Kennzahlen im Überblick
Lagebericht inkl. konsolidierte
nicht-finanzielle Erklärung4
Konsolidierter
55
Konzernabschluss 2020
der ANDRITZ-GRUPPE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung69
Konzerngesamtergebnisrechnung70
Konzern-Cashflow-Statement72
Entwicklung des Konzerneigenkapitals73
Konzernanhang74
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz169
Glossar170
Bestätigungsvermerk172
GRI-Index179
Kennzahlen der
Andritz-Gruppe
Einheit | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
Auftragseingang | MEUR | 6.108,0 | 7.282,0 | 6.646,2 | 5.579,5 | 5.568,8 |
Auftragsstand (per ultimo) | MEUR | 6.774,0 | 7.777,6 | 7.084,3 | 6.383,0 | 6.789,2 |
Umsatz | MEUR | 6.699,6 | 6.673,9 | 6.031,5 | 5.889,1 | 6.039,0 |
Umsatzrendite | % | 4,7 | 3,6 | 5,3 | 6,8 | 6,4 |
EBITDA | MEUR | 571,1 | 537,6 | 498,0 | 541,7 | 542,4 |
EBITA1) | MEUR | 391,7 | 343,2 | 394,3 | 444,0 | 442,1 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | MEUR | 315,0 | 237,9 | 321,6 | 399,3 | 385,8 |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | MEUR | 280,9 | 180,9 | 304,2 | 400,6 | 398,4 |
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) | MEUR | 203,7 | 122,8 | 219,7 | 265,6 | 274,8 |
Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) | MEUR | 207,1 | 127,8 | 222,0 | 263,0 | 274,6 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | MEUR | 461,5 | 821,6 | 7,8 | 246,5 | 366,6 |
Investitionen | MEUR | 131,8 | 157,1 | 137,0 | 116,8 | 119,5 |
Free Cashflow | MEUR | 329,7 | 664,5 | -129,2 | 129,7 | 263,7 |
Free Cashflow je Aktie | EUR | 3,3 | 6,4 | -1,2 | 1,2 | 2,5 |
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) | - | 27.232 | 29.513 | 29.096 | 25.566 | 25.162 |
Langfristige Vermögenswerte | MEUR | 2.497,5 | 2.705,5 | 2.629,5 | 1.860,8 | 1.913,7 |
Kurzfristige Vermögenswerte | MEUR | 4.559,2 | 4.528,6 | 4.289,1 | 4.404,5 | 4.284,9 |
Summe Eigenkapital | MEUR | 1.255,7 | 1.219,6 | 1.330,8 | 1.325,4 | 1.344,2 |
Rückstellungen | MEUR | 691,0 | 1.083,1 | 1.017,7 | 1.066,1 | 1.118,9 |
Verbindlichkeiten | MEUR | 5.110,0 | 4.931,4 | 4.570,1 | 3.873,8 | 3.735,5 |
Bilanzsumme | MEUR | 7.056,7 | 7.234,1 | 6.918,6 | 6.265,3 | 6.198,6 |
Eigenkapitalquote | % | 17,8 | 16,9 | 19,2 | 21,2 | 21,7 |
Eigenkapitalrentabilität | % | 22,4 | 14,8 | 22,9 | 30,2 | 29,6 |
Gesamtkapitalrentabilität | % | 4,5 | 3,3 | 4,6 | 6,4 | 6,2 |
Bruttoliquidität | MEUR | 1.719,3 | 1.609,8 | 1.279,7 | 1.772,3 | 1.507,1 |
Nettoliquidität | MEUR | 420,9 | 244,9 | -99,6 | 908,0 | 945,3 |
Nettoverschuldung | MEUR | 35,1 | 205,7 | 568,1 | -530,6 | -550,2 |
Nettoumlaufvermögen | MEUR | -48,8 | -134,0 | 160,5 | -121,0 | -215,8 |
Capital employed | MEUR | 1.345,1 | 1.470,4 | 1.665,6 | 801,9 | 772,2 |
Verschuldungsgrad | % | 2,8 | 16,9 | 42,7 | -40,0 | -40,9 |
EBITDA-Marge | % | 8,5 | 8,1 | 8,3 | 9,2 | 9,0 |
EBITA-Marge | % | 5,8 | 5,1 | 6,5 | 7,5 | 7,3 |
EBIT-Marge | % | 4,7 | 3,6 | 5,3 | 6,8 | 6,4 |
Konzernergebnis/Umsatz | % | 3,0 | 1,8 | 3,6 | 4,5 | 4,6 |
ROE | % | 16,2 | 10,1 | 16,5 | 20,0 | 20,4 |
EV/EBITDA | - | 6,1 | 7,0 | 8,6 | 7,4 | 7,4 |
Abschreibungen/Umsatz | % | 3,8 | 4,1 | 2,7 | 2,3 | 2,4 |
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1) Die Abschreibungen sowie Wertminderungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen 72,0 MEUR (2019: 76,2 MEUR); der Wertminderungsaufwand der Firmenwerte beträgt 4,7 MEUR (2019: 29,1 MEUR).
Alle Zahlen gemäß IFRS. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rechendifferenzen auftreten.
Kennzahlen der
Geschäftsbereiche
Einheit | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
Auftragseingang | MEUR | 2.961,1 | 3.632,5 | 2.571,9 | 2.033,4 | 1.919,5 |
Auftragsstand (per ultimo) | MEUR | 2.591,0 | 3.164,3 | 2.421,1 | 1.787,0 | 1.803,3 |
Umsatz | MEUR | 3.339,0 | 2.869,5 | 2.233,2 | 2.059,7 | 2.094,4 |
EBITDA | MEUR | 399,6 | 351,4 | 258,4 | 221,5 | 207,7 |
EBITDA-Marge | % | 12,0 | 12,2 | 11,6 | 10,8 | 9,9 |
EBITA | MEUR | 322,7 | 271,0 | 222,1 | 194,9 | 182,2 |
EBITA-Marge | % | 9,7 | 9,4 | 9,9 | 9,5 | 8,7 |
Investitionen | MEUR | 64,1 | 63,3 | 33,8 | 42,1 | 34,1 |
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) | - | 11.127 | 11.984 | 11.435 | 8.002 | 7.522 |
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Einheit | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
Auftragseingang | MEUR | 1.143,6 | 1.582,2 | 1.931,8 | 1.606,5 | 1.551,5 |
Auftragsstand (per ultimo) | MEUR | 1.181,6 | 1.532,7 | 1.591,6 | 1.309,7 | 1.369,0 |
Umsatz | MEUR | 1.420,5 | 1.636,9 | 1.635,1 | 1.643,5 | 1.598,4 |
EBITDA | MEUR | 5,5 | -1,5 | 57,8 | 129,7 | 141,7 |
EBITDA-Marge | % | 0,4 | -0,1 | 3,5 | 7,9 | 8,9 |
EBITA | MEUR | -46,7 | -73,8 | 27,3 | 98,6 | 115,2 |
EBITA-Marge | % | -3,3 | -4,5 | 1,7 | 6,0 | 7,2 |
Investitionen | MEUR | 26,5 | 30,8 | 36,1 | 29,7 | 49,1 |
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) | - | 6.513 | 7.485 | 7.818 | 7.573 | 7.608 |
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Einheit | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
Auftragseingang | MEUR | 1.335,4 | 1.350,2 | 1.445,8 | 1.317,2 | 1.500,3 |
Auftragsstand (per ultimo) | MEUR | 2.587,9 | 2.661,0 | 2.667,9 | 2.921,8 | 3.269,6 |
Umsatz | MEUR | 1.296,0 | 1.470,7 | 1.517,5 | 1.583,1 | 1.752,4 |
EBITDA | MEUR | 98,5 | 134,1 | 142,4 | 154,1 | 167,2 |
EBITDA-Marge | % | 7,6 | 9,1 | 9,4 | 9,7 | 9,5 |
EBITA | MEUR | 62,0 | 105,9 | 113,8 | 123,0 | 127,6 |
EBITA-Marge | % | 4,8 | 7,2 | 7,5 | 7,8 | 7,3 |
Investitionen | MEUR | 29,7 | 51,8 | 57,9 | 36,3 | 26,1 |
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) | - | 6.941 | 7.202 | 7.002 | 7.237 | 7.260 |
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Einheit | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
Auftragseingang | MEUR | 667,9 | 717,1 | 696,7 | 622,4 | 597,5 |
Auftragsstand (per ultimo) | MEUR | 413,5 | 419,6 | 403,7 | 364,5 | 347,3 |
Umsatz | MEUR | 644,1 | 696,8 | 645,7 | 602,8 | 593,8 |
EBITDA | MEUR | 67,5 | 53,6 | 39,4 | 36,4 | 25,8 |
EBITDA-Marge | % | 10,5 | 7,7 | 6,1 | 6,0 | 4,3 |
EBITA | MEUR | 53,7 | 40,1 | 31,1 | 27,5 | 17,1 |
EBITA-Marge | % | 8,3 | 5,8 | 4,8 | 4,6 | 2,9 |
Investitionen | MEUR | 11,5 | 11,2 | 9,2 | 8,7 | 10,2 |
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) | - | 2.651 | 2.842 | 2.841 | 2.754 | 2.772 |
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Die globale Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden Beschränkungen großer Teile des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens führten im Jahr 2020 zu einem deutlichen Einbruch der Weltkonjunktur. In allen großen Wirtschaftsregionen der Welt kam es zu einem signifikanten Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu einem deutlichen Schrumpfen der Wirtschaftsleistung. Sowohl die westlichen Industrie- als auch Schwellenländer wie Brasilien und Indien waren bzw. sind immer noch – zum Teil stark – davon betroffen. Die von vielen Staaten eingeleiteten Konjunktur- und Hilfspakete (z.B. Steuersenkungen, Kurzarbeit, Fixkostenzuschüsse etc.) konnten den Konjunktureinbruch zwar etwas dämpfen, dennoch erwarten Marktforscher, dass das weltweite Bruttoinlandsprodukt 2020 um gut 4% gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Auch China war von den Auswirkungen der Pandemie anfangs stark betroffen, jedoch konnte sich die Konjunktur insbesondere ab dem 2. Halbjahr 2020 wieder leicht erholen und im Berichtszeitraum sogar ein leichtes Wachstum gegenüber 2019 verzeichnen.
Quellen: Research-Berichte verschiedener Banken, OECD
Die von ANDRITZ bedienten Märkte waren im Jahr 2020 – wenngleich auch in unterschiedlichem Ausmaß – von den negativen Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Wirtschaftsschwäche betroffen. Einige mittlere/größere Investitionsprojekte bzw. Auftragsvergaben wurden kundenseitig verlangsamt oder bis auf weiteres verschoben. Das betraf vor allem den Bereich Neuanlagen, aber auch der Bereich Service war aufgrund der Covid-19-bedingten weltweiten Reiseeinschränkungen und teilweisen Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Kunden- und Projektstandorten davon betroffen.
Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete im Berichtszeitraum eine insgesamt zufriedenstellende Projekt-aktivität für Zellstoffausrüstungen – sowohl für Modernisierungen bestehender Zellstoffwerke als auch für die Errichtung neuer Anlagen (insbesondere in Südamerika). Im Bereich Kessel zur Energieerzeugung setzte sich die gute Projekt- und Investitionsaktivität der Vorjahre, insbesondere in Asien (Japan, China) fort. Der Bereich Nonwoven (Anlagen zur Herstellung von Vliesstoffen, Masken, Maskenrohstoffen etc.) verzeichnete aufgrund der globalen Covid-19-Pandemie im Berichtszeitraum eine sehr hohe Investitions- und Projektaktivität.
Im Bereich Metals Forming für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie wurde im Berichtszeitraum aufgrund des globalen Wirtschaftseinbruchs und der strukturellen Schwäche am internationalen Automobilmarkt eine gegenüber dem Vorjahr unverändert geringe Projekt- und Investitionsaktivität verzeichnet. Es kam nur vereinzelt zu größeren Investitionen (aus dem Bereich der Elektromobilität) seitens der Automobilhersteller bzw. -zulieferer.
Die Projektaktivität im Bereich Metals Processing (Ausrüstungen zur Herstellung und Verarbeitung von Bändern aus Edel- und Kohlenstoffstahl sowie Aluminium) war im Berichtsjahr aufgrund der konjunkturell bedingt niedrigen Nachfrage in der weltweiten Stahl- und Edelstahlindustrie deutlich rückläufig.
Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke war auch im Geschäftsjahr 2020 unverändert. Bedingt durch das anhaltend moderate Investitionsverhalten – als Folge der niedrigen Strompreise – der Energieversorger sind viele Modernisierungs- und Rehabilitierungsprojekte von Wasserkraftwerken, vor allem in Europa, nach wie vor verschoben oder wurden bis auf weiteres gestoppt. Selektiv wurden im Berichtszeitraum jedoch einige größere Aufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für Wasserkraftwerke – insbesondere in Asien und Nordamerika – vergeben. Im Bereich der Pumpen wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.
Die globalen Märkte für Ausrüstungen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt zufriedenstellend. Eine solide Projektaktivität verzeichneten die Bereiche Umwelt (kommunale und industrielle Klärschlammentwässerung und -trocknung) und Lebensmittel. Im Bereich Feed & Biofuel Technologies wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.
Informationen zum Konsolidierungskreis sind im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis ersichtlich.
Der Auftragseingang der Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2020 trotz des weltweiten Konjunktureinbruchs ein solides Niveau von 6.108,0 MEUR und lag damit nur um 16,1% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2019: 7.282,0 MEUR), der einige Großaufträge im Geschäftsbereich Pulp & Paper enthalten hatte.
Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:
Pulp & Paper: Der Auftragseingang betrug 2.961,1 MEUR und lag damit um 18,5% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2019: 3.632,5 MEUR), der einige Großaufträge für die Errichtung neuer Zellstoffwerke in Südamerika (Brasilien) enthalten hatte. Der Service-Bereich verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Covid-19-bedingten weltweiten Reisebeschränkungen bzw. teilweisen Produktionseinschränkungen bei Kunden ebenfalls einen Rückgang des Auftragseingangs.
Metals: Mit 1.143,6 MEUR lag der Auftragseingang deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (-27,7% versus 2019: 1.582,2 MEUR). Sowohl der Bereich Metals Forming (Schuler) als auch der Bereich Metals Processing waren mit einer konjunkturbedingt sehr geringen Investitionstätigkeit der Automobil- bzw. Stahlhersteller konfrontiert. Im Bereich Metals Forming wirkte sich zusätzlich die anhaltende strukturelle Schwäche des globalen Automobilmarkts negativ auf die Entwicklung des Auftragseingangs aus.
Hydro: In einem von unverändert moderater Investitionstätigkeit gekennzeichneten Marktumfeld erreichte der Auftragseingang mit 1.335,4 MEUR praktisch das Niveau des Vorjahresvergleichswerts (-1,1% versus 2019: 1.350,2 MEUR). Selektiv wurden im Berichtszeitraum einige größere Aufträge in Asien und in Nordamerika vergeben.
Separation: Der Auftragseingang betrug 667,9 MEUR und lag damit um 6,9% unter dem Vorjahresvergleichswert (2019: 717,1 MEUR). Während der Bereich Feed & Biofuel Technologies ein solides Niveau erzielen konnte, entwickelte sich der Bereich Fest-Flüssig-Trennung rückläufig.
Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE im Geschäftsjahr 2020 betrug 6.699,6 MEUR und erreichte trotz der schwierigen Rahmenbedingungen einen neuen Rekordwert (+0,4% versus 2019: 6.673,9 MEUR). Dies ist auf den Geschäftsbereich Pulp & Paper zurückzuführen, der den Umsatz im Jahresvergleich – insbesondere durch die Abarbeitung der in den vergangenen Quartalen erhaltenen Großaufträge im Bereich Neuanlagen – deutlich erhöhen (+16,4%) konnte. Die Umsätze in den Geschäftsbereichen Metals (-13,2%) und Hydro (-11,9%) waren durch den starken Rückgang des Auftragseingangs der letzten Quartale bzw. Jahre im Jahresvergleich deutlich rückläufig. Der Umsatz des Geschäftsbereichs Separation ging ebenfalls zurück (-7,6%).
Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:
Einheit | 2020 | 2019 | +/- | |
Pulp & Paper | MEUR | 3.339,0 | 2.869,5 | +16,4% |
Metals | MEUR | 1.420,5 | 1.636,9 | -13,2% |
Hydro | MEUR | 1.296,0 | 1.470,7 | -11,9% |
Separation | MEUR | 644,1 | 696,8 | -7,6% |
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ANDRITZ-GRUPPE | 36 | 40 |
Pulp & Paper | 41 | 51 |
Metals | 24 | 27 |
Hydro | 34 | 32 |
Separation | 48 | 45 |
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Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2020 betrug 6.774,0 MEUR (-12,9% versus 31. Dezember 2019: 7.777,6 MEUR).
Das operative Ergebnis (EBITA) erreichte aufgrund der guten Umsatzentwicklung in Kombination mit strenger Kostendisziplin ein erfreuliches Niveau und erhöhte sich auf 391,7 MEUR (+14,1% versus 2019: 343,2 MEUR). Die Rentabilität (EBITA-Marge) stieg auf 5,8% (2019: 5,1%). Enthalten in diesem Ergebnis sind Rückstellungen für kapazitive Anpassungen von insgesamt rund 79 MEUR, vor allem für die Bereiche Metals Forming und Hydro, sowie in geringerem Maße auch für die anderen Geschäftsbereiche. Das um diese Sondereffekte bereinigte
EBITA der Gruppe betrug 471,1 MEUR und lag damit etwas über dem bereinigten Vorjahresvergleichswert (2019: 456,0 MEUR). Die bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich auf 7,0% (2019: 6,8%).
Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:
Im Geschäftsbereich Pulp & Paper erreichte die Rentabilität mit 9,7% erneut ein sehr erfreuliches Niveau (2019: 9,4%), wobei sich sowohl der Bereich Neuanlagen als auch der Bereich Service sehr erfreulich entwickelten. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 9,9% (2019: 9,8%).
Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Metals war vor allem bedingt durch die oben genannten Maßnahmen im Bereich Metals Forming mit -3,3% weiterhin negativ (2019: -4,5%). Darüber hinaus belasteten die Abarbeitung von margenschwachen Aufträgen als Folge des unverändert starken Wettbewerbs die Ergebnis- und Rentabilitätsentwicklung. Bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen betrug die EBITA-Marge -0,8% (2019: 0,5%).
Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Hydro reduzierte sich deutlich auf 4,8% (2019: 7,2%), wobei – wie im Geschäftsbereich Metals – Rückstellungen für kapazitiven Anpassungsmaßnahmen sowie die Abarbeitung einiger margenschwacher Aufträge die wesentlichen Gründe für den Rückgang der Rentabilität im Jahresvergleich sind. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 7,0% (2019: 8,1%).
Im Geschäftsbereich Separation entwickelte sich die EBITA-Marge weiter sehr erfreulich und stieg auf 8,3% (2019: 5,8%) an. Die um Restrukturierungsmaßnahmen bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich deutlich auf 9,4% (2019: 6,6%).
2020 | 2019 | +/- | |
Umsatz | 6.699,6 | 6.673,9 | +0,4% |
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und aktivierte Eigenleistungen | -26,4 | -28,2 | +6,4% |
Sonstige Erträge | 85,9 | 96,2 | -10,7% |
Materialaufwand | -3.632,4 | -3.305,2 | -9,9% |
Personalaufwand | -1.790,3 | -2.015,2 | +11,2% |
Sonstige Aufwendungen | -765,3 | -883,9 | +13,4% |
EBITDA | 571,1 | 537,6 | +6,2% |
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten | -251,4 | -270,6 | +7,1% |
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte | -4,7 | -29,1 | +83,8% |
EBIT | 315,0 | 237,9 | +32,4% |
Finanzergebnis | -34,1 | -57,0 | +40,2% |
EBT | 280,9 | 180,9 | +55,3% |
Ertragsteuern | -77,1 | -58,2 | -32,5% |
Konzernergebnis | 203,7 | 122,8 | +65,9% |
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Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis | 207,1 | 127,8 | +62,1% |
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | -3,4 | -5,0 | +32,0% |
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) | 2,08 | 1,27 | +63,8% |
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56,4% der gesamten betrieblichen Aufwendungen entfielen 2020 auf den Materialaufwand (2019: 51,0%) die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 54,2% (2019: 49,5%). Der Anteil des Personalaufwands lag mit 27,8% unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 31,1%), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) reduzierte sich auf 26,7% (2019: 30,2%).
Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 765,3 MEUR (2019: 883,9 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Vertrieb, Reparaturen und Instandhaltungen, Reisen sowie Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 85,9 MEUR unter dem Vorjahresniveau (2019: 96,2 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen, Mieterträge und Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen 2020 251,4 MEUR (2019: 270,6 MEUR), wovon 69,1 MEUR (2019: 82,5 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 161,9 MEUR (2019: 168,7 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen entfielen.
2020 wurden für die Gruppe eine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4,7 MEUR (2019: 29,1 MEUR) sowie eine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 20,9 MEUR erfasst (2019: 19,4 MEUR). Die Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte ist dem Geschäftsbereich Metals zuzuordnen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelte. Die Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft im Wesentlichen Technologien, Kundenbeziehungen sowie Gebäude.
Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich auf -34,1 MEUR (2019: -57,0 MEUR). Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und die Verbesserung des sonstigen Finanzergebnisses (u.a. auf die stichtagsbezogene Fremdwährungsbewertung von konzerninternen Darlehen und Bankguthaben in Fremdwährung) zurückzuführen.
Die Steuerquote reduzierte sich aufgrund eines konsequenten Managements von Steuergruppen und der damit verbundenen Aktivierung von Verlustvorträgen auf 27,5% (2019: 32,1%); siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel C) 16. Ertragsteuern.
Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 203,7 MEUR (+65,9% versus 2019: 122,8 MEUR), wovon 207,1 MEUR (2019: 127,8 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und
-3,4 MEUR (2019: -5,0 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen. Siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel F) 32. Eigenkapital.
Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich deutlich auf 2,08 EUR (2019: 1,27 EUR). Bei der Hauptversammlung am
24. März 2021 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,00 EUR je Aktie vorschlagen (2019: 0,50 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 48,1% (2019: 39,4%). Die im Vergleich zu früheren Jahren etwas geringere Ausschüttungsquote resultiert aus dem Ziel, die Eigenkapitalquote und die Nettoliquidität des Konzerns zu stärken.
Dividende für 2020: Vorschlag an die Hauptversammlung.
Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft 4.744.104 eigene Aktien bzw. 4,6% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Mitarbeiteraktien – mit einem Marktwert von 177,8 MEUR gehalten.
Weitere Informationen zu eigenen Aktien sind im Konzernanhang Kapitel F) 32. Eigenkapital ersichtlich.
Die Bilanzsumme betrug 7.056,7 MEUR (31. Dezember 2019: 7.234,1 MEUR), die Eigenkapitalquote lag bei 17,8% (31. Dezember 2019: 16,9%).
Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2020 Sachanlagen (1.170,1 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (760,0 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (223,8 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.497,5 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens von 2.914,9 MEUR zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.613,9 MEUR, sowie Vorräte (761,2 MEUR).
Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (3.487,6 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung in Höhe von 895,7 MEUR, Rückstellungen (537,9 MEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (749,7 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (982,5 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (498,4 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (245,6 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden von insgesamt 780,4 MEUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (453,9 MEUR), sonstige Rückstellungen (153,1 MEUR) und passive latente Steuern (145,0 MEUR).
Weitere Informationen zu Rückstellungen sind im Konzernanhang Kapitel D) 23. Rückstellungen ersichtlich.
Die Bruttoliquidität betrug 1.719,3 MEUR (per ultimo 2019: 1.609,8 MEUR), die Nettoliquidität erhöhte sich deutlich auf 420,9 MEUR (per ultimo 2019: 244,9 MEUR).
Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2020 folgende Kredit- und Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:
Kreditlinien: 324 MEUR, davon 225 MEUR ausgenutzt
Avallinien: 5.715 MEUR, davon 2.692 MEUR ausgenutzt
Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 2020 131,8 MEUR und lagen damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahrs (2019: 157,1 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:
Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 461,5 MEUR und lag damit deutlich unter dem sehr hohen Vorjahresvergleichswert (2019: 821,6 MEUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens (-79,0 MEUR in 2020 versus 330,7 MEUR in 2019) zurückzuführen. Das Nettoumlaufvermögen verringerte sich vor allem durch die Abarbeitung von Großprojekten, deren Zahlungseingang (An- und Teilzahlungen) 2019 stattfand.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -236,1 MEUR (2019: -107,9 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus unterschiedlichen Ein- und Auszahlungshöhen von finanziellen Vermögenswerten.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -187,0 MEUR (2019: -365,5 MEUR). Die Veränderung ist vor allem auf eine geringere Dividendenzahlung (-49,9 MEUR in 2020 gegenüber -157,1 MEUR in 2019) zurückzuführen.
Darüber hinaus erfolgten Zahlungen aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer in Höhe von 20,4 MEUR, im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Aktien an der Schuler AG (siehe nachfolgenden Absatz zum Squeeze-out). 2019 wurden 79,8 MEUR an Zahlungen geleistet, im Wesentlichen aus der Begleichung von bedingten Gegenleistungen für den chinesischen Pressen- und Werkzeugmaschinenhersteller Yangzhou Metal Forming Machine Tool Co., Ltd. (Yadon). Im Geschäftsjahr 2020 wurden eigene Aktien in Höhe von 18,1 MEUR erworben (2019: 39,8 MEUR).
Einheit | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
Umsatzrendite | % | 4,7 | 3,6 | 5,3 | 6,8 | 6,4 |
EBITDA | MEUR | 571,1 | 537,6 | 498,0 | 541,7 | 542,4 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | MEUR | 315,0 | 237,9 | 321,6 | 399,3 | 385,8 |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | MEUR | 280,9 | 180,9 | 304,2 | 400,6 | 398,4 |
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) | MEUR | 203,7 | 122,8 | 219,7 | 265,6 | 274,8 |
Free Cashflow | MEUR | 329,7 | 664,5 | -129,2 | 129,7 | 263,7 |
Free Cashflow je Aktie | EUR | 3,3 | 6,4 | -1,2 | 1,2 | 2,5 |
Eigenkapitalrentabilität | % | 22,4 | 14,8 | 22,9 | 30,2 | 29,6 |
Gesamtkapitalrentabilität | % | 4,5 | 3,3 | 4,6 | 6,4 | 6,2 |
Nettoverschuldung | MEUR | 35,1 | 205,7 | 568,1 | -530,6 | -550,2 |
Nettoumlaufvermögen | MEUR | -48,8 | -134,0 | 160,5 | -121,0 | -215,8 |
Capital employed | MEUR | 1.345,1 | 1.470,4 | 1.665,6 | 801,9 | 772,2 |
Verschuldungsgrad | % | 2,8 | 16,9 | 42,7 | -40,0 | -40,9 |
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Die ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG und Hauptaktionärin der Schuler AG, hat im November 2020 im Rahmen eines aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens gemäß deutschem Aktiengesetz die Aktien der Minderheitsaktionäre an der Schuler AG gegen Gewährung einer Barabfindung von 18,32 EUR (18,30 EUR je Stückaktie zzgl. eines Zinsbetrages von 0,02 EUR je Stückaktie: Gesamtabfindungsbetrag: 18,32 EUR je Stückaktie) je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Schuler AG, übernommen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG in das Eigentum der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH übergegangen.
Im Dezember 2020 hat ANDRITZ mit Laroche, Frankreich, eine Vereinbarung zum Erwerb von LM Industries – bestehend aus Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – unterzeichnet. Laroche ist führender Lieferant von Faseraufbereitungstechnologien wie Faseröffnung, -mischung und -dosierung, Airlay-Vliesbildung, Recycling von Textilabfällen und Entrindung von Bastfasern (Dekortikation). Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot von ANDRITZ Nonwoven im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Das Closing der Transaktion wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet.
Weitere Informationen zu Akquisitionen sind im Konzernanhang Kapitel B) 5. Akquisitionen ersichtlich.
Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:
Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Strategische Risiken
Operative Risiken
Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.
Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.
Die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die von ANDRITZ bedienten Märkte stellen wesentliche und erhebliche Risiken für die Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE dar. Da weder die weitere Entwicklung der Pandemie noch deren Ende aus heutiger Sicht abschätzbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die weltweite Wirtschaftsschwäche auch 2021 und darüber hinaus noch andauert bzw. sich eventuell sogar noch weiter verschärft. Dies könnte zu weiteren negativen Auswirkungen auf die Entwicklung von Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE führen.
Neben der Corona-Krise existieren weitere Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.
Darüber hinaus sind die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbar. Das direkte Geschäftsvolumen der ANDRITZ-GRUPPE in Großbritannien ist jedoch als sehr gering einzustufen.
Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.
Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang Kapitel
F) 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.
Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich riskant oder sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert. Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.
Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.
Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.
In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Compliance-Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Risiken in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartellgesetze und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogener Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten & Geschäftsethik und ein Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, doch gibt es keine Garantie, dass es nicht zu Verstößen kommen wird. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe nachhaltig schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.
Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken. Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch ständige Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.
Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.
In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Firmenzusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.
Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein. Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.
Die anhaltende Schwäche am internationalen Automobilmarkt könnte die Geschäftsentwicklung des Bereichs Metals Forming (Schuler) weiter negativ beeinflussen, da rund drei Viertel des Umsatzes von Schuler auf die Automobilindustrie entfallen. Zwar wurden bereits in den vergangenen Jahren kapazitive Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt bzw. es wurde 2020 ein weiteres Kapazitätsanpassungsprogramm beschlossen, dennoch ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer weiteren Abschwächung des Pressenmarkts für die Automobilindustrie zukünftig zusätzliche Anpassungsmaßnahmen notwendig sein können, die die Ergebnisentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen.
Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise Preissituation, Nachfrage, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen und Erhalt von Projektfinanzierungen. So kann es zu Schwierigkeiten beim Abgleich von Fixkosten und erwartetem Auftragsvolumen kommen.
Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien (wie zum Beispiel die Covid-19-Pandemie) oder Epidemien auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.
Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Reihe von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.
Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.
Im Bereich Einkauf werden die für die ANDRITZ-GRUPPE wichtigen Lieferanten regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das gilt insbesondere auch für Bestellungen ab einer festgelegten Höhe. Zusätzlich werden regelmäßig die Kapazitätsauslastung der Lieferanten sowie mögliche alternative Lieferoptionen geprüft.
Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden meist in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen vorwiegend bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.
Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiter. Auch setzt ANDRITZ intern auf flexible Arbeitszeit-modelle und vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. ANDRITZ versucht, Auslastungsschwankungen möglichst flexibel auszugleichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es immer gelingen wird, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte. Die Covid-19-Krise und andere Pandemien oder Epidemien können sich auf die Fähigkeit der Lieferanten auswirken, von ANDRITZ bestellte Lieferungen nicht rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum dazu führen könnte, dass ANDRITZ seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht nachkommen kann. Ein solcher Ausfall könnte sich nicht nur nachteilig auf das jeweilige Projekt auswirken, sondern auch auf die Fähigkeit von ANDRITZ, künftig neue Aufträge zu gewinnen.
Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Dadurch könnten sich nicht nur hohe Kosten ergeben, sondern auch die Kunden- und Serviceorientierung verschlechtern. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch das Anbieten interessanter, internationaler Karrieremöglichkeiten, einer leistungsorientierten Entlohnung und fokussierten Trainingsprogrammen zu minimieren.
Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die die Kunden maßgeblich unterstützen, ihre Produktions- und Unternehmensziele zu erreichen. Diese innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen werden unter der Technologiemarke Metris gebündelt. Metris beruht auf drei strategischen Säulen: Industrial IIoT (mit den Schwerpunkten Smart Sensors, Big Data und Augmented Reality), Smart Service und Ventures. Metris-Technologien entsprechen dem allerneuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können ganz auf individuelle Kundenbedürfnisse maßgeschneidert werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher in den kommenden Jahren weiter einen starken Fokus auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen, einschließlich Datensicherheit, legen. Die Schnelligkeit, mit der sich die Digitalisierung entwickelt, stellt jedoch auch ein Risiko dar, sollte es ANDRITZ nicht gelingen, die Herausforderungen – sowohl die Entwicklung von Produkten und Lösungen als auch die Implementierung der notwendigen internen Prozesse und Strukturen betreffend – in der gebotenen Geschwindigkeit zu meistern. Darüber hinaus können diese Digitalisierungslösungen ANDRITZ einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen aussetzen.
Die Entwicklung des ANDRITZ-Aktienkurses ist nicht nur von unternehmensspezifischen Faktoren, sondern auch von Kursschwankungen an den internationalen Finanzmärkten abhängig. Wirtschafts- und politische Krisen
können die Kapitalmärkte erschüttern und starke Kursschwankungen und hohe Volatilität an den wichtigsten Wertpapierbörsen auslösen und somit den Kurs der ANDRITZ-Aktie direkt oder indirekt negativ beeinflussen.
Als börsennotiertes Unternehmen wird die ANDRITZ-GRUPPE regelmäßig von Finanzanalysten und institutionellen Investoren bewertet. Kauf- und Verkaufsempfehlungen von Analysten und darauf basierende Investitionsentscheidungen durch Aktionäre können erhebliche Kursschwankungen der ANDRITZ-Aktie bewirken. ANDRITZ ist bemüht, unbegründete Kursschwankungen durch offene und transparente Informationspolitik und durch gute Beziehungen zu den Aktionären und anderen Teilnehmern am Kapitalmarkt zu vermeiden.
Der hohe Anteil des Streubesitzes der ANDRITZ-Aktien (knapp unter 70%) und die umfassenden Investor-Relations-Tätigkeiten haben zu einem aktiven Handel mit ANDRITZ-Aktien an der Wiener Börse geführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dieser aktive Handel auch in Zukunft anhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte dies negative Auswirkungen auf die Liquidität und den Kurs der ANDRITZ-Aktie; Investoren könnten ihre Aktien nicht zu einem für sie angemessenen Preis verkaufen. Ein Ausbleiben des aktiven Handels oder eine größere Veränderung der Marktkapitalisierung könnten darüber hinaus dazu führen, dass die ANDRITZ-Aktie aus verschiedenen internationalen Branchen- und Börsenindices, zum Beispiel dem ATX, dem Leitindex der Wiener Börse, oder anderen Indices, gestrichen wird. Dies könnte zu größeren Kursveränderungen der ANDRITZ-Aktie führen.
Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE häufig vertraglich verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Änderungen an den gelieferten Teilen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzentwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Sollte die Covid-19-Pandemie noch länger anhalten, könnte sich dies auf die Fähigkeit des Konzerns auswirken, seine vertraglichen Fristen einzuhalten.
Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und Arbeitsleistungen von Dritten zugekauft werden müssen.
Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue Kenntnis der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Die Gruppe hat aus diesem Grund bei einigen vergangenen Projekten erhebliche Verluste erlitten. Derartige Probleme und Verluste können auch zukünftig auftreten und die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen.
Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zu tun haben. Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden (z. B. Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen, oder Nichteinhaltung von Terminen). Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.
Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine bedeutende negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.
Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.
Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.
Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen. Details dazu sind im Konzernanhang Kapitel G) 37. Eventualverbindlichkeiten zu finden.
Ein wesentlicher Teil der Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE befindet sich außerhalb der Eurozone. Da Euro die Berichtswährung der Muttergesellschaft ANDRITZ AG ist, rechnet das Unternehmen im Konzernabschluss die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Um translationsbezogene Fremdwährungsrisiken zu adressieren, wird für das Risikomanagement generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital ausgewiesen.
Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.
Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen. Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.
Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen. Ebenso ist das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE nicht abgesichert und könnte durch Wechselkursänderungen beeinflusst werden.
Die Veränderung des Euro gegenüber vielen anderen Währungen könnte sich auch umrechnungsbedingt sowohl positiv als auch negativ auf das Eigenkapital sowie die Umsatz- und Ertragsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken (Translationseffekt).
Obwohl die ANDRITZ-GRUPPE Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft üblichen Risiken abgeschlossen hat, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig bzw. die Versicherungsbeträge ausreichend sind. Darüber hinaus ist die Gruppe in gewissen Industrien tätig (zum Beispiel in der Raumfahrt und Nuklearindustrie), für die Risiken nicht oder nicht voll versicherbar sind bzw. nicht immer alle Voraussetzungen gegeben sind, um Versicherungen abschließen zu können. Jegliche substanzielle Verbindlichkeit, die nicht durch Versicherungen gedeckt ist, könnte daher eine wesentliche negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.
Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordert hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten IIoT-Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte.
ANDRITZ verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme effektiv genug sind.
Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.
Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.
Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.
Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip). Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.
Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.
Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontroll- und Risikomanagement behandelt.
Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.
Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2020 kontrolliert.
Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht finden Sie im Kapitel Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht – oder auf der ANDRITZ-Website andritz.com.
Es gab keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung finden sich im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht.
Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen betreffend Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI Standards, Option: Kern). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentare befindet sich im Kapitel „GRI Index“ nach dem Konzernanhang.
Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit den relevanten Stakeholdern durchgeführt. Die Analyse-Ergebnisse aus den vergangenen Jahren wurden im Herbst 2020 noch einmal evaluiert bzw. mit relevanten Stakeholdern diskutiert. Die Prüfung ergab, dass die bisherigen relevanten Themenbereiche weiterhin Gültigkeit haben und als unverändert wichtig eingestuft werden.
Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:
Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards / unternehmensinterne Compliance
Fairer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern
Nachhaltige Produktion bzw. Projekte sowie Produktsicherheit
Verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Digitalisierung und Innovation
Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der oben angeführten Grafik dargestellt. Diese Themen werden auch in der folgenden nicht-finanziellen Erklärung behandelt.
Im vergangenen Jahr wurde eine umfassende gruppenweite Nachhaltigkeitsstrategie inklusive daraus abgeleiteter konkreter Zielsetzungen erarbeitet, die vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt wurden. ANDRITZ verfolgt einen mehrdimensionalen, umfassenden und praxisorientierten Nachhaltigkeitsansatz.
Die Strategie gliedert sich in wesentliche Grundlagen- und Fokusthemen in den Bereichen Umweltschutz („Environment“), Soziales („Social“) und verantwortungsvolle Unternehmensführung („Governance“). Die Auswahl der Fokusthemen erfolgte auf Basis der Relevanz für ANDRITZ und dessen Stakeholder. Dabei wurden u.a. Klimaschutz, nachhaltige Lösungen im Produktbereich, ANDRITZ als verantwortungsvoller Arbeitgeber, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Risiko-Management und Compliance inklusive Lieferanten-Compliance als die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Daraus wurden operative und messbare Ziele abgeleitet.
Die ökologischen Ziele beziehen sich auf die Reduktion der Treibhausgase (Scope 1 und 2), des Wasserverbrauchs und des Abfallvolumens an den ANDRITZ-Standorten. Außerdem soll der Anteil an „grünen“ Produkten, die direkt oder indirekt zum Klimaschutz bzw. zur Nachhaltigkeit beitragen, auf über 50% gesteigert werden. Die sozialen Ziele haben die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Reduktion der Mitarbeiter-Fluktuation und die Erhöhung der Diversität im Fokus. Beim Thema Governance geht es insbesondere um bestmögliches Management und Minimierung von Unternehmensrisiken sowie die weitere Sicherstellung der Compliance innerhalb der Gruppe und seitens der Lieferanten.
Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche
strategische und operative Ebenen von ANDRITZ. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken
(gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Gefährdungen in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.
Nicht-finanzielle Risiken können sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld ergeben. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen aller Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Die möglichen Folgen dieser Art von Risiken sind nicht nur finanzieller Art, sondern vor allem auch qualitativer Natur, wie etwa Reputationsrisiken oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.
Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung zu schaffen. ANDRITZ respektiert Werte und Kulturen anderer Länder und Völker und schätzt die Unterschiede in Denkweise und Herkunft. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich manche Mitarbeiter ungleich oder unfair behandelt fühlen. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das
online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem.
Nicht zufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen können die Motivation und Begeisterungsfähigkeit der Mitarbeiter senken und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen. Fachliche Förderung und Qualifizierung von Mitarbeitern sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft des Personals erreicht werden können. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Mitarbeiter führen.
Fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung für Mitarbeiter könnten die Attraktivität von ANDRITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und speziell junge potenzielle Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher geht das Unternehmen seit einiger Zeit verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Mitarbeitern ein. Dazu zählt auch die verstärkte Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten aus Schwellenländern sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung.
Dies könnte sich negativ auf den Auftragseingang bzw. den Auftragsstand der Gruppe auswirken. Daher ist
ANDRITZ bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Ein wichtiger Schritt wurde mit der Einführung einer spezifischen Richtlinie für Lieferanten auf Basis des allgemeinen Verhaltenskodex gesetzt. In China und Indien überwachen zwei Auditoren die Einhaltung dieser Standards bei den Lieferanten vor Ort und vereinbaren im Fall von Abweichungen Korrekturmaßnahmen. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit diesen Lieferanten führen.
Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod – auch einer größeren Anzahl – von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.
In den Fertigungsstätten der ANDRITZ-GRUPPE werden zum Teil gefährliche Substanzen verwendet bzw. generiert. In vielen Betriebsstätten liegen Abfallwirtschaftskonzepte vor, die von fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten erstellt und kontrolliert werden. Diese sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in versperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen können. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte die Gruppe für Sach- oder Personenschäden und die Beseitigung von Umweltschäden haftbar gemacht werden.
Natürlich-physikalische Auswirkungen des Klimawandels beziehen sich auf die zunehmende Häufigkeit und Intensität extremer Wettereignisse, wie Hitze, Stürme, Überschwemmungen oder Waldbrände. Diese könnten Standorte oder Baustellen, aber auch die Infrastruktur von Lieferanten negativ beeinflussen, indem sie einen Ausfall von Fertigungskapazitäten verursachen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an die sich ändernden klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.
Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben teilweise zu deutlichen Preisanstiegen bzw. zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten zu steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen führen. An den einzelnen
ANDRITZ-Standorten arbeitet man bereits daran, die Energieeffizienz zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. Auch die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Ziele im Bereich Umwelt fokussieren sich darauf. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten ist relativ gering. Der Klimawandel könnte jedoch aufgrund von verstärktem Heizungs- oder Kühlungsbedarf den Energieverbrauch der ANDRITZ-GRUPPE längerfristig erhöhen.
Auch eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen könnte zu Mehrkosten führen. Mehrere ANDRITZ-Standorte führten daher ein Umweltmanagementsystem ein bzw. sind bereits nach ISO 14001 zertifiziert. Durch die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Fertigung, die in den letzten Jahren getroffen wurden, konnten Kosten eingespart werden.
Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der „grünen Technologien“.
Das Unternehmen generiert bereits heute rund 45% seines Gesamtumsatzes aus Anlagen, Technologien und Verfahrenstechniken, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen Energie gewonnen wird bzw. die zum Schutz der Umwelt und zur Ressourcen-Schonung beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden.
Das Regulierungsrisiko bezieht sich auf staatliche Maßnahmen, die durch den Klimawandel gesetzt werden. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen. Oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.
Die Sicherheit der ANDRITZ-Mitarbeiter hat stets höchste Priorität, zumal insbesondere die Arbeit in den Fertigungsstätten und auf den Baustellen mit einer Reihe von Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei Arbeitsunfällen von ANDRITZ-Mitarbeitern und Personen, die im Auftrag von ANDRITZ arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden. Auch wenn die internen Regeln und Standards sehr streng sind, können Unfälle nicht verhindert werden. Daher wird der Unfallprävention höchste Priorität eingeräumt. Fehlende Planung und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, fehlende klare Verantwortlichkeiten, Nichteinhaltung von Baustellenregeln, mangelnde Gefahrenerkennung und -analyse sowie fehlende Arbeitserlaubnis und Vorbereitungsgespräche zählen zu den häufigsten Ursachen für Unfälle. Führungskräfte haben die Aufgabe, Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen; die Mitarbeiter wiederum müssen die verpflichtenden Maßnahmen in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen. Sie müssen Gefahren am Arbeitsplatz melden, sicherheitskritische Vorfälle beachten und an regelmäßigen Schulungen teilnehmen.
Die Ursache von Unfällen ist häufig eine Kombination unterschiedlicher Faktoren und menschlicher Einflüsse. Auch Vorfälle, die leicht zu einem Unfall hätten führen können, sogenannte „sicherheitskritische Vorfälle“, sind als Warnsignal zu sehen, und es ist wichtig, die Ursachen rasch zu ermitteln und zu beseitigen. Für alle Arbeitsbereiche werden Risikoanalysen erstellt. Dabei müssen nicht nur statische, sondern auch dynamische Prozesse (Manipulation und Bewegen der Teile, z.B. auf Baustellen) beachtet werden.
Eine globale Travel Risk Management Policy legt die Eckpunkte des Reisesicherheitsprogramms fest. Um Auslandseinsätze von ANDRITZ-Mitarbeitern möglichst sicher zu gestalten, beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, in denen Mitarbeiter im Einsatz sind, und informiert Reisende und Projektleiter über aktuelle Entwicklungen. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet landesspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates und Analysen zu aktuellen Entwicklungen in einem bestimmten Land. Dazu zählen zum Beispiel politische Unruhen oder Krisen, aber auch Pandemien wie Covid-19. Reisende werden auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (Demonstrationen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf eine reibungslose Reisetätigkeit haben können, informiert.
Zusätzlich wurde im vergangenen Jahr eine eigene mehrsprachige Covid-19-Pandemie-Seite im gruppenweiten Intranet zur Verfügung gestellt. Auf dieser kann der jeweils letzte Wissensstand zu Verbreitung, Präventionsmaßnahmen, Reisebeschränkungen, Tests, Impfstoffentwicklung etc. abgerufen werden. Projektmanager, Baustellenmitarbeiter und Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen können. Dies wiederum trägt zu einer reibungslosen Projektabwicklung und zu Kundenzufriedenheit bei.
Die ANDRITZ Medical Helpline und die ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeitern rund um die Uhr für Briefings vor der Abreise zur Verfügung. Darüber hinaus beantworten Reisemediziner, Sicherheitsexperten und Lageanalysten sowohl allgemeine Fragen zum Thema Reisesicherheit als auch spezifische Fragen zur Destination. 2020 wurden vier Mal mehr Briefings abgewickelt als im Jahr davor. Der Hauptteil davon betraf Fragen zu Covid-19. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung medizinischer und ortskundiger Dienstleister am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung. Oberstes Ziel ist es, den Mitarbeitern umfassende Unterstützung zu bieten, um ihre gesunde Heimkehr zu gewährleisten.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Gesetzen und internen Richtlinien sowie Regeln durch Mitarbeiter oder Führungskräfte birgt wesentliche Risiken für ANDRITZ. Daher wurde bereits vor vielen Jahren ein umfassendes gruppenweites Compliance-Management-System implementiert, das nach ISO 19600 zertifiziert ist. Eine weitere Zertifizierung (ISO 37001) betrifft das Anti-Korruptionsmanagement der Gruppe.
Eine wichtige Grundlage des Compliance-Management-Systems ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, um Maßnahmen zur künftigen Risikominimierung zu setzen. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik und anderer Regelwerke durchgeführt.
Compliance-Verstöße können zu Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Steuernachzahlungen, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringeren Geschäftschancen, staatlichen Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens führen. Für Mitarbeiter können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung und unter Umständen auch strafrechtliche Verfolgungen die Folge sein. Alle Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind im Detail im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht nachzulesen.
Der Geschäftserfolg von ANDRITZ ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. ANDRITZ hat ein globales Innovationsmanagement, das ANDRITZ Innovation Management (AIM), eingeführt, das Mitarbeitern ermöglicht, innovative Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Die hohe Anzahl an Einreichungen und Projekten spiegelt das enorme Know-how, die Innovationskraft und das Engagement der Mitarbeiter wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeit- und kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde. Der Wettbewerbsdruck, immer neue Produkte und Technologien hervorzubringen, birgt auch das Risiko von Qualitätsmängeln oder der Entwicklung von Produkten, die keinen Markterfolg haben.
ANDRITZ ist bestrebt, das geistige Eigentum und das technische Wissen bestmöglich, etwa durch Patente, zu schützen. Ein Großteil des Know-hows eines Unternehmens kann überhaupt nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Hier besteht die Gefahr, dass Dritte dies ausnutzen und durch den Nachbau oder Kopien von ANDRITZ-Produkten oder -Technologien die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.
Datenschutz betrifft aber auch den Schutz der Daten Dritter. Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und aller anderen Stakeholder von ANDRITZ minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen könnten. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, wurde im Dezember 2020 eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz veröffentlicht, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt. Gruppenweit wurden Datenschutzbeauftragte nominiert und geschult. Zusätzlich wurde eine Datenbank zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten, implementiert. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu vier Prozent des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.
Aufgrund von vermehrt auftretenden Vorfällen in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich auch ANDRITZ mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft und die Mitarbeiter laufend durch Hinweise und vermehrte Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung für das Thema sensibilisiert.
Die Gruppenfunktion Human Resources Management (HR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. Ziel ist es, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der übergeordneten Unternehmensziele beizutragen. Die Aufgaben umfassen die Schwerpunktbereiche Veränderungsmanagement, Personalmarketing, Förderung und Entwicklung von Nachwuchsführungskräften, Organisations- und Leistungsmanagement, Aus- und Weiterbildung, globale Mobilität, Entlohnungsstrategie sowie Digitalisierung.
Das globale HR-Team setzt sich aus Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki und Atlanta. Darüber hinaus gibt es globale HR-Geschäftspartner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind.
Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zu deren Umsetzung. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.
Die globalen HR-Geschäftspartner beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und taktischen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen in Bezug auf Personal zu kommunizieren sowie relevante Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.
Das Hauptaugenmerk der globalen und lokalen Personalabteilungen richtete sich im vergangenen Jahr auf das Management der Covid-19-Pandemie, insbesondere darauf, den operativen Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten, gleichzeitig aber auch den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Das reichte von der intensiven Mitarbeit in den Notfallkomitees der ANDRITZ-Gesellschaften samt Mitgestaltung und Umsetzung interner Richtlinien und Schutzmaßnahmen bis hin zur Sicherstellung der Gehalts- und Lohnverrechnung mit geteilten Teams.
Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der identitätsstiftenden ONE ANDRITZ-Kampagne, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legte unter Mitwirkung von ca. 700 Mitarbeitern aus aller Welt Verhaltensleitsätze fest, die die Zusammenarbeit regeln. Sie setzt Standards für alle Mitarbeiter in ihren Verhaltensweisen, unabhängig davon, zu welcher Abteilung, Funktion oder Region sie gehören. Die Leitsätze sollen schließlich in alle Mitarbeiterprozesse, wie etwa Bewerbungsprozesse, Mitarbeitergespräche etc., eingebunden werden und Orientierung für Führungskräfte und Mitarbeiter geben.
Weitere Schwerpunkte im HR-Bereich sind die Digitalisierung der globalen Kernprozesse sowie die Schaffung eines Masterdatenmanagements (#APeople), das alle HR-Daten gruppenweit einheitlich abbildet und dokumentiert. Diese Personalstammdaten werden in vielen IT-Systemen benötigt und sind sowohl für verschiedene Prozesse als auch als Grundlage für Managemententscheidungen erforderlich. Die Daten sind tagesaktuell und können auf Desktop-Computern und auf mobilen Geräten eingesehen werden.
Neben dem Stammdatenmanagement verfügt #APeople über Module für die wichtigsten Prozesse im Personalmanagement. Die Module für Recruiting und Onboarding sowie Performance Management inkl. Zielvereinbarungen werden Anfang März 2021 eingeführt. Module für Nachfolgeplanung, Aus- und Weiterbildung sowie Vergütung und Benefits folgen bis Ende Juli 2021.
Das Recruiting ist nun konzernweit als standardisierter Prozess etabliert, der bestimmte Grundsätze wie die Priorisierung von internen Bewerbungen beachtet und einem definierten Ablauf folgt. Die HR-Teams können potenzielle interne Kandidaten leichter identifizieren und auch entsprechend auf die ANDRITZ-Talentpools zugreifen. Der anschließende Onboarding-Prozess, der ebenfalls standardisiert wurde, wird als Gelegenheit gesehen, neue Mitarbeiter willkommen zu heißen und verbunden zu sein, und ihnen die Ziele und Strategien des Unternehmens, die Werte und das Kernverhalten von ANDRITZ zu vermitteln.
Per Ende Dezember 2020 arbeiteten Mitarbeiter aus mehr als 33 unterschiedlichen Ländern im Unternehmen. 23 verschiedene Sprachen werden derzeit bei ANDRITZ gesprochen. Die Gruppe setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Dadurch entstehen positive Effekte, weil Mitarbeiter unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters ihr Wissen und ihre praktischen Erfahrungen austauschen können.
Der Frauenanteil betrug im Jahr 2020 16,4% (2019: 16,2%). Die langfristige Steigerung des Frauenanteils im Konzern ist eines der Nachhaltigkeitsziele der Gruppe. Detaillierte Maßnahmen zur Umsetzung werden derzeit ausgearbeitet.
Absolut 2020 | Absolut 2019 | Anteil 2020 | Anteil 2019 | |
Männer | 22.755 | 24.733 | 83,6% | 83,8% |
Frauen | 4.477 | 4.780 | 16,4% | 16,2% |
GESAMT | 27.232 | 29.513 | 100,0% | 100,0% |
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Der Unternehmenserfolg hängt unmittelbar mit den Mitarbeitern von ANDRITZ zusammen, denen fundierte Aus- und Weiterbildung und internationale Karrieremöglichkeiten geboten werden. Mit den Entwicklungsprogrammen sollen alle Mitarbeiter dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen, indem Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen angeboten werden.
Wichtigstes Instrument für die persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich stattfindet. In einem solchen Gespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Mitarbeiter erhalten Rückmeldung zu ihrem aktuellen Stand im Job sowie Perspektiven für die Zukunft. Gleichzeitig können eigene Fragen und Anliegen beantwortet werden. Im Jahr 2020 wurden Mitarbeitergespräche mit 73,7% der Belegschaft geführt (2019: 72,0%).
In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidaten und deren Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, zu erhalten. Daher setzt das Unternehmen bereits seit vielen Jahren unterschiedliche Programme zur Führungskräfte-Entwicklung im Unternehmen ein – wie etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das ANDRITZ Global Leadership Program.
Ziel der Nachfolgeplanung ist es, die reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen sicherzustellen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten bereitzustellen. Vor zwei Jahren wurden daher weltweit 300 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend weitergeführt bzw. für 2021 ein weiterer Schwerpunkt zur Erhöhung des Anteils von weiblichen Nachfolgerinnen gesetzt.
Die Ausbildung von jungen Fachkräften direkt im Unternehmen hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht, und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitätsschulungen sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2020 waren weltweit 739 Lehrlinge in Ausbildung (2019: 900 Lehrlinge).
Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studenten werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt.
Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer Branding Aktivitäten.
Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung („ANDRITZ – Where passion meets career“), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer Branding Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage, LinkedIn).
Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Mitarbeiter mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie ANDRITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten drei Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.
3.026 Mitarbeiter wurden im Jahr 2020 neu eingestellt, davon waren 12% über 50 Jahre, 61% zwischen 30 und 50 Jahre und 27% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter (58%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2019: 57%). Der Anteil der unter 30-jährigen liegt bei 12% (2019: 14%). 30% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2019: 29%).
ANDRITZ ist es wichtig, die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Innerhalb der Gruppe bleiben Mitarbeiter durchschnittlich 11,6 Jahre im Unternehmen. Die Fluktuationsrate betrug 2020 15,8% bzw. 4.306 Mitarbeiter (2019: 11,7% bzw. 3.444 Mitarbeiter). Der Anstieg zum Vorjahr ist vor allem auf Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie zurückzuführen.
Vertragsbeendigungen 2020 | Vertragsbeendigungen 2019 | Fluktuationsrate 2020 | Fluktuationsrate 2019* | |
Männer | 3.678 | 2.920 | 16,0% | 11,8% |
Frauen | 628 | 524 | 14,0% | 11,0% |
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< 30 Jahre | 769 | 752 | 23,0% | 18,2% |
30-50 Jahre | 2.184 | 1.816 | 14,0% | 10,9% |
> 50 Jahre | 1.353 | 876 | 17,0% | 10,2% |
GESAMT | 4.306 | 3.444 | 15,8% | 11,7% |
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* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.
ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort weltweit. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiter.
Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.
Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.
ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Mitarbeiters soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und
-ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.
Die Aufwendungen für Personal betrugen im vergangenen Jahr 1.790,3 MEUR (2019: 2.015,2 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Kollektivvertragsvorschriften. In Ländern, in denen keine Kollektivverträge existieren, orientiert man sich am jeweiligen nationalen Durchschnittsgehalt.
Das Gehalt für Frauen lag im Berichtszeitraum durchschnittlich bei rund 87% des Gehalts für Männer. ANDRITZ unterstützt Mitarbeiter auch in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber.
In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten die Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.
ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit
unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung.
ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu
fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.
Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.
Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen
auf Mensch und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert.
Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus ist ANDRITZ Hydro
Nachhaltigkeitspartner der IHA (International Hydropower Association) und fördert dabei die globale Anerkennung
des Hydropower Sustainability Assessment Protocol.
Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 35.000 Lieferanten fest. Etwa 3.000 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Ziel ist es, frühzeitig in die Verkaufs- und Auftragsabwicklung der Geschäftsbereiche eingebunden zu werden, um diese bestmöglich dabei zu unterstützen. GSC wird sich künftig noch intensiver auf das Projekt-Lieferketten-Management und das Lieferantenmanagement in Zusammenarbeit mit Teammitgliedern aus den Geschäftsbereichen konzentrieren. Ein globales Key Account Management für Lieferanten erleichtert etwa Bündelungsaktivitäten. Zusätzlich wird ein Schwerpunkt auf die Erarbeitung einer Zukaufs-Strategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten gelegt.
Neben der strategischen Ausrichtung verantwortet die Abteilung auch das gruppenweite Training sowie Lieferanten-Compliance- und -Nachhaltigkeit. Weitere Aufgaben sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung, das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials sowie die Logistik.
Als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen fungiert das neu eingeführte Supply Chain Executive Team, welches sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammensetzt. Dieses Gremium entscheidet nicht nur über die grundlegenden Prozesse und Minimumstandards im Beschaffungsprozess, sondern auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards.
ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit den Lieferanten auch während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird oft auch eine Fertigungsüberwachung vor Ort durchgeführt.
Die Voraussetzungen, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu dürfen, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung des Lieferanten zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Auch die strikte Einhaltung des ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten ist ein Grundkriterium.
Im Jahr 2020 lag das gesamte Beschaffungsvolumen bei 4.271,0 MEUR (2019: 4.586,9 MEUR). Bei der Abwicklung von Aufträgen achtet man darauf, dass die Materialien möglichst in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen werden.
Der Anteil an lokal bezogenen Dienstleistungen und Produkten am externen Beschaffungsvolumen lag 2020 bei 72,6% / 2.170,1 MEUR (2019: 69,3% / 2.266,1 MEUR). 62,4% des externen Einkaufsvolumens wurden in Europa erbracht, 14,0% in China und 10,4% in Nordamerika.
Der größte Anteil an Material – gemessen an den Kosten – wird für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet (40,5%). 38,5% fallen in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 21,0% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.
Der Bereich Logistik – als Teil der globalen Beschaffung – unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. CO2-Emissionen werden somit extern verursacht und können derzeit nicht umfassend berichtet werden.
Lieferanten, die eine Zusammenarbeit mit ANDRITZ anstreben, müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Lieferantenkodex, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt wurde. Diese Bestätigung wurde mit Jahresende 2020 von bereits bestehenden Lieferanten, die 63,0% des Einkaufsvolumens abdecken, erbracht. Ziel ist es, bis 2025 eine weitere Erhöhung zu erreichen.
Die Umsetzung und Überprüfung dieses Prozesses ist eine der Aufgaben des Supplier Compliance and Sustainability Officers. Darüber hinaus unterstützt er die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren.
Trainings für Lieferanten und Mitarbeiter der ANDRITZ-Einkaufsorganisation verbessern das Verständnis für die Inhalte des Lieferantenkodex und die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im Supplier Relations Management System (SRM). Seit mehreren Jahren werden auch regelmäßig Webinars und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.
Zu Beginn des Jahres wurde der Prozess für die regionalen Audits aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen überprüft beziehungsweise adaptiert und ergänzt. Sämtliche Audit-Tools sowie Präsentationen und Vorlagen wurden an den im Jahr 2019 überarbeiteten Lieferantenkodex angepasst. Auf Basis dieser Überarbeitungen wurde auch ein detailliertes Handbuch für die Durchführung der Audits erstellt.
Das vergangene Jahr wurde auch genutzt, um zwei eLearning-Programme zu entwickeln. Eines ist für externe Geschäftspartner vorgesehen. Es bietet Unterstützung bei der Vorbereitung der Audits und kann im Zuge der sogenannten „Engagement Meetings“ ausgerollt werden, in denen den Lieferanten der Ablauf der Audits und die Erwartungshaltung nähergebracht werden. Das zweite eLearning-Programm erklärt Mitarbeitern das Supplier-Compliance- und Nachhaltigkeits-Audit-Programm bzw. frischt die Kenntnisse hierzu auf.
Die Audits konnten aufgrund der besonderen Umstände nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. Die Auditoren in China und Indien konzentrierten sich daher auf die Verbesserung der Lieferanten-Compliance auf Basis vorgeschlagener Korrekturmaßnahmen. Ziel ist es, die Lieferanten soweit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben („vom Audit zur Compliance“). Die Zusammenarbeit innerhalb des Teams sowie die Koordination erfolgten situationsbedingt ausschließlich online.
Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren wurden in Indien 103 Audits inkl. Follow-up mit 79 Lieferanten durchgeführt (Start: Dezember 2016) und in China 97 Audits inkl. Follow-up mit 81 Lieferanten (Start: Dezember 2017).
Das Qualitätsmanagement in der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis von Prozessen und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, das Thema durch abgestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstrategien für alle Geschäftsbereiche zum Bestandteil des Tagesgeschäfts zu machen.
Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte.
Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert. Sie sind für die Mitarbeiter im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich.
Das Qualitätsmanagement begleitet einen Auftrag von der Vergabe bis zur Fertigstellung. Auch für unterstützende Tätigkeiten wie die IT oder die Kommunikation gibt es Richtlinien. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und effektive Umsetzung der Standards. Mittlerweile sind 79 Standorte nach OHSAS 18001 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) bzw. ISO 45001 (Arbeitsschutz) und 74 Standorte nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) zertifiziert worden. Im Rahmen des Rollouts der ESG-Strategie, die auch das Ziel beinhaltet, Emissionen, Wasserverbrauch und Abfallmengen zu reduzieren, sollen in naher Zukunft weitere
ANDRITZ-Standorte nach ISO 14001 zertifiziert werden.
Darüber hinaus sind alle Produkte intern und extern zertifiziert (Maschinenrichtlinie, ASME, NR 12, GB 150, ISO, ANSI, EN und DIN). Damit erfüllen sie die höchsten Standards und werden regelmäßig auf mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit überprüft.
Im Jahr 2020 wurde ein neues Tool entwickelt, um Nichtkonformitäten einheitlich und einfach zu erfassen und zu bearbeiten. Das Tool wurde innerhalb des Geschäftsbereichs Pulp & Paper entwickelt und getestet und wird ab 2021 auch anderen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt. Ziel der Initiative ist es, über den Non-Conformity-Reporting-Prozess Bruttomargenerosionen zu melden und zu analysieren, um Erfahrungen für neue Projekte zu sammeln. Zudem wird ein Großteil der Non-Conformities direkt am Ort des Geschehens erkannt, so dass sofort Maßnahmen zur Behebung eingeleitet werden können.
Wie in den vergangenen Jahren wurden Anlageninbetriebnahmen mit Hilfe von Metris Remote Assistance (RAS) und HoloLenses erfolgreich durchgeführt. Alle Audits, bei denen die Anwesenheit der Auditoren nicht erforderlich ist, sollen in Zukunft mit dieser Technologie durchgeführt werden.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel des Unternehmens ist es, das Bewusstsein der Mitarbeiter für gute Gesundheits- und Sicherheitspraktiken zu erhöhen. ANDRITZ verfolgt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden. Alle Mitarbeiter haben das Recht, Arbeiten, die sie als unsicher erachten, abzulehnen oder einzustellen, ohne disziplinäre Maßnahmen befürchten zu müssen.
Die Gruppenfunktion Qualitäts- und Sicherheitsmanagement definiert die Strategie und die Maßnahmen, die von den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbeauftragten zusammen mit den Sicherheitsbeauftragten in den Geschäftsbereichen umgesetzt werden. Darüber hinaus treiben die regionalen Sicherheitsbeauftragten das Thema in den Regionen voran. Die Führungskräfte sind für die Sicherheit in jeder Gesellschaft bzw. an jedem Standort verantwortlich.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. An jedem Standort können zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Sicherheit besteht nicht nur aus Vorschriften, Richtlinien und Zielen, sondern soll auch täglich im Unternehmen gelebt werden. Deshalb sind Manager und Führungskräfte persönlich für die Sicherheit an ihren Standorten verantwortlich. Sicherheit beginnt mit dem Aufbau eines lokalen Netzwerks von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die eine Sicherheitskultur definieren und fördern. Ab einer bestimmten Standortgröße muss eine Sicherheitsfachkraft benannt werden. Dies gilt auch für größere Baustellen. Das lokale Sicherheitsteam ist für die Erstellung eines Notfallplans verantwortlich. Zu den zentralen Aufgaben des lokalen Sicherheitsteams gehört auch die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Arbeitsschutzprogramms. Die Umsetzung der definierten Ziele soll zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur führen. Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte werden registriert und unterliegen einem regelmäßigen Auditierungsprozess. Idealerweise münden sie in ein Sicherheitsmanagementsystem nach internationalen Standards (z. B. ISO 45001). Die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ziele erfolgt im Rahmen eines vierteljährlichen oder jährlichen Sicherheitsberichts.
Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus sind Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank zu dokumentieren, ein "Lessons Learned"-Bericht zu erstellen und diesen im Intranet zu veröffentlichen. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken sollen so gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt werden.
Die Unfallzahlen der letzten Jahre dokumentieren, dass die Initiativen der ANDRITZ-GRUPPE zum Thema Sicherheit positive Ergebnisse zeigen. Die Unfallzahlen sind rückläufig, obwohl in einzelnen Bereichen noch Verbesserungspotenzial besteht. Im abgelaufenen Jahr gab es keine tödlichen Unfälle.
2020 | 2019 | |
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen) | 152 | 223 |
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) | 2,8 | 3,8 |
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) | 4,8 | 6,1 |
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) | 0 | 0 |
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) | 162 | 166 |
Anzahl der medizinischen Behandlungen | 1.189 | 1.180 |
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Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherheitsprogramme, Unfallanalysen und ein angemessener Umgang mit Unfällen und Störungen sowie eine kontrollierte Kommunikation darüber auf allen Managementebenen sind obligatorisch. Die genauen Intervalle für Audits und Begehungen sind in der Group Health and Safety Management Policy festgelegt. Die Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter Kenntnis von den an den jeweiligen Standorten gültigen Richtlinien und Sicherheitsprozessen haben.
Die strikt einzuhaltenden Sicherheitsanweisungen (Vorschriften) sollten nach Möglichkeit persönlich übergeben werden. Mindestens einmal im Quartal sollte eine Sicherheitstour durchgeführt werden, um die Mitarbeiter an die Wichtigkeit dieses Themas zu erinnern. Dieser Sicherheitsrundgang muss ebenfalls dokumentiert werden.
Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein gutes Verständnis für mögliche Gefahren und geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen.
Auch die Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt und daraufhin beurteilt, ob sie die beauftragten Arbeiten sicher ausführen können. Fremdfirmen und Dritte, die ANDRITZ-Standorte betreten, müssen ausreichend Informationen und Schulungen zum Thema erhalten haben und auch entsprechend ausgerüstet sein, um ihre Arbeit sicher ausführen zu können. Die Leistung von Dritten, einschließlich deren Management, wird überwacht und bewertet, es wird Feedback gegeben und Mängel werden behoben.
ANDRITZ produziert in weltweit rund 150 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel davon befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Jeder Standort produziert sehr flexibel für einzelne Projekte bzw. Aufträge, meistens für einzelne, manchmal auch für mehrere Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten tragen maßgeblich zum Erfolg der Gruppe bei und konzentrieren sich vor allem auf das Anbieten eines breiten und flexiblen Produktportfolios, eine hohe Qualifikation der Fachkräfte, effektives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.
Die Fertigungsstrategie zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen ANDRITZ-Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Um kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue zu garantieren, sind exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiter gefordert. Investitionen konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas sowie in Osteuropa, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nord-amerika.
Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung fokussieren neben einer Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf den schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Automatisierung von Abläufen. ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das darauf abzielt, die Fertigung in Echtzeit zu lenken, zu steuern und zu kontrollieren. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz umgesetzt und soll auch an anderen Fertigungsstandorten der ANDRITZ-GRUPPE zum Einsatz kommen.
Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (APS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.
Group Manufacturing Management hat zum Thema APS ein umfassendes Schulungsangebot zur Verfügung gestellt. Seit 2017 haben rund 270 Mitarbeiter von 50 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen APS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Derzeit laufen in einem Großteil der Fertigungsstätten der Gruppe APS-Leuchtturmprojekte. Die Standorte, die derartige Projekte umgesetzt haben, erzielten sehr gute Ergebnisse mit Produktionssteigerungen von 20 bis 40% sowie Kostensenkungen von 10 bis 15%. Auch die Data-Mining-Software Celonis kommt zum Einsatz und liefert wertvolle Anhaltspunkte für weiteres Verbesserungspotenzial.
Im vergangenen Jahr wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen verstärkt auch auf das intern entwickelte Instrument Metris Remote Assistance (RAS) gesetzt. RAS bietet alles, was man zur Fernkommunikation braucht: Audio, Video, Chat, das Teilen von Dokumenten und darüber hinaus insbesondere die Möglichkeit, notwendige Dateien, wie Zeichnungen, direkt ins Sichtfeld zu posten oder virtuelle Markierungen anzubringen. Zusätzlich wurde erstmals ein Factory Acceptance Test mit RAS durchgeführt. Dabei ging es um die Abnahme eines Produkts am ANDRITZ-Fertigungsstandort in der Slowakei, wo sich die Vertreter des Kunden aus Deutschland und China online zuschalteten. Mit RAS wurde eine neue Möglichkeit geschaffen, Werksabnahmen bei Bedarf sehr flexibel und ohne aufwändige Reisetätigkeit durchzuführen.
Die Umweltdaten der größten ANDRITZ-Fertigungsstandorte (decken ca. 94% der gesamten jährlichen Fertigungskapazität ab) werden auf regelmäßiger Basis erhoben und kontrolliert. Seit 2019 werden auch Daten der größten Bürostandorte erhoben. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
Im Berichtsjahr stiegen die meisten Kennzahlen gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Dies ist im Wesentlichen auf die erstmalige Einbeziehung von ANDRITZ Fabrics & Rolls (vormals Xerium) zurückzuführen.
49% der erhobenen Fertigungsstandorte liegen in Europa, 26% in Nordamerika, 11% in Südamerika, 6% in China und 8% in Indien bzw. Indonesien. Dementsprechend ist der Stromverbrauch bei den erhobenen Standorten in Europa am höchsten, gefolgt von Nordamerika, China, Indien und Südamerika.
Der Gesamtstromverbrauch in der Gruppe stieg gegenüber dem Vorjahr an und betrug 276.300.564 kWh (2019: 211.554.774 kWh). Rund 85% des Stromverbrauchs der Fertigungsstandorte entfallen auf die Fertigung – größtenteils für die Produktionsprozesse. Der restliche Stromverbrauch ist auf Beleuchtung, EDV-Einrichtungen und auf elektrische Heizung zurückzuführen.
An allen ANDRITZ-Standorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich unter Anwendung von Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mit Hilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig Härten und Glühen werden hauptsächlich mit gasbetriebenen Maschinen durchgeführt. Grundsätzlich sind die Produktionsprozesse in der ANDRITZ-GRUPPE wenig energieintensiv (Ausnahme: Standorte mit angeschlossener Gießerei in Nordamerika und China).
Die jüngst vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele sehen mittelfristig eine erhebliche Reduktion der Emissionen, sowie Einsparungen im Wasserverbrauch und beim Abfallvolumen vor. Derzeit wird an der Umsetzung eines detaillierten Maßnahmenplans gearbeitet.
Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Heizöl, Erdgas, Fernwärme) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Darüber hinaus benötigen einige wenige Produktionsprozesse Öl, etwa zur Beheizung von Pressen. Erdgas wird vor allem im Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. Benzin und Diesel werden für Betriebsfahrzeuge verwendet, Flüssiggas für den Betrieb von Hubstaplern und in manchen Ländern auch für betriebseigene Fahrzeuge.
Einheit | 2020 | 2019 | |
Fremdbezug Wärme | kWh | 38.249.792 | 34.235.862 |
Fernwärme | kWh | 38.249.792 | 34.235.862 |
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Heizenergieträger nicht erneuerbar | MJ | 504.485.712 | 437.918.825 |
Heizöl extra leicht | MJ | 5.347.826 | 5.110.838 |
Erdgas | MJ | 499.137.886 | 437.918.825 |
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Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar | MJ | 361.583.010 | 313.264.271 |
Öl | MJ | 0 | 827.408 |
Benzin | MJ | 2.725.783 | 2.331.046 |
Diesel | MJ | 12.069.935 | 17.520.565 |
Diesel für Notstromaggregat** | MJ | 2.675.958 | 3.609.452 |
Erdgas | MJ | 333.725.834 | 278.580.346 |
Flüssiggas | MJ | 10.385.500 | 10.395.454 |
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* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
** An zwei indischen Standorten zur Stromversorgung bei Versorgungsengpässen.
ANDRITZ ist bestrebt, den Energie- und Kraftstoffverbrauch in der Produktion zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen sehr detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig.
Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) betrugen 2020 25.698 Tonnen CO2-Äquivalente (2019: 23.160 t CO2e), die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) betrugen 2020 108.149 Tonnen CO2-Äquivalente (2019: 75.798 t CO2e).
ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt im Bereich Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten.
Die Produktentwicklung ist bestrebt, durch die Gestaltung der Produkte die Produktions- und Montageprozesse zu optimieren. Ziel ist es, die in der Produktion eingesetzten Materialien besser auszunutzen und damit weniger Abfall zu produzieren.
Die gesamte Wasserentnahme im vergangenen Jahr betrug 951.660 m3 (2019: 660.932 m3). Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Brauchwasser wiederaufbereitet bzw. Wasser aus betriebseigenen Brunnen verwendet. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.
Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV) unterstützt die Geschäftsbereiche bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. AV prüft bzw. initiiert Kooperationen, strategische Partnerschaften oder Investitionen in Startup-Unternehmen, die die Technologiepalette von ANDRITZ stärken bzw. erweitern.
Der Fokus liegt hierbei vor allem auf Technologien im Bereich Industrial Internet of Things (IIoT): Von der drahtlosen Sensorik zur Maschinendatenerfassung über die Künstliche Intelligenz (KI) für Datenanalyse und Fehlererkennung bis hin zur Kommunikation mit dem Maschinen-/Anlagenbetreiber mittels Chatbot. Dank der Erfahrung und den Kapazitäten der ANDRITZ-GRUPPE ist AV in der Lage, sowohl fundiertes Branchen-Know-how als auch eine globale Aufstellung zur Unterstützung von Startups und für die gemeinsame Entwicklung von marktverändernden Lösungen anzubieten.
Darüber hinaus gibt es mehrere interne Initiativen zur Förderung und Unterstützung von Innovationen und Unternehmen. So wurden bereits zwei ANDRITZ-Ventures-Startup-Wettbewerbe mit insgesamt mehr als 120 Einreichungen durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Der Wettbewerb ist ein strukturiertes Programm, das alle Mitarbeiter dazu einlädt, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich auf den Markt zu bringen. ANDRITZ Ventures organisiert und veranstaltet auch Formate wie Hackathons, Makerthons, Technologie-Gespräche und Innovations-Workshops, um die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu erleichtern und den Wissensaustausch zu High-Tech-Trends zu forcieren.
Nachhaltige Produkte und Technologien von ANDRITZ unterstützen die Kunden dabei, deren Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Ressourcen so wirtschaftlich und effizient wie möglich einzusetzen.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen und sparsam mit Ressourcen umgehen. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit Technologien und Systemen erzielt, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen und Abfallprodukten Energie gewonnen wird und die so zur Nachhaltigkeit beitragen. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist die Digitalisierung.
In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen die Umweltauswirkungen, die diese während ihrer gesamten Lebensdauer verursachen, in so genannten Lebenszyklusanalysen (LCAs) berechnet. Unter dem Lebenszyklus wird der Prozess der Ressourcenumwandlung über den kompletten Produktlebensweg verstanden -beginnend bei der Beschaffung der Rohmaterialien über die Produktion, sämtliche Transportvorgänge und die tatsächliche Nutzung bis hin zum Lebensende des Produkts. Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.
Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 101,0 MEUR auf (2019: 115,0 MEUR). Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.
Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 3.300 Patentrechte. 77% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.650 Marken.
Die folgenden ausgewählten Einzelprojekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:
Die Betreiber von Zellstofffabriken werden mit immer strenger werdenden Umweltvorschriften konfrontiert, die vor allem den Ausstoß von Emissionen und ungenutzte Nebenströme betreffen. Um diesen wachsenden Herausforderungen zu begegnen, wurde in der Division Recovery and Power ein Entwicklungsteam gebildet, dessen Aufgabe es ist, bestehende Technologien zu evaluieren bzw. neue zu entwickeln, um Zellstoffanlagen noch nachhaltiger betreiben zu können.
Das Konzept sieht vor, sämtliche Chemikalien wiederzuverwerten und alle ungenutzten Nebenströme in wertschöpfende Produkte umzuwandeln, sodass Zellstoff komplett ohne Abfall und Emissionen produziert werden kann. Dadurch sollen in Zukunft hocheffiziente Zellstoffwerke mit Null-Emissionen und Null-Abfall betrieben werden können.
Im Bereich Fasertechnologien wurden die weltweit ersten autonom betriebenen Holzplatzkräne entwickelt und bereits verkauft. Sie zeichnen sich durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz aus, wodurch der Holztransport optimiert, die Holzverluste minimiert und ein umweltfreundlicher und kosteneffizienter Betrieb im Vergleich mit herkömmlichen Holztransportlösungen sichergestellt werden.
Im Bereich Recycling wurde ein Test- und Forschungszentrum für die Recycling-Industrie in St. Michael in der Obersteiermark, Österreich, eröffnet. Das ANDRITZ Recycling Technology Center (ART Center) ist mit der jüngsten Shredder-Technologie der ANDRITZ-ADuro-Produktlinie ausgestattet und ermöglicht Kunden die Durchführung von Recycling-Versuchen unter realen Anlagenbedingungen mit Equipment in Industriegröße. Dadurch können Tests mit den unterschiedlichsten Abfallströmen durchgeführt und komplette Recyclingprozesse nachgebildet werden. Das neue Technologiezentrum verfügt über eine Gesamtfläche von 3.600m2 und steht Recycling-Kunden aus verschiedensten Industrien sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zur Verfügung. Am selben Standort befindet sich auch das neu eröffnete Digital Waste Research Lab der Montanuniversität Leoben – ein Forschungszentrum für Abfallverwertung und Abfallwirtschaft.
Der Bereich Nonwoven entwickelte eine vollautomatische Hochgeschwindigkeits-Gesichtsmasken-Verarbeitungs-linie, mit der Einweg-Gesichtsmasken in kürzester Zeit hergestellt werden können. Die neue ANDRITZ-D-TECH-Gesichtsmaskenlinie produziert und laminiert je nach Maskentyp drei oder mehr Gewebelagen unter Einhaltung höchster Qualitäts- und Hygienestandards. Sie kann bis zu 750.000 Gesichtsmasken pro Tag produzieren.
Die Reduktion der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen ist seit Jahren eines der wesentlichen Ziele der Automobilhersteller, das vor allem durch den Einsatz von leichten Materialien, die das Gewicht der Karosserie reduzieren, erreicht werden kann. Gleichzeitig wird eine Verbesserung in Unfallsituationen (eine verbesserte Crash-Performance) angestrebt. Fahrzeuge leichter und sicherer zu machen, bleibt auch in der Elektromobilität ein starker Trend. Die Entwicklung innovativer Prozesstechnologien – wie zum Beispiel Laserschweißen – für die Verarbeitung von Karosseriestahl und somit auch zukünftiger Generationen von hochfesten Stahlsorten und höchsten Aluminiumgüten ist daher ein Hauptpfeiler der F&E-Aktivitäten von ANDRITZ Metals.
Weitere wichtige Treiber in der Forschung und Entwicklung sind die nachhaltige Produktion und die Kreislaufwirtschaft. In der Kohlenstoff- und Edelstahl-Industrie bietet ANDRITZ Lösungen für das Recycling von Beizsäure- und Spülwasser-Abfällen. Durch den Einsatz der ECOmode-Technologie für HCl-Säureregenerationsanlagen können Energieverbrauch und CO2-Emissionen um bis zu 25% reduziert werden. Die Reduzierung von NOx-Emissionen ist das Hauptziel der Ultra-Low-NOx-Brenner und DeNOx-Anlagen für die Edelstahlindustrie.
Die Verwendung von Chrom6+ ist durch die EU-Chemikalienverordnung REACH zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verboten. ANDRITZ hat eine neue Verchromungsanlage entwickelt, die die neuen EU-Richtlinien erfüllt. Das in der neuen Anlage eingesetzte Verfahren (bekannt als TCCT - Trivalent Chromium Coating Technology) zur Verchromung von Verpackungsstahl nutzt dreiwertiges Chrom zur Oberflächenbehandlung und erfüllt damit die Anforderungen von REACH. Das bisher angewandte Verfahren verwendet sechswertiges Chrom.
Die von der ANDRITZ-Tochtergesellschaft Schuler entwickelte App „Schuler Connect“ kann erstmals sowohl auf Smartphones als auch auf industrietauglichen Datenbrillen eine gesicherte Bild- und Tonübertragung von einer Kundenanlage zu den Service-Experten von Schuler herstellen. Mit Hilfe von Augmented-Reality-Technologien werden zielgerichtet Informationen ins Bild eingeblendet. Bei der Entwicklung wurde hoher Wert auf die Sicherheit der Datenübertragung gelegt. Mit Hilfe der App lassen sich zeit- und kostenaufwändige Serviceeinsätze reduzieren und so ungewollte Stillstandszeiten verringern. Das Angebot wird ab dem zweiten Quartal 2021 für alle Servicekunden verfügbar sein.
Um die derzeitige Testtechnologie für Turbinenmodelle auf ein neues Niveau zu heben, hat ANDRITZ Hydro ein umfangreiches Forschungs- und Entwicklungsprogramm initiiert, dessen Kern ein neuer Hochleistungsprüfstand ist. Der neue Prüfstand wird als sechste Prüflinie im Turbinenprüfzentrum in Linz, Österreich, installiert und voraussichtlich Ende 2021 in Betrieb gehen.
Die derzeit bei ANDRITZ mögliche Testfallhöhe wird künftig auf 250 m verdoppelt. Damit bietet der neue Hochleistungsprüfstand die optimale Voraussetzung, jeden Turbinentyp noch umfangreicher hinsichtlich der Marktanforderungen zu testen. Gleichzeitig bietet er die Voraussetzung, um die projektspezifisch garantierten Wirkungsgrade im Rahmen von maßstäblichen Modelltests sicher nachzuweisen.
Bei der Entwicklung von Hochdruck-Francis- und Pumpenturbinen liefert der Prüfstand dabei wichtige Ergebnisse für das Design, bei Kaplanturbinen ermöglicht er detailliertere Einblicke in kritische Betriebsbereiche.
Der Bau des neuen Prüfstands wird von einer Automatisierungsinitiative begleitet, die zu einer umfassenden Aufrüstung der Prüfanlagen für ANDRITZ-Turbinenmodelle führt. Dabei profitieren alle Prüfstände von der vollständigen Integration des Betriebs- und Wartungssystems Metris DiOMera.
Der Bereich Separation fokussiert in seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vor allem die Implementierung von Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologien in bestehenden und neuen Produkten.
Das Steuerungssystem Metris addIQ, das jedem Unternehmen mit Fest-Flüssig-Trennungsprozessen ermöglicht, seine Leistung zu optimieren, ist nun auch für Filterzentrifugen verfügbar. Metris addIQ Connect mit gesicherter Fernwartungsfunktionalität hat sich gerade in Zeiten von Reisebeschränkungen als unerlässliche Anwendung erwiesen.
ANDRITZ Separation bündelt unter so genannten "Service Level Agreements" gesamtheitliche Lösungen für seine Kunden. Diese profitieren von erhöhter Maschinenverfügbarkeit und Produktionszeit, nachhaltigem Asset Management und kalkulierbaren Wartungskosten. Ein einfacher Einkaufsprozess über den Online-Ersatzteilkatalog von Metris, Berichte mit vordefinierten KPIs, Leistungsprüfungen der Steuerung und eine Hotline unterstützen den internen Workflow und den Informationsfluss.
Die von ANDRITZ entwickelte zweite Version der C-Press-Schneckenpresse ist mittlerweile Status-quo für alle Anwendungen in der kommunalen und industriellen Schlammaufbereitung. Die Überkopf-Filterpresse A4F wurde eingeführt und bereits in der Bergbau- und Mineralienindustrie in Südamerika verkauft. Diese Filterpresse ist für Schwerlastanwendungen mit maximaler Austragsgeschwindigkeit konzipiert und gewährleistet eine effiziente Filtration auch unter rauesten Bedingungen. Die Markteinführung des Vakuumtrommelfilters CORESTM für hochkorrosive Anwendungen war ebenfalls erfolgreich. Mechanische Langzeittests zeigen hervorragende Ergebnisse.
ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung am Markt tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. ANDRITZ betreibt weltweit Metris Performance Center, die Fernunterstützung („Remote Services“) für Anlagenbediener und Produktionsmanager sowie auch für lokales Technik- und Wartungspersonal anbieten. Mithilfe der ANDRITZ-Fernunterstützung konnten im Berichtsjahr selbst sehr herausfordernde Inbetriebnahmen komplexer Maschinen und Anlagen erfolgreich abgeschlossen werden.
2020 wurde das Metris Risk Based Management (RBM) am Markt eingeführt. Aufbauend auf den Funktionalitäten eines klassischen Zustandsüberwachungssystems kalkuliert das Metris RBM das Risiko von instabilen Regelprozessen und möglichen Versäumnissen bei der Wartung. Metris RBM System ermöglicht zusätzlich zur technischen und produktionsrelevanten Risikobetrachtung auch die Evaluierung vorhandener und potenzieller Produktionsrisiken. Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Automatisierungsprodukten stellte einen weiteren Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.
Nach einem – bedingt durch die Covid-19-Pandemie – deutlichen Rückgang der Weltwirtschaft im Jahr 2020 gehen die führenden Wirtschaftsforscher und Prognoseinstitute aus heutiger Sicht von einer Erholung der globalen Konjunktur im Jahr 2021 aus. Der überwiegend größte Anteil dieses Weltwirtschaftswachstums sollte auf China entfallen, das früher als alle anderen relevanten Wirtschaftsregionen die Pandemie hinter sich lassen konnte. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Erholung – so die Wirtschaftsforscher – sind zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer vorhersagbar und abhängig von der Verfügbarkeit und der Wirksamkeit von Impfstoffen zur Eindämmung der Pandemie. Aus diesem Grund sind auch die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2021 mit einiger Unsicherheit behaftet.
Im Geschäftsbereich Pulp & Paper wird aus heutiger Sicht mit einer unverändert guten Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie, könnte es vor allem im Servicebereich zu einem gewissen Nachholeffekt und einer im Vergleich zu 2020 etwas erhöhten Geschäftstätigkeit im Jahresverlauf kommen, die jedoch weiterhin stark von etwaigen Restriktionen wie Reise- und Zugangsbeschränkungen zu Kundenanlagen bzw. Produktionseinschränkungen bei Kunden abhängig sein wird. Selektiv ist auch die Vergabe einzelner Großprojekte im Zellstoffbereich möglich.
Für den Geschäftsbereich Metals wird auch 2021 mit einem insgesamt schwierigen Marktumfeld gerechnet, wobei führende Branchenexperten im zweiten Halbjahr 2021 eine leicht ansteigende Investitionsaktivität sowohl im Bereich Metals Processing als auch Metals Forming (Schuler) erwarten.
Im Geschäftsbereich Hydro ist mit einer unverändert moderaten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen. Selektiv ist die Vergabe einzelner Großaufträge zu erwarten. Im Geschäftsbereich Separation sollte sich die zufriedenstellende Projekt- und Investitionstätigkeit auch im Jahr 2021 weiter fortsetzen.
Die Optimierung der Organisations- und Kostenstrukturen, insbesondere in den Bereichen Metals und Hydro, ist ein wesentlicher Schwerpunkt der ANDRITZ-GRUPPE im Jahr 2021. Damit sollen die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe sichergestellt und die Voraussetzungen für eine langfristige Rentabilitätserhöhung geschaffen werden.
Für das Gesamtjahr 2021 erwartet die ANDRITZ-GRUPPE aus heutiger Sicht aufgrund des reduzierten Auftragseingangs in 2020 einen gegenüber 2020 etwas verringerten Umsatz (2020: 6.700 MEUR) und einen Anstieg des berichteten EBITA (2020: 392 MEUR). Das um Sondereffekte bereinigte EBITA sollte stabil im Vergleich zum Vorjahr sein (EBITA 2020 bereinigt: 471 MEUR).
Sollte sich die von den Marktforschern erwartete Erholung der Weltwirtschaft 2021 nicht einstellen oder sich die Pandemie wieder verschärfen, dann könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Dies könnte zu kapazitiven Anpassungen – finanzielle Vorsorgen für zusätzliche Anpassungsmaßnahmen in einzelnen Geschäftsbereichen – führen, die das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten.
Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2020 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der
ANDRITZ AG werden teils indirekt und teils direkt von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten. Davon werden indirekt 25% plus eine Aktie über die Custos Vermögensverwaltungs GmbH, 0,77% über die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH und 5,72% über die
Certus Beteiligungs-GmbH zum Bilanzstichtag gehalten. Mit einem Streubesitz von knapp unter 70% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionäre den Hauptanteil der Aktionäre. Der Hauptteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionäre aus Österreich und Deutschland.
Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. März 2018 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. Oktober 2018, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 1. Juli 2019 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Der Beschluss sieht vor, vom 2. August 2019 bis zum 3. Februar 2020 bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse zu erwerben. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 3. Februar 2020 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 3. Februar 2020 plangemäß beendet wurde. Insgesamt wurden 160.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,15% des Grundkapitals) über die Wiener Börse erworben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 13. Februar 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 4. März 2020 und dem 5. Oktober 2020 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 5. Oktober 2020 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 5. Oktober 2020 plangemäß beendet wurde. Insgesamt wurden 661.500 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,64% des Grundkapitals) über die Wiener Börse erworben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 16. Oktober 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 5. November 2020 und dem 1. Februar 2021 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 1. Februar 2021 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 1. Februar 2021 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 wurden keine ANDRITZ-Aktien zurückgekauft.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Die Arbeitnehmer üben das Stimmrecht direkt aus. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.
Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.
Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmer.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
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Wolfgang Leitner | Humbert Köfler | Norbert Nettesheim | Joachim Schönbeck | Wolfgang Semper |
Vorstandsvorsitzender | Pulp & Paper | Finanzvorstand | Pulp & Paper | Hydro |
Disclaimer:
Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Der Jahresfinanzbericht 2020 und der Geschäftsbericht 2020 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 19. Februar 2021 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel „Unternehmensrisiken“ und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2020 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht
Der vorliegende Bericht erläutert die im Hinblick auf die Finanzgebarung und gegenüber Aktionären implementier-ten Strukturen, Prozesse und Regeln, denen ANDRITZ im Bereich Corporate Governance folgt. Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Österreich ergibt sich der Gestaltungsrahmen für Corporate Governance aus dem österreichischen Recht, der Satzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft sowie aus dem Österreichischen Corporate-Governance-Kodex. Der vorliegende Bericht enthält auch den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht.
ANDRITZ bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung der im Österreichischen Corporate-Governance-Kodex festgelegten Verhaltensregeln und sieht darin die wesentliche Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung und ein hohes Maß an Transparenz gegenüber Aktionären und anderen Interessensgruppen ausgerichtet ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie alle Mitarbeiter der ANDRITZ-GRUPPE haben sich zur Beachtung des Kodex verpflichtet.
Der für das Geschäftsjahr gültige Österreichische Corporate-Governance-Kodex (Fassung Jänner 2021) ist auf der Website der ANDRITZ-GRUPPE unter andritz.com sowie auf der Website des Arbeitskreises für Corporate Governance in Österreich unter corporate-governance.at verfügbar und öffentlich zugänglich.
Der Österreichische Corporate-Governance-Kodex basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung und geht über die gesetzlichen Anforderungen an eine Aktiengesellschaft hinaus.
Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2020 aus fünf Mitgliedern.
Name (Geburtsdatum) | Funktion | Datum der | Ende der laufenden Funktionsperiode | Aufsichtsratsmandate in anderen in- und |
Wolfgang Leitner (27. März 1953) | Vorsitzender des Vorstands | 1. Oktober 1987 (Finanzvorstand) 29. Juni 1994 (Vorstandsvorsitzender) | 28. Juni 2023 | Schuler AG; ETI Elektroelement d.d. |
Humbert Köfler (11. Jänner 1961) | Mitglied des Vorstands | 1. April 2007 | 31. März 2025 | keine |
Norbert Nettesheim (17. November 1962) | Finanzvorstand | 6. Dezember 2019 | 30. September 2022 | Groz-Beckert KG |
Joachim Schönbeck (30. Jänner 1964) | Mitglied des Vorstands | 1. Oktober 2014 | 30. September 2022 | Schuler AG |
Wolfgang Semper (9. März 1958) | Mitglied des Vorstands | 1. April 2011 | 31. März 2024 | keine |
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Zentrale Gruppenfunktionen wie Human Resources Management, Konzernkommunikation, Investor Relations, Interne Revision, Informationstechnologie, Fertigung sowie Metals Forming
Mitglied des Vorstands der AGIV AG, Gründer und Geschäftsführer der GENERICON Pharma GmbH, Unternehmensberater bei McKinsey & Company, Forschungschemiker bei Vianova/HOECHST
Pulp & Paper (Service), Separation
Leiter der Division Service-Papierindustrie der ANDRITZ AG, Leiter der Division Refinersysteme der ANDRITZ AG, regionaler Verkaufsleiter der ANDRITZ Sprout-Bauer GmbH, Exportmarketingmanager der Biochemie GmbH
Zentrale Gruppenfunktionen wie Controlling, Buchhaltung, Treasury, Auftrags- und Projektfinanzierung, Recht, Compliance sowie Einkauf
Führungspositionen in der Voith-Gruppe, unter anderem als kaufmännischer Geschäftsführer des Konzernbereichs Papiertechnik sowie verschiedener operativer Konzerngesellschaften, zuletzt Leiter Konzerncontrolling, Rechnungslegung und Beteiligungen der Voith GmbH & Co KGaA.
Pulp & Paper (Neuanlagen), Metals Processing sowie Qualitäts- und Sicherheitsmanagement gruppenweit
Sprecher der Geschäftsführung der SMS Holding GmbH und Vorsitzender der Geschäftsführung der SMS Meer GmbH, Führungspositionen bei der SMS Group, Siemens und Mannesmann
Hydro sowie Automation gruppenweit
Geschäftsführer der ANDRITZ HYDRO GmbH und Leiter der Division Large Hydro des Geschäftsbereichs
Hydro, leitende Funktionen bei VA TECH VOEST MCE und Voest-Alpine MCE, Berechnungsingenieur bei
Voest-Alpine AG
Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG besteht aus sechs Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat.
Name (Geburtsdatum) | Funktion | Datum der | Ende der laufenden Funktionsperiode | Aufsichtsratsmandate in anderen in- und ausländischen (börsennotierten) Gesellschaften |
KAPITALVERTRETER |
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Christian Nowotny (23. Juli 1950) | Vorsitzender des Aufsichtsrats | 29. Dezember 1999 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 | Schuler AG |
Alexander Leeb (16. Mai 1959) | Stellvertreter des Vorsitzenden | 27. März 2019 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023 | Mayr-Melnhof Karton AG |
Wolfgang Bernhard (3 September 1960) | Mitglied des Aufsichtsrats | 7. Juli 2020 | Bis zur ordentlichen Haupt-versammlung im Jahr 2025 | AMAG Austria Metall AG |
Jürgen Hermann Fechter (30. November 1962) | Mitglied des Aufsichtsrats | 30. März 2016 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 | keine |
Alexander Isola (24. Juli 1957) | Mitglied des Aufsichtsrats | 30. März 2016 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 | keine |
Monika Kircher (8. Juli 1957) | Mitglied des Aufsichtsrats | 21. März 2014 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023 | RWE AG |
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ENTSANDTE MITGLIEDER |
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Georg Auer (12. Oktober 1974) | Mitglied des Aufsichtsrats | 1. Juli 2011 |
| keine |
Andreas Martiner (11. November 1964) | Mitglied des Aufsichtsrats | 14. Februar 2001 |
| keine |
Monika Suppan (26. Jänner 1974) | Mitglied des Aufsichtsrats | 1. Jänner 2018 |
| keine |
Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG orientiert sich bei den Kriterien für die Unabhängigkeit an den im Corporate-Governance-Kodex angeführten Leitlinien. Gemäß diesen Leitlinien wird vermutet, dass Mitglieder nicht unabhängig sind, wenn sie dem Aufsichtsrat länger als 15 Jahre angehören. Dies trifft auf Christian Nowotny zu. Er hat bestätigt, dass er – dessen ungeachtet – seine Aufgaben in voller Unabhängigkeit wahrnimmt und weder zur Gesellschaft noch deren Organmitgliedern rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen bestehen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Der Aufsichtsrat ist von der Gesellschaft und deren Organmitgliedern unabhängig. Es gibt kein Mitglied, das Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist. Den C-Regeln 53 und 54 des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex wird damit entsprochen.
Der Vorstand der ANDRITZ AG hält in regelmäßigen Abständen Vorstandssitzungen über wesentliche gruppenrelevante Themen und über einzelne Geschäftsbereiche ab. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in den Erläuterungen zu den Vorstandsmitgliedern in diesem Corporate-Governance-Bericht angeführt. Die Geschäftsordnung des Vorstands enthält einen über die zwingenden Regelungen des Aktiengesetzes hinausgehenden umfassenden Katalog jener Geschäftsfälle, die der vorangehenden Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen.
Vorstand und Aufsichtsrat, insbesondere deren Vorsitzende, stehen in laufender, über die Aufsichtsratssitzungen hinausgehender Diskussion zur Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der zwei Sitzungen zur Behandlung des Jahres- und Konzernabschlusses 2020, zur Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2020 und des Ergebnisverwendungsvorschlags, ferner zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer sowie zur Umsetzung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE abgehalten hat. Monika Kircher ist als Finanzexpertin Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Der Aufsichtsrat hat auch einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss eingerichtet, der im Geschäftsjahr 2020 zwei Sitzungen abgehalten hat und sich unter anderem mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und dem Inhalt von Anstellungsverträgen, ferner mit der Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand und Aufsichtsrat sowie mit Fragen der Nachfolgeplanung befasst hat.
Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG hielt im Geschäftsjahr 2020 fünf Sitzungen (vier ordentliche Sitzungen, eine konstituierende Sitzung) ab. Alle Mitglieder haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen. Die Sitzungen wurden aufgrund der Covid-19-Beschränkungen mit Zustimmung aller Mitglieder teilweise virtuell abgehalten. Schwerpunkte dieser Sitzungen waren die Überwachung der laufenden Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE inklusive eventueller Abweichungen vom Budget, die Ergebnisentwicklung wesentlicher Aufträge, die strategischen Ziele, die Mittelfristplanungen der einzelnen Geschäftsbereiche sowie besondere Anlässe, wie Akquisition von Firmen bzw. Erteilung von Prokuren und andere genehmigungspflichtige Geschäfte. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten eine monatliche Darstellung der wesentlichen Entwicklungen. In den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wird jeweils ein Geschäftsbereich ausführlich dargestellt und dessen Strategie erörtert. In einer Sitzung des Aufsichtsrats wird über die gruppenweite Compliance umfassend berichtet; ebenso werden die Ergebnisse der internen Revision und allenfalls sich daraus ergebende Maßnahmen dargelegt und erörtert.
Gemäß der Anforderung des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex (C-Regel 36) hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Selbstevaluierung durchgeführt und die Effizienz seiner Aktivitäten diskutiert, insbesondere seiner Organisation und Arbeitsweisen.
Ausschuss | Mitglieder |
Prüfungsausschuss | Monika Kircher (Vorsitzender) Christian Nowotny (Stellvertreter) Alexander Leeb Andreas Martiner |
Nominierungs- und | Christian Nowotny (Vorsitzender) Alexander Leeb (Stellvertreter) Alexander Isola |
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Bei der am 7. Juli 2020 abgehaltenen 113. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG wurde die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum unabhängigen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2020 der ANDRITZ AG gewählt.
Bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats stehen fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen im Vordergrund. Darüber hinaus werden aber auch Aspekte der Diversität, der Internationalität seiner Mitglieder, der Vertretung beider Geschlechter und der Altersstruktur bestmöglich berücksichtigt. Dem Aufsichtsrat gehören zwei Frauen an, der Frauenanteil beträgt damit rund 22%.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind zum Berichtsstichtag zwischen 46 und 70 Jahre alt, wobei zwei Mitglieder nicht österreichische Staatsbürger sind und über Kenntnisse und Erfahrung als ehemalige Vorstandsmitglieder von global tätigen deutschen Großunternehmen verfügen.
Dem Vorstand der ANDRITZ AG gehört keine Frau an, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind Frauen. In zahlreichen Bereichen der ersten und zweiten Berichtsebene haben Frauen Führungsfunktionen inne. Der Anteil von Frauen am gesamten Mitarbeiterstand betrug gruppenweit per 31. Dezember 2020 16,4% (2019: 16,2%).
Die ANDRITZ-GRUPPE unterstützt und fördert die Anstellung von Frauen, insbesondere in technischen Bereichen. Dabei ist ANDRITZ allerdings sehr oft mit der Situation konfrontiert, dass in vielen Ländern noch immer deutlich weniger Frauen als Männer technische Berufe ergreifen bzw. technische Studien absolvieren.
ANDRITZ fördert daher verschiedene Initiativen, um Frauen für einen technischen Beruf bzw. den Beginn eines Technikstudiums zu begeistern. Dazu zählt unter anderem die regelmäßige Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen wie Rekrutierungs- und Berufsorientierungstagen für junge Frauen an Universitäten und Fachhochschulen. ANDRITZ setzt auch Maßnahmen und tätigt Investitionen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Die am Stammsitz der ANDRITZ-GRUPPE in Graz und am Standort in Wien eingerichteten Kindergärten sowie flexible Arbeitszeitmodelle für Mitarbeiter mit Familie sind Beispiele dafür. Bei der Schaffung von Büroraum im Rahmen von Neubauprojekten werden stets Überlegungen hinsichtlich der Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kinder von Mitarbeitern einbezogen. Weiters wird im Rekrutierungsprozess hohes Augenmerk auf eine strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt. ANDRITZ wird bei allen Bemühungen zur Förderung von Mitarbeiterinnen allerdings alles unterlassen, was zu einer Benachteiligung von Männern führen würde.
Es ist eine wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats, eine für das Unternehmen angemessene Besetzung der Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat vorzubereiten und sicherzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat der ANDRITZ AG sollen mit Persönlichkeiten besetzt sein, welche die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und individuellen Voraussetzungen und Erfahrungen mitbringen, die die Leitung und Überwachung eines weltweit tätigen und kapitalmarktorientierten Unternehmens der im Maschinen- und Anlagenbau tätigen Industrie erfordern und sicherstellen.
Der Aufsichtsrat (Nominierungsausschuss) bestimmt folgende Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstandes.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen im Hinblick auf die Struktur und das Geschäftsfeld der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit über folgende besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen verfügen:
Dem Aufsichtsrat sollen Kapitalvertreter angehören, die über internationale Erfahrung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Österreichs verfügen.
Dem Aufsichtsrat sollen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Technik oder Forschung angehören, die Erfahrung in Branchen erworben haben, die für die ANDRITZ von Bedeutung sind.
Dem Aufsichtsrat sollen darüber hinaus als Vertreter der Anteilseigner Persönlichkeiten angehören, die bereits Erfahrung in der Führung und/oder Überwachung eines anderen börsennotierten Unternehmens erworben haben.
Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat, die das Gremium in seiner Gesamtheit mit Fach- und Führungskompetenzen bestmöglich verstärken, soll auch auf Vielfalt (Diversität) geachtet werden. Bei der Vorbereitung von Besetzungsvorschlägen sollen sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter im Gremium der Aufsichtsratsarbeit berücksichtigt werden.
Zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats soll über besonderes Sachwissen auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
Dem Aufsichtsrat soll keine Person angehören, die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens oder bei dessen Lieferanten ausübt.
Eine angemessene Vertretung von Frauen im Aufsichtsrat wird unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung angestrebt.
Der Aufsichtsrat sorgt für eine langfristige Nachfolgeplanung bei Vorstandspositionen. Bei der Sichtung von Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition stellen deren fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, überzeugende Führungsqualitäten, bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen aus Sicht des Aufsichtsrats die grundlegenden Eignungskriterien dar. Im Rahmen der Abwägung, welche Persönlichkeit den Vorstand am besten ergänzen würde, bedenkt der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt als Entscheidungskriterium. Unter Vielfalt sind unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen, auch im internationalen Bereich, sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter zu verstehen. Im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat nachfolgende Aspekte:
Die Mitglieder des Vorstands sollen über eine langjährige Führungserfahrung verfügen und möglichst Erfahrung aus unterschiedlichen Berufen mitbringen.
Die Mitglieder sollen über internationale Führungserfahrung verfügen.
Mindestens ein Mitglied des Vorstands soll eine technische Ausbildung bzw. langjährige technische Berufserfahrung haben.
Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über eine langjährige Erfahrung auf den Gebieten Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.
Eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird nicht festgelegt. Über die konkrete Besetzung der Vorstandsposition entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und ausschließlich unter Würdigung fachlicher und persönlicher Qualifikationen im Einzelfall. Über den Anteil und die Entwicklung der weiblichen Führungskräfte, insbesondere unter den oberen Führungskräften und auf der ersten Führungsebene, berichtet der Vorstand dem Nominierungsausschuss in regelmäßigen Abständen.
Für die Mitglieder des Vorstands wird sich der Aufsichtsrat an einer Altersgrenze von siebzig Jahren orientieren; bei der Zusammensetzung des Vorstands ist auf eine hinreichende Altersmischung Bedacht zu nehmen.
Compliance ist die Basis für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Handlungsanweisungen für ethisch korrektes Verhalten im Geschäftsleben wurden von ANDRITZ bereits vor über zehn Jahren im Verhaltenskodex für Geschäftstätigkeit und -ethik festgehalten. Das Basiswerk ist in dreizehn Sprachen erhältlich und wurde in den letzten Jahren laufend um wichtige Passagen zu den Themen Menschenrechte und Umweltschutz ergänzt. Ein Schulungsvideo erklärt die wesentlichen Inhalte des Kodex allen Mitarbeitern des Unternehmens auf einfache, aber wirkungsvolle Weise. Darüber hinaus werden die relevanten Compliance-Themen auch in Form eines Booklets vermittelt, das in zahlreichen Sprachen verfügbar ist und an jeden Mitarbeiter zu Beginn des Dienstverhältnisses übergeben wird.
Für die Gruppenfunktion Compliance ist ein Group Compliance Committee unter dem Vorsitz des Group Compliance Officers eingerichtet, das für die Entwicklung und Implementierung des Compliance-Programms verantwortlich ist und direkt an den Vorstand berichtet. Operativ gliedert sich die Abteilung Compliance in Experten mit fachlichen Spezialgebieten (Anti-Korruption, Kartellrecht, Menschenrechte, Exportkontrolle, Compliance seitens der Lieferanten, Datenschutz, Insider Trading) und Compliance Officers mit regionalen Zuständigkeiten. In den Geschäftsbereichen sind Compliance-Verantwortliche für bestimmte Aufgaben im Rahmen der Vorbeugung und Verhinderung von Korruption eingesetzt. Darüber hinaus ist die Einführung eines regionalen Compliance-Netzwerks, das direkt in den einzelnen ANDRITZ-Gesellschaften bzw. auf Geschäftsbereichsebene angesiedelt ist, in Vorbereitung.
Sämtliche Prozesse, die sicherstellen, dass die geltenden Gesetze, interne Vorschriften und Verhaltensregeln eingehalten werden, fließen im ANDRITZ-Compliance-Managementsystem (CMS) zusammen. Es schafft Vertrauen, Transparenz und Klarheit, reduziert Haftungsrisiken und bietet einen guten Überblick für alle Mitarbeiter.
Sowohl dieses als auch das Anti-Korruptionsmanagementsystem von ANDRITZ sind ISO zertifiziert
(ISO 19600 – Compliance-Managementsystem und ISO 37001 – Anti-Korruptionsmanagementsysteme). Die ISO-Zertifizierungen wurden im vergangenen Jahr mittels Überwachungsaudit überprüft, 2021 steht eine Rezertifizierung an. Die Einhaltung von Compliance-Vorschriften bildet auch regelmäßig den Gegenstand von Prüfungen im Rahmen der internen Auditierung der Konzerngesellschaften.
Innerhalb des Compliance-Managementsystems sind gruppenweit mehrere verschiedene Arbeitsprozesse festgelegt, für die auch Tools in Verwendung stehen: das Hinweisgebersystem, mit dem sowohl Mitarbeiter als auch externe Stakeholder compliancerelevante Vorfälle anonym melden können, das Global Sales Network, in dem der Qualifizierungsprozess und die Freigabe für Handelsvertreter (Sales agents) abgewickelt wird, die eLearning-Plattform und damit verbundene Datenbanken, Datenbanken zur Überprüfung Dritter im Zusammenhang mit Sanktionen bzw. zur Exportkontrolle, ein Instrument zur Information über die Eigentümerstruktur von Unternehmen sowie eine Datenbank im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung, die Prozesse und Informationen zu personenbezogenen Daten dokumentiert.
ANDRITZ bietet für alle Mitarbeiter interaktive Schulungen in zahlreichen Sprachen zu unterschiedlichen Themen an, die verpflichtend zu absolvieren sind. Eine Schulung besteht aus mehreren Modulen, die anhand von praktischen Fallbeispielen das Bewusstsein für die jeweiligen Compliance-Themen schärfen. Die Anzahl der Module, die zu absolvieren sind, wird auf Basis der Stellenbeschreibung festgelegt, eine Basisschulung ist jedenfalls von allen Mitarbeitern zu absolvieren.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden zu elf compliancerelevanten Themen Trainings für insgesamt 4.770 Mitarbeiterausgerollt; die Abschlussrate lag bei 74%. Aufgrund der besonderen Umstände bedingt durch die Covid-19-Pandemie wurden keine Auffrischungstrainings zugewiesen, auch konnten Schulungen durch die internationalen Reiserestriktionen kaum persönlich durchgeführt werden. 6.228 Trainings, die nicht verpflichtend durchzuführen sind (Erklär- und Anleitungsvideos), wurden ausgerollt.
Die Zeit während der Covid-19-Pandemie wurde unter anderem dazu genutzt, strategische Überlegungen rund um die Compliance-Organisation anzustellen, aber auch um Teile des internen Regelwerks zu überarbeiten – vier Richtlinien wurden adaptiert und neu veröffentlicht (Anti-Korruption, Anti-Kartellrecht, Agenten / Handelsvertreter von ANDRITZ, Russland-Sanktionen), eine fünfte zum Thema Datenschutz neu verabschiedet.
Großes Augenmerk wurde im vergangenen Jahr auch auf die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit externen Geschäftspartnern, die den Verkauf von ANDRITZ unterstützen, gelegt. Zunächst wurde die Richtlinie, die die Grundlagen der Zusammenarbeit festhält, überarbeitet. Bevor Externen die Möglichkeit einer Geschäftsbeziehung mit ANDRITZ eingeräumt wird, werden sie anhand einer Checkliste überprüft. Seit dem vergangenen Jahr werden diese Checks nach einem Zeitablauf von zwei Jahren automatisiert erneut durchgeführt. Sollten die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden oder erforderliche Informationen fehlen, kann die Zusammenarbeit auch beendet werden. Natürlich gelten für externe Geschäftspartner auch sämtliche ANDRITZ-internen Richtlinien hinsichtlich Compliance. Alle Informationen werden in einer Datenbank dokumentiert. Weitere Schulungen dazu stehen auf dem Programm für die ANDRITZ-internen Verkaufsorganisationen. Basis dafür ist eine risikobasierte Bedarfserhebung.
Ein automatisierter und softwarebasierter Prozess garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen der Exportkontrolle (insbesondere der Terror-, Güter- und Embargolisten sowie von verwendungsbezogenen Beschränkungen).
Im Berichtsjahr wurde eine Risikobewertung über die gesamte Gruppe zu allgemeinen und exportkontrollrelevanten Informationen (z.B. Verkaufszahlen, Mitarbeiterzahl, Exportquote, Lieferländer etc.) durchgeführt, um etwaige Verbesserungspotentiale im Exportkontrollprozess aufzudecken. Seit Herbst 2018 werden – beginnend mit der
D-A-CH Region – diesbezügliche Projekte in den relevanten Gesellschaften durchgeführt. Durch die Covid-19-Pandemie gab es im laufenden Jahr einige Projektunterbrechungen bzw. -verzögerungen beim gruppenweiten Rolloutprojekt, welche den ursprünglichen Zeitplan um ca. 3 bis 6 Monate verlängern.
Neben organisatorischen Änderungen wurde eine neue Richtlinie für den Datenschutz erstellt. Durch das so genannte „Schrems-II-Urteil“ des EuGH wird die Übertragung von personenbezogenen Informationen von EU-Unternehmen an die USA (mittels Datenschutzschild) ungültig. Daher mussten bestehende Datenverarbeitungsvereinbarungen geändert und die Standardverarbeitungsvereinbarung für neue Datenverarbeiter aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Cookie-Banners auf der Website aktualisiert und eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Im kommenden Jahr sind eine Feinabstimmung des ANDRITZ-Datenschutzprozesses und der -Datenverarbeitungsaufgaben sowie die kontinuierliche Schulung der Datenschutz-Koordinatoren geplant.
Die Gruppenfunktion Internal Auditing führt umfassende Prüfungen von ANDRITZ-Tochtergesellschaften und Gruppenfunktionen mit dem Fokus auf finanzielle und operative Themen durch. In Verdachtsfällen werden auch anlassbezogene, nicht angekündigte Prüfungen durchgeführt. Ziel ist es, die Einhaltung der internen Richtlinien und grundlegenden Prinzipien der Wirtschaftlichkeit sicherzustellen und Verbesserungspotenzial in den betrieblichen Abläufen aufzuzeigen. Auch die Identifizierung von Risiken und deren angemessene Behandlung liegen im Aufgabenbereich der Gruppenfunktion.
Die Abteilung berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden, die Prüfberichte werden dem Vorstand und in zusammengefasster Form auch den Aufsichtsratsmitgliedern vorgelegt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 30 Audits (2019: 37 Audits) durchgeführt, davon 26 Firmenprüfungen und jeweils zwei Teil- bzw. Compliance-Prüfungen. Darin aufgeführte Verbesserungsmaßnahmen werden direkt mit dem Management der überprüften Gesellschaft bzw. Gruppenfunktion abgestimmt. Es wurde ein System zur Verfolgung der Umsetzung vereinbarter Verbesserungsmaßnahmen implementiert.
Der Österreichische Corporate-Governance-Kodex sieht eine regelmäßige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen vor. Die letzte derartige Evaluierung wurde im Jahr 2020 für das Geschäftsjahr 2019 von der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, durchgeführt. Die Evaluierung erfolgte anhand des offiziellen Fragebogens des österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance. Als Ergebnis der Evaluierung wurde von den Prüfern festgestellt, dass die C-Regeln des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex von der ANDRITZ AG eingehalten wurden. Der vollständige Bericht über die externe Evaluierung ist auf der ANDRITZ Website andritz.com einsehbar.
Es gab keine wesentlichen Veränderungen zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate-Governance-Berichts.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
Wolfgang Leitner e.h. | Humbert Köfler e.h. | Norbert Nettesheim e.h. | Joachim Schönbeck e.h. | Wolfgang Semper e.h. |
(Vorstandsvorsitzender) |
| (Finanzvorstand) |
|
|
Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr in fünf Sitzungen (vier ordentliche Sitzungen, eine konstituierende Sitzung) intensiv über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Ereignisse, Investitionen und mögliche Akquisitionen beraten. Die Sitzungen sind mit Zustimmung aller Mitglieder wegen der Covid-19-Beschränkungen teilweise virtuell abgehalten worden. Ebenso wurde die ordentliche Hauptversammlung virtuell abgehalten. Bei den Sitzungen haben der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats immer gemeinsam getagt.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns und seiner Beteiligungen, die Personal-situation, die Mittelfristplanung sowie die Investitions- und Akquisitionsvorhaben schriftlich und mündlich um-fassend unterrichtet und ihm Auskunft erteilt. In einer Sitzung wurden Fragen der Sicherheit am Arbeitsplatz und Maßnahmen dazu behandelt. Der Vorstand hat regelmäßig und ausführlich über die Auswirkungen von Covid-19 auf die einzelnen Geschäftsbereiche, die Mitarbeiter und die hier ergriffenen Maßnahmen berichtet. In einer
Sitzung war das Thema „Compliance“ ein wesentlicher Tagesordnungspunkt.
In einzelnen Sitzungen wurde auch die Mittelfristplanung der einzelnen Geschäftsbereiche mit dem Vorstand diskutiert. Im Vordergrund standen hier die Bereiche Metals und Hydro. Ein wichtiger Punkt war zu überprüfen, ob die bei wesentlichen Akquisitionen der jeweiligen Kaufentscheidung zu Grunde liegenden Erwartungen erfüllt worden sind bzw. aus welchen Gründen dies nicht der Fall war, sowie festzulegen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Bei der Tochtergesellschaft Schuler AG hat ANDRITZ nach den Bestimmungen des deutschen Aktienrechts alle Minderheitenanteile übernommen und hält somit 100%. Die dazu erforderlichen Beschlüsse sind nicht angefochten und im November 2020 im Handelsregister eingetragen worden.
Über besondere Vorgänge wurde zusätzlich informiert. Darüber hinaus war der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden in Kontakt, um über die Strategie und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens zu diskutieren. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchführt und das Ergebnis in seiner Sitzung im 1. Quartal 2021 erörtert. Die Selbstevaluierung für das Jahr 2019 wurde in der Sitzung am 27. Mai 2020 präsentiert und analysiert. Im November 2019 wurde eine externe Prüfung der Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex (ÖCGK) in Auftrag gegeben. Der dazu vorgelegte Bericht des externen Prüfers, hat bestätigt, dass alle Regelungen des Kodex eingehalten werden.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat auf Grund der Novellierung des Aktiengesetzes erstmals eine „Vergütungspolitik“ beschlossen und diese der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Über die teilweise kritischen Anmerkungen hat der Aufsichtsrat diskutiert und mögliche Änderungen beraten.
Das Präsidium des Aufsichtsrats hat das Unternehmen in Vorstandsangelegenheiten vertreten. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat in zwei Sitzungen und mehreren Gesprächen Vorstandsangelegenheiten diskutiert und über die Nachbesetzung eines Aufsichtsratsposten beraten.
Fritz Oberlerchner ist wegen Zeitablaufs aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ihm sei für seine langjährige Tätigkeit und den profunden Rat, den er stets mit großem Engagement eingebracht hat, sehr herzlich gedankt.
Nach Erwägungen und Beratungen betreffend mögliche Nachfolger hat der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat die Wahl von Wolfgang Bernhard vorgeschlagen. Dies insbesondere wegen seiner Erfahrung als früheres Vorstandsmitglied eines im Automobil-Bereich tätigen deutschen börsennotierten Großunternehmens. Die Hauptversammlung hat Wolfgang Bernhard am 7. Juli 2020 für fünf Jahre als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Infolge des Ausscheidens von Fritz Oberlerchner wurde folgendes beschlossen: Alexander Leeb wird Stellvertreter des Vorsitzenden. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und Alexander Isola an. Dem Prüfungsausschuss gehören als Vorsitzende Monika Kircher sowie der Vorsitzende, sein Stellvertreter und Andreas Martiner an.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen.
Im Prüfungsausschuss wurden in zwei Sitzungen insbesondere der Vorschlag für die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers, die Qualität des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, das Risikomanagement, die Berichterstattung der internen Revision sowie die Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei zulässiger Erbringung von Nichtprüfungsleistungen behandelt. Darüber hinaus sind einzelne Themen, wie etwa die Risikoanalyse und die Sicherheit der IT vor externen Angriffen sowie die von der Prüfstelle bekannt gegebenen Schwerpunkte für das Jahr 2020, erörtert und dem Aufsichtsrat berichtet worden. Der Prüfungsausschuss ist stets vollzählig zusammengetreten.
In der Prüfungsausschusssitzung vom 3. Dezember 2020 wurden – unter Zuziehung des Abschlussprüfers – Ablauf, Zeitplan und Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses 2020 (insbesondere im Hinblick auf den Kreis der voll zu konsolidierenden Tochtergesellschaften) sowie ein Bericht des Vorstands zur Ausgestaltung und Wirkungsweise des internen Kontrollsystems und der internen Revision diskutiert sowie eine eingeschränkte Genehmigung zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen bis zum Abschluss der Prüfung des Geschäftsjahrs 2020 beschlossen.
Zur Behandlung des Jahresabschlusses 2020 hat der Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 2. März 2021 den Abschlussprüfer hinzugezogen, um den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstands zu prüfen. Der Abschlussprüfer war auch in der vorbereitenden Sitzung im Dezember 2020 anwesend. Weiters wurde ein Vorschlag für die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 ausgearbeitet, dessen Beziehung zur ANDRITZ-GRUPPE sowie zu den Organmitgliedern überprüft, das Honorar für die Abschlussprüfung verhandelt. Weitere Tagesordnungspunkte betrafen einen Bericht des Abschlussprüfers über die Funktion des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, einen Bericht über die Interne Revision, den Compliance- sowie den Nachhaltigkeitsbericht.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der ANDRITZ AG sowie der Konzernabschluss 2020 nach IFRS sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Gegenstand der Beratungen und der Prüfung auf Vollständigkeit war auch der nunmehr gesetzlich vorgeschriebene nicht-finanzielle Bericht. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG sowie den nicht-finanziellen Bericht und den Corporate-Governance-Bericht geprüft und sowie die Anträge an die Hauptversammlung gebilligt und den Jahresabschluss genehmigt, der damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist. Ebenso hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Gewinnverteilungsvorschlag geprüft und ihm seine Zustimmung erteilt. Die vorgenommenen Prüfungen haben nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Graz, im Februar 2021
Christian Nowotny e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Konzernabschluss 2020
der ANDRITZ-GRUPPE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung69
Konzerngesamtergebnisrechnung70
Konzern-Cashflow-Statement72
Entwicklung des Konzerneigenkapitals73
Konzernanhang74
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz169
Glossar170
Bestätigungsvermerk172
GRI-Index179
Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung
Anhang | |||
Umsatz | 9. | ||
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
| - | - |
Aktivierte Eigenleistungen |
| ||
Sonstige Erträge | 10. | ||
Materialaufwand | 11. | - | - |
Personalaufwand | 12. | - | - |
Sonstige Aufwendungen | 13. | - | - |
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) |
| ||
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten | 14. | - | - |
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte | 20. | - | - |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
| ||
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 6. | - | - |
Zinserträge |
| ||
Zinsaufwendungen |
| - | - |
Sonstiges Finanzergebnis |
| - | - |
Finanzergebnis | 15. | - | - |
Ergebnis vor Steuern (EBT) |
| ||
Ertragsteuern | 16. | - | - |
Konzernergebnis |
| ||
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis |
| ||
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | 31. | - | - |
|
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|
|
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) | 17. | ||
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) | 17. | ||
Vorgeschlagene oder bezahlte Dividende je nennwertloser Stückaktie (in EUR) | 31. | ||
|
|
|
|
KonzernGesamtergebnis-rechnung
Anhang | |||
KONZERNERGEBNIS |
| ||
|
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Neubewertung von leistungsorientierten Plänen | 22. | - | - |
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 28. | - | - |
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird |
| - | - |
|
|
|
|
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe |
| - | - |
Absicherung von Zahlungsströmen | 32. | - | |
Anteil am sonstigen Ergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 6. | - | |
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann |
| - | - |
|
|
|
|
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern) |
| - | - |
|
|
|
|
Gesamtergebnis |
| ||
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis |
| ||
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis |
| - | - |
|
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Anhang | 2020 | 2019 | |
Aktiva |
|
|
|
Sachanlagen | 18./19. | ||
Geschäfts- oder Firmenwerte | 20. | ||
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte | 21. | ||
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 6. | ||
Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen | 30. | ||
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 25. | ||
Aktive latente Steuern | 16. | ||
Langfristige Vermögenswerte |
| ||
Vorräte | 26. | ||
Geleistete Anzahlungen | 27. | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24. | ||
Vertragsvermögenswerte | 9. | ||
Forderungen aus laufenden Steuern |
| ||
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 25. | ||
Veranlagungen | 30. | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 31. | ||
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 36. | ||
Kurzfristige Vermögenswerte |
| ||
Summe Aktiva |
| ||
|
|
|
|
Passiva |
|
|
|
Grundkapital |
| ||
Kapitalrücklagen |
| ||
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen |
| ||
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital |
| ||
Nicht beherrschende Anteile |
| - | |
Summe Eigenkapital | 32. | ||
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 35. | ||
Leasingverbindlichkeiten | 19. | ||
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 22. | ||
Rückstellungen | 23. | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | 28. | ||
Passive latente Steuern | 16. | ||
Langfristige Schulden |
| ||
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 35. | ||
Leasingverbindlichkeiten | 19. | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
| ||
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung | 9. | ||
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung | 9. | ||
Rückstellungen | 23. | ||
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern |
| ||
Sonstige Verbindlichkeiten | 28. | ||
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 36. | ||
Kurzfristige Schulden |
| ||
Summe Passiva |
| ||
|
|
|
|
Anhang | |||
Konzernergebnis |
| ||
Ertragsteuern |
| ||
Zinsergebnis | 15. | ||
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen |
| ||
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 15. | ||
Veränderung der Rückstellungen |
| ||
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und finanziellen Vermögenswerten |
| - | - |
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen |
| ||
Cashflow aus dem Ergebnis |
| ||
Veränderung des Nettoumlaufvermögens | 35. | - | |
Erhaltene Zinsen |
| ||
Gezahlte Zinsen |
| - | - |
Erhaltene Dividenden |
| ||
Gezahlte Ertragsteuern |
| - | - |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 35. | ||
|
|
|
|
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte |
| - | - |
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten |
| ||
Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
| - | - |
Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten |
| ||
Auszahlungen für nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen |
| - | - |
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben | 35. | - | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | 35. | - | - |
|
|
|
|
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen | 35. | - | |
Einzahlungen aus Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten | 35. | ||
Auszahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie | 35. | - | - |
Dividendenzahlung | 32. | - | - |
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer | 35. | - | - |
Erwerb eigener Aktien | 32. | - | - |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 35. | - | - |
|
|
|
|
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| ||
|
|
|
|
Währungsumrechnung |
| - | - |
Veränderungen im Konsolidierungskreis |
| - | - |
Wertberichtigung |
| - | - |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode | 31. | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 31. | ||
|
|
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| Davon entfallen auf Eigentümer der Muttergesellschaft | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital | ||||||||
(in TEUR) | Anhang | Grundkapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Fair Value-Rücklage | Rücklage der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen | Währungsumrechnungsrücklage | Eigene Aktien | Gesamt |
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Stand zum 1. Jänner 2019 |
| - | - | - | |||||||
Konzernergebnis |
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| - | |||
Sonstiges Ergebnis |
|
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| - | - | - |
| - | - | - |
Gesamtergebnis |
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| - | - | - |
| - | |||
Dividenden | 32. |
|
| - |
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| - | - | - |
Veränderung der eigenen Aktien | 32. |
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| - |
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| - | - |
| - |
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen | 32. |
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| - |
|
|
|
| - |
| - |
Umgliederungen und sonstige Veränderungen |
|
|
| - | - | - |
| - | |||
Stand zum 31. Dezember 2019 |
| - | - | - | - | ||||||
Stand zum 1. Jänner 2020 |
| - | - | - | - | ||||||
Konzernergebnis |
|
|
|
|
|
|
| - | |||
Sonstiges Ergebnis |
|
|
|
| - | - |
| - | - | - | |
Gesamtergebnis |
|
|
| - | - |
| - | ||||
Dividenden | 32. |
|
| - |
|
|
|
| - | - | - |
Veränderung der eigenen Aktien | 32. |
|
| - |
|
|
| - | - |
| - |
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen | 32. |
|
|
|
|
|
|
| |||
Veränderungen bei Eigentumsanteilen, ohne Verlust der Beherrschung | 32. |
|
| - |
| - | - |
| - | - | - |
Umgliederungen und sonstige Veränderungen |
|
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| |||
Stand zum 31. Dezember 2020 |
| - | - | - | - | ||||||
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A— | Allgemeines und rechtliche | |
S. 75 S. 75 S. 79 | 1. Allgemeines 2. Grundlagen der Rechnungslegung 3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen | |
B— | Angaben zur Struktur von ANDRITZ | |
S. 80 S. 82 S. 83
S. 84 | 4. Konsolidierungskreis 5. Akquisitionen 6. Nach der Equity-Methode 7. Nahestehende Unternehmen und | |
C— | Ergebnis des Jahres | |
S. 89 S. 91 S. 95 S. 95 S. 95 S. 96 S. 96
S. 97 S. 97 S. 100 | 8. Segmentberichterstattung 9. Umsatzerlöse 10. Sonstige Erträge 11. Materialaufwand 12. Personalaufwand 13. Sonstige Aufwendungen 14. Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 15. Finanzergebnis 16. Ertragsteuern 17. Ergebnis je Aktie | |
D— | Langfristige Vermögenswerte und Schulden | |
S. 101 S. 103
S. 107 S. 111
S. 113
S. 120 | 18. Sachanlagen 19. Nutzungsrechte aus Leasing-verhältnissen und Leasing-verbindlichkeiten 20. Geschäfts- oder Firmenwerte 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 23. Rückstellungen | |
E— | Nettoumlaufvermögen | |
S. 122
S. 122
S. 123 S. 123 S. 124 | 24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25. Sonstige Forderungen und 26. Vorräte 27. Geleistete Anzahlungen 28. Sonstige Verbindlichkeiten | |
F— | Finanz- und Kapitalstruktur, Finanzinstrumente und Risikomanagement | |
S. 124
S. 131
S. 132
S. 132 S. 139 S. 144 | 29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 30. Veranlagungen und sonstige 31. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32. Eigenkapital 33. Derivative Finanzinstrumente 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten | |
G— | Sonstiges | |
S. 155 S. 157
S. 159
S. 160
S. 160 S. 161 S. 162 | 35. Konzern-Cashflow-Statement 36. Zur Veräußerung gehaltene 37. Eventualforderungen und 38. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers 39. Auswirkungen von Covid-19 40. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 41. Konzernunternehmen |
A)Allgemeines und rechtliche Grundlagen
Die
Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorgelegt. Am 19. Februar 2021 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.
Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro (TEUR) dargestellt.
2.Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2020 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2020 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
a)Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das am 1. Jänner 2020 beginnende Geschäftsjahr wurden von ANDRITZ folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRIC angewendet:
Standard/Interpretation | Titel | Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend | Von der EU übernommen |
IAS 1 und IAS 8 | Änderung: Definition von Wesentlichkeit | 1. Jänner 2020 | 29. November 2019 |
| Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung | 1. Jänner 2020 | 29. November 2019 |
IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 | Änderung: Reform der Referenzzinssätze | 1. Jänner 2020 | 15. Jänner 2020 |
IFRS 3 | Änderung: Definition eines Geschäftsbetriebs | 1. Jänner 2020 | 21. April 2020 |
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Mit den Änderungen an IAS 1 und IAS 8 wird ein einheitlicher Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschluss-informationen geschaffen.
Bei der Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) eine redaktionelle Anpassung der bisherigen Verweise auf das Framework in diversen Standards vorgesehen. Betroffen sind IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC 32.
Mit der Änderung an IFRS 3 stellt der IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren.
Diese geänderten Standards haben bei ANDRITZ keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.
Die Änderung an IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 betrifft die Anforderungen für Sicherungsgeschäfte in Bezug auf Ansatz, Bewertung und Offenlegung. Der Konzern hat die Änderungen aus der Reform der Referenzzinssätze auf die nach 1. Jänner 2020 designierten Sicherungsbeziehungen retrospektiv angewendet, soweit sie von der Reform der Referenzzinssätze betroffen sind. Diese Änderungen sind auch auf den in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen kumulierten Gewinn oder Verlust anzuwenden. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen trotz der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze für die Zeit der Unsicherheit fortgesetzt werden können. Die Details der Rechnungslegungsmethoden und zugehörige Angaben im Hinblick auf Risiken und zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind in Kapitel 33 – Derivative Finanzinstrumente und Kapitel 34 Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.
b)Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen
Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2021 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind auch von ANDRITZ bislang noch nicht angewendet worden:
Standard/Interpretation | Titel | Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend | Von der EU übernommen |
IFRS 16 | Änderung: Covid-19 bezogene Mieterleichterungen | 1. Juni 2020 | 9. Oktober 2020 |
IFRS 4 | Änderung: Verschiebung von IFRS 9 | 1. Jänner 2021 | 15. Dezember 2020 |
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, | Änderung: Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) | 1. Jänner 2021 | 13. Jänner 2021 |
IAS 16 | Änderung: Erträge vor der beabsichtigten Nutzung | 1. Jänner 2022 | offen |
IAS 37 | Änderung: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung | 1. Jänner 2022 | offen |
IFRS 3 | Änderung: Referenz zum Framework | 1. Jänner 2022 | offen |
IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, IAS 41 | Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) | 1. Jänner 2022 | offen |
IAS 1 | Änderung: Änderung der Darstellung und Änderung: Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen | 1. Jänner 2023 | offen |
IAS 8 | Definition von Rechnungslegungsschätzungen | 1. Jänner 2023 | offen |
IFRS 17 | Versicherungsverträge inkl. Änderungen an IFRS 17 | 1. Jänner 2023 | offen |
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Die Änderungen an IFRS 16 betreffend Covid-19 bezogene Mieterleichterungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Vom Wahlrecht, die Änderung in Anspruch zu nehmen, wird nicht Gebrauch gemacht.
Das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 wurde verschoben. IFRS 4 ist für ANDRITZ nicht relevant.
Die Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) befasst sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung infolge der Reform der Referenzzinssätze beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen oder von Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzzinssatz ergeben. Die Änderungen bieten praktische Erleichterungen betreffend die Basis zur Ermittlung der Zahlungsströme und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Änderungen verpflichten zusätzliche Informationen über die Risiken, denen das Unternehmen durch die Reform der Referenzzinssätze ausgesetzt ist und über die damit verbundenen Risikomanagementaktivitäten offenzulegen. Die Anwendung wird keine Auswirkung auf Werte haben, die 2020 oder in Vorjahren berichtet wurden. Der Konzern plant die Änderungen ab dem 1. Jänner 2021 anzuwenden und erwartet zum derzeitigen Stand keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die Änderung betreffend IAS 16 klärt, dass es unzulässig ist, von den Kosten einer Sachanlage Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage in den betriebsbereiten Zustand gebracht wird, davon ausgenommen sind Kosten für Testläufe. Zum jetzigen Stand der Analysen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Mit der Änderung an IAS 37 wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Das umfasst zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags und Zuweisungen anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen. Zum derzeitigen Stand der Analysen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Die Änderung betreffend IFRS 3 beinhaltet, dass sich der Standard nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 sondern auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht, sowie zwei Ergänzungen. Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen sind nicht anzusetzen, und ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 diese Vorschriften anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden.
Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) enthalten Klarstellungen zu IFRS 1 – Erstmalige Anwendung, IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 16 – Leasingverhältnisse und IAS 41 – Landwirtschaft.
Die Änderung der Darstellung bezüglich IAS 1 betrifft die Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Zum derzeitigen Stand der Analysen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Änderung der Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze bezüglich IAS 1 soll bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden müssen.
Die Änderung betreffend IAS 8 stellt den Unterschied zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen klar. Dabei wird die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ersetzt.
IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.
Diese neuen oder geänderten Standards haben bei ANDRITZ voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.
c)Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
ANDITZ hat bisher bestehenden Sicherungsbeziehungen nach den Regelungen des IAS 39 bilanziert. Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten besser abbilden zu können, hat ANDRITZ beschlossen die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 ab 1. Jänner 2020 anzuwenden. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie des Konzerns wird auf die Ausführungen in Kapitel F – Finanz- und Kapitalstruktur, Finanzinstrumente und Risikomanagement verwiesen. Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 für Hedge Accounting nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfolgt gemäß den Vorgaben des IFRS 9.6.4 hinsichtlich der Anforderungen an zulässigen Grund- und Sicherungsgeschäften sowie der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen. Die Regelungen des Hedge Accounting nach IFRS 9 werden prospektiv ab Beginn der Dokumentation des Sicherungszusammenhangs angewendet. Die bestehenden nach IAS 39 bilanzierten Hedge Accounting Beziehungen erfüllen auch die Voraussetzungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9. Daher waren diese Sicherungsbeziehungen in Anwendung des IFRS 9.7.2.24 als fortlaufende Sicherungsbeziehungen zu betrachten.
Die Bestimmungen des Hedge Accounting im Sinne von IFRS 9 werden auch bei nicht-finanziellen Grundgeschäften zur Absicherung einzelner Risikokomponenten eingesetzt.
In der ANDRITZ-GRUPPE werden Zahlungsströme aus Kundenaufträgen und Beschaffungsvorgängen durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die im Rahmen der Projektkalkulation erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden. ANDRITZ wendet zur Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion die Bestimmungen des Cashflow-Hedge-Accounting an und sichert sich gegen künftige Ergebnisauswirkungen aus Cashflow-Schwankungen ab. Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab.
Im Zusammenhang mit der Absicherung künftiger Zahlungsströme aus einer erfassten Forderung oder Verbindlichkeit oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eintretenden Transaktion wird der effektive Teil der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis und der ineffektive Teil sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von Zahlungsströmen. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (forward points) wird separat als Kostenpunkt der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung in das Eigenkapital eingestellt.
Resultiert die Cashflow-Absicherung einer erwarteten Transaktion im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten zum Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit. In allen anderen Fällen werden die Beträge, die im Eigenkapital abgegrenzt wurden, zu dem Zeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, zu dem die abgesicherten erwarteten Zahlungsströme das Ergebnis beeinflusst.
Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung ab dem Geschäftsjahr 2020 danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden. Bis zum Wirtschaftsjahr 2019 wurden sämtliche erfolgsbezogene Zuwendungen als sonstiger Ertrag ausgewiesen.
Das Vorjahr wurde im Ausweis nicht angepasst, da im Wesentlichen nur Zuwendungen für F&E Aktivitäten erfasst wurden. Diese Art der Zuwendungen wird sowohl nach der neuen als auch nach der bisherigen Darstellung als sonstiger Ertrag gezeigt.
Durch die Covid-19-Pandemie wurden Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Anspruch genommen. Diese werden als Kürzung des Personalaufwands dargestellt. Weitere Informationen sind in Kapitel 12. Personalaufwand angeführt. Der Grund für die Änderung des Ausweises liegt darin, dass dadurch die Aussagekraft der einzelnen Aufwandsarten erhöht wird.
3.Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
ANDRITZ beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.
a)Rechnungslegungsmethoden
Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2. a) Erstmalige anzuwendende Standards und Interpretationen und erläuterte Änderungen in Kapitel 2. c) Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:
Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt.
Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Währungskurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Währungskursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind im Posten „Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung“ im Konzerneigenkapital ausgewiesen.
Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:
Stichtagskurs am | Durchschnittskurs für | ||||
Währung | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | 2020 | 2019 | |
BRL | Brasilianischer Real | 6,37 | 4,52 | 5,89 | 4,41 |
CAD | Kanadischer Dollar | 1,56 | 1,46 | 1,53 | 1,49 |
CHF | Schweizer Franken | 1,08 | 1,09 | 1,07 | 1,11 |
CNY | Chinesischer Renminbi Yuan | 8,02 | 7,82 | 7,87 | 7,74 |
DKK | Dänische Krone | 7,44 | 7,47 | 7,45 | 7,47 |
GBP | Britisches Pfund | 0,90 | 0,85 | 0,89 | 0,88 |
INR | Indische Rupie | 89,66 | 80,19 | 84,64 | 78,84 |
SEK | Schwedische Krone | 10,03 | 10,45 | 10,48 | 10,59 |
USD | Amerikanischer Dollar | 1,23 | 1,12 | 1,14 | 1,12 |
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Argentinien ist als Hochinflationsland einzustufen, da der Anstieg des Verbraucherpreisindex auf dreijähriger kumulativer Basis einen Wert von über 100% erreichte. Entsprechend hat ANDRITZ die Rechnungslegung für Hochinflationsländer auf ihre Tochtergesellschaft in Argentinien angewandt. Die Auswirkung der Anpassung auf den Konzernabschluss ist nicht wesentlich.
b)Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.
Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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B)Angaben zur Struktur von ANDRITZ
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ AG und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sind beherrschte Unternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, wird die Entscheidung über den Einbezug in den Konsolidierungskreis aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die Anteile an nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter dem Posten „Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen“ erfasst.
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Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:
2020 | 2019 | |||
| Vollkonsolidierung | Equity-Methode | Vollkonsolidierung | Equity-Methode |
Stand zum 1. Jänner | 183 | 4 | 190 | 3 |
Neugründungen |
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| 1 | 1 |
Abgänge aus der Änderung der Konsolidierungsmethode | -1 |
| -5 |
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Umgründungen und Liquidationen | -6 |
| -3 |
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Stand zum 31. Dezember | 176 | 4 | 183 | 4 |
Davon entfallen auf: |
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Inländische Unternehmen | 7 | 0 | 7 | 0 |
Ausländische Unternehmen | 169 | 4 | 176 | 4 |
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Es wurde aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen auf die Einbeziehung von 44 (2019: 45) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von 7 (2019: 8) assoziierten Unternehmen verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2020 hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien ANDRITZ JohnsonFoils Limited, Thailand nicht mehr konsolidiert. Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaft ist ein Gewinn in Höhe von 85 TEUR entstanden und im Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen enthalten.
Im Geschäftsjahr 2019 hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien oder Verlust der Beherrschung folgende Gesellschaften nicht mehr konsolidiert:
ANDRITZ Biax SAS, Frankreich
ANDRITZ Ritz Pte. Ltd., Singapur
POWERLASE TECHNOLOGIES HOLDINGS LIMITED, Großbritannien
POWERLASE TECHNOLOGIES LIMITED, Großbritannien
Powerlase Technologies Inc, USA
— | Mehr Informationen in Kapitel 41. Konzernunternehmen. |
Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaften ist 2019 ein Gewinn in Höhe von 4.826 TEUR entstanden und im Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen enthalten. Die Wertberichtigung eines Darlehens gegenüber einem dieser Unternehmen ist 2019 im Finanzergebnis enthalten und beläuft sich auf 6.530 TEUR.
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN |
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.
Die Gruppe hat die Möglichkeit, einen „Konzentrationstest“ anzuwenden, der eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob eine erworbene Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist. Der optionale Konzentrationstest ist erfüllt, wenn der beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzigen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe ähnlicher identifizierbarer Vermögenswerte konzentriert ist.
Der Kaufpreis wird dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt (Kapitalkonsolidierung). Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.
Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-GRUPPE wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt.
Gemäß IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt.
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2020 hat die ANDRITZ-GRUPPE 100% an der Enviroburners Oy, Finnland erworben. Enviroburners befasst sich mit der Entwicklung, Herstellung und Produktion von Brennerlösungen wie Brennstoff-, Biokraftstoff- und Holzstaubbrennern sowie der damit verbundenen Projektplanung, Standortüberwachung und Dienstleistungen. Die Akquisition erweitert das Produktportfolio im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Das Closing der Transaktion fand im September 2020 statt. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis verzichtet.
ANDRITZ hat mit Laroche, mit Sitz in Cours, Frankreich, eine Vereinbarung zum Erwerb von LM Industries – bestehend aus Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – unterzeichnet. Das Signing zur Übernahme sämtlicher Laroche-Gesellschaften und deren weltweites Geschäft erfolgte im Dezember 2020. Das Closing der Transaktion wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die erstmalige Einbeziehung einzelner erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aus Zeitgründen und aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue, wesentliche Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorstehenden Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung der Akquisitionen angepasst.
Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Experten oder Experten im Konzern ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst. Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen.
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6.Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen ANDRITZ und eine oder mehrere Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben und Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung hat.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.
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Gesellschaft | Sitz | Geschäftsbereich | Kategorie | 2020 | 2019 |
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. | Chennai, Indien | PP | Assoziiertes Unternehmen | 40,00% | 40,00% |
Viafin Brazil Oy | Teuva, Finnland | PP | Assoziiertes Unternehmen | 40,00% | 40,00% |
Psiori GmbH | Freiburg im Breisgau, Deutschland | HY | Assoziiertes Unternehmen | 25,10% | 25,10% |
Smart Press Shop GmbH & Co KG | Stuttgart, Deutschland | ME | Gemeinschaftsunternehmen | 50,00% | 50,00% |
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Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die einzelnen Gesellschaften als unwesentlich betrachtet werden können. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen:
2020 | 2019 | |||
| Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen | Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen |
Angaben zur Bilanz |
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Vermögenswerte | 8.199 | 126.675 | 5.714 | 43.077 |
Verbindlichkeiten | 5.220 | 118.000 | 4.222 | 42.104 |
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung |
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Umsatz | 4.020 | 0 | 3.441 | 0 |
Jahresergebnis | 1.500 | -2.297 | -407 | -27 |
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ANDRITZ ist wie folgt am Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen beteiligt:
2020 | 2019 | |||||
| Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen | Gesamt | Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen | Gesamt |
Anteil am Jahresergebnis | 380 | -1.149 | -769 | -104 | -13 | -117 |
Anteil am sonstigen Ergebnis | -4 | 0 | -4 | 0 | 0 | 0 |
Anteil am Gesamtergebnis | 376 | -1.149 | -773 | -104 | -13 | -117 |
davon nicht im Konzernabschluss erfasst | 2 | 0 | 2 | 8 | 0 | 8 |
davon im Konzernabschluss erfasst | 374 | -1.149 | -775 | -112 | -13 | -125 |
Zwischenergebniseliminierung | 0 | -3.560 | -3.560 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 374 | -4.709 | -4.335 | -112 | -13 | -125 |
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Summe der Buchwerte an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 4.686 | 778 | 5.464 | 4.315 | 487 | 4.802 |
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Die nicht erfassten Verluste des Geschäftsjahres betragen 0 TEUR (2019: 0 TEUR). Die kumulierten nicht erfassten Verluste betragen -988 TEUR (2019: -989 TEUR). Diese betreffen zur Gänze die Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Es wurde die Bürgschaft über ein Darlehen eines nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens in Höhe von 48.927 TEUR (2019: 20.597 TEUR) übernommen. Das Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens wurde durch Einlage von jeweils 5.000 TEUR durch die beiden Gesellschafter erhöht.
7.Nahestehende Unternehmen und Personen
Gemäß IAS 24 – Nahestehende Personen müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden Vorstand und Aufsichtsrat als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.
a)Nahestehende Unternehmen
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist wie folgt:
2020 | 2019 | |
Umsatzerlöse und sonstige Erträge | 43.987 | 26.080 |
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen | 9.668 | 23.410 |
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 34.319 | 2.670 |
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Aufwendungen | -21.186 | -20.519 |
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen | -21.186 | -20.508 |
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 0 | -11 |
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Forderungen | 16.494 | 15.172 |
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen | 16.224 | 15.136 |
Bruttobetrag | 32.896 | 36.640 |
Wertberichtigung | -16.672 | -21.504 |
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 270 | 36 |
Bruttobetrag | 710 | 476 |
Wertberichtigung | -440 | -440 |
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Verbindlichkeiten | 6.171 | 8.296 |
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen | 6.171 | 3.268 |
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 0 | 5.028 |
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Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Vertriebsgesellschaften. Als nahestehendes Unternehmen ist ebenso das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press GmbH & Co KG kategorisiert, welches gemeinsam von der Schuler Aktiengesellschaft und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft gegründet wurde. Zweck ist die hochflexible Herstellung anspruchsvoller Karosserie-Teile mit zukunftsweisenden Technologien.
Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2020 aus fünf Mitgliedern:
Name | Funktion | Datum der | Ende der laufenden |
Wolfgang Leitner | Vorsitzender des Vorstands | 1. Oktober 1987 (Finanzvorstand) 29. Juni 1994 (Vorstandsvorsitzender) | 28. Juni 2023 |
Humbert Köfler | Mitglied des Vorstands | 1. April 2007 | 31. März 2025 |
Norbert Nettesheim | Finanzvorstand | 6. Dezember 2019 | 30. September 2022 |
Joachim Schönbeck | Mitglied des Vorstands | 1. Oktober 2014 | 30. September 2022 |
Wolfgang Semper | Mitglied des Vorstands | 1. April 2011 | 31. März 2024 |
Eine vom Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug für Dienstreisen des Vorstandsvorsitzenden und anderer Vorstandsmitglieder betrug 2020 195 TEUR (2019: 652 TEUR). Zum 31. Dezember 2020 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dieser Gesellschaft in Höhe von 0 TEUR (2019: 0 TEUR). Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Leitner verzichtete in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG auf seine Tantieme.
25% plus eine Aktie sind im Besitz der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% im Besitz der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Die Geschäftsanteile dieser Gesellschaften werden teils direkt und teils indirekt von der Custos Privatstiftung beziehungsweise von Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten. 5,72% gehören der Certus Beteiligungs-GmbH, deren Geschäftsanteile sich mittelbar im Eigentum der Manile Privatstiftung befinden. Nach einer Entscheidung der Übernahmekommission sind die Anteile der Certus Beteiligungs-GmbH gemäß § 23 Abs. 2 Z.1 ÜbG der Custos Privatstiftung zurechenbar.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 die Vergütungspolitik der ANDRITZ AG, welche die Grundsätze der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG sowie der Führungskräfte beinhalten, beschlossen. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung vor allem im Interesse der Aktionäre zu fördern.
Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung vom erzielten Jahresüberschuss abhängig ist. Bei Vorstandsverträgen wurde als Höchstwert der jährlichen variablen Vergütung das Dreifache der fixen Jahresvergütung festgesetzt. Ein etwaiger darüber hinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die drei folgenden Geschäftsjahre vorgetragen. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus (Negativtantieme), der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Besteht im Zeitpunkt des Ausscheidens eine „Negativtantieme“, so kürzt diese die bei Ausscheiden bestehenden Ansprüche. Die sonstigen Vergütungen betreffen überwiegend steuerpflichtige Sachbezüge für Firmen-Pkw.
Bei sämtlichen seit dem Börsengang aufgelegten Aktienoptionsprogrammen für leitende Angestellte und den Vorstand war ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen zu erbringen. Beim Aktienoptionsprogramm 2020 auch zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden. Als Wartefrist zur Ausübung der Optionen sind drei Jahre bei aufrechter Beschäftigung (Ausnahme: planmäßiges Ende gemäß Vertragsbestimmungen) vorgesehen.
An Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung wurde in Pensionskassen ausgelagert. Pensionsverträge sind entweder beitrags- oder leistungsorientiert ausgestaltet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitsverhältnisse werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach können jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Lohn- und Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage von ANDRITZ erfolgen.
Ein Teil der Vorstandsmitglieder hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer die Beendigung beruht auf einer gerechtfertigten Entlassung. Abfindungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes sind gemäß § 27 des österreichischen Angestelltengesetzes in den Vorstandsverträgen geregelt.
Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen beinahe lückenlos den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.
Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:
2020 | 2019 | |
Kurzfristige Leistungen | 8.205 | 7.153 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 547 | 506 |
Aktienbasierte Vergütungen | 325 | -657 |
| 9.077 | 7.002 |
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In der aktienbasierten Vergütung ist 2019 der Effekt aus der gewinnwirksamen Auflösung des Aktienoptionsprogramms 2016 aufgrund der Nichterreichung der Leistungsbedingungen enthalten.
Im Jahr 2020 wurde eine Pensionsrückstellung von 6.031 TEUR (2019: 6.660 TEUR) für frühere Vorstandsmitglieder und deren Angehörige ausgewiesen. Die laufenden jährlichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2020 81 TEUR (2019: 182 TEUR).
Die ANDRITZ AG hat für 2020 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ANDRITZ AG. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ANDRITZ-GRUPPE ab. Die jährlichen Kosten betragen ca. 290 TEUR (2019: ca. 290 TEUR).
Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2020 aus sechs Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat:
Name | Funktion | Datum der | Ende der laufenden Funktionsperiode |
KAPITALVERTRETER |
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Christian Nowotny | Vorsitzender des Aufsichtsrats | 29. Dezember 1999 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 |
Alexander Leeb | Stellvertreter des Vorsitzenden | 27. März 2019 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023 |
Wolfgang Bernhard | Mitglied des Aufsichtsrats | 7. Juli 2020 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 |
Jürgen Hermann Fechter | Mitglied des Aufsichtsrats | 30. März 2016 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 |
Alexander Isola | Mitglied des Aufsichtsrats | 30. März 2016 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 |
Monika Kircher | Mitglied des Aufsichtsrats | 21. März 2014 | Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023 |
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ENTSANDTE MITGLIEDER |
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Georg Auer | Mitglied des Aufsichtsrats | 1. Juli 2011 |
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Andreas Martiner | Mitglied des Aufsichtsrats | 14. Februar 2001 |
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Monika Suppan | Mitglied des Aufsichtsrats | 1. Jänner 2018 |
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Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, der so zu verteilen ist, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2020 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 315 TEUR (2019: 313 TEUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Christian Nowotny, gehört auch dem Aufsichtsrat der Schuler AG an und bezog für das Geschäftsjahr 2020 eine Tantieme in Höhe von 25 TEUR (ohne Sitzungsgelder).
An Mitglieder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der ANDRITZ AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtsratsmitgliedern vor.
Die Kanzlei Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Alexander Isola als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der ANDRITZ AG im Geschäftsjahr 2020 Beratungsleistungen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2020 angefallenen Honorare betrug rund 800 TEUR (2019: 500 TEUR).
a)Geschäftsbereiche
Für Managementzwecke ist der Konzern weltweit in vier Geschäftsbereiche gegliedert:
ANDRITZ Pulp & Paper liefert Ausrüstungen, Systeme, komplette Anlagen und Serviceleistungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Serviceleistungen fokussieren maximale Rohstoffnutzung, mehr Produktionseffizienz und Nachhaltigkeit sowie geringere Gesamtbetriebskosten. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, Anlagen zur Produktion von Vliesstoffen und Faserplatten (MDF) sowie Recycling- und Zerkleinerungslösungen für verschiedene Abfälle. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.
ANDRITZ Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien, Anlagen und digitalen Lösungen in der Umformtechnik. Zum Produktportfolio gehören auch Automatisierungs- und Softwarelösungen, Prozess-Knowhow und Serviceleistungen. Im Bereich Metals Processing bietet der Geschäftsbereich innovative und marktführende Lösungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Flachprodukten, für Schweißsysteme und Industrieofenanlagen sowie Serviceleistungen für die metallverarbeitende Industrie.
ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke. Pumpen für Bewässerung, Wasserversorgung und Hochwassermanagement sowie Turbogeneratoren ergänzen das Portfolio des Geschäftsbereichs.
ANDRITZ Separation ist Anbieter von mechanischen und thermischen Technologien und Serviceleistungen sowie zugehörigen Automatisierungslösungen im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung und beliefert die Chemie-, Umwelt-, Lebensmittel-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Die maßgeschneiderten, innovativen Kundenlösungen zielen auf die Minimierung des Ressourceneinsatzes sowie höchste Prozesseffizienz ab und tragen so maßgeblich zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt bei. Der Geschäftsbereich bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an.
Diese strategischen Geschäftsbereiche bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns. Das Segment Separation enthält auch den Bereich Feed & Biofuel Technologies, für welchen der Vorstand eine separate Berichterstattung erhält. Aufgrund der Unterschreitung der quantitativen Schwellenwerte des Bereichs Feed & Biofuel Technologies werden die beiden Bereiche zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst. Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftsbereichen zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (EBITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftsbereichen. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftsbereich enthalten.
PP | ME | HY | SE | Gesamt | |
Umsatz | 3.338.985 | 1.420.501 | 1.295.970 | 644.128 | 6.699.584 |
EBITDA | 399.555 | 5.520 | 98.490 | 67.505 | 571.070 |
EBITA | 322.677 | -46.672 | 61.990 | 53.691 | 391.686 |
Investitionen | 64.105 | 26.493 | 29.725 | 11.494 | 131.817 |
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten | 112.499 | 86.435 | 38.469 | 13.951 | 251.354 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 3 | -4.709 | 371 | 0 | -4.335 |
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 0 | 778 | 4.686 | 0 | 5.464 |
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PP | ME | HY | SE | Gesamt | |
Umsatz | 2.869.458 | 1.636.861 | 1.470.746 | 696.831 | 6.673.896 |
EBITDA | 351.393 | -1.516 | 134.087 | 53.598 | 537.562 |
EBITA | 270.991 | -73.822 | 105.877 | 40.118 | 343.164 |
Investitionen | 63.327 | 30.783 | 51.727 | 11.246 | 157.083 |
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten | 124.561 | 101.791 | 30.722 | 13.480 | 270.554 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | -12 | -13 | -100 | 0 | -125 |
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 0 | 487 | 4.315 | 0 | 4.802 |
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b)Geografische Gebiete
Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Nordamerika, Südamerika, China und Asien (ohne China) betrieben. Segmenterlöse mit externen Kunden nach geografischen Gebieten werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.
Europa | Nordamerika | Südamerika | China | Asien (ohne | Rest der Welt und Konsoli- | Gesamt | |
Außenumsätze | 2.279.191 | 1.302.297 | 1.237.104 | 822.637 | 831.596 | 226.759 | 6.699.584 |
Langfristige Vermögenswerte | 867.789 | 246.406 | 74.842 | 159.686 | 34.801 | 816.346 | 2.199.870 |
Investitionen | 78.223 | 18.011 | 6.156 | 24.906 | 4.076 | 445 | 131.817 |
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Europa | Nordamerika | Südamerika | China | Asien (ohne | Rest der Welt und Konsoli- | Gesamt | |
Außenumsätze | 2.327.419 | 1.416.581 | 770.640 | 979.297 | 899.055 | 280.904 | 6.673.896 |
Langfristige Vermögenswerte | 879.277 | 272.763 | 86.977 | 162.312 | 42.532 | 968.174 | 2.412.035 |
Investitionen | 81.420 | 36.504 | 11.995 | 17.843 | 7.122 | 2.199 | 157.083 |
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Langfristige Vermögenswerte (wie intern berichtet) bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerten und beinhalten nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen sowie aktive latente Steuern.
In den Außenumsätzen für Europa ist ein Betrag von 152.926 TEUR (2019: 169.800 TEUR) für Umsätze enthalten, die in Österreich erzielt werden. Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 321.880 TEUR (2019: 319.725 TEUR) befinden sich in Österreich.
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-GRUPPE resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden generiert. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt: Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind eigenständig abgrenzbare Dienstleitungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu separieren. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.
Die überwiegende Mehrheit der Umsatzerlöse wird bei ANDRITZ zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Aufträge, die zeitraumbezogen realisiert werden, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode („cost-to-cost method“) festgelegt. Bei der „cost-to-cost method“ werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.
Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ANDRITZ erlangt ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.
Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Bilanz im Posten „Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung“ ausgewiesen.
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von ANDRITZ und werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Paket zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.
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a)Art der Produkte und Dienstleistungen, Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und wesentliche Zahlungsbedingungen
ANDRITZ ist ein Lieferant von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für die Zellstoff- und Papierindustrie (Pulp & Paper), die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie (Metals), Wasserkraftwerke (Hydro), für kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung sowie für Tierfutter- und Biomassepelletierung (Separation).
— | Mehr Informationen in Kapitel 8. Segmentberichterstattung. |
Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode („cost-to-cost“-Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bei ANDRITZ sind im Bereich der Neuanlagen einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht gegeben, dann werden die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Zahlungen bzw. Anzahlungen von Kunden erfolgen – vertraglich bedingt – bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.
Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.
Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.
Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleitungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt, zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.
Im Geschäftsjahr 2020 gab es weder Verträge, noch aufgrund von Zahlungsbedingungen implizierte Finanzierungszusagen, durch welche signifikante Finanzierungskomponenten vorliegen.
Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen („assurance-type-warranty“) bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung („service-type-warranty“) vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der bedingten Gegenleistung zugerechnet wird.
b)Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die folgende Übersicht zeigt die Außenumsätze von ANDRITZ auf Basis der berichteten Geschäftsbereiche:
Pulp & Paper | Metals | Hydro | Separation | Gesamt | ||||||
(in TEUR) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
Regionen |
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Europa | 1.012.671 | 936.871 | 651.028 | 696.408 | 412.176 | 473.267 | 203.316 | 220.873 | 2.279.191 | 2.327.419 |
Nordamerika | 541.565 | 613.207 | 339.117 | 349.860 | 236.017 | 271.769 | 185.598 | 181.745 | 1.302.297 | 1.416.581 |
Südamerika | 1.071.426 | 568.866 | 24.104 | 47.062 | 80.255 | 91.798 | 61.319 | 62.914 | 1.237.104 | 770.640 |
Asien (ohne China) | 366.889 | 335.029 | 56.584 | 91.637 | 324.183 | 374.559 | 83.940 | 97.830 | 831.596 | 899.055 |
China | 288.805 | 314.730 | 334.125 | 436.928 | 119.768 | 126.963 | 79.939 | 100.676 | 822.637 | 979.297 |
Sonstige | 57.629 | 100.754 | 15.543 | 14.966 | 123.571 | 132.390 | 30.016 | 32.793 | 226.759 | 280.904 |
| 3.338.985 | 2.869.458 | 1.420.501 | 1.636.861 | 1.295.970 | 1.470.746 | 644.128 | 696.831 | 6.699.584 | 6.673.896 |
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Zeitpunkt der |
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Über einen Zeitraum | 2.126.633 | 1.595.905 | 940.533 | 1.028.403 | 1.042.302 | 1.177.771 | 231.733 | 247.694 | 4.341.201 | 4.049.773 |
Zu einem Zeitpunkt | 1.212.352 | 1.273.553 | 479.968 | 608.458 | 253.668 | 292.975 | 412.395 | 449.137 | 2.358.383 | 2.624.123 |
| 3.338.985 | 2.869.458 | 1.420.501 | 1.636.861 | 1.295.970 | 1.470.746 | 644.128 | 696.831 | 6.699.584 | 6.673.896 |
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Umsatzkategorien |
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Neuanlagen | 1.998.518 | 1.434.293 | 1.083.900 | 1.197.402 | 837.471 | 994.305 | 336.999 | 381.626 | 4.256.888 | 4.007.626 |
Service | 1.340.467 | 1.435.165 | 336.601 | 439.459 | 458.499 | 476.441 | 307.129 | 315.205 | 2.442.696 | 2.666.270 |
| 3.338.985 | 2.869.458 | 1.420.501 | 1.636.861 | 1.295.970 | 1.470.746 | 644.128 | 696.831 | 6.699.584 | 6.673.896 |
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c)Vertragssalden
ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte, wenn der Leistungsfortschritt bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2020 kam es zur Reduktion der Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 471 TEUR (2019: Reduktion der Wertberichtigung um 617 TEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 0 TEUR
(2019: 13.840 TEUR). Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn die Rechnung an den Kunden gestellt wird.
Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen für Kundenverträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden in der Regel im nächsten Geschäftsjahr als Erlös erfasst.
Übersteigen Anzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, dann kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren, belaufen sich auf 830.050 TEUR (2019: 724.276 TEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten um 0 TEUR (2019: 26.208 TEUR).
Die kumulativen Anpassungen der Erlöse, die sich aus einer Änderung der Bestimmung des Leistungsfortschritts, einer Änderung der Schätzung des Transaktionspreises oder einer Vertragsänderung ergeben, sowie in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt worden sind, belaufen sich in der Regel auf unter einem Prozent der Gesamterlöse eines Geschäftsjahres.
d)Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Die nachfolgende Übersicht enthält den Auftragsstand zum 31. Dezember 2020 mit der erwarteten Umsatzrealisierung in den folgenden Perioden:
2021 | 2022 und später | Gesamt | |
Pulp & Paper | 1.933.985 | 657.002 | 2.590.987 |
Metals | 970.503 | 211.057 | 1.181.560 |
Hydro | 1.110.146 | 1.477.842 | 2.587.988 |
Separation | 393.751 | 19.744 | 413.495 |
| 4.408.385 | 2.365.645 | 6.774.030 |
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ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.
e)Vertragskosten
ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Posten „Sonstige Forderungen“ enthalten und betragen zum 31. Dezember 2020 13.726 TEUR (2019: 11.614 TEUR). Analog zum Projektfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2020 4.352 TEUR (2019: 4.532 TEUR) amortisiert. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen erfasst.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden. Die Abrechnung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden, sind wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich.
Die Evaluierung, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Schätzungen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.
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2020 | 2019 | |
Öffentliche Zuwendungen | 30.659 | 25.621 |
Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 10.955 | 8.934 |
Mieterträge | 9.314 | 8.498 |
Verschrottungserträge | 5.429 | 5.792 |
Erträge aus Versicherungsleistungen | 3.903 | 9.452 |
Fremdwährungskursgewinne | 0 | 3.096 |
Übrige | 25.677 | 34.808 |
| 85.937 | 96.201 |
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Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird in der Darstellung danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden.
Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus dem Zahlungseingang ausgebuchter Forderungen.
2020 | 2019 | |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 2.974.286 | 2.574.373 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 658.150 | 730.817 |
| 3.632.436 | 3.305.190 |
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12.Personalaufwand
2020 | 2019 | |
Löhne und Gehälter | 1.413.532 | 1.601.154 |
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen für Unterstützung | 283.527 | 316.203 |
Abfindungen | 43.267 | 41.390 |
Aufwendungen für Pensionen | 41.722 | 48.781 |
Aufwendungen für Abfertigungen | 8.205 | 7.692 |
| 1.790.253 | 2.015.220 |
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Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Höhe von 28.889 TEUR (2019: 0 TEUR) wurden aufwandsmindernd erfasst.
Die Anzahl der Mitarbeiter der ANDRITZ-GRUPPE betrug:
2020 | 2019 | |
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) | 27.232 | 29.513 |
Mitarbeiter (durchschnittlich, ohne Lehrlinge) | 28.026 | 29.519 |
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2020 | 2019 | |
Vertriebsaufwendungen | 214.773 | 195.456 |
Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen | 133.153 | 154.693 |
Reparaturen und Instandhaltungen | 105.934 | 112.915 |
Reiseaufwendungen | 87.674 | 176.345 |
Aufwendungen für Energie und Wasser | 43.455 | 46.720 |
Versicherungsaufwendungen | 38.770 | 41.127 |
Miet- und Leasingaufwendungen | 30.040 | 32.322 |
Sonstige Steuern und Gebühren | 23.282 | 22.546 |
Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen | 22.079 | 22.331 |
Fremdwährungskursverluste | 11.662 | 0 |
Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen | 11.066 | 9.611 |
Übrige | 43.488 | 69.846 |
| 765.376 | 883.912 |
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In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Weiterbildung von Arbeitnehmern sowie Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen enthalten.
14.Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen
2020 | 2019 | |
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte |
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Abschreibungen | 69.112 | 82.507 |
Wertminderungen | 9.583 | 89 |
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Sachanlagen |
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Abschreibungen | 161.904 | 168.688 |
Wertminderungen | 11.355 | 19.270 |
Wertaufholungen | -600 | 0 |
| 251.354 | 270.554 |
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Bei den immateriellen Vermögenswerten wurden im Wesentlichen Wertminderungen für Kundenbeziehungen und Technologien in Deutschland und Chile vorgenommen. Die wesentlichen Wertminderungen bei den Sachanlagen wurden für Gebäude in Deutschland vorgenommen. Die gesamten Wertminderungen sind den Geschäftsbereichen Metals und Hydro zuzuordnen.
Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | -4.335 | -125 |
Zinserträge | 17.061 | 21.246 |
Zinsaufwendungen | -46.194 | -69.267 |
Sonstiges Finanzergebnis | -710 | -8.824 |
| -34.178 | -56.970 |
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In den Zinsaufwendungen sind 5.854 TEUR (2019: 8.939 TEUR) für Zinsaufwendungen aus Verpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder sowie erwartete Erträge aus Planvermögen enthalten und Zinsaufwendungen für Leasingverträge in Höhe von 5.096 TEUR (2019: 5.541 TEUR).
Der Posten „Sonstiges Finanzergebnis“ beinhaltet -30 TEUR (2019: -186 TEUR) Gewinne bzw. Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren und 1.278 TEUR (2019: -3.694 TEUR) Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Krediten und Zahlungsmittelkonten sowie Dividendenerträge aus Beteiligungen in Höhe von 1.583 TEUR (2019: 3.092 TEUR). Im Vorjahr war ein Einmaleffekt aus der Wertberichtigung eines Darlehens gegenüber einer entkonsolidierten Einheit in Höhe von 6.530 TEUR enthalten.
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und
-verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene des Tochterunternehmens erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven latenten Steuern bzw. der passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschluss-stichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.
In der ANDRITZ-GRUPPE besteht in Österreich eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ HYDRO GmbH als inländischem Gruppenmitglied sowie der OTORIO LTD, Israel und der ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd., Südafrika als ausländischen Gruppenmitgliedern. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen. Außerdem gibt es in Deutschland mehrere ertragsteuerliche Organschaften zwischen ausgewählten Konzerngesellschaften, für die Ergebnisabführungsverträge bestehen. Des Weiteren gibt es vergleichbare Steuergruppen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden.
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(in TEUR) | 2020 | 2019 |
Tatsächliche Steuern | -133.665 | -85.384 |
Latente Steuern | 56.519 | 27.221 |
| -77.146 | -58.163 |
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Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 70.216 TEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 280.864 TEUR mit dem für die ANDRITZ AG anzuwendenden Steuersatz von 25%:
2020 | 2019 | |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 280.864 | 180.916 |
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (25% 2020 und 25% 2019) | -70.216 | -45.229 |
Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch: |
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Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand | -21.135 | -11.747 |
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge | 12.924 | 8.715 |
Steuersatzdifferenzen ausländischer Steuerrechtskreise | 14.095 | 4.958 |
Effekt aus Steuersatzänderungen | -1.425 | -1.236 |
Steuern für Vorjahre | 6.404 | 23.513 |
Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern | -5.970 | -25.781 |
Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen | -1.304 | -7.731 |
Nicht abzugsfähige Quellensteuern; Steuern ausländischer Betriebsstätten | -11.634 | -9.236 |
Steuerfreie Erträge aus Änderungen im Konsolidierungskreis | 0 | 1.320 |
Sonstige | 1.115 | 4.291 |
Effektiver Steueraufwand | -77.146 | -58.163 |
in % von EBT | -27,5% | -32,1% |
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Die im Geschäftsjahr bei den ausländischen Konzernunternehmen gültigen nominalen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0% und 34,0% (2019: zwischen 9,0% und 34,0%).
Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:
2020 | 2019 | |
Aktive latente Steuern | 179.457 | 167.157 |
Passive latente Steuern | -159.662 | -184.368 |
Stand zum 1. Jänner | 19.795 | -17.211 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern | 56.519 | 27.221 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern | -4.869 | 9.618 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | -71 | -667 |
Währungsumrechnung | -8.638 | 834 |
Stand zum 31. Dezember | 62.736 | 19.795 |
Davon: |
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Aktive latente Steuern | 207.750 | 179.457 |
Passive latente Steuern | -145.014 | -159.662 |
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Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen:
2020 | 2019 | |||
| Latente Steuern | Latente Steuern | ||
(in TEUR) | Aktiva | Passiva | Aktiva | Passiva |
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder | 7.652 | -50.869 | 5.525 | -73.990 |
Sachanlagen | 8.509 | -89.105 | 12.812 | -99.734 |
Finanzanlagevermögen | 8.427 | -3.060 | 6.675 | -4.947 |
Vorräte | 228.435 | -3.292 | 216.822 | -3.009 |
Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 86.995 | -188.409 | 80.952 | -163.452 |
| 340.018 | -334.735 | 322.786 | -345.132 |
Rückstellungen | 147.518 | -17.144 | 137.052 | -25.442 |
Verbindlichkeiten | 142.306 | -251.038 | 105.133 | -209.092 |
| 289.824 | -268.182 | 242.185 | -234.534 |
Steuerliche Verlustvorträge | 199.197 | 0 | 210.204 | 0 |
Latente Steuern vor Ansatzkorrektur und Saldierung | 829.039 | -602.917 | 775.175 | -579.666 |
Nicht angesetzte aktive latente Steuern | -163.386 | 0 | -175.714 | 0 |
| 665.653 | -602.917 | 599.461 | -579.666 |
Saldierung | -457.903 | 457.903 | -420.004 | 420.004 |
Latente Steuern | 207.750 | -145.014 | 179.457 | -159.662 |
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Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):
2020 | 2019 | |||||
(in TEUR) | Deutschland | USA | Übrige | Deutschland | USA | Übrige |
Körperschaftsteuer | 298.523 | 108.853 | 309.761 | 227.073 | 180.332 | 343.951 |
Gewerbesteuer | 288.663 | 0 | 0 | 212.246 | 0 | 0 |
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Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):
2020 | 2019 | |
Abzugsfähige temporäre Differenzen | 146.618 | 114.333 |
Steuerliche Verlustvorträge | 460.808 | 549.833 |
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Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen in den nächsten fünf Jahren 11.376 TEUR (2019: 15.541 TEUR). In den steuerlichen Organschaften in Deutschland bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 2.704 TEUR (2019: 10.422 TEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 3.195 TEUR (2019: 7.860 TEUR).
Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentel-Abschreibungen beläuft sich auf 1.826 TEUR (2019: 2.703 TEUR). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von 456 TEUR (2019: 676 TEUR) angesetzt.
Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen in Höhe von 306.538 TEUR (2019: 266.755 TEUR) angesetzt.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.
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Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (wie im Anschluss an die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben) wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien, die während der Periode ausgegeben waren, dividiert wurde.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien unter Berücksichtigung von Aktienoptionen dividiert wurde.
2020 | 2019 | |
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis | 207.120 | 127.804 |
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien | 99.470.414 | 100.411.757 |
Potenzielle Verwässerung durch Aktienoptionen | 0 | 0 |
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien und Optionen | 99.470.414 | 100.411.757 |
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Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) | 2,08 | 1,27 |
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) | 2,08 | 1,27 |
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D)Langfristige Vermögenswerte und Schulden
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Abschreibung erfolgt linear überwiegend über folgende erwartete Nutzungsdauern:
20 - 50 Jahre | |
Technische Anlagen und Maschinen | 4 - 10 Jahre |
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge | 3 - 10 Jahre |
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Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.
Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten, zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
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Die Sachanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | In Bau befindliche Anlagen | Gesamt | |
Anschaffungskosten |
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Stand zum 31. Dezember 2018 | 787.921 | 897.810 | 212.488 | 46.364 | 1.944.583 |
Änderung von Rechnungslegungsmethoden | 203.140 | 5.942 | 19.619 | 0 | 228.701 |
Zugänge | 41.351 | 31.793 | 33.662 | 42.791 | 149.597 |
Abgänge | -23.437 | -34.375 | -23.269 | -82 | -81.163 |
Umgliederungen | 18.770 | 22.263 | 4.472 | -45.674 | -169 |
Währungsumrechnung | 7.261 | 2.781 | 574 | 416 | 11.032 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | 371 | 812 | -57 | 0 | 1.126 |
Anpassungen in Bewertungszeitraum von IFRS 3 | 718 | -12.323 | -483 | 0 | -12.088 |
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | -2.786 | -20.476 | -1.481 | 0 | -24.743 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | 1.033.309 | 894.227 | 245.525 | 43.815 | 2.216.876 |
Zugänge | 37.324 | 30.207 | 22.593 | 36.426 | 126.550 |
Abgänge | -32.049 | -27.777 | -20.160 | -626 | -80.612 |
Umgliederungen | 9.664 | 23.793 | 3.268 | -37.811 | -1.086 |
Währungsumrechnung | -33.085 | -39.668 | -9.914 | -1.327 | -83.994 |
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | 654 | 779 | -31 | 0 | 1.402 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 1.015.817 | 881.561 | 241.281 | 40.477 | 2.179.136 |
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Kumulierte Abschreibung |
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Stand zum 31. Dezember 2018 | -215.688 | -459.430 | -137.331 | 0 | -812.449 |
Abschreibungen | -58.382 | -74.441 | -35.865 | 0 | -168.688 |
Wertminderungen | -5.369 | -13.774 | -128 | 1 | -19.270 |
Abgänge | 7.480 | 30.173 | 21.106 | -1 | 58.758 |
Währungsumrechnung | -814 | -812 | -356 | -1 | -1.983 |
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | 0 | 16.229 | 1.087 | 0 | 17.316 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | 138 | -176 | 73 | 1 | 36 |
Anpassungen in Bewertungszeitraum von IFRS 3 | -19 | 4.555 | 106 | 0 | 4.642 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | -272.654 | -497.676 | -151.308 | 0 | -921.638 |
Abschreibungen | -58.515 | -69.512 | -33.877 | 0 | -161.904 |
Wertminderungen | -6.406 | -4.712 | -237 | 0 | -11.355 |
Wertaufholungen | 594 | 6 | 0 | 0 | 600 |
Abgänge | 16.258 | 20.352 | 15.171 | 0 | 51.781 |
Währungsumrechnung | 7.317 | 18.837 | 6.346 | 0 | 32.500 |
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | 951 | 30 | 31 | 0 | 1.012 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | -312.455 | -532.675 | -163.874 | 0 | -1.009.004 |
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Buchwert |
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Stand zum 31. Dezember 2019 | 760.655 | 396.551 | 94.217 | 43.815 | 1.295.238 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 703.362 | 348.886 | 77.407 | 40.477 | 1.170.132 |
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a)Sicherheiten
Sachanlagen in Höhe von 13.681 TEUR wurden zum 31. Dezember 2020 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2019: 47.846 TEUR).
b)Bestellobligo
Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2020 betrugen diese Verpflichtungen 19.057 TEUR (31. Dezember 2019: 20.181 TEUR).
c)Fremdkapitalkosten
Weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2019 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich waren.
d)Zuwendungen der öffentlichen Hand
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand im Ausmaß von 440 TEUR (2019: 334 TEUR) für Investitionen in Sachanlagenerhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Ermessensentscheidungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.
Werthaltigkeitsprüfungen von Sachanlagen basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
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19.Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ANDRITZ erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.
Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ANDRITZ bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverträge, die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, werden nicht erfasst. Ebenso gilt dies für Verhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit besitzen. Für Portfolios mit ähnlich strukturierten Leasingverhältnissen wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewendet. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ANDRITZ hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.
Bei Vertragsbeginn prüft ANDRITZ, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird und/oder erweitert um Zeiträume, die über eine Beendigungsoption des Leasingverhältnisses eingeschränkt sind, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.
Beim erstmaligen Ansatz erfasst ANDRITZ eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dies nicht ohne weiteres möglich ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt.
Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixer Zahlungen und variabler Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen. Variable Zahlungen, die auf der zukünftigen Wertentwicklung des Vermögenswerts basieren, werden nicht als Leasingzahlungen definiert. Weiterhin enthalten sind Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung hinreichend sicher ist, Leasingzahlungen in einer optionalen Verlängerungsperiode, wenn die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, sowie Vertragsstrafen für vorzeitiges Beenden eines Mietverhältnisses, falls es hinreichend sicher ist, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird.
Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Es setzt sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige Vorauszahlungen zuzüglich anfänglich angefallener direkter Kosten zusammen. Zusätzlich werden Schätzungen der Kosten für den Abbau des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, abzüglich etwaiger Leasinganreize ergänzt.
Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf ANDRITZ übergeht oder wenn in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass eine Kaufoption wahrgenommen wird, wird der zugrundeliegende Vermögenswert bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36.
Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung des verwendeten Index oder des (Zins-)Satzes, der Laufzeit des Mietverhältnisses oder die im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträge ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.
ANDRITZ ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswertes beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
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a)ANDRITZ als Leasingnehmer
Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:
2020 | 2019 | |
Grundstücke und Gebäude | 171.064 | 195.339 |
Personenkraftwagen | 14.617 | 16.674 |
Technische Anlagen und Maschinen | 4.959 | 5.727 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.237 | 2.382 |
| 192.877 | 220.122 |
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Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2020 44.110 TEUR (2019: 47.454 TEUR). Der gesamte Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2020 53.998 TEUR (2019: 51.524 TEUR). In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
2020 | 2019 | |
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden | 3.598 | 3.167 |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden | 12.595 | 14.099 |
Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden | 3.552 | 4.284 |
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 5.096 | 5.541 |
Abschreibungen für Nutzungsrechte | 44.407 | 45.692 |
davon Grundstücke und Gebäude | 32.033 | 33.604 |
davon Personenkraftwagen | 9.261 | 8.927 |
davon technische Anlagen und Maschinen | 2.026 | 1.743 |
davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.087 | 1.418 |
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Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2020 2,07% (2019: 2,16%). Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Dividenden oder zusätzliche Schulden. Es gibt keine wesentlichen Untervermietungen im Rahmen von Operating- und Finanzierungs-Leasingverhältnissen. Leasingzahlungen für Mietverhältnisse, die der Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, betragen 2020 176 TEUR (2019: 1.963 TEUR).
ANDRITZ mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Fertigung und Lagerung. Die Mietverträge für Grundstücke und Gebäude haben in der Regel eine durchschnittliche Laufzeit von 7,4 Jahren im Geschäftsjahr 2020 (2019: 9,1 Jahre). In mehreren Fällen sehen Mietverträge zusätzliche Zahlungen vor, die auf Änderungen der lokalen Preisindizes beruhen.
Einige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude enthalten Verlängerungsoptionen, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Der Konzern ist bestrebt, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, sofern dies praktikabel ist, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern überprüft, ob die Ausübung der Optionen mit hinreichender Sicherheit möglich ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt, auf die er Einfluss hat. Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2020, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 937 TEUR führen würden (2019: 918 TEUR).
Bei den Fahrzeugen least ANDRITZ hauptsächlich Personenkraftwagen für Mitarbeiter mit einer durchschnittlichen Mietdauer von 4,1 Jahren im Geschäftsjahr 2020 (2019: 3,6 Jahre). Zu den geleasten technischen Anlagen gehören Maschinen und andere Fahrzeuge, die in Fabriken und Lagern verwendet werden. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2020 4,9 Jahre (2019: 5,6 Jahre).
Darüber hinaus werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Nutzung durch die Mitarbeiter angemietet. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2020 5,4 Jahre (2019: 5,0 Jahre). Bei vielen Verträgen dieser Kategorie handelt es sich um Vermögenswerte von geringem Wert, diese wurden sofort aufwandswirksam erfasst.
ANDRITZ überwacht die Nutzung dieser Fahrzeuge und Ausrüstungen und überprüft den geschätzten Betrag, der zum Bilanzstichtag im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen ist, um die Leasingverbindlichkeiten und das Nutzungsrecht neu zu bewerten. ANDRITZ schätzt zum 31. Dezember 2020 den voraussichtlichen Restgarantiebetrag als nicht wesentlich ein.
b)ANDRITZ als Leasinggeber
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge in der Höhe von 9.314 TEUR (2019 8.498 TEUR) aus Leasingverhältnissen erzielt. Die Verträge betreffen im Wesentlichen die Vermietung von Immobilien. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Leasingverträgen sind wie folgt:
2020 | 2019 | |
Bis zu einem Jahr | 7.263 | 6.222 |
1 bis 2 Jahre | 3.349 | 3.381 |
2 bis 3 Jahre | 2.874 | 2.687 |
3 bis 4 Jahre | 2.588 | 2.319 |
4 bis 5 Jahre | 2.214 | 2.319 |
Länger als 5 Jahre | 8.237 | 10.141 |
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen | 26.525 | 27.069 |
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.
Werthaltigkeitsprüfungen von Nutzungsrechten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
Bei der Auslegung der Wahlrechte und Definition des Neupreises von Gegenständen von geringem Wert werden Ermessensentscheidungen getroffen. Als Gegenstände von geringem Wert wird bei Leasingverträgen eine Grenze von 5 TEUR für den geleasten Gegenstand festgelegt.
Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Neben den üblichen Nutzungsdauern der Leasinggegenstände wirken weitere Faktoren in die Ermessungsentscheidungen ein. Dazu gehören Verlängerungsoptionen, vorzeitige Kündigungsoptionen, Einbauten oder Erweiterungen des Leasinggegenstands und wirtschaftliche Auswirkungen bei Vertragsänderungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen, werden diese entsprechend angepasst.
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20.Geschäfts- oder Firmenwerte
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 30. September durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen und Veränderungen in der Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.
Die Planung erfolgt grundsätzlich auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche für die nächsten drei Jahre erstellt wird. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.
Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.
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Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich wie folgt:
2020 | 2019 | |
Anschaffungskosten |
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Stand zum 1. Jänner | 986.302 | 1.034.378 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | 0 | 827 |
Neubewertung aus Akquisitionen | 0 | 16.976 |
Abgänge | -4.674 | -71.969 |
Währungsumrechnung | -22.568 | 6.090 |
Stand zum 31. Dezember | 959.060 | 986.302 |
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Kumulierte Wertminderung |
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Stand zum 1. Jänner | -209.387 | -249.788 |
Wertminderung | -4.674 | -29.123 |
Abgänge | 4.674 | 71.969 |
Währungsumrechnung | 10.355 | -2.445 |
Stand zum 31. Dezember | -199.032 | -209.387 |
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Buchwert |
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Stand zum 1. Jänner | 776.915 | 784.590 |
Stand zum 31. Dezember | 760.028 | 776.915 |
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Diese teilen sich auf die Geschäftsbereiche wie folgt auf:
2020 | 2019 | |
Pulp & Paper | 356.404 | 366.740 |
Metals | 261.055 | 267.031 |
Hydro | 112.854 | 113.404 |
Separation | 29.715 | 29.740 |
| 760.028 | 776.915 |
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a)Neubewertung aus Akquisitionen
Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu keiner Neubewertung gemäß IFRS 3.
b)Wertminderung
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4.674 TEUR vorgenommen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelt hat. Die Wertminderung betrifft eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, die dem Geschäftsbereich Metals zuzuordnen ist. Die erzielbaren Beträge dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit entsprechen deren Nutzungswerten. 2019 wurden Wertminderungen in Höhe von 29.123 TEUR für Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsbereich Metals erfasst.
c)Zahlungsmittelgenerierende Einheiten
Die folgenden Tabellen zeigen die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
Erwerbsjahr | Geschäftsbereich | Geschäfts- oder Firmenwert | Diskontierungssatz vor Steuern | Langfristige Wachstumsrate | Beschreibung | |
|
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| (in TEUR) | (in %) | (in %) |
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Schuler (ME-F) | 2013 | ME | 215.061 | 9,38 | 2,01 | Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service im Bereich der Umformtechnik |
Xerium (PFR) | 2018 | PP | 213.549 | 10,76 | 2,25 | Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe, Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-, Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und Aufrüstungsleistungen |
Large Hydro (HLH) | 2006 | HY | 45.736 | 12,43 | 1,99 | Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweiterungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen |
Service Rehab (HSR) | 2006-2014 | HY | 41.906 | 10,57 | 2,36 | Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für elektromechanische Ausrüstungen für |
Diatec | 2018 | PP | 33.925 | 16,22 | 3,00 | Spezialmaschinen und technologische Lösungen vorwiegend für die Produktion von Babywindeln und anderen saugfähigen Hygieneprodukten |
Separation (SES) | 2004-2012 | SE | 24.542 | 10,90 | 2,29 | Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen, Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen |
Mill Solutions (MMS) | 1997-2014 | ME | 16.069 | 9,99 | 2,68 | Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von warm- und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichtetem Band sowie Nichteisenmetallen |
Compact Hydro (HCH) | 2006 | HY | 15.000 | 11,06 | 1,98 | Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße Wasserkraftwerke sowie Lösungen für Kleinstwasserkraftwerke |
Übrige ZGE |
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| 154.240 |
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| 760.028 |
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Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte aufgrund von Änderungen in der internen Berichtsstruktur eine Anpassung der Zusammensetzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die ZGE Kraft & Paper Mill Services (PKP) wurde auf drei zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die ZGE Engineered Wear Parts (PEW) wurde auf zwei zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Dementsprechend sind die beiden ZGEs PKP und PEW nicht mehr separat angeführt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden sowohl auf Basis der neuen als auch der alten Zusammensetzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getestet.
Erwerbsjahr | Geschäftsbereich | Geschäfts- oder Firmenwert | Diskontierungssatz vor Steuern | Langfristige Wachstumsrate | Beschreibung | |
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| (in TEUR) | (in %) | (in %) |
|
Xerium (PFR) | 2018 | PP | 220.139 | 10,87 | 2,19 | Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe, Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-, Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und Aufrüstungsleistungen |
Schuler (ME-F) | 2013 | ME | 215.061 | 9,53 | 2,09 | Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service im Bereich der Umformtechnik |
Large Hydro (HLH) | 2006 | HY | 45.868 | 11,11 | 1,93 | Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweiterungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen |
Service Rehab (HSR) | 2006-2014 | HY | 42.087 | 9,15 | 2,28 | Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für elektromechanische Ausrüstungen für |
Diatec | 2018 | PP | 33.925 | 12,43 | 3,06 | Spezialmaschinen und technologische Lösungen vorwiegend für die Produktion von Babywindeln und anderen saugfähigen Hygieneprodukten |
Kraft & Paper Mill Services (PKP) | 2000-2011 | PP | 30.710 | 9,56 | 2,43 | Anlagen und Service für Sägewerke, Holzplätze, Faserlinien, Bahntrocknungsanlagen, chemische Rückgewinnung und Energieversorgung |
Separation (SES) | 2004-2012 | SE | 24.542 | 10,38 | 2,42 | Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen, Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen |
Engineered Wear Parts (PEW) | 1999-2003 | PP | 18.680 | 9,99 | 2,33 | Prozesstechnische Verschleißteile für die Zellstoff- und Papierindustrie |
Mill Solutions (MMS) | 1997-2014 | ME | 16.641 | 9,61 | 2,28 | Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von warm- und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichtetem Band sowie Nichteisenmetallen |
Compact Hydro (HCH) | 2006 | HY | 15.000 | 10,30 | 1,96 | Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße Wasserkraftwerke sowie Lösungen für Kleinstwasserkraftwerke |
Übrige ZGE |
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| 114.262 |
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| 776.915 |
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.
Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht:
Geschäfts- oder Firmenwert | Diskontierungssatz | Geplante Wachstumsraten | Geplante Cashflows | |
| (in TEUR) | (in %) | (in %) | (in %) |
Schuler (ME-F) | 215.061 | 0,27% | -4,92% | -3,87% |
Xerium (PFR) | 213.549 | 0,12% | -1,91% | -1,44% |
Large Hydro (HLH) | 45.736 | 3,77% | -23,29% | -30,39% |
Service Rehab (HSR) | 41.906 | 8,94% | -43,51% | -55,11% |
Diatec | 33.925 | 4,21% | -33,94% | -24,84% |
Separation (SES) | 24.542 | 10,88% | -55,64% | -59,69% |
Mill Solutions (MMS) | 16.069 | 2,20% | -28,22% | -23,78% |
Compact Hydro (HCH) | 15.000 | 1,45% | -18,48% | -12,68% |
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Geschäfts- oder Firmenwert | Diskontierungssatz | Geplante Wachstumsraten | Geplante Cashflows | |
| (in TEUR) | (in %) | (in %) | (in %) |
Xerium (PFR) | 220.139 | 0,06% | -0,92% | -0,73% |
Schuler (ME-F) | 215.061 | 0,55% | -9,00% | -8,08% |
Large Hydro (HLH) | 45.868 | 4,77% | -29,12% | -37,86% |
Service Rehab (HSR) | 42.087 | 9,73% | -46,58% | -62,31% |
Diatec | 33.925 | 0,70% | -8,50% | -7,57% |
Separation (SES) | 24.542 | 6,30% | -40,13% | -50,54% |
Mill Solutions (MMS) | 16.641 | 24,43% | -70,56% | -81,88% |
Compact Hydro (HCH) | 15.000 | 6,92% | -47,57% | -52,42% |
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21.Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern lauten wie folgt:
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Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte |
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Auftragsstand | 1 - 3 Jahre |
Kundenbeziehungen | 3 - 10 Jahre |
Markennamen | 7 - 15 Jahre |
Technologie | 4 - 10 Jahre |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
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Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 3 - 15 Jahre |
Entwicklungskosten | 3 - 5 Jahre |
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Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.
Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher ist als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.
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Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:
Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Gesamt | |
Anschaffungskosten |
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Stand zum 31. Dezember 2018 | 524.654 | 85.919 | 610.573 |
Zugänge | 0 | 6.992 | 6.992 |
Abgänge | -25.120 | -11.976 | -37.096 |
Umgliederungen | 0 | 169 | 169 |
Währungsumrechnung | 4.604 | 186 | 4.790 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | 7.412 | 24 | 7.436 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | 511.550 | 81.314 | 592.864 |
Zugänge | 1.012 | 4.229 | 5.241 |
Abgänge | -20.844 | -2.430 | -23.274 |
Umgliederungen | 0 | 1.086 | 1.086 |
Währungsumrechnung | -18.457 | -1.639 | -20.096 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 473.261 | 82.560 | 555.821 |
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Kumulierte Abschreibung |
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Stand zum 31. Dezember 2018 | -170.437 | -67.215 | -237.652 |
Abschreibungen | -76.160 | -6.347 | -82.507 |
Wertminderungen | 0 | -89 | -89 |
Abgänge | 25.120 | 11.979 | 37.099 |
Währungsumrechnung | -418 | -78 | -496 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | 0 | -22 | -22 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | -221.895 | -61.772 | -283.667 |
Abschreibungen | -62.985 | -6.127 | -69.112 |
Wertminderungen | -8.985 | -598 | -9.583 |
Abgänge | 20.492 | 2.381 | 22.873 |
Währungsumrechnung | 6.097 | 1.322 | 7.419 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | -267.276 | -64.794 | -332.070 |
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Buchwert |
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Stand zum 31. Dezember 2019 | 289.655 | 19.542 | 309.197 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 205.985 | 17.766 | 223.751 |
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a)Forschungs- und Entwicklungskosten
Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2020 100.959 TEUR (2019: 114.973 TEUR) berücksichtigt. Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2020 Entwicklungskosten in Höhe von 2.039 TEUR (2019: 3.786 TEUR) unter dem Posten „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert.
b)Sicherheiten
Aus der Sicherheitenbestellung bestehen bei den immateriellen Vermögenswerten per 31. Dezember 2020 Verfügungsbeschränkungen in Höhe von 50 TEUR (2019: 120 TEUR).
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die voraussichtlichen Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens unterliegen Ermessensentscheidungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden diese entsprechend angepasst.
Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
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22.Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Einige Konzernunternehmen haben leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die angebotenen Leistungen differieren in Abhängigkeit von der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation jedes Landes. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Arbeitnehmerentgelten ab.
In einigen Ländern ist der Konzern gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungen zu zahlen. Entsprechende Abfertigungsverpflichtungen werden rückgestellt.
Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens („projected unit credit method“) und Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs erdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des „net interest approach“ bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrundeliegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgeldrückstellung und sonstigen langfristigen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.
Einige Konzernunternehmen haben für bestimmte Arbeitnehmer beitragsorientierte Pensions- und Abfertigungszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.
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Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |
Pensionen | 313.543 | 310.834 |
Abfertigungen | 106.516 | 112.236 |
Übrige | 33.882 | 30.355 |
| 453.941 | 453.425 |
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In den übrigen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder enthalten.
a)Pensionen
2020 | 2019 | |
Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen |
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Laufende Dienstzeitaufwendungen | 10.042 | 9.151 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -1.044 | -96 |
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen | -666 | 81 |
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Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen |
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Zahlungen an beitragsorientierte Pläne | 33.390 | 39.645 |
| 41.722 | 48.781 |
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Gemäß IAS 19 erfolgt eine Aufgliederung der leistungsorientierten Pensionspläne nach den unterschiedlichen geografischen Standorten. Die Pensionspläne entfallen im Wesentlichen auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. In der Position „Sonstige“ sind vor allem Pensionspläne in den USA und in Kanada enthalten.
Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember sind wie folgt:
| Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | |
Abzinsungsfaktor | in % | 0,32 - 1,08 | 0,12 - 0,15 | 0,32 - 7,30 |
Gehaltserhöhungen | in % | 0,00 - 2,50 | 0,50 | 0,00 - 6,33 |
Erhöhungen bei Pensionsbezügen | in % | 1,50 | 0,00 | 0,00 - 4,75 |
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung | in Jahren | 6,48 - 17,06 | 14,05 - 18,40 | 8,00 - 17,84 |
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| Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | |
Abzinsungsfaktor | in % | 0,62 - 1,42 | 0,25 - 0,29 | 0,33 - 7,50 |
Gehaltserhöhungen | in % | 0,00 - 2,50 | 0,50 - 1,00 | 0,00 - 6,33 |
Erhöhungen bei Pensionsbezügen | in % | 1,75 | 0,00 | 0,00 - 4,75 |
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung | in Jahren | 6,06 - 18,25 | 14,51 - 20,10 | 8,30 - 17,86 |
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Als wesentliche Sterbetafeln wurden die folgenden verwendet:
2020 | 2019 | |
Österreich | AVÖ 2018-P | AVÖ 2018-P |
Deutschland | Heubeck "Richttafeln 2018 G" | Heubeck "Richttafeln 2018 G" |
Schweiz | BVG 2020 Generationentafel | BVG 2015 Generationentafel |
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Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Jänner bis 31. Dezember:
Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | Gesamt | |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner | 297.653 | 232.886 | 206.252 | 736.791 |
Laufende Dienstzeitaufwendungen | 3.598 | 5.361 | 1.083 | 10.042 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | -1.348 | 304 | -1.044 |
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen | 273 | 464 | -18.732 | -17.995 |
Zinsaufwand | 2.585 | 593 | 5.110 | 8.288 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen | -60 | -4.738 | -366 | -5.164 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen | 9.178 | 4.191 | 15.024 | 28.393 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen | 2.814 | 1.243 | -803 | 3.254 |
Gezahlte Leistungen | -12.638 | -19.848 | -10.389 | -42.875 |
Beiträge der Planteilnehmer | 3.091 | 2.808 | 0 | 5.899 |
Währungsumrechnung | 0 | 1.222 | -13.592 | -12.370 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember | 306.494 | 222.834 | 183.891 | 713.219 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -46.536 | -215.913 | -144.573 | -407.022 |
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen | 0 | 4.704 | 2.642 | 7.346 |
Rückstellung zum 31. Dezember | 259.958 | 11.625 | 41.960 | 313.543 |
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Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | Gesamt | |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner | 261.367 | 216.521 | 197.539 | 675.427 |
Laufende Dienstzeitaufwendungen | 2.943 | 4.613 | 1.595 | 9.151 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | -96 | -96 |
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen | -85 | 175 | 64 | 154 |
Zinsaufwand | 5.320 | 2.016 | 6.412 | 13.748 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen | -62 | -7.916 | -1.755 | -9.733 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen | 22.957 | 17.339 | 22.330 | 62.626 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen | 3.094 | -516 | 1.109 | 3.687 |
Gezahlte Leistungen | -14.840 | -10.511 | -8.849 | -34.200 |
Beiträge der Planteilnehmer | 3.881 | 2.782 | 43 | 6.706 |
Währungsumrechnung | 0 | 8.383 | 10.444 | 18.827 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | -3.683 | 0 | 0 | -3.683 |
Sonstige Änderungen | 16.761 | 0 | -22.584 | -5.823 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember | 297.653 | 232.886 | 206.252 | 736.791 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -47.813 | -217.948 | -162.576 | -428.337 |
Kürzung des Vermögenswerts | 0 | 0 | 2.380 | 2.380 |
Rückstellung zum 31. Dezember | 249.840 | 14.938 | 46.056 | 310.834 |
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Von den gesamten Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 713.219 TEUR (2019: 736.791 TEUR) sind 403.855 TEUR (2019: 440.624 TEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds abgedeckt.
Die folgenden Aufstellungen leiten den Zeitwert des Planvermögens über:
Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | Gesamt | |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner | 47.813 | 217.948 | 162.576 | 428.337 |
Zinsertrag | 552 | 548 | 4.032 | 5.132 |
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) | -298 | 9.151 | 10.530 | 19.383 |
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen | -99 | 445 | -18.353 | -18.007 |
Gezahlte Leistungen | -2.011 | -19.892 | -9.928 | -31.831 |
Beiträge des Arbeitgebers | 579 | 3.828 | 6.370 | 10.777 |
Beiträge der Planteilnehmer | 0 | 2.808 | 0 | 2.808 |
Währungsumrechnung | 0 | 1.077 | -10.654 | -9.577 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | 46.536 | 215.913 | 144.573 | 407.022 |
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Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | Gesamt | |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner | 45.628 | 199.488 | 136.913 | 382.029 |
Zinsertrag | 959 | 1.906 | 4.962 | 7.827 |
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) | 2.105 | 12.474 | 17.819 | 32.398 |
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen | -85 | 158 | 0 | 73 |
Gezahlte Leistungen | -3.702 | -10.511 | -8.532 | -22.745 |
Beiträge des Arbeitgebers | 2.908 | 3.769 | 5.066 | 11.743 |
Beiträge der Planteilnehmer | 0 | 2.782 | 5 | 2.787 |
Währungsumrechnung | 0 | 7.882 | 7.802 | 15.684 |
Sonstige Änderungen | 0 | 0 | -1.459 | -1.459 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | 47.813 | 217.948 | 162.576 | 428.337 |
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Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | Gesamt | |
Eigenkapitalinstrumente | 9.086 | 38.409 | 65.891 | 113.386 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 5.642 | 38.409 | 65.891 | 109.942 |
Schuldinstrumente | 12.603 | 62.001 | 66.691 | 141.295 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 12.033 | 62.001 | 66.692 | 140.726 |
Sachanlagen | 1.033 | 50.857 | 215 | 52.105 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 96 | 0 | 215 | 311 |
Sonstige Vermögenswerte | 23.814 | 64.646 | 11.776 | 100.236 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 20.444 | 53.279 | 6.046 | 79.769 |
| 46.536 | 215.913 | 144.573 | 407.022 |
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Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | Gesamt | |
Eigenkapitalinstrumente | 11.518 | 39.066 | 71.223 | 121.807 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 7.832 | 39.066 | 71.223 | 118.121 |
Schuldinstrumente | 11.522 | 64.565 | 82.717 | 158.804 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 11.492 | 64.565 | 82.716 | 158.773 |
Sachanlagen | 795 | 49.995 | 314 | 51.104 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 131 | 0 | 314 | 445 |
Sonstige Vermögenswerte | 23.978 | 64.322 | 8.322 | 96.622 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 21.771 | 53.142 | 1.943 | 76.856 |
| 47.813 | 217.948 | 162.576 | 428.337 |
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Das im Geschäftsjahr 2020 tatsächlich realisierte Veranlagungsergebnis des Planvermögens betrug 5,48% (2019: 9,07%).
Zum 31. Dezember 2020 bestanden keine außergewöhnlichen unternehmens- oder planspezifischen Risiken sowie keine erheblichen Risikokonzentrationen.
Für 2021 sind leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen im Ausmaß von 23.045 TEUR geplant.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung:
| Deutschland und Österreich | Schweiz | Sonstige | Gesamt | |
Abzinsungsfaktor | +0,5% | -18.753 | -17.532 | -11.660 | -47.945 |
| -0,5% | 21.060 | 14.942 | 11.151 | 47.153 |
Gehaltserhöhungen | +0,5% | 619 | 1.636 | 533 | 2.788 |
| -0,5% | -537 | -1.614 | -520 | -2.671 |
Erhöhungen bei Pensionsbezügen | +0,5% | 12.593 | 8.743 | 3.077 | 24.413 |
| -0,5% | -11.530 | 0 | -2.375 | -13.905 |
Lebenserwartung | +1 Jahr | 12.973 | 5.169 | 6.824 | 24.966 |
| -1 Jahr | -12.305 | -9.953 | -5.657 | -27.915 |
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b)Abfertigungen
2020 | 2019 | |
Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen |
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Laufende Dienstzeitaufwendungen | 4.314 | 3.729 |
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Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen |
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Zahlungen an beitragsorientierte Pläne | 3.891 | 3.963 |
| 8.205 | 7.692 |
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Im Geschäftsjahr 2020 sind für Österreich in den Aufwendungen für Abfertigungen ergebniswirksame Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) im Zusammenhang mit beitragsorientierten Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 2.218 TEUR (2019: 2.257 TEUR) enthalten.
Eine Aufgliederung der Abfertigungsverpflichtungen nach den unterschiedlichen geografischen Standorten unterbleibt, da diese zu rund 90% auf Österreich entfallen.
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen in Österreich wie folgt:
| 2020 | 2019 | |
Abzinsungsfaktor | in % | 0,53 - 1,00 | 0,84 - 1,61 |
Gehaltserhöhungen | in % | 2,00 - 2,50 | 0,00 - 2,50 |
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung | in Jahren | 7,51 - 15,00 | 8,22 - 15,00 |
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Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen von 1. Jänner bis 31. Dezember:
2020 | 2019 | |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner | 114.233 | 113.026 |
Laufende Dienstzeitaufwendungen | 4.314 | 3.729 |
Zinsaufwand | 935 | 1.926 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen | -860 | -709 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller | 1.664 | 6.994 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen | -1.252 | -1.011 |
Gezahlte Leistungen | -10.409 | -9.807 |
Währungsumrechnung | -364 | 85 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember | 108.261 | 114.233 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -1.745 | -1.997 |
Rückstellung zum 31. Dezember | 106.516 | 112.236 |
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Die folgende Aufstellung leitet den Zeitwert des Planvermögens über:
2020 | 2019 | |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner | 1.997 | 1.911 |
Zinsertrag | 134 | 151 |
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) | -21 | -29 |
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen | 4 | 0 |
Gezahlte Leistungen | -192 | -763 |
Beiträge des Arbeitgebers | 31 | 740 |
Währungsumrechnung | -208 | -13 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | 1.745 | 1.997 |
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Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
2020 | 2019 | |
Schuldinstrumente | 1.024 | 1.228 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 0 | 0 |
Sonstige Vermögenswerte | 721 | 769 |
davon an einem aktiven Markt notiert | 200 | 214 |
| 1.745 | 1.997 |
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung. Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung.
| 2020 | 2019 | |
Abzinsungsfaktor | +0,5% | -4.932 | -5.456 |
| -0,5% | 5.805 | 5.833 |
Gehaltserhöhungen | +0,5% | 5.004 | 5.629 |
| -0,5% | -4.242 | -5.244 |
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.
Auftragsbezogene Rückstellungen umfassen Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken sowie Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden. Erst genannte werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen gebildet und bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden („onerous contracts“) werden dann gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ANDRITZ höher sind als die zu erwartenden Umsatzerlöse. Belastende Verträge werden durch Kosten- und Nutzenprognosen identifiziert und Schätzungen laufend aktualisiert.
Die Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen enthalten Großteils Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbart wurde.
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Auftragsbezogene Rückstellungen | Restrukturierungen und Personalanpassungen | Sonstige | Gesamt | |
Stand zum 1. Jänner 2020 | 511.923 | 73.292 | 44.473 | 629.688 |
Zuführung | 229.630 | 49.244 | 11.720 | 290.594 |
Verbrauch | -60.310 | -22.008 | -8.804 | -91.122 |
Auflösung | -108.994 | -7.055 | -3.324 | -119.373 |
Währungsumrechnung | -13.987 | -1.684 | -3.098 | -18.769 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | 0 | -11 | 0 | -11 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 558.262 | 91.778 | 40.967 | 691.007 |
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Langfristige | 110.327 | 24.299 | 18.460 | 153.086 |
Kurzfristige | 447.935 | 67.479 | 22.507 | 537.921 |
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ANDRITZ erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.
Die Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen betreffen im Wesentlichen die Optimierung der Wertschöpfungskette in den Geschäftsbereichen Metals (Metals Forming) und Hydro. Zur Sicherung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit werden weitere Personalanpassungen, überwiegend in Deutschland, vorgenommen. Ein großer Teil der resultierenden Mittelabflüsse durch die Umsetzung der Maßnahmen wird im Jahr 2021 anfallen.
In den sonstigen Rückstellungen sind die kurzfristigen Anteile von sonstigen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer (Jubiläumsgelder und Altersteilzeit) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die nicht mit dem Absatzgeschäft zusammenhängen, enthalten.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Bilanzierung und die Bewertung basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte.
— | Mehr Informationen in Kapitel 37. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten. |
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24.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |
Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 880.456 | 993.878 |
Wertminderung | -62.170 | -62.074 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 818.286 | 931.804 |
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Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 4.650 TEUR (2019: 10.809 TEUR). Die besicherten Parteien besitzen keine Rechte, die gestellten Sicherheiten zu veräußern oder weiterzuverpfänden.
— | Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. |
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| Mehr Informationen zu Überfälligkeiten und Wertminderung in Kapitel 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten. |
25.Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
2020 | 2019 | |
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand | 167.699 | 158.098 |
Derivative Finanzinstrumente | 73.368 | 40.084 |
Rechnungs- und Zinsabgrenzungen | 36.713 | 33.144 |
Schuldscheindarlehen | 30.000 | 30.000 |
Erhaltene Wechsel | 27.289 | 20.402 |
Vertragskosten | 13.726 | 11.614 |
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen | 9.910 | 4.871 |
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen | 7.346 | 0 |
Übrige | 57.146 | 68.489 |
| 423.197 | 366.702 |
davon kurzfristig | 377.238 | 336.017 |
davon langfristig | 45.959 | 30.685 |
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In den übrigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind unter anderem Forderungen aus Kautionen sowie debitorische Kreditoren enthalten.
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Das Vorratsvermögen, einschließlich der unfertigen Erzeugnisse und noch nicht abrechenbaren Leistungen, wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten sowie nach Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Die Kosten werden nach der Durchschnittsmethode festgestellt. In den Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten enthalten. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.
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Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 290.609 | 317.112 |
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen | 359.122 | 405.498 |
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren | 111.489 | 119.779 |
| 761.220 | 842.389 |
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Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf
-9.509 TEUR (2019: -21.703 TEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 289.436 TEUR (2019: 273.065 TEUR). Die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändeten Buchwerte der Vorräte belaufen sich auf 7.440 TEUR (2019: 8.498 TEUR).
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen sowohl spezifisch für Kundenaufträge als auch für allgemeine Vorräte.
2020 | 2019 | |
Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten | 498.401 | 436.347 |
Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten | 245.639 | 255.667 |
Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand | 106.866 | 111.077 |
Derivative Finanzinstrumente | 44.560 | 51.780 |
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 26.878 | 26.434 |
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen | 24.419 | 26.466 |
Verbindlichkeiten aus Provisionen | 17.338 | 15.087 |
Übrige | 46.720 | 55.334 |
| 1.010.821 | 978.192 |
davon kurzfristig | 982.465 | 935.028 |
davon langfristig | 28.356 | 43.164 |
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In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Zinsabgrenzungen und kreditorische Debitoren enthalten.
F)Finanz- und Kapitalstruktur, Finanzinstrumente und Risikomanagement
29.Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie einen Teil der sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten, Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten, sowie ausgegebene Anleihen und Schuldscheindarlehen.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.
Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL)
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI)
Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Schuldinstrument.
Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet.
— | Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 33. Derivative Finanzinstrumente. |
Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und
seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Ein Schuldinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen, und
seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst. Bei der Ausbuchung werden die im OCI kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.
Alle Schuldinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zum FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Schuldinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Ein Eigenkapitalinstrument wird grundsätzlich als FVTPL bewertet, weil es zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im OCI sondern in der GuV darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Dividendenerträgen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinstrumente zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist.
— | Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 33. Derivative Finanzinstrumente. |
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.
Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.
Klasse | Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte |
Derivative Finanzinstrumente, Veranlagungen, übrige sonstige Finanzanlagen, Schuldscheindarlehen, Anleihen, Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten | Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt. Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer Parameter. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows, diskontiert mit einem risikoadjustierten, für die Restlaufzeit geltenden Diskontierungszins. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, unter dem Posten „Veranlagungen“ ausgewiesene Termingelder, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten | Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, abgebildet. |
Sonstige Beteiligungen und bedingte Gegenleistungen | Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter. |
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a)Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||||||||
| Anhang | Hedge Accounting - zum bei-zulegenden Zeitwert bewertet | Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Eigenkapital-instrumente – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Keine IFRS 9-Bewertungskategorie | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder | 30. |
|
|
| 336.609 |
| 336.609 |
|
|
|
|
Übrige Veranlagungen | 30. |
| 177.277 | 10.088 |
|
| 187.365 | 177.277 | 8.835 | 1.253 | 187.365 |
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige | 30. |
|
| 606 |
| 19.133 | 19.739 |
|
| 606 | 606 |
Derivative Finanzinstrumente | 33. | 32.504 | 40.864 |
|
|
| 73.368 |
| 73.368 |
| 73.368 |
Übrige sonstige Finanzanlagen | 30. |
|
|
| 6.969 |
| 6.969 |
| 7.024 |
| 7.024 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24. |
|
|
| 818.286 |
| 818.286 |
|
|
|
|
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 25. |
|
|
| 115.645 | 204.184 | 319.829 |
|
|
|
|
Schuldscheindarlehen | 25./30. |
|
|
| 50.000 |
| 50.000 |
| 50.001 |
| 50.001 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 31. |
|
|
| 1.158.027 |
| 1.158.027 |
|
|
|
|
Finanzielle Vermögenswerte |
| 32.504 | 218.141 | 10.694 | 2.485.536 | 223.317 | 2.970.192 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Derivative Finanzinstrumente | 33. | 12.906 | 31.654 |
|
|
| 44.560 |
| 44.560 |
| 44.560 |
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 35. |
|
|
| 226.730 |
| 226.730 |
| 229.637 |
| 229.637 |
Leasingverbindlichkeiten | 22./35. |
|
|
| 232.679 |
| 232.679 |
| 240.915 |
| 240.915 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
| 749.709 |
| 749.709 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen | 28. |
| 644 |
| 23.775 |
| 24.419 |
|
| 24.170 | 24.170 |
Schuldscheindarlehen | 35. |
|
|
| 1.073.554 |
| 1.073.554 |
| 1.110.533 |
| 1.110.533 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 28. |
|
|
| 92.699 | 849.143 | 941.842 |
|
|
|
|
Finanzielle Schulden |
| 12.906 | 32.298 |
| 2.399.146 | 849.143 | 3.293.493 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||||||||
| Anhang | Hedge Accounting - zum bei-zulegenden Zeitwert bewertet | Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Eigenkapital-instrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Keine IFRS 9-Bewertungskategorie | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder | 30. |
|
|
| 236.948 |
| 236.948 |
|
|
|
|
Übrige Veranlagungen | 30. |
| 94.386 | 6.457 |
|
| 100.843 | 94.386 | 5.108 | 1.349 | 100.843 |
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige | 30. |
|
| 606 |
| 17.188 | 17.794 |
|
| 606 | 606 |
Derivative Finanzinstrumente | 33. |
| 40.084 |
|
|
| 40.084 |
| 40.084 |
| 40.084 |
Übrige sonstige Finanzanlagen | 30. |
|
|
| 7.701 |
| 7.701 |
| 7.788 |
| 7.788 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24. |
|
|
| 931.804 |
| 931.804 |
|
|
|
|
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 25. |
|
|
| 105.982 | 190.636 | 296.618 |
|
|
|
|
Schuldscheindarlehen | 25./30. |
|
|
| 80.000 |
| 80.000 |
| 80.081 |
| 80.081 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 31. |
|
|
| 1.200.794 |
| 1.200.794 |
|
|
|
|
Finanzielle Vermögenswerte |
|
| 134.470 | 7.063 | 2.563.229 | 207.824 | 2.912.586 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Derivative Finanzinstrumente | 33. | 6.253 | 45.527 |
|
|
| 51.780 |
| 51.780 |
| 51.780 |
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 35. |
|
|
| 286.272 |
| 286.272 |
| 283.952 |
| 283.952 |
Leasingverbindlichkeiten | 22./35. |
|
|
| 260.108 |
| 260.108 |
| 266.335 |
| 266.335 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
| 668.934 |
| 668.934 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen | 28. |
| 2.691 |
| 23.775 |
| 26.466 |
|
| 25.548 | 25.548 |
Schuldscheindarlehen | 35. |
|
|
| 1.073.209 |
| 1.073.209 |
| 1.087.586 |
| 1.087.586 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 28. |
|
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| 96.385 | 803.561 | 899.946 |
|
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Finanzielle Schulden |
| 6.253 | 48.218 |
| 2.408.683 | 803.561 | 3.266.715 |
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b)Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Es wurden die in der Tabelle aufgelisteten Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Investments veräußert. Im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen wurden keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen.
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2020 | Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2019 | 2020 erfasster Dividendenertrag | 2019 erfasster Dividendenertrag | |
JVP VIII, L.P. | 8.835 | 5.108 | 294 | 0 |
Übrige | 1.859 | 1.955 | 142 | 0 |
| 10.694 | 7.063 | 436 | 0 |
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c)Nettogewinne und -verluste
Derivative Finanzinstrumente | Weitere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle | |
Zinsergebnis | -10.118 |
| 1.188 | 15.704 | -24.957 |
Dividenden |
| 1.137 | 446 |
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Bewertung | 15.416 | -293 |
| -10.356 |
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Veräußerungsgewinne und -verluste |
| -30 |
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im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste | 5.298 | 814 | 1.634 | 5.348 | -24.957 |
im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste | 22.504 |
| -165 |
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Nettogewinne/-verluste | 27.802 | 814 | 1.469 | 5.348 | -24.957 |
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Derivative Finanzinstrumente | Weitere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle | |
Zinsergebnis |
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| 1.609 | 19.623 | -54.764 |
Dividenden |
| 3.003 | 89 |
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Bewertung | -289 | 476 | 36 | -16.907 | 3.234 |
Veräußerungsgewinne und -verluste |
| -186 |
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im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste | -289 | 3.293 | 1.734 | 2.716 | -51.530 |
im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste | -4.868 |
| -11.975 |
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Nettogewinne/-verluste | -5.157 | 3.293 | -10.241 | 2.716 | -51.530 |
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.
Entsprechend den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten werden bestimmte Annahmen zu den zukünftigen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen der betroffenen Instrumente getroffen.
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30.Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Langfristige Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen bestehen primär aus Wertpapieren des Anlagevermögens, Schuldscheindarlehen, Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen.
Kurzfristige Veranlagungen setzen sich im Wesentlichen aus Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden.
— | Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. |
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Die langfristigen Veranlagungen und sonstigen Finanzanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 37.684 | 33.746 |
Schuldscheindarlehen | 20.000 | 50.000 |
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen | 19.133 | 17.188 |
Sonstige Beteiligungen | 606 | 606 |
Übrige | 6.969 | 7.701 |
| 84.392 | 109.241 |
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In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Termingelder in Höhe von 25.185 TEUR (2019: 24.960 TEUR) enthalten. Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2020 noch 2019 Verfügungsbeschränkungen.
Die kurzfristigen Veranlagungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |
Termingelder | 311.424 | 211.988 |
Bankanleihen | 95.945 | 50.282 |
Fonds | 56.552 | 36.699 |
Staatsanleihen | 22.369 | 5.076 |
| 486.290 | 304.045 |
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31.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen („cash equivalents“), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen, beispielsweise Termingelder.
— | Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |
Bankguthaben | 786.560 | 785.928 |
Termingelder | 371.467 | 414.866 |
| 1.158.027 | 1.200.794 |
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Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.
In verschiedenen Ländern bestehen Devisenverkehrsbeschränkungen und andere gesetzliche Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch die
ANDRITZ AG als Mutterunternehmen könnte daher eventuell eingeschränkt sein.
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Es gibt nur Stammaktien, die alle ausgegeben sind und dieselben Rechte verbriefen. Das Gesamtgrundkapital der ANDRITZ AG beträgt 104.000 TEUR, aufgeteilt auf 104 Millionen nennwertlose Stückaktien.
In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen der Aktionäre anlässlich der Ausgabe von Aktien enthalten.
Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung.
Die Fair Value-Rücklage beinhaltet folgende Bestandteile:
Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)
Diese Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld.
Rücklage für die Kosten der Absicherung
Diese Rücklage zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, der sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bezieht. Die Kosten der Absicherung werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert.
Rücklage aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten
Diese Rücklage betrifft die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten designiert zu FVTOCI.
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Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:
2020 | 2019 | |||||
| Vor Steuern | Steuereffekt | Nach Steuern | Vor Steuern | Steuereffekt | Nach Steuern |
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | -4.314 | 2.341 | -1.973 | -29.278 | 8.233 | -21.045 |
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen | -4.314 | 2.341 | -1.973 | -29.278 | 8.233 | -21.045 |
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Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | -165 | 41 | -124 | -3.218 | 107 | -3.111 |
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | -165 | 41 | -124 | -3.218 | 107 | -3.111 |
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Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | -96.937 | -47 | -96.984 | -3.722 | 54 | -3.668 |
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung | -473 | -59 | -532 | -9 | 7 | -2 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | -4 | 0 | -4 | 0 | 0 | 0 |
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | -97.414 | -106 | -97.520 | -3.731 | 61 | -3.670 |
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Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | 34.422 | -10.984 | 23.438 | -4.868 | 1.217 | -3.651 |
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung | -1.961 | 665 | -1.296 | 0 | 0 | 0 |
Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) | 32.461 | -10.319 | 22.142 | -4.868 | 1.217 | -3.651 |
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Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | -9.748 | 3.150 | -6.598 | 0 | 0 | 0 |
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung | -209 | 24 | -185 | 0 | 0 | 0 |
Absicherung von Zahlungsströmen (Kosten der Absicherung) | -9.957 | 3.174 | -6.783 | 0 | 0 | 0 |
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| -79.389 | -4.869 | -84.258 | -41.095 | 9.618 | -31.477 |
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b)Dividenden
Für 2020 wird vom Vorstand eine Dividende von 1,00 EUR je im Umlauf befindlicher Aktie vorgeschlagen.
Die Ausschüttung für 2019 in Höhe von 49.719 TEUR, was einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie entspricht, wurde vom Vorstand vorgeschlagen und in der 113. ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2020 beschlossen. Die Ausschüttung an die Aktionäre erfolgte am 13. Juli 2020.
c)Eigene Aktien
Der Vorstand hat auf Basis einer Ermächtigung der Hauptversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 1.000.000 Stückaktien im Zeitraum vom 2. August 2019 bis 3. Februar 2020, vom 4. März 2020 bis 5. Oktober 2020 sowie vom 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 ermöglicht.
2020 wurden 661.501 Stückaktien zu einem Durchschnittspreis von 27,39 EUR je Aktie zurückgekauft. Es wurden keine Aktien an berechtigte Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte wiederverkauft sowie 50.007 Aktien im Zuge von Mitarbeiterbeteiligungsaktionen an Mitarbeiter von ANDRITZ abgegeben. Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft 4.744.104 eigene Aktien mit einem Marktwert von 177.809 TEUR gehalten. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu verwenden.
Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:
Im Umlauf | eigene Aktien | Gesamt | |
Stand zum 31. Dezember 2018 | 100.976.502 | 3.023.498 | 104.000.000 |
Erwerb eigener Aktien | -1.149.500 | 1.149.500 | 0 |
Bedienung von Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen | 40.388 | -40.388 | 0 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | 99.867.390 | 4.132.610 | 104.000.000 |
Erwerb eigener Aktien | -661.501 | 661.501 | 0 |
Bedienung von Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen | 50.007 | -50.007 | 0 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 99.255.896 | 4.744.104 | 104.000.000 |
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d)Aktienoptionsprogramme für Führungskräfte
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte, einzelne Nachwuchsführungskräfte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte von 1. September 2020 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte, 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.
Bis zu 90% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 oder 2022 im EBITA-Korridor liegt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022 oder 2023 im EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer EBITA-Marge zwischen 6,5% und 7,9% aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer EBITA-Marge von 8% oder höher 90% der Optionen ausgeübt werden können.
10% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 ausgeübt werden und nur dann, wenn die „Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence“ im Geschäftsjahr 2021, 2022 oder 2023 <= 3,5 beträgt.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. September 2020 und beträgt 27,64 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.
Die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte von 1. Mai 2018 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.
Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2019 mindestens 7,9% oder die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% beträgt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% oder die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 mindestens 8,1% beträgt.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. Juni 2018 und beträgt 43,00 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 folgenden Kalenderwochen und beträgt 46,01 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.
Aufgrund des Umstands, dass die Aktienoptionsprogramme keine Abgeltung in Form eines Barausgleichs vorsehen, werden diese entsprechend den internationalen Rechnungslegungsvorschriften durch direkte Erfassung des resultierenden Aufwands im Eigenkapital erfasst.
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Aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 wurden 975.000 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 4.475 TEUR, davon wurden 2020 anteilig 1.492 TEUR als Aufwand erfasst. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 wurden 948.500 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 2.055 TEUR, davon wurden 2020 anteilig 257 TEUR als Aufwand erfasst.
Zusammenfassend entwickelten sich die Aktienoptionsprogramme in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wie folgt:
2020 | 2019 | |||
| Anzahl der | Durchschnittlicher | Anzahl der | Durchschnittlicher |
Stand zum 1. Jänner | 909.000 | 46,01 | 1.799.500 | 46,83 |
Gewährte Optionen | 948.500 | 31,20 | 0 | 0,00 |
Ausgeübte Optionen | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 |
Verfallene und verwirkte Optionen | -10.000 | 46,01 | -890.500 | 47,67 |
Stand zum 31. Dezember | 1.847.500 | 38,41 | 909.000 | 46,01 |
Ausübbar am Jahresende | 0 |
| 0 |
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Aktienoptionsprogramme werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Laufzeit der Optionen und erwartete Dividenden ermittelt. Die für die Bestimmung von Marktwerten erforderliche Interpretation von Marktinformationen verlangt mitunter subjektive Beurteilungen. Entsprechend können die angeführten Werte auch von den später am Markt realisierten Werten abweichen.
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e)Nicht beherrschende Anteile
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN |
Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.
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Sitz | Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile | Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | Nicht beherrschende Anteile | ||||
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| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
OTORIO LTD | Tel Aviv, Israel | 49,99% | 49,99% | -2.616 | -942 | -3.648 | -1.062 |
PT. ANDRITZ HYDRO | Jakarta, Indonesien | 49,00% | 49,00% | 580 | 617 | 2.046 | 1.644 |
POWERLASE TECHNOLOGIES HOLDINGS LIMITED | West Sussex, | - | - | - | -554 | - | 0 |
Schuler Aktiengesellschaft (Teilkonzern) | Göppingen, Deutschland | 0,00% | 3,38% | -1.125 | -4.201 | -2 | 12.338 |
ANDRITZ Fabrics and Rolls AG | Düren, Deutschland | 0,45% | 0,45% | 3 | 2 | 3 | 1 |
Andritz Rolls (Xi'an) Co., Ltd. | Xi'an, China | 10,00% | 10,00% | -244 | 27 | -254 | 51 |
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| -3.402 | -5.051 | -1.855 | 12.972 |
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Im November 2020 hat die ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG und Hauptaktionärin der Schuler Aktiengesellschaft, die Aktien der Minderheitsaktionäre (3,38%) an der Schuler Aktiengesellschaft übernommen und hierfür ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bei der Schuler Aktiengesellschaft durch (sogenanntes aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren gemäß deutschem Aktiengesetz) durchgeführt.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG in das Eigentum der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH übergegangen. Die ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH gewährte den Minderheitsaktionären der Schuler Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien eine Barabfindung in Höhe von 18.492 TEUR (18,32 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie). Einzelne Minderheitsaktionäre haben ein Spruchstellenverfahren eröffnet, mit dem die Höhe des Abfindungsbetrags gerichtlich überprüft werden soll.
ANDRITZ hält nun 100% der Anteile an der Schuler Aktiengesellschaft. Innerhalb des einbezogenen Teilkonzerns bestehen weiterhin Minderheiten, jedoch werden aufgrund der Unwesentlichkeit ab diesem Geschäftsjahr keine Detailangaben mehr zum Teilkonzern Schuler offengelegt, sondern nur die Vorjahresvergleichszahlen angegeben, da diese in der Vergleichsperiode noch wesentlich waren.
Daher stellen sich die zusammenfassenden Finanzinformationen der Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen wie folgt dar:
2019 | |
Kurzfristige Vermögenswerte | 745.298 |
Langfristige Vermögenswerte | 502.585 |
Kurzfristige Schulden | -486.252 |
Langfristige Schulden | -295.739 |
Minderheiten Teilkonzern | -45.660 |
Nettovermögen | 420.232 |
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Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile | 3,38% |
|
|
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 14.197 |
|
|
Umsatzerlöse | 1.136.333 |
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Jahresergebnis | -132.280 |
Sonstiges Ergebnis | -10.046 |
Gesamtergebnis | -142.326 |
Davon entfallen auf: |
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Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis | -137.518 |
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis | -4.808 |
|
|
Dividendenzahlung an nicht beherrschende Anteilsinhaber sowie frühere Eigentümer | 0 |
|
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Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 108.379 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -22.751 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -21.183 |
Gesamt | 64.445 |
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f)Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:
2020 | 2019 | |
Summe Eigenkapital | 1.255.739 | 1.219.559 |
Bilanzsumme | 7.056.724 | 7.234.094 |
Eigenkapitalquote | 17,8% | 16,9% |
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ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen zur Veräußerung oder sonstigen Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit bestehenden aktienbasierten Vergütungsplänen. In den vergangenen Jahren wurden die Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung überwiegend durch den Rückkauf von eigenen Aktien erfüllt.
Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand („going concern“) der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Zur Absicherung der finanziellen Stabilität wurden in der Vergangenheit Schuldscheindarlehen (2017, 2018 und 2019) platziert, welche auch die Basis für weiteres Wachstum der ANDRITZ-GRUPPE darstellen. Die Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst.
Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird.
Die Strategie der Gruppe wurde gegenüber 2019 nicht verändert.
33.Derivative Finanzinstrumente
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus operativen, Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.
Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zum Bilanzstichtag wird der beizulegende Zeitwert offener Derivate als Barwert zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Währungs- und Zinsnotierungen berechnet. Das eigene Kreditrisiko als auch das Kreditrisiko des Vertragspartners werden einbezogen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten besser abbilden zu können, hat ANDRITZ beschlossen ab 1. Jänner 2020 die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 anzuwenden. Die Regelungen des Hedge Accounting nach IFRS 9 werden prospektiv ab Beginn der Dokumentation des Sicherungszusammenhangs angewendet.
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert ANDRITZ die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Die wesentlichen Konditionen der Zahlungen aus den Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (insbesondere Nominale und Zahlungszeitpunkte) sind grundsätzlich identisch bzw. verhalten sich gegenläufig („Critical Terms Match“).
Derivate werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Je nach beizulegendem Zeitwert (positiv oder negativ) werden die derivativen Finanzinstrumente als sonstige Forderung oder als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Die Instrumente werden als langfristig klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate überschreiten, und als kurzfristig, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate oder weniger betragen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich erfasst:
Im Zusammenhang mit der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit werden die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und das Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Hedging Rücklage. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (Forward points) oder Basis Spread von Swaps wird separat als Kosten der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung ins Eigenkapital eingestellt.
Führt die Cashflow-Absicherung zu einem Vermögenswert oder zu einer Schuld, werden die Beträge, die im Eigenkapital abgegrenzt wurden, in dem Zeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem die abgesicherte Position das Ergebnis beeinflusst. Resultiert die Absicherung einer erwarteten Transaktion im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten zum Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, beendet wird oder die Absicherung die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt, verbleiben alle kumulierten Gewinne oder Verluste und die abgegrenzten Kosten der Absicherung im Eigenkapital bis die prognostizierte Transaktion erfolgt. Wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste und die Kosten der Absicherung sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Referenzzinssätzen, Laufzeiten, Zinsanpassungstermine und Fälligkeiten sowie Nominal- oder Nennbeträge. Wenn eine Sicherungsbeziehung direkt von der Ungewissheit betroffen ist, die sich aus der IBOR-Reform ergibt, dann geht der Konzern zu diesem Zweck davon aus, dass der Referenzzinssatz infolge der Reform des Referenzzinssatzes nicht verändert wird.
ANDRITZ wird die Änderungen der Phase 1 an IFRS 9 solange anwenden, wie die Unsicherheiten durch die IBOR-Reform in Bezug auf den Zeitpunkt und die Höhe der zugrunde liegenden Zahlungsströme bestehen. Der Konzern geht davon aus, dass die Unsicherheiten erst dann enden, wenn die Verträge des Konzerns, die auf bestehende Referenzzinssätze referenzieren, geändert werden und das Datum enthalten, an dem der bestehende Referenzzinssatz durch einen alternativen Zinssatz zuzüglich eines festen Spreads ersetzt wird.
ANDRITZ behält die in der Cashflow Hedge Rücklage kumulierten Beträge für abgesicherte IBOR-Zahlungsströme auch dann bei, wenn aufgrund der IBOR-Reform Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Zahlungsströme bestehen. Sollte ANDRITZ der Ansicht sein, dass die abgesicherten künftigen Cashflows aus anderen Gründen als der IBOR-Reform nicht mehr erwartet werden, wird der kumulierte Betrag sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Der in der Cashflow-Hedge-Rücklage kumulierte Betrag zum Zeitpunkt, an dem die Beschreibung des Grundgeschäfts aufgrund der IBOR-Reform angepasst wird, gilt als auf dem alternativen Zinssatz basierend, auf dem die künftigen Zahlungsströme ermittelt werden.
Sicherungsbeziehungen, die von der IBOR-Reform betroffen sind, können aufgrund einer zeitlichen Inkongruenz zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument in Bezug auf den Übergang vom IBOR eine Unwirksamkeit erfahren.
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In der ANDRITZ-GRUPPE werden vor allem Zahlungsströme aus Ein- und Verkäufen aus dem operativen Geschäft durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden.
Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab. In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurden Schuldscheindarlehen in zehn Tranchen mit einer Gesamtnominale von 1.075.000 TEUR ausgegeben. Die Tranchen wurden mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen und sind variabel bzw. fix verzinst. Zur Absicherung des Zinsrisikos der zukünftigen Zahlungsströme wurden vier Zinstermingeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Die aus der variabel verzinsten Nominale von 190.500 TEUR erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wurden als Grundgeschäft bestimmt und mit den dazugehörigen Zinsswaps als Cashflow Hedge Beziehung designiert. Das Grundgeschäft kann nur mit beiderseitigem Einvernehmen vom EURIBOR auf einen gleichwertigen Nachfolger umstellt werden, daher kann der Konzern die entsprechenden Sicherungsgeschäfte analog dazu umstellen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt der Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente und beizulegenden Zeitwerte nach Art des Termingeschäfts:
Restlaufzeit Nominalwerte | Beizulegender Zeitwert | |||||
| unter 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt | positiv | negativ | Gesamt |
Devisentermingeschäfte | 2.128.605 | 453.904 | 2.582.509 | 73.368 | 35.990 | 37.378 |
davon Hedge-Accounting | 841.728 | 357.186 | 1.198.914 | 32.504 | 4.336 | 28.168 |
Zinstermingeschäfte | 0 | 192.500 | 192.500 | 0 | 8.570 | -8.570 |
davon Hedge-Accounting | 0 | 192.500 | 192.500 | 0 | 8.570 | -8.570 |
| 2.128.605 | 646.404 | 2.775.009 | 73.368 | 44.560 | 28.808 |
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Restlaufzeit Nominalwerte | Beizulegender Zeitwert | |||||
| unter 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt | positiv | negativ | Gesamt |
Devisentermingeschäfte | 2.545.516 | 180.322 | 2.725.838 | 40.084 | 45.527 | -5.443 |
davon Hedge-Accounting | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zinstermingeschäfte | 0 | 192.500 | 192.500 | 0 | 6.253 | -6.253 |
davon Hedge-Accounting | 0 | 192.500 | 192.500 | 0 | 6.253 | -6.253 |
| 2.545.516 | 372.822 | 2.918.338 | 40.084 | 51.780 | -11.696 |
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Die in den sonstigen Gewinnen/Verlusten enthaltenen Nettogewinne/-verluste aus Devisentermingeschäften, die nicht als Sicherungsbeziehung qualifiziert sind, sind der Tabelle in Kapitel 29. c) Nettogewinne und -verluste zu entnehmen. Diese Sicherungsinstrumente sind in den Bilanzposten „Sonstige Forderungen und Vermögenswerte“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ enthalten.
a)Angaben zu Hedge-Accounting-Derivaten
Sicherungsinstrumente, die als Sicherungsbeziehung designiert sind, sind in den Bilanzposten „Sonstige Forderungen und Vermögenswerte“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ enthalten. Nachfolgend erfolgen Angaben zu Nominalwerten, Buchwerten und Konditionen der Hedge-Accounting-Derivate:
Nominale | Buchwert - Vermögenswerte | Buchwert - Verbindlichkeiten | Buchwert - Netto | Fälligkeitsdatum | Durchschnittlicher Sicherungskurs | Veränderung des beizulegenden Zeitwerts zur Berechnung der Ineffektivität | |
| (in TEUR) | (in TEUR) | (in TEUR) | (in TEUR) |
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| (in TEUR) |
Währungsrisiko |
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EUR / BRL | 25.650 | 126 | -536 | -410 | Jänner 2021 - Jänner 2022 | 6,4 | -334 |
EUR / CHF | 17.428 | 16 | -57 | -41 | Jänner 2021 - Oktober 2025 | 1,1 | -63 |
EUR / CNY | 102.728 | 475 | -1.196 | -721 | Jänner 2021 - April 2024 | 8,1 | 287 |
EUR / INR | 382.542 | 359 | -134 | 225 | Jänner 2021 - September 2024 | 89,4 | 160 |
EUR / USD | 371.308 | 22.467 | -953 | 21.514 | Jänner 2021 - Jänner 2025 | 1,2 | 1.145 |
USD / BRL | 17.534 | 668 | -70 | 598 | Jänner 2021 - Oktober 2022 | 5,5 | 219 |
USD / CNY | 33.230 | 1.705 | 0 | 1.705 | Jänner 2021 - Oktober 2022 | 6,9 | 1.759 |
USD / EUR | 63.041 | 1.148 | -55 | 1.093 | Jänner 2021 - März 2023 | 0,8 | 31.229 |
USD / INR | 22.084 | 175 | -58 | 117 | Jänner 2021 - August 2023 | 77,1 | 155 |
CHF / EUR | 21.682 | 44 | -75 | -31 | Jänner 2021 - Dezember 2027 | 0,9 | -56 |
CNY / EUR | 18.048 | 168 | -78 | 90 | Jänner 2021 - Mai 2022 | 0,1 | 353 |
SEK / EUR | 20.247 | 336 | -259 | 77 | Jänner 2021 - Dezember 2023 | 0,1 | -185 |
Übrige | 103.392 | 4.817 | -865 | 3.952 | Jänner 2021 - September 2024 | - | 2.104 |
| 1.198.914 | 32.504 | -4.336 | 28.168 |
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Zinsrisiko |
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USD / EUR | 192.500 | 0 | -8.570 | -8.570 | Mai 2023 - Mai 2026 | - | -2.351 |
| 192.500 | 0 | -8.570 | -8.570 |
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Nominale | Buchwert - Vermögenswerte | Buchwert - Verbindlichkeiten | Buchwert - Netto | Fälligkeitsdatum | Durchschnittlicher Sicherungskurs | Veränderung des beizulegenden Zeitwerts zur Berechnung der Ineffektivität | |
| (in TEUR) | (in TEUR) | (in TEUR) | (in TEUR) |
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| (in TEUR) |
Zinsrisiko |
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USD / EUR | 192.500 | 0 | -6.253 | -6.253 | Mai 2023 - Mai 2026 | - | -4.868 |
| 192.500 | 0 | -6.253 | -6.253 |
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b)Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage
Entwicklung des in der Fair Value-Rücklage ausgewiesenen kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen getrennt nach Risikokomponente und Kosten der Absicherung:
Währungsrisiko | Zinsrisiko | Summe Hedging Rücklage | Kosten der | Summe Rücklage aus der Absicherung von Zahlungsströmen | |
Stand zum 31. Dezember 2018 | 0 | -1.094 | -1.094 | 0 | -1.094 |
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | 0 | -4.868 | -4.868 | 0 | -4.868 |
Steuereffekt | 0 | 1.217 | 1.217 | 0 | 1.217 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | 0 | -4.745 | -4.745 | 0 | -4.745 |
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | 36.773 | -2.351 | 34.422 | -9.748 | 24.674 |
Übertragung in die Gewinn- und | -1.961 | 0 | -1.961 | -209 | -2.170 |
Steuereffekt | -10.906 | 588 | -10.318 | 3.174 | -7.144 |
Währungsumrechnung | -18 | 0 | -18 | 0 | -18 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 23.888 | -6.508 | 17.380 | -6.783 | 10.597 |
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Die Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt hauptsächlich in die Umsatzerlöse und beinhaltet auch nicht wesentliche Übertragungen in die Vorräte und in das Anlagevermögen.
c)Angaben zu Ineffektivitäten
Bei der Beurteilung von Ineffektivität aus der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden das Ausfallsrisiko eines Kontrahenten, signifikante Änderungen des Kreditrisikos einer Vertragspartei der Sicherungsbeziehung oder die Änderung des Zahlungszeitpunkts des gesicherten Grundgeschäfts, Verringerung des Gesamtrechnungsbetrags oder Preises des gesicherten Grundgeschäfts herangezogen. Betreffend Zinsänderungsrisiko wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung nach der kumulativen Dollar-Offset-Methode auf Basis von Forward-Kursen bestimmt.
Die Ineffektivität der designierten Grundgeschäfte stellt sich wie folgt dar:
2020 | 2019 | |||||
(in TEUR) | Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität | Ineffektivität | Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung | Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität | Ineffektivität | Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung |
Währungsrisiko |
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Devisentermingeschäfte - Käufe und Verkäufe | 36.773 | 0 | 36.773 |
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Zinsrisiko |
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Zinsswaps - Variabel verzinste Schuldscheindarlehen | -2.351 | 0 | -2.351 | -4.868 | 0 | -4.868 |
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Das Ergebnis der Berechnung der Ineffektivität aus Absicherungen des Währungsrisikos und des Zinsrisikos wird im Posten „sonstige Finanzierungsaufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
d)Saldierung
Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente gemäß den Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und ähnlichen Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht, da der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Im Falle einer Beendigung der Rahmenverträge bzw. einer vorzeitigen Terminierung der ausstehenden Kontrakte, würden die Nettobeträge der Markwerte aller zu terminierenden Kontrakte abgegolten werden.
Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:
2020 | 2019 | |||
| positiv | negativ | positiv | negativ |
Brutto- und Nettobeträge (in der Bilanz) | 73.368 | -44.560 | 40.084 | -51.780 |
Saldierung (potenzielle Effekte) | -1.133 | 1.133 | -1.056 | 1.056 |
Nettobeträge | 72.235 | -43.427 | 39.028 | -50.724 |
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten in Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse aus solchen Instrumenten wesentlich widerspiegeln.
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34.Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.
a)Ausfallrisiken
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN |
Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind
Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet sind
Vertragsvermögenswerte
Es wird das Wertberichtigungsmodell der „erwarteten Kreditausfälle“ (ECL – Expected Credit Loss) angewendet. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:
12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.
Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für zukünftige Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.
Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn
der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
ein Instrument neu verhandelt werden muss und strengere Anforderungen (z. B. Erhöhung der Sicherheiten, etc.) angewendet werden oder
eine erhebliche Änderung der Kreditspreads, der Credit Default Swap-Preise für Kreditnehmer usw. für ein bestimmtes oder ähnliches Instrument erfolgt.
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte abgeschrieben („credit-impaired“) sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögenswerte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen, um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten ist und keine Realisierbarkeit gegeben ist:
Der Kreditnehmer wird seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe wahrscheinlich nicht vollständig begleichen, ohne dass die Gruppe Maßnahmen wie die Realisierung von Sicherheiten (falls vorhanden) in Anspruch nimmt oder
der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
das Rating erfüllt nicht mehr die Bezeichnung „investment grade“. Der Konzern definiert das als Baa3 bzw BBB- oder höher (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter dem Posten „Veranlagungen“ enthaltene Termingelder werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die üblicherweise mit Ratings von Aaa bis B1 bei der Ratingagentur Moody’s bzw. AA+ bis BB+ bei Standard & Poor‘s und Fitch bewertet werden).
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und sonstige Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf dem Branchenausblick und beträgt rund 2 Prozent.
Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig.
Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody’s, Standard & Poor’s, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads – Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Anpassung der Kontrahentenlimits erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.
Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von ähnlichen privaten Institutionen, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.
Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.
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Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Vertragsvermögenswerte | Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Veranlagungen | Gesamt | |
Stand zum 31. Dezember 2018 | -58.264 | -4.307 | -10.464 | -216 | -539 | -73.790 |
Dotierung | -5.833 | 0 | -598 | -21 | -12 | -6.464 |
Verbrauch | 1.980 | 0 | 471 | 0 | 0 | 2.451 |
Auflösung | 0 | 617 | 1.590 | 0 | 179 | 2.386 |
Währungsumrechnung | 43 | 11 | -8 | 0 | 0 | 46 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | -62.074 | -3.679 | -9.009 | -237 | -372 | -75.371 |
Dotierung | -12.029 | 0 | 0 | -112 | -182 | -12.323 |
Verbrauch | 6.681 | 0 | 594 | 0 | 0 | 7.275 |
Auflösung | 0 | 471 | 6.413 | 0 | 0 | 6.884 |
Währungsumrechnung | 5.060 | 71 | 3 | 0 | 0 | 5.134 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | 192 | 0 | 4 | 0 | 0 | 196 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | -62.170 | -3.137 | -1.995 | -349 | -554 | -68.205 |
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Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren, werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.
Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung ist ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand im Einsatz. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.
Veränderungen der Bruttobuchwerte, die zur Änderung der Wertminderung beitragen, sind hauptsächlich bedingt durch das Projektportfolio und die regionale Verteilung. Bei Vermögenswerten, welche beim Zugang nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt wurden, fand keine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz statt. Daher ergab sich kein Wechsel von der Bewertung der Wertberichtigung zu dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.
Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-GRUPPE einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet. Wesentliche Parameter in dieser Beurteilung sind die Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum.
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1 | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2 | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Nicht überfällig | 0,04% | 0,33% | 597.810 | -935 | 596.875 |
Bis 60 Tage überfällig | 0,26% | 1,32% | 131.115 | -812 | 130.303 |
61 bis 120 Tage überfällig | 0,79% | 3,97% | 33.507 | -911 | 32.596 |
Mehr als 120 Tage überfällig | 2,09% | 10,58% | 58.890 | -4.090 | 54.800 |
Individuell wertgemindert |
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| 59.134 | -55.422 | 3.712 |
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| 880.456 | -62.170 | 818.286 |
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Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1 | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2 | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Nicht überfällig | 0,03% | 0,34% | 645.615 | -1.062 | 644.553 |
Bis 60 Tage überfällig | 0,23% | 1,24% | 157.051 | -1.064 | 155.987 |
61 bis 120 Tage überfällig | 0,69% | 3,73% | 44.526 | -875 | 43.651 |
Mehr als 120 Tage überfällig | 1,81% | 9,95% | 89.764 | -5.475 | 84.289 |
Individuell wertgemindert |
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| 56.922 | -53.598 | 3.324 |
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| 993.878 | -62.074 | 931.804 |
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Basierend auf einem internen Credit Risk Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht.
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Individuell wertgemindert | - | 0 | 0 | 0 |
Unbesicherter Anteil | 0,47% | 69.463 | -346 | 69.117 |
Besicherter Anteil | 0,37% | 729.312 | -2.791 | 726.521 |
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| 798.775 | -3.137 | 795.638 |
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Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Individuell wertgemindert | - | 2.026 | -1.434 | 592 |
Unbesicherter Anteil | 0,43% | 71.071 | -269 | 70.802 |
Besicherter Anteil | 0,31% | 664.728 | -1.976 | 662.752 |
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| 737.825 | -3.679 | 734.146 |
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Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet.
Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Individuell wertgemindert | - | 31.114 | -1.243 | 29.871 |
Portfolio wertgemindert | 0,91% | 86.526 | -752 | 85.774 |
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| 117.640 | -1.995 | 115.645 |
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Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Individuell wertgemindert | - | 26.268 | -8.227 | 18.041 |
Portfolio wertgemindert | 0,92% | 88.723 | -782 | 87.941 |
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| 114.991 | -9.009 | 105.982 |
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ANDRITZ verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen, einlagengesicherte Schuldscheindarlehen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE auswirken. Der Vorstand wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimits in der ANDRITZ-GRUPPE informiert.
Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie unter dem Posten „Veranlagungen“ ausgewiesene Termingelder ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt.
Externes Rating | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Geringes Risiko | AAA bis BBB- | 0,07% | 1.346.897 | -887 | 1.346.010 |
Mittleres Risiko | BB+ bis BB- | 0,01% | 145.888 | -15 | 145.873 |
Hohes Risiko | B+ bis D | 0,04% | 2.754 | -1 | 2.753 |
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| 1.495.539 | -903 | 1.494.636 |
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Externes Rating | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert | |
Geringes Risiko | AAA bis BBB- | 0,03% | 1.328.459 | -383 | 1.328.076 |
Mittleres Risiko | BB+ bis BB- | 0,21% | 107.611 | -221 | 107.390 |
Hohes Risiko | B+ bis D | 0,23% | 2.281 | -5 | 2.276 |
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| 1.438.351 | -609 | 1.437.742 |
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VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Wertberichtigung nach dem Modell der „erwarteten Kreditausfälle“ umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit einzelner Gruppen, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert und entsprechend den derzeitigen Gegebenheiten in der Covid-19-Pandemie angepasst.
Die Wertberichtigung einzelner zweifelhafter Forderungen umfasst zusätzlich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.
Bei der Einschätzung ob im Einzelfall ein Übergang vom Modell des 12-Monats-Kreditverlusts zum Modell des lebenslangen Kreditverlusts anzuwenden ist, wird erhebliches Urteilsvermögen gefordert und vorhandene Kunden- und Marktinformationen miteinbezogen.
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b)Liquiditätsrisiken
Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch die Emission von Schuldscheindarlehen, durch Anzahlungen von Kunden und durch Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine auf einen fix festgelegten Planungshorizont ausgerichtete rollierende Liquiditätsvorschau, die quartalsweise Aktualisierung dieser Vorschau sowie vorhandene und nicht ausgenutzte Kreditlinien sollen die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-GRUPPE sicherstellen.
Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Nähere Erläuterungen dazu sind in Kapitel 34. a) Ausfallrisiken zu finden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.
Die ANDRITZ-GRUPPE ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-GRUPPE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Durch diese Diversifikation versucht ANDRITZ das Kontrahentenrisiko bestmöglich zu minimieren.
Aus der IBOR-Reform wird kein wesentliches zusätzliches Liquiditätsrisiko erwartet. Es gibt zwar grundlegende Unterschiede zwischen den IBORs und den verschiedenen alternativen Zinssätzen. Bei den IBORs handelt es sich um zukunftsgerichtete Laufzeitsätze, die für einen Zeitraum zu Beginn dieses Zeitraums veröffentlicht werden und die einen Interbanken-Creditspread beinhalten und bei den alternativen Zinssätzen um risikolose Tagesgeldsätze, die am Ende des Tages ohne Creditspread veröffentlicht werden. Diese Unterschiede führen zu einer Unsicherheit in Bezug auf variable Zinszahlungen, jedoch wurden die Vorgaben der Gruppe zum Liquiditätsrisikomanagement aktualisiert und es stehen ausreichend liquide Mittel für unerwartete Erhöhungen der Tagesgeldsätze zur Verfügung.
In der ANDRITZ-GRUPPE gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen, sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:
Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | ||||
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| unter 1 Jahr | zwischen 1 und 5 Jahren | über 5 Jahre | Gesamt |
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 226.730 | 99.426 | 82.200 | 53.442 | 235.068 |
Leasingverbindlichkeiten | 232.679 | 52.718 | 124.922 | 71.931 | 249.571 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 749.709 | 749.709 | 0 | 0 | 749.709 |
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen | 24.419 | 24.419 | 0 | 0 | 24.419 |
Schuldscheindarlehen | 1.073.554 | 14.925 | 763.978 | 366.189 | 1.145.092 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 941.842 | 936.286 | 5.365 | 191 | 941.842 |
Nicht derivative finanzielle Schulden | 3.248.933 | 1.877.483 | 976.465 | 491.753 | 3.345.701 |
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Derivative Finanzinstrumente | 44.560 | 34.678 | 10.458 | 26 | 45.162 |
Derivative finanzielle Schulden | 44.560 | 34.678 | 10.458 | 26 | 45.162 |
| 3.293.493 | 1.912.161 | 986.923 | 491.779 | 3.390.863 |
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Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | ||||
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| unter 1 Jahr | zwischen 1 und 5 Jahren | über 5 Jahre | Gesamt |
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 286.272 | 136.095 | 87.856 | 71.235 | 295.186 |
Leasingverbindlichkeiten | 260.108 | 51.035 | 141.159 | 89.758 | 281.952 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 668.934 | 668.934 | 0 | 0 | 668.934 |
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen | 26.466 | 2.691 | 23.775 | 0 | 26.466 |
Schuldscheindarlehen | 1.073.209 | 14.925 | 548.791 | 596.303 | 1.160.019 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 899.946 | 893.188 | 6.696 | 62 | 899.946 |
Nicht derivative finanzielle Schulden | 3.214.935 | 1.766.868 | 808.277 | 757.358 | 3.332.503 |
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Derivative Finanzinstrumente | 51.780 | 39.677 | 12.103 | 0 | 51.780 |
Derivative finanzielle Schulden | 51.780 | 39.677 | 12.103 | 0 | 51.780 |
| 3.266.715 | 1.806.545 | 820.380 | 757.358 | 3.384.283 |
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c)Marktrisiken
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Währungskurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken.
Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagement-Ausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden.
Die Risikomanagementrichtlinie der Gruppe besteht darin, 75 bis 85% ihres geschätzten Fremdwährungsrisikos in Bezug auf prognostizierte An- und Teilzahlungen von Kunden bzw. an Lieferanten in den folgenden 12 Monaten zu jedem Zeitpunkt abzusichern. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung seines Währungsrisikos, die zum größten Teil eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben. Die Risikomanagementstrategie des Konzerns wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht angepasst.
Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern, deren Heimatwährung nicht der Euro ist. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Währungsrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die im Zusammenhang mit dem Hedging von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Kunden-Aufträgen oder Lieferanten-Aufträgen notwendigen Maßnahmen und Regeln sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.
Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Schweizer Franken (CHF) und Kanadischem Dollar (CAD). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Währungsrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Währungskursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-GRUPPE.
Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sind wie folgt:
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| 2020 |
| 2019 | |
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| Konzernergebnis | Sonstiges Ergebnis | Konzernergebnis | Sonstiges Ergebnis |
EUR/USD | +10% | -35.251 | -2.500 | -26.003 | 0 |
| -10% | 35.251 | 2.500 | 26.003 | 0 |
EUR/CNY | +10% | 9.673 | 4.005 | 16.349 | 0 |
| -10% | -9.673 | -4.005 | -16.349 | 0 |
EUR/CHF | +10% | 4.530 | 783 | 4.721 | 0 |
| -10% | -4.530 | -783 | -4.721 | 0 |
EUR/CAD | +10% | -5.681 | 192 | -3.784 | 0 |
| -10% | 5.681 | -192 | 3.784 | 0 |
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Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus der Marktbewertung von Devisentermingeschäften mit neuen Kursen, die zur Sicherung von Planpositionen eingesetzt und in keine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden werden. Diesen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente steht der gesicherte Auftragsstand gegenüber.
Die ANDRITZ-GRUPPE schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Abgesehen von den in Kapitel 33. beschriebenen Sicherungsinstrumenten, werden keine weiteren wesentlichen derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limits. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limits wird quartalsweise überwacht.
Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze, bezogen auf die Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden waren zum Bilanzstichtag folgende:
EUR | USD | BRL | CNY | |
Finanzielle Vermögenswerte |
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Guthaben auf laufenden Konten | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 1,8 |
Kurzfristige Geldanlagen | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 2,9 |
Veranlagungen, kurzfristig | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 2,3 |
Veranlagungen, langfristig | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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Finanzielle Schulden |
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Leasingverbindlichkeiten | 1,9 | 1,8 | 7,9 | 3,2 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1,2 | 0,0 | 6,8 | 4,7 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Schuldscheindarlehen, langfristig | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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EUR | USD | BRL | CNY | |
Finanzielle Vermögenswerte |
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Guthaben auf laufenden Konten | 0,0 | 0,8 | 0,0 | 1,8 |
Kurzfristige Geldanlagen | 0,1 | 0,0 | 5,5 | 1,9 |
Veranlagungen, kurzfristig | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 2,4 |
Veranlagungen, langfristig | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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Finanzielle Schulden |
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Überziehungskredite | 1,9 | 1,7 | 7,5 | 3,2 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 0,1 | 0,0 | 6,6 | 5,8 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Schuldscheindarlehen, langfristig | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze vorgenommen. Die Reform der IBOR-Referenzzinssätze (IBOR: Interbank Offered Rates) bedeutet im Wesentlichen, dass die Ermittlungsmethodik der IBOR-Referenzzinssätze geändert und durch alternative, nahezu risikofreie Referenzzinssätze (RFR: Risk-free-Rate) ersetzt wird. Die bisherige Fixierung der IBOR-Referenzzinssätze beruht größtenteils auf Expertenschätzungen verschiedener Großbanken (Panel-Banken). Die bisherigen IBOR-Referenzzinssätze werden bis Ende 2021 entweder reformiert oder nach und nach durch RFRs abgelöst. Seit Oktober 2019 werden für alle wichtigen Währungsräume alternative Referenzzinssätze, wie zum Beispiel €STR (Euro Short-Term-Rate) im EUR-Raum und SOFR (Secured Overnight Financing Rate) im USD-Raum veröffentlicht.
Der Konzern geht davon aus, dass sich die IBOR-Reform nicht wesentlich auf das Risikomanagement und die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auswirken wird. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, etwaige durch die IBOR-Reform notwendige Anpassungen fristgerecht umzusetzen, um einen reibungslosen Übergang auf die neuen Referenzzinssätze sicherzustellen. Der Konzern ist bestrebt bilaterale Verhandlungen mit den Vertragspartnern vor der Einstellung der IBORs erfolgreich abzuschließen, sodass keine Unsicherheiten hinsichtlich des anzuwendenden Zinssatzes bestehen. Es wird darauf geachtet ein etwaiges Zinsbasisrisiko zu verhindern das entstehen könnte, wenn nicht-derivative Finanzinstrumente zu anderen Zeitpunkten auf alternative Zinssätze übergehen als die Derivate, die zum Management des Zinsrisikos der nicht-derivativen Finanzinstrumente gehalten werden und bei Bedarf zusätzliche Basiszinsswaps abschließen.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Im Rahmen der internen Berichterstattung über das Zinsrisiko wird eine Zinssatzsensitivität von 100 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Änderung des Zinssatzes dar.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2020 um 100 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 2.459 TEUR (2019: Reduktion um 310 TEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Reduktion des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.
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RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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In der Konzernkapitalflussrechnung („Konzern-Cashflow-Statement“) werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.
Ausgehend vom Konzernergebnis wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (vor allem Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens sowie Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen, erhaltenen Dividenden und Steuerzahlungen ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.
Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten die Investitionen (Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.
In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Tilgung oder Begebung von Anleihen und sonstiger Finanzschulden auch Dividendenzahlungen, Zahlungsmittelabflüsse für den Rückkauf eigener Aktien und Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen enthalten.
Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing oder den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen durch Übernahme direkt damit verbundener Schulden (Kauf auf Ziel).
Die Veränderungen der Bilanzposten, die im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen bisher nicht oder nicht mehr vollkonsolidierter Tochterunternehmen sowie die Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht zahlungswirksam sind.
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a)Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 461.480 TEUR und lag damit deutlich unter dem sehr hohen Vorjahresvergleichswert (2019: 821.577 TEUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens mit -79.037 TEUR 2020 gegenüber 330.689 TEUR 2019 zurückzuführen. Das Nettoumlaufvermögen verringerte sich vor allem durch die Abarbeitung von Großprojekten, deren Zahlungseingang (An- und Teilzahlungen) 2019 stattfanden.
Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt sich folgendermaßen dar:
Veränderung der Vorräte | 42.499 | 18.230 |
Veränderung der geleisteten Anzahlungen | -9.722 | -22.583 |
Veränderung der Forderungen | -21.626 | 26.699 |
Veränderung der Vertragsvermögenswerte | -93.458 | 71.452 |
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung | -285.626 | 212.661 |
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung | 35.866 | -60.657 |
Veränderung der Verbindlichkeiten | 253.030 | 84.887 |
Veränderung des Nettoumlaufvermögens | -79.037 | 330.689 |
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b)Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -236.113 TEUR (2019: -107.892 TEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus unterschiedlichen Ein- und Auszahlungshöhen von finanziellen Vermögenswerten.
c)Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -186.997 TEUR (2019: -365.507 TEUR). Die Veränderung ist vor allem auf eine geringere Dividendenzahlung (49.889 TEUR 2020 gegenüber 157.093 TEUR 2019) zurückzuführen.
Darüber hinaus erfolgten Zahlungen aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer in Höhe von 20.492 TEUR, im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Aktien an der Schuler AG (mehr Informationen in Kapitel 32. e) Nicht beherrschende Anteile). 2019 wurden 79.761 TEUR an Zahlungen geleistet, im Wesentlichen aus der Begleichung von bedingten Gegenleistungen für den chinesischen Pressen- und Werkzeugmaschinenhersteller Yangzhou Metal Forming Machine Tool Co., Ltd. (Yadon).
Im Geschäftsjahr 2020 wurden eigene Aktien in Höhe von 18.118 TEUR erworben, währenddessen 2019 eigene Aktien in Höhe von 39.776 TEUR erworben wurden.
Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen, entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
Anleihe | Leasing-verbindlichkeiten | Schuldscheindarlehen | Bank- und | Gesamt | |
Stand zum 31. Dezember 2018 | 343.684 | 29.962 | 898.134 | 140.794 | 1.412.574 |
Änderung von Rechnungslegungsmethoden | 0 | 244.513 | 0 | 0 | 244.513 |
Einzahlungen | 0 | 0 | 175.000 | 172.581 | 347.581 |
Auszahlungen | -350.000 | -51.524 | 0 | -29.378 | -430.902 |
Sonstige zahlungsunwirksame | 6.316 | 35.589 | 75 | -120 | 41.860 |
Währungsumrechnung | 0 | 2.301 | 0 | -579 | 1.722 |
Änderungen im Konsolidierungskreis | 0 | -733 | 0 | 2.974 | 2.241 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | 0 | 260.108 | 1.073.209 | 286.272 | 1.619.589 |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 21.715 | 21.715 |
Auszahlungen | 0 | -48.889 | 0 | -71.324 | -120.213 |
Sonstige zahlungsunwirksame | 0 | 29.164 | 345 | -111 | 29.398 |
Währungsumrechnung | 0 | -7.525 | 0 | -9.822 | -17.347 |
Änderungen im Konsolidierungskreis | 0 | -178 | 0 | 0 | -178 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 0 | 232.679 | 1.073.554 | 226.730 | 1.532.963 |
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36.Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Die Voraussetzungen des IFRS 5 zur Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind erfüllt, wenn Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab der Umklassifizierung in Betracht kommt. Bei den als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um einzelne Vermögenswerte und direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten findet eine Bewertung statt. Daraus entstehende Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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Folgende Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Schulden werden zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:
2020 | 2019 | |
Sachanlagen | 1.596 | 7.794 |
Vorräte | 0 | 3.200 |
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 0 | 244 |
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 1.596 | 11.238 |
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Rückstellungen | 0 | 4.184 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 792 |
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 0 | 4.976 |
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Im Geschäftsbereich Hydro wurde 2019 der Verkauf von Sachanlagen (technische Anlagen, Grundstücke und Gebäude) in Araraquara, Brasilien, eingeleitet und Vermögenswerte von 5.762 TEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt. Davon konnten im Geschäftsjahr 2020 Vermögenswerte in Höhe von 758 TEUR verkauft werden. Daraus ergab sich kein wesentlicher Veräußerungsgewinn oder -verlust. Vermögenswerte in Höhe von 198 TEUR werden weiterhin als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen, da sich der Verkauf aufgrund der Covid-19-Pandemie verzögert hat. Es wird jedoch weiterhin am Plan zum Verkauf festgehalten und es wurden bereits die erforderlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der geänderten Umstände ergriffen. Der übrige Teil der Sachanlagen konnte nicht verkauft werden und es ist keine Veräußerungsabsicht mehr gegeben. Daher wurden die betroffenen Vermögenswerte mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert, korrigiert um planmäßige Abschreibungen, die ohne Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfasst worden wären, und dem erzielbaren Betrag des entsprechenden Vermögenswertes zum Zeitpunkt, in dem der Vermögenswert nicht mehr als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, in das Anlagevermögen zurückgeführt. Daraus ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 373 TEUR.
Der Geschäftsbereich Pulp & Paper unterhält eine Produktionsstätte in Warwick/Québec, Kanada, die bereits im Geschäftsjahr 2019 als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurde. Der Verkauf hat sich weiter verzögert, da Umstände eingetreten sind, die zuvor als unwahrscheinlich eingestuft wurden. Es wird weiterhin am Plan zum Verkauf der Produktionsstätte festgehalten und es wurden bereits die erforderlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der geänderten Umstände ergriffen. Die entsprechenden Sachanlagen in Höhe von 467 TEUR sind weiterhin als zur Veräußerung gehalten angesetzt.
Im Geschäftsbereich Metals wurde 2020 der Verkauf einer Produktionsstätte in New Ross/Indiana, USA eingeleitet. Der Verkauf wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen sein. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 804 TEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt, aus der vorgelagerten Bewertung ergaben sich Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 1.258 TEUR.
Im Geschäftsbereich Metals wurde 2020 auch der Verkauf von Sachanlagen (Maschinen) in Hastings/Michigan, USA eingeleitet. Der Verkauf wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen sein. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 197 TEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst.
VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN | |
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Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die tatsächlich eintretenden Verkaufserlöse können von den getroffenen Annahmen abweichen.
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37.Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN | |
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Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet entsprechende Rückstellungen in jenen Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen vorgenommen werden können. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für
ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar nicht wahrscheinlich, aber durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) erscheint, bildet die
ANDRITZ-GRUPPE keine Rückstellungen.
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Wesentliche Fälle für Eventualverbindlichkeiten sind wie folgt:
Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfälle aufgrund Asbestbelastungen. Per 31. Dezember 2020 sind einige Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE Beklagte in Asbestverfahren in den USA. Alle Verfahren betreffen Forderungen gegenüber einer großen Anzahl von Beklagten. Alle Tochtergesellschaften haben vor, jede der Klagen nachdrücklich anzufechten.
ANDRITZ HYDRO S.A., Brasilien, ist mit steuerrechtlichen Forderungen basierend auf einer angeblichen gesamtschuldnerischen Haftung mit der Inepar-Gruppe aufgrund der früheren Minderheitsbeteiligung von Inepar konfrontiert. Die angefochtenen Steuervollstreckungsverfahren sind aufgrund der Teilnahme Inepars an einem staatlichen Steuerrefinanzierungsprogramm (REFIS) nicht aktiv. Bestimmte Berufungen durch ANDRITZ in Bezug auf diese Forderungen sind jedoch noch aktiv. Da Inepar die Verpflichtungen im Rahmen des REFIS-Programms nicht einhalten konnte, könnten die Steuerverfahren gegen ANDRITZ HYDRO S.A. wieder aufgenommen werden.
38.Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
2020 | 2019 | |
Abschlussprüfungen | 363 | 422 |
Andere Bestätigungsleistungen | 6 | 12 |
Sonstige Leistungen | 26 | 37 |
| 395 | 471 |
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39.Auswirkungen von Covid-19
Seit Beginn des Geschäftsjahres breitet sich Covid-19 weltweit aus. Die Auswirkungen der Pandemie auf die
ANDRITZ-GRUPPE stellen sich wie folgt dar:
Da keine Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung für die ANDRITZ-GRUPPE bestehen, wird bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Der Umsatz blieb trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund von Großaufträgen, die weitgehend plangemäß abgearbeitet werden konnten, stabil. Jedoch ergaben sich durch die weltweiten Reiseeinschränkungen und Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Kunden- und Projektstandorten teilweise negative Auswirkungen auf den Umsatz in der Kategorie Service.
Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden in mehreren Ländern in Anspruch genommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Zuschüsse planmäßig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden. Die ANDRITZ-GRUPPE hat im Berichtszeitraum staatliche Unterstützung im Wesentlichen im Zusammenhang mit Kurzarbeit erhalten. In den Staaten gab es unterschiedliche Modelle, entweder direkte Zuschüsse an ANDRITZ oder reduzierte Gehaltszahlung von ANDRITZ an die Mitarbeiter in Kombination mit direkten staatlichen Zuschüssen an die Mitarbeiter. (Mehr Informationen zur Höhe der Zuschüsse in Kapitel 12 – Personalaufwand)
Diverse Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten, konnten Covid-19-bedingt und bedingt durch strenge Kostendisziplin reduziert werden.
Die bezüglich IFRS 16 veröffentlichte Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen, wurde nicht in Anspruch genommen.
Es gibt keine wesentliche Veränderung der finanziellen Risiken und Neuverhandlungen von Finanzverbindlichkeiten. Bis dato führte die Covid-19-Pandemie zu keiner Verschlechterung der Liquiditätskennzahlen und es mussten keine wesentlichen Maßnahmen gesetzt werden. Das Hauptziel des Vorstands ist und bleibt die Sicherstellung der Liquidität im Konzern, der durch ein umfassendes Finanzmanagement Rechnung getragen wird.
Aufgrund höher erwarteter Kreditausfälle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beobachtet die
ANDRITZ-GRUPPE laufend die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und setzt gegebenenfalls Maßnahmen zur Begrenzung des Kreditrisikos von Kunden, die stark von der Pandemie beeinträchtigt sind. Als Reaktion wurden die Parameter der Zukunftserwartung in der Berechnung der Gruppenwertberichtigung wie Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum entsprechend angepasst. Das führte zu einer leicht erhöhten Gruppenwertberichtigung.
ANDRITZ hat beurteilt, ob ein Anhaltspunkt für eine anlassbezogene Wertminderung eines Vermögenswerts, wie unter anderem Geschäfts- und Firmenwerte vorliegt. Die Analyse von internen und externen Quellen wie Marktkapitalisierung, Marktrenditen, Marktentwicklung und das rechtliche Umfeld haben teilweise vorübergehend negative Effekte gezeigt, von denen jedoch erwartet wird, dass sie sich mittel- bis langfristig wieder ausgleichen. Die aus der Covid-19-Pandemie resultierenden Auswirkungen auf Vermögenswerte, Ergebnisse und Cashflows sind aufgrund des hohen Grads an Unsicherheit insbesondere im Hinblick auf Dauer und Umfang schwierig vorherzusagen. Zudem unterscheiden sich die Auswirkungen nach Region und Branche sehr stark. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses stützen sich auf den aktuellen Wissensstand und Informationen. Die ANDRITZ-GRUPPE geht davon aus, dass die aktuelle Situation bezüglich der Covid-19-Pandemie zwar kurzfristig, und je nach ZGE negative oder positive Auswirkungen hat, jedoch nicht von mittel- bis langfristiger Dauer sein wird. Basierend auf diesen Annahmen und aktualisierten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten, bestand das Erfordernis einer Wertminderung bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Geschäftsbereich Metals in Höhe von 4.674 TEUR. Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf den Konzernabschluss nicht wesentlich.
In Summe konnte die ANDRITZ-GRUPPE das EBIT im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.
40.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gibt keine außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
| 2020 | 2019 | |||
Company | Sitz | Kapitalanteil* | Einbeziehungsart | Kapitalanteil* | Einbeziehungsart |
Anstalt für Strömungsmaschinen GmbH | Graz, Österreich | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH | Graz, Österreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Power & Water GmbH | Wien, Österreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Environment S.r.l. | Mailand, Italien | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ Environmental Engineering | Shanghai, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ SEPARATION GmbH 2) | Köln, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ KMPT Inc. | Florence / Kentucky, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
LENSER Filtration GmbH 2) | Senden, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Lenser Asia Sdn. Bhd. | Petaling Jaya, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Modul Systeme Engineering GmbH 2) | Laufen, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ KMPT GmbH | Vierkirchen, | - | - | 100,00% | VK |
ANDRITZ FBB GmbH 2) | Mönchengladbach, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH 2) | Krefeld, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Ritz Immobilien GmbH 2) | Krefeld, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
TANIAM GmbH & Co. KG | Pullach im Isartal, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ GmbH 2) | Hemer, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Kaiser GmbH 2) | Bretten-Gölshausen, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Sundwig GmbH 2) | Hemer, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fiedler GmbH 2) | Regensburg, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2) | Ravensburg, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Lenser Verwaltungs GmbH 2) | Senden, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ S.R.L. | Cisnadie, Rumänien | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO GmbH 2) | Ravensburg, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Küsters GmbH 2) | Krefeld, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Kufferath GmbH 2) | Düren, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
AKRE Real Estate GmbH 2) | Düren, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Maerz GmbH 2) | Düsseldorf, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Ritz GmbH | Schwäbisch Gmünd, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Atro GmbH | Schwäbisch Gmünd, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Ritz Pte. Ltd. | Singapur, Singapur | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd. | Germiston, Südafrika | 25,00% | NK | 25,00% | NK |
Ritz - Verwaltungsgesellschaft | Schwäbisch Gmünd, Deutschland | - | - | 100,00% | NK |
ANDRITZ MeWa GmbH 2) | Gechingen, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ MeWa Kft. | Győr, Ungarn | - | - | 100,00% | NK |
HGI Holdings Limited | Limassol, Zypern | - | - | 100,00% | NK |
ANDRITZ SEPARATION AND PUMP | Chennai, Indien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Slovakia s.r.o. | Humenné, Slowakei | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO GmbH | Wien, Österreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO SAS | Fontaine, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO Private Ltd. | Mandideep, Indien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO Nepal Pvt. Ltd. | Kathmandu, Nepal | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Bhutan Automation & Engineering Limited | Chhukha, Bhutan | 49,00% | NK | 49,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO S.L. | Algete, Spanien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO S.r.l., Unipersonale | Schio, Italien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO AG | Kriens, Schweiz | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO S.A. de C.V. | Morelia, Mexiko | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO AS | Jevnaker, Norwegen | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti. | Tekeli, Türkei | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
PT. ANDRITZ HYDRO | Jakarta, Indonesien | 51,00% | VK | 51,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO S.A. | Lima, Peru | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO (Pty) Ltd | Kyalami, Südafrika | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO Ltda. | Bogotá, Kolumbien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO s.r.o. | Prag, Tschechische Republik | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ O&M Private Limited | Mandideep, Indien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO C.A. | Caracas, Venezuela | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ Sdn. Bhd. | Kuala Lumpur, | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO, Inc. | Makati City, Philippinen | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
PHP PHILIPPINES HYDRO PROJECT, Inc. | Makati City, Philippinen | 24,98% | NK | 24,98% | NK |
ANDRITZ HYDRO Hammerfest AS | Hammerfest, Norwegen | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO Hammerfest (UK) Limited | Glasgow, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO, UNIPESSOAL LDA | Porto, Portugal | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO DRC SARL | Kinshasa, Demokratische Republik Kongo | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
AH PUMPSTORAGE GmbH | Wien, Österreich | 60,00% | NK | 60,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO Beteiligungsholding GmbH | Graz, Österreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO Brasilien | Graz, Österreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO LTDA. | Barueri, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Construcoes e Montagens Ltda | Barueri, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO (SU), LDA. | Luanda, Angola | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ VIETNAM COMPANY LIMITED | Hanoi, Vietnam | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ HYDRO NIGERIA LIMITED | Lagos, Nigeria | 100,00% | NK | - | - |
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S | Esbjerg, Dänemark | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Brasil Ltda. | Curitiba, Brasilien | - | - | 100,00% | NK |
ANDRITZ Chile Ltda. | Santiago de Chile, Chile | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ CHILE SITE SERVICES SpA | Santiago de Chile, Chile | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ CHILE SERVICES SpA | Santiago de Chile, Chile | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
POWERLASE TECHNOLOGIES HOLDINGS LIMITED | West Sussex, | 82,00% | NK | 82,00% | NK |
POWERLASE TECHNOLOGIES LIMITED | West Sussex, | - | - | 100,00% | NK |
Powerlase Technologies Inc. | Orlando / Florida, USA | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ (USA) Inc. | Alpharetta / Georgia, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Inc. | Alpharetta / Georgia, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ SEPARATION Inc. | Arlington / Texas, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ SEPARATION Technologies Inc. | Arlington / Texas, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO Corp. | Charlotte / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ METALS Inc. | Canonsburg / | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Genesis Worldwide II, Inc. | Alpharetta / Georgia, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Herr-Voss Stamco, Inc. | Callery / Pennsylvania, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ ASKO Inc. | Homestead / Pennsylvania, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ ASKO Emera B.V. | Amsterdam, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ ASKO B.V. | Amsterdam, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
SOTEC S.A. de C.V. | San Francisco | 25,00% | NK | 25,00% | NK |
Andritz Fabrics and Rolls Inc. | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium Asia, LLC | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls Asia | Hong Kong, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Beloit Asia Pacific (M) Inc. | Port Louis, Mauritius | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Andritz Fabrics and Rolls (Xi'an) | Xi'an, China | 90,00% | VK | 90,00% | VK |
Andritz Fabrics and Rolls (Changzhou) | Changzhou, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium China Co. Ltd. | Kunshan, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Andritz Fabrics and Rolls (Shanghai) Limited | Shanghai, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Huyck Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd. | Shanghai, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
JJ Plank Company, LLC | Neenah / Wisconsin, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Weavexx, LLC | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium Argentina SA | Berazategui, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Huyck Licensco Inc. | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium III (US) Limited | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium V (US) Limited | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd. | Kentville, Kanada | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SPA | Coronel, Chile | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Stowe Woodward LLC | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Stowe Woodward Licensco LLC | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Wangner Itelpa I LLC | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Wangner Itelpa Participacoes Ltda | Piracicaba, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Wangner Itelpa II LLC | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium IV (US) Limited | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium do Brasil Ltda | Piracicaba, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Robec Brazil LLC | Youngsville / North Carolina, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls Industria | Piracicaba, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. de C.V. | Queretaro, Mexiko | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Huyck.Wangner Japan Limited | Tokio, Japan | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH | Reutlingen, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Robec Walzen GmbH | Düren, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Andritz Fabrics and Rolls AG | Düren, Deutschland | 99,55% | VK | 99,55% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH | Reutlingen, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls AB | Uppsala, Schweden | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls Scandinavia AB | Uppsala, Schweden | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls, S.A. | Madrid, Spanien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ JohnsonFoils Limited | Chachoengsao, | 100,00% | NK | 100,00% | VK |
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS LIMITED | London, Großbritannien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Huyck.Wangner UK Limited | Kent, Großbritannien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Stowe-Woodward (UK) Limited | London, Großbritannien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings SAS | Paris, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls SAS | Ville-la-grand, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH | Gloggnitz, Österreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls Oy | Kerava, Finnland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings. S.p.A. | Mailand, Italien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Fabrics and Rolls S.p.A. | Latina, Italien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Xerium Technologies Makina Hizmetleri Sanayi LS | Corlu/Tekirdag, Türkei | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS PTY. LIMITED | Geelong, Australien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ SAS | Châteauroux, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Selas SAS | Asnières-sur-Seine, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Selas Tianjin Industrial | Tianjin, China | 40,00% | NK | 40,00% | NK |
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd. | Carrum Downs / Victoria, Australien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Pty. Ltd. | Carrum Downs / Victoria, Australien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ (NZ) Ltd. | Tauranga, Neuseeland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Ingeniería S.A. | Algete, Spanien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Brasil Ltda. | Curitiba, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ SEPARATION Indústria e Comércio | Pomerode, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Sindus ANDRITZ Ltda. | Porto Alegre, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda. | Curitiba, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Oy | Helsinki, Finnland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Savonlinna Works Oy | Savonlinna, Finnland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO Oy | Tampere, Finnland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Warkaus Works Oy | Varkaus, Finnland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. | Chennai, Indien | 40,00% | EQ | 40,00% | EQ |
Viafin Brazil Oy | Teuva, Finnland | 40,00% | EQ | 40,00% | EQ |
Enviroburners Oy | Vantaa, Finnland | 100,00% | NK | - | - |
ANDRITZ HYDRO Canada Inc. | Pointe-Claire / Québec, Kanada | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Ltd. | Lachine / Québec, Kanada | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Paper Machinery Ltd. | Lachine / Québec, Kanada | - | - | 100,00% | VK |
ANDRITZ AUTOMATION Ltd. | Richmond / British Columbia, Kanada | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
HMI Canada Inc. | Boucherville / Québec, Kanada | - | - | 100,00% | VK |
HME Consultants Inc. | Boucherville / Québec, Kanada | - | - | 100,00% | VK |
HMI Construction Inc. | Boucherville / Québec, Kanada | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Feed and Biofuel Canada Inc. | Blenheim / Ontario, Kanada | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S. | Elbeuf, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Gouda B.V. | Waddinxveen, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
S.A.S.J.E. Duprat & Cie | La Roche Blanche, Frankreich | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ AB | Örnsköldsvik, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ HYDRO AB | Nälden, Schweden | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Technologies AB | Stockholm, Schweden | 51,00% | NK | 51,00% | NK |
ANDRITZ Ltd. | Newcastle-under-Lyme, Großbritannien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ (China) Ltd. | Foshan, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ (Shanghai) Equipment & Engineering | Shanghai, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ SHENDE (SHANGHAI) FEED & | Shanghai, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd. | Hong Kong, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Thermtec Holding B.V. | Rotterdam, | - | - | 100,00% | VK |
ANDRITZ Thermtec B.V. | Rotterdam, | - | - | 100,00% | VK |
ANDRITZ Technologies Pvt. Ltd. | Bangalore, Indien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd. | Hull, Großbritannien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V. | Geldrop, Niederlande | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ B.V. | Den Helder, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd. | Singapur, Singapur | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Uruguay S.A. | Fray Bentos, Uruguay | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Industrias S.A. | Fray Bentos, Uruguay | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A. | Montevideo, Uruguay | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ K.K. | Tokio, Japan | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd. | Kyalami, Südafrika | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
GKD Delkor (Pty) Ltd. | Kyalami, Südafrika | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
PT. ANDRITZ | Jakarta, Indonesien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
LLC ANDRITZ | St. Petersburg, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
LLC ANDRITZ HYDRO | Moskau, Russland | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ Kufferath s.r.o. | Levice, Slowakei | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Kft. | Tiszakécske, Ungarn | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Perfojet SAS | Montbonnot Saint-Martin, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Biax SAS | Le Bourget du Lac, Frankreich | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ Frautech S.r.l. | Schio, Italien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ProGENF IP GmbH | Wolfsburg, | - | - | 30,00% | NK |
ANDRITZ COMO S.R.L. | Grandate, Italien | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ Soutec AG | Neftenbach, Schweiz | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
EK Finance SAS | Scorbé-Clairvaux, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Euroslot France SAS | Scorbé-Clairvaux, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ EUROSLOT INDIA | Mumbai, Indien | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
ANDRITZ FZCO | Dubai, Vereinigte Arabische Emirate | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
OTORIO LTD | Tel Aviv, Israel | 50,01% | VK | 50,01% | VK |
ANDRITZ Novimpianti S.r.l. | Capannori, Italien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
ANDRITZ Diatec S.r.l. | Collecorvino, Italien | 70,00% | VK | 70,00% | VK |
Psiori GmbH | Freiburg im Breisgau, Deutschland | 25,10% | EQ | 25,10% | EQ |
ANDRITZ Digital Factory d.o.o. | Zagreb, Kroatien | 100,00% | NK | - | - |
ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH | Krefeld, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler Aktiengesellschaft | Göppingen, | 100,00% | VK | 96,62% | VK |
Schuler Pressen GmbH | Göppingen, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler Italia S.r.l. | Turin, Italien | 90,00% | NK | 90,00% | NK |
Schuler (Dalian) Forming | Dalian, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler (China) Co., Ltd. | Shanghai, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Yangzhou Metal Forming Machine | Yangzhou City, China | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Beutler Nova AG | Gettnau, Schweiz | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler Presses UK Limited | Walsall, Großbritannien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
BCN Technical Services Inc. | Hastings / Michigan, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Pressensysteme Schuler- | Puebla, Mexiko | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler Thailand Co. Ltd. | Banglamung Chonburi, Thailand | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Gräbener Pressensysteme GmbH & Co. KG 1) | Netphen, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Vögtle Service GmbH | Eislingen, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler France S.A. | Straßburg, Frankreich | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler Inc. | Canton / Michigan, USA | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Prensas Schuler S.A. | São Paulo, Brasilien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Gräbener Pressensysteme-Verwaltungs GmbH | Netphen, Deutschland | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Graebener Press Systems Inc. | Warwick / Rhode Island, USA | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Schuler Ibérica S.A.U. | Sant Cugat del Vallès, Spanien | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Schuler Slovakia Services s.r.o. | Dubnica nad Váhom, Slowakei | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Schuler India Private Limited | Mumbai, Indien | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
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Schuler Poland Service Sp. Z.o.o. | Kedzierzyn-Kózle, Polen | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Tianjin GMS Machine Tool Service Co. Ltd. | Tianjin, China | 50,00% | NK | 50,00% | NK |
PRESSE ITALIA - S.p.A. | Neapel, Italien | 95,00% | NK | 95,00% | NK |
AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue | Aue, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau | St. Egidien, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Dabaki Grundstücksverwaltungs- | Mainz, Deutschland | 94,00% | VK | 94,00% | VK |
PTW Powertrain Tools Weingarten GmbH | Weingarten, | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Schuler Service Rus Limited Liability Company | Toljatti, Russland | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Farina Presse S.p.A. | Suello, Italien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Farina Presse S.r.l. | Suello, Italien | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
Farina Suisse Sagl | Lugano, Schweiz | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
Smart Press Shop GmbH & Co KG | Stuttgart, Deutschland | 50,00% | EQ | 50,00% | EQ |
Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH | Stuttgart, Deutschland | 50,00% | NK | 50,00% | NK |
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* Als Kapitalanteil wird jener Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt. Sollte eine Gesellschaft mehrere direkte Obergesellschaften innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE haben, wird sie unter jener mit dem höchsten Kapitalanteil mit dem Anteil der gesamten ANDRITZ-GRUPPE an dieser Gesellschaft ausgewiesen.
VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung
1) Gemäß § 264b deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.
2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.
Graz, am 19. Februar 2021
Wolfgang Leitner e.h. | Humbert Köfler e.h. | Norbert Nettesheim e.h. | Joachim Schönbeck e.h. | Wolfgang Semper e.h. |
(Vorstandsvorsitzender) |
| (Finanzvorstand) |
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|
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Graz, am 19. Februar 2021
Der Vorstand der ANDRITZ AG
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Wolfgang Leitner | Humbert Köfler | Norbert Nettesheim | Joachim Schönbeck | Wolfgang Semper |
Vorstandsvorsitzender | Pulp & Paper | Finanzvorstand | Pulp & Paper | Hydro |
Austrian Traded Index, der führende Leitindex der Wiener Börse.
Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in der Berichtsperiode in Kraft gesetzten Aufträge unter Berücksichtigung von Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.
Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar und entspricht dem den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreis. Der Auftragsstand am Ende der Berichtsperiode wird im Wesentlichen aus dem Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode erhöht um den Auftragseingang und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode ermittelt.
Anteil des Konzernergebnisses, welcher an die Aktionäre ausgeschüttet wird bzw. Dividende je Aktie/Gewinn je Aktie.
Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungs-garantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der
ANDRITZ-GRUPPE.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen plus Schuldscheindarlehen.
Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Teil des Gewinns je Aktie, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwerte.
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Ergebnis vor Steuern.
Summe Eigenkapital/Bilanzsumme.
Ergebnis vor Steuern/Summe Eigenkapital.
Enterprise Value, Marktkapitalisierung per ultimo minus Nettoliquidität.
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen.
Free Cashflow/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.
Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.
Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam, zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Bilanzsumme.
Konzernergebnis der Gesellschafter der Muttergesellschaft/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.
Geschäftsbereich Hydro.
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Anzahl der zum Berichtszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs zum Berichtszeitpunkt.
Geschäftsbereich Metals.
Millionen Euro.
Anzahl der Mitarbeiter ohne Lehrlinge.
Bruttoliquidität plus Marktwert der Zinsswaps abzüglich Finanzverbindlichkeiten.
Langfristige Forderungen plus kurzfristige Vermögenswerte (exkl. Veranlagungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Schuldscheindarlehen) abzüglich sonstiger langfristiger und kurzfristiger Schulden (exkl. Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen).
Verzinsliches Fremdkapital inkl. Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer abzüglich Bruttoliquidität.
Geschäftsbereich Pulp & Paper.
Return On Equity, Konzernergebnis/Summe Eigenkapital.
Geschäftsbereich Separation.
Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.
Tausend Euro.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Umsatz.
Nettoverschuldung/Summe Eigenkapital.
Zahlungsmittelgenerierende Einheit.
Bestätigungsvermerk
Wir haben den Konzernabschluss der
Andritz AG,
Graz,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
siehe Konzernanhang Kapitel 9 und 23
Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnis-beiträge der Andritz Gruppe stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz Gruppe umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 100 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt der jeweiligen Projekte, der nach der Cost to Cost-Methode ermittelt wird. Ausgenommen davon sind Projekte, die voraussichtlich zu einem Verlust führen. Ein solcher Verlust wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an. Die Anwendbarkeit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, die Ermittlung des jeweiligen Leistungsfortschritts, der Höhe der noch bis zur Fertigstellung des Projektes anfallenden Kosten sowie die Bewertung der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, die Umsatzkosten und damit das Konzernergebnis sowie die projektbezogenen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.
Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:
siehe Konzernanhang Kapitel 20
Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Andritz Gruppe betragen zum Bilanzstichtag 760,0 Mio EUR. Die Andritz AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlass-bezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Firmenwerte, die Aufteilung der Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie die Annahmen und die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang beschrieben.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungs¬zinssätze und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte.
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt beurteilt:
Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie der angewendeten Berechnungsmethoden unter Konsultation von Bewertungsspezialisten beurteilt.
Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten durch Abgleich mit markt- und branchen-spezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei zahlungsmittelgenerierende Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
Weiters haben wir beurteilt, ob die vom Unternehmen gemachten Angaben im Anhang in Zusammenhang mit den durchgeführten Impairment-Tests angemessen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver¬halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 8. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschluss¬prüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.
Wien, 22. Februar 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Dr. Johannes Bauer
Wirtschaftsprüfer
Kurzbeschreibung | Seitenhinweis | |
Organisationsprofil |
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102-1 | Name des Unternehmens | Titelseite |
102-2 | Aktivitäten, Marken, Produkte, | Finanzbericht S. 89f, andritz.com |
102-3 | Hauptsitz des Unternehmens | Graz, Österreich |
102-4 | Überblick über die Standorte des | andritz.com |
102-5 | Eigentümerstruktur und Rechtsform | Finanzbericht S. 52f |
102-6 | Märkte, in denen das Unternehmen tätig ist | Finanzbericht S. 5 |
102-7 | Größe des Unternehmens | Geschäftsbericht, andritz.com |
102-8 | Information zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitern | Finanzbericht S. 184 |
102-9 | Beschreibung der Lieferkette | Finanzbericht S. 37 |
102-10 | Beschreibung aller wichtigen Veränderungen im Berichtszeitraum (im Unternehmen und der Lieferkette) | Finanzbericht S. 16 |
102-11 | Vorsorgeansatz oder Vorsorgeprinzip | Finanzbericht S. 27ff |
102-12 | Extern entwickelte Prinzipien oder Initiativen, die von der Organisation | Finanzbericht S. 27, S. 36, S.37 |
102-13 | Mitgliedschaft in Verbänden | Mitgliedschaften in Verbänden werden jeweils von den Geschäftsbereichen ausgeübt und nicht zentral verwaltet |
Strategie |
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102-14 | Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers der Organisation | Geschäftsbericht |
Ethik und Integrität |
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102-16 | Werte, Grundsätze, Standards und | Finanzbericht S. 62, |
Führung |
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102-18 | Führungsstruktur der Organisation | Finanzbericht S. 56ff |
Stakeholder-Einbindung |
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102-40 | Liste der Stakeholder des Unternehmens | andritz.com/csr |
102-41 | Anteil der Mitarbeiter mit | Mit 46,57% der Belegschaft gibt es Kollektivvertragsvereinbarungen. Für den Rest der Belegschaft bestehen individuelle Vereinbarungen auf der Grundlage von Qualifikation und Berufserfahrung, sowie gesetzlichen Anforderungen, die mit der marktüblichen Vergütung in Einklang stehen. Dies gewährleistet faire Arbeitsbedingungen. |
102-42 | Ermittlung und Auswahl der Stakeholder | Laufende Stakeholder-Analysen |
102-43 | Einbindung der Stakeholder | Finanzbericht S. 27 |
102-44 | Ergebnisse der Einbindung der Stakeholder | Finanzbericht S. 27 |
Vorgehensweise bei der Berichterstattung |
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102-45 | Unternehmen im konsolidierten | Finanzbericht S. 162ff |
102-46 | Bestimmung von Berichtsinhalt und | Finanzbericht S. 26f |
102-47 | Liste der wesentlichen Themen | Finanzbericht S. 27 |
102-48 | Neudarstellung von Informationen | keine Neudarstellung |
102-49 | Änderungen bei der Berichterstattung | Keine signifikanten Änderungen |
102-50 | Berichtszeitraum | 2020 (2019 im Vergleich) |
102-51 | Datum des aktuellsten Berichts | 3.März 2021 |
102-52 | Berichtszyklus | jährlich |
102-53 | Kontaktangaben bei Fragen zum Bericht | csr@andritz.com |
102-54 | Gewählte Option | Kern |
102-55 | GRI Inhaltsindex | Finanzbericht S. 179ff |
102-56 | Externe Prüfung | Im Rahmen des NaDiVeG |
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Themenspezifische Angaben | Seitenhinweis | Auslassung bzw. abweichende | |
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung |
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| Angaben zum Managementansatz |
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201-2 | Direkt erwirtschafteter und | Finanzbericht S.10 |
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201-2 | Durch den Klimawandel bedingte finanzielle Folgen für das | Finanzbericht S. 29, S. 47ff |
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201-3 | Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne oder sonstige Vorsorgepläne | Finanzbericht S. 95 |
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201-4 | Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand | Finanzbericht S. 95 |
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GRI 204: Beschaffungspraktiken |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 37 |
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204-1 | Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten | Finanzbericht S. 38 |
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GRI 205: Korruptionsbekämpfung |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 62, |
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205-1 | Standorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden |
| Standorte werden im Zuge des regelmäßigen Risk assessment im Compliance Bereich überprüft / ISO Zertifizierungen nach 19601 und 37001 |
205-2 | Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung | Finanzbericht S. 63f |
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205-3 | Bestätigte Korruptionsfälle und dagegen ergriffene Maßnahmen |
| Vorwürfe werden intern überprüft bzw. untersucht. 2020 wurden auf Gruppenebene keine Vorwürfe erhärtet. |
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 62, |
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206-1 | Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung |
| Keine Rechtsverfahren |
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Themenspezifische Angaben | Seitenhinweis | Auslassung bzw. abweichende Darstellung | |
GRI 301: Materialien |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 37f |
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301-1 | Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | Finanzbericht S. 39 | Nach Anteil am Einkaufsvolumen berichtet |
GRI 302: Energie |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 44 |
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302-1 | Energieverbrauch innerhalb der Organisation | Finanzbericht S. 45 | Im Bereich Fertigung berichtet, da dort der höchste Verbrauch |
302-5 | Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | Finanzbericht S. 47ff | Deskriptiv berichtet |
GRI 303: Wasser |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 46 |
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303-3 | Wasserentnahme nach Quellen | Finanzbericht S. 188 | Im Bereich Fertigung berichtet, da dort der höchste Verbrauch |
GRI 306: Abwasser und Abfall |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 46 |
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306-1 | Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort | Finanzbericht S. 188 | Nur gesamte Abwassereinleitung im Bereich Fertigung berichtet |
306-2 | Abfall nach Art und | Finanzbericht S. 189 | Im Bereich Fertigung berichtet |
GRI 307: Umwelt-Compliance |
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307-1 | Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen |
| Keine Bußgelder oder nicht-monetäre Strafen im Berichtszeitraum auf Gruppenebene berichtet |
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten |
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308-1 | Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | Finanzbericht S. 40 |
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Themenspezifische Angaben | Seitenhinweis | Auslassung bzw. abweichende Darstellung | |
GRI 401: Beschäftigung |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 32f |
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401-1 | Neu eingestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterfluktuation | Finanzbericht S. 185 | Nur nach Geschlecht und Alter berichtet |
401-2 | Betriebliche Leistungen, die nur Vollzeitbeschäftigten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder Teilzeitbeschäftigten angeboten werden |
| Betriebliche Leistungen werden unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis allen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt und variieren nur länderspezifisch aufgrund der gesetzlichen |
401-3 | Elternzeit | Finanzbericht S. 185 |
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GRI 402: Arbeitnehmer- Arbeitgeber-Verhältnis |
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402-1 | Mindestmitteilungsfrist für | Finanzbericht S. 36 | Deskriptiv berichtet |
GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 42 |
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403-1 | Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Finanzbericht S. 42 |
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403-2 | Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen |
| Die Standorte müssen Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln und diese in der Business Process Map dokumentieren. Die Untersuchung von Vorfällen ist ein wesentlicher Teil des Prozesses "Lernen aus Vorfällen". Jeder Unfall und sicherheitskritische Vorfall ist zu analysieren, die Ursache zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle umzusetzen. |
403-5 | Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
| Basis-Schulungen für Arbeitssicherheit werden gruppenweit regelmäßig für neue Mitarbeiter durchgeführt; arbeitsplatzbezogene Trainings werden von den Standorten selbst organisiert. |
403-9 | Arbeitsbedingte Verletzungen | Finanzbericht S. 43 |
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GRI 404: Aus- und Weiterbildung |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 35 |
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404-1 | Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestelltem | Finanzbericht S. 185 |
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404-3 | Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer | Finanzbericht S. 35 |
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GRI 405: Diversität und Chancengleichheit |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 34 |
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405-1 | Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | Finanzbericht S. 61 |
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405-2 | Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern | Finanzbericht S. 37 |
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GRI 406: Diskriminierungsfreiheit |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 36 |
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406-1 | Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen |
| Mögliche Vorfälle von Diskriminierungen werden von den regionalen Compliance Officers, tw. in Zusammenarbeit mit dem für HR-Themen zuständigen Mitglied des Compliance Committees, bearbeitet. Derzeit gibt es keine globalen Aufzeichnungen über die Anzahl an Vorfällen. |
GRI 408: Kinderarbeit |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 36 |
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408-1 | Standorte und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit |
| Auch wenn in manchen Ländern, in denen ANDRITZ Standorte hat, ein gewisses Risiko für Kinderarbeit besteht, ist durch strenge interne Regelungen und Kontrollen Kinderarbeit beinahe ausgeschlossen. |
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 36 |
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409-1 | Standorte und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder -Pflichtarbeit |
| Auch wenn in manchen Ländern, in denen ANDRITZ Standorte hat, ein gewisses Risiko für Zwangs- oder Pflichtarbeit vorherrscht, ist durch strenge interne Regelungen und Kontrollen Zwangs- und Pflichtarbeit beinahe ausgeschlossen. |
GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 37 |
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412-2 | Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren |
| Die Mitarbeiter werden in den Compliance Trainings zum Code of Conduct auch in Hinblick auf Menschrechts-aspekte geschult. |
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 40 |
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414-1 | Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | Finanzbericht S. 40 |
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GRI 419: Sozioökonomische Compliance |
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| Angaben zum Managementansatz | Finanzbericht S. 62f |
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419-1 | Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich |
| Keine Beschwerden auf Gruppenebene im Berichtszeitraum |
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Absolut 2020 | Absolut 2019 | Anteil 2020 | Anteil 2019 | |
Männer | 22.755 | 24.733 | 84% | 84% |
Frauen | 4.477 | 4.780 | 16% | 16% |
GESAMT | 27.232 | 29.513 | 100% | 100% |
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< 30 Jahre | 3.217 | 3.989 | 12% | 14% |
30-50 Jahre | 15.764 | 16.774 | 58% | 57% |
> 50 Jahre | 8.251 | 8.750 | 30% | 29% |
GESAMT | 27.232 | 29.513 | 100% | 100% |
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Angestellte | 16.886 | 18.011 | 62% | 61% |
Arbeiter | 10.346 | 11.502 | 38% | 39% |
GESAMT | 27.232 | 29.513 | 100% | 100% |
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Vollzeit | 26.036 | 28.310 | 96% | 96% |
davon männlich | 22.271 | 24.268 | 86% | 86% |
davon weiblich |
| 4.042 | 14% | 14% |
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Teilzeit | 1.196 | 1.203 | 4% | 4% |
davon männlich | 475 | 453 | 40% | 38% |
davon weiblich | 721 | 750 | 60% | 62% |
GESAMT | 27.232 | 29.513 | 100% | 100% |
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Unbefristet | 24.464 | 26.244 | 90% | 89% |
davon männlich | 20.424 | 21.984 | 83% | 84% |
davon weiblich | 4.040 | 4.260 | 17% | 16% |
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Befristet | 2768 | 3269 | 10% | 11% |
davon männlich | 2340 | 2737 | 84% | 84% |
davon weiblich | 428 | 532 | 16% | 16% |
GESAMT | 27.232 | 29.513 | 100% | 100% |
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Absolut 2020 | Absolut 2019 | Anteil 2020 | Anteil 2019 | |
Europa | 14.681 | 15.845 | 54% | 54% |
Nordamerika | 3.670 | 4.177 | 13% | 14% |
Südamerika | 3.452 | 3.694 | 13% | 12% |
China | 3.390 | 3.588 | 12% | 12% |
Asien (ohne China) | 1.896 | 2.046 | 7% | 7% |
Rest der Welt | 143 | 163 | 1% | 1% |
GESAMT | 27.232 | 29.513 | 100% | 100% |
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2020 | 2019 | |
GESAMTAUFWAND für Personal* | 1.790,5 | 2.015,2 |
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* inkl. Löhne und Gehälter, Aufwand für Sozialabgaben, Altersversorgung, Abfertigungen und sonstige Sozialaufwendungen.
Absolut 2020 | Absolut 2019 | Anteil 2020 | Anteil 2019 | |
Männer | 2.657 | 3.530 | 88% | 85% |
Frauen | 368 | 641 | 12% | 15% |
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< 30 Jahre | 813 | 1.191 | 27% | 29% |
30-50 Jahre | 1.828 | 2.465 | 61% | 59% |
> 50 Jahre | 385 | 515 | 12% | 12% |
GESAMT | 3.026 | 4.171 | 100% | 100% |
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Vertragsbeendigungen 2020 | Vertragsbeendigungen 2019 | Fluktuationsrate 2020 | Fluktuationsrate 2019* | |
Männer | 3.678 | 2.920 | 16,0% | 11,8% |
Frauen | 628 | 524 | 14,0% | 11,0% |
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< 30 Jahre | 769 | 752 | 23,0% | 18,2% |
30-50 Jahre | 2.184 | 1.816 | 14,0% | 10,9% |
> 50 Jahre | 1.353 | 876 | 17,0% | 10,2% |
GESAMT | 4.306 | 3.444 | 15,8% | 11,7% |
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* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.
Absolut 2020 | Absolut 2019 | Anteil 2020 | Anteil 2019 | |
Männer | 175 | 191 | 0,8% | 0,7% |
Frauen | 211 | 255 | 4,7% | 5,3% |
GESAMT | 386 | 446 | 1,4% | 1,5% |
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* Anteil am Gesamtmitarbeiterstand der ANDRITZ-GRUPPE
2020 | 2019 | |
GESAMT (in TEUR) | 5.383 | 10.561 |
Durchschnittlicher Aufwand/Mitarbeiter (in EUR) | 198 | 357 |
Trainingsstunden gesamt* | 242.942 | 342.897 |
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2020 | 2019 | |
Männer | 75% | 73% |
Frauen | 67% | 67% |
GESAMT* | 74% | 72% |
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* Anteil der Mitarbeiter am Gesamtmitarbeiterstand, mit denen im Berichtszeitraum Mitarbeitergespräche geführt wurden.
Europa 2020 | Europa 2019 | Nordamerika 2020 | Nordamerika 2019 | Südamerika 2020 | Südamerika 2019 | China 2020 | China 2019 | Asien (ohne China) 2020 | Asien (ohne China) 2019 | |
< 30 Jahre | 4,4 | 4,2 | 2,8 | 2,1 | 2,4 | 2,3 | 3,5 | 3,1 | 2,4 | 2,7 |
30-50 Jahre | 10,7 | 10,3 | 7,9 | 7,4 | 5,9 | 5,8 | 9,7 | 8,5 | 8,8 | 8,5 |
> 50 Jahre | 21,0 | 21,4 | 15,7 | 14,7 | 12,4 | 11,7 | 20,3 | 17,6 | 13,6 | 14,1 |
GESAMT | 13,8 | 13,6 | 10,7 | 9,8 | 6,5 | 6,2 | 9,8 | 8,3 | 8,7 | 8,2 |
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2020 | 2019 | |
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen) | 152 | 223 |
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) | 2,8 | 3,8 |
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) | 4,8 | 6,1 |
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) | 0 | 0 |
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) | 162 | 166 |
Anzahl der medizinischen Behandlungen | 1.189 | 1.180 |
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2020 | 2019 | |
GESAMT | 4.271,0 | 4.586,9 |
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Lokaler Anteil am externen Einkaufsvolumen* | 72,6% | 69,3% |
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* Anteil des externen Einkaufsvolumens, das im jeweiligen Land zugekauft wurde.
2020 | 2019 | |
Europa | 63 | 63 |
China | 14 | 14 |
Nordamerika | 10 | 10 |
Südamerika | 8 | 7 |
Asien (ohne China) | 5 | 5 |
Sonstige | 0 | 1 |
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Einheit | 2020 | 2019 | |
GESAMT | kWh | 276.300.564 | 211.554.774 |
davon Fertigung | % | 86 | 83 |
davon Bürogebäude | % | 14 | 17 |
davon erneuerbare Energie | % | 37 | 38 |
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* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
Einheit | 2020 | 2019 | |
Fremdbezug Wärme | kWh | 38.249.792 | 34.235.862 |
Fernwärme | kWh | 38.249.792 | 34.235.862 |
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Heizenergieträger nicht erneuerbar | MJ | 504.485.712 | 437.918.825 |
Heizöl extra leicht | MJ | 5.347.826 | 5.110.838 |
Erdgas | MJ | 499.137.886 | 437.918.825 |
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Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar | MJ | 361.583.010 | 313.264.271 |
Öl | MJ | 0 | 827.408 |
Benzin | MJ | 2.725.783 | 2.331.046 |
Diesel | MJ | 12.069.935 | 17.520.565 |
Diesel für Notstromaggregat** | MJ | 2.675.958 | 3.609.452 |
Erdgas | MJ | 333.725.834 | 278.580.346 |
Flüssiggas | MJ | 10.385.500 | 10.395.454 |
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* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
** An zwei indischen Standorten zur Stromversorgung bei Versorgungsengpässen.
2020 | 2019 | |
Scope 1 | 25.968 | 23.160 |
Scope 2 | 108.149 | 75.798 |
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2020 | 2019 | |
ENTNAHME |
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Oberflächenwasser | 51.847 | 14.248 |
davon Süßwasser | 51.847 | n.a. |
davon anderes Wasser | 0 | n.a. |
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser | 0 | n.a. |
in Gebieten mit Wasserstress, anderes Wasser | 0 | n.a. |
Grundwasser* | 165.730 | 134.978 |
davon Süßwasser | 131.006 | n.a. |
davon anderes Wasser | 0 | n.a. |
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser | 34.724 | n.a. |
in Gebieten mit Wasserstress, anderes Wasser | 0 | n.a. |
Wasser von Dritten / aus dem öffentlichen Netz | 734.083 | 502.480 |
davon Süßwasser | 679.831 | n.a. |
davon anderes Wasser | 1.148 | n.a. |
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser | 53.104 | n.a. |
in Gebieten mit Wasserstress, anderes Wasser | 0 | n.a. |
Regenwasser | 0 | 9.226 |
Gesamtentnahme | 951.660 | 660.932 |
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RÜCKFÜHRUNG |
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Rückführung an Dritte | 708.227 | 607.034 |
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser | 72.138 | n.a. |
Rückführung gesamt | 780.365 | 607.034 |
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WASSERVERBRAUCH | 171.295 | 53.898 |
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* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
2020 | 2019 | |
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Nicht-gefährlicher Abfall Recycling | 33.775.021 | 30.094.831 |
davon Altmetall | 31.001.469 | 28.335.329 |
davon Altglas | 11.693 | 6.540 |
davon Altpapier und Kartonagen | 804.982 | 822.825 |
davon Kunststoffe | 860.778 | 625.473 |
davon Karton | 368.981 | 304.664 |
davon Holzabfälle | 727.118 | 0 |
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Nicht-gefährlicher Abfall Verbrennung | 4.940.230 | 5.746.600 |
davon Altpapier | 34.612 | 45.753 |
davon Karton | 6.759 | 10.789 |
davon Holzabfälle | 1.835.798 | 3.435.591 |
davon Kunststoffe | 82.312 | 130.982 |
davon Restmüll | 2.307.656 | 1.865.083 |
davon sonstige nicht-gefährliche Abfälle | 115.550 | 125.992 |
davon Sperrmüll | 425.913 | 33.115 |
davon Styropor | 400 | 300 |
davon Wasch-/Reinigungsmittelreste | 131.230 | 98.995 |
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Nicht-gefährlicher Abfall Deponie | 6.264.869 | 6.590.714 |
davon Altpapier und Kartonagen | 8.455 | 60.581 |
davon Karton | 19.781 | 10.789 |
davon Kunststoffe | 278.769 | 30.614 |
davon Restmüll | 5.957.864 | 6.613.730 |
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte Aufbereitung | 33.602 | 61.343 |
E-Schrott Entsorgung | 33.602 | 61.343 |
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Gefährlicher Abfall Aufbereitung | 157.569 | 175.393 |
davon Leuchtmittel | 2.333 | 40.837 |
davon Batterien | 155.236 | 134.556 |
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Gefährlicher Abfall Verbrennung | 828.191 | 731.399 |
davon Altöle | 348.533 | 355.708 |
davon Fettlöser | 149.244 | 118.863 |
davon Lösemittelgemisch | 330.414 | 256.828 |
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Gefährlicher Abfall Deponie | 1.452.093 | 988.127 |
davon Altlacke und -farben | 119.918 | 126.392 |
davon Druckgasverpackungen | 2.186 | 2.000 |
davon Sonderabfall - Deponie | 55.068 | 32.939 |
davon sonstige gefährliche Abfälle | 1.274.921 | 826.796 |
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GESAMT | 47.451.575 | 44.388.407 |
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* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.
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Der Jahresfinanzbericht 2020 und der Geschäftsbericht 2020 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 19. Februar 2021 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel „Unternehmensrisiken“ und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2020 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.