Anlage 2
RIB Software SE
Stuttgart
Zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2020
A. Geschäft und Rahmenbedingungen
A.1. Überblick
Die RIB Gruppe ist im Softwaremarkt für Bauwesen, Anlagenbau und Infrastrukturmanagement
weltweit sehr erfolgreich tätig. Das Mutterunternehmen RIB Software SE verfügt über Tochter-
und Beteiligungsgesellschaften in Deutschland, Europa, dem Nahen Osten, USA, Südafrika,
Australien, Neuseeland und Asien. Der Firmensitz der RIB Software SE befindet sich in Stuttgart.
Die Kernaktivitäten der RIB Gruppe umfassen die Herstellung und den Vertrieb von Software, die
Erbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen für Implementierungsprojekte sowie die
Bereitstellung und den Betrieb von digitalen Plattformen zur elektronischen Abwicklung von
Geschäftsprozessen.
Unsere Software ist darauf ausgerichtet, die Planung von Bauprojekten zu vereinfachen, die
Effizienz der Projektbearbeitung zu verbessern, Kosten- und Terminrisiken zu minimieren und die
Qualität des Bauens zu steigern. Dabei bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, die
wesentlichen kosten- und ertragsrelevanten Prozesse über den kompletten Projektlebenszyklus
mit unserer Software End-to-End durchgängig modellbasiert zu planen und zu steuern.
Über unsere digitalen Plattformen können elektronische Einkaufsprozesse durchgeführt und
Lieferketten gesteuert und überwacht werden. Hierbei kann der Bedarf unter anderem aus 5D
Bauwerksmodellen ermittelt werden. Unsere Softwarelösungen bilden dabei eine integrierte und
umfassende Cloud Plattform, über die unsere Kunden mit ihren Geschäftspartnern Beschaffungs-
prozesse planen, durchführen und steuern können.
Mit weltweit mehr als 770.000 Usern gehören wir zu den führenden Anbietern für Unternehmens-
software im Bauwesen. Zu unseren Kunden zählen große Baukonzerne und mittelständische
Bauunternehmen, die Öffentliche Hand, Architektur- und Ingenieurgesellschaften sowie
Großunternehmen des Industrie- und Anlagenbaus. Unser strategisches Ziel besteht darin, mit
innovativen Ideen, Kreativität und neuen Ansätzen in den Bereichen Cloud Computing, Supply
Chain Management und künstliche Intelligenz dazu beizutragen, das Bauwesen zu einer der
fortschrittlichsten Industrien im 21. Jahrhundert zu transformieren.
Seit dem erfolgreichen Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes der
Schneider Electric Investment AG am 10. Juli 2020 gehört die RIB Gruppe zum französischen
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Anlage 2
Schneider Electric Konzern. Schneider Electric ist ein weltweit führender Anbieter von Energie-
technologien, Echtzeit-Automatisierung und integrierten Softwarelösungen für Wohnhäuser,
gewerbliche Gebäude, Rechenzentren, Infrastruktur und Industrie. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte
die Schneider Electric Gruppe einem Umsatz von 27,2 Mrd. EUR und beschäftigte rund 135.000
festangestellte Mitarbeiter in über 100 Ländern. Schneider Electric will als starker Partner die
internationalen Expansionspläne und strategischen Ziele der RIB Gruppe unterstützen.
Berichtssegmente
Für Zwecke der Unternehmenssteuerung ist die RIB Gruppe unter anderem nach Segmenten
strukturiert. Das Berichtssegment iMTWO umfasst unser Softwarebusiness und das Berichts-
segment xYTWO die Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit der webbasierten Durch-
führung von Beschaffungsprozessen.
Berichtssegment iMTWO
Im Berichtssegment iMTWO liefern wir unseren Kunden auf Basis von Lizenzverträgen nicht
ausschließliche, zeitlich unbefristete Softwarenutzungsrechte („Lizenzmodell“) oder stellen
Software befristet zur Nutzung bereit („Subscription Modell“).
Unsere Softwareprodukte sind überwiegend selbstentwickelte Lösungen, an denen der RIB
Konzern die ausschließlichen Eigentumsrechte besitzt. Die Vermarktung unserer Software erfolgt
teilweise gemeinsam mit fremden Softwarelösungen, die wir bei anderen Herstellern einkaufen
und an unsere Kunden weiterverkaufen. Daneben vermitteln wir als „Agent“ auch die Überlassung
von Softwarelösungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen anderer Hersteller an
Kunden. Die Bereitstellung der Softwarelösungen erfolgt entweder in kundeneigenen IT-Infra-
strukturen (Private Cloud) oder in von Dritten betriebenen Rechenzentren (Public Cloud). Wir
gehen davon aus, dass bei der Vermarktung unserer Softwarelösungen das Subscription Modell
im Berichtssegment iMTWO zunehmend dominieren wird.
Die strategische Basistechnologie für unsere Cloud Services im Berichtssegment iMTWO ist die
iTWO 4.0 Cloud Enterprise Plattform, die als 100% webbasierte Lösung sowohl über Sub-
scription- als auch über Lizenzverträge vermarktet wird. Daneben werden andere selbstentwick-
elte Softwareprodukte mit unterschiedlichen Anwendungsschwerpunkten vermarktet, wie bei-
spielsweise iTWO 5D, Candy, CostX oder iTWO cx sowie weitere Softwarelösungen unserer
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.
Eine für uns strategisch besonders wichtige Variante der Public Cloud ist die MTWO Plattform,
auf der wir die webbasierte Software der RIB Gruppe und unserer Partner in Abhängigkeit von
ihren technischen Standards integriert bereitstellen. Im Rahmen einer seit 2018 bestehenden
Kooperation mit Microsoft kann unser selbstentwickeltes MTWO Lösungsangebot auf
Kundenwunsch um weitere Produkte und Services von Microsoft ergänzt werden. Als erste
vertikale Cloud-Plattform für das Bauwesen ist MTWO darauf ausgerichtet, die Zusammenarbeit
der verschiedenen Projektbeteiligten zu erleichtern, die Effizienz der Projektabwicklung zu
2
Anlage 2
steigern, Risiken von Kostenüberschreitungen und Verzögerungen zu reduzieren sowie die
Wirtschaftlichkeit und Qualität der Bauausführung zu verbessern.
Die für die Implementierung und den Betrieb der Software in der Private- oder Public Cloud
erforderlichen Services, wie zum Beispiel Einführungsberatung, Netzwerkdienstleistungen, die
Bereitstellung der eigenen Softwareanwendungen und der Partnerlösungen, das Betriebs-
Monitoring, sowie Speicher- oder Security-Services, werden durch Managed Service Provider
erbracht. Diese können sowohl Gesellschaften der RIB Gruppe als auch unabhängige Dritte sein.
Berichtssegment xYTWO
Im Berichtssegment xYTWO bündeln wir unsere Geschäftsaktivitäten im Bereich der
webbasierten Durchführung von Beschaffungsprozessen. Das Berichtssegment ist in die beiden
Geschäftssegmente YTWO (SCM) und xTWO (E-Commerce) wie folgt unterteilt:
a.) Geschäftssegment YTWO (SCM)
Der weitere Aufbau des Geschäftssegments YTWO (SCM) wurde im Berichtsjahr zu-
gunsten der schnelleren Entwicklung der MTWO Plattform vorübergehend ausgesetzt
und war daher für die Finanz- und Ertragslage des RIB Konzerns von nachgeordneter
Bedeutung. Im Geschäftssegment YTWO (SCM) besteht das Geschäftsmodell darin, die
auf der iTWO 4.0 Cloud Enterprise Technologie basierende YTWO Plattform für den
modellbasierten Einkauf von Bauprodukten kostenpflichtig bereitzustellen. Daneben
besteht die Möglichkeit, für die Nutzung der YTWO Plattform auch eine vom
Beschaffungsvolumen abhängige Transaktionsgebühr zu berechnen. Die möglichen
Umsätze sind hierbei höher als bei dem Bereitstellungsmodell, so dass die Fortführung
der YTWO Plattform weiterhin eine vielversprechende Option darstellt.
b.) Geschäftssegment xTWO (E-Commerce)
Während sich die YTWO Plattform zum einen durch die konzeptionelle Einbeziehung von
iTWO 4.0 als integrierte End-to-End Beschaffungsplattform und zum anderen, durch die
strategische Ausrichtung auf Unternehmen mit großen Beschaffungsvolumina, auf
Geschäftskunden (B2B) konzentriert, wird über die xTWO Plattform die Beschaffung und
die Lieferung von Bauartikeln hauptsächlich für den Consumer-Bereich (B2C) online
organisiert. Da dies nicht zum Kerngeschäft der RIB Gruppe gehört, haben wir uns im
August 2020 von dem Bereich xTWO (E-Commerce) getrennt und den Geschäftsbereich
insgesamt veräußert.
Unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten haben wir dezentralisiert organisiert. Die
RIB Gruppe verfügt über weltweite Entwicklungsstandorte.
Die deutschen Versionen von iTWO 4.0 und iTWO 5D werden federführend durch die RIB
Software SE entwickelt und die internationalen Versionen federführend durch die RIB Ltd., Hong
Kong. Die Gesellschaften nutzen dazu insbesondere Entwicklungskapazitäten der RIB
3
Anlage 2
Information Technologies AG und einer chinesischen Tochtergesellschaft. Daneben verfügt die
RIB Gruppe über weitere Entwicklungskapazitäten in China, USA, Dänemark, Österreich,
Spanien, Hong Kong, Indien, Südafrika und Australien, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten
an der Neu- und Weiterentwicklung unserer Softwarelösungen arbeiten.
Den Vertrieb unserer Produkte im deutschen Sprachraum organisieren wir unter dem Dach der
RIB Software SE über zwei deutsche Tochtergesellschaften, die RIB Deutschland GmbH und die
RIB Engineering GmbH. Der internationale Vertrieb von iTWO erfolgt durch die RIB Ltd. und über
Tochtergesellschaften in China, Asien, Australien, dem Nahen Osten, Afrika, U.K. und den USA.
Daneben haben wir im Berichtszeitraum mit SoftwareONE einen strategischen Partner für die
Vermarktung der MTWO Plattform hinzugewonnen, der ab dem Geschäftsjahr 2021 als Value
Added Reseller (VAR) nicht exklusiv den Vertrieb von iTWO 4.0 über die MTWO Plattform
vornehmen wird.
Die Servicedienstleistungen organisieren wir über sog. Center Of Excellence, die als
organisatorisch selbständige Einheiten von Tochtergesellschaften der RIB Ltd. in unseren
regionalen Märkten aktiv sind oder über spezialisierte Dienstleistungsgesellschaften wie
beispielsweise die RIB COE Europe GmbH mit Sitz in Stuttgart, die als Tochtergesellschaft der
RIB Software SE überwiegend im deutschen Sprachraum tätig ist.
A.2. Geschäftsverlauf und Lage der RIB Gruppe
A.2.1. Rahmenbedingungen im Markt
Die COVID-19 Pandemie war als globale Katastrophe im Jahr 2020 für die Politik, das Gesund-
heitswesen, die Wirtschaft und das öffentliche Leben ein alles beherrschender Faktor und hat in
den meisten Ländern der Welt zu einer hohen Übersterblichkeit und schweren wirtschaftlichen
Verwerfungen geführt.
Die OECD geht davon aus, dass das globale BIP vor dem Hintergrund der seit dem vierten
Quartal 2020 laufenden zweiten Corona-Welle, die zu weiteren massiven Einschränkungen der
Wirtschaftstätigkeit und des öffentlichen Lebens geführt hat, im Jahr 2020 global um 7,6%
schrumpft und auch Ende 2021 deutlich unter dem Vorkrisenniveau liegen wird1.
Die öffentliche Verschuldung hat in vielen Ländern infolge der umfassenden staatlichen Finanz-
hilfen, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie zur Unterstützung der Wirtschaft und
des Gesundheitswesens gewährt wurden, ein außergewöhnlich hohes Niveau erreicht. Trotz der
bestehenden Stimulus Programme waren 2020 bereits erste Auswirkungen auf die Investitionen
der öffentlichen Hand in Infrastrukturprojekte und neue Technologien spürbar. Beispielsweise hat
eine, während der ersten Corona Welle unter 370 Unternehmen des Bauhauptgewerbes durch
den Hauptverband der deutschen Bauindustrie durchgeführte Umfrage ergeben2, dass die
Nachfrage nach neuen Bauprojekten abgenommen hat und die Ausschreibungen der öffentlichen
1
Berlin Centre - Organisation for Economic Co-operation and Development (oecd.org)
2
Konjunkturelle Auswirkungen des Corona-Virus auf die deutsche Bauwirtschaft - Die deutsche Bauindustrie
4
Anlage 2
Hand rückläufig waren. Dieser negative Effekt hat sich über den Erhebungszeitraum deutlich
verstärkt. Im März meldeten dies 26% der Unternehmen und im April bereits 45%. Auch der Anteil
derer, die über Stornierungen von Projekten klagten, ist in diesem Zeitraum von 24% auf 32%
gestiegen. 61% der Unternehmen gaben an, dass Kommunen wegen der schlechten Haushalts-
lage Entscheidungen zu Bauvorhaben, Bebauungsplanverfahren und Planungsrechtschaffung
ausgesetzt haben. Der Bundesverband der privaten Immobilienwirtschaft bestätigt das in einer
im März 2020 unter seinen Mitgliedern erhobenen Umfrage3.
Diese in Deutschland beobachteten Entwicklungen stellen nach unserer Beurteilung eine globale
Problemstellung dar, die unsere Hauptzielgruppen in allen Industrienationen der Welt unmittelbar
betrifft. In den von der Pandemie besonders stark betroffenen Ländern waren die negativen
Effekte noch deutlicher spürbar als in Deutschland.
Während des ersten harten Lockdowns im Frühjahr haben wir in vielen Unternehmen der RIB
Gruppe firmeninterne Abläufe umfassend neu strukturiert, um unsere Kunden unter den
gegebenen Reisebeschränkungen und Kontaktverboten weiterhin professionell betreuen zu
können und laufende Vertriebsprozesse aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck wurden geeignete
Tätigkeiten regional in Homeoffices ausgelagert und Beratungen oder Schulungen ebenso wie
Verkaufsprozesse größtenteils online über Video Konferenzen durchgeführt. Auf diese Weise
konnten wir erreichen, dass trotz der global schwierigen Rahmenbedingungen infolge der COVID-
19 Pandemie relativ wenige laufende Implementierungsprojekte und Kundenaufträge verschoben
oder auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurden.
Da wir trotz der ergriffenen organisatorischen Maßnahmen insbesondere bei den Service-
umsätzen in einigen Regionen spürbare Rückgänge infolge der Pandemie zu verzeichnen hatten,
haben wir in mehreren Unternehmen der RIB Gruppe regionale staatliche Förderangebote in
Anspruch genommen und Kostenstrukturen optimiert. Außerdem haben wir zur Minimierung von
Investitionsrisiken im zweiten Halbjahr unsere M&A Aktivitäten bis auf weiteres eingestellt.
Obwohl dies einen deutlichen Einfluss auf den geplanten Umsatz und EBITDA Beitrag aus
Akquisitionen hatte, wurde unser operatives Geschäft aufgrund der unverzüglich eingeleiteten
Maßnahmen durch die Pandemie insgesamt nicht so deutlich wie anfänglich erwartet beein-
trächtigt.
Wir glauben, dass digital vernetzte, integrierte und virtuelle Planungs-, Produktions- und Betriebs-
prozesse, die industrielle Vorfertigung von Bauteilen und künstliche Intelligenz das Potenzial
hatten, die Effizienz von Prozessen in Unternehmen so zu verbessern, dass auch im stark von
der Pandemie geprägten Jahr 2020 deren Wettbewerbsfähigkeit weitgehend erhalten werden
konnte. Wie in anderen Industrien, in denen es Stand der Technik ist, virtuelle Realität und AI-
Technologie (AI: Artificial Intelligence) bei der Planung neuer Produkte oder bei komplizierten
Wartungs- und Montagearbeiten einzusetzen, wird auch im Bauwesen immer öfter vor der
Auftragsvergabe und danach am Computer virtuell geplant und gebaut. Das Ziel ist, bereits in
3
So wirkt sich Corona auf die deutsche Wohnungswirtschaft aus | AssCompact
News für Assekuranz und Finanzwirtschaft
5
Anlage 2
frühen Projektphasen umfassende Kenntnis darüber zu erlangen, wann, wie und durch wen
Bauteile in der Bauphase geliefert und montiert werden sollen, woraus sie bestehen, wie sie
während der Nutzungsphase optimal gewartet werden können und wie hoch ihre Herstell- und
Unterhaltskosten sein werden.
Mit unserer iTWO 4.0 / MTWO Cloud Plattform, einer wachsenden Zahl intelligenter iTWO 4.0
Apps und vielen integrierten komplementären Lösungen unserer Tochter- und Beteiligungs-
gesellschaften und Partner konnten wir unseren Kunden auch im Geschäftsjahr 2020 ein
Lösungsangebot anbieten, das diesen Technologietrends sehr gut entspricht.
Obwohl das globale BIP nach den Erhebungen der OECD im Berichtszeitraum infolge der
COVID-19 Pandemie deutlich geschrumpft ist und die Wirtschaftslage in den für uns wichtigen
Märkten USA und China, durch die aufgrund der Handelsspannungen zwischen beiden Ländern
eingeführten bilateralen Zollmaßnahmen, zusätzlich negativ beeinflusst wurde, konnten wir mit
unserer starken Wettbewerbsposition auch im Geschäftsjahr 2020 unter sehr schwierigen
weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgreich IT-Investitionspotenziale in unseren
Zielgruppen und Märkten abgreifen und unser Wachstum der letzten Jahre fortsetzen.
A.2.2 Geschäftsverlauf der RIB Gruppe
Wie in den Vorjahren, hat sich der Geschäftsverlauf im Berichtszeitraum weiter sehr positiv
entwickelt. Der Gesamtumsatz stieg um 21,0% auf 259,8 Mio. EUR (Vorjahr: 214,6 Mio. EUR)
und setzt sich wie folgt zusammen:4
in Mio. EUR
2020
2019
DIFF
Wiederkehrende Erlöse aus dem Softwarebusiness (ARR)
Nicht wiederkehrende Erlöse aus dem Softwarebusiness (NRR)
Services
146,6
51,9
56,1
254,6
5,2
112,6
45,4
47,4
205,4
9,2
30,2%
14,2%
18,3%
24,0%
-43,5%
Umsatz aus fortgeführten Geschäftsbereichen
E-Commerce (aufgegebener Geschäftsbereich)
Gesamt
259,8
214,6
21,0%
A.2.3 Wesentliche Unternehmenskennzahlen RIB Software SE
Die Umsätze stiegen um 13,8% auf 74,9 Mio. EUR (Vorjahr: 65,8 Mio. EUR). Das operative
EBITDA lag mit 25,2 Mio. EUR um 24,8% über dem Vorjahr (20,2 Mio. EUR). Die operative
EBITDA Marge lag mit 33,6% deutlich über dem Vorjahr (30,7%).
4
Aufgrund der Darstellung in Mio. EUR können sich in den nachfolgenden Tabellen bei Addition der Beträge
Rundungsdifferenzen ergeben.
6
Anlage 2
Nachfolgend die Überleitung vom Ergebnis nach Steuern zum operativen EBITDA:
in Mio. EUR
2020
2019
18,5
7,1
Ergebnis nach Steuern
17,8
7,4
zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag
zuzüglich Zinsen und ähnliche Aufwendungen
zuzüglich Abschreibungen auf Finanzanlagen
abzüglich Zuschreibungen auf Finanzanlagen
abzüglich sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
abzüglich Erträge aus Beteiligungen
zuzüglich Abschreibungen
0,4
0,1
0,0
0,2
-1,3
-0,3
-0,5
0,4
0,0
-0,7
-3,4
0,3
zuzüglich Aufwendungen aus Währungsumrechnungen
abzüglich Erträge aus Währungsumrechnungen
Operatives EBITDA
2,7
0,0
-1,3
25,2
-1,9
20,2
A.2.4 Wesentliche Unternehmenskennzahlen RIB Gruppe
Wegen der schwierig zu beurteilenden Folgen der COVID-19 Pandemie auf die weitere Entwick-
lung der RIB Gruppe haben wir zur Minimierung von Akquisitionsrisiken und zum Schutz der
bestehenden Finanzreserven unsere M&A Aktivitäten ab dem zweiten Halbjahr 2020 ausgesetzt.
Obwohl hierdurch der geplante Umsatz- und EBITDA-Beitrag aus Akquisitionen entsprechend
reduziert wurde, stieg der Konzernumsatz5 deutlich um 24,0% auf 254,6 Mio. EUR (Vorjahr: 205,4
Mio. EUR). Das operative EBITDA lag mit 65,3 Mio. EUR um 27,5 % über dem Vorjahr (51,2 Mio.
EUR). Die operative EBITDA Marge erreichte 25,6% (Vorjahr: 24,9%).
Nachfolgend die Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern zum operativen EBITDA:
in Mio. EUR
2020
31,2
0,1
2019
20,7
0,1
Ergebnis vor Ertragsteuern
zuzüglich Ergebnisanteile aus At Equity bilanzierten Beteiligungen
zuzüglich Finanzaufwendungen
1,4
0,8
abzüglich Finanzerträge
-0,8
37,3
2,2
-1,2
30,1
0,0
zuzüglich Abschreibungen
zuzüglich Wertminderungsaufwendungen
zuzüglich Aufwendungen aus Währungsumrechnungen
abzüglich Erträge aus Währungsumrechnungen
zuzüglich Aufwendungen aus Akquisitionstätigkeit
zuzüglich Aufwendungen / abzüglich Erträge aus Folgebewertung von Kaufpreisverbindlichkeiten
abzüglich Erträge aus Covid-19 Zuschüssen
Operatives EBITDA
2,6
0,6
-2,0
0,0
-2,3
2,2
-5,1
-1,7
65,3
0,2
0,0
51,2
5
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, beziehen sich die nachfolgenden Kennzahlen der Gewinn-
und Verlustrechnung auf die fortgeführten Geschäftsbereiche
7
Anlage 2
Im Berichtssegment iMTWO stieg der Umsatz deutlich um 23,9% auf 254,2 Mio. EUR (Vorjahr:
205,2 Mio. EUR). Das operative EBITDA6 lag mit 65,0 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahr (52,4
Mio. EUR). Die operative EBITDA Marge lag mit 25,6% auf dem Niveau des Vorjahres (25,5%).
Im Berichtssegment xYTWO lag der Umsatz (einschließlich der Umsätze aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen) mit 5,5 Mio. EUR deutlich (-41,5%) unter dem Vorjahr (9,4 Mio. EUR), was
im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung des Bereichs xTWO (E-Commerce) zum 31. August
zurückzuführen ist. Das operative EBITDA7 war mit 0,5 Mio. EUR leicht positiv (Vorjahr -1,3 Mio.
EUR).
A.3. Wesentliche Vorgänge im Berichtszeitraum
A.3.1 Übernahme von 87,64% der Aktien der RIB Software SE durch die Schneider Electric
Investment AG
Am 13. Februar 2020 hat die Schneider Electric Investment AG bekannt gegeben, den Aktionären
der RIB Software SE im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten,
sämtliche Namensaktien der RIB Software SE einschließlich aller Nebenrechte, insbesondere
der zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Gewinnanteilsberechtigung,
gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 29,00 je Aktie in bar zu erwerben. Der
Vollzug des Übernahmeangebots stand unter verschiedenen Bedingungen, wie dem Erreichen
einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus eine Aktie des Grundkapitals der RIB Software SE,
der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben sowie der
Erfüllung weiterer marktüblicher Bedingungen.
Ebenfalls am 13. Februar 2020 haben die Schneider Electric Investment AG und die RIB Software
SE eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) geschlossen,
welche die wichtigsten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die
diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält. Die Schneider Electric
Investment AG hat am gleichen Tag mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, nach Vollzug des
Übernahmeangebotes einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der RIB
Software SE abzuschließen.
Das Übernahmeangebot wurde am 20. März 2020 veröffentlicht. Das Angebot und die durch
seine Annahme mit den Aktionären der RIB Software SE zustande gekommenen Verträge
wurden am 10. Juli 2020 vollzogen, nachdem sämtliche Angebotsbedingungen innerhalb der
festgelegten Fristen eingetreten waren. Danach hielt die Schneider Electric Investment AG
87,64% der Aktien der RIB Software SE. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der RIB Software
6
Währungseffekte (2020: Aufwand 0,7 Mio. EUR/ 2019: Ertrag 1,7 Mio. EUR); Sondereffekte: Erträge/Aufwendungen
aus der Anpassung von Kaufpreisverbindlichkeiten (2020: Ertrag 5,1 Mio. EUR/ 2019: Aufwand 0,2 Mio. EUR),
Aufwendungen für Akquisitionstätigkeiten (2020: 0,0 Mio. EUR/ 2019: 2,2 Mio. EUR), Erträge aus Covid-19
Zuschüssen (2020: 1,7 Mio. EUR/ 2019: 0,0 Mio. EUR).
7
Aufwand aus Entkonsolidierung des Geschäftssegments xTWO (E-Commerce) (2020: 0,8 Mio. EUR/ 2019: 0,0 Mio.
EUR)
8
Anlage 2
SE und Geschäftsführende Direktor (CEO), Herr Thomas Wolf, hielt zum Ende des Berichts-
zeitraums noch 8,2% der Aktien, der Rest befand sich im Streubesitz. Die RIB Gruppe wird im
Schneider Electric Konzern konsolidiert und im Konzernabschluss als Teil des Geschäftsbereichs
Energiemanagement ausgewiesen.
Schneider Electric und RIB adressieren ein ähnliches Netzwerk von Partnern und Kunden im
Bausektor und wollen nun gemeinsam die Zielsetzung verfolgen, mit innovativen Ideen,
Kreativität und neuen Ansätzen in den Bereichen Gebäudeautomatisierung, Cloud Computing,
Supply Chain Management und künstliche Intelligenz dazu beitragen, das Bauwesen zu einer der
fortschrittlichsten Industrien im 21. Jahrhundert zu transformieren.
A.3.2 Akquisitionsaktivitäten
Im Januar 2020 hat die RIB Gruppe 60% der Geschäftsanteile der Integration Technologies
Corp. (i.F. Intech), San Juan, Puerto Rico von einem Finanzinvestor übernommen. Der Firmen-
gründer und das Management halten zusammen weiterhin 40% an der Gesellschaft und wollen
die Expansion und das weitere Wachstum von Intech auch in den nächsten Jahren begleiten. Der
Kaufvertrag beinhaltet jedoch die Option für die RIB Gruppe, ihren Anteil auf 100% aufzustocken.
Intech berät, entwirft, transformiert und verwaltet für Kunden sichere Cloud-Services für Netz-
werke, Unified Communications und geschäftskritische Anwendungen auf der Microsoft Cloud
Plattform Azure. Das strategische Ziel von Intech und RIB besteht darin, Intech in das MTWO
Ökosystem zu integrieren, um die globale Cloud-Infrastruktur 24/7 basierend auf höchster
Qualität und Performance auf der MTWO Plattform noch schneller auszubauen.
Im Juni 2020 hat die RIB Gruppe 51% der Aktien der Beijing Bochao Times Software Co. Ltd.
(i.F. Bochaosoft) übernommen. Bochaosoft wurde 1993 gegründet, hat den Hauptsitz in Peking
und ist mit rund 350 Mitarbeitern ein führender Anbieter von Softwarelösungen für Unternehmen
aus den Bereichen Energieerzeugung, Öl und Gas, Petrochemie, Metallurgie, Wasserbau und
Kommunalbau in China. Ein großer Teil der chinesischen Ingenieur- und Designbüros und viele
staatseigene Unternehmen im Baubereich nutzen die Software von Bochaosoft.
Rund ein Drittel der Mitarbeiter von Bochaosoft sind in der Forschung und Entwicklung tätig und
arbeiten an Software für das 2D/3D-Design, die Mengenermittlung und die Kostenermittlung
sowie einer für den Kommunalbau neu entwickelten CIM-Lösung (City Information Modelling) mit
integrierten IoT-Technologien, die unsere iTWO 4.0 Plattform konzeptionell sehr gut ergänzt. RIB
und Bochaosoft teilen die gemeinsame Vision der Digitalisierung des Bauwesens und wollen
aufbauend auf der Entwicklungskompetenz sowie den starken Markennamen der beiden Unter-
nehmen ihre Marktanteile in China deutlich ausbauen.
Im September 2020 hat die RIB Gruppe ihre Geschäftsanteile an der Building Systems Design
Inc., USA, (i.F. BSD) auf 100% aufgestockt, nachdem sie im Vorjahr 60% der Anteile
übernommen hatte. Nach den Vereinbarungen in dem Kaufvertrag von 2019 besaßen die
Verkäufer Verkaufsoptionen bezüglich der bei ihnen verbliebenen Gesellschaftsanteile von 40%,
9
Anlage 2
deren Ausübbarkeit an den Eintritt bestimmter Ereignisse geknüpft war. Die Übernahme der
Mehrheit der Aktien der RIB Software SE durch die Schneider Electric Investment AG stellte ein
solches Ereignis dar. Auf dieser Grundlage haben die Verkäufer von ihrem Optionsrecht
Gebrauch gemacht und ihre restlichen Anteile an die RIB Gruppe verkauft.
Im Geschäftsjahr 2019 hatte die RIB Gruppe unter anderem in Südafrika 70% der Geschäfts-
anteile an der Construction Computer Software PTY Ltd. (i.F. CCS) übernommen und in
Deutschland ihren Anteil an der RIB Leipzig GmbH (i.F. RIB Leipzig) von 51% auf 75%
aufgestockt. Außerdem hatte sie 15% der Geschäftsanteile an der indischen Winjit
Technologies Private Limited (i.F. Winjit) erworben, verbunden mit dem Recht, innerhalb der
nächsten 4 Jahre eine Mehrheitsbeteiligung an Winjit zu erwerben. Vor dem Hintergrund der
vielversprechenden Perspektiven der Zusammenarbeit mit diesen drei Unternehmen,
insbesondere im Bereich des internationalen Ausbaus der MTWO Plattform, haben wir im Januar
2020 unsere Geschäftsanteile an der RIB Leipzig und im Mai 2020 an der CCS jeweils auf 100%
aufgestockt. Daneben haben wir im November 2020 von unserem Recht Gebrauch gemacht, die
Mehrheit an Winjit zu übernehmen und unsere Beteiligung auf 51% erhöht.
A.3.3. Strategische Partnerschaft mit SoftwareONE
Im November 2020 haben die RIB Gruppe und die Schweizer SoftwareONE Holding AG (i.F.
SoftwareONE) einen Vertrag über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet. Das Ziel der
Zusammenarbeit besteht darin, die Markteinführung der MTWO Plattform global zu beschleu-
nigen. Mit der Partnerschaft, die seit Anfang 2021 operativ umgesetzt wird, verpflichten sich die
RIB Gruppe und SoftwareONE, gemeinsam die technologische Innovation für die Branchen
Architektur, Ingenieur- und Bauwesen (AEC) weltweit voranzutreiben.
SoftwareONE ist ein führender Anbieter von Plattformen, Lösungen und Services mit 30-jähriger
Erfahrung im Software- und Technologie-Umfeld. Mit rund 5.800 Mitarbeitern sowie Vertriebs-
und Dienstleistungskapazitäten in 90 Ländern bietet SoftwareONE rund 65.000 Geschäftskunden
Software- und Cloud-Lösungen von unterschiedlichen Herstellern. Die Aktien von SoftwareONE
(SWON) sind an der SIX Swiss Exchange notiert.
Das Leistungsangebot von SoftwareONE umfasst den Vertrieb von Softwarelösungen, das Soft-
ware Lifecycle Management und alle Aspekte von Cloud First Advisory, Delivery und Managed
Solutions. SoftwareONE verfügt über umfangreiche fachliche Expertise, um Unternehmen bei der
Konzeption und Realisierung ihrer Technologie-Roadmap zu unterstützen. Die Angebote von
SoftwareONE sind über die eigenentwickelte Plattform PyraCloud verbunden, die Kunden daten-
basierte Informationen über die in ihrer Cloud eingesetzten Softwarelösungen zur Verfügung
stellt.
Für die Partnerschaft mit der RIB Gruppe wird SoftwareONE ihre globale Marktpräsenz und
Expertise einsetzen, um die Vermarktung der MTWO-Plattform weltweit zu unterstützen. Dazu
wird SoftwareONE bis 30. Juni 2021 exklusiv für MTWO rund 230 neue Mitarbeiter in den
Bereichen Vertrieb, Consulting und Administration aufbauen. Die gemeinsam vereinbarte
10
Anlage 2
Business-Planung sieht darüber hinaus vor, dass SoftwareONE bis Ende 2023 eine jährlich
wachsende Mindestanzahl von MTWO Verträgen abschließen wird. Beide Maßnahmen werden
entsprechend einem vertraglich vereinbarten Meilensteinplan umgesetzt, der konkrete Zielvor-
gaben für die ersten drei Jahre der Partnerschaft beinhaltet.
Der Aufbau der Mitarbeiterkapazitäten für den MTWO-Bereich im Geschäftsjahr 2021 stellt für
SoftwareONE eine erhebliche Vorleistung dar. In dem Kooperationsvertrag haben RIB und
SoftwareONE deshalb vereinbart, dass sich RIB in Form einer „Setup-Fee“ an diesen Aufbau-
kosten beteiligt. Die Setup-Fee in Höhe von 8,1 Mio. EUR (10 Mio. USD) wurde von RIB im
Dezember 2020 an SoftwareONE gezahlt.
A.3.4. Konsortialfinanzierung von bis zu 150 Mio. EUR für weitere Akquisitionen
Wie bereits im Lagebericht des Vorjahres angekündigt, hat die RIB Software SE im
Berichtszeitraum einen Konsortialkreditvertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von
150 Mio. EUR zur Finanzierung der geplanten weiteren Akquisitionen abgeschlossen. Da wir
aufgrund der COVID-19 Pandemie unsere M&A Aktivitäten im Berichtszeitraum stark reduziert
haben, wurde die Kreditlinie bisher nicht in Anspruch genommen.
A.4. Steuerungssystem
A.4.1 Unternehmenssteuerung
Die Unternehmensteuerung der RIB Gruppe erfolgt auf der Grundlage einer zwischen den
Geschäftsführenden Direktoren und dem Verwaltungsrat abgestimmten Unternehmensstrategie.
Diese umfasst die Definition des Produktportfolios, der Zielmärkte und Zielgruppen sowie die
mittelfristige Umsatz- und Ergebniserwartung.
Auf Basis der strategischen Ziele werden konkrete quantitative und qualitative Vorgaben für die
Produktentwicklung und den Vertrieb unserer Produkte abgeleitet und auf die Profitcenter-Ebene
der operativ tätigen Konzerngesellschaften heruntergebrochen. Die Abstimmung der konsoli-
dierten Jahresplanung erfolgt gemeinsam mit dem Verwaltungsrat in gesonderter Sitzung.
Unterjährig erfolgt die Überwachung und Steuerung der Unternehmensziele und der Konzern-
gesellschaften auf Basis von Kennzahlen und einem detaillierten Reporting zur Umsatz-, Kosten-
und Ertragslage. Im Berichtsjahr wurde ein Business Intelligence (BI) Dashboard eingeführt, das
eine noch transparentere Auswertung und grafische Darstellung der Kennzahlen ermöglicht.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, sowohl auf Ebene der Einzelgesellschaft
RIB Software SE als auch auf Konzernebene, sind die Umsatzerlöse und das (um Währungs-
effekte bereinigte) operative EBITDA.
Beide Kennzahlen werden jeweils auch auf Unternehmens- und Segmentebene zur Über-
wachung und Steuerung der Einzelgesellschaften und der Segmente herangezogen.
11
Anlage 2
Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator auf Konzernebene ist die Anzahl der iTWO
4.0 und MTWO User. Die Kennzahl berücksichtigt alle iTWO 4.0 User in Private- und Public-
Cloud Installationen, insbesondere der MTWO Cloud. Ebenfalls enthalten sind die User aller
100% webbasierten Softwarelösungen, die von der RIB Gruppe und ihren Beteiligungs-
gesellschaften selbst entwickelt wurden und in der MTWO Cloud bereitgestellt werden. Hierbei
differenzieren wir nicht zwischen neuen Usern und migrierten Usern. Sofern einem Kunden für
eine Softwarelösung der RIB Gruppe Nutzungs- oder Zugriffsrechte für eine fest definierte Anzahl
von Usern gewährt werden, wird die vertraglich vereinbarte Anzahl von Usern bei der Berechnung
der Kennzahl verwendet. Bezieht sich die Gewährung der Nutzungs- oder Zugriffsrechte nicht auf
die Anzahl der User, sondern auf den Zugriff auf ein Portal, z.B. einen Projektraum, werden bei
der Berechnung der Kennzahl nur die aktiven User berücksichtigt. Ein aktiver User ist ein
namentlich bekannter User, der sich im Monat vor dem Messzeitraum angemeldet und aktive
Aktionen ausgeführt hat.
Daneben werden weitere Erlöskennzahlen auf Gruppen- und Unternehmensebene zur
Überwachung und Steuerung verwendet. Bei den Erlöskennzahlen teilen wir die Umsatzerlöse
aus der Vermarktung von Softwarenutzungsrechten in wiederkehrende Erlöse (i.F. ARR für
Annual Recurring Revenue) und nicht wiederkehrende Erlöse (i.F. NRR für Non Recurring
Revenue) auf.
Bei den ARR handelt es sich um Erlöse aus der Vermarktung von Software im Subscription
Modell, Erlöse aus Supportleistungen in Zusammenhang mit im Lizenzmodell vermarkteter
Software sowie um Erlöse aus Managed-Services im Rahmen des Betriebs von Software-
lösungen in Clouds. Neben dieser Gliederung nach Erlösarten unterscheiden wir innerhalb der
ARR danach, ob wir selbstmit der Erbringung vorstehender Leistungen an den Kunden beauftragt
wurden oder ob unsere Leistung darin besteht, die Erbringung dieser Leistungen durch eine
andere Partei an den Kunden zu vermitteln. Die NRR beinhalten die Erlöse aus der Vermarktung
von Software im Lizenzmodell. Die Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen und die E-
Commerce-Erlöse aus dem Internethandel mit Bauprodukten werden, wie bisher, gesondert
berichtet.
Die verwendeten Kostenkennzahlen auf Gruppen-, Unternehmens- und Profitcenterebene sind
insbesondere die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
und die Kosten für Forschung und Entwicklung, jeweils aufgegliedert nach den Berichts-
segmenten.
Darüber hinaus verwenden wir zur Steuerung und Überwachung unserer Profitcenter in den
Bereichen Vertrieb, Entwicklung und Consulting weitere Kennzahlen. Diese werden aus den
wesentlichen Kennzahlen abgeleitet und quantitativen und qualitativen Zielvorgaben
gegenübergestellt, die sich aus unseren strategischen Unternehmenszielen ergeben.
12
Anlage 2
A.4.2 Vertriebssteuerung
Die Basis der Vertriebssteuerung bilden detaillierte Markt- und Zielgruppenanalysen sowohl in
den nationalen als auch in den internationalen Vertriebsbereichen. Auf Basis der festgelegten
Vertriebsstrategien für die einzelnen Märkte werden für die definierten Markt- und
Zielgruppensegmente Jahres-, Quartals- und Monatsplanungen erstellt. Dabei wird
unterschieden nach Vertriebsprozessen in den Bereichen Key-Account und Mass Market sowie
innerhalb der Bereiche zwischen Aktivitäten bei Neukunden und Bestandskunden.
Abgebildet sind die Potenzial- und Bestandskunden in einem zentralen CRM-System, das auf
allen Unternehmensebenen die notwendige Transparenz herstellt. Dem Management der
Gesellschaft stehen dabei je Vertriebssegment bzw. -gebiet sowohl alle historischen Daten als
auch die vereinbarten Jahres-, Quartals- und Monatsziele für einen permanenten SOLL / IST-
Abgleich zur Verfügung. Dabei werden neben der Sales Pipeline auch die daraus resultierenden
einzelnen Vertriebsaktivitäten, der Angebots-Forecast sowie die erreichten Kundenumsätze
überwacht und gesteuert. Im Key-Account-Vertrieb sind im CRM-System Vertriebsprozesse
dokumentiert, die detailliert informieren über den aktuellen Status der laufenden
Vertriebsprozesse, die geplanten nächsten Schritte und die Zieldaten für Vertragsverhandlungen
bzw. Vertragsabschlüsse.
Klare Unterschriften- und Freigaberegelungen bei Angeboten, Verträgen und Aufträgen stellen
sicher, dass die festgelegten Vertriebs- und Preisstrategien der Gesellschaft eingehalten werden
und dokumentiert sind. Alle Mitarbeiter im Vertrieb haben wesentliche erfolgsabhängige
Einkommenskomponenten, die die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele der Gesellschaft
absichern.
A.4.3 Entwicklungssteuerung
Bei der Erarbeitung von Fachkonzepten für neue Softwarelösungen bezieht die RIB Gruppe ihre
nationalen und internationalen Großkunden ein. Gemeinsam mit den Kunden werden bestehende
bauspezifische Markttrends analysiert und die daraus resultierenden fachlichen oder technischen
Leistungsanforderungen für die Software definiert. Die Umsetzung der Anforderungen in das
fertige Produkt erfolgt nach dem Vorgehensmodell der agilen Softwareentwicklung (Scrum). Die
Liste der Anforderungen wird dabei in einem „Product Backlog“ erfasst und Schritt für Schritt in
vier Wochen langen Intervallen, sogenannten Sprints umgesetzt. Am Ende eines Sprints steht
ein fertiges Funktionspaket, das „Product Increment“ bereit, das intern oder extern durch Kunden
getestet wird. Auf Basis der Testergebnisse werden das Produkt, die Anforderungen und das
Vorgehen überprüft und im nächsten Sprint weiterentwickelt. Auf dieser Grundlage ist die RIB
Gruppe in der Lage, den Zeitaufwand und die benötigten Ressourcen für die Entwicklung neuer
Softwarelösungen bedarfsgerecht zu ermitteln. Im Rahmen der jährlichen Businessplanung
werden die Softwareprojekte abgestimmt, die mit den verfügbaren Entwicklungsressourcen
umsetzbar sind und die größten Marktpotenziale erwarten lassen. Sofern nicht alle geplanten
Projekte umsetzbar sind, werden entweder die Kosten für zusätzliche Entwicklungsressourcen
13
Anlage 2
und ggf. benötigte zusätzliche technische Ausstattungen budgetiert und bei der Businessplanung
eingeplant oder Projekte mit geringeren Umsatzpotenzialen werden nicht zur Umsetzung
freigegeben bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Durch diese Maßnahmen stellt die
RIB Gruppe sicher, dass adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen vorhanden
sind, um die Entwicklung abzuschließen.
Für die Überwachung und Steuerung der Entwicklungsprojekte setzt die RIB Gruppe
professionelle elektronische Planungs- und Überwachungssysteme ein. Die erbrachten
Entwicklungsleistungen werden projektbezogen auf Basis von Manntagen erfasst. Auf dieser
Grundlage ist die RIB Gruppe in der Lage, eine verlässliche Bewertung der immateriellen
Vermögenswerte während der Entwicklungsphase zu ermöglichen. Die aufgelaufenen Kosten der
Entwicklungsbereiche werden auf entsprechenden Kostenstellen erfasst.
A.5. Forschung und Entwicklung
In den Forschungs- und Entwicklungszentren der RIB Gruppe hat sich die Anzahl der Mitarbeiter
im Jahresdurchschnitt auf 555 erhöht (Vorjahr: 418), dies entspricht einer Steigerung um 32,8%.
Die F&E-Ausgaben (Summe aus aktivierten und als Aufwand erfassten F&E Kosten) sind im
Berichtszeitraum um 19,7% auf 38,9 Mio. EUR (Vorjahr: 32,5 Mio. EUR) gestiegen. Der Anstieg
in Höhe von 6,4 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der Einbeziehung der im Vorjahr und
im Berichtszeitraum erworbenen Unternehmen Bochaosoft, CCS und BSD (+6,5 Mio. EUR), die
jeweils über größere eigene Entwicklungskapazitäten verfügen. Zu einer Reduzierung der F&E-
Ausgaben (um 1,2 Mio. EUR) hat der, bereits im Geschäftsjahr 2019 begonnene und im
Berichtsjahr fortgeführte planmäßige Personalabbau bei unserer chinesischen Entwicklungs-
gesellschaft GZ TWO geführt.
Die im Berichtszeitraum aktivierten Entwicklungskosten lagen mit 13,6 Mio. EUR um 11,5% über
dem Vorjahr (12,2 Mio. EUR). Die Aktivierungsquote (Anteil der aktivierten F&E Kosten an den
gesamten F&E Ausgaben) lag mit 35,0% weiterhin auf hohem Niveau (Vorjahr: 37,5%), denn die
RIB Gruppe hat auch im Geschäftsjahr 2020 kontinuierlich und nachhaltig in die Entwicklung
neuer und innovativer Produkte investiert, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Zukunft zu
sichern.
Die F&E Quote (Summe aus aktivierten und als Aufwand erfassten F&E Kosten im Verhältnis zu
den Umsatzerlösen im Segment iMTWO) liegt mit 15,3% auf dem Niveau des Vorjahres (15,8%).
Ausgewählte Entwicklungsschwerpunkte im Berichtszeitraum
iTWO 4.0
Im Berichtszeitraum wurden die bestehenden Module verbessert und optimiert. Hierbei lag der
Schwerpunkt auf der weiteren Standardisierung und der Verbesserung der Nutzererfahrung (UX).
Zusätzlich wurde die Verknüpfung der Datenprozesse zwischen den verschiedenen Geschäfts-
vorgängen weiter optimiert.
14
Anlage 2
Neben dem Ausbau der Integration zu iTWO finance wurde auch die Anbindung zu SAP ver-
bessert und weiterentwickelt. Dadurch wurde die Zahl der Datenobjekte für den Austausch sowie
der Komfort für den Nutzer deutlich aufgewertet.
Zusätzlich zu diesen spezifischen Integrationen und Schnittstellen wurde die Standard-
Schnittstelle stark erweitert. Dadurch können Daten aus iTWO 4.0 von Fremdsystem besser
konsumiert und ergänzt werden. Dabei stand für die Entwicklung neben dem Komfort der
Schnittstellen besonders die Sicherheit der Datenübertragung im Fokus.
Die iTWO 4.0 Technologie wurde durch ein Transportsystem ergänzt. Das ermöglicht es, Ein-
stellungen, Konfigurationen und notwendige Daten zwischen Entwicklungs-, Test- und Produktiv-
system auszutauschen. Außerdem kann es genutzt werden, um ein Schulungssystem schnell
vorzubereiten. Insgesamt wird dadurch der Aufwand für die Übernahme von kundenspezifischen
Konfigurationen stark reduziert und mögliche Fehler bei diesem Prozess reduziert.
Ein anderer Entwicklungsschwerpunkt war der Ausbau der Controlling- und Auswertungs-
funktionalität. Außerdem wurde die Technologie der RIB Datapine als Business Intelligence
Komponente (BI+) integriert. Auf dieser Basis wurden moderne und nutzerfreundliche Dash-
boards geschaffen, die Daten aus iTWO 4.0 und anderen Anwendungen, wie zum Beispiel iTWO
finance oder SAP für das Unternehmens- und Baustellencontrolling sehr transparent aufbereiten.
Neben BI+ wurde auch iTWO site fester Bestandteil der iTWO 4.0 Plattform. iTWO site dient als
mobile Komponente zum Zugriff auf alle Daten der Plattform. Hierzu wurde die bestehende App
stark im Bereich der Nutzererfahrung (UX) verbessert. Außerdem dient iTWO site als
Kollaborationssystem zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten. Alle Dokumente werden
dabei in einer zentralen Bauakte gespeichert. Die integrierte Archiv-Funktion erhöht die Sicherheit
der Daten und Dokumente.
MTWO
Der Schwerpunkt im Bereich MTWO war die vereinfachte Bereitstellung und der optimierte
Betrieb der Basistechnologie. In enger Zusammenarbeit zwischen dem iTWO 4.0 Entwick-
lungsteam und den für die technische Optimierung der MTWO Plattform verantwortlichen
Spezialisten im technischen Cloudteam von SaaSplaza wurde dabei der Prozess der Erst-
installation für neue Kunden stark vereinfacht. Außerdem können Updates automatisiert
bereitgestellt werden.
Zusätzlich haben wir durch den effizienten Einsatz der Cloud-Technologie von Microsoft Azure
die Betriebskosten der MTWO Cloud für unsere Endkunden verringert. Durch automatische
Skalierung konnten diese Kosten nochmals gesenkt und dabei gleichzeitig auch die Perfomance
beim Nutzer verbessert werden.
Im Dashboard für den Betrieb werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Diese
werden neben der Skalierung auch zur weiteren Verbesserung der MTWO Anwendung genutzt.
Mögliche Ausfälle können dadurch frühzeitig erkannt und stark reduziert werden.
15
Anlage 2
Cyber Security
Die Sicherheit der Daten in unseren Software-Lösungen ist ein weiteres Schlüsselthema. Hierzu
wurden unsere Regeln für „Security by Design“ weiter erhöht. Auf dieser Grundlage wurden
Sicherheitstests (PEN Tests) durchgeführt und im festen Rhythmus wiederholt. Die Tests werden
zuerst durch unser spezialisiertes Testteam and anschließend durch externe Sicherheitsexperten
wiederholt. Die Ergebnisse werden in einem Dashboard transparent dargestellt und erkannte
Sicherheitsprobleme anschließend schnell korrigiert. Zusätzlich wird die Weiterentwicklung der
Sicherheitsregeln und -tests auf Basis der Ergebnisse angepasst und erweitert.
B. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der RIB Gruppe
Das Geschäftssegment xTWO (E-Commerce) wurde im Berichtszeitraum verkauft und im Kon-
zernabschluss 2020 als aufgegebener Geschäftsbereich erfasst. Im Vorjahr war das Geschäfts-
segment nicht als zur Veräußerung gehalten eingestuft. Deshalb wurden die Vorjahreswerte zu
Vergleichszwecken um die Beträge des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst. Soweit im
Anschluss nicht besonders darauf hingewiesen wird, beziehen sich die nachfolgenden Analysen
zur Ertragslage ausschließlich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche.
B.1. Ertragslage
Die RIB Gruppe ist im Berichtszeitraum erneut deutlich gewachsen. Der Gesamtumsatz wurde
um 24,0% auf 254,6 Mio. EUR (Vorjahr: 205,4 Mio. EUR) gesteigert. In dem für die Ertragslage
der RIB Gruppe bedeutsamen Geschäftssegment iMTWO wurden die Umsatzerlöse um 23,9%.
gesteigert. Zu diesem starken Umsatzwachstum haben maßgeblich die im Vorjahr und im
Berichtsjahr getätigten Akquisitionen beigetragen. Bereinigt um die akquisitionsbedingten Um-
satzsteigerungen wuchs der Umsatz im Segment iMTWO nur leicht um 0,9%. In dem für die
Ertragslage der RIB Gruppe deutlich weniger bedeutsamen Geschäftssegment xYTWO war
infolge der unterjährigen Entkonsolidierung des Bereichs xTWO (E-Commerce) – bei
Einbeziehung des aufgegebenen Geschäftsbereichs - ein Umsatzrückgang auf 5,5 Mio. EUR
(Vorjahr. 9,4 Mio. EUR) zu verzeichnen.
Der Gesamtumsatz teilt sich geographisch wie folgt auf:
•
Inland: der Umsatz in Deutschland stieg um 22,3% auf 87,7 Mio. EUR (Vorjahr: 71,7 Mio.
EUR). Der Anstieg resultiert, wie im Vorjahr, überwiegend aus der deutlich gestiegenen
Nachfrage nach iTWO 4.0, insbesondere aufgrund eines im Berichtsjahr abgeschlossenen
Phase III Großauftrages.
•
Ausland: der Umsatz im Ausland stieg um 24,8% auf 166,9 Mio. EUR (Vorjahr: 133,7 Mio.
EUR). Auf EMEA (ohne Deutschland) entfallen 58,1 Mio. EUR (Vorjahr 61,3 Mio. EUR), auf
APAC 41,4 Mio. EUR (Vorjahr: 31,4 Mio. EUR) und auf Nordamerika 67,4 Mio. EUR (Vorjahr:
41,0 Mio. EUR).
16
Anlage 2
Das operative EBITDA lag mit 65,3 Mio. EUR um 27,5 % über dem Vorjahr (51,2 Mio. EUR). Die
operative EBITDA Marge erreichte 25,6% (Vorjahr: 24,9%).
Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) lag mit 31,2 Mio. EUR um 50,7% über dem Vorjahr (20,7
Mio. EUR).
Der Konzernjahresüberschuss (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) in Höhe von
18,7 Mio. EUR lag um 9,6 Mio. EUR über dem Vorjahr (9,1 Mio. EUR). Nach Einbeziehung der
nicht
aufwands-
und
ertragswirksam
erfassten
Bestandteile
der
Konzern-
Gesamtergebnisrechnung ergibt sich ein Konzerngesamtergebnis von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr:
10,2 Mio. EUR).
Entwicklung der Berichtssegmente
Berichtssegment iMTWO
Der iMTWO Gesamtumsatz ist im Berichtszeitraum um 23,9% auf 254,2 Mio. EUR (Vorjahr:
205,2 Mio. EUR) gestiegen. Dieses starke Wachstum ist maßgeblich auf die im Berichtsjahr und
im Vorjahr getätigten Akquisitionen zurückzuführen. Bereinigt um die akquisitionsbedingten Um-
satzsteigerungen ergibt sich für den Bereich iMTWO nur ein geringes organisches Umsatz-
wachstum von rd. 0,9 %. Das niedrige organische Wachstum im Berichtsjahr ist zum Teil auf die
anhaltende Transformation vom Lizenz- zum Subscription Modell zurückzuführen, insbesondere
aber auf die Beschränkungen unserer Geschäftsaktivitäten durch die COVID-19 Pandemie.
