Nachfolgende Übernahmerelevante Angaben nach den Paragrafen (§§) 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) und die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB nebst Erläuterungen sind Bestandteil des vom Abschlussprüfer geprüften, für die Henkel AG & Co. KGaA sowie den Konzern zusammengefassten Lageberichts. Hierbei ist gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB die Prüfung der Angaben nach §§ 289f Absatz 2, 315d HGB darauf beschränkt, ob die Angaben gemacht wurden.
(Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und Erläuterungen)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 437.958.750 Euro. Es ist eingeteilt in 437.958.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1 Euro je Aktie, davon 259.795.875 Stammaktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 259.795.875 Euro; das entspricht 59,3 Prozent) sowie 178.162.875 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 178.162.875 Euro; das entspricht 40,7 Prozent). Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Sammelurkunden über Aktien können ausgestellt werden; ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien besteht nicht (Artikel 6 Absatz 4 der Satzung). Jede Stammaktie gewährt eine Stimme (Artikel 21 Absatz 1 der Satzung). Die Vorzugsaktien gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (§§ 139 Absatz 1, 140 Absatz 1 Aktiengesetz [AktG] in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der Satzung). Die Vorzugsaktien sind mit folgendem nachzuzahlendem Vorzug bei der Gewinnverteilung ausgestattet (§ 139 Absatz 1 AktG in Verbindung mit Artikel 35 Absatz 2 der Satzung), sofern die Hauptversammlung nicht etwas anderes beschließt:
Die Inhaber von Vorzugsaktien erhalten eine Vorzugsdividende von 0,04 Euro je Vorzugsaktie. Reicht der in einem Geschäftsjahr auszuschüttende Bilanzgewinn zur Zahlung einer Vorzugsdividende von 0,04 Euro je Vorzugsaktie nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. Von dem verbleibenden Bilanzgewinn erhalten zunächst die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,02 Euro je Stammaktie; der Restbetrag wird an die Aktionäre entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital ausgeschüttet.
Sollte dieser Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten Jahr nicht neben dem vollen Vorzug für dieses Jahr nachgezahlt werden, so haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind (§ 140 Absatz 2 AktG). Die Aufhebung oder Beschränkung dieses Vorzugs bedarf der Zustimmung der Vorzugsaktionäre (§ 141 Absatz 1 AktG).
Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 118 ff, 186 AktG) und der Satzung der Gesellschaft (insbesondere Artikel 18 ff) ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Sie üben dort ihr Stimmrecht aus den stimmberechtigten Aktien aus – sei es persönlich, per Briefwahl, durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (§ 134 Absätze 3 und 4 AktG in Verbindung mit Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Satzung) – und sind berechtigt, Anträge zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu stellen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen sowie sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen (§§ 126 Absatz 1, 131 AktG in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 der Satzung). Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres statt.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen – das entspricht 21.897.938 Stamm- oder Vorzugsaktien oder einer Kombination aus beiden –, können die Einberufung der Hauptversammlung verlangen; und sie können, soweit ihre Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen – das entspricht 500.000 Stamm- oder Vorzugsaktien oder einer Kombination aus beiden –, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Absätze 1 und 2 AktG). Ferner können Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von 100.000 Euro erreichen – das entspricht 100.000 Stamm- oder Vorzugsaktien oder einer Kombination aus beiden –, unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird (§ 142 Absatz 2 AktG).
Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert die Gesellschaft den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich der Abschlüsse beziehungsweise Geschäftsberichte, sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und gegebenenfalls zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären.
Die Vorzugsaktien gewähren grundsätzlich kein Stimmrecht (§§ 139 Absatz 1, 140 Absatz 1 AktG; zu weiteren Einzelheiten siehe vorstehende Ausführungen). Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (§ 71b AktG) sowie aus solchen Stammaktien, bezüglich derer die kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten verletzt wurden (§ 44 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz [WpHG]), können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Auch in den in § 136 AktG aufgeführten Fällen (Interessenkollision bei Stammaktien, die im Besitz von Mitgliedern des Vorstands, Aufsichtsrats oder Gesellschafterausschusses sind) ist das Stimmrecht aus den jeweiligen Stammaktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Zwischen Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz Henkel wurde ein Aktienbindungsvertrag abgeschlossen, wonach sich die Mitglieder über die Ausübung der Stimmrechte aus den hiervon erfassten Stammaktien an der Henkel AG & Co. KGaA verständigen und das Stimmrecht aus diesen Aktien einheitlich ausüben. Auch bestehen Beschränkungen bezüglich der Übertragungen der hiervon erfassten Stammaktien (Artikel 7 der Satzung).
Soweit die Mitarbeiter im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms Henkel-Vorzugsaktien erwerben, unterliegen diese von den Mitarbeitern erworbenen Aktien (Mitarbeiteraktien) einschließlich der ohne Zuzahlung erworbenen Bonus-Aktien einer firmenseitigen privatrechtlichen Haltefrist von drei Jahren – gerechnet ab dem ersten Tag der jeweiligen Teilnahmeperiode –, vor deren Ablauf die Aktien grundsätzlich nicht veräußert werden dürfen. Werden Mitarbeiteraktien innerhalb der Haltefrist veräußert, verfallen die Bonus-Aktien.
Auch die von Mitarbeitern im Rahmen des Long Term Incentive (LTI) Plan 2020+ erworbenen Henkel-Vorzugsaktien unterliegen einer firmenseitigen privatrechtlichen Haltefrist und dürfen vor Ablauf der vierjährigen Laufzeit einer Tranche grundsätzlich nicht veräußert werden.
Darüber hinaus bestehen auch mit den Mitgliedern des Vorstands vertragliche Vereinbarungen über Haltefristen für Henkel-Vorzugsaktien, die diese aus einem Teil der jährlichen variablen Barvergütung erwerben (zu Einzelheiten siehe die Beschreibung des Vergütungssystems auf den Seiten 24 bis 47).
Gemäß den der Gesellschaft zugegangenen Mitteilungen werden zum 24. April 2020 insgesamt 61,54 Prozent der Stimmrechte von den Mitgliedern des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel gehalten (zu weiteren Einzelheiten siehe die Angaben im Anhang unter Ziffer 42 auf den Seiten 243 und 244). Anderweitige direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte übersteigen, sind uns nicht gemeldet worden und auch nicht bekannt.
Aktien mit Mehrfachstimmrechten, Vorzugsstimmrechten, Höchststimmrechten oder Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht.
Über den Eintritt und das Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern entscheidet anstelle der Hauptversammlung der Gesellschafterausschuss der Henkel AG & Co. KGaA (Artikel 26 der Satzung). Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Henkel Management AG (Artikel 8 Absatz 1 der Satzung).
Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands der Henkel Management AG (Vorstand) obliegt dem Aufsichtsrat der Henkel Management AG. Die Bestellung erfolgt auf höchstens fünf Jahre, wobei in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine Erstbestellung in der Regel für eine Dauer von drei Jahren erfolgt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig (§ 84 Absatz 1 AktG). Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung besteht. Wichtige Gründe sind insbesondere eine grobe Verletzung der Vorstandspflichten sowie Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung (§ 84 Absatz 3 AktG). Über die Bestellung und Abberufung entscheidet der Aufsichtsrat nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen.
Der Vorstand besteht gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Satzung der Henkel Management AG aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat der Henkel Management AG die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Beschlüsse der Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA werden, soweit nicht Gesetz oder Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst und, soweit nach dem Gesetz eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen stimmberechtigten Kapitals (Artikel 24 der Satzung). Dies gilt auch für Satzungsänderungen; Änderungen des Gegenstands des Unternehmens bedürfen jedoch einer Dreiviertel-Mehrheit (§ 179 Absatz 2 AktG). Die Befugnis zur Änderung oder Ergänzung der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist auf den Aufsichtsrat sowie den Gesellschafterausschuss übertragen worden (Artikel 34 der Satzung). Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt worden, Artikel 5 und 6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.
Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. April 2015 geschaffene genehmigte Kapital, wonach die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt war, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt nominal 43.795.875 Euro durch Ausgabe von bis zu Stück 43.795.875 neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, ist am 12. April 2020 ausgelaufen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2020 wurde ein neues genehmigtes Kapital geschaffen (Artikel 6 Absatz 5 der Satzung). Hiernach ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Juni 2025 mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt nominal 43.795.875 Euro durch Ausgabe von bis zu Stück 43.795.875 neuen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden Vorzugsaktien gleichstehen, gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Dabei ist den bestehenden Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch die persönlich haftende Gesellschafterin zu bestimmenden Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinn von § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Die Ermächtigung kann vollständig oder einmal oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.
Darüber hinaus ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, bis zum 7. April 2024 Stamm- und/oder Vorzugsaktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Hierbei kann der Erwerb auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- und/oder Call-Optionen und/oder Terminkäufe oder einer Kombination aus solchen Derivaten) erfolgen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz solcher Derivate sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist – des Grundkapitals zur Zeit der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung beschränkt. Die Laufzeit eines Derivats darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb eigener Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 7. April 2024 erfolgen kann.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre können eigene Aktien insbesondere an Dritte zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder der Beteiligung von Unternehmen übertragen werden. Auch können eigene Aktien gegen Barzahlung veräußert werden, sofern der Kaufpreis den aktuellen Börsenpreis zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Eigene Aktien können auch Mitarbeitern der Gesellschaft sowie Mitarbeitern und Mitgliedern von Geschäftsleitungsorganen Verbundener Unternehmen zum Erwerb angeboten bzw. an diese übertragen werden, insbesondere im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsprogrammen, einschließlich des Long Term Incentive (LTI) Plan 2020+. Ferner dürfen eigene Aktien auch zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft eingeräumt wurden, verwendet werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde darüber hinaus ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Soweit Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben beziehungsweise verwendet werden, darf der anteilige Betrag am Grundkapital solcher Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen.
Zum Bestand an eigenen Aktien und zu deren Verwendung verweisen wir auf die Angaben im Anhang der Henkel AG & Co. KGaA unter Ziffer 10 auf den Seiten 13 und 14 beziehungsweise im Konzernanhang unter Ziffer 10 auf den Seiten 180 und 181.
Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen sind.
(Angaben nach §§ 289f, 315d HGB und Erläuterungen)
Die nachfolgende Erklärung berücksichtigt die entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und enthält sämtliche nach den Paragrafen (§§) 289f, 315d (Erklärung zur Unternehmensführung) des Handelsgesetzbuchs (HGB) notwendigen Angaben und Erläuterungen. Hierbei ist gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB die Prüfung der Angaben nach §§ 289f Absatz 2, 315d HGB darauf beschränkt, ob die Angaben gemacht wurden.
Der Vorstand, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Entsprechend haben sie sich auf die folgenden drei Prinzipien verpflichtet:
Wertorientierung ist die Maxime unserer Unternehmensführung.
Nachhaltigkeit erreichen wir durch verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Transparenz erzielen wir mit unserer aktiven und offenen Informationspolitik.
Um das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Belegschaft und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen zu fördern, wurde der DCGK verabschiedet.
Der DCGK hat zum Ziel, das deutsche Corporate-Governance-System mit der institutionellen Trennung von Leitung (Vorstand) und Überwachung (Aufsichtsrat) transparent und nachvollziehbar zu machen. Der DCGK enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, die national und international als Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung anerkannt sind.
Der DCGK, der im Wesentlichen auf die für eine Aktiengesellschaft (AG) geltenden gesetzlichen Regelungen abstellt, wird von der Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschaft) sinngemäß angewandt. Zum besseren Verständnis werden nachfolgend neben den Grundsätzen der Führungs- und Kontrollstruktur des Unternehmens auch die Besonderheiten, die sich im Vergleich zu einer AG aus unserer spezifischen Rechtsform und Satzung ergeben, sowie die wesentlichen Rechte der Aktionäre der Henkel AG & Co. KGaA beschrieben.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen Gesellschafter an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre, § 278 Absatz 1 des Aktiengesetzes [AktG]).
Bei einer KGaA handelt es sich in ihrer rechtlichen Ausgestaltung um eine Mischform aus Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft mit Schwerpunkt im Aktienrecht. Zu einer AG bestehen im Wesentlichen folgende Unterschiede: Die Aufgaben des Vorstands einer AG nimmt bei der Gesellschaft die Henkel Management AG – handelnd durch ihren Vorstand – als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin wahr (§§ 278 Absatz 2, 283 AktG in Verbindung mit Artikel 11 der Satzung). Die Gesellschaft ist alleinige Aktionärin der Henkel Management AG.
Im Vergleich zum Aufsichtsrat einer AG sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats einer KGaA eingeschränkt. Insbesondere hat der Aufsichtsrat nicht die Kompetenz, persönlich haftende Gesellschafter zu bestellen und deren vertragliche Bedingungen zu regeln, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu erlassen oder zustimmungsbedürftige Geschäfte festzulegen. Diese Aufgaben werden bei der Gesellschaft vom Gesellschafterausschuss beziehungsweise vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG wahrgenommen. Bei einer KGaA ist, auch wenn sie wie Henkel dem Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahr 1976 unterliegt, kein Arbeitsdirektor zu bestellen.
Die Hauptversammlung einer KGaA hat grundsätzlich dieselben Rechte wie die Hauptversammlung einer AG. Das heißt, sie beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Wahl (Anteilseignervertreter) und Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers sowie über Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen, die vom Vorstand umzusetzen sind. Zusätzlich beschließt sie rechtsformbedingt über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie über die Wahl und Entlastung der Mitglieder des satzungsgemäß eingerichteten Gesellschafterausschusses. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, soweit sie Angelegenheiten betreffen, für die bei einer Kommanditgesellschaft das Einverständnis der persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditisten erforderlich ist (§ 285 Absatz 2 AktG), oder es die Feststellung des Jahresabschlusses betrifft (§ 286 Absatz 1 AktG).
Satzungsgemäß besteht neben dem Aufsichtsrat noch ein Gesellschafterausschuss, der sich aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern zusammensetzt, die durch die Hauptversammlung gewählt werden (Artikel 27 der Satzung). Der Gesellschafterausschuss hat insbesondere folgende Funktionen (§ 278 Absatz 2 AktG in Verbindung mit §§ 114, 161 HGB und Artikeln 8, 9 und 26 der Satzung):
Er wirkt anstelle der Hauptversammlung bei der Führung der Geschäfte der Gesellschaft mit.
Er beschließt über Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern.
Er hat Vertretungsmacht sowie Geschäftsführungsbefugnis für die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und der Henkel Management AG als persönlich haftender Gesellschafterin.
Er übt das Stimmrecht der Gesellschaft in der Hauptversammlung der Henkel Management AG aus und wählt damit den aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat der Henkel Management AG, der wiederum die Mitglieder des Vorstands bestellt beziehungsweise abberuft.
Er erlässt für die Henkel Management AG eine Geschäftsordnung und legt die ihm zur Zustimmung vorzulegenden Geschäfte fest.
Im Berichtsjahr gab es keine Änderungen in der Konzernleitungs- und Überwachungsstruktur. Die nachfolgende Grafik gibt die Struktur der Gesellschaft wieder.
Struktur Henkel AG & Co. KGaA |
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Soweit der DCGK Empfehlungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats enthält, die satzungsgemäß vom Gesellschafterausschuss der Gesellschaft beziehungsweise vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG wahrgenommen werden, werden diese Empfehlungen auf den Gesellschafterausschuss beziehungsweise auf den Aufsichtsrat der Henkel Management AG entsprechend angewendet. Dies gilt für die Empfehlungen des DCGK bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands, der Nachfolgeplanung sowie der Dauer der Erstbestellung, der Wiederbestellung und der Festsetzung einer Altersgrenze, der Festlegung des Vergütungssystems und der Gesamtvergütung, der Festsetzung der Höhe der variablen Vergütung des Vorstands und der Leistungen bei Vertragsbeendigung.
Unter Berücksichtigung der rechtsform- und satzungsspezifischen Besonderheiten entspricht die Gesellschaft mit folgenden Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen (Soll-Vorschriften) des DCGK:
Gemäß der Empfehlung C.5 DCGK sollen Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen. Auch sollen sie keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Ob die Zahl der von Vorstandsmitgliedern wahrgenommenen Mandate noch angemessen erscheint, ist im Weg der Einzelfallbetrachtung sachgerechter zu bewerten als durch eine starre Obergrenze.
Abweichend von der Empfehlung D.8 DCGK wird die individuelle Sitzungsteilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht im Bericht des Aufsichtsrats, sondern gemeinsam mit der individuellen Sitzungsteilnahme der Mitglieder des Gesellschafterausschusses im Vergütungsbericht angegeben.
Gemäß der Empfehlung G.8 DCGK soll bei variablen Vergütungsbestandteilen eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein. Von dieser Empfehlung wurde insoweit abgewichen, als dass vor dem Hintergrund der seit 2019 modifizierten Vorstandsvergütung für die in den Jahren 2017 beziehungsweise 2018 begebenen LTI-Tranchen, deren dreijähriger Performancezeitraum erst zum 31. Dezember 2019 beziehungsweise zum 31. Dezember 2020 endet, die jeweilige Performance pro rata temporis für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 nach den bisherigen Bedingungen und für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 nach den seit 2019 geltenden Bedingungen ermittelt wird. Hierdurch werden eine konsistente und durchgängige Incentivierung und Ausrichtung der Vorstandsvergütung gewährleistet.
In Übereinstimmung mit der Empfehlung G.11 DCGK, wonach der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben soll, außergewöhnlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, kann der Aufsichtsrat der Henkel Management AG außergewöhnlichen Entwicklungen, deren Effekte in der Zielerreichung nicht angemessen erfasst sind, im Rahmen der Zielfeststellung für das Short Term Incentive (STI) beziehungsweise für das LTI nach pflichtgemäßem Ermessen in angemessenem Rahmen Rechnung tragen. Dies kann sowohl eine Erhöhung als auch eine Verminderung der Zielerreichung und damit der entsprechenden Auszahlungsbeträge zur Folge haben.
Gemäß der Empfehlung G.10 DCGK sollen die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbestandteile von ihnen überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.
Von dieser Empfehlung wird insoweit abgewichen, als dass auf Basis der Zielvergütung („at target“, funktionaler Faktor 1) der Anteil des aus dem STI zu erbringenden Eigeninvestments in Henkel-Vorzugsaktien (Aktiendeferral) an der gesamten variablen Vergütung (die aus dem STI und dem LTI besteht) rund 25 Prozent beziehungsweise an der gesamten langfristigen Vergütung (die aus dem Aktiendeferral und dem LTI besteht) rund 47 Prozent beträgt.
Die Haltefrist für die Henkel-Vorzugsaktien läuft grundsätzlich jeweils bis zum 31. Dezember des vierten, auf das Vergütungsjahr folgenden Kalenderjahres. Durch dieses Aktiendeferral ist sichergestellt, dass die Vorstandsmitglieder während der rollierenden Sperrfrist einen signifikanten Aktienbesitz aufbauen und halten, mit dem sie an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens teilnehmen, sei sie positiv oder negativ. In Anbetracht dessen, dass nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist nur, wenn überhaupt, ausnahmsweise Veräußerungen erfolgen, baut sich dieser Aktienbesitz weiter auf.
Der Bemessungszeitraum des LTI beträgt drei Jahre. Das LTI wird jeweils in bar ausgezahlt, und zwar nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft des letzten Jahres des Bemessungszeitraumes durch die Hauptversammlung.
Mit dieser Ausgestaltung von STI und LTI wird entsprechend der Zielsetzungen für die Vorstandsvergütung nicht nur ein nachhaltiges profitables Wachstum honoriert und somit die langfristige Entwicklung von Henkel gefördert, sondern auch die Vorstandsvergütung an den Interessen der Aktionäre ausgerichtet.
Von der Empfehlung G.12 DCGK, wonach im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags variable Vergütungsbestandteile nicht vorzeitig ausbezahlt werden sollten, wird insoweit abgewichen, als dass im Todesfall sämtliche Sperrfristen aus dem Eigeninvestment in Henkel-Vorzugsaktien (Aktiendeferral) enden. Gleichfalls werden Ansprüche aus dem LTI bezüglich noch nicht ausgezahlter Tranchen unter Zugrundelegung der Planzahlen abgerechnet und an die Erben ausgezahlt.
Unter Berücksichtigung vorgenannter Ausnahme und der rechtsformspezifischen Besonderheiten setzt die Gesellschaft die unverbindlichen Anregungen des DCGK um.
Die jeweiligen Entsprechenserklärungen, einschließlich der Begründungen der Abweichungen von Empfehlungen, sind auf der Internetseite www.henkel.de/ir eingestellt.
Zu dem Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2020 wird auf den Geschäftsbericht 2020 verwiesen, der auf der Internetseite www.henkel.de/ir zugänglich ist. Zu dem geltenden Vergütungssystem für den Vorstand gemäß § 87 a Absatz 1 AktG wird auf die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2020 und die entsprechende Beschlussfassung verwiesen, die gleichfalls auf der Internetseite www.henkel.de/ir zugänglich sind.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses ist in Artikel 17 (Vergütung des Aufsichtsrats) beziehungsweise Artikel 33 (Vergütung des Gesellschafterausschusses) der Satzung der Henkel AG & Co. KGaA geregelt. Nach § 113 Absatz 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig ist. Erstmals ist eine entsprechende Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung 2021 vorgesehen.
Die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) gesetzlich verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte mit Aktien der Henkel AG & Co. KGaA oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen, sofern der Wert der von dem Mitglied beziehungsweise von einer ihm nahestehenden Person getätigten Geschäfte im Kalenderjahr die Summe von 20.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite www.henkel.de/ir zugänglich.
Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensleiters nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Henkel Management AG und der Satzung der Henkel AG & Co. KGaA, der Geschäftsordnung für den Vorstand, der Regelungen der für sie geltenden Anstellungsverträge sowie der vom Vorstand beschlossenen Compliance-Richtlinien und gefassten Beschlüsse.
Unternehmensführungsgrundsätze, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, leiten sich aus unserem Unternehmenszweck, unserer Vision, unserer Mission und unseren Werten ab. Für den Erfolg des Unternehmens ist ein gemeinsames Verständnis des unternehmerischen Handelns Voraussetzung. Wir haben einen klaren und langfristig ausgerichteten strategischen Rahmen definiert. Er hilft uns, die richtigen Entscheidungen zu treffen, uns auf unsere strategischen Prioritäten zu konzentrieren und unseren Anspruch an unsere Zukunft konsequent zu verfolgen.
Wir wollen Werte schaffen – für unsere Kunden und Konsumenten, unsere Mitarbeiter, unsere Aktionäre sowie die Gesellschaft und das Umfeld, in dem wir tätig sind.
Nachhaltig Werte schaffen.
Führend mit unseren Innovationen, Marken und Technologien.
Unsere Kunden und Konsumenten in aller Welt schätzen uns als zuverlässigen Partner mit führenden Positionen in allen relevanten Märkten und Kategorien und einem leidenschaftlichen Team mit gemeinsamen Werten.
Wir stellen unsere Kunden und Konsumenten in den Mittelpunkt unseres Handelns.
Wir schätzen, fordern und fördern unsere Mitarbeiter.
Wir streben exzellenten, nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg an.
Wir wollen unsere führende Rolle im Bereich Nachhaltigkeit stetig ausbauen.
Wir gestalten unsere Zukunft mit ausgeprägtem Unternehmergeist auf der Grundlage unserer Tradition als Familienunternehmen.
Dieser Unternehmenszweck, diese Vision, Mission und Werte geben den Gremien von Henkel sowie den Mitarbeitern weltweit die Richtung und das Ziel vor. Sie bekräftigen unseren Anspruch, in allem, was wir tun, hohen ethischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Und sie leiten unsere Mitarbeiter bei allen Entscheidungen in ihrem Arbeitsalltag; sie bilden die Orientierungsgrundlage für ihr Verhalten und Handeln.
Anspruch von Henkel ist es, alle Geschäfte in ethisch und rechtlich einwandfreier Weise zu tätigen. Daher erwartet Henkel von allen Mitarbeitern, dass sie neben den internen Regeln alle relevanten Gesetze befolgen, Interessenkonflikte vermeiden, die Vermögenswerte von Henkel schützen sowie die gesellschaftlichen Werte der Länder und Kulturkreise, in denen Henkel Geschäfte tätigt, respektieren. Dazu hat der Vorstand konzernweit geltende Codes und Standards mit weltweit verbindlichen Vorgaben erlassen. Diese sind nicht statisch, sondern werden weiterentwickelt und den sich laufend ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst, denen Henkel als global tätiges Unternehmen unterliegt. Der Code of Conduct unterstützt die Mitarbeiter bei ethischen und rechtlichen Fragen. Die Leadership Commitments enthalten die Prinzipien des Führungsverhaltens. Der Code of Corporate Sustainability beschreibt die Grundsätze nachhaltigen und gesellschaftlich verantwortlichen Wirtschaftens. Durch diesen Code wird auch der Global Compact der Vereinten Nationen bei Henkel umgesetzt.
Compliance im Sinn des Einhaltens von Gesetzen und Richtlinien ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Henkel hat eine unternehmensweite Compliance-Organisation mit lokal beziehungsweise regional verantwortlichen Compliance Officers eingerichtet, die vom General Counsel & Chief Compliance Officer mit weltweiter Zuständigkeit geführt wird. Der General Counsel & Chief Compliance Officer, unterstützt vom Corporate Compliance Office sowie einem interdisziplinär zusammengesetzten Compliance & Risk Committee, steuert die Compliance-Aktivitäten auf der Ebene des Gesamtunternehmens, koordiniert Trainings, kontrolliert, inwieweit die externen wie internen Anforderungen erfüllt sind, und trifft geeignete Maßnahmen im Fall von Compliance-Verstößen.
Die lokalen beziehungsweise regionalen Compliance Officers sind verantwortlich für die Schulungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die auf die lokalen beziehungsweise regionalen Erfordernisse zugeschnitten sind, sowie für die entsprechende Beaufsichtigung. Sie berichten an das Corporate Compliance Office. Der General Counsel & Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an den Vorstand sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über festgestellte Compliance-Verstöße.
Das Thema Compliance ist auch ein fester Bestandteil der Zielvereinbarung mit allen Führungskräften im Konzern. Diese sind aufgrund ihrer Stellung besonders verpflichtet, Vorbild für ihre Mitarbeiter zu sein, die Compliance-Regelungen zu kommunizieren und deren Durchsetzung durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.
Ein wesentliches Element von Compliance ist auch der Umgang mit Beschwerden und Hinweisen auf ein Fehlverhalten. Zusätzlich zu den internen Berichts- und Beschwerdewegen besteht für Mitarbeiter und Dritte die Möglichkeit, Hinweise auf schwerwiegende Verstöße auch anonym über eine Compliance Hotline, die von einem externen Anbieter betrieben wird, an das Corporate Compliance Office zu melden. Dessen Leiter kann dann die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Die Schwerpunkte der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegen auf den Bereichen Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung. In unserem Code of Conduct, in den darauf basierenden Konzernrichtlinien sowie in weiteren Publikationen hat der Vorstand eindeutig seine ablehnende Haltung zu allen Compliance-Verstößen zum Ausdruck gebracht, insbesondere zu Kartell- und Korruptionsverstößen. Derartige Verstöße werden in keiner Weise geduldet. Für Henkel sind Bestechungen, Kartellabsprachen oder sonstige Regelverstöße keine Mittel, um Geschäfte herbeizuführen oder abzuschließen.
Ein weiterer Compliance-Bereich betrifft das Kapitalmarktrecht. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen regeln interne Richtlinien den Umgang mit potenziell kurserheblichen Sachverhalten und Informationen. So gibt es ein aus Vertretern verschiedener Abteilungen zusammengesetztes „Ad-hoc-Committee“, das potenziell kurserhebliche Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz überprüft, um einen gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen sicherzustellen. Die Letztentscheidungsbefugnis über den Umgang mit möglichen Insiderinformationen liegt beim Vorstand. Auch bestehen für die Mitglieder von Vorstand, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat sowie für Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Funktion oder ihrer Einbindung in Projekte Zugang zu möglichen Insiderinformationen haben, über die gesetzlichen Verbote hinausgehende Verhaltenspflichten.
Der Vorstand besteht gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Satzung der Henkel Management AG aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat der Henkel Management AG die Zahl der Mitglieder des Vorstands; er kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Der Vorstand ist personell vom Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss der Henkel AG & Co. KGaA sowie vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG getrennt; kein Mitglied des Vorstands kann zugleich Mitglied vorgenannter Aufsichtsräte und/oder des Gesellschafterausschusses sein.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands sind für die Führung der Geschäfte von Henkel in ihrer Gesamtheit verantwortlich. Hierbei sind den einzelnen Mitgliedern des Vorstands durch den Geschäftsverteilungsplan bestimmte Arbeitsgebiete zugewiesen, für die sie in erster Linie Verantwortung tragen. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen; sie unterrichten sich über alle wesentlichen Vorfälle aus ihren Arbeitsgebieten und stimmen sich über alle Maßnahmen ab, von denen mehrere Arbeitsgebiete betroffen sind. Weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit im Vorstand und die Geschäftsverteilung regelt eine vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG erlassene Geschäftsordnung.
Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Henkel AG & Co. KGaA sowie für die Aufstellung der Konzernabschlüsse sowie der für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten Lageberichte und der unterjährigen Zwischenfinanzberichte. Ihm obliegt die Leitung des Gesamtunternehmens einschließlich Planung, Koordination, Allokation der Ressourcen und Kontroll-/Risikomanagement. Auch hat er dafür zu sorgen, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und darauf hinzuwirken, dass die Konzernunternehmen sie beachten (Compliance). Hierzu hat der Vorstand ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet, welches auch die Möglichkeit umfasst, vertraulich Hinweise auf Verstöße zu geben.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Grundlage der Vorstandsentscheidungen sind detaillierte Unterlagen der Unternehmensbereiche und zentralen Funktionen beziehungsweise, soweit dies erforderlich erscheint, externer Berater. Vorstandsbeschlüsse werden nach Möglichkeit einstimmig gefasst. Falls kein einstimmiger Beschluss zustande kommt, entscheidet die Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Wird der Vorsitzende überstimmt, steht ihm ein Vetorecht zu. Im Fall der Ausübung des Vetorechts ist über die Angelegenheit erneut vom Vorstand zu beschließen; wird auch bei dieser Beschlussfassung das Vetorecht ausgeübt, ist die Angelegenheit dem Gesellschafterausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 zu gleichen Teilen aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern zusammen, und besteht aus 16 Mitgliedern. Die acht Aktionärsvertreter werden von der Hauptversammlung, die acht Arbeitnehmervertreter von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 und der dazu erlassenen Wahlordnung gewählt. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind in gleichem Maße dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, soweit bei der Wahl nicht etwas anderes festgelegt wird. Bei der letzten Wahl der Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung 2020 wurde für diese eine Amtszeit von vier Jahren festgesetzt.
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Führung der Geschäfte zu beraten und zu überwachen. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung und Planung. Er prüft den Jahresabschluss der Henkel AG & Co. KGaA und den Konzernabschluss sowie die entsprechenden zusammengefassten Lageberichte unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie die nichtfinanzielle Erklärung. Zudem beschließt er über den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und unterbreitet der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers.
Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal im Jahr. Soweit erforderlich, tagt er hierbei ohne Teilnahme des Vorstands. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden den Ausschlag. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- und einen Nominierungsausschuss gebildet.
Dem Prüfungsausschuss gehören je drei auf Vorschlag der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter gewählte Aufsichtsratsmitglieder an; der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird auf Vorschlag der Anteilseignervertreter gewählt. Zum 31. Dezember 2020 gehörten dem Prüfungsausschuss an: als Anteilseignervertreter Herr Prof. Dr. Michael Kaschke als Vorsitzender, Frau Simone Menne als stellvertretende Vorsitzende sowie Frau Dr. Simone Bagel-Trah und als Arbeitnehmervertreter Frau Birgit Helten-Kindlein, Herr Edgar Topsch sowie Herr Michael Vassiliadis. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften muss mindestens ein unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Diese Anforderungen wurden erfüllt. Insbesondere verfügen Herr Prof. Dr. Michael Kaschke als amtierender Vorsitzender des Prüfungsausschusses sowie Frau Simone Menne über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Herr Prof. Kaschke, der nicht Vorsitzender des Aufsichtsrats oder ein ehemaliges Mitglied des Vorstands ist oder war, ist auch im Sinn der Empfehlung C.9 DCGK unabhängig vom kontrollierenden Aktionär, das heißt, er ist oder war nicht Mitglied des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel. Vorstehendes gilt entsprechend für Herrn Prof. Dr. Theo Siegert, der bis zum 17. Juni 2020 den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehatte, sowie für Frau Simone Menne.
Der Prüfungsausschuss tagt in der Regel viermal im Jahr. Er bereitet die Verhandlungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie die Verabschiedung des Vorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, erteilt die Prüfungsaufträge an den Abschlussprüfer und legt die Prüfungsschwerpunkte sowie die Vergütung für Prüfungs- und sonstige Beratungsleistungen des Abschlussprüfers fest. Für die Erbringung sonstiger Beratungsleistungen, das heißt für nach den entsprechenden EU-Vorgaben zulässige Nicht-Prüfungsdienstleistungen, legt der Prüfungsausschuss eine Obergrenze fest und überwacht deren Einhalten. Auch überwacht er die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers, holt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein und wertet diese aus. Darüber hinaus befasst er sich mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision sowie mit Fragen der Compliance. Die unternehmensinterne Konzernrevision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Weiterhin erörtert dieser die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht vor deren Veröffentlichung im Beisein des Abschlussprüfers mit dem Vorstand. Auch ist der Prüfungsausschuss zuständig für die Erteilung der Genehmigung zu Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinn von § 111b AktG.
Dem Nominierungsausschuss gehören die Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie zwei weitere Anteilseignervertreter an, die auf Vorschlag der Anteilseignervertreter gewählt werden; den Vorsitz im Nominierungsausschuss führt die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Nominierungsausschuss bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Anteilseignervertreter) vor. Zum 31. Dezember 2020 gehörten dem Nominierungsausschuss an: Frau Dr. Simone Bagel-Trah als Vorsitzende, Herr Benedikt-Richard Freiherr von Herman und Frau Barbara Kux.
Satzungsgemäß besteht neben dem Aufsichtsrat noch ein Gesellschafterausschuss, der sich aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern zusammensetzt, die durch die Hauptversammlung gewählt werden (Artikel 27 der Satzung). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, soweit bei der Wahl nicht etwas anderes festgelegt wird. Bei der letzten Wahl durch die Hauptversammlung 2020 wurde eine Amtszeit von vier Jahren festgesetzt. Im Berichtsjahr gehörten dem Gesellschafterausschuss zehn Mitglieder an.
Der Gesellschafterausschuss tagt in der Regel sechsmal im Jahr. Soweit erforderlich, tagt er hierbei ohne Teilnahme des Vorstands. Darüber hinaus hält er eine mehrtägige Klausurtagung gemeinsam mit dem Vorstand ab. Der Gesellschafterausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er hat einen Finanz- sowie einen Personalausschuss eingerichtet, die gleichfalls in der Regel jeweils sechsmal im Jahr tagen. Beiden Ausschüssen gehören jeweils fünf Mitglieder des Gesellschafterausschusses an.
Der Finanzausschuss befasst sich insbesondere mit Finanzangelegenheiten, Fragen der Finanzstrategie, der finanziellen Lage und Ausstattung, der Steuer- und Bilanzpolitik sowie des Risikomanagements des Unternehmens. Außerdem bereitet er die entsprechenden Entscheidungen des Gesellschafterausschusses vor, soweit ihm nicht die Entscheidungszuständigkeit übertragen wurde. Zum 31. Dezember 2020 gehörten dem Finanzausschuss an: Herr Dr. Christoph Henkel als Vorsitzender, Herr Konstantin von Unger als stellvertretender Vorsitzender, Herr Prof. Dr. Paul Achleitner, Herr Dr. Christoph Kneip und Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner.
Der Personalausschuss befasst sich insbesondere mit der Erörterung von Personalangelegenheiten der Mitglieder des Vorstands und mit Fragen der Personalstrategie sowie der Vergütung und bereitet die entsprechenden Entscheidungen des Gesellschafterausschusses vor, soweit ihm nicht die Entscheidungszuständigkeit übertragen wurde. Auch befasst er sich mit Fragen der Nachfolgeplanung sowie der Managementpotenziale innerhalb der einzelnen Unternehmensbereiche. Hierbei trägt er dem Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversität) Rechnung. Zum 31. Dezember 2020 gehörten dem Personalausschuss an: Frau Dr. Simone Bagel-Trah als Vorsitzende, Herr Johann-Christoph Frey als stellvertretender Vorsitzender, Herr Alexander Birken, Herr Dr.-Ing. Norbert Reithofer und Herr Jean-François van Boxmeer.
Interessenkonflikte sind in geeigneter Form dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Gesellschafterausschuss gegenüber offenzulegen, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung von oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können. Wesentliche Interessenkonflikte, die nicht nur vorübergehender Natur sind, sollen zur Beendigung des Mandats im Weg der Amtsniederlegung führen.
Neu gewählte Mitglieder des Aufsichtsrats und Gesellschafterausschusses werden mit den Unternehmenswerten, den geltenden Codes und Standards, den Grundzügen der Organisation, der Unternehmensstrategie und den wesentlichen entsprechenden Initiativen, der operativen Entwicklung des Unternehmens und sonstigen wesentlichen aktuellen Themen sowie mit ihren Rechten und Pflichten vertraut gemacht, die sich unter Berücksichtigung der rechtsform- und satzungsspezifischen Besonderheiten der Gesellschaft ergeben (sogenanntes „Onboarding“). Im Übrigen nehmen die Mitglieder die für ihre Aufgaben erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr; hierbei werden sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt.
Einige Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses sind oder waren im vergangenen Jahr in führenden Positionen bei anderen Unternehmen tätig. Soweit Henkel mit diesen Unternehmen Geschäfte tätigt, gelten hierbei Bedingungen wie unter fremden Dritten. Solche Geschäfte beeinträchtigen nach unserer Ansicht nicht die Unabhängigkeit der betreffenden Mitglieder.
Zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Der Gesellschafterausschuss hat auch im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Satzungsgemäß hat der Gesellschafterausschuss bei der Geschäftsführung des Unternehmens mitgewirkt und die Arbeit des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht sowie ihn bei der Leitung und strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft beratend begleitet. Auch hat er über die ihm vorzulegenden zustimmungsbedürftigen Geschäfte beraten und entschieden.
Im Berichtsjahr fanden sechs ordentliche Sitzungen, eine außerordentliche Sitzung/Video-/Telefonkonferenz sowie eine mehrtägige Klausursitzung gemeinsam mit dem Vorstand statt. Gleichfalls fanden je sechs Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses statt. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurden die meisten Sitzungen als gemischte Präsenz- beziehungsweise Video-/Telefonkonferenzen durchgeführt. Die Teilnahmequote an den Sitzungen des Gesellschafterausschusses und seiner Unterausschüsse lag bei 94,6 Prozent. Eine individualisierte Übersicht über die Sitzungsteilnahme der Mitglieder ist im Vergütungsbericht enthalten (Seite 63). Nach der Neuwahl der Mitglieder des Gesellschafteraus-schusses durch die ordentliche Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 17. Juni 2020 wurden die Neuwahl der Vorsitzenden und ihres Stellvertreters sowie die Besetzung der Ausschüsse auf schriftlichem Wege durchgeführt.
In allen Sitzungen wurden die Berichte des Vorstands besprochen und mit ihm die allgemeine Entwicklung des Unternehmens, der Sachstand von Akquisitionen und Divestments sowie strategische Fragen behandelt. Auch wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Geschäftsentwicklung von Henkel diskutiert sowie jeweils ein Lagebericht über den Umgang mit der COVID-19-Pandemie und den Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter präsentiert. Schwerpunktthemen waren unter anderem die neue strategische Ausrichtung des Unternehmens und ihre Umsetzung sowie der Status und die Strategien der Unternehmensbereiche, die Finanzberichterstattung, die Geschäftsentwicklung der Unternehmensbereiche insgesamt und in den Regionen, Investitionen und Innovationen, Nachhaltigkeitsfragen sowie die kurz- und mittelfristige Planung des Konzerns und der einzelnen Unternehmensbereiche.
Geschäftsvorfälle, die der Zustimmung des Gesellschafterausschusses bedürfen, wurden gemeinsam mit dem Vorstand intensiv erörtert und hierüber wurde, teils nach Vorberatung in den betreffenden Unterausschüssen, entschieden. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Strategie und Planung, größere Investitionen, Akquisitionen und Divestments, personalpolitische Grundsatzfragen und Fragen der Finanzierung beziehungsweise Finanzstrategie von Henkel. Auch haben der Gesellschafterausschuss sowie der Personalausschuss in Vorstandsangelegenheiten entsprechende Empfehlungen gegenüber dem Aufsichtsrat der Henkel Management AG ausgesprochen.
Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss führen alle zwei Jahre eine Selbstbeurteilung der Effizienz ihrer Tätigkeit und der Tätigkeit der Ausschüsse durch. Diese Selbstbeurteilung erfolgt auf Basis eines umfangreichen Fragenkatalogs, der insbesondere die Bereiche Sitzungsfrequenz, -dauer, -vorbereitung und -durchführung, Protokolle, Ausschussarbeit und Informationsweitergabe, Berichterstattung durch den Vorstand, Controlling- und Risikomanagementsysteme, Auskunftsverlangen, Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer sowie Fragen der Corporate Governance und Verbesserungsmöglichkeiten behandelt.
Die Effizienz der Tätigkeit von Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss sowie der jeweiligen Ausschüsse und die erforderliche Unabhängigkeit von deren Mitgliedern wurden bei der 2019/2020 durchgeführten Effizienzprüfung bestätigt. Die nächste Effizienzprüfung ist für 2021/2022 vorgesehen.
Der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Gesellschafterausschuss der Gesellschaft arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen.
Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Gesellschafterausschuss ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Im Sinn einer guten Unternehmensführung informiert der Vorstand den Aufsichtsrat und den Gesellschafterausschuss der Gesellschaft regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftspolitik, der Unternehmensplanung, der Rentabilität, der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und der wesentlichen Konzernunternehmen sowie über die Risikolage und das Risikomanagement.
Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Gesellschafterausschuss in einer Geschäftsordnung für die Henkel Management AG in ihrer Funktion als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin Zustimmungsvorbehalte festgelegt (Artikel 26 der Satzung). Hierzu gehören insbesondere Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens wesentlich verändern. Der Vorstand beachtet diese Zustimmungsvorbehalte des Gesellschafterausschusses ebenso wie die Entscheidungszuständigkeiten der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Unsere Vision und Werte, der Code of Conduct, der Code of Corporate Sustainability sowie weitere, unsere Unternehmensführungspraktiken betreffende Codes und Richtlinien sind auf der Internetseite www.henkel.de zugänglich.
Alleinige Aktionärin der Henkel Management AG ist die Gesellschaft. Die der Gesellschaft in der Hauptversammlung der Henkel Management AG zustehenden Stimmrechte werden durch den Gesellschafterausschuss ausgeübt, der damit auch die Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG wählt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, soweit bei der Wahl nichts anderes festgelegt wird. Bei der letzten Wahl in der Hauptversammlung 2020 wurde eine Amtszeit von vier Jahren festgesetzt.
Der aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Henkel Management AG ist mit Mitgliedern des Gesellschafterausschusses besetzt. Zum 31. Dezember 2020 gehörten dem Aufsichtsrat an: Frau Dr. Simone Bagel-Trah als Vorsitzende, Herr Johann-Christoph Frey als stellvertretender Vorsitzender sowie Herr Dr.-Ing. Norbert Reithofer. Durch diese (teilweise) personenidentische Besetzung ist erreicht, dass der Gesellschafterausschusses nicht nur die Henkel Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin bestellt, sondern (über die Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG) auch deren Vorstand, das heißt diejenigen natürlichen Personen, die das Unternehmen leiten. Zugleich wird hierdurch eine effektive Kontrolle der Geschäftsführung, das heißt des Vorstands der Henkel Management AG, gewährleistet:
Überwachung und Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG nach aktienrechtlichen Grundsätzen;
Überwachung und Kontrolle der Henkel Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin und damit (auch) ihres Vorstands
–durch den Gesellschafterausschuss, der insoweit die Befugnisse der Aktionäre der Gesellschaft wahrnimmt, sowie
–durch den auf KGaA-Ebene gebildeten Aufsichtsrat nach aktienrechtlichen Grundsätzen.
Nach §§ 76 Absatz 4, 111 Absatz 5 AktG sind für den Frauenanteil im Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen festzulegen. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen; die Fristen dürfen jeweils nicht länger als fünf Jahre betragen.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG hat als das für die Besetzung des Vorstands zuständige Gremium in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Gesellschafterausschusses beziehungsweise dessen Personalausschusses unter Berücksichtigung der aktuellen Zusammensetzung sowie einer für das Unternehmen angemessenen Größe des Vorstands als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand einen Anteil von 17 Prozent festgelegt. Diese Zielgröße soll bis zum 31. Dezember 2021 gelten beziehungsweise erreicht sein.
Zum 31. Dezember 2020 betrug der Frauenanteil im Vorstand 17 Prozent.
Der Vorstand hat unter Berücksichtigung des aktuellen Personalbestands für die beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielgrößen festgelegt, die bis zum 31. Dezember 2021 erreicht werden sollen:
erste Führungsebene: Frauenanteil von 25 Prozent,
zweite Führungsebene: Frauenanteil von 30 Prozent.
Hierbei haben wir – unabhängig von der bei Henkel grundsätzlich global ausgerichteten Führungsorganisation – als Bezugspunkt für die Definition der Führungsebenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich auf die Henkel AG & Co. KGaA abgestellt, und nicht auf die Henkel-Gruppe. Einbezogen wurden daher nur bei der Henkel AG & Co. KGaA beschäftigte Mitarbeiter mit Führungsverantwortung, die unmittelbar an den Vorstand berichten (Führungsebene 1) beziehungsweise die an die Mitarbeiter der Führungsebene 1 berichten (Führungsebene 2).
Unabhängig von den Zielvorgaben für die beiden ersten bei der Henkel AG & Co. KGaA unterhalb des Vorstands bestehenden Führungsebenen ist es gemäß unserer global ausgerichteten Führungsorganisation unser Ziel, den Frauenanteil bei unseren Führungskräften auf allen Management-Ebenen bei Henkel langfristig zu erhöhen. So konnten wir auch 2020 den Frauenanteil bei unseren Führungskräften weltweit erneut steigern; zum 31. Dezember 2020 betrug der Anteil 36,9 Prozent.
Bei der Henkel AG & Co. KGaA als börsennotiertem Unternehmen, für das das Mitbestimmungsgesetz 1976 gilt, hat sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammenzusetzen (§ 96 Absatz 2 AktG).
Sowohl auf Seiten der Anteilseignervertreter als auch auf Seiten der Arbeitnehmervertreter waren im Berichtsjahr durchgängig Frauen und Männer mit dem gesetzlichen Mindestanteil vertreten.
Unabhängig davon, dass Qualifikation und Kompetenz sowie professionelle Exzellenz für die infrage stehende Position bei der Besetzung einer Vorstandsposition ausschlaggebend sind, hat der Aufsichtsrat der Henkel Management AG – nach vorheriger Erörterung im Gesellschafterausschuss und in dessen Personalausschuss – nachfolgende Kriterien verabschiedet, auf die bei der Besetzung des Vorstands geachtet werden soll, um ein möglichst breites Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen (Diversität) im Vorstand abzubilden:
Bildungs-/Berufshintergrund
Die Vorstandsmitglieder sollen in ihrer Gesamtheit insbesondere auf folgenden Gebieten über Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen verfügen:
–Steuerungs-/Führungserfahrung: Erfahrungen in der Steuerung von international tätigen Einheiten, Einbindung von Arbeitnehmervertretungen, Führung und Motivation von Mitarbeitern, Nachfolgeplanung.
–Geschäftsverständnis: Kenntnisse/Erfahrungen im Industrie-/Konsumentengeschäft und über die wesentlichen Märkte unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und sozialen Umfelds, in denen Henkel tätig ist, sowie Kenntnisse/Erfahrungen auf den Gebieten Marketing/Vertrieb und Digitalisierung/E-Commerce sowie in Fragen von Forschung und Entwicklung, Produktion/Technik und des nachhaltigen Wirtschaftens.
–Strategische Expertise: Erfahrungen in der Entwicklung von Zukunftsperspektiven und -strategien sowie deren Umsetzung.
–Finanzexpertise: Erfahrungen mit Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzierungs- und Kapitalmarktfragen.
–Controlling/Risikomanagement: Erfahrungen auf den Gebieten interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie interner Revisionssysteme.
–Governance/Compliance/Ethik: Erfahrungen auf dem Gebiet des Zusammenwirkens von Gesellschaftsgremien (Governance) sowie des Erfüllens von gesetzlichen/internen Anforderungen (Compliance), modernes Verständnis von Unternehmensethik und deren Umsetzung.
Internationalität
Die internationale Tätigkeit des Unternehmens sowohl in in Wachstums- als auch in reifen Märkten soll sich angemessen in der Besetzung des Vorstands widerspiegeln. Daher wird angestrebt, dass dem Vorstand mehrere Mitglieder unterschiedlicher Nationalität beziehungsweise mit einem internationalen Hintergrund (zum Beispiel längere berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) angehören.
Geschlecht
Frauen sollen im Vorstand angemessen vertreten sein. Daher wird angestrebt, dass dem Vorstand mindestens eine Frau angehört.
Seniorität
Bei der Besetzung des Vorstands soll den Aspekten „Wandel“ und „Kontinuität“ angemessen Rechnung getragen werden. Daher wird angestrebt, dass dem Vorstand Mitglieder mit unterschiedlicher Seniorität angehören. Unabhängig davon sollen Vorstandsmitglieder in der Regel nicht älter als 63 Jahre sein.
Nach unserer Überzeugung sind vorstehend aufgeführte Zielsetzungen im Berichtsjahr vollumfänglich erfüllt.
Insgesamt verfügt der Vorstand, dem eine Frau angehört, über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Auch verfügen mehrere Mitglieder über internationale Geschäftserfahrung sowohl bezüglich Wachstums- als auch reifer Märkte. Kein Vorstandsmitglied überschreitet das angestrebte Höchstalter.
Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Gesellschafterausschuss beziehungsweise der Aufsichtsrat der Henkel Management AG für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Hierbei werden im Rahmen einer Nachbesetzung sowohl externe als auch interne Kandidaten berücksichtigt. Es wird jedoch angestrebt, Vorstandspositionen möglichst mit Kandidaten zu besetzen, die sich aus dem Unternehmen heraus für derartige Positionen qualifiziert haben.
Die langfristige Nachfolgeplanung orientiert sich an der Unternehmensstrategie und dem vorstehenden Diversitätskonzept. Wesentliche Elemente des systematischen Managemententwicklungsprozesses sind:
frühzeitige Identifizierung geeigneter Kandidaten,
systematische Entwicklung der Führungskräfte durch die Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung, möglichst in verschiedenen Unternehmensbereichen,
Regionen und Funktionen,
nachgewiesener, erfolgreicher strategischer sowie
operativer Gestaltungswille und Führungsstärke,
Vorbildfunktion bei der Umsetzung unserer
Unternehmenswerte.
Jährlich findet eine entsprechende Beurteilung der Mitglieder der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands statt, in deren Rahmen auch die Frage des Potenzials zur Übernahme eines Vorstandsmandats sowie Maßnahmen zur Sicherstellung einer Nachfolgeregelung erörtert werden. Diskutiert werden auch die Managementpotenziale innerhalb der einzelnen Unternehmensbereiche.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DCGK und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit des Unternehmens sowohl im Industrie- als auch im Konsumentengeschäft hat der Aufsichtsrat nachfolgend beschriebene Zielsetzung für seine Zusammensetzung verabschiedet. Diese Ziele werden vom Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowohl bei turnusmäßigen Neuwahlen als auch bei etwaigen Ersatzwahlen berücksichtigt; für die zu wählenden Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes zu beachten.
Bildungs-/Berufshintergrund
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit insbesondere auf folgenden Gebieten über Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen verfügen:
–Steuerungs-/Führungserfahrung: Erfahrungen in der Steuerung von international tätigen Konzernen/Unternehmen und der Führung von Mitarbeitern.
–Geschäftsverständnis: Kenntnisse/Erfahrungen auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion/
Technik, Marketing/Vertrieb, Digitalisierung/E-Commerce sowie Kenntnisse/Erfahrungen im Industrie-/
Konsumentengeschäft und in den wesentlichen Märkten, in denen Henkel tätig ist, sowie in Fragen des nachhaltigen Wirtschaftens.
–Finanzexpertise: Erfahrungen auf dem Gebiet des Rechnungswesens beziehungsweise der Rechnungslegungsprozesse oder Abschlussprüfung, Kenntnisse von Finanzinstrumenten und Finanzierungsstrategien.
–Controlling/Risikomanagement: Erfahrungen auf den Gebieten interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie interner Revisionssysteme.
–Governance/Compliance: Erfahrungen auf dem Gebiet des Zusammenwirkens von Gesellschaftsgremien (Governance) sowie des Erfüllens von gesetzlichen/
internen Anforderungen (Compliance).
Unabhängigkeit, Integrität
Um eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands sicherzustellen, soll dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; dabei soll die Eigentümerstruktur der Gesellschaft berücksichtigt werden.
Gemäß der Empfehlung C.6 DCGK wird ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig angesehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist.
Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll gemäß der Empfehlung C.7 DCGK unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Hiernach wird ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand angesehen, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.
Bei der Einschätzung, ob ein Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ist, wird berücksichtigt, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger
–in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war,
–in den letzten drei Jahren Partner oder Angestellter des derzeitigen oder früheren Abschlussprüfers der Gesellschaft war oder ist,
–von der Henkel AG & Co. KGaA oder von einem mit ihr Verbundenen Unternehmen (mit Ausnahme der Aufsichtsrats- und gegebenenfalls der Gesellschafterausschussvergütung) eine anderweitige Vergütung gleich welcher Art in nicht unbedeutendem Umfang erhält beziehungsweise in den letzten drei Jahren erhalten hat,
–aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung zur Henkel AG & Co. KGaA oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen eine geschäftliche Beziehung in wesentlichem Umfang unterhält oder unterhalten hat, sei es unmittelbar oder mittelbar als Partner, Anteilseigner, Mitglied des Geschäftsführungsorgans oder leitender Angestellter desjenigen Unternehmens, welches diese Geschäftsbeziehung unterhält oder unterhalten hat (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater),
–ein enger Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder
–dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.
Wird ein Aufsichtsratsmitglied, auf welches ein oder mehrere der vorgenannten Indikatoren zutreffen, dennoch als unabhängig von der Gesellschaft und/oder vom Vorstand angesehen, ist dies in der Erklärung zur Unternehmensführung zu begründen.
Unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur und in Übereinstimmung mit der Tradition der Gesellschaft als offenes Familienunternehmen, zu dem sich die Familie Henkel seit der Gründung im Jahr 1876 bekennt, wird das Halten einer Kontrollbeteiligung beziehungsweise die Zurechnung einer Kontrollbeteiligung aufgrund der Stellung als Mitglied des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel nicht als ein Umstand angesehen, der als solcher einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt im Sinn der DCGK-Empfehlungen begründet. Eine Mitgliedschaft im Gesellschafterausschuss beziehungsweise im Aufsichtsrat der Henkel Management AG ist mit einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft vereinbar. Jedoch sollen in der Regel drei, in jedem Fall aber mindestens zwei der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat weder selbst noch deren nahe Familienangehörige Mitglied des Aktienbindungsvertrags noch Mitglied des Gesellschafterausschusses beziehungsweise Aufsichtsrats der Henkel Management AG sein; deren Namen sollen in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden.
Ferner sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Personen angehören,
–die – sofern sie keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören – insgesamt mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahrnehmen, die vergleichbare Anforderungen stellen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt,
–die – sofern sie dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören – insgesamt mehr als zwei Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahrnehmen, die vergleichbare Anforderungen stellen, oder einen Aufsichtsratsvorsitz in einer externen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen,
–die Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern ausüben.
Auch sollen die Aufsichtsratsmitglieder in der Lage sein, das Ansehen von Henkel in der Öffentlichkeit angemessen zu vertreten.
Verfügbarkeit
Der Aufsichtsrat soll sich bei seinen Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei den jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Internationalität
Die internationale Tätigkeit des Unternehmens soll sich angemessen in der Besetzung des Aufsichtsrats widerspiegeln. Daher wird angestrebt, dass dem Aufsichtsrat mehrere Mitglieder mit einem internationalen Hintergrund (zum Beispiel längere berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) angehören.
Geschlecht
Frauen sollen im Aufsichtsrat angemessen vertreten sein. Der gesetzliche Mindestanteil von 30 Prozent wird als grundsätzlich angemessen betrachtet. Es wird angestrebt, bei anstehenden Neuwahlen oder Ergänzungswahlen einen höheren Anteil zu erreichen.
Alter
Unterschiedliche Generationen/Altersgruppen sollen angemessen im Aufsichtsrat repräsentiert sein. Daher wird angestrebt, dass dem Aufsichtsrat Mitglieder aus verschiedenen Generationen/Altersgruppen angehören. Unabhängig davon sollen der Hauptversammlung in der Regel keine Personen zur Wahl zum Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Neben der gesetzlichen Mindestquote wurden nach Einschätzung des Aufsichtsrats auch vorstehend aufgeführte Ziele im Berichtsjahr vollumfänglich erfüllt. Unter den 16 Aufsichtsratsmitgliedern befinden sich neun Männer und sieben Frauen, davon auf Seiten der Anteilseignervertreter fünf Männer und drei Frauen und auf Seiten der Arbeitnehmervertreter je vier Männer und Frauen. Dies entspricht einem Gesamtanteil im Aufsichtsrat von rund 56 Prozent Männer und rund 44 Prozent Frauen.
Insgesamt verfügt der Aufsichtsrat nach seiner Auffassung über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Auch gehören dem Aufsichtsrat mehrere Anteilseignervertreter mit internationaler Geschäftserfahrung oder sonstigem internationalem Hintergrund an. Kein Anteilseignervertreter hat zum Zeitpunkt der Wahl das angestrebte Höchstalter überschritten.
Den Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit wurde entsprochen. Kein Anteilseignervertreter und kein naher Familienangehöriger eines Anteilseignervertreters ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft oder übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern aus oder steht in geschäftlichen beziehungsweise persönlichen Beziehungen zum Unternehmen oder den Mitgliedern des Vorstands, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen. Sechs von acht Anteilseignervertretern gehörten im Berichtsjahr dem Aufsichtsrat weniger als zwölf Jahre an. Diese Anteilseignervertreter sind damit im Sinn der Empfehlung C.7 DCGK unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand.
Vier der acht Anteilseignervertreter, nämlich Frau Kux, Frau Menne sowie die Herren Höttges und Prof. Dr. Kaschke, sind nicht Mitglied des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel; sie sind damit im Sinn der Empfehlung C.9 DCGK unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Mit Ausnahme von Frau Dr. Bagel-Trah gehört keiner der amtierenden Anteilseignervertreter dem Gesellschafterausschuss oder dem Aufsichtsrat der Henkel Management AG an.
Damit gehört dem Aufsichtsrat auf Seite der Anteilseigner nach deren Einschätzung eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinn des DCGK an.
Zur personellen Zusammensetzung von Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss sowie der von Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss gebildeten Ausschüsse verweisen wir auf die Darstellung auf den Seiten 248 bis 251. Die Lebensläufe der Mitglieder sind auf der Internetseite www.henkel.de zugänglich. Die Vergütung von Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss ist im Vergütungsbericht 2020 detailliert dargestellt.
Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Henkel Management AG als alleiniger persönlich haftender Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA (Vorstand) wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Henkel AG & Co. KGaA am 17. Juni 2020 mit einer Mehrheit von rund 98,9 Prozent gebilligt. Unter Berücksichtigung der hierzu mit Aktionären beziehungsweise Aktionärsvertretern und Investoren geführten Gespräche hat der Aufsichtsrat der Henkel Management AG das Vergütungssystem weiterentwickelt und, neben redaktionellen Überarbeitungen und Präzisierungen, die nachfolgend beschriebenen, ab 2021 geltenden Anpassungen beschlossen:
Möglichkeit zur Erhöhung einzelner Vergütungskomponenten unter Beibehaltung der festgelegten Obergrenzen für die jeweiligen Gesamtbezüge (vgl. Vergütungssystem, Ziffer 2 a) „Festlegung, Höhe und Struktur“).
Share Ownership Guideline:
Die Verpflichtung zum Erwerb und zum Halten von Aktien ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand. Es ist vorgesehen, dass die Vorstandsmitglieder in Ergänzung zu den schon bestehenden Verpflichtungen zum Erwerb und Halten von Aktien künftig einen Mindestbestand im Gegenwert von 100 Prozent ihrer jeweiligen Grundvergütung beziehungsweise der Vorstandsvorsitzende in Höhe von 200 Prozent seiner jährlichen Grundvergütung von aus dem STI (Aktiendeferral) erworbenen Aktien für die Dauer ihrer Bestellung halten (vgl. Vergütungssystem, Ziffer 2 c) „Erfolgsbezogene Komponenten“, Absatz „Share Ownership Guideline“).
Berücksichtigung außergewöhnlicher Entwicklungen bei der Ermittlung der Zielerreichung der variablen Vergütung:
Die bisherigen Möglichkeiten des Aufsichtsrats der Henkel Management AG, außergewöhnlichen Entwicklungen im Rahmen der Ermittlung des Auszahlungsbetrags für die variable Vergütung in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen, wurden in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Empfehlung G.11 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuell geltenden Fassung vom 16. Dezember 2019 („DCGK“) präzisiert (vgl. Vergütungssystem, Ziffer 2 c) „Erfolgsbezogene Komponenten“, Absatz „Berücksichtigung außergewöhnlicher Entwicklungen bei der Ermittlung der Zielerreichung beziehungsweise Festsetzung der Auszahlungsbeträge von STI und LTI“).
Möglichkeit zur Gewährung eines Versorgungsentgelts zum Aufbau einer privaten Altersversorgung statt Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Vergütungssystem, Ziffer 2 g) „Pensionszusagen (Alters- und Hinterbliebenenversorgung)“).
Vorübergehende Abweichungen vom Vergütungssystem:
In Übereinstimmung mit den Vorgaben von § 87a Absatz 2 Satz 2 AktG wurde eine Regelung zur vorübergehenden Abweichung vom Vergütungssystem aufgenommen (vgl. Vergütungssystem, Ziffer 2 k) „Vorübergehende Abweichungen vom Vergütungssystem“).
Das so weiterentwickelte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands soll der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt werden.
Henkel bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichteten Unternehmensführung. Wir wollen nachhaltig Werte schaffen, für unsere Kunden und Konsumenten, unsere Mitarbeiter, unsere Aktionäre und das Umfeld, in dem wir tätig sind. Wir gestalten unsere Zukunft auf der Grundlage eines langfristigen strategischen Rahmens, der auf unserem Unternehmenszweck und unseren Werten basiert. Dabei legen wir einen klaren Fokus auf ganzheitliches Wachstum.
Entsprechend ist das Vergütungssystem für den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Gesellschafterausschuss darauf ausgerichtet, unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu fördern und Anreize für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung zu setzen sowie unverhältnismäßige Risiken zu vermeiden. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vergütung werden insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigt:
Allgemein:
Übereinstimmung der Vergütung und ihrer Bestandteile mit den regulatorischen/gesetzlichen Anforderungen sowie den Grundsätzen guter Corporate Governance.
Marktübliche und wettbewerbsfähige Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu der Größe, Komplexität und internationalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten steht.
Vorstand:
Die Gesamtvergütung ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung und entsprechende Stakeholderziele ausgerichtet.
Die Vergütung besteht aus erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten sowie einem wesentlichen Anteil von variablen, erfolgsbezogenen Komponenten.
Die variable, erfolgsbezogene Vergütung ist insgesamt zu einem wesentlichen Teil mehrjährig und zukunftsbezogen ausgerichtet und so ausgestaltet, dass der Anteil der langfristig variablen Zielvergütung den Anteil der kurzfristig variablen Zielvergütung übersteigt.
Für die variablen, erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten gibt es anspruchsvolle, in Übereinstimmung mit den Unternehmenszielen stehende und teilweise als strategische Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitete finanzielle Leistungskennzahlen sowie nichtfinanzielle individuelle Ziele, wobei insgesamt die finanziellen Leistungskennzahlen überwiegen und auf quantitativen Kriterien basieren.
Die Vergütungs- und Beschäftigungspolitik der Beschäftigten der Gesellschaft ist angemessen berücksichtigt.
Die jeweilige funktionsspezifische Aufgabe sowie individuelle Leistung werden angemessen berücksichtigt.
Die Gesamtvergütung ist angemessen; für die variablen Vergütungsbestandteile sowie für die jeweilige Maximalvergütung eines Vorstandsmitglieds sind angemessene Obergrenzen festgelegt.
Einen substanziellen Teil ihrer Vergütung investieren die Vorstandsmitglieder in Henkel-Vorzugsaktien (Share Ownership Guideline).
Aufsichtsrat/Gesellschafterausschuss:
Die Vergütung stärkt die Unabhängigkeit der Gremienmitglieder.
Die Vergütung ist im Verhältnis zu den jeweiligen Aufgaben des Gremiums angemessen.
Die Rolle und Funktion der betreffenden Mitglieder im jeweiligen Gremium und seinen Ausschüssen werden angemessen berücksichtigt.
Bei der Henkel AG & Co. KGaA, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien mit der Henkel Management AG als alleiniger persönlich haftender Gesellschafterin, ist, anders als bei Aktiengesellschaften, rechtsformbedingt der Aufsichtsrat der Henkel Management AG zuständig für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, die Inhalte der Vorstandsverträge, die Geschäftsverteilung sowie die Vergütung des Vorstands. Bezüglich der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der Henkel Management AG insbesondere zuständig für:
die Festlegung des Vergütungssystems sowie dessen Überprüfung,
die konkrete Ausgestaltung der erfolgsunabhängigen und der variablen, erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten,
die jährliche Festlegung der individuellen Ziele sowie deren Erfolgsmessung,
die jährliche Festlegung der Zielerreichung bezüglich der finanziellen Ziele und die Festsetzung der jährlichen und mehrjährigen variablen, erfolgsbezogenen Vergütung,
die Genehmigung der Übernahme von Ehrenämtern oder von Aufsichtsrats-, Beirats- oder ähnlichen Mandaten in anderen Gesellschaften sowie anderer beruflicher Nebentätigkeiten,
die Gewährung von Krediten und Vorschüssen.
Die entsprechenden Beschlüsse werden durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG, der mit drei Mitgliedern des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA besetzt ist, nach vorheriger Erörterung im Personalausschuss des Gesellschafterausschusses verabschiedet. Hierbei finden die allgemein für die Behandlung von Interessenkonflikten geltenden Regelungen Anwendung. Insbesondere finden die entsprechenden Beratungen und Beschlussfassungen, soweit zur Vermeidung von Interessenkonflikten erforderlich, ohne Teilnahme von Vorstandsmitgliedern statt. Eine Beauftragung von externen Vergütungsexperten, sei es zur Entwicklung beziehungsweise Modifikation des Vergütungssystems oder zur Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, erfolgt durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG, der hierbei auf die Unabhängigkeit des Vergütungsexperten vom Vorstand und vom Unternehmen achtet.
Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientieren sich an der Größe, Komplexität und der internationalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Zur Beurteilung der Üblichkeit der Vergütungsstruktur und der Ziel- sowie maximalen Gesamtvergütung wird als externer Vergleichsmaßstab im Wesentlichen die Vergütung der Vorstände der Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX 30) ohne Finanzdienstleistungsunternehmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktstellung und Komplexität herangezogen (Horizontalvergleich). Darüber hinaus wird vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises (Management Level 0 und 1 des Henkel-Konzerns) und der Belegschaft in Deutschland sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt (Vertikalvergleich).
Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands. Bei der Bemessung der individuellen Leistungen werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
die absolute und relative Performance des verantworteten Unternehmensbereichs im Vergleich zum jeweiligen Markt/Wettbewerb,
der persönliche Beitrag zur Umsetzung der strategischen Prioritäten und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sowie
die Erfüllung der jeweils individuell vereinbarten Sonderziele.
Die Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile trägt sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Die Vergütung ist insgesamt so bemessen, dass sie international wettbewerbsfähig ist und Anreiz für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts in einem dynamischen Umfeld bietet.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG überprüft das Vergütungssystem sowie die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig anhand vorgenannter Kriterien; bei Bedarf erfolgt eine entsprechende Anpassung. Das Vergütungssystem wird der Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, zur Billigung vorgelegt. Sollte die Hauptversammlung das jeweils zur Billigung vorgelegte Vergütungssystem nicht billigen, wird spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt.
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen sowie erfolgsbezogenen Bestandteilen zusammen und besteht im Wesentlichen aus drei Hauptkomponenten:
der fixen Grundvergütung,
einer jährlichen variablen Vergütung (Short Term Incentive, abgekürzt STI) und
einer variablen, auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Barvergütung (Long Term Incentive, abgekürzt LTI).
Das STI wird zu 65 Prozent als kurzfristige variable Barvergütung ausgezahlt; 35 Prozent des STI sind von den Vorstandsmitgliedern in Form eines Eigeninvestments langfristig in Henkel-Vorzugsaktien anzulegen (Share Ownership Guideline, Aktiendeferral). Entsprechend setzen sich die erfolgsbezogenen langfristig ausgerichteten variablen Vergütungsbestandteile aus dem Aktiendeferral und dem LTI zusammen.
Daneben werden Nebenleistungen (sonstige Bezüge) sowie Beiträge zur Altersversorgung gewährt. Auch bestehen marktübliche Regelungen zum Umgang mit den verschiedenen Vergütungsbestandteilen im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG hat betragsmäßige Obergrenzen („Cap“) sowohl für die einzelnen variablen Vergütungsbestandteile als auch – unter Einbeziehung der sonstigen Bezüge und Beiträge zur Altersversorgung – für die Gesamtbezüge eines Geschäftsjahres festgelegt. Soweit die Hauptversammlung eine Absenkung der im Vergütungssystem festgelegten Maximalvergütung beschließt, wird diese beim Abschluss oder der Verlängerung von Vorstands-Anstellungsverträgen berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG ist berechtigt, die variablen Vergütungskomponenten bei außerordentlichen Entwicklungen mit Wirkung auch für laufende Tranchen angemessen zu begrenzen. Darüber hinaus kann er unter bestimmten Umständen die variable Vergütung ganz oder teilweise einbehalten beziehungsweise in gewissen Grenzen und Fristen eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern (Malus-/Clawback-Regelung).
Insgesamt ist das Vergütungssystem wie folgt ausgestaltet:
Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite
Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite
Für die Mitglieder des Vorstands (außer dem Vorstandsvorsitzenden) beträgt die Zielvergütung (Vergütung ohne sonstige Bezüge und Versorgungszusagen) in Abhängigkeit von dem funktionalen Faktor mit einer Bandbreite von 0,9 bis 1,1, der insbesondere der Komplexität und Bedeutung der jeweils verantworteten Unternehmensbereiche Rechnung trägt (siehe hierzu Ziffer 2c)), und bei Erreichen aller Erfolgsziele zu 100 Prozent („at target“) derzeit pro Jahr zwischen 3.270.000 Euro und 3.830.000 Euro. Bei einem funktionalen Faktor von 1 beträgt die Zielvergütung der Mitglieder des Vorstands (außer dem Vorstandsvorsitzenden) „at target“ 3.550.000 Euro. Hiervon entfallen 750.000 Euro auf die Grundvergütung (rund 21 Prozent der Zielvergütung), 2.000.000 Euro auf das STI einschließlich Aktiendeferral (rund 56 Prozent der Zielvergütung) und 800.000 Euro auf das LTI (rund 23 Prozent der Zielvergütung). Insgesamt sind damit rund 79 Prozent der Zielvergütung (= 2.800.000 Euro) variabel ausgestaltet, wovon auf die kurzfristig ausgerichtete variable Zielvergütung (STI ohne Aktiendeferral) rund 46 Prozent (= 1.300.000 Euro) und auf die langfristig ausgerichtete variable Zielvergütung (Aktiendeferral und LTI) rund 54 Prozent (= 1.500.000 Euro) entfallen.
Die jährliche Zielvergütung für den Vorstandsvorsitzenden (bei einem funktionalem Faktor von 1,75) beläuft sich derzeit auf insgesamt 6.100.000 Euro: 1.200.000 Euro Grundvergütung (rund 20 Prozent der Zielvergütung), 3.500.000 Euro STI einschließlich Aktiendeferral (rund 57 Prozent der Zielvergütung) und 1.400.000 Euro LTI (rund 23 Prozent der Zielvergütung). Für das Geschäftsjahr 2020 wurde gemäß Beschluss des Aufsichtsrats der Henkel Management AG für den Vorstandsvorsitzenden für STI und LTI ein funktionaler Faktor von 1,625 festgelegt.
Für die Mitglieder des Vorstands (außer dem Vorstandsvorsitzenden) belaufen sich die sonstigen Bezüge auf maximal 175.000 Euro pro Jahr sowie die jährlichen Zuführungen zur Pension auf 450.000 Euro. Unter Berücksichtigung dieser Beträge ergibt sich für die Mitglieder des Vorstands bei einem funktionalen Faktor von 1 und bei Erreichen aller Erfolgsziele zu 100 Prozent („at target“) eine jährliche Gesamtvergütung (Vergütung einschließlich sonstiger Bezüge und Versorgungszusagen) von derzeit bis zu 4.175.000 Euro; davon entfallen auf die Grundvergütung nebst der sonstigen Bezüge und jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellung rund 33 Prozent (= 1.375.000 Euro) sowie auf die kurz- und langfristig variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) rund 67 Prozent (= 2.800.000 Euro).
Für den Vorstandsvorsitzenden belaufen sich die sonstigen Bezüge auf maximal 250.000 Euro pro Jahr sowie die jährlichen Zuführungen zur Pension auf 750.000 Euro. Unter Berücksichtigung dieser Beträge ergibt sich für den Vorstandsvorsitzenden bei Erreichen aller Erfolgsziele zu 100 Prozent („at target“) eine jährliche Gesamtvergütung von derzeit bis zu 7.100.000 Euro; davon entfallen auf die Grundvergütung nebst der sonstigen Bezüge und jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellung rund 31 Prozent (= 2.200.000 Euro) sowie auf die kurz- und langfristig variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) rund 69 Prozent (= 4.900.000 Euro).
Vergütungsstruktur (ohne sonstige Bezüge, Pensionsleistungen) |
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Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG überprüft die Höhe der einzelnen Vergütungselemente und ihr Verhältnis zueinander regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an, wenn er dies im Hinblick auf die Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds, die Lage der Gesellschaft und zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit für angemessen hält. Eine Erhöhung der Zielvergütung einzelner Vergütungselemente und damit der Zielgesamtvergütung ist jeweils auf maximal 5 Prozent p.a. beschränkt. Durch eine solche Erhöhung darf die nachfolgend angegebene Obergrenze der jeweiligen Gesamtbezüge für ein Geschäftsjahr nicht überschritten werden. Auch darf sich das Verhältnis der Grundvergütung zu den verschiedenen variablen Vergütungsbestandteilen gemäß der vorstehenden Übersicht insgesamt nicht wesentlich verändern; zudem muss gewährleistet sein, dass die Vergütung weiterhin zum wesentlichen Teil mehrjährig und zukunftsbezogen ausgerichtet und so ausgestaltet ist, dass der Anteil der langfristig variablen Zielvergütung den Anteil der kurzfristig variablen Zielvergütung übersteigt.
