
Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023
Aktivitäten der Ausschüsse
Wie in den Jahren zuvor verfügte der Aufsichtsrat der
SBO auch 2023 über ein Audit Committee (Prüfungs
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ausschuss) und ein Remuneration Committee (Nomi-
nierungs- und Vergütungsausschuss). Zusätzlich verfügt
SBO über einen Nachhaltigkeitsausschuss (Sustainability
Committee), dessen Aufgaben vom gesamten Aufsichts-
rat wahrgenommen werden.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat sich
in zwei Sitzungen im Jahr 2023 mit Vergütungsfragen
befasst, unter anderem im Zusammenhang mit den
Änderungen im Vorstand zu Jahresende sowie mit dem
Bericht über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichts-
rates und des Vorstandes gemäß § 78c iVm § 98a AktG
(Vergütungsbericht). Der Vergütungsbericht wurde von
der ordentlichen Hauptversammlung 2023 angenommen.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Geschäftsjahr 2023
in zwei Sitzungen mit der Finanzberichterstattung der Ge-
sellschaft (Konzernabschluss und Jahresabschluss) be-
fasst und die ihm gemäß § 92 Abs. 4a AktG obliegenden
Aufgaben wahrgenommen. Vertreter der Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. als Jahresab
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schluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft
nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil,
die sich mit der Vorbereitung der Feststellung des Jah
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res- und Konzernabschlusses 2022, des Lageberichts
einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung und des Cor-
porate Governance Berichts. Außerdem wurde über den
Prüfungsprozess berichtet.
Der Prüfungsausschuss hatte im Geschäftsjahr 2022 ein
Auswahlverfahren gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) für finan-
zielle und nichtfinanzielle Prüfungsleistungen durchge-
führt, wobei letztere gemäß den Anforderungen der Cor-
porate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab dem
Geschäftsjahr 2024 anwendbar sein werden, und dem
Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. November 2022
eine begründete Empfehlung für die Bestellung des Ab-
schlussprüfers vorgelegt. Die Hauptversammlung 2023
ist dieser Empfehlung gefolgt und hat die KPMG Austria
GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-
gesellschaft zum Abschlussprüfer für den Jahres- und
Konzernabschluss 2023 bestellt.
Am 21. November 2023 hielt der Prüfungsausschuss
eine Sitzung mit Vertretern der KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
ab, um die Planung der Prüfung des Jahres- und Kon
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zernabschlusses 2023 eingehend zu besprechen. Der
Aufsichtsrat wurde laufend über die Ergebnisse der Sit
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zungen des Prüfungsausschusses informiert.
Jährliche Finanzberichte Konzernabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und
der Lagebericht wurden von der KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
geprüft.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesell-
schaft zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2023
bis 31. Dezember 2023 vermittelt. Der Lagebericht ist
nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge
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stellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a
UGB und steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der gemäß § 243c UGB geforderte Corporate Governan-
ce Bericht wurde gemäß den Bestimmungen des § 251
Abs. 3 UGB erstellt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023, der in
Übereinstimmung mit den International Financial Repor-
ting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden
sind, aufgestellt wurde, und der Konzernlagebericht wur-
den ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschafts-
prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Die Prüfung ergab, dass der Konzernabschluss den ge-
setzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und
der Zahlungsströme des Konzerns für das Geschäfts
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jahr 2023 vermittelt. Der Konzernlagebericht ist nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 267 Abs. 3a UGB
und steht im Einklang mit dem Konzernabschluss. Die
gemäß § 267a UGB geforderte konsolidierte nichtfinan
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zielle Erklärung sowie der gemäß § 267b UGB geforderte
konsolidierte Corporate Governance Bericht wurden
erstellt.
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