Durch die hiermit verbundenen Reisebeschränkungen und Besuchsverbote hat sich die
Pandemie im Berichtszeitraum deutlich negativ auf unsere Serviceumsätze ausgewirkt und zum
Teil laufende Vertriebsprozesse behindert.
In den einzelnen Erlösarten des Segments iMTWO war die Entwicklung wie folgt:
Die wiederkehrenden Erlöse (ARR) stiegen um 30,2% auf 146,2 Mio. EUR (Vorjahr: 112,3 Mio.
EUR). Hierin enthalten sind Erlöse in Höhe von 118,8 Mio. EUR aus der Vermarktung von
Softwarelösungen durch den Konzern selbst (Vorjahr: 94,8 Mio. EUR) und Erlöse in Höhe von
27,8 Mio. EUR aus der Vermittlung der Softwarelösungen anderer Hersteller als Agent (Vorjahr:
17,7 Mio. EUR). Bereinigt um akquisitionsbedingte Umsatzsteigerungen wurde im Bereich ARR
ein organisches Umsatzwachstum von rd. 7,8% erreicht.
Die einzelnen Erlösarten des Bereichs ARR haben sich wie folgt entwickelt:
•
Die Subscription-Erlöse stiegen um 40,5% auf 87,7 Mio. EUR (Vorjahr: 62,4 Mio. EUR).
Akquisitionsbereinigt betrug das organische Umsatzwachstum der Subscription-Erlöse
insgesamt rd. 6%. Während die hierin enthaltenen Erlöse aus der Vermittlung der
Softwarelösungen anderer Hersteller akquisitionsbereinigt auf dem Niveau des Vorjahres
lagen, konnten die Subscription-Erlöse aus der Vermarktung unserer eigenen Software-
lösungen organisch um rd. 8% gesteigert werden. Dieses Wachstum ist im Wesentlichen
auf die zunehmende Vermarktung der iTWO 4.0 / MTWO Plattform im Subscription
17
Anlage 2
Modell und die damit korrespondierende Zunahme von MSP-Services zurückzuführen.
Hierin zeigt sich die zunehmende Transformation der Softwarevermarktung vom
Lizenzmodell zum Subscription-Modell.
•
•
Die Support-Erlöse, wuchsen um 16,8% auf 53,6 Mio. EUR (Vorjahr: 45,9 Mio. EUR).
Der Anstieg resultiert ca. zur Hälfte aus den im Vorjahr und im Berichtszeitraum
erworbenen Unternehmen. Der verbleibende Anstieg korrespondiert mit dem konti-
nuierlichen Wachstum der Lizenzerlöse der letzten Jahre.
Die Erlöse aus Managed Services wuchsen um 22,5% auf 4,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0
Mio. EUR), im Wesentlichen infolge einer im Vorjahr getätigten Akquisition und der
zunehmenden Bereitstellung von Managed Services durch die hierauf spezialisierte
Konzerngesellschaft SaaSplaza in Verbindung mit der Vermarktung der MTWO
Plattform.
Die nicht wiederkehrenden Erlöse (NRR) stiegen um 14,3% auf 51,9 Mio. EUR (Vorjahr: 45,4
Mio. EUR). Der Anstieg ist durch die im Berichtszeitraum und im Vorjahr akquirierten
Unternehmen verursacht. Daneben konnte die RIB Software SE die NRR Erlöse um rund 2,3 Mio.
EUR steigern, im Wesentlichen aufgrund des weiteren Wachstums der Großkundenumsätze mit
iTWO 4.0 von 11,0 Mio. EUR auf 13,5 Mio. EUR. Davon entfielen 7,9 Mio. EUR auf einen Phase
III Großauftrag (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR). Im Übrigen war im Bereich NRR akquisitionsbereinigt ein
Rückgang der Umsätze mit Softwarelizenzen um rd. 4,3 Mio. EUR zu verzeichnen. Dieser ist
neben den Beschränkungen durch COVID-19 auf die anhaltende Transformation vom Lizenz-
zum Subscription Modell und auf planmäßig rückläufige Lizenzumsätze mit unseren nicht
webbasierten älteren Softwareprodukten zurückzuführen.
Die Service-Erlöse stiegen um 18,4% auf 56,1 Mio. EUR (Vorjahr: 47,4 Mio. EUR). Ohne
Einbeziehung der im Vorjahr und im Berichtszeitraum erworbenen Unternehmen, ergibt sich
allerdings ein Rückgang um rd. 2,0 Mio. EUR auf 45,3 Mio. EUR, obwohl die Serviceerlöse,
insbesondere durch Großkundenaufträge mit iTWO 4.0 in der DACH Region um rd. 1,9 Mio. EUR
auf 10,7 Mio. EUR gestiegen sind. Ursächlich für den akquisitionsbereinigten Umsatzrückgang
war, dass ein Teil der vor Ort bei den Kunden zu erbringenden Leistungstage wegen der regional
verordneten Reise- und Besuchsverbote infolge der COVID-19 Pandemie ausfiel und nicht durch
vergütete Online-Beratungstage ersetzt werden konnte. Dies betraf regional insbesondere die
USA (-1,4 Mio. EUR) und den mittleren Osten (-1,1 Mio. EUR). Daneben war in der DACH Region
besonders stark der Bereich der Automatisierung von Produktionsprozessen in Betonfertigteil-
werken betroffen, weil die Installation und Inbetriebnahme der Steuerungstechnik und des PPS
Systems im Werk zwingend die Anwesenheit von Spezialisten vor Ort erfordert. In diesem Bereich
war im Berichtsjahr als direkte Folge der Pandemie ein signifikanter Rückgang der Service-
umsätze um rd. 2,5 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR zu verzeichnen.
Die Herstellungskosten lagen mit 107,0 Mio. EUR um 14,3% über dem Vorjahr (93,6 Mio. EUR)
und sind damit unterproportional zum Segmentumsatz gewachsen. In den Herstellungskosten
18
Anlage 2
enthalten sind im Wesentlichen die Aufwendungen für bezogene Waren, Personalaufwendungen
und Sachkosten der Bereiche Support und Services sowie die Abschreibungen auf selbst erstellte
Software und im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbene Technologie.
Der Bruttogewinn stieg um 32,0% auf 147,2 Mio. EUR (Vorjahr: 111,5 Mio. EUR). Aufgrund des
im Verhältnis zum Umsatzwachstum unterproportionalen Anstiegs der Herstellungskosten,
wuchs die Bruttomarge um 3,6 Prozentpunkte auf 57,9% (Vorjahr: 54,3%). Bereinigt um die im
Berichtszeitraum und im Vorjahr getätigten Akquisitionen liegt die Bruttomarge mit 55,3% auf dem
Niveau des Vorjahres (54,3%).
Im Softwarebereich (ARR und NRR) beträgt die Bruttomarge 67,9% (Vorjahr: 65,3%). Der
Margenanstieg um 2,6 Prozentpunkte ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei Gesell-
schaften, die als Reseller und MSP Provider im Markt tätig waren, ein deutlicher Anstieg der
Bruttomarge um 10,7 Prozentpunkte zu verzeichnen war. In den anderen Geschäftsfeldern stieg
die Bruttomarge leicht um 0,3 Prozentpunkte.
Darüber hinaus war im Berichtsjahr ein Anstieg der Bruttomarge im Servicebereich zu
verzeichnen. Hier lag die Bruttomarge mit 22,6% um 4,9 Prozentpunkte über dem Vorjahr
(17,7%). Diese deutliche Margenverbesserung resultiert im Wesentlichen aus Prozess-
optimierungen, die zu einer Erhöhung der Pro-Kopf-Leistung geführt haben.
Die Aufwendungen für Vertrieb und Marketing sind um 34,0% auf 64,6 Mio. EUR über-
proportional zum Segmentumsatz gestiegen (Vorjahr 48,2 Mio. EUR). Der Anstieg enthält in Höhe
von 6,2 Mio. EUR den als Vertriebsaufwand erfassten Anteil der im Dezember 2020 an unseren
neuen Vertriebspartner SoftwareONE gezahlten Setup Fee von insgesamt 8,3 Mio. EUR.
Weiterhin beinhaltet der Posten um 2,4 Mio. EUR höhere Aufwendungen aus der Bewertung von
Kundenforderungen. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Bewertung künftig erwarteter
Forderungsausfälle zurückzuführen, bei der wir eine höhere Ausfallquote von Forderungen
infolge der COVID-19 Pandemie berücksichtigt haben. Bereinigt um diese Effekte sind die Auf-
wendungen für Vertrieb und Marketing um 16,2% auf 56,0 Mio. EUR unterproportional zum
Wachstum des iMTWO Gesamtumsatzes (23,9%) gestiegen.
Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 33,8% auf 29,3 Mio. EUR (Vorjahr: 21,9 Mio.
EUR). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr und im Vorjahr durch-
geführten Akquisitionen.
Die F&E-Aufwendungen stiegen um 27,1% auf 25,3 Mio. EUR (Vorjahr: 19,9 Mio. EUR). Bei
zusätzlicher Berücksichtigung der aktivierten Aufwendungen für selbst erstellte Software lagen
die F&E-Ausgaben mit 38,9 Mio. EUR (Vorjahr: 32,1 Mio. EUR) um 21,2% über dem Vorjahr.
Hierzu verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt A.5.
Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ist mit 7,9 Mio. EUR
gegenüber dem Vorjahr (3,2 Mio. EUR) signifikant gestiegen. Der Anstieg resultierte im
19
Anlage 2
Wesentlichen aus deutlich höheren Erträgen aus der Folgebewertung von Kaufpreisverbind-
lichkeiten (+5,3 Mio. EUR) und zusätzlichen Erträgen aus öffentlichen Zuschüssen (+1,7 Mio.
EUR) aufgrund der COVID-19 Pandemie. Gegenläufig wirkten sich um 2,0 Mio. EUR höhere
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen aus.
Das operative EBITDA lag mit 65,0 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahr (52,4 Mio. EUR). Die
operative EBITDA Marge lag mit 25,6% auf dem Niveau des Vorjahres (25,5%).
Berichtssegment xYTWO8
Die Umsatzerlöse in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr 9,5 Mio. EUR) lagen bedingt durch die im
August 2020 vollzogene Veräußerung des Geschäftssegmentes xTWO (E-Commerce) deutlich
unter dem Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen E-Commerce Erlöse von 5,2 Mio. EUR
(Vorjahr: 9,2 Mio. EUR). Daneben sind in den Segmentumsätzen Subscription-Erlöse in Höhe
von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR) enthalten, die aus der Bereitstellung von iTWO 4.0 für
die Pilotkunden der YTWO Plattform resultieren.
In den Herstellungskosten von 7,4 Mio. EUR (Vorjahr: 11,1 Mio. EUR) waren Aufwendungen
für die Beschaffung von Waren in Höhe von 4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 7,9 Mio. EUR) enthalten,
die aus dem Handel mit Bauprodukten über die xTWO Plattform resultieren. Daneben bein-
halten die Herstellungskosten planmäßige Abschreibungen auf zurückerworbene Software-
rechte in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3.0 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um iTWO
4.0 Lizenzen, die der Konzern im Geschäftsjahr 2016 an das vormalige Gemeinschafts-
unternehmen YTWO Ltd. veräußert hatte und die im Zuge der vollständigen Übernahme
der Anteile an der YTWO Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2018 wieder im Konzernabschluss
anzusetzen waren.
In dem Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von -2,6 Mio.
EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) ist im Berichtsjahr eine Wertberichtigung auf den Geschäfts- oder
Firmenwert des Geschäftssegments YTWO (SCM) in Höhe von 2,2 Mio. EUR sowie der Aufwand
aus der Entkonsolidierung des Geschäftssegments xTWO (E-Commerce) in Höhe von 0,8 Mio.
EUR enthalten.
Das operative Segment EBITDA war mit 0,5 Mio. EUR leicht positiv (Vorjahr -1,3 Mio. EUR). Der
Anstieg resultiert insbesondere aus einem deutlichen Anstieg des EBITDA Beitrags der im
Vorjahr erstmals vollkonsolidierten EMC Invest (vormals YTWO Limited) von -1,4 Mio. EUR auf
0,2 Mio. EUR, der im Wesentlichen auf einen Personaltransfer von der EMC Invest in eine andere
Konzerngesellschaft zurückzuführen ist.
8
Die Angaben zum Berichtssegment xYTWO enthalten die Beiträge des aufgegebenen Geschäftsbereichs xTWO (E-
Commerce).
20
Anlage 2
B.2. Finanzlage
Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur der RIB Gruppe ist weiterhin geprägt von einem sehr hohen Eigenkapitalanteil
von 71,7% an der Bilanzsumme (Vorjahr: 74,7%). Das Eigenkapital erhöhte sich im
Berichtszeitraum um 15,1% von 440,0 Mio. EUR auf 506,5 Mio. EUR.
Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr vorwiegend aufgrund des Verkaufs von
eigenen Aktien verändert. Das langfristig gebundene Vermögen beträgt 404,2 Mio. EUR und liegt
damit leicht über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 389,1 Mio. EUR). Es umfasste zum
Bilanzstichtag 57,2% (Vorjahr: 66,1%) der Bilanzsumme. Die Investitionen des Berichtsjahres
wurden vollständig eigenfinanziert. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich deutlich auf
302,5 Mio. EUR (Vorjahr: 199,9 Mio. EUR) erhöht. Der Anstieg um insgesamt 102,6 Mio. EUR
betrifft insbesondere den Finanzmittelbestand, der sich auf 221,9 Mio. EUR (Vorjahr: 123,8 Mio.
EUR) erhöht hat. Hierzu hat maßgeblich der Verkauf eigener Aktien an Schneider Electric
beigetragen, bei dem Konzern ein Verkaufserlös in Höhe von 104,5 Mio. EUR zugeflossen ist.
Liquidität
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit beträgt 71,2 Mio. EUR (Vorjahr:
34,8 Mio. EUR) und stieg damit über 100,0%.
Bereinigt um Zins- und Ertragsteuerzahlungen betrug der Cashflow aus der betrieblichen
Geschäftstätigkeit 82,0 Mio. EUR und lag damit um 38,8 Mio. EUR über dem Vergleichswert des
Vorjahres (43,2 Mio. EUR) im Wesentlichen bedingt durch das stark verbesserte operative
EBITDA (+14,1 Mio. EUR) und eine stichtagsbedingte Reduzierung der Mittelbindung im Working
Capital um 9,2 Mio. EUR (Vorjahr: Erhöhung der Mittelbindung um 4,4 Mio. EUR).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug, ohne Berücksichtigung von Ein- und Aus-
zahlungen aus kurzfristigen Wertpapier- und Finanzmittelanlagen, -60,6 Mio. EUR (Vorjahr:
-111,7 Mio. EUR).
Die deutliche Abnahme der Investitionsauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere
auf verminderte Nettoauszahlungen (d.h. Auszahlungen abzüglich erworbener Zahlungsmittel)
für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen und Auszahlungen für Beteiligungserwerbe in
Höhe von insgesamt 44,9 Mio. EUR (Vorjahr: 87,0 Mio. EUR). Die Investitionen des
Berichtsjahres entfallen insbesondere auf die Akquisitionen und Beteiligungserwerbe Bochaosoft
(18,2 Mio. EUR), BSD (12,8 Mio. EUR) und CCS (7,1 Mio. EUR).
Darüber hinaus enthält der Posten Auszahlungen für Investitionen in selbst erstellte Software und
andere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 14,6 Mio. EUR (Vorjahr: 12,7 Mio. EUR). Diese
entfallen mit rd. 6,4 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) insbesondere auf Weiterentwicklungen der
Produkte iTWO 5D und iTWO 4.0.
21
Anlage 2
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Berichtsjahr mit 91,3 Mio. EUR deutlich
positiv (Vorjahr: -38,2 Mio. EUR).
Der Cashflow war geprägt durch den Erlös in Höhe von 104,5 Mio. EUR aus dem Verkauf eigener
Aktien der RIB Software SE im Rahmen der Übernahme durch Schneider Electric.
Das im Vorjahr abgeschlossene Aktienrückkaufprogramm führte 2019 hingegen zu Auszah-
lungen für den Erwerb eigener Aktien in Höhe von 19,5 Mio. EUR.
Daneben beinhaltet der Posten insbesondere die Dividendenzahlungen an die Aktionäre der RIB
Software SE in Höhe von 5,8 Mio. EUR (Vorjahr: 8,6 Mio. EUR).
In dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind darüber hinaus Auszahlungen für
Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 6,6 Mio. EUR Vorjahr (6,2 Mio. EUR) enthalten.
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
Der Finanzmittelbestand betrug zum Ende des Berichtszeitraums 223,9 Mio. EUR (Vorjahr:
125,7 Mio. EUR). Er beinhaltet den Finanzmittelfonds in Höhe von 221,9 Mio. EUR (Vorjahr: 123,8
Mio. EUR) sowie im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition getätigte Termingeld-
anlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR).
Neben einem bestehenden Bankdarlehen zur Finanzierung einer Immobilieninvestition, das zum
Bilanzstichtag mit 4,4 Mio. EUR valutierte (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR) sowie zwei weiteren
Bankdarlehen in Höhe von gesamt 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR), wurden im
Berichtszeitraum keine Kreditlinien in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag stand dem
Konzern eine zugesagte, aber nicht ausgenutzte Kreditlinie in Höhe von 150,0 Mio. EUR zur
Verfügung. Wir verweisen auf unsere diesbezüglichen Ausführungen in Abschnitt A.3.4.
Die RIB Gruppe war jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Wesentliche Finanzierungsvorhaben
Die von einem Bankenkonsortium zur Verfügung gestellte Kreditlinie über 150 Mio. EUR zur
Finanzierung geplanter Akquisitionen wurde im Jahr 2020 nicht in Anspruch genommen.
Bezüglich der Darstellung der Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements des Konzerns
verweisen wir auf den Konzernanhang, Textziffer (45).
B.3. Vermögenslage
Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 706,7 Mio. EUR und hat sich damit im Vergleich
zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund des Mittelzuflusses durch den Verkauf der eigenen Aktien
sowie des gestiegenen Geschäftsvolumens um rund 20,0% erhöht (Vorjahr: 589,0 Mio. EUR).
22
Anlage 2
Aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden von den lokalen Währungen der
einbezogenen ausländischen Unternehmen in die funktionale Währung des Konzerns, waren in
der Gesamtergebnisrechnung des Berichtszeitraums negative Umrechnungsdifferenzen in Höhe
von 17,2 Mio. EUR (Vorjahr: positive Umrechnungsdifferenzen in Höhe von 1,4 Mio. EUR) zu
erfassen. Ursächlich hierfür war insbesondere die Entwicklung der lokalen Währungen der
Tochterunternehmen in Hong Kong, Südafrika und den USA. Da der Euro im Berichtszeitraum im
Verhältnis zu diesen Währungen aufgewertet hat, ist das Netto-Vermögen dieser Gesellschaften
zum Bilanzstichtag in Euro niedriger bewertet als zu Beginn des Berichtsjahres. Auf der
Passivseite der Konzernbilanz hat sich korrespondierend die im Konzerneigenkapital erfasste
Währungsumrechnungsrücklage von 4,5 Mio. EUR auf -9,3 Mio. EUR reduziert.
Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte liegen mit insgesamt 179,0 Mio. EUR über dem
Vorjahr (172,6 Mio. EUR) und betragen 25,3% (Vorjahr: 29,3%) der Bilanzsumme. Der Anstieg
ist auf die Akquisitionstätigkeit der RIB Gruppe während des Berichtszeitraums zurückzuführen.
In der Folge ist auch der Buchwert der sonstigen immateriellen Vermögenswerte gegenüber dem
Vorjahr gestiegen und betrug zum Bilanzstichtag 176,5 Mio. EUR (Vorjahr: 157,1 Mio. EUR).
Dieser Posten macht damit 25,0 % (Vorjahr: 26,7 %) der Bilanzsumme aus. Aufgrund von
Unternehmenserwerben wurden im Berichtsjahr immaterielle Vermögenswerte in Höhe von
insgesamt 40,6 Mio. EUR angesetzt (Vorjahr: 51,6 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen mit 16,5 Mio. EUR um erworbene Technologie - insbesondere im Rahmen des
Unternehmenserwerbs Bochaosoft - und mit 23,4 Mio. EUR um erworbene Kundenbeziehungen,
insbesondere im Rahmen der Unternehmenserwerbe Bochaosoft und Winjit.
Die Sachanlagen in Höhe von 16,2 Mio. EUR (Vorjahr: 16,8 Mio. EUR) beinhalten zum
Bilanzstichtag insbesondere die Geschäftsimmobilie der RIB Software SE an ihrem Stammsitz in
Stuttgart, die in China gelegene und von der dortigen Entwicklungsgesellschaft des Konzerns
genutzte Immobilie EOC II sowie eine Geschäftsimmobilie in Madrid / Spanien.
Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien handelt es sich um das in unmittelbarer
Nachbarschaft zum EOC II gelegene Gebäude EOC I sowie die fremd vermieteten Teile des EOC
II.
Die Buchwerte der at Equity bilanzierten Beteiligungen betrugen zum Bilanzstichtag 5,9 Mio. EUR
(Vorjahr: 8,4 Mio. EUR): Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus dem Mehrheitserwerb
von Winjit/Indien im Berichtszeitraum, die zuvor at Equity bilanziert wurde.
Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind stark gesunken auf 4,7 Mio. EUR
(Vorjahr: 11,8 Mio. EUR). Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus der Verrechnung einer
Darlehensforderung (7,3 Mio. EUR) mit der Kaufpreisverpflichtung im Rahmen des Erwerbs der
restlichen Anteile an BSD.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind leicht angestiegen und betrugen zum
Bilanzstichtag 54,8 Mio. EUR (Vorjahr: 52,2 Mio. EUR).
23
Anlage 2
Der Posten „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ enthält ein Bürogebäude
in den USA. Wir beabsichtigen, diese Immobilie zu veräußern und haben bereits im Vorjahr einen
Verkaufsprozess in die Wege geleitet. Aufgrund der derzeitigen Immobilienpreisentwicklung in
den USA haben wir die Immobilie zum 31.12.2020, basierend auf einem Verkehrswertgutachten,
um 0,4 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR abgewertet.
Bei den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen
um Termingeldanlagen bei Kreditinstituten im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition
(Berichtsjahr: 2,0 Mio. EUR; Vorjahr: 1,9 Mio. EUR). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum
Finanzmittelbestand in vorstehendem Abschnitt B.2.
Die langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind, bedingt durch die im Berichtszeitraum
getätigten Akquisitionen, zum Bilanzstichtag auf 45,8 Mio. EUR (Vorjahr: 20,0 Mio. EUR) sehr
stark gestiegen. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Ansatz einer Finanzver-
bindlichkeit im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb Bochaosoft in Höhe von 40,1 Mio.
EUR. Die Verbindlichkeit war anzusetzen, da im Rahmen des Unternehmenserwerbs mit den
verbliebenen Gesellschaftern bedingte Erwerbsverpflichtungen und -rechte bezüglich der bei
ihnen verbliebenen Anteile vereinbart wurden, die bei Erreichung bestimmter Zielwerte für uns
eine Erwerbsverpflichtung begründen.
Die kurzfristigen Schulden sind zum Bilanzstichtag deutlich, um 22,8 Mio. EUR, auf 104,7 Mio.
EUR gestiegen (Vorjahr: 81,9 Mio. EUR). Der Anstieg betrifft mit 6,7 Mio. EUR die sonstigen
Verbindlichkeiten und ist hier insbesondere auf Personal- und sonstige Verbindlichkeiten der im
Berichtszeitraum akquirierten Bochaosoft zurückzuführen. Die kurzfristigen sonstigen
Finanzverbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Mio. EUR auf 9,1 Mio. EUR
gestiegen. Diese Verbindlichkeiten resultieren insbesondere aus Unternehmens- und
Beteiligungserwerben. Der Anstieg ergibt sich zum überwiegenden Teil aus der Umgliederung
einer im Vorjahr noch als langfristig ausgewiesenen Finanzverbindlichkeit. Daneben sind die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (um 2,9 Mio. EUR auf 24,6 Mio. EUR) sowie
die Umsatzabgrenzungen (um 2,8 Mio. EUR auf 25,3 Mio. EUR) entsprechend der Ausweitung
der Geschäftsentwicklung angestiegen.
B.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Erfolgreiches unternehmerisches Handeln bedeutet für uns, eine enge und partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen unseren Mitarbeitern und Kunden sicherzustellen und langfristig zu
erhalten. Eine weitere wichtige Erfolgskomponente sehen wir darin, uns an Forschungsprojekten
zu beteiligen und engen Kontakt zu Hochschulen im Inland und Ausland zu halten. Nur so können
unsere Mitarbeiter moderne und marktgerechte Lösungen entwickeln, erfolgreich vermarkten und
bei unseren Kunden implementieren. Damit schaffen wir Mehrwerte für unsere Kunden,
Mitarbeiter und Aktionäre und sichern den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der RIB Gruppe.
Unsere Mitarbeiter sind überwiegend hoch qualifizierte Akademiker, deren Ausbildungsprofile auf
unsere Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind, wie zum Beispiel Ingenieure, Informatiker und
24
Anlage 2
Betriebswirte. Diesen bieten wir auf Basis unserer hohen Innovations-, Wirtschafts- und
Finanzkraft langfristig sichere und interessante Arbeitsplätze. Wir bieten flexible Arbeitszeiten,
variable zielorientierte Vergütungsstrukturen und interne Weiterbildungsprogramme. Die Ange-
bote sind regional unterschiedlich und am konkreten Bedarf orientiert. So bieten wir zum Beispiel
über unsere Tochtergesellschaft RIB Ltd. für die nach wie vor stark wachsende Zahl
internationaler Mitarbeiter umfassende Aus- und Weiterbildungsprogramme in einem eigens zu
diesem Zweck geschaffenen Center of Excellence an.
Zu unserem Kundenkreis gehören alle an Bauprojekten beteiligten Partner, vom Investor über
Architektur- und Ingenieurgesellschaften bis zu ausführenden Bauunternehmen. Wir bieten
unseren Kunden zielgruppengerechte Lösungen, insbesondere auf Basis unserer Software-
plattform iTWO 4.0, die zusammen mit komplementären webbasierten Produkten von Konzern-
unternehmen und strategischen Partnern der RIB Gruppe seit dem Vorjahr verstärkt über unsere
Technologieplattform MTWO vermarktet werden.
Unser bedeutsamster nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Anzahl der iTWO 4.0 und MTWO
User9 die als weitere Kennzahl in unserem Steuerungssystem implementiert ist. Für das
Geschäftsjahr 2020 hatten wir eine Zielgröße von 100.000 Usern für iTWO 4.0 und MTWO
prognostiziert. Mit 104.478 Usern liegen wir zum Stichtag um 4,5% über diesem Ziel.
C. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der RIB Software SE
C.1. Ertragslage
Die Umsatzerlöse lagen mit 74,9 Mio. EUR um 13,8% über dem Vorjahr (65,8 Mio. EUR). Der
überwiegende Anteil in Höhe 67,6 Mio. EUR oder 90,2% entfällt dabei auf unser Hauptprodukt
iTWO, was einem Umsatzanstieg von 17,8% entspricht (Vorjahr: 57,4 Mio. EUR). Die Umsätze
mit den übrigen Produktgruppen in Höhe von 6,3 Mio. EUR (Vorjahr: 7,5 Mio. EUR) sind, wie in
den Vorjahren, aufgrund der erfolgten Migration auf die iTWO / MTWO Plattform planmäßig weiter
rückläufig.
Die wiederkehrenden Umsätze (ARR) stiegen um 14,4% auf 33,3 Mio. EUR (Vorjahr: 29,1 Mio.
EUR). Darin enthalten sind Subscription-Umsätze in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Vorjahr 3,6 Mio.
EUR) und Support-Umsätze von 28,4 Mio. EUR (Vorjahr: 25,6 Mio. EUR). Das Wachstum der
Support-Umsätze korrespondiert mit dem kontinuierlichen Wachstum der Softwarelizenzerlöse in
den vergangenen Jahren und ist mit 11,0% etwas höher als im Vorjahr (9,4%), weil 2019 ein
Phase-III Auftrag abgeschlossen wurde, der im Folgejahr Support-Umsätze nach sich zog.
Die nicht wiederkehrenden Umsätze (NRR) stiegen um 9,6% auf 29,8 Mio. EUR (Vorjahr: 27,2
Mio. EUR). Der Anstieg resultiert bei planmäßig insgesamt weiter rückläufigen Umsätzen mit
unseren übrigen Produkten im Wesentlichen aus deutlich gestiegenen Lizenzerlösen mit iTWO
9 Zur genauen Definition der Kennzahl verweisen wir auf Abschnitt A.4.1
25
Anlage 2
4.0, wovon rund 7,9 Mio. EUR auf einen im Berichtszeitraum abgeschlossenen Phase III Auftrag
entfallen. Im Vorjahr war ebenfalls ein Phase III Auftrag enthalten, aus dem Lizenzerlöse in Höhe
6,1 Mio. EUR umsatzwirksam realisiert wurden.
Auf die Umsätze mit Services entfielen 10,8 Mio. EUR (Vorjahr: 8,6 Mio. EUR). Das im Vergleich
zum Anstieg der NRR Lizenzumsätze überproportionale Wachstum der Serviceumsätze in Höhe
von 25,3% ist insbesondere auf aktuelle Implementierungsprojekte bei Großkunden zurückzu-
führen, die im Vorjahr und im Berichtszeitraum Softwarelizenzen erworben haben.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 4,4 Mio. EUR (Vorjahr 4,6 Mio. EUR) enthalten
im Wesentlichen Kostenerstattungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,7 Mio. EUR
(Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) sowie Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR
(Vorjahr: 1,9 Mio. EUR).
Der Materialaufwand ist um 15,4% auf 27,8 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr: 24,1 Mio. EUR). Der
Posten beinhaltet insbesondere Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 25,7 Mio.
EUR (Vorjahr: 21,9 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für
von verbundenen Unternehmen bezogene Software-Entwicklungsleistungen (Berichtsjahr: 14,9
Mio. EUR, Vorjahr: 14,5 Mio. EUR) und Serviceleistungen (Berichtsjahr: 8,1 Mio. EUR, Vorjahr:
5,8 Mio. EUR). Der weiterhin hohe Aufwand für bezogene Software-Entwicklungsleistungen ist
hauptsächlich auf umfangreiche Entwicklungsaktivitäten für neue iTWO 4.0 Module und Mobility
Apps zurückzuführen. Der Anstieg der bezogenen Serviceleistungen resultiert aus dem im Jahr
2019 begonnenen und im ersten Quartal des Berichtsjahres abgeschlossenen Übergang von
Consulting Mitarbeitern der RIB Deutschland in die RIB COE. Die von der RIB COE bezogenen
Serviceleistungen wurden vor Umsetzung dieser Maßnahme durch die RIB Deutschland erbracht,
die dafür eine Provision erhielt, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst war.
Der Personalaufwand lag im Berichtszeitraum mit 2,5 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahr (2,9 Mio.
EUR). Der Personalaufwand resultiert in Höhe von rund 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR)
aus der Gewährung von Aktienoptionen an die Geschäftsführenden Direktoren und Mitarbeiter
der RIB Software SE im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 25,2 Mio. EUR (Vorjahr 21,5 Mio. EUR)
beinhalten hauptsächlich Vertriebsprovisionen in Höhe von rund 14,3 Mio. EUR, die im Berichts-
zeitraum an die für den Vertrieb auf dem deutschsprachigen Markt zuständigen Tochtergesell-
schaften vergütet wurden (Vorjahr: 15,8 Mio. EUR). Ebenfalls in dem Posten enthalten sind
Aufwendungen für Beratungs- und Bewertungsleistungen in Zusammenhang mit dem öffentlichen
Übernahmeangebot von Schneider Electric (0,7 Mio. EUR) sowie Provisionen und Gebühren für
die Aufnahme der Konsortialkreditlinie (0,4 Mio. EUR). Im Übrigen ist der Anstieg der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen insbesondere auf hierin enthaltene Aufwendungen aus
Währungsumrechnungen von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR) zurückzuführen. Diese
Aufwendungen resultieren zum überwiegenden Teil aus Wechselkursänderungen im Verhältnis
26
Anlage 2
Euro zu US-Dollar bei entsprechend hohen Beständen an Finanzmitteln und finanziellen
Vermögenswerten in US-Dollar.
Das Finanzergebnis liegt mit 1,8 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 3,8 Mio. EUR.
Ursächlich für den Rückgang sind im Wesentlichen im Vorjahr vereinnahmte
Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen in Höhe von 3,4 Mio. EUR. Im Berichtsjahr
betrugen die vereinnahmten Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen nur 0,5 Mio. EUR.
Positiv wirkt sich auf das Finanzergebnis eine hierin enthaltene Zuschreibung auf Anteile an
einem Tochterunternehmen in Höhe von 1,3 Mio. EUR aus. Auf die Anteile waren in den
Geschäftsjahren 2017 und 2019 außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden. In
Folge einer konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahme, sind die Gründe für den niedrigeren
Wertansatz im Geschäftsjahr 2020 entfallen, so dass eine Zuschreibung bis zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten vorzunehmen war.
Das operative EBITDA lag mit 25,2 Mio. EUR um 24,8% über dem Vorjahr (20,2 Mio. EUR). In
diesem Zusammenhang wird auf die Überleitung vom Ergebnis nach Steuern zum operativen
EBITDA in Kapitel A.2.3 verwiesen.
Der Jahresüberschuss beträgt 17,8 Mio. EUR (Vorjahr: 18,4 Mio. EUR).
Bei der Überleitung vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn war ein hoher Ertrag aus dem
Verkauf eigener Aktien (33,4 Mio. EUR) zu erfassen. Dieser Ertrag resultiert insbesondere aus
dem Verkauf eigener Aktien an Schneider Electric auf Grundlage des öffentlichen
Übernahmeangebots. Hieraus ist der RIB Software SE ein Verkaufserlös von 104,5 Mio. EUR
zugeflossen, der bilanziell zu einer Erhöhung des Ausgegebenen Kapitals um 3,6 Mio. EUR, zu
einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 68,5 Mio. EUR und im Übrigen (32,4 Mio. EUR) zu einem
Ertrag aus dem Verkauf eigener Aktien und damit zu einer Erhöhung des Bilanzgewinns geführt
hat. Bei weiterer Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr (0,5 Mio. EUR), ergibt
sich zum Bilanzstichtag ein Bilanzgewinn in Höhe von 51,7 Mio. EUR (Vorjahr: 6,3 Mio. EUR).
C.2. Finanz- und Vermögenslage
Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur der RIB Software SE ist weiterhin geprägt von einem sehr hohen Eigenkapital-
anteil von 96,8% an der Bilanzsumme (Vorjahr: 96,1%). Die Gesellschaft ist damit fast vollständig
eigenfinanziert. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 119,7 Mio. EUR auf 498,9
Mio. EUR erhöht (Vorjahr: 379,3 Mio. EUR). Hierzu hat, wie in dem vorstehenden Absatz
beschrieben, mit 104,5 Mio. EUR insbesondere der Verkauf eigener Aktien an Schneider Electric
beigetragen. In der Folge ist die Bilanzsumme stark gestiegen und betrug zum Bilanzstichtag
515,2 Mio. EUR (Vorjahr: 394,5 Mio. EUR).
Das langfristig gebundene Vermögen lag zum Bilanzstichtag mit 385,9 Mio. EUR über dem
Vorjahr (323,9 Mio. EUR) und umfasste 74,9% der Bilanzsumme (Vorjahr: 82,1%). Der Anstieg
27
Anlage 2
des langfristig gebundenen Vermögens betrifft im Wesentlichen das Finanzanlagevermögen und
ergibt sich in Folge mehrerer Kapitalerhöhungen, die bei ausländischen Tochtergesellschaften
des Konzerns zur Finanzierung von Akquisitionen und Beteiligungserwerben durchgeführt
wurden.
Das Umlaufvermögen betrug zum Bilanzstichtag 128,0 Mio. EUR (Vorjahr: 69,6 Mio. EUR) und
umfasste 24,9% der Bilanzsumme (Vorjahr: 17,7%).
Investitionen
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -56,8 Mio. EUR (Vorjahr: -40,9 Mio. EUR)
beinhaltet Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von 58,7 Mio.
EUR (Vorjahr: 120,2 Mio. EUR). Dabei handelt es sich hauptsächlich um geleistete Bareinlagen
in Höhe von 54,5 Mio. EUR im Rahmen von Barkapitalerhöhungen, die im Jahr 2020 bei
Tochterunternehmen in China, den USA und in Singapur durchgeführt wurden, um
Akquisitionsaktivitäten zu finanzieren. Außerdem enthalten sind Kaufpreiszahlungen in Höhe von
2,3 Mio. EUR für die Aufstockung der Geschäftsanteile an der RIB Leipzig GmbH.
Liquidität
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Berichtszeitraum um 81,8% auf 24,9
Mio. EUR gestiegen (Vorjahr: 13,7 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert aus dem deutlich
gesteigerten operativen Betriebsergebnis von 25,3 Mio. EUR (Vorjahr: 19,9 Mio. EUR), bei
gleichzeitiger Reduzierung der Mittelbindung im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen um 3,1 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Berichtsjahr mit 98,2 Mio. EUR deutlich positiv
(Vorjahr: -28,4 Mio. EUR). Er enthält im Wesentlichen die Einzahlung aus dem Verkauf eigener
Aktien an Schneider Electric (104,5 Mio. EUR) sowie die Dividendenzahlung an die Aktionäre
(Berichtsjahr: 5,8 Mio. EUR; Vorjahr: 8,6 Mio. EUR).
Der Finanzmittelbestand lag zum Bilanzstichtag mit 113,5 Mio. EUR deutlich über dem
Vorjahreswert von 49,6 Mio. EUR. Ursächlich für diese Erhöhung ist insbesondere der im
Berichtszeitraum erfolgte Mittelzufluss durch den Verkauf der eigenen Aktien.
Zum Bilanzstichtag beinhaltete der Finanzmittelbestand ausschließlich den Kassenbestand
sowie kurzfristig fällige Guthaben bei Kreditinstituten.
Mit Ausnahme eines Bankdarlehens, das zum Bilanzstichtag mit 4,4 Mio. EUR valutierte (Vorjahr:
4,8 Mio. EUR), wurden im Berichtszeitraum keine Kreditlinien in Anspruch genommen. Zum
Bilanzstichtag stand der Gesellschaft eine zugesagte, aber nicht ausgenutzte Kreditlinie in Höhe
von 150,0 Mio. EUR zur Verfügung. Wir verweisen auf unsere diesbezüglichen Ausführungen in
Abschnitt A.3.4.
Die RIB Software SE war jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
28
Anlage 2
Sonstige Angaben zur Vermögenslage
Die Gesellschaft verfügt über stille Reserven in Form von nicht aktivierter selbst erstellter
Software.
Innerhalb des Finanzanlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr aufgrund konzerninterner
Umstrukturierungsmaßnahmen folgende wesentliche Veränderungen:
Im Oktober 2020 haben wir die Anteile an der Landes-Holding für unsere US-Aktivitäten von der
RIB Ltd. (Hong Kong) auf die RIB Software SE übertragen. Die Übertragung erfolgte in
Zusammenhang mit einer Kapitalherabsetzung bei der RIB Ltd., so dass dem Zugang der Anteile
an der US-Holding mit einem Buchwert von 90,8 Mio. EUR, eine Reduzierung des Buchwerts der
Anteile an der RIB Ltd. in nahezu gleicher Höhe gegenüber steht.
Im Dezember 2020 haben wir die Anteile an der Holding-Gesellschaft für unsere MTWO/MSP-
Aktivitäten von der RIB Ltd. (Hong Kong) auf unser Tochterunternehmen in Singapur übertragen.
Dieser Vorgang führte zu einer Erhöhung des Buchwerts der Anteile an der RIB Singapur um
33,3 Mio. EUR, dem – in Folge einer weiteren Kapitalherabsetzung – ebenfalls eine Reduzierung
des Buchwerts der Anteile an der RIB Ltd. gegenüber steht.
Auf die Höhe des Werts des Finanzanlagevermögens insgesamt, hatten diese Maßnahmen damit
keine wesentlichen Auswirkungen.
D. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage der RIB Gruppe und der RIB
Software SE
Das Management der RIB Gruppe geht davon aus, dass die RIB Software SE und die
Unternehmen der RIB Gruppe auf Basis ihrer hohen Innovations-, Wirtschafts- und Finanzkraft
sehr gut im Markt positioniert sind und mit ihrem umfassenden, innovativen und modernen
Lösungsportfolio der immer bedeutsameren Digitalisierung und Industrialisierung des Bauwesens
vollumfänglich gerecht werden. Durch die in den letzten Jahren getätigten Akquisitionen und
Beteiligungen konnten wir unser Angebot an Produkten und Services deutlich ausbauen und
durch neue strategische Partnerschaften, wie zum Beispiel mit SoftwareONE umfangreiche zu-
sätzliche Kapazitäten für die Vermarktung unserer Produkte und der MTWO Plattform schaffen.
Unterstützt durch unsere schnelle Reaktion auf die erheblichen Reise- und Kontaktbeschrän-
kungen infolge der COVID-19 Pandemie, konnten wir so unsere Marktposition in Deutschland
und international weiter ausbauen und wie im Vorjahr ein starkes Wachstum im Umsatz und
Ergebnis generieren. Positiv bewertet das Management der RIB Gruppe neben der weiteren
erfolgreichen Entwicklung der iTWO Umsätze auch die gute Marktresonanz auf iTWO 4.0 und die
MTWO Plattform. Zusammenfassend beurteilen wir die Geschäftsentwicklung der RIB Gruppe
insgesamt als günstig und verweisen dazu auch auf Abschnitt I.1.
Mit Schneider Electric hat die RIB Gruppe im Geschäftsjahr 2020 einen bedeutenden Anteils-
eigner erhalten, der als starker strategischer Partner dabei unterstützen will, unsere internationale
29
Anlage 2
Marktposition deutlich auszubauen und das Bauwesen zu einer der fortschrittlichsten Industrien
im 21. Jahrhundert zu transformieren. Als Teil des Schneider Electric Konzerns können wir vom
globalen Kundennetzwerk der Schneider Gruppe profitieren, denn wir adressieren dieselben
Märkte und Zielgruppen und teilen die gleiche Vision der Digitalisierung des Bauwesens.
Aus dieser starken Position heraus erwarten wir, dass es uns weiterhin gelingen wird, wesentliche
Teile der möglichen IT-Investitionspotenziale in unseren Zielgruppen und Märkten erfolgreich
abzugreifen, auch wenn der hohe Anstieg der Staatsverschuldung durch die COVID-19
Pandemie in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich zu einem deutlichen weltweiten Rück-
gang öffentlicher und privater Investitionen in Infrastruktur- und IT-Projekte führen wird, was in
den kommenden Jahren einen negativen Einfluss auf unsere Hauptzielgruppen haben könnte.
Die RIB Gruppe verfügt über einen hohen Finanzmittelbestand von 223,9 Mio. EUR und damit
über die erforderlichen finanziellen Reserven zur Finanzierung ihres weiteren Wachstums. Mit
dem Abschluss des Konsortialkreditvertrages über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 150
Mio. EUR wurden unsere finanziellen Möglichkeiten im Berichtszeitraum nochmals deutlich
aufgestockt, so dass wir bei Bedarf in den nächsten Jahren zusätzliche Wachstumspotentiale
durch weitere strategische Akquisitionen ausschöpfen können.
E. Übernahmerelevante Angaben und Erläuterungsbericht
E.1. Angaben zum Kapital der RIB Software SE
Das Grundkapital der RIB Software SE beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 52.091.159,00 und
ist eingeteilt in 52.091.159 Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf
den Namen. Jede Aktie gewährt eine Stimme und ist mit den gleichen Rechten und Pflichten
ausgestattet. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie auf etwaige
Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine ist ausgeschlossen.
Soweit uns aus den vorliegenden Mitteilungen gemäß WpHG bekannt ist, hielten zum
Bilanzstichtag die Schneider Electric SE, Rueil-Malmaison, Frankreich (aufgrund der Zurechnung
von Stimmrechten der Schneider Electric Investment AG über die Schneider Electric Industries
SAS und der Zurechnung von Stimmrechten von Herrn Mads Bording Rasmussen, Frau Carla
Sauer, Herrn Michael Sauer, Herrn Thomas Wolf und Frau Yvonne Wolf) sowie - alle aufgrund
der Zurechnung von Stimmrechten der Schneider Electric Investment AG
-
die
Geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft Herr Thomas Wolf, Singapur, Herr Michael
Sauer, Deutschland, und Herr Mads Bording Rasmussen, Dänemark, sowie die Ehefrauen von
Herrn Wolf und Herrn Sauer, Frau Yvonne Wolf, Singapur und Frau Carla Sauer, Deutschland,
direkt oder indirekt Beteiligungen am Grundkapital der RIB Software SE, die 10% der
Stimmrechte übersteigen. Beteiligungen, die nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG mitgeteilt
worden sind, werden gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Anhang zum Jahresabschluss der RIB
Software SE im Abschnitt E.5. „Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz“ dargestellt.
30
Anlage 2
Wegen den nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu den eigenen Aktien zu machenden Angaben,
verweisen wir auf Abschnitt C.5. im Anhang zum Jahresabschluss der RIB Software SE.
Die Gesellschaft hat eine monistische Unternehmensführungsstruktur im Sinne des Art. 38 lit. b)
Alt. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (die SE-Verordnung, „SE-VO“). Die Verwaltungsratsmitglieder
werden von der Hauptversammlung bestellt gem. Art. 43 Abs.3, Art. 46 SE-VO, § 6 Abs. 3, 4 der
Satzung für eine Amtszeit von höchstens sechs Jahren. Wiederbestellungen sind zulässig. Auf
der Grundlage der Art. 43 Abs. 4 SE-VO, § 40 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 zur
Ausführung der SE-VO (das Ausführungsgesetz, „SEAG“) und § 12 der Satzung bestellt der
Verwaltungsrat einen oder mehrere Geschäftsführende Direktoren. Geschäftsführende Direk-
toren können nach Art. 9 Abs. 1 SE-VO, § 40 Abs. 5 Satz 1 SEAG i.V.m. § 12 Abs. 5 der Satzung
nur aus wichtigem Grund im Sinne von § 84 Abs. 3 AktG oder im Fall der Beendigung des
Anstellungsvertrages abberufen werden, wofür jeweils eine Beschlussfassung des
Verwaltungsrats mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens
drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, Art. 59 Abs. 1, 2
SE-VO, § 51 SEAG, § 18 Abs. 6 der Satzung, § 179 Abs. 1, 2 AktG.
Der Verwaltungsrat wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2023 ein- oder mehrmalig um
insgesamt bis zu EUR 13.670.219,00 durch Ausgabe von bis zu 13.670.219 neuen auf den
Namen lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018“). Die neuen Aktien sind den Aktionären
grundsätzlich zum Bezug anzubieten; sie können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach
§ 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
(KWG) tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen,
(1) soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist;
(2) um in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an
Unternehmen oder sonstige Wirtschaftsgüter, einschließlich Forderungen, gegen
Überlassung von Aktien zu erwerben;
(3) soweit bei einer Barkapitalerhöhung der Anteil des Grundkapitals, der auf die neuen
Aktien entfällt, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, sowohl im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung insgesamt zehn
vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien
den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne
der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diese Zehn-vom-
Hundert-Grenze ist anzurechnen (i) der Anteil des Grundkapitals, der auf eigene Aktien
31
Anlage 2
entfällt, die ab Wirksamwerden der dem Genehmigten Kapital 2018 zugrundeliegenden
Ermächtigung in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG veräußert werden, sowie (ii) derjenige Anteil des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt,
auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus
Schuldverschreibungen und anderen von § 221 AktG erfassten Instrumenten beziehen, die
unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben werden.
Der Anteil des Grundkapitals, der auf die neuen Aktien entfällt, für die das Bezugsrecht nach den
vorstehenden Ziffern (1) bis (3) ausgeschlossen wird, darf sowohl im Zeitpunkt des Wirksam-
werdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung insgesamt zwanzig vom Hundert
des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf die vorstehende Zwanzig-vom-
Hundert-Grenze bezüglich aller Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts nach den
vorstehenden Ziffern (1) bis (3) sind Aktien anzurechnen, die (i) ab dem 15. Mai 2018 aufgrund
der Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 2
Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts, das heißt anders als durch Veräußerung über
die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot, verwendet werden oder (ii) sich
auf die Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschrei-
bungen und anderen von § 221 AktG erfassten Instrumenten beziehen, die ab dem 15. Mai 2018
unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden.
Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet im Übrigen der Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.291.404,00 bedingt erhöht durch Ausgabe
von bis zu 2.291.404 neuen auf den Namen lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von
EUR 1,00 je Aktie („Bedingtes Kapital 2020/I“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, als gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2011 nach Maßgabe des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 (in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 04. Juni 2013), dem Aktienoptionsprogramm 2015 nach Maßgabe des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 oder dem Aktienoptionsprogramm 2020 nach Maßgabe
des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 Bezugsrechte ausgegeben wurden,
die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft
zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder eine Geldzahlung leistet. Für
die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der früheren
RIB Software AG sowie für die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an
Geschäftsführende Direktoren ist ausschließlich der Verwaltungsrat zuständig, und für die
Gewährung von Bezugsrechten an die übrigen Berechtigten sind die Geschäftsführenden
Direktoren zuständig. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2020/I erfolgt zu dem
in der jeweils maßgeblichen Ermächtigung bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die
32
Anlage 2
neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am
Gewinn teil.
Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 5.153.022,00 durch Ausgabe von bis zu 5.153.022
neuen auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 bedingt erhöht
(„Bedingtes Kapital 2018"). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den
Namen lautenden Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw.
Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 15. Mai
2018 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder
deren unmittelbaren oder mittelbaren in- oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesell-
schaften begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht in
bzw. auf neue, auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. begründen. Die
bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw.
Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird, wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw.
Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder wie Andienungen von Aktien aufgrund von
Ersetzungsbefugnissen der Gesellschaft erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder neue
Aktien aus einer Ausnutzung eines Genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Die
neuen auf den Namen lautenden Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie
durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von
Wandlungspflichten oder die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der
Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die von der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossene
bedingte Kapitalerhöhung konnte nur bis zum Ablauf des 14. Mai 2020 umgesetzt werden. Da
dies nicht erfolgt ist, hat der Verwaltungsrat am 18. Februar 2021 beschlossen, die
Satzungsregelung zum Bedingte Kapital 2018 ersatzlos zu streichen. Der Verwaltungsrat ist nach
§ 8 Abs. 3 der Satzung der RIB Software SE ermächtigt, Änderungen der Satzung zu
beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 ermächtigt, bis
zum 14. Mai 2023 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung
darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Die
Einzelheiten ergeben sich aus dem unter TOP 9 der am 05. April 2018 im Bundesanzeiger
bekanntgemachten Beschlussvorschläge.
E.2. Angaben zur Ernennung oder Abberufung der Geschäftsführenden Direktoren und
über die Änderung der Satzung
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Geschäftsführenden Direktoren wird auf die
anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften des § 40 SEAG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt
33
Anlage 2
§ 12 Abs. 1 der Satzung, dass der Verwaltungsrat einen oder mehrere Geschäftsführende
Direktoren bestellt. Der Verwaltungsrat kann gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung einen der
Geschäftsführenden Direktoren zum Chief Executive Officer und einen oder zwei zu Deputy Chief
Executive Officer(s) ernennen. Der Verwaltungsrat kann gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung auch
stellvertretende Geschäftsführende Direktoren bestellen. Geschäftsführende Direktoren können
gemäß § 12 Abs. 5 der Satzung der RIB Software SE nur aus wichtigem Grund im Sinne von
§ 84 Abs. 3 AktG oder im Fall der Beendigung ihres Anstellungsvertrags abberufen werden, wofür
jeweils eine Beschlussfassung des Verwaltungsrats mit einer Mehrheit von drei Vierteln der
abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii), Art. 59 SE-VO,
§ 51 SEAG in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 8 Abs. 3 der Satzung).
E.3 Übernahmerelevante Angaben
Die Schneider Electric Investment AG hat am 20. März 2020 ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher ausstehender
Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von EUR 29,00 je Aktie unterbreitet. Am 10. Juli 2020 hat
die Schneider Electric Investment AG den erfolgreichen Abschluss des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots bekannt gegeben. Alle Abschlussbedingungen wurden zwischenzeitlich
erfüllt, einschließlich der am 2. Juli 2020 erhaltenen CFIUS-Genehmigung. Die Abwicklung des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots wurde damit abgeschlossen.
Im Rahmen des im Juni 2019 getätigten Erwerbs der Building Systems Design Inc. (BSD) mit Sitz
in Atlanta/USA, wurden den Verkäufern Verkaufsoptionen bezüglich der bei ihnen verbliebenen
Gesellschaftsanteile von 40% an der BSD eingeräumt, die bei Eintritt bestimmter zukünftiger
Ereignisse ausgeübt werden konnten. Die Ausübung der Verkaufsoptionen war unter anderem
für den Fall vorgesehen, dass bis zum 31.12.2023 ein sogenanntes „Change of Control“-Ereignis
auf Ebene der RIB Software SE eintreten würde. Ein Change of Control-Ereignis lag danach vor,
wenn eine Partei im Rahmen einer Transaktion oder im Rahmen einer Reihe zusammen-
hängender Transaktionen, mehr als 50% der Aktien der RIB Software SE übernehmen würde.
Die erfolgreiche Durchführung des Übernahmeangebots der Schneider Electric Investment AG
stellte ein solches Change of Control-Ereignis dar. Die Höhe des Optionspreises war zeitlich
gestaffelt und damit abhängig vom Jahr des Eintritts dieser Bedingung. Für das Jahr 2020 - das
Jahr des Abschlusses der Übernahme durch die Schneider Electric Investment AG - ergab sich
der Optionspreis aus einem Unternehmenswert von 60 Mio. USD. Für Einzelheiten verweisen wir
auf die Darstellung im Konzernanhang, Textziffer (33).
Die Gesellschaft hat im Übrigen keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter
der Bedingung für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) stehen.
Es bestehen jedoch Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines
Kontrollwechsels mit Geschäftsführenden Direktoren getroffen wurden. Die Mitglieder des
34
Anlage 2
Verwaltungsrats und Geschäftsführenden Direktoren Thomas Wolf und Michael Sauer haben für
den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) ein Sonderkündigungsrecht für ihren
jeweiligen Anstellungsvertrag. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nur innerhalb eines
Monats ab dem Tag der Abwicklung eines entsprechenden Übernahme- oder Pflichtangebots im
Sinne des WpÜG oder, wenn ein solches Angebot nicht stattgefunden hat, ab dem Zeitpunkt, zu
dem der tatsächlich stattgefundene Kontrollwechsel bekannt geworden ist. Ein „Kontrollwechsel“
im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Dritter oder mehrere zusammen handelnde Dritte
durch den Erwerb von Aktien oder auf sonstige Weise mindestens 30 % der Stimmrechte im
Sinne des §§ 29, 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG auf sich vereinigt oder eine solche Anzahl von
Stimmrechten, die auf einer Hauptversammlung zu einer Mehrheit von mehr als 50 % der auf
dieser Hauptversammlung anwesenden oder vertretenen Stimmen geführt hat, und damit gegen
die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Beschlüsse stimmt. § 22 Abs. 1 und 2 WpÜG findet
Anwendung. Aufgrund der öffentlichen Übernahme der Gesellschaft durch die Schneider Electric
Investment AG wurde die bestehende Change-of-Control-Klausel in den jeweiligen
Anstellungsverträgen der Geschäftsführenden Direktoren Thomas Wolf und Michael Sauer
angepasst. Ein Sonderkündigungsrecht soll danach künftig innerhalb von sechs Monaten ab dem
Zeitpunkt bestehen, zu dem einem Geschäftsführenden Direktor ein tatsächlich stattgefundener
Kontrollwechsel bekannt geworden ist. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne soll vorliegen, (i)
wenn Repräsentanten der Schneider Electric Investment AG bzw. der Schneider Electric SE (d.h.
alle neu gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats) die Mehrheit im Verwaltungsrat der
Gesellschaft stellen und eine Entscheidung im Verwaltungsrat gegen die Stimmen von Thomas
Wolf und Michael Sauer gefasst wird, oder (ii) wenn Thomas Wolf und/oder Michael Sauer ohne
ihre Zustimmung von der Position des CEO bzw. CFO abberufen oder ihr Zuständigkeitsbereich
wesentlich beschränkt wird. Üben Thomas Wolf oder Michael Sauer das Sonderkündigungsrecht
aus, so haben sie, wie bereits in der bisherigen Regelung vorgesehen, Anspruch auf eine
Abfindung, die dem dreifachen Wert der durchschnittlichen Jahresgesamtvergütung
(einschließlich aller flexiblen Vergütungsbestandteile) für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre der Gesellschaft entspricht.
Zudem verlieren Thomas Wolf und Michael Sauer, wenn sie das vorstehende Sonder-
kündigungsrecht ausüben, ihre Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 und dem Aktien-
optionsprogramm 2020 nicht, sondern können ihre ausübbaren Optionen und die noch nicht
ausübbaren Optionen, sofern die Erfolgsziele später erreicht werden, innerhalb der allgemeinen
Ausübungszeiträume ausüben.
35
Anlage 2
F. Nichtfinanzielle Erklärung
Im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und den Rahmenwerken für die Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Berichterstattung, auch bezüglich der
Wesentlichkeit. Daher hat die RIB Gruppe bei der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung auf
die gesetzlich gegebene Möglichkeit zur Anwendung eines Rahmenwerkes verzichtet. Angaben
zu nichtfinanziellen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit wurden bereits an anderen Stellen in
diesem Lagebericht gemacht, auf die wie folgt verwiesen wird:
Themenbereich
Kapitelverweis
Geschäftsmodell
A.1.
B.4.
I.4.
Arbeitnehmerbelange
Wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit
Wesentliche Risiken aus Geschäftsbeziehungen
Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
I.4.
B.4.
Darüber hinaus werden ergänzend folgende Angaben gemacht:
Umweltbelange
Da die Kernaktivitäten der RIB Gruppe die Herstellung und den Vertrieb von Software, die
Erbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen für Implementierungsprojekte sowie den
Betrieb und die Vermarktung von E-Commerce Plattformen umfassen, sind Umweltbelange kein
wesentlicher Aspekt unseres Wertschöpfungsprozesses. Konzepte, die darauf abzielen,
Umweltbelange gezielt zu berücksichtigen, wurden daher nicht implementiert.
Arbeitnehmerbelange
Die wesentlichen Arbeitnehmerbelange sind im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen
Regelungen in Arbeitsverträgen geregelt. Diese basieren auf einem einheitlichen RIB
Gruppenstandard, soweit dies in den jeweiligen Ländern aufgrund der regionalen Gesetzgebung
möglich ist. Im Code of Conduct der RIB Gruppe ist außerdem vorgegeben, dass alle Mitarbeiter
gleich zu behandeln sind, unabhängig von Nationalität, Kultur, Religion, ethnischer Herkunft,
Geschlecht, sexueller Orientierung und Alter. Darüber hinaus bestehen in Deutschland und auf
europäischer Ebene Arbeitnehmervertretungen, die die Interessen der Arbeitnehmer im Dialog
mit den jeweils zuständigen Führungskräften und Geschäftsführenden Direktoren vertreten.
Sozialbelange
Die RIB Gruppe fördert in allen Regionen, in denen sie tätig ist, die individuelle kulturelle
Verschiedenheit der Mitarbeiter, indem sie gezielt multikulturelle Teams - zum Beispiel im
Entwicklungs- und Consultingbereich - aufbaut und für den Unternehmenserfolg nutzbar macht.
Dabei steht im Fokus, die Gesamtheit der Mitarbeiter in ihren Unterschieden und
Gemeinsamkeiten zu nutzen, um Kreativpotenziale zu heben und neue Denkweisen im
36
Anlage 2
Unternehmen zu fördern. Die Besetzung der multikulturellen Teams erfolgt dabei ausschließlich
nach der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter. Weder das Geschlecht, die Religion noch die
ethnische Herkunft oder die Zugehörigkeit zu einer lokalen Gemeinschaft spielen dabei eine
Rolle. Die bei der Geschäftsausübung zu berücksichtigenden Sozialbelange der Mitarbeiter
entsprechen den regionalen Sozialgesetzen und Firmenstandards. Der Schutz und die
Entwicklung lokaler Gemeinschaften stellt kein Kriterium für die Zusammensetzung
multikultureller Teams dar. Aus diesem Grund bestehen derzeit keine Konzepte in der RIB
Gruppe, mit regionalen Institutionen in einen Dialog zu treten, der darauf abzielt die Sozialbelange
lokaler Gemeinschaften zu verbessern oder zu schützen.
Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Im Code of Conduct der RIB Gruppe sind Verhaltensrichtlinien zum Schutz der Menschenrechte
und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung festgelegt, die für jeden Mitarbeiter weltweit
verbindlich sind:
Achtung der Menschenrechte
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Kulturen und ethischen Werte der Länder zu respektieren, in
denen die RIB Gruppe tätig ist und darf sich nicht auf rechtswidrige und/oder strafrechtlich
relevante Praktiken einlassen. Die Wertschätzung ist für alle Mitarbeiter gleich, unabhängig von
Nationalität, Kultur, Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung und Alter.
Der Umgang mit Mitarbeitern, Kollegen und Dritten erfolgt fair und offen sowie mit Verständnis
und Toleranz.
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten jeglicher Art darf kein Mitarbeiter der RIB Gruppe
direkt oder indirekt Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder sonstigen Dritten Vorteile
verschaffen, wenn Art und Umfang dieser Vorteile dazu geeignet sind, Handlungen und
Entscheidungen des Empfängers unzulässig zu beeinflussen. Solche Vorteile im geschäftlichen
Handeln von Dritten zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, ist Mitarbeitern
der RIB Gruppe verboten.
Die Geschäftsführenden Direktoren und die Führungskräfte der RIB Gruppe sind dafür
verantwortlich, Fehlverhalten zu erkennen, zu thematisieren, zu verhindern und gegebenenfalls
zu ahnden. In unklaren Fällen entscheiden die zuständigen Führungskräfte in Abstimmung mit
dem verantwortlichen Geschäftsführenden Direktor, welches Handeln angemessen ist und den
Gesetzen und Regelungen entspricht.
37
Anlage 2
G. Erklärung zur Unternehmensführung
G.1. Erklärung gem. § 161 AktG
Der Verwaltungsrat der RIB Software SE hat in der Zeit bis zum Bilanzstichtag zuletzt im Februar
2020 die folgende Entsprechenserklärung abgegeben:
Der Verwaltungsrat der RIB Software SE erklärt gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (die SE-Verordnung, „SE-VO“), § 22 Abs. 6 Gesetz zur Ausführung der SE-VO
vom 22. Dezember 2004 (das Ausführungsgesetz, „SEAG“) i.V.m. § 161 Aktiengesetz, dass die
RIB Software SE seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung am 15. Mai 2019 den
Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der seit
24. April 2017 geltenden Kodex-Fassung vom 7. Februar 2017 (der „Kodex“) unter
Berücksichtigung der unter Ziffer 1 dargestellten Besonderheiten des monistischen Systems der
RIB Software SE mit den unter Ziffer 2 genannten Ausnahmen entsprochen hat und entspricht
bzw. entsprechen wird und, soweit nicht, warum nicht.
Besonderheiten des monistischen Corporate Governance Systems
Das monistische System zeichnet sich gemäß Art. 43–45 SE-VO i.V.m. §§ 20 ff. SEAG dadurch
aus, dass die Führung der SE einem einheitlichen Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, obliegt,
vgl. Abs. 8 der Präambel des Kodex. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die
Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung durch die Geschäftsführenden
Direktoren. Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft und
vertreten die Gesellschaft gegenüber Dritten. Sie sind an Weisungen des Verwaltungsrats
gebunden.
Die RIB Software SE bezieht den Kodex im Grundsatz für den Aufsichtsrat auf den
Verwaltungsrat der RIB Software SE und für den Vorstand auf ihre Geschäftsführenden
Direktoren. Hiervon gelten im Hinblick auf die gesetzliche Ausgestaltung des monistischen
Systems die folgenden Ausnahmen:
a.) Abweichend von Ziffer 2.2.1 S. 1 des Kodex hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss der Hauptversammlung vorzulegen, § 48 Abs. 2 S. 2 SEAG.
b.) Abweichend von Ziffern 2.3.1 S. 1 und 3.7 Abs. 3 des Kodex ist der Verwaltungsrat zur
Einberufung der Hauptversammlung zuständig, §§ 48 und 22 Abs. 2 SEAG.
c.) Die in Ziffern 2.3.2 S. 2 (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter), 3.7 Abs. 1
(Stellungnahme zu einem Übernahmeangebot) und Abs. 2 (Verhalten bei einem
Übernahmeangebot) sowie 3.10 (Corporate Governance Bericht), 4.1.3 (Compliance) und
4.1.4 (Risikomanagement und -controlling) des Kodex geregelten Zuständigkeiten des
Vorstands obliegen dem Verwaltungsrat der RIB Software SE, § 22 Abs. 6 SEAG.
38
Anlage 2
d.) Die in Ziffern 4.1.1 (Leitung des Unternehmens) und 4.1.2 i.V.m. 3.2 Halbsatz 1 (Entwicklung
der strategischen Ausrichtung des Unternehmens) des Kodex enthaltenen Aufgaben des
Vorstands obliegen dem Verwaltungsrat, § 22 Abs. 1 SEAG.
e.) Abweichend von Ziffern 5.1.2 Abs. 2 des Kodex unterliegen Geschäftsführende Direktoren
anders als Vorstandsmitglieder keiner festen und maximal zulässigen Bestelldauer, § 40 Abs.
1 S. 1 SEAG.
f.) Abweichend von Ziffern 5.4.2 S. 2 und 5.4.4 des Kodex können Mitglieder des
Verwaltungsrats zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit des
Verwaltungsrats weiterhin aus nicht-geschäftsführenden Mitgliedern besteht, § 40 Abs. 1 S.
2 SEAG.
Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex
a.) Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Verwaltungsrats sieht
keinen Selbstbehalt vor. Die Vereinbarung eines freiwilligen Selbstbehalts ist nach
Auffassung des Verwaltungsrats weder geeignet noch erforderlich, um zu gewährleisten,
dass die Mitglieder des Verwaltungsrats ihre Pflichten ordnungsgemäß wahrnehmen.
b.) Ziffer 4.1.3 S. 3 DCGK: Den Beschäftigten wird nicht auf geeignete Weise die Möglichkeit
eingeräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten
wird diese Möglichkeit nicht eingeräumt. Die Einrichtung eines institutionalisierten
Hinweisgebersystems für Rechtsverstöße wird derzeit für nicht erforderlich gehalten. Bei
Hinweisen auf Rechtsverstöße im Unternehmen haben die Beschäftigten der Gesellschaft
jederzeit die Möglichkeit, sich vertraulich an die Compliance-Abteilung oder auch direkt an
die Geschäftsführenden Direktoren zu wenden. Die Gesellschaft wird jedoch prüfen und
abwägen, ob die Einführung eines solchen Hinweisgebersystems zukünftig sinnvoll und
angemessen sein könnte.
c.) Ziffer 4.2.2 Abs. 2 DCGK: Der Verwaltungsrat berücksichtigt für die Frage, welche Vergütung
für die Geschäftsführenden Direktoren angemessen ist, nicht das Verhältnis der Vergütung
der Geschäftsführenden Direktoren zur Vergütung des oberen Führungskreises und der
Belegschaft insgesamt, auch nicht in der zeitlichen Entwicklung. Der Verwaltungsrat legt
dementsprechend für den Vergleich auch nicht fest, wie der obere Führungskreis und die
relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Die entsprechende Kodex-Empfehlung erscheint
wenig praktikabel und darüber hinaus auch nicht geeignet, um zu gewährleisten, dass die
Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren in jedem Fall angemessen ist.
d.) Ziffer 4.2.3 Abs. 2 DCGK: Die variable Vergütung für die Geschäftsführenden Direktoren trägt
etwaig negativen Entwicklungen nicht in der Weise Rechnung, dass auch reale Verluste am
Einkommen eintreten können. Dies erscheint in Anbetracht der Vergütungsstruktur für die
Geschäftsführenden Direktoren nicht erforderlich, um sicherzustellen, dass die
39
Anlage 2
Geschäftsführenden Direktoren bei der Leitung des Unternehmens keine unangemessenen
Risiken eingehen.
Soweit
die
Geschäftsführenden
Direktoren
Aktienoptionen
als
variablen
Vergütungsbestandteil erhalten, ist dieser zwar der Anzahl der Optionen nach, nicht aber
betragsmäßig der Höhe nach begrenzt. Da die Ausübbarkeit und der Wert der Optionen von
der Erreichung ambitionierter Erfolgsziele und der Entwicklung des Börsenpreises der Aktie
der Gesellschaft abhängen, liefe eine betragsmäßige Höchstgrenze dem Sinn und Zweck
dieses Vergütungsbestandteils, einen besonderen Leistungsanreiz zu schaffen, zuwider.
e.) Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK: Die Verträge der Geschäftsführenden Direktoren sehen kein
Abfindungs-Cap für den Fall einer vorzeitigen Beendigung vor. Eine solche Regelung
zusätzlich zu den gesetzlich anwendbaren Bestimmungen bei vorzeitiger Beendigung der
Verträge erscheint nicht erforderlich, um die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
zu wahren.
f.) Ziffer 4.2.5 DCGK: Die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren wird im Einklang mit
den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt. Eine hierüber hinausgehende Offenlegung in
einem Vergütungsbericht, der das Vergütungssystem für die Geschäftsführenden Direktoren
und die Art etwaig von der Gesellschaft erbrachter Nebenleistungen in einer über die
gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Weise erläutert oder aufschlüsselt, erscheint
nicht erforderlich, um die berechtigten Informationsinteressen der Aktionäre und Anleger in
dem gebotenen Maße zu befriedigen.
g.) Ziffer 5.1.2 Abs. 2 DCGK: Der Verwaltungsrat hat keine Altersgrenze für die
Geschäftsführenden Direktoren festgelegt. Die Festlegung einer Altersgrenze für
Geschäftsführende Direktoren liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre,
da kein zwingender Zusammenhang zwischen einem bestimmten Alter eines
Geschäftsführenden Direktors und seiner Leistungsfähigkeit besteht.
h.) Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 DCGK: Der Verwaltungsrat benennt - mit Ausnahme der Festlegung
einer Zielgröße für den Frauenanteil im Verwaltungsrat - keine konkreten Ziele für seine
Zusammensetzung und veröffentlicht sie und den Stand ihrer Umsetzung nicht im Corporate
Governance Bericht. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass für seine
Zusammensetzung insbesondere auf die unternehmensspezifische Situation, die
internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, Vielfalt (Diversity)
und eine angemessene Beteiligung von Frauen zu achten ist, und wird dies bei seinen
Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien auch berücksichtigen. Doch sollte der
Verwaltungsrat jeweils bestmöglich zusammengesetzt sein. Die Festlegung konkreter Ziele
für die Zusammensetzung über die zwingenden gesetzlichen Vorgaben hinaus erscheint
hierfür weder geeignet noch zweckmäßig.
Der Verwaltungsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Verwaltungsrat
festgelegt. Die Festlegung einer Grenze für die Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat liegt nicht
40
Anlage 2
im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da kein zwingender Zusammenhang
zwischen der Amtsdauer und dem Auftreten etwaiger Interessenkonflikte bzw. der
Unabhängigkeit des Verwaltungsratsmitglieds besteht.
G.2. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Das Vertrauen unserer Geschäftspartner und Aktionäre in unser Unternehmen und unser Image
wird maßgeblich durch das Verhalten unserer Mitarbeiter geprägt, die weltweit für uns tätig sind.
Jeder Mitarbeiter trägt dazu bei, dass unser Unternehmen den hier beschriebenen
Verantwortungen und Werten gerecht wird und dass die positiven Erwartungen, die sich mit der
Marke RIB verbinden, vollumfänglich erfüllt werden.
Um unseren Mitarbeitern zur Erfüllung dieser Kriterien Leitlinien zu geben, haben wir in unserem
Code of Conduct Verhaltensrichtlinien definiert, die für jeden Mitarbeiter unseres Unternehmens
weltweit verbindlich sind. Diese sollen dazu dienen, rechtliche und ethische Herausforderungen
bei der täglichen Arbeit zu bewältigen, Orientierung zu schaffen und das Vertrauen in die Leistung
und Integrität unseres Unternehmens zu fördern. Von unseren Führungskräften erwarten wir,
dass sie alle Geschäfte effizient und im Rahmen der Verhaltensrichtlinien durchführen. Dazu
schaffen sie die notwendigen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und stellen sicher, dass die
Verhaltensrichtlinien eingehalten werden.
G.3. Beschreibung der Arbeitsweise von Verwaltungsrat und Geschäftsführenden
Direktoren sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen
Die RIB Software SE hat eine monistische Unternehmensführungsstruktur. Organe der RIB
Software SE sind der Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan) und die Hauptversammlung. Darüber
hinaus verfügt die RIB Software SE über Geschäftsführende Direktoren, die die Geschäfte der
Gesellschaft führen.
Der Verwaltungsrat der RIB Software SE leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer
Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung. Der Verwaltungsrat handelt nach Maßgabe geltenden
Rechts, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Er überwacht die Geschäftsführenden
Direktoren, erlässt eine Geschäftsordnung für sie und ist berechtigt, der Gesamtheit der
Geschäftsführenden Direktoren oder einzelnen Geschäftsführenden Direktoren Weisungen zu
erteilen. Der Verwaltungsrat bestellt und entlässt die Geschäftsführenden Direktoren. Mitglieder
des Verwaltungsrats können zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die
Mehrheit des Verwaltungsrats weiterhin aus nicht-geschäftsführenden Mitgliedern besteht.
Der Verwaltungsrat besteht satzungsgemäß aus acht Mitgliedern, die sämtlich von der
Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden. Mindestens ein
unabhängiges Verwaltungsratsmitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Finanzen,
Rechnungslegung
oder
Abschlussprüfung
verfügen.
Das
Amt
eines
jeden
Verwaltungsratsmitglieds endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr,
41
Anlage 2
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet) und spätestens sechs Jahre nach der
Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. Verwaltungsratsmitglieder können wieder-
bestellt werden.
Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der RIB Software SE regelt im Wesentlichen die
Arbeitsweise des Gremiums. Seine Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Im Anschluss
an die Hauptversammlung, in der die Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt worden sind, wählt
der Verwaltungsrat unter Vorsitz des ältesten Vertreters im Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit
aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Sitzungen des
Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden einberufen und finden mindestens alle drei Monate
statt. Sie müssen auch stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert oder ein
Verwaltungsratsmitglied die Einberufung verlangt. Außerhalb von Verwaltungsratssitzungen
können Beschlüsse schriftlich, per Telefax, per E-Mail, per Telefon oder mittels elektronischer
Medien oder durch eine Kombination der vorgenannten Kommunikationsmittel gefasst werden,
wenn der Vorsitzende oder, bei seiner Abwesenheit, der stellvertretende Vorsitzende dies
anordnet. Der Verwaltungsrat hat 2020 insgesamt 9-mal getagt. Alle Sitzungen wurden aufgrund
der Corona Pandemie per Videokonferenz durchgeführt.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen grundsätzlich der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen, soweit nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Bei Stimmengleichheit
zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt oder, wenn er tatsächlich oder rechtlich verhindert ist,
die des stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder einschließlich des Vorsitzenden, oder, bei seiner
Abwesenheit, des stellvertretenden Vorsitzenden persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe
an der Abstimmung teilnehmen.
Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats sieht vor, dass der Verwaltungsrat einen
Nominierungs- und Vergütungsausschuss, einen Prüfungsausschuss sowie bei Bedarf weitere
Ausschüsse entsprechend den spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft bildet. Die Amtszeit
der Mitglieder der Ausschüsse entspricht, soweit bei der Wahl durch den Verwaltungsrat nicht
eine kürzere Amtszeit bestimmt worden ist, ihrer Amtszeit als Mitglied des Verwaltungsrats. Der
jeweilige Ausschuss wählt ein Ausschussmitglied zum Ausschussvorsitzenden und ein weiteres
Mitglied zu seinem Stellvertreter, sofern das Gesetz oder die Geschäftsordnung des
Ausschusses nichts Abweichendes bestimmt.
Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des jeweiligen
Ausschusses an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschlussfähigkeit ist auch dann gegeben,
wenn ein oder mehrere Mitglieder per Telefon oder Videokonferenz an der Beschlussfassung
teilnehmen.
Der Verwaltungsrat hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben einen Nominierungs- und
Vergütungsausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet und lässt sich regelmäßig über
deren Arbeit berichten.
42
Anlage 2
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er bereitet die
Vorschläge des Verwaltungsrats für die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats durch die
Hauptversammlung vor und gibt an den Verwaltungsrat Empfehlungen für die Bestellung oder
Abberufung von Geschäftsführenden Direktoren sowie des Chief Executive Officer.
Ferner erarbeitet und unterbreitet er dem Verwaltungsrat Vorschläge zum Vergütungssystem der
Geschäftsführenden Direktoren sowie zu dienstvertraglichen und sonstigen vertraglichen
Regelungen der Geschäftsführenden Direktoren (einschließlich der Ausübung von vertraglichen
Rechten und der Erteilung von Zustimmungen). Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss
setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
•
•
•
•
•
Sandy Möser (Vorsitz bis 14.02.20)
Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitz ab 26.03.20)
Matthias Rumpelhardt
Klaus Hirschle (vom 15.02.20 bis 20.08.20),
Philippe Delorme (ab 14.10.20)
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende des Prüfungs-
ausschusses soll unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung verfügen. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der externen Rechnungslegung und Berichter-
stattung, die Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussvorlage für den Verwaltungsrat und
die Analyse und Überwachung des internen Kontroll- und Finanzüberwachungssystems und des
Risikomanagementsystems. Daneben ist er zuständig für die Überprüfung und Einhaltung der
relevanten Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Überwachung der Arbeit
des Abschlussprüfers, insbesondere dessen Unabhängigkeit sowie die Überwachung der vom
Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen und die Behandlung von Fragen der
Compliance. Der Prüfungsausschuss setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
•
•
•
•
•
Dr. Matthias Rumpelhardt (Vorsitz),
Prof. Dr. Rüdiger Grube,
Sandy Möser (bis 14.02.20)
Klaus Hirschle (vom 15.02.20 bis 20.08.20),
Philippe Delorme (ab 14.10.20)
Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung
der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach Maßgabe des
43
Anlage 2
geltenden Rechts, der Satzung der RIB Software SE, der Geschäftsordnung für die
Geschäftsführenden Direktoren, des Geschäftsverteilungsplans, der Weisungen des
Verwaltungsrats und ihrer Dienstverträge. Sie haben dem Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah
und umfassend zu berichten, insbesondere über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere
grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Gesellschaft, den Gang
der Geschäfte, zu erwartende Über- oder Unterschreitungen von Umsatz oder Ergebnis-
planungen sowie über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von
erheblicher Bedeutung sein können.
Der Verwaltungsrat bestellt einen oder mehrere Geschäftsführende Direktoren. Die Zahl der
Geschäftsführenden Direktoren bestimmt der Verwaltungsrat. Derzeit sind drei Geschäfts-
führende Direktoren bestellt. Der Verwaltungsrat kann einen der Geschäftsführenden Direktoren
zum Chief Executive Officer und einen oder zwei zu Deputy Chief Executive Officer(s) ernennen.
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführende Direktoren oder durch einen
Geschäftsführenden Direktor gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wenn nur ein
Geschäftsführender Direktor bestellt ist, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Der Verwaltungsrat
kann einzelnen Geschäftsführenden Direktoren Einzelvertretungsmacht einräumen und einzelne
Geschäftsführende Direktoren von den Beschränkungen des § 181 zweite Alternative BGB
befreien.
Die Geschäftsordnung der Geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE regelt im
Wesentlichen die Grundlagen der Geschäftsführung, die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungs-
rat, insbesondere die zustimmungspflichtigen Geschäfte, und die Zusammenarbeit zwischen den
Geschäftsführenden Direktoren.
Die Geschäftsführenden Direktoren beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit. Jeder
Geschäftsführende Direktor hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit in einer Beschlussfassung
der Geschäftsführenden Direktoren gibt die Stimme des Chief Executive Officers, bei dessen
Verhinderung die des Deputy Chief Executive Officers, den Ausschlag.
G.4. Festlegungen von Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen
Für die RIB Software SE gelten die folgenden, vom Verwaltungsrat am 14. Februar 2018
festgelegten Zielgrößen und Erreichungsfristen für den Anteil von Frauen und Männern im
Verwaltungsrat, auf Ebene der Geschäftsführenden Direktoren und auf der Führungsebene
unterhalb der Geschäftsführenden Direktoren:
Gemäß § 22 Abs. 6 SEAG i.V.m. § 111 Abs. 5 AktG wurde für den Verwaltungsrat eine Zielgröße
für den Frauenanteil in Höhe von 16,67 % und auf Ebene der Geschäftsführenden Direktoren
eine Zielgröße für den Frauenanteil in Höhe von 0 % festgelegt.
Für die Führungsebene unterhalb der Geschäftsführenden Direktoren wurde eine Zielgröße für
den Frauenanteil gemäß § 22 Abs. 6 SEAG i.V.m. § 76 Abs. 4 AktG in Höhe von 0 % festgelegt.
44
Anlage 2
Zwar muss der Verwaltungsrat einer börsennotierten Gesellschaft grundsätzlich für die ersten
beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführenden Direktoren Zielgrößen für den
Frauenanteil festlegen. Da die RIB Software SE über eine geringe Zahl von Mitarbeitern und eine
flache Managementstruktur verfügt, besteht nur eine Führungsebene unterhalb der
Geschäftsführenden Direktoren, sodass nur für diese Führungsebene eine Zielgröße festgelegt
wurde.
Sämtliche Zielgrößen sind bis zum 14. Februar 2023 zu erreichen.
G.5. Beschreibung des Diversitätskonzepts
Die RIB Software SE verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusam-
mensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführenden Direktoren. Chancengleichheit
und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der
RIB Software SE fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung der Leitungs-
organe der Gesellschaft allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidaten
geachtet. Aspekte wie Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle
Ausrichtung, Herkunft, körperliche oder geistige Beeinträchtigung der jeweiligen Person bleiben
dabei außer Betracht.
H. Vergütungsbericht
H.1 Vergütungsregelung für die Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine jährliche feste Vergütung (Vergütung 1). Der
Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält das Vierfache (bis Mai 2019 das Doppelte) und sein
Stellvertreter das Anderthalbfache dieser Vergütung. Die Mitglieder eines Ausschusses des
Verwaltungsrats erhalten darüber hinaus eine jährliche Zusatzvergütung (Vergütung 2), sofern
der Ausschuss zumindest einmal im Geschäftsjahr getagt hat; sofern ein Mitglied mehreren
Ausschüssen angehört, erhält es diese Vergütung für jeden Ausschuss. Der Vorsitz in einem der
Ausschüsse wird mit dem Doppelten des vorstehenden Betrages vergütet. Mitglieder des
Verwaltungsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Verwaltungsrat oder
einem seiner Ausschüsse angehören, erhalten die Vergütung insoweit, als es dem Verhältnis
ihrer Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr entspricht. Die Gesellschaft kann für die
Mitglieder des Verwaltungsrats eine angemessene Organhaftpflichtversicherung abschließen.
45
Anlage 2
Die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats stellen sich für die Geschäftsjahre
2020 und 2019 wie folgt dar:
2020 (TEUR)
Vergütung 1
4,1
Vergütung 2
Gesamt
4,1
Sandy Möser (bis 14.02.20)
Dr. Matthias Rumpelhardt
Klaus Hirschle (bis 20.08.20)
Prof. Martin Fischer
0
18,0
6,2
22,0
40,0
20,2
22,0
38,6
0,0
14,1
22,0
0,0
Prof. Dr. Rüdiger Grube
Philippe Delorme (ab 26.08.20)
Axel Tismer (seit 14.12.20)
Gesamtvergütung
22,0
16,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
84,2
40,8
124,9
2019 (TEUR)
Vergütung 1
28,7
Vergütung 2
15,5
Gesamt
44,2
Sandy Möser
Dr. Matthias Rumpelhardt
Klaus Hirschle
19,1
15,5
34,6
19,1
1,4
20,5
Prof. Martin Fischer
Prof. Dr. Rüdiger Grube
Gesamtvergütung
19,1
0,0
19,1
19,2
8,9
28,1
105,2
41,3
146,5
Sofern und solange ein Mitglied des Verwaltungsrats zugleich Geschäftsführender Direktor der
Gesellschaft ist, ruht seine Vergütung als Mitglied des Verwaltungsrats. Dies betraf Herrn Thomas
Wolf, Herrn Michael Sauer und Herrn Mads Bording Rasmussen, die neben ihrer Funktion als
Mitglieder des Verwaltungsrats auch zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt wurden. Sie
erhielten daher für ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat keine gesonderte Vergütung.
H.2 Vergütungsregelung für die Geschäftsführenden Direktoren
Die Vergütung der geschäftsführenden Direktoren setzt sich aus einem Fixum (Vergütung 1),
einem erfolgsabhängigen Anteil (Vergütung 2) und einem aktienorientierten Anteil (Vergütung 3)
zusammen. Das Fixum enthält das Grundgehalt und andere zu versteuernde Gehaltsbestand-
teile, wie zum Beispiel Dienstwagen. Der erfolgsabhängige Anteil ist abhängig von der Erreichung
von Zielen. Diese Ziele enthalten sowohl kurzfristige als auch langfristige Komponenten.
46
Anlage 2
Die Höhe des erfolgsabhängigen Anteils bei den kurzfristigen Zielen richtet sich insbesondere
nach dem operativen EBITDA der RIB Gruppe, der Entwicklung des Konzernumsatzes, der
Anzahl von Phase II und III Abschlüssen, der Gewinnung von MTWO Usern, dem Abschluss von
Akquisitionen und der Entwicklung des Aktienkurses.
Die auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichteten, langfristigen Vergütungs-
komponenten wurden zuletzt im Geschäftsjahr 2020 vereinbart und stehen unter der Bedingung,
dass das operative EBITDA der RIB Gruppe im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 eine
Mindest-Wachstumsrate erreichen wird. Für die Wachstumsrate wurden zwei Schwellenwerte
festgelegt, bei deren Überschreitung die Geschäftsführenden Direktoren, die in der nachfolgen-
den Tabelle dargestellten Einmalzahlungen erhalten sollten (wobei bei einer Überschreitung des
oberen Schwellenwerts keine Kumulierung erfolgt):
(TEUR)
Thomas
Wolf
Michael Mads Bording Michael Woitag
Summe
Sauer
Rasmussen
(seit 01.04.20)
Überschreitung
unterer
75,0
75,0
60,0
41,3
251,3
502,5
Schwellenwert
Überschreitung
oberer
150,0
150,0
120,0
82,5
Schwellenwert
Die Abrechnung der langfristigen Ziele erfolgt nach Vorlage des testierten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2023.
Da das im Geschäftsjahr 2013 bzw. 2015 aufgelegte aktienorientierte Vergütungsprogramm und
die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten am 9. Juni 2020 ausgelaufen ist und das
Aktienoptionsprogramm 2015 eine Gewährung von Bezugsrechten letztmalig zum 1. Juli 2019
zugelassen hat, wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 das Aktien-
optionsprogramm 2015 aufgehoben und ein Beschluss über eine neue Ermächtigung zur Ge-
währung von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der RIB
Software SE oder eines verbundenen Unternehmens gefasst (Aktienoptionsprogramm 2020).
Bezüglich der Ausgestaltung des neu aufgelegten aktienorientierten Vergütungsprogramms
verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt C.5 des Anhangs zum Jahresabschluss der RIB
Software SE, beziehungsweise auf die Textziffer (31) des Anhangs zum Konzernabschluss. Im
Rahmen dieser Programme wurden den Geschäftsführenden Direktoren gemäß den Be-
dingungen der bestehenden Aktienoptionspläne Bezugsrechte angeboten, die von allen
Geschäftsführenden Direktoren angenommen wurden.
47
Anlage 2
Die den Geschäftsführenden Direktoren in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 jeweils gewährte
Vergütung stellt sich wie folgt dar:
2020 (TEUR)
Vergütung 1
Vergütung 2 Vergütung 3
Gesamt-
vergütung
Thomas Wolf
299,0
316,0
165,2
150,1
930,3
250,0
250,0
160,6
50,0
334,2
233,9
206,6
139,7
914,4
883,2
799,9
Michael Sauer
Mads Bording Rasmussen
Michael Woitag (seit 01.04.20)
Gesamtvergütung
532,4
339,8
710,6
2.555,3
2019 (TEUR)
Vergütung 1
Vergütung 2 Vergütung 3
Gesamt-
vergütung
Thomas Wolf
398,2
317,0
172,8
888,0
400,0
400,0
516,0
361,2
1.314,2
1.078,2
788,8
Michael Sauer
Mads Bording Rasmussen
Gesamtvergütung
297,0
319,0
1.097,0
1.196,2
3.181,2
Die aktienorientierten Vergütungen der Geschäftsführenden Direktoren stellen sich wie folgt dar:
2020 (Stück bzw. TEUR)
Thomas
Wolf
Michael
Sauer
Mads Bording
Rasmussen
Michael
Woitag
In der Berichtsperiode gewährte
Optionen (Stück)
14.347
10.043
8.869
4.000
6.000
In der Berichtsperiode ausgeübte
Optionen (Stück)
25.000
25.000
0
Am Ende der Berichtsperiode
ausstehende Optionen (Stück)
157.825
110.477
49.564
6.000
Anteil am erfassten Gesamtauf-
wand der aktienbasierten
Vergütungen (TEUR)
430,6
303,1
140,8
9,0
48
Anlage 2
I.
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
I.1. Zielerreichung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2020
I.1.1 Zielerreichung der Umsatz- und operativen EBITDA-Prognose für die RIB Gruppe
Im Dezember des Vorjahres hatten wir für die RIB Gruppe unter Einbeziehung der im
Geschäftsjahr 2020 geplanten M&A Investitionen einen Umsatz in der Bandbreite von 260 bis
300 Mio. EUR und ein operatives EBITDA10 zwischen 52 Mio. EUR und 60 Mio. EUR prognos-
tiziert. In Erwartung eines iTWO 4.0 Phase III Großauftrages hatten wir in einer Ad hoc Meldung
am 31.01.2020 unsere Guidance angepasst und die Umsatzprognose auf eine Bandbreite von
270 bis 310 Mio. EUR und die operative EBITDA Prognose auf eine Bandbreite von 57 bis 65
Mio. EUR erhöht. Diese Planzahlen haben wir in dem Prognosebericht des Vorjahres angegeben.
Ab dem zweiten Quartal 2020 konnten wir nicht mehr belastbar abschätzen, welche Auswir-
kungen die schnelle weltweite Ausbreitung des Coronavirus auf die weitere wirtschaftliche
Entwicklung der RIB Gruppe haben würde. Deshalb haben wir zur Schonung unserer bestehen-
den Liquiditätsreserven die für die zweite Jahreshälfte geplanten M&A Aktivitäten ausgesetzt.
Nachdem der erwartete Phase III Auftrag am 25. Juni eingegangen war, haben wir am gleichen
Tag in einer Ad hoc Meldung unsere Guidance für das Geschäftsjahr 2020 erneut angepasst.
Hierbei wurde sowohl der im Berichtsjahr zu erwartende erfolgswirksame Umsatzanteil aus dem
Phase III Auftrag berücksichtigt als auch der, aufgrund der ausgesetzten M&A Aktivitäten,
geringere Umsatz- und EBITDA-Beitrag aus den ursprünglich geplanten Akquisitionen. Ebenso
berücksichtigt wurden die Auswirkungen der aufgrund der COVID-19 Pandemie vorgenommenen
und noch geplanten Prozess- und Kostenoptimierungen sowie die Auswirkungen der in einigen
Regionen in Anspruch genommenen staatlichen Corona Hilfen auf die Umsatz- und Ertragslage
der RIB Gruppe. Auf dieser Grundlage haben wir als neue Guidance für das Geschäftsjahr 2020
einen Umsatz zwischen 240 und 270 Mio. EUR und ein operatives EBITDA zwischen 55 und 75
Mio. EUR kommuniziert.
Der erreichte Konzernumsatz von 259,8 Mio. EUR (einschließlich aufgegebener Geschäfts-
bereiche) liegt in der oberen Hälfte der angepassten Guidance und das operative EBITDA mit
65,3 Mio. EUR im oberen Drittel. Vor dem Hintergrund des erheblichen negativen Einflusses der
COVID-19 Pandemie auf die Weltwirtschaft sind wir mit diesem Grad der Zielerreichung
insgesamt sehr zufrieden.
Die Zielerreichung der Segmente bewerten wir wie folgt:
a) Aus dem erreichten Umsatz im Berichtssegment iMTWO in Höhe von 254,2 Mio. EUR
(Vorjahr: 205,2 Mio. EUR) ergibt sich ein Wachstum von 23,9%. Da wir für die Umsätze
im Berichtssegment einen Anstieg korrespondierend mit dem Wachstum des Konzern-
umsatzes (21,0%) prognostiziert hatten, liegt dies leicht über unseren Erwartungen.
10
Die bei den nachfolgenden Prognosen verwendete Kennzahl „Operatives EBITDA“ wurde entsprechend den in
Abschnitt A.2.4 dieses Lageberichtes beschriebenen Bereinigungen berechnet.
49
Anlage 2
Das erreichte operative EBITDA liegt mit 65,0 Mio. EUR auf dem Niveau des operativen
EBITDA der RIB Gruppe (65,3 Mio. EUR) und erfüllt damit ebenfalls unsere Erwar-
tungen.
b) Im Berichtssegment xYTWO hatten wir für das Geschäftssegment YTWO (SCM) keine
wesentlichen Transaktionserlöse prognostiziert. Der erreichte Umsatz in Höhe von 0,4
Mio. EUR betrifft Subscription Erlöse aus der Bereitstellung von iTWO 4.0 und beinhal-
tet wie im Vorjahr keine Transaktionserlöse. Da wir im Berichtsjahr die Fortentwicklung
des Geschäftssegmentes zugunsten des weiteren Ausbaus der MTWO Plattform
ausgesetzt haben, entspricht dies unseren Erwartungen.
Aufgrund des im August vollzogenen Verkaufs des Geschäftssegmentes xTWO (E-
Commerce) lagen die erreichten Umsätze von 5,2 Mio. EUR zwar deutlich unter dem
Vorjahr (9,2 Mio. EUR), hätten jedoch, hochgerechnet auf 12 Monate, höchst-
wahrscheinlich den Vorjahreswert übertroffen, so dass der erreichte Halbjahresumsatz
dieses Bereichs unseren Erwartungen eines leichten Umsatzwachstums entspricht.
Das operative EBITDA liegt im Berichtssegment xYTWO bei 0,5 Mio. EUR und
beinhaltet jeweils leicht positive operative EBITDA Beiträge aus beiden
Geschäftssegmenten. Dies entspricht den für 2020 prognostizierten ausgeglichenen
EBITDA Beiträgen für xTWO (E-Commerce) und YTWO (SCM) und erfüllt damit unsere
Erwartungen.
I.1.2 User Prognose für iTWO 4.0 und MTWO
Für die Anzahl der iTWO 4.0 und MTWO User11 erwarteten wir im Geschäftsjahr 2020 einen
Anstieg um rund 44% auf 100.000 User. Erreicht wurden 104.487 User. Dies liegt 4,5%
über dem Prognosewert (+50,7% über dem Vorjahr) und erfüllt unsere Erwartungen voll-
umfänglich.
I.1.3 Umsatz und operative EBITDA Prognose RIB Software SE
Für die RIB Software SE haben wir für 2020 einen Umsatz und ein operatives EBITDA auf
Vorjahresniveau oder leicht darüber prognostiziert, sofern im Geschäftsjahr 2020 erneut ein
Phase III Auftrag im Lizenzmodell größtenteils umsatz- und ergebniswirksam fakturiert werden
kann. Mit einem erreichten Umsatz von 74,9 Mio. EUR (+13,8% zum Vorjahr) und einem
operativen EBITDA von 25,2 Mio. EUR (+24,8% zum Vorjahr) sowie einem abgeschlossenen
Phase III Großauftrag im Lizenzmodell konnten alle Prognosen übertroffen werden.
11 Zur genauen Definition der Kennzahl verweisen wir auf Abschnitt A.4.1.
50
Anlage 2
I.2. Prognosen für das Geschäftsjahr 2021
Die RIB Gruppe ist in den letzten Jahren mit ihren innovativen Produkten und Services und durch
Akquisitionen kontinuierlich gewachsen. Mit Schneider Electric haben wir seit 2020 einen starken
Mehrheitsaktionär an unserer Seite, der als strategischer Partner unser künftiges Wachstum und
die Erreichung der strategischen Ziele der RIB Gruppe unterstützen will. Mit unserem hohen
Bestand an liquiden Mitteln und einer syndizierten Kreditlinie von 150 Mio. EUR verfügen wir über
starke finanzielle Reserven zur Absicherung von mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Risiken,
die infolge der negativen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Weltwirtschaft im letzten
Jahr deutlich zugenommen haben. Daneben können wir unsere finanziellen Reserven bei Bedarf
auch wieder dazu verwenden, weitere Umsatz- und Ertragspotenziale durch neue strategische
Akquisitionen zu erschließen.
Unsere Softwarelösungen basieren auf modernsten Technologien und können sowohl über
Lizenz- als auch Subscription-Verträge vermarktet und in Private- oder Public-Cloud Installa-
tionen eingesetzt werden. Insbesondere in der MTWO-Cloud, die wir gemeinsam mit unserem
Kooperationspartner Microsoft betreiben, bieten wir mit webbasierten Softwarelösungen, wie
beispielsweise unserem Hauptprodukt iTWO 4.0, und den integrierten komplementären Produk-
ten unserer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und strategischen Partner ein umfassendes
und marktgerechtes Lösungsportfolio, das nach unserer Auffassung in dieser Form einen wesent-
lichen Wettbewerbsvorteil für die RIB Gruppe darstellt.
Wegen der schwer quantifizierbaren globalen Langzeitfolgen der COVID-19 Pandemie für unsere
nationale und internationale Geschäftsentwicklung wollen wir, ebenso wie im Berichtszeitraum,
auch 2021 unsere Liquidität schonen und Akquisitionsaktivitäten im Vergleich zu den Vorjahren
reduzieren sowie unser bereits sehr umfassendes plattformbasiertes Ökosystem an hochwerti-
gen Branchenlösungen und die Kapazitäten für die Vermarktung unserer Produkte und der
MTWO Plattform konsolidieren. Vor diesem Hintergrund geben wir die nachfolgenden Prognosen
für das Geschäftsjahr 2021 ab, die infolge der noch nicht beendeten COVID-19 Pandemie mit
erhöhten Risiken behaftet sind.
I.2.1 Umsatz und operative EBITDA Prognose RIB Gruppe
Für die RIB Gruppe prognostizieren wir unter Einbeziehung der im Geschäftsjahr 2021 geplanten
M&A Investitionen und mit der Maßgabe eines überwiegend umsatz- und ertragswirksamen
Phase III Abschlusses einen Umsatz in der Bandbreite von 280 bis 310 Mio. EUR und ein
operatives EBITDA12 zwischen 65 Mio. EUR und 75 Mio. EUR.
12
Die bei den nachfolgenden Prognosen verwendete Kennzahl „Operatives EBITDA“ wurde entsprechend den in
Abschnitt A.2.4 dieses Lageberichtes beschriebenen Bereinigungen berechnet.
51
Anlage 2
Diese Prognose basiert im Einzelnen auf folgenden Annahmen:
a) Für das Berichtssegment iMTWO erwarten wir ein starkes Wachstum der Umsatz-
erlöse, korrespondierend mit dem Anstieg des Konzernumsatzes, und ein operatives
EBITDA auf dem Niveau des geplanten operativen EBITDA der RIB Gruppe.
b) Im Berichtssegment xYTWO fallen zukünftig, bedingt durch die im Berichtszeitraum
erfolgte Veräußerung des Geschäftssegments xTWO (E-Commerce), nur noch Um-
sätze aus dem Geschäftssegment YTWO (SCM) an. Im Jahr 2020 haben wir unsere
Aktivitäten in diesem Geschäftssegment stark reduziert und beabsichtigen, dieses
reduzierte Niveau auch im Jahr 2021 beizubehalten. Auf dieser Grundlage erwarten wir
für 2021 weiterhin keine wesentlichen Transaktionserlöse, jedoch ein ausgeglichenes
operatives EBITDA.
I.2.2 User Prognose für iTWO 4.0 und MTWO
Für die Anzahl der iTWO 4.0 und MTWO User13 erwarten wir im Geschäftsjahr 2021 einen
Anstieg auf 150.000 bis 200.000 User.
I.2.3 Umsatz und operative EBITDA Prognose RIB Software SE
Für die RIB Software SE planen wir einen Umsatz und ein operatives EBITDA auf Vor-
jahresniveau oder leicht darüber, sofern im Geschäftsjahr 2021 erneut ein Phase III Auftrag im
Lizenzmodell größtenteils umsatz- und ergebniswirksam fakturiert werden kann.
I.3. Chancenbericht
Mit Schneider Electric hat die RIB Gruppe im Geschäftsjahr 2020 einen bedeutenden
strategischen Ankeraktionär erhalten. Schneider Electric und RIB adressieren ein ähnliches
Netzwerk von Partnern und Kunden im Bausektor und wollen nun mit innovativen Ideen,
Kreativität und neuen Ansätzen in den Bereichen Gebäudeautomatisierung, Cloud
Computing, Supply Chain Management und künstliche Intelligenz die weitere Entwicklung
der RIB Gruppe gemeinsam vorantreiben. Dazu will die RIB Gruppe auch in den nächsten
Jahren durch nachhaltige Investitionen in innovative Softwarelösungen und Services - auch im
Bereich „Smart Buildings“ - neue Vertriebsregionen und Märkte erschließen, sowie voraus-
sichtlich ab 2022 auch wieder vermehrt durch Akquisitionen ihre Marktposition als einer der führ-
enden Anbieter von Software für das Bauwesen weltweit ausbauen. Dabei wollen wir folgende
Schwerpunkte setzen:
Innovationen. Das wichtigste strategische Produkt der RIB Gruppe - iTWO 4.0 - ist eine 100%
webbasierte Softwareplattform, die durchgängige virtuelle Planungs-, Produktions- und Betriebs-
prozesse in Bauprojekten auf Basis von 5D Modellen in der Cloud unterstützt. Dabei wird, nach
den Prinzipien der „Industrie 4.0“, auch die umfassende Digitalisierung der industriellen
13 Zur genauen Definition der Kennzahl verweisen wir auf Abschnitt A.4.1.
52
Anlage 2
Produktion von Bauteilen einbezogen. Mit iTWO 4.0, anderen selbstentwickelten Cloud Software-
lösungen und vielen Mobility Apps verfügen wir über ein umfassendes und hochmodernes Pro-
duktportfolio, das den aktuellen Technologietrends 5D, Industrie 4.0, Cloud Computing und
Gebäudeautomatisierung sehr gut gerecht wird. Mit dem komplementären Software- und
Serviceangebot der in den letzten Jahren akquirierten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften
wird unser Produktportfolio nochmals ergänzt um 3D CAD Lösungen, hoch innovative Anwen-
dungen in den Bereichen Artificial-Intelligence (AI), Business-Intelligence (BI), Machine-Learning
(ML), Enterprise-Resource-Planning (ERP) und intelligente Datenservices, die gemeinsam mit
iTWO 4.0 als integrierte Private- oder Public-Cloud Unternehmenslösung für das Bauwesen
vermarktet werden.
Internationalisierung. Die RIB Gruppe plant, in den nächsten Jahren ihre ausländischen Ge-
schäftsbeziehungen weiter zu vertiefen, sich in bereits erschlossenen internationalen Regionen
marktführend zu etablieren und neue Märkte zu öffnen. Dazu gehört auch die Erschließung der
Kunden- und Partnernetzwerke des Schneider Electric Konzerns, die wir mit Unterstützung der
Vertriebsorganisation von Schneider Electric ab 2021 für die RIB Gruppe öffnen wollen. Auch
dabei wollen wir die bewährte Strategie verfolgen, jeweils die größten und bedeutendsten
Unternehmen in den Regionen als Technologiepartner für den Einsatz unserer Softwarelösungen
zu gewinnen, um im nächsten Schritt zu erreichen, dass auch wichtige Geschäftspartner dieser
Unternehmen Softwareprodukte der RIB Gruppe einführen. Um schon 2021 die dafür
erforderlichen zusätzlichen Vertriebs- und Servicekapazitäten zeitnah bereitstellen zu können,
haben wir im Berichtsjahr einen Kooperationsvertrag mit SoftwareONE abgeschlossen. Darüber
hinaus werden wir bei Bedarf ab 2022 unser Partnernetzwerk aus MSP Partnern, Anbietern
komplementärer Produkte und Value Added Resellern weiter ausbauen.
Strategische Akquisitionen. Die RIB Gruppe beabsichtigt, sich voraussichtlich ab 2022
wieder verstärkt durch gezielte Beteiligungen an komplementären Technologieanbietern, Value
Added Resellern und Managed Service Providern einen schnelleren Zugang zu bestehenden und
neuen Märkten zu verschaffen und ihre internationale Kundenbasis insbesondere über die
MTWO Plattform sowie über Technologieerweiterungen, die den Plattformansatz ergänzen, zu
erweitern.
Berichtssegmentspezifische Chancen
a) Im Berichtssegment iMTWO sehen wir insgesamt sehr gute Wachstumschancen für
Umsätze mit unseren 100% webbasierten Softwarelösungen. In diesem Bereich ist das ver-
fügbare hochmoderne Produktportfolio der RIB Gruppe bereits sehr breit aufgestellt und kann
sowohl über Lizenz- als auch über Subscription-Verträge vermarktet werden. Aufgrund des
umfassenden und innovativen Ansatzes unseres strategischen Hauptproduktes iTWO 4.0
erwarten wir nicht nur im Neukundengeschäft sehr gute Wachstumspotenziale, sondern auch
im Bereich der Migration der User unserer Client-basierten Softwarelösungen auf iTWO 4.0.
Insbesondere für die strategisch wichtige MTWO Cloud sehen wir mittel- bis langfristig
53
Anlage 2
nochmals verbesserte Wachstumschancen, da wir 2020, neben unserem bestehenden Ko-
operationspartner Microsoft, mit SoftwareONE einen weiteren starken Partner
hinzugewinnen konnten, der uns ab dem Geschäftsjahr 2021 als Value Added Reseller bei
der internationalen Vermarktung von MTWO unterstützen wird. Korrespondierend zum
Wachstum der Umsätze aus Lizenz- und Subscription-Verträgen ergeben sich dadurch auch
für unsere Service- und Support-Umsätze in diesem Berichtssegment weitere
Wachstumschancen.
b) Im Berichtssegment xYTWO sind mit dem Verkauf des Geschäftssegmentes xTWO (E-
Commerce) die E-Commerce Aktivitäten des RIB Konzerns im Berichtsjahr beendet
worden. Für das Berichtssegment bestehen langfristig jedoch nach wie vor gute
Wachstumschancen, weil im Geschäftssegment YTWO (SCM) bei Überschreitung eines
vereinbarten Beschaffungsvolumens Transaktionsgebühren anfallen, die deutlich höher sein
können als die SaaS-Gebühren für die Bereitstellung von iTWO 4.0. Da wir zugunsten des
schnelleren Ausbaus der MTWO Plattform zunächst nicht weiter in das Ge-
schäftssegment YTWO (SCM) investieren wollen, wird das Berichtssegment xYTWO
bis auf weiteres nur von geringer Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg RIB Gruppe
sein.
Gesamtbild der Chancenlage
Seit dem 10. Juli 2020 gehört die RIB Gruppe zum französischen Schneider Electric Konzern. Mit
Umsatzerlösen im zweistelligen Milliardenbereich, einem globalen Vertriebsnetzwerk, das die
gleichen Märkte und Zielgruppen wie die RIB Gruppe adressiert und rund 135.000
festangestellten Mitarbeitern ist Schneider Electric zukünftig der wichtigste strategische Partner
der RIB Gruppe. Hierdurch sind wir mit unserer Innovationskraft und unserem umfangreichen und
hochmodernen Lösungsangebot in unseren Märkten stärker als je zuvor aufgestellt. Mit der iTWO
4.0 Cloud Enterprise Plattformtechnologie, einer stetig wachsenden Zahl intelligenter iTWO 4.0
Apps sowie vielen integrierten komplementären Softwarelösungen und Services unserer Tochter-
und Beteiligungsgesellschaften und strategischen Partner bieten wir unseren Kunden in der
Private- und Public-Cloud ein Lösungsangebot, das den aktuellen Technologietrends in unseren
Zielgruppen entspricht und nach unserer Auffassung, insbesondere auf der MTWO Plattform, in
seiner Gesamtheit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellt. Wir sehen dies als
Schlüsselfaktor für unseren langfristigen Unternehmenserfolg. Darüber hinaus verfügt die RIB
Gruppe über eine hohe Finanzkraft, um weiter in neue Produktentwicklungen und gezielte
Akquisitionen zu investieren.
Vor diesem Hintergrund beurteilen wir die Chancen der RIB Gruppe als sehr gut, trotz der nicht
vorhersehbaren Langzeitfolgen der COVID-19 Pandemie für die Weltwirtschaft, ihre Markt-
position auch in den Folgejahren kräftig auszubauen.
54
Anlage 2
I.4. Risikobericht
I.4.1. Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum zielgerichteten Umgang mit Risiken setzt die
RIB Gruppe ein Risikomanagementsystem ein. Grundlage dieses Systems ist die unternehmens-
einheitliche Definition, dass ein Risiko besteht, wenn ein Zustand die RIB Gruppe gegenwärtig
oder in Zukunft an der Erreichung der Unternehmensziele und der Aufgabenerfüllung hindern
kann. Durch eine regionale Struktur der Berichtswege und Verantwortlichkeiten wird gewähr-
leistet, dass auch die von den ausländischen Konzerngesellschaften und Beteiligungsunter-
nehmen ausgehenden Risiken zeitnah und zuverlässig konzernweit identifiziert werden.
Weiterhin ist berücksichtigt, dass sich die Geschäftsaktivitäten der RIB Gruppe in den letzten
Jahren, z.B. durch die zunehmende Fokussierung auf Cloud Computing oder die Vermarktung
von mit unserer Software interagierenden Partnerprodukten diversifiziert haben.
Unser Risikofrüherkennungssystem ist spezifisch auf die Bedürfnisse der RIB Gruppe
ausgerichtet. Daher haben wir auf die gegebene Möglichkeit verzichtet, eines der national und
international verfügbaren Rahmenwerke zu nutzen.
In unserer Risikoberichterstattung differenzieren wir nach den folgenden Hauptrisikofeldern:
S – Strategische Risiken
O – Operative Risiken
C – Compliance Risiken
R – Risiken der Berichterstattung
Die konzernweite Verantwortung für die Risikofrüherkennung und gegebenenfalls das Ergreifen
von Gegenmaßnahmen liegt bei den Geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE.
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe werden sie vom Risikomanager der RIB Software SE
unterstützt und von weiteren regionalen Risikomanagern, die für die Regionen USA, EMEA und
APAC zuständig sind.
55
Anlage 2
Die in den jeweiligen Risikofeldern identifizierten Einzelrisiken werden im Rahmen einer
quantitativen und qualitativen Risikoanalyse bezüglich Ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlich-
keiten und ihrer Schadensausprägung wie folgt klassifiziert:
Eintrittswahrscheinlichkeit
Schadensausprägung
4 sehr wahrscheinlich >= 90%
4 schwerwiegend
3 bedeutend
2 mittel
>= 5.000T€
>= 1.250T€
>= 500T€
3 wahrscheinlich
2 möglich
>= 65%
>= 35%
1 unwahrscheinlich < 35%
1 unbedeutend
<
500T€
Da eine Quantitative Bewertung in vielen Fällen nicht möglich ist, wird der Handlungsbedarf aus
einem Koordinatensystem abgeleitet. Dabei wird auf der x-Achse die Schadenausprägung
eingetragen und auf der y-Achse die Eintrittswahrscheinlichkeit. Daraus ergibt sich folgende
Darstellung:
Aus dieser Bewertung wird der Handlungsbedarf abgeleitet und es werden entsprechende
Gegenmaßnahmen entwickelt. Für die Bewertung der Gesamtrisikolage des Unternehmens
werden die Einzelbewertungen unter Einbeziehung von Gewichtungen aggregiert. Die
Schadensausprägungen werden teilweise auch quantifiziert. In diesem Fall werden den
Ausprägungen Werte in % oder EUR zugeordnet. Der mögliche Schaden wird dann durch die
Multiplikation mit der Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt.
Die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems wird laufend überwacht. Über die
identifizierten Risiken wird den Geschäftsführenden Direktoren quartalsweise in Form von
kumulierten Risikoübersichten berichtet. Werden unterjährig einzelne oder mehrere ähnlich
gelagerte Risiken gemeldet, die einzeln oder zusammen eine bewertete Schadenshöhe von mehr
als 10 Mio. EUR aufweisen, werden diese unmittelbar nach Bekanntwerden an die
Geschäftsführenden Direktoren berichtet.
Die Geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat erörtern die Risikosituation der
Gesellschaft und des Konzerns in regelmäßigen Abständen und begleiten kontinuierlich die
Weiterentwicklung des Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems. Soweit die Risiken nicht
56
Anlage 2
bewusst akzeptiert werden sollen, wird versucht, den Risiken durch angemessene
Gegenmaßnahmen zu begegnen.
Das eingerichtete Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem umfassen auch
Risiken, die sich auf den Rechnungslegungsprozess und damit auf die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlüsse der RIB Gruppe auswirken könnten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken
von Unrichtigkeiten und Verstößen, Risiken im Bereich der Datenerfassung und -sicherheit,
Risiken der Ausschaltung bestehender interner Kontrollen sowie der unzutreffenden
Einschätzung von Sachverhalten und Ermessensspielräumen.
Die wesentlichen Regelungen und Maßnahmen zum Umgang mit rechnungslegungsbezogenen
Risiken bestehen in der klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten bei der Aufstellung von
Quartals- und Jahresabschlüssen, der Vorgabe verbindlicher Richtlinien für die Bilanzierung von
Geschäftsvorfällen sowie dem Einsatz einer Konsolidierungssoftware, die eine monatliche
Analyse und Kontrolle der Zahlen aller berichtenden Einheiten unterstützt.
Insbesondere der Prozess der Umsatzrealisierung wird bereits in der Phase der Vertrags-
anbahnung streng kontrolliert. Alle Kundenverträge durchlaufen einen Genehmigungsprozess.
Abweichungen von standardisierten Regelungen sind bei Überschreitung festgelegter
Schwellenwerte durch die Geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE vorab zu
genehmigen.
Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten, verweisen wir auf die
Erläuterungen in Textziffer 45.C. des Konzernanhangs.
Die Fortschreibung der Risiken und die Kontrolle der Gegenmaßnahmen erfolgen laufend. Die in
den Risikomeldungen aufgeführten Gegenmaßnahmen werden auf ihre Einhaltung geprüft und
umgesetzt. Die formale Protokollierung und Zusammenfassung der Risiken werden bei nur
geringen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführt.
I.4.2. Erfasste Risiken im Berichtszeitraum
Die für die RIB Gruppe relevanten Hauptrisikofelder werden wie folgt Nummernkreisen zuge-
ordnet und quartalsweise nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung in einer Risiko
Heatmap klassifiziert:
•
•
•
•
1.000 bis 1.999 => Strategische Risiken
2.000 bis 2.999 => Operative Risiken
3.000 bis 3.999 => Compliance Risiken
4.000 bis 4.999 => Reporting Risiken
57
Anlage 2
Im Gesamtüberblick stellen sich die erfassten Risiken in der Risiko Heatmap zum Ende des
Berichtszeitraums wie folgt dar:
RISIKO ÜBERSICHT RIB SOFTWARE SE Detail Q4/2020
0
1.105
1
1.402
1.102 1.313 2.006 2.118
2.101 2.117 2.502 2.201
3.107 3.304
15
21
2.114 2.308 2.315
2.202
2.306
4.209
1.312
1.307 1.208 1.314 1.505
1.506
2.003
2.206 2.204 2.302 2.205 2.301
2.005 1.210 4.001
3.001 3.211 3.601
4.212
mittel
unbedeutend
4
bedeutend
20
schwerwiegend
3
37
10
Obwohl die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das operative Geschäft der RIB Gruppe
im Berichtszeitraum geringer als erwartet ausfielen, wurde aufgrund der nach wie vor
unbestimmten weiteren Ausbreitung der Pandemie im vierten Quartal das Risiko 2.006 „Globale
Pandemie COVID-19“ neu aufgenommen und bewertet. Die Fortentwicklung dieses Risikos wird
permanent und mit höchster Priorität in allen Bereichen beobachtet.
Strategische Risiken (Nummernkreis 1.000 bis 1.999)
Zum Stichtag bestehen keine strategischen Risiken, die bestandsgefährdend sind oder hohen
Handlungsbedarf erfordern. Wie im Vorjahr besteht jedoch ein schwerwiegendes strategisches
Risiko (1.506) mit mittlerem Handlungsbedarf. Das Risiko bezieht sich auf die Wertentwicklung
von erworbenen Unternehmen, die geringer als geplant ausfallen könnte.
Operative Risiken (Nummernkreis 2.000 bis 2.999)
Zum Stichtag bestehen keine operativen Risiken die als bestandsgefährdend oder als mit hohem
Handlungsbedarf klassifiziert wurden. Aufgrund der guten Entwicklung des operativen Geschäfts
der RIB Gruppe hat sich das Risiko 2.301 (Erfüllung der Kundenerwartungen) leicht erhöht und
dadurch den Schwellenwert von bedeutend zu schwerwiegend überschritten. Dies betrifft ebenso
das Risiko 2.205 (Zahlungsausfallrisiko bei Großkunden), welches sich im Berichtszeitraum zwar
nur leicht erhöht hat, jedoch dadurch den Schwellenwert von bedeutend zu schwerwiegend
überschritt. Weiterhin wurde das Risiko 2.201 (Währungsrisiken) im Berichtsjahr von
unbedeutend auf bedeutend hochgestuft, weil die COVID-19 Pandemie zu einer stärkeren
Volatilität der Wechselkurse und damit zu erhöhten Währungsrisiken geführt hat. Bezüglich der
Risiken zur Cyberkriminalität wurde das Risiko 2.118 im Berichtszeitraum neu aufgenommen.
Ebenfalls neu aufgenommen wurden das Risiko 2.006 (Globale Pandemie, z.B. COVID-19). Das
58
Anlage 2
Risiko 2.006 bezieht sich auf mögliche noch strengere Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit
durch die COVID-19 Pandemie, die zu Umsatzrückgängen führen könnten. Das Risiko 2.118
bezieht sich auf die Bedrohung durch unautorisierte Zugriffe auf iTWO / MTWO Daten.
Compliance Risiken (Nummernkreis 3.000 bis 3.999)
Zum Stichtag bestehen keine Compliance Risiken die als bestandsgefährdend oder als mit
hohem Handlungsbedarf klassifiziert wurden.
Reporting Risiken (Nummernkreis 4.000 bis 4.999)
Zum Stichtag bestehen keine Risiken der Berichterstattung die als bestandsgefährdend oder als
mit hohem Handlungsbedarf klassifiziert wurden.
I.4.3. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Nach wie vor bestehen keine schwerwiegenden Risiken deren Eintritt wahrscheinlich oder sehr
wahrscheinlich ist. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir aktuell nicht. Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich die bewertete Gesamtschadenshöhe aller Risiken korrespondierend zum
Umsatzwachstum entwickelt.
I.5. Hinweis zu Prognosen
Dieser Abschnitt des Lageberichts enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen über
Vorgänge, die in der Zukunft liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch
Formulierungen wie „soll“, „will“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „planen“, „einschätzen“, „nach
Ansicht der RIB Gruppe“ oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen
auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von
Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des
Einflussbereichs der RIB Gruppe liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die
Geschäftsstrategie und die Ergebnisse der RIB Gruppe. Diese Faktoren können dazu führen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der RIB Gruppe wesentlich abweichen
von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu
zukünftigen Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen.
59
Anlage 2
J. Erklärung nach § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG
In ihrem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 49 Abs. 1 SEAG in
Verbindung mit § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG) haben die Geschäftsführenden Direktoren folgende
Schlusserklärung abgegeben:
„Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die
Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen auf Veranlassung oder im
Interesse dieser Unternehmen haben wir im Berichtszeitraum weder getroffen noch unterlassen.“
Stuttgart, 12.03.2021
RIB Software SE
Die Geschäftsführenden Direktoren
Thomas Wolf
Michael Sauer
Mads Bording Rasmussen
Michael Woitag
60
Anlage 1
RIB SOFTWARE SE
STUTTGART
Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr vom
01.01.2020 bis 31.12.2020
Seite 1
Anlage 1
RIB Software SE, Stuttgart
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Angaben in Tsd. €, falls nicht anders
gekennzeichnet
Anhang
2020
2019*
Fortgeführte Geschäftsbereiche
Umsatzerlöse
(10)
Herstellungskosten der zur Erzielung der
Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
(11)
-109.930
-96.863
Bruttogewinn
-64.581
-29.488
-25.303
-7.065
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für Vertrieb und Marketing
Kosten der allgemeinen Verwaltung
Kosten für Forschung und Entwicklung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Finanzerträge
(12)
-48.459
-22.568
-20.296
-1.895
(13)
(15)
(15)
Finanzaufwendungen
-1.399
-819
Ergebnisanteile aus At Equity bilanzierten
Beteiligungen
(22)
-70
-60
Ergebnis vor Ertragsteuern
-11.697
-11.280
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(16)
Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Verlust nach Steuern aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen
(9)
-805
-306
Konzernjahresüberschuss
Gewinn, der den nicht beherrschenden Anteilen
zuzurechnen ist
Gewinn, der den Eigentümern des
Mutterunternehmens zuzurechnen ist
Ergebnis je Aktie auf Basis des Ergebnisanteils der
Aktionäre der RIB Software SE:
unverwässert
verwässert
(17)
(17)
Ergebnis je Aktie – fortzuführende
Geschäftsbereiche
unverwässert
verwässert
(17)
(17)
* Die Vorjahreswerte wurden um die Beträge des aufgegebenen Geschäftsbereichs xTWO (E-Commerce) angepasst. Wir verweisen auf
Textziffer (9) im Konzernanhang.
Seite 2
Anlage 1
RIB Software SE, Stuttgart
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Konzernjahresüberschuss
Bestandteile, die in späteren Perioden nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert
werden:
Neubewertungen
-287
Übriges Konzernergebnis nach Steuern für Bestandteile, die nicht aufwands- oder
ertragswirksam umgegliedert werden
-287
Bestandteile, die in späteren Perioden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert
werden:
Währungsumrechnungsdifferenzen
-17.245
Übriges Konzernergebnis nach Steuern für Bestandteile, die aufwands- oder
ertragswirksam umgegliedert werden
-17.245
Übriges Konzernergebnis nach Steuern
Konzerngesamtergebnis
-17.234
davon den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
-1.039
-12
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
Seite 3
Anlage 1
RIB Software SE, Stuttgart
Konzern-Bilanz zum 31.12.2020
Angaben in Tsd. €
Anhang
31.12.2020
31.12.2019
Geschäfts- oder Firmenwerte
(18)
(19, 21)
(19)
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Nutzungsrechte
(19,20)
(19, 23)
(22)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
At Equity bilanzierte Beteiligungen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Latente Steueransprüche
(25)
(16)
Langfristige Vermögenswerte gesamt
Vorräte
(27)
(28)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ertragsteuererstattungsansprüche
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
(25)
(24)
(26)
(29)
Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt
Vermögenswerte gesamt
Seite 4
Anlage 1
Angaben in Tsd. €
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Anhang
(30)
31.12.2020
-9.964
31.12.2019
(30)
Gewinnrücklagen
(30)
Sonstige Eigenkapitalbestandteile
Eigene Anteile
(32)
(30)
-37.134
Eigenkapital das den Eigentümern des
Mutterunternehmens zuzurechnen ist
Nicht beherrschende Anteile
(33)
(35)
Eigenkapital gesamt
Rückstellungen für Pensionen
Bankverbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
Latente Steuerschulden
(37)
(40)
(20)
(16)
Langfristige Schulden gesamt
Bankverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
(36)
Ertragsteuerschulden
Sonstige Rückstellungen
Abgegrenzte Schulden
Umsatzabgrenzungen
(37)
(38)
(39)
(40)
(20)
(41)
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Schulden gesamt
Schulden gesamt
Eigenkapital und Schulden gesamt
Seite 5
Anlage 1
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Sonstige Eigenkapitalbestandteile
Eigenkapital das
den Eigentümern
des Mutterunter-
nehmens
Nicht be-
herrschende
Anteile
Eigenkapital
laut Konzern-
Bilanz
Gezeichnetes
Kapital
Gewinnrück-
lagen
Währungsum-
rechnungsrücklage
Neubewertungs
-rücklage
Angaben in Tsd. €
Kapitalrücklagen
Eigene Anteile
zuzurechnen ist
Anhang
(30)
(30)
(30)
(32)
(32)
(30)
(33)
Stand zum 01.01.2019
Konzernjahresüberschuss
Übriges Konzernergebnis
Konzerngesamtergebnis
Veräußerung eigener Anteile
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
-360
-22.378
-
-
-
-
-
-
-
-
-287
-
-183
-
-287
-15.817
-
-12
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-15.817
-8.644
-15.817
-8.644
-
-8.644
Erwerb von nicht beherrschenden
Anteilen ohne Kontrollwechsel
-
-
-
-2.349
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-2.349
-
-1.373
-
-3.722
-12.356
Transaktionen mit nicht
beherrschenden Anteilen
Zugang Finanzverbindlichkeiten
aus Unternehmenserwerben
-12.356
-12.356
Übrige Veränderungen
-
-
-431
-
-
-
-
-
-
-
-431
-136
-
-567
Anteilsbasierte Vergütungen
Stand zum 31.12.2019 und
01.01.2020
-647
-37.134
Konzernjahresüberschuss
Übriges Konzernergebnis
Konzerngesamtergebnis
Veräußerung eigener Anteile
Dividendenzahlung
-
-
-
-
-
-
-
-13.863
-17.234
-
-
-
-13.874
-
-3.371
-
-13.874
-
-1.039
-
-
-5.796
-
-
-5.796
-
-
-5.796
-
Erwerb von nicht beherrschenden
Anteilen ohne Kontrollwechsel
-
-
-
-
-11.625
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-11.625
-13.581
-
-25.206
-41.226
-1.296
Transaktionen mit nicht
beherrschenden Anteilen
-
-41.226
-
-
-41.226
-
Zugang Finanzverbindlichkeiten
aus Unternehmenserwerben
Dividendenzahlung an nicht
beherrschende Anteile
-1.296
Übrige Veränderungen
Anteilsbasierte Vergütungen
Stand zum 31.12.2020
-262
-
-
-
-
-
-
-
-174
-
-
-174
-9.328
-636
Seite 6
Anlage 1
RIB Software SE, Stuttgart
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Angaben in Tsd. €
Anhang
2020
2019
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit:
Konzernjahresüberschuss
Anpassungen hinsichtlich:
Abschreibungen auf Sachanlagen und Leasing-Nutzungsrechte
(14)
(14)
(14)
(18)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
Abschreibungen auf Finanzimmobilien
Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte
Veränderungen der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige zahlungsunwirksame Posten
-344
-241
-2.535
Gewinn(-)/Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen
Zinsaufwendungen und übrige Finanzaufwendungen
Finanzerträge
(15)
(15)
-765
-1.190
Steueraufwendungen
Veränderungen Working Capital:
Zunahme/Abnahme(-) von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden
-1.481
-374
-1.366
-8.106
-978
Zunahme(-)/Abnahme von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten
Zunahme/Abnahme(-) von erhaltenen Anzahlungen
Zunahme/Abnahme(-) von Verbindlichkeiten
(41)
aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Schulden
Zahlungsmittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit
Gezahlte Zinsen
-224
-283
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Ertragsteuern
-10.971
-8.838
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten
Einzahlungen aus dem Verkauf aufgegebener Geschäftsbereiche
Erwerb von Sachanlagevermögen
-1.234
-14.624
-2.578
-12.678
-7.825
Erwerb/Herstellung immaterieller Vermögenswerte
Auszahlungen für den Erwerb von At Equity konsolidierten Unternehmen
Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen abzüglich erworbener
Zahlungsmittel
-22.722
-77.184
Auszahlungen für den Erwerb nicht beherrschender Anteile ohne Kontrollwechsel
Kauf(-)/Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren
-22.163
-2.000
-12
Auszahlungen für gewährte Kredite und Darlehen
-1.244
-9.392
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen
Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen
Finanzdisposition
-1.971
-1.911
Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für die Tilgung von Bankdarlehen
Auszahlung Dividende
-60.640
-927
-80.673
-2.015
-8.644
(14)
(30)
-5.796
Einzahlungen aus der Veräußerung eigener Aktien
Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen
Auszahlungen für die Tilgung sonstiger Finanzverbindlichkeiten
Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankdarlehen
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten
(14)
-1.482
-1.296
-6.561
-1.538
-443
(20)
-6.210
-19.511
Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien
Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
-38.203
-84.091
Währungsbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds
-3.847
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds:
Liquide Mittel, unbeschränkt
Liquide Mittel, beschränkt
Gesamt
Seite 7
Anlage 1
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020
1. Grundlagen
Die
RIB Software SE
(die “Gesellschaft”) und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der “Konzern”) sind hauptsächlich im Bereich
der
Gestaltung, Entwicklung und des Vertriebs von Software-Lösungen für die Baubranche, der Software-Wartung und der
Erbringung von Beratungs- und unterstützenden Dienstleistungen für ihre Kunden tätig.
Die Gesellschaft wurde am 07. Oktober 1999 in Deutschland als
Aktiengesellschaft
errichtet und ist seit Februar 2011 im
regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main gelistet. Am 22. September 2014 wurde die Gesellschaft in den
Technologieindex TecDAX aufgenommen. Am 24. September 2018 erfolgte zudem die Aufnahme in den SDAX. Seit dem
30.04.2020 sind die Aufnahmekriterien für den TecDAX und SDAX nicht mehr erfüllt. Die Gesellschaft ist daher nicht mehr
Bestandteil dieser Indizes.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister B (Registergericht
Stuttgart
) unter der Nummer HRB 760459 eingetragen. Die
Geschäftsadresse der Gesellschaft ist Vaihinger Straße 151, 70567 Stuttgart ,
Deutschland
.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes
vermerkt ist, sind alle Beträge kaufmännisch gerundet in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Aufgrund der Darstellung der Zahlen
in Tsd. € können sich bei einzelnen Positionen Rundungsdifferenzen ergeben.
Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der RIB Software SE wurden am 12. März 2021 durch die Geschäftsführenden
Direktoren zur Weiterleitung an den Verwaltungsrat freigegeben. In seiner Sitzung vom 23. März 2021 befasst sich der
Prüfungsausschuss der RIB Software SE mit dem Konzernabschluss. Der Verwaltungsrat wird in seiner Sitzung vom 25. März
2021 über die Billigung entscheiden.
Am 20.03.2020 hat die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb
sämtlicher Aktien der RIB Software SE abgegeben. Nach Eintritt der letzten Angebotsbedingungen am 02.07.2020 wurde die
Übernahme am 10.07.2020 vollzogen. Seit diesem Tag hält die
Schneider Electric Investment AG
, Düsseldorf, unmittelbar und
die Schneider Electric SE, Rueil-Malmaison/Frankreich, mittelbar die Mehrheit der Aktien an der RIB Software SE. Der Konzern
wird damit erstmalig seit dem Berichtsjahr in den Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens
Schneider Electric SE
einbezogen, das den Konzernabschluss sowohl für den größten als auch den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, dem der
Konzern angehört. Der Konzernabschluss der Schneider Electric SE wird auf der Internetseite des französischen Journal-officiel
veröffentlicht.
2. Rechnungslegungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in
der Europäischen Union während der betrachteten Geschäftsjahre anzuwenden sind.
Die nach § 315e HGB zusätzlichen Angabepflichten sind im Anhang mit Angabe der entsprechenden Paragraphen enthalten.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einige neue oder überarbeitete Standards verabschiedet, die für
Geschäftsjahre, die am 01. Januar 2020 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind. Die Anforderungen der angewandten
Standards wurden vollständig erfüllt und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Für Zwecke der Vorbereitung und Aufstellung der Finanzberichterstattung für die
betrachteten
Zeiträume
hat
der
Konzern
einheitliche
Rechnungslegungsgrundsätze
angewandt.
Alle
Rechnungslegungsgrundsätze, die unter Textziffer (4) erläutert werden, wurden während des gesamten hier betrachteten
Zeitraums stetig angewendet. Der Konzernabschluss wurde, soweit nicht anderweitig explizit erläutert, auf Basis
fortgeschriebener historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt.
Seite 8
Anlage 1
3. Einfluss neuer und überarbeiteter IFRS
Das IASB hat folgende Standards oder Änderungen an bestehenden Standards veröffentlicht, die von der EU übernommen
wurden und für Berichtszeiträume ab dem 01.01.2020 anzuwenden sind:
•
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ – Definition von „wesentlich“
Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ – Definition von „Geschäftsbetrieb“
Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und IFRS 7
„Finanzinstrumente: Angaben“ – Reform der Referenzzinssätze
•
•
•
Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ – COVID-19-bedingte Mietzugeständnisse
Die vorgenannten Änderungen an bestehenden Standards haben keine oder nur unwesentliche Auswirkungen auf den
vorliegenden Konzernabschluss.
Der Konzern hat die im Mai 2020 veröffentlichte Änderung zu IFRS 16 angewandt. Die Änderung bietet Leasingnehmern eine
praktische Erleichterung bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen, die als direkte Folge der COVID-19-Pandemie eingeräumt
wurden. Die praktische Erleichterung erlaubt es Leasingnehmern, auf die Beurteilung, ob eine aufgrund der COVID-19-Pandemie
eingeräumte Mietkonzession eine Vertragsänderung darstellt, zu verzichten. Dem Konzern wurde als unmittelbare Folge der
COVID-19-Pandemie bei einzelnen Verträgen ein (Teil-)Erlass von Mietzahlungen für Immobilien für einen Zeitraum von bis zu
drei Monaten gewährt. Weitere Änderungen haben sich nicht ergeben. Aus dem Verzicht auf Leasingzahlungen ergab sich ein
unwesentlicher Effekt auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der vom IASB veröffentlichte Standard IFRS 17 „Versicherungsverträge“ ist noch nicht von der EU übernommen worden und wird
nach unserer derzeitigen Beurteilung keine Auswirkungen auf den Konzern haben.
4. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen.
Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. dem Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses voll
konsolidiert. Die Vollkonsolidierung endet in dem Zeitpunkt, in dem der beherrschende Einfluss endet. Die Jahresabschlüsse der
Tochterunternehmen werden zum Zwecke der Aufbereitung der Finanzinformationen einheitlich nach den
Rechnungslegungsgrundsätzen des Mutterunternehmens aufgestellt. Alle Erträge, Aufwendungen und unrealisierten Gewinne
und Verluste, die aus Transaktionen innerhalb des Konzerns resultieren, werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig
eliminiert.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als
Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Tochterunternehmen
Ein Tochterunternehmen ist eine Gesellschaft, über die die RIB Software SE Beherrschung ausübt. Die Gesellschaft beherrscht
ein Tochterunternehmen, sofern sie Verfügungsgewalt über das Tochterunternehmen hat. Das heißt, die Gesellschaft verfügt
über bestehende Rechte, die der Gesellschaft die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleiht.
Dies sind die Tätigkeiten, die die Rendite des Tochterunternehmens wesentlich beeinflussen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft
schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Tochterunternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat
die Fähigkeit, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Tochterunternehmen zu beeinflussen.
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben,
Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam
ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten
die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
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Anlage 1
Ein assoziiertes Unternehmen ist eine Gesellschaft, auf die die RIB Software SE einen maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher
Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung
gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.
Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von Gemeinschaftsunternehmen und von assoziierten Unternehmen sind in
diesem Abschluss nach der Equity-Methode abgebildet. Nach der Equity-Methode sind Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
und an assoziierten Unternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des
Anteils des Konzerns am Gewinn und Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder des
Gemeinschaftsunternehmens fortgeschrieben werden.
Um zu ermitteln, ob Indikatoren dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
in ihrem Wert gemindert sind, werden die Vorschriften des IFRS 9 herangezogen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen
ist, wird der Beteiligungsbuchwert nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Dazu wird der erzielbare Betrag,
d.h. der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, der Beteiligung mit ihrem
Buchwert verglichen. Ein sich dabei ergebender Wertminderungsbedarf wird gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten einbezogene Unternehmen
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie gemeinschaftliche
Tätigkeiten, die aufgrund ihrer ruhenden oder nur geringen Geschäftstätigkeit für den Konzern sowie für die Vermittlung eines
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage einzeln und in Summe von
untergeordneter Bedeutung sind, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss
einbezogen.
Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss basiert auf den nationalen handelsrechtlichen Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unternehmen unter
Berücksichtigung von Anpassungen an die Rechnungslegung nach IFRS. Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen basieren
die Abschlüsse aller einbezogenen Unternehmen auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.
Abschlussstichtag aller einbezogenen Unternehmen war der 31. Dezember 2020.
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der RIB Software SE als Mutterunternehmen folgende Unternehmen:
Inland
Ausland
Vollkonsolidierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Assoziierte Unternehmen
12
2
85
1
0
3
Unternehmen, die aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht
konsolidiert werden
0
5
Die Bilanzsummen der Unternehmen, die aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht konsolidiert werden, betrugen weniger als 1% der
Konzernbilanzsumme. Die Summe der Umsatzerlöse sowie die Ergebnisse nach Steuern machten ebenfalls einen Anteil von
weniger als 1% aus. Für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage des Konzerns waren die Gesellschaften jeweils einzeln und in Summe von untergeordneter Bedeutung.
Eine Übersicht aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und des Anteilsbesitzes gemäß § 313 HGB ist in
Textziffer (50) dargestellt.
Seite 10
Anlage 1
Nahestehende Unternehmen und Personen
Ein Unternehmen oder eine Person wird als nahe stehend behandelt, falls folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Wenn die Partei direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zwischenstufen, (i) das berichtende Unternehmen beherrscht,
von ihm beherrscht wird, oder unter gemeinsamer Beherrschung steht; (ii) einen Anteil am berichtenden Unternehmen hält,
der ihr maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen gewährt; oder (iii) an der gemeinschaftlichen Führung des Unternehmens
beteiligt ist;
b) Wenn die Partei ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen ist;
c) Wenn die Partei im berichtenden Unternehmen oder dessen Mutterunternehmen eine Schlüsselposition bekleidet;
d) Wenn die Partei ein naher Familienangehöriger einer natürlichen Person gemäß (a) oder (c) ist;
e) Wenn die Partei ein Unternehmen ist, das von einer unter (c) oder (d) bezeichneten natürlichen Person beherrscht wird, mit
dieser unter gemeinsamer Beherrschung steht, von dieser maßgeblich beeinflusst wird oder die direkt oder indirekt einen
wesentlichen Stimmrechtsmehrheitsanteil an diesem Unternehmen besitzt.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Ein Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Erwerben von Unternehmen als Differenz zwischen dem Kaufpreis und den anteilig
auf den Konzern entfallenden Zeitwerten der vorhandenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten zum
Zeitpunkt des Erwerbs.
Ein Geschäfts- oder Firmenwert aus einem Unternehmenserwerb wird in der Konzern-Bilanz bei Zugang als Vermögenswert mit
den Anschaffungskosten angesetzt, in der Folge mit den Anschaffungskosten abzüglich eventueller Abschreibungen aufgrund
von Wertverlusten.
Die Buchwerte aller Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich oder, falls Ereignisse oder Veränderungen auf eine mögliche
Wertminderung hinweisen, auch häufiger auf Werthaltigkeit geprüft. Der Konzern führt die jährlichen Impairment-Tests im vierten
Quartal eines jeden Geschäftsjahres durch. Für Zwecke des Impairment-Tests wird der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert im
Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten zugeordnet, für die Vorteile aus Synergieeffekten erwartet werden, ungeachtet dessen, ob weitere Vermögenswerte
oder Schulden des Konzerns dieser Einheit bzw. dieser Gruppe von Einheiten zugeordnet wurden.
Wertminderungen werden durch Ermittlung des erzielbaren Betrags der (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheit(en),
welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, bestimmt. Falls der erzielbare Betrag der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten niedriger ist als ihr Buchwert,
wird eine Abschreibung aufgrund Wertminderung erfasst. Eine vorgenommene Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte
wird zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr rückgängig gemacht.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert Bestandteil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe
zahlungsmittelgenerierender Einheiten ist und ein Teilbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der enthaltene Geschäfts- oder
Firmenwert bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts in den Buchwert der abgehenden Einheit einbezogen. Der
abgehende Geschäfts- oder Firmenwert wird in diesem Fall auf Grundlage des Verhältnisses der abgehenden zu der
verbleibenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Werthaltigkeitsprüfung von anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwerte
Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen oder eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung für einen Vermögenswert
notwendig ist (für andere Vermögenswerte als Geschäfts- oder Firmenwerte, finanzielle Vermögenswerte oder
Steuerabgrenzungen) wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ermittelt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist
der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Generiert ein
Vermögenswert keine Zahlungszuflüsse, die weitgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von
Vermögenswerten sind, ist der beizulegende Zeitwert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu welcher der
Vermögenswert gehört.
Eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert wird erfasst, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag eines Vermögenswertes
übersteigt. Die Ermittlung des Nutzungswertes erfolgt durch Schätzung des Barwerts zukünftiger Zahlungsströme unter
Verwendung eines Zinssatzes vor Steuern, der aktuelle Marktrisiken, die Inflationsrate sowie spezifische Risiken des
Seite 11
Anlage 1
Vermögenswerts berücksichtigt. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres erfasst, in der sie entstanden ist.
Eine Werthaltigkeitsprüfung findet am Ende eines jeden Geschäftsjahres statt, auch wenn Anzeichen dafür bestehen, dass eine
zuvor erfasste Abschreibung nicht mehr besteht oder sich gemindert hat. Falls solche Anzeichen bestehen, wird der erzielbare
Betrag geschätzt. Eine zuvor erfasste Wertminderung eines Vermögenswertes wird, mit Ausnahme der Wertminderung eines
Geschäfts- oder Firmenwertes, nur wieder rückgängig gemacht, wenn sich Änderungen der Einflussgrößen ergeben haben, die
der Ermittlung des erzielbaren Betrags des Vermögenswertes zugrunde lagen. Dabei ist die Zuschreibung nach oben begrenzt
auf die Höhe des Buchwerts, der sich ergeben würde, wenn (abzüglich der Abschreibungen) keine Wertminderung in den Vor-
jahren erfolgt wäre. Die Umkehr eines solchen Wertminderungsverlusts wird in dem Geschäftsjahr, in dem sie entsteht, in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sachanlagen und Abschreibungen
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Anschaffungskosten eines Vermögenswerts des Sachanlagevermögens umfassen den Erwerbspreis sowie alle direkt
zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an seinen
Einsatzort zu bringen. Aufwendungen für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die nachträglich angefallen sind, wie etwa
Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in dem Geschäftsjahr
erfasst, in dem sie angefallen sind. Wenn bedeutsame Teile einer Sachanlage in Zeitabständen ersetzt werden müssen, werden
diese als individuelle Vermögenswerte mit eigenständigen Nutzungsdauern und Abschreibungsbeträgen aktiviert.
Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt - mit Ausnahme der Anlagen im Bau - planmäßig linear über die geschätzten
Nutzungsdauern. Die geschätzten Nutzungsdauern für Sachanlagen betragen:
Grundstücke und Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büro- und technische Ausstattung
Kraftfahrzeuge
25 - 50 Jahre
2 - 20 Jahre
2 - 20 Jahre
3 - 6 Jahre
Voll abgeschriebene Vermögenswerte werden bis zu ihrem Abgang in der Anlagenbuchhaltung geführt. Weitere Abschreibungen
werden auf diese Vermögenswerte nicht vorgenommen.
Besitzen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens unterschiedliche Nutzungsdauern, werden die Anschaffungskosten diesen
Teilen zugeordnet und separat abgeschrieben.
Restwerte, Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Geschäftsjahresende überprüft und
gegebenenfalls entsprechend angepasst. Soweit die Nutzung der Sachanlagen über die ursprünglich angenommene
Nutzungsdauer hinaus erfolgt, nehmen wir eine entsprechende Änderung vor, soweit wir die Auswirkungen dieser Änderung als
wesentlich beurteilen.
Ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens sowie jeder separat bilanzierte wesentliche Teil eines solchen wird bei seinem
Abgang, oder wenn kein zukünftiger Nutzen aus seiner Verwendung mehr zu erwarten ist, ausgebucht. Gewinne oder Verluste
aus Abgängen oder Verschrottungen werden im Jahr der Abgangsbuchung erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung in Höhe der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte (mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte)
Sämtliche immateriellen Vermögenswerte des Konzerns besitzen zeitlich begrenzte Nutzungsdauern. Die immateriellen
Vermögenswerte werden nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und einer
Werthaltigkeitsprüfung unterzogen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Die Abschreibungsdauer und die
Abschreibungsmethode werden spätestens am Ende eines jeden Berichtsjahres überprüft.
Aktivierte Entwicklungskosten
Forschungskosten werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aufwendungen für die Entwicklung neuer
Software werden nur aktiviert und abgegrenzt, soweit der Konzern darlegen kann, dass die Fertigstellung des immateriellen
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Anlage 1
Vermögenswertes technisch machbar ist, der Vermögenswert veräußerbar oder selbst nutzbar ist, seine Fertigstellung
beabsichtigt ist, das Unternehmen in der Lage ist, den Vermögenswert zu verkaufen oder selbst zu nutzen, wie der
Vermögenswert in Zukunft zu wirtschaftlichen Vorteilen führen wird, dass die technischen und finanziellen Ressourcen zur
Fertigstellung vorhanden sind und die Ausgaben während der Entwicklungsphase verlässlich bestimmbar sind.
Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand erfasst.
Aktivierte Entwicklungskosten von Software werden ab dem Zeitpunkt der kommerziellen Vermarktung linear über die geschätzte
wirtschaftliche Nutzungsdauer der Software von fünf oder zehn Jahren abgeschrieben.
Der Buchwert, der selbst erstellten Software wird, wann immer Ereignisse oder Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert
nicht dem erzielbaren Betrag entspricht, einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Falls sich Hinweise auf Wertminderungen
ergeben, wird der erzielbare Betrag geschätzt und der Wertberichtigungsaufwand erfolgswirksam erfasst, wenn der erzielbare
Betrag geringer als der Buchwert ist. Für die noch nicht nutzungsbereite selbst erstellte Software erfolgt eine jährliche
Werthaltigkeitsprüfung.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden in Höhe der Differenz zwischen dem
Veräußerungserlös und dem Buchwert des immateriellen Vermögenswerts im Zeitpunkt des Abgangs des Vermögenswerts in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erworbene Technologie
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Technologien werden über die geschätzte Nutzungsdauer von
5 Jahren linear abgeschrieben.
Erworbene Software
Unter erworbener Software sind die Anschaffungskosten für EDV-Software ausgewiesen, die im Konzern intern und nicht zur
Erzielung von Umsatzerlösen verwendet wird. Erworbene Software wird zu Anschaffungskosten einschließlich
Inbetriebnahmekosten aktiviert. Die Anschaffungskosten werden über die geschätzten Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren
linear abgeschrieben.
Die Aufwendungen für Softwarewartung werden sofort erfolgswirksam als Aufwand erfasst.
Zurückerworbene Softwarerechte
Unter den zurückerworbenen Softwarerechten sind die Anschaffungskosten für Software ausgewiesen, die vom Konzern im
Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb im Geschäftsjahr 2018 zurückerworben wurden. Der Buchwert der
zurückerworbenen Software wird über die Restnutzungsdauer von acht Jahren und sechs Monaten abgeschrieben.
Kundenbeziehungen
Kundenbeziehungen aus Unternehmenserwerben werden über ihre geschätzten Nutzungsdauern von acht bis neun Jahren linear
abgeschrieben.
Leasingvereinbarungen
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn
der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen
bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten
Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
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Anlage 1
A. Konzern als Leasingnehmer
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine
Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der
Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich
etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden
Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser
sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht über die kürzere Periode von Nutzungsdauer bzw. Vertragslaufzeit vom
Bereitstellungsdatum linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum
Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt,
dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des
zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich
wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der
Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen
angesetzt, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres
bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. In der Regel verwendet der Konzern den
Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen
und leitet aus diesen risikoadjustierte Zinssätze unter Berücksichtigung der Laufzeit und des Währungsraums ab, um die
Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zutreffend abzubilden. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten
einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
•
•
•
•
feste Zahlungen,
variable Leasingzahlungen, die an einen Index gekoppelt sind,
Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen
für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für
eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig
zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert nach der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn
sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den
voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die
Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des
Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes
auf Null verringert hat.
B. Konzern als Leasinggeber
Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Operating oder
Finance Lease ein. Der Konzern ist lediglich Leasinggeber im Rahmen der Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien. Es handelt sich bei diesen Leasingverhältnissen um Operating Leases. Die Bilanzierung der vermieteten Immobilien
erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 40. Wir verweisen hierzu auf unsere Erläuterungen im Abschnitt „Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien“ in dieser Textziffer.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grundstücke und Gebäude, die nicht oder nur in unwesentlichem Umfang zur Leistungserbringung oder zu Verwaltungszwecken
genutzt werden, sondern zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden, werden
nach IAS 40 als „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ klassifiziert. Gleiches gilt für Immobilien, deren zukünftige Nutzung
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Anlage 1
gegenwärtig noch unbestimmt ist. In diesem Bilanzposten sind keine Immobilien aus Operating-Leasing-Vereinbarungen
enthalten.
Finanzimmobilien nach IAS 40 werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit die
Anschaffungsnebenkosten direkt zurechenbar sind, werden diese mit aktiviert. Bei Zugang werden die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten der Immobilien auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt. Nachträgliche Anschaffungs- oder
Herstellungskosten werden aktiviert, sofern ein zusätzlicher künftiger Nutzen entsteht, Erhaltungsaufwendungen werden sofort
ergebniswirksam in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Folgebewertung der Finanzimmobilien erfolgt einheitlich nach dem Anschaffungskostenmodell. Die planmäßige Abschreibung
der Finanzimmobilien beginnt, sobald sich diese in dem vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand befinden. Bei
konkreten Anzeichen für eine Wertminderung der Finanzimmobilien wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Wenn der
erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Vorräte
Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden gemäß IAS 2 zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der
Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert.
Der Nettoveräußerungswert ist der voraussichtlich erzielbare Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden,
direkt zurechenbaren Verkaufskosten. Sofern der Nettoveräußerungswert niedriger ist als die Anschaffungskosten, wird eine
Abwertung der Vorräte vorgenommen. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine
entsprechende Wertaufholung vorgenommen.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem
anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die erstmalige Erfassung
erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem der Konzern Vertragspartei geworden ist. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich getrennt voneinander ausgewiesen. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen von
finanziellen Vermögenswerten stellt der Konzern sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für den bilanziellen
Abgang auf den Handelstag ab.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Für die Folgebewertung hat eine
Klassifizierung der Finanzinstrumente im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zu erfolgen. Dabei werden finanzielle
Vermögenswerte auf Grundlage des Geschäftsmodells des Konzerns zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte sowie der
Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme den folgenden Bewertungskategorien des IFRS 9 „Financial Instruments“
zugewiesen: (i) finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, (ii) finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und (iii) finanzielle Vermögenswerte, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sie werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es
sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Sofern ein finanzieller
Vermögenswert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist, werden direkt zurechenbare Transaktionskosten bei
der Ermittlung des Buchwerts berücksichtigt.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte des Konzerns beinhalten insbesondere Geldmarkt- und Investmentfonds, Unternehmensanleihen,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Termingelder, übrige Finanzanlagen sowie Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente.
Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene nach den Absichten des Managements sowie der Behandlung
von Geschäftsvorfällen in der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen finanziellen
Vermögenswerte.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die Zielsetzung im Rahmen des
Geschäftsmodells ausschließlich darin besteht, den finanziellen Vermögenswert zur Vereinnahmung vertraglicher
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Anlage 1
Zahlungsströme zu halten (Geschäftsmodell „Halten“) und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu
festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden
Nominalbetrag bestehen. Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach dem erstmaligen Ansatz erfolgt unter
Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen. Zinserträge, Währungsdifferenzen sowie Wertminderungen
werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Ertrag oder Aufwand aus der Ausbuchung wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn die Zielsetzung im Rahmen des
Geschäftsmodells darin besteht, den finanziellen Vermögenswert zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme zu halten
oder die finanziellen Vermögenswerte zu verkaufen (Geschäftsmodell „Halten und Verkauf“) und die Vertragsbedingungen des
finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich aus Tilgungs- und
Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die
nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im sonstigen Ergebnis
ausgeübt wurde. Nach dem erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert, wobei nicht
realisierte Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Handelt es sich bei den finanziellen Vermögenswerten
um Schuldinstrumente, werden Zinserträge, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden,
Währungsdifferenzen sowie Wertminderungen erfolgswirksam erfasst. Bei der Ausbuchung eines Schuldinstruments erfolgt eine
erfolgswirksame Umgliederung des kumulierten sonstigen Ergebnisses in den Gewinn oder Verlust. Handelt es sich bei den
finanziellen Vermögenswerten um Eigenkapitalinstrumente, werden die Dividenden mit Entstehung des Rechtsanspruchs
erfolgswirksam erfasst. Bei Abgang der Eigenkapitalinstrumente werden die kumulierten Gewinne und Verluste erfolgsneutral aus
dem sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn die Vertragsbedingungen nicht
zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen auf den
ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind hier auch finanzielle Vermögenswerte enthalten, die weder dem
Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Verkauf“ zugeordnet werden. Von dem Wahlrecht der
Designation eines finanziellen Vermögenswerts als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet hat der Konzern keinen
Gebrauch gemacht.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Wertminderungen werden ab dem Erstansatz der finanziellen Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag auf Basis der erwarteten
Kreditverluste (expected credit losses) erfasst. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt für finanzielle Vermögenswerte, die
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und finanzielle Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:
Stufe 1 beinhaltet alle finanziellen Vermögenswerte ohne signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung.
Dabei handelt es sich um Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 30 Tage überfällig sind. Bei der Beurteilung, ob das
Ausfallrisiko signifikant angestiegen ist, berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und
mit angemessenem Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Insbesondere weist ein Schuldinstrument ein geringes Ausfallrisiko
auf, wenn sein Kreditrisikorating der weltweiten Definition von „Investment Grade“ entspricht. Bei einem finanziellen
Vermögenswert dieser Stufe wird eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen. Dieser
entspricht dem erwarteten Kreditverlust, der aus Ausfallereignissen resultiert, welche innerhalb von zwölf Monaten nach dem
Abschlussstichtag oder einem kürzeren Zeitraum möglich erscheinen.
Soweit sich eine signifikante Steigerung des Ausfallrisikos eines finanziellen Vermögenswerts ergeben hat, wird dieser der Stufe 2
zugeordnet. Eine Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen kann auf eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hindeuten. Es tritt
jedoch keine Beeinträchtigung der Bonität ein. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche als
mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden. Für Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz an, wonach diese Forderungen bereits bei der
Seite 16
Anlage 1
erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Dementsprechend muss keine Einschätzung über eine wesentliche
Erhöhung des Kreditrisikos vorgenommen werden.
Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als
Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.
Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit
von mehr als 90 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.
Bei der Bemessung der erwarteten Kreditverluste sind ein neutraler und wahrscheinlichkeitsgewichteter Betrag, der Zeitwert des
Geldes sowie angemessene und belastbare Informationen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessenen Kosten- und
Zeitaufwand verfügbar sind, zu berücksichtigen. Erwartete Kreditverluste sind die mit Wahrscheinlichkeiten gewichteten
Schätzungen der Kreditverluste und werden als Barwert der Zahlungsausfälle bemessen. Die Zahlungsausfälle bemessen sich
als Differenz zwischen den Zahlungen, die dem Konzern vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die der Konzern
voraussichtlich einnimmt. Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst.
Wertminderungen für erwartete Kreditverluste werden erfolgswirksam erfasst und in der Bilanz vom Bruttobuchwert der
finanziellen Vermögenswerte abgezogen. Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, erfolgt die Erfassung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis.
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht,
dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Der Konzern erwartet nach einer Ausbuchung keine
signifikante Einziehung des ausgebuchten Betrags. Dennoch können, in Einklang mit der Konzernrichtlinie, ausgebuchte
finanzielle Vermögenswerte Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung unterliegen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten des Konzerns beinhalten insbesondere derivative finanzielle Verbindlichkeiten im Zusammenhang
mit Unternehmenserwerben, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie
Bankverbindlichkeiten.
Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, gegebenenfalls
abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Für Zwecke der Folgebewertung erfolgt bei erstmaligem Ansatz einer
finanziellen Verbindlichkeit eine Klassifizierung. Dabei werden finanzielle Verbindlichkeiten den folgenden Bewertungskategorien
des IFRS 9 „Financial Instruments“ zugewiesen: (i) finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden sowie (ii) finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
Grundsätzlich werden alle finanziellen Verbindlichkeiten nach der erstmaligen Erfassung unter Anwendung der
Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Daraus resultierende Zinsaufwendungen und -erträge sowie
Fremdwährungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Finanzaufwand“ bzw. „Finanzertrag“
erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Verbindlichkeiten. Als zu Handelszwecken gehalten werden Derivate eingestuft, die nicht als Sicherungsinstrument in
ein Hedge Accounting einbezogen sind. Sämtliche Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu
Handelszwecken gehalten werden, sind erfolgswirksam im Gewinn und Verlust zu erfassen.
Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten des Konzerns handelt es sich ausschließlich
um
Derivate
im
Zusammenhang
mit
Kaufpreisverbindlichkeiten
und
bedingten
Gegenleistungen
aus
Unternehmenszusammenschlüssen. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen in Textziffer (40).
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder
ausgelaufen sind. Wenn eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere Verbindlichkeit gegenüber demselben
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Anlage 1
Kreditgeber zu wesentlich unterschiedlichen Vertragsbedingungen ersetzt wird oder die Bedingungen einer bestehenden
Verbindlichkeit wesentlich geändert werden, wird dieser Austausch oder diese Modifikation als Abgang der ursprünglichen
Verbindlichkeit und Zugang einer neuen Verbindlichkeit behandelt und die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag in der Konzern-Bilanz angegeben, wenn
zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein durchsetzbarer Rechtsanspruch darauf besteht, die erfassten Beträge miteinander zu
verrechnen und die Absicht besteht, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung
des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird anhand der notierten
Geldkurse oder Preisnotierungen von Händlern (Geldkurs für Kaufpositionen und Briefkurs für Verkaufspositionen), ohne Abzug
von Transaktionskosten bestimmt.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie
überwiegend durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Im Allgemeinen werden diese
Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
angesetzt. Etwaige Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere
Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Sachanlagen und als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sobald sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Bilanz umfassen die Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente Barmittel und Sichteinlagen einschließlich Termineinlagen sowie Wertpapiere mit einer Laufzeit von
weniger als drei Monaten.
Eigenkapital
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach
Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt
zurechenbarer Ausgabekosten erfasst.
Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen
Gehalt der Vertragsvereinbarung als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. Für den Konzern ist diese
Abgrenzung insbesondere bei der Übertragung eigener Aktien im Rahmen von Unternehmenserwerben von Bedeutung.
Vertragliche Verpflichtungen werden hierbei unter Beachtung der Regelungen in IAS 32.21 ff. als Eigenkapitalinstrument
eingestuft, wenn der Konzern verpflichtet ist, zur Erfüllung einer Verpflichtung eine feste Anzahl eigener Aktien zu liefern. Besteht
die Verpflichtung dagegen darin, eine variable Anzahl eigener Anteile zu liefern, deren Höhe so bemessen wird, dass der
beizulegende Zeitwert der zu liefernden Eigenkapitalinstrumente des Konzerns dem in Bezug auf die vertragliche Verpflichtung
festgelegten Betrag entspricht, wird die Vereinbarung als finanzielle Verbindlichkeit bilanziert.
Eigene Anteile
Eigene Anteile werden nicht aktiviert, sondern vom Eigenkapital abgesetzt. Die Absetzung erfolgt in einem gesonderten Posten
in Höhe der gesamten Anschaffungskosten (oneline adjustment). Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe und die Einziehung von
eigenen Anteilen bleiben erfolgsneutral. Die spätere erneute Ausgabe der eigenen Anteile wird wie eine neue Emission der Anteile
behandelt. Der Erlös aus der erneuten Ausgabe der eigenen Anteile wird in Höhe der früheren Anschaffungskosten gegen den
Abzugsposten im Eigenkapital gebucht. Ein darüberhinausgehender Erlös wird in die Kapitalrücklage eingestellt. Unterschreitet
der Erlös aus der erneuten Ausgabe die früheren Anschaffungskosten, erfolgt eine anteilige Auflösung der Kapitalrücklage. Der
Konzern kann die mit den eigenen Anteilen verbundenen Stimmrechte nicht ausüben. Darüber hinaus werden ihnen keine
Dividenden gewährt.
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Nicht beherrschende Anteile
Die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile sind im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zum
Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des
erworbenen Unternehmens zu bewerten. Der Konzern trifft die Entscheidung, welche Bewertungsmethode angewendet wird, bei
jedem Unternehmenszusammenschluss gesondert.
Rückstellungen
Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem Ereignis der
Vergangenheit entstanden ist und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung
wahrscheinlich ist, vorausgesetzt eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung ist möglich. Sofern sich ein wesentlicher
Abzinsungseffekt ergibt, wird die Rückstellung mit dem Barwert angesetzt, der sich zum Ende der Berichtsperiode durch
Abzinsung der künftigen Aufwendungen ergibt, die zur Erfüllung der Verpflichtung erwartet werden. Die Erhöhung des Barwerts,
die sich durch Zeitablauf ergibt, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sind die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt, die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem
Nutzen bei der Erfüllung jedoch nicht unwahrscheinlich, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit. Ferner wird eine
Eventualverbindlichkeit angegeben, sofern eine mögliche Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren
Existenz vom Eintreten oder Nichteintreten künftiger Ereignisse abhängt, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Konzerns
stehen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen tatsächliche und latente Steuern. Ertragsteuern in Zusammenhang mit
Sachverhalten, die außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, werden ebenfalls außerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst, entweder im übrigen Konzernergebnis oder direkt im Eigenkapital.
Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden für die laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in
dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird, und zwar auf der
Grundlage von Steuersätzen (und Steuervorschriften), die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Dabei
werden Richtlinien und Handhabungen berücksichtigt, die in den jeweiligen Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist.
Latente Steuern werden unter Anwendung des bilanzorientierten „temporary-Konzepts“ auf alle temporären Differenzen gebildet,
die sich zum Ende der Berichtsperiode als Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer
Schuld in der Bilanz und seiner bzw. ihrer steuerlichen Basis ergeben.
Latente Steuerverbindlichkeiten werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen gebildet, mit Ausnahme folgender Fälle:
▪
▪
latente Steuerverbindlichkeiten, die sich aus dem Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder dem erstmaligen Ansatz
eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall ergeben, der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern
noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst; und
latente Steuerverbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, bei denen der Zeitpunkt der
Umkehrung der temporären Differenz gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz
nicht in absehbarer Zukunft umkehren wird.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, vortragsfähige nicht genutzte Steuergutschriften
und steuerliche Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar
sein wird, das gegen die abzugsfähige temporäre Differenz, die nicht genutzten Steuergutschriften und die steuerlichen
Verlustvorträge verwendet werden kann, ausgenommen:
▪
der latente Steueranspruch stammt aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem
Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das
bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst; und
▪
in Bezug auf abzugsfähige temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen werden aktive
latente Steuern nur in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in
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absehbarer Zeit umkehren und ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre
Differenz verwendet werden kann.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem
es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um alle oder
einen Teil der aktiven latenten Steuern ausnutzen zu können. Nicht erfasste latente Steuern werden am Ende jedes
Berichtszeitraums überprüft und in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes
Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um alle oder einen Teil der aktiven latenten Steuern nutzen zu können.
Latente Steueransprüche und -schulden werden mit den Steuersätzen bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein
Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften)
verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung
der laufenden Steuererstattungsansprüche mit laufenden Steuerschulden besteht und sich die latenten Steuern auf das gleiche
Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.
Umsatzsteuer
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden mit ihrem Nettowert abzüglich der Umsatzsteuer ausgewiesen, mit
Ausnahme folgender Fälle:
▪
wenn die Umsatzsteuer aus dem Bezug von Vermögenswerten oder Dienstleistungen nicht von der Steuerbehörde erstattet
wird. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder als Teil der
Aufwendungen erfasst; oder
▪
Forderungen oder Verbindlichkeiten, die einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Der Netto-Betrag der von der Finanzbehörde zu erstattenden oder an die Finanzbehörde zu zahlenden Umsatzsteuer wird in der
Konzernbilanz unter den Forderungen oder Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Umsatzrealisierung
Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Überlassung von
Gütern sowie der Erbringung von Dienstleistungen an Kunden in Höhe der Gegenleistung, die er im Austausch für diese Güter
oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelösungen beinhalten oft auch Kombinationen aus dem Verkauf von Software und der
Erbringung von Schulungs- und Wartungs- oder weiterer Dienstleistungen. Wenn in dem Verkaufspreis einer Software-Lösung
ein Betrag für noch nicht erbrachte Leistungen bestimmt werden kann, wird dieser Betrag abgegrenzt und als Erlös über den
Zeitraum erfasst, in dem die Leistungen erbracht werden. Der abzugrenzende Betrag ergibt sich durch Allokation des
Transaktionspreises auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis ihrer Einzelveräußerungspreise. Sofern eine
Abnahme seitens des Kunden erforderlich ist, werden Umsatzerlöse bei Abnahme durch den Kunden oder nach vorherigem
Ablauf der Abnahmefrist vereinnahmt.
Neben diesen grundlegenden Kriterien bestehen spezifische Richtlinien bezüglich der Erlösrealisierung für jedes der
Hauptabsatzgebiete, nämlich (a) den Verkauf von zeitlich unbefristeten Nutzungsrechten an Softwarelösungen des Konzerns
(„Lizenzmodell”), (b) die zeitlich befristete Bereitstellung von Softwarelösungen des Konzerns als Software as a Service
(„Subscription Modell“), (c) den Verkauf von Softwarelösungen anderer Hersteller, (d) die Erbringung von Supportleistungen, (e)
die Erbringung von Service- und anderen Beratungsleistungen sowie (f) E-Commerce.
(a) Verkauf von Softwarelösungen im Lizenzmodell
Die Umsatzerlöse resultieren aus Lizenzgebühren, die aus dem Verkauf von nicht ausschließlichen, zeitlich unbefristeten
Nutzungsrechten an Softwarelösungen des Konzerns an Kunden erzielt werden. Die Erfassung der Erlöse erfolgt zu dem
Zeitpunkt, in dem der Kunde die Verfügungsgewalt über die erworbenen Softwarelizenzen erlangt hat. Aufgrund des
eingeräumten, zeitlich unbefristeten Rechts auf Nutzung der Software erlangt der Kunde die Verfügungsgewalt, sobald er Zugriff
auf die erworbenen Softwarelizenzen hat.
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In der Regel stellen wir Entgelte für Softwarelizenzen nach Vertragsschluss und erfolgter Lieferung in Rechnung. Im Rahmen von
Großaufträgen werden in Einzelfällen Zahlungspläne mit Kunden vereinbart.
(b) Verkauf von Softwarelösungen im Subscription Modell
Die Umsatzerlöse resultieren aus der Bereitstellung von Softwarelösungen zur befristeten Nutzung gegen eine laufende Gebühr.
Im Subscription Modell erbringen wir gegenüber den Kunden üblicherweise, neben der eigentlichen Bereitstellung der Software,
auch eine Reihe zusätzlicher Leistungen, wie insbesondere Update Services, Hotline Services oder Managed Services im
Zusammenhang mit dem Betrieb der Software und der IT-Infrastruktur. Derartige Vereinbarungen werden von uns regelmäßig als
Gewährung eines Rechts auf Zugang („right to access“) zu unserem geistigen Eigentum klassifiziert und wir erfassen die
Umsatzerlöse über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden.
Werden in Ausnahmefällen neben der zeitlich befristeten Bereitstellung von Software keine weiteren Leistungsverpflichtungen
vereinbart und ist nach vernünftigem Ermessen davon auszugehen, dass der Kunde auch nicht erwartet, dass wir während des
Zeitraums der Überlassung Aktivitäten durchführen die sich auf die bereitgestellte Software wesentlich auswirken, klassifizieren
wir die Vereinbarung als Gewährung eines Rechts auf Nutzung („right to use“) der Software mit Stand (in Form und Funktion)
zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung. In diesem Fall erfassen wir die Umsatzerlöse zeitpunktbezogen, sobald der Kunde Zugriff auf
die bereitgestellte Software hat.
In der Regel stellen wir Entgelte für die Überlassung von Software im Subscription Modell jährlich oder vierteljährlich im Voraus
in Rechnung. Die Entgeltvorauszahlungen stellen Vertragsverbindlichkeiten dar und werden unter den Umsatzabgrenzungen
ausgewiesen.
(c) Verkauf von Softwarelösungen anderer Hersteller
Einige Gesellschaften des Konzerns vermarkten neben den Softwarelösungen, an denen der RIB Konzern die ausschließlichen
Eigentumsrechte besitzt, auch Softwarelösungen anderer Hersteller, einschließlich diesbezüglicher Dienstleistungen. In diesen
Konstellationen differenzieren wir bei der Umsatzrealisation danach, ob wir als Prinzipal oder als Agent iSd IFRS 15.B34 ff. tätig
werden.
Als Agent werden wir regelmäßig tätig, wenn wir selbst keine Verfügungsgewalt über die Fremdsoftware oder die von einem
anderen Hersteller erbrachten Dienstleistungen erlangen und unsere Leistungsverpflichtung sich darauf beschränkt, den
Hersteller mit der Lieferung der Software oder der Erbringung einer spezifischen Dienstleistung an den Kunden zu beauftragen.
Diese Konstellation ist üblicherweise gegeben, wenn wir als sog. Value Added Reseller Softwarelösungen anderer Hersteller
vertreiben. In diesen Fällen erfassen wir lediglich den Teil der Gegenleistung des Kunden als Umsatz, der nach Abzug der an
den Hersteller zu leistenden Gebühr oder Provision verbleibt. Die Umsatzrealisierung erfolgt dabei zeitpunktbezogen, unabhängig
davon, ob der andere Hersteller dem Kunden ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software einräumt, die Software
dem Kunden befristet überlässt oder über welchen Zeitraum die Dienstleistung erbracht wird.
In der Regel stellen wir Entgelte für Leistungen, die wir als Agent erbracht haben, nach Vertragsabschluss und erfolgter Leistung
durch den Hersteller in Rechnung.
Sofern wir nicht als Agent, sondern als Prinzipal tätig werden, erfassen wir die Umsatzerlöse nach den allgemeinen, in den
anderen Abschnitten dargestellten Grundsätzen.
(d) Erbringung von Supportleistungen
Der Konzern erwirtschaftet Einnahmen aus der Erbringung von Supportleistungen an Kunden, die im Lizenzmodell zeitlich
unbefristete Softwarenutzungsrechte des Konzerns erworben haben. Die hierbei abgeschlossenen Vereinbarungen gestatten den
Kunden insbesondere die Inanspruchnahme von Hotline Services sowie die Nutzung der jeweils neuesten Softwareversionen.
Dabei fließt den Kunden der Nutzen aus den Supportleistungen gleichzeitig mit unserer Leistungserbringung zu. Der Konzern
erfasst die Erlöse aus der Erbringung von Supportleistungen nach der abgelaufenen Zeit anteilig über den Zeitraum der
Supportverträge.
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In der Regel stellen wir Entgelte für Wartungsleistungen jährlich oder vierteljährlich im Voraus in Rechnung. Die
Entgeltvorauszahlungen stellen Vertragsverbindlichkeiten dar und werden unter den Umsatzabgrenzungen ausgewiesen.
(e) Erbringung von Service- und anderen Beratungsleistungen
Der Konzern erbringt Service-Leistungen zur Unterstützung seiner Kunden bei der Implementierung von Software. Diese
Leistungen basieren üblicherweise auf Projektvereinbarungen mit Kunden, in denen Preise und Zeitrahmen für die
Leistungserbringung vereinbart sind. Außerdem erbringt der Konzern Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Planung
und Steuerung von Bau- und Infrastrukturprojekten. Der Konzern erfasst Erlöse aus der Erbringung von Service- und anderen
Beratungsleistungen grundsätzlich über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht wurden.
Sofern mit den Kunden Werkverträge geschlossen werden, werden die Umsatzerlöse aus diesen Vereinbarungen über den
Zeitraum nach der Methode der Teilgewinnrealisierung (percentage-of-completion-Methode) erfasst. Basis hierfür bildet das
Verhältnis der bislang angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten Gesamtkosten, die erforderlich sind, um die Projekte
abzuschließen. Sobald es wahrscheinlich wird, dass die Gesamtkosten eines Vertrags die Gesamterlöse übersteigen, werden die
erwarteten Verluste sofort als Aufwand erfasst. Die Bestimmung des Leistungsfortschritts anhand der zuvor beschriebenen
Methode führt zu einem getreuen Bild der Übertragung der Leistungen auf den Kunden, da es sich bei den relevanten Kosten
insbesondere um interne Personalkosten sowie Kosten für externe Unternehmen handelt, die die vereinbarten Leistungen
erbringen. Bei der Ermittlung der voraussichtlich erforderlichen Gesamtkosten berücksichtigen wir unsere Erfahrungen aus
ähnlichen, bereits abgeschlossenen Projekten.
In der Regel stellen wir Entgelte für Service- und andere Beratungsleistungen nach Erbringung der Leistung oder auf Basis von
vertraglichen Zahlungsplänen in Rechnung. Erhaltene Entgeltvorauszahlungen stellen dabei Vertragsverbindlichkeiten dar und
werden unter den Umsatzabgrenzungen ausgewiesen, soweit sie nicht im Rahmen der Anwendung der percentage-of-
completion-Methode mit den Vertragsvermögenswerten saldiert angesetzt werden.
(f) Verkauf von Handelsware
In dem im Berichtsjahr aufgegebenen Geschäftssegment xTWO (E-Commerce) erzielte der Konzern Umsatzerlöse durch den
Handel mit Baustoffen, insbesondere im Sanitärbereich. Diese Erlöse wurden erfasst, nachdem die bestellten Waren geliefert
wurden. Zu diesem Zeitpunkt hat der Konzern seine Leistungsverpflichtungen erfüllt. Rückgaberechte der Kunden wurden
berücksichtigt, in dem die Umsatzerlöse um eine auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzte Retourenquote gekürzt wurden.
In der Regel stellten wir Entgelte für Handelsware nach erfolgter Lieferung in Rechnung. Soweit wir Anzahlungen auf erhaltene
Bestellungen vereinnahmten, werden diese Vertragsverbindlichkeiten unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Der Konzern hat das Geschäftssegment xTWO (E-Commerce) im Berichtsjahr veräußert.
(g) Signifikante Finanzierungskomponente
Sofern die Zeitspanne zwischen der Übertragung der zugesagten Güter und Dienstleistungen auf den Kunden und dem
vereinbarten Zahlungszeitpunkt mehr als ein Jahr beträgt, berücksichtigen wir die Finanzierungskomponente bei der Bestimmung
des Transaktionspreises der übertragenen Güter und Dienstleistungen. Aus der Finanzierungskomponente resultierende
Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.
(h) Zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrags
Hinsichtlich der Aktivierung von zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung machen wir von der Erleichterungsvorschrift
Gebrauch und erfassen diese direkt als Aufwand, da der Abschreibungszeitraum dieser Kosten regelmäßig nicht den
Abschreibungszeitraum von einem Jahr übersteigt. Diese Kosten sind von untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz-
und Vermögenslage des Konzerns.
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(i) An Kunden zu zahlende Gegenleistungen
In einzelnen Fällen kommt es vor, dass der Konzern zur Förderung des Verkaufs der eigenen Produkte und Leistungen Zahlungen
an Kunden leistet. Diese Zahlungen werden grundsätzlich als Verringerung des Transaktionspreises und damit auch der Erlöse
erfasst, es sei denn, die Zahlung an den Kunden erfolgt im Austausch für ein vom Kunden auf den Konzern übertragenes,
eigenständig abgrenzbares Gut oder eine solche Dienstleistung. Im Berichtsjahr hat der Konzern eine strategische Partnerschaft
mit der Schweizer SoftwareONE Holding AG (i.F. SoftwareONE) zum globalen Vertrieb der MTWO Plattform begründet. Wir
verweisen auf die diesbezüglichen Erläuterungen in Abschnitt A.3.3. des Konzernlageberichts. Auf Grundlage der Vereinbarungen
in dem Kooperationsvertrag mit SoftwareONE hat der Konzern im Berichtsjahr eine Setup-Fee in Höhe von 8,1 Mio. € (10,0 Mio.
USD) an SoftwareONE bezahlt, die nach den Regelungen für an Kunden zu zahlende Gegenleistungen bilanziert wurde. Wegen
der hiermit verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen verweisen wir auf die Erläuterungen in nachfolgender
Textziffer (5) (g).
(j) Vertragssalden
Vertragsvermögenswerte aus der Erfüllung von vertraglichen Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Werkverträgen sowie vor
Entstehung eines unbedingten Anspruchs auf Erhalt der Gegenleistung werden unter den sonstigen nicht finanziellen
Vermögenswerten ausgewiesen.
Vertragsverbindlichkeiten betreffen den Posten Umsatzabgrenzungen sowie die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen,
welche unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst werden. Die Umsatzabgrenzungen beinhalten Umsatzerlöse sowie – in
Einzelfällen – andere Erträge aus Leistungen des Konzerns, welche bereits an Kunden fakturiert oder von Kunden bezahlt wurden,
die jedoch noch nicht ertragswirksam erfasst werden konnten, da die Leistungen zum Ende der Berichtsperioden noch nicht
erbracht waren.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn es hinreichend sicher ist, dass die Zuwendungen gewährt und alle
damit verbundenen Bedingungen eingehalten werden. Wenn der Zuschuss eine Aufwandsposition betrifft, wird er planmäßig im
Gewinn oder Verlust erfasst, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen die Gesellschaft die entsprechenden Beträge, die die
Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt.
Fremdwährungen
Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt, der funktionalen Währung und zugleich Berichtswährung des Konzerns. Jedes
Unternehmen innerhalb des Konzerns (Konzernunternehmen) legt seine eigene funktionale Währung fest. In den
Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung
des Konzernunternehmens (Fremdwährung) lauten, mit dem am Tag der Transaktion gültigen Wechselkurs umgerechnet.
Monetäre Posten in Fremdwährung werden am Ende des Berichtszeitraums mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag in die funktio-
nale Währung umgerechnet. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht-monetäre
Posten, deren Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit den Wechselkursen der ursprünglichen
Transaktion bewertet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit
dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts umgerechnet.
Die funktionalen Währungen der ausländischen Konzernunternehmen lauten teilweise auf andere Währungen als Euro. Zum
Ende des Geschäftsjahres werden die Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen mit den Wechselkursen am
Bilanzstichtag in die Berichtswährung der Gesellschaft umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mittels des gewogenen
Durchschnittskurses des Geschäftsjahres umgerechnet. Die sich hierbei ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im
übrigen Konzernergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage angesammelt.
Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden die sich hieraus ergebenden Bestandteile des übrigen
Konzernergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Sämtliche aus dem Erwerb ausländischer Geschäftsbetriebe entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sämtliche
Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, werden als Vermögenswerte
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und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Hieraus resultierende
Umrechnungsdifferenzen werden im übrigen Konzernergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage angesammelt.
Leistungen an Arbeitnehmer
(a) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
In dem Konzern bestehen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter.
Die in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne sind mit dem Barwert der
leistungsorientierten Verpflichtung zum Konzernbilanzstichtag angesetzt.
Die leistungsorientierten Verpflichtungen werden durch unabhängige Versicherungsmathematiker nach der
Anwartschaftsbarwertmethode berechnet. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wird ermittelt, indem die
erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz abgezinst werden, welcher der Verzinsung von hochwertigen
festverzinslichen Wertpapieren / Unternehmensanleihen entspricht, die auf die Währung lauten, in der die Leistungen bezahlt
werden und die hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten den Pensionsverpflichtungen entsprechen. Gemäß IAS 19 werden die
„Neubewertungen (remeasurements)“ sofort bei Entstehen im übrigen Konzernergebnis erfasst. Neubewertungen umfassen alle
versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Entwicklung der Verpflichtung. Weiterhin beinhalten sie
Planabgeltungen, die von vornherein im Leistungsplan vorgesehen waren, soweit sie von den rechnerisch erwarteten Beträgen
abweichen.
Die Position Neubewertungen besteht gemäß IAS 19 aus:
▪
▪
▪
versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten zzgl.
dem Teil des tatsächlichen Ertrags aus Planvermögen, der die unterstellte Verzinsung des Planvermögens übersteigt zzgl.
der Änderung einer Vermögenswertbegrenzung (asset ceiling), soweit sie von der unterstellten Verzinsung abweicht.
Der leistungsorientierte Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach den Regelungen des IAS 19 in (i) den
Dienstzeitaufwand sowie (ii) den Netto-Finanzierungsaufwand oder -ertrag.
Der Dienstzeitaufwand beinhaltet hierbei den laufenden Dienstzeitaufwand, also den Aufwand für die in der Berichtsperiode neu
hinzuverdienten Leistungen, alle Effekte aus Planänderungen, die auf zurückliegende Dienstzeiten entfallen, und alle Effekte aus
Plankürzungen.
Unter dem Begriff der Plankürzungen ist gemäß IAS 19 die Reduzierung der Anzahl der Versorgungsberechtigten zu
subsumieren. Des Weiteren werden im Dienstzeitaufwand Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen berücksichtigt, soweit sie nicht
bereits im Plan vorgesehen und nicht in den Prämissen berücksichtigt waren.
Zur Ermittlung der Nettozinsen wird der Bilanzansatz (i. d. R. also die Differenz aus Verpflichtung und Planvermögen), korrigiert
um unterjährige Zahlungen, mit dem für die Bewertung der Pensionsverpflichtung zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz
verzinst.
Für beitragsorientierte Pläne bezahlt der Konzern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger
Basis Beiträge an öffentlich oder privat verwaltete Rentenversicherungsträger. Der Konzern hat nach Zahlung der Beiträge keine
weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei ihrer Fälligkeit erfolgswirksam als Ausgaben für Leistungen an
Arbeitnehmer erfasst. Beitragsvorauszahlungen werden als Vermögenswerte abgegrenzt, soweit ein Erstattungsanspruch vorliegt
oder sich künftige Beitragszahlungen ermäßigen.
(b) Sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei diesen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um leistungsorientierte Pläne, auf deren
Grundlage Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses pauschale Abfindungszahlungen erhalten. Die Höhe der
Abfindungszahlungen richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und hängt darüber hinaus davon ab, ob die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Mitarbeiter oder durch den Arbeitgeber erfolgt.
Für Verpflichtungen aus den leistungsorientierten Plänen wird eine Rückstellung angesetzt, sobald dem Mitarbeiter ein Anspruch
eingeräumt wurde, dem sich der Konzern nicht mehr entziehen kann. Bei der Bewertung der Verpflichtungen wurde eine
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kurzfristige Erfüllung unterstellt. Die Rückstellungen wurden daher in Höhe der nicht abgezinsten, erwarteten Mittelabflüsse
angesetzt. Die im Berichtszeitraum erfasste Veränderung der Rückstellungen wurde in voller Höhe als Dienstzeitaufwand erfasst.
(c) andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Bei den anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer handelt es sich um Abfertigungsverpflichtungen im Rahmen von
Arbeitnehmer Entlassungen und Austritten. Die Höhe der Verpflichtung ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und
beträgt nach 3-jähriger Dienstzeit zwei Monatsgehälter, nach 5-jähriger Dienstzeit drei Monatsgehälter bis zu maximal zwölf
Monatsgehälter bei einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit. Die Zahlung wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe
von max. drei Monatsgehältern sofort fällig. Ein darüberhinausgehender Anspruch des Mitarbeiters, d. h. ab dem vierten
Monatsgehalt, ist ab dem vierten Monatsersten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen.
Die Abfertigungsverpflichtungen wurden zum Abschlussstichtag versicherungsmathematisch mittels PUC-Methode (Projected
Unit Credit Method) bewertet. Als Bewertungsbasisparameter wurden das jeweilige Alter der Mitarbeiter, die Restdienstzeit, das
Eintrittsdatum und die Höhe des Gehalts berücksichtigt.
Zur Abdeckung der Abfertigungsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die hieraus
resultierenden Ansprüche werden mit dem Rückkaufswert zum Abschlussstichtag bewertet. Soweit die Versicherungen
zugunsten der anspruchsberechtigten Personen verpfändet wurden, werden die Verpflichtungen mit den Ansprüchen verrechnet.
(d) Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem sie entstanden sind. Eine Urlaubsrückstellung
wird in Höhe der geschätzten Resturlaubsverpflichtung auf Basis der erbrachten Leistungen der Arbeitnehmer zum Ende des
Geschäftsjahres gebildet.
(e) Anteilsbasierte Vergütungen
Anteilsbasierte Vergütungen umfassen Vergütungspläne, deren Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfolgt. Die
beizulegenden Zeitwerte werden am Tag der Gewährung ermittelt. Die Bewertung erfolgte bis einschließlich des Geschäftsjahres
2019 anhand einer Monte-Carlo-Simulation. Seit dem Geschäftsjahr 2020 wird das Binomialmodell verwendet. Eine
Neubewertung des beizulegenden Zeitwertes für Vergütungspläne, deren Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfolgt, findet
in nachfolgenden Perioden nicht statt. Der bei Ausgabe der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird mit einem korrespondierenden Anstieg der Kapitalrücklage
erfolgswirksam als Personalaufwand über den Zeitraum erfasst, in dem der Anspruch der Mitarbeiter auf die Rechte unverfallbar
wird. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die tatsächliche Anzahl der Eigenkapitalinstrumente wiederzugeben,
die letztlich durch die Mitarbeiter ausübbar werden.
Weitere Einzelheiten zu unseren anteilsbasierten Vergütungen sind in Textziffer (31) aufgeführt.
Dividenden
Dividenden, die von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und bekannt gemacht wurden, werden als
Verbindlichkeiten erfasst.
5. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung der Finanzberichterstattung erfordert seitens der Geschäftsführenden Direktoren die Vornahme von Beurteilungen,
Schätzungen und Annahmen, welche die ausgewiesenen Erlöse, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die
Angaben zu Eventualverbindlichkeiten zum Ende des Berichtzeitraums beeinflussen. Die Ungewissheit bezüglich dieser
Annahmen und Schätzungen kann dazu führen, dass in Zukunft wesentliche Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten notwendig werden.
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Anlage 1
Ermessensentscheidungen
Bei Anwendung der Konzernrechnungslegungsgrundsätze haben die Geschäftsführenden Direktoren folgende
Ermessensentscheidungen zu treffen, die neben der Ermittlung von Schätzwerten wesentlichen Einfluss auf die ausgewiesenen
Beträge hatten:
Aktivierte Entwicklungskosten
Die Geschäftsführenden Direktoren haben bei der Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Aktivierung von
Entwicklungskosten vorliegen, Ermessensentscheidungen zu treffen. Dies ergibt sich zwangsläufig daraus, dass der künftige
wirtschaftliche Erfolg einer jeden Produktentwicklung mit Unsicherheiten behaftet ist und aus Sicht des Zeitpunkts der Aktivierung
künftige technische Probleme nicht ausgeschlossen werden können. Die Entscheidungen werden auf Grundlage der besten, zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Informationen getroffen. Darüber hinaus werden alle internen
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung neuer Produkte permanent durch die Geschäftsführenden
Direktoren überwacht.
Schätzungsunsicherheiten
Die wesentlichen zukunftsbezogenen Annahmen sowie andere wesentliche Ursachen von Schätzungsunsicherheiten, die ein
erhebliches Risiko in sich tragen, innerhalb der nächsten Geschäftsjahre wesentliche Anpassungen der Buchwerte von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verursachen zu können, werden im Folgenden erörtert:
(a) Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen
Die Zugangsbewertung von im Rahmen von Erstkonsolidierungen angesetzten Vermögenswerten und Schulden sowie deren
Folgebewertung basiert zu wesentlichen Teilen auf Schätzgrößen, die aus Annahmen über unsichere künftige Entwicklungen
abgeleitet werden.
Ermessensentscheidungen sind hierbei insbesondere bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten wie
Kundenbeziehungen oder erworbenen Technologien zu treffen, die im Rahmen der Bilanzierung der Unternehmenserwerbe
identifiziert und erstmalig angesetzt werden. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte erfolgt
regelmäßig unter Anwendung einkommensbasierter Bewertungsverfahren. Im Rahmen der Bewertung sind zukünftige
Zahlungsströme zu prognostizieren und mit angemessenen Zinssätzen auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Sofern die
tatsächliche zukünftige Entwicklung von den bei der Bewertung zugrunde gelegten Erwartungen und Annahmen abweicht, können
sich Belastungen der Gewinn- und Verlustrechnung durch Abschreibungen ergeben.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen, d.h. in Fällen, bei denen der Konzern Beherrschung über ein erworbenes
Unternehmen erlangt, an dem er zuvor bereits einen Eigenkapitalanteil hielt, ist der zuvor gehaltene Anteil zu dem im
Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten. Unterschiede zwischen dem Buchwert der zuvor
gehaltenen Anteile und ihrem beizulegenden Zeitwert sind als Gewinn bzw. als Verlust zu erfassen. Die Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts erfolgt regelmäßig unter Anwendung einkommensbasierter Bewertungsverfahren und ist daher mit den
in vorstehendem Absatz beschriebenen Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten verbunden.
(b) Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern überprüft jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte und die noch nicht nutzungsbereite selbst erstellte Software
eine Wertminderung erlitten haben. Andere nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung überprüft, wenn
Ereignisse oder eine Änderung der Umstände darauf hindeuten, dass der erzielbare Betrag den Buchwert nicht mehr deckt. Die
erzielbaren Beträge werden als höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und
Nutzungswert ermittelt. Die Berechnungen dieser Beträge basieren auf Schätzwerten und Ermessensentscheidungen. Wegen
Einzelheiten zu den wesentlichen Annahmen und Schätzgrößen bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder
Firmenwerte verweisen wir auf die Textziffer (18).
Ermessensentscheidungen der Geschäftsführenden Direktoren sind im Bereich der Wertminderung von Vermögenswerten
insbesondere erforderlich bei der Beurteilung: (i) ob ein Ereignis eingetreten ist, das darauf hindeutet, dass die Werte der
betroffenen Vermögenswerte nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt sind; (ii) ob der Buchwert eines Vermögenswerts
durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, der sich als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich
Verkaufskosten und Nutzungswert ergibt, die unter der Annahme der weiteren betrieblichen Nutzung des Vermögenswerts
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Anlage 1
ermittelt werden; (iii) ob bei der Prognose der künftigen Zahlungsströme angemessene Grundannahmen getroffen wurden,
einschließlich der Frage, ob die prognostizierten Zahlungsströme mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert wurden.
Änderungen der von den Geschäftsführenden Direktoren bei der Beurteilung der Wertminderungen getroffenen Annahmen
einschließlich der Annahmen zu den im Rahmen der Planung und Diskontierung der Zahlungsströme verwendeten Zinssätze und
Wachstumsraten können den im Rahmen des Wertminderungstests ermittelten Barwerts erheblich beeinflussen und sich damit
auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Wesentliche nachteilige Änderungen in der geplanten Leistung und den
daraus resultierenden prognostizierten Zahlungsströmen können eine Belastung der Gewinn- und Verlustrechnung durch eine
Abschreibung erforderlich machen.
(c) Abschreibungen auf Forderungen
Die Abschreibungen auf Forderungen wurden auf Grundlage von Werthaltigkeitsbeurteilungen ermittelt. Die Beurteilung der
Wertminderung von Forderungen beinhaltet die Verwendung von Schätzwerten und Ermessensentscheidungen. Bei der
Bewertung eingetretener und erwarteter Forderungsverluste ist unter Verwendung verfügbarer aktueller und historischer
Informationen sowie auf Grundlage zukunftsbezogener Erwartungen das Ausfallrisiko zu bewerten, wonach der Zahlungseingang
des vollen Rechnungsbetrags nicht mehr wahrscheinlich ist. Wertgeminderte Forderungen werden in Höhe des eingetretenen
oder erwarteten Forderungsverlusts aufwandswirksam abgeschrieben. Sofern die tatsächlichen Ereignisse oder künftige
Erwartungen von den ursprünglichen Schätzungen abweichen, können diese Differenzen die Buchwerte der Forderungen
beeinflussen und damit in dem Geschäftsjahr, in dem die Schätzung geändert wird, zu Wertminderungsverlusten führen.
(d) Bewertung von derivativen Finanzverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben
Aufgrund des Zukunftsbezugs der Höhe der Gegenleistung ist die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen
Finanzverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben unabdingbar mit Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
verbunden. Bezüglich der Bewertung verweisen wir auf die Erläuterungen in den Textziffern (40) und (45).
(e) Ertragsteuern
Der Konzern unterliegt dem Ertragsteuerrecht mehrerer Finanzverwaltungen. Die Bestimmung des auf den Berichtszeitraum
entfallenden Ertragsteueraufwands erfordert die Berücksichtigung internationaler steuerrechtlicher Regelungen und beinhaltet
wesentliche Ermessensentscheidungen. Bei einer Vielzahl von Geschäftsvorfällen und Berechnungen ist die endgültige
Steuerbelastung unsicher. Auf Grundlage einer Einschätzung darüber, ob nach Beurteilung der jeweiligen Finanzverwaltungen
und Finanzgerichte mit Steuerzahlungen zu rechnen ist, setzt der Konzern entsprechende Verbindlichkeiten an. Sofern künftig
der tatsächliche Steueraufwand von den errechneten ursprünglich angesetzten Beträgen abweicht, werden diese Differenzen in
der betreffenden Periode den Steueraufwand und die Steuerrückstellungen bzw. -erstattungsansprüche beeinflussen.
Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit bestimmten temporären Differenzen und steuerlichen Verlusten werden gebildet,
wenn die Geschäftsführende Direktoren erwarten, dass zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich verfügbar sein werden,
gegen die die temporären Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können. Wenn die tatsächlichen
Ergebnisse von den ursprünglichen Schätzungen abweichen, werden diese Differenzen Auswirkungen auf die Bildung von aktiven
latenten Steuern und den Steueraufwand in der Periode haben, in der solche Schätzungen verändert werden.
(f) Umsatz- und Ertragsrealisierung
Bei der ergebniswirksamen Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden sowie – in Einzelfällen – von anderen Erträgen aus
Leistungen des Konzerns, ist es notwendig den jeweiligen Transaktionspreis zu bestimmen und diesen auf die einzelnen
Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Ermessensentscheidungen sind sowohl bei der Bestimmung des Transaktionspreises als
auch bei dessen Allokation zu treffen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Transaktionspreis zu schätzen ist, weil variable
Gegenleistungen vereinbart wurden. Derartige Sachverhalte kommen bei dem Verkauf von Softwarelizenzen in Einzelfällen vor,
wenn sich der Konzern vertraglich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Lizenzen zu liefern, dem Kunden jedoch darüber hinaus
das Recht einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Lizenzen oder Dienstleistungen kostenlos oder mit einem
Preisnachlass zu beziehen. In derartigen Fällen wird der Transaktionspreis unter Verwendung der Erwartungswertmethode oder
der Methode des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Bei dieser Entscheidung wählen wir jeweils den Ansatz, durch den die
dem Konzern zustehende Gegenleistung am verlässlichsten geschätzt wird.
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Anlage 1
Für die Allokation des Transaktionspreises ermitteln wir die Einzelveräußerungspreise, die den Leistungsverpflichtungen
zugrunde liegen. Die Ermittlung der Einzelveräußerungspreise erfordert Ermessensentscheidungen. Dabei greifen wir auf
entsprechende Preise der Vergangenheit zurück, soweit es sich um Leistungsverpflichtungen handelt, die sich nicht wesentlich
zwischen den Kunden unterscheiden und ausreichend vergleichbar sind. Dies betrifft in der Regel Leistungsverpflichtungen im
Zusammenhang mit der Erbringung von Supportleistungen sowie Service- und sonstigen Beratungsleistungen. Bei
Leistungsverpflichtungen, deren Preise sich wesentlich zwischen den Kunden unterscheiden und nicht ausreichend vergleichbar
sind, verteilen wir den Transaktionspreis in der Regel nach dem Residualwertansatz. Diese Methode betrifft in der Regel
Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Software im Lizenzmodell.
Daneben ist die Ausübung von Ermessen auch bei der Bestimmung erforderlich, ob Umsatzerlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt
oder über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen sind. Dies ist beispielsweise im Rahmen von Serviceleistungen bei
umfangreichen Implementierungsprojekten erforderlich. Bei solchen Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten
Zeitraum erfüllt werden, üben wir auch bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts Ermessen aus. Unter Anwendung der
Percentage-of-Completion-Methode müssen dabei u.a. die Gesamtkosten zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung geschätzt
werden.
Die Schätzung der ausstehenden Leistungsverpflichtungen des Konzerns ist mit Ermessensausübungen verbunden, da künftige
Vertragsänderungen zu berücksichtigen sind. Insbesondere Laufzeit und Zeitpunkt von Vertragsverlängerungen sind dabei auf
Grundlage von Erfahrungswerten der Vergangenheit zu berücksichtigen. Daneben wird der Betrag der ausstehenden
Leistungsverpflichtungen durch Wechselkursschwankungen beeinflusst.
(g) An Kunden zu zahlende Gegenleistungen
Bei der Bilanzierung von an Kunden zu zahlenden Gegenleistungen ist zunächst zu entscheiden, ob die Zahlung im Austausch
für ein vom Kunden auf das Unternehmen übertragenes eigenständiges Gut oder eine solche Dienstleistung erfolgt. Diese
Beurteilung ist mit Ermessensausübungen verbunden.
Sofern die Gegenleistung des Kunden nicht als eigenständiges Gut oder Dienstleistung beurteilt wird, ist die an den Kunden zu
zahlende Gegenleistung als eine Verringerung des Transaktionspreises und damit grundsätzlich der Umsatzerlöse mit dem
Kunden zu erfassen. In diesem Fall können weitere Ermessensentscheidungen und Schätzungen erforderlich werden,
insbesondere, wenn eine an den Kunden bezahlte Gegenleistung in Zusammenhang mit in künftigen Perioden erwarteten
Umsatzerlösen steht, auf deren Entstehung der Konzern keinen vertraglichen Anspruch hat und deren Höhe nicht verlässlich
bestimmt werden kann. In diesem Fall ist auf Grundlage einer zukunftsbezogenen Bewertung zu beurteilen, ob und ggf. in welcher
Höhe die bezahlte Gegenleistung als Vermögenswert in der Bilanz angesetzt oder anderenfalls zu Lasten des Ergebnisses
aufwandswirksam erfasst wird.
Im Berichtsjahr waren die vorstehenden Fragestellungen anlässlich der Begründung einer strategischen Partnerschaft mit der
Schweizer SoftwareONE Holding AG (i.F. SoftwareONE) von wesentlicher Bedeutung für unseren Konzernabschluss. (Bezüglich
des Gegenstands der strategischen Partnerschaft mit SoftwareONE verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Erläuterungen in
Abschnitt A.3.3. des Konzernlageberichts.)
Auf Grundlage des Kooperationsvertrags hat der Konzern im Dezember 2020 eine Setup-Fee in Höhe von 8,1 Mio. €
(10,0 Mio. USD) an SoftwareONE bezahlt, die nicht als Entgelt für ein eigenständiges Gut oder eine solche Dienstleistung beurteilt
wurde. Die gemeinsam mit SoftwareONE verabschiedete Business-Planung sieht vor, dass SoftwareONE in den Jahren 2021 bis
2023 unser Produkt MTWO vermarktet, sodass wir bei planmäßiger Entwicklung entsprechende Umsatzerlöse erzielen werden.
Allerdings ist die Entstehung dieser zukünftigen Umsatzerlöse nicht hinreichend sicher, sodass wir auf Grundlage einer
detaillierten Bewertung zu dem Ergebnis gekommen sind, von der geleisteten Setup-Fee in Höhe von 8,1 Mio. € in der Bilanz
zum 31.12.2020 einen Teilbetrag in Höhe von 1,9 Mio. € als Vermögenswert anzusetzen und den darüberhinausgehenden
Teilbetrag von 6,2 Mio. € zu Lasten des Ergebnisses zu erfassen. Da der Konzern im Geschäftsjahr 2020 auf Grundlage des
Kooperationsvertrags mit SoftwareONE noch keine Umsatzerlöse erfasst hat, wäre es nach unserer Beurteilung nicht sachgerecht
gewesen, die Erfassung des aufwandswirksamen Teils der Setup-Fee zu Lasten der Umsatzerlöse vorzunehmen. Da es sich um
eine Vorleistung zum Aufbau eines neuen Vertriebsweges handelt, haben wir den Betrag von 6,2 Mio. € als Vertriebsaufwand
erfasst.
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Anlage 1
(h) Ansatz und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Aufgrund des Zukunftsbezugs ist
sowohl die Entscheidung über den Ansatz einer Rückstellung als auch die Bewertung der Rückstellung mit
Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten verbunden.
6. Änderungen des Konsolidierungskreises
Der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2020 hat sich gegenüber dem Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2019 wie
folgt geändert:
Inland
0
Ausland
9
Vollkonsolidierung von Gesellschaften im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen
Vollkonsolidierung von neu gegründeten Gesellschaften
0
0
Im Berichtsjahr erstmalig vollkonsolidierte Gesellschaften
0
4
9
1
Im Berichtsjahr entkonsolidierte bzw. verschmolzene Gesellschaften
Im Juni 2020 wurden sämtliche betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände und Schulden des Geschäftssegments xTWO (E-
Commerce) von der Tochtergesellschaft xTWO GmbH, Hungen, an die Tochtergesellschaft xTWOmarket GmbH, Hungen,
veräußert. Die Veräußerung erfolgte im Rahmen eines sog. Asset Deals im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Neben den
Vermögensgegenständen und Schulden des Geschäftssegments xTWO (E-Commerce) sind in diesem Zusammenhang
sämtliche Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes gem. § 613a BGB auf die xTWOmarket GmbH, Hungen, übergegangen. In diesem
Zusammenhang änderte die xTWO GmbH ihre Firma in RIB Deutschland GmbH und die xTWOmarket GmbH firmierte um in
xTWO GmbH.
Mit Vertrag vom 03.08.2020 hat der Konzern sämtliche Anteile an der xTWO GmbH (vormals: xTWOmarket GmbH) veräußert.
Der Kaufpreis betrug 1.300 Tsd. € und wurde im September 2020 vollständig vereinnahmt. Aufgrund der Veräußerung seiner
Beteiligung hat der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verloren, sodass die xTWO GmbH (vormals:
xTWOmarket GmbH) zum 31.08.2020 entkonsolidiert wurde. Der Buchwert des abgegangenen Nettovermögens betrug zum
Zeitpunkt der Entkonsolidierung rd. 2.093 Tsd. € und beinhaltete den Geschäfts- oder Firmenwert des Geschäftssegments xTWO
(E-Commerce) in Höhe von 689 Tsd. €, der in diesem Zusammenhang vollständig abgegangen ist. Aus der Entkonsolidierung
resultiert für den Konzern ein Verlust in Höhe von rd. 793 Tsd. €. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu aufgegebenen
Geschäftsbereichen in Textziffer (9).
Bezüglich weiterer Erläuterungen zu den Unternehmenszusammenschlüssen sowie den sich daraus ergebenen Auswirkungen
auf den Konzernabschluss verweisen wir auf Textziffer (7).
Eine Übersicht aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Absatz 2 HGB
ist in Textziffer (50) dargestellt.
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Anlage 1
7. Unternehmenszusammenschlüsse
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern insgesamt drei Unternehmenserwerbe getätigt. Hiervon ist aus unserer Sicht der
Unternehmenserwerb Beijing Bochao Software Co., Ltd., Peking/Volksrepublik China (i.F. Bochaosoft) mit einem Kaufpreis von
25,2 Mio. € wesentlich für die Darstellung des Abschlusses und wird deshalb nachfolgend erläutert. Daneben wurden im
Berichtszeitraum die Unternehmen Integration Technologies Corp., Puerto Rico (i.F. Intech) und die bisher als At Equity bilanzierte
Gesellschaft Winjit Technologies Private Limited, Satpur Nashik/Indien (i.F. Winjit) erworben. Die hierfür vereinbarten Kaufpreise
betragen insgesamt 6,4 Mio. €.
A. Unternehmenserwerb Bochaosoft
a) Übertragene Gegenleistung
Mit Vertrag vom 09.06.2020 hat der Konzern 51% der Anteile an der Beijing Bochao Times Software Co., Ltd.,
Peking/Volksrepublik China (i.F. „Bochaosoft“ oder „Bochao“), erworben. Erwerbszeitpunkt war der 06.07.2020, aus
Vereinfachungsgründen wird Bochaosoft seit dem 01.07.2020 in den Konzernabschluss einbezogen. Die Höhe der Gegenleistung
für den Erwerb der Anteile beträgt rd. 25.211 Tsd. € (199,7 Mio. CNY). Dabei handelt es sich um einen Kaufpreis, der durch
Überweisung liquider Mittel zu erbringen ist. Ein Teilbetrag iHv rd. 22.106 Tsd. € wurde unmittelbar nach dem Erwerbszeitpunkt
bezahlt. Die weiteren Kaufpreisraten sind im Juni 2021 und – bei Erreichung vertraglich vereinbarter Erfolgsziele – im Juni 2022
zur Zahlung fällig. Sofern die Erfolgsziele nicht erreicht werden, mindert sich der vorstehend genannte Kaufpreis um rd. 1.029
Tsd. €.
Hinsichtlich der weiteren Geschäftsanteile von 49% haben wir mit den verbliebenen Gesellschaftern bedingte
Erwerbsverpflichtungen und -rechte vereinbart. Danach sind wir verpflichtet, diese Geschäftsanteile im Jahr 2022 zu erwerben,
sofern Bochaosoft in den Jahren 2020 und 2021 vereinbarte Ergebnisziele nicht unterschreitet. Der Kaufpreis der weiteren
Geschäftsanteile richtet sich dann nach dem Unternehmenswert von Bochaosoft, der nach einem Multiplikatorverfahren auf
Grundlage der Ergebnisse von Bochaosoft zu berechnen ist. Dabei wurde der Unternehmenswert auf einen Höchstbetrag von rd.
88,4 Mio. € (700 Mio. CNY) begrenzt, so dass sich für die Geschäftsanteile von 49% ein maximaler Kaufpreis von rd. 43,3 Mio. €
(343 Mio. CNY) ergeben kann. Wir gehen davon aus, dass die vereinbarten Zielwerte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
erreicht werden können, sodass die Verpflichtung zum bedingten Erwerb der weiteren Geschäftsanteile von 49 % für den Konzern
eine finanzielle Verbindlichkeit begründet, die in Höhe des Barwerts des Ausübungspreises von rd. 40.115 Tsd. € (319.320 Tsd.
CNY) angesetzt und aus dem Eigenkapital umgegliedert wurde.
Sofern die Voraussetzungen der Erwerbsverpflichtung nicht erfüllt werden, besitzt der Konzern eine Kaufoption für die weiteren
Geschäftsanteile von 49%, d.h. in diesem Fall sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Geschäftsanteile zu erwerben.
Die Kaufoption kann von uns in zwei Tranchen in den Jahren 2022 und 2023 ausgeübt werden. Die Optionspreise richten sich
ebenfalls nach dem, mittels Multiplikatorverfahren ermittelten Unternehmenswert von Bochaosoft.
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Anlage 1
b) Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Bochaosoft stellen sich wie folgt dar:
Beizulegender Zeitwert
Angaben in Tsd. €
01.07.2020
31.540
232
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Nutzungsrechte
1.761
2.120
52
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
6.926
3.901
Summe identifizierbarer Vermögenswerte
46.532
Passive latente Steuern
3.354
667
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Leasingverbindlichkeiten
1.834
3.920
Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Summe identifizierbarer Schulden
Identifizierbares Nettovermögen
9.775
36.757
Die immateriellen Vermögenswerte von insgesamt 31.540 Tsd. € entfallen im Wesentlichen auf die von Bochaosoft entwickelten
Softwareprodukte (15.032 Tsd. €) sowie auf bestehende Kundenverträge und die damit verbundenen Kundenbeziehungen
(15.821 Tsd. €).
Zum Erwerbszeitpunkt bestand keine Differenz zwischen dem Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und ihrem beizulegenden Zeitwert.
c) Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst:
Tsd. €
Übertragene Gegenleistung
Wert der nicht beherrschenden Anteile
Zwischensumme
25.211
24.223
49.434
-36.757
Abzüglich Nettovermögen
Geschäfts- oder Firmenwert
12.677
Die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der
nicht beherrschenden Anteile basiert auf dem gesamten Unternehmenswert von Bochaosoft, den wir dem Erwerb unserer
Beteiligung von 51 % zugrunde gelegt haben. Diesen Unternehmenswert haben wir mittels eines Multiplikatorverfahrens auf
Grundlage der Ergebnisse von Bochaosoft ermittelt. Der Wert der nicht beherrschenden Anteile entspricht 49 % des auf diese
Weise ermittelten gesamten Unternehmenswerts von Bochaosoft.
Seite 31
Anlage 1
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für steuerliche Zwecke insgesamt nicht abzugsfähig. Er reflektiert insbesondere erwartete
Synergieeffekte aus dem Unternehmenserwerb sowie das Know-How des erworbenen Mitarbeiterstamms.
d) Beschreibung des Unternehmens und Hauptgründe für den Unternehmenszusammenschluss
Bochaosoft ist einer der führenden Anbieter von Digitalisierungslösungen für die Entwurfs-, Bau- und Wartungsphasen im
Ingenieur- und Baubereich auf dem chinesischen Markt. Des Weiteren expandiert das Unternehmen in die Bereiche Smart City
und integriert hierbei IoT-Technologien. RIB und Bochaosoft teilen die gemeinsame Vision einer Digitalisierung des Bauwesens.
Aufbauend auf der Entwicklungskompetenz sowie den starken Markennamen der beiden Unternehmen, beabsichtigen RIB und
Bochaosoft, die Marktposition der iTWO 4.0-Technologie in China gemeinsam zu stärken. Darüber hinaus wird Bochaosoft das
weltweite Netzwerk der RIB nutzen, um seinen internationalen Marktanteil im Rahmen der chinesischen Initiative “One Belt, One
Road” auszubauen.
Durch die Transaktion haben sich die Konzernumsätze im Berichtszeitraum um rund 11.700 Tsd. € und das Konzernergebnis um
rund 448 Tsd. € erhöht.
Wäre die Transaktion bereits zum 01.01.2020 vollzogen worden, hätten sich die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum um rund
17.809 Tsd. € erhöht und das Konzernergebnis um rund 799 Tsd. € reduziert.
B. Unternehmenserwerb Winjit
Mit Vertrag vom 29.10.2020 hat der Konzern weitere 36% der Anteile an Winjit Gruppe (i.F. Winjit) mit dem Mutterunternehmen
Winjit Technologies Private Limited, Satpur Nashik/Indien, erworben und hält damit nun 51% der Anteile. Erwerbszeitpunkt war
der 17.11.2020. Aus Vereinfachungsgründen wurden der Kaufpreisallokation die Wertverhältnisse zum 30.11.2020 zugrunde
gelegt. Die Transaktionen zwischen dem 17.11.2020 und dem 30.11.2020 waren von untergeordneter Bedeutung. Ferner sind in
diesem Zeitraum keine wesentlichen Veränderungen der Wertverhältnisse eingetreten.
a) Übertragene Gegenleistung
Die übertragene Gegenleistung für die erworbenen 36 % beträgt insgesamt 4.865 Tsd. € (5.876 Tsd. USD) und setzt sich aus
einem Barkaufpreis iHv 4.214 Tsd. € (5.076 Tsd. USD) sowie einem bedingten Kaufpreis (Earn Out) iHv 651 Tsd. €
(800 Tsd. USD) zusammen. Der Barkaufpreis wurde im Berichtsjahr vollständig beglichen.
Die bedingte Gegenleistung ist von der Erreichung bestimmter Erfolgsziele abhängig. Da der Konzern derzeit davon ausgeht,
dass die Erfolgsziele erreicht werden, wurde die bedingte Gegenleistung als sonstige Finanzverbindlichkeit angesetzt. Wir
verweisen auf Textziffer (40).
b) Bereits zuvor gehaltene Anteile
Durch die Aufstockung der vor dem Erwerbszeitpunkt bestehenden Beteiligung hat der Konzern die Beherrschung im Rahmen
eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses erworben. Der beizulegende Zeitwert der bereits gehaltenen Anteile
betrug zum Erwerbszeitpunkt 2.027 Tsd. €. Aus der Neubewertung der Anteile zum Erwerbszeitpunkt resultierte ein Verlust iHv
443 Tsd. €. Bis zum Erwerbszeitpunkt im übrigen Konzernergebnis erfasste Erträge iHv 122 Tsd. € wurden erfolgswirksam in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus der Anpassung an den beizulegenden Zeitwert wurden somit 321 Tsd. € in den
Finanzaufwendungen erfasst.
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Anlage 1
8. Segmentberichterstattung
Für Zwecke der internen Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach seinen Produkten und Dienstleistungen in
Geschäftseinheiten organisiert. Die Segmentberichterstattung unterscheidet die beiden Berichtssegmente iMTWO und xYTWO.
Das Berichtssegment iMTWO umfasst das Softwarebusiness und das Segment xYTWO die Geschäftsaktivitäten im
Zusammenhang mit der webbasierten Durchführung von Beschaffungsprozessen.
Berichtssegment iMTWO
Im Berichtssegment iMTWO liefern wir unseren Kunden auf Basis von Lizenzverträgen nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete
Softwarenutzungsrechte („Lizenzmodell“) oder stellen Software befristet zur Nutzung bereit („Subscription Modell“).
Unsere Softwareprodukte sind überwiegend selbstentwickelte Lösungen, an denen der RIB Konzern die ausschließlichen
Eigentumsrechte besitzt. Die Vermarktung unserer Software erfolgt teilweise gemeinsam mit fremden Softwarelösungen, die wir
bei anderen Herstellern einkaufen und an unsere Kunden weiterverkaufen. Daneben vermitteln wir als „Agent“ auch die
Überlassung von Softwarelösungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen anderer Hersteller an Kunden. Die
Bereitstellung der Softwarelösungen erfolgt entweder in kundeneigenen IT-Infrastrukturen (Private Cloud) oder in von Dritten
betriebenen Rechenzentren (Public Cloud). Wir gehen davon aus, dass bei der Vermarktung unserer Softwarelösungen das
Subscription Modell im Berichtssegment iMTWO zunehmend dominieren wird.
Berichtssegment xYTWO
Im Berichtssegment xYTWO bündeln wir unsere Geschäftsaktivitäten im Bereich der webbasierten Durchführung von
Beschaffungsprozessen. Das Berichtssegment ist in die beiden Geschäftssegmente YTWO (SCM) und xTWO (E-Commerce) wie
folgt unterteilt:
•
•
YTWO (SCM), dessen Geschäftsmodell darin besteht, Kunden die auf der iTWO 4.0 Technologie basierende YTWO
Plattform für die modellbasierte Beschaffung von Bauprodukten kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht
auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen Erlösmodellen. Bei Kunden mit einem hohen Einkaufsvolumen werden
für die Nutzung der YTWO Plattform Transaktionsgebühren erhoben („Transaktionsmodell“), die sich aus dem
Beschaffungsumsatz des Kunden mit den über die YTWO Plattform eingekauften Bauprodukten ergeben, sowie aus
monatlichen Nutzungsgebühren für die Bereitstellung der Plattform im Rahmen eines SaaS Vertrags, die mit den
Transaktionsgebühren verrechnet werden.
xTWO (E-Commerce), über das die Beschaffung und die Lieferung von Bauartikeln hauptsächlich für den Consumer-
Bereich (B2C) online organisiert wird.
Während sich die YTWO Plattform zum einen durch die konzeptionelle Einbeziehung von iTWO 4.0 als integrierte End-to-End
Beschaffungsplattform und zum anderen, durch die strategische Ausrichtung auf Unternehmen mit großen
Beschaffungsvolumina, auf Geschäftskunden (B2B) konzentriert, wird über die xTWO Plattform die Beschaffung und die Lieferung
von Bauartikeln, hauptsächlich für den Consumer-Bereich (B2C), online organisiert. Da dies nicht zum Kerngeschäft der RIB
Gruppe gehört, haben wir uns im August 2020 von dem Bereich xTWO (E-Commerce) getrennt und den Geschäftsbereich
insgesamt veräußert.
Die Geschäftssegmente YTWO (SCM) und xTWO (E-Commerce) werden als Berichtssegment xYTWO zusammengefasst, da
der wirtschaftliche Erfolg beider Geschäftssegmente von der Vermarktung der digitalen Plattformen des Konzerns für die
Bauindustrie abhängt.
Die Geschäftsführenden Direktoren überwachen die Ergebnisse der operativen Segmente des Konzerns sowohl zur Entscheidung
über die Ressourcenallokation als auch zur Leistungsbeurteilung. Die Leistung eines Segments wird auf Grundlage der
Segmenterlöse und des Segmentergebnisses beurteilt.
Bei den dargestellten Umsatzerlösen handelt es sich im Wesentlichen um Umsatzerlöse mit externen Kunden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den unter Textziffer (4) dargestellten
Konzernrechnungslegungsgrundsätzen.
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Anlage 1
Im Folgenden sind die Umsatzerlöse und Ergebnisse der Berichts- und Geschäftssegmente des Konzerns dargestellt:
2020
Angaben in Tsd. €
iMTWO
254.206
146.225
87.724
53.568
4.933
51.882
51.882
56.099
-
xYTWO*
5.548
375
Gesamt
259.754
146.600
88.099
53.568
4.933
Umsatzerlöse, extern
ARR
Subscription
375
-
Support
-
-
-
-
Managed Services
NRR
51.882
51.882
56.099
5.173
Lizenzen
Services
E-Commerce
5.173
-7.408
-3.018
-
Herstellungskosten
ARR / NRR
-107.012
-63.636
-43.376
-
-114.420
-66.654
-43.376
-4.390
-25.303
-25.303
-
Services
E-Commerce
-4.390
-44
Kosten für Forschung und Entwicklung
ARR / NRR
-25.259
-25.259
-
-44
Services
-
E-Commerce
-
-
-
Vertriebs- und Marketingkosten
Allgemeine Verwaltungskosten
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Segment EBIT
-64.570
-29.338
8.710
36.737
-611
-543
-2.625
-5.683
-65.181
-29.881
6.085
31.054
-707
Finanzergebnis
davon Ergebnisanteile aus At Equity bilanzierten
Beteiligungen
-70
-
-70
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-11.697
Konzernjahresüberschuss
18.650
Segment EBITDA
71.070
-335
70.735
EBITDA-Marge
28,0%
-6,0%
27,2%
Weitere Segmentinformationen:
Abschreibungen / Wertberichtigungen der
Segmente
-34.333
-5.348
-39.681
* Die Angaben zum Berichtssegment xYTWO enthalten Beträge des aufgegebenen Geschäftsbereichs xTWO (E-Commerce). Wir verweisen auf
Textziffer (9).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen des Berichtssegments iMTWO sind nicht zahlungswirksame Erträge
in Höhe von 5.706 Tsd. € enthalten, die aus der Neubewertung der Finanzverbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der
ausstehenden Anteile an der CCS resultieren. Wir verweisen auf Textziffer (40).
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen des Berichtssegments xYTWO enthalten Wertminderungsaufwendungen
auf den Geschäfts- oder Firmenwert des Geschäftssegments YTWO (SCM) in Höhe von 2.179 Tsd. €. Wir verweisen auf Textziffer
(18).
Seite 34
Anlage 1
2019
Angaben in Tsd. €
iMTWO
205.158
112.305
62.403
45.923
3.979
45.435
45.435
47.418
-
xYTWO*
9.448
288
288
-
Gesamt
Umsatzerlöse, extern
214.606
112.593
62.691
45.923
3.979
ARR
Subscription
Support
Managed Services
-
NRR
-
45.435
45.435
47.418
9.160
Lizenzen
-
Services
-
E-Commerce
9.160
-11.097
-3.017
-203
-7.877
-355
-355
-
Herstellungskosten
ARR / NRR
-93.643
-54.651
-38.992
-
-104.740
-57.668
-39.195
-7.877
-20.296
-20.296
-
Services
E-Commerce
Kosten für Forschung und Entwicklung
ARR / NRR
-19.941
-19.941
-
Services
E-Commerce
-
-
-
Vertriebs- und Marketingkosten
Allgemeine Verwaltungskosten
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Segment EBIT
-48.186
-21.909
3.246
24.725
-1.435
-1.247
63
-49.621
-23.156
3.309
-4.623
20.102
306
Finanzergebnis
davon Ergebnisanteile aus At Equity bilanzierten
Beteiligungen
55
-115
-60
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-11.280
Konzernjahresüberschuss
9.128
Segment EBITDA
51.694
-1.277
50.417
EBITDA-Marge
25,2%
-13,5%
23,5%
Weitere Segmentinformationen:
Abschreibungen / Wertberichtigungen der
Segmente
-26.969
-3.346
-30.315
* Die Angaben zum Berichtssegment xYTWO enthalten Beträge des aufgegebenen Geschäftsbereichs xTWO (E-Commerce). Wir verweisen auf
Textziffer (9).
Die Geschäftsführenden Direktoren als Hauptentscheidungsträger lassen sich keine regelmäßigen Angaben zum
Segmentvermögen und zu den Segmentverbindlichkeiten vorlegen.
Seite 35
Anlage 1
Überleitungsrechnung der Informationen über berichtspflichtige Segmente zu den im Konzernabschluss berichteten Werten:
Angaben in Tsd. €
2020
259.754
-5.173
2019
214.606
-9.160
Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente
Eliminierung von aufgegebenen Geschäftsbereichen
Umsatzerlöse der fortgeführten Geschäftsbereiche
254.581
205.446
Gewinn vor Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente
Eliminierung von aufgegebenen Geschäftsbereichen
30.347
805
20.408
306
Gewinn vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
31.152
20.714
Geografische Informationen
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Deutschland. Der Konzernumsatz mit externen Kunden nach Regionen (basierend auf
den Standorten der Kunden) für die jeweiligen Geschäftsjahre und die Summe langfristiger Vermögenswerte zum Ende des
jeweiligen Geschäftsjahres sind nachfolgend analysiert:
2020
89.160
1.500
2019
73.789
2.031
Angaben in Tsd. €
Deutschland
(davon aufgegebener Geschäftsbereich)
Übrige Region EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika)
(davon aufgegebener Geschäftsbereich)
Region EMEA
60.256
2.121
65.535
4.222
149.416
3.621
139.324
6.253
(davon aufgegebener Geschäftsbereich)
APAC (Asien und Pazifischer Raum)
(davon aufgegebener Geschäftsbereich)
Nordamerika
42.954
1.552
34.257
2.881
67.384
-
41.025
26
(davon aufgegebener Geschäftsbereich)
Umsatzerlöse gesamt
259.754
5.173
214.606
9.160
(davon aufgegebener Geschäftsbereich)
Die langfristigen Vermögenswerte stellen sich aufgeteilt nach Regionen wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
31.12.2019
81.320
Deutschland
84.666
84.099
168.765
93.948
53.265
147.213
88.235
404.213
Übrige Region EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika)
97.501
Region EMEA
178.821
58.989
VR China (einschließlich Hong Kong)
Übrige Region APAC (Asien und Pazifischer Raum)
46.381
Region APAC
Nordamerika
Gesamt
105.370
104.882
389.073
Angaben zu wichtigen Kunden
Umsatzerlöse mit Einzelkunden größer 10% der gesamten Umsatzerlöse des Konzerns existieren im Berichtszeitraum nicht.
Seite 36
Anlage 1
9. Aufgegebener Geschäftsbereich
Im August 2020 verkaufte der Konzern das Geschäftssegment xTWO (E-Commerce). Da die von dem Geschäftssegment
betriebene xTWO Plattform zur Beschaffung und Lieferung von Bauartikeln, hauptsächlich für den Consumer-Bereich (B2C), nicht
zum Kerngeschäft des Konzerns gehört, wurde die strategische Entscheidung getroffen, sich von dem Geschäftssegment
insgesamt zu trennen.
Das Geschäftssegment xTWO (E-Commerce) war zuvor nicht als aufgegebener Geschäftsbereich oder als zu Veräußerung
gehalten eingestuft.
Die Vorjahreszahlen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend angepasst, um den aufgegebenen
Geschäftsbereich gesondert von den fortzuführenden Geschäftsbereichen darzustellen. In diesem Zusammenhang wurden auch
die Vorjahresbeträge in den weiteren Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernanhang entsprechend
angepasst.
a) Ergebnisse aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich
Angaben in Tsd. €
2020
5.173
-5.185
-12
2019
9.160
-9.466
-306
0
Umsatzerlöse
Aufwendungen
Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit
Ertragsteuern
0
Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit nach Steuern
Verlust aus dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Ertragsteuern aus dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs
-12
-306
0
-793
0
0
Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern
-805
-306
Ergebnis je Aktie auf Basis des Ergebnisanteils der
Aktionäre der RIB Software SE:
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Verwässertes Ergebnis je Aktie
-0,02 €
-0,02 €
-0,01 €
-0,01 €
Der Verlust aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich ist vollständig den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen.
b) Auswirkungen der Veräußerung auf die Bilanzposten des Konzerns
Angaben in Tsd. €
2020
Geschäfts- oder Firmenwerte
-689
-31
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
-129
-1.171
-67
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
-43
-853
890
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten
Netto-Vermögenswerte und -Schulden
-2.093
1.300
-853
In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt
Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
Netto-Zuflüsse an Zahlungsmitteln
447
Seite 37
Anlage 1
c) Cashflows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich
Angaben in Tsd. €
2020
-245
147
-98
2019
125
-101
24
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Netto-Cashflow im Berichtsjahr
10. Umsatzerlöse
Analyse der Umsatzerlöse:
Angaben in Tsd. €
2020
146.600
51.882
56.099
254.581
5.173
2019
112.593
45.435
47.418
205.446
9.160
ARR
NRR
Services
Umsatzerlöse aus fortgeführten Geschäftsbereichen
Umsatzerlöse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (E-Commerce)
Umsatzerlöse gesamt
259.754
214.606
Die Umsatzerlöse aus der Vermarktung von Softwarerechten gliedern wir in wiederkehrende Umsatzerlöse (i.F. ARR für Annual
Recurring Revenue) und nicht wiederkehrende Umsatzerlöse (i.F. NRR für Non Recurring Revenue). Daneben werden Erlöse
aus der Erbringung von Service- und anderen Beratungsleistungen und E-Commerce Erlöse aus dem Internethandel mit
Bauprodukten gesondert berichtet. Die Umsatzerlöse aus dem Bereich E-Commerce betreffen vollständig den aufgegebenen
Geschäftsbereich xTWO (E-Commerce). In den übrigen Umsatzerlösen sind keine Umsatzerlöse aus dem aufgegebenen
Geschäftsbereich enthalten, sodass insofern keine Überleitung der Beträge erforderlich ist.
Die Umsatzerlöse ARR gliedern sich nach Erlösarten wie folgt:
Angaben in Tsd. €
2020
88.099
53.569
4.932
2019
62.691
45.923
3.979
Subscription
Support
Managed Services
Gesamt
146.600
112.593
Die Subscription-Erlöse resultieren aus der zeitlich befristeten Bereitstellung von Softwarelösungen an Kunden als Software as a
Service („Subscription Modell“).
Die Support-Erlöse resultieren aus der Erbringung von Supportleistungen an Kunden, die im Lizenzmodell zeitlich unbefristete
Softwarenutzungsrechte erworben haben. Die Leistungen umfassen insbesondere Hotline Services sowie die Bereitstellung der
Software in der jeweils neuesten Version.
Die Erlöse aus Managed Services resultieren aus Dienstleistungen an Kunden im Rahmen des Betriebs von Softwarelösungen
in Public Clouds.
Die Erbringung der den Umsatzerlösen ARR zugrundeliegenden Leistungen an den Kunden erfolgt zum überwiegenden Teil
durch den Konzern selbst. Teilweise besteht die Leistungsverpflichtung des Konzerns aber auch darin, die Überlassung von
Softwarelösungen und damit zusammenhängender Dienstleistungen anderer Hersteller an Kunden zu vermitteln. In dem zuletzt
genannten Fall wird der Konzern als Agent iSd IFRS 15.B34 ff. tätig.
Seite 38
Anlage 1
Der Gesamtumsatz ARR gliedert sich nach der Art der Vermarktung wie folgt:
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Erlöse aus der Vermarktung durch den Konzern selbst
Erlöse aus Vermittlungsleistungen als Agent
Gesamt
118.781
94.822
27.819
17.771
146.600
112.593
Die Erlöse NRR resultieren aus dem Verkauf von zeitlich unbefristeten Nutzungsrechten an Softwarelösungen im Lizenzmodell.
Die Erlöse NRR beinhalten ebenso wie die Serviceerlöse und die E-Commerce-Erlöse keine wesentlichen Erlöse aus Tätigkeiten,
bei denen der Konzern als Agent einer anderen Partei tätig ist.
11. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
In den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind im Wesentlichen die Aufwendungen
für bezogene Waren, Personalaufwendungen, Sachkosten der Bereiche Support, Subscription und Service sowie die
Abschreibungen auf selbst erstellte Software und auf erworbene Technologie enthalten. Die Abschreibungen auf selbst erstellte
Software betragen im Berichtsjahr 7.755 Tsd. € (Vorjahr: 6.931 Tsd. €). Die Abschreibungen auf erworbene Technologie betragen
im Berichtsjahr 8.046 Tsd. € (Vorjahr: 4.989 Tsd. €). Zudem sind im Berichtszeitraum Abschreibungen auf zurückerworbene
Softwarerechte iHv 2.964 Tsd. € enthalten (Vorjahr: 3.017 Tsd. €).
12. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich im Einzelnen wie folgt:
Angaben in Tsd. €
2020
5.706
760
2019
15
Erträge aus der Folgebewertung von Kaufpreisverbindlichkeiten
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden
Erträge aus öffentlichen Zuschüssen
172
1.738
2.007
1.117
2.314
13.642
400
Erträge aus Währungsumrechnung
2.276
880
Erträge aus Mieteinnahmen der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie
Übrige
1.295
5.038
Gesamt
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Folgebewertung von Kaufpreisverbindlichkeiten in Zusammenhang
mit dem vollständigen Erwerb der Anteile an der CCS, siehe hierzu auch Textziffer (33) B.
Der Konzern hat im Ausland nicht zurückzahlbare öffentliche Zuschüsse in Höhe von 1.676 Tsd. € im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie erhalten, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind.
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. €
2020
2.639
634
2019
636
Aufwendungen aus Währungsumrechnung
Aufwendungen aus der Folgebewertung von Kaufpreisverbindlichkeiten
260
Übrige
3.792
7.065
999
1.895
Gesamt
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert des
Geschäftssegments YTWO (SCM) in Höhe von 2.179 Tsd. €. Wir verweisen auf Textziffer (18).
Seite 39
Anlage 1
14. Sonstige Finanzinformationen
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Personalaufwand:
Löhne und Gehälter
110.675
15.042
94.431
12.182
Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung
Gesamt
125.717
106.613
Planmäßige Abschreibungen:
auf immaterielle Vermögenswerte
auf Sachanlagen
29.313
2.081
242
22.445
1.869
318
auf Finanzimmobilien
Auf Leasing-Nutzungsrechte
Gesamt
5.710
37.346
5.430
30.062
Ausweis der planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in der Gewinn-
und Verlustrechnung:
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
Kosten der allgemeinen Verwaltung
18.764
109
14.952
39
Aufwendungen für Vertrieb und Marketing
Kosten für Forschung und Entwicklung
Gesamt
10.185
255
7.309
145
29.313
22.445
Summe der Ausgaben für Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungskosten
38.853
32.497
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung:
Nachfolgend eine Überleitung der zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der finanziellen
Verbindlichkeiten die im Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthalten sind:
Zahlungs-
wirksam
Angaben in Tsd. €
31.12.2019
Zahlungsunwirksam
Umgliederung
31.12.2020
Änderung
beizulegender
Zeitwerte
Erwerb
Langfristige
Bankverbindlichkeiten
5.498
20.025
438
1.461
14
-
-3.849
-
-
6.973
Langfristige sonstige
Finanzverbindlichkeiten
-8.417
-25
43.176
6
-5.087
-
45.848
419
Kurzfristige
Bankverbindlichkeiten
Kurzfristige sonstige
Finanzverbindlichkeiten
3.454
29.415
-522
1.961
45.157
3.849
0
333
9.075
62.315
Summe der Schulden aus
Finanzierungstätigkeit
-7.503
-4.754
Seite 40
Anlage 1
15. Finanzerträge und -aufwendungen
Die Finanzerträge und -aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Finanzerträge:
132
Zinserträge von Kreditinstituten
Zinserträge aus Ausleihungen
763
206
320
78
Erträge aus der Aufzinsung von nach der Effektivzinsmethode bewerteten Forderungen
124
97
Übrige
235
Gesamt
765
1.190
Finanzaufwendungen:
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten
Aufzinsung von Finanzverbindlichkeiten
-607
-220
-522
-240
Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an nunmehr
konsolidierungspflichtigen Unternehmen
-321
-
-57
Übrige
-251
Gesamt
-1.399
-819
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Das Mutterunternehmen RIB Software SE unterliegt der deutschen Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag sowie
der Gewerbesteuer. Die geltenden Steuersätze für die Gesellschaft betrugen unverändert zum Vorjahr 30,53%.
Die Rückstellungen für Ertragsteuern der Tochtergesellschaften des Konzerns basieren auf den jeweils für sie geltenden
Steuersätzen und sind in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen und Vorschriften der Staaten ermittelt, in denen
sie während der Berichtszeiträume ansässig waren.
Die Hauptbestandteile der Aufwendungen für Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. €
2020
2019
12.657
Tatsächliche Ertragsteuern
Latente Ertragsteuern
14.175
-2.478
11.697
-1.377
Steueraufwand gesamt
11.280
Seite 41
Anlage 1
Eine Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand, der sich aus dem Gewinn vor Steuern multipliziert mit dem
Ertragsteuersatz des Mutterunternehmens iHv 30,53% (Vorjahr: 30,53%) ergibt und dem Ertragsteueraufwand in der Gewinn-
und Verlustrechnung ist im Folgenden dargestellt:
Angaben in Tsd. €
2020
30.347
9.265
654
2019
20.408
6.231
996
932
-
Gewinn vor Steuern
Erwarteter Steueraufwand
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge
Steuerliche Gewinne/Verluste, für die keine latenten Steuern gebildet waren/werden
Erstmalige Aktivierung von steuerlichen Verlustvorträgen
Veränderung in der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche
Steuergutschriften
854
-770
229
691
-
-388
Steuersatzdifferenzen bei Auslandstöchtern
Steuereffekt aus At Equity-Bewertung
2.416
120
2.117
18
Periodenfremde Steuern
-375
51
Übrige
-308
244
11.280
Steueraufwand lt. Gewinn- und Verlustrechnung
11.697
Die Veränderungen der latenten Steueransprüche und der latenten Steuerschulden des Konzerns stellen sich während der
Berichtsjahre wie folgt dar:
Latente Steueransprüche
Latente Steuern, die
Latente Steuern, die
während des Jahres
Stand zum
31.12.2019
und zum
Zugang aus
Erstkon-
solidierung
während des Jahres in
der Konzern- Gewinn-
und Verlustrechnung
als Ertrag / (Aufwand)
erfasst wurden
dem übrigen
Konzernergebnis
(belastet) /
gutgeschrieben
wurden
Stand zum
31.12.2020
01.01.2020
(erfolgsneutral)
Angaben in Tsd. €
Immaterielle Vermögenswerte
1.894
-
-
-379
308
-125
1.390
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
-
-
308
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
462
609
-
258
1
-15
-5
705
634
Pensionsrückstellungen
29
Umsatzabgrenzungen
595
-
539
-31
-62
-10
-33
-111
-38
-399
1.072
300
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
341
-
-
Abgegrenzte Schulden
Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher
Verluste
416
-64
319
2.565
349
503
-
861
-25
3.818
286
Übrige
Gesamt
7.231
532
1.468
8.832
Seite 42
Anlage 1
Latente Steuern, die
während des Jahres
dem übrigen
Latente Steuern, die
während des Jahres in
der Konzern- Gewinn-
und Verlustrechnung
als Ertrag / (Aufwand)
erfasst wurden
Stand zum
31.12.2018
und zum
Zugang aus
Erstkon-
solidierung
Stand zum
31.12.2019
Konzernergebnis
(belastet) /
gutgeschrieben
wurden
01.01.2019
(erfolgsneutral)
Angaben in Tsd. €
Immaterielle Vermögenswerte
95
1.149
-
355
-
295
1.894
-
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
-
-
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
433
501
114
-
-85
-17
-
125
19
462
609
Pensionsrückstellungen
Umsatzabgrenzungen
310
526
-
-260
185
595
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
Abgegrenzte Schulden
154
2
341
71
369
1.391
92
-25
1
416
Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher
Verluste
2.482
164
-1.318
360
10
2.565
349
Übrige
-267
185
Gesamt
4.210
3.641
-805
7.231
Die aktiven latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen betreffen Tochterunternehmen in den USA, den Niederlanden,
Großbritannien, Südafrika, Australien, Singapur und Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse
zur Verfügung stehen werden, gegen die die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Im
Geschäftsjahr 2020 wurden steuerliche Verluste aus Vorjahren teilweise mit zu versteuernden Ergebnissen verrechnet.
Der latente Steuerertrag infolge des erstmaligen Ansatzes bisher nicht angesetzter latenter Steuererträge auf steuerliche
Verlustvorträge beträgt im Berichtsjahr rd. 770 Tsd. €. Durch die Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste wurde
der tatsächliche Steueraufwand um rd. 532 Tsd. € gemindert.
Zum Abschlussstichtag bestanden noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge iHv 12.741 Tsd. € (Vorjahr: 12.758 Tsd. €).
Auf diese Beträge wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt da es unwahrscheinlich erscheint, dass künftig ausreichend
zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die diese Verlustvorträge verwendet werden können. Es
handelt sich um steuerliche Verluste von Tochterunternehmen in China, Singapur, den USA, den Niederlanden und Deutschland.
Die steuerlichen Verlustvorträge in China, Singapur und Deutschland sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. In den USA verfallen die
steuerlichen Verlustvorträge teilweise in den Jahren nach 2030, ein Teil ist zeitlich unbegrenzt nutzbar. Die steuerlichen
Verlustvorträge in den Niederlanden sind über einen Zeitraum von zehn Jahren nutzbar.
Im Berichtsjahr sind aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge iHv 503 Tsd. € durch Erstkonsolidierung der Intech
zugegangen.
Seite 43
Anlage 1
Latente Steuerschulden
Latente Steuern,
die während des
Jahres dem
übrigen
Konzernergebnis
belastet /
Latente Steuern, die
während des Jahres
in der Konzern-
Stand zum
31.12.2019
und zum
Zugang aus Erst- Umbu-
Stand zum
31.12.2020
konsolidierung
(erfolgsneutral)
chun-
gen
Gewinn- und
Verlustrechnung als
Aufwand / (Ertrag)
erfasst wurden
01.01.2020
(gutgeschrieben)
Angaben in Tsd. €
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
wurden
31.666
520
5.687
-
-1.166
-41
-1.750
34.437
475
3
-
-
-
-7
-
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
397
136
533
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Forderungen
451
675
-
-
-
-
-
-69
130
-
-27
382
778
Übrige
Gesamt
33.709
5.690
-1.010
-1.784
36.605
Latente Steuern,
die während des
Jahres dem
übrigen
Latente Steuern, die
während des Jahres in
der Konzern- Gewinn-
und Verlustrechnung
als Aufwand / (Ertrag)
erfasst wurden
Stand zum
31.12.2018
und zum
Zugang aus Erst- Umbu-
Stand zum
31.12.2019
konsolidierung
chun-
Konzernergebnis
(erfolgsneutral)
gen
01.01.2019
(belastet) /
gutgeschrieben
wurden
Angaben in Tsd. €
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
21.064
486
12.145
-204
109
-
-1.563
-184
87
224
31.666
520
108
-
1
-
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
310
397
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Forderungen
319
183
-
1.051
-
95
-
132
-654
-
-
451
675
Übrige
Gesamt
22.362
13.304
-2.182
225
33.709
Zum Bilanzstichtag verfügen Tochterunternehmen des Konzerns über thesaurierte Gewinne iHv rund 110.800 Tsd. € (Vorjahr:
76.592 Tsd. €) für die keine latenten Steuern gebildet wurden, da wir in der Lage sind, den zeitlichen Ablauf der Auflösung der
temporären Differenzen zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht
auflösen werden.
In der Konzerngesamtergebnisrechnung ist ein latenter Steueraufwand in Höhe von 4 Tsd. € (Vorjahr: latente Steuererträge in
Höhe von 125 Tsd. €) aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen enthalten.
Folgende Beträge sind in der Konzernbilanz ausgewiesen, nachdem latente Steueransprüche und latente Steuerschulden
länderspezifisch saldiert wurden:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
1.351
31.12.2019
250
Latente Steueransprüche
Latente Steuerschulden
29.124
26.728
Latente Steuerschulden iHv 22.702 Tsd. € (Vorjahr: 21.065 Tsd. €) werden voraussichtlich erst nach mehr als zwölf Monaten
realisiert.
Seite 44
Anlage 1
17. Ergebnis je Aktie - verwässert und unverwässert
Das Ergebnis je Aktie berechnet sich auf Basis des Ergebnisanteils der Aktionäre der RIB Software SE wie in nachfolgender
Tabelle dargestellt.
Angaben in Tsd. €
Ergebnisanteil der Aktionäre der RIB Software SE – verwässert und unverwässert
2020
16.318
17.123
-805
2019
8.957
9.263
-306
Davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen
Davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Angaben in Tsd. Aktien
2020
50.187
815
2019
48.086
910
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – unverwässert
Verwässerungseffekt
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien - verwässert
51.002
48.996
Ergebnis je Aktie in €
2020
2019
Aus fortgeführten Geschäftsbereichen
unverwässert
0,34
0,34
0,19
0,19
verwässert
Aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
unverwässert
-0,02
-0,02
-0,01
-0,01
verwässert
Der durchschnittliche Marktwert der Aktien der Gesellschaft, der für die Berechnung des Verwässerungseffekts durch bestehende
Aktienoptionen herangezogen wurde, basiert auf den notierten Marktpreisen für die Periode, in der die Optionen in Umlauf waren.
18. Geschäfts- oder Firmenwerte
Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung ordnen wir Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei einem
Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, vom Übernahmetag an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder
Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Folgende Übersicht zeigt, wie der Buchwert der Geschäfts- oder
Firmenwerte den Berichts- und Geschäftssegmenten, bzw. - soweit eine Überwachung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf
niedrigeren Ebenen erfolgt - den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten, zugeordnet wurde:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
31.12.2019
165.652
2.279
Berichtssegment iMTWO
Geschäftssegment YTWO (SCM)
Geschäftssegment xTWO (E-Commerce)
Berichtssegment xYTWO
Entwicklungseinheit GZ TWO
Arriba Finanzen
175.158
-
-
-
689
2.968
2.982
894
3.059
894
Gesamt
179.034
172.573
Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte aufgrund der jeweiligen Geschäftstätigkeit der erworbenen
Unternehmen, der damit verbundenen strategischen Zielsetzungen des Konzerns sowie unter Berücksichtigung der hieraus
erwarteten Vorteile für die Segmente des Konzerns. Die Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte im Berichtsjahr ist aus
Seite 45
Anlage 1
Textziffer (19) ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2020 sind Geschäfts- und Firmenwerte iHv 14.821 Tsd. € aus
Unternehmenszusammenschlüssen zugegangen, wir verweisen auf die diesbezüglichen Erläuterungen in Textziffer (7). Der
Geschäfts- oder Firmenwert des Geschäftssegments xTWO (E-Commerce) ist im Rahmen der Veräußerung des
Geschäftssegments im Berichtszeitraum in voller Höhe abgegangen. Der Geschäfts- oder Firmenwert YTWO (SCM) wurde im
Berichtszeitraum vollständig wertberichtigt. Wir verweisen dazu auf die nachfolgenden Erläuterungen zur Werthaltigkeitsprüfung.
Die übrigen Veränderungen der Buchwerte ergeben sich aus Währungsanpassungen der in lokaler Währung geführten
Geschäfts- oder Firmenwerte.
Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte
Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden grundsätzlich als deren Nutzungswert ermittelt. Die
dabei verwendeten Finanzplanungen bauen auf den vom Management der Gesellschaft genehmigten Finanzplänen auf. In den
genehmigten Finanzplänen sind in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 weitere Unternehmensakquisitionen vorgesehen,
wenngleich vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie in gegenüber den Vorjahren reduziertem Umfang. Außerdem enthalten
die Planungen Umsätze und Ergebnisbeiträge aus der seit Ende 2020 bestehenden strategischen Partnerschaft mit
SoftwareONE. Sowohl die geplanten Akquisitionen als auch die strategische Partnerschaft sollen zu einer weiteren Steigerung
der Ertragskraft des Konzerns führen. Bei den Cashflow-Prognosen für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder
Firmenwerte wurden die aus den geplanten Akquisitionen und der strategischen Partnerschaft mit SoftwareONE erwarteten
Effekte ausgeschlossen.
Im Übrigen wurden die Cashflow-Prognosen im Einklang mit der Konzernstrategie (Anstreben eines überdurchschnittlichen
Wachstums, neue innovative Produkte und Erschließung neuer Marktsegmente und darin enthaltener Kunden) erstellt. Die
Annahmen zur Umsatzentwicklung spiegeln Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und eine geplante Vergrößerung des
adressierbaren Absatzmarktes wider.
Für das Berichtssegment iMTWO sowie für das Geschäftssegment YTWO (SCM) wurden auf dieser Grundlage jeweils Cashflow-
Planungen für einen fünfjährigen Detailplanungszeitraum verwendet, anschließend wurde jeweils von einer Wachstumsrate von
1% in einer ewigen Rente ausgegangen. Das Geschäftssegment xTWO (E-Commerce) wurde im Laufe des Geschäftsjahres
veräußert, siehe hierzu auch unsere Ausführungen in Textziffer (9).
Bei der Entwicklungseinheit GZ TWO wurden Cashflow-Planungen für einen vierjährigen Detailplanungszeitraum verwendet. In
der ewigen Rente wurde nicht von einem nachhaltigen Wachstum ausgegangen.
Im Geschäftsjahr 2014 wurde das Produkt iTWO finance am Markt platziert, welches mittelfristig Arriba Finanzen ablösen wird.
Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags wurde dem Rechnung getragen und Cashflow-Planungen für den verbleibenden
begrenzten Vermarktungszeitraum verwendet. Eine ewige Rente wurde hier nicht berücksichtigt.
Folgende Diskontierungssätze wurden dabei verwendet:
Angaben in %
2020
8,08
-
2019
8,89
Berichtssegment iMTWO
Geschäftssegment xTWO (E-Commerce)
Geschäftssegment YTWO (SCM)
Entwicklungseinheit GZ TWO
Arriba Finanzen
9,09
6,76
7,13
20,73
5,55
9,78
19,91
Im Folgenden werden die wesentlichen Annahmen dargestellt, auf deren Basis die Cashflow-Planungen für Zwecke der
Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte erstellt wurden:
Umsätze und Aufwendungen
Die Umsatzprognose im Berichtssegment iMTWO beinhaltet die Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelösungen im Lizenz- und
im Subscription Modell, die Erlöse aus der Erbringung von Supportleistungen sowie die mit dem Softwareverkauf in
Zusammenhang stehenden Erlöse aus Services (Implementierung, Schulungs- und Beratungsleistungen).
Seite 46
Anlage 1
Ausgehend von einer detaillierten Erlös- und Aufwandsplanung für das Geschäftsjahr 2021 wird im Berichtssegment iMTWO ein
jährliches Umsatzwachstum in einer Bandbreite von rd. 5,5% bis rd. 7,5% über den Detailplanungszeitraum angenommen.
Für die Entwicklungseinheit GZ TWO wurden die Erlöse aus Entwicklungsleistungen geplant, indem die geplante Kapazität an
Manntagen mit den künftig erwarteten Abrechnungssätzen multipliziert wurde.
Aufgrund der Ablösung von Arriba Finanzen durch iTWO finance erfolgte die Cashflow-Planung für einen begrenzten Zeitraum
von 7 Jahren. Die Schätzung dieses Zeitraums erfolgte auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Ablösung anderer Produkte
des Bereichs Arriba durch iTWO. Die Umsatzprognose im Bereich Arriba Finanzen enthält Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen
und dem Support sowie aus der Erbringung von Schulungs- und Beratungs-Leistungen. Ausgehend von einer detaillierten
Planung für das Geschäftsjahr 2021 wird mit auslaufenden Umsätzen für die Lizenz- und Beratungserlöse geplant sowie mit im
Nachlauf abnehmenden Supporterlösen.
In allen Bereichen wurde die Planung des Material- und Fremdleistungsaufwands an das Wachstum der Umsätze angepasst.
Personal- und Sachkosten sind auf Grundlage einer Personalplanung ebenfalls an das Wachstum der Umsatzerlöse angepasst
worden. Investitionen, Entwicklungskosten und andere betriebliche Aufwendungen wurden ausgehend von
Vergangenheitswerten und Erfahrungswerten prognostiziert und um Effekte aus den Akquisitionen der im Berichtszeitraum
erworbenen Unternehmen ergänzt. Die segmentspezifischen Ausprägungen in der Kostenstruktur wurden dabei berücksichtigt.
Unseres Erachtens würde keine realistische Änderung der oben genannten wesentlichen Annahmen und Schätzungen dazu
führen, dass die Buchwerte der Segmente ihre jeweiligen erzielbaren Beträge wesentlich übersteigen.
Beizulegender Zeitwert
Der weitere Aufbau des Geschäftssegments YTWO (SCM) wurde im Berichtsjahr zugunsten der schnelleren Entwicklung der
MTWO Plattform vorübergehend ausgesetzt. In Folge der eingeschränkten Geschäftstätigkeit in diesem Geschäftssegment ergab
sich aufgrund deutlich niedrigerer Umsatzerlöse ein Nutzungswert, der unter dem Buchwert des Segmentvermögens lag. Wir
haben daher den höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung als erzielbaren Betrag für das
Geschäftssegment YTWO (SCM) bestimmt. Auf Basis dieses Werts ergab sich eine Wertminderung dieser
zahlungsmittelgenerierenden Einheit, sodass ein Wertminderungsaufwand auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von
2.179 Tsd. € erfasst wurde, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist. Die übrige Veränderung des
Geschäfts- oder Firmenwerts des Geschäftssegments YTWO (SCM) resultiert aus Umrechnungsdifferenzen.
Der beizulegende Zeitwert des Geschäftssegments YTWO (SCM) ist der Ebene 3 in der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte
zuzuordnen. Das Segmentvermögen (vor Berücksichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts) entfällt zu rd. 92 % auf den
Buchwert der zurückerworbenen Softwarerechte des Konzerns. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts dieser
Softwarerechte wurde der marktbasierte Ansatz angewendet. Da es sich bei den zurückerworbenen Softwarerechten im
Wesentlichen um die vom Konzern entwickelte Software iTWO 4.0 handelt, hat das Management die Bestimmung des
Marktpreises dieser Rechte auf Basis der aktuell gültigen Preisstruktur und unter Berücksichtigung individueller Erweiterungen
der Software sowie etwaig erforderlicher Upgrades und Wartungsarbeiten vorgenommen, die bei einer möglichen Veräußerung
der Softwarerechte an Dritte voraussichtlich anfallen würden.
Abzinsungssätze
Die verwendeten Zinssätze sind Zinssätze vor Steuern und berücksichtigen die spezifischen Risiken der maßgeblichen Einheiten.
Seite 47
Anlage 1
19. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Geschäftsjahr 2020
Angaben in Tsd. €
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zugänge aus
Abschreibungen (kumuliert)
Wertmin-
derungs-
Buchwerte
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Währungs-
anpassun-
gen
Unternehmens-
zusam-
Umglie-
derungen
Umglie-
Währungs-
Zugänge
Zugänge aufwen- Abgänge derungen anpassungen
01.01.2020
Abgänge
31.12.2020
01.01.2020
31.12.2020
31.12.2020
31.12.2019
menschlüssen
dungen
1. Geschäfts-
180.870
14.821
0
689
0
-5.492
189.510
8.297
0
2.179
0
0
0
10.476
179.034
172.573
und Firmenwerte
2. Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
a) Selbst erstellte
Software
92.700
74.521
45.037
2.427
0
23.425
16.455
688
13.550
596
0
0
0
0
0
0
0
0
-619
-2.577
-2.574
-105
105.631
95.965
58.918
3.472
45.466
16.166
16.649
1.243
7.755
10.223
8.046
336
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-278
-209
-53
52.943
26.180
24.642
1.640
52.688
69.785
34.276
1.832
47.234
58.355
28.388
1.184
b) Kundenbeziehungen
c) Erworbene
Technologie
0
0
d) Erworbene Software
478
0
16
0
13
0
74
e) Zurückerworbene
Softwarerechte
25.196
0
-2.282
22.914
3.247
2.964
-1.189
5.022
17.892
21.949
f) Übrige
30
0
0
12
0
0
18
18
0
0
0
0
0
18
0
12
239.911
40.568
14.624
28
0
-8.157
286.918
82.789
29.324
0
13
0
-1.655
110.445
176.473
157.122
3. Sachanlagen
a) Grundstücke und
Gebäude
12.943
9.996
0
64
8
1.110
0
112
14.221
10.980
1.255
5.898
373
0
0
6
0
0
144
-95
1.766
7.226
12.455
3.754
11.688
4.098
b) Betriebs- und
Geschäftsausstattung
590
1.010
411
-205
1.779
356
c) Geleistete
Anzahlungen
988
0
122
0
-1.110
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
988
und Anlagen im Bau
23.927
590
1.196
419
0
-93
25.201
7.153
2.152
0
362
0
49
8.992
16.209
16.774
4. Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilie
8.221
0
0
0
0
-275
7.946
1.265
242
0
0
0
-105
1.402
6.544
6.956
5. Leasing-
Nutzungsrechte
a) Grundstücke und
Bodennutzungsrechte
880
0
227
11
0
-22
1.074
23
39
0
11
0
-1
50
1.024
857
b) Immobilien
c) Fahrzeuge
15.593
1.538
2.182
213
739
747
1.278
354
0
-642
-6
16.594
2.131
3.157
500
4.148
647
0
0
1.079
349
0
0
-175
0
6.051
798
10.543
1.333
12.436
1.038
-7
d) Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.489
0
1.182
188
7
-4
2.486
635
950
0
188
0
-1
1.396
1.090
854
19.500
2.395
2.895
1.831
0
-674
22.285
4.315
5.784
0
1.627
0
-177
8.295
13.990
15.185
Anlage 1
19. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Geschäftsjahr 2019
Angaben in Tsd. €
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zugänge aus
Abschreibungen (kumuliert)
Buchwerte
Stand Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Wertmin-
Unternehmens-
zusam-
Umglie-
derungen anpassungen
Währungs-
Umglie-
Abgänge derungen anpassungen
31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
Währungs-
derungs-
Zugänge
Zugänge
01.01.2019
Abgänge
31.12.2019 01.01.2019
aufwendungen
menschlüssen
1. Geschäfts-
111.563
68.207
0
0
0
1.100
180.870
8.297
0
0
0
0
0
8.297
172.573
103.266
und Firmenwerte
2. Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
a) Selbst erstellte
Software
80.460
49.693
18.085
1.674
0
24.357
26.957
284
12.202
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
38
471
-5
92.700
74.521
45.037
2.427
38.492
8.873
11.625
887
6.931
7.284
4.989
358
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
43
9
45.466
16.166
16.649
1.243
47.234
58.355
28.388
1.184
41.968
40.820
6.460
787
b) Kundenbeziehungen
0
0
c) Erworbene
Technologie
35
1
d) Erworbene Software
466
0
6
e) Zurückerworbene
Softwarerechte
25.500
0
-304
25.196
84
3.017
146
3.247
21.949
25.416
f) Übrige
18
0
10
0
0
2
30
18
0
0
0
0
0
18
12
0
175.430
51.598
12.678
3
0
208
239.911
59.979
22.579
0
3
0
234
82.789
157.122
115.451
3. Sachanlagen
a) Grundstücke und
Gebäude
17.594
7.644
0
0
2.039
280
-2.234
0
-378
42
12.943
9.996
1.285
4.538
352
0
0
136
221
-248
0
2
1.255
5.898
11.687
4.098
16.309
3.106
b) Betriebs- und
Geschäftsausstattung
980
1.610
1.563
18
c) Geleistete
Anzahlungen
20
0
968
0
0
0
988
0
0
0
0
0
0
0
988
20
und Anlagen im Bau
25.258
980
2.578
2.319
-2.234
-336
23.927
5.823
1.915
0
357
-248
20
7.153
16.773
19.435
4. Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilie
6.285
0
0
880
2.234
582
8.221
737
318
0
42
248
4
1.265
6.956
5.548
5. Leasing-
Nutzungsrechte
a) Grundstücke und
Bodennutzungsrechte
899
0
0
0
0
-19
880
0
23
0
0
0
0
23
857
0
b) Immobilien
c) Fahrzeuge
10.072
924
3.821
30
1.678
663
206
80
0
0
228
1
15.593
1.538
0
0
3.348
581
0
0
206
81
0
0
15
0
3.157
500
12.436
1.038
0
0
d) Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2.186
38
182
918
0
1
1.489
0
1.551
0
917
0
1
635
854
0
14.081
3.889
2.523
1.204
0
211
19.500
0
5.503
0
1.204
0
16
4.315
15.185
0
Anlage 1
20. Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16
A. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
Der Konzern ist Leasingnehmer für verschiedene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, technisches Equipment und
Fahrzeuge. Die Entwicklung der Nutzungsrechte und Abschreibungen wird in Textziffer (19) ausführlich dargestellt. Der Konzern
hat außerdem Leasingverträge abgeschlossen, die eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger aufweisen. Darüber hinaus
bestehen Leasingverhältnisse von geringem Wert. Auf diese Leasingverträge wendet der Konzern die praktischen Behelfe an,
die für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt,
gelten. Die auf die Leasingverhältnisse entfallenden Beträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung sind in der folgenden Tabelle
dargestellt:
Angaben in Tsd. €
2020
607
97
2019
522
65
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert
93
113
Nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Leasingverbindlichkeit nach Fälligkeiten (undiskontiert):
Angaben in Tsd. €
2020
5.579
9.785
1.656
17.020
2019
5.577
Fällig innerhalb eines Jahres
Fällig zwischen einem und fünf Jahren
Fällig nach mehr als fünf Jahren
Gesamt
10.012
1.753
17.342
Insgesamt in der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
Angaben in Tsd. €
2020
2019
6.678
6.388
Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren
Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die
Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen sind nur vom
Konzern und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von
Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption
hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb
seiner Kontrolle liegt, eintritt.
Seite 50
Anlage 1
B. Leasingverhältnisse als Leasinggeber
Der Konzern vermietet seine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie die zur Veräußerung gehaltene Immobilie. Aus
Leasinggebersicht werden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leases eingestuft, da nicht alle im Wesentlichen mit dem
Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Der Konzern hat in 2020 Mieterträge in Höhe von 1.117 Tsd. € (Vorjahr: 880 Tsd. €) erfasst. Die folgende Tabelle stellt eine
Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten
Leasingzahlungen.
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
1.032
31.12.2019
1.099
Fällig innerhalb eines Jahres
Fällig zwischen einem und fünf Jahren
Fällig länger als 5 Jahre
Gesamt
1.634
1.157
3.823
2.305
1.293
4.697
21. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
A. Selbst erstellte Software
Die selbst erstellte Software iTWO 4.0 und iTWO 5D ist für den Konzern von wesentlicher Bedeutung. Bei iTWO 4.0 handelt es
sich um eine webbasierte Softwareplattform, die durchgängige virtuelle Planungs-, Produktions- und Betriebsprozesse in
Bauprojekten auf Basis von 5D Modellen in der Cloud unterstützt. Bei iTWO 5D handelt es sich um eine voll integrierte
Softwarelösung für digitales Planen und Bauen (ERP 5D). Unter iMTWO market place sind Softwarelösungen enthalten, die direkt
mit der Produktfamilie iTWO und MTWO in Verbindung stehen, wohingegen iMTWO hybrid im Wesentlichen neue durch
Unternehmenserwerbe hinzugewonnene Lösungen enthält. Wir verweisen dazu auch auf den Abschnitt A.5 des
Konzernlageberichts.
Von dem Buchwert der selbst erstellten Software iHv 52.688 Tsd. € (Vorjahr: 47.234 Tsd. €) entfallen die folgenden Beträge auf
iTWO 4.0 / iTWO 5D sowie auf weitere Teile der iMTWO Softwarelösungen:
31.12.2020
iTWO 4.0
iTWO 5D
iMTWO
iMTWO hybrid
market place
Angaben in Tsd. €
Buchwert
52.688
2.143
19.923
0
14.166
0
12.953
5.646
1.497
davon noch nicht fertiggestellter Anteil
zum Bilanzstichtag
646
Verbleibender Abschreibungszeitraum
der bis zum Stichtag fertiggestellten
Module
1 bis 10 Jahre
31.12.2019
iTWO 4.0
iTWO 5D
iMTWO
iMTWO hybrid
Angaben in Tsd. €
Buchwert
market place
47.234
1.450
16.894
0
15.533
350
11.376
3.431
1.045
davon noch nicht fertiggestellter Anteil
zum Bilanzstichtag
55
Verbleibender Abschreibungszeitraum
der bis zum Stichtag fertiggestellten
Module
2 bis 10 Jahre
Seite 51
Anlage 1
Bei dem noch nicht fertiggestellten Anteil handelt es sich um neu entwickelte zusätzliche Module, die erst in den Folgejahren
fertiggestellt, vermarktet und abgeschrieben werden.
B. Zurückerworbene Softwarerechte
Die zurückerworbenen Softwarerechte resultieren in voller Höhe aus dem im Geschäftsjahr 2018 vollzogenen
Unternehmenserwerb EMC Invest Ltd., Cayman Islands (vormals: YTWO Limited). Die zurückerworbenen Softwarerechte wurden
zum 14.12.2018 erworben und werden seitdem planmäßig gem. IFRS 3.55 über die restliche technologische Nutzungsdauer von
8 Jahren und 6 Monaten abgeschrieben. Wir verweisen dazu auch auf unseren Geschäftsbericht 2018 (7.F.).
Seite 52
Anlage 1
22. At Equity bilanzierte Beteiligungen
Anhang
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
31.12.2019
(A)
(B)
Anteile an assoziierten Unternehmen
4.733
6.992
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
1.153
1.385
Gesamt
5.886
8.377
A. Assoziierte Unternehmen
Die Anteile an assoziierten Unternehmen betreffen im Wesentlichen folgende Unternehmen:
Cadline
Cadline ist ein etablierter und renommierter Reseller von Softwareprodukten für den Bausektor in Großbritannien und den
Niederlanden, der über mehr als 30 Jahre Erfahrung sowie 30.000 User in diesem Bereich verfügt. Als Teil der MTWO
Einführungsstrategie konzentriert sich Cadline auf den Vertrieb der MTWO-Lösung. Cadline ist nicht an der Börse notiert. Der
Anteil des Konzerns an der Cadline beträgt 20%.
Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen von Cadline (wie in ihrem eigenen Abschluss aufgeführt) zusammen und
zeigt eine Überleitung auf den Buchwert des Anteils des Konzerns an Cadline. Die Informationen zum Vorjahr betreffen nur das
Ergebnis für den Zeitraum von April bis Dezember 2019.
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
31.12.2019
Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Schulden
476
10.688
23
475
11.393
26
6.028
7.179
Kurzfristige Schulden
5.113
4.663
Eigenkapital (100%)
1.023
933
Davon auf den Konzern entfallend (20%)
1.625
470
1.625
470
-43
Bei Erwerb aufgedeckter Geschäfts- oder Firmenwert
Bei Erwerb aufgedeckte stille Reserven in anderen Vermögenswerten
Abschreibung auf aufgedeckte stille Reserven
-108
-131
-50
Veränderung aus Währungsumrechnung
2.879
2.935
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Umsatzerlöse
9.964
7.522
Gesamtergebnis (100%)
1.151
230
58
1.080
216
0
Davon auf den Konzern entfallend (20%)
Erhaltene Dividende
Seite 53
Anlage 1
Capricot
Capricot, einer der Top BIM Technologie Experten auf dem indischen Subkontinent, verfügt über eine hohe Kompetenz im
Bauwesen und fördert Innovationen durch die Bereitstellung von Soft- und Hardwarelösungen, Consulting, Training und Managed
Services. Die Gesellschaft verfügt über Büros in Delhi, Rajasthan, Punjab, Maharashtra, Karnataka und ein Tochterunternehmen
in Singapur. Die iTWO 4.0 Technologie und die MTWO Cloud Plattformtechnologie wird dem indischen Markt über die Capricot
Unternehmensgruppe angeboten. Capricot ist nicht an der Börse notiert. Der Konzern hält 20% an der Capricot.
Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen von Capricot (wie in ihrem eigenen Abschluss aufgeführt) zusammen
und zeigt eine Überleitung auf den Buchwert des Anteils des Konzerns an Capricot. Aufgrund der erstmaligen Bilanzierung der
Anteile nach der Equity Methode zum 31.12.2019 liegen keine Informationen zum Ergebnis 2019 vor.
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
31.12.2019
Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens
419
6.765
1.445
2.220
656
8.075
2.503
2.291
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Schulden
Kurzfristige Schulden
3.519
3.937
Eigenkapital (100%)
704
787
Davon auf den Konzern entfallend (20%)
520
464
-58
0
520
464
0
Bei Erwerb aufgedeckter Geschäfts- oder Firmenwert
Bei Erwerb aufgedeckte stille Reserven in anderen Vermögenswerten
Abschreibung auf aufgedeckte stille Reserven
Veränderung aus Währungsumrechnung
9
1.630
1.780
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Umsatzerlöse
14.556
-
Gesamtergebnis (100%)
115
23
-
-
Davon auf den Konzern entfallend (20%)
Winjit
Im Vorjahr hat der Konzern 15% der Anteile an der Winjit Gruppe erworben und nach der Equity Methode bilanziert. Der Buchwert
der Anteile betrug zum 31.12.2019 2.276 Tsd. €.
Mit Vertrag vom 29.10.2020 hat der Konzern weitere 36% der Anteile an der Winjit Gruppe erworben und damit Beherrschung
erlangt. Die Winjit Gruppe wird seit dem Erwerbszeitpunkt 17.11.2020 vollkonsolidiert. Im Zusammenhang mit dem sukzessiven
Unternehmenserwerb wurden die bereits gehaltenen Anteile mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und bei der Bemessung
des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Textziffer (7).
Übrige
Daneben hält der Konzern 40% an der Yegertek. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sowie die Cashflows des Konzerns waren im Berichtszeitraum von untergeordneter Bedeutung. Die Anteile an dem assoziierten
Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Für die Gesellschaft besteht keine Preisnotierung in einem aktiven
Markt, so dass eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts nicht erfolgt.
Seite 54
Anlage 1
B. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
Im März 2019 hat der Konzern gemeinsam mit der Saint-Gobain Beteiligungen GmbH, Offenbach am Main, Deutschland (i.F.
Saint-Gobain), das Gemeinschaftsunternehmen SGTWO AG, Düsseldorf/Deutschland (i.F. SGTWO), errichtet. Die beiden
Partnerunternehmen sind jeweils zu 50% an dem nicht börsennotierten Gemeinschaftsunternehmen beteiligt und üben die
Führung gemeinschaftlich aus. Ziel des Joint Ventures ist es, die modulare Bau- und Planungsqualität durch eine erweiterte 5D-
BIM-Lösung zu verbessern.
Der Konzern hat SGTWO als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft und bilanziert den Anteil nach der Equity-Methode. Eine
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen unterbleibt aus Gründen der Wesentlichkeit. Zum 31.12.2020 betrug
der Beteiligungsbuchwert nach der Equity-Methode 1.153 Tsd. € (Vorjahr: 1.385 Tsd. €).
Daneben hält der Konzern 50% der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen 5D Institut. Die Auswirkungen dieser Anteile auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Konzerns waren im Berichtszeitraum von untergeordneter
Bedeutung. Die Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Für die Gesellschaft
besteht keine Preisnotierung in einem aktiven Markt, so dass eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts nicht erfolgt.
23. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Zum Bilanzstichtag umfassen die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zwei Büroimmobilien in China.
Im Vorjahr wurde die Büroimmobilie in den USA in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte umgegliedert.
Wir verweisen auf die Ausführungen in Textziffer (24).
Finanzimmobilie China
Zum Bilanzstichtag bestehen die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns aus zwei Büroimmobilien in China.
Während eine der beiden baugleichen Immobilien bereits im Geschäftsjahr 2018 vollständig vermietet war, wurde ein Teil der bis
dahin vollständig eigengenutzten Immobilie im Geschäftsjahr 2019 vermietet und in die „als Finanzinvestitionen gehaltenen
Immobilien“ umgegliedert. Die Immobilien werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Beide Immobilien wurden im
September 2013 fertiggestellt und werden planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach dem Komponentenansatz.
Hierbei wurden die Gebäude in die Komponenten Gebäudehülle und technische Ausstattung aufgeteilt. Die Nutzungsdauern
betragen 50 Jahre für die Gebäudehülle und 25 Jahre für die technische Ausstattung. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche
Nutzungsdauer von rd. 37 Jahren. Die monatliche Abschreibung beträgt insgesamt für beide Immobilien rd. 20 Tsd. € (Vorjahr:
13 Tsd. €). Im Berichtszeitraum wurden Mieteinnahmen aus den Immobilien iHv 1.054 Tsd. € (Vorjahr: 790 Tsd €) erzielt und in
den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die betrieblichen Aufwendungen, die den als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien direkt zurechenbar sind, belaufen sich während der Berichtsperiode auf rd. 117 Tsd. € (Vorjahr: 49 Tsd. €).
Der erzielbare Betrag der Immobilien beträgt zum Bilanzstichtag zusammen rd. 12.758 Tsd. € (Vorjahr: 12.814 Tsd. €). Der
beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich auf Stufe 2 (der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten) ermittelt. Der erzielbare
Betrag wurde auf Grundlage eines Gutachtens des Immobiliensachverständigen Jones Lang LaSalle, Hong Kong, unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktgegebenheiten ermittelt. Die Bewertung erfolgte dabei unter Anwendung des
Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung der am Markt zu realisierenden Mieteinnahmen sowie eines marktspezifischen
Kapitalisierungszinssatzes.
Seite 55
Anlage 1
Die Entwicklung der Buchwerte zu den Bilanzstichtagen stellt sich wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Stand zu Beginn des Jahres
6.956
5.548
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Umgliederung bisher selbstgenutzte Immobilie (aus Sachanlagen)
Abschreibungen
Abschreibungen (kumuliert)
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Umgliederung bisher selbstgenutzte Immobilie (aus Sachanlagen)
Veränderung aus Währungsumrechnung
0
0
-880
2.234
-318
-242
0
0
42
-248
578
-170
6.544
Stand am Ende des Jahres
6.956
24. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Im Oktober 2019 entschied sich das Management, die in den USA gelegene Büroimmobilie zu veräußern. Dementsprechend wird
die gemischt genutzte Immobilie zum Bilanzstichtag als ein zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert klassifiziert
und getrennt dargestellt. Die Verkaufsbemühungen haben im Oktober 2019 begonnen und es wurde ursprünglich mit einem
Verkauf bis Dezember 2020 gerechnet. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat sich der Verkaufsprozess verzögert
und wird sich vermutlich bis Ende 2021 hinziehen. Die Immobilie wird weiterhin aktiv am Markt angeboten. An der
Veräußerungsabsicht des Konzerns hat sich nichts geändert.
Die Immobilie wird momentan überwiegend durch den Konzern selbst genutzt, jedoch in Zukunft voraussichtlich nicht mehr
benötigt, sodass eine Veräußerung angestrebt wird. Der Verkauf der Immobilie wird sich aufgrund der im Verhältnis zu den
Gesamterlösen geringen Mieteinahmen von 63 Tsd. € (Vorjahr: 90 Tsd. €) nicht wesentlich auf die Ertragslage des Konzerns
auswirken.
Zum 31.12.2020 wird die Büroimmobilie zu ihrem Buchwert iHv 2.201 Tsd. € (Vorjahr: 2.797 Tsd. € ) angesetzt. Der beizulegende
Zeitwert des zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerts von 2.363 Tsd. € (Vorjahr: 3.076 Tsd. €), vor Veräußerungskosten
von 162 Tsd. € (Vorjahr: 223 Tsd. €) wurde im Berichtsjahr, basierend auf einem Bewertungsgutachten, als ein beizulegender
Wert der Stufe 2 (der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten) eingeordnet. Der erzielbare Betrag wurde auf Grundlage
eines Gutachtens des Immobiliensachverständigen Valbridge, Atlanta, unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktgegebenheiten
ermittelt. Die Bewertung erfolgte dabei unter Anwendung des Vergleichs mit den Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte und des
Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung der am Markt zu realisierenden Mieteinnahmen sowie eines marktspezifischen
Kapitalisierungszinssatzes.
Die Folgebewertung zum 31.12.2020 hat zu einem Aufwand iHv 362 Tsd. € geführt, der in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ausgewiesen ist.
Seite 56
Anlage 1
25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns gliedern sich wie folgt:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
langfristig
31.12.2019
langfristig
kurzfristig
2.180
1.971
101
kurzfristig
2.165
1.911
101
Sonstige Forderungen
Termingelder
4.097
11.320
-
-
-
-
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere
Übrige Finanzanlagen
Gesamt
628
4.725
225
517
-
4.476
11.837
4.177
Die sonstigen Forderungen enthalten ein Wandeldarlehen an die Softtech Engineer Limited, Indien. Dieses wurde im Dezember
des Geschäftsjahres 2019 iHv 1.484 Tsd. € ausgegeben mit dem Recht, es innerhalb der nächsten 18 Monate in eine Beteiligung
von bis zu 10% zu wandeln. Im Geschäftsjahr 2020 beläuft sich die Höhe des Wandeldarlehens auf 1.327 Tsd. € und weist bis
zur möglichen Ausübung eine Restlaufzeit von 6 Monaten auf. Im Vorjahr waren langfristige Darlehen iHv 7.325 Tsd. € an die
Gesellschafter der BSD enthalten, die im Berichtsjahr vollständig getilgt wurden. Wir verweisen auf Textziffer (33 B.).
Die Wertpapiere, die als zur Veräußerung verfügbar gehalten werden, umfassen Unternehmensanleihen ausländischer
Unternehmen in US-Dollar sowie Anteile an Geldmarkt- und Investmentfonds in Euro. Die beizulegenden Zeitwerte der
Wertpapiere basieren auf notierten Preisen auf einem aktiven Markt.
Die zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere haben sich wie folgt entwickelt:
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Stand zu Beginn des Jahres
Zugänge
101
0
87
21
-7
Abgänge
0
Stand am Ende des Jahres
101
101
Die langfristigen übrigen Finanzanlagen beinhalten Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen, die aufgrund ihrer ruhenden oder geringen Geschäftstätigkeit für den Konzern sowie für die Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage einzeln und in Summe von
untergeordneter Bedeutung sind. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen.
Seite 57
Anlage 1
26. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Die kurzfristigen sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte des Konzerns gliedern sich wie folgt:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
7.646
31.12.2019
7.478
673
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige Forderungen
3.555
Sonstige Steuererstattungsansprüche
Vertragsvermögenswerte
Gesamt
676
850
2.901
2.504
11.505
14.778
Unter Abzug der erhaltenen Anzahlungen iHv 8.771 Tsd. € werden zum Bilanzstichtag Vertragsvermögenswerte
iHv 2.901 Tsd. € ausgewiesen. Die in der Berichtsperiode erfassten Auftragserlöse betragen 10.602 Tsd. €.
Zum Bilanzstichtag betrug die Summe der für die Vertragsvermögenswerte angefallenen Aufwendungen und erfassten Gewinne,
abzüglich der erfassten Verluste, 11.672 Tsd. €.
In den sonstigen Forderungen ist zum 31.12.2020 ein Vermögenswert im Zusammenhang mit der strategischen Partnerschaft mit
der SoftwareONE AG in Höhe von 2.037 Tsd. € enthalten. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Textziffer (5).
27. Vorräte
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
213
31.12.2019
2.163
130
Handelsware
Unfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse
Vorräte gesamt, brutto
Wertberichtigungen
Vorräte gesamt, netto
1.882
478
524
2.573
0
2.817
10
2.573
2.807
Der in der Berichtsperiode als Aufwand erfasste Wareneinsatz von Vorräten beträgt 9.038 Tsd. € inkl. Aufwendungen für
bezogene Leistungen von 381 Tsd. €.
Seite 58
Anlage 1
28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
davon Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
31.12.2019
54.777
31.12.2020
31.12.2019
5.167
-
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto)
Wertberichtigungen
59.823
-4.989
54.834
5.393
-
-2.615
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)
52.162
5.393
5.167
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns entsprechen nahezu genau ihren beizulegenden
Zeitwerten.
Zum 31.12.2020 stellte sich unsere Kreditrisikoposition bezogen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
Brutto-
Buchwert
nicht
überfällig
über 121
Tage
Angaben in Tsd. €
bis 30 Tage
9.171
31-60 Tage 61-90 Tage 91-120 Tage
31.12.2020
59.823
37.454
36.910
4.979
1.882
981
5.356
davon Bruttobuchwert mit nicht
beeinträchtigter Bonität
52.825
9.127
4.964
1.824
-
-
davon Bruttobuchwert mit beeinträchtigter
Bonität
6.998
-4.989
8,3%
544
-383
1,0%
44
-396
4,3%
15
-68
58
-449
981
-550
5.356
-3.143
58,7%
Wertberichtigung
Gewichtete durchschnittliche Verlustquote
1,4%
23,8%
56,1%
Zum 31.12.2019 stellte sich unsere Kreditrisikoposition bezogen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
Brutto-
Buchwert
nicht
überfällig
über 121
Tage
Angaben in Tsd. €
bis 30 Tage
11.653
31-60 Tage 61-90 Tage 91-120 Tage
31.12.2019
54.777
46.369
29.177
29.177
3.322
2.217
2.720
5.688
davon Bruttobuchwert mit nicht
beeinträchtigter Bonität
11.653
3.322
2.217
-
-
davon Bruttobuchwert mit beeinträchtigter
Bonität
8.408
-2.615
4,8%
-
0
-
-1
-
-81
-
-543
2.720
-717
5.688
-1.273
22,4%
Wertberichtigung
Gewichtete durchschnittliche Verlustquote
0,0%
0,0%
2,4%
24,5%
26,3%
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf der Basis erwarteter Kreditverluste über die
gesamte Laufzeit haben sich wie folgt entwickelt:
Angaben in Tsd. €
2020
2.615
2.492
-526
2019
2.856
839
Stand zu Beginn des Jahres
Zugänge
Verbrauch
-1.952
-113
983
-377
Auflösung
Zugang aus Erstkonsolidierung
Veränderung aus Währungsumrechnung
Stand am Ende des Jahres
886
-101
2
4.989
2.615
Seite 59
Anlage 1
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter
Kreditverluste bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung der Forderungen werden sämtliche Kreditverluste berücksichtigt, die
voraussichtlich während der Laufzeit der Forderungen eintreten werden. Seit dem Berichtsjahr verwendet der Konzern ein
vereinfachtes Wertminderungsmodell unter Zugrundelegung einer Wertberichtigungsmatrix.
Daneben werden Wertberichtigungen für einzelne Forderungen erfasst, sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung
vorliegen.
Aus der Zuführung zu Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren Aufwendungen iHv
2.492 Tsd. € (Vorjahr: 839 Tsd. €), die ergebniswirksam unter den Aufwendungen für Vertrieb und Marketing in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst wurden. Die Zuführungen betreffen sowohl Wertberichtigungen auf Einzelforderungen von Kunden, die
der Konzern als bonitätsbeeinträchtigt ansieht, als auch Zuführungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Verwendung einer
Wertberichtigungsmatrix.
Hinsichtlich der Ausfallrisiken sowie der angewandten Verfahren und Annahmen, die den Wertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen zugrunde liegen, verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt C. der Textziffer (45).
29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
49
31.12.2019
97
Kassenbestände
Guthaben bei Kreditinstituten
Liquide Mittel
221.830
221.879
210.798
11.081
123.724
123.821
119.174
4.647
Davon unbeschränkt
Davon beschränkt
Die Bankguthaben sind bei kreditwürdigen Banken hinterlegt, die in der jüngsten Vergangenheit keine Ausfälle zu verzeichnen
hatten.
Die Buchwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen nahezu
genau ihrem Zeitwert.
Beschränkt zur Verfügung stehende liquide Mittel
Einige Tochterunternehmen des Konzerns haben ihren Sitz in Ländern, in denen Devisenverkehrskontrollen oder andere
gesetzliche Einschränkungen zum Tragen kommen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die in der Volksrepublik China
ansässigen Konzerngesellschaften. Die Gesellschaften hielten zum Bilanzstichtag Zahlungsmittel in Höhe von 11.081 Tsd. €
(Vorjahr: 4.647 Tsd. €). Die Geschäftsführenden Direktoren gehen davon aus, dass sich hieraus keine Nachteile für den Konzern
ergeben, da die Zahlungsmittel zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit in den jeweiligen Ländern verwendet werden, bzw.
Mitteltransfers genehmigt werden, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll werden sollte.
Nicht ausgenutzte Kreditlinien
Die RIB Software SE hat im Berichtszeitraum einen Konsortialkreditvertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 150 Mio. €
zur Finanzierung der geplanten weiteren Akquisitionen abgeschlossen. Bislang wurde die Kreditlinie nicht in Anspruch
genommen.
Seite 60
Anlage 1
30. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital / Eigene Anteile
Anzahl
2020
2019
Ausgegebene und in Umlauf befindlichen Aktien:
Stand zum 01.01.
48.180.271
3.719.027
191.861
-
49.230.111
106.272
Veräußerung eigener Anteile
Ausgeübte Bezugsrechte des Aktienoptionsprogrammes
Erwerb eigener Anteile
157.888
-1.314.000
48.180.271
Stand zum 31.12.
52.091.159
Sämtliche ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Der Nennbetrag der Namensaktien beträgt jeweils € 1,00. Im Berichtsjahr
wurden 115.642 eigene Aktien im Rahmen des Erwerbs weiterer Geschäftsanteile der RIB Leipzig GmbH, Zwenkau, als Teil des
Kaufpreises verwendet. Daneben wurden 3.603.385 eigene Aktien an die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, im Juli
2020 auf Grundlage des von dieser Gesellschaft abgegebenen öffentlichen Übernahmeangebots veräußert.
Im Berichtsjahr wurden 191.861 Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm durch bezugsberechtigte Mitarbeiter ausgeübt.
Die Zahl der in Umlauf befindlichen Aktien zum Bilanzstichtag 31.12.2020 hat sich damit auf insgesamt 52.091.159 erhöht.
Eigene Anteile
Mit Beschluss vom 15.05.2018 hat die Hauptversammlung die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14.05.2023 eigene Aktien im
Umfang von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu
erwerben. Dies entspricht einem Umfang von 5.153.022 Aktien. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke
des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch
die Gesellschaft ausgeübt werden; die Ausübung kann auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung
durch Dritte durchgeführt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der
Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen
Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien neben der Veräußerung über die Börse oder durch ein an alle
Aktionäre gerichtetes Angebot, insbesondere (i) im Rahmen eines Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen eines
Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Sachleistungen zu verwenden,
(ii) die eigenen Aktien unter Beachtung gewisser Auflagen an Dritte zu veräußern, (iii) die eigenen Aktien zur Bedienung der im
Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 eingeräumten Bezugsrechte zu verwenden und (iv) die eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist hierbei jeweils ausgeschlossen. Darüber hinaus
kann der Verwaltungsrat, wenn eigene Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot veräußert werden, das Bezugsrecht
der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen.
Im Januar des Geschäftsjahres 2020 wurden 115.642 eigene Aktien mit einem Nennbetrag von € 1,00 je Aktie im Rahmen des
Erwerbs von weiteren Geschäftsanteilen der RIB Leipzig GmbH, Zwenkau, als Teil des Kaufpreises verwendet. Die übertragenen
Aktien befinden sich damit wieder im Umlauf.
Im Juli des Geschäftsjahres 2020 wurden 3.603.385 eigene Aktien mit einem Nennbetrag von € 1,00 je Aktie an die Schneider
Electric Investment AG, Düsseldorf, auf Grundlage des von dieser Gesellschaft abgegebenen öffentlichen Übernahmeangebots
zu einem Kaufpreis von € 29,00 je Aktie veräußert. Der Gesellschaft flossen daraufhin liquide Mittel iHv 104.498 Tsd. € zu. Die
übertragenen Aktien befinden sich damit wieder im Umlauf und die Gesellschaft hält zum 31.12.2020 keine eigenen Aktien mehr.
Seite 61
Anlage 1
Daraus ergibt sich nachstehende Entwicklung des Bestands eigener Anteile:
Anteiliger Betrag
des
Anzahl
Aktien
Anteil am
Anschaffungs-
kosten
Zeitpunkt der
Verwendung
Grundkapitals
Tsd. €
2.511
1.314
-106
Grundkapital
Stück
2.511.299
1.314.000
-106.272
3.719.027
-115.642
-3.603.385
0
%
Tsd. €
22.378
15.817
-1.061
37.134
-1.155
-35.979
0
Bestand zum 01.01.2019
Zugänge 2019
4,85*
2,54
0,21
7,17*
-0,22
-6,95
0,00
Jan.-Mrz. 2019
April 2019
Abgänge 2019
Bestand zum 31.12.2019
Abgänge 2020
3.719
-116
Januar 2020
Juli 2020
Abgänge 2020
-3.603
0
Bestand zum 31.12.2020
* Aufgrund der unterjährigen Veränderung des Grundkapitals ergibt die Summe prozentualer Veränderungen nicht den prozentualen Anteil zum
31.12.2019 bzw. 31.12.2020
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital 2018
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 14.05.2023 ein- oder mehrmalig um
insgesamt 13.670 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 13.670.219 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit einem Nennbetrag
von € 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018“). Die neuen Aktien sind den
Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter
bestimmten, in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft festgelegten Voraussetzungen, auszuschließen. Die Ermächtigung wurde
dem Verwaltungsrat durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 15.05.2018 erteilt. Im Berichtsjahr ist von der
Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Bezüglich weiterer Einzelheiten zu dem genehmigten Kapital verweisen wir auf
unsere Ausführungen in Abschnitt E.1. des Lageberichts.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital 2020/1 - Aktienoptionsprogramm:
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2020 wurde das bedingte Kapital zur Bedienung der Bezugsrechte aus dem
Aktienoptionsprogramm (bis dahin bezeichnet als "Bedingtes Kapital 2015/1") wie folgt neu gefasst:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 2.291.404,00 (Vorjahr: € 1.179.540,00) bedingt erhöht durch die Ausgabe von
bis zu 2.291.404 (Vorjahr: 1.179.540) neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von € 1,00 je Aktie
("Bedingtes Kapital 2020/1").
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2011 nach Maßgabe des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.05.2011 (in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.06.2013),
dem Aktienoptionsprogramm 2015 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.06.2015 oder dem
Aktienoptionsprogramm 2020 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2020 Bezugsrechte
ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur
Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an
Mitglieder des Vorstands der früheren RIB Software AG sowie für die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an
geschäftsführende Direktoren ausschließlich der Verwaltungsrat zuständig ist. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Im Berichtsjahr wurde das Grundkapital durch die Ausgabe von
191.861 (Vorjahr: 157.888) neuen auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von € 1,00 je Aktie um € 191.861,00 (Vorjahr:
€ 157.888,00) erhöht.
Seite 62
Anlage 1
Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt 7 Jahre. Die Bezugsrechte können nach Ablauf von 4 Jahren nur ausgeübt werden, wenn
der Begünstigte zu diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen angestellt ist und die
Voraussetzungen für die Ausübbarkeit der Bezugsrechte erfüllt wurden.
Für die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme 2011 und 2015 ausgegebenen Bezugsrechte, war die Voraussetzung für die
Ausübbarkeit, dass der Aktienkurs der Gesellschaft an insgesamt 60 Börsenhandelstagen einen bestimmten Betrag übersteigt.
Das letzte maßgebliche Erfolgsziel für den Aktienkurs bezog sich dabei auf den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020.
Die Ausübbarkeit der im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2020 ausgegebenen Bezugsrechte ist abhängig von dem
Erreichen definierter Erfolgsziele (vergleiche Textziffer 31).
Zum Ende der Berichtsperiode bestanden, vorbehaltlich des Ablaufs der Wartefrist von 4 Jahren, insgesamt 848.578 ausübbare
Bezugsrechte (vergleiche Textziffer 31).
Ausgabe von Schuldverschreibungen („Bedingtes Kapital 2018“)
Der Verwaltungsrat war durch die Hauptversammlung vom 15.05.2018 ermächtigt, bis zum Ablauf des 14.05.2020 Wandel-,
Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen
„Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern
von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 5.153.022 auf den Namen lautenden Aktien
der Gesellschaft mit einem Gesamtnennbetrag von insgesamt bis zu € 5.153.022,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen
der Schuldverschreibungen zu gewähren und/oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der
jeweiligen Schuldverschreibung in solche Aktien zu begründen.
Das Grundkapital war zu diesem Zweck um bis zu € 5.153.022,00 durch Ausgabe von bis zu 5.153.022 neuen auf den Namen
lautenden Aktien im Nennbetrag von jeweils € 1,00 bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2018").
Im Berichtsjahr wurde von der Ermächtigung zur Ausgabe der vorstehend erläuterten Schuldverschreibungen kein Gebrauch
gemacht. Der Verwaltungsrat hat daraufhin am 18.02.2021 beschlossen, die Satzungsregelung zum Bedingten Kapital 2018
ersatzlos zu streichen.
Kapitalrücklagen
Die Veränderung der Kapitalrücklagen im Berichtszeitraum setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. €
2020
304.721
69.674
2.284
Stand zum 01.01.2020
Veräußerung eigener Anteile
Anteilsbasierte Vergütungen
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel
Zugang Finanzverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben
Übrige Veränderungen
-11.625
-41.226
88
Stand zum 31.12.2020
323.916
Seite 63
Anlage 1
Gewinnrücklagen
Im Berichtsjahr erfolgte unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften keine Einstellung in die in den
Gewinnrücklagen enthaltenen gesetzlichen Rücklagen.
31. Aktienoptionsprogramme
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2020 wurde das Aktienoptionsprogramm 2015 aufgehoben. Bis zum 31.12.2019
wurden aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 insgesamt 964.999 Bezugsrechte gewährt.
Ebenfalls mit Beschluss vom 26.06.2020 hat die Hauptversammlung das Aktienoptionsprogramm 2020 neu gefasst. Hiernach
wurden die Geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Verwaltungsrats, bis zum 25. Juni
2025 bis zu 1.548.616 Bezugsrechte zu gewähren.
Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt 7 Jahre. Die Bezugsrechte können nach Ablauf von 4 Jahren nur ausgeübt werden, wenn
der Begünstigte zu diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen angestellt ist und die
Voraussetzungen für die Ausübbarkeit der Bezugsrechte erfüllt wurden.
Die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2020 ausgegeben Bezugsrechte werden ausübbar, wenn eines der beiden
nachfolgend erläuterten Erfolgsziele erreicht wird:
Erfolgsziel 1:
Die Summe aus EBITA-Marge und dem Organischen Umsatzwachstum in dem Geschäftsjahr, in das der Ausgabetag fällt,
erreicht oder überschreitet einen bestimmten Betrag und zwar:
−
−
−
−
−
−
im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Wert von 25%;
im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 einen Wert von 27%;
im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 einen Wert von 32%,
im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einen Wert von 35%;
im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einen Wert von 39%;
im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 einen Wert von 41%.
Wenn das Erfolgsziel 1 erreicht worden ist, sind sämtliche an dem betreffenden Ausgabetag ausgegebenen Bezugsrechte,
vorbehaltlich des Ablaufs der Wartefrist von 4 Jahren, ausübbar.
Erfolgsziel 2:
Entweder die EBITA-Marge oder das Organische Umsatzwachstum oder beide Finanzkennzahlen überschreiten in dem
Geschäftsjahr, in das der Ausgabetag fällt, den entsprechenden Vergleichswert für das vorherige Geschäftsjahr.
Wenn das Erfolgsziel 1 nicht erreicht, aber das Erfolgsziel 2 erreicht worden ist, sind 30% der am betreffenden Ausgabetag
ausgegebenen Bezugsrechte, vorbehaltlich des Ablaufs der Wartefrist von 4 Jahren, ausübbar.
Der Ausübungspreis eines Bezugsrechts beträgt € 1,00. Die Bezugsrechte verfallen entschädigungslos mit Ablauf ihrer Laufzeit,
jedoch nicht vor Ende des zweiten Ausübungszeitraums im letzten Jahr der Laufzeit.
Im Berichtszeitraum wurden am 01.09.2020 insgesamt 93.004 Aktienoptionen gewährt.
Seite 64
Anlage 1
Entwicklung der Bezugsrechte
Aktienoptionen
Phantom Shares
2020
964.999
0
2019
847.718
9.500
2020
2019
Stand zum Beginn der Berichtsperiode
Gewandelte Phantom Shares
0
0
0
0
0
0
0
0
9.500
-9.500
In der Berichtsperiode gewährt
In der Berichtsperiode verwirkt
In der Berichtsperiode ausgeübt
In der Berichtsperiode verfallen
Stand am Ende der Berichtsperiode
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar
93.004
17.564
191.861
0
303.919
38.250
157.888
0
0
0
0
0
0
0
848.578
0
964.999
9.250
Im Rahmen des aktienorientierten Vergütungsprogramms wurden im Geschäftsjahr 2020 310.019 Bezugsrechte gewährt, deren
Ausübbarkeit unter der Bedingung der zuvor genannten Erfolgsziele stand. Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Erfolgsziel 1 nicht
erreicht, das Erfolgsziel 2 wurde erreicht. Damit sind 30% der gewährten Bezugsrechte ausübbar geworden, sodass endgültig
insgesamt 93.004 Aktienoptionen gewährt wurden.
Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs für Optionen, die während der Berichtsperiode ausgeübt wurden, lag bei 23,29 €
(Vj. 23,23 €).
Die zum Bilanzstichtag gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der ausstehenden Aktienoptionen beträgt 4,73 Jahre. Es sind
keine ausstehenden Aktienoptionen unverfallbar.
Die Bezugsrechte wurden mit einem Binomialmodell unter Berücksichtigung der Möglichkeit der vorzeitigen Ausübung der
Bezugsrechte innerhalb der Ausübungsfenster bewertet. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte
eingeflossen:
Aktienoptionen
Bewertungsstichtag
Ausübungspreis
Aktienkurs
01.09.2020
1,00 €
25,44 €
-0,60%
1,27%
Risikoloser Zinssatz
Dividendenrendite
Erwartete Volatilität
Laufzeit
46,77%
7 Jahre
23,29 €
Beizulegender Zeitwert
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der RIB Software SE abgeleitet.
Als Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte benutzt.
Der im Geschäftsjahr 2020 erfasste Personalaufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen beträgt 2,3 Mio. € (Vorjahr:
2,0 Mio. €).
Aus den in der Berichtsperiode ausgeübten Aktienoptionen bestehen zum 31.12.2020 Verbindlichkeiten mit einem Buchwert iHv
0 Tsd. € (Vorjahr: 680 Tsd. €).
Seite 65
Anlage 1
32. Sonstige Eigenkapitalbestandteile
Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile setzten sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
-9.328
31.12.2019
4.546
Währungsumrechnungsrücklage
Neubewertungsrücklage
Gesamt
-636
-647
-9.964
3.899
Die Währungsumrechnungsrücklage beinhaltet Differenzen, die durch die Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer
Tochtergesellschaften entstanden sind. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung des Hong Kong-Dollar,
US-Dollar und des Südafrikanischen Rand zum Euro im Berichtszeitraum. Die Neubewertungsrücklage beinhaltet
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
33. Nicht beherrschende Anteile
A. Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen
Die nachstehende Tabelle zeigt Informationen zum Nettovermögen von Tochtergesellschaften des Konzerns mit wesentlichen,
nicht beherrschenden Anteilen (vor Konsolidierungsbuchungen) zum 31.12.2020. Die Angaben zum Gesamtergebnis sowie zum
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit beziehen sich bei den im Geschäftsjahr erworbenen Gesellschaften auf den Zeitraum
seit der erstmaligen Einbeziehung nach der Vollkonsolidierungsmethode.
Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinformationen der wesentlichen Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden
Anteilen dar:
A2K
Holding
Angaben in Tsd. €
Bochao
49%
US CAD
40%
Winjit Group
49%
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile
40%
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Schulden
15.332
43.846
13.568
9.202
3.582
-2.543
-1.258
8.983
4.402
491
13.295
-3.443
-12.430
12.754
5.102
14.685
2.282
35
17.579
-4.622
-7.547
49.256
24.135
11.833
421
18.833
-5.245
-13.382
13.774
5.510
19.859
2.394
-1.263
1.131
957
Kurzfristige Schulden
Nettovermögen
Nettovermögen der nicht beherrschenden Anteile
Umsatzerlöse
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
Sonstiges Ergebnis
-145
-190
-335
-71
59
Gesamtergebnis
2.316
913
480
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn
206
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividende
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
14
29
-505
-93
464
-
408
-
6.670
5.222
7.133
168
Seite 66
Anlage 1
B. Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Im Januar 2020 erwarb der Konzern zusätzliche Anteile iHv 25% an der RIB Leipzig GmbH, Zwenkau (i.F. RIB Leipzig). Der
Anteil erhöhte sich damit von 75% auf 100%. Der Buchwert des gesamten Nettovermögens der RIB Leipzig im Konzern betrug
zum Erwerbszeitpunkt 6.320 Tsd. €. Die Veränderung des Buchwerts der nicht beherrschenden Anteile wurde unmittelbar im
Eigenkapital erfasst und stellt sich wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
2020
987
Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile
Beizulegender Zeitwert der gezahlten Gegenleistung
-4.611
-3.624
Verminderung des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens
Im Februar 2020 hat der Konzern weitere Anteile iHv 2% an der RIB datapine GmbH, Berlin (vormals: datapine GmbH; i.F. RIB
datapine) zu einem Kaufpreis iHv rd. 97 Tsd. € erworben. Der Anteil erhöhte sich damit von 75,05% auf 77,05%. Im Kaufvertrag
wurden wechselseitige Kauf- und Verkaufs-Optionen über die verbleibenden Anteile vereinbart. Da sich der Konzern dieser
Verpflichtung nicht mehr entziehen kann, wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit für die noch ausstehenden Anteile angesetzt. Wir
verweisen auf unsere Ausführungen in Textziffer (40). Im Zusammenhang mit der Erfassung der Kaufpreisverbindlichkeit hat der
Konzern sämtliche nicht beherrschenden Anteile ausgebucht und direkt im Eigenkapital erfasst. Der Buchwert des gesamten
Nettovermögens der RIB datapine im Konzern betrug zum Erwerbszeitpunkt 1.770 Tsd. €.
Angaben in Tsd. €
2020
434
Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile
Beizulegender Zeitwert der gezahlten Gegenleistung
-97
Beizulegender Zeitwert der angesetzten Kaufpreisverbindlichkeit
Verminderung des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens
-1.111
-774
Im Mai 2020 erwarb der Konzern zusätzliche Anteile iHv 30% an der Construction Computer Software (Pty) Limited,
Johannesburg/Südafrika (i.F. CCS). Der Anteil erhöhte sich damit von 70% auf 100%. Der Buchwert des gesamten
Nettovermögens von CCS im Konzern betrug zum Erwerbszeitpunkt 33.553 Tsd. €.
Der Konzern hat die vor Aufstockung bestehende Beteiligung von 70% im Geschäftsjahr 2019 erworben und damit Beherrschung
über die CCS erlangt. Im Zuge dieses Unternehmenserwerbs wurden wechselseitige Kauf- und Verkaufsoptionen hinsichtlich der
nunmehr erworbenen Geschäftsanteile von 30% vereinbart, die, nach der ursprünglichen Vereinbarung, im Jahr 2023 ausübbar
gewesen wären. Für die geschriebene Verkaufsoption hat der Konzern im Erwerbszeitpunkt eine Finanzverbindlichkeit in Höhe
von rd. 12.356 Tsd. € (196.015 Tsd. ZAR) angesetzt, deren Erfassung zu einer Minderung der Kapitalrücklage geführt hat. Wegen
weiterer Einzelheiten zu dem im Geschäftsjahr 2019 vollzogenen Unternehmenserwerb sowie zu der in diesem Zusammenhang
angesetzten Finanzverbindlichkeit, verweisen wir auf die Ausführungen in den Textziffern (7.B.) und (40) unseres
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019.
Die im Berichtszeitraum vollzogene Aufstockung der Beteiligung von 70% auf 100% erfolgte auf Grundlage einer zwischen den
Parteien einvernehmlich vereinbarten vorzeitigen Ausübung der Kaufoption des Konzerns, zu einem von der ursprünglichen
Vereinbarung abweichenden Kaufpreis. Der Abgang der erworbenen nicht beherrschenden Anteile führt in Höhe ihres Buchwerts
von 10.039 Tsd. € zu einer Erhöhung des Eigenkapitals des Mutterunternehmens.
Der für die erworbenen nicht beherrschenden Anteile bezahlte Kaufpreis betrug rd. 7.147 Tsd. € (142.794 Tsd. ZAR). Aufgrund
der zum Erwerbszeitpunkt vorzunehmenden Folgebewertung der Finanzverbindlichkeit ergab sich ein positiver Ergebniseffekt in
Höhe der Differenz zwischen dem fortgeschriebenen Buchwert der Finanzverbindlichkeit und dem tatsächlich zu leistenden
Kaufpreis. Dieser Ertrag in Höhe von 5.706 Tsd. € wurde in diesem Abschluss unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die Veräußerung des Buchwerts der nicht beherrschenden Anteile wurde unmittelbar im Eigenkapital erfasst und stellt sich wie
folgt dar:
Seite 67
Anlage 1
Angaben in Tsd. €
2020
10.039
12.853
Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile
Kaufpreisverbindlichkeit
Ertrag aus Differenz zwischen fortgeschriebenem Buchwert der Kaufpreisverbindlichkeit und dem tatsächlich zu
leistenden Kaufpreis
-5.706
Beizulegender Zeitwert der gezahlten Gegenleistung
-7.147
10.039
Erhöhung des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens
Im September 2020 erwarb der Konzern aufgrund der von den verbliebenen Verkäufern ausgeübten Verkaufsoption zusätzliche
Anteile iHv 40% an der Building Systems Design Inc., Atlanta/USA (i.F. BSD). Im Zusammenhang mit dem Erwerb von 60%
der Anteile an der BSD im Geschäftsjahr 2019 wurde den Verkäufern diese Verkaufsoption für ihre verbliebenen
Gesellschaftsanteile von 40% für den Fall eingeräumt, dass innerhalb der dem Verkauf folgenden vier Jahr ein sog. „Change of
Control“-Ereignis auf Ebene der RIB Software SE eintritt. Im Konzernabschluss 2019 wurde diese bedingte Verkaufsoption unter
den Eventualverbindlichkeiten in Textziffer (43) des Konzernanhangs erfasst, auf die wir hiermit verweisen.
Mit Übernahme der Mehrheit der Anteile an der RIB Software SE durch die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, im Juli
2020, ist ein solches „Change of Control“-Ereignis eingetreten, sodass die Bedingungen zur Ausübung dieser Verkaufsoption
vorlagen. Der Anteil des Konzerns an der BSD erhöhte sich damit von 60% auf 100%. Die Höhe des Optionspreises betrug rd.
20.499 Tsd. € (24.000 Tsd. USD) und wurde iHv rd. 12.785 Tsd. € (14.968 Tsd. USD) in bar gezahlt und iHv rd. 7.714 Tsd. €
(9.032 Tsd. USD) mit den den Verkäufern im Vorjahr gewährten Darlehen verrechnet. Der Buchwert des Nettovermögens der
BSD im Konzern betrug zum Erwerbszeitpunkt rd. 4.885 Tsd. €. Die Veräußerung des Buchwerts der nicht beherrschenden
Anteile wurde unmittelbar im Eigenkapital erfasst und stellt sich wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
2020
2.121
Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile
Beizulegender Zeitwert der gezahlten Gegenleistung
-20.499
-18.378
Verminderung des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens
34. Dividenden
Der Bilanzgewinn der RIB Software SE beträgt zum 31.12.2020 51.682 Tsd. €. Hiervon ist ein Teilbetrag iHv 144 Tsd. €
ausschüttungsgesperrt. Der insgesamt zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung stehende Bilanzgewinn beträgt damit
zum 31.12.2020 51.538 Tsd. €.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr schlagen die Geschäftsführenden Direktoren dem Verwaltungsrat vor, der ordentlichen
Hauptversammlung den Vorschlag zu unterbreiten, hieraus im Geschäftsjahr 2021 eine Dividende in Höhe von 0,98 € pro Aktie,
insgesamt somit 51.049 Tsd. €, an die Anteilseigner auszuzahlen. Diese Dividende muss in der jährlichen Hauptversammlung
erst noch beschlossen werden und wurde folglich in diesem Abschluss nicht als Verbindlichkeit bilanziert. Im Zeitpunkt der
Unterbreitung des Beschlussvorschlags durch die Geschäftsführenden Direktoren hielt die Gesellschaft keine eigene Aktien.
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern, wird der Verwaltungsrat der Hauptversammlung einen im Hinblick auf diese Änderung angepassten
Beschlussfassung zur Gewinnverwendung unterbreiten.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Dividende von 0,12 € pro Aktie ausbezahlt.
35. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen decken die betrieblichen Altersversorgungspläne des Konzerns
ab. Diese Versorgungspläne bestehen nur für Arbeitnehmer, die dem Konzern vor Mai 1995 beigetreten sind.
Seite 68
Anlage 1
Die betrieblichen Altersversorgungspläne definieren Rentenpläne, welche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenansprüche für
Arbeitnehmer abdecken. Die Höhe der Rente hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe der Vergütung des
Arbeitnehmers ab. Die Versorgungsverpflichtungen sind nicht rückgedeckt und sind durch Vermögenswerte des Konzerns
abgedeckt. Alle Risiken wurden im Rahmen des versicherungsmathematischen Gutachtens ausreichend berücksichtigt.
Zusätzlich zur betrieblichen Altersversorgung leistete der Konzern Beiträge an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die
als beitragsorientierte Pläne anzusehen sind. Die Beiträge des Konzerns zu diesen beitragsorientierten Plänen betrugen im
Geschäftsjahr 2020 2.839 Tsd. € und im Geschäftsjahr 2019 2.647 Tsd. €.
Folgende versicherungsmathematische Methoden und Annahmen werden herangezogen, um die Pensionsrückstellung zu
ermitteln:
▪
▪
▪
▪
Berechnungsgrundlage: versicherungsmathematische Richttafeln von 2018 G
Rechnungszins: 0,75% p.a. (2019: 1,10% p.a.)
Rentensteigerungsrate: 1,50% p.a. (2019: 1,50% p.a.)
Fluktuationsrate: 2,50% p.a. (2019: 2,50% p.a.)
(a) Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen und beizulegender Zeitwert des Planvermögens:
Angaben in Tsd. €
2020
3.610
3.610
2019
3.759
3.759
Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
(b) Die Entwicklung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellt sich wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
2020
3.759
13
2019
3.456
11
Pensionsverpflichtungen 01.01.
Dienstzeitaufwand laufendes Jahr
Nettozinsaufwand
40
68
Neubewertung – versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn (-)
Davon: aus Änderung finanzieller Annahmen
Davon: erfahrungsbedingte Anpassungen
Rentenzahlungen
-15
412
387
25
150
-165
-187
3.610
-188
3.759
Pensionsverpflichtungen 31.12.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden bei Entstehung im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst.
(c) In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
Angaben in Tsd. €
2020
13
2019
10
Dienstzeitaufwand
Nettozinsaufwand
Gesamtaufwand
40
68
53
78
Seite 69
Anlage 1
Darüber hinaus sind dem Konzern Aufwendungen im Zusammenhang mit beitragsorientierten Plänen entstanden, die von
staatlichen Einrichtungen getragen werden, die ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden.
(d) Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. €
2020
3.423
187
2019
3.571
188
Langfristige Pensionsrückstellungen
Kurzfristige Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen gesamt
3.610
3.759
Die voraussichtlich zu leistenden Beiträge aus Pensionsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2021 belaufen sich auf 196 Tsd. €.
Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen wesentliche Bewertungsparameter wurden einer Sensitivitätsanalyse unterzogen.
Die hierzu von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften
Bewertungsparameter isoliert vorgenommen. Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen
Annahmen hätte auf den Barwert der Pensionen sowie der leistungsorientierten Verpflichtungen nachfolgend dargestellte
Auswirkungen:
Angaben in Tsd. €
Bewertungsparameter
Rechnungszins
Rechnungszins
Inflationsrate
Sensitivität in %-punkten
Pensionsrückstellungen
- 0,25
+ 1,25
- 0,5
3.844
3.399
3.427
3.809
Inflationsrate
+ 2,0
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsbasierten Verpflichtungen zum 31.12.2020 beträgt 12 Jahre (Vorjahr: 12
Jahre).
36. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen nahezu genau ihren Zeitwerten. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und sind innerhalb eines Jahres fällig.
Seite 70
Anlage 1
37. Sonstige Rückstellungen
Die Veränderung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Leistungen
Andere
Gewähr-
leistungsrück-
stellungen
nach
Beendigung
des Arbeits-
verhältnisses
langfristig
fällige
Leistungen
Angaben in Tsd. €
Rechtsstreitigkeiten
Übrige
Gesamt
Stand zum 01.01.2019
510
399
223
25
84
1.241
Zugang aus
Erstkonsolidierung
-
363
-
-
-
363
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
214
50
33
-
-
-
-
-
18
-
265
50
226
96
19
123
86
550
Veränderung aus
Währungsumrechnung
-
472
-
7
832
145
-
242
-
-
148
-
-
152
-
7
1.846
145
Stand zum 31.12.2019
und zum 01.01.2020
Zugang aus
Erstkonsolidierung
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
316
-
117
-
-
-
113
35
17
-
563
35
429
102
61
450
36
1.078
Veränderung aus
Währungsumrechnung
1
-71
-
-
1
-69
Stand zum 31.12.2020
586
891
303
450
172
2.402
Der Konzern gewährt seinen Kunden Garantien für die Funktionsfähigkeit seiner Produkte. Die Höhe der
Gewährleistungsrückstellungen wird auf Basis des Umsatzvolumens und der Erfahrungen über den tatsächlichen Anteil der
Reklamationen geschätzt. Die Grundlagen der Schätzung werden laufend geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Rückstellungen für andere langfristig fällige Leistungen resultieren aus Abfertigungsverpflichtungen im Rahmen von
Arbeitnehmerentlassungen und –austritten. Die Bewertung der Rückstellungen wurde nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen mittels PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) vorgenommen. Hierbei wurde im Geschäftsjahr 2020 ein
Abzinsungssatz von 0,75% p.a. (2019: 1,10% p.a.) und ein Gehaltstrend von 1,75% p.a. (2019: 1,75% p.a.) zugrunde gelegt.
Bei den Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um Rückstellungen für
Restrukturierungs- und Abfindungsansprüche. Der Zugang aus Erstkonsolidierung resultiert aus der Winjit.
Die im Vorjahr enthaltene Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten mit einem ehemaligen Arbeitnehmer wurde während des
Berichtszeitraum verbraucht. Die Zuführung iHv 450 Tsd. € betrifft einen Rechtsstreit mit einem Kunden des Konzerns.
Seite 71
Anlage 1
38. Abgegrenzte Schulden
Die abgegrenzten Schulden stellen sich wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
9.358
31.12.2019
9.646
Abgegrenzte Aufwendungen für Gehälter sowie Sozialversicherung
Lizenzverbindlichkeiten
408
380
Provisionen
1.832
1.079
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
3.085
1.156
Übrige
1.297
1.655
Gesamt
15.980
13.916
39. Umsatzabgrenzungen
Die Beträge beinhalten Umsatzerlöse sowie – in Einzelfällen – andere Erträge aus Leistungen des Konzerns, welche bereits an
Kunden fakturiert oder von Kunden bezahlt wurden, die jedoch noch nicht ertragswirksam erfasst werden konnten, da die
Leistungen zum Ende der Berichtsperioden noch nicht erbracht waren.
Die Umsatzabgrenzungen haben sich im Berichtsjahr aufgrund von Zugängen aus Unternehmenserwerben iHv 19 Tsd. € (Vorjahr:
7.236 Tsd. €) nur geringfügig erhöht. Hinsichtlich der Unternehmenserwerbe verweisen wir auf Textziffer (7).
Erhöhungen der Umsatzabgrenzungen resultieren iHv 25.898 Tsd. € (Vorjahr: 17.056 Tsd. €) aus der Fakturierung und Fälligkeit
von Rechnungen an Kunden. Verminderungen der Umsatzabgrenzungen resultieren iHv 23.037 Tsd. € (Vorjahr: 14.364 Tsd. €)
aus der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen, die im Berichtsjahr in den Umsatzerlösen erfasst wurden.
Ausstehende Leistungsverpflichtungen des Konzerns betreffen Transaktionspreise aus Kundenverträgen, die im Zusammenhang
mit noch nicht realisierten Umsatzerlösen stehen. Diese umfassen sowohl die bilanzierten Umsatzabgrenzungen als auch
vertragliche Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Kundenverträgen, die sich zum Bilanzstichtag noch nicht bilanziell
ausgewirkt haben. Es handelt sich insbesondere um bestehende Supportverträge sowie Verpflichtungen aus dem Verkauf von
Cloud-Software. Die Verträge haben eine Laufzeit von einem oder mehreren Jahren. Zum 31.12.2020 bestehen ausstehende
Leistungsverpflichtungen mit einem Transaktionspreis iHv rd. 95.142 Tsd. € (Vorjahr: rd. 91.578 Tsd. €). Der überwiegende Teil
dieses Transaktionspreises wird voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag als Umsatz realisiert.
40. Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um derivative Finanzverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben, welche als
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft wurden. Für die in den Vorjahren getätigten Unternehmenserwerbe RIB
SAA, RIB IMS und ICS wurden die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten überprüft und gegebenenfalls eine
Neubewertung vorgenommen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der ausstehenden Anteile an der CCS wurde die
Finanzverbindlichkeit neu bewertet und anschließend vollständig getilgt. Im Berichtszeitraum wurden für Bochao, RIB datapine
und Winjit weitere Finanzverbindlichkeiten im Konzern erfasst. Die Veränderungen der sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden
im Einzelnen nachfolgend erläutert.
Seite 72
Anlage 1
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
langfristig
31.12.2019
kurzfristig
langfristig
kurzfristig
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb RIB SAA
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb RIB IMS
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb ICS
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb Levtech
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb CCS
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb Redstack
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb Bochao
Verbindlichkeit aus dem Erwerb des assoz. Unternehmens Winjit
Verbindlichkeit aus dem Erwerb des assoz. Unternehmens Cadline
Verbindlichkeit aus der Aufstockung RIB datapine
Übrige
3.503
3.072
-
2.981
-
1.676
165
-
2.743
-
1.410
189
-
-
-
-
-
-
12.390
-
348
2.050
-
346
-
40.819
641
-
-
-
-
224
276
-
-
-
-
1.094
313
45.848
-
1.333
9.075
1.474
20.025
1.355
3.454
Gesamt
Im Geschäftsjahr 2015 hat der Konzern 75% der Anteile an der RIB SAA erworben. Zeitgleich wurden mit den Verkäufern
wechselseitige Kauf- und Verkaufsoptionen zur Übertragung der ausstehenden Anteile von 25% abgeschlossen. Aus der
Stillhalterposition im Rahmen der Verkaufsoptionsvereinbarung resultiert für den Konzern eine Finanzverbindlichkeit, für die zum
Erwerbszeitpunkt ein beizulegender Zeitwert iHv 2.632 Tsd. € errechnet wurde. Hiervon wurde ein Teilbetrag iHv 1.582 Tsd. €
dem Unternehmenserwerb und ein Teilbetrag iHv 1.050 Tsd. € einer separaten Transaktion in Form einer Entgeltvereinbarung
zugeordnet.
Die dem Unternehmenserwerb zugeordnete Finanzverbindlichkeit wurde im Rahmen der Bilanzierung des Unternehmenserwerbs
in voller Höhe angesetzt. Die der separaten Transaktion zugeordnete Finanzverbindlichkeit wird über einen Zeitraum von 66
Monaten ergebniswirksam zu Lasten des Personalaufwands angesammelt und ist zum Bilanzstichtag mit einem Betrag iHv
1.419 Tsd. € in den Finanzverbindlichkeiten enthalten. Der hieraus auf den Berichtszeitraum entfallende Personalaufwand beträgt
254 Tsd. €. Aus der Aufzinsung der Finanzverbindlichkeiten resultiert ein Zinsaufwand iHv 43 Tsd. €.
Die Optionen können von beiden Parteien grundsätzlich in der Zeit vom 01. Januar 2021 bis 31. März 2021 ausgeübt werden.
Die Optionspreise richten sich nach dem anteiligen Unternehmenswert der RIB SAA, der unter Anwendung eines vertraglich
festgelegten Bewertungsverfahrens zu errechnen ist. Die Bewertung erfolgt mittels eines Multiplikatorverfahrens auf Grundlage
der operativen Ergebnisse der RIB SAA in den beiden Geschäftsjahren vor Ausübung der Option, wobei vertragliche Mindest-
und Höchstwerte den jeweiligen Optionspreis nach oben und nach unten begrenzen. Der Mindestpreis für die ausstehenden 25%
beträgt insgesamt 1.750 Tsd. €, der Höchstpreis 4.000 Tsd. €.
Der bewertungsrelevante Zeitraum für die Ausübung umfasst die Geschäftsjahre 2019 und 2020. Auf Grundlage unserer aktuellen
Berechnungen beträgt das durchschnittliche operative Ergebnis nach Steuern der RIB SAA im Optionszeitpunkt rd. 935 Tsd. €.
Wir gehen davon aus, dass für den derzeit noch ausstehenden Anteil von 25% im Optionszeitpunkt ein Kaufpreis iHv 3.503 Tsd. €
zu bezahlen sein wird. Hiervon ist ein Teilbetrag von 2.102 Tsd. € dem Unternehmenserwerb zuzuordnen. Die hieraus
resultierende Finanzverbindlichkeit wurde in entsprechender Höhe angesetzt. Aus der Folgebewertung der Finanzverbindlichkeit
resultiert im Berichtszeitraum ein Aufwand iHv 134 Tsd. €.
Seite 73
Anlage 1
Im Geschäftsjahr 2018 hat der Konzern 80% der Anteile an der RIB IMS erworben. Ferner sind im Anteilskaufvertrag zusätzliche
Vereinbarungen über einen Erwerb der ausstehenden Anteile von 20% getroffen worden. Danach besteht für die Gesellschaft
eine Kaufoption für die verbleibenden Anteile, den Veräußerern wurde eine Verkaufsoption eingeräumt. Der Ausübungspreis
bemisst sich für beide Optionen nach einer vertraglich festgelegten Formel als Multiplikator des durchschnittlichen EBITDA der
IMS Gruppe in den Geschäftsjahren 2020 und 2021. Zusätzlich ist eine Preisunter- und -obergrenze vereinbart worden, sodass
sich der Ausübungspreis der Option in einer Bandbreite zwischen 1.600 Tsd. € und 3.200 Tsd. € bewegen wird. Der
Ausübungspreis für diese Option kann nach Wahl der Gesellschaft in bar, in eigenen Aktien oder einer Kombination aus beidem
bezahlt werden.
Für die geschriebene Verkaufsoption wurde im Erwerbszeitpunkt eine Finanzverbindlichkeit iHv 2.333 Tsd. € angesetzt. Die
Erfassung der Verbindlichkeit führte zu einer Minderung der Kapitalrücklage in entsprechender Höhe. Zum Bilanzstichtag wurde
eine Neubewertung der Finanzverbindlichkeit vorgenommen. Der bewertungsrelevante Planungszeitraum umfasst die
Geschäftsjahre 2020 und 2021. Bei der Ergebnisplanung wird ausgehend vom Basisjahr 2020, von einem Umsatzwachstum
zwischen rd. 3% p.a. und 5% p.a., verbunden mit einer leichten Ergebnisverbesserung ausgegangen.
Auf Grundlage unserer aktualisierten Berechnungen gehen wir davon aus, dass das konsolidierte EBITDA der RIB IMS im
Ausübungszeitpunkt in einer Bandbreite zwischen rd. 1,6 Mio. € und rd. 1,7 Mio. € liegen wird. Unter Berücksichtigung der
geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten der alternativen Zukunftsszenarien sowie der vertraglichen Preisuntergrenzen und
Preisobergrenzen gehen wir davon aus, dass für den derzeit noch ausstehenden Anteil von 20% im Optionszeitpunkt ein Kaufpreis
iHv 3.012 Tsd. € zu bezahlen sein wird. Die Bewertung dieser Finanzverbindlichkeit mit dem beizulegenden Zeitwert iHv
2.981 Tsd. € erfolgt durch Abzinsung dieses Teilbetrags auf den Bilanzstichtag unter Verwendung eines laufzeitadäquaten,
risikokonformen Zinssatzes von 0,85%. Aus der Folgebewertung der Finanzverbindlichkeit resultiert im Berichtszeitraum ein
Aufwand iHv 214 Tsd. €. Aus der Aufzinsung der Finanzverbindlichkeit resultiert im Berichtszeitraum ein Aufwand iHv 24 Tsd. €.
Der Erwartungswert der Kaufpreisverpflichtung wurde unter der Berücksichtigung der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten
alternativer Zukunftsszenarien sowie der vertraglichen Preisunter- und -obergrenzen ermittelt. In dem Zeitraum bis zur Fälligkeit
der Finanzverbindlichkeit können hieraus noch Aufwendungen von max. 219 Tsd. € entstehen.
Im Geschäftsjahr 2018 hat der Konzern 40% der Anteile an der ICS erworben. Daneben ist die Gesellschaft vertraglich verpflichtet,
die ausstehenden 60% der Anteile innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten zu erwerben. Der Erwerb der ausstehenden Anteile
kann nach Belieben der Gesellschaft zu jedem Zeitpunkt während dieser Periode erfolgen. Erwerbszeitpunkt war der 30.08.2018.
Auf Grundlage unserer Berechnungen gehen wir davon aus, dass der Kaufpreis für den Erwerb der ausstehenden Anteile rd.
1.676 Tsd. € betragen wird. Der Kaufpreis bemisst sich nach einer vertraglich festgelegten Formel als Multiplikator auf das EBITDA
der ICS für die vergangenen zwölf Monate bis zum Ende des Monats, welcher dem Anteilskauf vorausgeht. Zusätzlich ist eine
Preisunter- und -obergrenze vereinbart worden, sodass sich der Ausübungspreis der Option in einer Bandbreite zwischen rd.
1.225 Tsd. € (1.500 Tsd. USD) und rd. 2.445 Tsd. € (3.000 Tsd. USD) bewegen wird. Von dem Kaufpreis ist ein Teilbetrag bis zu
rd. 1.630 Tsd. € (2.000 Tsd. USD) durch Überweisung liquider Mittel zu begleichen. Ein darüber hinaus gehender Restbetrag
kann nach Wahl der Gesellschaft in bar, in eigenen Aktien oder einer Kombination aus beidem bezahlt werden.
Aus der Folgebewertung der Finanzverbindlichkeit resultiert im Berichtszeitraum ein Aufwand iHv 286 Tsd. €. Aus der Aufzinsung
der Finanzverbindlichkeit resultiert ein Zinsaufwand iHv 2 Tsd. €. Der Erwartungswert der Kaufpreisverpflichtung wurde unter der
Berücksichtigung der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten alternativer Zukunftsszenarien sowie der vertraglichen Preisunter-
und –obergrenzen ermittelt. In dem Zeitraum bis zur Fälligkeit der Finanzverbindlichkeit können hieraus noch Aufwendungen von
max. 808 Tsd. € entstehen.
Im Geschäftsjahr 2018 hat der Konzern 50% der Anteile an der EMC erworben und hält seitdem 100% der Anteile. Im Kaufvertrag
wurde ein bedingter Kaufpreis von bis zu rd. 5.341 Tsd. € (6.000 Tsd. USD) vereinbart, der von der Erreichung bestimmter
Erfolgsziele abhängig ist. Aufgrund der derzeit vorliegenden Planung geht der Konzern weiterhin nicht davon aus, dass dieser
bedingte Kaufpreis zur Auszahlung kommen wird, sodass zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeit erfasst wurde.
Seite 74
Anlage 1
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern 60% der Anteile an der Levtech Gruppe (i.F. Levtech) erworben. Die Gegenleistung für
den Erwerb der Anteile beträgt rd. 1.195 Tsd. €. Hierbei handelt es sich um einen Barkaufpreis, der durch Überweisung liquider
Mittel zu erbringen ist. Von dem Barkaufpreis wurde ein Teilbetrag in Höhe von 1.005 Tsd. € durch Überweisung liquider Mittel
erfüllt. Der Restbetrag von 165 Tsd. € (202 Tsd. USD) ist erst bei Eintritt vertraglich vereinbarter Bedingungen bzw. nach Ablauf
vereinbarter Gewährleistungsfristen zur Zahlung fällig und ist als kurzfristige Finanzverbindlichkeit ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern 70% der Anteile an der CCS Gruppe (i.F. CCS) mit dem Mutterunternehmen Construction
Computer Software (Pty) Ltd., Johannesburg/Südafrika, erworben. Erwerbszeitpunkt war der 29.07.2019.
Hinsichtlich der weiteren Geschäftsanteile von 30% hatte der Konzern mit den verbliebenen Gesellschaftern wechselseitige Kauf-
und Verkaufsoptionen vereinbart, die ursprünglich im Jahr 2023 ausgeübt werden konnten. Die Optionspreise richteten sich nach
dem Unternehmenswert der CCS, der nach einem Multiplikatorverfahren auf Grundlage des Ergebnisses der CCS zu berechnen
war. Dabei wurden die sich für den Konzern bei Ausübung der Verkaufsoption ergebenden Zahlungsverpflichtungen auf einen
Höchstbetrag von rd. 14.668 Tsd. € (18.000 Tsd. USD) begrenzt.
Für die geschriebene Verkaufsoption wurde im Erwerbszeitpunkt eine Finanzverbindlichkeit von rd. 12.356 Tsd. € angesetzt. Die
Erfassung der Verbindlichkeit führte zu einer Minderung der Kapitalrücklage in entsprechender Höhe. Für die Bewertung war das
geplante operative EBITDA des Geschäftsjahres 2022 relevant. Aus der Aufzinsung der Finanzverbindlichkeit resultiert im
Berichtszeitraum ein Aufwand iHv 27 Tsd. €.
Auf Grundlage einer zwischen den Parteien am 17.04.2020 einvernehmlich vereinbarten vorzeitigen Ausübung der Kaufoption
erfolgte im Berichtsjahr die Aufstockung auf 100%. Der vereinbarte Kaufpreis lag dabei unter dem Betrag, der für die Erfüllung
der geschriebenen Verkaufsoption im Geschäftsjahr 2023 erwartet wurde. Die Kaufpreisverbindlichkeit wurde daher im
Berichtsjahr vor der Tilgung neu bewertet und führte zu einem Ertrag aus der Neubewertung iHv 5.706 Tsd. €, der unter den
sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist. Wir verweisen im Übrigen auf unsere Ausführungen in Textziffer (12).
Daneben besteht aus dem Unternehmenserwerb Redstack im Geschäftsjahr 2019 noch eine Finanzverbindlichkeit iHv 348 Tsd. €,
die Finanzverbindlichkeiten aus den Erwerben des Vorjahres Cadline und Winjit wurden im Berichtszeitraum in bar beglichen.
Mit Vertrag vom 28.02.2020 hat der Konzern weitere 2% Anteile an der RIB datapine erworben. Im Kaufvertrag wurden
wechselseitige Call- und Put-Optionen über die verbleibenden Anteile vereinbart. Da sich der Konzern dieser Verpflichtung nicht
entziehen kann, wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit für die noch ausstehenden Anteile iHv 1.111 Tsd. € angesetzt. Die
Bewertung dieser Finanzverbindlichkeit erfolgte zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert iHv 1.094 Tsd € durch
Abzinsung des Betrags unter Verwendung eines laufzeitadäquaten, risikokonformen Zinssatzes von 0,85%.
Mit Vertrag vom 09.06.2020 hat der Konzern 51% der Anteile an der Beijing Bochao Software Co., Ltd., Peking/Volksrepublik
China (i.F. „Bochaosoft“ oder „Boacho“), erworben. Erwerbszeitpunkt war der 06.07.2020. Hinsichtlich der weiteren
Geschäftsanteile von 49% wurden mit den verbliebenen Gesellschaftern bedingte Erwerbsverpflichtungen und -rechte vereinbart.
Danach ist der Konzern verpflichtet, diese Geschäftsanteile im Jahr 2022 zu erwerben, sofern Bochaosoft in den Jahren 2020
und 2021 vereinbarte Ergebnisziele nicht unterschreitet. Der Kaufpreis der weiteren Geschäftsanteile richtet sich dabei nach dem
Unternehmenswert von Bochaosoft, der nach einem Multiplikatorverfahren auf Grundlage der Ergebnisse von Bochaosoft zu
berechnen ist. Werden die Mindest-Ergebnisziele gerade erreicht, ergibt sich ein maßgeblicher Unternehmenswert von
rd.83,3 Mio. € (660 Mio. CNY) und ein Kaufpreis für die Geschäftsanteile von 49% von rd. 40,8 Mio. € (323 Mio. CNY). In der
Vereinbarung über den Erwerb der weiteren Geschäftsanteile, wurde der maßgebliche Unternehmenswert auf einen Höchstbetrag
von rd. 88,4 Mio. € (700 Mio. CNY) begrenzt, sodass sich für die Geschäftsanteile von 49% ein maximaler Kaufpreis von rd.
43,3 Mio. € (343 Mio. CNY) ergeben kann. Wir gehen davon aus, dass die vereinbarten Zielwerte mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit erreicht werden können, sodass im Erwerbszeitpunkt eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts
des Ausübungspreises iHv rd. 40.115 Tsd. € (319.320 Tsd. CNY) angesetzt und aus dem Eigenkapital umgegliedert wurde. Die
Seite 75
Anlage 1
Bewertung dieser Finanzverbindlichkeit erfolgte zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert iHv 39.803 Tsd. € durch
Abzinsung des Betrags unter Verwendung eines laufzeitadäquaten, risikokonformen Zinssatzes von 0,85%.
Daneben bestehen zum Bilanzstichtag noch Finanzverbindlichkeiten aus den noch ausstehenden Kaufpreisraten für den Erwerb
der Bochaosoft, die in den Jahren 2021 und 2022 zur Zahlung fällig werden. Hiervon wird ein Teilbetrag in Höhe von 1.016 Tsd. €
unter den langfristigen und ein Teilbetrag in Höhe von 2.050 Tsd. € unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Mit Vertrag vom 29.10.2020 hat der Konzern weitere 36% der Anteile an Winjit erworben und hält damit nun 51% der Anteile.
Erwerbszeitpunkt war der 17.11.2020. Die immateriellen Vermögenswerte wurden aufgrund einer aktualisierten Planung im
Erwerbszeitpunkt neu bewertet. Im Kaufvertrag wurde eine Earn Out Regelung getroffen, nach der bei Erreichung bestimmter
Ergebnisziele für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 eine Earn Out Zahlung im Jahr 2022 geleistet werden muss. Hierfür ist zum
Bilanzstichtag eine Finanzverbindlichkeit iHv rd. 641 Tsd. € ausgewiesen.
41. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Angaben in Tsd. €
31.12.2020
1.966
4.778
341
31.12.2019
2.340
4.786
455
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Vertragsverbindlichkeiten)
Verbindlichkeiten aus Steuern
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
Verbindlichkeiten aus Leasingaufwendungen
Übrige
3.613
135
510
43
5.622
16.455
1.644
9.778
Gesamt
Die sonstigen Verbindlichkeiten des Konzerns sind unverzinslich. Die Buchwerte der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen
nahezu genau ihren Zeitwerten.
Erhöhungen der erhaltenen Anzahlungen resultieren iHv 2.639 Tsd. € (Vorjahr: 1.873 Tsd. €) aus der Vereinnahmung von
Zahlungen für Leistungsverpflichtungen, die zum Bilanzstichtag noch nicht erfüllt waren. Verminderungen resultieren iHv
3.013 Tsd. € (Vorjahr: 2.859 Tsd. €) aus der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen. Davon wurden im Berichtsjahr 3.013 Tsd. €
(Vorjahr: 2.859 Tsd. €) in den Umsatzerlösen erfasst.
42. Finanzielle Verpflichtungen
Aus dem Unternehmenserwerb RIB SAA im Jahr 2015 resultiert eine finanzielle Verbindlichkeit iHv 1.394 Tsd. €, die planmäßig
bis zum Erfüllungszeitpunkt ergebniswirksam angesammelt wird. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ist ein Teilbetrag iHv
63 Tsd. € noch nicht angesetzt. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Erläuterungen in Textziffer (40).
Seite 76
Anlage 1
43. Eventualverbindlichkeiten
Zum 31.12.2020 bestehen keine Eventualverbindlichkeiten für den Konzern.
Im Geschäftsjahr 2019 bestand im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Building Systems Design Inc. eine
Eventualverbindlichkeit aufgrund der an die Verkäufer gewährten Verkaufsoption über die verbliebenen Gesellschaftsanteile von
40%. Durch die im Berichtsjahr erfolgte Ausübung der Verkaufsoption und der damit einhergehenden Zahlungen, besteht keine
Eventualverbindlichkeit mehr. Wir verweisen hierzu auf Textziffer (33 B.).
44. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
a) Die Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen und ihre Auswirkungen auf den Konzernabschluss
sind in folgender Tabelle dargestellt:
2020
2019
Angaben in Tsd. €
Bemerkung
(1)
Gemeinschaftsunternehmen:
Erträge aus Lieferungen und Leistungen (sonstige betriebliche Erträge)
135
-
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen:
Veräußerung Anteile xTWO GmbH/ Geschäftsbereich xTWO (E-Commerce)
(sonstige betriebliche Aufwendungen aufgegebener Geschäftsbereiche)
(2)
(3)
(4)
(5)
-793
-23
-24
9
-
-65
-
Anmietung von Räumlichkeiten (sonstige betriebliche Aufwendungen)
Anmietung von Grund und Boden (sonstige betriebliche Aufwendungen)
Verpachtung einer Logistikhalle (sonstige betriebliche Erträge)
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen:
-
Bezogene Beratungsleistungen (sonstige betriebliche Aufwendungen)
Andere verbundene Unternehmen:
(6)
-
-210
-
Erträge aus Kostenerstattungen (sonstige betriebliche Erträge)
(9)
(9)
184
Serviceerlöse
60
-
Gesamt
-452
-275
b) Ausstehende Salden im Zusammenhang mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind in folgender Tabelle dargestellt:
31.12.2020
123
31.12.2019
Angaben in Tsd. € Bemerkung
(7)
Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen:
Darlehen an 3D Prodigy
130
891
-
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen:
Darlehen an Capricot
(8)
(9)
786
Forderungen gegen andere verbundene Unternehmen:
Forderungen gegen Schneider Electric Industries SAS
244
Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen:
Verbindlichkeiten ggü. Lubanco
(6)
60
65
Bemerkungen:
(1) Im Berichtszeitraum hat der Konzern Erträge aus dem Verkauf von Software und der Erbringung von
Beratungsleistungen an das Gemeinschaftsunternehmen SGTWO AG, Düsseldorf, iHv 135 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €)
vereinnahmt.
(2) Der Konzern hat im Berichtszeitraum den Geschäftsbereich xTWO (E-Commerce) aufgegeben. Dabei wurden in einem
ersten Schritt sämtliche betriebsnotwendigen Vermögenswerte und Schulden dieses Geschäftsbereichs im Rahmen
eines sog. Asset Deals an das Tochterunternehmen xTWOmarket GmbH, Hungen, veräußert. Anschließend wurden die
Anteile an dieser Gesellschaft – nach vorheriger Umfirmierung in xTWO GmbH – zu einem Kaufpreis von 1.300 Tsd. €
veräußert. Aus dem Vorgang resultiert für den Konzern ein Verlust in Höhe von rd. 793 Tsd. €. Wir verweisen auf unsere
Seite 77
Anlage 1
diesbezüglichen Ausführungen in Textziffer (6). Erwerber der Geschäftsanteile der xTWO GmbH und damit des
Geschäftsbereichs xTWO (E-Commerce) war die TWIN Technology SE, Leipzig, an der der Vorsitzende des
Verwaltungsrats des Konzerns, Herr Thomas Wolf, eine mehrheitliche Beteiligung hält.
(3) Der Konzern hat im Berichtszeitraum Mieten für überlassene Geschäftsräume iHv 19 Tsd. € (Vorjahr: 57 Tsd. €) an die
Mühl24 GmbH, Hungen, und an die Thomas & Yvonne Wolf Grundbesitz Hungen I GbR iHv 4 Tsd. € (Vorjahr: 8 Tsd. €)
geleistet. Die Auszahlungen wurden in der jeweiligen Berichtsperiode geleistet. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
des Konzerns, Herr Thomas Wolf, hält mittelbar eine mehrheitliche Beteiligung an der Mühl 24 GmbH, Hungen, sowie
an der Thomas & Yvonne Wolf Grundbesitz Hungen I GbR.
(4) Der Konzern hat im Vorjahr eine Logistikhalle auf fremdem Grund und Boden errichtet. Die Fertigstellung der
Logistikhalle ist zum 31.12.2019 erfolgt. Eigentümerin des mit der Logistikhalle bebauten Grund und Bodens ist die
Thomas und Yvonne Wolf Grundbesitz Hungen II GbR, Hungen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde in Zusammenhang mit
der Errichtung der Logistikhalle ein Mietvertrag über den mit der Logistikhalle bebauten Grund und Boden mit dieser
Gesellschaft abgeschlossen. Der Mietvertrag besitzt eine Laufzeit von 10 Jahren, beginnend mit dem 01. Januar 2020.
Die angemietete Gesamtfläche umfasst 6.084 qm. Als Mieten wurden im Berichtszeitraum 24 Tsd. € geleistet. Der
Konzern kann das Mietverhältnis um weitere 5 Jahre bis 31.12.2034 zu gleichen Konditionen verlängern. Der Vermieter
ist verpflichtet, die Logistikhalle bei Beendigung des Mietvertrages zum Verkehrswert unter Anrechnung der
Demontagekosten zu übernehmen. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Konzerns, Herr Thomas Wolf, hält
mittelbar eine mehrheitliche Beteiligung an der Thomas & Yvonne Wolf Grundbesitz Hungen II GbR.
(5) Nach Veräußerung der xTWO GmbH, Hungen (vergleiche Textziffer (6)), hat der Konzern die unter (4) beschriebene
Logistikhalle an diese verpachtet. Im Berichtsjahr hat der Konzern im Zusammenhang mit der Verpachtung der Halle rd.
9 Tsd. € Pachterlöse vereinnahmt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Forderungen.
(6) Im Vorjahr hat der Konzern Beratungsleistungen im Rahmen von M&A Aktivitäten von dem wegen Unwesentlichkeit
nicht konsolidierten Tochterunternehmen Lubanco Limited, Hong Kong/Volksrepublik China, iHv 210 Tsd. € in Anspruch
genommen. Hieraus hat der Konzern zum Bilanzstichtag noch ausstehende Verbindlichkeiten iHv 60 Tsd. Im
Berichtsjahr wurden keine Beratungsleistungen in Anspruch genommen.
(7) Der Konzern hat zum Bilanzstichtag noch offene Forderungen aus einem Darlehensvertrag mit dem nicht konsolidierten
Tochterunternehmen 3D Prodigy PTE Limited, Singapur, iHv 123 Tsd. €.
(8) Der Konzern hat zum Bilanzstichtag noch offene Forderungen aus einem Darlehensvertrag mit dem assoziierten
Unternehmen Capricot Technologies Private Limited, Bangalore/Indien, iHv 786 Tsd. €.
(9) Der Konzern hat im Berichtszeitraum Aufwendungen für Prüfungsleistungen iHv 184 Tsd. € für die Schneider Electric
Industries SAS, Rueil-Malmaison/Frankreich, verauslagt und in der Folge in gleicher Höhe an diese Gesellschaft
weiterberechnet. Daneben hat der Konzern Erlöse aus Serviceleistungen iHv 60Tsd. € an weitere Gesellschaften des
Schneider Electric Konzerns erzielt. Daraus bestehen im Konzern noch offene Forderungen iHv 244 Tsd. €.
Sämtlichen vorstehend erläuterten Geschäftsvorfällen liegen marktübliche Konditionen zugrunde.
c) Bezüge von Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns:
Bei den Bezügen von Personen in Schlüsselpositionen handelt es sich um die Gehälter der Geschäftsführenden Direktoren und
die Vergütungen an den Verwaltungsrat des Mutterunternehmens, wir verweisen dazu auf Textziffer (47).
45. Finanzinstrumente - beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement
A. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert
für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der
Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Seite 78
Anlage 1
I. Finanzielle Vermögenswerte
Angaben in Tsd. €
Beizulegender Zeitwert
Ebene 2 Ebene 3
Halten und
Verkauf
Geschäftsmodell
Halten
Ebene 1
Gesamt
Stand zum 31.12.2020
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
bewertet
Geldmarkt- und
Investmentfonds
-
86
86
-
-
-
86
15
Unternehmensanleihen
Wandeldarlehen
-
15
-
15
-
-
-
1.327
1.327
1.327
1.428
Gesamt
1.327
101
101
1.327
-
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
54.834
-
-
-
-
-
4.949
1.971
853
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Forderungen
Termingelder
Übrige Finanzanlagen
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
221.879
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gesamt
284.486
Angeben Tsd. €
Beizulegender Zeitwert
Ebene 2 Ebene 3
Halten und
Verkauf
Geschäftsmodell
Stand zum 31.12.2019
Halten
Ebene 1
Gesamt
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
bewertet
Geldmarkt- und
Investmentfonds
-
86
86
-
-
-
86
Unternehmensanleihen
Wandeldarlehen
-
15
-
15
-
-
-
15
1.484
1.484
1.484
Gesamt
1.484
101
101
1.484
-
1.585
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
52.162
-
-
-
-
12.001
1.911
517
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Forderungen
Termingelder
Übrige Finanzanlagen
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
123.821
-
-
-
-
-
-
-
-
Gesamt
190.412
Seite 79
Anlage 1
II. Finanzielle Verbindlichkeiten
Angaben Tsd. €
Buchwerte
Beizulegender Zeitwert
Ebene 1
Ebene 2
Ebene 3
Gesamt
Stand zum 31.12.2020
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
bewertet
Derivate
47.963
-
5.179
42.784
47.963
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
24.593
6.959
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige
Finanzverbindlichkeiten
Bankverbindlichkeiten*
7.392
721
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Verbindlichkeiten**
Gesamt
87.628
-
5.179
42.784
47.963
*Die Bankverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von 11 Jahren und sind in gleichen vierteljährlichen Raten zu tilgen.
**Nicht enthalten sind sonstige Verbindlichkeiten iHv 15.734 Tsd. €, die keine finanziellen Verbindlichkeiten darstellen.
Angaben in Tsd. €
Buchwerte
Beizulegender Zeitwert
Ebene 1
Ebene 2
Ebene 3
Gesamt
Stand zum 31.12.2019
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
bewertet
Derivate
19.615
-
-
19.615
19.615
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
21.714
3.864
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige
Finanzverbindlichkeiten
Bankverbindlichkeiten*
5.936
662
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Verbindlichkeiten**
Gesamt
51.791
-
-
19.615
19.615
*Die Bankverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von 12 Jahren und sind in gleichen vierteljährlichen Raten zu tilgen.
**Nicht enthalten sind sonstige Verbindlichkeiten iHv 11.332 Tsd. €, die keine finanziellen Verbindlichkeiten darstellen.
Seite 80
Anlage 1
B. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Der Konzern nutzt folgende Hierarchie zur Bestimmung und Angabe beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten:
▪
▪
▪
Ebene 1:
beizulegende Zeitwerte, die durch notierte unangepasste Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder
Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Ebene 2:
beizulegende Zeitwerte, die durch Bewertungsmethoden ermittelt werden, bei denen alle einfließenden Daten, die eine
erhebliche Auswirkung auf den bilanzierten beizulegenden Zeitwert haben, direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Ebene 3:
beizulegende Zeitwerte, die durch Bewertungsmethoden ermittelt werden, bei denen alle einfließenden Daten, die eine
erhebliche Auswirkung auf den bilanzierten beizulegenden Zeitwert haben, nicht direkt oder indirekt beobachtet werden
können.
Bei der Bestimmung des Zeitpunkts, wann Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen als eingetreten gelten sollen, stellen
wir auf das Datum des Ereignisses oder die Veränderung der Umstände ab, das die Umgruppierung verursacht hat.
Bei den mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 handelt es sich um
derivative Finanzverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben. Hierzu sowie zu den Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Textziffer (40).
Bei den der Ebene 3 zugeordneten Derivaten handelt es sich um die Verbindlichkeiten aus Optionsvereinbarungen im Rahmen
der Unternehmenserwerbe RIB SAA, ICS, RIB IMS und Bochao. Bezüglich einer Beschreibung der Techniken, die bei der
Bewertung dieser Verbindlichkeiten verwendet wurden sowie der bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes verwendeten
Inputfaktoren, verweisen wir auf unsere Erläuterungen in Textziffer (40).
Umgliederungen zwischen den Ebenen 1 und 2 wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten aus den
Optionsvereinbarungen im Rahmen des Erwerbs der RIB SAA und ICS wurde zum Bilanzstichtag von der Ebene 3 in die Ebene
2 umgegliedert, da zum 31.12.2020 alle in die Berechnung einfließenden Daten direkt oder indirekt beobachtet werden konnten
und keine zukunftsgerichteten Ermessensentscheidungen mehr eingeflossen sind. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen in
Textziffer (40).
Seite 81
Anlage 1
Die finanziellen Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, haben sich im Berichtsjahr wie folgt
entwickelt:
Angaben in Tsd. €
2020
2019
Stand 01.01.
19.615
6.613
Veränderungen ohne Ergebnisauswirkung
Erwerb von Unternehmensanteilen
Tilgungszahlung
40.115
-7.147
102
12.356
-
-
Währungsdifferenzen
33.070
12.356
Veränderungen mit Ergebnisauswirkung
Ertrag aus der Folgebewertung der Kaufpreisverbindlichkeiten (sonstige betriebliche Erträge)
Aufwand aus der Folgebewertung der Kaufpreisverbindlichkeiten (sonstige betriebliche Aufwendungen)
Personalaufwand aus Ansammlung der Kaufpreisverbindlichkeiten (Herstellungskosten)
Aufwendungen aus der Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeiten (Finanzaufwendungen)
-5.706
634
-15
260
254
240
96
161
-4.722
47.963
646
Stand 31.12.
19.615
Gewinne/Verluste(-) aus der Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten
4.722
-646
Die Veränderungen mit Ergebnisauswirkung beinhalten Erträge aus der Folgebewertung von im Berichtszeitraums getilgten
finanziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Anteile an der CCS iHv 5.706 Tsd. €. Aufwendungen
iHv 634 Tsd. € aus der Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen. Zudem sind Aufwendungen iHv von 254 Tsd. € enthalten, ausgewiesen unter den Herstellungskosten, im Vorjahr
wurden 240 Tsd. € unter den Herstellungskosten ausgewiesen. Wir verweisen zu den Veränderungen mit Ergebnisauswirkung
ferner auf unsere Erläuterungen in Textziffer (40).
Für die Bewertung der Kaufpreisverbindlichkeiten der Ebene
3 wesentliche Bewertungsparameter wurden einer
Sensitivitätsanalyse unterzogen. Die hierzu vom Konzern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich
eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen. Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen Annahmen hätte auf den
Buchwert der Finanzverbindlichkeiten der Ebene 3 von 42.784 Tsd. € nachfolgend dargestellte Auswirkungen:
Angaben in Tsd. €
Bewertungsparameter
Sensitivität
Buchwert
Verwendeter Diskontierungszinssatz für den Abzinsungszeitraum
Verwendeter Diskontierungszinssatz für den Abzinsungszeitraum
+ 1%-Punkt
- 1%-Punkt
42.162
43.420
Wachstumsrate der Planumsätze im Detailplanungszeitraum
Wachstumsrate der Planumsätze im Detailplanungszeitraum
+ 10,0%
- 10,0%
42.803
42.764
Seite 82
Anlage 1
C. Finanzrisikomanagement und -politik
Der Konzern ist nach wie vor zum überwiegenden Teil in Europa, jedoch in zunehmenden Maße in Nordamerika, Australien,
Neuseeland und Asien tätig. Durch seine Aktivitäten ist er im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von
finanziellen Risiken ausgesetzt. Das konzernübergreifende Risikomanagementsystem zielt darauf ab, mögliche nachteilige
Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Konzerns zu minimieren. Der Konzern verwendet dabei keine derivativen
Finanzinstrumente zur Absicherung seiner Risiken. Es werden keine ökonomischen Sicherungsbeziehungen als bilanzielle
Sicherungsbeziehungen im Konzernabschluss abgebildet.
Der Konzern ist folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
(i) Marktrisiko
Das Marktrisiko lässt sich in Fremdwährungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Preisrisiken unterteilen.
(a) Fremdwährungsrisiko
Das Wechselkursrisiko kann für bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Rahmen von zukünftigen
Geschäftsvorfällen sowohl auf der Beschaffungsseite (Erwerb von Dienstleistungen), als auch auf der Absatzseite (Verkauf von
Software-Lösungen und Erbringung von Dienstleistungen) auftreten.
Die Mehrheit der Tochtergesellschaften führt den überwiegenden Teil ihrer Transaktionen in ihrer jeweiligen Landeswährung
durch. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Konzerns ist im Eurogebiet, Nordamerika sowie Asien angesiedelt und die
Mehrheit der Verkaufs- und Beschaffungsvorgänge werden in Euro abgewickelt.
Der Konzern wickelt seine Geschäfte in den Regionen außerhalb der Eurozone in folgenden Währungen ab:
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
Britisches Pfund (GBP)
US Dollar (USD)
Hong Kong Dollar (HKD)
Singapur Dollar (SGD)
Tschechische Kronen (CZK)
Australischer Dollar (AUD)
Indische Rupien (INR)
Chinesischer Yuan (CNY)
Vereinigte Arabische Emirate Dirham (AED)
Schweizer Franken (CHF)
Dänische Krone (DKK)
Philippinischer Peso (PHP)
Kaiman Dollar (KYD)
Neuseeland Dollar (NZD)
Südafrikanischer Rand (ZAR)
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in den oben genannten Währungen bilanziert und für den Konzernabschluss
in die Berichtswährung Euro umgerechnet.
Der Konzern verwendet keine Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken aus Beschaffungs- und
Verkaufsvorgängen.
Seite 83
Anlage 1
Wenn der Euro gegenüber den oben aufgeführten Fremdwährungen zum 31.12.2020 um 10% stärker gewesen wäre, wäre der
Konzernjahresüberschuss durch einen zusätzlichen Aufwand iHv 3.403 Tsd. € und das Konzerngesamtergebnis um
42.256 Tsd. € belastet worden. Wenn der Euro gegenüber den oben aufgeführten Fremdwährungen zum 31.12.2020 um 10%
schwächer gewesen wäre, wäre der Konzernjahresüberschuss durch einen zusätzlichen Ertrag iHv 3.403 Tsd. € und das
Konzerngesamtergebnis um 42.256 Tsd. € erhöht worden.
(b) Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns beinhaltet das Risiko, dass die beizulegenden Zeitwerte der zur Veräußerung verfügbaren
Wertpapiere als Folge von Zinsänderungen sinken (steigen). Aus den zum 31.12.2020 gehaltenen zur Veräußerung verfügbaren
Wertpapieren sind bei realistischen Änderungen des Marktzinses keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss
zu erwarten.
(c) Sonstige Preisrisiken
Preisrisiken aufgrund hypothetischer Änderungen von Preisen, die sich auf die Finanzinstrumente auswirken, existieren zum
31.12.2020 und existierten zum 31.12.2019 nicht.
(ii) Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko wird auf Grundlage von Cashflow-Planungen und -Prognosen überwacht. Der Konzern überwacht den
Liquiditätsbedarf, der sich aus der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ergibt.
Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement setzt voraus, dass ein ausreichender Bestand an Zahlungsmitteln bereit gehalten und
die Möglichkeit der Aufnahme liquider Mittel durch angemessene Kreditlinien gewährleistet wird.
Zum Ende des Berichtszeitraums bestanden im Konzern verzinsliche Bankverbindlichkeiten iHv 7.392 Tsd. €. Davon ist ein
wesentlicher Teilbetrag iHv 4.400 Tsd. € mit einem Zinssatz von 0,70% p.a. über eine feste Laufzeit von 10 Jahren verzinst.
Die vertragliche Fälligkeit von finanziellen Verbindlichkeiten in Form von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist in
der Textziffer (36) erläutert. Sonstige Verbindlichkeiten, die in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten sind,
besitzen in der Regel keine vertraglichen Laufzeiten. Sie werden regelmäßig oder gemäß den Geschäftsbedingungen der
Vertragspartner beglichen.
Bezüglich der Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben verweisen wir auf die Textziffer (40).
(iii) Ausfallrisiko
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte besteht darin, dass die Vertragspartner
ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Es umfasst den Buchwert, mit dem diese Vermögenswerte in der
Konzern-Bilanz ausgewiesen sind.
(a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt zum 31.12.2020 54.834 Tsd. € (Vorjahr: 52.162 Tsd. €)
und stellt somit das maximale Ausfallrisiko in Bezug auf diese Vermögenswerte dar.
Das Ausfallrisiko wird durch die Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden vor Vertragsabschluss gesteuert. Der Konzern
nutzt dabei (falls vorhanden) Bonitätsbeurteilungen von externen Ratingagenturen.
Zahlungsbedingungen und Konditionen werden bei Verschlechterung der Bonität der Kunden angemessen angepasst.
Der Konzern hat für Kunden verschiedene Zahlungsbedingungen eingerichtet. Das durchschnittlich gewährte Zahlungsziel beträgt
14 bis 30 Tage. In Einzelfällen erhalten bestimmte Kunden ein längeres Zahlungsziel. Gelegentlich zahlen Kunden erst nach dem
vereinbarten Zahlungsziel. Die Geschäftsleitung prüft dann verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit dieser Situation
einschließlich des Aussetzens weiterer Lieferungen und Leistungen bis die Zahlung erfolgt ist, der Einleitung rechtlicher Schritte
oder der Anforderung von Sicherheiten.
Seite 84
Anlage 1
Um festzustellen, ob objektive Hinweise vorliegen, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ihrer Bonität
beeinträchtigt sind werden diese kontinuierlich lokal überwacht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter
Kreditverluste bewertet. Der Konzern überprüft am Ende eines jeden Berichtszeitraums den erzielbaren Betrag jeder einzelnen
Forderung. Als Kriterien zur Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt der Konzern die
Überfälligkeiten, Informationen über erhebliche Zahlungsschwierigkeiten des Kunden oder auch die Nichteinhaltung existierender
Zahlungspläne, sofern vorhanden. Eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen alleine ist noch nicht zwangsläufig ein Hinweis auf
einen Forderungsausfall. Neben den vorgenannten Faktoren werden die finanzielle Lage des Kunden sowie Erfahrungswerte
berücksichtigt, um eine angemessene Wertberichtigung für uneinbringliche Beträge vornehmen zu können.
Die wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf Kunden, die sich in finanziellen
Schwierigkeiten oder in Zahlungsverzug befanden. Der Konzern hat für diese Salden keine Sicherheiten oder
Kreditversicherungen abgeschlossen. Bei Anzeichen dafür, dass sich ein Schuldner in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten
befindet, wird die Forderung sofort um 100% wertberichtigt, wenn wir eine Realisierung als unwahrscheinlich ansehen. Bevor
Verträge mit Neukunden abgeschlossen werden, die bestimmte interne Beschränkungen überschreiten, prüft der Konzern die
Bonität des Kunden, um das Kreditausfallrisiko zu minimieren. Soweit keine Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Kunde in
Zahlungsschwierigkeiten befindet wird die Wertberichtigung jeweils einzelfallbezogen sowohl vor dem Hintergrund der Dauer der
Überfälligkeit als auch weiterer relevanter und belastbarer Informationen individuell bemessen.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz an, wonach für diese bereits
bei der erstmaligen Erfassung der über die gesamte Laufzeit erwartete Kreditverlust erfasst wird. Seit dem Berichtsjahr verwendet
der Konzern ein vereinfachtes Wertminderungsmodell unter Zugrundelegung einer Wertminderungsmatrix für sämtliche
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um bereits bei deren erstmaligem Ansatz die über die Gesamtlaufzeit erwarteten
Kreditverluste zu berücksichtigen. Auf Basis des Herkunftslandes der Kunden werden diese in der Wertminderungsmatrix in
verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Zur Ermittlung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste verwendet der
Konzern eine Verlustquote, die sich aus verschiedenen geschätzten Ausfallraten je Überfälligkeitsstufe sowie unseren
Erfahrungen der tatsächlichen Kreditverluste in den vergangenen Jahren zusammensetzt. Um Unterschiede zwischen den
ökonomischen Rahmenbedingungen in den Zeiträumen, in denen die historischen Daten erhoben wurden, den aktuellen
Bedingungen und den erwarteten Änderungen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der erwarteten Restlaufzeit
zu berücksichtigen, werden die Verlustquoten um zukunftsorientierte Informationen ergänzt. Diese zukunftsorientierten
Informationen basieren insbesondere auf Veränderungen der Länderrisikoeinstufungen sowie auf Prognosen über die zukünftige
wirtschaftliche Entwicklung der Branchen, in denen unsere Kunden hauptsächlich tätig sind.
Im Vorjahr erfolgte die Bemessung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste nicht auf Grundlage der im Berichtsjahr
eingesetzten Wertminderungsmatrix, sondern wurde auf einer höheren Aggregationsstufe ermittelt. Die Änderung der Ermittlung
zur Schätzung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfolgte insbesondere um der erhöhten Unsicherheit der
zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und den mit ihr einhergehenden
gesamtwirtschaftlichen Risiken Rechnung zu tragen.
Aus Wesentlichkeitsgründen hat der Konzern keine Wertminderungen für Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 erfasst. Beim
Vorliegen von Hinweisen, dass ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber RIB nicht mehr nachkommen kann, erfolgt
eine detaillierte Analyse des Kreditrisikos, um eine entsprechende Einzelwertberichtigung zu berücksichtigen.
Nennenswerte Risiken für den Konzern aufgrund einzelner Debitoren oder Vertragspartner bestehen nicht. Aufgrund der Vielzahl
unserer Kunden aus unterschiedlichen Ländern auf der ganzen Welt sowie der verschiedenen Unternehmensgrößen sind die
Auswirkungen durch Ausfälle einzelner Kunden unwesentlich.
Hinsichtlich der erfassten Wertminderungen sowie deren Änderung im Berichtsjahr verweisen wir auf unsere Ausführungen in
Textziffer (28).
(b) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern hält zum 31.12.2020 sonstige finanzielle Vermögenswerte iHv 9.201 Tsd. € (Vorjahr: 16.014 Tsd. €). Diese Summe
stellt somit das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar.
Seite 85
Anlage 1
Darin enthalten sind kurzfristige Termingelder iHv 1.971 Tsd. € (Vorjahr: 1.911 Tsd. €) mit einer Restlaufzeit größer drei Monate
im Zeitpunkt der Anschaffung.
Die Termingelder werden hauptsächlich bei renommierten Banken geführt.
(c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Konzern hält zum 31.12.2020 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente iHv 221.879 Tsd. € (Vorjahr: 123.821 Tsd. €).
Diese Summe stellt somit das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden hauptsächlich bei renommierten Banken geführt.
(iv) Kapitalrisikomanagement
Die Ziele des Konzerns im Rahmen des Kapitalrisikomanagements sind es, die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Konzerns
sicherzustellen, um auf diese Weise die Rendite der Anteilseigner sowie die Vorteile anderer Stakeholder zu gewährleisten.
Der Konzern finanziert im Wesentlichen seine Investitionstätigkeit derzeit aus Mittelzuflüssen aus der betrieblichen
Geschäftstätigkeit und aus freien liquiden Mitteln. Einzige Ausnahme hierzu ist die Investition in das Gebäude in Stuttgart, die
teilweise über ein Bankdarlehen finanziert ist. Der Konzern steuert sein Kapital auf Grundlage des Verschuldungsgrades, der sich
als Quotient von Nettoverschuldung und Summe aus Kapital und Nettoverschuldung ergibt. Die Konzernstrategie ist es, diese
Kennzahl unter 50% zu halten. Die Nettoverschuldung wird definiert als zinstragende Verbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel
ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Finanzierung des Working-Capital. Das Kapital beinhaltet
das den Aktionären zuzurechnende Eigenkapital der Gesellschaft.
Während der Berichtszeiträume betrug der Verschuldungsgrad Null.
Beizulegende Zeitwerte
Die Buchwerte der Finanzinstrumente des Konzerns entsprechen aufgrund der kurzen Restlaufzeit in etwa ihren beizulegenden
Zeitwerten am Ende eines jeden Berichtszeitraumes.
Seite 86
Anlage 1
46. Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft
mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt
zusammen:
Angaben in Tsd. €
2020
311
-
Abschlussprüfungsleistungen
Andere Bestätigungsleistungen
Steuerberatungsleistungen
Sonstige Leistungen
53
76
Gesamt
440
47. Bezüge des Verwaltungsrats und der Geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft
Die den Geschäftsführenden Direktoren im Geschäftsjahr 2020 gewährten Gesamtbezüge belaufen sich auf 2.555 Tsd. € (Vorjahr:
3.181 Tsd. €). Die Gesamtbezüge beinhalten eine für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 gewährte erfolgsunabhängige
Grundvergütung („Vergütung 1“) in Höhe von 930 Tsd. € (Vorjahr: 888 Tsd. €). Darüber hinaus enthalten sie eine erfolgsabhängige
Vergütung („Vergütung 2“) in Höhe von 711 Tsd. € (Vorjahr: 1.097 Tsd. €). In der Vergütung 2 enthalten ist ein Betrag in Höhe
von 709 Tsd. € (Vorjahr: 677 Tsd €), der in Abhängigkeit von der Erreichung von für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten
Erfolgszielen gewährt wurde. Im Vorjahr war ein Betrag in Höhe von 420 Tsd. €, als langfristige Vergütungskomponente in der
Vergütung 2 enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 wurde außerdem eine aktienorientierte Vergütung („Vergütung 3“) in Höhe von 914
Tsd. € (Vorjahr: 1.196 Tsd. €) gewährt.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen offene Salden aus der Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren in Höhe von 879 Tsd. €
(Vorjahr: 1.097 Tsd. €) für den als abgegrenzte Schulden ausgewiesenen Anteil der „Vergütung 2“ betreffend das Geschäftsjahr
2020.
Für frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr 2020 Ruhegehälter bzw.
Hinterbliebenenbezüge in Höhe von 25 Tsd. € (Vorjahr: 25 Tsd. €) gewährt.
Die Pensionsrückstellungen entfallen in Höhe von 209 Tsd. € (Vorjahr: 378 Tsd. €) auf ehemalige Mitglieder des Vorstands der
früheren RIB Software AG und deren Hinterbliebene.
Die Gesamtbezüge des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020 belaufen sich auf insgesamt 125 Tsd. € (Vorjahr: 147 Tsd. €).
Diese Bezüge sind zum 31. Dezember 2020 als kurzfristige Schulden ausgewiesen.
Es bestehen darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats und den
Geschäftsführenden Direktoren.
Bezüglich weitergehender Angaben verweisen wir auf den im Konzernlagebericht unter Abschnitt H. enthaltenen
Vergütungsbericht.
Seite 87
Anlage 1
48. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Mitarbeiter gem. § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Anzahl
2020
275
2019
217
Allgemeine Verwaltung
Forschung und Entwicklung
Marketing/Vertrieb
Support/Consulting
Gesamt
555
418
355
302
793
662
1.978
1.599
49. Angaben zum Corporate Governance Kodex
Der Verwaltungsrat hat die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2020 abgegeben. Die
Erklärung kann über die Homepage der RIB Software SE im Bereich Investor Relations abgerufen werden.
Seite 88
Anlage 1
50. Angaben zum Anteilsbesitz gemäß § 313 Absatz 2 HGB
Abkürzungen
Anteil am
Kapital in %1)
Vollkonsolidierte Unternehmen:
Inland:
iTWO Baufabrik 4.0 F&E GmbH, Stuttgart
RIB Cloud AG, Stuttgart (vormals: MTWO AG, Stuttgart)
RIB COE Europe GmbH, Stuttgart
iTWO Baufabrik
MTWO
100,00
100,00
100,00
100,00
77,05
RIB COE
RIB Cosinus GmbH, Freiburg
RIB Cosinus
RIB datapine
RIB Deutschland
RIB Engineering
RIB datapine GmbH, Berlin (vormals: datapine GmbH, Berlin)
RIB Deutschland GmbH, Stuttgart (vormals: xTWO GmbH, Hungen)
RIB Engineering GmbH, Stuttgart
100,00
100,00
RIB IMS GmbH, Dinslaken (vormals: IMS Gesellschaft für Informations- und Managementsysteme
mbH)
RIB IMS
RIB IT
80,00
100,00
100,00
100,00
100,00
RIB Information Technologies AG, Stuttgart
RIB Leipzig GmbH, Zwenkau
RIB Leipzig
SaaSplaza DE
YTWO Europe
SaaSplaza GmbH, Unterföhring
YTWO Europe GmbH, Stuttgart
Ausland:
A2K Holdings Pty Ltd., Gatton/Australien
A2K Holding
A2K Recruitment Ltd.
A2K Recruitment PTY
A2K Tech Ltd.
A2K Tech PTY
AIC Winjit
60,00
100,00
100,00
60,00
A2K Recruitment Limited, Newton/Neuseeland
A2K Recruitment Pty Ltd, Gatton/Australien
A2K Technologies Limited, Newton/Neuseeland
A2K Technologies Pty Ltd., Gatton/Australien
100,00
100,00
51,00
AIC Winjit Technologies Foundation, Satpur Nashik/Indien
Beijing Bochao Times Software Co.,Ltd, Peking/Volksrepublik China
Beijing Bochao Times Software Co.,Ltd Wuhan Branch, Wuhan/Volksrepublik China
Building Systems Design Inc., Atlanta/USA
Bochao
Bochao Wuhan
BSD
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
CCS Mining & Industrial (Pty) Limited, Pretoria/Südafrika
CloudA2K Limited, Auckland/Neuseeland
CCS SA
Cloud A2K NZ
Cloud A2K AU
CCS HA
CloudA2K Pty Ltd, Gatton/Australien
Construction and Project Management Limited, Harrow/Vereinigtes Königreich
Construction Computer Software (Asia) Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
Construction Computer Software (Australia) (Pty) Limited, Sydney/Australien
Construction Computer Software (Gulf) LLC., Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Construction Computer Software (Pty) Limited, Johannesburg/Südafrika
Construction Computer Software Limited, London/Vereinigtes Königreich
Consult AEC Limited, Newton/Neuseeland
CCS HK
CCS AU
CCS UAE
CCS
CCS UK
Consult AEC Ltd.
Consult AEC PTY
Dimtronix
Consult AEC Pty Ltd, Gatton/Australien
Dimtronix Systems Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
Docia Ltd, London/Vereinigtes Königreich
Docia
EBS Business Solutions Pty Ltd, Gatton/Australien
EBS
EMC Invest Ltd., Cayman Islands
EMC Invest Ltd
eMeasure
eMeasure Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
Guangzhou RIB Software Company Limited, Guangzhou/Volksrepublik China
Guangzhou TWO Information Technology Company Limited, Guangzhou/Volksrepublik China
Guangzhou YTWO Information Technology Co. Ltd., Guangzhou/Volksrepublik China
RIB China
GZ TWO
YTWO IT GZ
Seite 89
Anlage 1
Abkürzungen
Anteil am
Kapital in %1)
IMS Schweiz AG, Zürich/Schweiz
IMS CH
ICS
100,00
40,00
Integrated Computer Systems Support, Inc., Redmond/USA
Integration Technologies Corp., San Juan/Puerto Rico, USA
Levtech Consulting DMCC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Levtech Consulting LLC, Doha/Qatar
Intech
60,00
Levtech UAE
Levtech QTR
Levtech KSA
Levtech India
MTWO Holding Ltd.
MTWO Ltd.
Phoenx
60,00
92,50
Levtech Consulting Saudi Co Ltd, Al Khobar/Saudi Arabien
Levtech Consulting Services India Private Ltd, Bangalore/Indien
MTWO Holdings Limited, Cayman Islands
75,00
100,00
100,00
100,00
60,00
MTWO Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
Phoenx PLM Pty Ltd., Gatton/Australien
Redstack Pty Ltd, Adelaide/Australien
Redstack
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
75,00
RIB A/S, Kopenhagen/Dänemark
RIB A/S
RIB Asia Ltd, Hong Kong/Volksrepublik China
RIB Asia
RIB Cosinus AG, Luzern/Schweiz
RIB CCH
RIB Creative Australia Pty Ltd, Brisbane/Australien (vormals: Exactal Creative Australia Pty Ltd)
RIB Creative Limited, Hong Kong/Volksrepublik China (vormals: Exactal Creative Limited)
RIB Holdings Pty Ltd, Brisbane/Australien (vormals: Exactal Holdings Pty Ltd)
RIB iTWO Software Private Limited, Mumbai/Indien
RIB iTWO Software, Inc., Bonifacio Global City/Philippinen
RIB International Holding PTE. Limited, Singapur (vormals: RIB PTE. Limited)
RIB Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
RIB Creative AU
RIB Creative HK
Exactal Holding
RIB India
RIB PHP
RIB Singapur
RIB Ltd.
RIB Management Computer Controls, Inc., Memphis/USA
RIB Malaysia Sdn Bhd, Kuala Lumpur/Malaysia (vormals: Exactal Malaysia Sdn, Bhd)
RIB Pacific Limited, Auckland/Neuseeland (vormals: Exactal Pacific Limited)
RIB SAA Software Engineering GmbH, Wien/Österreich
RIB Singapore Pte Ltd, Singapur (vormals: Exactal (Singapore) Pte Ltd)
RIB Software (UK) Limited, London/Vereinigtes Königreich
RIB Software Corporation, Austin/USA (vormals: Exactal Corporation)
RIB Software DMCC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
RIB Software International Limited, Hong Kong/Volksrepublik China (vormals: Exactal Group Limited)
RIB Software NZ Limited, Auckland/Neuseeland
RIB MC²
RIB Malaysia
RIB Pacific
RIB SAA
Exactal Singapore
RIB UK
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Exactal Corporation
RIB DMCC
Exactal Group Ltd.
RIB NZ
RIB Software PTY Ltd, Sydney/Australien
RIB PTY
RIB Solutions (UK) Ltd, London/Vereinigtes Königreich (vormals: Exactal Europe Limited)
RIB Solutions Limited, Hong Kong/Volksrepublik China (vormals: Exactal Limited)
RIB Spain SA, Madrid/Spanien
Exactal Europe
Exactal Ltd. HK
RIB Spain
RIB stavebni Software s.r.o., Prag/Tschechien
RIB Prag
RIB Technologies Pty Ltd, Brisbane/Australien (vormals: Exactal Technologies Pty Ltd)
RIB U.S. Cost Incorporated, Atlanta/USA
Exactal Tech.
RIB US Cost
RIB US Holdco
SaaSplaza BV
SaaSplaza US
SaaSplaza CA
SaaSplaza Int.
SaaSplaza NL
SaaSplaza SG
SaaSplaza AU
TWO Americas
RIB USA Inc., Delaware/USA
SaaSplaza B.V., Amsterdam/Niederlande
SaaSplaza Inc., Encinitas/USA
SaaSplaza Inc., Toronto/Kanada
SaaSplaza International B.V., Amsterdam/Niederlande
SaaSplaza Nederland B.V., Amsterdam/Niederlande
SaaSplaza Pte. Ltd., Singapur/Singapur
SaaSplaza Pty. Ltd., Sydney/Australien
TWO Americas LLC, Atlanta/USA
Seite 90
Anlage 1
Abkürzungen
Anteil am
Kapital in %1)
TWO Hong Kong Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
U.S. CAD Holdings LLC., Irvine/USA
TWO HK Ltd.
US CAD
100,00
60,00
Winjit Inc, Wilmington/USA
Winjit US
100,00
100,00
100,00
51,00
Winjit Singapore Pte Ltd., Singapur
Winjit Singapore
Winjit South Africa
Winjit India
Winjit South Africa Pty Ltd., Randburg/Südafrika
Winjit Technologies Private Limited, Satpur Nashik/Indien
YTWO Asia Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
YTWO Formative, Inc., Delaware/USA
YTWO Asia
100,00
100,00
100,00
100,00
YTWO Inc.
YTWO International Company Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
Zhengzhou Bochao Times Software Technology Co.,Ltd, Zhengzhou/Volksrepublik China
YTWO Int. Ltd.
Bochao ZH
Gemeinschaftsunternehmen:
5D Institut GmbH, Friedberg
SGTWO AG, Düsseldorf
5D Institut
SGTWO
50,00
50,00
Assoziierte Unternehmen:
Cadline Limited, Staines-Upon-Thames/Vereinigtes Königreich
Capricot Technologies Private Limited, Bangalore/Indien
Yegertek DMCC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Cadline
Capricot
Yegertek
20,00
20,00
40,00
Unternehmen, die aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht konsolidiert werden:
3D Prodigy PTE Limited, Singapur
3D Prodigy
5D BIM Prodigy
Bochao Chongqing
GZ Prodigy 5D
GZ cTWO Ltd.
51,00
63,00
5D BIM Prodigy Technology, Inc. Mandaluyong/Philippinen
Chongqing Bochao Times Software Co.,Ltd, Chongqing/Volksrepublik China
Guangzhou Prodigy 5D Company Ltd, Guangzhou/Volksrepublik China
GZ cTWO Ltd, Guangzhou/Volksrepublik China
51,00
100,00
100,00
100,00
Lubanco Limited, Hong Kong/Volksrepublik China
TWO.ex Ltd.
1)
Beteiligung gemäß § 16 AktG
Stuttgart, 12. März 2021
RIB Software SE
Stuttgart
Die Geschäftsführenden Direktoren
Thomas Wolf
Michael Sauer
Mads Bording Rasmussen
Michael Woitag
Seite 91