549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31549300VZKC61IR5U8G962025-12-31549300VZKC61IR5U8G962024-12-31549300VZKC61IR5U8G962023-12-31549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMemberiso4217:EURiso4217:EURxbrli:shares549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember549300VZKC61IR5U8G962023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:SharePremiumMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember549300VZKC61IR5U8G962024-01-012024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:SharePremiumMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember549300VZKC61IR5U8G962024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:SharePremiumMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember549300VZKC61IR5U8G962025-01-012025-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:SharePremiumMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember549300VZKC61IR5U8G962025-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Finanzbericht
2025
Kennzahlen im Überblick
ANDRITZ-Gruppe
Geschäftsbereiche
Lagebericht
Konzernabschluss 2025
der ANDRITZ-Gruppe
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz
Konzern-Cashflow-Statement
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Konzernanhang
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz
Glossar
Bestätigungsvermerk
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Kennzahlen der ANDRITZ-Gruppe
Kennzahlen der
ANDRITZ-GRUPPE
 
Einheit
2025
2024
2023
2022
2021
Auftragseingang
MEUR
8.909,8
8.276,9
8.551,9
9.263,4
7.879,7
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
10.457,5
9.749,9
9.872,6
9.976,5
8.165,8
Umsatz
MEUR
7.883,1
8.313,7
8.660,0
7.542,9
6.463,0
EBITDA
MEUR
823,4
887,9
910,2
825,5
718,3
EBITDA-Marge
%
10,4
10,7
10,5
10,9
11,1
EBITA1)
MEUR
648,2
713,0
741,9
648,5
546,5
EBITA-Marge
%
8,2
8,6
8,6
8,6
8,5
Vergleichbares EBITA
MEUR
698,4
742,8
757,1
644,3
549,9
Vergleichbare EBITA-Marge
%
8,9
8,9
8,7
8,5
8,5
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
MEUR
582,8
661,9
685,2
572,7
479,6
EBIT-Marge
%
7,4
8,0
7,9
7,6
7,4
Ergebnis vor Steuern (EBT)
MEUR
599,3
646,5
688,2
540,9
439,6
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen)
MEUR
457,1
496,5
504,3
402,6
321,7
Konzernergebnis-Marge
%
5,8
6,0
5,8
5,3
5,0
Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen)
MEUR
456,3
496,5
510,2
409,6
325,5
Ergebnis je Aktie
EUR
4,67
5,02
5,15
4,14
3,28
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
MEUR
652,7
636,5
375,0
710,8
529,6
Investitionen
MEUR
269,5
237,5
226,2
184,4
160,1
Free Cashflow
MEUR
383,2
399,0
148,8
526,4
369,5
Free Cashflow je Aktie
EUR
3,9
4,0
1,5
5,3
3,7
Operatives Nettoumlaufvermögen
MEUR
984,9
962,9
859,8
537,1
657,7
Nettoumlaufvermögen
MEUR
118,0
51,6
43,5
-324,4
-150,1
Capital employed
MEUR
1.715,2
1.462,2
1.433,8
1.049,5
1.211,5
Langfristige Vermögenswerte
MEUR
3.096,1
2.674,3
2.615,1
2.571,2
2.585,2
Kurzfristige Vermögenswerte
MEUR
5.514,0
5.488,7
5.882,2
5.920,6
5.087,6
Bilanzsumme
MEUR
8.610,1
8.163,0
8.497,3
8.491,8
7.672,8
Summe Eigenkapital
MEUR
2.455,8
2.280,0
2.157,5
1.834,7
1.567,3
Eigenkapitalquote
%
28,5
27,9
25,4
21,6
20,4
Bruttoliquidität
MEUR
1.260,9
1.434,4
1.787,2
2.051,1
1.837,9
Nettoliquidität
MEUR
713,3
904,9
920,5
983,0
703,3
Nettoverschuldung2)
MEUR
-466,6
-696,2
-710,9
-775,6
-472,1
Verschuldungsgrad
%
-19,0
-30,5
-33,0
-42,3
-30,1
ROE
%
18,6
21,8
23,4
21,9
20,5
ROIC
%
17,8
22,5
22,6
20,0
16,9
EV/EBITDA
-
7,6
4,7
5,4
5,6
5,6
Abschreibungen/Umsatz
%
3,1
2,7
2,6
3,2
3,6
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
30.346
30.003
29.717
29.094
26.804
1) Die Abschreibungen sowie Wertminderungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen 65,4 MEUR (2024: 51,1 MEUR); der Wertminderungsaufwand der Firmenwerte beträgt 0,0 MEUR (2024: 0,0 MEUR).
2) Die Nettoverschuldung berechnet sich aus Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten abzüglich Bruttoliquidität. Daher bedeutet ein negatives Ergebnis, dass ANDRITZ mehr liquide Mittel als Schulden hat.
Alle Zahlen gemäß IFRS. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rechendifferenzen auftreten.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Kennzahlen der Geschäftsbereiche
Kennzahlen der
Geschäftsbereiche
Pulp & Paper
 
Einheit
2025
2024
2023
2022
2021
Auftragseingang
MEUR
3.348,1
2.779,8
3.036,0
4.181,9
3.664,8
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
2.833,0
2.459,1
3.135,8
4.083,1
3.247,9
Umsatz
MEUR
2.956,9
3.461,1
3.987,4
3.431,3
2.953,1
EBITDA
MEUR
384,0
457,8
494,7
456,5
411,9
EBITDA-Marge
%
13,0
13,2
12,4
13,3
13,9
EBITA
MEUR
304,6
373,7
412,5
374,1
335,4
EBITA-Marge
%
10,3
10,8
10,3
10,9
11,4
Vergleichbares EBITA
MEUR
318,3
382,0
418,7
379,9
344,9
Vergleichbare EBITA-Marge
%
10,8
11,0
10,5
11,1
11,7
Investitionen
MEUR
103,2
77,0
118,0
103,3
88,5
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
12.943
13.150
13.306
12.841
11.036
Metals
 
Einheit
2025
2024
2023
2022
2021
Auftragseingang
MEUR
1.479,4
1.707,2
1.997,7
2.008,6
1.778,8
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
1.665,6
1.965,3
2.057,1
1.938,1
1.541,7
Umsatz
MEUR
1.694,1
1.811,2
1.839,6
1.621,2
1.366,1
EBITDA
MEUR
113,1
110,0
127,4
101,2
81,7
EBITDA-Marge
%
6,7
6,1
6,9
6,2
6,0
EBITA
MEUR
75,4
73,0
91,4
62,6
38,4
EBITA-Marge
%
4,5
4,0
5,0
3,8
2,8
Vergleichbares EBITA
MEUR
103,1
99,4
93,3
59,7
27,1
Vergleichbare EBITA-Marge
%
6,1
5,5
5,1
3,7
2,0
Investitionen
MEUR
40,5
60,0
34,7
31,8
25,5
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
5.821
6.109
6.160
6.085
5.930
Hydropower
 
Einheit
2025
2024
2023
2022
2021
Auftragseingang
MEUR
2.516,1
2.170,5
2.020,9
1.720,5
1.383,1
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
4.535,2
3.933,7
3.398,8
2.878,4
2.467,2
Umsatz
MEUR
1.729,5
1.537,9
1.521,7
1.313,0
1.132,4
EBITDA
MEUR
137,9
121,9
113,9
107,7
95,7
EBITDA-Marge
%
8,0
7,9
7,5
8,2
8,4
EBITA
MEUR
113,1
96,3
88,1
72,3
63,2
EBITA-Marge
%
6,5
6,3
5,8
5,5
5,6
Vergleichbares EBITA
MEUR
117,5
94,1
95,1
73,8
67,6
Vergleichbare EBITA-Marge
%
6,8
6,1
6,2
5,6
6,0
Investitionen
MEUR
54,1
48,4
35,6
22,8
24,6
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
6.359
6.004
5.782
6.102
5.930

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Kennzahlen der Geschäftsbereiche
Environment & Energy
 
Einheit
2025
2024
2023
2022
2021
Auftragseingang
MEUR
1.566,2
1.619,4
1.497,3
1.352,4
1.053,0
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
1.423,7
1.391,8
1.280,9
1.076,9
909,0
Umsatz
MEUR
1.502,6
1.503,5
1.311,3
1.177,4
1.011,4
EBITDA
MEUR
188,4
198,2
174,2
160,1
129,0
EBITDA-Marge
%
12,5
13,2
13,3
13,6
12,8
EBITA
MEUR
155,1
170,0
149,9
139,5
109,5
EBITA-Marge
%
10,3
11,3
11,4
11,8
10,8
Vergleichbares EBITA
MEUR
159,5
167,3
150,0
130,9
110,3
Vergleichbare EBITA-Marge
%
10,6
11,1
11,4
11,1
10,9
Investitionen
MEUR
71,7
52,1
37,9
26,5
21,5
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
5.223
4.740
4.469
4.066
3.908
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Lagebericht
A
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
B
Marktentwicklung
1.Pulp & Paper
2.Metals
3.Hydropower
4.Environment & Energy
C
Geschäftsentwicklung
1.Auftragseingang
2.Umsatz
3.Auftragsstand
4.Ertragslage
5.Vermögens- und Finanzlage
6.Investitionen
7.Cashflow
8.Akquisitionen
D
Risikomanagement
1.Strategische Risiken
2.Operative Risiken
3.Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
4.Internes Kontrollsystem
E
Forschung und Entwicklung
1.Pulp & Paper
2.Metals
3.Hydropower
4.Environment & Energy
5.Automation
F
Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht
G
Konsolidierter nicht-finanzieller Bericht
H
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
I
Aktien und Aktionärsstruktur
J
Ausblick
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Lagebericht
1)
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Im Jahr 2025 waren die globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf den wichtigsten Kontinenten weiterhin von anhaltenden Kriegen und geopolitischen Spannungen, zunehmenden Handelsbarrieren sowie von der Geldpolitik in Form der Reaktionen der großen Zentralbanken auf zuvor hohe und inzwischen rückläufige Inflationsraten geprägt.
In Europa stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gemäß einer Schätzung des jährlichen Wachstums für 2025 auf Basis von vierteljährlichen, saison- und kalenderbereinigten Daten im Euroraum um 1,5% und in der EU um 1,6%, wie von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht. Die durchschnittliche jährliche Industrieproduktion erhöhte sich im Jahr 2025 gegenüber 2024 sowohl im Euroraum als auch in der EU um 1,5%.
Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Dezember 2025 bei 1,9% und damit unter dem Wert von 2,4% im Vorjahr. Die jährliche Inflationsrate in der EU belief sich im Dezember 2025 auf 2,3%, verglichen mit 2,7% im Jahr zuvor, ebenfalls gemäß den von Eurostat veröffentlichten Daten. Vor dem Hintergrund des Ziels, die Inflation mittelfristig auf 2,0% zu senken, setzte die Europäische Zentralbank (EZB) im vergangenen Jahr ihre Zinssenkungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Euroraum fort. Zuletzt senkte sie im Juni 2025 die Leitzinsen um weitere 25 Basispunkte auf 2,0%. Für den Rest des Jahres 2025 blieben die Zinssätze stabil, da sich die Inflation in der Nähe des Zielwerts von 2,0% einpendelte.
Nach Angaben des U.S. Bureau of Economic Analysis (BEA) stieg das reale BIP in den Vereinigten Staaten im dritten Quartal 2025 auf annualisierter Basis um 4,4%, verglichen mit einem Anstieg von 3,8% im zweiten Quartal. Zurückzuführen ist dieses Wachstum auf Zuwächse bei Konsumausgaben, Exporten, Staatsausgaben sowie Investitionen, während Importe abnahmen. Vor dem Hintergrund einer weiter nachlassenden Inflation senkte die US-Notenbank (FED) im Jahr 2025 den Zielkorridor für den Leitzins (Federal Funds Rate) weiter und nahm in der zweiten Jahreshälfte drei zusätzliche Zinssenkungen um jeweils 25 Basispunkte vor. Damit lag der Zielkorridor zum Jahresende bei 3,50% bis 3,75%. Nach Angaben des U.S. Bureau of Labor Statistics lag die Inflationsrate in den USA für die zwölf Monate bis Dezember 2025 bei +2,7%.
Die chinesische Wirtschaft wuchs im Jahr 2025 um 5% gegenüber dem Vorjahr und erreichte damit das von der Regierung gesetzte Wachstumsziel von rund 5%. Im vierten Quartal belief sich das Wachstum auf 4,5%, nach 4,8% im dritten Quartal, was auf eine quartalsweise Abschwächung des Wachstums hindeutet.
Quellen: EC, ECB, Eurostat, FED, NBS China, Reuters, US BLS, US BEA

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
2)
Marktentwicklung
1.
Pulp & Paper
Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete im Jahr 2025, trotz des Ausbleibens größerer Großprojektvergaben, eine zufriedenstellende Marktaktivität. Während das Papiersegment weiterhin mit einem herausfordernden Marktumfeld konfrontiert war, zeigte sich die Nachfrage nach Serviceleistungen im gesamten Zellstoff- und Papierbereich robust. In China setzte die Zellstoff- und Papierindustrie ihre strukturelle Transformation mit dem Ziel einer zunehmenden Upstream-Integration fort. Führende Marktteilnehmer investierten verstärkt in vollständig integrierte Produktionskapazitäten, um sich einen größeren Anteil an der Wertschöpfungskette zu sichern. Darüber hinaus war das Jahr 2025 von einer steigenden Nachfrage nach Energielösungen geprägt. Die globalen Zellstoffpreise, in US Dollar notiert, entwickelten sich im Jahr 2025 insgesamt eher verhalten, während die Zellstoffpreise in China im Verlauf des Jahres rückläufig waren. Gegen Ende des Jahres zeigten sich jedoch erste Anzeichen einer Marktstabilisierung, wobei erste Preiserhöhungen umgesetzt wurden.
2.
Metals
Das Marktumfeld im Geschäftsbereich Metals war im Jahr 2025 durch zurückhaltendes Kundenverhalten, strukturelle Anpassungen sowie ein insgesamt anspruchsvolles Auftragsumfeld in den meisten Regionen geprägt. Vor dem Hintergrund anhaltender struktureller Herausforderungen im Automobilsektor verzeichnete der Bereich Metals Forming im Berichtszeitraum ein weiteres Jahr mit rückläufiger Projekt- und Investitionstätigkeit. Dieser Rückgang konnte teilweise durch die Nachfrage nach nicht automobilen Anwendungen sowie durch weiterhin solides Wachstum in China abgefedert werden. Die Kundennachfrage verlagerte sich zunehmend hin zu kleineren Projekten, Modernisierungen sowie zu nicht automobilen Anwendungen, etwa im Verteidigungsbereich. Investitionen in neue großskalige Einzelpressenlinien blieben hingegen weiterhin begrenzt. In einem Umfeld niedriger Stahlpreise, verhaltener Industrieproduktion und anhaltender Überkapazitäten nahm die Projektaktivität im Bereich Metals Processing im Jahr 2025 erneut ab.
3.
Hydropower
Im Jahr 2025 war die globale Investitions und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstung, Energiespeicherung, Energieerzeugung sowie Netzstabilität erneut von einer expansiven Dynamik geprägt. Haupttreiber waren die weiterhin steigende Nachfrage nach (erneuerbarer) Energie sowie unterstützende Strompreisniveaus. Diese Entwicklung spiegelt den anhaltenden globalen Trend zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung wider. Während in westlichen Märkten wie Nordamerika und Europa weiterhin Sanierungs und Modernisierungsprojekte dominierten, wurden in Schwellenregionen wie Afrika, Asien und Lateinamerika wieder vermehrt neue GreenfieldProjekte (bspw. Pumpspeicher) initiiert. Die zunehmende Nachfrage nach Energiespeicherung sowie die steigenden Anforderungen an die Netzstabilität förderten die Investitionstätigkeit im Markt für Pumpspeicherkraftwerke und Synchronkondensatoren weiter. Vor dem Hintergrund der weltweit fortschreitenden Energiewende erstreckte sich die Nachfrage zunehmend auch auf Anwendungen über die klassische Wasserkraft hinaus.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
4.
Environment & Energy
Der Geschäftsbereich Environment & Energy war im Jahr 2025 von unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Marktsegmenten geprägt. Während Umwelttechnologien eine starke Dynamik zeigten, wurden Investitionsentscheidungen in den konventionellen Bereichen verzögert. Die Märkte für Flüssig- /Feststofftrennung (Separation) und Pumpen waren durch zurückhaltendes Kundenverhalten gekennzeichnet. Investitionsentscheidungen wurden häufig verschoben, ohne dass dies auf eine strukturelle Abschwächung der zugrunde liegenden Nachfrage hindeutete. Zusätzliche Projektvergaben im Bereich Green Hydrogen verzögerten sich aufgrund des weiterhin unsicheren regulatorischen Umfelds. Demgegenüber entwickelten sich die Märkte für Clean Air Technologies sehr positiv. Die größten Treiber dieser Entwicklung waren die steigende Nachfrage nach Neuanlagen sowie nach Modernisierungen bestehender Anlagen, insbesondere in etablierten Industrieregionen wie den USA. Die Märkte für Feed und Biofuel verzeichneten trotz des insgesamt unsicheren Marktumfelds ein moderates Wachstum.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
3)
Geschäftsentwicklung
1.
Auftragseingang
Der Auftragseingang der ANDRITZ-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 trotz der unverändert schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zufriedenstellend und lag mit 8.909,8 MEUR über dem Vorjahreswert (+7,6% versus 2024: 8.276,9 MEUR). In den Geschäftsbereichen Pulp & Paper und Hydropower konnte der Auftragseingang signifikant gesteigert werden. Der Geschäftsbereich Metals verzeichnete aufgrund der weiterhin geringen Investmentaktivität insbesondere seitens Kunden im Automobilbereich einen starken Rückgang des Auftragseingangs. Im Geschäftsbereich Environment & Energy reduzierte sich der Auftragseingang leicht, was auf Verzögerungen bei Projektentscheidungen zurückzuführen ist.
Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:
Pulp & Paper: Mit 3.348,1 MEUR erreichte der Auftragseingang ein erfreuliches Niveau und erhöhte sich signifikant um 20,4% verglichen mit dem Vorjahr (2024: 2.779,8 MEUR). Während der Auftragseingang im Bereich Service im Jahresvergleich nahezu unverändert blieb, erhöhte sich der Auftragseingang im Bereich Neuanlagen (Paper & Textile und Pulp & Power) signifikant, da mehrere größere Aufträge in Asien, den USA und Europa verbucht werden konnten.
Metals: Der Auftragseingang betrug im Berichtsjahr 1.479,4 MEUR und lag damit um 13,3% unter dem Vergleichswert des Vorjahres (2024: 1.707,2 MEUR). Beide Bereiche, Metals Processing sowie Metals Forming (Schuler), waren mit geringer Investmentaktivität von Stahlproduzenten und Automobilherstellern konfrontiert.
Hydropower: Mit 2.516,1 MEUR erreichte der Auftragseingang ein sehr erfreuliches Niveau und erhöhte sich um 15,9% gegenüber dem Vorjahreswert (2024: 2.170,5 MEUR). Der Geschäftsbereich profitierte von dem anhaltenden Trend zu erneuerbaren Energien und konnte mehrere Großaufträge in USA, Brasilien und Asien verbuchen.
Environment & Energy: Der Auftragseingang erreichte mit 1.566,2 MEUR ein solides Niveau und reduzierte sich verglichen mit dem Vorjahr leicht (-3,3% versus 2024: 1.619,4 MEUR). Der Bereich Clean Air Technologies konnte den Auftragseingang im Jahresvergleich mehr als verdoppeln. Jedoch führte der Rückgang im Auftragseingang der Bereiche Separation und Pumpen insgesamt zu einem leichten Rückgang für den Geschäftsbereich.
 
Einheit
2025
2024
+/-
Pulp & Paper
MEUR
3.348,1
2.779,8
+20,4%
Metals
MEUR
1.479,4
1.707,2
-13,3%
Hydropower
MEUR
2.516,1
2.170,5
+15,9%
Environment & Energy
MEUR
1.566,2
1.619,4
-3,3%
 
MEUR
8.909,8
8.276,9
+7,6%
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
A
PULP & PAPER
38
(34)
 
A
Europa
34
(31)
B
METALS
17
(21)
 
B
Nordamerika
25
(24)
C
HYDROPOWER
28
(26)
 
C
Asien (ohne China)
14
(14)
D
ENVIRONMENT & ENERGY
 
 
17
(19)
 
D
China
13
(12)
 
 
E
Südamerika
11
(10)
 
 
F
Afrika, Australien
3
(9)
2.
Umsatz
Der Umsatz der ANDRITZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2025 7.883,1 MEUR und lag damit aufgrund des reduzierten Auftragseingangs im Vorjahr erwartungsgemäß unter dem hohen Vorjahreswert (-5,2% versus 2024: 8.313,7 MEUR).
Der Geschäftsbereich Hydropower (+12,5%) konnte den Umsatz im Jahresvergleich durch die planmäßige Abarbeitung des in den vergangenen Berichtsperioden aufgebauten Auftragsstandes deutlich steigern. Während der Geschäftsbereich Environment & Energy (-0,1%) eine stabile Entwicklung zeigte, reduzierte sich der Umsatz in den Geschäftsbereichen Pulp & Paper (-14,6%) und Metals (-6,5%) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:
 
Einheit
2025
2024
+/-
Pulp & Paper
MEUR
2.956,9
3.461,1
-14,6%
Metals
MEUR
1.694,1
1.811,2
-6,5%
Hydropower
MEUR
1.729,5
1.537,9
+12,5%
Environment & Energy
MEUR
1.502,6
1.503,5
-0,1%
 
MEUR
7.883,1
8.313,7
-5,2%
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
A
PULP & PAPER
38
(42)
 
A
Europa
31
(31)
B
METALS
21
(22)
 
B
Nordamerika
27
(25)
C
HYDROPOWER
22
(18)
 
C
Asien (ohne China)
16
(17)
D
ENVIRONMENT & ENERGY
 
 
19
(18)
 
D
China
12
(11)
 
 
E
Südamerika
10
(12)
 
 
F
Afrika, Australien
4
(4)
Der Anteil des Serviceumsatzes am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in % im Überblick:
 
Einheit
2025
2024
ANDRITZ-Gruppe
%
44
41
Pulp & Paper
%
59
51
Metals
%
27
27
Hydropower
%
35
37
Environment & Energy
%
44
40
Der Anteil des Servicegeschäfts am Gesamtumsatz der ANDRITZ-Gruppe ist angestiegen, da im Jahresvergleich höhere Umsätze im Bereich Service erzielt wurden, aber auch weil im Jahresvergleich der Umsatz im Bereich Neuanlagen gesunken ist.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
3.
Auftragsstand
Der Auftragsstand der ANDRITZ-Gruppe per 31. Dezember 2025 betrug 10.457,5 MEUR (+7,3% versus 31. Dezember 2024: 9.749,9 MEUR). Während sich der Auftragsstand in den Geschäftsbereichen Hydropower,
Pulp & Paper und Environment & Energy erhöhte, reduzierte sich der Auftragsstand im Geschäftsbereich Metals.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
A
PULP & PAPER
27
(25)
 
A
Europa
32
(27)
B
METALS
16
(20)
 
B
Asien (ohne China)
21
(24)
C
HYDROPOWER
43
(41)
 
C
Nordamerika
21
(22)
D
ENVIRONMENT & ENERGY
 
 
14
(14)
 
D
China
12
(11)
 
 
E
Südamerika
7
(7)
 
 
F
Afrika, Australien
7
(9)

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
4.
Ertragslage
a)
Operatives Ergebnis und Rentabilität
Das operative Ergebnis (EBITA) lag mit 648,2 MEUR unter dem Vorjahreswert (-9,1% versus 2024: 713,0 MEUR). Die Geschäftsbereiche Hydropower und Metals verzeichneten eine zum Teil deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses, während die Geschäftsbereiche Pulp & Paper und Environment & Energy eine zum Teil deutliche Reduktion zeigten. Die Rentabilität (EBITA-Marge) war mit 8,2% leicht unter dem Vorjahresvergleichswert (2024: 8,6%).
Das vergleichbare EBITA der Gruppe (ohne Berücksichtigung von Einmalaufwand für Restrukturierungs-maßnahmen) betrug 698,4 MEUR und lag damit unter dem vergleichbaren EBITA des Vorjahres (2024: 742,8 MEUR). Die vergleichbare EBITA-Marge lag mit 8,9% auf dem Niveau der Vergleichsperiode (2024: 8,9%).
Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:
Pulp & Paper: Die EBITA-Marge reduzierte sich auf 10,3% (2024: 10,8%). Die im Jahresvergleich etwas geringere Rentabilität ist im Wesentlichen auf den veränderten Auftragsmix zurückzuführen. Die vergleichbare EBITA-Marge lag bei 10,8% (2024: 11,0%).
Metals: Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich erhöhte sich auf 4,5% (2024: 4,0%). Die Rentabilität im Bereich Metals Processing blieb ihm Jahresvergleich unverändert, wohingegen sich die Rentabilität im Bereich Metals Forming (Schuler) verbesserte. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 6,1% (2024: 5,5%) und ist unter anderem um Vorsorgen für Kapazitätsanpassungen bereinigt.
Hydropower: Die Rentabilität im Geschäftsbereich erhöhte sich auf 6,5% (2024: 6,3%), was auf die kontinuierliche Abarbeitung von Altprojekten aus dem Auftragsstand sowie die positive Rentabilitätsentwicklung des Servicebereichs zurückzuführen ist. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 6,8% (2024: 6,1%).
Environment & Energy: Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich reduzierte sich auf 10,3% (2024: 11,3%), was im Wesentlichen auf den veränderten Auftragsmix zurückzuführen ist. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 10,6% (2024: 11,1%).

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
b)
Aufwandsstrukur
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
A
Materialaufwand
52
(54)
B
Personalaufwand
31
(29)
C
Sonstige Aufwendungen
14
(14)
D
Abschreibungen
3
(3)
Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2025 betrug 3.904,3 MEUR und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres (2024: 4.244,6 MEUR). In Folge des Umsatzrückgangs und des niedrigeren Anteils von Großaufträgen reduzierte sich die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) auf 49,6% (2024: 51,1%).
Der Personalaufwand lag mit 2.336,3 MEUR auf dem Niveau des Vorjahres (2024: 2.300,8 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 29,6% (2024: 27,7%).
Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 993,3 MEUR (2024: 1.051,3 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Transportleistungen, Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen, Reiseaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen.
Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2025 240,6 MEUR (2024: 226,0 MEUR). Es entfielen 68,9 MEUR (2024: 56,0 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 169,5 MEUR (2024: 167,7 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 2,2 MEUR erfasst (2024: 2,3 MEUR), welche im Wesentlichen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte immaterielle Vermögenswerte und Maschinen betroffen haben.
Weder 2024 noch 2025 wurden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
c)
Finanzergebnis und Steuern
Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjah 16,5 MEUR (2024: -15,4 MEUR).
Das Netto-Zinsergebnis (-13,3 MEUR versus 2024: +10,5 MEUR) hat sich im Vergleich zum Vorjahreswert aufgrund des Rückgangs des Zinsniveaus sowie geringerer Bruttoliquidität (1.260,9 MEUR versus 2024: 1.434,4 MEUR) reduziert.
Der signifikante Anstieg des sonstigen Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf Sondereffekte in 2025 und 2024 zurückzuführen. Das sonstige Finanzergebnis enthält 2025 einen positiven Effekt aus dem Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Das sonstige Finanzergebnis enthält 2024 einen negativen Effekt aus der Abschreibung eines Darlehens gegenüber einer Gesellschaft, die im Geschäftsjahr entkonsolidiert wurde, und das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen enthält einen positiven Effekt aus der Bewertung der verbleibenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert.
Die Steuerquote blieb mit 23,7% verglichen mit dem Vorjahr (2024: 23,2%) auf unverändert niedrigem Niveau.
d)
Ergebnis und Dividende je Aktie
Das Ergebnis je Aktie reduzierte sich auf 4,67 EUR (2024: 5,02 EUR). Im Rahmen der Hauptversammlung am
26. März 2026 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 2,70 EUR je Aktie vorschlagen (2024: 2,60 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 57,8% (2024: 51,8%).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Dividende für 2025: Vorschlag an die Hauptversammlung.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
e)
Wertschöpfung
Die Nettowertschöpfung reduzierte sich im Geschäftsjahr um 0,4% auf 2.936 MEUR (2024: 2.948 MEUR). Hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung auf die wesentlichen Stakeholder entfielen 1.330 MEUR (2024: 1.316 MEUR) auf die Beschäftigten. Basierend auf dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2025 erhöhte sich der Anteil, der auf die Aktionäre entfällt leicht, nach Steuern auf 192 MEUR (2024: 184 MEUR). Der Staat und die sozialen Sicherungssysteme partizipieren an der Wertschöpfung über Steuern und Sozialabgaben mit 1.221 MEUR (2024: 1.205 MEUR). Der im Konzern verbleibende Wertschöpfungsanteil betrug 193 MEUR (2024: 243 MEUR).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
5.
Vermögens- und Finanzlage
a)
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme betrug 8.610,1 MEUR (31. Dezember 2024: 8.163,0 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 28,5% (31. Dezember 2024: 27,9%).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
A
Langfristige Vermögenswerte 36%
3.096,1 MEUR
B
Kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte 48%
4.132,6 MEUR
C
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 16%
1.381,4 MEUR
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
A
Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile 29%
2.455,8 MEUR
B
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten 9%
794,3 MEUR
C
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 8%
705,3 MEUR
D
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 54%
4.654,7 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2025 Sachanlagen (1.351,2 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (1.130,3 MEUR), aktive latente Steuern (157,8 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (246,0 MEUR) die bedeutendsten Posten im Bereich der langfristigen Vermögenswerte (3.096,1 MEUR). Zu den wichtigsten Posten der kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte (4.132,6 MEUR) zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte (2.378,7 MEUR) sowie Vorräte (1.207,6 MEUR).
Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (4.654,7 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung (1.396,3 MEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (960,7 MEUR) sowie Rückstellungen (401,9 MEUR). In den kurzfristigen sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten (1.157,2 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (629,8 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (349,7 MEUR) die bedeutendsten Posten. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (705,3 MEUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (314,6 MEUR), sonstige Rückstellungen (196,8 MEUR) und passive latente Steuern (77,7 MEUR).
b)
Eigene Aktien
Zum 31. Dezember 2025 hielt die Gesellschaft 6.001.206 eigene Aktien bzw. 5,8% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte – mit einem Marktwert von 400,6 MEUR.
Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 34. Eigenkapital.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
c)
Brutto- und Nettoliquidität
Die Bruttoliquidität reduzierte sich auf 1.260,9 MEUR (per ultimo 2024: 1.434,4 MEUR), die Nettoliquidität betrug 713,3 MEUR (per ultimo 2024: 904,9 MEUR).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Per Jahresende 2025 war die Liquiditätsposition der ANDRITZ-Gruppe mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 911,6 MEUR, Termingelder in Höhe von 268,7 MEUR und sonstigen kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 80,6 MEUR weiterhin sehr stark.
Per Jahresende 2025 sind die Finanzverbindlichkeiten der ANDRITZ-Gruppe auf ähnlichem Niveau wie in der Vergleichsperiode. Die Schuldscheindarlehen reduzierten durch die planmäßige Tilgung mit einem Volumen von 127,5 MEUR (2024: 300,0 MEUR getilgt) auf 301,4 MEUR. Das wurde durch die Aufnahme eines Bankkredites in Höhe von 100,0 MEUR kompensiert. Zusätzlich verfügt die ANDRITZ-Gruppe per 31. Dezember 2025 über ein OeKB-Bankdarlehen in Höhe von 51,0 MEUR, sonstigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 45,2 MEUR, hauptsächlich in regulierten Ländern wie China, Indien und den USA sowie den in Anspruch genommen Teil der verbindlich syndizierten revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 50,0 MEUR.
Im April 2025 implementierte die ANDRITZ-Gruppe eine verbindliche syndizierte revolvierende Kreditfazilität (RCF – revolving credit facility) als strategisches Finanzierungsinstrument, die es ermöglicht Mittel bis zu einem vorgegebenen Limit von 500,0 MEUR abzurufen, zurückzuzahlen und erneut abzurufen. Der RCF hat eine Laufzeit bis 2030 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Diese Flexibilität unterstützt das Cashflow-Management und die kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse der ANDRITZ-Gruppe und stellt sicher, dass schnell auf finanzielle Anforderungen und Chancen reagiert werden kann.
d)
Kredit- und Avallinien
Per 31. Dezember 2025 verfügte die ANDRITZ-Gruppe im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc., über Kredite und nicht ausgenutzte Kreditfazilitäten in Höhe von 737 MEUR, einschließlich der revolvierenden Kreditfazilität (RCF). Darüber hinaus verfügte die ANDRITZ-Gruppe über nicht genutzte Bankgarantie- und Bürgschaftslinien in Höhe von 3.417 MEUR.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
6.
Investitionen
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2025 269,5 MEUR und lagen damit über dem Niveau des Vorjahres (2024: 237,5 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
A
PULP & PAPER
38
(33)
 
A
Fertigung
57
(48)
B
METALS
15
(25)
 
B
IT
13
(6)
C
HYDROPOWER
20
(20)
 
C
Forschung & Entwicklung
7
(11)
D
ENVIRONMENT & ENERGY
27
(22)
 