Die Grundvergütung berücksichtigt die Marktbedingungen und hat die Funktion einer Basisvergütung, die ein angemessenes Einkommen sichert und damit der Vermeidung des Eingehens von unangemessenen Risiken dient. Die Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie beträgt derzeit für den Vorstandsvorsitzenden 1.200.000 Euro pro Jahr und für die übrigen Vorstandsmitglieder 750.000 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus werden den Vorstandsmitgliedern sonstige Bezüge gewährt. Sie umfassen im Wesentlichen die Kosten für beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen und weiteren Nebenleistungen wie marktübliche Versicherungsleistungen, Wohnungs-/Umzugskosten, Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen an privatem Wohnbesitz, die Bereitstellung eines Dienstwagens mit der Möglichkeit zur Privatnutzung beziehungsweise Nutzung der Fahrbereitschaft einschließlich der hierauf gegebenenfalls übernommenen Steuern sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen. Diese Bezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Diese Bezüge werden mit ihren Kosten beziehungsweise in Höhe ihres geldwerten Vorteils erfasst.
Für die sonstigen Bezüge wurde eine Obergrenze („Cap“) festgesetzt. Sie beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 250.000 Euro und für die übrigen Vorstandsmitglieder 175.000 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat der Henkel Management AG neu bestellten Vorstandsmitgliedern einen einmaligen Ausgleich für den Fall gewähren, dass vom ehemaligen Arbeitgeber zugesagte Vergütungsleistungen aufgrund des Wechsels zur Henkel Management AG verfallen. Ein solcher Ausgleich ist auf 200 Prozent der Grundvergütung begrenzt und kann gegebenenfalls zur Erhöhung der maximalen Gesamtbezüge im ersten Jahr der Bestellung zum Vorstand führen. Außerdem können Vorstandsmitgliedern mit Dienstsitz im Ausland übliche Steuererstattungen sowie Währungsausgleiche zugesagt werden.
Die jährliche variable Vergütung (STI) setzt einheitliche Anreize zur Erreichung der aus der Planung beziehungsweise Unternehmensstrategie abgeleiteten finanziellen Ziele sowie Anreize zur Erreichung von auf ein nachhaltiges Handeln ausgerichteten nichtfinanziellen Zielen und trägt damit zur Umsetzung der Unternehmensstrategie bei.
Erfolgsparameter des STI sind sowohl die im jeweiligen Geschäftsjahr („Vergütungsjahr“) erreichten finanziellen Ziele, die den sogenannten Bonus ergeben, als auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder in Form eines Multiplikators in der Bandbreite von 0,8 bis 1,2.
Die Strategie des Henkel-Konzerns ist auf ein langfristiges, nachhaltiges ganzheitliches Wachstum ausgerichtet. Hieraus abgeleitet ist das strategische finanzielle Ziel des im Vergütungsjahr erreichten organischen Umsatzwachstums – also die Umsatzentwicklung bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments (Organic Sales Growth, abgekürzt OSG) –, welches mit einer Gewichtung von 50 Prozent in die Bemessung des Bonus einfließt. Als weiteres finanzielles Ziel findet das um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen und Wechselkurseffekte bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie (Earnings per Share, abgekürzt EPS) ebenfalls mit einer Gewichtung von 50 Prozent Berücksichtigung. Beide Ziele werden additiv verknüpft, indem die mit 50 Prozent gewichtete OSG-Komponente des Bonusbetrags mit der ebenfalls mit 50 Prozent gewichteten EPS-Komponente des Bonusbetrags addiert wird.
Der Zielwert für die Kennzahl OSG ist aus der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet. Die Festsetzung erfolgt jeweils jährlich durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG. Für die EPS-Performance erfolgt ein Ist-/Ist-Vergleich, das heißt ein Vergleich des im Vergütungsjahr erzielten Ist-Werts bei konstanten Wechselkursen mit dem Ist-Wert des Vorjahres.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG behält sich in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens vor, die EPS-Performance für ein neues Vergütungsjahr vor oder zu dessen Beginn nicht auf einen Vorjahresvergleich zu stützen, sondern für das Vergütungsjahr einen unabhängig vom Ist-Wert für das EPS des Vorjahres bestimmten Zielwert festzulegen. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass bereits zu diesem Zeitpunkt zu erwarten ist, dass der Ist-Wert für das EPS im Vergütungsjahr deutlich von dem des Vorjahres abweichen wird.
Für beide finanziellen Kennzahlen ist jeweils eine entsprechende Vergütungsskala festgelegt. Auch sind jeweils Schwellenwerte definiert, unterhalb derer es zu keiner Auszahlung kommt beziehungsweise oberhalb derer die Auszahlung begrenzt ist. Hierbei ist die Skalierung für den auf die Kennzahl OSG entfallenden Auszahlungsbetrag zwischen dem unteren Schwellenwert (Mindestwert) und dem „at target“-Wert sowie zwischen dem „at target“-Wert und oberem Schwellenwert (Obergrenze) jeweils linear. Die Skalierung für den auf die Kennzahl EPS entfallenden Auszahlungsbetrag ist zwischen dem unteren und dem oberen Schwellenwert durchgängig linear. Eine Überschreitung des jeweiligen Höchstwerts der Zielerreichung führt zu keiner weiteren, 150 Prozent der „at target“-Zielvergütung übersteigenden Erhöhung der betreffenden OSG- beziehungsweise EPS-Komponente des Bonusbetrags.
Die Auszahlungskurven für die Kennzahlen OSG und EPS stellen sich beispielhaft wie folgt dar:
Kennzahl OSG |
Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem individuellen Multiplikator und funktionalen Faktor von jeweils 1. |
Kennzahl EPS |
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Maßgebend für die Erreichung der finanziellen Kennzahlen OSG und EPS sind die dem jeweils uneingeschränkt testierten und gebilligten Konzernabschluss der Henkel AG & Co. KGaA des Vergütungsjahres zugrunde liegenden Werte.
Die individuelle Zielerreichung der Vorstandsmitglieder fließt in das STI in Form eines individuellen Multiplikators ein, mit dem der sich aus der Gesamterreichung der finanziellen Ziele (Bonus) ergebende Betrag multipliziert wird. Der individuelle Multiplikator hat eine Bandbreite von 0,8 bis 1,2. Durch die Anwendung des Multiplikators kann jedoch die betragsmäßige Obergrenze für das STI nicht überschritten werden. Das heißt, sollte die betragsmäßige Obergrenze des STI schon aufgrund des Bonus erreicht sein, wirkt sich ein Multiplikator von größer 1 nicht mehr vergütungserhöhend aus.
Bei der Bemessung der individuellen Leistungen werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
die absolute und relative Performance des verantworteten Unternehmensbereichs im Vergleich zum Markt/Wettbewerb,
der persönliche Beitrag zur Umsetzung der strategischen Prioritäten und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele,
die Erfüllung der jeweils individuell vereinbarten Sonderziele.
Die nichtfinanziellen Ziele werden jeweils jährlich durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG festgelegt und im Vergütungsbericht offengelegt.
Für die Bemessung der relativen Performance des jeweiligen Unternehmensbereichs im Vergleich zum Markt/Wettbewerb wird auf folgende Vergleichsgruppe abgestellt:
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| Laundry & Home Care | ||
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| |||
| •Colgate-Palmolive |
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| •L’Oréal (Group) |
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| •KAO (Cosmetics, Skin |
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Kommt es bei den relevanten Wettbewerbern zu wesentlichen Veränderungen, wird dies vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG bei der Zusammensetzung der Vergleichsgruppe beziehungsweise bei der Ermittlung der relevanten Parameter der Wettbewerber in angemessener Weise berücksichtigt.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres werden sowohl die finanzielle Zielerreichung als auch die jeweilige individuelle Leistung auf Basis der entsprechenden Zielvereinbarungen nach vorheriger Erörterung im Personalausschuss des Gesellschafterausschusses durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG ermittelt. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob und inwieweit Bereinigungen der finanziellen Kennzahlen um Sondereinflüsse bei der Festsetzung des Bonus berücksichtigt werden oder nicht. Bei der Ermittlung des STI-Auszahlungsbetrags beziehungsweise der individuellen Zielerreichung wird auch die nach dem Ablauf des Geschäftsjahres erkennbare Nachhaltigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs und der Leistung der Vorstandsmitglieder in angemessener Weise durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG berücksichtigt.
Insgesamt ist der Auszahlungsbetrag für das STI (Bonusbetrag multipliziert mit dem individuellen Multiplikator) auf eine betragsmäßige Obergrenze („Cap“) von 150 Prozent des sich unter Berücksichtigung des jeweiligen funktionalen Faktors ergebenden „at target“-Betrags begrenzt.
Die Verpflichtung zum Erwerb und Halten von Aktien (Share Ownership Guideline) ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand. Hierdurch soll sowohl eine gewisse Angleichung der Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre erreicht als auch die Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung gefördert werden. So sind die Vorstandsmitglieder gemäß nachfolgender Maßgabe verpflichtet, Henkel-Vorzugsaktien zu erwerben und (ab 2021) mindestens im Gegenwert von 100 Prozent ihrer jeweiligen Grundvergütung beziehungsweise für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von 200 Prozent seiner jährlichen Grundvergütung erworbene Aktien für die Dauer ihrer Bestellung zu halten (Mindestbestand). Auch nach Aufbau des Mindestbestands haben die Vorstandsmitglieder in einem festgelegten Umfang Henkel-Vorzugsaktien zu erwerben, für die gleichfalls eine Haltefrist gilt. Diese Aktien sind durch die Vorstandsmitglieder aus ihren versteuerten Nettoeinkünften zu erwerben.
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Vergütungsjahr durch die Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA wird das STI in voller Höhe in bar ausgezahlt. Die Auszahlung des STI erfolgt nur zu rund 65 Prozent zur freien Verfügung (= kurzfristige Komponente, Barvergütung). In Umsetzung vorstehender Share Ownership Guideline sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, in Höhe von rund 35 Prozent des jeweiligen (Netto-) Auszahlungsbetrags ein Eigeninvestment derart zu erbringen, dass sie für diesen Betrag Henkel-Vorzugsaktien erwerben (= langfristige Komponente, Aktiendeferral), die in ein Sperrdepot mit einer entsprechenden Verfügungsbeschränkung eingelegt werden. Der jeweilige Eigeninvestmentbetrag wird von der Gesellschaft unmittelbar an die mit der Abwicklung des Eigeninvestments beauftragte Bank überwiesen, die auch das Sperrdepot führt. Diese Bank erwirbt dann am ersten Börsenhandelstag des Monats, der auf die Auszahlung folgt, im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vorstandsmitglieds über die Börse Henkel-Vorzugsaktien im Wert des jeweiligen Eigeninvestmentbetrags zu dem zum Erwerbszeitpunkt maßgeblichen Börsenkurs und legt diese in das Sperrdepot ein. Die Haltefrist läuft grundsätzlich jeweils bis zum 31. Dezember des vierten, auf das Vergütungsjahr folgenden Kalenderjahres.
Durch die Share Ownership Guideline ist sichergestellt, dass die Vorstandsmitglieder während der Dauer ihrer Bestellung einen signifikanten Aktienbesitz aufbauen und halten, mit dem sie an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens teilnehmen, sei sie positiv oder negativ. Der in einem Vierjahreszeitraum insgesamt in Aktien aus dem STI zu investierende (Netto-)Betrag beläuft sich auf Basis eines STI „at target“ für den Vorstandsvorsitzenden auf 2.450.000 Euro und für ein Vorstandsmitglied mit einem funktionalen Faktor von 1 auf 1.400.000 Euro und beträgt damit das rund 4-Fache beziehungsweise 3,7-Fache der jährlichen (Netto-) Grundvergütung. In Anbetracht dessen, dass nach Ablauf der für die über den jeweiligen Mindestbestand hinausgehend erworbenen Aktien geltenden jeweiligen vierjährigen Haltefrist nur, wenn überhaupt, ausnahmsweise Veräußerungen erfolgen, baut sich dieser Aktienbesitz weiter auf. Zugleich wird durch das Aktiendeferral (neben dem LTI) den Anforderungen des AktG und des DCGK an eine Ausrichtung der Vergütung auf eine langfristige Unternehmensentwicklung Rechnung getragen.
Die langfristige variable Barvergütung (LTI) setzt, neben der zuvor beschriebenen Share Ownership Guideline, Anreize zur Förderung der langfristigen Entwicklung des Unternehmens.
Das LTI ist eine variable, auf den zukünftigen langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Barvergütung, die von der durchschnittlich in einem Zeitraum von drei Jahren (Bemessungszeitraum) erzielten, um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigten Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, abgekürzt ROCE) abhängt. Das LTI ist rollierend ausgestaltet, das heißt, jährlich wird eine LTI-Tranche mit einem dreijährigen Bemessungszeitraum ausgegeben. Gemessen wird hierbei für jede LTI-Tranche das im betreffenden Vergütungsjahr sowie in den beiden nachfolgenden Geschäftsjahren jeweils erzielte bereinigte ROCE (drei Jahresscheiben).
Die Zielwerte für die Kennzahl ROCE sind aus der Planung abgeleitet und werden für jedes Jahr eines dreijährigen Bemessungszeitraums vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG zu Beginn des betreffenden Jahres festgesetzt. Nach Ablauf des betreffenden Jahres wird die jeweilige Zielerreichung für das betreffende Jahr gemessen und dann aus den für die betreffende LTI-Tranche maßgebenden drei Werten die durchschnittliche, im betreffenden Bemessungszeitraum realisierte Zielerreichung ermittelt.
Maßgebend für die Zielerreichung bezüglich der Kennzahl bereinigtes ROCE sind die jeweils den uneingeschränkt testierten und gebilligten Konzernabschlüssen der betreffenden Geschäftsjahre zugrunde liegenden Werte.
Das LTI wird jeweils in bar ausgezahlt, und zwar nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das letzte Jahr des Bemessungszeitraums durch die Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA.
Für das LTI ist eine Vergütungsskala festgelegt. Auch ist ein Schwellenwert definiert, unterhalb dessen es zu keiner Auszahlung kommt. Die Skalierung für den Auszahlungsbetrag ist zwischen dem unteren und oberen Schwellenwert durchgängig linear; sie stellt sich wie folgt dar:
LTI-Vergütungsskala |
Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem funktionalen Faktor von 1. |
Insgesamt ist der Auszahlungsbetrag für das LTI auf eine betragsmäßige Obergrenze („Cap“) von 150 Prozent des sich unter Berücksichtigung des jeweiligen funktionalen Faktors ergebenden „at target“-Betrags begrenzt.
Um vor dem Hintergrund der 2019 erfolgten Änderung der Kennziffern für das LTI (Umstellung von bereinigtem EPS auf bereinigtes ROCE) eine konsistente und durchgängige Incentivierung und Ausrichtung der Vorstandsvergütung zu gewährleisten, wird für die in den Jahren 2017 beziehungsweise 2018 begebenen LTI-Tranchen, deren dreijähriger Bemessungszeitraum erst zum 31. Dezember 2019 beziehungsweise zum 31. Dezember 2020 endet, die jeweilige Performance pro rata temporis für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 nach den bisherigen Bedingungen und für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 nach den seit 2019 geltenden Bedingungen ermittelt.
Um den unterschiedlichen Anforderungen an die jeweiligen Vorstandsressorts beziehungsweise der unterschiedlichen Komplexität und Bedeutung der jeweiligen Unternehmensbereiche Rechnung zu tragen, wurden beginnend mit dem Geschäftsjahr 2019 folgende allgemeine funktionale Faktoren festgelegt, mit denen der jeweils in Abhängigkeit von der Zielerreichung ermittelte Auszahlungsbetrag des STI beziehungsweise des LTI multipliziert wird:
Für neu bestellte Vorstandsmitglieder kann für das erste Jahr ein geringfügig abgesenkter Faktor für einzelne beziehungsweise alle variablen Vergütungsbestandteile festgesetzt werden.
Diese funktionalen Faktoren werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst, insbesondere bei strukturellen Veränderungen der Vorstandsressorts.
Insgesamt stellt sich die Berechnung von STI und LTI wie folgt dar:
Berechnung von STI und LTI |
1 Bereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital. |
Mit dieser Ausgestaltung von STI und LTI wird entsprechend den Zielsetzungen für die Vorstandsvergütung nicht nur ein nachhaltiges profitables Wachstum honoriert und somit die langfristige Entwicklung des Unternehmens gefördert, sondern darüber hinaus die Vorstandsvergütung an den Interessen der Aktionäre ausgerichtet.
Die Erfolgsparameter sowie die Zielwerte für das STI und das LTI ändern sich während eines Geschäftsjahres grundsätzlich nicht.
Außergewöhnlichen Entwicklungen, deren Effekte bei der Festsetzung der Ziele und der Zielvergütung nicht angemessen erfasst worden sind, kann der Aufsichtsrat der Henkel Management AG im Rahmen der Ermittlung des Auszahlungsbetrags für das STI beziehungsweise für das LTI nach pflichtgemäßem Ermessen in angemessenem Rahmen Rechnung tragen; dies kann sowohl eine Erhöhung als auch eine Verminderung der Zielerreichung und damit der entsprechenden Auszahlungsbeträge zur Folge haben. Außergewöhnliche Entwicklungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Umstände eingetreten sind oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintreten werden, die bei Festlegung der Zielwerte so nicht vorhergesehen wurden oder nicht vorhersehbar waren und die sich erheblich auf die Gesamtvergütung des Vorstandsmitglieds auswirken. In Betracht kommen insbesondere wesentliche Akquisitionen, der Verkauf wesentlicher Unternehmensteile, gravierende Veränderungen in den zugrunde liegenden Rechnungslegungsstandards oder Steuervorschriften, Naturkatastrophen, Pandemien oder vergleichbare Tatbestände. Ungünstigere Marktentwicklungen, die so nicht erwartet wurden, aber bei Festsetzung der Zielwerte als im Bereich des Möglichen liegend angesehen wurden, rechtfertigen keine Anpassung. Die konkrete Zielerreichung sowie der Auszahlungsbetrag und eine Erläuterung und Begründung vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG vorgenommener Anpassungen werden im Vergütungsbericht veröffentlicht.
Insoweit entfällt ab 2021 die bisherige Regelung, wonach der Aufsichtsrat der Henkel Management AG in dem Fall, dass das im Vergütungsjahr erreichte bereinigte EPS aufgrund besonderer Ereignisse mehr als 20 Prozent über oder unter dem Vorjahreswert liegt, nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Anpassung der Zielerreichung entscheiden beziehungsweise einen neuen Referenzwert für die nächstjährige Erfolgsmessung festlegen kann.
Eine Ermächtigung des Aufsichtsrats der Henkel Management AG, bei besonderen Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Sonderzahlung gewähren zu können (sogenannte „Mannesmann-Klausel“), besteht nicht.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG kann die Auszahlung eines variablen Vergütungsbestandteils (STI, LTI) ganz oder teilweise verweigern und einbehalten, wenn dieser für ein Geschäftsjahr gewährt wurde, in dem das Vorstandsmitglied eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat (Malus).
Bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile sind auf Anforderung des Aufsichtsrats der Henkel Management AG zurückzuzahlen (Clawback), wenn (i) sich das Vorliegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung erst nach Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile zeigt oder (ii) eine wesentliche Fehldarstellung in der Finanzberichterstattung vorliegt, die sich auf die Berechnung der variablen Vorstandsvergütung ausgewirkt hat.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und welche variablen Vergütungsbestandteile in welcher Höhe und für welche Jahre einbehalten oder zurückgefordert werden. Dabei sind Schwere und Auswirkungen eines Verstoßes, der Grad eines Verschuldens, ein der Gesellschaft entstandener Schaden für Vermögen oder Reputation sowie die Kooperationsbereitschaft des Vorstandsmitglieds bei der Aufklärung zu berücksichtigen.
In Fällen einer wesentlichen Fehldarstellung in der Finanzberichterstattung kann maximal der sich bei einer Neuberechnung auf korrigierter Datenbasis im Vergleich zum ausgezahlten Betrag ergebende Differenzbetrag zurückgefordert werden, in anderen Fällen maximal 50 Prozent des ausgezahlten Betrags.
Eine Rückforderung ist auch dann möglich, wenn das Amt und/oder das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Geltendmachung durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG bereits beendet sind. Eine Pflicht zur Rückzahlung besteht unabhängig von der Beendigung des Amts oder Anstellungsvertrags nicht, wenn seit der Auszahlung bis zur Aufforderung durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG bezüglich der Auszahlung mehr als zwei Jahre vergangen sind. Weitergehende Ansprüche im Fall eines persönlichen Fehlverhaltens eines Vorstandsmitglieds, insbesondere Schadensersatzansprüche im Sinn von § 93 AktG, bleiben hiervon unberührt.
In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Henkel Management AG können die Vorstandsmitglieder Aufsichtsratsmandate und ähnliche Ämter in Gesellschaften übernehmen, an denen die Henkel AG & Co. KGaA unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sowie eine Tätigkeit in Verbänden und ähnlichen Zusammenschlüssen ausüben, denen die Henkel AG & Co. KGaA aufgrund ihrer geschäftlichen Tätigkeit angehört. Der Übernahme anderer entgeltlicher oder unentgeltlicher Nebentätigkeiten muss der Aufsichtsrat der Henkel Management AG zuvor zustimmen. Die Vergütung für die Übernahme von Ämtern bei Unternehmen des Henkel-Konzerns wird auf die Vorstandsvergütung angerechnet. Bei der Übernahme sonstiger Ämter, insbesondere von Mandaten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von konzernfremden Wirtschaftsunternehmen entscheidet der Aufsichtsrat der Henkel Management AG in jedem Einzelfall, ob und inwieweit eine etwaige Vergütung für das konzernfremde Mandat auf die Vorstandsvergütung anzurechnen ist.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht ein betriebliches, rein beitragsorientiertes Pensionssystem. Hiernach erhalten die Vorstandsmitglieder ein Alterskapital, das sich mindestens aus der Summe der jährlichen, nicht verzinslichen Zuführungen (Kapitalbausteine) während ihrer Vorstandstätigkeit zusammensetzt. Die Kapitalbausteine werden in das für betriebliche Zwecke eingerichtete Sondervermögen eingebracht; die Vorstandsmitglieder partizipieren an einem eventuellen, nicht garantierten, aus der Anlage der Kapitalbausteine resultierenden Überschuss. Die Kapitalbausteine betragen derzeit – bezogen auf ein volles Geschäftsjahr – für den Vorstandsvorsitzenden 750.000 Euro und für die übrigen Vorstandsmitglieder je 450.000 Euro.
Ansprüche auf Versorgungsleistungen bestehen mit Eintritt in den Ruhestand nach Vollendung des 63. Lebensjahres beziehungsweise wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet sowie im Todesfall oder im Fall der dauerhaften vollständigen Erwerbsminderung. Sofern ein Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt seines Todes noch keine Versorgungsleistungen bezogen hat, wird das bis dahin angesparte Alterskapital an den verwitweten Ehepartner beziehungsweise die zum Empfang von Waisengeld berechtigten Abkömmlinge ausgezahlt.
Statt der Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung gemäß dem vorstehend beschriebenen beitragsorientierten Pensionssystem kann ab 2021 den Vorstandsmitgliedern auch ein sogenanntes Versorgungsentgelt in Form eines zweckgebundenen, jährlich direkt an die Vorstandsmitglieder auszuzahlenden Pauschalbetrags gewährt werden. Das jährliche Versorgungsentgelt entspricht der Höhe nach vorgenannten Kapitalbausteinen. Damit liegt die Finanzierung der Altersvorsorge ausschließlich in den Händen der Vorstandsmitglieder und für das Unternehmen entfällt ein entsprechender Administrationsaufwand.
Wird ein Versorgungsentgelt bezogen, ist ein (Rück-)Wechsel in das betriebliche, beitragsorientierte Pensionssystem ausgeschlossen.
Im Krankheitsfall wird die Grundvergütung für die Dauer der gesetzlichen Lohnfortzahlung weitergezahlt. Bei einer über diesen Zeitraum hinausgehenden Erkrankung zahlt die Gesellschaft die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und den entsprechenden Grundvergütungs-Nettobezügen für die Dauer der Erkrankung, längstens jedoch für die Dauer von 72 Wochen beziehungsweise bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses fort.
Unter Berücksichtigung vorgenannter funktionaler Faktoren und betragsmäßiger Obergrenzen („Caps“) für die variablen erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten sowie für die sonstigen Bezüge und Pensionsleistungen (Kapitalbaustein) hat der Aufsichtsrat der Henkel Management AG nachfolgend aufgeführte Maximalgesamtbezüge für ein volles Geschäftsjahr festgelegt:
Die Höhe der einzelnen Vergütungselemente kann sich während der Geltung dieses Vergütungssystems entsprechend den zuvor beschriebenen Grundsätzen erhöhen; die Begrenzung der Gesamtbezüge auf das jeweilige vorbeschriebene Maximum bleibt davon allerdings unberührt.
Die grundlegenden Regelungen über die Tätigkeit als Vorstand einschließlich der Vergütung werden mit den Vorstandsmitgliedern in Vorstandsanstellungsverträgen vereinbart. Die Laufzeit dieser Verträge entspricht, vorbehaltlich einer vorherigen einvernehmlichen Änderung, der Bestellperiode und verlängert sich bei einer Wiederbestellung für die Dauer der Wiederbestellung. Eine Erstbestellung zum Vorstandsmitglied erfolgt in der Regel für drei Jahre. Eine etwaige Verlängerung des Vorstandsanstellungsvertrags beziehungsweise eine Wiederbestellung erfolgt für einen Zeitraum von bis zu maximal fünf Jahren.
Gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Vorstandsanstellungsverträge keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit unabhängig von der Beendigung der Bestellung vor. Endet die Bestellung zum Mitglied des Vorstands – aus welchem Grund auch immer – vorzeitig, ist jeder Vertragspartner – unbeschadet eines etwa gegebenen Rechts zur außerordentlichen Kündigung – berechtigt, den Vorstandsanstellungsvertrag durch ordentliche Kündigung mit Wirkung zum Ablauf der in § 622 Absatz 1 und Absatz 2 BGB vorgesehenen Frist zu beenden. In die Berechnung der Fristen geht die gesamte Dauer der Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Gesellschaft ein. Ebenfalls mit einzurechnen sind Vordienstzeiten bei der Henkel AG & Co. KGaA oder den mit ihr Verbundenen Unternehmen, sofern und soweit diese der Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft unmittelbar vorangehen. Das beiderseitige Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds ohne Einhalten einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Gleichfalls kann der Vorstandsanstellungsvertrag einvernehmlich beendet werden.
Sofern eine Herabsetzung der Bezüge nach § 87 Absatz 2 AktG erfolgt, kann das Vorstandsmitglied den Vorstandsanstellungsvertrag zum Ablauf des nächsten Quartals mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen kündigen.
Darüber hinaus endet der Vorstandsanstellungsvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, am Ende des Monats, in dem das Vorstandsmitglied dauernd arbeitsunfähig wird, wobei dann zugleich der Fall der Erwerbsminderung im Sinn der Pensionszusagen gegeben ist.
Die Vorstandsanstellungsverträge sehen für den Fall, dass die Bestellung vorzeitig beendet und der Anstellungsvertrag ordentlich mit Wirkung zum Ablauf der in § 622 Absatz 1 und Absatz 2 BGB vorgesehenen Frist gekündigt wird, eine Ausgleichszahlung in Höhe der Bezüge (Grundvergütung sowie ein- und mehrjährige variable Vergütung) für die verbleibende Vertragslaufzeit vor. Hierbei ist die Ausgleichszahlung auf maximal zwei Jahresbezüge (Grundvergütung sowie ein- und mehrjährige variable Vergütung) beschränkt („Abfindungs-Cap“) und darf nicht mehr als die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags vergüten. Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht jedoch nicht, sofern die vorzeitige Beendigung der Bestellung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der die Gesellschaft aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden Grund zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags berechtigt hätte. Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG ist berechtigt, die Ausgleichszahlung in entsprechender Anwendung von § 87 Absatz 2 AktG auf die angemessene Höhe herabzusetzen.
Sofern die Ressortzuständigkeit/Leitungsfunktion gegen den Willen des Vorstandsmitglieds so geändert oder eingeschränkt wird, dass insgesamt keine Gleichwertigkeit mehr mit der Position vor der Veränderung oder Einschränkung gegeben ist, ist das betreffende Vorstandsmitglied berechtigt, das Mandat niederzulegen und die vorzeitige Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrags zu verlangen. In diesem Fall steht ihm gleichfalls eine Ausgleichszahlung von maximal zwei Jahresbezügen zu.
Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit aus Anlass eines Kontrollwechsels („change in control“) bestehen nicht.
Bei Ausscheiden aus dem Vorstand wird das STI zeitanteilig ermittelt und entsprechend den vertraglich festgelegten Fälligkeitszeitpunkten ausgezahlt; ein Eigeninvestment in Henkel-Vorzugsaktien (Aktiendeferral) ist hieraus nicht mehr zu erbringen. Ansprüche aus dem LTI werden, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, nach Ablauf des betreffenden Bemessungszeitraums ermittelt und entsprechend den vertraglich festgelegten Fälligkeitszeitpunkten ausgezahlt, wobei jedoch Ansprüche aus Tranchen, deren Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch nicht abgelaufen ist, ersatzlos entfallen, soweit das Ausscheiden auf einem wichtigen Grund beruht, der zum Widerruf der Bestellung beziehungsweise zur Kündigung des Anstellungsvertrags berechtigt hätte. Für den Todesfall gelten Sonderregelungen: So enden sämtliche Sperrfristen aus dem Eigeninvestment in Henkel-Vorzugsaktien (Aktiendeferral). Gleichfalls werden Ansprüche aus dem LTI bezüglich noch nicht ausgezahlter Tranchen unter Zugrundelegung der Planzahlen abgerechnet und an die Erben ausgezahlt.
Die Vorstandsverträge enthalten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Sofern durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG nicht auf das Wettbewerbsverbot verzichtet wird, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Karenzentschädigung, auszahlbar in 24 monatlichen Raten, in einer Gesamthöhe von 50 Prozent der Jahresbezüge (Grundvergütung sowie ein- und mehrjährige variable Vergütung) für ein Geschäftsjahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Jahresbezüge, welche dem Vorstandsmitglied für die letzten drei vollen abgelaufenen Geschäftsjahre seiner Tätigkeit vor der Beendigung des Anstellungsverhältnisses gewährt wurden; die Karenzentschädigung beträgt jedoch mindestens 150 Prozent der ihm in dem letzten vollen Geschäftsjahr seiner Tätigkeit vor der Beendigung des Anstellungsverhältnisses gewährten jährlichen Grundvergütung. Eventuelle Ausgleichszahlungen werden zeitkongruent auf die Karenzentschädigung angerechnet. Gleiches gilt für Einkünfte, die das Vorstandsmitglied während der Dauer des Wettbewerbsverbots aus einer anderweitigen neuen Tätigkeit erzielt oder zu erwerben ohne zwingenden Grund unterlässt, sofern und soweit diese Einkünfte und die Karenzentschädigung zusammen die auf den betreffenden Zeitraum entfallenden (Gesamt-)Bezüge übersteigen.
Die Gesellschaft kann eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung), die auch Organmitglieder umfasst, abschließen. Hierbei ist für die Mitglieder des Vorstands ein Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent je Schadensfall vorgesehen, innerhalb eines Geschäftsjahres jedoch höchstens in Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen Grundvergütung. Die Gesellschaft kann auf ihre Kosten sonstige Versicherungen zugunsten von Vorstandsmitgliedern zur Absicherung gegen Risiken aus der beruflichen Tätigkeit abschließen; in diesem Fall kann der Aufsichtsrat der Henkel Management AG, sofern kein gesetzlich geforderter Selbstbehalt besteht, einen angemessenen Selbstbehalt festlegen. Die Gesellschaft schließt zugunsten der Vorstandsmitglieder für die Dauer des Anstellungsverhältnisses eine Unfallversicherung ab, die auch private Risiken deckt.
Mitglieder des Vorstands erhalten von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG kann vorübergehend von einzelnen Bestandteilen des Vergütungssystems abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Dieses sind insbesondere Situationen, die geeignet sind, die langfristige Tragfähigkeit und Rentabilität der Gesellschaft zu beeinträchtigen. Dabei können sowohl gesamtwirtschaftliche als auch unternehmensbezogene außergewöhnliche Umstände der Ursprung der Situation sein. Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen in Ausnahmefällen abgewichen werden kann, sind das STI und das LTI einschließlich deren Verhältnis zueinander, deren jeweilige Bemessungsgrundlagen, die Regelungen zur Zielfestsetzung und Ermittlung der Zielerreichung beziehungsweise Festsetzung der Auszahlungsbeträge und der Auszahlungszeitpunkte. Eine unterjährige Änderung bereits festgelegter Zielwerte und Vergleichsparameter variabler, erfolgsbezogener Vergütungskomponenten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Abweichung vom Vergütungssystem soll eine Dauer von drei Jahren nicht übersteigen. Eine solche vorübergehende Abweichung von dem zuvor beschriebenen Vergütungssystem setzt voraus, dass der Aufsichtsrat der Henkel Management AG durch einstimmigen Beschluss feststellt, dass eine Situation vorliegt, die eine vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft erfordert, und gleichfalls einstimmig festlegt, welche konkreten Abweichungen aus seiner Sicht geboten sind. Soweit die Regelungen des Vorstandsanstellungsvertrags eine einseitige Änderung der betreffenden Vergütungsbestimmungen erlauben, wird der Aufsichtsrat der Henkel Management AG die für geboten gehaltenen Abweichungen einseitig umsetzen; ansonsten wird er sich bemühen, mit dem oder den betroffenen Vorstandsmitgliedern eine entsprechende vertragliche Regelung zu finden.
Unabhängig davon kann der Aufsichtsrat der Henkel Management AG die Bezüge nach der zwingenden Regelung des § 87 Absatz 2 AktG auf die angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage des Henkel-Konzerns so verschlechtert, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Gesellschaft wäre.
Die Vergütung für den Aufsichtsrat und den Gesellschafterausschuss wurde von der Hauptversammlung als Satzungsregelung festgesetzt (Artikel 17 und 33 der Satzung).
Die Vergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Dies dient der Stärkung der Unabhängigkeit beziehungsweise der Vermeidung von Interessenkonflikten der Gremienmitglieder im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK werden die betreffende Verantwortung und der Tätigkeitsumfang unter Berücksichtigung der Stellung als Vorsitzender, Stellvertreter sowie Ausschussmitglied in Form einer erhöhten beziehungsweise zusätzlichen Vergütung berücksichtigt.
Im Einzelnen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats beziehungsweise des Gesellschafterausschusses erhält jährlich eine Festvergütung von 70.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses erhält das Doppelte, die Stellvertreter erhalten das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die zugleich einem oder mehreren Ausschüssen angehören, erhalten zusätzlich eine Vergütung von 35.000 Euro; wenn sie Vorsitzender eines oder mehrerer Ausschüsse sind, eine in Höhe von 70.000 Euro. Die Tätigkeit im Nominierungsausschuss wird nicht gesondert vergütet.
Mitglieder des Gesellschafterausschusses, die zugleich einem oder mehreren Ausschüssen des Gesellschafterausschusses angehören, erhalten zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro; wenn sie Vorsitzender eines oder mehrerer Ausschüsse sind, eine in Höhe von 200.000 Euro.
Die im Vergleich zum Aufsichtsrat höhere Vergütung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gesellschafterausschuss satzungsgemäß an der Geschäftsführung mitwirkt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehungsweise eines Ausschusses erhalten für jede Sitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Darüber hinaus werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses Auslagen ersetzt, die ihnen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandats entstehen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird auch die auf die Gesamtvergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die Gesellschaft kann eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung), die auch Organmitglieder umfasst, abschließen. Hierbei ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses ein Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent je Schadensfall vorgesehen, innerhalb eines Geschäftsjahres jedoch höchstens in Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen Festvergütung.
Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses technische Unterstützung bzw. Sachmittel und Sachleistungen in einem für die Ausübung ihres Mandats angemessenen Umfang zur Verfügung. Der Vorsitzenden des Aufsichtsrats beziehungsweise des Gesellschafterausschusses wird für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ein Büro mit Sekretariat zur Verfügung gestellt.
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses erhalten von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse.
Für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung erhält die Henkel Management AG in ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe von 50.000 Euro (= 5 Prozent ihres Grundkapitals) zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.
Darüber hinaus hat die Henkel Management AG gegenüber der Gesellschaft Anspruch auf Ersatz beziehungsweise Übernahme aller ihr im Zusammenhang mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft entstehenden Aufwendungen, einschließlich der Vergütung und Pensionszahlungen für ihre Organe.
Gemäß Artikel 14 der Satzung der Henkel Management AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG eine jährliche Vergütung in Höhe von 10.000 Euro. Keine Vergütung erhalten jedoch Mitglieder des Aufsichtsrats, die gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats oder des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA sind.
Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütung des Vorstands der Henkel Management AG als alleinig persönlich haftende Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA (Vorstand), des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA sowie die Vergütung der Henkel Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin und deren Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020.
Der Vergütungsbericht enthält sämtliche nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Einbeziehung der entsprechenden Grundsätze des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 17 (DRS 17) erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Zugleich enthält der Vergütungsbericht bezüglich der Vorstandsvergütung die Vergütungstabellen (Zufluss/Gewährung) im Sinn des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK 2017) und berücksichtigt in Teilen bereits die Anforderungen gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des vom Abschlussprüfer geprüften, für die Henkel AG & Co. KGaA sowie den Konzern zusammengefassten Lageberichts; eine zusätzliche Darstellung der individualisierten Angaben im Anhang erfolgt nicht (§§ 289a Absatz 2, 315a Absatz 2 HGB in der für den Jahresabschluss 2020 geltenden Fassung).
Henkel bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichteten Unternehmensführung. Wir wollen nachhaltig Werte schaffen, für unsere Kunden und Konsumenten, unsere Mitarbeiter, unsere Aktionäre und das Umfeld, in dem wir tätig sind. Wir gestalten unsere Zukunft auf der Grundlage eines langfristigen strategischen Rahmens, der auf unserem Unternehmenszweck und unseren Werten basiert. Dabei legen wir einen klaren Fokus auf ganzheitliches Wachstum.
Bei der Henkel AG & Co. KGaA ist rechtsformbedingt der Aufsichtsrat der Henkel Management AG zuständig für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, die Inhalte der Vorstandsverträge, die Geschäftsverteilung sowie die Vergütung des Vorstands. Bezüglich der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der Henkel Management AG insbesondere zuständig für:
die Festlegung des Vergütungssystems sowie dessen Überprüfung,
die konkrete Ausgestaltung der erfolgsunabhängigen und der variablen, erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten,
die jährliche Festlegung der individuellen Ziele sowie deren Erfolgsmessung,
die jährliche Festlegung der Zielerreichung bezüglich der finanziellen Ziele und die Festsetzung der jährlichen und mehrjährigen variablen, erfolgsbezogenen Vergütung,
die Genehmigung der Übernahme von Ehrenämtern oder von Aufsichtsrats-, Beirats- oder ähnlichen Mandaten in anderen Gesellschaften sowie anderer beruflicher Nebentätigkeiten,
die Gewährung von Krediten und Vorschüssen.
Das Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu fördern und Anreize für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung zu setzen sowie unverhältnismäßige Risiken zu vermeiden. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen sowie erfolgsbezogenen Bestandteilen zusammen und besteht im Wesentlichen aus drei Hauptkomponenten:
der fixen Grundvergütung als Sicherstellung einer angemessenen Basisvergütung,
einer jährlichen variablen Vergütung (Short Term Incentive, abgekürzt STI) und
einer variablen, auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Barvergütung (Long Term Incentive, abgekürzt LTI).
Erfolgsparameter des STI sind sowohl die im jeweiligen Geschäftsjahr erreichten finanziellen Ziele, die den sogenannten Bonus ergeben, als auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder, insbesondere die individuellen Beiträge zur Umsetzung der strategischen Prioritäten und Nachhaltigkeitsziele. In Übereinstimmung mit der auf ein ganzheitliches Wachstum abstellenden Unternehmensstrategie wurde als ein finanzielles Ziel für das STI das im Vergütungsjahr erreichte organische Umsatzwachstum – also die Umsatzentwicklung bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments (Organic Sales Growth, abgekürzt OSG) – festgelegt, welches mit einer Gewichtung von 50 Prozent in die Bemessung des Bonus einfließt. Als weiteres finanzielles Ziel findet das um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen und Wechselkurseffekte bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie (Earnings per Share, abgekürzt EPS) ebenfalls mit einer Gewichtung von 50 Prozent Berücksichtigung.
Das STI wird in voller Höhe in bar ausgezahlt. Die Auszahlung des STI erfolgt nur zu rund 65 Prozent zur freien Verfügung (= kurzfristige Komponente, Barvergütung). 35 Prozent des jeweiligen STI (Netto-)Auszahlungsbetrags sind von den Vorstandsmitgliedern langfristig in Form eines Eigeninvestments in Henkel-Vorzugsaktien anzulegen (= langfristige Komponente, Share Ownership Guideline/Aktiendeferral). Hierdurch soll sowohl eine gewisse Angleichung der Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre erreicht als auch die Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung gefördert werden.
Das LTI, dessen Höhe von der durchschnittlich in einem Zeitraum von drei Jahren erzielten, um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigten Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, abgekürzt ROCE) abhängt, setzt, neben der zuvor beschriebenen Share Ownership Guideline, gleichfalls Anreize zur Förderung der langfristigen Entwicklung des Unternehmens.
Neben der fixen Grundvergütung und der variablen Vergütung werden Nebenleistungen (sonstige Bezüge) sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung gewährt. Auch bestehen marktübliche Regelungen zum Umgang mit den verschiedenen Vergütungsbestandteilen im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG hat betragsmäßige Obergrenzen („Cap“) sowohl für die einzelnen variablen Vergütungsbestandteile als auch – unter Einbeziehung der sonstigen Bezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung – für die Gesamtbezüge eines Geschäftsjahres festgelegt. Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG kann unter bestimmten Umständen die variable Vergütung ganz oder teilweise einbehalten beziehungsweise in gewissen Grenzen und Fristen eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern (Malus-/Clawback-Regelung).
Zu weiteren Details des für 2020 geltenden Vergütungssystems wird auf das zuvor beschriebene beziehungsweise auf das von der ordentlichen Hauptversammlung 2020 gebilligte Vergütungssystem verwiesen.
Die Gesamtbezüge (ohne Pensionszusagen) der im Jahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Henkel AG & Co. KGaA und deren Tochtergesellschaften belaufen sich für das Berichtsjahr auf 15.880.397 Euro (Vorjahr: 17.247.891 Euro). Hierbei entfallen 4.950.000 Euro auf die Grundvergütung (Vorjahr: 4.950.000 Euro), 444.057 Euro auf die sonstigen Bezüge (Vorjahr: 431.024 Euro), 5.918.029 Euro auf die kurzfristige Komponente der jährlichen variablen Vergütung (Vorjahr: 6.993.808 Euro), 3.186.631 Euro auf die langfristige Komponente der jährlichen variablen Vergütung – Aktiendeferral – (Vorjahr: 2.043.252 Euro) sowie 1.381.680 Euro auf die LTI-Tranche 2018, deren dreijährige Planlaufzeit zum Geschäftsjahresende geendet hat (Vorjahr: LTI-Tranche 2017, 2.829.807 Euro). Darüber hinaus wurde den 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern für 2020 eine LTI-Tranche 2020 (Laufzeit 1.1.2020 – 31.12.2022) zugesagt, die vorbehaltlich des Erreichens von bestimmten Leistungszielen nach Ablauf der dreijährigen Planlaufzeit 2023 zur Auszahlung kommt.
Die Bemessungsgrundlagen/Parameter sowie die Zielerreichung/Vergütung für das STI 2020 und die LTI-Tranchen 2019 und 2020 sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
Der Wert für das organische Umsatzwachstum, der zu einer Zielerreichung von 100 Prozent führt, betrug für 2020 1,0 Prozent. Der untere beziehungsweise obere Schwellenwert betrug -2,0 Prozent beziehungsweise 2,0 Prozent.
Der für den Ist-/Ist-Vergleich vergütungsrelevante bereinigte EPS-Wert, der zu einer Zielerreichung von 100 Prozent führt, betrug für 2020 5,43 Euro. Der untere beziehungsweise obere Schwellenwert betrug 4,34 Euro beziehungsweise 6,52 Euro.
Bei der Bemessung der individuellen Leistungen werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
die absolute und relative Performance des verantworteten Unternehmensbereichs im Vergleich zum Markt/Wettbewerb,
der Beitrag zur Umsetzung der strategischen Prioritäten und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele,
die Erfüllung der jeweils individuell vereinbarten Sonderziele (Fokusthemen).
Anfang des Jahres hat der Aufsichtsrat die individuellen Ziele für die Mitglieder des Vorstands festgelegt und am Ende des Jahres nach Diskussion im Personalausschuss des Gesellschafterausschusses individuell bewertet. Die individuelle Zielerreichung beziehungsweise der individuelle Multiplikator für den Bonus betrug, insbesondere unter Berücksichtigung des erfolgreichen Managements der COVID-19-Pandemie, für alle Mitglieder des Vorstands 1,1.
Der Wert für das bereinigte ROCE, der zu einer Zielerreichung von 100 Prozent führt, betrug für das Jahr 2020 14,13 Prozent. Hieraus ergibt sich für die Jahresscheibe 2020 eine Zielerreichung von 85,6 Prozent.
Um vor dem Hintergrund der 2019 erfolgten Änderung der Kennziffern für das LTI (Umstellung vom bereinigten EPS auf bereinigtes ROCE) eine konsistente und durchgängige Incentivierung und Ausrichtung der Vorstandsvergütung zu gewährleisten, wird für die 2017 beziehungsweise 2018 begebenen LTI-Tranchen, deren dreijähriger Performance-Zeitraum erst zum 31. Dezember 2019 beziehungsweise zum 31. Dezember 2020 endet, die jeweilige Performance pro rata temporis für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 nach den damaligen Bedingungen und für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 nach den seit 2019 geltenden Bedingungen ermittelt. Hiernach ergab sich für die LTI-Tranche 2018 für das Performancejahr 2018 (basierend auf der Kennziffer „bereinigtes EPS“) eine Zielerreichung von 0 Prozent. Für die Performancejahre 2019 und 2020 (basierend auf der Kennziffer „bereinigtes ROCE“) ergab sich eine durchschnittliche Zielerreichung für diesen Zeitraum von 87,3 Prozent. Dies ergab bei einem funktionalen Faktor von 1 einen Auszahlungsbetrag von 363.600,00 Euro.
Die einzelnen Beträge in dieser und den folgenden Tabellen sind auf volle Eurobeträge auf- beziehungsweise abgerundet. Aufgrund dieser Rundungen ist es möglich, dass sich in einigen Zeilen der Tabellen die gerundeten Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Entsprechendes gilt für Prozentangaben.
Die individualisierten Bezüge nach HGB/DRS 17 der im Jahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Berichtsjahr – aufgeteilt nach den Komponenten Grundvergütung, sonstige Bezüge, kurz- und langfristige Komponenten der jährlichen variablen Vergütung (STI), LTI sowie individualisierter Personalaufwand für Pensionsleistungen – ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Diese Tabelle weist die für das Geschäftsjahr 2020 bereits zugeflossenen Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, sonstige Bezüge) beziehungsweise noch zufließenden Vergütungsbestandteile (STI sowie LTI, dessen Planlaufzeit im Geschäftsjahr geendet hat) aus und enthält sämtliche Angaben bezüglich der für das Geschäftsjahr 2020 zugeflossenen beziehungsweise noch zufließenden Vergütung im Sinn des DCGK 2017.
Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite
Die von den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands aus dem STI 2020 in Henkel-Vorzugsaktien zu investierenden Nettobeträge (Aktiendeferral) einschließlich der Anzahl der zum 31. Dezember 2020 bereits gemäß der Share Ownership Guideline in Vorjahren erworbenen Henkel-Vorzugsaktien sind in nachfolgender Tabelle ausgewiesen.
| Anzahl bereits |
|
| |||
Carsten Knobel |
| 35.573 |
| 3.283.387,90 EUR |
| 396.802,67 EUR |
Jan-Dirk Auris |
| 46.658 |
| 4.306.533,40 EUR |
| 268.604,88 EUR |
Sylvie Nicol |
| 1.760 |
| 162.448,00 EUR |
| 219.767,63 EUR |
Bruno Piacenza |
| 46.313 |
| 4.274.689,90 EUR |
| 244.186,26 EUR |
Jens-Martin Schwärzler |
| 5.590 |
| 515.957,00 EUR |
| 219.767,63 EUR |
Marco Swoboda |
| – |
| – |
| 244.186,26 EUR |
Seit dem 1. Januar 2015 besteht ein rein beitragsorientiertes Pensionssystem. Hiernach erhalten die Vorstandsmitglieder ein Alterskapital, das sich mindestens aus der Summe der jährlichen, nicht verzinslichen Zuführungen (Kapitalbausteine) während ihrer Vorstandstätigkeit zusammensetzt. Die Kapitalbausteine werden in das für betriebliche Zwecke eingerichtete Sondervermögen eingebracht; die Vorstandsmitglieder partizipieren an einem eventuellen, nicht garantierten, aus der Anlage der Kapitalbausteine resultierenden Überschuss. Die Kapitalbausteine betragen derzeit – bezogen auf ein volles Geschäftsjahr – für den Vorstandsvorsitzenden 750.000 Euro und für die übrigen Vorstandsmitglieder je 450.000 Euro.
Die nach Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach International Accounting Standard (IAS 19) ermittelten Werte für den Personalaufwand beziehungsweise Dienstzeitaufwand („Service cost“) für die insgesamt im Berichtsjahr erworbenen Versorgungsansprüche sowie den Anwartschaftsbarwert der insgesamt bis zum Geschäftsjahresende erworbenen Pensionszusagen zeigt die folgende Tabelle:
Die nachfolgende Tabelle weist die für das Geschäftsjahr 2020 im Sinn des DCGK 2017 gewährten Zuwendungen aus, ergänzt bei den variablen Vergütungsbestandteilen um die erreichbare Maximal-/Minimalvergütung. Hierbei ist bei der variablen Vergütung nicht der Auszahlungsbetrag, sondern der Wert bei Zielerreichung von 100 Prozent („at target“-Wert) angegeben; ergänzt um die erreichbare Maximal-/
Minimalvergütung. Zum Ausweis der für das Geschäftsjahr 2020 zugeflossenen beziehungsweise noch zufließenden Vergütung im Sinn des DCGK 2017 wird auf die auf den Seiten 53 und 54 enthaltene Tabelle „Vergütung der im Jahr 2020 amtierenden Vorstandsmitglieder“ verwiesen.
Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite
Anderweitige Leistungen/Clawback/Obergrenzen
Im Berichtsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied von der Gesellschaft anderweitige Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt oder solche Zusagen geändert. Auch wurden keinem Vorstandsmitglied im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt.
Von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern (Clawback), wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.
Bei der Festsetzung der variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) sowie bei der Gewährung von sonstigen Bezügen hat der Aufsichtsrat der Henkel Management AG die gemäß dem Vergütungssystem jeweils festgelegten Obergrenzen beachtet. Auch wurden die unter Berücksichtigung der für die variablen Vergütungsbestandteile sowie unter Berücksichtigung der Pensionsleistungen (Kapitalbaustein) und sonstigen Bezüge für die Höhe der Gesamtvergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder gemäß dem Vergütungssystem festgelegten Obergrenzen eingehalten.
2.Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2020
Die Vergütung für den Aufsichtsrat und den Gesellschafterausschuss wurde von der Hauptversammlung als Satzungsregelung festgesetzt (Artikel 17 und 33 der Satzung). Die Vergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Dies dient der Stärkung der Unabhängigkeit beziehungsweise der Vermeidung von Interessenkonflikten der Gremienmitglieder im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK werden die betreffende Verantwortung und der Tätigkeitsumfang unter Berücksichtigung der Stellung als Vorsitzender, Stellvertreter sowie Ausschussmitglied in Form einer erhöhten beziehungsweise zusätzlichen Vergütung berücksichtigt:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats beziehungsweise des Gesellschafterausschusses erhält jährlich eine Festvergütung von 70.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses erhält das Doppelte, die Stellvertreter erhalten das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die zugleich einem oder mehreren Ausschüssen angehören, erhalten zusätzlich eine Vergütung von 35.000 Euro; wenn sie Vorsitzender eines oder mehrerer Ausschüsse sind, eine in Höhe von 70.000 Euro. Die Tätigkeit im Nominierungsausschuss wird nicht gesondert vergütet.
Mitglieder des Gesellschafterausschusses, die zugleich einem oder mehreren Ausschüssen des Gesellschafterausschusses angehören, erhalten zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro; wenn sie Vorsitzender eines oder mehrerer Ausschüsse sind, eine in Höhe von 200.000 Euro.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats (Festvergütung, Sitzungsgeld und Vergütung der Ausschusstätigkeit) betragen für das Berichtsjahr 1.562.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (Vorjahr: 1.565.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer). Hiervon entfallen 1.225.000 Euro auf die Festvergütung, 92.000 Euro auf das Sitzungsgeld sowie 245.000 Euro auf die Vergütung der Ausschusstätigkeit (einschließlich des hierfür gezahlten Sitzungsgelds).
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Gesellschafterausschusses (Festvergütung und Vergütung der Ausschusstätigkeit) betragen für das Berichtsjahr 2.350.000 Euro (Vorjahr: 2.350.000 Euro). Hiervon entfallen 1.150.000 Euro auf die Festvergütung sowie 1.200.000 Euro auf die Vergütung der Ausschusstätigkeit.
Im Berichtsjahr wurden weder eine Vergütung noch Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
Die Bezüge der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses sind, aufgeteilt nach vorgenannten Komponenten, in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
| Bestandteile Gesamtbezüge |
|
|
| ||||||||||||||||
Ausweis in Euro |
| Festvergütung |
| Vergütung der Ausschusstätigkeit |
| Gesamtbezüge | ||||||||||||||
|
|
|
|
| in % |
|
|
|
| in % |
|
| ||||||||
Dr. Simone Bagel-Trah, |
| 200.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 50 |
| 400.000 |
| 400.000 |
Dr. Christoph Henkel, |
| 150.000 |
| 43 |
| 150.000 |
| 43 |
| 200.000 |
| 57 |
| 200.000 |
| 57 |
| 350.000 |
| 350.000 |
Prof. Dr. Paul Achleitner |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 200.000 |
Alexander Birken (seit 17.6.2020) |
| – |
| – |
| 53.825 |
| 50 |
| – |
| – |
| 53.825 |
| 50 |
| – |
| 107.650 |
Johann-Christoph Frey |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 200.000 |
Stefan Hamelmann (bis 17.6.2020) |
| 100.000 |
| 50 |
| 46.175 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 46.175 |
| 50 |
| 200.000 |
| 92.350 |
Dr. Christoph Kneip (seit 17.6.2020) |
| – |
| – |
| 53.825 |
| 50 |
| – |
| – |
| 53.825 |
| 50 |
| – |
| 107.650 |
Prof. Dr. Ulrich Lehner |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 200.000 |
Dr. Norbert Reithofer |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 200.000 |
Konstantin von Unger |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 200.000 |
Jean-François van Boxmeer |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 200.000 |
| 200.000 |
Werner Wenning (bis 17.6.2020) |
| 100.000 |
| 50 |
| 46.175 |
| 50 |
| 100.000 |
| 50 |
| 46.175 |
| 50 |
| 200.000 |
| 92.350 |
Gesamt |
| 1.150.000 |
| 49 |
| 1.150.000 |
| 49 |
| 1.200.000 |
| 51 |
| 1.200.000 |
| 51 |
| 2.350.000 |
| 2.350.000 |
|
Für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung erhielt die Henkel Management AG in ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin wie in den Vorjahren eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe von 50.000 Euro (= 5 Prozent ihres Grundkapitals) zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.
Darüber hinaus hat die Henkel Management AG gegenüber der Gesellschaft Anspruch auf Ersatz beziehungsweise Übernahme aller ihr im Zusammenhang mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft entstehenden Aufwendungen, einschließlich der Vergütung und Pensionszahlungen für ihre Organe.
Gemäß Artikel 14 der Satzung der Henkel Management AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG, die gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats oder des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA sind, keine Vergütung. Da der Aufsichtsrat der Henkel Management AG wie in den Vorjahren nur mit Mitgliedern besetzt ist, die zugleich dem Gesellschafterausschuss angehören, fiel im Berichtsjahr keine Vergütung für den Aufsichtsrat an.
94 Grundlagen des Konzerns
94 Geschäftstätigkeit
94 Überblick
94 Organisation und Unternehmensbereiche
96 Strategischer Rahmen für ganzheitliches
Wachstum
96 Unsere mittel- bis langfristigen
finanziellen Ambitionen
96 Unser strategischer Rahmen
98 Fortschritte im Geschäftsjahr 2020
101 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren
102 Kapitalkosten
102 Übernahmerelevante Angaben, Erklärung zur
Unternehmensführung, Vergütungsbericht
102 Gesonderter nichtfinanzieller Bericht
103 Wirtschaftsbericht
103 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
104 Branchenentwicklung
105 Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung
105 Ertragslage des Konzerns
105 Umsatz
107 Ergebnis
108 Aufwandsposten
109 Sonstige betriebliche Erträge
und Aufwendungen
109 Finanzergebnis
109 Jahresüberschuss und Ergebnis
je Aktie (EPS)
109 Dividende
110 Return on Capital Employed (ROCE)
110 Economic Value Added (EVA®)
110 Vergleich des tatsächlichen mit dem
prognostizierten Geschäftsverlauf
112 Ertragslage der Unternehmensbereiche
112 Adhesive Technologies
115 Beauty Care
118 Laundry & Home Care
121 Vermögens- und Finanzlage
121 Akquisitionen und Divestments
121 Investitionen
122 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen
122 Vermögenslage
125 Finanzlage
126 Finanzierung und Kapitalmanagement
127 Finanzkennzahlen
128 Mitarbeiter
132 Beschaffung
134 Produktion
136 Forschung und Entwicklung
141 Marketing und Vertrieb
146 Erläuterungen zum Einzelabschluss
der Henkel AG & Co. KGaA nach HGB
151 Risiko- und Chancenbericht
151 Risiken und Chancen
151 Risikomanagementsystem
154 Darstellung der wesentlichen Risikofelder
164 Darstellung der wesentlichen Chancenfelder
165 Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage
166 Prognosebericht
166 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
166 Branchenentwicklung
167 Ausblick des Henkel-Konzerns für 2021
Henkel wurde im Jahr 1876 gegründet. Somit blickten wir im Berichtsjahr auf eine 144-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Ende 2020 waren weltweit rund 52.950 Mitarbeiter für das Unternehmen tätig. Wir halten global führende Marktpositionen im Konsumenten- und im Industriegeschäft.
Unser Unternehmenszweck lautet: Wir wollen nachhaltig Werte schaffen – für unsere Kunden und Konsumenten, unsere Mitarbeiter, unsere Aktionäre sowie die Gesellschaft und das Umfeld, in dem wir tätig sind.
Die Henkel AG & Co. KGaA ist operativ tätig und zugleich Mutterunternehmen des Henkel-Konzerns. Als solches ist sie dafür verantwortlich, die unternehmerischen Ziele festzulegen und zu verfolgen. Zudem verantwortet sie das Führungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumentarium einschließlich des Risikomanagements sowie die Verteilung der Ressourcen. All diese Verantwortlichkeiten nimmt die Henkel AG & Co. KGaA im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten innerhalb des Henkel-Konzerns wahr. Dabei bleibt die rechtliche Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften gewahrt.
Die operative Steuerung obliegt dem Vorstand der Henkel Management AG in deren Funktion als alleinige, persönlich haftende Gesellschafterin. Der Vorstand wird hierbei von den zentralen Funktionen unterstützt.
1876
Gegründet
Henkel ist in drei operative Unternehmensbereiche gegliedert: Adhesive Technologies, Beauty Care und Laundry & Home Care. Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies ist Weltmarktführer im Bereich Klebstoffe. In unseren Konsumentengeschäften Beauty Care und Laundry & Home Care halten wir ebenfalls führende Positionen in vielen Märkten und Kategorien.
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies bietet ein breites und weltweit führendes Portfolio hochwirksamer Lösungen an Kleb- und Dichtstoffen sowie funktionalen Beschichtungen an. Er umfasst die vier Geschäftsfelder Automobil & Metall, Verpackungen & Konsumgüter, Elektronik & Industrie sowie Handwerk, Bau & Gewerbe.
Im Geschäftsfeld Automobil & Metall beliefern wir unsere globalen Kunden aus der Automobil- und Metall verarbeitenden Industrie mit maßgeschneiderten, hochwirksamen und zukunftsorientierten Systemlösungen entlang der Wertschöpfungskette einem umfassenden Technologieportfolio und spezialisierten technischen Service.
Im Geschäftsfeld Verpackungen & Konsumgüter bedienen wir sowohl kleine und mittlere Markenartikelhersteller als auch große internationale Firmen der Konsumgüter-, Verpackungs- und Möbelindustrie. Wir sind führend in der Entwicklung innovativer Lösungen, die globale Verbrauchertrends wie die wachsende Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten adressieren, und fördern aktiv eine Kreislaufwirtschaft.
Im Geschäftsfeld Elektronik & Industrie sind wir weltweit führend und bieten unseren Großkunden ein spezialisiertes Portfolio von innovativen Hochtechnologieklebstoffen, Materialien für Mikrochips und Elektronikbaugruppen sowie für die industrielle Fertigung. Basierend auf unserem starken technischen Know-how sowie umfassender Forschungsexpertise unterstützen wir unsere Kunden bei der Realisierung innovativer Designs weltbekannter Produkte. Darüber hinaus werden unsere Lösungen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur eingesetzt.
Im Geschäftsfeld Handwerk, Bau & Gewerbe vertreiben wir ein umfangreiches Sortiment an Markenprodukten für private Verbraucher, Heimwerker, Handwerker und den Handel sowie für Wartungs- und Montagefachkräfte aus mehr als 800 verschiedenen Industriezweigen. Wir beliefern unsere Kunden mit Kleb- und Dichtstoffen für den Einsatz im privaten Haushalt, mit Klebe-, Dicht- und Dämmsystemen und Baumaterialien für die Verarbeitung im Baugewerbe sowie mit einem umfassenden Portfolio an hochwirksamen Lösungen für die Montage und Wartung von Maschinen.
Der Unternehmensbereich Beauty Care ist weltweit tätig im Markenartikelgeschäft – in den Kategorien Haarkosmetik, Körperpflege, Hautpflege und Mundpflege – sowie im Friseurgeschäft. In beiden Geschäftsfeldern besetzen wir führende Positionen in vielen Märkten und Kategorien. Sowohl das Markenartikel- als auch das Friseurgeschäft verfügen über ein fokussiertes Markenportfolio und bieten verbraucherrelevante Innovationen, die einen Mehrwert für unsere Kunden und Konsumenten schaffen. Wir vertreiben unsere Produkte im stationären Handel, im Friseurgeschäft, auf Online-Plattformen Dritter sowie im Bereich Direct-to-Consumer.
Der Unternehmensbereich Laundry & Home Care besetzt führende Marktpositionen in seinen beiden Geschäftsfeldern Laundry Care (Waschmittel) und Home Care (Reinigungsmittel). Unsere starken Marken und verbraucherrelevanten Innovationen, wie beispielsweise die Persil 4-in-1 Discs, sind wichtiger Bestandteil und täglicher Begleiter im Leben unserer Verbraucher. Unser Produktportfolio reicht von Universal- und Spezialwaschmitteln sowie Waschzusätzen über Geschirrspülmittel, Oberflächenreiniger, WC-Reiniger bis hin zu Lufterfrischern und Insektenschutz-Produkten. Wir vertreiben unsere Produkte überwiegend im stationären Handel, aber auch zunehmend im Online- und TV-Handel.
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Unsere drei Unternehmensbereiche werden in ihrer Geschäftstätigkeit von den zentralen Funktionen der Henkel AG & Co. KGaA, unserer globalen Supply-Chain-Organisation sowie unserer Global Business Solutions-Organisation mit ihren Shared Service Centern unterstützt, damit Synergien des Konzernverbunds optimal genutzt werden können.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Geschäftsaktivitäten in den Regionen und Ländern liegt bei den Ländergesellschaften, deren Aktivitäten durch regionale Zentren koordiniert beziehungsweise unterstützt werden. Die Leitungsorgane dieser Ländergesellschaften führen ihre Unternehmen im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, Satzungen und Geschäftsordnungen sowie nach den Regeln unserer weltweit geltenden Grundsätze zur Unternehmensführung.
Wir gestalten unsere Zukunft auf der Grundlage eines langfristigen strategischen Rahmens, der auf unserem Unternehmenszweck und unseren Werten basiert.
Mit diesem strategischen Rahmen wollen wir in der laufenden Dekade erfolgreich sein. Dabei legen wir einen klaren Fokus auf ganzheitliches Wachstum („Purposeful Growth“). Das bedeutet, dass wir herausragenden Wert für Kunden und Konsumenten schaffen wollen, um das Wachstum unserer Märkte zu übertreffen, unsere führende Rolle im Bereich Nachhaltigkeit stärken und unseren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich bei Henkel beruflich und persönlich weiterzuentwickeln.
Die Umsetzung unserer Wachstumsagenda unterstützt uns dabei, unsere mittel- bis langfristigen finanziellen Ambitionen zu erreichen:
Wir streben ein organisches Umsatzwachstum von 2 bis 4 Prozent an.
Wir streben an, das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie bei konstanten Wechselkursen im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich zu steigern.
Wir wollen den Free Cashflow weiter ausbauen.
Darüber hinaus wollen wir weiter vielversprechende Wachstumschancen verfolgen und gleichzeitig den Fokus auf hohe Kostendisziplin und die Entwicklung der Marge beibehalten.
Die Hauptelemente unseres strategischen Rahmens sind ein erfolgreiches Portfolio, klare Wettbewerbsvorteile in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie zukunftsfähige Geschäftsprozesse – aufbauend auf einer starken Unternehmenskultur, in der enge Zusammenarbeit und Gestaltungsspielräume für die Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen.
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Ein wesentlicher Baustein unserer Wachstumsagenda ist ein aktives Portfoliomanagement. Wir haben mit Schwerpunkt auf den Konsumentengeschäften Marken und Kategorien mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als einer Milliarde Euro für Portfoliomaßnahmen identifiziert, die sowohl Strategien zum Turnaround als auch den Verkauf oder das Einstellen von Marken oder Kategorien umfassen. Rund 50 Prozent des identifizierten Umsatzvolumens sollen bis Ende 2021 veräußert oder eingestellt werden.
Darüber hinaus bleiben M&A-Aktivitäten ein integraler Bestandteil der Strategie von Henkel, unterstützt durch unsere starke Bilanz. Wir bewerten mögliche Akquisitionen danach, ob sie verfügbar sind, strategisch zu Henkel passen und finanziell attraktiv sind. Während im Unternehmensbereich Adhesive Technologies der Ausbau unserer Technologieführerschaft im Mittelpunkt steht, liegt der Fokus in den Unternehmensbereichen Beauty Care und Laundry & Home Care auf der Stärkung unserer Kategorien in den jeweiligen Ländern und auf sogenannten „White Spots“, also Regionen oder Segmente, in denen wir nicht vertreten sind, sowie auf neuen Geschäftsmodellen.
Wir wollen erfolgversprechende Innovationen mit erhöhten Investitionen beschleunigen. Dazu gehören ein verbesserter Innovationsansatz, beispielsweise durch die Nutzung digitaler Anwendungen und Daten für schnellere und bessere Einblicke in das Konsumentenverhalten, und das Identifizieren von wesentlichen Markttrends. Entscheidungen sollen im gesamten Unternehmen näher am Markt getroffen werden. Wir werden das Potenzial von Open Innovation und Ideen-Crowdsourcing stärker nutzen, verstärkt auf agile Methoden setzen und weiter in sogenannte Inkubatoren und Innovationszentren investieren. Dies soll die Entwicklung von erfolgversprechenden Innovationen in allen drei Unternehmensbereichen beschleunigen. Innovationen und Marken in Kernkategorien und -regionen werden durch angemessene Investitionen konsequent unterstützt. Daher hatten wir angekündigt, im Jahr 2020 die investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT um 350 Mio Euro gegenüber dem Jahr 2018 beziehungsweise um 200 Mio Euro gegenüber dem Jahr 2019 zu erhöhen.
Das Engagement für Nachhaltigkeit ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. In unseren Unternehmenswerten verpflichten wir uns, unsere führende Rolle im Bereich Nachhaltigkeit stetig auszubauen. Als Vorreiter wollen wir neue Lösungen vorantreiben und unser Geschäft verantwortungsvoll und wirtschaftlich erfolgreich weiterentwickeln. Wir wollen mehr Wert schaffen – bei einem reduzierten ökologischen Fußabdruck. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt dafür einen klaren Rahmen und reflektiert die hohen Erwartungen unserer Stakeholder.
Wir konzentrieren unsere Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette auf sechs Fokusfelder. Diese spiegeln die für uns relevanten Herausforderungen sowie Chancen einer nachhaltigen Entwicklung wider. Drei Fokusfelder – gesellschaftlicher/sozialer Fortschritt, Leistung sowie Gesundheit und Sicherheit – beschreiben, wie wir mehr Wert schaffen wollen für unsere Kunden und Konsumenten, unsere Mitarbeiter, unsere Aktionäre und unser gesellschaftliches Umfeld. In den drei anderen Fokusfeldern – Energie und Klima, Materialien und Abfall sowie Wasser und Abwasser – wollen wir unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren, etwa durch einen geringeren Energieverbrauch und weniger Abfall.
Auf Basis unserer starken Erfolgsbilanz und Fortschritte bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Wertschöpfungskette wollen wir Nachhaltigkeit als klares Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb stärken. Dazu haben wir drei Bereiche definiert, die für Verbraucher, Kunden, Geschäftspartner und die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind und in denen wir unsere Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung beschleunigen wollen: bis zum Jahr 2040 klimapositiv werden, die Kreislaufwirtschaft vorantreiben sowie zu gesellschaftlichem und sozialem Fortschritt beitragen.
Gleichzeitig wollen wir Nachhaltigkeit bei Henkel noch stärker in allen Aktivitäten verankern. Nachhaltigkeit ist eine zentrale Säule in den Innovationsstrategien der Unternehmensbereiche Beauty Care und Laundry & Home Care, die ihre Produktportfolios mit besonderem Schwerpunkt auf nachhaltige Verpackungslösungen weiterentwickeln und den Ausbau von nachhaltigen Produkten und Marken mit ganzheitlichem Anspruch („Brands with Purpose“) vorantreiben. Auch im Unternehmensbereich Adhesive Technologies ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Innovationstreiber in allen unseren Märkten. Hier wollen wir unser Potenzial durch Produkte und Technologien, die Industriestandards setzen, weiter ausschöpfen.
Weitere Informationen und Hintergründe erläutern wir in unserem Nachhaltigkeitsbericht:
www.henkel.de/nachhaltigkeitsbericht
Wir wollen durch Digitalisierung die Wertschöpfung für Kunden und Konsumenten erhöhen. In den Konsumentengeschäften wollen wir die direkte Interaktion mit unseren Konsumenten und die Digital-Umsätze steigern. Dazu werden bestehende digitale Verbraucherplattformen ausgebaut und neue etabliert. Die kundenzentrierte Digitalisierung im Industriegeschäft soll vorangetrieben werden, um neue Geschäfte zu entwickeln und das Kundenerlebnis weiter zu verbessern. Zudem wollen wir die „End-to-end“-Datenintegration ausbauen. Dadurch sollen zum Beispiel innovative und kundenspezifische Lösungen basierend auf künstlicher Intelligenz ermöglicht werden. Außerdem werden wir verstärkt in digitale Talente investieren, vor allem Datenspezialisten mit umfassendem technologischem Branchenwissen. Schließlich wollen wir den digitalen Geschäftsfokus stärken und die Effizienz steigern. In diesem Zusammenhang stellen wir die digitale Organisation unter dem Dach der Digitaleinheit „Henkel dx“ neu auf. Unter der Ende 2019 neu geschaffenen Position des Chief Digital & Information Officer (CDIO) werden die Digital- und IT-Teams als Teil von Henkel dx zusammengeführt. Der CDIO berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Henkel dx ist zum einen für die kontinuierliche Optimierung von Geschäftsprozessen und IT-Systemen zuständig, zum anderen für die marktorientierte Inkubation und Innovation. Dazu eröffnen wir unter anderem neue Zentren für digitale Innovationen und sind im Bereich Venture Capital aktiv.
Wir stellen unsere Geschäftsprozesse im gesamten Unternehmen schlank, schnell und einfach auf und verbessern kontinuierlich die Wettbewerbsfähigkeit der Prozesse und Strukturen. Dabei wollen wir die Nähe zu Kunden und Konsumenten erhöhen und schnellere Entscheidungsprozesse etablieren. Zudem streben wir weiter kontinuierliche Effizienzsteigerungen an.
Entscheidend für den zukünftigen Erfolg von Henkel sind eine starke Kultur, gemeinsame Werte und ein klares Verständnis für die Zusammenarbeit als ein Team. Als ersten Schritt haben wir bereits im Jahr 2019 neue „Leadership Commitments“ für alle Mitarbeiter weltweit eingeführt. Darauf aufbauend wollen wir den Kulturwandel beschleunigen und eine Kultur der Zusammenarbeit und Gestaltungsfreiheit etablieren, die Weiterbildung der Mitarbeiter für zukunftsrelevante Fähigkeiten vorantreiben und ihnen ermöglichen, sich ständig weiterzuentwickeln.
Im März 2020 haben wir unseren neuen strategischen Rahmen vorgestellt und mit der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen begonnen. Der weitere Jahresverlauf war in hohem Maß von der COVID-19-Pandemie geprägt. Trotz dieser herausfordernden Rahmenbedingungen haben wir an unserer Agenda festgehalten und es ist uns gelungen, bei der Umsetzung des neu eingeführten strategischen Rahmens gute Fortschritte zu erzielen.
Wir haben die angekündigte Überprüfung unseres Portfolios trotz eines schwierigen Marktumfelds vorangetrieben. So haben wir bisher für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 100 Mio Euro Vereinbarungen über den Verkauf unterzeichnet, den Verkauf abgeschlossen oder sie eingestellt. Gleichzeitig haben wir unser Portfolio mit zwei zukunftsträchtigen, wachstumsstarken Akquisitionen gezielt gestärkt. Im Unternehmensbereich Beauty Care hat Henkel seine digitalen Direct-to-Consumer (D2C)-Aktivitäten durch die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an einem Geschäft erweitert, das die drei Premium-Beauty-Marken HelloBody, Mermaid+Me und Banana Beauty umfasst. Im Bereich Adhesive Technologies hat Henkel seine Position bei Kleb- und Dichtstoffen für Konsumenten und Handwerker in Nordamerika durch den Erwerb eines attraktiven Portfolios von Konsumenten-Dichtstoffen ausgebaut, die unter der lizenzierten Marke GE vertrieben werden. Die beiden akquirierten Geschäfte erzielten im Geschäftsjahr 2020 einen Pro-forma-Gesamtjahresumsatz von 212 Mio Euro.
Fortschritte haben wir auch im Bereich erfolgversprechender Innovationen erzielt. Wir konnten unsere Innovationsprozesse weiter beschleunigen und neue Produkte schneller auf den Markt bringen. Dies hat es uns beispielsweise ermöglicht, mit entsprechenden Produktinnovationen sehr schnell die pandemiebedingte gesteigerte Nachfrage nach Hygiene-, Desinfektions- und Reinigungsmitteln zu bedienen. In den beiden Unternehmensbereichen Beauty Care und Laundry & Home Care haben wir neue interne Ideenfabriken und Inkubator-Teams eingerichtet. Das „Fritz Beauty Lab“ will attraktive Nischen mit Wachstumspotenzial in bestehenden und neuen Kategorien erschließen oder sogenannte „White Spots“ identifizieren, um neue Marken zu entwickeln. Das Team von „Love Nature“ fokussiert sich vor allem auf nachhaltige Lösungen – angefangen bei Wasch- und Reinigungsmitteln bis hin zu neuen Technologien und Geschäftsmodellen, die über das Kerngeschäft hinausgehen. Im Unternehmensbereich Adhesive Technologies hat Henkel die Investitionen in das hochmoderne Innovationszentrum in Düsseldorf fortgesetzt.
Wir haben im Jahr 2020 viele Innovationen erfolgreich in den Markt eingeführt. Im Unternehmensbereich Beauty Care haben wir unter anderem umfangreiche Relaunches der Haarpflege-Marken Nature Box, Gliss Kur und Syoss umgesetzt und Innovationen im Bereich Haarcolorationen auf den Markt gebracht. Im Bereich Laundry & Home Care haben wir beispielsweise Pril 5+ mit selbstaktiver Fettlösekraft neu in den Markt eingeführt und das Portfolio der Persil 4in1-Discs um weitere Varianten ergänzt. Im Unternehmensbereich Adhesive Technologies hat Henkel unter anderem innovative Lösungen im Bereich von Smartphones und der 5G-Infrastruktur entwickelt sowie neue Lösungen für Elektrofahrzeuge entwickelt und auf den Markt gebracht.
Zur Stärkung unserer Innovationen hat Henkel 2020 die investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT trotz der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen wie angekündigt um etwa 350 Mio Euro im Vergleich zu 2018 beziehungsweise um etwa 200 Mio Euro im Vergleich zu 2019 erhöht.
Im Jahr 2020 haben wir Nachhaltigkeit in unseren Aktivitäten noch stärker verankert und in den Bereichen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie gesellschaftlicher und sozialer Fortschritt Akzente gesetzt. Im September haben wir zum Beispiel einen umfangreichen virtuellen Stromabnahmevertrag für einen neuen Windpark in Bee County, Texas, USA, abgeschlossen. Die vertraglich vereinbarte Kapazität von erneuerbarer Energie entspricht 100 Prozent des jährlichen Strombedarfs der Henkel-Aktivitäten in den USA.
Als erstes Unternehmen weltweit hat Henkel im Juni eine Anleihe zur Reduzierung von Plastikabfall platziert. Damit haben wir einen weiteren Schritt bei der Kombination von attraktiven Finanzierungsinstrumenten mit Fortschritten im Bereich Nachhaltigkeit unternommen. Der Erlös aus dieser Anleihe mit einem Gesamtvolumen von rund 100 Mio Euro wird gezielt für Projekte und Aktivitäten von Henkel zur Reduzierung von Plastikabfall eingesetzt.
Wir haben zudem die Zusammenarbeit mit unserem Partner Plastic Bank weiter ausgebaut. Dabei haben wir den Einsatz des recycelten Materials – sogenanntes Social Plastic® – in den Verpackungen unserer Konsumentenprodukte weiter gesteigert. So tragen wir dazu bei, Plastikmüll in der Umwelt zu bekämpfen und gleichzeitig Chancen für Menschen in Armut zu schaffen.
Die Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit zeigen sich auch in unseren nachhaltigen Innovationen für Verbraucher und Industriekunden. So wurde im Bereich Laundry & Home Care beispielsweise das Pro Nature-Sortiment mit Produkten der Marken Somat und Biff ausgebaut. Weiterhin haben wir die kategorieübergreifende Marke Love Nature auf den Markt gebracht, die auch ein innovatives Nachfüllkonzept umfasst. Beauty Care hat unter den beiden Marken Nature Box und N.A.E. feste Shampoos, Körper- und Gesichtspflege in den Markt eingeführt – ohne Plastikverpackung. Mit Loctite Liofol hat Adhesive Technologies eine zertifizierte, wiederverwertbare Wärme- und Kaltsiegelbeschichtung eingeführt, die den Ersatz von Polyethylen durch Papier ermöglicht und für eine breite Palette von Lebensmittel- und Non-Food-Verpackungen geeignet ist.
Auch im Bereich der Digitalisierung haben wir wichtige Fortschritte erzielt. 2020 verzeichnete Henkel, insbesondere in den Unternehmensbereichen Beauty Care und Laundry & Home Care, einen starken Anstieg des Digital-Umsatzes. Die im März 2020 angekündigte Zusammenfassung aller Digital- und IT-Einheiten in der Organisation „Henkel dx“ haben wir erfolgreich umgesetzt und deren strategische Neuausrichtung definiert. Weiterhin haben wir im November unseren ersten Innovation Hub in Berlin eröffnet.
Im Hinblick auf zukunftsfähige Geschäftsprozesse hat Henkel wichtige Veränderungen vorangetrieben. So wurde im Bereich Adhesive Technologies eine neue Struktur mit vier Geschäftsfeldern und darunter elf strategischen Geschäftseinheiten etabliert, um hierdurch unsere Absatzmärkte und Kunden noch zielgerichteter bedienen zu können. Auch in den Bereichen Laundry & Home Care und Beauty Care wurden organisatorische Veränderungen zur stärkeren regionalen Fokussierung und zu mehr Kunden- und Verbrauchernähe weiter umgesetzt. Zur optimalen Ausrichtung auf die Geschäftsbereiche, Kunden und Beschaffungsmärkte wurden auch im konzernweiten Einkauf neue Strukturen implementiert.
Zur Weiterentwicklung unserer Unternehmenskultur haben wir ein umfassendes Veränderungsprogramm initiiert. Unter anderem haben wir speziell konzipierte Schulungs- und Weiterbildungsprojekte eingeführt, insbesondere in den Bereichen Führung, Digitalisierung und Innovation. Gerade in Zeiten der COVID-19-Pandemie zeigen sich die Stärke der Unternehmenskultur von Henkel und das außerordentliche Engagement unserer Mitarbeiter weltweit.
Aus unserem Anspruch, ganzheitlich zu wachsen, leiten sich unser Steuerungssystem sowie unsere wichtigsten Leistungsindikatoren ab: organisches Umsatzwachstum, bereinigte Umsatzrendite sowie Wachstum des bereinigten Ergebnisses je Vorzugsaktie bei konstanten Wechselkursen.
Mittel- bis langfristig strebt Henkel ein organisches Umsatzwachstum von 2 bis 4 Prozent an. Für das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie bei konstanten Wechselkursen hat sich Henkel ein Wachstum im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich zum Ziel gesetzt.
Die wichtigsten Leistungsindikatoren werden sowohl in der Jahresplanung als auch in einer Mittelfristplanung abgebildet. Der regelmäßige Abgleich der Pläne mit den aktuellen Entwicklungen sowie die regelmäßige Meldung von Erwartungswerten ermöglichen eine gezielte Unternehmenssteuerung anhand der beschriebenen Leistungsindikatoren.
Darüber hinaus berichten wir weitere Kennzahlen wie das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie, das Nettoumlaufvermögen in Prozent vom Umsatz, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, den sogenannten Return on Capital Employed (ROCE), sowie den Free Cashflow, den wir, wie in unseren mittel- bis langfristigen finanziellen Ambitionen beschrieben, weiter ausbauen wollen.
Der Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital – abgekürzt WACC) wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten errechnet.
Wir überprüfen in regelmäßigen Abständen die Höhe unserer Kapitalkosten, um den Veränderungen in den Marktparametern Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wenden wir differenzierte Kapitalkostensätze nach Unternehmensbereichen an. Dazu werden unternehmensbereichsspezifische Beta-Faktoren aus einem Vergleich mit Wettbewerbern ermittelt.
Die Kapitalkostensätze vor und nach Steuern für den Henkel-Konzern und die Unternehmensbereiche können den beiden nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
7,25%
WACC vor Steuern im Jahr 2020 im Konzern.
in Prozent |
| 2020 |
| 2021 |
Adhesive Technologies |
| 9,00 |
| 8,75 |
Beauty Care |
| 7,25 |
| 6,75 |
Laundry & Home Care |
| 7,25 |
| 6,75 |
Henkel-Konzern |
| 7,25 |
| 6,75 |
|
in Prozent |
| 2020 |
| 2021 |
Adhesive Technologies |
| 6,75 |
| 6,50 |
Beauty Care |
| 5,25 |
| 5,00 |
Laundry & Home Care |
| 5,25 |
| 5,00 |
Henkel-Konzern |
| 5,25 |
| 5,00 |
|
Wir verweisen bezüglich der Angaben und Erläuterungen
nach Paragrafen 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) – Übernahmerelevante Angaben – auf die Seiten 2 bis 6,
nach Paragrafen 289f und 315d HGB – Erklärung zur Unternehmensführung – auf die Seiten 6 bis 23 sowie
nach Paragrafen 289a Absatz 2 und 315a Absatz 2 HGB in der für den Jahresabschluss 2020 geltenden Fassung – Vergütungsbericht einschließlich Vergütungssystem – auf die Seiten 24 bis 63, die insoweit Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts sind.
Gemäß Paragraf 317 Absatz 2 Satz 6 HGB beschränkt sich die Prüfung der Angaben nach Paragrafen 289f und 315d HGB – Erklärung zur Unternehmensführung – durch den Abschlussprüfer darauf, ob die Angaben gemacht wurden.
Bezüglich der Erläuterungen im Sinn von Paragrafen 289b, 315b Handelsgesetzbuch (HGB) verweisen wir auf den Nachhaltigkeitsbericht 2020. Dieser stellt zugleich den für den Henkel-Konzern und die Henkel AG & Co. KGaA zusammengefassten, gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2020 im Sinn von Paragrafen 315b, 315c in Verbindung mit 289b bis 289e HGB dar und wird der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf der Internetseite zugänglich gemacht: www.henkel.de/nachhaltigkeitsbericht
Die Beschreibung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beruht auf Angaben von IHS Markit.
Die Entwicklung der Weltwirtschaft stand im Jahr 2020 hauptsächlich im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden erheblichen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ging die Konjunktur weltweit um etwa -4 Prozent zurück. Während die reifen Märkte einen spürbaren Rückgang von etwa -5 Prozent verzeichneten, sank das Bruttoinlandsprodukt in den Wachstumsmärkten um etwa -2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Wirtschaft in Nordamerika schrumpfte im Gesamtjahr um rund -4 Prozent und in Westeuropa um etwa -7 Prozent. In Japan zeigte sich ebenfalls eine rückläufige Entwicklung von etwa -5,5 Prozent. Asien (ohne Japan) verzeichnete einen leichten Wirtschaftsrückgang von rund -1 Prozent, wobei China trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ein Wachstum in Höhe von etwa 2 Prozent erreichte. Die Entwicklung in der Region Afrika/Nahost war mit rund -7 Prozent rückläufig. In Osteuropa ging die Wirtschaftsleistung um rund -4 Prozent zurück, in Lateinamerika um etwa -7 Prozent.
Weltweit lag die Arbeitslosigkeit mit etwa 8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Arbeitslosenquote erreichte in Nordamerika etwa 8 Prozent und stieg somit merklich gegenüber dem Vorjahr an. In Westeuropa lag die Arbeitslosigkeit dagegen mit rund 7 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. In Lateinamerika stieg die Arbeitslosenquote auf etwa 11 Prozent an, auch Afrika/Nahost verzeichnete einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf etwa 12 Prozent. Die Arbeitslosenquoten in den Regionen Asien (ohne Japan) und Osteuropa lagen bei je rund 7 Prozent.
Die Inflation lag im Jahr 2020 weltweit bei etwa 2 Prozent und damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres. In den reifen Märkten wurde eine Inflationsrate von rund 1 Prozent verzeichnet. Die Inflation in Westeuropa, Nordamerika und Japan lag jeweils unter den Steigerungsraten des Vorjahres. In den Wachstumsmärkten lag die Inflationsrate im Berichtsjahr bei etwa 4 Prozent. Sowohl in Lateinamerika als auch in Osteuropa lag die Inflationsrate unter dem Niveau des Vorjahres. In Afrika/Nahost stieg die Inflation leicht auf rund 5 Prozent an, während die Inflationsrate in Asien (ohne Japan) in etwa auf Vorjahresniveau lag.
Die Preise für direkte Materialien (Rohstoffe, Verpackungen, bezogene Waren und Leistungen) haben sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Preisrückgängen bei petrochemischen und natürlichen Vorrohstoffen standen teils deutliche Preisanstiege bei Spezialrohstoffen sowie in einigen Wachstumsmärkten gegenüber.
Die für Henkel relevanten Währungen in den Wachstumsmärkten haben im Jahresdurchschnitt abgewertet. Die deutlichste Abwertung verzeichnete hierbei die türkische Lira. Der russische Rubel und der mexikanische Peso haben ebenfalls prozentual zweistellig abgewertet.
Der US-Dollar schloss zum Jahresende bei 1,23 US-Dollar gegenüber dem Euro. Im Jahresdurchschnitt hat der Dollar zum Euro abgewertet.
Die Entwicklung der Durchschnittskurse von für Henkel relevanten Währungen gegenüber dem Euro stellt nachfolgende Tabelle dar:
|
|
|
| Aufwertung (+)/ | ||
Chinesischer Yuan |
| 7,74 |
| 7,87 |
| -1,7% |
Mexikanischer Peso |
| 21,56 |
| 24,52 |
| -12,1% |
Polnischer Zloty |
| 4,30 |
| 4,44 |
| -3,2% |
Russischer Rubel |
| 72,48 |
| 82,66 |
| -12,3% |
Türkische Lira |
| 6,36 |
| 8,05 |
| -21,0% |
US-Dollar |
| 1,12 |
| 1,14 |
| -1,9% |
Die privaten Konsumausgaben zeigten mit etwa -5,5 Prozent einen spürbaren Rückgang. In den reifen Märkten gaben die Konsumenten im Berichtsjahr etwa -6 Prozent weniger aus als im Vorjahr. Die Verbraucher in Nordamerika haben ihre Ausgaben um etwa -4 Prozent verringert. In Westeuropa sanken die Konsumausgaben noch deutlicher, und zwar um rund -9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den Wachstumsmärkten gingen die privaten Konsumausgaben um etwa -5 Prozent zurück.
Der Index der Industrieproduktion (IPX) lag weltweit mit etwa -5 Prozent deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die reifen Märkte zeigten dabei einen merklichen Rückgang von rund
-8 Prozent. Die Wachstumsmärkte entwickelten sich mit
-2 Prozent ebenfalls rückläufig.
Henkel blickt auf ein sehr herausforderndes Jahr 2020 zurück. Die Geschäftsentwicklung war wesentlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Im Industriegeschäft wirkte sich eine deutlich rückläufige Nachfrage wichtiger Abnehmerindustrien aus. Infolge der COVID-19-Pandemie angeordnete Schließungen von Friseursalons in vielen Ländern belasteten das Friseurgeschäft. Die Pandemie hatte zudem ein in Teilen verändertes Nachfrage- und Konsumentenverhalten zur Folge mit sowohl positiven als auch negativen Effekten auf unsere Konsumgütergeschäfte. Unter diesen sehr schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verzeichnete Henkel eine robuste Geschäftsentwicklung.
Der Umsatz erreichte im Geschäftsjahr 19.250 Mio Euro. Die organische Umsatzentwicklung war mit -0,7 Prozent leicht rückläufig. Die Wachstumsmärkte erzielten mit 3,0 Prozent ein starkes organisches Umsatzwachstum. Unsere Geschäfte in den reifen Märkten zeigten hingegen mit -3,2 Prozent eine rückläufige organische Umsatzentwicklung.
Die bereinigte1 Bruttomarge betrug 46,7 Prozent und lag damit 0,4 Prozentpunkte über Vorjahresniveau. Die Auswirkungen leicht gestiegener Preise für direkte Materialien (Rohstoffe, Verpackungen, bezogene Waren und Leistungen), negativer Mixeffekte sowie gegenläufiger Währungseinflüsse konnten durch fortgesetzte Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung in Produktion und Supply Chain überkompensiert werden.Sowohl die zu Beginn des Jahres 2020 angekündigten erhöhten investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT als auch die rückläufige Mengenentwicklung belasteten die Profitabilität des Konzerns. Durch unser Kostenmanagement und die Anpassung unserer Strukturen an unsere Märkte und Kunden konnten wir die negativen Effekte nur teilweise kompensieren. Pandemiebedingt haben wir zusätzliche Aufwendungen verzeichnet, beispielsweise für Hygieneschutzmaßnahmen, die jedoch von Einsparungen, vor allem aus geringeren Reisekosten, kompensiert werden konnten. Im Berichtsjahr lag die bereinigte1 Umsatzrendite unter dem Vorjahreswert und erreichte 13,4 Prozent (2019: 16,0 Prozent).
Das bereinigte1 Ergebnis je Vorzugsaktie reduzierte sich auf 4,26 Euro und sank somit um -21,5 Prozent im Vergleich zu 2019 (5,43 Euro). Bei konstanten Wechselkursen betrug die Entwicklung des bereinigten Ergebnisses je Vorzugsaktie
-17,9 Prozent.
Das Nettoumlaufvermögen in Prozent vom Umsatz verbesserte sich deutlich auf 0,7 Prozent und lag damit -3,2 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert von 3,9 Prozent. Der Free Cashflow erreichte mit einem Wert von 2.338 Mio Euro annähernd das Vorjahresniveau. Die Nettofinanzposition lag bei
-888 Mio Euro (31. Dezember 2019: -2.047 Mio Euro).
Organisches
Umsatzwachstum
-0,7%
Bereinigte1
EBIT-Marge
13,4%
Bereinigtes1
EPS
4,26€
Entwicklung des
bereinigten1 EPS
bei konstanten Wechselkursen
-17,9%
Dividende je
Vorzugsaktie2
1,85€
Im Geschäftsjahr 2020 sank der Umsatz nominal um -4,3 Prozent auf 19.250 Mio Euro. Die Veränderung von Währungen wirkte sich mit -3,9 Prozent mindernd auf den Umsatz aus. Bereinigt um Wechselkurseffekte lag das Umsatzwachstum bei -0,4 Prozent. Akquisitionen/Divestments wirkten sich mit
0,3 Prozent leicht erhöhend auf den Umsatz aus.
Die organische Umsatzentwicklung – das heißt bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – war mit
-0,7 Prozent leicht rückläufig. Diese Entwicklung war volumenbedingt. Die Preise konnten wir dagegen mit 0,1 Prozent stabil halten.
1 Bereinigt um einmalige Aufwendungen und Ertrage sowie Restrukturierungsaufwendungen.
2 Vorschlag an die Aktionare fur die Hauptversammlung am 16. April 2021.
in Prozent |
| 2020 |
Veränderung zum Vorjahr |
| -4,3 |
Wechselkurseffekte |
| -3,9 |
Bereinigt um Wechselkurseffekte |
| -0,4 |
Akquisitionen/Divestments |
| 0,3 |
Organisch |
| -0,7 |
Davon Preis |
| 0,1 |
Davon Menge |
| -0,8 |
|
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies verzeichnete angesichts einer infolge der COVID-19-Pandemie deutlich rückläufigen Nachfrage wichtiger Abnehmerindustrien eine organische Umsatzentwicklung von -4,2 Prozent. Der Umsatz des Unternehmensbereichs Beauty Care verringerte sich organisch um -2,8 Prozent, insbesondere beeinträchtigt durch die pandemiebedingt deutlich rückläufige Entwicklung des Friseurgeschäfts. Laundry & Home Care war in Summe leicht positiv von einer pandemiebedingt erhöhten Konsumentennachfrage beeinflusst. Der Unternehmensbereich erzielte ein organisches Umsatzwachstum von 5,6 Prozent.
Umsatz in Mio Euro |
|
in Prozent |
| Organisches |
| Davon Preis |
| Davon Menge |
Adhesive Technologies |
| -4,2 |
| 0,6 |
| -4,8 |
Beauty Care |
| -2,8 |
| 0,1 |
| -2,9 |
Laundry & Home Care |
| 5,6 |
| -0,7 |
| 6,4 |
Henkel-Konzern |
| -0,7 |
| 0,1 |
| -0,8 |
|
In einem weiterhin wettbewerbsintensiven Marktumfeld sank der Umsatz in der Region Westeuropa auf 5.782 Mio Euro. Organisch entwickelte sich der Umsatz mit -4,4 Prozent rückläufig. Der Umsatzanteil der Region war mit 30 Prozent stabil.
In der Region Osteuropa erzielten wir einen Umsatz von 2.919 Mio Euro, der damit leicht unter dem Vorjahreswert lag. Organisch wuchs der Umsatz um 7,1 Prozent. Der Umsatzanteil der Region lag mit 15 Prozent auf Vorjahresniveau.
In der Region Afrika/Nahost sank der Umsatz auf 1.208 Mio Euro. Organisch konnten wir den Umsatz um 7,0 Prozent steigern. Der Umsatzanteil der Region lag mit 6 Prozent leicht unter dem Vorjahr.
Der Umsatz in der Region Nordamerika verringerte sich leicht auf 5.173 Mio Euro. Organisch sank er um -2,2 Prozent. Der Umsatzanteil der Region stieg leicht auf 27 Prozent verglichen mit 2019.
In der Region Lateinamerika lag der Umsatz mit 1.090 Mio Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Organisch sank er leicht um -0,5 Prozent. Der Umsatzanteil der Region blieb mit 6 Prozent auf Vorjahresniveau.
Der Umsatz in der Region Asien/Pazifik ging auf 2.968 Mio Euro zurück. Organisch entwickelte sich die Region mit -1,6 Prozent rückläufig. Der Umsatzanteil der Region Asien/Pazifik lag stabil bei 15 Prozent.
Der Umsatz in den Wachstumsmärkten Osteuropa, Afrika/ Nahost, Lateinamerika und Asien (ohne Japan) lag mit 7.625 Mio Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Organisch steigerten wir den Umsatz um 3,0 Prozent. Der Umsatzanteil der Wachstumsmärkte betrug 40 Prozent und lag damit auf dem Niveau des Vorjahres.
| West- |
| Ost- |
|
| Nord- |
|
|
|
| ||||||
| 5.782 |
| 2.919 |
| 1.208 |
| 5.173 |
| 1.090 |
| 2.968 |
| 110 |
| 19.250 | |
| 6.017 |
| 2.999 |
| 1.302 |
| 5.276 |
| 1.295 |
| 3.105 |
| 121 |
| ||
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -3,9% |
| -2,7% |
| -7,2% |
| -2,0% |
| -15,8% |
| -4,4% |
| – |
| -4,3% |
Organisch |
| -4,4% |
| 7,1% |
| 7,0% |
| -2,2% |
| -0,5% |
| -1,6% |
| – |
| -0,7% |
| 30% |
| 15% |
| 6% |
| 27% |
| 6% |
| 15% |
| 1% |
| 100% | |
Anteil am Konzernumsatz 2019 |
| 30% |
| 15% |
| 7% |
| 26% |
| 6% |
| 15% |
| 1% |
| |
| 1.457 |
| 228 |
| 31 |
| -88 |
| 69 |
| 484 |
| -162 |
| 2.019 | |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 2019 |
| 1.725 |
| 278 |
| 106 |
| 337 |
| 145 |
| 431 |
| -123 |
| |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -15,5% |
| -18,0% |
| -70,2% |
| -126,1% |
| -52,5% |
| 12,2% |
| – |
| -30,4% |
Bereinigt um Wechselkurseffekte |
| -15,6% |
| 0,3% |
| -53,8% |
| -124,8% |
| -36,3% |
| 15,2% |
| – |
| -26,6% |
| 25,2% |
| 7,8% |
| 2,6% |
| -1,7% |
| 6,3% |
| 16,3% |
| – |
| 10,5% | |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) 2019 |
| 28,7% |
| 9,3% |
| 8,1% |
| 6,4% |
| 11,2% |
| 13,9% |
| – |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Nachfolgend kommentieren wir die Ergebnisentwicklung bereinigt um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen, um die operative Entwicklung vor Sondereinflüssen darzustellen.
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
| +/- |
EBIT (wie berichtet) |
| 2.899 |
| 2.019 |
| -30,4% |
Einmalige Erträge |
| -7 |
| -5 |
| – |
Einmalige Aufwendungen |
| 34 |
| 328 |
| – |
Restrukturierungsaufwendungen |
| 294 |
| 237 |
| – |
Bereinigtes EBIT |
| 3.220 |
| 2.579 |
| -19,9% |
|
Die einmaligen Aufwendungen in Höhe von 328 Mio Euro sind überwiegend auf einen nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwand für Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte zurückzuführen. Dies steht im Zusammenhang mit unserem aktiven Portfoliomanagement, innerhalb dessen wir Marken und Kategorien mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als einer Milliarde Euro für Portfoliomaßnahmen identifiziert haben, von denen rund 50 Prozent bis Ende 2021 veräußert oder eingestellt werden sollen.
Um unsere Strukturen an unsere Märkte und Kunden anzupassen, haben wir für Restrukturierungen 237 Mio Euro aufgewandt (Vorjahr: 294 Mio Euro). Ein wesentlicher Teil hiervon ist auf die Optimierung unserer Produktions- und Vertriebs- strukturen zurückzuführen. Für weitergehende Angaben zu den Restrukturierungsaufwendungen sowie zu einmaligen Aufwendungen und Erträgen verweisen wir auf Seite 232.
Sowohl die zu Beginn des Jahres 2020 angekündigten erhöhten investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT als auch die rückläufige Mengenentwicklung belasteten die Profitabilität des Konzerns. Durch unser Kostenmanagement und die Anpassung unserer Strukturen an unsere Märkte und Kunden konnten wir die negativen Effekte nur teilweise kompensieren. Pandemiebedingt haben wir zusätzliche Aufwendungen verzeichnet, beispielsweise für Hygieneschutzmaßnahmen, die jedoch von Einsparungen, vor allem aus geringeren Reisekosten, kompensiert werden konnten.
Das bereinigte betriebliche Ergebnis (bereinigtes EBIT) sank von 3.220 Mio Euro im Vorjahr um -19,9 Prozent auf 2.579 Mio Euro. Im Berichtsjahr lag die bereinigte Umsatzrendite unter dem Vorjahreswert und erreichte 13,4 Prozent (2019: 16,0 Prozent).
Die bereinigte Umsatzrendite des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies entwickelte sich mit 15,2 Prozent rückläufig (Vorjahr: 18,1 Prozent). Im Unternehmensbereich Beauty Care lag die bereinigte Umsatzrendite ebenfalls unter dem Vorjahreswert und erreichte 10,0 Prozent (Vorjahr: 13,4 Prozent). Der Unternehmensbereich Laundry & Home Care erreichte eine bereinigte Umsatzrendite von 15,0 Prozent (Vorjahr: 16,5 Prozent).
Im Folgenden werden die um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigten betrieblichen Aufwandsposten kommentiert. Die Überleitungsrechnung sowie die Verteilung der Restrukturierungsaufwendungen auf die Kostenzeilen der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung finden Sie auf Seite 232.
Die Kosten der umgesetzten Leistungen lagen mit 10.255 Mio Euro -5,1 Prozent unter Vorjahresniveau. Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank um -3,3 Prozent auf 8.995 Mio Euro. Die bereinigte Bruttomarge betrug 46,7 Prozent und lag damit 0,4 Prozentpunkte über Vorjahresniveau. Die Auswirkungen leicht gestiegener Preise für direkte Materialien (Rohstoffe, Verpackungen, bezogene Waren und Leistungen), negativer Mixeffekte sowie gegenläufiger Währungseinflüsse konnten durch fortgesetzte Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung in Produktion und Supply Chain überkompensiert werden.
Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen lagen mit 5.034 Mio Euro über dem Vorjahreswert von 4.793 Mio Euro, insbesondere aufgrund erhöhter investiver Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT. Der Anteil bezogen auf den Umsatz stieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 2,3 Prozentpunkte und lag bei 26,2 Prozent. Für Forschung und Entwicklung wandten wir insgesamt 495 Mio Euro auf. Der Anteil bezogen auf den Umsatz lag mit 2,6 Prozent leicht über dem Vorjahresniveau von 2,4 Prozent. Die Verwaltungsaufwendungen betrugen 906 Mio Euro – nach 895 Mio Euro im Vorjahr. In Relation zum Umsatz lagen sie mit 4,7 Prozent leicht über dem Niveau des Jahres 2019.
1.424 Mio €
Jahresüberschuss
Der Saldo der bereinigten Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag mit 18 Mio Euro unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 92 Mio Euro).
Das Finanzergebnis veränderte sich von -88 Mio Euro im Jahr 2019 auf -94 Mio Euro im Berichtsjahr 2020. Die Veränderung um -6 Mio Euro lässt sich hauptsächlich auf Finanzierungskosten aus Akquisitionen sowie erhöhte Kosten aus der Kurssicherung von Währungsexposures in Wachstumsmärkten zurückführen.
Das Ergebnis vor Steuern sank von 2.811 Mio Euro im Vorjahr auf 1.925 Mio Euro. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen 501 Mio Euro. Die Steuerquote lag mit 26,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (2019: 25,2 Prozent). Die bereinigte Steuerquote erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,9 Prozentpunkte auf 25,2 Prozent. Der Jahresüberschuss sank um -32,3 Prozent von 2.103 Mio auf 1.424 Mio Euro. Nach Berücksichtigung von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 16 Mio Euro lag der auf die Aktionäre der Henkel AG & Co. KGaA entfallende Jahresüberschuss bei 1.408 Mio Euro und somit -32,5 Prozent unter dem Vorjahreswert (2019: 2.085 Mio Euro). Der bereinigte Jahresüberschuss nach nicht beherrschenden Anteilen betrug 1.843 Mio nach 2.353 Mio Euro im Geschäftsjahr 2019 und lag damit -21,7 Prozent unter dem Vorjahreswert. Den Jahresabschluss des Mutterunternehmens des Henkel-Konzerns, der Henkel AG & Co. KGaA, finden Sie in Kurzfassung auf den Seiten 117 bis 119.
Das Ergebnis je Vorzugsaktie sank von 4,81 Euro auf 3,25 Euro. Das Ergebnis je Stammaktie reduzierte sich von 4,79 Euro auf 3,23 Euro.
Das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie sank um -21,5 Prozent auf 4,26 Euro (Vorjahr: 5,43 Euro). Bei konstanten Wechselkursen betrug die Entwicklung des bereinigten Ergebnisses je Vorzugsaktie -17,9 Prozent. Bei der Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Vorzugsaktie wurde um die einmaligen Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigt.
Gemäß unserer Dividendenpolitik soll die Dividendenausschüttung der Henkel AG & Co. KGaA – in Abhängigkeit von der jeweiligen Vermögens- und Ertragslage sowie des Finanzbedarfs des Unternehmens – zwischen 30 und 40 Prozent des um Sondereinflüsse bereinigten Jahresüberschusses nach nicht beherrschenden Anteilen betragen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr werden wir der Hauptversammlung eine im Vergleich zum Vorjahr stabile Dividende von 1,85 Euro je Vorzugsaktie und von 1,83 Euro je Stammaktie vorschlagen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 43,7 Prozent. Die angestrebte Bandbreite von 30 bis 40 Prozent überschreiten wir dabei vor dem Hintergrund des besonderen Charakters der Ergebnisbelastungen durch die COVID-19-Pandemie. Dies ist uns auch dank der starken Finanzbasis und geringen Nettofinanzverschuldung des Henkel-Konzerns möglich. Für die Zukunft halten wir an unserer Dividendenpolitik unverändert fest.
Dividende Vorzugsaktie in Euro |
1Vorschlag an die Aktionäre für die Hauptversammlung am 16. April 2021. |
Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, der sogenannte Return on Capital Employed (ROCE), lag insbesondere aufgrund des rückläufigen betrieblichen Ergebnisses mit 9,6 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres (13,5 Prozent).
Der Economic Value Added (EVA®) verringerte sich von
1.236 Mio auf 503 Mio Euro.
Am 7. April 2020 hatte der Vorstand der Henkel AG & Co. KGaA infolge der dynamischen Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen hohen Unsicherheit über die Auswirkungen und die Entwicklung der Weltwirtschaft entschieden, die im zusammengefassten Lagebericht 2019 enthaltene Prognose für das Geschäftsjahr 2020 nicht länger aufrechtzuerhalten.
Unter Berücksichtigung der Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2020 und der Annahmen zum Geschäftsverlauf im vierten Quartal hatte der Vorstand der Henkel AG & Co. KGaA am 9. Oktober 2020 eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020 verabschiedet.
Für den Henkel-Konzern wurde ein organisches Umsatzwachstum von -2,0 bis -1,0 Prozent erwartet. Für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies ging Henkel von einer organischen Umsatzentwicklung von -6,5 bis -5,5 Prozent aus. Für den Unternehmensbereich Beauty Care wurde eine organische Umsatzentwicklung in der Bandbreite von -3,0 bis -2,0 Prozent erwartet. Für den Unternehmensbereich Laundry & Home Care erwarteten wir ein Wachstum in der Bandbreite von 4,5 bis 5,5 Prozent.
Für das Geschäftsjahr 2020 prognostizierten wir eine bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) für den Henkel-Konzern von 13,0 bis 13,5 Prozent. Für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies gingen wir von einer bereinigten Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) zwischen 14,5 und
15,0 Prozent aus. Für den Unternehmensbereich Beauty Care erwarteten wir eine bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) zwischen 10,0 und 10,5 Prozent und für Laundry & Home Care von 15,0 bis 15,5 Prozent.
Für das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie bei konstanten Wechselkursen erwarteten wir einen Rückgang in der Bandbreite von -22,0 bis -18,0 Prozent.
Mit -0,7 Prozent lag die organische Umsatzentwicklung des Henkel-Konzerns leicht oberhalb der Prognose von -2,0 bis -1,0 Prozent. Diese positive Abweichung ist insbesondere auf die Entwicklung des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies zurückzuführen, der die erwartete Spanne mit einer organischen Umsatzentwicklung von -4,2 Prozent übertreffen konnte. Die aufgrund stark ansteigender Infektionsraten in vielen Ländern wieder eingeführten Beschränkungen wirkten sich weniger stark auf unsere Geschäfte aus als ursprünglich angenommen. In der Folge konnten wir im vierten Quartal über alle Geschäftsfelder hinweg einen Anstieg der Kundennachfrage verzeichnen. Der Unternehmensbereich Beauty Care erzielte mit -2,8 Prozent eine organische Umsatzentwicklung im unteren Bereich der prognostizierten Bandbreite. Der Unternehmensbereich Laundry & Home Care lag mit 5,6 Prozent leicht oberhalb der erwarteten Spanne.
Die bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) des Henkel-Konzerns betrug 13,4 Prozent und lag somit im oberen Bereich der prognostizierten Spanne. Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies übertraf mit einer bereinigten Umsatzrendite von 15,2 Prozent die erwartete Spanne leicht. Hier wirkte sich die Volumenentwicklung aus, die im vierten Quartal besser als ursprünglich erwartet ausfiel. Beauty Care und Laundry & Home Care erzielten mit 10,0 beziehungsweise 15,0 Prozent eine Umsatzrendite am unteren Rand der jeweils prognostizierten Bandbreite.
Das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie bei konstanten Wechselkursen verringerte sich um -17,9 Prozent und lag damit geringfügig oberhalb unserer Prognose.
Unsere Erwartungen für Restrukturierungsaufwendungen im Jahr 2020 lagen bei 250 bis 300 Mio Euro. Mit Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 237 Mio Euro lagen wir leicht unterhalb dieser Bandbreite. Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte erwarteten wir in einer Höhe von 650 bis 700 Mio Euro. Mit
715 Mio Euro lag diese Kennzahl leicht oberhalb der prognostizierten Bandbreite.
Organisches
Umsatzwachstum
-4,2%
Bereinigtes1
EBIT
1.320 Mio €
Bereinigte1
EBIT-Marge
15,2%
Das wirtschaftliche Umfeld des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies war durch die globale COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen weitreichenden Restriktionen geprägt. Dies führte weltweit zu einer deutlich rückläufigen Nachfrage wichtiger Abnehmerindustrien. Der Index der globalen Industrieproduktion (IPX) entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr mit etwa -5 Prozent deutlich negativ, mit Anzeichen einer sequentiellen Erholung in der zweiten Jahreshälfte.
Angesichts dieser sehr herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren die organische Umsatzentwicklung und die Entwicklung der bereinigten Umsatzrendite des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies insgesamt rückläufig.
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
| +/- |
Umsatz |
| 9.461 |
| 8.684 |
| -8,2% |
Anteil am Konzernumsatz |
| 47% |
| 45% |
| – |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) |
| 1.631 |
| 1.248 |
| -23,5% |
Bereinigtes betriebliches Ergebnis |
| 1.712 |
| 1.320 |
| -22,9% |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) |
| 17,2% |
| 14,4% |
| -2,9pp |
Bereinigte Umsatzrendite |
| 18,1% |
| 15,2% |
| -2,9pp |
Rendite auf das eingesetzte Kapital |
| 17,2% |
| 13,4% |
| -3,8pp |
Economic Value Added (EVA®) |
| 685 |
| 410 |
| -40,1% |
|
1 Bereinigt um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen.
pp = Prozentpunkte
Der Umsatz des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies sank im Berichtsjahr nominal um -8,2 Prozent und erreichte 8.684 Mio Euro. Dabei reduzierten Wechselkurseffekte den Umsatz um -3,7 und Akquisitionen/Divestments um weitere -0,3 Prozent.
Organisch – das heißt bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – verringerte sich der Umsatz um -4,2 Prozent. Dies war durch eine rückläufige Mengenentwicklung bedingt, während sich die Preise insgesamt mit 0,6 Prozent leicht positiv entwickelten.
Insbesondere das erste Halbjahr war stark von der COVID-19-Pandemie belastet. Im zweiten Halbjahr konnte jedoch über alle Geschäftsfelder und Regionen hinweg eine Erholung der Nachfrage verzeichnet werden.
in Prozent |
| 2020 |
Veränderung zum Vorjahr |
| -8,2 |
Wechselkurseffekte |
| -3,7 |
Bereinigt um Wechselkurseffekte |
| -4,5 |
Akquisitionen/Divestments |
| -0,3 |
Organisch |
| -4,2 |
Davon Preis |
| 0,6 |
Davon Menge |
| -4,8 |
|
Die einzelnen Geschäftsfelder entwickelten sich im Berichtsjahr unterschiedlich. Im Geschäftsfeld Automobil & Metall war die organische Umsatzentwicklung deutlich rückläufig. Dies ist insbesondere auf den starken Rückgang der globalen Automobilproduktion infolge der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Trotz eines herausfordernden Marktumfelds haben wir neue Lösungen für Elektrofahrzeuge entwickelt und auf den Markt gebracht, um von der zukünftigen Entwicklung im Bereich E-Mobilität zu profitieren. Das Geschäftsfeld Verpackungen & Konsumgüter wies eine insgesamt positive organische Umsatzentwicklung auf. Während der Bereich Lifestyle negativ durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst war, verzeichneten wir insbesondere im Bereich Verpackungen einen Nachfrageanstieg. Wachstumsimpulse erzielten wir beispielsweise mit unserer neuen Generation von Klebstoffen, die Kunststoffe bei Verpackungen von Lebensmitteln und Hygieneprodukten ersetzen und somit deren Recycling ermöglichen. Das Geschäftsfeld Elektronik & Industrie zeigte insgesamt eine rückläufige Umsatzentwicklung. Diese war auf einen nachfragebedingten Rückgang der Industrieproduktion zurückzuführen, der in der Luftfahrtindustrie im Zuge der COVID-19-Pandemie besonders stark ausgeprägt war. Diese Entwicklung konnten wir mit einem deutlichen Wachstum im Geschäftsbereich Elektronik teilweise kompensieren – beispielsweise durch innovative Lösungen im Bereich von Smartphones und der 5G-Infrastruktur. Im Geschäftsfeld Handwerk, Bau & Gewerbe lag der Umsatz unterhalb des Vorjahresniveaus. Dabei haben wir gegenüber einem pandemiebedingt schwächeren ersten Halbjahr im Verlauf des zweiten Halbjahres sehr starke Nachfragezuwächse verzeichnet, insbesondere gestützt durch unser breites Produktsortiment für Konsumenten und Handwerker sowie Lösungen für die Bauindustrie.
Informationen zu den Tätigkeitsbereichen der einzelnen Geschäftsfelder sind auf den Seiten 65 und 66 dargestellt.
|
|
Top-Marken
In den Wachstumsmärkten war der Umsatz insgesamt leicht rückläufig. Die Region Lateinamerika zeigte eine stabile Entwicklung. Die rückläufige beziehungsweise leicht rückläufige Entwicklung in den Regionen Asien (ohne Japan) und Afrika/Nahost konnte durch das sehr starke Umsatzwachstum in Osteuropa nur teilweise kompensiert werden. Die reifen Märkte entwickelten sich insgesamt rückläufig. In Westeuropa, Nordamerika und den reifen Märkten der Region Asien/Pazifik lagen die Umsätze unterhalb des Vorjahresniveaus.
Im Jahr 2020 erzielten wir mit unseren fünf nach Technologien geclusterten Marken für Industriekunden und mit unseren vier starken Marken für Konsumenten mehr als 80 Prozent unseres Umsatzes. Der Anteil des Umsatzes mit Produkten, die wir innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich im Markt eingeführt haben, beträgt rund 30 Prozent.
Das bereinigte betriebliche Ergebnis lag mit 1.320 Mio Euro unter Vorjahresniveau. Die bereinigte Umsatzrendite war mit 15,2 Prozent ebenfalls rückläufig. Insbesondere die rückläufige Volumenentwicklung wirkte sich belastend aus. Die Bruttomarge lag auf dem Niveau des Vorjahres. Durch eine leicht positive Entwicklung der Verkaufspreise sowie fortgesetzte Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung in Produktion und Supply Chain konnten wir die Effekte der rückläufigen Mengenentwicklung sowie gegenläufiger Währungseinflüsse auf die Bruttomarge kompensieren. Die Veränderung der Preise für direkte Materialien hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Bruttomarge. Das Nettoumlaufvermögen in Prozent vom Umsatz lag mit 9,2 Prozent unter Vorjahresniveau. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) lag mit 13,4 Prozent unter dem Vorjahreswert, wesentlich bedingt durch das geringere betriebliche Ergebnis. Der Economic Value Added (EVA®) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr auf 410 Mio Euro.
Die Entwicklung des Weltkosmetikmarktes in den für den Unternehmensbereich Beauty Care relevanten Märkten und Kategorien wurde im Jahr 2020 maßgeblich von der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden Änderungen im Konsumentenverhalten beeinflusst.
Das Marktwachstum in den für den Unternehmensbereich relevanten Märkten des Markenartikelgeschäfts verlangsamte sich zwar, blieb aber insgesamt positiv. Insbesondere die Region Nordamerika verzeichnete ein sehr starkes Wachstum. Der europäische Markt entwickelte sich dagegen ebenso rückläufig wie die Regionen Lateinamerika und Asien/Pazifik.
Dabei hatte die COVID-19-Pandemie einen unterschiedlichen Einfluss auf die verschiedenen Kategorien des Markenartikelgeschäfts. Die relevanten Märkte in der Körperpflege-Kategorie wiesen aufgrund eines gesteigerten Absatzes von Hygiene- und Seifenartikeln ein sehr starkes Wachstum auf. In der Kategorie Haarkosmetik verzeichnete der Bereich Haarcolorationen ein deutliches Marktwachstum. Die relevanten Märkte für Haarpflege, Styling und Hautpflege entwickelten sich hingegen rückläufig.
Der globale Friseurmarkt wurde durch die im Zug der COVID-19-Pandemie verhängten Maßnahmen, wie etwa temporäre Schließungen von Friseursalons, in allen Regionen insbesondere im ersten Halbjahr deutlich negativ beeinflusst. Im zweiten Halbjahr zeigte sich zunächst eine spürbare Erholung. Diese verlangsamte sich zum Jahresende aufgrund wieder ansteigender Infektionszahlen und erneuter Geschäftsschließungen.
Organisches
Umsatzwachstum
-2,8%
Bereinigtes1
EBIT
377 Mio €
Bereinigte1
EBIT-Marge
10,0%
In diesem herausfordernden Umfeld hat sich der Unternehmensbereich Beauty Care im Wettbewerbsvergleich relativ gut behauptet, auch wenn sich die Umsätze im Jahr 2020 insgesamt organisch rückläufig entwickelten. Das Friseurgeschäft verzeichnete pandemiebedingt einen Umsatzrückgang im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Im Markenartikelgeschäft erzielten wir hingegen ein gutes organisches Wachstum, unter anderem dank unserer erhöhten investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT. Die bereinigte Umsatzrendite des Unternehmensbereichs Beauty Care lag unter Vorjahr.
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
| +/- |
Umsatz |
| 3.877 |
| 3.752 |
| -3,2% |
Anteil am Konzernumsatz |
| 19% |
| 19% |
| – |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) |
| 418 |
| 246 |
| -41,2% |
Bereinigtes betriebliches Ergebnis |
| 519 |
| 377 |
| -27,5% |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) |
| 10,8% |
| 6,6% |
| -4,2pp |
Bereinigte Umsatzrendite |
| 13,4% |
| 10,0% |
| -3,4pp |
Rendite auf das eingesetzte Kapital |
| 10,1% |
| 6,2% |
| -3,9pp |
Economic Value Added (EVA®) |
| 88 |
| -47 |
| -154,2% |
1 Bereinigt um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen.
pp = Prozentpunkte
Der Umsatz des Unternehmensbereichs Beauty Care ging im Berichtsjahr nominal um -3,2 Prozent zurück und erreichte 3.752 Mio Euro. Dabei erhöhten Akquisitionen/Divestments den Umsatz um 2,4 Prozent. Wechselkurseffekte wirkten sich mit -2,8 Prozent umsatzmindernd aus.
Organisch – das heißt bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – war der Umsatz mit -2,8 Prozent rückläufig. Diese Entwicklung war volumenbedingt.
in Prozent |
| 2020 |
Veränderung zum Vorjahr |
| -3,2 |
Wechselkurseffekte |
| -2,8 |
Bereinigt um Wechselkurseffekte |
| -0,4 |
Akquisitionen/Divestments |
| 2,4 |
Organisch |
| -2,8 |
Davon Preis |
| 0,1 |
Davon Menge |
| -2,9 |
|
Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete unser Markenartikelgeschäft eine insgesamt gute organische Umsatzentwicklung, gestützt durch die Geschäfte in Nordamerika, Asien und Osteuropa. Die Region Nordamerika verzeichnete vor allem aufgrund eines signifikanten Nachfrageanstiegs nach Körperpflegeprodukten und Haarcolorationen ein Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich. Aus Markensicht waren die Körperpflegemarke Dial sowie unsere Colorationsmarken Palette und Natural & Easy besonders erfolgreich.
Unser Friseurgeschäft zeigte im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie einen Umsatzrückgang, der sich auch in den einzelnen Regionen widerspiegelte. Nachdem insbesondere das erste Halbjahr stark negativ beeinflusst war, zeigte das Geschäftsfeld im zweiten Halbjahr zunächst eine spürbare Erholung, gefolgt von einer erneuten Verlangsamung zum Jahresende. Positive Akzente konnten wir mit unserer Marke Authentic Beauty Concept sowie den Schwarzkopf Professional-Innovationen ChromaID und Fibre Clinix setzen.
Informationen zu den Tätigkeitsbereichen der einzelnen Geschäftsfelder sind auf Seite 66 dargestellt.
|
Top-Marken
Aus regionaler Sicht entwickelte sich unser Geschäft in den Wachstumsmärkten insgesamt rückläufig. Die Regionen Asien (ohne Japan) – insbesondere gestützt durch eine deutlich verbesserte Geschäftsentwicklung in China – und Osteuropa verzeichneten ein gutes organisches Umsatzwachstum. Der Umsatz in den Regionen Lateinamerika und Afrika/Nahost lag hingegen organisch jeweils unter Vorjahr. Die Umsatzentwicklung in den reifen Märkten war ebenfalls rückläufig. Die Region Westeuropa und die reifen Märkte der Region Asien/Pazifik lagen insbesondere aufgrund des pandemiebedingt rückläufigen Friseurgeschäfts unter Vorjahr. Die Region Nordamerika verzeichnete hingegen eine stabile Umsatzentwicklung. Hier konnten wir Belastungen aus dem rückläufigen Friseurgeschäft dank einer prozentual zweistelligen Umsatzsteigerung in unserem Markenartikelgeschäft kompensieren.
Im Jahr 2020 erzielten wir mit unseren zehn Top-Marken rund 85 Prozent des Umsatzes. Der Anteil des Umsatzes mit Produkten, die wir innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich im Markt eingeführt haben, betrug rund 55 Prozent.
Das bereinigte betriebliche Ergebnis lag im Berichtsjahr mit 377 Mio Euro unter dem Vorjahr. Die bereinigte Umsatzrendite wies mit 10,0 Prozent eine deutlich rückläufige Entwicklung auf. Wie zu Jahresbeginn 2020 angekündigt, erhöhten wir die investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT. Die Bruttomarge des Unternehmensbereichs lag über dem Vorjahresniveau. Hier konnten wir Mixeffekte aus dem Volumenrückgang im Friseurgeschäft und negative Einflüsse gestiegener Preise für direkte Materialien durch Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung in Produktion und Supply Chain überkompensieren.
Das Nettoumlaufvermögen in Prozent vom Umsatz verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf -0,5 Prozent. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) lag mit
6,2 Prozent – insbesondere aufgrund des rückläufigen betrieblichen Ergebnisses – unter dem Wert des Vorjahres. Der Economic Value Added (EVA®) betrug -47 Mio Euro.
Der für den Unternehmensbereich Laundry & Home Care relevante Weltmarkt für Wasch- und Reinigungsmittel zeigte im Jahr 2020 ein deutliches Wachstum.
Die reifen Märkte verzeichneten insgesamt ein deutliches Marktwachstum. Dabei entwickelte sich der relevante Markt für Wasch- und Reinigungsmittel in Nordamerika deutlich positiv. Westeuropa zeigte eine sehr starke Entwicklung, während die reifen Märkte der Region Asien/Pazifik sogar ein prozentual zweistelliges Wachstum verzeichneten.
Die Marktentwicklung in den Wachstumsmärkten war sehr stark. Dabei wuchs der Markt in Afrika/Nahost prozentual zweistellig. Die relevanten Märkte in Osteuropa entwickelten sich sehr stark, während Asien (ohne Japan) und Lateinamerika ein gutes beziehungsweise positives Marktwachstum verzeichneten.
Unsere relevanten Märkte waren maßgeblich von einem bedingt durch die COVID-19-Pandemie geänderten Nachfrage- und Konsumentenverhalten gekennzeichnet. Dabei standen positive Effekte, wie beispielsweise ein zweistelliges Wachstum in den Kategorien Geschirrspülmittel und Oberflächenreiniger, negativen Entwicklungen, wie etwa in der Kategorie Spezialwaschmittel, gegenüber. Der Preis- und Promotionswettbewerb war unverändert intensiv. In diesem Marktumfeld konnte der Unternehmensbereich Laundry & Home Care seinen Wachstumskurs im Jahr 2020 fortsetzen und ein sehr starkes organisches Umsatzwachstum erreichen. Der anhaltende Erfolg unserer starken Marken und die erfolgreiche Einführung unserer Innovationen verbunden mit erhöhten investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT trugen zu dieser Entwicklung bei. Die bereinigte Umsatzrendite lag unter Vorjahresniveau.
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
| +/- |
Umsatz |
| 6.656 |
| 6.704 |
| 0,7% |
Anteil am Konzernumsatz |
| 33% |
| 35% |
| – |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) |
| 973 |
| 688 |
| -29,3% |
Bereinigtes betriebliches Ergebnis |
| 1.096 |
| 1.004 |
| -8,4% |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) |
| 14,6% |
| 10,3% |
| -4,4pp |
Bereinigte Umsatzrendite |
| 16,5% |
| 15,0% |
| -1,5pp |
Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) |
| 12,6% |
| 9,3% |
| -3,3pp |
Economic Value Added (EVA®) |
| 356 |
| 150 |
| -57,7% |
|
1 Bereinigt um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen.
pp = Prozentpunkte
Der Umsatz des Unternehmensbereichs Laundry & Home Care stieg im Berichtsjahr nominal um 0,7 Prozent und erreichte 6.704 Mio Euro. Dabei minderten Wechselkurseffekte das Umsatzwachstum um -4,9 Prozent. Akquisitionen/Divestments hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Umsatz.
Organisch – das heißt bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – stieg der Umsatz um 5,6 Prozent. Bei einer leicht rückläufigen Preisentwicklung war die Umsatzsteigerung volumengetrieben.
Organisches
Umsatzwachstum
+5,6%
Bereinigtes1
EBIT
1.004 Mio €
Bereinigte1
EBIT-Marge
15,0%
in Prozent |
| |
| 0,7 | |
Wechselkurseffekte |
| -4,9 |
Bereinigt um Wechselkurseffekte |
| 5,6 |
Akquisitionen/Divestments |
| 0,0 |
| 5,6 | |
| -0,7 | |
Davon Menge |
| 6,4 |
|
Das Geschäftsfeld Waschmittel (Laundry Care) erzielte ein gutes organisches Umsatzwachstum. Den stärksten Wachstumsbeitrag leisteten unsere Kernmarke Persil und die Kategorie Vollwaschmittel. Diese Entwicklung wurde insbesondere durch die Persil 4-in-1 Discs gestützt, deren Portfolio wir in diesem Jahr um zusätzliche Varianten ergänzt haben. Außerdem haben sich die erhöhten investiven Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT positiv ausgewirkt.
Das Geschäftsfeld Reinigungsmittel (Home Care) zeigte im Jahr 2020 eine organische Umsatzsteigerung im zweistelligen Prozentbereich. Größte Wachstumstreiber waren die Bereiche Geschirrspülmittel und Oberflächenreiniger, maßgeblich beeinflusst durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundene erhöhte Nachfrage nach Reinigungsprodukten. Unsere Kernmarken Pril, Bref und Somat konnten mit jeweils prozentual zweistelligen Steigerungsraten einen wichtigen Wachstumsbeitrag leisten, auch gestützt durch eine Marketingoffensive, mit der wir den Hygienefokus unserer Produkte hervorgehoben haben.
Informationen zu den Tätigkeitsbereichen der einzelnen Geschäftsfelder sind auf Seite 66 dargestellt.
Umsatz nach Geschäftsfeldern 2020 |
|
Top-Marken
Die Wachstumsmärkte verzeichneten ein zweistelliges organisches Umsatzwachstum und waren der wesentliche Treiber des organischen Wachstums des Unternehmensbereichs Laundry & Home Care. Die Regionen Afrika/Nahost, Asien (ohne Japan) und Osteuropa trugen mit einer jeweils zweistelligen Umsatzsteigerung hierzu bei. Die Region Lateinamerika zeigte eine starke organische Umsatzentwicklung. Der Umsatz in den reifen Märkten entwickelte sich gut. Die organische Umsatzentwicklung in der Region Westeuropa war positiv. Die Region Nordamerika, die im zweiten Quartal von Beeinträchtigungen im Produktionsnetzwerk betroffen war, trug mit einer guten organischen Umsatzsteigerung zum Wachstum bei. Die reifen Märkte der Region Asien/Pazifik erzielten ein prozentual zweistelliges Umsatzwachstum.
Im Jahr 2020 erzielten wir mit unseren zehn Top-Markenclustern rund 65 Prozent unseres Umsatzes. Ein Markencluster umfasst globale und lokale Einzelmarken, die eine gemeinsame internationale Positionierung haben. Der Anteil des Umsatzes mit Produkten, die wir innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich im Markt eingeführt haben, lag bei rund 45 Prozent.
Das bereinigte betriebliche Ergebnis lag mit 1.004 Mio Euro unter dem Vorjahresniveau. Die bereinigte Umsatzrendite des Unternehmensbereichs Laundry & Home Care zeigte einen Rückgang auf 15,0 Prozent, insbesondere aufgrund erhöhter investiver Aufwendungen für Marketing, Werbung, Digitalisierung und IT. Die Bruttomarge lag über Vorjahresniveau. Durch fortgesetzte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in Produktion und Supply Chain konnten wir die Belastungen auf die Bruttomarge aus gestiegenen Preisen für direkte Materialien und leicht rückläufige Preisentwicklungen, die unter anderem auf eine hohe Promotionsintensität zurückzuführen sind, überkompensieren.
Das Nettoumlaufvermögen in Prozent vom Umsatz verbesserte sich auf -9,3 Prozent. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) lag – insbesondere aufgrund des rückläufigen betrieblichen Ergebnisses – mit 9,3 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Der Economic Value Added (EVA®) lag mit
150 Mio Euro unter dem Vorjahresniveau.
Mit Wirkung zum 1. September 2020 hat Henkel 75 Prozent der Anteile an einer Holding-Gesellschaft erworben, deren Tochtergesellschaften das Geschäft mit den drei Premium-Direct-to-Consumer-Marken HelloBody, Banana Beauty und Mermaid+Me betreiben. Mit dieser Akquisition baut der Bereich Beauty Care seine Direct-to-Consumer-Aktivitäten deutlich aus und ergänzt starke digitale Fähigkeiten bei Themen wie Performance Marketing, Analytics und agiler Innovation.
Darüber hinaus hat Henkel am 2. November 2020 den Erwerb des Geschäfts mit Dichtstoffen für Konsumenten unter der lizenzierten Marke GE vollzogen. Mit dieser Akquisition stärkt Adhesive Technologies sein Nordamerika-Geschäft mit hochwertigen und innovativen Dichtstoffen auf Silikonbasis.
Am 1. April 2020 haben wir unser asiatisches Geschäft mit Oberflächenreinigern in der Halbleiter- und LCD-Industrie verkauft.
Weitere Angaben zu den Akquisitionen und Divestments sind auf den Seiten 154 und 155 des Konzernanhangs zu finden.
Weder aus den Akquisitionen und Divestments noch aus anderen Maßnahmen im Geschäftsjahr ergaben sich wesentliche Änderungen in der Geschäfts- und Organisationsstruktur des Henkel-Konzerns. Für eine ausführliche Darstellung der Organisation und Geschäftstätigkeit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen auf den Seiten 65 und 66.
Das Investitionsvolumen (ohne Akquisitionen) betrug im Berichtsjahr 715 Mio Euro (Vorjahr: 662 Mio Euro). Die Investitionen in Sachanlagen bestehender Geschäfte betrugen 649 Mio Euro nach 594 Mio Euro im Jahr 2019.
Im Unternehmensbereich Adhesive Technologies haben wir 281 Mio Euro in Sachanlagen investiert (Vorjahr: 277 Mio Euro). Im Unternehmensbereich Beauty Care beliefen sich die Investitionen in Sachanlagen auf 91 Mio Euro (Vorjahr: 89 Mio Euro) und im Unternehmensbereich Laundry & Home Care auf 268 Mio Euro (Vorjahr: 217 Mio Euro). In Immaterielle Vermögenswerte haben wir 66 Mio Euro investiert (Vorjahr: 68 Mio Euro).
715 Mio €
Investitionen in
Sachanlagen und
Immaterielle
Vermögenswerte.
Rund zwei Drittel der Investitionssumme entfielen auf Erweiterungsinvestitionen, Innovationen und Rationalisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel den Ausbau unserer Produktionskapazität und unserer IT-Infrastruktur, sowie auf die Implementierung unserer Innovations-Strategie.
Große Einzelprojekte des Jahres 2020 waren:
der Bau eines Innovationszentrums in Düsseldorf, Deutschland (Adhesive Technologies),
der Aufbau der Produktion einer neuen Generation von Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln in Kruševac, Serbien (Laundry & Home Care),
die Optimierung der Produktionsstruktur in Bowling Green, USA (Laundry & Home Care), sowie
der Bau einer neuen Produktionsstätte für Elektronik- Klebstoffe in Seoul, Südkorea (Adhesive Technologies).
Regional verteilten sich die Investitionen größtenteils auf West- und Osteuropa sowie Nordamerika.
Aus Akquisitionen ergaben sich Zugänge bei den Immateriellen Vermögenswerten und bei den Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte an Leasinggegenständen) in Höhe von 505 Mio Euro. Details zu den Zugängen beschreiben wir im Konzernanhang auf den Seiten 166 bis 175
Investitionen 2020 nach Unternehmensbereichen1 |
|
1Bestehendes Geschäft. |
in Mio Euro |
| Bestehendes |
| Akquisitionen |
| Gesamt |
Immaterielle |
| 66 |
| 501 |
| 567 |
Sachanlagen |
| 649 |
| 4 |
| 653 |
Summe |
| 715 |
| 505 |
| 1.220 |
|
Als Leasingnehmer geht Henkel im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verschiedene Leasingverhältnisse ein. Im Berichtsjahr 2020 hat der Henkel-Konzern Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in den Sachanlagen in Höhe von insgesamt 182 Mio Euro (Vorjahr: 139 Mio Euro) erfasst. Aus Akquisitionen ergaben sich Zugänge in Höhe von 3 Mio Euro (Vorjahr: 15 Mio Euro). Weitere Angaben zu den Leasingverhältnissen sind auf den Seiten 174 und 175 des Konzernanhangs zu finden.
Die Bilanzsumme lag mit 30,3 Mrd Euro unter dem Niveau vom Jahresende 2019 (31,4 Mrd Euro).
Im langfristigen Vermögen verringerten sich die Immateriellen Vermögenswerte um insgesamt -1.239 Mio Euro. Den Zugängen aus Akquisitionen und Investitionen in Höhe von 567 Mio Euro standen hier insbesondere negative Währungseffekte in Höhe von 1.101 Mio Euro, Umgliederungen in die Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von 203 Mio Euro, Abschreibungen in Höhe von 155 Mio Euro und Wertminderungen in Höhe von 318 Mio Euro gegenüber. Das Sachanlagevermögen reduzierte sich um -87 Mio Euro, ebenfalls vor allem aufgrund von negativen Währungskurseffekten in Höhe von 272 Mio Euro. Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 649 Mio Euro sowie Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in Höhe von 182 Mio Euro (jeweils ohne Akquisitionen) standen planmäßige Abschreibungen von 563 Mio Euro und Wertminderungen in Höhe von 56 Mio Euro gegenüber. Die planmäßigen Abschreibungen betrafen mit 136 Mio Euro Nutzungsrechte an Leasinggegenständen.
Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich von 9,1 Mrd Euro auf 9,3 Mrd Euro. Dies resultierte insbesondere aus einem Anstieg des Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten um 0,3 Mrd Euro und der Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte um 0,2 Mrd Euro. Gegenläufig entwickelten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die mit 3,1 Mrd Euro unter dem Vorjahreswert von 3,4 Mrd Euro lagen.
Das Eigenkapital einschließlich der nicht beherrschenden Anteile verringerte sich gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2019 um -0,7 Mrd Euro auf 17,9 Mrd Euro, vor allem bedingt durch negative Effekte aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1.278 Mio Euro, die Dividendenausschüttung im Juni 2020 in Höhe von 798 Mio Euro und den Ansatz einer Verbindlichkeit für eine Put-Option, die Minderheitsgesellschaftern im Rahmen einer Akquisition gewährt wurde, mit einem Wert von 191 Mio Euro. Eigenkapitalerhöhend wirkte sich der Jahresüberschuss in Höhe von 1.424 Mio Euro aus. Die einzelnen Einflüsse auf die Eigenkapitalentwicklung stellen wir auf Seite 147 tabellarisch dar. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich zum Jahresende 2020 gegenüber dem Vorjahresende um -0,2 Prozentpunkte auf 59,1 Prozent.
Bilanzstruktur in Mio Euro | |
| |
1Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). |
Die langfristigen Verbindlichkeiten bewegten sich insgesamt mit 4,0 Mrd Euro unter dem Niveau des Vorjahres (4,3 Mrd Euro). Bei den langfristigen Finanzschulden verzeichnete Henkel gegenüber dem Vorjahresende einen Rückgang um 266 Mio Euro. Im Januar 2020 erhöhte Henkel eine bestehende, auf britische Pfund lautende Anleihe um eine zweite Tranche von 100 Mio britische Pfund. Im April 2020 wurde eine Anleihe mit einem Nominalvolumen von 330 Mio Schweizer Franken begeben. Daneben hat der Konzern im Juli 2020 eine Anleihe zur Reduzierung von Plastikabfall platziert, die aus zwei Tranchen – in Höhe von 70 Mio US-Dollar und 25 Mio Euro – besteht. Der durch diese Neuemissionen bedingten Erhöhung der langfristigen Finanzschulden stand die Umgliederung einer Anleihe mit einem Nominalvolumen von 700 Mio Euro in die kurzfristigen Finanzschulden gegenüber.
Die weiteren Bestandteile der langfristigen Verbindlichkeiten lagen in Summe in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Erhöhend wirkte sich der Ansatz einer Verbindlichkeit für die den Minderheitsgesellschaftern der Henkel Beauty & IB Holding GmbH gewährte Put-Option in den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus. Die Henkel Beauty & IB Holding GmbH hält die Anteile an den Gesellschaften, die das Geschäft mit den Marken HelloBody, Banana Beauty und Mermaid+Me betreiben, das der Henkel-Konzern im Geschäftsjahr 2020 mehrheitlich erworben hat. Dem standen vor allem Reduktionen der passiven latenten Steuern und der Pensionsverpflichtungen gegenüber.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich zum 31. Dezember 2020 um 183 Mio Euro auf 8,4 Mrd Euro gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2019. Ursächlich dafür war im Wesentlichen der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Commercial Paper um 0,8 Mrd Euro. Bei den Verbindlichkeiten aus Anleihen stand der Erhöhung aufgrund der Umgliederung einer Anleihe aus den langfristigen Finanzschulden (Nominalvolumen: 700 Mio Euro) die planmäßige Rückzahlung einer Anleihe mit einem Nominalwert von 600 Mio US-Dollar gegenüber.
Kompensiert wurde die Verringerung der kurzfristigen Finanzschulden zum Teil durch eine Erhöhung der kurzfristigen Sonstigen Rückstellungen von 262 Mio Euro gegenüber dem Vorjahresende sowie einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 134 Mio Euro.
in Mio Euro | ||
|
| |
| ||
1 Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). 2 Einschließlich Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen bei bereits bestehender Kontrolle. 3 Im Wesentlichen Währungskurseffekte. |
Unsere Nettofinanzposition1 beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf -888 Mio Euro (Vorjahr: -2.047 Mio Euro). Die Veränderung im Vergleich zum Ende des Vorjahres war im Wesentlichen durch den trotz des Einflusses der COVID-19-Pandemie starken Free Cashflow bei im Vorjahresvergleich geringeren Auszahlungen für Unternehmenserwerbe geprägt.
in Mio Euro |
|
|
2015 |
| 335 |
2016 |
| -2.301 |
2017 |
| -3.222 |
2018 |
| -2.895 |
2019¹ |
| -2.047 |
| -888 | |
| ||
1Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2020 mit 3.080 Mio Euro unter dem Vergleichswert des Geschäftsjahres 2019 (3.241 Mio Euro). Dies resultierte im Besonderen aus den zu Beginn des Jahres 2020 angekündigten erhöhten Aufwendungen für Marketing und Vertrieb sowie eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte rückläufige Mengenentwicklung. Die Verringerung des Nettoumlaufvermögens2 hatte demgegenüber einen positiven Effekt auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.
Das Nettoumlaufvermögen bezogen auf die Umsatzerlöse hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,2 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent verbessert (Vorjahr: 3,9 Prozent), wozu unter anderem ein negativer Wechselkurseffekt mit 0,8 Prozentpunkten beigetragen hat.
-888 Mio €
Nettofinanzposition.
Der Mittelabfluss im Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von -1.261 Mio Euro bewegte sich leicht unter dem Wert des Vorjahreszeitraums (-1.461 Mio Euro). Während die Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen über dem Niveau des Jahres 2019 lagen, waren die Investitionen in Tochterunternehmen und sonstige Geschäftseinheiten und die Auszahlungen für sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte niedriger als im Vorjahr.
Der Mittelabfluss im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag mit -1.475 Mio Euro im aktuellen Geschäftsjahr über dem Niveau des Vorjahres (-1.395 Mio Euro). Im Berichtsjahr 2020 stand den im Vorjahresvergleich höheren Einzahlungen aus Pensionsverpflichtungen vor allem ein geringerer Zufluss aus der Emission von Anleihen gegenüber.
Die Vorjahreswerte des Cashflow aus Investitionstätigkeit und des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wurden angepasst. Details hierzu erläutern wir im Rahmen der Konzernkapitalflussrechnung auf den Seiten 148 und 149.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 267 Mio auf 1.727 Mio Euro gestiegen.
Der Rückgang des Free Cashflows von 2.471 Mio Euro im Vorjahreszeitraum auf 2.338 Mio Euro im Jahr 2020 resultierte vor allem aus dem geringeren Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.
1 Die Nettofinanzposition ist definiert als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zuzüglich kurzfristig monetarisierbarer Wertpapiere und Terminanlagen und gestellter finanzieller Sicherheiten abzüglich der Finanzschulden sowie zuzüglich positiver und abzüglich negativer Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente.
2 Vorräte zuzüglich geleisteter Anzahlungen und Forderungen gegen Kunden
und Lieferanten abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Lieferanten sowie kurzfristiger Vertriebsrückstellungen.
Der Konzern wird finanziell durch die Henkel AG & Co. KGaA zentral gesteuert. Finanzmittel werden in der Regel zentral beschafft und konzernintern verteilt. Unsere finanzwirtschaftliche Steuerung orientiert sich an den in unserer Finanzstrategie festgelegten Finanzkennzahlen (siehe Tabelle „Finanzkennzahlen“ auf der nächsten Seite). Wir verfolgen eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Anlage- und Verschuldungspolitik mit einem ausgewogen gestalteten Investitions- und Finanzierungsportfolio. Die wichtigsten Ziele unseres Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns einschließlich der Gewährleistung des jederzeitigen Zugangs zum Kapitalmarkt sowie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts.
Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind die Optimierung der Kapitalstruktur, die Dividendenpolitik, Eigenkapitalmaßnahmen sowie die langfristige Reduzierung von Schulden. Dabei stimmen wir Kapitalbedarf und Kapitalbeschaffung so aufeinander ab, dass den Erfordernissen an Ertrag, Liquidität, Sicherheit und Unabhängigkeit ausgewogen Rechnung getragen wird.
Im Jahr 2020 hat Henkel eine Dividende für Stamm- und Vorzugsaktien in gleicher Höhe wie im Jahr 2019 gezahlt. Den nicht für Investitionen, Dividenden und Zinsausgaben benötigten Cashflow verwendeten wir für den Abbau der Nettoverschuldung sowie die Finanzierung von Akquisitionen. Den kurzfristigen Finanzierungsbedarf deckten wir vor allem über Commercial Paper. Das Multi-Currency-Commercial-Paper-Programm ist zusätzlich durch eine syndizierte Kreditfazilität abgesichert. Des Weiteren verfügte der Henkel-Konzern zum 31. Dezember 2020 über noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 1,6 Mrd Euro (Vorjahr: 1,6 Mrd Euro).
Unsere Kreditwürdigkeit wird regelmäßig von den beiden Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s überprüft. Wie in den Vorjahren liegt unser Rating mit „A“/„A–1“ (Standard & Poor’s) beziehungsweise „A2“/„P1“ (Moody’s) im „Single A“-Zielkorridor. Dies entspricht einer gehobenen Einstufung im anspruchsvollen Investment-Grade-Segment.
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| Moody’s | |
Langfristig |
| A |
| A2 |
Ausblick |
| stabil |
| stabil |
Kurzfristig |
| A–1 |
| P1 |
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Unser Langfrist-Rating liegt weiterhin bei „A flat“ (Standard & Poor’s) beziehungsweise „A2“ (Moody’s). Wir streben an, ein solides A-Rating zu halten. Dies ermöglicht uns auch zukünftig einen uneingeschränkten Zugang zu den Geld- und Kapitalmärkten sowie günstige Finanzierungskonditionen.
Zum 31. Dezember 2020 betrugen unsere Finanzschulden insgesamt 3.084 Mio Euro (Vorjahr: 3.958 Mio Euro). Sie umfassen im Wesentlichen die emittierten Anleihen sowie Commercial Paper.
Das finanzielle Risikomanagement von Henkel erläutern wir im Risiko- und Chancenbericht auf den Seiten 122 bis 136. Weitere ausführliche Informationen zu Finanzinstrumenten sind in der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten im Konzernanhang auf den Seiten 199 bis 224 zu finden.
Die operative Schuldendeckung erhöhte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahresende 2019 und lag damit deutlich über dem Mindestwert von 50 Prozent. Dies resultierte vor allem aus der verbesserten Nettofinanzposition. Wie bereits zum Jahresende 2019 liegt auch der Zinsdeckungsfaktor im Berichtsjahr mit 33,1 ebenfalls deutlich über dem Mindestwert von 9.
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| 2019 |
| 2020 |
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(Jahresüberschuss + Abschreibungen, Wertminderungen |
| 88,6% |
| 126,4% |
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(EBITDA/Zinsergebnis) |
| 41,5 |
| 33,1 |
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(Eigenkapital/Bilanzsumme) |
| 59,3% |
| 59,1% |
Unsere Mitarbeiter prägen durch ihr Engagement, ihr Wissen und ihr Können unser Unternehmen und sind maßgeblich für unseren langfristigen Erfolg verantwortlich. Daher ist die Stärkung einer Unternehmenskultur, in der enge Zusammenarbeit und Gestaltungsspielräume für die Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen, auch ein wichtiges Element unseres strategischen Rahmens für ganzheitliches Wachstum. Aufbauend auf gemeinsamen Werten und einem klaren Verständnis für die Zusammenarbeit als ein Team wollen wir den Kulturwandel beschleunigen, die Weiterbildung unserer Mitarbeiter mit Blick auf zukunftsrelevante Fähigkeiten vorantreiben und ihnen ermöglichen, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gerade während der COVID-19-Pandemie zeigt sich, dass eine starke Unternehmenskultur besonders wichtig ist. Hier haben wir im vergangenen Jahr gute Fortschritte erzielt und den Kulturwandel gemeinsam erfolgreich vorangetrieben.
Die Basis für ein inspirierendes und modernes Arbeitsumfeld, in dem der Teamgedanke eine wichtige Rolle spielt, ist eine offene und wertschätzende Führungskultur. Um die Bedeutung dieser Führungskultur zu stärken, haben wir Anfang 2019 unsere neuen Leadership Commitments eingeführt, die für alle Mitarbeiter bei Henkel gelten, unabhängig davon, ob sie ein Team leiten oder nicht. Die Leadership Commitments bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit im Team und für jeden Einzelnen. Damit haben wir hohe Erwartungen an unsere Mitarbeiter in Bezug auf Führungsverhalten, Agilität und Zusammenarbeit. Bis Ende 2020 haben wir über 50.000 Mitarbeiter in sogenannten Leadership Activation Sessions in einen aktiven Dialog zu unserem neuen Führungsansatz einbezogen.
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| 2019 |
| 2020 |
Personalaufwand in Mio Euro |
| 3.195 |
| 3.307 |
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl |
| 52.650 |
| 52.600 |
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Stand: 31.12.2020 |
Darüber hinaus integrieren wir die Leadership Commitments konsequent in alle Personal-Prozesse und -Systeme, um ihre Verankerung in der Unternehmenskultur weiter voranzutreiben. Wir sind überzeugt, dass der kulturelle Wandel das Engagement aller Mitarbeiter erfordert. Aus diesem Grund haben wir auf allen Ebenen spezielle Formate zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Führungskompetenzen umgesetzt, zum Beispiel einen speziellen Leadership Commitments-Workshop für unsere Kollegen in der Produktion.
Zugleich bietet der Kulturwandel die Möglichkeit, den Status quo zu hinterfragen und zu verbessern. Ein wichtiges Element über alle Hierarchien hinweg ist Transparenz. Daher haben wir im Jahr 2020 den sogenannten „Organizational Health Index“ durchgeführt, eine Mitarbeiterbefragung unter rund 10.000 Mitarbeitern weltweit. Basierend auf den Ergebnissen, die insgesamt einen guten Gesamtwert für die Unternehmensgesundheit von Henkel zeigen, haben wir klare Handlungsfelder und nächste Schritte für das Jahr 2021 definiert.
Wer bei Henkel arbeitet, bewegt sich in einem Umfeld, das von Internationalität und Vielfalt geprägt ist: Mit rund 52.950 Mitarbeitern zum Jahresende 2020 sind wir in 79 Ländern mit 125 Nationalitäten vertreten. Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2020 über der vom Jahresende 2019 (rund 52.450). Der leichte Anstieg ist unter anderem auf Akquisitionen zurückzuführen.
Als internationales Unternehmen mit zahlreichen Standorten und drei Unternehmensbereichen im Industrie- sowie Konsumentengeschäft bieten wir abwechslungsreiche Karrieremöglichkeiten. Durch Job-Rotationen über Bereichs- und Landesgrenzen hinweg sammeln unsere Führungskräfte vielfältige Erfahrungen, stärken ihre interkulturelle Kompetenz und bauen sich ein breites Netzwerk auf.
Wir legen Wert auf Vielfalt in der Belegschaft. Diversität und Inklusion (D&I) sind integraler Bestandteil unserer Personal-Strategie. Daher arbeiten wir fortlaufend an der Förderung und Verankerung von D&I in unserem Unternehmen. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte bei Henkel beträgt 36,9 Prozent. Entscheidend für Vielfalt ist, dass wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, die es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen ermöglichen, ihre Karriere mit ihrer persönlichen Lebensplanung zu vereinbaren. Seit Jahren haben wir eine konstante und ausgeglichene Altersstruktur. Wir fördern alle Generationen gleichermaßen und berücksichtigen unterschiedliche Lebensphasen. Zum Beispiel helfen wir Familien tatkräftig bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Angebot von Kinderbetreuung und unsere sozialen Dienste. Den demografischen Wandel bei Henkel wollen wir mit verschiedenen Altersteilzeit-Modellen aktiv mitgestalten. Gleichzeitig fördern wir die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung von qualifiziertem Nachwuchs generationenübergreifend, indem die Auszubildenden von den erfahrenen Kollegen direkt auf einen konkreten Arbeitsplatz vorbereitet werden. Auf diese Weise bleibt das langjährige Wissen im Unternehmen erhalten und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Henkel. Zusätzlich bieten wir Veranstaltungen zu sozialrechtlichen und psychosozialen Themen für alle Henkel-Mitarbeiter generationenübergreifend in verschiedenen Formaten an, wie etwa „Lunch & Learn“, Infoveranstaltungen, Seminare und Workshops. Darüber hinaus haben wir zur Förderung einer inklusiven Unternehmenskultur gezielte Diversity-Trainings zum Umgang mit unbewussten Vorurteilen eingeführt sowie ein Netzwerk von Mitarbeitern aus den verschiedenen Bereichen des Unternehmens ins Leben gerufen, die als Bindeglied zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen und Funktionen unsere D&I-Initiativen maßgeblich vorantreiben. Unser Ziel ist es, dass die Vielfalt in der Belegschaft die Vielfalt unserer Kundenstruktur widerspiegelt.
in Prozent |
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Henkel |
| 33,1 |
| 34,3 |
| 34,4 |
| 35,5 |
| 36,1 |
Führungskräfte |
| 34,3 |
| 34,5 |
| 34,7 |
| 35,7 |
| 36,9 |
Top-Führungskräfte1 |
| 22,5 |
| 23,2 |
| 22,9 |
| 24,3 |
| 25,2 |
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1Corporate Senior Vice Presidents, Führungskreise I und IIa. |
Mitarbeiter nach Tätigkeitsbereichen |
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Stand: 31.12.2020 |
Zur gezielten Förderung unserer Mitarbeiter setzen wir auf regelmäßige Entwicklungsgespräche, offenes Feedback und eine individuelle Entwicklungsplanung. Auf diese Weise können wir Talente im Unternehmen systematisch identifizieren, entwickeln und eine interne konzernweite Nachfolgeplanung ermöglichen. Unser global standardisierter Bewertungsprozess beinhaltet die jährliche Evaluation des Potenzials unserer Mitarbeiter und davon unabhängig die Beurteilung ihrer Leistung anhand einer vorab vereinbarten Rollenerwartung. Wir sind davon überzeugt, dass die Identifizierung von Potenzial gezielt die langfristige Karriereplanung unserer Mitarbeiter unterstützt und die Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Belegschaft ermöglicht, um künftige Herausforderungen und Veränderungen aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus werden individuelle Trainingsmaßnahmen und mögliche Karriereschritte diskutiert. Bei diesen Aufgaben unterstützen wir unsere Führungskräfte durch digitale Personalmanagement-Systeme, die verstärkt mobil genutzt werden können.
Auch unsere Mitarbeiter nutzen die Chancen der Digitalisierung. Um die Veränderungen und Möglichkeiten aufzuzeigen und greifbar zu machen, haben wir 2019 für alle Mitarbeiter weltweit die globale „Digital Upskilling“-Initiative ins Leben gerufen, im Rahmen derer individualisierte, digitalspezifische Trainings angeboten werden. Bis Ende 2020 haben mehr als 15.000 Mitarbeiter die Angebote genutzt, um ihre digitalen Fähigkeiten zu erweitern. Damit leistet die „Digital Upskilling“-Initiative einen wichtigen Beitrag zur digitalen Transformation von Henkel. Diese zeigt sich auch darin, dass sich 2020 die Zahl der digitalen Lernstunden unserer Mitarbeiter, nicht zuletzt während der COVID-19-Pandemie, gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt hat. Zudem ermöglicht die Digitalisierung zunehmend flexible Arbeitsmodelle und erleichtert die täglichen Arbeitsprozesse. Digitale und virtuelle Zusammenarbeit war schon vorher gelebte Realität bei Henkel – doch gerade die COVID-19-Pandemie, die besondere Anforderungen an unsere Mitarbeiter stellt, hat die Fortschritte im Bereich Zukunft der Arbeit beschleunigt.
Mitarbeiter nach Altersgruppen |
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Stand: 31.12.2020 |
Als attraktiver Arbeitgeber für Mitarbeiter und Bewerber möchten wir die Talente für Henkel gewinnen, die am besten zu unserer Kultur, unseren Überzeugungen und Zielen passen. Auch im Jahr 2020 haben wir unsere Recruiting-Aktivitäten konsequent fortgeführt. Neben der individuellen Unterstützung durch unsere lokalen Recruitment-Partner haben wir die Digitalisierung der Prozesse stark ausgebaut: Unsere neue Recruitment-Plattform vereinfacht, verbessert und beschleunigt die Abläufe für alle Beteiligten – sei es der einfache, multimediale Bewerbungsprozess oder die erhöhte Prozesstransparenz für die am Einstellungsprozess involvierten Abteilungen. Auch die Präsenz auf (virtuellen) Branchenmessen sowie in den sozialen Medien haben wir erhöht. Hier geben unsere Mitarbeiter unter #MyStory@Henkel und #JobOfTheMonth Einblicke in ihren Arbeitsalltag und ihre Entwicklung bei Henkel.
Mit dem Format #AskMeAnything geben wir die Möglichkeit, Karrierefragen direkt an Top-Manager und Experten von Henkel zu stellen. Die Resonanz auf diese Formate und die hohe Transparenz spiegeln sich unter anderem in erhöhten Follower-Zahlen in den sozialen Medien sowie positiven Ergebnissen bei Rankings und Ratings wider.
Die interne Ausbildung und die berufliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter sind uns wichtig. Hierbei berücksichtigen wir lokal unterschiedliche Ausbildungswege. In Deutschland bietet Henkel 21 Ausbildungsberufe und 4 duale Studiengänge an. Im Jahr 2020 begannen hier trotz der COVID-19-Pandemie 138 neue Auszubildende und Studierende eine berufliche Qualifikation. In ausgewählten Wachstumsmärkten bieten wir zudem verschiedene Traineeprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Landes zugeschnitten sind.
Zur Produktion unserer Fertigprodukte setzen wir extern beschaffte Materialien (Rohstoffe, Verpackungen, bezogene Waren) und Leistungen ein. Hierfür verwenden wir den Oberbegriff direkte Materialien. Beispiele sind waschaktive Substanzen (Tenside), Klebstoffkomponenten, Kartonagen oder externe Abfüll-Leistungen.
Die Preise für direkte Materialien werden – neben Angebot und Nachfrage – im Wesentlichen von den Preisen der Vorrohstoffe bestimmt, die man zu ihrer Herstellung benötigt.
Das Jahr 2020 war geprägt von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, dem daraus resultierenden deutlichen Konjunkturabschwung und einer schwächeren Nachfrage auf den globalen Beschaffungsmärkten. Die Preise insbesondere für Rohöl und Petrochemikalien sowie Wellpappe und Kartonagen lagen durchschnittlich unter Vorjahresniveau. Bei Spezialrohstoffen, wie beispielsweise Duft- und Kosmetikrohstoffen, und in einigen Wachstumsmärkten kam es hingegen zu teilweise deutlichen Preisanstiegen. Aufgrund der beschriebenen Entwicklung erhöhten sich die Preise für direkte Materialien 2020 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht.
Aufwand für direkte Materialien | |
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Geschäftsjahr 2020 |
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Unser Aufwand für direkte Materialien belief sich auf 8,0 Mrd Euro und lag somit unterhalb des Vorjahresniveaus (2019: 8,4 Mrd Euro). Einsparungen aus unserer globalen Beschaffungsstrategie und Kostensenkungsmaßnahmen, Effizienzsteigerungen in Produktion und Supply Chain sowie Effekte aus niedrigeren Verkaufsmengen kompensierten den Anstieg von Materialpreisen und Belastungen aus Wechselkurseffekten.
Die fünf wichtigsten Kategorien im Bereich der direkten Materialien sind waschaktive Substanzen (Tenside), Rohstoffe zur Verwendung in Schmelzklebstoffen, Duft- und Kosmetikrohstoffe, anorganische Rohstoffe sowie Rohstoffe für wasser- und acrylatbasierte Klebstoffe. Diese machen 40 Prozent des Aufwands für direkte Materialien aus. Unsere fünf größten Zulieferer repräsentieren 13 Prozent des Einkaufsvolumens bei direkten Materialien.
Unter dem Oberbegriff indirekte Materialien und Dienstleistungen beschaffen wir Materialien und Dienstleistungen, die nicht direkt in die Produktion unserer Fertigprodukte einfließen. Beispiele hierfür sind Instandhaltungsmaterialien oder Logistik-, Marketing- und IT-Leistungen. Die Aufwendungen für indirekte Materialien und Dienstleistungen lagen im Jahr 2020 mit 5,6 Mrd Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres (2019: 5,4 Mrd Euro).
Aufwand für direkte Materialien |
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Geschäftsjahr 2020 |
Um die Effizienz zu verbessern und die Materialversorgung sicherzustellen, optimieren wir fortlaufend die Wertschöpfungskette; hierbei achten wir darauf, unser Qualitätsniveau zu halten oder zu verbessern. Neben dem Verhandeln neuer, wettbewerbsfähiger Vertragskonditionen ist unser fortgeführtes Programm zur Senkung der Gesamtbeschaffungskosten ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer weltweiten Einkaufsstrategie. Wir gehen mit ausgewählten Lieferanten langfristige Geschäftsbeziehungen ein, um die Entwicklung von Innovationen zu fördern sowie die Herstellungskosten und die Logistikprozesse zu optimieren. Hierbei achten wir darauf, das Risiko von Lieferengpässen zu reduzieren. Außerdem werden mit unseren strategischen Lieferanten individuelle Zielsetzungen zur optimierten Versorgung direkter und indirekter Materialien vereinbart und umgesetzt. Nachhaltigkeit nimmt für uns einen hohen Stellenwert ein. Seit dem Jahr 2011 engagieren wir uns als Gründungsmitglied von „Together for Sustainability – The Chemical Initiative for Sustainable Supply Chains“ (TfS), einer Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel, das immer komplexer werdende Lieferantenmanagement im Bereich Nachhaltigkeit zu harmonisieren und den Dialog mit weltweiten Vertragspartnern zu optimieren. Im Rahmen dieser Initiative führen wir regelmäßige Nachhaltigkeitsbewertungen und Auditierungen unserer strategischen Lieferanten durch.
Indem wir unsere Beschaffungsprozesse verstärkt standardisieren, automatisieren und zentralisieren, konnten wir die Effizienz bei der Abwicklung des Einkaufsgeschäfts weiter steigern. Neben dem Einsatz von Instrumenten der elektronischen Beschaffung („e-Sourcing“) zur Unterstützung unserer Einkaufstätigkeiten sind große Teile der administrativen Einkaufsaktivitäten in unserer Global Business Solutions-Organisation zusammengeführt und zunehmend automatisiert – hierzu zählen zum Beispiel Tätigkeiten rund um die Lieferantenverhandlung, Bestell- und Rechnungsabwicklung, die Preispflege oder die Berichterstellungstätigkeiten.
Mit der im Jahr 2020 vorgenommenen noch stärkeren Ausrichtung der Einkaufsorganisation auf die Geschäftsbereiche, Kunden und Beschaffungsmärkte erhöhen wir die Agilität und Innovationsorientierung.
Darüber hinaus führen wir die Digitalisierung des Einkaufs kontinuierlich fort. Wir optimieren durch unsere Kommunikationsplattformen fortlaufend die Zusammenarbeit mit unseren strategischen Lieferanten und erhöhen die Transparenz entlang der Wertschöpfungskette mittels neuer digitaler Anwendungen. Daneben setzen wir vermehrt Zukunftstechnologien ein, wie etwa „Robotics“ und künstliche Intelligenz, um unsere Prozesse weiter zu verbessern. Des Weiteren haben wir die Zusammenführung unserer Produktions-, Logistik- und Einkaufsaktivitäten über alle Unternehmensbereiche in einer globalen Supply-Chain-Organisation fortgesetzt. Diese Organisation wird aus Amsterdam und einer Nebenstelle in Singapur gesteuert.
Risikomanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Einkaufsstrategie, insbesondere vor dem Hintergrund von Unsicherheiten in Bezug auf die Versorgungssicherheit auf den Beschaffungsmärkten sowie die Rohstoffpreisentwicklung. Hier steht die Verringerung von Preis- und Lieferrisiken bei gleichbleibend hoher Qualität im Vordergrund. Zur längerfristigen Preisabsicherung setzen wir Strategien im Rahmen des aktiven Preismanagements ein. Diese werden sowohl über Verträge als auch – wo sinnvoll und möglich – über finanzielle Sicherungsinstrumente umgesetzt. Um die Risiken von Lieferantenausfällen zu minimieren, nutzen wir eine grundsätzliche Risikobewertung der Lieferanten im Hinblick auf ihre finanzielle Stabilität sowie Lieferausfallklauseln. Wichtige, aber finanziell kritisch eingeschätzte Lieferanten überwachen wir kontinuierlich mithilfe eines externen unabhängigen Finanzdienstleisters. Wird bei einem Lieferanten ein hohes Ausfallrisiko identifiziert, erstellen wir systematisch Notfallpläne, um eine durchgehende Versorgung sicherzustellen.
Henkel stellte 2020 in 57 Ländern an 179 Standorten Produkte her. Unsere größten Produktionsstätten befinden sich in Bowling Green, USA, und in Düsseldorf, Deutschland. In Bowling Green stellen wir Wasch- und Reinigungsmittel her. In Düsseldorf produzieren wir neben Wasch- und Reinigungsmitteln auch Klebstoffe für Konsumenten und Handwerker sowie Produkte für unsere industriellen Kunden.
Die Zusammenarbeit mit Lohnherstellern ist ein integraler Bestandteil unserer Produktionsstrategie und ermöglicht uns, Produktions- und Logistikstrukturen zu optimieren, wenn wir neue Märkte erschließen oder Produktionsmengen noch gering sind. Jährlich beziehen wir rund 10 Prozent zusätzliche Produktionstonnage von Lohnherstellern.
Die Produktions- und Logistikstrukturen wurden im Berichtsjahr aufgrund der COVID-19-Pandemie vor besondere Herausforderungen gestellt. Aufgrund unserer sehr robusten Lieferkettenstruktur ergaben sich keine wesentlichen nachhaltigen Beeinträchtigungen in unserem globalen Produktionsnetzwerk.
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Adhesive Technologies |
| 138 |
| 133 |
Beauty Care |
| 13 |
| 13 |
Laundry & Home Care |
| 33 |
| 33 |
Gesamt |
| 184 |
| 179 |
|
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies hat sein globales Produktionsnetzwerk im Jahr 2020 weiter optimiert und produziert an 133 Produktionsstandorten weltweit. Wir investieren sowohl in den Wachstumsmärkten als auch in den reifen Märkten in die stetige Optimierung der Produktion und in Anlagen, die auf die Anforderungen unserer Kunden ausgerichtet sind. Moderne Fertigungstechnologien und die Realisierung weiterer Kosten- und Qualitätsvorteile bei der Herstellung unserer Produkte stehen dabei ebenso im Fokus wie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung unseres Produktions- und Lagernetzwerks.
Wir haben zuletzt in unseren Werken in China, der Türkei, Ungarn und Indien erfolgreich eine Multi-Technologie-Struktur umgesetzt. In den neuen Multi-Technologie-Werken wie auch in bereits länger im Netzwerk bestehenden Standorten werden sukzessiv Technologien ergänzt, um weitere Kostensynergien zu erzielen. Dabei handelt es sich insbesondere um Technologien, deren Nachfrage entweder mit unseren Abnehmerindustrien stark wächst oder die dem strukturellen Wandel, beispielsweise durch den Übergang zu Elektromobilität, als innovative Problemlösungen folgen.
Neben modernen Fertigungstechnologien steht der Einsatz von Digital-Anwendungen sowie ganzheitlicher Nachhaltigkeitskonzepte an unseren Produktionsstandorten im Fokus. Zur weiteren Verbesserung der Servicequalität und zur Steigerung der Effizienz wird die Digitalisierung der Produktion weiter fortgesetzt. An verschiedenen Produktionsstandorten haben wir die Erfassung der Betriebsparameter ausgebaut und vernetzen so wichtige Daten zur besseren Steuerung des gesamten Logistik- und Produktionsprozesses von den Zulieferern bis zu den Kunden. Auch unser neues Werk für Elektroniklösungen, das derzeit in Songdo, Südkorea, fertiggestellt wird, ist konsequent auf die Bedürfnisse intelligenter und vernetzter Produktionstechnologien und auf hohe Nachhaltigkeitsstandards ausgerichtet.
Im Unternehmensbereich Beauty Care ist die Zahl der Produktionsstätten mit 13 Standorten insgesamt konstant geblieben. Um langfristiges Wachstum zu gewährleisten, investierten wir vor allem in den Wachstumsmärkten in Kapazitäten und Technologien – basierend auf unserer Supply-Chain-Strategie. In der Türkei haben wir einen neuen Standort für den Bereich Haarpflege eröffnet. Insbesondere in Latein- und Nordamerika, Russland und im Mittleren Osten haben wir die bestehenden Standorte weiter ausgebaut. Damit erhöhen wir die Produktionskapazität in allen drei Schlüsseltechnologien – Haarcolorationen, Flüssigprodukte und Aerosole. Speziell in Nordamerika erweitern wir derzeit gezielt Kapazitäten bei Flüssighandseifen, um die stark gestiegene Nachfrage infolge der COVID-19-Pandemie bedienen zu können.
Die konstante Verbesserung des Kunden-Lieferservice in einem volatilen und innovativen Marktumfeld liegt weiterhin im Fokus des Unternehmensbereichs. Durch die Integration unserer Planungsprozesse über die gesamte Lieferkette hinweg – von den Lieferanten über die Produktion bis hin zur Schnittstelle mit unseren Kunden – sind Kundenbedarfe besser vorhersehbar. Auch die Implementierung verschiedener Industrie-4.0-Initiativen führte zu einer weiteren Steigerung der Prozesstransparenz. Durch die Möglichkeit, große Datenmengen zeitnah zu analysieren, können Entscheidungen früher und effizienter getroffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt war es, die Agilität der Lieferkette zu erhöhen, um auf die Anforderungen der neuen Vertriebskanäle des E-Commerce und der stärkeren Individualisierung zu reagieren. Darüber hinaus haben wir unsere Supply-Chain-Sustainability-Strategie, die den speziellen Anforderungen und Maßnahmen für den Bereich Beauty Care Rechnung trägt, weiterentwickelt.
Das Produktionsnetzwerk des Unternehmensbereichs Laundry & Home Care bestand im Jahr 2020 unverändert aus 33 Standorten.
Die Integration der Produktionswerke in Nordamerika, die wir im Rahmen unserer Akquisitionen der vergangenen Jahre erworben haben, wurde weiter fortgesetzt. Außerdem haben wir in verschiedenen Regionen die Zusammenführung von Lager- und Logistikstandorten angestoßen.
Weiterhin lag ein zentraler Fokus auf Effizienzsteigerungen, unterstützt durch das bereits 2018 weltweit implementierte und seitdem kontinuierlich weiterentwickelte Echtzeit-Berichtsystem für Produktionskennzahlen. Gezielte Investitionen insbesondere in Produktionskapazitäten für unsere vordosierten Wasch- und Geschirrspülmittel („Caps“) und WC-Reiniger unterstützen weiteres Wachstum in diesen wichtigen Produktkategorien. Darüber hinaus werden alle Prozesse und Strukturen entlang der gesamten Lieferkette permanent auf ihre Effizienz hin überprüft, um durch aktive Steuerung eine hohe Qualität, Agilität und Auslastung der Produktions- und Lagerkapazitäten zu erreichen.
Im Rahmen der Implementierung und des weiteren Ausbaus des Industrie-4.0-Konzeptes haben wir gezielt weitere Programme zur Digitalisierung von Produktions- und Distributionsprozessen entwickelt und gestartet, um damit zunehmend steigende Kunden- und Konsumentenanforderungen zu antizipieren. Beispielsweise haben wir ein neues, hochmodernes Logistikzentrum in Spanien eröffnet, das hohe Standards für Digitalisierung, Robotisierung und modernste Logistik-Lösungen setzt. Für unsere Wasch- und Reinigungsmittelproduktion in Düsseldorf wurde Henkel im Jahr 2020 mit dem renommierten „Fabrik des Jahres“-Preis in der Kategorie „Hervorragendes Produktionsnetzwerk“ ausgezeichnet.
Die Bündelung der Einkaufs-, Produktions- und Logistikaktivitäten über alle Unternehmensbereiche in einer globalen Supply-Chain-Gesellschaft ermöglicht es uns, unsere globalen Prozesse schneller weiterzuentwickeln.
Für alle Unternehmensbereiche lassen wir unsere Umweltmanagementsysteme an vielen Standorten extern zertifizieren. Ende 2020 kamen rund 80 Prozent der Produktionsmenge aus Werken, die nach der international anerkannten Norm für Umweltmanagementsysteme ISO 14001 zertifiziert sind.
Die Aufwendungen des Henkel-Konzerns für Forschung und Entwicklung lagen im Geschäftsjahr 2020 mit 501 Mio Euro in etwa auf dem Vorjahresniveau von 499 Mio Euro. Der Anteil der Aufwendungen am Umsatz belief sich auf 2,6 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent). Bereinigt betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 495 Mio Euro, im Vorjahr hatten sie bei 487 Mio Euro gelegen. In Relation zum Umsatz beliefen sich die bereinigten Aufwendungen auf 2,6 Prozent (Vorjahr: 2,4 Prozent).
Im Jahr 2020 waren die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mehrheitlich interne Personalkosten. Die Forschungs- und Entwicklungskosten haben wir vollständig als Aufwand erfasst; es gab keine produkt- und technologiebezogenen Entwicklungskosten, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Bilanz aktiviert wurden.
Im Jahresdurchschnitt waren rund 2.600 Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung beschäftigt (Vorjahr: rund 2.650). Dies entspricht etwa 5 Prozent der gesamten Belegschaft. Die Teams bestehen aus Naturwissenschaftlern – überwiegend Chemikern –, Materialwissenschaftlern sowie Ingenieuren und Technikern.
F&E-Aufwand nach Unternehmensbereichen |
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Geschäftsjahr 2020 |
Die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter sowie unsere Investitionen bilden die Grundlage des Erfolgs unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Der Fokus liegt weiterhin auf leistungsstarken Innovationen und dem gleichzeitigen Anspruch, bei gleicher oder besserer Leistung immer weniger Ressourcen zu verbrauchen. Im Rahmen des „Open Innovation“-Ansatzes werden externe Partner erfolgreich in die Projektbearbeitung eingebunden. Zudem werden die Corporate-Venture-Capital-Aktivitäten weiter ausgebaut. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf der verstärkten Nutzung der Digitalisierung in Forschung und Entwicklung.
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F&E-Aufwand |
| 463 |
| 476 |
| 484 |
| 499 |
| 501 |
F&E-Aufwand |
| 2,5 |
| 2,4 |
| 2,4 |
| 2,5 |
| 2,6 |
Bereinigter F&E-Aufwand1 |
| 460 |
| 469 |
| 471 |
| 487 |
| 495 |
Bereinigter F&E-Aufwand1 |
| 2,5 |
| 2,3 |
| 2,4 |
| 2,4 |
| 2,6 |
Mitarbeiter2 |
| 2.700 |
| 2.700 |
| 2.750 |
| 2.650 |
| 2.600 |
|
|
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|
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| |
2Werte sind gerundet. |
Die Forscher und Entwickler der drei Unternehmensbereiche richten das Projektportfolio jeweils an den spezifischen Erfordernissen ihrer Geschäftsfelder aus. Bei den grundlegenden Prozessen, bei Basis-Innovationen, bei der Bewertung von Innovationspartnern sowie auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit gehen sie gemeinsam vor. Die Abstimmung erfolgt in der konzernweit verantwortlichen Forschungs- und Entwicklungskommission.
Zu Innovationen auf gemeinsamen Wissensgebieten findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Unternehmensbereichen statt. Schwerpunkte im Jahr 2020 waren – wie schon im Jahr zuvor –Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Bei der Digitalisierung standen einerseits digitale Methoden zur Beschleunigung, Effizienzsteigerung und Optimierung innerhalb der Produktentwicklung im Fokus und andererseits digitale Produkt- und Service-Innovationen für den Konsumenten. Das Thema Nachhaltigkeit wurde mit verschiedenen Markteinführungen von besonders nachhaltigen Produkten vorangetrieben.
Unsere Innovationen speisen sich aus internen und externen Beiträgen. Deshalb kommt dem Konzept „Open Innovation“ eine hohe Bedeutung zu. Die Aktivitäten zur Einbindung externer Partner wie Universitäten, Forschungsinstitute, Lieferanten oder Start-ups in viele unserer Entwicklungsprojekte intensivieren wir daher weiter.
Henkel strebt die Erschließung strategisch relevanter neuer Technologien, Anwendungen und Geschäftsmodelle durch die Zusammenarbeit mit und Investitionen in Start-up-Unternehmen mit digitaler oder technologischer Expertise an.
Im Jahr 2020 haben wir unsere Venture-Capital-Aktivitäten weiter ausgebaut und unsere Expertise durch Investitionen in Start-up-Unternehmen gestärkt.
Henkel erweiterte sein Technologie-Portfolio durch eine Investition in das in Boston, USA, ansässige Start-up Actnano. Dieses Unternehmen hat eine innovative Beschichtungstechnologie zum Schutz kompletter Leiterplatten entwickelt, die Vorteile in unterschiedlichen Anwendungen für Automobilelektronik und Konsumentenelektronik bietet.
Mit einer Beteiligung an LoveLocal, einem Start-up aus Mumbai, Indien, haben wir unser Engagement in Schwellenländern weiter ausgebaut. LoveLocal ermöglicht es kleinen lokalen Einzelhändlern in Indien, sogenannten Kiranas, ihren Endverbrauchern durch die Digitalisierung ihrer Geschäfte ein bequemes und personalisiertes Online-Einkaufserlebnis zu bieten.
Darüber hinaus investierte Henkel in Fero Labs, ein in den USA ansässiges Software-Start-up – es hat sich zum Ziel gesetzt, industrielle Prozesse wie Planung, Beschaffung und Produktion durch den Einsatz von maschinellem Lernen zu optimieren.
Zusätzlich haben wir in zwei Start-ups aus Großbritannien investiert: Nourished ist ein Unternehmen, das personalisierte Nahrungsergänzungsmittel mithilfe einer 3-D-Druck-Technologie über ein Direct-to-Consumer-Modell anbietet. Streetbees ist eine auf künstlicher Intelligenz basierende Echtzeit-Plattform, auf der Nutzer Momente ihres täglichen Lebens über ihre Smartphones festhalten und die die erhaltenen authentischen Gewohnheiten, Einkaufspräferenzen oder Meinungen zu Marktforschungszwecken analysiert.
Henkel unterhält neben zentralen Forschungslaboren in allen Regionen der Welt Forschungs- und Entwicklungsstandorte, die als Drehscheiben für innovative Problemlösungen konzipiert sind. Die weltweiten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden global von den Unternehmensbereichen gesteuert. Dabei werden die forschungsintensiven Basistechnologien an einer zentralen Stelle mit optimalem Zugang zu externen Ressourcen entwickelt. Diese Basistechnologien werden in den regionalen Forschungs- und Entwicklungsstandorten in kunden- und marktspezifische Innovationen umgesetzt. Die Forscher und Entwickler in den regionalen Standorten gewinnen gleichzeitig in engem Kontakt mit Kunden und Konsumenten Informationen über spezifische Problemstellungen für die nächste Generation von Innovationen. Dafür notwendige neue Basistechnologien werden wiederum zentral erarbeitet.
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies unterstützt seine Kunden weltweit mit maßgeschneiderten Lösungen basierend auf einem umfassenden Produkt-, Applikations- und Serviceportfolio. Der Erfolg von Adhesive Technologies basiert vor allem auf dem breiten Technologieportfolio, der hohen Expertise des globalen Innovationsteams und der aus langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit entstandenen Kundennähe.
Auch im Jahr 2020 legte der Unternehmensbereich den Fokus seiner Innovationsaktivitäten und -ressourcen auf Technologieentwicklung und den Ausbau von Partnerschaften mit Unternehmen entlang der drei Megatrends Mobilität, Konnektivität und Nachhaltigkeit.
Im Bereich Mobilität hat Adhesive Technologies beispielsweise silikonfreie wärmeleitende Gap Filler entwickelt, die die Herstellung leistungsstarker und sicherer Batteriesysteme für Elektrofahrzeuge ermöglichen.
Im Bereich Konnektivität bieten wir Lösungen für gedruckte Elektronik an, darunter eine Vielzahl von Tinten und Beschichtungsmaterialien zur Herstellung intelligenter, vernetzter Oberflächen. Diese werden beispielsweise genutzt, um Häuser mit intelligenter Infrastruktur auszustatten, unser Leben durch intelligente Gesundheitsfürsorge zu verbessern
oder Lösungen für intelligente Mobilität anzubieten.
Nachhaltigkeit ist weiterhin ein wichtiger Innovationstreiber in allen unseren Märkten. Hier hat Adhesive Technologies unter anderem sein Produktsortiment an recyclingfähigen Klebstoffen um heiß- und kaltsiegelfähige Beschichtungen für Papier erweitert. Dies ermöglicht die Herstellung nachhaltiger Verpackungen, die Kunststoffverpackungen ersetzen können.
Durch die Einführung einer neuen globalen und harmonisierten Datenplattform gewinnt Adhesive Technologies aus Daten wertvolle Erkenntnisse, die die Formulierung von innovativen Produkten und Materialien ermöglichen. Die Daten werden entlang der gesamten Produktentwicklung gesammelt. So unterstützen wir unsere Wissenschaftler dabei, effizienter zu arbeiten und schneller bessere Produkte zu entwickeln. Unsere Forscher nutzen künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen zur Planung und Durchführung von Experimenten, wodurch die Zeit bis zur Produkteinführung teilweise deutlich verkürzt werden kann.
Ausgewählte Forschungs- und Entwicklungsstandorte |
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Der Unternehmensbereich Beauty Care entwickelt in seinen Kompetenzzentren in den verschiedenen Regionen Technologien, die Grundlagen für Produktinnovationen sowohl im Friseurgeschäft als auch im Markenartikelgeschäft sind. Die Teams entwickeln sowohl globale Produktformeln als auch regionale Produkte, die ganz spezifische Kundenbedürfnisse in einer Region bedienen.
Beispielsweise wurden Produkte speziell für empfindliche Kopfhaut entwickelt und unter den Marken Gliss Kur und Syoss im Jahr 2020 in den Märkten eingeführt. Diese innovativen Produkte erhalten die natürliche Balance des Mikrobioms der Kopfhaut.
Unter der Marke Phenion vertreiben wir rekonstruierte humane Gewebemodelle und damit verbundene Tests. Mit der epiCS®-Technologie, einer OECD-anerkannten Methode für die Testung von Hautirritation und -korrosion, konnten wir dieses Jahr unser Test-Angebot erweitern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Bereitstellung geeigneter In-vitro-Test-Systeme für die Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten und der darin enthaltenen Rohstoffe.
Das Portfolio nachhaltiger Produkte wurde ebenfalls erweitert. Bei Verpackungen wurde der Anteil an recycelten Materialien weiter erhöht. Dabei wurde unter anderem sogenanntes Social Plastic® eingesetzt. Hier handelt es sich um recyceltes Plastik, das in Ländern ohne funktionierende Recycling-Infrastruktur von Menschen in Armut gesammelt und wieder der Wertschöpfungskette zugeführt wird, bevor es in Ozeane oder Gewässer gelangen kann – ein Recyclingkonzept unseres Partners Plastic Bank, mit dem wir bereits seit 2017 kooperieren. Zudem hat Henkel auch im Bereich Beauty Care bei schwarzen Kunststoffverpackungen eine Technologie eingeführt, die dank eines alternativen Farbstoffs eine einwandfreie maschinelle Identifizierung der Verpackungen in Recycling-Anlagen ermöglicht – somit sind sie nun vollständig recycelbar.
Des Weiteren konnte durch die Einführung von festen Shampoos mit Kartonverpackung der Einsatz von Plastikverpackungen verringert werden.
Bei der Formulierung unserer Produkte kommen zunehmend natürliche Rohstoffe zum Einsatz. Durch deren vorwiegenden Einsatz ist es gelungen, für die Marke Nature Box die COSMOS-Zertifizierung für Naturkosmetik zu erlangen.
Auch im Jahr 2020 konzentrierten sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im globalen Netzwerk des Unternehmensbereichs Laundry & Home Care auf nachhaltige Innovationen in den Bereichen Rohstoffe, Formulierungen, Verpackungskonzepte und Herstellungsmethoden.
Beispielsweise haben wir die neue Love Nature-Reihe eingeführt. Mit dieser nachhaltigen Innovation verfolgen wir den Anspruch, den ökologischen Herausforderungen der Produktentwicklung unter Berücksichtigung ökonomischer und sozialer Aspekte gerecht zu werden. Die Produktpalette umfasst Waschmittel, Badreiniger, Allzweckreiniger sowie Geschirrspülmittel. Die neue Produktreihe bietet leistungsstarke, pflanzliche Produkte, die durch Nachfüllstationen und zu 100 Prozent recyclingfähige Verpackungen zur Reduzierung von Kunststoffmüll beitragen. Das Sortiment wurde für seine Umweltfreundlichkeit mit dem EU Ecolabel ausgezeichnet.
Darüber hinaus haben wir im Geschäftsfeld Reinigungsmittel mit den neuen Spülmaschinentabs Somat All-in-1 Pro Nature und dem Toilettenreiniger Biff Pro Nature zwei weitere Produkte des Pro Nature-Sortiments eingeführt, und damit das besonders nachhaltige Portfolio erweitert. Somat All-in-1 Pro Nature besteht zu 94 Prozent aus natürlichen Rohstoffen und ist frei von Duftstoffen. Der Biff WC-Reiniger Pro Nature besteht zu mehr als 90 Prozent aus natürlichen Rohstoffen. Die Flasche besteht zu 50 Prozent aus recyceltem Polyethylen und ist dank des abtrennbaren bedruckten Folienüberzugs vollständig recyclingfähig. Wie das bestehende Sortiment sind auch die neuen Produkte mit dem Blauen Engel zertifiziert.
Das Verpackungsentwicklungsteam hat sein Easy D4R-Softwaretool um neue Funktionen erweitert, die die Entwicklung nachhaltiger, recyclingfähiger Verpackungslösungen unterstützen und zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Mit der neuesten Version aus dem Jahr 2020 können Verpackungsentwickler nun auch Verpackungen aus Papier/Pappe, Glas, Aluminium oder Weißblech analysieren. Auch diese Version hat das Fraunhofer-Institut unabhängig geprüft und bestätigt, dass das Tool die Recyclingfähigkeit zuverlässig bewertet.
Um den Innovationsprozess zu unterstützen, haben wir ein Programm gestartet, um unsere Mitarbeiter auf zukünftige Fähigkeiten vorzubereiten. Mit einer verstärkten regionalen Ausrichtung streben wir mehr Synergien und die Stärkung mithilfe unserer Regionen an, um alle Erkenntnisse zu nutzen und die Nähe zum Verbraucher zu fördern.
Weltweit müssen Wachstum und Lebensqualität von Ressourcenverbrauch und Emissionen entkoppelt werden. Unser Beitrag hierzu liegt in der Entwicklung von innovativen Produkten und Prozessen, die bei gleicher oder besserer Leistung immer weniger Ressourcen verbrauchen. Daher gehört zu unserem Selbstverständnis auch der Anspruch, dass alle neuen Produkte in mindestens einem unserer sechs definierten Fokusfelder einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die Fokusfelder sind systematisch in unserem Innovationsprozess verankert. Das heißt, unsere Forscher müssen frühzeitig aufzeigen, welche konkreten Vorteile ihr Projekt in Bezug auf Produktleistung und Mehrwert für die Kunden und Konsumenten, Ressourceneffizienz sowie gesellschaftliche und soziale Kriterien bietet. Dabei wollen wir Produktleistung und Qualität mit der Verantwortung für Mensch und Umwelt kombinieren. Hier liegt unser Fokus auf drei Zielen: Das Nachhaltigkeitsprofil der von uns eingesetzten Rohstoffe wollen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten kontinuierlich verbessern. Unseren Kunden und Konsumenten wollen wir mit unseren Innovationen helfen, ihren Energieverbrauch und ihre Treibhausgasemissionen zu verringern. Unsere Verpackungen sollen die vom Verbraucher erwartete Leistung unter Verwendung der geringstmöglichen Verpackungsmenge und der nachhaltigsten Materialien bieten und nach der Verwendung des Produkts rezykliert werden können.
Lebenszyklusanalysen, Profile möglicher Rohstoffe und Verpackungsmaterialien sowie unsere langjährige Erfahrung im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens helfen uns, Verbesserungsmöglichkeiten bereits während der Produktentwicklung zu identifizieren und zu bewerten. Ein wichtiges Instrument ist dabei unser „Henkel-Sustainability#Master®“. Herzstück dieses Bewertungssystems ist eine Matrix, die auf den einzelnen Schritten unserer Wertschöpfungskette sowie auf unseren sechs Fokusfeldern basiert. So können die Felder mit der größten Nachhaltigkeitsrelevanz aufgezeigt und zwei Produkte oder Prozesse transparent und quantifizierbar verglichen werden.
Unsere Technologien schützen wir weltweit durch gut 10.200 erteilte Patente. Etwa 5.300 Patentanmeldungen befinden sich im laufenden Erteilungsverfahren. Ergänzend haben wir im Rahmen unseres Designschutzes über 1.300 Geschmacksmuster eintragen lassen.
Weitere Informationen zu unseren Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten erhalten Sie im Internet:
www.henkel.de/marken-und-unternehmensbereiche
Unsere Kunden und Konsumenten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir bieten ihnen hohen Nutzen, Qualität und Service sowie attraktive Innovationen unserer Marken und Technologien. Somit schaffen wir nachhaltig Werte.
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies bietet ein breites und weltweit führendes Portfolio hochwirksamer Lösungen an Kleb- und Dichtstoffen sowie funktionalen Beschichtungen an. Wegweisende Innovationen, maßgeschneiderte Produkte und starke Marken sind die Basis für unseren Geschäftserfolg. In enger Partnerschaft mit unseren Kunden kombinieren wir unsere Innovations- und Technologieführerschaft zu hochwirksamen Lösungen, die essenzieller Bestandteil unzähliger Industrie- und Konsumgüter weltweit sind.
Für unsere Marken und Technologien entwickeln wir globale und regionale Marketingstrategien. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen setzen wir auf lokaler Ebene um. Wir fokussieren die Markenstrategie dabei konsequent auf unsere fünf nach Technologien geclusterten Marken für Industriekunden und unsere vier starken Marken für Konsumenten.
Unsere rund 130.000 direkten Kunden aus Industrie und Handel erreichen wir vor allem über unseren eigenen Vertrieb. Den Bedarf der privaten Anwender, Handwerker sowie kleinerer Industriekunden decken wir über Handelskunden und Distributoren ab.
Mit einem Team aus mehr als 6.500 technischen Spezialisten pflegen wir langfristige Beziehungen zu unseren Kunden und Partnern in über 800 produzierenden Industriesegmenten. Dadurch verfügen wir über ein tiefes marktübergreifendes Know-how unterschiedlichster Anwendungsfelder. Viele unserer Lösungen und Technologien kommen in technisch hochkomplexen Prozessen und Produkten zum Einsatz. Daher spielen ein erstklassiger technischer Kundenservice und fundierte Schulungen der Anwender weltweit eine zentrale Rolle.
Um unsere Innovationsführerschaft weiter auszubauen, errichten wir auf dem Gelände der Konzernzentrale in Düsseldorf ein neues globales Innovationszentrum. Hier machen wir ab 2021 die gesamte Bandbreite unserer Technologien für Kunden und Partner aus aller Welt erlebbar. Im neuen Innovationszentrum werden rund 500 unserer Experten aus Forschung und Entwicklung gemeinsam mit unseren Kunden zukunftsweisende Lösungen und Anwendungen entwickeln. Darüber hinaus fokussieren wir unsere Corporate-Venture-Aktivitäten auf neue und skalierbare Technologien, die unser Portfolio ergänzen und die Innovationskraft unserer materialwissenschaftlichen und digitalen Geschäftsfelder erhöhen.
Um die persönliche Interaktion mit unseren Kunden weiter zu verbessern, setzen wir konsequent auf neue digitale Lösungen. Für unsere weltweiten Vertriebsteams haben wir die Einführung einer innovativen cloudbasierten Customer-Relationship-Management-Plattform (CRM) erfolgreich abgeschlossen, die Planungen, Daten und Kommunikationsmaterialien jederzeit verfügbar macht. Dadurch können wir noch schneller und effizienter auf die Bedürfnisse unserer Kunden reagieren und Synergien zwischen unseren Geschäftsfeldern erzielen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Reise- und Kontaktbeschränkungen haben wir unsere Kunden im Berichtsjahr vermehrt online unterstützt. Wir haben digitale Technologien ausgebaut, mit denen unser technischer Kundenservice bei Kunden weltweit virtuelle Fernanalysen durchführt und Lösungen bietet. Darüber hinaus haben wir auch unser Angebot an Online-Schulungen und -Seminaren ausgeweitet und durch neue interaktive Formate ergänzt.
Nicht nur im persönlichen Austausch, sondern auch in der digitalen Interaktion setzen wir konsequent auf ein positives Kundenerlebnis bei allen Kontaktpunkten weltweit. Unsere Webseite www.henkel-adhesives.com ist nach den Bedürfnissen unserer Kunden in einer Vielzahl von Industrien ausgerichtet und in zahlreichen Sprachen verfügbar. Wir erweitern kontinuierlich unsere digitale Bestellplattform, den „Henkel Adhesives e-shop“, den mittlerweile Kunden in über 60 Ländern nutzen.
Neben der digitalen Kommunikation nutzen wir zur optimalen Ansprache von Konsumenten und Handwerkern weiterhin klassische Werbung sowie eine zielgruppengerechte Vermarktung im Handel. Auf der Grundlage unserer engen Kundenbeziehungen und unseres umfassenden technologischen Know-hows werden wir auch zukünftig maßgeschneiderte Lösungen und innovative Markenprodukte mit nachhaltigem Mehrwert für unsere Kunden bieten.
Im Unternehmensbereich Beauty Care verfolgen wir mit der Entwicklung unserer Produkte, Services und Marken die Vision „Reveal the World’s True Beauty“. Damit möchten wir unsere Konsumenten unterstützen, besser auszusehen, sich besser zu fühlen und aufeinander zuzugehen. Im Einklang damit entwickeln wir zielgerichtet die Märkte, Kategorien und Marken weiter, in denen wir starke Expertise besitzen und klare Wachstumsmöglichkeiten sehen. Unser fokussiertes Markenportfolio mit einzigartigen, klar definierten Markenwerten dient dabei als Basis für neuartige, verbraucherrelevante Innovationen mit klarem Produktnutzen.
Im Sinn unseres klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit entwickeln wir Innovationen, die nicht nur einen Mehrwert für unsere Konsumenten und Kunden bieten, sondern auch zum Erreichen unserer Nachhaltigkeitsziele beitragen. So ist unsere Marke Nature Box beispielsweise die weltweit erste Kosmetikmarke, deren Flaschen zu 98 Prozent aus Social Plastic® bestehen. Mit den Syoss-Haarpflegeprodukten setzen wir wiederum auf die Verwendung vollständig recycelbarer schwarzer Plastikflaschen.
Im Jahr 2020 haben wir zudem unsere Geschäftsprozesse weiterentwickelt, um unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig sicherzustellen und den aktuellen Gegebenheiten, neuesten Entwicklungen und großen Trends in unserem Geschäft Rechnung zu tragen. Wir entwickeln unsere Innovationen und Markteinführungsstrategien in der Region für die Region und sind damit nah am Verbraucher und an den Kunden. Digitale Konsumentenforschungsinstrumente, unser „Consumer Insight Center“ wie auch gemeinsame Entwicklungen mit Konsumenten und Kunden ermöglichen es uns, globale und regionale Trends frühzeitig zu erkennen und mit innovativen Produkten schnell und individuell zu adressieren. Corporate-Venture-Capital-Investitionen und Partnerschaften unterstützen uns im Innovationsprozess bei der Identifizierung und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, von Marketingkonzepten und digitalen Fähigkeiten. Darüber hinaus erlaubt uns unser neu etablierter Inkubator „Fritz Beauty Lab“, Produkte schnell am Markt zu testen, zu optimieren und anschließend dank unserer globalen Geschäfts- und Markensteuerung in kurzer Zeit zu skalieren.
Durch die Nutzung zukunftsorientierter Technologien wie „Internet of Things“ und „Augmented Reality“ treiben wir auch im digitalen Umfeld die Weiterentwicklung unserer Marken und Produkte kontinuierlich voran. Die COVID-19-Pandemie und das dadurch veränderte Konsumentenverhalten haben die große Bedeutung digitaler Technologien und Medien nochmals verstärkt. Daher haben wir unsere digitale Haarfarbberatung Choicify über Regionen und Handelspartner hinweg weiter ausgerollt. Mit unserer Schwarzkopf Color Lounge sprechen wir erstmals gezielt Neuverwender von Heimcolorationen an, indem wir Tutorials, Tipps und Live-Beratungen zentral auf einer digitalen Plattform bündeln. Mit SalonLab, unserem datengestützten, vernetzten Haaranalysetool, ermöglichen wir Friseurkunden gemeinsam mit ihren Stylisten personalisierte Services im Salon sowie individualisierte Produktempfehlungen für die Anwendung zu Hause zu definieren.
Bei der Verbraucherinteraktion erlaubt die fortgeschrittene Digitalisierung eine signifikante Steigerung der Medieneffizienz. Mit personalisierten 1:1-Interaktionen sprechen wir die richtige Zielgruppe mit der richtigen Nachricht im richtigen Umfeld an und nutzen verstärkt die Effizienz gezielter Mehrfachansprache mit angepassten Inhalten. Hierbei sind wir in der Lage, in unseren eigenen Studios („Content Factories“) digitale Inhalte agil und gezielt zu produzieren und dem Verbraucher in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.
Wir treffen nicht nur klare Entscheidungen, mit welchen Konsumenten wir auf welchem Weg kommunizieren, sondern auch, welche Vertriebskanäle strategische Relevanz für uns haben. Wir nutzen unsere Kategorieführerschaften sowohl im stationären Handel als auch im Bereich E-Commerce und bieten durch unsere globale Käuferexpertise auch unseren Online-Kunden einen spürbaren Mehrwert. Das Direct-to-Consumer-Geschäft haben wir durch den Erwerb von 75 Prozent der Anteile an einem Geschäft, das die drei Premium-Marken HelloBody, Banana Beauty und Mermaid+Me umfasst, weiter gestärkt. Die Marken bieten Premium-Beauty-Care-Produkte in den Kategorien Haar-, Körper- und Hautpflege an und greifen auch die stark an Bedeutung gewinnenden Trends Nachhaltigkeit und „Clean Beauty“ auf. Durch die 1:1-Interaktionen mit Verbrauchern erhalten wir zudem wertvolle Erkenntnisse, die uns helfen, erfolgversprechende Innovationen für das gesamte Einzelhandelsgeschäft hervorzubringen.
Unsere Kundennähe konnten wir mit bisher mehr als 450 Besuchen in unserem 2012 eröffneten und 2020 modernisierten „Beauty Care Lighthouse“ in Düsseldorf stetig intensivieren. Hier bieten wir unseren Handelspartnern aus aller Welt ein interaktives Erleben unserer Kompetenzen im Bereich Beauty Care mit einer stärkeren Fokussierung auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Auch in unserem Friseurgeschäft setzen wir auf enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Mit unseren weltweit etablierten Schwarzkopf-Akademien bieten wir Friseuren zusätzlichen Service durch kundenspezifische Fachseminare und kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Diese nutzen pro Jahr über eine halbe Million Friseure rund um den Globus. Dieser regelmäßige und intensive Dialog mit unseren Salonkunden ermöglicht es uns, kontinuierlich relevant zu bleiben. In der COVID-19-Pandemie haben wir darüber hinaus die internationale „HelpYourSalon“-Initiative ins Leben gerufen, um Friseure bei der kurz- und langfristigen Bindung ihrer Kunden zu unterstützen.
Im Unternehmensbereich Laundry & Home Care entwickeln wir für unsere starken Wasch- und Reinigungsmittelmarken globale Marketingstrategien und Produktinnovationen. Diese Strategien und Innovationen passen wir regionalen Verbraucherbedürfnissen sowie Marktgegebenheiten an und setzen sie lokal um. Somit gewährleisten wir eine zentrale und effiziente Steuerung unserer Marken mit dem Ziel, den Markenkern zu stärken und den Bedürfnissen unserer Konsumenten nach funktionalem Nutzen und emotionalem Mehrwert unserer Produkte nachzukommen. Der Fokus unseres Innovationsprozesses liegt darauf, globale Konsumententrends systematisch anhand von insbesondere digitalen Datenanalyse-Methoden frühzeitig zu erkennen und diese schnell in neue Produkte umzusetzen. So analysieren wir im Bereich der Konsumentenforschung beispielsweise sowohl E-Commerce-Daten wie auch Social-Media-Signale, auf deren Basis frühzeitig Verbraucherbedürfnisse in sozialen Medien identifiziert und daraus neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden können.
Ein Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf der Erweiterung des Informations- und Produktangebots unserer Hygiene- und Desinfektionsreiniger, um auf die Bedürfnisse unserer Verbraucher während der COVID-19-Pandemie einzugehen. Wir haben beispielsweise die Reinigungshinweise auf unseren digitalen Kommunikationskanälen aktualisiert, die Auslobungen zur Wirksamkeit auf den bestehenden Produkten konkretisiert und neue Reinigungsprodukte in kurzer Zeit auf den Markt gebracht.
Digitalisierung spielt auch in unseren weiteren Marketingprozessen eine zentrale Rolle und spiegelt sich in der fortgesetzten Implementierung von Maßnahmen zur digitalen Transformation des Unternehmensbereichs wider. Ein Beispiel dafür ist die zunehmende Nutzung moderner Technologien wie des „Internet of Things“ oder die Integration von digital unterstützten Dienstleistungen wie unserem Persil Service in das Marken-Ökosystem. Weitere digitale Interaktionspunkte mit unseren Konsumenten sind beispielsweise die virtuellen Assistenten unserer Marke Persil, mit denen Verbraucher auf digitalen Kanälen wie Social Media, Webseiten oder Sprachplattformen umfassend zur Fleckenentfernung beraten werden, sowie die neue Verbraucherplattform Frag-Team-Clean (Ask Team Clean) in Deutschland und weiteren europäischen Ländern sowie in den USA. Ziel dieser neuen Technologien ist es, die Weiterentwicklung unserer Marken im digitalen Umfeld voranzutreiben und den Nutzen für unsere Konsumenten zu steigern. Zudem nutzen wir Corporate-Venture-Capital-Investitionen und Partnerschaften, um uns bei der Identifizierung und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu unterstützen und unseren Digitalisierungsprozess weiter voranzutreiben.
Wir sind überzeugt, dass wir die Herausforderungen der Zukunft am besten gemeinsam mit unseren Kunden, Industriepartnern und anderen wichtigen Stakeholdern lösen können. Das spiegelt auch das Laundry & Home Care-Leitbild „Together Creating Clean Living“ wider. Strategische Partnerschaften mit Top-Kunden, Start-ups, Industriepartnern und Influencern in den Themenfeldern Innovation, Shopper-Marketing, Digitalisierung inklusive Smart Home, E-Commerce, Nachhaltigkeit, Supply Chain und neue Technologien forcieren dabei langfristiges und gemeinsames profitables Wachstum.
So sind Studien zum digitalen Einkaufsverhalten ein Instrument, das uns ermöglicht, verschiedene Einkaufskanäle und deren Interaktion besser zu verstehen und unsere Handelspartner dabei zu unterstützen, nahtlose Einkaufserlebnisse zu schaffen. Auf dieser Basis erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Anforderungen unserer Partner, identifizieren gemeinsame Wertschöpfungspotenziale und stehen ihnen bei der Entwicklung von Strategien über alle Vertriebskanäle beratend zur Seite.
Unsere Kundenzentren, die sogenannten „Global Experience Center“, in Düsseldorf und Stamford, USA, ermöglichen es uns, unsere Kundenbeziehungen sowohl mit dem stationären Handel als auch im Bereich E-Commerce weiter zu intensivieren. Wir konnten dort bisher bereits für mehr als 340 Kunden die neuesten Trends, Produkte und Nachhaltigkeitskonzepte im Bereich Laundry & Home Care mit allen Sinnen erlebbar machen.
In allen drei Unternehmensbereichen nimmt die Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen in den Beziehungen zu unseren Kunden und Konsumenten weiter zu. Zum einen erwarten unsere Kunden von ihren Lieferanten und somit auch von Henkel, dass sie die Einhaltung von globalen Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards sicherstellen. Unsere Standards und Managementsysteme sowie unsere langjährige Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und exzellente Bewertungen durch externe Ratingagenturen helfen uns, dies überzeugend darzustellen. Zum anderen stärkt die glaubwürdige Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie im Markt sowohl unsere Marken als auch die Reputation unseres Unternehmens. Nachhaltigkeit ist in unserem neuen strategischen Rahmen fest verankert und wir möchten sie als klares Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb stärken. Mit unserer Erfahrung darin, unser Handeln nachhaltig zu gestalten, können wir uns als führender Partner positionieren und unseren Kunden zukunftsfähige Lösungsansätze bieten. Auch hierbei arbeiten wir mit Kunden in Industrie und Handel zusammen.
Der Jahresabschluss der Henkel AG & Co. KGaA wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Abweichungen von den im Konzern geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) ergeben sich insbesondere in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des immateriellen Anlagevermögens, der Finanzinstrumente sowie der Rückstellungen.
Die Henkel AG & Co. KGaA ist operativ in den drei Unternehmensbereichen Adhesive Technologies, Beauty Care und Laundry & Home Care tätig und zugleich Mutterunternehmen des Henkel-Konzerns. Als solches ist sie dafür verantwortlich, die unternehmerischen Ziele festzulegen und zu verfolgen. Zudem verantwortet sie das Führungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumentarium einschließlich des Risikomanagements sowie die Verteilung der Ressourcen. Ende 2020 waren rund 8.400 Mitarbeiter bei der Henkel AG & Co. KGaA beschäftigt.
Das operative Geschäft der Henkel AG & Co. KGaA stellt nur einen Ausschnitt der Geschäftstätigkeit des gesamten Henkel-Konzerns dar, welcher unternehmensübergreifend durch die Unternehmensbereiche, insbesondere auf Basis der finanziellen Leistungsindikatoren organisches Umsatzwachstum, bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) sowie Wachstum des bereinigten Ergebnisses je Vorzugsaktie bei konstanten Wechselkursen, gesteuert wird. Einen vollständigen Einblick in diese Kennzahlen kann nur der Konzern vermitteln (siehe Darstellungen zum Steuerungssystem und zu den Leistungsindikatoren im Henkel-Konzern auf Seite 72).
Der Bilanzgewinn, und damit die Fähigkeit, Dividenden auszuschütten, stellt einen unternehmensspezifischen Leistungsindikator der Henkel AG & Co. KGaA dar. Ziel ist es, unsere Aktionäre angemessen am Ergebnis des Henkel-Konzerns zu beteiligen.
Der Bilanzgewinn der Henkel AG & Co. KGaA wird von der eigenen operativen Tätigkeit geprägt, die sich unter anderem in den Umsatzerlösen widerspiegelt. Darüber hinaus wird der Bilanzgewinn maßgeblich von der operativen Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen beeinflusst. Die Erträge aus Tochterunternehmen sind eine wesentliche Einflussgröße im Finanzergebnis der Henkel AG & Co. KGaA.
Die wirtschaftliche Lage der Henkel AG & Co. KGaA entspricht damit grundsätzlich der des Gesamtkonzerns, die im Abschnitt „Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung“ auf der Seite 76 erläutert wird.
1 Der vollstandige, mit dem uneingeschrankten Bestatigungsvermerk des Abschlussprufers versehene Jahresabschluss der Henkel AG & Co. KGaA ist beim
Unternehmensregister zuganglich sowie im Internet unter www.henkel.de/berichte.
Der Umsatz der Henkel AG & Co. KGaA lag im Jahr 2020 bei 3.576 Mio Euro und damit unter dem Niveau des Vorjahres. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19 Pandemie konnte die Prognose eines Umsatzes auf Vorjahresniveau nicht erreicht werden. Insbesondere aufgrund eines verbesserten Finanzergebnisses steigerte die Henkel AG & Co. KGaA ihren Bilanzgewinn dennoch deutlich. Die Prognose eines stabilen Bilanzgewinns wurde übertroffen. Ursache für das verbesserte Finanzergebnis waren im Wesentlichen höhere Erträge aus Gewinnabführungsverträgen.
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 995 Mio Euro (Vorjahr: 1.045 Mio Euro). Die rückläufige Entwicklung gegenüber dem Vorjahr geht insbesondere auf den signifikanten Rückgang der Industrie- und Automobilproduktion 2020 zurück.
Der Unternehmensbereich Beauty Care erzielte im Jahr 2020 einen Umsatz von 480 Mio Euro (Vorjahr: 498 Mio Euro). Der Umsatzrückgang resultiert insbesondere aus dem Nachfragerückgang der Konsumenten in Deutschland während der COVID-19-Pandemie sowie den behördlich angeordneten Schließungen von Friseursalons.
Der Unternehmensbereich Laundry & Home Care erzielte im Jahr 2020 einen Umsatz von 973 Mio Euro, der in dem schwierigen Marktumfeld auf dem Niveau des Jahres 2019 lag (Vorjahr: 972 Mio Euro).
Die Umsätze im Segment Corporate sind von 1.110 Mio Euro im Jahr 2019 auf 1.128 Mio Euro im Jahr 2020 gestiegen. Der Anstieg geht im Wesentlichen auf höhere Erträge aus Dienstleistungen an Verbundene Unternehmen zurück.
Das betriebliche Ergebnis der Henkel AG & Co. KGaA erhöhte sich gegenüber 2019 um 20 Mio Euro auf -24 Mio Euro. Der Anstieg wurde im Wesentlichen durch ein verbessertes Sonstiges betriebliches Ergebnis verursacht. Hier wirkten sich insbesondere periodenfremde Erträge von Verbundenen Unternehmen aus.
Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind gegenüber dem Jahr 2019 um 60 Mio Euro auf 2.622 Mio Euro gesunken. Dies ist insbesondere auf geringere Aufwendungen aus konzernintern bezogenen Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Die Bruttomarge erhöhte sich um 0,7 Prozentpunkte auf 26,7 Prozent.
Die Vertriebsaufwendungen lagen mit 690 Mio Euro über dem Vorjahreswert von 616 Mio Euro. Der Anteil bezogen auf den Umsatz lag mit 19,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte über der Quote des Jahres 2019. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Werbeinvestitionen.
Die allgemeinen Verwaltungskosten haben sich gegenüber dem Jahr 2019 um 2 Mio Euro auf 280 Mio Euro erhöht. Der Anteil bezogen auf den Umsatz stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 7,8 Prozent.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erhöhten sich im Berichtsjahr um 10 Mio Euro auf 349 Mio Euro. Damit stieg die Quote bezogen auf den Umsatz gegenüber dem Jahr 2019 um 0,4 Prozentpunkte auf 9,8 Prozent. Die höheren Kosten stehen unter anderem im Zusammenhang mit gestiegenen Investitionen in die Digitalisierung.
Durchschnittlich waren im Jahr 2020 etwa 1.150 Mitarbeiter der Henkel AG & Co. KGaA im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigt. Sie unterstützen die Entwicklung innovativer Problemlösungen, die weltweit Anwendung finden. Die Aktivitäten werden dabei global von den Unternehmensbereichen gesteuert. Für einen Überblick über die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verweisen wir auf die Ausführungen zum Henkel-Konzern auf den Seiten 107 bis 112.
Die in den zuvor genannten Aufwandsposten enthaltenen Restrukturierungsaufwendungen lagen mit 80 Mio Euro über dem Niveau des Jahres 2019 (53 Mio Euro).
Das Sonstige betriebliche Ergebnis lag 2020 mit 341 Mio Euro über dem Wert des Vorjahres (246 Mio Euro).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 72 Mio Euro auf 420 Mio Euro. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf periodenfremden Erträgen aus Kostenerstattungen von ausländischen Tochtergesellschaften.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Jahr 2020 mit 79 Mio Euro unter dem Wert des Vorjahres (102 Mio Euro). Der erhöhte Vorjahreswert resultierte insbesondere aus einer periodenfremden Gutschrift an eine ausländische Tochtergesellschaft.
Das Finanzergebnis erhöhte sich von 991 Mio Euro im Jahr 2019 auf 1.153 Mio Euro im Jahr 2020. Der Anstieg geht im Wesentlichen auf höhere Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und geringere Abschreibungen auf Finanzanlagen zurück.
Im Jahr 2020 betrugen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -36 Mio Euro. Im Vorjahr belief sich der Wert auf -26 Mio Euro.
Der Jahresüberschuss betrug 1.093 Mio Euro und lag damit über dem Niveau des Vorjahres (921 Mio Euro). Der Anstieg ist insbesondere auf das höhere Finanzergebnis zurückzuführen.
Der Bilanzgewinn erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 295 Mio Euro auf 2.007 Mio Euro.
in Mio Euro |
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
| 1.397 |
| 1.393 |
Finanzanlagen |
| 11.405 |
| 12.632 |
Anlagevermögen |
| 12.802 |
| 14.024 |
Vorräte |
| 15 |
| 15 |
Forderungen und sonstige |
| 3.037 |
| 2.014 |
Wertpapiere |
| 4 |
| 4 |
Flüssige Mittel |
| 500 |
| 883 |
Umlaufvermögen |
| 3.556 |
| 2.917 |
Rechnungsabgrenzungsposten |
| 44 |
| 28 |
Aktiver Unterschiedsbetrag aus |
| 303 |
| 333 |
Aktiva insgesamt |
| 16.705 |
| 17.301 |
Eigenkapital |
| 7.084 |
| 7.386 |
Sonderposten mit Rücklageanteil |
| 75 |
| 70 |
Rückstellungen |
| 542 |
| 719 |
Verbindlichkeiten/ |
| 9.004 |
| 9.125 |
Passiva insgesamt |
| 16.705 |
| 17.301 |
|
Die Bilanzsumme der Henkel AG & Co. KGaA ist 2020 im Vergleich zum Jahresende 2019 um 596 Mio Euro auf 17.301 Mio Euro gestiegen.
Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2019 um 1.222 Mio Euro auf 14.024 Mio Euro. Der Anstieg geht auf die Veränderung der Finanzanlagen zurück. Diese erhöhten sich insbesondere durch Einlage einer Finanzforderung in eine deutsche Tochtergesellschaft.
Darüber hinaus entfielen im Geschäftsjahr 2020 wesentliche Investitionen in das Anlagevermögen auf den weiteren Ausbau des zentralen Forschungszentrums des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies am Standort Düsseldorf sowie zahlreiche Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen.
Das Umlaufvermögen ist im Jahr 2020 von 3.556 Mio Euro auf 2.917 Mio Euro gesunken. Der Rückgang beruht auf geringeren Forderungen gegenüber Verbundenen Unternehmen, der teilweise durch den Anstieg der flüssigen Mittel kompensiert wurde.
Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung lag mit 333 Mio Euro über dem Vorjahresniveau. Hierin enthalten ist im Wesentlichen die Überdeckung aus der Verrechnung des Deckungsvermögens mit den Pensionsrückstellungen. Der Anstieg geht insbesondere auf die positive Wertentwicklung der im Deckungsvermögen gehaltenen Anlagen zurück.
Das Eigenkapital erhöhte sich von 7.084 Mio Euro auf 7.386 Mio Euro. Die Eigenkapitalquote stieg um 0,3 Prozentpunkte auf 42,7 Prozent.
Die Rückstellungen stiegen um 177 Mio Euro auf 719 Mio Euro. Der Anstieg resultiert insbesondere aus höheren Vertriebs- und Personalrückstellungen. Der Saldo aus Pensionsrückstellungen und Deckungsvermögen ist aufgrund einer Überdeckung auf der Aktivseite ausgewiesen.
Für die Angaben zum gezeichneten Kapital sowie zu eigenen Aktien verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang der Henkel AG & Co. KGaA.
Die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten sind 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 insgesamt um 121 Mio Euro auf 9.125 Mio Euro gestiegen. Der Anstieg resultiert insbesondere aus einem höheren Commercial-Paper-Bestand. Der Effekt wurde teilweise kompensiert durch einen Rückgang der Finanzverbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen. Als Mutterunternehmen übernimmt die Henkel AG & Co. KGaA die Funktion des Cash-Pool-Führers im Henkel-Konzern. Durch Nutzung von Cash Pools wird die Liquidität des Konzerns weitestgehend zentralisiert gesteuert und damit ein hohes Maß an finanzieller Flexibilität sichergestellt.
Zum Bilanzstichtag bilanzierte die Henkel AG & Co. KGaA acht Anleihen mit einem Gesamtwert von 2.423 Mio Euro. Hierunter fallen eine Euro-Anleihe mit einem Nominalvolumen von 700 Mio Euro, vier auf britische Pfund laufende Anleihen mit einem Nominalvolumen von insgesamt 1.150 Mio britischen Pfund, eine auf Schweizer Franken laufende Anleihe mit einem Nominalvolumen von 330 Mio Schweizer Franken sowie zwei Waste-Reduction-Anleihen mit einem Nominalvolumen von 70 Mio US-Dollar beziehungsweise 25 Mio Euro. Im Jahr 2020 wurde eine US-Dollar-Anleihe im Wert von 600 Mio US-Dollar zurückgezahlt.
Für einen Überblick über die Finanzierung und das Kapitalmanagement der Henkel AG & Co. KGaA verweisen wir auf die Ausführungen zum Henkel-Konzern auf den Seiten 97 und 98.
Die Geschäftsentwicklung der Henkel AG & Co. KGaA unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die Geschäftsentwicklung des Henkel-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen partizipiert die Henkel AG & Co. KGaA grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.
Aufgrund der unterschiedlichen Diskontierungssätze für die Pensionsverpflichtungen nach HGB und IFRS weicht die Beurteilung der Risikoeinschätzung für den Einzelabschluss von der Konzern-Einschätzung ab. Wir beurteilen dieses Risiko mit möglicher finanzieller Auswirkung für die Henkel AG & Co. KGaA als „wesentlich“.
Weitere Informationen zu den Risiken und Chancen sowie zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem finden sich auf den folgenden Seiten 122 bis 124.
Die Entwicklung der Henkel AG & Co. KGaA in ihrer Funktion als operative Holding ist wesentlich von der Entwicklung und den Ausschüttungen ihrer Beteiligungsunternehmen geprägt.
Für das Jahr 2021 erwarten wir Umsatzerlöse, die auf dem Niveau des Jahres 2020 oder leicht darüber liegen. Die dargestellte Entwicklung im Konzern wirkt sich durch Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen auch bei der Henkel AG & Co. KGaA aus. Bei einer konstanten Entwicklung des Finanzergebnisses gehen wir für das Geschäftsjahr 2021 davon aus, dass die Henkel AG & Co. KGaA einen stabilen bis leicht steigenden Bilanzgewinn erzielen wird, der es – gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung vorhandener Gewinnrücklagen – ermöglicht, unsere Aktionäre angemessen am Ergebnis des Konzerns zu beteiligen.
Den Prognosebericht des Henkel-Konzerns finden Sie auf den Seiten 137 bis 139.
Henkel ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und konsequent zu handhaben, setzen wir wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme ein. Diese haben wir zu einem Risikomanagementsystem zusammengefasst, das wir nachfolgend darstellen.
Unternehmerisches Handeln besteht auch darin, Chancen zu erschließen und zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Unternehmerische Chancen werden jedoch nicht durch unser Risikoberichterstattungssystem erfasst. Frühzeitig und regelmäßig identifizieren, analysieren und nutzen wir Chancen auf Konzernebene sowie in den einzelnen Unternehmensbereichen. Dies ist ein elementarer Bestandteil unserer Strategie. Wir beschäftigen uns dazu intensiv mit Markt- und Wettbewerbsanalysen, den relevanten Kostengrößen sowie wesentlichen Erfolgsfaktoren.
Das Risikomanagementsystem ist bei Henkel in sämtlichen Planungs-, Controlling- und Berichterstattungssystemen in den einzelnen Gesellschaften, den Unternehmensbereichen sowie auf Konzernebene integriert. Weitere wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems sind unser Frühwarnsystem und die Interne Revision. Im Rahmen der Corporate Governance tragen darüber hinaus sowohl das interne Kontrollsystem als auch das Compliance-Managementsystem zum Risikomanagement bei. Das Risikoberichterstattungssystem umfasst die systematische Identifikation, Bewertung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken. Entsprechende Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten im Risikomanagement haben wir in einer konzernweit gültigen Richtlinie geregelt. Bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Richtlinien und Systeme berücksichtigen wir neue Erkenntnisse.
Im Rahmen unserer Risikostrategie ist das Eingehen von kalkulierbaren Risiken ein immanenter Bestandteil des Geschäfts. Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden, müssen dagegen vermieden werden. Wenn dies nicht möglich ist, sind diese kritischen Risiken zu reduzieren oder zu transferieren, zum Beispiel durch Versicherungen. Gesteuert und überwacht werden die Risiken auf Ebene der einzelnen Gesellschaften, der Unternehmensbereiche sowie auf Konzernebene. Das Risikomanagement folgt somit einem ganzheitlichen, integrativen Ansatz zum systematischen Umgang mit Risiken.
Unter Risiken verstehen wir mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung von unserer Prognose führen können. Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent werden in der Prognose beziehungsweise Kurzfristplanung berücksichtigt. Risiken schätzen wir in der Regel für den einjährigen Prognosehorizont ein.
Der jährliche Risikoberichterstattungsprozess beginnt damit, dass wir wesentliche Risiken nach definierten operativen (zum Beispiel Beschaffung und Produktion) und funktionalen (zum Beispiel Informationstechnologie und Personal) Risikofeldern mithilfe von Checklisten identifizieren. Die Risiken bewerten wir in einem zweistufigen Prozess hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe. In die Berichterstattung fließen Risiken ein, deren Schadenshöhe 1 Mio Euro oder 10 Prozent des jeweiligen Nettofremdumsatzes eines Landes übersteigt und denen eine Eintrittswahrscheinlichkeit größer als null zugeordnet wird.
Wir ermitteln im ersten Schritt, soweit möglich, das Bruttorisiko und im zweiten Schritt das Nettorisiko nach Gegenmaßnahmen. Ausgangspunkt ist eine dezentrale Erfassung der Risiken auf Länderebene. Sie wird von den Regionalverantwortlichen unterstützt. Die lokal erhobenen Risiken werden anschließend von den Experten der Unternehmensbereiche und Zentralfunktionen analysiert. In einzelnen Bereichen wie Corporate Treasury werden Risiken mithilfe von Sensitivitätsanalysen beziehungsweise des „Value-at-Risk“ ermittelt. Danach werden die Risiken für die jeweiligen Führungsgremien der Unternehmensbereiche und Zentralfunktionen aufbereitet und schließlich als bereichsspezifisches Risikoinventar verabschiedet. Im Anschluss berichten wir an unser Compliance & Risk Committee, den Vorstand und die Aufsichtsgremien über die Risikosituation. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen werden der Finanzvorstand und das Compliance & Risk Committee unverzüglich informiert. Die Koordination des gesamten Prozesses sowie die Analyse der inventarisierten Risiken obliegen dem Bereich Corporate Accounting.
Der Risikoberichterstattungsprozess wird durch eine internetbasierte Software unterstützt. Sie stellt eine transparente Kommunikation im gesamten Konzern sicher. Unsere Interne Revision beurteilt in regelmäßigen Abständen die Qualität und Funktion unseres Risikomanagementsystems. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 hat der Abschlussprüfer die Struktur und Funktion unseres Risikofrüherkennungssystems gemäß Paragraf 317 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) geprüft und dessen Ordnungsmäßigkeit bestätigt.
Nachfolgend beschreiben wir gemäß Paragraf 315 Absatz 4 HGB die wesentlichen Merkmale unseres internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse. Entsprechend der Definition unseres Risikomanagementsystems liegt dessen Ziel hinsichtlich der Rechnungslegungsprozesse in der Identifizierung, Bewertung und Steuerung all jener Risiken, die einer regelkonformen Erstellung unseres Jahres- und Konzernabschlusses entgegenstehen. Dementsprechend ist es Aufgabe des hierauf bezogenen internen Kontrollsystems, durch Implementierung entsprechender Grundsätze, Verfahren und Kontrollen den regelkonformen Abschlussprozess sicherzustellen. In der Organisation des internen Kontrollsystems nimmt der Vorstand eine übergreifende Zuständigkeit auf Konzernebene wahr. Die aufeinander abgestimmten Teilsysteme des internen Kontrollsystems liegen in der Verantwortung der Bereiche Corporate Accounting, Controlling, Corporate Treasury, Compliance und Regional Finance. Innerhalb dieser Bereiche greift eine Vielzahl von Kontrollebenen ineinander. Diese werden durch umfangreiche Wirksamkeitstests der Internen Revision regelmäßig geprüft. Von den vielfältigen Kontrollprozessen in der Rechnungslegung sind einige als wesentlich hervorzuheben.
Basis für sämtliche Rechnungslegungsprozesse ist der Corporate Standard „Accounting“; er enthält detaillierte Anweisungen für die Bilanzierung und das Reporting für alle wesentlichen Sachverhalte. Dies umfasst zum Beispiel klare Vorgaben für den Prozess der Vorratsbewertung oder die Transferpreisbestimmung im Rahmen der konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen. Dieser Corporate Standard ist für den gesamten Konzern verbindlich und wird regelmäßig überarbeitet sowie vom Finanzvorstand freigegeben. Die lokalen Presidents und Finanzleiter aller konsolidierten Tochterunternehmen müssen die Einhaltung dieses Corporate Standards jährlich bestätigen.
Weitere weltweit verbindliche Verfahrensanweisungen mit Wirkung auf die Rechnungslegung enthalten vor allem unsere Corporate Standards „Treasury“ und „Investments“. Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit der Begrenzung von Zugriffsberechtigungen auf unsere Informationssysteme stellen wir in den Rechnungslegungssystemen eine Aufgabentrennung zwischen Eingaben von Vorgängen sowie deren Prüfung und Freigabe sicher. Prozessdokumentationen der operativen Abschlussprozesse gewährleisten, dass wichtige Aufgaben – etwa die Abstimmung von Forderungen und Verbindlichkeiten durch Saldenbestätigungen – klar zugeordnet sind. Darüber hinaus sind die strikten Verfügungsberechtigungen im Rahmen der Autorisierung von Verträgen, Gutschriften und Ähnlichem ebenso zu nennen wie das durchgehend implementierte Vier-Augen-Prinzip. Dies ist ebenfalls in konzernweiten Corporate Standards fixiert.
Die für Henkel wesentlichen Risiken und die entsprechenden Kontrollen in Bezug auf die regelkonforme Erstellung unseres Jahres- und Konzernabschlusses sind in einer Dokumentation zentral erfasst. Diese Dokumentation wird jährlich durch die Prozessverantwortlichen überprüft und aktualisiert. Die eingerichteten Systeme überprüfen wir regelmäßig auch hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungspotenziale. Wir erachten diese Systeme als angemessen und funktionsfähig.
Die Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt unter Berücksichtigung der genannten Corporate Standards entweder lokal durch die Gesellschaft oder durch ein Shared Service Center. Die Einzelabschlüsse werden in unser zentrales Konsolidierungssystem transferiert. Auf Konzernebene wird die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der von den Tochterunternehmen berichteten Einzelabschlüsse überprüft. Nach dem Finalisieren aller Konsolidierungsschritte wird der Konzernabschluss durch Corporate Accounting unter Einbeziehung von Fachabteilungen erstellt. Die Erstellung des zusammengefassten Lageberichts wird durch Investor Relations in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Unternehmensbereichen und Zentralfunktionen koordiniert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA und des für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten Lageberichts erfolgt durch den Vorstand, der diese Unterlagen anschließend dem Aufsichtsrat zur Billigung vorlegt.
In der Darstellung der Risiken sind die jeweiligen Maßnahmen zur Risikobegrenzung berücksichtigt (Nettobetrachtung).
Risikoart |
|
| Mögliche finanzielle Auswirkung | |
Operative Risiken |
|
|
|
|
| Moderat |
| Wesentlich | |
Produktionsrisiken |
| Moderat |
| Wesentlich |
Umfeld- und Branchenrisiken |
| Hoch |
| Wesentlich |
Funktionale Risiken |
|
|
|
|
Finanzwirtschaftliche Risiken |
|
|
|
|
| Niedrig |
| Wesentlich | |
Liquiditätsrisiko |
| Niedrig |
| Unwesentlich |
Währungsrisiko |
| Hoch |
| Wesentlich |
Zinsrisiko |
| Moderat |
| Unwesentlich |
Risiken aus Pensionsverpflichtungen |
| Moderat |
| Unwesentlich |
Risiken aus Pensionsverpflichtungen |
| Hoch |
| Wesentlich |
| Niedrig |
| Wesentlich | |
Rechtliche Risiken |
| Niedrig |
| Wesentlich |
IT- und Cyberrisiken |
| Niedrig |
| Wesentlich |
Personalrisiken |
| Moderat |
| Unwesentlich |
Risiken in Verbindung mit der Reputation des |
| Niedrig |
| Wesentlich |
Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken |
| Moderat |
| Wesentlich |
| Moderat |
| Moderat | |
Risikobeschreibung: Für unsere Beschaffungsmärkte gehen wir für das Jahr 2021 davon aus, dass die Preise für direkte Materialien gegenüber dem Niveau des Vorjahres im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich ansteigen werden. Aufgrund von geopolitischen, weltwirtschaftlichen sowie klimatischen Unsicherheitsfaktoren erwarten wir auch innerhalb des Jahres 2021 Schwankungen. Diese Unsicherheit wird insbesondere durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft verstärkt. Daraus resultierende für uns ungünstige Tendenzen bei den Rohstoffpreisen können wir nicht immer vollständig weitergeben. Daher sehen wir, gegenüber dem prognostizierten Anstieg im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich, Risiken bei wichtigen Rohstoffen und Verpackungsmaterialien sowie bezogenen Waren.
Die Segmente im Industriegüterbereich sind von Preisrisiken aus der Entwicklung globaler Rohstoffmärkte stärker betroffen als die einzelnen Segmente im Konsumgüterbereich. Aufgrund von möglichen nachfrage- oder produktionstechnisch bedingten Engpässen in den Beschaffungsmärkten bestehen zusätzliche Preis- und Lieferrisiken.
Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die COVID-19-Pandemie sowie die anhaltenden weltwirtschaftlichen, geopolitischen und auch klimatischen Risiken ein erhebliches Maß an Volatilität sowie Unsicherheit verursachen werden und in dieser Hinsicht zu steigenden Materialpreisen und Lieferengpässen führen können.
Maßnahmen: Die getroffenen Maßnahmen beinhalten eine aktive Steuerung des Lieferantenportfolios durch unser global operierendes, bereichsübergreifendes Einkaufsmanagement und den Einsatz von Strategien zur Preis- und Volumenabsicherung sowohl über Verträge als auch – wo sinnvoll und möglich – mithilfe von finanziellen Sicherungsinstrumenten. Weiterhin arbeiten wir mit interdisziplinären Teams in der Forschung und Entwicklung, im Supply-Chain-Management und im Einkauf an alternativen Formulierungen und Verpackungen, um auf unvorhergesehene Schwankungen bei Rohstoffpreisen flexibel reagieren zu können. Zudem achten wir darauf, nicht von einzelnen Lieferanten abhängig zu werden, um die von uns benötigten Güter und Dienstleistungen jederzeit beschaffen zu können. Eine außerordentlich wichtige Rolle in unserem Risikomanagement nimmt schließlich die enge Zusammenarbeit mit unseren strategischen Lieferanten ein. Auf die Risikobewertung von Lieferanten im Hinblick auf deren finanzielle Stabilität gehen wir im Kapitel „Beschaffung“ auf den Seiten 103 und 104 näher ein. Die Basis für das Risikomanagement liefert ein umfassendes Einkaufsinformationssystem. Es soll die permanente Transparenz über unser Einkaufsvolumen sicherstellen.
Auswirkung: Mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Risiken im Produktionsbereich bestehen für Henkel im Fall von zu niedriger Kapazitätsauslastung aufgrund von Volumenrückgängen sowie im Fall von ungeplanten Betriebsunterbrechungen, insbesondere bei sogenannten Single-Source-Standorten. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bestehen Risiken ferner in Form von Unterbrechungen unserer Lieferketten, regionaler und nationaler Beschränkungen der Produktionsabläufe sowie einer reduzierten Verfügbarkeit von Arbeitskräften.
Maßnahmen: Die negativen Auswirkungen möglicher Produktionsausfälle können wir durch flexible Produktionssteuerung auffangen und durch Versicherungsverträge – soweit wirtschaftlich sinnvoll – absichern. Hohe Mitarbeiterqualifikation, klar definierte Sicherheits- und Hygienestandards und die regelmäßige Wartung der Anlagen minimieren solche Produktionsrisiken. Entscheidungen über Investitionen in Sachanlagen richten sich nach festgelegten und differenzierten Zuständigkeitsregelungen und Genehmigungsprozessen. Sie beziehen alle relevanten Fachgebiete ein und sind in einer internen Richtlinie geregelt. Dabei analysieren wir Investitionen im Vorfeld detailliert auf Risikoaspekte. Projektbegleitende Prüfungen dienen als Grundlage für die Projektsteuerung und Risikoreduzierung.
Auswirkung: Mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Vor dem Hintergrund der unsicheren geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung sind wir weiteren Umfeldrisiken ausgesetzt. Ein umfassendes Risiko besteht insbesondere aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Für unser Geschäft ergeben sich hieraus Risiken insbesondere im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Eintrübung der konjunkturellen Entwicklung. So kann ein Produktionsrückgang unserer Kunden im Industriebereich mit einer geringeren Nachfrage für unsere Lösungen verbunden sein. Im Konsumentenbereich können ebenfalls nachfragebedingte Volumenrückgänge sowie veränderte Kaufgewohnheiten Risiken für unseren Umsatz begründen. Darüber hinaus sehen wir geopolitische Risiken vor allem im Zusammenhang mit einer weiteren Zunahme von Konfliktherden. Aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) ergeben sich Risiken für unser Geschäft beispielsweise durch eine mögliche Abschwächung der Konjunktur. Zudem gefährden die Auswirkungen der globalen Handelskonflikte das weltwirtschaftliche Klima. Für den Industriebereich stellt insbesondere eine verschlechterte makroökonomische Entwicklung ein Risiko dar. Für die Segmente im Konsumgüterbereich ist eine Verschlechterung des Konsumklimas relevant. Ein weiteres zentrales Risiko ergibt sich aus der zunehmenden Intensivierung des Wettbewerbs, da diese zu einem Anstieg des Preis- und Promotionsdrucks im Konsumgüterbereich führen könnte. Die weiter fortschreitende Konsolidierung im Handel und der wachsende Anteil von Handelsmarken können den Verdrängungswettbewerb im Konsumgüterbereich weiter verstärken. Darüber hinaus betrifft das hierin enthaltene Risiko der Produktsubstitution grundsätzlich alle Unternehmensbereiche. Technologischer Wandel im Rahmen der Digitalisierung kann mit Risiken für den Erfolg unserer Produkte und Prozesse verbunden sein.
Maßnahmen: Unser Fokus liegt auf einer kontinuierlichen Überwachung des Marktumfelds, um unser Portfolio und unsere Kostenstrukturen flexibel an dynamische Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus konzentrieren wir uns auf die Stärkung unserer Marken (siehe gesonderte Risikobeschreibung auf der Seite 133) und die konsequente Entwicklung von Innovationen. Innovative Produkte und Prozesse erachten wir als wesentlichen Erfolgsfaktor unseres Unternehmens, um uns von Wettbewerbern abzugrenzen. Darüber hinaus führen wir gezielte Marketing- und Vertriebsmaßnahmen durch, beispielsweise Werbung oder Promotionsaktivitäten. Zentral ist hierbei auch das Vorantreiben der Digitalisierung etwa durch eine gezielte Vermarktung unserer Produkte über eine eigene E-Commerce-Plattform für unsere Industriekunden. Auch im Konsumgütergeschäft arbeiten wir daran, unseren E-Commerce- und Direct-to-Consumer-Anteil zu stärken und auszubauen (weitere Informationen finden Sie auch unter „Marketing und Vertrieb“ auf den Seiten 112 bis 116). Zudem können wir auf mögliche Umsatzrückgänge kurzfristig mit einer flexiblen Produktionssteuerung reagieren.
Auswirkung: Mit einer als hoch eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Umsatz- und Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Das Ausfallrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Schuldner der Begleichung von Zins- und Tilgungszahlungen nicht in vollem Umfang zeitgerecht nachkommt. Der Henkel-Konzern ist insbesondere dem Ausfallrisiko von Kunden im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit ausgesetzt sowie dem Risiko einer Nichterfüllung der Vertragspartei im Rahmen finanzieller Investments. Bedingt durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die COVID-19-Pandemie, kann es zu erhöhten Ausfällen insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommen.
Maßnahmen: Um das aus dem operativen Geschäft des Henkel-Konzerns resultierende Ausfallrisiko zu reduzieren, werden die Kreditrisiken unserer Kunden im Rahmen unseres Kreditrisikomanagements, das auf Basis einer weltweit gültigen „Credit Policy“ operiert, permanent überwacht. Neben der Minimierung von Forderungsverlusten durch festgelegte Kreditlimits, kundenindividuelle Bonitätsanalysen, Risikoklassifizierungen sowie eine kontinuierliche Überwachung der Forderungsrisiken werden globale sowie zusätzlich selektiv länder- und kundenspezifische Absicherungsmaßnahmen vorgenommen. Diese umfassen Kreditversicherungen wie die globale Excess-of-Loss-Kreditversicherung, Akkreditive im Exportgeschäft sowie beispielsweise Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen.
Ausfallrisiken aus finanziellen Investments werden durch die Auswahl bonitätsstarker Kontrahenten und eine Limitierung der Anlagebeträge begrenzt. Bonität und Anlagelimite werden kontinuierlich überwacht, um bei Überschreiten festgelegter Schwellenwerte für Ratings und Credit Default Swaps (CDS) Maßnahmen ergreifen zu können. Unsere finanziellen Investments sind sowohl auf unterschiedliche Kontrahenten als auch auf verschiedene Finanzanlagen breit diversifiziert. Des Weiteren bestehen Netting-Vereinbarungen zur Aufrechnung bilateraler Forderungen und Verbindlichkeiten und es wurden mit den wesentlichen Bankpartnern sogenannte Collateral-Vereinbarungen abgeschlossen.
Auswirkung: Mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Das Liquiditätsrisiko ist definiert als Risiko, dass die Gesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht jederzeit nachkommen kann.
Maßnahmen: In der langfristigen Steuerung begegnen wir diesem Risiko dadurch, dass wir Finanzierungsinstrumente in Form von ausgegebenen Anleihen mit unterschiedlich gestaffelten Laufzeiten von bis zu sieben Jahren und unterschiedlichen Währungen einsetzen. Mithilfe unseres bestehenden „Debt-Issuance“-Programms ist dies auch kurzfristig und flexibel möglich. Unsere Kreditwürdigkeit wird regelmäßig von den Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s bewertet. Wir streben weiterhin im Rahmen der Ratingeinstufung an, den „Single A“-Zielkorridor beizubehalten. Unsere Geldanlagen erfolgen überwiegend in finanzielle Vermögenswerte, für die ein liquider Markt vorhanden ist, so dass diese zur Beschaffung von liquiden Mitteln und zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung jederzeit verkauft werden können. Für die kurzfristige Steuerung nutzen wir darüber hinaus unser Commercial-Paper-Programm in US-Dollar und Euro. Um die finanzielle Flexibilität von Henkel zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, wird die Liquidität im Konzern über Cash Pools weitgehend zentralisiert und gesteuert. Darüber hinaus verfügt der Henkel-Konzern über fest zugesagte Kreditlinien.
Auswirkung: Mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von unwesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Aus der Internationalität unserer Geschäftstätigkeit resultieren zwei Arten von Währungsrisiken. Das Transaktionsrisiko entsteht durch mögliche Wertänderungen zukünftiger Fremdwährungszahlungen aufgrund von Wechselkursschwankungen. Das Translationsrisiko beschreibt das Risiko einer Veränderung der Bilanz- sowie der Gewinn- und Verlust-Positionen einer Tochtergesellschaft aufgrund von Währungskursveränderungen bei der Umrechnung der lokalen Einzelabschlüsse in die Konzernwährung.
Maßnahmen: Transaktionsrisiken aus dem operativen Geschäft werden teilweise dadurch reduziert, dass wir unsere Produkte in den Ländern produzieren, in denen wir sie verkaufen. Verbleibende Transaktionsrisiken aus dem operativen Geschäft steuern wir aktiv durch Corporate Treasury. Wir beurteilen das spezifische Währungsrisiko und entwickeln eine Sicherungsstrategie. Zielsetzung bei der Währungsabsicherung ist das Festschreiben von Preisen auf Basis von Sicherungskursen zum Schutz vor zukünftigen ungünstigen Währungskursschwankungen. Da wir potenzielle Verluste limitieren, sind negative Auswirkungen auf das Ergebnis begrenzt. Das Transaktionsrisiko aus wesentlichen Finanzforderungen und -verbindlichkeiten wird weitestgehend gesichert. Zur Steuerung der Risiken setzen wir hauptsächlich Devisentermingeschäfte und Zinswährungsswaps ein. Die Risiken aus der Umrechnung von Ergebnissen der Tochtergesellschaften in Fremdwährungen und aus Nettoinvestitionen in ausländische Gesellschaften werden nur in Ausnahmefällen gesichert.
Auswirkung: Mit einer als hoch eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Das Zinsrisiko umfasst jeglichen potenziell negativen Einfluss von Veränderungen der Zinsen auf das Ergebnis, das Eigenkapital oder den Cashflow der aktuellen und zukünftiger Berichtsperioden. Die Liquiditäts-beschaffung und -anlage des Henkel-Konzerns findet zum größten Teil an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten statt. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie unsere Geldanlagen sind einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.
Maßnahmen: Ziel unseres zentralen Zinsmanagements ist es, durch die Wahl von Zinsbindungen und den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten das Zinsänderungsrisiko zu steuern. Die Zinsstrategie von Henkel ist darauf ausgerichtet, das Zinsergebnis des Henkel-Konzerns zu optimieren. Basis für die Entscheidungen im Zinsmanagement sind die zur Liquiditätssicherung emittierten Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Commercial Paper, die zur Geldanlage genutzten Wertpapiere und Terminanlagen sowie andere zinstragende Finanzinstrumente. In Abhängigkeit von der Zinserwartung schließt Henkel zur Optimierung der Zinsbindungsstruktur derivative Finanzinstrumente ab – im Wesentlichen Zinsswaps.
Auswirkung: Mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von unwesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Unsere Pensionsverpflichtungen sind verschiedenen Marktrisiken ausgesetzt. Die Risiken beziehen sich hierbei im Wesentlichen auf Änderungen bei den Marktzinsen, der Inflation und der Langlebigkeit. Die Risiken der Pensionsvermögen beziehen sich auf allgemeine Marktpreisrisiken.
Maßnahmen: Wir wirken den zuvor genannten Risiken durch den Grad der Ausfinanzierung sowie die Ausgestaltung der Pensionszusagen entgegen. Das interne Pensionsrisiko-Management überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit unter Einhaltung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen. Im Rahmen der Überwachung werden Richtlinien über die Steuerung und das Risikomanagement erlassen und stetig weiterentwickelt, die im Wesentlichen auf die Ausfinanzierung, Portfoliostruktur und versicherungsmathematischen Annahmen abzielen. Die zur Deckung der Pensionsverpflichtungen bestimmten Mittel werden auf Basis einer Asset-Liability-Studie angelegt, die auf den jeweiligen erwarteten Zahlungsströmen der länderspezifischen Pensionsverpflichtungen basiert. Die Finanzierungsstrategie innerhalb des Konzerns verfolgt das Ziel, eine 90- bis 100-prozentige Deckung des Anwartschaftsbarwerts der fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen durch das Pensionsvermögen zu gewährleisten.
Auswirkung: Mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von unwesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose sowie mit einer als hoch eingestuften Wahrscheinlichkeit von wesentlichen Auswirkungen auf unser Eigenkapital aus.
Risikobeschreibung: Henkel ist als weltweit operierender Konzern dem Risiko ausgesetzt, dass wesentliche politische Ereignisse in einzelnen Ländern zu einem Verlust von Vermögenswerten führen können. Darunter verstehen wir unter anderem die Verstaatlichung oder Enteignung von Vermögenswerten, Kapitaltransferverbote, Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber staatlichen Institutionen, Krieg, terroristische Anschläge sowie sonstige Unruhen.
Maßnahmen: Wir führen ein enges Monitoring der Länder auch unter Einbeziehung externer Ratings durch und stellen eine risikooptimierte Finanzierung und Repatriierung überschüssiger Liquidität sicher. Auch werden Investitionsvorhaben unter Berücksichtigung politischer Risiken bewertet und mit entsprechenden Renditeanforderungen versehen. Bei Eintreten eines wesentlichen politischen Ereignisses werden frühzeitig und zielgerichtet die Risiken analysiert und ihnen entgegengewirkt.
Auswirkung: Mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Als weltweit tätiges Unternehmen unterliegen wir im Rahmen unserer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer Reihe von Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und anderen, auch behördlichen Verfahren, an denen wir zurzeit beteiligt sind oder in Zukunft beteiligt sein könnten. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Produktfehler, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Schutzrechtsverletzungen, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz und Altlasten. Wir können nicht ausschließen, dass in bestehenden Verfahren für uns negative Entscheidungen ergehen und weitere Verfahren eröffnet werden. Auch könnte die Unsicherheit im rechtlichen Umfeld in manchen Regionen die Möglichkeit einschränken, unsere Rechte durchzusetzen.
Unser Geschäft unterliegt den jeweiligen nationalen Vorschriften sowie – im Rahmen der Europäischen Union (EU) – zunehmend auch harmonisierten, EU-weit geltenden Regelungen. Darüber hinaus bestehen in einigen Teilbereichen Auflagen aus Genehmigungsbescheiden oder Erlaubnissen. Im Rahmen der Herstellung der Produkte unterliegen wir insbesondere Vorschriften in Bezug auf Registrierung, Evaluierung, Verwendung, Lagerung, Transport und Handhabung bestimmter Substanzen sowie in Bezug auf Emissionen, Abwässer und Abfälle. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sind rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen – einschließlich Vorschriften über die Sanierung von Altlasten – zu beachten. Die für uns relevanten produktbezogenen Vorschriften betreffen vor allem Inhaltsstoffe sowie die Sicherheit bei der Herstellung und im Umgang mit Produkten und deren Inhaltsstoffen, bei deren Verpackung sowie Vermarktung. Dabei handelt es sich insbesondere um stoffrechtliche Vorschriften, Verwendungsverbote und -beschränkungen, um Prüf-, Kennzeichnungs- und Warnvorschriften sowie produkthaftungsrechtliche Regelungen. Verstöße gegen solche Regulierungen können entsprechende Verfahren auslösen beziehungsweise unsere künftige Geschäftstätigkeit beeinträchtigen.
Darüber hinaus können Änderungen vorgenannter Regelungen sowie weitere Veränderungen im regulatorischen Umfeld in Märkten, in denen wir tätig sind, wie Import- und Exportkontrollen, Zollbestimmungen und andere Handelsregulierungen sowie Preis- oder Währungsbeschränkungen, unsere Geschäfte in verschiedenen Märkten beeinflussen und damit unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen.
Auch stehen wir als weltweit tätiges Unternehmen in Geschäftsbeziehungen zu Kunden in Ländern, die Exportkontrollregulierungen, Embargos, Wirtschaftssanktionen oder anderen Formen von Handelsbeschränkungen unterliegen. Veränderungen dieser Regulierungen beziehungsweise neue oder ausgeweitete Sanktionen sowie entsprechende Initiativen von institutionellen Investoren oder nicht staatlichen Organisationen könnten zu einer Einschränkung unserer Geschäftstätigkeit in diesen Ländern oder mittelbar in anderen Ländern führen beziehungsweise uns daran hindern, Kunden und Lieferanten zu gewinnen oder zu halten.
Maßnahmen: Unsere internen Standards, Leitlinien, Verhaltensanweisungen und Schulungsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass die vorgenannten regulatorischen Anforderungen eingehalten werden und beispielsweise die Produktionsanlagen und Produkte sicher sind. Diese Vorgaben setzen wir auch im Rahmen unserer Managementsysteme um und überprüfen sie regelmäßig. Dazu gehört auch, relevante rechtliche und regulatorische Anforderungen und Veränderungen frühzeitig zu beobachten und zu bewerten.
Compliance im Sinn des Einhaltens von Gesetzen und Richtlinien ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Dazu gehört auch, relevante rechtliche und regulatorische Anforderungen und Veränderungen frühzeitig zu beobachten und zu bewerten. Darüber hinaus hat Henkel eine unternehmensweite Compliance-Organisation mit lokal beziehungsweise regional verantwortlichen Compliance Officers eingerichtet, die vom General Counsel & Chief Compliance Officer mit weltweiter Zuständigkeit geführt wird (Details finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance auf den Seiten 2 bis 23). Ferner steht unsere zentrale Rechtsabteilung in ständigem Kontakt mit lokalen Anwälten; laufende Verfahren und potenzielle Risiken werden in einem gesonderten Berichtssystem erfasst. Für bestimmte rechtliche Risiken haben wir branchenübliche Versicherungen abgeschlossen, die wir als angemessen ansehen. Eine Prognose von Verfahrensergebnissen ist jedoch vor allem in solchen Fällen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, in denen die Anspruchsteller substanzielle oder unbestimmte Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Hinblick darauf können wir keine Vorhersage darüber treffen, welche Verpflichtungen sich aus einem solchen Verfahren eventuell ergeben könnten. Daher können aus Rechtsstreitigkeiten und Verfahren auch eventuell wesentliche Verluste entstehen, die nicht durch unseren Versicherungsschutz oder durch Rückstellungen abgedeckt sind. Eventuelle Reputationsschäden sind nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Es kann auch nicht gewährleistet werden, dass Henkel auch in Zukunft einen adäquaten Versicherungsschutz zu angemessenen Bedingungen erhält.
Auswirkung: Mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Informationstechnologie (IT) ist von strategischer Bedeutung für Henkel. Unsere Geschäftsprozesse hängen in hohem Maß von internen und externen IT-Diensten, Applikationen, Netzwerken und Infrastruktursystemen ab. Wesentliche Risiken sind für uns der Ausfall oder die Störung wichtiger IT-Dienste sowie die Manipulation oder der Verlust von Daten zum Beispiel durch unautorisierten Zugriff. Dabei betrachten wir unterschiedliche interne oder externe Akteure und Bedrohungsarten wie Vorsatz, Fehler oder Naturereignisse. Ein Ausfall oder eine Störung wichtiger IT-Dienste kann dazu führen, dass entscheidende Geschäftsprozesse beeinträchtigt werden. Durch den Verlust vertraulicher Daten, beispielsweise von Rezepturen, Kundendaten oder Preislisten, könnten für uns Nachteile gegenüber Wettbewerbern oder rechtliche Verpflichtungen entstehen. Die Reputation von Henkel könnte dabei ebenfalls geschädigt werden.
Maßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit bei Henkel richten sich nach den internationalen Normen ISO 27001 und 27002. Wesentliche Bestandteile sind die Klassifizierung von Informationen und IT-Applikationen nach Anforderungen der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und des Datenschutzes sowie dementsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Darüber hinaus hat Henkel technische und organisatorische Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Behandlung von Cyberangriffen getroffen. Henkel steht in regelmäßigem Austausch mit anderen Großunternehmen, Verbänden und spezialisierten Dienstleistern, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen zu treffen.
Unsere kritischen Geschäftsprozesse werden auf redundant ausgelegten Hochverfügbarkeitssystemen betrieben, Datensicherungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik. Wir überprüfen regelmäßig unsere Restore- und Disaster-Recovery-Prozesse.
Zutritt zu Gebäuden und Räumlichkeiten mit IT-Systemen und Zugriffsberechtigungen zu unseren Informationssystemen sind auf das Mindestmaß beschränkt. In wesentlichen Geschäftsprozessen werden erforderliche Funktionstrennungen („Segregation of Duties“) technisch erzwungen.
Unsere IT-Dienste sind gegen unbefugten Zugriff von außen geschützt und werden auf dem aktuellen Stand gehalten. Unsere Systeme entwickeln wir nach bewährten Projektmanagement- und Programmänderungsverfahren weiter.
Wir unterweisen und trainieren unsere Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeitsaufgaben in der sicheren und ordnungsgemäßen Nutzung und dem Betrieb von Informationssystemen. Von unseren IT-Dienstleistern verlangen wir ein vergleichbares Niveau der IT- und Cybersicherheit.
Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird laufend von unserer Internen Revision, anderen internen Einheiten sowie unabhängigen Dritten überprüft.
Auswirkung: Mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Die Leistungsbereitschaft und die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter stellen einen zentralen Treiber des wirtschaftlichen Erfolgs von Henkel dar. Daher ist es strategisch wichtig, hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an unser Unternehmen zu binden. Bei der Auswahl und Einstellung von Talenten stehen wir im weltweiten, verstärkten Wettbewerb um die besten Talente und spüren die Auswirkungen des demografischen Wandels in vielen unserer Märkte. Hierdurch ergeben sich Risiken durch den Verlust wertvoller Mitarbeiter oder die Nichtgewinnung relevanter Fach- und Führungskräfte.
Maßnahmen: Mit gezielter Mitarbeiterförderung und Anreizsystemen wirken wir dem Risiko entgegen, wertvolle Mitarbeiter zu verlieren. Dafür sorgen ein fundierter, jährlicher Evaluierungsprozess, darauf individuell ausgerichtete und zukunftsfähige Qualifizierungsmöglichkeiten sowie leistungsbezogene Vergütungssysteme. Im Zentrum der Weiterentwicklung unserer Führungskultur stehen die Leadership Commitments, mit denen wir unseren kulturellen Wandel vorantreiben wollen. Weitere Schwerpunkte der Personalarbeit liegen auf einem weltweiten Gesundheitsmanagement und auf der Unterstützung flexibler Arbeitsmodelle zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen Herausforderungen und privaten Lebensumständen.
Dem Risiko der Nichtgewinnung der relevanten Fach- und Führungskräfte begegnet Henkel durch den kontinuierlichen Ausbau der Employer-Reputation-Initiativen und eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit Hochschulen in allen Regionen, in denen wir tätig sind. Zudem werden Talente gezielt durch soziale Medien mit authentischen Informationen aus dem täglichen Umfeld unserer Mitarbeiter angesprochen. Verstärkt wird unsere Attraktivität als Arbeitgeber durch eine fokussierte Nachwuchsförderung und spezielle Entwicklungsprogramme.
Weitergehende Informationen zu unseren Mitarbeitern finden Sie auf den Seiten 99 bis 102.
Auswirkung: Mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von unwesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Als globales Unternehmen ist Henkel dem Risiko ausgesetzt, dass die Reputation der Unternehmensmarke Henkel oder unserer Produktmarken – insbesondere im Konsumgüterbereich – im Fall negativer medialer Berichterstattung, auch in sozialen Medien, Schaden nehmen kann. Dies kann unter Umständen auch zu Umsatzeinbußen führen.
Maßnahmen: Diesen Risiken begegnen wir mit den unter den rechtlichen und regulatorischen Risiken dargestellten Maßnahmen (siehe Seiten 130 bis 131). So soll zum einen gewährleistet sein, dass unsere Produktionsanlagen und Produkte sicher sind. Zum anderen stärken wir durch unsere aktive Kommunikationsarbeit die Reputation der Unternehmensmarke und unserer Produktmarken. Diese Maßnahmen werden durch ein globales Kommunikationsnetzwerk sowie internationale und lokale Krisenmanagementsysteme mit regelmäßigen Trainings unterstützt.
Auswirkung: Mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Umsatz- und Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Henkel ist ein globales, produzierendes Unternehmen und damit Risiken in den Bereichen Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und Sozialstandards ausgesetzt, die zu möglichen Schäden an Menschen, Gütern und Reputation führen könnten. Bodenkontaminationen und damit verbundene Sanierungskosten sowie Leckagen oder anderes technisches Versagen können direkte Kosten für das Unternehmen hervorrufen. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang durch Strafen, Schadensersatzforderungen oder Reputationsschäden weitere indirekte Kosten entstehen.
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie kann es dennoch zu gesundheitlichen Risiken für die Mitarbeiter und damit verbunden auch zu Personalengpässen kommen.
Maßnahmen: Wir wirken diesen Risiken mit den bei den rechtlichen und regulatorischen Risiken beschriebenen Maßnahmen (siehe Seiten 130 bis 131) sowie mit Auditierungen, Beratungen und Schulungen entgegen. Diese vorbeugenden Maßnahmen aktualisieren wir stetig und sichern dadurch den Fortbestand von Anlagen, Sachwerten und Reputation. Durch die Einhaltung hoher technischer Standards und unserer Verhaltensregeln sowie durch die Umsetzung der relevanten rechtlichen Vorgaben sorgen wir für den Erhalt unserer Güter und setzen unsere Unternehmenswerte, zu denen auch Nachhaltigkeit gehört, um. Um der COVID-19-Pandemie zu begegnen, haben wir strikte Hygieneregeln und Schutzkonzepte an allen unseren Standorten eingeführt. Wir versorgen unsere Mitarbeiter weltweit mit Schutzausrüstung, ermöglichen Tätigkeiten im Home-Office und haben Gemeinschaftsbereiche auf Basis von strengen Abstandsregelungen optimiert.
Auswirkung: Mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Risikobeschreibung: Unternehmensstrategische Risiken können daraus resultieren, dass möglicherweise die Erwartungen, die wir in interne Projekte sowie in Akquisitionen und strategische Kooperationen gesetzt haben, nicht erfüllt werden. Die dabei getätigten Investitionen sind möglicherweise, bedingt durch sowohl interne als auch externe Einflussfaktoren, nicht so wertschaffend wie ursprünglich angenommen. Des Weiteren können einzelne Projekte durch nicht vorhersehbare Ereignisse verzögert oder sogar gestoppt werden.
Maßnahmen: Wir begegnen diesen Risiken mit einem umfassenden Projektmanagement. Der Begrenzung dieser Risiken dienen insbesondere Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der Prüfungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsphase durch unsere Fachabteilungen, gegebenenfalls unter Einbindung externer Berater. Projekttransparenz und -steuerung werden durch unsere Steuerungssysteme unterstützt.
Auswirkung: Mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von moderaten Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Unternehmerische Chancen werden auf Konzernebene und in den einzelnen Unternehmensbereichen erhoben, bewertet und im Rahmen der Strategie- und Planungsprozesse berücksichtigt. Unter den im Folgenden dargestellten Chancen verstehen wir mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von unserer Prognose führen können. Für die marktpreisbezogenen Beschaffungsmarkt- und finanzwirtschaftlichen Chancen bewerten wir dabei auch Wahrscheinlichkeiten.
Chancenbeschreibung: Den unter Beschaffungsmarktrisiken genannten Risiken auf der Seite 126 stehen auch Chancen gegenüber, dass sich die genannten Einflussfaktoren in eine für uns vorteilhafte Richtung entwickeln.
Auswirkung: Mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit gehen wir von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose aus.
Chancenbeschreibung: Sollte sich die unsichere geopolitische und makroökonomische Situation in einigen Regionen beziehungsweise die wirtschaftliche Lage in einzelnen Branchen deutlich positiver als erwartet entwickeln – beispielsweise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, – sehen wir zusätzliche Geschäftschancen.
Auswirkung: Die beschriebenen Chancen können zu wesentlichen Auswirkungen auf unsere Umsatz- und Ergebnisprognose führen.
Chancenbeschreibung: Den unter finanzwirtschaftlichen Risiken genannten Währungs- und Zinsrisiken sowie Risiken aus Pensionsverpflichtungen auf den Seiten 128 bis 130 stehen auch Chancen gegenüber, dass sich die genannten Einflussfaktoren in eine für uns vorteilhafte Richtung entwickeln.
Auswirkung: Die finanzwirtschaftlichen Chancen stufen wir wie folgt ein:
die Währungschancen mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit von wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose;
die Zinschancen mit einer als moderat eingestuften Wahrscheinlichkeit von unwesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose;
die Chancen aus Pensionsverpflichtungen mit einer als niedrig eingestuften Wahrscheinlichkeit von unwesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose sowie mit einer als hoch eingestuften Wahrscheinlichkeit von wesentlichen Auswirkungen auf unser Eigenkapital.
Chancenbeschreibung: Akquisitionen sind integraler Bestandteil unserer Strategie.
Auswirkung: Große Akquisitionen können zu wesentlichen Auswirkungen auf unsere Ergebnisprognose führen.
Chancenbeschreibung: Chancen aus überwiegend kontinuierlichen Innovationen sind integraler Bestandteil unserer Strategie und in unserer Prognose bereits berücksichtigt. Darüber hinaus bestehen Chancen einer Marktakzeptanz bei Produkteinführungen, die über die Erwartungen hinausgeht, sowie in der Entwicklung bisher nicht berücksichtigter überlegener Innovationen.
Auswirkung: Innovationen aus künftigen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten können zu wesentlichen Auswirkungen auf unsere Umsatz- und Ergebnisprognose führen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand der Henkel AG & Co. KGaA, eines wesentlichen einbezogenen Unternehmens oder des Konzerns gefährden könnten.
Im Vergleich zum Vorjahr hat die COVID-19-Pandemie zu einer wesentlichen Verschlechterung der Bedingungen für die globale Wirtschaft geführt und auch die Märkte erheblich beeinflusst. Wir haben in allen Ländern und Regionen Krisenteams aufgebaut, die die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sorgfältig überwachen und mit angemessenen Maßnahmen begrenzen. Auf Konzernebene steuert ein globales Krisenteam übergreifende Maßnahmen und koordiniert die Kommunikation im Unternehmen. Der Fokus unserer Maßnahmen liegt auf der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner sowie der Geschäftskontinuität.
Gegenüber der Darstellung der wesentlichen Risikofelder im Geschäftsbericht 2019 hat die COVID-19-Pandemie insbeson-dere zu einer Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der möglichen finanziellen Auswirkung bei den Risikofeldern Beschaffungs-, Umfeld- und Branchen-, Produktions-, Forderungsausfall-, Währungskurs- sowie Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken geführt. Innerhalb der Bewertungskategorien ergibt sich im Vergleich zur Darstellung im Geschäftsbericht 2019 bei den Beschaffungsmarktrisiken, bei den Personalrisiken und bei den Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken eine Erhöhung von einer niedrigen auf eine moderate Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei den Währungsrisiken und den Risiken aus Pensionsverpflichtungen (Einfluss auf das Eigenkapital) hat sich die Eintrittswahrscheinlichkeit von moderat auf hoch verändert. Politische Umfeldrisiken haben wir als weiteres Risikofeld dargestellt. Darüber hinaus gab es im Gesamtbild keine grundlegenden Änderungen der Risiko- beziehungsweise Chancenlage.
In Bezug auf die bei Henkel vorgenommene Kategorisierung in Risikofelder liegt weiterhin der Schwerpunkt der Risiken auf den Umfeld- und Branchenrisiken sowie den finanzwirtschaftlichen Risiken, auf die wir mit den beschriebenen Gegenmaßnahmen reagieren. Der Vorstand ist nach wie vor zuversichtlich, dass die Ertragskraft des Konzerns eine solide Grundlage für unsere künftige geschäftliche Entwicklung bildet und die notwendigen Ressourcen für eine Nutzung der Chancen zur Verfügung stellt.
Der Ausblick zur Entwicklung der Weltwirtschaft beruht auf Angaben von IHS Markit.
Nach dem deutlichen Konjunkturabschwung im Jahr 2020 im Zug der COVID-19-Pandemie wird für das Jahr 2021 eine deutliche Erholung des weltweiten Wirtschaftswachstums erwartet. IHS geht von einem spürbaren Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von etwa 4,5 Prozent aus. Allerdings besteht hohe Unsicherheit bezüglich des weiteren Verlaufs der Pandemie und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Die Entwicklung der Wirtschaft hängt dabei von mehreren kritischen Faktoren ab, wie Dauer und Intensität des weiteren Pandemieverlaufs sowie den spezifischen gesundheitspolitischen Gegenmaßnahmen.
Für die reifen Märkte wird mit einem Wachstum von etwa 3,5 Prozent gerechnet. Die nordamerikanische Wirtschaft wird voraussichtlich um etwa 4 Prozent, die westeuropäische Wirtschaft um rund 3 Prozent und die japanische Konjunktur um rund 2 Prozent wachsen.
Die Wachstumsmärkte werden 2021 voraussichtlich ein spürbares Wirtschaftswachstum von etwa 6 Prozent erzielen, wobei die Entwicklung in den einzelnen Regionen und Ländern unterschiedlich ausfallen dürfte. So wird in Asien (ohne Japan) eine Steigerung der Wirtschaftsleistung um rund 6 Prozent erwartet. Für die Region Osteuropa wird ein Wachstum von etwa 3 Prozent prognostiziert. In Afrika/Nahost wird ein Wachstum von etwa 5 Prozent und in Lateinamerika von etwa 4 Prozent erwartet.
Die Inflation soll 2021 weltweit bei rund 2 Prozent und damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Für die reifen Märkte rechnet IHS mit einer Inflation von rund 1 Prozent. In den Wachstumsmärkten wird mit einem leichten Rückgang der Inflation auf durchschnittlich etwa 3 Prozent gerechnet.
Wir gehen davon aus, dass die Preise für direkte Materialien (Rohstoffe, Verpackungen, bezogene Waren und Leistungen) im Vergleich zum Vorjahr im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich ansteigen werden.
Wir erwarten weiterhin hohe Volatilität auf den Währungsmärkten. Im Jahresdurchschnitt 2021 könnten sich einige bedeutende Währungen in den Wachstumsmärkten im Vergleich zum Jahr 2020 abschwächen. Wir erwarten einen schwächeren US-Dollar gegenüber dem Euro.
IHS erwartet, dass der private Konsum im Jahr 2021 weltweit um etwa 4,5 Prozent steigen wird. In den reifen Märkten rechnet IHS mit einer Steigerung von etwa 4 Prozent. Für die Wachstumsmärkte wird ein Wachstum des privaten Konsums um rund 5 Prozent prognostiziert.
Für den Index der Industrieproduktion wird von IHS ein Wachstum von etwa 5,5 Prozent erwartet. In den reifen Märkten wird mit einem Anstieg der Industrieproduktion um etwa 5 Prozent gerechnet. Die Wachstumsmärkte sollen einen Anstieg von etwa 6,5 Prozent verzeichnen.
Gegenüber der bedingt durch die COVID-19 Pandemie im Jahr 2020 stark rückläufigen Weltwirtschaft wird für das Jahr 2021 nach aktueller Einschätzung von einer Belebung der industriellen Nachfrage sowie einer sich im Jahresverlauf normalisierenden Nachfrage nach Konsumgütern ausgegangen. Jedoch wird derzeit nicht angenommen, dass das Vorkrisenniveau in einigen für Henkel wesentlichen Bereichen und Regionen im Jahr 2021 wieder erreicht wird. Zudem besteht eine hohe Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Infektionsraten sowie den Fortschritt der Impftätigkeit, und damit verbunden der Entwicklung der pandemiebedingten Einschränkungen.
Unserer Prognose liegt insofern die Annahme zugrunde, dass sich die Industrienachfrage und für Henkel wesentliche Bereiche des Konsumgütergeschäfts, und hier insbesondere das Friseurgeschäft, teilweise deutlich erholen. In Kategorien des Konsumgütergeschäfts, die 2020 pandemiebedingt eine erhöhte Nachfrage verzeichnen konnten, rechnen wir mit einer Normalisierung der Konsumentennachfrage. Dabei gehen wir davon aus, dass derzeit in unseren Kernregionen bestehende pandemiebedingte Beschränkungen im Verlauf des ersten Quartals aufgehoben werden und es im weiteren Jahresverlauf zu keinen weitreichenden Geschäfts- und Produktionsschließungen in der Industrie und im Handel kommen wird, wie wir sie insbesondere im zweiten Quartal 2020 verzeichnet haben.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren erwarten wir für den Henkel-Konzern im Geschäftsjahr 2021 ein organisches Umsatzwachstum von 2,0 bis 5,0 Prozent.
Für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies, dessen Entwicklung wesentlich durch die Erholung der Industrienachfrage geprägt sein wird, gehen wir von einem organischen Umsatzwachstum in der Bandbreite von 2,0 bis 6,0 Prozent aus. Für den Unternehmensbereich Beauty Care erwarten wir aus heutiger Sicht ein organisches Umsatzwachstum von 2,0 bis 6,0 Prozent. Hier dürfte sich auf Jahresbasis ein deutlicher Nachfrageanstieg im Friseurgeschäft auswirken, während wir für das Markenartikelgeschäft von einem fortgesetzten Wachstum ausgehen. Für Laundry & Home Care erwartet Henkel ein organisches Umsatzwachstum in der Bandbreite von 1,0 bis 3,0 Prozent, das im Jahresverlauf von der in einzelnen Kategorien erwarteten Normalisierung der im Vorjahr pandemiebedingt erhöhten Kundennachfrage gebremst werden dürfte.
Den Beitrag der im Jahr 2020 getätigten Akquisitionen zum Wachstum der nominalen Umsatzerlöse des Henkel-Konzerns erwarten wir im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Effekte aus den im Rahmen unseres aktiven Portfoliomanagements für 2021 angestrebten Veräußerungen und Einstellungen von Geschäftsaktivitäten, Marken und Kategorien sind in der Prognose nicht abgebildet, da deren konkrete Umsetzung und zeitliches Eintreten nicht sicher prognostizierbar sind. Aus der Umrechnung von Umsatzerlösen in Fremdwährung erwarten wir einen negativen Einfluss im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Auf die Ergebnisentwicklung von Henkel dürfte sich im Jahr 2021 insbesondere die erwartete Nachfragebelebung im Industriegeschäft und im Friseurgeschäft positiv auswirken. Gegenläufige Effekte aus steigenden Preisen für direkte Materialien, für die wir einen Anstieg im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich annehmen, sowie Belastungen aus Wechselkursveränderungen dürften dies teilweise kompensieren. Gleichzeitig führen wir unsere strikte Kostendisziplin fort.
Wir erwarten für den Henkel-Konzern eine bereinigte Umsatzrendite (EBIT-Marge) in der Bandbreite von 13,5 bis 14,5 Prozent. Für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies erwarten wir eine bereinigte Umsatzrendite zwischen 15,5 und 16,5 Prozent, für Beauty Care zwischen 10,5 und 12,0 Prozent und für Laundry & Home Care in der Bandbreite von 15,0 bis 16,0 Prozent.
Für das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS) bei konstanten Wechselkursen erwarten wir einen Anstieg in der Bandbreite von 5,0 bis 15,0 Prozent.
Darüber hinaus haben wir für 2021 die folgenden Erwartungen:
Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 250 bis 300 Mio Euro,
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte zwischen 600 und 700 Mio Euro.
Die Dividendenausschüttung der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021 soll – in Abhängigkeit von der jeweiligen Vermögens- und Ertragslage sowie des Finanzbedarfs des Unternehmens – zwischen 30 und 40 Prozent des um Sondereinflüsse bereinigten Jahresüberschusses nach nicht beherrschenden Anteilen betragen.
Für das Geschäftsjahr 2021 planen wir Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte in der Bandbreite von 600 bis 700 Mio Euro. Wir haben bedeutende Investitionen für die Stärkung unserer Innovationskraft sowie für den Ausbau und die Rationalisierung der Produktion und der Logistik vorgesehen. Zudem treiben wir die Digitalisierung von Henkel durch gezielte IT-Investitionen voran.
171 Konzernbilanz
173 Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
174Konzerngesamtergebnisrechnung
175 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
176 Konzernkapitalflussrechnung
178 Konzernanhang –
Konzernsegmentberichterstattung nach
Unternehmensbereichen
180Konzernanhang –
Berichterstattung nach Regionen
181 Konzernanhang –
Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses
193 Konzernanhang –
Erläuterungen zur Konzernbilanz
194 Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige
immaterielle Vermögenswerte
200 Sachanlagen
204 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
205 Übrige Vermögenswerte
205 Latente Steuern
205 Vorräte
206Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
207Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
207 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
208 Gezeichnetes Kapital
209Kapitalrücklage
210 Eigene Aktien
210 Gewinnrücklagen
210 Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals
210 Nicht beherrschende Anteile
210 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
222 Sonstige Rückstellungen
223 Finanzschulden
225 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
226 Übrige Verbindlichkeiten
226 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
226 Ertragsteuerverbindlichkeiten
227 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
253Konzernanhang – Erläuterungen zur
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
253 Umsatzerlöse und Grundsätze
der Ertragsrealisierung
254Kosten der umgesetzten Leistungen
254 Marketing- und Vertriebsaufwendungen
254 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
255 Verwaltungsaufwendungen
255 Sonstige betriebliche Erträge
255 Sonstige betriebliche Aufwendungen
255 Finanzergebnis
256 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
259 Nicht beherrschende Anteile
260 Konzernanhang – Weitere Angaben
260 Überleitung bereinigte Ergebnisgrößen
261 Personalaufwand und Personalstruktur
261 Aktienbasierte Vergütungsprogramme
264Angaben zur Konzernsegmentberichterstattung
267 Angaben zum Ergebnis je Aktie
(Earnings per Share)
268 Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung
271 Eventualverbindlichkeiten
271 Sonstige nicht bilanzielle Verpflichtungen
271 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen
272 Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften
272 Bezüge der Gremien
273 Entsprechenserklärung zum
Corporate Governance Kodex
273 Konzerngesellschaften und Beteiligungen
273 Honorare und Dienstleistungen
des Abschlussprüfers
274Konzernanhang – Nachtragsbericht
275Vorschlag für die Feststellung des Jahres-
abschlusses und für die Verwendung des
Bilanzgewinns der Henkel AG & Co. KGaA
276 Gremien der Henkel AG & Co. KGaA
|
|
| Anhang |
|
|
|
|
| +/- | |||||
|
|
|
|
| 100,0 |
|
| 100,0 |
| -4,3% | ||||
Kosten der umgesetzten Leistungen |
|
|
|
| - |
| -54,1 |
| - |
| -53,9 |
| -4,6% | |
Bruttoergebnis vom Umsatz |
|
|
|
|
|
| 45,9 |
|
| 46,1 |
| -3,9% | ||
Marketing- und Vertriebsaufwendungen |
|
|
| 26 |
| - |
| -24,6 |
| - |
| -27,9 |
| 8,8% |
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen |
|
|
| 27 |
| - |
| -2,5 |
| - |
| -2,6 |
| 0,5% |
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
| 28 |
| - |
| -4,8 |
| - |
| -4,9 |
| -2,0% |
Sonstige betriebliche Erträge |
|
|
| 29 |
|
| 0,8 |
|
| 0,6 |
| -28,9% | ||
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
|
|
| - |
| -0,4 |
| - |
| -0,7 |
| 65,9% | |
|
|
|
|
|
| 14,4 |
|
| 10,5 |
| -30,4% | |||
Zinsertrag |
|
|
|
|
|
| 0,1 |
|
| 0,1 |
| -9,7% | ||
Zinsaufwand |
|
|
|
|
| - |
| -0,4 |
| - |
| -0,3 |
| -37,2% |
Sonstiges Finanzergebnis |
|
|
|
|
| - |
| -0,1 |
| - |
| -0,3 |
| 289,8% |
Beteiligungsergebnis |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
|
|
|
| - |
| -0,4 |
| - |
| -0,5 |
| 6,8% | ||
|
|
|
|
|
| 14,0 |
|
| 10,0 |
| -31,5% | |||
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
|
|
| - |
| -3,5 |
| - |
| -2,6 |
| -29,2% | |
| in % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| 10,5 |
|
| 7,4 |
| -32,3% | |||
|
|
|
|
| 0,1 |
|
| 0,1 |
| -11,3% | ||||
Auf Aktionäre der Henkel AG & Co. KGaA entfallend |
|
|
|
|
|
| 10,4 |
|
| 7,3 |
| -32,5% | ||
Ergebnis je Stammaktie – unverwässert und verwässert |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| -32,6% | |||
Ergebnis je Vorzugsaktie – unverwässert und verwässert |
| in Euro |
|
|
|
|
|
|
|
|
| -32,4% | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erläuterungen unter den Textziffern 16 und 23
Erläuterungen unter den Textziffern 10 bis 15
Erläuterungen unter Textziffer 39
in Mio Euro |
|
| ||
Betriebliches Ergebnis (EBIT) |
|
| ||
Gezahlte Ertragsteuern |
| - |
| - |
Abschreibungen/Wertminderungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, |
|
| ||
Gewinne/Verluste aus immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie aus Divestments |
| - |
| - |
Veränderung der Vorräte |
|
| - | |
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
| ||
Veränderung sonstiger Vermögenswerte |
|
| - | |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
|
| ||
Veränderung anderer Verbindlichkeiten, Rückstellungen und sonstiger Passiva |
| - |
| |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
|
| ||
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen einschließlich geleisteter Anzahlungen |
| - |
| - |
Investitionen in Tochterunternehmen und sonstige Geschäftseinheiten |
| - |
| - |
Investitionen in assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen |
| - |
| - |
Erlöse aus der Veräußerung von Tochterunternehmen, sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen |
|
| ||
Erlöse aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
|
| ||
Ausgabe von Finanzforderungen an Dritte |
| - |
| |
Veränderung der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte2 |
| - |
| - |
Cashflow aus Investitionstätigkeit |
| - |
| - |
Dividenden Henkel AG & Co. KGaA |
| - |
| - |
Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner |
| - |
| - |
Erhaltene Zinsen |
|
| ||
Gezahlte Zinsen3 |
| - |
| - |
Gezahlte und erhaltene Dividenden und Zinsen |
| - |
| - |
Emission von Anleihen |
|
| ||
Rückzahlung von Anleihen |
| - |
| - |
Rückzahlung langfristiger Bankverbindlichkeiten |
|
| ||
Sonstige Veränderung der Finanzschulden |
| - |
| - |
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten |
| - |
| - |
|
|
|
|
Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite
in Mio Euro |
| 2019¹ |
| 2020 |
Zuführungen an Pensionsfonds |
| - |
| - |
Sonstige Veränderung Pensionsverpflichtungen |
|
| ||
Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien |
|
| ||
Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen bei bestehender Kontrolle |
| - |
| |
Sonstige Finanzierungsvorgänge2 |
|
| ||
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
| - |
| - |
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds |
|
| ||
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds |
|
| - | |
Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
|
| ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1.1. |
|
| ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31.12. |
|
| ||
|
|
|
|
|
in Mio Euro |
|
|
|
|
| Corporate |
| |||||
| 8.684 |
| 3.752 |
| 6.704 |
| 19.140 |
| 110 |
| 19.250 | |
Anteil am Konzernumsatz |
| 45% |
| 19% |
| 35% |
| 99% |
| 1% |
| 100% |
Umsatz 2019 |
| 9.461 |
| 3.877 |
| 6.656 |
| 19.994 |
| 121 |
| 20.114 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -8,2% |
| -3,2% |
| 0,7% |
| -4,3% |
| -9,1% |
| -4,3% |
Bereinigt um Wechselkurseffekte |
| -4,5% |
| -0,4% |
| 5,6% |
| -0,3% |
| – |
| -0,4% |
Organisch |
| -4,2% |
| -2,8% |
| 5,6% |
| -0,7% |
| – |
| -0,7% |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 2020 |
| 1.248 |
| 246 |
| 688 |
| 2.181 |
| -162 |
| 2.019 |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 2019 |
| 1.631 |
| 418 |
| 973 |
| 3.022 |
| -123 |
| 2.899 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -23,5% |
| -41,2% |
| -29,3% |
| -27,8% |
| – |
| -30,4% |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) 2020 |
| 14,4% |
| 6,6% |
| 10,3% |
| 11,4% |
| – |
| 10,5% |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) 2019 |
| 17,2% |
| 10,8% |
| 14,6% |
| 15,1% |
| – |
| 14,4% |
| 1.320 |
| 377 |
| 1.004 |
| 2.701 |
| -122 |
| 2.579 | |
Bereinigtes betriebliches Ergebnis (bereinigtes EBIT) 2019 |
| 1.712 |
| 519 |
| 1.096 |
| 3.328 |
| -108 |
| 3.220 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -22,9% |
| -27,5% |
| -8,4% |
| -18,8% |
| – |
| -19,9% |
Bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) 2020 |
| 15,2% |
| 10,0% |
| 15,0% |
| 14,1% |
| – |
| 13,4% |
Bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) 2019 |
| 18,1% |
| 13,4% |
| 16,5% |
| 16,6% |
| – |
| 16,0% |
Eingesetztes Kapital 2020¹ |
|
|
|
|
| 142 |
| |||||
Eingesetztes Kapital 2019¹ |
| 9.464 |
| 4.131 |
| 7.722 |
| 21.316 |
| 144 |
| 21.460 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -1,7% |
|
|
|
| – |
| ||||
| 13,4% |
|
|
|
| – |
| |||||
| 17,2% |
| 10,1% |
| 12,6% |
| 14,2% |
| – |
| 13,5% | |
Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite
in Mio Euro |
| West- |
| Ost- |
| Afrika/ |
| Nord- |
| Latein- |
| Asien/ |
| Corporate |
| Konzern |
Umsatz 2020¹ |
| 5.782 |
| 2.919 |
| 1.208 |
| 5.173 |
| 1.090 |
| 2.968 |
| 110 |
| 19.250 |
Umsatz 2019¹ |
| 6.017 |
| 2.999 |
| 1.302 |
| 5.276 |
| 1.295 |
| 3.105 |
| 121 |
| 20.114 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -3,9% |
| -2,7% |
| -7,2% |
| -2,0% |
| -15,8% |
| -4,4% |
| – |
| -4,3% |
Organisch |
| -4,4% |
| 7,1% |
| 7,0% |
| -2,2% |
| -0,5% |
| -1,6% |
| – |
| -0,7% |
Anteil am Konzernumsatz 2020 |
| 30% |
| 15% |
| 6% |
| 27% |
| 6% |
| 15% |
| 1% |
| 100% |
Anteil am Konzernumsatz 2019 |
| 30% |
| 15% |
| 7% |
| 26% |
| 6% |
| 15% |
| 1% |
| 100% |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 2020 |
| 1.457 |
| 228 |
| 31 |
| -88 |
| 69 |
| 484 |
| -162 |
| 2.019 |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 2019 |
| 1.725 |
| 278 |
| 106 |
| 337 |
| 145 |
| 431 |
| -123 |
| 2.899 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
| -15,5% |
| -18,0% |
| -70,2% |
| -126,1% |
| -52,5% |
| 12,2% |
| – |
| -30,4% |
Bereinigt um Wechselkurseffekte |
| -15,6% |
| 0,3% |
| -53,8% |
| -124,8% |
| -36,3% |
| 15,2% |
| – |
| -26,6% |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) 2020 |
| 25,2% |
| 7,8% |
| 2,6% |
| -1,7% |
| 6,3% |
| 16,3% |
| – |
| 10,5% |
Umsatzrendite (EBIT-Marge) 2019 |
| 28,7% |
| 9,3% |
| 8,1% |
| 6,4% |
| 11,2% |
| 13,9% |
| – |
| 14,4% |
|
|
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1Nach Sitz der Gesellschaft. |
Die in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen einschließlich der Henkel AG & Co. KGaA erzielten im Jahr 2020 einen Umsatz in Höhe von 2.281 Mio Euro (Vorjahr: 2.382 Mio Euro). Von den in den USA ansässigen Tochterunternehmen wurden im Jahr 2020 Umsätze in Höhe von 4.819 Mio Euro (Vorjahr: 4.899 Mio Euro) erzielt. Die in China ansässigen Tochterunternehmen erzielten im Jahr 2020 einen Umsatz in Höhe von 1.368 Mio Euro (Vorjahr: 1.390 Mio Euro). In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 entfielen auf keinen Einzelkunden mehr als 10 Prozent der Gesamtumsätze.
Von den insgesamt zum 31. Dezember 2020 im Henkel-Konzern bilanzierten langfristigen Vermögenswerten (ohne Finanzinstrumente und Aktive latente Steuern) in Höhe von 19.944 Mio Euro (Vorjahr: 21.275 Mio Euro) entfielen 2.751 Mio Euro (Vorjahr: 2.497 Mio Euro) auf die in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen einschließlich der Henkel AG & Co. KGaA. Die in den USA ansässigen Tochterunternehmen bilanzierten zum 31. Dezember 2020 langfristige Vermögenswerte (ohne Finanzinstrumente und Aktive latente Steuern) in Höhe von 10.450 Mio Euro (Vorjahr: 11.723 Mio Euro).
Der Konzernabschluss der Henkel AG & Co. KGaA (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 4724), Düsseldorf, zum 31. Dezember 2020 ist aufgestellt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie gemäß der Verordnung Nummer 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie unter Beachtung des Paragrafen 315e Handelsgesetzbuch (HGB). Dem Abschluss liegt der Grundsatz der Unternehmensfortführung zugrunde. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 der Henkel AG & Co. KGaA erstellt.
Die Abschlussprüfer PwC beziehungsweise andere beauftragte Prüfungsgesellschaften haben die Abschlüsse der wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen geprüft. Der Vorstand der Henkel Management AG – die persönlich haftende Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA – hat den Konzernabschluss am 30. Januar 2021 aufgestellt sowie zur Weitergabe an den Aufsichtsrat und zur Veröffentlichung freigegeben.
Die funktionale Währung der Henkel AG & Co. KGaA und die Berichtswährung des Konzerns ist Euro. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio Euro) angegeben. Alle Werte sind jeweils für sich gerundet; bei der Addition der Werte kann es daher zu Abweichungen von den angegebenen Summen kommen. Um die Klarheit und Aussagefähigkeit des Konzernabschlusses zu verbessern, werden sowohl in der Konzernbilanz als auch in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Konzernanhang gesondert ausgewiesen.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind neben der Henkel AG & Co. KGaA als oberstem Mutterunternehmen 22 inländische und 193 ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die Henkel AG & Co. KGaA beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Gesellschaften mit einer Beteiligung von nicht mehr als der Hälfte der Stimmrechte werden voll konsolidiert, sofern die Henkel AG & Co. KGaA aufgrund von Verträgen oder Rechten zur Bestellung von Gremien Beherrschung im Sinn des IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ besitzt.
Die Henkel AG & Co. KGaA stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, dem die Henkel AG & Co. KGaA sowie deren Tochterunternehmen angehören.
Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Änderungen des Konsolidierungskreises:
Stand 1. Januar 2020 |
| 215 |
Zugänge |
| 11 |
Verschmelzungen |
| -7 |
Abgänge |
| -3 |
Stand 31. Dezember 2020 |
| 216 |
Weitere Details hierzu erläutern wir im folgenden Kapitel „Akquisitionen und Divestments“.
Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer ruhenden oder nur geringen Geschäftstätigkeit für den Konzern sowie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, werden grundsätzlich nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungen an entsprechenden Tochterunternehmen werden vereinfachend mit ihren Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt. Die gesamten Bilanzsummen dieser Gesellschaften ergeben weniger als 1 Prozent der Konzernbilanzsumme; die Summe der Umsatzerlöse und der Ergebnisse nach Steuern beläuft sich ebenfalls auf unter 1 Prozent des Konzernergebnisses.
Mit Wirkung zum 1. September 2020 hat Henkel 75 Prozent der Anteile an einer Holding-Gesellschaft erworben, deren Tochtergesellschaften das Geschäft mit den drei Premium-Direct-to-Consumer-Marken HelloBody, Banana Beauty und Mermaid+Me betreiben. Der vorläufige Kaufpreis betrug 299 Mio Euro und wurde aus Barmitteln beglichen. Bezüglich der verbleibenden 25 Prozent der Anteile sind zwischen Henkel und den Veräußerern Put- und Call-Optionen abgeschlossen worden. Da die nicht beherrschenden Anteile dem Henkel-Konzern wirtschaftlich noch nicht zuzurechnen sind, erfolgt die Bilanzierung der den Minderheitsgesellschaftern gewährten Put-Option auf die nicht beherrschenden Anteile gemäß der „Present Access Method“. Die nicht beherrschenden Anteile werden in der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung weiterhin ausgewiesen. Für die Verpflichtung aus der den Minderheitsgesellschaftern gewährten Put-Option wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des diskontierten erwarteten Kaufpreises angesetzt und über das Eigenkapital folgebewertet. Die Verbindlichkeit betrug zum 31. Dezember 2020 191 Mio Euro. Ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert von 238 Mio Euro wurde aktiviert. Mit dieser Akquisition baut der Bereich Beauty Care seine Direct-to-Consumer-Aktivitäten deutlich aus und ergänzt starke digitale Fähigkeiten bei Themen wie Performance Marketing, Analytics und agiler Innovation.
Darüber hinaus hat Henkel am 2. November 2020 den Erwerb des Geschäfts mit Dichtstoffen für Konsumenten unter der lizenzierten Marke GE vollzogen. Der finale Kaufpreis betrug 153 Mio Euro und wurde aus Barmitteln beglichen. Ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert von 133 Mio Euro wurde aktiviert.
Die vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwerte der zuvor genannten Akquisitionen repräsentieren sowohl das Wachstumspotenzial der erworbenen Geschäfte als auch jeweils durch den Erwerb entstandene offensive sowie defensive Synergien.
Darüber hinaus haben wir den Anteil an unserer Tochtergesellschaft Persil Service GmbH, Düsseldorf, von 45 Prozent auf 75 Prozent erhöht. Die Anschaffungskosten der zusätzlichen Anteile betrugen 4 Mio Euro.
Die Zuordnung des Kaufpreises zu den erworbenen Vermögenswerten und Schulden entsprechend IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ für die mit Wirkung 1. September 2020 erworbenen Anteile an der Henkel Beauty & IB Holding GmbH, deren Tochtergesellschaften das Geschäft mit den Marken HelloBody, Banana Beauty und Mermaid+Me betreiben, sowie des mit Wirkung zum 2. November 2020 erworbenen Geschäfts mit Dichtstoffen für Konsumenten unter der lizenzierten Marke GE sind, da bestimmte bewertungsrelevante Informationen noch nicht vorliegen, noch nicht final abgeschlossen. Dabei ist auch und vor allem die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der im Rahmen der Akquisition erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte, Rückstellungen und latenten Steuern sowie des daraus resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerts noch nicht finalisiert.
Die beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sind aus den Verträgen und den uns zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt vorliegenden Eröffnungsbilanzen ermittelt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Henkel-Konzerns wurden angewandt.
in Mio Euro |
| Beizulegender |
Geschäfts- oder Firmenwerte |
| 375 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
| 126 |
Sachanlagen |
| 4 |
Übriges langfristiges Vermögen |
| 4 |
Langfristige Vermögenswerte |
| 509 |
Vorräte |
| 10 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 3 |
Flüssige Mittel |
| 8 |
Übrige kurzfristige Vermögenswerte |
| 13 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
| 33 |
Aktiva insgesamt |
| 542 |
Nettovermögen |
| 478 |
Langfristige Verbindlichkeiten |
| 39 |
Übrige kurzfristige Rückstellungen/Verbindlichkeiten |
| 15 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
| 11 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
| 25 |
Passiva insgesamt |
| 542 |
|
Wäre der Erwerb aller zuvor genannten Akquisitionen bereits zum 1. Januar 2020 erfolgt und wären somit seitdem deren Geschäftsaktivitäten einbezogen gewesen, hätten diese im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 die Umsatzerlöse des Henkel-Konzerns um 212 Mio Euro und das Ergebnis nach Steuern unter Berücksichtigung von Akquisitionsnebenkosten um 11 Mio Euro erhöht.
Tatsächlich trugen die Geschäfte mit 42 Mio Euro zu den Umsatzerlösen und 0,3 Mio Euro zum Ergebnis nach Steuern bei. Die Akquisitionsnebenkosten betrugen insgesamt 2 Mio Euro.
Am 1. April 2020 haben wir unser asiatisches Geschäft mit Oberflächenreinigern in der Halbleiter- und LCD-Industrie verkauft. Der Verkaufspreis betrug rund 51 Mio Euro.
Die Abschlüsse der Henkel AG & Co. KGaA und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften haben wir unter Beachtung einheitlich geltender Ansatz- und Bewertungsvorschriften auf den einheitlichen Bilanzstichtag des Konzerns aufgestellt. Die Unternehmen werden beginnend mit dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem der Konzern die Möglichkeit der Beherrschung erlangt.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse, die aus konzerninternen Lieferungen in das Anlage- und in das Vorratsvermögen stammen, werden im Konzernabschluss eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Diese Methode schreibt vor, dass bei Unternehmenszusammenschlüssen im Rahmen einer Neubewertung zum Erwerbszeitpunkt sämtliche stillen Reserven und stillen Lasten des übernommenen Unternehmens aufgedeckt und alle identifizierbaren Immateriellen Vermögenswerte gesondert ausgewiesen werden. Dies ist der Fall, wenn sie eindeutig abgrenzbar sind oder ihr Ansatz auf einem vertraglichen oder anderen Recht basiert. Ein sich nach der Kaufpreisallokation ergebender aktiver Unterschiedsbetrag zwischen Akquisitionskosten und (anteiligem) Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die den Tochterunternehmen zuzuordnen sind, werden in deren funktionaler Währung geführt.
Bei der erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Gesellschaften in den Konsolidierungskreis werden deren Beteiligungsbuchwerte bei der jeweiligen Muttergesellschaft mit den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verrechnet. Bedingte Kaufpreisbestandteile („Contingent Consideration“) werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Spätere Wertänderungen führen nicht zu einer Anpassung der Bewertung zum Erwerbszeitpunkt. (Anschaffungsneben-)Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen stehen, werden nicht in den Kaufpreis einbezogen. Stattdessen werden sie in der Periode ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst.
Bei der Bilanzierung von Erwerben von weniger als 100 Prozent der Anteile an einem Unternehmen werden die nicht beherrschenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert des anteiligen bilanzierten Nettovermögens bewertet. Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile werden im Henkel-Konzern nach der sogenannten „Present Access Method“ bilanziert, sofern wirtschaftlich nicht bereits ein Erwerb der ausstehenden Minderheitsanteile vorliegt. Im Rahmen der Methode wird für die Verpflichtung aus der gewährten Put-Option eine finanzielle Verbindlichkeit angesetzt und über das Eigenkapital folgebewertet. Die nicht beherrschenden Anteile werden in der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung weiterhin ausgewiesen.
Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen, durch die sich die Beteiligungsquote des Konzerns ohne Verlust der Kontrolle vermindert oder erhöht, bilden wir als erfolgsneutrale Transaktion zwischen Eigenkapitalgebern ab.
Sobald die Kontrolle über ein Tochterunternehmen nicht mehr besteht, werden alle Vermögenswerte und Schulden sowie die nicht beherrschenden Anteile und die kumulierten Währungsgewinne beziehungsweise -verluste ausgebucht. Wenn Henkel an der nicht konsolidierten Gesellschaft weiterhin nicht beherrschende Anteile besitzt, werden diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Das Ergebnis der Entkonsolidierung wird in den Sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise Aufwendungen ausgewiesen.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der Konzern einen Stimmrechtsanteil von 20 Prozent oder mehr hält. Soweit ein Konzernunternehmen mit einem assoziierten Unternehmen Transaktionen durchführt, werden daraus resultierende Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen eliminiert.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich gemäß der Equity-Methode bilanziert. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die für den Konzern sowie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, werden vereinfachend mit ihren Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt.
Der Buchwert der im Konzern nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 0 Mio Euro (Vorjahr: 0 Mio Euro).
Die Jahresabschlüsse einschließlich der im Rahmen der Erwerbsmethode aufgedeckten stillen Reserven und Lasten der Konzerngesellschaften sowie die aus der Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte und die Kapitalflussrechnung werden gemäß IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung ist die Währung, in der eine ausländische Gesellschaft überwiegend ihre Mittel erwirtschaftet und Zahlungen leistet. Da die funktionale Währung bei den Konzerngesellschaften in der Regel die jeweilige Landeswährung ist, werden die Vermögenswerte und Schulden zu Stichtagskursen sowie die Aufwendungen und Erträge zum Transaktionskurs – approximiert durch Jahresdurchschnittskurse – umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden zu historischen Kursen geführt. Der Unterschiedsbetrag, der sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt, wird im Eigenkapital gesondert unter dem Posten „Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals“ beziehungsweise „Nicht beherrschende Anteile“ ausgewiesen und bleibt ohne Auswirkung auf den Jahresüberschuss, bis die Anteile an der Konzerngesellschaft veräußert werden.
Transaktionen in fremder Währung werden in den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Die finanziellen Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden erfolgswirksam zum Stichtagskurs bewertet. Für die Umrechnung der wesentlichen Währungen im Konzern haben wir folgende Wechselkurse für einen Euro zugrunde gelegt:
|
|
|
| Durchschnittskurs |
| Stichtagskurs 31. Dezember | ||||
|
| ISO-Code |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
Chinesischer Yuan |
| CNY |
| 7,74 |
| 7,87 |
| 7,82 |
| 8,02 |
Mexikanischer Peso |
| MXN |
| 21,56 |
| 24,52 |
| 21,22 |
| 24,42 |
Polnischer Zloty |
| PLN |
| 4,30 |
| 4,44 |
| 4,26 |
| 4,56 |
Russischer Rubel |
| RUB |
| 72,48 |
| 82,66 |
| 69,96 |
| 91,47 |
Türkische Lira |
| TRY |
| 6,36 |
| 8,05 |
| 6,68 |
| 9,11 |
US-Dollar |
| USD |
| 1,12 |
| 1,14 |
| 1,12 |
| 1,23 |
|
Unsere im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden detailliert im Rahmen der Erläuterung der einzelnen Bilanzposten im Anhang beschrieben. Darüber hinaus werden die für den Henkel-Konzern relevanten Angaben zu den Finanzinstrumenten nach Klassen gemäß IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ sowie zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte und zu den derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten (Textziffer 23 auf den Seiten 199 bis 224) dargestellt. Im Geschäftsjahr erstmalig angewandte Änderungen in den International Financial Reporting Standards werden im Kapitel „Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)“ auf den Seiten 161 bis 164 erläutert. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von überarbeiteten und neuen Standards erfolgen rückwirkend, sofern der Effekt wesentlich und keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode werden so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewandt worden wären.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses müssen wir Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen. Diese haben Einfluss auf die angegebenen Beträge für Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Berichtszeitraums. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und werden fortlaufend überprüft. Anpassungen bezüglich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen berücksichtigen wir in der Periode der Änderung, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Eine Änderung wird in der Periode der Änderung und in späteren Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch spätere Perioden betrifft. Beurteilungen des Vorstands hinsichtlich der Anwendung der IFRS, die wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, werden insbesondere bei den erläuternden Angaben zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und Sonstigen immateriellen Vermögenswerten (siehe Textziffer 1 auf den Seiten 166 bis 171), zu den in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechten an Leasinggegenständen (siehe Textziffer 2 auf den Seiten 172 bis 175), zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Textziffer 16 auf den Seiten 182 bis 193), zu den Sonstigen Rückstellungen (siehe Textziffer 17 auf den Seiten 194 und 195), zu den Finanzinstrumenten (siehe Textziffer 23 auf den Seiten 199 bis 224), zu den Umsatzerlösen (siehe Textziffer 24 auf den Seiten 225 und 226), zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (siehe Textziffer 22 auf Seite 198 sowie Textziffer 32 auf den Seiten 228 bis 230) sowie zu den Aktienbasierten Vergütungsprogrammen (siehe Textziffer 36 auf den Seiten 233 bis 236) dargestellt.
Aufgrund der weltweit herrschenden COVID-19-Pandemie unterliegen die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Schätzungen in einigen Bereichen größeren Unsicherheiten. Besonders betroffen hiervon sind Schätzungen im Rahmen der Ermittlung möglicher Wertminderungen nichtfinanzieller Vermögenswerte, wie der Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Insbesondere die erhöhten Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Cashflows haben daher in den im Rahmen der Werthaltigkeitstests durchgeführten Sensitivitätsanalysen Berücksichtigung gefunden (siehe Textziffer 1 auf den Seiten 166 bis 171).
Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bewertung von Finanzinstrumenten sind in Textziffer 23 auf den Seiten 199 bis 224 zu finden.
Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die wir unter Textziffer 1 auf den Seiten 166 bis 171 erläutern, und die Segmentberichterstattung, die wir unter Textziffer 37 auf den Seiten 236 bis 238 erläutern. Bei gewährten Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile ist eine Einschätzung erforderlich, ob die Anteile wirtschaftlich dem Henkel-Konzern bereits zuzurechnen sind oder nicht und damit, ob die sogenannte „Present Access Method“ Anwendung findet.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Zuordnung des Kaufpreises für den Erwerb aller Anteile an der Deva Parent Holdings, Inc., New York City, USA, und der Mehrheit der Anteile an der eSalon.com LLC, Los Angeles, USA, finalisiert. Infolgedessen wurden die Vorjahreswerte angepasst. Im Rahmen der Anpassung wurden die Immateriellen Vermögenswerte um 4 Mio Euro und die Aktiven latenten Steuern um 12 Mio Euro erhöht. Bei den Kurzfristigen Vermögenswerten wurde der Vorjahreswert um insgesamt 10 Mio Euro verringert. Im Gegenzug wurde bei den Passiven latenten Steuern eine Verringerung um 13 Mio Euro und bei den kurzfristigen Sonstigen Rückstellungen eine Erhöhung in Höhe von 19 Mio Euro reflektiert.
|
| Anpassungen |
| |||
Geschäfts- oder Firmenwerte |
| 12.922 |
| 51 |
| 12.972 |
Sonstige immaterielle |
| 4.324 |
| -46 |
| 4.278 |
Sachanlagen |
| 3.775 |
| – |
| 3.775 |
Aktive latente Steuern |
| 863 |
| 12 |
| 875 |
Langfristige Vermögenswerte |
| 22.263 |
| 16 |
| 22.279 |
Vorräte |
| 2.193 |
| -6 |
| 2.187 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 3.413 |
| 2 |
| 3.415 |
Ertragsteuererstattungs- |
| 225 |
| -3 |
| 222 |
Übrige Vermögenswerte |
| 473 |
| -1 |
| 472 |
Zahlungsmittel und |
| 1.462 |
| -2 |
| 1.460 |
| 9.140 |
| -10 |
| 9.130 | |
| 31.403 |
| 6 |
| 31.409 | |
|
|
|
|
|
|
|
| 18.611 |
| – |
| 18.611 | |
Passive latente Steuern |
| 815 |
| -13 |
| 802 |
| 4.271 |
| -13 |
| 4.258 | |
Sonstige Rückstellungen |
| 1.634 |
| 19 |
| 1.653 |
| 8.521 |
| 19 |
| 8.540 | |
Passiva insgesamt |
| 31.403 |
| 6 |
| 31.409 |
|
Infolge der Überarbeitung des Rahmenkonzepts der IFRS wurden in verschiedenen Standards entsprechende Verweise hierauf aktualisiert. Die in erster Linie redaktionellen Änderungen haben keinen unmittelbaren Einfluss auf den Konzernabschluss.
Mit den Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler“ wurde die Definition des Begriffs der „Wesentlichkeit“ von Informationen enger gefasst. Während diese bislang daran geknüpft wurde, dass ein Auslassen oder die fehlerhafte Darstellung dieser Informationen zu einer Beeinflussung der Abschlussadressaten führen kann, gilt eine Information nun auch dann als wesentlich, wenn die Verschleierung durch unwesentliche Informationen eine beeinflussende Wirkung haben kann. Dies gilt dabei bereits dann, wenn eine solche Wirkung vernünftigerweise zu erwarten ist. Allerdings ist hierbei gemäß der neuen Definition nur Bezug auf die primären Abschlussadressaten zu nehmen. Wenngleich die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 zu einer engeren Fassung des Wesentlichkeitsbegriffs führen, sind hieraus aktuell keine konkreten Auswirkungen auf den Konzernabschluss erkennbar.
Mit den an IFRS 3 vorgenommenen Anpassungen hat der Standardsetter die Definition eines „Geschäftsbetriebs“ in der Weise präzisiert, als dass ein solcher nur dann vorliegt, wenn neben Ressourcen auch ein substanzieller Prozess erworben wird und diese zusammen wesentlich zu der Fähigkeit beitragen, Output zu generieren. Die Analyse, ob ein Marktteilnehmer die Fähigkeit besitzt, fehlende Elemente zu ersetzen, wurde nunmehr gestrichen. Zudem wurde festgelegt, dass bei der Übernahme eines Unternehmens, das noch keine Umsatzerlöse erzielt, zusätzlich die organisierte Belegschaft übernommen werden muss, damit von dem Erwerb eines Geschäftsbetriebs ausgegangen werden kann. Liegt insgesamt kein Erwerb eines Geschäftsbetriebs vor, ist IFRS 3 nicht anwendbar, das heißt, dass beispielsweise kein Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts infrage kommt. Aufgrund der nun enger gefassten Definition eines Geschäftsbetriebs kann es im Henkel-Konzern zukünftig dazu kommen, dass einige Akquisitionen nicht mehr gemäß IFRS 3 abgebildet werden, sondern als Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten.
Aufgrund der Ablösung von Referenzzinssätzen im Zug der sogenannten IBOR-Reform hat der Standardsetter im Rahmen der Phase 1 des entsprechenden Projekts des International Accounting Standards Board (IASB) in den die Bilanzierung und Darstellung von Finanzinstrumenten betreffenden Standards IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und IFRS 7 Änderungen vorgenommen, die die weitergehende Anwendung von Hedge Accounting auf Sicherungsbeziehungen ermöglichen, die unmittelbar von der IBOR-Reform betroffen sind. So kann der hochwahrscheinliche Eintritt der im Rahmen von Cashflow Hedges designierten Zahlungsströme, die von einem IBOR abhängig sind, vereinfacht dargelegt werden. Gleiches gilt für die Effektivität der Sicherungsbeziehungen. Im Henkel-Konzern bestand im Geschäftsjahr kein Anwendungsfall für die Vereinfachungsregeln, sodass die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten.
Die Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ ermöglichen es Leasingnehmern im Fall von unmittelbar aufgrund der COVID-19-Pandemie erhaltenen Mietkonzessionen, wie beispielsweise Zahlungserlassen oder Stundungen von Leasingzahlungen, auf eine eventuell erforderliche Behandlung als Modifikation des Leasingvertrags zu verzichten. Stattdessen können die Veränderungen in den Zahlungsströmen in der Regel wie variable Leasingzahlungen behandelt werden. Die Ausnahme von der Anwendung der allgemeinen Regelungen zu Modifikationen bezieht sich nur auf Mietkonzessionen, die bis zum 30. Juni 2021 erhalten wurden. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Henkel-Konzern keine entsprechenden Mietkonzessionen erhalten, weshalb die Regelung keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von Henkel hatte.
Die folgenden Rechnungslegungsvorschriften wurden bereits in EU-Recht übernommen („Endorsement“), sind jedoch im Geschäftsjahr 2020 noch nicht anzuwenden oder wurden vom Henkel-Konzern nicht freiwillig vorzeitig angewandt:
|
| Anzuwenden für |
IFRS 4 (Amendment) „Vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9“ |
| 1. Januar 2021 |
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 |
| 1. Januar 2021 |
Aus den noch nicht angewandten Rechnungslegungsvorschriften und Änderungen an bestehenden Standards sind insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.
Mit der Anpassung an IFRS 4 „Versicherungsverträge“ wird es Versicherungsunternehmen gestattet, vorübergehend weiterhin IAS 39 anstelle von IFRS 9 für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten anzuwenden, bis die Anwendung von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ erfolgt.
Im Rahmen der Phase 2 des Projekts des IASB zur sogenannten IBOR-Reform wurden weitere Erleichterungen hinsichtlich zinstragender originärer Finanzinstrumente sowie Erleichterungen bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen beschlossen. Im Gegensatz zur Phase 1 des Projekts beziehen sich die weitergehenden Änderungen an den bestehenden Standards, IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 nun auf die Auswirkungen des tatsächlichen Austauschs der Referenzzinssätze. So ist beispielsweise als Erleichterung bei der Bilanzierung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten der Austausch des Referenzzinssatzes über eine Anpassung des Effektivzinssatzes abbildbar. Daneben dürfen zum Beispiel im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen designierte Grund- und Sicherungsgeschäfte im Hinblick auf den geänderten Referenzzinssatz angepasst werden.
Im Geschäftsjahr 2020 hat das IASB die folgenden für Henkel relevanten Standards und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch die Übernahme in EU-Recht erfordert:
Aus den noch nicht in EU-Recht übernommenen Rechnungslegungsvorschriften und Änderungen an bestehenden Standards sind insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.
Durch die jährlichen Verbesserungen des Zyklus 2018–2020 der IFRS werden vier Standards geändert. Die Änderungen an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ sieht vor, dass in Fällen, in denen ein Tochterunternehmen die IFRS erst nach seinem Mutterunternehmen erstmalig im Einzelabschluss anwendet, neben den Vermögenswerten und Schulden auch die kumulierten Umrechnungsdifferenzen mit den Werten übernommen werden können, wie sie im Konzernabschluss angesetzt werden. Allerdings sind diese um Konsolidierungsanpassungen sowie etwaige Anpassungen, die das Mutterunternehmen im Rahmen der Anwendung von IFRS 3 im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens vorgenommen hat, zu bereinigen.
Mit den Änderungen an IFRS 9 stellt der Standardsetter klar, welche Gebühren in den sogenannten 10-Prozent-Test einzubeziehen sind, mit dem festgestellt werden kann, ob eine Veränderung der Zahlungsströme aus einer finanziellen Verbindlichkeit eine substanzielle Modifikation darstellt, die zur Ausbuchung der Verbindlichkeit führt. Die einzubeziehenden Gebühren umfassen demnach ausschließlich Gebühren und Kosten, die vom Schuldner an den Gläubiger oder umgekehrt gezahlt werden beziehungsweise deren Zahlung im Namen der beiden Parteien erfolgt.
Im Rahmen der jährlichen Verbesserungen wurde zudem ein Beispiel in den Illustrative Examples zu IFRS 16 angepasst, das bislang vielfach zu Missverständnissen hinsichtlich der Klassifizierung von Zahlungen des Leasinggebers an den Leasingnehmer im Zusammenhang mit Mietereinbauten geführt hatte. Die Verweise auf vom Leasinggeber geleistete Zahlungen wurden in dem Beispiel gestrichen, sodass gemäß der allgemeinen Regelungen des Standards entsprechende Zahlungen nur dann einen Leasinganreiz darstellen, wenn es sich bei den Mietereinbauten um einen Vermögenswert des Leasingnehmers handelt.
Des Weiteren wurden Änderungen an IAS 41 „Landwirtschaft“ vorgenommen, die sich auf die Berücksichtigung von Steuern bei Erst- und Folgebewertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beziehen.
Bedingt durch das bereits im Jahr 2018 veröffentlichte überarbeitete Rahmenkonzept der IFRS wurden entsprechende Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 angepasst sowie eine Klarstellung vorgenommen, dass im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind. Die Änderungen haben eher redaktionellen Charakter.
Das IASB hat eine Änderung an IAS 16 „Sachanlagen“ vorgenommen, die verdeutlicht, dass Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, die produziert werden, während eine Sachanlage zu dem Standort und in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird, nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlage abgezogen werden dürfen, sondern erfolgswirksam zu erfassen sind.
Durch die vorgesehenen Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ wird präzisiert, welche Kosten unter die Kosten der Vertragserfüllung fallen, die im Rahmen der Prüfung, ob ein Vertrag belastend ist, zu bestimmen sind. Demnach umfassen diese Kosten sowohl zusätzliche Kosten für die Erfüllung des Vertrags, wie zum Beispiel Fertigungslöhne oder Materialkosten, aber auch geschlüsselte Gemeinkosten, die sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags beziehen, wie etwa die Abschreibung bestimmter Sachanlagen.
Mit den Änderungen an IAS 1 stellt das IASB klar, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten und Pflichten am Bilanzstichtag richtet. Etwaige Erwartungen des Managements oder Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf die Fristigkeit haben können, sind nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat das IASB eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts dieser Änderung vom 1. Januar 2022 auf den 1. Januar 2023 beschlossen.
Mit IFRS 17 erfolgt eine umfassende Neuregelung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen beim Versicherungsgeber. Der Standard wird den bisher geltenden IFRS 4 ersetzen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die Bilanzposten werden unter der jeweiligen Textziffer erläutert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern überprüfen wir jährlich. Ergeben sich aufgrund von Tatsachen oder Umständen Anhaltspunkte für eine Wertminderung (Impairment), wird der erzielbare Betrag ermittelt. Dieser bemisst sich als der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Sofern der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Die Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung den Funktionen zugeordnet.
Im Geschäftsjahr wurden die folgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten, einheitlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
in Jahren |
|
|
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer |
| 3 bis 20 |
Wohngebäude |
| 50 |
Geschäftsgebäude |
| 40 |
Forschungs-/Fabrikationsgebäude, Werkstätten, |
| 25 bis 33 |
Betriebsvorrichtungen |
| 10 bis 25 |
Maschinen |
| 7 bis 10 |
Geschäftsausstattungen |
| 10 |
Fahrzeuge |
| 5 bis 10 |
Betriebsausstattungen/Einrichtungen für Forschung |
| 2 bis 5 |
|
Bei Immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um Marken- und sonstige Rechte, bei denen keine zeitliche Begrenzung der Generierung von Zahlungseingängen absehbar ist. Aufgrund der Beständigkeit und Stärke der Marken wird eine unbestimmte Nutzungsdauer angenommen und es erfolgt somit keine planmäßige Abschreibung der Immateriellen Vermögenswerte. Stattdessen wird jedoch jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
1Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
|
| Marken- und sonstige Rechte |
|
|
|
|
|
|
|
| ||
in Mio Euro |
| Vermögens- |
| Vermögens- |
| Selbst erstellte |
| Immaterielle |
| Geschäfts- oder |
| |
Stand 1.1.2019 |
| 8 |
| 1.371 |
| 280 |
| – |
| 29 |
| 1.688 |
Divestments |
| – |
| – |
| – |
| – |
| -17 |
| -17 |
Zuschreibungen |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Abschreibungen |
| – |
| 109 |
| 51 |
| – |
| – |
| 160 |
Wertminderungen |
| 5 |
| – |
| – |
| – |
| 9 |
| 14 |
Abgänge |
| – |
| -21 |
| -1 |
| – |
| – |
| -22 |
Umgliederungen in die Zur Veräußerung |
| -5 |
| -2 |
| – |
| – |
| -9 |
| -16 |
Umbuchungen |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| 3 |
| 37 |
| 1 |
| – |
| – |
| 41 |
| 11 |
| 1.494 |
| 331 |
| – |
| 12 |
| 1.848 | |
Divestments |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Zuschreibungen |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Abschreibungen |
| – |
| 100 |
| 55 |
| – |
| – |
| 155 |
Wertminderungen |
| 268 |
| 1 |
| 19 |
| – |
| 31 |
| 318 |
Abgänge |
| – |
| -60 |
| -6 |
| – |
| – |
| -66 |
Umgliederungen in die Zur Veräußerung |
| -217 |
| -7 |
| – |
| – |
| -31 |
| -255 |
Umbuchungen |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| – |
| -79 |
| -6 |
| – |
| – |
| -84 |
Stand 31.12.2020 |
| 62 |
| 1.449 |
| 393 |
| – |
| 12 |
| 1.915 |
|
| Marken- und sonstige Rechte |
|
|
|
|
|
|
|
| ||
in Mio Euro |
| Vermögens- |
| Vermögens- |
| Selbst erstellte |
| Immaterielle |
| Geschäfts- oder |
| Gesamt |
Stand 31.12.2020 |
| 2.771 |
| 378 |
| 204 |
| 298 |
| 12.359 |
| 16.011 |
Stand 31.12.20191 |
| 3.284 |
| 471 |
| 236 |
| 287 |
| 12.972 |
| 17.250 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). |
Geschäfts- oder Firmenwerte stellen den künftigen wirtschaftlichen Nutzen der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen und nicht einzeln identifizierbaren und separat angesetzten Vermögenswerte sowie die erwarteten Synergien dar. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt sich der Geschäfts- oder Firmenwert als positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs und der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden und gemäß IFRS 3 bewerteten Beträge der erworbenen identifizierten Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für die Folgebewertung und -bilanzierung wird dieser zum niedrigeren Wert aus dem Zugangswert bei Akquisition und einem sich infolge eines Wertminderungstests auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ergebenden Vergleichswert angesetzt. Entgeltlich erworbene Marken- und sonstige Rechte werden zu Anschaffungskosten, selbst erstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert.
Die Zugänge zu den Selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten betreffen zum Großteil die Investitionen zur Konsolidierung und Optimierung unserer IT-Systemlandschaft zur Steuerung der Geschäftsprozesse.
Die Veränderung der Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund der im Geschäftsjahr getätigten Akquisitionen und Divestments stellen wir im Kapitel „Akquisitionen und Divestments“ auf den Seiten 154 und 155 dar.
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Marken- und sonstige Rechte werden in den Vertriebsaufwendungen erfasst. Die Abschreibungen auf Sonstige immaterielle Vermögenswerte sind den jeweiligen Aufwandspositionen in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, zugeordnet in denen auch die planmäßigen Abschreibungen dieser Vermögenswerte erfasst werden.
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken- und sonstige Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer unterziehen wir jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest („Impairment only“-Ansatz). Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurden unterjährig anlassbezogene Wertminderungstests für die Geschäfts- und Firmenwerte sowie für Marken- und sonstige Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer auf Basis einzelner betroffener zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt. Hieraus resultierte kein Wertminderungsbedarf.
Im Rahmen unserer jährlichen Analyse haben wir die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken- und sonstigen Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer überprüft. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den jeweils zum Bilanzstichtag enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerten zu Buchwerten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Beschreibung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten findet sich unter Textziffer 37 auf den Seiten 236 bis 238 sowie im zusammengefassten Lagebericht auf den Seiten 83 bis 91.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf Ebene globaler zahlungsmittelgenerierender Einheiten und vorrangig auf Grundlage des sogenannten Fair-Value-Less-Cost-Of-Disposal-Ansatzes getestet. Im Zuge der Reorganisation des Bereichs Adhesive Technologies wurden die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Basis die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte getestet wird, neu definiert. Um die mit der neuen Struktur verbundenen Geschäfts- oder Firmenwerte bestmöglich zu reflektieren, wurde entsprechend den Anforderungen des IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ eine Allokation auf Basis der relativen beizulegenden Zeitwerte der neuen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Der im Zuge dessen durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Wertminderungsbedarf.
Der Werthaltigkeitstest der Marken- und sonstigen Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt auf Ebene von globalen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Adhesive Technologies) oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf regionaler Ebene (Beauty Care und Laundry & Home Care). Diese werden ebenfalls auf Grundlage des Fair-Value-Less-Cost-Of-Disposal-Ansatzes getestet.
Der jeweils beizulegende Zeitwert (vor Abzug der Veräußerungskosten) wird anhand eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt und dem Level 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet (siehe Textziffer 23 auf den Seiten 199 bis 224). Die geschätzten zukünftigen Cashflows werden aus der von den zuständigen Gremien verabschiedeten Planung, die dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegt, abgeleitet. Die den wesentlichen Planungsparametern zugrunde liegenden Annahmen spiegeln die Erfahrungen der Vergangenheit wider und wurden übereinstimmend mit den externen Informationsquellen getroffen. Die Planung basiert auf einem Planungshorizont von vier Jahren. Im Rahmen der Planung wurden die erwarteten Belastungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns aufgrund der COVID-19-Pandemie reflektiert, wenngleich diese großen Unsicherheiten unterliegen. Insgesamt rechnen wir für das Geschäftsjahr 2021 nicht damit, dass unsere Umsatzerlöse das Niveau vor Beginn der COVID-19-Pandemie erreichen werden. Für die Folgejahre gehen wir jedoch für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit unterschiedlichem zeitlichen Verlauf von einer Normalisierung der für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Märkte und einer Rückkehr zum Umsatzniveau vor der COVID-19-Pandemie aus.
Dabei liegt die erwartete durchschnittliche jährliche Umsatzsteigerung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten von Adhesive Technologies während der vierjährigen Detailplanungsperiode zwischen 2 bis 6 Prozent (Vorjahr: 1 bis 4 Prozent). Für den Unternehmensbereich Beauty Care beträgt das geplante durchschnittliche Umsatzwachstum der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im vierjährigen Planungshorizont jährlich 4 bis 7 Prozent (Vorjahr: 4 bis 5 Prozent), was mit leicht steigenden Marktanteilen einhergeht. Im Unternehmensbereich Laundry & Home Care gehen wir von einer durchschnittlichen Umsatzsteigerung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in der vierjährigen Detailplanungsperiode in Höhe von jährlich 3 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent) aus. Auch hier erwarten wir einen leichten Anstieg der Marktanteile.
Für die Zwecke der Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte wird für den Zeitraum danach eine Wachstumsrate der Cashflows in einer Bandbreite zwischen 1 und 2 Prozent (Vorjahr: 1 und 2 Prozent) angesetzt, die insbesondere die Übertragung der erwarteten Inflation abbildet. Der zugrunde gelegte Wechselkurs von Euro zu US-Dollar beträgt 1,17 (Vorjahr: 1,16). Die Cashflows werden unter Berücksichtigung spezifischer Steuerwirkungen mit nach Unternehmensbereichen differenzierten Kapitalkostensätzen von 6,5 Prozent (Vorjahr 6,75 Prozent) nach Steuern für Adhesive Technologies sowie 5,0 Prozent (Vorjahr: 5,25 Prozent) nach Steuern für Beauty Care und Laundry & Home Care abgezinst.
Der Hauptteil der Marken- und sonstigen Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer ist zwei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Für die regionale zahlungsmittelgenerierende Einheit Laundry & Home Care Waschmittel Nordamerika liegt der Buchwert der Marken- und sonstigen Rechte zum 31. Dezember 2020 bei 1,1 Mrd Euro (Vorjahr: 1,3 Mrd Euro). Der im Rahmen des Werthaltigkeitstests angewandte Kapitalkostensatz liegt bei 5,0 Prozent nach Steuern, die ewige Wachstumsrate bei 1,0 Prozent. Die durchschnittliche jährliche Umsatzsteigerung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit während der vierjährigen Detailplanungsperiode beträgt 3 Prozent. Zum 31. Dezember 2020 beläuft sich der Buchwert der Marken- und sonstigen Rechte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Beauty Care Markenartikel Nordamerika auf 366 Mio Euro (Vorjahr: 400 Mio Euro). Für den Werthaltigkeitstest werden ein Kapitalkostensatz von 5,0 Prozent nach Steuern und eine ewige Wachstumsrate von 1,0 Prozent verwendet. Die durchschnittliche jährliche Umsatzsteigerung während der vierjährigen Detailplanungsperiode liegt bei 3 Prozent.
Unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer fortgeführten aktiven Gestaltung des Portfolios gehen wir davon aus, in allen Unternehmensbereichen zumindest stabile Bruttomargen zu erzielen.
Die im Geschäftsjahr 2020 auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken- und sonstige Rechte erfassten Wertminderungen in Höhe von insgesamt 299 Mio Euro beziehen sich mit einem Wert von 238 Mio Euro auf Vermögenswerte, die am Bilanzstichtag als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurden (siehe Erläuterungen auf den Seiten 179 und 180). Die übrigen Wertminderungen in Höhe von 61 Mio Euro entfielen auf Marken- und sonstige Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die nicht zur Veräußerung gehalten wurden. Sie betreffen im Wesentlichen die Abschreibung nicht mehr fortgeführter Markenrechte, die dem Geschäftsbereich Laundry & Home Care zuzuordnen sind.
Wie im Vorjahr ergab sich kein Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf für Geschäfts- oder Firmenwerte, die nicht als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurden.
Mit Ausnahme der nicht mehr fortgeführten Markenrechte sind die Marken- und sonstigen Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer mit einem Nettobuchwert von insgesamt 2.771 Mio Euro (Vorjahr: 3.334 Mio Euro) in ihren Märkten etabliert und werden auch in Zukunft weiterhin intensiv beworben. Daneben liegen keine sonstigen rechtlichen, regulatorischen oder wettbewerbsbedingten Faktoren vor, die die Nutzung der Markennamen begrenzen.
Im Rahmen einer durch die COVID-19 Pandemie bedingten Sensitivitätsanalyse wurde eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 1 Prozentpunkt, eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte sowie ein um 10 Prozent verringerter Free Cashflow im Rahmen der Werthaltigkeitstests angenommen. Auf dieser Grundlage würde sich kein weiterer Wertminderungsbedarf ergeben.
Für die mit bestimmter Nutzungsdauer ausgewiesenen Marken- und sonstigen Rechte besteht auf Seiten des Unternehmens die Absicht der fortwährenden Nutzung. Im Jahr 2020 wurden darüber hinaus keine Wertminderungen auf Marken- und sonstige Rechte mit bestimmter Nutzungsdauer erfasst.
in Mio Euro |
| Grundstücke, |
| Technische |
| Andere |
| Anlagen |
| |
Stand 1.1.2019 |
| 2.692 |
| 3.747 |
| 1.211 |
| 402 |
| 8.052 |
Akquisitionen |
| 19 |
| 1 |
| 1 |
| 3 |
| 24 |
Divestments |
| -2 |
| – |
| – |
| – |
| -2 |
Zugänge bestehendes Geschäft |
| 46 |
| 138 |
| 69 |
| 341 |
| 594 |
Zugänge Nutzungsrechte an |
| 110 |
| 5 |
| 24 |
| – |
| 139 |
Abgänge |
| -15 |
| -106 |
| -135 |
| – |
| -256 |
Umgliederungen in die |
| -18 |
| -22 |
| -1 |
| – |
| -41 |
Umbuchungen |
| 55 |
| 200 |
| 39 |
| -294 |
| – |
Währungsänderungen |
| 34 |
| 41 |
| 7 |
| -1 |
| 81 |
Stand 31.12.2019/1.1.2020 |
| 2.921 |
| 4.004 |
| 1.215 |
| 451 |
| 8.591 |
Akquisitionen |
| 3 |
| 1 |
| – |
| – |
| 4 |
Divestments |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Zugänge bestehendes Geschäft |
| 50 |
| 156 |
| 70 |
| 374 |
| 649 |
Zugänge Nutzungsrechte an |
| 139 |
| 17 |
| 26 |
| – |
| 182 |
Abgänge |
| -51 |
| -116 |
| -71 |
| -2 |
| -241 |
Umgliederungen in die |
| -18 |
| -34 |
| -9 |
| – |
| -61 |
Umbuchungen |
| 68 |
| 190 |
| 45 |
| -304 |
| – |
Währungsänderungen |
| -168 |
| -231 |
| -61 |
| -21 |
| -481 |
Stand 31.12.2020 |
| 2.944 |
| 3.986 |
| 1.216 |
| 499 |
| 8.644 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
in Mio Euro |
| Grundstücke, |
| Technische |
| Andere |
| Anlagen |
| |
Stand 1.1.2019 |
| 1.145 |
| 2.463 |
| 866 |
| – |
| 4.474 |
Divestments |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Zuschreibungen |
| -2 |
| -1 |
| – |
| – |
| -3 |
Abschreibungen |
| 164 |
| 252 |
| 141 |
| – |
| 557 |
Wertminderungen |
| 2 |
| 16 |
| – |
| – |
| 18 |
Abgänge |
| -13 |
| -100 |
| -133 |
| – |
| -246 |
Umgliederungen in die |
| -7 |
| -16 |
| – |
| – |
| -23 |
Umbuchungen |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| 1 |
| -5 |
| 43 |
| – |
| 39 |
Stand 31.12.2019/1.1.2020 |
| 1.290 |
| 2.609 |
| 917 |
| – |
| 4.816 |
Divestments |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Zuschreibungen |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Abschreibungen |
| 167 |
| 260 |
| 136 |
| – |
| 563 |
Wertminderungen |
| 9 |
| 44 |
| 2 |
| – |
| 56 |
Abgänge |
| -46 |
| -105 |
| -69 |
| – |
| -221 |
Umgliederungen in die |
| -10 |
| -28 |
| -9 |
| – |
| -47 |
Umbuchungen |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| -49 |
| -123 |
| -38 |
| – |
| -209 |
| 1.360 |
| 2.658 |
| 938 |
| – |
| 4.956 | |
in Mio Euro |
| Grundstücke, |
| Technische |
| Andere |
| Anlagen |
| |
Stand 31.12.2020 |
| 1.584 |
| 1.328 |
| 278 |
| 499 |
| 3.688 |
Davon Nutzungsrechte an Leasinggegenständen |
| 437 |
| 23 |
| 40 |
| – |
| 500 |
Stand 31.12.2019 |
| 1.631 |
| 1.395 |
| 298 |
| 451 |
| 3.775 |
Davon Nutzungsrechte an Leasinggegenständen |
| 419 |
| 20 |
| 46 |
| – |
| 485 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sachanlagen umfassen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Nutzungsrechte an entsprechenden Leasinggegenständen und Anlagen im Bau. Besonderheiten im Hinblick auf die Bilanzierung von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen sowie gesonderte Angaben zu Leasingverhältnissen werden im folgenden Abschnitt „Zusätzliche Angaben zu Leasingverhältnissen“ dargelegt.
Die Zugänge sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Letztere umfassen Einzelkosten und anteilige Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte nach IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ werden derzeit aufgrund der geringen Materialität nicht aktiviert. Investitionszuschüsse und -zulagen mindern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagegüter. Zum 31. Dezember 2020 sind 21 Mio Euro (Vorjahr: 19 Mio Euro) an Investitionszuschüssen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt, die mitunter an die Erfüllung bestimmter Bedingungen wie Standortgarantien geknüpft sind. Über die Erfüllung dieser Bedingungen besteht dabei angemessene Sicherheit. Anschaffungsnebenkosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, werden aktiviert. Eine Übersicht über die wesentlichen Investitionsprojekte des Geschäftsjahres wird im zusammengefassten Lagebericht auf den Seiten 92 und 93 gegeben.
Zum 31. Dezember 2020 sind Sachanlagen mit einem Buchwert von 0 Mio Euro als Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten verpfändet (Vorjahr: 0 Mio Euro).
Die Abschreibungszeiträume entsprechen den auf Seite 165 genannten Nutzungsdauern. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind in den Umsatzkosten, den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend der Nutzung des Vermögenswerts enthalten. Zuschreibungen werden in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Von den erfassten Wertminderungen im Sachanlagevermögen beziehen sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 5 Mio Euro auf solche Vermögenswerte, die am Bilanzstichtag als Zur Veräußerung gehalten eingestuft wurden (siehe Erläuterungen auf den Seiten 179 und 180).
Henkel geht als Leasingnehmer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verschiedene Leasingverhältnisse ein. Bei den zugrunde liegenden Vermögenswerten handelt es sich vor allem um Bürogebäude und -einrichtungen, Produktionsgebäude und Läger, die innerhalb der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte und Bauten ausgewiesen werden, technische Anlagen und Maschinen sowie den anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung zugeordnete Pkw und IT-Ausstattung.
Der erstmalige Ansatz von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen erfolgt mit dem Wert der Leasingverbindlichkeit zuzüglich bei oder vor der Bereitstellung geleisteter Leasingzahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Des Weiteren enthalten die Zugänge alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die geschätzten Kosten, die am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses für Demontagen, die Rückversetzung des Leasinggegenstands in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand und Ähnliches entstehen werden. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, nimmt der Henkel-Konzern das Wahlrecht in Anspruch, von dem Ansatz eines Nutzungsrechts sowie einer Leasingverbindlichkeit abzusehen.
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Henkel-Konzern Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in den Sachanlagen von insgesamt 182 Mio Euro (Vorjahr: 139 Mio Euro) erfasst, welche im Wesentlichen auf Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Bauten entfielen. Aus Akquisitionen ergaben sich Zugänge in Höhe von 3 Mio Euro (Vorjahr: 15 Mio Euro), die sich auf Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Bauten beziehen. Den Zugängen standen planmäßige Abschreibungen von 136 Mio Euro (Vorjahr: 133 Mio Euro) gegenüber. Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen auf 500 Mio Euro (Vorjahr: 485 Mio Euro).
Die im Geschäftsjahr in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfassten Abschreibungen getrennt nach den verschiedenen Kategorien des Anlagevermögens sowie weitere Angaben zu den Aufwendungen und Erträgen, die im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen stehen, die Henkel als Leasingnehmer eingegangen ist, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Insgesamt hat Henkel für Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2020 Zahlungen in Höhe von 180 Mio Euro (Vorjahr: 184 Mio Euro) getätigt.
Die Diskontierung der Leasingzahlungen im Rahmen der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt im Henkel-Konzern mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Dieser wird auf Basis am Markt beobachtbarer länderspezifischer Zinssätze ermittelt, die im Hinblick auf Laufzeit- und Ausfallrisiken angepasst werden. Sofern für entsprechende Laufzeiten keine Zinssätze beobachtbar sind, werden diese linear interpoliert.
Eine Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten des Henkel-Konzerns ist unter den Angaben zu den Finanzinstrumenten in Textziffer 23 auf den Seiten 199 bis 224 zu finden. Zusätzlich zu den dort aufgeführten künftigen Auszahlungen aus Leasingverhältnissen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus für den Henkel-Konzern wesentlichen bereits eingegangenen, aber noch nicht begonnenen und somit noch nicht aktivierten Leasingverhältnissen in Höhe von 6 Mio Euro (Vorjahr: 122 Mio Euro).
Henkel geht teilweise Leasingverhältnisse über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ein, die optionale Mietperioden umfassen. Vertraglich vereinbarte Zahlungen in diesen optionalen Mietperioden, die keinen Eingang in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit gefunden haben, weil die optionalen Mietperioden nicht hinreichend sicher eingegangen werden, bewegen sich wie im Vorjahr im mittleren dreistelligen Millionenbereich.
3Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind mit Ausnahme von Beteiligungen, Derivaten, Wertpapieren und Terminanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Von den Forderungen an nicht konsolidierte Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen entfallen 0 Mio Euro (Vorjahr: 0 Mio Euro) auf nicht konsolidierte Tochterunternehmen.
Von den kurzfristigen Finanzforderungen an Fremde entfallen 200 Mio Euro auf Forderungen aus Swap-Geschäften von EU-Emissionsberechtigungen gegenüber Dritten, die Henkel im Rahmen des Liquiditätsmanagements abgeschlossen hat.
Die Forderung gegen den Henkel Trust e.V. betrifft von der Henkel AG & Co. KGaA verauslagte Rentenzahlungen an Pensionäre, für die ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Henkel Trust e.V. besteht.
Die Wertpapiere und Terminanlagen umfassen im Wesentlichen Terminanlagen sowie Anteile an Investmentfonds und sind in der Regel kurzfristig im Rahmen unserer Finanzdisposition verfügbar. Eine Ausnahme bilden Wertpapiere und Terminanlagen, die zur Deckung von Pensionsverbindlichkeiten gehalten werden und aufgrund dieser Zweckbindung nicht kurzfristig monetarisierbar sind.
Die Übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten unter anderem Forderungen an Versicherungen.
Die Übrigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte umfassen zum Beispiel:
Forderungen aus Depotstellungen/Kautionen in Höhe
von 21 Mio Euro (Vorjahr: 21 Mio Euro),
Forderungen an Lieferanten in Höhe von 18 Mio Euro (Vorjahr: 22 Mio Euro),
Forderungen an die Belegschaft in Höhe von 6 Mio Euro (Vorjahr: 9 Mio Euro).
Latente Steuern werden für temporär abweichende Wertansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz, für steuerliche Verlustvorträge sowie für noch nicht genutzte Steueranrechnungsguthaben angesetzt. Dies gilt auch für temporär abweichende Wertansätze, die im Rahmen von Unternehmenserwerben entstehen, mit der Ausnahme von Passiven latenten Steuern auf Geschäfts- oder Firmenwerte.
Passive latente Steuern auf zu versteuernde temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen werden in dem Umfang angesetzt, in dem eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft zu erwarten ist oder nicht gesteuert werden kann.
Veränderungen der Latenten Steuern in der Bilanz führen zu Latentem Steueraufwand beziehungsweise -ertrag, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst worden ist. Für die unmittelbar im Sonstigen Ergebnis erfassten Sachverhalte wird auch die darauf entfallende Latente Steuer entsprechend im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Bewertung, der Ausweis sowie die Aufteilung der Latenten Steuern auf die verschiedenen Bilanzposten sind unter den Erläuterungen zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Textziffer 32 auf den Seiten 228 bis 230 dargestellt.
Unter den Vorräten sind gemäß IAS 2 „Vorräte“ diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang vorgesehen sind (fertige Erzeugnisse und Waren), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse) oder die im Rahmen der Herstellung oder Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Geleistete Anzahlungen für den Erwerb von Vorräten werden ebenfalls unter den Vorräten ausgewiesen.
Im Rahmen von Sicherungsbeziehungen, die unter IFRS 9 nach den Regeln des Cashflow Hedge Accounting bilanziert werden, werden Bewertungseffekte aus Sicherungsgeschäften für den Erwerb nichtfinanzieller Vermögenswerte zunächst in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfasst und gehen bei Erwerb der Vermögenswerte in deren Anschaffungskosten ein. Die unter den Vorräten gezeigte IFRS-9-Basis-Anpassung betrifft die Ergebnisse aus der Währungssicherung der Beschaffung von Vorräten in Fremdwährung sowie der Absicherung bestimmter Rohstoffeinkäufe gegen Marktpreisrisiken. Weiterführende Informationen hierzu sind in der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten in Textziffer 23 auf den Seiten 199 bis 224 zu finden.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Bei der Bewertung der Vorräte kommen die „First In First Out“-(FIFO)- und die Durchschnittsmethode zum Ansatz. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten (zum Beispiel Wareneingang, Rohstofflager, Abfüllung, Kosten bis zum Fertigwarenlager) sowie herstellungsbezogene Verwaltungskosten, Kosten der Altersversorgung der Mitarbeiter, die im Produktionsprozess beschäftigt sind, und fertigungsbedingte Abschreibungen. Die Zuschläge für Gemeinkosten werden auf Basis von durchschnittlichen Auslastungen ermittelt. Nicht enthalten sind hingegen Zinsaufwendungen, die auf den Herstellungszeitraum entfallen.
Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten. Abwertungen auf den Nettoveräußerungswert werden vorgenommen, wenn am Bilanzstichtag die Buchwerte der Vorräte über den niedrigeren Marktwerten liegen. Die bestehende Wertberichtigung zum 31. Dezember 2020 beträgt 167 Mio Euro (Vorjahr: 179 Mio Euro). Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 447 Mio Euro (Vorjahr: 471 Mio Euro). Der Buchwert der Vorräte, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet wurden, beträgt wie im Vorjahr 0 Mio Euro.
in Mio Euro |
| 31.12.2019¹ |
| 31.12.2020 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
| 546 |
| 544 |
Unfertige Erzeugnisse |
| 118 |
| 114 |
Fertige Erzeugnisse und Waren |
| 1.493 |
| 1.504 |
Geleistete Anzahlungen auf Waren |
| 29 |
| 27 |
IFRS-9-Basis-Anpassung |
| 1 |
| 1 |
Gesamt |
| 2.187 |
| 2.189 |
|
|
|
|
|
1Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). |
7Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 3.106 Mio Euro (Vorjahr: 3.415 Mio Euro). Sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertberichtigungsaufwendungen werden in den Vertriebskosten ausgewiesen. Veranlasst durch die COVID-19-Pandemie haben sich die Wertberichtigungen trotz des gesunkenen Bruttobestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr von 91 Mio Euro auf 123 Mio Euro erhöht. Details zur Ermittlung der Wertberichtigungen und zum Risikomanagement werden auf den Seiten 213 bis 217 erläutert.
in Mio Euro |
|
| ||
Forderungen aus Lieferungen und |
| 3.506 |
| 3.229 |
Abzüglich: kumulierte Wertberichtigun- |
| 91 |
| 123 |
| 3.415 |
| 3.106 | |
| ||||
1Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). |
8Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden Bargeld, Sichteinlagen und andere finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten ausgewiesen. Darüber hinaus werden entsprechend IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ in den Zahlungsmitteläquivalenten Anteile an Geldmarktfonds ausgewiesen, die aufgrund ihrer erstklassigen Bonität und der Anlage in äußerst kurzfristige Geldmarktpapiere nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und jederzeit innerhalb eines Tages in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gezeigt.
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 1.460 Mio Euro auf 1.727 Mio Euro erhöht. Davon entfallen 1.504 Mio Euro (Vorjahr: 1.305 Mio Euro) auf Zahlungsmittel und 223 Mio Euro (Vorjahr: 155 Mio Euro) auf Zahlungsmitteläquivalente. Die Veränderung wird in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160).
9Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten
Bei den Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten handelt es sich um Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Die Veräußerung muss erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Betracht kommen. Dabei kann es sich um einzelne Vermögenswerte, um Gruppen von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppen) oder um Unternehmensbestandteile (aufgegebene Geschäftsbereiche) handeln. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden nicht mehr abgeschrieben, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 3) angesetzt, sofern dieser niedriger ist als der Buchwert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ergibt sich in der Regel aus laufenden Kaufpreisverhandlungen mit potenziellen Käufern.
Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Ausrichtung des Henkel-Konzerns liegt in einem aktiven Portfoliomanagement. In diesem Zusammenhang sind die Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr um 189 Mio Euro auf 228 Mio Euro gestiegen. Die in diesem Rahmen geplanten Veräußerungen von Geschäften in allen drei Geschäftssegmenten mit Schwerpunkt auf den Konsumgüterbereichen führten zum 31. Dezember 2020 zu Umgliederungen von Vermögenswerten in die Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte. Die zum Verkauf vorgesehenen Geschäfte umfassen im Wesentlichen Markenrechte sowie anteilige Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgte ab ihrer Einstufung als Zur Veräußerung gehalten zum niedrigeren Wert aus dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Im Berichtsjahr 2020 ergab sich daraus ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 238 Mio Euro. Die Wertminderungen sind den jeweiligen Aufwandspositionen in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, in denen auch die planmäßigen Abschreibungen dieser Vermögenswerte erfasst werden, zugeordnet. Die Wertminderungen des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwertes sind in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine nicht mehr zum Portfolio gehörende Aktivität im Unternehmensbereich Adhesive Technologies in die Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Der Verkaufsvertrag war zum 31. Dezember 2020 bereits unterzeichnet, jedoch konnte der Verkauf aufgrund ausstehender behördlicher Genehmigungen wider Erwarten nicht innerhalb eines Jahres vollzogen werden. Am Ende des Geschäftsjahres 2020 wurden die Vermögenswerte mit einem Wert von 15 Mio Euro (Vorjahr: 19 Mio Euro) ausgewiesen.
Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten bestanden nicht (Vorjahr: 0 Mio Euro).
in Mio Euro |
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 |
Inhaber-Stammaktien |
| 260 |
| 260 |
Inhaber-Vorzugsaktien |
| 178 |
| 178 |
Grundkapital |
| 438 |
| 438 |
|
|
|
|
|
Stückelung: |
Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Die Stamm- und Vorzugsaktien sind Aktien ohne Nennbetrag, die auf den Inhaber lauten, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1 Euro. Der Liquidationserlös ist für alle Aktien identisch. Die Zahl der ausgegebenen Stammaktien hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Vorzugsaktien hat sich gegenüber dem Vorjahr gleichfalls nicht verändert und belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 174.482.323 Stück.
Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. April 2015 geschaffene genehmigte Kapital, wonach die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt war, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12. April 2020 mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt nominal 43.795.875 Euro durch Ausgabe von bis zu Stück 43.795.875 neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, ist am 12. April 2020 ausgelaufen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2020 wurde ein neues genehmigtes Kapital geschaffen (Artikel 6 Absatz 5 der Satzung). Hiernach ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Juni 2025 mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt nominal 43.795.875 Euro durch Ausgabe von bis zu Stück 43.795.875 neuen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden Vorzugsaktien gleichstehen, gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch die persönlich haftende Gesellschafterin zu bestimmenden Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinn von Paragraf 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats hiervon und von Paragraf 60 Absatz 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.
Darüber hinaus ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, bis zum 7. April 2024 Stamm- und/oder Vorzugsaktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Hierbei kann der Erwerb auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- und/oder Call-Optionen und/oder Terminkäufe oder eine Kombination aus solchen Derivaten) erfolgen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz solcher Derivate sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist – des Grundkapitals zur Zeit der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung beschränkt. Die Laufzeit eines Derivats darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der eigenen Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 7. April 2024 erfolgen kann.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre können eigene Aktien insbesondere an Dritte zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder der Beteiligung von Unternehmen übertragen werden. Auch können eigene Aktien gegen Barzahlung veräußert werden, sofern der Kaufpreis den aktuellen Börsenpreis zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Eigene Aktien können auch Mitarbeitern der Gesellschaft sowie Mitarbeitern und Mitgliedern von Geschäftsleitungsorganen Verbundener Unternehmen zum Erwerb angeboten beziehungsweise an diese übertragen werden, insbesondere im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsprogrammen, einschließlich des Long Term Incentive Plan 2020+. Ferner dürfen eigene Aktien auch zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft eingeräumt wurden, verwendet werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde darüber hinaus ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Soweit Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben beziehungsweise verwendet werden, darf der anteilige Betrag am Grundkapital solcher Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen.
11Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält die in den Vorjahren bei der Ausgabe von Vorzugsaktien und Optionsschuldverschreibungen durch die Henkel AG & Co. KGaA über den Nennbetrag hinaus erzielten Beträge.
12Eigene Aktien
Der Bestand eigener Aktien hat sich im Berichtsjahr nicht geändert und belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 3.680.552 Stück Vorzugsaktien (Vorjahr: 3.680.552). Dies entspricht einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3,7 Mio Euro (0,84 Prozent des Grundkapitals).
Details zum Global-LTI-Plan-2020+-Programm werden auf den Seiten 233 und 234 erläutert.
13Gewinnrücklagen
In den Gewinnrücklagen sind enthalten:
die in den früheren Geschäftsjahren bei der Henkel AG & Co. KGaA gebildeten Beträge,
Einstellungen aus dem Jahresüberschuss des Konzerns abzüglich des auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Ergebnisses,
Rückkauf eigener Aktien zum Anschaffungspreis durch die Henkel AG & Co. KGaA sowie Erlöse aus deren Verkauf,
die erfolgsneutrale Verrechnung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten,
der Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an Tochterunternehmen bei bestehender Kontrolle,
Bewertungseffekte infolge der Anwendung der „Present Access Method“,
Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS.
14Sonstige Bestandteile
des Eigenkapitals
Unter diesem Posten sind die Unterschiede aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ausgewiesen sowie die Auswirkungen aus der im Gesamtergebnis erfassten Bewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ und von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von Cashflow Hedges und Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe bilanziert werden. Der auf die Aktionäre der Henkel AG & Co. KGaA entfallende Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung reduzierte sich zum 31. Dezember 2020 von -928 Mio Euro um weitere 1.278 Mio Euro auf -2.206 Mio Euro.
15Nicht beherrschende Anteile
Die Nicht beherrschenden Anteile enthalten zum anteiligen Nettovermögen bewertete Anteile von Dritten am Eigenkapital.
16Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Mitarbeitern von in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stehen Ansprüche aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu. Diese weist je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Formen auf. Die Höhe der Versorgungsleistungen richtet sich grundsätzlich nach der Beschäftigungsdauer und den Bezügen der begünstigten Mitarbeiter. Die Details zu den Versorgungszusagen der Mitglieder des Vorstands sind in den Erläuterungen des Vergütungssystems und im Vergütungsbericht auf den Seiten 24 bis 63 aufgeführt.
Bei den leistungsorientierten Versorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) werden Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Barwert der zukünftigen Verpflichtungen berechnet („Projected Unit Credit“-Methode). Bei diesem versicherungsmathematischen Verfahren werden auch künftige Lohn-, Gehalts- und Rententrends mit einbezogen.
Die Mehrheit der Versorgungsempfänger der Pensionspläne befindet sich in
Aktive Mitarbeiter von Henkel in Deutschland nehmen an einer im Geschäftsjahr 2004 neu gestalteten, beitragsorientierten Versorgungsordnung „Altersversorgung 2004 (AV 2004)“ teil. Die AV 2004 ist eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage, die die persönliche Einkommensentwicklung der Mitarbeiter während ihres Henkel-Berufslebens widerspiegelt und somit eine leistungsgerechte Altersversorgung gewährleistet. Henkel gewährt auf die Unternehmensbeiträge eine Mindestverzinsung. Die Versorgungsleistung besteht grundsätzlich aus einer Rentenzahlung bei Erreichen der Regelaltersgrenze zuzüglich einer Kapitalzahlung, sofern die Rentenschwelle des Mitarbeiters in seiner aktiven Dienstzeit überschritten wird. Die zugesagten Leistungen beinhalten neben Alters- und Erwerbsminderungspensionen ebenfalls Witwen- und Witwerpensionen sowie Waisenpensionen.
Mitarbeiter, die nach dem 1. April 2011 in unser Unternehmen eingetreten sind, nehmen an der Versorgungsordnung „Altersversorgung 2011 (AV 2011)“ teil. Die AV 2011 ist eine arbeitgeberfinanzierte, fondsgebundene Versorgungszusage, die mit von der Einkommensentwicklung der Mitarbeiter abhängigen Beiträgen finanziert wird. Henkel sichert seinen Mitarbeitern zu, dass zum Rentenbeginn ein Kapital zur Verfügung steht, das mindestens der Höhe der von Henkel eingezahlten Kapitalbeiträge entspricht. Der Versorgungsbeitrag wird von Henkel in das für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung eingerichtete Sondervermögen eingebracht. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze können die Mitarbeiter zwischen einer lebenslangen Rente durch Übertragung des Alterskapitals in einen Pensionsfonds oder einer Einmalzahlung wählen.
Um die Pensionsansprüche der Mitarbeiter und Pensionäre der Henkel AG & Co. KGaA auf privatrechtlicher Basis gegen Insolvenz zu sichern, haben wir die Mittel aus der im Jahr 2005 begebenen Anleihe sowie weitere Vermögenswerte auf den Henkel Trust e.V. übertragen. Der Treuhänder investiert die ihm übertragenen Barmittel am Kapitalmarkt nach Maßgabe der im Treuhandvertrag vereinbarten Anlagegrundsätze. Darüber hinaus bezuschussen wir medizinische Leistungen für aktive sowie pensionierte Mitarbeiter, die im Wesentlichen in den USA ansässig sind. Im Rahmen dieser Programme wird den Pensionären ein bestimmter Prozentsatz der erstattungsfähigen medizinischen Aufwendungen gewährt. Wir bilden über die aktive Dienstzeit der begünstigten Mitarbeiter Rückstellungen und zahlen die zugesagten Leistungen bei Inanspruchnahme aus. Die auf aktive Mitarbeiter entfallenden Zuschüsse für medizinische Leistungen werden als laufender Aufwand erfasst und sind nicht in den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten.
Die beitragsorientierten Versorgungspläne („Defined Contribution Plans“) sind so ausgestaltet, dass das Unternehmen Beiträge an Einrichtungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen oder auf freiwilliger Basis zahlt, ohne mit der Zahlung eine weitere Leistungsverpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern einzugehen. Die Beiträge für die beitragsorientierten Versorgungspläne ohne Multi-Employer-Plans belaufen sich für das Berichtsjahr auf 114 Mio Euro (Vorjahr: 106 Mio Euro).
Henkel gewährt leistungsorientierte Pensionszusagen, die von mehr als einem Arbeitgeber finanziert werden. Die Multi-Employer-Plans werden wie beitragsorientierte Versorgungspläne behandelt, da für eine leistungsorientierte Bilanzierung aufgrund der geringen Anteile am Beitragsvolumen der Pläne keine ausreichenden Informationen für die jeweiligen finanzierenden Unternehmen bereitgestellt werden können. Im Henkel-Konzern stehen den Mitarbeitern in den USA Leistungen aus Multi-Employer-Plans zu. Bei einem kurzfristigen Austritt aus unseren Multi-Employer-Plans würde ein einmaliger Aufwand von rund 18 Mio Euro (Vorjahr: rund 19 Mio Euro) entstehen. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir 1 Mio Euro in Multi-Employer-Plans eingezahlt (Vorjahr: 1 Mio Euro). Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir Beiträge in Höhe von rund 1 Mio Euro. Der Anteil von Henkel am Gesamtplan liegt bei unterhalb von 1 Prozent.
Die Verpflichtungen aus unseren Pensionsplänen werden konzernweit von einem externen unabhängigen Aktuar zum Ende des Geschäftsjahres bewertet. Den Berechnungen zum Geschäftsjahresende liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde. Diese werden als das gewichtete Mittel dargestellt. Die zugrunde gelegten Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten Statistiken und Erfahrungswerten in jedem Land. In Deutschland basieren die Annahmen im Geschäftsjahr und im Vorjahr auf der Sterbetabelle „Heubeck 2018G“. In den USA liegt jeweils die modifizierte Sterbetabelle „Pri-2012“ den Annahmen zugrunde. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen in Deutschland wurde im Wesentlichen ein Rententrend von 1,7 Prozent (Vorjahr: 1,7 Prozent) unterstellt.
Der Diskontierungszinssatz wird auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für hochrangige Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. Währung und Laufzeit der zugrunde gelegten Anleihen stimmen mit der Währung und den voraussichtlichen Fristigkeiten der nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu erfüllenden Pensionsverpflichtungen überein.
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in Prozent |
| 2019 |
| 2020 |
|
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| ||||
Diskontierungszinssatz |
| 1,30 |
| 1,00 |
| 3,20 |
| 2,30 |
| 1,80 |
| 1,40 |
Einkommensentwicklung |
| 3,00 |
| 3,00 |
| 3,00 |
| 3,00 |
| 2,90 |
| 2,90 |
Rententrend |
| 1,70 |
| 1,70 |
| – |
| – |
| 2,20 |
| 2,30 |
Erwartete Kostensteigerung |
| – |
| – |
| 6,00 |
| 5,70 |
| 3,70 |
| 3,50 |
|
|
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
|
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|
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|
|
|
|
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|
|
| |
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren zum |
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
65-jährige Person |
| 21,9 |
| 22,1 |
| 22,0 |
| 21,0 |
| 23,6 |
| 22,8 |
40-jährige Person |
| 25,0 |
| 25,2 |
| 24,0 |
| 23,0 |
| 25,9 |
| 24,9 |
|
|
|
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|
|
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|
|
|
|
1Es handelt sich um das gewichtete Mittel. |
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere Länder |
| Gesamt |
Anfangsbestand 1.1.2019 |
| 2.656 |
| 845 |
| 1.036 |
| 4.537 |
Veränderungen Konsolidierungskreis |
| – |
| – |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| – |
| 16 |
| 32 |
| 48 |
Beiträge des Arbeitgebers |
| 29 |
| – |
| 21 |
| 50 |
Arbeitnehmerbeiträge |
| 21 |
| – |
| 1 |
| 22 |
Gezahlte Versorgungsleistung aus dem Pensionsvermögen |
| -131 |
| -80 |
| -40 |
| -251 |
Planertrag Pensionsvermögen |
| 57 |
| 34 |
| 24 |
| 115 |
Erfolgsneutrale Neubewertung |
| 388 |
| 123 |
| 99 |
| 610 |
Sonstige Veränderungen |
| – |
| – |
| -1 |
| -1 |
Endbestand 31.12.2019 |
| 3.020 |
| 938 |
| 1.172 |
| 5.130 |
|
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere Länder |
| Gesamt |
Anfangsbestand 1.1.2019 |
| – |
| – |
| 14 |
| 14 |
Zinskosten für die Vermögenswertbegrenzung |
| – |
| – |
| – |
| – |
Erfolgsneutrale Veränderung |
| – |
| – |
| 4 |
| 4 |
Endbestand 31.12.2019 |
| – |
| – |
| 18 |
| 18 |
|
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere Länder |
| Gesamt |
Nettoverpflichtung 1.1.2019 |
| 368 |
| 237 |
| 147 |
| 752 |
Erfolgswirksam erfasst |
|
|
|
|
|
|
|
|
Dienstzeitaufwand |
| 41 |
| 11 |
| 24 |
| 76 |
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Beendigung und Kürzungen von Plänen |
| -8 |
| – |
| – |
| -8 |
Zinsaufwand |
| -4 |
| 10 |
| 4 |
| 10 |
Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst |
|
|
|
|
|
|
|
|
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) |
| 217 |
| 98 |
| 93 |
| 408 |
Erfolgsneutrale Neubewertung |
| -388 |
| -123 |
| -99 |
| -610 |
Veränderung der Auswirkung der Vermögensobergrenze (Asset Ceiling) |
| – |
| – |
| 4 |
| 4 |
Andere erfolgsneutrale Vorgänge |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen des Arbeitgebers |
| -29 |
| -31 |
| -30 |
| -90 |
Veränderungen Konsolidierungskreis |
| – |
| – |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| – |
| 5 |
| 1 |
| 6 |
Sonstige Veränderungen |
| – |
| – |
| 4 |
| 4 |
Nettoverpflichtung 31.12.2019 |
| 197 |
| 207 |
| 148 |
| 552 |
Überdeckung von Pensionsverpflichtungen |
| – |
| 41 |
| 42 |
| 83 |
Bilanzierte Rückstellung 31.12.2019 |
| 197 |
| 248 |
| 190 |
| 635 |
|
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere Länder |
| Gesamt |
Anfangsbestand 1.1.2020 |
| 3.020 |
| 938 |
| 1.172 |
| 5.130 |
Veränderungen Konsolidierungskreis |
| – |
| – |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| – |
| -85 |
| -35 |
| -120 |
Beiträge des Arbeitgebers |
| 50 |
| – |
| 17 |
| 67 |
Arbeitnehmerbeiträge |
| 21 |
| – |
| 1 |
| 22 |
Gezahlte Versorgungsleistung aus dem Pensionsvermögen |
| -127 |
| -65 |
| -34 |
| -226 |
Planertrag Pensionsvermögen |
| 39 |
| 28 |
| 19 |
| 86 |
Erfolgsneutrale Neubewertung |
| 167 |
| 119 |
| 82 |
| 368 |
Sonstige Veränderungen |
| – |
| – |
| -26 |
| -26 |
Endbestand 31.12.2020 |
| 3.170 |
| 935 |
| 1.196 |
| 5.301 |
|
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere Länder |
| Gesamt |
Anfangsbestand 1.1.2020 |
| – |
| – |
| 18 |
| 18 |
Zinskosten für die Vermögenswertbegrenzung |
| – |
| – |
| – |
| – |
Erfolgsneutrale Veränderung |
| – |
| – |
| -4 |
| -4 |
Endbestand 31.12.2020 |
| – |
| – |
| 14 |
| 14 |
|
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere Länder |
| Gesamt |
Nettoverpflichtung 1.1.2020 |
| 197 |
| 207 |
| 148 |
| 552 |
Erfolgswirksam erfasst |
|
|
|
|
|
|
|
|
Dienstzeitaufwand |
| 39 |
| 12 |
| 26 |
| 77 |
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Beendigung und Kürzungen von Plänen |
| -8 |
| – |
| -8 |
| -16 |
Zinsaufwand |
| 2 |
| 6 |
| 3 |
| 11 |
Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst |
|
|
|
|
|
|
|
|
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) |
| 134 |
| 108 |
| 71 |
| 313 |
Erfolgsneutrale Neubewertung |
| -167 |
| -119 |
| -82 |
| -368 |
Veränderung der Auswirkung der Vermögensobergrenze (Asset Ceiling) |
| – |
| – |
| -4 |
| -4 |
Andere erfolgsneutrale Vorgänge |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen des Arbeitgebers |
| -54 |
| -25 |
| -26 |
| -105 |
Veränderungen Konsolidierungskreis |
| – |
| – |
| 1 |
| 1 |
Währungsänderungen |
| – |
| -16 |
| -10 |
| -26 |
Sonstige Veränderungen |
| 2 |
| – |
| – |
| 2 |
Nettoverpflichtung 31.12.2020 |
| 145 |
| 173 |
| 119 |
| 437 |
Überdeckung von Pensionsverpflichtungen |
| – |
| 58 |
| 56 |
| 114 |
Bilanzierte Rückstellung 31.12.2020 |
| 145 |
| 231 |
| 175 |
| 551 |
|
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Anfangsbestand 1.1. |
| 111 |
| 121 |
Veränderungen Konsolidierungskreis |
| – |
| – |
Währungsänderungen |
| 1 |
| -11 |
Beiträge des Arbeitgebers |
| 1 |
| 1 |
Arbeitnehmerbeiträge |
| – |
| – |
Gezahlte Versorgungsleistung |
| -10 |
| -9 |
Zinserträge |
| 5 |
| 4 |
Erfolgsneutrale Neubewertung |
| 13 |
| 12 |
Endbestand 31.12. |
| 121 |
| 118 |
|
Bei der Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts und des Pensionsvermögens resultieren die sonstigen Veränderungen aus der Auflösung einer Pensionsrückstellung in Österreich. Derselbe Sachverhalt führt zu Gewinnen aus der Beendigung von Pensionsplänen von rund 8 Mio Euro. In Deutschland resultiert der Effekt aus der Beendigung von Pensionsplänen aus einer Planänderung, bei der Rentenzusagen auf Kapitalzusagen umgestellt worden sind.
Von dem gesamten Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation – DBO) entfielen:
2.011 Mio Euro (Vorjahr: 1.978 Mio Euro) auf aktive Mitarbeiter,
1.007 Mio Euro (Vorjahr: 971 Mio Euro) auf ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren Pensionsansprüchen und
2.706 Mio Euro (Vorjahr: 2.715 Mio Euro) auf Pensionäre.
Die durchschnittliche gewichtete Duration der Pensionsverpflichtung beträgt für Deutschland 14 Jahre (Vorjahr: 14 Jahre), für die USA 9 Jahre (Vorjahr: 8 Jahre) und für die anderen Länder 17 Jahre (Vorjahr: 18 Jahre).
In der Überleitung auf die Nettoschuld berücksichtigen wir Beträge, die aufgrund ihrer Vermögenswertabgrenzung nicht angesetzt werden. Übersteigt der Marktwert des Pensionsvermögens die Verpflichtung aus der Pensionszusage, wird ein Aktivposten nur ausgewiesen, sofern das bilanzierende Unternehmen auch einen wirtschaftlichen Nutzen aus diesen Vermögenswerten ziehen kann, zum Beispiel in Form von Rückflüssen oder künftigen Beitragsermäßigungen („Asset Ceiling“ gemäß IAS 19.58 ff.). Im Berichtszeitraum weisen wir einen Betrag in Höhe von 14 Mio Euro als Asset Ceiling aus (Vorjahr: 18 Mio Euro).
Innerhalb unserer Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung werden die Dienstzeitaufwendungen auf Basis der Umsatzkosten den jeweiligen Kostenzeilen zugeordnet. Lediglich der Saldo aus Zinsaufwendungen für den Anwartschaftsbarwert und Zinserträgen für das Pensionsvermögen wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Sämtliche Gewinne/Verluste aus Beendigungen und Kürzungen von Plänen wurden in den Sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen erfasst. Beiträge des Arbeitgebers für staatliche Altersversorgung sind als „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung“ unter Textziffer 35 auf Seite 233 enthalten. Im Jahr 2020 betrug die Einzahlung in das Pensionsvermögen 67 Mio Euro (Vorjahr: 50 Mio Euro). Im Geschäftsjahr 2021 werden voraussichtlich 53 Mio Euro in Pensionspläne eingezahlt.
Bei den auf einen Teil der Pensionsverpflichtungen in den USA entfallenden Erstattungsansprüchen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht gegen Insolvenz geschützt sind und somit nicht als Planvermögen im Sinn von IAS 19 klassifiziert werden können.
Die ausgewiesenen Erstattungsansprüche stehen dem Konzern zur Verfügung, um die Ausgaben zur Erfüllung der jeweiligen Pensionsverpflichtungen zu decken. In der Bilanz sind die Erstattungsansprüche und die jeweiligen Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 unsaldiert auszuweisen.
|
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 | ||||||||
in Mio Euro |
| Quotierung |
| Keine |
| Summe |
| Quotierung |
| Keine |
| Summe |
Aktien |
| 1.157 |
| – |
| 1.157 |
| 1.154 |
| – |
| 1.154 |
Europa |
| 361 |
| – |
| 361 |
| 377 |
| – |
| 377 |
USA |
| 213 |
| – |
| 213 |
| 215 |
| – |
| 215 |
Sonstige |
| 583 |
| – |
| 583 |
| 562 |
| – |
| 562 |
Anleihen und Sicherungsinstrumente |
| 3.741 |
| 49 |
| 3.790 |
| 3.727 |
| 123 |
| 3.850 |
Staatsanleihen |
| 2.053 |
| – |
| 2.053 |
| 1.909 |
| – |
| 1.909 |
Unternehmensanleihen |
| 1.688 |
| – |
| 1.688 |
| 1.818 |
| – |
| 1.818 |
Derivate |
| – |
| 49 |
| 49 |
| – |
| 123 |
| 123 |
Alternative Investments |
| – |
| 427 |
| 427 |
| – |
| 418 |
| 418 |
Barvermögen |
| – |
| 193 |
| 193 |
| – |
| 213 |
| 213 |
Verbindlichkeiten1 |
| – |
| -621 |
| -621 |
| – |
| -497 |
| -497 |
Andere Vermögenswerte |
| – |
| 184 |
| 184 |
| – |
| 163 |
| 163 |
Gesamt |
| 4.898 |
| 232 |
| 5.130 |
| 4.881 |
| 420 |
| 5.301 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1Verbindlichkeit gegenüber der Henkel AG & Co. KGaA aus der Übernahme der Pensionszahlungen für den Henkel Trust e.V. |
Die Anlagestrategie der globalen Pensionsvermögen basiert auf dem Ziel der langfristigen Sicherung der Pensionszahlungen. Dies wird durch ein ganzheitliches Risikomanagement unter Berücksichtigung der Vermögens- und Verpflichtungsbestände der leistungsorientierten Pensionspläne sichergestellt. Henkel verfolgt zur Erreichung des Anlageziels einen Liability-Driven-Investment-(LDI)-Ansatz. Dieser Ansatz berücksichtigt die Struktur der Pensionsverpflichtungen und steuert die Deckungsquote der Pensionspläne. Zur Verbesserung dieser Quote investiert Henkel das Pensionsvermögen in ein diversifiziertes Portfolio, dessen erwartete Rendite langfristig oberhalb der Zinskosten der Pensionsverpflichtungen liegt.
Um die Risiken aus Gehaltstrends und Langlebigkeit abzudecken sowie die Deckungslücke zwischen Pensionsvermögen und Pensionsverpflichtungen langfristig zu schließen, investieren wir als Beimischung in ein sogenanntes Return-Enhancing-Portfolio. Es enthält Anlageklassen wie Aktien, Private Equity und Immobilien. Grundsätzlich wird die Ziel-Portfolio-Struktur des Pensionsvermögens in Asset-Liability-Studien festgelegt. Diese Studien werden regelmäßig mithilfe von externen Beratern durchgeführt, die Henkel bei der Anlage des Pensionsvermögens unterstützen. Sie untersuchen die tatsächliche Portfoliostruktur unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktbedingungen, der Anlagegrundsätze und der Verpflichtungsstruktur und können Portfolioanpassungen empfehlen.
Die erwartete langfristige Rendite für das einzelne Pensionsvermögen wird aus der Ziel-Portfolio-Struktur und den erwarteten langfristigen Renditen für die einzelnen Anlageklassen abgeleitet.
Das interne Pensionsrisiko-Management überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit unter Einhaltung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen. Im Rahmen der Überwachung werden Richtlinien über die Steuerung und das Risikomanagement erlassen und stetig weiterentwickelt, die im Wesentlichen auf die Ausfinanzierung, Portfoliostruktur und versicherungsmathematische Annahmen abzielen. Die Finanzierungsstrategie innerhalb des Konzerns verfolgt das Ziel, eine 90- bis 100-prozentige Deckung des Anwartschaftsbarwerts der fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen durch das Pensionsvermögen zu gewährleisten. Die Beitragszahlungen und Investmentstrategien sollen eine nahezu vollständige Deckung der Pläne über die Duration der Pensionsverpflichtungen sicherstellen.
Die Pensionsverpflichtungen von Henkel sind verschiedenen Marktrisiken ausgesetzt. Diesen Risiken wird durch den Grad der Ausfinanzierung sowie die Ausgestaltung der Pensionszusagen entgegengewirkt. Die Risiken beziehen sich hierbei im Wesentlichen auf Änderungen bei den Marktzinsen, der Inflation und der Langlebigkeit sowie auf allgemeine Marktschwankungen. Bei den auf vertraglichen Regelungen basierenden Versorgungsverpflichtungen in Deutschland handelt es sich zum größten Teil um lebenslange Rentenleistungen, die im Fall der Invalidität, des Todes und bei Erreichen der Altersgrenze erbracht werden.
Um den Risiken aus der Zahlung von lebenslangen Leistungen sowie der Inflation entgegenzuwirken, wurden die Pensionszusagen seit 2004 schrittweise auf sogenannte Bausteinzusagen mit einer Verrentungsoption umgestellt. Dabei wurde zunächst die Zusage in einen Renten- und Kapitalteil aufgeteilt. Neu eintretende Mitarbeiter erhalten seit 2011 eine Zusage, die primär auf Kapitalleistungen abstellt. Grundsätzlich können die Kapitalleistungen über einen Pensionsfonds auch als Rente ausgezahlt werden. Alle Zusagen in Deutschland werden über ein für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung eingerichtetes Sondervermögen (Vorsorgefonds) ausfinanziert. Die Leistungen für Neueintritte seit 2011 sowie für einen Teil der seit 2004 erdienten Ansprüche sind an die Wertentwicklung dieses Sondervermögens gekoppelt, was zu einer Reduzierung des unternehmerischen Gesamtrisikos führt. Die genannten Anpassungen innerhalb der Versorgungsstruktur führen zu einer Abnahme des finanziellen Risikos aus den Versorgungszusagen in Deutschland. Durch die Kopplung der Zusage an die Kapitalanlagen werden zudem die Nettorisiken weitgehend eliminiert. Eine Steigerung der langfristigen Inflationsannahme würde sich vornehmlich auf den erwarteten Rententrend und die erwartete Steigerung der pensionsfähigen Gehälter auswirken.
Die Pensionsverpflichtungen in den USA basieren im Wesentlichen auf drei Versorgungszusagen, die allesamt für Neueintritte geschlossen sind. Neu eingestellte Mitarbeiter erhalten hierbei Versorgungszusagen im Rahmen eines Beitragsplans („Defined Contribution Plan“). Die Pensionszusagen haben grundsätzlich eine Kapitaloption, von der in der Regel Gebrauch gemacht wird. Bei einer Rentenleistung wird die Höhe der einmal gewährten Renten auf Basis aktueller Marktzinsen ermittelt. Daraus resultiert, dass Effekte aus einer Änderung des Rechnungszinses im Vergleich zu Pensionszusagen mit lebenslangen Leistungen niedrig sind. Darüber hinaus werden in den USA einmal gezahlte Renten der Höhe nach nicht angepasst, wodurch während der Rentenzahlperiode keine direkten Risiken aus anstehenden Rentenanpassungen entstehen. Die Inflationsrisiken resultieren daher hauptsächlich aus den gewährten Gehaltsanpassungen.
Neben den dargestellten Risiken aus Pensionsverpflichtungen ergeben sich spezielle Risiken aus Multi-Employer-Plans. Dies betrifft im Henkel-Konzern lediglich die USA. Die Beiträge zu diesen Plänen werden im Rahmen eines Umlageverfahrens auf Basis der pensionsfähigen Gehälter der aktiven Belegschaft erhoben. Zudem können Sanierungsbeiträge zur Schließung von Deckungslücken erhoben werden. Die Risiken aus solchen Plänen bestehen im Wesentlichen aus zukünftig höheren Beiträgen für das Schließen von Deckungslücken oder könnten sich durch den Wegfall anderer beitragspflichtiger Unternehmen ergeben.
Die Auswirkungen von Annahmenänderungen der medizinischen Leistungen an Arbeitnehmer und Pensionäre in den USA stellen wir in der Übersicht unserer Sensitivitäten dar.
Die Analyse unserer konzernweiten Pensionsverpflichtungen ergab keine außergewöhnlichen Risiken.
In den kommenden fünf Geschäftsjahren werden aus den Pensionsplänen die folgenden Zahlungen erwartet:
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere |
| |
2021 |
| 158 |
| 116 |
| 39 |
| 313 |
2022 |
| 139 |
| 89 |
| 39 |
| 267 |
2023 |
| 148 |
| 86 |
| 41 |
| 275 |
2024 |
| 152 |
| 86 |
| 42 |
| 280 |
2025 |
| 160 |
| 82 |
| 44 |
| 286 |
Die zukünftige Höhe des Finanzierungsstatus und damit der Pensionsverpflichtungen ist unter anderem abhängig von der Entwicklung des Abzinsungsfaktors. Der Anteil der in Deutschland und den USA ansässigen Gesellschaften an unseren Pensionsverpflichtungen beträgt 77 Prozent. In den Pensionsverpflichtungen für leistungsorientierte Zusagen unserer Tochtergesellschaften in den USA werden die medizinischen Kosten für Mitarbeiter, die nach deren Eintritt in den Ruhestand anfallen, ebenfalls ausgewiesen. Für die medizinischen Kosten wurde eine Steigerungsrate von 5,7 Prozent (Vorjahr: 6,0 Prozent) zugrunde gelegt. Wir erwarten, dass sich diese Steigerungsrate schrittweise bis zum Jahr 2037 auf 4,5 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent bis zum Jahr 2037) reduziert. Die Auswirkungen einer Änderung wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf den Anwartschaftsbarwert stellen sich wie folgt dar:
in Mio Euro |
| Deutschland |
|
|
| |||
Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung |
| 3.218 |
| 1.145 |
| 1.301 |
| |
bei |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 3.026 |
| 1.098 |
| 1.191 |
| 5.315 | |
Verminderung des |
| 3.435 |
| 1.194 |
| 1.429 |
| 6.058 |
Erhöhung der zukünftigen |
| 3.218 |
| 1.150 |
| 1.323 |
| 5.691 |
Verminderung der zukünftigen |
| 3.218 |
| 1.141 |
| 1.281 |
| 5.640 |
Erhöhung des Rententrends um 0,5pp |
| 3.361 |
| 1.145 |
| 1.374 |
| 5.880 |
Verminderung des Rententrends um 0,5pp |
| 3.087 |
| 1.145 |
| 1.238 |
| 5.470 |
Erhöhung des Kostentrends für medizinische Leistungen um 0,5pp |
| 3.218 |
| 1.147 |
| 1.300 |
| 5.665 |
Verminderung des Kostentrends für medizinische Leistungen um 0,5pp |
| 3.218 |
| 1.143 |
| 1.301 |
| 5.662 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
in Mio Euro |
| Deutschland |
| USA |
| Andere |
| |
Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung |
| 3.316 |
| 1.108 |
| 1.300 |
| 5.724 |
bei |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 3.123 |
| 1.061 |
| 1.187 |
| 5.371 | |
Verminderung des |
| 3.535 |
| 1.156 |
| 1.412 |
| 6.103 |
Erhöhung der zukünftigen |
| 3.317 |
| 1.111 |
| 1.319 |
| 5.747 |
Verminderung der zukünftigen |
| 3.316 |
| 1.103 |
| 1.278 |
| 5.697 |
Erhöhung des Rententrends um 0,5pp |
| 3.458 |
| 1.107 |
| 1.355 |
| 5.920 |
Verminderung des Rententrends um 0,5pp |
| 3.187 |
| 1.107 |
| 1.236 |
| 5.530 |
Erhöhung des Kostentrends für medizinische Leistungen um 0,5pp |
| 3.316 |
| 1.109 |
| 1.298 |
| 5.723 |
Verminderung des Kostentrends für medizinische Leistungen um 0,5pp |
| 3.316 |
| 1.106 |
| 1.298 |
| 5.720 |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Eine Verlängerung der Lebenserwartung in Deutschland um ein Jahr würde zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um 4 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent) führen. In den USA würde die Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um 2 Prozent (Vorjahr: 2 Prozent) führen.
Bei den dargestellten Sensitivitäten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund finanzmathematischer Effekte die prozentuale Veränderung nicht linear verläuft beziehungsweise verlaufen muss. Daher reagieren die prozentualen Erhöhungen und Verminderungen nicht mit dem gleichen Absolutbetrag. Jede Sensitivität wird unabhängig berechnet und keine unterliegt einer Szenariobetrachtung.
in Mio Euro |
| Endbestand |
| Akquisitionen |
| Verbrauch |
| Auflösung |
|
|
| |||
Restrukturierungsrückstellungen |
| 237 |
| 0 |
| -99 |
| -22 |
| 126 |
| -14 |
| 228 |
| 84 |
| 0 |
| -21 |
| -5 |
| 27 |
| 3 |
| 87 | |
Davon kurzfristig |
| 153 |
| 0 |
| -78 |
| -17 |
| 100 |
| -17 |
| 141 |
| 1.023 |
| 0 |
| -722 |
| -30 |
| 991 |
| -47 |
| 1.215 | |
| 7 |
| 0 |
| -0 |
| -0 |
| 0 |
| -1 |
| 6 | |
Davon kurzfristig |
| 1.016 |
| 0 |
| -722 |
| -30 |
| 991 |
| -45 |
| 1.209 |
| 349 |
| 1 |
| -224 |
| -20 |
| 347 |
| -16 |
| 438 | |
| 66 |
| 0 |
| -7 |
| -2 |
| 15 |
| -4 |
| 69 | |
Davon kurzfristig |
| 283 |
| 1 |
| -217 |
| -18 |
| 332 |
| -11 |
| 370 |
Übrige Rückstellungen |
| 351 |
| 0 |
| -89 |
| -38 |
| 153 |
| -14 |
| 363 |
| 150 |
| 0 |
| -13 |
| -7 |
| 39 |
| -0 |
| 168 | |
Davon kurzfristig |
| 201 |
| 0 |
| -76 |
| -31 |
| 114 |
| -14 |
| 195 |
| 1.960 |
| 2 |
| -1.134 |
| -111 |
| 1.618 |
| -91 |
| 2.245 | |
| 307 |
| 0 |
| -41 |
| -14 |
| 81 |
| -3 |
| 329 | |
Davon kurzfristig |
| 1.653 |
| 2 |
| -1.093 |
| -97 |
| 1.537 |
| -87 |
| 1.915 |
| ||||||||||||||
1Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). |
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht sowie wenn der Ressourcenabfluss wahrscheinlich und die voraussichtliche Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurde die bestmögliche Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind, zugrunde gelegt („best estimate“). Preissteigerungen, die bis zum Erfüllungszeitpunkt erwartet werden, fließen in die Bewertung ein. Rückstellungen, bei denen der Zinseffekt wesentlich ist, werden mit einem Vorsteuerzinssatz auf den Bilanzstichtag diskontiert. Für die Verpflichtungen in Deutschland haben wir einen Zinssatz zwischen 0,0 und 1,4 Prozent (Vorjahr: 0,1 und 1,5 Prozent) angesetzt.
Sonstige Veränderungen von Rückstellungen umfassen Veränderungen des Konsolidierungskreises, Währungsänderungen, Aufzinsungseffekte sowie die Berücksichtigung von Änderungen der Fristigkeit im Zeitablauf.
Für Restrukturierungsmaßnahmen werden Rückstellungen gebildet, wenn mit der Umsetzung eines detaillierten und formellen Plans begonnen oder dieser bereits kommuniziert wurde. Die Zuführung zu den Restrukturierungsrückstellungen bezieht sich auf die Optimierung unserer Produktions- und Logistik- sowie unserer Vertriebsstrukturen.
Die Vertriebsrückstellungen decken erwartete Belastungen aus Rückvergütungen an Kunden und für Risiken aus schwebenden Geschäften ab. Die Verpflichtungen gegenüber Kunden führen zu Zahlungsmittelabflüssen in der Folgeperiode.
Die Personalrückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen des Konzerns für erfolgsabhängige, variable Vergütungsbestandteile.
Übrige Rückstellungen umfassen beispielsweise Gewährleistungsrückstellungen im Bereich Produktion und Technik. Darüber hinaus sind hierin Rückstellungen für Risiken aus Rechtstreitigkeiten und -verfahren enthalten, die neben den Zahlungsmittelabflüssen in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme auch die erwarteten Verfahrenskosten, zum Beispiel bei zivilrechtlichen Verfahren, umfassen. Die anhängigen gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren beziehungsweise behördlichen Verfahren betreffen insbesondere die Bereiche Produkthaftung, Produktfehler, Wettbewerbsrecht, Schutzrechtsverletzungen, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz und Altlasten.
Prognosen zum Verlauf und zu den Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sind mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Wesentliche, gegebenenfalls auch negative, künftige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind auf Basis des heutigen Kenntnisstands nicht zu erwarten.
|
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 | ||||||||
in Mio Euro |
| Langfristig |
| Kurzfristig |
| Gesamt |
| Langfristig |
| Kurzfristig |
| Gesamt |
Anleihen |
| 1.932 |
| 543 |
| 2.475 |
| 1.666 |
| 704 |
| 2.370 |
Commercial Paper1 |
| – |
| 1.448 |
| 1.448 |
| – |
| 690 |
| 690 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten2 |
| – |
| 35 |
| 35 |
| 0 |
| 24 |
| 24 |
| 1.932 |
| 2.026 |
| 3.958 |
| 1.666 |
| 1.418 |
| 3.084 | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1Aus dem Euro- und dem US-Dollar-Commercial-Paper-Programm (Gesamtrahmen 2 Mrd US-Dollar und 2 Mrd Euro). | ||||||||||||
2Verpflichtungen mit variabler Verzinsung oder Zinsbindung unter 1 Jahr. |
Im Berichtsjahr haben wir unsere auf britische Pfund lautende Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2022 um eine zweite Tranche in Höhe von 100 Mio britischen Pfund auf einen Nominalwert von insgesamt 500 Mio britische Pfund erhöht. Im April 2020 wurde zudem eine Anleihe mit einem Nominalvolumen von 330 Mio Schweizer Franken begeben. Daneben hat Henkel im Juli 2020 eine Anleihe zur Reduzierung von Plastikabfall platziert, die aus zwei Tranchen – in Höhe von 70 Mio US-Dollar und 25 Mio Euro – besteht. Die Umgliederung einer Anleihe mit einem Nominalvolumen von 700 Mio Euro in die kurzfristigen Finanzschulden führte zu einer gegenläufigen Verringerung der langfristigen Verbindlichkeiten. Die planmäßige Rückzahlung einer Anleihe mit einem Nominalvolumen von 600 Mio US-Dollar führte im Juni 2020 zu einer Verringerung der kurzfristigen Finanzschulden. Gleichzeitig hat sich der Bestand an Commercial-Paper um 758 Mio Euro auf 690 Mio Euro reduziert.
19Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
|
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 | ||||||||
in Mio Euro |
| Langfristig |
| Kurzfristig |
|
|
|
| ||||
Leasingverbindlichkeiten |
| 423 |
| 128 |
| 551 |
| 443 |
| 117 |
| 560 |
Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten |
| – |
| 7 |
| 7 |
| – |
| 5 |
| 5 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
| – |
| 65 |
| 65 |
| – |
| 58 |
| 58 |
Derivative Finanzinstrumente |
| 21 |
| 79 |
| 100 |
| 44 |
| 75 |
| 119 |
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten |
| 124 |
| 13 |
| 137 |
| 317 |
| 10 |
| 326 |
Gesamt |
| 568 |
| 292 |
| 860 |
| 804 |
| 264 |
| 1.068 |
|
Die Leasingverbindlichkeiten erhöhten sich im Berichtsjahr leicht um 9 Mio Euro auf 560 Mio Euro. Weitergehende Erläuterungen zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten sind in Textziffer 2 auf den Seiten 174 und 175 zu finden.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entfallen 5 Mio Euro (Vorjahr: 7 Mio Euro) auf nicht konsolidierte Tochterunternehmen.
Die Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten eine Verbindlichkeit für die den nicht beherrschenden Anteilen an unserem 2019 erworbenen Tochterunternehmen eSalon.com LLC eingeräumte Put-Option in Höhe von 122 Mio Euro (Vorjahr: 115 Mio Euro). Ebenfalls in diesem Posten enthalten ist eine Verbindlichkeit für die den Minderheitsgesellschaftern der Henkel Beauty & IB Holding GmbH gewährte Put-Option. In die Henkel Beauty & IB Holding GmbH wurde das im Berichtsjahr erworbene Geschäft, das die Premium-Direct-to-Consumer-Marken HelloBody, Banana Beauty und Mermaid+Me umfasst, eingebracht. Die Verbindlichkeit hat zum 31. Dezember 2020 einen Buchwert von 191 Mio Euro.
|
| 31.12.2019¹ |
| 31.12.2020 | ||||||||
in Mio Euro |
| Langfristig |
| Kurzfristig |
| Gesamt |
| Langfristig |
| Kurzfristig |
| Gesamt |
Andere Steuerverbindlichkeiten |
| 2 |
| 186 |
| 188 |
| 3 |
| 189 |
| 192 |
Verbindlichkeiten gegenüber der |
| 4 |
| 39 |
| 43 |
| 4 |
| 37 |
| 41 |
Verbindlichkeiten aus Abgaben |
| – |
| 40 |
| 40 |
| 11 |
| 46 |
| 57 |
Verbindlichkeiten im Rahmen |
| – |
| 19 |
| 19 |
| – |
| 17 |
| 17 |
Sonstige übrige Verbindlichkeiten |
| 8 |
| 49 |
| 57 |
| 9 |
| 63 |
| 73 |
Gesamt |
| 14 |
| 333 |
| 347 |
| 27 |
| 352 |
| 380 |
| ||||||||||||
1Vorjahreszahlen angepasst (siehe Erläuterungen auf Seite 160). |
In den Sonstigen übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen verschiedene periodische Abgrenzungen von Erträgen in Höhe von 21 Mio Euro (Vorjahr: 15 Mio Euro) sowie erhaltene Anzahlungen in Höhe von 6 Mio Euro (Vorjahr: 3 Mio Euro) ausgewiesen.
21Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind von 3.819 Mio auf 3.953 Mio Euro gestiegen. Sie betreffen neben Eingangsrechnungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen auf erhaltene Lieferungen und Leistungen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
22
Ertragsteuerverbindlichkeiten
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten enthalten Steuerverpflichtungen sowie unsichere Steuerpositionen. Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen ist mitunter von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängig. Sofern es als wahrscheinlich erachtet wird, dass eine Steuerbehörde eine Steuerposition nicht akzeptiert, wird dies bei der Ermittlung der Ertragsteuerverbindlichkeiten und anderen steuerlichen Posten unter Beachtung des wahrscheinlichsten Wertes oder des erwarteten Wertes berücksichtigt (Regelungen IAS 12 und Interpretation IFRIC 23). Die Annahmen für die Bilanzierung von unsicheren Steuerpositionen werden konsistent für laufende und latente Steuern angewandt.
23Berichterstattung zu
Finanzinstrumenten
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt.
Im Henkel-Konzern werden Finanzinstrumente in den Bilanzpositionen „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, „Finanzschulden“, „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ sowie „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ ausgewiesen.
Finanzinstrumente werden erfasst, wenn Henkel Vertragspartei des Finanzinstruments wird und damit Rechte aus dem Finanzinstrument erwirbt oder vergleichbare Pflichten eingeht. Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum Erfüllungstag; ausgenommen hiervon sind derivative Finanz-instrumente, die zum Handelstag erfasst werden. Alle Finanz-instrumente werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Lediglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne bedeutsame Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis im Sinn des IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ angesetzt. Transaktionskosten werden nur aktiviert, wenn die Folgebewertung der Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgt.
IFRS 9 sieht drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte vor:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet,
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den Bewertungskategorien erfolgt zunächst auf Basis der Struktur der vertraglichen Zahlungsströme. Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten anfallen und ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, im Rahmen dessen sie gehalten werden, klassifiziert.
Finanzinstrumente, die gehalten werden, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Sämtliche finanziellen Vermögenswerte mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, der Sonstigen Beteiligungen und bestimmter innerhalb der Wertpapiere und Terminanlagen und der Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesener Geldanlagen erfüllen diese Kriterien und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Sofern das Geschäftsmodell grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, allerdings auch Veräußerungen vorgenommen werden, falls dies beispielsweise zur Deckung eines Liquiditätsbedarfs notwendig ist, werden entsprechende Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Finanzinstrumente, deren Zahlungsströme ausschließlich Zinsen und Tilgung darstellen, die jedoch nicht innerhalb eines der beiden genannten Geschäftsmodelle gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist darüber hinaus eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditausfälle zu erfassen. Ergänzende Informationen hierzu sind in den Erläuterungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf den Seiten 178 und 207 und des Ausfallrisikos auf den Seiten 213 bis 218 zu finden.
Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Dies trifft bei Henkel auf derivative finanzielle Vermögenswerte und Anteile an offenen Investmentfonds zu, die zur Liquiditätssteuerung gehalten werden. Für Eigenkapitalinstrumente macht Henkel im Regelfall von dem Wahlrecht Gebrauch, diese Finanzinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass regelmäßig nicht die Absicht besteht, kurzfristige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts durch Verkäufe zu realisieren. Wenn diese Eigenkapitalinstrumente trotzdem veräußert oder aus anderen Gründen ausgebucht werden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgsneutral erfassten Bewertungseffekte in die Gewinnrücklagen umgebucht und nicht in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung gezeigt.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind den folgenden Bewertungskategorien zuzuordnen:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Im Regelfall werden finanzielle Verbindlichkeiten bei Henkel zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Eine Ausnahme bilden derivative finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Um Ergebnisschwankungen aus Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten zu vermeiden, wird in Einzelfällen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – Hedge Accounting angewandt. Nach Art des Grundgeschäfts und des zu sichernden Risikos werden im Konzern Fair Value und Cashflow Hedges designiert. Details zu den im Konzern abgeschlossenen Sicherungsgeschäften und zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Derivate sind auf den Seiten 207 bis 213 zu finden.
Die Fair Value Option wird von Henkel derzeit weder für finanzielle Vermögenswerte noch für finanzielle Verbindlichkeiten ausgeübt. Im Fall von bereits kontrahierten zukünftigen Käufen nichtfinanzieller Posten, die eingebettete Derivate enthalten, wird fallweise das Wahlrecht in Anspruch genommen, den gesamten Vertrag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zuordnung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten und stellt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten den beizulegenden Zeitwerten gegenüber:
Nach den Vorschriften des IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ stellt der beizulegende Zeitwert einen Preis dar, der am Hauptmarkt beziehungsweise, sofern dieser nicht verfügbar ist, am vorteilhaftesten Markt durch den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt würde beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden müsste. Der beizulegende Zeitwert soll durch Verwendung möglichst marktnaher Bewertungsparameter als Inputfaktoren ermittelt werden. Die Bewertungshierarchie (Fair-Value-Hierarchie) priorisiert die in die Bewertungsverfahren eingehenden Inputfaktoren, in Abhängigkeit von der Marktnähe, in drei absteigende Stufen:
Level 1: Beizulegende Zeitwerte, die auf Basis notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.
Level 2: Beizulegende Zeitwerte, die auf Basis von Parametern bestimmt werden, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete Preise auf einem Markt zur Verfügung stehen.
Level 3: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Der beizulegende Zeitwert der dem Level 1 zugeordneten Wertpapiere und Terminanlagen basiert auf Kursnotierungen zum Bilanzstichtag. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Wertpapieren und Terminanlagen sowie Zahlungsmitteläquivalenten des Level 2 werden beobachtbare Marktdaten verwendet. Liegen Geld- und Briefkurse vor, wird der Mittelkurs zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Bei Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts werden die vertraglich bestimmten Zahlungsströme unter Anwendung währungsspezifischer Zinskurven diskontiert. Bei der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden zur Bestimmung des Kreditrisikos finanzielle Vermögenswerte, Schulden sowie erhaltene und gestellte Sicherheiten, je Kontrahent, saldiert, um das Netto-Kreditexposure zu bestimmen. Details zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf den Seiten 207 bis 213 beschrieben.
Im Folgenden werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der in Level 3 eingestuften Finanzinstrumente dargestellt:
Bei den dem Level 3 zugeordneten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Warentermingeschäfte, die im Rahmen des Hedge Accounting bilanziert werden. Der beizulegende Zeitwert wird mangels am Markt quotierter Terminkurse mithilfe von Angeboten für den Neuabschluss ähnlicher Produkte ermittelt, die von mehreren Banken eingeholt werden.
Veränderungen in den auf diese Art ermittelten beizulegenden Zeitwerten werden in voller Höhe im Gesamtergebnis in der Hedge-Rücklage gezeigt. Die Reklassifizierung der entsprechenden Beträge in die Anschaffungskosten der gesicherten Vorräte erfolgt mit Realisation der Derivate.
Bei den Sonstigen Beteiligungen handelt es sich um Beteiligungen an Unternehmen und an Investmentfonds, deren Veräußerung derzeit nicht beabsichtigt ist. Die Buchwerte der Beteiligungen an Unternehmen betragen insgesamt 23 Mio Euro (Vorjahr: 16 Mio Euro). Die Anteile an Investmentfonds betragen 34 Mio Euro (Vorjahr: 20 Mio Euro). Der beizulegende Zeitwert der Sonstigen Beteiligungen basiert entweder auf abgeleiteten Informationen aus kürzlich durchgeführten Finanzierungsmaßnahmen, auf einer kostenbasierten Methode oder auf einer Bewertung nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren unter Berücksichtigung der Free Cashflows des Beteiligungsunternehmens. Die Diskontierung im Rahmen des Discounted-Cashflow-Verfahrens erfolgt unter Anwendung entsprechender risikoadjustierter Kapitalkosten.
Die einzelnen Sonstigen Beteiligungen sind im Hinblick auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Henkel-Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Die Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich bei einer für realistisch gehaltenen Veränderung der Bewertungsparameter Änderungen in den beizulegenden Zeitwerten ergeben, die in Summe einen mittleren einstelligen Millionenbetrag nicht übersteigen. Diese würden in voller Höhe im Gesamtergebnis in den Sonstigen neutralen Veränderungen gezeigt. Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden im Eigenkapital erfasste Bewertungsergebnisse in die Gewinnrücklagen umgegliedert.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts des erfolgsabhängigen Kaufpreisbestandteils im Zusammenhang mit dem Erwerb der ausstehenden nicht beherrschenden Anteile unseres Tochterunternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfolgt anhand der erwarteten Entwicklung des für die Zahlung des bedingten Kaufpreisbestandteils relevanten Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen (EBITDA). Wesentlicher Bewertungsparameter neben dem EBITDA ist der Wechselkurs des Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate.
Zum 31. Dezember 2020 betrug der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung 0 Mio Euro. Der Ertrag aus der Reduktion der Verpflichtung wurde erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine für realistisch erachtete Veränderung der Bewertungsparameter führt nicht zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts.
Das im Berichtsjahr im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie eingegangene Virtual Power Purchase Agreement wird aufgrund des darin eingebetteten Derivats insgesamt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der dem Level 3 zugeordnete beizulegende Zeitwert wird als Barwert der erwarteten Zahlungsströme aus dem Vertrag ermittelt. Wesentliche Bewertungsparameter sind hierbei die erwarteten Strompreise sowie der zur Diskontierung verwendete US-Dollar-Zinssatz.
Wären die erwarteten Strompreise zum Bewertungsstichtag um 10 Prozent höher beziehungsweise niedriger gewesen, wäre der beizulegende Zeitwert des Vertrags um 0 Mio Euro höher beziehungsweise niedriger gewesen. Eine Erhöhung des US-Dollar-Zinssatzes um 100 Basispunkte würde zu einer Verringerung des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von -1 Mio Euro führen, eine entsprechende Verringerung zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts um 1 Mio Euro.
Im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes lag der beizulegende Zeitwert des Vertrags über dem Transaktionspreis. Der entsprechende Unterschiedsbetrag in Höhe von 12 Mio Euro wurde abgegrenzt. Ab der Inbetriebnahme des dem Virtual Power Purchase Agreement zugrunde liegenden Windparks wird der Unterschiedsbetrag pro rata temporis über die Laufzeit des Vertrags als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aufgrund der noch nicht erfolgten Inbetriebnahme des Windparks wurden im Berichtsjahr noch keine Erträge erfasst. In der Bilanz wird der abgegrenzte Differenzbetrag gemeinsam mit dem positiven oder negativen beizulegenden Zeitwert des Vertrags unter den Übrigen finanziellen Vermögenswerten oder den Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie des Abgrenzungsbetrags werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die in den Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten für die Andienungsrechte der Minderheitsgesellschafter der eSalon.com LLC und der Henkel Beauty & IB Holding GmbH werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die im Anhang angegebenen beizulegenden Zeitwerte, die dem Level 3 zuzuordnen sind, entsprechen jeweils dem Barwert der erwarteten Zahlungsverpflichtung. Die Verbindlichkeiten wurden anhand von Multiple-Verfahren bezogen auf die Umsatzerlöse der Gesellschaft sowie Anpassungen für das Net Working Capital errechnet und mit dem aktuellen Marktzinssatz für vergleichbare Fremdkapitalinstrumente diskontiert. Wesentliche Bewertungsparameter neben dem Umsatz der Gesellschaft sind die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Umsatzerlöse, auf deren Basis der Multiplikator bestimmt wird. Im Fall der Verbindlichkeit gegenüber den Minderheitsgesellschaftern der eSalon.com LLC ist darüber hinaus der Wechselkurs des US-Dollar ein wesentlicher Bewertungsparameter.
Weder in der Berichtsperiode noch in der Vergleichsperiode wurden Umklassifizierungen zwischen den Bewertungskategorien beziehungsweise Klassen nach IFRS 7 oder Umgliederungen innerhalb der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.
Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten lassen sich den folgenden Kategorien zuordnen:
in Mio Euro |
| Zinsen |
| Wert- |
| Einzahlungen |
| Gebühren |
| Sonstige |
| Erfolgsneutral |
| Reklassifizie- |
| |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete |
| 13 |
| -19 |
| 2 |
| – |
| 8 |
| – |
| – |
| 4 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 1 |
| – |
| 1 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| -8 |
| – |
| -8 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| 1 |
| – |
| – |
| – |
| 102 |
| -80 |
| 76 |
| 99 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete |
| -87 |
| – |
| – |
| -5 |
| -12 |
| – |
| – |
| -104 |
Summe Nettoergebnisse 2019 |
| -73 |
| -19 |
| 2 |
| -5 |
| 98 |
| -87 |
| 76 |
| -8 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
in Mio Euro |
| Zinsen |
| Wert- |
| Einzahlungen |
| Gebühren |
| Sonstige |
| Erfolgsneutral |
| Reklassifizie- |
| Summe |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete |
| 12 |
| -61 |
| 1 |
| – |
| 6 |
| – |
| – |
| -43 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
| 0 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 1 |
| – |
| 1 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 2 |
| – |
| 2 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| -11 |
| – |
| – |
| – |
| -52 |
| 63 |
| -24 |
| -23 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete |
| -44 |
| – |
| – |
| -3 |
| -13 |
| – |
| – |
| -61 |
| -44 |
| -61 |
| 1 |
| -3 |
| -59 |
| 66 |
| -24 |
| -124 | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
in Mio Euro |
|
| ||
Summe Nettoergebnisse |
| -8 |
| -124 |
Abzüglich/zuzüglich im betrieblichen Ergebnis |
| 24 |
| 10 |
Währungseffekte |
| -98 |
| 21 |
Zinsaufwand Pensionsverpflichtungen |
| -7 |
| -8 |
Sonstiges Finanzergebnis |
| 1 |
| 8 |
Finanzergebnis |
| -88 |
| -94 |
Im Geschäftsjahr ergaben sich keine Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten.
Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Die Erfassung der aus Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultierenden Gewinne und Verluste ist davon abhängig, ob die Regelungen zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) anwendbar sind. Hierbei stellt der Konzern sicher, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit den Zielen und der Strategie des Konzernrisikomanagements in Einklang steht und dass ein qualitativer und zukunftsorientierter Ansatz der Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen zur Anwendung kommt.
Sofern der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente unmittelbar kompensierende Marktwertänderungen aus den abgesicherten Grundgeschäften gegenüberstehen oder die Anforderungen an das Hedge Accounting nicht erfüllt sind, wird für die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente kein Hedge Accounting angewandt. Die Marktwertänderungen dieser Derivate, die wirtschaftlich betrachtet wirksame Absicherungen im Rahmen der Konzernstrategie darstellen, erfassen wir unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei Anwendung von Hedge Accounting werden derivative Finanzinstrumente entweder als Instrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts („Fair Value Hedge“), als Instrumente zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen („Cashflow Hedge“) oder als Instrumente zur Absicherung einer Nettoinvestition in eine ausländische Tochtergesellschaft („Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation“) klassifiziert. Bei Abschluss der Transaktion dokumentiert Henkel die Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und den gesicherten Grundgeschäften sowie die Risikomanagementziele und -strategien der Sicherungsgeschäfte. Es werden alle als Sicherungsinstrument klassifizierten Derivate mit spezifischen, fest zugesagten und geplanten Transaktionen verknüpft. Henkel ermittelt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen sowie etwaige Ineffektivitäten durch den Einsatz anerkannter Methoden wie der „Dollar-Offset-Methode“ oder der „Hypothetical-Derivative-Methode“.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Konzern eingesetzten bilanzierten derivativen Finanzinstrumente und deren Marktwerte:
Für Devisenterminkontrakte und Zinswährungsswaps ermitteln wir den beizulegenden Zeitwert auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden aktuellen Referenzkurse der Europäischen Zentralbank. Hierbei berücksichtigen wir Terminaufschläge und -abschläge für die jeweilige Restlaufzeit des Kontrakts im Vergleich zum kontrahierten Devisenkurs. Devisenoptionen werden mittels Kursnotierungen oder anerkannter Modelle zur Ermittlung von Optionspreisen bewertet. Bei Aktienterminkontrakten wird der beizulegende Zeitwert auf Basis des am Bilanzstichtag geltenden Schlusskurses der Henkel-Vorzugsaktie unter Berücksichtigung von Terminaufschlägen und -abschlägen für die jeweilige Restlaufzeit des Kontrakts im Vergleich zum kontrahierten Aktienterminkurs ermittelt. Zinssicherungsinstrumente bewerten wir auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows. Dabei legen wir Marktzinssätze zugrunde, die für die Restlaufzeit der Kontrakte gelten. Diese sind für die beiden wichtigsten Währungen in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Sie zeigt die jeweils zum 31. Dezember am Interbanken-Markt quotierten Zinssätze.
| Euro |
| US-Dollar | |||||
|
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
1 Monat |
| -0,44 |
| -0,55 |
| 1,76 |
| 0,14 |
3 Monate |
| -0,38 |
| -0,55 |
| 1,91 |
| 0,24 |
6 Monate |
| -0,32 |
| -0,53 |
| 1,91 |
| 0,26 |
1 Jahr |
| -0,25 |
| -0,53 |
| 2,00 |
| 0,19 |
2 Jahre |
| -0,29 |
| -0,52 |
| 1,68 |
| 0,20 |
5 Jahre |
| -0,13 |
| -0,46 |
| 1,72 |
| 0,43 |
10 Jahre |
| 0,21 |
| -0,26 |
| 1,88 |
| 0,92 |
|
Bei der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente wird das Ausfallrisiko des Vertragspartners durch eine Anpassung der unbesicherten Marktwerte auf der Basis von Kreditrisikoprämien berücksichtigt. Die im Berichtsjahr 2020 bestehende Anpassung beträgt 0 Mio Euro (Vorjahr: 0 Mio Euro). Veränderungen des Ausfallrisikos werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.
In Abhängigkeit vom Marktwert und von der Fristigkeit am Bilanzstichtag werden derivative Finanzinstrumente als kurz- oder langfristiger finanzieller Vermögenswert (bei positivem Marktwert) oder als kurz- oder langfristige finanzielle Verbindlichkeit (bei negativem Marktwert) ausgewiesen.
Der überwiegende Teil der Devisenterminkontrakte wurde zur Sicherung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Konzernfinanzierungen abgeschlossen.
Ein Fair Value Hedge ist die Absicherung des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Schulden oder bilanzunwirksamer fester Verpflichtungen gegen Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts, die einem bestimmten Risiko zuzuordnen sind. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsinstrumente sowie die Marktwertänderung des Grundgeschäfts, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen ist, werden zeitgleich erfolgswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr 2020 und im Vorjahr bestanden im Henkel-Konzern keine Fair Value Hedges.
Ein Cashflow Hedge ist die Absicherung gegen Schwankungen von Zahlungsströmen aus bilanzierten Vermögenswerten oder Schulden, bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden erwarteten Transaktionen, die einem bestimmten Risiko zuzuordnen sind. Im Henkel-Konzern werden auf diese Weise Währungs-, Zins-, Rohstoffpreis- und Aktienkursrisiken abgesichert. Der effektive Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsinstrumente eines Cashflow Hedge wird zunächst in der Rücklage für Cashflow Hedges im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil der Wertänderung wird je nach Grundgeschäft unmittelbar erfolgswirksam im Finanzergebnis oder im operativen Ergebnis gezeigt. Henkel macht von dem Wahlrecht Gebrauch, die Wertänderungen nicht designierter Komponenten von Sicherungsinstrumenten, wie beispielsweise der Terminkomponente und Währungsbasis-Spreads von Devisentermingeschäften sowie die Währungsbasis-Spreads von Zinswährungsswaps, ebenfalls zunächst im Eigenkapital in der Rücklage für Hedging-Kosten zu erfassen. Die in den Rücklagen erfassten Beträge werden zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst, zu dem die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst. Im Fall einer Absicherung von Zahlungsströmen, die zum Ansatz eines nichtfinanziellen Vermögenswerts führt, werden die im Eigenkapital erfassten Beträge bei Ansatz des Vermögenswerts als Teil der Anschaffungskosten berücksichtigt (“Basis Adjustment”).
Rücklage für Cashflow Hedges | ||||||||||
in Mio Euro |
| Stand |
| Siche- |
|
|
| Stand | ||
2020 |
| -224 |
| 70 |
| -39 |
| 1 |
| -192 |
2019 |
| -232 |
| -62 |
| 71 |
| -1 |
| -224 |
|
Rücklage für Hedging-Kosten von Cashflow Hedges | ||||||||||
in Mio Euro |
| Stand |
| Siche- |
|
|
| Stand | ||
2020 |
| -15 |
| -8 |
| 16 |
| 0 |
| -7 |
2019 |
| -2 |
| -20 |
| 7 |
| 0 |
| -15 |
|
Der im Eigenkapital ausgewiesene Bestand der Rücklagen entfällt im Wesentlichen auf Währungssicherungsgeschäfte für getätigte Akquisitionen und geplante Materialeinkäufe sowie für unsere in Fremdwährung begebenen Anleihen. Am 31. Dezember 2020 betraf die Rücklage für Cashflow Hedges in Höhe von -237 Mio Euro (Vorjahr: -235 Mio Euro) Ergebnisse aus Sicherungsinstrumenten, auf die kein Hedge Accounting mehr angewandt wurde.
Währungsrisiko
Im Rahmen des Risikomanagements werden im Henkel-Konzern die Schwankungen der Zahlungsströme geplanter Umsatzerlöse und Materialeinkäufe in Fremdwährung gegen das Währungsrisiko abgesichert. Zur Absicherung werden Devisentermingeschäfte oder bilanziell erfasste Forderungen und Verbindlichkeiten eingesetzt, die jeweils innerhalb eines Jahres fällig sind. Im Fall von Devisentermingeschäften designiert der Konzern lediglich die Spot-Komponente des Instruments als Sicherungsinstrument, so dass keine Ineffektivitäten auftreten. Die Veränderung der nicht designierten Komponenten der Derivate wird während der Laufzeit in der Rücklage für Hedging-Kosten erfasst. Die Sicherungsquote wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Strategie pro Währung individuell festgelegt. Die Sicherungskurse für die wesentlichen Währungen werden im Folgenden dargestellt:
|
| 2020 | ||
in Mio Euro |
| Nominal |
| |
US-Dollar |
| 555.08108549 |
| 1,19 |
Chinesischer Yuan |
| 51.60747897 |
| 8,05 |
Kanadischer Dollar |
| 43.06727878 |
| 1,55 |
Polnischer Zloty |
| 36.42783516 |
| 4,47 |
Britisches Pfund |
| 33.31301977 |
| 0,91 |
|
Ein Zugang zu den Rücklagen nach Berücksichtigung Latenter Steuern in Höhe von 56 Mio Euro (Vorjahr: -53 Mio Euro) betrifft die Währungssicherung geplanter Materialeinkäufe sowie die Währungssicherung geplanter Umsatzerlöse gegen Schwankungen der Kassakurse. Aus den im Eigenkapital erfassten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente wurden im Berichtsjahr 35 Mio Euro (Vorjahr: -48 Mio Euro) erfolgsneutral in die Anschaffungskosten der gesicherten Vorräte oder im Rahmen der Sicherung geplanter Umsatzerlöse erfolgswirksam ins operative Ergebnis umgegliedert. Die positiven und negativen Marktwerte der zur Währungssicherung geplanten Materialeinkäufe sowie die zur Währungssicherung geplanter Umsatzerlöse abgeschlossenen Derivate betragen 32 Mio Euro (Vorjahr: 11 Mio Euro) beziehungsweise -11 Mio Euro (Vorjahr: -13 Mio Euro). Die Cashflows aus diesen Währungsderivaten werden ebenso wie die Cashflows aus den gesicherten Materialeinkäufen und den gesicherten Umsatzerlösen voraussichtlich im nächsten Geschäftsjahr eintreten und sich mit Verbrauch der Vorräte beziehungsweise Realisierung der Umsatzerlöse auf das operative Ergebnis auswirken.
Als Sicherungsinstrumente für geplante Umsatzerlöse werden neben Währungsderivaten auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung designiert. Der Buchwert der als Sicherungsinstrumente designierten Verbindlichkeiten beträgt 472 Mio Euro (Vorjahr: 524 Mio Euro). Die Cashflows aus diesen Verbindlichkeiten werden ebenso wie die Cashflows aus den gesicherten Umsatzerlösen voraussichtlich im nächsten Geschäftsjahr eintreten und sich auf das operative Ergebnis auswirken. Aus der Absicherung ergeben sich keine Ineffektivitäten.
Darüber hinaus werden Währungsrisiken aus Zins- und Tilgungszahlungen in Fremdwährung im Rahmen der Finanzierung des Konzerns mit Zinswährungsswaps abgesichert. Die fixen Zahlungen in Fremdwährung werden durch Zinswährungsswaps in fixe Euro-Zahlungen gewandelt. Die Sicherungskurse der in Fremdwährung emittierten Anleihen werden in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| 2020 | |||
Fälligkeit der Anleihe |
| Nominal |
| |
13.09.2022 |
| 300 Mio GB-Pfund |
| 0,84 |
30.09.2022 |
| 400 Mio GB-Pfund |
| 0,88 |
30.09.2022 |
| 100 Mio GB-Pfund |
| 0,85 |
28.04.2023 |
| 330 Mio Schweizer Franken |
| 1,05 |
07.07.2025 |
| 70 Mio US-Dollar |
| 1,12 |
30.09.2026 |
| 350 Mio GB-Pfund |
| 0,88 |
|
Die Sicherungsinstrumente wurden in der Weise abgeschlossen und designiert, dass im Rahmen der Absicherung keine Ineffektivitäten auftreten. Die Veränderung der nicht designierten Währungsbasis-Spreads wird während der Laufzeit in der Rücklage für Hedging-Kosten erfasst. Die auf die Zinszahlungen entfallenden Cashflows aus dem Zinswährungsswap wurden ratierlich im Geschäftsjahr erfolgswirksam als Zinsaufwand erfasst. Die Laufzeit der Zinswährungsswaps entspricht der Laufzeit der jeweiligen Anleihe.
Zinsrisiko
Bis Anfang Dezember 2020 wurde ein Teil des Zinsänderungsrisikos aus unserem Commercial-Paper-Programm über Zins-swaps mit einem Nominalvolumen von 1.100 Mio US-Dollar abgesichert, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow Hedges designiert wurden. Aufgrund der revolvierenden Commercial-Paper-Aufnahme sind die US-Dollar-Zinszahlungen variabel und wurden mithilfe des Zinsswaps in feste Zinszahlungen gewandelt. Am Bilanzstichtag bestanden keine Absicherungen des Zinsrisikos.
Rohstoffpreisrisiko
Auszahlungen für geplante Einkäufe von Rohstoffen werden selektiv gegen Schwankungen aufgrund von Veränderungen der Materialeinkaufspreise abgesichert. Als Sicherungsinstrumente werden Warentermingeschäfte eingesetzt. Diese sind innerhalb eines Jahres fällig. Hierbei designiert der Konzern lediglich die Rohstoff-Komponente der geplanten Rohstoffeinkäufe. Andere Preiskomponenten, zum Beispiel Transportkosten, werden nicht designiert. Folglich treten keine Ineffektivitäten auf.
Während des Geschäftsjahres 2020 hat der Henkel-Konzern Exposures aus eindeutig identifizierbaren Ethylen-Komponenten abgesichert. Im Rahmen der Bilanzierung der designierten Sicherungsbeziehungen wurden die positiven Wertänderungen der als Sicherungsinstrument designierten Derivate in Höhe von 0 Mio Euro (Vorjahr: 1 Mio Euro) nach Berücksichtigung Latenter Steuern als Zugänge in der Rücklage für Cashflow Hedges erfasst. Mit Auslaufen der Sicherungsbeziehungen wurden sämtliche im Eigenkapital erfassten Verluste in Höhe von 0 Mio Euro (Vorjahr: 3 Mio Euro) erfolgsneutral in die Anschaffungskosten der gesicherten Vorräte umgegliedert (Basis Adjustment). Am 31. Dezember 2020 bestanden keine Absicherungen des Rohstoffpreisrisikos.
Aktienkursrisiko
Bis zur Auszahlung des Incentives aus dem letzten Zyklus des Global Long Term Incentive Plan (LTI-Plan) 2013 im Juli 2020 wurden mögliche Schwankungen zukünftiger Personalaufwendungen aus geplanten Auszahlungen aufgrund von Schwankungen des Kurses der Henkel-Aktie über Aktienterminkontrakte abgesichert. Hierbei wurde lediglich die Spot-Komponente der Aktienterminkontrakte als Sicherungsinstrument designiert, so dass keine Ineffektivitäten auftreten.
Die Absicherung dieses geplanten Exposures führte im Berichtsjahr zu einem Zugang in der Rücklage für Cashflow Hedges nach Berücksichtigung Latenter Steuern in Höhe von -4 Mio Euro (Vorjahr: -6 Mio Euro). Mit dem Auslaufen der Sicherungsbeziehung wurden sämtliche bis dahin im Eigenkapital erfassten Verluste in Höhe von -4 Mio Euro als Aufwand in das operative Ergebnis umgegliedert.
Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe ("Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation") gegen das sogenannte Translationsrisiko werden wie Cashflow Hedges behandelt. Der Gewinn oder Verlust aus dem effektiven Teil des Sicherungsgeschäfts wird in der Rücklage für die Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Henkel macht von dem Wahlrecht Gebrauch, die Wertänderungen der nicht als Sicherungsinstrument designierten Währungsbasis-Spreads der Devisentermingeschäfte ebenfalls im Eigenkapital zu erfassen. Die erfolgsneutral erfassten Gewinne oder Verluste der Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe verbleiben bis zum Abgang oder Teilabgang der Nettoinvestition im Eigenkapital. Die im Eigenkapital erfassten Veränderungen der nicht-designierten Währungsbasis-Spreads werden über die Laufzeit der Sicherungsbeziehung pro rata temporis in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert.
Die Rücklage für Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe betrifft im Wesentlichen Translationsrisiken von Nettoinvestitionen in Schweizer Franken, US-Dollar, chinesischen Yuan, russischen Rubel, thailändischem Baht und britischen Pfund, bei denen die entsprechenden Sicherungsgeschäfte mehrheitlich bereits in Vorjahren ausgelaufen sind.
Rücklage für die Absicherung von Nettoinvestitionen | ||||||||
in Mio Euro |
|
|
|
| ||||
2020 |
| 35 |
| 1 |
| 0 |
| 36 |
2019 |
| 35 |
| – |
| – |
| 35 |
|
Rücklage für Hedging-Kosten der Absicherung von | ||||||||
in Mio Euro |
|
|
|
| ||||
2020 |
| – |
| 0 |
| 0 |
| 0 |
2019 |
| – |
| – |
| – |
| – |
|
Henkel ist als weltweit agierender Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken (Währungs-, Zins- und sonstigen Preisrisiken) ausgesetzt. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, die aus den operativen Geschäften entstehenden Risiken durch den Einsatz ausgewählter derivativer und nicht-derivativer Sicherungsinstrumente zu begrenzen. Henkel verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich für Zwecke des Risikomanagements. Ohne deren Verwendung wäre Henkel höheren finanziellen Risiken ausgesetzt. Änderungen von Wechselkursen, Zinssätzen oder Rohstoffpreisen können zu signifikanten Schwankungen der Marktwerte der eingesetzten Derivate führen. Diese Marktwertschwankungen sind nicht isoliert von den gesicherten Grundgeschäften zu betrachten, da Derivate und Grundgeschäft hinsichtlich ihrer gegenläufigen Wertentwicklung eine Einheit bilden.
Die Steuerung der Währungs-, Zins- und Liquiditätsrisiken basiert auf der vom Vorstand verabschiedeten, konzernweit gültigen Treasury-Richtlinie. Darin werden die Ziele, Prinzipien und Kompetenzen der Organisationseinheit Corporate Treasury definiert. Diese Richtlinie beschreibt die Verantwortungsbereiche und legt deren Verteilung auf Corporate Treasury und die Tochtergesellschaften fest. Der Vorstand wird über alle wesentlichen Risiken sowie über die bestehenden Sicherungsgeschäfte regelmäßig umfassend informiert. Die Ziele und Grundlagen des Kapitalmanagements beschreiben wir im zusammengefassten Lagebericht auf den Seiten 97 und 98. Bedeutende Risikokonzentrationen lagen im Berichtsjahr nicht vor. Details hierzu werden bei der Beschreibung der einzelnen Risiken erläutert.
Der Henkel-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit Dritten grundsätzlich einem weltweiten Ausfallrisiko ausgesetzt, das sich sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus finanziellen Investments ergeben kann. Dieses Risiko resultiert aus der möglichen Nichterfüllung der Vertragspartei.
Das maximale Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte, die nicht unter die Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 fallen, – ohne Berücksichtigung etwaiger hierfür erhaltener Sicherheiten – wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben und stellt sich wie folgt dar:
in Mio Euro |
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| 586 |
| 642 |
Derivative Finanzinstrumente mit |
| 54 |
| 39 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
| 36 |
| 57 |
Summe Buchwerte |
| 676 |
| 738 |
|
Aufgrund von erhaltenen Sicherheiten sind die tatsächlichen Ausfallrisiken deutlich geringer und werden nachfolgend im Einzelnen erläutert. Innerhalb der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird die Forderung gegen den Henkel Trust e.V. in Höhe von 497 Mio Euro (Vorjahr: 621 Mio Euro) ausgewiesen. Diese stellt die größte Einzelposition innerhalb der finanziellen Vermögenswerte dar. Das Ausfallrisiko ist aufgrund der Anlagestruktur und -vorgaben des Henkel Trust e.V. als sehr gering einzuschätzen. Weitere Details zu Risikokonzentrationen werden im Folgenden dargestellt.
Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste („Expected-loss-Modell“) für sämtliche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte sowie für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente erfasst.
Grundsätzlich sieht IFRS 9 hierfür ein dreistufiges Verfahren vor. Eine Risikovorsorge wird entweder auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, falls sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2) oder falls eine beeinträchtigte Bonität festgestellt wird (Stufe 3). Für den Großteil der finanziellen Vermögenswerte, einschließlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine wesentliche Finanzierungskomponente beinhalten, wird jedoch ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste immer über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt.
Zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste werden Kontrahenten in Gruppen ähnlicher Kreditrisiken zusammengefasst. Bei Vorliegen entsprechender einzelfallbezogener Umstände und Risikoindikationen werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Es werden sowohl vergangenheitsbezogene Daten, zum Beispiel historische Ausfallquoten, als auch zukunftsbezogene Informationen, zum Beispiel individuelle und makroökonomische Gegebenheiten, in die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen einbezogen. Wird die Bonität eines Kontrahenten als beeinträchtigt eingeschätzt, zum Beispiel bei auffälligen Veränderungen des Zahlungsverhaltens oder Insolvenzanmeldung, führt dies zur Wertberichtigung sämtlicher offenen Positionen mit dem Kontrahenten. Hierbei wird die Höhe des erwarteten Ausfalls auf Basis einer individuellen Beurteilung bestimmt. Die Bildung und Erhöhung von Wertberichtigungen erfolgen stets aufwandswirksam. Reduzieren sich die erwarteten Kreditausfälle, wird die gebildete Risikovorsorge im entsprechenden Maß erfolgswirksam aufgelöst.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung davon auszugehen ist, dass die Zahlungsströme hieraus ganz oder teilweise nicht mehr realisierbar sind, zum Beispiel nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder in Abhängigkeit anderer lokalrechtlicher Gegebenheiten. Wird eine Forderung als uneinbringlich eingestuft, wird eine bereits erfasste Wertberichtigung in Anspruch genommen und der verbliebene Nettoforderungsbetrag aufwandswirksam ausgebucht.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige finanzielle Vermögenswerte im operativen Geschäft
Im operativen Geschäft sieht sich Henkel grundsätzlich mit einer fortschreitenden Konzentration auf der Abnehmerseite konfrontiert, was sich entsprechend in den Forderungspositionen von Einzelkunden ausdrückt. Zum 31. Dezember 2020 war die höchste Risikokonzentration auf Länderebene in den USA und in China zu beobachten. Das ausstehende Volumen an Forderungen aus Lieferungen an Kunden mit Sitz in den USA betrug 17 Prozent der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Bilanzstichtag. Der Anteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Kunden mit Sitz in China belief sich auf 13 Prozent. Auf Ebene einzelner Kunden ergab sich eine deutlich niedrigere Risikokonzentration. Kundenforderungen mit hohem Kreditrisiko machten circa 11 Prozent der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Bilanzstichtag aus. Diese Risiken werden regelmäßig auf globaler und regionaler Ebene überwacht und Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet.
Unser Kreditrisikomanagement mit einer weltweit gültigen „Credit Policy“ sorgt für eine permanente Überwachung der Kreditrisiken und minimiert die Forderungsverluste. Sie regelt für bestehende Kundenbeziehungen und Neukunden die Vergabe und Einhaltung von Kreditlimits, kundenindividuelle Bonitätsanalysen unter Nutzung interner und externer Finanzinformationen, die Risikoklassifizierung sowie die kontinuierliche Überwachung der Forderungsrisiken auf lokaler Ebene. Des Weiteren überwachen wir unsere wichtigsten Kundenbeziehungen auch auf regionaler und globaler Ebene. Darüber hinaus werden selektiv länder- und kundenspezifische Absicherungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Euroraums vorgenommen.
Erhaltene Sicherheiten beziehungsweise Absicherungsmaßnahmen betreffen die länder- und kundenspezifische Absicherung durch Kreditversicherungen, Akkreditive im Exportgeschäft sowie beispielsweise Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird seit Beginn des Jahres 2020 zudem weltweit über eine sogenannte Excess-of-Loss-Kreditversicherung reduziert. Die Versicherung umfasst Forderungen aus Lieferungen ab einer bestimmten Höhe und sieht einen Selbstbehalt in Höhe des sogenannten Aggregate First Loss sowie einen geringen prozentualen Selbstbehalt vor.
Um die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bei einigen unserer Kunden zu erwartenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu reflektieren, wurden bei der Bemessung der Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Teil höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten als am Ende des Geschäftsjahres 2019 angenommen. Diese wurden auf Basis von Expertenschätzungen bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie internen und externen Informationen zum Finanzstatus einzelner Kunden oder Kundengruppen ermittelt.
Von der Bruttobasis vor Abzug von Sicherheiten und Umsatzsteuer in Höhe von 3.070 Mio Euro (Vorjahr: 3.315 Mio Euro) werden insgesamt Positionen in Höhe von 1.575 Mio Euro (Vorjahr: 1.181 Mio Euro) abgezogen, für die keine Wertberichtigungen erforderlich sind. Hiervon entfallen 1.341 Mio Euro (Vorjahr: 941 Mio Euro) auf erhaltene Sicherheiten und 233 Mio Euro (Vorjahr: 240 Mio Euro) auf erstattungsfähige Umsatzsteuer. Die Nettobasis zur Ermittlung der Wertberichtigungen beträgt somit 1.495 Mio Euro (Vorjahr: 2.134 Mio Euro).
Der Buchwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Fälligkeit neu verhandelt worden ist, weil sie ansonsten mehr als 30 Tage überfällig wären, beträgt 4 Mio Euro (Vorjahr: 5 Mio Euro). Forderungen in Höhe von 68 Mio Euro (Vorjahr: 56 Mio Euro) sind vollständig wertberichtigt, aber noch nicht ausgebucht, da sie weiterhin einem Inkassoverfahren unterliegen.
Für Sonstige finanzielle Vermögenswerte im operativen Geschäft, mit Ausnahme der Finanzforderungen an Fremde in Höhe von 223 Mio Euro (Vorjahr: 138 Mio Euro), bestehen keine Wertberichtigungen, da das Kreditrisiko als sehr gering eingeschätzt wird. Für Finanzforderungen an Fremde besteht eine Wertberichtigung in Höhe von 8 Mio Euro (Vorjahr: 3 Mio Euro).
Ausfallrisiken entstehen auch aus finanziellen Investments, zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapieren und dem positiven Marktwert von Derivaten. Solche Risiken werden von unseren Experten im Bereich Corporate Treasury durch die Auswahl bonitätsstarker Kontrahenten und eine Limitierung der Anlagebeträge begrenzt. Im Rahmen der Geldanlage und des Derivatehandels mit deutschen und internationalen Banken schließen wir Geschäfte nur mit Kontrahenten mit hoher Bonität ab. Wir investieren primär in Wertpapiere von Emittenten, die als „Investment Grade“ eingestuft sind. Die Geldanlagen sind kurzfristig liquidierbar. Unsere finanziellen Investments sind sowohl auf unterschiedliche Kontrahenten als auch auf verschiedene Finanzanlagen breit diversifiziert. Bonität und Anlagelimite werden kontinuierlich überwacht und bei Überschreiten festgelegter Schwellenwerte für Ratings und Credit Default Swaps (CDS) werden Maßnahmen ergriffen. Zur Minimierung des Ausfallrisikos schließen wir mit den Kontrahenten Netting-Vereinbarungen zur Aufrechnung bilateraler Forderungen und Verbindlichkeiten. Zudem bestehen mit den wesentlichen Bankpartnern sogenannte Collateral-Vereinbarungen. In deren Rahmen werden gegenseitige Sicherheitszahlungen zur Absicherung der Marktwerte abgeschlossener Derivate sowie sonstiger Ansprüche und Verpflichtungen halbmonatlich geleistet. Die Netting-Vereinbarungen sehen lediglich einen bedingten Anspruch auf Verrechnung von mit einer Vertragspartei getätigten Geschäften vor. Eine Verrechnung der dazugehörigen Beträge kann demnach nur unter bestimmten Umständen wie etwa bei Insolvenz einer der Vertragsparteien vorgenommen werden. Die Netting-Vereinbarungen erfüllen damit nicht die Saldierungskriterien des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten aus Derivaten, die Netting-, Collateral- oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen:
Neben den Netting- und Collateral-Vereinbarungen werden zur Minimierung des Ausfallrisikos Anlagelimits entsprechend den Ratings der Kontrahenten vergeben sowie regelmäßig überprüft und angepasst. Darüber hinaus ziehen wir bei der Festsetzung der Limits weitere Indikatoren wie die Notierung der Credit Default Swaps der Banken hinzu. Zur Abdeckung des verbleibenden Ausfallrisikos aus den positiven Marktwerten der Derivate besteht eine Wertberichtigung in Höhe von 0 Mio Euro (Vorjahr: 0 Mio Euro).
Für finanzielle Vermögenswerte, die Henkel im Rahmen von Swap-Geschäften von EU-Emissionsberechtigungen hält, werden dem Henkel-Konzern die dem Swap zugrunde liegenden Emissionsberechtigungen als Sicherheit gestellt. Diese dürfen auch ohne Zahlungsverzug des Schuldners verwertet werden, da lediglich eine Verpflichtung zur Rückgabe von Emissionsberechtigungen in gleicher Anzahl und Spezifikation besteht. Der Marktwert der als Sicherheit gehaltenen nichtfinanziellen Vermögenswerte betrug zum 31. Dezember 2020 232 Mio Euro (Vorjahr: 101 Mio Euro). Aufgrund der vollständigen Besicherung der finanziellen Vermögenswerte wurde das Kreditrisiko als absolut gering eingestuft und es wurde keine Wertberichtigung gebildet.
Das Liquiditätsrisiko ist definiert als Risiko, dass die Gesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht jederzeit nachkommen kann. Diesem Risiko begegnen wir in der langfristigen Steuerung dadurch, dass wir Finanzierungsinstrumente in Form von ausgegebenen Anleihen mit unterschiedlich gestaffelten Laufzeiten von bis zu sechs Jahren und unterschiedlichen Währungen einsetzen. Mithilfe unseres bestehenden „Debt-Issuance“-Programms mit einem Gesamtvolumen von 10 Mrd Euro ist dies auch kurzfristig und flexibel möglich. Unsere Geldanlagen erfolgen überwiegend in finanzielle Vermögenswerte, für die ein liquider Markt vorhanden ist, so dass diese zur Beschaffung von liquiden Mitteln und zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung jederzeit verkauft werden können. Für die kurzfristige Steuerung nutzen wir darüber hinaus unser Commercial-Paper-Programm in US-Dollar und Euro. Um die finanzielle Flexibilität von Henkel zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, wird die Liquidität im Konzern über Cash Pools weitgehend zentralisiert und gesteuert. Darüber hinaus verfügt der Henkel-Konzern über eine fest zugesagte Kreditlinie in Höhe von 1,5 Mrd Euro. Diese Kreditlinie hat eine Laufzeit bis 2025. Die einzelnen Tochtergesellschaften verfügen zusätzlich über bilaterale Kreditzusagen mit einer revolvierenden Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 0,1 Mrd Euro. Unsere Kreditwürdigkeit wird regelmäßig von den Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s bewertet. Wir streben weiterhin im Rahmen der Ratingeinstufung an, den „Single A“-Zielkorridor beizubehalten.
Das Liquiditätsrisiko ist daher als sehr gering einzustufen.
Die Fälligkeitsstruktur der originären und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7, basierend auf undiskontierten Cashflows, und somit die Risikokonzentration im Rahmen der Liquiditätsrisiken stellen sich wie folgt dar:
Das Marktrisiko besteht darin, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen vor allem das Währungsrisiko, das Zinsrisiko und das Rohstoffpreisrisiko.
Corporate Treasury steuert zentral das Währungs- und Zinsmanagement des Konzerns und entsprechend alle Abschlüsse von Geschäften mit Finanzderivaten und sonstigen Finanzinstrumenten. Handel, Treasury Controlling und Abwicklung (Front-, Middle- und Back-Office) sind räumlich und organisatorisch getrennt. Kontraktpartner sind deutsche und internationale Banken, die in Übereinstimmung mit den Treasury-Richtlinien des Henkel-Konzerns regelmäßig in Bezug auf Bonität und Qualität der Quotierungen überprüft werden. Der Einsatz von Finanzderivaten zur Steuerung der Währungs-, Zins- und sonstigen Preisrisiken aus dem operativen Geschäft sowie der daraus resultierenden Finanzerfordernisse erfolgt ebenfalls in Übereinstimmung mit den Treasury-Richtlinien. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken abgeschlossen.
Das Währungs- und Zinsrisikomanagement des Konzerns wird durch ein integriertes Treasury-System unterstützt, das zur Identifizierung, Bewertung und Analyse der Währungs- und Zinsrisiken dient. Integriert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gesamtprozess vom Abschluss der Finanztransaktionen bis zu deren Buchung abgedeckt ist. Ein großer Teil des Devisenhandels erfolgt über internetbasierte, multibankfähige Handelsplattformen. Die abgeschlossenen Devisengeschäfte werden automatisch in das Treasury-System übergeleitet. Die im Rahmen eines standardisierten Berichtswesens von allen Tochtergesellschaften gemeldeten Währungs- und Zinsrisiken werden durch einen Datentransfer in das Treasury-System integriert. Hierdurch sind sowohl alle konzernweiten Währungs- und Zinsrisiken als auch die zur Sicherung dieser Risiken abgeschlossenen Derivate jederzeit abrufbar und bewertbar. Das Treasury-System erlaubt den Einsatz verschiedener Risikokonzepte.
Das Marktrisiko wird mittels Sensitivitätsanalysen sowie Value-at-Risk-Berechnungen überwacht. Sensitivitätsanalysen erlauben die Abschätzung potenzieller Verluste, künftiger Erträge, beizulegender Zeitwerte oder von Cashflows marktrisikosensitiver Instrumente, die sich aus einer oder mehreren ausgewählten hypothetischen Veränderungen der Wechselkurse, Zinssätze, Rohstoffpreise und sonstiger relevanter Marktsätze oder Preise in einem bestimmten Zeitraum ergeben. Im Henkel-Konzern nutzen wir die Sensitivitätsanalyse, weil sie angemessene Risikoeinschätzungen auf der Basis direkter Annahmen (zum Beispiel einer Zinserhöhung) ermöglicht. Value-at-Risk-Berechnungen zeigen im Sinn einer Maximalbetrachtung den potenziellen künftigen Verlust eines bestimmten Portfolios über einen vorgegebenen Zeitraum, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird.
Währungsrisiko
Die Internationalität unserer Geschäftstätigkeit bringt eine Vielzahl von Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen mit sich.
Dieses Transaktionsrisiko entsteht durch mögliche Wertänderungen zukünftiger Fremdwährungszahlungen aufgrund von Wechselkursschwankungen. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil unseres zentralen Risikomanagements. Transaktionsrisiken aus dem operativen Geschäft werden teilweise dadurch reduziert, dass wir unsere Produkte in den Ländern produzieren, in denen wir sie verkaufen. Verbleibende Transaktionsrisiken aus dem operativen Geschäft steuern wir aktiv durch unser Corporate Treasury. Wir beurteilen das spezifische Währungsrisiko und entwickeln eine Sicherungsstrategie. Zielsetzung bei der Währungsabsicherung ist das Festschreiben von Preisen auf Basis von Sicherungskursen zum Schutz vor zukünftigen ungünstigen Währungskursschwankungen. Da wir potenzielle Verluste limitieren, sind negative Auswirkungen auf das Ergebnis begrenzt. Das Transaktionsrisiko aus wesentlichen Finanzforderungen und -verbindlichkeiten wird weitestgehend gesichert. Zur Steuerung der Risiken setzen wir hauptsächlich Devisentermingeschäfte und Zinswährungsswaps ein. Die Derivate werden als Cashflow Hedges designiert und entsprechend bilanziert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Das im Konzern bestehende Währungsrisiko in Form des Transaktionsrisikos wirkt sich bei Cashflow Hedges zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital aus, während sämtliche Wertänderungen der übrigen Derivate unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Die folgende Tabelle stellt das Währungsrisikoexposure für die wesentlichen Währungen des Henkel-Konzerns dar. Das Risiko entsteht im Wesentlichen durch Im- und Exporte der Henkel AG & Co. KGaA sowie der ausländischen Tochtergesellschaften. Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Henkel-Konzerns handelt es sich um ein Portfolio aus mehr als 50 verschiedenen Währungen.
in Mio Euro |
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 | ||||||||
| Gesamtes |
| Davon aus |
| Netto- |
| Gesamtes |
| Davon aus |
| Netto- | |
US-Dollar |
| 481 |
| 769 |
| 84 |
| 362 |
| 649 |
| 26 |
Chinesischer Yuan |
| 156 |
| 115 |
| 58 |
| 141 |
| 103 |
| 53 |
Russischer Rubel |
| 151 |
| 115 |
| 115 |
| 135 |
| 87 |
| 52 |
Kanadischer Dollar |
| 140 |
| 131 |
| 65 |
| 91 |
| 88 |
| 44 |
Britisches Pfund |
| 126 |
| 116 |
| 58 |
| 78 |
| 80 |
| 40 |
Sonstige |
| 1.081 |
| 923 |
| 796 |
| 939 |
| 733 |
| 638 |
Gesamt |
| 2.135 |
| 2.169 |
| 1.176 |
| 1.745 |
| 1.740 |
| 853 |
| ||||||||||||
1Transaktionsrisiko. |
Der sogenannte Value-at-Risk des Transaktionsrisikos des Henkel-Konzerns betrug zum Stichtag 31. Dezember 2020 nach Sicherung 42 Mio Euro (Vorjahr: 52 Mio Euro). Der Value-at-Risk zeigt das höchste zu erwartende Verlustrisiko eines Jahres aufgrund von Währungsschwankungen. Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung verwenden wir einen Value-at-Risk mit einem angenommenen Zeithorizont von einem Jahr und einem einseitigen Konfidenzintervall von 95 Prozent, da dieser das Risiko eines Geschäftsjahres umfassend abbildet. Als Berechnungsgrundlage verwenden wir den sogenannten Varianz-Kovarianz-Ansatz. Volatilitäten und Korrelationen werden auf Basis historischer Daten ermittelt. Grundlage der Value-at-Risk-Berechnung sind die operativen Buchpositionen, die derivativen Finanzinstrumente und die Planpositionen in Fremdwährung mit einem Planungshorizont von bis zu zwölf Monaten.
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko umfasst jeglichen potenziell negativen Einfluss von Veränderungen der Zinsen auf das Ergebnis, das Eigenkapital oder den Cashflow der aktuellen und zukünftiger Berichtsperioden. Aus sich verändernden Kapitalmarktzinsen resultiert bei festverzinslichen Finanzinstrumenten ein Fair-Value-Risiko, da die beizulegenden Zeitwerte in Abhängigkeit der Kapitalmarktzinssätze schwanken. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten besteht ein Cashflow-Risiko, da die Zinszahlungen in der Zukunft Schwankungen unterliegen.
Die Liquiditätsbeschaffung und -anlage des Henkel-Konzerns findet zum größten Teil an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten statt. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie unsere Geldanlagen sind einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Ziel unseres zentralen Zinsmanagements ist es, durch die Wahl von Zinsbindungen und den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten dieses Zinsänderungsrisiko zu steuern. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos dürfen ausschließlich derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, die sich im Risikomanagementsystem abbilden und bewerten lassen.
Die Zinsstrategie von Henkel ist darauf ausgerichtet, das Zinsergebnis des Henkel-Konzerns zu optimieren. Basis für die Entscheidungen im Zinsmanagement sind die zur Liquiditätssicherung emittierten Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Commercial Paper, die zur Geldanlage genutzten Wertpapiere und Terminanlagen sowie andere zinstragende Finanzinstrumente. Die einem Zinsrisiko unterliegenden Finanzinstrumente sind insbesondere in Euro und in US-Dollar denominiert.
In Abhängigkeit von der Zinserwartung schließt Henkel zur Optimierung der Zinsbindungsstruktur derivative Finanzinstrumente ab – im Wesentlichen Zinsswaps. Bei einem erwarteten Anstieg des Zinsniveaus schützt sich Henkel durch den Abschluss zusätzlicher Zinsderivate vor steigenden Zinsen. Neben der festverzinsten Euro-Anleihe und der festverzinslichen US-Dollar-Anleihe wandelt Henkel die auf das britische Pfund laufenden Anleihen sowie die auf Schweizer Franken laufende Anleihe mittels Zinswährungsswaps in festverzinsliche Eurozinsverpflichtungen um. Finanzinstrumente mit einer Zinsbindung von unter zwölf Monaten gehen zeitanteilig gewichtet in die Berechnung ein. Alle weiteren Finanzinstrumente sind variabel verzinst. Zu den Bilanzstichtagen stellte sich das einem Zinsrisiko unterliegende Exposure wie folgt dar:
| ||||||||
|
| |||||||
Festverzinsliche Finanzinstrumente |
|
| Zinsrisikoexposure |
| Zinsrisikoexposure |
| Zinsrisikoexposure | |
Euro |
| -1.935 |
| -1.935 |
| -2.169 |
| -2.169 |
US-Dollar |
| -270 |
| -1.182 |
| -75 |
| -75 |
| -2.205 |
| -3.117 |
| -2.244 |
| -2.244 | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 897 |
| 897 |
| 2.064 |
| 2.064 | |
US-Dollar |
| -1.952 |
| -1.040 |
| -1.809 |
| -1.809 |
Chinesischer Yuan |
| 212 |
| 212 |
| 264 |
| 264 |
Polnischer Zloty |
| 201 |
| 201 |
| 210 |
| 210 |
Sonstige |
| 799 |
| 799 |
| 827 |
| 827 |
| 157 |
| 1.069 |
| 1.556 |
| 1.556 | |
|
Grundlage für die Berechnung des Zinsrisikos sind Sensitivitätsanalysen unter Annahme einer Parallelverschiebung der Zinskurven aller Währungen um 100 Basispunkte (Basis Points). Bei der Analyse des Fair-Value-Risikos ermitteln wir die hypothetische Marktwertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten festverzinslichen Finanzinstrumente zum Stichtag.
In der folgenden Tabelle wird im Rahmen der oben beschriebenen Basis-Point-Value-(BPV)-Analyse das Risiko von Zinsschwankungen für das Ergebnis des Henkel-Konzerns dargestellt.
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Auf Basis einer Zinsänderung in Höhe |
| 19 |
| 17 |
Davon: |
|
|
|
|
Cashflow erfolgswirksam durch die |
| 11 |
| 16 |
Fair Value erfolgsneutral durch die |
| 8 |
| 1 |
|
Rohstoffpreisrisiko
Die Unsicherheit in Bezug auf die Rohstoffpreisentwicklung hat Auswirkungen auf den Konzern. Die Einkaufspreise für Rohstoffe können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Henkel beeinflussen. Die von der Konzernleitung vorgesehene Risikomanagementstrategie hinsichtlich des Beschaffungsmarktrisikos und seines Ausgleichs wird im Risiko- und Chancenbericht auf Seite 126 näher beschrieben. Im Rahmen dieser Risikomanagementstrategie werden auf der Grundlage von Prognosen des erforderlichen Einkaufsbedarfs in geringem Umfang auch Warentermingeschäfte mit Barausgleich zur Absicherung künftiger Unsicherheiten in Bezug auf die Rohstoffpreisentwicklung abgeschlossen. Der Einsatz von Warentermingeschäften mit Barausgleich erfolgt bei Henkel nur bei Vorliegen einer direkten Sicherungsbeziehung zwischen Warentermingeschäft und physischem Grundgeschäft. Henkel wendet für solche Sicherungsmaßnahmen Hedge Accounting an, so dass temporäre Preisrisiken aufgrund des Haltens von Warentermingeschäften limitiert sind. Die Entwicklung der Marktwerte und die daraus resultierenden Risiken werden laufend überwacht.
24Umsatzerlöse und Grundsätze der Ertragsrealisierung
Die Umsatzerlöse umfassen ausschließlich Erlöse aus den Verträgen mit Kunden und liegen mit 19.250 Mio Euro (Vorjahr: 20.114 Mio Euro) unter dem Niveau des Vorjahres.
Umsatzerlöse umfassen die Übertragung von Produkten und Dienstleistungen, vermindert um direkte Erlösschmälerungen wie kundenbezogene Rabatte, Rückvergütungen und übrige Entgelte. Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Verfügungsmacht an den Waren übertragen oder die Dienstleistung erbracht wurde. Der Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsmacht an den Waren auf den Kunden übertragen wird, wird durch die vertragliche Grundlage und die dortigen Lieferbedingungen oder durch internationale Handelsklauseln determiniert.
Die Umsatzerlöse umfassen den Gegenwert, den Henkel für die Übertragung von Waren beziehungsweise die Erbringung von Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Dabei muss es wahrscheinlich sein, dass keine wesentliche Korrektur der kumulativ erfassten Umsatzerlöse stattfindet.
Für jene Waren, mit deren Rückgabe gerechnet wird, erfasst Henkel gemäß IFRS 15 keine Umsatzerlöse. Zudem hat der Kunde in bestimmten Fällen aufgrund empirischer Erfahrungen die berechtigte Erwartung, dass der Rechnungsbetrag gekürzt wird. In Höhe dieser erwarteten Erstattungen werden ebenfalls keine Umsatzerlöse erfasst. Für die Bestimmung erwarteter Rückgaben und Erstattungen greift Henkel auf in der Vergangenheit beobachtbare Rückgabe- und Erstattungsquoten zurück, die getrennt nach Unternehmensbereichen und rechtlichen Einheiten fortlaufend bestimmt und angepasst werden. Dabei wurden finanzmathematische Schätzungen und Annahmen unter anderem hinsichtlich des zugrunde liegenden Betrachtungszeitraums zur Bestimmung der Rückgabequoten und der Umsatzerlöse, auf die die Rückgabequote angewandt wird, sowie der beobachtbaren Volatilitäten getroffen.
Henkel vereinbart branchenübliche Zahlungsziele; wesentliche Finanzierungskomponenten sind in den Verträgen mit Kunden nicht enthalten.
Gewährleistungsverpflichtungen stellen keine separate Leistungsverpflichtung dar und werden gemäß IAS 37 als Rückstellung erfasst.
Dienstleistungen werden in der Regel in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten erbracht und erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Die Höhe der Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen spielt dabei im Vergleich zu den Umsatzerlösen aus der Übertragung von Gütern eine untergeordnete Rolle.
Für Informationen zu Eröffnungs- und Schlusssalden sowie Wertminderungen auf Forderungen aus Verträgen mit Kunden im Geschäftsjahr 2020 verweisen wir auf die Berichterstattung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Textziffer 7 auf den Seiten 178 und 179.
Für die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen und Regionen verweisen wir auf die Konzernsegmentberichterstattung nach Unternehmensbereichen auf den Seiten 150 und 151 sowie auf die Angaben zur regionalen Entwicklung auf Seite 152.
Henkel nimmt das Wahlrecht in Anspruch, keine Angaben über etwaige verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreise zu veröffentlichen, da die zugrunde liegenden Verträge eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr haben.
Zinserträge werden unter Berücksichtigung des ausstehenden Kapitalertrags und des geltenden Zinssatzes zeitanteilig vereinnahmt. Dividendenerträge aus Kapitalanlagen werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist.
25Kosten der umgesetzten
Leistungen
Die Kosten der umgesetzten Leistungen betrugen 10.378 Mio Euro (Vorjahr: 10.883 Mio Euro).
Die Kosten der umgesetzten Leistungen setzen sich aus den Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie den Einstandskosten der verkauften Handelswaren zusammen. Neben direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten umfassen die Kosten der umgesetzten Leistungen indirekte Gemeinkosten der Produktion einschließlich der fertigungsbezogenen Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
26
Marketing- und Vertriebs-
aufwendungen
Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen haben sich von 4.942 Mio Euro auf 5.377 Mio Euro erhöht.
Neben den Kosten der Vertriebsorganisation und Distribution sind in den Marketing- und Vertriebsaufwendungen vor allem Aufwendungen aus den Bereichen Werbung, Verkaufsförderung und Marktforschung enthalten. Auch die Kosten der anwendungstechnischen Beratung bei Kunden, Abschreibungen auf Forderungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Marken- und sonstige Rechte werden unter diesem Posten ausgewiesen.
27Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen lagen mit 501 Mio Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 499 Mio Euro). Die den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten direkt zurechenbaren Aufwendungen betrugen 495 Mio Euro (Vorjahr: 488 Mio Euro).
Für Forschungskosten besteht ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind zu aktivieren, wenn kumulativ alle Ansatzkriterien erfüllt sind, die Forschungsphase eindeutig von der Entwicklungsphase getrennt werden kann und entstehende Kosten den einzelnen Projektphasen überschneidungsfrei zuzuordnen sind. Aufgrund zahlreicher Interdependenzen innerhalb von Produkt- und Technologieentwicklungen sowie der Schwierigkeit der Einschätzung, welche Produkte letztlich Marktreife erreichen, sind derzeit nicht alle Aktivierungskriterien des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ für Produkt- und Technologieentwicklungen erfüllt.
Die Verwaltungsaufwendungen betrugen 950 Mio Euro (Vorjahr: 969 Mio Euro).
In den Verwaltungsaufwendungen werden die Personal- und Sachkosten aus den Funktionen Konzernsteuerung, Personal, Einkauf, Rechnungswesen und Informationstechnologie ausgewiesen sowie die Kosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen der Unternehmensbereiche.
29Sonstige betriebliche Erträge
in Mio Euro |
|
| ||
Erträge aus Anlagenabgängen |
| 17 |
| 22 |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
| 32 |
| 20 |
Versicherungsentschädigungen |
| 13 |
| 13 |
Einzahlungen auf ausgebuchte Forderungen |
| 2 |
| 1 |
Zuschreibungen zum Anlagevermögen |
| 3 |
| 0 |
Übrige betriebliche Erträge |
| 95 |
| 60 |
Gesamt |
| 162 |
| 115 |
|
Die Übrigen betrieblichen Erträge betreffen eine Vielzahl von Einzelfällen aus dem operativen Geschäft, zum Beispiel Zuschüsse, Steuererstattungen für indirekte Steuern und ähnliche Erträge.
30Sonstige betriebliche
Aufwendungen
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Verluste aus Anlagenabgängen |
| -7 |
| -7 |
Sonstige Steuern |
| -0 |
| -0 |
Abschreibungen auf sonstige Vermögenswerte |
| -0 |
| -0 |
Wertminderung auf Geschäfts- oder |
| -9 |
| -31 |
Übrige betriebliche Aufwendungen |
| -68 |
| -102 |
Gesamt |
| -84 |
| -139 |
|
Die Übrigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten eine Vielzahl von Einzelposten aus dem operativen Geschäft, beispielsweise Gebühren, Vorsorge für Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche Dritter, Sonstige Steuern und ähnliche Aufwendungen.
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Zinsergebnis |
| -75 |
| -44 |
Sonstiges Finanzergebnis |
| -13 |
| -51 |
Beteiligungsergebnis |
| 0 |
| 0 |
Gesamt |
| -88 |
| -94 |
|
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Zinsen und ähnliche Erträge |
| 13 |
| 12 |
Zinsen an Dritte |
| -88 |
| -55 |
Gesamt |
| -75 |
| -44 |
|
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Zinsergebnis aus Nettoverpflichtung (Pensionen) |
| -9 |
| -11 |
Zinserträge der Erstattungsansprüche (IAS 19) |
| 5 |
| 4 |
Aufwendungen aus Währungsverlusten |
| -131 |
| -103 |
Erträge aus Währungsgewinnen |
| 135 |
| 70 |
Sonstige Finanzaufwendungen |
| -38 |
| -29 |
Sonstige Finanzerträge |
| 25 |
| 19 |
Gesamt |
| -13 |
| -51 |
|
Zu den Nettoergebnissen der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 7 und zur Überleitung dieser zum Finanzergebnis verweisen wir auf die Seiten 206 und 207 in Textziffer 23.
32Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
Der Ertragsteueraufwand/-ertrag setzt sich wie folgt zusammen:
in Mio Euro |
|
| ||
Ergebnis vor Steuern |
| 2.811 |
| 1.925 |
Laufende Steuern |
| 644 |
| 686 |
Latente Steuern |
| 64 |
| -185 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
| 708 |
| 501 |
Steuerquote |
| 25,2% |
| 26,0% |
|
in Mio Euro |
|
| ||
Laufender Steueraufwand/-ertrag |
| 633 |
| 659 |
Laufende Steueranpassungen für Vorjahre |
| 11 |
| 27 |
Laufende Steuern |
| 644 |
| 686 |
Latenter Steueraufwand/-ertrag aus |
| 92 |
| -171 |
Latenter Steueraufwand/-ertrag aus |
| -35 |
| -20 |
Latenter Steueraufwand aus |
| 3 |
| 4 |
Latenter Steuerertrag aus geänderten |
| 1 |
| -3 |
Erhöhung/Verminderung der Wertberichtigung |
| 3 |
| 5 |
Latente Steuern |
| 64 |
| -185 |
|
in Mio Euro |
|
| ||
Immaterielle Vermögenswerte |
| 84 |
| -19 |
Sachanlagen |
| 52 |
| -41 |
Finanzanlagen |
| 4 |
| -18 |
Vorräte |
| -1 |
| 1 |
Andere Forderungen und |
| -1 |
| -8 |
Steuerliche Sonderposten |
| – |
| 1 |
Rückstellungen |
| -32 |
| -90 |
Verbindlichkeiten |
| -12 |
| -1 |
Steueranrechnungsguthaben |
| 4 |
| – |
Verlustvorträge |
| -34 |
| -10 |
Gesamt |
| 64 |
| -185 |
|
In der folgenden Überleitungsrechnung fassen wir die einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit dem jeweiligen länderspezifischen Steuersatz erstellten Überleitungsrechnungen unter Berücksichtigung von Konsolidierungsmaßnahmen zusammen. Dabei wird der erwartete Steueraufwand, berechnet mit dem Steuersatz der Henkel AG & Co. KGaA (31 Prozent), auf den ausgewiesenen Steueraufwand übergeleitet.
in Mio Euro |
| 2019 |
| |
Ergebnis vor Ertragsteuern |
| 2.811 |
| 1.925 |
Ertragsteuersatz (einschließlich Gewerbesteuer) |
| 31% |
| 31% |
Erwarteter Steueraufwand |
| 871 |
| 601 |
Steuerminderungen aufgrund von |
| -169 |
| -134 |
Steuermehrungen/-minderungen für Vorjahre |
| 3 |
| -8 |
Steuermehrungen/-minderungen aufgrund von |
| 1 |
| -3 |
Steuermehrungen/-minderungen aufgrund der |
| 3 |
| 5 |
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier |
| -137 |
| -95 |
Steuermehrungen/-minderungen aufgrund von |
| -7 |
| -6 |
Steuermehrungen aufgrund von Quellensteuern |
| 54 |
| 61 |
Steuermehrungen aufgrund von steuerlich nicht |
| 89 |
| 80 |
| 708 |
| 501 | |
Steuerquote |
| 25,2% |
| 26,0% |
|
Die Ermittlung der Latenten Steuern erfolgt auf Basis der Steuersätze, die in den einzelnen Ländern am Bilanzstichtag gelten oder die bereits rechtskräftig beschlossen worden sind. In Deutschland gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 31 Prozent. Aktive und Passive latente Steuern werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und denselben Steuergläubiger betreffen.
Der Bestand an Aktiven und Passiven latenten Steuern entfällt zum Bilanzstichtag auf folgende Bilanzpositionen, Verlustvorträge und Steueranrechnungsguthaben:
in Mio Euro |
| Aktive latente |
| Passive latente | ||||
|
|
|
| |||||
Immaterielle |
| 313 |
| 289 |
| 893 |
| 813 |
Sachanlagen |
| 12 |
| 35 |
| 142 |
| 123 |
Finanzanlagen |
| 3 |
| – |
| 76 |
| 48 |
Vorräte |
| 29 |
| 24 |
| 1 |
| 1 |
Andere Forderungen |
| 58 |
| 83 |
| 71 |
| 90 |
Steuerliche |
| – |
| – |
| 26 |
| 25 |
Rückstellungen |
| 732 |
| 781 |
| 89 |
| 89 |
Verbindlichkeiten |
| 175 |
| 171 |
| 37 |
| 33 |
Steueranrechnungs- |
| 2 |
| 2 |
| – |
| – |
Verlustvorträge |
| 84 |
| 88 |
| – |
| – |
Saldierungen |
| -532 |
| -586 |
| -532 |
| -586 |
Bilanzposten |
| 875 |
| 887 |
| 802 |
| 636 |
|
Die Aktiven latenten Steuern in der Bilanzposition „Rückstellungen“ in Höhe von 781 Mio Euro (Vorjahr: 732 Mio Euro) resultieren hauptsächlich aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden bei Pensionsverpflichtungen. Die auf Immaterielle Vermögenswerte entfallenden Passiven latenten Steuern in Höhe von 813 Mio Euro (Vorjahr: 893 Mio Euro) sind im Wesentlichen auf Unternehmenszusammenschlüsse zurückzuführen. Es wurden Passive latente Steuern in Höhe von 36 Mio Euro (Vorjahr: 50 Mio Euro) für einbehaltene Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften angesetzt, da diese Gewinne im Jahr 2021 ausgeschüttet werden.
Ein Überhang an Aktiven latenten Steuern wird nur insoweit angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass die jeweilige Gesellschaft zukünftig ausreichend positive steuerpflichtige Ergebnisse erzielen wird, mit denen die abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet sowie steuerliche Verlustvorträge genutzt werden können. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 558 Mio Euro (Vorjahr: 525 Mio Euro) wurden keine Latenten Steuern angesetzt, da deren Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist. Diese Verlustvorträge entfallen mit 470 Mio Euro (Vorjahr: 465 Mio Euro) auf Verlustvorträge für „US State Taxes“ (Steuersatz rund 6,1 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent)). Von den Verlustvorträgen, auf die keine Aktive latente Steuer angesetzt wurde, verfallen 515 Mio Euro (Vorjahr: 467 Mio Euro) nach mehr als drei Jahren. Unverfallbar sind 41 Mio Euro (Vorjahr: 57 Mio Euro).
In der nachfolgenden Übersicht fassen wir die Verfallsdaten steuerlicher Verlustvorträge und von Steueranrechnungsguthaben zusammen.
Diese Übersicht enthält Verlustvorträge aus Veräußerungsverlusten in Höhe von 9 Mio Euro (Vorjahr: 9 Mio Euro), die unbegrenzt vortragsfähig sind. Veräußerungsverluste unterliegen in manchen Ländern anderen Steuersätzen als operative Gewinne und können gegebenenfalls nur gegen Veräußerungsgewinne verrechnet werden. Von den Verlustvorträgen entfallen 545 Mio Euro (Vorjahr: 555 Mio Euro) auf Verluste US-amerikanischer Tochtergesellschaften. Davon entfallen 527 Mio Euro (im Vorjahr: 550 Mio Euro) ausschließlich auf „State Taxes“. Die vortragsfähigen Steueranrechnungsguthaben in Höhe von 17 Mio Euro (Vorjahr: 33 Mio Euro) entfallen auf US-amerikanische Tochtergesellschaften. Zusätzlich zu den in der vorherigen Übersicht aufgeführten Verlustvorträgen sind Zinsvorträge in Höhe von 37 Mio Euro (Vorjahr: 2 Mio Euro) vorhanden, die in Höhe von 37 Mio Euro (Vorjahr: 0 Mio Euro) auf „State Taxes“ unserer US-amerikanischen Tochtergesellschaften entfallen. Auf Zinsvorträge in Höhe von 37 Mio Euro (Vorjahr: 0 Mio Euro) wurden keine Aktive latente Steuer angesetzt. Die Zinsvorträge verfallen nach mehr als drei Jahren (Vorjahr: unverfallbar). Darüber hinaus sind andere vortragsfähige Aufwendungen in Höhe von 106 Mio Euro (Vorjahr: 106 Mio Euro) vorhanden, die sämtlich unverfallbar sind.
In China wurden für eine Gesellschaft, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr Verluste erzielt hat, Aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 54 Mio Euro (Vorjahr: 62 Mio Euro) auf steuerliche Verlustvorträge, andere vortragsfähige Aufwendungen sowie temporäre Differenzen angesetzt, ohne dass diesen entsprechende Passive latente Steuern gegenüberstehen. Zudem wurde für eine Gesellschaft in Deutschland, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr Verluste erzielt hat, ein Aktivüberhang an Latenten Steuern in Höhe von insgesamt 284 Mio Euro (Vorjahr: 291 Mio Euro) auf steuerliche Verlustvorträge sowie temporäre Differenzen angesetzt. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen sicherzustellen, so dass wir derzeit davon ausgehen, dass die Aktiven latenten Steuern realisiert werden können.
Im Sonstigen Ergebnis wurden Aufwendungen aus Latenten Steuern in Höhe von 8 Mio Euro (Vorjahr: Aufwendungen von 7 Mio Euro) erfasst. Diese Latenten Steuern resultieren mit einem Ertrag von 1 Mio Euro (Vorjahr: 7 Mio Euro Aufwand) aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten bei Pensionsverpflichtungen. Latente Steuern aus der Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken haben sich mit einem Aufwand von 9 Mio Euro auf das sonstige Ergebnis ausgewirkt (Vorjahr: keine Auswirkung).
Hierbei handelt es sich um Gewinn- oder Verlustanteile, die anderen Gesellschaftern von konsolidierten Tochterunternehmen zustehen.
Die Gewinne beliefen sich auf 16 Mio Euro (Vorjahr: 18 Mio Euro).
Die zum Jahresende 2020 in den Henkel-Konzern einbezogenen Nicht beherrschenden Anteile beeinflussen unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht wesentlich. Joint Operations sowie nicht konsolidierte, strukturierte Unternehmen bestehen im Konzern nicht.
34Überleitung bereinigte Ergebnisgrößen
in Mio Euro |
|
| 2019 |
| 2020 |
| +/- |
Betriebliches Ergebnis (EBIT) (wie berichtet) |
|
| 2.899 |
| 2.019 |
| -30,4% |
Einmalige Erträge |
|
| -7 |
| -5 |
| – |
Einmalige Aufwendungen |
|
| 34 |
| 328 |
| – |
Restrukturierungsaufwendungen |
|
| 294 |
| 237 |
| – |
Bereinigtes betriebliches Ergebnis (bereinigtes EBIT) |
|
| 3.220 |
| 2.579 |
| -19,9% |
Bereinigte Umsatzrendite | in % |
| 16,0 |
| 13,4 |
| -2,6pp |
Finanzergebnis |
|
| -88 |
| -94 |
| 6,8% |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (bereinigt) |
|
| -760 |
| -625 |
| -17,7% |
Bereinigte Steuerquote |
|
| 24,3 |
| 25,2 |
| 0,9pp |
Bereinigter Jahresüberschuss | in % |
| 2.372 |
| 1.860 |
| -21,6% |
Auf nicht beherrschende Anteile entfallend |
|
| 19 |
| 17 |
| -11,4% |
Auf Aktionäre der Henkel AG & Co. KGaA entfallend |
|
| 2.353 |
| 1.843 |
| -21,7% |
Bereinigtes Ergebnis je Stammaktie | in Euro |
| 5,41 |
| 4,24 |
| -21,6% |
Bereinigtes Ergebnis je Vorzugsaktie | in Euro |
| 5,43 |
| 4,26 |
| -21,5% |
Bei konstanten Wechselkursen |
|
|
|
|
|
| -17,9% |
|
Die Einmaligen Erträge in Höhe von 5 Mio Euro stehen im Zusammenhang mit der Auflösung einer vormals bereinigten Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten (Vorjahr: 0 Mio Euro).
Die Einmaligen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2020 enthalten Aufwendungen in Höhe von 12 Mio Euro im Zusammenhang mit der Beendigung eines langfristigen Dienstleistungsvertrags (Vorjahr: 0 Mio Euro) sowie Wertminderungen in Höhe von 303 Mio Euro, die im Rahmen des aktiven Portfoliomanagments auf Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte sowie nicht mehr fortgeführte Markenrechte entfallen. Weiterhin betreffen die Einmaligen Aufwendungen mit 11 Mio Euro Aufwendungen aus der Optimierung unserer IT-Systemlandschaft zur Steuerung der Geschäftsprozesse (Vorjahr: 11 Mio Euro) sowie in Höhe von 2 Mio Euro Akquisitionsnebenkosten (Vorjahr: 2 Mio Euro).
Restrukturierungsaufwendungen entfallen im Geschäftsjahr 2020 mit 119 Mio Euro auf Kosten der umgesetzten Leistungen (Vorjahr: 72 Mio Euro) und mit 74 Mio Euro auf Marketing- und Vertriebsaufwendungen (Vorjahr: 144 Mio Euro). Weiterhin entfallen 7 Mio Euro auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Vorjahr: 12 Mio Euro) sowie 37 Mio Euro auf Verwaltungsaufwendungen (Vorjahr: 66 Mio Euro).
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 625 Mio Euro (Vorjahr: 760 Mio Euro) sind die steuerlichen Wirkungen der im Betrieblichen Ergebnis (EBIT) vorgenommenen Bereinigungen erfasst.
35Personalaufwand und
Personalstruktur
in Mio Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Löhne und Gehälter |
| 2.550 |
| 2.687 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen |
| 476 |
| 454 |
Aufwendungen für Altersversorgung |
| 169 |
| 166 |
Gesamt |
| 3.195 |
| 3.307 |
|
|
|
|
|
1Ohne personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von |
|
| 2019 |
| 2020 |
Produktion und Technik |
| 28.700 |
| 28.700 |
Marketing/Vertrieb |
| 13.450 |
| 13.200 |
Forschung und Entwicklung |
| 2.650 |
| 2.600 |
Verwaltung |
| 7.850 |
| 8.100 |
Gesamt |
| 52.650 |
| 52.600 |
|
|
|
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1Basis: Jahresdurchschnittszahlen des Stammpersonals ohne Auszubildende, |
36Aktienbasierte Vergütungs-
programme
Zum 1. Januar 2017 wurde der Global-LTI-Plan 2020+ eingeführt und ersetzte den zuvor implementierten Global-LTI-Plan 2013. Bis zur Auszahlung der letzten Tranche des Global-LTI-Plans 2013 im Jahr 2020 existierten beide Programme parallel. Seit dem 1. Januar 2017 wurden neu berechtigte Mitarbeiter jedoch nur noch in den Global-LTI-Plan 2020+ aufgenommen.
Der Global-LTI-Plan 2020+ sieht eine aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich in Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA vor. Diese eigenen Aktien werden unter der Bedingung gewährt, dass die Begünstigten vier Jahre bei der Henkel AG & Co. KGaA oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einer zur Teilnahme an dem Programm berechtigenden Hierarchiestufe ungekündigt beschäftigt sind. Diese Mindestbeschäftigungsdauer bezieht sich auf das Kalenderjahr der Gewährung der eigenen Aktien und die darauf folgenden drei Kalenderjahre. Zu Beginn jedes vierjährigen Zyklus wird den berechtigten Mitarbeitern ein leistungsabhängiger Investmentbetrag zugesagt. Zum Ablauf des ersten Kalenderjahres wird die Zielerreichung festgelegt und der Investmentbetrag des Zyklus bestimmt. Auf Basis des Investmentbetrags, gegebenenfalls nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, werden zu Beginn des zweiten Kalenderjahres über die Börse eigene Aktien erworben und an die Mitarbeiter übertragen. Die Zahl der den einzelnen Mitarbeitern auf Basis des Investmentbetrags zu übertragenden Aktien wird durch den tatsächlichen Kaufpreis (Börsenpreis) der Aktien zum Zeitpunkt des Erwerbs bestimmt. Die Aktien unterliegen einer Haltefrist, die mit Ablauf des oben genannten vierjährigen Zyklus endet und während der die Mitarbeiter an der Aktienkursentwicklung partizipieren. Nach Ablauf dieser Frist stehen die Aktien den Mitarbeitern zur freien Verfügung.
Der im ersten Zyklusjahr auf Basis der Zielerreichung festgelegte Investmentbetrag wird ratierlich über den vierjährigen Zeitraum der Leistungserbringung im Personalaufwand erfasst. Da der Global-LTI-Plan 2020+ einen Ausgleich in eigenen Aktien vorsieht, werden die Zuführungen im Eigenkapital erfasst. Die Gewährung der eigenen Aktien nach Ablauf der Leistungsmessperiode führt zu einer entsprechenden erfolgsneutralen Eigenkapitalminderung. Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge und sonstige Abgaben, die nicht Bestandteil des Investmentbetrags sind und nicht in eigenen Aktien ausgeglichen werden, werden unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.
Für den aktuellen Zyklus 2020 bis 2023 würde sich auf Basis eines Zielerreichungsgrads von 100% zum 31. Dezember 2020 ein Bruttoinvestmentbetrag in Höhe von 48 Mio Euro ergeben. Die finale Höhe des Investmentbetrags wird in 2021 auf Basis des dann festgestellten Zielerreichungsgrads bestimmt und abzüglich von Steuern und Abgaben für die Sozialversicherung in Aktien für die Mitarbeiter investitiert.
Für den Zyklus 2019 bis 2022 wurde auf Basis der Zielerreichung ein Bruttoinvestmentbetrag von 16 Mio Euro festgelegt. Im Berichtsjahr 2020 wurden nach Abzug von Steuern und Abgaben für die Sozialversicherung 134.684 Aktien im Wert von insgesamt 11 Mio Euro erworben, die den Mitarbeitern zum 1. Januar 2023 zur freien Verfügung stehen. Die Aktien wurden zu einem durchschnittlichen Kurs von 85,09 Euro erworben. Die Zahlung des Bruttoinvestmentbetrags wurde eigenkapitalmindernd erfasst.
Von den bereits für den Zyklus 2019 bis 2022 erworbenen Aktien sind im Geschäftsjahr 2020 2.283 Stück unverfallbar geworden. Sie stehen den Mitarbeitern zur freien Verfügung. 3.786 Stück wurden im Geschäftsjahr wieder veräußert, weil die Ansprüche verfallen sind. Zwecks Umwandlung der Dividendenzahlungen in Aktien wurden 2.114 Stück erworben. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 sind somit 130.729 eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen worden, die den Mitarbeitern nach dem Ende des Jahres 2022 zur freien Verfügung stehen.
Für den Zyklus 2018 bis 2021 wurde auf Basis der Zielerreichung ein Bruttoinvestmentbetrag von 0 Mio Euro festgelegt. Für diesen Zyklus wurden daher keine eigenen Aktien erworben.
Die Entwicklung der Anzahl der Aktien, die für den Zyklus 2017 bis 2020 erworben wurden, im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Mit dem Ende des Jahres 2020 standen den Mitarbeitern 250.225 Aktien zur freien Verfügung.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden aus dem Global-LTI-Plan 2020+ 28 Mio Euro eigenkapitalerhöhend (Vorjahr: 11 Mio Euro eigenkapitalerhöhend) im Personalaufwand erfasst.
Der zum 1. Januar 2017 durch den Global Long Term Incentive Plan (LTI-Plan) 2020+ ersetzte Global Long Term Incentive Plan (LTI-Plan) 2013 sah eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich vor. Im Rahmen des Plans wurden den teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Cash Performance Units (CPUs) unter der Bedingung gewährt, dass die Begünstigten vier Jahre bei der Henkel AG & Co. KGaA oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einer zur Teilnahme an dem Programm berechtigenden Hierarchiestufe ungekündigt beschäftigt sind. Diese Mindestbeschäftigungsdauer bezog sich auf das Kalenderjahr der Gewährung der CPUs und die darauffolgenden drei Kalenderjahre.
Der Wert einer CPU entsprach dem Durchschnittskurs der Henkel-Vorzugsaktie jeweils 20 Börsenhandelstage nach der dem Bemessungszeitraum folgenden Hauptversammlung. Der Gesamtwert der an die Führungskräfte zu zahlenden Barvergütung, der durch ein Auszahlungs-Cap begrenzt wurde, wurde an jedem Bilanzstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beizulegenden Zeitwert der CPU neu ermittelt und als Personalaufwand durch eine entsprechende Erhöhung der Rückstellung über den Zeitraum der Leistungserbringung durch die Begünstigten verteilt. Alle Änderungen aus der Bewertung der Rückstellung wurden im Personalaufwand gezeigt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Barvergütung aus dem letzten Zyklus des Plans, dem Zyklus 2016 bis 2019, auf Basis des Durchschnittskurses der Henkel-Vorzugsaktie in den 20 Börsenhandelstagen nach der Hauptversammlung 2020 von 83,21 Euro an die Mitarbeiter ausgezahlt. Aus der Anpassung der Rückstellung aufgrund von Schwankungen des Kurses der Henkel-Vorzugsaktie ergab sich im Berichtsjahr ein Ertrag in Höhe von 3,2 Mio Euro (Vorjahr: keine Anpassung). Im Rahmen der Auszahlung der Beträge wurde die bis dahin erfasste Rückstellung in Höhe von 18,6 Mio Euro in Anspruch genommen.
Seit 2001 bietet Henkel seinen Mitarbeitern weltweit ein Aktienprogramm an, im Rahmen dessen die Mitarbeiter auf freiwilliger Basis bis zu 4 Prozent des Gehalts, jedoch maximal 4.992 Euro pro Jahr in Henkel-Vorzugsaktien investieren können. Wie auch im Vorjahr hat Henkel im Jahr 2020 jeden investierten Euro der Mitarbeiter mit einem Bonus von 33 Eurocent gefördert, die ebenfalls in Henkel-Vorzugsaktien investiert wurden. Diese sogenannten Bonus-Aktien stehen dem Mitarbeiter am Ende einer dreijährigen Sperrfrist zur freien Verfügung, sofern er während dieser Zeit bei der Henkel AG & Co. KGaA oder einer ihrer Tochtergesellschaften ungekündigt beschäftigt war. Das Mitarbeiter-Aktienprogramm stellt ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm im Sinn von IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“ dar, das über Eigenkapitalinstrumente erfüllt wird.
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Henkel-Konzern seinen Mitarbeitern im Rahmen dieses Programms einen Bonus in Höhe von 8 Mio Euro (Vorjahr: 8 Mio Euro) in Henkel-Vorzugsaktien ausgezahlt. Dieser wurde aufgrund des revolvierenden Charakters des Programms vereinfachend unmittelbar im Personalaufwand erfasst. Die Veräußerung von Bonus-Aktien, bei denen der Anspruch des Mitarbeiters verfallen ist, führte im Jahr 2020 zu einer Minderung des Personalaufwands in Höhe von 0 Mio Euro (Vorjahr: 0 Mio Euro). Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die ausstehenden Ansprüche der Mitarbeiter aus Bonus-Aktien im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr.
37Angaben zur Konzernsegmentberichterstattung
Im Rahmen der Konzernsegmentberichterstattung werden die Aktivitäten des Henkel-Konzerns nach Geschäftssegmenten und darüber hinaus nach Regionen abgegrenzt. Die Segmentberichterstattung entspricht hierbei der im Geschäftsjahr 2020 gültigen internen Steuerung des operativen Geschäfts sowie der internen Berichterstattung des Henkel-Konzerns.
Im Einklang mit den Anforderungen des IFRS 8 „Geschäfts-segmente“ wurden im Geschäftsjahr 2020 die drei Unternehmensbereiche Adhesive Technologies, Beauty Care und Laundry & Home Care als Geschäftssegmente identifiziert. Die Geschäftssegmente stellen gleichzeitig auch die berichtspflichtigen Segmente dar.
Mit dem Ziel einer effizienteren Steuerung wurden die ehe-mals eigenständigen Berichtssegmente Klebstoffe für Konsumenten, Handwerk und Bau sowie Industriegeschäft, das sich wiederum aus vier Geschäftssegmenten zusammensetzte, reorganisiert. Das dem Unternehmensbereich entsprechende neue Berichtssegment Adhesive Technologies umfasst folglich seit dem 1. Januar 2020 die Geschäftsfelder Automobil & Metall, Verpackungen & Konsumgüter, Elektronik & Industrie sowie Handwerk, Bau & Gewerbe. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Die Ebene, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken- und sonstige Rechte mit unbestimmter Nutzungsdauer auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden, bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die Geschäftssegmente Beauty Care und Laundry & Home Care setzen sich aus den Geschäftsfeldern des Vorjahres zusammen und werden folglich unverändert berichtet.
Das Geschäftssegment Adhesive Technologies bietet ein breites und weltweit führendes Portfolio hochwirksamer Lösungen an Kleb- und Dichtstoffen sowie funktionalen Beschichtungen. Es umfasst die vier Geschäftsfelder Automobil & Metall, Verpackungen & Konsumgüter, Elektronik & Industrie sowie Handwerk, Bau & Gewerbe.
Im Geschäftsfeld Automobil & Metall bieten wir unseren globalen Kunden aus der Automobil- und Metall verarbeitenden Industrie maßgeschneiderte, hochwirksame und zukunftsorientierte Systemlösungen entlang der Wertschöpfungskette, ein umfassendes Technologieportfolio und spezialisierten technischen Service.
Im Geschäftsfeld Verpackungen & Konsumgüter beliefern wir sowohl kleine und mittlere Markenartikelhersteller als auch große internationale Firmen der Konsumgüter-, Verpackungs- und Möbelindustrie. Wir sind führend in der Entwicklung innovativer Lösungen, die globale Verbrauchertrends wie die wachsende Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten adressieren, und fördern aktiv eine Kreislaufwirtschaft.
Im Geschäftsfeld Elektronik & Industrie sind wir weltweit führend und bieten unseren Großkunden ein spezialisiertes Portfolio von innovativen Hochtechnologieklebstoffen, Materialien für Mikrochips und Elektronikbaugruppen sowie für die industrielle Fertigung. In Verbindung mit technischem Know-how sowie umfassender Forschungsexpertise unterstützen wir unsere Kunden bei der Realisierung innovativer Designs weltbekannter Produkte. Darüber hinaus werden unsere Lösungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur eingesetzt.
Im Geschäftsfeld Handwerk, Bau & Gewerbe vertreiben wir ein umfangreiches Sortiment an Markenprodukten für private Verbraucher, Heimwerker, Handwerker und den Handel sowie für Wartungs- und Montagefachkräfte aus mehr als 800 verschiedenen Industriezweigen. Wir beliefern unsere Kunden mit Kleb- und Dichtstoffen für den Einsatz im privaten Haushalt, mit Klebe-, Dicht- und Dämmsystemen sowie Baumaterialien für die Verarbeitung im Baugewerbe sowie mit einem umfassenden Portfolio an hochwirksamen Lösungen für die Montage und Wartung von Maschinen.
Das Geschäftssegment Beauty Care ist weltweit tätig im Geschäftsfeld Markenartikelgeschäft – in den Bereichen Haarkosmetik, Körperpflege, Hautpflege und Mundpflege – sowie im Geschäftsfeld Friseurgeschäft. Beide Geschäftsfelder verfügen über ein fokussiertes Markenportfolio und bieten verbraucherrelevante Innovationen, die einen Mehrwert für unsere Kunden und Konsumenten schaffen.
Das Geschäftssegment umfasst das weltweite Markenartikelgeschäft für Wasch- und Reinigungsmittel. Das operative Segment Waschmittel (Laundry Care) schließt neben Universal- und Spezialwaschmitteln auch Weichspüler, Waschkraftverstärker und Wäschepflegemittel ein. Im operativen Segment Reinigungsmittel (Home Care) finden sich Hand- und Maschinengeschirrspülmittel, Reiniger für Bad und WC sowie Haushalts-, Glas- und Spezialreiniger. Daneben bieten wir in ausgewählten Regionen Lufterfrischer sowie Insektenschutzmittel für den Haushalt an.
Bei der Ermittlung der Segmentergebnisse sowie der Vermögenswerte und Schulden wenden wir grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze an wie für den Konzernabschluss. Das operative Vermögen in Fremdwährung haben wir zu Durchschnittskursen berechnet.
Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand einer Segmentergebnisgröße, die in der internen Steuerung und Berichterstattung als „bereinigtes EBIT“ bezeichnet wird. Das betriebliche Ergebnis (EBIT) wird für diese Zwecke um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigt.
Von den Restrukturierungsaufwendungen entfallen 69 Mio Euro (Vorjahr: 65 Mio Euro) auf den Unternehmensbereich Adhesive Technologies, 43 Mio Euro (Vorjahr: 97 Mio Euro) auf den Unternehmensbereich Beauty Care und 100 Mio Euro (Vorjahr: 121 Mio Euro) auf den Unternehmensbereich Laundry & Home Care.
Zur Überleitung auf den Henkel-Konzern werden unter Corporate die Aufwendungen für die Konzernsteuerung sowie die Aufwendungen und Erträge, die nicht den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet werden, zusammengefasst.
Zur Überleitung auf das Ergebnis vor Steuern des Henkel-Konzerns verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und das dort ausgewiesene Finanzergebnis.
Erlöse zwischen den Segmenten bestehen nur in unwesentlicher Höhe und werden daher nicht gesondert ausgewiesen.
Operative Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden entsprechend ihrer Nutzung beziehungsweise Entstehung den Segmenten zugeordnet. Bei Nutzung durch beziehungsweise Entstehung in mehreren Segmenten erfolgt eine Zuordnung auf Basis angemessener Schlüssel.
Im Hinblick auf die Informationen über geografische Regionen ordnen wir die Umsätze den Ländern nach dem Herkunftslandprinzip zu. Die langfristigen Vermögenswerte ordnen wir dem Sitz der jeweiligen Landesgesellschaft zu.
38Angaben zum Ergebnis je Aktie (Earnings per Share)
39Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung
Die Konzernkapitalflussrechnung erstellen wir gemäß IAS 7. Sie legt die Zahlungsströme offen, um Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente darzustellen. Sie unterscheidet dabei zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Der Finanzmittelfonds enthält Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten und Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten. Im Finanzmittelfonds werden daher insoweit Wertpapiere ausgewiesen, als diese kurzfristig verfügbar sind und nur einem unwesentlichen Kursänderungsrisiko unterliegen. Effekte der Währungsumrechnung werden bei der Berechnung bereinigt. In einigen Ländern bestehen administrative Hürden, finanzielle Mittel an das Mutterunternehmen zu transferieren.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird ermittelt, indem zunächst das betriebliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame Größen wie die Abschreibungen/Wertminderungen/Zuschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte bereinigt wird – ergänzt um die Veränderungen der Rückstellungen sowie die Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie des Nettoumlaufvermögens. Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die nicht zahlungswirksamen Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, um die das betriebliche Ergebnis korrigiert wurde, 378 Mio Euro (Vorjahr: 43 Mio Euro). Die Auszahlungen für Ertragsteuern weisen wir ebenfalls im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ergibt sich zum einen aus dem Mittelabfluss für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Tochterunternehmen und sonstige Geschäftseinheiten sowie assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen. Zum anderen weisen wir hier den Mittelzufluss aus der Veräußerung von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie von Tochterunternehmen, sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen aus. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit war im Berichtsjahr geprägt durch den Mittelabfluss für die Erwerbe von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten in Höhe von 452 Mio Euro (Vorjahr: -564 Mio Euro). Die Zahlungseingänge aus Erlösen aus der Veräußerung von Tochterunternehmen, sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen von insgesamt 53 Mio Euro resultierten aus dem Divestment von Geschäften. Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen einschließlich geleisteter Anzahlungen führten zu Zahlungsausgängen in Höhe von 715 Mio Euro (Vorjahr: -677 Mio Euro). Der Mittelabfluss für die Erwerbe von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten betrifft fast ausschließlich die im Kapitel „Akquisitionen und Divestments“ auf den Seiten 154 und 155 dargestellten Akquisitionen.
Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weisen wir die gezahlten und erhaltenen Zinsen und Dividenden, die Veränderung der Finanzschulden aus Anleihen und die Sonstige Veränderung der Finanzschulden, die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten, die Veränderung der Pensionsrückstellungen sowie die Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen und Sonstige Finanzierungsvorgänge aus. Die Sonstige Veränderung der Finanzschulden resultiert dabei im Wesentlichen aus Ein- und Auszahlungen im Rahmen unserer revolvierenden Finanzierung über kurzfristige Commercial Paper. Diese wirkte sich im Geschäftsjahr in Höhe von -705 Mio Euro (Vorjahr: 506 Mio Euro) auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus. Die Sonstigen Veränderungen der Pensionsverpflichtungen enthalten im Geschäftsjahr 2020 Einzahlungen in Höhe von 217 Mio Euro aus der Erstattung verauslagter Rentenzahlungen an Pensionäre, für die ein Erstattungsanspruch gegen den Henkel Trust e.V. besteht. Im Vorjahr betrug diese Erstattung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 104 Mio Euro.
Der Free Cashflow indiziert, welcher Cashflow für Akquisitionen und Dividendenzahlungen, für die Rückführung von Fremdfinanzierungen sowie für die Zuführungen an Pensionsfonds tatsächlich verfügbar ist.
Im Vergleich zu Rückstellungen weisen Eventualverbindlichkeiten deutlich höhere Unsicherheiten auf, da sie entweder nur eine mögliche Verpflichtung darstellen oder aber eine gegenwärtige Verpflichtung, bei der eine Zahlung nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
Für die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren, die nicht die Ansatzkriterien einer Rückstellung erfüllen, ist aufgrund der großen Unsicherheiten bezüglich der Wahrscheinlichkeit und Höhe des Ressourcenabflusses noch keine Schätzung der finanziellen Auswirkungen aus den Eventualverbindlichkeiten praktikabel.
Im Henkel-Konzern bestehen darüber hinaus Eventualverbindlichkeiten aufgrund von Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen oder gegenüber Behörden übernommenen Garantien. Am 31. Dezember 2020 betrug der Betrag dieser Eventualverbindlichkeiten 13 Mio Euro (Vorjahr: 16 Mio Euro).
41Sonstige nicht bilanzielle
Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Bestellungen für Sachanlagen beliefen sich Ende 2020 auf 110 Mio Euro (Vorjahr: 130 Mio Euro).
Aus Verträgen über Kapitalerhöhungen und Anteilserwerbe, die vor dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurden, resultieren zum Bilanztag Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 19 Mio Euro (Vorjahr: 29 Mio Euro).
42Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinn des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Henkel AG & Co. KGaA und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Henkel AG & Co. KGaA beziehungsweise deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere die Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel in ihrer Gesamtheit, die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die assoziierten Unternehmen sowie die Organmitglieder der Henkel AG & Co. KGaA. Darüber hinaus sind der Henkel Trust e.V. sowie der Metzler Trust e.V. nahestehende Unternehmen im Sinn von IAS 24.
Der
135 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz Henkel,
18 von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,
drei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Trusts,
zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und dreizehn GmbH & Co. KGs
gemäß eines Aktienbindungsvertrags im Sinn von Paragraf 34 Absatz 2 WpHG gehalten.
Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens beziehungsweise Überschreitens der Schwelle von 3 Prozent oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA.
Bevollmächtigte der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.
Die Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel in ihrer Gesamtheit stellen die oberste beherrschende Partei des Henkel-Konzerns im Sinn von IAS 24 dar. Im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr lagen keine Geschäftsvorfälle zwischen Henkel und dieser Partei vor.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen werden in den Textziffern 3 und 19 angegeben.
Ausführliche Informationen bezüglich der Vergütung der Organmitglieder sind in den Erläuterungen des Vergütungssystems und im Vergütungsbericht auf den Seiten 24 bis 63 zu finden. Wie im Vorjahr gab es keine weiteren bedeutenden Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands, Aufsichtsrats und Gesellschafterausschusses.
Der Henkel Trust e.V. sowie der Metzler Trust e.V. halten im Rahmen von sogenannten Contractual Trust Arrangements (CTA) das Vermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die gegenüber dem Henkel Trust e.V. bestehende Forderung auf Erstattung verauslagter Rentenzahlungen an Pensionäre wird in den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten (Textziffer 3 auf Seite 176) ausgewiesen. Die Forderung ist nicht verzinslich.
43Inanspruchnahme von
Befreiungsvorschriften
Die folgenden in den Konzernabschluss der Henkel AG & Co. KGaA einbezogenen deutschen Gesellschaften haben im Geschäftsjahr 2020 von Befreiungsvorschriften Gebrauch gemacht:
Schwarzkopf Henkel Production Europe GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Paragraf 264b Handelsgesetzbuch [HGB]),
Henkel Loctite-KID GmbH, Hagen (Paragraf 264 Absatz 3 HGB),
Henkel IP Management and IC Services GmbH, Monheim (Paragraf 264 Absatz 3 HGB),
Sonderhoff Holding GmbH, Köln (Paragraf 264 Absatz 3 HGB).
Die niederländische Gesellschaft Henkel Nederland B.V., Nieuwegein, hat von der Befreiungsvorschrift gemäß Artikel 2:403 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Civil Code of the Netherlands) Gebrauch gemacht.
44Bezüge der Gremien
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA beliefen sich auf 1.562.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (Vorjahr: 1.565.000 Euro) respektive auf 2.350.000 Euro (Vorjahr: 2.350.000 Euro). Die Gesamtbezüge (Paragraf 285 Nummer 9a HGB beziehungsweise Paragraf 314 Absatz 1 Nummer 6a HGB) des Vorstands beziehungsweise der Mitglieder des Vorstands der Henkel Management AG betrugen 15.880.397 Euro (Vorjahr: 17.247.891 Euro).
Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung der Henkel KGaA und den ehemaligen Geschäftsführern der Rechtsvorgängerin und deren Hinterbliebenen sind 119.491.147 Euro (Vorjahr: 105.312.747 Euro) zurückgestellt. Die Gesamtbezüge (Paragraf 285 Nummer 9b HGB beziehungsweise Paragraf 314 Absatz 1 Nummer 6b HGB) dieses Personenkreises betrugen im Berichtsjahr 7.300.068 Euro (Vorjahr: 13.291.431 Euro).
Die im Geschäftsjahr 2020 nach IFRS erfassten Aufwendungen für die Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses gliedern sich wie folgt:
in Euro |
| 2019 |
| 2020 |
Vergütung des Vorstands |
|
|
|
|
| 14.418.084 |
| 14.498.717 | |
Aufwand Long Term Incentive |
| 4.519.679 |
| 1.435.387 |
Dienstzeitaufwand für |
| 3.125.737 |
| 3.031.332 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des |
| 8.208.000 |
| – |
| 30.271.500 |
| 18.965.436 | |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
|
|
|
|
Festvergütung und Sitzungsgeld2 |
| 1.565.000 |
| 1.562.000 |
Vergütung der Mitglieder des |
|
|
|
|
| 2.350.000 |
| 2.350.000 | |
Aufwendungen Gremien gesamt |
| 34.186.500 |
| 22.877.436 |
|
|
|
|
|
2Inklusive Ausschusstätigkeit. |
Zu weiteren Einzelheiten der individualisierten Bezüge der im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder von Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss verweisen wir auf den geprüften Vergütungsbericht auf den Seiten 48 bis 63.
45Entsprechenserklärung zum
Corporate Governance Kodex
Im März 2020 haben der Vorstand der Henkel Management AG sowie der Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss der Henkel AG & Co. KGaA gemäß Paragraf 161 Aktiengesetz eine gemeinsame Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Sie wurde auf der Internetseite der Gesellschaft den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht: www.henkel.de/ir
46Konzerngesellschaften
und Beteiligungen
Die Angaben zum Anteilsbesitz der Henkel AG & Co. KGaA und des Henkel-Konzerns, die Teil dieses Abschlusses sind, erfolgen in einer Anlage zum Anhang, die in die vorliegende Version des Geschäftsberichts nicht mit aufgenommen ist. Die Anlage mit den Angaben zum Anteilsbesitz ist bei den zum elektronischen Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen enthalten und kann hierüber eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie die Angaben zum Anteilsbesitz auf unserer Internetseite: www.henkel.de/berichte
47Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Die für Dienstleistungen des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Gesellschaften des weltweiten PwC-Verbunds für das Geschäftsjahr 2020 und der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Gesellschaften des weltweiten KPMG-Verbunds im Geschäftsjahr 2019 im Konzern berechneten Gesamthonorare sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
in Mio Euro |
| 2019 |
| Davon |
|
| Davon | |
Abschlussprüfungsleistungen |
| 9,9 |
| 2,0 |
| 9,1 |
| 3,0 |
Andere Bestätigungs- |
| 0,5 |
| 0,4 |
| 0,1 |
| 0,1 |
Steuerberatungsleistungen |
| 1,0 |
| 0,1 |
| 0,9 |
| 0,2 |
Sonstige Leistungen |
| 0,6 |
| 0,5 |
| 0,6 |
| 0,5 |
Gesamt |
| 12,0 |
| 3,0 |
| 10,7 |
| 3,8 |
|
Die Abschlussprüfungsleistungen bezogen sich vor allem auf die gesetzlichen Prüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen. Prüfungsintegriert erfolgten zudem prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.
Die anderen Bestätigungsleistungen betrafen die Erteilung eines Comfort Letters sowie gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, zum Beispiel Prüfungen nach Paragraf 20 Wertpapierhandelsgesetz („European Market Infrastructure Regulation“). Daneben betrafen die anderen Bestätigungsleistungen die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung und nachhaltigkeitsbezogener Angaben.
Die Steuerberatungsleistungen betrafen im Wesentlichen Honorare für Leistungen im Zusammenhang mit konzerninternen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie die Unterstützung bei laufenden Steuerfragen.
Die Sonstigen Leistungen bezogen sich vor allem auf Leistungen im Rahmen der Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowie andere projektbezogene Beratungsleistungen.
Nach dem 31. Dezember 2020 sind keine berichtspflichtigen Ereignisse mit einer besonderen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns eingetreten.
Henkel Management AG,
persönlich haftende Gesellschafterin
der
Der Vorstand
Carsten Knobel,
Jan-Dirk Auris, Sylvie Nicol, Bruno Piacenza,
Jens-Martin Schwärzler, Marco Swoboda
Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen und den Bilanzgewinn der
Henkel AG & Co. KGaA aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 2.006.781.698,41 Euro wie folgt zu verwenden:
a)Zahlung einer Dividende von 1,83 Euro je Stammaktie
(Stück 259.795.875) = 475.426.451,25 Euro
b)Zahlung einer Dividende von 1,85 Euro je Vorzugsaktie
(Stück 178.162.875) = 329.601.318,75 Euro
c)Vortrag des verbleibenden Betrags von = 1.201.753.928,41 Euro
auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)
2.006.781.698,41 Euro
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft 3.680.552 eigene Vorzugsaktien. Eigene Aktien sind gemäß Paragraf 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der aus dem Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Da sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der eigenen Aktien ändern kann, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnvorschlag unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 1,83 Euro je dividendenberechtigte Stammaktie beziehungsweise von 1,85 Euro je dividendenberechtigte Vorzugsaktie bei entsprechender Anpassung der Ausschüttungssummen und des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsieht.
Düsseldorf, 30. Januar 2021
Henkel Management AG,
persönlich haftende Gesellschafterin
der Henkel AG & Co. KGaA
Der Vorstand
Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah Vorsitzende, Geburtsjahr: 1969 Mitgliedschaften: Henkel Management AG (Vorsitz)0F Birgit Helten-Kindlein* Stellvertretende Vorsitzende, Geburtsjahr: 1964 Michael Baumscheiper* (seit 11.12.2020) Geburtsjahr: 1966 | Jutta Bernicke* Mitglied des Betriebsrats der Geburtsjahr: 1962 Dr. rer. nat. Kaspar von Braun (bis 17.6.2020) Geburtsjahr: 1971 Lutz Bunnenberg (seit 17.6.2020) Geburtsjahr: 1973 Mitgliedschaft: Analyticon Biotechnologies AG1 Peter Emmerich* (bis 11.12.2020) Geburtsjahr: 1966 | Benedikt-Richard Freiherr von Herman Unternehmer, Wain Geburtsjahr: 1972 Timotheus Höttges Vorsitzender des Vorstands der Geburtsjahr: 1962 Mitgliedschaften: FC Bayern München AG1 Prof. Dr. sc. nat. Michael Kaschke Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands Geburtsjahr: 1957 Mitgliedschaften: Carl Zeiss Meditec AG (Vorsitz)1 |
Ausschüsse des Aufsichtsrats | |||
Barbara Kux Unternehmerin, Zürich Geburtsjahr: 1954 Mitgliedschaften: Firmenich S.A. (stellvertretender Vorsitz), Schweiz2 Simone Menne (seit 17.6.2020) Geburtsjahr: 1960 Mitgliedschaften: Bayerische Motoren Werke AG1 Andrea Pichottka* Geschäftsführerin IG BCE Bonusagentur GmbH, Geburtsjahr: 1959 Philipp Scholz Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität Geburtsjahr: 1967 | Dr. rer. nat. Martina Seiler* Diplom-Chemikerin, Duisburg Geburtsjahr: 1971
Prof. Dr. oec. publ. Theo Siegert (bis 17.6.2020) Geburtsjahr: 1947 Dirk Thiede* Mitglied des Betriebsrats der Geburtsjahr: 1969 Edgar Topsch* Mitglied des Gesamtbetriebsrats Geburtsjahr: 1960 Michael Vassiliadis* Vorsitzender der Industriegewerkschaft Geburtsjahr: 1964 Mitgliedschaften: BASF SE | Nominierungsausschuss Aufgaben Mitglieder Prüfungsausschuss Aufgaben Mitglieder |
Gesellschafterausschuss der Henkel AG & Co. KGaA | Ausschüsse des | |||
Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah Vorsitzende, Geburtsjahr: 1969 Mitgliedschaften: Henkel AG & Co. KGaA (Vorsitz)1 Dr. rer. pol. h.c. Christoph Henkel Stellvertretender Vorsitzender, Geburtsjahr: 1958 Prof. Dr. rer. pol. HSG Paul Achleitner Vorsitzender des Aufsichtsrats Geburtsjahr: 1956 Mitgliedschaften: Bayer AG1 Alexander Birken (seit 17.6.2020) Geburtsjahr: 1964 Mitgliedschaften: C&A AG, Schweiz2 | Johann-Christoph Frey Unternehmer, Klosters Geburtsjahr: 1955 Mitgliedschaften: Antai Venture Builder S.L., Spanien Stefan Hamelmann (bis 17.6.2020) Geburtsjahr: 1963 Dr. rer. oec. Christoph Kneip (seit 17.6.2020) Geburtsjahr: 1962 Mitgliedschaften: Arenberg Schleiden GmbH2 Prof. Dr. rer. pol. Ulrich Lehner Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung Geburtsjahr: 1946 Mitgliedschaften: Deutsche Telekom AG (Vorsitz)1
| Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München Geburtsjahr: 1956 Mitgliedschaften: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (Vorsitz)1 Konstantin von Unger Managing Partner, CKA Capital Ltd., London Geburtsjahr: 1966 Jean-François van Boxmeer Vorsitzender des Board of Directors der Vodafone Group plc., London Geburtsjahr: 1961 Mitgliedschaften: Heineken Holding N.V., Niederlande5F Mondelez International Inc., USA2
Werner Wenning (bis 17.6.2020) Geburtsjahr: 1946 Mitgliedschaften: Henkel Management AG1 |
| Finanzausschuss Aufgaben Mitglieder Personalausschuss Aufgaben Mitglieder |
Vorstand der Henkel Management AG* | Aufsichtsrat der Henkel Management AG* | |||
Carsten Knobel Vorsitzender des Vorstands (seit 1.1.2020) Geburtsjahr: 1969 Mitgliedschaft: Deutsche Lufthansa AG6F Jan-Dirk Auris Adhesive Technologies Geburtsjahr: 1968 Sylvie Nicol Personal/Infrastruktur-Services Geburtsjahr: 1973 Mitgliedschaft: Henkel Central Eastern Europe GmbH, | Bruno Piacenza Laundry & Home Care Geburtsjahr: 1965 Jens-Martin Schwärzler Beauty Care Geburtsjahr: 1963 Marco Swoboda (seit 1.1.2020) Geburtsjahr: 1971 Mitgliedschaften: Henkel Central Eastern Europe GmbH (Vorsitz), Österreich2
| Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah Vorsitzende, Geburtsjahr: 1969 Mitgliedschaften: Henkel AG & Co. KGaA (Vorsitz)1 Konstantin von Unger (bis 22.6.2020) Geburtsjahr: 1966 Mitgliedschaft: Henkel AG & Co. KGaA | Johann-Christoph Frey (seit 22.6.2020) Geburtsjahr: 1955 Mitgliedschaft: Antai Venture Builder S.L., Spanien Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer (seit 22.6.2020) Geburtsjahr: 1956 Mitgliedschaften: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (Vorsitz)1 Werner Wenning (bis 22.6.2020) Geburtsjahr: 1946 Mitgliedschaften: Siemens AG1 |
Aufstellung des Anteilsbesitzes der Henkel AG & Co. KGaA und
des Henkel-Konzerns zum 31. Dezember 2020
Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro | |||
Ägypten |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Egypt for Industry and Trade SAE |
| Kairo |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 45 |
| 1 |
Algerien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Algérie S.P.A. |
| Dely Ibrahim |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 45 |
| 20 |
Argentinien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Argentina S.A. |
| Buenos Aires |
| 100,00 |
| 99,97 |
| 24 |
| 8 |
Australien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Australia Pty. Ltd. |
| Kilsyth |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 442 |
| 19 |
Henkel Finance Australia L.P. |
| Kilsyth |
| 100,00 |
| 99,90 |
| – 90 |
| – 10 |
Belgien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Belgium N.V. |
| Brüssel |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 175 |
| 17 |
Henkel Belgium Operations N.V. |
| Brüssel |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 666 |
| 46 |
Bosnien-Herzegowina |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Adhezivi BH d.o.o. |
| Bileća |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 9 |
| 1 |
Henkel BH d.o.o. |
| Sarajevo |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1 |
| 1 |
Brasilien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Ltda. |
| São Paulo |
| 100,00 |
| 33,59 |
| 104 |
| 8 |
Bulgarien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Bulgaria EOOD |
| Sofia |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 3 |
| 3 |
Henkel Bulgaria Operations EOOD |
| Sofia |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 4 |
| 0 |
Chile |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Aislantes Nacionales SpA |
| Santiago de Chile |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 306 |
| 20 |
Henkel Chile Ltda. |
| Santiago de Chile |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 34 |
| 3 |
China |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ablestik (Shanghai) Ltd. |
| Shanghai |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 100 |
| 29 |
Changchun Henkel Surface Technologies Co. Ltd. |
| Changchun |
| 60,00 |
| 43,15 |
| 48 |
| 11 |
Chengdu Henkel Adhesive Technologies Co. Ltd. |
| Chengdu |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 5 |
| 0 |
Guangzhou Henkel Surface Technologies Co. Ltd. |
| Guangzhou |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 34 |
| 10 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
Henkel (China) Co. Ltd. |
| Shanghai |
| 99,11 |
| 88,31 |
| 153 |
| 20 |
Henkel (China) Investment Co. Ltd. |
| Shanghai |
| 100,00 |
| 100,00 |
| – 52 |
| 3 |
Henkel (Jiangsu) Auto Parts Co. Ltd. |
| Danyang |
| 100,00 |
| 70,00 |
| 29 |
| 3 |
Henkel Adhesives Co. Ltd. |
| Shantou |
| 100,00 |
| 89,91 |
| 27 |
| – 2 |
Henkel Adhesives Technologies (Guangdong) Co. Ltd. |
| Guangdong |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 81 |
| 4 |
Henkel Adhesive Technologies (Shanghai) Co. Ltd. |
| Shanghai |
| 100,00 |
| 90,00 |
| 6 |
| 0 |
Henkel Applied Technologies (Shanghai) Company Ltd. |
| Shanghai |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 7 |
| – 1 |
Henkel Chemical Technologies (Shanghai) Ltd. |
| Shanghai |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 235 |
| 27 |
Henkel Loctite (China) Co. Ltd. |
| Yantai |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 131 |
| 106 |
National Starch & Chemical (Tianjin) Co. Ltd. |
| Tianjin City |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Sonderhoff (Suzhou) Sealing System Co. Ltd. |
| Suzhou |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 2 |
| – 1 |
The Bergquist Company Shenzhen Ltd. |
| Shenzhen |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 5 |
| 1 |
The Bergquist Company Zhuhai Ltd. |
| Zhuhai |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 9 |
| 0 |
Costa Rica |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Costa Rica Ltda. |
| San Joaquín de Flores, Heredia |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 7 |
| 2 |
Dänemark |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Denmark A/S |
| Ballerup |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 16 |
| 2 |
Deutschland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Banana Beauty GmbH |
| Berlin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 2 |
| 1 |
Hans Schwarzkopf & Henkel GmbH |
| Hamburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
Hello Body GmbH |
| Berlin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 2 |
| 0 |
Hello Body Holding GmbH |
| Berlin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 137 |
| 1 |
Henkel Beauty & IB Holding GmbH |
| Düsseldorf |
| 75,00 |
| 0,00 |
| 799 |
| 0 |
Henkel Beauty & IB Inter GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 0,00 |
| – 292 |
| 28 |
Henkel Erste Holding GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
Henkel Holding KGaA & Co. KG* |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 16.588 |
| 0 |
Henkel Innovation Investments GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| – 300 |
Henkel Investment GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 0,00 |
| – 85 |
| – 126 |
Henkel IP & Holding GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 66,93 |
| 2.617 |
| 373 |
Henkel IP & Holding Verwaltungs GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Henkel IP Management and IC Services GmbH |
| Monheim |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1.503 |
| 7 |
Henkel Italia Holding Verwaltungs GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Henkel Loctite-KID GmbH |
| Hagen |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 2 |
| 0 |
Henkel Management AG |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1 |
| 1 |
Henkel Zweite Holding GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
Inter Beteiligungsverwaltungs-Gesellschaft mbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 3 |
| 0 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
Mermaid + Me GmbH |
| Berlin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| – 1 |
| 0 |
Persil Service GmbH |
| Düsseldorf |
| 75,00 |
| 75,00 |
| 6 |
| – 1 |
Schwarzkopf & Henkel Production Europe GmbH & Co. KG* |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 15 |
| 15 |
Sonderhoff Holding GmbH |
| Köln |
| 100,00 |
| 88,14 |
| 26 |
| 0 |
Dominikanische Republik |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel República Dominicana SRL |
| Santo Domingo |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 4 |
| 1 |
Ecuador |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Ecuatoriana S.A. |
| Quito |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1 |
| 0 |
Estland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Balti Operations OÜ |
| Pärnu |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 40 |
| 0 |
Henkel Balti OÜ |
| Tartu |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 13 |
| 2 |
Finnland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Finland Operations Oy |
| Vantaa |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1 |
| 0 |
Henkel Finland Oy |
| Vantaa |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 52 |
| 2 |
Frankreich |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Eau Ecarlate SAS |
| Boulogne-Billancourt |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 568 |
| 7 |
Henkel France Operations SAS |
| Boulogne-Billancourt |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 34 |
| 1 |
Henkel France SAS |
| Boulogne-Billancourt |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 409 |
| 76 |
Henkel Holding France S.A.S. |
| Boulogne-Billancourt |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 412 |
| 6 |
Henkel Technologies France SAS |
| Boulogne-Billancourt |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 280 |
| – 9 |
Schwarzkopf SAS |
| Boulogne-Billancourt |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 17 |
| 2 |
Spotless Group SAS |
| Boulogne-Billancourt |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 43 |
| – 2 |
Georgien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Building Chemicals Georgia LLC |
| Tiflis |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 5 |
| 1 |
Griechenland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Hellas S.A. |
| Athen-Moschato |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 33 |
| 3 |
Großbritannien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Acheson Industries (Europe) Ltd. |
| Hemel Hempstead |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 39 |
| 0 |
Darex UK Ltd. |
| Hemel Hempstead |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 4 |
| 0 |
eSalon.com Ltd. |
| London |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Expand Global Industries UK Ltd. |
| London |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 10 |
| 14 |
Henkel Ltd. |
| Hemel Hempstead |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 382 |
| 25 |
Henkel UK Operations Ltd. |
| Hemel Hempstead |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 16 |
| 3 |
National Adhesives Holding Ltd. |
| Hemel Hempstead |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 34 |
| 6 |
Spotless Punch (UK) Ltd. |
| Hemel Hempstead |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
Guatemala |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Centroamericana S.A. |
| Guatemala-Stadt |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 11 |
| 1 |
Henkel La Luz S.A. |
| Guatemala-Stadt |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 18 |
| – 4 |
Hongkong |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Hong Kong Holding Ltd. |
| Hongkong |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 224 |
| 30 |
Henkel Hong Kong Ltd. |
| Hongkong |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 70 |
| 0 |
Shiu Fung Electronics Ltd. |
| Hongkong |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 30 |
| 8 |
Indien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Adhesives Technologies India Pvt. Ltd. |
| Navi Mumbai |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 110 |
| 6 |
Henkel Anand India Pvt. Ltd. |
| Neu-Delhi |
| 51,00 |
| 51,00 |
| 14 |
| – 1 |
Indonesien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
PT Henkel Adhesive Technologies |
| Kota Tangerang Selatan, Banten |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 39 |
| 5 |
PT Henkel Footwear and Speciality Adhesives |
| Tangerang |
| 55,00 |
| 0,00 |
| 10 |
| 4 |
PT Henkel Indonesien |
| Kota Tangerang Selatan, Banten |
| 84,70 |
| 0,00 |
| 12 |
| 3 |
Iran |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Industries PJSC |
| Teheran |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 4 |
| 2 |
Pakvash PJSC |
| Saveh |
| 95,82 |
| 0,00 |
| 14 |
| 7 |
Pharco Chemie Industries PJSC |
| Teheran |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 21 |
| 3 |
Irland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Glanmire Holdings Unlimited* |
| Dublin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 12 |
Henkel Ireland Distribution Ltd. |
| Dublin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 102 |
| 3 |
Henkel Ireland Operations and Research Ltd. |
| Dublin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 401 |
| 133 |
Punch Industries (UK) Ltd. |
| Dublin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Punch Industries Unlimited* |
| Dublin |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 3 |
| 0 |
Israel |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Soad Ltd. |
| Natanya |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 29 |
| 2 |
Italien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Guaber S.r.l. |
| Mailand |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 24 |
| 5 |
Henkel Italia Holding S.r.l. |
| Mailand |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 223 |
| 44 |
Henkel Italia Operations S.r.l. |
| Mailand |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 49 |
| 3 |
Henkel Italia S.r.l. |
| Mailand |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 365 |
| 34 |
Jamaika |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Jamaica Ltd. |
| Kingston |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1 |
| 0 |
Japan |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Ablestik Japan Ltd. |
| Yokohama |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 37 |
| 8 |
Henkel Japan Ltd. |
| Tokio |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 249 |
| 12 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
Jordanien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Jordan PSC |
| Amman |
| 60,00 |
| 60,00 |
| 6 |
| 1 |
Kanada |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
G. Gauthier Metallurgical, Inc. |
| Montreal |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Henkel Canada Corporation |
| Mississauga |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 115 |
| 15 |
JemPak Corporation |
| Concord |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 82 |
| 1 |
Piidea Canada Ltd. |
| Toronto |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 11 |
| 1 |
Kasachstan |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Central Asia & Caucasus TOO |
| Almaty |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 10 |
| 2 |
Kenia |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Kenya Ltd. |
| Nairobi |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 9 |
| 2 |
Kolumbien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Colombiana S.A.S. |
| Bogotá |
| 100,00 |
| 50,00 |
| 43 |
| 1 |
Kroatien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Croatia doo |
| Zagreb |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 5 |
| 3 |
Lettland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Latvia SIA |
| Riga |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 19 |
| 3 |
Libanon |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Detergenta Holding S.A.L. |
| Beirut |
| 99,95 |
| 0,00 |
| 9 |
| 0 |
Henkel Lebanon S.A.L. |
| Beirut |
| 50,00 |
| 50,00 |
| 30 |
| 6 |
Luxemburg |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Finance S.à r.l. |
| Luxemburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 794 |
| 40 |
Henkel Luxembourg Investment S.c.S.* |
| Luxemburg |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1.387 |
| 163 |
Henkel Re S.A. |
| Luxemburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 22 |
| 1 |
Malaysia |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel (Malaysia) Sdn. Bhd. |
| Ipoh |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 40 |
| 8 |
Mexiko |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Capital S.A. de C.V. |
| Ecatepec de Morelos |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 562 |
| 15 |
Henkel Mexicana S.A. de C.V. |
| Ecatepec de Morelos |
| 100,00 |
| 99,99 |
| 14 |
| 1 |
Nattura Laboratorios S.A. de C.V. |
| Zapopan |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 261 |
| 4 |
Neuseeland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel New Zealand Ltd. |
| Auckland |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 43 |
| 1 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
Niederlande |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Adhesive Technologies (Japan) Holdings B.V. |
| Nieuwegein |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 172 |
| 38 |
Henkel Adhesive Technologies (Malaysia) Holdings B.V. |
| Nieuwegein |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 18 |
| 0 |
Henkel Global Supply Chain B.V. |
| Amsterdam |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 5.249 |
| 418 |
Henkel Nederland B.V. |
| Nieuwegein |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 2.262 |
| 191 |
Henkel Nederland Holding B.V. |
| Nieuwegein |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1.035 |
| 19 |
Henkel Nederland Management and Services C.V.* |
| Amsterdam |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 56 |
| 2 |
Henkel Nederland Operations B.V. |
| Scheemda |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 19 |
| 0 |
Henkel Supply Chain Holding B.V. |
| Amsterdam |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1.395 |
| 500 |
Nigeria |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Expand Global Industries Ltd. |
| Ibadan |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 78 |
| – 3 |
Norwegen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Norway AS |
| Oslo |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 6 |
| 0 |
Österreich |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Austria Gesellschaft mbH |
| Wien |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 57 |
| 13 |
Henkel Central Eastern Europe Gesellschaft mbH |
| Wien |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 635 |
| 152 |
Henkel Central Eastern Europe Operations Gesellschaft mbH |
| Wien |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 532 |
| 16 |
Pakistan |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Industrial Adhesives Pakistan Pvt. Ltd. |
| Lahore |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 5 |
| 1 |
Peru |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Peruana S.A. |
| Lima |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 27 |
| 1 |
Philippinen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Philippines, Inc. |
| City of Makati |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 17 |
| 1 |
Henkel Philippines Applied Technologies, Inc. |
| Calamba City |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 11 |
| 0 |
Polen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Polska Operations Sp. z o.o. |
| Warschau |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 27 |
| – 5 |
Henkel Polska Sp. z o.o. |
| Warschau |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 210 |
| 32 |
Portugal |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dum Dum Portugal, Unipessoal Lda. |
| Lissabon |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1 |
| 0 |
Henkel Ibérica Portugal, Unipessoal Lda. |
| Bobadela |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 7 |
| 3 |
Rumänien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Romania Operations Srl |
| Bukarest |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 23 |
| 0 |
Henkel Romania Srl |
| Bukarest |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 37 |
| 13 |
Russland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
OOO Henkel Rus |
| Moskau |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 249 |
| 93 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
San Marino |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Laboratorio Chimico-Farmaceutico Sammarinese S.p.A. |
| Faetano |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 51 |
| 3 |
Saudi-Arabien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Arabian Company for Detergents Ltd. |
| Riad |
| 75,00 |
| 75,00 |
| 14 |
| 2 |
Henkel Arabia for Home and Personal Care Products Co. Ltd. |
| Riad |
| 100,00 |
| 95,00 |
| 71 |
| 10 |
Henkel Saudi Arabia Detergents Co. Ltd. |
| Riad |
| 100,00 |
| 45,00 |
| 6 |
| 0 |
National Adhesives Ltd. |
| Dammam |
| 53,00 |
| 0,00 |
| 44 |
| 8 |
Schweden |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Norden AB |
| Stockholm |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 49 |
| 8 |
Henkel Sweden Operations AB |
| Norrköping |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 69 |
| 0 |
Schweiz |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel & Cie. AG |
| Pratteln |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 46 |
| 14 |
Henkel Switzerland Operations AG |
| Erlinsbach |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 2 |
| 0 |
Serbien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Srbija d.o.o. |
| Belgrad |
| 99,88 |
| 0,00 |
| 137 |
| 23 |
Singapur |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel APAC Supply Chain Pte. Ltd. |
| Singapur |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 3 |
| 1 |
Henkel Singapore Pte. Ltd. |
| Singapur |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 44 |
| 14 |
Slowakische Republik |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Slovensko spol. s.r.o. |
| Bratislava |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 14 |
| 5 |
Slowenien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Maribor d.o.o. |
| Maribor |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 47 |
| 2 |
Henkel Slovenija d.o.o. |
| Maribor |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 12 |
| 3 |
Henkel-Storitve d.o.o. |
| Maribor |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 2 |
| 0 |
Spanien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Ibérica Operations S.L. |
| Barcelona |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 73 |
| 3 |
Henkel Ibérica S.A. |
| Barcelona |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 385 |
| 31 |
Südafrika |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GCP Africa (Pty.) Ltd. |
| Bellville |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Henkel South Africa (Pty.) Ltd. |
| Johannesburg |
| 74,00 |
| 0,00 |
| 33 |
| – 2 |
Südkorea |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Home Care Korea Ltd. |
| Seoul |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 99 |
| 13 |
Henkel Korea Ltd. |
| Choongnam |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 168 |
| 33 |
Syrien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Syria S.A.S. |
| Aleppo |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1 |
| 1 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
Taiwan |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Taiwan Ltd. |
| Taipeh |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 43 |
| 10 |
Tansania |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Chemicals East Africa Ltd. |
| Daressalam |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1 |
| 0 |
Thailand |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel (Siam) Adhesive Technologies Ltd. |
| Bangkok |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 16 |
| 1 |
Henkel (Thailand) Ltd. |
| Bangkok |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 138 |
| 13 |
Henkel Adhesive Technologies Trading (Thailand) Ltd. |
| Bangkok |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 13 |
| 0 |
Yamahatsu (Thailand) Co. Ltd. |
| Chonburi |
| 70,00 |
| 70,00 |
| 3 |
| 1 |
Tschechische Republik |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel CR spol. s.r.o. |
| Prag |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 20 |
| 9 |
Tunesien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Alki Distribution S.A.R.L. |
| Tunis |
| 99,96 |
| 0,00 |
| 6 |
| 1 |
Henkel Trading Maghreb S.A.R.L. |
| Sfax |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1 |
| 0 |
Henkel Tunisie S.A. |
| Tunis |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 30 |
| – 1 |
Türkei |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Türk Henkel Kimya Sanayi ve Ticaret A.Ş. |
| Istanbul |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 135 |
| 9 |
Ukraine |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Bautechnik (Ukraine) TOB |
| Wyschhorod |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 41 |
| 10 |
Henkel Ceresit Ukraine TOB |
| Wyschhorod |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Henkel Ukraine TOB |
| Kiew |
| 100,00 |
| 18,83 |
| 23 |
| 9 |
Ungarn |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Magyarország Kft |
| Budapest |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 56 |
| 12 |
Henkel Magyarország Operations Kft |
| Budapest |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 77 |
| 2 |
USA |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Deva Concepts LLC |
| New York |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 23 |
| – 19 |
Deva Holdings, Inc. |
| New York |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 184 |
| 1 |
Deva Intermediate Holdings, Inc. |
| New York |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 199 |
| 0 |
Deva Parent Holdings, Inc. |
| New York |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 429 |
| – 2 |
Devachan Hair and Spa, Inc. |
| New York |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 25 |
| – 5 |
Dexter Hysol Aerospace LLC |
| Bay Point |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 32 |
| 0 |
eSalon.com LLC |
| Wilmington |
| 51,00 |
| 0,00 |
| 84 |
| – 11 |
Hello Body Inc. |
| Los Angeles |
| 100,00 |
| 0,00 |
| – 2 |
| 0 |
Henkel Chemical Management LLC |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 18 |
| 4 |
Henkel Consumer Goods, Inc. |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 10.296 |
| 77 |
|
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
Henkel Corporation |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 9.123 |
| 94 |
Henkel of America, Inc. |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 4.325 |
| – 10 |
Henkel of America I LLC |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1.966 |
| – 52 |
Henkel Puerto Rico, Inc. |
| Hartford |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1.115 |
| 94 |
Henkel US III LLC |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Henkel US IV Corporation |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 463 |
| – 6 |
Henkel US Operations Corporation |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 8.444 |
| – 77 |
Molecule Corp. |
| Dover |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 23 |
| 6 |
Zotos International, Inc. |
| Geneva |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 482 |
| 16 |
Venezuela |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GCP Tecnologías Venezuela S.A. |
| Valencia |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 1 |
Henkel Venezolana S.A. |
| Guacara |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
Vereinigte Arabische Emirate |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Jebel Ali FZCO |
| Dubai |
| 100,00 |
| 99,98 |
| – 12 |
| – 15 |
Henkel Polybit Industries Ltd. |
| Umm al-Quwain |
| 49,00 ** |
| 49,00 |
| 62 |
| – 3 |
Roof Care Co. |
| Sharjah |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 1 |
| 0 |
Vietnam |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Adhesive Technologies Vietnam Co. Ltd. |
| Bien Hoa |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 40 |
| 15 |
Henkel Vietnam Co. Ltd. |
| Thu Dau Mot |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
Weißrussland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Henkel Bautechnik TAA |
| Saslauje |
| 66,00 |
| 0,00 |
| 5 |
| 3 |
Zypern |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GPM-Henkel Ltd. |
| Nikosia |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 5 |
| – 3 |
|
|
|
|
|
|
Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis beruhen auf den für Zwecke des Konzernabschlusses erstellten Unterlagen.
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
| Bemerkung | |||
Brasilien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Deva Concepts do Brasil Consultoria Empresarial LTDA |
| São Paulo |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Deutschland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
CALMATO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (3) |
CHEMPHAR Handels- und Exportgesellschaft mbH |
| Hamburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (1), (5) |
Clynol GmbH |
| Hamburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Elch GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (1), (5) |
Erste Deutsche Walfang GmbH |
| Hamburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Forstverwaltung Brannenburg Geschäftsführungs-GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Forstverwaltung Brannenburg GmbH & Co. OHG* |
| Brannenburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1 |
| 0 |
| (5) |
Henkel Elfte Verwaltungsgesellschaft mbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
|
|
| (6) |
Henkel Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (1), (5) |
Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 2 |
| 0 |
| (1), (5) |
Henkel Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (1), (5) |
Henkel Zwölfte Verwaltungsgesellschaft mbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
|
|
| (6) |
Indola GmbH |
| Hamburg |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 2 |
| 0 |
| (1), (5) |
Leo Erste Investment GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Leo Zweite Investment GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Love Nature GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 0 |
| 0 |
| (1), (5) |
Schwarzkopf & Henkel GmbH |
| Düsseldorf |
| 100,00 |
| 100,00 |
| 1 |
| 0 |
| (1), (5) |
Schwarzkopf & Henkel Production Europe Geschäftsführungsgesellschaft mbH |
|
Düsseldorf |
|
100,00 |
|
100,00 |
|
0 |
|
0 |
|
(1), (5) |
Großbritannien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jeyes Group Ltd. |
| Thetford |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Österreich |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Persil-Altersunterstützung Gesellschaft m.b.H. |
| Wien |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Schwarzkopf & Henkel Gesellschaft mbH |
| Wien |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
Ukraine |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Agrotekhservice TOB |
| Cherson |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
USA |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zotos International II, LLC |
| Wilmington |
| 100,00 |
| 0,00 |
| 0 |
|
|
| (6) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis beziehen sich auf den lokalen Einzelabschluss.
3. Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen |
| ||||||||||
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
| Bemerkung |
USA |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vitriflex, Inc. | Dover |
| 44,70 |
| 0,00 |
| – 7 |
| – 5 |
| (2) |
|
|
|
|
|
|
4. Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung |
| ||||||||||
|
|
| Beteiligungsanteil des Henkel-Konzerns in Prozent |
| Direkter Anteil Henkel AG & Co. KGaA in Prozent |
| Eigenkapital in Mio Euro |
| Jahresergebnis in Mio Euro |
| Bemerkung |
Deutschland |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Entsorgungszentrum Düsseldorf Süd GmbH | Düsseldorf |
| 50,00 |
| 50,00 |
| 0 |
| 0 |
| (5) |
KARANTO Corrosion Protection Technologies GmbH | Düsseldorf |
| 50,00 |
| 50,00 |
| 0 |
| 0 |
| (4) |
myATTTD GmbH | Düsseldorf |
| 49,00 |
| 49,00 |
| 0 |
|
|
| (6) |
Mexiko |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hysol Indael de México S.A. de C.V. | Mexiko-Stadt |
| 49,00 |
| 0,00 |
| 7 |
| 0 |
| (5) |
|
|
|
|
|
|
(1)Mit der Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
(2)Eigenkapital und Jahresergebnis zum 31.12.2018.
(3)Eigenkapital und Jahresergebnis zum 31.08.2019.
(4)Eigenkapital und Jahresergebnis zum 13.11.2019.
(5)Eigenkapital und Jahresergebnis zum 31.12.2019.
(6)Gegründet 2020.
*Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist das Mutterunternehmen oder ein anderes Tochterunternehmen.
** Weitere 51,00 Prozent werden treuhänderisch für den Henkel-Konzern gehalten.
Es bestehen keine sonstigen Beteiligungen an gemäß § 267 (3) HGB großen Kapitalgesellschaften, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten.