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Kennzahlen im Überblick
ANDRITZ-GRUPPE02
Geschäftsbereiche03
Lagebericht inkl. konsolidierte nicht-finanzielle Erklärung04
Konzernabschluss 2022 der ANDRITZ-GRUPPE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung77
Konzerngesamtergebnisrechnung78
Konzernbilanz79
Konzern-Cashflow-Statement80
Entwicklung des Konzerneigenkapitals81
Konzernanhang82
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz176
Glossar177
Bestätigungsvermerk179
Kennzahlen der
Andritz-Gruppe
 
Einheit
2022
2021
2020
2019
2018
Auftragseingang
MEUR
9.263,4
7.879,7
6.108,0
7.282,0
6.646,2
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
9.976,5
8.165,8
6.774,0
7.777,6
7.084,3
Umsatz
MEUR
7.542,9
6.463,0
6.699,6
6.673,9
6.031,5
Umsatzrendite
%
7,6
7,4
4,7
3,6
5,3
EBITDA
MEUR
825,5
718,3
571,1
537,6
498,0
EBITA1)
MEUR
648,5
546,5
391,7
343,2
394,3
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
MEUR
572,7
479,6
315,0
237,9
321,6
Ergebnis vor Steuern (EBT)
MEUR
540,9
439,6
280,9
180,9
304,2
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen)
MEUR
402,6
321,7
203,7
122,8
219,7
Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen)
MEUR
409,6
325,5
207,1
127,8
222,0
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
MEUR
710,8
529,6
461,5
821,6
7,8
Investitionen
MEUR
184,4
160,1
131,8
157,1
137,0
Free Cashflow
MEUR
526,4
369,5
329,7
664,5
-129,2
Free Cashflow je Aktie
EUR
5,3
3,7
3,3
6,4
-1,2
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
29.094
26.804
27.232
29.513
29.096
Langfristige Vermögenswerte
MEUR
2.571,2
2.585,2
2.497,5
2.705,5
2.629,5
Kurzfristige Vermögenswerte
MEUR
5.920,6
5.087,6
4.559,2
4.528,6
4.289,1
Summe Eigenkapital
MEUR
1.834,7
1.567,3
1.255,7
1.219,6
1.330,8
Rückstellungen
MEUR
958,3
1.078,0
1.144,9
1.083,1
1.017,7
Verbindlichkeiten
MEUR
5.698,8
5.027,5
4.656,1
4.931,4
4.570,1
Bilanzsumme
MEUR
8.491,8
7.672,8
7.056,7
7.234,1
6.918,6
Eigenkapitalquote
%
21,6
20,4
17,8
16,9
19,2
Eigenkapitalrentabilität
%
29,5
28,0
22,4
14,8
22,9
Gesamtkapitalrentabilität
%
6,7
6,3
4,5
3,3
4,6
Bruttoliquidität
MEUR
2.051,1
1.837,9
1.719,3
1.609,8
1.279,7
Nettoliquidität
MEUR
983,0
703,3
420,9
244,9
-99,6
Nettoverschuldung
MEUR
-672,9
-287,7
35,1
205,7
568,1
Nettoumlaufvermögen
MEUR
-324,4
-150,1
-48,8
-134,0
160,5
Capital employed
MEUR
1.049,5
1.211,5
1.345,1
1.470,4
1.665,6
Verschuldungsgrad
%
-36,7
-18,4
2,8
16,9
42,7
EBITDA-Marge
%
10,9
11,1
8,5
8,1
8,3
EBITA-Marge
%
8,6
8,5
5,8
5,1
6,5
EBIT-Marge
%
7,6
7,4
4,7
3,6
5,3
Konzernergebnis/Umsatz
%
5,3
5,0
3,0
1,8
3,6
ROE
%
21,9
20,5
16,2
10,1
16,5
EV/EBITDA
-
5,6
5,6
6,1
7,0
8,6
Abschreibungen/Umsatz
%
3,2
3,6
3,8
4,1
2,7
1) Die Abschreibungen sowie Wertminderungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen 65,6 MEUR (2021: 62,1 MEUR); der Wertminderungsaufwand der Firmenwerte beträgt 10,2 MEUR (2021: 4,8 MEUR).
Alle Zahlen gemäß IFRS. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rechendifferenzen auftreten.
Kennzahlen der
Geschäftsbereiche
Pulp & Paper
 
Einheit
2022
2021
2020
2019
2018
Auftragseingang
MEUR
4.378,7
3.774,7
2.961,1
3.632,5
2.571,9
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
4.248,4
3.377,2
2.591,0
3.164,3
2.421,1
Umsatz
MEUR
3.591,1
3.070,6
3.339,0
2.869,5
2.233,2
EBITDA
MEUR
471,0
423,4
399,6
351,4
258,4
EBITDA-Marge
%
13,1
13,8
12,0
12,2
11,6
EBITA
MEUR
387,8
346,0
322,7
271,0
222,1
EBITA-Marge
%
10,8
11,3
9,7
9,4
9,9
Investitionen
MEUR
105,5
90,6
64,1
63,3
33,8
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
13.525
11.668
11.127
11.984
11.435
Metals
 
Einheit
2022
2021
2020
2019
2018
Auftragseingang
MEUR
2.008,6
1.778,8
1.143,6
1.582,2
1.931,8
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
1.938,1
1.541,7
1.181,6
1.532,7
1.591,6
Umsatz
MEUR
1.621,2
1.366,1
1.420,5
1.636,9
1.635,1
EBITDA
MEUR
100,9
81,7
5,5
-1,5
57,8
EBITDA-Marge
%
6,2
6,0
0,4
-0,1
3,5
EBITA
MEUR
62,3
38,4
-46,7
-73,8
27,3
EBITA-Marge
%
3,8
2,8
-3,3
-4,5
1,7
Investitionen
MEUR
31,8
25,5
26,5
30,8
36,1
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
6.085
5.930
6.513
7.485
7.818
Hydro
 
Einheit
2022
2021
2020
2019
2018
Auftragseingang
MEUR
1.956,6
1.565,2
1.335,4
1.350,2
1.445,8
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
3.165,5
2.747,8
2.587,9
2.661,0
2.667,9
Umsatz
MEUR
1.539,0
1.345,1
1.296,0
1.470,7
1.517,5
EBITDA
MEUR
156,0
133,0
98,5
134,1
142,4
EBITDA-Marge
%
10,1
9,9
7,6
9,1
9,4
EBITA
MEUR
114,7
95,4
62,0
105,9
113,8
EBITA-Marge
%
7,5
7,1
4,8
7,2
7,5
Investitionen
MEUR
29,7
28,7
29,7
51,8
57,9
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
6.751
6.628
6.941
7.202
7.002
Separation
 
Einheit
2022
2021
2020
2019
2018
Auftragseingang
MEUR
919,5
761,0
667,9
717,1
696,7
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
624,5
499,1
413,5
419,6
403,7
Umsatz
MEUR
791,6
681,2
644,1
696,8
645,7
EBITDA
MEUR
97,6
80,2
67,5
53,6
39,4
EBITDA-Marge
%
12,3
11,8
10,5
7,7
6,1
EBITA
MEUR
83,7
66,7
53,7
40,1
31,1
EBITA-Marge
%
10,6
9,8
8,3
5,8
4,8
Investitionen
MEUR
17,4
15,3
11,5
11,2
9,2
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
2.733
2.578
2.651
2.842
2.841
Lagebericht
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die konjunkturelle Entwicklung in den wichtigsten Wirtschaftsregionen der Welt war im Geschäftsjahr 2022 vom Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen des Westens gekennzeichnet. Anhaltend hohe Energie- und Rohstoffpreise, Engpässe und Verzögerungen in den globalen Lieferketten und daraus resultierende Rekordinflationsraten belasteten die wirtschaftliche Entwicklung der meisten Industrien und wirkten sich auch dämpfend auf die Konsumnachfrage der privaten Haushalte aus.
In Europa bremste sich das Wirtschaftswachstum im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr deutlich ein. Die Inflationsrate in der Eurozone stieg im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 auf einen neuen Rekordwert von über 10%. Angesichts der hohen Inflation leitete die Europäische Zentralbank (EZB) eine Zinswende im Euroraum ein und erhöhte den Leitzins deutlich auf 2,5%. Zudem wurden weitere Zinserhöhungen im Jahr 2023 in Aussicht gestellt. Damit verdeutlichte die EZB ihre Entschlossenheit, die Inflation möglichst schnell auf das mittelfristige Ziel von 2,0% zurückzuführen.
In den USA verlor das Wirtschaftswachstum im Berichtszeitraum ebenfalls an Schwung. Der Privatkonsum, der mit rund 70% des Bruttoinlandsprodukts eine Schlüsselrolle in der US-Wirtschaft einnimmt, trübte sich angesichts der hohen Inflation im Berichtszeitraum ein. Der Arbeitsmarkt blieb hingegen sehr robust, die Arbeitslosenquote lag 2022 auf einem Niveau von rund 3,6%. Die amerikanische Notenbank Federal Reserve (FED) hob angesichts der hohen Inflation den Leitzins im Berichtszeitraum signifikant an. Damit liegt er nun in einer Spanne von 4,25%-4,50%. Darüber hinaus kündigte die FED weitere Zinsschritte auf über 5% an, um den bereits nachlassenden Inflationsdruck weiter entgegenzuwirken.
Auch in den meisten Ländern der Emerging Markets waren die negativen Auswirkungen der hohen Energiepreise sowie der globalen Lieferengpässe spürbar und führten zu einer deutlichen Abschwächung des Wirtschaftswachstums. Zudem stärkte die straffe Geldpolitik der FED den US-Dollar, vor allem zum Nachteil hoch verschuldeter einkommensschwächerer Schwellenländer.
Quellen: Research-Berichte verschiedener Banken, OECD

Marktentwicklung
Pulp & Paper
Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete im Berichtszeitraum eine sehr gute Projekt- und Investitionsaktivität für Zellstoffausrüstungen – sowohl für Modernisierungen bestehender Zellstoffwerke als auch für die Errichtung neuer Anlagen (insbesondere in Asien und Südamerika). Auch im Papierbereich wurden viele Aufträge für Tissueproduktionslinien sowie auch für Anlagen zur Kartonproduktion vergeben. Im Bereich Kessel zur Energieerzeugung setzte sich die gute Projekt- und Investitionsaktivität der Vorjahre, insbesondere in Asien (vor allem Japan), fort.
Metals
Der Bereich Metals Forming für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie (Schuler) verzeichnete im Berichtszeitraum eine gute Projekt- und Investitionsaktivität. Sowohl im mittleren als auch im höheren Preis- und Qualitätssegment kam es zu Auftragsvergaben für Pressenlinien durch internationale Automobilhersteller bzw. deren Zulieferer. Auch im wachsenden Markt der Elektromobilität wurden einige wichtige Aufträge für Anlagen zur Erzeugung von Bauteilen für Elektrofahrzeuge (Batteriegehäuse, Elektromotoren, Karosserie) verbucht.
Die Projektaktivität im Bereich Metals Processing (Ausrüstungen zur Herstellung und Verarbeitung von Bändern aus Edel- und Kohlenstoffstahl sowie Aluminium) war im Berichtsjahr aufgrund der guten Liquiditäts- und Ertragslage vieler Kunden als Folge der hohen Stahl- und Rohstoffpreise sehr erfreulich.
Hydro
Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke verzeichnete im Geschäftsjahr 2022, vor allem aufgrund der guten Ertragslage vieler Kunden als Folge des Anstiegs der globalen Energiepreise, einen deutlichen Aufwärtstrend. Im Berichtszeitraum wurden einige mittlere und größere Modernisierungs- bzw. Neuaufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für Wasserkraftwerke – insbesondere in Asien, Afrika und Mittelamerika – vergeben. Auch im Bereich der Pumpen wurde eine gute Projektaktivität verzeichnet.
Separation
Die globalen Märkte für Ausrüstungen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2022 sehr erfreulich. Sowohl im Bereich Separation (kommunale und industrielle Klärschlammentwässerung und -trocknung) als auch im Bereich Feed & Biofuel wurde eine sehr gute Projekt- und Investitionsaktivität verzeichnet.

GESCHäFTSENTWICKLUNG
Veränderung des Konsolidierungskreises
Informationen zum Konsolidierungskreis sind im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis ersichtlich.
Auftragseingang
Der Auftragseingang der Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022 sehr erfreulich und erreichte mit 9.263,4 MEUR einen neuen Rekordwert (+17,6% versus 2021: 7.879,7 MEUR). Alle Geschäftsbereiche konnten den Auftragseingang im Jahresvergleich deutlich steigern.
Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:
 
Einheit
2022
2021
+/-
Pulp & Paper
MEUR
4.378,7
3.774,7
+16,0%
Metals
MEUR
2.008,6
1.778,8
+12,9%
Hydro
MEUR
1.956,6
1.565,2
+25,0%
Separation
MEUR
919,5
761,0
+20,8%

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Umsatz
Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022 sehr erfreulich und erreichte mit 7.542,9 MEUR einen neuen Rekordwert (+16,7% versus 2021: 6.463,0 MEUR). Alle vier Geschäftsbereiche konnten den Umsatz im Jahresvergleich – zum Teil deutlich – steigern.
Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:
 
Einheit
2022
2021
+/-
Pulp & Paper
MEUR
3.591,1
3.070,6
+17,0%
Metals
MEUR
1.621,2
1.366,1
+18,7%
Hydro
MEUR
1.539,0
1.345,1
+14,4%
Separation
MEUR
791,6
681,2
+16,2%

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Anteil Serviceumsatz am Umsatz der Gruppe und der
Geschäftsbereiche in %
 
2022
2021
ANDRITZ-GRUPPE
40
40
Pulp & Paper
46
45
Metals
25
25
Hydro
37
39
Separation
48
49
Auftragsstand
Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2022 betrug 9.976,5 MEUR (+22,2% versus 31. Dezember 2021: 8.165,8 MEUR). Alle Geschäftsbereiche verzeichneten im Jahresvergleich einen deutlichen Anstieg des Auftragsstands.
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Ergebnis
Das operative Ergebnis (EBITA) erhöhte sich im Gleichschritt mit dem Umsatz und erreichte mit 648,5 MEUR (+18,7% versus 2021: 546,5 MEUR), ebenso wie der Umsatz einen neuen Rekordwert. Alle vier Geschäftsbereiche verzeichneten eine – zum Teil – deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses. Die Rentabilität (EBITA-Marge) stieg auf 8,6% (2021: 8,5%).
Das um Sondereffekte bereinigte EBITA der Gruppe betrug 644,3 MEUR und lag damit ebenfalls signifikant über dem um Sondereffekte bereinigten Vorjahresvergleichswert (2021: 549,9 MEUR). Die bereinigte EBITA-Marge war mit 8,5% unverändert gegenüber dem Vorjahr (2021: 8,5%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(in MEUR)
2022
2021
+/-
Umsatz
7.542,9
6.463,0
+16,7%
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und aktivierte Eigenleistungen
66,3
67,1
-1,2%
Sonstige Erträge
139,3
123,1
+13,2%
Materialaufwand
-3.995,2
-3.381,0
-18,2%
Personalaufwand
-1.986,8
-1.804,1
-10,1%
Sonstige Aufwendungen
-941,0
-749,8
-25,5%
EBITDA
825,5
718,3
+14,9%
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
-242,6
-233,9
-3,7%
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte
-10,2
-4,8
-112,5%
EBIT
572,7
479,6
+19,4%
Finanzergebnis
-31,8
-40,0
+20,5%
EBT
540,9
439,6
+23,0%
Ertragsteuern
-138,3
-117,9
-17,3%
Konzernergebnis
402,6
321,7
+25,1%
 
 
 
 
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis
409,6
325,5
+25,8%
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis
-7,0
-3,8
-84,2%
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
4,14
3,28
+26,2%

Wertschöpfung
Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2022 um 12,7% auf 2.528 MEUR (2021: 2.244 MEUR). Hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung auf die wesentlichen Stakeholder entfielen 1.140 MEUR (2021: 1.034 MEUR) auf die Beschäftigten. Basierend auf dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich der Anteil, der auf die Aktionäre entfällt, auf 151 MEUR (2021: 118 MEUR). Der Staat und die sozialen Sicherungssysteme partizipieren an der Wertschöpfung über Steuern und Sozialabgaben mit 1.042 MEUR (2021: 933 MEUR). Der im Konzern verbleibende Wertschöpfungsanteil betrug 195 MEUR (2021: 159 MEUR).
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Anteil einzelner Aufwandskategorien am betrieblichen Gesamtaufwand der Gruppe in %
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Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2022 betrug 3.995,2 MEUR und lag damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2021: 3.381,0 MEUR), die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 53,0% (2021: 52,3%). Der Personalaufwand lag mit 1.986,8 MEUR ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2021: 1.804,1 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) reduzierte sich auf 26,3% (2021: 27,9%).
Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 941,0 MEUR (2021: 749,8 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen, Reiseaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 139,3 MEUR über dem Vorjahresniveau (2021: 123,1 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen (im Wesentlichen Forschungsprämie
und -förderung), Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, Verschrottungserträge sowie Mieterträge.
Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2022 242,6 MEUR (2021: 233,9 MEUR), wovon 72,0 MEUR (2021: 68,8 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 163,5 MEUR (2021: 159,9 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen entfielen.
2022 wurden für die Gruppe eine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 10,2 MEUR (2021: 4,8 MEUR) sowie eine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 7,1 MEUR erfasst (2021: 5,2 MEUR). Die Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte ist dem Geschäftsbereich Hydro zuzuordnen, da sich der Geschäftsverlauf im Bereich Kleinwasserkraft nicht wie erwartet entwickelte. Die Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft im Wesentlichen Gebäude und Maschinen.

Das Finanzergebnis verbesserte sich auf -31,8 MEUR (2021: -40,0 MEUR). Das Netto-Zinsergebnis erhöhte sich einerseits durch aktives Treasury Management (vorzeitige Tilgung von zusätzlichen variabel verzinsten Schuldscheindarlehen von insgesamt 58,0 MEUR in 2022 (2021: 122,5 MEUR) und andererseits durch eine im Jahresvergleich deutlich höhere Bruttoliquidität (2.051,1 MEUR versus 2021: 1.837,9 MEUR), die aufgrund des sehr positiven Zinsumfeldes mit einer wesentlich besseren Verzinsung veranlagt werden konnte. Der signifikante Rückgang des sonstigen Finanzergebnisses ist vor allem auf die stichtagsbezogene Bewertung von Bankguthaben und Darlehen in Fremdwährung sowie Wertpapieren zurückzuführen.
Die Steuerquote reduzierte sich aufgrund eines konsequenten Managements von Steuergruppen und der damit verbundenen Aktivierung von Verlustvorträgen auf 25,6% (2021: 26,8%); siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel
C) 16. Ertragsteuern.
Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 402,6 MEUR (+25,1% versus 2021: 321,7 MEUR), wovon 409,6 MEUR (2021: 325,5 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und
-7,0 MEUR (2021: -3,8 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen. Siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital.
Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich deutlich auf 4,14 EUR (2021: 3,28 EUR). Bei der Hauptversammlung am
29. März 2023 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende von 2,10 EUR je Aktie vorschlagen (2021: 1,65 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 50,7% (2021: 50,3%).
Ergebnis und Dividende je Aktie/Ausschüttungsquote
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Dividende für 2022: Vorschlag an die Hauptversammlung.
Eigene Aktien
Zum 31. Dezember 2022 hielt die Gesellschaft 5.096.411 eigene Aktien bzw. 4,9% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte – mit einem Marktwert von 272,9 MEUR.
Weitere Informationen zu eigenen Aktien sind im Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital ersichtlich.
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme betrug 8.491,8 MEUR (31. Dezember 2021: 7.672,8 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 21,6% (31. Dezember 2021: 20,4%).
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Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2022 Sachanlagen (1.213,8 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (787,0 MEUR), aktive latente Steuern (239,7 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (160,1 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.571,2 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens von 3.889,7 MEUR zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 2.112,6 MEUR, sowie Vorräte (1.135,5 MEUR).
Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (4.721,1 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung in Höhe von 1.547,5 MEUR, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (983,0 MEUR) sowie Rückstellungen (460,5 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (1.223,8 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (634,6 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (320,4 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden von insgesamt 647,7 MEUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (312,4 MEUR), sonstige Rückstellungen (185,4 MEUR) und passive latente Steuern (121,3 MEUR).
Weitere Informationen zu Rückstellungen sind im Konzernanhang Kapitel D) 23. Rückstellungen ersichtlich.
Entwicklung der Brutto- und Nettoliquidität
Die Bruttoliquidität betrug 2.051,1 MEUR (per ultimo 2021: 1.837,9 MEUR), die Nettoliquidität erhöhte sich deutlich auf 983,0 MEUR (per ultimo 2021: 703,3 MEUR).
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Die ANDRITZ AG hat im Geschäftsjahr 2022 aufgrund der sehr guten Liquiditätssituation variabel verzinste Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 58,0 MEUR (2021: 122,5 MEUR) vorzeitig getilgt.
Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2022 folgende Kredit- und Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

Investitionen
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2022 184,4 MEUR und lagen damit deutlich über dem Niveau des Vorjahrs (2021: 160,1 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:
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Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie gezielte vereinzelte Erweiterungsinvestitionen, im Wesentlichen in Europa und China.
Cashflow
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 710,8 MEUR und lag damit deutlich über dem Vorjahresvergleichswert (2021: 529,6 MEUR). Der Anstieg ist vor allem auf den Anstieg des Konzernergebnisses und auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (151,1 MEUR in 2022 gegenüber 16,0 MEUR in 2021) zurückzuführen. Letztere resultiert im Wesentlichen aus erhöhten An- und Teilzahlungen im Zusammenhang mit Großprojekten.
Nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 184,4 MEUR (2021: 160,1 MEUR) betrug der Free Cashflow 526,4 MEUR (2021: 369,5 MEUR).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -190,5 MEUR (2021: -290,6 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den höheren Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, jedoch auch höheren Auszahlungen für Sachanlagen und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -301,3 MEUR (2021: -355,4 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch niedrigere Darlehens- und Kreditrückzahlungen (-90,3 MEUR in 2022 versus -237,8 MEUR in 2021), aber eine höhere Dividendenzahlung (2022 mit -163,8 MEUR gegenüber 2021 mit -100,3 MEUR). 2021 wurden nicht beherrschende Anteile von 34,5 MEUR erworben. Im Geschäftsjahr 2022 wurden eigene Aktien in Höhe von 16,0 MEUR erworben, während 2021 eigene Aktien in Höhe von 4,7 MEUR erworben wurden.
Weitere wichtige Kennzahlen im Überblick
 
Einheit
2022
2021
2020
2019
2018
Umsatzrendite
%
7,6
7,4
4,7
3,6
5,3
EBITDA
MEUR
825,5
718,3
571,1
537,6
498,0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
MEUR
572,7
479,6
315,0
237,9
321,6
Ergebnis vor Steuern (EBT)
MEUR
540,9
439,6
280,9
180,9
304,2
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen)
MEUR
402,6
321,7
203,7
122,8
219,7
Free Cashflow
MEUR
526,4
369,5
329,7
664,5
-129,2
Free Cashflow je Aktie
EUR
5,3
3,7
3,3
6,4
-1,2
Eigenkapitalrentabilität
%
29,5
28,0
22,4
14,8
22,9
Gesamtkapitalrentabilität
%
6,7
6,3
4,5
3,3
4,6
Nettoverschuldung
MEUR
-672,9
-287,7
35,1
205,7
568,1
Nettoumlaufvermögen
MEUR
-324,4
-150,1
-48,8
-134,0
160,5
Capital employed
MEUR
1.049,5
1.211,5
1.345,1
1.470,4
1.665,6
Verschuldungsgrad
%
-36,7
-18,4
2,8
16,9
42,7
Akquisitionen
ANDRITZ unterzeichnete im Juni 2022 einen Vertrag zum Erwerb der Bonetti-Gruppe mit Hauptsitz in Mailand, Italien. Bonetti ist ein globaler Hersteller und Lieferant von Schaber-, Kreppschaber- und Streichklingen sowie Schaberhalterungen und liefert auch Serviceleistungen für Papiermaschinen. Diese Akquisition erweitert und stärkt das Service-Geschäft von ANDRITZ und ergänzt das Produktportfolio im Bereich Papiermaschinen-Service (Geschäftsbereich Pulp & Paper). Das Unternehmen mit rund 150 Beschäftigte hat einen Jahresumsatz von ca. 25 MEUR und betreibt fünf Produktionsstandorte, davon zwei in Italien sowie jeweils einen in den USA, in Deutschland und in Kanada.
Im August 2022 unterzeichnete ANDRITZ einen Vertrag zum Erwerb von J. Parpala Oy, einen Anbieter für die Instandhaltung und Reparatur von Rauchgasreinigungsanlagen für industrielle Produktions- und Energieerzeugungsanlagen in Finnland. Diese Akquisition stärkt die Aktivitäten von ANDRITZ im Bereich Abgasreinigung (Geschäftsbereich Pulp & Paper) in Finnland und macht ANDRITZ zum führenden Anbieter für Inspektionen und Instandhaltungen, mechanische Nachrüstungen sowie für Ersatzteilmanagement und Reparaturen im Zusammenhang mit Filtern, Wäschern, Rauchgaskanälen, Gebläse, Fördereinrichtungen und anderen Ausrüstungen, die zwischen Kessel und Kamin eingesetzt werden.
Schuler unterzeichnete im August 2022 einen Vertrag zum Erwerb der Sovema Group. Sovema mit Hauptsitz in Villafranca di Verona, Italien, und weiteren Niederlassungen in den USA und China ist einer der führenden international tätigen Anbieter von Anlagen zur Fertigung hochwertiger Batteriezellen. Darüber hinaus ist Sovema der weltweit einzige Anbieter von automatisierten schlüsselfertigen Anlagen für die Massenproduktion von Blei-Säure-Batterien. Die Akquisition erweitert das Produktportfolio im Bereich Metals Forming (Geschäftsbereich Metals). Das Unternehmen mit rund 170 Beschäftigten hat einen Jahresumsatz von ca. 50 MEUR.
Im Oktober 2022 unterzeichnete ANDRITZ einen Vertrag zum Erwerb von Đuro Đaković Termoenergetska postrojenja d.o.o. Đuro Đaković ist ein europäischer Marktführer in der Herstellung von Druckteilen und Kesselausrüstungen. Im Bereich erneuerbare Energien produziert und liefert Đuro Đaković schlüsselfertige, komplette Kraftwerke zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbarer Biomasse mit einer Leistung von über 2 MWel. Die Akquisition stärkt die Marktposition von ANDRITZ bei Ausrüstungen für erneuerbare Energien (Geschäftsbereich Pulp & Paper), insbesondere bei der Rost-Technologie, und erhöht die Kapazität und Qualität der Fertigung von Druckteilen und Kesselzusatzausrüstungen. Das Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 60 MEUR und beschäftigt rund 870 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an seinen beiden Standorten in Slavonski Brod und Lužani (beide in Kroatien).
Weitere Informationen zu Akquisitionen sind im Konzernanhang Kapitel B) 5. Akquisitionen ersichtlich.
RISIKOMANAGEMENT
Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:
Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.
Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland führten im Verlauf des Berichtsjahrs zu einem deutlichen Preisanstieg bzw. hoher Preisvolatilität bei Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. Infolgedessen erhöhte sich die Inflationsrate in vielen Ländern signifikant. Sollten die Preise für Rohstoffe, Energie und Zulieferprodukte und daraus resultierend die Inflation weiter ansteigen, so könnte dies negative Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der ANDRITZ-GRUPPE haben.
Der Gaslieferstopp Russlands nach Europa hat zwischenzeitig zu einem deutlichen Anstieg des Gaspreises bzw. sonstiger Energieträger geführt. Der Aufwand für Energie der ANDRITZ-GRUPPE ist im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen gering und liegt im mittleren zweistelligen Millionen Euro Bereich. ANDRITZ setzt Gas lediglich an einigen Standorten in Österreich und Deutschland für Prozesswärme und zur Heizung der Betriebsgebäude ein. Die betroffenen ANDRITZ-Standorte wurden im Geschäftsjahr 2022 zum Großteil bereits von Gas auf alternative Energien umgerüstet.
Die Gefahren und Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie haben sich gegen Ende des Jahres 2022 stark reduziert. Staatlich verordnete Einschränkungen wurden zum größten Teil aufgehoben. Das mögliche Auftreten neuer Corona-Virus-Varianten könnte jedoch erneut zu unterschiedlichen gesetzlichen Maßnahmen wie beispielsweise zur Verhängung weiterer Lockdowns in einzelnen Staaten bzw. Regionen und damit zu einer konjunkturellen Abkühlung führen. Daraus resultierende Verzögerungen in den wichtigsten internationalen Lieferketten und Transportwegen könnten einerseits zu Verzögerungen bei der Abwicklung von Aufträgen und andererseits zu weiteren Preisanstiegen bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten führen.
Neben den oben angeführten aktuellen Risiken existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.
Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.
1. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.
Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang Kapitel
F) 35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.
2. Strategische Risiken
a) Politische Risiken
Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Änderungen in der Gesetzgebung in einzelnen Ländern könnten zu geänderten Produktionsbedingungen und zu einem geänderten Investitionsverhalten führen. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert.
Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.
b) Regulatorische Risiken
Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.
Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.
In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten.
Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartell- und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und ein Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, es gibt jedoch keine Garantie, dass aufgrund individuellem Fehlverhalten Verstöße begangen werden. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.
c) Wettbewerbsposition
Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken.
Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.
Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.
d) Kundenkonzentration
In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Unternehmenszusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.
e) Volatilität des Auftragseingangs
Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein.
Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.
Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise Preissituation, Nachfrage, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen und Erhalt von Projektfinanzierungen. So kann es zu Schwierigkeiten beim Abgleich von Fixkosten und erwartetem Auftragsvolumen kommen.
Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien (wie zum Beispiel die Covid-19-Pandemie) oder Epidemien sowie geopolitische Eskalationen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.
f) Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern
Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Vielzahl von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.
Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.
Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe von beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.

g) Einkauf und Fertigung
Im Bereich Einkauf werden die für die ANDRITZ-GRUPPE wichtigen Lieferanten regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen. Das gilt insbesondere auch für Bestellungen ab einer festgelegten Höhe. Zusätzlich erfolgt eine Prüfung der Kapazitätsauslastung der Lieferanten sowie eine permanente Evaluierung von möglichen alternativen Lieferoptionen.
Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.
Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es immer gelingen wird, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte.
Globale Krisen, Pandemien oder Epidemien können dazu führen, dass Lieferanten nicht in der Lage sind, von ANDRITZ bestellte Produkte rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ANDRITZ den Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann. Solche Ausfälle könnten sich nicht nur nachteilig auf das jeweilige Projekt auswirken, sondern auch auf die Chancen von ANDRITZ, künftig neue Aufträge zu gewinnen.
h) Personal
Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Das kann nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu einer Verschlechterung der Kunden- und Serviceorientierung führen. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch Weiterbildungs- und internationale Karrieremöglichkeiten, eine leistungsorientierte Entlohnung und gezielte Employer-Branding-Aktivitäten zu minimieren.
i) Digitalisierung
Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an. Diese unterstützen die Kunden maßgeblich bei der Erreichung ihrer Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele.
Diese innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen von ANDRITZ werden unter der Technologiemarke Metris-ANDRITZ Digital solutions gebündelt. Metris beruht auf drei strategischen Säulen mit den Schwerpunkten Classic Automation, Digital Solutions und Advanced Performance Services.

Metris-Technologien entsprechen dem allerneuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin einen starken Fokus auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen, einschließlich Datensicherheit, legen.
Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, falls es ANDRITZ nicht gelingen sollte, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ führen.
j) Kapitalmarktrisiken
Die Entwicklung des ANDRITZ-Aktienkurses ist nicht nur von unternehmensspezifischen Faktoren, sondern auch von Kursschwankungen an den internationalen Finanzmärkten abhängig. Wirtschafts- und politische Krisen aber auch Naturkatastrophen, Pandemien etc. können die Kapitalmärkte erschüttern und starke Kursschwankungen und hohe Volatilität an den wichtigsten Wertpapierbörsen auslösen und somit den Kurs der ANDRITZ-Aktie direkt oder indirekt negativ beeinflussen.
Als börsennotiertes Unternehmen wird die ANDRITZ-GRUPPE regelmäßig von Finanzanalysten und institutionellen Investoren bewertet. Kauf- und Verkaufsempfehlungen von Analysten und darauf basierende Investitionsentscheidungen durch Aktionäre können erhebliche Kursschwankungen der ANDRITZ-Aktie bewirken. ANDRITZ ist bemüht, unbegründete Kursschwankungen durch offene und transparente Informationspolitik und durch gute Beziehungen zu den Aktionären und anderen Teilnehmern am Kapitalmarkt zu vermeiden.
Der hohe Anteil des Streubesitzes der ANDRITZ-Aktien (knapp unter 70%) und die umfassenden Investor-Relations-Tätigkeiten haben zu einem aktiven Handel mit ANDRITZ-Aktien an der Wiener Börse geführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dieser aktive Handel auch in Zukunft anhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte dies negative Auswirkungen auf die Liquidität und den Kurs der ANDRITZ-Aktie; Investoren könnten ihre Aktien nicht zu einem für sie angemessenen Preis verkaufen.
Ein Ausbleiben des aktiven Handels oder eine größere Veränderung der Marktkapitalisierung könnten darüber hinaus dazu führen, dass die ANDRITZ-Aktie aus verschiedenen internationalen Branchen- und Börsenindices, zum Beispiel dem ATX, dem Leitindex der Wiener Börse, oder anderen Indices, gestrichen wird. Dies könnte zu größeren Kursveränderungen der ANDRITZ-Aktie führen.
3. Operative Risiken
a) Projektrisiken
Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE zumeist vertraglich verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Änderungen an den gelieferten Teilen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzentwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Ein erneuter stärkerer Ausbruch der Corona-Pandemie und daraus resultierende potenzielle Verzögerungen in den wichtigsten internationalen Lieferketten- und Transportwegen könnten sich auf die Fähigkeit des Konzerns auswirken, seine vertraglichen Fristen einzuhalten.
Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten und stark steigenden Energiepreisen), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern. ANDRITZ konnte die stark steigenden Rohstoff- und Materialpreise im Geschäftsjahr 2022 durch verschiedenste operative Maßnahmen weitgehend kompensieren. Die Bewältigung steigender Kosten für Materialien und zugekaufte Komponenten ist und bleibt weiterhin eine Herausforderung. Weitere signifikante Rohstoffpreisanstiege könnten sich zukünftig negativ auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe auswirken.
Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Die Gruppe hat aus diesem Grund bei einigen Projekten in der Vergangenheit Verluste erlitten. Derartige Probleme und Verluste können auch zukünftig auftreten und die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Erkenntnisse aus der Vergangenheit bilden im Sinne von „lessons learned“ die Basis in der kontinuierlichen Weiterentwicklung bestehender Werkzeuge zur konsequenten Anwendung bei künftigen Projekten.
Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zu tun haben.
Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden (z. B. Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen, oder Nichteinhaltung von Terminen). Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen.
Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.
Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.
b) Haftungsbeschränkungen
Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.
c) Verträge mit staatlichen Stellen
Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.
d) Gerichtsverfahren
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.
Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen. Details dazu sind im Konzernanhang Kapitel G) 39. Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten zu finden.
e) Währungen
Ein wesentlicher Teil der Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE befindet sich außerhalb der Eurozone. Da Euro die Berichtswährung der Muttergesellschaft ANDRITZ AG ist, rechnet das Unternehmen im Konzernabschluss die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Um translationsbezogene Fremd-währungsrisiken zu adressieren, wird für das Risikomanagement generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital ausgewiesen.
Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.
Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.
Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.
Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen. Ebenso ist das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE nicht abgesichert und könnte durch Wechselkursänderungen beeinflusst werden.
Die Veränderung des Euro gegenüber vielen anderen Währungen könnte sich auch umrechnungsbedingt sowohl positiv als auch negativ auf das Eigenkapital sowie die Umsatz- und Ertragsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken (Translationseffekt).
f) Versicherungen
Obwohl die ANDRITZ-GRUPPE Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft üblichen Risiken abgeschlossen hat, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig bzw. die Versicherungsbeträge ausreichend sind. Darüber hinaus ist die Gruppe in gewissen Industrien tätig (zum Beispiel in der Raumfahrt und Nuklearindustrie), für die Risiken nicht oder nicht voll versicherbar sind bzw. nicht immer alle Voraussetzungen gegeben sind, um Versicherungen abschließen zu können. Jegliche substanzielle Verbindlichkeit, die nicht durch Versicherungen gedeckt ist, könnte daher eine wesentliche negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.
g) Cyber-Risiken/Hackerangriffe
Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)-Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheits-maßnahmen.
Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs in IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Darüber hinaus kann eine größere Beschädigung oder Unterbrechung der IT-Systeme den laufenden Geschäftsbetrieb von ANDRITZ stören. Zur Abwendung von möglichen Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online-Trainings durchgeführt.
4. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Die internationale Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bringt nicht nur Chancen, sondern auch kurz-, mittel- und langfristige Risiken mit sich. ANDRITZ verfügt daher über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme effektiv genug sind.
Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.
Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.
Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.
Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.
Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.
Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontroll- und Risikomanagement behandelt.
Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.
Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2022 kontrolliert.
Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht
Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2022 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Konsolidierte Nicht-finanzielle Erklärung
Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Um-weltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de zu finden.
1. Wesentlichkeitsanalyse
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Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen zum Thema Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentaren befindet sich im „GRI-Index“ auf der ANDRITZ-Website andritz.com.
Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit relevanten Stakeholdern durchgeführt.
Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:
Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der zuvor angeführten Grafik dargestellt. Diese Themen werden nachfolgend näher behandelt.
2. We Care – das ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm
ANDRITZ hat sich im Rahmen seines im Juni 2021 präsentierten Nachhaltigkeitsprogramms
„We Care“ umfassende, ambitionierte Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance gesetzt, mit denen ANDRITZ den größten Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft für alle Stakeholder leisten kann. Zu den Schwerpunkten im Bereich Umwelt zählen Klimaschutz, Ressourcenschonung sowie das Anbieten nachhaltiger Lösungen und Produkte. ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber sowie Arbeitsgesundheit und -sicherheit sind die Schwerpunkte des Kernthemas Soziales. Der Fokus beim Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung liegt für ANDRITZ auf fairen und ethischen Geschäftspraktiken, einem umfassenden Risikomanagement und einem gewissenhaften Lieferanten-Management.
Im Berichtsjahr wurden zur Zielerreichung eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, deren Auswirkungen klar erkennbar sind.

Ziele: Umwelt
Ziel
Messgröße
Basisjahr 2019
2021
2022
Ziel 2025
Reduktion der CO2-Emissionen
(Scope 1+2) um 50%*
Tonnen CO2e/Million
EUR Umsatz
23,4
23,2
14,4
(entspricht
-38,5% vs. 2019)
11,7
Reduktion des Wasserverbrauchs
um 10%*
m3/Million
EUR Umsatz
158,3
180,6
153,6
(entspricht
-3,0% vs. 2019)
142,5
Reduktion der Abfallmenge um 10%*
Tonnen/Million EUR Umsatz
10,7
7,8
7,0
(entspricht
-34,6% vs. 2019)
9,6
Erhöhung des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten auf über 50% des Umsatzes
%
des Gesamt-umsatzes
46**
42
45
>50
Anmerkung: Nur der Umsatz der einbezogenen Standorte wurde herangezogen.
* gegenüber Basisjahr 2019
** Der Wert bezieht sich auf das Jahr 2020, da keine vergleichbaren Daten für 2019 verfügbar sind.
Bei der Reduktion der CO2-Emissionen ist ANDRITZ einen großen Schritt vorangekommen. Gegenüber dem Basisjahr 2019 konnten die Emissionen bezogen auf den Umsatz bereits um rund 40% reduziert werden. Die größte Reduktion konnte mit dem Umstieg der deutschen ANDRITZ-Standorte auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzielt werden. Zusätzlich wurde der Umstieg auf LED-Beleuchtung an vielen Standorten weiter forciert. Um das Erreichen der ESG-Ziele voranzutreiben, hat ANDRITZ weitere Maßnahmen geplant. Dazu zählen die Installation von Photovoltaikanlagen an 18 Standorten, der Umstieg auf LED-Beleuchtung und die Ausdehnung der ISO 14001-, ISO 45001- und ISO 9001-Zertifizierungen auf alle Standorte bis 2025. Für 2023 ist eine standortübergreifende Zertifizierung geplant.
ANDRITZ hat sich Anfang 2023 der Science Based Targets initative (SBTi) angeschlossen und möchte damit seine Entschlossenheit, zum 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens beizutragen, zeigen. Die Verpflichtung zu SBTi bietet ANDRITZ die Möglichkeit, Treibhausgasreduktionsziele von einer unabhängigen Organisation auf der Grundlage der Erkenntnisse der Klimawissenschaft bewerten und validieren zu lassen. Im Rahmen der SBTi-Verpflichtung wird ANDRITZ umfassende Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen entwickeln, die zur Halbierung der globalen Emissionen bis 2030 beitragen.
Der Wasserverbrauch bezogen auf den Umsatz konnte im Berichtsjahr gegenüber 2019 um 3% reduziert werden, und die Abfallmenge, ebenfalls bezogen auf den Umsatz, um 35%. Es wird bereits an einem Maßnahmenkatalog gearbeitet, um den Wasserverbrauch weiter zu reduzieren. Alle Standorte verfügen über ein Abfallmanagement-Konzept mit dem obersten Ziel der Abfallvermeidung.
Der Umsatzanteil der nachhaltigen Produkte und Lösungen betrug im Berichtsjahr 45%. ANDRITZ hat 2022 eine Reihe von neuen Produkten in den Bereichen Dekarbonisierung, erneuerbare Energien, Recycling und Elektromobilität entwickelt bzw. am Markt eingeführt, deren Anteil am Gesamtumsatz in den kommenden Jahren deutlich steigen soll.

Ziele: Soziales
Ziel
Messgröße
Basisjahr 2019
2021
2022
Ziel 2025 bzw. % p.a.
Reduktion der Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate (>1 Tag Abwesenheit) um jährlich 30%
im Vergleich zum Vorjahr
Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen
pro 1 Million Arbeitsstunden
6,8
3,1
2,8
-30% p.a.
Reduktion der freiwilligen
Fluktuationsrate
%
der gesamten Beschäftigten
6,0
6,5
6,0
<4,5
Steigerung des Anteils
weiblicher Beschäftigter
%
der gesamten Beschäftigten
16,2
16,6
16,4
20
Im Bereich Soziales wurde die Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr weiter gesenkt, wenngleich das Ziel der Reduktion der Unfallhäufigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 30% nicht erreicht wurde. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren viele Initiativen und Maßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit gesetzt, die sich in einer deutlichen Reduktion der Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate um knapp 60% gegenüber dem Ausgangswert 2019 widerspiegeln.
ANDRITZ verfolgt das Null-Unfall-Ziel und setzt in diesem Bereich weitere Maßnahmen für eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden. Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus werden Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank dokumentiert. Zusätzlich wird ein "Lessons Learned"-Bericht erstellt und im Intranet veröffentlicht. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken werden gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt.
Die freiwillige Fluktuationsrate lag im Berichtsjahr mit 6% zwar etwas niedriger als 2021, liegt aber noch immer deutlich über dem für 2025 angestrebten Ziel von 4,5%. ANDRITZ hat in diesem Bereich eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu präsentieren.
Der Anteil der weiblichen Beschäftigten war mit 16,4% im Jahresvergleich weitgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr. Maßnahmen zur langfristigen Erhöhung des Frauenanteils umfassen die verstärkte Förderung von Frauen für Führungspositionen sowie erhöhte Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ziele: Governance
Ziel
Messgröße
2019
2021
2022
Ziel 2025
Keine ereignisbasierten Gewinnwarnungen
Anzahl der ereignisbasierten Gewinn-warnungen
0
0
0
0
Keine Compliance-Verfehlungen
Anzahl der Korruptions-vorfälle
0
0
0
0
Anzahl der Wettbewerbs-vorfälle
0
0
0
0
Abdeckung von 85% des Zuliefervolumens* durch auditierte Lieferanten bis 2025
% des Liefervolumens mit auditierten Lieferanten
78**
82
82
85
* Kumuliertes externes Einkaufsvolumen durch Lieferanten mit einem durchschnittlichen jährlichen Einkaufsvolumen von über 250.000 EUR
** Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2020, da keine vergleichbaren Daten für 2019 verfügbar sind.
Wie schon in den Jahren davor gab es auch 2022 keine ereignisbasierten Gewinnwarnungen. Des Weiteren gab es keine Korruptions- oder Wettbewerbsvorfälle in der ANDRITZ-GRUPPE. Jedoch gab es im Berichtsjahr einen Betrugsfall, bei dem Mitarbeiter mit Lieferanten kollusiv zusammengewirkt haben und durch den ANDRITZ durch überhöhte Zukaufspreise spürbar geschädigt wurde. Der Fall konnte durch das effektive interne Kontrollsystem von ANDRITZ entdeckt werden, und es wurden umgehend schadensbegrenzende Maßnahmen ergriffen.
Auch beim ESG-Governance-Ziel im Bereich der Lieferanten-Compliance liegt ANDRITZ in Bezug auf das für 2025 gesetzte Ziel von 85% gut auf Kurs. 2022 wurden 82% der Lieferanten im Supplier Relationship Management (SRM) Tool auditiert.
3. EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 vom 18. Juni 2020 ist Teil des EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ und zielt darauf ab, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren. Sie stellt somit einen bedeutenden regulatorischen Schritt zur Förderung der Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit dar und soll Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des europäischen Green Deals lenken.
Gemäß Art. 8 der Verordnung ist ANDRITZ seit 2021 verpflichtet, über Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß des Klassifizierungssystems der EU-Taxonomie zu berichten.
Die EU-Kommission forderte gemäß Art. 10 des ergänzenden delegierten Rechtsakts vom 6. Juli 2021 im ersten Jahr der Anwendung nur eine vereinfachte Berichtspflicht. Demnach mussten die berichtenden Unternehmen im ersten Jahr nur den Anteil ihrer taxonomiefähigen („eligible“) sowie nicht taxonomiefähigen („non-eligible“) Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz sowie an den Investitions- und Betriebsausgaben des Unternehmens für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ausweisen. Im aktuellen Berichtsjahr hat die Berichterstattung zusätzlich Angaben über die Taxonomiekonformität für die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zu enthalten.
Während für die Identifikation der Taxonomiefähigkeit eine Übereinstimmung der Aktivitätenbeschreibungen in der delegierten Verordnung 2021/2139 mit den Wirtschaftsaktivitäten des eigenen Unternehmens ausreichend war, verlangt die Taxonomiekonformität die Erfüllung der für die Wirtschaftsaktivität relevanten technischen Bewertungskriterien (technical screening criteria). Diese sollen sicherstellen, dass die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag (substantial contribution) zu einem der sechs Umweltziele leistet, die übrigen fünf Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt (do no significant harm) und soziale Mindestschutzanforderungen (minimum social safeguards) erfüllt. Erst mit der kumulativen Erfüllung aller drei Anforderungen ist die Wirtschaftsaktivität taxonomiekonform.
Taxonomiefähigkeit
Wie schon im Jahr 2021 stuft ANDRITZ einzelne (nachfolgend unter 3. a) beschriebene) Produktgruppen als taxonomiefähig gemäß der Definition der Wirtschaftsaktivitäten 3.1. Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie und 3.6. Herstellung anderer CO2-armer Technologien ein.
Taxonomiekonformität
Nach Heranziehung und Überprüfung der technischen Bewertungskriterien stuft ANDRITZ die der Wirtschaftsaktivität 3.1. zugeordneten Produkte als taxonomiekonform ein. Details dazu siehe unter 3. b).
Für die der Wirtschaftsaktivität 3.6. zugeordneten Produkte ist es ANDRITZ zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Taxonomiekonformität nachzuweisen, da die technischen Bewertungskriterien (besonders die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz) seitens der EU-Kommission noch nicht eindeutig definiert sind. Um einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss gemäß der derzeit vorliegenden Definition nachgewiesen werden, dass die Technologien zu erheblichen Einsparungen an Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen führen. Jedoch gibt es bis dato keine klare Definition für den Begriff „erheblich“. Zusätzlich muss die Technologie zur Erfüllung der Taxonomiekonformität in Bezug auf Treibhausgasemissionen besser sein als die am Markt verfügbare leistungsfähigste alternative Technologie (best performing alternative). Auch hier ist es derzeit nicht möglich nachzuweisen, dass die Technologien von ANDRITZ diese Kriterien erfüllen, da es bisher keine internationale Datenbank dazu gibt, anhand der man diese Überprüfungen durchführen könnte.
Im Folgenden werden die für die ANDRITZ-GRUPPE taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten mit den gem. Art. 8 EU-Taxonomie zu berichtenden finanziellen Leistungsindikatoren (Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben) und den entsprechenden qualitativen Angaben dargestellt.
Chancen und Herausforderungen der EU-Taxonomie
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Jahresfinanzberichts sind noch einige Inhalte und Regelungen der EU-Taxonomie in Entwicklung. Sämtliche Angaben von ANDRITZ basieren auf dem zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts vorherrschenden Stand der Definitionen und Interpretationen der EU-Taxonomie.
Bevor auf die taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten näher eingegangen wird, möchte ANDRITZ darauf hinweisen, dass die EU-Taxonomie nicht mit der von ANDRITZ selbst gewählten Definition von nachhaltigen Produkten und Lösungen, die bereits vor Erscheinen der EU-Taxonomie veröffentlicht wurde, gleichgesetzt werden kann, zumal es bisher auch nur eine delegierte Verordnung zu zwei von insgesamt sechs Umweltzielen gibt. Die von ANDRITZ selbst gewählte Definition der nachhaltigen Produkte und Lösungen umfasst Anlagen, Technologien und Systeme, die den Kunden helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Sie helfen, die Umwelt zu schützen, tragen zur Dekarbonisierung bei, reduzieren den Verbrauch wertvoller Ressourcen wie Wasser, recyceln und fördern eine Kreislaufwirtschaft.

Im Gegensatz dazu konzentriert sich die EU-Taxonomie in ihren Definitionen der beiden ersten Klimaziele in erster Linie auf energieintensive und stark CO2-emittierende industrielle Wirtschaftsaktivitäten, ohne die jeweiligen Lieferketten vollständig zu berücksichtigen. Für diese Aktivitäten enthält die EU-Taxonomie sehr genaue Beschreibungen und technische Bewertungskriterien, um die Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig bzw. -konform eingestuft werden kann.
Als Lieferant von Technologien und Systemen, die die grüne Transformation ermöglichen und vorantreiben, sieht sich ANDRITZ bezogen auf die ersten beiden Klimaziele in der EU-Taxonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Produktportfolio von ANDRITZ umfasst eine Vielzahl an Technologien, die einen maßgeblichen Beitrag zur Klimaneutralität vieler Industrien leisten. Darüber hinaus wurde immer noch kein delegierter Rechtsakt zu den vier weiteren Umweltzielen – Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme – veröffentlicht. Es wird derzeit angenommen, dass unter diese Ziele weitere Produkte und Technologien von ANDRITZ fallen werden.
a) Identifizierung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse
Bei der Identifizierung der taxonomiefähigen Produktgruppen für das Umweltziel Klimaschutz hat sich ANDRITZ eng am Wortlaut der Beschreibung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten der Europäischen Kommission gehalten – insbesondere auch an die Definition der Wirtschaftsaktivität 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien, die vorsieht, dass nur diejenigen CO2-armen Technologien als taxonomiefähig eingestuft werden dürfen, die zu einer deutlichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren führen.
Schließlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Verordnungen und den FAQs der EU-Kommission folgende Produktgruppen von ANDRITZ bei Verfolgung des Umweltziels Klimaschutz als taxonomiefähig eingestuft:
Wirtschaftsaktivität 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien:
Wirtschaftsaktivität 3.6. Herstellung anderer CO2-armer Technologien:

Erläuterung der Geschäftsbereiche
Hydro
ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke.
Der Geschäftsbereich bietet eine komplette Produktpalette mit Turbinen, Generatoren und Zusatzausrüstungen aller Typen und Größen – “from water to wire” – sowohl für große als auch kleine Wasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke und Gezeitenstromturbinen für Meeresenergieprojekte. Da Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke immer für standortspezifische hydraulische und umwelttechnische Bedingungen ausgelegt sind, werden auch die zugehörigen elektromechanischen Ausrüstungen entsprechend konzipiert und konstruiert. Nahezu jede Turbine, jeder Generator und das allgemeine Anlagenlayout sind in der Regel „projektspezifische Einzellösungen“. ANDRITZ liefert Produkte und Systeme, die einen integrierten Teil eines Wasserkraftwerks bilden. Daher umfasst der vertragliche Lieferumfang in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung und wird daher gemäß IFRS 15 als integrierte Leistungsverpflichtung und in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 3.1 zusammengefasst.
Der Servicebereich bietet Dienstleistungen zur Anlagendiagnose, Sanierung, Modernisierung und Aufrüstung bestehender Wasserkraftanlagen an. Die Bandbreite reicht von komplexen Modernisierungsaufträgen bis hin zu kleinen Ersatzteillieferungen. Alle Lösungen von ANDRITZ erfüllen die spezifischen Kundenanforderungen, schonen die Umwelt und unterstützen die Betriebsführung. Der Lieferumfang umfasst in der Regel die Reparatur, die Wiederaufbereitung oder den kompletten Austausch von Komponenten und Anlagenteilen.
Das Produktangebot des Servicebereichs beinhaltet darüber hinaus auch allgemeine Dienstleistungen wie fachliche Unterstützung, Schulungen, Ersatzteilmanagement und Serviceverträge, um allen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Spezielle Dienstleistungen können für Lebenszyklus- und Risikoanalysen sowie für Betrieb und Wartung angeboten werden. Derzeit kann dieses Produktangebot des Servicebereichs aufgrund der Definition der beiden Klimaziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel keiner Wirtschaftsaktivität der EU-Taxonomie zugeordnet werden.
Pulp & Paper
Der Geschäftsbereich Pulp & Paper liefert Ausrüstungen, Systeme, komplette Anlagen und Serviceleistungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Serviceleistungen fokussieren auf maximale Rohstoffnutzung, mehr Produktionseffizienz und Nachhaltigkeit sowie geringere Gesamtbetriebskosten. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, Anlagen zur Produktion von Vliesstoffen und Faserplatten (MDF) sowie Recycling- und Zerkleinerungslösungen für verschiedene Abfälle. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen machen das umfassende Produktangebot komplett.
Der Geschäftsbereich Pulp & Paper umfasst eine Vielzahl von Produkten und Technologien, die zu den Umweltzielen des Green Deal der EU beitragen können. Es entsprechen aber nicht alle den definierten Wirtschaftsaktivitäten und Beschreibungen der beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel.
Im Folgenden wird erläutert, welche Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper als Wirtschaftsaktivität im Sinne des Umweltziels Klimaschutz eingestuft werden:
Die Verbrennung der Schwarzlauge dient der Erzeugung von Strom und Prozesswärme in Form von Dampf. Moderne Schwarzlaugenkessel erzeugen rund doppelt so viel Strom wie die gesamte Zellstoffanlage verbraucht. Der „grüne“ Überschuss-Strom wird an das öffentliche Stromnetz geliefert.
Die Schwarzlauge wird von namhaften Organisationen wie der IEA (International Energy Agency), dem IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), der FAO (Food and Agriculture Organization) der Vereinten Nationen sowie der EU im Rahmen der EU Renewable Energy Directive (RED II) als erneuerbarer, CO2-neutraler und auf Biomasse basierender Brennstoff klassifiziert, der zur Reduktion der Treibhausgase beiträgt.
Beim Verkauf dieser Produkte und Dienstleistungen handelt es sich wie im Bereich Hydro ebenfalls um integrierte Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15 und fallen in der EU-Taxonomie unter die Wirtschaftsaktivitäten 3.1 und 3.6.
Metals
Der Geschäftsbereich Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweiten Technologie- und Weltmarktführer in der Umformtechnik. Das Unternehmen bietet Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service für die gesamte metallverarbeitende Industrie und den automobilen Leichtbau. Im Bereich der Elektromobilität liefert Schuler Anlagen zur wirtschaftlichen Serienfertigung von Bauteilen für E-Autos – Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien oder Elektrobleche für Motoren. Darüber hinaus bietet ANDRITZ im automobilen Leichtbau Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau an. Die Produkte von ANDRITZ und Schuler tragen zur erheblichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren bei.
Beim Verkauf dieser Produkte und Dienstleistungen handelt es sich um integrierte Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15 und werden daher in der EU-Taxonomie gesamthaft ebenfalls unter der Wirtschaftsaktivität 3.6 zusammengefasst.
b) Identifizierung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse
Bei der Identifizierung der taxonomiekonformen Produktgruppen für das Umweltziel Klimaschutz hat sich ANDRITZ eng am Wortlaut der technischen Bewertungskriterien der Wirtschaftsaktivitäten gemäß der delegierten Verordnung 2021/2139 gehalten.
Schließlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Verordnungen und den FAQs der EU-Kommission folgende Produktgruppen von ANDRITZ bei Verfolgung des Umweltziels Klimaschutz als taxonomiekonform eingestuft:
Wirtschaftsaktivität 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien:
Prüfung der technischen Bewertungskriterien für die Produkte in Wirtschaftsaktivität 3.1
Ein wesentlicher Beitrag (substantial contribution) zum Klimaschutz ist gegeben, wenn durch die Wirtschaftsaktivität Technologien für erneuerbare Energien hergestellt werden. Dies ist der Fall für alle Produkte, die von ANDRITZ in die Wirtschaftsaktivität 3.1 eingestuft worden sind.
Im Folgenden wird näher erläutert, wie ANDRITZ nachgewiesen hat, dass die übrigen fünf Umweltziele durch die Wirtschaftsaktivität nicht negativ beeinträchtigt werden (do no significant harm). Dabei wurden neben den Produkten, vor allem die Standorte, welche die taxonomiefähigen Produkte herstellen, genauer analysiert.

Umweltziel
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung
Anpassung an den Klimawandel
Es wurden Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung an allen Fertigungsstandorten von ANDRITZ durchgeführt, die taxonomiefähige Produkte, die der Wirtschaftsaktivität 3.1. zugeordnet wurden, herstellen. Dabei wurden chronische und akute Klimarisiken heute, in 10 und in 30 Jahren bewertet. Das Risiko von Klimagefahren für die analysierten Fertigungsstandorte wird derzeit gering eingeschätzt. Daher war es auch nicht notwendig, Anpassungsmaßnahmen zu definieren.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Alle relevanten Standorte betreiben ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001. Darin spielt der Umgang mit Wasser eine zentrale Rolle. Außerdem liegt für alle Standorte ein gültiger Genehmigungsbescheid vor, und etwaige Auflagen der Behörden bezüglich Wasser wurden umgesetzt.
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Die der Wirtschaftsaktivität 3.1. zugeordneten Produkte bestehen zum Großteil aus Stahl, ein Werkstoff, der immer wieder recycelt werden kann. Außerdem werden die Produkte für eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten konstruiert. Reparaturen, Sanierungen oder Modernisierungen können problemlos durchgeführt werden.
Alle relevanten Standorte verfügen über ein Konzept für Abfallmanagement und verfolgen die Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung).
ANDRITZ meldet alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) über die SCIP- Datenbank an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) sowie an Kunden.
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Für alle selbstkonstruierten Produkte sind Stücklisten vorhanden. Die darin verwendeten metallischen Werkstoffe sind im ANDRITZ Material Code (AMC) System gespeichert, welches Informationen zur Zusammensetzung der Materialien liefert. Daraus lässt sich z.B. feststellen, dass selbstkonstruierte Bauteile kein Quecksilber enthalten.
ANDRITZ meldet alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) über die SCIP- Datenbank an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) sowie an Kunden, soweit ANDRITZ diese Informationen von Lieferanten bekommt. Dies ist derzeit für Blei in metallischen Werkstoffen der Fall. ANDRITZ hat keine zulassungspflichtigen Stoffe laut Anhang XIV im Einsatz. Die Anforderungen für beschränkte Stoffe (Anhang XVII) betreffen ANDRITZ derzeit teilweise.
Für die Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen für besonders besorgniserregende Stoffe wurden im vergangenen Jahr Audits durchgeführt. Ziel von ANDRITZ ist es, bis Ende 2023 SVHCs in allen Produkten zu eliminieren und zu substituieren.
Auch von Lieferanten wird erwartet, dass diese SVHCs an ANDRITZ melden. Dies wird in den Bestellscheinen gefordert.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Alle relevanten Standorte betreiben ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001. Außerdem liegt für alle ein gültiger Genehmigungsbescheid vor und etwaige Auflagen der Behörden bezüglich Biodiversität wurden umgesetzt.
Für keinen der relevanten Standorte wurde von der Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Vergangenheit gefordert. Im Zuge der Überprüfung des DNSH-Kriteriums wurde aber nochmals ein UVP-Screening durchgeführt. Auch diese Bewertung ergab, dass keine UVP notwendig ist.
Des Weiteren befindet sich kein Standort in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten.

Einhaltung der Mindestschutzanforderungen
Der sogenannte Mindestschutz gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 soll sicherstellen, dass eine Wirtschaftstätigkeit nur dann taxonomiekonform ist, wenn sie auch internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Bestechung und Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb gerecht wird. Die Mindestschutzanforderungen werden von ANDRITZ auf Gruppenebene angegeben.
Themenbereich
Mindestschutz
Menschenrechte
Für ANDRITZ hat der Schutz der Menschenrechte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit oberste Priorität. Die Einhaltung der Anforderungen des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind daher im ANDRITZ Verhaltens- und Ethikkodex sowie im Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten festgehalten.
Alle Lieferanten von ANDRITZ müssen während des Onboarding-Verfahrens einen verpflichtenden Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausfüllen und erhalten ein Rating. Ist dieses zu niedrig, werden gemeinsam mit dem Lieferanten Maßnahmen getroffen oder es kommt kein Geschäftsverhältnis zustande.
Zusätzlich werden in China und Indien Compliance- und Nachhaltigkeits-Audits inkl. Follow-ups bei den Lieferanten vor Ort durchgeführt. Menschenrechtsverletzungen führen automatisch zu einer Nichtkonformität.
Innerhalb von ANDRITZ wird die Einhaltung des Verhaltens- und Ethikkodex durch interne Audits überprüft.
Menschenrechtsverletzungen können außerdem anonym sowohl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von allen anderen Stakeholdern über das online-basierte Hinweisgebersystem „Speak UP!“ gemeldet werden.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Bestechung und Korruption
ANDRITZ verfügt über eine Anti-Corruption and Anti-Bribery Policy. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein Online-Training zu diesen Themen absolvieren.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Besteuerung
ANDRITZ-Gesellschaften unterliegen den lokalen Steuergesetzen der jeweiligen Länder und müssen Ertrags- und andere Steuern zahlen. Als Teil des ANDRITZ-Verhaltenskodex müssen alle geschäftlichen Transaktionen vollständig und eindeutig den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Steuerliche Risiken werden identifiziert, analysiert und angemessen berücksichtigt. Der Umgang von ANDRITZ mit dem Steuerrisiko ist in das gruppenweite Kontroll- und Steuerungssystem (IKS) eingebunden, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken frühzeitig zu erkennen und – wenn möglich – Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist ein wichtiges Element der aktiven Unternehmenssteuerung. Der Vorstand von ANDRITZ ist für die Umsetzung und Überwachung des IKS verantwortlich. Dafür wurden gruppenweit verbindliche Regelungen und Richtlinien/Policies implementiert.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Fairerer Wettbewerb
ANDRITZ verfügt über eine Global Competition and Antitrust Compliance Policy. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Außenkontakt mit Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern haben, müssen regelmäßig ein Online-Training zu diesem Thema absolvieren.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.

c) Key Performance Indicators (KPI) (Offenlegung gemäß Anhang I - 1.2.2.1)
Umsatzerlöse (Turnover)
Der Umsatz im Nenner umfasst die gemäß IAS 1.82(a) ausgewiesenen Erlöse und entspricht den Umsatzerlösen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernanhang).
Der Umsatz im Zähler setzt sich aus Umsatzerlösen zusammen, die durch die Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Gütern im Definitionsbereich der Aktivität 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien erzielt wurden. Der typische vertragliche Lieferumfang umfasst im Rahmen der Aktivität 3.1 in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung und wird daher gemäß IFRS 15 als integrierte Leistungsverpflichtung und in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Aktivität 3.1 zusammengefasst. Die gemäß den Vorschriften von IFRS 15.22ff. identifizierten Leistungsverpflichtungen wurden auf Einklang mit der EU-Taxonomie überprüft. Eine Separierung integrierter Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15.29 wurde für Zwecke der EU-Taxonomie nicht vorgenommen.
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Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2022
Investitionsausgaben (CapEx)
Als Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie gelten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte und Zugänge zu Sachanlagen inkl. Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen plus Anlagenzugänge aus Akquisitionen. Weiters wurden erworbene Vermögensgegenstände aus Unternehmenskäufen berücksichtigt. Details sind im Konzernanhang im Kapitel B) Langfristige Vermögenswerte und Schulden in den Unterkapiteln 18. Sachanlagen, 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten und 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte zu entnehmen.
In den taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden folgende einzelne nachhaltige Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie miteinbezogen, die es ANDRITZ ermöglichen, zu einer Verringerung der eigenen Treibhausgasemissionen beizutragen sowie den Verbrauch von Wasser und Energie zu reduzieren:
In den taxonomiekonformen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiekonformen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden keine weiteren einzelnen nachhaltigen Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie miteinbezogen.
Um Doppelzählungen im CapEx-KPI (und OpEx-KPI) zu vermeiden, wurden diese Investitions- bzw. Betriebsausgaben bezogen auf zugekauften Output und Einzelmaßnahmen, die bereits unter „Kategorie a“ betrachtet wurden (d.h. Investitions- bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Prozessen, die mit umsatzgenerierenden Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung stehen, dies betrifft insbesondere unsere Produktionsgebäude), nur einmal erfasst.
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Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2022

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Betriebsausgaben (OpEx)
Betriebsausgaben gemäß der delegierten Verordnung 2021/2178 umfassen direkte sowie nicht aktivierte Kosten, welche den Erhalt der Funktionalität des Anlagevermögens sicherstellen1. Demzufolge sind im Nenner für den OpEx-KPI folgende Betriebsausgaben zu berücksichtigen2
Im Zähler sind jene Betriebsausgaben reflektiert, die mit den Prozessen oder Vermögenswerten der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind. Dies umfasst Schulungen und sonstige Anpassungserfordernisse innerhalb der Belegschaft sowie Kosten für Forschung und Entwicklung. Auch für Investitionen, die noch in Planung sind und eine Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten anstreben, sind in der OpEx-Berechnung die eben erwähnten Betriebsausgaben zu berücksichtigen3.
In Bezug auf das Geschäftsmodell der ANDRITZ-GRUPPE kommen Betriebsausgaben im Wesentlichen in Form von Forschung und Entwicklung sowie Instandhaltung in Betracht. In den taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden alle Betriebsausgaben in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen und Investitionen berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wird im Konzernanhang in Kapitel B) 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte unter a) Forschungs- und Entwicklungskosten berichtet. Im genannten Kapitel können auch Beschreibungen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ entnommen werden.
Die ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy definiert, dass Aufwendungen aus der Forschungsphase nicht aktivierungsfähig sind, sondern direkt im Aufwand erfasst werden. Aufwendungen in der Entwicklungsphase müssen bei Erfüllen strenger Voraussetzungen aktiviert werden.
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Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2022
4. Nicht-finanzielle Risiken
Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen der ANDRITZ-GRUPPE. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken (gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Risiken in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.
Nicht-finanzielle Risiken können aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld entstehen. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen der Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Zu den möglichen Folgen nicht-finanzieller Risiken zählen neben finanziellen Schäden auch ein Reputationsverlust oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.
a) Personal
Ziel der ANDRITZ-GRUPPE ist es, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dazu zählen die Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung. ANDRITZ respektiert Werte und Kulturen anderer Länder und Völker und schätzt die Unterschiede in Denkweise und Herkunft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich manche Beschäftigte ungleich oder unfair behandelt fühlen.
In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem „Speak UP!“.
Als unzufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen könnten die Motivation und den Einsatzwillen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter negativ beeinflussen und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen.
Fachliche Förderung und Qualifizierung von Beschäftigten sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters erreicht werden können. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann deshalb zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Beschäftigten führen. Auch fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung könnten die Attraktivität von ANDRITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher versucht das Unternehmen, verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Beschäftigten einzugehen. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung einer guten Work-Life-Balance, wozu ANDRITZ mit einer verstärkten Flexibilisierung der Arbeitszeit beiträgt.
b) Lieferkettenmanagement
Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung. Dies könnte sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe auswirken.
ANDRITZ ist daher bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards (wie beispielsweise die ISO 14001, die Richtlinien der ILO, Gesetze zur modernen Sklaverei, der OECD für multinationale Unternehmen, der UN Global Compact Initiative oder der Global Reporting Initiative) bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Ein wichtiger Schritt wurde mit der Einführung des ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten auf Basis des allgemeinen Verhaltenskodex gesetzt. In China und Indien überwachen zwei Auditoren die Einhaltung dieser Standards bei den Lieferanten vor Ort und leiten im Fall von Abweichungen Korrekturmaßnahmen ein. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit Lieferanten führen.
c) Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Unternehmens
Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen, unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.
In den Fertigungsstätten der ANDRITZ-GRUPPE werden zum Teil gefährliche Substanzen verwendet bzw. generiert. Fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte erstellen und kontrollieren Abfallwirtschaftskonzepte und sorgen für einen fachgemäßen Umgang mit diesen Substanzen. Die Abfallbeauftragten sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in absperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen können. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte ANDRITZ für Sach-, Personen- oder Umweltschäden haftbar gemacht werden.
d) Risiken aufgrund des Klimawandels
Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-GRUPPE zählen einerseits physische Risiken sowie auch Übergangsrisiken. Physische Risiken entstehen aus den Wirkungen des Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen, Brände und große Hitze, die zu Schäden an Standorten oder auf Baustellen führen könnten. Auch die Wertschöpfungskette könnte unterbrochen werden, wenn es zu negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur von Lieferanten kommt. Dies könnte wiederum zu einem Ausfall von Fertigungskapazitäten führen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an sich ändernde klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.
Auch längerfristige Klimaveränderungen und deren Folgen, wie beispielsweise Temperaturveränderungen, steigende Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser oder der Verlust an biologischer Vielfalt können sich negativ auf ANDRITZ auswirken. Somit müssen auch langfristige Anpassungsmaßnahmen gesetzt werden. Entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung wurden an den Fertigungsstandorten, die taxonomiefähige Produkte herstellen, Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen durchgeführt. Dabei wurden sowohl chronische als auch akute Gefahren heute, in 10 und in 30 Jahren bewertet. Das Risiko von Klimagefahren für die analysierten Fertigungsstandorte wird derzeit gering eingeschätzt.
Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben auch zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten zu steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen führen. An einzelnen ANDRITZ-Standorten wurden bereits Maßnahmen gesetzt, um die Energieeffizienz vor allem im Produktionsprozess zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. 2023 werden an einigen Fertigungsstandorten Photovoltaikanlagen installiert. Derzeit ist der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten der ANDRITZ-GRUPPE gering. Der Klimawandel könnte jedoch aufgrund von verstärktem Heizungs- oder Kühlungsbedarf den Energieverbrauch der ANDRITZ-GRUPPE längerfristig erhöhen.
Übergangsrisiken entstehen durch den Übergang zu einer CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaft. Eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen könnte zu Mehrkosten führen. Fast alle ANDRITZ-Standorte führten daher ein Umweltmanagementsystem ein bzw. sind bereits nach ISO 14001 zertifiziert.
Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der „nachhaltigen Technologien“. Das Unternehmen generiert bereits heute
45% seines Gesamtumsatzes aus Produkten und Lösungen, die zur Herstellung von erneuerbarer Energie, zu Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und E-Mobilität beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden. Auch ein Regulierungsrisiko kann entstehen, welches sich auf staatliche Maßnahmen, die durch den Klimawandel gesetzt werden, bezieht. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen, und oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.
e) Arbeits- und Reisesicherheit
Die Sicherheit der Beschäftigten hat bei ANDRITZ stets höchste Priorität, zumal insbesondere die Arbeit in den Fertigungsstätten und auf den Baustellen mit einer Reihe von Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei Arbeitsunfällen von ANDRITZ-Beschäftigten und Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden. Auch wenn die internen Regeln und Standards sehr streng sind, können Unfälle nicht immer verhindert werden.
Daher wird der Unfallprävention höchste Priorität eingeräumt. Fehlende Planung und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, fehlende klare Verantwortlichkeiten, Nichteinhaltung von Baustellenregeln, mangelnde Gefahrenerkennung und -analyse sowie fehlende Arbeitserlaubnis und Vorbereitungsgespräche zählen zu den häufigsten Unfallursachen. Führungskräfte haben die Aufgabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Diese wiederum müssen verpflichtende Maßnahmen, zu denen die Meldung von Gefahren am Arbeitsplatz, die Beachtung sicherheitskritischer Vorfälle und die regelmäßige Teilnahme an Schulungen zählen, in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen.
Unfallursache ist häufig eine Kombination unterschiedlicher Faktoren und menschlicher Einflüsse. Auch Vorfälle, die leicht zu einem Unfall hätten führen können, sogenannte „sicherheitskritische Vorfälle“, werden als Warnsignal gesehen. Daher ist ANDRITZ bestrebt, deren Ursache rasch zu ermitteln und zu beheben. Für alle Arbeitsbereiche werden Risikoanalysen erstellt. Dabei müssen nicht nur statische, sondern auch dynamische Prozesse (Manipulation und Bewegen der Teile, z.B. auf Baustellen) beachtet werden.
Das Reisesicherheitsprogramm wird über eine konzernweite Travel Risk Management Policy gesteuert. Oberstes Ziel dieses Programms ist es, für möglichst reibungslose Auslandseinsätze zu sorgen sowie die gesunde und sichere Heimkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Zu diesem Zweck beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, analysiert diese und unterstützt Projektverantwortliche und Reisende mittels Präventions- und Notfallkonzepten.
Dies wiederum trägt zu einer Minimierung von operativen Unterbrechungen (Produktivitätsschwankungen) und somit auch zur Kundenzufriedenheit bei. Im Jahr 2022 konnten dadurch auch alle internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lange genug in der Ukraine bleiben, um vertragliche Leistungen zu erfüllen, dann aber rechtzeitig vor Kriegsbeginn sicher das Land verlassen.
Zusätzlich stehen Reisenden und Projektverantwortlichen verschiedene Tools und Services zur Verfügung. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet länderspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates zu aktuellen Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise Informationen über politische Unruhen oder medizinische Risiken. Reisende werden hier auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (politische Unruhen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf die Projektabwicklung bzw. Reisetätigkeit haben könnten, informiert. Projektmanagerinnen und -manager, Baustellenleitende sowie Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen bzw. sich auf eine veränderte Lage vor Ort einstellen können. Zurzeit gibt es auch mehrsprachige Informationsseiten zum Russland-Ukraine Konflikt, zum Ebola-Ausbruch in Uganda und weiterhin auch zur Covid-19-Pandemie.
Einen weiteren wesentlichen Service stellen die Travel Helplines dar. Die Expertinnen und Experten der ANDRITZ Medical Travel Helpline und der ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr für Fragen vor und während der Reise zur Verfügung. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung ortskundiger Transport- oder Sicherheitsfirmen am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung.
f) Compliance
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Gesetzen, internen Richtlinien oder Regeln durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Führungskräfte stellt ein wesentliches Risiko für ANDRITZ dar. Um diesem entgegenzuwirken, überwachen die einzelnen Abteilungen die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien. Zusätzlich fokussiert sich das gruppenweite Compliance-Management-System (CMS), welches von Group Corporate Compliance eingeführt wurde, auf Maßnahmen betreffend die Vermeidung von Insider Trading sowie auf Compliance-Maßnahmen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, der Korruptionsbekämpfung, des Datenschutzes, der Exportkontrolle, der Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung und der Lieferanten-Compliance. Das CMS von ANDRITZ ist nach ISO 37301 zertifiziert und das Anti-Korruptionsmanagementsystem nach ISO 37001.
Eine wichtige Grundlage des CMS ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. Diese werden laufend durch ein Compliance Cockpit analysiert, um Maßnahmen zur Risikominimierung zu setzen. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Verhaltens- und Ethik-Kodex und anderer Regelwerke durchgeführt.
Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Steuernachzahlungen, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringere Geschäftschancen, staatliche Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens können die Folgen von Compliance-Verstößen sein. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann es zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung und unter Umständen auch zu strafrechtlichen Verfolgungen kommen. Alle Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind im Detail im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de nachzulesen.
g) Innovation
Der Geschäftserfolg der ANDRITZ-GRUPPE ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. Die ANDRITZ Innovation Management (AIM) Initiative fördert Innovationen und ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Die hohe Anzahl an Einreichungen und Projekten spiegelt das enorme Know-how, die Innovationskraft und das Engagement der Beschäftigten wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeit- und kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde. Der Wettbewerbsdruck, immer neue Produkte und Technologien hervorzubringen, birgt auch das Risiko von Qualitätsmängeln oder der Entwicklung von Produkten, die keinen Markterfolg haben.
h) Datensicherheit und Datenschutz
ANDRITZ ist bestrebt, geistiges Eigentum und technisches Wissen bestmöglich, etwa durch Patente, zu schützen. Ein Großteil des Know-hows eines Unternehmens kann jedoch nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Hier besteht die Gefahr, dass Dritte dies ausnutzen und durch Nachbau oder Kopien von ANDRITZ-Produkten oder -Technologien die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.
Datenschutz betrifft aber auch den Schutz der Daten Dritter. Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie aller anderen ANDRITZ-Stakeholder minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen können.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, wurde eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz veröffentlicht, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt.
Zusätzlich wurden gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren nominiert und geschult, die für die Einhaltung aller relevanten Forderungen der DSGVO in den Geschäftsbereichen, Gruppenfunktionen und Gesellschaften zuständig sind.
In Brasilien und China wurden auf Basis der aktuellen Gesetzgebungen ein Datenschutzprozess eingeführt bzw. im Berichtsjahr optimiert und zwei Anhänge zur Datenschutz-Richtlinie hinzugefügt. Zusätzlich wurde die Datenbank zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten, auf ihre Qualität überprüft. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu
4% des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.
Aufgrund vermehrter Vorfälle in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich ANDRITZ auch intensiv mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzerinnen und -nutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft, und die Beschäftigten werden laufend durch Hinweise und Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung für das Thema sensibilisiert.
5. Verantwortungsvolles Personalmanagement
Die Gruppenfunktion Group Human Resources Management (GHR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. GHR hat das Ziel, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der langfristigen Unternehmensziele beizutragen. Zu den Schwerpunkten zählen Nachfolgeplanung, Talente-Management, Veränderungsmanagement, Employer Branding, Talentakquise, Organisations- und Leistungsmanagement, Weiterentwicklung der Unternehmenskultur (#1ANDRITZway, ONE ANDRITZ), Aus- und Weiterbildung, globale Mobilität, die Entlohnungsstrategie, die Digitalisierung sowie das Erreichen der ESG-Ziele des sozialen Schwerpunkts.
Das GHR-Team setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki, Bratislava, Porto Alegre und den USA. Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit internationalen Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zur Umsetzung dieser Strategien. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.
Darüber hinaus gibt es globale HR Business Partner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind. Sie beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und individuellen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen zu Personalthemen zu kommunizieren sowie wichtige Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.
a) Personalmanagement 2022
Das Hauptaugenmerk der globalen und lokalen Personalabteilungen richtete sich im ersten Halbjahr 2022 auf das Management der Covid-19-Pandemie, insbesondere darauf, den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und gleichzeitig den operativen Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten. Im zweiten Halbjahr 2022 lagen die Schwerpunkte in den Bereichen Talentemanagement, Nachfolgeplanung, Employer Branding und Recruiting sowie auf der internationalen Kompetenzentwicklung im HR-Bereich.
b) #1ANDRITZway – Verhaltensleitsätze
Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der identitätsstiftenden ONE-ANDRITZ-Kampagne, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legt vier zentrale Verhaltensweisen fest, die die Zusammenarbeit innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE regeln: Kundenorientierung, Verantwortungsbewusstsein, gemeinsames Engagement und Offenheit. Die Initiative wurde 2022 noch breiter in der ANDRITZ-GRUPPE ausgerollt. In einigen Bereichen zeigen sich deutliche Verbesserungen, u.a. in der internationalen Projektzusammenarbeit und im Geschäftserfolg.
Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung der globalen Kernprozesse sowie die Weiterentwicklung eines Masterdatenmanagements (#APeople), das alle HR-Daten gruppenweit einheitlich abbildet und dokumentiert. Diese Personalstammdaten werden in vielen IT-Systemen benötigt und sind sowohl für verschiedene Prozesse als auch als Grundlage für Managemententscheidungen erforderlich. Neben dem Stammdatenmanagement verfügt #APeople über verschiedene Module für die wichtigsten Prozesse im Personalmanagement. Im Jahr 2022 wurden die Module für Recruitment (#ARecruiting) und Onboarding (#AOnboarding) sowie Performance Management inkl. Zielvereinbarungen (#APerformance) weiterentwickelt.
Durch den standardisierten Recruiting-Prozess bzw. durch Qualitätssteigerungen konnten offene Positionen erfolgreicher besetzt werden.
c) Diversität
Per Ende Dezember 2022 arbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehr als 39 Ländern bei ANDRITZ. Es werden derzeit 24 Sprachen im Unternehmen gesprochen. ANDRITZ setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters entstehen positive Effekte für die Gruppe.
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Der Frauenanteil betrug im Jahr 2022 16,4% (2021: 16,6%). Die kontinuierliche Erhöhung in der Belegschaft ist eines der ESG-Ziele der Gruppe. Bis Ende 2025 soll der Frauenanteil 20% betragen. Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels umfassen die verstärkte Förderung von Frauen für Führungspositionen sowie erhöhte Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Geschlecht
 
Absolut 2022
Absolut 2021
Anteil 2022
Anteil 2021
Männer
24.332
22.353
83,6%
83,4%
Frauen
4.762
4.451
16,4%
16,6%
GESAMT
29.094
26.804
100,0%
100,0%
d) Aus- und Weiterbildung
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ANDRITZ werden eine fundierte Aus- und Weiterbildung sowie internationale Karrieremöglichkeiten geboten. Durch die Entwicklungsprogramme mit Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen sollen alle Beschäftigten dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen.
Das wichtigste Instrument für persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich – in einigen Bereichen mehrmals pro Jahr – stattfindet. Im Mitarbeitergespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Es werden Feedback zum aktuellen Stand im Job, zu #1ANDRITZway sowie Perspektiven für die Zukunft gegeben. Gleichzeitig können Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprochen werden.
Im Berichtsjahr wurden mit 68,8% (2021: 71,8%) der Belegschaft Mitarbeitergespräche geführt. Mit der erfolgreichen Einführung von #APerformance, dem Modul für Mitarbeitergespräche, wird in den kommenden Jahren eine deutliche Steigerung erkennbar sein.
In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der es Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten und deren Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu erhalten. Bereits seit vielen Jahren werden unterschiedliche Programme zur Führungskräfteentwicklung im Unternehmen eingesetzt – etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das ANDRITZ Global Leadership Program. Nach den pandemiebedingten Einschränkungen in den beiden vorangegangenen Jahren, die mit digitalen Trainingselementen überbrückt wurden, konnten 2022 wieder mehr Trainings auf diesem Gebiet durchgeführt werden. Für 2023 ist ein weiterer Ausbau der Talente-Programme, insbesondere der Regionalisierung, vorgesehen.
Die Nachfolgeplanung von ANDRITZ zielt darauf ab, eine reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten sicherzustellen. Aus diesem Grund wurden weltweit 300 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend fortgeführt. Im Jahr 2022 wurde der Fokus auf den Frauenanteil weiter verstärkt.
e) Lehrlingsausbildung und Zusammenarbeit mit Universitäten
Die Ausbildung von jungen Fachkräften hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitäts- sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2022 waren weltweit 629 Lehrlinge in Ausbildung (2021: 638 Lehrlinge).
Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studierende werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt. Die Zusammenarbeit zwischen ANDRITZ und Universitäten / Fachhochschulen wurde 2022 intensiviert.
f) Employer Branding – ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber
Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer-Branding-Aktivitäten.
Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung („ANDRITZ – Where passion meets career“), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer-Branding-Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage oder LinkedIn).
Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Beschäftigte mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie ANDRITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.
5.141 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Jahr 2022 neu eingestellt, davon waren 13% über 50 Jahre,
58% zwischen 30 und 50 Jahre und 29% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Das durchschnittliche Alter beträgt 44. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (58%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2021: 58%). Der Anteil der unter 30-Jährigen liegt bei 12% (2021: 11%).
30% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2021: 31%).
ANDRITZ ist es wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit innerhalb der Gruppe beträgt 12,6 Jahre. Die Fluktuationsrate im Jahr 2022 betrug 12,0% bzw. 3.471 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2021: 13,3% bzw. 3.570 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Davon verließen 6,0% bzw. 1.732 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2021: 6,5% bzw. 1.741 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) das Unternehmen freiwillig und bei 3,9% bzw. 1.119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (2021: bei 4,7% bzw. 1.251 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) wurde das Dienstverhältnis beendet.
Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe
 
Vertragsbeendi-gungen 2022
Vertragsbeendi-gungen 2021
Fluktuationsrate 2022*
Fluktuationsrate 2021*
Männer
2.969
3.013
12,6%
13,5%
Frauen
502
557
10,8%
12,7%
 
 
 
 
 
< 30 Jahre
706
680
21,5%
22,6%
30-50 Jahre
1.847
1.749
11,3%
11,2%
> 50 Jahre
918
1.141
10,6%
14,1%
GESAMT
3.471
3.570
12,0%
13,3%
* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.
g) Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern
ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.
Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.
ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Beschäftigten soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und -ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.
h) Personalaufwendungen und Sozialleistungen
Die Aufwendungen für Personal betrugen im Berichtsjahr 1.986,8 MEUR (2021: 1.804,1 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Tarif- oder Kollektivvertragsvorschriften. In Ländern, in denen keine Tarif- oder Kollektivverträge existieren, orientiert man sich an der jeweiligen relevanten nationalen Gehaltsstruktur.
Das durchschnittliche Gehalt der Frauen lag im Berichtszeitraum bei rund 87% des durchschnittlichen Gehalts der Männer. Dieser Unterschied resultiert aus der Tatsache, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen und höher bezahlten Referenten- und Fachpositionen unter 50% liegt. Gezielte Maßnahmen zur Veränderung dieser Situation wurden ergriffen. ANDRITZ unterstützt zum Beispiel Beschäftigte in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber. ANDRITZ ermöglicht während und nach der Covid-19-Pandemie auch Home Office, was nicht nur zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiträgt, sondern auch Familie und Beruf während und nach der Pandemie leichter vereinbaren lässt.
Ein Schwerpunkt liegt in der Erhöhung des Anteils von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen insbesondere in der Nachfolgeplanung.
In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.
i) Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung von Projekten
ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.
Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.
Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert. Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus bekennt sich ANDRITZ Hydro als Mitglied der IHA (International Hydropower Association) uneingeschränkt zur San José Declaration on Sustainable Hydropower, die einen Stopp für neue Wasserkraftprojekte in UNESCO-Welterbestätten inkludiert, und unterstützt auch die weltweite Etablierung des Hydropower Sustainability Standards.

6. Supply Chain Management
Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 36.000 Lieferanten der ANDRITZ-GRUPPE fest. Etwa 3.100 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder (Einkaufsleiterinnen und -leiter der Regionen und Divisionen sowie das jeweilige Management) – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Um die Geschäftsbereiche bestmöglich unterstützen zu können, ist es wichtig, GSC frühzeitig in die Verkaufs- und Auftragsabwicklung einzubinden – mit Schwerpunkt auf dem Management der Projektlieferketten. Ein globales Key Account Management für Lieferanten erleichtert die Bündelung von Beschaffungen und ermöglicht eine transparente sowie abgestimmte Herangehensweise in Bezug auf Neu- und Alternativlieferanten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung einer Zukaufsstrategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten.
Neben der strategischen Ausrichtung ist die Abteilung auch für das gruppenweite Supply Chain Training sowie für Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit verantwortlich. Weitere Aufgabenbereiche sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung, das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials und der für alle Geschäftsbereiche relevanten Services (z.B. Energie, IT oder Geschäftsreisen) sowie die Logistik.
Das Supply Chain Executive Team fungiert als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen. Es setzt sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammen. Dieses Gremium ist nicht nur verantwortlich für die operative Umsetzung der grundlegenden Supply Chain Management-Prozesse und -Minimumstandards im jeweiligen Verantwortungs-bereich, sondern stimmt sich auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards ab.
Das Jahr 2022 stellte Group Supply Chain Management vor einige Herausforderungen. Neben der Covid-19-Pandemie, die vor allem China betraf, führten auch der Krieg in der Ukraine und die hohe Inflation zu Verknappungen an den internationalen Rohstoff- und Produktzukaufsmärkten, zu enormen Preissteigerungen und zu Lieferengpässen.
Um die Lieferketten von ANDRITZ stabil zu halten, reagiert GSC mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu zählt insbesondere die Diversifizierung der Lieferantenbasis. Durch Zusammenarbeit der Divisionen (Anpassung der technischen Spezifikationen) mit GSC (flexibles Lieferantenmanagement und angepasste Regionali-sierung/Lokalisierung) und den Sales-Teams (Steigerung der Transparenz und Flexibilität in der Lieferkettengestaltung bereits in der Angebotsphase) konnten die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bzw. Zukaufsketten reduziert und alternative Produktions- und Liefermöglichkeiten in anderen Regionen aktiviert werden.
Des Weiteren wurden in sinnvollem Umfang Lagerbestände für spezielle Materialien bzw. Standardteile aufgebaut, um die Versorgung der Kunden sicherzustellen. Außerdem wurden die Lieferketten-Risikomanagement-Prozesse verbessert, um die Transparenz zu erhöhen und potenzielle Lieferengpässe noch früher zu erkennen. Dadurch konnten in der Gruppe schnellstmöglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Ein Fokus lag auch auf der Balance zwischen stabilen und resilienten Lieferketten durch Langzeitpartnerschaften und zugleich Flexibilität. Letzteres wurde durch Erweiterung der aktuellen Lieferantenbasis für spezielle Material- bzw. Zukaufsfelder gefördert.
Ein besonderer Erfolgsfaktor für ein effektives und flexibles Supply Chain Management war im Jahr 2022 die klare und enge partnerschaftliche Fokussierung auf erfolgreiche Lieferketten innerhalb von ANDRITZ. Das ONE-ANDRITZ-Programm unterstützte die Öffnung für alternative technische Lösungen, die Erschließung neuer Märkte und die ganzheitliche Abstimmung zwischen den Funktionen und Divisionen, um Ressourcen und Informationen zu teilen und gemeinsam Lösungen für das Projekt-, Produkt- und Maschinengeschäft zu entwickeln. Somit konnte zeitnah auf die volatilen Lieferketten und Fertigungsmärkte reagiert werden.
ANDRITZ rechnet damit, dass die hohe Inflation und die damit einhergehenden hohen Energiepreise auch im Jahr 2023 eine große Rolle in den Lieferketten spielen werden.
a) Projekt- und Lieferantenmanagement
ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit seinen Lieferanten während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird häufig ein detailliertes Fertigungsüberwachungskonzept vor Ort etabliert.
Voraussetzungen, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu können, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Alle Lieferanten müssen den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten zustimmen und ihn unterzeichnen.
Bei der Beschaffung von Materialien achtet man darauf, dass diese möglichst von Lieferanten in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen und gefertigt werden. Dadurch können lange Transportwege weitgehend vermieden werden. Dies spiegelt sich auch in den beiden Grafiken wider. 2022 wurden 55% des externen Einkaufsvolumens in Europa erbracht, 18% in China und 12% in Nordamerika. Die Fertigungskapazität in Europa betrug 47%, in China 20% und in Nordamerika 15%.
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b) Materialverbrauch
Der größte Anteil an Material (41,4%) – gemessen an den externen Kosten – fällt in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 38,1% werden für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet. 20,5% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.
c) Logistik
Der Bereich Logistik unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. CO2-Emissionen werden somit extern verursacht und werden derzeit nicht umfassend berichtet.
d) Nachhaltigkeit in der Lieferkette
Innerhalb der Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) gibt es seit 2015 einen Supplier Compliance and Sustainability Officer. Dieser unterstützt die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren in China und Indien. Des Weiteren ist er für die Umsetzung des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten verantwortlich.
Neue Lieferanten müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt wurde und laufend aktualisiert wird. Während des Onboarding-Verfahrens müssen Lieferanten auch einen verpflichtenden Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausfüllen. Für die Abwicklung wird das ANDRITZ Supplier Relationship Management (SRM) Tool verwendet. Darin werden alle Lieferanten geprüft, genehmigt/qualifiziert und dokumentiert.
Im Rahmen der ANDRITZ-Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2021 das Ziel formuliert, dass 85% des Liefervolumens bis Ende 2025 durch im SRM-Tool auditierte Lieferanten abgedeckt werden sollen. Bis Ende 2022 konnten bereits 82,3% erreicht werden.
Um den Lieferanten die Inhalte des Lieferanten-Kodex sowie die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im SRM-System zu erklären, werden ihnen sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-Einkaufsorganisation Trainings angeboten. Seit einigen Jahren werden auch regelmäßig Webinare und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.
Lieferanten-Compliance- und Nachhaltigkeitsmanagement in China und Indien
2017 startete ANDRITZ das Supplier Compliance and Sustainability Audit (SCSA) Programm in China und Indien, mit Fokus auf der Durchführung von Audits und der Ableitung von Korrekturmaßnahmen bei Lieferanten. Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren wurden in Indien 139 Audits inkl. Follow-up mit 96 Lieferanten (2022: 23 Audits) und in China 165 Audits inkl. Follow-up mit 142 Lieferanten (2022: 34 Audits) durchgeführt.
In China und Indien wurde 2022 wieder mit Lieferanten-Compliance- und -Nachhaltigkeits-Audits vor Ort begonnen, nachdem deren Abhaltung während der Covid-19-Pandemie nur stark eingeschränkt möglich war. Aufgrund der weiterhin eingeschränkten Möglichkeit, Audits in China durchzuführen, fokussierte man sich dort 2022 vor allem auf Fernaudits. Diese stellen eine vielversprechende Alternative dar, um Reisebeschränkungen auszugleichen, Kosten zu sparen und die Effizienz zu erhöhen. Daher sollen sie in Zukunft zusätzlich zu den Audits vor Ort durchgeführt werden. Außerdem wurde weiterhin daran gearbeitet, die Lieferanten so weit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben („vom Audit zur Compliance“). 2023 sollen diese Bemühungen durch Präsenzschulungen, eLearnings sowie individueller Unterstützung verstärkt werden.
Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
In Deutschland wurde 2021 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, welches ab 2023 schrittweise in Kraft treten wird. Auch auf EU-Ebene ist ein ähnliches Gesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, in Vorbereitung. Die Gesetze sollen unter anderem zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage führen, indem sie Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferketten-Management definieren. Um das LkSG umzusetzen, ist geplant, ab 2023 alle Lieferanten von ANDRITZ noch intensiver als bisher bezüglich etwaiger Risiken in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte zu bewerten. Hierbei möglicherweise identifizierte Risiken würden dann gemeinsam mit dem jeweiligen Lieferanten besprochen und geeignete Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet werden. Eine Feststellung schwerer Verstöße würde – wie bisher bereits praktiziert – zu einer sofortigen Auflösung des Geschäftsverhältnisses führen.
7. Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis für Prozesse und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Jeder Geschäftsbereich hat einen eigenen Qualitäts- und Sicherheitsmanager. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, das Thema durch abgestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstrategien für alle Geschäftsbereiche zum Bestandteil des Tagesgeschäfts zu machen.
Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte. 2022 wurde damit begonnen, das Geschäftsprozesshandbuch zu aktualisieren, um den Anforderungen des wachsenden Unternehmens gerecht zu werden.
Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert sowie im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich zu finden.

Das Qualitätsmanagement begleitet einen Auftrag von der Vergabe bis zur Fertigstellung. Auch für unterstützende Tätigkeiten wie IT oder Kommunikation gibt es Richtlinien. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und effektive Umsetzung der Standards. Mittlerweile besteht eine Abdeckung von 95% (2021: 90%) der Beschäftigten nach ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme), eine Abdeckung von 75% (2021: 65%) nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) sowie eine Abdeckung von 70% (2021: 62%) nach ISO 45001 (Arbeitsschutz). Im Rahmen der ESG-Strategie von ANDRITZ hat man sich das Ziel gesetzt, bis 2025 möglichst vollständig nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 zertifiziert zu sein.
Um diese flächendeckende Zertifizierung zu erreichen, hat ANDRITZ 2022 mit den Vorbereitungen für eine standortübergreifende Zertifizierung im Jahr 2023 begonnen. Das bedeutet, dass alle ANDRITZ-Konzerngesellschaften mit einem einzigen Zertifikat arbeiten. Damit wollen wir zur praktischen Umsetzung unserer #1ANDRITZ-Verhaltensleitsätze beitragen und den Austausch von Informationen über Managementsysteme verstärken. Außerdem werden dadurch auch systematisch alle kleinen Unternehmen miteinbezogen.
Darüber hinaus sind alle Produkte und Verfahren intern und extern zertifiziert (Maschinenrichtlinie, ASME, GB 150, ISO 3834, ANSI, EN, DIN und ISO-Normen). Damit erfüllen sie die höchsten Standards und werden regelmäßig auf mögliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt überprüft.
Im Berichtsjahr wurde ein von ANDRITZ entwickeltes Instrument zur Verbesserung der Qualitätskontrolle bei den Zulieferern erfolgreich in Betrieb genommen. Dieses erleichtert die Planung des Bedarfs an Qualitätsressourcen, ermöglicht zeitgerechte Inspektionen und liefert ein Gesamtbild der Qualitätssituation von Projekten.
Wie auch in den Vorjahren wurden alle Qualität-Audits, die keine physische Anwesenheit der Prüfer erfordern, mit Hilfe von Remote-Technologie, z.B. HoloLenses, durchgeführt.
a) Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz
Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch für alle anderen an der Geschäftstätigkeit Beteiligten zu schaffen. ANDRITZ verfolgt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden. Auch Umweltschutz, einschließlich der Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Erhaltung natürlicher Ressourcen, ist ein wichtiges Anliegen und Ziel von ANDRITZ.
Die Gruppenfunktion Group Quality and Safety Management (GQS) definiert die Strategie und die Maßnahmen, die von den Qualitäts-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagern umgesetzt werden. Das Gesundheits-, Sicherheits- und Umwelt-Team unterstützt bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Für die Sicherheit in jeder Gesellschaft bzw. an jedem Standort sind die Führungskräfte verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Pflicht, geltende Richtlinien, Regeln und Anweisungen, wie die ANDRITZ-Grundregeln für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz, einzuhalten sowie die zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu verwenden und zugewiesene Sicherheitsschulungen zu absolvieren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, Arbeiten, die sie als unsicher erachten, abzulehnen oder einzustellen, ohne disziplinäre Maßnahmen befürchten zu müssen.
Neben den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits-, -Sicherheits- und -Umweltmanagement-Policy der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. Zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit können darüber hinaus an jedem Standort definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Sicherheit im Arbeitsalltag
Sicherheit besteht nicht nur aus Vorschriften, Richtlinien und Zielen, sondern soll auch täglich im Unternehmen gelebt werden. Deshalb sind Führungskräfte persönlich für die Sicherheit an ihren Standorten verantwortlich. Bei ANDRITZ beginnt Sicherheit mit dem Aufbau eines lokalen Netzwerks von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die eine Sicherheitskultur definieren und fördern. Ab einer bestimmten Standortgröße muss eine Sicherheitsfachkraft benannt werden. Dies gilt auch für größere Baustellen. Das lokale Sicherheitsteam ist für die Erstellung eines Notfallplans verantwortlich sowie auch für die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Arbeitsschutzprogramms. Die Umsetzung der definierten Ziele soll zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur führen. Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte werden registriert und unterliegen einem regelmäßigen Auditierungsprozess. Idealerweise münden sie in ein Sicherheitsmanagementsystem nach internationalen Standards (z.B. ISO 45001). Die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ziele erfolgt im Rahmen eines vierteljährlichen oder jährlichen Sicherheitsberichts.
Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus sind Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank zu dokumentieren. Zusätzlich wird ein "Lessons Learned"-Bericht erstellt und im Intranet veröffentlicht. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken werden gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt.
Die Initiativen der ANDRITZ-GRUPPE zum Thema Sicherheit wirken sich positiv aus: Die Unfallzahlen der vergangenen Jahre sind rückläufig, die Unfallhäufigkeitsrate (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro
1 Million Arbeitsstunden) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 10% verbessert und auch 2022 gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle.
Arbeitsunfälle
 
2022
2021
Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen)
152
163
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen)*
125
119
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden)
2,8
3,1
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden)
2,3
2,3
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen)
0
0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall)
165
176
Anzahl der medizinischen Behandlungen
494
741
* inkludiert in Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen)
Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherheitsprogramme, Unfallanalysen, ein angemessener Umgang mit Unfällen und Störungen sowie eine kontrollierte Kommunikation darüber auf allen Managementebenen sind unabdingbar. Die genauen Intervalle für Audits und Begehungen sind in der Health and Safety Management Implementation Guideline festgelegt. Die Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis von den an den jeweiligen Standorten gültigen Richtlinien und Sicherheitsprozessen haben.
Die strikt einzuhaltenden Sicherheitsanweisungen (Vorschriften) sollten nach Möglichkeit persönlich übergeben werden. Mindestens einmal pro Quartal soll eine Sicherheitstour durchgeführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Beschäftigten an die Wichtigkeit dieses Themas zu erinnern. Dieser Sicherheitsrundgang muss ebenfalls dokumentiert werden.
Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein gutes Verständnis für mögliche Gefahren und geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein Online-Training zur Sicherheit am Arbeitsplatz absolvieren, welches alle zwei Jahre aufgefrischt wird. Zusätzlich gibt es eigene Sicherheitsschulungen für Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fertigung. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen.
Auch die Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt und dahingehend beurteilt, ob sie die beauftragten Arbeiten sicher ausführen können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen und andere Nicht-Betriebsangehörige, die ANDRITZ-Standorte betreten, müssen ausreichend Informationen und Schulungen zum Thema erhalten haben und auch entsprechend ausgerüstet sein, um ihre Arbeit sicher ausführen zu können. Die Leistung von Fremdfirmen und Dritten wird überwacht und bewertet, inklusive Feedback und mit dem Ziel, etwaige Mängel zu beheben.
8. Umweltmanagement und Energiekennzahlen
Die Umweltdaten der ANDRITZ-GRUPPE umfassen Fertigungs- und Bürostandorte, die im Besitz von ANDRITZ sind. 48% der erhobenen Fertigungsstandorte liegen in Europa, 27% in Nordamerika, 11% in Asien, 9% in Südamerika, 4% in China und 1% in Australien. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2022 basieren bei einigen Standorten auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss noch nicht alle Zahlen für das vierte Quartal 2022 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
An allen ANDRITZ-Fertigungsstandorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich unter Anwendung von Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mithilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig Härten und Glühen werden hauptsächlich mit gasbetriebenen Maschinen durchgeführt. Grundsätzlich sind die Produktionsprozesse in der ANDRITZ-GRUPPE wenig energieintensiv (Ausnahme: Standorte mit angeschlossener Gießerei in Nordamerika und China).
a) Energieverbrauch
Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Fernwärme, Heizöl, Erdgas) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Erdgas wird vor allem für den Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. In der Metallbearbeitung wird häufig Flüssiggas als Prozessenergie verwendet. Benzin und Diesel werden hauptsächlich für Betriebsfahrzeuge verwendet. An einigen Standorten wird Diesel auch für Notstromaggregate genutzt, um Versorgungsengpässe auszugleichen. ANDRITZ ist bestrebt, den Energie- und Kraftstoffverbrauch zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch in der Fertigung sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig.
Die Menge an zugekauftem Strom ist gegenüber 2021 relativ konstant geblieben und betrug im Berichtsjahr 292.611.189 kWh (2021: 290.813.140 kWh). 43% des bezogenen Stroms stammen bereits aus erneuerbaren Energiequellen. ANDRITZ ist sowohl bestrebt den Anteil an zugekauftem Strom aus erneuerbaren Energiequellen weiter zu erhöhen als auch die eigene Stromproduktion durch Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Für das Jahr 2023 ist die Installation von mehreren Photovoltaik-Anlagen geplant.
Energieverbrauch*
 
Einheit
2022
2021
Fremdbezug Wärme
kWh
49.939.421
55.274.409
Fernwärme
kWh
49.939.421
55.274.409
 
 
 
 
Heizenergieträger nicht erneuerbar
kWh
150.981.523
162.627.003
Heizöl
kWh
2.985.174
3.344.238
Erdgas
kWh
147.996.349
159.282.765
 
 
 
 
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar
kWh
132.638.129
108.800.580
Benzin
kWh
274.227
348.432
Diesel
kWh
1.275.563
6.630.519
Diesel für Notstromaggregat
kWh
1.314.319
1.051.055
Erdgas
kWh
106.200.010
91.039.699
Flüssiggas
kWh
23.574.010
9.730.875
* Die Verbrauchskennzahlen für das Jahr 2022 basieren auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2022 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
Ein wesentliches Ziel des ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm „We Care“ ist die Verringerung der Treibhausgas-emissionen (Scope 1 + 2) um 50% gegenüber 2019. Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) betrugen 2022 20.102 t CO2e (2021: 28.205 t CO2e). Die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) sanken 2022 auf 82.341 t CO2e (2021: 104.513 t CO2e). Dies ist vor allem auf den Umstieg der deutschen Standorte auf Strom aus erneuerbaren Quellen zurückzuführen.
b) Wasserverbrauch
Die gesamte Wasserentnahme betrug im Berichtsjahr 1.249.825 m3 (2021: 1.017.286 m3). Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Oberflächenwasser oder Grundwasser verwendet. Rückgeführt wird das Wasser ausschließlich an Dritte, also beispielsweise in die kommunale Abwasserentsorgung. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.

c) Abfall
ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt in der Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten. Insgesamt fielen im Berichtsjahr 47.866.224 kg (2021: 45.114.939 kg) an Abfall an. 67% davon wurden recycelt.
Eine genaue Auflistung der Verbrauchskennzahlen ist im ESG-Datenüberblick 2022 auf der ANDRITZ-Website andritz.com zu finden.
9. Fertigung
ANDRITZ produziert an weltweit rund 145 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel dieser Standorte befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Der Großteil der Standorte produziert auftragsbezogen für einen Geschäftsbereich, einige wenige Standorte fertigen für mehrere bzw. alle Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten fokussieren sich auf eine vertragskonforme Auftragsabwicklung, höchste Produktionsqualität, eine hohe Qualifikation der in der Produktion eingesetzten Fachkräfte, proaktives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.
Die Fertigungsstrategie zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen ANDRITZ-Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue. Die Investitionen im Bereich der Fertigung konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nordamerika.
Der Fokus der Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung liegt neben der Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf dem schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und auf der Automatisierung von Abläufen.
ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das darauf abzielt, die Fertigung in Echtzeit zu steuern und zu kontrollieren. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz implementiert und wird derzeit in Nordamerika und anderen Fertigungsstandorten in Europa ausgerollt.

Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (APS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.
Die gruppenweite Abteilung Group Manufacturing Management bietet zum Thema APS ein umfassendes Schulungsangebot an. Seit 2017 haben rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 50 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen APS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Die im Zuge der Trainings umgesetzten Verbesserungsprojekte führten zu wesentlichen Produktivitätssteigerungen bzw. Kostensenkungen. Sie werden als „best practice“ in die neue oneAPS-Plattform aufgenommen, um Wissen zwischen den Standorten zu teilen und weiter auszubauen. Die Plattform kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-GRUPPE genutzt werden.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen wurde das APS-Schulungsprogramm neugestaltet und um virtuelle Trainingsmethoden und Inhalte erweitert. Im Berichtszeitraum wurde ein erstes APS Lean Leadership Training mit der neuen Methodik erfolgreich abgeschlossen. Erstmals wurde dabei die neue oneAPS-Plattform verwendet, die APS-Lean-Methoden in interaktiver Form mittels Videos, Spielen, Übungen und Trainingsdokumenten vermittelt.
10. Innovationsmanagement und Digitalisierungsinitiativen
Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV), der Teil der Gruppenfunktion Group Business Development ist, unterstützt alle Geschäftsbereiche der ANDRITZ-GRUPPE bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. Die Vision dahinter ist, den Geschäftsbereichen dabei zu helfen, Technologieführerschaft in ihren jeweiligen Marktsegmenten zu erreichen.
Als zentrale Anlaufstelle für Open Innovation-Aktivitäten prüft und initiiert AV Kooperationen, strategische Partnerschaften oder Investitionen in Startup-Unternehmen, welche die Technologiepalette von ANDRITZ nachhaltig stärken bzw. erweitern sollen. Des Weiteren betreut AV ein breites Netzwerk an Innovationspartnern aus der Wirtschaft, aus Universitäten und anderen Organisationen, mit dem Ziel, interne und externe Stakeholder zu vernetzen, den Austausch von Ideen und Wissen zu fördern und durch Inspiration und Kollaboration nachhaltigen Mehrwert für die ANDRITZ-GRUPPE zu schaffen.
Der Fokus liegt dabei vor allem auf Technologien für schnell wachsende Märkte, welche die Energiewende und nachhaltigeres Wirtschaften ermöglichen sollen. Dazu zählen insbesondere Technologien für die Herstellung von Biotreibstoffen und grünem Wasserstoff sowie Carbon-Capture- und Energiespeicherlösungen. Schwerpunkte liegen aber auch auf den Bereichen autonomer Betrieb von Anlagen durch visuelle Erkennung und künstliche Intelligenz für Industrieanwendungen (z.B. autonomer Holzplatz), Augmented- und Virtual-Reality-Anwendungen für digitale Serviceleistungen und Ferninbetriebnahmen, Simulation/digitaler Zwilling, digitale Lösungen für das Lieferkettenmanagement, Operational Technology (OT), Cyber Security zur Absicherung von Kundenanlagen sowie Leistungsüberwachung und -verbesserung und vorausschauende Wartung mit intelligenten Sensoren.

Des Weiteren gibt es mehrere interne Initiativen zur Förderung und Unterstützung von Innovationen und Intrapreneuren. So wurden bereits drei Startup-Wettbewerbe mit insgesamt mehr als 170 Einreichungen durchgeführt, von denen mehrere Projekte erfolgreich umgesetzt und als interne Startups entwickelt werden. Diese werden verstärkt prozessorientiert unterstützt, um rascher von der Prototypenphase in die Skalierungsphase zu gelangen und so neue Produktgruppen in der ANDRITZ-GRUPPE zu etablieren. Ein erfolgreiches Beispiel ist A-Recovery+ im Zellstoffbereich.
Der AV-Startup-Wettbewerb ist ein strukturiertes Programm, bei dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu eingeladen werden, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dabei ist der thematische Fokus jedes einzelnen Wettbewerbs eng mit den strategischen Zielen der ANDRITZ-GRUPPE abgestimmt. Aktuell arbeiten Kolleginnen und Kollegen an innovativen Lösungen in den Bereichen Nachhaltigkeit durch grüne Produkte, grüner Wasserstoff, Biotreibstoffe, CO2-Einsparung und Kundenbeziehungsmanagement 4.0. Im Rahmen des Programms wird auch ein starker Fokus auf Vernetzung durch gemeinsame Trainings, Innovation Journeys und nachhaltige Mitarbeiterentwicklung gelegt.
Zusätzlich werden diverse Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten, welche die Kompetenz von
ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern im Bereich moderne Innovationstechniken und Innovations-management gezielt fördern. Dies soll im Jahr 2023 weiter ausgebaut und durch zusätzliche Module und Trainings ergänzt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt im Berichtsjahr war auch die Entwicklung neuer externer Modelle zur Unterstützung der strategischen Innovationsprojekte der ANDRITZ-GRUPPE. Durch die Implementierung dieser Formate im Jahr 2023 sollen verstärkt neue Innovationsprojekte initiiert und die Umsetzungsgeschwindigkeit durch Standardisierung weiter erhöht werden.
11. Forschung und Entwicklung
Für ANDRITZ ist Forschung und Entwicklung (F&E) ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie und bildet die wesentliche Grundlage zur Schaffung von internem Wachstum und zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist die Digitalisierung.
In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen Lebenszyklusanalysen, sogenannte Life Cycle Assessments (LCAs), durchgeführt, um deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg hinweg zu analysieren. Dazu zählen die Produktion, die Nutzungsphase und die Entsorgung, sowie alle damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).
Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 113,8 MEUR (2021: 106,6 MEUR) auf. Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungs-aufwendungen rund 3% des Umsatzes.
Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 6.600 Patentrechte. 80% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.500 Marken.
Die folgenden ausgewählten Projekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:
a) Pulp & Paper
CO2-Neutralität, die Reduktion von Emissionen, die Vermeidung von fossilen Brennstoffen und die Steigerung der Energieeffizienz in der Papier- und Zellstoffproduktion sind die Fokusbereiche der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs, mit dem Ziel, die Kunden bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Aus diesem Grund wurde das CircleToZero™-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, wertschöpfende Lösungen für Papier- und Zellstofffabriken zu entwickeln, die den Frischwasserverbrauch minimieren, Abfälle reduzieren und Nebenströme nutzen.
Um dies zu erreichen, folgen alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten dem Prinzip „Reduce, Reuse, Refine“. „Reduce" bedeutet, durch die Optimierung bestehender Prozesse so wenig Emissionen wie möglich zu verursachen. So wurde beispielsweise an einem Werksstandort ein neues, sich bereits in der Produktentwicklungsphase befindliches Konzept vorgestellt, das die Emissionen von Rückgewinnungskesseln erheblich reduziert. „Reuse" bedeutet, dass Nebenströme wiederverwendet werden können, indem sie in neue Produkte umgewandelt werden, die in den Prozessen von Zellstofffabriken benötigt werden. Ein Beispiel dafür ist die SulfoLoop-Schwefelsäure-Anlage, in der handelsübliche, konzentrierte Schwefelsäure in der Zellstofffabrik selbst hergestellt wird. Die ANDRITZ-SulfoLoop-Lösung basiert auf der Wet gas Sulfuric Acid (WSA)-Technologie zur Umwandlung von feuchten, schwefelreichen Gasen und elementarem Schwefel in Schwefelsäure. „Refine" zielt auf die Umwandlung von Nebenströmen ab, die normalerweise im Rückgewinnungskessel verbrannt werden, wie z.B. Methanol. Die ANDRITZ-KraftAnol-Biomethanol-Anlage bietet Kraftzellstoff-Fabriken den direktesten und kosteneffizientesten Weg, um Biomethanol in kommerzieller Qualität herzustellen. In Zukunft sollte es möglich sein, hocheffiziente Zellstofffabriken emissions- und abfallfrei und damit CO2-neutral zu betreiben.
In der Papierindustrie liegt der Schwerpunkt der ANDRITZ-F&E-Aktivitäten auf Technologien und Services für nachhaltige Faserbehandlung und nachhaltige Hygienepapier-, Papier- und Kartonproduktion. Basierend auf den fünf Säulen Energie-, Faser-, Wasser-, und Chemikalieneinsparung sowie Digitalisierung wird in den Fiber R&D Centern (Österreich, China, USA), dem Tissue Innovation and Application Center (PrimeLineTIAC, Österreich), und dem Paper Technology Center (Deutschland) intensiv geforscht und getestet. Die Entwicklungen beschäftigen sich mit der Verwendung alternativer Rohstoffe, Fasereinsparungen, CO2-Reduktion in der Hygienepapierproduktion, elektrischer Trocknung und Trocknung ohne fossile Brennstoffe.
Aufgrund neuer europäischer Vorschriften, die bis 2025 für das Recycling von Textilabfällen umgesetzt werden sollen, fragen viele Textilhersteller verstärkt nach neuen Technologien für Textilrecycling. ANDRITZ deckt mehrere Segmente in der Wertschöpfungskette der Textilindustrie ab: von Technologien für die Aufbereitung von Textilfasern durch Schreddern oder Reißen über komplette mechanische Recycling-Linien für Vliesstoffe und Garne bis hin zu chemischen Recycling-Lösungen und kompletten Vliesstoff-Rollenwaren-Produktionslinien für die Verarbeitung von recycelten Fasern. Darüber hinaus ist ANDRITZ in zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, oft auch in Partnerschaften, aktiv. ANDRITZ bietet zudem auch Technologien für die Herstellung von Textilfasern aus Holz an.
Der Bereich Nonwoven konzentriert sich auf die Entwicklung von Technologien zur Herstellung von kunststofffreien Tüchern. ANDRITZ bietet zahlreiche Nonwoven-Verfahren für dieses rasch wachsende Marktsegment an. In den neuesten Verfahrensentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, um 100% plastikfreie und biologisch abbaubare Wischtücher herzustellen.
Der Bereich Air Pollution Control konzentrierte seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf Technologien zur Reduzierung von Emissionen (Feinstaub und gasförmige Schadstoffe) aus industriellen Prozessen. Angesichts der immer strengeren Emissionsvorschriften bietet ANDRITZ seinen Kunden verschiedene Lösungen an, um ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen, darunter auch Technologien zur CO2-Abscheidung, die es ermöglichen, neue und bestehende Anlagen rentabel zu betreiben und den CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
b) Metals
Im Geschäftsbereich Metals liegen die Forschungsschwerpunkte auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen (hauptsächlich CO2) der gelieferten Anlagen, auf der Vermeidung von Schadstoffen durch Regenerationskonzepte von Endprodukten aus den Prozessketten sowie auch auf der katalytischen Umwandlung von gasförmigen Schadstoffen wie NOx.
Die CO2-Reduktion soll durch Elektrifizierung der Anlagen (statt betrieben mit Gas) und dem Einsatz von Wasserstoff als Energieträger erreicht werden. Des Weiteren hilft die Weiterentwicklung digitaler Produkte dem Kunden Anlagen effizient und somit möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, die thermischen Verluste der Anlagen durch spezielle Ausmauerungskonzepte und Energierückgewinnungs-systeme kontinuierlich zu minimieren.
Zu den wichtigsten Innovationsprojekten innerhalb des bereits bestehenden Produktportfolios zählt die „Green Steel CGL“ (Continuous Galvanizing Line). Die derzeit am Markt erhältlichen CGLs beinhalten eine Strahlungsrohrheizung (Radiant Tube Heating), die mit gasbefeuerten Strahlungsrohren betrieben wird und erhebliche Mengen an CO2 ausstößt. In einem ersten Schritt sollen die gasbefeuerten Strahlrohre durch Elektrostrahlrohre, die mit Ökostrom betrieben werden können, ersetzt werden. Dies führt zu einer drastischen Reduktion der lokalen CO2-Emissionen. Weitere Vorteile sind die Beseitigung der NOx-Emissionen, die Steigerung des Wirkungsgrads um 40% und die erhebliche Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall aller Gasleitungen. Viele Verzinkungslinien verfügen auch über einen direkt befeuerten Ofenteil. Die dort installierten Brenner werden derzeit ebenfalls mit fossilem Brennstoff betrieben. In einem zweiten Schritt soll dieser durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Durch die Entwicklung eigener ANDRITZ-Wasserstoff-Brenner für den Ofenteil können ebenfalls CO2-Emissionen reduziert werden. Außerdem arbeitet man an der Entwicklung von sogenannten Hybridsystemen, die die Beheizung mit Strom (aus erneuerbarer Energie) und Gas (z.B. Biogas oder Wasserstoff) für Erwärmungs- und Wärmebehandlungsöfen kombinieren. Dadurch können dem Kunden maßgeschneiderte Beheizungssysteme für jede Betriebsart zu Verfügung gestellt werden.
Ein großer F&E-Schwerpunkt des Geschäftsbereichs sind Elektrolyseure zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarer Energie. Dieses Vorhaben wurde anfänglich als Startup innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE begonnen und wird nun als eigene Division im Geschäftsbereich weitergeführt und ausgebaut. Die Priorität liegt auf der Entwicklung von Systemen, die auf den PEM (Proton Exchange Membrane) und AEL (Alkaline Electrolysis) Technologien beruhen. Ferner beschäftigt man sich mit der SOEL (Solid Oxide Electrolysis)
Technologie zur Hochtemperaturelektrolyse.

Im Bereich Wasserstoff wird auch an der Schweiß- und Pressentechnologie zur Entwicklung der Massenfertigung von Brennstoffzellen (zur Energieerzeugung aus Wasserstoff) für den Antrieb von Lastkraftwägen und Bussen gearbeitet. ANDRITZ Soutec und die ANDRITZ-Tochtergesellschaft Schuler sind Teil einer Kooperation für Anlagentechnik zur Großserienfertigung von Brennstoffzellen. Schuler liefert für den ersten Prozessschritt der Fertigungslinie die Umformtechnik zum Prägen und Beschneiden von Bipolarplattenhälften. Durch das innovative Transfersystem „IntraTrans“ ist die gleichzeitige Fertigung beider Bipolarplattenhälften – Anode und Kathode – in einem Pressenhub möglich. Im nachfolgenden Prozessschritt werden die Bipolarplatten mittels Remote-Laserschweißung präzise gasdicht verschweißt. ANDRITZ Soutec entwickelte hierfür SOUCELL, das weltweit produktivste Laserschweißsystem für die moderne Bipolarplattenfertigung (BPP).
c) Hydro
Im Zuge der weltweiten Umstellung auf erneuerbare Energiequellen wird die Wasserkraft zu einem immer wichtigeren Bestandteil des Energiemix. Die innovative HyBaTec-Batteriespeicherlösung von ANDRITZ ermöglicht Wasserkraftwerken, sich rasch an veränderte Netzbedingungen anzupassen. Durch die Kombination der Vorteile von Wasserkraft und Batterietechnologie ermöglicht diese Lösung eine schnellere Reaktion und einen flexibleren Betrieb der Kraftwerke und macht sie so zu einer zuverlässigen und effizienten Quelle für erneuerbare Energie, während gleichzeitig die mechanische Beanspruchung deutlich reduziert wird.
Ein weiterer Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt lag auf dem Fischschutz. Bei der Konstruktion von
ANDRITZ-Turbinen werden die neuesten Erkenntnisse zur maximalen Reduktion negativer Einflüsse auf Fische, welche die laufenden Turbinen passieren, miteinbezogen. Diese Erkenntnisse basieren hauptsächlich auf zwei neuen Verfahren – computergestützte Simulationen und Experimente am Prüfstand. Die in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführten Naturmessungen zur Fischpassage in Wasserkraftwerken haben die Konstruktions-prognosen erfolgreich validiert.
Mit der Software-Plattform Metris DiOMera bietet ANDRITZ eine Lösung zur weiteren Digitalisierung von Betrieb und Wartung von Wasserkraftwerken. Sie unterstützt zielgerichtete Instandhaltungsarbeiten unter Berücksichtigung des Lebensdauermanagements des Kraftwerks, um den richtigen Umfang und Zeitpunkt für die Instandhaltung zu definieren und so die Lebensdauer der Anlage zu maximieren.
d) Separation
ANDRITZ Separation fokussiert die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf nachhaltige Separations-lösungen und Technologien, die den Kunden helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Im Berichtsjahr wurden wieder verschiedene Produkte und Prozesslösungen erfolgreich am Markt eingeführt.
Mit der Entwicklung von Turbex bietet ANDRITZ eine effiziente Extraktionslösung zur Herstellung hochwertiger Extrakte aus Pflanzen und Naturprodukten. Damit können Kunden ihre Prozesse optimieren und sogar Abfallströme wie Orangenschalen oder Biertreber für ertragssteigernde Nährstoffe nutzen. Mit einer bis zu 50% höheren Ausbeute und einem bis zu 30% geringeren Energiebedarf als bei konventionellen Extraktionsmethoden erzielt ANDRITZ Turbex einen schnelleren Return on Investment und schont die Umwelt, weil Lebensmittelverluste verringert werden.
Der LiKOSET-Eindicker stellt eine perfekte Lösung für die effiziente Klärung von Flüssigkeiten und die Rückgewinnung von Schlämmen dar. Im Fokus steht die hocheffiziente und nachhaltige Aufbereitung von Lithium, das für den Ausbau der E-Mobilität sowie für Anwendungen in der Landwirtschaft und der chemischen Industrie benötigt wird. Die modulare Bauweise ermöglicht eine kurze Lieferzeit und sorgt für eine effiziente Anlaufzeit. Der LiKOSET kann mit dem Leitsystem Metris addIQ ACE von ANDRITZ auch zu einer voll integrierten Automatisierungslösung kombiniert werden, die maximale Betriebseffizienz ermöglicht.
Die neue ANDRITZ-Siebschneckenzentrifuge HX sorgt für einen effizienten Betrieb und reduzierte Stillstands-zeiten. Sie wurde für verbesserte Produktqualität und Wartungsfreundlichkeit entwickelt und kann selbst unter schwierigen Beschickungsbedingungen Chemikalien, Mineralien, Agrochemikalien und Lebensmittel verarbeiten. Die integrierten Funktionen minimieren die Produktions- und Wartungskosten und maximieren die Betriebszeit.
e) Automation
ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ Digital Solutions – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. Weltweit werden Metris Performance Center von ANDRITZ betrieben, die Fernunterstützung („Remote Services“) für Anlagenbediener und Produktionsmanager sowie auch für lokales Technik- und Wartungspersonal anbieten. Mithilfe der ANDRITZ-Fernunterstützung konnten im Berichtsjahr sehr herausfordernde Inbetriebnahmen komplexer Maschinen und Anlagen erfolgreich abgeschlossen werden.
Im Jahr 2022 wurde die Entwicklung von Lösungen auf Basis künstlicher Intelligenz für die zukünftige autonome Betriebsführung weiter vorangetrieben. Mit Hilfe dieser automatisierten Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen zu optimieren, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren. Ein wichtiges Augenmerk liegt hierbei darauf, die Kunden bei den Nachhaltigkeitsbestrebungen für ihre Produktionsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich stellte die Weiterentwicklung von Digital-Twin-Technologien zur On-/Offline-Simulation und die Vorhersage zukünftiger Produktionsszenarien einen Forschungsschwerpunkt dar.
Ausblick
Wirtschaftsexperten erwarten für das Jahr 2023 eine Abschwächung der Weltwirtschaft. Hohe Preise
– insbesondere für Energie und Rohstoffe – sowie steigende Zinsen belasten das globale Wirtschaftswachstum. Insbesondere in Europa und in den USA wird mit einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums gerechnet.
Trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2023 - im Vergleich zum Vorjahr – im Wesentlichen unverändert. ANDRITZ hat derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass sich die oben beschriebenen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 signifikant negativ auf die Projekt- und Investitionstätigkeit der von ANDRITZ bedienten Märkte und Kunden negativ auswirken.
Aufgrund der weiterhin guten Geschäftsentwicklung und des hohen Auftragseingangs im vergangenen Geschäftsjahr erwartet ANDRITZ aus heutiger Sicht seinen Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2023 fortzusetzen und rechnet sowohl bei Umsatz als auch Ergebnis mit einer Steigerung gegenüber 2022.
Sollte sich die von den Marktforschern prognostizierte Abschwächung der Weltwirtschaft 2023 jedoch verschärfen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Insbesondere könnten dadurch kapazitive Anpassungen erforderlich werden, die finanzielle Vorsorgen für alle oder einzelne Geschäftsbereiche notwendig machen und das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten.

Aktien und Aktionärsstruktur
Offenlegung gemäß § 243a UGB
Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2022 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der
ANDRITZ AG wurden zum Bilanzstichtag – teils indirekt und teils direkt – von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, Mitglied im Aufsichtsrat der ANDRITZ AG, gehalten. Davon entfallen 30,72% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Mit einem Streubesitz von rund 68,5% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionärinnen und
-aktionäre den Hauptanteil der Anteilseigner. Der Großteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionärinnen und -aktionäre aus Österreich und Deutschland.
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Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 24. März 2021 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. April 2021, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 2. Dezember 2021 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 13. Dezember 2021 und dem 6. Februar 2022 sollten bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 7. Februar 2022 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 6. Februar 2022 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 13. Dezember 2021 bis 6. Februar 2022 wurden 450.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,43% des Grundkapitals) zurückgekauft.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.
Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.
Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Graz, 23. Februar 2023
Der Vorstand der ANDRITZ AG
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Joachim Schönbeck
Vorstandsvorsitzender
Domenico Iacovelli
Humbert Köfler
Norbert Nettesheim
Finanzvorstand
Wolfgang Semper
Disclaimer:
Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2022 und im Geschäftsbericht 2022 sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Der Jahresfinanzbericht 2022 und der Geschäftsbericht 2022 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 23. Februar 2023 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel „Unternehmensrisiken“ und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2022 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2022 und im Geschäftsbericht 2022 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
1  Delegierte VO 2021/2178, S. 10, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2178&from=EN
2 FAQ zur delegierten VO 2021/2178, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-taxonomy-article-8-report-eligible-activities-assets-faq-part-2_en.pdf
3 Delegierte VO 2021/2178, S. 10, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2178&from=EN
Konzernabschluss 2022
der ANDRITZ-GRUPPE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung77
Konzerngesamtergebnisrechnung78
Konzernbilanz79
Konzern-Cashflow-Statement80
Entwicklung des Konzerneigenkapitals81
Konzernanhang82
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz176
Glossar177
Bestätigungsvermerk179
Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung
Für das Geschäftsjahr 2022
(in MEUR)
Anhang
2022
2021
Umsatz
9.
7.542,9
6.463,0
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
 
61,7
65,3
Aktivierte Eigenleistungen
 
4,6
1,8
Sonstige Erträge
10.
139,3
123,1
Materialaufwand
11.
-3.995,2
-3.381,0
Personalaufwand
12.
-1.986,8
-1.804,1
Sonstige Aufwendungen
13.
-941,0
-749,8
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
 
825,5
718,3
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
14.
-242,6
-233,9
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte
20.
-10,2
-4,8
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
 
572,7
479,6
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
6.
0,8
-3,7
Zinserträge
 
41,0
19,3
Zinsaufwendungen
 
-32,3
-40,0
Sonstiges Finanzergebnis
 
-41,3
-15,6
Finanzergebnis
15.
-31,8
-40,0
Ergebnis vor Steuern (EBT)
 
540,9
439,6
Ertragsteuern
16.
-138,3
-117,9
Konzernergebnis
 
402,6
321,7
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis
 
409,6
325,5
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis
33.
-7,0
-3,8
 
 
 
 
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
17.
4,14
3,28
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
17.
4,13
3,27
Vorgeschlagene oder bezahlte Dividende je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
33.
2,10
1,65
KonzernGesamtergebnis-rechnung
Für das Geschäftsjahr 2022
(in MEUR)
Anhang
2022
2021
KONZERNERGEBNIS
 
402,6
321,7
 
 
 
 
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
22.
26,3
38,9
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
30.
-1,8
5,9
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden nicht in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird
 
24,5
44,8
 
 
 
 
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
 
14,6
62,5
Absicherung von Zahlungsströmen
34.
1,6
-15,4
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann
 
16,2
47,1
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern)
 
40,7
91,9
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
443,3
413,6
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis
 
449,3
418,2
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis
 
-6,0
-4,6
Konzernbilanz
Zum 31. Dezember 2022
(in MEUR)
Anhang
2022
2021
Aktiva
 
 
 
Sachanlagen
18./19.
1.213,8
1.170,7
Geschäfts- oder Firmenwerte
20.
787,0
778,3
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
21.
160,1
190,9
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
6.
13,7
12,9
Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen
31.
71,9
103,8
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
85,0
86,7
Aktive latente Steuern
16.
239,7
241,9
Langfristige Vermögenswerte
 
2.571,2
2.585,2
Vorräte
26.
1.135,5
905,0
Geleistete Anzahlungen
27.
219,9
152,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
24.
1.065,1
936,8
Vertragsvermögenswerte
9.
1.047,5
935,0
Forderungen aus laufenden Steuern
 
36,6
16,2
Veranlagungen
31.
728,9
670,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
32.
1.302,0
1.087,0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
380,1
373,3
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
37.
5,0
11,0
Kurzfristige Vermögenswerte
 
5.920,6
5.087,6
Summe Aktiva
 
8.491,8
7.672,8
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
Grundkapital
 
104,0
104,0
Kapitalrücklagen
 
36,5
36,5
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen
 
1.708,1
1.434,1
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital
 
1.848,6
1.574,6
Nicht beherrschende Anteile
 
-13,9
-7,3
Summe Eigenkapital
33.
1.834,7
1.567,3
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
36.
827,5
1.061,8
Leasingverbindlichkeiten
19.
162,6
185,6
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
22.
312,4
413,6
Rückstellungen
23.
185,4
120,1
Sonstige Verbindlichkeiten
29.
28,6
22,7
Passive latente Steuern
16.
121,3
123,9
Langfristige Schulden
 
1.637,8
1.927,7
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
36.
253,4
74,9
Leasingverbindlichkeiten
19.
44,8
45,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
28.
983,0
811,1
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
9.
1.547,5
1.094,1
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
9.
400,5
366,5
Rückstellungen
23.
460,5
544,3
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
 
105,8
103,3
Sonstige Verbindlichkeiten
29.
1.223,8
1.138,0
Kurzfristige Schulden
 
5.019,3
4.177,8
Summe Passiva
 
8.491,8
7.672,8
Konzern-Cashflow-
Statement
Für das Geschäftsjahr 2022
(in MEUR)
Anhang
2022
2021
Konzernergebnis
 
402,6
321,7
Ertragsteuern
 
138,3
117,9
Zinsergebnis
15.
-8,7
20,7
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen
 
252,8
238,7
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
15.
-0,8
3,7
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und finanziellen Vermögenswerten
 
-34,5
-12,3
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen
 
93,3
123,3
Veränderung des Nettoumlaufvermögens
36.
151,1
16,0
Veränderung der Rückstellungen und übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten
 
-131,3
-142,5
Erhaltene Zinsen
 
32,6
17,9
Gezahlte Zinsen
 
-19,1
-36,3
Erhaltene Dividenden
 
1,7
1,2
Gezahlte Ertragsteuern
 
-167,2
-140,4
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
36.
710,8
529,6
 
 
 
 
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
-155,0
-110,3
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
 
46,2
32,2
Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
 
-636,5
-579,8
Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten
 
616,8
409,0
Auszahlungen für nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
 
0,0
-11,2
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben
36.
-62,0
-30,5
Cashflow aus Investitionstätigkeit
36.
-190,5
-290,6
 
 
 
 
Einzahlungen aus Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten
36.
28,2
70,4
Auszahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
36.
-90,3
-237,8
Auszahlungen aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen
36.
-59,3
-48,5
Dividendenzahlung
33.
-163,8
-100,3
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer
36.
-0,1
-34,5
Erwerb eigener Aktien
33.
-16,0
-4,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
36.
-301,3
-355,4
 
 
 
 
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
 
219,0
-116,4
Währungsumrechnung
 
-4,0
44,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis
 
0,2
0,4
Wertberichtigung
 
-0,2
0,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode
32.
1.087,0
1.158,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode
32.
1.302,0
1.087,0
Entwicklung des KonzernEigenkapitals
Für das Geschäftsjahr 2022
 
 
Davon entfallen auf Eigentümer der Muttergesellschaft
Nicht beherrschende Anteile
Summe
Eigenkapital
(in MEUR)
Anhang
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Fair Value-Rücklage
Rücklage der Neubewertung von leistungs-orientierten Plänen
Währungsumrechnungsrücklage
Eigene Aktien
Gesamt
 
 
Stand zum 1. Jänner 2021
 
104,0
36,5
1.566,0
9,9
-106,0
-167,7
-185,1
1.257,6
-1,9
1.255,7
Konzernergebnis
 
325,5
325,5
-3,8
321,7
Sonstiges Ergebnis
 
-9,5
38,9
63,3
92,7
-0,8
91,9
Gesamtergebnis
 
325,5
-9,5
38,9
63,3
418,2
-4,6
413,6
Dividenden
33.
-99,3
-99,3
-1,1
-100,4
Veränderung der eigenen Aktien
33.
-3,1
-3,1
 
-3,1
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen
33.
1,4
 
1,4
1,4
Veränderungen bei Eigentumsanteilen, ohne Verlust der Beherrschung
 
-0,2
-0,2
-0,2
Umgliederungen und sonstige Veränderungen
 
-0,9
0,9
0,3
0,3
Stand zum 31. Dezember 2021
 
104,0
36,5
1.792,5
0,4
-67,1
-103,5
-188,2
1.574,6
-7,3
1.567,3
Stand zum 1. Jänner 2022
 
104,0
36,5
1.792,5
0,4
-67,1
-103,5
-188,2
1.574,6
-7,3
1.567,3
Konzernergebnis
 
409,6
 
409,6
-7,0
402,6
Sonstiges Ergebnis
 
-0,2
26,3
13,6
39,7
1,0
40,7
Gesamtergebnis
 
409,6
-0,2
26,3
13,6
449,3
-6,0
443,3
Dividenden
33.
-163,1
 
-163,1
-0,6
-163,7
Veränderung der eigenen Aktien
33.
-0,2
 
-13,7
-13,9
 
-13,9
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen
33.
-2,0
 
 
-2,0
-2,0
Hyperinflation
38.
3,7
 
 
3,7
3,7
Umgliederungen und sonstige Veränderungen
 
-0,5
 
0,8
-0,3
0,0
0,0
Stand zum 31. Dezember 2022
 
104,0
36,5
2.040,0
0,2
-40,0
-90,2
-201,9
1.848,6
-13,9
1.834,7
Konzernanhang
Zum 31. Dezember 2022
A
Allgemeines und rechtliche
Grundlagen
S. 83
S. 83
S. 85
1.Allgemeines
2.Grundlagen der Rechnungslegung
3.Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessens-entscheidungen und Schätzungen
B
Angaben zur Struktur von ANDRITZ
S. 87
S. 88
S. 91
S. 93
4.Konsolidierungskreis
5.Akquisitionen
6.Nach der Equity-Methode
bilanzierte Unternehmen
7.Nahestehende Unternehmen und
Personen
C
Ergebnis des Jahres
S. 97
S. 99
S. 103
S. 103
S. 104
S. 104
S. 105
S. 105
S. 105
S. 109
8.Segmentberichterstattung
9.Umsatzerlöse
10.Sonstige Erträge
11.Materialaufwand
12.Personalaufwand
13.Sonstige Aufwendungen
14.Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte
15.Finanzergebnis
16.Ertragsteuern
17.Ergebnis je Aktie
D
Langfristige Vermögenswerte und Schulden
S. 110
S. 112
S. 116
S. 120
S. 122
S. 130
18.Sachanlagen
19.Nutzungsrechte aus Leasingverhält-nissen und Leasingverbindlichkeiten
20. Geschäfts- oder Firmenwerte
21.Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
22.Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
23. Rückstellungen
E
Nettoumlaufvermögen
S. 131
S. 132
S. 132
S. 133
S. 133
S. 134
24.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
25.Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
26.Vorräte
27. Geleistete Anzahlungen
28.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29. Sonstige Verbindlichkeiten
F
Finanz- und Kapitalstruktur, Finanz-instrumente und Risikomanagement
S. 134
S. 141
S. 142
S. 142
S. 148
S. 153
30.Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
31. Veranlagungen und sonstige
Finanzanlagen
32.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
33.Eigenkapital
34. Derivative Finanzinstrumente
35. Risikomanagement – Risiken in
Verbindung mit Finanzinstrumenten
G
Sonstiges
S. 163
S. 165
S. 166
S. 167
S. 168
S. 168
S. 169
S. 170
36. Konzern-Cashflow-Statement
37.Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
38. Auswirkungen der Hyperinflation
39.Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten
40.Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
41. Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
42.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
43.Konzernunternehmen
A) Allgemeines und rechtliche Grundlagen
1. Allgemeines
Die ANDRITZ AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert seit Juni 2001 an der Wiener Börse. Der eingetragene Sitz der ANDRITZ AG, der Muttergesellschaft der ANDRITZ-GRUPPE, befindet sich in der Stattegger Straße 18, 8045 Graz, Österreich.Die ANDRITZ-GRUPPE (der „Konzern“ oder „ANDRITZ“) ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen und arbeitet in vier strategischen Geschäftssegmenten: Pulp & Paper, Metals, Hydro sowie Separation.
Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands der ANDRITZ AG erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorgelegt. Am 23. Februar 2023 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.
Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro (MEUR) dargestellt.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2022 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2022 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das am 1. Jänner 2022 beginnende Geschäftsjahr wurden von ANDRITZ folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRS IC angewendet:
Standard/Interpretation
Titel
Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IAS 16
Änderung: Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
1. Jänner 2022
28. Juni 2021
IAS 37
Änderung: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung
1. Jänner 2022
28. Juni 2021
IFRS 3
Änderung: Referenz zum Framework
1. Jänner 2022
28. Juni 2021
IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16
und IAS 41
Jährliche Verbesserungen der IFRS
(Zyklus 2018-2020)
1. Jänner 2022
28. Juni 2021
Die Änderung betreffend IAS 16 klärt, dass es unzulässig ist von den Kosten einer Sachanlage Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage in den betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Davon ausgenommen sind Kosten für Testläufe.
Mit der Änderung an IAS 37 wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Das umfasst zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags und Zuweisungen anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen.
Die Änderung betreffend IFRS 3 beinhaltet, dass sich der Standard nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 sondern auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht, sowie zwei Ergänzungen. Bei einem Unternehmenszusammen-schluss erworbene Eventualforderungen sind nicht anzusetzen, und ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 diese Vorschriften anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden.
Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) enthalten Klarstellungen zu IFRS 1 – Erstmalige Anwendung, IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 16 – Leasingverhältnisse und IAS 41 – Landwirtschaft.
Diese geänderten Standards haben bei ANDRITZ keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.
b) Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen
Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2023 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind auch von ANDRITZ bislang noch nicht angewendet worden:
Standard/Interpretation
Titel
Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IAS 8
Änderung: Definition von Schätzungen
1. Jänner 2023
2. März 2022
IAS 1
Änderung: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Jänner 2023
2. März 2022
IAS 12
Änderung: Latente Steuern, die sich auf Vermögens-werte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
1. Jänner 2023
11. August 2022
IFRS 17
Versicherungsverträge inkl. Änderungen an IFRS 17
1. Jänner 2023
8. September 2022
IAS 1
Änderung: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
1. Jänner 2024
offen
IFRS 16
Änderung: Folgebewertung im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back
1. Jänner 2024
offen

Die Änderung an IAS 8 betrifft die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Dabei wird die Definition einer „Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“ durch eine Definition von „rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“ ersetzt.
Die erste Änderung an IAS 1 betreffend Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll klarstellen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden müssen.
Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung (initial recognition exemption) ein, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nun nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind.
IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.
Die zweite Änderung an IAS 1 betrifft die Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Verbindlichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums „Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen.
Die Änderung an IFRS 16 beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back für Verkäufer-Leasingnehmer. Die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten wird vereinheitlicht, um unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern.
Diese neuen oder geänderten Standards haben bei ANDRITZ voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.
3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
ANDRITZ beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.
a) Rechnungslegungsmethoden
Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2. a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:
Konsolidierungsgrundsätze
Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt.
Fremdwährungstransaktionen
Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Währungskurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Währungskursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Ausländische Tochtergesellschaften
Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind im Posten „Währungsumrechnungsrücklage“ im Konzerneigenkapital ausgewiesen.
Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:
Für 1 Euro
Stichtagskurs am
Durchschnittskurs für
Währung
31. Dezember 2022
31. Dezember 2021
2022
2021
BRL
Brasilianischer Real
5,64
6,31
5,44
6,38
CAD
Kanadischer Dollar
1,44
1,44
1,37
1,48
CHF
Schweizer Franken
0,98
1,03
1,00
1,08
CNY
Chinesischer Renminbi Yuan
7,36
7,19
7,08
7,63
DKK
Dänische Krone
7,44
7,44
7,44
7,44
GBP
Britisches Pfund
0,89
0,84
0,85
0,86
INR
Indische Rupie
88,17
84,23
82,69
87,44
SEK
Schwedische Krone
11,12
10,25
10,63
10,15
USD
Amerikanischer Dollar
1,07
1,13
1,05
1,18
b) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.
ANDRITZ geht in den jeweiligen Detailkapiteln auf klimabezogene Risiken ein.
Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
B) Angaben zur Struktur von ANDRITZ
4. Konsolidierungskreis
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ AG und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen. ANDRITZ beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sind beherrschte Unternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, wird die Entscheidung über die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die Anteile an nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter dem Posten „Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen“ erfasst.
Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:
 
2022
2021
 
Vollkonsolidierung
Equity-Methode
Vollkonsolidierung
Equity-Methode
Stand zum 1. Jänner
165
4
176
4
Zugänge aus Unternehmenserwerben
9
 
3
 
Neugründungen
1
 
1
 
Änderung der Konsolidierungsmethode
-2
 
-1
 
Umgründungen und Liquidationen
-5
 
-14
 
Stand zum 31. Dezember
168
4
165
4
Davon entfallen auf:
 
 
 
 
Inländische Unternehmen
7
0
7
0
Ausländische Unternehmen
161
4
158
4
Es wurde aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen auf die Einbeziehung von 48 (2021: 43) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von 7 (2021: 7) assoziierten Unternehmen verzichtet.
Änderung der Konsolidierungsmethode
Im Geschäftsjahr 2022 hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien oder Verlust der Beherrschung folgende Gesellschaften nicht mehr konsolidiert:
Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaften ist 2022 ein Verlust in Höhe von 0,4 MEUR entstanden.
Im Vergleichsjahr hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien ANDRITZ HYDRO S.L., Spanien und ANDRITZ HYDRO Ltda, Kolumbien nicht mehr konsolidiert. Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaften ist ein Verlust in Höhe von 0,9 MEUR entstanden.
Im Vergleichsjahr wurde die ANDRITZ Sdn. Bhd., Malaysien, neu in den Konsolidierungskreis inkludiert.
Mehr Informationen in Kapitel 43. Konzernunternehmen.
5. Akquisitionen
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.
Der Kaufpreis wird dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt (Kapitalkonsolidierung). Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.
Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-GRUPPE wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt.
Gemäß IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt.
a) Bonetti-Gruppe
ANDRITZ hat einen Vertrag zum Erwerb der Bonetti-Gruppe mit Hauptsitz in Mailand, Italien, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion fand im Juni 2022 statt. Bonetti ist ein globaler Hersteller und Lieferant von Schaber-, Kreppschaber- und Streichklingen sowie Schaberhalterungen und liefert auch Serviceleistungen für Papiermaschinen. Diese Akquisition erweitert und stärkt das Service-Geschäft von ANDRITZ und ergänzt das Produktportfolio im Bereich Papiermaschinen-Service (Geschäftssegment Pulp & Paper). Das Unternehmen mit rund 150 Beschäftigten hat einen Jahresumsatz von ca. 25 MEUR und betreibt fünf Produktionsstandorte, davon zwei in Italien sowie jeweils einen in den USA, Deutschland und in Kanada. Durch diese Akquisition wurden sechs vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.
b) J. Parpala Oy
ANDRITZ hat einen Vertrag zum Erwerb von J. Parpala Oy, Finnland, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion fand im August 2022 statt. J. Parpala Oy ist ein Anbieter für die Instandhaltung und Reparatur von Rauchgasreinigungsanlagen für industrielle Produktions- und Energieerzeugungsanlagen. Aufgrund der Unwesentlichkeit dieser Akquisition wurden keine vollkonsolidierten Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.
c) Sovema-Gruppe
Der zur ANDRITZ-GRUPPE gehörende Teilkonzern Schuler hat einen Vertrag zum Erwerb der Sovema-Gruppe mit Hauptsitz in Villafranca di Verona, Italien, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion fand im September 2022 statt. Sovema ist einer der führenden international tätigen Anbieter von Anlagen zur Fertigung hochwertiger Batteriezellen. Mit dem Bau entsprechender Maschinen für Pilot- und Laborprojekte hat sich das Unternehmen im Automobilsektor sowie anderen Industrien einen Namen gemacht und zählt einige der weltweit bekanntesten Batteriehersteller zu seinen Kunden. Darüber hinaus ist Sovema der weltweit einzige Anbieter von automatisierten schlüsselfertigen Anlagen für die Massenproduktion von Blei-Säure-Batterien. Das Unternehmen mit rund 170 Beschäftigten hat zuletzt rund 50 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen und betreibt auch Niederlassungen in den USA und China. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftssegment Metals. Durch diese Akquisition wurden zwei vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.
d) Đuro Đaković
ANDRITZ hat einen Vertrag zum Erwerb von Đuro Đaković termoenergetska postrojenja d.o.o., Kroatien, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion fand im Oktober 2022 statt. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung und Herstellung von Kesselanlagen, Energieinseln und Kraftwerken, die Biomasse und Abfall mittels der Rost-Technologie verarbeiten. Im Bereich erneuerbare Energien produziert und liefert Đuro Đaković schlüsselfertige, komplette Kraftwerke zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbarer Biomasse mit einer Leistung von über 2 MWel. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftssegment Pulp & Paper. Das Unternehmen mit 870 Beschäftigten erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 60 MEUR an seinen beiden Standorten in Slavonski Brod und Lužani (beide in Kroatien). Es wurde eine vollkonsolidierte Gesellschaft in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.

e) Vorläufige beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt
Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
Pulp & Paper
Metals
Gesamt
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
19,3
7,7
27,0
Sachanlagen
29,0
13,8
42,8
Aktive latente Steuern
0,0
0,5
0,5
Vorräte
11,8
20,3
32,1
Geleistete Anzahlungen
7,5
0,4
7,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
8,4
7,4
15,8
Vertragsvermögenswerte
35,3
0,0
35,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
16,0
18,4
34,4
Forderungen aus laufenden Steuern
0,7
0,5
1,2
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
8,4
2,9
11,3
Passive latente Steuern
-4,7
0,0
-4,7
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
-2,8
-4,5
-7,3
Rückstellungen
-19,7
-3,4
-23,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-12,7
-7,2
-19,9
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
-34,6
0,0
-34,6
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
-0,1
-10,2
-10,3
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
-0,2
-1,1
-1,3
Sonstige Verbindlichkeiten
-18,4
-6,3
-24,7
Nettovermögen
43,2
39,2
82,4
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis
0,0
0,0
0,0
Geschäfts- oder Firmenwert
11,1
1,5
12,6
Übertragene Gegenleistung
54,3
40,7
95,0
Der Geschäfts- oder Firmenwert der akquirierten Gesellschaften resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaften sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung in die ANDRITZ-GRUPPE.
Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden aus dem Vertrag mit Đuro Đaković erfolgt aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Die endgültige Feststellung der angegebenen Bilanzposten erfolgt gemäß den Bestimmungen für die Erstkonsolidierung des IFRS 3 (überarbeitet) – Unternehmenszusammenschlüsse.
Direkt mit den Unternehmenszusammenschlüssen verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand der Periode (im sonstigen Aufwand) berücksichtigt. In den übernommenen Forderungen sind keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.
Seit der erstmaligen Konsolidierung haben die Akquisitionen Umsatzerlöse in Höhe von 28,1 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von -2,5 MEUR zur ANDRITZ-GRUPPE beigetragen. Hätten die Akquisitionen zu Beginn des Geschäftsjahrs 2022 stattgefunden, hätten sie Umsatzerlöse in Höhe von 143,8MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von 0,0MEUR zur ANDRITZ-GRUPPE beigetragen.

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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aus Zeitgründen und aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue, wesentliche Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorläufig erfassten Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung der Akquisitionen angepasst.
Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Expertinnen und Experten ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst. Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen.
Klimabezogene Risiken und Chancen wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen Vermögenswerte und Sachanlagen anhand der besten Schätzung bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Chancen und Risiken umweltbezogener Themen bei Akquisitionen werden unter anderem bereits während des Kaufprozesses im Rahmen der Due Diligence behandelt. Aus der Due Diligence der Laroche-Akquisition aus dem Geschäftsjahr 2021 hat sich daraus eine Stundung des Kaufpreises in Höhe von 20% bis zum Geschäftsjahr 2023 ergeben.
6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen ANDRITZ und eine oder mehrere Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben und Rechte an deren Nettovermögen haben.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Gesellschaft
Sitz
Geschäftssegment
Kategorie
2022
2021
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd.
Chennai, Indien
PP
Assoziiertes Unternehmen
40,00%
40,00%
VA Brazil Oy
Espoo, Finnland
PP
Assoziiertes Unternehmen
40,00%
40,00%
Psiori GmbH
Freiburg im Breisgau, Deutschland
HY
Assoziiertes Unternehmen
25,10%
25,10%
Smart Press Shop GmbH & Co KG
Halle (Saale), Deutschland
ME
Gemeinschaftsunternehmen
50,00%
50,00%
Das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co KG wird gemeinsam von der Schuler Group GmbH und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft geführt. Zweck ist die hochflexible Herstellung anspruchsvoller Karosserie-Teile mit zukunftsweisenden Technologien.
Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die einzelnen Gesellschaften als unwesentlich betrachtet werden können. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen:
(in MEUR)
2022
2021
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Angaben zur Bilanz
 
 
 
 
Langfristige Vermögenswerte
5,3
133,6
5,3
136,3
Kurzfristige Vermögenswerte
4,5
25,5
5,5
7,5
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
0,2
6,9
0,3
2,1
Vermögenswerte
9,8
159,1
10,8
143,8
Langfristige Schulden
0,0
119,5
0,0
105,5
Kurzfristige Schulden
4,5
16,4
5,1
16,3
Verbindlichkeiten
4,5
135,9
5,1
121,8
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
Umsatz
4,9
48,2
5,5
15,9
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
-0,2
-5,2
-0,1
-2,6
Zinsergebnis
0,0
-2,1
0,0
-1,1
Jahresergebnis
-0,6
1,3
2,8
-9,1
ANDRITZ ist wie folgt am Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen beteiligt:
(in MEUR)
2022
2021
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Gesamt
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Gesamt
Anteil am Jahresergebnis
-0,1
0,6
0,5
0,7
-4,5
-3,8
Anteil am sonstigen Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Anteil am Gesamtergebnis
-0,1
0,6
0,5
0,7
-4,5
-3,8
davon nicht im Konzernabschluss erfasst
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
davon im Konzernabschluss erfasst
-0,1
0,6
0,5
0,7
-4,5
-3,8
Zwischenergebniseliminierung
0,0
0,3
0,3
0,0
0,1
0,1
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
-0,1
0,9
0,8
0,7
-4,4
-3,7
 
 
 
 
 
 
 
Summe der Buchwerte an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
5,2
8,5
13,7
5,4
7,5
12,9
Die nicht erfassten Verluste des Geschäftsjahres betragen 0,0 MEUR (2021: 0,0 MEUR). Die kumulierten nicht erfassten Verluste betragen -1,0 MEUR (2021: -1,0 MEUR). Diese betreffen zur Gänze die Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Es wurde die Bürgschaft für ein Darlehen eines nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens in Höhe von 59,7 MEUR (2021: 59,9 MEUR) übernommen. Im aktuellen Jahr kam es im Eigenkapital zu keiner Einlage durch die beiden Gesellschafter des Gemeinschaftsunternehmens (2021: Einlage in Höhe von jeweils 11,2 MEUR).
7. Nahestehende Unternehmen und Personen
Gemäß IAS 24 – Nahestehende Personen müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der ANDRITZ AG als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.
a) Nahestehende Unternehmen
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist wie folgt:
(in MEUR)
2022
2021
Umsatzerlöse und sonstige Erträge
31,0
26,5
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
29,7
16,0
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
1,3
10,5
 
 
 
Aufwendungen
-37,6
-22,1
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
-35,2
-19,6
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
-2,4
-2,5
 
 
 
Forderungen
19,7
20,2
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
18,9
18,4
Bruttobetrag
57,2
30,5
Wertberichtigung
-38,3
-12,1
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
0,8
1,8
Bruttobetrag
1,2
2,2
Wertberichtigung
-0,4
-0,4
 
 
 
Verbindlichkeiten
11,1
9,8
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen
11,0
9,8
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
0,1
0,0
Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Vertriebsgesellschaften bzw. Zuliefergesellschaften. Als nahestehendes Unternehmen ist ebenso das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press GmbH & Co KG kategorisiert.
Mehr Informationen in Kapitel 6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.
b) Nahestehende Personen
Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Vorstand
Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2022 aus fünf Mitgliedern:
Name
Funktion
Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden
Funktionsperiode
Joachim Schönbeck
Vorsitzender des Vorstands
1. Oktober 2014 (Mitglied des Vorstands)
8. April 2022 (Vorsitzender des Vorstands
7. April 2027
Humbert Köfler
Mitglied des Vorstands
1. April 2007
31. März 2025
Norbert Nettesheim
Finanzvorstand
6. Dezember 2019
30. September 2027
Domenico Iacovelli
Mitglied des Vorstands
8. April 2022
7. April 2027
Wolfgang Semper
Mitglied des Vorstands
1. April 2011
31. März 2023
Mit 7. April 2022 schied Wolfgang Leitner, der seit 1. Oktober 1987 als Finanzvorstand und seit 29. Juni 1994 als Vorstandsvorsitzender der ANDRITZ AG tätig war, aus dem Vorstand aus und wurde von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der ANDRITZ AG gewählt. Als seinen Nachfolger in der Funktion des Vorstandsvorsitzenden mit Wirkung vom 8. April 2022 hat der Aufsichtsrat Joachim Schönbeck, der seit 1. Oktober 2014 als Mitglied des Vorstands tätig ist, bestellt. Weiters wurde Domenico Iacovelli mit Wirkung vom 8. April 2022 in den Vorstand berufen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 die Vergütungspolitik der ANDRITZ AG, welche die Grundsätze der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG sowie der Führungskräfte beinhalten, beschlossen. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung vor allem im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre zu fördern. Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung vom erzielten Jahresüberschuss und von der Erreichung nicht finanzieller Ziele wie derzeitig der Unfallquote abhängig ist. ANDRITZ hat das Ziel, die Unfallhäufigkeit jedes Jahr um 30% gegenüber dem Vorjahr zu senken. Bei Erreichen dieses Zielwerts beträgt die variable Vergütung für jedes Vorstandsmitglied 100 TEUR. Im Falle einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Unfallquote entfällt die variable Vergütung. Bei einer Verbesserung der Unfallquote zwischen 0% und dem Zielwert wird die variable Vergütung linear anteilig berechnet. Bei Übererfüllung des Zielwerts erhöht sich die variable Vergütung linear bis zu einem Maximalwert von 150 TEUR.
Bei Vorstandsverträgen wurde als Höchstwert der jährlichen variablen Vergütung das Dreifache der fixen Jahresvergütung festgesetzt. Ein etwaiger darüberhinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die drei folgenden Geschäftsjahre vorgetragen. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus (Negativtantieme), der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Besteht im Zeitpunkt des Ausscheidens eine „Negativtantieme“, so kürzt diese die bei Ausscheiden bestehenden Ansprüche.
Die sonstigen Vergütungen betreffen unter anderem steuerpflichtige Sachbezüge, im Wesentlichen für Dienstwagen und Reiseabrechnungen, 2022 insgesamt 157 TEUR (2021: 63 TEUR). Außerdem leistet ANDRITZ Versicherungsbeiträge für Unfallgefahren wie Tod oder Berufsunfähigkeit und für Heilkosten. Des Weiteren gewährt ANDRITZ im Bedarfsfall die Kostenübernahme der doppelten Haushaltsführung bis zu einem Jahr bei Dienstbeginn. Im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich die gewährten sonstigen Vergütungsbestandteile auf 634 TEUR (2021: 520 TEUR). An Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung wurde in Pensionskassen ausgelagert. Pensionsverträge sind entweder beitrags- oder leistungsorientiert ausgestaltet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden, die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach können jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Lohn- und Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage von ANDRITZ erfolgen.
Ein Teil der Vorstandsmitglieder hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer die Beendigung beruht auf einer gerechtfertigten Entlassung. Abfindungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes sind gemäß § 27 des österreichischen Angestelltengesetzes in den Vorstandsverträgen geregelt.
Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.
Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:
(in TEUR)
2022
2021
Kurzfristige Leistungen
16.986
12.522
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
634
521
Aktienbasierte Vergütungen
611
334
 
18.231
13.377
Im Jahr 2022 wurde eine Pensionsrückstellung von 6.728 TEUR (2021: 5.392 TEUR) für frühere Vorstandsmitglieder und deren Angehörige ausgewiesen. Die laufenden jährlichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2022 84 TEUR (2021: 89 TEUR). An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 2022 466 TEUR (2021: 423 TEUR) ausbezahlt.
Die ANDRITZ AG hat für 2022 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ANDRITZ AG. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ANDRITZ-GRUPPE ab. Die jährlichen Kosten betragen ca. 700 TEUR (2021: ca. 560 TEUR).
Joachim Schönbeck, Wolfgang Leitner und Norbert Nettesheim verzichteten in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglieder der Schuler Group GmbH auf ihre Tantiemen.

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2022 aus sechs Mitgliedern der Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat:
Name
Funktion
Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
KAPITALVERTRETER
Alexander Leeb
Vorsitzender des Aufsichtsrats
27. März 2019
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024
Wolfgang Leitner
Stellvertreter des Vorsitzenden
7. April 2022
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Wolfgang Bernhard
Mitglied des Aufsichtsrats
7. Juli 2020
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025
Jürgen Hermann Fechter
Mitglied des Aufsichtsrats
30. März 2016
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Alexander Isola
Mitglied des Aufsichtsrats
30. März 2016
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Monika Kircher
Mitglied des Aufsichtsrats
21. März 2014
Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024
ENTSANDTE MITGLIEDER
Georg Auer
Mitglied des Aufsichtsrats
1. Juli 2011
Andreas Martiner
Mitglied des Aufsichtsrats
14. Februar 2001
Alexander Mori
Mitglied des Aufsichtsrats
30. Juni 2021
Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, der so zu verteilen ist, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2022 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 328 TEUR (2021: 315 TEUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.
An Mitglieder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der ANDRITZ AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtsratsmitgliedern vor.
Im Geschäftsjahr 2022 sind 30,72% im Besitz der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% im Besitz der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Die Geschäftsanteile dieser Gesellschaften werden teils direkt und teils indirekt von der Custos Privatstiftung beziehungsweise von Wolfgang Leitner, Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, gehalten. Eine von Wolfgang Leitner beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug betrug 2022 647 TEUR (2021: 304 TEUR). Zum 31. Dezember 2022 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dieser Gesellschaft in Höhe von 26 TEUR (2021: 0 TEUR). In seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH verzichtete Wolfgang Leitner auf seine Tantiemen.
Die Kanzlei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Alexander Isola als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der ANDRITZ AG im Geschäftsjahr 2022 Beratungsleistungen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2022 angefallenen Honorare betrug 21 TEUR (2021: 0 TEUR).
C) Ergebnis des Jahres
8. Segmentberichterstattung
a) Geschäftssegmente
Für Managementzwecke ist der Konzern weltweit in vier Geschäftssegmente gegliedert:
ANDRITZ Pulp & Paper (PP)
ANDRITZ Pulp & Paper liefert nachhaltige Technologien, Automatisierungs- und Servicelösungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Dienstleistungen konzentrieren sich auf die Steigerung der Produktionseffizienz, die Senkung der Gesamtbetriebskosten sowie auf innovative Dekarbonisierungstechnologien und den autonomen Anlagenbetrieb. Das Produktprogramm umfasst auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, verschiedene Vliesstoff-Technologien und Faserplatten-(MDF-)Produktionssysteme. Mit den angebotenen Waste-to-Value-Recycling-, -Zerkleinerungs- und -Energie-lösungen werden Abfälle und Nebenströme der Produktion nachhaltig in wertvolle Sekundär-Rohstoffe oder Energie umgewandelt. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.
ANDRITZ Metals (ME)
ANDRITZ Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien, Anlagen und digitalen Lösungen in der Umformtechnik. Zum Produktportfolio gehören auch Automatisierungs- und Softwarelösungen, Prozess-Know-how und Serviceleistungen. Im Bereich Metals Processing bietet das Geschäftssegment innovative, nachhaltige und marktführende Lösungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Flachprodukten, für Schweißsysteme und Industrieofenanlagen mit eigenen Brennersystemen sowie Serviceleistungen für die metallverarbeitende Industrie an.
ANDRITZ Hydro (HY)
ANDRITZ Hydro zählt im dynamisch wachsenden globalen Markt der erneuerbaren Energien zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer weltweit installierten Leistung von mehr als 470 Gigawatt bietet das Geschäftssegment Gesamtlösungen für neue und bestehende Wasserkraftwerke jeglicher Größe an. Die angebotenen Serviceleistungen reichen von Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bis zum Betrieb und zur Wartung ganzer Wasserkraftwerke. Pumpen für Bewässerung, Wasserversorgung und Hochwassermanagement sowie Turbogeneratoren ergänzen das Portfolio des Geschäftssegments.
ANDRITZ Separation (SE)
ANDRITZ Separation ist Anbieter von mechanischen und thermischen Technologien und Serviceleistungen sowie zugehörigen Automatisierungslösungen im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung und beliefert die Chemie-, Umwelt-, Lebensmittel-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Die maßgeschneiderten, innovativen Kundenlösungen zielen auf die Minimierung des Ressourceneinsatzes sowie höchste Prozesseffizienz ab und tragen so maßgeblich zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt bei. Das Geschäftssegment bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an.
Diese strategischen Geschäftssegmente bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns. Das Segment Separation enthält auch den Bereich Feed & Biofuel, für welchen der Vorstand eine separate Berichterstattung erhält. Aufgrund der Unterschreitung der quantitativen Schwellenwerte des Bereichs Feed & Biofuel werden die beiden Bereiche zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst. Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftssegmenten zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (EBITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftssegmenten. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftssegment enthalten.
Informationen nach Geschäftssegmenten
2022
(in MEUR)
PP
ME
HY
SE
Gesamt
Umsatz
3.591,1
1.621,2
1.539,0
791,6
7.542,9
EBITDA
471,0
100,9
156,0
97,6
825,5
EBITA
387,8
62,3
114,7
83,7
648,5
Investitionen
105,5
31,8
29,7
17,4
184,4
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
123,6
63,5
41,5
14,0
242,6
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
0,9
-0,1
0,0
0,8
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
8,5
5,2
0,0
13,7
2021
(in MEUR)
PP
ME
HY
SE
Gesamt
Umsatz
3.070,6
1.366,1
1.345,1
681,2
6.463,0
EBITDA
423,4
81,7
133,0
80,2
718,3
EBITA
346,0
38,4
95,4
66,7
546,5
Investitionen
90,6
25,5
28,7
15,3
160,1
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
114,8
67,4
38,2
13,5
233,9
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
-4,4
0,7
0,0
-3,7
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,0
7,5
5,4
0,0
12,9
b) Geografische Gebiete
Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Nordamerika, Südamerika, China und Asien (ohne China) betrieben. Segmenterlöse mit externen Kunden nach geografischen Gebieten werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt.
Informationen über geografische Gebiete
2022
(in MEUR)
Europa
Nordamerika
Südamerika
China
Asien (ohne
China)
Rest der Welt und Konsoli-
dierung
Gesamt
Außenumsätze
2.225,0
1.771,7
1.135,5
872,3
1.261,6
276,8
7.542,9
Langfristige Vermögenswerte
847,9
248,4
119,7
201,3
34,5
794,1
2.245,9
Investitionen
85,3
23,7
18,6
45,7
8,6
2,5
184,4
2021
(in MEUR)
Europa
Nordamerika
Südamerika
China
Asien (ohne
China)
Rest der Welt und Konsoli-
dierung
Gesamt
Außenumsätze
2.136,3
1.308,7
867,7
1.071,3
803,5
275,5
6.463,0
Langfristige Vermögenswerte
869,3
240,9
98,9
187,4
35,0
795,1
2.226,6
Investitionen
90,2
13,9
17,8
32,2
4,9
1,1
160,1

In den Außenumsätzen für Europa ist ein Betrag von 154,2 MEUR (2021: 129,1 MEUR) für Umsätze enthalten, die in Österreich erzielt werden. Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 318,7 MEUR (2021: 316,9 MEUR) befinden sich in Österreich.
c) Wichtige Kunden
Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.
9. Umsatzerlöse
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-GRUPPE resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden erfasst. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt: Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind eigenständig abgrenzbare Dienstleistungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu separieren. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.
Die Mehrheit der Umsatzerlöse wird bei ANDRITZ zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Aufträge, die zeitraumbezogen realisiert werden, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode („cost-to-cost method“) festgelegt. Bei der „cost-to-cost method“ werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.
Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ANDRITZ erlangt ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.
Drohende Verluste werden erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.
Vertragssalden
Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Konzernbilanz im Posten „Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung“ ausgewiesen.
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von ANDRITZ und werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Vertrag für Rechnungslegungszwecke zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.
a) Art der Produkte und Dienstleistungen, Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und wesentliche Zahlungsbedingungen
ANDRITZ ist ein Lieferant von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für die Zellstoff- und Papierindustrie (Pulp & Paper), die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie (Metals), Wasserkraftwerke (Hydro), für kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung sowie für Tierfutter- und Biomassepelletierung (Separation).
Mehr Informationen in Kapitel 8. Segmentberichterstattung.

Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode („cost-to-cost“-Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung sind einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien nicht gegeben, dann werden die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Zahlungen bzw. Anzahlungen von Kunden erfolgen – vertraglich bedingt – bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.
Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.
Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.
Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleistungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt, zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.
Im Geschäftsjahr 2022 lagen keine signifikanten Finanzierungskomponenten vor.
Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen („assurance-type-warranty“) bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung („service-type-warranty“) vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der Gegenleistung zugerechnet wird.
b) Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die folgende Übersicht zeigt die Außenumsätze von ANDRITZ nach Geschäftssegmenten:
 
Pulp & Paper
Metals
Hydro
Separation
Gesamt
(in MEUR)
2022
2021
2022
2021
2022
2021
2022
2021
2022
2021
Regionen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Europa
1.051,6
959,1
538,1
558,1
398,9
409,9
236,4
209,2
2.225,0
2.136,3
Nordamerika
673,7
515,6
506,0
338,7
379,7
276,1
212,3
178,3
1.771,7
1.308,7
Südamerika
936,7
685,4
17,4
29,6
93,1
84,4
88,3
68,3
1.135,5
867,7
Asien (ohne China)
490,9
364,8
333,3
86,0
331,1
261,1
106,3
91,6
1.261,6
803,5
China
360,6
476,6
215,4
339,4
193,5
151,2
102,8
104,1
872,3
1.071,3
Sonstige
77,6
69,1
11,0
14,3
142,7
162,4
45,5
29,7
276,8
275,5
 
3.591,1
3.070,6
1.621,2
1.366,1
1.539,0
1.345,1
791,6
681,2
7.542,9
6.463,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Art der
Umsatzrealisierung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Über einen Zeitraum
2.106,4
1.807,2
1.012,4
844,0
1.239,3
1.067,9
291,5
235,2
4.649,6
3.954,3
Zu einem Zeitpunkt
1.484,7
1.263,4
608,8
522,1
299,7
277,2
500,1
446,0
2.893,3
2.508,7
 
3.591,1
3.070,6
1.621,2
1.366,1
1.539,0
1.345,1
791,6
681,2
7.542,9
6.463,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzkategorien
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neuanlagen
1.967,2
1.688,7
1.212,5
1.018,0
954,3
803,6
410,1
344,7
4.544,1
3.855,0
Service
1.623,9
1.381,9
408,7
348,1
584,7
541,5
381,5
336,5
2.998,8
2.608,0
 
3.591,1
3.070,6
1.621,2
1.366,1
1.539,0
1.345,1
791,6
681,2
7.542,9
6.463,0
c) Vertragssalden
ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen, wenn der Leistungsfortschritt die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2022 kam es zur Erhöhung der Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 0,1 MEUR (2021: Reduktion der Wertberichtigung um 1,7 MEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 35,3 MEUR (2021: 0,0 MEUR). Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Rechnungen an den Kunden gestellt werden.
Übersteigen Anzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, dann kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren, belaufen sich auf 779,4 MEUR (2021: 696,2 MEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten um 34,6 MEUR (2021: 0,0 MEUR).
Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Diese werden in der Regel im nächsten Geschäftsjahr als Erlös erfasst.
Die kumulativen Anpassungen der Erlöse, die sich aus einer Änderung der Bestimmung des Leistungsfortschritts, einer Änderung der Schätzung des Transaktionspreises oder einer Vertragsänderung ergeben, sowie in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt worden sind, belaufen sich in der Regel auf unter einem Prozent der Gesamterlöse eines Geschäftsjahres.
d) Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Die nachfolgende Übersicht enthält den Auftragsstand zum 31. Dezember 2022 mit der erwarteten Umsatzrealisierung in den folgenden Perioden:
(in MEUR)
2023
2024 und später
Gesamt
Pulp & Paper
3.143,5
1.104,9
4.248,4
Metals
1.423,1
515,0
1.938,1
Hydro
1.346,6
1.818,9
3.165,5
Separation
557,8
66,7
624,5
 
6.471,0
3.505,5
9.976,5
ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.
e) Vertragskosten
ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Posten „Sonstige Forderungen“ enthalten und betragen zum 31. Dezember 2022 11,2 MEUR (2021: 9,8 MEUR). Analog zum Leistungsfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2022 5,9 MEUR (2021: 8,8 MEUR) amortisiert. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen erfasst.
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden. Die Bilanzierung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen getroffen werden, sind wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich.
Die Evaluierung, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Ermessen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.
10. Sonstige Erträge
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird in der Darstellung danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden.
(in MEUR)
2022
2021
Öffentliche Zuwendungen
36,1
30,3
Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
35,6
15,3
Verschrottungserträge
12,4
8,7
Mieterträge
10,6
10,1
Erträge aus Versicherungsleistungen
4,4
5,5
Fremdwährungskursgewinne
0,0
7,8
Übrige
40,2
45,4
 
139,3
123,1

Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten unter anderem 6,7 MEUR Erträge aus der Auflösung von Wertberichtungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
11. Materialaufwand
(in MEUR)
2022
2021
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
3.198,5
2.689,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen
796,7
691,7
 
3.995,2
3.381,0
 
12. Personalaufwand
(in MEUR)
2022
2021
Löhne und Gehälter
1.610,3
1.465,5
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen für Unterstützung
310,4
283,4
Aufwendungen für Pensionen
54,7
49,5
Aufwendungen für Abfertigungen
6,6
6,6
Abfindungen
4,8
-0,9
 
1.986,8
1.804,1
 
Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Höhe von 0,7 MEUR (2021: 8,2 MEUR) wurden aufwandsmindernd erfasst.
Die Anzahl der Beschäftigten der ANDRITZ-GRUPPE betrug:
(in Köpfen)
2022
2021
Arbeiter
11.309
10.234
Angestellte
17.785
16.570
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
29.094
26.804
 
 
 
Arbeiter
10.664
10.286
Angestellte
17.044
16.546
Beschäftigte (durchschnittlich, ohne Lehrlinge)
27.708
26.832
13. Sonstige Aufwendungen
(in MEUR)
2022
2021
Vertriebsaufwendungen
243,4
201,9
Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen
140,3
128,6
Reiseaufwendungen
131,8
93,3
Reparaturen und Instandhaltungen
125,8
108,4
Aufwendungen für Energie und Wasser
62,9
47,4
Versicherungsaufwendungen
49,1
42,1
Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen
34,7
23,0
Miet- und Leasingaufwendungen
32,5
28,5
Sonstige Steuern und Gebühren
28,7
24,2
Fremdwährungskursverluste
5,8
0,0
Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen
4,0
5,3
Übrige
82,0
47,1
 
941,0
749,8
In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen enthalten.
14. Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte
(in MEUR)
2022
2021
Sachanlagen
 
 
Abschreibungen
163,5
159,9
Wertminderungen
7,1
5,1
 
 
 
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
 
 
Abschreibungen
72,0
68,8
Wertminderungen
0,0
0,1
 
242,6
233,9
 
Die wesentlichen Wertminderungen bei den Sachanlagen wurden für Gebäude und Maschinen in Österreich vorgenommen. Die Wertminderungen des Sachanlagevermögens sind im Wesentlichen dem Geschäftssegment Pulp & Paper zuzuordnen.
15. Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
0,8
-3,7
Zinserträge
41,0
19,3
Zinsaufwendungen
-32,3
-40,0
Sonstiges Finanzergebnis
-41,3
-15,6
 
-31,8
-40,0
Aus Verpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und sonstigen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer sowie erwarteten Erträgen aus Planvermögen sind +4,1 MEUR Zinserträge (2021: -3,8 MEUR Zinsaufwendungen) in den Zinsaufwendungen enthalten sowie Zinsaufwendungen für Leasingverträge in Höhe von -4,3 MEUR (2021:
-4,5 MEUR).
Der Posten „Sonstiges Finanzergebnis“ beinhaltet Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Krediten und Zahlungsmittelkonten in Höhe von -21,1 MEUR (2021: -8,8 MEUR), Bewertungseffekte von Wertpapieren von
-8,6 MEUR (2021: -0,5 MEUR), sowie Umrechnungseffekte aus Hyperinflation von -6,7 MEUR (2021: 0,0  MEUR).
16. Ertragsteuern
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene der Tochterunternehmen erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
  • temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.
Am 20. Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in dritter Lesung im Plenum des Nationalrats beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich von 25% auf 24% im Jahr 2023 und schließlich auf 23% im Jahr 2024 vorsieht. Diese Änderungen des Körperschaftsteuersatzes wurden bei der Berechnung der latenten Steuern bereits berücksichtigt.
In der ANDRITZ-GRUPPE besteht in Österreich eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ HYDRO GmbH als inländischem Gruppenmitglied sowie der OTORIO LTD, Israel, und der ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd., Südafrika, als ausländischen Gruppenmitgliedern. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland zwei ertragsteuerliche Organschaften zwischen ausgewählten Konzerngesellschaften, für die Ergebnisabführungsverträge bestehen. Des Weiteren gibt es vergleichbare Steuergruppen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden.
(in MEUR)
2022
2021
Tatsächliche Steuern
-153,9
-177,0
Latente Steuern
15,6
59,1
 
-138,3
-117,9
Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 135,2 MEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 540,9 MEUR mit dem für die ANDRITZ AG anzuwendenden Steuersatz von 25%:
(in MEUR)
2022
2021
Ergebnis vor Steuern (EBT)
540,9
439,6
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (25% 2022 und 25% 2021)
-135,2
-110,0
Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch:
 
 
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand
-19,4
-24,9
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge
6,9
6,5
Steuersatzdifferenzen ausländischer Steuerrechtskreise
16,5
20,1
Effekt aus Steuersatzänderungen
-0,3
-2,1
Steuern für Vorjahre
-7,7
-2,7
Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern
25,6
15,8
Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen
-2,6
-1,2
Nicht abzugsfähige Quellensteuern; Steuern ausländischer Betriebsstätten
-18,4
-18,6
Sonstige
-3,7
-0,8
Effektiver Steueraufwand
-138,3
-117,9
in % von EBT
-25,6%
-26,8%
Die im Geschäftsjahr für ausländische Konzernunternehmen gültige nominale Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0% und 34,0% (2021: zwischen 9,0% und 34,0%).
Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:
(in MEUR)
2022
2021
Aktive latente Steuern
241,9
207,7
Passive latente Steuern
-123,9
-145,0
Stand zum 1. Jänner
118,0
62,7
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern
15,6
59,1
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern
-13,9
-3,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis
-4,2
-4,1
Währungsumrechnung
2,9
3,7
Stand zum 31. Dezember
118,4
118,0
Davon:
 
 
Aktive latente Steuern
239,7
241,9
Passive latente Steuern
-121,3
-123,9

Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen zum
31. Dezember:
 
2022
2021
 
Latente Steuern
Latente Steuern
(in MEUR)
Aktiva
Passiva
Aktiva
Passiva
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
8,7
-36,1
6,5
-41,1
Sachanlagen
5,2
-77,4
9,9
-81,2
Finanzanlagevermögen
8,3
-1,5
10,6
-4,2
Vorräte
84,3
-8,0
243,2
-8,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
89,5
-207,5
62,4
-278,9
 
196,0
-330,5
332,6
-413,4
Rückstellungen
100,0
-17,4
139,2
-38,6
Verbindlichkeiten
176,8
-84,8
196,3
-136,5
 
276,8
-102,2
335,5
-175,1
Steuerliche Verlustvorträge und andere vortragsfähige Aufwendungen
192,1
0,0
191,1
0,0
Latente Steuern vor Ansatzkorrektur und Saldierung
664,9
-432,7
859,2
-588,5
Nicht angesetzte aktive latente Steuern
-113,8
0,0
-152,7
0,0
 
551,1
-432,7
706,5
-588,5
Saldierung
-311,4
311,4
-464,6
464,6
Latente Steuern
239,7
-121,3
241,9
-123,9
Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):
(in MEUR)
2022
2021
Abzugsfähige temporäre Differenzen
147,2
167,8
Steuerliche Verlustvorträge
332,9
397,8
Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen in den nächsten fünf Jahren 3,9 MEUR (2021: 8,3 MEUR). In den steuerlichen Organschaften in Deutschland bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 3,3 MEUR (2021: 2,7 MEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 2,6 MEUR (2021: 3,2 MEUR).
Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentel-Abschreibungen beläuft sich auf 0,2 MEUR (2021: 1,0 MEUR). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von 0,1 MEUR (2021: 0,3 MEUR) angesetzt.
Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen in Höhe von 451,2 MEUR (2021: 360,1 MEUR) angesetzt.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):
 
2022
2021
(in MEUR)
Deutschland
USA
Sonstige
Deutschland
USA
Sonstige
Körperschaftsteuer
252,7
166,7
301,0
280,0
144,7
316,4
Gewerbesteuer
235,6
0,0
0,0
259,9
0,0
0,0

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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.
17. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (wie im Anschluss an die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben) wurde berechnet, indem das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallende Konzernergebnis durch die gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien, die während der Periode ausgegeben waren, dividiert wurde.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien unter Berücksichtigung von Aktienoptionen dividiert wurde.
(in MEUR)
2022
2021
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis
409,6
325,5
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien
98.916.089
99.274.435
Potenzielle Verwässerung durch Aktienoptionen
270.376
245.573
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien und Optionen
99.186.465
99.520.008
 
 
 
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
4,14
3,28
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
4,13
3,27
D) Langfristige Vermögenswerte und Schulden
18. Sachanlagen
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Abschreibung erfolgt linear überwiegend über folgende erwartete Nutzungsdauern:
Gebäude
20 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
4 - 10 Jahre
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge
3 - 10 Jahre
Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.
Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten, zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

Die Sachanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
Grundstücke und Gebäude
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
In Bau befindliche Anlagen
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2020
1.019,0
881,8
242,6
40,5
2.183,9
Zugänge
49,0
31,5
21,9
51,7
154,1
Abgänge
-29,3
-37,1
-22,0
0,4
-88,0
Umgliederungen
5,7
28,0
2,4
-39,3
-3,2
Währungsumrechnung
26,9
26,4
4,7
2,0
60,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis
9,3
1,0
0,1
0,0
10,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
-15,2
-0,8
-0,1
0,0
-16,1
Stand zum 31. Dezember 2021
1.065,4
930,8
249,6
55,3
2.301,1
Zugänge
39,7
36,5
29,2
71,6
177,0
Abgänge
-23,3
-11,5
-20,9
0,0
-55,7
Umgliederungen
22,3
36,7
0,9
-60,8
-0,9
Währungsumrechnung
6,7
5,5
1,5
0,3
14,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis
34,0
8,9
0,8
1,0
44,7
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
-1,5
0,4
0,0
0,0
-1,1
Stand zum 31. Dezember 2022
1.143,3
1.007,3
261,1
67,4
2.479,1
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibung
 
 
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2020
-315,7
-532,9
-165,2
0,0
-1.013,8
Abschreibungen
-59,9
-69,2
-30,8
0,0
-159,9
Wertminderungen
-3,7
0,0
-1,4
0,0
-5,1
Abgänge
14,0
31,5
20,7
0,0
66,2
Umgliederungen
0,5
0,0
0,1
0,0
0,6
Währungsumrechnung
-8,5
-14,8
-3,2
0,0
-26,5
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
6,6
0,5
0,0
0,0
7,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis
-0,1
1,0
0,1
0,0
1,0
Stand zum 31. Dezember 2021
-366,8
-583,9
-179,7
0,0
-1.130,4
Abschreibungen
-64,1
-69,6
-29,8
0,0
-163,5
Wertminderungen
-1,5
-5,6
0,0
0,0
-7,1
Abgänge
14,4
6,4
19,8
0,0
40,6
Umgliederungen
0,3
-2,5
2,3
0,0
0,1
Währungsumrechnung
-1,6
-2,4
-1,1
0,0
-5,1
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
0,3
-0,2
0,0
0,0
0,1
Stand zum 31. Dezember 2022
-419,0
-657,8
-188,5
0,0
-1.265,3
 
 
 
 
 
 
Buchwert
 
 
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2021
698,6
346,9
69,9
55,3
1.170,7
Stand zum 31. Dezember 2022
724,3
349,5
72,6
67,4
1.213,8
a) Sicherheiten
Sachanlagen in Höhe von 2,0 MEUR wurden zum 31. Dezember 2022 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2021: 6,1 MEUR).
b) Bestellobligo
Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2022 betrugen diese Verpflichtungen 33,4 MEUR (31. Dezember 2021: 41,1 MEUR).
c) Fremdkapitalkosten
Weder im Geschäftsjahr 2022 noch im Geschäftsjahr 2021 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich waren.
d) Zuwendungen der öffentlichen Hand
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand im Ausmaß von 0,5 MEUR (2021: 0,5 MEUR) für Investitionen in Sachanlagen erhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.
Werthaltigkeitsprüfungen von Sachanlagen basieren hauptsächlich auf abgezinsten geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie “We Care“ Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Erste Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden im Berichtsjahr bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ANDRITZ erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.
Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ANDRITZ bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverträge, die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, werden nicht erfasst. Ebenso gilt dies für Verhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit besitzen. Für Portfolios mit ähnlich strukturierten Leasingverhältnissen wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewendet. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ANDRITZ hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.
Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn prüft ANDRITZ, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird und/oder erweitert um Zeiträume, die über eine Beendigungsoption des Leasingverhältnisses eingeschränkt sind, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.
Beim erstmaligen Ansatz erfasst ANDRITZ eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:
Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf ANDRITZ übergeht oder wenn in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass eine Kaufoption wahrgenommen wird, wird der zugrundeliegende Vermögenswert bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36.
Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung des verwendeten Index oder des (Zins-)Satzes, der Laufzeit des Mietverhältnisses oder die im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträge ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.
Leasinggeber
ANDRITZ ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswertes beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
a) ANDRITZ als Leasingnehmer
Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:
(in MEUR)
2022
2021
Grundstücke und Gebäude
175,4
178,7
Personenkraftwagen
15,1
14,2
Technische Anlagen und Maschinen
4,7
4,3
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1,4
1,7
 
196,6
198,9

Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2022 33,5 MEUR (2021: 47,5 MEUR). Der Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2022 63,5 MEUR (2021: 53,0 MEUR). In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
(in MEUR)
2022
2021
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
5,3
4,0
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
12,3
10,6
Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
5,2
4,3
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
4,3
4,5
Abschreibungen für Nutzungsrechte
49,9
45,6
davon Grundstücke und Gebäude
37,9
33,1
davon Personenkraftwagen
9,0
9,1
davon technische Anlagen und Maschinen
2,1
2,4
davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,9
1,0

Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2022 2,48% (2021: 1,37%). Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Dividenden oder zusätzliche Schulden. Es gibt keine wesentlichen Untervermietungen. Leasingzahlungen für Mietverhältnisse, die der Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, betragen 2022 0,2 MEUR (2021: 0,3 MEUR).
Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen
Grundstücke und Gebäude
ANDRITZ mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Fertigung und Lagerung. Die Mietverträge für Grundstücke und Gebäude haben eine durchschnittliche Laufzeit von 6,2 Jahren im Geschäftsjahr 2022
(2021: 6,2 Jahre). In mehreren Fällen sehen Mietverträge zusätzliche Zahlungen vor, die auf Änderungen der lokalen Preisindizes beruhen.
Einige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude enthalten Verlängerungsoptionen, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Der Konzern ist bestrebt, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, sofern dies praktikabel ist, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern überprüft, ob die Ausübung der Optionen mit hinreichender Sicherheit möglich ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt, auf die er Einfluss hat. Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen zum
31. Dezember 2022, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 1,0 MEUR führen würden (2021: 0,9 MEUR).
Sonstige Leasingverhältnisse
Bei den Fahrzeugen least ANDRITZ hauptsächlich Personenkraftwagen für Beschäftigte mit einer durchschnittlichen Mietdauer von 2,7 Jahren im Geschäftsjahr 2022 (2021: 2,8 Jahre). Zu den geleasten technischen Anlagen gehören Maschinen und andere Fahrzeuge, die in Fabriken und Lagern verwendet werden. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2022 4,7 Jahre (2021: 4,6 Jahre).
Darüber hinaus werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Nutzung durch die Beschäftigten angemietet. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2022 4,0 Jahre (2021: 4,2 Jahre). Bei vielen Verträgen dieser Kategorie handelt es sich um Vermögenswerte von geringem Wert, diese wurden sofort aufwandswirksam erfasst.
ANDRITZ überwacht die Nutzung dieser Fahrzeuge und Ausrüstungen und überprüft den geschätzten Betrag, der zum Bilanzstichtag im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen ist, um die Leasingverbindlichkeiten und das Nutzungsrecht neu zu bewerten. ANDRITZ schätzt zum 31. Dezember 2022 den voraussichtlichen Restgarantiebetrag als nicht wesentlich ein.
b) ANDRITZ als Leasinggeber
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Erträge in der Höhe von 10,6 MEUR (2021: 10,1 MEUR) aus Leasingverhältnissen erzielt. Die Verträge betreffen im Wesentlichen die Vermietung von Immobilien. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Leasingverträgen sind wie folgt:
(in MEUR)
2022
2021
Bis zu einem Jahr
5,8
5,6
1 bis 2 Jahre
1,4
1,5
2 bis 3 Jahre
1,0
1,5
3 bis 4 Jahre
0,9
1,1
4 bis 5 Jahre
0,9
1,0
Länger als 5 Jahre
0,6
5,1
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen
10,6
15,8
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.
Werthaltigkeitsprüfungen von Nutzungsrechten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
Bei der Auslegung der Wahlrechte und Definition des Neupreises von Gegenständen von geringem Wert werden Ermessensentscheidungen getroffen.
Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Neben den üblichen Nutzungsdauern der Leasinggegenstände wirken weitere Faktoren in die Ermessungsentscheidungen ein. Dazu gehören Verlängerungsoptionen, vorzeitige Kündigungsoptionen, Einbauten oder Erweiterungen des Leasinggegenstands und wirtschaftliche Auswirkungen bei Vertragsänderungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen, werden diese entsprechend angepasst.
ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie “We Care“ Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Erste Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden im Berichtsjahr bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die vorhandenen Leasingverträge erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
20. Geschäfts- oder Firmenwerte
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 30. September durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen oder Veränderungen in der Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.
Die Planung erfolgt auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche für die nächsten drei Jahre erstellt wird. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.
Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich wie folgt:
(in MEUR)
2022
2021
Anschaffungskosten
 
 
Stand zum 1. Jänner
993,4
959,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis
12,6
12,4
Währungsumrechnung
12,7
21,9
Stand zum 31. Dezember
1.018,7
993,4
 
 
 
Kumulierte Wertminderung
 
 
Stand zum 1. Jänner
-215,1
-199,1
Wertminderung
-10,2
-4,8
Währungsumrechnung
-6,4
-11,2
Stand zum 31. Dezember
-231,7
-215,1
 
 
 
Buchwert
 
 
Stand zum 1. Jänner
778,3
760,0
Stand zum 31. Dezember
787,0
778,3
Diese teilen sich auf die Geschäftssegmente wie folgt auf:
(in MEUR)
2022
2021
Pulp & Paper
393,0
376,7
Metals
265,8
263,3
Hydro
98,5
108,6
Separation
29,7
29,7
 
787,0
778,3
a) Neubewertung aus Akquisitionen
Im Geschäftsjahr 2022 kam es zu keiner Neubewertung gemäß IFRS 3.
b) Wertminderung
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 10,2 MEUR vorgenommen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelt hat. Die Wertminderung betrifft die zahlungsmittelgenerierende Einheit Compact Hydro (HCH), die dem Geschäftssegment Hydro zuzuordnen ist. Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht dessen Nutzungswert und beträgt 26,3 MEUR. Der Diskontierungssatz vor Steuern betrug für diese zahlungsmittelgenerierende Einheit 14,61% (2021: 11,15%). 2021 wurden Wertminderungen in Höhe von 4,8 MEUR für Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftssegment Hydro erfasst.
c) Zahlungsmittelgenerierende Einheiten
Die folgenden Tabellen zeigen die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE):
2022
ZGE
Geschäftssegment
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz vor Steuern
Langfristige Wachstumsrate
Beschreibung
 
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
 
Xerium (PFR)
PP
224,3
12,95
2,48
Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe, Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-, Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und Aufrüstungsleistungen
Schuler (ME-F)
ME
216,5
10,49
2,56
Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service im Bereich der Umformtechnik
Nonwoven (KNW)
PP
61,1
13,80
2,52
Produktionstechnologien und Serviceleistungen für die Vliesstoff- und Textilindustrie im Bereich Air-Through Bonding, Airlay, Needlepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/Wetlace, Converting, Textilveredelung, Textilrecycling und Prozesse für Naturfasern
Large Hydro (HLH)
HY
47,6
14,15
2,61
Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweiterungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab (HSR)
HY
44,0
12,12
2,50
Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke
Separation (SES)
SE
24,5
13,10
2,64
Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen, Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Mill Solutions (MMS)
ME
16,8
9,70
2,26
Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von warm- und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichtetem Band sowie Nichteisenmetallen
Übrige ZGE
 
152,2
 
 
 
 
 
787,0
 
 
 
2021
ZGE
Geschäftssegment
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz vor Steuern
Langfristige Wachstumsrate
Beschreibung
 
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
 
Xerium (PFR)
PP
219,5
11,40
2,26
Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe, Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-, Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und Aufrüstungsleistungen
Schuler (ME-F)
ME
215,1
9,27
2,12
Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service im Bereich der Umformtechnik
Nonwoven (KNW)
PP
61,1
11,54
2,64
Produktionstechnologien und Serviceleistungen für die Vliesstoff- und Textilindustrie im Bereich Air-Through Bonding, Airlay, Needlepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/Wetlace, Converting, Textilveredelung, Textilrecycling und Prozesse für Naturfasern
Large Hydro (HLH)
HY
47,7
12,57
2,09
Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweiterungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab (HSR)
HY
43,9
10,98
2,26
Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke
Separation (SES)
SE
24,5
10,28
2,21
Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen, Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Mill Solutions (MMS)
ME
16,4
8,60
2,25
Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von warm- und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichtetem Band sowie Nichteisenmetallen
Übrige ZGE
 
150,1
 
 
 
 
 
778,3
 
 
 

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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Klimabezogene Risiken und Chancen wurden – soweit absehbar – in den Umsatzerlösen und Kosten der Pläne auf Produkt-Ebene bzw. nach regionalen Gesichtspunkten anhand der besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-GRUPPE zählen einerseits physische Risiken sowie auch Übergangsrisiken. Physische Risiken entstehen aus den Wirkungen des Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Extremwetterereignisse. Klimaveränderungen könnten zu Auswirkungen auf Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen führen. An einzelnen ANDRITZ-Standorten wurden Maßnahmen gesetzt, um die Energieeffizienz vor allem im Produktionsprozess zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. 2023 werden an einigen Fertigungsstandorten Photovoltaikanlagen installiert. Derzeit ist der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten der ANDRITZ-GRUPPE gering. Übergangsrisiken entstehen durch den Übergang zu einer CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaft. Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der „nachhaltigen Technologien“. Das Unternehmen generiert bereits heute 45% seines Gesamtumsatzes aus Produkten und Lösungen, die zur Herstellung von erneuerbarer Energie, zu Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und E-Mobilität beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden. Aktuell sehen wir auf der Produktseite keine wesentlichen Risiken, da unsere Produkte unseren Kunden helfen ihre Klimaziele zu erreichen. Es gab im Geschäftsjahr keine Wertminderung aufgrund klimabezogener Indikatoren.
In den zukünftigen Cashflows sind erwartete Kostenvolatilitäten bzw. -steigerungen und die entsprechenden Möglichkeiten (u.a. Anpassungen der Verkaufspreise sowie Preisgleitklauseln), diese Steigerungen an Kunden weiterzugeben, abgebildet.
Im Kontext des Krieges in der Ukraine wurden die Parameter des Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte sorgfältig überprüft. Interne und externe Parameter wie Marktkapitalisierung, Marktrenditen, Marktentwicklung, Vermögenswerte und Schulden, Geschäftsverlauf und das rechtliche Umfeld haben sich durch den Krieg in der Ukraine für die ANDRITZ-GRUPPE teilweise geändert. Die Überprüfung hat zu keiner Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten geführt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.
Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht (Energiepreisszenarien werden aufgrund des geringen Anteils der Energiekosten an den Gesamtkosten nicht separat abgebildet):
2022
ZGE
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz
Geplante Wachstumsraten
Geplante Cashflows
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
(in %)
Xerium (PFR)
224,3
0,46%
-4,47%
-6,12%
Schuler (ME-F)
216,5
2,22%
-24,58%
-25,84%
Nonwoven (KNW)
61,1
193,55%
-92,98%
-114,39%
Large Hydro (HLH)
47,6
2,73%
-26,67%
-18,33%
Service Rehab (HSR)
44,0
7,63%
-47,51%
-35,23%
Separation (SES)
24,5
19,60%
-68,41%
-66,62%
Mill Solutions (MMS)
16,8
n.a.
-119,71%
-44,66%
2021
ZGE
Geschäfts- oder Firmenwert
Diskontierungssatz
Geplante Wachstumsraten
Geplante Cashflows
 
(in MEUR)
(in %)
(in %)
(in %)
Xerium (PFR)
219,5
0,29%
-4,40%
-3,64%
Schuler (ME-F)
215,1
0,89%
-15,43%
-11,80%
Nonwoven (KNW)
61,1
367,44%
-113,77%
-94,23%
Large Hydro (HLH)
47,7
2,58%
-28,62%
-18,09%
Service Rehab (HSR)
43,9
7,02%
-38,62%
-48,47%
Separation (SES)
24,5
17,61%
-61,16%
-70,86%
Mill Solutions (MMS)
16,4
3,37%
-16,18%
-46,88%
Der absolute Headroom betrug zum Zeitpunkt des planmäßigen Werthaltigkeitstests im Geschäftsjahr 2022 für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Xerium (PFR) 37,4 MEUR (2021: 26,2 MEUR).
21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern lauten wie folgt:
Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Auftragsstand
1 - 3 Jahre
Kundenbeziehungen
3 - 10 Jahre
Markennamen
7 - 15 Jahre
Technologie
4 - 10 Jahre
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
3 - 15 Jahre
Entwicklungskosten
3 - 5 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.
Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher ist als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.
(in MEUR)
Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2020
473,3
89,8
563,1
Zugänge
0,1
6,0
6,1
Abgänge
-12,2
-4,9
-17,1
Umgliederungen
0,0
3,2
3,2
Währungsumrechnung
17,9
1,5
19,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis
17,8
-0,2
17,6
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
-1,8
0,0
-1,8
Stand zum 31. Dezember 2021
495,1
95,4
590,5
Zugänge
0,0
7,3
7,3
Abgänge
-9,9
-0,9
-10,8
Umgliederungen
0,0
0,9
0,9
Währungsumrechnung
11,4
-0,2
11,2
Veränderungen im Konsolidierungskreis
26,3
0,4
26,7
Stand zum 31. Dezember 2022
522,9
102,9
625,8
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibung
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2020
-267,3
-72,0
-339,3
Abschreibungen
-62,1
-6,7
-68,8
Wertminderungen
0,0
-0,1
-0,1
Abgänge
12,2
4,3
16,5
Umgliederungen
0,0
-0,6
-0,6
Währungsumrechnung
-8,1
-0,7
-8,8
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten
1,3
0,0
1,3
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,0
0,2
0,2
Stand zum 31. Dezember 2021
-324,0
-75,6
-399,6
Abschreibungen
-65,6
-6,4
-72,0
Abgänge
9,9
0,8
10,7
Umgliederungen
0,0
-0,1
-0,1
Währungsumrechnung
-4,9
0,1
-4,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,0
0,1
0,1
Stand zum 31. Dezember 2022
-384,6
-81,1
-465,7
 
 
 
 
Buchwert
 
 
 
Stand zum 31. Dezember 2021
171,1
19,8
190,9
Stand zum 31. Dezember 2022
138,3
21,8
160,1
a) Forschungs- und Entwicklungskosten
Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2022 113,8 MEUR (2021: 106,6 MEUR) berücksichtigt. Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2022 Entwicklungskosten in Höhe von 1,6 MEUR (2021: 0,0 MEUR) unter dem Posten „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert.
b) Sicherheiten
Aus der Sicherheitenbestellung bestehen bei den immateriellen Vermögenswerten per 31. Dezember 2022 Verfügungsbeschränkungen in Höhe von 0,0 MEUR (2021: 0,0 MEUR).
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden diese entsprechend angepasst.
Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie “We Care“ Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Erste Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden im Berichtsjahr bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die immateriellen Vermögenswerte erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern kommen.
22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Einige Konzernunternehmen haben leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensions-verpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die angebotenen Leistungen differieren in Abhängigkeit von der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation jedes Landes. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Entgelten ab.
In einigen Ländern besteht die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungen zu zahlen. Entsprechende Abfertigungsverpflichtungen werden rückgestellt.
Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens („projected unit credit method“) und Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs verdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des „net interest approach“ bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrundeliegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgelder und sonstigen langfristigen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.
In einigen Konzernunternehmen bestehen beitragsorientierte Pensions- und Abfertigungszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.
Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Pensionen
204,4
281,4
Abfertigungen
79,9
99,4
Sonstige
28,1
32,8
 
312,4
413,6

In den sonstigen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer sind im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Altersteilzeit enthalten.
a) Pensionen
(in MEUR)
2022
2021
Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Laufende Dienstzeitaufwendungen
8,0
8,6
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
0,4
-0,8
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
-0,2
0,8
 
 
 
Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne
46,5
40,9
 
54,7
49,5
Gemäß IAS 19 erfolgt eine Aufgliederung der leistungsorientierten Pensionspläne nach den unterschiedlichen geografischen Standorten. Die Pensionspläne entfallen im Wesentlichen auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. In der Position „Sonstige“ sind vor allem Pensionspläne in den USA, Kanada und Großbritannien enthalten.

Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember sind wie folgt:
2022
 
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Abzinsungsfaktor
in %
3,89 - 4,14
2,00 - 2,42
0,75 - 7,30
Gehaltserhöhungen
in %
0,00 - 2,50
1,00
0,00 - 6,33
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
in %
2,25
0,00
0,00 - 3,70
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung
in Jahren
5,03 - 14,10
11,57 - 15,30
6,24 - 17,29
2021
 
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Abzinsungsfaktor
in %
0,54 - 1,47
0,31 - 0,35
0,30 - 7,30
Gehaltserhöhungen
in %
0,00 - 2,00
0,50
0,00 - 6,33
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
in %
1,50
0,00
0,00 - 4,75
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung
in Jahren
5,70 - 18,19
13,75 - 17,90
7,40 - 17,29
Als wesentliche Sterbetafeln wurden die folgenden verwendet:
 
2022
2021
Österreich
AVÖ 2018-P
AVÖ 2018-P
Deutschland
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Schweiz
BVG 2020 Generationentafel
BVG 2020 Generationentafel
Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Jänner bis 31. Dezember:
2022
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
292,1
225,1
155,0
672,2
Laufende Dienstzeitaufwendungen
2,0
5,1
0,9
8,0
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
0,0
0,0
0,4
0,4
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
0,0
0,1
-0,2
-0,1
Zinsaufwand
3,3
0,8
3,8
7,9
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,0
0,0
-0,3
-0,3
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller
Annahmen
-69,2
-46,1
-31,7
-147,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
5,9
9,5
2,7
18,1
Gezahlte Leistungen
-13,6
-6,5
-72,0
-92,1
Beiträge der Planteilnehmer
2,8
2,7
0,0
5,5
Währungsumrechnung
0,0
10,4
4,3
14,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis
-0,8
0,0
-0,1
-0,9
Sonstige Änderungen
0,0
0,1
-0,1
0,0
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
222,5
201,2
62,7
486,4
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
-41,5
-241,1
-51,0
-333,6
Kürzung des Vermögenswerts
0,0
45,2
6,4
51,6
Rückstellung zum 31. Dezember
181,0
5,3
18,1
204,4
2021
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
306,5
222,8
183,9
713,2
Laufende Dienstzeitaufwendungen
2,7
4,9
1,0
8,6
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
0,0
0,0
-0,8
-0,8
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
-0,3
0,7
-24,2
-23,8
Zinsaufwand
3,1
0,3
3,8
7,2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,0
0,0
0,4
0,4
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller
Annahmen
-11,2
-2,3
-11,5
-25,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
2,7
-4,5
-1,3
-3,1
Gezahlte Leistungen
-13,7
-9,3
-8,7
-31,7
Beiträge der Planteilnehmer
2,3
2,5
0,0
4,8
Währungsumrechnung
0,0
9,8
12,2
22,0
Sonstige Änderungen
0,0
0,2
0,2
0,4
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
292,1
225,1
155,0
672,2
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
-47,4
-238,2
-142,4
-428,0
Kürzung des Vermögenswerts
0,0
24,9
12,3
37,2
Rückstellung zum 31. Dezember
244,7
11,8
24,9
281,4
Von den gesamten Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 486,4 MEUR (2021: 672,2 MEUR) sind 260,2 MEUR (2021: 378,7 MEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds gedeckt.
Die folgenden Aufstellungen leiten den Zeitwert des Planvermögens über:
2022
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner
47,4
238,2
142,4
428,0
Zinsertrag
0,8
0,8
3,4
5,0
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag)
-3,8
-9,3
-46,1
-59,2
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
0,0
0,1
0,0
0,1
Gezahlte Leistungen
-2,6
-6,7
-71,6
-80,9
Beiträge des Arbeitgebers
-0,3
3,7
19,4
22,8
Beiträge der Planteilnehmer
0,0
2,7
0,0
2,7
Währungsumrechnung
0,0
11,5
3,5
15,0
Sonstige Änderungen
0,0
0,1
0,0
0,1
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember
41,5
241,1
51,0
333,6
2021
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner
46,5
215,9
144,6
407,0
Zinsertrag
0,7
0,3
2,9
3,9
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag)
2,0
14,1
5,1
21,2
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen
-0,2
0,7
-25,1
-24,6
Gezahlte Leistungen
-2,2
-9,4
-8,2
-19,8
Beiträge des Arbeitgebers
0,6
3,4
12,2
16,2
Beiträge der Planteilnehmer
0,0
2,5
0,0
2,5
Währungsumrechnung
0,0
10,5
10,7
21,2
Sonstige Änderungen
0,0
0,2
0,2
0,4
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember
47,4
238,2
142,4
428,0
Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
2022
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Eigenkapitalinstrumente
7,0
42,0
2,9
51,9
davon an einem aktiven Markt notiert
6,9
42,0
2,9
51,8
Schuldinstrumente
6,0
66,9
19,5
92,4
davon an einem aktiven Markt notiert
5,3
66,9
19,5
91,7
Sachanlagen
1,2
58,7
0,0
59,9
davon an einem aktiven Markt notiert
0,2
0,0
0,0
0,2
Sonstige Vermögenswerte
27,3
73,5
28,6
129,4
davon an einem aktiven Markt notiert
20,2
60,5
0,1
80,8
 
41,5
241,1
51,0
333,6
2021
(in MEUR)
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Eigenkapitalinstrumente
9,1
46,5
29,7
85,3
davon an einem aktiven Markt notiert
9,0
46,5
29,7
85,2
Schuldinstrumente
9,7
62,2
102,3
174,2
davon an einem aktiven Markt notiert
9,2
62,2
102,3
173,7
Sachanlagen
1,2
53,6
0,0
54,8
davon an einem aktiven Markt notiert
0,2
0,0
0,0
0,2
Sonstige Vermögenswerte
27,4
75,9
10,4
113,7
davon an einem aktiven Markt notiert
20,4
63,6
5,6
89,6
 
47,4
238,2
142,4
428,0
Das im Geschäftsjahr 2022 tatsächlich realisierte Veranlagungsergebnis des Planvermögens betrug -2,05%
(2021: 5,77%).
Zum 31. Dezember 2022 bestanden keine außergewöhnlichen unternehmens- oder planspezifischen Risiken sowie keine erheblichen Risikokonzentrationen.
Für 2023 sind leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen im Ausmaß von 19,2 MEUR geplant.
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungs-mathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):
2022
(in MEUR)
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Abzinsungsfaktor
+0,5%
-10,7
-11,5
-3,0
-25,2
 
-0,5%
11,7
12,6
3,5
27,8
Gehaltserhöhungen
+0,5%
0,4
1,1
0,2
1,7
 
-0,5%
-0,3
-1,4
0,1
-1,6
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
+0,5%
7,3
4,2
1,0
12,5
 
-0,5%
-6,8
-0,4
-0,4
-7,6
Lebenserwartung
+1 Jahr
134,3
5,4
2,1
141,8
 
-1 Jahr
-7,7
-5,7
-2,0
-15,4
2021
(in MEUR)
 
Deutschland und Österreich
Schweiz
Sonstige
Gesamt
Abzinsungsfaktor
+0,5%
-17,7
-15,2
-9,3
-42,2
 
-0,5%
16,4
17,3
10,6
44,3
Gehaltserhöhungen
+0,5%
0,7
1,6
0,3
2,6
 
-0,5%
-0,7
-1,6
0,0
-2,3
Erhöhungen bei Pensionsbezügen
+0,5%
11,3
5,1
2,9
19,3
 
-0,5%
-10,4
0,0
-2,5
-12,9
Lebenserwartung
+1 Jahr
11,0
7,7
6,2
24,9
 
-1 Jahr
-11,0
-7,8
-6,2
-25,0
b) Abfertigungen
(in MEUR)
2022
2021
Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Laufende Dienstzeitaufwendungen
3,4
3,2
 
 
 
Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen
 
 
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne
3,2
3,4
 
6,6
6,6
Im Geschäftsjahr 2022 sind für Österreich in den Aufwendungen für Abfertigungen ergebniswirksame Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) im Zusammenhang mit beitragsorientierten Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 2,3 MEUR (2021: 2,2 MEUR) enthalten.
Eine Aufgliederung der Abfertigungsverpflichtungen nach den unterschiedlichen geografischen Standorten unterbleibt, da diese zu rund 90% auf Österreich entfallen.
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen in Österreich wie folgt:
(in %)
 
2022
2021
Abzinsungsfaktor
in %
4,01 - 4,07
0,90 - 1,20
Gehaltserhöhungen
in %
2,50
2,00
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung
in Jahren
8,28 - 11,67
9,21 - 12,86
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen von 1. Jänner bis 31. Dezember:
(in MEUR)
2022
2021
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
102,1
108,3
Laufende Dienstzeitaufwendungen
3,4
3,2
Zinsaufwand
1,3
1,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen
1,6
-0,2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller
Annahmen
-19,6
-1,6
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
3,2
0,5
Gezahlte Leistungen
-9,5
-10,5
Währungsumrechnung
-0,2
0,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,8
0,9
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember
83,1
102,1
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
-3,3
-2,7
Kürzung des Vermögenswerts
0,1
0,0
Rückstellung zum 31. Dezember
79,9
99,4

Die folgende Aufstellung leitet den Zeitwert des Planvermögens über:
(in MEUR)
2022
2021
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner
2,7
1,8
Zinsertrag
0,2
0,1
Gezahlte Leistungen
-0,2
-0,2
Beiträge des Arbeitgebers
0,7
0,2
Währungsumrechnung
-0,1
0,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0,0
0,7
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember
3,3
2,7
Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
(in MEUR)
2022
2021
Schuldinstrumente
1,6
1,1
davon an einem aktiven Markt notiert
0,0
0,0
Sonstige Vermögenswerte
1,7
1,6
davon an einem aktiven Markt notiert
1,1
1,1
 
3,3
2,7
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungs-mathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):
(in MEUR)
 
2022
2021
Abzinsungsfaktor
+0,5%
-3,5
-3,9
 
-0,5%
3,6
5,1
Gehaltserhöhungen
+0,5%
3,5
4,5
 
-0,5%
-3,5
-4,4

23. Rückstellungen
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.
Auftragsbezogene Rückstellungen umfassen Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken sowie Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden. Erst genannte werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen gebildet und bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden („onerous contracts“) werden dann gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ANDRITZ höher sind als die zu erwartenden Umsatzerlöse. Belastende Verträge werden durch Kosten- und Nutzenprognosen identifiziert und Schätzungen laufend aktualisiert.
Die Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen enthalten Großteils Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbart wurde.
(in MEUR)
Auftragsbezogene Rückstellungen
Restrukturierungen und Personalanpassungen
Sonstige
Gesamt
Stand zum 1. Jänner 2022
587,0
32,7
44,7
664,4
Zuführung
185,6
7,5
24,7
217,8
Verbrauch
-90,0
-11,9
-12,1
-114,0
Auflösung
-137,5
-4,6
-1,3
-143,4
Währungsumrechnung
2,7
1,8
1,5
6,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis
12,8
-0,2
2,5
15,1
Stand zum 31. Dezember 2022
560,6
25,3
60,0
645,9
 
 
 
 
 
Langfristige
157,4
6,4
21,6
185,4
Kurzfristige
403,2
18,9
38,4
460,5

ANDRITZ erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.
In den sonstigen Rückstellungen sind die kurzfristigen Anteile von sonstigen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer (Jubiläumsgelder und Altersteilzeit) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die nicht mit dem Absatzgeschäft zusammenhängen, enthalten.

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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Bilanzierung und die Bewertung basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte.
Mehr Informationen in Kapitel 39. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.
E) Nettoumlaufvermögen
24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.114,8
1.001,4
Wertminderung
-49,7
-64,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.065,1
936,8
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 0,0 MEUR (2021: 4,3 MEUR). Die besicherten Parteien besitzen keine Rechte, die gestellten Sicherheiten zu veräußern oder weiterzuverpfänden.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Mehr Informationen zu Überfälligkeiten und Wertminderung in Kapitel 35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

25. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
(in MEUR)
2022
2021
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand
216,4
179,0
Derivative Finanzinstrumente
71,4
38,2
Rechnungs- und Zinsabgrenzungen
48,0
44,2
Erhaltene Wechsel
23,6
47,2
Vertragskosten
11,2
9,8
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierten Unternehmen
10,5
11,8
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen
4,9
35,7
Schuldscheindarlehen
0,0
20,0
Übrige
79,1
74,1
 
465,1
460,0
davon kurzfristig
380,1
373,3
davon langfristig
85,0
86,7

In den übrigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind unter anderem Forderungen aus Kautionen sowie debitorische Kreditoren enthalten.
26. Vorräte
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Das Vorratsvermögen, einschließlich der unfertigen Erzeugnisse und noch nicht abrechenbaren Leistungen, wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten sowie nach Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Die Kosten werden nach der Durchschnittsmethode festgestellt. In den Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten enthalten. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.
Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
476,5
342,3
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen
501,0
432,2
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren
158,0
130,5
 
1.135,5
905,0
Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf
2,2 MEUR (2021: -1,8 MEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 333,5 MEUR (2021: 309,4 MEUR). Die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändeten Buchwerte der Vorräte belaufen sich auf 0,0 MEUR (2021: 4,1 MEUR).
27. Geleistete Anzahlungen
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen sowohl spezifisch für Kundenaufträge als auch für allgemeine Vorräte.
28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (Reverse factoring)
ANDRITZ bietet eine Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (SCF) an, innerhalb derer die Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank – durch Verkauf der Forderungen gegenüber ANDRITZ – zu erhalten (Factoring). In dieser Vereinbarung stimmt die Bank zu, vom Konzern geschuldete Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich dafür vom Konzern zu erhalten. Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, ihre Forderungen gegen ANDRITZ vor Fälligkeitsdatum an eine Bank zu verkaufen.
ANDRITZ hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten, die dieser Vereinbarung unterliegen, nicht ausgebucht, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die Verbindlichkeit wesentlich durch den Eintritt in die Vereinbarung verändert wurde. Aus Konzernsicht verlängert die Vereinbarung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten. Für den Konzern fallen keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Bank an. Die von den Lieferanten im Factoring befindlichen Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Alle dem SCF unterliegenden Verbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2022 bzw. 2021 als kurzfristig ausgewiesen.
Die Zahlungen an die Bank sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, weil sie weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus des Konzerns sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
(in MEUR)
2022
2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
6,9
8,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarungen
47,8
45,9
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
928,3
756,5
 
983,0
811,1
 
29. Sonstige Verbindlichkeiten
(in MEUR)
2022
2021
Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten
634,6
602,1
Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten
320,4
288,7
Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand
109,0
95,0
Derivative Finanzinstrumente
77,0
65,6
Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten
26,6
27,8
Verbindlichkeiten aus Provisionen
18,2
21,1
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen
9,3
9,5
Übrige
57,3
50,9
 
1.252,4
1.160,7
davon kurzfristig
1.223,8
1.138,0
davon langfristig
28,6
22,7
In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Zinsabgrenzungen und kreditorische Debitoren enthalten.
F) Finanz- und Kapitalstruktur, Finanzinstrumente und Risikomanagement
30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie einen Teil der sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten, Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten, sowie Schuldscheindarlehen.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten
Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:
  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI)
Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Schuldinstrument.
Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 34. Derivative Finanzinstrumente.
Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Ein Schuldinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen, und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden über das sonstige Ergebnis in der Fair Value-Rücklage erfasst. Bei der Ausbuchung werden die in der Fair Value-Rücklage kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.
Alle Schuldinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Schuldinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Ein Eigenkapitalinstrument wird grundsätzlich zu FVTPL bewertet, weil es zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im sonstigen Ergebnis, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Dividendenerträgen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinstrumente zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 34. Derivative Finanzinstrumente.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.
Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.
  • Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
  • Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
  • Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.
Bewertungstechniken
Klasse
Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Derivative Finanzinstrumente, Veranlagungen, übrige sonstige Finanzanlagen, Schuldscheindarlehen, Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt. Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer Parameter. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows, diskontiert mit einem risikoadjustierten, für die Restlaufzeit geltenden Diskontierungszins.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, unter dem Posten „Veranlagungen“ ausgewiesene Termingelder, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, abgebildet.
Sonstige Beteiligungen, unter dem Posten „Veranlagungen“ ausgewiesene Eigenkapitalinstrumente und bedingte Gegenleistungen
Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter.
a) Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:
Zum 31. Dezember 2022
(in MEUR)
 
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
 
Anhang
Hedge Accounting - zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Keine IFRS 9-Bewertungskategorie
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder
31.
 
 
 
497,5
 
497,5
 
 
Übrige Veranlagungen
31.
 
253,6
29,2
 
 
282,8
253,6
 
29,2
282,8
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
31.
 
 
0,6
 
19,0
19,6
 
 
0,6
0,6
Derivative Finanzinstrumente
34.
55,3
16,1
 
 
 
71,4
 
71,4
 
71,4
Übrige sonstige Finanzanlagen
31.
 
 
 
0,9
 
0,9
 
0,8
 
0,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
24.
 
 
 
1.065,1
 
1.065,1
 
 
 
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
 
 
 
133,2
260,5
393,7
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
32.
 
 
 
1.302,0
 
1.302,0
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
 
55,3
269,7
29,8
2.998,7
279,5
3.633,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
34.
51,3
25,7
 
 
 
77,0
 
77,0
 
77,0
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
36.
 
 
 
187,0
 
187,0
 
175,7
 
175,7
Leasingverbindlichkeiten
19./36.
 
 
 
207,4
 
207,4
 
188,4
 
188,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
28.
 
 
 
983,0
 
983,0
 
 
 
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen
29.
 
 
 
9,3
 
9,3
 
 
9,3
9,3
Schuldscheindarlehen
36.
 
 
 
893,9
 
893,9
 
837,3
 
837,3
Sonstige Verbindlichkeiten
29.
 
 
 
100,0
1.066,1
1.166,1
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
51,3
25,7
2.380,6
1.066,1
3.523,7
 
 
 
 

Zum 31. Dezember 2021
(in MEUR)
 
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
 
Anhang
Hedge Accounting - zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Keine IFRS 9-Bewertungskategorie
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder
31.
 
 
 
475,0
 
475,0
 
 
Übrige Veranlagungen
31.
 
258,1
22,4
 
 
280,5
258,1
 
22,4
280,5
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
31.
 
 
0,6
 
17,2
17,8
 
 
0,6
0,6
Derivative Finanzinstrumente
34.
15,5
22,7
 
 
 
38,2
 
38,2
 
38,2
Übrige sonstige Finanzanlagen
31.
 
 
 
1,2
 
1,2
 
1,3
 
1,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
24.
 
 
 
936,8
 
936,8
 
 
 
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
 
 
 
177,2
224,6
401,8
 
 
 
Schuldscheindarlehen
25./31.
 
 
 
20,0
 
20,0
 
20,0
 
20,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
32.
 
 
 
1.087,0
 
1.087,0
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
 
15,5
280,8
23,0
2.697,2
241,8
3.258,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
34.
19,7
45,9
 
 
 
65,6
 
65,6
 
65,6
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
36.
 
 
 
185,2
 
185,2
 
184,4
 
184,4
Leasingverbindlichkeiten
19./36.
 
 
 
231,2
 
231,2
 
230,4
 
230,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
28.
 
 
 
811,1
 
811,1
 
 
 
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen
29.
 
 
 
9,5
 
9,5
 
 
9,2
9,2
Schuldscheindarlehen
36.
 
 
 
951,5
 
951,5
 
960,3
 
960,3
Sonstige Verbindlichkeiten
29.
 
 
 
99,5
986,1
1.085,6
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
19,7
45,9
2.288,0
986,1
3.339,7
 
 
 
 
 
 
b) Überleitung der Stufe-3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die nachfolgende Tabelle enthält lediglich finanzielle Vermögenswerte.
(in MEUR)
2022
2021
Stand zum 1. Jänner
23,0
10,7
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne / Verluste
-2,5
7,9
Zugänge / Abgänge
9,3
4,4
Stand zum 31. Dezember
29,8
23,0
c) Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Es wurden die in der Tabelle aufgelisteten Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Investments veräußert. Im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen wurden keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen.
(in MEUR)
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2022
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2021
2022 erfasster Dividendenertrag
2021 erfasster Dividendenertrag
JVP VIII, L.P.
22,7
21,0
0,0
0,0
ASTARIS S.p.a.
5,2
0,0
0,0
0,0
Übrige
1,9
2,0
0,1
0,1
 
29,8
23,0
0,1
0,1
d) Nettogewinne und -verluste
2022
(in MEUR)
Derivative Finanzinstrumente
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis
-7,8
0,5
1,1
38,4
-23,3
Dividenden
 
0,2
0,1
 
 
Bewertung
12,1
-10,0
-32,3
 
im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
4,3
-9,3
1,2
6,1
-23,3
im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
2,0
 
-2,5
 
 
Nettogewinne/-verluste
6,3
-9,3
-1,3
6,1
-23,3
2021
(in MEUR)
Derivative Finanzinstrumente
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis
-5,2
 
2,6
16,9
-26,7
Dividenden
 
1,0
0,1
 
Bewertung
-26,1
-1,5
 
-4,2
 
im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
-31,3
-0,5
2,7
12,7
-26,7
im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste
-22,9
 
7,9
 
Nettogewinne/-verluste
-54,2
-0,5
10,6
12,7
-26,7
 
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.
Entsprechend den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten werden bestimmte Annahmen zu den zukünftigen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen der betroffenen Instrumente getroffen.
31. Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Langfristige Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen bestehen primär aus Wertpapieren des Anlagevermögens, Schuldscheindarlehen, Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen.
Kurzfristige Veranlagungen setzen sich im Wesentlichen aus Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Die langfristigen Veranlagungen und sonstigen Finanzanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Wertpapiere des Anlagevermögens
31,2
24,6
Termingelder
20,2
60,2
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen
19,0
17,2
Sonstige Beteiligungen
0,6
0,6
Übrige
0,9
1,2
 
71,9
103,8
Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2022 noch 2021 Verfügungsbeschränkungen.
Die kurzfristigen Veranlagungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Termingelder
477,3
414,8
Bankanleihen
146,6
107,6
Fonds
85,0
128,2
Staatsanleihen
20,0
20,1
 
728,9
670,7
32. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen („cash equivalents“), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen, beispielsweise Termingelder.
Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Bankguthaben
906,4
856,9
Termingelder
395,6
230,1
 
1.302,0
1.087,0
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.
In verschiedenen Ländern bestehen Devisenverkehrsbeschränkungen und andere gesetzliche Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch die
ANDRITZ AG als Mutterunternehmen könnte daher eventuell eingeschränkt sein.
33. Eigenkapital
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Grundkapital
Es gibt nur Stammaktien, die alle ausgegeben sind und dieselben Rechte verbriefen. Das Gesamtgrundkapital der ANDRITZ AG beträgt 104 MEUR, aufgeteilt auf 104 Millionen nennwertlose Stückaktien.
Kapitalrücklagen
In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen der Aktionärinnen und Aktionäre anlässlich der Ausgabe von Aktien enthalten.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage, versicherungs-mathematische Gewinne und Verluste sowie Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung.
Fair Value-Rücklage
Die Fair Value-Rücklage beinhaltet folgende Bestandteile:
Diese Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld.
Diese Rücklage zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, der sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bezieht. Die Kosten der Absicherung werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Hedging Rücklage bilanziert.
Diese Rücklage betrifft die kumulierten Nettoveränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten designiert zu FVTOCI.
a) Sonstiges Ergebnis
Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
 
Vor Steuern
Steuereffekt
Nach Steuern
Vor Steuern
Steuereffekt
Nach Steuern
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
40,5
-14,2
26,3
47,8
-8,9
38,9
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
40,5
-14,2
26,3
47,8
-8,9
38,9
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
-2,5
0,7
-1,8
7,9
-2,0
5,9
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
-2,5
0,7
-1,8
7,9
-2,0
5,9
 
 
 
 
 
 
 
Währungsumrechnung
14,6
0,0
14,6
62,5
0,0
62,5
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
14,6
0,0
14,6
62,5
0,0
62,5
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
-28,6
8,9
-19,7
-19,8
6,3
-13,5
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
22,0
-6,6
15,4
-4,1
1,6
-2,5
Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)
-6,6
2,3
-4,3
-23,9
7,9
-16,0
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
12,9
-4,0
8,9
-4,5
1,3
-3,2
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
-4,3
1,3
-3,0
5,5
-1,7
3,8
Absicherung von Zahlungsströmen (Kosten der Absicherung)
8,6
-2,7
5,9
1,0
-0,4
0,6
 
 
 
 
 
 
 
 
54,6
-13,9
40,7
95,3
-3,4
91,9
b) Dividenden
Für 2022 wird vom Vorstand eine Dividende von 2,10 EUR je im Umlauf befindlicher Aktie vorgeschlagen.
Die Ausschüttung für 2021 in Höhe von 163,1 MEUR, was einer Dividende von 1,65 EUR je Aktie entspricht, wurde vom Vorstand vorgeschlagen und in der 115. Ordentlichen Hauptversammlung am 7. April 2022 beschlossen. Die Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgte am 13. April 2022.
c) Eigene Aktien
Der Vorstand hat auf Basis einer Ermächtigung der Hauptversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 1.000.000 Stückaktien im Zeitraum vom 5. November 2020 bis 1. Februar 2021, sowie vom 13. Dezember 2021 bis 6. Februar 2022 ermöglicht.
2022 wurden 344.750 Stückaktien zu einem Durchschnittspreis von 46,43 EUR je Aktie zurückgekauft. Es wurden keine Aktien an berechtigte Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte wiederverkauft sowie 57.654 Aktien im Zuge der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte von ANDRITZ abgegeben. Zum 31. Dezember 2022 hat die Gesellschaft 5.096.411 eigene Aktien mit einem Marktwert von 272,9 MEUR gehalten. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte und für die Ausgabe von Aktien an Beschäftigte zu verwenden.
Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:
 
Im Umlauf
befindliche Aktien
eigene Aktien
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2020
99.255.896
4.744.104
104.000.000
Erwerb eigener Aktien
-105.250
105.250
0
Bedienung von Aktienoptionen und Beteiligungsprogrammen für Beschäftigte
40.039
-40.039
0
Stand zum 31. Dezember 2021
99.190.685
4.809.315
104.000.000
Erwerb eigener Aktien
-344.750
344.750
0
Bedienung von Aktienoptionen und Beteiligungsprogrammen für Beschäftigte
57.654
-57.654
0
Stand zum 31. Dezember 2022
98.903.589
5.096.411
104.000.000
d) Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Aktienoptionsprogramm 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben im Juni 2022 beschlossen, leitenden Angestellten sowie Nachwuchsführungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte von 1. Juni 2022 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben.
Bis zu 30% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2029 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt.
Bis zu 60% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2029 ausgeübt werden und nur dann, wenn die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022, 2023 oder 2024 im EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer EBITA-Marge zwischen 7,5% und 9,0% aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer EBITA-Marge von 9,0% oder höher 100% der Optionen ausgeübt werden können.
10% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2029 ausgeübt werden und nur dann, wenn die „Accident Frequency Rate (AFR 1) > 1 days absence“ im Geschäftsjahr 2022 ≤ 2,4, 2023 ≤ 1,7 oder 2024 ≤ 1,2 beträgt.
Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. Juni 2022 und beträgt 43,56 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 115. ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2022 folgenden Kalenderwochen und beträgt 38,80 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.
Aktienoptionsprogramm 2020
Die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte, einzelne Nachwuchsführungskräfte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte von 1. September 2020 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte, 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.
Bis zu 90% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 oder 2022 im EBITA-Korridor liegt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022 oder 2023 im EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer EBITA-Marge zwischen 6,5% und 7,9% aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer EBITA-Marge von 8% oder höher 90% der Optionen ausgeübt werden können.
10% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 ausgeübt werden und nur dann, wenn die „Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence“ im Geschäftsjahr 2021, 2022 oder 2023 ≤ 3,5 beträgt.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. September 2020 und beträgt 27,64 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.
Aufgrund des Umstands, dass die Aktienoptionsprogramme keine Abgeltung in Form eines Barausgleichs vorsehen, werden diese entsprechend den internationalen Rechnungslegungsvorschriften durch direkte Erfassung des resultierenden Aufwands im Eigenkapital erfasst.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 wurden 975.000 Optionen gewährt. Aufgrund der Nichterreichung der Leistungsbedingungen zur Ausübung der Optionen wurde im Jahr 2022 der beizulegende Zeitwert der Optionen zur Gänze ergebniswirksam aufgelöst. Aus der Auflösung ergab sich ein Ergebniseffekt von 4,5 MEUR.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 wurden 948.500 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 2,1 MEUR, davon wurden 2022 anteilig 0,8 MEUR als Aufwand erfasst.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2022 wurden 828.485 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 8,4 MEUR, davon wurden 2022 anteilig 1,7 MEUR als Aufwand erfasst.
Zusammenfassend entwickelten sich die Aktienoptionsprogramme in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 wie folgt:
 
2022
2021
 
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Stand zum 1. Jänner
1.792.000
38,28
1.847.500
38,41
Gewährte Optionen
828.485
43,56
0
0,00
Ausgeübte Optionen
 
 
0
0,00
Verfallene und verwirkte Optionen
-857.000
46,01
-55.500
42,41
Stand zum 31. Dezember
1.763.485
37,01
1.792.000
38,28
Ausübbar am Jahresende
0
 
0
 
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Aktienoptionsprogramme werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Laufzeit der Optionen und erwartete Dividenden ermittelt. Die für die Bestimmung von Marktwerten erforderliche Interpretation von Marktinformationen verlangt mitunter subjektive Beurteilungen. Entsprechend können die angeführten Werte auch von den später am Markt realisierten Werten abweichen.
e) Nicht beherrschende Anteile
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.
(in MEUR)
Sitz
Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis
Nicht beherrschende Anteile
 
 
2022
2021
2022
2021
2022
2021
OTORIO LTD
Tel Aviv, Israel
49,99%
49,99%
-7,8
-4,5
-15,7
-9,0
PT. ANDRITZ HYDRO
Jakarta, Indonesien
49,00%
49,00%
0,8
0,7
1,8
1,7
Dabaki Grundstücksverwaltungs-gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland
6,00%
6,00%
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
-7,0
-3,8
-13,9
-7,3
 
f) Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:
(in MEUR)
2022
2021
Summe Eigenkapital
1.834,7
1.567,3
Bilanzsumme
8.491,8
7.672,8
Eigenkapitalquote
21,6%
20,4%
ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen zur Veräußerung oder sonstigen Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit bestehenden aktienbasierten Vergütungsplänen. In den vergangenen Jahren wurden die Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung überwiegend durch den Rückkauf von eigenen Aktien erfüllt.
Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand („going concern“) der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Aktionärinnen und Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Zur Absicherung der finanziellen Stabilität wurden in der Vergangenheit Schuldscheindarlehen (2017, 2018 und 2019) platziert, welche auch die Basis für weiteres Wachstum der ANDRITZ-GRUPPE darstellen. Die Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionärinnen und Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst.
Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird.
Die Strategie der Gruppe wurde gegenüber 2021 nicht verändert.
34. Derivative Finanzinstrumente
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus operativen, Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten. Finanzinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind
Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zum Bilanzstichtag wird der beizulegende Zeitwert offener Derivate als Barwert zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Währungs- und Zinsnotierungen berechnet. Das eigene Kreditrisiko sowie das Kreditrisiko des Vertragspartners werden einbezogen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten gut abbilden zu können, wendet ANDRITZ die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 an.
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert ANDRITZ die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Die wesentlichen Konditionen der Zahlungen aus den Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (insbesondere Nominale und Zahlungszeitpunkte) sind grundsätzlich identisch bzw. verhalten sich gegenläufig („Critical Terms Match“).
Derivate werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Je nach beizulegendem Zeitwert (positiv oder negativ) werden die derivativen Finanzinstrumente als sonstige Forderung oder als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Die Instrumente werden als langfristig klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts
12 Monate überschreiten, und als kurzfristig, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate oder weniger betragen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich erfasst:
Fair Value Hedge
Im Zusammenhang mit der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit werden die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und das Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Cashflow Hedge
Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Hedging Rücklage. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (Forward points) oder Basis Spread von Swaps wird separat als Kosten der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung ins Eigenkapital eingestellt.
Führt die Cashflow-Absicherung zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit oder wird zu einer festen Verpflichtung, auf die die Bilanzierung zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts angewandt wird, werden die im sonstigen Ergebnis bis zum Zugangszeitpunkt erfassten Beträge Teil der erstmaligen Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit. In allen anderen Fällen der Absicherung von Zahlungsströmen wird der Betrag, der bis zum Zeitpunkt, in dem die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden, im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, als Umgliederungsbetrag aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, beendet wird oder die Absicherung die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt, verbleiben alle kumulierten Gewinne oder Verluste und die abgegrenzten Kosten der Absicherung im Eigenkapital bis die prognostizierte Transaktion erfolgt. Wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste und die Kosten der Absicherung sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
In der ANDRITZ-GRUPPE werden vor allem Zahlungsströme aus Ein- und Verkäufen aus dem operativen Geschäft durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden.
Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab. In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurden Schuldscheindarlehen in zehn Tranchen mit einer Gesamtnominale von 1.075,0 MEUR ausgegeben. Die Tranchen wurden mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen und sind variabel bzw. fix verzinst. Zur Absicherung des Zinsrisikos der zukünftigen Zahlungsströme wurden vier Zinstermingeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Die aus der variabel verzinsten Nominale von 190,5 MEUR erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wurden als Grundgeschäft bestimmt und mit den dazugehörigen Zinsswaps als Cashflow-Hedge-Beziehung designiert. 2022 wurde eine variabel verzinste Tranche mit einer Gesamtnominale von 58,0 MEUR vorzeitig getilgt (2021: 2 Tranchen mit Gesamtnominale von 122,5 MEUR). Die dazugehörigen Zinstermingeschäfte wurden ebenfalls vorzeitig fällig gestellt.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente und beizulegenden Zeitwerte nach Art des Termingeschäfts:
Zum 31. Dezember 2022
(in MEUR)
Restlaufzeit Nominalwerte
Beizulegender Zeitwert
 
unter 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
positiv
negativ
Gesamt
Devisentermingeschäfte
2.566,7
957,6
3.524,3
71,1
76,9
-5,8
davon Hedge-Accounting
1.528,6
974,9
2.503,5
55,0
51,3
3,7
Zinstermingeschäfte
11,0
3,0
14,0
0,3
0,0
0,3
davon Hedge-Accounting
11,0
3,0
14,0
0,3
0,0
0,3
Warentermingeschäfte
2,6
2,1
4,7
0,0
0,1
-0,1
 
2.580,3
962,7
3.543,0
71,4
77,0
-5,6
Zum 31. Dezember 2021
(in MEUR)
Restlaufzeit Nominalwerte
Beizulegender Zeitwert
 
unter 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
positiv
negativ
Gesamt
Devisentermingeschäfte
2.243,4
603,5
2.846,9
38,2
63,9
-25,7
davon Hedge-Accounting
1.039,8
513,5
1.553,3
15,5
18,0
-2,5
Zinstermingeschäfte
0,0
68,0
68,0
0,0
1,7
-1,7
davon Hedge-Accounting
0,0
68,0
68,0
0,0
1,7
-1,7
 
2.243,4
671,5
2.914,9
38,2
65,6
-27,4
Die in den sonstigen Gewinnen/Verlusten enthaltenen Nettogewinne/-verluste aus Devisentermingeschäften, die nicht als Sicherungsbeziehung qualifiziert sind, sind der Tabelle in Kapitel 30. d) Nettogewinne und -verluste zu entnehmen. Diese Sicherungsinstrumente sind in den Bilanzposten „Sonstige Forderungen und Vermögenswerte“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ enthalten.
a) Angaben zu Hedge-Accounting-Derivaten
Sicherungsinstrumente, die als Sicherungsbeziehung designiert sind, sind in den Bilanzposten „Sonstige Forderungen und Vermögenswerte“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ enthalten. Nachfolgend erfolgen Angaben zu Nominalwerten, Buchwerten und Konditionen der Hedge-Accounting-Derivate:
Zum 31. Dezember 2022
 
Nominale
Buchwert - Vermögenswerte
Buchwert - Verbindlichkeiten
Buchwert - Netto
Fälligkeitsdatum
Durchschnittlicher Sicherungskurs
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts zur Berechnung der Ineffektivität
 
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
 
 
(in MEUR)
Währungsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
EUR / USD
885,6
15,1
-20,9
-5,8
Jänner 2023 - Jänner 2028
1,1
1,0
EUR / CNY
298,3
3,0
-3,8
-0,8
Jänner 2023 - November 2026
7,3
-6,4
EUR / INR
62,2
0,9
-1,0
-0,1
Jänner 2023 - Jänner 2026
90,0
-1,7
EUR / BRL
60,7
2,0
-1,2
0,8
Jänner 2023 - September 2029
6,4
-1,3
EUR / AUD
57,5
0,1
-1,2
-1,1
Jänner 2023 - Oktober 2025
1,6
-0,7
EUR / CHF
14,8
0,2
-0,2
0,0
Jänner 2023 - Oktober 2025
1,0
0,1
USD / EUR
368,6
12,6
-8,1
4,5
Jänner 2023 - August 2027
0,9
-5,1
USD / BRL
94,0
3,4
-0,8
2,6
Jänner 2023 - Juni 2026
5,7
-1,4
USD / CNY
92,3
1,5
-1,0
0,5
Jänner 2023 - Mai 2027
6,8
-2,1
USD / INR
73,8
0,2
-1,3
-1,1
Jänner 2023 - Februar 2027
84,0
-3,3
CHF / EUR
55,9
0,9
-1,3
-0,4
Jänner 2023 - Dezember 2027
1,0
-1,2
CNY / EUR
33,4
0,1
-0,7
-0,6
Jänner 2023 - Juni 2024
0,1
0,0
SEK / EUR
140,0
0,8
-5,6
-4,8
Jänner 2023 - Juni 2025
0,1
-7,3
MXN / USD
91,5
10,9
0,0
10,9
Jänner 2023 - Dezember 2027
0,0
6,1
Übrige
174,9
3,3
-4,2
-0,9
Jänner 2023 - Dezember 2026
-
-5,7
 
2.503,5
55,0
-51,3
3,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
Variabel / Fix
14,0
0,3
0,0
0,3
Mai 2023 - Mai 2026
-
0,4
 
14,0
0,3
0,0
0,3
 
 
 
Zum 31. Dezember 2021
 
Nominale
Buchwert - Vermögenswerte
Buchwert - Verbindlichkeiten
Buchwert - Netto
Fälligkeitsdatum
Durchschnittlicher Sicherungskurs
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts zur Berechnung der Ineffektivität
 
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
(in MEUR)
 
 
(in MEUR)
Währungsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
EUR / USD
496,2
1,2
-4,8
-3,6
Jänner 2022 - Dezember 2026
1,2
-1,9
EUR / CNY
152,6
4,3
-1,6
2,7
Jänner 2022 - November 2026
7,6
-1,4
EUR / BRL
23,0
0,7
-0,1
0,6
Jänner 2022 - März 2023
6,7
0,9
EUR / INR
46,1
1,1
-1,4
-0,3
Jänner 2022 - Mai 2025
90,6
-0,1
EUR / CHF
10,8
0,3
-0,2
0,1
Jänner 2022 - Oktober 2025
1,1
0,2
EUR / AUD
80,0
0,2
-1,7
-1,5
Jänner 2022 - Oktober 2025
1,6
0,0
USD / CNY
35,0
0,8
0,0
0,8
Jänner 2022 - September 2023
6,5
-0,4
USD / INR
22,2
0,4
-0,2
0,2
Jänner 2022 - Februar 2025
77,8
-0,2
USD / BRL
73,9
0,7
-1,0
-0,3
Jänner 2022 - September 2024
5,8
-0,4
USD / EUR
166,6
0,4
-2,9
-2,5
Jänner 2022 - August 2027
0,9
-20,4
CNY / EUR
26,9
0,1
-0,3
-0,2
Jänner 2022 - Dezember 2023
0,1
-0,4
SEK / EUR
88,7
0,1
-1,2
-1,1
Jänner 2022 - Dezember 2024
0,1
0,0
MXN / USD
141,7
2,2
0,0
2,2
Jänner 2022 - Dezember 2027
0,0
0,0
CHF / EUR
25,4
0,4
-0,4
0,0
Jänner 2022 - Dezember 2027
0,9
-0,1
Übrige
164,2
2,6
-2,2
0,4
Jänner 2022 - Dezember 2026
-
2,6
 
1.553,3
15,5
-18,0
-2,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
Variabel / Fix
68,0
0,0
-1,7
-1,7
Mai 2023 - Mai 2026
-
1,8
 
68,0
0,0
-1,7
-1,7
 
 
 
b) Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage
Entwicklung des in der Fair Value-Rücklage ausgewiesenen kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen getrennt nach Risikokomponente und Kosten der Absicherung:
(in MEUR)
Währungsrisiko
Zinsrisiko
Summe Hedging Rücklage
Kosten der
Absicherung
Summe Rücklage aus der Absicherung von Zahlungsströmen
Stand zum 31. Dezember 2020
23,9
-6,5
17,4
-6,8
10,6
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
-21,6
1,8
-19,8
-4,5
-24,3
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
-9,2
5,1
-4,1
5,5
1,4
Steuereffekt
9,6
-1,7
7,9
-0,4
7,5
Stand zum 31. Dezember 2021
2,7
-1,3
1,4
-6,2
-4,8
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
-29,0
0,4
-28,6
12,9
-15,7
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung
20,3
1,7
22,0
-4,3
17,7
Steuereffekt
2,8
-0,5
2,3
-2,7
-0,4
Stand zum 31. Dezember 2022
-3,2
0,3
-2,9
-0,3
-3,2

Die Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt hauptsächlich in die Umsatzerlöse und das Zinsergebnis und beinhaltet auch nicht wesentliche Übertragungen in die Vorräte und in das Anlagevermögen.
c) Angaben zu Ineffektivitäten
Bei der Beurteilung von Ineffektivität aus der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden das Ausfallsrisiko eines Kontrahenten, signifikante Änderungen des Kreditrisikos einer Vertragspartei der Sicherungsbeziehung oder die Änderung des Zahlungszeitpunkts des gesicherten Grundgeschäfts, Verringerung des Gesamtrechnungs-betrags oder Preises des gesicherten Grundgeschäfts herangezogen. Betreffend Zinsänderungsrisiko wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung nach der kumulativen Dollar-Offset-Methode auf Basis von Forward-Kursen bestimmt.
Die Ineffektivität der designierten Grundgeschäfte stellt sich wie folgt dar:
 
2022
2021
(in MEUR)
Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität
Ineffektivität
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung
Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität
Ineffektivität
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung
Währungsrisiko
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte - Käufe und Verkäufe
-29,0
0,0
-29,0
-21,6
0,0
-21,6
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps - Variabel verzinste Kredite und Schuldscheindarlehen
0,4
0,0
0,4
1,8
0,0
1,8

Das Ergebnis der Berechnung der Ineffektivität aus Absicherungen des Währungsrisikos und des Zinsrisikos wird im Posten „sonstige Finanzierungsaufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
d) Saldierung
Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente gemäß den Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und ähnlichen Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht, da der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Im Falle einer Beendigung der Rahmenverträge bzw. einer vorzeitigen Terminierung der ausstehenden Kontrakte, würden die Nettobeträge der Marktwerte aller zu terminierenden Kontrakte abgegolten werden.
Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:
(in MEUR)
2022
2021
 
positiv
negativ
positiv
negativ
Brutto- und Nettobeträge (in der Bilanz)
71,4
-77,0
38,2
-65,6
Saldierung (potenzielle Effekte)
-9,3
9,3
-4,9
4,9
Nettobeträge
62,1
-67,7
33,3
-60,7
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten in Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse aus solchen Instrumenten wesentlich widerspiegeln.
35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.
Aus den Klimarisiken ergeben sich für ANDRITZ keine finanziellen Risiken. ANDRITZ verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen welche Klimaziele beinhalten, daher kann es nicht zum Bruch von klimabezogenen Covenants kommen. Es ist nicht bekannt, dass Kreditgeber Umweltaspekte bei der Preisgestaltung eines Kredits berücksichtigt haben, welche zu einer Reduktion des Zinssatzes bei Erfüllung führen würden, und somit die Bilanzierung eines eingebetteten Derivats auslösen würden.
a) Ausfallrisiken
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:
  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind
  • Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet sind
  • Vertragsvermögenswerte
Es wird das Wertberichtigungsmodell der „erwarteten Kreditausfälle“ (ECL – Expected Credit Loss) angewendet. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:
  • 12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.
Allgemeiner Ansatz
Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für zukünftige Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.
Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte abgeschrieben („credit-impaired“) sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögens-werte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen, um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten ist und keine Realisierbarkeit gegeben ist:
Vereinfachter Ansatz
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und soweit anwendbar für sonstige Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf dem Branchenausblick und beträgt rund 2 Prozent.
Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:
  • Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
  • Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig.
Risikominderungsstrategien
Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody’s, Standard & Poor’s, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads – Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Anpassung der Kontrahentenlimite erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.
Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von ähnlichen privaten Institutionen, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.
Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.
Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.
(in MEUR)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Veranlagungen
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2020
-62,2
-3,1
-2,0
-0,3
-0,6
-68,2
Dotierung
-2,8
0,0
-3,7
0,0
0,0
-6,5
Verbrauch
2,7
0,0
0,4
0,0
0,0
3,1
Auflösung
0,0
1,7
0,0
0,3
0,4
2,4
Währungsumrechnung
-2,3
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,3
Stand zum 31. Dezember 2021
-64,6
-1,4
-5,3
0,0
-0,2
-71,5
Dotierung
-0,6
-0,1
-31,2
-0,2
-0,4
-32,5
Verbrauch
10,2
0,0
0,0
0,0
0,0
10,2
Auflösung
6,5
0,0
0,1
0,0
0,0
6,6
Währungsumrechnung
-1,2
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,2
Stand zum 31. Dezember 2022
-49,7
-1,5
-36,4
-0,2
-0,6
-88,4
Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimite festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren, werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.
Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung ist ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand im Einsatz. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.
Veränderungen der Bruttobuchwerte, die zur Änderung der Wertminderung beitragen, sind hauptsächlich bedingt durch das Projektportfolio und die regionale Verteilung. Bei Vermögenswerten, welche beim Zugang nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt wurden, fand keine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz statt. Daher ergab sich kein Wechsel von der Bewertung der Wertberichtigung zu dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-GRUPPE einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit-Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet. Wesentliche Parameter in dieser Beurteilung sind die Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum.
Zum 31. Dezember 2022
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Nicht überfällig
0,03%
0,25%
764,6
-0,7
763,9
Bis 60 Tage überfällig
0,21%
1,39%
200,7
-0,9
199,8
61 bis 120 Tage überfällig
0,63%
4,16%
37,0
-0,6
36,4
Mehr als 120 Tage überfällig
1,68%
11,08%
61,7
-2,9
58,8
Individuell wertgemindert
 
 
50,8
-44,6
6,2
 
 
 
1.114,8
-49,7
1.065,1
Zum 31. Dezember 2021
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Nicht überfällig
0,03%
0,23%
704,2
-0,8
703,4
Bis 60 Tage überfällig
0,17%
1,27%
129,9
-0,7
129,2
61 bis 120 Tage überfällig
0,52%
3,80%
43,4
-0,8
42,6
Mehr als 120 Tage überfällig
1,39%
10,13%
56,7
-3,3
53,4
Individuell wertgemindert
 
 
67,2
-59,0
8,2
 
 
 
1.001,4
-64,6
936,8

Vertragsvermögenswerte
Basierend auf einem internen Credit-Risk-Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht.
Zum 31. Dezember 2022
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
0,0
0,0
0,0
Unbesicherter Anteil
0,89%
118,5
-1,2
117,3
Besicherter Anteil
0,11%
930,5
-0,3
930,2
 
 
1.049,0
-1,5
1.047,5
Zum 31. Dezember 2021
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
0,0
0,0
0,0
Unbesicherter Anteil
0,93%
95,1
-0,7
94,4
Besicherter Anteil
0,08%
841,3
-0,7
840,6
 
 
936,4
-1,4
935,0
Sonstige Forderungen
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet.
Zum 31. Dezember 2022
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
50,8
-36,1
14,7
Portfolio wertgemindert
0,34%
118,8
-0,3
118,5
 
 
169,6
-36,4
133,2
Zum 31. Dezember 2021
(in MEUR)
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Individuell wertgemindert
-
54,1
-4,9
49,2
Portfolio wertgemindert
0,35%
128,4
-0,4
128,0
 
 
182,5
-5,3
177,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Veranlagungen
ANDRITZ verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, vorrangige Bankanleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE auswirken. Der Vorstand wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimite in der ANDRITZ-GRUPPE informiert.
Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie unter dem Posten „Veranlagungen“ ausgewiesenen Termingeldern ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt.
Zum 31. Dezember 2022
(in MEUR)
Externes Rating
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Geringes Risiko
AAA bis BBB-
0,05%
1.629,6
-0,8
1.628,8
Mittleres Risiko
BB+ bis BB-
0,01%
167,0
0,0
167,0
Hohes Risiko
B+ bis D
0,17%
3,7
0,0
3,7
 
 
 
1.800,3
-0,8
1.799,5
Zum 31. Dezember 2021
(in MEUR)
Externes Rating
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate
Bruttobuchwert
Wertminderung
Nettobuchwert
Geringes Risiko
AAA bis BBB-
0,02%
1.449,3
-0,2
1.449,1
Mittleres Risiko
BB+ bis BB-
0,01%
111,2
0,0
111,2
Hohes Risiko
B+ bis D
0,15%
1,7
0,0
1,7
 
 
 
1.562,2
-0,2
1.562,0
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Wertberichtigung nach dem Modell der „erwarteten Kreditausfälle“ umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit einzelner Gruppen, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert.
Die Wertberichtigung einzelner zweifelhafter Forderungen umfasst zusätzlich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.
Bei der Einschätzung, ob im Einzelfall ein Übergang vom Modell des 12-Monats-Kreditverlusts zum Modell des lebenslangen Kreditverlusts anzuwenden ist, wird erhebliches Urteilsvermögen gefordert und vorhandene Kunden- und Marktinformationen miteinbezogen.
b) Liquiditätsrisiken
Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch die Emission von Schuldscheindarlehen, durch Anzahlungen von Kunden und durch Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine auf einen fix festgelegten Planungshorizont ausgerichtete rollierende Liquiditätsvorschau, die quartalsweise Aktualisierung dieser Vorschau sowie vorhandene und nicht ausgenutzte Kreditlinien sollen die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-GRUPPE sicherstellen.
Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Nähere Erläuterungen dazu sind in Kapitel 35. a) Ausfallrisiken zu finden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.
Die ANDRITZ-GRUPPE ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-GRUPPE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw.
-bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Durch diese Diversifikation versucht ANDRITZ das Kontrahentenrisiko bestmöglich zu minimieren.
Wie in Kapitel 28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beschrieben, bietet ANDRITZ eine Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (SCF) an, deren Zweck es ist, eine effizientere Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarung ermöglicht ANDRITZ, die Zahlungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an die Bank zu zentralisieren, anstatt jeden Lieferanten einzeln zu bezahlen. Da die Vereinbarung die Zahlungsfristen nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten verlängert, würde sich bei Entfall des Supply-Chain-Finanzierung keine Auswirkung auf die Liquidität ergeben. Die Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung trägt zu einer besseren Vorhersage von Mittelabflüssen bei.
In der ANDRITZ-GRUPPE gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:
2022
(in MEUR)
Buchwert
Vertragliche Zahlungsströme
 
 
unter 1 Jahr
zwischen 1 und 5 Jahren
über 5 Jahre
Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
187,0
90,8
83,6
17,8
192,2
Leasingverbindlichkeiten
207,4
48,1
112,4
60,1
220,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
983,0
983,0
0,0
0,0
983,0
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen
9,3
9,3
0,0
0,0
9,3
Schuldscheindarlehen
893,9
177,2
712,9
37,5
927,6
Sonstige Verbindlichkeiten
1.166,1
1.160,8
4,7
0,6
1.166,1
Nicht derivative finanzielle Schulden
3.446,7
2.469,2
913,6
116,0
3.498,8
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
77,0
54,2
27,8
0,4
82,4
Derivative finanzielle Schulden
77,0
54,2
27,8
0,4
82,4
 
3.523,7
2.523,4
941,4
116,4
3.581,2
2021
(in MEUR)
Buchwert
Vertragliche Zahlungsströme
 
 
unter 1 Jahr
zwischen 1 und 5 Jahren
über 5 Jahre
Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
185,2
78,0
78,0
35,5
191,5
Leasingverbindlichkeiten
231,2
49,5
123,1
72,8
245,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
811,1
811,1
0,0
0,0
811,1
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen
9,5
0,2
9,2
0,0
9,4
Schuldscheindarlehen
951,5
13,3
812,9
175,9
1.002,1
Sonstige Verbindlichkeiten
1.085,6
1.073,3
12,1
0,2
1.085,6
Nicht derivative finanzielle Schulden
3.274,1
2.025,4
1.035,3
284,4
3.345,1
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
65,6
50,5
15,3
0,0
65,8
Derivative finanzielle Schulden
65,6
50,5
15,3
0,0
65,8
 
3.339,7
2.075,9
1.050,6
284,4
3.410,9
c) Marktrisiken
Das Marktrisiko umfasst das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Währungskurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken.
Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagement-Ausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden.
Währungsrisiken
Die Risikomanagementrichtlinie der Gruppe besteht darin, 75 bis 85% ihres geschätzten Fremdwährungsrisikos in Bezug auf prognostizierte An- und Teilzahlungen von Kunden bzw. an Lieferanten in den folgenden 12 Monaten zu jedem Zeitpunkt abzusichern. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung seines Währungsrisikos, die zum größten Teil eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben. Die Risikomanagementstrategie des Konzerns wurde direkt aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht angepasst, jedoch spiegeln sich die indirekten Auswirkungen wider.
Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern, deren Heimatwährung nicht der Euro ist. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Währungsrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die erforderlichen Maßnahmen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Hedging von Kunden- oder Lieferantenaufträgen, die nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossen wurden, sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.
Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Schwedischen Kronen (SEK), Brasilianischem Real (BRL) und Indischen Rupien (INR). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Währungsrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Währungskursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-GRUPPE.
Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sind wie folgt:
(in MEUR)
 
 
2022
 
2021
 
 
Konzernergebnis
Sonstiges Ergebnis
Konzernergebnis
Sonstiges Ergebnis
EUR/USD
+10%
-54,8
-11,3
-50,6
2,1
 
-10%
54,8
11,3
50,6
-2,1
EUR/CNY
+10%
17,0
-1,0
12,7
2,5
 
-10%
-17,0
1,0
-12,7
-2,5
EUR/SEK
+10%
6,3
-3,5
6,0
-1,3
 
-10%
-6,3
3,5
-6,0
1,3
EUR/BRL
+10%
-1,8
9,9
-1,2
3,9
 
-10%
1,8
-9,9
1,2
-3,9
EUR/INR
+10%
0,1
6,1
3,4
-0,1
 
-10%
-0,1
-6,1
-3,4
0,1

Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus der Marktbewertung von Devisentermingeschäften mit neuen Kursen, die zur Sicherung von Planpositionen eingesetzt und in keine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden werden. Diesen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente steht der gesicherte Auftragsstand gegenüber.
Zinsänderungsrisiken
Die ANDRITZ-GRUPPE schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Abgesehen von den in Kapitel 34. beschriebenen Sicherungsinstrumenten, werden keine weiteren wesentlichen derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limite. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limite wird quartalsweise überwacht.

Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze, bezogen auf die Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden waren zum Bilanzstichtag folgende:
2022
(in %)
EUR
USD
BRL
CNY
Finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
Guthaben auf laufenden Konten
0,5
0,1
0,0
0,1
Kurzfristige Geldanlagen
0,5
2,9
12,5
3,2
Veranlagungen, kurzfristig
0,3
0,0
0,0
1,8
Veranlagungen, langfristig
0,4
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
 
 
 
Leasingverbindlichkeiten
2,5
2,2
6,5
3,0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
0,1
0,0
0,0
0,0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1,3
0,0
0,0
0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig
1,4
0,0
0,0
0,0
2021
(in %)
EUR
USD
BRL
CNY
Finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
Guthaben auf laufenden Konten
-0,1
0,2
0,0
1,5
Kurzfristige Geldanlagen
-0,1
0,4
8,0
3,1
Veranlagungen, kurzfristig
0,1
0,0
0,0
2,2
Veranlagungen, langfristig
0,1
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
 
 
 
Leasingverbindlichkeiten
1,4
1,5
4,6
3,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
0,8
0,0
0,0
0,0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1,3
5,8
0,0
0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig
1,4
0,0
0,0
0,0
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Im Rahmen der internen Berichterstattung über das Zinsrisiko wird eine Zinssatzsensitivität von 100 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Änderung des Zinssatzes dar.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2022 um 100 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 8,8 MEUR (2021: Erhöhung um 3,9 MEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Reduktion des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.

G) Sonstiges
36. Konzern-Cashflow-Statement
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
In der Konzernkapitalflussrechnung („Konzern-Cashflow-Statement“) werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.
Ausgehend vom Konzernergebnis wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge (überwiegend Abschreibungen und Rückstellungen) bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens und Verwendung von Rückstellungen sowie Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen, erhaltenen Dividenden und Steuerzahlungen ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.
Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten die Investitionen (Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.
In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Tilgung oder Begebung von Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen, Zahlungsmittelabflüsse für den Rückkauf eigener Aktien und Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen enthalten.
Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing oder den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen durch Übernahme direkt damit verbundener Schulden (Kauf auf Ziel).
Die Veränderungen der Bilanzposten, die im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung, die Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen bisher nicht oder nicht mehr vollkonsolidierter Tochterunternehmen sowie die Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht zahlungswirksam sind.
a) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 710,8 MEUR und lag damit deutlich über dem Vorjahresvergleichswert (2021: 529,6 MEUR). Der Anstieg ist vor allem auf den Anstieg des Konzernergebnisses und auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (151,1 MEUR in 2022 gegenüber 16,0 MEUR in 2021) zurückzuführen. Letztere resultiert im Wesentlichen aus erhöhten An- und Teilzahlungen im Zusammenhang mit Großprojekten.

Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt sich folgendermaßen dar:
(in MEUR)
2022
2021
Veränderung der Vorräte
-193,0
-100,8
Veränderung der geleisteten Anzahlungen
-59,7
-6,7
Veränderung der Forderungen
-138,3
-128,1
Veränderung der Vertragsvermögenswerte
-70,0
-119,2
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
411,9
174,7
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
22,3
82,6
Veränderung der Verbindlichkeiten
177,9
113,5
Veränderung des Nettoumlaufvermögens
151,1
16,0
b) Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -190,5 MEUR (2021: -290,6 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den höheren Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, jedoch auch aus höheren Auszahlungen für Sachanlagen und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte.
Der Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben setzt sich folgendermaßen zusammen:
(in MEUR)
2022
2021
Nettovermögen
82,4
36,1
Geschäfts- oder Firmenwerte
12,6
12,4
Übertragene Gegenleistung
95,0
48,5
Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
-34,4
-8,8
Forderungen aus überbezahltem / Verbindlichkeiten aus nicht bezahltem Kaufpreis (inkl. bedingter Gegenleistungen)
1,4
-9,2
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben
62,0
30,5
Mehr Informationen in Kapitel 5. Akquisitionen.
c) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -301,3 MEUR (2021: -355,4 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch niedrigere Darlehens- und Kreditrückzahlungen (-90,3 MEUR in 2022 versus -237,8 MEUR in 2021), aber eine höhere Dividendenzahlung (2022 mit -163,8 MEUR gegenüber 2021 mit -100,3 MEUR). 2021 wurden nicht beherrschende Anteile von 34,5 MEUR erworben. Im Geschäftsjahr 2022 wurden eigene Aktien in Höhe von 16,0 MEUR erworben, während 2021 eigene Aktien in Höhe von 4,7 MEUR erworben wurden.

Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen, entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
(in MEUR)
Leasing-verbindlichkeiten
Schuldscheindarlehen
Bank- und
sonstige Finanz-verbindlichkeiten
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2020
232,7
1.073,6
226,7
1.533,0
Einzahlungen
0,0
0,0
70,4
70,4
Auszahlungen
-48,5
-122,5
-115,3
-286,3
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
36,9
0,4
-0,1
37,2
Währungsumrechnung
6,5
0,0
3,5
10,0
Änderungen im Konsolidierungskreis
3,6
0,0
0,0
3,6
Stand zum 31. Dezember 2021
231,2
951,5
185,2
1.367,9
Einzahlungen
0,0
0,0
28,2
28,2
Auszahlungen
-63,5
-58,0
-32,3
-153,8
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
34,9
0,4
0,4
35,7
Währungsumrechnung
2,2
0,0
-3,1
-0,9
Änderungen im Konsolidierungskreis
2,6
0,0
8,6
11,2
Stand zum 31. Dezember 2022
207,4
893,9
187,0
1.288,3
37. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die Voraussetzungen des IFRS 5 zur Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind erfüllt, wenn Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab der Umklassifizierung in Betracht kommt. Bei den als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um einzelne Vermögenswerte und direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten findet eine Bewertung statt. Daraus entstehende Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Folgende Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Schulden werden zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:
(in MEUR)
2022
2021
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
0,0
0,5
Sachanlagen
5,0
10,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
5,0
11,0
Im Geschäftsbereich Metals wurde Ende 2021 der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) in Deutschland eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte von 6,5 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. 2022 wurde ein Teil der Sachanlagen mit einem Veräußerungsgewinn von 14,3 MEUR verkauft. Der Verkauf des verbleibenden Teils der Sachanlagen im Wert von 3,4 MEUR wird wahrscheinlich 2023 abgeschlossen sein.
Im Geschäftsbereich Pulp & Paper wurde im Oktober 2021 der Verkauf einer Produktionsstätte in den USA eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 1,7 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und aus der vorgelagerten Bewertung keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der Verkauf wurde in 2022 mit einem Veräußerungsgewinn von 2,1 MEUR abgeschlossen.
Im Geschäftsbereich Metals wurde 2022 der Verkauf von Sachanlagen in den Niederlanden eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 1,0 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und aus der vorgelagerten Bewertung keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der Verkauf wird wahrscheinlich in 2023 abgeschlossen sein.
2021 wurde der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) und immateriellen Vermögenswerten eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 1,5 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt. Aus der vorgelagerten Bewertung wurden 2021 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 0,4MEUR erfasst. Der Verkauf wurde in 2022 mit einem Veräußerungsgewinn von 0,2 MEUR abgeschlossen.
Darüber hinaus sind Vermögenswerte aus dem Geschäftsbereich Pulp & Paper in Kanada enthalten. Ein unwesentlicher Teil der im Vorjahr als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerte in den USA aus dem Geschäftsbereich Metals wurde in das Anlagevermögen zurückgeführt, weil keine Veräußerungsabsicht mehr gegeben war.
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
UND SCHÄTZUNGEN
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die tatsächlich eintretenden Verkaufserlöse können von den getroffenen Annahmen abweichen.
38. Auswirkungen der Hyperinflation
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ ist anzuwenden, wenn die funktionale Währung eines Unternehmens die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist.
Ein Land wird als Hochinflationsland eingestuft, wenn auf Basis von den lokalen Statistikbehörden veröffentlichten Inflationsraten die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug.
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des aktuellen Berichtsjahres werden durch Anwendung der Änderung des allgemeinen Preisindexes an das aktuelle Preisniveau angepasst. Die Indexierung der Posten erfolgt monatlich bzw. quartalsweise, dafür wurde ein durchschnittlicher Monats- bzw. Quartalsindex verwendet. Die Effekte aus der erstmaligen Anwendung werden im Eigenkapital erfasst, die Effekte aus der laufenden Umrechnung im Finanzergebnis.

Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hochinflationsland eingestuft, die Türkei seit 1. März 2022. Die Auswirkungen der Anpassungen aus Hochinflation waren in den Vorjahren nicht wesentlich.
Die IFRS-Jahresabschlüsse der ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SA, Argentinien, ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti., Türkei, und ANDRITZ FABRICS AND ROLLS TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI SANAYI LIMITED SIRKETI, Türkei, wurden aufgrund der Änderung der Kaufkraft der funktionalen Währung hinsichtlich wesentlicher sich daraus ergebender Effekte angepasst und in der zum Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben.
Folgende Parameter wurden den Berechnungen zugrunde gelegt:
Dreijahres-Inflationsrate Türkei
 
2018
2019
2020
2021
2022
Jährliche Inflationsrate
20%
12%
15%
36%
64%
Kumulative Dreijahresrate
 
 
55%
75%
156%
Preisindex
1,20
1,12
1,15
1,36
1,64
Dreijahres-Inflationsrate Argentinien
 
2018
2019
2020
2021
2022
Jährliche Inflationsrate
48%
54%
36%
51%
95%
Kumulative Dreijahresrate
 
 
210%
216%
300%
Preisindex
1,48
1,54
1,36
1,51
1,95
Für das Geschäftsjahr 2022 ergab sich aus der Anwendung des IAS 29 ein Gesamteffekt auf das Konzernergebnis von -5,9 MEUR.
Die Effekte aus der erstmaligen Anwendung der Hyperinflationsbilanzierung auf die Eröffnungsbilanz betrugen
-2,5 MEUR und werden innerhalb des Eigenkapitals gezeigt.
39. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet entsprechende Rückstellungen in jenen Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen vorgenommen werden können. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar als nicht wahrscheinlich, aber als durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) eingestuft wird, bildet die ANDRITZ-GRUPPE keine Rückstellungen.

Wesentliche Fälle für Eventualverbindlichkeiten:
Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfälle aufgrund Asbestbelastungen. Per 31. Dezember 2022 sind einige Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE Beklagte in Asbestverfahren in den USA. Alle Verfahren betreffen Forderungen gegenüber einer großen Anzahl von Beklagten. Alle Tochtergesellschaften haben vor, jede der Klagen nachdrücklich anzufechten.
ANDRITZ HYDRO S.A., Brasilien, ist mit steuerrechtlichen Forderungen konfrontiert, die auf einer angeblichen gesamtschuldnerischen Haftung mit der Inepar-Gruppe aufgrund der früheren Minderheitsbeteiligung an Inepar basieren. Die angefochtenen Steuervollstreckungsverfahren sind aufgrund einer Vergleichsvereinbarung zwischen Inepar und der Generalstaatsanwaltschaft des nationalen Finanzministeriums (PGFN) nicht aktiv. Parallel dazu ist ein Berufungsverfahren anhängig, in dem festgestellt werden soll, dass ANDRITZ nie Teil der Inepar-Gruppe war.
40. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
(in TEUR)
2022
2021
Abschlussprüfungen
430
379
Andere Bestätigungsleistungen
41
15
Sonstige Leistungen
36
22
 
507
416
 
41. Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
Die Auswirkungen auf die ANDRITZ-GRUPPE stellen sich wie folgt dar:
42. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gibt keine außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

43. Konzernunternehmen
 
 
2022
2021
Company
Sitz
Kapitalanteil*
Einbeziehungs-art
Kapitalanteil*
Einbeziehungs-art
Anstalt für Strömungsmaschinen Gesellschaft mbH
Graz, Österreich
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH
Graz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Power & Water GmbH
Wien, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Environment S.r.l.
Monza, Italien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Environmental Engineering
(Shanghai) Co., Ltd.
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Separation GmbH 2)
Köln, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
LENSER Filtration GmbH 2)
Senden, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Lenser Asia Sdn. Bhd.
Petaling Jaya,
Malaysien
100,00%
VK
100,00%
VK
Modul Systeme Engineering GmbH 2)
Laufen, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ S.R.L.
Cisnadie, Rumänien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH 2)
Krefeld, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Ritz Immobilien GmbH 2)
Krefeld, Deutschland
-
-
100,00%
VK
Andritz Deutschland Holding GmbH 2)
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ GmbH 2)
Hemer, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Kaiser GmbH 2)
Bretten-Gölshausen, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Metals Germany GmbH 2)
Hemer, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fiedler GmbH 2)
Regensburg,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2)
Ravensburg,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO GmbH 2)
Ravensburg,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Küsters GmbH 2)
Krefeld, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Kufferath GmbH 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
AKRE Real Estate GmbH 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Ritz GmbH 2)
Schwäbisch Gmünd, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Pumps Germany GmbH 2)
Schwäbisch Gmünd, Deutschland
100,00%
NK
100,00%
VK
Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd.
Germiston, Südafrika
25,00%
NK
25,00%
NK
ANDRITZ MeWa GmbH 2)
Gärtringen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Group GmbH 2)
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Pressen GmbH 2)
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Italia S.r.l.
Turin, Italien
90,00%
NK
90,00%
NK
Schuler (Dalian) Forming
Technologies Co. Ltd.
Dalian, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler (China) Co., Ltd.
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Yangzhou Metal Forming Machine
Tool Co., Ltd.
Yangzhou City, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Beutler Nova AG
Gettnau, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Presses UK Limited
Walsall, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
BCN Technical Services Inc.
Hastings / Michigan, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Pressensysteme Schuler-
México, S.A. de C.V.
Puebla, Mexiko
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Thailand Co. Ltd.
Banglamung Chonburi, Thailand
100,00%
NK
100,00%
NK
Gräbener Pressensysteme GmbH & Co. KG 1)
Netphen, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Vögtle Service GmbH 2)
Eislingen, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler France S.A.
Straßburg, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Inc.
Canton / Michigan, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Prensas Schuler S.A.
São Paulo, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Gräbener Pressensysteme-
Verwaltungs GmbH
Netphen, Deutschland
100,00%
NK
100,00%
NK
Graebener Press Systems Inc.
Warwick / Rhode Island, USA
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler Ibérica S.A.U.
Sant Cugat del Vallès, Spanien
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler Slovakia Services s.r.o.
Dubnica nad Váhom, Slowakei
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler India Private Limited
Pune, Indien
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler Poland Service Sp. Z.o.o.
Kedzierzyn-Kózle, Polen
100,00%
NK
100,00%
NK
Tianjin GMS Machine Tool Service Co. Ltd.
Tianjin, China
50,00%
NK
50,00%
NK
PRESSE ITALIA - S.p.A.
Neapel, Italien
95,00%
NK
95,00%
NK
AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue 2)
Aue, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Lichtenstein GmbH 2)
St. Egidien,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Dabaki Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland
94,00%
VK
94,00%
VK
PTW Powertrain Tools Weingarten GmbH2)
Weingarten, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Service Rus Limited
Liability Company
Toljatti, Russland
100,00%
NK
100,00%
NK
Farina Presse S.p.A.
Suello, Italien
-
-
100,00%
VK
Farina Presse S.r.l.
Suello, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
Smart Press Shop GmbH & Co KG
Halle (Saale), Deutschland
50,00%
EQ
50,00%
EQ
Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH
Stuttgart, Deutschland
50,00%
NK
50,00%
NK
SOVEMA GROUP S.p.A.
Villafranca di Verona, Italien
100,00%
VK
-
-
SOVEMA GLOBAL SERVICES Inc.
St. Louis, USA
100,00%
NK
-
-
SOVEMA TIANJIN BATTERY
EQUIPMENT Ltd.
Tianjin, China
100,00%
NK
-
-
Bitrode corporation
St. Louis, USA
100,00%
VK
-
-
Bitrode UK Ltd.
Cheltenham, Großbritannien
100,00%
NK
-
-
BITRODE NL B.V.
Rotterdam,
Niederlande
100,00%
NK
-
-
ANDRITZ Slovakia s.r.o.
Humenné, Slowakei
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO GmbH
Wien, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO SAS
Châteauroux,
Frankreich
100,00%
NK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Private Ltd.
Mandideep, Indien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Nepal Pvt. Ltd.
Kathmandu, Nepal
100,00%
NK
100,00%
NK
Bhutan Automation & Engineering Limited
Chhukha, Bhutan
49,00%
NK
49,00%
NK
ANDRITZ HYDRO S.L.
Algete, Spanien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO S.r.l. Unipersonale
Schio, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO AG
Kriens, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ S.A. de C.V.
Morelia, Mexiko
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO AS
Jevnaker, Norwegen
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO AB
Nälden, Schweden
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti.
Tekeli, Türkei
100,00%
VK
100,00%
VK
PT. ANDRITZ HYDRO
Jakarta, Indonesien
51,00%
VK
51,00%
VK
ANDRITZ HYDRO S.A.
Lima, Peru
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO (Pty) Ltd
Kyalami, Südafrika
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO Ltda.
Bogotá, Kolumbien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO s.r.o.
Prag, Tschechische Republik
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ O&M Private Limited
Mandideep, Indien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO C.A.
Caracas, Venezuela
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Sdn. Bhd.
Kuala Lumpur,
Malaysien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO, Inc.
Makati City, Philippinen
100,00%
NK
100,00%
NK
PHP PHILIPPINES HYDRO PROJECT, Inc.
Makati City, Philippinen
24,98%
NK
24,98%
NK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest AS
Jevnaker, Norwegen
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest (UK) Limited
Glasgow,
Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO, UNIPESSOAL LDA
Porto, Portugal
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO DRC SARL
Kinshasa, Demokratische Republik Kongo
100,00%
NK
100,00%
NK
AH PUMPSTORAGE GMBH
Wien, Österreich
60,00%
NK
60,00%
NK
ANDRITZ HYDRO Beteiligungsholding GmbH
Graz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Brasilien
Beteiligungsgesellschaft mbH
Graz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO LTDA.
Barueri, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Construcoes e Montagens Ltda
Barueri, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO (SU), LDA.
Luanda, Angola
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ VIETNAM COMPANY LIMITED
Hanoi, Vietnam
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ HYDRO NIGERIA LIMITED
Victoria Island, Nigeria
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Hydro Pty Ltd
Sydney, Australien
100,00%
NK
-
-
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S
Esbjerg, Dänemark
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Chile Ltda.
Santiago de Chile, Chile
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ CHILE SITE SERVICES SpA
Santiago de Chile, Chile
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ CHILE SERVICES SpA
Santiago de Chile, Chile
100,00%
NK
100,00%
NK
POWERLASE TECHNOLOGIES HOLDINGS LIMITED
West Sussex,
Großbritannien
-
-
82,00%
NK
Powerlase Technologies Inc.
Orlando / Florida, USA
-
-
100,00%
NK
ANDRITZ (USA) Inc.
Alpharetta / Georgia, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Inc.
Alpharetta / Georgia, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SEPARATION Inc.
Arlington / Texas, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SEPARATION Technologies Inc.
Arlington / Texas, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Corp.
Charlotte / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ METALS USA Inc.
Callery / Pennsylvania, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ ASKO Emera B.V.
Amsterdam,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Metals Netherlands B.V.
Amsterdam,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
SOTEC S.A. de C.V.
San Francisco Cuautlalpan, Mexiko
25,00%
NK
25,00%
NK
MFA Risk Solutions Inc.
Vermont, USA
100,00%
VK
-
-
Andritz Fabrics and Rolls Inc.
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Asia
Holding Limited
Hong Kong, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Beloit Asia Pacific (M) Inc.
Port Louis, Mauritius
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls (Changzhou)
Co. Ltd.
Changzhou, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls (Shanghai) Limited
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Huyck Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd.
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
JJ Plank Company, LLC
Neenah / Wisconsin, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Weavexx, LLC
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A.
Buenos Aires,
Argentinien
100,00%
VK
100,00%
VK
Huyck Licensco Inc.
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Xerium V (US) Limited
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd.
Kentville, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SPA
Coronel, Chile
100,00%
VK
100,00%
VK
Stowe Woodward LLC
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Stowe Woodward Licensco LLC
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Wangner Itelpa I LLC
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Wangner Itelpa Participacoes Ltda
Piracicaba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Wangner Itelpa II LLC
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Xerium IV (US) Limited
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Xerium do Brasil Ltda
Piracicaba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Robec Brazil LLC
Youngsville / North Carolina, USA
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS
INDUSTRIA E COMERCIO S.A.
Piracicaba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. de C.V.
Queretaro, Mexiko
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Limited
Tokio, Japan
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH 2)
Reutlingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Robec Walzen GmbH 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Andritz Fabrics and Rolls AG 2)
Düren, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH 2)
Reutlingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls AB
Uppsala, Schweden
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Scandinavia AB
Uppsala, Schweden
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls, S.A.
Madrid, Spanien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ JohnsonFoils Limited
Chachoengsao,
Thailand
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS LIMITED
London, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
Huyck.Wangner UK Limited
Kent, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
Stowe-Woodward (UK) Limited
London, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings SAS
Paris, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls SAS
Ville-la-grand, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH
Gloggnitz, Österreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Oy
Kerava, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings. S.p.A.
Mailand, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls S.p.A.
Latina, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS
TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI
SANAYI LIMITED SIRKETI
Corlu / Tekirdag, Türkei
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS PTY. LIMITED
Geelong, Australien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SAS
Châteauroux,
Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Metals France SAS
Asnières-sur-Seine, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Selas Tianjin Industrial
Furnace Equipment Co., Ltd.
Tianjin, China
40,00%
NK
40,00%
NK
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd.
Carrum Downs / Victoria, Australien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Pty. Ltd.
Carrum Downs / Victoria, Australien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ (NZ) Ltd.
Tauranga, Neuseeland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Ingeniería S.A.
Algete, Spanien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ BRASIL LTDA.
Curitiba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SEPARATION Indústria e Comércio
de Equipamentos de Filtraçâo Ltda.
Pomerode, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Sindus ANDRITZ Ltda.
Porto Alegre, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda.
Curitiba, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Oy
Helsinki, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Savonlinna Works Oy
Savonlinna, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ HYDRO Oy
Tampere, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Warkaus Works Oy
Varkaus, Finnland
100,00%
VK
100,00%
VK
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd.
Chennai, Indien
40,00%
EQ
40,00%
EQ
VA Brazil Oy
Espoo, Finnland
40,00%
EQ
40,00%
EQ
ANDRITZ Enviroburners Oy
Vantaa, Finnland
100,00%
NK
100,00%
NK
J. Parpala Oy
Kokkola, Finnland
100,00%
NK
-
-
ANDRITZ HYDRO Canada Inc.
Pointe-Claire / Québec, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Ltd.
Lachine / Québec, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ AUTOMATION Ltd.
Richmond / British Columbia, Kanada
-
-
100,00%
VK
ANDRITZ Feed and Biofuel Canada Inc.
Blenheim / Ontario, Kanada
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S.
Elbeuf, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Gouda B.V.
Waddinxveen,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
S.A.S.J.E. Duprat & Cie
La Roche Blanche, Frankreich
-
-
100,00%
NK
ANDRITZ AB
Örnsköldsvik, Schweden
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Technologies AB
Stockholm, Schweden
51,00%
NK
51,00%
NK
ANDRITZ Ltd.
Newcastle-under-Lyme, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ (China) Ltd.
Foshan, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ (Shanghai) Equipment & Engineering
Co., Ltd
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SHENDE (SHANGHAI) FEED &
BIOFUEL CO., LTD.
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Xerium China Co. Ltd.
Kunshan, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing
Co., Ltd.
Foshan, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd.
Hong Kong, China
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Technologies Pvt. Ltd.
Chennai, Indien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ SEPARATION AND PUMP
TECHNOLOGIES INDIA PRIVATE LIMITED
Chennai, Indien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ EUROSLOT INDIA
PRIVATE LIMITED
Mumbai, Indien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd.
Hull, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V.
Geldrop, Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ B.V.
Den Helder,
Niederlande
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd.
Singapur, Singapur
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Uruguay S.A.
Fray Bentos, Uruguay
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Industrias S.A.
Fray Bentos, Uruguay
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A.
Montevideo, Uruguay
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ K.K.
Tokio, Japan
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd.
Kyalami, Südafrika
100,00%
VK
100,00%
VK
GKD Delkor (Pty) Ltd.
Kyalami, Südafrika
100,00%
NK
100,00%
NK
PT. ANDRITZ
Jakarta, Indonesien
100,00%
VK
100,00%
VK
LLC ANDRITZ
St. Petersburg,
Russland
100,00%
VK
100,00%
VK
LLC ANDRITZ HYDRO
Moskau, Russland
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Kufferath s.r.o.
Levice, Slowakei
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Kft.
Tiszakécske, Ungarn
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Perfojet SAS
Montbonnot Saint-Martin, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Biax SAS
Le Bourget du Lac, Frankreich
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Separation Italy S.r.l.
Mailand, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ COMO S.R.L.
Grandate, Italien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Soutec AG
Neftenbach, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
EK Finance SAS
Scorbé-Clairvaux, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Euroslot France SAS
Scorbé-Clairvaux, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ FZCO
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
100,00%
NK
100,00%
NK
OTORIO LTD
Tel Aviv, Israel
50,01%
VK
50,01%
VK
ANDRITZ Novimpianti S.r.l.
Capannori, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Diatec S.r.l.
Collecorvino, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
Psiori GmbH
Freiburg im Breisgau, Deutschland
25,10%
EQ
25,10%
EQ
ANDRITZ Laroche S.A.S.
Cours-la-Ville, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Digital Factory d.o.o.
Zagreb, Kroatien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ BONETTI HOLDING S.R.L.
Mailand, Italien
100,00%
VK
-
-
ANDRITZ BONETTI S.P.A.
Mailand, Italien
100,00%
VK
-
-
ANDRITZ BONETTI CO. INC.
Sturtevant / Wisconsin, USA
100,00%
VK
-
-
Bonetti GmbH
Hagen, Deutschland
100,00%
VK
-
-
GIOBONETTI INTERNATIONAL CANADA INC.
Montrèal / Quebec, Kanada
100,00%
VK
-
-
Bonetti Canada Inc.
Trois-Rivières / Quebec, Kanada
100,00%
VK
-
-
Đuro Đaković termoenergetska postrojenja d.o.o.
Slavonski Brod, Kroatien
100,00%
VK
-
-
* Als Kapitalanteil wird jener Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt. Sollte eine Gesellschaft mehrere direkte Obergesellschaften innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE haben, wird sie unter jener mit dem höchsten Kapitalanteil mit dem Anteil der gesamten ANDRITZ-GRUPPE an dieser Gesellschaft ausgewiesen.
VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung
1) Gemäß § 264b deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.
2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.
Graz, am 23. Februar 2023
Joachim Schönbeck e.h.
Vorstandsvorsitzender
Domenico Iacovelli e.h.
Humbert Köfler e.h.
Norbert Nettesheim e.h.
Finanzvorstand
Wolfgang Semper e.h.
Erklärung des Vorstands
Erklärung des Vorstands der ANDRITZ AG
gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Graz, am 23. Februar 2023
Der Vorstand der ANDRITZ AG
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Joachim Schönbeck
Vorstandsvorsitzender
Domenico Iacovelli
Humbert Köfler
Norbert Nettesheim
Finanzvorstand
Wolfgang Semper
Glossar
ATX
Austrian Traded Index, der Leitindex der Wiener Börse.
Auftragseingang
Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in der Berichtsperiode in Kraft gesetzten Aufträge unter Berücksichtigung von Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.
Auftragsstand
Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar und entspricht dem den verbleibenden Leistungs-verpflichtungen zugeordneten Transaktionspreis. Der Auftragsstand am Ende der Berichtsperiode wird im Wesentlichen aus dem Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode erhöht um den Auftragseingang und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode ermittelt.
Avale
Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungs-garantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der
ANDRITZ-GRUPPE.
Ausschüttungsquote
Anteil des Konzernergebnisses, welcher an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird bzw. Dividende je Aktie/Gewinn je Aktie.
Beschäftigte
Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne Lehrlinge.
Bruttoliquidität
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen plus Schuldscheindarlehen.
Capital employed
Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Dividende je Aktie
Teil des Gewinns je Aktie, der an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird.
EBIT
Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
EBITA
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwerte.
EBITDA
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
EBT
Ergebnis vor Steuern.
Eigenkapitalquote
Summe Eigenkapital/Bilanzsumme.
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis vor Steuern/Summe Eigenkapital.
EV
Enterprise Value, Marktkapitalisierung per ultimo abzüglich Nettoliquidität.
Free Cashflow
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen.
Free Cashflow je Aktie
Free Cashflow/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.
FVTOCI
Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.
FVTPL
Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam, zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.
Gesamtkapitalrentabilität
Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Bilanzsumme.
Gewinn je Aktie
Konzernergebnis der Gesellschafter der Muttergesellschaft/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.
HY
Geschäftsbereich Hydro.
Investitionen
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Langfristige Vermögenswerte (wie intern berichtet) bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögens-werten und beinhalten nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen sowie aktive latente Steuern.
Marktkapitalisierung
Anzahl der zum Berichtszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs zum Berichtszeitpunkt.
ME
Geschäftsbereich Metals.
MEUR
Millionen Euro.
Nettoliquidität
Bruttoliquidität abzüglich Finanzverbindlichkeiten.
Nettoumlaufvermögen
Langfristige Forderungen plus kurzfristige Vermögenswerte (exkl. Veranlagungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Schuldscheindarlehen sowie Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen) abzüglich sonstiger langfristiger und kurzfristiger Schulden (exkl. Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen).
Nettoverschuldung
Verzinsliches Fremdkapital inkl. Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer sowie Planvermögen über leistungsorientierte Zusagen abzüglich Bruttoliquidität.
PP
Geschäftsbereich Pulp & Paper.
ROE
Return On Equity, Konzernergebnis/Summe Eigenkapital.
SCF
Supply Chain Financing.
SE
Geschäftsbereich Separation.
Summe Eigenkapital
Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.
SCF
Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung
TEUR
Tausend Euro.
Umsatzrendite
Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Umsatz.
Verschuldungsgrad
Nettoverschuldung/Summe Eigenkapital.
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Andritz AG,
Graz,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung des Projektgeschäfts
siehe Konzernanhang Kapitel 9 und 23
Das Risiko für den Abschluss
Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnis-beiträge der Andritz Gruppe stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz Gruppe umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 100 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt der jeweiligen Projekte, der nach der Cost to Cost-Methode ermittelt wird. Ausgenommen davon sind Projekte, die voraussichtlich zu einem Verlust führen. Ein solcher Verlust wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimm¬ten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechts-streitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an. Die Anwend¬barkeit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, die Ermittlung des jeweiligen Leistungsfort-schritts, der Höhe der noch bis zur Fertigstellung des Projektes anfallenden Kosten sowie die Bewertung der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektge¬schäfts resultiert daraus das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, die Umsatzkosten und damit das Konzernergebnis sowie die projektbezogenen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
siehe Konzernanhang Kapitel 20
Das Risiko für den Abschluss
Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Andritz Gruppe betragen zum Bilanzstichtag 787,0 Mio EUR. Die Andritz AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezo¬gen einen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Firmenwerte, die Auf¬teilung der Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie die Annahmen und die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang beschrieben.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungs-zinssätze und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt beurteilt:
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 7. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher WirtschaftsprÜfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.
Wien, 28. Februar 2023
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
ANDRITZ AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz, Österreich
investors@andritz.com
Inhouse produziert mit firesys
Disclaimer
Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2022 und im Geschäftsbericht 2022 sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Der Jahresfinanzbericht 2022 und der Geschäftsbericht 2022 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 23. Februar 2023 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel „Unternehmensrisiken“ und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2022 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2022 und im Geschäftsbericht 2022 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
Jahresfinanzbericht 2022
der ANDRITZ AG
Gewinn- und Verlustrechnung
Für das Geschäftsjahr 2022
(in EUR)
2022
2021
1. Umsatzerlöse
907.479.285,01
867.660.936,56
2. Bestandsveränderungen
150.147.904,16
12.682.285,64
a) Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren
Leistungen
188.871.974,33
14.807.583,92
b) Veränderungen der Auftragsrückstellungen
-38.724.070,17
-2.125.298,28
3. andere aktivierte Eigenleistungen
1.094.357,48
610.164,40
4. sonstige betriebliche Erträge
19.098.632,59
17.228.272,65
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
174.729,75
30.662,30
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
438.492,86
416.166,63
c) übrige
18.485.409,98
16.781.443,72
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
-665.236.824,01
-515.969.902,00
a) Materialaufwand
-584.338.859,67
-441.475.802,60
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-80.897.964,34
-74.494.099,40
6. Personalaufwand
-222.307.539,77
-194.216.842,96
a) Löhne
-23.621.417,58
-21.103.655,81
b) Gehälter
-150.667.962,35
-134.867.583,24
c) Soziale Aufwendungen
-48.018.159,84
-38.245.603,91
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-4.287.575,89
-501.503,25
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-7.139.691,16
-3.418.818,24
davon für Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-36.132.050,85
-33.914.446,25
davon für sonstige soziale Aufwendungen
-458.841,94
-410.836,17
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-17.978.352,59
-11.399.827,26
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
-180.986.506,05
-131.855.805,07
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
-2.524.255,20
-2.235.992,67
b) übrige
-178.462.250,85
-129.619.812,40
9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (Betriebserfolg)
-8.689.043,18
44.739.281,96
10. Erträge aus Beteiligungen
244.336.184,18
229.000.909,59
davon aus verbundenen Unternehmen
244.336.184,18
229.000.909,59
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
62.300,00
62.300,00
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
44.396.422,24
23.755.886,62
davon aus verbundenen Unternehmen
21.747.775,71
21.716.602,78
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens
12.833.115,24
14.991.054,53
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
-75.748.942,57
-30.874.759,95
davon aus Abschreibungen
-44.710.163,00
-27.493.136,20
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
-75.409.513,79
-30.779.551,04
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-19.444.854,99
-22.432.884,79
davon betreffend verbundene Unternehmen
-3.583.317,05
-1.791.687,20
16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 (Finanzerfolg)
206.434.224,10
214.502.506,00
17. Ergebnis vor Steuern
197.745.180,92
259.241.787,96
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-10.014.123,28
-16.186.631,05
davon aus latenten Steuern
2.740.674,54
2.308.838,54
davon aus Steuerumlage
-7.301.136,35
8.485.438,00
19. Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss)
187.731.057,64
243.055.156,91
20. Auflösung Rücklage wegen eigener Anteile
57.654,00
40.039,00
21. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile
-344.750,00
-105.250,00
22. Zuweisung freie Gewinnrücklagen
-13.639.020,50
-3.042.334,79
23. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
696.004.724,05
619.152.905,68
24. Bilanzgewinn
869.809.665,19
859.100.516,80
Bilanz
Zum 31. Dezember 2022
(in EUR)
2022
2021
AKTIVA
 
 
A. Anlagevermögen
2.609.761.804,26
2.602.750.964,64
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
10.422.651,67
6.367.434,42
1. Software, Lizenzen und andere Rechte
8.556.973,26
3.981.355,67
2. Firmenwert
1.865.678,41
2.386.078,75
II. Sachanlagen
94.224.049,41
101.320.298,67
1. Grundstücke und Bauten
64.291.718,49
66.551.856,88
2. technische Anlagen und Maschinen
19.284.926,82
26.171.313,17
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.633.279,42
5.690.372,18
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
5.014.124,68
2.906.756,44
III. Finanzanlagen
2.505.115.103,18
2.495.063.231,55
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
1.982.717.392,11
1.936.587.485,23
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
483.534.645,26
522.934.047,72
3. Beteiligungen
2.380,00
2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens
38.860.685,81
35.539.318,60
B. Umlaufvermögen
642.743.228,16
709.603.349,54
I. Vorräte
192.280.254,49
230.203.295,70
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
31.255.945,11
24.965.705,54
2. noch nicht abrechenbare Leistungen
133.044.674,63
144.372.917,69
noch nicht abrechenbare Leistungen
1.567.114.642,21
1.385.110.678,83
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
-1.434.069.967,58
-1.240.737.761,14
3. geleistete Anzahlungen
27.979.634,75
60.864.672,47
geleistete Anzahlungen
70.615.082,66
61.433.114,21
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
-42.635.447,91
-568.441,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
168.810.469,67
123.603.950,08
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
30.350.073,44
28.461.126,45
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
94.192.851,70
73.559.304,43
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
37.624.702,04
42.369.866,73
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
44.267.544,53
21.583.519,20
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
36.298,92
63.211,81
III. Wertpapiere und Anteile
146.604.350,00
147.191.896,02
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
135.048.154,00
208.604.207,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten
17.615.058,76
19.048.661,92
D. Aktive latente Steuern
25.422.661,18
22.681.986,64
Summe Aktiva
3.295.542.752,36
3.354.084.962,74

(in EUR)
2022
2021
PASSIVA
 
 
A. Eigenkapital
1.030.313.062,44
1.021.628.155,48
I. eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital)
98.903.589,00
99.190.685,00
gezeichnet Nennkapital (Grundkapital)
104.000.000,00
104.000.000,00
Eigene Anteile
-5.096.411,00
-4.809.315,00
II. gebundene Kapitalrücklagen
40.069.442,40
40.069.442,40
III. Optionsrücklage
11.095.328,08
13.119.569,51
IV. gesetzliche Gewinnrücklage
5.338.626,77
5.338.626,77
V. Rücklage wegen eigener Anteile
5.096.411,00
4.809.315,00
VI. Bilanzgewinn
869.809.665,19
859.100.516,80
davon Gewinnvortrag
696.004.724,05
619.152.905,68
B. Rückstellungen
317.302.995,07
300.071.669,41
1. Rückstellungen für Abfertigungen
27.383.872,00
34.542.270,00
2. Rückstellungen für Pensionen
7.753.329,39
13.406.013,39
3. Steuerrückstellungen
6.934.258,71
19.564.362,88
4. sonstige Rückstellungen
275.231.534,97
232.559.023,14
C. Verbindlichkeiten
1.947.893.694,85
2.032.073.947,85
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
725.398.704,23
718.606.223,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
1.222.494.990,62
1.313.467.724,15
1. Schuldscheindarlehen
894.500.000,00
952.500.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
165.500.000,00
0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
729.000.000,00
952.500.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
101.980.110,00
118.969.400,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
16.998.011,00
16.996.940,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
84.982.099,00
101.972.460,00
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
434.243.445,96
475.933.664,17
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1.910.948.861,45
1.717.239.867,05
mit Vorräten verrechneter Anteil
-1.476.705.415,49
-1.241.306.202,88
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
243.844.466,23
241.538.278,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
190.398.979,73
234.395.385,92
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
104.978.817,52
99.905.231,17
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
102.016.248,65
97.133.678,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2.962.568,87
2.771.553,17
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
379.881.958,35
355.368.383,09
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
164.730.615,33
342.717.688,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
215.151.343,02
12.650.695,06
6. sonstige Verbindlichkeiten
32.309.363,02
29.397.269,42
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
32.309.363,02
20.219.639,42
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
9.177.630,00
davon aus Steuern
5.048.189,85
4.855.596,87
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
3.767.843,75
3.350.557,18
D. Rechnungsabgrenzungsposten
33.000,00
311.190,00
Summe Passiva
3.295.542.752,36
3.354.084.962,74
Anhang
Jahresabschluss Zum 31. Dezember 2022
A) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit dem Konzept der Unternehmensfortführung überein. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Für Zugänge werden ab dem Folgemonat der Anschaffung monatlich Abschreibungen vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugänge und Abgänge ausgewiesen. Die Sätze der Normalabschreibungen entsprechen den unternehmensrechtlichen Vorschriften. Sie betragen für das immaterielle Anlagevermögen zwischen 10% und 25%, für Gebäude und sonstige Baulichkeiten zwischen 2% und 14,29% sowie für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 6,67% und 25%. Gewährte Zuschüsse für die Anschaffung bzw. Herstellung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen werden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des jeweiligen Vermögensgegenstandes abgesetzt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.
Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 2016 entstanden sind, werden auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben. Seit dem 1. Jänner 2016 sind keine neuen Firmenwerte entstanden.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs 2 UGB die Zuschreibung.
Die Vorräte und Forderungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Aufträge werden mit ihren Herstellungskosten abzüglich allfälliger Vorsorgen für drohende Verluste bewertet. Gewinnrealisierungen erfolgen bei Endabrechnung der Kundenaufträge. Für das Gewährleistungsrisiko werden Einzelvorsorgen gebildet.
Der Bilanzansatz der noch nicht abrechenbaren Leistungen wird mit erhaltenen Anzahlungen, soweit diese bereits angearbeitete Aufträge betreffen, offen saldiert.
Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Kurswerten bewertet.
Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile wird offen vom Nennkapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten wird mit der zuvor dotierten Gewinnrücklage verrechnet. Der Nennbetrag wird in die Rücklage wegen eigener Anteile eingestellt. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile wird der positive Saldo aus Veräußerungserlös abzüglich Nennbetrag bis zur Höhe der verrechneten Rücklagen aus dem Kauf der eigenen Anteile in die freie Gewinnrücklage eingestellt. Der darüber hinaus gehende Unterschiedsbetrag wird in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt und die Rücklage wegen eigener Anteile wird aufgelöst.
Die Verpflichtungen aus vertraglichen Pensionszusagen und laufenden Pensionen, aus Abfertigungen sowie die kollektivvertraglichen Jubiläumsgelder sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen passiviert, wobei die Bewertungsvorschriften von IAS 19 angewendet werden. Die Rückstellungen berücksichtigen die nach den Grundsätzen unternehmerischer Beurteilung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, höheren Stichtagskurs bewertet. Sofern für Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten eine designierte Kurssicherung erfolgt, wird anstatt des Stichtagskurses der gesicherte Kurs herangezogen. Dies gilt auch für Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Rückführung durch ausreichend große Cash-Bestände gesichert ist (Sicherungsbeziehung).
Die Ansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen im Übrigen den bereits in den Vorjahren angewandten Grundsätzen.

B) Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Entwicklung der Anschaffungskosten
(Beträge in EUR)
 
Stand am
01.01.2022
Zugänge
Umbuchung
Abgänge
Stand am
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
23.025.534,27
6.534.069,41
314.224,64
325.222,58
29.548.605,74
2. Firmenwert
7.806.005,04
0,00
0,00
0,00
7.806.005,04
 
30.831.539,31
6.534.069,41
314.224,64
325.222,58
37.354.610,78
 
 
 
 
 
 
II. Sachanlagen
 
 
 
 
 
1. Grundstücke und Bauten
110.742.523,44
649.396,56
400.000,00
0,00
111.791.920,00
2. technische Anlagen und
Maschinen
50.802.801,41
2.060.554,16
496.879,55
285.911,91
53.074.323,21
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
23.131.529,56
2.407.492,52
0,00
283.745,33
25.255.276,75
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
2.906.756,44
3.318.472,43
-1.211.104,19
0,00
5.014.124,68
 
187.583.610,85
8.435.915,67
-314.224,64
569.657,24
195.135.644,64
 
 
 
 
 
 
III. Finanzanlagen
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.086.101.420,22
79.679.105,41
0,00
361.873,02
2.165.418.652,61
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
551.565.035,46
0,00
0,00
47.896.842,45
503.668.193,01
3. Beteiligungen
2.380,00
0,00
0,00
0,00
2.380,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
35.539.318,60
3.602.597,21
0,00
0,00
39.141.915,81
 
2.673.208.154,28
83.281.702,62
0,00
48.258.715,47
2.708.231.141,43
 
 
 
 
 
 
Summe
2.891.623.304,44
98.251.687,70
0,00
49.153.595,29
2.940.721.396,85

Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
(Beträge in EUR)
 
Stand am
01.01.2022
Jahres-
abschreibung
Zuschreibung
Umbuchung
Abgänge
Stand am
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
19.044.178,60
2.251.771,39
0,00
0,00
304.317,51
20.991.632,48
2. Firmenwert
5.419.926,29
520.400,34
0,00
0,00
0,00
5.940.326,63
 
24.464.104,89
2.772.171,73
0,00
0,00
304.317,51
26.931.959,11
 
 
 
 
 
 
 
II. Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
1. Grundstücke und Bauten
44.190.666,56
3.309.534,95
0,00
0,00
0,00
47.500.201,51
2. technische Anlagen und
Maschinen
24.631.488,24
9.432.356,02
0,00
0,00
274.447,87
33.789.396,39
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
17.441.157,38
2.464.289,89
0,00
0,00
283.449,94
19.621.997,33
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 
86.263.312,18
15.206.180,86
0,00
0,00
557.897,81
100.911.595,23
 
 
 
 
 
 
 
III. Finanzanlagen
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
149.513.934,99
48.928.933,00
15.741.607,49
0,00
0,00
182.701.260,50
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
28.630.987,74
1.500.000,00
9.997.439,99
0,00
0,00
20.133.547,75
3. Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
0,00
281.230,00
0,00
0,00
0,00
281.230,00
 
178.144.922,73
50.710.163,00
25.739.047,48
0,00
0,00
203.116.038,25
 
 
 
 
 
 
 
Summe
288.872.339,80
68.688.515,59
25.739.047,48
0,00
862.215,32
330.959.592,59

Buchwerte zum 31.12.2022
(Beträge in EUR)
 
Anschaffungs-
kosten
kumulierte
Abschreibung
Buchwerte
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
1. Software, Lizenzen und andere Rechte
29.548.605,74
20.991.632,48
8.556.973,26
2. Firmenwert
7.806.005,04
5.940.326,63
1.865.678,41
 
37.354.610,78
26.931.959,11
10.422.651,67
 
 
 
 
II. Sachanlagen
 
 
 
1. Grundstücke und Bauten
111.791.920,00
47.500.201,51
64.291.718,49
2. technische Anlagen und Maschinen
53.074.323,21
33.789.396,39
19.284.926,82
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
25.255.276,75
19.621.997,33
5.633.279,42
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
5.014.124,68
0,00
5.014.124,68
 
195.135.644,64
100.911.595,23
94.224.049,41
 
 
 
 
III. Finanzanlagen
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2.165.418.652,61
182.701.260,50
1.982.717.392,11
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
503.668.193,01
20.133.547,75
483.534.645,26
3. Beteiligungen
2.380,00
0,00
2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens
39.141.915,81
281.230,00
38.860.685,81
 
2.708.231.141,43
203.116.038,25
2.505.115.103,18
 
 
 
 
Summe
2.940.721.396,85
330.959.592,59
2.609.761.804,26
Sachanlagen
Der in den Grundstücken und Bauten enthaltene Grundwert beträgt 1.748.592,62 EUR (Vorjahr: 1.748.592,62 EUR).
Finanzanlagen
Die Zugänge unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen im Jahr 2022 getätigte Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Tochtergesellschaften sowie Akquisitionen. Abschreibungen resultieren aus der Neubewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, sowie der Kursbewertung langfristiger Ausleihungen.
Im Jahr 2022 haben mehrere verbundene Unternehmen von ihrem vertraglich zugesicherten Recht einer vorzeitigen Darlehensrückführung Gebrauch gemacht und insgesamt Ausleihungen in Höhe von 47.896.842,45 EUR (Vorjahr: 37.780.302,86 EUR) getilgt.
Per 31. Dezember 2022 existieren Ausleihungen mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr in Summe von 11.255.699,21 EUR (Vorjahr: 13.015.592,69 EUR). Es ist sehr wahrscheinlich, dass die betreffenden Ausleihungen weiter verlängert werden.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder den niedrigeren Wiederbeschaffungspreisen des Bilanzstichtags. Für nicht- oder schwergängige Materialien wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.
Noch nicht abrechenbare Leistungen
Der Wertansatz bei den noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, wobei auch bei langfristiger Fertigung keine Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt wurden. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der fixen und variablen Gemeinkosten eingerechnet. Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen sowie Zinsen für Fremdkapital wurden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Wertberichtigungen wurden für aus Kundenaufträgen erwartete Verluste sowie für schwere Verwertbarkeit bei Vorratsaufträgen gebildet. Noch nicht verrechnete Anzahlungen von Kunden wurden, soweit die Aufträge bereits angearbeitet waren, in dieser Bilanzposition offen saldiert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips wurden bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auslandsforderungen sind in den meisten Fällen durch Exportgarantien besichert. Wesentliche unverzinsliche langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgezinst.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 17.018.585,50 EUR (Vorjahr: 23.143.381,46 EUR) aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
In den sonstigen Forderungen sind 24.417.272,98 EUR (Vorjahr: 12.402.570,27 EUR) Erträge enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Aktive latente Steuern
Die aktivierten latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Behandlung von Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, den abweichend zu bilanzierenden Werten bei den Rückstellungen für Abfertigungen, den Rückstellungen für Pensionen, den Rückstellungen für Jubiläumsgelder, den Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, den Rückstellungen für Gewährleistungen und den Rückstellungen für Drohverluste sowie der unterschiedlichen Abschreibungsdauer bei Firmen-PKWs im Steuerrecht und im Unternehmensgesetzbuch. Aufgrund der bevorstehenden stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes wurden die latenten Steuern wurden mit einem Mischsteuersatz von 23,2% berechnet. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Da der Steueranspruch gegenüber derselben Behörde besteht, wurde eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2022 betragen die aktiven latenten Steuern 25.422.661,18 EUR (Vorjahr: 22.681.986,64 EUR). Die Veränderung in Höhe von 2.740.674,54 EUR resultiert im Wesentlichen aus Änderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie im Bereich des Sozialkapitals.

PAssiva
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000.000,00 EUR (Vorjahr: 104.000.000,00 EUR). Es ist in 104.000.000 Stückaktien (Vorjahr: 104.000.000 Stückaktien) ohne Nennwert zerlegt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von 5.096.411,00 EUR (Vorjahr: 4.809.315,00 EUR) wird offen vom Grundkapital abgesetzt.
Gebundene Kapitalrücklage
Die gebundene Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2022 beträgt 40.069.442,40 EUR (Vorjahr: 40.069.442,40 EUR) und resultiert im Wesentlichen aus dem Agio des Börsengangs im Jahr 2001.
Optionsrücklage
Der Betrag der Verpflichtung, die aus den beschlossenen Optionsprogrammen resultiert, wird während des Erdienungszeitraums in gleichen Raten als Aufwand verrechnet und in eine Optionsrücklage eingestellt. Der Ertrag für diese anteilsbasierten Vergütungen für noch laufende Programme betrug im Geschäftsjahr 2.024.241,43 EUR (Vorjahr: Aufwand 1.391.988,66 EUR).
Gesetzliche Gewinnrücklage
Die gesetzliche Rücklage zum 31. Dezember 2022 beträgt 5.338.626,77 EUR (Vorjahr: 5.338.626,77 EUR).
Rücklage wegen eigener Anteile
Die Rücklage wegen eigener Anteile zum 31. Dezember 2022 beträgt 5.096.411,00 EUR (Vorjahr: 4.809.315,00 EUR). Die Höhe der Rücklage entspricht dem Nennbetrag der eigenen Anteile.
Freie Gewinnrücklage
Die freie Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2022 beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Pensionen
Die Verpflichtungen aus den theoretischen Abfertigungsansprüchen der Dienstnehmer sowie die Rückstellungen für Pensionen wurden zum 31. Dezember 2022 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche wurden ein Zinssatz von 4,01% (Vorjahr: 0,80%) und ein Gehaltstrend von 2,50% (Vorjahr 2,00%), bei den Pensionsverpflichtungen ein Zinssatz von 3,89% (Vorjahr: 0,54%) und ein Rententrend von 2,25% (Vorjahr 1,50%) herangezogen. Für die Berechnung wurden die neuen AVÖ2018–P Angestellte-Rechtsgrundlagen zugrunde gelegt. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Erträge in Höhe von 15.335.051,19 EUR (Vorjahr: 946.726,92 EUR) entstanden, welche im Personalaufwand bzw. im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Das rechnungsmäßige Pensionsalter entspricht wie im Vorjahr dem frühest möglichen Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß der im Budgetbegleitgesetz 2003 verankerten Pensionsreform. Für die im Jahr 1999 an eine Pensionskasse übertragenen Pensionsansprüche wurde ein Gutachten nach den gleichen Grundsätzen erstellt, es wurde jedoch aufgrund der höheren Duration ein Zinssatz von 4,11% (Vorjahr 1,31%) herangezogen.
Zum 31. Dezember 2022 lag das Deckungskapital der Pensionsversicherung unter dem Niveau der entsprechenden Pensionsverpflichtungen. Eine entsprechende Rückstellung für zu erwartende Nachschüsse wurde daher gebildet.
Die Höhe der Gesamtpensionsverpflichtung bei ausgelagerten Verpflichtungen beträgt 24.199.604,92 EUR (Vorjahr: 33.636.452,16 EUR). Die Gesamtpensionsverpflichtung wird mit dem Zeitwert des Planvermögens saldiert.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Rückstellungen enthalten:
 
2022
2021
 
(in EUR)
(in EUR)
Auftragsbezogene Vorsorgen für
 
 
-       fehlende Selbstkosten
114.369.213,64
91.162.023,77
-       Gewährleistungen und Mehrkosten
70.232.084,18
61.583.214,83
- Personalaufwendungen
68.198.099,66
59.560.355,80
Zu erwartende Auftragsverluste werden in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den voraussichtlichen Gesamtselbstkosten und den Erlösen ermittelt und passiviert.
Die Rückstellung für unverbrauchte Urlaube ist mit 23.393.664,14 EUR (Vorjahr: 22.107.423,76 EUR) angesetzt.
Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (IAS 19) berechnet. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Erträge in Höhe von 1.914.612,00 EUR (Vorjahr 47.704,00 EUR Aufwendungen) entstanden.

Verbindlichkeiten
(Beträge in EUR)
 
Bilanzwert
Restlaufzeit
Hypothekar-
 
 
> als 5 Jahre
schulden
 
Vorjahr
Vorjahr
Vorjahr
 
 
 
 
Schuldscheindarlehen
894.500.000,00
37.000.000,00
0,00
 
952.500.000,00
173.500.000,00
0,00
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gg Kreditinstituten
101.980.110,00
16.996.419,80
0,00
 
118.969.400,00
33.990.820,00
0,00
 
 
 
 
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
434.243.445,96
14.401.376,28
0,00
 
475.933.664,17
10.624.173,46
0,00
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
104.978.817,52
271.375,18
0,00
 
99.905.231,17
22.193,14
0,00
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
379.881.958,35
0,00
0,00
 
355.368.383,09
0,00
0,00
 
 
 
 
sonstige Verbindlichkeiten
32.309.007,91
0,00
0,00
 
29.397.269,42
0,00
0,00
 
 
 
 
 
1.947.893.339,74
68.669.171,26
0,00
 
2.032.073.947,85
218.137.186,60
0,00
Am 21. Juni 2017 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 400 MEUR begeben. Dieses gliedert sich in zwei Tranchen, welche aus 300 MEUR mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einer Fixverzinsung von 1,41% und 100 MEUR mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Fixverzinsung von 1,97% bestehen.
Am 29. August 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 500 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, welche bereits zum Teil getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Laufzeit in Jahren
Verzinsung in % p.a.
Ausgabevolumen in MEUR
offenes Volumen in MEUR
 
fix
variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
5
0,96%
6 mE+70 bps
108,0
80,0
28,0
80,0
80,0
-
7
1,42%
6 mE+90 bps
222,0
127,5
94,5
127,5
127,5
-
7 3/4
1,16%
6 mE+100 bps
133,0
75,0
58,0
75,0
75,0
-
10
2,00%
-
37,0
37,0
-
37,0
37,0
-
 
 
500,0
319,5
180,5
319,5
319,5
0,0
Für die variabel verzinsten Teile wurden über das jeweilige gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit Zinsswaps abgeschlossen, mit denen die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.
Zusätzlich zu den im Jahr 2021 getätigten Tilgungen wurden am 28. Februar 2022 die variabel verzinsten Teile der 7 ¾-jährigen Laufzeit (58 MEUR) unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor Fälligkeit vollständig getilgt. Mit der Rückzahlung ging auch die Kündigung des dazugehörigen Zinsswaps einher, im Zuge welcher ein negativer Marktwert in Höhe von EUR 338.182,30 realisiert wurde und als Aufwand im Finanzergebnis abgebildet wurde.
Am 22. Mai 2019 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 175 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Laufzeit in Jahren
Verzinsung in % p.a.
Ausgabevolumen in MEUR
offenes Volumen in MEUR
 
fix
variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
4
0,700%
6 mE+65 bps*
85,5
75,5
10,0
85,5
75,5
10,0
7
1,040%
-
53,0
53,0
-
53,0
53,0
-
8
1,284%
-
36,5
36,5
-
36,5
36,5
-
 
 
 
175,0
165,0
10,0
175,0
165,0
10,0
*Floor bei 65 bps
Für den variabel verzinsten Teil wurde über das gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit ein Zinsswap abgeschlossen, mit welchem die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.
Am 27. März 2019 wurde ein ÖKB-Darlehen in Höhe von 170 MEUR aufgenommen. Das Darlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, wovon die ersten vier Tranchen vollständig und termingerecht zum 30.09. des jeweiligen Jahres getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Laufzeit in Jahren
Verzinsung in % p.a.
Ausgabevolumen in MEUR
offenes Volumen in MEUR
 
fix
variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
gesamt
dv. fix
dv. variabel
0,5
1,265%
0,790%
17,0
8,5
8,5
 
 
 
1,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
2,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
3,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
 
 
 
4,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
5,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
6,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
7,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
8,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
9,5
1,265%
-
17,0
17,0
-
17,0
17,0
-
 
 
 
170,0
161,5
8,5
102,0
102,0
0,0
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 30.125.811,63 EUR (Vorjahr: 38.446.687,58 EUR) aus Lieferungen und Leistungen und 119.237.295,36 EUR (Vorjahr: 112.733.863,64 EUR) aus erhaltenen Anzahlungen enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 8.222.991,76 EUR (Vorjahr: 7.926.158,31 EUR) enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2022 betragen 2.808.312.048,61 EUR (Vorjahr: 2.673.445.549,99 EUR). In den Haftungsverhältnissen sind Haftungen für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.366.273.415,26 EUR (Vorjahr: 2.318.654.794,16 EUR) enthalten. Die Haftungsverhältnisse entfallen zur Gänze auf übernommene Garantien.
Von den gesamten Haftungsverhältnissen betreffen 508.512.959,88 EUR von Banken übernommene Haftungen (davon für verbundene Unternehmen 72.159.725,37 EUR) und 2.299.799.088,73 EUR Werkshaftungen (davon für verbundene Unternehmen 2.294.113.689,89 EUR).
Es bestehen darüber hinaus Einstandsverpflichtungen für die folgenden Tochterunternehmen: ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, Deutschland, Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH, Deutschland, Andritz Feed & Biofuel BV, Niederlande, Andritz Gouda BV, Niederlande, ANDRITZ Separation GmbH, Deutschland, LENSER Filtration GmbH, Deutschland und Modul Systeme Engineering GmbH, Deutschland.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
(Beträge in EUR)
 
des folgenden
Geschäftsjahres
der folgenden
fünf Geschäftsjahre
 
Vorjahr
Vorjahr
Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
761.073,00
5.805.439,75
 
766.249,64
6.297.863,79
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
200.074,56
954.235,80
 
71.630,00
122.393,00
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2022 bestand ein Bestellobligo für Investitionsgüter in Höhe von 4.342.603,12 EUR (Vorjahr: 3.381.957,21 EUR).
Außerbilanzielle Geschäfte
Es bestehen keine Geschäfte, die weder in der Bilanz ausgewiesen noch gemäß § 237 Z 8 UGB oder § 199 UGB anzugeben sind, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile entstehen.

C) Erläuterungen zur gewinn- und verlustrechnung
Umsatzerlöse
(Beträge in EUR)
 
 
 
2022
2021
 
Inland
Export
Gesamt
Gesamt
PULP & PAPER
18.605.622,18
500.637.619,36
519.243.241,54
562.873.543,82
METALS
4.727,00
99.868.919,31
99.873.646,31
36.751.792,96
HYDRO
18.792.511,38
85.494.764,63
104.287.276,01
112.813.645,98
SEPARATION
6.452.302,37
18.646.922,63
25.099.225,00
29.800.463,20
Sonstige
5.011.009,06
14.287.325,05
19.298.334,11
11.908.657,26
Nebenerlöse, Skonti
25.137.326,70
114.540.235,34
139.677.562,04
113.512.833,34
 
74.003.498,69
833.475.786,32
907.479.285,01
867.660.936,56
Umsatzerlöse nach Märkten
(Beträge in EUR)
 
2022
2021
Inland
74.003.498,69
133.544.170,16
Europäische Union
204.761.989,72
255.094.899,22
Übriges Europa
79.896.879,53
192.920.166,34
Nordamerika
64.733.234,27
44.538.083,79
Asien
359.628.804,43
178.432.674,17
Südamerika
21.422.356,68
22.036.237,98
Übrige Welt
103.032.521,69
41.094.704,90
 
907.479.285,01
867.660.936,56
Der Exportanteil bei den Umsatzerlösen beträgt 91,85% (Vorjahr 84,61%).

Übrige sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:
 
2022
2021
 
(in EUR)
(in EUR)
Erträge aus Kursdifferenzen
3.469.480,80
860.346,13
Erträge aus Zuschüssen von öffentlichen Institutionen
12.769.134,56
12.855.763,00
Andere sonstige betriebliche Erträge
2.246.794,62
3.065.334,59
Löhne
Im Posten Löhne sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 245.640,62 EUR (Vorjahr: 209.292,45 EUR) enthalten.
Gehälter
Im Posten Gehälter sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 1.319.558,38 EUR (Vorjahr: 495.745,55 EUR) enthalten.
Aufwendungen für Altersversorgung
In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionszusagen in Höhe von 1.316.988,42 EUR (Vorjahr: 1.240.023,76 EUR) enthalten.
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Erträge aus Abfertigungen, die aus der Veränderung der Abfertigungsrückstellung resultieren, in Höhe von 2.515.921,97 EUR (Vorjahr: 2.088.113,04 EUR Aufwendungen) enthalten. Der restliche Betrag von 1.314.919,93 EUR (Vorjahr: 1.330.705,20 EUR) betrifft Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Übrige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:
 
2022
2021
 
(in EUR)
(in EUR)
Auftragsbezogene Kosten
31.564.784,12
22.246.701,21
Wechselkursdifferenzen
3.251.503,56
1.393.194,88
Beratungsaufwendungen
31.377.649,32
26.170.036,58
Reisekosten
14.276.768,84
9.351.057,08
Instandhaltungsaufwendungen
4.735.861,81
3.441.769,75
Mietaufwendungen
3.290.549,89
3.060.627,90
IT-Aufwendungen
29.126.910,19
25.363.742,60
Versicherungsaufwendungen
7.818.328,72
4.467.461,31
Marketingaufwendungen
4.647.156,87
2.479.407,87
Finanzergebnis
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 244.336.184,18 EUR (Vorjahr: 229.000.909,59 EUR) stammen aus Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen.
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinserträge aus der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 8.228.118,00 EUR enthalten. Im Vorjahr wurden Zinserträge aus dieser Rückstellung in Höhe von 53.642,04 EUR in der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen insbesondere Ertragssteuern des laufenden Geschäftsjahres 2022, Steuern aus Vorperioden sowie ausländische Quellensteuern.

D) Sonstiges
Beteiligungen verbundene Unternehmen
(Beträge in TEUR)
 
 
Beteiligungs-
quote
2022
2021
Unternehmen
Sitz
direkt
indirekt
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Anstalt für Strömungsmaschinen Gesellschaft mbH 1)
Graz, Österreich
100,00%
 
-5
1.536
-5
1.536
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH
Graz, Österreich
100,00%
 
-154
31.313
161
31.467
ANDRITZ Environmental Engineering (Shanghai) Co., Ltd.
Shanghai, China
100,00%
 
15
3.443
29
3.506
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH
Krefeld, Deutschland
72,45%
27,55%
6.703
789.380
-4.587
790.611
ANDRITZ GmbH
Hemer, Deutschland
6,25%
93,75%
-4.656
52.145
10.679
55.140
ANDRITZ HYDRO GmbH
Wien, Österreich
100,00%
 
4.100
193.949
50.097
235.087
ANDRITZ SEPARATION AND PUMP TECHNOLOGIES INDIA PRIVATE LIMITED 2)
Chennai, Indien
100,00%
 
-
-
888
2.061
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S
Esbjerg, Dänemark
100,00%
 
5.696
6.907
1.314
1.208
ANDRITZ Slovakia s.r.o.
Humenné, Slowakei
100,00%
 
234
23.681
584
11.017
ANDRITZ Chile Ltda.
Santiago de Chile, Chile
100,00%
 
5.731
24.678
4.088
18.499
ANDRITZ (USA) Inc.
Alpharetta / Georgia, USA
100,00%
 
86.649
420.384
27.641
318.469
ANDRITZ SAS
Châteauroux, Frankreich
100,00%
 
10.458
70.562
2.666
53.414
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd.
Carrum Downs / Victoria, Australia
100,00%
 
893
-13.068
857
-14.000
ANDRITZ Ingeniería S.A.
Algete, Spanien
100,00%
 
186
2.029
474
1.843
ANDRITZ Brasil Ltda.
Curitiba, Brasilien
100,00%
 
26.723
64.886
13.806
42.868
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda.
Curitiba, Brasilien
100,00%
 
557
0
0
-822
ANDRITZ Oy
Helsinki, Finnland
100,00%
 
26.757
86.690
36.261
99.663
ANDRITZ HYDRO Canada Inc.
Pointe-Claire / Québec, Kanada
100,00%
 
6.938
85.928
40.732
79.026
ANDRITZ AB
Örnsköldsvik / Växjö , Schweden
100,00%
 
11.761
44.404
9.577
45.739
ANDRITZ Ltd.
Newcastle-under-Lyme, Großbritannien
100,00%
 
895
2.928
668
2.896
ANDRITZ (China) Ltd.
Foshan, China
74,49%
25,51%
83.414
179.195
63.638
169.013
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd.
Hong Kong, China
100,00%
 
4.756
8.572
3.446
7.216
ANDRITZ Technologies Pvt. Ltd.
Bangalore, Indien
100,00%
 
7.129
24.555
6.213
18.733
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd.
Hull, Großbritannien
100,00%
 
436
1.747
666
2.092
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V.
Geldrop, Niederlande
100,00%
 
3.499
27.760
5.422
26.261
1) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2021 angegeben).
2) Gesellschaft 2022 liquidiert bzw. verschmolzen.
 
 
Beteiligungs-
quote
2022
2021
Unternehmen
Sitz
direkt
indirekt
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd.
Singapur, Singapur
100,00%
 
706
5.677
134
4.772
ANDRITZ Uruguay S.A.
Fray Bentos, Uruguay
100,00%
 
7.643
13.333
5.483
10.605
ANDRITZ Industrias S.A. 1)
Fray Bentos, Uruguay
100,00%
 
-4
-3
0
18
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A.
Montevideo, Uruguay
100,00%
 
-214
5.612
4.441
4.910
ANDRITZ K.K.
Tokyo, Japan
100,00%
 
752
4.938
-266
4.484
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd.
Kyalami, Südafrika
100,00%
 
-1.790
-2.842
292
-1.142
PT. ANDRITZ
Jakarta, Indonesien
100,00%
 
1.401
4.596
838
3.308
LLC ANDRITZ
St. Petersburg, Russland
100,00%
 
4.505
7.858
2.450
3.970
LLC ANDRITZ HYDRO 2)
Moskau, Russland
100,00%
 
0
87
-2
67
ANDRITZ Kufferath s.r.o.
Levice, Slowakei
100,00%
 
621
8.827
696
8.834
ANDRITZ Kft.
Tiszakécske, Ungarn
100,00%
 
1.361
11.315
414
10.843
ANDRITZ Perfojet SAS
Montbonnot Saint-Martin, Frankreich
100,00%
 
11.230
18.890
21.165
28.507
ANDRITZ Biax SAS 3)
Le Bourget du Lac, Frankreich
100,00%
 
-8
-118
-8
-118
ANDRITZ SEPARATION ITALY S.R.L.
Mailand, Italien
100,00%
 
7
-810
-500
-857
ANDRITZ Como S.R.L. 1)
Grandate, Italien
100,00%
 
46
396
5
302
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S.
Elbeuf, Frankreich
100,00%
 
6.623
18.526
9.693
23.178
ANDRITZ Soutec AG
Neftenbach, Schweiz
100,00%
 
13.421
29.260
9.110
18.970
ANDRITZ Gouda B.V.
Waddinxveen, Niederlande
100,00%
 
2.875
14.584
2.257
13.648
EK Finance SAS
Scorbé-Clairvaux, Frankreich
100,00%
 
2.076
6.961
1.081
4.695
Lenser Filtration GmbH
Senden, Deutschland
100,00%
 
1.493
15.476
3.161
16.968
ANDRITZ FBB GmbH 4)
Mönchengladbach, Deutschland
100,00%
 
-
-
511
1.849
ANDRITZ JohnsonFoils Limited
Chachoengsao, Thailand
100,00%
 
0
0
0
0
ANDRITZ S.R.L. 5)
Cisnadie, Rumänien
100,00%
 
58
1.279
-223
1.335
ANDRITZ KMPT GmbH 4)
Vierkirchen, Deutschland
100,00%
 
-
-
7.220
20.343
Modul Systeme Engineering GmbH
Laufen, Deutschland
100,00%
 
248
3.103
158
2.779
ANDRITZ SEPARATION GmbH
Köln, Deutschland
100,00%
 
7.433
32.780
-2.654
7.159
ANDRITZ Powerlase Holdings Limited 4)
West Sussex, Großbritannien
80,00%
 
-
-
0
0
1) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte 2022 hochgerechnet, Vorjahreswerte aus 2020).
2) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2020 bzw. 2019 angegeben).
3) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2020 angegeben).
4) Gesellschaft 2022 liquidiert bzw. verschmolzen.
5) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2021 bzw. 2020 angegeben).
 
 
Beteiligungs-
quote
2022
2021
Unternehmen
Sitz
direkt
indirekt
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Jahresüber-
schuss
Eigenkapital
Powerlase Technologies Inc 1)
Orlando / Florida, USA
100,00%
 
0
144
0
144
ANDRITZ FZCO 2)
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
100,00%
 
0
312
0
312
Otorio Ltd
Tel-Aviv, Israel
50,01%
 
-14.003
-32.253
-7.706
-20.373
ANDRITZ Novimpianti S.R.L.
Capannori, Italien
100,00%
 
-139
232
-486
-507
ANDRITZ Diatec S.R.L.
Collecorvino, Italien
100,00%
 
-123
2.243
3.710
2.201
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS LIMITED
London, Großbritannien
100,00%
 
172
35.293
2.280
35.122
ANDRITZ Fabrics and Rolls Limited
Tokyo, Japan
100,00%
 
956
13.596
1.423
13.578
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings SAS
Paris, Frankreich
100,00%
 
-419
9.983
318
10.789
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH
Gloggnitz, Österreich
94,00%
6,00%
12.869
107.808
13.313
91.685
ANDRITZ Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH
Reutlingen, Deutschland
100,00%
 
-2.126
67.465
-3.392
67.172
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing Co., Ltd.
Foshan, China
99,00%
1,00%
674
35.908
-72
36.061
L.M INDUSTRIES SAS 3)
Cours-la-Ville, Frankreich
100,00%
 
-
-
-34
3.810
ANDRITZ Laroche S.A.S.
Cours-la-Ville, Frankreich
100,00%
 
4.179
12.259
-494
7.695
ANDRITZ Digital Factory d.o.o. 4)
Zagreb, Kroatien
100,00%
 
-297
-424
-181
-128
ANDRITZ Bonetti Holding S.r.l.
Mailand, Italien
100,00%
 
-77
3.246
-
-
ĐURO ĐAKOVIĆ TERMOENERGETSKA POSTROJENJA d.o.o.
Slavonski Brod, Kroatien
100,00%
 
939
19.218
-
-
1) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2019 angegeben).
2) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2021 angegeben).
3) Gesellschaft 2022 liquidiert bzw. verschmolzen.
4) Werte 2022 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2021 bzw. 2020 angegeben).
Die Angaben für Eigenkapital und Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen wurden den zur Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Abschlüssen, welche entsprechend den „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) aufgestellt wurden, entnommen.
Steuerliche Unternehmensgruppe
Zwischen der Andritz AG als Gruppenträger, der Andritz Hydro GmbH, Wien, als Gruppenmitglied, der ANDRITZ Delkor (Pty) Ltd., Südafrika, als Gruppenmitglied und der Otorio Ltd., Israel, als Gruppenmitglied besteht eine steuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG.
Die aus dem Gruppenvertrag resultierenden Steuerumlagen werden nach der Belastungsmethode verrechnet. Im Falle eines steuerlichen Gewinns hat das inländische Gruppenmitglied eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird dieser evident gehalten und mit späteren Gewinnen des Gruppenmitglieds ausgeglichen. Die Steuerumlage ist spätestens bis zum 30.9. des folgenden Geschäftsjahrs zu leisten, der Gruppenträger kann jedoch entsprechende Vorauszahlungen vorschreiben. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen und unterliegt österreichischem Recht. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz für die Steuergruppe beträgt derzeit 25%. Im Jahr 2023 ist der gültige Körperschaftsteuersatz bei 24%, in 2024 bei 23%.
Beschäftigte
Im Jahresdurchschnitt wurden 1.823 Mitarbeiter (ohne Lehrlinge) (Vorjahr: 1.738), davon 374 Arbeiter (Vorjahr: 355) und 1.449 Angestellte (Vorjahr: 1.384), beschäftigt.
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
 
2022
2021
 
(in EUR)
(in EUR)
für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
3.265.824
-60.302
für andere
8.161.443
3.980.623
 
11.427.267
3.920.321
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Andritz AG angegeben.
Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 869.809.665,19 EUR eine Dividende in Höhe von 2,10 EUR pro dividendenberechtigter Aktie, das sind auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien zum Zeitpunkt der Bilanzveröffentlichung insgesamt 207.697.536,90 EUR, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag von 662.112.128,29 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag fanden nicht statt. Hinsichtlich der aktuellen politischen Entwicklungen in den Ländern, in denen die ANDRITZ AG Projekte abwickelt, und des damit einhergehenden Risikos, wird auf den Lagebericht verwiesen.
Aktienbeteiligungsprogramm für Führungskräfte
Optionsprogramm 2018:
Die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 hat ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands beschlossen.
Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Mai 2018 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum Andritz-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands.
Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Andritz-Aktie während der vier auf die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 folgenden Kalenderwochen und beträgt 46,01 EUR.
Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn
oder wenn
mindestens 8,1% beträgt.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
Da die Ausübungskriterien nicht zur Gänze erfüllt wurden, sind die Optionen verfallen.
Optionsprogramm 2020:
Das Aktienoptionsprogramm 2020 wurde am 7. Juli 2020 von der 113. Ordentlichen Hauptversammlung der Andritz AG beschlossen.
Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Erstmals wurde das Programm auch einigen wenigen Nachwuchsführungskräften (< 3.000 Optionen) angeboten. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. September 2020 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum Andritz-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.
Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Andritz-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR.

Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2020 sind wie folgt:
Zielgröße
Zielwert
Gewichtung
Steigerung Aktienkurs
10%1 - 15%2
90%3
EBITA-Marge4
6,5% - 8% für die Geschäftsjahre 2021, 2022 oder 2023
Accident Frequency Rate (AFR)5
Für die Geschäftsjahre 2021, 2022 oder 2023: ≤ 3,5
10%6
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2023 beginnen und am 30. April 2027 enden. Sind die Ausübungskriterien erfüllt, so können 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.
Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
 
Optionsprogramm 2020
 
eingeräumte Optionen
per 31.12.2022
Vorstand
 
Wolfgang Leitner
37.500
Humbert Köfler
37.500
Norbert Nettesheim
37.500
Joachim Schönbeck
37.500
Wolfgang Semper
37.500
Leitende Angestellte
724.500
GESAMT
912.000
 
 
Ausübungspreis je Aktie in EUR
31,20
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2022 in EUR
22,35

Optionsprogramm 2022:
Das Aktienoptionsprogramm 2022 wurde im Juni 2022 vom Vorstand und Aufsichtsrat der Andritz AG beschlossen.
Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Juni 2022 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum Andritz-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.
Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Andritz-Aktie während der vier auf die 115. ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2022 folgenden Kalenderwochen und beträgt 38,80 EUR.
Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2022 sind wie folgt:
Zielgröße
Zielwert
Gewichtung
Steigerung Aktienkurs
10%7 bzw. 15%8
30%
EBITA-Marge
Zwischen 7,5% und 9,0% für mindestens eines der Geschäftsjahre 2022, 2023 oder 2024
60%9
Accident Frequency Rate (AFR)10
Reduzierung der AFR der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 um mindestens 30% gegenüber dem jeweiligen Vorjahr (ausgehend vom für das Jahr 2021 gesetzten AFR-Zielwert von 3,4)
10%11
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2025 beginnen und am 30. April 2029 enden. Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung einer der Ausübungsbedingungen gemäß den definierten Kriterien können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.
Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
 
Optionsprogramm 2022
 
eingeräumte Optionen
per 31.12.2022
Vorstand
 
Joachim Schönbeck
37.500
Humbert Köfler
37.500
Norbert Nettesheim
37.500
Domenico Iacovelli
37.500
Wolfgang Semper
37.500
Leitende Angestellte
813.250
GESAMT
1.000.750
 
 
Ausübungspreis je Aktie in EUR
38,80
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2022 in EUR
14,75
Derivative Finanzinstrumente
Fremdwährungsrisiken, welche durch Devisentermingeschäfte bzw. zu geringem Anteil an Devisenswaps abgesichert werden, resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Ausleihungen. Der Absicherungszeitraum der laufenden Geschäfte entspricht jenen der zugrundeliegenden Geschäfte. Kurssicherungen im Zusammenhang mit Ausleihungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich verlängert.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte (in EUR):
Währung
 
Umfang
Zeitwert
USD
Kauf
12.676.802,42
- 344.954,48
 
Verkauf
443.982.280,43
7.237.910,44
 
USD Summe
456.659.082,85
6.892.955,96
JPY
Kauf
680.149,29
- 13.762,03
 
Verkauf
491.536,04
44.820,40
 
JPY Summe
1.171.685,33
31.058,37
CNY
Kauf
136.903.829,41
661.428,33
CNH
Verkauf
0,00
0,00
 
CNY/CNH Summe
136.903.829,41
661.428,33
Andere Währungen
Kauf
1.789.654,22
- 5.791,80
 
Verkauf
1.207.775,31
- 41.308,45
 
Andere Währungen Summe
2.997.429,53
- 47.100,25
Summe
 
597.732.027,12
7.538.342,41
Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag durch Abzinsung des ermittelten Endwerts über die Restlaufzeit errechnet. Die Effektivitätsmessung der Devisentermingeschäfte erfolgt bei Laufzeitende durch Ermittlung der Gesamtkursdifferenz aus Grundgeschäft und Kurssicherung.
Drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Bilanz nicht passiviert, da diese mit bilanzierten Aktiv- bzw. Passivposten eine geschlossene Position bilden.
Die Laufzeit des Zinsswaps entspricht jener des zugrundeliegenden Grundgeschäftes. Der beizulegende Zeitwert für die Zinssicherung in Form eines Zinsswaps beträgt zum 31. Dezember 2022 93.891,12 EUR (Vorjahr: -1.736.007,35 EUR) und repräsentiert den Marktwert zum Bilanzstichtag.
Vorstand und Aufsichtsrat
Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:
 
2022
2021
 
(in EUR)
(in EUR)
 
 
 
Kurzfristige Leistungen
16.986.740
12.522.128
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
633.562
520.464
Aktienbasierte Vergütungen
610.875
334.167
 
18.231.177
13.376.759
Der Gegenwert der aktienbasierten Vergütungen wurde nach den IFRS ermittelt. Für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche werden die Dienstzeitaufwendungen gemäß IAS 19 angesetzt.
An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 446.354,79 EUR (Vorjahr: 416.842,63 EUR) ausbezahlt.
Eine vom Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der Andritz AG beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeuges einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesem Flugzeug für Dienstreisen des Vorstandsvorsitzenden und anderer Vorstandsmitglieder betrug im Jahr 2022 644.708,42 EUR (Vorjahr: 303.468,50 EUR). Zum 31. Dezember 2022 bestehen offene Verbindlichkeiten gegenüber dem Privatflugunternehmen von 25.500,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der Andritz AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2022 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 327.500,00 EUR (Vorjahr: 300.000,00 EUR).
Aufsichtsrat:
Gewählte Mitglieder:
Alexander Leeb
Vorsitzender (ab 08.04.2022)
Christian Nowotny (bis 08.04.2022)
Vorsitzender (bis 08.04.2022)
Wolfgang Leitner (ab 08.04.2022)
Stellvertreter des Vorsitzenden (ab 08.04.2022)
Alexander Leeb
Stellvertreter des Vorsitzenden (bis 08.04.2022)
Jürgen Herrmann Fechter
Alexander Isola
Monika Kircher
Wolfgang Bernhard
Delegierte Mitglieder:
Georg Auer
Andreas Martiner
Alexander Mori
Vorstand:
Joachim Schönbeck
Vorsitzender (ab 08.04.2022)
Wolfgang Leitner
Vorsitzender (bis 08.04.2022)
Domenico Iacovelli (ab 08.04.2022)
Humbert Köfler
Norbert Nettesheim
Wolfgang Semper
Graz, am 23. Februar 2023
Der Vorstand
Joachim SchönbeckDomenico IacovelliHumbert KöflerNorbert Nettesheim Wolfgang Semper

Lagebericht
Präambel
Der Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Andritz AG wird nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Entsprechend dieser Vorschriften sind die verbundenen Unternehmen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Dadurch ergibt sich aus dem Einzelabschluss lediglich ein Ausschnitt der wirtschaftlichen Lage für die Andritz AG und ihre verbundenen Unternehmen.
Finanzielle Leistungsindikatoren der Andritz AG
Die folgenden Kennzahlen wurden entsprechend dem Fachgutachten KFS/BW3 zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht berechnet:
in MEUR bzw. in %
2022
2021
Auftragsstand
4.021,4
2.914,5
Umsatzerlöse
907,5
867,7
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
217,2
281,7
Umsatzrentabilität
23,9%
32,5%
Eigenkapitalrentabilität
19,1%
25,4%
Gesamtkapitalrentabilität
6,6%
8,4%
Nettoverschuldung
758,1
773,7
Nettoumlaufvermögen
-137,8
-208,2
Eigenkapitalquote
31,4%
30,5%
Verschuldungsgrad
73,1%
75,7%
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
279,9
320,6
Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt berechnet nach der Methode der Stellungnahme 36 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (kurz AFRAC 36) im Jahr 2022 -44,1 MEUR (Vorjahr: +38,5 MEUR), jener aus der Investitionstätigkeit +228,1 MEUR (Vorjahr: +103,6 MEUR) sowie jener aus der Finanzierungstätigkeit -257,5 MEUR (Vorjahr: -261,2 MEUR).
Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode verringert sich daher von 208,6 MEUR am 31.12.2021 auf 135,0 MEUR am 31.12.2022.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der Andritz AG
Bezüglich der Themenbereiche Fertigung, Personalwesen und Umweltschutz wird auf die Ausführungen und nicht finanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB im Konzernlagebericht verwiesen, welche auch für die Andritz AG zutreffend sind. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die Andritz AG eines von mehreren Forschungszentren in der Andritz-Gruppe und in sämtlichen Geschäftsbereichen in verschiedenen Projekten tätig.

Eigene Aktien
Das am 2. Dezember 2021 vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Aktienrückkaufprogramm, welches den Erwerb von bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien im Zeitraum 13. Dezember 2021 bis 6. Februar 2022 ermöglicht, wurde plangemäß am 6. Februar 2022 beendet. Insgesamt wurden 450.000 Stück (0,43% des Grundkapitals) ANDRITZ-Aktien mit einem gewichteten Durchschnittswert von 45,88 EUR je Aktie erworben.
Zum 31. Dezember 2022 befinden sich 5.096.411 Stückaktien in Besitz der Andritz AG, dies entspricht einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 5% bzw. 5.096.411,00 EUR. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen der Aktienbeteiligungsprogramme für Führungskräfte sowie für Mitarbeiterbeteiligungsaktionen zu verwenden.
Im Geschäftsjahr 2022 erworbene Stückaktien:
Datum des
Erwerbs
Anzahl der
erworbenen Stückaktien
Anteil am
Grundkapital in %
Anteil am
Grundkapital in EUR
Gewichteter Durchschnittspreis
je Aktie
Wert der
rückgekauften Aktien
04.02.2022
31.000
0,03%
31.000
46,763923
1.450.608,58
03.02.2022
22.000
0,02%
22.000
47,46955
1.044.997,77
02.02.2022
9.000
0,01%
9.000
48,105633
433.248,20
01.02.2022
8.500
0,01%
8.500
47,525828
404.242,69
31.01.2022
5.000
0,00%
5.000
46,46656
232.500,17
28.01.2022
21.126
0,02%
21.126
45,877904
969.841,46
27.01.2022
7.091
0,01%
7.091
46,694218
331.326,53
26.01.2022
9.783
0,01%
9.783
46,213006
452.409,57
25.01.2022
16.500
0,02%
16.500
45,217315
746.576,57
24.01.2022
29.843
0,03%
29.843
45,167133
1.348.753,86
21.01.2022
18.657
0,02%
18.657
46,734473
872.506,24
20.01.2022
12.500
0,01%
12.500
47,522782
594.460,99
19.01.2022
16.000
0,02%
16.000
47,93554
767.489,82
18.01.2022
19.000
0,02%
19.000
47,897082
910.635,60
17.01.2022
3.500
0,00%
3.500
47,484714
166.307,02
14.01.2022
12.634
0,01%
12.634
45,257812
572.165,06
13.01.2022
16.147
0,02%
16.147
45,802628
740.104,09
12.01.2022
17.719
0,02%
17.719
46,951024
832.477,02
11.01.2022
1.000
0,00%
1.000
46,255
46.296,19
10.01.2022
23.500
0,02%
23.500
44,997621
1.058.120,77
07.01.2022
13.500
0,01%
13.500
45,862385
619.552,74
05.01.2022
5.967
0,01%
5.967
46,105413
275.284,19
04.01.2022
10.000
0,01%
10.000
45,995872
460.343,35
03.01.2022
14.783
0,01%
14.783
45,657921
675.432,73
Gesamt
344.750
0,33%
344.750,00
46,426922
16.005.681,20
8.178 Stückaktien wurden an eine Tochtergesellschaft zu einem Kurs von 41,93 EUR je Aktie anlässlich einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion verkauft. Der auf die verkauften Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals ist 8.178,00 EUR, der Anteil am Grundkapital beträgt 0,008%. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung verwendet.
Weiters wurden im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion 49.476 Stückaktien an Mitarbeiter der Andritz AG abgegeben.
Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der weitere Teil des Lageberichts auf dem nach IFRS erstellten Konzernabschluss.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Andritz AG,
Graz,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung des Projektgeschäfts
Siehe Anhang den Kapiteln B) Noch nicht abrechenbare Leistungen und Sonstige Rückstellungen sowie C) Umsatzerlöse.
Das Risiko für den Abschluss
Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Ergebnisbeiträge der Andritz AG stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz AG umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 50 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt mit der Endabnahme des Projektes durch den Kunden. Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit als für noch nicht abgeschlossene Projekte voraussichtlich ein Verlust entsteht, vermindert die Andritz AG die noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe des erwarteten Verlustes. Falls der Buchwert, der noch nicht abrechenbaren Leistungen Null beträgt, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste.
Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an.
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass die Bestandsveränderungen (bestehend aus Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und an noch nicht abrechenbaren Leistungen und Veränderungen der Auftragsrückstellungen) sowie die Aufwendungen für Gewährleistungen und projektbezogene Rechtsverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung und die dazugehörigen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:
—Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und den Statusberichten zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
—Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Darüber hinaus haben wir für im Geschäftsjahr endabgerechnete Projekte gewürdigt, ob entsprechende finale Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.
—Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang Kapitel B) Finanzanlagen
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Andritz AG betragen zum Bilanzstichtag 1.983 Mio EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile mittels einer Unternehmensbewertung.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung dieses Bilanzpostens.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
—Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Andritz AG das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht.
—Bei aktuellen Unternehmensbewertungen haben wir die Angemessenheit der wesentlichen zukunftsbezogenen Schätzungen und Annahmen sowie der angewendeten Bewertungsmethoden unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten beurteilt.
—Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Umsatz- und Margenplandaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Im Zusammenhang mit der Budgeterstellung und der Budgetgenehmigung haben wir das Design und die Implementierung der internen Kontrollen, die als Basis für die interne Planung des Vorstandes dienen, beurteilt. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
—Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei Beteiligungen/Zahlungsmittel generierenden Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
—Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
—Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
—Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
—Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
—Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
—Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
—Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
—Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 7. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.
Wien, 28. Februar 2023
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer
Wirtschaftsprüfer
ANDRITZ AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz, Österreich
investors@andritz.com
Inhouse produziert mit firesys
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
Disclaimer
Bestimmte Aussagen im Jahresabschluss 2022 und im Lagebericht 2022 sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht 2022 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 23. Februar 2023 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Lagebericht angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresabschluss 2022 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
1 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt
2 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt
3 Beide Kriterien (Steigerung Aktienkurs und EBITA-Marge) müssen erfüllt sein
4 Ergibt sich als Quotient aus EBITA und Umsatz. Bei Unterschreitung des Zielwerts können keine Optionen ausgeübt werden, zwischen 6,5% und 7,9% EBITA-Marge können Optionen aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden, bei einer EBITA-Marge von 8% oder mehr können 90% ausgeübt werden.
5 Unfallhäufigkeit mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden
6 Bei Erreichen dieses Ziels können diese Optionen unabhängig von der Erreichung der anderen beiden Ziele ausgeübt werden.
7 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt
8 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt
9 wenn die EBITA-Marge des Geschäftsjahrs 2022, des Geschäftsjahrs 2023 oder des Geschäftsjahrs 2024 mindestens 7,5% beträgt
10 Unfallhäufigkeit mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million
11 wenn die Accident Frequency Rate (AFR 1) im Geschäftsjahr 2022 <= 2,4 oder im Geschäftsjahr 2023 <= 1,7 oder im Geschäftsjahr 2024 <= 1,2 beträgt