D
Übrige
23
(35)
Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungs-stätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen zur Unterstützung des Wachstums im Wesentlichen in Nordamerika, Europa und China.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
7.
Cashflow
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 652,7 MEUR und lag damit über dem Vorjahresvergleichswert (2024: 636,5 MEUR). Der Rückgang des Konzernergebnisses auf 457,1 MEUR (2024: 496,5 MEUR) sowie die höheren Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen und Finanzvermögen von -49,6 MEUR (2024: -3,8 MEUR) wurden durch einen Anstieg des Nettoumlaufvermögens (-1,4 MEUR 2025 gegenüber
-114,7 MEUR 2024) kompensiert.
Nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 269,5 MEUR (2024: 237,5 MEUR) betrug der Free Cashflow 383,2 MEUR (2024: 399,0 MEUR).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -541,6 MEUR (2024: -207,5 MEUR). Die Veränderung resultiert vor allem aus dem höheren Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben von -328,6 MEUR (2024: -36,9 MEUR) sowie den höheren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -320,6 MEUR (2024: -753,3 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch geringere Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen (-127,5 MEUR 2025 gegenüber -300,0 MEUR 2024) sowie sonstige Bank- und Finanzverbindlichkeiten (-138,4 MEUR 2025 gegenüber -193,1 MEUR 2024). Darüber hinaus fanden höhere Einzahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten statt (241,4 MEUR 2025 gegenüber 161,4 MEUR 2024). Des Weiteren wurden geringere Zahlungen an frühere Eigentümer aufgrund bedingter Kaufpreise getätigt (-4,6 MEUR 2025 gegenüber -14,9 MEUR 2024). Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft, während 2024 Aktien in Höhe von 116,6 MEUR zurückgekauft wurden. Die Dividendenzahlung war 2025 mit -253,8 MEUR gegenüber 2024 mit -248,5 MEUR etwas höher.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
8.
Akquisitionen
ANDRITZ hat im Februar 2025 die in den USA ansässige Dustex LLC samt Tochtergesellschaft Western Pneumatics, LLC (gemeinsam LDX-Gruppe) erworben. LDX zählt zu den führenden Anbietern von Technologien und Dienstleistungen zur Emissionsreduktion für die nordamerikanische Industrie und erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Environment & Energy.
ANDRITZ erwarb im Juli 2025 die A.Celli Paper S.P.A. mit Sitz in Italien, samt weiteren Tochtergesellschaften in Italien und China. A.Celli verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Lieferung von Maschinen und Kernkomponenten für die Produktion von Tissue, Papier und Karton und erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper.
Des weiteren hat ANDRITZ im Juli 2025 die Salico-Gruppe, mit Hauptsitz in Italien und Spanien erworben. Der Erwerb umfasst auch Tochtergesellschaften in Großbritannien, den USA und Indien. Salico ist auf die Entwicklung und Herstellung von hochentwickelten Endbearbeitungsanlagen für die Verarbeitung von Metallbändern spezialisiert. Diese Übernahme stellt einen weiteren wichtigen Schritt in der Strategie von ANDRITZ dar, ein Komplettanbieter für das gesamte Downstream-Portfolio in der Eisen- und Nichteisenmetallindustrie zu werden und erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Metals.
Im Juli 2025 wurde außerdem von ANDRITZ die Diamond-Gruppe mit Hauptsitz in den USA und Großbritannien erworben. Die Akquisition umfasst ebenso auch Tochtergesellschaften in Deutschland, Schweden, Finnland, Brasilien, Thailand, China, Südafrika und der Tschechischen Republik. Diamond ist auf die Lieferung von Kesselreinigungstechnologien für die Zellstoff-, Papier- und Energieindustrie spezialisiert. Das umfassende Vertriebs- und Servicenetz des Unternehmens wird die globale Präsenz von ANDRITZ weiter stärken und bietet Wachstumspotenzial im Bereich von Kesselprodukten mit hohem Serviceanteil und erweitert somit das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper.
Im November 2025 hat ANDRITZ wesentliche Bereiche von Allen-Sherman-Hoff (ASH) im Rahmen eines Asset Deals erworben. ASH ist ein anerkannter Marktführer für Asche-Handhabungssysteme und beliefert Kraftwerke, Biomasseanlagen, die Papier- und Zellstoffindustrie und weitere Industrien. Ein Fokus der Aktivitäten liegt auf Kundenservice mit Ersatzteilen, Wartungsleistungen und Systemmodernisierungen und stärkt das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper.
ANDRITZ hat im Dezember 2025 51% der Anteile an Boading Sanzheng Electrical Equipment Co., Ltd. mit dem Hauptsitz in China unterzeichnet. Die Integration von Sanzheng bringt ANDRITZ ein vollständiges Portfolio von Induktionserwärmungstechnologien und stärkt die Kompetenz des Unternehmens, Komplettlösungen für die Verarbeitung von Elektroband, Verzinkung, Glühen und Schmieden zu liefern. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Metals.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr die Captimise AB in Schweden sowie die wesentlichen Bereiche der WEHRLE-WERK Aktiengesellschaft im Rahmen eines Asset Deals erworben.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
4)
Risikomanagement
Die ANDRITZGruppe verfolgt einen integrierten und systematischen Risikomanagementansatz, der darauf ausgerichtet ist, die strategischen und operativen Ziele des Konzerns zu unterstützen und die Kontinuität des globalen Geschäfts sicherzustellen. Risiko wird dabei als Unsicherheit verstanden, die sowohl Chancen als auch Gefahren mit sich bringen kann. Das Risikomanagement basiert auf konzernweit verbindlichen Prinzipien, folgt einem vorausschauenden und strukturierten Prozess und ist in alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten eingebettet. Dieser Ansatz entspricht internationalen Best Practices und steht im Einklang mit den Anforderungen eines modernen Enterprise Risk Managements.
Ein zentrales Element des ANDRITZRisikomanagements ist seine Einbettung in die gruppenweite Unternehmenssteuerung. Strategische Planung, Controlling, PerformanceManagement und operative Führung sind eng miteinander verknüpft und gewährleisten eine durchgängige Risikoüberwachung. Dabei werden relevante Risiken laufend identifiziert, bewertet und in die Entscheidungsprozesse auf Konzernebene, in den Geschäftsbereichen und in den operativen Einheiten einbezogen. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung stellt sicher, dass neue Entwicklungen frühzeitig erkannt und angemessen adressiert werden können.
Das Risikomanagement der ANDRITZGruppe umfasst sämtliche Risikokategorien strategische, operative und finanzielle Risiken und berücksichtigt auch externe Faktoren wie geopolitische Entwicklungen, Marktvolatilität, regulatorische Veränderungen, klimabezogene Risiken sowie technologische und digitale Trends. Darüber hinaus wird die Risikoexponierung der Gruppe aktiv über Versicherungsprogramme, vertragliche Absicherungen und ComplianceStrukturen gesteuert. Die Überwachung politischer und regulatorischer Risiken, die Analyse von Marktenwicklungen sowie die laufende Beurteilung der Wettbewerbsposition sind integrale Bestandteile des systematischen Risikomanagements.
Das interne Kontrollsystem (IKS) bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Gesamtrahmens. Während das Risikomanagement sämtliche wesentlichen strategischen und operativen Risiken adressiert, stellt das IKS die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Integrität wesentlicher Geschäftsprozesse sicher. Beide Systeme ergänzen einander und wirken gemeinsam in der Stärkung eines stabilen, transparenten und regelkonformen Unternehmensumfelds. Die GovernanceStruktur – der Vorstand, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die Interne Revision – überwacht Risikomanagement und internes Kontrollsystem in einem integrierten Ansatz und sorgt für deren kontinuierliche Weiterentwicklung.
Die Risikoidentifikation erfolgt laufend in den operativen Einheiten und wird durch den gruppenweiten Planungs und Reportingprozess sowie durch regelmäßige Managementreviews unterstützt. Wesentliche Risiken werden strukturiert zusammengeführt, bewertet und mit geeigneten Maßnahmen hinterlegt. Die Bewertung beruht auf der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen und operativen Auswirkungen. Ergänzend werden Sensitivitätsanalysen, Szenarien sowie Risikoindikatoren eingesetzt, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement und schafft die organisatorischen Voraussetzungen, um eine wirksame Steuerung sicherzustellen. Der Prüfungsausschuss überwacht die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses ebenso wie das interne Kontrollsystem (IKS). Die Interne Revision überprüft den Risikomanagementprozess und das IKS im Rahmen ihres jährlich festgelegten risikoorientierten Prüfplans und berichtet über Fortschritte und identifizierte Verbesserungspotenziale. Externe Prüfer beurteilen darüber hinaus jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems.
Durch diesen integrierten Ansatz aus proaktivem Risikomanagement, einem wirksamen internen Kontrollsystem und klaren GovernanceStrukturen stellt ANDRITZ sicher, dass Risiken transparent gemacht, steuerbar gehalten und Chancen gleichzeitig bestmöglich genutzt werden können. Dies gewährleistet eine robuste Grundlage für nachhaltiges Wachstum, langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die Erreichung der strategischen Ziele des Konzerns.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:
Strategische Risiken
Operative Risiken
Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
ANDRITZ verpflichtet sich zur transparenten Darstellung von klimarelevanten Chancen, aber auch von Risiken. Die Identifizierung und Analyse klimabezogener Risiken ist Teil des Gesamtrisikomanagementansatzes.
Mehr Informationen im konsolidierten nicht-finanziellen Bericht Kapitel GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
1.
Strategische Risiken
a)
Politische Risiken
Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken werden vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Änderungen in der Gesetzgebung in einzelnen Ländern könnten zu geänderten Produktions-bedingungen und zu einem geänderten Investitionsverhalten führen. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert.
Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.
b)
Regulatorische Risiken
Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.
Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern den lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.
In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-Gruppe tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartell- und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, jedoch gibt es keine Garantie, dass aufgrund individuellen Fehlverhaltens Verstöße begangen werden. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen sowie auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
c)
Wettbewerbsposition
Die ANDRITZ-Gruppe agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl kleiner konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Einen Großkunden zu verlieren, stellt ein zusätzliches Risiko dar. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken.
Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.
Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, allerdings gibt es keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.
Mit zunehmender Aufmerksamkeit auf umweltfreundliche Produkte könnten jene Produkte von Unternehmen, die eine geringe Priorität auf Umweltfreundlichkeit setzen, von Kunden nachhaltig gegenüber ökologischen Produkten substituiert werden. Das Versäumnis, nachhaltige Praktiken einzuführen oder umweltfreundliche Alternativen anzubieten, könnte zu Reputationsschäden und einer geringeren Attraktivität in Märkten führen, in denen Nachhaltigkeit ein zentrales Anliegen ist. Die ANDRITZ-Gruppe wirkt diesem Risiko entgegen, indem es nachhaltige Forschungs- und Innovationsprojekte fördert, nachhaltige Technologien erwirbt und dadurch neue nachhaltige Produkte schafft und bereits vorhandene Produkte an neue Vorgaben anpasst.
d)
Kundenkonzentration
In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-Gruppe ist ein Trend zu Unternehmenszusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.
e)
Volatilität des Auftragseingangs
Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein.
Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.
Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen sowie das Zinsniveau und der Erhalt von Projektfinanzierungen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien sowie geopolitische Spannungen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.
Neben den oben angeführten aktuellen Risiken existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnte. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.
f)
Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern
Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-Gruppe besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Vielzahl von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.
Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für große Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitestgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.
Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe der beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.
g)
Personal
Die ANDRITZ-Gruppe möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Das kann nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu Qualitätsproblemen oder zu einer Beeinträchtigung der Kunden- und Serviceorientierung führen. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch Weiterbildungs- und internationale Karrieremöglichkeiten, eine leistungsorientierte Entlohnung und gezielte Employer-Branding-Aktivitäten zu minimieren.
Darüber hinaus bestehen personalbezogene Risiken, die die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen können. Dazu zählt insbesondere das Risiko, Positionen, vor allem Schlüsselrollen, nicht rechtzeitig oder nicht adäquat besetzen zu können. Ursachen wie Fachkräftemangel, unzureichende Personal und Nachfolgeplanung, eingeschränkte Arbeitgeberattraktivität oder Standortbedingungen können zu Kapazitätsengpässen, KnowhowVerlust und höheren Rekrutierungs und Einarbeitungskosten führen.
Weitere Risiken ergeben sich aus Ausfällen durch Arbeitsunfälle oder gesundheitliche Belastungen, die die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden beeinträchtigen können. Zusätzlich können unbeabsichtigte Fehler oder unzureichende Qualifikation ohne angemessene Schulung zu betrieblichen Störungen führen – etwa durch fehlerhafte Dateneingabe, Bedienfehler oder unsachgemäße Ladungssicherung.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
h)
Digitalisierung
Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die sich an Industriestandards orientieren. Diese unterstützen die Kunden maßgeblich bei der Erreichung ihrer Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele.
Die innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen von ANDRITZ werden unter der Technologiemarke Metris-ANDRITZ Digital Solutions gebündelt und sollen die Kunden im Bereich der Anlagen- und Prozessoptimierung sowie bei einem umfassenden Anlagenmanagement unterstützen.
Metris-Technologien entsprechen stets dem neuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin stark auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen fokussiert sein. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Cybersicherheit, der Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie auf den neuesten am Markt verfügbaren Technologien.
Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, falls es ANDRITZ nicht gelingen sollte, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem größeren Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ und auf Kunden führen. Um dieses Risiko zu minimieren, wendet ANDRITZ die Cybersicherheit-Standards IEC 62443-2-4 und IEC 62443-4-1 konsequent an. Die Einhaltung dieser Cybersicherheit-Standards wurde vom TÜV auditiert und zertifiziert.
i)
Planungsrisiken
Das Risiko einer Inkonsistenz zwischen strategischen Zielen, Unternehmensstrategie, verfügbaren Ressourcen und der Marktsituation kann zu betrieblichen Herausforderungen und erhöhten Kosten führen. Wenn strategische Ziele nicht mit der praktizierten Unternehmensstrategie übereinstimmen oder die verfügbaren Ressourcen nicht berücksichtigt werden, kann dies zu unnötigem Planungs- und Bewertungsaufwand führen. Diese Fehlausrichtung kann aufgrund von Ineffizienzen zu höheren Kosten führen, da die Organisation möglicherweise Ressourcen in die Verfolgung von Zielen investiert, die angesichts der Marktbedingungen nicht realisierbar oder realistisch sind. Eine unzureichende Synchronisierung zwischen strategischen Elementen kann auch die Fähigkeit von ANDRITZ beeinträchtigen, sich an Marktveränderungen anzupassen, was möglicherweise Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit hat. Es ist für die ANDRITZ-Gruppe von entscheidender Bedeutung, die Kohärenz zwischen ihren strategischen Zielen, der Unternehmensstrategie, den verfügbaren Ressourcen und der vorherrschenden Marktdynamik sicherzustellen, um solche Risiken zu mindern und die allgemeine betriebliche Effektivität zu verbessern.
2.
Operative Risiken
a)
Einkauf
Die Lieferanten der ANDRITZ-Gruppe werden regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzieller Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen.
Teil der Risikobetrachtung des Supply Chain Managements sind auch Cyberangriffe auf Lieferkettennetzwerke, Beschaffungssysteme und sensible Daten sowie Compliance-Anforderungen für Beschaffungsaktivitäten. Diese Aspekte beeinflussen die Beschaffungsentscheidungen der gesamten ANDRITZ-Gruppe.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Geopolitische Spannungen sowie die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Länder oder Einheiten, die in Konflikte verwickelt sind, beeinflussen mittel- und langfristig die Ausgestaltung von Supply Chain-Netzwerken. Die Divisionen werden daher laufend über aktuelle und mögliche zukünftige internationale Konflikte, Sanktionen oder Handelsvorschriften informiert. Dadurch bleibt die ANDRITZ-Gruppe vollumfänglich handlungsfähig und kann die Einhaltung rechtlicher und gesellschaftlicher Vorgaben sicherstellen.
Globale und regionale Krisen, politische bzw. wirtschaftliche Konflikte oder Naturkatastrophen können dazu führen, dass Lieferanten nicht in der Lage sind, von ANDRITZ bestellte Produkte rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ANDRITZ den Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann.
Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland führten zu einem deutlichen Preisanstieg bzw. hoher Preisvolatilität bei Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. Infolgedessen erhöhte sich die Inflationsrate in vielen Ländern signifikant. Sollten die Preise für Rohstoffe, Energie und Zulieferprodukte aufgrund weiterer oder neuer Konflikte (z.B. Auseinandersetzungen im Roten Meer) erneut ansteigen, so könnte dies negative Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der ANDRITZ-Gruppe haben.
Um diese Ausfallsrisiken zu minimieren und die erfolgreiche Umsetzung der Projekte sicherzustellen, setzt der Zentralbereich Group Supply Chain Management in enger Kooperation mit den Divisionen auf eine systematische Etablierung von Beschaffungsalternativen.
b)
Fertigung
Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität, Termintreue und Compliance laufend kontrolliert werden.
Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es könnte jedoch sein, dass es nicht immer gelingt, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte.
c)
Projekte
Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-Gruppe vertraglich verpflichtet, Leistungen zu erbringen und Termine einzuhalten. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Behebungsmaßnahmen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen der Nichterfüllung der von der ANDRITZ-Gruppe zugesagten Leistungen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzsituation der Gruppe negativ beeinflussen.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten und stark steigenden Energiepreisen), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern. ANDRITZ konnte Schwankungen bei Rohstoff- und Materialpreisen im Geschäftsjahr 2024 durch verschiedenste operative Maßnahmen weitestgehend kompensieren. Die Bewältigung steigender Kosten für Materialien und zugekaufte Komponenten ist und bleibt weiterhin eine Herausforderung. Weitere signifikante Rohstoffpreisanstiege könnten sich zukünftig negativ auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe auswirken.
Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Derartige Probleme und Verluste können die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Erkenntnisse aus der Vergangenheit bilden im Sinne von „lessons learned“ die Basis in der kontinuierlichen Weiterentwicklung bestehender Werkzeuge zur konsequenten Anwendung bei künftigen Projekten.
Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vor-Ort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, dem Bau und der Errichtung der Anlagen zusammenhängen.
Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme oder zur Nichteinhaltung von Terminen führen können. Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem auch den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen.
Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.
Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-Gruppe gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.
d)
Haftungsbeschränkungen
Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-Gruppe ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind der dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
e)
Verträge mit staatlichen Stellen
Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Im Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.
f)
Gerichtsverfahren
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-Gruppe in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-Gruppe bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen.
Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang eines oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und den Liquiditätsbestand der Gruppe führen.
Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen.
Zusätzlich bestehen rechtliche Risiken, die über laufende Verfahren hinausgehen. Dazu zählen potenzielle zivil oder strafrechtliche Folgen im Falle von Verstößen gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen sowie mögliche Auswirkungen nachteiliger Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder der Rechtsprechung. Die Entwicklung solcher Risiken hängt jedoch von zahlreichen externen Faktoren ab und lässt sich daher nur eingeschränkt vorhersagen. ANDRITZ verfolgt diese Entwicklungen kontinuierlich, um frühzeitig angemessene Maßnahmen ergreifen und ein rechtskonformes Handeln sicherstellen zu können.
Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel G) 42. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.
g)
Währungen
Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem dem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.
Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.
Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.
Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
h)
Cyber-Risiken
Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Cyber-Angriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)-Lösungen. Cyber-Risiken begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernster IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch die verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheits-maßnahmen.
Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mithilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Darüber hinaus kann eine größere Beschädigung oder Unterbrechung der IT-Systeme den laufenden Geschäftsbetrieb von ANDRITZ stören. Zur Abwendung möglicher Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online-Trainings durchgeführt.
3.
Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken. Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-Gruppe ist im Konzernanhang ersichtlich.
Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.
4.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem (IKS) der ANDRITZGruppe ist ein integraler Bestandteil des gesamthaften Risikomanagementrahmens und unterstützt die zuverlässige Steuerung der Geschäftsprozesse sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und transparenten Finanzberichterstattung. Es ergänzt die strategische und operative Risikoanalyse durch einen strukturierten Kontrollmechanismus, der darauf ausgerichtet ist, Fehler, Unregelmäßigkeiten und ComplianceVerstöße frühzeitig zu erkennen und wirksam zu verhindern. Durch diese enge Verzahnung von Risikomanagement und internem Kontrollsystem wird ein konsistentes, robustes und voraus-schauendes GovernanceUmfeld geschaffen, das die langfristige Stabilität und Leistungsfähigkeit der Gruppe stärkt.
Die Gesamtverantwortung für die Implementierung, Funktionsfähigkeit und kontinuierliche Weiterentwicklung des IKS liegt beim Vorstand. Dazu gehören gruppenweit gültige Richtlinien, Prozesse und Bilanzierungsgrundsätze, die sicherstellen, dass Geschäftsvorfälle vollständig, korrekt, zeitgerecht und systematisch erfasst und abgebildet werden. Das IKS erstreckt sich über sämtliche wesentlichen Geschäftsprozesse und orientiert sich an einem mehrstufigen Kontrollansatz, der sowohl präventive als auch detektive Maßnahmen umfasst.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Ein Schwerpunkt des internen Kontrollsystems liegt auf der Sicherstellung der Prozessintegrität in den Finanz und Rechnungslegungsabläufen. Dies umfasst klar definierte Funktionstrennungen, verbindliche Genehmigungsregelungen sowie kollektive Zeichnungsbefugnisse nach dem VierAugenPrinzip. Der gesamte PurchasetoPayProzess unterliegt einheitlichen Konzernrichtlinien und gewährleistet eine transparente, nachvollziehbare und regelkonforme Abwicklung aller Transaktionen. Automatisierte Geschäftsprozesskontrollen in den eingesetzten ERPSystemen insbesondere SAP unterstützen die Einhaltung von Berechtigungskonzepten, Rollenmodellen und systemseitigen Prüfmechanismen.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses gelten gruppenweit verbindliche Bilanzierungs und Bewertungsrichtlinien, wie sie in der ANDRITZ Group IFRS Accounting Policy festgelegt sind. Diese werden durch automatisierte Konsistenzprüfungen im Konsolidierungs und Berichtssystem ergänzt und durch manuelle Analysen einschließlich Plausibilitätsprüfungen, Überleitungen von Konten und ManagementReviews erweitert. Ziel ist es, Fehldarstellungen zu vermeiden und die Qualität der Finanzinformationen kontinuierlich zu verbessern.
Die Informationsweitergabe an Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt über ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie über adhoc Meldungen bei wesentlichen Ereignissen. Der Aufsichtsrat erhält im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen umfassende Berichte über die Geschäftsentwicklung, die Risikosituation und den Status wesentlicher Kontrollaktivitäten. Der Prüfungsausschuss befasst sich in seinen Sitzungen explizit mit der Funktionsfähigkeit des internen Kontroll und Risikomanagementsystems und überwacht dessen Weiterentwicklung.
Die Interne Revision bildet einen Kernbestandteil der Kontroll und Überwachungsstruktur. Als unabhängige, weisungsfreie Prüfeinheit bewertet sie auf Basis eines risikoorientierten Prüfplans konzernweit Prozesse, Kontrollen und die Einhaltung interner und externer Vorschriften. Darüber hinaus führt sie anlassbezogene Sonderprüfungen durch. Die Ergebnisse werden unmittelbar an den Vorstand und den Prüfungsausschuss berichtet und dienen als Grundlage für die kontinuierliche Optimierung der Kontrolllandschaft.
Der externe Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung und berichtet darüber an Vorstand und Aufsichtsrat. Diese unabhängige Einschätzung ergänzt die internen Überwachungsmechanismen und trägt zur weiteren Stärkung der Verlässlichkeit des Systems bei. Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Wirksamkeit des Risikomanagements erneut bestätigt.
Durch das Zusammenspiel aus systematischem Risikomanagement, einem robusten internen Kontrollsystem, klaren Verantwortlichkeiten und einer starken GovernanceStruktur stellt ANDRITZ sicher, dass Risiken frühzeitig erkannt, wirksam gesteuert und die Integrität der Finanz und Geschäftsprozesse dauerhaft gewährleistet werden.
5)
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung sind ein integraler Bestandteil der ANDRITZ Unternehmensstrategie und entscheidend, um Wachstum zu schaffen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Weltweit arbeiten mehrere hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zahlreichen Standorten in der Forschung und Entwicklung.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, welche die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden auch durch die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten sowie durch gemeinsame Projekte mit Kunden gestärkt.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Bei ANDRITZ werden die Herausforderungen der Klimakrise, der Umweltverschmutzung und der Ressourcenknappheit durch die Weiterentwicklung von Technologien für eine grünere Wirtschaft adressiert. Die grüne Transformation wird durch Lösungen wie grünen Wasserstoff, CO2-Abscheidung, P2X und Textilrecycling ermöglicht, die industrielle Praktiken verändern und wirksame Fortschritte in Richtung Nachhaltigkeit fördern. Skalierbare, praxisnahe Technologien liefern exzellente Kapitalrenditen und ermöglichen es Kunden notwendige Änderungen umzusetzen und zu finanzieren.
Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-Gruppe für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vor Aktivierung 133,2 MEUR (2024: 139,6 MEUR) auf. Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes. Die ANDRITZ-Gruppe hat derzeit rund 6.270 Patentrechte. 80% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.740 Marken.
Die folgenden ausgewählten Aktivitäten aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:
1.
Pulp & Paper
ANDRITZ hat im Rahmen der Leading Company Initiative (Veturi) von Business Finland ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm namens BioCircleToZero gestartet. Ziel des Programms ist es, den Wert von Holz zu verdoppeln, ohne mehr Bäume zu ernten. Im Rahmen von BioCircleToZero wird ANDRITZ umfassende Kooperationen sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten initiieren und leiten. BioCircleToZero ist eine fünfjährige Forschungs- und Entwicklungsinitiative, die darauf ausgelegt ist, Innovationen in der Bioökonomie zu beschleunigen. Ihr Ziel ist der Aufbau eines Bioraffinerie Ökosystems der nächsten Generation, das den Wert von Holz maximiert und gleichzeitig die Umweltbelastung – insbesondere die CO2 Emissionen – reduziert. Der Schlüssel zur Bewältigung dieser Herausforderung liegt darin, weniger holzbasierte Materialien zu verbrennen, die Ausbeute an Zellstoff zu erhöhen, Nebenströme wie Lignin und Biomethanol zu nutzen oder durch hochwertige Produkte wie kunststofffreie Textilfasern zusätzlichen Wert zu schaffen. Während ein Teil der Biomasse weiterhin energetisch genutzt wird, kann das dabei entstehende biogene CO2 mit grünem Wasserstoff zu eFuels weiterverarbeitet werden. Darüber hinaus arbeitet ANDRITZ kontinuierlich daran, den Wasserverbrauch in Zellstofffabriken zu reduzieren. Mit BioCircleToZero wird ein großes Ökosystem aufgebaut, in dem nicht nur ANDRITZ neue Technologien auf den Markt bringt – auch Partner spielen eine entscheidende Rolle bei jeder Entwicklung, die die Entstehung von zusätzlichem Wert aus Holz ermöglicht.
In der Papierindustrie konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten von ANDRITZ auf Technologien und Services für die nachhaltige Faseraufbereitung und die nachhaltige Tissue-, Papier- und Kartonproduktion. Basierend auf den fünf Säulen Energie-, Faser-, Wasser- und Chemikalieneinsparung sowie Digitalisierung wird in den F&E-Zentren für Fasern (Österreich, China, USA), im Tissue Innovation and Application Center (PrimeLineTIAC, Österreich), im Technologiezentrum für Papier (Deutschland) und im F&E-Zentrum für Filze und Gewebe in Gloggnitz (Österreich) intensiv geforscht und getestet. Die Entwicklungen konzentrieren sich auch auf die Kreislaufwirtschaft mit Fasereinsparungen und dem Einsatz von alternativen Rohstoffen sowie auf das Recycling von Pressfilz- und Formiersiebmaterialien. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck der Tissue- und Papierproduktion zu verringern, beispielsweise durch die Erhöhung des Trockengehalts nach der Presse, durch ein alternatives Verfahren für den Stärkeeinsatz in Verpackungspapier oder durch energiesparende und umweltfreundlichere Trocknungskonzepte.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Aufgrund neuer bzw. erwarteter europäischer Vorschriften gibt es eine erhöhte Nachfrage nach neuen Technologien für das Textilrecycling. ANDRITZ deckt mehrere Segmente in der Wertschöpfungskette im Textilrecycling ab: Technologien für die automatisierte Sortierung von Textilien, die Aufbereitung von Textilfasern sowie das mechanische und chemische Recycling von Textilien. Darüber hinaus ist ANDRITZ in zahlreichen F&E-Aktivitäten mit Partnern weltweit aktiv.
Im Bereich Nonwoven konzentriert man sich auf die Entwicklung von Technologien zur Herstellung von nachhaltigeren Vliesstoff-Rollenwaren und -Verarbeitungsprodukten. ANDRITZ bietet zahlreiche Verfahren für dieses Marktsegment an. In den neuesten Prozessentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern, Recycling-Fasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, wie z.B. Lösungen für die Produktion von 100% biologisch abbaubaren Wischtüchern, Recyclinglösungen für absorbierende Hygieneprodukte und vieles mehr. Aufbauend auf seiner langjährigen Expertise in der Herstellung von Zellstoff für Dissolving-Pulp-Anwendungen, Vliesstoffen sowie der Abwicklung großer Industrieprojekte erweitert ANDRITZ sein Portfolio im Bereich der cellulosischen Chemiefasern und bietet vollständige Lyocell-Produktionsanlagen an – von der Engineering Dienstleistung bis zu schlüsselfertigen EPC Projekten. Damit bedient das Unternehmen sowohl den Markt für textile Garne als auch den Markt für Fasern im Vliesstoffbereich.
ANDRITZ forciert seinen Eintritt in die Dry Molded Fiber (DMF) Technologie durch Investitionen in eine neue DMF Pilotanlage am Standort in Montbonnot in Frankreich. Die Anlage ist mit mehreren Innovationen ausgestattet, um nächste Generationen von Lösungen zu entwickeln, die Kunststoff in der Verpackungsindustrie ersetzen können. Zudem nutzt ANDRITZ seine Zellstoff Expertise für die Entwicklung von nachhaltigen Spunlace Vliesstoffen.
Im Bereich Automatisierung und Digitalisierung erweitert ANDRITZ sein Robotik Portfolio, um sicherheitskritische Anwendungen in Zellstoff- und Papierfabriken zu lösen. Gleichzeitig wird das Produkt-Portfolio in den Bereichen Prozess-Analysegeräte und Bildverarbeitungssysteme ausgebaut. In Synergie dazu stärkt ANDRITZ seine regionale Präsenz, um für Kunden durch Prozess-Optimierung auf Basis höherer Automatisierung und fortgeschrittener Daten Analyse, Anwendung von KI Modellen und Simulation, Anlagenverfügbarkeit und Produktion zu maximieren. Der zunehmende Mangel an erfahrenen Anlagenbedienern in sowohl Hoch- als auch Niedriglohnländern beschleunigt die digitale Transformation in der gesamten Industrie. ANDRITZ entwickelt dafür anlagenweite Optimierungs- und Betriebs-Softwarelösungen die in Zukunft immer höhere Autonomie in den Werken der Kunden ermöglicht, aufbauend auf der Digitalisierungsplattform Metris All in One.
2.
Metals
Im Geschäftsbereich Metals Processing konzentrieren sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf Technologien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen der gelieferten Anlagen, auf die Vermeidung von Schadstoffen durch Regenerationskonzepte für Endprodukte in Prozessketten sowie auf die katalytische Umwandlung gasförmiger Schadstoffe wie NOx. Darüber hinaus sind Automatisierung und Digitalisierung entscheidend für einen intelligenten Anlagenbetrieb bei Kunden, indem sie eine präzise Messung, Anpassung und Vorhersage von Prozessparametern ermöglichen.
Die Elektrifizierung von Anlagen and Anwendungen und der zugrunde liegenden Prozessen trägt dazu bei, direkte Treibhausgasemissionen durch fossile Brennstoffe zu vermeiden und gleichzeitig Effizienz und Leistung im Anlagenbetrieb deutlich zu steigern.
Darüber hinaus verbessern digitale Lösungen die effiziente und wirtschaftliche Anlagenführung der Kunden. Durch den Einsatz von „Machine-Learning“ können Prozessparameter präzise vorhergesagt, eingestellt und dokumentiert werden.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Machine-Learning-Modelle werden entwickelt, um Softsensoren auf Basis realer Prozessdaten zu trainieren, sodass die Produktion auch dann weiterläuft, wenn bestimmte Sensoren – etwa zur Schichtdickenmessung – ausfallen. Die laufende Weiterentwicklung dieser Technologie wird künftig die Vorhersage von Sensorfehlern, die Erkennung von Sensordrift und die genaue Prognose zukünftiger Messwerte ermöglichen – und damit letztlich einen autonomen Anlagenbetrieb. Dies schafft weiteres Potenzial zur Reduktion von Prozessabfällen und Energieverbrauch, indem Prozessparameter optimal auf das jeweilige Endprodukt angepasst werden. Zusätzlich wird daran gearbeitet, thermische Verluste in den Anlagen durch spezielle feuerfeste Auskleidungskonzepte und Energierückgewinnungssysteme kontinuierlich zu minimieren.
Die Entwicklung eigener Wasserstofffähiger Brenner von ANDRITZ für Ofensektionen ermöglicht eine deutliche Reduktion direkter CO2-Emissionen. Die Verbindung von Elektrifizierung und hocheffizienten Wasserstofffähigen Brennersystemen bietet Kunden ein breites Spektrum an hybriden Heizoptionen für verschiedene Wärmebehandlungsanwendungen.
Mit einem CFD (Computational Fluid Dynamics) basierten Entwicklungsansatz werden Brennerdetails numerisch analysiert, verstanden und optimiert, bevor die Komponenten gebaut werden. Nach der CFD Phase wird das optimierte Brennerdesign gefertigt, installiert und im Betrieb getestet. Die gemessenen Emissionswerte bestätigen die CFD Prognosen und validieren so die erreichte NOx Reduktion.
ANDRITZ Metals entwickelt zudem vergleichbare Elektrifizierungskonzepte für Säureregenerationsanlagen, die traditionell mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und Leistungen zwischen 2 und 20 MW aufweisen. Konventionelle Widerstandsheiztechnologien können die erforderlichen Temperaturen nicht erreichen, weshalb alternative Heizkonzepte derzeit im Pilotmaßstab getestet werden.
Metals Processing erweitert auch seine Expertise in der Verarbeitung neuer Materialien und Beschichtungen für aufstrebende, schnell wachsende Industrien. In der Elektromobilität und Energieerzeugung spielen kornorientierte (GO) und nicht kornorientierte (NGO) Elektrobleche eine zentrale Rolle, da sie zur Herstellung von Motor- und Generatorbauteilen dienen.
Um sich als Komplettlösungsanbieter für NGO-Produktion auf dem Weltmarkt zu etablieren, arbeitet ANDRITZ an einem neuen Ofenkonzept zur Herstellung von Elektroblechen. Das in diesen Öfen thermisch behandelte Elektroblech weist eine höhere Effizienz auf und kann direkt in alle mechanischen Prozesslinien von ANDRITZ weiterverarbeitet werden. Der Fokus liegt auf einem vollständig modularen Design, das eine schnelle Installation, einfache Bedienung und vereinfachte Wartung ermöglicht. Durch gezielte Akquisitionen verbessert Metals Processing kontinuierlich die Heiztechnologien der Bandöfen und erweitert das Portfolio um Induktionserwärmung. Die Kombination mehrerer elektrischer Heiztechnologien eignet sich sowohl für Kohlenstoffstahl als auch für Edelstahl.
Im selben Trend der Elektromobilität hat Metals Processing ein elektrochemisches Nickelbeschichtungsverfahren mit hoher Stromdichte und Effizienz für die Herstellung zylindrischer Batteriezellen entwickelt.
Nach der erfolgreichen Entwicklung und Markteinführung des Sundwig MonoBlock, einem 20 Rollen Walzwerk zur Herstellung kaltgewalzter Bänder, verfügt Metals Processing nun über ein vollständiges Portfolio hochentwickelter Mehrwalzwerke zur zukünftigen Produktion von Elektroblechen in Folienstärke. Neben dem 20 Rollen-Walzwerk (Vierständer- oder Monoblock-Bauweise) wurde auch das bewährte S6 High Walzwerk, ein 18 Rollen-Walzgerüst, weiter optimiert, um den Trend zu immer dünneren Enddicken zu unterstützen. Weitere F&E Projekte beschäftigen sich mit Stellgliedern zur Ebenheitsmessung zur Verbesserung der Bandtoleranzen sowie variabler Band- und Walzenkühlung zur höheren Prozesssicherheit beim Walzen von GO- und NGO-Materialien.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Im Geschäftsbereich Metals Forming hat ANDRITZ Schuler mehrere Projekte erfolgreich vorangetrieben, die auf eine weitere Steigerung der Effizienz, Flexibilität und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit moderner Fertigungsprozesse abzielen. In der Battery Division wurde ein leistungsstarkes Energiemanagementsystem eingeführt, das einen effizienteren Energietransfer über Formierungsanlagen hinweg ermöglicht und einen stabilen Betrieb selbst über größere Entfernungen zwischen den Prozesskammern sicherstellt. Diese Weiterentwicklung senkt nicht nur die Betriebskosten der einzelnen Anlagen, sondern erhöht zugleich deren Gesamtverfügbarkeit und stärkt damit die Wirtschaftlichkeit zukünftiger Batterieproduktionsprojekte.
Im Bereich der Pressenautomation bietet der neu entwickelte CBF ecodrive eine kompakte und wirtschaftliche Transferlösung, die in Pressenlinien einen kontinuierlichen Teilefluss bei sehr hohen Taktgeschwindigkeiten sicherstellt. Die platzsparende Bauweise reduziert den Installationsaufwand und senkt gleichzeitig den Energieverbrauch – ein klarer Vorteil sowohl für Neuanlagen als auch für Modernisierungsprojekte. Ein innovatives Kompensationssystem unterstützt hochpräzise Bewegungsabläufe, während optionale Ausrichtfunktionen zusätzliche Prozessschritte direkt in den Transfer integrieren. Dadurch verringert sich der Bedarf an zusätzlichen Peripheriegeräten entlang der Linie.
Mit der Einführung des neuen Ring Rollers erweitert das Unternehmen sein Portfolio in der Umformtechnik um eine zentrale Kernmaschine. Durch diese Ergänzung kann ANDRITZ Schuler nun komplette Ringwalzanlagen aus einer Hand anbieten und alle wesentlichen Prozessschritte abdecken. Die Anlage verfügt über ein patentiertes System, das den Verschleiß reduziert und Materialverluste minimiert – und damit stabile Produktionsbedingungen sowie eine höhere Gesamteffizienz ermöglicht. Mit dieser Entwicklung stärkt das Unternehmen seine Position in einem Marktsegment, das zunehmend auf gleichbleibende Qualität, geringeren Ressourcenverbrauch und hohe Prozesssicherheit ausgerichtet ist.
3.
Hydropower
Als führender Ausrüster von Pumpspeicherkraftwerken trägt ANDRITZ entscheidend zur Förderung erneuerbarer Energien bei und ist somit ein starker Partner auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Solar- und Windenergie ist entscheidend für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit von ANDRITZ konzentriert sich auf Netzstabilität als Gundamente der Engergiewende, Pumpspeicherung, die Flexibilität für stabile Netze ermöglicht, rotierende Phasenschieber zur aktiven Netzunterstützung sowie HIPASE-250, die intelligente Steuerung für maximale Netzsicherheit.
Die Transformation des Energiesystems stellt neue Anforderungen an die Netzstabilität. In einer Welt zunehmend volatiler Energieerzeugung durch Solar- und Windkraft sind intelligente Speicher- und Stabilisierungstechnologien unverzichtbar geworden. Als weltweit führender Technologiepartner im Bereich Pumpspeicherkraftwerke entwickelt ANDRITZ Lösungen, die das Rückgrat einer zuverlässigen Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien bilden.
Pumpspeicheranlagen übernehmen eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Netzstabilität. Ihre Fähigkeit, große Energiemengen zu speichern und binnen Sekunden bereitzustellen, macht sie zur idealen Lösung für den Ausgleich von Netzschwankungen. Die drehzahlvariablen Pumpturbinen und Motorgeneratoren zeichnen sich durch außergewöhnlich schnelle Reaktionszeiten aus und können sowohl Über- als auch Unterfrequenzen im Netz sofort korrigieren. Diese dynamische Regelungsfähigkeit wird mit dem steigenden Anteil dezentraler Energieerzeugung immer wichtiger und positioniert Pumpspeicherwerke als essenzielle Infrastruktur für die Energiewende.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Parallel zu den Pumpspeicherlösungen treibt ANDRITZ Hydropower die Entwicklung rotierender Phasenschieber weiter voran. Diese Systeme stellen erhebliche Mengen an Blindleistung und Kurzschlussleistung bereit – kritische Parameter für die Netzstabilität. Durch aktive Spannungsregelung und Frequenzstützung ermöglichen sie eine deutlich verbesserte Integration fluktuierender erneuerbarer Energiequellen. Die Kombination aus mechanischer Trägheit und elektronischer Regelung schafft genau jene Netzresilienz, die moderne Stromsysteme benötigen.
Mit HIPASE-250 präsentiert ANDRITZ Hydropower die neueste Evolution seiner Automatisierungsplattform. Diese hochintegrierte Lösung vereint modernste Schutz-, Steuerungs- und Überwachungsfunktionen in einem einheitlichen System, das speziell für die Anforderungen der Netzstabilität optimiert wurde.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten richten sich konsequent auf die zukünftigen Anforderungen an Netzstabilität und Systemflexibilität aus. Die Entwicklungen orientieren sich nicht nur am heutigen Markt, sondern antizipieren die technischen Herausforderungen einer vollständig dekarbonisierten Energieversorgung. Durch kontinuierliche Verbesserung von Wirkungsgraden, Regelgeschwindigkeiten und Systemintegration wird die technologische Basis geschaffen, damit die Kunden ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und gleichzeitig höchste Versorgungssicherheit gewährleisten können.
4.
Environment & Energy
ANDRITZ Environment & Energy bekennt sich zu ökologischer Verantwortung und leistet einen aktiven Beitrag zur Gestaltung einer sauberen und nachhaltigen Zukunft für heutige und kommende Generationen. Durch kontinuierliche Innovation erhalten Kunden die Möglichkeit, die Herausforderungen eines sich rasch wandelnden industriellen Umfelds erfolgreich zu meistern.
Ein zentraler Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) im Berichtsjahr lag im Bereich Grüner Wasserstoff. ANDRITZ trieb hier die Entwicklung und Industrialisierung leistungsstarker Elektrolyseure zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien voran. Im Jahr 2025 nahm ANDRITZ die Electrolyzer Gigafactory in Erfurt, Deutschland, in Betrieb, die auf die Serienfertigung von ElektrolyseurStacks spezialisiert ist. Das skalierbare, modulare Produktionskonzept dient als Referenzmodell für weitere Standorte weltweit. Ergänzend zur ElektrolyseurFertigung konzentrierten sich die F&EAktivitäten auf standardisierte 100MWBausteine für Großanlagen sowie auf Integrationskonzepte für ganzheitliche PowertoXLösungen.
Eng damit verknüpft setzte ANDRITZ den Ausbau seiner Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS) fort. Die CO2Abscheidung spielt eine entscheidende Rolle bei der Herstellung von E Fuels in Zellstofffabriken, die im Vergleich zu anderen Industrieanlagen über hohe Mengen biogenen CO2 verfügen. Derzeit wird dieses CO2 in die Atmosphäre abgegeben und trägt zu den Emissionen der Anlagen bei. ANDRITZ verfolgt das Ziel, diese Emissionen durch Abscheidung und Kombination mit grünem Wasserstoff in hochwertige synthetische Energieträger umzuwandeln. Durch konzernweite Zusammenarbeit bietet ANDRITZ ein umfangreiches, skalierbares Technologieportfolio entlang der gesamten EFuelWertschöpfungskette an.
Die Division Clean Air Technologies richtet ihre F&EAktivitäten auf Technologien zur Reduktion von Feinstaub, gasförmigen Luftschadstoffen und CO2Emissionen aus industriellen Prozessen aus. Als Reaktion auf zunehmend strengere Emissionsvorschriften entwickelt ANDRITZ neue Lösungen von fortschrittlichen Regelsystemen zur verbesserten Feinstaubabscheidung bis hin zu CO2 Abscheidungstechnologien mit optimierter Energieintegration. Damit können sowohl neue als auch bestehende Anlagen Emissionen reduzieren und gleichzeitig wirtschaftlich betrieben werden.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
In der Division Separation setzte ANDRITZ gezielte F&EProgramme um, um fortschrittliche Fest/FlüssigTrennlösungen für zunehmend anspruchsvolle Märkte bereitzustellen. Der Fokus lag auf der Weiterentwicklung von Kerntechnologien sowie auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und optimierter Prozessperformance. Ein bedeutender Meilenstein im Jahr 2025 war die Markteinführung des MiningMaster ME4, einer neuen ÜberkopfFilterpresse zur Steigerung des Durchsatzes, Verkürzung der Zykluszeiten und signifikanten Verbesserung der Wasserrückgewinnung in der Entwässerung von Bergbaurückständen. Ergänzende Entwicklungen in der Sensortechnik und Digitalisierung erhöhten die Prozessstabilität und Anlagenverfügbarkeit und lieferten messbaren Mehrwert für Kunden. Darüber hinaus entwickelte ANDRITZ seinen WastetoValueAnsatz weiter, unter anderem durch Lösungen zur Düngemittelgewinnung aus kommunalem Abwasser, sowie durch die erfolgreiche Skalierung des TurbexExtraktionssystems für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bis hin zum industriellen Vollbetrieb.
Die Division Feed & Biofuel bietet komplette Anlagen, Systeme und Schlüsselkomponenten auf Basis jahrzehntelanger globaler Erfahrung in der Futter- und Biomasseverarbeitung. Die F&ESchwerpunkte liegen auf der Optimierung von Kernprozessen, der Steigerung der Anlagenperformance sowie der weiteren Digitalisierung von Anlagen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Weiterentwicklung des Konzepts der Modularen Anlagenlösungen verfolgt einen integrierten Ansatz zur Optimierung von Logistik, Qualitätssicherung, und Kosteneffizienz und trägt damit zu höherer Effizienz, stabiler Anlagenverfügbarkeit und kontinuierlicher Verbesserung in der industriellen Futtermittel- und BiomasseProduktion bei.
Im Pumpensektor investiert ANDRITZ kontinuierlich in Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, Effizienz, Flexibilität und langfristige Zuverlässigkeit weiter zu erhöhen. Die laufenden F&EAktivitäten fokussieren sich auf die Optimierung der hydraulischen Leistung sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in anspruchsvollen globalen Märkten. Höchste Pumpenwirkungsgrade, modernste Hochleistungswerkstoffe und fortschrittlicher Verschleißschutz reduzieren zusätzlich den Energieverbrauch und die Umweltbelastung. Branchenführende, nach ISO 17025 akkreditierte hydraulische Prüflabore, präzise Messtechnik und moderne Simulationsmethoden gewährleisten die hohe Qualität und Leistungsfähigkeit der ANDRITZPumpen.
5.
Automation
ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ – basierend auf der Metris All-in-One Platform, gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. Im Berichtsjahr 2025 lag das Hauptaugenmerk weiterhin auf der Entwicklung auf der autonomen Betriebsführung von Gesamtanlagen sowie auf die Risikominimierung durch Cyberattacken.
Mit Hilfe der maßgeschneiderten Metris-Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen zu optimieren, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren.
Eine zentrale Priorität in diesem Jahr war die erfolgreiche Einführung der Anwendungen für Automatisierungskontrollen in verschiedenen Geschäftsbereichen sowie der Forschungsschwerpunkt auf Machine-Learning-basierter Echtzeitprozessoptimierung.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
6)
Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht
Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2025 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de.
7)
Konsolidierter nicht-finanzieller Bericht
Den konsolidierten nicht-finanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2025 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/berichte.
8)
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
9)
Aktien und Aktionärsstruktur
Offenlegung gemäß § 243a UGB
Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2025 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG wurden zum Bilanzstichtag – teils indirekt und teils direkt – von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, Vorsitzenden des Aufsichtsrats der ANDRITZ-Gruppe, gehalten. Davon entfallen 30,7% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,8% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Rund 5,8% der Aktien hält die Gesellschaft selbst. Mit einem Streubesitz von rund 62,7% stellen nationale und internationale institutionelle Anlegerinnen und Anleger den Hauptanteil der Anteilseigner und Anteilseignerinnen. Rund 48,3% der Aktien werden von institutionellen Investorinnen und Investoren gehalten. Der Großteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien und Irland, Kontinentaleuropa sowie Nordamerika. Der Anteil der identifizierten Privataktionärinnen und -aktionäre beträgt 9,3% des Grundkapitals und die Mehrheit davon stammt aus Österreich.
Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden. Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
10)
Ausblick
Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) wird das weltweite Wachstum im Jahr 2026 auf 3,3% und im Jahr 2027 auf 3,2% prognostiziert – ähnlich wie die für 2025 geschätzten 3,3%. Gegenwind durch veränderte Handelspolitiken wird dabei durch einen Investitionsschub im Technologiesektor (einschließlich künstlicher Intelligenz) abgefedert. Vor dem Hintergrund sich stabilisierender Handelsspannungen und weiterhin unterstützender Finanzierungsbedingungen hat sich die Weltwirtschaft als bemerkenswert widerstandsfähig erwiesen. Die IWF-Prognose für 2026 stellt eine leichte Aufwärtsrevision gegenüber der Prognose vom Oktober 2025 dar. Basierend auf den übergeordneten Trends einer nachlassenden Nachfrage und niedrigerer Energiepreise wird erwartet, dass die globale Inflationsrate im Jahr 2026 auf 3,8% und im Jahr 2027 auf 3,4% sinken wird.
Für die entwickelten Volkswirtschaften wird für 2026 ein Wachstum von rund 1,8% und für 2027 von 1,7% prognostiziert, während die Schwellenländer weiterhin um etwas mehr als 4,0% wachsen sollen. Für die USWirtschaft wird im Jahr 2026 ein Wachstum von 2,4% erwartet, welches durch niedrigere Zinssätze und den allmählich nachlassenden Einfluss höherer Handelsbarrieren unterstützt wird. In China wurde die Wachstumsprognose des IWF für 2026, trotz einer Wachstumsverlangsamung im vierten Quartal 2025, um 0,3 Prozentpunkte auf 4,5% angehoben. Ausschlaggebend dafür waren reduzierte effektive Zolltarife auf chinesische Waren.
Trotz der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Herausforderungen hat die ANDRITZ-Gruppe derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die oben beschriebenen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 signifikante negative Auswirkungen auf die Projekt- und Investitionsaktivitäten der von ANDRITZ bedienten Märkte und Kunden haben werden. Die Fähigkeit von ANDRITZ, Umsatzerlöse zu generieren, wird durch den hohen Auftragsbestand, den hohen Umsatzanteil und die wachsende Nachfrage nach Ersatzteilen und Service sowie durch Projekte zur Modernisierung bestehender Anlagen unterstützt. Darüber hinaus profitiert die Gruppe weiterhin von der steigenden Nachfrage nach Technologien, die den grünen Wandel ermöglichen.
Pulp & Paper: Aus heutiger Sicht wird erwartet, dass die Projekt und Investitionstätigkeit im Jahr 2026 auf einem hohen Niveau bleibt. Im Markt wurden zusätzliche Investitionen in neue Zellstoffkapazitäten initiiert. Gleichzeitig ist in China ein Trend zu einer stärkeren UpstreamIntegration zu beobachten. Die Projektaktivität im Zusammenhang mit Modernisierungen, Modifikationen und Nachhaltigkeitsverbesserungen bestehender Kapazitäten wird voraussichtlich zufriedenstellend bleiben.
Metals: Im Bereich Metals Forming werden strukturelle Herausforderungen im Automobilsektor durch relativ stabile Nachfrage nach NichtAutomobilAnwendungen sowie durch Wachstum in China abgefedert. Im Bereich Metals Processing wird für 2026 ein weiterhin robustes Marktumfeld erwartet.
Hydropower: Im Geschäftsbereich Hydropower wird mit einem weiteren Anstieg der Projekt und Sanierungs-aktivitäten, basierend auf laufenden Initiativen zur Förderung erneuerbarer Energien sowie der weltweit steigenden Nachfrage nach Elektrifizierung, gerechnet. Die Nachfrage nach Energiespeicherung (und damit nach Pumpspeicherkraftwerken) dürfte auf einem hohen Niveau bleiben, da diese Anlagen volatile erneuerbare Energieerzeugung ausgleichen können. Ebenso soll die Nachfrage im Bereich Netzstabilität (und damit nach Synchronkondensatoren) hoch bleiben, da solche Installationen zur Stabilisierung der Stromnetze beitragen. Der weltweit steigende Energiebedarf dürfte zudem die Nachfrage nach Turbogeneratoren weiter erhöhen.
Environment & Energy: Wie bereits durch die positive Dynamik beim Auftragseingang in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres sichtbar wurde, wird für 2026 eine zufriedenstellende Projektentwicklung erwartet, insbesondere für Clean Air Technologies sowie Feed & Biofuel. Weitere Investitionen in Green Hydrogen und Carbon Capture sowie eine Erholung der Nachfrage in den Bereichen Separation und Pumps hängen von Fortschritten bei Projektentscheidungen und Förderprogrammen ab.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Lagebericht
Für das Jahr 2026 erwartet die ANDRITZGruppe weiterhin ein hohes Niveau der Projektaktivität. Auf Basis des bestehenden Auftragsbestands wird für das Gesamtjahr 2026 trotz negativer Währungseffekte ein Umsatzwachstum in einer Bandbreite von 8,0 bis 8,3 Mrd. EUR erwartet. Für das Jahr 2026 strebt die ANDRITZ-Gruppe eine vergleichbare EBITAMarge (exkl. nicht-operativer Effekte) in einer Bandbreite von 8,7% bis 9,1% an.
Sollte sich das makroökonomische und geopolitische Umfeld deutlich verschlechtern, globale Handelsbarrieren weiter zunehmen oder der Euro weiter deutlich aufwerten, könnten sich negative Auswirkungen auf die Abwicklung und den Eingang von Aufträgen ergeben, was die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ negativ beeinflussen könnte. In diesem Fall könnten zusätzliche Kapazitätsanpassungen über die derzeitigen Maßnahmen hinaus erforderlich werden, welche finanzielle Rückstellungen notwendig machen und das Ergebnis der ANDRITZGruppe belasten würden.
Graz, 24. Februar 2026
Der Vorstand der ANDRITZ AG
Joachim Schönbeck e.h.
Dietmar Heinisser e.h.
Vanessa Hellwing e.h.
Jarno Nymark e.h.
Frédéric Sauze e.h.
(Vorstandsvorsitzender)
(Finanzvorstand)
Disclaimer:
Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2025 und im Geschäftsbericht 2025 sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Der Jahresfinanzbericht 2025 und der Geschäftsbericht 2025 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 23. Februar 2026,
24:00 Uhr, zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel „Unternehmensrisiken“ und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2025 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2025 und im Geschäftsbericht 2025 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Konzernabschluss 2025
der ANDRITZ-Gruppe
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz
Konzern-Cashflow-Statement
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Konzernanhang
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz
Glossar
Bestätigungsvermerk
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung
Für das Geschäftsjahr 2025
(in MEUR)
Anhang
2025
2024
Umsatz
9.
7.883,1
8.313,7
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
 
41,3
18,6
Aktivierte Eigenleistungen
 
12,1
14,7
Sonstige Erträge
10.
120,8
137,6
Materialaufwand
11.
-3.904,3
-4.244,6
Personalaufwand
12.
-2.336,3
-2.300,8
Sonstige Aufwendungen
13.
-993,3
-1.051,3
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
 
823,4
887,9
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
14.
-240,6
-226,0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
 
582,8
661,9
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
6./15.
6,3
18,2
Zinserträge
 
35,4
61,0
Zinsaufwendungen
 
-48,7
-50,5
Sonstiges Finanzergebnis
 
23,5
-44,1
Finanzergebnis
15.
16,5
-15,4
Ergebnis vor Steuern (EBT)
 
599,3
646,5
Ertragsteuern
16.
-142,2
-150,0
Konzernergebnis
 
457,1
496,5
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis
 
456,3
496,5
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis
34.
0,8
0,0
 
 
 
 
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
17.
4,67
5,02
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
17.
4,65
4,99
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzerngesamtergebnisrechnung
KonzernGesamtergebnis-rechnung
Für das Geschäftsjahr 2025
(in MEUR)
Anhang
2025
2024
KONZERNERGEBNIS
 
457,1
496,5
 
 
 
 
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
22./34.
17,0
10,2
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten,
die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
31./34.
-6,6
-4,6
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden nicht in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird
 
10,4
5,6
 
 
 
 
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
34.
-96,0
-37,0
Absicherung von Zahlungsströmen
34./37.
34,4
-26,1
Anteil am sonstigen Ergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
6.
0,0
-0,2
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann
 
-61,6
-63,3
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern)
 
-51,2
-57,7
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
405,9
438,8
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis
 
405,6
440,0
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis
 
0,3
-1,2
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernbilanz
Konzernbilanz
Zum 31. Dezember 2025
(in MEUR)
Anhang
2025
2024
Aktiva
 
 
 
Sachanlagen
18./19.
1.351,2
1.270,7
Geschäfts- oder Firmenwerte
20.
1.130,3
860,4
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
21.
246,0
139,9
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
6.
25,7
34,1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
32.
98,0
82,4
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
28.
87,1
75,2
Aktive latente Steuern
16.
157,8
211,6
Langfristige Vermögenswerte
 
3.096,1
2.674,3
Vorräte
25.
1.207,6
1.162,4
Geleistete Anzahlungen
26.
185,2
151,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
27.
1.285,5
1.168,8
Vertragsvermögenswerte
9.
1.093,2
1.099,3
Forderungen aus laufenden Steuern
16.
46,7
32,5
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
32.
469,8
386,8
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
28.
310,4
314,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
33.
911,6
1.164,6
Kurzfristige Vermögenswerte außer zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
5.510,0
5.480,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
40.
4,0
8,2
Kurzfristige Vermögenswerte
 
5.514,0
5.488,7
Summe Aktiva
 
8.610,1
8.163,0
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
Grundkapital
 
104,0
104,0
Kapitalrücklagen
 
36,5
36,5
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen
 
2.311,2
2.136,9
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital
 
2.451,7
2.277,4
Nicht beherrschende Anteile
 
4,1
2,6
Summe Eigenkapital
34.
2.455,8
2.280,0
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen
35.
363,6
356,6
Leasingverbindlichkeiten
19.
197,7
161,6
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
22.
314,6
341,2
Rückstellungen
23.
196,8
202,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
36.
110,4
37,0
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
30.
5,8
2,2
Passive latente Steuern
16.
77,7
87,1
Langfristige Schulden
 
1.266,6
1.188,5
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen
35.
184,0
172,9
Leasingverbindlichkeiten
19.
49,0
47,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.
960,7
954,8
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
9.
1.396,3
1.321,6
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
9.
429,6
342,6
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
22.
36,8
45,5
Rückstellungen
23.
401,9
396,1
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
16.
119,7
95,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
36.
152,5
172,7
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
30.
1.157,2
1.145,4
Kurzfristige Schulden
 
4.887,7
4.694,5
Summe Passiva
 
8.610,1
8.163,0
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzern-Cashflow-Statement
Konzern-Cashflow-
Statement
Für das Geschäftsjahr 2025
(in MEUR)
Anhang
2025
2024
Konzernergebnis
 
457,1
496,5
Ertragsteuern
16.
142,2
150,0
Zinsergebnis
15.
13,3
-10,5
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen
19./20./
21.
240,6
226,0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
6./15.
-6,3
-18,2
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und finanziellen Vermögenswerten
 
-49,6
-3,8
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen
 
115,3
147,6
Veränderung des Nettoumlaufvermögens
39.
-1,4
-114,7
Veränderung der Rückstellungen und übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten
 
-106,6
-108,5
Erhaltene Zinsen
 
32,9
61,0
Gezahlte Zinsen
 
-36,3
-38,9
Erhaltene Dividenden
 
1,3
2,3
Gezahlte Ertragsteuern
 
-149,8
-152,3
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
39.
652,7
636,5
 
 
 
 
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
-198,1
-179,5
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
 
27,4
16,5
Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
 
-562,4
-362,3
Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten
 
520,1
354,7
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben
39.
-328,6
-36,9
Cashflow aus Investitionstätigkeit
39.
-541,6
-207,5
 
 
 
 
Einzahlungen aus Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten
39.
241,4
161,4
Auszahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
39.
-265,9
-493,1
Auszahlungen für Leasingverträge
39.
-52,0
-53,3
Dividendenzahlung
34.
-253,8
-248,5
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer
39.
-4,6
-14,9
Erlöse aus der Ausgabe eigener Aktien
34.
14,3
11,7
Erwerb eigener Aktien
34.
0,0
-116,6
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
39.
-320,6
-753,3
 
 
 
 
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
 
-209,5
-324,3
 
 
 
 
Währungsumrechnung
 
-43,6
-14,5
Veränderungen im Konsolidierungskreis
 
0,1
-3,8
Wertberichtigung
 
0,0
0,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode
33.
1.164,6
1.507,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode
33.
911,6
1.164,6
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Entwicklung des KonzernEigenkapitals
Für das Geschäftsjahr 2025
 
 
Davon entfallen auf Eigentümer der Muttergesellschaft
Nicht beherrschende Anteile
Summe Eigenkapital
(in MEUR)
Anhang
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Fair Value-Rücklage
Rücklage der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
Währungsumrechnungsrücklage
Eigene Aktien
Gesamt
 
 
Stand zum 1. Jänner 2024
 
104,0
36,5
2.348,3
34,2
-43,4
-112,2
-189,7
2.177,7
-20,2
2.157,5
Konzernergebnis
 
-
-
496,5
-
-
-
-
496,5
-
496,5
Sonstiges Ergebnis
 
-
-
-
-30,8
10,2
-35,9
-
-56,5
-1,2
-57,7
Gesamtergebnis
 
-
-
496,5
-30,8
10,2
-35,9
-
440,0
-1,2
438,8
Dividenden
34.
-
-
-248,5
-
-
-
-
-248,5
-
-248,5
Veränderung der eigenen Aktien
34.
-
-
-2,6
-
-
-
-99,7
-102,3
-
-102,3
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen
34.
-
-
3,8
-
-
-
-
3,8
-
3,8
Hyperinflation
41.
-
-
5,5
-
-
-
-
5,5
-
5,5
Umgliederungen und sonstige Veränderungen
 
-
-
1,2
-
-
-
-
1,2
24,0
25,2
Stand zum 31. Dezember 2024
 
104,0
36,5
2.604,2
3,4
-33,2
-148,1
-289,4
2.277,4
2,6
2.280,0
Stand zum 1. Jänner 2025
 
104,0
36,5
2.604,2
3,4
-33,2
-148,1
-289,4
2.277,4
2,6
2.280,0
Konzernergebnis
 
-
-
456,3
-
-
-
-
456,3
0,8
457,1
Sonstiges Ergebnis
 
-
-
-
27,8
17,0
-95,5
-
-50,7
-0,5
-51,2
Gesamtergebnis
 
-
-
456,3
27,8
17,0
-95,5
-
405,6
0,3
405,9
Dividenden
34.
-
-
-253,8
-
-
-
-
-253,8
-
-253,8
Veränderung der eigenen Aktien
34.
-
-
-0,6
-
-
-
17,5
16,9
-
16,9
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen
34.
-
-
5,4
-
-
-
-
5,4
-
5,4
Hyperinflation
41.
-
-
0,5
-
-
-
-
0,5
-
0,5
Zugänge aus Unternehmenserwerben
5.
-
-
-
-
-
-
-
-
1,2
1,2
Umgliederungen und sonstige Veränderungen
 
-
-
-0,3
-
-
-
-
-0,3
-
-0,3
Stand zum 31. Dezember 2025
 
104,0
36,5
2.811,7
31,2
-16,2
-243,6
-271,9
2.451,7
4,1
2.455,8
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Konzernanhang
Zum 31. Dezember 2025
A
Allgemeines und rechtliche
Grundlagen
1.Allgemeines
2.Grundlagen der Rechnungslegung
3.Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessens-entscheidungen und Schätzungen
B
Angaben zur Struktur von ANDRITZ
4.Konsolidierungskreis
5.Unternehmenserwerbe
6.Nach der Equity-Methode
bilanzierte Unternehmen
7.Nahestehende Unternehmen und
Personen
C
Ergebnis des Jahres
8.Segmentberichterstattung
9.Umsatzerlöse
10.Sonstige Erträge
11.Materialaufwand
12.Personalaufwand
13.Sonstige Aufwendungen
14.Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte
15.Finanzergebnis
16.Ertragsteuern
17.Ergebnis je Aktie
D
Langfristige Vermögenswerte und Schulden
18.Sachanlagen
19.Nutzungsrechte aus Leasingverhält-nissen und Leasingverbindlichkeiten
20. Geschäfts- oder Firmenwerte
21.Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
22.Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
23. Rückstellungen
E
Nettoumlaufvermögen
24. Nettoumlaufvermögen im Überblick
25.Vorräte
26. Geleistete Anzahlungen
27.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
28.Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
29.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
30. Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
F
Finanz- und Kapitalstruktur, Finanz-instrumente und Risikomanagement
31.Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien
32. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
33.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
34.Eigenkapital
35. Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen
36. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
37. Derivative Finanzinstrumente
38. Risikomanagement – Risiken in
Verbindung mit Finanzinstrumenten
G
Sonstiges
39. Konzern-Cashflow-Statement
40.Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
41. Auswirkungen der Hyperinflation
42.Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten
43.Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
44.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
45.Konzernunternehmen
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
1)
Allgemeines und rechtliche Grundlagen
1.
Allgemeines
Die ANDRITZ AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert seit Juni 2001 an der Wiener Börse. Der eingetragene Sitz der ANDRITZ AG, der Muttergesellschaft der ANDRITZ-Gruppe, befindet sich in der Stattegger Straße 18, 8045 Graz, Österreich. Die ANDRITZ-Gruppe (der „Konzern“ oder „ANDRITZ“) ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen und arbeitet in vier strategischen berichtspflichtigen Geschäftssegmenten: Pulp & Paper, Metals, Hydropower sowie Environment & Energy.
Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands der ANDRITZ AG erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorgelegt. Am 24. Februar 2026 wurde der Konzernabschluss zum
31. Dezember 2025 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.
Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro (MEUR) dargestellt.
2.
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2025 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Dabei beziehen sich die IFRS auf die vom IASB veröffentlichten IFRS Accounting Standards und nicht auf die IFRS Sustainability Disclosure Standards. Ebenso wurden sämtliche für 2025 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
a)
Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das am 1. Jänner 2025 beginnende Geschäftsjahr wurden folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRS IC angewendet:
Standard/Interpretation
Titel
Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IAS 21
Änderung: Mangel an Umtauschbarkeit
1. Jänner 2025
12. November 2024
Die Änderungen an IAS 21 verpflichten zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses sowie der erforderlichen Anhangangaben.
Dieser geänderter Standard hat keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.
b)
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen
Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2026 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind daher noch nicht angewendet worden:
Standard/Interpretation
Titel
Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IFRS 9 / IFRS 7
Änderung zu Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
1. Jänner 2026
30. Juni 2025
IFRS 7 / IFRS 9
Änderung: Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten
1. Jänner 2026
27. Mai 2025
IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9,
IFRS 10, IAS 7
Jährliche Verbesserungen der IFRS
(Zyklus 2021-2023)
1. Jänner 2026
9. Juli 2025
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
1. Jänner 2027
13. Februar 2026
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche
Rechenschaftspflicht: Angaben

1. Jänner 2027
offen
IAS 21
Änderung: Hochinflationäre Darstellungswährung
1. Jänner 2027
offen

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen) klären die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme, führen neue Angabepflichten ein und beinhalten Erleichterungen bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit Verträgen über naturabhängige Stromversorgung.
Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 betreffen die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit und Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2021-2023) enthalten Klarstellungen und Anpassungen zur Erleichterung der erstmaligen Anwendung in IFRS 1, Verbesserungen und Klarstellungen zu den Offenlegungspflichten in IFRS 7, Korrekturen und Klarstellungen zur Verbesserung der Konsistenz in IFRS 9, Anpassungen zur Beseitigung von Unstimmigkeiten und zur Verbesserung der Klarheit in IFRS 10 und Änderungen zur Verbesserung der Darstellung und Klarheit der Cashflow-Berichte in IAS 7.
Der neue Standard IFRS 19 ermöglicht es bestimmten Tochterunternehmen, reduzierte Angaben offenzulegen, wenn es die IFRS-Rechnungslegungsstandards in seinem Abschluss anwendet. IFRS 19 ist für in Frage kommende Tochterunternehmen optional in der Anwendung.
Die Änderungen an IAS 21 sehen vor, dass für die Umrechnung einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung der zum aktuellen Abschlussstichtag geltende Umrechnungskurs zu verwenden ist. Des Weiteren beinhaltet die Standardänderung zusätzliche Angaben sowie Regelungen für die Währungsumrechnung nach Beendigung der Hochinflation.
Diese neuen oder geänderten Standards haben voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der neue Standard IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 ersetzen. Folgende wesentliche Neuerungen tragen zu einer transparenteren und vergleichbareren Berichterstattung bei:
Vordefinierte Zwischensummen und Kategorien von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen (Management-defined Performance Measures, kurz MPMs)
Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenfassung und der Aufgliederung von Informationen im Jahresabschluss
ANDRITZ erarbeitet im Rahmen eines interdisziplinären Projekts zwischen unterschiedlichen Abteilungen die Auswirkungen der Einführung von IFRS 18 auf den Konzernabschluss: Die derzeit noch laufenden Analysen haben bisher ergeben, dass keine spezifische Hauptgeschäftstätigkeit vorliegt, d.h. ANDRITZ wird in der Gewinn- und Verlustrechnung keine bestimmten Erträge und Aufwendungen, die nach generellen Vorgaben im Investitions- oder Finanzierungsbereich auszuweisen sind, im operativen Bereich ausweisen. Hinsichtlich der Strukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung wird derzeit eine mögliche Umstellung der Darstellung der Aufwendungen im operativen Bereich nach Art (Gesamtkostenverfahren) auf die Darstellung nach Funktion (Umsatzkostenverfahren) beurteilt. Hinsichtlich der MPMs analysiert ANDRITZ derzeit, welche der bisher verwendeten Leistungskennzahlen künftig die Definition einer MPM im Sinne von IFRS 18 erfüllen. Da die bestehenden Darstellungsalternativen für Cashflows im Zusammenhang mit gezahlten und erhaltenen Zinsen und Dividenden abgeschafft werden, wird es zu einer Änderung der Klassifizierung kommen, wobei der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, der Cashflow aus Investitionstätigkeit als auch der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit anzupassen sein werden. Im Geschäftsjahr 2026 wird sich ANDRITZ darauf konzentrieren, die strukturierten Vorbereitungsmaßnahmen sowie auch die Anpassungen von Systemen und Prozessen sowie Richtlinien zu finalisieren.
3.
Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
ANDRITZ beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.
a)
Rechnungslegungsmethoden
Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2. a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen, hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:

Konsolidierungsgrundsätze
Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt.
Fremdwährungstransaktionen
Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Währungskurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Währungskursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Ausländische Tochtergesellschaften
Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind im Posten „Währungsumrechnungs-rücklage“ im Konzerneigenkapital ausgewiesen.
Hyperinflation
Die Abschlüsse (und Vergleichszahlen) von ausländischen Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist, sind in Bezug auf die Änderungen in der Kaufkraft der Währung neu darzustellen. Es erfolgt eine Neubewertung gemäß IAS 29.
Mehr Informationen in Kapitel 41. Auswirkungen der Hyperinflation.
Wesentliche Wechselkurse
Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:
Für 1 Euro
Stichtagskurs am
Durchschnittskurs für
Währung
31. Dezember 2025
31. Dezember 2024
2025
2024
BRL
Brasilianischer Real
6,44
6,43
6,31
5,83
CAD
Kanadischer Dollar
1,61
1,49
1,58
1,48
CHF
Schweizer Franken
0,93
0,94
0,94
0,95
CNY
Chinesischer Renminbi Yuan
8,23
7,58
8,12
7,79
DKK
Dänische Krone
7,47
7,46
7,46
7,46
GBP
Britisches Pfund
0,87
0,83
0,86
0,85
INR
Indische Rupie
105,60
88,93
98,52
90,56
SEK
Schwedische Krone
10,82
11,46
11,07
11,43
USD
Amerikanischer Dollar
1,18
1,04
1,13
1,08
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
b)
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.
Der Krieg in der Ukraine sowie weitere geopolitische Entwicklungen wurden und werden laufend beobachtet, um auch künftig etwaigen Auswirkungen auf den ANDRITZ-Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. Aktuell haben diese geopolitischen Entwicklungen keinen direkten wesentlichen Einfluss auf die Ermessensentscheidungen und Schätzungen.
Klimabezogene Risiken werden in den jeweiligen Detailkapiteln beschrieben.
Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
2)
Angaben zur Struktur von ANDRITZ
4.
Konsolidierungskreis
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ AG und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen. ANDRITZ beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sind beherrschte Unternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, wird die Entscheidung über die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die Anteile an nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter dem Posten „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ erfasst.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:
 
2025
2024
 
Vollkonsolidierung
Equity-Methode
Vollkonsolidierung
Equity-Methode
Stand zum 1. Jänner
166
3
170
2
Zugänge aus Unternehmenserwerben
16
0
2
0
Abgänge aus Unternehmensveräußerungen
0
-1
0
0
Neugründungen
1
0
1
0
Änderung der Konsolidierungsmethode
0
0
-1
1
Umgründungen und Liquidationen
-13
0
-6
0
Stand zum 31. Dezember
170
2
166
3
Davon entfallen auf:
 
 
 
 
Inländische Unternehmen
7
0
7
0
Ausländische Unternehmen
163
2
159
3
Es wurde aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen auf die Einbeziehung von 61 (2024: 56) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von 7 (2024: 7) assoziierten Unternehmen verzichtet.
Änderung der Konsolidierungsmethode
Im ersten Quartal 2025 hat die ANDRITZ-Gruppe die verbleibenden 41,43% an OTORIO Ltd., Israel an Armis übertragen. Als Gegenleistung erhielt ANDRITZ einerseits 2,6 MEUR Kaufpreis sowie 1,34% der Anteile an Armis. Diese Anteile wurden gemäß IFRS 9 als Eigenkapitalinstrumente eingestuft und wurden zum beizulegenden Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung bilanziert. Im vierten Quartal 2025 hat ANDRITZ alle Anteile an Armis im Rahmen einer Finanzierungsrunde veräußert. Daraus wurde ein Gewinn von 36,0 MEUR realisiert und im Finanzergebnis verbucht.
Im Vergleichsjahr 2024 hat die ANDRITZ-Gruppe die Gesellschaft OTORIO Ltd., Israel aufgrund des Verlusts der Beherrschung entkonsolidiert. Dabei entstand ein Gewinn von 23,2 MEUR, der unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde ein Darlehen an OTORIO vollständig wertberichtigt (-38,4 MEUR im sonstigen Finanzergebnis). Die verbleibenden 41,43% an OTORIO wurden von ANDRITZ als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Der Wert der verbleibenden Anteile betrug 17,5 MEUR.
Mehr Informationen in Kapitel 45. Konzernunternehmen.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
5.
Unternehmenserwerbe
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.
Der Kaufpreis wird dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.
Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-Gruppe wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt.
a)
LDX-Gruppe
ANDRITZ hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der LDX-Gruppe unterzeichnet. Der Hauptsitz der Muttergesellschaft Dustex LLC ist in Kennesaw, Georgia, USA. Der Erwerb umfasst auch die Tochtergesellschaft Western Pneumatics, LLC mit Sitz in Eugene, Oregon, USA. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Februar 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Environment & Energy. LDX hat mit rund 250 Beschäftigten zuletzt rund 100 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen. Durch diese Akquisition wurden zwei vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.
b)
A.Celli Paper S.P.A.
Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an A.Celli Paper S.P.A. unterzeichnet. Der Erwerb umfasst ebenso Tochtergesellschaften in Italien und China. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist in Lucca, Italien. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Juli 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper. A.Celli hat mit rund 100 Beschäftigten zuletzt rund 70 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen. Durch diese Akquisition wurden zwei vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen. Eine weitere Gesellschaft wurde aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses wurde eine bedingte Gegenleistung von 4,2 MEUR vereinbart.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
c)
Salico-Gruppe
Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Salico-Gruppe unterzeichnet. Der Hauptsitz der Gruppe befindet sich in Italien und Spanien. Der Erwerb umfasst auch Tochtergesellschaften in Großbritannien, den USA und Indien. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Juli 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Metals. Salico hat mit rund 150 Beschäftigten zuletzt rund 100 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen. Durch diese Akquisition wurden zwei vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen. Fünf weitere Gesellschaften wurde aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses wurde eine bedingte Gegenleistung von 5,0 MEUR vereinbart.
d)
Diamond-Gruppe
Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% an der Diamond Power International, LLC unterzeichnet. Der Hauptsitz der Gruppe befindet sich in den USA und Großbritannien. Der Erwerb umfasst auch Tochtergesellschaften in Deutschland, Schweden, Finnland, Brasilien, Thailand, Südafrika und in der Tschechischen Republik. In Kanada wurden wesentliche Bereiche von Diamond im Rahmen eines Asset Deals und bei der Tochtergesellschaft in Thailand nicht beherrschende Anteile in Höhen von 51% übernommen. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Juli 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Diamond hat mit rund 400 Beschäftigten zuletzt rund 100 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen. Durch diese Akquisition wurden neun vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen. Eine weitere Gesellschaft wurde aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.
e)
Allen-Sherman-Hoff (ASH)
Die ANDRITZ-Gruppe hat wesentliche Bereiche von Allen-Sherman-Hoff erworben (Asset Deal). Der Hauptsitz von ASH befindet sich in Exton, Pennsylvania, USA. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Oktober 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper. ASH hat mit rund 31 Beschäftigten zuletzt rund 30 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen.
f)
Baoding Sanzheng Electrical Equipment Co., Ltd.
Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 51% der Anteile an Boading Sanzheng Electrical Equipment Co., Ltd. (kurz: Sanzheng) mit dem Hauptsitz in Baoding, Heibei, China unterzeichnet. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Dezember 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Metals. Sanzheng hat mit rund 130 Beschäftigten zuletzt rund 30 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen. Durch diese Akquisition wurde eine vollkonsolidierte Gesellschaft in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.
Für die restlichen 49% der Anteile an Sanzheng besteht eine wechselseitige Put-Call-Option in Höhe von 62,6 MEUR, welche zum 31. Dezember 2025 als Verbindlichkeit passiviert wurde. Die entsprechenden nicht beherrschenden Anteile wurden ausgebucht. Die Folgebewertung der Verbindlichkeit erfolgt über die Gewinn- und Verlustrechnung. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses wurde eine weitere bedingte Gegenleistung von 17,1 MEUR vereinbart. Die bedingte Gegenleistung wurde zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und ist im Posten „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ enthalten. Der Wert der bedingten Gegenleistung ist durch Annahmen über zukünftige Entwicklungen der Ergebnisse bestimmt.
g)
Weitere Unternehmenserwerbe
Im Geschäftsjahr wurde Captimise AB, Schweden erworben. Aufgrund von Unwesentlichkeit für den Gesamtkonzern wurde diese Gesellschaft nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Darüber hinaus hat die ANDRITZ-Gruppe wesentliche Bereiche der WEHRLE-WERK Aktiengesellschaft im Rahmen eines Asset Deals übernommen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
h)
Vorläufige beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt
Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
Pulp & Paper
Metals
Environment & Energy
Gesamt
Sachanlagen
31,5
16,5
7,2
55,2
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
77,5
51,8
35,4
164,7
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
3,0
2,0
0,0
5,0
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
7,3
0,1
0,1
7,5
Langfristige Vermögenswerte
119,3
70,4
42,7
232,4
Vorräte
50,8
12,2
9,0
72,0
Geleistete Anzahlungen
5,3
1,4
0,0
6,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
36,5
25,3
7,3
69,1
Vertragsvermögenswerte
1,1
16,4
2,7
20,2
Forderungen aus laufenden Steuern
3,2
0,1
0,0
3,3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
3,7
5,0
0,0
8,7
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
1,7
1,3
0,9
3,9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
25,5
10,4
2,0
37,9
Kurzfristige Vermögenswerte
127,8
72,1
21,9
221,8
 
 
 
 
 
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen
0,0
2,3
0,0
2,3
Leasingverbindlichkeiten
3,1
2,8
3,5
9,4
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
0,3
0,0
0,0
0,3
Rückstellungen
4,1
1,7
3,9
9,7
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
3,4
0,0
0,0
3,4
Passive latente Steuern
13,8
9,4
9,8
33,0
Langfristige Schulden
24,7
16,2
17,2
58,1
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen
11,3
1,4
0,0
12,7
Leasingverbindlichkeiten
14,4
0,1
1,0
15,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
30,3
25,5
3,1
58,9
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
0,0
3,2
6,9
10,1
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
34,0
6,5
2,5
43,0
Rückstellungen
9,4
8,0
0,0
17,4
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
-0,2
1,6
0,0
1,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,4
0,0
0,0
3,4
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
12,2
11,2
4,7
28,1
Kurzfristige Schulden
114,8
57,5
18,2
190,5
 
 
 
 
 
Nettovermögen
107,6
68,8
29,2
205,6
Nicht beherrschende Anteile
-1,2
0,0
0,0
-1,2
Geschäfts- oder Firmenwert
127,0
102,7
66,0
295,7
Übertragene Gegenleistung
233,4
171,5
95,2
500,1

Da die jeweiligen Unternehmserwerbe für sich genommen unwesentlich sind, erfolgte eine Aggregation auf Segementebene.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Geschäfts- oder Firmenwert der akquirierten Gesellschaften resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Beschäftigten sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung in die ANDRITZ-Gruppe.
Direkt mit den Unternehmenszusammenschlüssen verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand der Periode (im sonstigen Aufwand) berücksichtigt. In den übernommenen Forderungen sind keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.
Seit der erstmaligen Konsolidierung haben die Akquisitionen Umsatzerlöse in Höhe von 162,5 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von -17,1 MEUR zur ANDRITZ-Gruppe beigetragen. Hätten die Akquisitionen zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 stattgefunden, hätten sie Umsatzerlöse in Höhe von 326,7MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von -20,2MEUR beigesteuert.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aus Zeitgründen und aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue, wesentliche Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorläufig erfassten Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung der Akquisitionen angepasst.
Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Expertinnen und Experten ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst. Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen.
6.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen ANDRITZ und eine oder mehrere Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben und Rechte an deren Nettovermögen haben.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Gesellschaft
Sitz
Geschäftsbereich
2025

2024
OTORIO LTD
Tel Aviv, Israel
ME
-
-
Assoziiertes Unternehmen
41,43%
Psiori GmbH
Freiburg im Breisgau, Deutschland
ME
Assoziiertes Unternehmen
25,10%
Assoziiertes Unternehmen
25,10%
Smart Press Shop GmbH & Co KG
Halle (Saale), Deutschland
ME
Gemeinschafts-unternehmen
50,00%
Gemeinschafts-unternehmen
50,00%
Im Geschäftsjahr 2025 hat die ANDRITZ-Gruppe die Anteile an OTORIO LTD, Israel, verkauft.
Das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co KG wird gemeinsam von der ANDRITZ Schuler GmbH und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft geführt. Zweck ist die hochflexible Herstellung anspruchsvoller Karosserie-Teile mit zukunftsweisenden Technologien.
Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die einzelnen Gesellschaften als unwesentlich betrachtet werden können. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen:
(in MEUR)
2025
2024
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Angaben zur Bilanz
 
 
 
 
Langfristige Vermögenswerte
4,3
127,4
4,9
124,7
Kurzfristige Vermögenswerte
2,3
34,4
7,4
22,9
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
0,7
17,5
4,1
2,4
Vermögenswerte
6,6
161,8
12,3
147,6
Langfristige Schulden
0,0
92,4
5,8
101,4
Kurzfristige Schulden
0,7
24,0
9,8
13,0
Verbindlichkeiten
0,7
116,4
15,6
114,4
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
Umsatz
5,6
112,2
10,0
107,5
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
-0,6
-7,9
-0,7
-9,5
Zinsergebnis
0,0
-2,6
0,0
-3,5
Jahresergebnis
-0,7
12,3
-6,3
6,2
Sonstiges Ergebnis
0,0
0,0
-0,2
0,0
Gesamtergebnis
-0,7
12,3
-6,5
6,2

Die Summe der Buchwerte an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ist wie folgt:
(in MEUR)
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2023
5,4
10,7
16,1
Anteil am Jahresergebnis
14,8
3,4
18,2
davon Jahresergebnis
-2,6
3,1
0,5
davon Zwischenergebniseliminierung
0,0
0,3
0,3
davon Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
17,4
0,0
17,4
Anteil am sonstigen Ergebnis
-0,2
0,0
-0,2
Stand zum 31. Dezember 2024
20,0
14,1
34,1
Abgänge
-14,7
0,0
-14,7
Anteil am Jahresergebnis
-0,1
6,4
6,3
davon Jahresergebnis
-0,1
6,1
6,0
davon Zwischenergebniseliminierung
0,0
0,3
0,3
Stand zum 31. Dezember 2025
5,2
20,5
25,7
Die kumulierten nicht erfassten Verluste betragen 0,0 MEUR (2024: 0,0 MEUR). Es wurde die Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 47,3 MEUR (2024: 50,7 MEUR) eines der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens übernommen.
7.
Nahestehende Unternehmen und Personen
Gemäß IAS 24 – Nahestehende Personen müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ-Gruppe einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der ANDRITZ AG als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.
a)
Nahestehende Unternehmen
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts-unternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist wie folgt:
(in MEUR)
2025
2024
Umsatzerlöse und sonstige Erträge
40,3
41,0
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
37,2
40,3
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
3,1
0,7
 
 
 
Aufwendungen
-34,2
-38,5
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
-31,6
-35,6
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
-2,6
-2,9
 
 
 
Forderungen
26,2
27,2
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
26,0
21,7
Bruttobetrag
69,2
62,1
Wertberichtigung
-43,2
-40,4
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
0,2
5,5
Bruttobetrag
0,2
5,5
Wertberichtigung
0,0
0,0
 
 
 
Verbindlichkeiten
20,8
14,6
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
20,7
14,4
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
0,1
0,2
Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Vertriebsgesellschaften bzw. Gesellschaften, die Waren an den Konzern liefern oder Dienstleistungen für den Konzern erbringen. Als nahestehendes Unternehmen ist ebenso das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co KG kategorisiert.
Mehr Informationen in Kapitel 6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.
b)
Nahestehende Personen
Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Vorstand
Name
Funktion
Datum der Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
Joachim Schönbeck
Vorsitzender des Vorstands, CEO
1. Oktober 2014 (Mitglied des Vorstands)
8. April 2022 (Vorsitzender des Vorstands, CEO)
7. April 2027
Vanessa Nadine Hellwing
Mitglied des Vorstands, CFO
1. Jänner 2025 (Mitglied des Vorstands)
28. März 2025 (Mitglied des Vorstands, CFO)
31. Dezember 2027
Norbert Nettesheim
Mitglied des Vorstands, CFO
6. Dezember 2019
27. März 2025
Frédéric Sauze
Mitglied des Vorstands
30. März 2023
29. März 2031
Dietmar Heinisser
Mitglied des Vorstands
1. April 2023
31. März 2031
Jarno Matias Nymark
Mitglied des Vorstands
1. Oktober 2023
30. September 2026

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zum 31. Dezember 2025 bestand der Vorstand der ANDRITZ AG aus fünf Mitgliedern. Aufgrund seiner Entscheidung, von einer vertraglichen Option zur vorzeitigen Beendigung seines Vorstandsvertrags (ursprünglich bis zum 30. September 2027) Gebrauch zu machen, schied Norbert Nettesheim am 27. März 2025 aus dem Vorstand aus. Vanessa Hellwing wurde mit Wirkung zum 1. Jänner 2025 zum neuen Mitglied des Vorstands bestellt und übernahm ab dem 28. März 2025 die Aufgaben des Finanzvorstands. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11. Dezember 2025 wurden die Verträge der Vorstands-Mitglieder Dietmar Heinisser und Frédéric Sauze um weitere 5 Jahre verlängert.
Im Rahmen der 118. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG wurde am 27. März 2025 die Vergütungspolitik 2025 für den Vorstand und Aufsichtsrat von den Aktionären angenommen. Die Vergütungspolitik 2025 stellt eine bewusste Neuausrichtung gegenüber der vorangegangen und am 24. März 2021 verabschiedeten Vergütungspolitik 2021 dar: Die Vergütungspolitik 2025 zielt darauf ab, die Vergütung des Vorstands mit den langfristigen Zielen des Unternehmens stärker in Einklang zu bringen sowie die Wertschöpfung für Aktionäre und Stakeholder, einschließlich eines langfristigen profitablen Wachstums und einer Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens, zu erhöhen. Diese ist mit Wirkung zum 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.
Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe sowie kurzfristig und langfristig variable Bestandteile: Die fixe, erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus dem Grundgehalt, den Nebenleistungen und einer Pension über Beiträge an eine externe Pensionskasse. Die kurzfristig variablen Bestandteile sind von einem Zielbonus mit einem einjährigen Leistungszeitraum als Short-term-Incentive (STI) und von der Erreichung nicht finanzieller Ziele (für das Geschäftsjahr 2025 die Unfallhäufigkeitsrate auf Basis des ESG-Zielportfolios) abhängig. Die langfristig variablen Bestandteile – Long-term-Incentive (LTI) – sind als Performance Share Unit Plan mit einem dreijährigen Leistungszeitraum ausgestaltet. Der Performance Share Units (PSU) Faktor des LTI hängt von finanziellen (EBITA) und nicht-finanziellen Erfolgszielen (ESG) ab.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung wurde in Pensionskassen ausgelagert. Die Pensionsverträge sind beitragsorientiert ausgestaltet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach können jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Lohn- und Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage von ANDRITZ erfolgen.
Ein Mitglied des aktuellen Vorstands hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche gemäß § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer die Beendigung beruht auf einer gerechtfertigten Entlassung.
Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.
Als Aufwendungen für den aktuellen Vorstand wurden erfasst:
(in TEUR)
2025
2024
Kurzfristige Leistungen
9.721
15.413
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
523
441
Aktienbasierte Vergütungen
-94
855
 
10.150
16.709
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Im Zusammenhang mit Pensionen für frühere Vorstandsmitglieder und deren Angehörige wurde im Geschäftsjahr 2025 eine Pensionsrückstellung von 5.313 TEUR (2024: 6.471 TEUR) ausgewiesen, die laufenden jährlichen Aufwendungen betrugen 800 TEUR (2024: 945 TEUR) und es wurden 418 TEUR (2024: 469 TEUR) ausbezahlt.
Die Nebenleistungen betreffen unter anderem steuerpflichtige Sachbezüge, im Wesentlichen für Dienstwagen und betragen in 2025 insgesamt 86 TEUR (2024: 44 TEUR). Außerdem leistet ANDRITZ Versicherungsbeiträge für Unfallgefahren wie Tod oder Berufsunfähigkeit und für Heilkosten. Des Weiteren gewährt ANDRITZ im Bedarfsfall die Kostenübernahme der doppelten Haushaltsführung bis zu einem Jahr bei Dienstbeginn. Im Geschäftsjahr 2025 belaufen sich die gewährten sonstigen Vergütungsbestandteile auf 523 TEUR (2024: 441 TEUR).
An ein Mitglied des Vorstands wurde ein Vorschuss auf die Prämie 2025 in Höhe von 400 TEUR (2024: keine) gewährt. Es wurden keine Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt.
Die ANDRITZ AG hat für 2025 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ANDRITZ AG. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ANDRITZ-Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betragen 570 TEUR (2024: 598 TEUR).
Mit dem Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsmitglieds Domenico Iacovelli im Zusammenhang mit der Reorganisation der Geschäftsbereiche und der anschließenden Vertragsbeendigung zum 31. März 2024 wurden vergütungsrichtlinienkonforme Zahlungen in Höhe von 2.018 TEUR vereinbart. Von den Zahlungen wurde bereits die Hälfte (1.009 TEUR) im Geschäftsjahr 2024 ausbezahlt. Die andere Hälfte ist im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung gekommen.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden außerdem an die ehemaligen Vorstandsmitglieder Norbert Nettesheim und Humbert Köfler Tantiemen aus früheren Geschäftsjahren bis inklusive 2024 gemäß der Vergütungspolitik 2021 in Höhe von 4.164 TEUR bzw. 4.874 TEUR zur Auszahlung gebracht.
Die ausgewiesenen Werte können vom Vergütungsbericht abweichen, da es sich hier um eine Darstellung der Gesamtvergütung des Vorstands auf Basis der tatsächlichen Auszahlungen im Geschäftsjahr 2025 handelt.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2025 aus sechs Mitgliedern der Kapitalvertreter sowie aus drei entsandten Mitgliedern aus der Belegschaftsvertretung:
Name
Funktion
Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
KAPITALVERTRETER
Wolfgang Leitner
Vorsitzender des Aufsichtsrats
7. April 2022
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Elisabeth Stadler
Stellvertreterin des Vorsitzenden
21. März 2024
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028
Wolfgang Bernhard
Mitglied des Aufsichtsrats
7. Juli 2020
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029
Jürgen Hermann Fechter
Mitglied des Aufsichtsrats
30. März 2016
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Alexander Isola
Mitglied des Aufsichtsrats
30. März 2016
Bis zum 27. März 2025
Barbara Steger
Mitglied des Aufsichtsrats
27. März 2025
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029
Regina Prehofer
Mitglied des Aufsichtsrats
21. März 2024
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028
ENTSANDTE MITGLIEDER
Georg Auer
Mitglied des Aufsichtsrats
1. Juli 2011
Andreas Martiner
Mitglied des Aufsichtsrats
14. Februar 2001
Tania Sandtner
Mitglied des Aufsichtsrats
7. März 2024
Alexander Isola hat sein Mandat mit Wirkung am 27. März 2025 niedergelegt.
Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen Vergütung, einer Ausschussvergütung und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, der so zu verteilen ist, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2025 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 328 TEUR (2024: 330 TEUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Vergütung.
An Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der ANDRITZ AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtsratsmitgliedern vor.
Im Geschäftsjahr 2025 sind 30,72% der Anteile an der ANDRITZ AG im Besitz der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% der Anteile an der ANDRITZ AG im Besitz der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Die Custos Privatstiftung hält 100% der Anteile an der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,40% der Anteile an der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Wolfgang Leitner, Vorsitzender des Aufsichtsrats, hält 99,60% der Anteile an der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH und ist Mitstifter der Custos Privatstiftung. Beide Unternehmen erhielten basierend auf den oben angeführten Anteilen eine Dividende von 85,1 MEUR (vor KESt-Abzug) (2024: 81,9 MEUR vor KESt-Abzug) von der ANDRITZ AG. Die von Wolfgang Leitner beherrschte Aero Bedarfsflug GmbH, mit Sitz in Graz, Österreich, überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug betrug 2025 414 TEUR (2024: 1.009 TEUR). Zum 31. Dezember 2025 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dem Privatflugunternehmen in Höhe von 0 TEUR (2024: 43 TEUR). In seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der ANDRITZ Schuler GmbH verzichtete Wolfgang Leitner auf seine Tantiemen.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die Kanzlei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Alexander Isola (ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat am 27. März 2025) als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der ANDRITZ AG im Geschäftsjahr 2025 Beratungsleistungen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2025 angefallenen Honorare betrug 8 TEUR (2024: 14 TEUR).
3)
Ergebnis des Jahres
8.
Segmentberichterstattung
a)
Geschäftssegmente
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in folgende vier strategische Geschäftsbereiche organisiert, welche den berichtspflichtigen Geschäftssegmenten entsprechen:
ANDRITZ Pulp & Paper (PP)
ANDRITZ Pulp & Paper liefert nachhaltige Technologien, Automatisierungs- und Servicelösungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Dienstleistungen konzentrieren sich auf die Steigerung der Produktionseffizienz, die Senkung der Gesamtbetriebskosten sowie auf innovative Dekarbonisierungstechnologien und den autonomen Anlagenbetrieb. Das Produktprogramm umfasst auch Kessel für die Energieerzeugung, verschiedene Vliesstoff-Technologien und Faserplatten-(MDF-)Produktionssysteme. Mit den angebotenen Waste-to-Value-Recycling-, -Zerkleinerungs- und -Energielösungen werden Abfälle und Nebenströme der Produktion nachhaltig in wertvolle Sekundär-Rohstoffe oder Energie umgewandelt. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.
ANDRITZ Metals (ME)
ANDRITZ Metals ist einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien, Anlagen und digitalen Lösungen in der Umformtechnik. Zum Produktportfolio gehören auch Automatisierungs- und Softwarelösungen, Prozess-Know-how und Serviceleistungen. Im Bereich Metals Processing bietet das Geschäftssegment innovative, nachhaltige und marktführende Lösungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Flachprodukten, für Schweißsysteme und Industrieofenanlagen mit eigenen Brennersystemen sowie Serviceleistungen für die metallverarbeitende Industrie an.
ANDRITZ Hydropower (HY)
ANDRITZ Hydropower ist einer der weltweit führenden Anbieter von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke auf dem dynamisch wachsenden globalen Markt für erneuerbare Energien. Basierend auf 185 Jahren Erfahrung und einer weltweit installierten Leistung von 492 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich innovative Lösungen für neue und bestehende Wasserkraftwerke, von Kleinwasserkraftwerken bis hin zu Großanlagen. Modernste digitale Lösungen, umfassende Dienstleistungen für den Betrieb und die Wartung ganzer Wasserkraftwerke sowie Turbogeneratoren für die thermische Industrie runden das Portfolio ab.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
ANDRITZ Environment & Energy (EE)
ANDRITZ Environment & Energy übernimmt Verantwortung für die Umwelt und bietet eine breite Palette an Technologien mit Fokus auf nachhaltige Lösungen für verschiedene Industriezweige an. Dazu zählen Technologien zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und erneuerbaren Treibstoffen, zur CO2-Abscheidung und Emissionsreduktion, zur mechanischen und thermischen Fest-Flüssig-Trennung, zum Mahlen, Pelletieren und zum Pumpen von Flüssigkeiten. Ergänzt durch modernste Automatisierung und Digitalisierung sowie umfassende Serviceleistungen ermöglichen diese Technologien effiziente und innovative Lösungen für Prozesse wie Wasser- und Abwassermanagement, Recycling, Abfall-/Schlammverwertung, ressourcenschonende Gewinnung von Batterie-Mineralien, Entsalzung, Futter- und Lebensmittel-Valorisierung, Luftreinhaltung und P2X.
Diese Geschäftssegmente bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.
Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftssegmenten zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (EBITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftssegmenten. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftssegment enthalten.
Informationen nach Geschäftssegmenten
2025
(in MEUR)
PP
ME
HY
EE
Gesamt
Auftragseingang
3.348,1
1.479,4
2.516,1
1.566,2
8.909,8
Umsatz
2.956,9
1.694,1
1.729,5
1.502,6
7.883,1
EBITDA
384,0
113,1
137,9
188,4
823,4
Vergleichbares EBITA
318,3
103,1
117,5
159,5
698,4
Nicht operative Effekte
-13,7
-27,7
-4,4
-4,4
-50,2
EBITA
304,6
75,4
113,1
155,1
648,2
Investitionen
103,2
40,5
54,1
71,7
269,5
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
123,1
43,5
24,7
49,3
240,6
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
6,3
0,0
0,0
6,3
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
25,7
0,0
0,0
25,7
2024
(in MEUR)
PP
ME
HY
EE
Gesamt
Auftragseingang
2.779,8
1.707,2
2.170,5
1.619,4
8.276,9
Umsatz
3.461,1
1.811,2
1.537,9
1.503,5
8.313,7
EBITDA
457,8
110,0
121,9
198,2
887,9
Vergleichbares EBITA
382,0
99,4
94,1
167,3
742,8
Nicht operative Effekte
-8,3
-26,4
2,2
2,7
-29,8
EBITA
373,7
73,0
96,3
170,0
713,0
Investitionen
77,0
60,0
48,4
52,1
237,5
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
127,5
39,7
25,5
33,3
226,0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
18,2
0,0
0,0
18,2
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
34,1
0,0
0,0
34,1
b)
Geografische Gebiete
Die Konzernaktivitäten erstrecken sich über alle Regionen der Welt mit Schwerpunkten in Europa und Nord-amerika, aber auch wesentlichen Umfängen in Südamerika, China und Asien (ohne China). Segmenterlöse mit Kunden nach geografischen Gebieten werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt.
Informationen über geografische Gebiete
2025
(in MEUR)
Europa
Nordamerika
Südamerika
China
Asien (ohne
China)
Rest der Welt und Konsoli-
dierung
Gesamt
Umsatz
2.460,6
2.107,0
824,7
953,0
1.247,4
290,4
7.883,1
Langfristige Vermögenswerte
973,2
296,8
109,0
200,4
33,2
1.202,0
2.814,6
Investitionen
122,0
69,1
24,8
43,6
9,1
0,9
269,5
2024
(in MEUR)
Europa
Nordamerika
Südamerika
China
Asien (ohne
China)
Rest der Welt und Konsoli-
dierung
Gesamt
Umsatz
2.603,6
2.048,9
994,9
936,7
1.386,7
342,9
8.313,7
Langfristige Vermögenswerte
930,6
260,3
102,7
191,8
37,3
823,5
2.346,2
Investitionen
135,0
37,4
24,4
26,4
13,4
0,9
237,5

In den Außenumsätzen für Europa ist ein Betrag von 208,9 MEUR (2024: 233,1 MEUR) für Umsätze enthalten, die in Österreich erzielt werden. Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 361,5 MEUR (2024: 331,3 MEUR) befinden sich in Österreich.
c)
Wichtige Kunden
Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.
9.
Umsatzerlöse
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-Gruppe resultieren und werden aus Verträgen mit Kunden erfasst. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt:
Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.
Die Mehrheit der Umsatzerlöse wird zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode („cost-to-cost method“) festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.
Sind die Kriterien zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Ein Kunde erlangt die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.
Drohende Verluste werden erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.
Vertragssalden
Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Konzernbilanz im Posten „Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung“ ausgewiesen.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus und werden daher als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Vertrag für Rechnungslegungszwecke zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.
Verbleibende Leistungsverpflichtungen
Die verbleibenden Leistungsverpflichtungen stellen den undiskontierten Wert der Umsatzerlöse dar, den der Konzern aus den am Ende des Berichtszeitraums vorhandenen Aufträgen zu erzielen erwartet. ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.
a)
Art der Produkte und Dienstleistungen, Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und wesentliche Zahlungsbedingungen
ANDRITZ ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen sowie Ausrüstungen und Serviceleistungen.
Mehr Informationen in Kapitel 8. Segmentberichterstattung.

Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode („cost-to-cost“-Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung sind einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien nicht gegeben, dann werden die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Anzahlungen bzw. Fortschrittszahlungen von Kunden erfolgen – vertraglich bedingt – bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.
Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.
Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.
Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleistungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt, zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Bestimmte Projekte können Zahlungsbedingungen enthalten, bei denen zwischen der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und den Zahlungen des Kunden ein wesentlicher zeitlicher Unterschied besteht. In solchen Fällen wird der Umsatz zum Barverkaufspreis erfasst und gemäß IFRS 15 um den Zeitwert des Geldes angepasst. Zinserträge aus diesen Vereinbarungen werden über den Finanzierungszeitraum im Finanzergebnis erfasst.
Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen („assurance-type-warranty“) bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung („service-type-warranty“) vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der Gegenleistung zugerechnet wird.
b)
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die folgende Übersicht zeigt die Umsätze nach Geschäftsbereichen:
 
Pulp & Paper
Metals
Hydropower
Environment & Energy
Gesamt
(in MEUR)
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Region
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Europa
866,5
1.057,6
527,1
590,6
606,7
454,4
460,3
501,0
2.460,6
2.603,6
Nordamerika
735,2
708,8
514,4
549,0
469,4
445,8
388,0
345,3
2.107,0
2.048,9
Südamerika
543,8
673,8
27,0
42,9
114,2
123,4
139,7
154,8
824,7
994,9
Asien (ohne China)
362,9
620,6
229,4
175,9
425,4
355,9
229,7
234,3
1.247,4
1.386,7
China
377,6
327,4
357,6
385,5
21,0
29,8
196,8
194,0
953,0
936,7
Sonstige
70,9
72,9
38,6
67,3
92,8
128,6
88,1
74,1
290,4
342,9
 
2.956,9
3.461,1
1.694,1
1.811,2
1.729,5
1.537,9
1.502,6
1.503,5
7.883,1
8.313,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Art
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Über einen Zeitraum
1.455,6
1.941,1
1.056,4
1.149,3
1.538,0
1.357,2
653,9
666,5
4.703,9
5.114,1
Zu einem Zeitpunkt
1.501,3
1.520,0
637,7
661,9
191,5
180,7
848,7
837,0
3.179,2
3.199,6
 
2.956,9
3.461,1
1.694,1
1.811,2
1.729,5
1.537,9
1.502,6
1.503,5
7.883,1
8.313,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kategorie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neuanlagen
1.215,1
1.699,2
1.230,2
1.319,9
1.122,3
969,1
842,8
897,8
4.410,4
4.886,0
Service
1.741,8
1.761,9
463,9
491,3
607,2
568,8
659,8
605,7
3.472,7
3.427,7
 
2.956,9
3.461,1
1.694,1
1.811,2
1.729,5
1.537,9
1.502,6
1.503,5
7.883,1
8.313,7
c)
Vertragssalden
ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen, wenn der Leistungsfortschritt die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zur Reduktion der Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 0,4 MEUR (2024: Reduktion der Wertberichtigung um 0,7 MEUR). Durch Unternehmenserwerbe erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 20,2 MEUR (2024: 0,0 MEUR). Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Rechnungen an den Kunden gestellt werden.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
ANDRITZ bilanziert Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, wenn Anzahlungen der Kunden den Leistungsfortschritt übersteigen. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren, belaufen sich auf 835,3 MEUR (2024: 1.154,4 MEUR). Durch Unternehmenserwerbe erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten um 10,1 MEUR (2024: 0,0 MEUR).
Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Diese werden in der Regel im nächsten Geschäftsjahr als Erlös erfasst.
Die kumulativen Anpassungen der Erlöse, die sich aus einer Änderung der Bestimmung des Leistungsfortschritts, einer Änderung der Schätzung des Transaktionspreises oder einer Vertragsänderung ergeben, sowie in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt worden sind, belaufen sich in der Regel auf unter einem Prozent der Gesamterlöse eines Geschäftsjahres.
d)
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Der den nicht erfüllten oder teilweise erfüllten verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis zum 31. Dezember 2025 enthält folgende erwartete Umsatzrealisierung:
(in MEUR)
innerhalb eines Jahres
in mehr als einem Jahr
Gesamt
Pulp & Paper
2.025,1
807,9
2.833,0
Metals
1.256,5
409,1
1.665,6
Hydropower
1.677,4
2.857,8
4.535,2
Environment & Energy
1.096,2
327,5
1.423,7
 
6.055,2
4.402,3
10.457,5

Die Überleitung des der verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreises zwischen Anfangs- und Endbestand ist wie folgt:
(in MEUR)
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2024
9.749,9
Auftragseingang
8.909,8
Umsatz
-7.883,1
Währungsumrechnung
-376,9
Veränderungen im Konsolidierungskreis
271,1
Sonstige Anpassungen
-213,3
Stand zum 31. Dezember 2025
10.457,5

Die sonstigen Anpassungen beinhalten überwiegend Vergleichsvereinbarungen im Zusammenhang mit Änderungen von Kundenaufträgen.
e)
Vertragskosten
ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Posten „Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte“ enthalten und betragen zum 31. Dezember 2025 9,9 MEUR (2024: 7,4 MEUR). Analog zum Leistungsfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2025 3,7 MEUR (2024: 6,8 MEUR) amortisiert. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen erfasst.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden. Die Bilanzierung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen getroffen werden, sind wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich.
Die Evaluierung, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Ermessen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.
Ein Teil des Geschäfts besteht aus Verträgen für langfristige Projekte, deren Fertigstellung mehrere Jahre dauern kann, und viele größere Aufträge führen zu Umsatzerlösen in Zeiträumen, nachdem die jeweiligen Auftragseingänge erfasst wurden. Daher stellen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen den undiskontierten Wert künftiger Umsatzerlöse dar, die zu jedem Zeitpunkt aus verbindlichen Verträgen erwartet werden. Erteilte Aufträge können vom Kunden verzögert, geändert oder sogar storniert werden. Diese Maßnahmen können die Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Auftrag verringern oder verzögern oder sogar zur Stornierung des Auftrags führen.
10.
Sonstige Erträge
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird in der Darstellung danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen die direkt im Zusammenhang mit dem Personalaufwand stehen direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden.
(in MEUR)
2025
2024
Öffentliche Zuwendungen
39,8
39,4
Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
14,4
4,4
Mieterträge
11,6
12,2
Verschrottungserträge
11,4
11,1
Erträge aus Versicherungsleistungen
2,7
6,1
Fremdwährungskursgewinne
0,0
3,4
Gewinne aus der Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften
0,0
24,0
Übrige
40,9
37,0
 
120,8
137,6
Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus dem Zahlungseingang vollständig abgeschriebener Forderungen und sonstigen Steuergutschriften der öffentlichen Hand.
11.
Materialaufwand
(in MEUR)
2025
2024
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
3.019,3
3.296,0
Aufwendungen für bezogene Leistungen
885,0
948,6
 
3.904,3
4.244,6
12.
Personalaufwand
(in MEUR)
2025
2024
Löhne und Gehälter
1.854,2
1.829,4
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen für Unterstützung
380,9
366,1
Aufwendungen für Pensionen
57,0
56,4
Abfindungen
34,9
41,9
Aufwendungen für Abfertigungen
9,3
7,0
 
2.336,3
2.300,8
 
Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Höhe von 1,0 MEUR (2024: 0,9 MEUR) wurden aufwandsmindernd erfasst.
Die Anzahl der Beschäftigten betrug:
(in Köpfen)
2025
2024
Arbeiter
10.980
10.860
Angestellte
19.366
19.143
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
30.346
30.003
 
 
 
Arbeiter
10.953
11.006
Angestellte
19.200
19.037
Beschäftigte (durchschnittlich, ohne Lehrlinge)
30.153
30.043
13.
Sonstige Aufwendungen
(in MEUR)
2025
2024
Vertriebsaufwendungen inkl. Ausgangsfrachten
217,5
278,1
Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen
182,6
178,8
Reiseaufwendungen
179,8
179,2
Reparaturen und Instandhaltungen
104,1
109,2
Versicherungsaufwendungen
64,7
57,5
Aufwendungen für Energie und Wasser
64,4
68,5
Miet- und Leasingaufwendungen
45,5
45,2
Sonstige Steuern und Gebühren
22,2
25,9
Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen
21,3
23,1
Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen
11,3
10,6
Fremdwährungskursverluste
5,0
0,0
Übrige
74,9
75,2
 
993,3
1.051,3
In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Weiterbildung von Beschäftigten sowie Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen sowie Forschungs- und Entwicklungsausgaben enthalten.
14.
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte
(in MEUR)
2025
2024
Sachanlagen
 
 
Abschreibungen
169,5
167,7
Wertminderungen
0,9
2,3
 
 
 
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
 
 
Abschreibungen
68,9
56,0
Wertminderungen
1,3
0,0
 
240,6
226,0
 
Die wesentlichen Wertminderungen bei den Sachanlagen wurden für Gebäude und Maschinen in Deutschland und in der Schweiz vorgenommen. Bei den immateriellen Vermögenswerte wurden in den USA Wertminderungen auf Kundenbeziehungen, Technologien und Markennamen erfasst.
Diese Wertminderungen sind im Wesentlichen den Geschäftsbereichen Pulp & Paper, Environment & Energy und Metals zuzuordnen.

15.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2025
2024
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
6,3
18,2
Zinserträge
35,4
61,0
Zinsaufwendungen
-48,7
-50,5
Sonstiges Finanzergebnis
23,5
-44,1
 
16,5
-15,4
In 2024 enthält das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen einen Sondereffekt von 17,4 MEUR aus der Erstbewertung der Anteile an OTORIO LTD, Israel.
Der Posten Zinsaufwendungen beinhaltet -8,6 MEUR (2024: -15,2 MEUR) aus Verpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer sowie erwarteten Erträgen aus Planvermögen und -9,3 MEUR (2024: -8,9 MEUR) für Leasingverträge.
In 2025 enthält der Posten sonstiges Finanzergebnis einen Effekt in Höhe von 36,0 MEUR aus dem Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. In 2024 enthält dieser Posten einen Sondereffekt von -38,4 MEUR aus dem Abgang eines Darlehens gegenüber OTORIO LTD, Israel, das im Zuge der Entkonsolidierung dieser Gesellschaft in Eigenkapitalinstrumente getauscht wurde. Darüber hinaus enthält der Posten sonstiges Finanzergebnis im Geschäftsjahr Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Krediten und Zahlungsmittelkonten in Höhe von -4,6 MEUR (2024: 2,5 MEUR), Bewertungseffekte von Wertpapieren von
-0,1 MEUR (2024: 2,5 MEUR), sowie Umrechnungseffekte aus Hyperinflation von -5,1 MEUR (2024:
-10,1 MEUR).
16.
Ertragsteuern
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene der Tochterunternehmen erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, sofern sich aus der Transaktion nicht sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen ergeben,
temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.
In Österreich besteht eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der ANDRITZ AG als Gruppenträgerin, der ANDRITZ HYDRO GmbH als inländischem Gruppenmitglied sowie der ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd., Südafrika, als ausländischem Gruppenmitglied. Im Jahr 2025 wurde eine Antrag auf Gruppenerweiterung für die ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH und die ANDRITZ Power & Water GmbH als inländische Gruppenmitglieder gestellt. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland zwei ertragsteuerliche Organschaften zwischen ausgewählten Konzerngesellschaften, für die jeweils Ergebnisabführungsverträge bestehen. Des Weiteren gibt es vergleichbare Steuergruppen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Dänemark und den Niederlanden.
Der Einkommensteueraufwand ist wie folgt:
(in MEUR)
2025
2024
Tatsächliche Steuern
-162,9
-170,5
Latente Steuern
20,7
20,5
 
-142,2
-150,0
ANDRITZ unterliegt der globalen Mindestbesteuerung gemäß den Mustervorschriften für Pillar 2 und dem Mindestbesteuerungsgesetz, das am 20. Dezember 2023 im Nationalrat beschlossen und mit Wirkung vom
1. Jänner 2024 umgesetzt wurde.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
ANDRITZ hat alle verfügbaren Informationen über die Aktivitäten der Tochtergesellschaften sowie die jeweils geltenden effektiven Steuersätze in den einzelnen Ländern berücksichtigt. Die Mindestbesteuerung bezieht sich auf Geschäftstätigkeiten in Uruguay und Hong Kong, wo in dieser Hinsicht vorteilhafte Steuerregelungen bestehen und die effektiven Steuersätze in der Folge bei unter 15% liegen. Die Gesellschaften in Uruguay und Hong Kong unterliegen der nationalen Ergänzungssteuer, die in beiden Ländern im Jahr 2025 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang erfasste der Konzern im Aufwand für tatsächliche Steuern einen Betrag von 2,3 MEUR (2024: 2,1 MEUR). ANDRITZ wendete die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern an, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, und erfasst diese Steuern dann als tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag, wenn sie entstehen.
Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 137,8 MEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 599,3 MEUR mit dem für die ANDRITZ AG anzuwendenden Steuersatz
von 23%:
(in MEUR)
2025
2024
Ergebnis vor Steuern (EBT)
599,3
646,5
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (23%)
-137,8
-148,7
Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch:
 
 
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand
-12,0
-15,7
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge
13,9
14,3
Steuersatzdifferenzen ausländischer Steuerrechtskreise
-5,6
-5,1
Effekt aus Steuersatzänderungen
-0,3
0,2
Steuern für Vorjahre
10,7
8,6
Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern
-6,4
14,3
Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen
0,0
0,0
Nicht abzugsfähige Quellensteuern; Steuern ausländischer Betriebsstätten
-13,4
-16,8
Sonstige
8,7
-1,1
Effektiver Steueraufwand
-142,2
-150,0
in % von EBT
-23,7%
-23,2%
Die im Geschäftsjahr für ausländische Konzernunternehmen gültigen nominalen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9% und 34% (2024: zwischen 9% und 34%).
Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:
(in MEUR)
2025
2024
Aktive latente Steuern
211,6
211,7
Passive latente Steuern
-87,1
-115,0
Stand zum 1. Jänner
124,5
96,7
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern
20,7
20,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern
-19,5
12,5
Veränderungen im Konsolidierungskreis
-36,0
-3,4
Währungsumrechnung
-9,6
-1,8
Stand zum 31. Dezember
80,1
124,5
Davon:
 
 
Aktive latente Steuern
157,8
211,6
Passive latente Steuern
-77,7
-87,1
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die aktiven und passiven latenten Steuern sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen und betragen zum 31. Dezember:
 
2025
2024
 
Latente Steuern
Latente Steuern
(in MEUR)
Aktiva
Passiva
Aktiva
Passiva
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
13,1
-50,4
13,1
-26,4
Sachanlagen
5,4
-77,3
7,0
-73,9
Finanzanlagevermögen
9,5
-1,4
7,4
-1,5
Vorräte
119,7
-13,5
132,1
-20,4
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
49,8
-236,8
72,9
-218,8
 
197,5
-379,4
232,5
-341,0
Rückstellungen
104,8
-22,6
119,7
-39,8
Verbindlichkeiten
334,1
-195,6
256,9
-176,8
 
438,9
-218,2
376,6
-216,6
Steuerliche Verlustvorträge und andere vortragsfähige Aufwendungen
135,7
0,0
177,1
0,0
Latente Steuern vor Ansatzkorrektur und Saldierung
772,1
-597,6
786,2
-557,6
Nicht angesetzte aktive latente Steuern
-94,4
0,0
-104,1
0,0
 
677,7
-597,6
682,1
-557,6
Saldierung
-519,9
519,9
-470,5
470,5
Latente Steuern
157,8
-77,7
211,6
-87,1
Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):
(in MEUR)
2025
2024
Abzugsfähige temporäre Differenzen
98,5
90,1
Steuerliche Verlustvorträge
288,0
344,5
Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen in den nächsten fünf Jahren 13,6 MEUR (2024: 14,2 MEUR). In den steuerlichen Organschaften in Deutschland bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 2,7 MEUR (2024: 2,7 MEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 2,6 MEUR (2024: 2,6 MEUR).
Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentel-Abschreibungen beläuft sich auf 42,1 MEUR (2024: 14,8 MEUR). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von 9,7 MEUR (2024: 3,4 MEUR) angesetzt.
Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen in Höhe von 606,6 MEUR (2024: 513,6 MEUR) angesetzt.
Zum 31. Dezember bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):
 
2025
2024
(in MEUR)
Deutschland
USA
Sonstige
Deutschland
USA
Sonstige
Körperschaftsteuer
170,3
137,8
216,6
210,2
158,1
270,1
Gewerbesteuer
166,4
0,0
0,0
196,1
0,0
0,0
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.
17.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (wie im Anschluss an die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben) wurde berechnet, indem das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallende Konzernergebnis durch die gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien, die während der Periode ausgegeben waren, dividiert wurde. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien unter Berücksichtigung von Aktienoptionen dividiert wurde.
(in MEUR)
2025
2024
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis
456,3
496,5
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien
97.764.917
98.994.931
Potenzielle Verwässerung durch Aktienoptionen
361.674
442.958
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien und Optionen
98.126.591
99.437.889
 
 
 
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
4,67
5,02
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
4,65
4,99

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
4)
Langfristige Vermögenswerte und Schulden
18.
Sachanlagen
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Abschreibung erfolgt linear überwiegend über folgende erwartete Nutzungsdauern:
Gebäude
20 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
4 - 10 Jahre
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge
3 - 10 Jahre
Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.
Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die Sachanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
Grundstücke und Gebäude
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
In Bau befindliche Anlagen
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2023
1.165,9
1.056,7
268,4
98,9
2.589,9
Zugänge
64,5
43,7
35,9
76,3
220,4
Abgänge
-19,6
-25,5
-21,6
0,0
-66,7
Umgliederungen
14,8
44,2
5,8
-71,7
-6,9
Währungsumrechnung
1,4
-2,2
-3,1
-0,8
-4,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis
2,7
0,4
-1,1
0,0
2,0
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
-4,9
-0,6
-0,4
0,0
-5,9
Stand zum 31. Dezember 2024
1.224,8
1.116,7
283,9
102,7
2.728,1
Zugänge
54,9
37,8
53,6
102,7
249,0
Abgänge
-17,6
-34,4
-24,2
0,0
-76,2
Umgliederungen
19,3
43,0
6,4
-72,8
-4,1
Währungsumrechnung
-34,4
-35,5
-7,5
-5,4
-82,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis
39,2
6,5
3,5
6,3
55,5
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
-13,4
-0,3
-1,3
0,0
-15,0
Stand zum 31. Dezember 2025
1.272,8
1.133,8
314,4
133,5
2.854,5
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibung
 
 
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2023
-455,8
-701,4
-185,2
0,0
-1.342,4
Abschreibungen
-62,5
-72,1
-33,1
0,0
-167,7
Wertminderungen
-0,2
-2,1
0,0
0,0
-2,3
Abgänge
15,2
15,4
20,2
0,0
50,8
Umgliederungen
1,0
-0,1
-0,1
0,0
0,8
Währungsumrechnung
-0,5
1,0
1,6
0,0
2,1
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
0,1
0,2
0,2
0,0
0,5
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,0
0,0
0,8
0,0
0,8
Stand zum 31. Dezember 2024
-502,7
-759,1
-195,6
0,0
-1.457,4
Abschreibungen
-62,8
-69,7
-37,0
0,0
-169,5
Wertminderungen
-0,5
-0,1
-0,3
0,0
-0,9
Abgänge
17,5
29,1
21,5
0,0
68,1
Umgliederungen
1,8
-0,8
2,5
0,0
3,5
Währungsumrechnung
14,1
22,7
5,1
0,0
41,9
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
9,6
0,2
1,2
0,0
11,0
Stand zum 31. Dezember 2025
-523,0
-777,7
-202,6
0,0
-1.503,3
 
 
 
 
 
 
Buchwert
 
 
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2024
722,1
357,6
88,3
102,7
1.270,7
Stand zum 31. Dezember 2025
749,8
356,1
111,8
133,5
1.351,2

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
a)
Sicherheiten
Sachanlagen in Höhe von 1,8 MEUR wurden zum 31. Dezember 2025 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2024: 1,9 MEUR).
b)
Bestellobligo
Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2025 betrugen diese Verpflichtungen 53,0 MEUR (31. Dezember 2024: 22,1 MEUR).
c)
Fremdkapitalkosten
Weder im Geschäftsjahr 2025 noch im Geschäftsjahr 2024 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich waren.
d)
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand im Ausmaß von 0,0 MEUR (2024: 0,6 MEUR) für Investitionen in Sachanlagen erhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.
Werthaltigkeitsprüfungen von Sachanlagen basieren hauptsächlich auf abgezinsten geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie “We Care“ Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
19.
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Nicht-Leasingkomponenten und Leasing unterschieden. ANDRITZ erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.
Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ANDRITZ bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverträge, die einen immateriellen Vermögens-wert betreffen, werden nicht als Nutzungsrecht erfasst. Ebenso gilt dies für Verhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit aufweisen. Für Portfolios mit ähnlich strukturierten Leasingverhältnissen wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewendet. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ANDRITZ hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.
Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn prüft ANDRITZ, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird und/oder erweitert um Zeiträume, die über eine Beendigungsoption des Leasingverhältnisses eingeschränkt sind, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.
Beim erstmaligen Ansatz erfasst ANDRITZ eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dies nicht ohne weiteres möglich ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt.
Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixer Zahlungen und variabler Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen. Variable Zahlungen, die auf der zukünftigen Wertentwicklung des Vermögenswerts basieren, werden nicht als Leasingzahlungen definiert. Weiterhin enthalten sind Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung hinreichend sicher ist, Leasingzahlungen in einer optionalen Verlängerungsperiode, wenn die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, sowie Vertragsstrafen für vorzeitiges Beenden eines Mietverhältnisses, falls es hinreichend sicher ist, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Es setzt sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige Vorauszahlungen zuzüglich anfänglich angefallener direkter Kosten zusammen. Zusätzlich werden Schätzungen der Kosten für den Abbau des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, abzüglich etwaiger Leasinganreize ergänzt.
Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf ANDRITZ übergeht oder wenn in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass eine Kaufoption wahrgenommen wird, wird der zugrundeliegende Vermögenswert bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungs- und Wertminderungsregeln.
Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung des verwendeten Index oder des (Zins-)Satzes, der Laufzeit des Mietverhältnisses oder die im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträge ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.
Leasinggeber
ANDRITZ ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswertes beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
a)
ANDRITZ als Leasingnehmer
Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:
(in MEUR)
2025
2024
Grundstücke und Gebäude
186,8
167,6
Personenkraftwagen
22,4
24,7
Technische Anlagen und Maschinen
4,9
4,3
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
21,6
1,6
 
235,7
198,2

Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2025 73,1 MEUR (2024: 55,8 MEUR). Der Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2025 61,3 MEUR (2024: 62,2 MEUR).

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
(in MEUR)
2025
2024
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
5,0
5,8
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
19,3
18,4
Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
7,5
6,9
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
9,3
8,9
Abschreibungen für Nutzungsrechte
53,2
49,5
davon Grundstücke und Gebäude
35,4
35,3
davon Personenkraftwagen
12,8
11,7
davon technische Anlagen und Maschinen
1,9
1,8
davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3,1
0,7

Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2025 4,17% (2024: 4,28%). Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Dividenden oder zusätzliche Schulden. Es gibt keine wesentlichen Untervermietungen. Leasingzahlungen für Mietverhältnisse, die der Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, betragen 2025 0,4 MEUR (2024: 0,3 MEUR).
Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen
Grundstücke und Gebäude
ANDRITZ mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Fertigung und Lagerung. Die Mietverträge für Grundstücke und Gebäude haben im Geschäftsjahr 2025 eine durchschnittliche Laufzeit von 5,2 Jahren
(2024: 6,8 Jahre). In mehreren Fällen sehen Mietverträge zusätzliche Zahlungen vor, die auf Änderungen der lokalen Preisindizes beruhen.
Einige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude enthalten Verlängerungsoptionen, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Der Konzern ist bestrebt, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, sofern dies praktikabel ist, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern überprüft, ob die Ausübung der Optionen mit hinreichender Sicherheit möglich ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt, auf die er Einfluss hat. Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen
zum 31. Dezember 2025, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 0,8 MEUR führen würden (2024: 0,8 MEUR).
Sonstige Leasingverhältnisse
Bei den Fahrzeugen least ANDRITZ hauptsächlich Personenkraftwagen für Beschäftigte mit einer durch-schnittlichen Mietdauer von 4,6 Jahren im Geschäftsjahr 2025 (2024: 3,5 Jahre). Zu den geleasten technischen Anlagen gehören Maschinen und andere Fahrzeuge, die in Fabriken und Lagern verwendet werden. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2025 4,6 Jahre (2024: 5,1 Jahre).

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Darüber hinaus werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Nutzung durch die Beschäftigten angemietet. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2025 4,8 Jahre (2024: 4,6 Jahre). Bei vielen Verträgen dieser Kategorie handelt es sich um Vermögenswerte von geringem Wert, diese wurden sofort aufwandswirksam erfasst.
ANDRITZ überwacht die Nutzung dieser Fahrzeuge und Ausrüstungen und überprüft den geschätzten Betrag, der zum Bilanzstichtag im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen ist, um die Leasingverbindlichkeiten und das Nutzungsrecht neu zu bewerten. ANDRITZ schätzt zum 31. Dezember 2025 den voraussichtlichen Restgarantiebetrag als nicht wesentlich ein.
b)
ANDRITZ als Leasinggeber
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Erträge in der Höhe von 11,6 MEUR (2024: 12,2 MEUR) aus Leasingverhältnissen erzielt. Die Verträge betreffen im Wesentlichen die Vermietung von Immobilien. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Leasingverträgen sind wie folgt:
(in MEUR)
2025
2024
Bis zu einem Jahr
5,8
6,1
1 bis 2 Jahre
1,0
1,7
2 bis 3 Jahre
0,2
0,7
3 bis 4 Jahre
0,2
0,2
4 bis 5 Jahre
0,2
0,2
Länger als 5 Jahre
0,0
0,0
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen
7,4
8,9
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Bei der Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.
Werthaltigkeitsprüfungen von Nutzungsrechten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
Bei der Auslegung der Wahlrechte und Definition des Neupreises von Gegenständen von geringem Wert werden Ermessensentscheidungen getroffen.
Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Neben den üblichen Nutzungsdauern der Leasinggegenstände wirken weitere Faktoren in die Ermessungsentscheidungen ein. Dazu gehören Verlängerungsoptionen, vorzeitige Kündigungs-optionen, Einbauten oder Erweiterungen des Leasinggegenstands und wirtschaftliche Auswirkungen bei Vertragsänderungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen, werden diese entsprechend angepasst.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie “We Care“ Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die vorhandenen Leasingverträge erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
20.
Geschäfts- oder Firmenwerte
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 30. September durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden. Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen oder Veränderungen in der Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.
Die Planung erfolgt auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.
Die prognostizierten Wachstumsraten in der ewigen Rente basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie externen Nachweisen für die Branche und werden individuell für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit angesetzt, wobei notwendige Thesaurierungen berücksichtigt werden.
Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich wie folgt:
(in MEUR)
2025
2024
Anschaffungskosten
 
 
Stand zum 1. Jänner
1.094,5
1.052,5
Veränderungen im Konsolidierungskreis
295,7
28,8
Veränderungen aus Methodenwechsel
1,1
0,0
Neubewertung aus Unternehmenserwerben
0,0
-1,0
Währungsumrechnung
-43,0
14,2
Stand zum 31. Dezember
1.348,3
1.094,5
 
 
 
Kumulierte Wertminderung
 
 
Stand zum 1. Jänner
-234,1
-226,2
Wertminderung
0,0
0,0
Währungsumrechnung
16,1
-7,9
Stand zum 31. Dezember
-218,0
-234,1
 
 
 
Buchwert
 
 
Stand zum 1. Jänner
860,4
826,3
Stand zum 31. Dezember
1.130,3
860,4
Diese teilen sich auf die Geschäftsbereiche wie folgt auf:
(in MEUR)
2025
2024
Pulp & Paper
545,1
429,8
Metals
366,7
266,3
Hydropower
90,7
91,2
Environment & Energy
127,8
73,1
 
1.130,3
860,4
a)
Neubewertung aus Unternehmenserwerben
Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu keiner Neubewertung. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zur Neubewertung gemäß IFRS 3 der im Oktober 2023 erworbenen Dedert-Gruppe, mit Sitz der Hauptgesellschaft in Homewood, Illinois, USA, in Höhe von -1,0MEUR.
b)
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten
Aufgrund der erfolgreichen Integration von Procemex (Akquisition aus 2024) in die bestehenden Geschäftsaktivitäten, wird diese ZGE im Geschäftsjahr 2025 nicht mehr als eigenständige Einheit betrachtet. Die relevanten Cashflows werden gemeinsam mit der bestehenden ZGE Pulp & Paper: Service gesteuert und überwacht, weshalb Procemex künftig Bestandteil dieser ZGE sein wird. Im Geschäftsjahr 2025 wurde sowohl auf Basis der neuen als auch der ursprünglichen Struktur getestet.
Die integrativen Maßnahmen der folgenden im Geschäftsjahr 2025 getätigten Akquisitionen in die bestehenden Geschäftsaktivitäten von ANDRITZ sind soweit fortgeschritten, dass die relevanten Cashflows gemeinsam mit bestehenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gesteuert und überwacht werden können: LDX wird somit in die ZGE Environment & Energy, A.Celli in die ZGE Pulp & Paper: Paper and Textile, Salico in die ZGE Metals: Processing und Diamond sowie ASH werden in die ZGE Pulp & Paper: Service übernommen. Die Akquisition Sanzheng wird als eigenständige Einheit betrachtet.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
2025
ZGE
Geschäftsbereich
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz vor Steuern
Langfristige Wachstumsrate
Beschreibung
 
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
 
Pulp & Paper: Service
PP
400,1
12,62
2,13
Markenunabhängige Produkte und Dienstleistungen nach modernster Technologie für jede Art von Prozessausrüstung in der Branche; Entwicklung von zukunftsträchtigen Lösungen
Metals: Forming
ME
229,9
10,84
1,97
Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service im Bereich der Umformtechnik
Environment & Energy
EE
127,8
12,02
2,13
Verschiedene Technologien für Umwelt- und Energieanwendungen
Pulp & Paper: Paper and Textile
PP
115,8
12,76
2,13
Komplettangebot in der Papierindustrie; Panelboard-Faserproduktion; Lösungen zur Verwertung verschiedener Arten von Abfällen und Umwandlung in Wertstoffe und Energie; Lieferung von kompletten Linien und Schlüsselkomponenten für die Vliesstoff- und Textilindustrie; Textilrecycling
Metals: Sanzheng*
ME
91,2
11,11
2,75
Moderne industrielle Induktionserwärmungssysteme
Hydropower
HY
90,7
12,53
2,13
Schlüsselfertige, maßgeschneiderte Lösungen sowie Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für alle Arten von Wasserkraftwerken
Metals: Processing
ME
45,5
10,88
2,13
Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern, Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern
Pulp & Paper: Pulp and Power
PP
29,3
12,80
2,13
Lieferung gesamter Zellstofffabriken und der damit verbundenen Technologien
 
 
1.130,3
 
 
 
* Das Closing der Akquisition Sanzheng fand im Dezember 2025 nach dem jährlichen Werthaltigkeitstest zum 30. September 2025 statt. Diese ZGE wurde zum 31. Dezember 2025 getestet.
2024
ZGE
Geschäftsbereich
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz vor Steuern
Langfristige Wachstumsrate
Beschreibung
 
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
 
Pulp & Paper: Service
PP
283,4
11,70
2,24
Markenunabhängige Produkte und Dienstleistungen nach modernster Technologie für jede Art von Prozessausrüstung in der Branche; Entwicklung von zukunftsträchtigen Lösungen
Metals: Forming
ME
230,6
10,02
2,23
Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service im Bereich der Umformtechnik
Hydropower
HY
91,2
12,56
2,36
Schlüsselfertige, maßgeschneiderte Lösungen sowie Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für alle Arten von Wasserkraftwerken
Pulp & Paper: Paper and Textile
PP
87,1
12,66
2,10
Komplettangebot in der Papierindustrie; Panelboard-Faserproduktion; Lösungen zur Verwertung verschiedener Arten von Abfällen und Umwandlung in Wertstoffe und Energie; Lieferung von kompletten Linien und Schlüsselkomponenten für die Vliesstoff- und Textilindustrie; Textilrecycling
Environment & Energy
EE
73,2
12,36
2,83
Verschiedene Technologien für Umwelt- und Energieanwendungen
Metals: Processing
ME
35,7
10,70
2,23
Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern, Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern
Pulp & Paper: Pulp and Power
PP
30,4
12,54
1,90
Lieferung gesamter Zellstofffabriken und der damit verbundenen Technologien
Procemex
PP
28,8
10,63
1,97
Integrierte Bahnüberwachungs- und -inspektionslösungen für die Zellstoff- und Papierindustrie
 
 
860,4
 
 
 
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
c)
Wertminderung
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. 2024 wurden ebenso keine Wertminderungen erfasst.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Klimabezogene Risiken und Chancen wurden – soweit absehbar – in den Umsatzerlösen und Kosten der Pläne auf Produkt-Ebene bzw. nach regionalen Gesichtspunkten anhand der besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-Gruppe zählen einerseits physische Risiken sowie auch Übergangsrisiken. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der „nachhaltigen Technologien“. Das Unternehmen generiert bereits heute rund 45% seines Gesamtumsatzes aus Produkten und Lösungen, die zur Herstellung von erneuerbarer Energie, zu Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und E-Mobilität beitragen. Dieser Anteil soll künftig durch neue Produkte (zB Green Hydrogen und Carbon Storage) noch gesteigert werden. Aktuell sehen wir auf der Produktseite keine wesentlichen Risiken, da unsere Produkte unseren Kunden helfen ihre Klimaziele zu erreichen.
In den zukünftigen Cashflows sind erwartete Kostenvolatilitäten bzw. -steigerungen und die entsprechenden Möglichkeiten (u.a. Anpassungen der Verkaufspreise sowie Preisgleitklauseln), diese Steigerungen an Kunden weiterzugeben, abgebildet.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.
Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht (Energiepreisszenarien werden aufgrund des geringen Anteils der Energiekosten an den Gesamtkosten nicht separat abgebildet):
2025
ZGE
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz
Geplante Wachstumsraten
Geplante Cashflows
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
(in %)
Pulp & Paper: Service
400,1
12,09%
-56,43%
-58,29%
Metals: Forming
229,9
0,91%
-11,64%
-9,82%
Environment & Energy
127,8
17,41%
-54,42%
-67,57%
Pulp & Paper: Paper and Textile
115,8
9,00%
-33,58%
-50,64%
Metals: Sanzheng
91,2
0,17%
-0,95%
-2,93%
Hydropower
90,7
16,19%
-61,35%
-65,77%
Metals: Processing
45,5
22,16%
-62,02%
-73,23%
Pulp & Paper: Pulp and Power
29,3
n.a.
-183,50%
-180,62%
2024
ZGE
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz
Geplante Wachstumsraten
Geplante Cashflows
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
(in %)
Pulp & Paper: Service
283,4
15,45%
-65,70%
-65,29%
Metals: Forming
230,6
2,28%
-26,80%
-24,24%
Hydropower
91,2
7,36%
-38,45%
-46,82%
Pulp & Paper: Paper and Textile
87,1
n.a.
-75,96%
-99,29%
Environment & Energy
73,2
30,81%
-66,85%
-77,81%
Metals: Processing
35,7
37,79%
-67,20%
-81,73%
Pulp & Paper: Pulp and Power
30,4
n.a.
-184,73%
-196,65%
Procemex
28,8
2,71%
-21,77%
-27,95%
21.
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten erfasst. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern lauten wie folgt:
Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Auftragsstand
1 - 3 Jahre
Kundenbeziehungen
3 - 10 Jahre
Markennamen
7 - 15 Jahre
Technologie
4 - 10 Jahre
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
3 - 15 Jahre
Entwicklungskosten
3 - 5 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.
Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher ist als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit). Die Prüfung berücksichtigt aktuelle Marktbedingungen, technologische Entwicklungen und potenzielle Auswirkungen von Klimarisiken auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden diese im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.
(in MEUR)
Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2023
517,3
86,8
604,1
Zugänge
0,0
17,1
17,1
Abgänge
-6,7
-9,0
-15,7
Umgliederungen
0,0
6,9
6,9
Währungsumrechnung
15,7
-1,3
14,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis
26,2
0,1
26,3
Stand zum 31. Dezember 2024
552,5
100,6
653,1
Zugänge
0,0
20,5
20,5
Abgänge
-207,2
-3,6
-210,8
Umgliederungen
0,0
4,1
4,1
Währungsumrechnung
-25,9
-2,2
-28,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis
162,4
3,3
165,7
Stand zum 31. Dezember 2025
481,8
122,7
604,5
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibung
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2023
-399,2
-62,1
-461,3
Abschreibungen
-51,1
-4,9
-56,0
Abgänge
6,7
8,8
15,5
Umgliederungen
0,0
-0,8
-0,8
Währungsumrechnung
-10,7
0,1
-10,6
Stand zum 31. Dezember 2024
-454,3
-58,9
-513,2
Abschreibungen
-64,1
-4,8
-68,9
Wertminderungen
-1,3
0,0
-1,3
Abgänge
207,2
3,5
210,7
Umgliederungen
0,0
-3,5
-3,5
Währungsumrechnung
16,9
0,8
17,7
Stand zum 31. Dezember 2025
-295,6
-62,9
-358,5
 
 
 
 
Buchwert
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2024
98,2
41,7
139,9
Stand zum 31. Dezember 2025
186,2
59,8
246,0
a)
Forschungs- und Entwicklungskosten
Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2025 124,3 MEUR (2024: 130,4 MEUR) berücksichtigt. Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2025 Entwicklungskosten in Höhe von 8,9 MEUR (2024: 9,2 MEUR) unter dem Posten „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
b)
Sicherheiten
Aus der Sicherheitenbestellung bestehen bei den immateriellen Vermögenswerten per 31. Dezember 2025 Verfügungsbeschränkungen in Höhe von 0,0 MEUR (2024: 0,0 MEUR).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden diese entsprechend angepasst.
Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie “We Care“ Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die immateriellen Vermögenswerte erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern kommen.
22.
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Einige Konzernunternehmen haben leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensions-verpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die angebotenen Leistungen differieren in Abhängigkeit von der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation jedes Landes. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Entgelten ab.
In einigen Ländern besteht die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungen zu zahlen. Entsprechende Abfertigungsverpflichtungen werden rückgestellt.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens („projected unit credit method“) und Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs verdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des „net interest approach“ bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrundeliegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgelder und sonstigen langfristigen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Vermögensobergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.
In einigen Konzernunternehmen bestehen beitragsorientierte Pensions- und Abfertigungszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.
Die Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierung enthalten großteils Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbart wurde.
Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2025
2024
Pensionen
200,0
218,3
Abfertigungen
84,7
88,8
Jubiläumsgelder und sonstige langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
32,5
35,6
Leistungen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und personalbezogene Restrukturierung
34,2
44,0
 
351,4
386,7
 
 
 
Langfristige
314,6
341,2
Kurzfristige
36,8
45,5

Die Rückstellungen aus Leistungen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und personalbezogene Restrukturierung betreffen überwiegend Kapazitätsanpassungen im Bereich Metals Forming in Deutschland.
a)
Pensionen
(in MEUR)
2025
2024
Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Laufende Dienstzeitaufwendungen
6,4
4,9
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
-0,4
1,5
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
0,6
0,0
 
 
 
Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne
50,4
50,0
 
57,0
56,4
Die Pensionspläne entfallen im Wesentlichen auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. In der Position „Sonstige“ sind vor allem Pensionspläne in den USA, Kanada und Großbritannien enthalten.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zum 31. Dezember sind wie folgt:
2025
 
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Abzinsungsfaktor
in %
3,44 - 4,25
1,30
2,01 - 9,40
Gehaltserhöhungen
in %
0,00 - 2,50
0,75
0,00 - 4,50
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
in %
2,25
0,00
0,00 - 3,00
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Zusagen
in Jahren
4,40 - 13,15
8,90 - 14,80
5,91 - 13,36
2024
 
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Abzinsungsfaktor
in %
3,09 - 3,48
1,00 - 1,10
1,22 - 7,30
Gehaltserhöhungen
in %
0,00 - 2,50
0,75
0,00 - 3,16
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
in %
2,25 - 2,50
0,00
0,00 - 3,00
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Zusagen
in Jahren
4,69 - 13,87
9,10 - 14,60
4,70 - 11,00
Folgende wesentliche Sterbetafeln wurden verwendet:
 
2025
2024
Österreich
AVÖ 2018-P
AVÖ 2018-P
Deutschland
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Schweiz
BVG 2020 Generationentafel
BVG 2020 Generationentafel
Die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Jänner bis 31. Dezember ist wie folgt:
2025
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
239,8
231,7
58,1
529,6
Laufende Dienstzeitaufwendungen
0,6
5,2
0,6
6,4
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
0,0
0,0
-0,4
-0,4
Zinsaufwand
7,7
2,4
3,6
13,7
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,0
0,0
0,2
0,2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen
-16,3
-4,3
-1,6
-22,2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
0,9
11,8
-0,4
12,3
Gezahlte bzw. eingebrachte Leistungen*
-14,8
2,9
-5,6
-17,5
Beiträge der Planteilnehmer
2,1
3,5
0,0
5,6
Währungsumrechnung
0,0
2,7
-3,9
-1,2
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,0
0,0
22,2
22,2
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
220,0
255,9
72,8
548,7
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
-41,2
-289,9
-69,0
-400,1
Auswirkung der Vermögensobergrenze
0,0
0,0
1,4
1,4
Nettorückstellung/-vermögenswert zum 31. Dezember
178,8
-34,0
5,2
150,0
davon Rückstellung für leistungsorientierte Zusagen
178,8
7,1
14,1
200,0
davon Vermögenswert für leistungsorientierte Zusagen
0,0
-41,1
-8,9
-50,0
2024
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
235,2
223,6
58,9
517,7
Laufende Dienstzeitaufwendungen
0,3
4,4
0,2
4,9
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
0,0
1,5
0,0
1,5
Zinsaufwand
9,2
3,2
2,8
15,2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,0
0,1
0,0
0,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen
5,4
10,5
-0,5
15,4
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
2,0
2,9
-0,5
4,4
Gezahlte bzw. eingebrachte Leistungen*
-14,6
-14,3
-3,7
-32,6
Beiträge der Planteilnehmer
2,3
3,2
0,0
5,5
Währungsumrechnung
0,0
-3,4
1,1
-2,3
Sonstige Änderungen
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember
239,8
231,7
58,1
529,6
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
-43,1
-262,6
-47,5
-353,2
Auswirkung der Vermögensobergrenze
0,0
0,0
1,1
1,1
Nettorückstellung/-vermögenswert zum 31. Dezember
196,7
-30,9
11,7
177,5
davon Rückstellung für leistungsorientierte Zusagen
196,7
5,6
16,0
218,3
davon Vermögenswert für leistungsorientierte Zusagen
0,0
-36,5
-4,3
-40,8
Von den Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 548,7 MEUR (2024: 529,6 MEUR) sind 355,7 MEUR (2024: 319,1 MEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds gedeckt.
Die Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens von 1. Jänner bis 31. Dezember ist wie folgt:
2025
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner
43,1
262,6
47,5
353,2
Zinsertrag
1,5
2,7
3,3
7,5
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag)
-0,6
10,8
-1,6
8,6
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
0,0
0,0
-0,6
-0,6
Gezahlte bzw. eingebrachte Leistungen*
-2,8
2,9
-4,6
-4,5
Beiträge des Arbeitgebers
0,0
4,4
0,6
5,0
Beiträge der Planteilnehmer
0,0
3,4
0,0
3,4
Währungsumrechnung
0,0
3,1
-3,0
0,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,0
0,0
27,4
27,4
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember
41,2
289,9
69,0
400,1
2024
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner
41,8
259,5
48,0
349,3
Zinsertrag
1,5
3,7
2,3
7,5
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag)
2,3
10,4
-0,6
12,1
Gezahlte bzw. eingebrachte Leistungen*
-2,7
-14,3
-2,8
-19,8
Beiträge des Arbeitgebers
0,2
4,2
0,1
4,5
Beiträge der Planteilnehmer
0,0
3,2
0,0
3,2
Währungsumrechnung
0,0
-4,1
0,6
-3,5
Sonstige Änderungen
0,0
0,0
-0,1
-0,1
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember
43,1
262,6
47,5
353,2
* In der Schweiz wird das Pensionskassenguthaben, welches während des Arbeitslebens angespart wird, beim Wechsel des Arbeitgebers vollständig auf die neue Pensionskasse übertragen. Daher können bei Ein- und Austritten erhebliche Beträge zwischen den Pensionskassen transferiert werden. Diese Transfers werden in den Kapitalflüssen ausgewiesen und können – abhängig von der Anzahl und Höhe der jährlichen Personalwechsel – zu deutlichen Schwankungen in den ausgewiesenen Cashflows führen.
Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
2025
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Eigenkapitalinstrumente
7,7
61,8
2,8
72,3
davon an einem aktiven Markt notiert
7,7
61,8
2,8
72,3
Schuldinstrumente
6,8
69,4
35,1
111,3
davon an einem aktiven Markt notiert
5,9
69,4
34,8
110,1
Sachanlagen
1,3
76,4
0,0
77,7
davon an einem aktiven Markt notiert
0,3
2,3
0,0
2,6
Sonstige Vermögenswerte
25,4
82,3
31,1
138,8
davon an einem aktiven Markt notiert
17,4
68,5
6,8
92,7
 
41,2
289,9
69,0
400,1
2024
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Eigenkapitalinstrumente
7,2
55,9
2,9
66,0
davon an einem aktiven Markt notiert
7,2
55,9
2,9
66,0
Schuldinstrumente
8,5
65,3
17,8
91,6
davon an einem aktiven Markt notiert
7,5
65,3
17,8
90,6
Sachanlagen
1,3
69,3
0,0
70,6
davon an einem aktiven Markt notiert
0,2
2,1
0,0
2,3
Sonstige Vermögenswerte
26,1
72,1
26,8
125,0
davon an einem aktiven Markt notiert
17,7
59,3
0,2
77,2
 
43,1
262,6
47,5
353,2
Das im Geschäftsjahr 2025 tatsächlich realisierte Veranlagungsergebnis des Planvermögens betrug 3,83%
(2024: 4,84%).
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zum 31. Dezember 2025 bestanden weder außergewöhnliche unternehmens- oder planspezifische Risiken noch erhebliche Risikokonzentrationen.
Für 2026 sind leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen im Ausmaß von 21,2 MEUR geplant.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungs-mathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):
2025
(in MEUR)
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Abzinsungsfaktor
+0,5%
-10,3
-15,2
-2,2
-27,7
 
-0,5%
11,1
17,2
2,4
30,7
Gehaltserhöhungen
+0,5%
0,3
1,9
0,0
2,2
 
-0,5%
-0,3
-1,8
0,0
-2,1
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
+0,5%
7,1
5,6
0,6
13,3
 
-0,5%
-6,6
-0,5
-0,4
-7,5
Lebenserwartung
+1 Jahr
7,8
8,0
1,7
17,5
 
-1 Jahr
-7,9
-8,2
-1,7
-17,8
2024
(in MEUR)
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Abzinsungsfaktor
+0,5%
-11,7
-13,8
-2,0
-27,5
 
-0,5%
12,9
15,6
6,6
35,1
Gehaltserhöhungen
+0,5%
0,4
1,5
0,1
2,0
 
-0,5%
-0,4
-1,4
-0,1
-1,9
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
+0,5%
7,3
4,9
5,2
17,4
 
-0,5%
-7,6
-0,4
-0,6
-8,6
Lebenserwartung
+1 Jahr
8,7
7,7
6,1
22,5
 
-1 Jahr
-8,9
-7,8
-1,7
-18,4
b)
Abfertigungen
(in MEUR)
2025
2024
Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Laufende Dienstzeitaufwendungen
3,7
2,8
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
0,1
0,0
 
 
 
Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne
5,5
4,2
 
9,3
7,0
Die Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen beinhalten 3,6 MEUR (2024: 3,2 MEUR) für Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) in Österreich.
Eine Aufgliederung der Abfertigungsverpflichtungen nach den unterschiedlichen geografischen Standorten unterbleibt, da diese zu über 75% auf Österreich entfallen.
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen in Österreich wie folgt:
 
 
2025
2024
Abzinsungsfaktor
in %
3,69 - 3,86
3,34 - 3,42
Gehaltserhöhungen
in %
2,50
2,50
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Zusagen
in Jahren
8,48 - 10,21
8,97 - 10,94
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen von 1. Jänner bis 31. Dezember:
(in MEUR)
2025
2024
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
93,5
90,6
Laufende Dienstzeitaufwendungen
3,7
2,8
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
-0,2
0,0
Zinsaufwand
3,3
3,7
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,1
0,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen
-4,2
1,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
-0,8
1,7
Gezahlte Leistungen
-6,6
-6,7
Währungsumrechnung
-1,3
0,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis
1,8
0,0
Sonstige Änderungen
-0,3
0,2
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember
89,0
93,5
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
-4,3
-4,7
Auswirkung der Vermögensobergrenze
0,0
0,0
Rückstellung zum 31. Dezember
84,7
88,8

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die folgende Aufstellung leitet den Zeitwert des Planvermögens über:
(in MEUR)
2025
2024
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner
4,7
3,4
Zinsertrag
0,2
0,2
Gezahlte Leistungen
-0,3
-0,4
Beiträge des Arbeitgebers
0,6
1,3
Währungsumrechnung
-0,6
0,2
Sonstige Änderungen
-0,3
0,0
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember
4,3
4,7
Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
(in MEUR)
2025
2024
Schuldinstrumente
2,0
2,3
davon an einem aktiven Markt notiert
0,0
0,0
Sonstige Vermögenswerte
2,3
2,4
davon an einem aktiven Markt notiert
0,9
1,2
 
4,3
4,7
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungs-mathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):
(in MEUR)
 
2025
2024
Abzinsungsfaktor
+0,5%
-3,5
-4,0
 
-0,5%
3,8
4,3
Gehaltserhöhungen
+0,5%
3,6
4,1
 
-0,5%
-3,4
-3,8

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
23.
Rückstellungen
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.
Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken umfassen gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie Kulanz gegenüber Kunden und werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie anhand von Einzelbeurteilungen gebildet.
Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden („onerous contracts“) werden dann gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als die zu erwartenden Umsatzerlöse. Belastende Verträge werden durch Kosten- und Nutzenprognosen identifiziert und Schätzungen laufend aktualisiert.
Eine Restrukturierungsrückstellung wird erfasst, wenn der Konzern vor dem Bilanzstichtag einen detaillierten formellen Plan für die Restrukturierung entwickelt hat und bei den Betroffenen die begründete Erwartung geweckt hat, dass er die Restrukturierung durchführen wird, indem er mit der Umsetzung des Plans beginnt oder den Betroffenen seine Hauptmerkmale mitteilt. Die Bewertung einer Restrukturierungsrückstellung umfasst nur die direkten Ausgaben, die sich aus der Restrukturierung ergeben, also jene Beträge, die sowohl zwangsläufig mit der Restrukturierung verbunden sind als auch nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens in Zusammenhang stehen.
(in MEUR)
Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken
Rückstellung für belastende Verträge
Übrige
Gesamt
Stand zum 1. Jänner 2025
494,1
39,0
65,8
598,9
Zuführung
159,5
29,2
19,4
208,1
Verbrauch
-39,8
-27,3
-11,3
-78,4
Auflösung
-129,1
0,0
-10,1
-139,2
Währungsumrechnung
-14,2
-0,8
-1,1
-16,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis
17,5
0,0
7,9
25,4
Stand zum 31. Dezember 2025
488,0
40,1
70,6
598,7
 
 
 
 
 
Langfristige
166,3
0,0
30,5
196,8
Kurzfristige
321,7
40,1
40,1
401,9

ANDRITZ erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
In den übrigen Rückstellungen sind unter anderem Restrukturierungsmaßnahmen für Sachkosten, Eigenbehalte für Selbstversicherungsrisiken, Umwelt- und Steuerangelegenheiten sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die nicht mit dem Absatzgeschäft zusammenhängen, enthalten.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Bilanzierung und die Bewertung basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte.
Mehr Informationen in Kapitel 42. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.
5)
Nettoumlaufvermögen
24.
Nettoumlaufvermögen im Überblick
(in MEUR)
2025
2024
2023
Im Nettoumlaufvermögen enthaltene Vermögenswerte
 
 
 
Vorräte
1.207,6
1.162,4
1.165,3
Geleistete Anzahlungen
185,2
151,4
178,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.285,5
1.168,8
1.076,0
Vertragsvermögenswerte
1.093,2
1.099,3
1.239,4
Forderungen aus laufenden Steuern
46,7
32,5
27,6
Derivative Finanzinstrumente
56,8
24,8
77,3
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
397,5
389,9
360,5
- Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen
-50,0
-40,8
-23,7
 
 
 
 
Im Nettoumlaufvermögen enthaltene Verbindlichkeiten
 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
960,7
954,8
1.022,9
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
1.396,3
1.321,6
1.419,6
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
429,6
342,6
357,0
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
119,7
95,8
75,1
Derivative Finanzinstrumente
35,2
74,3
54,3
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
1.163,0
1.147,6
1.128,5
 
 
 
 
Nettoumlaufvermögen
118,0
51,6
43,5
Veränderung des Nettoumlaufvermögens in der Konzernbilanz
-66,4
-8,1
-386,2
Mehr Informationen in Kapitel 39. a) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
25.
Vorräte
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Anschaffungskosten werden nach der Durchschnittsmethode festgestellt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter werden erfasst. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.
Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2025
2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
472,7
456,6
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen
550,1
526,6
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren
184,8
179,2
 
1.207,6
1.162,4
Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf
-31,8 MEUR (2024: -6,4 MEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst.
26.
Geleistete Anzahlungen
Die geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen sowohl spezifisch für Kundenaufträge als auch für allgemeine Vorräte.
27.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2025
2024
Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.324,3
1.217,1
Wertminderung
-38,8
-48,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.285,5
1.168,8
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 16,8 MEUR (2024: 0,0 MEUR).
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.
Mehr Informationen zu Überfälligkeiten und Wertminderung in Kapitel 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.
28.
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
(in MEUR)
2025
2024
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen
50,0
40,8
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand
27,2
28,9
Übrige
9,9
5,5
Langfristig
87,1
75,2
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand
206,1
221,2
Rechnungsabgrenzungen
49,2
47,8
Vertragskosten
9,8
7,3
Übrige
45,3
38,4
Kurzfristig
310,4
314,7
 
397,5
389,9

Die Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand beinhalten im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer und Forschungs- und Entwicklungsprämien. In den übrigen sonstigen nicht-finanziellen Forderungen sind im wesentlichen Forderungen gegenüber Beschäftigten enthalten.
29.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(in MEUR)
2025
2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung
37,8
28,5
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
922,9
926,3
 
960,7
954,8
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.
Lieferantenfinanzierungsvereinbarung
ANDRITZ nimmt an einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung teil, innerhalb derer die Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank – durch Verkauf der Forderungen gegenüber ANDRITZ – zu erhalten (Factoring). In dieser Vereinbarung stimmt die Bank zu, vom Konzern geschuldete Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich dafür vom Konzern zu erhalten. Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, die Zahlung ihrer Forderungen gegenüber ANDRITZ vor Fälligkeitsdatum zu erhalten.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Buchwert der Verbindlichkeiten, die Teil der Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind, ist wie folgt:
(in MEUR)
2025
2024
Enthalten in Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
37,8
28,5
davon haben Lieferanten Zahlungen von der Bank erhalten
23,1
17,8
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich der Bandbreiten der Fälligkeitstermine:
(in Tagen nach Rechnungsdatum)
2025
2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung
30 - 183
30 - 181
Vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
14 - 180
14 - 180
Es gab keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Änderungen der Buchwerte der Verbindlichkeiten, die der Lieferantenfinanzierungsvereinbarung unterliegen.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
ANDRITZ hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten, die einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung unterliegen, nicht ausgebucht, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die Verbindlichkeit wesentlich durch den Eintritt in die Vereinbarung verändert wurde. Aus Konzernsicht verlängert die Vereinbarung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten. Für den Konzern fallen keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Bank an. Die von den Lieferanten im Factoring befindlichen Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Alle der Lieferantenfinanzierungsvereinbarung unterliegenden Verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen.
Die Zahlungen an die Bank sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, weil sie weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus des Konzerns sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen. Zahlungen an Lieferanten durch die Bank werden als zahlungsunwirksame Transaktionen betrachtet.
Mehr Informationen über die Auswirkung dieser Vereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko in Kapitel 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
30.
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
(in MEUR)
2025
2024
Langfristig
5,8
2,2
Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten
629,8
617,8
Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten
349,7
356,2
Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand
116,6
102,1
Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten
27,2
28,8
Übrige
33,9
40,5
Kurzfristig
1.157,2
1.145,4
 
1.163,0
1.147,6
Der Posten Übrige enthält unter anderem Abgrenzungen für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und sonstige Finanzberatungsleistungen.
6)
Finanz- und Kapitalstruktur, Finanzinstrumente und Risikomanagement
31.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten
Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL)
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI)
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Schuldinstrument.
Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 37. Derivative Finanzinstrumente.
Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und
seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige finanzielle Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Ein Schuldinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen, und
seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden über das sonstige Ergebnis in der Fair Value-Rücklage erfasst. Bei der Ausbuchung werden die in der Fair Value-Rücklage kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.
Alle Schuldinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Schuldinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Ein Eigenkapitalinstrument wird grundsätzlich zu FVTPL bewertet, weil es zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im sonstigen Ergebnis, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Dividendenerträgen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinstrumente zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 37. Derivative Finanzinstrumente.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.
Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.
Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.
Bewertungstechniken
Klasse
Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Termingelder, übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, abgebildet.
Derivative Finanzinstrumente, Veranlagungen in Eigenkapitalinstrumente sowie Fremdkapitalinstrumente, Bankverbindlichkeiten, Schuldscheindarlehen, sowie Leasingverbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt. Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer marktüblicher Parameter.
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen, Veranlagungen in Eigenkapitalinstrumente sowie Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen
Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter, beispielsweise Cashflow-Planungen.
a)
Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:
Zum 31. Dezember 2025
(in MEUR)
 
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
 
Anhang
Hedge Accounting - zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Keine IFRS 9-Bewertungskategorie
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
27.
 
 
 
1.285,5
 
1.285,5
 
 
 
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
32.
 
 
 
 
 
567,8
 
 
 
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen
32.
 
 
 
 
39,2
39,2
 
 
39,2
39,2
Veranlagungen: Eigenkapitalinstrumente
32.
 
 
27,7
 
 
27,7
2,7
 
25,0
27,7
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente
32.
 
82,2
 
 
 
82,2
82,2
 
82,2
Termingelder
32.
 
 
 
268,7
 
268,7
 
 
Derivative Finanzinstrumente
37.
55,4
1,4
 
 
 
56,8
 
56,8
 
56,8
Übrige
32.
 
 
 
93,2
 
93,2
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
33.
 
 
 
911,6
911,6
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
 
55,4
83,6
27,7
2.559,0
39,2
2.764,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bankverbindlichkeiten
35./39.
 
 
 
246,2
 
246,2
 
240,7
 
240,7
Schuldscheindarlehen
35./39.
 
 
 
301,4
 
301,4
 
295,2
 
295,2
Leasingverbindlichkeiten
19./39.
 
 
 
246,7
 
246,7
 
245,6
 
245,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.
 
 
 
960,7
 
960,7
 
 
 
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
36.
 
 
 
 
 
262,9
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
36./37.
29,4
5,8
 
 
 
35,2
 
35,2
 
35,2
Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Eigentümern und bedingte Gegenleistungen
36.
 
20,5
 
126,2
 
146,7
 
 
145,2
145,2
Übrige
36.
 
 
 
81,0
 
81,0
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
29,4
26,3
1.962,2
2.017,9
 
 
 
 

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zum 31. Dezember 2024
(in MEUR)
 
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
 
Anhang
Hedge Accounting - zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Keine IFRS 9-Bewertungskategorie
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
27.
 
 
 
1.168,8
1.168,8
 
 
 
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
32.
 
 
 
 
 
469,2
 
 
 
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen
32.
 
 
 
 
38,0
38,0
 
 
38,0
38,0
Veranlagungen: Eigenkapitalinstrumente
32.
 
 
33,4
 
 
33,4
4,2
 
29,2
33,4
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente
32.
 
143,8
 
 
 
143,8
143,8
 
143,8
Termingelder
32.
 
 
 
127,7
127,7
 
 
Derivative Finanzinstrumente
37.
17,4
7,4
 
 
 
24,8
 
24,8
 
24,8
Übrige
32.
 
 
 
101,5
 
101,5
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
33.
 
 
 
1.164,6
1.164,6
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
 
17,4
151,2
33,4
2.562,6
38,0
2.802,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bankverbindlichkeiten
35./39.
 
 
 
100,7
 
100,7
 
96,2
 
96,2
Schuldscheindarlehen
35./39.
 
 
 
428,8
 
428,8
 
412,7
 
412,7
Leasingverbindlichkeiten
19./39.
 
 
 
208,7
 
208,7
 
207,6
 
207,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.
 
 
 
954,8
 
954,8
 
 
 
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
36.
 
 
 
 
 
209,7
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
36./37.
57,7
16,6
 
 
 
74,3
 
74,3
 
74,3
Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Eigentümern und bedingte Gegenleistungen
36.
 
 
 
22,5
 
22,5
 
 
21,7
21,7
Übrige
36.
 
 
 
112,9
112,9
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
57,7
16,6
1.828,4
1.902,7
 
 
 
 
 
 
b)
Überleitung der Stufe-3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die nachfolgende Tabelle enthält lediglich finanzielle Vermögenswerte.
(in MEUR)
Veranlagungen: Eigenkapitalinstrumente
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2023
28,9
23,6
52,5
Zugänge und Abgänge
-0,9
12,7
11,8
Im Konzernergebnis erfasste Gewinne und Verluste
0,0
1,5
1,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste
1,2
0,0
1,2
Währungsumrechnung
0,0
0,2
0,2
Stand zum 31. Dezember 2024
29,2
38,0
67,2
Zugänge und Abgänge
-0,1
3,7
3,6
Im Konzernergebnis erfasste Gewinne und Verluste
0,0
-2,0
-2,0
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste
-4,1
0,0
-4,1
Währungsumrechnung
0,0
-0,5
-0,5
Stand zum 31. Dezember 2025
25,0
39,2
64,2
c)
Nettogewinne und -verluste
2025
(in MEUR)
Derivative Finanzinstrumente
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis
-10,1
1,0
 
34,2
-20,6
Dividenden
 
0,7
0,1
 
 
Bewertung
0,1
-3,7
-15,9
 
Veräußerungsgewinne und -verluste
 
36,9
 
 
 
im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
-10,0
34,9
0,1
18,3
-20,6
im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
50,0
 
-8,6
 
 
Nettogewinne/-verluste
40,0
34,9
-8,5
18,3
-20,6
2024
(in MEUR)
Derivative Finanzinstrumente
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis
-3,1
1,1
 
59,3
-22,7
Dividenden
 
1,8
 
Bewertung
-2,2
3,1
 
-55,1
 
Veräußerungsgewinne und -verluste
-0,1
 
 
im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
-5,3
5,9
4,2
-22,7
im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
-38,2
 
-6,0
 
Nettogewinne/-verluste
-43,5
5,9
-6,0
4,2
-22,7
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.
Entsprechend den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten werden bestimmte Annahmen zu den zukünftigen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen der betroffenen Instrumente getroffen.
32.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen primär aus Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen, Wertpapieren des Anlagevermögens, sowie derivativen Finanzinstrumenten.
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus Veranlagungen in Fremdkapital-instrumenten wie Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden. Des weiteren sind erhaltene Wechsel, derivative Finanzinstrumente und sonstige finanzielle Forderungen enthalten.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.
(in MEUR)
2025
2024
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen
39,2
38,0
Veranlagungen: Eigenkapitalinstrumente
27,7
33,4
Derivative Finanzinstrumente
13,9
5,2
Termingelder
11,0
0,8
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente
1,6
1,7
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierten Unternehmen
1,1
0,0
Übrige
3,5
3,3
Langfristig
98,0
82,4
Termingelder
257,7
126,9
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente
80,6
142,1
Derivative Finanzinstrumente
42,9
19,6
Erhaltene Wechsel
29,4
36,4
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierten Unternehmen
14,0
18,9
Übrige
45,2
42,9
Kurzfristig
469,8
386,8
 
567,8
469,2

Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2025 noch 2024 Verfügungs-beschränkungen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind unter anderem Forderungen aus Kautionen, Forderungen gegenüber Versicherungen, debitorische Kreditoren sowie Zinsabgrenzungen enthalten.
a)
Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Es wurden die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Die Beteiligung an der HydrogenPro ASA wird laufend im Hinblick auf das Vorliegen eines maßgeblichen Einflusses überwacht. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Investments veräußert. Im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen wurden keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen.
(in MEUR)
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2025
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2024
2025 erfasster Dividendenertrag
2024 erfasster Dividendenertrag
JVP VIII, L.P.
17,7
22,2
0,0
0,0
ASTARIS S.p.a.
5,5
5,2
0,0
0,0
HydrogenPro ASA
2,7
4,2
0,0
0,0
Übrige
1,8
1,8
0,1
0,0
 
27,7
33,4
0,1
0,0
33.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen („cash equivalents“), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen, beispielsweise Termingelder.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2025
2024
Bankguthaben
766,0
804,7
Termingelder
145,6
359,9
 
911,6
1.164,6
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement. Kontokorrentkredite bilden keinen integralen Bestandteil des Cash Management und sind daher nicht Teil des Finanzmittelfonds im Konzern-Cashflow-Statement.
In verschiedenen Ländern bestehen Devisenverkehrsbeschränkungen und andere gesetzliche Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch die
ANDRITZ AG als Mutterunternehmen kann daher gegebenenfalls eingeschränkt sein.
34.
Eigenkapital
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Grundkapital
Es gibt nur Stammaktien, die alle ausgegeben sind und dieselben Rechte verbriefen. Das Gesamtgrundkapital der ANDRITZ AG beträgt 104 MEUR, aufgeteilt auf 104 Millionen nennwertlose Stückaktien.
Kapitalrücklagen
In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen der Aktionärinnen und Aktionäre anlässlich der Ausgabe von Aktien enthalten.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage, versicherungs-mathematische Gewinne und Verluste sowie Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung.
Fair Value-Rücklage
Die Fair Value-Rücklage beinhaltet folgende Bestandteile:
Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)
Diese Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld.
Rücklage für die Kosten der Absicherung
Diese Rücklage zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, der sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bezieht. Die Kosten der Absicherung werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Hedging Rücklage bilanziert.
Rücklage aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten
Diese Rücklage betrifft die kumulierten Nettoveränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten designiert zu FVTOCI.

a)
Sonstiges Ergebnis
Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2025
2024
 
Vor Steuern
Steuereffekt
Nach Steuern
Vor Steuern
Steuereffekt
Nach Steuern
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
22,9
-5,9
17,0
11,2
-1,0
10,2
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
22,9
-5,9
17,0
11,2
-1,0
10,2
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
-8,6
2,0
-6,6
-6,0
1,4
-4,6
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
-8,6
2,0
-6,6
-6,0
1,4
-4,6
 
 
 
 
 
 
 
Währungsumrechnung
-96,0
0,0
-96,0
-37,0
0,0
-37,0
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
-0,2
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
-96,0
0,0
-96,0
-37,2
0,0
-37,2
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
61,6
-19,2
42,4
-66,9
20,9
-46,0
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
-14,7
4,6
-10,1
32,4
-10,0
22,4
Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)
46,9
-14,6
32,3
-34,5
10,9
-23,6
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
1,9
-0,6
1,3
6,2
-1,9
4,3
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
1,2
-0,4
0,8
-9,9
3,1
-6,8
Absicherung von Zahlungsströmen (Kosten der Absicherung)
3,1
-1,0
2,1
-3,7
1,2
-2,5
 
 
 
 
 
 
 
 
-31,7
-19,5
-51,2
-70,2
12,5
-57,7
b)
Dividenden
Für 2025 wird vom Vorstand eine Dividende von 2,70 EUR je im Umlauf befindlicher Aktie vorgeschlagen.
Die Ausschüttung für 2024 in Höhe von 253,8 MEUR, was einer Dividende von 2,60 EUR je Aktie entspricht, wurde vom Vorstand vorgeschlagen und in der 118. ordentlichen Hauptversammlung am 27. März 2025 beschlossen. Die Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgte am 3. April 2025.
c)
Eigene Aktien
Der Vorstand der ANDRITZ AG hat am 30. Juli 2024 auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 116. ordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2023 erteilt und am 30. März 2023 veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene auf Inhaber lautende Stückaktien zurückzukaufen. Der Beschluss sieht vor, von einschließlich 5. August 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025 bis zu 2.080.000 Stück Aktien – das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der ANDRITZ AG von 2,00% – zu erwerben. Das Rückkaufprogramm wurde mit Erreichen der maximalen Stückzahl am 2. Dezember 2024 beendet. Somit wurden 2025 keine Stückaktien zurückgekauft.
2025 wurden 386.502 Aktien an berechtigte Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte wiederverkauft sowie 56.008 Aktien im Zuge der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte von ANDRITZ abgegeben. Zum 31. Dezember 2025 hat die Gesellschaft 6.001.206 eigene Aktien mit einem Marktwert von 400,6 MEUR gehalten. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms, für die Bedienung des Performance Share Unit-Plans und für die Ausgabe von Aktien an Beschäftigte zu verwenden.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:
 
Im Umlauf
befindliche Aktien
eigene Aktien
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2023
99.210.460
4.789.540
104.000.000
Erwerb eigener Aktien
-2.080.000
2.080.000
0
Bedienung von Aktienoptionen und Beteiligungsprogrammen für Beschäftigte
425.824
-425.824
0
Stand zum 31. Dezember 2024
97.556.284
6.443.716
104.000.000
Erwerb eigener Aktien
0
0
0
Bedienung von Aktienoptionen und Beteiligungsprogrammen für Beschäftigte
442.510
-442.510
0
Stand zum 31. Dezember 2025
97.998.794
6.001.206
104.000.000
d)
Aktienbasierte Vergütungsprogramme
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
ANDRITZ gewährt aktienbasierte Vergütungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Nachwuchsführungskräfte.
Anteilsbasierte Vergütungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert am Gewährungsdatum unter Verwendung des Black-Scholes-Modells und/oder des Monte-Carlo-Modells bewertet. Der kumulierte erfasste Aufwand basiert auf dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung und auf der geschätzten Anzahl der Aktien, die letztendlich unverfallbar sein werden. Es wird während des gesamten Erdienungszeitraums im Ergebnis vor Zinsen und Steuern erfasst und mit einem Gegenwert im Eigenkapital ausgewiesen. Am Ende jeder Berichtsperiode überprüft ANDRITZ seine Schätzungen der Anzahl der Optionen, die auf der Grundlage der nicht marktbezogenen Ausübungsbedingungen voraussichtlich unverfallbar werden bzw. die Schätzungen der Anzahl der Aktien im Performance Share Unit-Plan. Die Auswirkung der Änderung der ursprünglichen Schätzungen, sofern vorhanden, wird im Ergebnis vor Zinsen und Steuern berücksichtigt, mit einer entsprechenden Anpassung des Eigenkapitals.
Aktienoptionsprogramme
Am 7. Juli 2020 beschloss ANDRITZ, den Mitgliedern des Vorstands und Führungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten. Am 16. März 2022 und 1. März 2024 wurden den Mitgliedern des Vorstands, Führungskräften sowie Nachwuchsführungskräften weitere Programme zu ähnlichen Konditionen angeboten. Entsprechend dieser Programme haben die Inhaber ausübbarer Optionen das Recht, Aktien zum Marktpreis der Aktien am Tag der Gewährung zu erwerben. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Die Optionen sollen aus dem Pool der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms von ANDRITZ zurückgekauften Aktien stammen. Alle Optionen sind durch physische Lieferung von Aktien zu erfüllen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Hauptmerkmale
Vertragsbedingungen
 
Aktienoptionsprogramm 2024
Aktienoptionsprogramm 2022
Aktienoptionsprogramm 2020
Anzahl zugesagte Optionen
1.037.000*)
1.020.250
948.500
davon Vorstand und Aufsichtsrat
37.500*)
197.500
247.500
Datum der Gewährung
1. Juni 2024
1. Juni 2022
1. September 2020
Ausübungszeitraum
1. Mai 2027 -
30. April 2031
1. Mai 2025 -
30. April 2029
1. Mai 2023 -
30. April 2027
*) Durch Verabschiedung der neuen Vergütungspolitik 2025 wurden die im Aktienoptionsprogramm 2024 dem Vorstandsvorsitzenden und den weiterhin im Vorstand befindlichen Mitgliedern zugeteilten Aktienoptionen aufgehoben. Die Optionen des zu Beginn 2025 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds bleiben bestehen.

Die Anzahl der Optionen umfasst auch Optionen, die vor der Tätigkeit als Vorstandsmitglied bzw. Aufsichtsratsmitglied gewährt wurden.
Allgemeine Ausübungsbedingungen
Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte von der Gewährung bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben.
Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5 TEUR für Nachwuchs-führungskräfte, 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden.
Ausübungsbedingungen pro Programm
Aktienoptionsprogramm 2024
30% der Optionen können ausgeübt werden,
wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt oder
wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2027 bis 30. April 2028 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt.
Bis zu 60% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2024, 2025 oder 2026 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer vergleichbaren EBITA-Marge zwischen 8,0% und 9,5% aliquot je nach Höhe der vergleichbaren EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer vergleichbaren EBITA-Marge von 9,5% oder höher 60% der Optionen ausgeübt werden können.
Bis zu 10% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die „Accident Frequency Rate (AFR1) >1 days absence“ des Geschäftsjahres 2024, 2025 oder 2026 innerhalb oder unter dem AFR1-Korridor liegt. Der AFR1-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer AFR1 zwischen 2,0 und 1,5 aliquot je nach Höhe der AFR1 ausgeübt werden können, und ab einer AFR1 von 1,5 oder niedriger 10% der Optionen ausgeübt werden können.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Aktienoptionsprogramm 2022
30% der Optionen können ausgeübt werden,
wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt oder
wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt.
Bis zu 60% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022, 2023 oder 2024 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer vergleichbaren EBITA-Marge zwischen 7,5% und 9,0% aliquot je nach Höhe der vergleichbaren EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer vergleichbaren EBITA-Marge von 9,0% oder höher 60% der Optionen ausgeübt werden können.
10% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die „Accident Frequency Rate (AFR1) > 1 days absence“ im Geschäftsjahr 2022 ≤ 2,4, 2023 ≤ 1,7 oder 2024 ≤ 1,2 beträgt.
Aktienoptionsprogramm 2020
Bis zu 90% der Optionen können ausgeübt werden, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 oder 2022 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022 oder 2023 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer vergleichbaren EBITA-Marge zwischen 6,5% und 7,9% aliquot je nach Höhe der vergleichbaren EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer vergleichbaren EBITA-Marge von 8% oder höher 90% der Optionen ausgeübt werden können.
10% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die „Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence“ im Geschäftsjahr 2021, 2022 oder 2023 ≤ 3,5 beträgt.
Bewertung
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungspläne verwendet:
 
Aktienoptionsprogramm 2024
Aktienoptionsprogramm 2022
Aktienoptionsprogramm 2020
Beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung (in EUR)
12,15
10,14
3,28
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR)
54,95
43,56
27,64
Ausübungspreis (in EUR)
57,15
38,80
31,20
Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt, in %, per anno)
28,3
27,8
26,8
Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt, in Jahren)
6,9 Jahre
6,9 Jahre
6,7 Jahre
Erwartete Dividendenrendite (in %)
3,0
2,9
2,8
Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen, in %, per anno)
2,7
0,9
-0,6
Modell
Black-Scholes und/oder Monte Carlo
Black-Scholes und/oder Monte Carlo
Black-Scholes und Monte Carlo

Die erwartete Volatilität wird aus der historischen Entwicklung des Aktienkurses über einen bestimmten Zeitraum abgeleitet.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Entwicklung
Die Anzahl und die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelten sich wie folgt:
 
2025
2024
 
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Stand zum 1. Jänner
2.315.150
47,32
1.618.000
35,99
Gewährte Optionen
0
0,00
1.187.000
57,15
Ausgeübte Optionen
-386.502
36,98
-375.850
31,20
Verfallene und verwirkte Optionen
-278.815
48,67
-114.000
42,02
Stand zum 31. Dezember
1.649.833
49,51
2.315.150
47,32
Ausübbar zum 31. Dezember
632.833
37,24
221.900
31,20

Die zum 31. Dezember 2025 ausstehenden Optionen hatten einen Ausübungspreis zwischen 31,20 EUR und 57,15 EUR (2024: 31,20 EUR und 57,15 EUR) und eine gewichtete durchschnittliche verbleibende Vertragsrestlaufzeit von 4,4 Jahren (2024: 5,2 Jahre). Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis am Ausübungstag der 2025 ausgeübten Aktienoptionen war 61,20 EUR (2024: 57,17 EUR).
Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen beträgt 3,9 MEUR (2024:
5,0 MEUR).
Performance Share Unit-Plan (PSU)
Im Rahmen der 118. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG wurde am 27. März 2025 die Vergütungspolitik 2025 für die Mitglieder des Vorstands angenommen. Diese enthält als langfristige variable Vergütungskomponente einen Performance Share Unit-Plan. Der Performance Share Unit-Plan beinhaltet die Zuteilung von Aktien des Unternehmens an Mitglieder des Vorstands unter bestimmten Bedingungen (Performance-Aktien).
Die neue Vergütungspolitik legt fest, dass das bestehende Aktienoptionsprogramm 2024 mit Wirkung zum 1. Jänner 2025 für die verbleibenden Mitglieder des Vorstands (insgesamt 150.000 Optionen) aufgehoben und durch den neu eingeführten Performance Share UnitPlan 2025 ersetzt wird. Im Zuge der Ersetzung wurde eine „modification analysis“ durchgeführt, in der die Vorteilhaftigkeit der Programme für die Begünstigten beurteilt wurde. „Vorteilhafter“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der beizulegende Zeitwert der neu gewährten PSUAnrechte zum Zeitpunkt der Modifikation höher ist als der beizulegende Zeitwert der aufgegebenen Optionen. Da der PSUPlan 2025 für die Begünstigten vorteilhafter ist, ergibt sich eine zusätzliche Aufwandskomponente („incremental fair value“) in Höhe von 0,4 MEUR. Dieser Unterschiedsbetrag wird über den verbleibenden Erdienungszeitraum des ursprünglichen Optionsprogramms erfasst.
Bedingungen
Die Vergütung basiert auf einem Performance Share Unit-Plan mit einer Leistungsperiode von 3 Jahren. Die Laufzeit beginnt am 1. Jänner 2025 und endet am 31. Dezember 2027. Die Leistung basiert auf unabhängigen finanziellen und nicht-finanziellen Zielen. Dazu gehören die relative Aktienrendite (relative Total Shareholder Return – TSR) gegenüber dem STOXX® Europe 600 Industrial Goods & Services Index (mit einem Gewicht von 40%), EBITA (mit einem Gewicht von 50%) und ESG-Ziele (mit einem Gewicht von 10%).
Zu Beginn des Leistungszeitraums wird eine bedingte Anzahl virtueller Aktien gewährt. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird berechnet, indem der Wert der Zielvergütung durch den durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 60 Handelstage vor Beginn des Leistungszeitraums geteilt wird. Die bedingte Anzahl der virtuellen Aktien beträgt zu Beginn des Leistungszeitraums 100.220.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die tatsächliche Anzahl der zugeteilten Aktien variiert je nach Ergebnis zwischen einer unteren Schwelle (keine Aktienzuteilung) und einer oberen Schwelle, wobei die maximale Aktienzahl auf 150% der am Anfang der Laufzeit gewährten Aktienanzahl begrenzt ist. Der Wert der ausbezahlten Aktien ist zusätzlich auf einen Maximalwert von 200% des Zielwerts begrenzt. Die endgültige Anzahl der zugeteilten Aktien wird den Teilnehmern am Ende des dreijährigen Zeitraums ausgezahlt.
Die tatsächliche Auszahlung (nach Steuern) erfolgt durch die Zuteilung von ANDRITZ-Aktien und nicht durch eine Barzahlung. Es besteht keine obligatorische Haltefrist für die ANDRITZ-Aktien nach Zuteilung.
Bewertung
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungspläne verwendet:
 
Performance Share Unit-Plan 2025
Beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung (in EUR)
47,86
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR)
48,98
Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt, in %, per anno)
20,8
Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt, in Jahren)
3,0 Jahre
Erwartete Dividendenrendite (in %)
3,1
Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen, in %, per anno)
2,0
Modell
Monte Carlo
Entwicklung
Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen beträgt 1,5 MEUR (2024:
0 MEUR).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Aktienoptionsprogramme werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Laufzeit der Optionen und erwartete Dividenden ermittelt. Die für die Bestimmung von Marktwerten erforderliche Interpretation von Marktinformationen verlangt mitunter subjektive Beurteilungen. Entsprechend können die angeführten Werte auch von den später am Markt realisierten Werten abweichen.
e)
Nicht beherrschende Anteile
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.
(in MEUR)
Sitz
Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis
Nicht beherrschende Anteile
 
 
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Diamond Power Services, S.E.A., Limited
Samut Sakhon, Thailand
51,00%
-
0,1
0,0
1,3
0,0
PT. ANDRITZ HYDRO
Jakarta, Indonesien
49,00%
49,00%
0,7
0,7
2,8
2,6
Dabaki Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland
6,00%
6,00%
0,0
0,0
0,0
0,0
OTORIO LTD
Tel Aviv, Israel
-
-
0,0
-0,7
0,0
0,0
 
 
 
 
0,8
0,0
4,1
2,6
 
Im Geschäftsjahr 2025 erwarb die ANDRITZGruppe 49% an Diamond Power Services S.E.A. Limited, Thailand, hält jedoch 70% der Stimmrechte. Daher wird das Unternehmen vollkonsolidiert und die verbleibenden 51% werden als nicht beherrschende Anteile ausgewiesen.
Mehr Informationen in Kapitel 5. Unternehmenserwerbe.
Die ANDRITZ-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 die Beherrschung über OTORIO LTD, Israel, verloren.
Mehr Informationen in Kapitel 4. Konsolidierungskreis.
f)
Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:
(in MEUR)
2025
2024
Summe Eigenkapital
2.455,8
2.280,0
Bilanzsumme
8.610,1
8.163,0
Eigenkapitalquote
28,5%
27,9%
ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen zur Veräußerung oder sonstigen Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit bestehenden aktienbasierten Vergütungsplänen. In den vergangenen Jahren wurden die Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung überwiegend durch den Rückkauf von eigenen Aktien erfüllt.
Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand („going concern“) der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Aktionärinnen und Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Zur Absicherung der finanziellen Stabilität wurden in der Vergangenheit Schuldscheindarlehen (2017, 2018 und 2019) platziert, welche auch die Basis für weiteres Wachstum der ANDRITZ-Gruppe darstellen. Im April 2025 implementierte die ANDRITZ-Gruppe eine verbindliche syndizierte revolvierende Kreditfazilität (RCF – revolving credit facility) als strategisches Finanzierungsinstrument, die es ermöglicht Mittel bis zu einem vorgegebenen Limit von 500,0 MEUR abzurufen, zurückzuzahlen und erneut abzurufen. Der RCF hat eine Laufzeit bis 2030 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Diese Flexibilität unterstützt das Cashflow-Management und die kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse der ANDRITZ-Gruppe und stellt sicher, dass schnell auf finanzielle Anforderungen und Chancen reagiert werden kann. Zusätzlich nahm die ANDRITZ-Gruppe im August 2025 einen Bankkredit über 100,0 MEUR mit einer Laufzeit von drei Jahren auf. Die Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionärinnen und Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird.
35.
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen
Die Konditionen der ausstehenden Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sind wie folgt:
 
2025
2024
 
Nominalzinssatz (%)
Fälligkeitsjahr
Buchwert
(in MEUR)
Nominalzinssatz (%)
Fälligkeitsjahr
Buchwert
(in MEUR)
Schuldscheindarlehen in EUR
1,0%-2,0%
2026-2028
301,4
1,0%-2,0%
2025-2028
428,8
Langfristiges Darlehen in EUR
2,7%
2028
100,0
-
-
-
OeKB-Bankdarlehen in EUR
1,3%
2026-2028
51,0
1,3%
2025-2028
68,0
Verbindliche syndizierte revolvierende Kreditfazilität in EUR - in Anspruch genommen
2,4%
2030
50,0
-
-
-
Bankverbindlichkeiten in CNY
2,1%-2,3%
2026
22,1
2,3%-2,4%
2025
12,0
Bankverbindlichkeiten in INR
-
-
-
7,5%-8,1%
2025
11,8
Weitere Bankverbindlichkeiten
-
2026-2030
23,1
-
2025-2028
8,9
In der Bilanz erfasst
 
 
547,6
 
 
529,5
Verbindliche syndizierte revolvierende Kreditfazilität in EUR - nicht in Anspruch genommen
 
2030
450,0
 
-
-
 
 
 
997,6
 
 
529,5
Mehr Informationen über die syndizierte revolvierende Kreditfazilität in Kapitel 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.
36.
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
(in MEUR)
2025
2024
Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Eigentümern und bedingte Gegenleistungen
98,2
16,8
Derivative Finanzinstrumente
12,1
20,0
Übrige
0,1
0,2
Langfristig
110,4
37,0
Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Eigentümern und bedingte Gegenleistungen
48,5
5,7
Wechselverbindlichkeiten
36,5
74,1
Derivative Finanzinstrumente
23,1
54,3
Verbindlichkeiten aus Provisionen
15,5
18,7
Übrige
28,9
19,9
Kurzfristig
152,5
172,7
 
262,9
209,7

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Eigentümern und bedingte Gegenleistungen sind im Wesentlichen die Put-Call-Option in Höhe von 62,6 MEUR, die noch zu erbringende Gegenleistung an die ehemaligen Eigentümer in Höhe von 43,1 MEUR und die bedingten Gegenleistungen aus den Unternehmenserwerben in Höhe von 41,0 MEUR enthalten.
Mehr Informationen in Kapitel 5. Unternehmenserwerbe.
In den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind unter anderem kreditorische Debitoren, Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen sowie Zinsabgrenzungen enthalten.
37.
Derivative Finanzinstrumente
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus operativen sowie Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten. Finanzinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind
Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zum Bilanzstichtag wird der beizulegende Zeitwert offener Derivate als Barwert zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Währungs- und Zinsnotierungen berechnet. Das eigene Kreditrisiko sowie das Kreditrisiko des Vertragspartners werden einbezogen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten gut abbilden zu können, wendet ANDRITZ die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 an.
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert ANDRITZ die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Die wesentlichen Konditionen der Zahlungen aus den Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (insbesondere Nominale und Zahlungszeitpunkte) sind grundsätzlich identisch bzw. verhalten sich gegenläufig („Critical Terms Match“).
Derivate werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Je nach beizulegendem Zeitwert (positiv oder negativ) werden die derivativen Finanzinstrumente als sonstige finanzielle Forderung oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Die Instrumente werden als langfristig klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate überschreitet, und als kurzfristig, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate oder weniger beträgt. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich erfasst:
Fair Value Hedge
Im Zusammenhang mit der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit werden die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und das Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Cashflow Hedge
Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Der unwirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Hedging Rücklage. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (Forward points) oder Basis Spread von Swaps wird separat als Kosten der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung ins Eigenkapital eingestellt.
Führt die Cashflow-Absicherung zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit oder wird zu einer festen Verpflichtung, auf die die Bilanzierung zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts angewandt wird, werden die im sonstigen Ergebnis bis zum Zugangszeitpunkt erfassten Beträge Teil der erstmaligen Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit.
In allen anderen Fällen der Absicherung von Zahlungsströmen wird der Betrag, der bis zum Zeitpunkt, in dem die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden, im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, als Umgliederungsbetrag aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, beendet wird oder die Absicherung die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt, verbleiben alle kumulierten Gewinne oder Verluste und die abgegrenzten Kosten der Absicherung im Eigenkapital bis die prognostizierte Transaktion erfolgt. Wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste und die Kosten der Absicherung sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
In der ANDRITZ-Gruppe werden vor allem Zahlungsströme aus Ein- und Verkäufen aus dem operativen Geschäft durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente und beizulegenden Zeitwerte nach Art des Termingeschäfts:
Zum 31. Dezember 2025
(in MEUR)
Restlaufzeit Nominalwerte
Beizulegender Zeitwert
 
unter 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
positiv
negativ
Gesamt
Devisentermingeschäfte
2.463,3
677,7
3.141,0
56,0
35,2
20,8
davon Hedge-Accounting
1.832,7
596,8
2.429,5
55,4
29,4
26,0
Warentermingeschäfte
3,1
0,0
3,1
0,8
0,0
0,8
 
2.466,4
677,7
3.144,1
56,8
35,2
21,6
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zum 31. Dezember 2024
(in MEUR)
Restlaufzeit Nominalwerte
Beizulegender Zeitwert
 
unter 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
positiv
negativ
Gesamt
Devisentermingeschäfte
2.088,7
653,2
2.741,9
24,4
74,3
-49,9
davon Hedge-Accounting
1.396,3
571,6
1.967,9
17,3
57,7
-40,4
Zinstermingeschäfte
1,0
1,0
2,0
0,1
0,0
0,1
davon Hedge-Accounting
1,0
1,0
2,0
0,1
0,0
0,1
Warentermingeschäfte
2,1
2,4
4,5
0,3
0,0
0,3
 
2.091,8
656,6
2.748,4
24,8
74,3
-49,5
Diese Sicherungsinstrumente sind in den Bilanzposten „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ enthalten. Die in den sonstigen Gewinnen/Verlusten enthaltenen Nettogewinne/-verluste aus Devisentermingeschäften, die nicht als Sicherungsbeziehung qualifiziert sind, sind der entsprechenden Tabelle zu entnehmen.
Mehr Informationen in Kapitel 31. c) Nettogewinne und -verluste.
a)
Angaben zu Hedge-Accounting-Derivaten
Sicherungsinstrumente, die als Sicherungsbeziehung designiert sind, sind in den Bilanzposten „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ enthalten. Nachfolgend erfolgen Angaben zu Nominalwerten, Buchwerten und Konditionen der Hedge-Accounting-Derivate:
Zum 31. Dezember 2025
 
Nominale
Buchwert - Vermögenswerte
Buchwert - Verbindlichkeiten
Buchwert - Netto
Fälligkeitsdatum
Durchschnittlicher Sicherungskurs
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts zur Berechnung der Ineffektivität
 
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
 
 
(in MEUR)
Währungsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
EUR / BRL
82,7
2,3
-1,9
0,4
Jänner 2026 - September 2029
7,0
0,9
EUR / CAD
37,2
0,6
-0,2
0,4
Jänner 2026 - Oktober 2030
1,6
1,7
EUR / CHF
79,2
0,3
-0,6
-0,3
Jänner 2026 - Juli 2030
0,9
0,1
EUR / CNY
53,3
0,3
-0,8
-0,5
Jänner 2026 - März 2029
7,9
0,7
EUR / INR
92,0
0,3
-4,2
-3,9
Jänner 2026 - März 2029
104,6
-7,4
EUR / SEK
54,3
1,2
-0,2
1,0
Jänner 2026 - Dezember 2028
11,1
1,4
EUR / USD
134,8
3,9
-1,5
2,4
Jänner 2026 - Dezember 2028
1,2
8,3
USD / BRL
83,5
5,2
-0,5
4,7
Jänner 2026 - März 2028
6,1
5,1
USD / CNY
59,6
0,5
-0,3
0,2
Jänner 2026 - März 2029
6,8
2,6
USD / EUR
697,8
13,0
-6,6
6,4
Jänner 2026 - Juli 2030
0,9
36,2
USD / INR
113,4
0,1
-2,4
-2,3
Jänner 2026 - April 2030
90,7
-3,0
USD / MXN
73,9
11,7
0,0
11,7
Jänner 2026 - Dezember 2027
20,5
10,6
CNY / EUR
328,6
4,2
-8,3
-4,1
Jänner 2026 - Juli 2030
0,1
-9,5
GBP / EUR
31,9
0,1
-0,5
-0,4
Jänner 2026 - März 2028
1,1
1,3
JPY / EUR
54,5
8,0
0,0
8,0
Jänner 2026 - Februar 2029
0,0
6,8
Übrige
173,8
3,7
-1,4
2,3
Jänner 2026 - Mai 2029
-
5,8
 
2.150,5
55,4
-29,4
26,0
 
 
 
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zum 31. Dezember 2024
 
Nominale
Buchwert - Vermögenswerte
Buchwert - Verbindlichkeiten
Buchwert - Netto
Fälligkeitsdatum
Durchschnittlicher Sicherungskurs
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts zur Berechnung der Ineffektivität
 
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
 
 
(in MEUR)
Währungsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
EUR / BRL
73,7
0,4
-6,2
-5,8
Jänner 2025 - September 2029
6,7
-9,1
EUR / CHF
66,9
0,4
-1,0
-0,6
Jänner 2025 - Juni 2029
0,9
-0,4
EUR / CNY
39,6
0,2
-0,7
-0,5
Jänner 2025 - Juni 2027
7,7
-0,5
EUR / INR
66,5
1,2
-0,3
0,9
Jänner 2025 - Februar 2029
93,1
-0,1
EUR / SEK
73,7
0,2
-0,5
-0,3
Jänner 2025 - September 2027
11,4
-0,9
EUR / USD
105,0
0,8
-3,5
-2,7
Jänner 2025 - August 2027
1,1
-2,3
USD / BRL
76,4
0,8
-3,5
-2,7
Jänner 2025 - März 2028
5,9
-6,8
USD / CNY
104,4
0,0
-3,9
-3,9
Jänner 2025 - Mai 2027
7,0
-1,7
USD / EUR
698,8
2,6
-24,7
-22,1
Jänner 2025 - Jänner 2029
0,9
-27,7
USD / INR
66,5
0,2
-0,6
-0,4
Jänner 2025 - März 2030
87,4
-1,3
USD / MXN
100,1
4,7
-5,2
-0,5
Jänner 2025 - November 2027
20,7
-17,8
AUD / EUR
24,3
0,3
-0,1
0,2
Jänner 2025 - August 2026
0,6
0,3
CNY / EUR
249,6
2,7
-2,7
0,0
Jänner 2025 - Dezember 2029
0,1
4,9
GBP / EUR
53,8
0,1
-2,2
-2,1
Jänner 2025 - März 2028
1,2
-2,5
Übrige
168,6
2,7
-2,6
0,1
Jänner 2025 - April 2027
-
-0,9
 
1.967,9
17,3
-57,7
-40,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
Variabel / Fix
2,0
0,1
0,0
0,1
Mai 2025 - Mai 2026
-
-0,1
 
2,0
0,1
0,0
0,1
 
 
 
b)
Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage
Entwicklung des in der Fair Value-Rücklage ausgewiesenen kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen getrennt nach Risikokomponente und Kosten der Absicherung:
(in MEUR)
Währungsrisiko
Zinsrisiko
Summe Hedging Rücklage
Kosten der
Absicherung
Summe Rücklage aus der Absicherung von Zahlungsströmen
Stand zum 31. Dezember 2023
30,2
0,1
30,3
1,8
32,1
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
-66,8
-0,1
-66,9
6,2
-60,7
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
32,4
0,0
32,4
-9,9
22,5
Steuereffekt
10,9
0,0
10,9
1,2
12,1
Stand zum 31. Dezember 2024
6,7
0,0
6,7
-0,7
6,0
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
61,6
0,0
61,6
1,9
63,5
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
-14,7
0,0
-14,7
1,2
-13,5
Steuereffekt
-14,6
0,0
-14,6
-1,0
-15,6
Stand zum 31. Dezember 2025
39,0
0,0
39,0
1,4
40,4

Die Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt hauptsächlich in den Posten Umsatzerlöse.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
c)
Angaben zu Ineffektivitäten
Bei der Beurteilung von Ineffektivität aus der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden das Ausfallrisiko eines Kontrahenten, signifikante Änderungen des Kreditrisikos einer Vertragspartei der Sicherungsbeziehung oder die Änderung des Zahlungszeitpunkts des gesicherten Grundgeschäfts, Verringerung des Gesamtrechnungs-betrags oder Preises des gesicherten Grundgeschäfts herangezogen. Betreffend Zinsänderungsrisiko wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung nach der kumulativen Dollar-Offset-Methode auf Basis von Forward-Kursen bestimmt.
Die Ineffektivität der designierten Grundgeschäfte stellt sich wie folgt dar:
 
2025
2024
(in MEUR)
Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität
Ineffektivität
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung
Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität
Ineffektivität
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung
Währungsrisiko
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte - Käufe und Verkäufe
61,6
0,0
61,6
-66,8
0,0
-66,8
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps - Variabel verzinste Kredite und Schuldscheindarlehen
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1

Das Ergebnis der Berechnung der Ineffektivität aus Absicherungen des Währungsrisikos wird im Posten „sonstige Finanzierungsaufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
d)
Saldierung
Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente gemäß den Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und ähnlichen Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht, da der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Im Falle einer Beendigung der Rahmenverträge bzw. einer vorzeitigen Terminierung der ausstehenden Kontrakte, würden die Nettobeträge der Marktwerte aller zu terminierenden Kontrakte abgegolten werden.
Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte sämtlicher erfasster derivativer Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:
(in MEUR)
2025
2024
 
positiv
negativ
positiv
negativ
Brutto- und Nettobeträge (in der Bilanz)
56,8
-35,2
24,8
-74,3
Saldierung (potenzielle Effekte)
-2,2
2,2
-2,7
2,7
Nettobeträge
54,6
-33,0
22,1
-71,6
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten in Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse aus solchen Instrumenten wesentlich widerspiegeln.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
38.
Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-Gruppe umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.
ANDRITZ verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen welche Klimaziele beinhalten, daher kann es nicht zum Bruch von klimabezogenen Covenants kommen. Etwaige Umweltaspekte, welche zu einer Reduktion des Zinssatzes bei Erfüllung führen und somit die Bilanzierung eines eingebetteten Derivats auslösen würden, wurden von bestehenden Kreditgebern bei der Preisgestaltung eines Kredits nicht berücksichtigt. In diesem Kontext stellen Klimarisiken somit keine finanziellen Risiken für ANDRITZ dar.
a)
Ausfallrisiken
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind
Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet sind
Vertragsvermögenswerte
Es wird das Wertberichtigungsmodell der „erwarteten Kreditausfälle“ (ECL – Expected Credit Loss) angewendet. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:
12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.
Allgemeiner Ansatz
Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für zukünftige Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn
der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
ein Instrument neu verhandelt werden muss und strengere Anforderungen (z. B. Erhöhung der Sicherheiten, etc.) angewendet werden oder
eine erhebliche Änderung der Kreditspreads, der Credit Default Swap-Preise für Kreditnehmer usw. für ein bestimmtes oder ähnliches Instrument erfolgt.
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte wertgemindert („credit-impaired“) sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögenswerte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen, um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten und keine Realisierbarkeit gegeben ist:
Der Kreditnehmer wird seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe wahrscheinlich nicht (vollständig) begleichen, ohne dass die Gruppe Maßnahmen wie die Realisierung von Sicherheiten (falls vorhanden) in Anspruch nimmt, oder
der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor, oder
das Rating erfüllt nicht mehr die Bezeichnung „investment grade“. Der Konzern definiert das als Baa3 bzw. BBB- oder höher (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter dem Posten „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ enthaltene Termingelder werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die üblicherweise mit Ratings von Aaa bis Baa3 bei der Ratingagentur Moody’s bzw. AAA bis BBB- bei Standard & Poor‘s und Fitch bewertet werden).
Vereinfachter Ansatz
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und soweit anwendbar für sonstige finanzielle Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf Branchenindikatoren.
Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig.
Risikominderungsstrategien
Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody’s, Standard & Poor’s, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads – Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Überwachung der Kontrahentenlimite erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.
Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.
Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.
(in MEUR)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Termingelder
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2023
-50,9
-1,4
-36,6
-0,1
0,0
-89,0
Dotierung
-8,9
0,0
0,0
0,0
0,0
-8,9
Verbrauch
11,7
0,0
3,0
0,0
0,0
14,7
Auflösung
0,0
0,7
0,3
0,0
0,0
1,0
Währungsumrechnung
-0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,2
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,0
0,0
-6,4
0,0
0,0
-6,4
Stand zum 31. Dezember 2024
-48,3
-0,7
-39,7
-0,1
0,0
-88,8
Dotierung
-2,7
0,0
-4,2
0,0
-0,1
-7,0
Verbrauch
9,7
0,0
0,0
0,0
0,0
9,7
Auflösung
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
Währungsumrechnung
2,5
0,0
0,0
0,0
0,0
2,5
Stand zum 31. Dezember 2025
-38,8
-0,3
-43,9
-0,1
-0,1
-83,2
Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimite festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren, werden Zahlungs-sicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert.
Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung ist ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand im Einsatz. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.
Veränderungen der Bruttobuchwerte, die zur Änderung der Wertminderung beitragen, sind hauptsächlich bedingt durch das Projektportfolio und die regionale Verteilung. Bei Vermögenswerten, welche beim Zugang nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt wurden, fand keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz statt. Daher ergab sich kein Wechsel von der Bewertung der Wertberichtigung zu dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-Gruppe einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit-Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet. Wesentliche Parameter in dieser Beurteilung sind die Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum.
Zum 31. Dezember 2025
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Nicht überfällig
0,02%
0,37%
954,8
-1,2
953,6
Bis 60 Tage überfällig
0,17%
1,27%
190,5
-0,9
189,6
61 bis 120 Tage überfällig
0,51%
3,82%
54,8
-0,9
53,9
Mehr als 120 Tage überfällig
1,36%
10,19%
90,2
-2,7
87,5
Individuell wertgemindert
 
 
34,0
-33,1
0,9
 
 
 
1.324,3
-38,8
1.285,5
Zum 31. Dezember 2024
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Nicht überfällig
0,03%
0,31%
866,1
-1,0
865,1
Bis 60 Tage überfällig
0,24%
1,60%
170,2
-1,0
169,2
61 bis 120 Tage überfällig
0,72%
4,79%
55,0
-1,0
54,0
Mehr als 120 Tage überfällig
1,91%
12,78%
80,4
-3,1
77,3
Individuell wertgemindert
 
 
45,4
-42,2
3,2
 
 
 
1.217,1
-48,3
1.168,8

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Vertragsvermögenswerte
Basierend auf einem internen Credit-Risk-Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht.
Zum 31. Dezember 2025
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
0,0
0,0
0,0
Unbesicherter Anteil
0,11%
121,8
-0,1
121,7
Besicherter Anteil
0,02%
971,7
-0,2
971,5
 
 
1.093,5
-0,3
1.093,2
Zum 31. Dezember 2024
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
0,0
0,0
0,0
Unbesicherter Anteil
0,12%
103,6
-0,2
103,4
Besicherter Anteil
0,06%
996,4
-0,5
995,9
 
 
1.100,0
-0,7
1.099,3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet.
Zum 31. Dezember 2025
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
49,2
-43,3
5,9
Portfolio wertgemindert
0,65%
87,9
-0,6
87,3
 
 
137,1
-43,9
93,2
Zum 31. Dezember 2024
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
44,7
-39,4
5,3
Portfolio wertgemindert
0,34%
96,5
-0,3
96,2
 
 
141,2
-39,7
101,5

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter „sonstige finanzielle Vermögenswerte“
ausgewiesene Termingelder
ANDRITZ verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, vorrangige Bankanleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-Gruppe auswirken. Der Vorstand wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimite in der ANDRITZ-Gruppe informiert.
Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie unter dem Posten „sonstige finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesenen Termingeldern ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt.
Zum 31. Dezember 2025
(in MEUR)
Externes Rating
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Geringes Risiko
AAA bis BBB-
0,02%
1.091,1
-0,2
1.090,9
Mittleres Risiko
BB+ bis BB-
0,04%
70,2
0,0
70,2
Hohes Risiko
B+ bis D
0,04%
19,2
0,0
19,2
 
 
 
1.180,5
-0,2
1.180,3
Zum 31. Dezember 2024
(in MEUR)
Externes Rating
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Geringes Risiko
AAA bis BBB-
0,01%
1.215,9
-0,1
1.215,8
Mittleres Risiko
BB+ bis BB-
0,00%
65,3
0,0
65,3
Hohes Risiko
B+ bis D
0,05%
11,2
0,0
11,2
 
 
 
1.292,4
-0,1
1.292,3
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Wertberichtigung nach dem Modell der „erwarteten Kreditausfälle“ umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit einzelner Gruppen, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert.
Die Wertberichtigung einzelner zweifelhafter Forderungen umfasst zusätzlich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.
Bei der Einschätzung, ob im Einzelfall ein Übergang vom Modell des 12-Monats-Kreditverlusts zum Modell des lebenslangen Kreditverlusts anzuwenden ist, wird erhebliches Urteilsvermögen gefordert und vorhandene Kunden- und Marktinformationen miteinbezogen.

b)
Liquiditätsrisiken
Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-Gruppe umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, das Bestehen und Ausnützen von Kreditlinien und durch Anzahlungen von Kunden. Refinanzierungsrisiken wird durch Finanzplanung und Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten sowie von Forderungen und Verbindlichkeiten entgegengewirkt. Eine monatlich erstellte rollierende Liquiditätsvorschau soll die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-Gruppe sicherstellen.
Im April 2025 implementierte die ANDRITZ-Gruppe eine verbindliche syndizierte revolvierende Kreditfazilität (RCF – revolving credit facility) als strategisches Finanzierungsinstrument, die es ermöglicht Mittel bis zu einem vorgegebenen Limit von 500,0 MEUR abzurufen, zurückzuzahlen und erneut abzurufen. Die Fazilität ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis 2030 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Diese Flexibilität unterstützt das Cashflow-Management und die kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse der ANDRITZ-Gruppe und stellt sicher, dass schnell auf finanzielle Anforderungen und Chancen reagiert werden kann. Zum 31. Dezember 2025 waren 50,0 MEUR der Kreditfazilität in Anspruch genommen, diese wurden im Jänner 2026 planmäßig zurückbezahlt. Inanspruchnahmen aus der revolvierenden Kreditfazilität werden jedoch als langfristig klassifiziert, da der Konzern das vertragliche Recht besitzt, die Fazilität für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu refinanzieren oder zu verlängern. Die revolvierende Kreditfazilität des Konzerns enthält nichtfinanzielle Covenants, mit denen der Konzern im Einklang war. Die vereinbarten Covenants führen nicht zu einer Fälligstellung der Kreditfazilität, sondern wirken sich ausschließlich auf die Höhe der Zinsmarge aus. Die Verzinsung erfolgt auf Basis des EURIBOR zuzüglich einer Marge, abhängig von der jeweiligen Zinsperiode.
Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.
Mehr Informationen in Kapitel 38. a) Ausfallrisiken.
Die ANDRITZ-Gruppe ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-Gruppe nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Bankgarantien und Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungs-garantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Der ANDRITZ-Gruppe standen per Jahresende 2025 Kreditlinien: in Höhe von 968 MEUR (davon 231 MEUR ausgenutzt) sowie Avallinien in Höhe von 6.871 MEUR (davon 3.454 MEUR ausgenutzt) zur Verfügung.
ANDRITZ bietet eine Lieferantenfinanzierungsvereinbarung an, deren Zweck es ist, eine effizientere Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarung ermöglicht ANDRITZ, die Zahlungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an die Bank zu zentralisieren und den Zahlungsfluss und die Liquidität in der Lieferkette zu optimieren. Die Lieferantenfinanzierungsvereinbarung verbessert die finanzielle Planbarkeit und reduziert operative Risiken. Zudem unterstützt es nachhaltige Partnerschaften, da finanzielle Stabilität Lieferanten stärkt und langfristige Zusammenarbeit fördert.
Mehr Informationen in Kapitel 29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
In der ANDRITZ-Gruppe gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:
2025
(in MEUR)
Buchwert
Vertragliche Zahlungsströme
 
 
unter 1 Jahr
zwischen
1 und 2 Jahren
zwischen
2 und 3 Jahren
zwischen
3 und 4 Jahren
zwischen
4 und 5 Jahren
über 5 Jahre
Gesamt
Bankverbindlichkeiten
246,2
60,6
22,0
119,5
2,8
50,3
0,0
255,2
Leasingverbindlichkeiten
246,7
60,9
45,6
36,9
29,3
26,5
84,4
283,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
960,7
960,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
960,7
Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Eigentümern und bedingte Gegenleistungen
146,7
48,5
13,2
21,5
1,2
73,9
0,0
158,3
Schuldscheindarlehen
301,4
131,9
138,4
37,5
0,0
0,0
0,0
307,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
81,0
76,5
0,7
0,4
0,4
0,6
2,4
81,0
Nicht derivative finanzielle Schulden
1.982,7
1.339,1
219,9
215,8
33,7
151,3
86,8
2.046,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
35,2
23,3
7,9
2,3
1,4
0,3
0,0
35,2
Derivative finanzielle Schulden
35,2
23,3
7,9
2,3
1,4
0,3
0,0
35,2
 
2.017,9
1.362,4
227,8
218,1
35,1
151,6
86,8
2.081,8
2024
(in MEUR)
Buchwert
Vertragliche Zahlungsströme
 
 
unter 1 Jahr
zwischen
1 und 2 Jahren
zwischen
2 und 3 Jahren
zwischen
3 und 4 Jahren
zwischen
4 und 5 Jahren
über 5 Jahre
Gesamt
Bankverbindlichkeiten
100,7
46,4
19,0
18,4
17,4
2,0
0,0
103,2
Leasingverbindlichkeiten
208,7
55,2
45,7
29,2
21,9
16,5
74,7
243,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
954,8
954,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
954,8
Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Eigentümern und bedingte Gegenleistungen
22,5
6,2
6,0
6,3
1,7
1,7
1,7
23,6
Schuldscheindarlehen
428,8
133,7
131,9
138,4
37,5
0,0
0,0
441,5
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
112,9
112,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
112,9
Nicht derivative finanzielle Schulden
1.828,4
1.309,0
202,6
192,3
78,5
20,2
76,6
1.879,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
74,3
51,9
14,9
4,7
3,0
0,4
0,0
74,9
Derivative finanzielle Schulden
74,3
51,9
14,9
4,7
3,0
0,4
0,0
74,9
 
1.902,7
1.360,9
217,5
197,0
81,5
20,6
76,6
1.954,1
c)
Marktrisiken
Das Marktrisiko umfasst das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Währungskurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für die ANDRITZ-Gruppe wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien der Treasury Policy. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden.
Währungsrisiken
Die Risikomanagementrichtlinie der Gruppe besteht darin, 100% ihres geschätzten Fremdwährungsrisikos über einem gewissen Schwellenwert in Bezug auf prognostizierte An- und Teilzahlungen von Kunden bzw. an Lieferanten in den folgenden 12 Monaten zu jedem Zeitpunkt abzusichern. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung seines Währungsrisikos, die zum größten Teil eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben.
Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern mit verschiedenen Währungen. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Währungsrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die erforderlichen Maßnahmen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Hedging von Kunden- oder Lieferantenaufträgen, die nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossen wurden, sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.
Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Kanadischem Dollar (CAD), Brasilianischem Real (BRL) und Indischen Rupien (INR). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Währungsrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Währungskursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-Gruppe.
Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sowie das Eigenkapital sind wie folgt:
(in MEUR)
 
 
2025
 
2024
 
 
Konzernergebnis
Eigenkapital
Konzernergebnis
Eigenkapital
EUR / USD
+10%
32,4
77,6
29,3
61,3
 
-10%
-32,4
-77,6
-29,3
-61,3
EUR / CNY
+10%
-13,3
-33,5
-16,0
-13,7
 
-10%
13,3
33,5
16,0
13,7
EUR / BRL
+10%
-1,8
16,4
-1,2
17,2
 
-10%
1,8
-16,4
1,2
-17,2
EUR / INR
+10%
0,0
12,5
-0,1
10,4
 
-10%
0,0
-12,5
0,1
-10,4
EUR / CAD
+10%
2,7
5,8
1,5
6,5
 
-10%
-2,7
-5,8
-1,5
-6,5

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Effekt auf das Konzernergebnis ist die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente, die einem Wechselkursrisiko ausgesetzt sind und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Der Effekt im Eigenkapital setzt sich aus den Effekten auf das Konzernergebnis sowie die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente zusammen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wie beispielsweise derivative Finanzinstrumente die als Cashflow-Hedge gelten.
Zinsänderungsrisiken
Die ANDRITZ-Gruppe schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei ihren Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limite. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limite wird quartalsweise überwacht.
Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze, bezogen auf die Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden waren zum Bilanzstichtag folgende:
2025
(in %)
EUR
USD
BRL
CNY
INR
Finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Guthaben auf laufenden Konten
1,0
1,9
0,3
0,7
0,0
Kurzfristige Geldanlagen
0,0
4,0
14,3
2,1
6,7
Veranlagungen, kurzfristig
2,0
3,5
13,3
1,0
5,7
Veranlagungen, langfristig
0,0
0,0
0,0
0,0
5,8
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
 
 
 
 
Leasingverbindlichkeiten
4,1
3,9
8,2
3,9
7,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2,0
2,2
0,0
2,2
8,2
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
2,4
0,0
0,0
2,5
0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig
1,6
0,0
0,0
0,0
0,0
2024
(in %)
EUR
USD
BRL
CNY
INR
Finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Guthaben auf laufenden Konten
1,5
2,5
0,0
1,1
0,0
Kurzfristige Geldanlagen
3,3
4,4
11,6
2,1
7,1
Veranlagungen, kurzfristig
1,1
0,0
0,0
1,5
0,0
Veranlagungen, langfristig
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
 
 
 
 
Leasingverbindlichkeiten
4,1
3,7
8,7
3,6
7,6
Überziehungskredite
0,0
0,0
0,0
0,0
7,4
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
0,4
0,0
0,0
2,4
7,8
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1,4
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig
1,6
0,0
0,0
0,0
0,0
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Im Rahmen der internen Berichterstattung über das Zinsrisiko wird eine Zinssatzsensitivität von 50 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Änderung des Zinssatzes dar.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2025 um 50 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 2,8 MEUR (2024: Erhöhung um 4,5 MEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Reduktion des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.
7)
Sonstiges
39.
Konzern-Cashflow-Statement
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
In der Konzernkapitalflussrechnung („Konzern-Cashflow-Statement“) werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.
Ausgehend vom Konzernergebnis wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzern-ergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge (überwiegend Abschreibungen und Rückstellungen) bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens und Verwendung von Rückstellungen und Veränderung der übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Steuerzahlungen, ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen sowie erhaltene Dividenden werden – ein Wahlrecht ausübend – ebenfalls im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt.
Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte enthalten die Investitionen (Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten) des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.
In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Begebung oder Tilgung von Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten, der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen, Zahlungsmittel-abflüsse für den Rückkauf eigener Aktien sowie Zahlungsmittelzuflüsse für den Verkauf eigener Aktien enthalten.
Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing oder den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen durch Übernahme direkt damit verbundener Schulden (Kauf auf Ziel).
Die Veränderungen der Bilanzposten, die im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung, die Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen bisher nicht oder nicht mehr vollkonsolidierter Tochterunternehmen sowie die Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht zahlungswirksam sind.
a)
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 652,7 MEUR und lag damit über dem Vorjahresvergleichswert (2024: 636,5 MEUR). Der Rückgang des Konzernergebnisses auf 457,1 MEUR (2024: 496,5 MEUR) sowie die höheren Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen und Finanzvermögen von -49,6 MEUR (2024: -3,8 MEUR) wurden durch einen Anstieg des Nettoumlaufvermögens (-1,4 MEUR 2025 gegenüber -114,7 MEUR 2024) kompensiert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der jeweiligen Posten des Nettoumlaufvermögens.
Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt sich folgendermaßen dar:
(in MEUR)
2025
2024
Veränderung der Vorräte
-52,7
9,9
Veränderung der geleisteten Anzahlungen
-33,7
27,2
Veränderung der Forderungen
-118,8
-134,7
Veränderung der Vertragsvermögenswerte
-11,4
135,5
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
101,0
-93,0
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
59,0
-16,7
Veränderung der Verbindlichkeiten
55,2
-42,9
Veränderung des Nettoumlaufvermögens im Konzern-Cashflow-Statement
-1,4
-114,7
Nicht zahlungswirksame Änderungen
-44,2
70,9
Unterschied in der Definition von laufenden Steuern
9,7
16,9
Währungsumrechnung
-2,0
34,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis
-28,5
-15,3
Veränderung des Nettoumlaufvermögens in der Konzernbilanz
-66,4
-8,2
Mehr Informationen in Kapitel 24. Nettoumlaufvermögen im Überblick.
Der Konzern ist eine Lieferantenfinanzierungsvereinbarung eingegangen.
Mehr Informationen in Kapitel 29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
b)
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -541,6 MEUR (2024: -207,5 MEUR). Die Veränderung resultiert vor allem aus dem höheren Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben von -328,6 MEUR (2024: -36,9 MEUR) sowie den höheren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten.
Die wesentlichen nicht zahlungswirksamen Investitionstätigkeiten betreffen die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing.
Mehr Informationen in Kapitel 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten.
Nicht wesentliche zahlungsunwirksame Investitionstätigkeiten betreffen die Aktivierung von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte durch Kauf auf Ziel.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben setzt sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2025
2024
Nettovermögen
205,6
25,9
Nicht beherrschende Anteile
-1,2
0,0
Geschäfts- oder Firmenwerte
295,7
28,8
Übertragene Gegenleistung
500,1
54,7
Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
-37,9
-4,3
Forderungen aus überbezahltem / Verbindlichkeiten aus nicht bezahltem Kaufpreis (inkl. bedingter Gegenleistungen)
-133,6
-13,5
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben
328,6
36,9
Mehr Informationen in Kapitel 5. Unternehmenserwerbe.
c)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -320,6 MEUR (2024: -753,3 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch geringere Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen (-127,5 MEUR 2025 gegenüber -300,0 MEUR 2024) sowie sonstige Bank- und Finanzverbindlichkeiten (-138,4 MEUR 2025 gegenüber -193,1 MEUR 2024). Darüber hinaus fanden höhere Einzahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten statt (241,4 MEUR 2025 gegenüber 161,4 MEUR 2024). Weiters wurden geringere Zahlungen an frühere Eigentümer aufgrund bedingter Kaufpreise getätigt (-4,6 MEUR 2025 gegenüber -14,9 MEUR 2024). Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft, während 2024 Aktien in Höhe von 116,6 MEUR zurückgekauft wurden. Die Dividendenzahlung war 2025 mit -253,8 MEUR gegenüber 2024 mit -248,5 MEUR etwas höher.
Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen entwickelten sich wie folgt:
(in MEUR)
Schuldscheindarlehen
Leasingverbindlichkeiten
Bankverbindlichkeiten
Wechselverbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Stand zum 31. Dezember 2023
728,7
209,5
142,2
58,6
3,7
Einzahlungen
0,0
0,0
24,6
134,1
2,7
Auszahlungen
-300,0
-62,2
-71,8
-121,0
-0,3
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
0,1
58,9
0,0
0,0
0,0
Währungsumrechnung
0,0
0,0
3,6
2,4
0,1
Änderungen im Konsolidierungskreis
0,0
2,5
2,1
0,0
0,0
Stand zum 31. Dezember 2024
428,8
208,7
100,7
74,1
6,2
Einzahlungen
0,0
0,0
185,5
53,6
2,3
Auszahlungen
-127,5
-61,3
-52,0
-85,8
-0,6
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
0,1
80,9
0,0
0,0
0,0
Währungsumrechnung
0,0
-6,4
-3,1
-5,4
-0,1
Änderungen im Konsolidierungskreis
0,0
24,8
15,1
0,0
0,0
Stand zum 31. Dezember 2025
301,4
246,7
246,2
36,5
7,8


ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Der Posten Wechselverbindlichkeiten betrifft an Lieferanten ausgestellte Wechsel, die chinesischem Recht unterliegen und eine maximale Laufzeit von sechs Monaten haben. Sie werden vom Inhaber üblicherweise vor Fälligkeit übertragen oder diskontiert. Durch die Ausstellung des Wechsels ändert sich der Charakter der Verbindlichkeit und es erfolgt eine Ausbuchung der Lieferverbindlichkeiten sowie die Erfassung der entsprechenden Wechselverbindlichkeiten. Die Cash Flows aus diesen Verbindlichkeiten werden dem Finanzierungsbereich zugeordnet, wobei die Darstellung brutto erfolgt, das heißt die Begleichung der Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen wurde im operativen Cash Flow mit einer gegenläufigen Erfassung im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst. Die Einlösung der Wechselverbindlichkeit führt zu einer Auszahlung, die entsprechend im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird.
Die sonstigen zahlungsunwirksamen Änderungen von Leasingverbindlichkeiten betreffen nicht zahlungswirksame Investitionstätigkeiten von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Weitere nicht zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten betreffen dem Vorstand und Führungskräften gewährte aktienbasierte Vergütungsprogramme, für die ein Aufwand von 5,4 MEUR (2024: 5,0 MEUR) erfasst wurde.
Mehr Informationen in Kapitel 34. d) Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte.
40.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Voraussetzungen zur Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind erfüllt, wenn Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab der Umklassifizierung in Betracht kommt. Bei den als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um einzelne Vermögenswerte und direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten findet eine Bewertung statt. Daraus entstehende Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Folgende Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Schulden werden zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:
(in MEUR)
2025
2024
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
0,0
0,0
Sachanlagen
4,0
8,2
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
4,0
8,2

Im Geschäftsbereich Metals wurde 2025 der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude und technischen Anlagen) in Deutschland eingeleitet. Es wurden 2025 Vermögenswerte von 4,0 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der Verkauf der Sachanlagen wird voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Im Geschäftsbereich Metals wurde Ende 2024 der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) in Deutschland eingeleitet. Es wurden 2024 Vermögenswerte von 7,7 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der Verkauf der Sachanlagen wurde 2025 mit einem Veräußerungsgewinn von 2,8 MEUR abgeschlossen.
Im Geschäftsbereich Pulp & Paper wurden Ende 2024 Sachanlagen in Kanada in der Höhe von 0,5 MEUR als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Aus der vorgelagerten Bewertung wurde keine Wertminderung erfasst. 2025 wurden die Anlagen mit einem Veräußerungsgewinn von 0,8 MEUR veräußert.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, kommt es zu Schätzungen und Annahmen, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die tatsächlich eintretenden Verkaufserlöse können von den getroffenen Annahmen abweichen.
41.
Auswirkungen der Hyperinflation
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ ist anzuwenden, wenn die funktionale Währung eines Unternehmens die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist.
Ein Land wird als Hochinflationsland eingestuft, wenn auf Basis von den lokalen Statistikbehörden veröffentlichten Inflationsraten die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug.
Die nicht monetären Bilanzposten und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des aktuellen Berichtsjahres werden durch Anwendung der Änderung des allgemeinen Preisindexes an das aktuelle Preisniveau angepasst. Die Indexierung der Posten erfolgt monatlich bzw. quartalsweise, dafür wurde ein durchschnittlicher Monats- bzw. Quartalsindex verwendet. Die Effekte aus der erstmaligen Anwendung wurden im Eigenkapital erfasst, die Effekte aus der laufenden Umrechnung im Finanzergebnis.

Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hochinflationsland eingestuft, die Türkei seit 1. März 2022. In der
ANDRITZ-Gruppe betrifft das:
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A., Argentinien
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti., Türkei
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI SANAYI LIMITED SIRKETI, Türkei
In den IFRS-Jahresabschlüssen dieser drei Tochtergesellschaften wurden alle Posten mit wesentlichen Effekten aus der Änderung der Kaufkraft der funktionalen Währung entsprechend angepasst und in der zum Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben.

ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
Folgende Parameter wurden den Berechnungen zugrunde gelegt:
Dreijahres-Inflationsrate Türkei
 
2021
2022
2023
2024
2025
Jährliche Inflationsrate
36%
64%
65%
44%
31%
Kumulative Dreijahresrate
75%
156%
268%
290%
211%
Preisindex
1,36
1,64
1,65
1,44
1,31
Dreijahres-Inflationsrate Argentinien
 
2021
2022
2023
2024
2025
Jährliche Inflationsrate
51%
95%
211%
140%
32%
Kumulative Dreijahresrate
216%
300%
816%
1354%
792%
Preisindex
1,51
1,95
3,11
2,40
1,32
Für das Geschäftsjahr 2025 ergab sich ein Gesamteffekt auf das Konzernergebnis von -1,6 MEUR (2024:
-8,0 MEUR).
42.
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-Gruppe in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-Gruppe bildet entsprechende Rückstellungen in jenen Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen vorgenommen werden können. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar als nicht wahrscheinlich, aber als durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) eingestuft wird, bildet die ANDRITZ-Gruppe keine Rückstellungen.

Wesentliche Fälle für Eventualverbindlichkeiten:
Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfälle aufgrund Asbestbelastungen. Per 31. Dezember 2025 sind einige Tochtergesellschaften der ANDRITZ-Gruppe Beklagte in Asbestverfahren in den USA. Alle Verfahren betreffen Forderungen gegenüber einer großen Anzahl von Beklagten. Alle Tochtergesellschaften haben vor, jede der Klagen nachdrücklich anzufechten.
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
ANDRITZ HYDRO LTDA., Brasilien, ist mit steuerrechtlichen Forderungen konfrontiert, die auf einer angeblichen gesamtschuldnerischen Haftung mit der Inepar-Gruppe aufgrund der früheren Minderheitsbeteiligung an Inepar basieren. Die angefochtenen Steuervollstreckungsverfahren sind aufgrund einer Vergleichsvereinbarung zwischen Inepar und der Generalstaatsanwaltschaft des nationalen Finanzministeriums (PGFN) nicht aktiv. Parallel dazu ist ein Berufungsverfahren anhängig, in dem festgestellt werden soll, dass ANDRITZ nie Teil der Inepar-Gruppe war.
43.
Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare der Konzernabschlussprüfungsgesellschaft KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft:
(in TEUR)
2025
2024
Abschlussprüfungen
727
727
Andere Bestätigungsleistungen
127
150
Sonstige Leistungen
0
0
 
854
877
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer von ANDRITZ. Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.
44.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gibt keine außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
45.
Konzernunternehmen
 
 
2025
2024
Gesellschaft
Sitz
Kapitalanteil*
Einbeziehungs-art
Kapitalanteil*
Einbeziehungs-art
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH
Graz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Power & Water GmbH
Wien, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Environment S.r.l.
Monza, Italien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Separation GmbH 2)
Köln, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
LENSER Filtration GmbH 2)
Senden,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Lenser Asia Sdn. Bhd.
Petaling Jaya,
Malaysien
100,00%
VK
100,00%
VK
Modul Systeme Engineering GmbH 2)
Laufen, Deutschland
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ S.R.L.
Cisnadie, Rumänien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH 2)
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Deutschland Holding GmbH 2)
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Kaiser GmbH 2)
Bretten-Gölshausen, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Metals Germany GmbH 2)
Hemer, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fiedler GmbH 2)
Regensburg,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2)
Ravensburg,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO GmbH 2)
Ravensburg,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Küsters GmbH 2)
Krefeld, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Kufferath GmbH 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
AKRE Real Estate GmbH 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Ritz GmbH 2)
Schwäbisch Gmünd, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Pumps Germany GmbH 2)
Schwäbisch Gmünd, Deutschland
100,00%
NK
100,00%
NK
Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd.
Germiston, Südafrika
-
-
25,00%
NK
ANDRITZ MeWa GmbH 2)
Gärtringen,
Deutschland
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler GmbH 2)
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler Pressen GmbH 2)
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Italia S.r.l.
Turin, Italien
90,00%
NK
90,00%
NK
ANDRITZ Beutler AG
Gettnau, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler Presses UK Limited
Walsall,
Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ BCN Inc.
Hastings / Michigan, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SCHULER MEXICO S.A. DE
C.V.
Puebla, Mexiko
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler (Thailand) Co., Ltd.
Banglamung, Thailand
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Gräbener GmbH & Co. KG 1)
Netphen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Vögtle GmbH 2)
Eislingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler France SAS
Straßburg, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler Incorporated
Canton / Michigan, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler do Brazil Ltda.
São Paulo, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Gräbener Verwaltungs GmbH
Netphen,
Deutschland
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Graebener Inc.
Warwick / Rhode Island, USA
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Schuler España, S.A.
Sant Cugat del Vallès, Spanien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Schuler India Private Limited
Pune, Indien
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler Poland Service Sp. Z.o.o.
Katowice, Polen
100,00%
NK
100,00%
NK
Tianjin GMS Machine Tool Service Co. Ltd.
Tianjin, China
50,00%
NK
50,00%
NK
PRESSE ITALIA - S.p.A.
Neapel, Italien
-
-
95,00%
NK
ANDRITZ AWEBA GmbH 2)
Aue, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ WVL GmbH 2)
St. Egidien,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Dabaki Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland
94,00%
VK
94,00%
VK
PTW Powertrain Tools Weingarten GmbH 2)
Weingarten, Deutschland
-
-
100,00%
VK
Schuler Service Rus Limited
Liability Company
Toljatti, Russland
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Farina Presse S.R.L.
Suello, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
Smart Press Shop GmbH & Co. KG
Halle (Saale), Deutschland
50,00%
EQ
50,00%
EQ
Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH
Stuttgart,
Deutschland
50,00%
NK
50,00%
NK
ANDRITZ SOVEMA S.p.A.
Villafranca di Verona, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Sovema Inc.
St. Louis / Missouri, USA
100,00%
NK
100,00%
NK
SOVEMA TIANJIN BATTERY
EQUIPMENT Ltd.
Tianjin, China
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Bitrode Corporation
St. Louis / Missouri, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Bitrode UK Ltd.
Cheltenham, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
BITRODE NL B.V.
Rotterdam,
Niederlande
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Schuler Slovakia s. r. o.
Dubnica nad Váhom, Slowakei
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Slovakia s.r.o.
Humenné, Slowakei
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO GmbH
Wien, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO SAS
Châteauroux,
Frankreich
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO Private Ltd.
Mandideep, Indien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Nepal Pvt. Ltd.
Kathmandu, Nepal
100,00%
NK
100,00%
NK
Bhutan Automation & Engineering Limited
Chhukha, Bhutan
49,00%
NK
49,00%
NK
ANDRITZ HYDRO S.L.
Algete, Spanien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO S.r.l. Unipersonale
Schio, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO AG
Kriens, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO GUINÉE SARLU
Kinda, Guinea
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ S.A. de C.V.
Morelia, Mexiko
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO AS
Jevnaker, Norwegen
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti.
Tekeli, Türkei
100,00%
VK
100,00%
VK
PT. ANDRITZ HYDRO
Jakarta, Indonesien
51,00%
VK
51,00%
VK
ANDRITZ HYDRO S.A.
Lima, Peru
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO (Pty) Ltd
Kyalami, Südafrika
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO Ltda.
Bogotá, Kolumbien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO s.r.o.
Prag, Tschechische Republik
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ O&M Private Limited
Mandideep, Indien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO C.A.
Caracas, Venezuela
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Sdn. Bhd.
Kuala Lumpur,
Malaysien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO, Inc.
Makati City,
Philippinen
100,00%
NK
100,00%
NK
PHP PHILIPPINES HYDRO PROJECT, Inc.
Makati City,
Philippinen
24,98%
NK
24,98%
NK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest AS
Jevnaker, Norwegen
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest (UK) Limited
Glasgow,
Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO, UNIPESSOAL LDA
Porto, Portugal
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO DRC SARL
Kinshasa, Demokratische Republik Kongo
100,00%
NK
100,00%
NK
AH PUMPSTORAGE GMBH
Wien, Österreich
60,00%
NK
60,00%
NK
ANDRITZ HYDRO Beteiligungsholding GmbH
Graz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Brasilien
Beteiligungsgesellschaft mbH
Graz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO LTDA.
Barueri, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Construcoes e Montagens Ltda
Barueri, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO (SU), LDA.
Luanda, Angola
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ VIETNAM COMPANY LIMITED
Hanoi, Vietnam
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO NIGERIA LIMITED
Victoria Island, Nigeria
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Hydro Pty Ltd
Sydney, Australien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S
Esbjerg, Dänemark
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Chile Ltda.
Santiago de Chile, Chile
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ CHILE SERVICES SpA
Santiago de Chile, Chile
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ (USA) Inc.
Alpharetta / Georgia, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Inc.
Alpharetta / Georgia, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Diamond Power International, LLC
Lancaster / Ohio, USA
100,00%
VK
-
-
Diamond Power Speciality Limited
Gainsborough, Großbritannien
100,00%
VK
-
-
Diamond Power Germany GmbH
Zörbig, Deutschland
100,00%
VK
-
-
Diamond Power Sweden AB
Sollentuna, Schweden
100,00%
VK
-
-
Diamond Power Central & Eastern Europe,
S.R.O.
Brno, Tschechische Republik
100,00%
VK
-
-
Diamond Power Finland Oy
Tuusula, Finnland
100,00%
VK
-
-
Diamond Power do Brasil Ltda
Serra, Brasilien
100,00%
VK
-
-
Diamond Power Services, S.E.A., Limited
Samut Sakhon, Thailand
49,00%
VK
-
-
Diamond Power Specialty (Proprietary) Limited
Boksburg, Südafrika
100,00%
NK
-
-
ALLEN-SHERMAN-HOFF LLC
Exton / Pennsylvania, USA
100,00%
VK
-
-
ANDRITZ SEPARATION Inc.
Arlington / Texas, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SEPARATION Technologies Inc.
Arlington / Texas, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Corp.
Charlotte / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ METALS USA Inc.
Callery / Pennsylvania, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ ASKO Emera B.V.
Amsterdam,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Metals Netherlands B.V.
Amsterdam,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
Sotec S.A. de C.V.
San Francisco Cuautlalpan, Mexiko
25,00%
NK
25,00%
NK
MFA Risk Solutions Inc.
Burlington / Vermont, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls Inc.
Raleigh / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Asia
Holding Limited
Hong Kong, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls (Shanghai) Limited
Kunshan, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Huyck Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd.
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
JJ Plank Company, LLC
Neenah / Wisconsin, USA
-
-
100,00%
VK
Weavexx, LLC
Raleigh / North Carolina, USA
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A.
Florencio Varela / Buenos Aires, Argentinien
100,00%
VK
100,00%
VK
Huyck Licensco Inc.
Raleigh / North Carolina, USA
-
-
100,00%
VK
Xerium V (US) Limited
Raleigh / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Stowe Woodward LLC
Raleigh / North Carolina, USA
-
-
100,00%
VK
Stowe Woodward Licensco LLC
Raleigh / North Carolina, USA
-
-
100,00%
VK
Wangner Itelpa I LLC
Raleigh / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Wangner Itelpa Participacoes Ltda
São Paulo, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Wangner Itelpa II LLC
Raleigh / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Xerium IV (US) Limited
Raleigh / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Xerium do Brasil Ltda
Piracicaba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Robec Brazil LLC
Raleigh / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. de C.V.
Queretaro, Mexiko
100,00%
VK
100,00%
VK
Dustex LLC
Kennesaw / Georgia, USA
100,00%
VK
-
-
Western Pneumatics, LLC
Eugene / Oregon, USA
100,00%
VK
-
-
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd.
Kentville / Nova Scotia, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SPA
Coronel, Chile
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS INDUSTRIA E COMERCIO S.A.
Piracicaba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Limited
Tokio, Japan
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH 2)
Reutlingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Robec Walzen GmbH 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls AG 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH 2)
Reutlingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls AB
Bälinge, Schweden
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Scandinavia AB
Uppsala, Schweden
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls, S.A.
Madrid, Spanien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ JohnsonFoils Limited
Chachoengsao,
Thailand
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS LIMITED
Herne Bay / Kent, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
Huyck.Wangner UK Limited
Herne Bay / Kent, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
Stowe-Woodward (UK) Limited
Herne Bay / Kent, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH
Gloggnitz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Oy
Kerava, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls S.p.A.
Latina, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS
TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI
SANAYI LIMITED SIRKETI
Corlu / Tekirdag, Türkei
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS PTY. LIMITED
Geelong, Australien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SAS
Châteauroux,
Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Metals France SAS
Asnières-sur-Seine, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls SAS
Ville-la-grand, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd.
Carrum Downs / Victoria, Australien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Pty. Ltd.
Carrum Downs / Victoria, Australien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ (NZ) Ltd.
Tauranga,
Neuseeland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Ingeniería S.A.
Algete, Spanien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ BRASIL LTDA.
Curitiba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SEPARATION Indústria e Comércio
de Equipamentos de Filtraçâo Ltda.
Pomerode, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Sindus ANDRITZ Ltda.
Porto Alegre,
Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ PARAGUAY SOCIEDAD ANONIMA -
USUARIO DE ZONA FRANCA
Asunción, Paraguay
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Oy
Helsinki, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Savonlinna Works Oy
Savonlinna, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Oy
Tampere, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Warkaus Works Oy
Varkaus, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd.
Chennai, Indien
40,00%
NK
40,00%
NK
J. Parpala Oy
Kokkola, Finnland
100,00%
NK
100,00%
NK
Scitech-Service Oy
Helsinki, Finnland
100,00%
NK
100,00%
NK
Experimentis Oy Inc
Rauma, Finnland
100,00%
NK
100,00%
NK
Procemex Oy
Jyväskylä, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
Procemex, Inc.
Greenvile / South Carolina, USA
100,00%
NK
100,00%
NK
Procemex GmbH
Dierdorf, Deutschland
-
-
100,00%
NK
Procemex K.K.
Tokio, Japan
100,00%
NK
100,00%
NK
Andritz Canada Inc.
Pointe-Claire / Québec, Kanada
100,00%
VK
-
-
ANDRITZ HYDRO Canada Inc.
Pointe-Claire / Québec, Kanada
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Ltd.
Lachine / Québec, Kanada
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Feed and Biofuel Canada Inc.
Blenheim / Ontario, Kanada
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Gouda B.V.
Waddinxveen,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ AB
Örnsköldsvik, Schweden
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Technologies AB
Stockholm,
Schweden
100,00%
NK
51,00%
NK
Andritz NAF AB
Linköping, Schweden
-
-
100,00%
VK
PulpEye AB
Örnsköldsvik, Schweden
-
-
100,00%
NK
PulpEye Canada Inc.
Ottawa / Ontario, Kanada
100,00%
NK
100,00%
NK
Captimise AB
Danderyd, Schweden
100,00%
NK
-
-
ANDRITZ Ltd.
Newcastle-under-Lyme, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ (China) Ltd.
Foshan, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ (Shanghai) Equipment & Engineering
Co., Ltd
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Xerium China Co. Ltd.
Kunshan, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ ROLLS (CHANGZHOU) CO., LTD
Changzhou, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Schuler (Dalian) Co., Ltd.
Dalian, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler (China) Co., Ltd.
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Yangzhou Metal Forming Machine
Tool Co., Ltd.
Yangzhou City, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Wuhan Arrows Creation Co., Ltd.
Wuhan, China
51,00%
NK
51,00%
NK
Baoding Sanzheng Electrical Equipment Co., Ltd.
Boading City, Hebei Province, China
51,00%
VK
-
-
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing
Co., Ltd.
Foshan, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd.
Hong Kong, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Technologies Private Limited
Chennai, Indien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd.
Hull, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V.
Geldrop,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ B.V.
Den Helder,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd.
Singapur, Singapur
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Uruguay S.A.
Fray Bentos, Uruguay
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Industrias S.A.
Montevideo, Uruguay
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A.
Montevideo, Uruguay
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ K.K.
Tokio, Japan
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd.
Kyalami, Südafrika
100,00%
VK
100,00%
VK
GKD Delkor (Pty) Ltd.
Kyalami, Südafrika
100,00%
NK
100,00%
NK
PT. ANDRITZ
Jakarta, Indonesien
100,00%
VK
100,00%
VK
LLC ANDRITZ
St. Petersburg,
Russland
100,00%
VK
100,00%
VK
LLC ANDRITZ HYDRO
Moskau, Russland
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Kufferath s.r.o.
Levice, Slowakei
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Kft.
Tiszakécske, Ungarn
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FRANCE SAS
Elbeuf, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
NK
ANDRITZ Perfojet SAS
Montbonnot Saint-Martin, Frankreich
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S.
Elbeuf, Frankreich
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Separation Italy S.r.l.
Mailand, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ COMO S.R.L.
Grandate, Italien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Soutec AG
Neftenbach, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Euroslot SAS
Scorbé-Clairvaux, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FZCO
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
100,00%
NK
100,00%
NK
OTORIO LTD
Tel Aviv, Israel
-
-
41,43%
EQ
ANDRITZ Novimpianti S.r.l.
Capannori, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Diatec S.r.l.
Collecorvino, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
Psiori GmbH
Freiburg im Breisgau, Deutschland
25,10%
EQ
25,10%
EQ
IntelligentMobiles GmbH
Wilhelmshaven, Deutschland
25,10%
NK
-
-
ANDRITZ Laroche S.A.S.
Cours-la-Ville, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Digital Factory d.o.o.
Zagreb, Kroatien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ BONETTI S.P.A.
Mailand, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ BONETTI CO. INC.
Sturtevant / Wisconsin, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
GIOBONETTI INTERNATIONAL CANADA INC.
Montrèal / Québec, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Bonetti Canada Inc.
Trois-Rivières / Québec, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ TEP D.O.O.
Slavonski Brod, Kroatien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ DAN-WEB A/S
Galten, Dänemark
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Dedert International A/S
Ballerup, Dänemark
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Dedert Canada Inc.
Rosemère / Québec, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
Dedert Holding Corporation
Homewood / Illinois, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Dedert Corporation
Homewood / Illinois, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Dedert (Shanghai) Drying and Evaporating
Technology Co Ltd.
Shanghai, China
100,00%
NK
100,00%
NK
Dedert Mexico
Mexiko City, Mexiko
100,00%
NK
100,00%
NK
Andritz Middle East Industrial Company LLC
Jubail Industrial City, Saudi Arabien
75,00%
NK
75,00%
NK
INTEA d.d.
Zagreb, Kroatien
100,00%
NK
100,00%
NK
ATN Engineering B.V.
Stadskanaal, Niederlande
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ TECHNOLOGIES (THAILAND) CO., LTD.
Bangkok, Thailand
100,00%
NK
-
-
Diamond Power Energy Equipment Sales Hubei Co., LTD.
Wuhan, China
100,00%
VK
-
-
ANDRITZ PULP & PAPER ITALY S.R.L.
Capannori, Italien
100,00%
VK
-
-
Paper Machinery Pinerolo S.r.l.
Porcari, Italien
100,00%
NK
-
-
Andritz (Shanghai) Machinery Co. Ltd.
Shanghai, China
100,00%
VK
-
-
Salico S.p.A.
Molteno, Italien
100,00%
VK
-
-
Salico Hispania S.A.
Madrid, Spanien
100,00%
VK
-
-
Salico USA LLC
Wilmington / Delaware, USA
100,00%
NK
-
-
SES Salico Finishing and Processing LLC
Alliance / Ohio, USA
100,00%
NK
-
-
Salmec Automation
Madrid, Spanien
100,00%
NK
-
-
Salico Metal Solutions Private Limited
Kolkata, Indien
99,00%
NK
-
-
KCS-Herr Voss UK Limited
West Midlands, Großbritannien
100,00%
NK
-
-
ANDRITZ-Finanzbericht 2025
Konzernanhang
* Als Kapitalanteil wird jener Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt. Sollte eine Gesellschaft mehrere direkte Obergesellschaften innerhalb der ANDRITZ-Gruppe haben, wird sie unter jener mit dem höchsten Kapitalanteil mit dem Anteil der gesamten ANDRITZ-Gruppe an dieser Gesellschaft ausgewiesen.
VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung
1) Gemäß § 264b deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.
2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.
Graz, am 24. Februar 2026
Joachim Schönbeck e.h.
Dietmar Heinisser e.h.
Vanessa Hellwing e.h.
Jarno Nymark e.h.
Frédéric Sauze e.h.
(Vorstandsvorsitzender)
(Finanzvorstand)
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Erklärung des Vorstands
Erklärung des Vorstands
Erklärung des Vorstands der ANDRITZ AG
gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Graz, am 24. Februar 2026
Der Vorstand der ANDRITZ AG
Joachim Schönbeck e.h.
Dietmar Heinisser e.h.
Vanessa Hellwing e.h.
Jarno Nymark e.h.
Frédéric Sauze e.h.
(Vorstandsvorsitzender)
(Finanzvorstand)
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Glossar
Glossar
ATX
Austrian Traded Index, der Leitindex der Wiener Börse.
Auftragseingang
Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in der Berichtsperiode in Kraft gesetzten Aufträge; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.
Auftragsstand
Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar. Der Auftragsstand am Ende der Berichtsperiode wird im Wesentlichen aus dem Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode, erhöht um den Auftrags-eingang und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode ermittelt.
Avale
Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungs-garantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der
ANDRITZ-Gruppe.
Ausschüttungsquote
Anteil des Konzernergebnisses, welcher an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird bzw. Dividende je Aktie / Ergebnis je Aktie.
Beschäftigte
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrlinge.
Bruttoliquidität
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen und Termingelder.
Capital employed
Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Dividende je Aktie
Teil des Gewinns je Aktie, der an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird.
EBIT
Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
EBITA
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwerte.
EBITA, vergleichbar (Vergleichbares EBITA)
EBITA bereinigt um nicht operative Effekte.
EBITDA
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
EBT
Ergebnis vor Steuern.
EE
Geschäftsbereich Environment & Energy.
Eigenkapitalquote
Summe Eigenkapital / Bilanzsumme.
Ergebnis je Aktie
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis / gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.
EV
Enterprise Value, Marktkapitalisierung per ultimo abzüglich Nettoliquidität.
Free Cashflow
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen.
Free Cashflow je Aktie
Free Cashflow / gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.
FVTOCI
Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.
FVTPL
Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Glossar
HY
Geschäftsbereich Hydropower.
Investitionen
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Langfristige Vermögenswerte (wie intern berichtet) bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerten und beinhalten nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie aktive latente Steuern.
Marktkapitalisierung
Anzahl der zum Berichtszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs zum Berichtszeitpunkt.
ME
Geschäftsbereich Metals.
MEUR
Millionen Euro.
Nettoliquidität
Bruttoliquidität abzüglich Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen.
Nettoumlaufvermögen
Operatives Nettoumlaufvermögen zuzüglich der Summe aus Forderungen aus laufenden Steuern, sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten (exkl. Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen) sowie derivativen Finanzinstrumenten (Teil der sonstigen finanziellen Vermögenswerte), abzüglich der Summe aus Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern, sonstigen nicht-finanziellen Verbindlich-keiten sowie derivativen Finanzinstrumenten (Teil der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten).
Nettoverschuldung
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten abzüglich Brutto-liquidität.
Operatives Nettoumlaufvermögen
Summe aus Vorräten, geleisteten Anzahlungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, abzüglich der Summe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten.
PP
Geschäftsbereich Pulp & Paper.
ROE
Return On Equity,
Konzernergebnis / Summe Eigenkapital.
ROIC
Return on invested capital. EBITA abzüglich cash taxes in Relation zum durchschnittlich investierten Kapital inklusive 5% operating cash.
Summe Eigenkapital
Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.
TEUR
Tausend Euro.
Umsatzrendite
Ergebnis vor Zinsen und Steuern / Umsatz.
Verschuldungsgrad
Nettoverschuldung / Summe Eigenkapital.
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit.
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Andritz AG,
Graz,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung des Projektgeschäfts
siehe Konzernanhang Kapitel 9 und 23
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Bestätigungsvermerk
Das Risiko für den Abschluss
Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge der Andritz Gruppe stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz Gruppe umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 100 Mio. EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt der jeweiligen Projekte, der nach der Cost to Cost-Methode ermittelt wird. Ausgenommen davon sind Projekte, die voraussichtlich zu einem Verlust führen. Ein solcher Verlust wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechts-streitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an. Die Anwendbarkeit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, die Ermittlung des jeweiligen Leistungsfortschritts, der Höhe der noch bis zur Fertigstellung des Projektes anfallenden Kosten sowie die Bewertung der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, die Umsatzkosten und damit das Konzernergebnis sowie die projektbezogenen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:
Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter internen Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und der Statusberichte zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen.
Darüber hinaus haben wir die angewendete Methode zur Ermittlung des Leistungsfortschritts und die richtige Erfassung der Kosten auf die einzelnen Aufträge gewürdigt.
Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.
Darüber hinaus haben wir untersucht, ob die Darstellung des Projektgeschäfts im Konzernabschluss und die Angaben im Anhang den Anforderungen des IFRS 15 entsprechen.
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
siehe Konzernanhang Kapitel 20
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Bestätigungsvermerk
Das Risiko für den Abschluss
Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Andritz Gruppe betragen zum Bilanzstichtag 1.130,3 Mio. EUR. Die Andritz AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Firmenwerte, die (reorganisationsbedingt angepasste) Aufteilung der Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie die Annahmen und die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang beschrieben.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt beurteilt:
Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie der angewendeten Berechnungsmethoden unter Konsultation von Bewertungsspezialisten beurteilt.
Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei zahlungsmittelgenerierende Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
Wir haben die angemessene Zuordnung der Firmenwerte auf die reorganisationsbedingt geänderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft und die damit in Zusammenhang stehenden Werthaltigkeitstests nachvollzogen.
Weiters haben wir beurteilt, ob die vom Unternehmen gemachten Angaben im Anhang in Zusammenhang mit den durchgeführten Impairment-Tests angemessen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Bestätigungsvermerk
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Bestätigungsvermerk
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs¬legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Bestätigungsvermerk
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. März 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 13. Oktober 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.

ANDRITZ–Finanzbericht 2025
Bestätigungsvermerk
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.
Wien
27. Februar 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer
Wirtschaftsprüfer
Es ist nur die qualifiziert elektronisch signierte Fassung dieses Dokuments gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ANDRITZ AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz, Österreich
investors@andritz.com
Inhouse produziert mit firesys
Disclaimer
Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2025 und im Geschäftsbericht 2025 sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Der Jahresfinanzbericht 2025 und der Geschäftsbericht 2025 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 23. Februar 2026, 24:00 Uhr, zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel „Unternehmensrisiken“ und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2025 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2025 und im Geschäftsbericht 2025 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Inhaltsverzeichnis 2025
Lagebericht
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Bestätigungsvermerk
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Lagebericht
Lagebericht
Präambel
Der Jahresabschluss (Einzelabschluss) der ANDRITZ AG wird nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Entsprechend dieser Vorschriften sind die verbundenen Unternehmen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Dadurch ergibt sich aus dem Einzelabschluss lediglich ein Ausschnitt der wirtschaftlichen Lage für die ANDRITZ AG und ihre verbundenen Unternehmen.
Finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG
Die folgenden Kennzahlen wurden entsprechend dem Fachgutachten KFS/BW3 zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht berechnet:
in MEUR bzw. in %
2025
2024
Auftragsstand
3.413,4
3.733,3
Umsatzerlöse
1.371,3
1.170,6
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
376,8
285,6
Umsatzrentabilität
27,5%
24,4%
Eigenkapitalrentabilität
30,8%
24,5%
Gesamtkapitalrentabilität
11,5%
9,1%
Nettoverschuldung
520,1
433,8
Nettoumlaufvermögen
-622,4
-594,1
Eigenkapitalquote
33,1%
32,0%
Verschuldungsgrad
47,9%
43,1%
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
446,8
357,2
Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt berechnet nach der Methode der Stellungnahme 36 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (kurz AFRAC 36) im Jahr 2025 +216,5 MEUR (Vorjahr: +307,1 MEUR), jener aus der Investitionstätigkeit +39,2 MEUR (Vorjahr: +218,4 MEUR) sowie jener aus der Finanzierungstätigkeit -289,9 MEUR (Vorjahr: –604,4 MEUR).
Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode verringert sich daher von 55,0 MEUR am 31. Dezember 2024 auf 20,8 MEUR am 31. Dezember 2025.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG
Bezüglich der Themenbereiche Fertigung, Personalwesen und Umweltschutz wird auf die Ausführungen im Nicht-Finanziellen Bericht 2025 verwiesen, welche auch für die ANDRITZ AG zutreffend sind. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die ANDRITZ AG eines von mehreren Forschungszentren in der ANDRITZ-Gruppe und in sämtlichen Geschäftsbereichen in verschiedenen Projekten tätig.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Lagebericht
Eigene Aktien
Auf Grundlage eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. März 2023 ist der Vorstand seit 1. Oktober 2023 für die Dauer von 30 Monate zum Erwerb eigener Aktien grundsätzlich ermächtigt. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung im Geschäftsjahr 2024 Gebrauch gemacht und am 30. Juli 2024 ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 2.080.000 Stück ANDRITZ-Aktien im Zeitraum 5. August 2024 (einschließlich) bis 31. Januar 2025 (einschließlich) ermöglicht hat. Das Rückkaufprogramm wurde am 2. Dezember 2024 mit Erreichen der maximalen Stückzahl beendet. Dabei wurden insgesamt 2.080.000 Stück (2,0% des Grundkapitals) ANDRITZ-Aktien mit einem gewichteten Durchschnittswert von 56,06 EUR je Aktie erworben. Im Geschäftsjahr 2025 gab es daher keine erworbenen Stückaktien aus dem Rückkaufprogramm.
Zum Stichtag 31.12.2025 hält das Unternehmen 6.001.206 eigene Aktien (das entspricht 5,8% des Grundkapitals). Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen der Aktienbeteiligungsprogramme für Führungskräfte sowie für Mitarbeiterbeteiligungsaktionen zu verwenden.
9.576 Stückaktien wurden an eine Tochtergesellschaft zu einem Kurs von 53,00 EUR je Aktie anlässlich einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion verkauft. Der auf die verkauften Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals ist 9.576,00 EUR, der Anteil am Grundkapital beträgt 0,009%. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung verwendet.
Weiters wurden im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion 46.432 Stückaktien an Mitarbeiter der ANDRITZ AG abgegeben.
Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der weitere Teil des Lageberichts auf dem nach IFRS erstellten Konzernabschluss.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bilanz
Bilanz
Zum 31. Dezember 2025
(in EUR)
2025
2024
AKTIVA
 
 
A. Anlagevermögen
2.761.904.916,36
2.477.546.161,97
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
11.761.229,48
11.000.362,30
1. Software, Lizenzen und andere Rechte
11.456.752,09
10.175.484,57
2. Firmenwert
304.477,39
824.877,73
II. Sachanlagen
103.364.524,10
102.661.481,33
1. Grundstücke und Bauten
67.429.906,82
67.958.515,75
2. technische Anlagen und Maschinen
25.676.772,80
22.062.810,34
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.534.130,91
5.871.544,23
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
4.723.713,57
6.768.611,01
III. Finanzanlagen
2.646.779.162,78
2.363.884.318,34
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2.267.225.353,64
2.082.172.271,71
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
355.962.393,48
258.715.877,71
3. Beteiligungen
2.380,00
2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens
23.589.035,66
22.993.788,92
B. Umlaufvermögen
446.167.990,48
601.622.003,08
I. Vorräte
238.345.415,57
307.404.777,55
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
30.047.656,71
35.831.457,90
2. noch nicht abrechenbare Leistungen
180.448.930,81
246.734.231,31
noch nicht abrechenbare Leistungen
2.109.063.027,97
2.494.098.071,07
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
-1.928.614.097,16
-2.247.363.839,76
3. geleistete Anzahlungen
27.848.828,05
24.839.088,34
geleistete Anzahlungen
39.258.669,47
33.904.354,88
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
-11.409.841,42
-9.065.266,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
187.072.286,42
187.906.575,64
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
30.207.617,49
36.171.852,04
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
428.141,60
0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
127.643.660,35
114.167.828,65
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
41.095.054,63
33.746.944,29
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
29.221.008,58
37.566.894,95
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
133.327,27
136.616,48
III. Wertpapiere und Anteile
0,00
51.340.826,00
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
20.750.288,49
54.969.823,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten
21.644.871,65
26.137.906,07
D. Aktive latente Steuern
50.171.436,44
40.612.557,48
Summe Aktiva
3.279.889.214,93
3.145.918.628,60

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bilanz
(in EUR)
2025
2024
PASSIVA
 
 
A. Eigenkapital
1.086.992.344,51
1.006.960.327,90
I. eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital)
97.998.794,00
97.556.284,00
gezeichnet Nennkapital (Grundkapital)
104.000.000,00
104.000.000,00
Eigene Anteile
-6.001.206,00
-6.443.716,00
II. gebundene Kapitalrücklagen
40.069.442,40
40.069.442,40
III. Optionsrücklage
12.380.409,96
10.313.705,37
IV. gesetzliche Gewinnrücklage
5.338.626,77
5.338.626,77
V. Rücklage wegen eigener Anteile
6.001.206,00
6.443.716,00
VI. Bilanzgewinn
925.203.865,38
847.238.553,36
davon Gewinnvortrag
593.431.664,96
719.501.869,16
B. Rückstellungen
347.331.274,77
366.977.343,94
1. Rückstellungen für Abfertigungen
24.127.801,00
26.064.911,00
2. Rückstellungen für Pensionen
5.180.441,68
7.295.559,39
3. Steuerrückstellungen
22.064.423,14
19.873.324,09
4. sonstige Rückstellungen
295.958.608,95
313.743.549,46
C. Verbindlichkeiten
1.845.565.595,65
1.771.964.681,59
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
987.867.023,96
1.056.478.131,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
857.698.571,69
715.486.549,70
1. Schuldscheindarlehen
301.500.000,00
429.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
128.000.000,00
127.500.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
173.500.000,00
301.500.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
200.994.645,00
67.990.820,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
66.999.464,50
16.999.082,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
133.995.180,50
50.991.738,00
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
320.968.266,60
370.716.871,30
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
2.260.992.205,18
2.627.145.977,60
mit Vorräten verrechneter Anteil
-1.940.023.938,58
-2.256.429.106,30
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
179.158.477,39
275.301.786,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
141.809.789,21
95.415.085,00
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
74.893.032,26
86.301.784,01
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
71.796.903,63
81.924.790,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
3.096.128,63
4.376.993,40
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
913.476.350,34
793.264.928,91
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
521.117.958,99
539.792.224,93
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
392.358.391,35
253.472.703,98
6. sonstige Verbindlichkeiten
33.733.301,45
24.690.277,37
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
20.794.219,45
14.960.248,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
12.939.082,00
9.730.029,32
davon aus Steuern
5.567.648,10
3.819.374,62
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
4.772.076,68
4.538.071,69
D. Rechnungsabgrenzungsposten
0,00
16.275,17
Summe Passiva
3.279.889.214,93
3.145.918.628,60
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
Für das Geschäftsjahr 2025
(in EUR)
2025
2024
1. Umsatzerlöse
1.371.280.691,60
1.170.570.372,29
2. Bestandsveränderungen
-372.197.679,11
395.264.657,98
a) Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren
Leistungen
-389.483.398,53
364.094.896,58
b) Veränderungen der Auftragsrückstellungen
17.285.719,42
31.169.761,40
3. andere aktivierte Eigenleistungen
1.430.517,39
916.235,21
4. sonstige betriebliche Erträge
45.682.123,86
40.515.047,71
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
5.612,01
94.445,46
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
3.537.634,08
344.836,37
c) übrige
42.138.877,77
40.075.765,88
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
-454.315.038,85
-990.419.487,52
a) Materialaufwand
-297.612.155,30
-822.075.905,07
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-156.702.883,55
-168.343.582,45
6. Personalaufwand
-268.013.047,43
-269.731.594,60
a) Löhne
-26.609.326,86
-26.034.017,52
b) Gehälter
-187.723.233,55
-193.077.332,21
c) Soziale Aufwendungen
-53.680.487,02
-50.620.244,87
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-2.071.767,42
-1.011.245,06
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-4.894.745,51
-2.888.584,62
davon für Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-46.056.787,81
-46.076.211,01
davon für sonstige soziale Aufwendungen
-657.186,28
-644.204,18
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-13.125.892,55
-13.676.970,88
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
-240.466.816,58
-247.168.038,25
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
-761.089,90
-886.153,43
b) übrige
-239.705.726,68
-246.281.884,82
9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (Betriebserfolg)
70.274.858,33
86.270.221,94
10. Erträge aus Beteiligungen
257.628.602,41
228.847.924,89
davon aus verbundenen Unternehmen
257.628.602,41
228.847.924,89
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
35.600,00
44.500,00
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
28.980.908,78
28.311.090,73
davon aus verbundenen Unternehmen
25.892.224,55
25.468.752,61
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens
70.409.265,55
19.877.181,50
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
-50.576.988,07
-77.754.123,85
davon aus Abschreibungen
-56.873.715,27
-57.948.442,53
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
-50.576.988,07
-77.754.123,85
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-41.628.043,21
-38.890.882,13
davon betreffend verbundene Unternehmen
-24.788.770,33
-19.767.580,34
16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 (Finanzerfolg)
264.849.345,46
160.435.691,14
17. Ergebnis vor Steuern
335.124.203,79
246.705.913,08
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-23.637.176,44
-17.876.884,92
davon aus latenten Steuern
9.558.878,96
-1.391.443,79
davon aus Steuerumlage
-225.166,17
-477.074,30
19. Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss)
311.487.027,35
228.829.028,16
20. Auflösung Rücklage wegen eigener Anteile
442.510,00
0,00
21. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile
0,00
-1.654.176,00
22. Auflösung freie Gewinnrücklagen
19.842.663,07
0,00
23. Zuweisung freie Gewinnrücklagen
0,00
-99.438.167,96
24. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
593.431.664,96
719.501.869,16
25. Bilanzgewinn
925.203.865,38
847.238.553,36
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Anhang
Jahresabschluss Zum 31. Dezember 2025
1)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit dem Konzept der Unternehmensfortführung überein. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Für Zugänge werden ab dem Folgemonat der Anschaffung monatlich Abschreibungen vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugänge und Abgänge ausgewiesen. Die Sätze der Normalabschreibungen entsprechen den unternehmensrechtlichen Vorschriften. Sie betragen für das immaterielle Anlagevermögen zwischen 10% und 25%, für Gebäude und sonstige Baulichkeiten zwischen 2% und 14,29% sowie für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 6,67% und 25%. Gewährte Zuschüsse für die Anschaffung bzw. Herstellung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen werden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des jeweiligen Vermögensgegenstandes abgesetzt.
Zum Erwerbszeitpunkt werden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen mit ihren Anschaffungskosten einschließlich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes findet die Discounted-Cashflow-Methode Anwendung. Sofern die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene Abschreibung nicht mehr vorliegen, erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten.
Bei der Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode werden die künftigen Cashflows insbesondere durch die Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums sowie der Margen beeinflusst. Weiters werden die hierfür erforderlichen Investitionen in Anlagevermögen und Nettoumlaufvermögen sowie die personelle Ausstattung berücksichtigt. Ebenso wird die erwartete Marktentwicklung einbezogen. Die erwarteten künftigen Cashflows werden unter Verwendung der durchschnittlichen, gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) nach Steuern auf den Bilanzstichtag diskontiert. Die Festlegungen zu den Kapitalkosten sowie die Annahmen zur künftigen Entwicklung der Cashflows erfordern Schätzungen und sind daher mit Unsicherheit behaftet.
Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 2016 entstanden sind, werden auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben. Seit dem 1. Jänner 2016 sind keine neuen Firmenwerte entstanden.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs 2 UGB die Zuschreibung.
Die Vorräte und Forderungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Aufträge werden mit ihren Herstellungskosten abzüglich allfälliger Vorsorgen für drohende Verluste bewertet. In den Herstellungskosten werden keine Zinsen für Fremdkapital aktiviert. Gewinnrealisierungen erfolgen bei Endabrechnung der Kundenaufträge. Für das Gewährleistungsrisiko werden Einzelvorsorgen gebildet.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Der Bilanzansatz der noch nicht abrechenbaren Leistungen wird mit erhaltenen Anzahlungen, soweit diese bereits angearbeitete Aufträge betreffen, offen saldiert.
Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Kurswerten bewertet.
Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile wird offen vom Nennkapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten wird mit der zuvor dotierten Gewinnrücklage verrechnet. Der Nennbetrag wird in die Rücklage wegen eigener Anteile eingestellt. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile wird der positive Saldo aus Veräußerungserlös abzüglich Nennbetrag bis zur Höhe der verrechneten Rücklagen aus dem Kauf der eigenen Anteile in die freie Gewinnrücklage eingestellt. Der darüber hinaus gehende Unterschiedsbetrag wird in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt und die Rücklage wegen eigener Anteile wird aufgelöst.
Die Verpflichtungen aus vertraglichen Pensionszusagen und laufenden Pensionen, aus Abfertigungen sowie die kollektivvertraglichen Jubiläumsgelder sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen passiviert, wobei die Bewertungsvorschriften von IAS 19 angewendet werden. Die Rückstellungen berücksichtigen die nach den Grundsätzen unternehmerischer Beurteilung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, höheren Stichtagskurs bewertet. Sofern für Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten eine designierte Kurssicherung erfolgt, wird anstatt des Stichtagskurses der gesicherte Kurs herangezogen. Dies gilt auch für Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Rückführung durch ausreichend große Cash-Bestände gesichert ist (Sicherungsbeziehung).
Die Ansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen im Übrigen den bereits in den Vorjahren angewandten Grundsätzen.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
2)
Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Entwicklung der Anschaffungskosten
(Beträge in EUR)
 
Stand am
01.01.2025
Zugänge
Umbuchung
Abgänge
Stand am
31.12.2025
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
24.548.183,83
3.858.149,27
18.342,00
25.086,96
28.399.588,14
2. Firmenwert
7.806.005,04
0,00
0,00
0,00
7.806.005,04
 
32.354.188,87
3.858.149,27
18.342,00
25.086,96
36.205.593,18
 
 
 
 
 
 
II. Sachanlagen
 
 
 
 
 
1. Grundstücke und Bauten
119.537.335,83
805.389,94
859.256,90
0,00
121.201.982,67
2. technische Anlagen und
Maschinen
62.545.719,54
4.043.465,45
4.581.201,34
287.906,41
70.882.479,92
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
22.032.498,59
2.406.888,94
78.106,58
103.886,04
24.413.608,07
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
6.768.611,01
3.492.009,35
-5.536.906,82
0,00
4.723.713,54
 
210.884.164,97
10.747.753,68
-18.342,00
391.792,45
221.221.784,20
 
 
 
 
 
 
III. Finanzanlagen
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.258.281.664,76
213.518.972,08
0,00
38.890.821,70
2.432.909.815,14
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
269.849.425,46
162.268.851,93
0,00
51.092.336,16
381.025.941,23
3. Beteiligungen
2.380,00
0,00
0,00
0,00
2.380,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
30.552.779,39
39.095.520,66
0,00
36.125.834,00
33.522.466,05
 
2.558.686.249,61
414.883.344,67
0,00
126.108.991,86
2.847.460.602,42
 
 
 
 
 
 
Summe
2.801.924.603,45
429.489.247,62
0,00
126.525.871,27
3.104.887.979,80

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
(Beträge in EUR)
 
Stand am
01.01.2025
Jahres-
abschreibung
Zuschreibung
Umbuchung
Abgänge
Stand am
31.12.2025
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
14.372.699,26
2.595.223,75
0,00
0,00
25.086,96
16.942.836,05
2. Firmenwert
6.981.127,31
520.400,34
0,00
0,00
0,00
7.501.527,65
 
21.353.826,57
3.115.624,09
0,00
0,00
25.086,96
24.444.363,70
 
 
 
 
 
 
 
II. Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
1. Grundstücke und Bauten
51.578.820,08
2.193.255,74
0,00
0,00
0,00
53.772.075,82
2. technische Anlagen und
Maschinen
40.482.909,20
4.994.603,88
0,00
0,00
271.805,96
45.205.707,12
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
16.160.954,36
2.822.408,84
0,00
0,00
103.886,04
18.879.477,16
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 
108.222.683,64
10.010.268,46
0,00
0,00
375.692,00
117.857.260,10
 
 
 
 
 
 
 
III. Finanzanlagen
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
176.109.393,05
40.569.275,35
50.994.206,90
0,00
0,00
165.684.461,50
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
11.133.547,75
13.930.000,00
0,00
0,00
0,00
25.063.547,75
3. Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
7.558.990,47
2.374.439,92
0,00
0,00
0,00
9.933.430,39
 
194.801.931,27
56.873.715,27
50.994.206,90
0,00
0,00
200.681.439,64
 
 
 
 
 
 
 
Summe
324.378.441,48
69.999.607,82
50.994.206,90
0,00
400.778,96
342.983.063,44

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Buchwerte zum 31.12.2025
(Beträge in EUR)
 
Anschaffungs-
kosten
kumulierte
Abschreibung
Buchwerte
31.12.2025
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
1. Software, Lizenzen und andere Rechte
28.399.588,14
16.942.836,05
11.456.752,09
2. Firmenwert
7.806.005,04
7.501.527,65
304.477,39
 
36.205.593,18
24.444.363,70
11.761.229,48
 
 
 
 
II. Sachanlagen
 
 
 
1. Grundstücke und Bauten
121.201.982,67
53.772.075,82
67.429.906,85
2. technische Anlagen und Maschinen
70.882.479,92
45.205.707,12
25.676.772,80
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
24.413.608,07
18.879.477,16
5.534.130,91
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
4.723.713,54
0,00
4.723.713,54
 
221.221.784,20
117.857.260,10
103.364.524,10
 
 
 
 
III. Finanzanlagen
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2.432.909.815,14
165.684.461,50
2.267.225.353,64
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
381.025.941,23
25.063.547,75
355.962.393,48
3. Beteiligungen
2.380,00
0,00
2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens
33.522.466,05
9.933.430,39
23.589.035,66
 
2.847.460.602,42
200.681.439,64
2.646.779.162,78
 
 
 
 
Summe
3.104.887.979,80
342.983.063,44
2.761.904.916,36
Sachanlagen
Der in den Grundstücken und Bauten enthaltene Grundwert beträgt 2.598.472,98 EUR (Vorjahr: 2.598.472,98 EUR).
Finanzanlagen
Die Zugänge unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen im Jahr 2025 getätigte Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Tochtergesellschaften sowie Akquisitionen. Im Wesentlichen handelte es sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um Salico S.p.A. (49.116.616,82 EUR), A. Celli Paper S.p.A. (44.000.116,41 EUR), ANDRITZ FABRICS AND ROLLS INDUSTRIA E COMERCI (74.400.000,00 EUR) und ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd. (14.400.000,00 EUR).
Abschreibungen resultieren aus der Neubewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, sowie der Kursbewertung langfristiger Ausleihungen. Im Jahr 2025 betraf dies hauptsächlich die Anteile an ANDRITZ Laroche SAS und Dan-Web Machinery A/S. Die wesentlichsten Posten der Zuschreibungen stammten aus den Anteilen an ANDRITZ S.A.S. und ANDRITZ Slovakia s.r.o.
Im Jahr 2025 haben mehrere verbundene Unternehmen von ihrem vertraglich zugesicherten Recht einer vorzeitigen Darlehensrückführung Gebrauch gemacht und insgesamt Ausleihungen in Höhe von 51.092.336,16 EUR (Vorjahr: 148.961.964,35 EUR) getilgt.
Per 31. Dezember 2025 existieren Ausleihungen mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr in Summe von 104.979.959,51 EUR (Vorjahr: 196.856.651,58 EUR). Es ist sehr wahrscheinlich, dass die betreffenden Ausleihungen weiter verlängert werden.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder den niedrigeren Wiederbeschaffungspreisen des Bilanzstichtags. Für nicht- oder schwergängige Materialien wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.
Noch nicht abrechenbare Leistungen
Der Wertansatz bei den noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, wobei auch bei langfristiger Fertigung keine Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt wurden. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der fixen und variablen Gemeinkosten eingerechnet. Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen sowie Zinsen für Fremdkapital wurden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Wertberichtigungen wurden für aus Kundenaufträgen erwartete Verluste sowie für schwere Verwertbarkeit bei Vorratsaufträgen gebildet. Noch nicht verrechnete Anzahlungen von Kunden wurden, soweit die Aufträge bereits angearbeitet waren, in dieser Bilanzposition offen saldiert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips wurden bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auslandsforderungen sind in den meisten Fällen durch Exportgarantien besichert. Wesentliche unverzinsliche langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgezinst.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 49.088.392,76 EUR (Vorjahr: 32.794.099,75 EUR) aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
In den sonstigen Forderungen sind 16.849.384,67 EUR (Vorjahr: 31.637.342,54 EUR) Erträge enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Aktive latente Steuern
Die aktivierten latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Behandlung von Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, den abweichend zu bilanzierenden Werten bei den Rückstellungen für Abfertigungen, den Rückstellungen für Pensionen, den Rückstellungen für Jubiläumsgelder, den Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, den Rückstellungen für Gewährleistungen und den Rückstellungen für Drohverluste sowie der unterschiedlichen Abschreibungsdauer bei Firmen-PKWs im Steuerrecht und im Unternehmensgesetzbuch. Aufgrund der stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes wurden die latenten Steuern mit einem Steuersatz von 23,0% berechnet. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Da der Steueranspruch gegenüber derselben Behörde besteht, wurde eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2025 betragen die aktiven latenten Steuern 50.171.436,44 EUR (Vorjahr: 40.612.557,48 EUR). Die Veränderung in Höhe von 9.558.878,96 EUR resultiert im Wesentlichen aus Änderungen im Bereich des Sozialkapitals.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Mindestbesteuerungsreformgesetz
ANDRITZ unterliegt der globalen Mindestbesteuerung gemäß den Mustervorschriften für Pillar 2 und dem Mindestbesteuerungsgesetz, das am 20. Dezember 2023 vom österreichischen Nationalrat beschlossen und mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 umgesetzt wurde.
ANDRITZ hat alle verfügbaren Informationen über die Aktivitäten der Tochtergesellschaften, sowie die jeweils geltenden effektiven Steuersätze in den einzelnen Ländern berücksichtigt. Der in diesem Zusammenhang anfallende tatsächliche Steueraufwand wurde im Jahr 2025 bei den jeweils wirtschaftlich bedeutenden Gesellschaften in den betreffenden Ländern erfasst. In der ANDRITZ AG als oberste Muttergesellschaft wurde im laufenden Steueraufwand ein Betrag von 0,00 EUR (Vorjahr: 2.135.836,00 EUR) erfasst.
PAssiva
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000.000,00 EUR (Vorjahr: 104.000.000,00 EUR). Es ist in 104.000.000,00 Stückaktien (Vorjahr: 104.000.000,00 Stückaktien) ohne Nennwert zerlegt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von 6.001.206,00 EUR (Vorjahr: 6.443.716,00 EUR) wird offen vom Grundkapital abgesetzt.
Gebundene Kapitalrücklage
Die gebundene Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2025 beträgt 40.069.442,40 EUR (Vorjahr: 40.069.442,40 EUR) und resultiert im Wesentlichen aus dem Agio des Börsengangs im Jahr 2001.
Optionsrücklage
Der Betrag der Verpflichtung, die aus den beschlossenen Optionsprogrammen resultiert, wird während des Ernennungszeitraums in gleichen Raten als Aufwand verrechnet und in eine Optionsrücklage eingestellt. Der Aufwand für diese anteilsbasierten Vergütungen für noch laufende Programme betrug im Geschäftsjahr 5.388.831 EUR (Vorjahr: 5.026.404 EUR).
Gesetzliche Gewinnrücklage
Die gesetzliche Rücklage zum 31. Dezember 2025 beträgt 5.338.626,77 EUR (Vorjahr: 5.338.626,77 EUR).
Rücklage wegen eigener Anteile
Die Rücklage wegen eigener Anteile zum 31. Dezember 2025 beträgt 6.001.206,00 EUR (Vorjahr: 6.443.716,00 EUR). Die Höhe der Rücklage entspricht dem Nennbetrag der eigenen Anteile.
Freie Gewinnrücklage
Die freie Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2025 beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Pensionen
Die Verpflichtungen aus den theoretischen Abfertigungsansprüchen der Dienstnehmer sowie die Rückstellungen für Pensionen wurden zum 31. Dezember 2025 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche wurden ein Zinssatz von 3,69% (Vorjahr: 3,34%) und ein Gehaltstrend von 2,50% (Vorjahr 2,50%), bei den Pensionsverpflichtungen ein Zinssatz von 3,27% (Vorjahr: 3,09%) und ein Rententrend von 2,25% (Vorjahr 2,25%) herangezogen. Für die Berechnung wurden die neuen AVÖ2018–P Angestellte-Rechtsgrundlagen zugrunde gelegt. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Erträge in Höhe von 3.849.763,00 EUR (Vorjahr: 1.390.248,66 EUR Aufwendungen) entstanden, welche im Personalaufwand bzw. im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Das rechnungsmäßige Pensionsalter entspricht wie im Vorjahr dem frühest möglichen Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß der im Budgetbegleitgesetz 2003 verankerten Pensionsreform. Für die im Jahr 1999 an eine Pensionskasse übertragenen Pensionsansprüche wurde ein Gutachten nach den gleichen Grundsätzen erstellt, es wurde jedoch aufgrund der höheren Duration ein Zinssatz von 3,92% (Vorjahr 4,55%) herangezogen.
Zum 31. Dezember 2025 lag das Deckungskapital der Pensionsversicherung unter dem Niveau der entsprechenden Pensionsverpflichtungen. Eine entsprechende Rückstellung für zu erwartende Nachschüsse wurde daher gebildet.
Die Höhe der Gesamtpensionsverpflichtung bei ausgelagerten Verpflichtungen beträgt 24.938.460,84 EUR (Vorjahr: 26.376.238,40 EUR). Die Gesamtpensionsverpflichtung wird mit dem Zeitwert des Planvermögens saldiert.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Rückstellungen enthalten:
 
2025
2024
 
(in EUR)
(in EUR)
Auftragsbezogene Vorsorgen für
 
 
-       fehlende Selbstkosten
100.317.704,29
111.628.715,59
-       Gewährleistungen und Mehrkosten
54.493.151,31
56.019.501,00
- Personalaufwendungen
74.715.568,35
90.296.788,80
Zu erwartende Auftragsverluste werden in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den voraussichtlichen Gesamtselbstkosten und den Erlösen ermittelt und passiviert.
Die Rückstellung für unverbrauchte Urlaube ist mit 24.646.062,01 EUR (Vorjahr: 27.352.732,66 EUR) angesetzt.
Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (IAS 19) berechnet. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Erträge in Höhe von 711.566,00 EUR (Vorjahr 553.456,00 EUR Aufwendungen) entstanden.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Verbindlichkeiten
(Beträge in EUR)
 
Bilanzwert
Restlaufzeit
Hypothekar-
 
 
> als 5 Jahre
schulden
 
Vorjahr
Vorjahr
Vorjahr
 
 
 
 
Schuldscheindarlehen
301.500.000,00
0,00
0,00
 
429.000.000,00
0,00
0,00
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gg Kreditinstituten
200.994.645,00
0,00
0,00
 
67.990.820,00
0,00
0,00
 
 
 
 
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
320.968.266,60
0,00
0,00
 
370.716.871,30
20.761.898,02
0,00
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
74.893.032,26
301.414,29
0,00
 
86.301.784,01
152.510,32
0,00
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
913.476.350,34
27.283.720,32
0,00
 
793.264.928,91
0,00
0,00
 
 
 
 
sonstige Verbindlichkeiten
33.733.301,45
0,00
0,00
 
24.690.277,37
0,00
0,00
 
 
 
 
 
1.845.565.595,65
27.585.134,61
0,00
 
1.771.964.681,59
20.914.408,34
0,00
Am 21. Juni 2017 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 400 MEUR begeben. Dieses gliedert sich in zwei Tranchen, welche aus 300 MEUR mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einer Fixverzinsung von 1,41% und 100 MEUR mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Fixverzinsung von 1,97% bestehen. Am 21. Juni 2024 wurde die erste Tranche (300 MEUR) zur Fälligkeit getilgt.
Am 29. August 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 500 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, welche bereits zum Teil getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Laufzeit in Jahren
Verzinsung in % p.a.
Ausgabevolumen in MEUR
offenes Volumen in MEUR
 
fix
variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
5
0,96%
6 mE+70 bps
108,0
80,0
28,0
 
 
 
7
1,42%
6 mE+90 bps
222,0
127,5
94,5
 
 
 
7 3/4
1,16%
6 mE+100 bps
133,0
75,0
58,0
75,0
75,0
-
10
2,00%
-
37,0
37,0
-
37,0
37,0
-
 
 
 
500,0
319,5
180,5
112,0
112,0
0,0
Für die variabel verzinsten Teile wurden über das jeweilige gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit Zinsswaps abgeschlossen, mit denen die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.
In den Jahren 2021 und 2022 wurden sämtliche variabel verzinsten Teile unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor Fälligkeit vollständig getilgt.
Am 29. August 2025 wurde zeitgleich zur Rückzahlung der Schuldscheindarlehens-Tranche in Höhe von 127,5 MEUR ein Bankdarlehen über 100 MEUR mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Fixverzinsung von 2,715% aufgenommen.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Am 22. Mai 2019 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 175 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, welche bereits zum Teil getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Laufzeit in Jahren
Verzinsung in % p.a.
Ausgabevolumen in MEUR
offenes Volumen in MEUR
 
fix
variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
4
0,700%
6 mE+65 bps*
85,5
75,5
10,0
 
 
 
7
1,040%
-
53,0
53,0
-
53,0
53,0
-
8
1,284%
-
36,5
36,5
-
36,5
36,5
-
 
 
 
175,0
165,0
10,0
89,5
89,5
0,0
*Floor bei 65 bps
Für den variabel verzinsten Teil wurde über das gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit ein Zinsswap abgeschlossen, mit welchem die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.
Am 19. Mai 2023 wurden sowohl der fix wie auch der variabel verzinste Teil der ersten Tranche, in Summe somit 85,5 MEUR, zur Fälligkeit getilgt. Zum selben Zeitpunkt ist auch der für den variabel verzinsten Teil abgeschlossene Zinsswap ausgelaufen.
Am 27. März 2019 wurde ein ÖKB-Darlehen in Höhe von 170 MEUR aufgenommen. Das Darlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, wovon die ersten sieben Tranchen vollständig und termingerecht zum 30.09. des jeweiligen Jahres getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Laufzeit in Jahren
Verzinsung in % p.a.
Ausgabevolumen in MEUR
offenes Volumen in MEUR
 
fix
variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
0,5
1,265%
0,790%
17,0
8,5
8,5
 
 
 
1,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
2,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
3,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
4,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
5,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
6,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
7,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
8,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
9,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
 
 
 
170,0
161,5
8,5
51,0
51,0
0,0
Im April 2025 wurde eine fest zugesagte syndizierte revolvierende Kreditfazilität (RCF) als strategisches Finanzierungsinstrument arrangiert. Diese ermöglicht es, Mittel bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von 500 MEUR in Anspruch zu nehmen, zurückzuführen und erneut abzurufen. Die RCF hat eine Laufzeit bis 2030 und beinhaltet zwei einjährige Verlängerungsoptionen. Am 28. Juli 2025 wurden 100 MEUR für die Laufzeit von 6 Monaten in Anspruch genommen, davon wurden 50 MEUR am 31. Oktober 2025 vorzeitig rückgeführt, die restlichen 50 MEUR wurden am 23. Jänner 2026 rückgeführt.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 35.937.518,34 EUR (Vorjahr: 39.309.070,53 EUR) aus Lieferungen und Leistungen und 96.124.996,59 EUR (Vorjahr: 171.381.221,00 EUR) aus erhaltenen Anzahlungen enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 6.780.177,87 EUR (Vorjahr: 5.805.790,30 EUR) enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2025 betragen 2.856.856.629,93 EUR (Vorjahr: 2.685.702.367,77 EUR). In den Haftungsverhältnissen sind Haftungen für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.471.190.843,32 EUR (Vorjahr: 2.354.306.431,64 EUR) enthalten. Die Haftungsverhältnisse entfallen zur Gänze auf übernommene Garantien.
Von den gesamten Haftungsverhältnissen betreffen 391.314.112,96 EUR von Banken übernommene Haftungen (davon für verbundene Unternehmen 15.016.816,15 EUR) und 2.465.542.516,97 EUR Werkshaftungen (davon für verbundene Unternehmen 2.456.174.027,17 EUR).
Es bestehen darüber hinaus Einstandsverpflichtungen für die folgenden Tochterunternehmen: ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, Deutschland, ANDRITZ Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH, Deutschland, ANDRITZ Feed & Biofuel BV, Niederlande, ANDRITZ Gouda BV, Niederlande, ANDRITZ Separation GmbH, Deutschland und LENSER Filtration GmbH, Deutschland.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
(Beträge in EUR)
 
des folgenden
Geschäftsjahres
der folgenden
fünf Geschäftsjahre
 
Vorjahr
Vorjahr
Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
958.455,28
2.784.123,46
 
913.819,16
2.573.702,10
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
9.774,00
19.160,00
 
9.814,00
28.974,00
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2025 bestand ein Bestellobligo für Investitionsgüter in Höhe von 4.298.131,12 EUR (Vorjahr: 4.305.491,60 EUR).
Außerbilanzielle Geschäfte
Es bestehen keine Geschäfte, die weder in der Bilanz ausgewiesen noch gemäß § 237 Z 8 UGB oder § 199 UGB anzugeben sind, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile entstehen.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
3)
Erläuterungen zur gewinn- und verlustrechnung
Umsatzerlöse
(Beträge in EUR)
 
 
 
2025
2024
 
Inland
Export
Gesamt
Gesamt
PULP & PAPER
57.137.544,03
673.689.267,13
730.826.811,16
595.453.939,16
METALS
48.107.893,62
159.293.675,10
207.401.568,72
71.621.451,24
HYDROPOWER
-
-
-
14.872,61
ENVIRONMENT & ENERGY
32.020.876,28
160.157.245,74
192.178.122,02
270.532.656,25
Sonstige
6.349.329,64
8.260.677,34
14.610.006,98
10.317.032,45
Nebenerlöse, Skonti
18.738.047,57
207.526.135,15
226.264.182,72
222.630.420,58
 
162.353.691,14
1.208.927.000,46
1.371.280.691,60
1.170.570.372,29
Umsatzerlöse nach Märkten
(Beträge in EUR)
 
2025
2024
Inland
162.353.691,61
108.050.633,82
Europäische Union
335.486.724,57
312.057.531,88
Übriges Europa
25.883.180,74
57.239.493,70
Nordamerika
115.372.371,52
58.994.682,69
Asien
347.837.607,50
367.993.401,92
Südamerika
329.230.188,55
201.368.610,74
Übrige Welt
55.116.927,11
64.866.017,54
 
1.371.280.691,60
1.170.570.372,29
Der Exportanteil bei den Umsatzerlösen beträgt 88,16% (Vorjahr 90,77%).

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Übrige sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:
 
2025
2024
 
(in EUR)
(in EUR)
Erträge aus Kursdifferenzen
7.248.824,44
7.219.643,34
Erträge aus Zuschüssen von öffentlichen Institutionen
17.486.065,08
19.046.089,11
Andere sonstige betriebliche Erträge
17.403.988,25
13.810.033,43
Löhne
Im Posten Löhne sind Erträge für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 360.719,96 EUR (Vorjahr: 141.296,10 EUR Aufwendungen) enthalten.
Gehälter
Im Posten Gehälter sind Erträge für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 771.981,04 EUR (Vorjahr: 218.013,64 EUR Aufwendungen) enthalten.
Aufwendungen für Altersversorgung
In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionszusagen in Höhe von 1.972.836,01 EUR (Vorjahr: 1.808.635,41 EUR) enthalten.
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen aus Abfertigungen, die aus der Veränderung der Abfertigungsrückstellung resultieren, in Höhe von 325.039,08 EUR (Vorjahr: 1.928.340,00 EUR) enthalten. Der restliche Betrag von 2.179.216,47 EUR (Vorjahr: 2.015.665,62 EUR) betrifft Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Übrige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:
 
2025
2024
 
(in EUR)
(in EUR)
Auftragsbezogene Kosten
23.691.786,48
33.186.328,99
Wechselkursdifferenzen
7.850.246,10
6.966.130,77
Beratungsaufwendungen
34.424.794,78
38.385.079,09
Reisekosten
20.633.013,71
22.553.569,89
Instandhaltungsaufwendungen
4.451.021,44
4.605.613,87
Mietaufwendungen
4.494.168,49
4.122.627,41
IT-Aufwendungen
71.680.965,35
65.261.802,36
Versicherungsaufwendungen
8.169.273,33
7.502.000,23
Marketingaufwendungen
4.676.951,19
6.119.800,87
Finanzergebnis
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 257.628.602,41 EUR (Vorjahr: 228.847.924,89 EUR) stammen aus Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen.
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 841.652,04 EUR (Vorjahr: 1.055.421,00 EUR) enthalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen insbesondere Ertragssteuern des laufenden Geschäftsjahres 2025, Steuern aus Vorperioden sowie ausländische Quellensteuern.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
4)
Sonstiges
Beteiligungen verbundene Unternehmen
(Beträge in TEUR)
 
 
Beteiligungs-
quote
2025
2024
Unternehmen
Sitz
direkt
indirekt
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH
Graz, Österreich
100,00%
 
83
32.346
-384
32.264
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH
Göppingen, Deutschland
72,45%
27,55%
-3.463
785.408
-548
788.871
Andritz Deutschland Holding GmbH
Göppingen, Deutschland
1,80%
98,20%
63.052
801.575
83.007
742.339
ANDRITZ HYDRO GmbH
Wien, Österreich
100,00%
 
75.178
282.428
46.522
224.777
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S
Esbjerg, Dänemark
100,00%
 
-489
4.097
5.168
7.945
ANDRITZ Slovakia s.r.o.
Humenné, Slowakei
100,00%
 
852
59.128
105
36.476
ANDRITZ Chile Ltda.
Santiago de Chile, Chile
100,00%
 
2.873
32.491
2.724
33.720
ANDRITZ (USA) Inc.
Alpharetta / Georgia, USA
100,00%
 
34.126
547.749
53.286
582.883
ANDRITZ SAS
Châteauroux, Frankreich
100,00%
 
3.871
43.802
4.942
39.696
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS INDUSTRIA E COMERCIO S.A.
Piracicaba, Brasilien
100,00%
 
16.360
68.062
18.926
66.752
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd.
Carrum Downs / Victoria, Australia
100,00%
 
-628
-10.052
1.339
-9.881
ANDRITZ Ingeniería S.A.
Algete, Spanien
100,00%
 
468
3.179
514
2.711
ANDRITZ Brasil Ltda.
Curitiba, Brasilien
100,00%
 
28.350
70.314
15.981
74.444
ANDRITZ Oy
Helsinki, Finnland
100,00%
 
3.380
69.869
20.762
89.432
ANDRITZ HYDRO Canada Inc.
Pointe-Claire / Québec, Kanada
100,00%
 
30.259
156.237
14.210
84.977
ANDRITZ AB
Örnsköldsvik, Schweden
100,00%
 
9.520
51.228
11.633
52.350
ANDRITZ Ltd.
Newcastle-under-Lyme, Großbritannien
100,00%
 
1.162
2.645
-838
1.583
ANDRITZ (China) Ltd.
Foshan, China
74,49%
25,51%
116.494
204.933
109.411
206.561
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd.
Hong Kong, China
100,00%
 
1.317
1.958
3.548
4.141
ANDRITZ Technologies Private Limited
Chennai, Indien
100,00%
 
6.988
29.476
6.258
29.918
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd.
Hull, Großbritannien
100,00%
 
721
2.920
620
2.811
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V.
Geldrop, Niederlande
100,00%
 
2.802
29.609
1.716
28.537
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd.
Singapur, Singapur
100,00%
 
1.282
2.422
1.231
4.777
ANDRITZ Uruguay S.A.
Fray Bentos, Uruguay
100,00%
 
13.998
19.449
15.115
20.881
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
 
 
Beteiligungs-
quote
2025
2024
Unternehmen
Sitz
direkt
indirekt
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ Industrias S.A.
Montevideo, Uruguay
100,00%
 
60
156
50
97
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A.
Montevideo, Uruguay
100,00%
 
824
5.976
3.156
8.100
ANDRITZ K.K.
Tokyo, Japan
100,00%
 
3.000
9.127
3.301
8.404
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd.
Kyalami, Südafrika
100,00%
 
-4.187
-13.446
-2.344
-9.019
PT. ANDRITZ
Jakarta, Indonesien
100,00%
 
-286
4.143
91
5.149
LLC ANDRITZ
St. Petersburg, Russland
100,00%
 
920
8.521
853
6.574
LLC ANDRITZ HYDRO 1)
Moskau, Russland
100,00%
 
0
0
0
87
ANDRITZ Kufferath s.r.o.
Levice, Slowakei
100,00%
 
535
10.549
263
9.646
ANDRITZ Kft.
Tiszakécske, Ungarn
100,00%
 
1.174
14.470
1.463
12.899
ANDRITZ FRANCE SAS 2)
Montbonnot Saint-Martin, Frankreich
100,00%
 
5.780
23.152
-15
-150
ANDRITZ Perfojet SAS 3)
Montbonnot Saint-Martin, Frankreich
100,00%
 
0
0
6.295
12.916
ANDRITZ SEPARATION ITALY S.R.L.
Mailand, Italien
100,00%
 
78
-691
23
-763
ANDRITZ Como S.R.L.
Grandate, Italien
100,00%
 
3
480
40
477
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S. 3)
Elbeuf, Frankreich
100,00%
 
0
0
-1.850
10.588
ANDRITZ Soutec AG
Neftenbach, Schweiz
100,00%
 
4.507
16.641
7.736
22.059
ANDRITZ Gouda B.V.
Waddinxveen, Niederlande
100,00%
 
1.849
14.378
2.933
14.465
ANDRITZ Euroslot SAS
Scorbé-Clairvaux, Frankreich
100,00%
 
1.163
8.668
574
7.569
Lenser Filtration GmbH
Senden, Deutschland
100,00%
 
2.443
23.176
2.961
20.675
ANDRITZ JohnsonFoils Limited
Chachoengsao, Thailand
100,00%
 
0
0
0
0
ANDRITZ S.R.L.
Cisnadie, Rumänien
100,00%
 
84
1.184
65
1.128
Modul Systeme Engineering GmbH 3)
Laufen, Deutschland
100,00%
 
0
0
-97
2.277
ANDRITZ SEPARATION GmbH
Köln, Deutschland
100,00%
 
7.720
32.952
11.979
35.724
ANDRITZ FZCO 4)
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
100,00%
 
0
543
0
312
Otorio Ltd 5)
Tel-Aviv, Israel
41,43%
 
0
0
-6.161
-9.836
ANDRITZ Novimpianti S.R.L.
Capannori, Italien
100,00%
 
-329
205
247
507
1) Werte 2025 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte 2025 sind Werte per 12/2024 / Werte 2024 sind Werte per 12/2020).
2) Vorjahreswerte sind Werte per 12/2023.
3) Gesellschaft 2025 verschmolzen.
4) Werte 2025 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte 2025 sind Werte per 12/2024 / Werte 2024 sind Werte per 12/2023).
5) Beteiligung 2025 verkauft.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
 
 
Beteiligungs-
quote
2025
2024
Unternehmen
Sitz
direkt
indirekt
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ Diatec S.R.L.
Collecorvino, Italien
100,00%
 
3.688
11.473
3.419
7.750
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS LIMITED
Herne Bay / Kent, Großbritannien
100,00%
 
571
30.565
1.914
29.995
ANDRITZ Fabrics and Rolls Limited
Tokyo, Japan
100,00%
 
1.264
10.789
1.359
12.112
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH
Gloggnitz, Österreich
94,00%
6,00%
4.028
119.475
6.861
120.077
ANDRITZ Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH
Reutlingen, Deutschland
100,00%
 
-2.515
41.596
-2.581
67.986
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing Co., Ltd.
Foshan, China
99,49%
0,51%
330
63.389
897
68.409
ANDRITZ Laroche S.A.S.
Cours-la-Ville, Frankreich
100,00%
 
-518
10.611
4.553
11.575
ANDRITZ Digital Factory d.o.o.
Zagreb, Kroatien
100,00%
 
348
-85
621
-433
ANDRITZ BONETTI S.P.A.
Mailand, Italien
100,00%
 
-1.183
10.294
375
11.402
ANDRITZ TEP D.O.O.
Slavonski Brod, Kroatien
100,00%
 
1.159
8.310
5.240
24.167
ANDRITZ DAN-WEB A/S
Galten, Dänemark
100,00%
 
-657
-731
536
-575
Dedert International A/S
Ballerup, Dänemark
100,00%
 
0
20.028
4.151
20.058
Andritz Middle East Industrial Company LLC
Jubail Industrial City, Saudi Arabien
75,00%
 
97
247
0
0
ANDRITZ PARAGUAY SOCIEDAD ANONIMA - USUARIO DE ZONA FRANCA
Asunción, Paraguay
50,00%
50,00%
-272
-79
198
210
INTEA d.d.
Zagreb, Kroatien
100,00%
 
94
1.605
0
0
ATN Engineering B.V.
Stadskanaal, Niederlande
100,00%
 
-108
1.042
0
0
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd.
Kentville / Nova Scotia, Kanada
100,00%
 
2.132
26.444
0
0
ANDRITZ Schuler Slovakia s. r. o.
Dubnica nad Váhom, Slowakei
100,00%
 
323
2.687
0
0
ANDRITZ TECHNOLOGIES (THAILAND) CO., LTD.
Bangkok, Thailand
99,66%
 
0
0
0
0
Diamond Power Energy Equipment Sales Hubei Co., LTD.
Wuhan, China
100,00%
 
48
1.108
0
0
ANDRITZ PULP & PAPER ITALY S.R.L.
Capannori, Italien
100,00%
 
-1.441
-7.555
0
0
Salico S.p.A.
Molteno, Italien
100,00%
 
2.083
20.329
0
0
Salico Hispania S.A.
Las Rozas (Madrid), Spanien
60,00%
40,00%
281
9.450
0
0
Die Angaben für Eigenkapital und Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen wurden den zur Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Abschlüssen, welche entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurden, entnommen.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Steuerliche Unternehmensgruppe
Zwischen der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ Hydro GmbH, Wien, als Gruppenmitglied und der ANDRITZ Delkor (Pty) Ltd., Südafrika, als Gruppenmitglied besteht eine steuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG. In 2025 wurde ein Antrag auf Gruppenerweiterung für die ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH, Graz, und die ANDRITZ Power & Water GmbH, Wien, als Gruppenmitglieder gestellt.
Die aus dem Gruppenvertrag resultierenden Steuerumlagen werden nach der Belastungsmethode verrechnet. Im Falle eines steuerlichen Gewinns hat das inländische Gruppenmitglied eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird dieser evident gehalten und mit späteren Gewinnen des Gruppenmitglieds ausgeglichen. Die Steuerumlage ist spätestens bis zum 30.9. des folgenden Geschäftsjahrs zu leisten, der Gruppenträger kann jedoch entsprechende Vorauszahlungen vorschreiben. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen und unterliegt österreichischem Recht. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz für die Steuergruppe beträgt derzeit 23%.
Beschäftigte
Im Jahresdurchschnitt wurden 2.064 Mitarbeiter (ohne Lehrlinge) (Vorjahr: 2.078), davon 361 Arbeiter (Vorjahr: 370) und 1.703 Angestellte (Vorjahr: 1.708), beschäftigt.
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
 
2025
2024
 
(in EUR)
(in EUR)
für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
1.609.248
774.932
für andere
5.357.265
3.124.898
 
6.966.513
3.899.830
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der ANDRITZ AG angegeben.
Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Bilanzgewinn von 925.203.865,38 EUR. Es wird vorgeschlagen, eine Dividende von 2,70 EUR je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vom Bilanzgewinn unterliegen 50.171.436,44 EUR (Vorjahr: 40.612.557,48 EUR) einer Ausschüttungssperre.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag fanden nicht statt. Hinsichtlich der aktuellen politischen Entwicklungen in den Ländern, in denen die ANDRITZ AG Projekte abwickelt, und des damit einhergehenden Risikos, wird auf den Lagebericht verwiesen.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Aktienbasierte Vergütungsprogramme
Optionsprogramm 2020:
Das Aktienoptionsprogramm 2020 wurde am 7. Juli 2020 von der 113. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG beschlossen.
Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Erstmals wurde das Programm auch einigen wenigen Nachwuchsführungskräften (< 3.000 Optionen) angeboten. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. September 2020 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.
Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR.
Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2020 sind wie folgt:
Zielgröße
Zielwert
Gewichtung
Steigerung Aktienkurs
10%1 - 15%2
90%3
EBITA-Marge4
6,5% - 8% für mindestens eines der Geschäftsjahre 2021, 2022 oder 2023
Accident Frequency Rate (AFR)5
Für mindestens eines der Geschäftsjahre 2021, 2022 oder 2023: ≤ 3,5
10%6
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms hat am 1. Mai 2023 begonnen und wird am 30. April 2027 enden. Die Ausübungskriterien für das Optionsprogramm 2020 wurden erfüllt. Damit konnten 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.
Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Mit der Einführung der Vergütungspolitik 2025 wurde mit dem Vorstand der ANDRITZ-Gruppe vereinbart, dass das Aktienoptionsprogramm 2024 für die Vorstandsmitglieder aufgehoben wird, deren Vertrag auf die neue Vergütungspolitik angepasst wird. Die Aktienoptionsprogramme 2020 und 2022 hingegen bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Optionsprogramm 2020
 
 
 
 
 
eingeräumte Optionen
per 31.12.2024
davon Ausübung 2025
davon Wegfall 2025
noch offen per 31.12.2025
Vorstand
 
 
 
 
Joachim Schönbeck
22.500
0
0
22.500
Dietmar Heinisser
10.000
0
0
10.000
Jarno Nymark
20.000
0
0
20.000
Leitende Angestellte
169.400
-92.400
0
77.000
GESAMT
221.900
-92.400
0
129.500
 
 
 
 
 
Ausübungspreis je Aktie in EUR
31,20
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2025 in EUR
35,55
Optionsprogramm 2022:
Zusätzlich zur Teilnahme des Vorstands am Aktienoptionsprogramm haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beschlossen, im Juni 2022 den leitenden Angestellten und ausgewählten Nachwuchsführungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten.
Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Juni 2022 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.
Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 115. ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2022 folgenden Kalenderwochen und beträgt 38,80 EUR.

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2022 sind wie folgt:
Zielgröße
Zielwert
Gewichtung
Steigerung Aktienkurs
10%7 bzw. 15%8
30%
Vergleichbare EBITA-Marge
Zwischen 7,5% und 9,0% für mindestens eines der Geschäftsjahre 2022, 2023 oder 2024
60%9
Accident Frequency Rate (AFR)10
Reduzierung der AFR der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 um mindestens 30% gegenüber dem jeweiligen Vorjahr (ausgehend vom für das Jahr 2021 gesetzten AFR-Zielwert von 3,4)
10%11
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2025 beginnen und am 30. April 2029 enden. Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung einer der Ausübungsbedingungen gemäß den definierten Kriterien können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.
Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
Mit der Einführung der Vergütungspolitik 2025 wurde mit dem Vorstand der ANDRITZ-Gruppe vereinbart, dass das Aktienoptionsprogramm 2024 für die Vorstandsmitglieder aufgehoben wird, deren Vertrag auf die neue Vergütungspolitik angepasst wird. Die Aktienoptionsprogramme 2020 und 2022 hingegen bleiben von diesen Regelungen unberührt.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Optionsprogramm 2022
 
 
 
 
 
eingeräumte Optionen
per 31.12.2024
davon Ausübung 2025
davon Wegfall 2025
noch offen per 31.12.2025
Vorstand
 
 
 
 
Joachim Schönbeck
37.500
0
-5.250
32.250
Humbert Köfler a)
37.500
0
-5.250
32.250
Norbert Nettesheim b)
37.500
0
-5.250
32.250
Wolfgang Semper c)
37.500
-16.125
-5.250
16.125
Frederic Sauze
7.500
0
-1.050
6.450
Dietmar Heinisser
20.000
0
-2.800
17.200
Jarno Nymark
20.000
0
-2.800
17.200
Leitende Angestellte
728.750
-277.977
-101.165
349.608
GESAMT
926.250
-294.102
-128.815
503.333
 
 
 
 
 
Ausübungspreis je Aktie in EUR
38,80
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2025 in EUR
27,95
a) Schied mit 30.09.2023 aus dem Vorstand aus
b) Schied mit 27.03.2025 aus dem Vorstand aus
c) Schied mit 29.03.2023 aus dem Vorstand aus
Optionsprogramm 2024:
Zusätzlich zur Teilnahme des Vorstands am Aktienoptionsprogramm haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beschlossen, im Juni 2024 den leitenden Angestellten und ausgewählten Nachwuchsführungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten. Voraussetzung zur Teilnahme war, dass die berechtigte Person über ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte, 20.000 EUR für leitende Angestellte und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands verfügt, das bis spätestens 20. Juni 2024 erbracht werden musste.
Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 116. ordentliche Hauptversammlung vom 21. März 2024 folgenden Kalenderwochen und beträgt 57,15 EUR.
Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2024 sind wie folgt:
Zielgröße
Zielwert
Gewichtung
Steigung des Aktienkurses
10%12 oder 15%13
30%
Vergleichbare EBITA-Marge
Zwischen 8,0% und 9,5% für mindestens eines der Geschäftsjahre 2024, 2025 oder 2026. Zwischen der Zielerreichung von 8,0% und 9,5% steigt der Anteil ausübbarer Optionen aliquot von 0% bis zu 100% der gewährten Optionen an.
60%
Accident Frequency Rate (AFR)
Zwischen 2,0 und 1,5 für mindestens eines der Geschäftsjahre 2024, 2025, oder 2026. Zwischen der Zielerreichung von 2,0 und 1,5 steigt der Anteil ausübbarer Optionen aliquot von 0% bis zu 100% der gewährten Optionen an.
10%
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Um eine Option ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte vom 1. Juni 2024 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zur ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft stehen und nachweisen, dass das Eigeninvestment in diesem Zeitraum ununterbrochen gehalten wurde, wobei von diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen werden kann.
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2027 beginnen und am 30. April 2031 enden. Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung einer der Ausübungsbedingungen gemäß den definierten Kriterien können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.
Der Bemessungszeitraum für die Erfüllung der Kriterien ist noch nicht abgeschlossen.
Mit der Einführung der Vergütungspolitik 2025 wurde mit dem Vorstand der ANDRITZ-Gruppe vereinbart, dass das Aktienoptionsprogramm 2024 für die Vorstandsmitglieder aufgehoben wird, deren Vertrag auf die neue Vergütungspolitik angepasst wird. Da für alle zum Ende des Geschäftsjahres aktiven Vorstandsmitglieder, die auch im Geschäftsjahr 2024 bereits tätig waren, die Verträge auf die Regelung der Vergütungspolitik 2025 umgestellt wurden, ist das Aktienoptionsprogramm 2024 für diese Vorstandsmitglieder entsprechend entfallen. Da Norbert Nettesheim mit Wirkung zum 27. März 2025 in den Ruhestand gegangen ist, wurde sein Vertrag nicht auf die Regelungen der Vergütungspolitik 2025 umgestellt. Somit sind für ihn die Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2024 nicht entfallen.
Optionsprogramm 2024
 
 
 
 
eingeräumte Optionen
per 31.12.2024
davon Wegfall 2025
noch offen per 31.12.2025
Vorstand
 
 
 
Joachim Schönbeck
37.500
-37.500
0
Norbert Nettesheim a)
37.500
0
37.500
Frederic Sauze
37.500
-37.500
0
Dietmar Heinisser
37.500
-37.500
0
Jarno Nymark
37.500
-37.500
0
Leitende Angestellte
979.500
0
979.500
GESAMT
1.167.000
-150.000
1.017.000
 
 
 
 
Ausübungspreis je Aktie in EUR
57,15
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2025 in EUR
9,60
a) Schied mit 27.03.2025 aus dem Vorstand aus
Performance Share Unit-Plan
Im Rahmen der 118. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ-Gruppe, wurde am 27. März 2025 die Vergütungspolitik 2025 für den Vorstand und Aufsichtsrat von den Aktionären angenommen. Die Vergütungspolitik 2025 stellt eine bewusste Neuausrichtung gegenüber der vorangegangen und am 24. März 2021 verabschiedeten Vergütungspolitik 2021 dar: Die Vergütungspolitik 2025 zielt darauf ab, die Vergütung des Vorstands mit den langfristigen Zielen des Unternehmens stärker in Einklang zu bringen sowie die Wertschöpfung für Aktionäre und Stakeholder, einschließlich eines langfristigen profitablen Wachstums und einer Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens, zu erhöhen. Diese ist mit Wirkung zum 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.
Die langfristig variablen Bestandteile – Long-term-Incentive (LTI) – sind als Performance Share Plan mit einem dreijährigen Leistungszeitraum ausgestaltet. Der Performance Share Units (PSU) Faktor des LTI hängt von finanziellen (EBITA) und nicht-finanziellen Erfolgszielen (ESG) ab.
Für weitere Informationen wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht 2025 der ANDRITZ AG verwiesen.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Derivative Finanzinstrumente
Fremdwährungsrisiken, welche durch Devisentermingeschäfte bzw. zu geringem Anteil an Devisenswaps abgesichert werden, resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Ausleihungen. Der Absicherungszeitraum der laufenden Geschäfte entspricht jenen der zugrundeliegenden Geschäfte und liegt üblicherweise zwischen <1 Monat und ca. 3 Jahren. Kurssicherungen im Zusammenhang mit Ausleihungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich verlängert.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte (in EUR):
 
Offene Kontrakte
 
Umfang
Zeitwert
USDEUR
 
 
Kauf USD
12.193.606,13
-194.435,32
Verkauf USD
250.261.776,14
1.081.709,78
USD Summe
262.455.382,27
887.274,46
 
 
 
CNYEUR bzw. CNHEUR
 
 
Kauf CNY bzw. CNH
132.042.963,93
75.936,57
Verkauf CNY bzw. CNH
0,00
0,00
CNY/CNH Summe
132.042.963,93
75.936,57
 
 
 
Andere Währungspaare
 
 
Kauf
28.703.965,87
5.439,24
Verkauf
3.102.671,30
-17.969,08
Summe
31.806.637,17
-12.529,84
 
 
 
Gesamtsumme
426.304.983,37
950.681,19
Gesamtsumme Vorjahr
297.262.283,00
743.426,28
Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag durch Abzinsung des ermittelten Endwerts über die Restlaufzeit errechnet. Die Effektivitätsmessung der Devisentermingeschäfte erfolgt laufend sowie bei Laufzeitende durch Ermittlung der Gesamtkursdifferenz aus Grundgeschäft und Kurssicherung.
Drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Bilanz nicht passiviert, da diese mit bilanzierten Aktiv- bzw. Passivposten eine geschlossene Position bilden.
Vorstand und Aufsichtsrat
Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:
 
2025
2024
 
(in EUR)
(in EUR)
 
 
 
Kurzfristige Leistungen
9.720.985
15.413.043
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
522.673
441.052
Aktienbasierte Vergütungen
-93.792
855.431
 
10.149.867
16.709.526
Der Gegenwert der aktienbasierten Vergütungen wurde nach den IFRS ermittelt. Für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche werden die Dienstzeitaufwendungen gemäß IAS 19 angesetzt.
An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 418.262,31 EUR (Vorjahr: 469.013,61 EUR) ausbezahlt.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Die von Wolfgang Leitner beherrschte Aero Bedarfsflug GmbH, mit Sitz in Graz, überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug betrug im Jahr 2025 413.900,00 EUR (Vorjahr: 1.009.160,12 EUR). Zum 31. Dezember 2025 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dem Privatflugunternehmen in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 42.514,80 EUR).
Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2025 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung voraussichtlich insgesamt 327.500,00 EUR (Vorjahr: 330.000,00 EUR).

ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Anhang
Aufsichtsrat:
Gewählte Mitglieder:
Wolfgang Leitner
Vorsitzender
Elisabeth Stadler
Stellvertreterin des Vorsitzenden
Jürgen Herrmann Fechter
Alexander Isola (bis 27.03.2025)
Wolfgang Bernhard
Regina Prehofer
Barbara Steger (ab 27.03.2025)
Delegierte Mitglieder:
Georg Auer
Andreas Martiner
Tania Sandtner
Vorstand:
Joachim Schönbeck
Vorsitzender
Dietmar Heinisser
Vanessa Hellwing (ab 01.01.2025)
Norbert Nettesheim (bis 27.03.2025)
Jarno Nymark
Frédéric Sauze
Graz, am 24. Februar 2026
Der Vorstand
Joachim Schönbeck e.h.
Dietmar Heinisser e.h.
Vanessa Hellwing e.h.
Jarno Nymark e.h.
Frédéric Sauze e.h.
(Vorstandsvorsitzender)
(Finanzvorstand)
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
Bericht zum jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Andritz AG,
Graz,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung des Projektgeschäfts
Siehe Anhang Kapitel B) Noch nicht abrechenbare Leistungen und Sonstige Rückstellungen sowie C) Umsatzerlöse
Das Risiko für den Abschluss
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bestätigungsvermerk
Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Ergebnisbeiträge der Andritz AG stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz AG umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 50 Mio. EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt mit der Endabnahme des Projektes durch den Kunden. Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit als für noch nicht abgeschlossene Projekte voraussichtlich ein Verlust entsteht, vermindert die Andritz AG die noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe des erwarteten Verlustes. Falls der Buchwert, der noch nicht abrechenbaren Leistungen Null beträgt, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste.
Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an.
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass die Bestandsveränderungen (bestehend aus Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und an noch nicht abrechenbaren Leistungen und Veränderungen der Auftragsrückstellungen) sowie die Aufwendungen für Gewährleistungen und projektbezogene Rechtsverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung und die dazugehörigen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:
Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und den Statusberichten zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Darüber hinaus haben wir für im Geschäftsjahr endabgerechnete Projekte gewürdigt, ob entsprechende finale Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.
Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang Kapitel B) Finanzanlagen.
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Andritz AG betragen zum Bilanzstichtag 2.267,2 Mio. EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile mittels einer Unternehmensbewertung.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bestätigungsvermerk
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung dieses Bilanzpostens.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Andritz AG das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht.
Bei aktuellen Unternehmensbewertungen haben wir die Angemessenheit der wesentlichen zukunftsbezogenen Schätzungen und Annahmen sowie der angewendeten Bewertungsmethoden unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten beurteilt.
Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Umsatz- und Margenplandaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Im Zusammenhang mit der Budgeterstellung und der Budgetgenehmigung haben wir das Design und die Implementierung der internen Kontrollen, die als Basis für die interne Planung des Vorstandes dienen, beurteilt. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei Beteiligungen/Zahlungsmittel generierenden Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bestätigungsvermerk
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bestätigungsvermerk
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. März 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 13. Oktober 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
Bestätigungsvermerk
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.
Wien
27. Februar 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Dr. Johannes Bauer
Wirtschaftsprüfer
Es ist nur die qualifiziert elektronisch signierte Fassung dieses Dokuments gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
ANDRITZ AG – Jahresabschluss 2025
ANDRITZ AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz, Österreich
investors@andritz.com
Inhouse produziert mit firesys
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
Disclaimer
Bestimmte Aussagen im Jahresabschluss 2025 und im Lagebericht 2025 sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Der Jahresabschluss 2025 und der Lagebericht 2025 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 23. Februar 2026, 24:00 Uhr, zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Lagebericht angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresabschluss 2025 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
1 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt
2 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt
3 Beide Kriterien (Steigerung Aktienkurs und EBITA-Marge) müssen erfüllt sein
4 Ergibt sich als Quotient aus EBITA und Umsatz. Bei Unterschreitung des Zielwerts können keine Optionen ausgeübt werden, zwischen 6,5% und 7,9% EBITA-Marge können Optionen aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden, bei einer EBITA-Marge von 8% oder mehr können 90% ausgeübt werden.
5 Unfallhäufigkeit mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden
6 Bei Erreichen dieses Ziels können diese Optionen unabhängig von der Erreichung der anderen beiden Ziele ausgeübt werden.
7 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt
8 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt
9 wenn die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahrs 2022, des Geschäftsjahrs 2023 oder des Geschäftsjahrs 2024 mindestens 7,5% beträgt
10 Unfallhäufigkeit mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million
11 wenn die Accident Frequency Rate (AFR 1) im Geschäftsjahr 2022 <= 2,4 oder im Geschäftsjahr 2023 <= 1,7 oder im Geschäftsjahr 2024 <= 1,2 beträgt
12 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt
13 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2027 bis 30. April 2028 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt