorräte wurden in Höhe von 28 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 63.652 | 69.297 |
Forderungen gegenüber Arbeitsgemeinschaften | 2.830 | 4.839 |
abzüglich Einzelwertberichtigungen | -2.122 | -998 |
abzüglich Expected credit loss | -49 | -37 |
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Buchwert zum 31.12. | 64.312 | 73.101 |
Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei Hinweisen auf Ausfallrisiken einzelwertberichtigt. Indikatoren für Wertberichtigungen sind ausbleibende Zahlungseingänge und Informationen über Änderungen der Bonität von Kunden. Eine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht aufgrund der Breite des Kundenstammes nicht.
Die Vertragsvermögenswerte umfassen die Vergütungsansprüche aus Bauaufträgen von Kunden und Anlagenbauprojekten für die am Stichtag bereits erbrachten Leistungen. Übersteigen die hierauf erhaltenen Anzahlungen den Vergütungsanspruch, erfolgt der Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Vertragsvermögenswerte brutto | 379.392 | 357.140 |
hierauf erhaltene Anzahlungen | -280.665 | -244.098 |
Vertragsvermögenswerte | 98.727 | 113.042 |
Vertragsverbindlichkeiten (inkl. Anzahlungen) | 21.780 | 35.424 |
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Die sonstigen Vermögenswerte, deren Fristigkeit innerhalb eines Jahres liegt, gliedern sich wie folgt auf:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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| 0 |
Forderungen aus Steuern | 5.576 | 4.405 |
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 2.614 | 1.593 |
Forderungen gegenüber Personal | 2.368 | 1.119 |
Forderungen aus Factoring | 1.964 | 2.225 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 1.468 | 2.615 |
Übrige sonstige Vermögenswerte | 3.483 | 2.803 |
|
| 0 |
Buchwert zum 31.12. | 17.472 | 14.760 |
Die Forderungen aus Steuern beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerrückerstattungen von 3.952 T€ (Vorjahr: 3.435 T€) und Vorsteueransprüche von 1.624 T€ (Vorjahr: 970 T€). Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen beziehen sich auf Forderungen gegenüber der SKS Straßenbau GmbH, Tostedt. Die Forderungen gegenüber Personal beinhalten im Wesentlichen Arbeitnehmerdarlehen.
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Aktive latente Steuern | 11.832 | 14.330 |
Passive latente Steuern | 20.811 | 23.854 |
| 0 | 0 |
Saldo | -8.978 | -9.524 |
|
|
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| T€ | T€ |
|
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|
Temporäre Differenzen aus: |
|
|
Verbindlichkeiten | 6.365 | 2.245 |
Pensionsrückstellungen | 4.973 | 5.352 |
Rückstellungen | 3.784 | 866 |
Immateriellen Vermögenswerten | 3.284 | 3.569 |
Ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen | 2.775 | 3.501 |
Steuervorteil aus Sonderwirtschaftszone | 2.010 | 3.054 |
Sonstige Vermögenswerte | 1.962 | 176 |
Finanzanlagen | 123 | 2.409 |
Forderungen | 85 | 0 |
Sachanlagen | 61 | 1.044 |
Vorräte | 46 | 0 |
Wertpapiere | 11 | 0 |
Sonstiges | 17 | 410 |
Saldierung | -13.664 | -8.296 |
|
|
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Aktive latente Steuern | 11.832 | 14.330 |
|
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| T€ | T€ |
|
|
|
Temporäre Differenzen aus: |
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Forderungen | 19.893 | 15.438 |
Sachanlagen | 7.514 | 6.003 |
Immateriellen Vermögenswerten | 4.938 | 6.595 |
Finanzanlagen | 1.861 | 3.815 |
Rückstellungen | 198 | 77 |
Pensionsrückstellungen | 71 | 88 |
Verbindlichkeiten | 0 | 70 |
Vorräte | 0 | 64 |
Saldierung | -13.664 | -8.296 |
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|
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Passive latente Steuern | 20.811 | 23.854 |
Der Steuervorteil aus der Sonderwirtschaftszone bei den Aktiven latenten Steuern betrifft die Hanke Tissue Sp. z o.o. in der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn (Küstrin) in Polen. Die Sonderwirtschaftszone fördert Investitionen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen indem bis zu 50 % der Investitionssumme mit der fälligen Einkommensteuer auf Erträge, welche in der Sonderwirtschaftszone erwirtschaftet werden, verrechnet werden können.
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Grundkapital der MBB SE 5.940.751,00 € und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 5.940.751 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).
Der Nennwert der in 2020 im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworbenen 8.498 eigenen Aktien wird vom gezeichneten Kapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag (416.284,67 €) zwischen den Anschaffungskosten der eigenen Anteile und dem Nennwert der erworbenen eigenen Anteile wurde mit den Kapitalrücklagen in 2020 verrechnet.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 3.300.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2016 hat ein Bedingtes Kapital 2016/I beschlossen, welches am 19. August 2016 ins Handelsregister eingetragen wurde. So wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, bis zum 29. Juni 2021 auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 66.000.000,00 € und mit einer Laufzeit von höchstens zehn Jahren auszugeben und den Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Inhaber-Stückaktien der MBB SE mit einem anteiligen Anteil am Grundkapital von bis zu insgesamt 3.300.000,00 € einzuräumen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 3.300.000,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Ausgabe von Aktien an die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Die bedingte Kapitalerhöhung darf nur insoweit durchgeführt werden, wie die Gläubiger ihr Wandlungsrecht ausgenutzt haben oder einer Wandlungspflicht unterliegen.
Die Hauptversammlung vom 24. August 2020 hat die Gesellschaft zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020), zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2020/I sowie zur Anpassung des Bedingten Kapitals 2016/I ermächtigt und dazu notwendige Satzungsänderungen beschlossen.
Das Aktienoptionsprogramm ermächtigt den Verwaltungsrat bis zum 30. Juni 2025 bis zu 240.000 Bezugsrechte auf bis zu 240.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren. Zu weiteren Informationen wird auf Absatz VIII.8.2 (Bezüge der Organe) verwiesen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 240.000 € durch die Ausgabe von bis zu 240.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Ansprüchen aus dem Eigenkapitalbasierten Aktienoptionsprogramm 2020.
Die bis zum 29. Juni 2021 laufende Ermächtigung zur Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016/I aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. Juni 2016 wird bei ansonsten unveränderten Inhalt von 3.300.000 € auf 2.500.000 € herabgesetzt.
Die Geschäftsanteile der MBB SE werden wie folgt gehalten:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
| in Stück | in % | in Stück | in % |
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MBB Capital Management GmbH | 1.984.770 | 33,409 % | 1.900.613 | 31,993 % |
MBB Capital GmbH | 1.900.613 | 31,993 % | 1.900.613 | 31,993 % |
Anton Breitkopf | 45.000 | 0,757 % | 41.112 | 0,692 % |
Dr. Peter Niggemann | 38.534 | 0,649 % | 35.534 | 0,598 % |
Eigene Anteile | 8.498 | 0,143 % | 0 | 0,000 % |
Sonstige | 1.963.336 | 33,049 % | 2.062.879 | 34,724 % |
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Gesamt | 5.940.751 | 100,00 % | 5.940.751 | 100,00 % |
Die Geschäftsanteile an der MBB Capital Management GmbH werden von Herrn Dr. Christof Nesemeier und die Geschäftsanteile an der MBB Capital GmbH von Herrn Gert-Maria Freimuth gehalten.
Die Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 hat die Gesellschaft ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 27. Mai 2024 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, ausgeübt werden. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft abhängige Konzernunternehmen oder für ihre Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die durch die Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgehoben.
Der Verwaltungsrat der MBB SE hat am 18. März 2020 beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Im Zeitraum vom 20. März 2020 bis zum 8. April 2020 hat die MBB SE 8.498 eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse mit einem Gesamtwert zum Kaufzeitpunkt von 424.782,67 € erworben.
Die Kapitalrücklage beträgt 253.180 T€ (Vorjahr: 253.260 T€).
Der Nennwert der in 2020 im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworbenen 8.498 eigenen Aktien wird vom gezeichneten Kapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag (416.284,67 €) zwischen den Anschaffungskosten der eigenen Anteile und dem Nennwert der erworbenen eigenen Anteile wurde mit den Kapitalrücklagen in 2020 verrechnet.
Gegenläufig hierzu erhöhte sich im Berichtsjahr die Kapitalrücklage durch das Aktienoptionsprogramm 2020 um 336 T€.
Aus dem Jahresüberschuss 2006 des Mutterunternehmens wurden 5 % in die gesetzliche Rücklage eingestellt.
Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode.
Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs sowie der Bilanzposten zum Stichtagskurs einerseits und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs andererseits.
Die Rücklage für Zeitwertänderungen resultiert aus der Bewertung finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag. Für die Gesamtergebnisrechnung erfolgt im sonstigen Ergebnis eine Unterteilung danach, ob diese Bewertungsgewinne oder –verluste bei Realisierung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können.
Nach IAS 19 (rev. 2011) werden versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (nach Berücksichtigung der damit verbundenen latenten Steuereffekte) in der Rücklage für Pensionen und in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Am 19. Februar 2019 hat die MBB SE über die DTS IT AG 66 % der Geschäftsanteile an der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH, Bochum, erworben. Im Rahmen der Transaktion wurden wechselseitig Put- und Call-Optionen über die restlichen 34 % der Geschäftsanteile vereinbart. Aus der Put-Option wurde eine finanzielle Verbindlichkeit erfasst, die zu Lasten des Eigenkapitals gebildet wurde. Nach Berücksichtigung von latenten Steuereffekten und Anteilen nicht-beherrschender Gesellschafter wurde eine sonstige Rücklage in Höhe von 2,7 Mio. € gebildet.
Die DTS IT AG hat nach dem Bilanzstichtag, im Februar 2021, weitere 14,34 % der ausstehenden Geschäftsanteile an der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH erworben und damit ihre Beteiligungsquote von 66 % auf 80,34 % erhöht. Die erfasste Rücklage wird anteilig zum 31.03.2021 ausgebucht.
Diese Position enthält die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne abzüglich der ausgeschütteten Gewinne. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Dividende in Höhe von 70 €-Cent pro Aktie (4,2 Mio. €) an die Aktionäre der MBB SE ausgezahlt.
Die unter Ziffer I.1.3 (Gesellschaftsrechtliche und strukturelle Änderungen in 2020) beschriebenen Veränderungen der Anteilsbesitzquote an der Aumann AG sowie an der Delignit AG führten zu einer Erhöhung der Rücklage um 1.685 T€.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter im MBB-Konzern entstehen aus den Beteiligungen an der Aumann AG, der Delignit AG, der DTS IT AG, der Friedrich Vorwerk Group SE und an der Hanke Tissue Sp. z o.o.
Die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG werden gemäß IAS 32 nicht im Eigenkapital, sondern innerhalb der kurz- und langfristigen Schulden ausgewiesen.
Aufgrund des Geschäftsmodells der MBB SE sind Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf Konzernebene geregelt. Regelungen zu Pensionen erfolgen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften, was dazu führt, dass unterschiedliche Betriebsvereinbarungen bestehen. Gemeinsam ist allen Verpflichtungen, dass der Anspruch entsteht, wenn auch ein Anspruch auf die gesetzliche Rente besteht. Die Pensionsverpflichtungen bestehen bei der Blomberger Holzindustrie GmbH, bei der CT Formpolster GmbH, bei der Aumann Beelen GmbH, der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH und der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG, Tostedt. Die Pensionsvereinbarungen sind geschlossen, d. h. bei Neueinstellungen werden keine betrieblichen Pensionsvereinbarungen mehr getroffen.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Pensionsrückstellungen zum Beginn des Geschäftsjahres | 28.908 | 24.062 |
Zunahme durch Unternehmenserwerb | 0 | 421 |
Inanspruchnahme | -748 | -780 |
Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | 470 | 396 |
Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | 221 | 410 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) | -239 | 4.399 |
Pensionsrückstellungen am Ende des Geschäftsjahres | 28.612 | 28.908 |
- Planvermögen | 488 | 521 |
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Bilanzansatz | 28.124 | 28.387 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren zu -390 T€ aus erfahrungsbedingten Anpassungen und zu 151 T€ aus versicherungsmathematischen Anpassungen.
Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden zu Grunde gelegt:
2020 | 2019 | |
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Rechnungszins | 0,20 - 0,60 % | 0,55 - 0,80 % |
Gehaltstrend | 0,00 - 2,00 % | 0,00 - 3,00 % |
Rententrend | 1,00 - 2,00 % | 1,00 - 2,00 % |
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Die Leistungspläne sind nicht kapitalgedeckt. Die Verbindlichkeiten entsprechen der Verpflichtung (DBO).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | -470 | -396 |
Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | -221 | -410 |
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Summe | -691 | -806 |
Die erwarteten Pensionszahlungen aus den Pensionsplänen für 2021 betragen 811 T€.
Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen kann sich (maximal) wie folgt gestalten:
| Auswirkung auf die Verpflichtung: | ||
| Veränderung der Annahme | Erhöhung der Annahme | Verminderung der Annahme |
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Abzinsungssatz | 0,25 % | -5,1 % | +5,5 % |
Künftige Rentensteigerung | 0,50 % | +7,5 % | -6,7 % |
Lebenserwartung | + 1 Jahr | +4,1 % | - |
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Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der der Wert der Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet. Veränderungen in einigen Annahmen können korrelieren.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:
bis zu 1 Jahr | mehr als 1 und bis zu 5 Jahren | über 5 Jahre | Gesamt | |
31.12.2020 | T€ | T€ | T€ | T€ |
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| 0 |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 17.495 | 31.683 | 5.758 | 54.935 |
Leasingverbindlichkeiten | 9.449 | 12.500 | 713 | 22.662 |
Verbindlichkeiten aus Genussrechten | 0 | 0 | 10.213 | 10.213 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 47.132 | 0 | 0 | 47.132 |
Vertragsverbindlichkeiten | 21.780 | 0 | 0 | 21.780 |
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | 4.894 | 2.711 | 0 | 7.605 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 15.681 | 7.020 | 0 | 22.700 |
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 26.348 | 0 | 0 | 26.348 |
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Stand 31.12.2020 | 142.779 | 53.914 | 16.684 | 213.376 |
bis zu 1 Jahr | mehr als 1 und bis zu 5 Jahren | über 5 Jahre | Gesamt | |
31.12.2019 | T€ | T€ | T€ | T€ |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22.128 | 40.407 | 6.890 | 69.425 |
Verbindlichkeiten aus Genussrechten | 0 | 0 | 9.963 | 9.963 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 56.707 | 0 | 0 | 56.707 |
Vertragsverbindlichkeiten | 35.424 | 0 | 0 | 35.424 |
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | 7.540 | 0 | 20.686 | 28.226 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 28.962 | 5.920 | 549 | 35.431 |
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 35.438 | 0 | 0 | 35.438 |
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Stand 31.12.2019 | 186.199 | 46.327 | 38.088 | 270.614 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sowohl zu festen als auch zu variablen Zinssätzen zwischen 0,55 % und 5,60 % (Vorjahr: 0,70 % und 5,60 %) verzinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz für 2020 beträgt 1,55 % (Vorjahr:1,99 %).
Als Sicherheiten wurden Grundstücke und Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen sowie Vorräte verpfändet. Der Buchwert der verpfändeten Vermögensgegenstände beträgt zum Abschlussstichtag 52.269 T€ (Vorjahr: 52.736 T€), davon beziehen sich 41.491 T€ auf Sachanlagen (Vorjahr: 46.001 T€) und 10.778 T€ auf Vorräte (Vorjahr: 6.735 T€).
Zum Bilanzstichtag wird ein Genussrechtskapital in Höhe von insgesamt 10.213 T€ (Vorjahr: 9.963 T€) ausgewiesen, das die Friedrich Vorwerk SE & Co. KG ausgegeben hat. Die Genussrechte gewähren eine Garantieverzinsung in Höhe von 2,5 % über dem jeweils gültigen 3-Monats-EURIBOR. Darüber hinaus partizipiert die Genussrechtsinhaberin in Form einer variablen Verzinsung an der Profitabilität der Friedrich Vorwerk-Gruppe. Die Gesamtverzinsung der Genussrechte im Berichtsjahr beträgt 4,0 % (Vorjahr: 3,6 %). Die Genussrechte sind erstmalig mit Wirkung zum 31. Dezember 2039 kündbar.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften bestehen ausschließlich an der Friedrich Vorwerk SE & Co. KG. Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern setzen sich aus den Anteilen der nicht beherrschenden Gesellschafter am Ergebnis und aus einem langfristigen Gesellschafterdarlehen zusammen. Die Ansprüche werden, mit Ausnahme der bereits beschlossenen Gewinnausschüttungen, entsprechend dem zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrag grundsätzlich langfristig ausgewiesen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern erklärt sich aus gesellschaftsrechtlichen und strukturellen Änderungen in der Friedrich Vorwerk-Gruppe, die in Abschnitt I.1.3 Gesellschaftsrechtliche und strukturelle Änderungen in 2020 dargestellt sind.
Im Rahmen des zum 19. Februar 2019 erfolgten Erwerbs von 66 % der Anteile an der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH, Bochum, durch die DTS IT AG, Herford, wurde vereinbart, dass die Altgesellschafter das Recht haben, ihre verbleibenden Anteile (34 %) der DTS IT AG anzudienen (Put-Option). Gleichzeitig hat die DTS IT AG das Recht, die Anteile der Altgesellschafter zu erwerben (Call-Option). Die Call- und die Put-Option haben eine identische Ausgestaltung. Die Ausübung der Option kann frühestens ab dem 1. Januar 2025 erfolgen. Der Ausübungspreis basiert auf dem durchschnittlichen EBIT der ISL. Aus der Put-Option wurde eine finanzielle Verbindlichkeit erfasst, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Bei der Berechnung der finanziellen Verbindlichkeit wurde davon ausgegangen, dass die Option zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeübt wird.
Die DTS IT AG hat im ersten Quartal 2021 weitere 14,34 % der Anteile der Altgesellschafter erworben und damit ihre Beteiligungsquote von 66,0 % auf 80,34 % erhöht. Die Vereinbarungen mit den verbleibenden Altgesellschaftern bestehen unverändert fort.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Kurzfristig |
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Umsatzsteuer | 3.731 | 11.486 |
ARGEN | 2.374 | 2.930 |
Lohnsteuer | 2.155 | 1.529 |
Löhne und Gehälter | 2.145 | 5.922 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 2.074 | 1.360 |
Sozialversicherung | 932 | 1.023 |
Kreditorische Debitoren | 644 | 494 |
Provisionen | 308 | 303 |
Kapitalertragsteuer | 86 | 457 |
Beratungsleistungen und Verwaltungsratsvergütung | 58 | 24 |
Assoziierte Unternehmen | 28 | 1.149 |
Bedingte Gegenleistungen aus Earn-Out Vereinbarungen | 0 | 563 |
Boni | 0 | 40 |
Übrige | 1.146 | 1.682 |
| 15.681 | 28.962 |
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Langfristig |
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Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen | 5.762 | 4.884 |
Erhaltener Investitionszuschuss | 1.005 | 1.112 |
Unterstützungskasse | 151 | 170 |
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 103 | 254 |
Bonusprogramm | 0 | 49 |
| 7.020 | 6.469 |
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Summe | 22.700 | 35.431 |
Die lang- und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | 31.12.2019 | Um-gliederung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Währungs-effekte | 31.12.2020 |
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Langfristige Rückstellungen |
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Altersteilzeit | 897 | 0 | -360 | 0 | 325 | 0 | 861 |
Jubiläen | 283 | 0 | -16 | -13 | 21 | 0 | 276 |
Sterbegeld | 15 | 0 | 0 | -1 | 0 | 0 | 13 |
Bonusprogramm | 0 | 0 | 0 | 0 | 318 | 0 | 318 |
| 1.195 | 0 | -376 | -14 | 664 | 0 | 1.468 |
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Kurzfristige Rückstellungen |
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| |
Ausstehende Rechnungen | 22.559 | -2.103 | -18.294 | -498 | 12.894 | -8 | 14.550 |
Nachlaufende Kosten | 7.542 | 0 | -4.633 | -1.913 | 8.893 | -45 | 9.844 |
Restrukturierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 7.517 | 0 | 7.517 |
Urlaub | 5.974 | -50 | -6.200 | -149 | 5.790 | -13 | 5.352 |
Garantie (kurzfristig) | 3.452 | 0 | -433 | -516 | 2.116 | -4 | 4.615 |
Gleitzeit | 492 | 3.834 | -4.117 | 0 | 2.885 | 0 | 3.093 |
Variables Gehalt und Provisionen | 3.127 | 55 | -2.670 | -66 | 2.000 | 0 | 2.446 |
Drohverluste | 659 | 14 | -603 | -6 | 2.047 | -7 | 2.104 |
Rechtsstreitigkeiten und Schadensbeseitigung | 0 | 2.097 | -1.150 | -52 | 666 | 0 | 1.561 |
Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 823 | -10 | -591 | -22 | 747 | -1 | 947 |
Berufsgenossenschaft | 582 | 0 | -456 | -127 | 643 | 0 | 643 |
Personalkosten | 4.706 | -3.839 | -542 | -88 | 353 | 0 | 590 |
Erlösminderungen | 20 | 45 | -63 | -2 | 66 | 0 | 66 |
Langfristiges Bonusprogramm | 2.034 | 84 | -2.034 | -47 | 3 | 0 | 40 |
Sonstige | 877 | -127 | -337 | -75 | 71 | 0 | 408 |
| 52.847 | 0 | -42.122 | -3.560 | 46.690 | -79 | 53.777 |
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Summe | 54.042 | 0 | -42.498 | -3.574 | 47.354 | -79 | 55.245 |
in Tsd. € | 31.12.2018 | Umgliederung | Erstkonsolidierung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2019 |
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Langfristige Rückstellungen |
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Altersteilzeit | 883 | 0 | 0 | -446 | 0 | 460 | 897 |
Jubiläen | 260 | 0 | 0 | -22 | 0 | 45 | 283 |
Sterbegeld | 15 | 0 | 0 | -1 | 0 | 1 | 15 |
Bonusprogramm | 5.242 | -2.034 | 0 | -2.050 | -1.158 | 0 | 0 |
| 6.400 | -2.034 | 0 | -2.519 | -1.158 | 506 | 1.195 |
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Kurzfristige Rückstellungen |
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Ausstehende Rechnungen | 5.177 | 0 | 12.842 | -5.477 | -790 | 10.807 | 22.559 |
Nachlaufende Kosten | 8.752 | 0 | 1.687 | -9.341 | -813 | 7.257 | 7.542 |
Urlaub | 3.224 | 0 | 4.416 | -4.760 | -67 | 3.161 | 5.974 |
Personalkosten | 5.090 | 0 | 573 | -5.006 | -216 | 4.265 | 4.706 |
Garantie (kurzfristig) | 4.191 | -61 | 742 | -2.487 | -594 | 1.661 | 3.452 |
Variables Gehalt und Provisionen | 5.122 | -419 | 221 | -4.383 | -146 | 2.732 | 3.127 |
Langfristiges Bonusprogramm | 0 | 2.034 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.034 |
Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 471 | 0 | 196 | -386 | 0 | 542 | 823 |
Drohverluste | 316 | 0 | 3 | -305 | -6 | 651 | 659 |
Berufsgenossenschaft | 258 | 0 | 222 | -242 | -61 | 405 | 582 |
Gleitzeit | 67 | 0 | 356 | -80 | 0 | 149 | 492 |
Erlösminderungen | 211 | 0 | 0 | -209 | 0 | 18 | 20 |
Rückstellungen für Pönalen | 10 | 0 | 0 | -10 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige | 539 | 480 | 215 | -547 | -274 | 464 | 877 |
| 33.428 | 2.034 | 21.473 | -33.233 | -2.967 | 32.112 | 52.847 |
|
|
|
|
|
|
|
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Summe | 39.828 | 0 | 21.473 | -35.752 | -4.125 | 32.618 | 54.042 |
Die Rückstellungen für nachlaufende Kosten betreffen Projekte der Aumann- und Friedrich Vorwerk-Gruppe, die bereits abgeschlossen und schlussgerechnet sind, für die aber noch Kosten für die Nachbereitung und Mängelbeseitigung anfallen. Das Bonusprogramm für die Geschäftsführenden Direktoren wird unter Punkt VIII.2. Bezüge der Organe beschrieben.
Der Ressourcenabfluss für die kurzfristigen Rückstellungen wird im folgenden Geschäftsjahr erwartet.
Die Steuerrückstellungen ergeben sich wie folgt:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Gewerbesteuer | 7.057 | 5.009 |
Körperschaftsteuer | 4.710 | 2.741 |
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Buchwert zum 31.12. | 11.767 | 7.750 |
Es ergeben sich zum Bilanzstichtag insgesamt folgende Leasingverbindlichkeiten:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Grundstücke und Gebäude | 4.036 | 6.724 |
Technische Anlagen und Maschinen | 7.166 | 3.992 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.972 | 4.338 |
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Summe | 16.174 | 15.054 |
Unter Berücksichtigung der als Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing bilanzierten Verträge ergeben sich zum Bilanzstichtag insgesamt folgende Leasingverbindlichkeiten:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Langfristig | 13.213 | 12.068 |
Kurzfristig | 9.449 | 8.863 |
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Summe | 22.662 | 20.931 |
In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wurden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst:
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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Abschreibungen | 9.245 | 4.667 |
davon für Gebäude | 1.680 | 1.224 |
davon für Technische Anlagen und Maschinen | 4.938 | 1.838 |
davon für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.627 | 1.605 |
Zinsaufwand | 318 | 203 |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 11.499 | 3.137 |
Aufwand für geringwertige Leasinggegenstände | 15 | 6 |
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|
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Summe | 21.077 | 8.013 |
Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse (inklusive Zahlungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse) belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 21.276 T€ (Vorjahr: 6.710 T€).
Im Geschäftsjahr 2020 betragen die Umsatzerlöse 689,8 Mio. € (Vorjahr: 592,1 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 445,6 Mio. € (Vorjahr: 330,7 Mio. €) auf zeitraumbezogene Verträge mit Kunden.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse wird im Lagebericht erläutert. Die Segmentberichterstattung enthält eine Gliederung, in der die Umsatzerlöse primär nach Geschäftssegmenten und sekundär nach geografischen Segmenten aufgeteilt sind.
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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Im Finanzanlagevermögen erfasstes Ergebnis aus Equity-Beteiligungen | 10.563 | 1.145 |
In Forderungen und Verbindlichkeiten erfasstes Ergebnis aus Equity-Beteiligungen | -12 | 0 |
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Summe | 10.551 | 1.145 |
Anteile des MBB-Konzerns an kumulierten Gewinnen von als Gemeinschaftsunternehmen eingestuften Arbeitsgemeinschaften werden im Finanzanlagevermögen unter den Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Erlöse des Konzerns aus Lieferungen und Leistungen an bzw. Leistungen für Arbeitsgemeinschaften werden unter den Umsatzerlösen erfasst. Das in eine Arbeitsgemeinschaft einbezahlte Kapital wird zusammen mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den Arbeitsgemeinschaften nach Abzug von Kapitalentnahmen und kumulierten Verlusten unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw., wenn sich per Saldo ein Passivposten ergibt, unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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Aktivierte Eigenleistungen | 3.211 | 4.153 |
Verrechnung von Sachbezügen | 1.937 | 1.247 |
Erstattungen | 1.906 | 252 |
Auflösung von Rückstellungen | 1.627 | 4.125 |
Wertpapiere | 1.396 | 1.880 |
Anlagenabgänge | 522 | 1.044 |
Vermietung und Verpachtung | 485 | 375 |
Versicherungsentschädigungen und Ersatzleistungen | 468 | 795 |
Währungskursgewinne | 465 | 79 |
Fördermittel und Investitionszuschüsse | 275 | 549 |
Auflösung von Wertberichtungen auf Forderungen | 229 | 320 |
Periodenfremd | 113 | 722 |
Erstkonsolidierung | 0 | 14.137 |
Sonstige | 3.087 | 835 |
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Summe | 15.720 | 30.513 |
Die Erträge aus Erstattungen sowie die Erträge aus Fördermitteln und Investitionszuschüssen beinhalten erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 1.743 T€ (Vorjahr: 553 T€). Diese umfassen Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit in Deutschland im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 1.393 T€ und Erstattungen in Zusammenhang mit sonstigen Steuern und Löhnen sowie Fördermittel im Rahmen der Teilnahme von Konzerngesellschaften an Forschungsprojekten. Es gibt keine unerfüllten Bedingungen oder andere Erfolgsunsicherheiten, die mit den Zuwendungen verbunden sind.
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
#VALUE! |
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Instandhaltungsaufwendungen | -12.779 | -8.819 |
Miete, Pachten, Leasing | -11.513 | -3.144 |
Reise- und KFZ-Kosten | -6.136 | -5.967 |
Recht und Beratung | -3.269 | -4.067 |
Sonstige Dienstleistungen | -3.117 | -3.165 |
Versicherungen | -2.331 | -1.396 |
Forderungsverluste und Wertberichtigungen auf Forderungen | -1.441 | -472 |
Gebühren und Beiträge | -1.370 | -705 |
Telefon, Porto, Datenfernübertragung | -1.295 | -907 |
Währungskursverluste | -1.134 | -147 |
Bürobedarf | -1.086 | -533 |
Sonstige personalbezogene Aufwendungen | -920 | -521 |
Werbekosten | -749 | -1.214 |
Aus- und Weiterbildung | -749 | -621 |
Nebenkosten Geldverkehr | -426 | -495 |
Aufwand aus Wertpapier-Geschäften | -371 | -1.685 |
Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen | -92 | -440 |
Periodenfremde Aufwendungen | -64 | -316 |
Gewährleistungsaufwand | 0 | -9 |
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | -10.129 | -6.111 |
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Summe | -58.973 | -40.734 |
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -34.919 | -25.193 |
Wertminderungen auf Sachanlagen | -1.023 | 0 |
Auflösung stiller Reserven von Equity-Beteiligungen | -4.053 | -1.382 |
|
|
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Summe | -39.996 | -26.575 |
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 390 | 407 |
Erträge aus Wertpapier-Geschäften | 46 | 119 |
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Summe | 436 | 526 |
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
|
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Bankzinsen | -1.283 | -1.366 |
Avalprovisionen | -389 | -321 |
Zinsaufwand aus Leasing | -318 | 0 |
Zinsaufwand aus Pensionen | -216 | -410 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.660 | -818 |
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Summe | -3.867 | -2.915 |
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem Gliederungspunkt I.4.18 b) „Latente Steuern“ zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird der zukünftige lokale Ertragsteuersatz zu Grunde gelegt. Der Ertragsteuersatz in Polen liegt bei 19 % und in China bei 25 %.
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 stellt sich wie folgt dar:
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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Körperschaftsteuer | -6.540 | -4.224 |
Gewerbesteuer | -5.967 | -4.428 |
Latente Steuern | 1.175 | -572 |
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Summe | -11.332 | -9.224 |
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
|
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Konzernergebnis vor Ertragsteuern und nicht beherrschenden Anteilen | 22.052 | 34.598 |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | -11.332 | -9.224 |
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Tatsächliche Steuerquote | 51,4 % | 26,7 % |
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| 2020 | 2019 |
| T€ | T€ |
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Ergebnis vor Steuern (EBT) | 23.362 | 44.299 |
Sonstige Steuern | -1.310 | -476 |
Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz | 30,0 % | 30,0 % |
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Erwarteter Steueraufwand | 6.615 | 13.147 |
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Effekte aufgrund der Nutzung und Zuführung von Verlustvorträgen | 3.059 | -638 |
Steuereffekt für steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 2.295 | 0 |
Effekte aus steuerfreien Erträgen | -942 | -3.624 |
Effekte aufgrund von Abweichungen zum erwarteten Ertragsteuersatz | -656 | -94 |
Periodenfremde Steuern | 456 | 569 |
Sonstige Steuereffekte | 503 | -135 |
| 0 | 0 |
Tatsächlicher Ertragssteueraufwand | 11.332 | 9.224 |
Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird gemäß IAS 33.32 das Konzernergebnis um Aufwand und Ergebnis im Zusammenhang mit Verwässerungseffekten bereinigt und dann durch die Anzahl ausstehender Stammaktien inklusive Verwässerungseffekten geteilt.
Den einzigen Verwässerungseffekt im Geschäftsjahr 2020 stellt das Aktienoptionsprogramm 2020 der MBB SE dar. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wurde der im Geschäftsjahr angefallene Personalaufwand im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm 2020 der MBB SE in Höhe von 653,7 T€ (Vorjahr: 0,0 T€) aus dem Konzernergebnis bereinigt. Außerdem wurden 230.000 (Vorjahr: 0) ausgegebene Optionsrechte in der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien berücksichtigt.
2020 | 2019 | |
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Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis vor Bereinigungen (in T€) | 12.685 | 26.945 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie (in Tsd.) | 5.934 | 6.068 |
Ergebnis je Stammaktie (in €) - unverwässert | 2,14 | 4,44 |
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Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis nach Bereinigungen (in T€) | 13.339 | 26.945 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie - nach Verwässerungseffekten (in Tsd.) | 6.133 | 6.068 |
Ergebnis je Stammaktie (in €) - verwässert | 2,18 | 4,44 |
Die Segmentberichterstattung wurde unter Anwendung von IFRS 8 (Geschäftssegmente) erstellt. Hiernach stellen Geschäftssegmente Komponenten eines Unternehmens dar, zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen und deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen ist.
Die Zusammensetzung der Geschäftssegmente ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert und stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
In diesem Segment sind Tochterunternehmen mit technischen Produkten und industriellen Kunden zusammengefasst. Das Segment besteht aus den Gesellschaften der Aumann-Gruppe, der Delignit-Gruppe sowie der OBO-Werke GmbH.
Das Segment Consumer Goods beinhaltet die Tochterunternehmen, deren Produkte vorwiegend von Privatverbrauchern genutzt werden. Dementsprechend fassen wir in diesem Segment die Tochterunternehmen Hanke und CT Formpolster zusammen.
Das Segment Service & Infrastructure umfasst die Unternehmen der DTS-Gruppe, die auf IT-Security und Cloud-Dienstleistungen spezialisiert sind und die Unternehmen der Friedrich Vorwerk-Gruppe, ein führender Anbieter im Bereich des Pipeline- und Anlagenbaus für Gas-, Strom- und Wasserstoffanwendungen.
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Segmentberichterstattung entsprechen den unter Punkt I. 4 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Segmentergebnis basiert auf dem EBIT der einzelnen Segmente, da darüber die Steuerung der Segmente erfolgt. Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt.
Technological Applications | Consumer Goods | Service & Infrastructure | Überleitung | Konzern | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
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Umsatzerlöse Dritte | 247.452 | 74.353 | 368.001 | 0 | 689.806 |
Andere Segmente | 0 | 78 | 427 | -505 | 0 |
Summe Umsatzerlöse | 247.452 | 74.431 | 368.428 | -505 | 689.806 |
EBIT | -18.281 | 6.526 | 43.364 | -1.634 | 29.976 |
Abschreibungen | -9.617 | -3.677 | -26.364 | -339 | -39.996 |
Investitionen | -4.919 | -5.207 | -26.826 |
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Vermögenswerte des Segments | 236.756 | 52.581 | 159.154 |
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Schulden des Segments | 88.162 | 14.359 | 84.001 |
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Technological Applications | Consumer Goods | Service & Infrastructure | Überleitung | Konzern | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
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Umsatzerlöse Dritte | 344.455 | 85.933 | 161.671 | 0 | 592.059 |
Andere Segmente | 0 | 118 | 337 | -455 | 0 |
Summe Umsatzerlöse | 344.455 | 86.051 | 162.008 | -455 | 592.059 |
EBIT | 18.685 | 5.645 | 22.926 | 7.136 | 54.392 |
Abschreibungen | -8.252 | -3.491 | -14.587 | -245 | -26.575 |
Investitionen | -10.145 | -5.233 | -6.252 |
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Vermögenswerte des Segments | 278.251 | 52.963 | 143.624 |
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Schulden des Segments | 105.382 | 14.272 | 114.596 |
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Die Investitionen beinhalten die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Die Segmentvermögenswerte beinhalten keine aktiven latenten Steuern, kurzfristigen Finanzmittel und Finanzanlagen. Die Segmentschulden beinhalten keine passiven latenten Steuern, Steuerrückstellungen, Leasingverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
In der Überleitung zum Ergebnis (EBIT) des Konzerns werden die Erträge und Aufwendungen der Holding, die nicht auf Geschäften mit Tochterunternehmen beruhen, erfasst. Dazu zählen insbesondere Erträge und Aufwendungen aus Wertpapieren sowie die Vergütung des Personals der Holding.
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
|
|
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Summe EBIT der Segmente | 31.610 | 47.256 |
Überleitung zum EBIT-Konzern | -1.634 | 7.136 |
Finanzergebnis | -6.614 | -10.093 |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 23.362 | 44.299 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -11.332 | -9.225 |
Sonstige Steuern | -1.310 | -476 |
Periodenergebnis | 10.720 | 34.598 |
Nicht beherrschende Anteile | 1.965 | -7.653 |
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Konzernergebnis | 12.685 | 26.945 |
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
|
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Segment Technological Applications | 88.162 | 105.382 |
Segment Consumer Goods | 14.359 | 14.272 |
Segment Service & Infrastructure | 84.001 | 114.596 |
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Summe Segmentschulden | 186.521 | 234.250 |
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Eigenkapital | 499.692 | 474.552 |
Passive latente Steuern | 20.811 | 23.854 |
Steuerrückstellungen | 11.767 | 7.750 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 54.935 | 69.425 |
Leasingverbindlichkeiten | 22.662 | 20.931 |
Sonstige Passiva | 6.278 | 13.930 |
|
|
|
Summe Passiva | 802.667 | 844.692 |
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
|
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Europa | 645.426 | 523.497 |
China | 17.180 | 34.535 |
USMCA (ehemals NAFTA) | 14.416 | 20.369 |
Übrige | 12.784 | 13.658 |
|
|
|
Summe | 689.806 | 592.059 |
Die Region USMCA umfasst Kanada, Mexiko und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Langfristige Vermögenswerte des MBB-Konzerns befinden sich überwiegend in Europa. Die langfristigen Vermögenswerte unserer Tochtergesellschaften in China und den USA betragen zum Jahresende 287 T€ (Vorjahr: 275 T€).
In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 gab es keinen einzelnen Kunden, der mehr als 10 % zum Konzernumsatz beigetragen hat.
Die Kapitalflussrechnung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Sie zeigt die Veränderungen des Finanzmittelfonds im MBB-Konzern. Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbe-schränkung durch Dritte. Der Konzern hat keine Zahlungen für außerordentliche Geschäftsvorfälle geleistet. Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen sind gesondert ausgewiesen. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungs-strömen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Die folgende Tabelle stellt die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dar.
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Langfristige Leasingver-bindlichkeiten | Kurzfristige Leasingver-bindlichkeiten | Summe | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
|
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Bilanz zum 01.01.2019 | 36.554 | 22.197 | 6.792 | 4.984 |
|
Aufnahmen | 13.596 | 13.805 | 0 | 0 | 27.401 |
Tilgungen | -5.643 | -21.454 | -119 | -5.349 | -32.565 |
Zahlungswirksame Veränderungen | 7.953 | -7.649 | -119 | -5.349 | -5.164 |
|
|
|
|
|
|
Wechselkursänderungen | 76 | 61 | 1 | 22 | 160 |
Umgliederungen | -1.736 | 2.084 | -2.699 | 2.351 | 0 |
Änderungen Konsolidierungskreis | 4.450 | 5.435 | 6.582 | 6.376 | 22.843 |
Neue Leasingverhältnisse | 0 | 0 | 1.511 | 479 | 1.990 |
Ausbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nicht zahlungswirksame Ver- änderungen | 2.790 | 7.580 | 5.395 | 9.228 | 24.993 |
|
|
|
|
|
|
Bilanz zum 31.12.2019 | 47.297 | 22.128 | 12.068 | 8.863 |
|
|
|
|
|
|
|
1.850 | 5.559 | 0 | 418 | 7.827 | |
Tilgungen | -6.248 | -12.335 | -575 | -8.870 | -28.028 |
Zahlungswirksame Veränderungen | -4.398 | -6.776 | -575 | -8.451 | -20.201 |
|
|
|
|
|
|
Wechselkursänderungen | -420 | -341 | -27 | -114 | -902 |
Umgliederungen | -5.037 | 2.294 | -3.921 | 6.664 | 0 |
Zinsabgrenzungen | 0 | 189 | 0 | 0 | 189 |
Neue Leasingverhältnisse | 0 | 0 | 8.432 | 2.866 | 11.298 |
Ausbuchungen | 0 | 0 | -2.764 | -379 | -3.143 |
Nicht zahlungswirksame Ver- änderungen | -5.457 | 2.143 | 1.720 | 9.038 | 7.443 |
|
|
|
|
|
|
Bilanz zum 31.12.2020 | 37.441 | 17.495 | 13.213 | 9.449 |
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Die Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 | ||
T€ | Bewertungs-kategorie nach IFRS 9* | Buchwert | Fair Value |
|
|
| 0 |
Aktiva |
|
|
|
Wertpapiere des Anlagevermögens | FVTOCI | 100.075 | 100.075 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | FVTPL | 15.931 | 15.931 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 64.312 | n/a |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 1.468 | n/a |
Wertpapiere (Schuldinstrumente) | FVTOCI | 452 | 452 |
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | AC | 209.728 | n/a |
Passiva |
|
|
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaC | 54.935 | 56.591 |
Verbindlichkeiten aus Genussrechten | FLaC | 10.213 | 15.903 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaC | 47.132 | n/a |
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | FLaC | 7.605 | n/a |
Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen | FVTPL | 5.762 | 5.762 |
Derivate ohne Hedge Beziehung | FVTPL | 18 | 18 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLaC | 2.459 | n/a |
Aggregiert nach Bewertungskategorien |
|
|
|
Aktiva | AC | 275.508 | n/a |
| FVTOCI | 100.527 | 100.527 |
| FVTPL | 15.931 | 15.931 |
Passiva | FLaC | 122.345 | n/a |
| FVTPL | 5.780 | 5.780 |
|
|
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|
|
|
|
|
| 31.12.2019 | ||
T€ | Bewertungs-kategorie nach IFRS 9* | Buchwert | Fair Value |
|
|
| 0 |
Aktiva |
|
|
|
Wertpapiere des Anlagevermögens | FVTOCI | 87.497 | 87.497 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | FVTPL | 2.052 | 2.052 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 73.101 | n/a |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 2.615 | n/a |
Wertpapiere (Schuldinstrumente) | FVTOCI | 3.169 | 3.169 |
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | AC | 243.905 | n/a |
Passiva |
|
|
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaC | 69.425 | 71.361 |
Verbindlichkeiten aus Genussrechten | FLaC | 9.963 | 13.346 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaC | 56.707 | n/a |
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | FLaC | 28.226 | n/a |
Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen | FVTPL | 4.884 | 4.884 |
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen | FVTPL | 563 | 563 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLaC | 1.149 | n/a |
Aggregiert nach Bewertungskategorien |
|
|
|
Aktiva | AC | 319.621 | n/a |
| FVTOCI | 90.667 | 90.667 |
| FVTPL | 2.052 | 2.052 |
Passiva | FLaC | 165.470 | n/a |
| FVTPL | 5.446 | 5.446 |
|
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|
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* FVTPL: Fair Value through P&L (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet); FVTOCI: Fair Value through OCI (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet); AC: Amortised Cost (Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten); FLaC: Financial Liabilities at amortised cost: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Bei Finanzinstrumenten, bei denen die Buchwerte einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen, erfolgt keine gesonderte Angabe des Fair Value.
Die liquiden Mittel sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere basieren die Zeitwerte auf dem an einem aktiven Markt notierten Marktpreis. Die Investitionen in Eigenkapitalinstrumente werden überwiegend erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Dieser Ausweis basiert auf strategischen Managemententscheidungen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Genussrechten sowie der Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen und Verbindlichkeiten aus Put-Optionen werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die entsprechenden Fristigkeiten und Bonitäten bezogene marktübliche Zinssätze verwendet.
Die beizulegenden Zeitwerte für Finanzinstrumente, die zum Fair Value bilanziert werden, wurden wie folgt ermittelt:
31.12.2020 | ||||
T€ | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
|
| 0 |
|
|
Aktiva |
|
|
|
|
Wertpapiere des Anlagevermögens | 116.005 |
|
| 116.005 |
Wertpapiere (Schuldinstrumente) | 452 |
|
| 452 |
Gesamt | 116.457 |
|
| 116.457 |
Passiva |
|
|
|
|
Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen |
|
| 5.762 | 5.762 |
Gesamt |
|
| 5.762 | 5.762 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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31.12.2019 | ||||
T€ | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
|
|
|
|
|
Aktiva |
|
|
|
|
Wertpapiere des Anlagevermögens | 89.549 |
|
| 89.549 |
Wertpapiere (Schuldinstrumente) | 3.169 |
|
| 3.169 |
Gesamt | 92.718 |
|
| 92.718 |
Passiva |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen |
|
| 563 | 563 |
Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen |
|
| 4.884 | 4.884 |
Gesamt |
|
| 5.446 | 5.446 |
|
|
|
|
|
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Ein Wechsel zwischen den Leveln hat weder im aktuellen noch im abgelaufenen Geschäftsjahr stattgefunden.
Sowohl die Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen als auch die Verbindlichkeit Put-Option ISL resultieren aus dem Erwerb der Internet Sicherheitslösungen GmbH, Bochum, und wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmalig erfasst. In der Berichtsperiode wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 46 T€) aus der Aufzinsung der Verbindlichkeit Put-Option ISL sowie ein Verlust aus der Neubewertung in Höhe von -828 T€ (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 57 T€) erfasst, weil der Zeitwert der ausstehenden Anteile sich erhöht hat.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurde.
Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren | |
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Wertpapiere | Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem Marktpreis der Eigenkapital- und Schuldinstrumente zum 31. Dezember 2020. | Nicht anwendbar |
Verbindlichkeiten aus | Diskontierte Cashflows auf Basis vertraglich fixierter Mechanismen | Performance der ISL |
Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen | Diskontierte Cashflows auf Basis vertraglich fixierter Mechanismen | Performance der ISL |
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Die im Konzern hauptsächlich bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Genussrechten, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Er beträgt insgesamt 391.965 T€ (31.12.2019: 412.339 T€). Geschäftsverbindungen werden lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Anzahl von auf unterschiedliche Branchen und Regionen verteilte Kunden. Hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen werden ständige Kreditbeurteilungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, wenn keine wesentlichen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Kunden festgestellt wurden und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.
Zu den Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt II.13. „Verbindlichkeiten“ bzw. II.14. „Sonstige Verbindlichkeiten“.
Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden der MBB-Gruppe ist unter dem Gliederungspunkten I.4.10 Finanzinstrumente – erstmalige Erfassung und Folgebewertung dargestellt.
Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.
Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
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Eigenkapital in T€ | 499.692 | 474.552 |
- in % vom Gesamtkapital | 62,3 % | 56,2 % |
Schulden in T€ | 302.974 | 370.140 |
- in % vom Gesamtkapital | 37,7 % | 43,8 % |
Kurzfristige Schulden in T€ | 181.974 | 220.221 |
- in % vom Gesamtkapital | 22,7 % | 26,1 % |
Langfristige Schulden in T€ | 121.001 | 149.919 |
- in % vom Gesamtkapital | 15,1 % | 17,7 % |
Nettoverschuldungsgrad* | -0,5 | -0,5 |
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* Berechnet als Finanzverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel, Wertpapiere und physischer Goldbestände im Verhältnis zum Eigenkapital.
Durch die Vereinbarung von mehreren Financial Covenants bei der Aufnahme von Darlehen sind einzelne Tochterunternehmen zur Einhaltung von bestimmten Eigenkapitalquoten angehalten.
Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich überprüft.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen.
Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit insbesondere von Großkunden werden Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen, andere verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der MBB-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte werden unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes bestimmt.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse.
Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in Euro bzw. lokaler Währung fakturiert.
Der Konzern ist durch die Aufnahme von Finanzmitteln zu variablen Zinssätzen Zinsrisiken ausgesetzt. Das Risiko wird im MBB-Konzern durch ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Zinsvereinbarungen gesteuert. Die Absicherung durch Derivate (z. B. Zinsswaps oder Zinstermingeschäfte) erfolgt in Ausnahmefällen. Zum Abschlussstichtag bestanden variabel verzinsliche Verbindlichkeiten in Höhe von 26.850 T€ (Vorjahr: 33.345 T€) sowie ein Zinsswap mit einem Nominalvolumen von 786 T€. Falls die Zinsen ceteris paribus bei Unterstellung einer entsprechenden durchschnittlichen Verschuldung 2 Prozentpunkte höher (niedriger) gewesen wären, wäre das Vorsteuerergebnis um 602 T€ niedriger (höher) ausgefallen.
Die börsennotierten Eigenkapital- und Schuldinstrumente, die vom Konzern gehalten werden, sind anfällig für Marktpreisrisiken, die sich aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen dieser Wertpapiere ergeben. Der Konzern steuert das Kursrisiko durch Diversifikation und durch Beschränkungen bei der Investition in einzelne Instrumente. Dem Management des Konzerns werden regelmäßig Berichte zum Portfolio zur Verfügung gestellt. Die Unternehmensleitung überprüft und genehmigt sämtliche Entscheidungen über die Investitionen in diese Instrumente.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund des hohen Bestands an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten nicht. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement bei den Geschäftsführenden Direktoren und bei den Vorständen und Geschäftsführern der Tochterunternehmen, die jeweils ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut haben. Der Konzern und die Tochterunternehmen steuern Liquiditätsrisiken sowohl durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme als auch durch Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
IFRS 7 verlangt weiterhin eine Fälligkeitsanalyse für finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, wie die nicht diskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.
Buchwert 31.12.2020 | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 und bis zu 5 Jahren | über 5 Jahre | |
Art der Verbindlichkeit | T€ | T€ | T€ | T€ |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 54.935 | 18.315 | 32.846 | 5.902 |
Leasingverbindlichkeiten | 22.662 | 9.681 | 13.073 | 721 |
Verbindlichkeiten aus Genussrechten | 10.213 | 351 | 1.779 | 15.311 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 47.132 | 47.132 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | 7.605 | 4.971 | 3.150 | 0 |
Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen | 5.762 | 0 | 6.001 | 0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.459 | 2.459 | 0 | 0 |
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Summe | 150.769 | 82.909 | 56.849 | 21.934 |
Buchwert 31.12.2019 | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 und bis zu 5 Jahren | über 5 Jahre | |
Art der Verbindlichkeit | T€ | T€ | T€ | T€ |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 69.425 | 21.598 | 36.917 | 13.864 |
Leasingverbindlichkeiten | 20.931 | 7.635 | 11.387 | 2.450 |
Verbindlichkeiten aus Genussrechten | 9.963 | 360 | 1.478 | 16.348 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 56.707 | 56.707 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | 28.226 | 7.540 | 0 | 20.686 |
Bedingte Gegenleistungen aus Put-Optionen | 4.884 | 0 | 5.139 | 0 |
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen | 563 | 563 | 0 | 0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.149 | 1.149 | 0 | 0 |
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Summe | 191.848 | 95.552 | 54.921 | 53.348 |
Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Die Zinsauszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung werden auf Basis von Terminzinssätzen ermittelt. Bei einer erfolgsabhängigen Verzinsung wird grundsätzlich von der Verzinsung des Berichtsjahres ausgegangen, es sei denn, es liegen bessere Erkenntnisse vor. Die Cashflows der Finanz- und Leasingverbindlichkeiten setzen sich aus deren nicht diskontierten Zins- und Tilgungszahlungen zusammen.
MBB SE wird unter Anwendung des monistischen Systems durch einen Verwaltungsrat und die Geschäftsführenden Direktoren vertreten. Bei einem monistischen System ist die Geschäftsleitung nicht institutionell von der Überwachung getrennt, sondern beide Funktionen werden von dem Verwaltungsrat wahrgenommen.
Gert-Maria Freimuth, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender und Mitglied des Prüfungsausschusses (Verwaltungsrat seit dem 9. März 2015),
Dr. Peter Niggemann, Rechtsanwalt, Stellvertretender Vorsitzender (Verwaltungsrat seit dem 9. März 2015),
Anton Breitkopf, Diplom-Betriebswirt, Vorsitzender des Prüfungsausschusses (Verwaltungsrat seit dem 18. Juli 2018),
Dr. Christof Nesemeier, Diplom-Kaufmann, Mitglied und Geschäftsführender Direktor (CEO der MBB SE und Verwaltungsrat seit dem 9. März 2015).
Gert-Maria Freimuth ist zudem Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aumann AG und der DTS IT AG sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, der Friedrich Vorwerk Group SE (bis zum 10. Februar 2021) und der Friedrich Vorwerk Management SE (bis zum 10. Februar 2021).
Anton Breitkopf ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DTS IT AG und Mitglied des Aufsichtsrats der Delignit AG, der Friedrich Vorwerk Group SE (bis zum 10. Februar 2021) und der Friedrich Vorwerk Management SE (bis zum 10. Februar 2021).
Dr. Christof Nesemeier ist Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, der Friedrich Vorwerk Group SE und der Friedrich Vorwerk Management SE sowie Aufsichtsratsmitglied der Aumann AG.
Alle bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats wurden durch die Hauptversammlung am 24. August 2020 neu bestellt. Ihre Bestellung läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Mitglieds des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, längstens jedoch bis zum 23. August 2026.
Dr. Christof Nesemeier, Diplom-Kaufmann, Chief Executive Officer (CEO),
Klaus Seidel, Diplom-Kaufmann, Chief Operating Officer (COO),
Dr. Constantin Mang, Ökonom, Chief Investment Officer (CIO),
Dr. Christof Nesemeier, CEO (Chief Executive Officer) und Verwaltungsratsmitglied der MBB verantwortet die Bereiche Strategie, Kapitalallokation und Finanzen. Klaus Seidel verantwortet als COO (Chief Operating Officer) sowohl die Entwicklung des Beteiligungsportfolios als auch die Technologieentwicklung und den Bereich Recht. Dr. Constantin Mang verantwortet als CIO (Chief Investment Officer) die Bereiche Mergers & Acquisitions und Investor Relations.
Klaus Seidel ist zudem Mitglied des Aufsichtsrats der DTS IT AG.
Das Vergütungspaket für den jeweiligen Geschäftsführenden Direktor wird entsprechend der jeweiligen Funktion festgelegt. Es setzt sich aus den folgenden drei Hauptkomponenten zusammen:
einer festen Jahresgrundvergütung,
einer kurzfristigen, auf das Geschäftsjahr bezogenen variablen Vergütung,
einer langfristigen variablen Vergütung, die an die Kursentwicklung der Aktie der MBB SE und den Verbleib des Berechtigten bei der MBB SE bis zum Zuteilungstag gekoppelt ist.
Die Grundvergütung ist ein fixer Vergütungsbestandteil, der in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt wird. Sachbezüge und Nebenleistungen umfassen insbesondere Versicherungsbeiträge, Reisekosten und sonstige Nebenleistungen. Des Weiteren wurde eine D&O-Versicherung mit Selbstbeteiligung sowie eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der CEO hat darüber hinaus Anspruch auf ein erweitertes Sachleistungspaket, das unter anderem die Bereitstellung von Dienstwagen sowie die Übernahme von Abgaben und Steuern, die etwaig auf Sachleistungen anfallen, umfasst.
Als variable Vergütung erhalten die Geschäftsführenden Direktoren, die nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrates sind, zusammen einen Bonus nach den folgenden Maßgaben:
Bemessungsgrundlage des freiwilligen, variablen Bonus ist ein Prozentsatz desjenigen Betrages, um den das Eigenkapital der MBB SE am Ende eines jeden Geschäftsjahres (Endwert) das Eigenkapital am Beginn des Geschäftsjahres (Anfangswert) übersteigt. Das Eigenkapital umfasst jeweils die Positionen des § 266 Abs. 3 A. HGB. Maßgeblich für die Berechnung von Anfangswert und Endwert sind die jeweiligen testierten Jahresabschlüsse, jedoch mit folgenden Modifikationen: Aktiva, die einen Börsenpreis haben, sind mit dem Börsenpreis anzusetzen. Verkäufe von Aktiva, an denen die MBB SE mehr als 5 % hält, werden nicht berücksichtigt. Jede Art von Aufwand für die Vergütung von oder jede Art von Entschädigung an Verwaltungsratsmitglieder, auch z.B. für ihre Tätigkeit als Geschäftsführende Direktoren oder als Berater, die von der MBB SE getragen wird, ist nicht zu berücksichtigen. Dem Endwert sind die unterjährigen Dividendenausschüttungen und Rückzahlungen von Eigenkapital hinzuzurechnen und Einlagen auf das Eigenkapital hiervon abzuziehen. Ist in einem oder mehreren Geschäftsjahren die Bemessungsgrundlage negativ, wird der sich ergebende Negativbetrag auf die folgenden Geschäftsjahre vorgetragen und gegen die künftigen Mehrbeträge verrechnet, bis die vorgetragenen Negativbeträge ausgeglichen sind.
Der Bonustopf ergibt sich aus einem Prozentsatz bezogen auf die Bemessungsgrundlage: 2019: 4,3 %, 2020 ff: 4,0 %. Sofern die Bemessungsgrundlage negativ ist, berechnet sich der Bonustopf mit 2 % bezogen auf die im betreffenden Geschäftsjahr gezahlte Dividende der MBB SE. Vom Bonustopf sind die freiwilligen, jährlichen Zahlungen der MBB SE an ihre Mitarbeiter abzuziehen. Die Höhe der freiwilligen Zahlungen der MBB SE wird dem Verwaltungsrat von den Geschäftsführenden Direktoren vorgeschlagen.
Dr. Christof Nesemeier, Geschäftsführender Direktor und Mitglied des Verwaltungsrates erhält von der gleichen Bemessungsgrundlage einen Bonus in Höhe von 3 %, wobei seine Vergütung als Geschäftsführender Direktor nicht der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet wird.
Die endgültige Festlegung der Verteilungsquote, der Höhe des Bonus sowie der Feststellung eines Anspruchs auf den Bonus für den jeweiligen Geschäftsführenden Direktor erfolgt nach billigem Ermessen durch den Verwaltungsrat in der dem Geschäftsjahrende ersten folgenden ordentlichen Verwaltungsratssitzung und kann z.B. auch 0 € Bonus betragen.
Die Gesellschaft behält sich vor, in Anwendung der Grundsätze des § 87 AktG in der jeweils geltenden Fassung eine Anpassung der Bemessungsgrundlage einschließlich der Begrenzung des Verlustvortrags und/oder der Einführung von weitergehenden mehrjährigen Bemessungsgrundlagen durchzuführen. Dies erfolgt durch den Verwaltungsrat nach billigem Ermessen anhand der gesetzlichen Leitlinien.
Da der Erfolg der Geschäftstätigkeit der MBB SE stark von dem Erfolg einzelner Zukäufe und daraus resultierender Kapitalmarkttransaktionen bestimmt wird, legt der Verwaltungsrat auch kurzfristige, projektbezogene Bonusprogramme auf, wie zum Beispiel seinerzeit 2016 im Vorfeld des Börsengangs der Aumann AG geschehen. Im Jahr 2020 wurde entschieden, dass ein Börsengang eine Option zur Weiterentwicklung der Friedrich Vorwerk-Gruppe ist. Der Verwaltungsrat hat dementsprechend im Jahr 2020 für das Management der MBB SE eine kurzfristige variable Vergütung in Abhängigkeit des möglichen Erlöses aus Kapitalerhöhung bei der Friedrich Vorwerk Group SE und Umplatzierung von Aktien der Friedrich Vorwerk Group SE durch die MBB SE beschlossen, die abhängig vom Erfolg der Transaktion ist und etwa 5 % des Emissionserlöses ausmachen wird.
Das Geschäftsmodell der MBB SE baut wesentlich auf den Einsatz qualifizierter, engagierter Führungspersonen, die mit diesen Modellen einerseits einen langfristigen Anreiz erhalten sollen, den Wert der MBB dauerhaft und nachhaltig zu erhöhen und andererseits dem Unternehmen langfristig verbunden zu bleiben. Die MBB SE hat deshalb im Dezember 2013 ein für das Management entgeltliches und für Mitarbeiter unentgeltliches aktienkursbasiertes langfristiges Bonusprogramm eingeführt, um den langfristigen Investitions- und Anlagecharakter als familiengeführte, mittelständische Unternehmensgruppe mit Börsennotiz im Prime Standard der deutschen Wertpapierbörse zu untermauern. In den Jahren 2014, 2015 und 2017 wurden weitere Tranchen dieses aktienkursbasierten langfristigen Bonusprogramms mit jeweils fünfjähriger Laufzeit aufgelegt. Im Jahr 2020 hat die MBB SE ein neues eigenkapitalbasiertes Aktienoptionsprogramm 2020 aufgelegt, welches bis zum Jahr 2024 läuft.
Für dieses Programm wurde letztmalig im Dezember 2017 eine neue Tranche ausgegeben.
Für das aktienkursbasierte Bonusprogramm wird der Wert von virtuellen Optionen berechnet. Der Berechtigte erhält bei Fälligkeit der virtuellen Optionen nach Ermessen des Unternehmens Aktien oder den Gegenwert in Form einer Barabgeltung.
Für das bisherige Bonusprogramm gilt: als Basiskurs (K1) wird der 90-Tage Durchschnittskurs vor dem 15. Dezember des Jahres, in dem die Optionen ausgegeben werden, festgelegt. Unterschreitet der durchschnittliche Aktienkurs der 90 Tage vor dem dritten 15. Dezember, der dem Ausgabetag folgt, den Basiskurs zuzüglich gezahlter Dividenden unter der Annahme von deren Wiederanlage (Performancekurs K2), verfällt die Option (Knock Out). Ist der Performancekurs K2 an diesem Tage höher als der Basiskurs, wird der innere Wert (IW) der Option nach der Formel (K2-K1)/K2= IW fixiert und die Option läuft bis zum fünften15. Dezember (Zuteilungstag) der dem Ausgabetag folgt weiter. An diesem Tag erfolgt die Abrechnung der Option zu ihrem Zuteilungswert (ZW) anhand des 90-Tage Durchschnittskurses vor diesem Datum zuzüglich gezahlter Dividenden unter der Annahme von deren Wiederanlage (Performancekurs K3) nach der Formel ZW=IW*K3. Dieser Wert wird multipliziert mit der Anzahl der virtuellen Optionen und in Aktien zum Kurs bei Zuteilung umgerechnet.
Der jeweilige Berechtigte muss während der Laufzeit und insbesondere am Zuteilungstag der virtuellen Option in einem ungekündigten Anstellungs- oder sonstigen Dienst- und Leistungsverhältnis zur MBB SE stehen, sonst verfällt die virtuelle Option ersatzlos. Die MBB SE kann, auch mehrfach, zustimmen, dass der Liefertag um ein Jahr verschoben wird, solange das Dienst- oder Leistungsverhältnis fortbesteht.
Im Ergebnis haben die Leistungsträger einen hohen Anreiz dauerhaft bei der Gesellschaft zu verbleiben, um von einer positiven Performance des Aktienkurses zu profitieren. Verlassen sie jedoch die Gesellschaft vor dem Zuteilungstag oder kommt es zu einer negativen Entwicklung des Aktienkurses tragen sie das Risiko bis hin zum Verlust der gezahlten Optionsprämie.
Mit Beschluss vom 24. August 2020 hat die Hauptversammlung den Verwaltungsrat ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 bis zu 240.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte gemäß des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren. Das Programm basiert auf der Kursentwicklung der MBB SE Aktie. Die Höhe der Ausübbarkeit der Bezugsrechte wird anhand eines Kurs-Kriterien-Modells ermittelt. Der Ausübungspreis eines Bezugsrechts beträgt 60,00 € und die Laufzeit und Wartefrist der Bezugsrechte beträgt 4 Jahre. Das Eigenkapitalbasierte Aktienoptionsprogramm 2020 setzt sich aus einem Kriterium A (Überschreiten von Kurs-Schwellen) und einem Kriterium B (erreichter Durchschnittskurs) zusammen. Jedes Kriterium ermittelt eine prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die ausgegebenen Aktienoptionsrechte.
Das Kriterium A basiert auf dem Erreichen eines Kurs-Schwellenwertes. Der jeweilige Schwellenwert gilt als erfüllt, wenn dieser Wert innerhalb der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms per 90 XETRA-Handelstagen (nicht zwingend aufeinander folgend und als gleitender Durchschnitt auf Basis des jeweiligen Tages-Schlusskurses) erreicht oder überschritten und in diesem Zeitraum in Summe mindestens 90.000 Aktien auf XETRA gehandelt wurden. Es gelten folgende Kurs-Schwellenwerte:
Das Kriterium B bewertet am Ende des Aktienoptionsprogramms den erreichten Durchschnittskurs mit seiner Steigerung gemessen an der Zielvorgabe. Die Zielvorgabe ist ein Durchschnittskurs am Ende der Wartezeit in Höhe von EUR 110,00, woraus sich eine Kurssteigerung in Höhe von EUR 50,00 zum Ausübungspreis in Höhe von EUR 60,00 als weiterer Zielwert ergibt.
Die rechnerischen Ergebnisse beider Kriterien werden addiert, wobei die maximale Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen auf 100 % begrenzt ist.
Der absolute Höchstbetrag je Bezugsberechtigten für ausübbare Aktienoptionsrechte beträgt EUR 199,00 abzüglich dem Ausübungspreis je Aktie, danach multipliziert mit der Gesamtanzahl der jeweils dem Bezugsberechtigten zugeteilten Aktienoptionsrechten.
Der geldwerte Vorteil der ausgeübten Aktienoptionsrechte wird durch die MBB SE versteuert.
Die Bezugsrechte wurden mit einer Monte-Carlo-Simulation unter Berücksichtigung der absoluten Erfolgsziele bewertet. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen:
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der MBB SE abgeleitet. Als Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte herangezogen.
Aus dem Aktienoptionsprogramm wurden im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 230.000 Bezugsrechte gewährt.
Im Geschäftsjahr sind 110,0 T€ an fixen Verwaltungsratsvergütungen als Aufwand erfasst, eine variable Vergütung wurde nicht gewährt. Der Anspruch von Herrn Dr. Christof Nesemeier aus seiner Verwaltungsratsfunktion ist mit seiner Vergütung als Geschäftsführender Direktor abgegolten.
Die Hauptversammlung hat am 24. August 2020 neue Beratungsverträge für konkrete Einzelprojekte mit Gert-Maria Freimuth und Anton Breitkopf gebilligt. Diese gehen über den Umfang hinaus, der aufgrund der Organstellung ohnehin geschuldet ist. Herr Gert-Maria Freimuth erhält einen Tagessatz in Höhe von 2,0 T€ bei einem Jahresbudgetrahmen von 140,0 T€, Herr Anton Breitkopf erhält einen Tagessatz in Höhe von 1,5 T€ bei einem Jahresbudgetrahmen von 150,0 T€. Aus diesen Vereinbarungen wurden im Geschäftsjahr 2020 für Herrn Gert-Maria Freimuth 140,0 T€ und für Herrn Anton Breitkopf 76,0 T€ als Aufwand erfasst. Darüber hinaus erhielt Herr Anton Breitkopf eine fällige Vergütung aus dem langfristigem Bonusprogramm 2015, welche in seiner vormaligen Tätigkeit als Geschäftsführender Direktor der MBB SE vertraglich begründet ist.
Die folgenden Tabellen stellen die individuelle Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie für das Vorjahr dar.
¹⁾ Die Aufsichtsratsvergütungen erfolgen für die Tätigkeiten im Aufsichtsrat der Delignit AG und der Aumann AG.
Die bei Auszahlung der Solleone-Boni einbehaltenen Vorsteuerabzüge wurden vom Finanzamt für Körperschaften I, Berlin, mit Schreiben vom 28. Juli 2020 nur teilweise anerkannt. Die sich daraus ergebende Steuernachzahlung wurde mit Verwaltungsratsbeschluss vom 23. September 2020 von den jeweiligen Vertragspartnern, mit denen im Geschäftsjahr ein aktives Vertragsverhältnis bestand, zurückgefordert.
¹⁾ Die Aufsichtsratsvergütungen erfolgen für die Tätigkeiten im Aufsichtsrat der Delignit AG und der Aumann AG.
Die Ansprüche aus der 2015er Tranche des aktienkursbasierten Bonusprogramms wurden im Geschäftsjahr vollständig ausgezahlt. Die Anzahl der ausstehenden virtuellen Optionen aus dieser Tranche beträgt zum Bilanzstichtag null. Die virtuellen Optionen aus dem Optionsprogramm 2017 sind ersatzlos verfallen, da der zum 15.12.2020 ermittelte 90-Tage Kurs unter dem Knock-out-Kurs K2 lag. Die 2017er Tranche des aktienkursbasierten Bonusprogramms weist die folgenden Parameter auf:
Die Optionen verteilen sich auf die Geschäftsführenden Direktoren und das Team der MBB wie folgt:
Die Gesamtverpflichtung aus dem aktienkursbasierten Bonusprogramm 2013, 2014, 2015 und 2017 betrug zum 31. Dezember 2019 2.033,9 T€. Im Geschäftsjahr 2020 reduzierte sich die Verpflichtung in voller Höhe durch die Auszahlung der 2015er Tranche des aktienkursbasierten Bonusprogramms. Zum 31. Dezember 2020 beträgt die Rückstellung aus dem aktienkursbasierten Bonusprogramm 2013, 2014, 2015 und 2017 0 T€.
Die Rückstellung für das aktienkursbasierten Bonusprogramm 2013, 2014, 2015 und 2017 hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die eigenkapitalbasierten Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 wurden zum Ausgabezeitpunkt einmalig bewertet und der ratierlich auf das Geschäftsjahr 2020 entfallene, beizulegende Zeitwert erstmalig im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage mit 336,0 T€ erfasst. Für den entsprechenden Steueraufwand wurde im Geschäftsjahr 2020 eine Rückstellung in Höhe von 317,7 T€ gebildet.
Die Optionen verteilen sich auf die Geschäftsführenden Direktoren und das Team der MBB wie folgt:
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den MBB-Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
Die MBB SE berichtet gemäß IAS 24 auch über Geschäftsvorfälle mit ihr nahestehenden Personen und deren Familienangehörigen. Als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 wurden die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und deren Familienangehörige definiert. Geschäftsvorfälle mit Familienangehörigen lagen weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr vor.
Die nach IAS 24 anzugebende Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung der aktiven Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats.
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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Gehälter und sonstige kurzfristige Leistungen | 1.040 | 2.700 |
Aktienbasierte Vergütungen | 2.516 | 1.921 |
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Summe | 3.556 | 4.621 |
Es wird auf die Ausführungen zu den Bezügen der Organe verwiesen. Außer den genannten Bezügen wurden keine Geschäfte mit dem MBB-Konzern getätigt.
Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere die Geschäftsführenden Direktoren und die Mitglieder des Verwaltungsrats der MBB SE, sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen sind gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, Geschäfte mit Aktien der MBB SE oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offen zu legen. Mitteilungen über entsprechende Geschäfte sind auf unserer Internetseite unter https://www.mbb.com/investor-relations/corporate-governance.html veröffentlicht.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen und nicht-einbezogenen verbundenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen wurden im Wege der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert bzw. sind von untergeordneter Bedeutung und branchenüblich. Als nahestehende Unternehmen sind weiterhin Unternehmen zu betrachten, die als verbundene Unternehmen der bereits erwähnten nahestehenden Personen zu bezeichnen sind. Im Laufe des Jahres führten Konzerngesellschaften die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch, die nicht dem Konzern angehören:
Die MBB SE vergütet die Beratungstätigkeit von Herrn Gert-Maria Freimuth über die MBB Capital GmbH, Münster. Die Beratungstätigkeit von Herrn Anton Breitkopf wird über die Tolea GmbH, Köln, abgerechnet. Zur Höhe der Vergütung wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften wird auf Absatz II.5 (Angaben zu Arbeitsgemeinschaften) sowie auf die Absätze II.7 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und II.14 (Sonstige Verbindlichkeiten) verwiesen.
Die im Geschäftsjahr 2020 und im Vorjahr beschäftigten Mitarbeiter teilen sich wie folgt auf:
2020 | 2019 | |
Durchschnittliche Mitarbeiter | Köpfe | Köpfe |
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|
Segment Technological Applications | 1.467 | 1.576 |
Segment Consumer Goods | 480 | 460 |
Segment Service & Infrastructure | 1.534 | 707 |
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Summe | 3.481 | 2.743 |
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Zum Stichtag | Köpfe | Köpfe |
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|
|
Segment Technological Applications | 1.411 | 1.572 |
Segment Consumer Goods | 474 | 474 |
Segment Service & Infrastructure | 1.572 | 1.459 |
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Summe | 3.457 | 3.505 |
Zum 31. Dezember 2020 sind 245 Personen (Vorjahr: 254) im MBB-Konzern in Ausbildung, welche in den oben genannten Mitarbeiterzahlen nicht enthalten sind.
Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2020 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
2020 | 2019 | |
| T€ | T€ |
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|
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Abschlussprüfungsleistungen | 440 | 438 |
Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
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Summe | 440 | 438 |
Die MBB SE hat am 25. März 2021 4,8 Millionen Aktien der Friedrich Vorwerk Group SE zum Preis von 45,00 € platziert. MBB wird mit 36 % größter Aktionär der Friedrich Vorwerk Group SE bleiben und plant auch zukünftig die Vollkonsolidierung der Friedrich Vorwerk Group SE im MBB-Konzern. Der Nettoemissionserlös der MBB SE nach Bankprovisionen, Aufwand und Boni beträgt ca. 190 Mio. €, führt zu einer deutlichen Stärkung von Eigenkapital und Net Cash des Konzerns und soll für den weiteren Ausbau und die Diversifikation des MBB-Portfolios genutzt werden.
Die Friedrich Vorwerk Group SE hat im ersten Quartal 2021 100 % der Anteile an der Korupp GmbH, einem der führenden Anbieter für Dienstleistungen und Produkte im Bereich des Kathodischen Korrosionsschutzes (KKS), übernommen.
Die DTS IT AG hat im Februar 2021 weitere 14,34 % der Geschäftsanteile der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH erworben und ihre Beteiligungsquote damit von 66,00 % auf 80,34 % erhöht.
Daneben lagen keine weiteren besonderen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
In der Bauindustrie und im Anlagenbau ist die Ausstellung von verschiedenen Garantien zur Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen üblich und notwendig. Diese Garantien werden üblicherweise von Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt und umfassen im Wesentlichen Vertragserfüllungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien. Im Fall der Garantieziehung bestehen Regressansprüche der Banken gegenüber dem Konzern. Ein Risiko einer Garantieinanspruchnahme besteht nur dann, wenn den zugrundeliegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Der Konzern wurde weder im Geschäftsjahr noch in der Vergangenheit hieraus in Anspruch genommen.
Verpflichtungen bzw. wahrscheinliche Risiken aus solchen Garantien sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigt.
Darüber hinaus besteht branchenüblich bei Arbeitsgemeinschaften, an denen Gesellschaften des MBB-Konzerns beteiligt sind, eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen Partnern.
Die außerbilanziellen Verpflichtungen bestehen hauptsächlich aus Kauf-, Miet- und Leasingverpflichtungen, die nicht nach IFRS 16 als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst wurden und stellen sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ |
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Innerhalb eines Jahres | 2.999 | 1.134 |
Zwischen einem und fünf Jahren | 2.191 | 1.141 |
Über fünf Jahre | 157 | 95 |
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Summe | 5.347 | 2.370 |
Die MBB SE hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie der Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entspricht. Der Verwaltungsrat hat diese Erklärung am 4. März 2021 letztmalig abgegeben. Sie ist Teil des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und im Internet unter http://www.mbb.com/investor-relations/corporate-governance.html veröffentlicht.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß der angewandten Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Die Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE
An die MBB SE, Berlin
Wir haben den Konzernabschluss der MBB SE und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MBB SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen und Bauaufträgen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1.Sachverhalt und Problemstellung
2.Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1.Im Konzernabschluss der MBB SE werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Firmenwerte in Höhe von 44,4 Mio. € ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest („Impairment Test“) unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
2.Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des
Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshand-lungen durchgeführt:
Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt.
Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden.
Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der
Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Verwaltungsrat gebilligten Planung gestützt.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungs-zinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise
ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten („Weighted Average Cost of Capital“) beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.
Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl
basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert.
Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
3.Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer II.2. des Anhangs enthalten.
1.Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Fertigungsaufträge und Bauaufträge abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes nach IFRS 15 ist abhängig von der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und muss auf Basis der zugrundeliegenden Verträge evaluiert werden. Aufgrund der Komplexität der Umsatzrealisierung ist die Umsatzrealisierung ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
2.Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Fertigungsaufträgen auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von auftragsfertigungsspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt.
Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht.
Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu möglichen Auftragsrisiken durchgeführt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen und Bauaufträgen ergeben.
3.Die Angaben der Gesellschaft zu den im Rahmen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind in Textziffer I.4.17 des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
die Konzernerklärung zur Unternehmensführung,
die nichtfinanzielle Konzernerklärung,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks und
die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [MBB_SE_IFRS_2020] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. August 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Januar 2021 vom Verwaltungsrat beauftragt. Wir haben den gesetzlich verpflichtend aufzustellenden und zu prüfenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer geprüft. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer für die MBB SE tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Verwaltungsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Till Geller.
Düsseldorf, den 14. April 2021
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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Grote Geller
MBB SE
Joachimsthaler Str. 34
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