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Jahresfinanzbericht
2025
Jahresfnanzbericht 2025
2
Konzernlagebericht
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Allgemeines
Struktur und Organisation
Segmentierung und Konsolidierungskreis
Rückwirkende Anpassungen
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Wirtschaftliches Umfeld
Rechtliches Umfeld
Geschäftsverlauf und finanzielle Leistungs-
indikatoren des Konzerns
Zweigniederlassungen
Geschäftsverlauf und finanzielle Leistungs-
indikatoren nach berichtspflichtigen Segmenten
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Allgemeine Informationen
Umweltinformationen
Sozialinformationen
Governance-Informationen
Annex
Weitere verpflichtende Angaben
Forschung und Entwicklung
Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Anteile
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte und
damit verbundene Vereinbarungen
Corporate Governance
Angaben zur Auslagerung
Voraussichtliche Entwicklung und Risiken des Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Voraussichtliche Entwicklung – Ausblick 2026
6
6
6
6
6
6
7
9
13
14
26
28
64
91
111
121
128
128
128
128
130
130
131
131
131
132
Inhalt
Konzernabschluss
KONZERNABSCHLUSS 2025
Hauptabschlussbestandteile
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz
Konzerneigenkapitalüberleitung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzernanhang
Allgemeine Informationen und
Grundsätze der Rechnungslegung
Segmentberichterstattung
Erörterung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage
Weitere Angaben
Risikostrategie und Risikomanagement
Corporate Governance-Bericht
Bericht des Aufsichtsrats
Erklärung des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Zusicherungsvermerk über die
unabhängige Prüfung der
nichtfinanziellen Berichterstattung
136
136
137
138
139
140
142
142
150
156
217
279
297
313
317
318
324
5
135
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
3
Alle Publikationen der VIG Holding
finden Sie auf group.vig/berichte
Service
SERVICEANGABEN
Abkürzungsverzeichnis
Hinweise - Anschrift
Jahresabschluss
JAHRESABSCHLUSS NACH UGB
Jahresabschluss 2025
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 2025
Gewinnverwendungsvorschlag
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats
329
330
331
331
331
335
341
342
342
343
369
374
375
379
380
382
Online-Geschäftsbericht
Weiterführende Videos und Informationen
über das Geschäftsjahr 2025 erhalten Sie
online auf geschaeftsbericht.vig/2025
Publikationen
Alle Publikationen der VIG Holding
finden Sie auf group.vig/berichte
Lagebericht
zum Jahresabschluss
LAGEBERICHT ZUM
JAHRESABSCHLUSS NACH UGB
Unternehmensprofil
Lagebericht 2025
Wirtschaftliches Umfeld
Geschäftsverlauf der VIG Holding
Risikobericht
Internes Kontroll- und Risikomanagement-
System im Rechnungslegungsprozess
Angaben gemäß § 243a und
§ 243 Abs. 3 Z3 UGB
Angaben zur Auslagerung gemäß § 156 Abs. 1
Z1 in Verbindung mit § 109 VAG
Ausblick
347
348
348
350
352
368
4
Jahresfinanzbericht 2025
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
5
Konzern-
lagebericht
6
Jahresfinanzbericht 2025
ALLGEMEINES
STRUKTUR UND ORGANISATION
Die VIG-Versicherungsgruppe setzt im Rahmen ihrer Mehrmarkenpolitik auf regional etablierte Marken und ist in den meisten ihrer
Länder mit mehr als einer Gesellschaft bzw. Marke präsent. Durch ihren jeweils individuellen Marktauftritt adressieren die
Gesellschaften unterschiedliche Zielgruppen. Dementsprechend unterscheiden sich die Produktportfolios in ihrer Ausgestaltung. Die
Mehrmarkenpolitik bedeutet jedoch nicht, dass Synergiepotenziale ungenutzt bleiben. Der wirtschaftliche Einsatz von Ressourcen und
die Effizienz der Strukturen werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. In vielen Ländern werden bereits erfolgreich
unternehmensübergreifende Backoffices zur gemeinsamen Erledigung von Verwaltungsaufgaben genutzt. Darüber hinaus wird im
Rahmen der neuen Gruppenstrategie evolve
28
mit CO
3
(Collaboration, Cooperation, Communication) die Zusammenarbeit und der
Wissensaustausch innerhalb der Gruppe weiter intensiviert. Ziel ist es, durch die verstärkte Kooperation der Gesellschaften in einem
Land, Synergien systematisch zu heben, Transparenz zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu erhöhen. Fusionen von
Versicherungsgesellschaften werden dann in Erwägung gezogen, wenn die dadurch erzielbaren Synergieeffekte die Vorteile eines
eigenständigen Marktauftritts überwiegen. Um eine einheitliche Steuerung sicherzustellen, gibt es auf Vorstandsebene klar definierte
Länderverantwortungen. Zudem sind im Vorstand neben dem CEO (Chief Executive Officer) und der CFRO (Chief Financial and Risk
Officer) auch ein COO (Chief Operations Officer) sowie ein CIO (Chief Innovation Officer) vertreten.
Zur besseren Lesbarkeit sind die Firmennamen im gesamten Bericht abgekürzt. Im Kapitel Abkürzungsverzeichnis der Service-
angaben befindet sich eine Liste mit den vollständigen Firmenwortlauten. Um Doppelangaben zu vermeiden, wird in der Folge
auf geeignete Angaben im Konzernanhang verwiesen. Die Entwicklung der wesentlichen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wird sowohl in der Segmentberichterstattung als auch im Anhang dargestellt. Die weiteren Angaben im Lage-
bericht sollen diese Daten in der Folge näher erläutern.
SEGMENTIERUNG UND KONSOLIDIERUNGSKREIS
Die über 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen der Vienna Insurance Group sind den berichtspflichtigen
Segmenten Österreich, Tschechische Republik, Polen, Erweiterte CEE, Spezialmärkte und Gruppenfunktionen zugeordnet. Diese
sechs Segmente werden in der Segmentberichterstattung des Konzernlageberichts erläutert. Das Segment Erweiterte CEE
beinhaltet die Länder Albanien inkl. Kosovo, Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Nordmazedonien,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn. Das Segment Spezialmärkte setzt sich aus den vier Ländern Deutschland,
Georgien, Liechtenstein und Türkei zusammen. Nähere Informationen zum Konsolidierungskreis sowie zur Konsolidierungs-
methodik sind im Konzernanhang unter Punkt „22. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen“ sowie unter Punkt „25.2. Unter-
nehmenszusammenschlüsse“ zu finden. Details zu den Veränderungen des Konsolidierungskreises können dem Anhang unter
Punkt „21. Unternehmenszusammenschlüsse“ entnommen werden.
RÜCKWIRKENDE ANPASSUNGEN
Die Rechnungslegungsmethode in Zusammenhang mit der Ermittlung und Bilanzierung der latenten Steuern wurde geändert,
was eine Anpassung der Vorjahres-Werte erforderte. Nähere Informationen sind im Konzernanhang im Kapitel „Grundsätze
der Rechnungslegung“ unter „Änderung von Rechnungslegungsmethoden“ nachzulesen.
GESCHÄFTSVERLAUF UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Nachdem im ersten und 2. Quartal 2025 noch erhebliche Auswirkungen der US-amerikanischen Zollpolitik zu bewältigen
waren, überraschte insbesondere das vierte Quartal positiv. Auf Jahressicht belief sich das reale BIP-Wachstum für die
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
7
Eurozone auf 1,5 %. Spanien wies erneut gute Wachstumszahlen auf, Deutschland konnte sich im 3. Quartal aus der Stagnation
lösen.
Nach zwei rezessiven Jahren in Österreich setzte sich eine langsame Erholung fort und summierte sich zu einem realen BIP-
Wachstum von 0,6
% im Jahr 2025. Der private Konsum erholte sich im 4. Quartal und der öffentliche Konsum blieb weiterhin
unterstützend. Auch die Exportsituation entspannte sich im Schlussquartal.
Stabile und sogar moderat steigende Verbraucherstimmung sowie Investitionen brachten das reale BIP-Wachstum für Zentral- und
Osteuropa (CEE) auf einen regionalen Durchschnitt von 2,3
% auf Jahressicht. Im oberen Feld lagen Polen und Kroatien mit einem
prognostizierten BIP-Wachstum von 3,6
% bzw. 3,2 %. Ungarn und die Slowakei rangierten am unteren Ende mit 0,4 % bzw. 0,8 %.
Die Eurozone schloss das Jahr 2025 mit einer Teuerungsrate von 2,1
%. Getrieben von weiterhin hoher Kerninflation (Dienst-
leister) und Energiepreisen stieg die Inflation in Österreich im Gesamtjahr auf 3,6
% (2024: 2,9 %). Auch die Inflation in CEE lag
mit 4,1
% (2024: 3,7 %) deutlich über den Vorjahreswerten und dem Durchschnitt der Eurozone. Rumänien verzeichnete mit 7,3 %
die höchste Teuerungsrate, Slowenien mit 2,4
% die niedrigste.
RECHTLICHES UMFELD
SOLVENCY II
Die Richtlinie zur Überarbeitung des Solvency II-Rechtsrahmens wurde am 8. Jänner 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht und trat am 29. Jänner 2025 in Kraft. Die neuen Solvency II-Vorschriften sind nach Ablauf einer zweijährigen
Umsetzungsfrist von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen und erstmalig ab dem 30. Jänner 2027
anzuwenden. In den Jahren 2025–2026 werden in Zusammenhang mit der überarbeiteten Solvency II-Richtlinie rund 80 Level-2-
und Level-3-Rechtsinstrumente (insbesondere Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie Leitlinien) neu
erstellt oder überarbeitet. Diese Instrumente erlangen nach ihrer Annahme durch die Europäische Kommission und ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Rechtsverbindlichkeit.
Mit der Solvency II-Richtlinie wurden u. a. Anpassungen der Standardformel zur Berechnung des Solvenzkapitalerfordernisses
beschlossen, um Prozyklizität besser zu begrenzen. Ziel ist es, nicht notwendige Kapitalbelastungen zu vermeiden, indem
Bewertungsmethoden stärker an die tatsächlichen Risiken der europäischen Versicherungswirtschaft angepasst werden. Zur
Überwachung von Liquiditätsrisiken sind künftig Liquiditätsrisikomanagementpläne vorgesehen, auf deren Basis entsprechende
Maßnahmen zur Wiederherstellung einer rechtskonformen Liquidität ergriffen werden.
SANIERUNG UND ABWICKLUNG
Die Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen wurde am
8. Jänner 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 29. Jänner 2025 in Kraft. Die neuen Vorschriften
sind nach Ablauf einer zweijährigen Umsetzungsfrist von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen und erstmalig
ab dem 30. Jänner 2027 anzuwenden. In den Jahren 2025–2026 werden in Zusammenhang mit der Sanierung und Abwicklung
Richtlinie rund 20 Level-2- und Level-3-Rechtsinstrumente (insbesondere Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards
sowie Leitlinien) neu erarbeitet. Diese Instrumente erlangen nach ihrer Annahme durch die Europäische Kommission und ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Rechtsverbindlichkeit.
Ziel dieser Richtlinie ist es, (Rück-)Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten und im Notfall einen
geordneten Marktaustritt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu ermöglichen, indem den zuständigen Behörden ein
wirksames Abwicklungsinstrumentarium zur Verfügung gestellt wird, das ein angemessen frühzeitiges Eingreifen erlaubt, wenn
8
Jahresfinanzbericht 2025
ein Versicherer ausfällt oder auszufallen droht, und dadurch negative Auswirkungen auf Versicherungsnehmer:innen, Wirtschaft,
Finanzsystem und öffentliche Haushalte minimiert.
Die Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung verpflichtet (Rück-)Versicherungsunternehmen zur Erstellung präventiver Sanierungs-
pläne vor einer Verletzung des Solvenzkapitalerfordernisses (SCR); auf Gruppenebene sind entsprechende Gruppen-Sanierungs-
pläne der Gruppenaufsicht vorzulegen. Erfüllt eine (Rück-)Versicherungsgruppe kritische, im öffentlichen Interesse liegende Funk-
tionen, erstellt die zuständige Gruppen-Abwicklungsbehörde auf dieser Grundlage Gruppen-Abwicklungspläne, in denen Hinder-
nisse für die Abwicklungsfähigkeit identifiziert und beseitigt werden.
Im Rahmen der laufenden regulatorischen Entwicklungen sieht die Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung vor, dass die
Europäische Kommission bis spätestens 29. Jänner 2027, nach Konsultation der EIOPA, dem Europäischen Parlament und dem
Rat einen Bericht übermittelt. Gegenstand dieses Berichts ist die Bewertung der Angemessenheit gemeinsamer Mindest-
standards für Versicherungsgarantiesysteme (Insurance Guarantee Schemes, IGS) innerhalb der Europäischen Union.
SUSTAINABLE FINANCE
Unter dem Titel „Europäischer Grüner Deal“ wurden in den vergangenen Jahren umfassende europäische Gesetzgebungs-
initiativen zum Abschluss gebracht. Vor dem Hintergrund der Initiative zum Bürokratieabbau wurden einige dieser Regelungen
im Berichtszeitraum einer Überprüfung unterzogen und in Teilen angepasst.
Am 26. Februar 2026 wurde die finale EU-Richtlinie des sogenannten Omnibus-I-Vereinfachungspakets im Bereich Nachhaltigkeit
im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Das von der Europäischen Kommission im Februar 2025 vorgelegte Maßnahmenpaket verfolgt
das Ziel, nachhaltigkeitsbezogene regulatorische Anforderungen für Unternehmen zu vereinfachen und stärker zu harmonisieren.
Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden, ohne die übergeordneten
Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union zu gefährden. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Anpassungen
der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie an unternehmerische Sorgfaltspflichten. Im Fokus stehen
dabei vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Di-
rective (CSDDD). Darüber hinaus umfasst das Paket Vereinfachungen der Berichtsformate und Reporting-Templates im
Rahmen der EU-Taxonomie.
Die im Zuge der CSRD-Überarbeitung ebenfalls angepassten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen
voraussichtlich erstmals für das Berichtsjahr 2027 verpflichtend anzuwenden sein. Die Regelungen der CSDDD sind ab Mitte
des Jahres 2029 anzuwenden. Die vereinfachten Reporting-Templates der EU-Taxonomie konnten bereits für das Geschäfts-
jahr 2025 genutzt werden.
DIGITALE RESILIENZ
Die Regulierung der digitalen Sicherheit des Finanzsektors lag im Berichtszeitraum auf europäischer Ebene weiterhin im Fokus.
Seit 17. Jänner 2025 ist die Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (Digital Operational
Resilience Act – DORA) auf europäische Finanzunternehmen anwendbar und verpflichtet diese unter anderem, alle erforder-
lichen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Cyberangriffe und andere Risiken im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT-Risiken) zu mitigieren. Wesentliche Details zu den Bestimmungen in DORA werden auf
Level 2 festgelegt. Diese Level-2-Maßnahmen wurden von den ESAs (EIOPA, EBA und ESMA) im Laufe des Jahres 2024 in
einem gemeinsamen Ausschuss entwickelt. Mit der Annahme durch die Europäische Kommission und der anschließenden
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wurden diese rechtsverbindlich.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
9
INTERNATIONALE SANKTIONEN
Nach den signifikanten Änderungen des internationalen Sanktionsumfelds in Bezug auf Dynamik, Komplexität und Umfang
infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 haben auch im Berichtsjahr mehrere Länder und Organisationen,
allen voran die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nord-
irland, weitere umfassende Sanktionen gegen Russland und Belarus verhängt bzw. bereits bestehende Sanktionen ausgeweitet.
Die Restriktionen reichen von (Investitions-)Beschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren über Güterembargos, voll-
ständige Handelsembargos für bestimmte Regionen bis zur signifikanten Ausdehnung der Anzahl an Personen und Unternehmen,
die auf Sanktionslisten gesetzt wurden und mit denen daher Geschäftsbeziehungen untersagt sind. Wie bereits im Vorjahr gingen
die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland im
Berichtsjahr neuerlich verstärkt gegen Sanktionsumgehungen vor. Vor diesem Hintergrund wurden 2025 zahlreiche Personen,
Unternehmen und Schiffe sanktioniert, die außerhalb von Russland und Belarus ansässig bzw. registriert sind. Das betrifft
teilweise auch Personen mit der Staatsangehörigkeit von EU-Mitgliedsstaaten bzw. Unternehmen mit Sitz in der EU. Auch der Iran
stand im Jahr 2025 neuerlich im Fokus von Sanktionierungen. Vor dem Hintergrund gescheiterter Atomverhandlungen wurde u.a.
der durch den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) vorgesehene „Snapback-Mechanismus“ ausgelöst, was zu einer
Reaktivierung der seit 2015 ausgesetzten umfassenden Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegen den Iran
führte. Dies bedeutete weitere Sanktionierungen von Personen bzw. Unternehmen im Iran bzw. mit Bezug zum Iran. In Österreich
wurden mit dem Sanktionengesetz 2024 neue Bestimmungen im Zusammenhang mit Sanktionen eingeführt, die u.a. Versiche-
rungsunternehmen die Einrichtung von Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung von Finanz-
sanktionen vorschreiben. Das Sanktionengesetz 2024 trat für Versicherungsunternehmen am 1. Jänner 2026 in Kraft. Weiters
wurden mit dem Gesetz die Kompetenzen für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im Finanzsektor per
1. Jänner 2026 von der Oesterreichischen Nationalbank auf die FMA übertragen.
GESCHÄFTSVERLAUF UND FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN DES KONZERNS
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren, welche die Grundlage für die Bewertung des Geschäftsverlaufes bilden,
werden im Anschluss dargestellt. Sämtliche Angaben beruhen auf IFRS-Zahlen. Marktdaten beziehen sich mangels Daten-
verfügbarkeit auf die Verrechneten Prämien in der jeweils angeführten Periode.
Verrechnete Prämien
Weitere Details zu der verrechneten Prämie sind im Konzernanhang unter Punkt „1.7. Konzentrationsrisiko“ enthalten.
Die VIG-Versicherungsgruppe erzielte im Jahr 2025 verrechnete Prämien in Höhe von EUR 16.313,7 Mio. und damit ein Plus
von 7,1 % im Vergleich zum Vorjahr (2024: EUR 15.226,3 Mio.).
Alle berichtspflichtigen Segmente zeigen eine positive Entwicklung. Die verrechneten Prämien in den Segmenten Erweiterte
CEE (+9,2 %), Österreich (+4,6 %), Tschechische Republik (+8,2 %) sowie Polen (+10,7 %) haben sich besonders gut entwickelt.
Von den Ländern im Segment Erweiterte CEE zeigten vor allem Rumänien (+9,3
%), Ungarn (+8,4 %), die Slowakei (+7,4 %) und
das Baltikum (+7,8
%) eine dynamische Prämienentwicklung. Im Segment Spezialmärkte verzeichnete insbesondere die Türkei
(+5,8
%) ein starkes Prämienwachstum.
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
Weitere Details zu den versicherungstechnischen Erträgen ausgestellter Versicherungsverträge, in weiterer Folge kurz „Versi-
cherungstechnische Erträge“ genannt, sind im Konzernanhang im Kapitel „1.3. Ausgestellte Versicherungsverträge“ enthalten.
10
Jahresfinanzbericht 2025
Die versicherungstechnischen Erträge stiegen im Jahr 2025 um 8,7 % auf EUR 13.196,0 Mio. (2024: EUR 12.138,5 Mio.). Bis auf
das Segment Gruppenfunktionen verzeichneten alle berichtspflichtigen Segmente Zuwächse. Besonders stark trug die Schaden-
und Unfallversicherung (bilanziert nach dem Premium Allocation Approach) in den Segmenten Erweiterte CEE und Spezialmärkte
zum Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei.
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
Weitere Details zu den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge, im Folgenden kurz
„Versicherungstechnische Aufwendungen“ genannt, sind im Konzernanhang im Kapitel „1.3. Ausgestellte Versicherungs-
verträge“ enthalten.
Die versicherungstechnischen Aufwendungen betrugen 2025 EUR 11.451,3 Mio. (2024: EUR 10.656,8 Mio.), was einer Erhöhung
um 7,5
% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese ist vorwiegend auf das deutlich gestiegene Geschäftsvolumen zurückzuführen.
Der Anstieg der Leistungen im Gewerbegeschäft konnte durch geringere Unwetterschäden kompensiert werden.
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
Weitere Details zu dem versicherungstechnischen Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen sind im Konzern-
anhang unter Punkt „1.4. Gehaltene Rückversicherungsverträge“ enthalten.
Das versicherungstechnische Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen ergab im Jahr 2025 einen Verlust in Höhe
von EUR 226,3 Mio. (2024: Verlust in Höhe von EUR 295,3 Mio.). Das verbesserte Rückversicherungsergebnis resultiert trotz
deutlich rückläufiger Belastung aus Naturkatastrophen vorrangig aus Großschäden, die eine signifikate Rückversicherungs-
deckung aufgewiesen haben.
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
Details zum Kapitalveranlagungsergebnis sind im Konzernanhang unter Punkt „9. Details zur Konzerngewinn- und -verlust-
rechnung“ enthalten.
Das Gesamtkapitalveranlagungsergebnis setzt sich zusammen aus den Posten Kapitalveranlagungsergebnis, Erträge und
Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Versicherungstechnisches Finanzergebnis sowie Ergebnis
von assoziierten Unternehmen. Die beiden wesentlichsten Positionen sind das Kapitalveranlagungsergebnis, in dem die
Ergebnisse der nach IFRS 9 bewerteten Vermögensgegenstände ausgewiesen werden, und das versicherungstechnische
Finanzergebnis, in dem vorrangig der Verzinsungseffekt der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte
beziehungsweise der gesamte Finanzierungseffekt des Variable Fee Approachs gezeigt wird. Das Gesamtkapitalveranlagungs-
ergebnis stieg 2025 um 12,3
% auf EUR 489,4 Mio. (2024: EUR 435,6 Mio.). Der signifikante Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist
vorrangig auf höhere Zinserträge aus dem Anleihenportfolio der Türkei zurückzuführen.
Ergebnis vor Steuern
Das Konzernergebnis vor Steuern erhöhte sich 2025 um 31,7 % auf EUR 1.161,3 Mio. (2024: EUR 881,8 Mio.). Der Anstieg
stammt vorwiegend aus dem deutlich gestiegenen Ergebnis in den berichtspflichtigen Segmenten Österreich, Tschechische
Republik, Erweiterte CEE und Polen.
Das Ergebnis vor Steuern bereinigt um Anpassungen in Höhe von EUR 96,3 Mio. (2024: EUR 116,4 Mio.) ergab im Jahr 2025 ein
operatives Gruppenergebnis von EUR 1.257,7 Mio. Dieses lag um 26,0
% über dem Wert des Vorjahres (2024: EUR 998,2 Mio.). Die
dabei berücksichtigten Anpassungen im laufenden Geschäftsjahr stammen im Wesentlichen aus Wertminderungen von
Geschäfts- oder Firmenwerten in Ungarn in Höhe von EUR 72,6 Mio.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
11
KONZERN-KURZ-GUV
2025
2024
angepasst
∆ in %
∆ absolut
in EUR Mio.
Versicherungstechnisches Ergebnis
1.518,4
1.186,4
28,0
%
332,1
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
13.196,0
12.138,5
8,7
%
1.057,5
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
-11.451,3
-10.656,8
7,5
%
-794,5
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-226,3
-295,3
-23,4
%
69,0
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
489,4
435,6
12,3
%
53,8
Kapitalveranlagungsergebnis
2.398,0
1.884,0
27,3
%
514,0
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
46,8
60,6
-22,7
%
-13,8
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.982,6
-1.536,0
29,1
%
-446,5
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
27,1
27,0
0,4
%
0,1
Finanzierungsergebnis
-82,5
-78,8
4,7
%
-3,7
Andere Erträge und Aufwendungen
-667,6
-545,0
22,5
%
-122,7
Operatives Gruppenergebnis
1.257,7
998,2
26,0
%
259,4
Anpassungen*
-96,3
-116,4
17,2 %
20,1
Ergebnis vor Steuern
1.161,3
881,8
31,7
%
279,5
Steuern
-303,0
-234,3
29,3
%
-68,7
Periodenergebnis
858,3
647,6
32,5
%
210,8
Nicht beherrschende Anteile am Periodenergebnis
23,5
21,2
10,4
%
2,2
Periodenergebnis nach Nicht beherrschende Anteile
834,9
626,3
33,3
%
208,6
Ergebnis je Aktie (in EUR)
6,46
4,83
33,7
%
1,6
*Der Wert beinhaltet Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie (Rückführung von) Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte.
Gesamtkapitalveranlagungsportfolio
Weitere Details zu Finanzinstrumenten sind im Konzernanhang unter Punkt „2. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlich-
keiten sowie andere nach IFRS 9 bewertete Bilanzposten“ enthalten.
Das Gesamtkapitalveranlagungsportfolio betrug zum Stichtag 31. Dezember 2025 EUR 47.151,6 Mio. (31. Dezember 2024:
EUR 44.568,3 Mio.). Das entspricht einem Anstieg von 5,8
% im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklung ist vorrangig auf gestiegene
Marktwerte der zum Zeitwert bewerteten Investments sowie auf hohe Neuveranlagungen zurückzuführen. Die Finanzinstrumente
der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung erhöhten sich um 12,0
% von EUR 8.558,4 Mio. im Jahr 2024 auf
EUR 9.583,2 Mio. im Jahr 2025. Diese Entwicklung resultiert ebenfalls aus der positiven Marktwertentwicklung.
Als „Risikobehaftetes Portfolio“ sind Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente, finanzielle Vermögenswerte, In-
vestitionen in Beteiligungsunternehmen, als Finanzinvesti-
tion gehaltene Immobilien sowie selbstgenutzte Immobilien
zusammengefasst. Es beläuft sich zum 31. Dezember 2025
auf EUR 38.040,2 Mio. (31. Dezember 2024: EUR 36.476,8 Mio.)
und entspricht dem Gesamtkapitalveranlagungsportfolio ab-
züglich der Finanzinstrumente der fonds- und indexgebun-
denen Lebensversicherung zuzüglich selbstgenutzter Immo-
bilien. Als selbstgenutzte Immobilien wurde per 31. Dezem-
ber 2025 ein Wert in Höhe von EUR 471,8 Mio. ausgewiesen
(31. Dezember 2024: EUR 466,8 Mio.).
SPLIT DER IM EIGENEN RISIKO GEHALTENEN KAPITALANLAGEN 2025
Immobilien 9,6%
(9,8%)
Ausleihungen 2,0%
(1,8%)
Sonstige 9,0%
(10,1%)
Aktien 3,4% (3,2%)
Anleihen 74,6%
(73,8%)
Beteiligungen
1,4%
(1,3%)
Werte für 2024 in Klammer
12
Jahresfinanzbericht 2025
Konzerneigenkapital
Weitere Details zum Konzerneigenkapital sind im Konzernanhang unter Punkt „10. Konzerneigenkapital“ enthalten.
Das Konzerneigenkapital erhöhte sich im Jahr 2025 um 11,8
% auf EUR 7.331,4 Mio. (31. Dezember 2024 angepasst: EUR 6.558,9 Mio.).
Diese Entwicklung ist vorrangig auf die thesaurierten Gewinne der Gruppe zurückzuführen. Das den Anteilseigner:innen zurechen-
bare Eigenkapital belief sich 2025 auf EUR 7.170,9 Mio. (2024 angepasst: EUR 6.411,8 Mio.).
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
Weitere Details zu den Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen sind im Konzernanhang unter Punkt „1.3.
Ausgestellte Versicherungsverträge“ enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen betrugen EUR 41.496,9 Mio. zum Stichtag 31. Dezember 2025
(31. Dezember 2024: EUR 39.598,1 Mio.). Das entspricht einem Anstieg in Höhe von 4,8
% im Vergleich zum Vorjahr. Diese
Entwicklung ist im Wesentlichen auf das gestiegene Geschäftsvolumen PAA-bilanzierter Produktlinien – insbesondere in der
Schaden- und Unfallversicherung – sowie auf die positive Marktwertentwicklung der zugrundeliegenden Referenzwerte im
Variable Fee Approach – insbesondere bei den Produktlinien der langfristigen Lebens- und Krankenversicherung – zurückzu-
führen.
Cash flow
Der Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich im Jahr 2025 auf EUR 842,3 Mio. (2024: EUR 346,0 Mio.). Dies
ist vorrangig auf das gestiegene Geschäftsvolumen sowie auf die deutlich geringeren Schadenzahlungen im Zusammenhang
mit Naturkatastrophen zurückzuführen. Der Cash flow aus der Investitionstätigkeit lag 2025 bei EUR -943,2 Mio. (2024:
EUR 257,7 Mio.). Der Rückgang ist vorrangig auf die hohen Neuinvestitionen im Anleihenportfolio infolge des gestiegenen
Geschäftsvolumens in der Lebensversicherung zurückzuführen. Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich im Jahr 2025 ein
Cash flow von EUR -262,0 Mio. (2024: EUR -409,6 Mio.). Der Anstieg des Cash flow aus Finanzierungstätigkeiten resultiert vor allem
aus der Emission einer Tier 2-Nachhaltigkeitsanleihe in Höhe von EUR 300 Mio. Darüber hinaus wurden Anleihen in Höhe von
EUR 145,2 Mio. zurückgekauft. Am Ende des Jahres 2025 standen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Kon-
zerns bei EUR 1.371,0 Mio. (2024: EUR 1.748,1 Mio.). Insgesamt beliefen sich die erhaltenen Zinsen und Dividenden im Jahr 2025
auf EUR 1.056,1 Mio. (2024: EUR 1.018,1 Mio.).
Ergebnis je Aktie
Beim Ergebnis je Aktie handelt es sich um eine Kennzahl, die das Periodenergebnis (abzüglich nicht beherrschender Anteile)
der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien gegenüberstellt. Die Anzahl der Aktien ist im Vergleich zum
Vorjahr unverändert.
Im Jahr 2025 lag das Ergebnis je Aktie bei EUR 6,46 (2024 angepasst: EUR 4,83). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr beträgt
33,7
%. Diese Entwicklung spiegelt den positiven Geschäftsverlauf wider.
Operativer Return on Equity (Operativer RoE)
Die Kennzahl Operativer Return on Equity zeigt die operative Profitabilität der Versicherungsgruppe. Zur Berechnung dieser
Kennzahl wird das Operative Gruppenergebnis ins Verhältnis zum durchschnittlichen Eigenkapital abzüglich im Eigenkapital
erfasste „Nicht realisierte Gewinne und Verluste“ gesetzt.
Der Konzern erzielte zum 31. Dezember 2025 einen Operativen Return on Equity von 18,7
% (31. Dezember 2024 angepasst: 16,2 %).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
13
Operativer Return on Equity
31.12.2025
31.12.2024
angepasst
31.12.2023
angepasst
in EUR Mio.
Eigenkapital
7.331,4
6.558,9
6.099,3
Im Eigenkapital erfasste nicht realisierte Gewinne und Verluste*
-255,9
-195,7
-159,3
Angepasstes Eigenkapital
7.075,4
6.363,2
5.940,0
Durchschnittliches angepasstes Eigenkapital
6.719,3
6.151,6
Operatives Gruppenergebnis
1.257,7
998,2
Operativer RoE in %
18,7
16,2
*Bereinigt um Nicht beherrschende Anteile
Netto Combined Ratio
Die Berechnung der Netto Combined Ratio ergibt sich aus den Versicherungstechnischen Aufwendungen aus ausgestellten
Versicherungsverträgen abzüglich Versicherungstechnischer Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
geteilt durch Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge abzüglich Versicherungstechnischer
Erträge aus Rückversicherungsverträgen im Geschäftsbereich Schaden- und Unfallversicherung.
Die Netto Combined Ratio belief sich im Jahr 2025 auf 90,1
% (2024: 93,4 %). Die starke Verbesserung der Combined Ratio im
Vergleich zum Vorjahr stammt vorwiegend aus den berichtspflichtigen Segmenten Österreich, Tschechische Republik, Polen
sowie Spezialmärkte und wird durch die deutlich geringeren Unwetterschäden und Naturkatastrophen unterstützt.
Netto Combined Ratio
2025
2024
in EUR Mio.
Versicherungstechnische Erträge netto
9.288,8
8.494,8
Direkt zuordenbare Kosten netto
-2.819,8
-2.601,4
Versicherungstechnische Aufwendungen exkl. direkt zuordenbare Kosten netto
-5.545,0
-5.330,2
Versicherungstechnische Aufwendungen netto
-8.364,8
-7.931,6
Netto-Schadenquote in %
59,7
62,7
Netto-Kostenquote in %
30,4
30,6
Netto Combined Ratio in %
90,1
93,4
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Die vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin) enthält die in die Versicherungsverträge ursprünglich eingepreisten,
noch nicht realisierten Gewinne, die als gesonderter Bestandteil der versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesen wur-
den. Die CSM beträgt per 31. Dezember 2025 EUR 6.235,9 Mio. (31. Dezember 2024: EUR 5.523,2 Mio.) und stammt im Wesent-
lichen aus der langfristigen Lebens- und Krankenversicherung. Das entspricht einem Anstieg von 12,9
% im Vergleich zum Vorjahr.
Die Entwicklung resultiert vor allem aus Veränderungen im Variable Fee Approach aufgrund von marktbezogenen Effekten.
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Die VIG-Versicherungsgruppe führt Zweigniederlassungen in Deutschland, Frankreich, Italien (2024 aufsichtsrechtlich ge-
schlossen), im Kosovo, Slowenien, in den baltischen Ländern Estland, Lettland und Litauen sowie in den nordeuropäischen
Ländern Schweden, Norwegen und Dänemark. Informationen über Zweigniederlassungen und wesentliche Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr werden gegebenenfalls im nachfolgenden Kapitel im jeweiligen berichtspflichtigen Segment näher
erörtert. Zudem befindet sich im Abschnitt „Serviceangaben“ eine Liste mit den Adressen der Versicherungsgesellschaften
und Pensionskassen sowie deren Zweigniederlassungen.
14
Jahresfinanzbericht 2025
GESCHÄFTSVERLAUF UND FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN NACH
BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENTEN
Nachfolgend werden die berichtspflichtigen Segmente Österreich, Tschechische Republik, Polen, Erweiterte CEE, Spezial-
märkte sowie Gruppenfunktionen erläutert. Die Ausführungen konzentrieren sich dabei auf die Darstellung des Geschäfts-
verlaufs dieser berichtspflichtigen Segmente und beschreiben die Marktposition der VIG-Gruppe in den jeweiligen Ländern.
Eine detaillierte Darstellung der Konzerngewinn- und -verlustrechnung nach berichtspflichtigen Segmenten finden Sie im
Konzernanhang im Kapitel „Segmentberichterstattung“.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE
2025
2024
∆ in %
∆ absolut
in EUR Mio.
Österreich
3.747,7
3.543,2
5,8
%
204,5
Tschechische Republik
2.278,7
2.078,2
9,6
%
200,4
Polen
1.471,8
1.373,3
7,2
%
98,5
Erweiterte CEE
1
3.908,0
3.599,5
8,6
%
308,5
Spezialmärkte
2
1.170,1
924,2
26,6
%
245,9
Gruppenfunktionen
3
1.766,5
1.780,9
-0,8
%
-14,4
Konsolidierung
-1.146,8
-1.160,8
-1,2
%
14,0
Summe
13.196,0
12.138,5
8,7
%
1.057,5
1
Erweiterte CEE: Albanien inkl. Kosovo, Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine, Ungarn
2
Spezialmärkte: Deutschland, Georgien, Liechtenstein, Türkei
3
Gruppenfunktionen: VIG Holding, VIG Re, Wiener Re, VIG Fund, zentrale IT-Dienstleister, eine
Asset-Management-Gesellschaft und Zwischenholdings
ERGEBNIS VOR STEUERN
2025
2024
∆ in %
∆ absolut
in EUR Mio.
Österreich
434,5
336,1
29,3
%
98,4
Tschechische Republik
285,6
211,1
35,3
%
74,5
Polen
105,7
65,1
62,5
%
40,6
Erweiterte CEE
1
236,4
159,7
48,0
%
76,7
Spezialmärkte
2
126,9
88,6
43,3
%
38,4
Gruppenfunktionen
3
-27,9
21,3
n.a.
-49,1
Konsolidierung
0,0
0,0
n.a.
0,0
Summe
1.161,3
881,8
31,7
%
279,5
1
Erweiterte CEE: Albanien inkl. Kosovo, Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine, Ungarn
2
Spezialmärkte: Deutschland, Georgien, Liechtenstein, Türkei
3
Gruppenfunktionen: VIG Holding, VIG Re, Wiener Re, VIG Fund, zentrale IT-Dienstleister, eine
Asset-Management-Gesellschaft und Zwischenholdings
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
15
ÖSTERREICH
ÖSTERREICHISCHER VERSICHERUNGSMARKT
In Österreich erzielten die Top-5-Versicherungsgruppen des Landes im 1.–3. Quartal 2025 rund 71 % der verrechneten Prämien.
Die beiden größten Versicherungsgruppen trugen dazu rund 44
% bei.
MARKTENTWICKLUNG 1.–3. QUARTAL 2025
IM VORJAHRESVERGLEICH
MARKTANTEILE DER GRÖSSTEN VERSICHERUNGSGRUPPEN
Die österreichische Versicherungswirtschaft erwirtschaftete im 1.–3. Quartal 2025 verrechnete Prämien von insgesamt
EUR 17,3 Mrd. Im Vergleich zur Vorjahresperiode entspricht das einem Anstieg von rund 4,6
%, welcher vorwiegend auf die positive
Entwicklung der Krankenversicherung sowie der Schaden- und Unfallversicherung zurückzuführen ist.
In der Schaden- und Unfallversicherung konnte im 1.–3. Quartal 2025 ein Plus von 5,0 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
verzeichnet werden. Die Kfz-Versicherung trug dazu mit einer Steigerung der verrechneten Prämien von 6,1
% bei, was vor
allem auf das gestiegene Preisniveau zurückzuführen ist. Die Prämien in der Kfz-Haftpflichtversicherung wuchsen um 4,7
%,
jene der Kfz-Kaskoversicherung um 8,3
%. Die Prämien der Nicht-Kfz-Sparten konnten im 1.–3. Quartal 2025 ein Wachstum
von 4,5
% erzielen.
In der Lebensversicherung wurde im 1.–3. Quartal 2025 ein moderater Anstieg der verrechneten Prämien von 1,2
% verzeichnet.
Während die Einnahmen in der Lebensversicherung mit laufender Prämie mit einem Minus von 1,8
% im Vergleich zur Vor-
jahresperiode leicht sanken, erzielte die Lebensversicherung mit Einmalerlag ein zweistelliges Plus von 22,5
%. Die fonds- und
indexgebundene Lebensversicherung verzeichnete ebenfalls ein Plus von 6,1
% im Vergleich zur Vorjahresperiode. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung, die ebenso der Lebensversicherung zugeordnet wird, gingen die Prämieneinnahmen mit
einem Minus von 8,4
% deutlich zurück. Die Kapitalversicherung inkl. Erlebensversicherung, die in der Lebensversicherung den
größten Anteil einnimmt, verbuchte ebenfalls einen Rückgang von 6,3
%. Die verrechneten Prämien in der Krankenversicherung
entwickelten sich mit einem Anstieg von 8,5
% im Vergleich zur Vorjahresperiode positiv.
Laut internen Berechnungen basierend auf Daten des Internationalen Währungsfonds (IMF) und des Verbands der Versicherungs-
unternehmen Österreichs (VVO) wurden in Österreich im Jahr 2024 pro Kopf durchschnittlich EUR 2.322 für Versicherungen aus-
gegeben. Davon entfielen EUR 1.755 auf den Nichtlebens- und EUR 568 auf den Lebensversicherungsbereich.
+8,5%
+5,0%
Quelle: Versicherungsverband Österreich
EUR 17,3 Mrd.
EUR 10,8 Mrd.
+1,2%
Werte 1.–3. Quartal 2025
+4,6%
Leben
Schaden/Unfall
Gesamt
Kranken
EUR 2,5 Mrd.
EUR 3,9 Mrd.
Quelle: Versicherungsverband Österreich; Stand: 1.
–
3. Quartal 2025
22,9 %
VIG auf Rang 1
20,6
 
%
Rang 2
15,2
 
%
Rang 3
41,3
 
%
Übrige Marktteilnehmer
%-Anteile am Gesamtprämienvolumen
16
Jahresfinanzbericht 2025
VIG-GESELLSCHAFTEN IN ÖSTERREICH
In Österreich ist die VIG-Versicherungsgruppe mit den beiden Versicherungsgesellschaften Wiener Städtische und Donau
Versicherung vertreten. Die s Versicherung, welche 2018 mit der Wiener Städtischen verschmolzen wurde, besteht als Marke
für Bankversicherungskund:innen weiter. Die Wiener Städtische ist zudem über eine Zweigniederlassung in Slowenien aktiv.
Die Zweigniederlassung in Italien wurde im Jahr 2024 aufsichtsrechtlich geschlossen.
Die VIG Holding arbeitet von Österreich aus als Rückversicherer der Versicherungsgruppe und Erstversicherer im länderüber-
greifenden Firmenkundengeschäft. Darüber hinaus ist sie seit 2019 über Zweigniederlassungen in den nordeuropäischen Ländern
Schweden, Norwegen und Dänemark im klassischen Industrieversicherungsgeschäft tätig. Die VIG Holding ist dem Segment
Gruppenfunktionen zugeordnet.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften sind im 1.–3. Quartal 2025 mit einem Marktanteil von 22,9
% die führende Versi-
cherungsgruppe in Österreich. In der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Lebensversicherung belegt sie den ersten
Marktrang, in der Krankenversicherung nimmt sie den dritten Platz ein.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENT ÖSTERREICH
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge beliefen sich im Jahr 2025 auf EUR 3.747,7 Mio. (2024: EUR 3.543,2 Mio.). Das
entspricht einem Anstieg um 5,8
%. Dieser basiert insbesondere auf der positiven Entwicklung in der Nichtlebensversicherung
(bilanziert nach Premium Allocation Approach) sowie der Krankenversicherung (bilanziert nach dem Variable Fee Approach).
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Österreich belief sich im Jahr 2025 auf EUR 434,5 Mio. (2024: EUR 336,1 Mio.). Das entspricht
einem Anstieg um 29,3
%. Diese positive Entwicklung ist im Wesentlichen auf die verbesserte Combined Ratio zurückzuführen.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio lag im Jahr 2025 bei 90,3 % (2024: 92,5 %). Die Verbesserung ist vorrangig auf einen günstigeren
Schadenverlauf infolge geringerer unwetterbedingter Schäden (Vorjahr: Sturmtief Boris) zurückzuführen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
17
TSCHECHISCHE REPUBLIK
TSCHECHISCHER VERSICHERUNGSMARKT
Im 1.–3. Quartal 2025 wurde der Versicherungsmarkt in der Tschechischen Republik von den Top-5-Versicherungsgruppen
dominiert, die gemeinsam einen Anteil von rund 84
% an den gesamten verrechneten Prämien halten. Die beiden größten
Versicherungsgruppen trugen dazu rund 56
% bei.
MARKTENTWICKLUNG 1.–3. QUARTAL 2025
IM VORJAHRESVERGLEICH
MARKTANTEILE DER GRÖSSTEN VERSICHERUNGSGRUPPEN
Der tschechische Versicherungsmarkt verzeichnete laut Marktanteilsanalyse des tschechischen Versicherungsverbands ČAP
im 1.–3. Quartal 2025 verrechnete Prämien von CZK 149,9 Mrd. und damit einen Anstieg um 7,2
% im Vergleich zur Vorjahres-
periode. Sowohl die Lebens- (+4,7
%) als auch Nichtlebensversicherung (+8,0 %) haben zu diesem Wachstum beigetragen.
Im Bereich der Kfz-Versicherung erreichte die Kfz-Kasko einen Anstieg um 7,6
% gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres.
Ähnlich positiv entwickelte sich auch die Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Plus von 7,7
%. Beide Sparten profitierten 2025
von der Preisentwicklung. Die Anzahl neu versicherter Fahrzeuge hat sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung um 5,6
% erhöht, in
der Kfz-Kasko ging sie um 3,8
% zurück. In der Nicht-Kfz-Versicherung kam es im 1.–3. Quartal 2025, teils beeinflusst durch
zweistellige Wachstumsraten in der Sachversicherung, zu einem Anstieg in Höhe von 9,3
%.
Das Wachstum in der Lebensversicherung ist vor allem auf die gute Entwicklung der Lebensversicherung mit Einmalerlägen
zurückzuführen, die ein Plus von 11,5 % verzeichnete. Die private Krankenversicherung, die ebenso der Lebensversicherungs-
sparte zugeordnet wird, erzielte einen Anstieg von 9,8
%. Die Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung konnte ein Wachstum
von 8,6
% erzielen.
Laut internen Berechnungen basierend auf Daten des Internationalen Währungsfonds (IMF) und des tschechischen Versiche-
rungsverbands gab die tschechische Bevölkerung im Jahr 2024 pro Kopf durchschnittlich EUR 764 für Versicherungsprämien
aus. Dieser Betrag teilt sich in EUR 554 für Nichtlebens- und EUR 210 für Lebensversicherung.
Nichtleben
Quelle: Tschechischer Versicherungsverband
+7,2% 
+8,0%
+4,7%
Gesamt Leben
Werte 1.–3. Quartal 2025
CZK 149,9 Mrd.
CZK 35,2 Mrd.
CZK 114,6 Mrd.
Quelle: Tschechischer Versicherungsverband; Stand: 1.–3. Quartal 2025
11,6%
Rang 3
32,9%
Übrige Marktteilnehmer
%-Anteile am Gesamtprämienvolumen
32,2 %
VIG auf Rang 1
23,3%
Rang 2
18
Jahresfinanzbericht 2025
VIG-GESELLSCHAFTEN IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
In der Tschechischen Republik ist die VIG-Versicherungsgruppe mit den zwei Gesellschaften Kooperativa und ČPP tätig. Mit
einem Marktanteil von 32,2
% ist sie im 1.–3. Quartal 2025 die größte Versicherungsgruppe in der Tschechischen Republik.
Sowohl in der Lebensversicherung als auch in der Nichtlebensversicherung belegt sie den ersten Rang am Markt. Die konzern-
eigene Rückversicherung VIG Re, die ihren Hauptsitz in Prag hat, ist dem Segment Gruppenfunktionen zugeordnet.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENT TSCHECHISCHE REPUBLIK
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge lagen 2025 bei EUR 2.278,7 Mio. (2024: EUR 2.078,2 Mio.). Das entspricht einem Anstieg
um 9,6
% im Vergleich zum Vorjahr. Grundlage dieser Entwicklung ist die positive Performance in der Kfz-Versicherung, in der
Sonstige Sachversicherung sowie in der Lebensversicherung.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Tschechische Republik belief sich im Jahr 2025 auf EUR 285,6 Mio. (2024:
EUR 211,1 Mio.). Das entspricht einem Anstieg um 35,3
% im Vergleich zum Vorjahr. Dieser resultiert vorrangig aus der Verbes-
serung der Netto Combined Ratio.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio lag im Jahr 2025 bei 84,7 % (2024: 94,8 %). Diese verbesserte sich infolge geringerer Unwetterschäden
(Vorjahr: Sturmtief Boris), einer positiven Entwicklung im Kfz-Bereich sowie der gesteigerten Profitabilität in der Haushalts-
versicherung.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
19
POLEN
POLNISCHER VERSICHERUNGSMARKT
Die fünf größten Versicherungsgruppen des Landes erwirtschafteten in den ersten drei Quartalen 2025 rund 79 % der
verrechneten Prämien. Mit rund 63
% haben dazu die drei größten Versicherungsgruppen beigetragen.
MARKTENTWICKLUNG 1.–3. QUARTAL 2025
IM VORJAHRESVERGLEICH
MARKTANTEILE DER GRÖSSTEN VERSICHERUNGSGRUPPEN
Der polnische Versicherungsmarkt hat im 1.–3. Quartal 2025 PLN 66,0 Mrd. erwirtschaftet und somit ein Plus von 4,3
% gegen-
über der Vergleichsperiode des Vorjahres. Der Anstieg ist auf die gute Entwicklung sowohl der Nichtlebensversicherung
(+4,6
%) als auch der Lebensversicherung (+3,5 %) zurückzuführen.
Die Kfz-Versicherung konnte im 1.–3. Quartal 2025 Zuwächse verzeichnen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung wuchs mitunter
aufgrund der gestiegenen Durchschnittsprämien (+4,0 %) um 8,8 % gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres. Die
Prämien in der Kfz-Kaskoversicherung stiegen um 5,2
%, was mitunter auf die gestiegene Anzahl der Verträge (+5,4 %) zurück-
zuführen ist. Die Nicht-Kfz-Versicherungssparten wuchsen moderat um 1,8
%, wobei die Rechtsschutzversicherung (+16,2 %) und
Assistance (+15,1
%) zweistellig zulegten. Nach dem deutlichen Anstieg in den vergangenen 2 Jahren gingen die Prämien-
einnahmen der Krankenversicherungsprodukte in der Nichtlebensversicherung um 1,1
% im Vergleich zur Vorjahresperiode leicht
zurück.
Die Lebensversicherung verzeichnete im 1.–3. Quartal 2025 ein Plus von 3,5 % gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres.
Dies ist vorwiegend auf die positive Entwicklung der Lebensversicherung mit laufender Prämie zurückzuführen, die in den
ersten neun Monaten 2025 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 6,5
% gestiegen ist. Die Lebensversicherung mit Einmalerlag
verzeichnete im 1.–3. Quartal 2025 hingegen einen Rückgang um 16,0
%.
Die durchschnittlichen Versicherungsausgaben je Einwohner:in in Polen beliefen sich im Jahr 2024 laut Berechnungen
basierend auf Daten des Internationalen Währungsfonds (IMF) und der polnischen Finanzmarktaufsichtsbehörde auf EUR 543
pro Kopf. Davon entfielen EUR 394 auf den Nichtlebens- und EUR 149 auf den Lebensbereich.
Nichtleben
Quelle: Polnische Finanzmarktaufsichtsbehörde
+4,6%
+3,5%
Gesamt Leben
Werte 1.–3. Quartal 2025
PLN 66,0 Mrd.
PLN 18,3 Mrd.
PLN 47,6 Mrd.
+4,3%
Quelle: Polnische Finanzmarktaufsichtsbehörde; Stand: 1.–3. Quartal 2025
9,1%
VIG auf Rang 4
16,8%
Rang 2
34,0%
Rang 1
28,1%
Übrige Marktteilnehmer
%-Anteile am Gesamtprämienvolumen
12,0%
Rang 3
20
Jahresfinanzbericht 2025
VIG-GESELLSCHAFTEN IN POLEN
Am polnischen Markt ist die VIG-Versicherungsgruppe nach der Neustrukturierung ihres Marktauftritts im Jahr 2024 mit der
Compensa Nichtleben, ihrem digitalen Versicherungsvermittler Beesafe, der InterRisk, dem Lebensversicherer Vienna Life
sowie der Pensionkasse Vienna PTE vertreten. Darüber hinaus hält die InterRisk seit 2019 eine Beteiligung am wechselseitigen
Versicherungsverein TUW „TUW“.
Die VIG-Versicherungsgruppe belegt in Polen mit einem Anteil von 9,1
% in den ersten neun Monaten 2025 den vierten Rang
am Gesamtmarkt. Im Nichtlebensbereich sowie im Lebensbereich ist sie ebenso an vierter Stelle der Top-Versicherer gereiht.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENT POLEN
Versicherungstechnische Erträge
Im Jahr 2025 beliefen sich die versicherungstechnischen Erträge auf EUR 1.471,8 Mio. (2024: EUR 1.373,3 Mio.). Im Vergleich
zur Vorjahresperiode entspricht dies einem Anstieg um 7,2
%. Der Anstieg ist vorrangig auf die positive Entwicklung der
sonstigen Sachversicherung sowie der Lebensversicherung zurückzuführen.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich 2025 um 62,5 % auf EUR 105,7 Mio. (2024: EUR 65,1 Mio.). Die deutliche Steigerung im
Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Verbesserung der Combined Ratio zurückzuführen.
Das Ergebnis vor Steuern bereinigt um Anpassungen in Höhe von EUR 1,4 Mio. (2024: EUR 0,1 Mio.) ergab im Jahr 2025 ein
operatives Gruppenergebnis im Segment Polen von EUR 107,1 Mio. (2024: EUR 65,1 Mio.). Die dabei berücksichtigten Anpas-
sungen stammen aus Wertminderungen von Kundenstöcken in Höhe von EUR 1,4 Mio.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio belief sich im Jahr 2025 auf 91,8 % (2024: 95,6 %). Die Verbesserung der Netto Combined Ratio
resultiert aus der positiven Geschäftsentwicklung in der Kfz-Haftpflichversicherung sowie der sonstigen Sachversicherung,
insbesondere infolge höherer Durchschnitssprämien in der Haushaltsversicherung, sowie geringeren unwetterbedingten
Schäden (Vorjahr: Sturmtief Boris).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
21
ERWEITERTE CEE
Das berichtspflichtige Segment Erweiterte CEE umfasst die Länder Albanien inkl. Kosovo, das Baltikum, Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn.
Albanien inklusive Kosovo
Die VIG-Versicherungsgruppe ist am albanischen Versicherungsmarkt mit den zwei Nichtlebensversicherungen Sigma und
Intersig sowie der Ende Dezember 2024 gegründeten Lebensversicherung Vienna Life aktiv. Mit einem Marktanteil von 20,3
%
belegen die drei Gesellschaften in den ersten neun Monaten 2025 den dritten Marktrang. Über eine Zweigniederlassung ist die
Sigma auch im Kosovo vertreten, wo sie mit einem Marktanteil von 8,7
% im 1.–3. Quartal 2025 den sechsten Marktrang belegt.
Die Vienna Life ist im Jahr 2025 nicht im Konsolidierungskreis enthalten.
Baltikum
In allen drei baltischen Staaten sind VIG-Versicherungsgesellschaften vertreten. In Estland befindet sich der Hauptsitz der
Lebensversicherung Compensa Life, welche über Zweigniederlassungen auch in Lettland und Litauen vertreten ist. In Lettland
ist die Nichtlebensversicherung BTA Baltic, die Zweigniederlassungen in Estland und Litauen hat, tätig. In Litauen ist zudem
die Nichtlebensversicherung Compensa Nichtleben aktiv. Sie hält Zweigniederlassungen in Lettland und Estland.
Mit einem Marktanteil von 26,7
% sind die VIG-Versicherungsgesellschaften im 1.–3. Quartal 2025 Marktführer im Baltikum. Sowohl
in der Nichtlebensversicherung als auch in der Lebensversicherung positionieren sie sich an erster Stelle.
Bosnien-Herzegowina
Die VIG-Versicherungsgruppe ist mit der Wiener Osiguranje mit Sitz in Banja Luka sowie mit der Vienna osiguranje mit Sitz in Sarajevo
vertreten. Der Marktanteil auf Basis der Daten des 1.–3. Quartals 2025 liegt bei 8,7
%, womit sich die VIG-Versicherungsgesell-
schaften insgesamt auf Rang drei befinden.
Bulgarien
Am bulgarischen Versicherungsmarkt ist die VIG mit der Bulstrad Leben und Bulstrad Nichtleben vertreten. Zusammen halten
sie im 1.–3. Quartal 2025 einen Marktanteil von 14,0
%. Damit belegen die VIG-Versicherungsgesellschaften den ersten
Marktrang in Bulgarien. Im Nichtlebenssektor nehmen sie den dritten Marktrang ein, im Lebenssektor liegen sie auf dem ersten
Platz. Darüber hinaus gehört der Pensionsfonds PAC Doverie zur VIG-Versicherungsgruppe, der basierend auf dem verwalteten
Vermögen einen Marktanteil von 24,6
% in Bulgarien hält.
Kroatien
In Kroatien ist die VIG-Versicherungsgesellschaft Wiener Osiguranje aktiv. Zum 1.–3. Quartal 2025 nimmt sie mit einem
Marktanteil von 8,1
% den vierten Platz am kroatischen Versicherungsmarkt ein. Im Nichtlebenssektor belegt sie den fünften
Marktrang, im Lebenssektor liegt sie auf dem ersten Platz.
Moldau
In Moldau ist die VIG-Versicherungsgesellschaft Donaris tätig. Mit einem Marktanteil von 13,0 % belegt sie im 1.–3. Quartal 2025
den dritten Marktrang unter den Versicherungsgruppen. Im Nichtlebenssektor belegt sie ebenfalls den dritten Platz.
Im August 2025 hat die VIG 80 % der Anteile an der Nichtlebens-Versicherungsgesellschaft Moldasig erworben. Moldasig rangiert
im 3. Quartal 2025 mit einem Marktanteil von 12,7
% auf Platz fünf am Gesamtmarkt. Die Freigabe der Transaktion durch die
Wettbewerbsbehörde wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet, weshalb die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 noch nicht in
den Konsolidierungskreis aufgenommen wurde. Nach erfolgreichem Abschluss übernimmt die VIG die Marktführerschaft in Moldau.
22
Jahresfinanzbericht 2025
Nordmazedonien
Die VIG ist in Nordmazedonien mit der Makedonija Osiguruvanje und der Winner Life mit je einer Nichtlebens- und einer Lebens-
versicherung vertreten. Die beiden VIG-Versicherungsgesellschaften halten im 1.–3. Quartal 2025 zusammen einen
Marktanteil von 16,0
%. Das macht die VIG-Gesellschaften zur Nummer zwei unter den führenden Versicherungsgruppen in
Nordmazedonien. Im Nichtlebenssektor nimmt die VIG ebenfalls den zweiten Marktrang ein, im Lebensbereich liegt sie auf
dem dritten Platz.
Rumänien
Auf dem rumänischen Versicherungsmarkt sind mit dem Nichtlebensversicherer Omniasig, dem Allspartenversicherer Asirom
sowie dem Lebensversicherer BCR Leben drei VIG-Versicherungsgesellschaften tätig. Darüber hinaus ist die VIG mit der
Pensionskasse Carpathia Pensii auf dem rumänischen Markt vertreten. Mit einem Anteil von 23,3
% zum 1.–3. Quartal 2025 ist
die VIG Marktführerin auf dem rumänischen Versicherungsmarkt. In der Nichtlebensversicherung sowie in der Lebens-
versicherung nimmt sie den zweiten Rang ein.
Serbien
In Serbien ist die VIG-Versicherungsgruppe mit der Wiener Städtische Osiguranje aktiv. Mit einem Marktanteil von 10,3 % nimmt
sie im 1.–3. Quartal 2025 den vierten Platz ein. Im Nichtlebenssektor ist sie ebenso an vierter, im Lebenssektor an dritter Stelle.
Die Rückversicherung Wiener Re, die eine 100
%-ige Rückversicherungstochter der VIG Re ist und ihren Hauptsitz in Belgrad
hat, ist dem Segment Gruppenfunktionen zugeordnet.
Slowakei
Am slowakischen Versicherungsmarkt sind mit der Kooperativa und der Komunálna zwei VIG-Versicherungsgesellschaften
vertreten. Mit einem Marktanteil von 27,4
% im 1.–3. Quartal 2025 belegen sie den ersten Platz der größten Versicherungsgrup-
pen in der Slowakei. In der Nichtlebensversicherung belegen sie den zweiten Platz. In der Lebensversicherung liegen sie an
erster Stelle. Darüber hinaus gehört die Pensionsgesellschaft Kooperativa Pension Fund zur VIG-Versicherungsgruppe.
Ukraine
In der Ukraine sind die VIG-Nichtlebensversicherer Kniazha und USG sowie der Lebensversicherer Kniazha Life aktiv. Mit einem
Anteil von 11,2
% zum 1.–3. Quartal 2025 belegen die VIG-Versicherungsgesellschaften am Gesamtmarkt den zweiten Mark-
trang. Im Nichtlebenssektor belegt die Vienna Insurance Group in der Ukraine ebenso den zweiten Platz.
Ungarn
In Ungarn ist die Vienna Insurance Group mit der Union Biztosító sowie der Alfa Biztosító tätig. Laut den von der ungarischen
Assoziation MABISZ veröffentlichten Daten vom 1.–3. Quartal 2025 belegen die VIG-Versicherungsgesellschaften mit einem
Marktanteil von 17,8
% den ersten Marktrang. Sowohl im Bereich der Nichtlebensversicherung als auch Lebensversicherung
liegen sie auf dem ersten Platz. Darüber hinaus gehört der Pensionsfonds Alfa VIG Pension Fund zur VIG-Versicherungsgruppe.
Die VIG Asset Management Gesellschaft, die ihren Sitz in Budapest hat, ist dem Segment Gruppenfunktionen zugeordnet.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENT ERWEITERTE CEE
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge betrugen 2025 EUR 3.908,0 Mio. und lagen damit um 8,6 % über dem Vergleichswert des
Vorjahres (2024: EUR 3.599,5 Mio.). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der guten Entwicklung der Länder Rumänien,
Slowakei, Baltikum, Bulgarien und der Ukraine. Dabei konnten vor allem die Kfz-Versicherung, die sonstige Sachversicherung
sowie die Krankenversicherung gute Zuwächse erzielen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
23
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Erweiterte CEE betrug 2025 EUR 236,4 Mio. (2024: EUR 159,7 Mio.). Das entspricht einem Plus
in Höhe von 48,0
%. Die deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ist vorrangig auf das gestiegene Geschäftsvolumen in Ver-
bindung mit einem verbesserten versicherungtechnischen Ergebnis sowie auf geringere Wertminderungen in Ungarn zurückzuführen.
Das Ergebnis vor Steuern bereinigt um Anpassungen in Höhe von EUR 82,0 Mio. (2024: EUR 116,3 Mio.) ergab im Jahr 2025
ein operatives Gruppenergebnis im Segment Erweiterte CEE von EUR 318,4 Mio. (2024: EUR 276,0 Mio.). Die dabei berück-
sichtigten Anpassungen stammen vorrangig aus Ungarn und betrafen Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten
(EUR 72,6 Mio.), Kundenstöcken (EUR 6,4 Mio.) und Software (EUR 3,3 Mio.). Im Vorjahr entfielen diese im Wesentlichen auf
Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten.
Netto Combined Ratio
Im Jahr 2025 lag die Netto Combined Ratio im Segment Erweiterte CEE bei 91,3 % (2024: 93,9 %). Die Verbesserung basiert vorrangig
auf einem besseren Kostensatz.
SPEZIALMÄRKTE
Das Segment Spezialmärkte umfasst die Länder Deutschland, Georgien, Liechtenstein und Türkei.
Deutschland
In Deutschland sind die VIG-Versicherungsgesellschaften InterRisk Nichtleben und InterRisk Leben vertreten. Die InterRisk-
Gesellschaften arbeiten als reine Maklerversicherer mit rund 10.000 unabhängigen Vertriebspartner:innen zusammen. Die
InterRisk Nichtleben ist spezialisiert auf das Unfall- und Haftpflichtversicherungsgeschäft sowie ausgewählte Sachversiche-
rungsprodukte. Der Geschäftsschwerpunkt der InterRisk Leben liegt bei Altersvorsorge- und Berufsunfähigkeitslösungen sowie
Hinterbliebenenschutz. Am deutschen Markt sind die VIG-Gesellschaften weiterhin erfolgreich als ertragsstarke Nischenanbieter.
Im November 2025 sicherte sich die VIG 98,81
% der Aktien an der Nürnberger Beteiligungs-AG. Das Closing wird im 2. Halbjahr
2026 erwartet.
24
Jahresfinanzbericht 2025
Darüber hinaus ist die gruppeneigene Rückversicherung VIG Re seit dem Jahr 2017 mit einer Zweigniederlassung in Deutsch-
land vertreten. Sie wird dem Segment Gruppenfunktionen zugeordnet.
Georgien
In Georgien ist die VIG-Versicherungsgruppe mit den Gesellschaften GPIH und IRAO vertreten. Mit einem Marktanteil von
24,0
% sind die Gesellschaften im 1.–3. Quartal 2025 die zweitgrößte Gruppe am georgischen Versicherungsmarkt. Im Nicht-
lebenssektor belegen sie ebenso den zweiten Marktrang. In der Lebensversicherung liegen sie an dritter Stelle.
Liechtenstein
In Liechtenstein ist die VIG mit der Gruppengesellschaft Vienna-Life vertreten. Nach einer Überarbeitung der Produktpalette
im Jahr 2024 positioniert sich die Vienna-Life mit dem fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukt “Private Wealth
Police“ als ambitionierter Anbieter für vermögens- und nachfolgeorientierte Lebensversicherungslösungen in Deutschland.
Mit Fokus auf langfristige Vermögensplanung, Asset Protection und rechtliche Stabilität nutzt die Vienna-Life die Vorteile des
Standorts Liechtenstein, um maßgeschneiderte Lösungen für Privatkund:innen anzubieten.
Türkei
In der Türkei ist die VIG-Versicherungsgruppe mit dem Nichtlebensversicherer Ray Sigorta und der Lebensversicherungs-
gesellschaft Viennalife tätig. Mit einem Marktanteil von 5,5
% erreichen die VIG-Versicherungsgesellschaften den fünften Platz am
türkischen Versicherungsmarkt. In der Nichlebensversicherung rangieren sie an achter, in der Lebensversicherung an dritter Stelle.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENT SPEZIALMÄRKTE
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge im Segment Spezialmärkte stiegen von EUR 924,2 Mio. im Jahr 2024 auf EUR 1.170,1 Mio.
im Jahr 2025. Das entspricht einem Plus von 26,6
%. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die dynamische Geschäfts-
entwicklung in der Türkei, speziell aufgrund eines höheren Prämienvolumens insbesondere in der Kfz-Versicherung und der
Lebensversicherung zurückzuführen.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
25
Ergebnis vor Steuern
Im Jahr 2025 erhöhte sich im Segment Spezialmärkte das Ergebnis vor Steuern um 43,3 % auf EUR 126,9 Mio. (2024:
EUR 88,6 Mio.). Dieser signifikante Anstieg resultiert vorrangig aus der starken Geschäftsentwicklung in der Türkei.
Das Ergebnis vor Steuern bereinigt um Anpassungen in Höhe von EUR 7,6 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.) ergab im Jahr 2025 ein
operatives Gruppenergebnis im Segment Spezialmärkte von EUR 134,5 Mio. (2024: EUR 88,6 Mio.). Die gesamte Anpassung
resultiert aus einer Wertminderung der Software in Deutschland.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio lag im Jahr 2025 bei 93,6 % (2024: 98,7 %). Diese Verbesserung der Netto Combined Ratio ist im
Wesentlichen auf die positive Entwicklung der Kfz-Sparten in der Türkei zurückzuführen.
GRUPPENFUNKTIONEN
Das berichtspflichtige Segment Gruppenfunktionen beinhaltet die VIG Holding (inklusive der Zweigniederlassungen in Nord-
europa), die VIG Re (inklusive der Zweigniederlassungen in Deutschland und Frankreich), die Wiener Re, den VIG Fund, zentrale
IT-Dienstleister, eine Asset-Management-Gesellschaft und Zwischenholdings. Die VIG Holding konzentriert sich hauptsächlich
auf die Steuerungsaufgaben der Versicherungsgruppe. Darüber hinaus ist sie auch als Rückversicherer der Versicherungs-
gruppe sowie im länderübergreifenden Firmenkundengeschäft tätig.
Die 2008 in Prag gegründete Rückversicherung VIG Re bietet sowohl den VIG-Versicherungsgesellschaften als auch Dritten
maßgeschneiderte Rückversicherungslösungen. Sie ist mit ihren Zweigniederlassungen in Deutschland und Frankreich die
führende Rückversicherung in der CEE-Region und baut ihre Marktposition in Kontinentaleuropa kontinuierlich aus. Im Rahmen
ihrer strategischen Expansion nach Asien ist – vorbehaltlich behördlicher Genehmigung – die Gründung einer Niederlassung
in Singapur geplant. Die Ratingagentur Standard & Poor’s bestätigte Ende 2025 erneut das „A+“-Rating der VIG Re und hat den
Ausblick auf „positiv“ angehoben.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENT GRUPPENFUNKTIONEN
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge beliefen sich im Jahr 2025 auf EUR 1.766,5 Mio. und lagen damit um 0,8 % unter dem
Wert der Vorjahresperiode (2024: 1.780,9 EUR Mio.). Der Rückgang ist vor allem auf ein niedrigeres gruppeninternes Rückver-
sicherungsgeschäft zurückzuführen.
Ergebnis vor Steuern
Im Segment Gruppenfunktionen wurde 2025 ein Verlust in Höhe von EUR 27,9 Mio. ausgewiesen (Gewinn vor Steuern 2024:
EUR 21,3 Mio.). Die Ergebnisverschlechterung ist im Wesentlichen auf ein rückläufiges versicherungstechnisches Ergebnis
infolge einer Reservenstärkung in der VIG Holding und VIG Re zurückzuführen.
Das um Anpassungen in Höhe von EUR 5,4 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.) bereinigte Ergebnis vor Steuern ergab im Jahr 2025 einen
Verlust im operativen Gruppenergebnis von EUR 22,5 Mio. (Gewinn im operativen Gruppenergebnis 2024: EUR 21,3 Mio.). Die
gesamte Anpassung stammt aus Wertminderungen von Kundenstöcken.
26
Jahresfinanzbericht 2025
KONSOLIDIERTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
INHALT
ESRS
Standard
Angabepflicht
Beschreibung
Seiten-
verweis
ESRS 2
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
28
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
30
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
34
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
36
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
37
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
37
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
39
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
39
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
45
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
47
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
51
IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
54
MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
54
MDR-A
Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
63
MDR-M
Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
63
MDR-T
Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben
63
E1
-
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
64
E1.GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
70
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
70
E1.SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
72
E1.IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
73
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
76
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
78
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
80
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
83
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
84
S1
S1.SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
91
S1.SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
92
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
92
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretungen in Bezug auf
Auswirkungen
94
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über welche die Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
95
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Mitarbeitenden des Unternehmens sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
95
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
96
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens
96
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
97
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
97
S1-9
Diversitätskennzahlen
98
S1-10
Angemessene Entlohnung
98
S1-11
Soziale Absicherung
98
S1-12
Menschen mit Behinderungen
99
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
99
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
99
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
27
ESRS
Standard
Angabepflicht
Beschreibung
Seiten-
verweis
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben
100
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
100
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
101
-
Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
101
S4
S4.SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
103
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
104
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
105
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Bedenken äußern können
106
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
106
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
109
-
Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
110
G1
G1.GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
111
G1.SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
112
G1.IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der
Unternehmensführung
112
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
113
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
115
G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
118
G1-5
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
118
-
Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
119
28
Jahresfinanzbericht 2025
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
Grundlagen für die Erstellung
ANGABEPFLICHT BP-1 – ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
In der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bzw. Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Konzernlageberichts wird über alle
wesentlichen Themen der Nachhaltigkeitsaktivitäten der VIG (Vollkonsolidierungskreis) gemäß dem aktuell geltenden österreich-
ischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG, EU-Richtlinie 2014/95) als auch gemäß der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie 2022/2464) berichtet. Dabei sind alle Nachhaltigkeitsbelange gemäß
NaDiVeG bzw. § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB) umfasst. Sie sind in den Kapiteln ESRS E1 „Klimawandel“ für „Umweltbe-
lange nach NaDiVeG“; ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ für „Arbeitnehmerbelange nach NaDiVeG“ und ESRS G1 „Unter-
nehmensführung“ für „Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung nach NaDiVeG“ dargestellt.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie 2022/2464) wurde im Februar 2026 in österreichisches
Recht umgesetzt, die Regelungen des österreichischen Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) sind jedoch für das Ge-
schäftsjahr 2025 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Da bis zum Bilanzstichtag 31.12.2025 die CSRD noch nicht in öster-
reichisches Recht umgesetzt war, erfolgt die Berichtslegung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß den EU-
Vorgaben der CSRD sowie den in diesem Zusammenhang veröffentlichten European Sustainability Reporting Standards auf
freiwilliger Basis. Der Bericht wurde dabei freiwillig in Übereinstimmung mit Artikel 29a der Bilanzrichtlinie (EU-Richtlinie
2013/34) und den geltenden ESRS erstellt, sodass alle wesentlichen Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen offengelegt werden.
Kategorien von Berichtstandards
Die Erstellung und Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung steht im Einklang mit den allgemeinen Anfor-
derungen des ESRS 1. Entsprechend den Vorgaben von ESRS 2 erfüllt die VIG die Offenlegungsanforderungen für alle wesent-
lichen Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Governance, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
sowie Kennzahlen und Zielsetzungen und den Vorgaben der Themenstandards. Jene Themen, deren Auswirkungen, Risiken
und Chancen sowohl für die VIG als auch für die Nachhaltigkeitsaspekte als „nicht wesentlich“ bewertet wurden, bleiben
gemäß ESRS 1 unberücksichtigt.
Unternehmensspezifische Angaben
Die Vienna Insurance Group legt zusätzlich unternehmensspezifische Informationen in ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unter-
nehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ und ESRS G1 „Unternehmensführung“ offen.
Berichterstattungsbereiche
Die Angabepflichten sind in folgende Berichterstattungsbereiche unterteilt:
• Governance (GOV): Verfahren, Kontrollen und Vorgänge im Bereich der Governance zur Überwachung, Verwaltung und
Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen;
• Strategie (Strategy and Business Model, SBM): das Zusammenspiel der Strategie und des Geschäftsmodells mit den
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich des Umgangs mit diesen;
• Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IRO): Verfahren, mit denen die
Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt und ihre Wesentlichkeit bewertet sowie durch entsprechende Maßnahmen
bearbeitet werden;
• Kennzahlen und Ziele (Metrics and Targets, MT): Kennzahlen und festgelegte Ziele sowie Fortschritte bei der
Zielerreichung.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
29
Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage der nichtfinanziellen Erklärung
Von grundlegender Bedeutung für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Auf
dieser Grundlage zielt der Bericht darauf ab, den Leser:innen ein Verständnis für zwei zentrale Perspektiven zu vermitteln:
einerseits die Auswirkungen der Tätigkeiten der VIG auf die Nachhaltigkeitsthemen (Inside-Out-Perspektive; Auswirkungs-We-
sentlichkeit) und andererseits, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf die Finanzlage der VIG auswirken können (Outside-In-
Perspektive; finanzielle Wesentlichkeit). Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet somit die Basis der konsolidierten nichtfi-
nanziellen Erklärung. Weitere Details werden in Kapitel ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ erläutert.
Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitserklärung
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird von der VIG Holding für den Berichtszeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025
für die VIG (Vollkonsolidierungskreis) erstellt. Es wird somit eine Nachhaltigkeitserklärung auf konsolidierter Basis verfasst. Die
Grundsätze der Konsolidierung wurden zwischen der finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung angeglichen und
übereinstimmend angewendet. Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitserklärung gemäß der CSRD stimmt mit jenem des
Konzernabschlusses gemäß IFRS überein, mit Ausnahme – auf Grund der Kriegssituation – von ausgewählten Meldedaten für die
drei Versicherungsgesellschaften in der Ukraine. In ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen“ und ESRS G1 „Unternehmensführung“ sowie bei der Berechnung und Berichterstattung der Emissionen durch den
eigenen Geschäftsbetrieb wurden diese drei Gesellschaften nicht inkludiert. Bei der Berechnung der Scope 3.15-Emissionen wurden
die Daten der drei Gesellschaften – da diese zentral verfügbar sind – analog zu den übrigen Gesellschaften miteinbezogen. Nähere
Informationen zum Konsolidierungskreis sowie zur Konsolidierungsmethodik sind im Konzernabschluss unter „Weitere Angaben“ in
Kapitel „21. Unternehmenszusammenschlüsse“ sowie Kapitel „22. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen“ zu finden.
Im Rahmen der Ermittlung des ESRS-Konsolidierungskreises gemäß Art und Umfang der Einbeziehung assoziierter Unterneh-
men wurden unter den nicht konsolidierten Gesellschaften der finanziellen Berichterstattung nach IFRS keine Unternehmen
mit operativer Kontrolle durch die VIG identifiziert. Treibhausgasemissionen der at equity-Gesellschaften werden anteilig er-
fasst und gemäß den jeweiligen Beteiligungsansätzen unter Scope 3.15 berücksichtigt bzw. in ESRS E1-6 „Treibhausgas-
Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Treibhausgas-Gesamtemissionen“ gesondert ausgewiesen.
Gesellschaften, für welche lokal für das Geschäftsjahr 2025 die Konzernbefreiung zur Erstellung eines eigenen ESRS-konfor-
men Nachhaltigkeitsberichts in Anspruch genommen wird, sind in nachstehender Tabelle angeführt.
Befreiung von der Berichterstattung gemäß CSRD
Gesellschaft
Land
Alfa
Ungarn
Asirom
Rumänien
BTA Baltic
Lettland
Compensa Leben
Polen
Compensa Nichtleben
Litauen
Compensa Nichtleben
Polen
ČPP
Tschechische Republik
Donau Versicherung
Österreich
InterRisk
Polen
Komunálna
Slowakei
Kooperativa
Tschechische Republik
Kooperativa
Slowakei
Omniasig
Rumänien
Union Biztosító
Ungarn
Wiener Osiguranie
Kroatien
Wiener Städtische
Österreich
30
Jahresfinanzbericht 2025
Abdeckung der Wertschöpfungskette
Im Zuge der Nachhaltigkeitserklärung wurde die im Jahr 2024 durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse unter Betrachtung
der eigenen Geschäftstätigkeiten sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette im Berichtsjahr erneut evaluiert. Alle
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen liegen ausschließlich im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeiten sowie der
nachgelagerten Wertschöpfungskette; in der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden keine wesentlichen Themen identi-
fiziert (lediglich die freiwillige Scope 3.6-Berichterstattung zu den Treibhausgasemissionen der Geschäftsreisen ist gemäß GHG-
Protokoll der vorgelagerten Wertschöpfungskette zuzuordnen, wobei das Thema in der Signifikanzanalyse nicht als wesentlich
identifiziert wurde, jedoch aufgrund der angenommenen Relevanz für bestimmte Interessenträger:innen inkludiert ist). Weiter-
führende Informationen zur Wertschöpfungskette werden im Kapitel ESRS 2 SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöp-
fungskette“ beschrieben.
ANGABEPFLICHT BP-2 – ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT KONKRETEN UMSTÄNDEN
Zeithorizonte
Für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind folgende Zeithorizonte festgelegt worden:
• für den kurzfristigen Zeithorizont ein Berichtszeitraum von bis zu einem Jahr.
• für den mittelfristigen Zeithorizont ab dem Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu 3 Jahren.
• für den langfristigen Zeithorizont ab dem Ende des mittelfristigen Berichtszeitraums.
Der Zeithorizont für die mittelfristige Wesentlichkeitsbewertung wurde – im Vergleich zur Berichterstattung 2024, in der er mit
zwei bis fünf Jahren definiert war – an die Geschäftsplanung angeglichen und auf ein bis drei Jahre festgelegt. Entsprechend
wurden auch die Definitionen für den kurz- und langfristigen Zeithorizont angepasst. Die Zeiträume orientieren sich demzu-
folge an jenen der Finanz- und Geschäftsplanung der VIG und ermöglichen eine nachvollziehbare finanzielle Quantifizierung.
Zudem wird die Konsistenz zwischen strategischer Unternehmensplanung und der Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen gewährleistet.
Schätzungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Eine vollständige Erfassung von Primärdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette wird aufgrund der begrenzten
Verfügbarkeit von Informationen erschwert. Für die Erstellung der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung ist es daher erforder-
lich, auf Schätzungen zurückzugreifen. Dies betrifft Kennzahlen zur Berechnung von Emissionsdaten im eigenen Bürobetrieb,
im Underwriting (Großkund:innen und Privatkund:innen) sowie in der Veranlagung einschließlich des Immobilienportfolios und
die Berechnung der Vergütungskennzahlen. Bestehende Datenlücken wurden mittels Hochrechnungen geschlossen, die nach-
stehend beschrieben werden.
Schätzungen im eigenen Bürobetrieb
Für die Umweltkennzahlen im eigenen Bürobetrieb wurden im Berichtsjahr Schätzungen vorgenommen, insofern bei gewissen
Gesellschaften zum Stichtag 31. Dezember 2025 nicht alle Verbrauchsdaten für das gesamte Jahr vorhanden waren. Dabei
wurden Extrapolationsdaten auf Basis der vorhandenen Monatswerte aus dem Vorjahr herangezogen oder fehlende Energie-
kennzahlen auf Basis der Nettonutzfläche der jeweiligen Gesellschaft hochgerechnet, welche anschließend mit einem länder-
und branchenübergreifenden Medianwert multipliziert wurden (z.
B. Median des berichteten Stromverbrauchs pro Quadratmeter
multipliziert mit der berichteten Nettonutzfläche der Gesellschaft).
Der verwendete Ansatz bietet eine konsistente und belastbare Grundlage für die Hochrechnungen und gewährleitet somit eine
möglichst realistische Schätzung der Verbrauchsdaten.
Schätzungen im Underwriting
Für den Bereich Underwriting „Großkund:innen“ erfolgte die Emissionsberechnung gemäß der sogenannten „wirtschaftsakti-
vitätsbasierten Emissionsschätzung“ nach Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF-Standard, Part C, Version
1. November 2022). Diese Berechnung stützt sich auf durchschnittliche Emissionsdaten der jeweiligen Branche. Dabei werden
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
31
die Versicherungsverträge den durchschnittlichen wirtschaftlichen Emissionsintensitäten der den Versicherungsnehmer:innen
zugrundeliegenden Branche zugeordnet. Die durchschnittlichen Risikokosten (d. h. die durchschnittlichen verrechneten Prämien
der Versicherungsnehmer:innen im Sektor im Verhältnis zum Umsatz, den die Versicherungsnehmer:innen mit ihrem Unter-
nehmen generieren) werden verwendet, um die verrechneten Prämien der Versicherungsverträge in eine Schätzung der versi-
cherten Umsatzerlöse umzuwandeln (repräsentativ für den Anteil der gesamten Versicherungen). Da die Umsatzkennzahlen der
Versicherungsnehmer:innen oft nicht im Underwriting-System erfasst sind, müssen diese geschätzt werden. Die Versicherungs-
verträge werden unter Verwendung von NACE-Codes unterschiedlicher Granularität auf Branchendurchschnitte abgebildet. Der
sogenannte NACE-Code ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union (der Begriff NACE leitet sich vom
französischen Titel „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“ ab). Diese Schät-
zung spiegelt den Anteil der absoluten Emissionen der Versicherungsnehmer:innen wider, welche durch die Versicherungs-
verträge abgedeckt sind. Die versicherungsbedingten Emissionen wurden berechnet, indem die gesamten absoluten Emissionen
durch die durchschnittlichen Risikokosten der zugrundeliegenden Branche dividiert wurden, um den versicherten Umsatz in dieser
Branche zu erhalten. Dieser wurde anschließend mit der durchschnittlichen Emissionsintensität (tCO
2
e/Umsatz) der Branche
multipliziert, um so die geschätzten Emissionen zu erhalten. Alternativ dazu können die verrechneten Prämien eines Versiche-
rungsvertrags durch die Risikokosten dividiert und anschließend mit der durchschnittlichen Energieintensität des jeweiligen
Industriezweigs multipliziert werden. Die nachfolgend dargestellte Formel dient der Veranschaulichung der Berechnungslogik
und zeigt die zugrundeliegenden Einflussfaktoren schematisch auf.
Emissionen = [Versicherungsprämien / durchschnittliche Risikokosten] x Emissionsintensität x Zuordnungsfaktor des Versicherers
Die Berechnung der Emissionsdaten im Bereich Underwriting (Großkund:innen) erfolgte im Berichtsjahr mit Stichtag 31. Okto-
ber 2025. Im Hinblick auf die Datenqualität hat dieser abweichende Stichtag keine wesentliche Auswirkung, da zu diesem
Zeitpunkt bereits die überwiegende Mehrheit der relevanten Daten verfügbar war und die verbleibenden zwei Monate keine
signifikanten Änderungen im Portfolio bewirken. Da für die Berechnung der Emissionen Durchschnittswerte herangezogen
werden, kann eine gewisse Messunsicherheit im Berichtsjahr nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten wird versucht, Schätzunsicherheiten zu minimieren. Auch in Zukunft wird an einer Verbesserung der Daten-
qualität gearbeitet.
Die Emissionsberechnung im Kfz-Portfolio erfolgt gemäß PCAF-Standard (Part C, Version 1, November 2022) „Insurance-
Associated Emissions“. Dabei wird der im PCAF-Standard beschriebene „Estimated Vehicle-Specific“-Ansatz (Score 2-3) für
Personenkraftwagen und Kleintransporter sowie der „Estimated Vehicle-Unspecific“-Ansatz (Score 4) für andere Fahrzeuge
für Schätzungen herangezogen, da für einen „Actual Vehicle-Specific“-Ansatz (Score 1) keine Primärdaten aus dem Kfz-Port-
folio der Versicherungsnehmer:innen vorliegen. Unter Verwendung von Daten basierend auf bestehenden Versicherungs-
verträgen wurden jedem Fahrzeug mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung Emissionswerte im Kfz-Portfolio zugewiesen. Auf
Basis der Daten von den einzelnen konsolidierten Gesellschaften, welche im Berichtsjahr mit Stichtag 31. Oktober 2025
erfolgte, wurden die Emissionen anhand der fahrzeugspezifischen Emissionen pro gefahrener 100 km und der jährlich zurück-
gelegten Distanz des Fahrzeugs berechnet.
Für das Berichtsjahr erfolgt die Berechnung von 75,1
% (2024: 77,1 %) der ausgewiesenen Emissionen bereits anhand der
offiziellen CO
2
e-Daten der Fahrzeughersteller. Die verbleibende Datenlücke von 24,9 % (2024: 22,9 %) der Emissionen ergibt sich
daraus, dass nicht für alle Fahrzeuge alle Fahrzeugidentifikationsnummern (FINs) vorlagen. Deshalb wird mit einem Annähe-
rungswert auf Basis der bekannten Fahrzeugkategorien im jeweiligen Land gearbeitet. Die Daten zu den angenommenen zurück-
gelegten Kilometern stammen aus öffentlichen Quellen. Bei Personenkraftwagen wurden durchschnittliche Kilometerleistungen
aus Eurostat-Veröffentlichungen je Land hergeleitet. Der abweichende Stichtag ergibt im Hinblick auf die Datenqualität der finan-
zierten Emissionen des Kfz-Portfolios keine wesentlichen Ungenauigkeiten, da es hierbei nur geringe Schwankungen gibt und
die Emissionswerte der letzten beiden Monate des Berichtsjahres demnach keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamt-
emissionen haben. Im Sinne einer künftigen Verbesserung der Genauigkeit der erhobenen Emissionen werden genauere Infor-
mationen bezüglich der Kilometerleistung von Fahrzeugen sowie eine vollständigere Erfassung von Fahrzeugtypen angestrebt.
32
Jahresfinanzbericht 2025
Schätzungen zur Wertschöpfungskette im Bereich Veranlagung
Im Bereich Veranlagung wurden im Jahr 2025 74,1 % (2024: 74,8 %) der Unternehmensanleihen und Aktien direkt durch
Emissionsdaten aus einer externen ESG-Datenbank eines spezialisierten Finanzdienstleisters abgedeckt (inklusive Anteile an
Investmentfonds). Die im Berichtsjahr erzielte Abdeckung bei den Staatsanleihen beträgt 99,9
% (2024: 99,9 %). Nähere Infor-
mationen zu Schätzwerten bei der Emissionsberechnung in der Veranlagung und der Verfügbarkeit von Primärdaten sind im
Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ dargestellt.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette im Immobilienportfolio
Die Erhebung und Berechnung der finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio der VIG erfolgte gemäß PCAF (Part A,
Version 2, Dezember 2022) „Financed Emissions“. Emissionen werden dabei anhand von drei Ansätzen je nach Verfügbarkeit von
Primär- und Sekundärdaten mit absteigender Datenqualität berechnet. Eine detailliertere Beschreibung zur Berechnung der Emis-
sionen des Immobilienportfolios der VIG ist in Abschnitt ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen“ zu finden, in welchem die Treibhausgasemissionen (THG) der VIG dargestellt werden.
Bei der Erhebung der Emissionen fand eine Unterscheidung in tatsächliche Emissionen sowie geschätzte und berechnete
Emissionen statt. Bei all jenen Objekten, die über nachweislich gemessene und vollständige Verbrauchszählungen verfügen,
können die tatsächlichen Emissionen erhoben und berichtet werden. Bei all jenen Objekten, bei denen derzeit noch keine (de-
taillierten) Verbrauchsdaten vorliegen, werden die am Energieausweis ausgewiesenen Informationen zur Berechnung der
Gesamtemissionen herangezogen. Dazu wird der geschätzte Energieverbrauch pro m
2
basierend auf den Informationen im
Energieausweis herangezogen, um anhand eines für die verwendete Energiequelle durchschnittlichen Emissionsfaktors die
Emissionsberechnung durchzuführen. Im Falle, dass für Immobilienveranlagungen weder Verbrauchsdaten noch Energieaus-
weise vorhanden sind, erfolgen die Schätzungen analog den anderen Veranlagungsklassen mithilfe von Näherungswerten
eines externen, spezialisierten Finanzdienstleisters nach NACE-Klassifizierung. In der VIG wurden folglich alle drei von PCAF
(Part A) vorgeschlagenen Ansätze für die Emissionsberechnung des Immobilienportfolios verwendet. Mit steigender Daten-
qualität wird die Schätzungenauigkeit zukünftig sukzessive geringer werden.
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Zur Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen innerhalb des Wirtschaftsjahres in die Berichtswährung Euro wurde dieselbe
Methodik wie für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung der Finanzberichterstattung angewandt, um gemäß ESRS 1 eine kon-
sistente und vergleichbare Berichterstattung sicherzustellen (siehe im Konzernabschluss unter „Weitere Angaben“ im Kapitel
„25.1 Währungsumrechnung“). Für die Bestimmung finanzierter Emissionen wurden, wenn möglich, tatsächliche und möglichst
aktuelle Emissionen der investierten Unternehmen, die in der verwendeten externen Datenbank vorlagen, herangezogen. Bei der
Berechnung der Vergütungskennzahlen in ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ werden die Gehaltsdaten mittels Kauf-
kraftparität (Purchasing Power Parities, PPP) gemäß Eurostat um Kaufkraftunterschiede bereinigt und Währungsumrechnungen
vorgenommen. Als Basis für die Ermittlung des Medians der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden (ohne die am
höchsten bezahlte Einzelperson) wurden die Gehaltsdaten von rund 7.000 Mitarbeitenden österreichischer VIG-Gesellschaften
herangezogen. Aufgrund der Verteilung dieser Daten wurde der Median für die gesamte VIG abgeleitet. Weitere Informationen zu
den Berechnungsmethoden sind bei den jeweiligen Kennzahlen in ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ angeführt.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse der ersten doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus dem Jahr 2024 überarbeitet.
Identifizierte Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden einem strukturierten Prozess folgend thematisch zusammengefasst,
um Redundanzen zu vermeiden. Zudem wurden positive Auswirkungen in Einzelfällen in Maßnahmen überführt. Darüber
hinaus zielte der Evaluierungsprozess darauf ab, die Kommunikation mit internen Stakeholdern zu den wesentlichen Themen
weiter zu stärken (siehe Kapitel ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß ESRS 2“). Im Rahmen der Evaluierung wurden Bewertungsschemata generalisiert
(siehe Kapitel ESRS 2 IRO-1) sowie Zeithorizonte angepasst (siehe ESRS 2 BP-2 „Zeithorizonte“). Zusätzlich zu dem im Jahr
2024 definierten unternehmensspezifischen Thema des sozialen Engagements in ESRS G1 „Unternehmensführung“ wurden
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
33
zwei weitere unternehmensspezifische Themen identifiziert: „Künstliche Intelligenz“ in ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unter-
nehmens“ und „Förderung der Risikokompetenz“ in ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“.
Die Ergebnisse der konsolidierten Wesentlichkeitsanalyse werden in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung in tabella-
rischer Form in ESRS 2 SBM-3 „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell“ dargestellt. Darüber hinaus wird zu Beginn jedes Themenkapitels ein Überblick über die entsprechenden
Auswirkungen, Risiken und Chancen gegeben, einschließlich der wesentlichen Maßnahmen und zugrunde liegenden Konzepte,
um eine transparente und verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Für die Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) hat die VIG die neuen vereinfachten
Berichtsformate der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 der Kommission vom 4. Juli 2025 übernommen. Dieser Ansatz
wurde einheitlich sowohl auf die Veranlagungs- als auch auf die Underwriting-KPIs angewendet.
Seit dem Berichtsjahr 2025 werden für die Berechnung des Anteils der Grünen Anleihen ausschließlich die Portfolios in Eigen-
verwaltung (Own Risk) berücksichtigt. Diese Anpassung erfolgte, um die Abdeckung mit der Responsible-Investment-Strategie
konsistent zu gestalten.
Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
Für das Berichtsjahr 2024 erhöhte sich der Anteil der Mitarbeitenden mit einer kollektivvertraglichen Abdeckung von 33,6 %
auf 46,5
%. Der Anstieg ist auf eine fehlerhafte Datenmeldung von einer Gesellschaft im Jahr 2024 zurückzuführen. Die
Abweichung wurde im Rahmen erweiterter Validierungsprozesse 2025 identifiziert und korrigiert, die Vorjahreszahlen für das
Jahr 2024 wurden entsprechend korrigiert. Weitere Details siehe ESRS S1-8 „Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog“.
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) werden bei den Umweltinformationen in ESRS E1
„Klimawandel“ berichtet. An den zutreffenden Stellen wurde jeweils kenntlich gemacht, wenn Informationen auf der Grundlage
anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Standards in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen wurden.
Verweise außerhalb der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Kapitel ESRS-Berichterstattung
Verweis
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung
Konzernabschluss unter „Weitere Angaben“ in Kapitel „21. Unternehmenszusammen-
schlüsse" sowie Kapitel „22. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen“
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Konzernabschluss unter „Weitere Angaben“, Kapitel „25.1. Währungsumrechnung“
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Konzernbericht unter „Corporate Governance-Bericht", Kapitel "Unabhängigkeit des
Aufsichtsrats“
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
kein Verweis
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Website https://group.vig/corporate-governance, „VIG Holding-Vergütungspolitik“,
Kapitel 2.2. „Vergütung von Vorstandsmitgliedern“
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen zur konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Konzernlagebericht, Kapitel „Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem“
Konzernabschluss, Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagementsystem“
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Konzernbericht, Kapitel „Gruppenstrategie evolve
28
“ und „Nachhaltigkeitsprogramm“
Konzernabschluss, Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ sowie Bericht über
die Solvabilität und Finanzlage;
Konzernlagebericht, Kapitel „Geschäftsverlauf und Finanzielle Leistungsindikatoren des
Konzerns“
34
Jahresfinanzbericht 2025
Kapitel ESRS-Berichterstattung
Verweis
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
kein Verweis
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Konzernabschluss, unter „Weitere Angaben“ Kapitel „25.5. Geschäfts- oder
Firmenwerte“ sowie Kapitel „25.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Konzernabschluss, Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“
MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
Konzernbericht, Kapitel „Gruppenstrategie evolve
28
“
MDR-T
Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch
Zielvorgaben
kein Verweis
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen: Versicherungsumsätze: Versicherungstechnische
Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
Konzernabschluss, Kapitel „Konzerngewinn- und -verlustrechnung“
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen: Immobilienerträge: Mieteinnahmen von als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Konzernabschluss, Kapitel „4. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen: IFRS 15 Umsätze von GmbHs: Andere Erträge
(Dienstleistungsumsätze)
Konzernabschluss, Kapitel „16. Art der Aufwendungen und Details Andere Erträge und
Aufwendungen“
Governance
ANGABEPFLICHT GOV-1 – DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE
Der Vorstand der VIG Holding setzt sich per 31. Dezember 2025 aus sieben Personen zusammen. Der Aufsichtsrat besteht
aus zwölf Mitgliedern. In der VIG Holding gibt es keinen Betriebsrat, daher sind keine Arbeitnehmervertreter:innen in den
Aufsichtsrat entsandt. Die Interessen der Beschäftigten werden durch spezifische Maßnahmen im Kapitel Angabepflicht
ESRS S1-2 „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretungen“ in Bezug auf
Auswirkungen detaillierter beschrieben sowie durch die Berücksichtigung in relevanten Gremien abgedeckt.
Die Zuständigkeitsbereiche und Länderverantwortungen der Vorstandsmitglieder sind im Corporate Governance-Bericht unter
„Zusammensetzung des Vorstands und Zuständigkeiten“ im Jahresfinanzbericht beschrieben.
Im Folgenden werden die geschlechtsspezifische Zusammensetzung und weitere Diversitätskennzahlen sowohl für den Vor-
stand als auch für den Aufsichtsrat der VIG Holding dargestellt. Gender, Generationen und Internationalität sind die primären
Diversitätskriterien in Bezug auf die oberste Führungsebene. Für die Berechnung der prozentuellen Verteilung wurden die
Daten per 31. Dezember 2025 herangezogen.
Diversität (Geschlecht, Generation, Internationalität) im Vorstand und Aufsichtsrat der VIG Holding
Vorstand der VIG Holding
Aufsichtsrat der VIG Holding
2025
2024
2025
2024
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Gender
Männlich
6
85,71
6
85,71
7
58,33
7
58,33
Weiblich
1
14,29
1
14,29
5
41,67
5
41,67
Nationalität
Österreichisch
6
85,71
6
85,71
6
50,00
6
50,00
Nicht-Österreichisch
1
14,29
1
14,29
6
50,00
6
50,00
Generationen
Unter 30 Jahren
0
0
0
0,00
0
0
0
0,00
30–50 Jahre
3
42,86
3
42,86
2
16,67
2
16,67
Über 50 Jahre
4
57,14
4
57,14
10
83,33
10
83,33
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
35
Auf Basis der in der vorherigen Tabelle dargestellten Daten beträgt der Genderdiversitätsquotient des Vorstands im Berichts-
jahr 0,17, während sich der entsprechende Wert für den Aufsichtsrat auf 0,71 beläuft. Die Kennzahlen spiegeln jeweils das
Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern in den jeweiligen Gremien wider.
75
% der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß der nach C-Regel 53 des Österreichi-
schen Corporate Governance-Kodex vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit im Berichtsjahr als unabhängig
zu qualifizieren, siehe Jahresfinanzbericht unter „Corporate Governance Bericht“, Kapitel „Unabhängigkeit des Aufsichtsrats“.
Der Corporate Governance-Bericht im Jahresfinanzbericht (siehe „Zusammensetzung des Aufsichtsrats“) enthält umfassende
Informationen über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats. Dazu gehört auch eine Übersicht über die einzelnen
Personen und Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat als Ganzes befasst sich regelmäßig mit Fragen der Nachhaltigkeit.
Er hat den Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss), den Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss), den
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss), den Strategieausschuss und den Nominierungsausschuss
etabliert. Diese werden in all jenen Angelegenheiten tätig, die in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
definiert sind. Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) nimmt die Aufgaben gemäß § 92 Absatz 4a Aktiengesetz (AktG)
und § 123 Abs 9 VAG 2016 sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 wahr. Er ist demnach insbesondere für die Prüfung und
Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichtes zu-
ständig. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) befasst sich insbesondere mit den Personal-
angelegenheiten der Vorstandsmitglieder und überprüft die Vergütungspolitik in regelmäßigen Abständen. Der Vorstand legt
den Konzernlagebericht und damit die darin enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung dem Prüfungsausschuss sowie
dem Gesamtaufsichtsrat vor und sie wird von diesen als Teil der Prüfung des Lageberichts geprüft.
Der Vorstand der VIG Holding ist für die Leitung des Unternehmens und der VIG verantwortlich. Der Vorstand führt unter
Leitung seines Vorsitzenden im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand die Geschäfte
der Gesellschaft. Er berät sich regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die
notwendigen Entscheidungen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstands befinden sich sowohl in
ständigem gegenseitigem Informationsaustausch als auch mit den jeweils zuständigen Bereichsverantwortlichen.
Die Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit obliegt dem Vorstand, wobei Nachhaltigkeit grundsätzlich als
Querschnittsthema in allen Bereichen der Organisation inhaltlich verankert ist und somit Bestandteil der Linienthemen ist.
Demnach liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auch in den jeweiligen Ressortzuständig-
keiten der VIG Holding-Vorstände bzw. dezentral beim lokalen Management der VIG-Gesellschaften.
Nachhaltigkeitsthemen werden im Vorstand der VIG Holding im Rahmen der Ressortzuständigkeiten von den einzelnen
Fachbereichen in der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigt. Zusätzlich wurde zur Zusammenführung und Koordination ein
Group Sustainability Office (GSO) in der VIG Holding eingerichtet. Dieses ist dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden zuge-
ordnet und steuert koordinierend und unter Einbeziehung der relevanten Fachbereiche im Auftrag des Vorstands die Nach-
haltigkeitsaktivitäten und deren Weiterentwicklung in der VIG.
Ein Nachhaltigkeits-Komitee, bestehend aus Vorstandsmitgliedern und Führungskräften verschiedener Fachbereiche der VIG
Holding, befasst sich übergreifend mit wesentlichen Themen der Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Nach-
haltigkeitsaktivitäten der VIG, wobei ihm insbesondere zukommt, zu wesentlichen, vorstandsbeschlussrelevanten Themen im
Bereich Nachhaltigkeit Empfehlungen an den Gesamtvorstand abzugeben. Es tagt jedenfalls vierteljährlich; dem Vorstand wird
mittels Protokoll und ggf. mündlicher Darstellung in einer Vorstandssitzung berichtet. Im Nachhaltigkeits-Komitee vertreten
sind: Stellvertreter:innen des Vorstandsvorsitzenden, Chief Finance and Risk Officer (CFRO), Chief Operating Officer (COO)
sowie insbesondere Führungskräfte aus den Fachbereichen Corporate Business, Retail Insurance & Business Support, Asset-
Management (inkl. Real Estate), Human Resources, European Affairs, Risk Management sowie Group Finance and Regulatory
36
Jahresfinanzbericht 2025
Reporting. Die Nominierung dieser Vertreter:innen innerhalb der VIG Holding steht in Verbindung zu den Wirkungsfeldern des
Nachhaltigkeitsprogramms der VIG. Die Leitung des Komitees obliegt dem Group Sustainability Officer, der auch den Vorsitz
führt und dem Vorstand regelmäßig über die Arbeit im Komitee berichtet.
Der Vorstand der VIG Holding informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr 2025 über wesentliche Nach-
haltigkeits- und Informationssicherheitsthemen. Unter anderem wurde der Übergangsplan für den Klimaschutz behandelt,
indem sich die VIG zur Erreichung von Emissionszielen bis 2030 verpflichtet hat. Die Verantwortung zur Überwachung der
Ziele im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsprogramm liegt wie in der zuvor beschriebenen Governance-Struktur beim
lokalen Management der VIG-Gesellschaften bzw. auch in den jeweiligen Ressortzuständigkeiten der VIG Holding-Vorstände.
Das lokale Management der VIG-Gesellschaften informiert den lokalen Aufsichtsrat zumindest zweimal pro Jahr über die Ziele
und den Umsetzungsstand des Nachhaltigkeitsprogramms auf Ebene der VIG-Gesellschaften. In der VIG Holding wird das
Thema Nachhaltigkeit regelmäßig im Aufsichtsrat behandelt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse, Branchenkenntnisse und
Erfahrungen, insbesondere in den Ländern in Zentral- und Osteuropa, in denen die VIG tätig ist, um ihre Pflichten ordnungs-
gemäß zu erfüllen. Die relevante Erfahrung und Expertise resultiert aus den jeweiligen Ausbildungen und Schulungen sowie
den entsprechenden Berufserfahrungen, die auch durch die gesetzlichen „Fit & Proper“-Anforderungen sichergestellt werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem regelmäßig Schulungen und Informationen über aktuelle Fachthemen.
In der VIG ist in zumindest allen (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskas-
sen, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält, ein umfassendes Dokumenten-Governance-
System etabliert. Dieses regelt im Detail, wie verbindliche Vorgaben für die VIG erlassen werden können. Dieses unterscheidet
zwischen Leitlinien (Group Policies), Richtlinien (Group Guidelines) und Arbeitsanleitungen (Group Operating Procedures).
Während Leitlinien vom Gesamtvorstand beschlossen werden, werden Richtlinien vom ressortzuständigen Vorstandsmitglied
genehmigt. Arbeitsanleitungen werden auf Basis einer Ermächtigung in einer Leit- oder Richtlinie von der zuständigen
Bereichsleitung oder einem/einer besonderen Beauftragten der VIG Holding erlassen. Die Kommunikation der Governance-
Dokumente erfolgt durch den/die jeweilige/n Dokumentenersteller:in an die VIG-Gesellschaften im Anwendungsbereich des
Dokuments. Außerdem sind die Dokumente im Intranet abrufbar. Die Governance-Dokumente bedürfen für ihre Wirksamkeit
auf Ebene der VIG-Gesellschaften einer lokalen Umsetzung, wobei die Genehmigungserfordernisse jenen auf Ebene der VIG
Holding entsprechen müssen. Sollten Gruppenvorgaben auf Ebene der VIG-Gesellschaften in Ausnahmefällen nicht umgesetzt
werden können, ist ein standardisierter Prozess für den Umgang mit Abweichungen vorgesehen, der eine entsprechende
Kommunikation zwischen den VIG-Gesellschaften und dem/der Dokumentenersteller:in der VIG Holding vorsieht und bei
Uneinigkeit die Entscheidung des lokalen Aufsichtsrats erfordert. Einmal jährlich erfolgt zentral eine Abfrage der formellen
Umsetzung der gruppenweiten Governance-Dokumente durch den Bereich Compliance (incl. AML). Die Überwachung der
Umsetzung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Dokumentenersteller:innen der VIG Holding. Außerdem ist die Umsetzung
von Governance-Dokumenten auch Teil von Prüfungshandlungen der Internen Revision. Dieser mehrgliedrige Überwachungs-
ansatz gewährleistet eine wirksame Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben in den VIG-Gesellschaften.
ANGABEPFLICHT GOV-2 – INFORMATIONEN UND NACHHALTIGKEITSASPEKTE, MIT DENEN SICH DIE VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND
AUFSICHTSORGANE DES UNTERNEHMENS BEFASSEN
Einzelne Vorstandsmitglieder oder der Gesamtvorstand der VIG Holding werden im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeiten
durch die Führungskräfte aus den Fachbereichen und dem Vorsitzenden des Nachhaltigkeits-Komitees (siehe Group
Sustainability Office, GSO) über Nachhaltigkeitsaspekte informiert. Regelmäßig wird auch über Compliance und Datenschutz
Bericht erstattet. Weiters hat sich der Vorstand der VIG-Holding regelmäßig mit IT-Sicherheit relevanten Themen befasst und
wurde zum aktuellen Stand des Cyber Defence Center-Programms informiert. Im Berichtsjahr wurde der Aufsichtsrat der VIG
Holding im Anschluss an eine Sitzung auch über die EU-Nachhaltigkeitsregulierung für Versicherungsunternehmen sowie
deren Auswirkungen auf die VIG informiert. Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch den Prüfungsausschuss
die Gelegenheit wahrgenommen, Nachhaltigkeitsaspekte zu behandeln.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
37
Die Einbindung des Vorstands als Leitungsorgan und des Aufsichtsrats als Kontrollorgan erfolgt gemäß den gesetzlichen
Vorgaben für diese Gremien, welche die jeweiligen Verantwortlichkeiten definieren. Dabei spielt die strategische und wirtschaft-
liche Relevanz der entsprechenden Entscheidung eine wichtige Rolle.
Die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen
finden sich großteils auch in den sechs Wirkungsfeldern des VIG-Nachhaltigkeitsprogramms wieder. Die gesetzten Maßnahmen
im Zusammenhang mit ESRS E1 „Klimawandel“ konzentrierten sich auf die Erstellung eines Übergangsplans für den Klimaschutz
für die VIG, welcher am 27. Jänner 2025 vom Vorstand der VIG Holding beschlossen wurde. Weiters wurden wichtige Leistungs-
indikatoren (KPIs) im Zusammenhang mit der ESRS-Berichterstattung vorgestellt, z.
B. zu den Treibhausgasemissionen aus
dem Underwriting, der Veranlagung und dem eigenem Bürobetrieb. Der gruppenweite ESG-Risikokatalog, der in Übereinstimmung
mit dem Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Finanzmarktaufsicht (FMA) erstellt wurde, bildet die Grundlage
für die Identifikation und Bewertung von Risiken im Rahmen der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS.
Die Ergebnisse des gruppenweiten ESG-Risikokatalogs werden in der Regel einmal jährlich dem Vorstand der VIG Holding
berichtet.
ANGABEPFLICHT GOV-3 – EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN LEISTUNG IN ANREIZSYSTEME
Die Anreizsysteme für die Vorstandsmitglieder der VIG Holding spiegeln den Unternehmenserfolg aus Sicht der verschiedenen
Interessenträger:innen wider, d. h., die Vergütung soll erfolgreiches Management, insbesondere auch im Hinblick auf nachhal-
tigen Ertrag einerseits, und Beiträge zum Mitarbeitenden- bzw. Gemeinwohl andererseits, belohnen. Das Vergütungspaket für
Vorstandsmitglieder der VIG Holding ist in eine feste und eine variable Komponente aufgeteilt (siehe VIG Holding-Vergütungs-
politik Teil Vorstandsmitglieder Abschnitt 2.2.5), während die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder der VIG Holding keine
variable Komponente enthält.
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der VIG Holding ist an das Erreichen vordefinierter jährlicher Erfolgsziele
gebunden, die sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Komponenten umfassen. 2025 wurde der Übergangsplan für den
Klimaschutz (Transitionsplan) in den nichtfinanziellen Zielen der VIG Holding Vorstandsmitglieder verankert und mit 50
% der
strategischen Sonderziele (siehe auch Abschnitt 2.2.2 b der Vergütungspolitik) gewichtet. Damit ist die konsequente Um-
setzung und Weiterverfolgung der im Übergangsplan für den Klimaschutz definierten Maßnahmen in das variable Vergütungs-
system integriert. Darüber hinaus unterliegt ein erheblicher Teil der variablen Vergütung einer nachhaltigkeitsorientierten
Aufschubregelung, bei der 40
% des für das Geschäftsjahr erzielten Bonus linear über drei Jahre verteilt werden.
Die aufgeschobenen Zahlungen sind abhängig von der nachhaltigen Entwicklung der VIG. Bei der Bewertung der nachhaltigen
Entwicklung werden sowohl wirtschaftliche Ziele als auch die Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeitende
berücksichtigt und damit die langfristige Nachhaltigkeit in die Vergütungsstruktur eingebettet.
Der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss des Aufsichtsrats für Vorstandsangelegenheiten der VIG Holding ist für die Genehmigung
und regelmäßige Überprüfung der Bedingungen der Anreizsysteme für die Vorstandsmitglieder der VIG Holding verantwortlich.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bedarf der Beschlussfassung in der Hauptversammlung.
Weiterführende Details sind in der VIG Holding-Vergütungspolitik auf der Website der Vienna Insurance Group unter dem Link
https://group.vig/corporate-governance zu finden.
ANGABEPFLICHT GOV-4 – ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHT
In der folgenden Tabelle wird ein Überblick über die wesentlichen Elemente der Sorgfaltspflicht in der konsolidierten nichtfi-
nanziellen Erklärung gegeben. Dabei werden die von der VIG Holding implementierten Prozesse zur Identifikation von
Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt, einschließlich der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse, sowie
die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um negative Auswirkungen zu verhindern.
38
Jahresfinanzbericht 2025
Wesentliche Elemente der Sorgfaltspflicht
Kernelemente der
Sorgfaltspflicht
Angabepflicht
Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
a) Einbindung der
Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie
und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
ESRS 2 GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
b) Einbindung betroffener
Interessenträger:innen in
alle wichtigen Schritte
der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
ESRS S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Mitarbeitenden des Unternehmens sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
ESRS S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1
Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
c) Ermittlung und
Bewertung negativer
Auswirkungen
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
d) Maßnahmen gegen
diese negativen
Auswirkungen
ESRS E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
ESRS E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
ESRS S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretungen in Bezug auf
Auswirkungen
ESRS S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über welche die Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
ESRS S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Mitarbeitenden des Unternehmens sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
ESRS S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Bedenken äußern können
ESRS S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
ESRS G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
ESRS G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
ESRS G1 MDR-A
Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
e) Nachverfolgung der
Wirksamkeit dieser
Bemühungen und
Kommunikation
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
ESRS S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens bis ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
ESRS S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
39
ANGABEPFLICHT GOV-5 – RISIKOMANAGEMENT UND INTERNE KONTROLLEN ZUR KONSOLIDIERTEN NACHHALTIGKEITS-
BERICHTERSTATTUNG
Das Risikomanagement-System spielt in der VIG eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung der wesentlichen Risiken im
Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Im Folgenden wird erläutert, wie die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in
dieses System eingebettet ist und welche Kontrollen die Datenqualität absichern. Ziel der internen Kontrollprozesse im Zusam-
menhang mit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es, die Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der
Nachhaltigkeitsangaben sicherzustellen. Die Prozesse unterstützen die Identifikation, Bewertung und Reduktion von Risiken
im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsangaben. Sie sind übergreifend in die Abläufe der VIG integriert und umfassen die
Datenerfassung und -validierung bis hin zur Governance durch die Erstellung und Pflege interner Richt- und Leitlinien.
Allgemeine Informationen zum Governance-System, zum Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem
Das Governance-System sowie die Organisation des Risikomanagementsystems und des Risikomanagementprozesses
werden im Konzernabschluss im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement – Governance-System“ sowie detaillierter im
Abschnitt „Risikomanagementprozesse“ beschrieben. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in das Governance- bzw.
Risikomanagement-System eingebettet.
Risiken und Kontrollen in Bezug auf die ESRS-Berichtbestattung
Zur Überwachung der operationellen Risiken verfügt die VIG über ein adäquates internes Kontrollsystem (IKS), welches ein
laufendes Monitoring der Risiken sicherstellt (weitere Informationen siehe Konzernlagebericht, Kapitel „Internes Kontroll- und
Risikomanagementsystem“). Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis von Einschätzungen der Schadenshöhe und Häufigkeit.
Hierzu wird das Restrisiko, das nach Berücksichtigung der risikomindernden Effekte von Kontrollen verbleibt, bewertet.
Im Rahmen des IKS werden die folgenden zwei Risiken in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung betrachtet und
entsprechend adressiert:
• Das Risiko „Unvollständige konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ wird durch eine formelle doppelte Wesentlichkeits-
analyse in Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen innerhalb der VIG Holding und den lokalen
(Rück-)Versicherungsgesellschaften vor Erstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung reduziert.
• Das Risiko „Falsche Daten in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ wird durch Maßnahmen wie die Anwendung
eines Vier-Augen-Prinzips, (teil-)automatisierte Datenvalidierungen sowie Plausibilitätsprüfungen reduziert.
Zusätzlich haben die für die Daten verantwortlichen Fachbereiche der VIG Holding entsprechende Kontrollmechanismen zur
Risikominderung implementiert.
Die Inhalte des internen Kontrollsystems (IKS) werden zumindest jährlich mit den Risikoeignern besprochen und aktualisiert.
Etwaige Feststellungen durch das Risikomanagement werden direkt mit den Fachbereichen besprochen. Generell werden die
Ergebnisse des IKS auf jährlicher Basis im Risiko-Komitee präsentiert. Darüber hinaus werden die im IKS enthaltenen Risiken im
Rahmen von Revisionsprüfungen berücksichtigt. Ebenso ist das Thema Nachhaltigkeit Bestandteil des Prüfungsplans der
Internen Revision. Sämtliche Berichte der Internen Revision und deren Ergebnisse werden dem Vorstand der VIG Holding zur
Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgt im Zusammenhang mit dem IKS bzw. der operationellen Risikosituation jährlich eine
Berichterstattung an den Vorstand.
Strategie
ANGABEPFLICHT SBM-1 – STRATEGIE, GESCHÄFTSMODELL UND WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Die VIG ist die führende Versicherungsgruppe in Zentral- und Osteuropa und gut diversifiziert. Sie besteht aus der
börsennotierten VIG Holding sowie rund 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen in 30 Ländern in Zentral- und
Osteuropa. Sie verfolgt, basierend auf dem Prinzip des lokalen Unternehmertums, einen dezentralen Managementansatz, um
40
Jahresfinanzbericht 2025
die unterschiedlichen Anforderungen der Märkte, in denen sie tätig ist, bestmöglich zu erfüllen. Die dezentrale Organisations-
struktur gibt dem lokalen Management und den Mitarbeitenden der VIG-Gesellschaften die notwendige Flexibilität für ihre
Geschäftstätigkeit. So können Produkte und Vertrieb optimal an lokale Gegebenheiten angepasst werden. Zur Erfüllung ihres
Auftrags beschäftigt die VIG rund 30.000 Mitarbeitende.
Die VIG betreut insgesamt rund 33.300.000 Kund:innen, darunter Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sowie Großunternehmen. Die VIG Holding selbst hat kein Privatkund:innen- und kein KMU-Geschäft. Dieses Geschäft wird in
den lokalen Versicherungsgesellschaften der VIG betrieben. Die VIG Holding wickelt das Großkund:innengeschäft sowohl
selbst als auch über die lokalen Versicherungsgesellschaften der VIG ab. Die Vienna Insurance Group legt Wert auf die Nähe
zu ihren Kund:innen und verfolgt zu diesem Zweck einen Multikanalvertriebs-Ansatz. Die zur VIG gehörenden Versicherungs-
gesellschaften bieten Versicherungslösungen an, die an die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Kund:innen und Ver-
sicherungsnehmer:innen angepasst sind. Das Versicherungsportfolio der VIG ist vielfältig, umfassend und deckt ein breites
Spektrum an Bedürfnissen sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen ab. Neben der Sachversicherung gibt es
Angebote wie Krankenzusatzversicherungen, Pflegeversicherungen, Kapitalversicherungen, Risikolebensversicherungen und
anlageorientierte Produkte, die den spezifischen Anforderungen der Kund:innen entsprechen.
Die VIG-Gesellschaften sind für ein großes Kapitalvolumen verantwortlich, weshalb Sicherheit und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt
der Anlagestrategie stehen. Sorgfalt leitet auch die Rückversicherungsprinzipien: Für einen optimalen Risikoausgleich werden
übernommene Risiken teilweise auf Gruppenebene gebündelt und teilweise am internationalen Rückversicherungsmarkt platziert.
Die Versicherungsgesellschaften legen den entsprechenden Teil der geleisteten Prämienzahlungen so an, dass sie den Verpflich-
tungen gegenüber ihren Versicherungsnehmer:innen jederzeit und in vollem Umfang nachkommen können. Bei den Investitionen
steht die Sicherheit im Mittelpunkt, weshalb gute Bonitäten und stabile Erträge bevorzugt werden. Weitere Informationen hierzu
finden sich im Konzernabschluss im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ sowie im Bericht über die Solvabilität und
Finanzlage, der auf der Homepage des Unternehmens verfügbar ist (siehe Website: https://group.vig/investor-relations/-
ergebnisse-berichte/downloads/). Die verantwortungsvolle Investitions-, Versicherungs- und Rückversicherungspraxis der VIG
spiegelt sich auch in den Bereichen Umweltaspekte und soziale Verantwortung wider. Dazu gehört der Ausschluss bestimmter
(Teil-)Sektoren/Emittenten aus dem Anlageuniversum und dem Bereich Underwriting (siehe Website: https://group.vig/nach-
haltigkeit/downloads/). Die Ausschlusskriterien werden im Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klima-
schutz und der Anpassung an den Klimawandel“ beschrieben. Zusätzlich überwacht und steuert die VIG wesentliche Teile ihres
Anlage- und Risikoportfolios unter ökologischen Aspekten, insbesondere den CO
2
-Ausstoß.
Eine zum IFRS-Konzernabschluss abweichende Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen ist gemäß den Vorgaben von ESRS
nicht erforderlich. Die in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 ausgewiesenen Umsätze umfassen das Versicherungs-
geschäft ausgestellter Versicherungsverträge. Diese Umsätze sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Versiche-
rungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge“ dargestellt und betrugen im Jahr 2025 TEUR 13.195.975 (2024:
TEUR 12.138.477).
Die in ESRS 2 SBM-1 § 40d geforderten Angaben zu zusätzlichen maßgeblichen ESRS-Sektoren beziehen sich gemäß den
Klarstellungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) auf die direkten Umsätze aus Sektoren der eigenen
Geschäftstätigkeit und nicht auf die der Versicherungsnehmer:innen oder investierten Unternehmen. Die VIG selbst erzielt
keine Einnahmen aus Aktivitäten, die mit fossilen Brennstoffen, der Herstellung von Chemikalien, umstrittenen Waffen oder
dem Anbau und der Produktion von Tabak verbunden sind. Folglich findet dieser Datenpunkt für die VIG keine Anwendung.
Strategische Nachhaltigkeitsausrichtung
Wesentliche Elemente der allgemeinen Nachhaltigkeitsbestrebungen der VIG sind im Strategieprogramm dargelegt, welches
das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm als integralen Bestandteil enthält. Das bisherige Strategieprogramm VIG25 wurde mit
Jahresbeginn 2026 für die nächsten drei Jahre aktualisiert. Die neue Strategie „evolve
28
“ umfasst die Gruppenstrategie, Werte
und Gruppenprogramme. Weitere Details sind in den Kapiteln „Gruppenstrategie evolve
28
” und „Nachhaltigkeitsprogramm“ im
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
41
Konzernbericht beschrieben. Nachhaltigkeit bleibt dabei ein wesentliches Element und ist als eines von fünf Gruppen-
programmen in der VIG verankert. Die Programme unterstützen die Umsetzung der individuellen Unternehmensstrategien,
basierend auf dem Prinzip des lokalen Unternehmertums, und bauen auf den Trends der kommenden Jahre auf. Die soziale und
ökologische Verantwortung der VIG ist im VIG-Nachhaltigkeitsprogramm beschrieben und definiert sechs Wirkungsfelder, die
aktiv in der VIG gesteuert werden. Die drei Wirkungsfelder eigener Bürobetrieb, Underwriting und Veranlagung fokussieren
vorwiegend auf ökologische Aspekte und die drei Bereiche Mitarbeitende, Kund:innen und Gesellschaften auf vorwiegend
soziale Aspekte.
In Bezug auf die ökologische Verantwortung wird ein Schwerpunkt auf die Emissionsreduktion gelegt. Die VIG bekennt sich
dabei zum 1,5-Grad-Ziel von Paris bis 2050. Ausführliche Informationen zum Übergangsplan, zu den Klimazielen und damit
einhergehenden Maßnahmen, die zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele beitragen sollen, sind in den Kapiteln ESRS E1-1
„Übergangsplan für den Klimaschutz“, ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel“ sowie ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ enthalten. Das Nach-
haltigkeitsprogramm der VIG definiert für die drei ökologischen Wirkungsfelder Hebel, um einerseits die Emissionsreduktion zu
erreichen, andererseits aber auch um darüber hinaus einen nachhaltigen Beitrag zu leisten.
Im Bereich der Veranlagung setzt die VIG auf die Umsetzung eines Engagement-Ansatzes, den Ausbau grüner Investitionen
und hat darüber hinaus Ausschlusskriterien für spezielle Sektoren sowie im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen
Menschenrechte und den Prinzipien des UN Global Compact definiert. Im Underwriting gelten – ebenso wie in der Veranlagung
– der Engagement-Ansatz und definierte Ausschlusskriterien. Darüber hinaus bietet die VIG Produkte und Services an, welche
die Kund:innen dabei unterstützen sollen, sich besser an den Klimawandel anzupassen. In beiden Wirkungsfeldern bildet das
gruppenweite Carbon Accounting die Basis zur Emissionsreduktion.
Die VIG bietet Versicherungsnehmer:innen eine breite Palette von Versicherungsprodukten und -dienstleistungen an, die auf
die Bedürfnisse der verschiedenen Segmente (Firmenkund:innengeschäft, KMUs und Privatkund:innengeschäft) der Versiche-
rungsnehmer:innen zugeschnitten sind. Die Produktpalette besteht dabei unter anderem aus Kraftfahrzeughaftpflicht- und
Kasko-, Unfall-, Haftpflicht-, Feuer- und Elementarschäden- sowie Reiseversicherung. In Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten
haben lokale Versicherungsgesellschaften Deckungserweiterungen in den einzelnen Produkten eingeführt, welche die Ein-
führung umweltfreundlicher Technologien fördern und Bemühungen zur Minderung des Klimarisikos unterstützen. Derartige
Produkte werden nur eingeführt, wenn das Risiko versicherbar ist, das Produkt am Markt akzeptiert wird, eine adäquate Rück-
versicherungsdeckung verfügbar ist und somit auch die Kriterien für finanzielle Nachhaltigkeit erfüllt sind.
Zu den Vorteilen der Produktgestaltung für Kund:innen gehören neben einer umfassenden Risikoabdeckung auch eine konser-
vative Anlage- und Rückversicherungspolitik. Auch andere Interessenträger:innen profitieren vom Engagement der VIG in den
Bereichen Nachhaltigkeit, Mitarbeitendenentwicklung und soziale Unternehmensverantwortung. Mit dem Versprechen
„Schützen, was zählt“ möchte die VIG dazu beitragen, bestehende Versicherungslücken zu schließen, die Resilienz der
Bevölkerung zu erhöhen und damit einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
Resilienz bedeutet für die VIG auch, dass insbesondere Konsument:innen sich der alltäglichen Risken bewusst sind und Möglich-
keiten zur Mitigation kennen. Nur wer seine Risiken kennt, kann sich davor bewusst schützen. Daher setzt die VIG einerseits auf
das Fördern von insbesondere Risikoleben-, Unfall- und Eigenheimversicherungen und andererseits treibt sie die Risikokompetenz
(Risk Literacy) in der Bevölkerung voran. Details dazu sind in ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ näher beschrieben.
Einzelheiten zu den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren, welche die Grundlage für die Beurteilung der Geschäfts-
entwicklung bilden, sind im Konzernlagebericht im Kapitel „Finanzielle Leistungsindikatoren“ beschrieben.
Die VIG bietet zudem im Rahmen des Betreuungsprozesses umfassende Serviceangebote für Großkund:innen an. Das Gruppen-
unternehmen der VIG, die Risk Consult Sicherheits- & Risiko- Managementberatung GmbH (Risk Consult), führt speziell für
Großunternehmen Analysen von Naturgefahrenrisiken durch. Dabei nutzt es mathematische Modelle und lokale Faktoren, um
42
Jahresfinanzbericht 2025
potenzielle Bedrohungen genau einschätzen zu können. In einigen Fällen wird der Versicherungsschutz von der Umsetzung dieser
empfohlenen Maßnahmen abhängig gemacht, sodass Versicherungsnehmer:innen besser gegen Naturgefahren geschützt sind.
Details dazu sind in ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ beschrieben.
Im Kfz-Bereich sind die lokalen Versicherungsgesellschaften eng an die Entwicklung des Fahrzeugmarkts innerhalb der Länder
gebunden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in allen VIG-Ländern (außer Georgien) obligatorisch, weshalb für Versicherungs-
gesellschaften wenig Handlungsmöglichkeiten bestehen; zusätzlich ist die Deckung der Gefährdungshaftung gesellschaftlich
relevant (Resilienz). Als großer Autoversicherer in Zentral- und Ostereuropa möchte die VIG Verantwortung übernehmen und
setzt im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsprogramms Maßnahmen für sicheres und umweltbewusstes Fahren. In Österreich zum
Beispiel ist die Versicherungsbranche daran interessiert, die Sensibilität von Privatkund:innen und KMUs für die Auswirkungen
des Klimawandels zu erhöhen. Daher wird das „Kuratorium für Verkehrssicherheit“ unter anderen von der österreichischen
Versicherungsbranche mitfinanziert. Ursprünglich gegründet, um die Sensibilität im Bereich des Verkehrs zu erhöhen und die
Zahl der Unfälle zu reduzieren, hat sich der Fokus in den letzten Jahren immer mehr auf die Auswirkungen des Klimawandels
auf Sachschäden erweitert.
Im Bereich Bürobetrieb umfassen die Hebel zur Reduktion der eigenen Treibhausgasemissionen die Implementierung von
Energiesparmaßnahmen, den Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundliche Geschäftsreisen und Bewusstseinsbildung
der Mitarbeitenden zum Thema Nachhaltigkeit.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeitende spielen eine zentrale Rolle bei der Erbringung hochwertiger Versicherungsdienst-
leistungen für die Kund:innen. Deshalb wird großer Wert darauf gelegt, die Attraktivität als Arbeitgeberin kontinuierlich zu
steigern und die Unternehmenskultur weiterzuentwickeln. Zudem ist die IT ein wesentlicher Faktor für operative Leistungs-
fähigkeit und darauf fokussiert, höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten und regulatorische Vorgaben umzusetzen. In
der VIG ist in zumindest allen (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen,
sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält, ein umfassendes und effektives Compliance-
Management-System eingerichtet, das die Einhaltung regulatorischer Vorschriften sicherstellt. Weitere Details dazu sind in
den jeweiligen Themenkapiteln zu finden.
Beiträge der VIG zu den UNGC-Prinzipien
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbestrebungen bekennt sich die VIG bereits seit 2021 zum United Nations Global Compact
(UNGC) bzw. zu dessen zehn Prinzipien und legt jährlich einen Fortschrittsbericht vor, mit dem sie über ihren Beitrag zu diesen
Prinzipien informiert. Diese Prinzipien werden in der VIG unter anderem bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigt
und sind Bestandteil der Deklaration „Verantwortungsvolles Investieren“. Nachfolgende Tabelle gibt an, in welchen Kapiteln in
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung die Beiträge der VIG zu den UNGC-Prinzipien behandelt werden.
Nr.
Prinzipien
Angabepflicht
Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Menschenrechte
1
Unternehmen sollen
den Schutz der
internationalen
Menschenrechte
unterstützen und
achten.
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
43
Nr.
Prinzipien
Angabepflicht
Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
2
Unternehmen sollen
sicherstellen, dass sie
sich nicht an
Menschenrechtsverlet-
zungen mitschuldig
machen.
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Arbeitsnormen
3
Unternehmen sollen die
Vereinigungsfreiheit
und die wirksame
Anerkennung des
Rechts auf Kollektiv-
verhandlungen wahren.
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
ESRS S1-11
Soziale Absicherung
4
Unternehmen sollen für
die Beseitigung aller
Formen von
Zwangsarbeit eintreten.
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS S1.SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
5
Unternehmen sollen für
die Abschaffung von
Kinderarbeit eintreten.
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
6
Unternehmen sollen für
die Beseitigung von
Diskriminierung bei
Anstellung und
Erwerbstätigkeit
eintreten.
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Umwelt
7
Unternehmen sollen im
Umgang mit
Umweltproblemen dem
Vorsorgeprinzip folgen.
ESRS 2 GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2 GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
ESRS 2 SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS 2 MDR-T
Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben
-
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
ESRS E1
Klimawandel
ESRS S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang
mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
ESRS G1
Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
8
Unternehmen sollen
Initiativen ergreifen, um
größeres
Umweltbewusstsein zu
fördern.
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1
Klimawandel
ESRS S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS G1
Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
44
Jahresfinanzbericht 2025
Nr.
Prinzipien
Angabepflicht
Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
9
Unternehmen sollen die
Entwicklung und
Verbreitung
umweltfreundlicher
Technologien
beschleunigen.
ESRS 2 SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1.SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
ESRS S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang
mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Korruptionsprävention
10
Unternehmen sollen
gegen alle Arten der
Korruption eintreten,
einschließlich
Erpressung und
Bestechung.
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
ESRS G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
ESRS G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
Die VIG tauscht sich aktiv mit ihren Interessenträger:innen aus, um deren Anliegen und Erwartungen zu verstehen, was zur
Verfeinerung der Strategien und zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung beiträgt (siehe auch Kapitel ESRS 2 SBM-2
„Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen“).
Um diese Leistungen effizient und wirkungsvoll zu erbringen, stützt sich die VIG auf eine breit angelegte Wertschöpfungskette.
Wertschöpfungskette der VIG
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
45
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette, die sowohl Dienstleistungs- als auch Sachmittellieferant:innen umfasst, spielen die
wesentlichen Themen gemäß ESRS nur eine untergeordnete Rolle und werden in weiterer Folge nicht in der Datenerhebung inklu-
diert. Der eigene Büro- bzw. Geschäftsbetrieb umfasst sowohl das Management und die Administration, das Underwriting und
Risikomanagement, das Schadenmanagement, die Schadenregulierung als auch den Vertrieb, die Beratung und die Kund:innen-
betreuung. Die Versicherungskund:innen und investierte Unternehmen sind der nachgelagerten Wertschöpfungskette
zuzuordnen.
ANGABEPFLICHT SBM-2 – INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGER:INNEN
Die Einbindung von Interessenträger:innen, die von Versicherungsnehmer:innen, Vertriebs- und Geschäftspartner:innen, Fach-
öffentlichkeit, (potenzielle) Mitarbeitende, Aktionär:innen/Investor:innen bis hin zu NGOs, Gesellschaft, Presse und Behörden
reichen, ist ein wichtiger Bestandteil des Ansatzes für unternehmerische Verantwortung und erfolgt durch unterschiedliche
Dialogformate. Durch die Einbeziehung der Ansichten der Interessenträger:innen stellt die VIG Holding sicher, dass ihre
Nachhaltigkeitsbemühungen relevant und effektiv bleiben.
Einbindung Interessenträger:innen-Gruppe
Wesentliche
Stakeholder
Dialogformat
Zweck/Themen
Ergebnis
Information an
den Vorstand
Versicherungs-
nehmer:innen
Kontakt über persönliche Betreuung,
Servicestellen oder per Video, Telefon
und E-Mail:
Feedback über Social-Media-Kanäle;
Umfragen;
Workshops und Schulungen;
(Markt-)Analysen
Die Einbeziehung von Versicherungs-
nehmer:innen ermöglicht es, Anforderungen in
Bezug auf Herausforderungen und
Bedürfnisse rechtzeitig zu erkennen und
Dienstleistungen gegebenenfalls anzupassen.
Im Rahmen eines kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses wird fortwährend
evaluiert, wie die Kund:innenbedürfnisse durch
die Produkt- und Dienstleistungsangebote erfüllt
werden können.
Regelmäßiger
Austausch
Fachöffentlich-
keit
Mitgliedschaft in
Versicherungsverbänden und
Nachhaltigkeitsinitiativen;
Branchen-Netzwerkveranstaltungen;
Teilnahme an Konferenzen
Die Einbindung der Fachöffentlichkeit
ermöglicht es, fachliche Herausforderungen,
Trends und Bedürfnisse frühzeitig zu
identifizieren und Schwerpunktthemen
gemeinsam weiterzuentwickeln.
Wesentliches Ergebnis ist die Schaffung eines
gemeinsamen Verständnisses für
branchenspezifische Standards, wie z. B. dem
PCAF-Standard zur Berechnung der finanzierten
und versicherungsbedingten Emissionen sowie
die Berücksichtigung von globalen
Nachhaltigkeitsinitiativen im Geschäftsmodell
der VIG (z. B. zehn Prinzipien des UN Global
Compact).
Anlassbezogen
Vertriebs- und
Geschäftspart-
ner:innen
Persönliche Kontakte;
Workshops und Trainings;
Newsletter;
Vertriebsportale;
Veranstaltungen
Der kontinuierliche Austausch mit Vertriebs- &
Geschäftspartner:innen dient dazu, Probleme
im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten
zeitnah zu lösen und ein einheitliches
Verständnis der aktuellen Herausforderungen
zu schaffen.
Durch den laufenden Dialog soll eine zeitnahe
Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden, die
über entsprechende Kanäle eingehen,
sichergestellt werden sowie u.a. individuelle,
branchenabhängige Sicherheitskonzepte (z. B. in
Bezug auf Naturgefahren) angeboten werden.
Anlassbezogen
Investierte und
potenziell
investierbare
Unternehmen
ESG-Anlagestrategie
(Verantwortungsvolles Investieren)
Aktiver Dialog (Engagement):
Kooperation mit dem Engagement-
Dienstleister ISS ESG, der die
Interessen vieler Investor:innen
bündelt und sich mit Unternehmen zu
Nachhaltigkeitsthemen
auseinandersetzt.
Das Ziel des Dialogs mit den investierten und
potenziell investierbaren Unternehmen
besteht beispielsweise darin, ESG-Themen
konkret anzusprechen, Verbesserungs-
potenziale zu identifizieren und die
Transparenz der ESG-Daten zu erhöhen.
Den Anleger:innen geht es insbesondere um die
finanzielle Leistung, das Risikomanagement und
die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und
Governance-Kriterien in die Geschäftspraktiken.
Der Dialog hat Produkte wie grüne
Altersvorsorge, die Veranlagung in Grüne
Anleihen (Green Bonds) als auch die Integration
von Nachhaltigkeitskriterien in die
Investitionsprozesse vorangetrieben.
Anlassbezogen
(Potenzielle)
Mitarbeitende
(Virtuelle) Veranstaltungen;
Intranet;
Regelmäßige, strukturierte Ziel- und
Entwicklungsgespräche;
Gemeinsame Erarbeitung von
Konzepten und Maßnahmen;
Umfragen;
Beschwerdemechanismen;
Kontakte mit Studierenden z. B. durch
Kooperationen mit Universitäten
Webseite;
Soziale Medien
Das Feedback in Bezug auf
Arbeitsbedingungen, Sicherheit und
Wohlbefinden wird bei der
Entscheidungsfindung entsprechend
berücksichtigt. Dieser Austausch ermöglicht
es, über neu aufkommende
Herausforderungen und bestehende Verfahren
auf dem Laufenden zu bleiben, um somit die
Entwicklung von Programmen und Konzepten
zu erarbeiten, die Vielfalt, Gleichberechtigung
und Inklusion innerhalb der Belegschaft
fördern.
Flexibilität bei der lokalen Umsetzung führt zu
einer großen Bandbreite an Maßnahmen und
Lösungen. Sie reichen von Diversitätstrainings
bis zu Programmen, um das generations- und
nationalitätsübergreifende Lernen zu stärken.
Regelmäßiger
Austausch
46
Jahresfinanzbericht 2025
Wesentliche
Stakeholder
Dialogformat
Zweck/Themen
Ergebnis
Information an
den Vorstand
Aktionäre/(Po-
tenzielle)
Anleger:innen
Kontinuierliche
Kapitalmarktinformation;
Informationsaustausch und Kom-
munikation über verschiedene Kanäle
(Website, soziale Medien etc.);
Ansprechpersonen im Investor-
Relations-Team;
Regelmäßige Telefonkonferenzen zu
den Ergebnisveröffentlichungen;
Jährliche Hauptversammlung;
Teilnahme an Investor:innen-
konferenzen
Durch den kontinuierlichen Austausch und die
Einbeziehung von Investor:innen vermittelt die
VIG ein klares Bild ihrer
Unternehmensstrategie und laufenden
Geschäftsentwicklung und kommuniziert
externe Trends und die Bedürfnisse und
Anforderungen des Kapitalmarkts nach innen.
Die Maßnahmen der VIG zur Einbeziehung ihrer
Interessenträger:innen schaffen mehr
Transparenz sowohl in der externen
Berichterstattung durch ein klares Verständnis
der Strategie- und der Geschäftsentwicklung als
auch intern im Hinblick auf die Erwartungen der
Kapitalmarktteilnehmer: innen.
Regelmäßiger
Austausch
NGOs (Nicht-
regierungsor-
ganisationen)
Laufender persönlicher oder virtueller
Dialog mit
Umweltschutzorganisationen
Die VIG führt Gespräche mit relevanten NGOs
zum Austausch zu Umwelt- und Klimathemen.
Die Einbeziehung der Interessenträger:innen
ermöglicht einen Wissenstransfer und die
Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses,
u.a. in Bezug auf die Klimaziele und
-maßnahmen der VIG.
Regelmäßiger
Austausch
Gesellschaft,
Presse,
Behörden
Pressekonferenzen und Interviews;
Persönliche Kontakte;
Freiwilligenarbeit;
Beteiligung an Initiativen;
Unterstützung von Projekten;
Umsetzung eigener Kultur- und
Sozialprojekte;
Regulatorischer Dialog mit
Gesetzgebung und Aufsicht
Die VIG pflegt einen laufenden proaktiven
Dialog mit Gesellschaft, Presse, Behörden, um
aktuelle Themen der VIG in Bezug auf
Strategie und/oder nachhaltigkeitsbezogene
Themen zeitnah zu kommunizieren und um ein
Verständnis für die Erwartungen der
Gesellschaft zu entwickeln.
Durch regelmäßige Pressearbeit wird mehr
Transparenz und Verständnis für eine positive
Positionierung der VIG geschaffen. Dies wird
auch durch die Förderung von ausgewählten
Kultur- und Sozialprojekten unterstützt.
Regelmäßiger
Austausch
Je nach Thema und Interessenträger:innen bietet die VIG verschiedene Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme an, damit
deren Anliegen eingebracht werden können. Zudem haben die VIG-Versicherungsgesellschaften einen großen Entscheidungs-
spielraum auf lokaler Ebene, um auf die Bedürfnisse lokaler Interessenträger:innen bestmöglich einzugehen. Anliegen zum
Thema Nachhaltigkeit in der VIG Holding: Group Sustainability Office (GSO), E-Mail: GroupSustainabilityOffice@vig.com.
Die Erkenntnisse aus diesem Dialog fließen in diverse Maßnahmen ein. Neben den oben angeführten Maßnahmen betreffen
sie auch die Weiterentwicklung der IT-Sicherheits- und Datenschutzthemen. Zudem wurde der Multikanalvertriebsansatz, der
den Direktvertrieb, Makler:innen, Agent:innen, Bancassurance-Partnerschaften und digitale Plattformen umfasst, weiter
optimiert, um eine umfassende Kund:innenbetreuung und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Weitere Informationen sind im
Kapitel ESRS 2 SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette“ beschrieben.
Auch in Zukunft will die VIG im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsbestrebungen ihren Fokus auf digitale Innovationen legen. Es soll
die Nutzung digitaler Plattformen gesteigert werden, um die Interaktion mit den Kund:innen zu verbessern und ihre Markt-
reichweite zu vergrößern. Dazu gehört die Entwicklung neuer digitaler Tools und Services, die den Versicherungsnehmer:innen
einen Mehrwert bieten. Darüber hinaus sind weitere Prozessvereinfachungen und -automatisierungen geplant, um die
Produktivität, die Effizienz und damit auch den Kund:innenservice zu steigern. Zur Unterstützung ihrer Nachhaltigkeitsziele
werden über den Engagement-Anbieter ISS ESG seit 2023 im Rahmen des VIG Engagement-Ansatzes investierte Unternehmen
angehalten, sich bis 2050 ebenfalls zu einem Netto-Null-Ausstoß von Treibhausgasen zu verpflichten, mittelfristige Reduk-
tionsziele (2025–2030) festzulegen sowie Dekarbonisierungsstrategien im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu
entwickeln. Weitere geplante Schritte sind die Förderung der Risikokompetenz in den VIG-Märkten sowie gegebenenfalls eine
thematische Erweiterung des Nachhaltigkeitsprogramms der Vienna Insurance Group unter Berücksichtigung aktueller Trends
und Entwicklungen.
Die VIG Holding stellt sicher, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat durch einen strukturierten und umfassenden Ansatz, der
unter ESRS 2 GOV-2 „Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts-
organe des Unternehmens befassen” beschrieben wird, über die Ansichten der Interessenträger:innen in Bezug auf nachhaltig-
keitsbezogene Auswirkungen informiert werden.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
47
ANGABEPFLICHT SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
In der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Vienna Insurance Group im
Überblick dargestellt.
Wesentliche Auswirkungen, Chancen und Risiken
ESRS E1 Klimawandel
Unterthema
Beschreibung
Bewertung
Zeithorizont*
Wertschöpfungskette
Berichtsscope
Klimaschutz
Energie
Beitrag zur globalen Erwärmung durch
Treibhausgasemissionen und den Verbrauch
nicht erneuerbarer Energien im Zusammenhang
mit den (Rück-)Versicherungsprodukten der
VIG, Investitionen in emissionsintensive
Sektoren sowie dem eigenen Bürobetrieb.
Tatsächliche
negative
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Underwriting:
Großkund:innen /
Privatkund:innen
Veranlagung
Vollkonsolidierte
Gesellschaften inkl. at-equity
Gesellschaften in ESRS E1-6
„THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-
Gesamtemissionen“
Anpassung an den
Klimawandel
Gestiegene Häufigkeit und Schwere von
Schadensfällen aufgrund extremer
Wetterereignisse und Naturkatastrophen sowie
mangelndes Bewusstsein, unzureichende
Risikoeinschätzung und/oder fehlende
Maßnahmen der Kund:innen zur Verringerung
der Auswirkungen versicherter Ereignisse.
Risiko
K/M/L
Underwriting:
Großkund:innen /
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Versicherungs-
gesellschaften
Anpassung an den
Klimawandel &
Klimaschutz
Wertverluste bei Kapitalanlagen („stranded
assets“/Transitionsrisiko) sowie das Risiko
negativer Auswirkungen auf die
Kreditwürdigkeit der Schuldner:innen infolge
der Zunahme von Extremwetterereignissen/
Naturkatastrophen (physisches Risiko).
Risiko
K/M/L
Veranlagung
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Klimaschutz
Investitionen in und/oder das Versichern von
Unternehmen, die ihre Auswirkungen auf den
Klimawandel nicht angemessen
berücksichtigen, können negative
Medienberichterstattung und
Reputationsschäden verursachen, die
finanzielle Verluste zur Folge haben können.
Risiko
K/M/L
Underwriting:
Großkund:innen;
Veranlagung
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Klimaschutz
Anlagemöglichkeiten in grüne/nachhaltige
Anleihen.
Chancen
L
Veranlagung
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Anpassung an den
Klimawandel,
Klimaschutz &
Energie
Potenzielle Erweiterung des Produktangebots
und der Marktreichweite aufgrund eines
steigenden Interesses an
Versicherungsprodukten, die extreme
Klimaereignisse abdecken.
Chancen
K/M/L
Underwriting:
Großkund:innen /
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Versicherungs-
gesellschaften
*K (kurzfristiger Zeithorizont); M (mittelfristiger Zeithorizont); L (langfristiger Zeithorizont)
48
Jahresfinanzbericht 2025
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (plus unternehmensspezifische Angabe)
Unterthema
Beschreibung
Bewertung
Zeithorizont*
Wertschöpfungskette
Berichtsscope
Arbeitsbedingungen
Faire Behandlung der VIG Mitarbeitenden durch
Möglichkeiten zum sozialen Dialog,
Vereinigungsfreiheit und Einbeziehung von
Arbeitnehmervertretungen in Entscheidungen.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
Positive Auswirkungen auf die Qualifikationen und
Karrierechancen der Mitarbeitenden durch
Schulungen und Weiterbildungen.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Arbeitsbedingungen &
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
Eine angemessene und sichere Vergütung für VIG
Mitarbeitende sichert ein stabiles und verlässliches
Einkommen des Einzelnen.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Arbeitsbedingungen &
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
Attraktive Arbeitsbedingungen, die über die
gesetzlichen Standards hinausgehen, führen zu
einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Unternehmens-
spezifische Angabe
Der Einsatz fortschrittlicher technologischer
Anwendungen und Künstlicher Intelligenz (KI) trägt
zur Entwicklung neuer Lösungen, zur
Automatisierung sich wiederholender Aufgaben und
zur Optimierung des Ressourcenmanagements bei.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
*K (kurzfristiger Zeithorizont); M (mittelfristiger Zeithorizont); L (langfristiger Zeithorizont)
ESRS S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (plus unternehmensspezifische Angabe)
Unterthema
Beschreibung
Bewertung
Zeithorizont*
Wertschöpfungskette
Berichtsscope
Informationsbezogene
Auswirkungen für
Verbraucher:innen
und/oder Endnutzer:innen
Möglicherweise unzureichende oder irreführende
Informationen seitens der VIG an Kund:innen
könnten zu negativen Auswirkungen für Versiche-
rungsnehmer:innen führen.
Potenzielle
negative
Auswirkung
K/M/L
Underwriting:
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Versicherungs-
gesellschaften
Informationsbezogene
Auswirkungen für
Verbraucher:innen
und/oder Endnutzer:innen
Möglicherweise unzureichende oder irreführende
Informationen seitens der VIG an Kund:innen
könnten zu Reputationsschäden und dem Verlust
von Geschäftsbeziehungen führen.
Risiko
K/M/L
Underwriting:
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Versicherungs-
gesellschaften
Persönliche Sicherheit
von Verbraucher:innen
und/oder Endnutzer:innen
Der Verlust von Kund:innendaten könnte negative
Auswirkungen auf Kund:innen haben.
Potenzielle
negative
Auswirkung
K/M/L
Underwriting:
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Versicherungs-
gesellschaften
Soziale Inklusion von
Verbraucher:innen
und/oder Endnutzer:innen
Reduktion der Versicherungslücke durch
Erweiterung des Zugangs zu
Versicherungsprodukten, welche die persönliche
Widerstandsfähigkeit stärken.
Tatsächliche
positive
Auswirkung /
Chance
K/M/L
Underwriting:
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Versicherungs-
gesellschaften
Unternehmensspezifische
Angabe
Förderung der Risikokompetenz, um möglichst
vielen Verbraucher:innen und Endnutzer:innen –
unabhängig davon, ob sie Versicherungsnehm-
er:innen der VIG sind oder nicht – zu ermöglichen,
informierte und überlegte Entscheidungen in
Bezug auf die Risiken zu treffen, denen sie
ausgesetzt sind.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
K/M/L
Underwriting:
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Versicherungs-
gesellschaften
*K (kurzfristiger Zeithorizont); M (mittelfristiger Zeithorizont); L (langfristiger Zeithorizont)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
49
ESRS G1 Unternehmensführung (plus unternehmensspezifische Angabe)
Unterthema
Beschreibung
Bewertung
Zeithorizont*
Wertschöpfungskette
Berichtsscope
Unternehmenskultur
Finanzielle Verluste aufgrund unzureichender IT-
Sicherheitsmaßnahmen
Risiko
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Unternehmenskultur
Reputationsschaden infolge von Geschäfts-
beziehungen mit Unternehmen, die unzureichende
oder nicht verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
anwenden, können zu finanziellen Verlusten führen
Risiko
K/M/L
Underwriting:
Großkund:innen
Veranlagung
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Unternehmenskultur,
Schutz von
Hinweisgeber:innen
& Korruption und
Bestechung
Finanzielle Verluste durch Nichterfüllung
regulatorischer Anforderungen
Risiko
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Underwriting:
Privatkund:innen
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Politische
Einflussnahme und
Lobbytätigkeiten
Beitrag zur politischen und regulatorischen Agenda
durch Interessenvertretung, hauptsächlich über
Mitgliedschaften
Tatsächliche positive
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
Unternehmens-
spezifische Angabe
Umweltbezogene, soziale, kulturelle und andere
Aktivitäten spiegeln das Engagement des
Unternehmens gegenüber seinen Stakeholdern
wider.
Tatsächliche positive
Auswirkung
K/M/L
Eigener Bürobetrieb
Vollkonsolidierte
Gesellschaften
*K (kurzfristiger Zeithorizont); M (mittelfristiger Zeithorizont); L (langfristiger Zeithorizont)
Gegenüber dem Berichtszeitraum 2024 wurden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Jahr 2025 verdichtet.
Darüber hinaus konnten zwei zusätzliche unternehmensspezifische Auswirkungen identifiziert werden, die nun ebenfalls
berücksichtigt werden. Die Vienna Insurance Group berichtet über die in den ESRS festgelegten Anforderungen unter ESRS E1
„Klimawandel“, ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“, ESRS G1
„Unternehmensführung“. Ergänzend werden unternehmensspezifische Angaben in den Kapiteln ESRS S1 „Arbeitskräfte des
Unternehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“, ESRS G1 „Unternehmensführung“ beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit der VIG hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Die wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der VIG beeinflussen seit vielen Jahren das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungs-
kette, die Strategie und die Entscheidungsprozesse. Dabei ist insbesondere das Nachhaltigkeitsprogramm der VIG hervorzu-
heben, durch das Nachhaltigkeitsaspekte schrittweise in die Kerngeschäftsstrategie integriert wurden.
Zu den verbraucher:innenbezogenen Aspekten gehören unter anderem informationsbezogene Auswirkungen, die entstehen
können, wenn unzureichende oder irreführende Informationen an Kund:innen zu Fehlentscheidungen führen. Um diese Risiken zu
minimieren, stellt die VIG eine klare, transparente und verständliche Kommunikation mit Kund:innen sicher. Darüber hinaus trägt
die VIG zur gesellschaftlichen Inklusion bei, indem sie den Zugang zu Versicherungsprodukten erweitert, welche die persönliche
Widerstandsfähigkeit von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen stärken. Damit leistet die VIG einen Beitrag zur Reduktion der
Versicherungslücke und zur Stärkung der finanziellen Sicherheit breiter Bevölkerungsgruppen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf
der Förderung der Risikokompetenz (Risk Literacy). Die VIG unterstützt Kund:innen durch Informationskampagnen, Beratungs-
angebote und Bildungsmaßnahmen dabei, Risiken besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Zudem werden Risiken in Zusammenhang mit der persönlichen Sicherheit von Kund:innen berücksichtigt, etwa durch
Präventionsprogramme, die Schadensereignisse vermeiden helfen, und durch die Bereitstellung sicherheitsrelevanter Infor-
mationen. Potenziell negative Auswirkungen wie z.
B. der Verlust von Kund:innendaten werden durch entsprechende Kontroll-
mechanismen adressiert.
In der VIG gibt es ausschließlich positive Auswirkungen in Bezug auf die Verbesserung des Wohlbefindens der Mitarbeitenden,
die Förderung der Vielfalt und ein integrativeres Arbeitsumfeld. Unterschiedliche Erfahrungen und Hintergründe werden wert-
geschätzt und tragen zu Kreativität, Motivation und Innovationskraft bei.
50
Jahresfinanzbericht 2025
Die VIG trägt durch politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten, insbesondere über Mitgliedschaften in Fach- und
Branchenverbänden, zur Gestaltung der politischen und regulatorischen Agenda bei. Darüber hinaus fördert die VIG das gesell-
schaftliche Engagement ihrer Mitarbeitenden und stärkt damit ihre soziale Wirkung.
Weitere Details zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen und den entsprechenden Managementansätzen werden in den
themenspezifischen Kapiteln beschrieben.
Die Vienna Insurance Group hat in ihrem eigenen Geschäftsbetrieb, im Underwriting und in der Veranlagung Risiken und
Chancen. Operationale Risiken inkludieren ungenügende ESG-Offenlegungen, mangelnde Nachhaltigkeitsdaten für die Bericht-
erstattung und mögliche IT-Sicherheitsverletzungen, die u. a. Datenverluste und Reputationsschäden zur Folge haben können.
Identifizierbare Klimarisiken sind über Tarifierung und Reservierung im Best Estimate der versicherungstechnischen Rück-
stellungen enthalten. In den Planrechnungen werden diese identifizierbaren Klimarisiken implizit im Erwartungswert der Cash
flows und in der Solvenzkapitalanforderung, welche für den Wertminderungstest herangezogen werden, berücksichtigt (siehe
Konzernabschluss unter „Weitere Angaben“ Kapitel „25.5 Geschäfts- oder Firmenwerte“).
In der Veranlagung kann es Unternehmensbeteiligungen geben, die ihre Umweltauswirkungen nicht aktiv kontrollieren. Dies
kann zu Markt- und Reputationsrisiken führen. Diese Risiken können zur Reduktion der Zeitwerte von Vermögenswerten und
damit gegebenenfalls auch zu Wertminderungen, die im Jahres- und Konzernabschluss zu erfassen sind, führen. Das
Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Vermögenswerten ist im Konzernabschluss
unter „Weitere Angaben“ Kapitel „25.9 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ beschrieben.
Nicht-nachhaltige Investments können aufgrund von veränderten Marktanforderungen oder Vorgaben von Regulierungs-
behörden Wertminderungen unterliegen. Daher wird mittel- und langfristig der Fokus darauf liegen, Nachhaltigkeitsaktivitäten
der investierten Unternehmen weiter in die Anlageentscheidungen einzubinden. Klimabedingte Risiken, wie beispielsweise die
Zunahme von Versicherungsansprüchen aufgrund extremer Wetterereignisse, werden zu Anpassungen der Underwriting-
Praktiken und der Reservierung im Zusammenhang mit veränderten Schadenverläufen führen. Diese Risiken werden aktiv
durch die versicherungsmathematische Funktion überwacht, um die Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitsrisiken und die
finanzielle Belastbarkeit sicherzustellen.
Die VIG adressiert die oben genannten Auswirkungen, Risiken und Chancen über ein breit diversifiziertes Geschäftsmodell,
das auf langfristige Stabilität und nachhaltiges Wachstum ausgerichtet ist.
Im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung wird der aufsichtsrechtliche Gesamtsolvabilitäts-
bedarf zusammen mit den Solvenzkapitalanforderungen und der verfügbaren Kapitalbasis über den gesamten Planungszeit-
raum projiziert. Inwieweit mögliche Abweichungen von der geplanten Geschäftsentwicklung die VIG beeinflussen, wird anhand
geeigneter Stresstests oder Szenarioanalysen ermittelt. Damit soll sichergestellt werden, dass die VIG auch bei ungünstigen
Geschäftsentwicklungen über ausreichendes Kapital zur Deckung ihrer eigenen Verbindlichkeiten verfügt und die aufsichts-
rechtlichen Solvenzkapitalanforderungen jederzeit erfüllen kann.
Die Erkenntnisse aus den Projektionen und aufsichtsrechtlichen Stresstests bilden neben weiteren internen Analysen die
Grundlage für die Festlegung strategischer Maßnahmen. Im Rahmen der Berichterstattung an den Vorstand der VIG Holding
werden die vorläufigen Ergebnisse diskutiert und die Geschäftsplanung der VIG bei Bedarf angepasst. Der Vorstand überprüft
die strategische Ausrichtung der VIG anhand der Ergebnisse. Dazu gehören die Geschäftsstrategie, in der die wesentlichen
Ansätze zur Erreichung der Ziele festgelegt sind, eine Risikostrategie, in der für die wesentlichen Risiken geeignete Maß-
nahmen zur Risikosteuerung festgelegt sind, und die Kapitalstrategie, die eine ausreichende Eigenkapitalausstattung im
Hinblick auf die definierte Risikotragfähigkeit sicherstellt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
51
Die Vienna Insurance Group verfolgt seit vielen Jahren ein konservatives Rückversicherungskonzept und sieht den Risiko-
transfer durch Rückversicherung im Bereich Nichtleben, insbesondere im Bereich der Naturkatastrophen, als eine wesentliche
Risikominderungstechnik zum Schutz vor Groß- und Katastrophenereignissen und allfälligen bilanziellen Volatilitäten. Die
Rückversicherungsstrategie zeichnet sich durch eine konservative Eigenbehaltsregelung sowie die gezielte Auswahl und
begleitende Überwachung von Rückversicherern aus. Die VIG-Versicherungsgesellschaften müssen sich an eine vom
Reinsurance Security Committee festgelegte „Security List“ halten. Rückversicherer, die nicht auf dieser Liste stehen, bedürfen
einer individuellen Genehmigung durch das Reinsurance Security Committee. Das Konzentrationsrisiko wird im Bereich der
Rückversicherung auch durch Diversifikation mitigiert.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT IRO-1 – BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN
Die VIG hat ihre konsolidierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2024 nach einem strukturierten Ansatz gemäß ESRS-
Kriterien unter anderem mithilfe eines Datenmodells im Underwriting- und Veranlagungsportfolio durchgeführt, welches den
positiven und negativen Einfluss von Sektoren sowie deren Anteil im VIG-Portfolio analysiert. Diese Zuordnung basiert auf
allgemein verfügbaren Quellen wie UNEP FI, WWF sowie anderen Organisationen und diente als Grundlage für die weitere
Diskussion. Wesentliche Themen auf Gruppenebene werden von allen vollkonsolidierten Tochtergesellschaften gemäß deren
Zuordnung in der Wertschöpfungskette berichtet.
Ablauf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Im ersten Schritt wurden die inhaltlichen Anforderungen der themenbezogenen Standards laut ESRS analysiert und identifiziert.
Auf Basis von Marktstandards wie SASB (Sustainability Accounting Standards Board) und GRI (Global Reporting Initiative)
wurde geprüft, ob zusätzliche Nachhaltigkeitsthemen für die VIG relevant sind. Darüber hinaus wurden unternehmensspe-
zifische Themen berücksichtigt, die im Strategieprogramm der VIG adressiert werden. Anschließend wurde die Wertschöp-
fungskette definiert (siehe Kapitel ESRS 2 SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette“) und, basierend auf
vorhandenen Dokumenten, die relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
hat sich an den Gesellschaften des finanziellen Konsolidierungskreises orientiert, da diese sowohl finanziell als auch nach
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten den größten Einfluss haben.
Im Rahmen des Prozesses wurden die relevanten Bereiche der VIG Holding ermittelt und ihre Rollen in Bezug auf die
konsolidierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die jeweilige Wertschöpfungskette festgelegt. Die Bewertung ist durch
fachkundige Entscheidungsträger:innen der lokalen Versicherungsgesellschaften und in der VIG Holding erfolgt. Die Ergeb-
nisse wurden anschließend von internen und externen Expert:innen und Interessenträger:innen sowie von allen Versicherungs-
gesellschaften der VIG validiert. Nach Beschlussfassung der Ergebnisse durch den Vorstand der VIG Holding wurden diese
allen Vorstandsmitgliedern der VIG-Versicherungsgesellschaften zur Kenntnisnahme übermittelt.
Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen
Im Underwriting wurde zwischen Auswirkungen für Großkund:innen bzw. für Privatkund:innen (natürliche Personen und kleine
und mittlere Unternehmen) unterschieden. Darüber hinaus wurde in Lebens- und/oder Krankenversicherungs- sowie in Nicht-
lebensversicherungsgeschäft unterschieden. Diese Unterscheidung hatte keine Auswirkungen auf die Wesentlichkeits-
schwelle. Es erfolgte zudem auch eine gesonderte Betrachtung der Veranlagung. Weiters wurde der Impact aus dem eigenen
Geschäftsbetrieb bewertet. Es wurde analysiert, welche potenziellen oder tatsächlichen Effekte die VIG auf die Governance,
die Umwelt und auf Menschen, einschließlich möglicher Auswirkungen auf deren Menschenrechte, durch ihre eigenen
Aktivitäten haben könnte oder bereits hat.
Interne Interessenträger:innen wie Bereichsleiter:innen aus Fachbereichen der gesamten Wertschöpfungskette und Ansprech-
personen aus den Tochtergesellschaften wie z.
B. Arbeitnehmervertreter:innen wurden in den Prozess involviert. Als externe
52
Jahresfinanzbericht 2025
Interessenträger:innen wurden der Versicherungsverband Österreich, Vertretungen der Zivilgesellschaft (Wirtschaftsuni-
versität Wien) sowie NGOs in den Prozess eingebunden. Die Konsultation umfasste eine Vorstellung der ESRS-Standards, des
Prozesses der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie der vorliegenden Ergebnisse mit Fokus auf dem Schwerpunktthema
der jeweiligen externen Interessenträger:innen. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über den Prozessablauf.
Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Potenzielle und tatsächliche Auswirkungen wurden wie folgt priorisiert und bewertet:
• Ausmaß: Wie schwerwiegend die negativen oder wie vorteilhaft die positiven Auswirkungen für Menschen oder die Umwelt
sind.
• Umfang: Wie weitreichend die negativen oder positiven Auswirkungen sind, z.
B. der Umfang der Umweltschäden oder die
Anzahl der nachteilig betroffenen Menschen.
• Unabänderlichkeit der Auswirkungen (gilt nur für negative Auswirkungen): Ob und in welchem Ausmaß die negativen Aus-
wirkungen behoben werden könnten, d. h. ob die Umwelt oder die betroffenen Personen in ihren vorherigen Zustand zurück-
versetzt werden könnten.
• Wahrscheinlichkeit (gilt nur für potenzielle Auswirkungen): Die Wahrscheinlichkeit, dass eine potenzielle Auswirkung eintritt.
Alle Bewertungen (Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit) erfolgten auf einer Skala von 1 bis 5, wobei
der Schwellenwert für die Wesentlichkeit mit 3 festgelegt wurde. Sollte eine der Dimensionen mit einer Bewertung von größer
gleich 3 versehen worden sein, die Durchschnittsbewertung jedoch unter 3 liegen, wurde gesondert auf Wesentlichkeit geprüft.
Ermittlung und Bewertung von Risiken und Chancen
Im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses wurden die Wechselwirkungen zwischen den Aktivitäten und den damit verbun-
denen ökologischen, sozialen sowie Governance-Aspekten analysiert. Dies ermöglichte, sowohl Risiken als auch Chancen zu
identifizieren, welche potenziell signifikante finanzielle Auswirkungen auf die VIG haben können. Für die Bewertung der
Wesentlichkeit wurden die von ESRS vorgegebenen Kriterien angewendet.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
53
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte analog zur Bewertung der Auswirkungen ohne geografische Einschränkungen
für den eigenen Bürobetrieb bzw. Geschäftsbetrieb sowie für das Underwriting und die Veranlagung.
Die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wurde anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit (von weniger als alle zehn Jahre
bis zu mehr als 100-mal im Jahr) und dem potenziellen Ausmaß der finanziellen Auswirkungen (von unbedeutend bis schwer-
wiegend) im Zusammenhang mit dem Risiko oder der Chance beurteilt. Die Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgte
im Rahmen des regulären Risikoinventur-Prozesses. Um einen strukturierten und gruppenweit einheitlichen Ansatz zur Identi-
fikation von Nachhaltigkeitsrisiken sicherzustellen, wurde unter Berücksichtigung des Leitfadens der österreichischen Finanz-
marktaufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zusätzlich ein gruppenweiter ESG-Risikokatalog erstellt. Dieser
umfasst zumindest jene Risiken, die im Rahmen der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identi-
fiziert wurden. Jedes der identifizierten Risiken, das Auswirkungen auf die VIG hat, wird darüber hinaus einer spezifischen
VIG-Risikokategorie zugeordnet. Die (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensions-
kassen überprüfen diesen Risikokatalog im Rahmen eines standardisierten Risikomanagementprozesses („Risikoinventur“)
regelmäßig auf Vollständigkeit und ergänzen ihn, sofern erforderlich. Alle genannten VIG-Gesellschaften haben die vor-
gegebenen oder neu hinzugekommenen Risiken auf qualitativer Basis hinsichtlich des Risikos und der weiteren Entwicklung
zu bewerten sowie allfällige Mitigationsmaßnahmen zu beschreiben. Auch im Berichtsjahr wurden in den genannten
VIG-Gesellschaften und auf Ebene der Versicherungsgesellschaften die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und
beurteilt.
Weitere Risiken wurden auf Basis von Branchenbenchmarks inkludiert. Zur Beurteilung des potenziellen Ausmaßes wurden
Prozentsätze zu den Eigenmitteln der VIG gemäß dem in der gruppenweiten Leitlinie Risk Management der Vienna Insurance
Group definierten Ansatz herangezogen. Ebenso wurde die Wahrscheinlichkeit anhand der in dieser Leitlinie definierten
Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Ein wichtiger Input für die Beurteilung der Wesentlichkeit waren Szenarioanalysen im
Rahmen der unternehmenseigenen internen Risikoanalyse. Zusätzlich wurde im Zuge einer Sekundäranalyse eine gruppen-
weite qualitative Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt (siehe auch „Ablauf der doppelten Wesentlichkeits-
analyse“). Wenn eine Quantifizierung der Risiken und Chancen nicht möglich war, wurde die Wesentlichkeit der Risiken und
Chancen auf qualitativer Basis bewertet.
Diese in der doppelten Wesentlichkeit identifizierten und mit dem Risk Management besprochenen Risiken werden gruppen-
weit im Rahmen des Risikomanagements implizit bzw. teilweise explizit berücksichtigt. Risiken wurden gleichermaßen ohne
Priorisierung behandelt und geprüft.
Prozesse, Kontroll- und Managementverfahren im Zusammenhang mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die in Kapitel ESRS 2 GOV-2 „Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen“ erfolgte Beschreibung der regelmäßigen Berichterstattung an die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane ist auch in Bezug auf die konsolidierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse zutreffend. Interne
Kontrollverfahren erfolgen über diverse Gremien. Weitere Informationen dazu sind in ESRS 2 GOV-1 „Die Rolle der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane“ zu finden. Für die VIG ist es von großer Bedeutung, alle Risiken, denen sie ausgesetzt ist, genau
zu kennen. Der gruppenweite Risikoinventurprozess unterstützt das Unternehmen bei der Aufgabe, diese Risiken umfassend
zu identifizieren und angemessen zu bewerten. Die Ergebnisse der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden
mit dem Risikomanagement detailliert besprochen. Details dazu sind in Kapitel ESRS 2 GOV-5 „Risikomanagement und interne
Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ beschrieben. Der Prozess umfasst auch eine systematische Identifikation
potenzieller Chancen, die in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der VIG Holding evaluiert wurden. Die identifi-
zierten Chancen wurden in verschiedenen Gremien (siehe ESRS 2 GOV-1 „Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts-
organe“) präsentiert und diskutiert. Durch diese strukturierte Vorgehensweise werden alle relevanten Perspektiven
berücksichtigt und Chancen effektiv in die strategische Planung integriert.
54
Jahresfinanzbericht 2025
Für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden diverse externe Datenquellen herangezogen. Dazu ge-
hören SASB (Sustainability Accounting Standards Board), ISS ESG-Rating (Institutional Shareholder Services), MSCI (Morgan
Stanley Capital International), Sustainalytics, CDP (ehemals Carbon Disclosure Project) sowie der World Economic Forum
Global Risks Report. Einige Themen, wie zum Beispiel verantwortungsvolle Unternehmensführung oder Schadenbearbeitung,
wurden basierend auf einer „Peer Group“-Analyse bewertet.
Die VIG hat im Jahr 2025 eine Überprüfung und Aktualisierung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen. Identifi-
zierte Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden einem strukturierten Prozess folgend thematisch zusammengefasst, um
Redundanzen zu vermeiden. Auf Grundlage dieser Kategorisierung wurden gemäß ESRS 2 AR 18 Gruppen von Auswirkungen,
Risiken und Chancen aggregiert. Zudem wurden positive Auswirkungen in Einzelfällen in Maßnahmen überführt. Darüber hi-
naus zielte der Evaluierungsprozess darauf ab, die Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern zu den wesent-
lichen Themen weiter zu stärken. Zusätzlich zu dem im Jahr 2024 definierten unternehmensspezifischen Thema des sozialen
Engagements in ESRS G1 „Unternehmensführung“ wurden zwei weitere unternehmensspezifische Themen identifiziert:
„Künstliche Intelligenz“ in ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ und „Förderung der Risikokompetenz“ in ESRS S4
„Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“.
ANGABEPFLICHT IRO-2 – IN ESRS ENTHALTENE, VON DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG DES UNTERNEHMENS
ABGEDECKTE ANGABEPFLICHTEN
Die Angabepflichten, die bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auf der Grundlage der Ergebnisse der
Bewertung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt und befolgt wurden, sind einschließlich der Seitenzahlen zu entspre-
chenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Anhang angeführt (siehe „Tabelle zu Angabepflicht IRO-2
– In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten“).
Gemäß den Vorgaben von ESRS 1 Abschnitt 3.2 zur Identifikation wesentlicher Informationen hat die VIG einen strukturierten
Prozess zur Bewertung angewendet, der im Kapitel ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben ist. Durch die Kombination dieser Faktoren wird
sichergestellt, dass die offengelegten Informationen relevant und umfassend sind und mit den aktuellen Prioritäten und
zukünftigen Überlegungen übereinstimmen.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein fortlaufender Prozess mit einer geplanten Überarbeitung alle drei Jahre oder früher,
wenn wesentliche Strategie-, Markt- oder aufsichtsrechtliche Änderungen auftreten. Dies wird einmal jährlich evaluiert. Die
Vienna Insurance Group beobachtet darüber hinaus neu aufkommende Themen, wie z.
B. Entwicklungen in der Regulatorik,
um diese entsprechend berücksichtigen zu können.
MINDESTANGABEPFLICHT – MDR-P – KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN
Nachstehend wird ein Überblick über Gruppen- bzw. Holdingleitlinien oder -richtlinien sowie sonstige Vorgaben der VIG
gegeben, welche von der VIG Holding festgelegt wurden und in der VIG je nach Anwendungskreis umzusetzen sind.
Die Governance-Dokumente der VIG werden entsprechend der etablierten Dokumenten-Governance entweder vom Gesamtvor-
stand der VIG Holding (Leitlinien), dem verantwortlichen Vorstandsmitglied (Richtlinien) oder dem Head of Department bzw.
besonderen Beauftragten (verpflichtende Arbeitsanleitung) genehmigt und sind jährlich von den Ersteller:innen auf Aktualität
zu überprüfen.
Alle Leit- und Richtlinien sowie Arbeitsanleitungen sind im gruppenweiten Intranet veröffentlicht und werden bei Bedarf auch
per E-Mail an die betroffenen Gesellschaften, in der Regel über die jeweiligen lokalen Ansprechpersonen, verteilt. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Informationen für diejenigen zugänglich und nutzbar sind, welche die Regelungen einzuhalten haben.
Die strategischen Ziele und Konzepte sind im Kapitel „Gruppenstrategie evolve
28
“ im Konzernbericht beschrieben.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
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Strategieprogramm und Nachhaltigkeitsprogramm der VIG
Unter Einbeziehung von Vorstandsmitgliedern der Gruppengesellschaften hat das Management der VIG Holding das Strategie-
programm „VIG 25“ entwickelt, das den Zeitraum 2021–2025 abdeckt. Basierend auf den Trends für die Versicherungs-
wirtschaft setzt die VIG Ziele und Maßnahmen, die auf finanzielle Stabilität und Profitabilität, Kund:innennähe, Nachhaltigkeit
und Marktwachstum fokussieren. Im Rahmen dieses Strategieprogramms wurde auch das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm
entwickelt (siehe Seite 16 des Konzernberichts), welches Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil und Fundament des
Geschäftsmodells weiter stärken und so auch den zukünftigen Erfolg der VIG absichern soll.
Mit Ende 2025 wurde das „VIG 25“-Strategieprogramm durch die Weiterentwicklung „evolve
28
“ abgelöst. Dabei handelt es sich
um die strategische Ausrichtung der VIG für die Jahre 2026-2028. Das Thema Nachhaltigkeit ist als Gruppenprogramm in die
neue Strategie integriert, wodurch sich keine wesentlichen Änderungen für das bereits bestehende Nachhaltigkeitsprogramm
sowie die damit verbundenen Ziele, allenfalls eine Verbreitung und Vertiefung, ergeben. Nachhaltigkeit wurde unter anderem
bereits mittels der Deklarationen „Verantwortungsvolles Versichern“ und „Verantwortungsvolles Investieren“ in die Geschäfts-
prozesse integriert. Diese sind in ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel“ genauer beschrieben. Der Geltungsbereich des Strategie- und Nachhaltigkeitsprogramms erstreckt sich auf
(Rück-)Versicherungsgesellschaften und Nicht-Versicherungsunternehmen. Spezifische Leit- und Richtlinien werden lokal durch
das Nachhaltigkeitsprogramm mit Unterstützung des Group Sustainability Office in Zusammenarbeit mit den Versicherungs-
gesellschaften und ausgewählten Nicht-Versicherungsgesellschaften umgesetzt (weitere Details sind in ESRS E1-4 „Ziele im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ zu finden). Die Verantwortung für die lokalen
Leit- und Richtlinien liegt beim lokalen Management. Der Strategie- und Nachhaltigkeitsansatz der VIG, einschließlich der
Erklärung zum verantwortungsvollen Investieren und der Erklärung zum verantwortungsvollen Versichern, ist öffentlich auf der
VIG-Website https://group.vig/nachhaltigkeit/downloads zugänglich. Weitere Informationen sind unter „Angaben aufgrund
anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ zu finden.
Seit dem Geschäftsjahr 2023 arbeitet die VIG Holding daran, die Versicherungsgesellschaften dabei zu unterstützen, die
Anforderungen des Nachhaltigkeitsprogramms insbesondere in Hinblick auf die Dekarbonisierungsmöglichkeiten best-
möglich umzusetzen. Diesbezüglich haben im Berichtsjahr unter Leitung des Group Sustainability Office sowie den zustän-
digen Fachbereichen Workshops mit den Versicherungsgesellschaften stattgefunden. Der Fokus lag dabei vorwiegend auf der
Diskussion der erforderlichen Schritte zur lokalen Implementierung des Nachhaltigkeitsprogramms, der Erstellung von
Maßnahmen zur Emissionsreduktion und die Anwendung diverser Tools zur lokalen Unterstützung.
ESRS-Themenübergreifende Vorgaben
Konzepte, die in zwei oder mehr wesentlichen ESRS-Themen referenziert werden, sind unter „ESRS-Themenübergreifende
Vorgaben“ angeführt.
Code of Business Ethics
Der Code of Business Ethics ist eine Gruppen-Leitlinie, die auf dem Unternehmensleitbild und den Werten der VIG basiert. Er
dient als einheitlicher Verhaltenskodex in der VIG, indem er verbindliche Mindeststandards festlegt. Er gilt als generelle Richt-
schnur im Tagesgeschäft sowie in den Beziehungen zu Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen und der Allge-
meinheit. Der Kodex enthält die folgenden 15 Grundsätze:
• Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorschriften („Compliance“)
• Schutz der Menschenrechte
• Vielfalt und Inklusion
• Umweltschutz
• Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
• Schutz des Unternehmenseigentums
• Vermeidung von Interessenkonflikten
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Jahresfinanzbericht 2025
• Prävention von Korruption und Bestechung
• Datenschutz
• Vertraulichkeit
• Fairer Wettbewerb
• Vermeidung von Marktmissbrauch
• Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Verletzung Internationaler Sanktionen
• Fairer und professioneller Umgang mit Kund:innen
• Verlässliche Kommunikation
Für einzelne Bereiche des Kodex können zusätzliche, ergänzende gruppenweite Regelungen gelten, zum Beispiel zu den
Themen Interessenkonflikte, Beschaffung, Internationale Sanktionen und Geldwäscheprävention.
Der Kodex wurde vom Vorstand der VIG Holding beschlossen und ist auf Ebene der VIG-Gesellschaften durch Vorstandsbe-
schluss umzusetzen. Er gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensions-
kassen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union haben, sofern die VIG Holding
(direkt oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält. Diese VIG-Gesellschaften sind selbst dafür verantwortlich, dass der Kodex
angemessen und wirksam implementiert und an alle Mitarbeitenden entsprechend kommuniziert wird. Dazu zählen auch
Schulungen, die in den VIG-Gesellschaften abgehalten werden. Jedes der genannten Unternehmen hat auf Basis eines risiko-
orientierten Ansatzes zu bestimmen, welche ihrer Tochtergesellschaften in den Geltungsbereich des Code of Business Ethics
fallen, und dessen Umsetzung entsprechend sicherzustellen. Daher ist er auch in einigen Nichtversicherungsgesellschaften
umgesetzt bzw. ist ihre Geschäftstätigkeit an den 15 Grundsätzen orientiert (siehe Kapitel ESRS G1-3 „Verhinderung und
Aufdeckung von Korruption und Bestechung“).
Der Kodex wird jährlich auf Aktualität geprüft und bei Bedarf vom Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding angepasst.
Die lokalen Compliance-Verantwortlichen bzw. der Bereich Compliance (incl. AML) bieten Beratung und entsprechend den
lokalen gesetzlichen Vorschriften Meldewege an, über die wahrgenommenes Fehlverhalten berichtet werden kann (siehe
Kapitel ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“). Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitar-
beitenden, unabhängig von der jeweiligen Position im Unternehmen. Darüber hinaus enthält er eine Aufforderung an
Kund:innen und Geschäftspartner:innen, sich ebenfalls an die Grundsätze des Verhaltenskodex zu halten. Der Code of
Business Ethics ist unter group.vig/cobe online öffentlich zugänglich.
Datenschutz
Sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse aller Versicherungsnehmer:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiten-
den wird größter Wert auf den Schutz vertraulicher Informationen (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) sowie der Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) gelegt.
In der VIG wurde ein Datenschutz-Management-System eingerichtet, das von der Datenschutzkoordinatorin der VIG, die
gleichzeitig auch die Datenschutzbeauftragte der VIG Holding ist, laufend weiterentwickelt, gesteuert und überwacht wird (dazu
im Detail siehe Kapitel ESRS S4-4 „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusam-
menhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen“).
Auch auf Ebene der VIG Holding wurde von der Datenschutzbeauftragten der VIG Holding ein Datenschutz Management Sys-
tem eingerichtet, durch das die Einhaltung der DSGVO sowie anderer datenschutzrelevanter Vorschriften sichergestellt wird.
Kernelement des Datenschutz Management Systems auf Ebene der VIG Holding ist eine Richtlinie, die sich an alle Mitar-
beitenden richtet. Die Regelungen und Vorgaben gelten sowohl für den Büroarbeitsplatz als auch das Homeoffice und für
mobiles Arbeiten.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
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Die Datenschutzbeauftragte der VIG Holding ist direkt dem Gesamtvorstand unterstellt und berichtet an diesen sowohl jährlich
als auch anlassbezogen. Organisatorisch ist die Datenschutzbeauftragte der VIG Holding in den Bereich Compliance (incl.
AML) integriert und wird von diesem in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Das Datenschutzmanagement in der Betriebs-
organisation unterstützt insbesondere bei Awareness-Maßnahmen und bei Datenschutz-Themen, die mit der Betriebs-
organisation in Verbindung stehen.
Risikomanagement
Die Gruppen-Leitlinie Risikomanagement definiert zehn Risikokategorien, die alle möglichen Risikoquellen abdecken, einschließ-
lich Quellen, die mit Nachhaltigkeitsrisiken/ESG-Faktoren (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verbunden sind.
In den Anwendungsbereich der Leitlinie fallen alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften
und Pensionskassen. Die Gesamtverantwortung für das von der VIG eingegangene Risiko liegt beim Gesamtvorstand der VIG
Holding. Die Verantwortung für die von den lokalen Gesellschaften eingegangenen Risiken liegt beim lokalen Vorstand.
Innerhalb jeder Gesellschaft werden während des Risikoinventur-Prozesses Risikoeigner:innen für jede Risikokategorie oder
Unterrisikokategorie definiert, um klare Verantwortlichkeiten auf lokaler Ebene sicherzustellen. Das Dokument basiert auf den
Artikeln 44 und 246 der Solvency II-Richtlinie sowie auf Artikel 259 der Delegierten Verordnung zu Solvency II.
Die Gruppen-Leitlinie Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des Rahmenwerks für das (Risiko-)Management
innerhalb der VIG. Sie unterstützt eine gelebte Risikokultur, indem das Risikomanagementsystem, einschließlich der Risiko-
managementorganisation und ihrer zentralen Risikomanagement-Prozesse, umfassend beschrieben und definiert werden. Bei
der Festlegung der Leitlinie wurden die Interessen der wichtigsten Stakeholder berücksichtigt. Sowohl die Leitlinie als auch
eine enge Zusammenarbeit zwischen der VIG Holding und den lokalen Gesellschaften ermöglichen konsistente gruppenweite
Prozesse und eine entsprechende Berichterstattung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Darüber hinaus gewähr-
leistet die Leitlinie die Übereinstimmung mit den Anforderungen von Solvency II.
Veranlagung
Die Gruppen-Leitlinie Asset Management gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften der VIG, einschließlich der VIG
Holding, und regelt das Management aller Arten von Anlagen und Transaktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Wertpapiere (Aktien, Anleihen und Investmentfonds), Kredite und Darlehen, Termineinlagen, Finanzderivate, Immobilien und
Beteiligungen. Darüber hinaus integriert diese gruppenweite Vorgabe Nachhaltigkeitsaspekte und verlangt die Einhaltung der
Umwelt-, Sozial- und Governance-Anforderungen (ESG) der VIG sowie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben.
Die Gruppen-Leitlinie steht auch im Einklang mit der ESG-Strategie „Verantwortungsvolles Investieren“ der VIG, welche die Integra-
tion von Umwelt-, Sozial-, Governance- und Menschenrechtsaspekten in den Investitionsprozessen vorschreibt. Die Sichtweisen
der wichtigsten Interessenträger:innen werden hier sorgfältig geprüft. Dabei sollen wirtschaftliche Ziele mit sozialer und ökolo-
gischer Verantwortung in Einklang gebracht und das Engagement der VIG für nachhaltige Investitionen widergespiegelt werden.
Weitere Vorgaben zu ESRS E1 „Klimaschutz“
Verantwortungsvolles Versichern im Großkund:innengeschäft
Die VIG integriert Nachhaltigkeit in ihr Unternehmensgeschäft, indem sie Umwelt- und Naturkatastrophenrisiken durch die Risk
Consult Sicherheits- & Risiko- Managementberatung GmbH (Risk Consult) bewertet und gemeinsam mit Kund:innen Strategien
zur Risikominderung entwickelt. Ihre Deklaration „Verantwortungsvolles Versichern“ sieht Zeichnungsgrenzen für kohlen-
stoffintensive Sektoren vor und schließt Versicherungen für unkonventionelle Öl- und Gasförderung sowie neue Tiefsee-
bergbauprojekte aus, was den im Kapitel ESRS E1 „Klimawandel“ dargelegten Klimakriterien entspricht. Die Deklaration gilt
seit März 2024 für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften der VIG. Sie schließt Projekte und Unternehmen aus, welche die
Klimakriterien der VIG nicht erfüllen, und erlaubt Ausnahmen im Kohlebereich nur dann, wenn sie mit den nationalen
Übergangsplänen in Einklang stehen und die Bedingungen der im Kapitel ESRS E1 „Klimawandel“ beschriebenen Deklaration
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Jahresfinanzbericht 2025
„Verantwortungsvolles Versichern“ erfüllen. Die vom Vorstand der VIG Holding genehmigte Vorgabe wird von der Geschäfts-
führung jeder VIG-Gesellschaft umgesetzt, die das Underwriting an die nationalen Energiestrategien anpassen und in
Ausnahmefällen eine lokale Genehmigung einholen muss. Die Zeichnungspolitik orientiert sich an europäischen Praktiken und
nationalen Energieversorgungsstrategien und berücksichtigt relevante EU-Übergangs- und Emissionsnormen. Die Deklaration
fördert einen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und gewährleistet gleichzeitig den fortgesetzten Versicherungs-
schutz für Kund:innen und Gemeinden. Sie berücksichtigt auch soziale Kriterien, indem sie von Kund:innen aus dem Über-
gangssektor verlangt, Pläne für einen gerechten Übergang für Mitarbeitende und betroffene Regionen vorzulegen. Sie ist unter
https://group.vig/underwriting öffentlich zugänglich.
Verantwortungsvolles Investieren
Die VIG hat eine Erklärung zu verantwortungsbewusstem Investieren verabschiedet, die Nachhaltigkeitsaspekte in ihren
Anlageentscheidungen definiert. Darin werden klare Grundsätze für eine verantwortungsvolle Vermögensverwaltung fest-
gelegt, wobei Ausschlussregeln mit einem Engagement-Ansatz kombiniert werden, der darauf abzielt, Unternehmen zu einer
Verbesserung ihrer Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistung zu ermutigen. Die Erklärung gilt für alle (Rück-)Versicherungs-
gesellschaften der VIG und umfasst Direktinvestitionen, einschließlich solcher über konsolidierte Investmentfonds, mit
Ausnahme von Wertpapieren, die von staatlichen oder supranationalen Einrichtungen begeben werden. Die Vorgabe wurde
vom Vorstand der VIG Holding genehmigt, der die Gesamtverantwortung für die Umsetzung trägt, unterstützt durch die
Abteilung Group Asset Management inkl. Real Estate, die für die operative Umsetzung und Überwachung zuständig ist.
Der Ansatz steht im Einklang mit internationalen Rahmenwerken wie dem UN Global Compact. Die Engagement-Aktivitäten
werden durch den externen Partner ISS ESG durchgeführt. Durch die Einbettung von Nachhaltigkeit in ihre Investitionsprozesse
fördert die VIG die Interessen ihrer Stakeholder:innen. Die Erklärung zu verantwortungsbewusstem Investieren ist auf der Website
der VIG öffentlich zugänglich unter https://group.vig/veranlagung. Ausführlichere Informationen, einschließlich spezifischer
Kriterien und klimabezogener Aspekte, finden sich im Kapitel ESRS E1 „Klimawandel“.
Sustainability Bond Framework
Die Vienna Insurance Group verfügt über ein Sustainability Bond Framework, das 2025 aktualisiert wurde und die Grundsätze
sowie Prozesse für die Emission nachhaltigkeitsbezogener Finanzierungsinstrumente festlegt. Das Rahmenwerk dient dazu,
Finanzmittel gezielt für Aktivitäten mit potenziellen ökologischen oder sozialen Wirkungen einzusetzen. Es definiert aber auch
Ausschlusskriterien in bestimmte Sektoren (u.a. fossile Energien oder Waffen) und beschreibt den Prozess für die Projekt-
evaluierung und -auswahl sowie das Management der Erlöse.
Im Framework ist ebenfalls festgelegt, dass innerhalb eines Jahres nach Emission (und anschließend jährlich) ein „Allocation
Report“ zur Mittelverwendung sowie ein „Impact Report“ zu den erzielten Umwelt- und Sozialwirkungen veröffentlicht werden
soll. Diesbezüglich wurde bereits im Rahmen der Begebung der ersten Nachhaltigkeitsanleihe im Jahr 2021 ein Sustainability
Bond Committee geschaffen, welches sicherstellt, dass die Mittel im Einklang mit dem Framework verwendet werden und
darüber entsprechend berichtet wird. Es besteht aus Vertreter:innen unterschiedlicher Bereiche der VIG – etwa Group Treasury
& Capital Management, Asset Management inkl. Real Estate sowie Compliance. Das Rahmenwerk wurde von der unab-
hängigen ESG-Ratingagentur Sustainalytics mittels einer Second-Party-Opinion verifiziert und ist öffentlich zugänglich unter
https://group.vig/sustainability-framework2025.
Weitere Vorgaben zu ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“
Fit & Proper
Die Qualifikation von Personen in Schlüsselfunktionen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg von (Rück-)Versicherungsgesell-
schaften. Die Gruppen-Leitlinie „Fit und Proper“ definiert daher einerseits, ob eine Person fachlich qualifiziert („fit“) ist, und ander-
erseits, ob sie persönlich zuverlässig („proper“) ist, d.h. die Standards für persönliche Integrität erfüllt. Alle (Rück-)Versicherungs-
gesellschaften der VIG in der EU und in Liechtenstein sind zur vollinhaltlichen Anwendung dieser Gruppen-Leitlinie verpflichtet.
Andere (Rück-)Versicherungsgesellschaften sowie voll oder at-equity konsolidierte Nicht-Versicherungsgesellschaften gemäß
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
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der Gruppen-Richtlinie „HR Non-Insurance Companies“ sind verpflichtet, als Mindestanforderung nationales Recht und allgemein
definierte Standards wie z.
B. zu Antidiskriminierung, notwendigen Qualifikationen, Weiterbildung oder Interessenkonflikten
einzuhalten. Die Gruppen-Leitlinie „Fit & Proper“ muss jährlich von VIG Human Resources überprüft und aktualisiert werden, wenn
Änderungen im regulatorischen Umfeld oder interne Gründe Anpassungen erforderlich machen. VIG Human Resources steht den
Gesellschaften bei Fragen zur Umsetzung zur Verfügung.
Vergütung
Bei der Vergütung werden Arbeitszeiten und erforderliche Qualifikationen sowie Verantwortung und Pflichten der jeweiligen
Position berücksichtigt. Dabei wird sichergestellt, dass das Gehalt nicht unter dem nach nationalem Recht oder bestehenden
Kollektivverträgen geltenden Mindestlohn liegt. Wird ein variabler Entgeltbestandteil vereinbart, müssen die zugrunde liegen-
den Ziele transparent und klar kommuniziert sein sowie jährlich aktualisiert werden. Alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften
der VIG in der EU und in Liechtenstein sind zur vollinhaltlichen Anwendung der Gruppen-Leitlinie verpflichtet. Andere (Rück-)Ver-
sicherungsgesellschaften sowie voll oder at-equity konsolidierte Nicht-Versicherungs-gesellschaften gemäß Gruppen-Richtlinie
„HR Non-Insurance Companies“ sind verpflichtet, als Mindestanforderung nationales Recht und die grundlegenden Standards
gemäß dezidierten Vorgaben einzuhalten. Die Gruppen-Leitlinie „Vergütung“ muss jährlich von VIG Human Resources geprüft
und aktualisiert werden, sollten Änderungen des regulatorischen Umfeldes oder interne Gründe Anpassungen erforderlich
machen. Bei der Erstellung und Anwendung der Gruppen-Leitlinie beachtet die VIG alle relevanten gesetzlichen Vorgaben. VIG
Human Resources steht den Gesellschaften bei Fragen zur Umsetzung zur Verfügung.
Diversitätsstrategie
Die Diversitätsstrategie basiert auf der aufrichtigen Wertschätzung von Vielfalt sowie auf einem offenen Umgang mit
unterschiedlichen Hintergründen und Perspektiven. Ziel ist es, Chancengleichheit zu gewährleisten und Diskriminierung
konsequent zu verhindern. Die Diversitätsstrategie zielt darauf ab, durch bewusste Nutzung der Vielfalt eine inklusive Unter-
nehmenskultur zu fördern, die Innovation, Zusammenarbeit und eine langfristig vielfältige Nachfolgeplanung unterstützt.
Alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften der Vienna Insurance Group sind zur Umsetzung der Diversitätsstrategie verpflichtet.
Nicht-Versicherungsgesellschaften gemäß Gruppen-Richtlinie „HR Non-Insurance Companies“ sind verpflichtet, grundlegende
Prinzipien des Diversitätsmanagement zu beachten. Für die Umsetzung sind das Management und die Personalabteilungen
verantwortlich. Auf VIG-Holdingebene liegt der Fokus auf den drei Dimensionen Gender, Generationen und Internationalität.
Im Sinne des lokalen Unternehmertums wählen die VIG-Gesellschaften ihre Diversitätsschwerpunkte selbst und sind
eigenständig für die Umsetzung der Diversitätskonzepte verantwortlich. Für die Koordination und Beratung ist eine Diver-
sitätsbeauftragte benannt. Sie unterstützt sowohl die Holdinggesellschaft als auch die lokalen VIG-Gesellschaften bei der
Umsetzung und Weiterentwicklung des jeweiligen Diversitätskonzepts. Die Diversitätsstrategie ist im Corporate Governance-
Bericht beschrieben. Darüber hinaus wird das Thema Diversität in gruppenweite Trainingsprogramme integriert.
HR-Strategie
Die HR-Strategie der VIG bildet den Rahmen für den Umgang mit wesentlichen Themen nach ESRS S1 „Arbeitskräfte des
Unternehmens“. Sie hat die Zielsetzung, die VIG als diverse, innovative und lernende Organisation zu positionieren und die
Motivation, Kompetenz und Bindung der Mitarbeitenden langfristig zu stärken. Die HR-Strategie gilt für sämtliche (Rück-)Versiche-
rungsgesellschaften der VIG. Für voll- oder at-equity konsolidierte Nichtversicherungsgesellschaften gemäß der Gruppen-
Richtlinie „HR Non-Insurance Companies“ gelten bestimmte grundlegende Standards. Maßnahmen werden durch die lokalen
Personalabteilungen individuell an lokale Gegebenheiten angepasst. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Vorstand,
unterstützt durch die lokalen Personalabteilungen, welche für die operative Durchführung und das Monitoring zuständig sind.
Künstliche Intelligenz (KI) – Goverance
Die VIG bekennt sich zur verantwortungsvollen und ethisch fundierten Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI), um Innovation und
Wertschöpfung im Einklang mit den grundlegenden Rechten und der Sicherheit unserer Stakeholder zu gewährleisten. In
strikter Ausrichtung an der EU Artificial Intelligence (AI) Act-Verordnung wurde ein gruppenweites Governance-Rahmenwerk
60
Jahresfinanzbericht 2025
implementiert, das die Einhaltung höchster ethischer und rechtlicher Standards sicherstellt. Die VIG KI-Governance-Richtlinie
bildet die Grundlage für das gruppenweite Rahmenwerk zur verantwortungsvollen KI-Governance. Die Kerninhalte zielen darauf
ab, den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen (Design, Entwicklung, Beschaffung, Einsatz und Nutzung) über alle VIG-
Gesellschaften hinweg zu steuern. Die Richtlinie definiert zentrale Governance-Prinzipien, darunter ethischer Einsatz und
soziale Verantwortung, menschliche Aufsicht und Autonomie, Risikomanagement, Sicherheit und Verlässlichkeit sowie Trans-
parenz und Erklärbarkeit. Sie etabliert klare Prozesse zur KI-System-Identifikation, Risiko- und Wertbeurteilung sowie zur
klassifizierungsbasierten Anwendung der EU AI Act-Anforderungen (verbotene, Hochrisiko-, begrenzte und minimale Risiken).
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einrichtung eines KI-Systemregisters zur zentralen Erfassung aller KI-Initiativen.
Die KI-Governance-Richtlinie gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensions-
kassen der VIG einschließlich der VIG Holding innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, sofern die VIG Holding (direkt
oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält. Explizite Ausschlüsse bestehen für Aktivitäten oder KI-Systeme, die gemäß Artikel 5
der EU AI Act-Verordnung als verbotene Praktiken eingestuft werden; deren Entwicklung, Beschaffung, Bereitstellung oder
Nutzung ist gruppenweit untersagt. Die oberste Rechenschaftspflicht für die Implementierung und Einhaltung der KI-Governance-
Richtlinie liegt beim Vorstand der VIG Holding. Auf operativer Ebene ist der für VIG Data and Analytics (CDIAO) verantwortliche
Head of VIG Data and Analytics der Vorsitzende des VIG AI Boards. Die Steuerung und Koordination obliegt dem Bereich VIG Data
and Analytics in der VIG-Holding, die als zentrale Kontaktstelle fungiert. Auf lokaler Ebene ist der lokale Vorstand für die
Genehmigung und fristgerechte Implementierung der Richtlinie sowie für die Ernennung einer KI-Ansprechperson verantwortlich.
Die KI-Governance-Richtlinie ist primär auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und
des Rates (EU AI Act) sowie deren nachfolgenden Änderungen ausgerichtet. Darüber hinaus berücksichtigt die Richtlinie die
Anforderungen und Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere im Hinblick auf Datenqualität,
Datenschutzpraktiken und die Rechte betroffener Personen. Die Richtlinie stellt sicher, dass alle KI-Aktivitäten auch den
Standards relevanter Branchenrichtlinien (z.
B. DORA für Finanzunternehmen) entsprechen, soweit sie betroffen sind.
Die KI-Governance-Richtlinie wird intern im Groupnet veröffentlicht. Zusätzlich ermöglicht die Einrichtung eines VIG-Netzwerks
für KI-Verantwortliche (in 2025) eine kollaborative Plattform und die kontinuierliche Verbesserung der Umsetzung über alle
Einheiten hinweg.
Weitere Vorgaben zu ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung – Investments
Die Gruppen-Leitlinie legt Mindeststandards für die Auswahl, Überwachung und Sorgfaltspflicht von Vermögensverwaltern
und Investmentfonds fest, die mit fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukten (Unit-Linked, UL) in Verbindung stehen.
Sie definiert die Prozesse und Verantwortlichkeiten sowohl für gruppenweite als auch für lokale Partnerschaften und umfasst
die Sorgfaltspflicht, regelmäßige Nachverfolgungen und Berichtspflichten. Die Richtlinie zielt darauf ab, Transparenz, eine
solide Anlagepolitik und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen wie beispielsweise der Solvency II sicherzustellen.
Diese Gruppen-Leitlinie gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften der VIG, die UL-Produkte anbieten, unabhängig davon,
ob sie innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union tätig sind. Das für das Asset Management zuständige Mitglied des
VIG-Vorstands ist für die Genehmigung und Überwachung der Umsetzung dieser Leitlinie verantwortlich. Die lokalen Gesell-
schaften stellen die Umsetzung entweder durch direkte Genehmigung durch ihr jeweiliges Vorstandsmitglied oder durch
Aufnahme in ein lokales Governance-Dokument sicher.
Die Gruppen-Leitlinie steht im Einklang mit den europäischen Regulierungsstandards, insbesondere Solvency II und der Ver-
sicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die eine umfassende Sorgfaltspflicht und regelmäßige aufsichtsrechtliche Berichterstattung
vorschreiben. Die Gruppen-Leitlinie schützt die Interessen von Kund:innen, Aktionär:innen und Aufsichtsbehörden, indem sie
durch transparente und konforme Anlageprozesse finanzielle Risiken und Reputationsrisiken verhindert. Sie berücksichtigt
lokale Marktperspektiven und fördert die Zusammenarbeit zwischen lokalen Vermögensverwaltungseinheiten und VIG Asset
Management (incl. Real Estate), um sicherzustellen, dass Anlageentscheidungen mit den Erwartungen der Stakeholder, den
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
61
regulatorischen Standards und verantwortungsvollen Geschäftspraktiken im Einklang stehen. Externe Stakeholder wie Vermö-
gensverwalter werden durch standardisierte Due-Diligence- und Berichtsprozesse über die geltenden Anforderungen informiert.
Lebensversicherung
Die VIG Gruppen-Leitlinie Lebensversicherung legt konzernweite Grundsätze für das Lebensversicherungsgeschäft der Vienna
Insurance Group fest und definiert einheitliche Standards für Produktentwicklung, Bestandsmanagement, Vertrieb, Vergütung
und Informationsqualität, um nachhaltige Rentabilität und langfristiges Wachstum sicherzustellen. Sie gilt für alle Lebensver-
sicherungsgesellschaften und wird vom Vorstand der VIG-Holding verantwortet, während die lokale Umsetzung durch die
jeweiligen Vorstände der VIG-Gesellschaften erfolgt. Die Leitlinie regelt Anforderungen an die Produktgestaltung, einschließ-
lich aktuarieller Dokumentation, Profitabilitätstests, rechtlicher und Compliance-Prüfungen sowie das Management bestehen-
der Verträge und die Förderung einer transparenten, verständlichen Kund:innenkommunikation. Bei der Festlegung der Leitlinie
werden die Interessen von Kund:innen, Vertriebspartner:innen, Aufsichtsbehörden und Aktionär:innen berücksichtigt, insbe-
sondere durch Maßnahmen zur Informationsklarheit, nachhaltigen Produktentwicklung und verantwortungsvollen Vertriebs-
praktiken. Sie steht im Einklang mit externen und internen Standards wie der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), den
Vorgaben der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und der VIG Lebensrückversicherungs-
Leitlinie.
Underwriting für Privatkund:innen und standardisierte KMU
Die VIG Gruppen-Richtlinie Underwriting für Privatkund:innen und standardisierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) legt
Grundsätze für das Underwriting und die Produktentwicklung im Nichtlebensversicherungsbereich für Privatkund:innen und
standardisierte KMU fest. Sie beschreibt den gesamten Produktentwicklungsprozess sowie Anforderungen an Rückversiche-
rung, ESG-Integration, Monitoring und kontinuierliche Verbesserung. Die Richtlinie gilt für alle operativen VIG-Versicherungs-
gesellschaften und wird vom Vorstand der VIG Holding verantwortet; die lokale Umsetzung obliegt den jeweiligen Vorständen
der VIG-Gesellschaften. Sie orientiert sich an externen Standards wie der IDD (europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie),
der EU-Richtlinie zum grünen Wandel und Vorgaben der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA).
Informationssicherheit
Die Gruppen-Richtlinien für Informationssicherheit gelten für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-
Gesellschaften und Pensionskassen und für alle Nicht-Versicherungsunternehmen, die Versicherungsunternehmen im Bereich
IT unterstützen (d. h. IT-Dienstleister), sofern sie über eine eigene IT-Organisation verfügen und keine IT-Umgebung nutzen, die
mit verbundenen Versicherungsunternehmen, an denen die VIG direkt oder indirekt die Mehrheit der Anteile hält, gemeinsam
genutzt wird. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass ihre Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen die Be-
stimmungen dieser Vorgabe entsprechend einhalten. Die Richtlinien orientieren sich am ISO/IEC Standard 27001 und an obli-
gatorischen Maßnahmen zur Einrichtung wirksamer Kontrollen für elektronische Informationen und Daten, Informationssys-
teme und Computeranwendungen, Computer-, Telekommunikations- und Netzwerkeinrichtungen und -ausrüstungen sowie zur
Verhinderung des Verlusts von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Alle Mitarbeitenden und gegebenenfalls Auftrag-
nehmer:innen erhalten eine ihrer Funktion entsprechende Schulung zum Thema Informationssicherheit.
Drittparteienrisikomanagement
Die Gruppen-Richtlinie für Drittparteienrisikomanagement legt gruppenweite Grundsätze für die Identifikation, Bewertung und
Minderung der Risiken fest, die sich aus der Inanspruchnahme von IKT-Dienstleistungen durch Drittdienstleister ergeben. Die
Richtlinie definiert den gesamten Drittparteienrisikomanagement-Prozess von der Sorgfaltspflicht bis zum Monitoring und der
Pflicht zur Führung eines Digital Operational Resilience Act (DORA)-Informationsregisters. Sie gilt für alle (Rück-)Ver-
sicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen sowie für Inhouse-IT-Dienstleister. Die
Verantwortung für die Genehmigung und strategische Umsetzung liegt beim Chief Operating Officer (COO) der VIG Holding.
Die lokale Umsetzung obliegt den jeweiligen Vorständen der VIG-Gesellschaften. Die Group Guideline orientiert sich
maßgeblich an externen Standards wie dem DORA sowie dessen delegierten Rechtsakten und berücksichtigt die Interessen
von Aufsichtsbehörden und den operativen Gesellschaften.
62
Jahresfinanzbericht 2025
IT Risikomanagement
Die Gruppen-Richtlinie für IT Risikomanagement gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-
Gesellschaften und Pensionskassen und für alle Nicht-Versicherungsunternehmen, die Versicherungsunternehmen in
irgendeiner Weise im Bereich IT unterstützen (d. h. IT-Dienstleister), sofern sie über eine eigene IT-Organisation verfügen und
keine IT-Umgebung nutzen, die mit verbundenen Versicherungsunternehmen, an denen die VIG direkt oder indirekt die Mehrheit
der Anteile hält, gemeinsam genutzt wird. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass ihre Tochtergesellschaften und
Zweigniederlassungen die Bestimmungen dieser Vorgabe entsprechend einhalten.
Die Richtlinie orientiert sich an international anerkannter bewährter Praxis und/oder Normen wie z.
B. ISO/IEC Standard 27005
oder COBIT 5.0. Alle Mitarbeitenden und ggf. Auftragnehmer:innen erhalten Zugang zu Fachartikeln und können an regelmäßig
stattfindenden Trainings- und Wissensaustausch-Treffen teilnehmen.
Weitere Vorgaben zu ESRS G1 „Unternehmensführung“
Compliance-Management-System
Die gruppenweite Leitlinie Compliance-Management-System enthält Mindestanforderungen und Standards für die Einrichtung
eines Compliance-Management-Systems als integraler Bestandteil eines wirksamen gruppenweiten Governance-Systems und
erfüllt die Anforderungen an eine Compliance-Richtlinie gemäß Artikel 270 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der
Kommission, Artikel 10 der Richtlinie 2010/43/EU der Kommission und Artikel 61 der Delegierten Verordnung (EU) 2031/2013
der Kommission.
Sie beschreibt detailliert, wie das Compliance-Management-System auf Ebene der VIG-Holding und der VIG-Gesellschaften
eingerichtet werden muss, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten die lokalen Compliance-Verantwortlichen wahrnehmen
und wie das Zusammenspiel zwischen der VIG Holding und der lokalen Ebene im Bereich Compliance (incl. AML) organisiert
ist. Weitere Einzelheiten zum Compliance-Management-System der VIG sind in einer zusätzlichen gruppenweiten Richtlinie
Compliance-Management-Implementation geregelt.
Die Leitlinie Compliance-Management-System umfasst auch die Ermächtigung zur Erstellung von Gruppen-Richtlinien zu
Compliance-Themen in bestimmten Bereichen. Sie gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-
Gesellschaften und Pensionskassen, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält.
Interessenkonflikte
Die Vermeidung von Interessenkonflikten ist eines der 15 Prinzipien des COBE und wird durch eine gruppenweite Richtlinie zu
Interessenkonflikten ergänzt. Diese legt Mindeststandards für die Identifikation, die Vermeidung, die Handhabung und die
Offenlegung von Interessenkonflikten fest. Außerdem schafft sie ein einheitliches Verständnis von Interessenkonflikten und
definiert Situationen, in denen Interessenkonflikte auftreten können (siehe auch Kapitel ESRS G1-3 „Verhinderung und
Aufdeckung von Korruption und Bestechung“). Die Richtlinie gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Manage-
ment-Gesellschaften und Pensionskassen, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält.
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die gruppenweite Richtlinie zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung legt gruppenweite Mindeststan-
dards für die Vermeidung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf Basis der 4. und 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie
fest. Dazu zählen Vorgaben in Bezug auf interne Kontrollen, Strategien und Verfahren, wie zum Beispiel die Bestellung von
lokalen Geldwäschebeauftragten, die Erstellung einer unternehmensweiten Risikoanalyse und einer lokaler Richtlinie sowie
die Abhaltung von Schulungen, Vorschriften für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kund:innen und für die
Erstattung von Verdachtsmeldungen (siehe auch Kapitel ESRS G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Beste-
chung“). Die Richtlinie gilt für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensions-
kassen, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält und diese EU- oder nationalen Vorschriften
zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
63
Internationale Sanktionen
Zur Einhaltung der für die VIG jedenfalls relevanten Sanktionsregime, das sind jene der Vereinten Nationen, der Europäischen
Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreiches, sowie allfälliger anderer lokaler Sanktions-
regime wurde eine gruppenweite Richtlinie in Kraft gesetzt, die für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Manage-
ment-Gesellschaften und Pensionskassen gilt, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50
% der Anteile hält.
Diese gibt den VIG-Gesellschaften vor, die Kund:innen, Investitionsempfänger:innen, Mitarbeitende, Lieferant:innen und andere
Geschäftspartner:innen vor Eingehen in eine Geschäftsbeziehung sowie alle Zahlungsempfänger:innen vor Durchführung von
Zahlungen einem Screening zu unterziehen. Weiters legt die Richtlinie besondere Sorgfaltspflichten für bestimmte Länder und
Güter fest. Darüber hinaus ist die Verwendung von Sanktionsklauseln in der Richtlinie vorgeschrieben. Auf Ebene der VIG
Holding besteht eine eigene Richtlinie, welche die Mindeststandards aus der Gruppen-Richtlinie näher ausdefiniert und ergänzt
(siehe auch Kapitel ESRS G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“).
Mindestschutz-Prüfung im Underwriting
Die Richtlinie legt gruppenweit einheitliche Prozesse zur Anwendung von Mindestschutzstandards im Underwriting-Prozess
fest und stellt damit die Einhaltung von Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 zur Berichterstattung über
taxonomiekonforme Prämien sicher. Diese VIG-Gruppenrichtlinie gilt für alle operativen (Rück-)Versicherungsgesellschaften,
die Prämien gemäß Taxonomiefähigkeit zeichnen. Sie legt geeignete Prüfverfahren in verschiedenen Phasen der Kund:innen-
beziehung fest, verwendet marktübliche Screening-Tools und definiert Prozesse im Umgang mit relevanten Prüfergebnissen.
MINDESTANGABEPFLICHT – MASSNAHMEN MDR-A – MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE
NACHHALTIGKEITSASPEKTE
Allem voran gelten die festgelegten Schwerpunkte aus dem Strategie- und Nachhaltigkeitsprogramm der Vienna Insurance
Group, welche im Konzernbericht beschrieben werden. Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte
werden in den thematischen Standards beschrieben, siehe z.
B. ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
den Klimakonzepten“.
Kennzahlen und Ziele
MINDESTANGABEPFLICHT – KENNZAHLEN MDR-M – KENNZAHLEN IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE
VIG wendet sowohl die vom ESRS definierten als auch unternehmensspezifische Kennzahlen an, um die Leistung und Wirk-
samkeit von Maßnahmen im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu verfolgen; wesentliche Kenn-
zahlen – darunter u. a. Treibhausgasemissionen (Scope 1-3) inkl. Energieverbrauch, Personalkennzahlen wie Fluktuation,
Diversität und Schulungsstunden – sind in den themenspezifischen Kapiteln (ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS S1 „Arbeitskräfte
des Unternehmens“ und ESRS G1 „Unternehmensführung“) näher beschrieben.
Wesentliche Annahmen und Schätzungen werden im Kapitel „Schätzungen zur Wertschöpfungskette“ in ESRS 2 BP-2
„Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ beschrieben. Die Messung der Kennzahlen wird nicht von einer
externen Stelle validiert.
MINDESTANGABEPFLICHT – ZIELE MDR-T – NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON STRATEGIEN UND MASSNAHMEN DURCH
ZIELVORGABEN
Die VIG hat derzeit ausschließlich in ESRS E1 „Klimawandel“ Ziele gemäß ESRS für ausgewählte Unternehmen in der VIG
festgelegt und unterstützt dadurch den Europäischen Green Deal, der darauf ausgerichtet ist, Klimaauswirkungen zu
minimieren und den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft zu unterstützen. In diesem Kontext hat die VIG für die
Wirkungsfelder Bürobetrieb, Underwriting und Veranlagung in definierten Handlungsfeldern bzw. Portfolios eine Zielsetzung
für 2030 formuliert. Diese sehen vor, die Treibhausgasemissionen aus ausgewählten Bereichen um etwas unter 30
% bis 2030
zu reduzieren. Basisjahr für die Zielerreichung ist das Jahr 2023. Details werden in ESRS E1 „Klimawandel“ beschrieben.
64
Jahresfinanzbericht 2025
UMWELTINFORMATIONEN
TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung in der Veranlagung
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifikationssystem, das Kriterien dafür festlegt, ob eine Wirtschaftstätigkeit als
ökologisch nachhaltig gilt. Die Kriterien sind an sechs EU-Umweltziele geknüpft: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel,
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die
Taxonomie-Verordnung unterscheidet zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Taxo-
nomiefähige Wirtschaftstätigkeiten sind dadurch charakterisiert, dass sie durch technische Bewertungskriterien beschrieben
werden und grundsätzlich dazu geeignet sind, einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele zu
leisten. Erfüllt die Wirtschaftstätigkeit darüber hinaus die festgelegten technischen Bewertungskriterien und beeinträchtigt
keines der anderen Ziele erheblich, gilt die Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform. Zudem sind die Kriterien für den
Mindestschutz zu erfüllen. Für Versicherungsunternehmen wurden spezielle Kennzahlen festgelegt, die sich auf den taxo-
nomiekonformen Anteil an Investitionen und Nichtlebensversicherungsprämien beziehen.
Diese Kennzahlen werden unter Verwendung der neuen vereinfachten Meldebögen offengelegt, die mit der Delegierten
Verordnung (EU) 2026/73 der Kommission vom 4. Juli 2025 eingeführt wurden.
VERPFLICHTENDE BERICHTERSTATTUNG FÜR DIE KAPITALVERANLAGUNG
Für die Vermögenswerte der VIG ergibt sich aus der Taxonomie-Verordnung die Verpflichtung, die Risikopositionen, die im
Rahmen der Investitionstätigkeit eingegangen werden, im Hinblick auf ihre Taxonomiefähigkeit und auf ihre Taxonomiekon-
formität zu analysieren und offenzulegen. Auf dieser Basis werden die Kennzahlen gemäß Anhang X der Taxonomie-Verord-
nung ermittelt. Diese Kennzahlen sind im Verhältnis zu den Gesamtaktiva als Berechnungsgröße anzugeben. Die VIG definiert
die Gesamtaktiva als Summe der gehaltenen Immobilien und Finanzinstrumente. Bei den erfassten Vermögenswerten bzw.
dem Prozentsatz der Abdeckung wurden die Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen
Emittenten abgezogen. Die Offenlegungen erfolgen auf der Grundlage der Gruppensolvenzbilanz, und die Kennzahlen basieren
auf den Zeitwerten zum Stichtag 31. Dezember 2025. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Taxonomie-Kennzahlen
kommen nur solche Vermögenswerte in Betracht, die Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten darstellen. Im Wesentlichen
umfassen diese Investitionen alle direkten Kapitalanlagen, eingeschlossen Kapitalanlagen in Organismen für gemeinsame
Anlagen, Beteiligungen, Darlehen, Hypotheken, Immobilien sowie Sachanlagen. Geht aus der EU-Taxonomie-Regulierung nicht
hervor, welche Gewichtung bei der Berechnung einer Kennzahl zur Anwendung kommen soll, wird die umsatzbasierte Kennzahl
veröffentlicht. Das betrifft auch die Angaben zu Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung, wo
sowohl bei den Angaben zum Zähler als auch zum Nenner die Taxonomiekonformität angegeben wurde. Insofern für die
Bestimmung der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität einer Risikoposition unmittelbare Informationen zur Verfügung stehen,
werden diese unter den verpflichtenden Taxonomie-Kennzahlen ausgewiesen. Bei Investitionen in Unternehmen wurde die
Bestimmung der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität mithilfe von Daten eines externen Datenanbieters durchgeführt. Die
gehaltenen Immobilien sowie weitere Direktinvestitionen in nichtfinanzielle Vermögenswerte wurden unter Anwendung einer
gesonderten Bewertungsmethodik zur Bestimmung der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität beurteilt. Es werden auch im
Bau befindliche Immobilien in jenem Ausmaß berücksichtigt, wie sie in der IFRS-Konzernbilanz entweder unter der Bilanz-
position als Finanzinvestition gehaltene Immobilien oder selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen Niederschlag finden.
Ihre Konformität wurde auf Basis der Baupläne ermittelt. Liegen zu Immobilien oder Sachanlagen keine Daten für die
Beurteilung der Taxonomiekonformität vor, werden diese als nicht taxonomiekonform eingestuft. Vom Anwendungsbereich
der Taxonomiefähigkeit ausgeschlossen sind Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen
Emittenten. Nach Auffassung der VIG betrifft dies ausschließlich Zentralregierungen, jedoch keine Bundesländer, Regionen,
Kommunen, Städte und Gemeinden. Ebenfalls von einer Beurteilung der Taxonomiefähigkeit ausgeschlossen sind derivative
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
65
Finanzinstrumente. Auch für Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Infor-
mationen nach der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) verpflichtet sind, gilt, dass diese nicht in den Anwendungsbereich der
Taxonomie-Kennzahlen fallen. Diese Unternehmen wurden mithilfe eines externen Datenanbieters identifiziert. Nicht kon-
solidierte Fonds, für die keine Daten der Fondsinhalte vorliegen, werden aus Vorsicht unter den „nicht-CSRD-pflich-
tigen“ Risikopositionen angesetzt. Als nicht taxonomiefähig werden somit ausschließlich Risikopositionen gegenüber CSRD-
pflichtigen Unternehmen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 berücksichtigt die EU-Taxonomiekonformität
für die ersten beiden Ziele sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Emittenten. Für alle anderen Ziele ist nur die Taxonomie-
konformität für nichtfinanzielle Emittenten öffentlich verfügbar und wird in den gemeldeten KPIs berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Investment-Kennzahlen gemäß der Taxonomie-Verordnung dar. Der Anteil der Kapital-
anlagen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, betrug im Berichtsjahr
umsatzbasiert 8,0
% (2024: 3,6 %) und CapEX-basiert 10,1 % (2024: 4,7 %).
DER ANTEIL DER KAPITALANLAGEN DES VERSICHERUNGS- ODER RÜCKVERSICHERUNGSUNTERNEHMENS, DIE AUF DIE FINANZIERUNG
VON TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN AUSGERICHTET ODER HIERMIT VERBUNDEN SIND, IM VERHÄLTNIS ZU DEN
GESAMTEN KAPITALANLAGEN
Übergeordnete Angaben zu den KPI
Nr.
Risikopositionen
2025
%
in EUR Mio.
1
Gesamt-AUM
100
48.241
2
Für den KPI erfasste Vermögenswerte
39,76
19.179
Nr.
% der erfassten Vermögenswerte
2025
% umsatzbasiert
% CapEx-basiert
3
Taxonomiefähig
59,89
54,31
4
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
0,11
0,24
5
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
0,47
0,36
6
Taxonomiekonform
8,04
10,05
7
Unternehmen, die unter die Artikel 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen
5,66
7,67
8
davon Nicht-Finanzunternehmen
4,78
6,69
9
davon Finanzunternehmen
0,89
0,99
10
Sonstige gedeckte Gegenparteien und Immobilienvermögen
2,38
2,38
11
Anlagen mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird
6,60
7,92
12
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen
-
-
13
Übergangstätigkeiten
0,15
0,37
14
Ermöglichende Tätigkeiten
2,37
2,72
15
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
0,11
0,09
16
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
0,01
0,02
66
Jahresfinanzbericht 2025
Nr.
Taxonomiekonform je Ziel
2025
% umsatzbasiert
% CapEx-basiert
17
Klimaschutz (CCM)
7,78
9,89
18
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
0,09
0,05
19
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
0,02
0,02
20
Kreislaufwirtschaft (CE)
0,09
0,06
21
Verschmutzung (PPC)
0,01
0,01
22
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
0,00
0,00
23
Nicht bewertete Risikopositionen
-
-
24
Risikopositionen aus der Finanzierung nicht bewerteter nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien
-
-
25
Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die gemäß Artikel 7 Absatz 9 dieser Verordnung Meldung
erstatten
-
-
26
Nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden
-
-
Nr.
Aufschlüsselung der erfassten Vermögenswerte
2025
%
in EUR Mio.
27
Unternehmen, die unter die Artikel 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen
71,79
13.769
28
davon Nicht-Finanzunternehmen
27,98
5.366
29
davon Finanzunternehmen
43,81
8.403
30
Sonstige gedeckte Gegenparteien und Immobilienvermögen
28,21
5.410
31
Anlagen mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird
56,96
10.925
32
Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen
-
-
Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung in der Nichtlebensversicherung
Versicherungsunternehmen müssen auch darüber berichten, inwieweit sie – im Sinne der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirt-
schaftstätigkeiten – nachhaltig sind. Dies betrifft nicht nur den Anteil der taxonomiekonformen Investitionen, sondern auch
den Anteil der taxonomiekonformen Nichtlebensversicherungsprämien. Die VIG-Versicherungsgesellschaften stellen die Ein-
haltung der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 unter anderem durch gruppenweite Vorgaben sowie durch einen
entsprechenden Produktentwicklungsprozess sicher. Im Rahmen des Vertriebsprozesses, der neben angestelltem Außen-
dienst auch über Makler:innen und andere Partner:innen erfolgen kann, stellt die Vienna Insurance Group den Versicherungs-
nehmer:innen relevante Informationen zu den Deckungsoptionen zur Verfügung. Die aus diesem Prozess gewonnenen
Erkenntnisse sowie die Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung fließen in den Produktentwicklungsprozess ein.
Gemäß Anhang II der Delegierten Verordnung 2021/2139, geändert durch das Paket für ein nachhaltiges Finanzwesen der
Europäischen Kommission vom 27. Juni 2023, sind im Rahmen der Nichtlebensversicherung nur acht der zwölf Versiche-
rungszweige – gemäß Solvency II, wie in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definiert – generell taxonomie-
fähig. Bei diesen handelt es sich um die Krankheitskosten-, Berufsunfähigkeits-, Arbeitsunfall-, Kraftfahrzeughaftpflicht-
versicherung, Sonstige Kraftfahrtversicherung, See-, Luftfahrt- und Transportversicherung, Feuer- und andere Sachver-
sicherungen sowie Assistance-Leistungen. Hierbei sind nur jene Versicherungszweige als taxonomiefähig einzustufen, welche
auch die Deckung von klimabedingten Risiken im Sinne von Anlage A des zuvor angeführten Anhangs II enthalten. Die lokalen
Versicherungsgesellschaften im Scope der Taxonomie-Verordnung decken Klimagefahren derzeit in Form von Natur-
katastrophendeckungen ab. In Solvency II relevante Naturkatastrophengefahren gliedern sich in Überschwemmungen,
Erdbeben sowie Sturm und Hagel. Da laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Anstieg des Erdbebenrisikos
infolge des Klimawandels erkennbar ist, werden Erdbeben im Rahmen dieser Evaluierung grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
67
Deckungen für die verbleibenden Naturgefahren treten im Wesentlichen in den drei Versicherungszweigen Sonstige Kraft-
fahrtversicherung, See-, Luftfahrt- und Transportversicherung sowie Feuer- und andere Sachversicherungen auf. Daher bilden
diese drei Versicherungszweige die Basis für den taxonomiekonformen Anteil an den Nichtlebensversicherungsprämien, der
verpflichtend offenzulegen ist.
Gemäß Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 müssen taxonomiefähige Versicherungszweige die folgenden Voraus-
setzungen erfüllen, um als taxonomiekonformer Anteil an den Nichtlebensversicherungsprämien klassifiziert werden zu können:
• Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele der Verordnung („Substantial
Contribution“).
• Sie führen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele der Verordnung (DNSH oder „Do
No Significant Harm“-Kriterien).
• Es wird der in Artikel 18 der Verordnung festgelegte Mindestschutz eingehalten (sogenannte „Minimum Safeguards“).
• Die technischen Bewertungskriterien müssen erfüllt sein.
Mithilfe der technischen Bewertungskriterien wird geprüft, ob eine Versicherungsdienstleistung einen wesentlichen Beitrag zu
dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ leistet. Diese umfassen: „Führungsrolle bei der Bepreisung und Modellie-
rung von Klimarisiken“, „Anforderungen an das Produktdesign“, „innovative Lösungen für den Versicherungsschutz“, „Daten-
austausch und hohe Dienstleistungsstandards nach Naturkatastrophen“. Alle lokalen Versicherungsgesellschaften, die im
Rahmen eines zulässigen Geschäftszweigs klimarisikobezogene Deckung bieten, bewerten die Erfüllung der Kriterien anhand
eines Fragebogens. Die ausgefüllten Fragebögen der Versicherungsgesellschaften werden von der VIG Holding validiert und
in die Berechnung zur Bestimmung des taxonomiekonformen Anteils an den Nichtlebensversicherungsprämien miteinbe-
zogen. Die Einhaltung der DNSH-Kriterien wird in der VIG auf der Grundlage gruppenweit verwendeter NACE-Codes, einem
anerkannten Klassifizierungssystem der Wirtschaftstätigkeiten, bewertet. Darüber hinaus muss der Mindestschutz gemäß
Artikel 18 erfüllt sein. Die Erfüllung dessen wird in der VIG auf mehreren Ebenen und in wesentlichen Bereichen der Wertschöp-
fungskette durch gruppenweite Richtlinien, einem risikobasierten Ansatz beim Vertragspartnerscreening und einem
Abhilfeverfahren sichergestellt, sofern ein wesentliches Risiko identifiziert wird.
Zur Berechnung des taxonomiekonformen Anteils der Nichtlebensversicherungsprämien werden für Zähler und Nenner die
verrechneten Prämien verwendet, da diese im Konzernbericht veröffentlicht werden. Für die Berechnung des Zählers hat die
EU-Kommission in einer am 8. November 2024 veröffentlichten Bekanntmachung der Kommission (C/2024/6691) im Rahmen
von Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie die Angaben im Anhang II der Verordnung dahingehend ausgelegt, dass nur der
Teil der Prämie eines taxonomiekonformen Versicherungsvertrags angesetzt werden darf, welcher sich auf die Deckung von
klimabedingten Gefahren bezieht. Auf der Grundlage der Marktpraxis und der Berichterstattung der erstmaligen Veröffentli-
chung wurde die Prämienaufteilung aus der Historie des Anspruchs ohne schwerwiegende Schadenereignisse, Preisinfor-
mationen der Rückversicherung und Expertenschätzungen in Abhängigkeit von unternehmensspezifischen Umständen und
der Datenverfügbarkeit abgeleitet. Die KPI-Berechnung basiert auf Daten, die von den lokalen Versicherungsgesellschaften in
einem standardisierten Formular mit integrierten, automatisierten Validierungen eingereicht und anschließend über ein
zentrales Berichtssystem hochgeladen werden. Auf Basis dieser Datengrundlage werden die konsolidierten Kennzahlen für
das Nichtlebensversicherungsgeschäft berechnet. Die Ergebnisse werden in der Berichtsplattform mit den für den Konzern-
abschluss verwendeten Daten abgeglichen. Bei diesen Daten handelt es sich um VIG-interne Daten, Rückversicherungsdaten
sowie Daten von externen Dienstleistungsunternehmen, welche konsistent mit den verwendeten Daten für den Konzern-
abschluss sind. Die Datenquellen stehen im Einklang mit anderen VIG-Rechnungslegungssystemen. Die verpflichtend offen-
zulegenden Kennzahlen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
68
Jahresfinanzbericht 2025
Meldebogen für die KPI von Versicherung- und Rückversicherungsgesellschaften
Wirtschaftstätigkeiten: Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft*
2025
2024
Absolute
Prämien
Anteil der
Prämien
Absolute
Prämien
Anteil der
Prämien
in EUR Mio.
%
in EUR Mio.
%
Taxonomiekonforme Tätigkeiten
635
5,69
614
5,85
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
-
-
-
-
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
-
-
-
-
Taxonomiefähige Tätigkeiten
3.622
32,46
3.289
31,36
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
-
-
-
-
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
-
-
-
-
Nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten
-
-
-
-
Insgesamt
11.156
100
10.499
100
*Die VIG legt – wie im vorangegangenen Berichtszeitraum – keine Kennzahlen zu Kernenergie und fossile Brennstoffe gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 für das Nichtlebensversiche-
rungsgeschäft offen, da derzeit keine ausreichenden Daten zu den Gegenparteien vorliegen, und die erhaltenen Informationen Investoren und anderen Interessengruppen unvollständige und irreführende
Daten liefern würden. Ungeachtet dessen hat die VIG die Deklaration „Verantwortungsvolles Versichern“ mit Ausschlusskriterien für bestimmte Sektoren festgelegt, welche in ESRS E1-2 „Konzepte im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ näher beschrieben wird.
Der Anteil der taxonomiefähigen Prämie vom Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft beträgt im Berichts-
jahr 32,5
% (2024: 31,4 %), der Anteil der taxonomiekonformen Prämie 5,7 % (2024: 5,8 %). Insgesamt entsprechen die Ergeb-
nisse damit weitgehend dem Vorjahr, wobei die qualitative Bewertung sowie die Berechnungsmethodik unverändert beibe-
halten wurden.
GEWICHTETER DURCHSCHNITTSWERT GEMÄSS EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG
Zur Einhaltung der Offenlegung gemäß Anhang XI DDA (EU) 2021/2178 werden nachstehende Werte gemäß EU-Taxonomie-
Verordnung in Bezug auf den umsatzbasierten Investitions-KPI und CapEx-basierten Investitions-KPI der (Rück-)Versiche-
rungsgesellschaft und den KPI der (Rück-)Versicherungsgesellschaft für Nichtlebensversicherungstätigkeiten mit Gewich-
tungen entsprechend dem Anteil der Einnahmen der (Rück-)Versicherungsgesellschaft aus seiner Investitionstätigkeit und
dem Anteil der Einnahmen der (Rück-)Versicherungsgesellschaft aus seinen Nichtlebensversicherungstätigkeiten an den
Gesamteinnahmen der (Rück-)Versicherungsgesellschaft ausgewiesen.
Gewichteter Underwriting- und Kapitalanlagen-KPI
2025
2024
in %
Der gewichtete Durchschnittswert des umsatzbasierten Investitions-KPI des Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmens und des KPI des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens für
Nichtlebensversicherungstätigkeiten mit Gewichtungen entsprechend dem Anteil der Einnahmen des Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmens aus seiner Investitionstätigkeit und dem Anteil der Einnahmen des Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmens aus seinen Nichtlebensversicherungstätigkeiten an den Gesamteinnahmen des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens
5,77
5,77
Der gewichtete Durchschnittswert des CapEx-basierten Investitions-KPI des Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmens und des KPI des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens für
Nichtlebensversicherungstätigkeiten mit Gewichtungen entsprechend dem Anteil der Einnahmen des Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmens aus seiner Investitionstätigkeit und dem Anteil der Einnahmen des Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmens aus seinen Nichtlebensversicherungstätigkeiten an den Gesamteinnahmen des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens
5,84
5,81
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
69
ESRS E1 KLIMAWANDEL
Nachstehende Übersicht zeigt die für diesen Themenstandard identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
sowie die dazugehörigen Gruppen- bzw. Holdingleitlinien oder -richtlinien mit Verweis auf den entsprechenden Abschnitt im
Bericht. Konzepte für alle nachstehenden Auswirkungen, Risiken und Chancen in ESRS E1 „Klimawandel“ sind:
• Strategie- und Nachhaltigkeitsprogramm der VIG (inkl. Übergangsplan für den Klimaschutz)
• VIG Code of Business Ethics
Informationen dazu sind im Kapitel ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ zu
finden. Darüber hinaus sind je wesentlicher Auswirkung, Risiko oder Chance noch weitere Unternehmensvorgaben relevant,
die in nachstehender Tabelle angeführt werden.
E1-Unterthema
Kategorie
Wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen
Maßnahmen
Strategien und Konzepte
(siehe MDR-P)
Klimaschutz &
Energie
Tatsächliche
negative
Auswirkung
Beitrag zur globalen Erwärmung durch Treibhaus-
gasemissionen und den Verbrauch nicht
erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit den
(Rück-)Versicherungsprodukten der VIG, Inves-
titionen in emissionsintensive Sektoren sowie
dem eigenen Bürobetrieb
Ausrichtung des Firmen- und Großkunden-
geschäfts durch den Ausbau von Versiche-
rungsleistungen für nachhaltige
Geschäftstätigkeiten;
Desinvestition aus emissionsintensiven
Unternehmen;
Investitionen im Einklang mit Zielintensitäten;
Engagement über ISS ESG;
Nutzung erneuerbarer Energie für den
Bürobetrieb
Verantwortungsvolles
Versichern im Groß-
kund:innengeschäft;
Verantwortungsvolles
Investieren
Anpassung an den
Klimawandel
Risiko
Gestiegene Häufigkeit und Schwere von
Schadensfällen aufgrund extremer
Wetterereignisse und Naturkatastrophen sowie
mangelndes Bewusstsein, unzureichende
Risikoeinschätzung und/oder fehlende
Maßnahmen der Kund:innen zur Verringerung der
Auswirkungen versicherter Ereignisse
Beratung und Maßnahmenempfehlungen für
Firmen- und Großkund:innen zur Reduktion
der Risiken, vor allem im Bereich der
Naturgefahren
Verantwortungsvolles
Versichern im Groß-
kund:innengeschäft
Anpassung an den
Klimawandel &
Klimaschutz
Risiko
Wertverluste bei Kapitalanlagen („stranded
assets“/Transitionsrisiko) sowie das Risiko
negativer Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit
der Schuldner:innen infolge der Zunahme von
Extremwetterereignissen/Naturkatastrophen
(physisches Risiko)
Investment-Ausschlusskriterien für
bestimmte Sektoren, Überprüfung des
Climate Value-at-Risk (Climate VaR) mittels
MSCI
Verantwortungsvolles
Investieren
Klimaschutz
Risiko
Investitionen in und/oder das Versichern von
Unternehmen, die ihre Auswirkungen auf den
Klimawandel nicht angemessen berücksichtigen,
können negative Medienberichterstattung und
Reputationsschäden verursachen, die finanzielle
Verluste zur Folge haben können
Empfehlung und Abstimmung von
Risikominderungsmaßnahmen mit
Großkund:innen der Versicherungsgesell-
schaften;
Regelmäßige Überprüfung der ESG-
Ausschlusskriterien auf Unternehmensebene
Verantwortungsvolles
Versichern im Groß-
kund:innengeschäft;
Verantwortungsvolles
Investieren
Klimaschutz
Chance
Anlagemöglichkeiten in grüne/nachhaltige
Anleihen
Angestrebte Erhöhung des
Investmentvolumens in nachhaltige
Veranlagungen
Sustainability Bond
Framework
Anpassung an den
Klimawandel,
Klimaschutz &
Energie
Chance
Potenzielle Erweiterung des Produktangebots und
der Marktreichweite aufgrund eines steigenden
Interesses an Versicherungsprodukten, die
extreme Klimaereignisse abdecken
Durchführung zielgerichteter
Veranstaltungen, Workshops und Trainings
sowie Know-how-Aufbau in Bezug auf neue
Technologien zur Erweiterung des
Produktportfolios
Siehe oben genannte
Konzepte
70
Jahresfinanzbericht 2025
Governance
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 GOV-3 – EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN LEISTUNG IN
ANREIZSYSTEME
Bezüglich der Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Leistung in Anreizsysteme wird auf die dargelegten Informationen im
Kapitel ESRS 2 GOV-3 „Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme“ verwiesen. Klimabezogene
Erwägungen sind insofern im Anreizsystem integriert, als ein Teil der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder der VIG
Holding der verzögerten Auszahlung unterliegt, welche an die nachhaltige Entwicklung der VIG gebunden ist. Bei der Beurteilung
der nachhaltigen Entwicklung werden nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern auch die Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft
und Mitarbeitende berücksichtigt, wobei hier eine ganzheitliche Betrachtung erfolgt. Für das Berichtsjahr 2025 wurde darüber
hinaus der gruppenweite Übergangsplan für den Klimaschutz (Transitionsplan) in den nichtfinanziellen Zielen der VIG Holding-
Vorstandsmitglieder verankert. Damit ist die konsequente Umsetzung und Weiterverfolgung der im Übergangsplan für den Klima-
schutz definierten Maßnahmen in das variable Vergütungssystem integriert.
Strategie
ANGABEPFLICHT E1-1 – ÜBERGANGSPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZ
Die VIG hat im Berichtsjahr 2024 ihren ersten Übergangsplan für den Klimaschutz veröffentlicht, welcher dazu dient, die
strategischen Maßnahmen und Ziele zur Unterstützung der Transformation hin zu einer nachhaltigeren Geschäftstätigkeit zu
definieren und umzusetzen. Er fokussiert derzeit auf folgende Bereiche:
• Großkund:innen-Portfolio im Underwriting
• Portfolio der Unternehmensanleihen und Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere der Veranlagung
• Immobilienportfolio der Veranlagung
• Eigener Bürobetrieb
Bei den finanzierten und versicherten Scope 3-Emissionen liegt der Fokus daher auf ausgewählten Portfolios, welche im Kapitel
ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ im Detail dargestellt werden.
Der Übergangsplan für den Klimaschutz umfasst die Versicherungsgesellschaften der VIG sowie für die Veranlagung auch die
Eigenveranlagung der Pensionsfonds. Für den eigenen Bürobetrieb werden zusätzlich sämtliche Unternehmen, die für das
Versicherungsgeschäft essenziell sind (z. B. Schadenmanagement), berücksichtigt. Weitere Details zum Umfang des
Übergangsplans für den Klimaschutz sind in Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel“ zu finden.
Mit dem Übergangsplan für den Klimaschutz verfolgt die Vienna Insurance Group das Ziel, die absoluten Treibhausgasemissio-
nen aus ihrem Scope 1, 2 und 3 im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu reduzieren (für Details zum Immobilienportfolio
siehe Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“). Zu diesem
Zweck hat sich die VIG für einen wissenschaftlich fundierten Netto-Null-Pfad als Referenz für die Zielsetzung entschieden und
das vom „Network for Greening the Financial System (NGFS)“ entwickelte Szenario „Net Zero 2050“ ausgewählt, welches mit dem
Ziel übereinstimmt, die globale Erwärmung durch strenge Klimarichtlinien und technologische Innovationen auf 1,5 °C zu
begrenzen. Es berücksichtigt Maßnahmen wie die Dekarbonisierung des Energiesektors, die Steigerung der Energieeffizienz
sowie die Entwicklung neuer Technologien zur Bekämpfung schwer zu reduzierender Emissionen. Zudem basiert es auf den
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und stellt einen Reduktionspfad für die absoluten Treibhausgasemissionen dar, ohne
dabei zwischen Regionen oder Branchen zu unterscheiden. Daher wendet die VIG die aus dem Szenario abgeleiteten Reduktions-
ziele einheitlich auf die oben angeführten ausgewählten und auf Gruppenebene konsolidierten Portfolios (exkl. Immobilien-
portfolios) an, um sicherzustellen, dass die Vorgaben im Einklang mit wissenschaftlich basierten Zielen umgesetzt werden.
Die Reduktionsziele der ausgewählten Portfolios gelten auf Gruppenebene und werden auf die einzelnen Gruppengesellschaf-
ten umgelegt. Die Treibhausgasemissionen aus dem Basisjahr 2023 dienen als Ausgangspunkt für die Fortschrittsmessung.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
71
Basierend auf dem gewählten Szenario erfordert der Weg zur Erreichung von Netto-Null bis 2050 für ausgewählte Portfolios
eine absolute Reduktion der Treibhausgasemissionen der VIG bis 2030 von rund 30
% (ausgehend vom Basisjahr 2023). Die
konkreten Referenzzielwerte, die sich aus dieser Reduktion je Wirkungsfeld ergeben, werden im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ dargestellt.
Im Berichtsjahr wurde das Immobilienportfolio der VIG in den Übergangsplan für den Klimaschutz aufgenommen. Aufgrund
teilweise mangelnder Datenqualität und fehlender Steuerungsmöglichkeiten sind derzeit rund 65
% des Investitionsvolumens
aus dem Immobilienportfolio im Übergangsplan für den Klimaschutz abgedeckt. Für diese Immobilieninvestitionen hat die VIG
die CRREM-Pfade für den Zielsetzungsprozess gewählt, da diese spezifischer sind als die NGFS-Szenarien. Die Pfade legen
jährliche Dekarbonisierungsziele für verschiedene Arten der Immobiliennutzung pro Land fest und umfassen sowohl CO
2
-
(Treibhausgas-) als auch Energieverbrauchsintensitätspfade (EUI), sodass Ziele von einzelnen Vermögenswerten bis hin zum
gesamten Portfolio abgeleitet werden können. Die CRREM-Pfade berücksichtigen dabei nationale Prognosen sowohl zum
Energiemix als auch zu Emissionsfaktoren. Die Dekarbonisierungspfade spiegeln somit die Emissions- und Energieinten-
sitätswerte wider, welche Gebäude erfüllen müssen, um mit einem Erwärmungsszenario von 1,5 °C in Einklang zu stehen.
Aktualisierungen erfolgen in der Regel alle drei Jahre, um neuen wissenschaftlichen Daten, regulatorischen Änderungen und
aktualisierten Prognosen für Energieverbrauch, Emissionen und technologischen Fortschritten Rechnung zu tragen.
Die Messung und Zielsetzung der Emissionen im Immobilienportfolio erfolgt gemäß CRREM-Pfad anhand von Intensitäten
(kg CO
2
e/m
2
). Im Zuge einer Machbarkeitsanalyse hat sich die VIG das Ziel gesetzt, die Emissionsintensität bis 2030 um 30 %
zu reduzieren (Basisjahr 2023). Der CRREM-Pfad wurde somit als Referenzpfad für das Immobilienportfolio der VIG genutzt,
wobei mit der Zielsetzung die von CRREM vorgegebene Reduktion für das 1,5-Grad-Ziel nicht erreicht wird.
Je Wirkungsfeld wurden wesentliche Dekarbonisierungshebel identifiziert, welche als Orientierungshilfe dienen. Sie bilden den
Rahmen für konkrete Maßnahmen, sowohl auf Ebene der einzelnen sich im Übergangsplan befindlichen VIG-Gesellschaften
als auch auf Objektebene (z. B. Veranlagungstitel und/oder Emittent), und sind im Kapitel ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel
im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ im Detail dargestellt.
Hinsichtlich der Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel, welche die Umsetzung des Übergangsplans für den Klima-
schutz unterstützen, befindet sich die Erhebung und Analyse der relevanten Daten noch in Bearbeitung. Eine Offenlegung
dieser Informationen ist für zukünftige Berichtsperioden vorgesehen.
Es wurden keine wesentlichen gebundenen Treibhausgasemissionen identifiziert, welche die Erreichung der im Übergangsplan
für den Klimaschutz festgelegten Klimaziele beeinträchtigen oder verlangsamen könnten, da sich im Kontext des Geschäfts-
modells die wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen der VIG vorwiegend aus den finanzierten und versicherten Scope 3-
Emissionen der Kategorie 15 gemäß Greenhouse-Gas-Protokoll (GHG-Protokoll) sowie in geringerem Umfang aus dem eige-
nen Bürobetrieb ergeben und für diese im Übergangsplan für den Klimaschutz bereits konkrete Maßnahmen zur Dekarboni-
sierung adressiert werden.
Der Übergangsplan für den Klimaschutz basiert auf dem Nachhaltigkeitsprogramm der Vienna Insurance Group und hat
zentrale Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit. Er ist in die gesamte Governance-Struktur der VIG eingebettet. Somit
werden Ziele, Aktivitäten, Fortschritte und Aktualisierungen wie alle anderen geschäftsbezogenen Maßnahmen erarbeitet und
in Folge regelmäßig im jeweiligen lokalen Vorstand und Aufsichtsrat behandelt. Die Interaktion zwischen lokalen Gesell-
schaften und den Fachbereichen der VIG Holding im Hinblick auf die Implementierung des Übergangsplans für den Klima-
schutz auf lokaler Ebene erfolgt auf Konsultations- und Dialogbasis. Alle Aktivitäten, die sich auf die Integration von
Gruppenzielen auf Ebene der Gesellschaften sowie auf die Messung und Steuerung der Ergebnisse und des Fortschritts
einschließlich daraus resultierender Anpassungen beziehen, liegen primär in der Verantwortung des lokalen Vorstands der
Gesellschaften und in der Folge auch in jener des Vorstands der VIG Holding bzw. untergeordnet in den jeweils zuständigen
Fachbereichen.
72
Jahresfinanzbericht 2025
Die Gesamtverantwortung für Nachhaltigkeitsfragen inklusive dem Übergangsplan für den Klimaschutz bzw. dessen Umset-
zung liegt beim Vorstand der VIG Holding. Der Übergangsplan wurde vom Vorstand im Jänner 2025 beschlossen. Die gruppen-
weite Überwachung der Umsetzung und Zielerreichung erfolgt seitens der VIG Holding durch das Group Sustainability Office
(GSO) in enger Abstimmung und Kooperation mit den Fachbereichen. Fortschrittsberichte auf lokaler Ebene sind in die
Governance-Struktur eingebettet und werden zweimal pro Jahr an den lokalen Aufsichtsrat berichtet. Der Fortschritt bei der
Umsetzung sowie wesentliche Änderungen werden darüber hinaus in den Sitzungen des Nachhaltigkeits-Komitees
thematisiert und an den Gesamtvorstand der VIG Holding kommuniziert. In Bezug auf die Fortschrittsmessung der Emissions-
reduktionen in den einzelnen Wirkungsfeldern wird auf Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2
und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ verwiesen.
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Im Rahmen der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse der VIG wurden die zentralen klimabezogenen Auswirkungen,
Risiken und Chancen identifiziert. Die nachstehende Tabelle zeigt die identifizierten klimabezogenen Risiken auf und ordnet
sie physischen oder Transitionsrisiken zu.
ESRS-Subthema
Wirkungsfeld
Wesentliche klimabezogene Risiken gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse
Art des klimabezogenen
Risikos
Anpassung an den
Klimawandel
Underwriting
Gestiegene Häufigkeit und Schwere von Schadensfällen aufgrund extremer Wetterereignisse
und Naturkatastrophen sowie mangelndes Bewusstsein, unzureichende Risikoeinschätzung
und/oder fehlende Maßnahmen der Kund:innen zur Verringerung der Auswirkungen
versicherter Ereignisse
Physisches Risiko
Anpassung an den
Klimawandel &
Klimaschutz
Veranlagung
Wertverluste bei Kapitalanlagen („stranded assets“/Transitionsrisiko) sowie das Risiko
negativer Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit der Schuldner:innen infolge der Zunahme
von Extremwetterereignissen/Naturkatastrophen (physisches Risiko)
Transitionsrisiko;
physisches Risiko
Klimaschutz
Underwriting &
Veranlagung
Investitionen in und/oder das Versichern von Unternehmen, die ihre Auswirkungen auf den
Klimawandel nicht angemessen berücksichtigen, können negative Medienberichterstattung
und Reputationsschäden verursachen, die finanzielle Verluste zur Folge haben können
Transitionsrisiko
• Physische Risiken des Klimawandels ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen, z. B. Anstieg der globa-
len Durchschnittstemperatur und damit verbunden häufiger und intensiver auftretende Naturkatastrophen und Extrem-
wetterereignisse wie Überschwemmungen, Hitze-/Dürreperioden, Sturm und Hagel. Gemäß der in den ESRS dargestellten
Klassifikation von Klimagefahren wird bei physischen Risiken weiter zwischen akuten und chronischen Risiken unterschie-
den. Diese Einteilung entspricht auch der Systematik des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS):
– Akute Risiken umfassen kurzfristig auftretende, extreme Wetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Hitze-
wellen.
– Chronische Risiken ergeben sich aus langfristigen klimatischen Veränderungen wie steigenden Durchschnittstempe-
raturen oder einem zunehmenden Meeresspiegel.
• Transitionsrisiken (Übergangsrisiken) im Zusammenhang mit dem Klimawandel bezeichnen wirtschaftliche und finanzielle
Verluste, welche im Zuge des Anpassungsprozesses hin zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft
entstehen können. Maßgebende Faktoren für die Entstehung solcher Risiken sind u.a. neue politische und regulatorische
Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen sowie Veränderungen der Marktstimmung von Finanzakteur:innen
und der Wahrnehmungen in der Gesellschaft oder bei Kund:innen, die auch Reputationsrisiken nach sich ziehen können.
Eine detaillierte Beschreibung zu den identifizierten klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen befindet sich im
nachfolgenden Kapitel in Zusammenhang mit der Angabepflicht zu E1 ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermitt-
lung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
73
Mit der Durchführung einer Szenarioanalyse schätzt die VIG ab, wie sich der Klimawandel auf die Schadenentwicklung und
damit auf das Versicherungsgeschäft auswirkt. Zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels werden auch
regelmäßig interne Risikoanalysen durchgeführt, welche sowohl Transitionsrisiken als auch physische Risiken umfassen.
Interne und externe Expert:innen schätzen gemeinsam die Wahrscheinlichkeiten von Naturkatastrophen ein und berechnen
mögliche Auswirkungen in allen wesentlichen Märkten der VIG, um die langfristige Resilienz des gruppenweiten Versiche-
rungsportfolios zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit physischen Risiken werden Szenarien mit drei unterschiedlich
hohen Temperaturanstiegen (1,5 °C, 2,0 °C bzw. 3,0 °C) analysiert, was eine Analyse über kurz-, mittel- und langfristige Zeit-
horizonte ermöglicht. Die verwendeten Risikomodelle werden regelmäßig auf Basis neuer Daten, Fakten und Erkenntnisse, wie
z. B. aktueller wissenschaftlicher Studien oder neu errichteter Hochwasserschutzmaßnahmen, verbessert.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Naturgefahren für die VIG relevant sind und welche aus wissenschaftlicher Sicht durch den
Klimawandel beeinflusst werden.
Im Konzernabschluss wurden allfällige Auswirkungen der im Zuge der Szenarioanalyse identifizierten Klimarisiken (u. a. Hoch-
wasser), soweit zutreffend, auch bei der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gewürdigt. Weitere Informatio-
nen dazu sind im Konzernanhang im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ zu finden. Das im Bereich der Versiche-
rungstechnik gewonnene Know-how hilft der VIG unter anderem dabei, die optimalen Rückversicherungsdeckungen für über-
nommene Risiken einzukaufen. Zusätzlich wird jährlich eine Überprüfung des Naturkatastrophenrückversicherungsprogramms
durchgeführt, wodurch der Eintritt der Szenarioauswirkungen durch entsprechende Rückversicherungen mitigiert werden kann.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 IRO-1 – BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER
WESENTLICHEN KLIMABEZOGENEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Wie im Abschnitt E1 ESRS 2 SBM-3 „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell“ dargelegt, wurde im Jahr 2025 von der VIG eine Szenarioanalyse durchgeführt, welche die potenziellen
Auswirkungen, Risiken und Chancen von Klimaszenarien bei globalen Erwärmungsgraden von 1,5 °C, 2,0 °C und 3,0 °C berück-
sichtigt hat. Die Analyse erfolgte unter Einbeziehung eines kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonts und umfasst die Be-
74
Jahresfinanzbericht 2025
wertung von physischen Risiken sowie Transitionsrisiken, die sich aus verschiedenen Klimaszenarien ergeben könnten. Die
Durchführung der Szenarioanalyse dient unter anderem dazu, mögliche finanzielle Auswirkungen unter verschiedenen Er-
wärmungspfaden zu bewerten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Detaillierte Angaben zur Klassifikation von
Klimagefahren und der Ermittlung von kurz-, mittel- und langfristigen Übergangsereignissen sind im Konzernanhang im Kapitel
„Risikostrategie und Risikomanagement“ dargestellt.
Der Prozess der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf die Bewertung der klimabezogenen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen ist im Kapitel ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben. Im Folgenden werden die Ergebnisse in
Bezug auf die drei Subthemen „Anpassung an den Klimawandel“, „Klimaschutz“ und „Energie“ dargestellt.
Wesentliche klimabezogene Auswirkungen
Der Beitrag zur globalen Erwärmung durch Treibhausgasemissionen und den Verbrauch nicht erneuerbarer Energien wurde
als wesentliche negative klimabezogene Auswirkung in den Wirkungsfeldern Underwriting, Veranlagung und eigener Büro-
betrieb identifiziert.
Die Kerntätigkeit der Versicherung, das Underwriting, stellt einen Hebel dar, um zu einer nachhaltigen Zukunft beizutragen.
Zwar verursachen Versicherungsprodukte selbst keine direkten Emissionen, jedoch entstehen indirekte klimabezogene Aus-
wirkungen durch die versicherten Objekte und damit mittelbar durch die Ermöglichung von Versicherungsdeckung, wie
beispielsweise Gebäude oder Fahrzeuge, die Emissionen freisetzen und somit zur globalen Erwärmung beitragen.
In der Veranlagung ergeben sich klimabezogene Auswirkungen insbesondere durch Investitionen in emissionsintensive
Branchen und Unternehmen. Die Zusammensetzung und Ausrichtung des Investmentportfolios beeinflusst die Klimawirkung
und stellt einen relevanten Ansatzpunkt für den Umgang mit Klimarisiken dar.
Darüber hinaus verursacht der eigene Bürobetrieb direkte und indirekte Emissionen, etwa durch den Energieverbrauch in
Gebäuden und Geschäftsreisen. Diese Aktivitäten tragen ebenfalls, wenn auch in geringem Umfang, zur globalen Erwärmung
bei und stellen somit eine klimabezogene Auswirkung der VIG dar.
Das Management der Auswirkung erfolgt im Rahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz der VIG, welcher im Kapitel ESRS
E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ detailliert beschrieben ist. Die konkreten Maßnahmen, anhand derer die Auswirkungen
in den einzelnen Wirkungsfeldern adressiert werden, findet sich im Kapitel ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
mit den Klimakonzepten“. Die Emissionsreduktionsziele der VIG sind zudem im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ in Verbindung mit dem Übergangsplan für den Klimaschutz dargestellt.
Wesentliche klimabezogene Risiken
Im Underwriting wurde das physische Risiko einer zunehmenden Häufigkeit und Schwere von Schadensfällen infolge extremer
Wetterereignisse (z. B. häufiger auftretende Regenfälle oder längere Dürreperioden) und Naturkatastrophen (z. B. Über-
schwemmungsrisiko als Folge des Klimawandels) identifiziert, was mittelfristig die Versicherbarkeit und das Geschäftsmodell
in seiner Relevanz beeinträchtigt.
Häufigere Ereignisse durch Naturkatastrophen können auch zu höheren Bruttoschäden führen. Unwetterereignisse, die als
100-jährig bzw. höher eingestuft werden, sind in den letzten beiden Jahrzehnten bereits verstärkt aufgetreten (z. B. Über-
schwemmungen, Hagel, Sturm). Gemäß interner Risikoanalysen schätzt die VIG bei den Naturkatastrophen vor allem das
Thema Hochwasser als besonders relevant ein.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
75
Ein weiteres Risiko im Underwriting und auch in der Veranlagung besteht darin, dass Investitionen in und/oder das Versichern
von Unternehmen, die ihre Auswirkungen auf den Klimawandel nicht angemessen berücksichtigen, negative Medienbericht-
erstattung und Reputationsschäden verursachen können, die finanzielle Verluste zur Folge haben können.
Durch die Bewertung und Bepreisung von Klimarisiken wird durch die Einbeziehung von Klimadaten und Risikomodellierung in
die Versicherungsbedingungen eine angemessene Berücksichtigung potenzieller Schäden ermöglicht, welche die langfristige
Stabilität sowie Nachhaltigkeit des Versicherungsgeschäfts fördert. Dies hat vor allem in der Nichtlebensversicherung an
Bedeutung gewonnen. Im Großkund:innengeschäft basieren die lokalen Versicherungsbedingungen auf der individuellen
Risikosituation der jeweiligen Versicherungsnehmer:innen. Im Einzelfall kann eine Versicherung erst dann abgeschlossen
werden, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominimierung umgesetzt wurden.
Diesbezüglich leistet Risk Consult als Tochtergesellschaft der VIG einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der gruppenweiten
Strategie im Bereich physischer und transitorischer Klimarisiken. Das Unternehmen unterstützt Industrie-, Gewerbe- und Finanz-
kund:innen in Österreich sowie in Zentral- und Osteuropa bei der Identifikation, Bewertung und Reduktion von Risiken infolge von
Naturgefahren und Extremwetterereignissen. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Naturgefahrenmanagement,
technische Risikoanalyse und präventive Beratung, mit dem Ziel, die physische Resilienz von Unternehmen und Infrastrukturen
zu stärken und Schadenswahrscheinlichkeiten nachhaltig zu verringern. Jährlich werden rund 2.000 Betriebsstätten analysiert,
womit ein wichtiger Beitrag geleistet wird, um die Wirtschaft resilienter gegenüber Naturgefahren zu machen. Durch die inter-
nationale Aufstellung der VIG wird dieses Fachwissen gruppenweit eingesetzt und an lokale Gegebenheiten angepasst.
Neben dem physischen Risiko wurde im Underwriting zudem eine potenzielle Zunahme von Schäden aufgrund von
mangelndem Bewusstsein, unzureichender Risikoeinschätzung oder fehlender Maßnahmen der Kund:innen zur Verringerung
der Auswirkungen versicherter Ereignisse als Transitionsrisiko identifiziert. Vor allem in der Haftpflichtversicherung können
höhere Schäden aufgrund mangelnder Vorbereitung auf den Klimawandel auftreten.
Im Bereich Veranlagung wurde infolge einer Zunahme extremer Wetterereignisse für die VIG das physische Risiko eines
Ausfalls oder negativen Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit von Schuldner:innen identifiziert. Beispielsweise können Natur-
katastrophen zu Produktionsstilllegungen führen, was sich etwa auf die Tilgungsfähigkeit und damit auf die Kreditwürdigkeit
von Unternehmen, in denen die VIG investiert ist, auswirken kann. Das entsprechende Risiko wird im Marktrisiko berücksichtigt.
Zudem könnten Investments, die nur in begrenztem Maße Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, unter anderem Transi-
tionsrisiken darstellen. Diese könnten aufgrund geänderter bzw. erweiterter gesetzlicher Rahmenbedingungen zu Wert-
verlusten führen und wurden daher als wesentlich identifiziert.
Informationen zum Management der identifizierten Risiken sowie die Konzepte zur Bewältigung der Risiken und die in den
einzelnen Wirkungsfeldern ergriffenen Maßnahmen werden in den Kapiteln ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ und ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten“ näher erläutert.
Wesentliche klimabezogene Chancen
Als wesentliche klimabezogene Chance im Underwriting wurde die potenzielle Erweiterung des Produktangebots und der
Marktreichweite aufgrund eines steigenden Bedarfs und Interesses an Versicherungsprodukten, die extreme Klimaereignisse
abdecken, identifiziert.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zeigt auf, dass
historisch gesehen rund 75
% der klimabedingten Katastrophen nicht durch Versicherungen abgedeckt sind (siehe „Insurance Nat
Cat protection gaps – A multidimensional approach“ im Eurofi Magazine vom 11. September 2024). Ursache hierfür ist, dass vor
allem staatliche Infrastruktur nicht versichert ist. Obwohl ein steigendes Interesse der Bevölkerung an Versicherungslösungen für
Klimarisiken erwartet wird, können diese nur im Kontext mit verfügbaren Rückversicherungskapazitäten und gegebenenfalls unter
76
Jahresfinanzbericht 2025
Einbeziehung staatlicher Deckungen angeboten werden (z. B. Diskussion über die Erhöhung von Naturkatastrophen-Deckungen
in Österreich). Maßnahmen, die im Bereich Underwriting zum Klimaschutz gesetzt werden, erfordern bei Versicherbarkeit
demnach auch Anpassungen in den Produkten durch Deckungserweiterungen. Die Versicherung von Umwelttechnologie-
lösungen bietet dabei die Chance, neue Versicherungsprodukte bzw. -services anzubieten, die extreme Klimaereignisse abdecken.
Voraussetzung hierfür ist aber die Versicherbarkeit dieser Risiken und die Zurverfügungstellung eines ausreichenden Rück-
versicherungsschutzes, da es durch die Erhöhung des potenziellen Risikos durch zusätzliche Deckungen bei Naturkatastrophen
zu höheren Belastungen bei Versicherungsdienstleistern kommt, welche risikoadäquat zu bepreisen sind.
Zudem bieten in der Veranlagung Investitionsmöglichkeiten der VIG in Grüne Anleihen (Green Bonds) eine weitere klima-
bezogene Chance. Grüne Anleihen sind ein zentrales Instrument zur Finanzierung von Investitionen, die Klima- und Umwelt-
ziele unterstützen. In den vergangenen Jahren hat sich der Markt in der Europäischen Union dynamisch entwickelt. Die
European Environment Agency (EEA) gibt in ihrer Publikation „Green Bonds in Europe“ vom 1. Juli 2025 auf ihrer Website an,
dass der Anteil an Investments in Grüne Anleihen im Verhältnis zu allen von Unternehmen und Regierungen begebenen
Anleihen in der Europäischen Union deutlich gestiegen ist und im Jahr 2024 rund 7
% erreichte.
Details zum Management der Chancen sind in den Kapiteln ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel“ und ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ beschrieben.
ANGABEPFLICHT E1-2 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der VIG werden durch entsprechende Konzepte adressiert,
die im Folgenden dargestellt werden.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Underwriting
Die VIG ist bestrebt, ihre Versicherungsnehmer:innen dabei zu unterstützen, sich besser an den Klimawandel anzupassen, und
den Anteil von Produkten und Services, die dazu beitragen, kontinuierlich zu erhöhen. Einige VIG-Versicherungsgesellschaften
bieten dazu spezifische Produkte an.
Zu diesem Zweck wurde die Deklaration „Verantwortungsvolles Versichern“ ausgearbeitet, in der sich die VIG im Groß-
kund:innengeschäft unter anderem zu selbstauferlegten klimabezogenen Kriterien entschieden hat. Diese unterstützen dabei,
Nachhaltigkeit noch umfassender im Kerngeschäft zu verankern.
In der VIG werden bereits seit 2019 keine neuen Versicherungsverträge mehr für Kohlebergbau- oder Kohlekraftwerksprojekte
abgeschlossen. Bestehende Versicherungsverträge in diesem Bereich werden schrittweise abgebaut. Durch die aktualisierten
Vorgaben der Deklaration besteht eine Verpflichtung zu einer degressiven Underwriting-Strategie der bestehenden Risiko-
versicherungen. In diesem Sinne werden die VIG-Versicherungsgesellschaften ihr Engagement im Versicherungsgeschäft mit
Kohleenergie nicht ausweiten. Zudem bietet die VIG keine Risikoabdeckung für die unkonventionelle Exploration von Öl und
Gas an. Dazu zählen Schiefergas und Schieferöl sowie alle Arten von neuen Tiefseebergbauprojekten. Im Sinne der Förderung
der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen versichert die VIG außerdem seit vielen Jahren in Zentral- und Osteuropa
erneuerbare Energieträger wie Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Veranlagung
Die VIG legt die Prämieneinnahmen so an, dass den Verpflichtungen gegenüber den Kund:innen jederzeit in vollem Umfang
nachgekommen werden kann. Die VIG setzt daher auf Sicherheit bei der Veranlagung und bevorzugt gute Bonitäten und damit
stabile Erträge. Gleichzeitig übernimmt die VIG aber auch Verantwortung für die ökologischen Auswirkungen ihrer Veranlagung
und setzt dementsprechend erweiterte Nachhaltigkeitskriterien um. Ein wesentliches Instrument zur Dekarbonisierung des
Veranlagungsportfolios stellt die im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms erfolgte Portfolioanalyse in jeder der lokalen Ver-
sicherungsgesellschaften dar, die auf die wesentlichen Treibhausgasemittenten im Portfolio fokussiert. Darauf aufbauend wurde
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
77
von den Gesellschaften für diese Gruppe an Emittenten ein Aktivitätenplan entwickelt, der zum Ziel hat, das Anleihen- und Aktien-
Portfolio in Bezug auf den CO
2
e-Fußabdruck auf einen Entwicklungspfad im Einklang mit dem Netto-Null-Ziel 2050 zu bringen.
Zudem verfolgt die VIG einen Engagement-Ansatz, welcher den Austausch mit investierten und potenziell investierbaren Unter-
nehmen fördert, um sie zu ermutigen, die nachhaltigen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten zu verbessern. Für die Um-
setzung des Ansatzes wurde eine Kooperation mit dem international renommierten externen Partner ISS ESG eingegangen.
Die Ergebnisse der Engagement-Aktivitäten werden in einem jährlichen Engagement-Bericht auf der Website veröffentlicht.
Außerdem verfolgt die Deklaration das Ziel, den Anteil der Investitionen auf Basis des VIG Sustainability Bond Frameworks
(z. B. erneuerbare Energien, umweltfreundliche Bauweisen) zu erhöhen. Diesbezüglich hat die VIG im Rahmen ihres aktiven
Kapitalmanagements im März 2025 erfolgreich eine Tier 2-Nachhaltigkeitsanleihe mit einem Volumen von EUR 300 Mio.
emittiert. Nach der erstmaligen Begebung einer Nachhaltigkeitsanleihe im Jahr 2021 handelt es sich um die zweite nach-
haltige Anleihe der VIG und die erste im Tier 2-Format. Mit der Anleihe sollen unter anderem grüne und soziale Projekte in den
Bereichen erneuerbare Energie, grüne Gebäude und leistbares Wohnen unterstützt werden.
Weiters ist die VIG bestrebt, den Anteil an Investments in Grüne Anleihen zu erhöhen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt
EUR 1.838 Mio. in Grüne Anleihen investiert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung um 24,9
%
*
. Die
Identifikation der Nachhaltigkeitsausprägung einer Anleihe erfolgt anhand von öffentlich verfügbaren Daten. Nachstehende
Tabelle zeigt die Entwicklung der Investments der VIG in Grüne Anleihen seit 2023.
2025
2024
2023
in EUR Mio.
Veranlagung in Grüne Anleihen
1.838
1.472
1.199
*Seit dem Berichtsjahr 2025 werden für die Berechnung des Anteils der Grünen Anleihen ausschließlich die Portfolios in Eigenverwaltung (Own Risk) berücksichtigt. Diese Anpassung erfolgte, um die
Abdeckung mit der Responsible-Investment-Strategie konsistent zu gestalten. Der prozentuelle Vergleich mit dem Vorjahr erfolgt bereits auf Basis des entsprechend bereinigten Volumens Grüner
Anleihen aus 2024 in Höhe von EUR 1.472 Mio.
Die Deklaration für „Verantwortungsvolles Investieren“ definiert folgende Ausschlusskriterien für bestimmte Sektoren:
• Thermische Kohle: Die VIG schließt neue Direktinvestitionen in Unternehmen aus, die mehr als 5
% ihres Umsatzes mit
dem Abbau von thermischer Kohle erwirtschaften. Dasselbe gilt für Unternehmen, die mehr als 10 Mio. Tonnen thermische
Kohle pro Jahr produzieren. Zusätzlich gilt das Ausschlusskriterium für Unternehmen, die mehr als 5
% der gesamten
Stromerzeugung bzw. mehr als 10 GWh Energie aus thermischer Kohle erzeugen. Bestehende Investitionen wurden bis
Ende 2025 gegenüber 2019 um mehr als 50
% reduziert und werden bis spätestens Ende 2035 vollständig abgebaut.
• Unkonventionelles Öl und Gas: Neue Direktinvestitionen in Unternehmen, die mehr als 5
% ihres Umsatzes im Bereich
unkonventionelles Öl und Gas erwirtschaften, werden ebenfalls ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen
aus Ölsand oder Schiefergas.
• Auch soziale Ausschlusskriterien, wie der Ausschluss von Investitionen in Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren
oder mit ihnen handeln, wurden in der Deklaration definiert.
Des Weiteren orientiert sich die Deklaration an den zehn Prinzipien des UN Global Compact zu Menschen- und Arbeitsrechten
sowie Maßnahmen zu Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. In Zusammenhang mit der Anpassung an den Klima-
wandel und dem Klimaschutz sind vor allem jene von der Deklaration angeführten Ausschlusskriterien für Investitionen,
welche gegen folgende Prinzipien des UN Global Compact betreffend Umweltschutz verstoßen, hervorzuheben:
• Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
• Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
• Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
78
Jahresfinanzbericht 2025
Die Anwendung der Ausschlusskriterien der Deklaration gilt generell für Direktinvestitionen (mit Ausnahme von Wertpapieren
begeben von Staaten, Bundesländern, Regionen, Gemeinden und supranationalen Organisationen) einschließlich solcher Inves-
titionen in konsolidierte Investmentfonds aller VIG-(Rück-)Versicherungsgesellschaften. Zusätzlich zu den oben dargestellten
klimabezogenen Ausschlusskriterien werden für das VIG-Gesamtportfolio Analysen im Zusammenhang mit einem Klimarisiko-
report durchgeführt. Diesbezüglich wird in unterschiedlichen Szenarioanalysen dargestellt, wie sich Unternehmensbewertungen in
Bezug auf Transitionsrisiken und physische Risiken verändern könnten. Diese Analysen helfen unter anderem dabei aufzuzeigen,
ob das Veranlagungsportfolio dem globalen Temperaturpfad der Ziele des Pariser Klimaabkommens entspricht.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Anpassung an den Klimawandel im eigenen Bürobetrieb
Auch wenn der größte Anteil der Treibhausgasemissionen der VIG durch die Wirkungsfelder Underwriting und Veranlagung
verursacht wird, entstehen Treibhausgasemissionen auch im eigenen Bürobetrieb. In diesem Bereich verfügt die VIG über
einen Hebel, mit dem ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Weitere Details sind im Nachhaltigkeitsprogramm
in ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben. Das Nachhaltigkeitspro-
gramm der VIG definiert dafür Maßnahmen, welche die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffi-
zienz sowie Einsatz erneuerbarer Energien umfassen. Auf Ebene der einzelnen Gesellschaften können die Emissionen aus
dem Bürobetrieb auf Standortbasis analysiert werden, um zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten.
ANGABEPFLICHT E1-3 – MASSNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG MIT DEN KLIMAKONZEPTEN
Nachstehender Abschnitt befasst sich mit den ergriffenen Maßnahmen und Mitteln im Zusammenhang mit den Klimakonzepten der
VIG. Die folgende Tabelle beinhaltet die gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz identifizierten Dekarbonisierungshebel je Wir-
kungsfeld. Darin werden sowohl die strategischen Hebel als auch die Maßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung des Übergangs-
plans für den Klimaschutz verfolgt werden, dargestellt. Die anschließenden Unterkapitel gehen jeweils vertiefend auf die einzelnen
Wirkungsfelder ein. Dabei wird erläutert, wie die Dekarbonisierungshebel in der Praxis wirken und welche Maßnahmen gemäß
Übergangsplan für den Klimaschutz geplant sind oder bereits umgesetzt wurden.
Wirkungsfeld*
Dekarbonisierungshebel
Underwriting
Großkund:innen
Reduktion der Deckung bei Risiken und Verträgen: Durch die gezielte Verringerung der Risikoübernahme emissionsintensiver Kund:innen ohne ausreichende
Übergangspläne oder Reduktionsziele soll ein aktiver Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet werden.
Ausbau im Neugeschäft unter Berücksichtigung von Zielintensitäten (tCO
2
e/Mio. EUR): Neue Verträge werden verstärkt unter Berücksichtigung einer „Netto-
Null“-Zielintensität (verursachte tCO
2
e/Mio. EUR) bis 2030 abgeschlossen.
Fokus auf eine Deckung im Bereich erneuerbare Energien: Ein besonderer Fokus soll auf Kund:innen im Bereich der erneuerbaren Energien gelegt werden,
welche einen Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Transformation leisten.
Reduktion in treibhausgasintensiven Branchen: Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ausschlusskriterien in besonders emissionsintensiven Industrien (siehe
Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“).
Engagement mit Versicherungsnehmer:innen: Im Dialog mit ihren Kund:innen erhält die VIG Transparenz über Emissionsreduktionsziele und -pläne und
möchte ihre Kund:innen auf dem Weg der Transformation begleiten.
Veranlagung
Wiederveranlagung der Unternehmensanleihen der Top-Emittenten mit Laufzeitende vor 2030: Bei Fälligkeit wird eine Reinvestition in Emittenten mit jeweils
durchschnittlicher Treibhausgasintensität angestrebt, wodurch die Klimabilanz des VIG-Portfolios verbessert wird.
Neuveranlagung mit Zielintensität: Für durch das Geschäftswachstum bedingte Neuinvestitionen wird eine Veranlagung im erforderlichen Ausmaß in Einklang
mit einer Netto-Null-Zielintensität bis 2030 angestrebt.
Reduktion von Veranlagungen in hochintensiven Sektoren: Investments in besonders emissionsintensive Branchen werden für den Fall des Fehlens von
Klimazielen bzw. Reduktionsplänen sukzessive reduziert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in Ausschlusskriterien wie beispielsweise der thermischen Kohle
(siehe Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit den Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“).
Engagement mit investierten und potenziell investierbaren Unternehmen: Durch den Dialog mit investierten und potenziell investierten Unternehmen soll die
Nachhaltigkeit in den Geschäftsmodellen gefördert werden.
Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Immobilienportfolio: Durch diverse Maßnahmen wie beispielsweise die Verbesserung der Dämmung von
Gebäuden soll die Energieeffizienz bis 2030 gesteigert werden.
Ausbau emissionsarmer Energie im Immobilienportfolio: Reduzierte Nutzung von emissionsintensiven Heizsystemen und vermehrte Nutzung von Grünstrom.
Eigener
Bürobetrieb
Reduktion der Scope 1-Emissionen im unternehmenseigenen Fuhrpark: Durch den Umstieg auf emissionsarme oder elektrische Fahrzeuge soll der
Treibhausgasausstoß des Fuhrparks der VIG gesenkt werden.
Reduktion der Scope 2-Emissionen: Der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Elektrizität sowie die Optimierung des Energieverbrauchs für Heizung (teilweise
auch Scope 1) und Kühlung sollen forciert werden.
*Für das Privatkund:innen-Portfolio im Underwriting wurden im Zuge des Übergangsplans für den Klimaschutz aufgrund fehlender Rahmenbedingungen für eine Zielverfolgung keine wissenschafts-
basierten Ziele festgelegt, weshalb das Wirkungsfeld in dieser Tabelle nicht separat angeführt ist.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
79
Maßnahmen und Mittel im Underwriting
Im Underwriting (Firmen- und Großkund:innen-Portfolio) soll das Netto-Null-Ziel unter anderem durch den stetigen Ausbau des
Angebots an umweltfreundlichen und nachhaltigen Versicherungsprodukten erreicht werden. Auch das Ausbalancieren der
Portfolios anhand des Best-in-Class-Ansatzes ist eine der Maßnahmen, die in diesem Bereich getroffen werden können. Dabei
soll ein stärkerer Fokus auf die Versicherung von Branchen mit einem niedrigeren Emissionsaufkommen gelegt werden.
Diesbezüglich wird auf Einzelgesellschaftsebene das Underwriting-Portfolio für Großkund:innen anhand der absoluten
Treibhausgase analysiert und für die wesentlichen Treibhausgasemittenten ein Maßnahmen- und Aktivitätenprogramm ent-
wickelt, um das Großkund:innen-Portfolio am Netto-Null-Pfad auszurichten. In dieser Hinsicht ist das Engagement mit den
Versicherungsnehmer:innen von hoher Relevanz, um diese auf dem Weg gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz zu
begleiten. Der Hebel des Kund:innen-Engagements wurde im Berichtsjahr von den Versicherungsgesellschaften auch vermehrt
dazu genutzt, um die Datenqualität für die Emissionsberechnung der versicherten Kund:innen zu verbessern und in einen
aktiven Dialog über deren Nachhaltigkeitsziele und -entwicklung zu treten. Einige Versicherungsgesellschaften unterstützen
ihre Kund:innen zudem im Rahmen von Risikobewertungen und Vor-Ort-Begehungen durch Risk Consult (siehe auch ESRS E1
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“) oder eigene Risikoberater:innen, indem sie gezielte
Empfehlungen zur Risikominderung – etwa in Bezug auf Hochwasser-, Sturm- oder Brandschutzmaßnahmen – aussprechen
und auf Wunsch vertiefende Vulnerabilitätsanalysen anbieten. In der Interaktion mit den Kund:innen stehen dabei vorwiegend
Beratung, Aufklärung und Kooperation im Vordergrund, mit dem Ziel, deren Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen
sowie deren Risikobewusstsein zu stärken.
Maßnahmen und Mittel in der Veranlagung
Um das Netto-Null-Ziel in ausgewählten Investmentportfolios im Jahr 2050 zu erreichen, werden Treibhausgasemissionen in
zukünftigen Investmententscheidungen verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden von den sich im Übergangsplan befind-
lichen VIG-Gesellschaften laufend Möglichkeiten für grüne Investitionen im Veranlagungsportfolio evaluiert und Beteiligungen
an emissionsintensiven Unternehmen schrittweise reduziert oder beendet. Zudem wird in Unternehmen investiert, deren Emis-
sionsintensität mit den definierten Zielwerten übereinstimmt. Durch die Investition in Grüne Anleihen wird ein aktiver Beitrag zur
Finanzierung der ökologischen Transformation geleistet und es werden gezielt Projekte im Bereich Klimaschutz, erneuerbare
Energien und nachhaltige Infrastruktur gefördert. Derzeit werden die Emissionen von Grünen Anleihen den klassischen Anleihen
gleichgestellt und im Übergangsplan für den Klimaschutz auf Emittentenlevel berücksichtigt. Damit erfolgt die Berechnung der
Emissionen nicht auf Basis der einzelnen Anleihen, sondern auf Gesamtunternehmensebene. Für die Immobilienportfolien wur-
den als zielführende Maßnahmen Heizungsumstellungen von Gas auf Fernwärme und Umstellungen auf Grünstrom identifiziert.
Maßnahmen und Mittel im eigenen Bürobetrieb
Als die größten Dekarbonisierungshebel im eigenen Bürobetrieb der VIG wurden die Bereiche Energie und Fuhrpark identifiziert.
Maßnahmen umfassen insbesondere die Verbesserung der Energieeffizienz, den Umstieg auf Energielieferanten mit
niedrigerer Treibhausgasintensität sowie die Erweiterung des Bestands an Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit geringerem
Treibstoffverbrauch und den bewussten Gebrauch dieser Fahrzeuge. Darüber hinaus wird auch in die Erzeugung von Strom
aus erneuerbaren Energien für den Eigenverbrauch investiert. Im Berichtsjahr konzentrieren sich die lokalen Gesellschaften
vor allem auf die Senkung des Energieverbrauchs sowie die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien, etwa durch den Bezug
von Grünstrom oder den Erwerb von Grünstromzertifikaten. Zudem analysierten sie den Treibstoffverbrauch des eigenen
Fuhrparks und setzten gezielte Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion, unter anderem durch den Umstieg auf Elektrofahrzeuge
oder andere energieeffizientere Fahrzeuglösungen. Für weiterführende Informationen zu den Emissionsreduktionen, die sich
aus den bereits umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen ergeben, wird auf Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ verwiesen.
Die Offenlegung der erheblichen CapEx-Beträge und eine Zuordnung zu den wichtigsten Leistungsindikatoren gemäß der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission wird für die folgenden Berichtsjahre angestrebt.
80
Jahresfinanzbericht 2025
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT E1-4 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
Nachstehender Abschnitt geht im Detail auf die Ziele der VIG im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel ein. Gemäß dem ausgewählten Klimaszenario und in Anlehnung an die oben angeführten Leitprinzipien
wurden in einem intensiven Austausch mit den Fachbereichen der VIG Holding Emissionsreduktionsziele festgelegt. Darüber
hinaus haben die VIG-Versicherungsgesellschaften Nachhaltigkeitsprogramme entwickelt, welche die Ausgangsbasis für
künftige Emissionsreduktionen bilden. Dadurch wurde sichergestellt, dass relevante Interessenträger:innen in die Zielfest-
legung und deren Erreichbarkeit eingebunden waren.
Als ersten Meilenstein hat die VIG bis 2030 konkrete Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen definiert. Das Setzen von
Etappenzielen ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine unternehmerische Notwendigkeit, um die Grundlage für
einen erfolgreichen Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft zu schaffen und die Steuerbarkeit sicherzustellen. Die Etappenziele
der VIG wurden vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung basierend auf den zwei Leitprinzipien
Wesentlichkeit und Steuerbarkeit formuliert. Zunächst liegt der Fokus auf den wesentlichen Teilen des Portfolios der VIG, welche
im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ dargestellt wurden. Darüber hinaus wird evaluiert, mit welchen
Maßnahmen die Emissionen unter anderem in einem speziellen Portfolio wirkungsvoll und bewusst reduziert werden können.
Um eine solide Grundlage für die Zielsetzung zu gewährleisten und den Übergangsplan für den Klimaschutz auf der zuverlässigsten
Datenqualität aufzubauen, wurde 2023 als Basisjahr festgelegt. Zudem darf das Basisjahr laut den gesetzlichen Vorgaben
grundsätzlich nicht mehr als drei Jahre vor dem ersten Berichtsjahr liegen. Weitere Details zur Herangehensweise bei der Zielfindung
sowie dem ausgewählten Klimaszenario sind im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ ausführlich dargestellt.
Zielwerte bis 2030
Wie im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ dargelegt, ist eine Reduktion der Emissionen der VIG über die
bereits angeführten Wirkungsfelder (exklusive Immobilienportfolio) von rund 30
% bis 2030 notwendig, um die Umsetzung des
Netto-Null-Szenarios bis 2050 sicherstellen zu können. Die sich aus diesem Reduktionsziel ergebenden Referenzzielwerte der
ausgewählten Portfolios sind in nachstehender Tabelle in Tonnen CO
2
-Äquivalenten (CO
2
e, Berücksichtigung sämtlicher Kyoto-
Gase inklusive NF3) dargestellt. Als Basisdaten wurden jeweils die zu Scope 3.15 zählenden Emissionen gemäß der im Über-
gangsplan für den Klimaschutz berücksichtigten Portfolios aus den Wirkungsfeldern Underwriting (Großkund:innen) und
Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sowie die Scope 1-3-Emis-
sionen des eigenen Bürobetriebs der VIG aus dem Basisjahr (2023) herangezogen.
Ausgewählte Portfolios
THG-Emissionen Basisjahr (2023)
Zielreferenzwert (2030)
in tCO
2
e
Underwriting Großkund:innen
680.105
485.663
1
Veranlagung: Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
1.218.310
869.874
Eigener Bürobetrieb
2
38.066
27.027
Scope 1-THG-Bruttoemissionen
18.136
Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen
18.619
Scope 3-THG-Bruttoemissionen (Geschäftsreisen)
1.311
1
Im Berichtsjahr 2024 wurde der Zielreferenzwert für Underwriting Großkund:innen mit 485.633 tCO
2
e (statt 485.663 tCO
2
e) ausgewiesen. Die Angabe wurde im vorliegenden Bericht entsprechend
angepasst. Inhaltliche Aussagen und Bewertungen bleiben hiervon unberührt.
2
Für die Scope 1-3-Emissionen des eigenen Bürobetriebs wurde im Rahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz ein übergreifendes (marktbezogenes) Reduktionsziel festgelegt, da die Maßnahmen
zur Emissionsminderung in den einzelnen Scopes ganzheitlich wirken und ihre Reduktion daher gemeinsam betrachtet wird.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
81
Wie in oben dargestellter Tabelle ersichtlich, ist für das Großkund:innengeschäft im Bereich Underwriting im Hinblick auf Scope
3.15 eine Reduktion der Emissionen um 194.442 Tonnen CO
2
e (ausgehend vom Basisjahr) notwendig, um den Referenzziel-
wert von 485.663 Tonnen CO
2
e zu erreichen. Im Vergleich zum Basisjahr haben sich die Emissionen im Underwriting Groß-
kund:innengeschäft im Berichtsjahr aufgrund einer deutlichen Verbesserung der Datenqualität um 9.957 Tonnen CO
2
e (1,5 %)
erhöht. Für das Portfolio der Unternehmensanleihen und Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere im Bereich
Veranlagung müssen ausgehend vom Basisjahr im Hinblick auf die finanzierten Emissionen rund 350.000 Tonnen CO
2
e
eingespart werden, um den Referenzzielwert von 869.874 Tonnen CO
2
e für dieses Portfolio bis 2030 erreichen zu können. Im
Berichtsjahr wurden 518.582 Tonnen CO
2
e (-42,6 %) im Vergleich zum Basisjahr eingespart, womit die Zielvorgabe einer
Emissionsreduktion bis 2030 um rund 30
% bereits erfüllt wurde. Da sich die Portfolioallokation bzw. das Volumen in den
folgenden Jahren jedoch noch ändern können, wird der im Übergangsplan für den Klimaschutz definierte Dekarbonisierungs-
pfad weiterhin konsequent verfolgt, um die Erreichung des Emissionsreduktionsziels langfristig abzusichern. Im eigenen
Bürobetrieb der VIG ist bis 2030 eine Reduktion der marktbezogenen Scope 1-3-Emissionen von 11.039 Tonnen CO
2
e
notwendig. Im Berichtsjahr konnte im Vergleich zum Basisjahr bereits eine Reduktion der marktbezogenen Emissionen von
5.196 Tonnen CO
2
e (-13,7 %) erzielt werden.
Für das Immobilienportfolio der VIG wurde gemäß CRREM-Szenario eine Zielsetzung auf Basis der Emissionsintensität
(kg CO
2
e/m
2
) gewählt. Ausgehend vom Basisjahr 2023 wäre zur Einhaltung eines 1,5-Grad-konformen Reduktionspfads
bis 2030 eine Reduktion von rund 55
% erforderlich. Auf Grundlage einer Machbarkeitsanalyse unter Berücksichtigung
von Kriterien wie Datenverfügbarkeit, Steuerbarkeit und Wesentlichkeit hat die VIG ein Reduktionsziel von 30
% bis 2030
festgelegt.
Ausgewählte Portfolios
THG-Emissionen Basisjahr (2023)
Zielreferenzwert (2030)
in kg CO
2
e/m
2
Immobilienportfolio
39,90
27,90
Obenstehende Tabelle stellt die Emissionsintensität des Immobilienportfolios der VIG im Basisjahr 2023 sowie den Zielwert
für 2030 dar. Zur Erreichung des definierten Ziels ist eine Reduktion der Emissionsintensität um 12,0 kg CO
2
e/m
2
erforderlich.
Im Berichtsjahr konnte im Vergleich zum Basisjahr eine Reduktion der Emissionsintensität um 3,8 kg CO
2
e/m
2
erzielt werden.
Die VIG verfolgt das Ziel, eine 1,5-Grad-konforme Emissionsreduktion insbesondere in jenen Portfolios voranzutreiben, die den
größten Hebel für die VIG darstellen. Da das gesamte Immobilienportfolio im Basisjahr 2023 lediglich rund 1 % der gesamten
Scope 3-Emissionen der VIG ausmacht, liegt der Fokus auf den priorisierten Portfolios.
Ungeachtet dessen möchte die VIG einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor leisten und setzt daher mit
diesem Ziel erstmals ein konkretes Reduktionsziel für das Immobilienportfolio bis 2030.
Details zu den identifizierten Dekarbonisierungshebeln und Maßnahmen je Wirkungsfeld, die im Zuge der Festlegung der
Reduktionsziele definiert wurden, sind in Kapitel ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klima-
konzepten“ beschrieben. Quantitative Auswirkungen und Gesamtbeiträge zur Dekarbonisierung der einzelnen Maßnahmen
können im Berichtsjahr noch nicht dargestellt werden. Die Vienna Insurance Group strebt an, dies in den kommenden Jahren
schrittweise umzusetzen.
Nicht zielgebundene Portfolios im Übergangsplan für den Klimaschutz der VIG
Die im vorherigen Abschnitt dargestellten Portfolios sind jene, die mit wissenschaftlich fundierten Methoden im Einklang mit
dem Übergangsplan für den Klimaschutz der VIG verknüpft sind. Darüber hinaus umfasst das Portfolio der VIG weitere
Bereiche, die zwar aktiv überwacht werden, für die jedoch derzeit aufgrund begrenzter Möglichkeiten zur direkten Steuerung
keine wissenschaftlich fundierten Zielvorgaben festgelegt wurden.
82
Jahresfinanzbericht 2025
Underwriting
Für das Underwriting-Portfolio der Privatkund:innen, welches sich im Zuge der Berichterstattung auf die Emissionen der Kfz-
Versicherungen beschränkt, wurden trotz seiner Signifikanz vorerst keine wissenschaftlich basierten Ziele festgelegt, da die
Möglichkeit einer effektiven Zielverfolgung und Steuerung sehr gering ist. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass die
versicherbare „Fahrzeugflotte" eines Landes durch die Kaufpräferenz der Verbraucher:innen bestimmt ist und demnach
lediglich durch regulatorische bzw. (fiskal-)politische Maßnahmen verändert werden kann. Ein Rückzug aus diesem Versiche-
rungssegment stellt für die VIG keine Option dar, da die Kfz-Versicherung als Absicherung der Gefährdungshaftung eine
bedeutende Rolle für die Volkswirtschaften spielt und bei der Fahrzeuganmeldung in der Regel eine Kfz-Versicherungspflicht
sowie teilweise eine Kfz-Versicherungsannahmepflicht auf nationaler Ebene besteht. Trotz Fehlens eines „harten“ Ziels ist die
VIG dennoch bestrebt, die Emissionen durch ausgewählte Aktivitäten zu reduzieren. Unter anderem haben einige Gesell-
schaften Telematik-Apps im Einsatz, die bestimmte Fahrparameter (Beschleunigen, Bremsen etc.) mit Prämienrabatten
verknüpfen. Die durch das Kfz-Portfolio generierten Emissionen der VIG werden in jedem Fall fortlaufend erfasst und im Kapitel
ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ als Teil der finanzierten
Emissionen (Scope 3.15) ausgewiesen.
Veranlagung
Im Bereich Veranlagung hat die VIG im Zuge des Übergangsplans für den Klimaschutz für das Staatsanleihen-Portfolio kein
wissenschaftlich fundiertes Ziel festgelegt. Obwohl die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen signifikant sind und
dieses Portfolio mit Stichtag 31. Dezember 2023 (Basisjahr) ca. 30
% der gesamten Kapitalanlagen der VIG im Basisjahr des
Übergangsplans für den Klimaschutz ausmacht, verfügt die VIG nur über einen begrenzten Handlungsspielraum, diese zu
reduzieren. Der Grund dafür ist, dass regulatorische Anforderungen in diversen Jurisdiktionen Investitionen in Staatsanleihen
vorschreiben. Des Weiteren schränkt die Notwendigkeit, Währungslücken zu vermeiden, die Auswahlmöglichkeit erheblich ein.
Zudem ist die Nichtveranlagung in Staatsanleihen nach Auffassung der VIG aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht wünschens-
wert. Trotz dieser Einschränkungen wurde ein Referenzziel als Orientierungshilfe abgeleitet und die Emissionen des Staats-
anleihen-Portfolios werden laufend überwacht. Zudem werden die Emissionen aus dem Staatsanleihen-Portfolio im Kapitel ESRS
E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ unter den finanzierten Emissionen
offengelegt. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die Treibhausgasemissionen in den EU-Ländern bis 2030 und darüber hinaus
angesichts der Verpflichtungen der Staaten, einen entsprechenden Beitrag zur Klimazielerreichung zu leisten, sinken werden.
Des Weiteren sind Kapitalanlagen aus der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung aus Gründen fehlender direkter
Steuerungsmöglichkeiten der Vienna Insurance Group (Veranlagung liegt in der Entscheidung der Kund:innen) im Bestand
nicht in die Erarbeitung der Reduktionsziele eingeflossen.
Unterschiede in der Emissionsdarstellung zwischen dem Übergangsplan für den Klimaschutz und den offengelegten Treibhausgas-
emissionen
Die Emissionsdarstellung im Übergangsplan für den Klimaschutz unterscheidet sich teilweise von den offengelegten Treib-
hausgasemissionen, da zum Teil unterschiedliche Portfolios, Gesellschaften und/oder Emissionsscopes (z. B. Scope 3)
berücksichtigt werden. Im Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemis-
sionen“ werden somit mehr Emissionen ausgewiesen. Es ist jedoch sichergestellt, dass alle Emissionen, die im Übergangsplan
für den Klimaschutz ausgewiesen werden, ebenfalls vollständig in die Offenlegung der Emissionen der Vienna Insurance Group
einfließen. Im Folgenden werden die Unterschiede in der Datenbasis für die einzelnen Wirkungsfelder näher erläutert.
• Für den Bereich Underwriting (Großkund:innen) werden sowohl im Übergangsplan für den Klimaschutz als auch in der
Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) dieselben Emissionen erfasst und ausgewiesen.
• Während im Übergangsplan für den Klimaschutz die Emissionen im Bereich Underwriting (Privatkund:innen) zwar
berechnet und beobachtet werden, sind diese Emissionen derzeit aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit einer
effektiven Zielverfolgung und Steuerung nicht in der Zielsetzung umfasst. In der THG-Bilanz werden die Emissionen aus
dem Kfz-Portfolio aus diesem Wirkungsfeld jedoch dargestellt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
83
• Der Bereich Veranlagung umfasst im Übergangsplan für den Klimaschutz grundsätzlich das Portfolio der Unternehmens-
anleihen, Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere sowie das Immobilienportfolio. Ein wesentlicher Unter-
schied in der Darstellung der Emissionen aus dem Portfolio der Unternehmensanleihen, Aktien und anderer nicht
festverzinslicher Wertpapiere besteht darin, dass der Übergangsplan und die damit einhergehende Klimazielsetzung die
Scope 1- und 2-Emissionen der investierten Unternehmen berücksichtigt, während in der THG-Bilanz auch die Scope 3-
Emissionen ausgewiesen werden. Für das im Berichtsjahr in den Übergangsplan für den Klimaschutz aufgenommene
Immobilienportfolio kommt es aufgrund der eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten und teilweise geringer Daten-
qualität zu einer Abdeckung von 65
% des Investitionsvolumens. Die VIG ist bestrebt, die Datenqualität in den kommenden
Jahren zu verbessern. In der THG-Bilanz sind die Emissionen des gesamten Immobilienportfolios der Gruppe abgebildet.
Bei der Offenlegung der Emissionen in ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen“ werden zusätzlich zu den im Übergangsplan für den Klimaschutz berücksichtigten Emissionen auch
sämtliche Emissionen aus Staatsanleihen sowie die Scope 3-Emissionen ausgewiesen. Die offengelegten Emissionen
umfassen zudem die Emissionen aus Kapitalanlagen aus den fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungs-
verträgen sowie nicht-konsolidierte Beteiligungen. Aufgrund des geringen Investments in dieser Anlageklasse werden
nicht-konsolidierte Beteiligungen jedoch nicht in den vorliegenden Übergangsplan für den Klimaschutz einbezogen.
Darüber hinaus besteht derzeit keine Absicht, diese im nächsten Jahr in den Übergangsplan für den Klimaschutz
aufzunehmen. Obwohl Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen Teil der Konzernbilanz
sind, liegen die Anlageentscheidung und das Anlagerisiko bei den Kund:innen. Die VIG-Versicherungsgesellschaften, die
fonds- und indexgebundene Versicherungsprodukte anbieten, werden jedoch kohlenstoffarme fonds- und indexgebundene
Alternativen sowohl für Neugeschäfte als auch für bestehende Verträge ermöglichen (Reallokation).
• Im eigenen Bürobetrieb der VIG unterscheidet sich die Darstellung der Emissionen aus dem Übergangsplan für den Klima-
schutz und der THG-Bilanz nur hinsichtlich der einbezogenen Gesellschaften. Im Übergangsplan für den Klimaschutz sind
alle vollkonsolidierten Versicherungsgesellschaften (exklusive Ukraine) umfasst sowie zusätzlich einige Nicht-Versiche-
rungsgesellschaften wie Pensionskassen, Asset-Management- sowie Assistance- und Servicegesellschaften, die für das
Versicherungsgeschäft wesentlich sind. Für die Offenlegung der Emissionen gemäß ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen
der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ wurden sämtliche im IFRS-Konsolidierungskreis
befindliche Versicherungsgesellschaften (exklusive der drei ukrainischen Gesellschaften) miteinbezogen.
ANGABEPFLICHT E1-5 – ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX
Nachstehende Tabelle stellt den Energieverbrauch der VIG aus dem eigenen Bürobetrieb dar. Die VIG als Versicherungsdienst-
leisterin wird auf Basis ihrer Geschäftstätigkeiten keinem klimaintensiven Sektor zugeordnet. Die von den ESRS vorgegebenen
Offenlegungsanforderungen in Bezug auf klimaintensive Sektoren finden daher in diesem Bericht keine Anwendung.
Energieverbrauch und Energiemix
2025
2024
2023
Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)
120.795
125.551
126.529
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
81,96
84,81
85,64
Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)
4.099
5.103
7.215
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
2,78
3,45
4,88
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh)
22.497
17.377
13.955
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
15,26
11,74
0,09
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen
biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh)
24
46
27
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren
Quellen (MWh)
21.805
16.738
13.968
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)
668
593
n.a.
Gesamtenergieverbrauch (MWh)
147.391
148.030
147.738
Der Gesamtverbrauch fossiler Energie verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 3,8
%. Der Energieverbrauch
aus nuklearen Quellen wurde gegenüber dem Basisjahr um 19,7
% reduziert. Gleichzeitig erhöhte sich der Gesamtverbrauch
84
Jahresfinanzbericht 2025
erneuerbarer Energien im Vergleich zu 2024 um 29,5 %. Der Gesamtenergieverbrauch ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig
gesunken (-0,4
%).
ANGABEPFLICHT E1-6 – THG-BRUTTOEMISSIONEN DER KATEGORIEN SCOPE 1, 2 UND 3 SOWIE THG-GESAMTEMISSIONEN
Im Folgenden werden die Treibhausgasemissionen der VIG nach Scope 1, 2 und 3 gemäß Greenhouse Gas (GHG)-Protokoll in CO
2
-
Äquivalenten (Berücksichtigung sämtlicher Kyoto-Gase inklusive NF3) dargestellt und umfassen die direkt beim Unternehmen
emittierten (aufgrund von Heizenergiebedarf, Kältemittel und Treibstoffverbrauch = Scope 1) sowie die indirekt durch das Unter-
nehmen verursachten Emissionen (aufgrund von Strom-, Fernkälte- sowie Fernwärmebedarf = Scope 2). Zusätzlich werden die
durch geschäftliche Flugreisen der Mitarbeitenden verursachten Emissionen (= Scope 3, Kategorie 6) sowie die finanzierten Emis-
sionen (= Scope 3, Kategorie 15) in den Bereichen Veranlagung (inkl. Immobilienportfolio) und Underwriting (Großkund:innen und
Privatkund:innen) dargestellt. Zudem werden die Emissionen jener Unternehmen, an denen die VIG eine Beteiligung hält (at-equity
Gesellschaften), in Scope 3 (Kategorie 15) ausgewiesen. Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen des eigenen
Bürobetriebs wurden die Datenbanken der International Energy Agency (IEA), des Umweltbundesamtes Österreich, des Department
for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA), des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sowie ecoinvent herangezogen. Die
Methodik folgt den Vorgaben des GHG-Protokolls, um eine konsistente und transparente Emissionsberechnung sicherzustellen.
Informationen zur Methodologie sowie den Datenbanken, die zur Berechnung der finanzierten Emissionen (Scope 3.15) verwendet
wurden, sind in den entsprechenden Unterkapiteln zur Berechnung der finanzierten Emissionen dargestellt.
Energiekennzahlen, die als Basis zur Berechnung der CO
2
e-Emissionen für den eigenen Bürobetrieb der VIG herangezogen
wurden, wurden mit Stichtag 31. Dezember 2025 von den einzelnen sich im Konsolidierungskreis befindlichen VIG-
Gesellschaften gemeldet, wobei bei fehlenden Daten ein Hochrechnungsansatz herangezogen wurde. Ebenso beinhalten die
finanzierten Emissionen aus dem Veranlagungs-Portfolio die Werte per 31. Dezember 2025. Aufgrund der Datenverfügbarkeit
werden die finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio mit Stichtag 30. Juni 2025 dargestellt. Trotz dieser
versetzten Periode erfolgt die Berechnung der Emissionsdaten im Immobilienportfolio anhand von Ganzjahreswerten.
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass das Immobilienportfolio aufgrund der langfristigen Ausrichtung im
Jahresverlauf als Ganzes relativ konstant ist. Für die Ausweisung der Emissionen aus dem Underwriting-Portfolio
(Großkund:innen sowie Privatkund:innen) wurde der 31. Oktober 2025 als Stichtag herangezogen. Der frühzeitige Stichtag hat
jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Offenlegung der Emissionsdaten. Zudem wird im Kapitel ESRS 2 BP-2
„Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ detailliert auf die vorgenommenen Schätzungen bei der Berechnung
der Emissionsdaten eingegangen.
Scope 1-Treibhausgas (THG)-Bruttoemissionen
In Scope 1 werden die sogenannten direkten Treibhausgasemissionen erfasst. Diese stammen aus der Verbrennung von fos-
silen Rohstoffen in unternehmenseigenen oder vom Unternehmen kontrollierten Anlagen (u. a. Heizungsanlagen am Standort)
sowie aus der Nachfüllmenge der Kältemittel für Klimaanlagen im Berichtsjahr. Zusätzlich wurde der Treibstoffverbrauch des
Fuhrparks erhoben. Hierbei handelt es sich um Benzin- oder Dieselverbrauch bzw. Biokraftstoffe aus unternehmenseigenen
oder geleasten Fahrzeugen.
Scope 2-Treibhausgas (THG)-Bruttoemissionen
Die unter der Kategorie Scope 2 erfassten Emissionen stellen jene Treibhausgasemissionen dar, die aus der Erzeugung von
zugekaufter Energie entstehen. Die VIG berichtet für 2025 die in Scope 2 verursachten Emissionen sowohl nach dem
standortbasierten als auch nach dem marktbasierten Ansatz gemäß GHG-Protokoll. Mit dem standortbasierten Ansatz
werden die Emissionen basierend auf den durchschnittlichen Emissionsfaktoren der regionalen Energieversorgung, also des
lokalen Strom- und Wärmenetzes, berechnet. Der marktbasierte Ansatz hingegen berücksichtigt die spezifischen Treibhaus-
gasemissionen der tatsächlich beschafften Energie. Für die Berechnung der Scope 2-Emissionen aus Elektrizität wurden die
Emissionsfaktoren der International Energy Agency (IEA) verwendet, welche die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO
2
),
Methan (CH
4
) und Lachgas (N
2
O) umfassen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
85
Scope 3-Treibhausgas (THG)-Bruttoemissionen
Die unter Scope 3 erfassten Treibhausgasemissionen entstehen indirekt entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöp-
fungskette eines Unternehmens. Sie resultieren aus Aktivitäten, die vom Unternehmen ausgelöst werden, jedoch aus Quellen
stammen, die weder im Eigentum des Unternehmens stehen noch von ihm kontrolliert werden. Die Scope 3-Emissionen lassen
sich in 15 unterschiedliche Kategorien aufteilen.
Die VIG hat gemäß den Anforderungen der ESRS eine Signifikanzanalyse durchgeführt, auf deren Basis evaluiert wurde, welche
Kategorien der Scope 3-Emissionen für die VIG relevant und damit zu erheben bzw. zu berichten sind. Die ESRS geben keine
detaillierte Vorgehensweise bei der Durchführung einer solchen Analyse vor, verweisen jedoch auf das GHG-Protokoll, welches
angibt, dass die Beeinflussbarkeit der Emissionen durch das Unternehmen sowie der Anteil an den gesamten Scope 3-Emis-
sionen der jeweiligen Kategorie angemessene Kriterien zur Bewertung der Relevanz darstellen. Für die durchgeführte
Signifikanzanalyse wurden die Emissions- und Verbrauchsdaten jener VIG-Versicherungsgesellschaften herangezogen, die
bereits 2023 im Berichtsumfang enthalten waren. Ergänzend flossen – soweit verfügbar – zusätzliche Datenquellen, wie etwa
Informationen zu Zugreisen oder Abfallaufkommen, in die Auswertung ein. Die Ergebnisse wurden anschließend auf den
Scope der vollkonsolidierten Gesellschaften hochgerechnet. Diese Hochrechnung erfolgte über die Anzahl der Mitarbeitenden
(in Tonnen CO
2
e pro Mitarbeitenden je Kategorie multipliziert mit der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden). Im Berichtsjahr
wurde die Analyse auf Basis der Vorjahresergebnisse sowie der für 2024 gemeldeten Mitarbeiter:innendaten und der
vorliegenden Verbrauchsdaten aktualisiert.
Als Kriterium zur Identifikation der relevanten Scope 3-Kategorien wurden der Anteil der jeweiligen Kategorie an den gesamten
Scope 3-Emissionen sowie die Beeinflussbarkeit und die Branchenrelevanz herangezogen. Gemäß GHG-Protokoll entspricht
das Maß der Beeinflussbarkeit dem Potenzial des Unternehmens, Emissionen aus der jeweiligen Scope 3-Kategorie ange-
messen reduzieren zu können. Bezüglich der Branchenrelevanz wird im GHG-Protokoll auf sektorspezifische Richtlinien ver-
wiesen, welche für die Finanzbranche jedoch noch nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde zur Beurteilung der
Branchenrelevanz ein Branchenvergleich auf Basis der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den Scope 3-Emis-
sionen von sechs Versicherungsunternehmen durchgeführt.
Die Ergebnisse der aktualisierten Signifikanzanalyse bestätigen, dass die Scope 3.15-Emissionen (finanzierte Emissionen) als
relevant eingestuft und demnach in der konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung berichtet werden. Die finanzierten Emissionen
stellen Emissionen aus dem Veranlagungs- und Underwriting-Portfolio des Unternehmens dar und betragen im Berichtsjahr
rund 99
% der gesamten Scope 3-Emissionen. Auch wenn der Anteil der Kategorie Scope 3.6-Emissionen aus dem Flugverkehr
an den gesamten Scope 3-Emissionen der VIG weniger als ein Prozent beträgt, werden die Treibhausgasemissionen wie
bereits in der Vergangenheit aufgrund der angenommenen Relevanz für bestimmte Interessenträger:innen berichtet.
Die restlichen Kategorien der Scope 3-Emissionen wurden analog zum Vorjahr als nicht wesentlich eingestuft:
• Kategorie 1 „Eingekaufte Waren und Dienstleistungen“ ist nicht relevant, da sich die zugekauften Produkte für die VIG als
Dienstleistungsunternehmen vorwiegend auf Papierprodukte beschränken und die daraus entstehenden Emissionen zu
vernachlässigen sind. Zusätzlich wurden bestimmte IT-Produkte in die Emissionsberechnung einbezogen, wodurch sich die
Relevanz dieser Kategorie jedoch nicht verändert hat.
• Die Emissionen der Kategorie 2 „Kapitalgüter“ sind vernachlässigbar, da sich die eingekauften Kapitalgüter für die VIG auf
die Büroinfrastruktur (IT und Möbel) und auf Unternehmensfahrzeuge beschränken.
• Die Kategorie 3 „Brennstoff- und energiebezogene Emissionen“ ist für die VIG als nicht-produzierendes Unternehmen nicht
wesentlich. Die vorgelagerten Emissionen des Energie- und Treibstoffverbrauchs fallen gering aus und liegen im Vergleich
zu den gesamten Scope 3-Emissionen bei unter einem Prozent.
• Die Kategorien 4 und 9 „Transport und Verteilung (vor- und nachgelagert)“ sind für die VIG als Finanzunternehmen ohne
bedeutende Transport- und Logistiktätigkeiten nicht wesentlich.
86
Jahresfinanzbericht 2025
• Die Kategorie 5 „Abfall“ behandelt jene Emissionen, die aus der Entsorgung und der Behandlung von Abfällen durch Dritte
entstanden sind. Als nicht-produzierendes Unternehmen fällt in den Bürogebäuden der VIG lediglich haushaltsüblicher
Abfall mit geringen Treibhausgasemissionen an.
• Die Emissionen aus der Kategorie 7 „Pendeln der Mitarbeiter:innen“ wurden auf Basis von Daten der Statistik Austria sowie
einer Studie des ÖAMTC und der Technischen Universität Wien (siehe „Was bewegt Österreichs Pendler zum Um-
steigen?“ vom 30. März 2021) berechnet. Die Ergebnisse dieser Berechnungen zeigen, dass der Anteil der Emissionen im
Vergleich zu den gesamten Scope 3-Emissionen unter einem Prozent liegt und die Kategorie demnach für die VIG nicht
signifikant ist.
• Bezogen auf Kategorie 8 „Angemietete oder geleaste Sachanlagen“ werden die Emissionen, die sich aus angemieteten
Büroflächen ergeben, bereits in den Scope 1- und Scope 2-Emissionen berücksichtigt. Die Emissionen des Immobilien-
portfolios der VIG werden im Berichtsjahr in Scope 3.15 „Finanzierte Emissionen“ angeführt.
• Kategorie 9: siehe Kategorie 4
• Auch die Kategorie 10 „Verarbeitung der verkauften Produkte“ ist für die Vienna Insurance Group als Dienstleistungs-
unternehmen nicht wesentlich, was auch im Branchenvergleich bestätigt wird.
• Die Kategorien 11 „Nutzung der verkauften Produkte“ und 12 „Umgang mit verkauften Produkten an deren Lebenszyklus-
ende“ ist nicht anwendbar, da die VIG keine Produkte, sondern Dienstleistungen verkauft. Emissionen, die aus dem Verkauf
von Versicherungsprodukten entstehen („Insurance-Associated Emissions“), werden in der Kategorie 15 ausgewiesen.
• Kategorie 12: siehe Kategorie 11
• Kategorie 13 „Vermietete und verleaste Sachanlagen“ ist für die VIG im Berichtsjahr nicht anwendbar, da Emissionen aus
Immobilien, die im Besitz der VIG sind und an Dritte vermietet werden, in Scope 15 unter der Asset-Klasse
„Immobilien“ erfasst werden.
• Scope 14 „Franchise“ ist nicht wesentlich, da die VIG keine Franchise-Aktivitäten hat.
Berechnung der finanzierten Emissionen im Bereich Underwriting (Großkund:innen)
Die Berechnung der Emissionen im Bereich Underwriting für Großkund:innen erfolgt auf Basis des PCAF (Partnership for
Carbon Accounting Financials)-Ansatzes „economic-activity based emission estimation“ (PCAF-Standard, Part C, Version 1,
November 2022) und wird im Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ im Detail
beschrieben. Auch die in diesem Bereich durchgeführten Schätzungen der Emissionen werden im Kapitel ESRS 2 BP-2
„Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ dargestellt.
Berechnung der finanzierten Emissionen im Bereich Underwriting (Privatkund:innen)
Die finanzierten Emissionen aus dem Bereich Underwriting für Privatkund:innen beinhalten die Emissionen aus dem Kfz-Portfolio
der VIG. Der Bereich Gebäudeversicherung wird im Berichtsjahr noch ausgeklammert, da zum Zeitpunkt der Berichterstattung für die
Emissionsberechnung noch kein PCAF-Standard zur Verfügung stand. Bezüglich der vorgenommenen Schätzungen für die
Emissionen aus dem Kfz-Portfolio wird auf Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ verwiesen.
Berechnung der finanzierten Emissionen von Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
sowie Staatsanleihen
Die Berechnung der finanzierten Emissionen im Veranlagungsportfolio erfolgt mit Hilfe einer Finanzsoftwarelösung, welche
die integrierte Verarbeitung von Portfoliomanagement- und Risikomanagementdaten ermöglicht. Die Berechnungslogik der
finanzierten Emissionen aus Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren folgt jener
aus PCAF (Part A, Version 2, Dezember 2022). Die Emissionsdaten werden von einem spezialisierten Finanzdienstleister bezo-
gen und regelmäßig aktualisiert. Die finanzierten Emissionen der Unternehmensanleihen und Aktien und anderer nicht fest-
verzinslicher Wertpapiere werden auf Basis des EVIC (Enterprise Value Including Cash) und der Unternehmensemissionen
berechnet. Im Falle von nicht abgedeckten Emissionen wurden die vorhandenen Emissionsdaten herangezogen und je Asset-
Klasse entsprechend hochskaliert. Im Bereich der Staatsanleihen erfolgt die Berechnung der finanzierten Emissionen eben-
falls nach dem PCAF-Standard, wobei hier ebenfalls Daten aus einer Datenbank eines Finanzdienstleisters herangezogen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
87
werden. Für weitere Details im Hinblick auf Schätzungen im Bereich Veranlagung wird auf das Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben
im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ verwiesen.
Berechnung der finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio
Für die Emissionsberechnung aus den Immobilieninvestments der VIG wird der sogenannte „Whole Building Approach“ gemäß
PCAF-Standard angewandt. Dabei werden für jedes sich im Portfolio befindliche Gebäude die Scope 1- und 2-Emissionen in
Summe betrachtet. Bezüglich der Datenerhebung zur Berechnung der immobilienbezogenen Emissionen wird eine Software-
lösung verwendet, anhand welcher jedes Immobilieninvestment der VIG im Detail dargestellt werden kann und einer eigenen
Identifikationsnummer zugeordnet wird. Die Daten sind von den Besitzgesellschaften periodisch zu übermitteln und werden auf
Ebene der VIG Holding konsolidiert. Für die Berechnung der finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio sind vor allem
Daten aus den Energieausweisen sowie die jeweiligen Flächen und Volumina der Objekte (zur Plausibilitätskontrolle der Eingaben
aus den Energieausweisen) relevant. Emissionen von Immobilieninvestments, für die keine Daten übermittelt wurden, wurden
mittels Näherungswerten eines externen spezialisierten Finanzdienstleisters zum NACE-Code 68.2 (Vermietung, Verpachtung
von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) hochgerechnet.
Teilweise werden Immobilien zur Eigennutzung verwendet. In diesen Fällen war es notwendig, die Emissionen der zur Eigen-
nutzung verwendeten Immobilien (Stromverbrauch, Wärme und Kühlung aus Scope 1 und 2) von jenen der fremdgenutzten
Immobilien (Scope 3.15) abzugrenzen bzw. diese in Scope 3.15 abzuziehen.
In Bezug auf die vorgenommenen Schätzungen wird auf Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Um-
ständen“ verwiesen.
Die Berechnungen der gesamten Scope 3-Emissionen der VIG basieren auf einer Kombination der verfügbaren Aktivitätsdaten.
Im eigenen Bürobetrieb der VIG wurden die Emissionen aus Flugreisen teilweise anhand von Primärdaten berechnet, indem die
exakten Flugkilometer von den Gesellschaften eingemeldet wurden. Der Prozentsatz der für die Emissionsberechnung
herangezogenen Primärdaten im eigenen Bürobetrieb beläuft sich im Berichtsjahr auf 54,5
% (2024: 33,0 %). Die Emissionsdaten
im Bereich Underwriting (Großkund:innen sowie Privatkund:innen) wurden gänzlich anhand von Sekundärdaten berechnet.
Im Bereich Veranlagung wurde bei der Emissionsberechnung zum Großteil auf verfügbare Daten eines externen Daten-
bankanbieters zurückgegriffen, welche ebenfalls Schätzwerte enthalten. Aus diesem Grund kann beim Anteil der Emissionen, die
mithilfe des externen Datenbankanbieters berechnet wurden, nicht ausschließlich von Primärdaten gesprochen werden. Ein
PCAF-Score ist für 50,6
% des gesamten Investitionsvolumens verfügbar. Innerhalb dieses abgedeckten Anteils weisen rund 69 %
der Scope 1- und Scope 2-Emissionen eine hohe Datenqualität (PCAF-Score 1 – extern validierte Daten) auf, während rund 24
%
dem PCAF-Score 2 (von den Emittenten berichtete Daten) zugeordnet werden. Im Bereich der Scope 3-Emissionen werden rund
86
% dem PCAF-Score 2 zugewiesen. Die verbleibenden Emissionen innerhalb des bewerteten Investitionsvolumens werden mit
PCAF-Score 4 (Schätzungen anhand von Branchendurchschnittswerten) klassifiziert.
Für das Immobilienportfolio der Vienna Insurance Group konnte bei rund 5,3 % (2024: 4,9 %) der Emissionsdaten auf Primärdaten
zurückgegriffen werden.
Folgende Tabelle bietet eine Übersicht zu den im Berichtsjahr berechneten Treibhausgasemissionen nach Scopes. Zudem werden
die Emissionen des Basisjahres (2023) und des Vorjahres (2024) sowie die prozentuale Veränderung im Vergleich zu 2024
dargestellt. Wie bereits im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den
Klimawandel“ dargestellt, weicht der im Zuge des Übergangsplans für den Klimaschutz enthaltene Umfang der Emissionen für
einzelne Portfolios von der Darstellung der Emissionen in der nachstehenden Tabelle ab. Die Etappenziele sowie die Fort-
schrittsmessung in Bezug auf die Emissionen gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz befinden sich daher im Sinne der
Vergleichbarkeit in einer gesonderten Tabelle im Anschluss an die folgende Tabelle.
88
Jahresfinanzbericht 2025
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
2025
2024
∆ in %
Basisjahr 2023
in tCO
2
e
Scope 1-Treibhausgasemissionen
1
Scope 1-THG-Bruttoemissionen (tCO
2
e)
18.614
18.538
0,41
19.490
Prozentsatz der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten
Emissionshandelssystemen (in %)
0,00 0,00 0,00
Scope 2-Treibhausgasemissionen
2
Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (tCO
2
e)
18.452
21.195
-12,94
19.301
Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (tCO
2
e)
13.889
17.678
-21,44
19.755
Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen (tCO
2
e)
6) Geschäftsreisen
1.883
1.345
39,99
1.101
15) Investitionen
Underwriting (Großkund:innen)
690.062
654.634
5,41
680.105
Underwriting (Privatkund:innen)
1.897.078
1.956.328
-3,03
1.911.887
Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere)
3
10.338.573 10.603.806 -2,50 13.343.356
Veranlagung (Staatsanleihen)
2.413.616
2.375.284
1,61
2.979.043
Veranlagung (Immobilienportfolio)
96.960
102.847
-5,72
111.064
At equity-Gesellschaften
4
3.882
3.714
4,51
n. a.
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (tCO
2
e)
15.479.119
15.737.691
-1,64
19.065.347
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (tCO
2
e)
15.474.555
15.734.174
-1,65
19.065.801
1
Die biogenen (out of scope) Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung bzw. dem biologischen Abbau von Biomasse (Scope 1) belaufen sich im Berichtsjahr auf 837,1 tCO
2
e.
2
Die biogenen (out of scope) Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung bzw. dem biologischen Abbau von Biomasse (Scope 2) belaufen sich im Berichtsjahr auf 6.560,3 tCO
2
e (standortbezogen)
bzw. 7.692,6 tCO
2
e (marktbezogen).
3
Die in der Tabelle dargestellten Emissionen aus der Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sind nicht mit den Emissionen aus dem
Übergangsplan für den Klimaschutz vergleichbar, da in diesem die Scope 3-Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die THG-Emissionen aus der Veranlagung ohne Scope 3-Emissionen betragen im
Berichtsjahr 1.519.144,7 tCO
2
e.
4
Die Emissionen der at equity-Gesellschaften aus dem Basisjahr werden nicht offengelegt, da diese Gesellschaften 2023 noch nicht im Berichtsumfang der VIG inkludiert waren und eine rückwirkende
Berechnung der Emissionsdaten aufgrund fehlender Energiekennzahlen nicht möglich ist.
Wie in der Tabelle ersichtlich, haben sich die Scope 1-THG-Bruttoemissionen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 0,4
%
erhöht. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine Verbesserung der Datenqualität zurückzuführen.
Die standortbezogenen Scope 2-THG-Bruttoemissionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 12,9 % gesunken. Gründe dafür sind
unter anderem, dass der Heizenergieverbrauch einzelner Gesellschaften im Jahr 2024 nicht korrekt zugeordnet wurde und
irrtümlich als Fernwärme (Scope 2) anstatt als direkte Emissionen aus stationären Verbrennungsanlagen (Scope 1) erfasst
wurde sowie ein insgesamt reduzierter Verbrauch fossiler Energieträger. Die marktbezogenen Scope 2-THG-Bruttoemissionen
reduzierten sich im Berichtsjahr um 21,4
%. Diese Entwicklung spiegelt insbesondere den verstärkten Bezug von Strom aus
erneuerbaren Energiequellen wider, der in der marktbezogenen Methodik explizit berücksichtigt wird und somit die Fortschritte
im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung abbildet. In Bezug auf die Scope 3-THG-Bruttoemissionen aus Flugreisen
(Scope 3.6) ist aufgrund verstärkter Reisetätigkeit ein Anstieg von 40,0
% zu verzeichnen. Insgesamt haben sich im eigenen
Bürobetrieb die standortbezogenen Scope 1-3-Emissionen um 5,2
% reduziert, die marktbezogenen Scope 1-3-Emissionen
konnten um rund 8,5
% verringert werden.
Im Bereich Underwriting (Großkund:innen) ist im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der versicherungsbedingten Emissionen
um 5,4 % festzustellen. Diese Erhöhung ist vor allem auf eine signifikante Verbesserung der Datenqualität der zu berechnenden
Emissionen zurückzuführen, da im Vergleich zum Vorjahr für deutlich mehr Verträge NACE-Codes zur Verfügung standen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
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Im Bereich Underwriting (Privatkund:innen) ist im Kfz-Portfolio – unter anderem infolge einer verbesserten Datenqualität –
eine Reduktion der Emissionen um 3,0
% zu verzeichnen, obwohl die in die Berechnung einbezogenen Fahrzeuge mit Kfz-
Haftpflichtversicherung (gemäß PCAF-Standard) im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,5
% gestiegen sind.
Im Bereich Veranlagung lässt sich bei den Emissionen aus Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren eine leichte Reduktion von 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr feststellen. Diese Reduktion ist vor allem auf Änderungen
im Portfolio und den zugrundeliegenden Emissionsdaten der investierten Unternehmen zurückzuführen. Die Emissionen aus
Staatsanleihen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,6
% gestiegen. Obwohl die berichteten Emissionen der investierten Unter-
nehmen gesunken sind, haben sich die absoluten Emissionswerte aufgrund des gestiegenen Investitionsvolumens leicht erhöht.
Bei den Emissionen des Immobilienportfolios zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion von 5,7
%. Trotz eines
Wachstums des Portfolios ist auch die Emissionsintensität leicht gesunken. Positiv hervorzuheben ist zudem die deutlich
verbesserte Datenqualität. So hat sich der Anteil der berechneten („calculated“) Emissionen signifikant erhöht, während die
geschätzten („estimated“) Emissionen deutlich reduziert werden konnten.
In Summe lässt sich bei den gesamten Treibhausgasemissionen (sowohl standortbasiert als auch marktbasiert) eine leichte
Reduktion von 1,6
% im Vergleich zum Vorjahr feststellen. In den kommenden Jahren wird durch die gezielten Maßnahmen
des Übergangsplans für den Klimaschutz sowie durch zusätzliche zukünftige Initiativen eine weitere Reduktion der Treibhaus-
gasemissionen erwartet.
Nachstehende Tabelle zeigt die im Rahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz ausgewählten Portfolios sowie deren
Emissionen im Basisjahr (2023), im Vorjahr (2024) sowie im Berichtsjahr 2025. Zudem werden die Etappenziele für 2030
gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz sowie der derzeitige Fortschritt bei deren Erreichung dargestellt.
Portfolios gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz
2025
2024
∆ in %
Basisjahr
2023
Zieljahr 2030
Zielfortschritt
2025 in %
in tCO
2
Scope 1-3-Treibhausgasemissionen (eigener Bürobetrieb)
32.870
35.912
-8,47
38.066
27.027
47,07
Scope 3-Treibhausgasemissionen
15) Investitionen
Underwriting (Großkund:innen)
690.062
654.634
5,41
680.105
485.663
-5,12
Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere)
699.728*
898.726
-22,14
1.218.310
869.874
148,83
*Da die Emissionen aus dem Immobilienportfolio im Berichtsjahr erstmals im Übergangsplan für den Klimaschutz berücksichtigt wurden, wurde eine Überschneidung mit den Emissionen aus Unter-
nehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren festgestellt. Diese beläuft sich auf rund 4.400 tCO
2
e bzw. ein Volumen von rund EUR 393,3 Mio. auf Gruppensicht. Eine
entsprechende methodische Bereinigung ist für die kommenden Berichtsjahre vorgesehen.
Wie im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ dargestellt, wurde
für die Scope 1-3-Emissionen aus dem eigenen Bürobetrieb ein übergreifendes Reduktionsziel festgelegt. Im Berichtsjahr konnte
im Vergleich zum Vorjahr bereits eine Reduktion von 8,5
% erreicht werden. Im Hinblick auf das für 2030 gesetzte Etappenziel
konnten im Berichtsjahr bereits 47,1
% der vorgesehenen Emissionsreduktionen im eigenen Bürobetrieb erreicht werden.
Im Wirkungsfeld Underwriting (Großkund:innen) wurde, wie bereits beschrieben, aufgrund einer Verbesserung der zugrunde-
liegenden Datenqualität eine Erhöhung der absoluten Emissionen um 5,4 % verzeichnet. Die ausgewiesenen Emissionen liegen
somit auch über dem Niveau des Basisjahres. Beim Vergleich der Emissionen aus dem Underwriting-Portfolio (Großkund:innen)
ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Portfolio und damit die Berechnungsbasis für die Emissionen jährlich variieren können.
Relativ zur Steigerung des Prämienvolumens seit dem Basisjahr sind die Emissionen aus dem Underwriting-Portfolio
(Großkund:innen) unterproportional angewachsen. Verglichen mit dem Basisjahr konnte demnach im Berichtsjahr eine
Reduktion der Emissionsintensität erreicht werden.
90
Jahresfinanzbericht 2025
In Bezug auf die im Übergangsplan für den Klimaschutz erfassten Emissionen aus Unternehmensanleihen und Aktien und
sonstigen nicht festverzinslichen Wertpapieren im Wirkungsfeld Veranlagung lässt sich im Vergleich zu 2024 eine Reduktion
von 22,14
% feststellen. Der Zielfortschritt in Bezug auf das für 2030 gesetzte Etappenziel beträgt im Berichtsjahr bereits
148,83
%. Wie jedoch im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klima-
wandel“ bereits dargestellt, unterliegt die Emissionsentwicklung entsprechenden Schwankungen. Die Zielerreichung ist daher
nicht statisch, sondern erfordert eine laufende Überprüfung und konsequente Weiterführung der definierten Maßnahmen zur
Erreichung des langfristigen Netto-Null-Ziels.
Beim Immobilienportfolio der VIG konnte im Berichtsjahr eine Reduktion der Emissionsintensität von 3,8 kg CO
2
e/m
2
im
Vergleich zum Basisjahr verzeichnet werden. Im Hinblick auf die Zielsetzung gemäß CRREM-Szenario konnten dadurch bereits
32,0
% der vorgesehenen Reduktion der Emissionsintensität erreicht werden.
Auf Grundlage der im Übergangsplan für den Klimaschutz festgelegten Maßnahmen sollen die Emissionen in den kommenden
Jahren schrittweise und nachhaltig reduziert werden.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
Nachstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Intensität der Treibhausgasemissionen der VIG dar. Dabei werden die gesamten
Treibhausgasemissionen der VIG in Relation zu den im Konzernabschluss offengelegten Umsatzerlösen gegenübergestellt.
Als Umsatzerlöse wurden die versicherungstechnischen Erträge ausgestellter Versicherungsverträge, die Mieterträge von als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sowie andere Erträge (Dienstleistungsumsätze) herangezogen.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
2025
2024
∆ in %
tCO
2
e/EUR
Scope 1-3 standortbezogen
0,0011
0,0013
-9,59
Scope 1-3 marktbezogen
0,0011
0,0013
-9,60
Nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung der herangezogenen Umsatzerlöse in die entsprechenden Positionen der
Konzernbilanz.
Art des Umsatzes zur Berechnung der
THG-Intensität
GuV-Position
Verweis auf
Konzernabschluss
2025
2024
2023
Betrag in (TEUR)
Versicherungsumsätze
Versicherungstechnische Erträge
ausgestellter
Versicherungsverträge
Seite 136
13.195.975
12.138.477
10.921.825
Immobilienerträge (sowohl von vermieteten
Objekten von Versicherungen als auch von
Immobilienbesitzgesellschaften)
Mieteinnahmen von als
Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien
Seite 201
232.130
214.139
194.758
IFRS 15 Umsätze von GmbHs
Andere Erträge
(Dienstleistungsumsätze)
Seite 217
191.773
166.429
121.222
Gesamtnettoumsatzerlöse
13.619.878
12.519.045
11.237.805
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
91
SOZIALINFORMATIONEN
ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
Nachstehende Übersicht zeigt die für diesen Themenstandard identifizierten wesentlichen Auswirkungen sowie die dazu-
gehörigen Gruppen- bzw. Holding-Leit- oder Richtlinien mit Verweis auf den entsprechenden Abschnitt im Bericht. Konzepte
für alle nachstehenden Auswirkungen in ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ sind:
• Nachhaltigkeitsprogramm der VIG
• Code of Business Ethics
• HR-Strategie
Informationen dazu sind im Kapitel ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ zu
finden. Darüber hinaus sind je wesentlicher Auswirkung noch weitere Unternehmensvorgaben relevant, die in nachstehender
Tabelle angeführt werden.
S1-Unterthema
Kategorie
Wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen
Maßnahmen
Strategien und Konzepte
(siehe MDR-P)
Arbeitsbedingungen
Tatsächliche
positive
Auswirkung
Faire Behandlung der VIG Mitarbeitenden durch
Möglichkeiten zum sozialen Dialog,
Vereinigungsfreiheit und Einbeziehung von
Arbeitnehmervertretungen in Entscheidungen
Umfragen und Engagement-Surveys;
Fokusgruppen;
Onboarding-Maßnahmen;
Einbeziehung von Arbeitnehmervertretungen,
Anerkennung von Rechten der Arbeitskräfte;
Versammlungsfreiheit
Siehe oben genannte Konzepte
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
Tatsächliche
positive
Auswirkung
Positive Auswirkungen auf die Qualifikationen und
Karrierechancen der Mitarbeitenden durch Schulun-
gen und Weiterbildungen
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen;
Trainingsmaßnahmen;
Ziel- und Entwicklungsgespräche
VIG Gruppen-Leitlinie Fit &
Proper;
Diversitätsstrategie
Arbeitsbedingungen &
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
Tatsächliche
positive
Auswirkung
Eine angemessene und sichere Vergütung für VIG-
Mitarbeitende sichert ein stabiles und verlässliches
Einkommen des Einzelnen
Stabile und faire Vergütungsstruktur
(teilweise über gesetzliche Standards hinaus)
unter Berücksichtigung der Qualifikationen
und Verantwortung
VIG Gruppen-Leitlinie
Vergütung
Arbeitsbedingungen &
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
Tatsächliche
positive
Auswirkung
Attraktive Arbeitsbedingungen, die über die
gesetzlichen Standards hinausgehen, führen zu
einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeitenden
Initiativen für Gesundheit, Sicherheit und
Wohlbefinden;
Flexible Arbeitszeitmodelle;
Feedback-Mechanismen;
Förderung der Diversität
VIG-Gruppen-Leitlinie
Vergütung;
VIG-Gruppen-Leitlinie Fit &
Proper;
Diversitätsstrategie
Unternehmensspezifi-
sche Angabe
Tatsächliche
positive
Auswirkung
Der Einsatz fortschrittlicher technologischer An-
wendungen und Künstlicher Intelligenz (KI) trägt
zur Entwicklung neuer Lösungen, zur Automati-
sierung sich wiederholender Aufgaben und zur
Optimierung des Ressourcenmanagements bei.
Implementierung klar definierter KI-
Anwendungsfälle;
Etablierung von Qualitäts- und
Monitoringprozessen;
Sicherstellung von Transparenz über
automatisierte Entscheidungen;
Einrichtung einer Stelle für
Datenschutzsteuerung und -aufsicht;
Schulungen und Bewusstseinsschaffung
VIG-Gruppen-Richtlinie AI
Governance;
VIG Gruppen-Leitlinie AI
Governance Implementation;
IT-Strategie;
Data-Strategie
Im folgenden Abschnitt werden die Anforderungen in Verbindung mit ESRS 2 beschrieben.
Strategie
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-2 – INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGER:INNEN
Die Vienna Insurance Group berücksichtigt die Interessen der Arbeitskräfte, welche abhängig von lokalen Gegebenheiten durch
Umfragen, Fokusgruppen und Workshops vorwiegend direkt erhoben werden. Das Feedback in Bezug auf Arbeitsbedingungen,
Sicherheit und Wohlbefinden wird bei der Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen entsprechend berücksichtigt, um die
Auswirkungen angemessen steuern zu können. Zudem werden die Mitarbeitenden und – sofern vorhanden – ihre Vertretungen
regelmäßig über wichtige Unternehmensentscheidungen informiert. Im eigenen Bürobetrieb werden mehrheitlich keine einzel-
nen potenziell gefährdeten Gruppen oder Minderheiten definiert, vielmehr werden die Perspektiven der verschiedenen
92
Jahresfinanzbericht 2025
Interessenträger:innen holistisch berücksichtigt und in Zusammenarbeit mit NGOs integriert. Dieser Austausch ermöglicht es
der VIG, über neu aufkommende Herausforderungen und bestehende Initiativen auf dem Laufenden zu bleiben, um somit die
Entwicklung von Programmen und Konzepten zu erarbeiten, die Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion innerhalb der
Mitarbeitenden fördern. Ein grundsätzlich respektvoller Umgang schafft ein unterstützendes, integratives Umfeld, das mit
ethischen Praktiken und Einhaltung der Menschenrechte im Einklang steht. Weitere Informationen zur Einbeziehung der
Interessen der Arbeitskräfte siehe ESRS S1-2 „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretungen in Bezug auf Auswirkungen“ und Abschnitt ESRS 2 SBM-2 „Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen“.
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Die Arbeitskräfte der Vienna Insurance Group umfassen sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen („Mitarbeitende“),
als auch Fremdarbeitskräfte. Die Mitarbeitenden setzen sich aus Innen- und Außendienstmitarbeitenden zusammen. Fremd-
arbeitskräfte sind Personen, die kein direktes Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen haben, aber Arbeitsleistungen
entweder als Selbstständige oder über Fremdunternehmen erbringen. Weitere Informationen zu den Fremdarbeitskräften sind im
Abschnitt ESRS S1-7 „Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens“ beschrieben.
Die Mitarbeitenden wurden im Rahmen des gruppenweiten VIG-Nachhaltigkeitsprogramms als ein wichtiges Wirkungsfeld identi-
fiziert. Im Rahmen der strategischen Positionierung als attraktive Arbeitgeberin fördert die VIG Mitarbeitendenorientierung, Vielfalt
und Chancengleichheit (siehe ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“). Für die
Mitarbeitenden werden flexible Arbeitsmodelle, Schulungs- und Weiterbildungsprogramme, familienfreundliche, gesundheits- und
diversitätsfördernde Initiativen sowie eine faire Vergütung gewährleistet, die überwiegend über den gesetzlichen und/oder
kollektivvertraglichen Rahmen hinausgehen. Darüber hinaus treibt die VIG auch die digitale Kompetenzentwicklung und die
Produktivitätssteigerung ihrer Mitarbeitenden proaktiv voran. Im eigenen Bürobetrieb ergeben sich durch die Umsetzung einer
Diversitätsstrategie positive Effekte, die sowohl die Reputation und Attraktivität der VIG als Arbeitgeberin stärken als auch die
Bindung, den Zusammenhalt und die Inklusivität der Teams fördern. Dies wird durch die Gewährleistung gleicher Chancen –
unabhängig vom persönlichen Hintergrund – in Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Mitarbeitenden erreicht. Für die
Geschäftstätigkeit der VIG wurden keine geografischen Gebiete als risikobehaftet identifiziert. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der
VIG wird keine Art von Kinder- oder Zwangsarbeit ausgeübt. Ebenso konnten keine negativen Auswirkungen auf Mitarbeitende fest-
gestellt werden, die im Zusammenhang mit dem VIG-Übergangsplans für den Klimaschutz (Transitionplan) stehen. Nachfolgend
werden Konzepte und Strategien näher erläutert, welche zur Verbesserung der als wesentlich identifizierten Auswirkungen beitragen.
Management der Auswirkungen
Um die positiv identifizierten Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu steuern, verfügt die VIG über interne Richtlinien, Leitlinien
und Konzepte. Details dazu sind im Abschnitt ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeits-
aspekten“, ESRS S1-1 „Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens“ und in ESRS G1-1 „Unter-
nehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“ beschrieben.
ANGABEPFLICHT S1-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ARBEITSKRÄFTEN DES UNTERNEHMENS
Konzepte für das Management der wesentlichen Auswirkungen
Zum Management der auf die Arbeitskräfte identifizierten wesentlichen Auswirkungen wurden in der VIG verbindliche Doku-
mente etabliert. Darunter fallen die Gruppen-Leitlinie Code of Business Ethics, die Gruppen-Leitlinie Fit & Proper und die
Gruppen-Leitlinie Vergütung. Des Weiteren bilden die Mitarbeitenden der VIG ein Wirkungsfeld im Rahmen des Strategiepro-
gramms, welches u.a. Vielfalt und Chancengleichheit fördert (siehe ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten“). Vorgaben zum Schutz von Hinweisgeber:innen sind in ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und
Konzepte für die Unternehmensführung“ beschrieben. Durch die kontinuierliche Verbesserung dieser Praktiken schafft die VIG
ein unterstützendes, integratives und gerechtes Arbeitsumfeld.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
93
Engagement für die Menschenrechte
Die VIG verpflichtet sich zur Einhaltung hoher ethischer und menschenrechtlicher Standards. Als Unterzeichnerin des UN
Global Compact bekennt sich die VIG zu den damit verbundenen zehn Prinzipien (siehe Kapitel ESRS 2 SBM-1 „Strategie,
Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette“), die den Schutz der Menschenrechte, faire Arbeitspraktiken, ökologische Nach-
haltigkeit und Korruptionsbekämpfung umfassen.
In Zusammenhang mit der Schaffung guter Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte der VIG werden die folgenden Prinzipien
des UN Global Compact unterstützt:
Menschenrechte
• Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
• Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
• Prinzip 3: Unternehmen sollen die Versammlungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektiv-
verhandlungen wahren sowie ferner für
• Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
• Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
• Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
Jedes Jahr veröffentlicht die VIG im Rahmen des Bekenntnisses zum UN Global Compact die konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung auf deren Website.
Menschenrechte sind auch im Code of Business Ethics verankert, was das Bekenntnis der VIG zu fairen und ethischen
Geschäftspraktiken untermauert. Im eigenen Bürobetrieb legt die VIG Wert auf gute Arbeitsbedingungen und die Anerkennung
von Rechten der Mitarbeitenden und fördert damit eine Kultur des Respekts und der Fairness. Mögliche Verletzungen der
Menschenrechte können über die jeweils lokal eingerichteten Kanäle und an die VIG Holding gemeldet werden. Weitere Details
zum internen Meldesystem sind in ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“ beschrieben.
Die VIG bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte und spricht sich in ihrem Code of Business Ethics gegen Zwangs-
und Kinderarbeit sowie gegen Diskriminierung aus. Zudem achtet sie die Rechte der Mitarbeitenden wie Versammlungsfreiheit,
Kollektivvertragsverhandlungen und die Wahl von Vertretungen. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen in den
jeweiligen Ländern gelten für die VIG als Mindeststandards.
Konzepte zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Die Gesellschaften der Vienna Insurance Group gewährleisten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für ihre Arbeitskräfte.
Je nach lokalen Gegebenheiten haben die Gesellschaften ein Konzept zur Verhütung von Arbeitsunfällen verabschiedet, das
die wichtigsten Grundsätze und Leitlinien für die Sicherheit enthält, oder spezifische Maßnahmen zur Unfallverhütung ein-
geführt. Beide Ansätze berücksichtigen dabei jeweils die Größe, Art und Komplexität der jeweiligen Gesellschaften und zeigen,
dass sich die VIG konsequent für das Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden einsetzt.
Richtlinien zur Beseitigung von Diskriminierung
Die VIG setzt sich für ein gerechtes Arbeitsumfeld ein, was sich in ihren internen Vorgaben widerspiegelt. Diese Verpflichtungen
sind unter anderem im Code of Business Ethics, der Gruppen-Leitlinie Fit & Proper und der Diversitätsstrategie verankert. Weitere
Details dazu siehe Kapitel ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“.
94
Jahresfinanzbericht 2025
Diversität hat in der VIG einen hohen Stellenwert und ist einer der Werte im VIG-Leitbild sowie Teil der HR-Strategie. Weitere
Erläuterungen zum VIG-Leitbild sind im Abschnitt ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeits-
aspekten“ zu finden. Die Diversitätsstrategie bezieht alle Mitarbeitenden ein, wodurch die VIG langfristig eine entsprechende
Diversität an Kandidat:innen für die Nachfolgeplanung sicherstellt. Die Diversitätsstrategie fokussiert auf Holdingebene auf die
Kriterien Gender, Generationen und Internationalität.
• Gender: Sicherstellung eines ausgewogenen Zugangs der Geschlechter in allen Aspekten (Karriere- und Entwicklungs-
möglichkeiten, Benefits und Einkommen etc.)
• Generationen: altersgemischte Teams und Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensphasen, damit das volle Potenzial
entfaltet werden kann (generationengerechte Angebote und Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, Lernen
voneinander, gesundes Arbeiten, faires Recruiting)
• Internationalität: gruppenweiter Erfahrungsaustausch, gemeinsames Lernen, Nutzung des gruppeninternen Jobmarkts
sowie die Sicherstellung eines angemessenen Mix von Menschen aus unterschiedlichen Ländern in der VIG
Die Dimensionen Gender, Generationen und Internationalität finden ebenfalls Berücksichtigung, wenn der Hauptversammlung
Vorschläge zur Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern unterbreitet werden. Des Weiteren setzt die VIG auf das Konzept des
lokalen Unternehmertums und stärkt damit gleichzeitig die Internationalität innerhalb der Vorstandsebene der Vienna
Insurance Group. Die Gesellschaften haben Flexibilität bei der Gestaltung der Diversitätskonzepte, um auf lokale Heraus-
forderungen und Bedürfnisse reagieren zu können.
Um Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, hat die Mehrheit der VIG-Gesellschaften vertrauliche Meldemechanismen
eingerichtet, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, Bedenken in Bezug auf Diskriminierung oder Belästigung über sichere
Kanäle zu melden. Darüber hinaus bieten einige Gesellschaften freiwillige Schulungen zum Thema Diskriminierung und Beläs-
tigung an. Auf Unternehmensebene sind die Personal- und/oder Compliance-Abteilungen für die Durchsetzung verantwortlich
und stellen sicher, dass sowohl die internen Richtlinien als auch die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
ANGABEPFLICHT S1-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG DER ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS UND VON ARBEITNEHMER-
VERTRETUNGEN IN BEZUG AUF AUSWIRKUNGEN
Einbeziehung der Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretungen
Die VIG legt Wert auf die aktive Einbeziehung ihrer Mitarbeitenden bei Entscheidungen und Aktivitäten, die Auswirkungen auf
diese haben. In Gesellschaften mit Arbeitnehmervertretungen werden diese entsprechend konsultiert. Die Einbindung der
Mitarbeitenden kann beispielsweise die Planung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen betreffen. Zu den Beteiligungs-
möglichkeiten gehören (Online-)Veranstaltungen, regelmäßig durchgeführte Umfragen, direktes Feedback und Befragungen der
Mitarbeitenden oder Fokusgruppen. Weiters gibt es verschiedene Feedbackmechanismen, wie z. B. Jahresgespräche, Ideen-
managementsysteme und Austrittsgespräche, die nach lokalen Bedürfnissen variieren können. Diese Mechanismen ermög-
lichen es, umfassenden und laufenden Input von Mitarbeitenden auf verschiedenen Ebenen der Organisation zu erhalten.
In den meisten Gesellschaften der VIG liegt die Verantwortung für die Einbeziehung der Mitarbeitenden überwiegend bei den
Personalabteilungen. In letzter Instanz liegt die Verantwortung bei der obersten Führungsebene.
Die VIG misst kontinuierlich den Erfolg ihrer Bemühungen zur Einbeziehung der Mitarbeitenden durch die Analyse des
Feedbacks aus Umfragen und Befragungen der Mitarbeitenden. 2024 wurden rund 15.000 Mitarbeitende mittels einer
Befragung durch Great Place to Work© befragt. 27 Versicherungsgesellschaften inkl. Zweigniederlassungen, zwei Pensions-
kassen und fünf weitere Gesellschaften unter anderem aus den Bereichen IT, Asset Management und Assistance haben
teilgenommen. Dabei wurden Mitarbeitende zu den Themen Glaubwürdigkeit, Respekt, Stolz, Teamgeist und Fairness befragt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
95
Die nächste Umfrage ist im Frühjahr 2026 geplant. Die Ergebnisse dieser Evaluierungen fließen in die Entscheidungsprozesse
ein und führen zur Weiterentwicklung von bestehenden Konzepten und zur Einführung neuer Initiativen, die den Bedürfnissen
der Mitarbeitenden besser gerecht werden. Weiters werden von den VIG-Gesellschaften regelmäßige Befragungen, Leistungs-
und Feedbackgespräche sowie die Erhebung von Personalkennzahlen wie Fluktuations- oder Bindungsraten genutzt. Damit wird
sichergestellt, dass die Verfahren zur Einbeziehung wirksam sind, um positive Veränderungen voranzubringen.
Gefährdete Gruppen und Minderheiten
Einige Gesellschaften der VIG arbeiten mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Hilfsorganisationen und gemeinnützigen
Organisationen zusammen, die sich für die Rechte von gefährdeten Gruppen und Minderheiten einsetzen, wie z. B. myAbility
(Unterstützung für Menschen mit Behinderung), Pride Biz Austria (Verband zur Förderung der Inklusion von LGBTIQ+ in
Wirtschaft und Arbeitswelt) und connecting people (Patenschaften für unbegleitete Minderjährige und junge erwachsene
Flüchtlinge). Diese Partnerschaften ermöglichen es, über bewährte Verfahren und neue Themen auf dem Laufenden zu bleiben.
Darüber hinaus werden Schulungen zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration angeboten. Diese sollen eine integrative
Arbeitsplatzkultur fördern sowie die Arbeitskräfte befähigen, aktiv zu einem gerechten Arbeitsumfeld beizutragen.
ANGABEPFLICHT S1-3 – VERFAHREN ZUR VERBESSERUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER WELCHE DIE ARBEITS-
KRÄFTE DES UNTERNEHMENS BEDENKEN ÄUSSERN KÖNNEN
Wie zu Beginn in Kapitel ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ dargelegt, wurden ausschließlich positive und keine
negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte als wesentlich identifiziert.
Kanäle zur Äußerung von Bedenken
Die VIG legt großen Wert auf eine offene Kommunikationskultur, die auch die Möglichkeit beinhaltet, dass Mitarbeitende ihre
Anliegen und Bedenken über verschiedene Kanäle äußern können. Beschwerden zu arbeitsbezogenen Vorfällen in Bezug auf
Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion
oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder anderer relevanter Formen der Diskrimi-
nierung können über die lokal vorhandenen internen Kanäle, externe (anonyme) Anlaufstellen sowie gegebenenfalls bei Arbeit-
nehmervertretungen gemeldet werden. Darüber hinaus können Mitarbeitende Bedenken aufgrund potenzieller Verstöße gegen
regulatorische Vorschriften an den Bereich VIG Compliance (incl. AML) im Rahmen der auf Ebene der VIG Holding eingerichteten
internen Whistleblowing-Kanäle melden. Dazu bestehen auch auf lokaler Ebene – sofern rechtlich vorgesehen – Whistleblowing-
Konzepte. Nähere Informationen zum Thema Whistleblowing siehe ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten“ und ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“.
ANGABEPFLICHT S1-4 – ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN IN BEZUG AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND ANSÄTZE ZUM MANAGE-
MENT WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ARBEITSKRÄFTEN DES
UNTERNEHMENS SOWIE DIE WIRKSAMKEIT DIESER MASSNAHMEN UND ANSÄTZE
Die VIG steuert ihre wesentlichen positiven Auswirkungen auf Mitarbeitende (mit Ausnahme des in ESRS S1 „Arbeitskräfte des
Unternehmens“ angeführten unternehmensspezifischen Themas) durch die nachfolgend angeführten gruppenweiten und
lokalen Programme, welche zur Umsetzung der HR-Strategie beitragen. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung der physischen
und psychischen Gesundheit sowie zur Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds. Flexible Arbeitszeitmodelle und familien-
freundliche Angebote unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Ergänzend gewährleistet die VIG eine stabile
und faire Vergütungsstruktur, um ein verlässliches Einkommen sicherzustellen.
Zur Kompetenzentwicklung bietet die VIG Trainings, E-Learnings und länderübergreifende Entwicklungsprogramme an. Mit der
2025 gegründeten VIG Academy werden fachspezifische und interdisziplinäre Weiterbildungsmöglichkeiten auf Gruppen-
ebene geschaffen. Führungskräfteprogramme fördern wertschätzendes und vielfaltsorientiertes Verhalten sowie strategi-
sches Arbeiten.
96
Jahresfinanzbericht 2025
Diese Initiativen tragen zur Verankerung einer lernorientierten, respektvollen und gesunden Unternehmenskultur bei. Die
Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig anhand von Kennzahlen wie Trainingsbeteiligung und Ergebnissen von
Zufriedenheitsbefragungen überprüft. Rückmeldungen der Mitarbeitenden fließen in die laufende Weiterentwicklung der
Programme ein und bestätigen den Anspruch der Vienna Insurance Group, ein verantwortungsvolles und attraktives Arbeits-
umfeld zu bieten.
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT S1-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER
FÖRDERUNG POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN RISIKEN UND CHANCEN
Die HR-Strategie verfolgt das Ziel, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, das Chancengleichheit, Vielfalt und Mitarbeiten-
denorientierung fördert. Dies wird durch die Förderung einer gelebten Feedbackkultur, die gezielte Weiterentwicklung von
Führungskräften sowie die Unterstützung der Mitarbeitenden durch individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erreicht.
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms haben bereits viele der VIG-Gesellschaften ihre Attraktivität als Arbeitgeberin
anhand des Trust Index™ von Great Place to Work® gemessen. Dabei wurden Mitarbeitende zu den Themen Glaubwürdigkeit,
Respekt, Stolz, Teamgeist und Fairness befragt. Die Ergebnisse dieser Mitarbeitendenbefragung werden in die Weiterent-
wicklung bestehender Konzepte und neuer Initiativen einfließen. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass die Maß-
nahmen wirksam sind und positive Veränderungen bewirken.
Ausgehend von einer Teilnahme von rund 67
% der (Rück-)Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen an der Mitarbei-
tendenbefragung im Jahr 2024 setzt sich die VIG zum Ziel, die Teilnahme an der Befragung 2026 auf 75
% auszuweiten.
Darüber hinaus steht die Teilnahme auch weiteren ausgewählten Nicht-Versicherungsgesellschaften offen. Deren Teilnahme
fließt nicht in den Zielwert ein.
ANGABEPFLICHT S1-6 – MERKMALE DER ARBEITNEHMER:INNEN DES UNTERNEHMENS
Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen geben Auskunft über die Geschlechterverteilung sowie die Gesamtzahl der
Mitarbeitenden nach Arbeitsvertrag, Geschlecht und Region.
Mitarbeitende nach Geschlecht
2025
2024
Personenanzahl
Männlich
13.179
13.155
Weiblich
21.566
21.286
Divers*
0
0
Gesamtzahl der Mitarbeitenden
34.745
34.441
*Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Mitarbeitenden. In den weiteren Tabellen wird auf die Darstellung des Geschlechts „Divers“ verzichtet.
Dargestellt ist die zum 31. Dezember 2025 stichtagsbezogene Anzahl der Mitarbeitenden inklusive Vorstand, unabhängig vom
Beschäftigungsausmaß (Headcount). Es erfolgte keine Durchschnittsberechnung über den Berichtszeitraum.
Mitarbeitende nach Art des Vertrags
Weiblich
Männlich
Insgesamt
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Personenanzahl
Gesamtzahl der Mitarbeitenden
21.566
21.286
13.179
13.155
34.745
34.441
mit unbefristeten Arbeitsverträgen
20.209
19.654
12.497
12.401
32.706
32.055
mit befristeten Arbeitsverträgen
1.357
1.632
682
754
2.039
2.386
davon ohne garantierte Arbeitsstunden
532
439
301
209
833
648
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
97
Mitarbeitende nach Art des Vertrags
und Segments
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Personenanzahl
Gesamtzahl der Mitarbeitenden
6.544
6.451
6.484
6.321
3.164
3.303
12.979
12.984
mit unbefristeten Arbeitsverträgen
6.232
6.179
6.083
5.551
2.873
3.003
12.029
12.042
mit befristeten Arbeitsverträgen
312
272
401
770
291
300
950
942
davon ohne garantierte Arbeitsstunden
0
0
297
244
437
366
87
23
Mitarbeitende nach Art des Vertrags
und Segments
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Insgesamt
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Personenanzahl
Gesamtzahl der Mitarbeitenden
4.764
4.635
810
747
34.745
34.441
mit unbefristeten Arbeitsverträgen
4.723
4.585
766
695
32.706
32.055
mit befristeten Arbeitsverträgen
41
50
44
52
2.039
2.386
davon ohne garantierte Arbeitsstunden
0
0
12
15
833
648
Befristete Verträge werden nur in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei Karenzvertretungen oder bei Bedarf im Rahmen
von Projekten, abgeschlossen. Veränderungen im Anteil dieser Verträge sind auf die Umwandlung befristeter in unbefristete
Arbeitsverhältnisse sowie auf reguläre Personalbewegungen zurückzuführen. Aufgrund nationaler Gegebenheiten sind in
einigen VIG-Gesellschaften Mitarbeitende ohne garantierte Arbeitsstunden insbesondere in den Bereichen Vertrieb, Kunden-
service (Call Center) und Schadenregulierung tätig. Im Berichtzeitraum haben 7.727 (2024: 7.400) Mitarbeitende ein Unter-
nehmen der VIG verlassen. Die Mitarbeitendenfluktuation auf Basis des Personalstands per 31. Dezember 2025 beträgt 22,2
%
(2024: 21,5
%). In diesem Wert sind auch Pensionierung sowie Wechsel innerhalb der VIG inkludiert.
ANGABEPFLICHT S1-7 – MERKMALE DER FREMDARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
Insgesamt sind 7.132 (2024: 7.315) Fremdarbeitskräfte für die VIG tätig. Die Daten sind nach Personenzahl stichtagsbezogen
zum 31. Dezember 2025 erhoben. Es erfolgte keine Durchschnittsberechnung über den geforderten Zeitraum. Die Fremd-
arbeitskräfte erbringen Arbeitsleistungen überwiegend als Selbstständige und in geringerem Ausmaß über Fremdunter-
nehmen (z.B. im Bereich IT). Selbstständige gelten als Fremdarbeitskräfte, wenn sie unabhängig arbeiten, ihre Arbeitszeiten
selbst bestimmen, nicht als juristische Person organisiert sind, ausschließlich für Marken der VIG tätig sind und – im Falle
selbstständiger Versicherungsagenten – im Berichtszeitraum Geschäfte für ein Unternehmen der VIG getätigt haben.
Personen, die bei einem Fremdunternehmen angestellt sind, zählen dann als Fremdarbeitskräfte, wenn sie unter der Leitung
oder nach Anweisung eines Unternehmens der VIG arbeiten. Dazu gehören insbesondere Personen, die reguläre Aufgaben von
Mitarbeitenden am selben Standort übernehmen, etwa als Vertretung während eines Ausfalls.
ANGABEPFLICHT S1-8 – TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG UND SOZIALER DIALOG
Insgesamt sind 46,9
% (2024: siehe unten angeführter Text) der Mitarbeitenden von Kollektivverträgen abgedeckt. Jene
Mitarbeitende, die nicht unter einen Kollektivvertrag fallen, arbeiten in Unternehmen, in denen aufgrund nationaler Gegeben-
heiten kein Kollektivvertrag anwendbar ist. In diesen Ländern gibt es beispielsweise von der Qualifikation abhängige Mindest-
löhne oder unternehmensinterne Gehaltsschemata. In vielen Gesellschaften ist die Führungsebene von kollektivvertraglich
geregelten Vereinbarungen ausgenommen. Im Berichtsjahr 2024 erhöhte sich der Anteil jener Mitarbeitenden, welche von
Kollektivverträgen abgedeckt sind, von 33,6
% (berichtet) auf 46,5 % (korrigiert). Der Anstieg ist auf eine verbesserte Datenlage
einer Gesellschaft in der Tschechischen Republik zurückzuführen.
98
Jahresfinanzbericht 2025
Da sich in der Segment-Aufteilung sowohl Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als auch außerhalb des Euro-
päischen Wirtschaftsraumes (Nicht-EWR) befinden, wird in der nachfolgenden Tabelle das Land ausgewiesen.
Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog
Abdeckungsquote
Tarifvertragliche Abdeckung – Mitarbeitende
Sozialer Dialog – Vertretung am Arbeitsplatz
EWR-Länder*
Nicht-EWR-Länder*
EWR-Länder*
2025
2024
2025
2024
2025
2024
0–19
%
Tschechische
Republik (berichtet)
Türkei
Türkei
Tschechische Republik
Tschechische Republik
20–39
%
40–59
%
60–79
%
80–100
%
Österreich;
Tschechische
Republik
Österreich;
Tschechische
Republik (korrigiert)
Österreich
Österreich
*Die Abdeckungsquote bezieht sich auf Länder mit > 50 Mitarbeitenden, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen.
ANGABEPFLICHT S1-9 – DIVERSITÄTSKENNZAHLEN
Als oberste Führungsebenen wurden die Aufsichtsratsmitglieder, die Vorstandsmitglieder sowie die erste Führungsebene unter
den Vorständen der Versicherungsgesellschaften (Board-1) definiert. In der nachfolgenden Tabelle wird die Geschlechterver-
teilung der Versicherungsgesellschaften auf diesen Ebenen dargestellt. Die Darstellung der Diversitätskennzahlen der VIG
Holding erfolgt in Kapitel ESRS GOV-1 „Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane“.
Geschlechterverteilung der VIG-Versicherungsgesellschaften
Aufsichtsrat
Vorstand
Board-1
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Männlich
111
75,00
108
78,83
105
76,09
109
77,86
434
55,57
482
56,71
Weiblich
37
25,00
29
21,17
33
23,91
31
22,14
347
44,43
368
43,29
Die Verteilung aller Mitarbeitenden der Vienna Insurance Group nach Altersgruppen ist in folgender Tabelle ersichtlich:
Altersverteilung der Mitarbeitenden
2025
2024
Personenanzahl
unter 30 Jahre
6.724
6.838
30 bis 50 Jahre
19.009
18.875
über 50 Jahre
9.012
8.728
ANGABEPFLICHT S1-10 – ANGEMESSENE ENTLOHNUNG
Die VIG stellt sicher, dass alle ihre Mitarbeitenden angemessen entlohnt werden und die lokalen Mindestanforderungen
(gesetzlicher Mindestlohn, Kollektivverträge etc.) jedenfalls erfüllt bzw. überschritten werden. Bei der Vergütung werden die
erforderlichen Qualifikationen sowie die Verantwortung und Pflichten der jeweiligen Position berücksichtigt. Dies wird durch
die Gruppen-Leitlinie Vergütung sichergestellt, welche regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
ANGABEPFLICHT S1-11 – SOZIALE ABSICHERUNG
Die Vienna Insurance Group gewährleistet entsprechend den lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine soziale Absiche-
rung aller Mitarbeitenden. Dazu gehört der Schutz vor Einkommensverlusten durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit ab Beginn
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
99
der Beschäftigung in der VIG, durch Arbeitsunfälle und aufgrund von Erwerbsunfähigkeit sowie aufgrund von Karenz und Ruhe-
stand. Der Schutz wird abhängig von geltendem Recht und unter Berücksichtigung möglicher geltender Kollektivverträge im
jeweiligen Land gewährleistet. In Georgien besteht keine Absicherung gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit,
Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit.
ANGABEPFLICHT S1-12 – MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Per 31. Dezember 2025 sind 2,0
% (2024: 2,0 %) der Mitarbeitenden entsprechend den lokalen Bestimmungen als Menschen
mit Behinderungen erfasst. Die Vienna Insurance Group setzt sich dafür ein, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, das die
Bedürfnisse aller Mitarbeitenden berücksichtigt und gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen gewährleistet.
ANGABEPFLICHT S1-13 – KENNZAHLEN FÜR WEITERBILDUNG UND KOMPETENZENTWICKLUNG
Im Rahmen des Engagements für das Wachstum und die Weiterentwicklung aller Mitarbeitenden legt die Vienna Insurance
Group großen Wert auf regelmäßige Ziel- und Entwicklungsgespräche. Diese sind essenziell, um individuelle Ziele mit den
strategischen Zielsetzungen abzustimmen und sich gegenseitig wertvolles Feedback zu geben.
In den folgenden Tabellen werden die durchschnittliche Zahl der Trainingsstunden sowie der Prozentsatz der Mitarbeitenden,
welche an Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben, ausgewiesen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht bzw.
Beschäftigungskategorie).
Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter:in
2025
2024
in Stunden
Geschlecht
Männlich
37,37
39,45
Weiblich
31,17
32,01
Beschäftigungskategorie
Innendienst
20,02
23,92
Außendienst
47,71
45,94
Der Unterschied im Umfang der Aus- und Weiterbildung zwischen Mitarbeitenden im Innen- und Außendienst basiert haupt-
sächlich auf den gesetzlichen Vorgaben aus der Insurance Distribution Directive (IDD), die ein bestimmtes Maß an Schulungen
für die am Versicherungsvertrieb beteiligten Personen vorschreibt. Für die Berechnung der durchschnittlichen Stundenzahl für
Aus- und Weiterbildung 2025 wurden im Zähler die Gesamtzahl der Schulungsstunden im Berichtsjahr und im Nenner der Durch-
schnitt der Mitarbeitendenanzahl zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2025 verwendet. Aufgrund der verbesserten
Datenlage wird ab diesem Berichtsjahr die durchschnittliche Mitarbeitendenanzahl anstelle des stichtagsbezogenen Wertes
herangezogen.
Mitarbeitende, die an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben
2025
2024
in %
Geschlecht
Männlich
81,28
78,74
Weiblich
80,03
76,82
ANGABEPFLICHT S1-14 – KENNZAHLEN FÜR GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEIT
Im Einklang mit dem Engagement für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden stellt die VIG sicher, dass der Großteil der Mitarbeit-
enden durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit geschützt ist, welches den gesetzlichen Anforderungen und
anerkannten Standards entspricht.
100
Jahresfinanzbericht 2025
Im Berichtsjahr unterliegen 99,2 % (2024: 99,1 %) der Mitarbeitenden und 2,8 % (2024: 3,1 %) der Fremdarbeitskräfte einem
Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit, das auf gesetzlichen Anforderungen und/oder anerkannten Standards
oder Richtlinien basiert.
Es wurden im Berichtsjahr keine (2024: keine) Todesfälle, welche auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zurück-
zuführen sind, von Arbeitskräften oder anderen Personen, die auf dem Gelände des Unternehmens tätig sind, gemeldet.
Des Weiteren wurden im Berichtsjahr keine (2024: keine) meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen von Mitarbeitenden
gemeldet. Im Berichtsjahr wurden 108 (2024: 65) meldepflichtige Arbeitsunfälle (entsprechend lokalen Bestimmungen ggf.
inkl. Wegeunfälle) innerhalb der Arbeitskräfte erfasst. Die Quote an Arbeitsunfällen pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden
beträgt 1,9 (2024: 1,2). Für die Berechnung der Quote an Arbeitsunfällen pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden werden die
geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeitenden der VIG herangezogen. Arbeitsunfälle führten zu 3.434 (2024: 1.067) Ausfall-
tage bei den Mitarbeitenden.
ANGABEPFLICHT S1-15 – KENNZAHLEN FÜR DIE VEREINBARKEIT VON BERUF- UND PRIVATLEBEN
Die VIG legt großen Wert auf eine „Life Balance“ sowie auf ein wertschätzendes und partnerschaftliches Miteinander. Sie
fördert ein Arbeitsumfeld, das es den Mitarbeitenden ermöglicht, berufliche und private Prioritäten in Einklang zu bringen. Eine
Vielzahl von Maßnahmen, welche die lokalen VIG-Gesellschaften entsprechend den Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden ent-
wickeln, fördern dieses Gleichgewicht und umfassen Initiativen für die körperliche und psychische Gesundheit, Angebote für
flexibles Arbeiten sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
99,96
% (2024: 99,92 %) der Mitarbeitenden haben gesetzlichen Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen
gemäß den lokalen rechtlichen Bestimmungen. Von den anspruchsberechtigten Mitarbeitenden im Berichtsjahr haben dies
10,3
% (2024: 9,8 %) in Anspruch genommen. Für die Berechnung der Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen wurden alle
VIG-Gesellschaften herangezogen, welche einen der vier laut ESRS angeführten Anspruchsgründe erfüllen. Die Anspruchs-
gründe sind Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige. Eine kumulative Erfüll-
ung aller Anforderungen ist nicht zwingend erforderlich. Die Verteilung nach Geschlecht ist in der folgenden Tabelle ersichtlich.
Mitarbeitende, die eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben
2025
2024
in %
Männlich
31,72
26,01
Weiblich
68,28
73,99
ANGABEPFLICHT S1-16 – VERGÜTUNGSKENNZAHLEN (VERDIENSTUNTERSCHIEDE UND GESAMTVERGÜTUNG)
Als führende Versicherungsgruppe in Zentral- und Osteuropa ist die VIG in Ländern mit unterschiedlichen wirtschaftlichen
Gegebenheiten tätig. Dies wurde bei der Ermittlung der Vergütungskennzahlen berücksichtigt, indem die Gehaltsdaten mittels
Kaufkraftparität (Purchasing Power Parities, PPP) nach Eurostat um Kaufkraftunterschiede bereinigt wurden.
Das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender Pay Gap) ergibt sich aus der Differenz des durchschnitt-
lichen Bruttostundenverdienstes männlicher und weiblicher Mitarbeitender, ausgedrückt als Prozentsatz des durchschnitt-
lichen Bruttostundenverdienstes männlicher Mitarbeitender. Der unbereinigte Gender Pay Gap der VIG-Gesellschaften beträgt
im Berichtsjahr 29,77
% (2024: 30,65 %). Dieser lässt individuelle Faktoren wie Funktion, Hierarchieebene, Qualifikation,
Berufserfahrung sowie Branchenspezifika unberücksichtigt und ist daher nur beschränkt aussagekräftig. Unter alleiniger
Berücksichtigung einer hierarchischen Gliederung ergeben sich folgende Werte.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
101
Bereinigter Gender Pay Gap
2025
2024
in %
Oberste Führungsebene
7,84
12,50
Management direkt unter der obersten Führungsebene (Board-1)
21,46
21,46
Sonstige Mitarbeitende
24,32
24,77
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamt-
vergütung aller Mitarbeitenden (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) beträgt im Berichtsjahr 27:1 (2024: 27:1).
Als Basis für die Ermittlung des Medians der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden (ohne die am höchsten bezahlte
Einzelperson) wurden die Gehaltsdaten von rund 7.000 Mitarbeitenden österreichischer VIG-Gesellschaften herangezogen.
Aufgrund der Verteilung dieser Daten wurde – unter Einbeziehung der kaufkraftbereinigten Durchschnittsbezüge der VIG-
Gesellschaften außerhalb Österreichs – der Median für die gesamte Vienna Insurance Group näherungsweise abgeleitet. Die
Daten wurden um Unterschiede im Beschäftigungsausmaß bereinigt. Dabei wurden alle Mitarbeitende per 31. Dezember 2025
unabhängig von Arbeitsbereich (Innen- und Außendienst) und Hierarchieebene (oberste Führungsebene, Management direkt
unter der obersten Führungsebene (Board-1), sonstige Mitarbeitende inkl. Auszubildende) berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Vergütungskennzahlen wurden alle im Berichtsjahr erhaltenen fixen und variablen Entgeltbestandteile sowie
einmalige Zuwendungen einbezogen. Aufwandsentschädigungen wie Diäten oder Spesen flossen in die Berechnung nicht mit ein.
ANGABEPFLICHT S1-17 – VORFÄLLE, BESCHWERDEN UND SCHWERWIEGENDE AUSWIRKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT
MENSCHENRECHTEN
Mindeststandards sind im Code of Business Ethics festgelegt und in ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben. Für das Berichtsjahr wurden acht (2024: keine) Beschwerden sowie fünf (2024: sieben)
Fälle von Diskriminierung einschließlich Belästigung gemeldet. Darüber hinaus sind der VIG keine (2024: keine) schweren
Menschenrechtsvorfälle im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften im Berichtszeitraum bekannt, noch gab es
Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen (2024: EUR 13.051) im Zusammenhang mit den vorstehend genannten
Vorfällen und Beschwerden.
ESRS S1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
Die VIG bekennt sich zur verantwortungsvollen und ethisch fundierten Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI), um Innovation und
Wertschöpfung im Einklang mit den grundlegenden Rechten und der Sicherheit ihrer Interessenträger:innen zu gewährleisten. In
strikter Ausrichtung an der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) hat die VIG ein konzernweites Governance-
Rahmenwerk implementiert, das die Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards sicherstellt. Die VIG hat zudem einen struk-
turierten Zeitplan zur vollständigen Einhaltung der europäischen Verordnung (EU AI Act) implementiert und überwacht dessen
Umsetzung in der VIG. Die Zielrichtung liegt derzeit beim Ausbau und der Weiterentwicklung eines gruppenweiten Rahmens für
den verantwortungsvollen Einsatz von KI. Die zugrunde liegende Richtlinie ist in ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben und wird durch das aktive VIG-Netzwerk der KI-Verantwortlichen sowie die
laufende Beobachtung regulatorischer Entwicklungen kontinuierlich weiterentwickelt und umgesetzt.
Die VIG legt Wert auf die Befähigung ihrer Mitarbeitenden, um den verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern und
gleichzeitig die Produktivität zu unterstützen. Formelle Generative KI-Lizenzen wie z. B. für ChatGPT und Copilot wurden bisher
für rund 28,4
% aller VIG-Mitarbeiter:innen bereitgestellt. Durch den strategischen Einsatz dieser lizenzierten und gemäß den
KI-Richtlinien der VIG kontrollierten generativer KI-Produkte können Mitarbeitende komplexe Analysen beschleunigen,
Entwürfe erstellen, Daten zusammenfassen und kreative Lösungen effizienter finden. Sie werden von repetitiven Aufgaben
102
Jahresfinanzbericht 2025
entlastet und erhalten Unterstützung bei der Bearbeitung komplexer Aufgaben. Der Einsatz generativer KI-Produkte trägt zur
Effizienzsteigerung bei und unterstützt die kontinuierliche Aneignung von Kenntnissen im Umgang mit KI-Technologien. Die
Nutzung dieser Werkzeuge wird durch ein klares Steuerungs- und Regelungsrahmenwerk begleitet.
Im Bereich allgemeiner KI-Systeme wird sichergestellt, dass spezialisierte Anwendungen gruppenweit in enger Zusammen-
arbeit implementiert werden, um Mitarbeitende in ihren täglichen Aufgaben bestmöglich zu unterstützen. Parallel dazu werden
Trainings, aktive Austauschgruppen und Change-Management-Initiativen durchgeführt, um den Umgang mit KI im gesamten
Unternehmen zu fördern. Über die zentrale Steuerungsgruppe für Künstliche Intelligenz hinaus entstehen unternehmensweite
Netzwerke, die den Wissensaustausch zwischen den Ländern fördern und durch lokale Austauschgruppen ergänzt werden,
die den länderspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Zusätzlich wird gruppenweit ein Netzwerk von KI-Botschafter:in-
nen etabliert, das als Multiplikator und als Ansprechmöglichkeit fungiert, um den sicheren, verantwortungsvollen Einsatz von
KI im gesamten Unternehmen zu unterstützen.
ESRS S4 VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN
Nachstehende Übersicht zeigt die für diesen Themenstandard identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen sowie die dazugehörigen Gruppen- bzw. Holdingleitlinien oder -richtlinien mit Verweis auf den entsprechenden Ab-
schnitt im Bericht. Konzept für alle nachstehenden Auswirkungen, Chancen und Risiken in ESRS S4 „Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen“ ist der VIG Code of Business Ethics.
Informationen dazu sind im Kapitel ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ zu
finden. Darüber hinaus sind je wesentlicher Auswirkung, Risiko bzw. Chance noch weitere Unternehmensvorgaben relevant,
die in nachstehender Tabelle angeführt werden.
S4-Unterthema
Kategorie
Wesentliche Auswirkungen, Risiken,
Chancen
Maßnahmen
Strategien und Konzepte
(siehe MDR-P)
Informationsbezogene
Auswirkungen für
Verbraucher:innen
und/oder
Endnutzer:innen
Auswirkung
(potenzielle
negative)
Möglicherweise unzureichende oder
irreführende Informationen seitens der
VIG an Kund:innen könnten zu negativen
Auswirkungen für Versicherungsneh-
mer:innen führen
Erhebung von Kund:innenfeedback, Beratung und
Schulungen;
Dezentralisierte Beschwerdemanagementsysteme;
Abhilfemaßnahmen und
Wirksamkeitsüberprüfungen;
Klare Kommunikation durch verständliche
Dokumente und digitale Tools;
Gruppenweite Zusammenarbeit im Bereich
Kundenerlebnis
Lebensversicherung;
Underwriting für Privatkund:innen
und standardisierte KMU
Informationsbezogene
Auswirkungen für
Verbraucher:innen
und/oder
Endnutzer:innen
Risiko
Möglicherweise unzureichende oder
irreführende Informationen seitens der
VIG an Kund:innen könnten zu
Reputationsschäden und dem Verlust
von Geschäftsbeziehungen führen
Anwendung transparenter Nachhaltigkeitskriterien;
Ausrichtung von Produktinformationen an
regulatorischen Vorgaben;
Befolgung gruppenweiter Underwriting-Richtlinien;
Sensibilisierung durch interne Kommunikation
sowie Umsetzung zusätzlicher lokaler Maßnahmen
Risikomanagement;
Lebensversicherung;
Underwriting für Privatkund:innen
und standardisierte KMU
Persönliche Sicherheit
von Verbraucher:innen
und/oder
Endnutzer:innen
Auswirkung
(potenzielle
negative)
Der Verlust von Kund:innendaten könnte
negative Auswirkungen auf Kund:innen
haben
Umfassende technische und organisatorische
Maßnahmen, um das Risiko eines Verlusts von
Kundendaten wirksam zu minimieren
Datenschutz;
Informationssicherheit;
IT Risikomanagement;
Drittparteienrisikomanagement
Soziale Inklusion von
Verbraucher:innen
und/oder
Endnutzer:innen
Auswirkung
(tatsächlich
positive) /
Chance
Reduktion der Versicherungslücke durch
Erweiterung des Zugangs zu
Versicherungsprodukten, welche die
persönliche Widerstandsfähigkeit
stärken
Gewährleistung fairen Zugangs,
Produkttauglichkeit, klarer Kommunikation,
geschulten Vertriebssupports, benutzerfreundlicher
digitaler Services und innovativer Lösungen –
jeweils angepasst an die lokalen Marktbedürfnisse
Nachhaltigkeitsprogramm;
Lebensversicherung;
Underwriting für Privatkund:innen
und standardisierte KMU
Unternehmensspezifi-
sche Angabe
Auswirkung
(tatsächlich
positive)
Förderung der Risikokompetenz, um
möglichst vielen Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen – unabhängig davon, ob
sie Versicherungsnehmer:innen der VIG
sind oder nicht – zu ermöglichen,
informierte und überlegte
Entscheidungen in Bezug auf die Risiken
zu treffen, denen sie ausgesetzt sind
Aktivitäten fördern das Risikobewusstsein, die
Risikoeinschätzung sowie die Bereitschaft und
Fähigkeit zum Handeln.
Hauptkategorien an Aktivitäten: digitale
Informations- und Aufklärungskampagnen;
Bildungsprogramme;
Beiträge zu Forschung, Studien und Konferenzen
Nachhaltigkeitsprogramm
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
103
Strategie
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Für die VIG fallen in den Geltungsbereich von ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ Privatkund:innen sowie kleine
und mittlere Einzelunternehmen, die von natürlichen Personen betrieben werden. Die Zuordnung zu diesem Kundensegment
beruht auf der Kund:innensicht und ist nicht produktabhängig. Der eigene Bürobetrieb, Pensionskassen, Kapitalveranlagungen
sowie Großkund:innen fallen nicht in den Geltungsbereich von ESRS S4. Handelt es sich um eine juristische Person, so wird
diese dem Bereich Großkund:innen zugeordnet.
Die identifizierten negativen Auswirkungen beziehen sich auf die Bereitstellung ausreichender und verständlicher Informatio-
nen für Versicherungsnehmer:innen und den Schutz personenbezogener Daten. Da die VIG ihre Dienstleistungen im Einklang
mit den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre, des Datenschutzes, der
Meinungsfreiheit sowie zur Vermeidung von Diskriminierung erbringt, wird dieses Risiko minimiert.
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen verlassen sich auf verlässliche, transparente und leicht zugängliche Informationen zu
Produkten und Dienstleistungen. Die VIG bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Informationspraxis und hat Prozesse
implementiert, mit dem Ziel, Informationen korrekt, verständlich und angemessen darzustellen.
Im Rahmen der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2016/97, IDD) gewährleistet die VIG, dass In-
formationspflichten umfassend erfüllt werden und Kund:innen fundierte Entscheidungen treffen können. Damit tragen die VIG-
Versicherungsgesellschaften zu Transparenz, Fairness und dem Schutz der Kund:innen im Versicherungsvertrieb bei.
Die beiden identifizierten potenziell negativen Auswirkungen stehen im Zusammenhang mit einzelnen Vorfällen. Die VIG-Ver-
sicherungsgesellschaften ergreifen bei Bedarf geeignete Maßnahmen, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren.
Die tatsächliche positive Auswirkung wird durch bedarfsgerechte Produkt- und Serviceleistungen der Vienna Insurance Group
für die Versicherungsnehmer:innen ermöglicht. Details dazu sind im Kapitel „Strategische Grundsätze“ im Konzernbericht bzw.
unter ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
Die Förderung der Risikokompetenz wird als unternehmensspezifische positive Auswirkung verstanden. Ziel ist es, möglichst
vielen Verbraucher:innen und Endnutzer:innen – unabhängig davon, ob sie Versicherungsnehmer:innen der VIG sind – zu ermög-
lichen, informierte und überlegte Entscheidungen in Bezug auf ihre jeweiligen Risiken zu treffen. Aktivitäten in diesem Bereich
können als eigenständige Initiative oder als Bestandteil umfassender sozialer oder ökologischer Projekte umgesetzt werden,
wodurch das Engagement der VIG-Versicherungsgesellschaften, Risikokompetenz im Kerngeschäft zu verankern, deutlich wird.
Ein allgemeiner Anstieg der Nachfrage nach Versicherungsprodukten, die zur Stärkung der persönlichen Resilienz beitragen,
wird von den VIG-Versicherungsgesellschaften als Chance betrachtet. Diese Entwicklung verdeutlicht das wachsende
Bewusstsein der Kund:innen für Vorsorge, Sicherheit und langfristige Stabilität. Die VIG-Versicherungsgesellschaften sehen
darin eine Möglichkeit, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die individuelle Widerstandsfähigkeit zu
fördern und gleichzeitig gesellschaftliche Resilienz zu stärken. Dadurch leisten die VIG-Versicherungsgesellschaften einen
Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und zur Stärkung der finanziellen Sicherheit ihrer Kund:innen.
Das im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Risiko bezieht sich auf die Möglichkeit der Verwendung unzu-
reichender oder irreführender Informationen, etwa beim Anbieten von Produkten, die ESG-Kriterien erfüllen (Greenwashing).
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Produktinformationen ist dabei entscheidend, um das Vertrauen der Kund:innen nach-
haltig zu stärken.
104
Jahresfinanzbericht 2025
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind von den identifizierten negativen Auswirkungen, Chancen und Risiken gleicher-
maßen betroffen, eine Unterscheidung nach Untergruppen ist demgemäß nicht erforderlich.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT S4-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN
Zum Management der auf die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen wurden in der VIG verbindliche Dokumente etabliert, welche regelmäßig überprüft werden. Darunter fallen das
Strategie- und Nachhaltigkeitsprogramm, der Code of Business Ethics, Vorgaben in Bezug auf Datenschutz und das Risiko-
management, welche unter ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ näher
beschrieben werden. Darüber hinaus stellt die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution
Directive/IDD (EU) 2016/97) eine europäische Mindestharmonisierung im Versicherungsvertrieb zum Schutz der Ver-
braucher:innen sicher. Sie legt Vorgaben für Produkte, Beratung und Vergütung fest und verpflichtet (Rück-)Versicherungsge-
sellschaften zur Aus- und Weiterbildung aller am Vertrieb und in leitender Funktion beteiligten Mitarbeiter:innen, um eine best-
mögliche Beratung der Kund:innen zu gewährleisten. Alle EU-Versicherungsgesellschaften innerhalb der Gruppe erfüllen die
Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) gemäß den EU-Vorgaben, während
Nicht-EU-Versicherungsgesellschaften verschiedene Maßnahmen umsetzen, insbesondere in Bezug auf die fachliche
Ausbildung des Vertriebspersonals sowie den Produktentwicklungsprozess.
Die gruppenweiten Richtlinien für Informationssicherheit, zum Drittparteienrisikomanagement und für das IT Risikomanage-
ment zielen gemeinsam darauf ab, potenzielle Datenverluste durch die Etablierung robuster Präventivmaßnahmen zu mindern
bzw. zu verhindern. Sie gewährleisten den sicheren Umgang mit Informationswerten, die systematische Identifizierung und
das Management von IT-relevanten Risiken sowie strenge Kontrollen bei der Zusammenarbeit mit Drittanbietern.
Die VIG-Gruppenleitlinien „Lebensversicherung“ sowie „Underwriting für Privatkund:innen und standardisierte KMU“ beschäftigen
sich mit der Produktgestaltung, dem Bestands-, Vertriebs- und Risikomanagement sowie der Vermeidung von „Greenwashing“.
Die Versicherungsgesellschaften der VIG haben zudem diverse lokale Vorgaben implementiert, die sicherstellen sollen, dass
die Versicherungsnehmer:innen ausreichende und verständliche Informationen erhalten. Diese umfassen:
• Richtlinien für den angemessenen Umgang mit Beschwerden von Versicherungsnehmer:innen.
• Produktinformationsrichtlinien für die Erstellung und Verbreitung von Produktinformationen sollen sicherstellen, dass
Broschüren, Websites und andere Materialien angemessene, aktuelle und leicht verständliche Informationen enthalten.
• Vorgaben zur Marketingkommunikation, in denen Standards festgelegt werden, die sicherstellen sollen, dass die Versiche-
rungsgesellschaften die Produktinhalte korrekt wiedergeben und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen bzw. nicht
irreführend sind.
• Digitale Kommunikation, die gewährleisten soll, dass Produktinformationen über verschiedene Kanäle hinweg konsistent,
sicher und leicht zugänglich ausgetauscht werden können.
• Schulungen, die es den Mitarbeiter:innen ermöglichen, ein umfassendes Verständnis über die verfügbaren Produkte zu
erlangen, um eine sachkundige Kommunikation zu gewährleisten und Anfragen zeitnah sowie faktenbasiert zu beant-
worten.
• Feedbackvorgaben sollen dabei unterstützen, die Kommunikation fortlaufend zu verbessern.
Die Vienna Insurance Group achtet die Menschenrechte und bekennt sich zu den Prinzipien des UN Global Compact. Weitere
Details finden sich unter ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“, insbesondere
dem VIG Code of Business Ethics. Personenbezogene Daten werden mit äußerster Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
105
Für das Berichtsjahr erfolgte zusätzlich eine Abfrage bei den lokalen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf die Nicht-
Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der International Labour Organisation (ILO) „Erklärung
über Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu
verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln. Gemäß der Abfrage wurden keine diesbezüglichen Vorfälle gemeldet.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften haben Feedback-Mechanismen eingeführt, etwa in Form von Interessenträger:innen-
Befragungen. Weitere Details sind in ESRS S4-2 „Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in
Bezug auf Auswirkungen“ beschrieben.
Um den Schutz der Rechte der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu gewährleisten, haben die Versicherungsgesell-
schaften großteils angemessene Beschwerdemechanismen mit klar definierten Abhilfeprozessen und Beschwerdestellen ein-
gerichtet. Auch Makler:innen, Agent:innen und andere Vermittler:innen sind Ansprechpersonen zur Äußerung von Bedenken
und können über die möglichen Beschwerdemechanismen informieren.
ANGABEPFLICHT S4-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG VON VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN IN BEZUG AUF
AUSWIRKUNGEN
Die VIG-Versicherungsunternehmen versuchen die Interessen von Kund:innen in unterschiedlichen Phasen zu berücksichtigen:
• Vor dem Versicherungsabschluss konzentrieren sich die lokalen Versicherungsgesellschaften auf die Bewusstseins-
bildung und Aufklärung, indem sie potenzielle Versicherungsnehmer:innen z. B. durch Marketingkampagnen, Webinare,
Infobroschüren, Webseiten, Chat-Support oder persönliche Beratungsgespräche informieren und unterstützen.
• Während des Vertragsabschlusses unterstützen die lokalen Versicherungsgesellschaften ihre Kund:innen regelmäßig im
Antragsprozess etwa durch Beratung über digitale, telefonische oder persönliche Kanäle, durch Kund:innendienste sowie
durch Online-Tools und persönliche Beratungsgespräche, jeweils entsprechend dem gewählten Vertriebszugang der
Kund:innen.
• Im Schadensfall bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Schadensmeldung. Dazu zählen die direkte Meldung an
Versicherungsvermittler:innen, über Online-Plattformen oder Servicezentren, per E-Mail oder auch auf dem Postweg. Ziel
ist es, Versicherungsnehmer:innen im Schadensfall bestmöglich zu unterstützen und einen reibungslosen Ablauf im
Leistungsprozess sicherzustellen.
• Eine regelmäßige Kommunikation in der Verlängerungs- und Bindungsphase – etwa durch E-Mails, sonstige schriftliche
Korrespondenz oder persönliche Beratungsgespräche – unterstützt eine nahtlose Fortsetzung des Versicherungs-
schutzes.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften holen kontinuierlich und systematisch Feedback von den Versicherungsnehmer:innen
über verschiedene Kanäle, darunter Umfragen, Beschwerden oder Kund:innenportale ein. Die gewonnenen Erkenntnisse bein-
halten Aussagen über die Servicequalität, die Klarheit der bereitgestellten Informationen und die allgemeine Zufriedenheit mit
den angebotenen Dienstleistungen. Gemäß den Rückmeldungen entsteht ein tieferes Verständnis der Bedürfnisse, was zu
einer Verbesserung der Servicequalität, Produktgestaltung, Vertriebsaktivitäten, Informationsbereitstellung, Datensicherheit
und Datenschutzmaßnahmen führt. Die VIG-Versicherungsgesellschaften stehen auch in direktem Kontakt mit Versicherungs-
nehmer:innen, unter anderem durch Konsultationen, Interviews oder Dialogforen mit Makler:innen, Agent:innen oder Vertriebs-
mitarbeiter:innen. Sofern zutreffend, erfolgt zudem ein Austausch mit legitimen Verbrauchervertretungen. Diese Kanäle er-
möglichen eine breite und repräsentative Erfassung der unterschiedlichen Sichtweisen.
Befragungen und Interviews mit Kund:innen nach der Bearbeitung von Schadensfällen liefern wertvolle Erkenntnisse über den
Schadensbearbeitungsprozess und die Zufriedenheit der Versicherungsnehmer:innen.
Die Qualität der Kund:innenbeziehung wird durch unterschiedliche Indikatoren evaluiert. Eine der häufigsten Kennzahlen ist
der Net Promoter Score (NPS), der die Wahrscheinlichkeit misst, mit der Versicherungsnehmer:innen die Dienstleistungen der
106
Jahresfinanzbericht 2025
VIG weiterempfehlen. Darüber hinaus bewerten einige lokale Versicherungsgesellschaften die Zufriedenheit durch den
Customer Satisfaction Score (CSAT). Eine weitere wichtige Kennzahl ist die Zeit, in der Beschwerden gelöst oder geklärt
werden. Im Abschnitt ESRS S4-5 „Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen“, werden die häufigsten Beispiele
lokaler Zielsetzungen erwähnt.
Die operative Verantwortung für die Umsetzung von Kund:innenfeedback in Geschäftsentscheidungen wird entsprechend den
Marktstandards der jeweiligen lokalen Versicherungsgesellschaft organisiert. In der Regel wird diese Verantwortung von
mehreren Abteilungen gemeinsam getragen – darunter Marketing, Kund:innenbetreuung, Schadensmanagement und Call-
center –, um eine abgestimmte und wirksame Umsetzung kundenorientierter Verbesserungen sicherzustellen.
Benachteiligte Verbrauchergruppen wurden im Prozess der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht identifiziert.
ANGABEPFLICHT S4-3 – VERFAHREN ZUR VERBESSERUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE VERBRAUCHER:INNEN
UND ENDNUTZER:INNEN BEDENKEN ÄUSSERN KÖNNEN
Die VIG-Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherungsnehmer:innen verschiedene Möglichkeiten an, Bedürfnisse zu
äußern, und haben dezentrale Beschwerdemanagementsysteme eingerichtet. Der Kund:innenkontakt erfolgt durch die jewei-
ligen VIG-Versicherungsgesellschaften. Beschwerden und Anliegen von Verbraucher:innen werden in den lokalen Beschwer-
demanagementsystemen erfasst. Diese können persönlich über Kontaktstellen des Versicherungsunternehmens oder über
andere Kanäle vorgebracht werden wie z. B. über Service-Helplines, per E-Mail oder über Online-Beschwerde-Portale.
Zu den zentralen Aspekten eines wirksamen Beschwerdemanagements zählen die Bearbeitungsdauer von Beschwerden, die
Identifikation von Ursachen für wiederholte Beschwerden sowie die Einholung von Kund:innenfeedback nach der Bearbeitung.
Darüber hinaus sind die Versicherungsvermittler:innen verpflichtet, Kund:innen über die verfügbaren Beschwerdemechanis-
men zu informieren. Zusätzlich sind Versicherungsgesellschaften innerhalb der EU verpflichtet, regelmäßige Berichte über
Kund:innenbeschwerden an die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde zu übermitteln.
Wird ein Anliegen gemeldet, evaluieren die VIG-Versicherungsgesellschaften faire und transparente Abhilfemaßnahmen, die
beispielsweise Entschädigungen, Servicekorrekturen oder andere geeignete Maßnahmen umfassen können. Auch diese
Maßnahmen werden regelmäßig überprüft – entweder durch die Einholung von Feedback der betroffenen Versicherungsneh-
mer:innen oder durch die Überwachung interner Kennzahlen, um die Wirksamkeit sowie die Kund:innenzufriedenheit sicherzu-
stellen. Gemeldete Vorfälle und daraus abzuleitende Maßnahmen werden individuell geprüft.
Die lokalen Versicherungsgesellschaften bewerten, ob Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen über die verfügbaren
Kanäle zur Einreichung von Anliegen informiert sind. Dies erfolgt durch die Analyse von Website-Daten (z. B. Nutzung von
Beschwerdebereichen), Daten aus Kontaktzentren (z. B. Anzahl und Details zu den Beschwerden) sowie durch informelles
Feedback von Mitarbeiter:innen, Agent:innen oder Vermittler:innen. Die Ergebnisse werden regelmäßig überprüft, um die
Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Beschwerdemechanismen sicherzustellen.
ANGABEPFLICHT S4-4 – ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN IN BEZUG AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN AUF VERBRAUCHER:INNEN
UND ENDNUTZER:INNEN UND ANSÄTZE ZUM MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG WESENTLICHER CHANCEN IM
ZUSAMMENHANG MIT VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN SOWIE DIE WIRKSAMKEIT DIESER MASSNAHMEN
Die lokalen Versicherungsgesellschaften der VIG haben eine umfassende Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um Klarheit,
Transparenz und Verständlichkeit in sämtlichen Kund:inneninteraktionen zu fördern und potenziell negative Auswirkungen für
Versicherungsnehmer:innen infolge unzureichender oder irreführender Informationen zu vermeiden. Kund:innenorientierte
Dokumente werden in klarer, verständlicher Sprache verfasst und systematisch geprüft.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
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Vertriebsmitarbeiter:innen, Agent:innen und Makler:innen erhalten gezielte Schulungen zur klaren und verantwortungsvollen
Kommunikation. Beratungs- und Informationsgespräche vor Vertragsabschluss dienen dazu, sicherzustellen, dass Kund:innen
die Merkmale, Vorteile und potenziellen Risiken der Produkte verstehen. Darüber hinaus werden digitale Werkzeuge eingesetzt,
um eine transparente Informationsweitergabe zu fördern und Kund:innen bei fundierten Entscheidungsprozessen zu unterstützen.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften ergreifen zudem aktive Maßnahmen für Verbraucher:innen, insbesondere durch die
Gewährleistung von fairem Zugang, Transparenz und Produkttauglichkeit. Die professionelle Ausbildung und kontinuierliche
Weiterentwicklung der Vertriebsmitarbeiter:innen stellt sicher, dass alle an der Versicherungsvermittlung beteiligten Personen
über die erforderlichen Fachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten verfügen, um eine klare und verlässliche Beratung
durchzuführen und das Vertrauen der Kund:innen zu stärken. Dies wird auch durch die Entwicklung leistbarer oder einsteiger-
freundlicher Produkte sowie durch Vertriebspartnerschaften unterstützt.
Die fortlaufenden Digitalisierungsinitiativen der VIG modernisieren die Erfahrungen entlang der Kund:innenreise (Customer
Journey) und bieten benutzerfreundliche Online-Plattformen für Vertragsabschlüsse, Informationsbereitstellung und Schadens-
management. Vereinfachte, mehrsprachige Kommunikation sowie flexible Zahlungsoptionen erleichtern den Verbraucher:innen
den Zugang, während digitale Beratungs- und Self-Service-Tools das Verständnis und die Kund:innenbindung fördern.
Darüber hinaus treibt die VIG die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kund:innenerfahrung und zur Förderung
innovativer Versicherungslösungen aktiv voran. Beispiele hierfür sind Telemedizin-Dienste, die den Zugang zu medizinischen
Fachkräften auf Distanz ermöglichen, oder die Einführung von Telematik-Tarifen, die sicheres Fahrverhalten belohnen. Diese
Initiativen zielen in erster Linie darauf ab, Versicherungslücken – insbesondere bei bestehenden Kund:innen – zu schließen.
Um einen angemessenen Versicherungsschutz sicherzustellen, werden Produkte in Übereinstimmung mit den jeweiligen
Marktbedingungen und Kund:innenbedürfnissen angeboten.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften entscheiden über die jeweilige Ausgestaltung von Produkten, Marketinginhalten,
Kund:innendokumentation und digitalen Werkzeugen auf Basis lokaler Marktanforderungen. Diese Maßnahmen dienen der
Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse der Versicherungsnehmer:innen, der Sicherstellung einer hohen Kund:innen-
zufriedenheit und der Stärkung ihrer finanziellen Resilienz.
Darüber hinaus wurde in Polen ein Kompetenzzentrum für Customer Experience (CX) eingerichtet, welches den lokalen Ver-
sicherungsgesellschaften den Austausch über Kund:innenerfahrung (Customer Experience) erleichtert. Die teilnehmenden
VIG-Versicherungsgesellschaften evaluieren, welche Entwicklungen innerhalb der Versicherungsprozesse auch anderen VIG-
Versicherungsgesellschaften vorgestellt werden sollen.
Verschiedene VIG-Austauschgruppen – etwa jene mit Fokus auf Nachhaltigkeit oder Marketing – tragen zudem zur Stärkung
einer transparenten und kund:innenorientierten Kommunikation bei. Die VIG-Versicherungsgesellschaften arbeiten zudem in
den lokalen Versicherungsverbänden mit und fördern zudem den Dialog sowie die Zusammenarbeit mit Branchenpartner:innen
und Aufsichtsbehörden, um das Verständnis und das Vertrauen der Verbraucher:innen zu stärken.
Die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse erfolgt über Zufrieden-
heitsmessungen. Details dazu sind unter ESRS S4-2 „Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
in Bezug auf Auswirkungen“ beschrieben.
Darüber hinaus evaluieren die lokalen VIG-Versicherungsgesellschaften, ob die den Versicherungsnehmer:innen bereitge-
stellten Informationen ausreichend und verständlich sind. Zu diesem Zweck werden interne Audits und Qualitätsüberprüfun-
gen durchgeführt, die sowohl eine kontinuierliche Verbesserung als auch eine einheitliche Anwendung klarer Kommunikations-
standards in allen Kund:inneninteraktionen sicherstellen sollen. Weitere Informationen zu den Wirksamkeitsmaßnahmen sind
108
Jahresfinanzbericht 2025
in Abschnitt ESRS S4-3 „Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
zur Einreichung von Anliegen“ dargestellt.
Mit der Implementierung von gruppenweiten IT-Standards wird die Datensicherheit gewährleistet. Details dazu sind in ESRS 2
MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben. Die VIG-Gesellschaften unterliegen
Datenschutzvorschriften, die festlegen, wie personenbezogene Informationen erfasst, verwendet und geschützt werden. Per-
sonenbezogene Daten werden entsprechend den Datenschutz-Vorschriften sicher verarbeitet und IT-Systeme regelmäßig
aktualisiert. Die VIG hat zuverlässige Prozesse im Umgang mit Datenschutzverletzungen aufgesetzt, einschließlich eines
Verfahrens zur Information der betroffenen Versicherungsnehmer:innen und der Aufsichtsbehörden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen.
Die VIG setzt Verschlüsselungstechniken ein, die sicherstellen, dass Daten, selbst wenn sie abgefangen werden, ohne entspre-
chende Berechtigung unlesbar bleiben. Regelmäßige interne und externe Audits und Risikobewertungen sollen eventuelle
Schwachstellen aufdecken und Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich verbessern. Weiters werden regelmäßige Sicherheits-
überprüfungen durch externe Expert:innen durchgeführt. Die Vienna Insurance Group bewertet und überwacht gruppenweit
regelmäßig die Verfahren zur Datensicherheit ihrer Anbieter:innen und Partner:innen, um sicherzustellen, dass diese die
geltenden Sicherheitsstandards einhalten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Die Umsetzung erfolgt durch
die lokalen VIG-Versicherungsgesellschaften.
Angesichts der zunehmenden Komplexität cyberkrimineller Vorgehensweisen informieren die lokalen VIG-Versicherungsge-
sellschaften ihre Mitarbeitenden regelmäßig über aktuelle Cyberrisiken. Gut geschulte Mitarbeitende spielen eine zentrale
Rolle bei der Abwehr von IT-Sicherheitsangriffen. Zudem hat die VIG ein umfassendes Programm zum Schutz gegen die zu-
nehmenden Cyber-Bedrohungen etabliert. Die Servicierung der Gesellschaften der Vienna Insurance Group erfolgt über drei
Kompetenzzentren (Cyber Defence Center) in Österreich, Polen und der Tschechischen Republik. Davon abgedeckt sind alle
VIG-Versicherungsgesellschaften im Anwendungsbereich des Digital Operational Resilience Act (DORA). IT-Systeme der VIG
werden kontinuierlich auf Anzeichen für einen Cybersicherheitsvorfall überwacht. Das „Cyber Defence Center“-Programm wird
durch Informationsveranstaltungen sowie Sensibilisierungskampagnen für Mitarbeitende ergänzt.
Die Vienna Insurance Group ist bestrebt, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vollständig einzuhalten und die Trans-
parenz gegenüber den Versicherungsnehmer:innen hinsichtlich der Verwendung und Weitergabe ihrer Daten zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund wurde ein gruppenweites Datenschutz-Managementsystem eingerichtet, das den Schutz personen-
bezogener Daten in der VIG sicherstellen soll. Grundlage bildet die VIG Gruppen-Richtlinie Datenschutz, die konzernweite
Mindeststandards auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert (siehe ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum
Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“). Darin werden die VIG-Versicherungsgesellschaften (neben Asset-
Management-Gesellschaften und Pensionskassen) verpflichtet, auch auf lokaler Ebene ein Datenschutz-Managementsystem
zu etablieren und lokal jeweils eine:n Datenschutzverantwortliche:n zu benennen, der/die nur gegenüber dem lokalen Vorstand
verantwortlich ist und an diesen berichtet. Der/die lokale Datenschutzverantwortliche ist für die Umsetzung der Mindest-
standards aus der VIG Gruppen-Richtlinie Datenschutz sowie der lokalen gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Im Falle von
Datenschutzverletzungen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorschriften eine Information an die zuständigen Behörden und
die betroffenen Personen. Datenschutzverletzungen werden von den lokalen Datenschutzbeauftragten laufend analysiert; die
Erkenntnisse daraus dienen der Vermeidung ähnlicher Vorfälle und der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse. Die
lokalen Datenschutzverantwortlichen werden bei ihren Tätigkeiten von einer Gruppen-Datenschutzkoordinatorin bei ihren
Aufgaben unterstützt, gesteuert und überwacht. Es wurde sowohl ein jährliches als auch ein anlassbezogenes Datenschutz-
Berichtswesen von den lokalen Datenschutzverantwortlichen an die Gruppen-Datenschutzkoordinatorin eingerichtet. Dieses
umfasst neben dem regelmäßigen Tätigkeitsbericht auch Datenschutzverletzungen und behördliche Prüfungen sowie deren
Ergebnisse. Durch dieses Reporting werden die kontinuierliche Verbesserung und die Wirksamkeit des Datenschutzmanage-
ments gewährleistet. Die Gruppen-Datenschutzkoordinatorin berichtet ebenfalls regelmäßig und anlassbezogen an den
Vorstand und Aufsichtsrat der VIG-Holding. Im Falle einer diesbezüglichen Verletzung werden die betroffenen Personen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
109
sowie die zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgehend informiert. Im Berichtsjahr wurden 95
(2024: 80) Datenschutzverstöße gemäß den lokalen gesetzlichen Bestimmungen an die zuständigen Datenschutzbehörden
gemeldet.
IT-Sicherheitsvorfälle werden dem Chief Information Security Officer der VIG Holding monatlich gemeldet. Kritische Vorfälle
werden unverzüglich dem Chief Information Security Officer sowie dem für den IT-Bereich verantwortlichen Vorstandsmitglied
der VIG Holding berichtet.
Um Greenwashing in der Lebensversicherung vorzubeugen, wurde die VIG-Gruppenleitlinie Lebensversicherung angepasst.
Zur Vermeidung von Greenwashing in der Lebensversicherung werden transparente und überprüfbare Nachhaltigkeitskriterien
angewendet. Hierzu zählen unter anderem unabhängige Zertifizierungen, die umfassende Offenlegung der Investitions-
strategien sowie eindeutig definierte Anforderungen an nachhaltige Produkte umfassen. Informationen für die Versicherungs-
nehmer:innen werden entsprechend der regulatorischen Vorgaben dargestellt. In der Nichtlebensversicherung gibt es keine
klare rechtliche Definition, wie Produkte als „grün“ einzustufen sind. Deshalb wird in der VIG-Gruppenrichtlinie Underwriting für
Privatkund:innen und standardisierte KMU auf unterschiedliche Quellen verwiesen, die beachtet werden müssen, sollte ein
Produkt als „grün bzw. nachhaltig“ definiert werden.
Als Reaktion auf die identifizierten Risiken, wie etwa Greenwashing, die sich aus potenziell unzureichenden oder irreführenden
Informationen gegenüber unseren Kund:innen ergeben, setzen die VIG-Versicherungsgesellschaften auf verschiedene Maß-
nahmen. Dazu gehören die Umsetzung der gruppenweiten Richtlinien und Leitlinien für das Retail Underwriting sowie die
Bewusstseinsbildung über gruppenweite Kommunikationskanäle. Darüber hinaus ergreifen die Gesellschaften der Vienna
Insurance Group Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen lokalen Anforderungen.
Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass eigene Geschäftspraktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbrau-
cher:innen und Endnutzer:innen haben, sind in ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeits-
aspekten“ beschrieben.
Im Rahmen des laufenden Monitorings wurden im Berichtsjahr keine systematischen oder schwerwiegenden Verletzungen
menschenrechtlicher Standards in der nachgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt.
Ressourcen zum Management der wesentlichen Themen in ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ sind nicht ge-
sondert darstellbar, da dies Teil des gesamten Kerngeschäfts der Vienna Insurance Group ist und gruppenweit von umfassen-
den Maßnahmen unterstützt wird.
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT S4-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER
FÖRDERUNG POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN RISIKEN UND CHANCEN
Die dezentrale Organisationsstruktur der VIG ermöglicht es den VIG-Versicherungsgesellschaften, flexibel auf spezifische
Marktbedingungen und Kundenbedürfnisse zu reagieren. Im Rahmen dieses Ansatzes treten die VIG-Versicherungsgesell-
schaften über verschiedene Kommunikationskanäle direkt mit ihren Kund:innen und Endnutzer:innen in Kontakt, um Erkennt-
nisse zu gewinnen, die bei der Festlegung lokaler kundenbezogener Ziele berücksichtigt werden.
Die Erreichung dieser lokalen Ziele wird durch strukturierte Feedbackmechanismen und die regelmäßige Bewertung lokaler
Leistungskennzahlen (KPIs) überwacht. Zu den häufigsten Beispielen lokaler Zielsetzungen zählen Kundenzufriedenheits-
werte (CSAT), Net-Promoter-Scores (NPS), die Digitalisierung von Vertriebsprozessen oder die Kund:innenbindung. Diese
Kennzahlen dienen der Messung von Kund:inneninteraktion, Servicequalität und operativer Effizienz und gewährleisten so
Verantwortlichkeit und eine konsequente Ausrichtung an kund:innenorientierten Werten. Auf diese Weise wird sichergestellt,
dass die Maßnahmen relevant sind und gezielt auf die jeweiligen Marktbedingungen eingehen.
110
Jahresfinanzbericht 2025
ESRS S4 Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
Die Steigerung der Risikokompetenz ist ein langfristiges strategisches Engagement und ein Kernelement des Beitrags der VIG
zur sozialen Nachhaltigkeit. Das Thema ist im VIG-Nachhaltigkeitsprogramm eingebettet und behält auch unter dem
strategischen Programm evolve
28
seine Relevanz (siehe auch ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nach-
haltigkeitsaspekten“). Jede Versicherungsgesellschaft benennt einen Nachhaltigkeitsverantwortlichen, der/die für die
Umsetzung und Ausrichtung der Aktivitäten gemäß den gruppenweiten Vorgaben verantwortlich ist. Die internen Kriterien
definieren Ziele sowie Grundsätze und stellen die Qualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz aller Aktivitäten innerhalb der VIG
sicher.
Der Schwerpunkt der VIG-Risikokompetenz liegt in den Märkten der VIG auf Schüler:innen, Studierenden und Erwerbstätigen.
Mehr als zwei Drittel der VIG-Versicherungsgesellschaften nehmen derzeit daran teil, mit durchschnittlich zwei Aktivitäten pro
Unternehmen. Die VIG-Versicherungsgesellschaften werden ermutigt, Formate auszuwählen, die für ihre Märkte und Ziel-
gruppen relevant sind. Häufige Ansätze umfassen digitale Informations- und Aufklärungskampagnen, z. B. über soziale Medien,
Blogs und Podcasts; Bildungsprogramme wie Seminare, Vorträge und Lehrmaterialien sowie Beiträge zu Studien und
Konferenzen. Diese Aktivitäten fördern das Risikobewusstsein, die Risikoeinschätzung sowie die Bereitschaft und Fähigkeit
zum Handeln und befähigen Einzelpersonen, Alltagsrisiken zu verstehen, diesen vorzubeugen, sie zu mindern oder sich vor
Folgen zu schützen.
Die Leistung wird von jeder VIG-Versicherungsgesellschaft anhand zweier Hauptindikatoren überwacht. Aktivitäts-Kennzahlen
erfassen Anzahl und Art der Initiativen, externe Veröffentlichungen sowie Zielgruppen, während Engagement-Kennzahlen Teil-
nahme, Interaktion und Reichweite messen. Die interne Studie zu Risikokompetenz liefert eine Ausgangsbasis für das aktuelle
Risikokompetenzniveau in der Bevölkerung Mittel- und Osteuropas und unterstützt so die Bewertung und Priorisierung
künftiger Maßnahmen.
Mehr als die Hälfte der VIG-Versicherungsgesellschaften verfügen über eine/n dedizierte/n Verantwortliche/n oder ein Team
zur Förderung der Risikokompetenz. Risikokompetenz ist ein integraler Bestandteil des Kerngeschäfts der VIG und wird durch
umfassende Maßnahmen in den Versicherungsgesellschaften unterstützt. Durch die beschriebenen Aktivitäten fördern die
VIG-Versicherungsgesellschaften ein besseres Verständnis und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Risiken und
schaffen so einen nachhaltigen positiven Einfluss auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
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GOVERNANCE-INFORMATIONEN
ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Nachstehende Übersicht zeigt die für diesen Themenstandard identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken sowie
die dazugehörigen Gruppen- bzw. Holdingleitlinien oder -richtlinien mit Verweis auf den entsprechenden Abschnitt im Bericht.
Konzept für alle nachstehenden Auswirkungen und Risiken in ESRS G1 „Unternehmensführung“ ist der VIG Code of Business
Ethics. Der Ansatz der VIG, vor allem in Zusammenhang mit dem Unterthema „Korruption und Bestechung“, steht im Einklang
mit Prinzip zehn des UN Global Compact („Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich
Erpressung und Bestechung“).
Informationen dazu sind im Kapitel ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ zu
finden. Darüber hinaus sind je wesentlicher Auswirkung bzw. Risiko noch weitere Unternehmensvorgaben relevant, die in nach-
stehender Tabelle angeführt werden.
G-1 Unterthema
Kategorie
Wesentliche Auswirkungen, Risiken,
Chancen
Maßnahmen
Strategien und Konzepte (siehe
MDR-P)
Unternehmenskultur
Risiko
Finanzielle Verluste aufgrund
unzureichender IT-Sicherheitsmaßnahmen
Verschlüsselungstechniken;
Risikobewertungen;
Cyber Defence Center;
Mitarbeiterschulungen;
Überwachung von IT-Systemen
Informationssicherheit
Unternehmenskultur
Risiko
Reputationsschaden infolge von
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen,
die unzureichende oder nicht
verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
anwenden, können zu finanziellen
Verlusten führen
Integration von Umwelt-, Sozial-,
Governance- und
Menschenrechtsaspekten in den
Investitionsprozessen;
Mindestschutz-Prüfung im Underwriting
Asset Management;
Internationale Sanktionen;
Mindestschutz-Prüfung im
Underwriting
Unternehmenskultur;
Schutz von
Hinweisgeber:innen;
Korruption und
Bestechung
Risiko
Finanzielle Verluste durch Nichterfüllung
regulatorischer Anforderungen
Schulungsmaßnahmen in Bezug auf
Business Conduct;
Whistleblowing-Systeme
Code of Business Ethics;
Compliance Management
System;
Prävention von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung;
Internationale Sanktionen;
Interessenkonflikte;
Prinzipien für die Beschaffung;
Datenschutz
Politische
Einflussnahme und
Lobbytätigkeiten
Tatsächliche
positive
Auswirkung
Beitrag zur politischen und regulatorischen
Agenda durch Interessenvertretung,
hauptsächlich über Mitgliedschaften
Mitgliedschaften in
Versicherungsverbänden sowie
branchenunabhängigen
Industrieverbänden;
Einhaltung des Europäischen
Transparenzregisters
Code of Business Ethics
Unternehmens-
spezifische Angabe
Tatsächliche
positive
Auswirkung
Umweltbezogene, soziale, kulturelle und
andere Aktivitäten spiegeln das
Engagement des Unternehmens gegenüber
seinen Stakeholdern wider
Sponsoring und Spenden;
Social Active Day
Nachhaltigkeitsprogramm
Governance
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 GOV-1 – DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE
Die Rolle der Leitungsorgane in den Gesellschaften der VIG ist es, in der ordentlichen Geschäftsführung Vorkehrungen in den
jeweiligen Unternehmen zu treffen, welche die Einhaltung der anwendbaren regulatorischen und internen Vorgaben sicherstellen
(siehe Kapitel ESRS 2 SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette“). Davon erfasst ist auch das Thema
Geschäftspraktiken. So wurde der VIG Code of Business Ethics gruppenweit ausgerollt und in allen (Rück-)Versicherungsgesell-
schaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen der VIG sowie risikobasiert in Nicht-Versicherungsunter-
nehmen umgesetzt. Diese Umsetzung in den (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und
112
Jahresfinanzbericht 2025
Pensionskassen bedurfte der Genehmigung durch das jeweilige Leitungsorgan. Selbiges gilt für die VIG-Gruppenleitlinie
Compliance Management System, welche die Implementierung eines lokalen Compliance-Management-Systems in den
genannten Gruppengesellschaften vorsieht. Dazu gehört auch die Bestellung eines/einer Compliance-Verantwortlichen.
Die Rolle der Aufsichtsorgane in den Gesellschaften der VIG ist die Überwachung der Geschäftsleitung in sämtlichen Belangen
des Geschäftsbetriebs. Das betrifft auch die Einhaltung der anwendbaren regulatorischen Vorgaben, u.a. in Bezug auf Geschäfts-
praktiken. In einigen Gesellschaften der VIG bedarf die Umsetzung von unternehmensinternen Richtlinien der Genehmigung durch
den Aufsichtsrat. Zusätzlich ist in mehreren Gesellschaften eine jährliche Berichterstattung des/der Compliance-Beauftragten an
das Aufsichtsorgan vorgesehen.
VIG Holding bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Der ÖCGK
besteht seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die gültigen Gesetzestexte sowie neuen Marktstandards angepasst. Er bildet
den Standard für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle in Österreich. Die VIG Holding veröffentlicht einen
jährlichen Bericht auf ihrer Website. Die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane jener Gruppengesellschaften, die der
Aufsicht durch die jeweils lokalen Finanzmarktaufsichtsbehörden unterliegen, haben strenge Vorschriften bezüglich ihrer fach-
lichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit („Fit & Proper“-Anforderungen) zu erfüllen. Dazu zählt auch das Thema
Geschäftspraktiken. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird zusätzlich durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden bei Bestellung
und bei Bedarf auch während aufrechter Funktionsausübung überprüft. Bei der Auswahl von Mitgliedern der Leitungs- und
Aufsichtsorgane der Gruppengesellschaften legt die VIG entsprechend hohe Maßstäbe an die fachliche Qualifikation und
persönliche Zuverlässigkeit an. Die bisherigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse sowie die persönliche Eignung werden
bei der Auswahl sorgfältig geprüft. Darüber hinaus werden die externen Kandidat:innen vor Bestellung durch den Bereich
Compliance (incl. AML) einem Hintergrundcheck in Bezug auf Betroffenheit von Sanktionen, Verurteilungen und negative mediale
Berichterstattung unterzogen. Die Ergebnisse dieses Checks fließen in die Gesamtbeurteilung mit ein.
Strategie
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie fördert die VIG die Auswirkung, durch umweltbezogene, soziale und kulturelle
Aktivitäten das Vertrauen und die Beziehung zu ihren Stakeholdern zu stärken. Durch dieses Engagement wird nicht allein die
Marke gestärkt, sondern auch das Geschäftsmodell der VIG wirkungsvoll unterstützt: Vertrauen schafft Kundenbindung, lokale
Präsenz stärkt Marktpositionen und verantwortungsvolles Handeln unterstützt nachhaltiges Wachstum. Weitere Informationen
– unter anderem zur Integration der Auswirkung „Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten“ in die Strategie und das
Geschäftsmodell – sind in ESRS 2 SBM-3 „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell“ beschrieben.
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 IRO-1 – BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER
WESENTLICHEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Im Rahmen von mehreren Experten-Workshops wurden die Themen in ESRS G1 „Unternehmensführung“ analysiert und bewertet,
um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu
ermitteln und zu analysieren. Die Betrachtung erfolgte konsolidiert für die VIG unter anderem basierend auf dem umfassenden
Compliance Management System.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Zur Gewährleistung der Einhaltung der anwendbaren regulatorischen Vorgaben sowie freiwillig übernommener Verpflich-
tungen, zur Förderung einer Kultur der Integrität und zur Sicherstellung ethisch korrekten Verhaltens, aber auch im Sinne eines
aktiven Managements materieller Risiken und Chancen bestehen in der Vienna Insurance Group zahlreiche interne Leitlinien,
Richtlinien und Arbeitsanleitungen. Exemplarisch seien der Code of Business Ethics, das Nachhaltigkeitsprogramm der VIG,
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
113
die gruppenweiten Leit- und Richtlinien zum Compliance-Management-System, zu Datenschutz, zur Prävention von Geld-
wäsche und Terrorismusfinanzierung, zum Risikomanagement, Fit & Proper, Informationssicherheit sowie Beschaffung
genannt. Details zu einzelnen zentralen Governance-Dokumenten sind im Abschnitt ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang
mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
ANGABEPFLICHT G1-1 – UNTERNEHMENSKULTUR UND KONZEPTE FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
In der VIG bestehen eine Reihe von Konzepten in Bezug auf Unternehmensführung. Der Code of Business Ethics spiegelt die
Werte und Grundsätze der VIG wider und gibt allen Mitarbeitenden Orientierung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen (siehe
auch einleitende Tabelle unter ESRS G1 „Unternehmensführung“). Aufbauend auf diesen Grundsätzen fördert die VIG durch eine
Vielzahl an Initiativen eine angemessene Unternehmenskultur. Dazu gehören neben der Definition grundlegender Prinzipien der
Zusammenarbeit die Förderung des Engagements der Mitarbeitenden, das Angebot von Schulungs- und Entwicklungsmöglich-
keiten, die Einführung von Anreizsystemen, die Förderung einer offenen Kommunikation sowie von Vielfalt und Integration.
Darüber hinaus wird das Onboarding als wichtiger Zeitpunkt genutzt, um neue Mitarbeitende mit der Unternehmenskultur vertraut
zu machen. Weitere Maßnahmen betreffen das soziale Engagement der VIG für die Gesellschaften in ihren jeweiligen Ländern,
die Durchführung von Mitarbeitendenbefragungen sowie die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit
verbundener Initiativen. Einige Maßnahmen werden im Folgenden näher erläutert.
Kommunikationswege
Fundierte strategische Entscheidungen erfordern eine verlässliche und vollständige Informationsbasis. Deshalb verfügt die
VIG über Expert:innen, die den Vorstand und das Management der lokalen Gesellschaften mit umfassenden Analysen bei ihren
Entscheidungen unterstützen. Verschiedene Kommunikationswege stellen den notwendigen Austausch zwischen den
einzelnen Gesellschaften und der VIG Holding sicher.
CO
3
CO³ steht für „Collaboration“, „Cooperation“ und „Communication“ und ist ein Fachbereich, der die Zusammenarbeit und
Kommunikation innerhalb der Gruppe stärkt. CO
3
fördert damit die Unternehmenskultur in der VIG und liefert strategischen
Input für die Positionierung der VIG. Die Zusammenarbeit basiert unter anderem auf der „VIG-Gruppenleitlinie Medienstrategie
und Pressearbeit“.
Werte und Zusammenhalt
Die VIG respektiert die Kulturen und Traditionen der verschiedenen Länder und Märkte, in denen sie ihre Versicherungs-
leistungen anbietet, und setzt sich für Chancengleichheit bei der Einstellung und Entwicklung ihrer Mitarbeitenden ein. Dieses
Engagement wird durch die Diversitätsstrategie der VIG und die Ernennung einer Diversitätsbeauftragten in der VIG Holding
unterstrichen. Die VIG organisiert regelmäßig Workshops, Tagungen und bereichs- sowie unternehmensübergreifende Pro-
jekte, welche die Mitarbeitenden dazu ermutigen, sich zu vernetzen und effektiv zu kommunizieren. Diese Initiativen fördern
ein positives Arbeitsumfeld, die Stärkung des Vertrauens und die Verbesserung der allgemeinen Teamdynamik. Die Vienna
Insurance Group ist sich bewusst, dass Investitionen in Teambildung nicht nur die Arbeitsmoral, sondern auch die Produktivität
und Innovationskraft steigern. Weitere Informationen sind unter ESRS S1-1 „Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeits-
kräften des Unternehmens“ zu finden.
Compliance-Management-System
Der wesentliche Bestandteil der Vorkehrungen zum Management des materiellen Risikos der Nichteinhaltung regulatorischer
Vorgaben ist das gruppenweit eingerichtete Compliance-Management-System, das zumindest alle (Rück-)Versicherungsge-
sellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen umfasst, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt)
mehr als 50
% der Anteile hält. Nichtversicherungsgesellschaften werden auf Basis ihrer individuellen Risikosituation in das
Compliance-Management-System der sie kontrollierenden Versicherungsgesellschaft einbezogen. Das gruppenweit einge-
richtete Compliance Management System bildet zusammen mit dem Code of Business Ethics den Kern des Gesamtkonzepts
114
Jahresfinanzbericht 2025
zur Sicherstellung regeltreuen und ethisch korrekten Verhaltens im Geschäftsbetrieb und in den Beziehungen zu Kund:innen, Ge-
schäftspartner:innen, Aktionär:innen sowie der Allgemeinheit. Gleichzeitig sind im Compliance-Management-System Mechanismen
zur Meldung von wahrgenommenen Verhaltensweisen vorgesehen, die potenziell im Widerspruch zu regulatorischen und ethischen
Vorgaben sowie freiwillig übernommener Verpflichtungen stehen. Das gruppenweite Compliance-Management-System wird laufend
evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Code of Business Ethics sowie zur gruppenweiten Leitlinie
Compliance-Management-System und einzelnen weiteren Compliance-relevanten Governance-Dokumenten finden sich im Ab-
schnitt ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“.
Wie die Unternehmensgruppe selbst ist auch die Compliance-Organisation dezentral strukturiert. Sie wird durch das Group
Compliance Committee repräsentiert, das aus den lokalen Compliance-Verantwortlichen und der Leitung des Bereichs
Compliance (incl. AML) der VIG Holding besteht. In allen (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesell-
schaften und Pensionskassen sind Compliance-Verantwortliche bestellt, die für die Einrichtung, Betreuung und Weiterent-
wicklung des lokalen Compliance-Management-Systems verantwortlich sind. Die Aufgaben der Compliance-Verantwortlichen
umfassen u.a. die laufende Beobachtung des rechtlichen Umfelds und die Empfehlung notwendiger Maßnahmen, die
Identifikation und Bewertung von Compliance-Risiken, die Ergreifung von Maßnahmen zur Prävention von Regelverstößen, die
Beratung der Mitarbeitenden und der Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats, die Angemessenheitsprüfung und
Überwachung bestehender Prozesse sowie den Umgang mit Compliance-Vorfällen. Darüber hinaus bestehen umfangreiche
regelmäßige und anlassbezogene Berichtspflichten der lokalen Compliance-Verantwortlichen gegenüber dem lokalen Vor-
stand bzw. Aufsichtsrat und dem Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding. Dazu zählen etwa der jährliche Compliance-
Bericht, aber auch die Ad-hoc-Meldung von behördlichen Prüfungen und deren Ergebnissen, von genau definierten
Compliance-Vorfällen und Interessenkonflikten bestimmter Personengruppen. Die lokalen Compliance-Verantwortlichen
werden vom Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding begleitet, unterstützt, gesteuert und überwacht.
Meldung von Verstößen
Interne wie externe Personen können Wahrnehmungen über Fehlverhalten an vordefinierte Funktionen, insbesondere die
Compliance-Verantwortlichen sowohl auf Ebene der einzelnen VIG-Gesellschaften als auch auf Ebene der VIG Holding, melden.
In der VIG sind Vorgaben zum Umgang mit Hinweisgeber:innen in lokalen Governance-Dokumenten und im Einklang mit dem
lokalen Rechtsrahmen umgesetzt. Für VIG-Gesellschaften mit Sitz in der EU gelten dabei die Vorgaben der EU-Whistleblower-
Richtlinie bzw. der jeweiligen nationalen Umsetzung, welche die Einrichtung interner Meldekanäle und den Schutz von Hinweis-
geber:innen vorschreiben. Dementsprechend bestehen in allen Versicherungsgesellschaften der Gruppe mit Sitz in der EU
entsprechende interne Meldekanäle. Auch außerhalb der EU haben die Versicherungsgesellschaften mit Ausnahme von vier
Gesellschaften diesbezügliche Prozesse eingerichtet (siehe ESRS 2 MDR-P „Konzepte im Umgang mit wesentlichen Nach-
haltigkeitsaspekten“). Außerdem hat ein großer Teil der Nichtversicherungsgesellschaften mit mehr als zehn Mitarbeitenden
im Einklang mit den lokal geltenden Gesetzen Maßnahmen in Bezug auf Whistleblowing gesetzt. Die Entgegennahme der
Meldungen erfolgt in den meisten betroffenen Gesellschaften durch die Compliance-Verantwortlichen. Dabei wurden in der
Mehrzahl der Fälle diejenigen Mitarbeitenden, die mit der Entgegennahme von Hinweisen beauftragt sind, speziell in Bezug
auf Whistleblowing über die gesetzlichen Vorgaben informiert bzw. dazu geschult, darunter in allen in den in der EU gelegenen
Versicherungsgesellschaften. Die am häufigsten angebotenen Meldekanäle sind eigens eingerichtete E-Mail-Postfächer und
persönliche Treffen; manche Gesellschaften haben eigene Whistleblowing-Portale eingerichtet. Dazu haben alle Versiche-
rungsgesellschaften innerhalb der EU in Entsprechung der gesetzlichen Vorschriften gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber:innen vor Vergeltung gesetzt. In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeber:innen-
schutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie in Österreich umgesetzt hat, wurde in der VIG Holding das VIG-Whistleblower-
Portal als interner Meldekanal eingerichtet, über den wahrgenommene Verstöße gegen die im Hinweisgeber:innenschutzgesetz
genannten Rechtsvorschriften jederzeit – auch anonym – sicher und vertraulich gemeldet werden können. Für wahrgenommene
Rechtsverstöße in anderen Rechtsgebieten stehen einerseits ein eigenes E-Mail-Postfach (whistleblowing@vig.com) und
andererseits der Postweg an den Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding, zu Händen der VIG-Compliance-Beauf-
tragten, zur Verfügung.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
115
Informationen dazu finden sich sowohl im Intranet als auch auf der VIG-Website unter https://group.vig/whistleblowing/. Alle
Hinweise langen unabhängig vom gewählten Kanal beim Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding ein und werden unter
Einhaltung der Vorschriften zu Vertraulichkeit, Arbeitnehmer:innen- und Datenschutz auf Stichhaltigkeit geprüft. In einem
Komitee der VIG Holding, bestehend aus den Bereichen Compliance (incl. AML), General Secretariat & Legal, Human
Resources und Internal Audit, wird jeder eingehende Hinweis unabhängig davon, ob dieser eine Tochtergesellschaft oder die
VIG Holding betrifft, bewertet und es werden bei Bedarf Folgemaßnahmen empfohlen. Die Folgemaßnahmen werden
entsprechend den Prozessvorgaben von Internal Audit gesetzt.
Neben der Einrichtung spezieller interner Meldekanäle auf Basis der jeweils nationalen Vorgaben zum Whistleblowing haben
alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen innerhalb der EU im
Rahmen des Compliance Management Systems Meldewege eingerichtet, über die Mitarbeitende Bedenken hinsichtlich
möglicherweise rechtswidriger oder dem Code of Business Ethics widersprechende Verhaltensweisen melden können.
Entsprechende Meldungen bzw. Vorfälle werden dabei von einer unabhängigen Stelle untersucht.
Trainings und Schulungen zu Business Conduct
In der VIG liegen die Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu Business Conduct-Themen in der Verantwortung
der jeweiligen VIG-Gesellschaft. Umfang, Adressatenkreis, Frequenz und Format entsprechender Trainings sind daher in den VIG-
Gesellschaften unterschiedlich ausgestaltet. Alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und
Pensionskassen innerhalb der EU sowie die Mehrzahl dieser Gesellschaften außerhalb der EU verfügen dazu über entsprechende
Konzepte. Die meisten dieser Gesellschaften führen diese Trainings im Rahmen des Onboardings neu eintretender Mit-
arbeitenden durch. Auf Ebene der VIG Holding wurde im Berichtsjahr das umfangreiche Schulungsangebot zu Compliance-
Themen weitergeführt. Zum einen mussten neu eintretende Mitarbeitende eine allgemeine Compliance-Schulung sowie jeweils
eine Schulung zum Thema Vermeidung von Marktmissbrauch und zu internationalen Sanktionen absolvieren. Dazu kam zum
anderen ein verpflichtendes Compliance-E-Learning-Programm. Dieses umfasste die Module Datenschutz, Informations-
sicherheit, Verhaltenskodex, Anti-Korruption und Geldwäscheprävention. Weitere Details zu Schulungen bzw. zu Vermeidung von
Korruption und Bestechung sowie zu den diesbezüglich innerhalb eines Unternehmens am meisten gefährdeten Funktionen sind
in Abschnitt ESRS G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“ beschrieben.
ANGABEPFLICHT G1-3 – VERHINDERUNG UND AUFDECKUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
Das Ziel eines effektiven Compliance-Management-Systems ist (siehe ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung“) die Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher auf ein Unternehmen bzw. eine Gruppe anwendbarer
regulatorischen Vorschriften, interner Standards sowie freiwillig übernommener Verpflichtungen. Dazu zählen insbesondere
auch die Vorschriften zur Verhinderung von Korruption und Bestechung, zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, zu
Prinzipien für die Beschaffung, zur Geldwäscheprävention sowie zur Einhaltung internationaler Sanktionen. Die Mechanismen
zur Meldung von Verstößen erstrecken sich auch auf diese Rechtsbereiche. Die diesbezüglichen Maßnahmen zur Prävention
und Aufdeckung von Korruption und Bestechung sind in das Compliance-Management-System eingebettet und somit auch in
gruppenweiten Leit- und Richtlinien enthalten (siehe dazu auch ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung“).
Fälle von Korruption und Bestechung stellen Compliance-Vorfälle dar, die einer entsprechenden unmittelbaren Berichter-
stattung der (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen der VIG an den
Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding unterliegen. Der Umgang mit Meldungen bezüglich wahrgenommener Fälle
von Korruption und Bestechung erfolgt entsprechend den lokal festgelegten Verantwortlichkeiten und in Übereinstimmung mit
den lokalen gesetzlichen Vorschriften (siehe auch ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmens-
führung“). Alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen innerhalb der
EU haben interne Vorgaben zum Umgang mit wahrgenommenen oder bestätigten Fällen von Korruption und Bestechung erlas-
sen. Diese beinhalten die Durchführung von Untersuchungen bei Verdachtsfällen, wobei die zur Durchführung der Untersuchung
116
Jahresfinanzbericht 2025
beauftragten Funktionen von der in den Vorwurf involvierten Management-Kette getrennt sind. Sowohl Compliance als auch
Internal Audit – jeweils Bereiche, die in der Regel mit der Entgegennahme von Meldungen und Bearbeitung von wahrgenom-
menen Fällen von Korruption und Bestechung befasst sind – haben in den relevanten VIG-Gesellschaften jeweils eine direkte
Berichtslinie an den lokalen Vorstand und sind nur diesem gegenüber verantwortlich.
Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang die gruppenweite Richtlinie zur Vermeidung von Geldwäsche und Terroris-
musfinanzierung von Bedeutung. Diese beruht auf den Vorgaben der 4. und 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie und betrifft jene
Gesellschaften der VIG, die aufgrund europäischer oder nationaler Vorgaben Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorismusfinanzie-
rungsbestimmungen einzuhalten haben. Die VIG unterstützt die internationalen Bestrebungen, den Missbrauch des
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Demnach haben die (Rück-)Ver-
sicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen, die EU- oder nationalen Vorschriften zur
Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen, ihre Kund:innen im Sinne des Know-your-Customer-
Prinzips (KYC) zu identifizieren und deren Identität zu verifizieren, die Mittelherkunft zu prüfen, die Geschäftsbeziehungen zu
überwachen und bei Bedarf Verdachtsmeldungen an die zuständigen Behörden abzugeben. Eine zentrale Rolle spielen dabei
die Geldwäschebeauftragten. Die Funktion der Geldwäschebeauftragten ist so einzurichten, dass diese dem Vorstand
gegenüber verantwortlich ist und diesem direkt – ohne Zwischenebenen – berichtet. Die VIG-Richtlinie „Internationale Sank-
tionen“ sieht ein verpflichtendes Screening von Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Zahlungsempfänger:innen und Mitar-
beitenden vor Abschluss von Verträgen und Durchführung von Zahlungen gegen relevante Sanktionslisten vor. Dabei kommt
ein für die Gruppe beschafftes Sanktionen-Screening-Tool zum Einsatz. Dieses Tool wird auch für das Screening der Eigen-
schaft als politisch exponierte Person im Bereich Geldwäscheprävention verwendet. Darüber hinaus enthält das Tool Informa-
tionen zu Negativberichterstattung und Strafverfolgung.
Im Kontext der Maßnahmen zur Prävention von Korruption und Bestechung wurde im Berichtsjahr eine gruppenweite Richtlinie
für den Umgang mit Interessenkonflikten in Kraft gesetzt. Weitere Informationen dazu sind im Kapitel ESRS 2 MDR-P
„Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben. Dazu besteht in der Gruppen-Leitlinie
Compliance Management System eine Ad-hoc-Berichtspflicht für von VIG-Gesellschaften festgestellte (potenzielle) Interes-
senkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats, Mitgliedern des Vorstands und Inhaber:innen von Governance- oder
Schlüsselfunktionen an den Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding. Auch für die VIG Holding wurde, basierend auf
der Gruppenvorgaben, eine eRichtlinie zu Interessenkonflikten in Kraft gesetzt, wonach Mitarbeitende Interessenkonflikte zu
identifizieren und in Abstimmung mit den jeweiligen Führungskräften zu vermeiden haben. Sollte dies nicht möglich sein,
haben sie gemeinsam mit den Führungskräften entsprechende Maßnahmen für den Umgang zu definieren und umzusetzen.
Kann ein Interessenkonflikt weder vermieden noch adäquat gehandhabt werden, hat eine Meldung an den Bereich Compliance
(incl. AML) zu erfolgen.
Nichtversicherungsgesellschaften werden – wie unter G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensfüh-
rung“ dargestellt – auf Basis ihrer individuellen Risikosituation in das Compliance-Management-System der sie kontrollierenden
Versicherungsgesellschaft einbezogen. Vor diesem Hintergrund wurden die oben beschriebenen Verfahren zur Vermeidung von
Korruption und Bestechung in einigen Nichtversicherungsgesellschaften risikobasiert oder – aufgrund der identifizierten
Risikoexponierung – nicht umgesetzt. Allerdings orientieren alle Nichtversicherungsgesellschaften ihre Geschäftstätigkeit an
den 15 Grundsätzen des Code of Business Ethics, darunter „Prävention von Korruption und Bestechung“. Eine Nichtversiche-
rungsgesellschaft plant, im kommenden Jahr zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich zu implementieren.
Die Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Untersuchung von Hinweisen auf Korruption und Bestechung werden auf
verschiedenen Wegen kommuniziert, wobei sich die meisten (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-
Gesellschaften und Pensionskassen ihrer internen Kommunikationskanäle, Dokumente oder Schulungen bedienen. Die 15
Grundsätze des gruppenweiten Code of Business Ethics (siehe ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten“) sind auf der Website abrufbar (https://group.vig/cobe).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
117
Wie unter ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“ beschrieben, sind die Planung und
Durchführung von Schulungsmaßnahmen in der Verantwortung der VIG-Gesellschaften. In ihren jährlichen Compliance-Plänen
und Compliance-Berichten, die an den lokalen Vorstand und den Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding erstattet
werden, informieren die lokalen Compliance -Verantwortlichen über entsprechende Maßnahmen und deren Durchführung. Fast
alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen in der EU bieten Schulun-
gen an, in denen die Themen Korruption und Bestechung behandelt werden, meist als Teil eines umfassenderen Schulungs-
konzepts. Solche Trainings werden dabei meist im Rahmen des Onboardings oder jährlich angeboten; überwiegend wird dabei
auf computerbasierte Lösungen zurückgegriffen. In der VIG Holding wird das Thema Korruption und Bestechung in der
verpflichtenden allgemeinen Compliance-Schulung im Rahmen des Onboardings sowie bzw. in einem E-Learning-Programm
behandelt. Als risikobehaftete Funktionen, also als Funktionen, die innerhalb des Unternehmens in Bezug auf Korruption und
Bestechung am stärksten gefährdet sind, gelten in der VIG jedenfalls Vorstandsmitglieder und Führungskräfte eine Ebene
darunter. Lokal können weitere Rollen und Funktionen in diese Definition aufgenommen werden. Der Prozentsatz dieser
Funktionen, bezogen auf alle konsolidierten VIG-Gesellschaften mit mehr als zehn Mitarbeitenden, die im Berichtsjahr
Schulungsmaßnahmen zu Korruption und Bestechung absolviert haben, beträgt 64,8
%.
In den VIG-Gesellschaften wurden im Berichtsjahr mehrheitlich Vorstandsmitglieder und vereinzelt Aufsichtsratsmitglieder der
konsolidierten Gruppengesellschaften in die Schulungsmaßnahmen einbezogen. Außerdem erfolgt in den (Rück-)Versicherungsge-
sellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen bei Bedarf eine Berichterstattung zum Thema Prävention von
Korruption und Bestechung über den jährlichen Compliance-Berichte an den lokalen Vorstand und vereinzelt den lokalen Aufsichtsrat
mittels eines jährlichen Compliance-Berichts. Der Vorstand der VIG Holding informiert den Aufsichtsrat der VIG Holding jährlich im
Rahmen einer Aufsichtsratssitzung über die eingerichteten Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption in der VIG Holding.
MDR-A – MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE
Die VIG agiert als Versicherungsgruppe in einem hoch regulierten Umfeld und bringt sich als Mitglied bei Versicherungs-
verbänden oder branchenunabhängigen Industrieverbänden bei der Weiterentwicklung dieses rechtlichen Rahmens ein. Ziel
ist es, durch Branchenexpertise und Praxiswissen zu einer praxistauglichen, marktorientierten und effektiven Regulierung
beizutragen. Die VIG setzte umfassende Maßnahmen zum Management der wesentlichen Auswirkungen und Risiken um.
Diese sind vor allem unter zur Angabepflicht ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“ und
ESRS G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“ beschrieben. Wesentliche Themen in Bezug auf
die IT-Sicherheit sind auch in ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ identifiziert worden. Die gesetzten
Maßnahmen werden in ESRS S4-4 „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusam-
menhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen“ beschrieben. Die in Bezug
auf das Risiko der Nicht-Einhaltung regulatorischer Vorgaben gesetzten Maßnahmen zu Whistleblowing-Systemen sowie zu
Schulungen in Bezug auf Business Conduct und zu Antikorruption sind hinsichtlich ihrer Charakteristika und ihres Scopes
unter ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“ und ESRS G1-3 „Verhinderung und
Aufdeckung von Korruption und Bestechung“ beschrieben. In Bezug auf das Risiko des Reputationsschadens infolge von
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die unzureichende oder nicht verantwortungsvolle Geschäftspraktiken anwenden,
werden Maßnahmen wie die Integration von Umwelt-, Sozial-, Governance- und Menschenrechtsaspekten in den Investitions-
prozessen oder auch Mindestschutz-Prüfungen im Underwriting gesetzt.
Die Vienna Insurance Group verfolgt wie in ESRS G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“ be-
schrieben einen fortlaufenden Prozess zur Verbesserung der gesetzten Maßnahmen, der entsprechend dem dezentralen
Managementansatz auf die jeweiligen lokalen Anforderungen Bedacht nimmt. Der Zeithorizont für die kontinuierliche Um-
setzung dieser Maßnahmen erstreckt sich von kurz- bis langfristig. Die Whistleblower-Systeme stehen laufend, das heißt ohne
zeitliche Einschränkung, zur Verfügung. Schulungen werden gemäß den diesbezüglichen Konzepten laufend angeboten und
die Konzepte jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
118
Jahresfinanzbericht 2025
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT G1-4 – KORRUPTIONS- ODER BESTECHUNGSFÄLLE
Im Berichtsjahr wurden keine Verurteilungen und keine Geldstrafen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Korruptions- oder
Bestechungsvorschriften gemeldet, daher wurden keine zusätzlichen Maßnahmen gesetzt.
ANGABEPFLICHT G1-5 – POLITISCHE EINFLUSSNAHME UND LOBBYTÄTIGKEITEN
Die Vienna Insurance Group bewegt sich als Versicherungsgruppe in einem hoch regulierten Umfeld und strebt einen Beitrag
zur Weiterentwicklung dieses Rechtsrahmens an. Dieser erfolgt indirekt insbesondere über Mitgliedschaften in Versicherungs-
verbänden oder branchenunabhängigen Industrieverbänden. Der Bereich European Affairs in der VIG Holding ist das Kompe-
tenzzentrum für diese Aktivitäten. Ziel ist es, mit Branchen- und Praxiswissen zu einer praxistauglichen, marktorientierten und
effektiven Regulierung beizutragen. Darüber hinaus unterstützt European Affairs die Vorstandsmitglieder und die erste
Führungsebene darunter bei der Interpretation gesetzlicher Entwicklungen, um sicherzustellen, dass diese zeitgerecht und
interessengerecht in der Strategie und den Geschäftsaktivitäten der Gruppe berücksichtigt werden. Die Mitarbeitenden dieser
Abteilung unterliegen dem Code of Business Ethics und berücksichtigen bei ihrer täglichen Arbeit die Unternehmensstrategie,
die das Nachhaltigkeitsprogramm umfasst, sowie den Verhaltenskodex des Europäischen Transparenzregisters. Die Ressort-
zuständigkeit für den Bereich European Affairs liegt beim stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der VIG Holding.
Die Vienna Insurance Group nimmt Abstand von jeglichen Zuwendungen einschließlich Spenden und Sponsoringzahlungen
an politische Parteien oder ihnen nahestehende Personen. Dieses Prinzip ist auch im Code of Business Ethics verankert.
Die Vienna Insurance Group hat sich im Berichtsjahr 2025 insbesondere mit nachstehenden Änderungen beschäftigt:
• Aufsichtsrechtliche Regulierung (Solvency II Review, Insurance Recovery and Resolution Directive, IRRD, Insurance Capital
Standards, ICS),
• Nachhaltigkeitsregulierung (v.a. Omnibus Initiative, Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR,
Greenwashing, European System for Natural Catastrophe Risk Management, Affordable Housing Plan),
• Regulierung im Privatkund:innengeschäft (Retail Investment Strategy, RIS, Savings and Investment Union, SIU, Anti-Money
Laundering, AML, End of Life Vehicle Regulation, ELV) sowie
• Digitalisierung (v.a. Digital Operational Resilience Act, DORA, Artificial Intelligence Act, AI Act, European Health Data Space,
EHDS).
Für alle EU-Initiativen wurde, u. a. im Rahmen von öffentlichen Konsultationen, eine praxistaugliche, marktorientierte und
effektive Ausgestaltung der neuen Vorgaben angestrebt.
Die VIG Holding ist im Europäischen Transparenz-Register gemeldet (siehe transparency-register.europa.eu; die Transparenz-
Register-Nummer der Vienna Insurance Group lautet: 720555724263-16). Im Unterschied zum Anwendungsbereich des
Europäischen Transparenzregisters umfasst der Anwendungsbereich des vorliegenden ESRS-Berichtes zusätzlich die Interes-
senvertretung auf nationaler Ebene sowie in Drittstaaten. Im Berichtsjahr gab es in der VIG, ebenso wie im Vorjahr, keine (2024:
keine) darüber hinausgehende Registrierung.
Die gruppenweiten Ausgaben für Pflichtmitgliedschaften in Versicherungs- oder branchenunabhängigen Industrieverbänden
stiegen im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 5,9 Mio. (2024: EUR 5,4 Mio.), jene für freiwillige Mitgliedschaften
erhöhten sich auf EUR 6,3 Mio. (2024: EUR 5,5 Mio.). Die Steigerung ist im Wesentlichen auf vier Faktoren zurückzuführen:
inflationsbedingte Wertanpassungen, ergebnisabhängige Beitragsregelungen, die bei einer Ergebnisverbesserung zu höheren
Beiträgen führen, Verbesserungen in der Dokumentationsqualität der Mitgliedsbeiträge sowie eine Zunahme der Mitglied-
schaften. Beiträge in Form von Sachleistungen durch die Bereitstellung personeller Ressourcen wurden auf Basis von Schät-
zungen (z. B. Erhebung der Sitzungsstunden und Multiplikation mit dem Durchschnittsstundensatz) erhoben und beliefen sich
auf rund TEUR 244,9 (2024: TEUR 183,8). Der Anstieg von 33
% im Vergleich zur Vorjahresperiode ist unter anderem auf
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
119
kontinuierliche Optimierungen der Berechnungsmethode zurückzuführen. Die im Berichtsjahr angefallenen Ausgaben für die
Inanspruchnahme externer Vermittler:innen zur Unterstützung von Lobbytätigkeiten betrugen TEUR 141,8.
In den letzten zwei Jahren vor der Ernennung zum Vorstand oder Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr keine Person eine
vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Regulierungsbehörden, inne.
ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
Die VIG ist sich ihrer Verantwortung gegenüber Kund:innen, Mitarbeitenden, Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen, der Gesell-
schaft und der Allgemeinheit insgesamt bewusst. Damit einher geht das Bestreben, einen positiven Impact zu erzielen – auch
im Zusammenhang mit Sponsoring, Spenden und durch Corporate Volunteering (betriebliche Freiwilligenprogramme) wie den
gruppenweiten Social Active Day. Der Fokus liegt auf der Förderung einer gelebten Engagementkultur, deren Wirkung sich in der
Breite und Nachhaltigkeit der Aktivitäten widerspiegelt, nicht in quantitativen Zielwerten. Corporate Volunteering ist auch Teil
des Nachhaltigkeitprogramms (siehe ESRS 2 MDR-P „Konzepte im Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten”). Die
VIG legt Wert auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit ihren Sponsoringpartner:innen, was sich in vielen seit Jahren
bestehenden Partnerschaften widerspiegelt. Die dabei befolgten Grundsätze sind in ESRS G1-5 „Politische Einflussnahme und
Lobbytätigkeiten“ beschrieben. Im Jahr 2025 wurden Spenden und Sponsorings in folgenden Bereichen getätigt.
SOZIALES ENGAGEMENT
Aktivitäten
2025
2024*
Anzahl
in TEUR
Anzahl
in TEUR
Sponsoring
1.117
18.463
1.229
13.461
Umwelt
31
228
Kultur
349
4.653
Soziales
256
1.200
Sport
337
11.239
Weitere Initiativen
144
1.143
Spenden
611
6.125
754
5.597
Umwelt
25
224
Kultur
41
597
Soziales
399
3.930
Sport
99
1.013
Weitere Initiativen
47
361
Gesamtsumme
1.728
24.588
1.983
19.058
*Vorjahreswerte sind dabei ausschließlich auf Gesamtebene für Sponsoring und Spenden verfügbar, da sich die Kategorisierung der Einzelbereiche geändert hat und diese daher nicht mehr vergleichbar sind.
Neben den in der obenstehenden Tabelle genannten Kategorien wurden unter anderem verschiedene Initiativen unterstützt,
um zur Sensibilisierung für die Risikovorsorge beizutragen. Für den Wiederaufbau in der Ukraine steht den Mitarbeitenden der
ukrainischen Gesellschaften weiterhin der VIG Family Fund zur Verfügung. Weiters wurden wohltätige Zwecke, Kunstprojekte
sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gefördert. Zusätzlich fanden Sponsorings für Branchenverbände
und Veranstaltungen wie Networking-Events statt.
Die Vienna Insurance Group bestärkt ihre Mitarbeitenden, sich freiwillig in sozialen Projekten zu engagieren. Die VIG setzt jedes
Jahr mit dem sogenannten Social Active Day länderübergreifend ein starkes Zeichen für mehr soziales Engagement, Nächsten-
liebe und Solidarität. Im Rahmen des Social Active Days können Mitarbeitende an einem Arbeitstag pro Jahr für ein aus sozialer
Sicht wichtiges Thema oder Projekt aktiv werden. Im Berichtsjahr 2025 haben insgesamt 16.163 (2024: 14.398) Mitarbeitende
aus 54 (2024: 48) VIG-Gesellschaften und 20 (2024: 20) Ländern am Social Active Day teilgenommen. Das Engagement kann
viele Formen haben, von der Mithilfe im Sozialmarkt über das Kochen für einkommensschwache Menschen bis zur Unterstützung
bei der Suppenausgabe, Besuche in Pflegeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünften, Nachbarschaftszentren oder auch Garten-
120
Jahresfinanzbericht 2025
arbeit und Müllsammeln. Was diese Aktivitäten verbindet: Zeit, Hilfe und Energie kommen Mitmenschen und der Umwelt zugute.
Durch diese Maßnahmen möchte die VIG eine Unternehmenskultur fördern, die von Verantwortung für Mitmenschen und Umwelt
sowie sozialem Engagement geprägt ist, und damit auch einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Verbesserung der
Lebensqualität in allen Ländern, in denen die VIG tätig ist, leisten. Da Mitarbeitende und Interessenträger:innen zunehmend Wert
auf ökologische und soziale Aspekte legen, können sich diese Corporate-Volunteering-Tätigkeiten positiv auf die Wahrnehmung
der VIG als attraktive Arbeitgeberin sowie ihr allgemeines Ansehen auswirken.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
121
ANNEX
TABELLE ZU ANGABEPFLICHT IRO-2 – LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE SICH AUS
ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGEBEN
Nachstehend sind die Angaben zu Datenpunkten im ESRS 2 und in den themenbezogenen Standards angeführt, die sich aus
anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben und bei der Berichterstattung über die Angabepflichten in ESRS 2 zu berücksichtigen
sind. Nicht wesentliche bzw. nicht berichtete Datenpunkte werden in der ersten Spalte entsprechend ausgewiesen.
In den ESRS enthaltene von der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung abgedeckte Angabepflichten (IRO-2).
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1
(2) Säule-3-Referenz
2
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3
(4) EU-Klimagesetz-
Referenz
4
Seiten-
verweis
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in
den Leitungs- und
Kontrollorganen, Absatz
21 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission
5)
,
Anhang II
34
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der
Leitungsorganmitglieder,
die unabhängig sind,
Absatz 21 Buchstabe e
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
35
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur
Sorgfaltspflicht, Absatz
30
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 3
38
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an
Aktivitäten im Zusam-
menhang mit fossilen
Brennstoffen, Absatz 40
Buchstabe d Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission
6)
,
Tabelle 1: Qualitative Angaben
zu Umweltrisiken, und Tabelle
2: Qualitative Angaben zu
sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
40
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an
Aktivitäten im Zusam-
menhang mit der
Herstellung von
Chemikalien, Absatz 40
Buchstabe d Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
40
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an
Tätigkeiten im Zusam-
menhang mit
umstrittenen Waffen,
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818
7)
, Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
40
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an
Aktivitäten im Zusam-
menhang mit dem Anbau
und der Produktion von
Tabak, Absatz 40
Buchstabe d Ziffer iv
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
40
122
Jahresfinanzbericht 2025
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1
(2) Säule-3-Referenz
2
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3
(4) EU-Klimagesetz-
Referenz
4
Seiten-
verweis
ESRS E1-1
Übergangsplan zur
Verwirklichung der
Klimaneutralität bis
2050, Absatz 14
Verordnung (EU)
2021/1119, Artikel 2
Absatz 1
70-72
Nicht anwendbar:
ESRS E1-1
Unternehmen, die von
den Paris-abgestimmten
Referenzwerten
ausgenommen sind,
Absatz 16 Buchstabe g
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität
der Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1
Buchstaben d bis g und Artikel 12
Absatz 2
-
ESRS E1-4
THG-Emissionsredukti-
onsziele, Absatz 34
Indikator Nr. 4 in Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem
Klimawandel: Angleichungs-
parameter
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 6
80 - 81
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus
fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach
Quellen (nur
klimaintensive
Sektoren), Absatz 38
Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 1 und Indikator Nr. 5
in Anhang 1 Tabelle 2
83
ESRS E1-5
Energieverbrauch und
Energiemix, Absatz 37
Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 1
83
Nicht anwendbar:
ESRS E1-5
Energieintensität im Zu-
sammenhang mit
Tätigkeiten in
klimaintensiven
Sektoren, Absätze 40 bis
43
Indikator Nr. 6 in Anhang 1
Tabelle 1
-
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen
der Kategorien Scope 1,
2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen,
Absatz 44
Indikatoren Nr. 1 und 2 in
Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität
der Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 5 Absatz 1,
Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
88
ESRS E1-6
Intensität der THG-
Bruttoemissionen,
Absätze 53 bis 55
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem Klima-
wandel:
Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
90
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
123
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1
(2) Säule-3-Referenz
2
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3
(4) EU-Klimagesetz-
Referenz
4
Seiten-
verweis
Nicht anwendbar:
ESRS E1-7
Abbau von
Treibhausgasen und
CO
2
-Gutschriften, Absatz
56
Verordnung (EU)
2021/1119, Artikel 2
Absatz 1
-
Nicht berichtet, da
phase-in:
ESRS E1-9
Risikoposition des
Referenzwert-Portfolios
gegenüber
klimabezogenen
physischen Risiken,
Absatz 66
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
-
Nicht berichtet, da
phase-in:
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der
Geldbeträge nach
akutem und chronischem
physischem Risiko
Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9
Ort, an dem sich
erhebliche
Vermögenswerte mit
wesentlichem
physischen Risiko
befinden, Absatz 66
Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absätze 46 und 47; Melde-
bogen 5: Anlagebuch –
Physisches Risiko im Zusam-
menhang mit dem Klima-
wandel: Risikopositionen mit
physischem Risiko.
-
Nicht berichtet, da
phase-in:
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner
Immobilien nach
Energieeffizienzklassen,
Absatz 67 Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absatz 34; Meldebogen 2:
Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Durch
Immobilien besicherte
Darlehen – Energieeffizienz
der Sicherheiten
-
Nicht berichtet, da
phase-in:
ESRS E1-9
Grad der Exposition des
Portfolios gegenüber
klimabezogenen
Chancen, Absatz 69
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 der Kommission,
Anhang II
-
Nicht wesentlich:
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II
der E-PRTR-Verordnung
(Europäisches
Schadstofffreisetzungs-
und
-verbringungsregister)
aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft,
Wasser und Boden
emittiert wird, Absatz 28
Indikator Nr. 8 in Anhang 1
Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in
Anhang 1 Tabelle 2 Indikator
Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 3 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E3-1
Wasser- und
Meeresressourcen,
Absatz 9
Indikator Nr. 7 in Anhang 1
Tabelle 2
-
124
Jahresfinanzbericht 2025
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1
(2) Säule-3-Referenz
2
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3
(4) EU-Klimagesetz-
Referenz
4
Seiten-
verweis
Nicht wesentlich:
ESRS E3-1
Spezielle Strategie,
Absatz 13
Indikator Nr. 8 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E3-1
Nachhaltige Ozeane und
Meere, Absatz 14
Indikator Nr. 12 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E3-4
Gesamtmenge des
zurückgewonnenen und
wiederverwendeten
Wassers, Absatz 28
Buchstabe c
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch
in m
3
je Nettoeinnahme
aus eigenen Tätigkeiten,
Absatz 29
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe a
Ziffer i
Indikator Nr. 7 in Anhang 1
Tabelle 1
-
Nicht wesentlich:
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe b
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe c
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren
oder Strategien im
Bereich Landnutzung
und Landwirtschaft,
Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 11 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren
oder Strategien im
Bereich Ozeane/Meere,
Absatz 24 Buchstabe c.
Indikator Nr. 12 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E4-2
Strategien zur
Bekämpfung der
Entwaldung, Absatz 24
Buchstabe d
Indikator Nr. 15 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle,
Absatz 37 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht wesentlich:
ESRS E5-5
Gefährliche und
radioaktive Abfälle,
Absatz 39
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 1
-
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit,
Absatz 14 Buchstabe f
Indikator Nr. 13 in Anhang I
Tabelle 3
92
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Kinderarbeit,
Absatz 14 Buchstabe g
Indikator Nr. 12 in Anhang I
Tabelle 3
92
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
125
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1
(2) Säule-3-Referenz
2
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3
(4) EU-Klimagesetz-
Referenz
4
Seiten-
verweis
ESRS S1-1
Verpflichtungen im
Bereich der
Menschenrechtspolitik,
Absatz 20
Indikator Nr. 9 in Anhang I
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang I Tabelle 1
93
ESRS S1-1
Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in
Bezug auf Fragen, die in
den grundlegenden
Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen
Arbeitsorganisation
behandelt werden,
Absatz 21
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
93
ESRS S1-1
Verfahren und
Maßnahmen zur
Bekämpfung des
Menschenhandels,
Absatz 22
Indikator Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 3
93
ESRS S1-1
Strategie oder ein
Managementsystem in
Bezug auf die Verhütung
von Arbeitsunfällen,
Absatz 23
Indikator Nr. 1 in Anhang I
Tabelle 3
93
ESRS S1-3
Bearbeitung von
Beschwerden, Absatz 32
Buchstabe c
Indikator Nr. 5 in Anhang I
Tabelle 3
95
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und
Zahl und Quote der
Arbeitsunfälle, Absatz 88
Buchstaben b und c
Indikator Nr. 2 in Anhang I
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
99
ESRS S1-14
Anzahl der durch
Verletzungen, Unfälle,
Todesfälle oder
Krankheiten bedingten
Ausfalltage, Absatz 88
Buchstabe e
Indikator Nr. 3 in Anhang I
Tabelle 3
100
ESRS S1-16
Unbereinigtes
geschlechtsspezifisches
Verdienstgefälle, Absatz
97 Buchstabe a
Indikator Nr. 12 in Anhang I
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
100
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung
von Mitgliedern der
Leitungsorgane, Absatz
97 Buchstabe b
Indikator Nr. 8 in Anhang I
Tabelle 3
100 - 101
ESRS S1-17
Fälle von
Diskriminierung, Absatz
103 Buchstabe a
Indikator Nr. 7 in Anhang I
Tabelle 3
101
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien, Absatz
104 Buchstabe a
Indikator Nr. 10 in Anhang I
Tabelle 1 und Indikator Nr.
14 in Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
101
126
Jahresfinanzbericht 2025
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1
(2) Säule-3-Referenz
2
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3
(4) EU-Klimagesetz-
Referenz
4
Seiten-
verweis
Nicht wesentlich:
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von
Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit in der
Wertschöpfungskette,
Absatz 11 Buchstabe b
Indikatoren Nr. 12 und 13 in
Anhang I Tabelle 3
-
Nicht wesentlich:
ESRS S2-1
Verpflichtungen im
Bereich der
Menschenrechtspolitik,
Absatz 17
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1 Tabelle 1
-
Nicht wesentlich:
ESRS S2-1
Strategien im Zusam-
menhang mit
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette,
Absatz 18
Indikatoren Nr. 11 und 4 in
Anhang 1 Tabelle 3
-
Nicht wesentlich:
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien, Absatz
19
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
-
Nicht wesentlich:
ESRS S2-1
Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in
Bezug auf Fragen, die in
den grundlegenden
Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen
Arbeitsorganisation
behandelt werden,
Absatz 19
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
-
Nicht wesentlich:
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle
im Zusammenhang mit
Menschenrechten
innerhalb der vor- und
nachgelagerten Wert-
schöpfungskette, Absatz
36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
-
Nicht wesentlich:
ESRS S3-1
Verpflichtungen im
Bereich der
Menschenrechte, Absatz
16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1 Tabelle 1
-
Nicht wesentlich:
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte, der
Prinzipien der IAO oder
der OECD-Leitlinien,
Absatz 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
127
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1
(2) Säule-3-Referenz
2
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3
(4) EU-Klimagesetz-
Referenz
4
Seiten-
verweis
Nicht wesentlich:
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle
im Zusammenhang mit
Menschenrechten,
Absatz 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
-
ESRS S4-1
Konzepte im Zusam-
menhang mit
Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen, Absatz
16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1 Tabelle 1
104
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien, Absatz
17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
104
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle
im Zusammenhang mit
Menschenrechten,
Absatz 35
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
108 - 109
Nicht anwendbar:
ESRS G1-1
Übereinkommen der
Vereinten Nationen
gegen Korruption,
Absatz 10 Buchstabe b
Indikator Nr. 15 in Anhang 1
Tabelle 3
-
Nicht anwendbar:
ESRS G1-1
Schutz von
Hinweisgeber:innen
(Whistleblowers), Absatz
10 Buchstabe d
Indikator Nr. 6 in Anhang 1
Tabelle 3
-
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße
gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften,
Absatz 24 Buchstabe a
Indikator Nr. 17 in Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
118
ESRS G1-4
Standards zur
Bekämpfung von
Korruption und
Bestechung, Absatz 24
Buchstabe b
Indikator Nr. 16 in Anhang 1
Tabelle 3
116-118
1
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom
9.12.2019, S. 1).
2
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung
(EU)Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3
Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der
Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4
Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der
Verordnungen (EG)Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
128
Jahresfinanzbericht 2025
WEITERE VERPFLICHTENDE ANGABEN
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Obgleich die VIG-Gesellschaften keine Forschungsaktivitäten im Sinne des § 243 (3) Z2 UGB durchführen, leisten sie einen
fachlichen Beitrag zur Weiterentwicklung von Modellen in versicherungsspezifischer Software. Darüber hinaus kooperieren
sowohl die Holding wie auch – projektabhängig – die VIG-Gesellschaften mit dem Digital Impact Labs Leipzig, Plug and Play
sowie VENPACE, eine in Deutschland ansässige und gemeinsam mit anderen Versicherern finanzierte Start-up-Initiative
(Investment und Corporate Building), um technologische Entwicklungen am Markt rascher identifizieren und in der Folge
gegebenenfalls internalisieren zu können. Auch viesure wurde als interner „Innovation Hub“ vor allem mit Fokus auf Österreich
zu diesem Zweck gegründet. Seit 2022 besteht ein Investment in den APEX Deep Tech Fund, der sich auf Tech-Start-Ups
konzentriert und die VIG dabei unterstützt, Innovationen frühzeitig zu erkennen und zu erforschen, um diese für das
Geschäftsmodell zum Vorteil der Kund:innen zu nutzen – z. B. durch Anwendungen wie Sensorik und Satelliten-Technik zur
Früherkennung von potenziellen Waldbränden. Die VIG-Gruppe setzt zudem indirekte Forschungsförderungsaktivitäten durch
ihre Beteiligung sowohl an xista science ventures zur Stärkung der Grundlagenforschung in Österreich als auch an invIOS zur
Unterstützung der Forschung im Bereich „Biotech“ und des Kampfes gegen Krebserkrankungen. Außerdem besteht ein
mehrjähriges Kooperationsabkommen mit der IE School of Science & Technology in Madrid zur Erforschung von inhaltlich-
technischen Fragestellungen im Rahmen unseres Geschäftsmodells.
BESTAND, ERWERB UND VERÄUSSERUNG EIGENER ANTEILE
Ausführungen zu § 243 (3) Z3 UGB sind im Konzernanhang unter „25.10. Konzerneigenkapital“ zu finden.
INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Die Erstellung des Konzernabschlusses beinhaltet sämtliche Tätigkeiten zur Darstellung und Offenlegung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns gemäß den gesetzlichen sowie den IFRS-Bestimmungen. Der Konzernabschluss
umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung,
die Kapitalflussrechnung, die Segmentberichterstattung sowie den Anhang, der eine Darstellung der wesentlichen
Rechnungslegungsmethoden und Erläuterungen enthält. Der Abschlussprozess führt alle Daten aus dem Rechnungswesen
sowie der vorgelagerten Prozesse im Rahmen der Konzernabschlusserstellung zusammen.
Das interne Kontrollsystem (IKS) im Rechnungslegungsprozess des Konzerns wird in Übereinstimmung mit den fünf elemen-
taren Komponenten des COSO-Rahmenmodells (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) für
Interne Kontrolle umgesetzt. Zielsetzung des IKS im Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von
Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, damit trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer und
verlässlicher Konzernabschluss erstellt wird.
Auch die Umsetzung der ESRS-Anforderungen erfordert klar definierte Prozesse. Im Berichtsjahr wurden relevante Daten über
eine gemeinsame Reportingplattform erhoben, aggregiert und validiert, um eine hohe Qualität und Nachvollziehbarkeit der
Informationen sicherzustellen. Zudem erfolgte die Einbindung aller relevanten Stakeholder und Abteilungen, wodurch eine
umfassende und abgestimmte Berichterstattung ermöglicht wurde. Ergänzend wurden interne Prüfmechanismen angewendet,
um die Konformität mit den regulatorischen Vorgaben sicherzustellen und potenzielle Fehler frühzeitig zu erkennen sowie
Risiken im Berichtsprozess zu minimieren.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
129
Kontrollumfeld
Die Aufbauorganisation setzt sich aus den lokalen Rechnungswesenabteilungen der Gesellschaften und dem Group Finance &
Regulatory Reporting Department am Sitz der VIG Holding in Wien zusammen. Die Rechnungswesenabteilungen der VIG-Gesell-
schaften erstellen sowohl einen Abschluss nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften als auch ein IFRS-Konzernberichtspaket
und übermitteln dieses an das Group Finance & Regulatory Reporting Department.
Die IFRS-Konzernberichtspakete werden gemäß den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Für
die Erstellung des Konzernabschlusses wird eine standardisierte Software mit festgesetzten Reporting- und Konsolidierungs-
regeln verwendet. Das Berichtswesen der VIG-Gesellschaften erfolgt überwiegend automatisiert über Vorsysteme und
automatisierte Schnittstellen. Die Konsolidierung der Daten (Kapitalkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung,
Schuldenkonsolidierung sowie allfällige Eliminierung von Zwischengewinnen) und die Erstellung des Konzernabschlusses
werden vom Group Finance & Regulatory Reporting Department vorgenommen und durch entsprechende Kontrollen begleitet.
Risikobeurteilung
Um die Risiken im Rechnungslegungsprozess zu erkennen und in weiterer Folge so weit wie möglich eliminieren zu können,
wurde eine Dokumentation des Jahresabschlussprozesses erarbeitet. Diese umfasst den gesamten Prozess von der
Erfassung der Daten durch die Mitarbeiter:innen der VIG-Gesellschaften über die automatischen und manuellen Kontrollen
und Analysen im Konsolidierungsprozess bis hin zur Veröffentlichung des finalen Geschäftsberichts.
Kontrollmaßnahmen
Die gruppenweit geltenden IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden in einem Konzern-Bilanzierungshandbuch
(IFRS Application) zusammengefasst, welches für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verbindlich ist.
Ziel ist es, die gruppenweit einheitliche Umsetzung der IFRS zu gewährleisten. Dieses Handbuch unterliegt einer jährlichen
Überprüfung und wird bei Bedarf aktualisiert bzw. an die rechtlichen Vorgaben angepasst. Vor jedem Abschluss wird dieses
gemeinsam mit zusätzlichen Informationen zu gruppenweiten Berichtsvorgaben an die verantwortlichen Personen in den
lokalen Reportingabteilungen übermittelt. Darüber hinaus informieren wir gruppenweit frühzeitig über wesentliche Ent-
wicklungen und geänderte Anforderungen der Konzernfinanzberichterstattung. Die Tochtergesellschaften sind im Rahmen
des Kontrollsystems für die Einhaltung der gruppenweit geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie für den
ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse verantwortlich.
Die im Konsolidierungssystem von den Tochtergesellschaften gemeldeten Werte werden sowohl automatisierten (in Form von
Validierungen) als auch manuellen Überprüfungen (Entwicklungsanalyse und Plausibilitätschecks) durch das Group Finance &
Regulatory Reporting Department der VIG Holding unterzogen. Die Durchführung von Kontrollrechnungen und die Abstimmung
der konzerninternen Transaktionen dienen als weitere Kontrolle, um allfällige Differenzen zu erkennen und gegebenenfalls korri-
gieren oder eliminieren zu können. Zusätzlich wird mit der Erstellung einer Ergebnisüberleitungsrechnung, einer Prüfung der
Richtigkeit der einzelnen Teile des Konzernabschlusses und der Plausibilisierung des gesamten Konzernabschlusses sicherge-
stellt, dass die Darstellung vollständig und korrekt ist.
Im Zuge der Abschlusserstellung wird insbesondere im Hinblick auf Entwicklungsanalysen intensiv mit der Abteilung Group Actu-
arial, Planning and Controlling (z. B. Soll-Ist-Vergleiche) zusammengearbeitet. Ebenso werden die Daten regelmäßig dem Vor-
stand zur Durchsicht und Kontrolle vorgelegt.
Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung des Geschäftsberichts zum Veröffentlichungstermin zu garantieren, liegen
sowohl den Quartals- als auch den Jahresabschlüssen strenge Terminvorgaben zugrunde, über welche die VIG-Gesellschaften
spätestens am Ende des 3. Quartals für das kommende Geschäftsjahr informiert werden. Die konzernabschlusserstellende
Abteilung stellt somit bereits im Vorfeld sicher, dass die VIG-Gesellschaften ihre Prozesse auf die Terminvorgaben abstimmen
und damit die Daten zeitgerecht übermitteln können.
130
Jahresfinanzbericht 2025
Information und Kommunikation
Aufgrund der intensiven Zusammenarbeit mit anderen Unternehmensbereichen, insbesondere dem Group Actuarial, Planning and
Controlling und dem Asset Management (incl. Real Estate), herrscht ein reger Informations- und Kommunikationsfluss.
Zusätzlich zum Geschäftsbericht am Ende jedes Geschäftsjahres wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein
Halbjahresfinanzbericht nach IAS 34 veröffentlicht.
Die Abteilung Investor Relations ist für die Berichterstattung an die Aktionär:innen der VIG Holding verantwortlich. Dies geschieht
sowohl in persönlichen Gesprächen als auch über die Unternehmenswebsite. Hier stehen den Aktionär:innen und anderen
Interessierten einerseits die Geschäfts- und Zwischenberichte, andererseits laufend aktualisierte Informationen zu Kennzahlen,
Aktienkurs, Finanzkalender, Ad-hoc-News und weiteren relevanten IR-Themen zur Verfügung.
Überwachung
Das Group Finance & Regulatory Reporting Department ist verantwortlich für die Erstellung des Konzernabschlusses und der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. Durch quartalsweise Berichte an den Vorstand und den Aufsichtsrat ist eine
regelmäßige Überwachung des internen Kontrollsystems sichergestellt. Die Risiken werden durch konzerninterne, abteilungs-
übergreifende Kontrollen (z. B. Group Finance & Regulatory Reporting Department – Group Actuarial, Planning and Controlling
– Asset Management (incl. Real Estate)) laufend beobachtet.
Ferner erfolgt eine Qualitätssicherung durch das Internal Audit. Dieses führt unabhängige, objektive Prüfungshandlungen durch,
mit denen neben der Ausgestaltung und Effektivität des internen Kontrollsystems auch das Wert- und Optimierungspotential in den
betrieblichen Abläufen untersucht wird. Das Internal Audit hilft der Organisation, die Ziele zu erreichen, indem es anhand eines
systematischen Ansatzes die Effektivität des Risikomanagements, des Kontrollsystems und des Governance-Prozesses inklusive
aller relevanten Schlüsselfunktionen innerhalb des Unternehmens evaluiert und durch entsprechende Vorschläge verbessert.
Um den Umgang mit den wesentlichen Risiken im gesamten Konzern zu vereinheitlichen, bestehen konzernweite Richtlinien,
welche zudem ein Instrument der Risikoüberwachung darstellen. Für die Implementierung dieser Richtlinien in den einzelnen
Gesellschaften der VIG ist das lokale Management verantwortlich.
Im Rahmen der Abschlussprüfung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die
Aufstellung des Konzernabschlusses von Bedeutung ist. Weiters beurteilt der Konzernabschlussprüfer gemäß Regel 83 des
Corporate Governance Kodex die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements.
KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTE UND DAMIT VERBUNDENE VEREINBARUNGEN
Das Grundkapital beträgt EUR 132.887.468,20. Es ist eingeteilt in 128.000.000 auf den bzw. die Inhaber:in lautende nennwert-
lose Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Die ausgegebene
Stückzahl blieb seit dem letzten Geschäftsjahr unverändert. Nähere Ausführungen zu den Vorratsbeschlüssen und Er-
mächtigungen des Vorstands aus den Hauptversammlungen gemäß §
267 (3a) in Verbindung mit § 243a (1) UGB sind im
Konzernanhang unter Punkt „25.10. Konzerneigenkapital“ zu finden.
CORPORATE GOVERNANCE
Die VIG Holding bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex und
veröffentlicht den konsolidierten Corporate Governance-Bericht auf der Website der VIG unter: group.vig/corporate-
governance.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
131
ANGABEN ZUR AUSLAGERUNG
Im Folgenden werden die Angaben zur Auslagerung gemäß § 156 (1) Z1 in Verbindung mit § 109 VAG näher erläutert:
Holding
Für die VIG Holding wurde beschlossen, IT-Dienstleistungen von gruppeninternen und -externen Dienstleistern erbringen zu
lassen. Die twinformatics GmbH erbringt IT-Dienstleistungen für die österreichischen VIG-Versicherungsunternehmen (inklusive
VIG Holding) und schließt hierfür allenfalls notwendige Subauslagerungen unter Beachtung der gesetzlichen und regulatori-
schen Vorgaben und nach Abstimmung mit den VIG-Versicherungsunternehmen in Österreich ab.
Seit 1. Jänner 2023 werden IT-Dienstleistungen in der VIG-Gruppe (inklusive VIG Holding) auch von VIG IT-Digital Solutions
GmbH (im Folgenden „VIG IT-DS“) erbracht. Die VIG IT-DS wurde von der VIG Holding gegründet, um die Ausrichtung auf
gruppenweit zu erbringende IT-Leistungen weiter zu stärken und diese von einer darauf fokussierten Gesellschaft erbringen zu
lassen. Auch mit der VIG IT-DS wurde ein von der FMA genehmigter Auslagerungsvertrag abgeschlossen, in dem die End-
verantwortung der VIG IT-DS (mit der twinformatics als wesentlichem Subdienstleister) für alle VIG-Solutions (SAP NewGL, IFRS
9/17, Readsoft und einige kleinere unterstützende Applikationen) vereinbart ist.
Darüber hinaus hat die VIG Holding keine kritischen oder wichtigen Funktionen oder Geschäftstätigkeiten ausgelagert.
Konzern
In der VIG-Versicherungsgruppe erfolgten Auslagerungen kritischer oder wichtiger Funktionen oder Geschäftstätigkeiten
insbesondere in folgenden Bereichen:
• IT (insbesondere Betrieb und Wartung von operativen Modulen, Rechenzentrumbetrieb, Anwendungsentwicklungs-
leistungen, Datenspeicherung, Supportleistungen, Cyber Defense Center)
• Schadenbearbeitung
Governance-Funktionen waren in den operativen Versicherungsgesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe vereinzelt Gegen-
stand von Auslagerungen, insbesondere die Funktion der Internen Revision und die versicherungsmathematische Funktion
sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Während die Auslagerung von kritischen oder wichtigen Funktionen oder Tätigkeiten aus den Bereichen IT und Schaden-
bearbeitung vorwiegend an gruppenexterne Dienstleister:innen erfolgte, waren Governance-Funktionen in der VIG-Versiche-
rungsgruppe sowohl gruppenintern als auch gruppenextern ausgelagert.
Die Anzeige bzw. Genehmigung der Auslagerung kritischer oder wichtiger Funktionen oder Tätigkeiten an bzw. durch die
lokalen Aufsichtsbehörden wurde durch die betroffenen Gesellschaften bei Bedarf im Einklang mit den jeweils national
geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen.
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND RISIKEN DES KONZERNS
WESENTLICHE RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN
Das Risikomanagement ist fest in der Führungskultur des Unternehmens verankert und baut auf einer klar definierten konservativen
Risikopolitik, einer umfangreichen Risikoexpertise, einem entwickelten Risikoinstrumentarium und risikobasierten Vorstands-
entscheidungen auf. Der detaillierte Risikobericht der VIG-Versicherungsgruppe inklusive Auswirkungen des Klimawandels und
damit verbundenen Klimarisiken befindet sich im Konzernanhang im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“.
132
Jahresfinanzbericht 2025
Zu den Angaben hinsichtlich der zur Veranlagung verwendeten Finanzinstrumente wird im Konzernanhang auf die Kapitel „2. Finan-
zielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie andere nach IFRS 9 bewertete Bilanzposten“ und „25.4. Finanzinstrumente“ sowie
auf den Risikobericht, der sich im Konzernanhang im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ befindet, verwiesen.
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG – AUSBLICK 2026
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK
Weiter steigende Reallöhne in einem robusten Arbeitsmarkt sollten den privaten Konsum zu einer tragfähigen Säule des
Wachstums der Eurozone werden lassen. Nachhaltig niedrige Leitzinsen und Fiskalmaßnahmen dürften wiederum Investi-
tionen stützen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das deutsche Ausgabenpaket und die Ausnahme von Verteidi-
gungsausgaben von Fiskalregeln seitens der EU zu nennen. Die Analysten der Erste Group erwarten eine deutliche Be-
schleunigung des deutschen realen BIP-Wachstums im Jahr 2026. Demgegenüber stehen eine nachlassende Dynamik in
Spanien und abklingende Sondereffekte in Irland. Für die gesamte Eurozone wird ein etwas geringeres reales BIP-Wachstum
von 1,2
% angenommen.
In Österreich gehen die Analyst:innen der Erste Group für das Jahr 2026 von einem realen BIP-Wachstum von 1,0
% aus,
wesentlich getrieben von den deutschen Fiskalmaßnahmen. Diese sollten sich in Exporten und Investitionen bemerkbar
machen.
In CEE wird eine weitere Beschleunigung des realen BIP-Wachstums auf 2,7
% für das Jahr 2026 erwartet. 2026 ist das letzte
Jahr, in dem Mittel aus der Recovery and Resilience Facility (RRF) in Anspruch genommen werden können. In Polen, Rumänien
und Slowenien ist etwa die Hälfte der RRF-Zuschüsse noch nicht ausgezahlt. Auch die Verbraucherstimmung sollte im Großteil
der CEE-Länder ihren positiven Trend fortsetzen. Das prognostizierte BIP-Wachstum der Region liegt zwischen 1,0
% für
Rumänien, das besonders betroffen von schwächerer privater Nachfrage und Budgetkonsolidierung ist, und 3,9
% für den
mehrmaligen Spitzenreiter Polen.
Sahen die Analysten der Erste Group zunächst noch das größte Risiko für jegliches Wachstum im Jahr 2026 in der weiterhin
erratischen Handelspolitik der US-Administration, hat sich der Fokus in Richtung des Konflikts im Iran und dem derzeit nur
schwer abschätzbaren Einfluss steigender Energiepreise und damit verbundener Zweitrundeneffekte verschoben. Damit
einhergehend ergänzen steigende Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Anbieter bei Hochtechnologien und grundsätzlich ein
Ausweichen chinesischer Überkapazitäten auf europäische Märkte die Summe möglicher Risiken.
In einer ersten Reaktion auf mögliche Effekte dauerhaft höherer Energiepreise erwartet die Erste Group eine Inflationsrate von
2,2
% für die Eurozone im Jahr 2026. Niedrigere Lohnabschlüsse und das Auslaufen von Basiseffekten bei den Energiepreisen
sind wesentliche Schritte zur Begrenzung der Teuerungsrate in Österreich auf einen prognostizierten Wert von 2,5
%. Für CEE
wird 2026 eine Inflationsrate von 3,5
% erwartet, wobei auch hier das Risiko in dauerhaft höheren Energiepreisen liegen sollte.
AUSBLICK DER VERSICHERUNGSGRUPPE
Die Vienna Insurance Group mit ihren rund 30.000 Mitarbeiter:innen ist als Marktführerin in Zentral- und Osteuropa hervorragend
positioniert, um die Chancen dieser dynamischen Region und die damit verbundenen Wachstumsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Mit der neuen Gruppenstrategie evolve
28
richtet die VIG ihren Fokus konsequent auf Wachstum, Ertragssteigerung und eine
kontinuierlich steigende Dividende. Ein bedeutender Schritt im Rahmen dieser langfristigen Wachstumsstrategie ist der geplante
Erwerb der deutschen Nürnberger Beteiligungs-AG. Durch diese Transaktion wird die VIG ihre Diversifikation über die Kernregion
Zentral- und Osteuropa hinaus stärken und zugleich ihre Präsenz auf dem deutschen Markt deutlich ausweiten. Das Closing wird
im 2. Halbjahr 2026 erwartet.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
133
Die Ziele für das Jahr 2028 beinhalten:
• einen substanziellen Anstieg der verrechneten Prämien auf mind. EUR 20 Mrd. mit dem Ziel, die Markführerschaft in
Zentral- und Osteuropa weiter auszubauen,
• eine deutliche Steigerung des Ergebnisses vor Steuern auf mind. EUR 1,5 Mrd.,
• eine weiterhin attraktive Netto-Combined Ratio von max. 91
%,
• einen Operativen Return on Equity von mind. 17
% sowie
• eine nachhaltig starke Kapitalausstattung mit einer Solvenzquote in einer Bandbreite zwischen 150
% und 200 %.
Dieses klare Bild des Wachstumskurses für die nächsten drei Jahre wird nach Vorliegen der regulatorischen Genehmigungen
der Nürnberger-Übernahme voraussichtlich Ende des Jahres 2026 entsprechend adaptiert.
Der Anspruch der Gruppe, ihre Aktionär:innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, bleibt unverändert aufrecht. Die Dividen-
denpolitik legt die Vorjahresdividende jeweils als Mindestdividende fest und sieht abhängig von der operativen Ergebnis-
situation eine kontinuierliche Steigerung der Dividende je Aktie vor. Für das Geschäftsjahr 2025 beläuft sich der Dividenden-
vorschlag auf EUR 1,73, was einer Erhöhung von 11,6
% entspricht und somit die Mindestdividende für das Geschäftsjahr 2026
darstellt.
Das dezentrale Geschäftsmodell der Vienna Insurance Group hat sich im herausfordernden geopolitischen und makro-
ökonomischen Umfeld der letzten Jahre bewährt und die Gruppe sieht sich im Hinblick auf die weiterhin volatilen
Rahmenbedingungen operativ gut aufgestellt. Die Diversifikation über Märkte und Sparten, die konsequente Kund:innen-
orientierung der Gesellschaften sowie die hohe Kapitalstärke bieten eine starke Basis, um den erfolgreichen Kurs der Gruppe
fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund strebt das Management für das Geschäftsjahr 2026 ohne Berücksichtigung der
geplanten Nürnberger-Übernahme ein Ergebnis vor Steuern innerhalb einer Bandbreite von EUR 1,25 bis 1,30 Mrd. an.
Wien, 23. März 2026
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
134
Jahresfinanzbericht 2025
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
135
Konzern-
abschluss
Konzernabschluss nach International
Financial Reporting Standards (IFRS) 31.12.2025
Berichtsperiode 1.1.–31.12.2025
Vergleichsstichtag der Konzernbilanz 31.12.2024
Vergleichsperiode der Konzerngewinn- und -verlustrechnung 1.1.–31.12.2024
Währung EUR
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Hauptabschlussbestandteile
Die Ziffern bei den einzelnen Posten der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz sowie des Konzerneigenkapitals verweisen auf Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Posten im Abschnitt Konzernanhang.
Die angewandten wesentlichen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie die angewandten Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang unter „24. Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ und „25. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargelegt.
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Konzernanhang
2025
2024 angepasst
in TEUR
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
1.
1.518.411
1.186.351
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
 
13.195.975
12.138.477
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
 
-11.451.282
-10.656.830
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
 
-226.282
-295.296
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
 
489.408
435.649
Kapitalveranlagungsergebnis
2., 9.
2.398.037
1.884.046
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
2.7.
1.096.157
997.697
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
 
21.731
-18.106
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
2.8.
-9.389
-5.076
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
 
1.289.538
909.531
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4., 9.
46.843
60.623
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
1.
-1.982.568
-1.536.021
Finanzergebnis aus ausgestellten Versicherungsverträgen
 
-2.076.762
-1.622.378
Finanzergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
 
94.194
86.357
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
 
27.096
27.001
Finanzierungsergebnis
 
-82.521
-78.827
Finanzierungserträge
 
2.547
3.397
Finanzierungsaufwendungen
9.
-85.068
-82.224
Andere Erträge und Aufwendungen
16.3.
-667.645
-544.964
Andere Erträge
 
375.253
344.771
Andere Aufwendungen
 
-1.042.898
-889.735
Operatives Gruppenergebnis
 
1.257.653
998.209
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte
3.
-72.609
-116.327
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
13.
-23.965
-84
Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
13.
238
8
Ergebnis vor Steuern
 
1.161.317
881.806
Steuern
11.1.
-302.989
-234.254
Periodenergebnis
 
858.328
647.552
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
 
834.866
626.307
Nicht beherrschende Anteile
 
23.462
21.245
 
 
 
 
Ergebnis je Aktie* (in EUR)
18.
6,46
4,83
*Das unverwässerte entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie (in EUR).
Betreffend den angepassten Vorjahreswerten wird auf die Ausführungen „Änderung von Rechnungslegungsmethoden“ im Kapitel „Grundsätze der Rechnungslegung“ verwiesen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernanhang
2025
2024 angepasst
in TEUR
 
 
 
Periodenergebnis
 
858.328
647.552
Sonstiges Ergebnis
10.4.
143.296
13.844
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Beträge
 
164.369
-24.965
Neubewertungen leistungsorientierter Pläne
 
54.619
-3.121
Anteilige Übrige Rücklagen von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
 
146
179
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
 
23.492
-1.845
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
128.122
-36.678
Steuern
 
-42.010
16.500
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Beträge
 
-21.073
38.809
Im Eigenkapital erfasste Währungsänderungen
 
40.404
-17.396
Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Schuldinstrumenten bewertet zu FVtOCI
 
-54.954
173.910
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
-33.808
-93.031
Anteilige Übrige Rücklagen von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
 
1.303
3.732
Steuern
 
25.982
-28.406
Gesamtergebnis
 
1.001.624
661.396
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
 
973.677
641.373
Nicht beherrschende Anteile
 
27.947
20.023

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzernbilanz
Aktiva
Konzernanhang
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
1.1.2024 angepasst
in TEUR
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
2., 17.
1.368.363
1.748.124
1.558.107
Finanzielle Vermögenswerte
2., 17.
42.490.212
39.637.179
37.990.239
Forderungen
7.1.
616.120
559.968
495.672
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
15.
28.659
0
0
Steuererstattungsansprüche
 
258.125
240.282
235.718
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
6.
246.451
204.761
185.622
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
1.
376.308
299.874
229.491
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1.
2.444.876
2.142.758
1.808.298
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4., 17.
3.046.557
2.978.265
2.852.090
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
5., 17.
641.647
629.062
619.159
Übrige Aktiva
 
171.481
154.878
141.575
Geschäfts- oder Firmenwerte
3.
1.189.269
1.239.879
1.371.365
Immaterielle Vermögenswerte
13.
708.350
696.870
590.361
Nutzungsrechte
 
235.096
212.485
192.816
Latente Steueransprüche
11.
494.122
497.675
548.213
Summe
 
54.315.636
51.242.060
48.818.726
Passiva
Konzernanhang
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
1.1.2024 angepasst
in TEUR
 
 
 
 
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
7.2.
1.281.597
1.156.818
1.112.675
Schulden iZm Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
15
1.277
0
0
Steuerschulden
 
324.776
186.101
157.016
Finanzielle Verbindlichkeiten
2., 8., 17.
2.481.296
2.374.140
2.396.321
Übrige Passiva
 
94.703
98.709
78.957
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
1.
41.496.871
39.598.063
37.797.469
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1.
44.220
42.482
24.181
Rückstellungen
12.
832.000
793.101
748.620
Latente Steuerschulden
11.2.
427.533
433.711
404.193
Konzerneigenkapital
10.
7.331.363
6.558.935
6.099.294
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
 
7.170.856
6.411.794
5.960.553
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
10.3.
2.541.890
2.541.890
2.541.890
Gewinnrücklagen
10.1.
4.598.046
3.978.761
3.578.018
Übrige Rücklagen
10.4.
30.920
-108.857
-159.355
Nicht beherrschende Anteile
 
160.507
147.141
138.741
Summe
 
54.315.636
51.242.060
48.818.726
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzerneigenkapitalüberleitung
Entwicklung
Grundkapital
 
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
 
Übrige Rücklagen
Zwischensumme*
 
Nicht beherr. Anteile
 
Summe
 
 
Hybridkapital
Sonstige
Währungsrücklage
Sonstige
Konzernanhang
 
10.3.
 
10.1.
10.4.
10.4.
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2024 angepasst wie veröffentlicht
132.887
300.000
2.109.003
3.514.380
-140.556
-18.799
5.896.915
137.453
6.034.368
Änderung von Rechnungslegungsmethoden (IAS 8)
 
 
 
63.638
 
0
63.638
1.288
64.926
Stand am 1. Jänner 2024 angepasst
132.887
300.000
2.109.003
3.578.018
-140.556
-18.799
5.960.553
138.741
6.099.294
Veränderungen Konsolidierungskreis bzw. Kapitalanteile
 
 
 
-25.462
0
22.173
-3.289
-614
-3.903
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
 
 
 
-13.259
9.115
4.144
0
0
0
Gesamtergebnis
 
 
 
626.307
-16.158
31.224
641.373
20.023
661.396
Sonstiges Ergebnis exklusive Währungsänderungen
 
 
 
0
0
31.224
31.224
16
31.240
IAS 29-Effekte
 
 
 
 
35.186
 
35.186
1.026
36.212
Währungsänderungen
 
 
 
 
-51.344
 
-51.344
-2.264
-53.608
Periodenergebnis
 
 
 
626.307
 
 
626.307
21.245
647.552
Dividendenzahlung
 
 
 
-186.843
 
 
-186.843
-11.009
-197.852
Stand am 31. Dezember 2024 angepasst
132.887
300.000
2.109.003
3.978.761
-147.599
38.742
6.411.794
147.141
6.558.935
Stand am 1. Jänner 2025 angepasst
132.887
300.000
2.109.003
3.978.761
-147.599
38.742
6.411.794
147.141
6.558.935
Veränderungen Konsolidierungskreis bzw. Kapitalanteile
 
 
 
-8.572
0
0
-8.572
-249
-8.821
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
 
 
 
-966
 
966
0
 
0
Gesamtergebnis
 
 
 
834.866
38.091
100.720
973.677
27.947
1.001.624
Sonstiges Ergebnis exklusive Währungsänderungen
 
 
 
 
 
100.720
100.720
2.172
102.892
IAS 29-Effekte
 
 
 
 
8.051
 
8.051
238
8.289
Währungsänderungen
 
 
 
 
30.040
 
30.040
2.075
32.115
Periodenergebnis
 
 
 
834.866
 
 
834.866
23.462
858.328
Dividendenzahlung
 
 
 
-206.043
 
 
-206.043
-14.332
-220.375
Stand am 31. Dezember 2025
132.887
300.000
2.109.003
4.598.046
-109.508
140.428
7.170.856
160.507
7.331.363
*Die oben angeführte Zwischensumme entspricht jenem Eigenkapital, welches den Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zugeordnet werden kann.

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzernkapitalflussrechnung
Die Anpassungen der Konzernkapitalflussrechnung des Vorjahrs resultieren aus:
●
der Änderung von Rechnungslegungsmethoden, wie im gleichnamigen Kapitel im Konzernanhang erörtert,
●
einer Darstellungsänderung der Zinsen für finanzielle Vermögenswerte sowie
●
einer Weiterentwicklung der angewandten Ermittlungssystematik; diese wurde sowohl fachlich verfeinert als auch durch zusätzliche technische Auswertungen ergänzt, um eine sachgerechtere und konsistentere Zuordnung der Zahlungsströme zu den einzelnen Cash Flow-Positionen sicherzustellen. Die vorgenommenen Anpassungen dienen der Verbesserung der Aussagekraft und Transparenz der Kapitalflussrechnung.
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente laut Konzernbilanz
1.368.363
1.748.124
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen
2.623
0
Summe der Finanzmittel
1.370.986
1.748.124
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldbestände und täglich fällige Finanzmittel.
Entwicklung
2025
2024
in TEUR
 
 
Stand der Finanzmittel am Anfang der Berichtsperiode
1.748.124
1.558.107
Veränderung der Finanzmittel
-362.939
194.139
Veränderungen Konsolidierungskreis
6.297
9.512
Währungsänderungen innerhalb der Finanzmittel
-20.496
-13.634
Stand der Finanzmittel am Ende der Berichtsperiode
1.370.986
1.748.124

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Veränderung der Finanzmittel
2025
2024 angepasst
in TEUR
 
 
Periodenergebnis
858.328
647.552
Amortisierungen, Bewertungs- und Währungsänderungen von Finanzinstrumenten
-1.211.580
-772.148
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte, Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte und Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
96.336
116.403
Planmäßige Abschreibungen von Immaterielle Vermögenswerte
117.800
114.403
Planmäßige Abschreibungen von Nutzungsrechte
42.132
39.786
Planmäßige Abschreibungen von Sachanlagen (exkl. Immobilien)
48.672
40.332
Ergebnis aus dem Abgang von Tochterunternehmen
-9.168
0
Ergebnis aus dem Abgang sowie Abschreibungen von Immobilien
127.163
86.582
Ergebnis aus dem Abgang von Finanzielle Vermögenswerte inkl. Derivate
-58.304
-19.476
Anteil am Gewinn von at equity bewerteten Unternehmen
-27.096
-27.001
Im Periodenergebnis beinhaltete erhaltene Dividenden
-76.607
-79.717
Im Periodenergebnis beinhaltete Zinsen
-1.046.046
-979.128
Steuern
302.989
234.254
Angepasstes Periodenergebnis
-835.381
-598.158
Veränderungen in:
1.726.296
1.055.107
Finanzielle Vermögenswerte inkl. Derivate
10.598
203.582
(Rück-)Versicherungsverträge
1.601.779
873.940
Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
25.897
28.036
Nutzungsrechte und Leasingforderungen sowie -verbindlichkeiten
6.595
-103
Forderungen und Verbindlichkeiten (exkl. Leasing)
60.093
-9.206
Immaterielle Vermögenswerte
1.362
2.411
Immobilien
-10.838
-2.034
Sonstige Bilanzposten (Übrige Aktiva, Sachanlagen (exkl. Immobilien) und Übrige Passiva)
-74.813
-49.534
Rückstellungen
105.623
8.015
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen*
41.497
369
Bezahlte und Erhaltene Ertragssteuern
-90.156
-111.269
Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
842.256
346.049
Erhaltene Zinsen
979.481
938.432
Erhaltene Dividenden
76.607
79.717
Bezahlte und Erhaltene Ertragssteuern
-7.130
0
Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen
17.700
0
Auszahlungen aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
-21.576
0
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten
11.290.420
9.154.001
Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzinstrumenten
-12.926.340
-9.558.124
Einzahlungen aus dem Verkauf von Immobilien
5.346
2.452
Auszahlungen aus dem Erwerb von Immobilien
-207.872
-223.761
Einzahlungen aus dem Verkauf von Immaterielle Vermögenswerte
8.308
4.748
Auszahlungen aus dem Erwerb von Immaterielle Vermögenswerte
-158.095
-139.742
Cash flow aus der Investitionstätigkeit
-943.151
257.723
Einzahlungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
300.000
0
Auszahlungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
-145.217
-91.748
Einzahlungen aus Finanzielle Verbindlichkeiten exkl. Nachrangige Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten
4
90
Auszahlungen aus Finanzielle Verbindlichkeiten exkl. Nachrangige Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten
-83.885
-10.951
Auszahlungen aus Leasingverbindlichkeiten
-48.793
-44.245
Bezahlte Dividenden
-222.372
-199.849
Bezahlte Zinsen
-60.110
-62.930
Bezahlte und Erhaltene Ertragssteuern
-1.671
0
Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit
-262.044
-409.633
Veränderung der Finanzmittel
-362.939
194.139
*Die zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen resultieren überwiegend aus Währungsänderungen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzernanhang
Allgemeine Informationen und Grundsätze der Rechnungslegung
Allgemeines
Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG Holding) ist eine Aktiengesellschaft und die führende Versicherungsgruppe in der Gesamtregion Zentral- und Osteuropa (CEE) mit Sitz am Schottenring 30, 1010 Wien (Österreich). Der Wiener Städtische Versicherungsverein, ebenfalls mit Sitz in Wien, ist Mehrheitseigentümer der VIG Holding. Er ist zusätzlich oberste Muttergesellschaft und bezieht daher die VIG Holding inkl. ihrer Tochtergesellschaften in seinen Konzernabschluss ein. Die Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen der VIG-Versicherungsgruppe bieten rd. 33,3 Millionen Kund:innen Dienstleistungen in 30 Ländern an.
Grundsätze der Rechnungslegung
Rechtsvorschriften
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 245a (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Rundung und dargestellte Währung
Beträge werden kaufmännisch gerundet und, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR) ausgewiesen. Für Berechnungen werden dennoch die genauen Beträge verwendet, wodurch Rundungsdifferenzen auftreten können.
Unternehmensfortführung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung gem. IAS 1.25 und IAS 1.26 aufgestellt. Diese Einschätzung hat der Vorstand vor allem aufgrund der soliden Kapitalausstattung, dem positiven Geschäftsverlauf, der risikoaversen Kapitalveranlagung und der konservativen Rückversicherungspolitik getroffen.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Im Einklang mit IFRS stehende Konzernabschlüsse erfordern Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch den Vorstand (Schätzungen). Diese Schätzungen und Ermessensentscheidungen können den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen wesentlich beeinflussen.
Die Bilanzwerte der Posten zum Abschlussstichtag sind in der Konzernbilanz im Abschnitt „Hauptabschlussbestandteile“ bzw. in den entsprechenden Anhangangaben ausgewiesen. Sensitivitätsanalysen von Vermögenswerten und Schulden sind ebenfalls in den zu den Posten zugehörigen Anhangangaben dargelegt.
Details zu den Bereichen mit höheren Ermessensspielräumen sowie höherer Komplexität oder Bereichen, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung sind, sind im Konzernanhang unter „24. Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ erörtert.

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die wesentlichen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Angabe „25. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargelegt. Die beschriebenen Methoden wurden, sofern nicht anders unter dem folgenden Kapitel „Erstmalige Anwendung von Standards“ angegeben, konsequent auf die in diesem Abschluss veröffentlichten Berichtsperioden angewandt.
Bilanzposten
Bewertungsgrundsatz
Ausgestellte Versicherungsverträge
Premium Allocation Approach (PAA),
Variable Fee Approach (VFA),
General Measurement Model (GMM)
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Premium Allocation Approach (PAA),
General Measurement Model (GMM)
Finanzinstrumente
Bewertet zu AC,
Bewertet zu FVtOCI (mit und ohne Recycling),
Bewertet zu FVtPL
Geschäfts- oder Firmenwerte
Fortgeführte Anschaffungskosten abzgl. kumulierter Wertminderungsaufwendungen
Immaterielle Vermögenswerte
Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
Fortgeführter, anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Forderungen und Verbindlichkeiten
Fortgeführte Anschaffungskosten
Steuern
 
Ertragssteuern
In der Höhe, in der ein/e Anspruch/Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen
Steuerabgrenzungen
Undiskontierte Ertragssteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind, basierend auf Steuersätzen des Erfüllungszeitpunkts
Rückstellungen
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
Rückstellungen für sonstige Leistungen an Arbeitnehmer:innen
Versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
Sonstige Rückstellungen
Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags
Leasing
Fortgeführte Anschaffungskosten
Übrige Aktiva und Passiva
Fortgeführte Anschaffungskosten
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen und damit im Zusammenhang stehende Schulden
Niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten
Erstmalige Anwendung von Standards
Sofern nicht anders angegeben, haben die erstmals anzuwendenden und für den Konzern relevanten Standards keine oder keine wesentliche Auswirkung auf den vorliegenden Abschluss.
Im Konzernbericht, sofern relevant, erstmals anzuwendende Standards
Änderungen zu IAS 21
Beschränkungen der Konvertierbarkeit von Währungen

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Änderung in der Darstellung
Kategorien und Klassen von Finanzinstrumenten
Im Rahmen der Qualitätsprüfung der Anhangangaben in Halbjahres- und Geschäftsberichten wurde die Definition der Klassen für die Offenlegung analysiert. Vor diesem Hintergrund wurde die bestehende Klasseneinteilung überarbeitet und die Tabellendarstellung im Vorjahr entsprechend angepasst. Die davon berührten Tabellen wurden bei der Vorjahresspalte mit dem Zusatz „angepasst“ versehen und betreffen Anhangangaben in Zusammenhang mit IFRS 7 sowie IFRS 13.
Alte Darstellung der Kategorien und Klassen
 
Vermögenswerte
 
Bewertet zu AC
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
 
Ausleihungen
 
Anleihen
 
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
 
IFRS 9 bewertete Forderungen
 
Bewertet zu FVtOCI
 
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
 
Ausleihungen
 
Anleihen
 
Designiert bewertet zu FVtOCI
 
Aktien und Anteile an Unternehmen
 
Aktien
 
Anteile an sonstigen Unternehmen
 
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
 
Anteile an nicht konsolidierten Joint Ventures
 
Bewertet zu FVtPL
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
 
Aktien und Anteile an Unternehmen
 
Aktien
 
Anteile an sonstigen Unternehmen
 
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
 
Anteile an nicht konsolidierten Joint Ventures
 
Ausleihungen
 
Anleihen
 
Investmentfonds
 
Derivate
 
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
 
Designiert bewertet zu FVtPL
 
Ausleihungen
 
Anleihen
 
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
Bewertet zu AC
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
Finanzierungsverbindlichkeiten
 
Leasingverbindlichkeiten
 
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
 
Bewertet zu FVtPL
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
 
Designiert bewertet zu FVtPL
 
Neue Darstellung der Kategorien und Klassen
 
Ausleihungen und Anleihen
 
Bewertet zu AC
 
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
 
Designiert bewertet zu FVtPL
 
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
Designiert bewertet zu FVtOCI
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
 
Designiert bewertet zu FVtPL
 
Einlagen und IFRS 9 bewertete Forderungen
 
Bewertet zu AC
 
Derivate
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
 
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
 
Bewertet zu AC
 
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
 
Designiert bewertet zu FVtPL
 
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
Bewertet zu AC
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
 
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
 
Bewertet zu AC
 
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Änderung von Rechnungslegungsmethoden
Methodenwechsel bei der Berechnung des latenten Steueraufwands in Österreich
Im Rahmen von Qualitätsprüfungen, die sowohl bei der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards als auch im bestehenden Rechnungslegungsrahmen durchgeführt werden, wurden Schwankungen im offenzulegenden Effektivsteuersatz analysiert. Diese Analyse zeigte, dass die Ursachen der Schwankungen im Berichtssegment Österreich liegen, weshalb die dort angewandten Methoden zur Bilanzierung latenter Steuern gemäß IAS 12 einer tiefergehenden Überprüfung unterzogen wurden.
In der österreichischen klassischen Lebensversicherung besteht aufgrund regulatorischer und steuerlicher Rahmenbedingungen eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen dem laufenden Steueraufwand und der Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen. In den lokalen Abschlüssen nach UGB ist dieser Effekt, der Vorgabe in der lokalen Rechnungslegungsverordnung entsprechend, in Form einer saldierten Betrachtung von latenter Steuer und latenter Gewinnbeteiligung unter Anwendung eines reduzierten effektiven Steuersatzes darzustellen. Diese Methode bewirkt eine Näherungsrechnung der zum Zeitpunkt des Eintritts an die Versicherungsnehmer:innen weiterzugebenden Steuerentlastung und wurde bisher auch im IFRS-Berichtspaket und damit im Konzernabschluss angewandt. Dies führt jedoch dazu, dass die ausgewiesene Steuerquote um die in der latenten Steuer enthaltene Gewinnbeteiligung gekürzt ist und damit zu den Schwankungen des Steuersatzes führt. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, ein getreueres und verlässlicheres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, ist die VIG zu dem Schluss gekommen, die Methode für die Ermittlung der Wechselwirkung zwischen latenter Steuer und Gewinnbeteiligung zu ändern. Dies führt auch zu einem geänderten Ausweis.
Künftig werden Gewinnbeteiligungseffekte in Verbindung mit latenten Steuern nicht mehr nach der vereinfachten lokalen Methode, sondern auf Basis einer aktuarischen Modellierung im Rahmen der Fulfilment Cash flows ermittelt. Dabei wird der Steueraufwand mit dem Körperschaftsteuersatz berechnet, während die Effekte aus der latenten Gewinnbeteiligung als Anpassung der Contractual Service Margin sowie der zukünftigen Erfüllungswerte gegenüber den Versicherungsnehmer:innen berücksichtigt werden.
Die Änderung stellt eine Anpassung der Rechnungslegungsmethode gem. IAS 8 dar und dient der verbesserten Abbildung der wirtschaftlichen Zusammenhänge im Konzernabschluss. Die Erstanwendung der angepassten Rechnungslegungsmethode erfolgt per 31.12.2022, da zum Zeitpunkt der Einführung von IFRS 17 am 1.1.2022 die versicherungstechnischen Verbindlichkeiten mit dem Fair-Value-Ansatz bewertet wurden. Dadurch ergibt sich ein Effekt aus der geänderten Methode erst im Rahmen der Fortschreibung der Fair Values.
 
2022
 
Veröffentlichte Werte
Anpassung
Angepasste Werte
in TEUR
 
 
 
Auswirkung auf die Bilanz
 
 
 
Aktiva
541.225
63.765
604.990
Latente Steueransprüche
541.225
63.765
604.990
Passiva
3.511.783
63.765
3.575.548
Gewinnrücklagen
3.270.502
62.535
3.333.037
Nicht beherrschende Anteile
241.281
1.230
242.511
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
 
2023
 
Veröffentlichte Werte
Anpassung
Angepasste Werte
in TEUR
 
 
 
Auswirkung auf die Bilanz
 
 
 
Aktiva
483.287
64.926
548.213
Latente Steueransprüche
483.287
64.926
548.213
Passiva
3.627.565
64.926
3.692.491
Gewinnrücklagen
3.490.112
63.638
3.553.750
Nicht beherrschende Anteile
137.453
1.288
138.741
 
 
 
 
Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
Ergebnis vor Steuern
772.689
0
772.689
Steuern
-196.443
1.161
-195.282
Periodenergebnis
576.246
1.161
577.407
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
558.979
1.103
560.082
Nicht beherrschende Anteile
17.267
58
17.325
 
 
 
 
Zurechenbares Ergebnis
551.423
1.103
552.526
Ergebnis je Aktie* (in EUR)
4,31
 
4,32
 
 
 
 
Auswirkung auf die Kapitalflussrechnung
 
 
 
Periodenergebnis
576.246
1.161
577.407
Steuern
196.443
-1.161
195.282
Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
-139.325
0
-139.325
*Das unverwässerte entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie (in EUR).
 
2024
 
Veröffentlichte Werte
Anpassung
Angepasste Werte
in TEUR
 
 
 
Auswirkung auf die Bilanz
 
 
 
Aktiva
452.063
45.612
497.675
Latente Steueransprüche
452.063
45.612
497.675
Passiva
4.080.290
45.612
4.125.902
Gewinnrücklagen
3.934.072
44.689
3.978.761
Nicht beherrschende Anteile
146.218
923
147.141
 
 
 
 
Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
Ergebnis vor Steuern
881.806
0
881.806
Steuern
-214.940
-19.314
-234.254
Periodenergebnis
666.866
-19.314
647.552
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
645.256
-18.949
626.307
Nicht beherrschende Anteile
21.610
-365
21.245
 
 
 
 
Zurechenbares Ergebnis
637.613
-18.949
618.664
Ergebnis je Aktie* (in EUR)
4,98
 
4,83
 
 
 
 
Auswirkung auf die Kapitalflussrechnung
 
 
 
Periodenergebnis
666.866
-19.314
647.552
Steuern
214.940
19.314
234.254
Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
346.049
0
346.049
*Das unverwässerte entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie (in EUR).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Änderung der Rechnungslegungsmethode hat im Geschäftsjahr 2024 keine Auswirkung auf den Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Andere Änderungen werden im Kapitel „Hauptabschlussbestandteile“ im Abschnitt „Konzernkapitalflussrechnung“ erörtert.
Weitere Angaben
Akquisition der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG
Im Geschäftsjahr 2025 unterbreitete die VIG den Aktionär:innen der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (Nürnberger) ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Nürnberger. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Nürnberger empfahlen den Aktionär:innen der Gesellschaft die Annahme des Angebots, welches vom 24. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025 lief.
Das öffentliche Erwerbsangebot richtete sich auf bis zu 100 % des Grundkapitals der Nürnberger. Den Aktionär:innen wurde ein Barangebot in Höhe von EUR 120,00 je Nürnberger-Aktie unterbreitet. Der Angebotspreis entsprach einer Prämie von rund 173 % gegenüber dem unverzerrten volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie über die letzten drei Monate vor Veröffentlichung des Angebots.
Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. November 2025 sicherte sich die VIG insgesamt 98,81 % des Grundkapitals und der Stimmrechte (entspricht 11.383.371 Stück) an der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG. Zum Bilanzstichtag hielt der Konzern 3,37 % der Nürnberger-Aktien im Bestand.
Die Auszahlung des Angebotspreises erfolgt nach Vorliegen sämtlicher regulatorischer Genehmigungen für den Erwerb der Nürnberger-Aktien. Die VIG geht davon aus, dass die entsprechenden Freigaben im zweiten Halbjahr 2026 erteilt werden.
Die Nürnberger-Unternehmensgruppe bestand zum 31. Dezember 2024 aus 42 Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit nicht nur den Vertrieb von Versicherungsprodukten umfasst, sondern auch Unternehmen, die andere Finanzdienstleistungen sowie Service- und Verwaltungstätigkeiten ausführen. Die zum Erstellungszeitpunkt des vorliegenden Geschäftsberichts festgestellten wesentlichsten Beteiligungen stellen sich wie folgt dar:
•
Holding
–
NÜRNBERGER Beteiligungs-AG
•
Versicherungsgesellschaften
–
GARANTA Versicherungs-AG, Nürnberg
–
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, Mannheim
–
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
–
NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG, Nürnberg
–
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG, Nürnberg
–
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg
•
Andere Finanzdienstleister
–
Fürst Fugger Privatbank AG, Augsburg
–
NÜRNBERGER Pensionskasse AG, Nürnberg
–
NÜRNBERGER Asset Management GmbH, Nürnberg
•
Service- und Verwaltungsgesellschaften
–
NÜRNBERGER AutoMobil Versicherungsdienst GmbH, Nürnberg
–
NÜRNBERGER Versicherungs- und Bauspar-Vermittlungs-GmbH, Nürnberg
–
NÜRNBERGER Verwaltungsgesellschaft mbH, Nürnberg
•
Fondsgesellschaften
–
ADN Immo-Direkt Core Invest GmbH & Co. Geschl. InvKG, Hamburg
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
–
ADN Immo-Direkt GD Invest GmbH & Co. Geschl. InvKG, Hamburg
–
ADN Immo-Direkt Value Add GmbH & Co. Geschl. InvKG, Hamburg
–
Feronia Infra Feeder, L.P., Wilmington/Delaware
–
Feronia Infra, L.P., Wilmington/Delaware
–
Feronia Infra Cayman, Ltd., Cayman Islands
–
Feronia SICAV RAIF, Luxemburg
–
Vega Invest Fund plc, Dublin/Irland
–
Vega Invest (Guernsey) Ltd., St. Peter Port/Guernsey
Zusätzliche Steuer auf Versicherungsprämien in Ungarn
Seit 2022 wird eine zusätzliche Versicherungssteuer für in Ungarn tätige Versicherungsunternehmen erhoben. Diese zusätzliche Versicherungssteuer ist eine progressive Steuer basierend auf den Bruttoversicherungsprämien für das Lebens- als auch für das Nichtlebensversicherungsgeschäft für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2026. Die Bekanntgabe der Verlängerung bis Ende 2026 erfolgte im Juni 2025.
Basierend auf den aktuellen Werten der Union Biztosító und Alfa (Ungarn) sind EUR 27,3 Mio. für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 abzuführen. Entsprechend der vorliegenden Planwerte geht die VIG im Geschäftsjahr 2026 von weiteren Belastungen von rd. EUR 31,5 Mio. aus.
Die im Juni 2025 erfolgte Bekanntgabe der Verlängerung der zusätzlichen Versicherungssteuer bis Ende 2026 wurde von der VIG als Triggering Event für einen Werthaltigkeitstest des Firmenwerts zum 30. Juni 2025 eingestuft. Daher wurden aufgrund dieser wiederholten Prolongation der zusätzlichen Versicherungssteuer durch die ungarische Regierung und weiterer regulatorischer Unsicherheiten Szenarioanalysen gerechnet. Diese beinhalten Aufwendungen dieser Steuer über den aktuell geltenden gesetzlichen Zeitraum hinaus sowie höhere Aufwendungen aus den zusätzlichen regulatorischen Unsicherheiten. Dies führte zu reduzierten Cash flow-Projektionen, die zu einer vollständigen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Ungarn in Höhe von TEUR 72.609 führten.
Kriegssituation in der Ukraine
Am 24. Februar 2022 begann mit dem Einmarsch der Streitkräfte der Russischen Föderation in die Ukraine der Krieg zwischen diesen beiden Ländern. Für die ukrainischen Tochtergesellschaften sind die wesentlichen direkten Risiken das Wohlergehen der Mitarbeiter:innen und der Erhalt der operationellen Geschäftstätigkeit (z.B. Büroinfrastruktur, Energie, Kommunikation, IT‑Sicherheit). Im Rahmen eines nachhaltigen Risikomanagements werden eine Reihe an Risiken, die sich für den Konzern materialisieren können, adressiert und soweit möglich mitigiert.
Geschäftsbetrieb in der Ukraine
Die VIG ist im ukrainischen Markt mit drei Versicherungsgesellschaften vertreten, die zum 31. Dezember 2025 Vermögenswerte von rd. EUR 173 ,3 Mio. (rd. EUR 137,0 Mio.) halten. Die zum 31. Dezember 2023 gebildeten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für Staatsanleihen und Bankeinlagen bestehen weiterhin und wurden auf EUR 71,7 Mio. (Stand 31. Dezember 2024: EUR 53,3 Mio.) angepasst. Die Maßnahme schafft für die VIG-Versicherungsgruppe die bestmögliche Ausgangsposition für den Wiederaufbau nach Beendigung des Krieges. In der CGU-Gruppe Ukraine bestehen keine immateriellen Vermögenswerte, die einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 unterliegen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Situation für die in der Ukraine tätigen VIG-Versicherungsgesellschaften, die hauptsächlich in den westlichen Regionen des Landes tätig sind, ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert und der Geschäftsbetrieb ist nur in geringem Ausmaß direkt beeinträchtigt. Die Gesellschaften haben sich mittlerweile auf die kriegsbedingt geänderten Rahmenbedingungen eingestellt und können sehr schnell auf etwaige Änderungen reagieren. Die Tätigkeiten der ukrainischen Versicherungsgesellschaften zeigen keine wesentlichen Auswirkungen, die auf die Sanktionen gegenüber Russland zurückzuführen wären. Bis zum Redaktionsschluss können die ukrainischen Versicherungsgesellschaften trotz der anhaltend heraus-fordernden Umstände den Betrieb aufrechterhalten. Aufgrund der schwierigen aktuellen Lage in der Ukraine überprüft die VIG laufend, ob die Voraussetzungen für Going-Concern der ukrainischen Gesellschaften weiterhin vorliegen.
Russische Anleihen
Die VIG-Versicherungsgruppe hält zum Bilanzstichtag russische Unternehmensanleihen zum Buchwert von EUR 0,7 Mio. und einer Nominale von EUR 5,0 Mio. (im Geschäftsjahr 2024 einen Buchwert von EUR 0,7 Mio. und einer Nominale von EUR 5,1 Mio.) in den Büchern, für die grundsätzlich kein aktiver Markt vorliegt. Im Laufe des Jahres 2025 wurden keine wesentlichen Anleihen verkauft oder getilgt (Vorjahr: EUR 45,0 Mio. verkauft und EUR 12,0 Mio. getilgt), die in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung zu einem maßgeblichen Effekt geführt hätten (Vorjahr: EUR 8,4 Mio.).
Risikovorsorge (ECL) Finanzielle Vermögenswerte
Ausbuchung Risikovorsorge (ECL): KTM und Pierer Mobility AG im berichtspflichtigen Segment Österreich
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der KTM wurde bereits im Geschäftsjahr 2024 eine ECL in Höhe von EUR 28,8 Mio. (Nominale EUR 35,0 Mio.) erfasst.
Im Mai 2025 stellte der Haupteigentümer der Pierer Mobility AG, der Muttergesellschaft der KTM, die zur Erfüllung der Sanierungsplanquoten erforderlichen liquiden Mittel zur Verfügung. In der Folge erhielt der Konzern im Juni 2025 die vollständige Rückzahlung des aushaftenden Betrags gegenüber der Pierer Mobility AG sowie 30 % des aushaftenden Betrags gegenüber der KTM. Dies führte zu einem Ertrag in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung aus der teilweisen Ausbuchung der zuvor erfassten ECL in Höhe von EUR 18,5 Mio.
Politisches Risiko in der Türkei
Die nach wie vor unsichere politische Lage in der Türkei führte zu der weiterhin vorhandenen negativen Einschätzung zum Ausfallrisiko, weshalb Finanzinstrumente der Stage 2 zugeordnet bleiben. Dies machte eine Erhöhung der ECL von EUR 1,9 Mio. (Nominale von EUR 828,1 Mio.) (Vorjahr: ECL von EUR 28,8 Mio. und Nominale von EUR 769,2 Mio.) erforderlich.
Risiken im Zusammenhang mit der geopolitischen Situation und dem derzeitigen makroökonomischen Umfeld
Insgesamt dominierten im Jahr 2025 geopolitische Spannungen und protektionistische Tendenzen das wirtschaftspolitische Umfeld. Die wirtschaftspolitische Ausrichtung in den USA durch Zollerhöhungen und Handelskonflikte führt zu erheblichen Unsicherheiten im Welthandel. Die US-Notenbank hat eine mögliche Zinswende zwar angedeutet, jedoch erst im September 2025 mit der ersten Zinssenkung begonnen, gefolgt von einer weiteren im Oktober. Im Euroraum setzte die Europäische Zentralbank ihre Zinssenkungen nicht weiter fort und signalisiert, dass die Zinssätze nach der Lockerungsphase vorerst auf einem stabilen Niveau verharren, um die weitere wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten.
Im zweiten Halbjahr 2025 zeigten sich in Österreich zunehmend Anzeichen einer verhaltenen wirtschaftlichen Dynamik: Dennoch agieren Unternehmen bei Investitionen immer noch sehr vorsichtig und der Welthandel bleibt aufgrund geopolitischer Spannungen und diverser sich laufend verändernden Handelsbeschränkungen unter Druck. Gleichzeitig wirken Investitionen in Technologie und Automatisierung unterstützend, während der anhaltende Fachkräftemangel weiterhin strukturelle Herausforderungen für viele europäische Märkte mit sich bringt.
Laut den jüngsten Prognosen wird das globale Wachstum 2025 bei etwa 3,0 % liegen. Für den Euroraum wird ein moderates Wachstum im Bereich von rund 1,0 bis 1,2 % erwartet.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Für die VIG sind insbesondere die wirtschaftspolitische Stabilität in Zentral- und Osteuropa, währungspolitische Entwicklungen sowie die Inflationsdynamik in Schlüsselmärkten wie Österreich, der Tschechischen Republik, Polen und Ungarn von hoher Relevanz. Zusätzlich stellen anhaltende geopolitische Konflikte, zunehmende Handelsbarrieren sowie wachsende Cyber- und Infrastrukturrisiken weitere Unsicherheitsfaktoren dar. Im Nahen Osten haben sich die Spannungen zuletzt massiv verschärft. Die militärische Eskalation zwischen den USA und Israel versus dem Iran erhöht die Risiken für Energiepreise, Lieferketten und die Stabilität der internationalen Finanzmärkte erheblich und gefährdet die zarte wirtschaftliche Erholung in Österreich. Das makroökonomische Umfeld bleibt volatil und die weiteren Entwicklungen müssen weiterhin beobachtet werden.
Zum Bilanzstichtag hält die VIG Staats- und Unternehmensanleihen von Emittenten aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Israel mit einem Buchwert von rd. EUR 161,9 Mio. und einer Nominale in Höhe von rd. EUR 185,7 Mio. in den Büchern.
Segmentberichterstattung
Allgemeine Informationen
Geschäftssegmente
Die interne Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger dient als Basis zur Festlegung der Geschäftssegmente. Als Geschäftssegmente wurden die einzelnen Länder, in denen der Konzern mit Versicherungen, Pensionskassen- bzw. Pensionsfondsgeschäft tätig ist, identifiziert. Der Vorstand der VIG Holding als Hauptentscheidungsträger beurteilt regelmäßig die Ertragskraft anhand dieser Segmente und entscheidet über die Allokation von Ressourcen zu diesen. Die Betonung der Länder spiegelt auch die Länderverantwortlichkeiten der Vorstände der VIG Holding wider.
Die Länder Estland, Lettland und Litauen werden als Geschäftssegment Baltikum an den Vorstand berichtet und die Länder Albanien und Kosovo als Geschäftssegment Albanien inkl. Kosovo.
Berichtspflichtige Segmente
Als berichtspflichtige Segmente wurden gem. IFRS 8.12 bis IFRS 8.14 die folgenden Segmente definiert:
•
Österreich (inkl. der Zweigniederlassungen der Wiener Städtische in Italien (2024 aufsichtsrechtlich geschlossen) und Slowenien),
•
Tschechische Republik,
•
Polen,
•
Erweiterte CEE,
•
Spezialmärkte und
•
Gruppenfunktionen (inkl. der Zweigniederlassungen der VIG Holding in Schweden, Norwegen und Dänemark sowie jener der VIG Re in Deutschland und Frankreich).
Erweiterte CEE
Das berichtspflichtige Segment Erweiterte CEE umfasst die Geschäftssegmente Albanien inkl. Kosovo, das Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn. Das berichtspflichtige Segment wird gemäß den Kriterien der Zusammenfassung nach IFRS 8.14 aggregiert.
Spezialmärkte
Das berichtspflichte Segment Spezialmärkte entspricht der Restgröße gem. IFRS 8.16 und umfasst die Länder Deutschland, Georgien, Liechtenstein und Türkei.
Gruppenfunktionen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Der Vorstand steuert das Versicherungsgeschäft separat von den Koordinationsfunktionen in den einzelnen Ländern. Aufgrund dessen werden in den einzelnen Geschäftssegmenten nur jene Gesellschaften inkludiert, die mit dem Versicherungs-, Pensionskassen und Pensionsfondsgeschäft in Verbindung stehen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die keine Versicherungsprodukte vertreiben oder dabei unterstützen (mit Ausnahme des Pensionskassen- bzw. Pensionsfondsgeschäfts), keine Schadenbegutachtungen bzw. -abwicklungen vornehmen oder eine für die Gruppe tätige Servicegesellschaft sind, im berichtspflichtigen Segment Gruppenfunktionen gezeigt werden und nicht in jenem Land, in dem sie ihren Geschäftssitz haben.
Konkret bedeutet dies, dass das berichtspflichtige Segment Gruppenfunktionen u.a. die VIG Holding, die VIG Re, die Wiener Re, den VIG Fund, zentrale IT-Dienstleister, eine Asset-Management-Gesellschaft und Zwischenholdings enthält.
Potentielle Auswirkung der Nürnberger auf die berichtpflichtigen Segmente
Aufgrund der Größe der Nürnberger ist nach dem Closing eine Auswirkung auf die Darstellung der Segmentberichterstattung wahrscheinlich. Auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger und damit der Ableitung der Geschäftssegmente hat der Erwerb der Nürnberger jedoch keinen Einfluss.
Weitere Angaben
Grundlage der Umsatzerlöse
Der Umfang des Geschäftsbetriebs umfasst das Versicherungsgeschäft mit Privat- und Firmenkunden. Die Produktpalette besteht dabei u.a. aus Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kasko-, Unfall-, Haftpflicht-, Feuer- und Elementarschäden- sowie Reiseversicherung.
Für Einzelpersonen oder Gruppen wird auch eine Vielzahl von Lebens- und Krankenversicherungsprodukten angeboten. Hierzu zählen beispielsweise Krankenzusatz-, Pflege- sowie Kapitallebens-, Risikolebensversicherungen und anlageorientierte Produkte. Der Vertrieb der Produkte erfolgt in allen Märkten über u.a. den gebundenen Vertrieb, Banken, Makler:innen oder Agent:innen.
Die VIG Holding konzentriert sich hauptsächlich auf die Steuerungsaufgaben des Konzerns. Darüber hinaus ist sie auch als Rückversicherer sowohl innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe als auch im länderübergreifenden Firmengeschäft tätig. Die konzerneigene Rückversicherung VIG Re ist ein erfolgreicher Anbieter von Rückversicherungsprodukten sowohl für konzerneigene Versicherungsgesellschaften als auch für externe Partner:innen.
Die mit internen Kund:innen erwirtschafteten Umsatzerlöse stammen vorwiegend aus konzerninternen Rückversicherungsverträgen und stellen sich wie folgt dar:
Zusammensetzung
2025
2024
in TEUR
 
 
Österreich
228.310
233.917
Tschechische Republik
19.630
17.242
Polen
17.586
12.928
Erweiterte CEE
25.493
24.005
Spezialmärkte
0
0
Gruppenfunktionen
967.722
980.884
Gesamt
1.258.741
1.268.976
Berichtssegmentinterne Umsätze sind Teil des jeweiligen Berichtssegments und sind nicht in der Konsolidierungsspalte der Konzerngewinn- und -verlustrechnung nach berichtspflichtigen Segmenten beinhaltet.
Informationen über wichtige Kund:innen
Die VIG ist in keinem hohen Grad von einzelnen Kund:innen, entsprechend der Definition des IFRS 8.34, abhängig. Im Konzern fallen auf die 10 größten Kund:innengruppen 1,6 % der verrechneten Prämien. Unter Kund:innengruppen wurden Firmenkund:innen zusammengefasst, die gemäß Wissensstand der VIG-Versicherungsgruppe unter gemeinsamer Beherrschung stehen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Allgemeine Angaben
Transferpreise zwischen berichtspflichtigen Segmenten werden wie Geschäfte mit Dritten auf der Basis von Marktpreisen ermittelt. In der Konsolidierungsspalte werden konzerninterne berichtssegmentübergreifende Geschäftsvorfälle der Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert. Die einzige Ausnahme stellen Dividenden und Zwischenergebnisse dar, die im jeweiligen berichtspflichtigen Segment herausgerechnet werden. Salden aus der Eliminierung von berichtssegmentübergreifenden Vermögenswerten und Schulden werden in der VIG Holding und somit im berichtspflichtigen Segment Gruppenfunktionen ausgewiesen.
Bewertungsgrundlage für den Erfolg
Der finanzielle Erfolg der berichtspflichtigen Segmente wird anhand unterschiedlicher Steuerungsgrößen beurteilt. Als einheitliche Grundlage wird das operative IFRS-Gruppenergebnis herangezogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach berichtspflichtigen Segmenten wird aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übergeleitet, wobei sich die Darstellung auf die Hauptposten beschränkt. Dasselbe gilt im gleichen Maße für die Segment- bzw. Konzernbilanz.
Konzerngewinn- und -verlustrechnung nach berichtspflichtigen Segmenten
 
Österreich
Tschechische Republik
Polen
 
2025
2024 angepasst
2025
2024
2025
2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
507.930
390.636
344.487
234.837
127.439
61.029
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
3.747.748
3.543.242
2.278.664
2.078.225
1.471.768
1.373.271
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
-3.504.514
-3.045.815
-1.873.471
-1.895.244
-1.285.214
-1.348.049
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
264.696
-106.791
-60.706
51.856
-59.115
35.807
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
104.974
115.116
49.941
42.494
29.916
36.832
Kapitalveranlagungsergebnis
1.296.663
820.847
148.517
143.621
200.999
125.001
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
30.184
40.501
-11
-8
492
457
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.246.873
-772.439
-98.565
-101.119
-171.926
-88.626
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
25.000
26.207
0
0
351
0
Finanzierungsergebnis
-26.892
-29.475
-2.533
-3.124
-2.069
-2.047
Andere Erträge und Aufwendungen
-151.498
-140.199
-106.277
-63.069
-48.214
-30.674
Operatives Gruppenergebnis
434.514
336.078
285.618
211.138
107.072
65.140
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte
0
0
0
0
0
0
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
-1.377
-84
Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
0
0
Ergebnis vor Steuern
434.514
336.078
285.618
211.138
105.695
65.056
Steuern
-86.316
-71.184
-54.097
-46.810
-31.750
-17.418
Periodenergebnis
348.198
264.894
231.521
164.328
73.945
47.638
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
 
Erweiterte CEE
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
 
2025
2024
2025
2024
2025
2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
354.454
265.661
26.555
58.368
157.546
175.820
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
3.907.954
3.599.456
1.170.106
924.201
1.766.505
1.780.879
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
-3.900.793
-3.070.456
-1.028.375
-700.854
-1.207.763
-1.863.911
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
347.293
-263.339
-115.176
-164.979
-401.196
258.852
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
139.026
139.258
155.145
87.134
44.015
42.425
Kapitalveranlagungsergebnis
361.620
404.884
361.169
337.574
62.619
79.673
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-1.200
2.204
187
235
17.250
17.290
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-222.298
-267.907
-206.211
-250.675
-36.695
-55.255
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
904
77
0
0
841
717
Finanzierungsergebnis
-9.071
-8.249
-2.584
-2.122
-67.717
-62.152
Andere Erträge und Aufwendungen
-165.994
-120.659
-44.627
-54.813
-156.299
-134.818
Operatives Gruppenergebnis
318.415
276.011
134.489
88.567
-22.455
21.275
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte
-72.609
-116.327
0
0
0
0
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
-9.620
0
-7.551
0
-5.417
0
Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
238
8
0
0
0
0
Ergebnis vor Steuern
236.424
159.692
126.938
88.567
-27.872
21.275
Steuern
-58.655
-60.670
-38.745
-23.007
-33.426
-15.165
Periodenergebnis
177.769
99.022
88.193
65.560
-61.298
6.110
 
Konsolidierung
Gesamt
 
2025
2024
2025
2024 angepasst
in TEUR
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
0
0
1.518.411
1.186.351
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
-1.146.770
-1.160.797
13.195.975
12.138.477
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
1.348.848
1.267.499
-11.451.282
-10.656.830
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-202.078
-106.702
-226.282
-295.296
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
-33.609
-27.610
489.408
435.649
Kapitalveranlagungsergebnis
-33.550
-27.554
2.398.037
1.884.046
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-59
-56
46.843
60.623
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
0
0
-1.982.568
-1.536.021
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
0
0
27.096
27.001
Finanzierungsergebnis
28.345
28.342
-82.521
-78.827
Andere Erträge und Aufwendungen
5.264
-732
-667.645
-544.964
Operatives Gruppenergebnis
0
0
1.257.653
998.209
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte
0
0
-72.609
-116.327
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
0
-23.965
-84
Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
0
238
8
Ergebnis vor Steuern
0
0
1.161.317
881.806
Steuern
0
0
-302.989
-234.254
Periodenergebnis
0
0
858.328
647.552
Weitere Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten sind unter Anhangangabe „9. Details zur Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung“ zu finden.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzernbilanz nach berichtspflichtigen Segmenten
Aktiva
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
 
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
392.053
526.704
38.047
87.503
59.200
59.279
208.124
212.909
Finanzielle Vermögenswerte
22.121.163
21.492.120
3.441.486
3.140.497
2.970.809
2.719.746
7.739.252
7.096.468
Forderungen
278.549
278.996
73.946
52.302
20.050
19.702
153.716
130.400
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
28.659
0
0
0
0
0
0
0
Steuererstattungsansprüche
14.305
8.418
205
4.987
3.351
7.538
6.368
4.214
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
205.676
189.913
0
0
25.507
152
7.148
6.577
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
543
1.129
271.885
217.867
14.788
7.194
92.816
71.763
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
874.255
389.677
194.982
146.042
91.571
97.032
205.415
159.848
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.133.185
2.127.905
76.723
35.082
23.448
23.486
217.585
210.663
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
218.224
210.369
165.674
163.770
19.210
17.407
172.995
174.226
Übrige Aktiva
50.029
51.690
22.822
21.566
6.631
5.911
35.581
32.618
Geschäfts- oder Firmenwerte
301.716
301.716
465.746
448.108
155.701
153.735
255.579
325.793
Immaterielle Vermögenswerte
255.215
271.013
103.256
72.976
107.716
106.978
187.902
192.883
Nutzungsrechte
103.352
93.967
66.636
61.719
4.477
5.678
47.451
37.557
Latente Steueransprüche
211.914
241.532
150.354
165.907
439
614
52.139
46.610
Summe
27.188.838
26.185.149
5.071.762
4.618.326
3.502.898
3.224.452
9.382.071
8.702.529
Aktiva
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Gesamt
 
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
150.754
176.533
520.185
685.196
1.368.363
1.748.124
Finanzielle Vermögenswerte
3.002.956
2.846.346
3.214.546
2.342.002
42.490.212
39.637.179
Forderungen
36.844
34.391
53.015
44.177
616.120
559.968
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
0
0
0
0
28.659
0
Steuererstattungsansprüche
58.853
22.330
175.043
192.795
258.125
240.282
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
0
0
8.120
8.119
246.451
204.761
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
18.120
21.101
-21.844
-19.180
376.308
299.874
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
169.074
155.145
909.579
1.195.014
2.444.876
2.142.758
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
10.360
10.696
585.256
570.433
3.046.557
2.978.265
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
14.626
16.146
50.918
47.144
641.647
629.062
Übrige Aktiva
25.771
19.515
30.647
23.578
171.481
154.878
Geschäfts- oder Firmenwerte
0
0
10.527
10.527
1.189.269
1.239.879
Immaterielle Vermögenswerte
10.240
15.487
44.021
37.533
708.350
696.870
Nutzungsrechte
8.732
8.890
4.448
4.674
235.096
212.485
Latente Steueransprüche
34.025
7.785
45.251
35.227
494.122
497.675
Summe
3.540.355
3.334.365
5.629.712
5.177.239
54.315.636
51.242.060
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Passiva
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
 
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
368.096
333.609
403.153
346.469
89.945
86.717
204.344
191.299
Schulden iZm Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
1.277
0
0
0
0
0
0
0
Steuerschulden
131.318
95.959
56.135
3.279
826
413
23.738
11.674
Finanzielle Verbindlichkeiten
453.023
467.184
69.321
64.166
67.405
65.290
49.043
39.517
Übrige Passiva
41.374
39.635
4.430
6.539
2.526
6.908
27.928
25.317
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
23.514.680
23.368.637
3.037.061
2.927.744
2.709.046
2.551.364
7.883.140
6.643.062
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
14.302
15.107
67
120
1.595
671
5.696
-3.636
Rückstellungen
318.018
381.233
49.306
38.867
26.273
26.934
209.024
173.816
Latente Steuerschulden
248.939
237.210
11.462
44.038
77.952
51.328
57.268
54.209
Zwischensumme
25.091.027
24.938.574
3.630.935
3.431.222
2.975.568
2.789.625
8.460.181
7.135.258
Passiva
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Gesamt
 
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
109.300
101.094
106.759
97.630
1.281.597
1.156.818
Schulden iZm Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
0
0
0
0
1.277
0
Steuerschulden
50.719
31.398
62.040
43.378
324.776
186.101
Finanzielle Verbindlichkeiten
9.419
9.460
1.833.085
1.728.523
2.481.296
2.374.140
Übrige Passiva
3.756
2.501
14.689
17.809
94.703
98.709
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
3.066.789
2.853.753
1.286.155
1.253.503
41.496.871
39.598.063
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
19.747
24.996
2.813
5.224
44.220
42.482
Rückstellungen
20.252
16.772
209.127
155.479
832.000
793.101
Latente Steuerschulden
9.642
27.137
22.270
19.789
427.533
433.711
Zwischensumme
3.289.624
3.067.111
3.536.938
3.321.335
46.984.273
44.683.125
Konzerneigenkapital
 
 
 
 
7.331.363
6.558.935
Summe
 
 
 
 
54.315.636
51.242.060
Aus dem Saldo der Segmentaktiva und -passiva kann nicht auf das Eigenkapital des Segments geschlossen werden.

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erörterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
1.
Versicherungsverträge
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.3. (Rück-)Versicherungsverträge“ und die qualitative Beschreibung der Risiken ist im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ dargelegt.
Posten der Aktivseite wurden ohne Vorzeichen und Posten der Passivseite mit einem negativen Vorzeichen dargestellt.
Der Portfoliostatus wird vor etwaigen Konsolidierungsschritten festgelegt und ist entscheidend, ob ein Portfolio von Versicherungsverträgen als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit ausgewiesen wird. Nach Eliminierung der konzerninternen Transaktionen wird dieser Status nicht erneut ermittelt. Dasselbe gilt für die Ermittlung der Verlustkomponente und der damit einhergehenden Zuordnung zu „belastend“ oder „nicht belastend“.
Erfolgswirksam erfasste Konsolidierungseffekte werden im Posten Versicherungstechnische Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen erfasst, sofern diese aus der Eliminierung konzerninterner Rückversicherungsverträge stammen. Im Wesentlichen werden konzerninterne Rückversicherungsverträge mit dem PAA bewertet, weshalb derartige Konsolidierungseffekte in den folgenden Tabellen diesem Bewertungsmodell zugeordnet werden.
Wo für eine bessere Lesbarkeit dienlich, wurden die folgenden IFRS 17-Bezeichnungen in ihrer Kurzfassung verwendet.
Kurzbezeichnung
Langbezeichnung
Englische Langbezeichnung
AIC
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Assets for Incurred Claims
ARC
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Assets for Remaining Coverage
CSM
Vertragliche Servicemarge
Contractual Service Margin
FCF
Erfüllungswerte
Fulfilment Cash Flows
FRA
Vollständig retrospektiver Ansatz
Full Retrospective Approach
FVA
Fair-Value-Ansatz
Fair Value Approach
GMM
General Measurement Model
General Measurement Model
LC
Verlustkomponente
Loss Component
LIC
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Liability for Incurred Claims
LoReCo
Verlustrückerstattungskomponente
Loss Recovery Component
LRC
Deckungsrückstellung
Liability for Remaining Coverage
PAA
Premium Allocation Approach
Premium Allocation Approach
PVFCF
Barwert zukünftiger Zahlungsströme
Present Value of Future Cash Flows
RA
Risikoanpassung
Risk Adjustment
VFA
Variable Fee Approach
Variable Fee Approach
Sowohl die Tabellen zur Entwicklung nach Bilanzposten als auch zur Entwicklung nach Bewertungskomponenten wurden im Vergleich zu den im Geschäftsbericht 2024 veröffentlichten angepasst, um eine sachgerechtere Abbildung der Entwicklungen innerhalb der Bilanzposten gem. IFRS 17 zu erreichen. Es handelt sich dabei um eine Darstellungsänderung.
Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr die technische Systematik der Konsolidierung weiterentwickelt, wodurch die erfolgsneutral erfassten Veränderungen, die aus der Versicherungstechnik stammen, nicht mit der Gesamtergebnisrechnung abgeglichen werden können.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.1.
Übersicht
Zusammensetzung
31.12.2025
 
PAA
GMM
VFA
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
610
369.440
551
376.308
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
31.413
509.772
502
541.687
Schätzungen des PVFCF
 
1.083.895
2.006
 
Risikoanpassung
 
-277.492
-1.504
 
Vertragliche Servicemarge
 
-296.631
0
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-30.803
-140.332
49
-171.086
Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten
 
 
 
5.707
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1.795.168
649.708
 
2.444.876
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
107.989
-111.948
 
-3.959
Schätzungen des PVFCF
 
-191.341
 
 
Risikoanpassung
 
4.227
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
75.166
 
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1.687.179
761.656
 
2.448.835
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
-9.815.415
-3.503.060
-28.081.757
-41.496.871
Deckungsrückstellung (LRC)
-2.267.706
-2.615.702
-27.201.951
-32.085.359
Schätzungen des PVFCF
 
-1.760.494
-20.854.425
 
Risikoanpassung
 
-164.674
-1.007.667
 
Vertragliche Servicemarge
 
-690.534
-5.339.859
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-7.547.709
-887.358
-879.806
-9.314.873
Als Verbindlichkeit angesetzte Zahlungsströme
 
 
 
-96.639
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-23.732
-20.488
 
-44.220
Deckungsrückstellung (LRC)
-32.193
-20.820
 
-53.013
Schätzungen des PVFCF
 
-37.390
 
 
Risikoanpassung
 
601
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
15.969
 
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
8.461
332
 
8.793
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung
31.12.2024
 
PAA
GMM
VFA
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
5.536
288.903
1.585
299.874
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
17.018
395.528
1.692
414.238
Schätzungen des PVFCF
 
934.469
9.766
 
Risikoanpassung
 
-254.153
-2.579
 
Vertragliche Servicemarge
 
-284.788
-5.495
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-11.482
-106.625
-107
-118.214
Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten
 
 
 
3.850
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1.302.514
840.244
 
2.142.758
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
102.365
-135.107
 
-32.742
Schätzungen des PVFCF
 
-206.665
 
 
Risikoanpassung
 
5.476
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
66.082
 
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1.200.149
975.351
 
2.175.500
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
-8.859.155
-3.247.996
-27.424.599
-39.598.063
Deckungsrückstellung (LRC)
-2.155.654
-2.522.340
-26.600.897
-31.278.891
Schätzungen des PVFCF
 
-1.705.668
-20.957.067
 
Risikoanpassung
 
-162.208
-984.540
 
Vertragliche Servicemarge
 
-654.464
-4.659.290
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-6.703.501
-725.656
-823.702
-8.252.859
Als Verbindlichkeit angesetzte Zahlungsströme
 
 
 
-66.313
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-18.688
-23.794
 
-42.482
Deckungsrückstellung (LRC)
-34.520
-20.700
 
-55.220
Schätzungen des PVFCF
 
-35.960
 
 
Risikoanpassung
 
472
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
14.788
 
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
15.832
-3.094
 
12.738
1.2.
Verwendete Annahmen
Kapitalkostensatz und Konfidenzniveau
Der in der Risikoanpassung berücksichtigte Kapitalkostensatz beläuft sich im Geschäftsjahr 2025 auf 6,00 % (2024: 6,00 %).
Die Risikoanpassung für Lebens-, Kranken- und Nichtlebensversicherungsverträge entspricht einem Konfidenzniveau von durchschnittlich 79,48 % (Vorjahr: durchschnittlich 79,93 %).
Das Konfidenzniveau wird über die Gesamtlaufzeit auf Nettobasis nach Rückversicherung berechnet.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Diskontierungszinssatz
Spot Rates in Jahren1
31.12.2025
31.12.2024
 
1 J.
3 J.
5 J.
10 J.
20 J.
30 J.
1 J.
3 J.
5 J.
10 J.
20 J.
30 J.
in %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ALL
2,08
2,28
2,48
2,86
3,21
3,27
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
BAM
2,03
2,23
2,43
2,81
3,16
3,23
2,19
2,04
2,09
2,22
2,21
2,34
BGN
2,03
2,23
2,43
2,81
3,16
3,23
2,19
2,04
2,09
2,22
2,21
2,34
CHF
-0,04
0,13
0,32
0,67
1,13
1,41
0,05
0,06
0,17
0,38
0,89
1,24
CZK
3,40
3,57
3,74
4,06
4,23
4,05
3,67
3,53
3,56
3,73
3,82
3,73
EUR
2,08
2,28
2,48
2,86
3,21
3,27
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
EUR (Kroatien)2
2,08
2,28
2,50
2,98
3,43
3,47
2,55
2,30
2,41
2,73
2,91
3,01
GBP
3,54
3,53
3,67
4,04
4,54
4,59
4,46
4,15
4,04
4,07
4,30
4,23
GEL
2,08
2,28
2,48
2,86
3,21
3,27
2,24
2,09
2,14
2,27
2,43
2,61
HUF
6,05
6,19
6,38
6,82
7,12
6,55
5,68
6,15
6,36
6,52
6,99
6,51
MDL
2,08
2,28
2,48
2,86
3,21
3,27
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
MKD
2,08
2,28
2,48
2,86
3,21
3,27
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
PLN
3,34
3,98
4,46
5,16
5,06
4,64
4,97
5,22
5,49
5,78
5,34
4,84
RON
6,11
6,36
6,55
6,65
6,01
5,32
6,67
7,07
7,27
7,25
6,39
5,60
RSD
3,89
3,98
4,13
5,01
5,18
4,76
3,76
3,66
4,00
5,13
5,34
4,90
TRY
37,26
34,40
30,92
22,79
15,52
12,37
41,71
34,94
30,07
23,70
17,88
14,33
UAH
16,48
15,70
12,57
8,85
6,93
6,32
15,36
15,87
14,95
11,01
7,72
6,80
USD
3,43
3,34
3,47
3,84
4,28
4,23
4,18
4,06
4,02
4,07
4,10
3,84
1Ohne Illiquiditätsanpassung
2Das Croatian Insurance Bureau erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung einer speziell errechneten Zinskurve, die auf Basis von EUR-Anleihen der kroatischen Nationalbank erstellt wird. Daher werden in der obigen Tabelle zwei unterschiedliche EUR-Zinskurven angeführt.
Illiquiditätsanpassung
31.12.2025
31.12.2024
in Basispunkten
 
 
Albanien
30
43
Bosnien-Herzegowina
21
56
Bulgarien
32
56
Deutschland
28
48
Estland
30
43
Georgien
30
43
Kosovo
30
43
Kroatien
17
21
Lettland
30
43
Liechtenstein
10
27
Litauen
30
43
Nordmazedonien
30
43
Moldau
30
43
Österreich
24
39
Polen
32
61
Rumänien
24
32
Serbien
200
200
Slowakei
39
52
Tschechische Republik
30
29
Türkei
52
44
Ukraine
119
159
Ungarn
45
62
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.3.
Ausgestellte Versicherungsverträge
Entwicklung nach Bilanzposten
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2025
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
427.667
-13.429
-106.732
-11.386
-96
296.024
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-31.179.790
-99.101
-1.549.358
-6.422.924
-280.577
-39.531.750
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-30.752.123
-112.530
-1.656.090
-6.434.310
-280.673
-39.235.726
Versicherungstechnische Erträge
13.195.975
 
 
 
 
13.195.975
Versicherungstechnische Aufwendungen
-3.377.770
18.909
-1.576.326
-6.506.383
-9.712
-11.451.282
Kapitalanlagekomponenten
3.116.336
 
-3.104.566
-11.770
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.788.891
-2.202
-24.118
-250.504
-11.047
-2.076.762
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
114.048
0
7.195
33
-591
120.685
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
11.259.698
16.707
-4.697.815
-6.768.624
-21.350
-211.384
Währungsänderungen
79.091
-601
-13.359
27.810
-446
92.495
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-12.050.977
0
4.459.811
5.913.456
 
-1.677.710
Sonstige Entwicklungen
17.737
-674
6
-14.375
0
2.694
Nettobuchwert Stand 31.12.
-31.446.574
-97.098
-1.907.447
-7.276.043
-302.469
-41.029.631
Aktiva Stand zum 31.12.
546.904
-5.217
-140.283
-30.720
-83
370.601
Passiva Stand zum 31.12.
-31.993.478
-91.881
-1.767.164
-7.245.323
-302.386
-41.400.232
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -99.541.
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 1.1.
342.579
-8.993
-84.342
-23.172
-370
225.702
Passiva Stand zum 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-30.220.433
-59.730
-1.470.154
-5.727.808
-267.979
-37.746.104
Nettobuchwert Stand 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-29.877.854
-68.723
-1.554.496
-5.750.980
-268.349
-37.520.402
Versicherungstechnische Erträge
12.138.477
 
 
 
 
12.138.477
Versicherungstechnische Aufwendungen
-3.069.761
-36.341
-1.380.420
-6.165.306
-5.002
-10.656.830
Kapitalanlagekomponenten
2.997.877
 
-2.991.705
-6.172
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.266.361
-1.841
-118.095
-227.085
-8.996
-1.622.378
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-113.603
0
-7.311
-33.085
-84
-154.083
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
10.686.629
-38.182
-4.497.531
-6.431.648
-14.082
-294.814
Währungsänderungen
166.235
1.413
8.092
37.386
1.877
215.003
Veränderungen Konsolidierungskreis
-468.608
0
-8.060
0
0
-476.668
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-11.281.359
0
4.395.905
5.720.990
 
-1.164.464
Sonstige Entwicklungen
22.834
-7.038
0
-10.058
-119
5.619
Nettobuchwert Stand 31.12.
-30.752.123
-112.530
-1.656.090
-6.434.310
-280.673
-39.235.726
Aktiva Stand zum 31.12.
427.667
-13.429
-106.732
-11.386
-96
296.024
Passiva Stand zum 31.12.
-31.179.790
-99.101
-1.549.358
-6.422.924
-280.577
-39.531.750
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -116.198.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2025
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
17.018
0
-11.386
-96
5.536
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-2.112.689
-42.965
-6.422.924
-280.577
-8.859.155
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-2.095.671
-42.965
-6.434.310
-280.673
-8.853.619
Versicherungstechnische Erträge
10.334.875
 
 
 
10.334.875
Versicherungstechnische Aufwendungen
-2.772.074
22.468
-6.506.383
-9.712
-9.265.701
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-680.045
 
-5.908.314
 
-6.588.359
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
22.468
 
 
22.468
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-598.069
-9.712
-607.781
Abschreibung der Abschlusskosten
-2.092.029
 
 
 
-2.092.029
Kapitalanlagekomponenten
11.770
 
-11.770
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-753
0
-250.504
-11.047
-262.304
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
 
33
-591
-558
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
7.573.818
22.468
-6.768.624
-21.350
806.312
Währungsänderungen
49.427
-587
27.810
-446
76.204
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-7.759.811
 
5.913.456
 
-1.846.355
Erhaltene Prämien
-10.547.000
 
0
 
-10.547.000
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
680.044
 
5.913.583
 
6.593.627
Abschlusskosten
2.107.145
 
-127
 
2.107.018
Sonstige Entwicklungen
17.028
0
-14.375
0
2.653
Nettobuchwert Stand 31.12.
-2.215.209
-21.084
-7.276.043
-302.469
-9.814.805
Aktiva Stand zum 31.12.
31.413
0
-30.720
-83
610
Passiva Stand zum 31.12.
-2.246.622
-21.084
-7.245.323
-302.386
-9.815.415
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -6.564.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024 angepasst
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
17.945
0
-23.172
-370
-5.597
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-1.836.695
-9.001
-5.727.808
-267.979
-7.841.483
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-1.818.750
-9.001
-5.750.980
-268.349
-7.847.080
Versicherungstechnische Erträge
9.578.096
 
 
 
9.578.096
Versicherungstechnische Aufwendungen
-2.594.653
-33.885
-6.165.306
-5.002
-8.798.846
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-651.816
 
-5.659.760
 
-6.311.576
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
-33.885
 
 
-33.885
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-505.546
-5.002
-510.548
Abschreibung der Abschlusskosten
-1.942.837
 
 
 
-1.942.837
Kapitalanlagekomponenten
6.172
 
-6.172
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
411
0
-227.085
-8.996
-235.670
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
 
-33.085
-84
-33.169
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
6.990.026
-33.885
-6.431.648
-14.082
510.411
Währungsänderungen
15.955
-79
37.386
1.877
55.139
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-7.298.706
 
5.720.990
 
-1.577.716
Erhaltene Prämien
-9.836.208
 
33.557
 
-9.802.651
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
541.831
 
5.687.433
 
6.229.264
Abschlusskosten
1.995.671
 
 
 
1.995.671
Sonstige Entwicklungen
15.804
0
-10.058
-119
5.627
Nettobuchwert Stand 31.12.
-2.095.671
-42.965
-6.434.310
-280.673
-8.853.619
Aktiva Stand zum 31.12.
17.018
0
-11.386
-96
5.536
Passiva Stand zum 31.12.
-2.112.689
-42.965
-6.422.924
-280.577
-8.859.155
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -1.138.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2025
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
408.957
-13.429
-106.625
288.903
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-2.492.545
-29.795
-725.656
-3.247.996
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-2.083.588
-43.224
-832.281
-2.959.093
Versicherungstechnische Erträge
1.366.482
 
 
1.366.482
Versicherungstechnische Aufwendungen
-375.337
-7.072
-773.315
-1.155.724
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-145.777
 
-584.925
-730.702
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
-7.072
 
-7.072
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-188.390
-188.390
Abschreibung der Abschlusskosten
-229.560
 
 
-229.560
Kapitalanlagekomponenten
566.285
 
-566.285
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-113.235
-2.063
-13.826
-129.124
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-51.842
0
7.195
-44.647
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
1.392.353
-9.135
-1.346.231
36.987
Währungsänderungen
102.132
310
-1.094
101.348
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-1.464.813
 
1.151.910
-312.903
Erhaltene Prämien
-2.170.255
 
 
-2.170.255
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
196.101
 
1.151.910
1.348.011
Abschlusskosten
509.341
 
 
509.341
Sonstige Entwicklungen
323
-288
6
41
Nettobuchwert Stand 31.12.
-2.053.593
-52.337
-1.027.690
-3.133.620
Aktiva Stand zum 31.12.
514.717
-4.945
-140.332
369.440
Passiva Stand zum 31.12.
-2.568.310
-47.392
-887.358
-3.503.060
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -76.081.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024 angepasst
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
323.230
-8.993
-84.322
229.915
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-2.341.749
-26.847
-646.227
-3.014.823
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-2.018.519
-35.840
-730.549
-2.784.908
Versicherungstechnische Erträge
1.179.919
 
 
1.179.919
Versicherungstechnische Aufwendungen
-268.839
-6.358
-650.485
-925.682
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-117.780
 
-558.356
-676.136
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
-6.358
 
-6.358
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-92.129
-92.129
Abschreibung der Abschlusskosten
-151.059
 
 
-151.059
Kapitalanlagekomponenten
455.465
 
-455.465
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-105.175
-1.740
-15.043
-121.958
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-27.178
0
-7.311
-34.489
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
1.234.192
-8.098
-1.128.304
97.790
Währungsänderungen
24.244
714
1.832
26.790
Veränderungen Konsolidierungskreis
-74.947
0
-2.092
-77.039
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-1.248.547
 
1.026.832
-221.715
Erhaltene Prämien
-1.858.155
 
 
-1.858.155
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
187.830
 
1.026.832
1.214.662
Abschlusskosten
421.778
 
 
421.778
Sonstige Entwicklungen
-11
0
0
-11
Nettobuchwert Stand 31.12.
-2.083.588
-43.224
-832.281
-2.959.093
Aktiva Stand zum 31.12.
408.957
-13.429
-106.625
288.903
Passiva Stand zum 31.12.
-2.492.545
-29.795
-725.656
-3.247.996
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -56.610.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2025
Variable Fee Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
1.692
0
-107
1.585
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-26.574.556
-26.341
-823.702
-27.424.599
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-26.572.864
-26.341
-823.809
-27.423.014
Versicherungstechnische Erträge
1.494.618
 
 
1.494.618
Versicherungstechnische Aufwendungen
-230.359
3.513
-803.011
-1.029.857
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-162.374
 
-751.987
-914.361
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
3.513
 
3.513
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-51.024
-51.024
Abschreibung der Abschlusskosten
-67.985
 
 
-67.985
Kapitalanlagekomponenten
2.538.281
 
-2.538.281
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.674.903
-139
-10.292
-1.685.334
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
165.890
0
0
165.890
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
2.293.527
3.374
-3.351.584
-1.054.683
Währungsänderungen
-72.468
-324
-12.265
-85.057
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-2.826.353
 
3.307.901
481.548
Erhaltene Prämien
-3.388.189
 
 
-3.388.189
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
221.170
 
3.307.901
3.529.071
Abschlusskosten
340.666
 
 
340.666
Sonstige Entwicklungen
386
-386
0
0
Nettobuchwert Stand 31.12.
-27.177.772
-23.677
-879.757
-28.081.206
Aktiva Stand zum 31.12.
774
-272
49
551
Passiva Stand zum 31.12.
-27.178.546
-23.405
-879.806
-28.081.757
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -16.896.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024 angepasst
Variable Fee Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 1.1.
1.404
0
-20
1.384
Passiva Stand zum 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-26.041.989
-23.882
-823.927
-26.889.798
Nettobuchwert Stand 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-26.040.585
-23.882
-823.947
-26.888.414
Versicherungstechnische Erträge
1.380.462
 
 
1.380.462
Versicherungstechnische Aufwendungen
-206.269
3.902
-729.935
-932.302
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-154.590
0
-728.640
-883.230
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
3.902
 
3.902
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-1.295
-1.295
Abschreibung der Abschlusskosten
-51.679
 
 
-51.679
Kapitalanlagekomponenten
2.536.240
 
-2.536.240
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.161.597
-101
-103.052
-1.264.750
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-86.425
0
0
-86.425
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
2.462.411
3.801
-3.369.227
-903.015
Währungsänderungen
126.036
778
6.260
133.074
Veränderungen Konsolidierungskreis
-393.661
0
-5.968
-399.629
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-2.734.106
 
3.369.073
634.967
Erhaltene Prämien
-3.246.735
 
 
-3.246.735
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
200.349
 
3.369.073
3.569.422
Abschlusskosten
312.280
 
 
312.280
Sonstige Entwicklungen
7.041
-7.038
0
3
Nettobuchwert Stand 31.12.
-26.572.864
-26.341
-823.809
-27.423.014
Aktiva Stand zum 31.12.
1.692
0
-107
1.585
Passiva Stand zum 31.12.
-26.574.556
-26.341
-823.702
-27.424.599
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -58.450.
Entwicklung nach Bewertungskomponenten: Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet werden
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2025
Alle Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet sind
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
844.835
-264.064
-290.283
290.488
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-24.156.480
-1.202.361
-5.313.754
-30.672.595
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-23.311.645
-1.466.425
-5.604.037
-30.382.107
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-9.307
153.207
669.266
813.166
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
90.242
-189.732
95.618
-3.872
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
-15.676
-118.099
 
-133.775
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-100.781
-20.444
-1.693.233
-1.814.458
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-73.429
3.726
190.946
121.243
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-108.951
-171.342
-737.403
-1.017.696
Währungsänderungen
17.463
-15.588
14.416
16.291
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
168.645
 
 
168.645
Sonstige Entwicklungen
38
3
0
41
Nettobuchwert Stand 31.12.
-23.234.450
-1.653.352
-6.327.024
-31.214.826
Aktiva Stand zum 31.12.
954.536
-287.914
-296.631
369.991
Passiva Stand zum 31.12.
-24.188.986
-1.365.438
-6.030.393
-31.584.817
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024 angepasst
Alle Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet sind
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 1.1.
752.221
-247.491
-273.432
231.298
Passiva Stand zum 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-23.116.620
-1.184.262
-5.603.740
-29.904.622
Nettobuchwert Stand 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-22.364.399
-1.431.753
-5.877.172
-29.673.324
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
5.354
149.871
589.951
745.176
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-146.519
-107.845
228.020
-26.344
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
-33.170
16.732
 
-16.438
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-846.682
-94.458
-445.568
-1.386.708
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-26.202
-6.812
-87.900
-120.914
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.047.219
-42.512
284.503
-805.228
Währungsänderungen
91.433
16.077
52.359
159.869
Veränderungen Konsolidierungskreis
-402.124
-8.119
-66.425
-476.668
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
413.252
 
 
413.252
Sonstige Entwicklungen
-2.588
-118
2.698
-8
Nettobuchwert Stand 31.12.
-23.311.645
-1.466.425
-5.604.037
-30.382.107
Aktiva Stand zum 31.12.
844.835
-264.064
-290.283
290.488
Passiva Stand zum 31.12.
-24.156.480
-1.202.361
-5.313.754
-30.672.595
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2025
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
835.176
-261.485
-284.788
288.903
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-2.417.158
-176.374
-654.464
-3.247.996
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-1.581.982
-437.859
-939.252
-2.959.093
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-19.348
68.649
267.832
317.133
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
267.832
267.832
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
74.745
 
74.745
Erfahrungswertanpassungen
-19.348
-6.096
 
-25.444
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
365.696
-87.740
-285.340
-7.384
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
518.159
-122.825
-407.781
-12.447
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-157.373
34.932
122.441
0
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
4.910
153
 
5.063
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
-22.998
-75.993
 
-98.991
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
-22.998
-75.993
 
-98.991
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-35.326
-19.503
-74.295
-129.124
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-48.373
3.726
 
-44.647
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
239.651
-110.861
-91.803
36.987
Währungsänderungen
58.144
-686
43.890
101.348
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-312.903
 
 
-312.903
Erhaltene Prämien
-2.170.255
 
 
-2.170.255
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
1.348.011
 
 
1.348.011
Abschlusskosten
509.341
 
 
509.341
Sonstige Entwicklungen
38
3
0
41
Nettobuchwert Stand 31.12.
-1.597.052
-549.403
-987.165
-3.133.620
Aktiva Stand zum 31.12.
952.481
-286.410
-296.631
369.440
Passiva Stand zum 31.12.
-2.549.533
-262.993
-690.534
-3.503.060
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024 angepasst
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
745.643
-245.949
-269.779
229.915
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-2.360.506
-160.018
-494.299
-3.014.823
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-1.614.863
-405.967
-764.078
-2.784.908
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
11.378
64.062
230.373
305.813
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
230.373
230.373
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
69.190
 
69.190
Erfahrungswertanpassungen
11.378
-5.128
 
6.250
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
382.962
-76.844
-324.939
-18.821
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
440.439
-109.568
-348.310
-17.439
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-55.464
32.093
23.371
0
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
-2.013
631
 
-1.382
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
-37.666
4.911
 
-32.755
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
-37.666
4.911
 
-32.755
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-38.063
-16.779
-67.116
-121.958
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-27.677
-6.812
 
-34.489
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
290.934
-31.462
-161.682
97.790
Währungsänderungen
5.823
5.164
15.803
26.790
Veränderungen Konsolidierungskreis
-42.150
-5.594
-29.295
-77.039
Umbuchung zu Vermögenswerten/Schulden gem. IFRS 5
0
0
0
0
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-221.715
 
 
-221.715
Erhaltene Prämien
-1.858.155
 
 
-1.858.155
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
1.214.662
 
 
1.214.662
Abschlusskosten
421.778
 
 
421.778
Sonstige Entwicklungen
-11
0
0
-11
Nettobuchwert Stand 31.12.
-1.581.982
-437.859
-939.252
-2.959.093
Aktiva Stand zum 31.12.
835.176
-261.485
-284.788
288.903
Passiva Stand zum 31.12.
-2.417.158
-176.374
-654.464
-3.247.996
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2025
Variable Fee Approach
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
9.659
-2.579
-5.495
1.585
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-21.739.322
-1.025.987
-4.659.290
-27.424.599
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-21.729.663
-1.028.566
-4.664.785
-27.423.014
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
10.041
84.558
401.434
496.033
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
401.434
401.434
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
92.278
 
92.278
Erfahrungswertanpassungen
10.041
-7.720
 
2.321
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-275.454
-101.992
380.958
3.512
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
268.210
-68.976
-201.778
-2.544
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-548.356
-34.380
582.736
0
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
4.692
1.364
 
6.056
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
7.322
-42.106
 
-34.784
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
7.322
-42.106
 
-34.784
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-65.455
-941
-1.618.938
-1.685.334
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-25.056
0
190.946
165.890
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-348.602
-60.481
-645.600
-1.054.683
Währungsänderungen
-40.681
-14.902
-29.474
-85.057
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
481.548
 
 
481.548
Erhaltene Prämien
-3.388.189
 
 
-3.388.189
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
3.529.071
 
 
3.529.071
Abschlusskosten
340.666
 
 
340.666
Nettobuchwert Stand 31.12.
-21.637.398
-1.103.949
-5.339.859
-28.081.206
Aktiva Stand zum 31.12.
2.055
-1.504
0
551
Passiva Stand zum 31.12.
-21.639.453
-1.102.445
-5.339.859
-28.081.757
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024 angepasst
Variable Fee Approach
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 1.1.
6.578
-1.542
-3.653
1.383
Passiva Stand zum 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-20.756.114
-1.024.244
-5.109.441
-26.889.799
Nettobuchwert Stand 1.1. angepasst wie veröffentlicht
-20.749.536
-1.025.786
-5.113.094
-26.888.416
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-6.024
85.809
359.578
439.363
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
359.578
359.578
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
92.828
 
92.828
Erfahrungswertanpassungen
-6.024
-7.019
 
-13.043
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-529.481
-31.001
552.959
-7.523
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
255.739
-61.288
-196.911
-2.460
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-808.837
58.967
749.870
0
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
23.617
-28.680
 
-5.063
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
4.496
11.821
 
16.317
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
4.496
11.821
 
16.317
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-808.619
-77.679
-378.452
-1.264.750
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
1.475
0
-87.900
-86.425
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.338.153
-11.050
446.185
-903.018
Währungsänderungen
85.610
10.913
36.556
133.079
Veränderungen Konsolidierungskreis
-359.974
-2.525
-37.130
-399.629
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
634.967
 
 
634.967
Erhaltene Prämien
-3.246.735
 
 
-3.246.735
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
3.569.422
 
 
3.569.422
Abschlusskosten
312.280
 
 
312.280
Sonstige Entwicklungen
-2.577
-118
2.698
3
Nettobuchwert Stand 31.12.
-21.729.663
-1.028.566
-4.664.785
-27.423.014
Aktiva Stand zum 31.12.
9.659
-2.579
-5.495
1.585
Passiva Stand zum 31.12.
-21.739.322
-1.025.987
-4.659.290
-27.424.599
Weitere Angaben
Versicherungstechnische Erträge
2025
2024
 
GMM
VFA
Summe
GMM
VFA
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Beträge im Zusammenhang mit den Änderungen der LRC inkl. ARC
911.311
1.164.413
2.075.724
841.409
1.079.656
1.921.065
Erwartete versicherungstechnische Aufwendungen
568.198
767.074
1.335.272
511.602
712.118
1.223.720
Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
78.418
92.278
170.696
72.751
92.828
165.579
Erfolgswirksam erfasste CSM
267.832
401.434
669.266
230.373
359.578
589.951
Andere Beträge
-3.137
-96.373
-99.510
26.683
-84.868
-58.185
Zuordnung des Teils der Prämien, der sich auf die Amortisation der Abschlusskosten bezieht
455.171
330.205
785.376
338.510
300.806
639.316
Summe
1.366.482
1.494.618
2.861.100
1.179.919
1.380.462
2.560.381
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erstmalig in der Periode erfasste Verträge
31.12.2025
31.12.2024
General Measurement Model
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Selbst gezeichnet
0
-12.447
-12.447
0
-17.439
-17.439
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-2.312.972
-213.115
-2.526.087
-1.992.739
-182.749
-2.175.488
Schätzungen der Abschlusskosten
-483.354
-9.652
-493.006
-383.882
-11.581
-395.463
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
-1.829.618
-203.463
-2.033.081
-1.608.857
-171.168
-1.780.025
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
2.841.620
202.626
3.044.246
2.442.137
173.790
2.615.927
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-120.867
-1.958
-122.825
-101.088
-8.480
-109.568
Vertragliche Servicemarge
-407.781
 
-407.781
-348.310
 
-348.310
Zugekauft
0
0
0
-77.039
0
-77.039
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
0
0
0
-147.341
0
-147.341
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
0
0
0
-147.341
0
-147.341
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
0
0
0
105.191
0
105.191
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
0
0
0
-5.594
0
-5.594
Vertragliche Servicemarge
0
 
0
-29.295
 
-29.295
Erstmalig in der Periode erfasste Verträge
31.12.2025
31.12.2024
Variable Fee Approach
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Selbst gezeichnet
0
-2.544
-2.544
0
-2.460
-2.460
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-2.437.006
-37.152
-2.474.158
-2.202.944
-32.022
-2.234.966
Schätzungen der Abschlusskosten
-290.065
-4.212
-294.277
-273.559
-4.186
-277.745
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
-2.146.941
-32.940
-2.179.881
-1.929.385
-27.836
-1.957.221
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
2.705.190
37.178
2.742.368
2.459.045
31.660
2.490.705
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-66.406
-2.570
-68.976
-59.190
-2.098
-61.288
Vertragliche Servicemarge
-201.778
 
-201.778
-196.911
 
-196.911
Zugekauft
0
0
0
-399.629
0
-399.629
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
0
0
0
-477.174
0
-477.174
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
0
0
0
-477.174
0
-477.174
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
0
0
0
117.200
0
117.200
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
0
0
0
-2.525
0
-2.525
Vertragliche Servicemarge
0
 
0
-37.130
 
-37.130
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2025
Ausgestellte Versicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
-191.536
-135.098
-110.583
-92.058
-457.890
-987.165
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
-45.425
-37.673
-31.472
-26.316
-155.745
-296.631
Deckungsrückstellung (LRC)
-146.111
-97.425
-79.111
-65.742
-302.145
-690.534
VFA
-414.179
-372.001
-344.384
-318.305
-3.890.990
-5.339.859
Deckungsrückstellung (LRC)
-414.179
-372.001
-344.384
-318.305
-3.890.990
-5.339.859
Summe
-605.715
-507.099
-454.967
-410.363
-4.348.880
-6.327.024
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2024
Ausgestellte Versicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
-164.336
-124.548
-103.363
-86.462
-460.543
-939.252
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
-41.859
-34.956
-29.439
-24.913
-153.621
-284.788
Deckungsrückstellung (LRC)
-122.477
-89.592
-73.924
-61.549
-306.922
-654.464
VFA
-352.007
-323.174
-298.503
-276.171
-3.414.930
-4.664.785
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
-230
-274
-309
-335
-4.347
-5.495
Deckungsrückstellung (LRC)
-351.777
-322.900
-298.194
-275.836
-3.410.583
-4.659.290
Summe
-516.343
-447.722
-401.866
-362.633
-3.875.473
-5.604.037
1.4.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Entwicklung nach Bilanzposten
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2025
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-40.409
7.667
975.351
1.174.286
25.863
2.142.758
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-55.295
75
-3.094
15.479
353
-42.482
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-95.704
7.742
972.257
1.189.765
26.216
2.100.276
Zuordnung von Rückversicherungsprämien
-1.459.622
 
 
 
 
-1.459.622
Vom Rückversicherer erstatte Beträge
9.262
509
171.184
1.054.547
-2.162
1.233.340
Kapitalanlagekomponenten
-31.424
 
3.006
28.418
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
1.270
1.232
18.036
72.111
1.545
94.194
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
1.596
 
-6.568
-3.400
256
-8.116
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.478.918
1.741
185.658
1.151.676
-361
-140.204
Währungsänderungen
-10.363
-2
-50
-16.396
-868
-27.679
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.550.930
 
-395.877
-654.455
 
500.598
Sonstige Entwicklungen
-32.405
7
0
63
0
-32.335
Nettobuchwert Stand 31.12.
-66.460
9.488
761.988
1.670.653
24.987
2.400.656
Aktiva Stand zum 31.12.
-13.389
9.430
761.656
1.662.373
24.806
2.444.876
Passiva Stand zum 31.12.
-53.071
58
332
8.280
181
-44.220
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR 1.940.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2024
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-39.390
4.142
653.672
1.163.020
26.854
1.808.298
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-35.639
422
-1.518
12.473
82
-24.180
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-75.029
4.564
652.154
1.175.493
26.936
1.784.118
Zuordnung von Rückversicherungsprämien
-1.477.363
 
 
 
 
-1.477.363
Vom Rückversicherer erstatte Beträge
-46.865
2.505
696.344
531.831
-1.748
1.182.067
Kapitalanlagekomponenten
-27.770
 
7.840
19.930
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
2.396
673
10.095
71.456
1.737
86.357
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-1.706
 
7.413
-4.830
-377
500
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.551.308
3.178
721.692
618.387
-388
-208.439
Währungsänderungen
1.983
0
-303
-12.860
-334
-11.514
Veränderungen Konsolidierungskreis
-553
0
76
0
0
-477
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.530.434
 
-399.713
-592.356
 
538.365
Sonstige Entwicklungen
-1.231
0
-1.649
1.101
2
-1.777
Nettobuchwert Stand 31.12.
-95.704
7.742
972.257
1.189.765
26.216
2.100.276
Aktiva Stand zum 31.12.
-40.409
7.667
975.351
1.174.286
25.863
2.142.758
Passiva Stand zum 31.12.
-55.295
75
-3.094
15.479
353
-42.482
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -506.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2025
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
102.348
17
1.174.286
25.863
1.302.514
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-34.520
0
15.479
353
-18.688
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
67.828
17
1.189.765
26.216
1.283.826
Zuordnung von Rückversicherungsprämien
-1.026.636
 
 
 
-1.026.636
Vom Rückversicherer erstatte Beträge
4.891
-11
1.054.547
-2.162
1.057.265
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-32.967
 
602.147
 
569.180
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
 
-11
 
 
-11
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
479.815
-2.162
477.653
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
0
0
-1.507
 
-1.507
Konsolidierungseffekte
37.858
 
-25.908
0
11.950
Kapitalanlagekomponenten
-28.418
 
28.418
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
143
0
72.111
1.545
73.799
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
143
0
46.203
1.545
47.891
Konsolidierungseffekte
0
0
25.908
0
25.908
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
 
-3.400
256
-3.144
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.050.020
-11
1.151.676
-361
101.284
Währungsänderungen
-10.540
0
-16.396
-868
-27.804
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.100.967
 
-654.455
 
446.512
Gezahlte Rückversicherungsprämien
1.103.711
 
 
 
1.103.711
Erhaltene Beträge aus eingetretenen Schäden und sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
-2.102
 
-654.455
 
-656.557
Abschlusskosten
-642
 
 
 
-642
Sonstige Entwicklungen
-32.443
-2
63
0
-32.382
Nettobuchwert Stand 31.12.
75.792
4
1.670.653
24.987
1.771.436
Aktiva Stand zum 31.12.
107.985
4
1.662.373
24.806
1.795.168
Passiva Stand zum 31.12.
-32.193
0
8.280
181
-23.732
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR 642.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2024 angepasst
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
67.552
6
1.163.020
26.854
1.257.432
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-3.631
1
12.473
82
8.925
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
63.921
7
1.175.493
26.936
1.266.357
Zuordnung von Rückversicherungsprämien
-1.043.945
0
 
 
-1.043.945
Vom Rückversicherer erstatte Beträge
-50.809
10
531.831
-1.748
479.284
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
2.330
 
442.282
 
444.612
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
226
10
 
 
236
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
109.359
-1.687
107.672
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
0
0
-500
 
-500
Konsolidierungseffekte
-53.365
 
-19.310
-61
-72.736
Kapitalanlagekomponenten
-19.930
 
19.930
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
121
0
71.456
1.737
73.314
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
121
0
55.353
1.737
57.211
Konsolidierungseffekte
0
0
16.103
0
16.103
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
 
-4.830
-377
-5.207
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.114.563
10
618.387
-388
-496.554
Währungsänderungen
708
0
-12.860
-334
-12.486
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.122.333
 
-592.356
 
529.977
Gezahlte Rückversicherungsprämien
1.123.975
 
 
 
1.123.975
Erhaltene Beträge aus eingetretenen Schäden und sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
-2.497
 
-592.356
 
-594.853
Abschlusskosten
855
 
 
 
855
Sonstige Entwicklungen
-4.571
0
1.101
2
-3.468
Nettobuchwert Stand 31.12.
67.828
17
1.189.765
26.216
1.283.826
Aktiva Stand zum 31.12.
102.348
17
1.174.286
25.863
1.302.514
Passiva Stand zum 31.12.
-34.520
0
15.479
353
-18.688
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -12.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2025
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
 
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-142.757
7.650
975.351
840.244
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-20.775
75
-3.094
-23.794
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-163.532
7.725
972.257
816.450
Zuordnung von Rückversicherungsprämien
-432.986
 
 
-432.986
Vom Rückversicherer erstatte Beträge
4.371
520
171.184
176.075
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
3.246
 
409.988
413.234
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
 
520
 
520
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-239.488
-239.488
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
1.125
0
684
1.809
Kapitalanlagekomponenten
-3.006
 
3.006
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
1.127
1.232
18.036
20.395
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
1.596
 
-6.568
-4.972
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-428.898
1.752
185.658
-241.488
Währungsänderungen
177
-2
-50
125
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
449.963
 
-395.877
54.086
Gezahlte Rückversicherungsprämien
455.885
 
 
455.885
Erhaltene Beträge aus eingetretenen Schäden und sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
3.770
 
-395.877
-392.107
Abschlusskosten
-9.692
 
 
-9.692
Sonstige Entwicklungen
38
9
0
47
Nettobuchwert Stand 31.12.
-142.252
9.484
761.988
629.220
Aktiva Stand zum 31.12.
-121.374
9.426
761.656
649.708
Passiva Stand zum 31.12.
-20.878
58
332
-20.488
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR 1.298.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2024 angepasst
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-106.942
4.136
653.672
550.866
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-32.008
421
-1.518
-33.105
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
-138.950
4.557
652.154
517.761
Zuordnung von Rückversicherungsprämien
-433.418
 
 
-433.418
Vom Rückversicherer erstatte Beträge
3.944
2.495
696.344
702.783
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
2.961
 
366.363
369.324
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
 
2.495
 
2.495
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
331.022
331.022
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
983
0
-1.041
-58
Kapitalanlagekomponenten
-7.840
 
7.840
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
2.275
673
10.095
13.043
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-1.706
 
7.413
5.707
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-436.745
3.168
721.692
288.115
Währungsänderungen
1.275
0
-303
972
Veränderungen Konsolidierungskreis
-553
0
76
-477
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
408.101
 
-399.713
8.388
Gezahlte Rückversicherungsprämien
411.272
 
 
411.272
Erhaltene Beträge aus eingetretenen Schäden und sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
3.585
 
-399.713
-396.128
Abschlusskosten
-6.756
 
 
-6.756
Sonstige Entwicklungen
3.340
0
-1.649
1.691
Nettobuchwert Stand 31.12.
-163.532
7.725
972.257
816.450
Aktiva Stand zum 31.12.
-142.757
7.650
975.351
840.244
Passiva Stand zum 31.12.
-20.775
75
-3.094
-23.794
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -494.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung nach Bewertungskomponenten: Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet werden
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2025
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
754.033
20.129
66.082
840.244
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-39.059
477
14.788
-23.794
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
714.974
20.606
80.870
816.450
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-137.550
-80.250
-7.738
-225.538
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
-7.738
-7.738
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
-80.250
 
-80.250
Erfahrungswertanpassungen
-137.550
 
 
-137.550
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-95.406
80.519
15.390
503
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
-71.813
80.119
63.950
72.256
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-23.593
400
23.176
-17
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der LoReCo führen
 
 
-71.736
-71.736
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
-30.024
-3.661
 
-33.685
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
-30.024
-3.661
 
-33.685
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
1.809
0
 
1.809
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
16.032
1.499
2.864
20.395
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-4.260
-712
 
-4.972
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-249.399
-2.605
10.516
-241.488
Währungsänderungen
365
-8
-232
125
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
54.086
 
 
54.086
Gezahlte Rückversicherungsprämien
455.885
 
 
455.885
Erhaltene Beträge aus eingetretenen Schäden und sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
-392.107
 
 
-392.107
Abschlusskosten
-9.692
 
 
-9.692
Sonstige Entwicklungen
67
-1
-19
47
Nettobuchwert Stand 31.12.
520.093
17.992
91.135
629.220
Aktiva Stand zum 31.12.
557.154
17.388
75.166
649.708
Passiva Stand zum 31.12.
-37.061
604
15.969
-20.488
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024 angepasst
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
473.577
16.955
60.335
550.867
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahrs = Stand zum 1.1.
-61.390
2.074
26.211
-33.105
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahrs = Stand 1.1.
412.187
19.029
86.546
517.762
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
341.977
-66.223
-48.541
227.213
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
-48.541
-48.541
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
-66.223
 
-66.223
Erfahrungswertanpassungen
341.977
 
 
341.977
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-105.969
67.455
40.093
1.579
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
-107.939
67.848
63.434
23.343
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
1.970
-393
-4.109
-2.532
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der LoReCo führen
0
0
-19.232
-19.232
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
42.607
-1.976
 
40.631
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
42.607
-1.976
 
40.631
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
-58
0
 
-58
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
8.250
1.710
3.083
13.043
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
4.955
752
 
5.707
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
291.762
1.718
-5.365
288.115
Währungsänderungen
1.833
-169
-693
971
Veränderungen Konsolidierungskreis
-895
28
390
-477
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
8.388
 
 
8.388
Gezahlte Rückversicherungsprämien
411.272
 
 
411.272
Erhaltene Beträge aus eingetretenen Schäden und sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
-396.128
 
 
-396.128
Abschlusskosten
-6.756
 
 
-6.756
Sonstige Entwicklungen
1.699
0
-8
1.691
Nettobuchwert Stand 31.12.
714.974
20.606
80.870
816.450
Aktiva Stand zum 31.12.
754.033
20.129
66.082
840.244
Passiva Stand zum 31.12.
-39.059
477
14.788
-23.794
Weitere Angaben
Erstmalig in der Periode erfasste Verträge
 
 
General Measurement Model
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Selbst gezeichnet
72.256
23.343
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
353.637
249.077
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
353.637
249.077
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
-425.450
-357.016
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
80.119
67.848
Vertragliche Servicemarge
63.950
63.434
Zugekauft
0
-477
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
0
-1.018
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
0
-1.018
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
0
123
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
0
28
Vertragliche Servicemarge
0
390
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2025
Gehaltene Rückversicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
30.844
10.684
7.994
6.195
35.418
91.135
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
28.605
9.024
6.622
4.980
25.935
75.166
Deckungsrückstellung (LRC)
2.239
1.660
1.372
1.215
9.483
15.969
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2024
Gehaltene Rückversicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
26.189
8.684
6.674
5.323
34.000
80.870
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
23.319
7.269
5.532
4.336
25.626
66.082
Deckungsrückstellung (LRC)
2.870
1.415
1.142
987
8.374
14.788
1.5.
Zugrundeliegende Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung
In der nachfolgenden Tabelle werden die zugrundeliegenden Referenzwerte aus Sicht der einzelnen Versicherungsunternehmen und nicht aus Konzernsicht dargestellt, weswegen auch die Vorjahreswerte angepasst wurden. Diese basieren auf den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich der anwendbaren gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften.
Zusammensetzung – Beizulegender Zeitwert
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
in TEUR
 
 
Als Vermögenswert ausgewiesene Posten
27.329.418
26.520.421
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
286.796
412.695
Ausleihungen
919.150
965.721
Anleihen
15.832.769
15.697.293
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
82.487
98.014
Investmentfonds
8.788.215
7.997.314
Derivate
1.116
892
Aktien
449.770
381.230
Anteile an sonstigen Unternehmen
10.594
12.054
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
1.253
1.281
Forderungen
8.135
8.096
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
747.944
749.259
Selbstgenutzte Immobilien
201.189
196.572
Als Verbindlichkeit ausgewiesene Posten
180.453
2.469
Verbindlichkeiten und sonstige Passiva
180.444
1.872
Verbindlichkeiten für Derivate
9
597
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erfolgswirksam erfasste Beträge
2025
 
Zugrundeliegende finanzielle Vermögenswerte
Übrige finanzielle Vermögenswerte 
Summe
 
 
Unkonsolidiert
Konsolidierung
in TEUR
 
 
 
 
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
462.050
-22.622
656.729
1.096.157
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
-9.954
0
565
-9.389
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
43.909
-3.915
-18.263
21.731
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
1.151.167
3.860
134.511
1.289.538
Ergebnis aus Selbstgenutzte Immobilien und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
10.759
-182
18.771
29.348
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
0
0
27.096
27.096
Summe
1.657.931
-22.859
819.409
2.454.481
Erfolgswirksam erfasste Beträge
2024 angepasst
 
Zugrundeliegende finanzielle Vermögenswerte
Übrige finanzielle Vermögenswerte 
Summe
 
 
Unkonsolidiert
Konsolidierung
in TEUR
 
 
 
 
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
456.716
-23.747
564.728
997.697
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
0
0
-5.076
-5.076
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
-4.551
-741
-12.814
-18.106
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
776.013
6.757
126.761
909.531
Ergebnis aus Selbstgenutzte Immobilien und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
10.082
-57
43.960
53.985
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
0
0
27.001
27.001
Summe
1.238.260
-17.788
744.560
1.965.032
Erfolgswirksam erfasste Beträge
2025
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
Ausgestellte Versicherungsverträge – VFA
Ausgestellte Versicherungsverträge – PAA und GMM
Gehaltene Rückversicherungsverträge – PAA und GMM
Summe
in TEUR
 
 
 
 
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand gegenwärtiger finanzieller Rahmenbedingungen
-615.323
-265.197
61.307
-819.213
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand Festzinssatz von Ersterfassung
0
-18.803
2.548
-16.255
Veränderungen bei Zinssätzen und anderen finanziellen Rahmenbedingungen
-1.053.115
-24.783
28.399
-1.049.499
Währungsänderungen
-16.896
-82.645
1.940
-97.601
Summe
-1.685.334
-391.428
94.194
-1.982.568
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erfolgswirksam erfasste Beträge
2024 angepasst
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
Ausgestellte Versicherungsverträge – VFA
Ausgestellte Versicherungsverträge – PAA und GMM
Gehaltene Rückversicherungsverträge – PAA und GMM
Summe
in TEUR
 
 
 
 
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand gegenwärtiger finanzieller Rahmenbedingungen
-797.960
-234.089
62.709
-969.340
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand Festzinssatz von Ersterfassung
0
-35.008
3.598
-31.410
Veränderungen bei Zinssätzen und anderen finanziellen Rahmenbedingungen
-408.340
-30.783
20.556
-418.567
Währungsänderungen
-58.450
-57.748
-506
-116.704
Summe
-1.264.750
-357.628
86.357
-1.536.021
Erfolgsneutral erfasste Beträge
2025
2024
in TEUR
 
 
Zugrundeliegende finanzielle Vermögenswerte
94.631
129.638
Übrige finanzielle Vermögenswerte
-124.644
46.338
IFRS 17 – Ausgestellte Versicherungsverträge
120.685
-154.083
IFRS 17 – Gehaltene Rückversicherungsverträge
-8.116
500
Summe
82.556
22.393
Gesamtergebnisrechnung
2025
2024
in TEUR
 
 
Erfolgswirksam erfasst
1.990.324
1.615.362
Versicherungstechnisches Ergebnis
1.518.411
1.186.351
Kapitalveranlagungsergebnis inkl. Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Immobilien
2.454.481
1.965.032
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.982.568
-1.536.021
Erfolgsneutral erfasst
82.556
22.393
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 9
-30.013
175.976
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
112.569
-153.583
Summe
2.072.880
1.637.755
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.6.
Entwicklung der Portfolios vom IFRS 17-Übergangszeitpunkt (1. Jänner 2022)
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2025
2024 angepasst
Alle Bewertungsmodelle
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1. angepasst wie veröffentlicht
 
 
 
-4.940.495
-936.674
-5.877.169
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
-4.245.796
-1.358.241
-5.604.037
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
373.988
295.278
669.266
360.632
229.319
589.951
Erfolgswirksam erfasste CSM
373.988
295.278
669.266
360.632
229.319
589.951
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
533.184
-437.566
95.618
1.183.760
-505.332
678.428
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
 
-609.559
-609.559
 
-545.221
-545.221
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
533.184
171.993
705.177
1.183.760
39.889
1.223.649
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.438.749
-254.484
-1.693.233
-776.523
-119.453
-895.976
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
177.341
13.605
190.946
-90.942
3.042
-87.900
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-354.236
-383.167
-737.403
676.927
-392.424
284.503
Währungsänderungen
-30.260
44.676
14.416
19.333
33.023
52.356
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
0
0
0
-66.425
-66.425
Sonstige Entwicklungen
0
0
0
-1.561
4.259
2.698
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
-4.630.292
-1.696.732
-6.327.024
-4.245.796
-1.358.241
-5.604.037
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -60.612 (TEUR -41.544).
Entwicklung
2025
2024
General Measurement Model
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
-295.666
-643.586
-939.252
-321.678
-442.399
-764.077
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
53.932
213.900
267.832
61.563
168.810
230.373
Erfolgswirksam erfasste CSM
53.932
213.900
267.832
61.563
168.810
230.373
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
961
-286.301
-285.340
-31.115
-293.824
-324.939
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
 
-407.781
-407.781
 
-348.310
-348.310
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
961
121.480
122.441
-31.115
54.486
23.371
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-3.398
-70.897
-74.295
-3.953
-63.163
-67.116
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
51.495
-143.298
-91.803
26.495
-188.177
-161.682
Währungsänderungen
-2.390
46.280
43.890
1.120
14.682
15.802
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
0
0
0
-29.295
-29.295
Sonstige Entwicklungen
0
0
0
-1.603
1.603
0
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
-246.561
-740.604
-987.165
-295.666
-643.586
-939.252
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -55.492 (TEUR -32.108).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung
2025
2024 angepasst
Variable Fee Approach
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1. angepasst wie veröffentlicht
 
 
 
-4.618.817
-494.275
-5.113.092
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
-3.950.130
-714.655
-4.664.785
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
320.056
81.378
401.434
299.069
60.509
359.578
Erfolgswirksam erfasste CSM
320.056
81.378
401.434
299.069
60.509
359.578
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
532.223
-151.265
380.958
1.214.875
-211.508
1.003.367
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
 
-201.778
-201.778
 
-196.911
-196.911
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
532.223
50.513
582.736
1.214.875
-14.597
1.200.278
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.435.351
-183.587
-1.618.938
-772.570
-56.290
-828.860
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
177.341
13.605
190.946
-90.942
3.042
-87.900
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-405.731
-239.869
-645.600
650.432
-204.247
446.185
Währungsänderungen
-27.870
-1.604
-29.474
18.213
18.341
36.554
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
0
0
0
-37.130
-37.130
Sonstige Entwicklungen
0
0
0
42
2.656
2.698
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
-4.383.731
-956.128
-5.339.859
-3.950.130
-714.655
-4.664.785
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -5.120 (TEUR -9.436).
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Entwicklung
2025
2024
General Measurement Model
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
41.660
39.210
80.870
49.689
36.854
86.543
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-7.334
-404
-7.738
-8.473
-40.068
-48.541
Erfolgswirksam erfasste CSM
-7.334
-404
-7.738
-8.473
-40.068
-48.541
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
9.556
5.834
15.390
177
39.916
40.093
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
 
63.950
63.950
 
63.434
63.434
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
9.556
-58.116
-48.560
177
-23.518
-23.341
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
310
2.554
2.864
259
2.824
3.083
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
2.532
7.984
10.516
-8.037
2.672
-5.365
Währungsänderungen
-98
-134
-232
-35
-656
-691
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
0
0
0
391
391
Sonstige Entwicklungen
0
-19
-19
43
-51
-8
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
44.094
47.041
91.135
41.660
39.210
80.870
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR 316 (TEUR -529).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zugrundeliegende Referenzwerte
Die folgende Tabelle zeigt die in der Gesamtergebnisrechnung unter Sonstiges Ergebnis erfassten Beträge. Diese stammen von zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerten von Versicherungsverträgen, die bei der erstmaligen Erfassung mit dem FVA bewertet wurden.
Entwicklung
2025
2024
in TEUR
 
 
Buchwert zum 31.12. des Vorjahrs = Buchwert zum 1.1.
702.594
836.545
Erfolgsneutral erfasste Beträge
121.798
-90.284
Erfolgswirksam erfasste Beträge
-16.201
-42.631
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
160
Währungsänderungen
1.059
-1.196
Buchwert zum 31.12.
809.250
702.594
davon enthaltener Stand der Risikovorsorge
-87.421
-109.551
Die Veränderung der Risikovorsorge wird in der Position Erfolgsneutral erfasste Beträge ausgewiesen.
Versicherungstechnische Erträge
Versicherungstechnische Erträge
2025
2024
 
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie Neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
1.300.039
11.895.936
13.195.975
1.369.492
10.768.985
12.138.477
Premium Allocation Approach
0
10.334.875
10.334.875
0
9.578.096
9.578.096
General Measurement Model
163.477
1.203.005
1.366.482
195.372
984.547
1.179.919
Variable Fee Approach
1.136.562
358.056
1.494.618
1.174.120
206.342
1.380.462
Versicherungstechnische Erträge gehaltener Rückversicherungsverträge
-17.595
-1.442.027
-1.459.622
-24.305
-1.453.058
-1.477.363
Premium Allocation Approach
0
-1.026.636
-1.026.636
0
-1.043.945
-1.043.945
General Measurement Model
-17.595
-415.391
-432.986
-24.305
-409.113
-433.418
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.7.
Konzentrationsrisiko
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Österreich
23.514.680
23.368.637
Tschechische Republik
3.037.061
2.927.744
Polen
2.709.046
2.551.364
Albanien inkl. Kosovo
98.617
90.407
Baltikum
1.202.799
1.037.409
Bosnien-Herzegowina
118.381
116.952
Bulgarien
326.399
288.909
Kroatien
405.951
408.883
Moldau
12.998
15.396
Nordmazedonien
24.014
19.873
Rumänien
1.450.882
1.203.128
Serbien
328.577
329.151
Slowakei
2.141.219
1.661.644
Ukraine
131.750
111.694
Ungarn
1.641.553
1.359.616
Deutschland
820.241
787.719
Georgien
26.905
27.566
Liechtenstein
865.924
908.881
Türkei
1.353.719
1.129.587
Gruppenfunktionen
1.286.155
1.253.503
Summe
41.496.871
39.598.063
Verrechnete Prämien
2025
2024
in TEUR
 
 
Kfz-Haftpflichtversicherung
2.659.126
2.470.991
Kfz-Kaskoversicherung
2.209.750
2.084.599
Sonstige Sachversicherung
7.855.816
7.495.365
Krankenversicherung
1.142.271
1.025.497
Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung
737.753
668.785
Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung
2.440.104
2.383.322
Lebensversicherung ohne Gewinnbeteiligung
1.370.822
1.126.498
Konsolidierung
-2.101.979
-2.028.710
Summe
16.313.663
15.226.347
1.8.
Versicherungs- und Marktrisiken – Sensitivitätsanalyse
Die nachfolgenden Sensitivitäten sind als Effekt auf die Eigenmittel der Gruppensolvenzbilanz gemäß Solvency II berechnet. Im Wesentlichen besteht das Ziel unter Solvency II, risikoorientierte Systeme einzurichten und den Risikomanagementprozess zu verbessern. Dazu sind sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen zu erfüllen. Die VIG-Versicherungsgruppe hat ihre Managementprozesse entsprechend aufgesetzt und verwendet sie zur Steuerung.
Differenzen zwischen Solvency II- und IFRS 17-Berechnungen der Versicherungsverträge ergeben sich hauptsächlich aus den folgenden Gründen:
•
unterschiedlicher Umfang der berücksichtigten Kosten,
•
Vertragsgrenzen und
•
angewandte Diskontierungszinssätze.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Gemäß IFRS 17 dürfen nur direkt einem Versicherungsvertrag zuordenbare Kosten berücksichtigt werden, wohingegen unter dem Solvency II-Regime der Vollkostenansatz bei der Bewertung von versicherungstechnischen Verpflichtungen verfolgt wird.
Beide Regime berücksichtigen Vertragslaufzeiten (contract boundaries) in der Modellierung der zukünftigen Zahlungsströme. Solvency II folgt bei der Ableitung der Vertragslaufzeiten vorrangig der Risikosicht, wohingegen IFRS 17 sich am Versicherungsvertrag selbst orientiert. Dementsprechend schlägt sich das unterschiedliche Vorgehen auch bei Zusatzversicherungen nieder, wonach diese gem. IFRS 17 jenen der zugrunde liegenden Hauptversicherungsdeckung entsprechen. Bei der ermittelten Laufzeit von passiven Rückversicherungsverträgen lässt sich ebenfalls ein Unterschied feststellen. Unter Solvency II folgt die Vertragslaufzeit dem Erstversicherungsvertrag, wohingegen gem. IFRS 17 auf Basis der vertraglichen Laufzeiten des Rückversicherungsvertrags bilanziert wird.
Bei der Diskontierung der für die Laufzeit ermittelten Zahlungsströme gibt es unter Solvency II strenge regulatorisch verpflichtend vorgegebene Definitionen, die zu beachten sind. Im Gegensatz dazu wird sowohl die Ableitung des Zinssatzes als auch die Risikomarge gem. IFRS 17 prinzipienorientiert vom Unternehmen selbst definiert.
Trotz der angeführten Unterschiede sieht die VIG-Versicherungsgruppe die auf Basis von Solvency II ermittelten Risikosensitivitäten als eine angemessene Grundlage für die Einschätzungen gem. IFRS 17.
Sensitivitäten Eigenmittel – Veränderung
31.12.2025
31.12.2024
 
in TEUR
in %
in TEUR
in %
Basiswert
11.994.996
 
10.401.147
 
Versicherungstechnische Risiken
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
Sterblichkeitsrisiko +5 %
-12.764
-0,11
-8.251
-0,08
Sterblichkeitsrisiko -5 %
16.110
0,13
11.066
0,11
Verwaltungskosten +10 %
-204.595
-1,71
-219.960
-2,11
Stornoraten +50 %
-258.431
-2,15
-177.519
-1,71
Stornoraten -50 %
348.046
2,90
241.305
2,32
Nichtlebensversicherung
 
 
 
 
Endschadenquote (CBE) +1 %
-60.191
-0,50
-62.624
-0,60
Endschadenquote (CBE) -1 %
62.253
0,52
60.850
0,59
Marktrisiken
 
 
 
 
Zinskurve +100bp
-91.158
-0,76
155.622
1,50
Zinskurve -100bp
-105.252
-0,88
-490.364
-4,71
Aktienwerte -25 %
-390.664
-3,26
-365.730
-3,52
Spreads bei Staats- und Unternehmensanleihen +50bp
-490.091
-4,09
-456.234
-4,39
Die dargestellten Veränderungen des Basiswerts sind jeweils isoliert zu betrachten. Dies bedeutet, dass verschiedene Sensitivitäten nicht addiert werden können, um eine kumulierte Veränderung des Basiswerts abzuleiten.
1.9.
Versicherungsrisiko – Schadenentwicklung
Um eine aussagekräftigere Darstellung in der Schadenentwicklung zu erreichen, werden die in der LIC enthaltenen Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückversicherungsdepots im vorliegenden Abschluss erstmals in einer eigenen Zeile und damit außerhalb der erwarteten undiskontierten Abflüsse exkl. Risikoanpassung dargestellt. Darüber hinaus erfolgt die Umrechnung der erwarteten undiskontierten Abflüsse exkl. Risikoanpassung jeweils mit dem Wechselkurs zum entsprechenden Betrachtungszeitpunkt. Aufgrund dessen weichen die Werte von den im Geschäftsbericht 2024 veröffentlichten ab.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Schadenentwicklungsinformationen werden getrennt für Gruppen von DirektversicherungsverträgeN und für gehaltene Rückversicherungsverträge dargestellt, da Schäden aus demselben Schadenereignis nicht zwingend dem gleichen Schadenjahr zugeordnet werden, wodurch eine Nettodarstellung ein unvollständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern würde.
Eine unterschiedliche Zuordnung kann sich aus dem vertraglichen Gehalt der Rückversicherungsverträge ergeben, insbesondere wenn dieser auf Basis des Unterzeichnungsjahres abgeschlossen wurde. In einem derartigen Fall werden Schäden dem Unterzeichnungsjahr zugeordnet, wohingegen bei einem Direktversicherungsvertrag Schäden dem Ereignisjahr zugerechnet werden. Dieser Umstand stellt keine Inkonsistenz in der Schadenabwicklung oder eine Abweichung von der IFRS 17-Bewertung dar.
Premium Allocation Approach
LIC / AIC – ausgestellt
2022
2023
2024
2025
Total
in TEUR
 
 
 
 
 
Erwartete undiskontierte Abflüsse exkl. Risikoanpassung
 
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahrs
-5.100.340
-5.694.089
-6.650.816
-7.219.635
 
Ein Jahr später
-5.227.154
-5.719.057
-6.557.406
 
 
Zwei Jahre später
-4.906.143
-5.633.379
 
 
 
Drei Jahre später
-5.097.706
 
 
 
 
Kumulierte Schadenzahlungen
4.657.652
4.825.571
5.218.270
3.486.574
 
LIC/AIC – Schadenjahre ab 2022
-440.054
-807.808
-1.339.136
-3.733.061
-6.320.059
LIC/AIC – Schadenjahr 2021
 
 
 
 
-389.500
LIC/AIC – Schadenjahre vor 2021*
 
 
 
 
-1.898.762
Diskontierung
 
 
 
 
1.332.278
Risikoanpassung
 
 
 
 
-302.469
Summe
 
 
 
 
-7.578.512
*Inklusive aller in der LIC/AIC enthaltenen Forderungen und Verbindlichkeiten
AIC / LIC – gehalten
2022
2023
2024
2025
Total
in TEUR
 
 
 
 
 
Erwartete undiskontierte Abflüsse exkl. Risikoanpassung
 
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahres
742.009
590.586
609.023
1.172.968
 
Ein Jahr später
739.012
649.070
673.680
 
 
Zwei Jahre später
713.843
638.825
 
 
 
Drei Jahre später
718.809
 
 
 
 
Kumulierte Schadenzahlungen
-637.358
-496.898
-454.149
-208.776
 
AIC/LIC – Schadenjahre ab 2022
81.451
141.927
219.531
964.192
1.407.101
AIC/LIC – Schadenjahr 2021
 
 
 
 
46.534
AIC/LIC – Schadenjahre vor 2021*
 
 
 
 
417.409
Diskontierung
 
 
 
 
-200.391
Risikoanpassung
 
 
 
 
24.987
Summe
 
 
 
 
1.695.640
*Inklusive aller in der AIC/LIC enthaltenen Forderungen und Verbindlichkeiten
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.10.
Kreditrisiko
Das maximale Kreditrisiko, dem die VIG-Versicherungsgruppe ausgesetzt ist, entspricht den in der IFRS-Konzernbilanz unter den Posten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen ausgewiesenen Beträgen.
Anteil Rating des Rückversicherers
31.12.2025
31.12.2024
in %
 
 
AAA
3,16
1,15
AA
36,69
49,12
A
31,43
41,57
BBB
23,68
2,81
BB und niedriger
1,06
1,72
Kein Rating
3,98
3,63
Aufgrund der guten Bonität der Rückversicherer der VIG-Versicherungsgruppe waren zum 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2024 keine Wertberichtigungen bei den Anteilen der Rückversicherer erforderlich.
1.11.
Liquiditätsrisiko
Undiskontierte Nettozahlungsströme
31.12.2025
31.12.2024
Ausgestellte Versicherungsverträge
GMM
VFA
Summe
GMM
VFA
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Ein Jahr später
407.092
-804.872
-397.780
256.287
-858.128
-601.841
Zwei Jahre später
191.889
-937.557
-745.668
151.400
-1.034.021
-882.621
Drei Jahre später
125.102
-893.823
-768.721
54.108
-882.920
-828.812
Vier Jahre später
71.163
-993.080
-921.917
27.394
-950.886
-923.492
Fünf Jahre später
12.582
-1.195.511
-1.182.929
-19.719
-1.076.371
-1.096.090
Nach fünf Jahren
-4.048.541
-39.548.488
-43.597.029
-3.573.815
-34.730.312
-38.304.127
Summe
-3.240.713
-44.373.331
-47.614.044
-3.104.345
-39.532.638
-42.636.983
Undiskontierte Nettozahlungsströme
31.12.2025
31.12.2024
Gehaltene Rückversicherungsverträge
GMM
GMM
in TEUR
 
 
Ein Jahr später
-36.228
-36.102
Zwei Jahre später
-5.769
634
Drei Jahre später
-5.407
-4.313
Vier Jahre später
-3.927
-2.772
Fünf Jahre später
-3.322
-2.491
Nach fünf Jahren
-37.904
-31.861
Summe
-92.557
-76.905
Das Liquiditätsrisiko, welches durch Beträge entsteht, die auf Aufforderung zu zahlen sind, wird mittels des Effekts aus dem Massenstorno von Lebensversicherungen simuliert. Die Parameter dafür werden entsprechend Artikel 142 (6) der Delegiertenverordnung der EU-Kommission Nummer 2015/35 angewandt. Im Falle des Massenstornos erhöhen sich die Best-Estimate-Reserven um EUR 1.927,9 Mio. (EUR 1.556,0 Mio.) Unter IFRS würde es gegenläufig zu einem signifikant positiven Effekt in der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Auflösung der vertraglichen Servicemarge kommen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie andere nach IFRS 9 bewertete Bilanzposten
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.4. Finanzinstrumente“ und die qualitative Beschreibung der Risiken ist im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ dargelegt.
Kurzbezeichnung
Langbezeichnung
Englische Langbezeichnung
Bewertet zu AC
Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Measured at Amortised Costs
Bewertet zu FVtOCI
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Measured at Fair Value through Other Comprehensive Income
Bewertet zu FVtPL
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Measured at Fair Value through Profit and Loss
Designiert bewertet zu FVtOCI
Designiert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Designated measured at Fair Value through Other Comprehensive Income
Designiert bewertet zu FVtPL
Designiert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Designated measured at Fair Value through Profit and Loss
ECL
Risikovorsorge
Expected Credit Loss
FV
Beizulegender Zeitwert
Fair Value
POCI
Beeinträchtigte Bonität bei Zugang
Purchased or Originated Credit-Impaired
SPPI
Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme
Solely Payments of Principal and Interest
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
Verpflichtend erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Mandatorily measured at Fair Value through Other Comprehensive Income
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Mandatorily measured at Fair Value through Profit and Loss
Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Klasseneinteilung überarbeitet, weswegen die Vorjahrestabellen mit dem Zusatz „angepasst“ versehen wurden. Weiterführende Informationen sind im Konzernanhang im Kapitel „Änderung in der Darstellung“ zu finden.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Arten von Finanzinstrumenten in den einzelnen Klassen beinhaltet sind:
Klasse von Finanzinstrumenten
Beinhaltete Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte
 
Ausleihungen und Anleihen
Ausleihungen, Anleihen
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
Aktien, Anteile an sonstigen Unternehmen, Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen, Anteile an nicht konsolidierten Joint Ventures, Investmentfonds, Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Einlagen und IFRS 9 bewertete Forderungen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten, IFRS 9 bewertete Forderungen
Derivate
Derivate
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
Nachrangige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Finanzierungsverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL und Derivate, die sowohl zu Finanzierungs- als auch zu anderen Zwecken gehalten werden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Andere finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu AC, Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten, Bedingte Gegenleistungen, Andere finanzielle Verbindlichkeiten verpflichtend bewertet zu FVtPL
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
Risikovorsorge für unwiderruflich nach IFRS 17 bilanzierte Kreditzusagen
Risikovorsorge für unwiderruflich nach IFRS 17 bilanzierte Kreditzusagen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2.1.
Übersicht
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
 
Bilanzwert
ECL
Bilanzwert
ECL
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
Ausleihungen und Anleihen
29.946.074
-208.280
28.183.812
-246.331
Bewertet zu AC
1.756.409
-56.242
1.655.553
-68.933
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
26.065.578
-152.038
24.486.454
-177.398
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
1.785.133
 
1.721.978
 
Designiert bewertet zu FVtPL
338.954
 
319.827
 
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
10.764.688
 
9.699.699
 
Designiert bewertet zu FVtOCI
360.570
 
291.027
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
10.404.118
 
9.408.672
 
Einlagen und IFRS 9 bewertete Forderungen
3.667.557
-19.276
4.026.879
-32.040
Bewertet zu AC
3.667.557
-19.276
4.026.879
-32.040
Derivate
1.278
 
17.744
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
1.278
 
17.744
 
Passiva
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
-2.414.865
 
-2.312.886
 
Bewertet zu AC
-2.414.865
 
-2.312.886
 
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
-3.708
 
-1.999
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
-3.601
 
-1.492
 
Designiert bewertet zu FVtPL
-107
 
-507
 
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
-62.723
 
-59.255
 
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
-62.723
 
-59.255
 
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
-642.152
 
-582.834
 
Bewertet zu AC
-642.152
 
-582.834
 
Details zu den Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind unter der Anhangangabe „8. Finanzielle Verbindlichkeiten“ zu finden. Die Konditionen der Nachrangigen Verbindlichkeiten sind unter der Anhangangabe „8.2. Nachrangige Verbindlichkeiten“ dargelegt.
Risikobehaftetes Portfolio*
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.285.227
1.665.742
Finanzielle Vermögenswerte
32.990.162
31.161.203
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
3.046.557
2.978.265
Selbstgenutzte Immobilien
471.838
466.840
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
246.451
204.761
Summe
38.040.235
36.476.811
*Exkl. Finanzinstrumente aus fonds- und indexgebundener Lebensversicherung
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2.2.
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
Finanzinvestitionen
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Beizulegender Zeitwert – im Bestand befindlich
360.570
291.027
Aktien
91.199
41.771
Nürnberger
46.708
 
Restbetrag
44.491
41.771
Anteile an sonstigen Unternehmen
84.218
64.451
Wiener Börse AG
41.323
31.972
GROPYUS AG
16.267
13.452
Restbetrag
26.628
19.027
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
185.153
184.805
Global Repair Centres, s.r.o.
69.264
65.664
HOTELY SRNÍ, a.s.
37.864
32.626
Restbetrag
78.025
86.515
Beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausbuchung
5.293
8.661
Aktien
4.596
 
Anteile an sonstigen Unternehmen
9
5.174
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
688
3.487
In den Restbeträgen der oben angeführten Positionen ist keine Einzelbeteiligung mit einem beizulegenden Zeitwert von über EUR 10,0 Mio. enthalten.
Die Ausbuchungen der Aktien und Anteile an Unternehmen sind auf Verschmelzungen sowie eine Kapitalherabsetzung zurückzuführen und die Einzelwerte überschreiten einen Betrag von EUR 10,0 Mio. nicht.
Zusatzinformationen
2025
2024
in TEUR
 
 
Erfasste Dividenden von Eigenkapitalinstrumenten designiert bewertet zu FVtOCI
9.829
9.495
Im Bestand befindlich
7.685
9.292
Nicht mehr im Bestand befindlich
2.144
203
Innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgebuchte kumulierte Gewinne und Verluste
-9.404
-8.438
2.3.
Konzentrationsrisiko
Die folgenden Risikopositionen betreffen jene Daten, die automatisiert verfügbar sind, und stellen nur einen Teilbestand des risikobehafteten Portfolios des Konzerns dar.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Finanzielle Vermögenswerte*
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Risiko mit Standort in
33.438.490
31.899.033
Österreich
5.563.886
5.647.846
Vereinigte Staaten von Amerika
1.871.480
1.744.539
Tschechische Republik
2.866.019
2.760.351
Rumänien
1.259.744
1.193.262
Ungarn
824.070
738.871
Polen
2.348.933
2.231.636
Deutschland
2.350.950
2.179.627
Frankreich
2.031.334
2.055.325
Spanien
1.107.083
978.538
Niederlande
1.133.828
904.034
Slowakei
1.106.088
1.226.952
Türkei
1.269.135
1.118.109
Rest der Welt
9.705.940
9.119.943
Risikopositionen ausgewiesen in
33.438.490
31.899.033
EUR
24.331.338
23.420.981
USD
892.856
886.039
CZK
2.857.855
2.741.843
RON
1.258.155
1.128.018
HUF
735.184
609.852
PLN
2.133.042
1.858.626
TRY
480.040
392.619
Sonstige Währungen
750.021
861.055
*Exkl. Finanzinstrumente aus fonds- und indexgebundener Lebensversicherung
Aufgrund der Struktur der Finanziellen Verbindlichkeiten, die langfristig am Kapitalmarkt begeben wurden, und der untergeordneten Bedeutung von Verbindlichkeiten bei einzelnen Kreditinstituten besteht kein signifikantes Konzentrationsrisiko.
Staatsanleihen* (Bilanzwert)
Bewertet zu AC
Bewertet zu FVtOCI
Bewertet zu FVtPL
 
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2025
in %
 
 
 
Österreich
3,72
11,36
1,90
Deutschland
0,00
2,71
8,88
Tschechische Republik
4,79
12,00
58,36
Slowakei
0,55
4,43
0,00
Polen
52,64
11,62
11,85
Rumänien
0,00
7,25
9,07
Andere Länder
38,30
50,63
9,94
*Exkl. Finanzinstrumente aus fonds- und indexgebundener Lebensversicherung
Es befinden sich Staatsanleihen bewertet zu AC EUR 813,3 Mio., bewertet zu FVtOCI EUR 14.711,2 Mio. und bewertet zu FVtPL EUR 547,9 Mio. im Risikobestand.

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2.4.
Ausfallrisiko
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten, die als designiert bewertet zu FVtPL klassifiziert sind, sind keinem gesonderten Ausfallrisiko ausgesetzt, welches über das Sonstige Ergebnis zu erfassen wäre.
Finanzielle Vermögenswerte
Das ausgewiesene Ausfallrisiko bezieht sich nur auf das risikobehaftete Portfolio des Konzerns wie in Anhangangabe „2.1. Übersicht“ dargestellt.
Bewertet zu FVtPL
Ausfallrisiko
31.12.2025
 
Verpflichtend
Designiert
 
Ausleihungen und Anleihen
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen und Anleihen
in TEUR
 
 
 
Max. Ausfallrisiko
742.294
1.965.591
336.011
Hinterlegte Sicherheiten
147.241
0
5.263
Ausfallrisiko
31.12.2024 angepasst
 
Verpflichtend
Designiert
 
Ausleihungen und Anleihen
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen und Anleihen
in TEUR
 
 
 
Max. Ausfallrisiko
789.259
1.844.693
317.483
Hinterlegte Sicherheiten
165.874
0
5.253
Bewertet zu AC und bewertet zu FVtOCI
Ausfallrisiko
31.12.2025
 
AAA
AA
A
BBB
BB und niedriger
Kein Rating
Bruttobuchwert*
ECL
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausleihungen und Anleihen
3.853.062
6.306.048
10.437.470
5.236.799
1.685.654
302.954
27.821.987
-208.280
POCI
0
0
0
0
709
0
709
24
Stufe 1
3.853.062
6.306.048
10.437.044
5.232.950
709.233
137.108
26.675.445
-55.505
Stufe 2
0
0
426
3.849
969.442
152.474
1.126.191
-67.820
Stufe 3
0
0
0
0
6.270
13.372
19.642
-84.979
Einlagen
15.632
23.274
1.978.561
453.553
716.875
31.077
3.218.972
-16.195
Stufe 1
15.632
23.274
1.978.561
453.553
716.875
31.077
3.218.972
-16.195
*Der Bruttobuchwert entspricht dem Ausfallrisiko vor Abzug etwaig gehaltener Sicherheiten.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Ausfallrisiko
31.12.2024 angepasst
 
AAA
AA
A
BBB
BB und niedriger
Kein Rating
Bruttobuchwert*
ECL
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausleihungen und Anleihen
3.212.544
6.509.722
8.887.175
5.514.788
1.688.283
329.495
26.142.007
-246.331
POCI
0
0
0
0
655
0
655
5
Stufe 1
3.212.544
6.509.722
8.886.175
5.497.313
710.612
134.389
24.950.755
-51.478
Stufe 2
0
0
1.000
11.475
976.836
169.530
1.158.841
-85.465
Stufe 3
0
0
0
6.000
180
25.576
31.756
-109.393
Einlagen
13.239
37.700
2.179.239
674.619
647.716
12.669
3.565.182
-12.200
Stufe 1
13.239
37.700
2.179.239
674.619
647.716
12.669
3.565.182
-12.200
*Der Bruttobuchwert entspricht dem Ausfallrisiko vor Abzug etwaig gehaltener Sicherheiten.
Die gem. IFRS 9 zu bildende Risikovorsorge wird auf Basis des Nominalwerts berechnet. Aufgrund dessen kann der Bilanzwert, vor allem in der Stufe 3, geringer sein als die kumulierte Risikovorsorge.
Wertberichtigungen
31.12.2025
IFRS 9 bewertete Forderungen
Fällig, nicht überfällig
1–30 Tage überfällig
31–90 Tage überfällig
Mehr als 90 Tage überfällig
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
Forderungen für Dienstleistungen (IFRS 15)
45.398
491
134
73
46.096
Bruttobuchwert
45.398
491
134
183
46.206
Risikovorsorge
0
0
0
-110
-110
Forderungen aus Finanzierungsleasing
59.330
0
0
0
59.330
Bruttobuchwert
59.330
0
0
0
59.330
Andere IFRS 9 bewertete Forderungen
325.281
4.803
2.147
7.847
340.078
Bruttobuchwert
325.820
5.166
2.289
9.774
343.049
Risikovorsorge
-539
-363
-142
-1.927
-2.971
Summe
430.009
5.294
2.281
7.920
445.504
Verlustrate ‑ Bandbreite
0,01 %-50,00 %
0,75 %-62,00 %
1,81 %-100,00 %
4,99 %-100,00 %
 
Wertberichtigungen
31.12.2024
IFRS 9 bewertete Forderungen
Fällig, nicht überfällig
1–30 Tage überfällig
31–90 Tage überfällig
Mehr als 90 Tage überfällig
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
Forderungen für Dienstleistungen (IFRS 15)
42.481
912
121
60
43.574
Bruttobuchwert
42.482
913
122
152
43.669
Risikovorsorge
-1
-1
-1
-92
-95
Forderungen aus Finanzierungsleasing
60.193
0
0
0
60.193
Bruttobuchwert
60.193
0
0
0
60.193
Andere IFRS 9 bewertete Forderungen
318.897
7.096
2.212
9.885
338.090
Bruttobuchwert
334.710
7.589
2.292
13.244
357.835
Risikovorsorge
-15.813
-493
-80
-3.359
-19.745
Summe
421.571
8.008
2.333
9.945
441.857
Verlustrate ‑ Bandbreite
0,01 %-100,00 %
0,76 %-62,00 %
0,96 %-100,00 %
3,07 %-100,00 %
 
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Beschränkung der Verfügungsmacht als Sicherheit für Verbindlichkeiten von
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Ausleihungen und Anleihen
15.282
15.507
Einlagen
1.396
1.396
Summe
16.678
16.903
Die in der Tabelle ausgewiesenen Finanzinstrumente dienen der Besicherung einer bis 2027 laufenden Kreditlinie sowie von Rückversicherungsaktivitäten im französischen Markt.
2.5.
Liquiditätsrisiko
Undiskontierte Fälligkeiten
31.12.2025
 
<1 Jahr
>1 Jahr-5 Jahre
>5–10 Jahre
>10 Jahre
Ohne Fälligkeit
Bilanzwert exkl. ECL
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
6.105.693
13.500.117
11.718.225
9.351.175
12.133.094
52.808.304
Ausleihungen und Anleihen
4.303.230
13.409.753
11.712.629
9.351.027
0
38.776.639
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
0
0
0
0
10.764.731
10.764.731
Einlagen
1.801.267
90.713
5.535
148
1.368.363
3.266.026
Derivate
1.196
-349
61
0
0
908
Finanzielle Verbindlichkeiten
-405.015
-493.804
-655.006
-997.511
0
-2.551.336
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
-390.750
-473.970
-632.487
-986.844
0
-2.484.051
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
-4.455
0
0
-107
0
-4.562
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
-9.810
-19.834
-22.519
-10.560
0
-62.723
2.6.
Marktrisiko
Verringerung des beizulegenden Zeitwerts
2025
 
Szenario 0
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
Szenario 4
Szenario 5
von Aktien
0 %
-20 %
-10 %
-20 %
-20 %
0 %
von Anleihen
0 %
-5 %
-3 %
-5 %
0 %
-5 %
von Immobilien
0 %
-5 %
-10 %
0 %
-10 %
-10 %
Beizulegender Zeitwert der Aktiva abzgl. Passiva (in TEUR)
9.179.399
7.199.940
7.629.889
7.477.559
8.355.835
7.190.645
Verringerung des beizulegenden Zeitwerts
2024
 
Szenario 0
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
Szenario 4
Szenario 5
von Aktien
0 %
-20 %
-10 %
-20 %
-20 %
0 %
von Anleihen
0 %
-5 %
-3 %
-5 %
0 %
-5 %
von Immobilien
0 %
-5 %
-10 %
0 %
-10 %
-10 %
Beizulegender Zeitwert der Aktiva abzgl. Passiva (in TEUR)
8.313.995
6.449.620
6.784.352
6.722.575
7.530.211
6.414.539
Je nach Anwendungszweck führt die VIG Holding für die VIG-Versicherungsgruppe Value-at-Risk-Berechnungen für unterschiedliche Teilportfolios durch. Die Konfidenzniveaus variieren zwischen 95,0 % und 99,5 % und die Haltedauern zwischen 20 und 250 Tagen. Der Natur des Portfolios entsprechend kommen die größten Beiträge zum Value-at-Risk aus Zins- bzw. Spreadkomponenten. Zur Plausibilisierung der Berechnungen wird über die wichtigsten Teilportfolios der Value-at-Risk sowohl nach der beschriebenen parametrischen Methode als auch nach der historischen Berechnungsmethode ermittelt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die folgende Tabelle zeigt den Value-at-Risk (mit einem Konfidenzniveau von 99 %) jener finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
Value-at-Risk
31.12.2025
31.12.2024
in EUR Mio.
 
 
10 Tage Haltedauer
311,7
477,4
20 Tage Haltedauer
440,8
675,2
60 Tage Haltedauer
763,5
1.169,5
2.7.
Details zum Nettoergebnis
Ergebnis aus Finanzinstrumenten bewertet zu FVtPL
2025
2024 angepasst
 
Verpflichtend
Designiert
Verpflichtend
Designiert
in TEUR
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
1.248.986
7.498
882.145
4.420
Ausleihungen und Anleihen
79.073
7.498
99.341
4.420
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
1.185.068
0
790.786
0
Derivate
-15.155
 
-7.982
 
Finanzielle Verbindlichkeiten
0
400
0
47
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
0
400
0
47
Zinsergebnis nach der Effektivzinsmethode
2025
2024 angepasst
 
Bewertet zu AC
Bewertet zu FVtOCI
Summe
Bewertet zu AC
Bewertet zu FVtOCI
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Zinserträge
255.101
841.056
1.096.157
203.969
793.728
997.697
Finanzielle Vermögenswerte
255.101
841.056
1.096.157
203.969
793.728
997.697
Ausleihungen und Anleihen
68.548
841.056
909.604
73.116
793.728
866.844
Einlagen*
186.553
 
186.553
130.853
 
130.853
Zinsaufwendungen
-75.189
0
-75.189
-71.532
0
-71.532
Finanzielle Verbindlichkeiten
-75.189
 
-75.189
-71.532
 
-71.532
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
-75.189
 
-75.189
-71.532
 
-71.532
Summe
179.912
841.056
1.020.968
132.437
793.728
926.165
*Exkl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Das im Kapitalveranlagungsergebnis erfasste Entgelt für Vermögensverwaltung beläuft sich auf TEUR 44.318 (TEUR 37.361).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2.8.
Ausbuchung
Gewinne und Verluste aus Ausbuchungen können Ereignisse wie etwa Verkäufe oder Endfälligkeiten von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu AC sein.
Ausleihungen und Anleihen
2025
2024
in TEUR
 
 
Gewinne
1.517
1.167
Verluste
-10.906
-6.243
Summe
-9.389
-5.076
Vertragsrechtlich ausstehender Betrag von abgeschriebenen, aber noch nicht ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten:
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Ausleihungen und Anleihen
4.000
0
Summe
4.000
0
3.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.5. Geschäfts- oder Firmenwerte“
dargelegt.
Entwicklung
2025
2024
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
2.080.613
2.099.862
Kumulierte Wertminderung zum 31.12. des Vorjahres
-840.734
-728.497
Buchwert zum 31.12. des Vorjahrs = Buchwert zum 1.1.
1.239.879
1.371.365
Währungsänderungen
21.999
-15.159
Wertminderungen
-72.609
-116.327
Buchwert zum 31.12.
1.189.269
1.239.879
Kumulierte Wertminderung zum 31.12.
915.626
840.734
Anschaffungskosten
2.104.895
2.080.613


Die Wertminderung im aktuellen Geschäftsjahr betrifft die CGU-Gruppe Ungarn (berichtspflichtiges Segment Erweiterte CEE).
Aufgrund der wiederholten Prolongation der zusätzlichen Versicherungssteuer durch die ungarische Regierung und weiterer regulatorischer Unsicherheiten wurden zum Halbjahr Szenarioanalysen gerechnet. Diese beinhalten weitergehende Aufwendungen aus dieser Steuer über den aktuell geltenden gesetzlichen Zeitraum hinaus sowie höhere Aufwendungen aus den zusätzlichen regulatorischen Unsicherheiten. Dies führte zu reduzierten Cash flow-Projektionen, die zu einer vollständigen Wertminderung des Firmenwerts der CGU-Gruppe Ungarn im Halbjahr führten.
Die Wertminderung im Vorjahr betraf ebenfalls die CGU-Gruppe Ungarn (berichtspflichtiges Segment Erweiterte CEE).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung CGU-Gruppen
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Österreich
301.716
301.716
Tschechische Republik
465.746
448.108
Polen
155.701
153.735
Bulgarien
124.352
124.354
Slowakei
131.227
131.227
Ungarn
0
70.212
Gruppenfunktionen
10.527
10.527
Summe
1.189.269
1.239.879
Zusatzinformation zu Wertminderungen CGU-Gruppen
Berichtspflichtiges Segment
30.06.2025
31.12.2024
Wertminderungen
Erzielbarer Betrag
Wertminderungen
Erzielbarer Betrag
in TEUR
 
 
 
 
 
Ungarn
Erweiterte CEE
72.609
262.625
116.327
303.848
Wertminderungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer separaten Position zwischen der Zwischensumme Operatives Gruppenergebnis und dem Ergebnis vor Steuern erfasst.
3.1.
Verwendete Annahmen
Allgemein angewandte
2025
2024
Basiszinssatz vor Inflationsdifferenzen in %
3,54
2,59
Marktrisikoprämie in %
6,21
6,91
Beta-Faktor*
0,83
0,89
*Der Beta-Faktor wurde zum Stichtag auf Basis einer definierten Peer Group ermittelt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Wesentliche Berechnungsparameter
Diskontierungssätze*
Länderrisiken
Langfristige Wachstumsraten
 
2025
2024
2025
2024
2025
2024
in %
 
 
 
 
 
 
Österreich
9,07
9,24
0,36
0,53
1,50
1,50
Tschechische Republik
9,50
9,49
0,78
0,80
4,03–4,58
3,77–4,10
Polen
10,33
10,70
1,10
1,13
5,22–5,57
5,48–5,75
Albanien inkl. Kosovo
13,84
13,95
4,66
4,80
6,43
6,56
Baltikum
9,90
9,93
1,19
1,22
4,91–7,76
4,82–7,60
Bosnien-Herzegowina
17,08
17,21
8,41
8,67
5,53–7,40
5,45–7,23
Bulgarien
11,32
10,97
2,07
2,13
5,86–6,41
5,49–6,16
Kroatien
10,26
10,31
1,55
1,60
4,83–6,5
4,78–6,38
Moldau
20,05
20,39
8,41
8,67
8,21
8,28
Nordmazedonien
13,44
13,52
4,66
4,80
5,78
5,92
Rumänien
12,69
12,73
2,85
2,93
5,61–7,60
5,49–7,73
Serbien
13,66
13,82
3,90
4,02
5,42–7,35
5,50–7,35
Slowakei
10,26
10,31
1,55
1,60
4,59–5,34
4,54–5,31
Ukraine
27,58
28,55
15,54
16,01
9,75–12,89
9,80–12,93
Ungarn
12,11
12,31
2,46
2,54
5,33–6,70
5,44–6,30
Deutschland
8,71
8,71
0,00
0,00
1,50
1,50
Georgien
13,54
13,74
3,90
4,02
6,39
6,45
Liechtenstein
8,71
8,71
0,00
0,00
1,50
1,50
Türkei
29,27
30,02
5,83
6,01
11,86–14,72
12,28–15,22
Gruppenfunktionen
9,07–13,66
9,24–13,82
0,36–3,90
0,53–4,02
1,50–7,35
1,50–7,35
*Die Berechnung der Diskontierungssätze basiert auf Parametern vor Steuern.
3.2.
Sensitivitätsanalyse
Die Sensitivitätsanalyse für das aktuelle Berichtsjahr führte zu dem Ergebnis, dass kein zusätzlicher Wertminderungsbedarf für CGU-Gruppen entstehen würde. Für die Analyse der Sensitivitäten wurden die gleichen Parameter wie im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet.
Sensitivitätsanalyse
31.12.2024
Wertminderungen
Cash flows
Wachstumsrate
Diskontierungssatz
Cash flows und Diskontierungssatz
Verschlechterung des Rückversicherungsergebnisses
 
-10 %
-1 %p
+1 %p
-10 % und +1 %p
-10 %
in TEUR
 
 
 
 
 
Slowakei
0
0
0
14.489
0
Ungarn
24.468
7.980
29.410
50.633
32.921
4.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.7. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ dargelegt. Die beizulegenden Zeitwerte sind unter Anhangangabe „17. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ zu finden.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung
2025
2024
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
4.113.570
3.914.121
Kumulierte Bewertung zum 31.12. des Vorjahres
-1.135.305
-1.062.031
Buchwert zum 31.12. des Vorjahrs = Buchwert zum 1.1.
2.978.265
2.852.090
Währungsänderungen
3.949
1.409
Umgliederungen
-3.671
2.957
Zugänge
185.062
198.289
Abgänge
-3.329
-1.100
Umstufung zum Posten Zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen
-24.803
0
Veränderungen Konsolidierungskreis
14.688
2
Zuschreibungen
0
3.636
Planmäßige Abschreibungen
-95.926
-75.281
Wertminderungen
-7.678
-3.737
Buchwert zum 31.12.
3.046.557
2.978.265
Kumulierte Bewertung zum 31.12.
1.167.543
1.135.305
Anschaffungskosten
4.214.100
4.113.570




Die Wertminderungen sind im Wesentlichen auf die Gebäude der Wiener Städtische (TEUR 6.628) sowie der Omniasig (TEUR 1.045) zurückzuführen.
Die Wertminderungen aus dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus den Gebäuden der SIA “Ģertrūdes 121” (TEUR 1.000) sowie der NNC REAL ESTATE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ (TEUR 1.882).
Die Veränderungen des Konsolidierungskreises resultieren im Wesentlichen aus der erstmaligen Einbeziehung der Rezidence Opatov, s.r.o. (TEUR 14.067), der zuuri s.r.o. (TEUR 6.852), der samavu s.r.o. (TEUR 6.198) sowie der Endkonsolidierung der WNH Liegenschaftsbesitz GmbH (TEUR 13.975).
Erfolgswirksam erfasste Beträge
2025
2024
in TEUR
 
 
Mieteinnahmen
232.130
214.139
Betriebliche Aufwendung
-82.947
-78.838
Betriebliche Aufwendung für vermietete Immobilien
-77.883
-72.640
Betriebliche Aufwendung für leerstehende Immobilien
-5.064
-6.198
Abgangsergebnis
1.265
705
Gewinn aus dem Abgang
1.265
861
Verluste aus dem Abgang
0
-156
Summe
150.448
136.006
Nutzungsart
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Selbstgenutzt
16.016
13.770
Vermietet (Operatives Leasing)
3.030.541
2.964.495
Summe
3.046.557
2.978.265
Es gibt keine materiellen Beschränkungen der Verfügungsmacht oder materielle vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb der ausgewiesenen Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Nutzung der Immobilien in % des Immobilienportfolios
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
65,62
66,63
Selbstgenutzte Immobilien
4,99
4,87
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
60,63
61,76
Gruppenfunktionen
17,89
17,74
Selbstgenutzte Immobilien
1,26
1,18
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
16,63
16,56
Übrige Segmente
16,49
15,63
Selbstgenutzte Immobilien
7,16
7,50
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
9,33
8,13
5.
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.8. Selbstgenutzte Immobilien“
dargelegt.
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Selbstgenutzte Immobilien
471.838
466.840
Sachanlagen
169.809
162.222
Summe
641.647
629.062
Es gibt keine materiellen Beschränkungen der Verfügungsmacht oder materielle vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb der ausgewiesenen Posten Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen.
5.1.
Selbstgenutzte Immobilien
Entwicklung
2025
2024
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
776.990
772.132
Kumulierte Bewertung zum 31.12. des Vorjahres
-310.150
-301.182
Buchwert zum 31.12. des Vorjahrs = Buchwert zum 1.1.
466.840
470.950
Währungsänderungen
4.754
-3.461
Umgliederungen
3.010
-4.554
Zugänge
22.810
25.471
Abgänge
-288
-1.352
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
-2.083
Planmäßige Abschreibungen
-19.395
-18.131
Wertminderungen
-5.893
0
Buchwert zum 31.12.
471.838
466.840
Kumulierte Bewertung zum 31.12.
339.991
310.150
Anschaffungskosten
811.829
776.990
Die Wertminderungen sind im Wesentlichen auf Gebäude der Omniasig (TEUR 3.483) und Alfa (Ungarn) (TEUR 2.039) zurückzuführen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung berichtspflichtige Segmente
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Österreich
175.395
167.634
Tschechische Republik
114.856
111.479
Polen
7.592
7.728
Erweiterte CEE
123.807
133.195
Spezialmärkte
5.796
6.007
Gruppenfunktionen
44.392
40.797
Gesamt
471.838
466.840
Nutzungsart
31.12.2025
31.12.2024
 
Selbstgenutzt
Vermietet (Operatives Leasing)
Summe
Selbstgenutzt
Vermietet (Operatives Leasing)
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Selbstgenutzte Immobilien
450.766
21.072
471.838
436.510
30.330
466.840
6.
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
Die Bilanzposition Investitionen in Beteiligungsunternehmen besteht nur aus Anteilen an at equity bewerteten Unternehmen. Die Liste der Beteiligungsunternehmen ist in Anhangangabe „21. Unternehmenszusammenschlüsse“ dargelegt.
Die Anteile an at equity bewerteten Unternehmen hatten zum 31. Dezember 2025 einen Buchwert von EUR 246,5 Mio. und zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert von EUR 204,8 Mio. Der Anteil der at equity bewerteten Unternehmen lag damit gemessen am Buchwert des risikobehafteten Portfolios zum 31. Dezember 2025 bei 0,65 % (0,56 %).
7.
Forderungen sowie Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.12. Forderungen sowie Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen“ dargelegt.
7.1.
Forderungen
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
 
Bruttobuchwert
ECL
Nettobuchwert
Bruttobuchwert
ECL
Nettobuchwert
in TEUR
 
 
 
 
 
 
IFRS 9 bewertete Forderungen
448.585
-3.081
445.504
461.697
-19.840
441.857
Sonstige Forderungen
170.616
 
170.616
118.111
 
118.111
Summe
619.201
-3.081
616.120
579.808
-19.840
559.968
Die nach IFRS 9 bewerteten Forderungen im aktuellen Jahr als auch im Vorjahr setzen sich überwiegend zusammen aus: Forderungen aus Finanzierungsleasing, Forderungen an Hausverwaltungen sowie Forderungen für Dienstleistungen (IFRS 15).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Fälligkeitsstruktur
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
427.645
408.920
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren
84.458
61.508
Mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahren
34.974
20.229
Mehr als zehn Jahre
69.043
69.311
Summe
616.120
559.968
7.2.
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
642.152
582.834
Sonstige Verbindlichkeiten
639.445
573.984
Summe
1.281.597
1.156.818
Die nach IFRS 9 bewerteten Verbindlichkeiten setzen sich überwiegend zusammen aus: Verbindlichkeiten für offene Eingangsrechnungen, Verbindlichkeiten aus Kautionen sowie Verbindlichkeiten aus Käufen von Kapitalanlagen.
Bezüglich der Detailangaben zu Steuerverbindlichkeiten wird auf die Ausführungen in der Anhangangabe „11. Steuern“ verwiesen.
Bezüglich der Detailangaben zu Leasingverbindlichkeiten wird auf die Ausführungen in der Anhangangabe „8. Finanzielle Verbindlichkeiten“ verwiesen.
Fälligkeitsstruktur
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
1.180.899
1.062.732
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren
47.161
48.914
Mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahren
44.493
35.865
Mehr als zehn Jahre
9.044
9.307
Summe
1.281.597
1.156.818
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
8.
Finanzielle Verbindlichkeiten
8.1.
Übersicht
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
in TEUR
 
 
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
2.414.865
2.312.886
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.376.153
1.215.495
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
217.410
298.188
Finanzierungsverbindlichkeiten
577.104
579.072
Leasingverbindlichkeiten
244.198
220.131
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
3.708
1.999
Zu anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
3.708
1.999
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
62.723
59.255
Summe
2.481.296
2.374.140
Entwicklung
31.12.2025
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten
in TEUR
 
 
Buchwert zum 31.12. des Vorjahrs = Buchwert zum 1.1.
1.215.495
579.072
Zahlungswirksame Veränderungen
104.503
-8.168
Einzahlungen
300.000
0
Auszahlungen
-145.217
-2.463
Bezahlte Zinsen
-50.280
-5.705
Zahlungsunwirksame Veränderungen
56.155
6.200
Zugänge
56.155
6.200
Buchwert zum 31.12.
1.376.153
577.104
Entwicklung
31.12.2024
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten
in TEUR
 
 
Buchwert zum 31.12. des Vorjahrs = Buchwert zum 1.1.
1.309.283
579.908
Zahlungswirksame Veränderungen
-144.945
-7.183
Einzahlungen
0
50
Auszahlungen
-91.748
-1.473
Bezahlte Zinsen
-53.197
-5.760
Zahlungsunwirksame Veränderungen
51.157
6.347
Zugänge
51.570
6.339
Währungsänderungen
-413
8
Buchwert zum 31.12.
1.215.495
579.072
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
8.2.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Nachrangige Verbindlichkeiten des Konzerns
Emittierendes Unternehmen
Emissionsdatum
Aushaftendes Volumen1
davon Anteilige Zinsen
Laufzeit
Verzinsung
Beizulegender Zeitwert2
 
 
in TEUR
in TEUR
in Jahren
in %
in TEUR
VIG Holding
2.3.2015
159.270
4.824
313
Erste 11 Jahre: 3,75 % p.a.; danach variabel
154.956
VIG Holding
13.4.2017
137.607
3.607
304
Erste 10 Jahre: 3,75 % p.a.; danach variabel
134.288
VIG Holding
15.6.2022
513.289
13.289
204
Erste 10 Jahre: 4,875 % p.a.; danach variabel
527.155
VIG Holding
2.4.2025
310.377
10.377
204
Erste 10 Jahre: 4,625 % p.a.; danach variabel
310.197
Wiener Städtische
11.5.2017
255.610
5.610
105
3,50 % p.a.
251.208
Summe
 
1.376.153
37.707
 
 
1.377.804
1Im aushaftenden Volumen sind die jeweiligen anteiligen Zinsen, gem. der Dirty Value-Methode, enthalten.
2Der Beizulegende Zeitwert wird nur vom Nominale des Wertpapiers, ohne anteilige Zinsen, ermittelt.
3Das Recht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung durch die Inhaber:innen ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch die Emittentin ist frühestens nach 11 Jahren möglich.
4Das Recht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung durch die Inhaber:innen ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch die Emittentin ist frühestens nach 10 Jahren möglich.
5Das Recht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung durch die Inhaber:innen ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch die Emittentin ist nicht vorgesehen.
Nachrangige Verbindlichkeiten der VIG Holding
Zinsen auf die Ergänzungskapitalanleihen gelangen nur insofern zur Auszahlung, als die Zinsen im nationalen Jahresüberschuss des Unternehmens gedeckt sind. Die Zinsen sind aber jedenfalls im Aufwand enthalten.
Am 2. März 2015 wurde eine Nachranganleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00 mit einer Laufzeit von 31 Jahren begeben. Eine Kündigung durch die VIG Holding ist erstmals am 2. März 2026 und zu jedem folgenden Kupontermin zu 100 % möglich. In den ersten elf Jahren der Laufzeit wird die Nachranganleihe mit einem Zinssatz von 3,75 % p.a. fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die nachrangige Anleihe entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II. Die Anleihe notiert an der Luxemburger Börse. Am 21. April 2023 erfolgte der erste vorzeitige teilweise Rückkauf der nachrangigen Schuldverschreibungen, wobei rd. EUR 185,6 Mio. zurückgekauft werden konnten. Am 3. April 2025 erfolgte der Rückkauf weiterer rd. EUR 60,0 Mio., womit das noch aushaftende Volumen dieser Schuldverschreibungen rd. EUR 154,4 Mio. beträgt. Es wird weiters auf die Ausführungen unter der Anhangangabe „27. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ zum Thema „Kündigung und Rückzahlung Nachrangiger Schuldverschreibungen 2015“ verwiesen.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurde am 6. April 2017 eine nachrangige Anleihe in Höhe von EUR 200.000.000,00 begeben. Die nachrangige Anleihe hat eine Laufzeit von 30 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. In den ersten zehn Jahren der Laufzeit werden die nachrangigen Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 3,75 % p.a. fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse erfolgte mit 13. April 2017. Am 3. April 2025 erfolgte der vorzeitige Rückkauf von EUR 66,0 Mio., womit das noch aushaftende Volumen dieser Schuldverschreibungen EUR 134,0 Mio. beträgt.
Am 8. Juni 2022 wurde eine nachrangige Tier 2-Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 platziert. Die Nachranganleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. Die Schuldverschreibungen werden anfänglich mit jährlich 4,875 % fest verzinst. Sofern nicht zuvor gekündigt und zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen ab dem 15. Juni 2032 (einschließlich) variabel verzinst. Die Schuldverschreibungen notieren an der Wiener Börse.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Am 2. April 2025 wurde eine nachrangige Tier 2-Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 300.000.000,00 platziert. Die Nachranganleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. Die Schuldverschreibungen werden anfänglich mit jährlich 4,625 % fest verzinst. Sofern nicht zuvor gekündigt und zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen ab dem 2. April 2035 (einschließlich) variabel verzinst. Die Schuldverschreibungen notieren an der Wiener Börse.
9.
Details zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Zusammensetzung
Österreich
Tschechische Republik
Polen
 
2025
2024
2025
2024
2025
2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Kapitalveranlagungsergebnis
1.296.663
820.847
148.517
143.621
200.999
125.001
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
432.554
430.949
65.116
76.835
73.907
68.037
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
42.122
2.508
130
5.706
164
2.762
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
-10.500
0
0
0
0
-1.699
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
832.487
387.390
83.271
61.080
126.928
55.901
davon Ergebnis aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
720.630
275.412
67.410
59.678
65.456
18.782
davon Ergebnis aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
20.872
19.713
6.697
5.845
67.936
36.370
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
30.184
40.501
-11
-8
492
457
davon laufende Erträge
103.214
92.905
506
670
969
926
davon Abschreibungen
-73.030
-52.601
-1.348
-629
-477
-469
davon Ergebnis aus dem Verkauf
0
197
831
-49
0
0
Finanzierungsaufwendungen
-29.037
-32.645
-2.532
-3.131
-2.069
-2.047
davon Zinsaufwendungen aus Personalrückstellungen
-7.589
-8.582
0
0
0
0
davon Zinsaufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten
-770
-858
0
0
0
0
davon Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-1.306
-1.363
0
0
0
0
davon Zinsaufwendungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
-17.113
-19.984
-769
-1.678
-1.599
-1.581
davon Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
-2.242
-1.847
-1.976
-1.405
-941
-578
Ergebnis von Selbstgenutzte Immobilien
948
985
-4.907
-1.975
-408
909
davon Abschreibungen
-8.554
-8.123
-3.747
-3.684
-308
-355
davon Ergebnis aus dem Verkauf
0
0
0
2.681
0
1.478
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung
Erweiterte CEE
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
 
2025
2024
2025
2024
2025
2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Kapitalveranlagungsergebnis
361.620
404.884
361.169
337.574
62.619
79.673
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
227.860
210.509
218.592
149.266
105.531
89.841
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
-18.028
3.378
-3.929
-32.654
1.265
194
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
1.365
-196
-36
-7
-218
-3.174
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
150.423
191.193
146.542
220.969
-43.959
-7.188
davon Ergebnis aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
140.729
130.031
57.165
80.462
2.974
1.150
davon Ergebnis aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
3.459
32.327
3.527
11.636
-3.020
-2.554
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-1.200
2.204
187
235
17.250
17.290
davon laufende Erträge
8.187
7.110
427
489
35.939
33.257
davon Abschreibungen
-9.807
-5.647
-253
-254
-18.689
-19.418
davon Ergebnis aus dem Verkauf
420
613
13
0
0
-56
Finanzierungsaufwendungen
-9.473
-8.466
-2.584
-2.122
-67.718
-62.156
davon Zinsaufwendungen aus Personalrückstellungen
-59
-42
-359
0
-1.788
-1.893
davon Zinsaufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten
-587
-521
0
0
-16.602
-16.995
davon Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
-7
0
0
-2.561
-2.949
davon Zinsaufwendungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
-6.365
-6.425
0
0
-46.845
-39.985
davon Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
-1.585
-1.475
-2.226
-2.120
-165
-178
Ergebnis von Selbstgenutzte Immobilien
-8.799
-1.374
305
310
1.242
932
davon Abschreibungen
-9.376
-3.512
-263
-240
-1.256
-1.436
davon Ergebnis aus dem Verkauf
464
2.068
0
0
0
0
Zusammensetzung
Konsolidierung
Gesamt
 
2025
2024
2025
2024
in TEUR
 
 
 
 
Kapitalveranlagungsergebnis
-33.550
-27.554
2.398.037
1.884.046
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
-27.403
-27.740
1.096.157
997.697
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
7
0
21.731
-18.106
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
0
0
-9.389
-5.076
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
-6.154
186
1.289.538
909.531
davon Ergebnis aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
0
0
1.054.364
565.515
davon Ergebnis aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
0
0
99.471
103.337
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-59
-56
46.843
60.623
davon laufende Erträge
-59
-57
149.183
135.300
davon Abschreibungen
0
0
-103.604
-79.018
davon Ergebnis aus dem Verkauf
0
0
1.264
705
Finanzierungsaufwendungen
28.345
28.343
-85.068
-82.224
davon Zinsaufwendungen aus Personalrückstellungen
0
0
-9.795
-10.517
davon Zinsaufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten
11.230
11.454
-6.729
-6.920
davon Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
-3.867
-4.319
davon Zinsaufwendungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
16.229
16.276
-56.462
-53.377
davon Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
1.004
688
-8.131
-6.915
Ergebnis von Selbstgenutzte Immobilien
-5.876
-6.425
-17.495
-6.638
davon Abschreibungen
0
0
-23.504
-17.350
davon Ergebnis aus dem Verkauf
0
0
464
6.227
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
10.
Konzerneigenkapital
Nähere Informationen zu den Eigenkapitalpositionen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ zu finden.
10.1.
Dividendenzahlung
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Dividenden
198.400
179.200
Zinszahlungen auf das Hybridkapital
9.638
9.638
Direkt im Eigenkapital erfasste laufende Steuern
-1.995
-1.995
Summe
206.043
186.843
 
je Aktie
insgesamt
in EUR
 
 
Stammaktien
1,55
198.400.000
10.2.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die VIG Holding hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Bilanzgewinn von EUR 451.146.312,48 abgeschlossen. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung wird nachstehende Gewinnverwendung vorgeschlagen:
Die 128 Mio. Aktien erhalten eine Dividende von EUR 1,73 je Aktie. Als Auszahlungstag wird der 28. Mai 2026, als Record Date (Nachweisstichtag Dividende) der 27. Mai 2026 und als Ex-Tag dieser Dividende wird der 26. Mai 2026 bestimmt.
Insgesamt soll daher eine Ausschüttung von EUR 221.440.000,00 erfolgen. Der nach der Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in der Höhe von EUR 229.706.312,48 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
10.3.
Kapitalrücklagen – Hybridkapital
Emissionsdatum
Aushaftendes Volumen
Laufzeit
Verzinsung
Beizulegender Zeitwert
 
in TEUR
in Jahren
in %
in TEUR
10.6.2021
300.000
unbegrenzt
Erste 10 Jahre: 3,2125 % p.a.; danach variabel
287.154
Am 15. März 2021 hat die VIG Holding eine Hybridkapital-Anleihe im Zuge einer Privatplatzierung beim Hauptaktionär, dem Wiener Städtischen Versicherungsverein, platziert. Das Hybridkapital erfüllt die Eigenkapitalkriterien gemäß IAS 32,16C und .16D, da die Emittentin frei über die Zinszahlung entscheiden kann und die Laufzeit unbegrenzt ist. Zusätzlich entspricht sie den Anforderungen eines Restricted-Tier-1-Instruments nach Solvency II sowie der Kapitalqualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
10.4.
Übrige Rücklagen
Zusammensetzung
31.12.2025
 
Brutto
+/- Steuern
+/- Nicht beherrschende Anteile
Netto
in TEUR
 
 
 
 
Nicht realisierte Gewinne und Verluste
330.460
-74.538
-5.672
250.250
IFRS 9-Rücklagen recyclebar*
-878.048
187.631
14.235
-676.182
IFRS 9-Rücklagen nicht recyclebar
46.976
-4.031
-581
42.364
IFRS 17-Rücklagen recyclebar
174.524
-33.666
-2.544
138.314
IFRS 17-Rücklagen nicht recyclebar
987.008
-224.472
-16.782
745.754
Neubewertungen leistungsorientierter Pläne
-137.166
31.260
2.465
-103.441
Anteilige Übrige Rücklagen von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode) recyclebar
-5.125
0
97
-5.028
Anteilige Übrige Rücklagen von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode) nicht recyclebar
-1.403
0
48
-1.355
Währungsrücklage
-112.449
0
2.941
-109.508
Summe
74.317
-43.278
-121
30.918
*Davon wurden TEUR 75.373 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Zusammensetzung
31.12.2024 angepasst
 
Brutto
+/- Steuern
+/- Nicht beherrschende Anteile
Netto
in TEUR
 
 
 
 
Nicht realisierte Gewinne und Verluste
266.642
-70.958
-4.153
191.531
IFRS 9-Rücklagen recyclebar*
-823.095
174.077
11.673
-637.345
IFRS 9-Rücklagen nicht recyclebar
22.518
-2.789
-163
19.566
IFRS 17-Rücklagen recyclebar
208.332
-46.095
-2.574
159.663
IFRS 17-Rücklagen nicht recyclebar
858.887
-196.151
-13.089
649.647
Neubewertungen leistungsorientierter Pläne
-191.785
43.708
3.089
-144.988
Anteilige Übrige Rücklagen von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode) recyclebar
-6.428
0
123
-6.305
Anteilige Übrige Rücklagen von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode) nicht recyclebar
-1.549
0
51
-1.498
Währungsrücklage
-152.853
0
5.254
-147.599
Summe
-85.973
-27.250
4.364
-108.859
*Davon wurden TEUR 98.291 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
11.
Steuern
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.13. Steuern“ dargelegt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
11.1.
Steueraufwand
Zusammensetzung
2025
2024 angepasst
in TEUR
 
 
Tatsächliche Steuern
311.740
174.289
Aus laufender Periode*
316.991
175.189
Aus früheren Perioden
-5.251
-900
Latente Steuern
-8.751
59.965
Veränderung der latenten Steuern im laufenden Jahr
-7.849
57.346
Periodenfremde latente Steuern aus temporären Differenzen
1.506
5.120
Periodenfremde latente Steuern aus Verlustvorträgen
-2.408
-2.501
Summe
302.989
234.254
*Die GloBE-Steuer ist im Posten Tatsächliche Steuern aus laufender Periode enthalten und der beinhaltete Betrag ist für den Konzern als unwesentlich einzustufen.
Überleitungsrechnung
2025
2024 angepasst
in TEUR
 
 
Erwarteter Steuersatz in %
23,0 %
23,0 %
Ergebnis vor Steuern
1.161.317
881.806
Erwarteter Steueraufwand
267.103
202.815
Korrigiert um Steuereffekte aus:
 
 
Abweichender lokaler Steuersatz
-28.976
-9.697
Änderungen von Steuersätzen
658
-1.373
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
99.282
118.089
Steuerlich außer Ansatz bleibende Erträge
-63.909
-96.952
Steuern aus Vorjahren
-6.154
1.720
Nichtansatz/Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen
73
1.539
Nichtansatz/Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge
9.222
504
Auswirkungen aus der Gruppenbesteuerung/Ergebnisabführungen
2.256
-2.871
Sonstige
23.434
20.480
Effektiver Steueraufwand
302.989
234.254
Effektiver Steuersatz in %
26,1 %
26,6 %
Als Konzernsteuersatz wird der Ertragssteuersatz der Muttergesellschaft verwendet.
Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen beinhalten Abschreibungen, Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen sowie sonstige nicht abzugsfähige Ausgaben. Die steuerlich außer Ansatz bleibenden Erträge sind insbesondere auf Zuschreibungen, erhaltene Dividenden sowie Zinsen zurückzuführen.
11.2.
Steuerlatenzen

Die angesetzten aktiven und passiven latenten Steuern betreffen temporäre Unterschiedsbeträge der in der folgenden Tabelle angeführten Bilanzposten (die Unterschiedsbeträge wurden bereits mit den anzuwendenden Steuersätzen bewertet). Anzumerken ist, dass die latenten Steuern, soweit zulässig, auf Ebene des Steuersubjekts saldiert werden und dementsprechend in der Bilanz unterschiedliche Salden entweder auf der Aktiv- oder Passivseite ausgewiesen werden.
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, für den er genutzt werden kann. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden kann.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
 
Ansprüche
Schulden
Ansprüche
Schulden
in TEUR
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
78
21.599
255
28.132
Finanzielle Vermögenswerte und Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
544.703
491.825
601.729
474.629
Forderungen und Übrige Aktiva
220.423
33.325
167.054
27.962
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen1
158.743
168.083
180.067
152.311
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
16.431
33.062
16.927
35.749
Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte
3.980
27.653
3.947
30.663
Nutzungsrechte
0
69.790
0
65.283
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen, Finanzielle Verbindlichkeiten und Übrige Passiva
307.523
43.351
316.249
63.874
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen2
748.702
1.098.562
689.398
1.080.897
Rückstellungen
130.879
66.160
161.600
95.061
Unversteuerte Rücklagen
0
14.396
0
14.804
Verlustvorträge
32.722
0
32.012
0
Summe vor Wertberichtigung
2.164.184
2.067.806
2.169.238
2.069.365
Wertberichtigung aktiver latenter Steuern
-29.789
 
-35.909
 
Summe vor Saldierung
2.134.395
2.067.806
2.133.329
2.069.365
Saldierung
-1.640.273
-1.640.273
-1.635.654
-1.635.654
Summe nach Saldierung
494.122
427.533
497.675
433.711
1Inkl. Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen und Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
2Inkl. Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen und Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
Aktive latente Steuern aus Siebentelabschreibungen wurden in Höhe von TEUR 9.932 (TEUR 13.419) angesetzt. Jene, die nicht angesetzt wurden, betragen TEUR 0 (TEUR 0). Die Saldierung von latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen von konsolidierten Steuersubjekten der Steuergruppen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, ergibt eine latente Steuerschuld von TEUR 52.067 (TEUR 51.311). In Übereinstimmung mit IAS 12.39 wurden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen angesetzt, da sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert und dem IFRS-Eigenkapital beträgt TEUR 2.371.547 (TEUR 1.993.081). Ebenso wurden latente Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 8.316 (TEUR 9.218) nicht angesetzt, da noch keine Gewinnausschüttungsabsicht vorliegt.
Latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR -4.285 (TEUR -14.972) sowie latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR -25.505 (TEUR -20.937) werden nicht angesetzt.
Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
2025
2024
in TEUR
 
 
Bosnien-Herzegowina
-176
-108
Estland
-340
-340
Liechtenstein
-1.154
-970
Litauen
-509
-225
Österreich
-10.120
-10.571
Polen
-10.874
-4.725
Rumänien
-133
-115
Serbien
0
-654
Slowakei
-816
-1.989
Tschechische Republik
-19
-4
Ungarn
-1.364
-1.236
Summe
-25.505
-20.937
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
11.3.
Steuersätze
Der Ermittlung der Steuerabgrenzung wurden folgende Steuersätze zu Grunde gelegt:
Steuersätze
31.12.2025
31.12.2024
in %
 
 
Albanien
15,0
15,0
Bosnien-Herzegowina
10,0
10,0
Bulgarien
10,0
10,0
Deutschland1
30,0
30,0
Estland2
0,0
0,0
Georgien3
0,0
0,0
Kosovo
10,0
10,0
Kroatien
18,0
18,0
Lettland4
0,0
0,0
Liechtenstein
12,5
12,5
Litauen5
17,0
15,0
Moldau
12,0
12,0
Nordmazedonien
10,0
10,0
Niederlande
25,8
25,8
Österreich
23,0
23,0
Polen
19,0
19,0
Rumänien
16,0
16,0
Serbien
15,0
15,0
Slowakei6
24,0
21,0
Tschechische Republik
21,0
21,0
Türkei
30,0
30,0
Ukraine
18,0
18,0
Ungarn7
11,3
11,3
1Der hier angeführte Steuersatz entspricht einem Pauschalsteuersatz. Die Besteuerung ist abhängig von Sitz und Tätigkeit der Gesellschaft zwischen 15,825 % und 31,925 %.
2Thesaurierte Gewinne von ansässigen Gesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Gewinnausschüttungen der Gesellschaften werden zwischen 14,0 % und 20,0 % besteuert. Mit 1. Jänner 2025 wurde der Körperschaftsteuersatz auf 22,0 % erhöht.
3Thesaurierte Gewinne von ansässigen Gesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Gewinnausschüttungen der Gesellschaften werden mit 15,0 % besteuert.
4Thesaurierte Gewinne von ansässigen Gesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Gewinnausschüttungen der Gesellschaften werden mit 20,0 % besteuert.
5Mit 1. Jänner 2025 wurde der Körperschaftsteuersatz auf 16,0 % erhöht. Eine weitere Erhöhung auf 17,0 % erfolgte ab 1. Jänner 2026.
6Mit 1. Jänner 2025 wurde der Körperschaftsteuersatz auf 24,0 % erhöht, Versicherungsunternehmen müssen jedoch eine zusätzliche Steuerabgabe iHv 4,36 % entrichten.
7Die Körperschaftsteuer beträgt 9,0 %. Gesellschaften müssen jedoch zusätzliche Steuerabgaben entrichten, wodurch sich ein Steuersatz von 11,3 % ergibt.
12.
Rückstellungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Angabe „25.11. Rückstellungen“ dargelegt.
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
267.175
333.117
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
177.823
232.752
Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen
89.352
100.365
Rückstellungen für sonstige Leistungen an Arbeitnehmer:innen
92.197
87.399
Sonstige Rückstellungen
472.628
372.585
Summe
832.000
793.101
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
in TEUR
 
 
Rückstellung für Kundenbetreuung und Marketing
23.334
24.034
Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten
24.717
21.225
Rückstellung für IT
90.023
78.598
Rückstellung für Garantieverzinsung Pensionsfonds
66.851
61.683
Rückstellung für regulatorische Risiken
32.331
32.681
Übrige Rückstellungen
235.372
154.364
Summe
472.628
372.585
Entwicklung
Buchwert zum 1.1.2025
Veränderungen Konsolidierungskreis
Währungsänderungen
Dotierungen
Verbrauch
Auflösung
Buchwert zum 31.12.2025
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
Rückstellung für Kundenbetreuung und Marketing
24.034
0
75
17.347
-9.700
-8.422
23.334
Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten
21.225
649
-15
10.935
-2.680
-5.397
24.717
Rückstellung für IT
78.598
0
42
88.865
-31.092
-46.390
90.023
Rückstellung für Garantieverzinsung Pensionsfonds
61.683
0
-627
6.935
0
-1.140
66.851
Rückstellung für regulatorische Risiken
32.681
0
-350
0
0
0
32.331
Übrige Rückstellungen
154.364
25
-277
169.415
-26.205
-61.950
235.372
Summe
372.585
674
-1.152
293.497
-69.677
-123.299
472.628
Fälligkeitsstruktur
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
345.173
255.437
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren
44.022
39.344
Mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahren
16.069
15.474
Mehr als zehn Jahre
67.364
62.330
Summe
472.628
372.585
13.
Immaterielle Vermögenswerte
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.6. Immaterielle Vermögenswerte“
dargelegt.
Zusammensetzung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Erworbene Software
532.251
500.119
Übrige immaterielle Vermögenswerte
176.099
196.751
Summe
708.350
696.870
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erworbene Software
Entwicklung
2025
2024
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
1.149.189
1.048.854
Kumulierte Bewertung zum 31.12. des Vorjahres
-649.070
-572.715
Buchwert zum 31.12. des Vorjahrs = Buchwert zum 1.1.
500.119
476.139
Währungsänderungen
2.805
-4.165
Umgliederungen
-1.865
-14.930
Zugänge
145.971
130.732
Abgänge
-7.812
-2.518
Veränderungen Konsolidierungskreis
196
3.400
Rückführung von Wertminderungen
238
8
Planmäßige Abschreibungen
-99.472
-88.463
Wertminderungen
-7.929
-84
Buchwert zum 31.12.
532.251
500.119
Kumulierte Bewertung zum 31.12.
744.347
649.070
Anschaffungskosten
1.276.598
1.149.189
Die Wertminderungen sind vorrangig auf nicht mehr genutzte Softwarepakete in Deutschland (Vorjahr: Rumänien und Polen) zurückzuführen.
14.
Leasingverhältnisse
Leasinggeber:innen – Operatives Leasing
Fälligkeitsstruktur der undiskontierten Leasingzahlungen
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
175.308
167.299
Mehr als ein Jahr bis zu zwei Jahren
160.959
154.787
Mehr als zwei Jahre bis zu drei Jahren
146.976
144.700
Mehr als drei Jahre bis zu vier Jahren
137.140
132.112
Mehr als vier Jahre bis zu fünf Jahren
124.165
118.951
Mehr als fünf Jahre
3.651.484
3.515.286
Summe
4.396.032
4.233.135
Leasingerträge
2025
2024
in TEUR
 
 
Feste Leasingerträge
180.425
172.441
Leasingerträge aus variablen Leasingzahlungen
39.388
33.115
Summe
219.813
205.556
Die ausgewiesenen Leasingerträge stammen vorwiegend von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
15.
Zur VeräuSSerung gehaltene Vermögenswerte und VeräuSSerungsgruppen und damit im Zusammenhang stehende Schulden
Bei den gem. IFRS 5 ausgewiesenen Bilanzwerten handelt es sich um eine zur Veräußerung eingestufte Veräußerungsgruppe, die dem Berichtssegment Österreich zugeordnet ist. Im Sommer 2025 wurde entschieden, die Hotelbetreibergesellschaft Anděl Investment Praha s.r.o. mit Sitz in der Tschechischen Republik zu verkaufen. Der Kaufvertrag wurde am 7. Jänner 2026 unterfertigt.
Aktiva
31.12.2025
in TEUR
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
2.623
Forderungen
643
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
24.802
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
221
Übrige Aktiva
336
Nutzungsrechte
34
Summe
28.659
Passiva
31.12.2025
in TEUR
 
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
859
Steuerschulden
63
Finanzielle Verbindlichkeiten
36
Übrige Passiva
243
Latente Steuerschulden
76
Summe
1.277
16.
Art der Aufwendungen und Details Andere Erträge und Aufwendungen
16.1.
Allgemeine Informationen
Aufgrund der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 17 sind Aufwendungen, die Versicherungsverträgen direkt zuordenbar sind, im Posten Versicherungstechnisches Ergebnis enthalten. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen sind keinen Versicherungsverträgen direkt zuordenbar und werden daher im Posten Sonstiges operatives Ergebnis berücksichtigt.
Die unter IFRS 17 berücksichtigten Aufwendungen belaufen sich in der aktuellen Periode auf TEUR 3.965.440. Abgesehen von Personalaufwendungen stammt ein wesentlicher Anteil aus abgegrenzten Provisionen, IT-Aufwendungen, Steuern in Zusammenhang mit Versicherungsabschlüssen und planmäßigen Abschreibungen.
16.2.
Personal
Personalstand
31.12.2025
31.12.2024
Anzahl
 
 
Außendienst
16.146
15.745
Innendienst
17.133
15.898
Summe
33.279
31.643
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Der angegebene Personalstand ist ein Durchschnittswert auf Basis Full-Time Equivalents.
Personalaufwand
2025
2024
in TEUR
 
 
Löhne und Gehälter
1.067.063
979.677
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
9.296
9.134
Aufwendungen für die Altersvorsorge
13.305
15.534
Gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und Aufwendungen sowie Pflichtbeiträge
270.199
240.609
Sonstige Sozialaufwendungen
42.011
36.471
Summe
1.401.874
1.281.425
Außendienst
544.045
499.043
Innendienst
857.829
782.382
16.3.
Andere Erträge und Aufwendungen
 
2025
2024
in TEUR
 
 
Andere Erträge
375.253
344.771
davon Wechselkursgewinne
51.813
58.692
davon sonstige Dienstleistungsumsätze
191.773
166.429
Andere Aufwendungen
-1.042.898
-889.735
davon allgemeine Verwaltungsaufwendungen gem. IFRS 17
-622.434
-541.786
davon Wechselkursverluste
-53.620
-56.809
davon Aufwendungen aus nicht monetären Positionen gem. IAS 29
-21.324
-30.947
davon Ergebnis aus Selbstgenutzte Immobilien
-17.495
-6.637
Sowohl der Anstieg der allgemeinen Verwaltungskosten gem. IFRS 17 als auch jener der sonstigen Dienstleistungsumsätze ist auf stetig steigende regulatorische Anforderungen und ein gewachsenes Geschäftsvolumen zurückzuführen.
Weitere Angaben
17.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe „25.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ dargelegt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
17.1.
Beizulegender Zeitwert und Buchwerte von Finanzinstrumenten und Kapitalanlagen
Aktiva
31.12.2025
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.368.363
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
42.490.212
30.805.069
7.969.192
3.717.528
42.491.789
Ausleihungen und Anleihen
29.889.832
24.144.960
4.900.363
829.893
29.875.216
Bewertet zu AC
1.700.167
519.107
868.666
297.778
1.685.551
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
26.065.578
22.712.542
3.283.677
69.359
26.065.578
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
1.785.133
587.971
734.406
462.756
1.785.133
Designiert bewertet zu FVtPL
338.954
325.340
13.614
0
338.954
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
10.764.688
6.641.025
3.068.606
1.055.057
10.764.688
Designiert bewertet zu FVtOCI
360.570
89.370
174
271.026
360.570
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
10.404.118
6.551.655
3.068.432
784.031
10.404.118
Einlagen*
1.834.414
19.084
0
1.831.523
1.850.607
Bewertet zu AC
1.834.414
19.084
0
1.831.523
1.850.607
Derivate
1.278
0
223
1.055
1.278
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
1.278
0
223
1.055
1.278
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
246.451
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
3.046.557
0
33.402
4.554.430
4.587.832
Selbstgenutzte Immobilien
471.838
0
40.573
795.719
836.292
*Exkl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Aktiva
31.12.2024 angepasst
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.748.124
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
39.637.179
28.070.686
7.623.744
3.927.130
39.621.560
Ausleihungen und Anleihen
28.114.879
22.010.243
5.276.274
800.544
28.087.061
Bewertet zu AC
1.586.620
479.288
845.241
234.273
1.558.802
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
24.486.454
20.683.803
3.700.951
101.700
24.486.454
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
1.721.978
541.833
715.574
464.571
1.721.978
Designiert bewertet zu FVtPL
319.827
305.319
14.508
0
319.827
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
9.699.699
6.054.380
2.345.860
1.299.459
9.699.699
Designiert bewertet zu FVtOCI
291.027
38.162
0
252.865
291.027
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
9.408.672
6.016.218
2.345.860
1.046.594
9.408.672
Einlagen*
1.804.857
6.055
0
1.811.001
1.817.056
Bewertet zu AC
1.804.857
6.055
0
1.811.001
1.817.056
Derivate
17.744
8
1.610
16.126
17.744
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
17.744
8
1.610
16.126
17.744
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
204.761
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.978.265
0
33.752
4.473.261
4.507.013
Selbstgenutzte Immobilien
466.840
0
41.335
780.785
822.120
*Exkl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2025
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
2.170.667
3
1.809.205
302.753
2.111.961
Bewertet zu AC*
2.170.667
3
1.809.205
302.753
2.111.961
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
3.708
0
3.233
475
3.708
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
3.601
0
3.233
368
3.601
Designiert bewertet zu FVtPL
107
0
0
107
107
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
62.723
0
0
62.723
62.723
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
62.723
0
0
62.723
62.723
*Exkl. Leasingverbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2024 angepasst
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
2.092.755
0
1.621.176
385.516
2.006.692
Bewertet zu AC*
2.092.755
0
1.621.176
385.516
2.006.692
Zu Finanzierungs- und anderen Zwecken gehaltene Verbindlichkeiten
1.999
0
923
1.076
1.999
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
1.492
0
923
569
1.492
Designiert bewertet zu FVtPL
507
0
0
507
507
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
59.255
0
0
59.255
59.255
Bewertet zu AC
0
0
0
0
0
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
59.255
0
0
59.255
59.255
*Exkl. Leasingverbindlichkeiten
17.2.
Umgliederungen von Finanzinstrumenten
Die Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe überprüfen regelmäßig zu jedem Bewertungsstichtag die aktuelle Gültigkeit der zuletzt vorgenommenen Klassifizierung der beizulegenden Zeitwerte. Sind beispielsweise notwendige Inputparameter am Markt nicht mehr direkt beobachtbar, wird eine Umgliederung vorgenommen.
Umgliederungen
31.12.2025
 
Zwischen Level 1 und Level 2
Level 3 nach
Level 1
Level 1 nach
Level 3
Level 3 nach
Level 2
Level 2 nach
Level 3
Anzahl
 
 
 
 
 
Bewertet zu FVtOCI
58
1
5
1
2
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
58
1
5
1
2
Finanzielle Vermögenswerte
58
1
5
1
2
Bewertet zu FVtPL
160
41
13
83
65
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
160
41
13
83
65
Finanzielle Vermögenswerte
160
41
13
83
65
Summe
218
42
18
84
67
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Umgliederungen zwischen Level 1 und Level 2 sind auf Änderungen in der Liquidität, der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen. Die Umgliederungen von Level 3 zu Level 1 basieren im Wesentlichen auf einer Verbesserung der Einschätzung der Liquidität bzw. Verfügbarkeit der Bewertungskurse. Die Umgliederungen von Level 1 zu Level 3 basieren im Wesentlichen auf einer Verschlechterung der Einschätzung der Liquidität bzw. Änderungen in der Verfügbarkeit der Bewertungskurse. Die Umgliederungen von Level 3 zu Level 2 basieren im Wesentlichen auf einer Verbesserung der Liquidität sowie einer Verbesserung der Verfügbarkeit der Bewertungskurse. Die Umgliederungen von Level 2 zu Level 3 basieren im Wesentlichen auf einer Verschlechterung der Bonität bzw. der Einschätzung der Liquidität.
Umgliederungen
31.12.2024
 
Zwischen Level 1 und Level 2
Level 3 nach
Level 1
Level 1 nach
Level 3
Level 3 nach
Level 2
Level 2 nach
Level 3
Anzahl
 
 
 
 
 
Bewertet zu FVtOCI
169
9
3
0
6
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
152
9
3
0
5
Finanzielle Vermögenswerte
152
9
3
0
5
Bewertet zu FVtPL
467
41
50
21
14
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
462
41
50
21
14
Finanzielle Vermögenswerte
462
41
50
21
14
Summe
636
50
53
21
20
17.3.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien
Grundlage der Bewertung
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4.587.832
4.507.013
Durch unabhängige Gutachten erstellt*
885.475
952.700
Durch eigene Sachverständige bzw. intern erstellt
3.702.357
3.554.313
Selbstgenutzte Immobilien
836.292
822.120
Durch unabhängige Gutachten erstellt
367.516
364.204
Durch eigene Sachverständige bzw. intern erstellt
468.776
457.916
*Dies entspricht 19,30 % (21,14 %) des beizulegenden Zeitwerts des Postens Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Bewertungsmethode
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4.587.832
4.507.013
Ertragswertmethode
4.123.578
3.960.340
Vergleichspreismethode / Marktwerte
428.773
412.096
Sonstige Methode
35.481
134.577
Selbstgenutzte Immobilien
836.292
822.120
Ertragswertmethode
650.291
638.577
Vergleichspreismethode / Marktwerte
172.067
183.231
Sonstige Methode
13.934
312
17.4.
Überleitung der Finanzinstrumente
Bezüglich der Auswirkung der erfolgswirksam erfassten Bewertungsänderungen wird hinsichtlich des Ausweises auf Anhangangabe „9. Details zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung“ verwiesen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung
2025
2024
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtOCI
Level 1
Level 2
Level 3
Level 1
Level 2
Level 3
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Beizulegender Zeitwert des Vorjahrs = Beizulegender Zeitwert zum 1.1.
20.721.965
3.700.951
354.565
18.736.650
5.049.715
633.999
Währungsänderungen
-4.777
-446
3.090
15.643
-45.958
-2.350
Umgliederungen zwischen Klassen von Finanzinstrumenten
0
-1.278
1.251
-253.187
256.816
-7.545
Umgliederung nach Level
177.648
85.393
34.780
1.389.897
60.076
31.889
Umgliederung aus Level
-102.650
-149.357
-45.814
-61.411
-1.386.034
-34.417
Amortisierung und abgegrenzte Zinsen
109.601
90
1.037
72.426
5.229
4.784
Zugänge
8.874.026
386.590
27.764
5.005.745
418.822
57.431
Abgänge
-6.895.429
-730.043
-28.565
-4.338.851
-740.683
-167.168
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
6
-22.413
103.782
44.674
-133.559
Erfolgswirksam erfasste Bewertungsänderungen
0
0
0
0
0
0
Erfolgsneutral erfasste Bewertungsänderungen
-78.472
-8.055
14.690
51.271
38.294
-28.499
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.
22.801.912
3.283.851
340.385
20.721.965
3.700.951
354.565
Entwicklung
2025
2024
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL
Level 1
Level 2
Level 3
Level 1
Level 2
Level 3
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Beizulegender Zeitwert des Vorjahrs = Beizulegender Zeitwert zum 1.1.
6.863.378
3.077.552
1.527.291
6.274.276
3.187.018
1.145.261
Währungsänderungen
405
47.541
4.192
2.043
-40.662
4.582
Umgliederungen zwischen Klassen von Finanzinstrumenten
-15.880
16.209
-303
0
0
174
Umgliederung nach Level
420.157
869.359
164.191
712.432
392.643
256.489
Umgliederung aus Level
-461.552
-528.407
-463.748
-566.477
-778.348
-16.739
Amortisierung und abgegrenzte Zinsen
7.644
7.385
4.377
6.868
8.031
4.785
Zugänge
1.603.676
1.122.980
345.066
1.473.266
1.564.282
179.484
Abgänge
-1.740.632
-1.099.618
-293.459
-1.709.032
-1.483.607
-115.324
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
0
-2.685
332.312
67.731
-99
Erfolgswirksam erfasste Bewertungsänderungen
787.770
303.674
-37.080
337.690
160.464
68.678
Erfolgsneutral erfasste Bewertungsänderungen
0
0
0
0
0
0
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.
7.464.966
3.816.675
1.247.842
6.863.378
3.077.552
1.527.291
Der nicht realisierte Ergebniseffekt (Nettogewinn bzw. -verlust) von noch im Bestand befindlichen Level-3-Finanzinstrumenten, deren Zeitwertbewertung erfolgswirksam gebucht wird, belief sich im Berichtsjahr auf TEUR -26.912 (TEUR 68.185).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
17.5.
Nicht beobachtbare Inputfaktoren
Asset-Klasse
Bewertungsmethoden
Nicht beobachtbare Inputfaktoren
Bandbreite
31.12.2025
31.12.2024 angepasst
 
 
 
von
bis
von
bis
Immobilien
Ertragswert
Kapitalisierungszinssatz
in %
0,80
7,80
0,30
7,47
 
 
Mieterträge
in TEUR
7
5.243
7
5.124
 
 
Bodenpreise
in TEUR
0
12
0
12
 
Discounted Cash flow
Kapitalisierungszinssatz
in %
4,96
9,12
5,33
9,18
 
 
Mieterträge
in TEUR
117
9.240
116
7.754
 
Baurechte – Ertragswert
Kapitalisierungszinssatz
in %
2,00
4,00
2,50
4,00
 
 
Mieterträge
in TEUR
81
4.349
83
4.349
 
 
Bodenpreise
in TEUR
0,19
0,80
0,31
0,80
 
 
Tatsächlich gezahlter Bauzins
in %
2,03
9,00
0,90
4,56
17.6.
Sensitivitäten
Immobilien
Folgende Sensitivitäten ergeben sich für einen Teilbestand aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell (Abdeckungsgrad rd.87,32 % (VJ: 88,64 %):
Immobilien – Beizulegender Zeitwert
2025
2024
in TEUR
 
 
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.
4.671.602
4.657.075
Mieterträge -5 %
4.482.794
4.471.213
Mieterträge +5 %
4.871.206
4.852.852
Kapitalisierungszinssatz -50bp
4.952.895
4.944.994
Kapitalisierungszinssatz +50bp
4.434.243
4.414.298
Bodenpreise -5 %
4.641.012
4.626.849
Bodenpreise +5 %
4.710.207
4.695.507
Da Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Konzernbilanz bewertet werden, würden sich negative Sensitivitäten nur bei Unterschreiten des Buchwerts der Immobilie in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung widerspiegeln.
18.
Ergebnis je Aktie
Ergebnis je Aktie
 
2025
2024 angepasst
Periodenergebnis
TEUR
858.328
647.552
Nicht beherrschende Anteile am Periodenergebnis
TEUR
-23.462
-21.245
Periodenergebnis nach Nicht beherrschende Anteile
TEUR
834.866
626.307
Zinsaufwendungen auf das Hybridkapital
TEUR
7.643
7.643
Zurechenbares Ergebnis
TEUR
827.223
618.664
Anzahl der Aktien zum Abschlussstichtag
Stk
128.000.000
128.000.000
Ergebnis je Aktie* (in EUR)
EUR
6,46
4,83
*Das unverwässerte entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie (in EUR).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
19.
Nahestehende Personen und Unternehmen
Nahestehende Unternehmen stellen die in Anhangangabe „22. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen“ aufgelisteten verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen dar. Weiters sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VIG Holding als nahestehende Personen zu qualifizieren.
Der Wiener Städtische Versicherungsverein hält direkt und indirekt rd. 72,47 % (rd.72,47 %) und damit die Mehrheit der Stimmrechte an der VIG Holding. Aufgrund der dadurch gegebenen Beherrschung handelt es sich daher ebenfalls um ein nahestehendes Unternehmen und deren Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder gelten als nahestehende Personen.
19.1.
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Aufsichtsrat
 
Vorsitzender
Peter Thirring (seit 1. Juli 2025)
Vorsitzender
Rudolf Ertl (bis 30. Juni 2025)
1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Rudolf Ertl (seit 1. Juli 2025)
2. Stellvertreter des Vorsitzenden
Martin Simhandl
3. Stellvertreter des Vorsitzenden
Robert Lasshofer
Mitglieder
Martina Dobringer
 
András Kozma
 
Vratislav Kulhánek
 
Hana Machačová
 
Peter Mihók
 
Katarína Slezáková
 
Ágnes Svoób
 
Gertrude Tumpel-Gugerell
Änderungen während des Geschäftsjahres
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Rudolf Ertl für die Funktionsperiode bis zum 30. Juni 2025 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Für die gesamte restliche Funktionsperiode ab 1. Juli 2025 bzw. ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, wurde Peter Thirring zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2025 für die gesamte restliche Funktionsperiode bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, Rudolf Ertl zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und im Falle seiner Verhinderung Martin Simhandl zum weiteren Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und im Falle auch seiner Verhinderung Robert Lasshofer zum weiteren Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Vorstand
 
Vorsitzender
Hartwig Löger
Stellvertreter des Vorsitzenden
Peter Höfinger
Mitglieder
Liane Hirner
 
Gerhard Lahner
 
Gábor Lehel
 
Harald Riener
Stellvertretendes Mitglied
Christoph Rath
Änderungen nach Ablauf des Geschäftsjahres
Christoph Rath wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2026 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
19.2.
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Die in der Tabelle dargestellten Vorjahreswerte wurden gegenüber dem im letzten Geschäftsbericht veröffentlichten Stand angepasst, da sich im Zuge der Qualitätsüberprüfung der IAS 24-Definitionen ein geänderter Ausweis ergeben hat.
Zusammensetzung
2025
2024 angepasst
 
Aufsichtsräte
Vorstände
Gesamt
Aufsichtsräte
Vorstände
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Kurzfristig fällige Leistungen
877
7.208
8.085
902
6.374
7.276
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
1.884
1.884
0
1.322
1.322
Andere langfristig fällige Leistungen
0
3.672
3.672
0
3.292
3.292
Vergütung durch Tochterunternehmen
238
1.095
1.333
292
812
1.104
Summe
1.115
13.859
14.974
1.194
11.800
12.994
In den Berichtsperioden erhielten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse und Kredite bzw. hafteten keine Kredite aus. Haftungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bestanden in den Berichtsperioden ebenfalls nicht.
Vergütung für Vorstandsmitglieder
Die Vergütung des Vorstands der Gesellschaft berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Angemessenheit im Marktumfeld.
Der variable Vergütungsteil betont das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine volle Erreichung hängt wesentlich von der Betrachtung der über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens ab.
Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Erfüllung der klassischen Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2025 erreichen kann, entspricht rd. 30 % bis rd. 36 % der Gesamtvergütung. Dazu können bei entsprechender Zielerreichung Sondervergütungen sowie Vergütungen für Übererfüllung in bestimmten Zielbereichen verdient werden. Insgesamt sind für die Vorstandsmitglieder dadurch variable Entgeltkomponenten im Ausmaß von maximal rund 45 % bis 50 % der Gesamtvergütung möglich.
Vom erfolgsabhängigen Entgelt sind wesentliche Teile erst mit Verzögerung zahlbar, wobei die Verzögerung sich bezogen auf das Geschäftsjahr 2025 bis ins Jahr 2029 erstreckt. Die Zuerkennung der aufgeschobenen Teile setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe voraus.
Werden bestimmte Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung der Ziele in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeitsorientierung davon ab, ob auch in den drei Folgejahren eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe zu beobachten ist.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstands.
Den bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 aktiven Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft werden rückstellungsfinanzierte leistungsorientierte Pensionen – unter anderem abhängig von der Dauer der VIG-Versicherungsgruppenzugehörigkeit – in Höhe von maximal 40 % der Bemessungsgrundlage bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag eingeräumt. Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt. In Einzelfällen ist vorgesehen, dass bei Weiterarbeit über den Termin des maximalen Pensionsausmaßes hinaus Zuschläge gewährt werden, da in der Zeit der Weiterarbeit keine Pension bezogen wird.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Ab dem 1. Jänner 2020 neu bestellten Vorstandsmitgliedern können Anwartschaften auf leistungsorientierte Firmenpensionen (alternativ beitragsorientierte Pensionszusagen) eingeräumt werden. Eine allfällige Zuerkennung erfolgt grundsätzlich erst bei mindestens einmaliger Wiederbestellung und in Stufen, sodass das Maximalausmaß von 40 % der festen Vergütung bei Vollendung des 65. Lebensjahres frühestens nach 10-jähriger Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes eingeräumt werden kann. Wenn ein Vorstandsmitglied bereits mindestens 5 Jahre in anderen Funktionen in der Unternehmensgruppe tätig war, kann eine Zuerkennung bereits mit Mandatsbeginn erfolgen.
Die Pensionen gebühren (unabhängig vom Stichtag) standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen ausscheidet.
Auf die Vorstandsverträge sind die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes („Abfertigung neu“) anzuwenden. Nur die Verträge von Vorstandsmitgliedern, die bereits sehr lange in der Gruppe tätig sind, sehen einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können diese Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50 %. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit ohne Einvernehmen mit der Gesellschaft bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Der Vorstand bestand im Berichtsjahr aus sieben Personen.
19.3.
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen
Transaktionen
2025
2024
in TEUR
 
 
Dividende für Aktien der VIG Holding
35
45
Zinsen für begebene Anleihen der VIG Holding
5
16
Erhaltene Versicherungsprämien
151
208
Sonstige Geschäftsvorfälle*
65
58
*Unter Sonstige Geschäftsvorfälle werden Transaktionen aus Versicherungsleistungen und Nutzungsentgelten summiert.
Die gewinn- und verlustbezogenen Posten gegenüber nahestehenden Personen überschreiten einen Betrag von TEUR 3.000 nicht und setzen sich vorwiegend aus Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder zusammen.
19.4.
Geschäftsvorfälle mit nahestehende Unternehmen
Geschäftsvorfälle mit nahestehende Unternehmen


Mit nichtkonsolidierten verbundenen und assoziierten Unternehmen bestehen vor allem Finanzierungen und Leistungsverrechnungen.
Transaktionen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und daher nicht erläutert.
Geschäftsvorfälle mit dem Wiener Städtische Versicherungsverein
Der Wiener Städtische Versicherungsverein ist Mehrheitsaktionär der VIG Holding. Er hat die Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, welcher auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes den Versicherungsbetrieb ausge-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
gliedert hat und somit nicht operativ im Versicherungsgeschäft tätig ist. Aufgrund der seinerzeitigen Auslagerung an die Wiener Städtische Versicherung AG hat dieser lediglich seine Aufgaben als Mehrheitseigentümer der VIG Holding wahrzunehmen, wodurch sich nur Leistungsverrechnungen von untergeordneter Bedeutung mit der VIG-Versicherungsgruppe ergeben. Diese basieren auf Dienstleistungsvereinbarungen zwischen der VIG-Versicherungsgruppe und dem Wiener Städtische Versicherungsverein zur Verrechnung von Leistungen aus Interner Revision, Finanz- und Rechnungswesen und Personalgestellung sowie der Vermietung von Büroräumlichkeiten, die auf dem Grundsatz der Fremdüblichkeit beruhen.
Nahestehende Unternehmen
2025
31.12.2025
2024
31.12.2024
 
Transaktionen
Offene Posten
Transaktionen
Offene Posten
in TEUR
 
 
 
 
Erträge aus erbrachten Leistungen
100.388
30.336
96.678
38.900
Mutterunternehmen
2.358
796
1.726
557
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
70.457
20.603
67.551
29.153
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
26.864
8.512
26.839
9.032
Sonstige nahestehende Unternehmen
709
425
562
158
Andere nahestehende Unternehmen
126
6
562
158
Gemeinnützige Gesellschaften
583
419
0
0
Aufwendungen für erhaltene Leistungen
261.861
-18.733
199.350
-17.933
Mutterunternehmen
54
-38
15
-3
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
105.533
-3.529
63.698
0
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
154.108
-15.158
130.154
-17.392
Sonstige nahestehende Unternehmen
2.166
-8
5.483
-538
Andere nahestehende Unternehmen
1.733
-8
5.483
-538
Gemeinnützige Gesellschaften
433
0
0
0
Erhaltene Dividenden/Gewinnausschüttungen
13.750
0
22.313
0
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
11.449
0
18.276
0
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
1.620
0
3.104
0
Sonstige nahestehende Unternehmen
681
0
933
0
Andere nahestehende Unternehmen
681
0
933
0
Bezahlte Dividenden/Gewinnausschüttungen
153.541
0
139.607
0
Mutterunternehmen
153.541
0
139.607
0
Ausleihungen bzw. Finanzielle Verbindlichkeiten und zugehörige Zinsen (AC, FVtPL, FVtOCI)
51.241
219.217
44.680
203.051
Mutterunternehmen
2.925
-5.133
3.331
-2.474
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
19.050
48.599
14.485
38.244
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
7.175
22.497
1.982
16.595
Sonstige nahestehende Unternehmen
22.091
153.254
24.882
150.686
Andere nahestehende Unternehmen
2.461
25.286
1.448
26.249
Gemeinnützige Gesellschaften
19.630
127.968
23.434
124.437
Beträge aus Gruppenbesteuerung
48.453
14.819
36.151
52.336
Mutterunternehmen
48.453
14.819
34.181
50.320
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
0
0
1.970
2.016
Sonstiges
18.070
1.799
394
798
Mutterunternehmen
17.727
0
0
0
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
343
1.791
394
790
Sonstige nahestehende Unternehmen
0
8
0
8
Andere nahestehende Unternehmen
0
8
0
8
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
20.
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Die Gesellschaften des Konzerns sind in ihrer Eigenschaft als Versicherungsunternehmen an mehreren gerichtlichen Verfahren als beklagte Partei beteiligt bzw. wurden ihnen Klagen angedroht. Daneben gibt es Verfahren, in denen die Versicherungsgesellschaften zwar keine Parteistellung haben, deren Ausgang sie aber aufgrund von Vereinbarungen mit anderen Versicherern über die Beteiligung an Schadensfällen berühren kann. Für alle Schadensfälle wurden nach Einschätzung des Konzerns entsprechend der gesetzlichen Regelungen ausreichende, am Streitwert bemessene Rückstellungen gebildet.
Umsatzsteuerliche Änderungen

Mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 wurde die österreichische Zwischenbankbefreiung im Bereich der Umsatzsteuer abgeschafft. Diese Abschaffung hat sowohl eingangs- als auch ausgangsseitig Auswirkungen. Eingangsseitig aufgrund potenziell höherer Kosten durch die Umsatzsteuerbelastung diverser Leistungen von Banken, Pensionskassen und anderen Versicherungen. Ausgangsseitig durch zusätzliche Umsatzsteuer auf Ausgangsleistungen des Konzerns an Banken, Pensionskassen und andere Versicherungen. Zusätzlich wurde ein Verfahren vor dem EuGH hinsichtlich der Qualifizierung der Zwischenbankbefreiung als verbotene Beihilfe eingeleitet.
Im Abschluss wurde von der Bildung einer Rückstellung abgesehen. Die Gründe hierfür sind, dass weder das Urteil des EuGHs noch die darauf folgenden Handlungen der Europäischen Kommission sowie der österreichischen Behörden feststehen. Es ist derzeit unklar, ob die:der Leistende oder die:der Leistungsempfänger:in der gemäß § 6 Abs 1 Z 28 UStG umsatzsteuerbefreiten Leistungen den für die Beihilfe relevanten „Vorteil“ hat. Auch ist unklar, wie zeitliche Effekte und ein etwaiger Vorsteuerabzug die Höhe dieses „Vorteils“ beeinflussen. Die bestmögliche Schätzung der verschiedenen Szenarien hat ergeben, dass sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ableiten lassen.
21.
Unternehmenszusammenschlüsse
21.1.
Veränderungen des Konsolidierungskreises
Entkonsolidierungen
Sitz
Grund der Entkonsolidierung
Zeitpunkt
Berichtspflichtiges Segment
WNH Liegenschaftsbesitz GmbH
Wien
Verkauf
11.6.2025
Gruppenfunktionen
WIBG Holding GmbH & Co KG
Wien
Liquidation
11.11.2025
Österreich
WSV Triesterstraße 91 Besitz GmbH & Co KG
Wien
Liquidation
18.11.2025
Österreich
Erweiterung des Konsolidierungskreises1
Sitz
Erwerb / Gründung
Anteile2
Erstkonsolidierung
Methode
 
 
Zeitpunkt
in %
Zeitpunkt
 
AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH
Wien
2005
97,75
1.2.2025
vollkonsolidiert
DOMOSI s.r.o.
Bratislava
2025
98,18
26.3.2025
vollkonsolidiert
Help24 Assistance Korlátolt Felelősségű Társaság
Budapest
2022
90,00
1.7.2025
vollkonsolidiert
Kitzbüheler Bestattung WV GmbH
Kitzbühel
2020
97,75
1.1.2025
vollkonsolidiert
NOMOSI s.r.o.
Bratislava
2025
98,18
26.3.2025
vollkonsolidiert
PHINANCE SPÓŁKA AKCYJNA
Posen
2025
48,81
1.4.2025
at equity-konsolidiert
Q13a Wohnen Eybnerstraße GmbH
Wien
2024
97,75
1.1.2025
vollkonsolidiert
Rezidence Opatov, s.r.o.
Prag
2024
97,28
1.1.2025
vollkonsolidiert
samavu s.r.o.
Bratislava
2020
98,47
1.1.2025
vollkonsolidiert
VIG Home NB s. r. o.
Bratislava
2025
98,47
25.2.2025
vollkonsolidiert
zuuri s.r.o.
Bratislava
2021
98,47
1.1.2025
vollkonsolidiert
1Sofern wesentliche Firmenwerte entstanden sind, werden diese unter der Anhangangabe 3. Geschäfts- oder Firmenwerte angegeben.
2Der Anteil am Kapital entspricht dem Beherrschungsverhältnis.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erworbene, aber noch nicht konsolidierte Unternehmen*
Sitz
Erworbene Anteile
in %
 
 
 
 
 
MOLDASIG S.A.
Chișinău
95,20
NÜRNBERGER Beteiligungs-AG
Nürnberg
98,81
ADN Immo-Direkt Core Invest GmbH & Co. Geschl. InvKG
Hamburg
100,00
ADN Immo-Direkt GD Invest GmbH & Co. Geschl. InvKG
Hamburg
100,00
ADN Immo-Direkt Value Add GmbH & Co. Geschl. InvKG
Hamburg
100,00
Feronia Infra Cayman, Ltd.
Cayman Islands
100,00
Feronia Infra Feeder, L.P.
Wilmington/Delaware
100,00
Feronia Infra, L.P.
Wilmington/Delaware
100,00
Feronia SICAV RAIF
Luxemburg
100,00
Fürst Fugger Privatbank AG, Augsburg
Augsburg
99,00
GARANTA Versicherungs-AG
Nürnberg
100,00
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Mannheim
51,00
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Asset Management GmbH
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER AutoMobil Versicherungsdienst GmbH
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Beteiligungs-AG
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Pensionskasse AG
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Versicherungs- und Bauspar-Vermittlungs-GmbH
Nürnberg
100,00
NÜRNBERGER Verwaltungsgesellschaft mbH
Nürnberg
100,00
Vega Invest (Guernsey) Ltd.
St. Peter Port/Guernsey
100,00
Vega Invest Fund plc
Dublin
100,00
*Zum Bilanzstichtag lag noch kein Closing vor.
Nürnberger Gruppe: Closing wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet
Weitere Details zu diesem Unternehmenserwerb sind im Kapitel „Allgemeine Informationen und Grundsätze der Rechnungslegung“ im Abschnitt „Weitere Angaben“ erörtert.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
21.2.
Änderung von Vermögen und Schulden aufgrund der Veränderungen des Konsolidierungskreises
Bilanz
Zugänge
Abgänge
in TEUR
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
6.935
165
Finanzielle Vermögenswerte
211
6.084
Forderungen
2.724
2.293
Steuererstattungsansprüche
12
0
Investitionen in Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
25.002
0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
14.596
13.975
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
509
0
Übrige Aktiva
604
0
Immaterielle Vermögenswerte
196
0
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
4.001
14
Steuerschulden
34
0
Finanzielle Verbindlichkeiten
777
14.261
Übrige Passiva
313
1.210
Rückstellungen
721
0
Latente Steuerschulden
1
65
Beitrag zum Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr
Zugänge
Abgänge
in TEUR
 
 
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
-153
-2.938
Kapitalveranlagungsergebnis
-58
-2.508
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
256
-430
Ergebnis von Beteiligungsunternehmen (Equity-Methode)
-351
0
Finanzierungsergebnis
486
194
Andere Erträge und Aufwendungen
-384
94
Ergebnis vor Steuern
-51
-2.650
Eine Aufnahme der erstkonsolidierten Gesellschaften würde bei rückwirkender Aufnahme zum 1. Jänner 2025 zu keiner wesentlichen Änderung der Bilanzposten führen. Die rückwirkende Aufnahme der erstkonsolidierten Gesellschaften zum 1. Jänner2025 würde das Konzernergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen um 0,02 % erhöhen (ohne Berücksichtigung etwaiger Konsolidierungseffekte).
Durch die Änderungen im Konsolidierungskreis hat sich der Personalstand um 101 Personen erhöht.
Die in der obigen Tabelle angeführten Werte beruhen auf den tatsächlichen Zeitpunkten der Erst- bzw. Entkonsolidierung, wie sie im Kapitel „21.1. Veränderungen des Konsolidierungskreises“ angegeben sind.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
22.
Verbundene Unternehmen und Beteiligungen
Anzahl der Unternehmen
Österreich
Außerhalb Österreichs
Summe
Anzahl
 
 
 
Konsolidierte Unternehmen
68
109
177
Vollkonsolidierte Unternehmen
63
104
167
At equity-konsolidierte Unternehmen
5
5
10
Nicht konsolidierte Unternehmen
38
81
119
Summe
106
190
296
Vollkonsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2025
Anteile 2024
 
 
 
in %
in %
"Compensa Vienna Insurance Group", ADB
Litauen
Vilnius
100,00
100,00
"Grüner Baum" Errichtungs- und Verwaltungsges.m.b.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
AB Modřice, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
AIS Servis, s.r.o.
Tschechische Republik
Brünn
98,10
98,10
Alfa Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
Alfa VIG Pénztárszolgáltató Zrt.
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
Anděl Investment Praha s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
97,75
97,75
Anif-Residenz GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH
Österreich
Wien
97,75
48,87
Asigurarea Românească - ASIROM Vienna Insurance Group S.A.
Rumänien
Bukarest
99,79
99,79
ATBIH GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
ATRIUM TOWER SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOSCIĄ
Polen
Warschau
99,42
99,42
Atzlergasse 13-15 GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Atzlergasse 13-15 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
BCR Asigurări de Viaţă Vienna Insurance Group S.A.
Rumänien
Bukarest
93,98
93,98
BEESAFE SPÓŁKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA
Polen
Warschau
99,99
99,99
Benefia Ubezpieczenia Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia
Polen
Warschau
99,97
99,97
Blizzard Real Sp. z o.o.
Polen
Warschau
97,75
97,75
BMA 20 Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
BTA Baltic Insurance Company AAS
Lettland
Riga
100,00
100,00
BULSTRAD LIFE VIENNA INSURANCE GROUP JOINT STOCK COMPANY
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Businesspark Brunn Entwicklungs GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
CAPITOL, akciová spoločnosť
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
CARPATHIA PENSII-SOCIETATE DE ADMINISTRARE A FONDURILOR DE PENSII PRIVATE S.A.
Rumänien
Floresti
100,00
100,00
Central Point Insurance IT-Solutions GmbH in Liquidation
Österreich
Wien
100,00
100,00
Česká podnikatelská pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
Chrášťany komerční areál a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
CLAIM EXPERT SERVICES S.R.L.
Rumänien
Bukarest
99,16
99,16
Compania de Asigurări "DONARIS VIENNA INSURANCE GROUP" Societate pe Actiuni
Moldau
Chișinău
100,00
99,99
Compensa Life Vienna Insurance Group SE
Estland
Tallinn
100,00
100,00
Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
Polen
Warschau
99,97
99,97
CP Solutions a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
DBLV Immobesitz GmbH & Co KG
Österreich
Wien
100,00
100,00
DBR-Liegenschaften GmbH & Co KG
Deutschland
Stuttgart
97,75
97,75
DOMOSI s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,18
 
Donau Brokerline Versicherungs-Service GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Österreich
Wien
100,00
100,00
DV Immoholding GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DVIB alpha GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DVIB GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
ELVP Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
EUROPEUM Business Center s.r.o.
Slowakei
Bratislava
99,42
99,42
EXPERTA Schadenregulierungs-Gesellschaft mbH
Österreich
Wien
99,44
99,44
Gesundheitspark Wien-Oberlaa Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
Global Assistance Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
93,63
88,78
GLOBAL ASSISTANCE, a.s.
Tschechische Republik
Prag
98,91
98,91
Global Expert, s.r.o.
Tschechische Republik
Pardubitz
98,10
98,10
Global Services Bulgaria JSC
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
HUN BM Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
99,42
99,42
Insurance Company Vienna osiguranje d.d., Vienna Insurance Group
Bosnien-Herzegowina
Sarajevo
100,00
100,00
INSURANCE ONE-SHAREHOLDER JOINT-STOCK COMPANY BULSTRAD VIENNA INSURANCE GROUP EAD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
InterRisk Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
Polen
Warschau
100,00
100,00
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
INTERSIG VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A.
Albanien
Tirana
89,98
89,98
Joint Stock Company Insurance Company GPI Holding
Georgien
Tiflis
90,00
90,00
Joint Stock Company International Insurance Company IRAO
Georgien
Tiflis
100,00
100,00
KÁLVIN TOWER Ingatlanfejlesztési és Beruházási Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
88,78
88,78
KAPITOL, a.s.
Tschechische Republik
Brünn
97,28
98,10
KKB Real Estate SIA
Lettland
Riga
99,42
99,42
KOMUNÁLNA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Slowakei
Bratislava
100,00
100,00
KOOPERATIVA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
Kooperativa pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
KOOPERATIVA, d.s.s., a.s.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
LVP Holding GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
MAP-WSV Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
MC EINS Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
MH 54 Immobilienanlage GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
NNC REAL ESTATE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,42
99,42
NOMOSI s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,18
 
Nordbahnhof Projekt EPW8 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
Nordbahnhof Projekt EPW8 Komplementär GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Nordbahnhof Projekt Taborstraße 123 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
100,00
100,00
Nordbahnhof Projekt Taborstraße 123 Komplementär GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
Nußdorfer Straße 90-92 Projektentwicklung GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
OMNIASIG VIENNA INSURANCE GROUP S.A.
Rumänien
Bukarest
99,54
99,54
OÜ LiveOn Paevalille
Estland
Tallinn
100,00
100,00
Palais Hansen Immobilienentwicklung GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Passat Real Sp. z o.o.
Polen
Warschau
97,75
97,75
Pension Assurance Company Doverie AD
Bulgarien
Sofia
82,59
82,59
PERECA 11 SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
97,75
97,75
PFG Holding GmbH
Österreich
Wien
87,76
87,76
PFG Liegenschaftsbewirtschaftungs GmbH & Co KG
Österreich
Wien
81,51
81,51
POLISA - ŻYCIE Ubezpieczenia Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
99,98
99,98
Porzellangasse 4 Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
Private Joint-Stock Company " Insurance Company "USG "
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "INSURANCE COMPANY "KNIAZHA LIFE VIENNA INSURANCE GROUP"
Ukraine
Kiew
99,81
99,81
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "UKRAINIAN INSURANCE COMPANY "KNIAZHA VIENNA INSURANCE GROUP"
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
PROGRESS Beteiligungsges.m.b.H.
Österreich
Wien
68,43
68,43
Projektbau GesmbH
Österreich
Wien
98,38
98,38
Projektbau Holding GmbH
Österreich
Wien
98,38
98,38
Rathstraße 8 Liegenschaftsverwertungs GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Ray Sigorta A.Ş.
Türkei
Istanbul
94,96
94,96
Rezidence Opatov, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
RGIB GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
S - budovy, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
samavu s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
Schulring 21 Bürohaus Errichtungs- und Vermietungs GmbH & Co KG
Österreich
Wien
98,50
98,50
SECURIA majetkovosprávna a podielová s.r.o.
Slowakei
Bratislava
100,00
100,00
Senioren Residenz Fultererpark Errichtungs- und Verwaltungs GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Senioren Residenz Veldidenapark Errichtungs- und Verwaltungs GmbH
Österreich
Wien
65,20
65,20
serviceline contact center dienstleistungs-GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
SIA "Global Assistance Baltic"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA "LiveOn Stirnu"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA "LiveOn"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA "Urban Space"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA “Alauksta 13/15”
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA “Artilērijas 35”
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA “Ģertrūdes 121”
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA LiveOn Terbatas
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIGMA VIENNA INSURANCE GROUP Shoqëri Aksionare
Albanien
Tirana
89,05
89,05
SK BM s.r.o.
Slowakei
Bratislava
99,42
99,42
Slovexperta, s.r.o.
Slowakei
Sillein
98,70
98,70
SMARDAN 5 DEVELOPMENT S.R.L.
Rumänien
Bukarest
93,98
93,98
Spółdzielnia Usługowa VIG EKSPERT W WARSZAWIE
Polen
Warschau
99,98
99,98
Stock Company for Insurance and Reinsurance MAKEDONIJA Skopje - Vienna Insurance Group
Nordmazedonien
Skopje
95,71
95,71
SVZ GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
SVZD GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
SVZI GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
TECHBASE Science Park Vienna GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
twinformatics GmbH
Österreich
Wien
98,88
98,88
UAB LiveOn Linkmenu
Litauen
Vilnius
100,00
100,00
UNION Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
Ungarn
Budapest
88,78
88,78
Untere Donaulände 40 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
98,65
98,65
V.I.G. ND, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,60
97,60
Vienibas Gatve Investments OÜ
Estland
Tallinn
100,00
100,00
Vienibas Gatve Properties SIA
Lettland
Riga
100,00
100,00
Vienna Insurance Group Polska Spółka z organiczoną odpowiedzialnością
Polen
Warschau
99,99
99,99
VIENNA LIFE TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Polen
Warschau
99,98
99,98
VIENNA POWSZECHNE TOWARZYSTWO EMERYTALNE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Polen
Warschau
100,00
100,00
VİENNALİFE EMEKLİLİK VE HAYAT ANONİM ŞİRKETİ
Türkei
Istanbul
100,00
100,00
Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group
Liechtenstein
Bendern
100,00
100,00
VIG Befektetési Alapkezelő Magyarország Zártkörűen Működő Részvénytársaság
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
VIG FUND, a.s.
Tschechische Republik
Prag
99,42
99,42
VIG Home NB s. r. o.
Slowakei
Bratislava
98,47
 
VIG Home, s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
VIG HU GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG IT - Digital Solutions GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG Magyarország Befektetési Zártkörűen Működő Részvéntársaság
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
VIG Management Service SRL
Rumänien
Bukarest
99,16
99,16
VIG Offices, s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
VIG Poland/Romania Holding B.V.
Niederlande
Amsterdam
100,00
100,00
VIG POLSKA REAL ESTATE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,98
99,99
VIG RE zajišťovna, a.s.
Tschechische Republik
Prag
99,24
99,24
VIG REAL ESTATE DOO
Serbien
Belgrad
97,75
97,75
VIG Services Bulgaria EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
VIG ZP, s. r. o.
Slowakei
Bratislava
99,22
98,73
VIG-AT Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG-CZ Real Estate GmbH
Österreich
Wien
99,83
99,83
VIVECA Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
WGPV Holding GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WIBG Projektentwicklungs GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
Wiener Osiguranje Vienna Insurance Group ad
Bosnien-Herzegowina
Banja Luka
100,00
100,00
Wiener osiguranje Vienna Insurance Group dioničko društvo za osiguranje
Kroatien
Zagreb
97,82
97,82
WIENER RE akcionarsko društvo za reosiguranje
Serbien
Belgrad
99,24
99,24
WIENER STÄDTISCHE OSIGURANJE akcionarsko drustvo za osiguranje
Serbien
Belgrad
100,00
100,00
WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group
Österreich
Wien
97,75
97,75
WIENER VEREIN BESTATTUNGS- UND VERSICHERUNGSSERVICE-GESELLSCHAFT M.B.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
WINO GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSBV Beteiligungsverwaltung GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSV Beta Immoholding GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSV Immoholding GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSV Vermögensverwaltung GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSVA Liegenschaftbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSVB Liegenschaftbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSVC Liegenschaftbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
zuuri s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
At equity-konsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2025
Anteile 2024
 
 
 
in %
in %
Beteiligungs- und Immobilien GmbH
Österreich
Linz
24,44
24,44
Beteiligungs- und Wohnungsanlagen GmbH
Österreich
Linz
24,44
24,44
CROWN-WSF spol. s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
29,33
29,33
ERSTE d.o.o. - za upravljanje obveznim i dobrovljnim mirovinskim fondovima
Kroatien
Zagreb
25,30
25,30
Gewista-Werbegesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
22,58
22,58
Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft
Österreich
Wien
35,78
35,78
PHINANCE SPÓŁKA AKCYJNA
Polen
Posen
48,81
 
Towarzystwo Ubezpieczeń Wzajemnych „TUW"
Polen
Warschau
52,16
52,16
UNIVERSAL maklérsky dom a.s.
Slowakei
Bratislava
34,46
34,46
VBV - Betriebliche Altersvorsorge AG
Österreich
Wien
24,83
24,83
Nicht konsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2025
Anteile 2024
 
 
 
in %
in %
Verbundene Unternehmen
 
 
 
 
"Assistance Company" Ukrainian Assistance Service" LLC
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
"LIFETRUST" Ltd
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
"VIENNA LIFE INSURANCE" - "VIENNA SIGURIM JETE" JSC
Albanien
Tirana
75,00
75,00
"WIENER AUTO CENTAR" d.o.o.
Bosnien-Herzegowina
Banja Luka
100,00
100,00
Akcionarsko družstvo za životno osiguranje Wiener Städtische Podgorica, Vienna Insurance Group
Montenegro
Podgorica
100,00
100,00
Alfa VIG Közvetítő Zrt.
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
Amadi GmbH
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
AQUILA Hausmanagement GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
arithmetica Consulting GmbH
Österreich
Wien
98,31
98,31
Auto - Poly spol. s r.o.
Tschechische Republik
Prag
98,10
98,10
Autocentrum Lukáš s.r.o.
Tschechische Republik
Wallachisch Meseritsch
98,10
98,10
AUTONOVA BRNO s.r.o.
Tschechische Republik
Brünn
98,10
98,10
Autosig SRL
Rumänien
Bukarest
99,54
99,54
B&A Insurance Consulting s.r.o.
Tschechische Republik
Moravská Ostrava
100,00
100,00
Bohemika a.s.
Tschechische Republik
Žatec
100,00
100,00
Bohemika HypoReal s.r.o.
Tschechische Republik
Žatec
100,00
100,00
BSA + OFK Germany Real Estate Immobilien 4 GmbH
Deutschland
Frankfurt am Main
97,75
97,75
Bulstrad Trudova Meditzina EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Camelot Informatik und Consulting Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
92,86
92,86
CARPLUS Versicherungsvermittlungsagentur GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
CHERNI VRAH 59A EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
 
ČPP Servis, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
CyRiSo Cyber Risk Solutions GmbH
Österreich
Wien
60,00
60,00
DBLV Immobesitz GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DBR-Liegenschaften Verwaltungs GmbH
Deutschland
Stuttgart
97,75
97,75
DELOIS s. r. o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
Domácí péče Haná s.r.o.
Tschechische Republik
Prerau
63,23
63,23
Driving Camp Autodrom Sosnova a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
DV Asset Management EAD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
DV CONSULTING EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
European Insurance & Reinsurance Brokers Ltd.
Vereinigtes Königreich
London
100,00
100,00
FinServis Plus, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
Foreign limited liability company "InterInvestUchastie"
Belarus
Minsk
100,00
100,00
FRANCE CAR, s.r.o.
Tschechische Republik
Königgrätz
98,10
98,10
GGVier Projekt-GmbH
Österreich
Wien
53,76
53,76
GLOBAL ASSISTANCE D.O.O. BEOGRAD
Serbien
Belgrad
100,00
100,00
Global Assistance Georgia LLC
Georgien
Tiflis
95,00
95,00
Global Assistance Polska Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
99,99
99,99
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES SRL
Rumänien
Bukarest
99,23
99,23
GLOBAL ASSISTANCE SLOVAKIA s.r.o.
Slowakei
Bratislava
99,22
99,22
Global Call, s. r. o.
Slowakei
Bratislava
98,70
 
Global Partner Beskydy, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Partner Praha s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Partner sociální služby s.r.o.
Tschechische Republik
Jinočany
63,23
63,23
Global Partner Zdraví, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Partner, a.s.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Repair Centres, s.r.o.
Tschechische Republik
Pardubitz
98,10
98,10
HORIZONT Personal-, Team- und Organisationsentwicklung GmbH
Österreich
Wien
98,29
98,29
Hotel Voltino in Liquidation
Kroatien
Zagreb
97,82
97,82
HOTELY SRNÍ, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
Hyundai Hradec s.r.o.
Tschechische Republik
Königgrätz
98,10
98,10
insureX IT GmbH
Österreich
Wien
98,87
98,87
InterRisk Informatik GmbH
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
ITIS Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
99,99
99,99
Jarcar Autóth Szerviz Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
63,00
 
Joint Stock Company "Curatio"
Georgien
Tiflis
90,00
90,00
Joint Stock Insurance Company WINNER LIFE - Vienna Insurance Group
Nordmazedonien
Skopje
100,00
100,00
K A P P A - P, spol. s r.o.
Tschechische Republik
Aussig
98,10
98,10
KUPALA Belarusian-Austrian Closed Joint Stock Insurance Company
Belarus
Minsk
98,26
98,26
LD Vermögensverwaltung GmbH
Österreich
Wien
98,65
98,65
Main Point Karlín II., a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
MEDICINSKI CENTER AMERIMED OOD
Bulgarien
Sofia
51,00
51,00
Menta Pénzügyi Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
90,00
 
Money & More Pénzügyi Tanácsadó Zártkörűen Működő Részvénytársaság
Ungarn
Budapest
88,78
88,78
Nadacia poisťovne KOOPERATIVA
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
OC PROPERTIES OOD
Bulgarien
Sofia
51,00
51,00
PFG Liegenschaftsbewirtschaftungs GmbH
Österreich
Wien
73,42
73,42
Privat Joint-Stock Company "OWN SERVICE" in Liquidation
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
PROFITOWI SPÓŁKA AKCYJNA
Polen
Warschau
99,98
99,98
Risk Consult Bulgaria EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Risk Consult Polska Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
100,00
100,00
RISK CONSULT Sicherheits- und Risiko- Managementberatung Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
100,00
100,00
Risk Expert Risk ve Hasar Danismanlik Hizmetleri Limited Sirketi
Türkei
Istanbul
98,49
98,49
Risk Experts s.r.o.
Slowakei
Bratislava
100,00
100,00
Risk Logics Risikoberatung GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
S.C. Risk Consult & Engineering Romania S.R.L.
Rumänien
Bukarest
100,00
100,00
S.C. SOCIETATEA TRAINING IN ASIGURARI S.R.L.
Rumänien
Bukarest
99,16
99,16
S.O.S.- EXPERT d.o.o. za poslovanje nekretninama
Kroatien
Zagreb
100,00
100,00
Sanatorium Astoria, a.s.
Tschechische Republik
Karlsbad
97,28
97,28
Senioren Residenzen gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Sparkassen-Versicherungsservice Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
SURPMO, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
UAB "Compensa Life Distribution"
Litauen
Vilnius
100,00
100,00
VIE Global Services GmbH
Österreich
Wien
100,00
 
Vienna International Underwriters GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIENNA LIFE PARTNERS SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,98
99,98
VIENNA LIFE SERVICES SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,98
99,98
viesure innovation center GmbH
Österreich
Wien
98,87
98,87
VIG AM Real Estate, a.s.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
VIG AM Services GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG platform partners GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG Services Shqiperi Sh.p.K.
Albanien
Tirana
89,52
89,52
VIG Services Ukraine, LLC
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
VIG ZDROWIE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,98
 
VIG/C-QUADRAT TOWARZYSTWO FUNDUSZY INVESTYCYJNYCH SPÓŁKA AKCYJNA
Polen
Warschau
50,99
50,99
VIGsana s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
97,28
 
WIENER poliklinika društvo s ograničenom odgovornošću za zdravstvenu djelatnost
Kroatien
Zagreb
97,82
 
Wiener Städtische Donau Leasing GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSBV Beteiligungsverwaltung GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
 
 
 
 
 
Unternehmensbeteiligungen
 
 
 
 
Dr. Ignaz Fiala Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
47,90
47,90
EBV-Leasing Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
47,90
47,90
EKG UW Nord GmbH
Österreich
Klagenfurt
24,46
24,46
Elsö Maganegeszsegügyi Halozat Zrt.
Ungarn
Budapest
44,39
44,39
GELUP GmbH
Österreich
Wien
32,58
32,58
Glamas Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co "Beta" KG
Österreich
Wien
42,76
42,76
GLOBAL ASSISTANCE Croatia društvo s ograničenom odgovornošću za usluge
Kroatien
Zagreb
49,46
49,46
KWC Campus Errichtungsgesellschaft m.b.H.
Österreich
Klagenfurt
48,87
48,87
Lead Equities II.Private Equity Mittelstandsfinanzierungs AG
Österreich
Wien
21,59
21,59
Renaissance Hotel Realbesitz GmbH
Österreich
Wien
40,00
40,00
Soleta Beteiligungsverwaltungs GmbH
Österreich
Wien
42,76
42,76
TAUROS Capital Investment GmbH & Co KG
Österreich
Wien
19,55
19,55
TAUROS Capital Investment Zwei GmbH & Co KG
Österreich
Wien
23,27
23,27
TAUROS Capital Management GmbH
Österreich
Wien
25,30
25,30
TeleDoc Holding GmbH
Österreich
Wien
25,01
25,01
TGMZ Team Gesund Medizin Zentren GmbH
Österreich
Wien
39,10
97,75
TOGETHER CCA GmbH
Österreich
Wien
24,71
24,71
VENPACE GmbH & Co. KG
Deutschland
Köln
23,53
23,53
VÖB Direkt Versicherungsagentur GmbH
Österreich
Graz
48,87
48,87
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Fusionierte Gesellschaften
Sitzland
Sitz
Fusionszeitpunkt
Aufnehmende Gesellschaft
Brockmanngasse 32 Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
MC EINS Immobilienbesitz GmbH
Deutschmeisterplatz 2 Objektverwaltung GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
MC EINS Immobilienbesitz GmbH
Floridsdorf am Spitz 4 Immobilienverwertungs GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
MC EINS Immobilienbesitz GmbH
Hansenstraße 3-5 Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
MC EINS Immobilienbesitz GmbH
Help24 Assistance Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
1.7.2025
Global Assistance Korlátolt Felelősségű Társaság
Kaiserstraße 113 GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
RGIB GmbH
Kitzbüheler Bestattung WV GmbH
Österreich
Kitzbühel
1.1.2025
WIENER VEREIN BESTATTUNGS- UND VERSICHERUNGSSERVICE-GESELLSCHAFT M.B.H.
Q13a Wohnen Eybnerstraße GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
BMA 20 Immobilienbesitz GmbH
Rößlergasse Bauteil Zwei GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
MC EINS Immobilienbesitz GmbH
T 125 GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
RGIB GmbH
VIG Türkiye Holding B.V.
Niederlande
Amsterdam
1.1.2025
ATBIH GmbH
WILA GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
WINO GmbH
Wohnquartier 11b Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
RGIB GmbH
Wohnquartier 12b Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
1.1.2025
BMA 20 Immobilienbesitz GmbH
23.
Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüferin
Abschlussprüferin des vorliegenden Konzernabschlusses ist die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Für deren Leistungen wurden im Geschäftsjahr die folgenden Aufwendungen erfasst:
Zusammensetzung
2025
2024
in TEUR
 
 
Prüfung des Konzernabschlusses
519
1.053
Prüfung des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens
99
95
Andere Bestätigungsleistungen
529
546
Steuerberatungshonorare
5
19
Honorare für prüfungsnahe Leistungen
2.099
500
Summe
3.251
2.213
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
24.
Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen
24.1.
(Rück-)Versicherungsverträge
Annahmen und Schätzungen basieren auf allen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses verfügbaren Parametern. Künftige Entwicklungen, wie Marktentwicklungen, die außerhalb des Einflussbereichs der VIG-Versicherungsgruppe liegen, werden erst mit ihrem Auftreten in den Annahmen berücksichtigt.
Es erfolgt eine Aufgliederung der Informationen nach Bewertungsmodellen gem. IFRS 17. Die Bewertungsmodelle sind das allgemeine Bewertungsmodell (GMM), der Ansatz der variablen Gebühr (VFA) und der Prämienallokationsansatz (PAA). Diese orientieren sich eng an der Struktur der IFRS 17‑Portfolien, die sich wie folgt darlegt:
•
Fondsgebunde und gewinnberechtigte Lebensversicherungen sowie die österreichische Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden nach dem VFA bewertet,
•
Schaden- und Unfallversicherungsverträge werden hauptsächlich mit dem PAA bewertet und
•
langfristige Schaden- und Unfallversicherungsverträge in der Erst- und Rückversicherung, welche die Kriterien für die PAA-Bewertung nicht erfüllen; Lebensversicherungsverträge, welche die Kriterien für die Anwendung des VFA nicht erfüllen, werden mit dem GMM bewertet.
Zur Bewertung von Versicherungsverträgen in der Lebens- und Krankenversicherung verwendete Methoden
Der Barwert zukünftiger Zahlungsströme wird abhängig von der Entscheidung der lokalen Gesellschaften auf unterschiedliche Weise ermittelt. Im Konzern kommen zwei Methoden zur Anwendung: die stochastische Modellierung und die deterministische Projektion. Anders als bei deterministischen Projektionsverfahren werden bei der stochastischen Modellierung Verfahren angewandt, die eine Vielzahl möglicher wirtschaftlicher Szenarien für Marktvariablen wie Zinssätze und Eigenkapitalrendite generieren. Damit können zukünftige Zahlungsströme besser prognostiziert werden.
Zugrunde gelegte Annahmen zur Schätzung künftiger Zahlungsströme
Sterblichkeits-, Morbiditäts- und Langlebigkeitsraten
Die Annahmen basieren auf branchenüblichen länderspezifischen Tabellen, je nach Art des abgeschlossenen Vertrags und Wohnsitz der versicherten Person. Sie spiegeln Erfahrungswerte der jüngsten Vergangenheit wider und werden bei Bedarf angepasst, um die Erfahrungen der lokalen Gesellschaften zu berücksichtigen. Erwartete künftige Verbesserungen werden angemessen, aber nicht übermäßig berücksichtigt. Die Annahmen unterscheiden sich beispielsweise je nach Versicherungsklasse und Art des Vertrags.
Höhere Sterblichkeits- und Morbiditätsraten führen zu einem Anstieg der erwarteten Schadenzahlungen, wodurch sich die künftige CSM verringert.
Aufwendungen
Annahmen hinsichtlich der Verwaltungskosten spiegeln die prognostizierten Kosten für die Betreuung bestehender Polizzen und die damit verbundenen Gemeinkosten wider. Die aktuellen Aufwendungen werden als angemessene Grundlage für die zukünftigen Aufwendungen angesehen und werden gegebenenfalls um die erwartete Kosteninflation angepasst.
Ein Anstieg der erwarteten Aufwendungen verringert die künftig erwarteten Gewinne.
Die Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen umfassen eine Zuordnung fixer und variabler Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Die Zuordnung zu Gruppen von Versicherungsverträgen erfolgt mittels systematischer und rationaler Methoden, welche einheitlich auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewandt werden.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Storno- und Rückkaufquoten
Stornos beziehen sich auf die Kündigung von Polizzen aufgrund ausbleibender Prämienzahlungen, wohingegen Rückkäufe sich auf die freiwillige Kündigung von Polizzen durch Versicherungsnehmer:innen beziehen. Annahmen diesbezüglich basieren auf statistischen Analysen von Erfahrungswerten und variieren je nach Produkttyp, Versicherungsdauer und Umsatztrends.
Ein Anstieg der Stornoquoten würde die künftige CSM tendenziell verringern.
Die Sensitivitäten sind im Konzernanhang unter „1.8. Versicherungs- und Marktrisiken – Sensitivitätsanalyse“ dargelegt.
Zur Bewertung von Versicherungsverträgen in der Nichtlebensversicherung verwendete Methoden
Die wesentlichen Annahmen für Nichtleben werden in diesem Abschnitt im Unterkapitel „Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (LIC)“ behandelt.
Diskontierungssätze
Alle Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen (außer der nach dem PAA bewerteten Deckungsrückstellung) werden berechnet, indem die erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den risikolosen, um eine Illiquiditätsanpassung erhöhten Zinssätzen abgezinst werden.
Risikolose Zinssätze werden mit dem Bottom-up-Ansatz auf Basis von Swap-Sätzen in der Währung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen festgelegt. Sofern Swap-Sätze nicht hinreichend liquide und transparent sind, wird stattdessen auf Zinssätze für Staatsanleihen zurückgegriffen.
Die Illiquiditätsanpassung der jeweiligen risikolosen Zinssätze basiert auf dem um Risiken bereinigten Spread zwischen dem Zinssatz, der mit einem Referenzportfolio erzielt werden könnte, und dem risikolosen Basiszinssatz. Die Illiquiditätsanpassung bzw. das Referenzportfolio wird pro Land, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Kapitalanlagen der Vienna Insurance Group, berechnet.
Die für die Abzinsung künftiger Zahlungsströme herangezogenen Zinssätze sind im Konzernanhang unter „1.2. Verwendete Annahmen“ dargestellt.
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
Die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken stellt die Entschädigung dar, die für das Tragen der Unsicherheit über die Höhe und den zeitlichen Anfall der Zahlungsströme der Gruppen von Versicherungsverträgen verlangt werden würde. Risiken, welche durch die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken abgedeckt werden, sind das versicherungstechnische Risiko und andere Risiken wie etwa das Storno- und das Kostenrisiko. Daher entspricht die Risikoanpassung einem Betrag, den ein Versicherungsunternehmen zahlen würde, um die Unsicherheit darüber, ob künftige Zahlungsströme die bestmögliche Schätzung übersteigen werden, zu beseitigen.
Die Risikoanpassung erfolgte unter Anwendung der Kapitalkostenmethode (CoC-Methode). Dabei wird die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Erfüllungswerts geschätzt und ermittelt, wie viel zusätzliches Kapital zu jedem künftigen Zeitpunkt der Cash flow-Prognosen benötigt wird, um die ökonomischen Kapitalanforderungen zu erfüllen.
Auf die zusätzlichen Kapitalanforderungen der künftigen Berichtsperioden wird ein Kapitalkostensatz angewandt. Die Kapitalkosten spiegeln die Rendite wider, die ein Unternehmen zum Ausgleich des nichtfinanziellen Risikos benötigt. Die berechnete, auf künftige Laufzeiten anzuwendende Risikoanpassung wird unter Verwendung des Diskontierungssatzes auf den Abschlussstichtag abgezinst und ist Bestandteil der Summe der Verpflichtungen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM)
Die CSM ist eine Komponente des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit für die Gruppe von Versicherungsverträgen und stellt den nicht realisierten Gewinn dar, den eine Gesellschaft im Laufe der künftigen Leistungserbringung voraussichtlich ausweisen wird. In jeder Periode wird ein Betrag der CSM für eine Gruppe von Versicherungsverträgen als versicherungstechnischer Ertrag erfasst, der somit die in dieser Periode erbrachten Versicherungsvertragsleistungen widerspiegelt. Die CSM wird bestimmt durch:
•
die Identifizierung der Deckungseinheiten in der Gruppe;
•
die Allokation der CSM zum Ende der Periode auf jede erbrachte bzw. künftig erwartete zu erbringende Deckungseinheit;
•
die erfolgswirksame Erfassung des Anteils, der den in der Periode erbrachten Deckungseinheiten zugeordnet wird.
Die Aufteilung der CSM auf erbrachte und künftig erwartete Deckung erfolgt vor der erfolgswirksamen Erfassung von Beträgen.
Um die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe von Versicherungsverträgen zu bestimmen, muss die Anzahl der gegenüber der:dem Versicherungsnehmer:in zu erbringenden Leistungen, die Versicherungsdeckungsleistungen und Kapitalanlageleistungen beinhalten, bewertet werden. Bei der Gewichtung unterschiedlicher Leistungen könnte der Barwert der Prämie für Risiko- und Sparanteil als Grundlage zur Gewichtung der Auflösungskomponenten verwendet werden. In einigen Fällen kann es jedoch auch notwendig sein, bei der Ermittlung der Anzahl der Deckungseinheiten die unterschiedlichen Versicherungsdeckungen zu gewichten. Dazu wird der Barwert der Prämien der jeweiligen Versicherungsdeckung herangezogen. Alternative Ansätze und Vereinfachungen können zur Anwendung kommen, sofern das Ergebnis die erbrachten Leistungen angemessen widerspiegelt.
Die Menge der Versicherungsleistungen und Deckungseinheiten für die Hauptproduktlinien wird folgendermaßen ermittelt:
Für Portfolios der Nichtlebens- und Krankenversicherung sowie für die Nichtlebensrückversicherung werden die erbrachten Versicherungsleistungen mittels dem prognostizierten Prämienertrag approximiert. Bei einem Großteil dieser Leistungen handelt es sich um die Versicherungsdeckung. Folglich entspricht die Deckungseinheit dem prognostizierten Prämienertrag.
Bei Gruppen von Rentenverträgen entspricht die Menge der Leistungen sowohl in Bezug auf die Versicherungsdeckung als auch auf die Kapitalanlageleistungen der mathematischen Reserve. Dadurch entspricht die Deckungseinheit ebenfalls der mathematischen Reserve. Bei Risikolebensversicherungen ohne Rückkaufwert oder Zusatzbestimmungen, die nur Versicherungsdeckung bieten, entspricht die Menge der Leistungen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme über die Vertragslaufzeit. Daher entspricht die Deckungseinheit bei diesen Produkten der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Bei fonds- und indexgebundenen Verträgen wird die Menge der Kapitalanlageleistungen anhand des Fondswerts bestimmt, der als Deckungseinheit dient.
Bei Kapitallebensversicherungen ohne Zusatzbestimmungen und bei Risikolebensversicherungen mit Rückkaufwert werden die Risikosumme für die Versicherungsdeckung und die mathematische Reserve als Messgrößen für Kapitalanlageleistungen verwendet. Die Versicherungssumme fungiert als Deckungseinheit, da sie sowohl die Versicherungskomponente (Risikosumme) als auch die Kapitalanlagekomponente (mathematische Reserve oder Fondswert) abbildet. In diesem Fall ist keine weitere Gewichtung erforderlich.
Deckungseinheiten einer Gruppe von Versicherungsverträgen werden auf Grundlage der Menge an erbrachten Leistungen durch die Verträge bestimmt. Im Falle der gehaltenen Rückversicherung entspricht dies der Deckung des Versicherers aus den gehaltenen Rückversicherungsverträgen und nicht jenen aus den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen gegenüber den Versicherungsnehmer:innen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Gesamtanzahl der Deckungseinheiten jeder (Rück‑)Versicherungsvertragsgruppe wird am Ende jeder Berichtsperiode neu bewertet. Damit wird die verbleibende Deckung um die in der Periode eingetretenen Schadenzahlungen, erwarteten Stornos und Vertragskündigungen verringert.
Deckungsrückstellung (LRC)
Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung fließen zahlreiche ermessensbehaftete Werte ein. Diese ermessensbehafteten Werte umfassen unter anderem die Diskontierungszinssätze, die für die Berechnung angenommenen Zahlungsströme, Abschlusskosten sowie die Erfüllungswerte für belastende Verträge.
Abschlusskosten
Abschlusskosten werden den in der Konzernbilanz erfassten entsprechenden Gruppen von Versicherungsverträgen zugeordnet (einschließlich denjenigen Versicherungsvertragsgruppen, die erwartungsgemäß aus Verlängerungen entstehen werden). Für Abschlusskosten, die vor der Erfassung der zugehörigen Versicherungsvertragsgruppe entstanden sind, wird ein Vermögenswert für Abschlusskosten angesetzt.
Belastende Versicherungsvertragsgruppen
Für belastende Vertragsgruppen wird die Deckungsrückstellung anhand der Erfüllungswerte festgelegt. Jegliche Verlustrückerstattungskomponente wird unter Bezugnahme auf die Verlustkomponente, die für die zugrundeliegenden Verträge erfasst wurde, und die Schadenrückerstattung, die im Rahmen von gehaltenen Rückversicherungsverträgen erwartet wird, ermittelt.
Zeitwert des Geldes
Für alle Produktlinien wird der Buchwert der Deckungsrückstellung diskontiert, um den Zeitwert des Geldes und den Effekt der finanziellen Risiken widerzuspiegeln. Davon ausgenommen sind jene, die unter Anwendung des PAA bewertet werden und nicht belastend sind. Für die Abzinsung werden Diskontierungssätze verwendet, welche die Merkmale der Zahlungsströme der Versicherungsvertragsgruppe zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes widerspiegeln, sofern ein signifikantes finanzielles Risiko beinhaltet ist.
Die angewandten Diskontierungssätze sind im Konzernanhang unter „1.2. Verwendete Annahmen“ ersichtlich.
Ermessensabhängige Zahlungsströme für Verträge mit indirekter Überschussbeteiligung
Um zu bestimmen, wie Änderungen der ermessensabhängigen Zahlungsströme bei Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Merkmalen, die nicht unter die Definition der direkten Überschussbeteiligung fallen, zu identifizieren sind, legen die lokalen Gesellschaften die Grundlage fest, auf der sie ihre vertragsmäßigen Verpflichtungen erwartungsgemäß bestimmen werden. Jedoch sind Effekte von Marktvariablen (z. B. Kapitalanlageerträge) auf die Zahlungsströme weiterhin erfolgswirksam oder wahlweise im sonstigen Ergebnis zu erfassen und dürfen nicht zu einer Anpassung der CSM führen.
Vermögenswerte für Abschlusskosten
Bei der Bestimmung der Inputdaten, die im Rahmen der Methode zur systematischen und rationalen Zuordnung von Abschlusskosten zu Gruppen von Versicherungsverträgen herangezogen werden, trifft die VIG Ermessensentscheidungen dahingehend:
•
ob Versicherungsverträge erwartungsgemäß aus Verlängerungen von bestehenden Versicherungsverträgen entstehen werden und
•
gegebenenfalls in Bezug auf den Betrag, der Gruppen zuzuordnen ist, einschließlich künftiger Verlängerungen
•
sowie auf das Volumen erwarteter Verlängerungen aus neuen, in der Periode ausgestellten Verträgen.
Zum Ende jeder Berichtsperiode werden die getroffenen Annahmen angepasst, um die Abschlusskosten den Vertragsgruppen zuzuordnen. Sofern notwendig, werden die Beträge der Vermögenswerte um die entsprechenden Abschlusskosten angepasst.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (LIC)
Für Nichtleben stellt die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eine wesentliche Komponente der Erfassung aus Versicherungsverträgen dar.
Hierbei wird die endgültige Höhe der schwebenden Versicherungsfälle unter Anwendung einer Reihe üblicher versicherungsmathematischer Projektionsverfahren geschätzt. Die wichtigste zugrundeliegende Annahme dieser Verfahren besteht darin, Schadenentwicklungen der Vergangenheit als Erfahrungswerte heranzuziehen, um die zukünftige Schadenentwicklung und somit die endgültige Schadenhöhe zu prognostizieren. Mit diesen Methoden wird die Entwicklung der beglichenen und eingetretenen Verluste, der durchschnittlichen Kosten je Schadenfall (einschließlich Kosten für die Schadenbearbeitung) und der Anzahl der Schadenfälle, basierend auf der in Vorjahren beobachteten Entwicklung und den erwarteten Verlustquoten, extrapoliert. Die historische Schadenentwicklung wird dabei vorwiegend nach Schadenjahren analysiert, kann aber auch nach geografischer Region, wesentlichen Geschäftsfeldern und Art des Schadenfalls weiter aufgeschlüsselt werden. Großschäden werden in der Regel separat berücksichtigt, entweder durch Rückstellungen basierend auf Schätzungen der Schadenbearbeiter:innen oder durch eine separate Prognose, die die zukünftigen Entwicklungen widerspiegelt.
Zusätzliche qualitative Ermessensentscheidungen werden getroffen, um zu beurteilen, ob frühere Trends auch in der Zukunft gültig sind. Dabei werden alle verbundenen Unsicherheiten berücksichtigt, um eine Schätzung der endgültigen Schadenhöhe zu erhalten, die den wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwartungswert aller möglichen Ergebnisse widerspiegelt.
Bei derartigen Trends kann es sich beispielsweise um einmalige Ereignisse, Veränderungen von externen oder Marktfaktoren, wie die Einstellung der Öffentlichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, das Niveau der Schadeninflation, Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebung sowie interne Faktoren, wie Portfoliomix, Polizzenmerkmale und Schadenbearbeitungsprozesse, handeln.
Die Durchsetzbarkeit und Einbringlichkeit von Regresserstattungen werden bei der Bemessung der endgültigen Schadenkosten als Wertberichtigung berücksichtigt.
Sonstige wesentliche Umstände, die sich auf die Zuverlässigkeit von Annahmen auswirken, sind u.a. Änderungen der Zinssätze, Verzögerungen bei der Regulierung sowie Wechselkursänderungen.
24.2.
Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte
Die Bewertung des Wertminderungsaufwands für maßgebliche finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 erfordert Ermessensentscheidungen, insbesondere in Hinblick auf die Schätzung der Höhe und des zeitlichen Anfalls künftiger Zahlungsströme bei der Ermittlung des Wertminderungsaufwands und der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos. Diese Schätzungen werden vom Ergebnis modellierter Szenarien für erwartete Kreditverluste und den jeweiligen verwendeten Inputdaten, wie im Kapitel „Wertminderung finanzieller Vermögenswerte“ im Anhang unter „25.4. Finanzinstrumente“ beschrieben, beeinflusst.
Der Konzern beobachtet laufend die Auswirkungen geopolitischer Spannungen und makroökonomischer Entwicklungen. Diese Faktoren beeinflussen die Bewertung von Finanzinstrumenten, die Schätzung erwarteter Kreditverluste (ECL) sowie Liquiditäts- und Marktrisiken.
Wesentliche Bewertungsannahmen im Zusammenhang mit dem Fair Value gemäß IFRS 13 und der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 berücksichtigen Szenarien, die aktuelle geopolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten widerspiegeln. Die Modelle werden zumindest jährlich überprüft und anlassbezogen angepasst, um Änderungen der Risikoeinschätzung oder der Marktvolatilität angemessen zu berücksichtigen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
24.3.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (Level 3)
Der beizulegende Zeitwert von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten Finanzinstrumenten wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren, soweit verfügbar, auf am Bilanzstichtag vorhandenen Marktdaten. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zahlreicher finanzieller Vermögenswerte, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wendet die VIG-Versicherungsgruppe Barwertmethoden unter Berücksichtigung geeigneter Zinssatzmodelle an. In Anhangangabe „17. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und in Anhangangabe „25.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ sind weiterführende Informationen zum Bewertungsprozess zu finden. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden unter „24.2. Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte“ erläutert.
24.4.
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Zumindest einmal jährlich wird im Einklang mit der in Anhangangabe „25.5. Geschäfts- oder Firmenwerte“ erläuterten Methode untersucht, ob eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorliegt. Schätzungen in diesem Bereich betreffen vor allem die den Berechnungen zu Grunde liegenden Planergebnisse der jeweiligen CGUs und spezifische Parameter, insbesondere Wachstumsraten und Diskontierungssätze. Sensitivitäten mit diesen Parametern in Zusammenhang stehend werden im Konzernanhang unter Anhangangabe „3. Geschäfts- oder Firmenwerte“ dargelegt.
24.5.
Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
Ertragssteuern sind für jede Steuerjurisdiktion zu berücksichtigen, in der die VIG tätig ist. Dabei ist für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragssteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem steuerrechtlichen und dem IFRS-Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Abschluss, wobei der jeweilige Ländersteuersatz zur Anwendung kommt. Der Betrag der erwarteten tatsächlichen und latenten Ertragssteuerschuld oder -forderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten und folglich unter der Anwendung von IFRIC 23 die beste Schätzung darstellt.
Der Vorstand muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern, unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, Beurteilungen und Ermessensentscheidungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu erzielen, wobei gegebenenfalls gesetzliche Beschränkungen, z.B. hinsichtlich der maximalen Verlustvortragsperioden, zu berücksichtigen sind.
Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit werden folgende Faktoren berücksichtigt:
•
Ertragslage der Vergangenheit,
•
operative Planungen,
•
Verlustvortragsperioden,
•
Steuerplanungsstrategien und
•
bestehende latente Steuerverpflichtungen.
Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung aktiver latenter Steuern werden neben den bisherigen quantitativen und qualitativen Parametern auch geopolitische Risiken und deren mögliche Auswirkungen auf die Planergebnisse in die Beurteilung einbezogen.
Für österreichische und Teile der ausländischen Gesellschaften sowie in Ungarn bestehen steuerliche Gruppen. Diesbezüglich wird auf Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „25.13. Steuern“ verwiesen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern – entsprechend der ursprünglichen Bildung – erfolgswirksam oder erfolgsneutral abzuwerten bzw. wertberichtigte aktive latente Steuern erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu aktivieren. Weiterführende Informationen sind im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „25.13. Steuern“ und in der Angabe „11. Steuern“ zu finden.
24.6.
Konsolidierungsmethodik
Gesellschaften, welche für den Konzern als unwesentlich erachtet werden, werden nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen, auch wenn die Kriterien des IAS 28 – Assoziierte Unternehmen bzw. des IFRS 10 – Konzernabschlüsse dem Grunde nach erfüllt sind. Die Beurteilung, ob es sich um ein wesentliches Unternehmen für den Konzern handelt, erfolgt anhand qualitativer und quantitativer Kriterien. Es liegt im Ermessen des Vorstands, einen Prozentsatz festzulegen, anhand dessen ein Schwellenwert pro Kennzahl (bspw. Eigenkapital) zur quantitativen Prüfung kalkuliert werden kann.
Qualitative Kriterien berücksichtigen, ob die Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft maßgebliche Auswirkungen auf konzerninterne Transaktionen hat. Gesellschaften mit folgenden Geschäftsfeldern werden anhand dieser vom Vorstand getroffenen qualitativen Annahme jedenfalls in den Konsolidierungskreis aufgenommen:
•
Immobilienbesitzgesellschaften, allerdings erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem der betriebsbereite Zustand hergestellt wurde,
•
Holdinggesellschaften mit Anteilen am operativen Versicherungsgeschäft oder an Immobilienbesitzgesellschaften sowie
•
zentrale IT-Dienstleistungsgesellschaften, sofern diese gruppenweit tätig sind.
Vorausgesetzt eine Gesellschaft wurde als wesentlich eingestuft, wird gem. IAS 28 – Assoziierte Unternehmen bzw. gem. IFRS 10 – Konzernabschlüsse eruiert, in welcher Form dieses Unternehmen im Konzernabschluss konsolidiert wird.
Tochterunternehmen, welche zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung von wesentlicher Bedeutung waren, werden auch in den Folgeperioden weiterhin im Konsolidierungskreis berücksichtigt. Jedoch können im Ermessen des Vorstands Umstände eintreten, die zu einer Neubeurteilung des Konsolidierungskreises führen. Dadurch könnten in der Vergangenheit konsolidierte, aber nach den quantitativen Kriterien zum Zeitpunkt der erneuten Überprüfung unwesentliche Gesellschaften wieder aus dem Konsolidierungskreis ausscheiden. Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit überwiegend konzerninterne Umsätze erwirtschaften, aber keine wesentlichen Gewinne oder Verluste abwerfen, werden nur in den Konsolidierungskreis aufgenommen, wenn sie länderübergreifend agieren bzw. für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Relevanz sind.
24.7.
Wesentlichkeit von Anhangangaben und den dazugehörigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß IAS 1.31 sind in einem Abschluss nur wesentliche Informationen anzugeben. Dies gilt selbst dann, wenn ein Standard bestimmte Anforderungen oder Mindestanforderungen vorgibt. Ziel des IASBs bei diesem Paragrafen in Verbindung mit einem dazu veröffentlichten Practice Statement war es, eine Grundlage für eine übersichtliche, nachvollziehbare und auf den wesentlichsten Informationen basierende Finanzberichterstattung zu schaffen. Die Beurteilung, ob es sich bei einer Information um wesentliche oder unwesentliche Angaben handelt, lässt einen Ermessensspielraum offen. Der Vorstand der VIG Holding hat für die Einstufung der Wesentlichkeit von Anhangangaben und den dazugehörigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einen Schwellenwert eingeführt. Wird der Schwellenwert unterschritten, erfolgt eine Veröffentlichung im Geschäftsbericht nur dann, wenn im Zuge des Freigabeprozesses die Information anhand von qualitativen Kriterien als wesentlich für die Bilanzleser:innen eingestuft wurde.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
24.8.
Beurteilung von wesentlichen Bilanzierungsthemen gem. IAS 8
Vor allem aufgrund der Komplexität von IFRS 17 kann es zu nachträglich festgestellten Bilanzierungsthematiken kommen. Derartige Fälle unterliegen einem definierten Meldeprozess und werden im Detail analysiert, um die Auswirkungen einer Korrektur gem. IAS 8 für den:die Bilanzleser:in zu ermitteln.
Ein maßgeblicher Ermessensspielraum liegt vor allem bei der Festlegung der dafür kalkulierten Grenzen. Nichtsdestotrotz trägt das Ziel einer klaren und verständlichen Darstellung, ohne dabei die Berichterstattung maßgeblich zu beeinträchtigen, zur Beurteilung der Wesentlichkeit bei. Sofern, entsprechend den festgelegten Schwellen, eine Bilanzierungsdiskrepanz gemäß Einschätzung der VIG zu keiner wesentlichen Beeinflussung des:der Bilanzleser:in führt, wird diese in der aktuellen Periode dargestellt.
25.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
25.1.
Währungsumrechnung
Transaktionen in fremder Währung
Einzelabschlüsse jeder Tochtergesellschaft werden in jener Währung erstellt, in der im primären Wirtschaftsumfeld Zahlungsmittel erwirtschaftet werden (funktionale Währung). Im Wesentlichen entspricht im Konzern die funktionale Währung der lokalen Währung. Nicht in funktionaler Währung abgeschlossene Geschäftsvorfälle werden mit dem Devisenmittelkurs am Tag der jeweiligen Transaktion erfasst. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Euro erfolgt mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Umrechnung von Einzelabschlüssen in fremder Währung
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden in Euro, der Berichtswährung der VIG Holding, dargestellt. Die Umrechnung aller in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden in Euro erfolgt mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem durchschnittlichen Devisenmittelkurs zum Periodenende umgerechnet. In der Kapitalflussrechnung wird für die Veränderung der Bilanzposten der Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und für die Veränderung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der durchschnittliche Devisenmittelkurs zum Periodenende verwendet. Umrechnungsdifferenzen, auch soweit sie sich aus der Bilanzierung nach der at equity-Methode ergeben, werden direkt im Eigenkapital erfasst.
Für sämtliche Posten des Abschlusses kam für die türkischen Versicherungsgesellschaften entsprechend den Hyperinflationsvorschriften der Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag zur Anwendung.
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Währung
 
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
 
 
31.12.2025
31.12.2024
2025
2024
1 EUR ≙
 
 
 
 
 
Albanischer Lek
ALL
96,7700
98,1500
97,8319
100,7014
Bosnisch-Herzegowinische Konvertible Mark
BAM
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Bulgarischer Lew
BGN
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Georgischer Lari
GEL
3,1737
2,9306
3,0952
2,9444
Mazedonische Denar
MKD
61,4950
61,4950
61,5880
61,5344
Moldauischer Leu
MDL
19,7597
19,3106
19,5911
19,2533
Neue Türkische Lira
TRY
50,4838
36,7372
44,8161
35,5734
Polnischer Zloty
PLN
4,2210
4,2750
4,2397
4,3058
Rumänischer Leu
RON
5,0968
4,9743
5,0424
4,9746
Schweizer Franken
CHF
0,9314
0,9412
0,9370
0,9526
Serbischer Dinar
RSD
117,2820
117,0149
117,2011
117,0861
Tschechische Krone
CZK
24,2370
25,1850
24,6879
25,1198
Ukrainische Griwna
UAH
49,8565
43,9266
47,0853
43,4588
Ungarischer Forint
HUF
385,1500
411,3500
397,7675
395,3039
25.2.
Unternehmenszusammenschlüsse
Ermittlung Konsolidierungskreis
Die Wesentlichkeit bzw. Unwesentlichkeit von Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen oder auch gemeinsamen Vereinbarungen für den Konzernabschluss wird anhand verschiedener auf Ebene der VIG Holding definierter Schwellenwerte überprüft. Daneben werden auch qualitative Bewertungskriterien herangezogen. Dazu erfolgt beispielsweise eine Prüfung des absoluten Ergebnisses vor Steuern oder der Bilanzsumme. Wenn ein Unternehmen kein Größenkriterium erfüllt, wird in einem zweiten Schritt validiert, ob die Summe der nicht einbezogenen Gesellschaften den Status der Wesentlichkeit erreicht. Tritt dieser Fall nicht ein, werden diese Gesellschaften nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Voll beherrschte Investmentfonds („Spezialfonds“) werden entsprechend den Bestimmungen des IFRS 10 vollkonsolidiert. Diese konsolidierten Spezialfonds sind keine eigenständigen gesellschaftsrechtlichen Einheiten und daher keine nach IFRS 12 definierten strukturierten Unternehmen. Es handelt sich hierbei um Investmentfonds, die nicht für die Kapitalmarktöffentlichkeit konzipiert sind. Aufgrund des fehlenden beherrschenden Einflusses werden Publikumsinvestmentfonds trotz der Mehrheit der Stimmrechte nicht konsolidiert. Durch gesellschaftsrechtliche und regulatorische Vorschriften kann die Fähigkeit von Tochterunternehmen, finanzielle Mittel (in Form von Dividenden) an das Mutterunternehmen zu transferieren, eingeschränkt sein.
Bilanzierung Unternehmenszusammenschlüsse
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Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird jener Wert angesetzt, um den die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung sowie alle nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigen. Für jeden Unternehmenszusammenschluss können die nicht beherrschenden Anteile, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und im Falle einer Liquidation den Anspruch auf einen entsprechenden Anteil am Nettovermögen einräumen, entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet werden. Sofern ein anderer IFRS keine andere Bewertungsmethode vorsieht, werden alle anderen Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Ist die Gegenleistung geringer als die zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens, wird nach nochmaliger Überprüfung der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Grundsätzlich werden die gemäß IFRS 13 ermittelten beizulegenden Zeitwerte aller Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte) und Schulden jenem Land zugerechnet, welchem das gekaufte Unternehmen zugeordnet ist.
Die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen als auch die gemäß IAS 12.66ff im Erwerbszeitpunkt entstehenden aktiven latenten Steuern werden gemäß IAS 12.37 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.
Der Konzern sieht im aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert den Wert für die Nutzungsmöglichkeit des versicherungsspezifischen Know-hows des Personals der erworbenen Unternehmen abgebildet. Im Falle eines Markteintritts steht er für das Potenzial, in einem Land Versicherungsprodukte anbieten und dessen Chancen ergreifen zu können. In jenen Ländern, in denen der Konzern bereits mit einem oder mehreren Unternehmen vertreten ist, steht der Geschäfts- oder Firmenwert auch für das Potenzial, Synergieeffekte heben zu können.
Beim Erwerb von Immobilienbesitzgesellschaften wird überprüft, ob ein Geschäftsbetrieb vorliegt. Liegt keiner vor, wird die Erwerbsmethode nicht angewandt. Für diesen Fall sind die Anschaffungskosten inklusive Transaktionskosten nach Maßgabe der beizulegenden Zeitwerte auf die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu verteilen. In solch einem Fall werden keine Steuerlatenzen (initial recognition exemption) angesetzt. Firmenwerte können dabei nicht entstehen.
Sämtliche Unternehmenskäufe wurden mit Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten getätigt. Eine Übersicht der vollkonsolidierten und at equity erfassten Unternehmen befindet sich in der Konzernanhangangabe „22. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen“.
25.3.
(Rück-)Versicherungsverträge
Klassifizierung
Versicherungsverträge sind definiert als Verträge, nach denen eine Partei (der Versicherer) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (den Versicherungsnehmer:innen) übernimmt, indem sie vereinbart, den Versicherungsnehmer:innen eine Entschädigung zu leisten, wenn ein spezifiziertes ungewisses künftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) die Versicherungsnehmer:innen nachteilig betrifft. Hierbei ist zu beachten, dass im Fall einer nichtfinanziellen Variablen diese nicht spezifisch für eine Vertragspartei ist. Versicherungsverträge im Sinne von IFRS 17 übertragen in vielen Fällen, insbesondere im Bereich der Lebensversicherung, auch ein Finanzrisiko.
Verträge können die rechtliche Form eines Versicherungsvertrags haben, aber übertragen kein signifikantes Versicherungsrisiko. Derartige Finanzversicherungspolizzen können in untergeordnetem Ausmaß im Bereich der Personenversicherung bestehen. Diese Verträge werden als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert und sind als „Kapitalanlageverträge“ definiert. Kapitalanlageverträge fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17. Sind die Kapitalanlageverträge jedoch mit einer ermessensabhängigen Überschussbeteiligung ausgestattet, fallen sie dennoch in den Anwendungsbereich von IFRS 17.
Der Großteil der Lebensversicherungsverträge der VIG erfüllt die Kriterien für eine Bewertung anhand des Ansatzes der variablen Gebühr (Variable Fee Approach – VFA). Dabei handelt es sich um Verträge, bei denen zu Vertragsbeginn:
•
die Vertragsbestimmungen festlegen, dass die Versicherungsnehmer:innen mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrundeliegender Referenzwerte beteiligt sind,
•
zu erwarten ist, dass den Versicherungsnehmer:innen ein Betrag zu zahlen ist, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Referenzwerte entspricht und
•
zu erwarten ist, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an die Versicherungsnehmer:innen zu zahlenden Beträge entsprechend der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zugrundeliegenden Referenzwerte schwanken wird.
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Dies betrifft in erster Linie die österreichischen, tschechischen und deutschen Versicherungsverträge der VIG in der Bilanzabteilung Lebensversicherung. Im Lebensversicherungsgeschäft fast aller anderen Länder liegt die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen im alleinigen Ermessen des jeweiligen Unternehmens. Die Bewertung dieser Produkte erfolgt unter Zugrundelegung des allgemeinen Bewertungsmodells (General Measurement Model – GMM).
In der Erstversicherung wird im Bereich Schaden- und Unfallversicherung zur Bewertung von Versicherungsverträgen mit kurzer Laufzeit der Prämienallokationsansatz (Premium Allocation Approach – PAA) angewendet und dient als bevorzugter Bewertungsansatz. Dies ist auch für Versicherungsverträge mit langer Laufzeit in der Schaden- und Unfallversicherung der Fall, sofern sich die Bewertung unter Anwendung des PAA nicht wesentlich von der Bewertung unter Anwendung des GMM unterscheidet. In der Erstversicherung kommt bei Versicherungsverträgen mit langer Laufzeit ohne direkte Überschussbeteiligung grundsätzlich das GMM zur Anwendung. Weder gehaltene noch ausgegebene Rückversicherungsverträge können als direkte Überschussbeteiligungsverträge klassifiziert werden, weshalb diese nicht mit dem VFA bewertet werden können. Daher werden Rückversicherungsverträge entweder mit dem PAA oder dem GMM bewertet.
Bilanzielle Behandlung
Abtrennung von Komponenten
Bevor die VIG einen Versicherungs- oder Rückversicherungsvertrag unter Zugrundelegung der in IFRS 17 enthaltenen Leitlinien bilanziert, analysiert sie, ob der Vertrag Komponenten beinhaltet, die abzutrennen wären. Dies bedeutet, dass derartige Komponenten unter Anwendung eines anderen IFRS als IFRS 17 zu bilanzieren sind (eigenständig abgrenzbare Nichtversicherungskomponenten). Nachdem etwaige eigenständig abgrenzbare Nichtversicherungskomponenten abgetrennt wurden, wird IFRS 17 auf alle verbleibenden Komponenten des Versicherungsvertrags angewendet.
Investmentkomponenten sind als Beträge definiert, die der Versicherer gemäß Versicherungsvertrag auf jeden Fall an die Versicherungsnehmer:innen zurückzahlen muss, unabhängig davon, ob ein versichertes Ereignis eingetreten ist oder nicht. Investmentkomponenten (z. B. Rückkaufoptionen in Lebensversicherungsverträgen), die eine starke Korrelation zu den Versicherungsverträgen, deren Bestandteil sie sind, aufweisen, gelten als nicht eigenständig abgrenzbar und werden nicht getrennt bilanziert. Ein- und Auszahlungen aus den Investmentkomponenten werden jedoch nicht in die versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen einbezogen. Manche Versicherungsverträge sehen die Rückzahlung eines vertraglich festgelegten Betrags vor, jedoch nur unter bestimmten Umständen und nicht infolge des Eintretens eines versicherten Ereignisses. Diese Beträge stellen Prämienrückerstattungen dar und verringern die versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen. Die Gruppe weist Prämienrückerstattungen als Abzüge von den vereinnahmten Prämien aus.
Einige Rückversicherungsverträge beinhalten bestimmte Provisionsvereinbarungen. Je nach Art sind Provisionen:
•
abzuziehen von vereinnahmten Prämien,
•
einzubeziehen in die Versicherungsfälle oder
•
als Investmentkomponente zu behandeln.
Aggregationsniveau
Nach der Identifizierung, welche Versicherungsverträge in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen, unter Berücksichtigung der Effekte aus der Zusammenfassung von Versicherungsverträgen, der Abtrennung eigenständig abgrenzbarer Nichtversicherungskomponenten und der Abtrennung mehrerer Versicherungsverträge, die Bestandteil einer einzigen, rechtlich eigenständigen Polizze sind, erfordert IFRS 17 die Festlegung des Aggregationsniveaus zur Anwendung der im Standard enthaltenen Vorschriften.
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Das Aggregationsniveau wird festgelegt, indem das gezeichnete Geschäft zunächst in Portfolios unterteilt wird. Ein Portfolio umfasst eine Gruppe von Versicherungsverträgen mit ähnlichen Risiken, die gemeinsam gesteuert werden. Unter Zugrundelegung ihrer bei Vertragsbeginn erwarteten Profitabilität werden die Portfolios anschließend in drei Kategorien unterteilt:
•
belastende Verträge,
•
Verträge, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden und
•
verbleibende Verträge.
Im Hinblick auf das GMM und den PAA gibt IFRS 17 zudem zu beachten, dass für Zwecke der Aggregation eine Gruppe von Versicherungsverträgen keine Verträge enthalten darf, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden. Für ihr unter Anwendung des VFA bewertetes Geschäft macht die VIG Gebrauch vom Wahlrecht zur Anwendung der Ausnahmeregelung von der Bildung von Gruppen nach Zeichnungsjahr (Jahreskohorten), das in der Europäischen Union anwendbar ist. Dieses Wahlrecht räumt die Möglichkeit ein, generationsübergreifende, mutualisierte und Cashflow-angepasste Versicherungsverträge von der Vorschrift zur Bildung von Jahreskohorten auszunehmen. Damit soll zum Zeitpunkt der Erfassung der vertraglichen Servicemarge ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht werden. Diese Ausnahmeregelung betrifft in erster Linie Lebensversicherungsverträge mit langer Laufzeit und Gewinnbeteiligung sowie Krankenversicherungsverträge mit langer Laufzeit.
Sobald die Gruppen von Versicherungsverträgen festgelegt sind, werden sie zu Bilanzierungseinheiten, auf die die konsolidierten Versicherungsunternehmen die Vorschriften von IFRS 17 anwenden. D. h., auf dieser detaillierten Ebene müssen IFRS 17-Messgrößen wie Erfüllungswerte, vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin – CSM) und Verlustkomponenten verfügbar sein. Die VIG hat Portfolios von ausgestellten Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen auf Grundlage der angewandten Solvency II-Struktur für die Lebens-, Kranken- und Schaden- und Unfallversicherung festgelegt, da die Produkte ähnlichen Risiken ausgesetzt sind und gemeinsam gesteuert werden.
Bei der Bestimmung von Gruppen von Verträgen hat die VIG beschlossen, jene Verträge, die in verschiedene Gruppen fallen würden, weil Gesetze oder Vorschriften die tatsächliche Fähigkeit der VIG spezifisch einschränken, einen unterschiedlichen Preis oder ein unterschiedliches Leistungsniveau für Versicherungsnehmer:innen mit unterschiedlichen Eigenschaften festzulegen, derselben Gruppe zuzuordnen.
Zu den Gruppen von Verträgen, auf die der Fair-Value-Ansatz zum Übergangszeitpunkt angewendet wurde, zählen Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden. Es wird auf den von der VIG zum Übergangszeitpunkt verwendeten Ansatz in diesem Abschnitt unter Kapitel „IFRS 17-Übergangszeitpunkt (1. Jänner 2022): Fair-Value-Ansatz (FVA)“ verwiesen.
In den meisten Fällen wird die Profitabilität von Gruppen von Verträgen unter Zugrundelegung versicherungsmathematischer Cash flow-Modelle und Profitabilitätskennzahlen, die das Bestands- und Neugeschäft berücksichtigen, beurteilt. Bei unter Anwendung des PAA bewerteten Versicherungsverträgen wird davon ausgegangen, dass keine Verträge im Portfolio beim erstmaligen Ansatz belastend sind, es sei denn, Fakten und Umstände deuten auf etwas anderes hin. Bei Verträgen, die nicht belastend sind, ist bei erstmaligem Ansatz zu prüfen, ob sie keine signifikante Wahrscheinlichkeit aufweisen, dass sie in der Folge zu belastenden Verträgen werden. Dazu wird die Wahrscheinlichkeit von Änderungen bei zugrunde zu legenden Fakten und Umständen bewertet. Für weitere Informationen zu belastenden Verträgen wird auf das folgende Kapitel „Belastende Verträge“ verwiesen.
Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträge werden nach denselben oben genannten Grundsätzen aufgeteilt, mit dem Unterschied, dass sich die Verweise auf belastende Verträge beziehen, bei denen es beim erstmaligen Ansatz einen Nettogewinn gibt. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Gruppe gehaltener Rückversicherungsverträge nur einen einzigen Vertrag umfasst.
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Für die konsolidierten Versicherungsunternehmen wurden die Direktversicherung und fakultative Rückversicherung in die folgenden IFRS 17-Portfolios für Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung gruppiert:
•
Lebensversicherung:
–
Mit Gewinnbeteiligung
–
Fonds- und indexgebundene
–
Andere
–
Ausgestellte und gehaltene proportionale Rückversicherung
•
Krankenversicherung:
–
Langfristige Krankenversicherung (nach Art der Leben)
–
Ausgestellte und gehaltene proportionale Rückversicherung
•
Schaden- und Unfallversicherung:
–
Krankheitskostenversicherung
–
Berufsunfähigkeitsversicherung
–
Arbeitsunfallversicherung
–
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
–
Sonstige Kraftfahrtversicherung
–
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
–
Feuer- und andere Sachversicherungen
–
Allgemeine Haftpflichtversicherung
–
Kredit- und Kautionsversicherung
–
Rechtsschutzversicherung
–
Beistand
–
Verschiedene finanzielle Verluste
–
Ausgestellte und gehaltene proportionale Rückversicherung
Belastende Verträge
Manche Verträge werden vor Beginn des Deckungszeitraums und vor Fälligkeit der ersten Prämie ausgestellt. Ob ausgegebene Verträge eine Gruppe belastender Verträge bilden, wird von den konsolidierten Versicherungsunternehmen zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte beurteilt:
•
vor Beginn des Deckungszeitraums oder
•
zu dem Zeitpunkt, zu dem innerhalb der Gruppe erstmals eine Zahlung der Versicherungsnehmer:innen fällig wird.
Bei der Bestimmung, ob eine Gruppe von Verträgen belastend ist, werden Fakten und Umstände berücksichtigt unter Zugrundelegung von:
•
Preisinformationen,
•
Ergebnissen von ähnlichen von der Gruppe erfassten Verträgen und
•
Umfeldfaktoren wie Änderungen am Markt oder von Vorschriften.
Weitere Details werden in diesem Abschnitt unter dem Kapitel „Ausweis“ erörtert.

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Ansatz
Gruppen von ausgestellten Versicherungsverträgen sind zum frühesten der folgenden Zeitpunkte anzusetzen:
•
zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen;
•
zum Zeitpunkt, an welchem die erste Zahlung von Versicherungsnehmer:innen in der Gruppe von Verträgen fällig wird, oder bei Eingang der ersten Zahlung, wenn es kein Fälligkeitsdatum gibt; oder
•
für eine Gruppe von belastenden Verträgen, sobald Fakten und Umstände darauf hindeuten, dass die Gruppe belastend ist.
Gruppen gehaltener proportionaler und nicht proportionaler Rückversicherungsverträge sind zum früheren der folgenden Zeitpunkte zu erfassen:
•
entweder zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen oder
•
zu dem Zeitpunkt, zu dem die konsolidierten Versicherungsunternehmen eine belastende Gruppe von zugrundeliegenden Versicherungsverträgen erfassen, falls die konsolidierten Versicherungsunternehmen den zugehörigen gehaltenen Rückversicherungsvertrag in der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben.
Zudem ist mit dem Ansatz einer Gruppe von gehaltenen proportionalen Rückversicherungsverträgen bis zu dem Zeitpunkt zu warten, zu dem der erstmalige Ansatz jedes zugrundeliegenden Versicherungsvertrags erfolgt ist, falls dieser Zeitpunkt erst nach dem Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen liegt.
Die Aufnahme eines neuen Vertrags in die Gruppe hat in der Berichtsperiode zu erfolgen, in der dieser Vertrag eines der zuvor dargelegten Kriterien erfüllt.
Vertragsgrenze
In die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen sind alle zukünftigen Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze jedes einzelnen Vertrags in der Gruppe einzubeziehen. Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenzen eines Versicherungsvertrags, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der die Versicherungsnehmer:innen zur Zahlung der Prämien gezwungen werden können oder in der eine wesentliche Verpflichtung besteht, für die Versicherungsnehmer:innen Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen. Eine wesentliche Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag endet, wenn die praktische Möglichkeit besteht, die Risiken der einzelnen Versicherungsnehmer:innen neu zu bewerten und folglich einen Preis oder ein Leistungsniveau festzulegen, das diesen Risiken vollkommen Rechnung trägt, oder beide nachstehenden Kriterien erfüllt sind:
•
die praktische Fähigkeit besteht, die Risiken des Portfolios von Versicherungsverträgen, in dem der Vertrag enthalten ist, neu zu bewerten und folglich einen Preis oder ein Leistungsniveau festzulegen, das den Risiken dieses Portfolios vollkommen Rechnung trägt und
•
bei der Preisfestsetzung der Prämien bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Risiken neu bewertet werden, werden die Risiken im Zusammenhang mit Zeiträumen nach dem Zeitpunkt der Neubewertung nicht berücksichtigt.
Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte im Zusammenhang mit erwarteten Prämien oder Schadensfällen außerhalb der Vertragsgrenze des Versicherungsvertrags werden nicht erfasst, da sich diese Beträge auf zukünftige Versicherungsverträge beziehen.
Bei Verträgen mit Verlängerungszeiträumen wird beurteilt, ob die Prämien und die Zahlungsströme aus dem verlängerten Vertrag innerhalb der Vertragsgrenzen liegen. Die Preisfestsetzung der Vertragsverlängerungen, auf die IFRS 17 angewendet wird, erfolgt unter Berücksichtigung aller für die Versicherungsnehmer:innen abgedeckten Risiken, die am Verlängerungsdatum für den verbleibenden künftigen Versicherungsschutz bei Unterzeichnung gleichwertiger Verträge berücksichtigt würden. Die Vertragsgrenze jeder Gruppe von Verträgen wird am Ende jeder Berichtsperiode neu beurteilt.
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IFRS 17-Übergangszeitpunkt (1. Jänner 2022): Fair-Value-Ansatz (FVA)
Die zur Abzinsung verwendeten Zinssätze für Gruppen von Versicherungsverträgen wurden zum Übergangszeitpunkt bestimmt. Für die Bewertung der Erfüllungszahlungsströme einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt entsprechen die Locked-in-Abzinsungssätze den gewichteten Durchschnittssätzen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der zugrunde liegenden Verträge galten. Der zur Aufzinsung der CSM herangezogene Diskontierungszinssatz wurde bei Vertragsbeginn unter Anwendung des Bottom-Up-Ansatzes bestimmt.
Beim Fair-Value-Ansatz handelt es sich um eine vereinfachte Methode zur Bestimmung der CSM und/oder der Verlustkomponenten für Gruppen von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt. Die vertragliche Servicemarge oder die Verlustkomponente der LRC zum Übergangszeitpunkt wird als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der Gruppe von Versicherungsverträgen und den zu diesem Zeitpunkt bewerteten Erfüllungswerten bestimmt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurden die Vorschriften von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts angewandt. Hiervon ausgenommen ist die Anwendung des IFRS 13.47 betreffend das Merkmal der kurzfristigen Abrufbarkeit.
Bei Anwendung des Fair-Value-Ansatzes zum Übergangszeitpunkt ist es gestattet, Verträge zusammenzufassen, deren Zeichnung mehr als ein Jahr auseinanderliegt.
Zum Übergangszeitpunkt wurden verfügbare, angemessene und belastbare Informationen genutzt, um Folgendes zu bestimmen:
•
Gruppen von Versicherungsverträgen,
•
ob es sich bei den Verträgen um Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung handelt,
•
ob ermessensabhängige Zahlungsströme für Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung vorliegen,
•
ob ein Kapitalanlagevertrag die Definition eines Kapitalanlagevertrags mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung im Sinne der Definition in IFRS 17 erfüllt.
Die VIG teilt die versicherungstechnischen Finanzeffekte in erfolgswirksame sowie erfolgsneutrale Beträge auf.
Um die Verbindlichkeiten für Versicherungsverträge zum Übergangszeitpunkt zu ermitteln, wurde der Kapitalkostenansatz zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Dieser wurde wie folgt abgeleitet:
•
die wirtschaftlich berechnete Best-Estimate-Verbindlichkeit ohne Berücksichtigung von Berichtsvorschriften; plus
•
einer marktgerechten Gewinnmarge.
Betreffend den mit diesem Ansatz getroffenen wesentlichen Schätzungen und Ermessensentscheidungen wird auf den Konzernanhang unter dem Punkt „24.1. (Rück-)Versicherungsverträge“ verwiesen.
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Die zum Übergangszeitpunkt angewandten Diskontierungszinssätze
Spot Rates in Jahren*
1.1.2022
 
1 J.
3 J.
5 J.
10 J.
20 J.
30 J.
in %
 
 
 
 
 
 
ALL
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
BAM
-0,64
-0,30
-0,13
0,15
0,40
1,01
BGN
-0,64
-0,30
-0,13
0,15
0,40
1,01
CHF
-0,80
-0,48
-0,33
-0,01
-0,01
0,32
CZK
4,63
4,13
3,71
3,09
2,96
3,06
EUR
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
GBP
0,78
1,20
1,20
1,11
1,05
1,00
GEL
7,78
8,13
8,13
8,07
7,87
7,34
HRK
-0,18
0,01
0,19
0,82
1,72
2,21
HUF
3,49
4,13
4,29
4,43
4,66
4,69
MDL
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
MKD
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
PLN
2,66
3,60
3,73
3,57
3,49
3,47
RON
3,93
4,52
4,68
5,07
5,01
4,68
RSD
2,21
2,76
3,29
4,01
4,17
4,06
TRY
21,64
24,35
25,35
24,27
20,71
16,92
UAH
11,43
12,73
12,68
10,14
7,58
6,82
USD
0,44
1,08
1,28
1,50
1,67
1,64
*Ohne Illiquiditätsanpassung
Illiquiditätsanpassung
1.1.2022
in Basispunkten
 
Bosnien-Herzegowina
100
Bulgarien
45
Deutschland
15
Kroatien (HRK)
9
Liechtenstein
15
Österreich
15
Polen
63
Serbien
200
Slowakei
8
Tschechische Republik
29
Türkei
26
Ungarn
19
Bewertung beim erstmaligen Ansatz
Nicht unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird bewertet als die Summe aus:
•
dem Erfüllungswert und
•
der CSM, die den nicht realisierten Gewinn darstellt, den die konsolidierten Versicherungsunternehmen im Laufe der Erbringung ihrer Versicherungsleistungen, gemäß den in der Gruppe enthaltenen Versicherungsverträgen, ausweisen werden.
Der Erfüllungswert setzt sich zusammen aus:
•
unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der künftigen Zahlungsströme,
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
•
einer Abzinsung auf den Barwert, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln und
•
einer Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken.
Das Ziel der Schätzung der künftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert (oder den wahrscheinlichkeitsgewichteten Mittelwert) der gesamten Bandbreite aller möglichen Ergebnisse zu bestimmen. Dabei werden alle angemessenen und belastbaren Informationen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, berücksichtigt. Bei der Schätzung künftiger Zahlungsströme wird eine Bandbreite von Szenarien mit wirtschaftlicher Substanz in Erwägung gezogen, die die möglichen Ergebnisse angemessen widerspiegelt. Die Zahlungsströme der einzelnen Szenarien werden wahrscheinlichkeitsgewichtet und unter Zugrundelegung aktueller Annahmen abgezinst.
Bei der Schätzung künftiger Zahlungsströme werden alle Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze berücksichtigt, wie z. B.:
•
Prämien und etwaige damit in Zusammenhang stehende zusätzliche Zahlungsströme,
•
Schäden und Versicherungsleistungen, einschließlich Schäden, die bereits gemeldet, jedoch noch nicht beglichen wurden; entstandene Schäden, die noch nicht gemeldet wurden, und alle erwarteten künftigen Schäden, u. a.:
–
Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen, deren Höhe je nach den Renditen der zugrundeliegenden Referenzwerte schwankt, und
–
eine Zuordnung der Zahlungsströme aus den Abschlusskosten, die sich auf das Portfolio beziehen, zu dem der Vertrag gehört.
•
Kosten für die Schadensbearbeitung,
•
Kosten für die Verwaltung und Aufrechterhaltung von Verträgen, wie z. B. wiederkehrende Provisionen, die erwartungsgemäß an die Vermittler zu zahlen sind,
•
eine Zuordnung fester und variabler Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können,
•
transaktionsbedingte Steuern.
Die Bewertung des Erfüllungswerts beinhaltet die Abschlusskosten, die über den Deckungszeitraum der Gruppe von Versicherungsverträgen als Aufwand erfasst werden. Gleichzeitig wird der gleiche Betrag in den versicherungstechnischen Erträgen erfasst, was den Anteil der Beiträge, die sich auf die Wiedererlangung der Abschlusskosten beziehen, widerspiegelt.
Unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Die VIG wendet den Prämienallokationsansatz (PAA) zumindest auf alle von ihr ausgestellten Schaden- und Unfallversicherungsverträge mit kurzer Laufzeit an, da:
• der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe, einschließlich Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag aus allen Prämien innerhalb der Vertragsgrenzen (siehe Kapitel „Vertragsgrenze“) nicht mehr als ein Jahr beträgt bzw.
•
für Verträge, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt, wurden mögliche künftige Szenarien modelliert und es wird davon ausgegangen, dass sich die Bewertung der Deckungsrückstellung für die Gruppe, in der diese Verträge enthalten sind, durch die Anwendung des PAA nicht wesentlich von derjenigen unterscheidet, die aus der Anwendung des GMM hervorgehen würde. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit wurden auch qualitative Faktoren, wie die Art des Risikos und die Art ihrer Versicherungsportfolios, berücksichtigt.
Der PAA wird nicht angewendet, wenn beim erstmaligen Ansatz der Gruppe von Verträgen eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde. Die Variabilität der Erfüllungswerte steigt beispielsweise an im Zusammenhang mit:
•
der Höhe der künftigen Zahlungsströme im Zusammenhang mit in die Verträge eingebetteten Derivaten und
•
der Länge des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen.
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Bei einer Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz nicht belastend ist, wird die Deckungsrückstellung wie folgt bemessen:
•
etwaige beim erstmaligen Ansatz erhaltene Prämien,
•
abzüglich der Abschlusskosten zu diesem Zeitpunkt,
•
zuzüglich oder abzüglich des etwaigen Betrags aus der Ausbuchung zu diesem Zeitpunkt im Posten Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten und
•
zuzüglich oder abzüglich andere im Vorfeld für Zahlungsströme in Bezug auf die Gruppe von Versicherungsverträgen angesetzte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
Deuten Fakten und Umstände darauf hin, dass Verträge beim erstmaligen Ansatz belastend sind, helfen zusätzliche Analysen bei der Bestimmung, ob zu erwarten ist, dass der Vertrag zu einem Nettomittelabfluss führt. Diese belastenden Verträge werden von den anderen Verträgen abgegrenzt, und in Bezug auf den Nettomittelabfluss wird ein Verlust erfolgswirksam erfasst, wobei der Buchwert der Verbindlichkeit der Gruppe den Erfüllungswerten entspricht. Für die Deckungsrückstellung einer solchen belastenden Gruppe von Verträgen wird eine Verlustkomponente festgelegt, welche die berechneten Verluste abbildet. Für zusätzliche Angaben zur Verlustkomponente wird auf das folgende Kapitel „Ausweis“ und zu belastenden Verträgen auf das Kapitel „Belastende Verträge“ im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ verwiesen.
Für unter Anwendung des PAA bewertete Verträge ist es gemäß der Rechnungslegungsmethode der VIG grundsätzlich nicht gestattet, die Deckungsrückstellung unter Zugrundelegung diskontierter Cash flows zu bewerten, es sei denn, die Gruppe von Verträgen ist belastend.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Rückversicherungsvermögenswerte für eine Gruppe gehaltener Rückversicherungsverträge werden auf derselben Grundlage bewertet wie eine Gruppe ausgestellter Versicherungsverträge. Sie werden jedoch angepasst, um den unterschiedlichen Merkmalen von gehaltenen Rückversicherungsverträgen und ausgestellten Versicherungsverträgen Rechnung zu tragen, beispielsweise in Bezug auf die Erhöhung von Aufwendungen oder die Reduzierung von Aufwendungen anstatt Erträgen.
Beim erstmaligen Ansatz einer belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge oder bei der Hinzufügung von weiteren belastenden zugrundeliegenden Versicherungsverträgen zu einer Gruppe wird ein Verlust erfasst. Für den Vermögenswert für den künftigen Versicherungsschutz für eine Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen wird eine Verlustrückerstattungskomponente festgelegt, welche die Aufholung der Verluste abbildet.
Die Verlustrückerstattungskomponente wird wie folgt bestimmt: Multiplikation des ausgewiesenen Verlusts aus den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen mit dem Prozentsatz der Schäden aus denselben zugrundeliegenden Versicherungsverträgen, bei denen die konsolidierten Versicherungsunternehmen erwarten, dass sie sie aus der Gruppe ihrer gehaltenen Rückversicherungsverträge wieder erstattet bekommen. Sofern nur manche Verträge in der belastenden zugrundeliegenden Gruppe durch die Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen gedeckt sind, wird anhand einer systematischen und rationalen Methode der Anteil der ausgewiesenen Verluste aus der zugrundeliegenden Gruppe von Versicherungsverträgen bestimmt, der sich auf die Versicherungsverträge bezieht, die durch die Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen gedeckt sind. Durch die Verlustrückerstattungskomponente wird der Buchwert des Vermögenswerts für den zukünftigen Versicherungsschutz angepasst.
Falls die Gruppe gehaltene Rückversicherungsverträge eingeht, deren Deckung sich auf Ereignisse vor dem Erwerb der Rückversicherung bezieht, werden diese Rückversicherungskosten beim erstmaligen Ansatz aufwandswirksam erfasst.
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Folgebewertung
Gemäß IAS 34 darf die grundsätzliche Häufigkeit der Berichterstattung die Höhe der Jahresergebnisse nicht beeinflussen. Damit das Jahresergebnis nicht beeinflusst wird, müssen unterjährige Bewertungen auf einer vom Geschäftsjahresbeginn bis zum jeweiligen Berichtstermin kumulierten Grundlage erfolgen (Year-to-Date-Bilanzierung). Im Rahmen der Year-to-Date-Bilanzierung werden die unterjährig erfassten Schätzungsänderungen nicht berücksichtigt, wohingegen sie bei der Period-to-Period-Bilanzierung in die Berechnung miteinbezogen werden. Die VIG-Versicherungsgruppe hat sich für die Year-to-Date-Bilanzierung gemäß IFRS 17.B137 entschieden.
Nicht unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Die CSM zum Abschlussstichtag stellt den Gewinn in einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, der noch nicht erfolgswirksam erfasst wurde, da er sich auf die zu erbringenden künftigen Leistungen bezieht.
Bei einer Gruppe von GMM bewerteten Versicherungsverträgen ist der Buchwert der CSM der Gruppe zum Abschlussstichtag gleich dem Buchwert zu Beginn der Berichtsperiode, berichtigt um:
•
die Auswirkungen etwaiger neuer Verträge, die der Gruppe hinzugefügt wurden,
•
die Aufzinsung des Buchwerts der CSM während des Berichtszeitraums, bewertet zu den Diskontierungssätzen beim erstmaligen Ansatz,
•
die Änderungen der Erfüllungswerte, die sich auf künftige Leistungen beziehen, außer wenn:
–
diese Erhöhungen der Erfüllungswerte den Buchwert der CSM übersteigen und zu einem Verlust führen oder
– diese Reduzierungen der Erfüllungswerte der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet werden (siehe im folgenden Kapitel den Unterpunkt „Verlustkomponente“),
•
die Auswirkung etwaiger Wechselkursdifferenzen auf die CSM und
• den in der Berichtsperiode aufgrund der Übertragung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag als versicherungstechnische Erträge angesetzten Betrag, der ermittelt wird, indem die am Abschlussstichtag (vor einer etwaigen Aufteilung) verbleibende CSM auf den gegenwärtigen und künftigen Deckungszeitraum aufgeteilt wird (siehe im folgenden Kapitel den Unterpunkt „Versicherungstechnische Erträge“).
In der Folgebewertung werden bei der CSM-Berechnung unter dem VFA die folgenden Modifikationen im Vergleich zum GMM vorgenommen:
•
Es erfolgt keine explizite Verzinsung der CSM, da die CSM neu bemessen wird, sobald sie aufgrund von Änderungen am Anteil des Unternehmens an den zugrunde liegenden Posten angepasst wird.
•
Änderungen im Anteil des Unternehmens am beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Referenzwerte führen ebenfalls zu einer Anpassung der CSM, anstatt erfolgswirksam (oder wahlweise im OCI) erfasst zu werden.
•
Änderungen in den Erfüllungswerten, die nicht von den Renditen der zugrundeliegenden Referenzwerten abhängen und die sich auf zukünftige Dienstleistungen beziehen, wären grundsätzlich CSM-wirksam. Da alle Zahlungsströme als abhängig von den zugrundeliegenden Referenzwerten betrachtet werden, entfällt dieses Element. Gleiches ergibt sich aus der Anwendung von IFRS 17.B114, wodurch nicht mehr zwischen Zahlungsströmen unterschieden wird, die von den zugrundeliegenden Referenzwerten abhängen, und solchen, die nicht davon abhängen.
Die Änderungen der Erfüllungswerte bei GMM-bewerteten Verträgen, die sich auf künftige Leistungen beziehen, die zu einer Anpassung der CSM führen, umfassen:
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•
Erfahrungswertanpassungen aufgrund von Abweichungen zwischen den vereinnahmten Prämien (und damit verbundenen Zahlungsströmen, wie z.B. Abschlusskosten und Steuern auf Versicherungsprämien) und den zu Beginn der Periode geschätzten erwarteten Beträgen. Änderungen in Bezug auf vereinnahmte (oder fällige) Prämien, die sich auf laufende oder vergangene Leistungen beziehen, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst, wohingegen Änderungen, die sich auf vereinnahmte (oder fällige) Prämien für künftige Leistungen beziehen, als Anpassung der CSM erfasst werden;
•
Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme von Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Änderungen des finanziellen Risikos (Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im Sonstiges Ergebnis statt Anpassung der CSM);
•
Abweichungen zwischen der Investmentkomponente, die erwartungsgemäß in der Periode anfällt, und der Investmentkomponente, die in der Periode tatsächlich zahlbar wird. Diese Abweichungen werden durch einen Vergleich der Investmentkomponente, die in der Periode tatsächlich zahlbar wird, mit der Zahlung in der Periode, die zu Beginn der Periode erwarteten Zahlung plus etwaige versicherungstechnische Finanzerträge oder ‑aufwendungen in Bezug auf die erwartete Zahlung, bevor sie zahlbar wird, ermittelt. Dasselbe gilt für Darlehen an Versicherungsnehmer:innen, die rückzahlbar werden; und
•
Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, die mit künftigen Leistungen verbunden sind.
Die im Vorstehenden genannten Anpassungen der CSM werden unter Zugrundelegung von Diskontierungssätzen bewertet, welche die Merkmale der Zahlungsströme der Gruppe von Versicherungsverträgen beim erstmaligen Ansatz widerspiegeln (siehe im Kapitel Konzernanhang die Angabe „24.1. (Rück-)Versicherungsverträge“ Unterkapitel „Diskontierungssätze“).
Wenn eine Gruppe von Versicherungsverträgen während des Deckungszeitraums belastend wird, wird in Bezug auf den Nettomittelabfluss ein Verlust erfolgswirksam erfasst, wobei der Buchwert der Verbindlichkeit der Gruppe den Erfüllungswerten entspricht. Für die Deckungsrückstellung einer solchen belastenden Gruppe von Verträgen wird eine Verlustkomponente festgelegt, welche die bestimmten Verluste abbildet. Für zusätzliche Angaben zur Verlustkomponente wird auf den gleichnamigen Unterpunkt im folgenden Kapitel „Ausweis“ verwiesen.
Der Buchwert einer Gruppe von Versicherungsverträgen wird zum Ende einer Berichtsperiode bemessen als die Summe aus:
•
der Deckungsrückstellung, bestehend aus dem Erfüllungswert, der sich auf künftige Leistungen bezieht, die der Gruppe zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurden, und der CSM der Gruppe zu diesem Zeitpunkt und
•
der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die den Erfüllungswert in Bezug auf vergangene Leistungen umfasst, welcher der Gruppe zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurde.
Unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Zum Ende jeder Berichtsperiode entspricht der Buchwert der Deckungsrückstellung dem Buchwert zum Beginn der Periode
•
zuzüglich den in der Periode erhaltenen Prämien,
• abzüglich der Abschlusskosten (siehe hierzu im folgenden Kapitel die Ausführungen unter „Abschlusskosten“),
•
zuzüglich der Amortisation der Zahlungen für Abschlusskosten, die in der Berichtsperiode als Aufwand für die Gruppe erfasst wurden,
•
zuzüglich einer etwaigen Anpassung der Finanzierungskomponente, sofern zutreffend,
•
abzüglich des Betrags, der für die in der Periode erbrachten Versicherungsleistungen als versicherungstechnische Erträge ausgewiesen wurde, und
•
abzüglich der Investmentkomponenten, die gezahlt oder auf die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle übertragen wurden.
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Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Liability for Incurred Claims – LIC) wird mit dem Erfüllungswert bezogen auf die eingetretenen Schäden geschätzt. Der Erfüllungswert beinhaltet auf unverzerrte Art und Weise alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme verfügbar sind, er spiegelt damit derzeitige Schätzungen wider und enthält eine explizite Anpassung für nichtfinanzielle Risiken (die Risikoanpassung). Die VIG zinst die Rückstellung für noch nicht abge-wickelte Versicherungsfälle stets ab, selbst dann, wenn davon ausgegangen wird, dass die Zahlungsströme innerhalb höchstens eines Jahres ab Eintreten des Schadens zu zahlen sind oder vereinnahmt werden.
Wenn Fakten und Umstände während des Deckungszeitraums darauf hindeuten, dass eine Gruppe von Versicherungsverträgen belastend ist, wird in Bezug auf den Nettomittelabfluss ein Verlust erfolgswirksam erfasst, wobei der Buchwert der Verbindlichkeit der Gruppe den Erfüllungswerten entspricht. Für die Deckungsrückstellung einer solchen belastenden Gruppe von Verträgen wird eine Verlustkomponente festgelegt, welche die bestimmten Verluste abbildet. Für zusätzliche Angaben zur Verlustkomponente wird auf das gleichnamige Kapitel in diesem Abschnitt verwiesen. Für zusätzliche Angaben zu den Abschlusskosten wird auf das gleichnamige Kapitel „Abschlusskosten“ in diesem Abschnitt verwiesen.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Die Folgebewertung gehaltener Rückversicherungsverträge folgt den gleichen Grundsätzen wie bei ausgestellten Versicherungsverträgen und wurde angepasst, um den spezifischen Merkmalen gehaltener Rückversicherungsverträge Rechnung zu tragen.
Sofern eine Verlustrückerstattungskomponente gebildet wurde, verringern die konsolidierten Versicherungsunternehmen die Verlustrückerstattungskomponente im Rahmen der Folgebewertung auf null entsprechend den Verringerungen der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge, um widerzuspiegeln, dass die Verlustrückerstattungskomponente den Anteil des Buchwerts der Verlustkomponente der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge, den das Unternehmen aufgrund seiner gehaltenen Rückversicherungsverträge erstattet zu bekommen erwartet, nicht übersteigt.
Änderung und Ausbuchung
Versicherungsverträge werden ausgebucht, wenn die mit dem Vertrag verbundenen Rechte und Pflichten erloschen (d.h. erfüllt, gekündigt oder ausgelaufen) sind oder der Vertrag so geändert wird, dass sich aus der Änderung eine Änderung des Bewertungsmodells oder des anwendbaren Standards für die Bewertung einer Komponente des Vertrags ergibt. In diesen Fällen wird der ursprüngliche Vertrag ausgebucht und der geänderte Vertrag als neuer Vertrag eingebucht.
Abschlusskosten
Abschlusskosten entstehen aus den Kosten für den Vertrieb, die Zeichnung und die Einrichtung einer Gruppe von Versicherungsverträgen (die bereits ausgestellt wurden oder die erwartungsgemäß ausgestellt werden), die dem Portfolio der Versicherungsverträge, zu dem die Gruppe gehört, direkt zugeordnet werden können.
Wurden Abschlusskosten gezahlt oder sind sie entstanden, bevor die zugehörige Gruppe von Versicherungsverträgen in der Konzernbilanz erfasst wird, wird ein separater Vermögenswert für die Abschlusskosten für jede zugehörige Gruppe angesetzt.
Der für die Abschlusskosten angesetzte Vermögenswert wird aus der Konzernbilanz ausgebucht, wenn die Abschlusskosten in die erstmalige Bewertung der CSM der zugehörigen Gruppe von Versicherungsverträgen einfließen. Die Anwendung einer systematischen und rationalen Methode ist für die Aufteilung von Folgendem erforderlich:
•
Abschlusskosten, die einer Gruppe von Versicherungsverträgen direkt zugeordnet werden können, sind dieser Gruppe zuzuordnen und sind Gruppen zuzuordnen, die Versicherungsverträge enthalten, die erwartungsgemäß aus Verlängerungen der Versicherungsverträge in dieser Gruppe entstehen werden.
•
Abschlusskosten, die einer Gruppe von Verträgen nicht direkt, jedoch einem Portfolio von Versicherungsverträgen direkt zugeordnet werden können, sind Gruppen in dem Portfolio zuzuordnen.
Am Ende jeder Berichtsperiode werden die noch nicht erfassten Beträge der den Gruppen von Versicherungsverträgen zugeordneten Abschlusskosten überprüft, um etwaigen Änderungen der mit der eingesetzten Zuordnungsmethode in Zusammenhang stehenden Annahmen Rechnung zu tragen.
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Nach einer etwaigen Neuzuordnung wird die Werthaltigkeit des für die Abschlusskosten angesetzten Vermögenswerts beurteilt, wenn Fakten und Umstände auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit ist die Durchführung von Folgendem erforderlich:
•
einer Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene einer bestehenden oder künftigen Gruppe von Versicherungsverträgen und
•
einer zusätzlichen Werthaltigkeitsprüfung, die speziell die Abschlusskosten abdeckt, die den erwarteten künftigen Vertragsverlängerungen zugeordnet werden.
Wenn ein Wertminderungsaufwand erfasst wird, wird der Buchwert des Vermögenswerts angepasst und eine Wertminderung erfolgswirksam im Posten Aufwendungen für ausgestellte Versicherungsverträge ausgewiesen.
Eine vollständige oder teilweise Aufholung eines in früheren Perioden erfassten Wertminderungsaufwands wird erfolgswirksam erfasst und der Buchwert des Vermögenswerts wird erhöht, soweit die Bedingungen für eine Wertminderung nicht mehr vorliegen oder sich verbessert haben.
Ausweis
Gemäß IFRS 17 weisen die konsolidierten Versicherungsunternehmen in der Konzernbilanz den Buchwert der folgenden Portfolios getrennt aus:
•
ausgestellte Versicherungsverträge, die Vermögenswerte sind,
•
ausgestellte Versicherungsverträge, die Verbindlichkeiten sind,
•
Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträge, die Vermögenswerte sind und
•
Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträge, die Verbindlichkeiten sind.
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die vor Beginn der zugehörigen Versicherungsverträge angesetzt wurden, werden in den Buchwert der jeweils zugehörigen Portfolios von ausgestellten Versicherungsverträgen miteinbezogen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung und die im Posten sonstiges Ergebnis erfassten Beträge werden untergliedert in die Posten Versicherungstechnisches Ergebnis und Versicherungstechnisches Finanzergebnis.
Erträge oder Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung ebenfalls im Posten Versicherungstechnisches Ergebnis dargestellt. Wobei das Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen getrennt von den Erträgen und Aufwendungen aus ausgestellten Versicherungsverträgen dargestellt wird.
Die Änderung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken wird in den Posten Versicherungstechnisches Ergebnis und Versicherungstechnisches Finanzergebnis aufgegliedert.
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge stellen die Erbringung der aus der Gruppe von Versicherungsverträgen entstehenden Leistungen mit einem Betrag dar, welcher der Gegenleistung entspricht, auf die im Gegenzug für diese Leistungen erwartungsgemäß ein Anspruch besteht.
Für nicht unter Anwendung des PAA bewertete Verträge entsprechen die versicherungstechnischen Erträge einer Gruppe von Versicherungsverträgen daher dem entsprechenden Anteil der gesamten Entgelte für die Verträge für die Periode, d. h. dem Betrag der an die konsolidierten Versicherungsunternehmen bezahlten Prämien, angepasst um einen Finanzierungseffekt (den Zeitwert des Geldes) und unter Ausschluss etwaiger Investmentkomponenten. Das gesamte Entgelt für eine Gruppe von Verträgen umfasst Beträge, die in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistung stehen, darunter auch:
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•
versicherungstechnische Aufwendungen, mit Ausnahme der Beträge in Bezug auf die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken sowie jegliche Beträge, die auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung allokiert sind;
•
sonstige Beträge, wie die Ertragsteuer, die den Versicherungsnehmer:innen gesondert in Rechnung gestellt werden können;
•
die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, mit Ausnahme der Beträge, die auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung allokiert werden;
•
die Auflösung der CSM und
•
Beträge, die in Verbindung mit den Abschlusskosten stehen.
Für die wesentliche Ermessensausübung des Managements, die der Auflösung der CSM zugrunde gelegt wird, wird auf den Abschnitt „Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ im Kapitel „Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM)“ verwiesen.
Bei der Anwendung des PAA entsprechen die versicherungstechnischen Erträge der Periode dem Betrag der der Periode zugeordneten erwarteten Prämieneinnahmen mit Ausnahme einer etwaigen Investmentkomponente. Die erwarteten Prämieneinnahmen werden jeder Periode, in der Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag erbracht werden, im Wesentlichen auf der Grundlage eines linearen Befreiungsmusters auf Ebene der lokalen Einheiten zugeordnet. Wenn jedoch das erwartete Muster der Befreiung vom Risiko während des Deckungszeitraums signifikant vom Zeitablauf abweicht, dann erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage der erwarteten Zeitpunkte des Entstehens von versicherungstechnischen Aufwendungen.
Wenn sich die Fakten und Umstände ändern, wird zwischen den beiden im Vorstehenden genannten Methoden gewechselt.
Verlustkomponente
Verträge, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind, werden von bei erstmaligem Ansatz nicht belastenden Verträgen desselben Portfolios abgegrenzt. Gruppen, die beim erstmaligen Ansatz nicht belastend waren, können bei der Folgebewertung belastend werden, wenn sich Annahmen ändern und Erfahrungswertanpassungen vorgenommen werden. Für eine belastende Gruppe wird eine Verlustkomponente in der Deckungsrückstellung gebildet, die die künftigen Verluste abbildet.
Eine Verlustkomponente spiegelt eine fiktive Erfassung von Verlusten, die jeder Gruppe belastender Versicherungsverträge oder bei Vertragsbeginn profitabler Verträge, die belastend wurden, zugeordnet werden, wider. Die Verlustkomponente wird aufgelöst auf Grundlage einer systematischen Allokation der in den Folgebewertungen ermittelten Änderungen in den Erfüllungswerten, welche die zukünftigen Leistungen betreffen. In den Folgebewertungen wird die Verlustkomponente außerdem um Änderungen der geschätzten Erfüllungswerte und der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, welche die zukünftige Leistungen betreffen, angepasst. Die systematische Zuordnung der Änderungen zur Verlustkomponente aus Folgebewertungen führt dazu, dass die der Verlustkomponente zugeordneten Gesamtbeträge am Ende des Deckungszeitraums einer Gruppe von Verträgen gleich null sind, da sich die Verlustkomponente in Form von eingetretenen Schäden realisiert.
Bei Gruppen von Verträgen, die unter Anwendung des PAA bewertet werden, wird davon ausgegangen, dass keine Verträge bei erstmaligem Ansatz belastend sind, es sei denn, Fakten und Umstände deuten auf etwas anderes hin. Falls dem nicht so ist und die in Kapitel „25. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ genannten Fakten und Umstände zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Deckungszeitraums darauf hindeuten, dass eine Gruppe von Versicherungsverträgen belastend ist, wird eine Verlustkomponente in Höhe des Betrags gebildet, um den der Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz der Gruppe bezieht, den Buchwert der Deckungsrückstellung, bestimmt gemäß den Ausführungen in Kapitel „Bewertung beim erstmaligen Ansatz“, der Gruppe überschreitet. Dementsprechend ist die Verlustkomponente am Ende des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen gleich null.
Verlustrückerstattungskomponenten
Wie in den Kapiteln „Bewertung beim erstmaligen Ansatz – Gehaltene Rückversicherungsverträge“ und „Folgebewertung – Gehaltene Rückversicherungsverträge“ erläutert, wird für den Vermögenswert für den zukünftigen Versicherungsschutz für
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eine Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen eine Verlustrückerstattungskomponente (LoReCo) festgelegt, welche die Aufholung der Verluste abbildet, wenn beim erstmaligen Ansatz einer belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge oder bei Hinzufügung von weiteren belastenden zugrundeliegenden Versicherungsverträgen zu einer Gruppe ein Verlust erfasst wird.
Sofern nach dem erstmaligen Ansatz einer Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge eine Verlustkomponente festgelegt wird, wird der Anteil der Erträge, die aus den zugehörigen gehaltenen Rückversicherungserträgen erfasst werden, als Verlustrückerstattungskomponente ausgewiesen.
Sofern beim erstmaligen Ansatz oder bei der Folgebewertung eine Verlustrückerstattungskomponente festgelegt wird, wird diese angepasst, um Änderungen der Verlustkomponente einer belastenden Gruppe von zugrundeliegenden Versicherungsverträgen zu berücksichtigen.
Der Buchwert der Verlustrückerstattungskomponente darf den Anteil des Buchwerts der Verlustkomponente der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge, den die konsolidierten Versicherungsunternehmen aufgrund ihrer gehaltenen Rückversicherungsverträge erstattet zu bekommen erwarten, nicht übersteigen. Daher verringert sich die beim erstmaligen Ansatz erfasste Verlustrückerstattungskomponente entsprechend den Verringerungen der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge auf null und ist gleich null, wenn die Verlustkomponente der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge gleich null ist.
Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
Gemäß IFRS 17 sind gehaltene Rückversicherungsverträge getrennt von den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen, auf die sie sich beziehen, zu bilanzieren. Zudem sind Beträge, die aus Transaktionen mit Rückversicherern entstehen, getrennt auszuweisen, je nachdem, worauf sie sich beziehen:
•
auf vom Rückversicherer zurückerstattete Beträge oder
•
auf Beträge, die auf gezahlte Prämien allokiert werden.
Mit besonderer Behandlung von:
•
Rückversicherungszahlungsströmen, die durch Schäden aus den zugrundeliegenden Verträgen bedingt sind. Sie werden als Teil der Schäden behandelt, deren Rückerstattung im Rahmen des gehaltenen Rückversicherungsvertrags erwartet wird.
•
Rückversicherungszahlungsströmen, die nicht durch Schäden aus den zugrundeliegenden Verträgen bedingt sind (beispielsweise einige Arten von Abtretungsprovisionen). Sie werden als Minderung der an den Rückversicherer zu zahlenden Prämien behandelt.
•
Beträge für die Verlustrückerstattung in Bezug auf die Rückversicherung für belastende Direktversicherungsverträge; sie werden einbezogen als Beträge vom Rückversicherer, deren Eingang erwartet wird.
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
Das versicherungstechnische Finanzergebnis umfasst die Änderungen des Buchwerts der Gruppe von Versicherungsverträgen, die sich ergeben aus:
•
den Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes und den Auswirkungen der Änderungen des Zeitwerts des Geldes und
•
den Auswirkungen des finanziellen Risikos und den Auswirkungen der Änderungen des finanziellen Risikos, aber
•
unter Ausnahme solcher Änderungen bei Gruppen von Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung, welche die CSM anpassen würden, dies jedoch nicht tun, da die Gruppen von Verträgen belastend sind. Diese sind Teil der versicherungstechnischen Aufwendungen.
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Die VIG macht vom Wahlrecht Gebrauch, das versicherungstechnische Finanzergebnis für ausgestellte Versicherungsverträge auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis aufzuteilen. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Erfassung im sonstigen Ergebnis ermöglicht die Beseitigung von Bewertungsinkonsistenzen (Rechnungslegungsinkongruenz) von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten durch Erfassung im Eigenkapital statt im Gewinn oder Verlust. Solche Differenzen können beispielsweise bei gewinnberechtigten Lebensversicherungspolizzen auftreten. Sofern das Geschäftsmodell eine solche Bewertung vorsieht, wird vom Wahlrecht zur erfolgsneutralen Erfassung im sonstigen Ergebnis Gebrauch gemacht, um die Rechnungslegungsinkongruenz zu minimieren. Bei den zu strategischen Zwecken gehaltenen Beteiligungen wird im Wesentlichen vom Wahlrecht zur Erfassung im sonstigen Ergebnis Gebrauch gemacht, um die oben genannten Rechnungslegungsinkongruenzen zu minimieren. Die finanziellen Vermögenswerte der VIG, die zur Deckung der Portfolios von ausgestellten Versicherungen dienen, werden im Wesentlichen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.
Die gesamten versicherungstechnischen Finanzerträge oder -aufwendungen werden durch eine systematische Aufteilung auf die Laufzeit der Gruppe von Verträgen unter Anwendung von auf Ebene der Gruppe von Versicherungen festgelegten Diskontierungssätzen erfolgswirksam ausgewiesen.
25.4.
Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte
Erstmaliger Ansatz
Beim erstmaligen Ansatz ist die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten von den vertraglichen Zahlungsströmen (Solely based Payments of Principal and Interest-Kriterium (SPPI-Kriterium)) sowie ihrem Geschäftsmodell abhängig.
Finanzielle Vermögenswerte werden erstmalig am Abwicklungstag als zum beizulegenden Zeitwert (gemäß Definition in Anhangangabe „25.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“) bewertet erfasst, wobei der beizulegende Zeitwert nicht vom Transaktionspreis abweichen sollte. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (bewertet zu FVtOCI) sind die direkt zurechenbaren Transaktionskosten in die fortgeführten Anschaffungskosten einzubeziehen. Interne (indirekte) Kosten sind den fortgeführten Anschaffungskosten nicht zuzurechnen, da diese den Einzeltransaktionen nicht direkt zurechenbar sind.
Bewertungskategorien
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt auf Grundlage der Prüfung der vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Anhand dieser Kriterien lassen sich finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien einstufen:
•
Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten;
•
Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI, wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden;
•
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI, wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung realisiert werden;
•
Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente, derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente) bewertet zu FVtPL.
Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
•
Die Instrumente werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, die Instrumente zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten.
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•
Die Vertragsbedingungen des Schuldinstruments führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen (SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI
Schuldinstrumente werden zu FVtOCI bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
•
das Instrument wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
•
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts erfüllen das Kriterium des SPPI-Tests.
Bei Schuldinstrumenten in dieser Kategorie handelt es sich um jene, die zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden sollen, jedoch bei Liquiditätsbedarf oder als Reaktion auf Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können.
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
Die unwiderrufliche Klassifizierung von Eigenkapitalinstrumenten als bewertet zu FVtOCI wird für strategisch gehaltene Finanzinstrumente angewandt, die nicht zu Handelszwecken gehalten sind. Darunter fallen im wesentlichen Ausmaß Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen. Finanzielle Vermögenswerte unterliegen kurzfristigen Zeitwertschwankungen, die bei einer Klassifizierung als bewertet zu FVtPL zu einer Volatilität des Kapitalveranlagungsergebnisses führen, die der langfristig strategischen Investitionspolitik der VIG für diese klassifizierten Instrumente nicht entsprechen würde.
Gewinne und Verluste aus Umbewertung von diesen Eigenkapitalinstrumenten werden keinesfalls in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch solche Erlöse wird ein Teil der Anschaffungskosten des Instruments zurückerlangt. Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI unterliegen keiner Wertminderungsprüfung.
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL
Finanzielle Vermögenswerte in dieser Kategorie werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Realisierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts besteht. Sie wurden vom Management beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert oder sind gemäß IFRS 9 verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Diese Kategorie umfasst:
•
finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme das SPPI-Kriterium nicht erfüllen oder
•
finanzielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen oder auch nicht um sowohl vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch zum Verkauf der Instrumente bestehen oder
•
finanzielle Vermögenswerte, die zur Reduktion von Accounting Mismatch in die Kategorie designiert bewertet zu FVtPL klassifiziert wurden oder
•
Eigenkapitalinstrumente, die nicht designiert bewertet zu FVtOCI klassifiziert wurden.
SPPI-Test und Beurteilung des Geschäftsmodells
Die VIG ordnet Schuldinstrumente basierend auf dem SPPI-Kriterium und dem Geschäftsmodell den Bewertungsmodellen zu.
Ergibt der SPPI-Test, dass das SPPI-Kriterium erfüllt ist, hängt die Klassifizierung und Folgebewertung von Finanzinstrumenten gem. IFRS 9 vom gewählten Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung des Vermögenswerts ab. Das Geschäftsmodell spiegelt wider, wie das Unternehmen ein Portfolio von finanziellen Vermögenswerten steuert, um Zahlungsströme zu generieren. Das Geschäftsmodell wird auf der lokalen Ebene festgelegt, um Finanzinstrumente im Rahmen der Veranlagungsstrategie zur Erreichung der lokalen Geschäftsziele steuern zu können.
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Das Geschäftsmodell wird nicht für jedes Instrument einzeln bestimmt, sondern auf einer höheren Ebene von Portfolios, und beruht auf beobachtbaren Faktoren. Wurden Zahlungsströme nach dem erstmaligen Ansatz in einer Weise realisiert, die von den ursprünglichen Erwartungen abweicht, ändert sich dadurch die Klassifizierung der verbleibenden finanziellen Vermögenswerte, die nach diesem Geschäftsmodell gehalten werden, nicht. Jedoch werden derartige Informationen bei der Beurteilung neu erworbener finanzieller Vermögenswerte berücksichtigt.
Das Geschäftsmodell wird auf Gruppen von Vermögenswerten angewendet, die homogen gesteuert werden. Die Ableitung berücksichtigt Anlageklasse, Liquidität, Art der Verwaltung (Vermögensverwalter, extern verwaltete Portfolios bzw. Spezialfonds) sowie die Investmentstrategie.
Bei der Bestimmung der Festlegung der Veranlagungsstrategie (und folglich des Geschäftsmodells) werden unter IFRS 17 fallende Arten von Verbindlichkeiten und deren Bewertungsmodell berücksichtigt.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termineinlagen werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Folgebewertung
Schuldinstrumente bewertet zu AC
Nach ihrer erstmaligen Bewertung werden Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich einer Wertberichtigung bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses – ECLs) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI
Die Folgebewertung der Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei die sich aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebenden nicht realisierten Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Zinserträge und Währungsumrechnungseffekte werden analog den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam erfasst. Für weiterführende Informationen zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI wird auf das Kapitel „Berechnung der erwarteten Kreditverluste“
innerhalb der Anhangangabe „25.4. Finanzinstrumente“ verwiesen. Bei Ausbuchung werden die zuvor erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
Bei Eigenkapitalinstrumenten designiert bewertet zu FVtOCI werden die Transaktionskosten im sonstigen Ergebnis als Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt der nächsten Neubewertung erfasst und zu keiner Zeit in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Falle einer Ausbuchung werden die entsprechenden Rücklagen direkt im Posten „Gewinnrücklagen“ erfasst. Im Gegensatz zu den Eigenkapitalinstrumenten bewertet zu FVtPL werden ausschließlich Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL werden zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam realisiert. Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Emission von Finanzinstrumenten bewertet zu FVtPL entstanden sind, werden erfolgswirksam verbucht. Zinserträge aus Vermögenswerten, die verpflichtend zu FVtPL bewertet sind, werden unter Berücksichtigung des vertraglichen Zinssatzes bilanziert.
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Ausbuchung
Ausbuchungen ausgenommen bei wesentlicher Modifizierung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
•
das Anrecht auf den Bezug von Zahlungsströmen aus dem Vermögenswert ist ausgelaufen oder
•
das Anrecht auf den Bezug von Zahlungsströmen aus dem Vermögenswert wurde an Dritte übertragen oder es wurde eine Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der bezogenen Zahlungsströme in voller Höhe an Dritte im Rahmen einer sogenannten Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei wurden entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Die Verfügungsmacht gilt dann, und nur dann, als übertragen, wenn die:der Empfänger:in über die tatsächliche Fähigkeit zur Veräußerung des Vermögenswerts als Ganzes an einen nicht nahestehenden Dritten verfügt und von dieser Fähigkeit einseitig Gebrauch machen kann, ohne dass die Übertragung zusätzlichen Beschränkungen unterliegt.
Wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten wurden und auch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert behalten wird, so wird der Vermögenswert lediglich nach Maßgabe des anhaltenden Engagements weiter berücksichtigt; in diesem Fall wird auch eine damit verbundene Verbindlichkeit erfasst. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, der eventuell zurückgezahlt werden müsste.
Ausbuchung aufgrund einer Vertragsmodifizierung
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Bedingungen insoweit neu verhandelt wurden, dass der Vermögenswert im Wesentlichen ein neues Instrument darstellt. Dabei wird die Differenz als Ausbuchungsgewinn oder ‑verlust erfasst. Im Falle einer unwesentlichen Änderung der Bedingungen wird der Bruttobuchwert neu berechnet als Barwert der neu verhandelten oder geänderten vertraglichen Zahlungsströme, abgezinst zum Effektivzinssatz des ursprünglichen finanziellen Vermögenswerts (oder zum bonitätsangepassten Effektivzinssatz bei finanziellen Vermögenswerten mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität) oder gegebenenfalls zum geänderten Effektivzinssatz.
Bei der Beurteilung, ob ein Instrument auszubuchen oder nicht auszubuchen ist, berücksichtigt die VIG die folgenden Kriterien in Bezug auf Modifizierungen:
•
Quantitative Kriterien:
–
Modifizierte Schuldinstrumente gelten als „grundverschieden“, wenn der Nettobarwert der Zahlungsströme unter den neuen Vertragsbedingungen abgezinst unter Anwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes (des ursprünglichen Vertrags) mindestens 10 % vom ursprünglichen Schuldinstrument abweicht.
•
Qualitative Kriterien:
–
Änderung des SPPI-Tests, z. B. Einführung eines Equity-linked-Merkmals.
–
Änderung der Währung des Vermögenswerts. Nicht vertragliche Änderungen der Währung sind nicht relevant (z. B. im Zuge einer Währungsreform oder des Beitritts zur Eurozone).
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–
Änderung der Fälligkeit des Instruments. Änderungen der Fälligkeit eines Finanzinstruments gelten nicht als „grundverschieden“, wenn die Möglichkeit bereits im ursprünglichen Kreditvertrag enthalten ist. Darüber hinaus gilt die Änderung nicht als substanziell, wenn die Gesamtvertragslaufzeit
–
um weniger als 50 % verlängert wird,
–
um weniger als 30 % verkürzt wird oder
–
nicht mindestens 2 Jahre von der ursprünglichen Laufzeit abweicht.
Ergeben sich aus der Änderung keine grundverschiedenen Zahlungsströme, so führt die Änderung nicht zu einer Ausbuchung. Auf Grundlage der geänderten Zahlungsströme, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz, wird ein Änderungsgewinn oder -verlust erfasst.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Weitere Einzelheiten zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sind in der Angabe zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen (24.2. Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte) enthalten.
Die VIG erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste für alle Schuldinstrumente bewertet zu AC oder bewertet zu FVtOCI, Kreditzusagen und Garantien sowie Forderungen gemäß IFRS 9.
Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Zahlungsströmen, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Zahlungsströme, deren Erhalt erwartet wird, abgezinst mit dem Effektivzinssatz.
Die Höhe der zu erfassenden erwarteten Kreditverluste richtet sich nach der Zuordnung der Finanzinstrumente in die verschiedenen Stufen des Wertminderungsmodells. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate erfasst (12-Monats-ECL/Stufe 1). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen (Gesamtlaufzeit-ECL).
Die VIG erachtet den Ausfall bei einem finanziellen Vermögenswert als eingetreten, wenn die Rückzahlung der vertraglichen Verpflichtungen unwahrscheinlich geworden ist und/oder der finanzielle Vermögenswert ein Rating von C oder D hat und/oder die vertraglichen Zahlungen 90 Tage überfällig sind, es sei denn, die VIG verfügt über angemessene und belastbare Informationen, dass ein längeres Rückstandskriterium besser geeignet ist.
Berechnung der erwarteten Kreditverluste
Erwartete Kreditverluste werden auf Grundlage von Szenarien zur Bemessung der erwarteten Zahlungsausfälle, abgezinst mit einem angemessenen Effektivzinssatz, berechnet. Ein Zahlungsausfall ist die Differenz zwischen den vertragsgemäßen Zahlungen und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt. Die Mechanismen zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste und ihre wesentlichen Bestandteile stellen sich wie folgt dar:
•
Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD): Die PD ist eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen festgelegten Zeitraum. Bei ihrer Schätzung werden wirtschaftliche Szenarien und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt.
Die VIG verwendet für ihr Portfolio die folgenden Segmente:
–
Unternehmensanleihen
–
Staatsanleihen
–
Das Segment Staatsanleihen umfasst alle von staatlichen Stellen, seien es Zentralregierungen, supranationale Regierungsinstitutionen, regionale Regierungen oder lokale Behörden, begebenen Anleihen oder Kredite, die von diesen Einrichtungen in voller Höhe uneingeschränkt und unwiderruflich garantiert sind. Alle anderen Engagements werden im Segment Unternehmensanleihen erfasst.
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•
Erwartete Höhe von Forderungen im Zeitpunkt des Ausfalls (exposure at default – EAD): Die EAD ist eine Schätzung der erwarteten Höhe der Forderungen in einem künftigen Ausfallzeitpunkt unter Berücksichtigung von erwarteten Änderungen dieser Höhe nach dem Abschlussstichtag, einschließlich vertragsgemäßer oder anderweitiger Tilgungs- und Zinszahlungen sowie aufgelaufener Zinsen auf versäumte Zahlungen.
•
Verlustquote bei Ausfall (loss given default – LGD): Die LGD ist eine Schätzung des Verlusts, der im Falle eines zu einem bestimmten Zeitpunkt eintretenden Ausfalls entsteht. Sie basiert auf der Differenz zwischen den Zahlungen, die vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die voraussichtlich eingenommen werden. Für gewöhnlich wird sie als prozentualer Anteil der EAD angegeben.
Für die LGDs wird folgende Segmentierung zugrunde gelegt:
–
Nachrangige Schulden
–
Vorrangig unbesicherte Schulden
–
Staatsanleihen
–
Besicherte Schulden: Das Segment „besicherte Schulden“ umfasst bei der VIG alle hypothekarisch besicherten Positionen sowie Pfandbriefe.
–
Auf nicht besicherte Vermögenswerte wendet die VIG vordefinierte LGDs an, die nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden sind (flache LGD-Kurven).
Vermögenswerte, für die der erwartete Kreditverlust (ECL) berechnet werden muss, werden einer der nachfolgenden Stufen zugeordnet:
•
12-Monats-ECL (Stufe 1): In Stufe 1 ist ein geringes Ausfallrisiko bzw. eine nicht signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gestattet. Er wird berechnet als der Teil des Gesamtlaufzeit-ECL, der den ECLs entspricht, welche aus Ausfallereignissen bei einem Finanzinstrument resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eintreten können.
•
Stufe 2: In Stufe 2 klassifizierte Vermögenswerte weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos (und kein geringes Ausfallrisiko) auf, weshalb die Berechnung des Gesamtlaufzeit-ECL erforderlich ist.
•
Stufe 3: In dieser Stufe sind Kreditverluste bereits entstanden oder sind Vermögenswerte tatsächlich wertgemindert. Deshalb ist die Differenz zwischen dem Bruttobuchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, heranzuziehen.
Gemäß IFRS müssen Schuldinstrumente bewertet zu AC oder bewertet zu FVtOCI diesem Stufungsansatz folgen. Der Ansatz der VIG stellt sich wie folgt dar:
•
Stufe 1 – 12-Monats-ECL
–
Vermögenswerte mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (POCI);
–
Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung bei geringem Ausfallrisiko fallen; sowie
–
Vermögenswerte, bei welchen kein Ausfallereignis eingetreten ist, die jedoch die Kriterien für die Einstufung in Stufe 2 nicht erfüllen und deren Rating sich nicht wesentlich geändert hat.
•
Stufe 2 – Gesamtlaufzeit-ECL (Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert)
–
Überfälligkeit seit mindestens 30 Tagen oder
–
als Reaktion auf einen der vordefinierten zukunftsgerichteten Indikatoren.
•
Stufe 3 – Gesamtlaufzeit-ECL (Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten)
–
Vermögenswerte, die das Ausfallkriterium der VIG erfüllen.
•
Stufe 0 – bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigte Bonität
Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI
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Da der Buchwert der Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI dem beizulegenden Zeitwert entspricht, führt die zu erfassende Risikovorsorge nicht zu einer aktivseitigen Minderung in der Bilanz. Stattdessen wird ein Betrag in Höhe der Risikovorsorge, die bei einer Bewertung der Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten entstünde, im sonstigen Ergebnis mit einer entsprechenden Gegenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn wird bei Ausbuchung der Vermögenswerte erfolgswirksam umgegliedert.
Zukunftsgerichtete Informationen
In den konzernweiten ECL-Modellen dient ein breites Spektrum an zukunftsgerichteten Informationen, wie externe und interne Ratings, Prognosen zu makroökonomischen Variablen oder qualitative Faktoren zur Beurteilung des Ausfallrisikos, als belastbare Informationen.
Bewertung von Sicherheiten und Vollstreckungsmassnahmen
Um das Ausfallrisiko der VIG in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte zu mindern, wird wo immer möglich der Einsatz von Sicherheiten angestrebt. Es bestehen unterschiedliche Arten von Sicherheiten, z. B. Hypotheken, Wertpapiere oder andere Arten von Sicherheiten. Sicherheiten werden nicht in der Bilanz der VIG erfasst, es sei denn, sie unterliegen Vollstreckungsmaßnahmen. Erwartete Zahlungsströme aus Kreditbesicherungen, die gemäß den IFRS nicht separat erfasst werden müssen und als integraler Bestandteil der Vertragsbedingungen eines Schuldinstruments, für das ein ECL zu erfassen ist, erachtet werden, werden in die Bemessung dieses ECL einbezogen. Aufgrund dessen wirkt sich der beizulegende Zeitwert von Sicherheiten auf die Berechnung des ECL aus.
Soweit möglich werden Daten aus einem aktiven Markt zur Bewertung von als Sicherheit gehaltenen finanziellen Vermögenswerten herangezogen. Bei anderen finanziellen Vermögenswerten, deren Wert sich nicht ohne Weiteres anhand verfügbarer Marktdaten bestimmen lässt, erfolgt die Bewertung anhand von Bewertungsmodellen. Nichtfinanzielle Sicherheiten wie Immobilien werden entweder intern oder auf Grundlage von Wertgutachten Dritter bewertet.
Auch unwiderrufliche und uneingeschränkte Garantien werden bei der Bemessung des ECL berücksichtigt.
Abschreibung
Finanzielle Vermögenswerte werden nur dann entweder teilweise oder ganz abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass sie realisierbar sind. Ist der Betrag aus der Abschreibung höher als die kumulierte Risikovorsorge, wird der Unterschiedsbetrag zuerst als Zugang zur Wertberichtigung behandelt, der dann mit dem Bruttobuchwert verrechnet wird. Nachträglich eingegangene Beträge werden in den Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bewertungskategorien für finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten, außer Kreditzusagen und finanzielle Garantien, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern sie zu Handelszwecken gehalten werden oder es sich bei ihnen um derivative Finanzinstrumente handelt. Die VIG hat kein wesentliches Portfolio finanzieller Verbindlichkeiten, die zur Designation als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Alle Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert werden als Verbindlichkeiten bewertet zu FVtPL ausgewiesen. Analog zu den finanziellen Vermögenswerten werden finanzielle Verbindlichkeiten mit ihrem „Dirty Value“ erfasst.
Ausbuchung und wesentliche Änderung finanzieller Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung wird erfolgswirksam erfasst.
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Erfassung von Zinserträgen
Für alle gem. IFRS 9 zu AC und zu FVtOCI bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Der Effektivzinssatz ist jener Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder gegebenenfalls einen kürzeren Zeitraum exakt auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden.
Der Effektivzinssatz, und somit auch die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts, wird unter Berücksichtigung der Transaktionskosten, eines Agios oder Disagios bei Akquisition des finanziellen Vermögenswerts sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Bei der Erfassung von Zinserträgen wird ein Zinssatz zugrunde gelegt, der der bestmöglichen Schätzung eines konstanten Zinssatzes über die erwartete Laufzeit des Schuldinstruments entspricht. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten verändert sich der Effektivzinssatz auch durch die periodisch vorgenommene Neufestlegung der Kuponzinsen, die die Entwicklung der Zinssätze widerspiegelt.
Im Posten Zinserträge nach der Effektivzinsmethode werden ausschließlich Zinsen auf Finanzinstrumente bewertet zu AC oder bewertet zu FVtOCI erfasst. Der Posten Zinserträge übrige umfasst Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL, die ebenfalls unter Ableitung des Effektivzinssatzes kalkuliert werden.
Rückkaufvereinbarungen und umgekehrte Rückkaufvereinbarungen
Wertpapiere, die im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen verkauft werden, werden nicht aus der Bilanz ausgebucht, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen zurückbehalten werden. Die entsprechenden erhaltenen Barmittel werden in der konsolidierten Bilanz als Vermögenswert mit einer entsprechenden Rückgabeverpflichtung einschließlich aufgelaufener Zinsen als Verbindlichkeit innerhalb der Barsicherheiten für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen ausgewiesen. Dies spiegelt den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion als Ausleihung an die VIG wider. Die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Rückkaufpreis wird als Zinsaufwendung behandelt und über die Laufzeit der Vereinbarung abgegrenzt.
Dagegen werden Wertpapiere, die im Rahmen von umgekehrten Rückkaufvereinbarungsgeschäften erworben werden, nicht in der Bilanz erfasst. Der gezahlte Betrag, einschließlich abgegrenzter Zinsen, wird in der Bilanz in den Ausleihungen bewertet zu AC erfasst. Die Differenz zwischen dem Kauf- und Wiederverkaufspreis wird im entsprechenden kurzfristigen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet.
25.5.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der funktionalen Währung der jeweiligen Einheit geführt. Die Bewertung des Postens Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Bei Investitionen in Beteiligungsunternehmen ist der Geschäfts- oder Firmenwert im fortgeschriebenen Beteiligungsbuchwert enthalten.
Wertminderungen
Zum Zweck der Überprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten werden die Tochterunternehmen auf Ebene der geographischen Länder zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU-Gruppe) zusammengefasst. Diese CGU-Gruppen, auf deren Basis der Wertminderungstest durchgeführt wird, entsprechen den Geschäftssegmenten. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Markenrechte erfolgt zusätzlich einzeln unter Anwendung des Lizenzpreisanalogieverfahrens. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Firmenwerte und aktivierte Markenrechte) erfolgt eine solche Überprüfung im Fall eines auslösenden Ereignisses (Triggering Event) auch unterjährig, jedoch zumindest zum Ende des Geschäftsjahres.
Als erzielbarer Betrag (Recoverable Amount) der CGU-Gruppe wird grundsätzlich der Nutzungswert unter Anwendung der ertragsorientierten Discounted Cash flow-Methode ermittelt. In jenen Fällen, wo der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt, wird zusätzlich der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wird auf Trailing-Börsenmultiplikatoren zurückgegriffen.
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Um den Nutzungswert zu ermitteln, werden die für die Anteilseigner verfügbaren Cash flows von fünf Planjahren und die nachfolgende ewige Rente diskontiert. Alle Tochtergesellschaften erstellen Detailplanungsrechnungen in lokaler Währung für drei Jahre, welche in den Aufsichtsratssitzungen eingereicht und zentral im Rahmen des Planungs- und Kontrollprozesses plausibilisiert werden. Die Weiterentwicklung der Detailplanungsrechnung für weitere zwei Jahre und für die ewige Rente erfolgt mittels Prognostizierung von Schlüsselparametern (u.a. Combined Ratios, Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge, Kapitalveranlagungsergebnis) basierend auf deren historischen Entwicklungen und Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Marktentwicklung. Die prognostizierten Cash flows der ewigen Rente werden demnach als nachhaltig erzielbar erachtet. Für die Umrechnung in Euro wird der Stichtagskurs zum jeweiligen Bilanzstichtag herangezogen.
Identifizierbare Klimarisiken sind über Tarifierung und Reservierung im Best Estimate der versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten. In den Planrechnungen werden diese identifizierbaren Klimarisiken implizit im Erwartungswert der Cash flows und in der Solvenzkapitalanforderung, welche für den Wertminderungstest herangezogen werden, berücksichtigt. Die VIG bietet Versicherungen gegen Großwetterereignisse an, welche jedoch strengen Rückversicherungsrichtlinien unterliegen.
Den CGU-Gruppen wird das gesamte Vermögen des versicherungstechnischen Geschäfts zugeordnet. Dazu gehören neben den Geschäfts- und Firmenwerten und Markenrechten auch alle aktivierten Kundenstöcke, finanzielle Vermögenswerte sowie Forderungen, Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte. Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen und laufende Verbindlichkeiten werden von den Buchwerten abgezogen. Vermögenswerte, die in der VIG Holding bilanziert werden, aber von den operativ tätigen Gesellschaften genutzt werden, werden in Form von Corporate Assets den CGU-Gruppen zugeordnet. Die Cash flows der CGU-Gruppen werden dementsprechend um verrechnete Abschreibungen von zugeordneten Corporate Assets adaptiert.
Für die Berechnung der Diskontierungssätze wird ein Eigenkapitalkostensatz (vor Steuern) auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM) ermittelt. Dazu werden zum risikofreien Zinssatz (entspricht der Stichtagsrendite von deutschen Staatsanleihen nach der Svensson-Methode) länderspezifische Inflationsdifferenzen und Risikozuschläge sowie das branchenspezifische Marktrisiko addiert. Der Beta-Faktor wurde zum Stichtag auf Basis einer definierten Peer-Group ermittelt.
Die langfristigen Wachstumsraten wurden im Geschäftsjahr anhand der Compound Annual Growth Rate (CAGR) mit der Annahme, dass sich die Versicherungspenetration der jeweiligen Länder beginnend mit dem Jahr 2013 in 50–70 Jahren den aktuellen deutschen Verhältnissen angleichen wird, berechnet. Zur CAGR wird ein Inflationszuschlag, entsprechend der Hälfte der in den Eigenkapitalkosten beinhalteten Inflation, addiert.
25.6.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Seitens der im Konsolidierungskreis befindlichen Unternehmen wurden keine nennenswerten immateriellen Vermögenswerte selbst erstellt. Alle immateriellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Markenrechten, haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Daher erfolgt eine planmäßige Abschreibung des immateriellen Vermögenswerts über den Zeitraum seiner Nutzung.
Erworbene Software
Durchschnittliche Nutzungsdauer in Jahren
von
bis
Software
3
13
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Software wird nach der linearen Methode abgeschrieben. Weiters wird anlassbezogen untersucht, ob die jeweiligen Software-Komponenten weiter genützt werden können. Wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass bestimmte IT-Systeme oder Programmteile nicht mehr oder nicht mehr vollumfassend genützt werden können, ist eine Wertberichtigung vorzunehmen. Sollte bei vollumfänglichem Nutzen eine Veränderung der Nutzungsdauer festgestellt werden, wird die Abschreibungsdauer auf die neue Nutzungsdauer angepasst.
25.7.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Für Liegenschaften, die sowohl selbst- als auch fremdgenutzt werden, wird eine Trennung vorgenommen. Falls die 20 %-Grenze nicht überschritten wird, kann die gesamte Liegenschaft in der überwiegenden Kategorie geführt (80:20-Regel) werden.
Immobilien werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Gegenstand an bzw. in seinen derzeitigen Ort und Zustand zu versetzen. In späteren Perioden anfallende Kosten werden nur dann aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Erhöhung der künftigen Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes (z.B. durch entsprechende Ausbauten oder erstmalige Einbauten) führen. Die Abschreibung erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Durchschnittliche Nutzungsdauer in Jahren
von
bis
Als Finanzinvestition gehaltene Gebäude
29
48
Bewertungsprozess
Der Bewertungsprozess zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts für die Posten Als Finanzinvestition gehaltene und Selbstgenutzte Immobilien wird in Anhangangabe „25.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ näher erörtert.
Ist der beizulegende Zeitwert kleiner als der Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und bereits berücksichtigten Wertminderungen), liegt eine Wertminderung vor. Demzufolge wird der Buchwert erfolgswirksam auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Für das Feststellen einer Wertaufholung ist die gleiche Methode wie für eine Wertminderung anzuwenden. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass eine Wertaufholung stattgefunden hat. Der Buchwert nach Wertaufholung darf jenen unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen, ohne Abzug von Wertminderungen, nicht übersteigen.
Sowohl Wertminderungen als auch Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und sind in Anhangangabe „9. Details zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung“ ersichtlich. Die beizulegenden Zeitwerte und die Level-Hierarchie gemäß IFRS 13 sind unter „17. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ angeführt.
25.8.
Selbstgenutzte Immobilien
Selbstgenutzte Immobilien
Bezüglich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf jene Ausführungen verwiesen, die unter „25.7. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ dargelegt sind.
Durchschnittliche Nutzungsdauer in Jahren
von
bis
Selbstgenutzte Gebäude
27
47
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
25.9.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Bewertungsprozess von Finanzinstrumenten
Der Bewertungsprozess zielt darauf ab, für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Vermögenswerten öffentlich verfügbare Preisnotierungen auf aktiven Märkten oder Bewertungen, die auf anerkannten ökonomischen Modellen aufbauen, welche auf beobachtbaren Inputfaktoren beruhen, heranzuziehen. Die mit der Bewertung betrauten Organisationseinheiten sind unabhängig von jenen Einheiten, welche die Kapitalanlagerisiken eingehen, wodurch eine Funktions- und Aufgabentrennung gewährleistet ist.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass gleiche Wertpapiere in der VIG-Versicherungsgruppe zum jeweiligen Bewertungsstichtag mit dem gleichen Kurs bewertet werden. In der Praxis kommt es jedoch zu Situationen, die einen unverhältnismäßig großen Aufwand nach sich ziehen würden, um dies auch tatsächlich zu erreichen. Beispielsweise gibt es in einigen Ländern, in denen die VIG-Versicherungsgruppe tätig ist, lokale Vorschriften, die den ansässigen Unternehmen vorschreiben, zur Bewertung bestimmter Instrumente die Kurse nach lokalen Vorschriften zu verwenden. Werden in diesem Fall dieselben Wertpapiere von anderen Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe gehalten, kann es vorkommen, dass diese Gesellschaften andere Kursquellen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts heranziehen.
Ein weiterer Fall, der eine einheitliche Bewertung nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand erlauben würde, ist jener der Spezialfonds. Die österreichischen Gesellschaften halten in unterschiedlichem Umfang Spezialfonds, die aufgrund von IFRS-Bestimmungen im Konzernabschluss zu konsolidieren sind. Es liegt jedoch an der Bewertungslogik eines Spezialfonds, dass der Fondswert eines Stichtags mit den (meist: Schluss-)Kursen des Vortags gerechnet wird. In diesen Fällen wird ein Wertpapier, das sowohl in einem Spezialfonds als auch unmittelbar im Direktbestand gehalten wird, mit unterschiedlichen Kursen bewertet.
Bewertungsprozess von Immobilien
Selbstgenutzte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in regelmäßigen Abständen durch allgemein zertifizierte Sachverständige oder Sachverständige aus dem Fachgebiet der Immobilienbewertung bewertet.
Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien können in der VIG-Versicherungsgruppe im Wesentlichen das Ertragswert-, das Discounted Cash flow-Verfahren und das Sachwertverfahren (nur Grundstücke bzw. zur Ermittlung des Instandhaltungsaufwands) als wesentliche Bewertungsverfahren herangezogen werden.
Hauptsächlich wird in der VIG-Versicherungsgruppe das Ertragswertverfahren angewandt. In selteneren Fällen kommt ein Discounted Cash flow-Verfahren zur Anwendung, sofern es für die Art der Liegenschaft zur Bestimmung des highest-and-best-use value herangezogen werden kann.
Ertragswertverfahren
Der Wert der Immobilie wird in diesem Verfahren durch die Kapitalisierung des zukünftig zu erwartenden oder erzielten Rohertrags zum angemessenen Zinssatz unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nutzungsdauer ermittelt. Durch Abzug des tatsächlichen Aufwands für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung (Bewirtschaftungsaufwand) errechnet sich der Reinertrag. Darüber hinaus werden das Ausfallwagnis und allfällige Liquidationserlöse bzw. -kosten berücksichtigt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswerts richtet sich nach der erzielbaren Kapitalverzinsung. Der Reinertrag, verringert um den Verzinsungsbetrag des Bodenwerts, wird mit dem Zinssatz auf die Restnutzungsdauer kapitalisiert und ergibt damit den Ertragswert der baulichen Anlage. Dieser Betrag wird mit dem Bodenwert summiert und ergibt damit den Gesamtertragswert der Liegenschaft.
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Discounted Cash flow-Verfahren
Das Discounted Cash flow-Verfahren ist ein Wertermittlungsverfahren, bei dem Zahlungsströme innerhalb der Prognosephase (Phase I) diskontiert auf den Bewertungsstichtag dargestellt werden. Die Diskontierung erfolgt mit einem Zinssatz einer vergleichbar risikoreichen Investition zuzüglich objekt- und marktspezifischer Zuschläge. Die Jahresroherträge zuzüglich Leerstandsvermietung (zu einem aktuellen Marktmietzins) und abzüglich der nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten ergeben den Jahresreinertrag. Durch die genaue Betrachtungsweise über die einzelnen Prognosejahre besteht bei diesem Verfahren die Möglichkeit, Investitionen oder Leerstände den einzelnen Jahren zuzuordnen und dementsprechend im Vorhinein zu berücksichtigen. In Phase II wird der fiktive Veräußerungserlös am Ende der Prognosephase (meist 10 Jahre) durch die Kapitalisierung der zukünftigen Zahlungsströme berechnet. Der Zinssatz für diese Berechnung ergibt sich aus der Verzinsung einer vergleichbar risikoreichen Investition zuzüglich markt- und objektbezogener Aufschläge, abzüglich der zu erwartenden Wertsteigerung.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren setzt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert, dem Wert der Außenanlagen sowie dem Wert der vorhandenen Anschlüsse zusammen und stellt ein marktorientiertes Verfahren dar. Dieses Verfahren wird grundsätzlich für die Wertermittlung einer unbebauten Liegenschaft angewandt.
Der Bodenwert wird überwiegend mittels Residualwertverfahren ermittelt und ein Zu- oder Abschlag für Mehr-/Minderausnutzung angesetzt. Auf Grundlage einer vereinfacht durchgeführten Nutzflächenstudie bzw. durch Abschätzung der Bebauungsmöglichkeiten aus der Umgebungsbebauung wird festgestellt, ob eine Mehr- oder Mindernutzung vorliegt. Diese Ermittlung wird sowohl im Ertragswert- als auch im Sachwertverfahren angewandt. Da jedoch aufgrund der mietrechtlichen Gebundenheit der Einheiten ein allfälliges Nutzflächenpotential nicht gehoben werden kann, wird der Bodenwert meist anhand der tatsächlich vorhandenen Nutzfläche ermittelt.
Sonstige Angaben zum Bewertungsprozess
Der Gebrauch unterschiedlicher Preisfindungsmodelle und Annahmen kann zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts führen. Änderungen der Schätzungen und Annahmen, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten in den Fällen zu Grunde liegen, in denen keine notierten Marktpreise verfügbar sind, können Ab- und Zuschreibungen des Buchwerts der betreffenden Vermögenswerte und die Erfassung eines entsprechenden Aufwands bzw. Ertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung erfordern.
Bestimmte Vermögenswerte, die üblicherweise nicht wiederkehrend mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden einmalig mit dem Zeitwert bewertet, wenn Ereignisse oder Veränderungen von Umständen Anlass zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar sein könnte.
Bewertungshierarchien
Die VIG-Versicherungsgruppe ordnet alle Finanzinstrumente einer Stufe der Bewertungshierarchie des IFRS 13 zu. Gemäß der dezentralen Organisationsstruktur der VIG-Versicherungsgruppe sind die einzelnen Tochtergesellschaften für die Durchführung dieser Kategorisierung verantwortlich. Dies berücksichtigt insbesondere auch die lokalen Kenntnisse zur Qualität der einzelnen Zeitwerte bzw. allfällig notwendiger Inputparameter für eine Modellbewertung. Die beizulegenden Zeitwerte werden mittels folgender Hierarchie gemäß IFRS 13 ermittelt:
•
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten beruht generell auf Preisnotierungen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden (Level 1).
•
Handelt es sich um nicht notierte Finanzinstrumente oder sind keine Preisnotierungen auf aktiven Märkten verfügbar, wird der Zeitwert anhand von Marktpreisnotierungen für ähnliche Vermögenswerte oder Preisnotierungen auf nicht aktiven Märkten bestimmt (Level 2). Für Level-2-Bewertungen werden gängige Bewertungsmodelle herangezogen, deren Inputfaktoren am Markt beobachtbar sind. Diese Modelle werden vor allem für illiquide Anleihen (Barwertmethode) und strukturierte Wertpapiere angewandt.
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•
Der beizulegende Zeitwert von bestimmten Finanzinstrumenten, insbesondere Schuldverschreibungen aus Ländern ohne aktiven Kapitalmarkt sowie von Immobilien, wird anhand von Bewertungsmodellen bestimmt, deren Inputfaktoren überwiegend nicht am Markt beobachtet werden können. Diese Modelle berücksichtigen unter anderem Transaktionen in nicht aktiven Märkten, Gutachten von Expert:innen und die Struktur der Zahlungsströme (Level 3).
Folgende Tabelle legt die verwendeten Methoden und die wichtigsten Inputfaktoren getrennt für Level 2 und Level 3 dar. Die dabei errechneten Zeitwerte können für regelmäßige als auch nicht wiederkehrende Bewertungen herangezogen werden.
Preismethode
Angewendet auf
Beizulegender Zeitwert
Input-Parameter
Level 2
 
 
beobachtbar
Barwertmethode
Anleihen; Schuldscheindarlehen; Darlehen; verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten
Theoretischer Kurs
Emittenten-, sektoren- bzw. ratingabhängige Zinsstrukturkurve
Barwertmethode Libor Market Modell
Anleihen und Schuldscheindarlehen mit sonstigen eingebetteten Derivaten
Theoretischer Kurs
Geldmarkt- und Swapkurve; implizite Volatilitätsoberfläche; Caps- & Floors-Volatilitäten; Emittenten-, sektoren- bzw. ratingabhängige Zinsstrukturkurve
Barwertmethode
Devisenterminkontrakte
Theoretischer Kurs
Devisenkurse; Geldmarktkurven in den betroffenen Währungen
Barwertmethode
Zins-/Währungsswaps
Theoretischer Kurs
Devisenkurse; Geldmarkt- und Swapkurven in den betroffenen Währungen
Level 3
 
 
(nicht) beobachtbar
Optionspreismodelle
Aktienoptionen
Theoretischer Kurs
Aktienkurse zum Bewertungsstichtag; Volatilitäten; Zinsstrukturkurve
Verkehrswertmethode
Immobilien
Gutachter-Wert
Immobilienspezifische Ertrags- und Aufwandsparameter; Kapitalisierungszinssatz; Daten zu vergleichbaren Transaktionen
Discounted Cash flow-Modell
Immobilien
Gutachter-Wert
Immobilienspezifische Ertrags- und Aufwandsparameter; Diskontierungszinssatz; Indexierungen
Multiples Methode
Aktien
Theoretischer Kurs
Unternehmensspezifische Ertragszahlen; branchenüblicher Multiplikator
Discounted Cash flow-Modell
Aktien
Theoretischer Kurs
Unternehmensspezifische Ertragszahlen; Diskontierungszinssatz
Anteilige Eigenmittel
Aktien
Buchkurs
Unternehmensspezifisches Eigenkapital laut Einzelabschluss
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fixed-Income-Instrumente (illiquide Anleihen, Polizzendarlehen, Darlehen) ohne beobachtbare Inputdaten für vergleichbare Assets
Buchkurs
Einstandspreis; Rückzahlungspreis; Effektivrendite
Umgliederungen zwischen Bewertungshierarchien
Umgliederungen zwischen Level 1 und 2 treten vor allem dann auf, wenn die Liquidität, die Handelsfrequenz und die Handelsaktivität des jeweiligen Finanzinstrumentes wieder bzw. nicht mehr länger auf einen aktiven Markt schließen lassen. Beispielsweise kommt es immer wieder zu Veränderungen der Market-Maker eines Wertpapieres mit entsprechender Auswirkung auf die Liquidität. Ein ähnlicher Fall ist gegeben, wenn z.B. eine Aktie in einen Index aufgenommen wird (oder herausfällt), der für viele Fonds als Benchmark fungiert. Auch in diesem Fall kann sich die Einstufung ändern.
Eine Verbesserung oder Verschlechterung der Liquidität oder Bonität, aber auch die Änderung der Verfügbarkeit von Bewertungskursen führt zu Umgliederungen zwischen Level 1 und Level 3 bzw. zwischen Level 2 und Level 3.
Aufgrund der dezentralen Organisation der VIG-Versicherungsgruppe überprüfen die Tochtergesellschaften am Periodenende die aktuelle Gültigkeit der zuletzt vorgenommenen Klassifizierung der beizulegenden Zeitwerte. Sind beispielsweise notwendige Inputparameter am Markt nicht mehr direkt beobachtbar, wird eine Umgliederung vorgenommen. Die Darstellung allfälliger Umgliederungen erfolgt so, als ob diese am Periodenanfang erfolgt wären.
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25.10.
Konzerneigenkapital
Die Posten Grundkapital und Sonstige Kapitalrücklagen enthalten die von den Aktionär:innen der VIG Holding auf die Aktien eingezahlten Beträge. Im Posten Sonstige Kapitalrücklagen ist jener Teil der eingezahlten Beträge, der über das Grundkapital hinausgeht, dargestellt. Die Rücklage wird um jene extern verursachten Kosten gemindert, die unmittelbar mit Eigenkapitalmaßnahmen zusammenhängen (nach Berücksichtigung von Steuereffekten).
Als Gewinnrücklagen sind jene Gewinne ausgewiesen, die Tochterunternehmen seit ihrer Zugehörigkeit zur VIG-Versicherungsgruppe erzielt haben. Diese werden um die von der VIG Holding ausgeschütteten Dividenden reduziert. Darüber hinaus werden Beträge aus der Veränderung des Konsolidierungskreises hier erfasst. Bei Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird der Anpassungsbetrag für frühere Perioden, die nicht in den Abschluss einbezogen werden, im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen der frühesten dargestellten Periode erfasst, sofern diese Effekte nicht eindeutig anderen Teilen des Konzerneigenkapitals zugeordnet werden können.
Der Posten Übrige Rücklagen besteht aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten bewertet zu FVtOCI sowie aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die nach IAS 19 in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen sind. Darüber hinaus werden nicht realisierte Gewinne und Verluste von at-equity bewerteten Unternehmen, Effekte aus der Anwendung von IAS 29 – Hyperinflation und die aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen resultierenden Umrechnungsdifferenzen im Posten Übrige Rücklagen ausgewiesen.
Die nicht beherrschenden Anteile werden ebenfalls als Teil des Eigenkapitals dargestellt. Diese umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital konsolidierter Tochterunternehmen, die nicht zu 100 % direkt oder indirekt von der VIG Holding gehalten werden.
Details zum Kapitalmanagement sind im Abschnitt „Risikostrategie und Risikomanagement“ im gleichnamigen Kapitel zu finden.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital beträgt EUR 132.887.468,20. Es ist eingeteilt in 128.000.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Die ausgegebene Stückzahl blieb im Geschäftsjahr 2025 unverändert.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Arbeit-nehmer:innen, die im Besitz von Aktien sind, üben bei der Hauptversammlung ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Der Vorstand muss aus mindestens drei und darf aus höchstens acht Personen bestehen. Dem Aufsichtsrat gehören mindestens drei, höchstens zwölf Mitglieder (Kapitalvertreter:innen) an. Der Wiener Städtische Versicherungsverein, welcher direkt und indirekt rd. 72,47 % (72,47 %) des Grundkapitals hält, ist berechtigt, bis zu einem Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, sobald und solange er an der Gesellschaft nicht mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien hält. Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit.
Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten; hinsichtlich der Rechte des Aktionärs Wiener Städtische Versicherungsverein wird auf den zuvor angeführten Absatz verwiesen.
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft in Folge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden, insbesondere keine, welche den Bestand an Beteiligungen an Versicherungsunternehmen berühren.
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Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Vorratsbeschlüsse
Der Vorstand ist gem. § 169 AktG bis längstens 22. Mai 2030 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft – auch in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber:in lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage oder eine Kombination dieser beiden zu erhöhen. Über den Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei können auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Die Ausgabepreise von Stamm- und Vorzugsaktien können verschieden hoch sein.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2030 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 30.000.000 Stück auf den:die Inhaber:in lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 31.145.500,36 verbunden ist, im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben.
Das Grundkapital ist demnach gem. § 159 (2) Z1 AktG um bis zu EUR 31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu 30.000.000 auf den:die Inhaber:in lautende Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber:innen von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 23. Mai 2025 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch machen. Bislang hat der Vorstand keinen Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Grundlage der am 23. Mai 2025 erteilten Ermächtigung gefasst.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gem. § 174 (2) AktG bis 22. Mai 2030 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben. Bislang hat der Vorstand auf Grundlage dieser Ermächtigung keinen Beschluss über die Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen gefasst.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 ermächtigt, gem. § 65 (1) Z4 und Z8 sowie (1a) sowie (1b) AktG bis zum gesetzlich jeweils höchstzulässigen Bestand an eigenen Aktien, einmal oder auch mehrfach im Ausmaß von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapital auf den:die Inhaber:in lautende eigene Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50 % unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 (2) und (3) Übernahmegesetz).
Der Vorstand wurde weiters für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
•
zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen und leitende Angestellte der Gesellschaft oder an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zu verwenden;
•
zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 ausgegeben werden, zu verwenden; und
•
auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Bislang hat der Vorstand von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht.
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Der Konzern hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
25.11.
Rückstellungen
Allgemein
Rückstellungen werden angesetzt, wenn
•
eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht,
•
es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und
•
eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt. Im Posten Rückstellungen werden auch Personalrückstellungen ausgewiesen, bei denen es sich nicht um Pensionsrückstellungen oder pensionsähnliche Verpflichtungen handelt (z.B. Rückstellungen für Jubiläumsleistungen).
25.12.
Forderungen sowie Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
Forderungen
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen betreffen die Posten IFRS 9 bewertete Forderungen und Sonstige Forderungen.
Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen, die direkt im beizulegenden Zeitwert künftiger Zahlungsströme gem. IFRS 17 ausgewiesen werden, sind nicht Teil dieser Bilanzposition. Daher stehen als Forderungen ausgewiesene Beträge nicht im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft gem. IFRS 17.
Nichtversicherungsforderungen werden mit dem Transaktionspreis bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Grundgeschäfts, wobei die Wertminderungsvorschriften gem. IFRS 9 gelten.
Die VIG-Versicherungsgruppe nimmt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Leasingverhältnissen das Wahlrecht gemäß IFRS 9.5.5.15 für den vereinfachten Ansatz in Anspruch. Um die entsprechenden Vorgaben einzuhalten, wird eine sogenannte Wertberichtigungstabelle für Forderungen verwendet, welche in Anhangangabe „2.4. Ausfallrisiko“ ersichtlich ist.
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen die Posten IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen, die direkt im beizulegenden Zeitwert künftiger Zahlungsströme gem. IFRS 17 ausgewiesen werden, sind nicht Teil dieser Bilanzposition. Daher stehen als Verbindlichkeiten ausgewiesene Beträge nicht im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft gem. IFRS 17.
Betreffend den Posten IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten wird auf die Ausführung Finanzielle Verbindlichkeiten in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Punkt „25.4. Finanzinstrumente“ verwiesen. Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten wird zu Anschaffungskosten bilanziert.
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25.13.
Steuern
Der Ertragssteueraufwand umfasst die tatsächlichen und die latenten Steuern. Bei direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen wird auch die damit zusammenhängende Ertragssteuer erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die tatsächliche Steuer für die einzelnen Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe errechnet sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen der Gesellschaft und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz.
Die tatsächlichen Steuern umfassen auch die mit 31. Dezember 2023 neu eingeführte Ergänzungssteuer aus der Umsetzung der Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Regeln der zweiten Säule der internationalen Steuerreform der OECD. Die EU-Richtline zur Umsetzung der GloBE-Regelungen sieht vor, dass Gewinne von multinationalen Unternehmensgruppen oder großen inländischen Gruppen mit konsolidierten Umsatzerlösen von mindestens EUR 750,0 Mio. einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 % pro Steuerhoheitsgebiet unterliegen sollen. Im Falle der Unterschreitung des effektiven Mindeststeuersatzes ist eine Ergänzungssteuer abzuführen. Entsprechend IAS 12.4A werden potenzielle Auswirkungen auf latente Steuern im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung nicht berücksichtigt.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der „balance sheet liability method“ für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und deren bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Gemäß IAS 12.47 werden die latenten Steuern anhand der Steuersätze bewertet, die zum Zeitpunkt der Realisierung gültig sind. Des Weiteren wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Geschäfts- oder Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängende latente Steuerunterschiede. Aktive Steuerabgrenzungen werden nicht angesetzt, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist.
Gruppenbesteuerung in Österreich
Mit dem Gruppenträger Wiener Städtische Versicherungsverein besteht eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Zur Regelung der positiven und negativen Steuerumlagen zwecks verursachungsgerechter Aufteilung der Körperschaftsteuerbelastung wurden Vereinbarungen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied getroffen. Im Fall eines positiven Einkommens des Gruppenmitglieds werden 23 % (23 %) an den Gruppenträger geleistet. Für ein negatives Einkommen werden dem Gruppenmitglied 20,7 % (20,7 %) des steuerlichen Verlusts pauschal abgegolten. Da für den Fall eines zugewiesenen positiven Einkommens die Steuerumlage 23 % (23 %) beträgt, soll der Gruppenträger 10 % des Steuervorteils aus der Gruppenbesteuerung, der durch die Einbeziehung des jeweiligen Gruppenmitglieds entstanden ist, leisten. Die liquiditätsmäßige Glattstellung des Steuervorteils erfolgt in einem Zeitraum von drei Jahren.
Gruppenbesteuerung in Ungarn
Im Jahr 2024 erfolgte in Ungarn eine Umstrukturierung der steuerlichen Unternehmensgruppen. Durch die Umstrukturierung wurden zwei kleinere zu einer Unternehmensgruppe zusammengefasst und dies ermöglicht den Mitgliedern, ihre Gewinne und Verluste sowie Steuergutschriften auf konsolidierter Basis zu verrechnen. Die ungarische Unternehmensgruppe, unter der Führung der Alfa (Ungarn), umfasst dabei sowohl ungarische Unternehmen aus den Bereichen Assistance und Vermögensverwaltung als auch Versicherungsgesellschaften, einschließlich der früheren Aegon-Gesellschaften.
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26.
Noch nicht anwendbare neue Standards und Änderungen zu bestehenden Standards
Standard
Kurzbeschreibung
Anzuwenden ab*
Jene, die bereits von der EU übernommen wurden
Änderungen zu IFRS 7 und IFRS 9
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
1.1.2026
Änderungen zu IFRS 7 und IFRS 9
Verträge iZm erneuerbarem Strom
1.1.2026
Diverse IFRS
Jährliche Verbesserungen Volume 11: Änderungen zu IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7
1.1.2026
IFRS 18
Darstellung und Anhangangaben in Abschlüssen
1.1.2027
Jene, die von der EU nicht bzw. noch nicht übernommen wurden
IFRS 14
Regulatorische Abgrenzungsposten
EU hat entschieden, diesen Standard nicht in das EU-Recht zu übernehmen
Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28
Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an/in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
Erstanwendung auf unbestimmte Zeit verschoben
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
1.1.2027
Änderungen zu IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
1.1.2027
Änderungen zu IAS 21
Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung
1.1.2027
*Der Konzern plant die angeführten Bestimmungen, sofern nicht anders angegeben, nicht vorzeitig anzuwenden.
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, werden aus den in der Tabelle angeführten Standards keine wesentlichen Auswirkungen erwartet oder die Änderungen sind nicht von Relevanz.
IFRS 18 – Darstellung und Anhangangaben in Abschlüssen
Die Anwendung des IFRS 18 wird zu Änderungen in der Darstellung der Hauptabschlussbestandteile und in den Angaben im Anhang führen. Vor allem die strukturelle Änderung der Darstellung der Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist bedeutend. Die VIG als Versicherungskonzern wird die Konzerngewinn- und -verlustrechnung anhand der Bestimmungen der Hauptgeschäftstätigkeit „Investieren in Kapitalanlagen“ strukturieren.
27.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse wurden bis zum 23. März 2026 berücksichtigt. An diesem Tag wurde der vorliegende Geschäftsbericht zur Veröffentlichung durch den Vorstand freigegeben.
Kündigung und Rückzahlung Nachrangiger Schuldverschreibungen 2015
Die VIG hat beschlossen, die Nachrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2046 (Schuldverschreibungen 2015) im Gesamtwert vom aktuell noch aushaftenden Nominale in Höhe von EUR 154.446.000 mit Wirkung zum 2. März 2026 zu kündigen und zu ihrem Rückzahlungsbetrag von 100 % ihres Nennbetrags zuzüglich aller bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) angefallener Zinsen zurückzuzahlen. Sämtliche Genehmigungen durch die Finanzmarktaufsicht wurden erteilt.

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Risikostrategie und Risikomanagement
Governance-System
Governance bezeichnet sämtliche Prozesse zur Leitung sowie zur wirksamen und effizienten Überwachung des Unternehmens. Im Governance-System werden nicht nur die interne Organisation, der Aufbau und die Mechanismen innerhalb des Unternehmens, sondern auch die rechtliche und faktische Einbindung in das externe (Markt-)Umfeld betrachtet.
Der Vorstand der VIG Holding ist für die Einhaltung der für die VIG Holding geltenden Vorschriften und der anerkannten Grundsätze eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs verantwortlich.
Die VIG-Versicherungsgruppe hat ein effizientes und auf ihre Bedürfnisse und Anforderungen ausgerichtetes Governance-System eingerichtet, das ein solides und vorsichtiges Management ermöglicht. Neben der Einrichtung der Governance- und anderen Schlüsselfunktionen sind auch relevante Prozesse eingerichtet, um Risiken unter Berücksichtigung ihrer Interdependenzen zu erkennen, zu messen, zu überwachen, zu managen und darüber Bericht zu erstatten.
Durch die internen Prozesse ist sichergestellt, dass die Analysen der Governance- und anderen Schlüsselfunktionen sowie alle Ergebnisse der Risikomanagement-Prozesse im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessen berücksichtigt werden.
Das Governance-System ist von folgenden Merkmalen geprägt:
•
Funktionsfähige Leitung des Unternehmens durch den Vorstand,
•
Regelmäßige Überwachung durch den Aufsichtsrat,
•
Ausrichtung der Managemententscheidungen auf langfristige Wertschöpfung,
•
Zielgerichtete Zusammenarbeit von Unternehmensleitung und -überwachung,
•
Angemessener Umgang mit und Management von Risiken durch das Risikomanagement und auf operativer Ebene in den einzelnen Organisationseinheiten,
•
Transparenz in der Unternehmenskommunikation und gut funktionierende Berichtswege sowie
•
Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmer:innen, Aktionär:innen und Mitarbeiter:innen.
Allgemeine Angaben zum Governance-System
Das Governance-System umfasst alle Bereiche und Entscheidungsgremien, die an den Risikomanagement-Prozessen beteiligt sind. Es beinhaltet folgende Elemente:
•
Schlüssel- bzw. Governance-Funktionen,
•
Eignungsanforderung an das Management,
•
Risikomanagement-System,
•
Internes Kontrollsystem und
•
Bestimmungen zur Auslagerung von Funktionen oder Tätigkeiten.
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Risikostrategie und Ziele
Die VIG-Versicherungsgruppe hat klare Grundsätze und Ziele festgelegt, um Risiken, denen sie ausgesetzt ist, zu steuern. Die Umsetzung dieser Grundsätze und die Erreichung der Ziele werden durch eine definierte Risikomanagement-Organisation unterstützt. Die Risikostrategie der VIG‑Versicherungsgruppe basiert auf folgenden gruppenweit gültigen Prinzipien:
Übernommene und akzeptierte Risiken
•
Es werden all jene Risiken in einem tragfähigen Umfang akzeptiert, die unmittelbar mit der Ausübung des Versicherungsgeschäfts verbunden sind. Diese umfassen z.B. versicherungstechnische Risiken sowie in begrenztem Umfang Marktrisiken.
Bedingt akzeptierte Risiken
•
Operationelle Risiken sind soweit wie möglich zu vermeiden. Sie müssen jedoch bis zu einem gewissen Grad akzeptiert werden, da operationelle Risiken nicht vollständig eliminiert werden können bzw. die Kosten für die Beseitigung dieser Risiken in keiner Relation zum möglicherweise entstehenden Schaden stehen, wenn das Risiko schlagend wird.
•
Die Veranlagung folgt dem Grundsatz des aufsichtsrechtlichen Vorsichtsprinzips (Prudent-Person-Principle). Risikoreiche Anlageprodukte dürfen nur zur Absicherung anderer Marktrisiken gehalten werden.
•
Risiken aus Finanzversicherungen sind nur in begrenztem Umfang zu halten.
Maßnahmen zur Risikominderung
•
Durch die laufende Pflege und Förderung eines ausgeprägten Risikobewusstseins, verknüpft mit der definierten Risiko-Governance, wird eine Risikominderung in allen Bereichen sichergestellt.
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•
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen der (Rück-) Versicherungsunternehmen erfolgt auf umsichtige Weise, um unerwünschte, aber mögliche Schwankungen auszugleichen.
•
Die Rückversicherung ist ein zentrales Instrument für die Absicherung von stabilen Ergebnissen und dient zum Schutz vor negativen Auswirkungen durch Großschäden (Tail Risks), insbesondere im Bereich Nichtleben.
•
Auch die Definition von Limits für Marktrisiken und Investitionen unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit der Garantien und der Liquidität (Asset Liability Management) trägt zur Risikominderung bei.
Nicht akzeptierte Risiken
•
Risiken werden nicht akzeptiert, wenn das für das Risiko nötige Know-how oder die notwendigen Ressourcen nicht bestehen oder die Kapitalausstattung für die Deckung des Risikos nicht ausreichend ist.
•
Versicherungstechnische Risiken werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht bewertet werden können und der Preis nicht bestimmt werden kann. Insbesondere betroffen sind Risiken in der Haftpflichtversicherung in den Bereichen Gentechnik und Atomenergie.
•
Die Veranlagung übernimmt keine Risiken, wenn sie den Überlegungen zur Nachhaltigkeit widersprechen oder wenn das Know-how für die Bewertung dieser Risiken in einer angemessenen Art nicht zur Verfügung steht. Zu diesen Risiken gehören beispielsweise Wetterderivate oder Termingeschäfte auf Rohstoffindizes.
Was ESG-Risiken (Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken) betrifft, so werden diese in den verschiedenen Risikokategorien erfasst (z. B. Marktrisiken, operationelle Risiken usw.). Demgemäß sind diese Risiken teilweise akzeptiert oder bedingt akzeptiert, müssen mit entsprechenden Maßnahmen gemindert werden oder werden nicht akzeptiert.
Organisation des Risikomanagementsystems
Das Risikomanagement ist in die Aufbauorganisation integriert. Die folgende Grafik zeigt jene Einheiten, welchen im Rahmen des Risikomanagement-Systems eine zentrale Bedeutung zukommt.
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Vorstand
Der Vorstand trägt in seiner Gesamtheit die Verantwortung für das Risikomanagement-System und dabei insbesondere für folgende Themen:
•
Aufbau und Förderung des Risikomanagement-Systems,
•
Definition und Kommunikation der Risikostrategie inklusive Risikotoleranzen und Risikoappetit,
•
Genehmigung zentraler Risikomanagement-Richtlinien und
•
Berücksichtigung der Risikosituation in strategischen Entscheidungen.
Risk Management
Die Bereichsleitung nimmt die unter Solvency II geforderte Risikomanagement-Funktion auf Gruppen- und Soloebene wahr.
Zu den wesentlichsten Aufgaben des Bereichs zählen die gesamthafte Erfassung, Bewertung und Steuerung des Risikoprofils der Gruppe sowie die Berechnung der Solvabilität. Der Bereich stellt hierzu eine gruppenweite Risikoaggregationslösung mit einem umfangreichen Berichtswesen und partielle Modellierungsansätze für die Solvenzkapitalberechnung zur Verfügung. Die unterjährige Berechnung des Solvenzkapitalerfordernisses, die Analyse der Risikotragfähigkeit anhand eines eigenentwickelten Analysetools sowie die Überprüfung des Internen Kontrollsystems gehören ebenfalls zu den wesentlichen Tätigkeiten des Bereichs.
Darüber hinaus unterstützt der Bereich den Vorstand bei der Aktualisierung der zentralen Risikostrategie sowie der Weiterentwicklung der Risikoorganisation und anderen Risikomanagement-Themen.
Internal Audit
Die unter Solvency II erforderliche Funktion der Internen Revision wird durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das Interne Kontrollsystem sämtlicher operativer Unternehmensbereiche inklusive der Einhaltung rechtlicher Anforderungen sowie die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des Risikomanagements werden vom Bereich Internal Audit planmäßig überwacht.
Compliance (incl. AML)
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften in der VIG-Versicherungsgruppe und die in den Gesellschaften bestellten Compliance-Verantwortlichen bei der Erfüllung der Compliance-relevanten Aufgaben und Tätigkeiten. Zudem wird die unter Solvency II erforderliche Compliance-Funktion durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Somit ist der Bereich insbesondere verantwortlich für die Aufgaben, die mit der Compliance-Funktion einhergehen.
Group Actuarial, Planung & Controlling
Die unter Solvency II erforderliche Versicherungsmathematische Funktion wird durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Somit ist der Bereich insbesondere verantwortlich für die Aufgaben, die mit der Versicherungsmathematischen Funktion einhergehen. Darüber hinaus befasst sich der Bereich mit der aktuariellen Modellierung in Prophet für das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft und ResQ für das Nicht-Lebensgeschäft. Die Modelle liefern Cash flow-Projektionen zur Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II und IFRS 17. Der Bereich unterstützt die Analysen der IFRS 17-Reserven sowie die aktuarielle Zusammenarbeit und fachliche Vernetzung innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe.
Der Bereich koordiniert zusätzlich die Geschäftsplanung über einen 3-Jahres-Horizont. Das standardisierte Berichtswesen umfasst Kennzahlen- und Soll-/Ist-Analysen zu Planung, Forecasts und laufender Performance der VIG Holding und ihrer Versicherungsbeteiligungen. Es werden regelmäßig Monatsprämienberichte, Quartalsberichte je Gesellschaft (aggregiert auf Länder- und VIG-Versicherungsgruppenebene) sowie Kostenberichte erstellt.
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Asset Management (incl. Real Estate)
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Definition der strategischen Ausrichtung der Kapitalanlagen jeder einzelnen Versicherungsgesellschaft und für die VIG-Versicherungsgruppe insgesamt sowie die Festlegung von Anlagestrategie und Investmentprozess mit dem Ziel, einen maximal hohen, aber ebenso gesicherten laufenden Ertrag unter gleichzeitiger Nutzung von Opportunitäten zur Wertsteigerung der Kapitalanlagen sicherzustellen. Die Steuerung der Kapitalanlagen erfolgt mittels Leitlinien und Limits. Weiters erfolgt eine laufende Berichterstattung zu den Kapitalanlagen, den Limits und den Erträgen.
Group Finance & Regulatory Reporting
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist der Konzernabschluss nach IFRS inklusive des Reportings nach ESRS im Konzernlagebericht sowie das damit in Zusammenhang stehende behördliche Reporting. Zusätzlich verantwortet der Bereich die Betreuung der in- und ausländischen VIG-Versicherungsgesellschaften in allen Fragen der Bilanzierung, die Erstellung von Spezialanalysen sowie das Reporting von IST-Zahlen an Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations. Weitere Kernaufgaben sind Themen im Zusammenhang mit Group Tax & Transfer Pricing, die Berechnung der Own Funds der (Gruppen-) Solvenzbilanz sowie die Betreuung von gruppenweit ausgerollten Nebenbüchern und dem zentralen Hauptbuch.
Group Treasury & Capital Management
Zu den wesentlichen Aufgaben des Bereichs zählen die Steuerung der Liquidität sowie die Planung und Konzipierung von Kapitalaufbringung und Kapitalsteuerung inklusive der Durchführung von eigenen Kapitalmarkttransaktionen sowie das Management des Portfolios von Nachrangkapitalanleihen und anderer Schuldtitel.
Process & Project Management
Der Bereich setzt sich für Klarheit, Transparenz und Verständnis der Arbeitsabläufe ein, damit die einzelnen Gesellschaften der VIG‑Versicherungsgruppe und ihre Mitarbeiter:innen ihre Ziele besser erreichen können. Dafür erfolgt eine Koordination und Unterstützung in den drei Hauptthemen Projektmanagement, Prozessmanagement und Produktivitätsmanagement.
Reinsurance
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe und deren Rückversicherungsabteilungen im Zusammenhang mit Rückversicherungsangelegenheiten im Bereich Nichtleben (Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) unter Vorgabe und Anwendung von Richtlinien. Darüber hinaus administriert der Bereich alle gruppenweiten Rückversicherungsprogramme in den Nichtleben-Sparten. Oberstes Ziel ist dabei die Schaffung eines Sicherheitsnetzes, durch welches alle Unternehmen der VIG-Versicherungsgruppe nachhaltig vor negativen Auswirkungen von Katastrophenereignissen, einzelnen Großschäden sowie vor negativen Entwicklungen ganzer Versicherungsportfolios geschützt werden.
Subsidiaries & Transaction Management
Der Bereich wahrt grundsätzlich die Interessen des Unternehmens hinsichtlich aller Beteiligungen und ist für die Bereitstellung sowie Aufbereitung von Informationen zu Beteiligungen und Beteiligungsprojekten, abgestimmt auf die jeweilige Entscheidungssituation, verantwortlich.
VIG IT
Der Bereich VIG IT ist verantwortlich für das Management der IT auf VIG-Holdingebene. Im Bereich ist auch die IT-Governance angesiedelt sowie der Auslagerungsbeauftragte für IT-Angelegenheiten. Die Bereichsleitung ist gleichzeitig Geschäftsführer sowie Sprecher der Geschäftsführung der VIG IT-DS.
Finanz- und Rechnungswesen
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Erstellung des Jahresabschlusses der VIG Holding. Der Bereich verantwortet damit die Buchhaltung und Bilanzierung der VIG Holding und ist zusätzlich für das entsprechende Reporting der Zahlen verantwortlich.
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Risikomanagementprozesse
Die unten angeführte Grafik stellt den Risikomanagement-Hauptprozess dar, der aus den folgend dargestellten Prozessschritten besteht, die regelmäßig und ad hoc zu wiederholen sind:
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Risikoidentifikation
Die Risikoidentifikation ist der Startpunkt für alle darauffolgenden Prozessschritte. Ziel der Risikoidentifikation ist es, alle möglichen materiellen Risiken aufzudecken, zu erfassen und zu dokumentieren.
Generell findet die Risikoidentifikation auf mehreren Ebenen statt: Internes Kontrollsystem, Risikoinventur etc. sind durch Richtlinien und formalisierte Vorgänge klar definierte Prozesse. Sitzungen, Komitees, Jour fixes und andere mehr oder weniger formalisierte Formen der Kommunikation und des Informationsaustausches sind weitere Quellen der Risikoidentifikation. Die Tätigkeiten und das Fachwissen des Bereichs Risk Management ergeben schließlich eine zusätzliche Komponente, um relevante neue Risiken zu erkennen.
Risikomessung
Nach der Risikoidentifikation folgt die Risikomessung und Bewertung als wesentliche Voraussetzung für den Umgang mit Risiken und den darauf beruhenden Entscheidungen.
Die Risiken werden dabei abhängig von der Art des Risikos quantitativ und/oder qualitativ bewertet. Neben szenario- und faktorbasierten Ansätzen werden gegebenenfalls auch Stresstests und interne bzw. externe Experteneinschätzungen zur Risikomessung herangezogen.
Risikosteuerung
Auf Grundlage der Risikobewertung werden sowohl strategische als auch operative Entscheidungen getroffen, um angemessen mit dem Risiko umzugehen. Dazu müssen unterschiedliche Maßnahmen und Mechanismen in Abhängigkeit zur Veränderung der Risikosituation bewertet werden.
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Die wesentlichen Risikosteuerungs-Prozesse sind:
Planung
Der Planungshorizont beträgt drei Jahre, wobei der jährliche Planungsprozess von Sommer bis Mitte November stattfindet. Die Plandaten finden im ORSA Berücksichtigung und sind Ausgangsbasis für die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Risikoprofils.
Risikostrategie
Die Risikostrategie wird jährlich durch den Vorstand überprüft und bei Bedarf anhand der Ergebnisse aus dem ORSA angepasst. Der Bereich Risk Management unterstützt den Vorstand dabei.
Risikotragfähigkeit
Die Risikosteuerung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Risikotragfähigkeit. Operativ bedeutet dies die Einhaltung von Risikobudgets, das Erreichen von Kennziffern sowie generell eine risikoorientierte Herangehensweise im Sinne einer nachhaltig wertorientierten Ausrichtung im laufenden Geschäftsbetrieb.
Asset-Allokation
Der Bereich Asset Management (inkl. Real Estate) definiert einmal jährlich gruppenweit die strategische Asset-Allokation und überwacht laufend deren Einhaltung.
Rückversicherungsprogramm
Der Bereich Reinsurance koordiniert das gruppenweite Rückversicherungsprogramm und steuert den jährlichen Erneuerungsprozess des Naturkatastrophenschutzes. Der Bereich Risk Management unterstützt den Bereich Reinsurance sowohl in der Validierung der verwendeten externen Naturkatastrophenmodelle als auch in der Beurteilung der Wirksamkeit des Rückversicherungsschutzes unter Verwendung des partiellen internen Modells Nichtleben.
Risikoüberwachung
Die Risikoüberwachung bildet einerseits den Abschluss des Risikomanagementprozesses, andererseits aber auch den Startpunkt für weitere Analysen und Maßnahmen im Falle der Beobachtung außergewöhnlicher Entwicklungen des Risikoprofils.
Der auf Gruppenebene definierte Solvenzkorridor und das im Rahmen der Risikotragfähigkeit gruppenweit gültige Limitsystem bilden die Grundlage für die kontinuierliche Überwachung der Solvenzsituation der VIG-Versicherungsgruppe und der Tochtergesellschaften.
Die Einhaltung der Wertpapierrichtlinien sowie das Erreichen von Kennziffern werden ebenfalls laufend überprüft und überwacht. Durch eine Abstimmung zwischen Kapitalanlagenbestand und Versicherungsverpflichtungen wird das Liquiditätsrisiko gesteuert und überwacht. Auch die operationellen Risiken, die durch fehlerhafte interne Prozesse, mangelhafte Kontrolle, falsche Einschätzungen oder fehlerhafte Modelle verursacht werden können, unterliegen einer ständigen Überwachung im Rahmen des Internen Kontrollsystems.
Risikoberichterstattung
Die Risikomanagementfunktion ist für die Risikoberichterstattung zuständig. Die Risikoberichterstattung umfasst sowohl regelmäßige Berichte als auch Ad-hoc-Berichte. Während die regelmäßigen Berichte im Rahmen der Standardprozesse erstellt werden, werden die Ad-hoc-Berichte erstellt, wenn Risiken plötzlich oder unerwartet auftreten. Der ORSA-Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse aller Risikomanagement-Prozesse und -berichte zusammen.
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Risikoprofil
Das Risikoprofil der VIG‑Versicherungsgruppe gliedert sich in zehn Hauptrisikokategorien, die nachfolgend dargelegt und beschrieben werden:
•
Lebensversicherungstechnisches Risiko
•
Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko
•
Krankenversicherungstechnisches Risiko
•
Marktrisiko
•
Kreditrisiko / Gegenparteiausfallrisiko
•
Operationelles Risiko
•
Liquiditätsrisiko
•
Strategisches Risiko
•
Reputationsrisiko sowie
•
Risiko aus immateriellen Vermögensgegenständen.
Die Risiken in den einzelnen Kategorien des Risikoprofils werden quantitativ und/oder qualitativ bewertet. Die quantitative Bewertung wird nur in jenen Bereichen mittels des durch Solvency II einheitlich vorgegebenen Ansatzes zur Berechnung (die Standardformel) vorgenommen, in denen eine vorangegangene Angemessenheitsprüfung die Validität des Standardverfahrens bestätigt hat.
Für die Bereiche Nichtleben und Immobilien (als Teil der Marktrisiken) wird das Risiko der VIG-Versicherungsgruppe von der Standardformel deutlich überschätzt. Daher wird für diese Bereiche die Solvenzkapitalanforderung mittels eines partiellen internen Modells (PIM), welches von der FMA genehmigt wurde, berechnet.
Das partielle interne Modell für Nichtleben (ariSE) kommt für VIG-Gesellschaften in den Ländern Österreich (VIG Holding, Wiener Städtische, Donau Versicherung), Tschechien (Kooperativa, ČPP, VIG Re), Slowakei (Kooperativa, Komunálna), Polen (Compensa, InterRisk) und Rumänien (Omniasig, Asirom) zur Anwendung. Das partielle interne Modell Immobilien wird in allen österreichischen VIG-Versicherungsgesellschaften (VIG Holding, Wiener Städtische, Donau Versicherung) genutzt.
Umsetzung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle)
Solvency II im Allgemeinen und der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Speziellen verlangt den Unternehmen hohe Eigenverantwortung bei der Kapitalveranlagung ab. Die VIG-Versicherungsgruppe verfolgt seit jeher einen konservativen Kurs in ihrer Veranlagung. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind eine Bestätigung der eingeschlagenen Unternehmenspolitik.
Die Beurteilung der Risiken von Investments in einem sich permanent verändernden regulatorischen Umfeld erfordert eine entsprechend hohe Expertise innerhalb der Sologesellschaften und der VIG Holding als zentrale Steuerungseinheit. Um dieser Anforderung nachkommen zu können, ist es unabdingbar, entsprechend geschultes Personal und die notwendige professionelle Infrastruktur zur Verfügung zu haben. Die VIG-Versicherungsgruppe bekennt sich ausdrücklich zu diesen Anforderungen und trägt dem beispielsweise durch die Implementierung einer einheitlichen Software zur Verwaltung und Risikobeurteilung der wesentlichen Bestände an Kapitalanlagen Rechnung.
Zentrale Grundsätze der unternehmerischen Vorsicht sind in unternehmensinternen Richtlinien, welche alle Versicherungsgesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe umfassen, festgelegt.
Die Kapitalveranlagung ist in einen mehrstufigen Prozess eingebettet. Oberstes Ziel der Kapitalveranlagung ist die nachhaltige Sicherstellung der Erfüllung der Versicherungsverpflichtungen. Vor diesem Hintergrund werden in der Kapitalveranlagung die Anforderungen der Passivseite auf Unternehmensebene mitberücksichtigt.
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Versicherungstechnisches Risiko Leben
Das versicherungstechnische Risiko Leben beinhaltet neben demographischen Risiken auch negative Auswirkungen aufgrund von geändertem Stornoverhalten sowie Kostenrisiken und umfasst die Sub-Module Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität, Kosten, Revision und Storno sowie Katastrophenrisiko.
Risikominderung
Zur Minderung des Stornorisikos verfügt die VIG-Versicherungsgruppe über ein effektives Beschwerdemanagement, qualifizierte Berater:innen und Kund:innenbindungsprogramme, um die Kund:innenzufriedenheit zu erhöhen und Kündigungen zu vermeiden. Das Stornoverhalten der Versicherungsnehmer:innen wird dabei laufend beobachtet, um im Falle von ungünstigen Entwicklungen gezielte Maßnahmen setzen zu können.
Die Kosten werden regelmäßig analysiert und in der Produktgestaltung berücksichtigt. In den österreichischen Gesellschaften sind Versicherungsverträge zudem durch Indexanpassungen gegen Inflation abgesichert.
Viele Kund:innen entscheiden sich beim Kauf einer Rentenversicherung auch für eine Risikolebensversicherung. Dadurch wird das Langlebigkeitsrisiko, das von Rentenversicherungen ausgeht, vermindert.
Um das Sterblichkeitsrisiko zu reduzieren, wird dieses laufend überwacht und Sicherheitsmargen in der Prämie miteinberechnet. Bei großen Versicherungssummen werden medizinische Überprüfungen der versicherten Personen durchgeführt und die Versicherungsleistung rückversichert. Darüber hinaus deuten die demografischen Entwicklungen darauf hin, dass sich die Sterblichkeit mittel- bis langfristig eher reduzieren wird.
Zusätzlich bestehen auch in der Lebensversicherung diverse Rückversicherungsverträge, die allgemein zur Risikominderung beitragen. Details zur Rückversicherung sind im gleichnamigen Kapitel innerhalb dieses Abschnitts näher erörtert.
Versicherungstechnisches Risiko Nichtleben
Das versicherungstechnische Risiko Nichtleben ist das Risiko, dass die versicherten Schäden und Kosten über den Einnahmen liegen. Es besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
•
Risiko aus extremen Schadenereignissen, insbesondere Naturkatastrophen,
•
Risiko aus unprofitablen Verträgen durch unangemessene Prämiengestaltung,
•
Risiko aus bereits eingetretenen, aber nicht ausreichend bekannten oder reservierten Schadensfällen,
•
Stornorisiko (Rückgang des Deckungsbeitrags nach starkem Bestandsrückgang) und
•
Kostenrisiko.
Risikominderung
Die VIG-Versicherungsgruppe verfolgt seit Jahren ein konservatives Rückversicherungskonzept und sieht den Risikotransfer durch Rückversicherung im Bereich Nichtleben, insbesondere im Bereich von Naturkatastrophen, als wesentliche Risikominderungstechnik zum Schutz vor Groß- und Katastrophenereignissen sowie etwaigen Ergebnisschwankungen der Bilanz. Die Rückversicherungsstrategie zeichnet sich dabei durch eine konservative Eigenbehaltspolitik sowie eine gezielte Auswahl und einhergehende Prüfung der Rückversicherer aus. VIG-Versicherungsunternehmen müssen sich an einer vom Reinsurance Security Committee definierten Sicherheitsliste orientieren. Ein Rückversicherer, der in dieser Liste nicht enthalten ist, bedarf einer individuellen Genehmigung durch das Reinsurance Security Committee.
Zusätzlich erfolgt auch im Bereich der Rückversicherung durch Diversifikation eine Risikominderung.
Details zur Rückversicherung sind im gleichnamigen Kapitel dieses Abschnitts näher erörtert.
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Versicherungstechnisches Risiko Kranken
Das versicherungstechnische Risiko Kranken wird in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung in ein versicherungstechnisches Risiko Kranken nach Art der Nicht-Lebensversicherung und Kranken nach Art der Lebensversicherung unterteilt. Das Risiko nach Art der Nicht-Lebensversicherung wird gemäß partiellem internem Modell berechnet, da die in der Standardformel festgelegten Annahmen das Risikoprofil der VIG-Versicherungsgruppe im Bereich Nichtleben nicht angemessen abbilden. Das Risiko nach Art der Lebensversicherung und das Katastrophenrisiko in der Krankenversicherung werden gemäß Standardformel berechnet.
Kranken nach Art der Lebensversicherung
Das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Lebensversicherung beinhaltet grundsätzlich die klassischen lebensversicherungstechnischen Risiken. Im Hinblick auf die Risikoexponierung der VIG-Versicherungsgruppe spielen neben dem Stornorisiko, welches den größten Beitrag zum Kapitalerfordernis liefert, auch das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko und das Kostenrisiko eine wichtige Rolle.
Kranken nach Art der Nicht-Lebensversicherung
Das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nicht-Lebensversicherung entspricht der mittels Rückversicherung übernommenen Unfallversicherung und beinhaltet die klassischen versicherungstechnischen Risiken Nichtleben. Verluste können beispielsweise aus Kumulereignissen mit einer großen Anzahl an Toten und Verletzten entstehen, die jedoch entsprechend rückversichert sind.
Krankenkatastrophenrisiko
Für das Krankenkatastrophenrisiko in der Krankenversicherung werden drei unterschiedliche Katastrophenszenarien betrachtet: Massenunfall, Unfallkonzentration und Pandemie. Das Risiko ist ausreichend rückversichert und aufgrund der geringen Materialität von untergeordneter Bedeutung.
Risikominderung
Zur Risikominderung des krankenversicherungstechnischen Risikos nach Art der Lebensversicherung sind umfassende Zeichnungsrichtlinien (Kriterien für die Annahme von Risiken) implementiert.
Das krankenversicherungstechnische Risiko nach Art der Nicht-Lebensversicherung wird durch die Abgabe von Rückversicherung verringert. Für die Auswahl von Rückversicherern müssen sich Tochterunternehmen an einer vom Reinsurance Security Committee definierten Sicherheitsliste orientieren. Ein Rückversicherer, der in dieser Liste nicht enthalten ist, darf nur nach individueller Genehmigung durch das Reinsurance Security Committee genommen werden.
Details zur Rückversicherung sind im gleichnamigen Kapitel dieses Abschnitts näher erörtert.
Marktrisiko
Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aufgrund von Marktpreisänderungen. Schwankungen von Zinskurven, Aktien- und Wechselkursen sowie Veränderungen des Marktwerts von Immobilien und Beteiligungen können sich negativ auf den Wert von Investitionen und Verbindlichkeiten auswirken.
Risikominderung
Wesentliche Maßnahmen zur Minderung des Marktrisikos sind die Diversifikation der Vermögenswerte und das bestehende Limitwesen auf Ebene der Einzelgesellschaften für die Kapitalveranlagung. Durch Diversifikation des Bestands wird das Risiko einer negativen Marktentwicklung eines einzelnen Vermögenswerts oder einer Klasse von Vermögenswerten reduziert. Die dem Asset Management vom Vorstand vorgegebene Limitstruktur definiert die maximalen Investitionsvolumina pro Vermögensklasse. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zum Grundsatz unternehmerischer Vorsicht im Abschnitt „Risikoprofil“ verwiesen.
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Für die gesamte Gruppe wird die gewünschte Diversifikation zusätzlich dadurch erreicht, dass die operativen Gesellschaften in unterschiedlichen Märkten mit unterschiedlichen Produkten tätig sind. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Portfolios innerhalb der einzelnen Gesellschaften entsprechend diversifiziert sind.
Kreditrisiko / Gegenparteiausfallsrisiko
Das Gegenparteiausfallrisiko ist das Risiko eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Werts von Vermögenswerten und Finanzinstrumenten, das sich aus einem unerwarteten Ausfall einer Gegenpartei oder eines Schuldners ergibt. Ein Kreditrisiko ist sowohl in den Kapitalanlagen wie beispielweise Bonds, Ausleihungen und Depositen als grundsätzlich auch bei sonstigen Forderungen und Bargeldeinlagen bei Banken vorhanden.
Risikominderung
Die VIG-Versicherungsgruppe verfügt über geeignete Verfahren und Kontrollen, um das Risiko aus Forderungen gegenüber Gegenparteien zu reduzieren. Dazu zählen, neben der Überwachung der Ratingentwicklungen von Banken und Rückversicherern und der Erstellung interner Bankenratings, Maßnahmen wie ein gut abgestimmtes Rückversicherungsprogramm, die Zusammenarbeit mit renommierten Makler:innen im Großkundengeschäft, eine große Anzahl an Vertriebspartner:innen und gruppenweit geltende Verrechnungs- und Zeichnungsrichtlinien. Auch gegenüber Versicherungsnehmer:innen nutzt die Gruppe eine Vielzahl an Maßnahmen, um das Gegenparteiausfallrisiko zu begrenzen. Dazu zählen Mahnungen, die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen und Vertragsbeendigungen bei Zahlungsverzug. Zudem entfällt oder verringert sich der Versicherungsschutz in der Regel bei nicht erbrachten Prämienzahlungen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass notwendige Zahlungsmittel nur mit zusätzlichen Kosten bereitgestellt werden können, um fälligen kurz- und langfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies umfasst beispielsweise Verluste, die im Zusammenhang mit einem Asset-Liability-Mismatch stehen.
Risikominderung
Zur Minimierung des Liquiditätsrisikos werden regelmäßig Analysen zu Veranlagungen und Verpflichtungen im Rahmen des Liquiditätsausschusses und des Risiko-Komitees mit Fokus auf Asset Liability Management durchgeführt. Zusammen mit klaren Investitionsvorgaben (Limitsysteme) und einer konservativen Veranlagungspolitik tragen diese zur angemessenen Steuerung des Liquiditätsrisikos bei.
Eine laufende Überwachung von Zahlungsströmen sowie die monatliche Berichterstattung über die Liquiditätsentwicklung im Rahmen des Liquiditätsausschusses erfolgt durch den Bereich Group Treasury & Capital Management.
Weitere Ausführungen zum Liquiditätsmanagement sind im gleichnamigen Abschnitt zu finden.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko beschreibt das Risiko von Verlusten, die in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Sie sind durch fehlerhafte interne Prozesse, mangelhafte Kontrolle, falsche Einschätzungen oder fehlerhafte Modelle bedingt. Beispiele für operationelle Risiken sind Betrug durch Dritte, Ausfall von IT-Systemen oder menschliche Fehler.
Risikominderung
Zur Überwachung der operationellen Risiken verfügt die VIG-Versicherungsgruppe über ein adäquates Internes Kontrollsystem (IKS), welches zur Minderung der bestehenden Risiken beiträgt und ein laufendes Monitoring der Risiken sicherstellt.
Strategisches Risiko
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Das strategische Risiko umfasst unter anderem die nachteilige Geschäftsentwicklung in Folge falscher Geschäfts- und Investitionsentscheidungen, schlechter Vermittlung und Umsetzung von Unternehmenszielen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an das wirtschaftliche Umfeld. Weiters sind auch einander widersprechende Geschäftsziele ein strategisches Risiko.
Risikominderung
Eine klare Kommunikation der Unternehmensstrategie und -ziele stellt sicher, dass die getroffenen Geschäftsentscheidungen gruppenweit umgesetzt werden. Die Positionierung von Vorstandsmitgliedern und Manager:innen der zweiten Führungsebene in den Aufsichtsräten der Tochtergesellschaften stellt sicher, dass die Gruppenziele lokal umgesetzt werden. Die Verfolgung der Mehrmarkenpolitik stellt in Verbindung mit einer hohen Selbständigkeit der lokalen Gesellschaften sicher, dass das strategische Risiko diversifiziert wird.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr einer negativen Geschäftsentwicklung im Zusammenhang mit einer Rufschädigung des Unternehmens bzw. der Marken. Rufschädigungen können das Vertrauen der Kund:innen, der Investor:innen oder der eigenen Mitarbeitenden in das Unternehmen erschüttern und folglich auch zu finanziellen Verlusten führen. Zu den Ursachen zählen unter anderem Falschberatung beim Vertrieb von Produkten, mangelhafter Kund:innenservice, Fehlinformationen an Investor:innen, negative Berichterstattung in den Medien insbesondere im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit oder anderen nichtfinanziellen Risiken oder Rufschäden, die von einem Unternehmen auf ein anderes übergreifen.
Risikominderung
Bereits bei der Aufnahme von Mitarbeiter:innen wird auf deren Integrität und persönliche Zuverlässigkeit geachtet. Insbesondere Mitarbeiter:innen im Vertrieb oder mit Repräsentationstätigkeiten werden durch spezielle Schulungsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus werden im Code of Business Ethics klare Verhaltensregeln dargelegt, die von allen Mitarbeiter:innen zu befolgen sind. Neben den personalgetriebenen Maßnahmen zählen Investitionen in Werbung, um Neukund:innen zu gewinnen und bestehende Kund:innen langfristig an das Unternehmen zu binden, ein professionelles Beschwerdemanagement, um Kund:innenanliegen zu bearbeiten, und ein starkes soziales und kulturelles Engagement (z.B. Social-Active-Day, Förderung von sozialen Veranstaltungen, Sponsoring für Kunst und Kultur) zu den risikomindernden Maßnahmen.
Darüber hinaus sind die Bereiche Investor Relations und CO³ für eine klare Außenkommunikation verantwortlich, um Informationen für Investor:innen bereitzustellen und auf die Berichterstattung in den Medien Stellung zu nehmen.
Risiko aus immateriellen Vermögenswerten
Das Risiko aus immateriellen Vermögenswerten spiegelt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Werts von immateriellen Vermögenswerten wider.
Risikominderung
Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte wird regelmäßig überprüft. Es sind keine weiteren Risikominderungsmaßnahmen notwendig.
Sonstige Angaben
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Bei Nachhaltigkeitsrisiken geht es einerseits um Risiken, welchen das Unternehmen ausgesetzt ist (Outside-in-Perspektive), und andererseits um jene Risiken, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der VIG potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt haben (Inside-out-Perspektive). Diese Risiken wurden im Rahmen des Risikomanagements seit jeher implizit bzw. teilweise auch explizit berücksichtigt.
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Um einen strukturierten Ansatz zur Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken in der Gruppe sicherzustellen und beide Perspektiven angemessen abzubilden, wurde unter Berücksichtigung des Leitfadens der österreichischen Finanzmarktaufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zusätzlich ein gruppenweiter Risikokatalog explizit in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken erstellt. Der ESG-spezifische Risikokatalog umfasst zumindest jene Risiken, die im Rahmen der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsprüfung nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als wesentliche Risiken identifiziert wurden. Weiters wird jedes der identifizierten Risiken, das Auswirkungen auf die VIG hat, einer spezifischen VIG-Risikokategorie zugeordnet.
Die VIG (Rück-)Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen und Asset-Management-Gesellschaften überprüfen diesen Risikokatalog im Rahmen eines standardisierten Risikomanagementprozesses („Risikoinventur“) regelmäßig auf Vollständigkeit und ergänzen ihn gegebenenfalls. Alle genannten VIG-Gesellschaften haben die vorgegebenen oder neu hinzugekommenen Risiken auf qualitativer Basis hinsichtlich des Risikos und der weiteren Entwicklung zu bewerten sowie allfällige Mitigationsmaßnahmen zu beschreiben.
Auch im Berichtsjahr wurden in den genannten VIG-Gesellschaften und auf Ebene der Versicherungsgruppe die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und beurteilt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl an identifizierten Risiken deutlich erhöht. Diese Erhöhung ist neben neu identifizierten und berücksichtigten Risken und der Integration von zwei weiteren Gesellschaften auch auf das weiterhin steigende Bewusstsein in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit im Allgemeinen zurückzuführen. Insgesamt zeigte die Analyse, dass sich die Nachhaltigkeitsrisiken der VIG derzeit vorwiegend auf niedrigem bis mittlerem Niveau bewegen.
Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
Die VIG unterliegt (versicherungs-)aufsichtsrechtlichen Vorschriften im In- und Ausland. Diese Vorschriften regeln unter anderem die:
•
Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen,
•
Zulässigkeit von Kapitalanlagen zur Sicherung von versicherungstechnischen Rückstellungen,
•
Konzessionen der verschiedenen Pensionskassen, Versicherungs- und Asset-Management-Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe,
•
Anforderungen an die digitale operationale Resilienz (DORA) von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen,
•
Marketingaktivitäten und den Vertrieb von Versicherungsverträgen und
•
Rücktrittsrechte der Versicherungsnehmer:innen.
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können Umstrukturierungen erfordern und dadurch erhöhte Kosten sowie Doppelgleisigkeiten verursachen. Auch durch unterschiedliche bzw. nachträglich andere Auslegung von Gesetzestexten oder widersprüchliche Vorgaben können einen erhöhten organisatorischen Aufwand und damit erhöhte Kosten verursachen.
Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko umfasst jene Risiken, die entweder durch eine mangelnde Diversifikation des Kapitalanlageportfolios oder durch eine hohe Exponierung gegenüber dem Ausfallrisiko einzelner Wertpapieremittent:innen oder einer Gruppe verbundener Emittent:innen bedingt sind.
Ein Konzentrationsrisiko besteht im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der Erste Group und wird seitens der VIG-Versicherungsgruppe bewusst in Kauf genommen. Durch die eingerichteten Risikomanagementprozesse wird die Exponierung regelmäßig beurteilt und überwacht.
Risiken durch Akquisitionen und Fusionen
Die VIG Holding hat in der Vergangenheit direkt und indirekt eine Reihe von Unternehmen in Zentral- und Osteuropa erworben oder sich an diesen beteiligt. Fusionen von Tochtergesellschaften werden dann in Erwägung gezogen, wenn die dadurch erzielten Synergieeffekte stärker sind als die Vorteile eines diversifizierten Marktauftrittes.
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Akquisitionen und Fusionen bringen oftmals Herausforderungen hinsichtlich Unternehmensführung, Organisation, Prozesse und Finanzierung mit sich, wie etwa:
•
das Erfordernis der Integration der Infrastruktur des erworbenen oder zu fusionierenden Unternehmens einschließlich der Managementinformationssysteme und der Systeme zu Risikomanagement und Controlling,
•
die Regelung offener rechtlicher oder aufsichtsbehördlicher Fragen und den damit verbundenen Rechts- und Compliance-Risiken, die sich aus der Akquisition oder der Fusion ergeben,
•
die Integration von Marketing, Kund:innenbetreuung und Produktangeboten,
•
die Integration unterschiedlicher Firmen- und Managementkulturen sowie
•
die Abstimmung der Geschäfts- und Reportingprozesse und die Berücksichtigung von Gruppenanforderungen.
Klimarisiken
Die globale Erwärmung führt zu häufigeren extremen Unwetterereignissen. Das bedeutet insbesondere zusätzliche Herausforderungen für Versicherungsunternehmen, die ihre Kund:innen vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgefahren schützen. Die VIG hat ihr diesbezügliches Know-how in den vergangenen Jahren daher deutlich ausgebaut. In Szenarioanalysen schätzt sie ab, wie sich der Klimawandel auf die Schadenentwicklung und damit auf das Versicherungsgeschäft auswirkt. Zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels werden auch regelmäßig interne Risiko-Analysen durchgeführt. Die Analysen in Bezug auf die Folgen der Erderwärmung betreffen dabei sowohl physische Risiken als auch Transitionsrisiken (siehe Tabelle in diesem Abschnitt).
•
Physische Risiken des Klimawandels ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen, z. B. durch den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur und die damit verbundenen häufiger und intensiver auftretenden Naturkatastrophen sowie Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Hitze-/Dürreperioden, Sturm und Hagel.
•
Gemäß der Delegierten Verordnung zu den ESRS wird bei physischen Risiken weiter zwischen akuten und chronischen Risiken unterschieden. Diese Einteilung entspricht auch der Systematik des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS):
–
Akute Risiken umfassen kurzfristig auftretende, extreme Wetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Hitzewellen.
–
Chronische Risiken ergeben sich aus langfristigen klimatischen Veränderungen wie steigenden Durchschnittstemperaturen oder einem zunehmenden Meeresspiegel.
•
Transitionsrisiken (Übergangsrisiken) im Zusammenhang mit dem Klimawandel bezeichnen wirtschaftliche und finanzielle Verluste, welche im Zuge des Anpassungsprozesses hin zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft entstehen können. Maßgebenden Faktoren für die Entstehung solcher Risiken sind u.a. neue politische und regulatorische Rahmenbedingungen, technologischen Entwicklungen sowie Veränderungen der Marktstimmung von Finanzakteuren und der Wahrnehmungen in Gesellschaft oder bei Kund:innen, die auch Reputationsrisiken nach sich ziehen können.
Interne und externe Expert:innen schätzen gemeinsam die Wahrscheinlichkeiten von Naturkatastrophen ein und berechnen mögliche Auswirkungen in allen wesentlichen Märkten der VIG. Dabei werden Szenarien mit drei unterschiedlich hohen Temperaturanstiegen (1,5 Grad, 2,0 Grad bzw. 3,0 Grad Celcius) analysiert, was eine Analyse über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte ermöglicht. Die verwendeten Risikomodelle werden ständig auf Basis neuer Daten, Fakten und Erkenntnisse, wie z.B. aktuelle wissenschaftliche Studien oder neu errichtete Hochwasserschutzmaßnahmen, verbessert.
Die Szenarioanalysen zeigen, dass für die Aktivitäten der VIG vor allem das Thema Hochwasser ein wesentliches Risiko darstellt. Neben erhöhten Verlusten durch Hochwasser sind zudem Schäden infolge stärkerer Hagel- und Sommerstürme zu erwarten. Während Hagelschäden auch den Kfz-Kasko-Bereich wesentlich betreffen, entstehen Hochwasserschäden vermehrt in den sonstigen Sachversicherungssparten. Das im Bereich der Versicherungstechnik gewonnene Know-how hilft der VIG unter anderem dabei, die optimalen Rückversicherungen für übernommene Risiken einzukaufen.
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Die folgende Tabelle zeigt, welche Naturgefahren für die VIG relevant sind und welche aus wissenschaftlicher Sicht durch den Klimawandel beeinflusst werden:
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Die globale Erwärmung führt dazu, dass die Prävention von Schäden durch Naturgefahren im Underwriting-Prozess eine immer wichtigere Rolle spielt. Der Betreuungsprozess von Firmen- und Großkund:innen beginnt mit einer sorgfältigen Analyse der Naturgefahrensituation durch das VIG-Partnerunternehmen Risk Consult. Aktuelle Naturgefahrenmodelle ermöglichen gemeinsam mit den Gegebenheiten vor Ort (z.B. bereits ergriffene Schutzmaßnahmen) eine Einschätzung der Risiken. Auf dieser Basis entwickeln die Expert:innen von Risk Consult maßgeschneiderte Empfehlungen, um die Risikosituation weiter zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Versicherungskonditionen leiten sich von ebendieser Risikosituation ab und in manchen Fällen ermöglicht die Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen überhaupt erst, die betreffenden Risiken zu versichern. Risk Consult analysiert im Auftrag der VIG jedes Jahr rund 2.000 Betriebsstätten und leistet somit einen wesentlichen Beitrag, um die Wirtschaft resilienter gegenüber Naturgefahren zu machen.
Sämtliche bekannte Klimarisiken sind im vorliegenden Konzernabschluss in die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einbezogen worden. In diesem Zusammenhang wird auf die im Geschäftsjahr aufgetretenen Sturm- und Unwetterschäden verwiesen, welche in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Berücksichtigung gefunden haben.
Rückversicherung
Die VIG-Versicherungsgruppe begrenzt ihre mögliche Haftung aus dem Versicherungsgeschäft, indem sie, soweit erforderlich, einen Teil der übernommenen Risiken an den internationalen Rückversicherungsmarkt weitergibt. Innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe werden zum Teil Risiken der Versicherungsgesellschaften rückversichert, die wiederum auf Gruppenebene an externe Rückversicherer weitergegeben werden.
Rückversicherungsrichtlinie
Die Rückversicherungsrichtlinie wird zwischen der zentralen Rückversicherungsabteilung und dem für die Rückversicherung verantwortlichen Vorstand jährlich während der Entwicklung der Rückversicherungsstrategie für das nächste Geschäftsjahr festgesetzt. Sie verpflichtet jede Versicherungsgesellschaft, unter Einbindung der zentralen Rückversicherungsabteilung, eine für ihre lokale Gesellschaft angemessene Rückversicherungsdeckung zu gestalten. Durch diese Richtlinie sind die nachstehenden Punkte geregelt.
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Rückversicherung ist Voraussetzung für die Zusage von Versicherungsschutz
Fachabteilungen dürfen eine verpflichtende Zusage zur Versicherung eines Risikos über einem bestimmten Limit nur dann abgeben, wenn bereits ausreichend Rückversicherungsschutz zugesichert wurde.
Eigenbehalte
Die VIG-Versicherungsgruppe verfolgt grundsätzlich einen konservativen Ansatz beim Abschluss von Rückversicherungen, um das Eigenkapital vor negativen Auswirkungen aus technischen Versicherungsrisiken zu schützen. Die obligatorische Rückversicherung ist so gestaltet, dass der Netto-Selbstbehalt nicht über einen bestimmten Anteil des Eigenkapitals der Nichtlebensversicherung des Unternehmens gemäß lokaler Rechnungslegung hinausgeht.
Zusätzlich zu den genannten Aspekten wird bei der Gestaltung eines Rückversicherungsprogramms der Einfluss der Rückversicherungsstruktur und des Selbstbehalts auf den Nettogewinn der VIG-Gesellschaft gemessen, um die Volatilität der technischen Versicherungsergebnisse zu reduzieren und die Netto Combined Ratio zu stabilisieren.
Auswahl der Rückversicherer – Streuung
Die VIG Holding und ihre Tochtergesellschaften verteilen ihre Rückversicherungsabsicherung auf eine Vielzahl verschiedener internationaler Rückversicherungsgesellschaften, die nach Einschätzung der VIG Holding über angemessene Bonität verfügen, um das aus der Zahlungsunfähigkeit eines Rückversicherers (Kreditrisiko) erwachsende Risiko zu minimieren. Das monetäre Limit pro Rückversicherer ist für jede Tochtergesellschaft individuell festgelegt.
Auswahl der Rückversicherer – Rating
Für Sparten, in denen Schäden langfristig abgewickelt werden, insbesondere für Kfz-Haftpflicht, Allgemeine Haftpflicht und Luftfahrt, verwendet die VIG-Versicherungsgruppe Rückversicherer mit hervorragendem Rating (zumindest Standard & Poor’s-Rating „A“, bevorzugt „AA“ oder höheres Rating), welches mit großer Wahrscheinlichkeit auch langfristig bestehen wird. Für Sparten mit rasch abzuwickelnden Schäden (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Technik, Transport, Sturm, Einbruch, Haushalt, Leitungswasser, Autokasko), bei denen die Anzahl der Rückversicherer größer ist, ist das bevorzugte Rating Standard & Poor’s „A“ oder höher. Nur in wenigen Einzelfällen werden auch, zeitlich begrenzt, Rückversicherer mit niedrigerem Rating akzeptiert.
Gestaltung der Rückversicherungsprogramme
Rückversicherungsdeckungen können, sofern wirtschaftlich vertretbar, von jeder Tochtergesellschaft individuell bei externen Rückversicherern gekauft werden. Falls der Einkauf individueller Rückversicherungsverträge je Tochtergesellschaft nur zu unwirtschaftlichen Konditionen erfolgen kann, strebt die VIG-Versicherungsgruppe so weit wie möglich eine gemeinsame Platzierung von Rückversicherungsverträgen zur Abdeckung von Risiken aus der Deckung von Naturkatastrophen, Sachsparten, Unfall, Transport und Luftfahrt sowie Kfz-Haftpflicht an. Konzerninterne Rückversicherungsübernahmen werden, wenn aus Aspekten der Risikostreuung nötig, durch Retrozession ebenfalls an den Rückversicherungsmarkt weitergegeben.
Liquiditätsmanagement
Die VIG-Versicherungsgruppe steuert ihre Liquidität aufgrund von Richtlinien, die vom Vorstand der VIG Holding beschlossen wurden. Die Planung der Liquidität obliegt grundsätzlich jeder Tochtergesellschaft bzw. der VIG Holding selbst. Die Allokation des Kapitals für die gesamte VIG-Versicherungsgruppe wird von der VIG Holding als Obergesellschaft vorgenommen. Somit wird eine effiziente Verteilung des Kapitals innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe ermöglicht. Gleichzeitig erlaubt dies der VIG Holding sicherzustellen, dass die angestrebte Liquiditäts- und Kapitalausstattung sowohl auf VIG-Versicherungsgruppenebene als auch bei den einzelnen operativen Einheiten verfügbar ist.
Der größte Teil der liquiden Mittel für die laufende Geschäftstätigkeit stammt aus Prämieneinnahmen aus der Erstversicherung sowie aus den laufenden Veranlagungserträgen und Verkaufserlösen von Kapitalanlagen. Dem stehen auf der Ausgabenseite Schadenzahlungen in der Schaden- und Unfallversicherung und Leistungsauszahlungen aus der Lebens- und Krankenversicherung entgegen. Aus diesem liquiden Saldo werden Abschluss- und Betriebskosten getragen.
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Ein natürlicher Liquiditätspolster ergibt sich aus der Fristigkeit des Versicherungsgeschäfts. Im Gegenzug zur Inkassierung von Prämien gewährleistet die VIG-Versicherungsgruppe einen Versicherungsschutz für eine bestimmte Periode, in der bis zum Eintritt eines Versicherungsfalls kein unmittelbarer Cash Outflow gegenübersteht. Dieser Liquiditätspolster wird in diesem Zeitraum investiert und generiert Kapitalerträge. Ein Teil wird in liquiden Anlagen gehalten, um eine schnelle Umwandlung in Barmittel zur Zahlung von Schadenansprüchen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist vor allem das Anleihenportfolio so strukturiert, dass es zu einem Zeitpunkt fällig wird, an dem die entsprechenden Mittel voraussichtlich benötigt werden. Externe Einflussfaktoren wie die Kapitalmarktentwicklung und das Zinsniveau beeinflussen die Liquiditätssituation dahingehend, dass sie die Möglichkeit, das Anlageportfolio zum Marktwert zu verkaufen, begünstigen oder einschränken.
Für die Liquiditätslage der Schaden- und Unfallversicherung sind zudem auch der Zeitpunkt, die Häufigkeit und die Belastung aus versicherten Schäden ausschlaggebend. Ebenso spielt die Anzahl der Vertragsverlängerungen eine Rolle.
Der Liquiditätsbedarf der Lebensversicherung wird im Allgemeinen davon beeinflusst, wie sich die tatsächliche Sterblichkeit im Vergleich zu den Annahmen, auf denen die versicherungstechnischen Rückstellungen basieren, entwickelt. Außerdem haben Marktrenditen oder Mindestverzinsungen und das Verhalten der Lebensversicherungskunden, z.B. hinsichtlich der Anzahl von Rückkäufen und Kündigungen, Auswirkungen auf den Liquiditätsbedarf.
Kapitalmanagement
Im Interesse unserer Aktionär:innen und unserer Versicherungskund:innen ist es unser Ziel, dass die VIG Holding jederzeit angemessen kapitalisiert ist und dass alle operativen Versicherungsgesellschaften zumindest ihre jeweiligen regulatorischen Kapitalanforderungen erfüllen. Die VIG Holding ist historisch aufgrund ihrer erfolgreichen Geschäftsstrategie ein sehr kapitalstarkes Unternehmen. Auf den Erhalt dieser guten Kapitalstärke legen wir auch in Zukunft besonderen Wert, um sowohl profitable Wachstumsmöglichkeiten nutzen als auch große Schadenereignisse und hohe Kapitalmarktvolatilitäten abfedern zu können.
Standard & Poor’s-Rating
Im Oktober 2025 hat S&P den Ausblick der VIG von „stabil“ auf „positiv“ angehoben und gleichzeitig das starke A+ Rating der VIG bestätigt. Ausschlaggebend für die Anhebung des Ausblicks war für S&P die voranschreitende Diversifikation und das Wachstum der VIG. Die Resilienz der VIG hat sich dadurch weiter erhöht und die Abhängigkeit von den traditionell ertragsstärksten Märkten, Österreich und Tschechien, verringert. Als Ratingstärke nennt S&P die starke Kapitalisierung der VIG, unterstützt von einer robusten Solvency II-Quote. In der geplanten Übernahme der Nürnberger sieht S&P weiteres Diversifizierungspotential.
Die nachrangigen Anleihen, begeben im Jahr 2015 (ausstehend EUR 154,4 Mio. Tier 2, erster Kündigungstermin 2. März 2026), im Jahr 2017 (ausstehend EUR 134,0 Mio. Tier 2, erster Kündigungstermin 13. April 2027) und im Jahr 2022 (EUR 500 Mio. Tier 2, erster Kündigungstermin 15. Juni 2032) werden von S&P mit „A-“ bewertet. Auch die im Jahr 2025 begebene Tier 2-Anleihe im Volumen von EUR 300,0 Mio. erhielt von S&P das Rating „A-“. Die Senior-Nachhaltigkeitsanleihe, welche im Jahr 2021 begeben wurde (EUR 500 Mio., Laufzeit 15 Jahre endfällig), wird von S&P mit „A“ bewertet, eine S&P-Anrechenbarkeit ist nicht gegeben.
Aktives Kapitalmanagement
Die VIG Holding überwacht ihre Kapitalpositionen anhand der oben angeführten Kriterien und führt angemessene Maßnahmen durch, die die Kapitalstruktur weiter verbessern und die Kapital- und Solvabilitätsposition dauerhaft stärken. Als Ziel setzt sich die VIG Holding in allen Versicherungsunternehmen der Gruppe, trotz angestrebten Wachstums die Solvenzquote auf einem angemessenen Niveau zu halten. Die VIG Holding definiert auf Solvency II-Gruppenebene einen Solvenzkorridor von 150 % bis 200 % der Solvenzquote, wobei diese Bandbreite ohne die von einzelnen Gruppengesellschaften in Anspruch genommenen Übergangsregelungen für technische Rückstellungen festgelegt wird.
Ein Schwerpunkt des Kapitalmanagements liegt auf den nachrangigen und mit Eigenmittelcharakter ausgestatteten langfristigen Verbindlichkeiten. Der Bereich Group Treasury & Capital Management beobachtet ständig die Entwicklungen an den Kapitalmärkten, wobei vor allem die Entwicklungen der mit Eigenmittelcharakter ausgestatteten Anleihen aus dem euro-päischen Versicherungssektor besondere Aufmerksamkeit genießen. Neue Kapitalinstrumente, die sich am Kapitalmarkt für Versicherungen entwickeln, werden auf ihre Anwendbarkeit für die VIG Holding geprüft.
Eigenmittelausstattung
Zum 31. Dezember 2025 betrug das im Firmenbuch eingetragene gezeichnete Kapital EUR 132.887.468,20, eingeteilt in 128.000.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose Stückaktien mit Stimmrecht. Zum 31. Dezember 2025 hielt die VIG Holding keine (31. Dezember 2024: keine) eigenen Aktien. Darüber hinaus kann die VIG Holding ihre Eigenkapitalausstattung gemäß Kapitalermächtigungen durch die Aktionäre sowohl durch die Ausgabe von Vorzugs- als auch von Stammaktien erhöhen. Die einzelnen Ermächtigungen sind in der Anhangangabe „25.10. Konzerneigenkapital“ angeführt.
Zum 31. Dezember 2025 betrug die Solvenzquote der nach SolvencyII definierten VIG-Versicherungsgruppe 295,58 % (31. Dezember 2024: 260,74 %).
Langfristige Fremdfinanzierung
Zum 31. Dezember 2025 hatte die VIG-Versicherungsgruppe ausstehende nachrangige Anleihen mit unterschiedlichsten Laufzeiten. Für Details zum Anleihenprogramm der VIG-Versicherungsgruppe wird auf Angabe „8.2. Nachrangige Verbindlichkeiten“
verwiesen. Die Betrachtung der Laufzeiten zeigt, dass der Schwerpunkt der VIG-Versicherungsgruppe auf nachrangigen Verbindlichkeiten liegt, die auf die Eigenmittel anrechenbar sind. Die allgemeinen Kapitalmarktbedingungen sowie andere Umstände, die entweder die Finanzdienstleistungsbranche insgesamt oder die VIG-Versicherungsgruppe betreffen, können sich nachteilig auf die Finanzierungskosten und die Verfügbarkeit von Fremdkapital auswirken. Das Ziel ist es deshalb, Refinanzierungsrisiken durch die zukünftig verstärkte aktive Steuerung der Kapitalstruktur möglichst gering zu halten.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
292
Transparenz und das Vertrauen unserer Stakeholder sind uns wichtige Anliegen. Die Beachtung und Erfüllung der Bestim-
mungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex haben daher einen großen Stellenwert.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) besteht seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die gültigen
Gesetzestexte sowie aktuellen Trends angepasst. Er bildet den Standard für gute Unternehmensführung und Unternehmens-
kontrolle in Österreich. Die darin enthaltenen Bestimmungen tragen wesentlich zur Stärkung des Vertrauens in den österreichi-
schen Kapitalmarkt bei und die zu veröffentlichenden Berichte der Unternehmen über die Einhaltung der Bestimmungen
fördern ein hohes Maß an Transparenz.
Die VIG Holding bekennt sich zur Beachtung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Weiters fließen §
243c UGB
sowie §
267b UGB (Konsolidierter Corporate Governance-Bericht) in die Erstellung dieses konsolidierten Corporate Gover-
nance-Berichts ein. Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist sowohl über die Website der VIG-Versicherungs-
gruppe unter group.vig/corporate-governance als auch auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate
Governance unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Die VIG Holding versteht Corporate Governance als einen kontinuierlichen Prozess, der sich aufgrund neuer Rahmen-
bedingungen und aktueller Tendenzen verändert und zum Vorteil der Versicherungsgruppe und all ihrer Stakeholder stetig
weiterentwickelt werden muss. Ziel aller im Rahmen von Corporate Governance gesetzten Maßnahmen ist die Sicherstellung
verantwortungsvoller, auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Unternehmensführung bei gleichzeitig effektiver Unter-
nehmenskontrolle. Im Rahmen gelebter Corporate Governance sind dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Mitarbeitenden
die Beachtung und Erfüllung der Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex ein wichtiges Anliegen. Alle
Informationen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sind nachfolgend dargestellt.
Die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex werden in die folgenden drei Kategorien unterteilt:
• Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (Legal Requirements, L-Regeln)
• Regeln, die eingehalten werden sollen; eine Nichteinhaltung muss erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes
Verhalten zu erreichen (Comply or Explain, C-Regeln)
• Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist
(Recommendations, R-Regeln)
Die VIG Holding hält die C-Regeln des ÖCGK mit nachfolgender Abweichung ein. Gemäß der C-Regel 52a ÖCGK soll die Anzahl
der Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen) höchstens zehn betragen. Im Jahr 2025
gehörten dem Aufsichtsrat der VIG Holding zwölf von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Die Mitgliederzahl im
Aufsichtsrat geht darauf zurück, dass die Gesellschaft mit über 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen in 30
Ländern tätig ist. Dies ermöglicht, zusätzliche Fachkompetenz im Hinblick auf die Internationalität und das weitere Wachstum
der VIG-Gruppe, auch aufgrund der zunehmenden regulatorischen Anforderungen, beizuziehen. Die Entscheidung wurde durch
den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung im Jahr 2021 getroffen.
Zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen auch kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen, die nach der für sie maß-
geblichen Rechtsordnung zur Aufstellung und Veröffentlichung eines Corporate Governance-Berichts verpflichtet sind. Dazu
zählen: Ray Sigorta (Türkei) und Makedonija Osiguruvanje (Nordmazedonien). Die Corporate Governance-Berichte sind auf
den Unternehmenswebsites:
– https://www.insumak.mk/korporativna/akcionersko-sobranie/ (als integraler Bestandteil des Annual Reports)
– https://www.raysigorta.com.tr/en/about-us/investor-relations (Reiter “Reports” -> Corporate Governance Compliance
Reports) abrufbar.
Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
Die Aktionär:innenstruktur der VIG Holding kann unter dem Link group.vig/aktionariat eingesehen werden.
Corporate Governance-Bericht
293
Jahresfinanzbericht 2025
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS UND ZUSTÄNDIGKEITEN
Der Vorstand der VIG Holding setzt sich per 31. Dezember 2025 aus sieben Personen zusammen: Hartwig Löger (Gene-
raldirektor (CEO), Vorstandsvorsitzender), Peter Höfinger (Generaldirektor-Stellvertreter, Stellvertreter des Vorstandsvor-
sitzenden), Liane Hirner (CFRO), Gerhard Lahner (COO), Gábor Lehel (CIO), Harald Riener und Christoph Rath (stellvertretendes
Vorstandsmitglied).
Änderungen nach Ablauf des Geschäftsjahres
Christoph Rath wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2026 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Folgend werden nähere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands einschließlich ihres beruflichen Werdegangs
dargestellt:
Hartwig Löger
Generaldirektor
(CEO),
Vorstandsvorsitzende
r
Geburtsjahr
: 1965
Datum der Erstbestellung: 1.1.2021
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30. Juni 202
7
Hartwig Löger hat bereits 1985 in der Versicherungsbranche im Maklergeschäft begonnen.
Nach Abschluss des Universitätslehrgangs für Versicherungswirtschaft an der Wirtschafts-
universität Wien wechselte er 1989 als Verkaufsleiter zur Allianz in der Steiermark. Von 1997
bis 2002 war er Vertriebsleiter bei der Donau Versicherung. Es folgten mehrere Führungs-
positionen in der UNIQA Gruppe, zuletzt als Vorstandsvorsitzender der UNIQA Österreich AG
bis Ende November 2017. Von Dezember 2017 bis Juni 2019 war Hartwig Löger Finanz-
minister der Republik Österreich. Von Juli 2019 bis Dezember 2020 war er im Rahmen eines
Beratervertrages mit dem Wiener Städtischen Versicherungsverein, dem Haupteigentümer
der VIG Holding, für die VIG-Gruppe tätig.
Zuständigkeitsbereiche: Leitung der VIG-Gruppe, Strategie, General Secretariat & Legal,
Opportunity Management / Group Sustainability Office, Human Resources, CO
3
Länderverantwortung: Österreich, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Deutschland
(seit 1. Jänner 2026)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
294
Peter Höfinger
Generaldirektor
-Stellvertreter,
Stellvertreter des
Vorstandsvorsitzenden
Geburtsjahr: 1971
Datum der Erstbestellung: 1.1.2009
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Universität Louvain-la-Neuve (Belgien). Seit 1. Jänner 2009 ist Peter Höfinger Vorstandsmit-
glied der VIG Holding. Davor war er Vorstandsdirektor für Verkauf und Marketing in der Donau
Versicherung. In diese trat er 2003 ein. Bereits zuvor war er außerhalb der Versicherungs-
gruppe als Vorstandsvorsitzender bzw. Mitglied des Vorstands in Ungarn, der Tschechischen
Republik und Polen tätig.
Zuständigkeitsbereiche: Corporate Business, Reinsurance, European Affairs, Sponsoring
Länderverantwortung: Bulgarien, Moldau, Rumänien
Liane Hirner, CFRO
Geburtsjahr: 1968
Datum der Erstbestellung: 1.2.2018
Ende der laufenden
Funktionsperiode:
30. Juni 2027
rungsgruppe war sie seit 1993 bei PwC Österreich in der Wirtschaftsprüfung tätig, zuletzt als
Partnerin im Bereich Versicherungen. Neben ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin enga-
gierte sich Liane Hirner in zahlreichen Fachvereinigungen, wie in der Arbeitsgruppe IFRS des
österreichischen Versicherungsverbandes und der Insurance Working Party der Vereinigung
europäischer Wirtschaftsprüfer in Brüssel. Liane Hirner wurde mit 1. Februar 2018 in den Vor-
stand der VIG Holding bestellt. Mit 1. Juli 2018 hat sie die Funktion des Finanzvorstands und
mit 1. Jänner 2020 zusätzlich die Funktion des Risikovorstands übernommen. Im Jahr 2019
hat die EIOPA Liane Hirner als Mitglied in die Insurance & Reinsurance Stakeholder Group
(IRSG) berufen.
Zuständigkeitsbereiche: Group Finance & Regulatory Reporting, Group Actuarial, Planning
and Controlling,
Transaction Management
Länderverantwortung: Deutschland (bis 31. Dezember 2025), Liechtenstein
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in-
konzernexternen Gesellschaften: Autoneum Holding AG – Winterthur, Schweiz
295
Jahresfinanzbericht 2025
Gerhard
Lahner, COO
Geburtsjahr: 1977
Datum der Erstbestellung: 1.1.2020
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Gerhard Lahner studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist seit
2002 für die VIG-Versicherungsgruppe in verschiedenen Funktionen tätig. Er war Vorstands-
mitglied der österreichischen Versicherungsgesellschaften Donau Versicherung und Wiener
Städtische sowie Vorstandsmitglied der tschechischen Kooperativa und ČP P. Von 1. Jänner
2019 bis 31. Dezember 2019 war Gerhard Lahner auch Stellvertreter für den Vorstand der VIG
Holding.
Zuständigkeitsbereiche: Asset Management (incl. Real Estate), Group Treasury & Capital
Management, Process & Project Management, VIG IT
Länderverantwortung: Georgien (bis 31. Dezember 2025), Türkei
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
konzernexternen Gesellschaften: Wiener Börse AG, Erste Asset Management GmbH
Gábor Lehel, CIO
Geburtsjahr: 1977
Datum der Erstbestellung: 1.1.2020
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Gábor Lehel studierte Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Finanzwesen in Tatabánya
und Budapest (Ungarn). Er trat 2003 in die VIG-Versicherungsgruppe
ein und war im
Controlling und als Leiter des Generalsekretariats der VIG Holding tätig, bevor er 2008 in den
Vorstand der ungarischen Versicherungsgesellschaft UNION Biztosító bestellt wurde. Von
Mitte 2011 bis 31. Dezember 2019 war er Generaldirektor der UNION Biztosító. Von 1. Jänner
2016 bis 31. Dezember 2019 war er auch Stellvertreter für den Vorstand der VIG Holding.
Zuständigkeitsbereiche: Assistance, Data & Analytics, Transformation & New Business
Länderverantwortung: Georgien (seit 1. Jänner 2026)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
296
Christoph Rath
s
tellvertretendes Vorstandsmitglied
im Jahr 2025
Geburtsjahr:
1976
Datum der
Erstbestellung: 1.9.2024
(stellvertretendes Vorstandsmitglied)
1.1.2026 (Vorstandsmitglied)
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
2004 in die VIG-Versicherungsgruppe ein, wo er zu Beginn von 2004 bis 2006 als Vorstands-
assistent in der Wiener Städtischen Versicherung tätig war sowie von 2006 bis 2007 als General-
sekretär der Wiener Städtische Osiguranje in Serbien. Danach war er in unterschiedlichen
Managementfunktionen in der VIG – u.a. als Vorstandsmitglied in Serbien und Bulgarien – tätig.
Zudem war er von 2019 bis 2024 als Chief Financial Officer (CFO) der tschechischen Gesell-
schaft Ceská Podnikatelská Pojišťovna tätig und hatte diese Funktion von 2020 bis 2024 auch
bei der tschechischen Gesellschaft Kooperativa Pojišťovna inne. Christoph Rath wurde mit
Wirksamkeit 1. September 2024 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands der VIG Holding
bestellt und ist seit 1. Jänner 2026 ordentliches Vorstandsmitglied.
Zuständigkeitsbereich: RiskConsult
Länderverantwortung: Albanien, Bosnien-
Nordmazedonien, Serbien
Harald Riener
Geburtsjahr: 1969
Datum der
Erstbestellung: 1.1.2020
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
1998 in die VIG-Versicherungsgruppe ein, wo er bis 2001 im Marketingbereich der Donau
Versicherung und der Wiener Städtischen beschäftigt war. Nach seiner Tätigkeit bei einem
Medienverlag kehrte er 2006 als Marketingleiter der VIG Holding in die Versicherungsgruppe
zurück. Ab 2010 war er als Vorstandsmitglied in Kroatien tätig und ab 2012 in der Funktion
als CEO. Von 2014 bis 2019 war Harald Riener Vorstandsmitglied der Donau Versicherung
und für Vertrieb und Marketing verantwortlich.
Zuständigkeitsbereiche: Retail Insurance & Business Support, Customer Experience
Länderverantwortung: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ukraine
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
konzernexternen Gesellschaften: VIG/C-QUADRAT
Der Gesamtvorstand ist verantwortlich für die Agenden von Compliance (inc. AML), Internal Audit, Investor Relations und
Actuarial Function. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Website unter group.vig/vorstand verfügbar.
297
Jahresfinanzbericht 2025
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat setzt sich per 31. Dezember 2025 aus zwölf Personen zusammen. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder
sind auf der Website unter group.vig/aufsichtsrat verfügbar.
Peter Thirring
Vorsitzender
Geburtsjahr: 1957
Datum der Erstbestellung: 2023
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Peter Thirring studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Seine mehr als 30-jährige Versicherungserfahrung hat
er innerhalb der Generali Versicherungsgruppe eingesetzt. Von März 2016 bis Ende Juni 2018 war er Generaldirektor der Donau
Versicherung und von 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2023 Vorstandsmitglied der VIG Holding. Peter Thirring ist seit dem Jahr 2023
Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter des Wiener Städtischen Versicherungsvereins.
Rudolf Ertl
Stellvertreter des Vorsitzenden
Geburtsjahr: 1946
Datum der Erstbestellung: 2014
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Rudolf Ertl ist Doktor der Rechtswissenschaften und gehört der Versicherungsgruppe seit dem Jahr 1972 an. Bis Ende 2008 war er
Mitglied des Vorstands der Wiener Städtischen sowie bis Juni 2009 Mitglied des Vorstands der Donau Versicherung. Er war bis Ende
2020 Vorstandsmitglied des Wiener Städtischen Wechselseitigen Versicherungsvereins und ist seit Jänner 2021 Mitglied des Auf-
sichtsrats des Wiener Städtischen Versicherungsvereins. Mit der über Jahre erworbenen ausgewiesenen Versicherungsexpertise und
Konzernerfahrung sowie seinem spezifischen Know-how der CEE-Region bereichert Rudolf Ertl den Aufsichtsrat.
Martin Simhandl
Stellvertreter des Vorsitzenden
Geburtsjahr: 1961
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Martin Simhandl begann seine Tätigkeit im Konzern 1985 in der Rechtsabteilung der Wiener Städtischen. Er leitete das
Beteiligungsmanagement und koordinierte die Veranlagungstätigkeit im Konzern. In den Jahren 2002 und 2003 war Martin
Simhandl zudem als Vorstandsmitglied der InterRisk Nichtleben und InterRisk Leben in Deutschland tätig. Von November 2004
bis 2018 war Martin Simhandl als Vorstandsmitglied des Unternehmens tätig und u.a. für das Rechnungswesen, das Asset
Management und das Risikomanagement verantwortlich. Der Jurist begleitete die Expansion der VIG in die CEE-Region von
Beginn an und übte u.a. in der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Kroatien und Polen Aufsichtsrats-
funktionen aus. Martin Simhandl ist aktuell Mitglied des Aufsichtsrates des Wiener Städtischen Versicherungsvereins.
Robert Lasshofer
Stellvertreter des Vorsitzenden
Geburtsjahr: 1957
Datum der Erstbestellung: 2021
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Robert Lasshofer verfügt über jahrzehntelange Top-Erfahrung in der Versicherungsbranche. Robert Lasshofer ist seit dem
Jahr 2021 Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender des Wiener Städtischen Versicherungsvereins. Bis Ende 2020 war er
Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Wiener Städtischen Versicherung. Der studierte Volkswirt war bis Ende 2022
Präsident des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
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Martina Dobringer
Geburtsjahr: 1947
Datum der Erstbestellung: 2011
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Martina Dobringer war seit 1989 im Coface-Konzern in verschiedenen Managementfunktionen tätig und bringt ihre um-
fassenden Kenntnisse der internationalen Versicherungswirtschaft ein. Als Vorstandsvorsitzende der Coface Central Europe
Holding AG legte sie den Grundstein der erfolgreichen Expansion von Coface in dieser Region. Von 2001 bis 2011 war sie die
Generaldirektorin und Vorstandsvorsitzende der Coface Austria Holding AG. 2011 wurde ihr das Große Silberne Ehrenzeichen
der Republik Österreich sowie 2006 als erster Frau der österreichischen Wirtschaft der höchste französische Orden („Chevalier
dans l’ordre de la Légion“) verliehen.
András Kozma
Geburtsjahr: 1968
Datum der Erstbestellung: 2022
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
András Kozma war nach seinen BWL-Studien in Budapest und Wien in unterschiedlichen Funktionen im Finanzdienstleistungs-
bereich tätig (unter anderem Hypovereinsbank Ungarn – jetzt Unicredit Bank als Hauptabteilungsleiter, Eulerhermes
Hitelbiztosító Ungarn – jetzt Allianz Trade als Vorstandsmitglied und Commerzbank Ungarn als Vorstandsvorsitzender).
András Kozma ist seit 2008 auch Vorstandsmitglied der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer und ist unter
anderem Aufsichtsratsmitglied beim Creditmanagement Verband Ungarn. Seit 2015 führt er als Inhaber unterschiedliche
Privatunternehmen im Finanzberatungsbereich.
Vratislav Kulhánek
Geburtsjahr: 1943
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Vratislav Kulhánek studierte Wirtschaft in Prag. Seine Karriere ist eng mit der Autoindustrie verbunden. Er war u.a. Vorstands-
bzw. Aufsichtsratsvorsitzender von Škoda – Auto, a.s., Mitglied des Exekutiv-Ausschusses der Internationalen Handelskammer
(ICC, Paris), Präsident des Verbandes der Autoindustrie sowie Vizepräsident des Industrieverbandes der Tschechischen Republik.
Hana Machačová
Geburtsjahr: 1953
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Hana Machačová hat über 20 Jahre die Vertriebsaktivitäten der KOOPERATIVA pojišťovňa – die Mehrheit davon als Mitglied
des Vorstands – gesteuert und damit einen maßgeblichen Beitrag geleistet, den Marktanteil des Unternehmens auf rund 25
%
zu verdoppeln. Die Juristin leitet auch soziale Projekte in der Stiftung der KOOPERATIVA, die zu den namhaftesten Stiftungen
der Tschechischen Republik zählt.
Peter Mihók
Geburtsjahr: 1948
Datum der Erstbestellung: 2019
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Peter Mihók ist seit 1992 unter anderem Vorsitzender der Slowakischen Industrie- und Handelskammer, Ehrenpräsident der
Weltkammerföderation der Internationalen Handelskammer in Paris und Vorstandsmitglied von Eurochambres in Brüssel. Er
studierte an der Wirtschaftsuniversität Bratislava, ist Ph.D. im Bereich Ost-West-Wirtschaftsbeziehungen und Ehrendoktor der
299
Jahresfinanzbericht 2025
Wirtschaftsuniversität Bratislava. Neben zahlreichen weiteren Auszeichnungen wurde ihm 2013 das Große Goldene Ehren-
zeichen der Republik Österreich vom damaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer verliehen.
Katarína Slezáková
Geburtsjahr: 1976
Datum der Erstbestellung: 2020
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Katarína Slezáková hat ihr Studium an der Fakultät für Business Management der Wirtschaftsuniversität in Bratislava absolviert und
weist langjährige Erfahrung im Marketing- und Kommunikationsbereich von Technologie- und Industrieunternehmen auf (z.
B.
Siemens IT Solutions and Services Slowakei, Siemens s.r.o. Slowakei, Siemens AG Österreich, Medirex a.s., SkyToll a.s.). Derzeit ist
Katarína Slezáková als Chief Marketing Officer bei News and Media Holding, dem größten Medienhaus der Slowakei, tätig.
Ágnes Svoób
Geburtsjahr: 1987
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Ágnes Svoób ist seit Beginn ihrer Karriere in der Finanzbranche tätig und aktuell Managing Director von Equilor Befektetési
Zrt., einem der führenden Corporate Finance Unternehmen Ungarns. Die gebürtige Ungarin bringt u.a. tiefe Expertise aus den
Bereichen Private Equity und Kapitalmarkttransaktionen mit, hat bedeutende Unternehmensübernahmen erfolgreich
abgewickelt und hielt bereits ein Aufsichtsratsmandat in der ungarischen VIG-Gesellschaft UNION Biztosító.
Gertrude Tumpel-Gugerell
Geburtsjahr: 1952
Datum der Erstbestellung: 2012
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Gertrude Tumpel-Gugerell war von 1998 bis 2003 Vize-Gouverneurin und von 1997 bis 2003 Mitglied des Direktoriums der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Sie verfügt darüber hinaus über langjährige internationale Erfahrung, insbesondere
auf europäischer Ebene. Sie war stellvertretende Gouverneurin Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und Mitglied
des Wirtschafts- und Finanzausschusses, der das wichtigste wirtschaftspolitische Beratungskomitee der Europäischen Union
darstellt. In der OeNB war Gertrude Tumpel-Gugerell u.a. für die Ressorts Volkswirtschaft und Finanzmärkte verantwortlich. In
den Jahren 2003 bis 2011 war sie Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank.
Änderungen während des Geschäftsjahrs
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Rudolf Ertl für die Funktionsperiode bis zum 30. Juni 2025 zum Vorsitzenden des Auf-
sichtsrates gewählt. Für die gesamte restliche Funktionsperiode ab 1. Juli 2025 bis zur Hauptversammlung, die über die Ent-
lastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, wurde Peter Thirring zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Der Auf-
sichtsrat hat im Jahr 2025 ab 1. Juli 2025 bzw. ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch für die gesamte restliche
Funktionsperiode bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, Rudolf Ertl zum
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und im Falle seiner Verhinderung Martin Simhandl zum weiteren Stell-
vertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und im Falle auch seiner Verhinderung Robert Lasshofer zum weiteren
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
UNABHÄNGIGKEIT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der VIG Holding hat gemäß Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex folgende Kriterien
für die Unabhängigkeit festgelegt:
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
300
• Das Aufsichtsratsmitglied ist in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands der Gesellschaft oder eines
Versicherungsunternehmens, einer Pensionskasse oder einer Asset-Management-Gesellschaft der VIG-Gruppe gewesen.
• Das Aufsichtsratsmitglied unterhält zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied so bedeutenden Umfang, dass dadurch seine Tätigkeit im Aufsichtsrat zum
Nachteil der Gesellschaft beeinflusst wird. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das
Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den
Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 5 Z. 12 AktG bzw. § 15 Abs. 2 lit. l der Satzung führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht
unabhängig. Klargestellt wird, dass der Abschluss bzw. das Bestehen von Versicherungsverträgen mit der Gesellschaft die Unab-
hängigkeit jedenfalls nicht beeinträchtigt.
• Das Aufsichtsratsmitglied ist in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder
Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen.
• Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der
Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
• Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern,
Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen, die sich in einer in den
vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erklärt, ob es im Sinne der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig anzusehen
ist. Robert Lasshofer, Peter Mihók sowie Peter Thirring haben jeweils erklärt, dass sie im Sinne der vom Aufsichtsrat fest-
gelegten Unabhängigkeitskriterien im Geschäftsjahr 2025 als nicht unabhängig galten. Alle übrigen Mitglieder des Aufsichts-
rats sind im Hinblick auf die genannten Punkte unabhängig. Keine Person im Aufsichtsrat ist Anteilseigner:in an der Gesell-
schaft mit einer Beteiligung von mehr als 10
%.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats haben per 31. Dezember 2025 Aufsichtsmandate oder vergleichbare Funktionen in
anderen gruppenexternen in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften ausgeübt:
Robert Lasshofer
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (bis 3. Juli 2025)
Gertrude Tumpel-Gugerell
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Commerzbank AG (bis 15. Mai 2025)
ARBEITSWEISE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS SOWIE SEINER AUSSCHÜSSE
Vorstand
Der Vorstand führt unter Leitung seines Vorsitzenden im Rahmen der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den
Vorstand und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat die Geschäfte der Gesellschaft.
Der Vorstand berät sich regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen
Entscheidungen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstands befinden sich in ständigem gegen-
seitigen Informationsaustausch untereinander und mit den jeweils zuständigen Bereichsverantwortlichen. Die Länderverant-
wortung der Vorstandsmitglieder wird insbesondere über Aufsichtsratstätigkeiten in den Gruppenunternehmen wahrge-
nommen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird in all jenen Angelegenheiten tätig, die in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
definiert sind. Um die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeiten und seiner Arbeitsweise sicherzustellen, überprüft der
301
Jahresfinanzbericht 2025
Aufsichtsrat seine Arbeitsweise regelmäßig, zumindest aber einmal im Jahr, im Rahmen einer Selbstevaluierung. Die vom
Aufsichtsrat vorgenommene Evaluierung seiner Tätigkeit im Jahr 2025 hat ergeben, dass die Organisation und Arbeitsweise
in zufriedenstellender Weise effizient und gesetzeskonform sind. Ein Änderungsbedarf oder Änderungswunsch in Bezug auf
die bisher geübte Praxis konnte nicht festgestellt werden.
Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig und überwacht laufend sowohl als Ganzes als auch durch seine Ausschüsse sowie durch
seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter die Geschäftsführung der Gesellschaft sowie auch die Tätigkeit des Vorstands
in Zusammenhang mit dessen Gruppenleitung und Gruppenüberwachung. Diesem Zweck dienen ausführliche Darstellungen
und Erörterungen im Rahmen der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschusssitzungen sowie eingehende und zu einzelnen
Themen vertiefende Besprechungen mit den Mitgliedern des Vorstands, welche anhand von geeigneten Unterlagen
umfassende Erklärungen und Nachweise über die Geschäftsführung und die Finanzlage der Gesellschaft und der Gruppe
erteilen. In diesen Gesprächen werden auch die Strategie, die Geschäftsentwicklung (als Ganzes sowie in einzelnen Regionen),
das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die Tätigkeit der Internen Revision und der Compliance-Funktion
sowie der versicherungsmathematischen Funktion und die Rückversicherung und weitere bedeutende Themen, sowohl auf
Holdingebene als auch auf Gruppenebene, diskutiert.
Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss führen auch direkte Gespräche mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer,
um sich über den Rechnungslegungsprozess und den Fortschritt der Prüfungstätigkeit zu erkundigen und zu hinterfragen, ob
im Rahmen der Prüfung wesentliche Feststellungen gemacht wurden. Den Mitgliedern des Prüfungsausschusses wird dabei
auch die Gelegenheit eingeräumt, sich mit dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands auszutauschen, wobei
im Geschäftsjahr von keinem der Mitglieder des Prüfungsausschusses davon Gebrauch gemacht wurde. Im Rahmen der
Sitzungen zum Jahres- und Konzernabschluss werden sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Gesamtaufsichtsrat die Prü-
fungsberichte gemeinsam mit den Prüfungsleiter:innen erörtert. Der Prüfungsausschuss hat den Bericht über die Solvabilität
und Finanzlage auf Solo- und auf Gruppenebene geprüft und darüber dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Es wurden keine
Umstände oder Tatsachen festgestellt, die Anlass zu Beanstandungen gegeben hätten.
Die Interne Revision legt dem Prüfungsausschuss quartalsweise einen Bericht vor. Bei Bedarf werden vom Leiter der Internen
Revision einzelne Themen und Prüfungsschwerpunkte im Detail erörtert. Zusätzlich legt der Leiter der Internen Revision den
jährlichen Revisionsplan dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vor und berichtet auch über dessen Umsetzung.
Mindestens einmal jährlich erklärt der Vorstand dem Prüfungsausschuss die Organisation und Wirksamkeit des Internen
Kontrollsystems, der Internen Revision und des Risikomanagementsystems und legt dem Prüfungsausschuss einen diesbe-
züglichen schriftlichen Bericht vor, sodass sich dieser von der Wirksamkeit der eingerichteten Systeme überzeugen kann.
Ergänzend dazu werden im Prüfungsausschuss der Bericht und die Beurteilung des (Konzern-)Abschlussprüfers betreffend
die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements behandelt. Im Aufsichtsrat wird darüber berichtet.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2025 auch mit den Berichten ORSA der VIG Holding und der VIG-Gruppe befasst und
dem Aufsichtsrat darüber berichtet.
Mindestens einmal jährlich stellt der Vorstand dem Aufsichtsrat die in den VIG-Gesellschaften getroffenen Vorkehrungen zur
Bekämpfung von Korruption dar und der Aufsichtsrat bespricht diese Maßnahmen.
Bei der Vorbereitung des Wahlvorschlages an die Hauptversammlung in Bezug auf die Wahl eines neuen Aufsichtsrats-
mitglieds berücksichtigt der Aufsichtsrat die vom Gesetz und dem Österreichischen Corporate Governance Kodex vor-
gegebenen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die ein Mitglied des Aufsichtsrats erfüllen und einhalten muss.
Auch bei der Vorbereitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung betreffend den (Konzern-)Abschlussprüfer achten der
Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat streng darauf, dass alle vom Gesetz und Österreichischen Corporate Governance Kodex
vorgegebenen Voraussetzungen und Bedingungen voll erfüllt sind. Als Unternehmen von öffentlichem Interesse werden die für
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
302
Versicherungsunternehmen geltenden besonderen zusätzlichen Regeln der externen und internen Rotation und das besondere
Ausschreibungsverfahren eingehalten. Darüber hinaus lässt sich der Aufsichtsrat nach Abschluss der Konzernabschlussprüfung
eine Aufstellung vorlegen, aus der die gesamten Aufwendungen für die Prüfungen in sämtlichen Konzerngesellschaften ersichtlich
sind. Diese Aufstellung ist gesondert nach Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer, für Mitglieder des Netzwerks, dem der
Konzernabschlussprüfer angehört, und für andere im Konzern tätige Abschlussprüfer gegliedert.
Der Vorstand der VIG Holding informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2025 über wesentliche Nachhaltigkeits- und
Informationssicherheitsthemen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem der Transition Plan (konsolidierter Übergangsplan für
den Klimaschutz) behandelt. Im Transition Plan verpflichtet sich die VIG zur Erreichung von Zwischenzielen bis 2030. Weiters
wurde das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm erläutert. Regelmäßig wird auch über Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz
Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch den Prüfungsausschuss die Gelegenheit
wahrgenommen, Nachhaltigkeitsaspekte zu behandeln.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht erstellt.
Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte aus seiner
Mitte fünf Ausschüsse gebildet: Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss), Prüfungsausschuss (Bilanzaus-
schuss), Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss), Strategieausschuss und Nominierungsausschuss.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
AUSSCHUSS FÜR DRINGENDE ANGELEGENHEITEN (ARBEITSAUSSCHUSS)
Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss) beschließt über Geschäfte, die der Zustimmung des
Aufsichtsrats bedürfen und wegen der besonderen Dringlichkeit nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufge-
schoben werden können.
Rudolf Ertl (Vorsitzender)
Robert Lasshofer
Martin Simhandl
Änderungen seit 1. Jänner 2026:
Peter Thirring (Vorsitzender)
Rudolf Ertl
Robert Lasshofer
Martin Simhandl
Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser Sitzung zusätzlich Frau Gertrude Tumpel-Gugerell und im Fall einer
weiteren Verhinderung Frau Martina Dobringer teilnehmen.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS (BILANZAUSSCHUSS)
Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr und ist insbesondere für
die gemäß §
92 Abs. 4a Z 4 AktG und § 123 Abs. 9 VAG sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zugewiesenen Aufgaben
zuständig, nämlich:
1. die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewähr-
leistung seiner Zuverlässigkeit;
303
Jahresfinanzbericht 2025
2. die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, der internen Revisions-Funktion und des Risikomanage-
mentsystems des Unternehmens;
3. die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und
Schlussfolgerungen in Berichten, die von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z 12 APAG veröffentlicht
werden;
4. die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im
Hinblick auf die für das geprüfte Unternehmen erbrachten zusätzlichen Leistungen; Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
und § 271a Abs. 6 UGB gelten;
5. die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die
Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungs-
ausschusses dabei;
6. die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinn-
verteilung, des Lageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage und des Corporate Governance-Berichts
sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
7. die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage auf
Gruppenebene und des Corporate Governance-Berichts auf konsolidierter Ebene sowie die Erstattung des Berichts über die
Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
8. die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die
Angemessenheit des Honorars und der Überprüfung der Prüfungshonorare gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
sowie der Rotationsfristen gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie die Empfehlung für die Bestellung des
Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den Aufsichtsrat gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.
Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) fest, wie die wechselseitige Kommunikation zwischen (Konzern-)
Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) zu erfolgen hat, wobei auch die Gelegenheit eingeräumt wird, dass
ein Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vor-
stands stattfinden kann.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind erfahrene Finanzexpert:innen, die über Kenntnisse und praktische Erfahrung im
Finanz- und Rechnungswesen sowie in der Berichterstattung verfügen, die den Anforderungen des Unternehmens ent-
sprechen.
Gertrude Tumpel-Gugerell (Vorsitzende)
Martina Dobringer (stellvertretende Vorsitzende)
Rudolf Ertl
András Kozma
Robert Lasshofer
Peter Mihók
Martin Simhandl
Katarína Slezáková
Ágnes Svoób
Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser Sitzung zusätzlich Frau Hana Machačová und im Fall einer
weiteren Verhinderung Herr Vratislav Kulhánek teilnehmen. Den Vorsitz übernimmt im Verhinderungsfall von Frau Gertrude
Tumpel-Gugerell Frau Martina Dobringer.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
304
AUSSCHUSS FÜR VORSTANDSANGELEGENHEITEN
(PERSONALAUSSCHUSS)
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) befasst sich mit den Personalangelegenheiten der
Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten entscheidet daher über den Inhalt von Anstellungs-
verträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Bezüge und überprüft die Vergütungspolitik in regelmäßigen Abständen.
Rudolf Ertl (Vorsitzender)
Robert Lasshofer
Martin Simhandl
Änderungen seit 1. Jänner 2026:
Peter Thirring (Vorsitzender)
Rudolf Ertl
Robert Lasshofer
Martin Simhandl
STRATEGIEAUSSCHUSS
Der Strategieausschuss bereitet in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und gegebenenfalls unter Beiziehung von Expert:innen
grundlegende Entscheidungen vor, die dann im Gesamtaufsichtsrat zu treffen sind.
Rudolf Ertl (Vorsitzender)
András Kozma
Robert Lasshofer
Peter Mihók
Martin Simhandl
Änderungen seit 1. Jänner 2026:
Peter Thirring (Vorsitzender)
Rudolf Ertl
András Kozma
Robert Lasshofer
Peter Mihók
Martin Simhandl
Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser Sitzung zusätzlich Frau Gertrude Tumpel-Gugerell und im Fall einer
weiteren Verhinderung Frau Martina Dobringer teilnehmen.
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand
und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.
Peter Thirring (Mitglied und Vorsitzender seit 1. Juli 2025)
Rudolf Ertl (Mitglied, Vorsitzender bis 30. Juni 2025)
Martina Dobringer
Robert Lasshofer
Peter Mihók
Martin Simhandl
Gertrude Tumpel-Gugerell
305
Jahresfinanzbericht 2025
Im Jahr 2025 hat die Gesellschaft keine Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats geschlossen, die der Zustimmung des
Aufsichtsrats bedurft hätten.
ANZAHL DER SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS SOWIE SEINER AUSSCHÜSSE IM GESCHÄFTSJAHR 2025
Im Jahr 2025 fanden eine ordentliche Hauptversammlung und fünf über das Geschäftsjahr verteilte Aufsichtsratssitzungen statt.
Ein Beschluss des Aufsichtsrates wurde im Umlaufweg gefasst. Weiters wurden vier Sitzungen des Prüfungsausschusses (Bilanz-
ausschusses) abgehalten und zwei Beschlüsse des Prüfungsausschusses im Umlaufweg gefasst. An drei Sitzungen des Prüfungs-
ausschusses und an vier Sitzungen des Aufsichtsrats einschließlich jener Sitzung des Aufsichtsrats im Jahr 2025, die sich mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und des Konzernabschlusses 2024 sowie mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2024
befasste, und an der Hauptversammlung hat die Abschluss- und Konzernabschlussprüferin, die KPMG Austria GmbH Wirt-
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG), teilgenommen. Im Jahr 2025 wurden drei Sitzungen des Aus-
schusses für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) abgehalten. Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten
(Arbeitsausschuss) hat im Jahr 2025 zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss und der Strategieausschuss haben im
Jahr 2025 nicht getagt; strategische Fragen wurden im Gesamtaufsichtsrat behandelt. Kein Mitglied des Aufsichtsrats war bei
weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen anwesend.
SITZUNGSTEILNAHMEN DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER IM GESCHÄFTSJAHR 2025
Die nachstehende Tabelle zeigt die Sitzungsteilnahme der ordentlichen Mitglieder:
Name
Aufsichtsrat
Prüfungs-
ausschuss
Arbeits-
ausschuss
Strategie-
ausschuss
Personal-
ausschuss
Nominierungs-
ausschuss
5 Sitzungen
4 Sitzungen
2 Sitzungen
Keine Sitzung
3 Sitzungen
Keine Sitzung
Peter Thirring (V)
5/5
Rudolf Ertl (Stv. d. V)
5/5
4/4
2/2
3/3
Martin Simhandl (Stv d. V)
5/5
4/4
2/2
3/3
Robert Lasshofer (Stv d. V)
5/5
4/4
2/2
3/3
Martina Dobringer
5/5
4/4
András Kozma
5/5
4/4
Vratislav Kulhánek
5/5
Hana Machačová
5/5
Peter Mihók
4/5
3/4
Katarina Slezáková
5/5
4/4
Ágnes Svoób
5/5
4/4
Gertrude Tumpel-Gugerell
5/5
4/4
DIVERSITÄTSKONZEPT
Mit über 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen sowie rund 30.000 Mitarbeitenden in Zentral- und Osteuropa
vereint die VIG-Versicherungsgruppe eine Vielzahl an Nationen, Sprachen und kulturellen Hintergründen. Die Wertschätzung der
Diversität unserer Mitarbeitenden ist als Teil des VIG-Wertes „Vielfalt“ ein fester Bestandteil der Stoßrichtungen der HR-Strategie.
In Bezug auf das Diversitätsmanagement betreffend die gesellschaftsrechtlichen Gremien verfolgt die VIG-Versicherungs-
gruppe einen „Bottom-up“-Zugang: Dadurch, dass sich das Diversitätsmanagement auf alle Mitarbeitenden bezieht, erwartet
sich die VIG-Versicherungsgruppe langfristig eine entsprechende Diversität beim Kandidat:innenpool für die interne Nach-
folgeplanung.
Für die VIG-Versicherungsgruppe spiegelt Diversität einerseits die Ähnlichkeiten, andererseits die Unterschiedlichkeiten wider,
die ihr begegnen; gruppenintern, in ihren Märkten und bei ihren Partner:innen und Kund:innen. Diversitätsmanagement basiert
auf der aufrichtigen Wertschätzung von und dem offenen Umgang mit Vielfalt und bedeutet deren bewusstes Nutzen. Mit
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
306
diesem Verständnis von Diversität bauen die VIG-Gesellschaften auf dem VIG Code of Business Ethics auf: „Wir tolerieren
keinerlei Diskriminierung. Wir bekennen uns zur Chancengleichheit bei der Aufnahme und Förderung von Mitarbeiter:innen unge-
achtet deren Glaube, Religion, Geschlecht, Weltanschauung, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, sexueller Orientierung, Alter,
Hautfarbe, Behinderung oder Familienstand.“
Gruppen- und Holdingebene
Das Diversitätskonzept fokussiert auf Holdingebene auf die Kriterien Gender, Generationen und Internationalität, für die
Maßnahmen geschärft bzw. entwickelt wurden:
• Gender: Sicherstellung eines ausgewogenen Zugangs der Geschlechter in allen Aspekten (Karriere- und Entwick-
lungsmöglichkeiten, Benefits und Einkommen etc.)
• Generationen: altersgemischte Teams und Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensphasen, sodass das volle Potenzial
entfaltet werden kann. Generationengerechte Angebote und Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, Lernen voneinander,
gesundes Arbeiten, faires Recruiting
• Internationalität: gruppenweiter Erfahrungsaustausch, gemeinsames Lernen, Nutzung des gruppeninternen Jobmarkts
sowie die Sicherstellung eines angemessenen Mix von Menschen aus unterschiedlichen Ländern in der
Holdinggesellschaft
Die Dimensionen Gender, Generationen und Internationalität finden ebenfalls Berücksichtigung, wenn der Hauptversammlung
Vorschläge zur Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern unterbreitet werden. Schon seit Jahrzehnten setzt die VIG-
Versicherungsgruppe auf das Konzept des lokalen Unternehmertums und fördert damit gleichzeitig, dass die „Community“
der Vorstandsmitglieder und CEOs der Versicherungsgruppe mit über 20 Nationalitäten höchst international zusammen-
gesetzt ist.
Das Thema Diversität fließt in gruppenweite Führungskräfteprogramme ein, sowohl bei der Auswahl der Teilnehmenden als
auch bei der Auswahl der Vortragenden.
Ebene der VIG-Versicherungsgesellschaften
Im Sinne des lokalen Unternehmertums wählen die VIG-Versicherungsgesellschaften ihre Diversitätsschwerpunkte selbst und
sind eigenständig für die Umsetzung zuständig.
Diversitätsbeauftragte
Die Diversitätsbeauftragte berät nicht nur die Holdinggesellschaft, sondern auch lokale VIG-Gesellschaften zu Fragen des
Diversitätsmanagements.
MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON FRAUEN IM VORSTAND, IM AUFSICHTSRAT UND IN LEITENDEN POSITIONEN
Die VIG-Versicherungsgruppe misst Diversität hohe Bedeutung bei, wobei Gender einen der drei zentralen Schwerpunkte des
Diversitätskonzepts auf Holding-Ebene bildet. Internationale Trainingsprogramme spielen dabei eine Schlüsselrolle; dies nicht
nur in der Holding, sondern auch in der gesamten Versicherungsgruppe. Die Programme berücksichtigen sowohl die Dimen-
sion Gender als auch Internationalität und stärken gezielt den Zugang von Frauen zu Führungspositionen.
Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, ein nachhaltiges Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Talente gezielt gefördert,
weiterentwickelt und langfristig gebunden werden. Damit leistet die VIG einen wesentlichen Beitrag zur Diversität im Vorstand,
im Aufsichtsrat und in leitenden Positionen.
307
Jahresfinanzbericht 2025
DIVERSITÄTSKENNZAHLEN
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) dieses Berichts enthält Diversitätskennzahlen sowohl
auf Holding- als auch auf Gruppenebene. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
BERICHT ÜBER EINE EXTERNE EVALUIERUNG
Die C-Regel 62 des ÖCGK sieht eine freiwillige externe Evaluierung zur Einhaltung der C-Regeln des Kodex vor. Die VIG Holding
führt eine solche Evaluierung jedes dritte Jahr durch. Zuletzt hat eine Prüfung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts
für das Geschäftsjahr 2023 stattgefunden. Alle Evaluierungen kamen zum Ergebnis, dass sämtliche Anforderungen des Kodex
erfüllt wurden. Die nächste Evaluierung ist für das Geschäftsjahr 2026 geplant.
Wien, 23. März 2026
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
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Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch seine Ausschüsse sowie durch seinen Vor-
sitzenden und dessen Stellvertreter regelmäßig die Gelegenheit wahrgenommen, die Geschäftsfüh-
rung der Gesellschaft sowie auch die Tätigkeit des Vorstands in Zusammenhang mit dessen
Gruppenleitung und Gruppenüberwachung umfassend zu überwachen. Diesem Zweck dienten aus-
führliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsaus-
schuss-Sitzungen sowie eingehende und zu einzelnen Themen vertiefende Besprechungen mit den
Mitgliedern des Vorstands, welche anhand von geeigneten Unterlagen umfassende Erklärungen und
Nachweise über die Geschäftsführung und die Finanzlage der Gesellschaft und der Gruppe erteilten.
In diesen Gesprächen wurden unter anderem die Strategie, die Geschäftsentwicklung (als Ganzes
sowie in einzelnen Ländern), das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem, die Tätigkeit der
Internen Revision und der Compliance-Funktion sowie der versicherungsmathematischen Funktion
und die Rückversicherung – sowohl auf Holdingebene als auch auf Gruppenebene – sowie weitere
für die Gesellschaft und die VIG-Versicherungsgruppe bedeutende Themen diskutiert.
Die VIG Holding bekennt sich zur gesellschaftlichen Verantwortung sowie zur Bedeutung der Mitarbeiter:innen als Träger:innen
von Leistung, Innovation und Expertise. Entsprechend den Solvency II-Vorschriften müssen seit dem Jahr 2016 nichtfinanzielle
Aspekte Teil der Leistungserwartungen für variable Bezüge von Vorstandsmitgliedern sein. Auch im Geschäftsjahr 2025 hängt
die Zielerfüllung für die Vorstandsmitglieder sowohl von finanziellen als auch von nichtfinanziellen Kriterien ab. Grundsätze des
Vergütungssystems sind in der Vergütungspolitik sowie im Vergütungsbericht 2025 ausführlich dargestellt.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte fünf Ausschüsse gebildet. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Ausschüsse
sind auf der Website der Gesellschaft sowie im konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025 nachzulesen. Im Jahr 2025
fanden eine ordentliche Hauptversammlung und fünf über das Geschäftsjahr verteilte Aufsichtsratssitzungen statt. Ein
Beschluss des Aufsichtsrates wurde im Umlaufweg gefasst. Weiters wurden vier Sitzungen des Prüfungsausschusses
(Bilanzausschuss) abgehalten und zwei Beschlüsse des Prüfungsausschusses im Umlaufweg gefasst. An drei Sitzungen des
Prüfungsausschusses und an vier Sitzungen des Aufsichtsrats einschließlich jener Sitzung des Aufsichtsrats im Jahr 2025,
die sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und des Konzernabschlusses 2024 sowie mit der Feststellung des Jahres-
abschlusses 2024 befasste, und an der Hauptversammlung hat die Abschluss- und Konzernabschlussprüferin, die KPMG Austria
GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, FN 269873y (KPMG), teilgenommen. Die KPMG hat den Prüfungs-
ausschuss auch über die Planung und den Ablauf der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 informiert. Im Jahr 2025
wurden drei Sitzungen des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) abgehalten. Der Ausschuss für drin-
gende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss) hat im Jahr 2025 zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss und der Strategie-
ausschuss haben im Jahr 2025 nicht getagt; strategische Fragen wurden im Gesamtaufsichtsrat behandelt. Details über die
Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2025 können dem Corporate Governance-Bericht 2025 ent-
nommen werden.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in keiner Aufsichtsratssitzung Tagesordnungspunkte ohne Teilnahme von Vorstandsmitgliedern
erörtert.
Um die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeiten und seiner Arbeitsweise sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat seine
Arbeitsweise im Rahmen einer Selbstevaluierung überprüft. Die vom Aufsichtsrat vorgenommene Evaluierung seiner Tätigkeit
hat ergeben, dass die Organisation und Arbeitsweise in zufriedenstellender Weise effizient und gesetzeskonform sind. Ein
Änderungsbedarf oder Änderungswunsch in Bezug auf die bisher geübte Praxis konnte nicht festgestellt werden.
Als Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 wurde über Vorschlag und Antrag des Auf-
sichtsrates und der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 die KPMG gewählt und daher hat KPMG diese Aufgaben für das
Geschäftsjahr 2025 durchgeführt.
Bericht des Aufsichtsrats
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Jahresfinanzbericht 2025
Im Jahr 2025 befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit folgenden Themen:
Der Prüfungsausschuss hat durch die Einsichtnahme in geeignete Unterlagen, Gespräche mit dem Vorstand und Erörterungen
mit der (Konzern-)Abschlussprüferin den Rechnungslegungsprozess und den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung
sowie den Ablauf der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung überwacht und keine Umstände oder Tatsachen festgestellt,
die Anlass zu Beanstandung gegeben hätten. Der Prüfungsausschuss hat auch die Möglichkeiten zur Erteilung von Empfeh-
lungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses und des Prozesses der
Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft und auf Grundlage der vom Prüfungsausschuss im Rahmen seiner Prüftätigkeit
umfassend eingeholten Informationen und Unterlagen die eingerichteten Prozesse für ausreichend befunden.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2025 auch mit den ORSA-Berichten der VIG Holding und der VIG Gruppe befasst und
dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Prüfungsausschuss hat die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, der Internen
Revision sowie des Risikomanagementsystems, auch soweit die Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen ist, überwacht
und diese für wirksam erachtet, indem Darstellungen über die Abläufe und Organisation dieser Systeme vom Vorstand, von
der (Konzern-)Abschlussprüferin und von den unmittelbar mit diesen Aufgaben betrauten Personen eingeholt wurden. Der
Prüfungsausschuss hat dem gesamten Aufsichtsrat über diese Überwachungstätigkeit berichtet und festgehalten, dass keine
Mängel festgestellt wurden. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen wurde auch dem gesamten Aufsichtsrat die Gelegenheit
geboten, sich von der Funktionsfähigkeit der eingerichteten Kontroll- und Prüfungssysteme zu überzeugen.
Weiters wurden der Revisionsplan und seine Umsetzung sowie die von der Internen Revision quartalsweise erstellten Berichte
im Prüfungsausschuss und im Gesamtaufsichtsrat erörtert und gemeinsam mit dem Leiter der Internen Revision und Kon-
zernrevision diskutiert.
Der Prüfungsausschuss hat die Berichte über die Solvabilität und Finanzlage auf Solo- und auf Gruppenebene geprüft und
darüber dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Es wurden keine Umstände oder Tatsachen festgestellt, die Anlass zu
Beanstandungen gegeben hätten.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2025 mit der Auswahl des Abschluss- bzw. Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung (konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung) für das Geschäftsjahr 2026 auseinandergesetzt. Es wurde festgestellt, dass hinsichtlich KPMG keine Ausschluss-
gründe oder Umstände, welche die Besorgnis einer Befangenheit begründen würden, vorliegen, und dass ausreichende Schutz-
maßnahmen getroffen worden sind, die eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherstellen.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat über die im Rahmen dieser Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse berichtet
und hat dem Aufsichtsrat und dieser in der Folge der Hauptversammlung die KPMG für die Wahl zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer vorgeschlagen. Die Hauptversammlung hat die KPMG als Abschluss- und Konzernabschlussprüferin
für das Jahr 2026 gewählt. Weiters hat die Hauptversammlung die KPMG zur Prüferin der konsolidierten Nachhaltigkeits-
berichterstattung (konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung) gewählt.
In einer Sitzung des Prüfungsausschusses haben sich die Ausschussmitglieder mit der (Konzern-)Abschlussprüferin betref-
fend die Festlegung der wechselseitigen Kommunikation sowie die Prüfungsplanung beraten.
Der Prüfungsausschuss hat weiters den Jahresabschluss 2025, den Lagebericht und den konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2025 vom Vorstand erhalten, eingesehen und sorgfältig geprüft. Im Zuge dieser Prüfung wurde auch der
Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung und die Auswirkungen auf die
Solvabilität und Finanzlage der Gesellschaft geprüft. Ebenso hat der Prüfungsausschuss den Konzernabschluss 2025 und den
Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) einer Prüfung
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
310
unterzogen. Weiters wurden die von der (Konzern-)Abschlussprüferin KPMG erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss
1975 samt Lagebericht und Konzernabschluss 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinan-
ziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Prüfungsausschuss eingesehen und geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung
wurde einstimmig beschlossen, dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses zu empfehlen. Es hat keinen Anlass
zu Beanstandungen gegeben.
Die (Konzern-)Abschlussprüferin hat dem Prüfungsausschuss einen zusätzlichen Bericht nach Art. 11 der Abschlussprüfer-
Verordnung (EU), der auch die Ergebnisse sowohl der Abschlussprüfung als auch der Konzernabschlussprüfung erläutert,
erstattet. Dieser zusätzliche Bericht der Abschlussprüferin wurde auch dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Ebenso hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit der Abschluss- und Konzernabschlussprüferin überprüft und über-
wacht und sich durch die Vorlage von geeigneten Unterlagen und Nachweisen, insbesondere im Hinblick auf die Ange-
messenheit des Honorars und die für die Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen, von der Unabhängigkeit über-
zeugen können. Der Prüfungsausschuss hat sich mit Nichtprüfungsleistungen befasst und konnte im Rahmen der Prüfung
und Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin keine Umstände feststellen, die
Zweifel an deren Unabhängigkeit und Unbefangenheit begründen würden.
Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit folgenden Themen:
Über die Prüfungsergebnisse und die im Prüfungsausschuss gefassten Beschlüsse wurde dem Aufsichtsrat jeweils in der
darauffolgenden Sitzung berichtet.
Der Aufsichtsrat hat die VIG-Gruppenstrategie 2026–2028 „evolve
23
“ behandelt und dazu seine Zustimmung erteilt. Der Vor-
stand der VIG Holding informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2025 über wesentliche Nachhaltigkeits- und
Informationssicherheitsthemen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem der Transition Plan (konsolidierter Übergangsplan für
den Klimaschutz) behandelt. Im Transition Plan verpflichtet sich die VIG zur Erreichung von Zwischenzielen bis 2030. Weiters
wurde das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm erläutert. Regelmäßig wird auch über Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz
Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch den Prüfungsausschuss die Gelegenheit wahr-
genommen, Nachhaltigkeitsaspekte zu behandeln.
Der gesamte Aufsichtsrat hat sich mit dem Jahresabschluss 2025 samt Lagebericht und dem konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2025, dem Konzernabschluss 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nicht-
finanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie dem vom Vorstand vorgelegten Vorschlag für die Gewinnverwendung
befasst und diesen eingehend geprüft. Hinsichtlich des Gewinnverwendungsvorschlages wurde insbesondere die Vertret-
barkeit im Hinblick auf die Bedeckung der Eigenmittelerfordernisse geprüft. Der Vorschlag erfüllt die geltenden rechtlichen
Vorgaben und berücksichtigt vorausschauend die gesamtwirtschaftliche und finanzielle Lage sowie deren Auswirkungen auf
die Solvabilität und Finanzlage der Gesellschaft. Der Vorschlag steht im Einklang mit der kontinuierlich verfolgten vorsichtigen
und nachhaltigen Kapitalplanung zur langfristigen Gewährleistung einer soliden Solvenz- und Liquiditätsposition.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht erstellt.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2025 Herrn Christoph Rath, bisher stellvertretendes Mitglied des Vorstands, mit Wirksamkeit
1. Jänner 2026 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Weiters wurden die von der (Konzern-)Abschlussprüferin KPMG erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss 2025 samt
Lagebericht und Konzernabschluss 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Aufsichtsrat eingesehen und geprüft. KPMG hat im Rahmen ihrer Prüfung des Jahresab-
311
Jahresfinanzbericht 2025
schlusses 2025 samt Lagebericht und des Konzernabschlusses 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsoli-
dierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) keine Einwendungen erhoben. KPMG hat festgestellt, dass der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage
zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresab-
schluss. Die Angaben gemäß §
243a UGB sind zutreffend. KPMG hat weiters festgestellt, dass auch der Konzernabschluss
den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum
31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, in Übereinstim-
mung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den Bestimmungen des §
138 VAG in Verbindung mit § 245a UGB
vermittelt. Der Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung)
steht im Einklang mit dem Konzernabschluss. Zusätzlich hat KPMG gemäß §
269 Abs. 3 UGB festgestellt, dass der konsoli-
dierte Corporate Governance-Bericht 2025 aufgestellt worden ist. Auch die Prüfung durch den gesamten Aufsichtsrat hat nach
ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat erklärte, dass er den Prü-
fungsberichten der Abschluss- und Konzernabschlussprüferin nichts hinzuzufügen hat.
Der Aufsichtsrat fasste daher nach eingehender Prüfungstätigkeit den einstimmigen Beschluss, den vom Vorstand aufge-
stellten Jahresabschluss 2025 zu billigen, den Lagebericht, den Konzernabschluss 2025 und den Konzernlagebericht ein-
schließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie den konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2025 nicht zu beanstanden sowie sich mit dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung ein-
verstanden zu erklären.
Der Jahresabschluss 2025 ist somit gemäß §
96 Abs. 4 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dass sie über die Gewinnverwendung gemäß dem Vorschlag des
Vorstands beschließe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung erteile.
Wien, im April 2026
Der Aufsichtsrat:
Dr. Peter Thirring (Vorsitzender)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
312
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht. Der Konzernlagebericht beschreibt die wesent-
lichen Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, und wurde sowohl im Einklang mit den Standards für
die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 29a der EU-RL 2013/34 (Bilanz-Richtlinie) als auch den gem. Art. 8 (4) der
EU-VO 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) angenommenen Spezifikationen erstellt.
Die Erklärung für den Jahresabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe wird im Geschäfts-
bericht dieser Gesellschaft abgegeben.
Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 wurde mit Beschluss des Vorstands vom
23. März 2026
zur Veröffentlichung freigegeben.
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Erklärung des Vorstands
313
Jahresfinanzbericht 2025
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzern-
gewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigen-
kapitalüberleitung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für
das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board
(IASB) herausgegebenen IFRS-Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen
des §
245a UGB sowie § 59a BWG österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen
Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten
kommt §
266 VAG i.V.m. § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE
Siehe Konzernanhang 3. Geschäfts- oder Firmenwerte ab Seite 198, wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen
unter 24.4. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Seite 242 und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
unter 25.5. Geschäfts- oder Firmenwerte ab Seite 268.
Das Risiko für den Abschluss
Die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss der Vienna Insurance Group erfassten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von
EUR 1.189,3 Mio. wird jeweils gesondert auf Länderebene überwacht. Mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlass-
bezogen werden Geschäfts- oder Firmenwerte von der Vienna Insurance Group einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment
Test) unterzogen.
Bestätigungsvermerk
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
314
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe von Schätzungen
und ermessensbehafteter Faktoren. Hierzu zählen insbesondere die prognostizierten Cash flows der einzelnen Länder, welche
unter anderem auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Einschätzungen des Vorstandes hinsichtlich der Entwicklung
des Marktumfelds und des künftigen Geschäftsverlaufs basieren. Weitere Faktoren sind die unterstellte langfristige Wachs-
tumsrate sowie die zugrunde gelegten regionenspezifischen Kapitalkosten.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen
durchgeführt:
– Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungs-
methode des Werthaltigkeitstestes beurteilt.
– Die bei den Berechnungen zugrunde gelegten prognostizierten Cash flows der Detailplanung haben wir mit der aktuellen,
von der Geschäftsleitung genehmigten strategischen Unternehmensplanung abgeglichen. Die Fortschreibung der
Detailplanung für die weiteren Jahre haben wir mithilfe analytischer Prüfungshandlungen verplausibilisiert.
– Darüber hinaus haben wir uns mit den wesentlichen Planungsannahmen auseinandergesetzt und die Annahmen zur
Entwicklung der Wachstumsraten in den einschlägigen Absatzmärkten analysiert.
– Die Planungstreue haben wir anhand von Informationen aus Vorperioden analysiert.
– Da bereits geringfügige Änderungen des Kapitalkostensatzes erhebliche Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit haben, haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die Ermittlung
der Kapitalkosten beurteilt und die Ableitung der zugrunde gelegten Parameter nachvollzogen.
– Durch eigene Sensitivitätsanalysen haben wir ermittelt, ob die getesteten Buchwerte bei möglichen Veränderungen der
Annahmen innerhalb realistischer Bandbreiten noch ausreichend durch die jeweiligen erzielbaren Beträge gedeckt sind.
– Wir haben ebenfalls beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit des Firmenwertes angemessen sind.
ANGEMESSENHEIT DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN AUS AUSGESTELLTEN VERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Siehe Konzernanhang 1. Versicherungsverträge ab Seite 156, wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen unter
24.1. (Rück-)Versicherungsverträge ab Seite 237 und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter 25.3. (Rück-)Versiche-
rungsverträge ab Seite 246.
Das Risiko für den Abschluss
Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen belaufen sich auf
EUR 376,3 Mio. und Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen auf EUR 41.496,9 Mio. Die Bewertung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ist komplex. Der Bewertung zugrunde gelegten
Annahmen beruhen auf zahlreichen Schätzungen und ermessensbehafteten Faktoren.
Die mit den Annahmen verbundenen Schätzunsicherheiten stellen ein Risiko für den Abschluss dar, da Änderungen in den
Annahmen wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und das Periodenergebnis
haben können.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare sowie IT-Spezialisten eingesetzt und folgende wesentliche Prüfungs-
handlungen durchgeführt:
– Wir haben uns ein Verständnis über die im Unternehmen implementierten Prozesse und internen Kontrollen verschafft
sowie die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen getestet.
– Wir haben die generellen IT-Kontrollen der relevanten Systeme getestet.
315
Jahresfinanzbericht 2025
– Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie der angewandten
Bewertungs- und Berechnungsmodelle untersucht.
– Im Bereich der Nichtlebensversicherung haben wir weiters in Stichproben aktuarielle Kontrollberechnungen der
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle durchgeführt.
– Für die Bewertungsmodelle „General Measurement Model“ und „Variable Fee Approach“ haben wir ebenfalls in
Stichproben Kontrollberechnungen der Fortschreibung der Vertraglichen Servicemarge durchgeführt.
– Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zu Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten aus
ausgestellten Versicherungsverträgen angemessen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungs-
vermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art
der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu
unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten, sonstigen Informationen
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt,
sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen
Anforderungen des §
245a UGB und den sondergesetzlichen Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liqui-
dieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
316
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prü-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein
aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-
ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
– Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
– Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-
nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch
die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
– Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst
getreues Bild erreicht wird.
– Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den
Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die
Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und
Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Allein-
verantwortung für unser Prüfungsurteil.
– Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
– Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur
Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von
denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –
auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
– Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die beson-
ders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei
317
Jahresfinanzbericht 2025
denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen
in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufge-
stellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-
abschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen für Versicherungs-
gesellschaften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
URTEIL
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach §
243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
ERKLÄRUNG
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. Juni 2024 vom Aufsichtsrat
mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 23. Mai 2025 wurden wir für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 3. Juni 2025 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei
der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
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AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Smrekar.
Wien, am 26. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Thomas Smrekar
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weiter-
gabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser
Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §
281 Abs 2 UGB zu beachten.
319
Jahresfinanzbericht 2025
ZUSICHERUNGSVERMERK ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG DER NICHTFINANZIELLEN
BERICHTERSTATTUNG GEMÄß §
267A UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt Konsolidierte nicht-
finanzielle Erklärung enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §
267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle
Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2025 der
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien,
(im Folgenden auch kurz „VIG“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG MIT BEGRENZTER ZUSICHERUNG
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sach-
verhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt Konsolidierte
nichtfinanzielle Erklärung enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft (im Folgenden „nichtfinanzielle
Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit
• den Anforderungen des Art. 19a und Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EG,
• den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§
267a UGB),
• den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO) und
• den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“) sowie
• der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge
„Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe IRO-1 – Beschreibung des
Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, muss IRO-1 gemäß ESRS
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
GRUNDLAGE FÜR DIE ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der
österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International
Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten
Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden
Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nicht-
finanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff.
AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß
ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien
und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regula-
torischer Anforderungen.
Zusicherungsvermerk
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
320
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im VIG-Geschäftsbericht, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungs-
vermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter
Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen,
sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur
nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen auf-
weisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den
Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER GESELLSCHAFT
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und
Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich.
Diese Verantwortlichkeit umfasst
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
• die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und
Diversitätsverbesserungsgesetzes (§
267a UGB) und den Anforderungen des Art. 19a und Art. 29a der Richtlinie
2013/34/EG, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
• die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant
erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Bericht-
erstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind.
INHÄRENTE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten
Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie mög-
licher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen,
da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
321
Jahresfinanzbericht 2025
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechts-
begriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechts-
konformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
VERANTWORTUNG DES PRÜFERS DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nicht-
finanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur
Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit
begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der
internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu
wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem
Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstat-
tung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resul-
tierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da
dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
ZUSAMMENFASSUNG DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft,
einschließlich Verweisen auf Websiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind
nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab,
einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Dar-
stellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung
gehen wir wie folgt vor:
• Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Bericht-
erstattung relevant sind.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
322
• Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nicht-
finanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
• Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen
Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§
267a UGB) sowie den ESRS stehen.
• Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in
der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nicht-
finanziellen Berichterstattung durch.
• Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im Konzern-
abschluss und Konzernlagebericht ab.
• Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter
Informationen.
• Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschafts-
aktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERÖFFENTLICHUNG UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem
auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen heraus-
gegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online
auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter
https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftrags-
verhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger
und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Smrekar.
Wien, am 26. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Thomas Smrekar
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig.
323
Jahresfinanzbericht 2025
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
324
Lagebericht
zum
Jahres-
abschluss
nach UGB
325
Jahresfinanzbericht 2025
EIN UNTERNEHMEN DER VIENNA INSURANCE GROUP
„Ziel ist es, unsere führende Marktposition in Zentral- und Osteuropa weiter auszubauen. Dabei
setzen wir auf die lokale Verantwortung und Expertise unserer Gruppengesellschaften sowie die
enge Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe.“
Hartwig Löger, CEO der Vienna Insurance Group
Die Vienna Insurance Group (VIG) mit Sitz in Wien ist die führende Versicherungsgruppe in Zentral- und Osteuropa (CEE). Mehr
als 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen in 30 Ländern bilden eine Gruppe mit langer Tradition, starken
Marken und hoher Kundennähe. Die rund 30.000 Mitarbeiter:innen der VIG kümmern sich täglich um die Bedürfnisse von rund
28,3 Millionen Kund:innen.
VOM „FIRST MOVER“ ZUM MARKTFÜHRER IN CEE
Die VIG war eine der ersten europäischen Versicherungsgruppen, die ihre Expansion nach der Ostöffnung im Jahr 1989 in die
Märkte der CEE-Region gestartet hat. Schritt für Schritt hat sich die Gruppe in neuen Märkten etabliert und sich als Nummer 1
in der Region positioniert. Die Vienna Insurance Group sieht Zentral- und Osteuropa als ihren Heimatmarkt und verfolgt eine
langfristige Geschäftsstrategie in ihren Märkten. Ziel ist, die Marktführerschaft in dieser Region durch langfristiges und
profitables Wachstum konsequent auszubauen.
EXPERTISE MIT LOKALER VERANTWORTUNG
Die Vienna Insurance Group bietet ein breites Spektrum an maßgeschneiderten Lösungen für Risikoabsicherung sowie
Vorsorge und passt ihre Dienstleistungen kontinuierlich an die Anforderungen des dynamischen Umfelds an. Dabei setzt die
VIG auf Mehrmarkenpolitik mit regional etablierten Marken sowie auf lokales Unternehmertum. Denn es sind insbesondere
die individuellen Stärken dieser Marken und das tiefe Know-how der Mitarbeitenden, welche Kundennähe ermöglichen und die
Gruppe erfolgreich weiterentwickeln.
FINANZIELLE STÄRKE UND BONITÄT
Die VIG-Aktie notiert seit 1994 an der Wiener Börse, seit 2008 an der Prager Börse und seit 2022 an der Budapester Börse. Die
VIG-Gruppe weist ein „A+“-Rating mit positivem Ausblick der international anerkannten Ratingagentur Standard & Poor’s aus.
Rund 72
% der VIG-Aktien sind im Besitz des Wiener Städtischen Versicherungsvereins, dem stabilen und langfristig
orientierten Hauptaktionär. Die übrigen Aktien befinden sich im Streubesitz.
Unternehmensprofil
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
326
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Nachdem im ersten und 2. Quartal 2025 noch erhebliche Auswirkungen der US-amerikanischen Zollpolitik zu bewältigen waren,
überraschte insbesondere das vierte Quartal positiv. Auf Jahressicht belief sich das reale BIP-Wachstum für die Eurozone auf
1,5
%.
Nach zwei rezessiven Jahren in Österreich setzte sich eine langsame Erholung fort und summierte sich zu einem realen BIP-
Wachstum von 0,6 % im Jahr 2025. Der private Konsum erholte sich im 4. Quartal und der öffentliche Konsum blieb weiterhin
unterstützend. Auch die Exportsituation entspannte sich im Schlussquartal.
Die Eurozone schloss das Jahr 2025 mit einer Teuerungsrate von 2,1 %. Getrieben von weiterhin hoher Kerninflation
(Dienstleister) und Energiepreisen stieg die Inflation in Österreich im Gesamtjahr auf 3,6
% (2024: 2,9 %).
GESCHÄFTSVERLAUF DER VIG HOLDING
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungssaldo in der Schaden- und Unfallversicherung gliedern sich im Jahr 2025
(sowie in der Vergleichsperiode 2024) wie folgt auf:
2025
2024
Direktes
Geschäft
Indirektes
Geschäft
Summe
Direktes
Geschäft
Indirektes
Geschäft
Summe
in TEUR
Verrechnete Prämien
317.087
1.503.031
1.820.118
321.820
1.407.666
1.729.486
Abgegrenzte Prämien
318.168
1.470.429
1.788.597
315.592
1.392.037
1.707.629
Aufwendungen für Versicherungsfälle
119.693
951.686
1.071.379
243.258
944.889
1.188.147
Aufwendungen für den Versicherungs-
betrieb
27.102
506.087
533.189
24.935
445.531
470.466
Rückversicherungssaldo
-148.939
-11.029
-159.968
-29.361
-10.494
-39.855
Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den abgegrenzten Rückversicherungsprämien, dem wirksamen
Rückversicherungsschaden und den Rückversicherungsprovisionen.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Prämieneinnahmen
Die VIG Holding erzielte im Jahr 2025 ein Gesamtprämienvolumen von insgesamt EUR 1.820,12 Mio. Der Anstieg im Vergleich
zum Vorjahr beträgt 5,2 %. Die verrechneten Prämien des direkten Geschäfts (Firmengeschäft) verminderten sich zur
Vorjahresperiode um 1,5 % auf EUR 317,09 Mio. Die Prämieneinnahmen im indirekten Geschäft (übernommene Rück-
versicherung) beliefen sich auf EUR 1.503,03 Mio., um 6,8 % mehr als im Vorjahresvergleich. Im übernommenen
Rückversicherungswert sind Anteile aus der Krankenversicherung in Höhe von TEUR 12.626 (TEUR 27.291) und der
Lebensversicherung in Höhe von TEUR 5.593 (TEUR 1.779) enthalten.
Von den verrechneten Prämien blieben EUR 1.599,63 Mio. (2024: EUR 1.508,13 Mio.) im Eigenbehalt der VIG Holding. An
Rückversicherer wurden in 2025 EUR 220,49 Mio. (2024: EUR 221,35 Mio.) abgegeben. Die abgegrenzten Bruttoprämien
betrugen EUR 1.788,60 Mio. (2024: EUR 1.707,63 Mio.). Die abgegrenzten Nettoprämien erhöhten sich um EUR 65,42 Mio. auf
EUR 1.570,76 Mio.
Lagebericht 2025
327
Jahresfinanzbericht 2025
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle betrugen im Jahr 2025 EUR 1.071,38 Mio. (2024: EUR 1.188,15 Mio.). Davon
entfielen EUR 119,69
Mio. (2024: EUR 243,26 Mio.) auf das Firmengeschäft, um EUR 123,57 Mio. weniger als im Vorjahr.
Im indirekten Geschäft der Gesamtrechnung (ohne Kranken und Lebensversicherung) erhöhten sich die Aufwendungen für
Versicherungsfälle vor Rückversicherung um 1,9 % auf EUR 939,54 Mio.
Nach Abzug der Rückversicherung in Höhe von EUR 40,87
Mio. (2024: EUR 149,42 Mio.) betrugen die Aufwendungen für
Versicherungsfälle im Eigenbehalt (ohne Kranken und Lebensversicherung) EUR 1.018,36
Mio. (2024: EUR 1.015,64 Mio.).
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb waren 2025 mit EUR 533,19 Mio. um 13,3 % höher als zum Vorjahr (2024:
EUR 470,47
Mio.). Diese Entwicklung ist vor allem auf die Steigerung der Provisionen aus dem indirekten Geschäft
zurückzuführen. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb unterteilten sich in EUR 27,10
Mio. für das Firmengeschäft
und EUR 506,09
Mio. für das Rückversicherungsgeschäft. Nach Rückversicherungsprovisionen aus dem abgegebenen
Rückversicherungsgeschäft verblieben EUR 516,19
Mio. an Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb bei der VIG Holding.
Dies bedeutet einen Anstieg zum Vorjahr in der Höhe von EUR 58,74
Mio.
Combined Ratio
Die Combined Ratio der VIG Holding lag im Jahr 2025 bei 99,4 % (2024: 99,8 %), die des direkten Geschäfts (Firmengeschäft)
bei 95,5
% (2024: 95,0 %). Diese errechnet sich aus allen versicherungstechnischen Aufwendungen und Erträgen, den
Nettozahlungen für Versicherungsfälle inkl. der Nettoveränderung der technischen Rückstellungen geteilt durch die
abgegrenzte Nettoprämie der Schaden- und Unfallversicherung.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis der VIG Holding belief sich auf EUR 533,39 Mio. (2024: EUR 283,13 Mio.). Die Wertberichtigungen der
Anteile an verbundenen Unternehmen liegen bei EUR 11,34
Mio. (2024: EUR 404,55 Mio.).
2025
2024
in TEUR
Grundstücke und Bauten
7.489
6.595
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
691.237
372.201
Sonstige Kapitalanlagen
85.153
60.941
Netto-Gesamterträge
783.879
439.737
Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
27.143
52.564
Aufwendungen für die Vermögensverwaltung
-145.422
-139.930
Zinsenaufwendungen
-66.684
-60.416
Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
-65.524
-8.824
Ergebnis der Kapitalveranlagung laut Gewinn- und Verlustrechnung
533.392
283.131
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Die VIG Holding erwirtschaftete 2025 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) in der Höhe von EUR 518,35 Mio.
(2024: EUR 290,77
Mio.).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
328
Kapitalanlagen
Zum 31. Dezember 2025 betrug der Stand der Kapitalanlagen einschließlich der liquiden Mittel EUR 8.348,44 Mio. (2024:
EUR 7.595,66
Mio.).
Die Depotforderungen verringerten sich im Jahr 2025 auf EUR 312,08
Mio. (2024: EUR 403,10 Mio.), da sich die Struktur bei einigen
der von VIG Holding übernommenen Rückversicherungsverträgen verändert hat. Die Kapitalanlagen setzten sich Ende 2025
zu 64,6
% (2024: 68,3 %) aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, zu 18,3 % (2024: 12,1 %) aus Anleihen
(inklusive Rentenfonds), zu 0,6
% (2024: 0,5 %) aus Fonds, zu 0,6 % (2024: 0,0 %) aus Aktien, zu 2,0 % (2024: 2,1 %) aus Darlehen,
zu 3,0
% (2024: 2,8 %) aus Grundstücken und Bauten sowie zu 10,9 % (2024: 14,2 %) aus Guthaben bei Kreditinstituten und
Kassenbestand zusammen.
Details hierzu sind im Jahresabschluss im Kapitel II. Erläuterungen zu Posten der Bilanz zu finden.
STRUKTUR DER KAPITALANLAGEN IN 2025
Wesentliche M&A Transaktionen im Geschäftsjahr 2025
Die niederländische VIG Türkiye Holding B.V. (vormals AEGON Turkey Holding BV) wurde rückwirkend per 1. Jänner 2025 in
eine bestehende österreichische 100
% VIG-Tochtergesellschaft als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die
Transaktion diente der Strukturbereinigung nach Abschluss des erfolgreichen Erwerbs des Zentral- und Osteuropageschäfts
der niederländischen Aegon N.V. im Geschäftsjahr 2023.
Die VIG hat mit Genehmigung des polnischen Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) im März 2025 indirekt
einen Anteil von 48,82
% an der Phinance, einem der größten polnischen Finanzmakler mit Schwerpunkt Versicherungs-
vermittlung, Finanzberatung sowie Anlage- und Kreditprodukte erworben.
In einem öffentlichen Auktionsverfahren hat die VIG im August 2025 den Zuschlag für den Erwerb von 80 % der Anteile an der
MOLDASIG S.A. erhalten und anschließend weitere rund 15,2
% an der Gesellschaft erworben. Damit wird die VIG einen
Marktanteil von rund 30
% in Moldawien erreichen. Der wettbewerbsrechtliche Genehmigungsprozess in Moldawien ist aktuell
noch nicht abgeschlossen.
18,3% Anleihen (12,1% )
3,0% Grundstücke und
Bauten (2,8%)
10,9% Guthaben bei Kredit-
instituten/Cash (14,2% )
2,0% Darlehen (2,1%)
64,6% Anteile an verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen (68,3%)
Werte für 2024 in Klammer
0,6% Fonds (0,5%)
0,6% Aktien (0,0%)
329
Jahresfinanzbericht 2025
Die VIG hat im Oktober 2025 ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb der Mehrheit an der deutschen NÜRNBERGER
Versicherungsgruppe zu einem Preis pro Aktie von EUR 120,00 abgegeben. Dies entspricht einem Gesamtkaufpreis von bis zu
EUR 1,38 Mrd. (auf Basis eines 100
% Anteils). Insgesamt konnte sich damit die VIG bis zum 31.12.2025 Aktien an der
NÜRNBERGER-Beteiligungs AG in Höhe von rd. 99
% des Grundkapitals sichern. Das Closing der Transkation steht unter dem
Vorbehalt des Erhalts notwendiger behördlicher Genehmigungen und wird zum Beginn des zweiten Halbjahres 2026 erwartet.
Im Dezember 2025 haben die International Finance Corporation (IFC), ein Teil der Weltbankgruppe, und die VIG vereinbart,
dass die IFC jeweils mittels Kapitalerhöhung in die beiden ukrainischen Nicht-Lebensversicherungen der VIG, USG und Kniazha,
investieren wird, um deren Wachstum, Digitalisierung und Produktangebot zu fördern, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und
bei einem Wiederaufbau eine aktive Rolle zu spielen. Diese Partnerschaft umfasst eine Beteiligung von jeweils rund 20
% an
den beiden Gesellschaften. Das Closing wird im 2. Halbjahr 2026 erwartet.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigenbehalt betrugen per 31. Dezember 2025 EUR 2.039,27 Mio. (2024:
EUR 1.887,53 Mio.). Das entspricht einer Zunahme von 8,0 % im Vergleich zum Vorjahr, die vor allem auf die Rückstellungen
der noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle aus dem indirekten Geschäft zurückzuführen ist. Der Anteil der Rück-
versicherer betrug EUR 256,00 Mio. (2024: EUR 323,83 Mio.).
Solvabilitätsquote
Die Solo-Solvabilitätsquote ist mit 408,1 % bedingt durch eine ausgezeichnete Eigenmittelausstattung bei gleichzeitig deutlich
geringeren Eigenmittelerfordernis, hoch und resultiert auch aus der Funktion als Holding in der Gruppe.
NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Die VIG Holding berichtet in ihrem konsolidierten Lagebericht über die Nachhaltigkeitsinformationen auf Gruppenebene. Diese
Nachhaltigkeitsberichterstattung steht unter https://group.vig/investor-relations/ergebnisse-berichte/downloads/ zum
kostenlosen Download zur Verfügung.
Forschung und Entwicklung
Obgleich die VIG-Gesellschaften keine Forschungsaktivitäten im Sinne des § 243 (3) Z2 UGB durchführen, leisten sie einen fachlichen
Beitrag zur Weiterentwicklung von Modellen in versicherungsspezifischer Software. Darüber hinaus kooperieren sowohl die Holding
wie auch – projektabhängig – die VIG-Gesellschaften mit dem Digital Impact Labs Leipzig, Plug and Play sowie VENPACE, eine in
Deutschland ansässige und gemeinsam mit anderen Versicherern finanzierte Start-up-Initiative (Investment und Corporate Building),
um technologische Entwicklungen am Markt rascher identifizieren und in der Folge gegebenenfalls internalisieren zu können. Auch
viesure wurde als interner „Innovation Hub“ vor allem mit Fokus auf Österreich zu diesem Zweck gegründet. Seit 2022 besteht ein
Investment in den APEX Deep Tech Fund, der sich auf Tech-Start-Ups konzentriert und die VIG dabei unterstützt, Innovationen
frühzeitig zu erkennen und zu erforschen, um diese für das Geschäftsmodell zum Vorteil der Kund:innen zu nutzen – z. B. durch
Anwendungen wie Sensorik und Satelliten-Technik zur Früherkennung von potenziellen Waldbränden. Die VIG-Gruppe setzt zudem
indirekte Forschungsförderungsaktivitäten durch ihre Beteiligung sowohl an xista science ventures zur Stärkung der Grundlagen-
forschung in Österreich als auch an invIOS zur Unterstützung der Forschung im Bereich „Biotech“ und des Kampfes gegen Krebs-
erkrankungen. Außerdem besteht ein mehrjähriges Kooperationsabkommen mit der IE School of Science & Technology in Madrid
zur Erforschung von inhaltlich-technischen Fragestellungen im Rahmen unseres Geschäftsmodells.
Sonstige Informationen
Im Geschäftsjahr 2019 wurden drei Zweigniederlassungen der VIG Holding gegründet und die Geschäftstätigkeit der VIG-
Versicherungsgruppe in Nordeuropa ausgeweitet. Somit ist die Unternehmensgruppe über Zweigniederlassungen mit Sitz in
Kopenhagen, Oslo und Stockholm tätig.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
330
Zu den Angaben hinsichtlich verwendeter Finanzinstrumente wird auf den Anhang (I. Offenlegung und Erläuterung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) verwiesen.
RISIKOBERICHT
ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMS
Das Risikomanagement-System ist in die Aufbauorganisation der VIG Holding integriert. Die folgende Grafik zeigt jene
Einheiten, welchen im Rahmen des Risikomanagement-Systems eine zentrale Bedeutung zukommt.
Vorstand
Der Vorstand trägt in seiner Gesamtheit die Verantwortung für das Risikomanagement-System und dabei insbesondere für
folgende Themen:
• Aufbau und Förderung des Risikomanagement-Systems,
• Definition und Kommunikation der Risikostrategie inklusive Risikotoleranzen und Risikoappetit,
• Genehmigung zentraler Risikomanagement-Richtlinien
• Berücksichtigung der Risikosituation in strategischen Entscheidungen.
Risk Management
Die Bereichsleitung nimmt die unter Solvency II geforderte Risikomanagement-Funktion auf Gruppen- und Soloebene wahr.
Zu den wesentlichsten Aufgaben des Bereichs zählen die gesamthafte Erfassung, Bewertung und Steuerung des Risikoprofils
der Gruppe sowie die Berechnung der Solvabilität. Der Bereich stellt hierzu eine gruppenweite Risikoaggregationslösung mit
einem umfangreichen Berichtswesen und partielle Modellierungsansätze für die Solvenzkapitalberechnung zur Verfügung. Die
unterjährige Berechnung des Solvenzkapitalerfordernisses, die Analyse der Risikotragfähigkeit anhand eines eigenent-
wickelten Analysetools sowie die Überprüfung des internen Kontrollsystems gehören ebenfalls zu den wesentlichen
Tätigkeiten des Bereichs.
331
Jahresfinanzbericht 2025
Darüber hinaus unterstützt der Bereich den Vorstand bei der Aktualisierung der zentralen Risikostrategie sowie der
Weiterentwicklung der Risikoorganisation und anderen Risikomanagement-Themen.
Internal Audit
Die unter Solvency II erforderliche Funktion der Internen Revision wird durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Die
Betriebs- und Geschäftsabläufe, das interne Kontrollsystem sämtlicher operativer Unternehmensbereiche inklusive der
Einhaltung rechtlicher Anforderungen sowie die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des Risikomanagements werden
vom Bereich Internal Audit planmäßig überwacht.
Compliance (incl. AML)
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe und die in den Gesellschaften
bestellten Compliance-Verantwortlichen bei der Erfüllung der compliance-relevanten Aufgaben und Tätigkeiten. Zudem wird
die unter Solvency II erforderliche Compliance-Funktion durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Somit ist der
Bereich auch für die Aufgaben, die mit der Compliance-Funktion verbunden sind, verantwortlich.
Group Actuarial, Planung & Controlling
Die unter Solvency II erforderliche Versicherungsmathematische Funktion wird durch die Leitung dieses Bereichs wahrge-
nommen. Somit ist der Bereich insbesondere verantwortlich für die Aufgaben, die mit der versicherungsmathematischen Funktion
einhergehen. Darüber hinaus befasst sich der Bereich mit der aktuariellen Modellierung in Prophet für das Lebens- und Kranken-
versicherungsgeschäft und ResQ für das Nicht-Lebensgeschäft. Die Modelle liefern Cashflow-Projektionen zur Bewertung von
versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II und IFRS 17. Der Bereich unterstützt die Analysen der IFRS 17-
Reserven sowie die aktuarielle Zusammenarbeit und fachliche Vernetzung innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe.
Der Bereich koordiniert zusätzlich die Geschäftsplanung über einen 3-Jahres-Horizont. Das standardisierte Berichtswesen
umfasst Kennzahlen- und Soll-/Ist-Analysen zu Planung, Forecasts und laufender Performance der VIG Holding und ihrer
Versicherungsbeteiligungen. Es werden regelmäßig Monatsprämienberichte, Quartalsberichte je Gesellschaft (aggregiert auf
Länder- und VIG-Versicherungsgruppenebene) sowie Kostenberichte erstellt.
Asset Management (incl. Real Estate)
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Definition der strategischen Ausrichtung der Kapitalanlagen jeder einzelnen
Versicherungsgesellschaft und für die VIG-Versicherungsgruppe insgesamt sowie die Festlegung von Anlagestrategie und
Investmentprozess mit dem Ziel, einen maximal hohen, aber ebenso gesicherten laufenden Ertrag unter gleichzeitiger Nutzung
von Opportunitäten zur Wertsteigerung der Kapitalanlagen sicherzustellen. Die Steuerung der Kapitalanlagen erfolgt mittels
Leitlinien und Limits. Weiters erfolgt eine laufende Berichterstattung zu den Kapitalanlagen, den Limits und den Erträgen.
Group Finance & Regulatory Reporting
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist der Konzernabschluss nach IFRS inkl. des Reportings nach ESRS im
Konzernlagebericht sowie das damit in Zusammenhang stehende behördliche Reporting. Zusätzlich verantwortet der Bereich
die Betreuung der in- und ausländischen VIG-Versicherungsgesellschaften in allen Fragen der Bilanzierung, die Erstellung von
Spezialanalysen sowie das Reporting von IST-Zahlen an Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations. Weitere Kernaufgaben
sind Themen im Zusammenhang mit Group Tax & Transfer Pricing, die Berechnung der Own Funds der (Gruppen-) Solvenzbilanz
sowie die Betreuung von gruppenweit ausgerollten Nebenbüchern und dem zentralen Hauptbuch.
Group Treasury & Capital Management
Zu den wesentlichen Aufgaben des Bereichs zählen die Steuerung der Liquidität sowie die Planung und Konzipierung von
Kapitalaufbringung und Kapitalsteuerung, inklusive der Durchführung von eigenen Kapitalmarkttransaktionen, sowie das
Management des Portfolios von Nachrangkapitalanleihen und anderer Schuldtitel.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
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332
Process- & Project Management
Der Bereich setzt sich für Klarheit, Transparenz und Verständnis der Arbeitsabläufe ein, damit die einzelnen Gesellschafen der
VIG-Versicherungsgruppe und ihre Mitarbeiter:innen ihre Ziele besser erreichen können. Dafür erfolgt eine Koordination und
Unterstützung in den drei Hauptthemen Projektmanagement, Prozessmanagement und Produktivitätsmanagement.
Reinsurance
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe und deren Rückversicherungsabtei-
lungen im Zusammenhang mit Rückversicherungsangelegenheiten im Bereich Nicht-Leben (Sach-, Haftpflicht- und Unfallver-
sicherung) unter Vorgabe und Anwendung von Richtlinien. Darüber hinaus administriert der Bereich alle gruppenweiten Rück-
versicherungsprogramme in den Nicht-Leben-Sparten. Oberstes Ziel ist dabei die Schaffung eines Sicherheitsnetzes, durch
welches alle Unternehmen der VIG-Versicherungsgruppe nachhaltig vor negativen Auswirkungen von Katastrophen-
ereignissen, einzelnen Großschäden sowie vor negativen Entwicklungen ganzer Versicherungsportfolios geschützt werden.
Subsidiaries & Transaction Management
Der Bereich wahrt grundsätzlich die Interessen des Unternehmens hinsichtlich aller Beteiligungen und ist für die Bereitstellung
sowie Aufbereitung von Informationen zu Beteiligungen und Beteiligungsprojekten, abgestimmt auf die jeweilige
Entscheidungssituation, verantwortlich.
VIG IT
Der Bereich ist verantwortlich für das Management der IT auf VIG-Holdingebene. Im Bereich ist auch die IT Governance
angesiedelt, sowie der Auslagerungsbeauftragte für IT-Angelegenheiten. Die Bereichsleitung ist gleichzeitig Geschäftsführer,
sowie Sprecher der VIG IT-DS.
Finanz- und Rechnungswesen
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Erstellung des Jahresabschlusses der VIG Holding. Der Bereich verantwortet
damit die Buchhaltung und Bilanzierung der VIG Holding und ist zusätzlich für das entsprechende IFRS Reporting der Zahlen
verantwortlich.
RISIKOPROFIL
Das Risikoprofil der VIG Holding gliedert sich in folgende 10 Hauptrisikokategorien:
Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aufgrund von Marktpreisänderungen. Schwankungen von Zinskurven,
Aktien- und Wechselkursen sowie Veränderung des Marktwertes von Immobilien und Beteiligungen können sich negativ auf
den Wert von Investitionen und Verbindlichkeiten auswirken.
Das Marktrisiko ist das mit Abstand bedeutendste Risiko der VIG Holding, wobei innerhalb des Marktrisikos insbesondere das
Aktienrisiko und das Währungsrisiko relevant sind, welche aus der Funktion als Holding und somit dem Halten von
Versicherungsbeteiligungen, resultieren.
Das versicherungstechnische Risiko Leben beinhaltet neben demographischen Risiken auch negative Auswirkungen aufgrund
von geändertem Stornoverhalten sowie Kostenrisiken und umfasst die Sub-Module Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität,
Kosten, Revision und Storno sowie Katastrophenrisiko.
Das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben ist das Risiko, dass die versicherten Schäden und Kosten über den
Einnahmen liegen. Es besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
333
Jahresfinanzbericht 2025
• Risiko aus extremen Schadenereignissen, insbesondere Naturkatastrophen
• Risiko aus unprofitablen Verträgen durch unangemessene Prämiengestaltung
• Risiko aus bereits eingetretenen, aber nicht ausreichend bekannten oder reservierten Schadensfällen
• Stornorisiko (Rückgang des Deckungsbeitrags nach starkem Bestandsrückgang)
• Kostenrisiko
Das versicherungstechnische Risiko Kranken wird in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung in ein
versicherungstechnisches Risiko Kranken nach Art der Nicht-Lebensversicherung und Kranken nach Art der
Lebensversicherung unterteilt. Das Risiko nach Art der Lebensversicherung ist für die VIG Holding nicht relevant. Das
versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nicht-Lebensversicherung entspricht der mittels Rückversicherung
übernommenen Unfallversicherung und beinhaltet die klassischen versicherungstechnischen Risiken Nicht-Leben. Verluste
können beispielsweise aus Kumulereignissen mit einer großen Anzahl an Toten und Verletzten entstehen, die aber
entsprechend rückversichert sind.
Das Kreditrisiko / Gegenparteiausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts von
Vermögenswerten und Finanzinstrumenten, dass sich aus einem unerwarteten Ausfall einer Gegenpartei oder eines
Schuldners ergibt. Ein Kreditrisiko ist sowohl in den Kapitalanlagen wie beispielweise Bonds, Ausleihungen und Depositen, als
grundsätzlich auch bei sonstigen Forderungen und Bargeldeinlagen bei Banken vorhanden.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass notwendige Zahlungsmittel nur mit zusätzlichen Kosten bereitgestellt werden können,
um fälligen kurz- und langfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies umfasst beispielsweise Verluste, die im
Zusammenhang mit einem Asset-Liability-Mismatch stehen.
Das operationelle Risiko beschreibt das Risiko von Verlusten, die in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Sie sind
durch fehlerhafte interne Prozesse, mangelhafte Kontrolle, falsche Einschätzungen oder fehlerhafte Modelle bedingt. Beispiele
für operationelle Risiken sind Betrug durch Dritte, Ausfall von IT-Systemen oder menschliche Fehler.
Das Risiko aus immateriellen Vermögenswerten spiegelt die Gefahr eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des
Werts von immateriellen Vermögenswerten wider.
Das strategische Risiko umfasst unter anderem die nachteilige Geschäftsentwicklung in Folge falscher Geschäfts- und
Investitionsentscheidungen, schlechter Vermittlung und Umsetzung von Unternehmenszielen oder mangelnder Anpassungs-
fähigkeit des Unternehmens an das wirtschaftliche Umfeld. Weiters sind auch einander widersprechende Geschäftsziele ein
strategisches Risiko.
Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr einer negativen Geschäftsentwicklung im Zusammenhang mit einer Ruf-
schädigung des Unternehmens bzw. der Marken. Rufschädigungen können das Vertrauen der Kund:innen, der Investor:innen
oder der eigenen Mitarbeiter:innen in das Unternehmen erschüttern und folglich auch zu finanziellen Verlusten führen. Zu den
Ursachen zählen unter anderem Falschberatung beim Vertrieb von Produkten, mangelhafter Kundenservice, Fehlinfor-
mationen an Investor:innen, negative Berichterstattung in den Medien beispielsweise insbesondere im Zusammenhang mit
Nachhaltigkeit oder anderen nicht finanziellen Risiken oder Rufschäden, die von einem Unternehmen auf ein anderes
übergreifen.
UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN
Bei Nachhaltigkeitsrisiken geht es einerseits um Risiken, welchen das Unternehmen ausgesetzt ist (Outside-in-Perspektive)
und andererseits um jene Risiken, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der VIG potenzielle negative Auswirkungen auf die
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VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
334
Gesellschaft oder die Umwelt haben (Inside-out-Perspektive). Diese Risiken wurden im Rahmen des Risikomanagements seit
jeher implizit bzw. teilweise auch explizit berücksichtigt.
Um einen strukturierten Ansatz zur Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken in der Gruppe sicherzustellen und beide
Perspektiven angemessen abzubilden, wurde unter Berücksichtigung des Leitfadens der österreichischen Finanzmarkt-
aufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zusätzlich ein gruppenweiter Risikokatalog explizit in Bezug auf Nach-
haltigkeitsrisiken erstellt. Der ESG-spezifische Risikokatalog umfasst zumindest jene Risiken, die im Rahmen der doppelten
Wesentlichkeitsprüfung nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als wesentliche Risiken identifiziert
wurden. Weiters wird jedes der identifizierten Risiken, das Auswirkungen auf die VIG hat, einer spezifischen VIG-Risiko-
kategorie zugeordnet.
Die VIG (Rück-)Versicherungsgesellschaften, die Pensionskassen und Asset Management Gesellschaften überprüfen diesen
Risikokatalog im Rahmen eines standardisierten Risikomanagementprozesses („Risikoinventur“) regelmäßig auf Voll-
ständigkeit und ergänzen ihn gegebenenfalls. Alle genannten VIG-Gesellschaften haben die vorgegebenen oder neu hinzuge-
kommenen Risiken auf qualitativer Basis hinsichtlich des Risikos und der weiteren Entwicklung zu bewerten sowie allfällige
Mitigationsmaßnahmen zu beschreiben.
Auch im Berichtsjahr wurden in der VIG Holding im Rahmen der Risikoinventur und auf Basis des gruppenweiten
Risikokatalogs die Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und bewertet. Insgesamt zeigte die Analyse, dass sich die
Nachhaltigkeitsrisiken der VIG Holding auf niedrigem bis mittlerem Niveau bewegen.
KLIMARISIKEN
Die globale Erwärmung führt zu häufigeren extremen Unwetterereignissen. Das bedeutet insbesondere zusätzliche
Herausforderungen für Versicherungsunternehmen, die ihre Kund:innen vor den finanziellen Folgen von Schäden durch
Naturgefahren schützen. Die VIG hat ihr diesbezügliches Know-how in den vergangenen Jahren daher deutlich ausgebaut. In
Szenarioanalysen schätzt sie ab, wie sich der Klimawandel auf die Schadenentwicklung und damit auf das Versiche-
rungsgeschäft auswirkt. Zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels werden auch regelmäßig interne
Risiko-Analysen durchgeführt. Die Analysen in Bezug auf die Folgen der Erderwärmung betreffen dabei sowohl physische
Risiken als auch Transitionsrisiken.
Physische Risiken des Klimawandels ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen, z. B. durch den Anstieg der
globalen Durchschnittstemperatur und die damit verbunden häufiger und intensiver auftretenden Naturkatastrophen sowie
Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Hitze-/ Dürreperioden, Sturm und Hagel.
Gemäß der Delegierten Verordnung zu den ESRS wird bei physischen Risiken weiter zwischen akuten und chronischen Risiken
unterschieden. Diese Einteilung entspricht auch der Systematik des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS):
• Akute Risiken umfassen kurzfristig auftretende, extreme Wetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder
Hitzewellen.
• Chronische Risiken ergeben sich aus langfristigen klimatischen Veränderungen wie steigenden
Durchschnittstemperaturen oder einem zunehmenden Meeresspiegel.
Transitionsrisiken (Übergangsrisiken) im Zusammenhang mit dem Klimawandel bezeichnen wirtschaftliche und finanzielle
Verluste, welche im Zuge des Anpassungsprozesses hin zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft entstehen
können. Maßgebenden Faktoren für die Entstehung solcher Risiken sind u.a. neue politische und regulatorische Rahmen-
bedingungen, technologischen Entwicklungen sowie Veränderungen der Marktstimmung von Finanzakteuren und der
Wahrnehmungen in Gesellschaft oder bei Kunden, die auch Reputationsrisiken nach sich ziehen können.
335
Jahresfinanzbericht 2025
Interne und externe Expert:innen schätzen gemeinsam die Wahrscheinlichkeiten von Naturkatastrophen ein und berechnen
mögliche Auswirkungen in allen wesentlichen Märkten der VIG. Dabei werden Szenarien mit drei unterschiedlich hohen
Temperaturanstiegen (1,5, 2,0 bzw. 3,0 Grad Celsius) analysiert, was eine Analyse über kurz-, mittel-, langfristige Zeithorizonte
ermöglicht. Die verwendeten Risikomodelle werden ständig auf Basis neuer Daten, Fakten und Erkenntnisse, wie z.B. aktuelle
wissenschaftliche Studien oder neu errichtete Hochwasserschutzmaßnahmen, verbessert.
Die Szenarioanalysen zeigen, dass die Auswirkung der Erderwärmung für die VIG Holding im Bereich der Überschwemmung
für Ereignisse mit hoher Wiederkehrperiode signifikant ist. Für Wintersturmereignisse sowie Hagelereignisse sind die
Auswirkungen immateriell.
AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die VIG unterliegt (versicherungs-) aufsichtsrechtlichen Vorschriften im In- und Ausland. Diese Vorschriften regeln unter
anderem die:
• Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen,
• Zulässigkeit von Kapitalanlagen zur Sicherung von versicherungstechnischen Rückstellungen,
• Konzessionen der Pensionskassen, Versicherungs- und Asset Management-Gesellschaften der VIG-Gruppe,
• Anforderungen an die digitale operationale Resilienz (DORA) von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen,
• Marketingaktivitäten und den Vertrieb von Versicherungsverträgen und
• Rücktrittsrechte der Versicherungsnehmer:innen.
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können Umstrukturierungen erfordern und dadurch erhöhte Kosten und
Doppelgleisigkeiten verursachen. Auch unterschiedliche bzw. nachträglich andere Auslegungen von Gesetzestexten oder
widersprüchlichen Vorgaben können zu einem erhöhten organisatorischen Aufwand und damit erhöhte Kosten verursachen.
RISIKEN DURCH AKQUISITIONEN UND FUSIONEN
Die VIG Holding hat in der Vergangenheit direkt und indirekt eine Reihe von Unternehmen in Zentral- und Osteuropa erworben
oder sich an diesen beteiligt bzw. sind potenielle Erwerbe in Deutschland und Moldawien in 2025 noch nicht abgeschlossen.
Fusionen von Tochtergesellschaften werden dann in Erwägung gezogen, wenn die dadurch erzielten Synergieeffekte stärker
sind als die Vorteile eines diversifizierten Marktauftrittes.
Akquisitionen und Fusionen bringen oftmals Herausforderungen hinsichtlich Unternehmensführung, Organisation, Prozesse
und Finanzierung mit sich, wie etwa:
• das Erfordernis der Integration der Infrastruktur des erworbenen oder zu fusionierenden Unternehmens einschließlich der
Management-Informationssysteme und der Systeme zu Risikomanagement und Controlling,
• die Regelung offener rechtlicher oder aufsichtsbehördlicher Fragen und den damit verbundenen Rechts- und Compliance-
Risiken, die sich aus der Akquisition oder der Fusion ergeben,
• die Integration von Marketing, Kundenbetreuung und Produktangeboten,
• die Integration unterschiedlicher Firmen- und Managementkulturen sowie
• die Abstimmung der Geschäfts- und Reportingprozesse und die Berücksichtigung von Gruppenanforderungen.
RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEOPOLITISCHEN SITUATION UND DEM DERZEITIGEN
MAKROÖKONOMISCHEN UMFELD
Insgesamt dominierten im Jahr 2025 geopolitische Spannungen und protektionistische Tendenzen das wirtschaftspolitische
Umfeld. Die wirtschaftspolitische Ausrichtung in den USA durch Zollerhöhungen und Handelskonflikte führt zu erheblichen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
336
Unsicherheiten im Welthandel. Die US-Notenbank hat eine mögliche Zinswende zwar angedeutet, jedoch erst im September
2025 mit der ersten Zinssenkung begonnen, gefolgt von einer weiteren im Oktober. Im Euroraum setzte die Europäische
Zentralbank ihre Zinssenkungen nicht weiter fort und signalisiert, dass die Zinssätze nach der Lockerungsphase vorerst auf
einem stabilen Niveau verharren, um die weitere wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten.
Im zweiten Halbjahr 2025 zeigten sich in Österreich zunehmend Anzeichen einer verhaltenen wirtschaftlichen Dynamik.
Dennoch agieren Unternehmen bei Investitionen immer noch sehr vorsichtig, und der Welthandel bleibt aufgrund
geopolitischer Spannungen und diverser sich laufend verändernden Handelsbeschränkungen unter Druck. Gleichzeitig wirken
Investitionen in Technologie und Automatisierung unterstützend, während der anhaltende Fachkräftemangel weiterhin
strukturelle Herausforderungen für viele europäische Märkte mit sich bringt.
Laut den jüngsten Prognosen wird das globale Wachstum 2025 bei etwa 3,0
% liegen. Für den Euroraum wird ein moderates
Wachstum im Bereich von rund 1,0 bis 1,2
% erwartet.
Für die VIG sind insbesondere die wirtschaftspolitische Stabilität in Zentral- und Osteuropa, währungspolitische Entwicklungen
sowie die Inflationsdynamik in Schlüsselmärkten wie Österreich, der Tschechischen Republik, Polen und Ungarn von hoher
Relevanz. Zusätzlich stellen anhaltende geopolitische Konflikte, zunehmende Handelsbarrieren sowie wachsende Cyber- und
Infrastrukturrisiken weitere Unsicherheitsfaktoren dar. Im Nahen Osten haben sich die Spannungen zuletzt massiv verschärft.
Die militärische Eskalation zwischen den USA und Israel versus dem Iran erhöht die Risiken für Energiepreise, Lieferketten und
die Stabilität der internationalen Finanzmärkte erheblich und gefährdet die zarte wirtschaftliche Erholung in Österreich. Das
makroökonomische Umfeld bleibt volatil, und die weiteren Entwicklungen müssen weiterhin beobachtet werden.
INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM IM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Generelle Struktur und Organisation
Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) ist ein bedeutendes Element innerhalb der VIG Holding und fest in
der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Die Verantwortlichkeiten innerhalb des IKS sind auf Grundlage einer IKS
Gruppenrichtlinie klar definiert und reichen von der Gesamtverantwortung des Vorstands für die Einrichtung eines effektiven
Kontrollsystems und eines adäquaten Risikomanagements über die Verantwortung des mittleren Managements zur Sicher-
stellung einer hinreichenden Risikokontrollinfrastruktur in den jeweiligen Bereichen bis hin zu einzelnen Mitarbeiter:innen, die
verantwortungsbewusst ihre Arbeiten durchführen und proaktiv mögliche Risiken, Unzulänglichkeiten und Fehlerquellen
kommunizieren bzw. beheben soll.
Das IKS selbst umfasst sämtliche Maßnahmen und Kontrollaktivitäten, die zur Minimierung von Risiken – insbesondere in
Bereichen der Rechnungslegung, Compliance aber auch sonstigen operationellen Risiken – dienen. Es reicht von speziell
etablierten Prozessen, organisatorischen Einheiten wie das Rechnungswesen und das Controlling bis hin zu Richtlinien und
Vorschriften sowie einzelnen Kontrollen innerhalb von Prozessen wie z.B. automatisierte Prüfungen oder das Vier-Augen-
Prinzip.
Wesentliche Kontrollelemente im Rechnungslegungsprozess
Wesentliche Elemente des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rechnungslegungsprozess sind in der
Dokumentation des Jahresabschlusserstellungsprozesses enthalten.
Die dort dokumentierten Kontrollen werden im Prozessablauf angewendet, um sicherzustellen, dass mögliche Fehler, deren
Auftreten trotz zahlreicher fachlich-technischer Zusatzkontrollen in den vorhandenen IT-Systemen (z.B. SAP) nicht vollständig
ausgeschlossen werden können, in der Berichterstattung frühzeitig erkannt und korrigiert werden.
337
Jahresfinanzbericht 2025
Folgende Ziele des Jahresabschlussprozesses können dadurch erreicht werden:
• Vollständigkeit: Alle Geschäftsfälle der Berichtsperiode werden vollständig erfasst.
• Bestand: Alle bilanzierten Aktiva und Passiva sind am Abschlussstichtag vorhanden.
• Genauigkeit: Alle bilanzierten Geschäftsfälle betreffen den Zeitraum, auf den sich der Abschluss bezieht.
• Bewertung: Alle Aktiva und Passiva bzw. Erträge und Aufwendungen wurden mit den ihnen nach den
Rechnungslegungsvorschriften beizulegenden Werten erfasst.
• Eigentum: Es erfolgt der ordnungsgemäße Ausweis von Rechten und Verpflichtungen.
• Ausweis: Sämtliche Abschlussposten sind richtig dargestellt und offengelegt.
Der Abschlussprozess umfasst die Zusammenführung aller Daten aus dem Rechnungswesen sowie der vorgelagerten
Prozesse zum Jahresabschluss. Dieser wird dem zuständigen Bereichsleiter zur Kontrolle und weiteren Abstimmung mit dem
Vorstand vorgelegt. Seitens des Vorstandes erfolgt die endgültige Freigabe des Abschlusses. Im Rahmen der Abschluss-
prüfung berücksichtigt der Abschlussprüfer das Interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses
von Bedeutung ist.
Wirksamkeit und Kontrolle
Zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems wurde mit fachlicher Unterstützung von externen
Rechnungsprüfern innerhalb der VIG Holding ein jährlich stattfindender Evaluierungs- und Dokumentationsprozess in Bezug
auf das IKS etabliert. Innerhalb des Prozesses werden die für die VIG Holding bestehenden Risiken und Kontrollen, und dabei
insbesondere jene in den Bereichen Rechnungslegung und Compliance, identifiziert, analysiert, bewertet, dokumentiert und
an den Vorstand berichtet.
Allfällige Optimierungsmaßnahmen im Kontrollumfeld werden auf Basis der Erkenntnisse eingeleitet und deren Imple-
mentierung durch die jeweilig verantwortliche Einheit überwacht und ebenfalls berichtet. Die Ergebnisse dieses Prozesses
dienen in weiterer Folge auch der Internen Revision als eine Grundlage für deren nachgelagerte Prüfung des Rechnungs-
legungsprozesses und des dort etablierten Kontrollumfelds.
ANGABEN GEMÄSS § 243A UND § 243 ABS. 3 Z3 UGB
Nähere Ausführungen zu den gemäß § 243a und § 243 Abs. 3 Z3 UGB sind im Kapitel V. Sonstige Angaben zu finden.
ANGABEN ZUR AUSLAGERUNG GEMÄß § 156 ABS. 1 Z1 IN VERBINDUNG MIT § 109 VAG
VIG Holding
Für die VIG Holding wurde beschlossen, IT-Dienstleistungen von gruppeninternen und -externen Dienstleistern erbringen zu
lassen. Die twinformatics GmbH erbringt IT-Dienstleistungen für die österreichischen VIG-Versicherungsunternehmen
(inklusive VIG Holding) und schließt hierfür allenfalls notwendige Subauslagerungen unter Beachtung der gesetzlichen und
regulatorischen Vorgaben und nach Abstimmung mit den VIG-Versicherungsunternehmen in Österreich ab.
Seit 1.1.2023 werden IT-Dienstleistungen in der VIG Gruppe (inklusive VIG Holding) auch von VIG IT-Digital Solutions GmbH
(im Folgenden „VIG IT-DS“) erbracht. Die VIG IT-DS wurde von der VIG Holding gegründet, um die Ausrichtung auf gruppenweit
zu erbringende IT-Leistungen weiter zu stärken und diese von einer darauf fokussierten Gesellschaft erbringen zu lassen. Auch
mit der VIG IT-DS wurde ein von der FMA genehmigter Auslagerungsvertrag abgeschlossen, in dem die Endverantwortung der
VIG IT-DS (mit der twinformatics als wesentlichem Subdienstleister) für alle VIG-Solutions (SAP NewGL, IFRS 9/17, Readsoft
und einige kleinere unterstützende Applikationen) vereinbart ist. Darüber hinaus hat die VIG Holding keine kritischen oder
wichtigen Funktionen oder Geschäftstätigkeiten ausgelagert.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
338
AUSBLICK
Wirtschaftlicher Ausblick
Weiter steigende Reallöhne in einem robusten Arbeitsmarkt sollten den privaten Konsum zu einer tragfähigen Säule des
Wachstums der Eurozone werden lassen. Nachhaltig niedrige Leitzinsen und Fiskalmaßnahmen dürften wiederum
Investitionen stützen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das deutsche Ausgabenpaket und die Ausnahme von
Verteidigungsausgaben von Fiskalregeln seitens der EU zu nennen. Die Analyst:innen der Erste Group erwarten eine deutliche
Beschleunigung des deutschen realen BIP-Wachstums im Jahr 2026. Demgegenüber stehen eine nachlassende Dynamik in
Spanien und abklingende Sondereffekte in Irland. Für die gesamte Eurozone wird ein etwas geringeres reales BIP-Wachstum
von 1,2
% angenommen.
In Österreich gehen die Analyst:innen der Erste Group für das Jahr 2026 von einem realen BIP-Wachstum von 1,0
% aus,
wesentlich getrieben von den deutschen Fiskalmaßnahmen. Diese sollten sich in Exporten und Investitionen bemerkbar
machen.
In CEE wird eine weitere Beschleunigung des realen BIP-Wachstums auf 2,7
% für das Jahr 2026 erwartet. 2026 ist das letzte
Jahr, in dem Mittel aus der Recovery and Resilience Facility (RRF) in Anspruch genommen werden können. In Polen, Rumänien
und Slowenien ist etwa die Hälfte der RRF-Zuschüsse noch nicht ausgezahlt. Auch die Verbraucherstimmung sollte im Großteil
der CEE-Länder ihren positiven Trend fortsetzen. Das prognostizierte BIP-Wachstum der Region liegt zwischen 1,0
% für
Rumänien, das besonders betroffen von schwächerer privater Nachfrage und Budgetkonsolidierung ist, und 3,9
% für den
mehrmaligen Spitzenreiter Polen.
Sahen die Analyst:innen der Erste Group zunächst noch das größte Risiko für jegliches Wachstum im Jahr 2026 in der weiterhin
erratischen Handelspolitik der US-Administration, hat sich der Fokus in Richtung des Konflikts im Iran und dem derzeit nur
schwer abschätzbaren Einfluss steigender Energiepreise und damit verbundener Zweitrundeneffekte verschoben. Damit
einhergehend ergänzen steigende Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Anbieter bei Hochtechnologien und grundsätzlich ein
Ausweichen chinesischer Überkapazitäten auf europäische Märkte die Summe möglicher Risiken.
In einer ersten Reaktion auf mögliche Effekte dauerhaft höherer Energiepreise erwartet die Erste Group eine Inflationsrate von
2,2% für die Eurozone im Jahr 2026. Niedrigere Lohnabschlüsse und das Auslaufen von Basiseffekten bei den Energiepreisen
sind wesentliche Schritte zur Begrenzung der Teuerungsrate in Österreich auf einen prognostizierten Wert 2,5
%. Für CEE wird
2026 eine Inflationsrate von 3,5% erwartet, wobei auch hier das Risiko in dauerhaft höheren Energiepreisen liegen sollte.
Ausblick der Versicherungsgruppe
Die Vienna Insurance Group mit ihren rund 30.000 Mitarbeiter:innen ist als Marktführerin in Zentral- und Osteuropa hervorragend
positioniert, um die Chancen dieser dynamischen Region und die damit verbundenen Wachstumsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Mit der neuen Gruppenstrategie evolve
23
richtet die VIG ihren Fokus konsequent auf Wachstum, Ertragssteigerung und eine
kontinuierlich steigende Dividende. Ein bedeutender Schritt im Rahmen dieser langfristigen Wachstumsstrategie ist der geplante
Erwerb der deutschen Nürnberger Beteiligungs-AG. Durch diese Transaktion wird die VIG ihre Diversifikation über die Kernregion
Zentral- und Osteuropa hinaus stärken und zugleich ihre Präsenz auf dem deutschen Markt deutlich ausweiten. Das Closing wird
im 2. Halbjahr 2026 erwartet.
339
Jahresfinanzbericht 2025
Die Ziele für das Jahr 2028 beinhalten:
• einen substantiellen Anstieg der verrechneten Prämien auf mind. EUR 20 Mrd. mit dem Ziel, die Markführerschaft in
Zentral- und Osteuropa weiter auszubauen,
• eine deutliche Steigerung des Ergebnisses vor Steuern auf mind. EUR 1,5 Mrd.,
• eine weiterhin attraktive Netto-Combined Ratio von max. 91
%,
• einen Operativen Return on Equity von mind. 17
% sowie
• eine nachhaltig starke Kapitalausstattung mit einer Solvenzquote in einer Bandbreite zwischen 150
% und 200 %.
Dieses klare Bild des Wachstumskurses für die nächsten drei Jahre wird nach Vorliegen der regulatorischen Genehmigungen
der Nürnberger-Übernahme voraussichtlich Ende des Jahres 2026 entsprechend adaptiert.
Der Anspruch der Gruppe, ihre Aktionär:innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, bleibt unverändert aufrecht. Die
Dividendenpolitik legt die Vorjahresdividende jeweils als Mindestdividende fest und sieht abhängig von der operativen
Ergebnissituation eine kontinuierliche Steigerung der Dividende je Aktie vor. Für das Geschäftsjahr 2025 beläuft sich der
Dividendenvorschlag auf EUR 1,73 was einer Erhöhung von 11,6
% entspricht und somit die Mindestdividende für das
Geschäftsjahr 2026 darstellt.
Das dezentrale Geschäftsmodell der Vienna Insurance Group hat sich im herausfordernden geopolitischen und
makroökonomischen Umfeld der letzten Jahre bewährt und die Gruppe sieht sich im Hinblick auf die weiterhin volatilen
Rahmenbedingungen operativ gut aufgestellt. Die Diversifikation über Märkte und Sparten, die konsequente Kund:innen-
orientierung der Gesellschaften sowie die hohe Kapitalstärke bieten eine starke Basis, um den erfolgreichen Kurs der Gruppe
fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund strebt das Management für das Geschäftsjahr 2026 ohne Berücksichtigung der
geplanten Nürnberger-Übernahme ein Ergebnis vor Steuern innerhalb einer Bandbreite von EUR 1,25 bis1,30 Mrd. an.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
340
Ausblick der VIG Holding
Die VIG Holding hat sich für das Geschäftsjahr 2026 zum Ziel gesetzt, ihr Prämienvolumen aus dem internationalen
Rückversicherungs- sowie länderübergreifenden Firmengeschäft zu steigern. Die VIG Holding wird weiterhin ihr strategisches
Programm verfolgen, ihre Prozesse laufend optimieren, sowie eine weitere Ertragskraftsteigerung anstreben.
Um diese Ziele zu erreichen, werden weiterhin entsprechende Maßnahmen gesetzt und koordiniert.
Weiterhin soll die Attraktivität als Arbeitgeberin mit internationalem Hintergrund gestärkt werden und der Ausbau des
nachhaltigen Geschäftsbetriebs für Mensch und Umwelt weiter forciert werden.
Wien, 23. März 2026
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
341
Jahresfinanzbericht 2025
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
342
Jahres-
abschluss
nach UGB
343
Jahresfinanzbericht 2025
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025
Aktiva
31.12.2025
31.12.2024
in EUR
in TEUR
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
34.674.540,17
26.569
I. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
34.674.540,17
26.569
B. Kapitalanlagen
8.433.324.738,82
7.599.451
I. Grundstücke und Bauten
247.142.530,12
211.099
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
5.774.511.225,02
5.554.439
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
5.364.537.234,85
5.160.057
2. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen und Darlehen an
verbundene Unternehmen
384.809.196,98
369.216
3. Beteiligungen
25.164.793,19
25.165
III. Sonstige Kapitalanlagen
2.099.587.872,82
1.430.813
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
100.905.970,42
39.280
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.310.293.784,97
705.900
3. Hypothekenforderungen
1.748.000,01
1.842
4. Sonstige Ausleihungen
984.930,16
965
5. Guthaben bei Kreditinstituten
685.655.187,26
682.821
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
312.083.110,86
403.100
C. Forderungen
448.038.057,03
446.949
I. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
156.866.879,12
124.177
1. an Versicherungsnehmer
4.611.111,29
7.416
2. an Versicherungsvermittler
12.436,85
8
3. an Versicherungsunternehmen
152.243.330,98
116.748
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
52.332.325,09
104.291
III. Sonstige Forderungen
238.838.852,82
218.482
D. Anteilige Zinsen
47.284.463,65
30.331
E. Sonstige Vermögensgegenstände
240.790.230,89
403.054
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten)
4.745.099,40
3.748
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand
227.196.006,23
399.307
III. Andere Vermögensgegenstände
8.849.125,26
0
F. Rechnungsabgrenzungsposten
16.988.914,21
18.611
Summe AKTIVA
9.221.100.944,77
8.524.966
Jahresabschluss
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
344
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025
Passiva
31.12.2025
31.12.2024
in EUR
in TEUR
A. Eigenkapital
4.483.409.601,75
4.167.668
I. Grundkapital
Nennbetrag
132.887.468,20
132.887
II. Kapitalrücklagen
Gebundene Rücklagen
2.267.232.422,07
2.267.232
III. Gewinnrücklagen
Freie Rücklagen
1.570.000.000,00
1.315.000
IV. Risikorücklage
62.143.399,00
59.752
V. Bilanzgewinn
451.146.312,48
392.795
davon Gewinnvortrag
194.395.125,51
217.647
B. Nachrangige Verbindlichkeiten
1.388.446.000,00
1.214.413
I. Hybridkapitalanleihe
300.000.000,00
300.000
II. Ergänzungskapitalanleihe
1.088.446.000,00
914.413
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
2.039.268.078,62
1.887.533
I. Prämienüberträge
143.709.618,21
136.654
1. Gesamtrechnung
172.475.438,70
163.256
2. Anteil der Rückversicherer
-28.765.820,49
-26.602
II. Deckungsrückstellung
20.207.321,16
18.127
1. Gesamtrechnung
20.207.321,16
18.127
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1.811.841.246,59
1.688.714
1. Gesamtrechnung
2.039.073.986,39
1.985.946
2. Anteil der Rückversicherer
-227.232.739,80
-297.232
IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
15.349.803,66
10.815
1. Gesamtrechnung
15.349.803,66
10.815
V. Schwankungsrückstellung
41.321.089,00
27.369
VI. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
6.839.000,00
5.854
1. Gesamtrechnung
6.839.000,00
5.854
D. Nichtversicherungstechnische Rückstellungen
218.279.213,60
162.811
I. Rückstellungen für Abfertigungen
478.658,00
655
II. Rückstellungen für Pensionen
67.826.647,00
67.888
III. Steuerrückstellungen
12.081.545,75
6.553
IV. Sonstige Rückstellungen
137.892.362,85
87.711
E. Sonstige Verbindlichkeiten
1.091.030.036,33
1.091.905
I. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
136.764.033,51
125.792
1. gegenüber Versicherungsnehmern
7.369.322,36
6.946
2. gegenüber Versicherungsvermittler
5.200.636,80
633
3. gegenüber Versicherungsunternehmen
124.194.074,35
118.208
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
183.636.276,84
125.627
III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
503.835.616,55
503.836
IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
152.922.787,68
227.965
V. Andere Verbindlichkeiten
113.871.321,75
108.685
F. Rechnungsabgrenzungsposten
668.014,47
631
Summe PASSIVA
9.221.100.944,77
8.524.966
345
Jahresfinanzbericht 2025
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2025
Versicherungstechnische Rechnung
2025
2024
in EUR
in TEUR
1. Abgegrenzte Prämien
1.570.759.349,11
1.505.339
Verrechnete Prämien
1.599.630.009,25
1.508.134
Gesamtrechnung
1.820.118.175,13
1.729.486
Abgegebene Rückversicherungsprämien
-220.488.165,88
-221.352
Veränderung durch Prämienabgrenzung
-28.870.660,14
-2.795
Gesamtrechnung
-31.521.037,21
-21.857
Anteil der Rückversicherer
2.650.377,07
19.062
2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts
17.427.894,33
34.709
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge
109.024,65
1.870
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle
-1.030.506.441,28
-1.038.730
Zahlungen für Versicherungsfälle
-910.124.767,44
-905.494
Gesamtrechnung
-1.021.779.170,83
-992.136
Anteil der Rückversicherer
111.654.403,39
86.642
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-120.381.673,84
-133.236
Gesamtrechnung
-49.599.414,62
-196.011
Anteil der Rückversicherer
-70.782.259,22
62.775
5. Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen
-3.065.061,51
-1.009
Deckungsrückstellung
-2.080.061,51
0
Gesamtrechnung
-2.080.061,51
0
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
-985.000,00
-1.009
Gesamtrechnung
-985.000,00
-1.009
6. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen
0,00
779
Deckungsrückstellung
0,00
779
Gesamtrechnung
0,00
779
7. Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
-4.534.550,66
-6.532
Gesamtrechnung
-4.534.550,66
-6.532
8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
-516.191.752,65
-457.449
Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
-527.288.275,22
-464.867
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
-5.900.990,11
-5.599
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
16.997.512,68
13.017
9. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-10.083.365,59
-4.671
10. Veränderung der Schwankungsrückstellung
-13.951.676,00
-1.534
Versicherungstechnisches Ergebnis
9.963.420,40
32.778
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
346
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2025
2025
2024
in EUR
in TEUR
Versicherungstechnisches Ergebnis (Übertrag)
9.963.420,40
32.778
Nichtversicherungstechnische Rechnung:
1. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
839.131.308,85
913.164
Erträge aus Beteiligungen
493.547.733,19
450.087
Erträge aus Grundstücken und Bauten
14.639.028,10
13.764
Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen
83.052.412,89
67.442
Erträge aus Zuschreibungen
215.966.897,45
328.458
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
4.782.135,71
843
Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
27.143.101,51
52.564
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen
-305.739.790,85
-630.033
Aufwendungen für die Vermögensverwaltung
-145.421.826,79
-139.930
Abschreibungen von Kapitalanlagen
-25.248.224,00
-415.000
Zinsenaufwendungen
-66.684.447,35
-60.417
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
-2.860.982,82
-5.863
Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
-65.524.309,89
-8.824
3. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge
-17.427.894,33
-34.709
4. Sonstige nichtversicherungstechnische Erträge
15.542.061,06
33.491
5. Sonstige nichtversicherungstechnische Aufwendungen
-23.118.241,63
-23.922
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
518.350.863,50
290.770
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-4.208.635,53
11.163
8. Jahresüberschuss
514.142.227,97
301.933
9. Zuweisung an Rücklagen
-257.391.041,00
-126.784
Zuweisung an freie Rücklagen
-255.000.000,00
-125.000
Zuweisung an die Risikorücklage
-2.391.041,00
-1.784
10. Jahresgewinn
256.751.186,97
175.148
11. Gewinnvortrag
194.395.125,51
217.647
Bilanzgewinn
451.146.312,48
392.795
347
Jahresfinanzbericht 2025
ANHANG 2025
I. OFFENLEGUNG UND ERLÄUTERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde entsprechend der Rechnungslegungsbestimmungen des
Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen des Versicherungsaufsichts-
gesetzes (VAG) in der geltenden Fassung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter
Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, erstellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2025 beibehalten.
Dem Grundsatz der Vorsicht wurde dadurch entsprochen, dass nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen
wurden und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die Zahlenangaben erfolgen grundsätzlich in EUR 1.000 (TEUR). Bei der Summierung von gerundeten Beträgen können durch
Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Differenzen auftreten. Vorjahreswerte sind als solche bezeichnet
bzw. in Klammer gesetzt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen
unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer zwischen vier und fünfzehn Jahren, angesetzt.
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten, Bauten werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Instandsetzungsaufwendungen für Wohn-
gebäude werden ab dem Jahr 2016 grundsätzlich auf 15 Jahre verteilt.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an verbundenen Unternehmen sind nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Beteiligungen werden
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 149 Abs. 1 VAG bewertet.
Die unterlassenen Abschreibungen aufgrund der Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip betrugen
TEUR 4.594 (TEUR 6.407).
Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt unter Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens nach
der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinslichen Werten, Immobilien, Beteiligungen und Aktien. Bei der Festsetzung der
Volumina und der Begrenzung der offenen Geschäfte wurde auf den Risikogehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf
Marktrisiken Bedacht genommen.
Die Kapitalveranlagungsstrategie ist in Veranlagungsrichtlinien festgelegt, deren Einhaltung laufend vom zentralen Risiko-
controlling und von der Internen Revision überprüft wird. Das zentrale Risikocontrolling berichtet laufend dem taktischen und
strategischen Anlageausschuss. Die Interne Revision berichtet laufend dem Vorstand.
Grundsätzlich erfolgt eine weitgehend risikoarme Kapitalveranlagung. Je nach Risikogehalt der einzelnen Veranlagung
entscheidet der strategische Veranlagungsausschuss nach vollständiger Darlegung aller damit verbundenen Risiken und
Liquiditätsbelastung sowie Darstellung der bereits im Bestand vorhandenen Werte sowie der Auswirkung der einzelnen
Veranlagung auf die Gesamtrisikolage über mögliche risikoreichere Veranlagungen. Alle bekannten finanziellen Risiken
werden regelmäßig bewertet und durch konkrete Limits oder Reserven begrenzt. Das Preisrisiko der Wertpapiere wird mittels
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
348
Value-at-Risk und Stresstests periodisch überprüft. Ausfallrisiken werden sowohl durch interne als auch externe
Ratingsysteme gemessen.
Wichtiges Ziel der Veranlagung und Liquiditätsplanung ist die Bewahrung ausreichender, liquider und wertgesicherter
Finanzanlagen. Daher erfolgt die Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Versicherungsleistungen
und im Regelfall wird der überwiegende Teil der Kapitalerträge zur Wiederveranlagung herangezogen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bestehen 15 Devisentermingeschäfte in den Währungen RON, CZK und PLN, deren Laufzeit
mit 20. Mai 2026 begrenzt ist. Diese Geschäfte dienen zur Absicherung zukünftiger Dividenden in Fremdwährung. Die 14
Devisentermingeschäfte, deren Marktwert zum Stichtag negativ ist, bilden eine Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 3.182
(TEUR 400).
Das übrige Devisentermingeschäft weist zum Stichtag einen positiven Marktwert in der Höhe von TEUR 72 (TEUR 1.457) auf.
Die auf fremde Währung lautenden Beträge werden zum jeweiligen Devisen-Mittelkurs in Euro umgerechnet.
Hypothekenforderungen und sonstige Ausleihungen einschließlich jener an verbundene Unternehmen und an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag der aushaftenden Forderungen
bewertet. Ein Zuzählungsdisagio wird auf die Laufzeit der Darlehen verteilt und unter den Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Zu Forderungen, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist, werden ausreichende Einzelwertberichtigungen gebildet, die von den
Nennbeträgen abgezogen werden.
Die Bewertung der Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.
Die Prämienüberträge werden im Wesentlichen zeitanteilig unter Abzug eines Kostenabschlages (15
%) in Höhe von TEUR 8.787
(TEUR 8.978) berechnet.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im direkten Geschäft wird für die bis zum Bilanzstichtag
gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten Schadenfälle bemessen und um pauschale Sicherheits-
zuschläge für nicht erkennbare, größere Schäden ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der Vergangenheit
bemessene Pauschalrückstellungen gebildet. Die enthaltenen Regressforderungen betragen TEUR 10.370 (TEUR 1.945). Die
Rückstellungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung betreffen Prämienrückvergütungen in bestimmten
Versicherungszweigen, die den Versicherungsnehmer:innen bei schadenfreiem oder schadenarmem Vertragsverlauf
vertraglich zugesichert werden. Die entsprechende Rückstellung wird auf einzelvertraglicher Basis gebildet.
Das indirekte Geschäft beinhaltet neben den Übernahmen von Schaden- und Unfallversicherung auch das Kranken- und
Lebensversicherungsgeschäft. Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle und die Deckungsrückstellung überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2025.
Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich
gehalten wurde.
Die technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäftes und die damit zusammenhängenden Retro-
zessionsabgaben werden zeitgleich in den Jahresabschluss aufgenommen.
349
Jahresfinanzbericht 2025
Die Schwankungsrückstellung wird entsprechend der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. Nr. 315/2015
berechnet. Die Berechnung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 für das direkte und indirekte Geschäft gemeinsam.
Für die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder werden die Rechnungsgrundlagen
für die Pensionsversicherung AVÖ 2018-P (Angestellte) mit Gehaltssteigerungen von:
– Gehaltssteigerungen (2026): 3,3 % (4,0 %)
– Gehaltssteigerungen (2027): 3,0
% (3,0 %)
– Gehaltssteigerungen (2028): 2,5
% (2,5 %)
– Gehaltssteigerungen (ab 2029): 2,0
% p.a. (2,0 %)
und einem Rechnungszinsfuß von 1,99
% (1,73 %) p. a. für Abfertigungsrückstellung, 2,21 % (1,98 %) für Pensionsrückstellung
und von 2,15
% (1,89 %) für Jubiläumsgeldrückstellung zugrunde gelegt. Der verwendete Rechnungszins wurde aus dem 7-
jährigen Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet. Die Bewertung der
Abfertigung-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtung erfolgt nach dem laufenden Einmalprämienverfahren („Projected
Unit Credit Method“). Das rechnungsmäßige Pensionsalter für die Rückstellung für Jubiläumsgelder sowie die Rückstellung
für Abfertigungen ist das gesetzliche Mindestpensionsalter gemäß ASVG (Reform 2004), maximal jedoch 63 Jahre. Für die
Rückstellung für Pensionen ist das rechnungsmäßige Pensionsalter vom jeweiligen individuellen Vertrag abhängig,
andernfalls gilt das frühestmögliche gesetzliche Pensionsalter gemäß ASVG (Reform 2004). Die Fluktuation wird im
Folgenden, altersabhängigen Ausmaß berücksichtigt: <31 4,0
%, 31–35 2,0 %, 36–40 2,0 %, 41–50 1,5 %, 51–55 0,5 % und 56–
65 0
%. Für die Rückstellung für Abfertigungen ist der rechnungsmäßige Abfertigungsanspruch vom jeweiligen individuellen
Vertrag bzw. vom Kollektivvertrag abhängig. Die Fluktuation wird im folgenden altersabhängigen Ausmaß berücksichtigt:
<30 5,5
%, 30–39 2,0 %, 40–50 1,5 %, 51–59 1,0 % und 60–65 0,5 %.
Für die direkten Pensionsleistungszusagen im Ausmaß von TEUR 3.844 (TEUR 3.623) werden Rückstellungen gebildet. Ein
Teil der direkten Leistungszusagen im Ausmaß von TEUR 267 (TEUR 266) wird nach Abschluss eines
Versicherungsvertrages gemäß den Bestimmungen §§ 93–98 VAG als betriebliche Kollektivversicherung geführt, sodass die
Rückstellung den Saldo aus Gesamtverpflichtung und ausgelagertes Planvermögen ergibt.
Der unternehmensrechtliche Rückstellungswert für die Abfertigungsverpflichtung für das Jahr 2025 beträgt TEUR 2.845
(TEUR 2.741). Der Betrag, der für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungsverpflichtungen beim Versicherungsunter-
nehmen gewidmet ist, betrug TEUR 2.367 (TEUR 2.081). Der Unterschiedsbetrag von TEUR 479 (TEUR 660) zwischen den
nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Abfertigungsrückstellungen und den Guthaben beim
Versicherungsunternehmen wird im Bilanzposten Rückstellungen für Abfertigungen ausgewiesen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
350
II. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
Die Bilanzwerte der Immateriellen Vermögensgegenstände, Grundstücke und Bauten sowie Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen haben sich wie folgt entwickelt:
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Grundstücke
und Bauten
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Schuldver-
schreibungen
und andere
Wertpapiere von
und Darlehen an
verbundene
Unternehmen
Beteiligungen
in TEUR
Stand am 31. Dezember 2024
26.569
211.099
5.160.057
369.216
25.165
Zugänge
13.080
43.194
90.335
11.125
0
Abgänge
0
0
83.544
1.500
0
Zuschreibungen
0
0
209.026
5.968
0
Abschreibungen
4.974
7.150
11.336
0
0
Stand am 31. Dezember 2025
34.675
247.143
5.364.537
384.809
25.165
Im Geschäftsjahr wurden immaterielle Vermögensgegenstände im Ausmaß von TEUR 5.572 (TEUR 6.349) von verbundenen
Unternehmen erworben. Die Grundwerte der bebauten und unbebauten Grundstücke betrugen am 31. Dezember 2025
TEUR 27.874 (TEUR 27.874).
Der Bilanzwert der selbst genutzten Grundstücke beträgt TEUR 23.451 (TEUR 24.170).
Die Buch- und Zeitwerte der Kapitalanlagen betragen:
Posten nach § 144 Abs. 2 VAG
Buchwerte
Zeitwerte
Buchwerte
Zeitwerte
2025
2025
2024
2024
in TEUR
Grundstücke und Bauten
247.143
655.193
211.099
626.236
davon Schätzgutachten 2020
1.785
11.820
davon Schätzgutachten 2021
3.167
9.940
davon Schätzgutachten 2022
22.728
138.470
davon Schätzgutachten 2023
27.258
47.049
28.984
52.049
davon Schätzgutachten 2024
33.148
205.706
154.435
413.957
davon Schätzgutachten 2025
186.737
402.438
Anteile an verbundenen Unternehmen
5.364.537
10.434.196
5.160.057
9.518.558
Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen
und Darlehen an verbundene Unternehmen
384.809
401.157
369.216
380.024
Beteiligungen
25.165
42.620
25.165
33.268
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
100.906
105.788
39.280
39.940
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.310.294
1.321.306
705.900
705.084
Hypothekenforderungen
1.748
1.695
1.842
1.765
Sonstige Ausleihungen
980
361
965
484
Guthaben bei Kreditinstituten
685.655
688.208
682.821
683.310
Depotforderungen
312.083
312.083
403.100
403.100
Summe
8.433.325
13.962.612
7.599.451
12.391.774
Die stillen Reserven erhöhten sich um TEUR 736.965 auf insgesamt TEUR 5.529.288 (TEUR 4.792.323).
351
Jahresfinanzbericht 2025
Die Zeitwerte der Grundstücke und Bauten wurden entsprechend der Empfehlung des Verbandes der Versicherungs-
unternehmen Österreichs ermittelt. Den Bewertungen liegen Schätzgutachten zugrunde.
Die Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. der Anteile an Beteiligungsunternehmen entsprechen ver-
fügbaren Verkehrswerten. Wenn solche nicht bestehen, werden die Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, oder die höheren offen ausgewiesenen anteiligen Eigenmittel als Zeitwerte angesetzt. Zur
Überprüfung der Werthaltigkeit werden zunächst die einzelnen Buchwerte mit ihren beizulegenden Werten bzw. den anteiligen
Eigenmitteln des verbundenen Unternehmens gegenübergestellt. Die Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen
basieren entweder auf extern eingeholten Bewertungsgutachten oder auf internen Bewertungen.
Als Zeitwerte der Aktien und anderen nichtfestverzinslichen Wertpapieren sowie der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren (inklusive solchen von verbundenen Unternehmen) wurden weitestgehend Börsenwerte
angesetzt. Für Papiere, für die kein öffentlicher Markt- oder Börsenwert vorhanden ist, werden die Zeitwerte mithilfe einer
zugekauften Software anhand abgezinster Cash flows vom Unternehmen selbst bewertet.
Die übrigen Kapitalanlagen wurden zu Nennwerten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen
bewertet.
Für Hypothekardarlehen und Sonstige Ausleihungen wurden Marktwerte unter anerkannten Rechenmodellen (abgezinste
Cash flows) errechnet.
Die Sonstigen Ausleihungen, die nicht durch einen Versicherungsvertrag gesichert sind, betreffen Darlehen an die Republik
Österreich in Höhe von TEUR 985 (TEUR 970). In den sonstigen Ausleihungen sind keine Darlehen (TEUR 0) mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr enthalten.
Der Bilanzposten Nachrangige Verbindlichkeiten besteht aus in der nachfolgenden Tabelle angeführten Anleihen, deren
Ausgabe in Form von Wertpapieren erfolgte.
Bezeichnung
2025
2024
in TEUR
RT1 Schuldverschreibung 2021
300.000
300.000
Schuldverschreibung 2015 – 2046
154.446
214.413
Schuldverschreibung 2017 – 2047
134.000
200.000
Schuldverschreibung 2022 - 2042
500.000
500.000
Schuldverschreibung 2025 - 2045
300.000
Summe
1.388.446
1.214.413
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
352
Nachstehende Bilanzposten entfallen auf verbundene Unternehmen und auf Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht:
Verbundene Unternehmen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
2025
2024
2025
2024
in TEUR
Hypothekenforderungen
1.748
1.842
0
0
Depotforderungen
312.083
403.100
0
0
Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
7.193
7.384
0
0
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
5.559
25.527
0
0
Sonstige Forderungen
200.831
193.605
0
0
Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
4.881
8.335
0
0
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
178.048
119.490
0
0
Andere Verbindlichkeiten
12.189
13.646
0
0
Die Veränderung der Personalrückstellung wird in den Personalaufwendungen erfasst. Die Zinsaufwendungen für
Personalrückstellungen in der Höhe von TEUR 1.233 (TEUR 1.861) werden im Posten Aufwendungen für Kapitalanlagen und
Zinsenaufwendungen ausgewiesen.
Der Posten Sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 137.892 (TEUR 87.711) beinhaltet im Wesentlichen die IT-
Rückstellungen in der Höhe von TEUR 56.793 (TEUR 46.500), die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube in Höhe von
TEUR 4.340 (TEUR 3.798), die Rückstellung für variable Gehaltsbestandteile in Höhe von TEUR 10.436 (TEUR 10.252),
Rückstellungen für Kundenbetreuung und Marketing in Höhe von TEUR 2.277 (TEUR 1.197) sowie Rückstellungen für
Jubiläumsgelder in der Höhe von TEUR 1.864 (TEUR 1.634) und Rückstellungen im Zusammenhang mit Akquisitionen in Höhe
von TEUR 64.200 (TEUR 0).
Von dem im Posten Andere Verbindlichkeiten enthaltenen Betrag entfallen auf Verbindlichkeiten aus Steuern TEUR 7.621
(TEUR 7.788) und auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 791 (TEUR 750).
Zum Bilanzstichtag ergeben sich abrufbare, noch nicht eingeforderte Kapitalzusagen aus Private-Equity- und Private-Debt-
Investments sowie Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 24.195 (TEUR 16.945).
Zu den nicht in der Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnissen werden folgende Erläuterungen gegeben: Die VIG Holding
hat Garantien in Höhe von insgesamt TEUR 617.044 (TEUR 612.082) übernommen, davon betrifft mit TEUR 384.000
(TEUR 384.000) der überwiegende Teil „Ergänzende Eigenmittel“ welche im Dezember 2019 gegenüber der
Tochtergesellschaft Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group über TEUR 350.000 und im Dezember 2022
gegenüber der Tochtergesellschaft VIG RE zajist'ovna, a.s. über TEUR 22.000, seit 2023 gegenüber der Tochtergesellschaft
BTA Baltic Insurance Company über TEUR 2.000 und gegenüber der Tochtergesellschaft Vienna-Life Lebensversicherung AG
über TEUR 10.000 zugesagt wurden. Im Zuge des Verkaufs von Anteilen an der Doverie durch die ATBIH an die IFC im
Dezember 2022 wurde eine Put-Option vereinbart, mit der sowohl die ATBIH als auch die VIG der IFC das Recht einräumt, die
gehaltenen Anteile im Zeitraum ab dem 6. Jubiläum bis zum 10. Jubiläum wieder zu verkaufen. Der Zeitwert der aus dieser
Option entstehenden Eventualverbindlichkeit beträgt TEUR 33.044. Gegenüber der Tochtergesellschaft VIG HU GmbH wurde
im Jahr 2024 eine Garantieerklärung für ein von der VIG HU GmbH aufgenommenes Darlehen über TEUR 150.000 abgegeben
sowie eine Patronatserklärung in Höhe bis zu TEUR 50.000.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für das folgende Geschäftsjahr
betragen TEUR 2.829 (TEUR 2.595) und für die folgenden fünf Jahre TEUR 15.017 (TEUR 13.777).
353
Jahresfinanzbericht 2025
III. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungssaldo in der Schaden- und Unfallversicherung gliedern sich im Jahr 2025
wie folgt auf:
Gesamtrechnung
Verrechnete
Prämien
Abgegrenzte
Prämien
Aufwendungen
für Versiche-
rungsfälle
Aufwendungen
für den Ver-
sicherungs-
betrieb
Rück-
versicherungs-
saldo
in TEUR
Direktes Geschäft
Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
264.061
266.637
103.286
19.653
-126.670
Haftpflichtversicherung
3.388
3.734
-218
498
-2.310
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
7.822
7.842
3.042
1.392
-2.127
Sonstige Sachversicherungen
41.816
39.954
13.583
5.555
-17.831
Summe Direktes Geschäft
317.087
318.168
119.693
27.102
-148.939
(Vorjahreswerte)
321.820
315.592
243.258
24.935
-29.361
Indirektes Geschäft
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
0
0
13
1
13
Sonstige Versicherungen
1.484.813
1.451.697
939.519
499.040
-11.047
Summe Indirektes Geschäft
1.484.813
1.451.697
939.537
499.040
-11.029
(Vorjahreswerte)
1.378.595
1.362.975
921.800
434.884
-10.494
Summe Direktes und indirektes Geschäft
1.801.900
1.769.865
1.059.230
526.142
-159.968
(Vorjahreswerte)
1.700.415
1.678.567
1.165.058
459.819
-39.855
Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den abgegrenzten Rückversicherungsprämien, dem wirksamen Rück-
versicherungsschaden und den Rückversicherungsprovisionen.
Das Abwicklungsergebnis im Geschäftsjahr 2025 der Schaden- und Unfallversicherung betrug TEUR 97.199 (TEUR 36.929).
Im indirekten Geschäft wurden verrechnete Prämien der Krankenversicherung von TEUR 12.626 (TEUR 27.291) und der
Lebensversicherung von TEUR 5.593 (TEUR 1.779) übernommen. Der Rückversicherungssaldo aus dem übernommenen
Geschäft der Kranken- und Lebensversicherung betrug TEUR 0 (TEUR 0).
Das Ergebnis aus dem indirekten Geschäft betrug TEUR 28.005 (TEUR 37.109). Die abgegrenzten Prämien im indirekten
Geschäft von TEUR 1.470.429 (TEUR 1.392.037) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Von den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträgen aus Beteiligungen, Erträgen aus Grundstücken und
Bauten und Erträgen aus sonstigen Kapitalanlagen entfallen auf verbundene Unternehmen folgende Beträge:
2025
2024
in TEUR
Erträge aus Beteiligungen
489.982
446.994
Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen
18.558
18.306
Erträge aus Grundstücken und Bauten
856
778
Im Geschäftsjahr erfolgten Ausschüttungen aus den im Bestand befindlichen Fonds in Höhe von TEUR 1.050 (TEUR 310). Die
Depotzinsenerträge für das indirekte Geschäft wurden in die technische Rechnung übertragen. Die Verluste aus dem Abgang
von Kapitalanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2025 TEUR 2.861 (TEUR 5.863).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
354
In den Posten Aufwendungen für Versicherungsfälle, Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, Sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen und Aufwendungen für Kapitalanlagen sind enthalten:
2025
2024
in TEUR
Gehälter und Löhne
42.705
40.332
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
709
528
Aufwendungen für Altersversorgung
2.816
-861
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
8.668
8.295
Sonstige Sozialaufwendungen
342
289
Im direkten Versicherungsgeschäft fielen im Geschäftsjahr 2025 Provisionen in Höhe von TEUR 19.227 (TEUR 17.459) an.
Die Übersicht über die Aufwendungen für den Abschlussprüfer ist im Anhang zum Konzernabschluss der VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, enthalten.
Latente Gewinnsteuern auf temporäre Differenzen zwischen dem unternehmensrechtlichen und dem steuerrechtlichen
Ergebnis, wurden nicht gebildet. Der für latente Steuern gewählte Steuersatz würde aufgrund der Bedingungen des
Steuerumlagevertrages mit dem Gruppenträger 20,7 % (20,7 %) betragen.
Latente Steuern
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
32.030
40.688
Kapitalanlagen
3.932
1.766
Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte
32
47
Bewertungsreserve
-17.958
-18.362
Nachrangige Verbindlichkeiten
6.539
5.400
Versicherungstechnische Rückstellung im Eigenbehalt
130.202
115.852
Langfristige Personalrückstellungen
37.580
38.694
Sonstige Rückstellungen
78.852
26.603
Temporäre Differenz (außer Ansatz)
271.214
210.693
355
Jahresfinanzbericht 2025
IV. WESENTLICHE BETEILIGUNGEN
Firma
Direkter Anteil
am Kapital (%)
Eigenkapital
(TEUR)
anteilige
Eigenmittel
(TEUR)
Jahres-
ergebnis
(TEUR)
anteiliger JÜ
in TEUR
letzter
Jahresabschluss
Verbundene Unternehmen
"Compensa Vienna Insurance Group", akcine
draudimo bendrove, Vilnius
100,00
70.374
70.374
6.714
6.714
2024
"VIENNA LIFE INSURANCE" - "VIENNA SIGURIM
JETE" JSC, Tirana
75,00
4.628
3.471
-206
-155
2024
ASIGURAREA ROMANEASCA - ASIROM VIENNA
INSURANCE GROUP S.A., Bukarest
88,77
84.087
74.645
5.084
4.513
2024
ATBIH GmbH, Wien
68,97
227.682
157.026
58.525
40.363
2024
BCR Asigurari de Viata Vienna Insurance Group S.A.,
Bukarest
93,98
45.243
42.518
6.624
6.225
2024
BTA Baltic Insurance Company AAS, Riga
100,00
85.186
85.186
7.745
7.745
2024
Beesafe Spolka z Ogranziczona Odpowiedzialnoscia,
Warschau
77,27
4.114
3.179
643
496
2024
Compania de Asigurari "DONARIS VIENNA
INSURANCE GROUP" Societate pe Actiuni, Chisinau
100,00
9.031
9.031
1.353
1.353
2024
CARPATHIA Pensii-Societate de Administrare a
Fondurilor de Pensii private S.A., Floresti
100,00
14.706
14.706
4.734
4.734
2024
Ceská podnikatelská pojist'ovna, a.s., Vienna
Insurance Group, Prag
100,00
164.047
164.047
48.713
48.713
2025
Compensa Life Vienna Insurance Group SE, Tallinn
100,00
84.763
84.763
8.888
8.888
2024
Compensa Towarzystwo Ubezpieczen Spolka Akcyjna
Vienna Insurance Group, Warschau
86,52
248.162
214.715
48.691
42.129
2025
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group,
Wien
74,24
128.827
95.641
18.190
13.504
2025
ELVP Beteiligungen GmbH, Wien
100,00
65.183
65.183
1.964
1.964
2024
Foreign limited liability company
"InterInvestUchastie", Minsk
99,95
210
210
5
5
2024
GLOBAL ASSISTANCE D.O.O. BEOGRAD, Belgrad
50,00
461
228
85
40
2024
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES SRL, Bukarest
40,00
332
130
25
7
2024
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES s.r.o., Prag
100,00
535
535
34
34
2024
GLOBAL ASSISTANCE SLOVAKIA s.r.o., Bratislava
40,00
124
47
30
9
2024
GLOBAL ASSISTANCE, a.s., Prag
60,00
6.354
3.812
1.736
1.042
2024
Global Assistance Ellatasszervezö Korlatold
Felelössegü Tarsasag, Budapest
40,00
488
192
175
67
2024
Global Assistance Polska Spolka z ograniczona
odpowiedzialnoscia, Warschau
30,77
738
224
59
15
2024
Global Services Bulgaria JSC, Sofia
50,00
598
297
181
88
2024
INSURANCE ONE-SHAREHOLDER JOINT-STOCK
COMPANY BULSTRAD VIENNA INSURANCE GROUP
EAD, Sofia
100,00
107.282
107.282
26.389
26.389
2024
INTERSIG VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A., Tirana
89,98
9.514
8.561
1.648
1.483
2024
Insurance Company Vienna osiguranje d.d., Vienna
Insurance Group, Sarajevo
100,00
11.200
11.200
798
798
2024
Stock Company for Insurance and Reinsurance
MAKEDONIJA Skopje - Vienna Insurance Group,
Skopje
95,71
31.678
30.318
-198
-190
2024
InterRisk Towarzystwo Ubezpieczen Spolka Akcyjna
Vienna Insurance Group, Warschau
100,00
96.521
96.521
22.270
22.270
2025
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group,
Wiesbaden
100,00
72.670
72.670
27.350
27.350
2024
Joint Stock Insurance Company WINNER LIFE -
Vienna Insurance Group Skopje, Skopje
100,00
5.962
5.962
773
773
2024
KOMUNALNA poistovna, a.s. Vienna Insurance Group,
Bratislava
100,00
60.709
60.709
4.079
4.079
2024
KOOPERATIVA poist'ovna, a.s. Vienna Insurance
Group, Bratislava
94,37
417.373
393.861
53.378
50.371
2024
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
356
Firma
Direkter Anteil
am Kapital (%)
Eigenkapital
(TEUR)
anteilige
Eigenmittel
(TEUR)
Jahres-
ergebnis
(TEUR)
anteiliger JÜ
in TEUR
letzter
Jahresabschluss
Verbundene Unternehmen
KUPALA Belarusian-Austrian Closed Joint Stock
Insurance Company, Minsk
52,34
20.174
10.559
3.058
1.601
2024
Kooperativa, pojist'ovna, a.s. Vienna Insurance
Group, Prag
95,84
803.149
769.750
190.423
182.504
2025
LVP Holding GmbH, Wien
100,00
639.195
639.195
23.302
23.302
2024
OMNIASIG VIENNA INSURANCE GROUP S.A.,
Bukarest
99,54
173.874
173.079
28.288
28.159
2024
Private Joint Stock Company "Insurance Company
"USG", Kiew
7,07
12.489
879
488
30
2024
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "UKRAINIAN
INSURANCE COMPANY "KNIAZHA VIENNA
INSURANCE GROUP", Kiew
90,56
9.023
8.171
3
3
2024
Private Joint-Stock Company "INSURANCE COMPANY
"KNIAZHA LIFE VIENNA INSURANCE GROUP", Kiew
97,94
6.144
6.017
623
610
2024
RISK CONSULT Sicherheits- und Risiko-
Managementberatung Gesellschaft m.b.H., Wien
90,00
2.080
1.872
687
618
2024
Ray Sigorta Anonim Sirketi, Istanbul
12,67
86.548
10.967
49.357
6.254
2024
SIA "Global Assistance Baltic", Riga
33,33
255
82
5
3
2024
SIGMA VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A., Tirana
89,05
15.454
13.762
2.920
2.600
2024
VIE Global Services GmbH, Wien
25,00
n.a. Gründung in
2025
VIG AM Real Estate, a.s., Prag
100,00
695
695
61
61
2024
VIG HU GmbH, Wien
100,00
-31.579
-31.579
-131.379
-131.379
2024
VIG IT - Digital Solutions GmbH, Wien
100,00
7.013
7.013
92
92
2024
VIG Magyarország Befektetesi Zartköröen Müködö
Reszvenytarsasag, Budapest
55,00
375.215
206.368
-323.679
-178.023
2024
VIG Management Service SRL, Bukarest
52,08
9.056
4.717
589
304
2024
VIG Poland/Romania Holding B.V., Amsterdam
100,00
56.441
56.441
10.435
10.435
2024
VIG RE zajist'ovna, a.s., Prag
55,00
383.184
210.751
38.016
20.909
2025
VIG Services Ukraine, LLC, Kiew
6,98
1.173
77
109
8
2024
VIG-CZ Real Estate GmbH, Wien
90,00
147.755
132.980
110
99
2024
Vienna Insurance Group Polska Spolka z ograniczona
odpowiedzialnoscia, Warschau
51,43
14.414
7.413
82
40
2024
Vienna International Underwriters GmbH, Wien
100,00
759
759
106
106
2024
Vienna Life Towarzystwo Ubezpieczen Na Zycie
Spolka Akcyjna Vienna Insurance Group, Warschau
81,61
110.830
90.452
1.448
1.182
2025
Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance
Group, Bendern
100,00
15.075
15.075
-317
-317
2024
WIENER STÄDTISCHE OSIGURANJE akcionarsko
drustvo za osiguranje Beograd, Belgrad
100,00
49.953
49.953
11.673
11.673
2024
WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna
Insurance Group, Wien
90,82
841.579
764.322
115.392
104.799
2025
Wiener Osiguranje Vienna Insurance Group a.d.,
Banja Luka
100,00
9.434
9.434
131
131
2024
Akcionarsko drustvo za zivotno osiguranje Wiener
Städtische Podgorica, Vienna Insurance Group,
Podgorica
100,00
6.910
6.910
926
926
2024
Wiener osiguranje Vienna Insurance Group dionicko
drustvo za osiguranje, Zagreb
97,82
72.826
71.237
3.850
3.766
2024
twinformatics GmbH, Wien
20,00
4.225
840
424
81
2024
Beteiligungen
Erste Asset Management GmbH, Wien
0,76
272.378
2.067
83.593
629
2024
Wiener Börse AG, Wien
8,50
208.981
17.765
46.404
3.945
2024
357
Jahresfinanzbericht 2025
V. SONSTIGE ANGABEN
Das Grundkapital beträgt EUR 132.887.468,20. Es ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Die ausgegebene
Stückzahl blieb unverändert.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
Arbeitnehmer:innen, die im Besitz von Aktien sind, üben bei der Hauptversammlung ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Der Vorstand muss aus mindestens drei und darf aus höchstens acht Personen bestehen. Dem Aufsichtsrat gehören
mindestens drei, höchstens zwölf Mitglieder (Kapitalvertreter) an. Der Wiener Städtische Versicherungsverein, welcher direkt
und indirekt rd. 72,47
% (72,47 %) des Grundkapitals hält, ist berechtigt, bis zu einem Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsrat
zu entsenden, sobald und solange er an der Gesellschaft nicht mehr als 50
% der stimmberechtigten Aktien hält. Sofern das
Gesetz oder die Satzung nicht eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit.
Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten; hinsichtlich der Rechte des Aktionärs Wiener Städtische
Versicherungsverein wird auf den zuvor angeführten Absatz verwiesen.
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem
Kontrollwechsel in der Gesellschaft in Folge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden,
insbesondere keine, welche den Bestand an Beteiligungen an Versicherungsunternehmen berühren.
Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder
Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Der Vorstand ist gem. § 169 AktG bis längstens 22. Mai 2030 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft – auch in
mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber
lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage oder eine Kombination dieser beiden zu erhöhen. Über den Inhalt der
Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei können auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden, die den Rechten
aus bereits bestehenden Vorzugsaktien gleichstehen. Die Ausgabepreise von Stamm- und Vorzugsaktien können verschieden
hoch sein.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22.
Mai 2030 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 30.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von bis zu EUR 31.145.500,36 verbunden ist, im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00, auch
unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben.
Das Grundkapital ist demnach gem. § 159 (2) Z1 AktG um bis zu EUR 31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu 30.000.000
auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als
Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 23. Mai 2025 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch machen. Bislang hat der
Vorstand keinen Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Grundlage der am 23. Mai 2025 erteilten
Ermächtigung gefasst.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
gemäß § 174 (2) AktG bis 22. Mai 2030 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
358
EUR 2.000.000.000,00, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben. Bislang hat der
Vorstand auf Grundlage dieser Ermächtigung keinen Beschluss über die Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen gefasst.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 ermächtigt, gem. § 65 (1) Z4 und Z8, sowie (1a) und (1b)
AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Bestand an eigenen Aktien, einmal oder auch mehrfach im Ausmaß von
insgesamt bis zu 10
% des Grundkapitals auf die Inhaber:in lautende Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30
Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50
% unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen,
ungewichteten Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der
Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot ist der Stichtag für das Ende
des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 (2)
und (3) Übernahmegesetz).
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
• zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen und leitende Angestellte der Gesellschaft oder an Arbeitnehmer:innen,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zu verwenden;
• zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung am 23. Mai
2025 ausgegeben werden, zu verwenden; und
• auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Der schriftliche Bericht über die Gründe des Bezugsrechtsausschlusses liegt der Hauptversammlung vor. Bislang hat der
Vorstand von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht. Der Konzern hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Am 2. März 2015 hat die Gesellschaft eine Nachranganleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00 mit einer Laufzeit
von 31 Jahren begeben. Eine Kündigung durch die Gesellschaft ist erstmals am 2. März 2026 und zu jedem folgenden
Kupontermin zu 100
% möglich. In den ersten elf Jahren der Laufzeit wird die Nachranganleihe mit einem Zinssatz von 3,75 %
p.a. fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die nachrangige Anleihe entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach
Solvency II und notiert an der Luxemburger Börse. Am 21. April 2023 erfolgte der erste vorzeitige teilweise Rückkauf der
nachrangigen Schuldverschreibungen, wobei rd. 46
% (EUR 185,6 Mio.) zurückgekauft werden konnten. Am 3. April 2025
erfolgte der Rückkauf weiterer rd. EUR 60
Mio., womit das noch aushaftende Volumen dieser Schuldverschreibungen von
EUR 154,4
Mio. beträgt.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurde am 6. April 2017 eine nachrangige Anleihe in Höhe von EUR 200.000.000,00 mit
einer Laufzeit von 30 Jahren an internationale institutionelle Investoren emittiert. Die nachrangige Anleihe ist nach Ablauf von
10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar und entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II. Die
Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse erfolgte mit 13. April 2017. Bis zum 13. April 2027 betragen die Zinsen
jährlich 3,75
%. Danach wird die Schuldverschreibung variabel verzinst. Am 3. April 2025 erfolgte der vorzeitige Rückkauf von
rd. EUR 66
Mio., womit das noch aushaftende Volumen dieser Schuldverschreibungen rd. EUR 134 Mio. beträgt.
Im Rahmen einer weiteren Privatplatzierung wurde im Juni 2021 eine Nachranganleihe im Gesamtvolumen von
EUR 300.000.000,00 und unbefristeter Laufzeit als Restricted Tier 1 Instrument begeben, welche zur Gänze vom Hauptaktionär
der VIG Holding, dem Wiener Städtischen Versicherungsverein, gezeichnet wurde. In den ersten zehn Jahren werden die
nachrangigen Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 3,2125
% p.a. fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel.
359
Jahresfinanzbericht 2025
Am 8. Juni 2022 wurde eine nachrangige Tier 2 Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 platziert. Die
Nachranganleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar.
Die Schuldverschreibungen werden anfänglich mit jährlich 4,875
% fest verzinst. Sofern nicht zuvor gekündigt und
zurückgezahlt werden die Schuldverschreibungen ab dem 15. Juni 2032 (einschließlich) variabel verzinst. Die
Schuldverschreibungen notieren an der Wiener Börse.
Am 2. April 2025 wurde eine nachrangige Tier 2-Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 300.000.000,00 platziert. Es handelt
sich dabei um die zweite Anleihe der VIG im Nachhaltigkeitsformat. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist nach
Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II
sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. Die Schuldverschreibungen werden anfänglich mit jährlich
4,625
% fest verzinst. Sofern nicht zuvor gekündigt und zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen ab dem 2. April 2035
(einschließlich) variabel verzinst. Die Schuldverschreibungen notieren an der Wiener Börse.
Senior-Nachhaltigkeitsanleihe
Am 18. März 2021 wurde erstmals eine Senior-Nachhaltigkeitsanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 mit
einer Laufzeit von 15 Jahren begeben. Eine Kündigung durch die VIG Holding ist erstmals am 26. Dezember 2035 und danach
jeden Tag bis zur Fälligkeit zu 100
% möglich. Bis zum Ende der Laufzeit wird die Senior-Nachhaltigkeitsanleihe mit einem
Zinssatz von 1,00
% p.a. fix verzinst. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Bereits im ersten Jahr der Emission konnte der
gesamte Nettoerlös für grüne und soziale Projekte zur Verfügung gestellt werden.
DER AUFSICHTSRAT SETZTE SICH IM GESCHÄFTSJAHR 2025 AUS FOLGENDEN PERSONEN ZUSAMMEN:
Vorsitzender:
Rudolf Ertl (bis 30. Juni 2025)
Peter Thirring (seit 1.Juli 2025)
Vorsitzender-Stellvertreter:
Rudolf Ertl (seit 01. Juli 2025)
Martin Simhandl
Robert Lasshofer
Mitglieder:
Martina Dobringer
András Kozma
Vratislav Kulhánek
Hana Machačová
Peter Mihók
Katarína Slezáková
Ágnes Svoób
Gertrude Tumpel-Gugerell
Änderungen während des Geschäftsjahres:
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Rudolf Ertl für die Funktionsperiode bis zum 30. Juni 2025 zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrates gewählt. Für die gesamte restliche Funktionsperiode ab 1. Juli 2025 bis zur Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, wurde Peter Thirring zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Der
Aufsichtsrat hat im Jahr 2025 ab 1. Juli 2025 bzw. ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch für die gesamte
restliche Funktionsperiode bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, Rudolf
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
360
Ertl zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und im Falle seiner Verhinderung Martin Simhandl zum weiteren
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und im Falle auch seiner Verhinderung Robert Lasshofer zum weiteren
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
DER VORSTAND SETZTE SICH IM GESCHÄFTSJAHR 2025 AUS FOLGENDEN PERSONEN ZUSAMMEN:
Vorsitzender des Vorstands:
Hartwig Löger
Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstands:
Peter Höfinger
Mitglieder:
Liane Hirner
Gerhard Lahner
Gábor Lehel
Harald Riener
stellvertretendes Mitglied:
Christoph Rath (bis 31. Dezember 2025)
Änderung nach Ablauf des Geschäftsjahres:
Christoph Rath wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2026 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten inklusive Vorstand betrug 361 (344). Diese waren im Versicherungsbetrieb, mit
einem Personalaufwand von TEUR 55.251 (TEUR 48.592) tätig.
Bei den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtsrats haften am 31. Dezember 2025 keine Kredite aus
(TEUR 0).
Haftungen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats bestanden am 31. Dezember 2025 nicht.
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in Höhe von insgesamt TEUR 3.530 (TEUR -328) entfallen im Jahr
2025 TEUR 10.041 (TEUR 60) auf Abfertigung- und Pensionsaufwendungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
gemäß § 80 Abs. 1 AktG.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft und übt die Konzernleitungsfunktion aus. Darüber hinaus werden teilweise weitere
Aufgaben in verbundenen bzw. nahestehenden Unternehmen übernommen.
Für ihre Tätigkeit erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr von der Gesellschaft TEUR 7.800 (TEUR 6.951). Für ihre
Tätigkeit als gesetzliche Vertreter oder Angestellte von verbundenen Unternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder im
Berichtsjahr Bezüge in der Höhe von TEUR 25 (TEUR 25).
Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten TEUR 2.261 (TEUR 2.175).
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft beliefen sich im Jahr 2025 auf TEUR 877
(TEUR 902).
361
Jahresfinanzbericht 2025
Die Gesellschaft ist Gruppenmitglied innerhalb der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG des Wiener Städtische
Versicherungsverein, Wien.
Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet.
Zur Regelung der positiven und negativen Steuerumlagen zwecks verursachungsgerechter Aufteilung der Körperschaft-
steuerbelastung wurden Vereinbarungen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied getroffen. Wird
dem Gruppenträger ein positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die Steuerumlage 23
% (23 %) des zugerechneten
positiven Einkommens. Falls dem Gruppenträger ein negatives Einkommen zugewiesen wird, beträgt die negative
Steuerumlage 20,7
% (20,7 %) des laufenden steuerlichen Verlustes.
Gegenüber dem Gruppenträger besteht eine Forderung von TEUR 168.660 (TEUR 163.981).
Die Gesellschaft ist in den von dem Wiener Städtische Versicherungsverein mit Sitz in Wien aufgestellten Konzernabschluss
einbezogen. Der offengelegte Konzernabschluss liegt in den Geschäftsräumen dieses Unternehmens in 1010 Wien,
Schottenring 30, auf.
VI. GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG
Die EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzung der Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Regeln der zweiten Säule der inter-
nationalen Steuerreform der OECD auf europäischer Ebene beschlossen. Die EU-Richtline sieht vor, dass Gewinne von multi-
nationalen Unternehmensgruppen oder großen inländischen Gruppen mit konsolidierten Umsatzerlösen von mindestens
EUR 750,0
Mio. künftig einem Steuersatz von mindestens 15 % unterliegen. Die Richtlinie wurde mit dem, am 30. Dezember
2023 veröffentlichten, Mindestbesteuerungsreformgesetz in das österreichische Recht umgesetzt.
Die Änderungen im UGB betreffen die Bilanzierung bzw. Berichterstattung von latenten Steuern in Anlehnung der Änderung
von IAS 12 für die IFRS-Bilanzierung. Bezüglich latenter Steuern wurde mit 23. Mai 2023 die fachliche Leitlinie zu den Ände-
rungen an IAS 12 vom IASB veröffentlicht. Basierend auf dieser wird bis auf weiteres eine Ausnahme von der Berücksichtigung
von latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gemäß den Vorgaben der globalen Mindestbesteuerung geregelt. Diese
Ausnahme von der Bilanzierung gilt auch für das UGB und wird von der VIG entsprechend angewendet.
Auf Basis der österreichischen vollkonsolidierten Unternehmen der VIG-Gruppe werden die Safe Harbour Rules per 31.
Dezember 2025 erfüllt. Die tatsächlichen Steuern umfassen auch die seit 31. Dezember 2023 neu eingeführte Primär-
Ergänzungssteuer für im Ausland gelegene Geschäftseinheiten.
VII. ENTFALL DER UST-ZWISCHENBANKBEFREIUNG
Im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hinsichtlich des Status der
österreichischen Regelung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG (sog. „Zwischenbankbefreiung“) als verbotene Beihilfe wurde von der
Bildung einer Rückstellung abgesehen. Die Gründe hierfür sind, dass weder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch
die drauf folgenden Handlungen der Europäischen Kommission sowie der österreichischen Behörden feststehen. Darüber
hinaus ist eine qualifizierte Berechnung der Höhe der Rückstellung nicht möglich. Es ist derzeit unklar, ob der Leistende oder
der Leistungsempfänger der gemäß § 6 Abs 1 Z 28 UStG umsatzsteuerbefreiten Leistungen den für die Beihilfe relevanten
„Vorteil“ hat. Auch ist unklar wie zeitliche Effekte und ein etwaiger Vorsteuerabzug die Höhe dieses „Vorteils“ beeinflussen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
362
VIII. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Wesentliche Ereignisse wurden bis zum 23. März 2026 berücksichtigt. An diesem Tag wurde der vorliegende Geschäftsbericht
zur Veröffentlichung durch den Vorstand freigegeben.
Kündigung und Rückzahlung Nachrangiger Schuldverschreibungen 2015
Die VIG hat beschlossen, die Nachrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2046 (Schuldverschreibungen 2015) im
Gesamtwert vom aktuell noch aushaftenden Nominale in Höhe von EUR 154.446.000 mit Wirkung zum 2. März 2026 zu
kündigen und zu ihrem Rückzahlungsbetrag von 100 % ihres Nennbetrags zuzüglich aller bis zum Rückzahlungstag
(ausschließlich)angefallener Zinsen zurückzuzahlen. Sämtliche Genehmigungen durch die Finanzmarktaufsicht wurden erteilt.
363
Jahresfinanzbericht 2025
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG Holding) hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Bilanz-
gewinn von EUR 451.146.312,48 abgeschlossen. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung wird nachstehende Gewinn-
verwendung vorgeschlagen:
Die 128
Mio. Aktien erhalten eine Dividende von EUR 1,73 je Aktie. Als Auszahlungstag wird der 28. Mai 2026, als Record Date
(Nachweisstichtag Dividende) der 27. Mai 2026 und als Ex-Tag dieser Dividende wird der 26. Mai 2026 bestimmt.
Insgesamt erfolgt daher eine Ausschüttung von EUR 221.440.000,00. Der nach der Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2025 in der Höhe von EUR 229.706.312,48 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Wien, 23. März 2026
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
364
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues
Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den
sondergesetzlichen Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten
kommt § 266 VAG i.V.m. § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Versicherungsunternehmen
Siehe Anhang Kapitel „I. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsme-thoden“, Kapitel „II. Erläuterungen
zu Posten der Bilanz“, sowie Kapitel „IV. Wesentliche Beteili-gungen“
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Versicherungsunternehmen stellen bei der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe einen erheblichen Teil der Vermögenswerte dar.
In Vorjahren wurden aufgrund von nachhaltigen Wertminderungen bei Anteilen von einzelnen Versicherungsunternehmen
Abschreibungen in signifikanter Höhe erfasst. Im Geschäftsjahr ist zu überprüfen, ob Veränderungen in den marktbezogenen,
ökonomischen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen Wertaufholungen oder weitere Wertminderungen erfordern.
Bestätigungsvermerk
365
Jahresfinanzbericht 2025
Für die Beurteilung der Werthaltigkeit bzw. Werterholung werden die Buchwerte den anteiligen Eigenkapitalien sowie
beizulegenden Werten der Unternehmen gegenübergestellt. Die Ermittlung der beizulegenden Werte ist komplex und beruht
auf einer Reihe ermessensbehafteter Faktoren. Hierzu zählen insbesondere die prognostizierten Cashflows der
Tochtergesellschaften, welche unter anderem auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Einschätzungen des Vorstands
hinsichtlich der Entwicklung des Marktumfelds und des künftigen Geschäftsverlaufs basieren. Weitere Faktoren sind die
unterstellte langfristige Wachstumsrate sowie die zugrunde gelegten regionenspezifischen Kapitalkosten.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Versicherungsunternehmen haben wir folgende wesentliche
Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Wir haben die jeweiligen Buchwerte den anteiligen Eigenkapitalien der Unternehmen gegenübergestellt.
• Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie die
Berechnungsmethode der Beteiligungsbewertungen beurteilt.
• Die bei den Berechnungen zugrunde gelegten prognostizierten Cash flows der Detailplanung haben wir in Stichproben mit
der aktuellen, von der Geschäftsleitung genehmigten strategischen Unternehmensplanung abgeglichen. Die
Fortschreibung der Detailplanung für die weiteren Jahre haben wir mithilfe analytischer Prüfungshandlungen
verplausibilisiert.
• Darüber hinaus haben wir uns mit den wesentlichen Planungsannahmen auseinandergesetzt und die Annahmen zur
Entwicklung der Wachstumsraten in den einschlägigen Absatzmärkten analysiert.
• Die Planungstreue haben wir anhand von Informationen aus Vorperioden analysiert.
• Da bereits geringfügige Änderungen des Kapitalkostensatzes erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten
beizulegenden Wertes haben, haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die Ermittlung der
Kapitalkosten beurteilt und die Ableitung der zugrunde gelegten Parameter nachvollzogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine
Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu
berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen
Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
366
erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein
aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
367
Jahresfinanzbericht 2025
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst
getreues Bild erreicht wird.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen,
von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern
einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es
sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden
sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das
öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen für
Versicherungsgesellschaften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die
nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über
die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. Juni 2024 vom Aufsichtsrat
mit der Abschlussprüfung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien beauftragt.
Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 bereits für das darauf folgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 3. Juni 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
368
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei
der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Smrekar.
Wien, am 26. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Thomas Smrekar
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weiter-
gabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser
Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt
Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
369
Jahresfinanzbericht 2025
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften
des Versicherungsaufsichtsgesetzes aufgestellte Jahresabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der
Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und
Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, 23. März 2026
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Erklärung des Vorstands
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
370
Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch seine Ausschüsse sowie durch seinen Vor-
sitzenden und dessen Stellvertreter regelmäßig die Gelegenheit wahrgenommen, die Geschäftsführ-
ung der Gesellschaft sowie auch die Tätigkeit des Vorstands in Zusammenhang mit dessen
Gruppenleitung und Gruppenüberwachung umfassend zu überwachen. Diesem Zweck dienten aus-
führliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschuss-
Sitzungen sowie eingehende und zu einzelnen Themen vertiefende Besprechungen mit den Mitgliedern
des Vorstands, welche anhand von geeigneten Unterlagen umfassende Erklärungen und Nachweise
über die Geschäftsführung und die Finanzlage der Gesellschaft und der Gruppe erteilten. In diesen Ge-
sprächen wurden unter anderem die Strategie, die Geschäftsentwicklung (als Ganzes sowie in einzelnen
Ländern), das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem, die Tätigkeit der Internen Revision und
der Compliance-Funktion sowie der versicherungsmathematischen Funktion und die Rückversicherung
– sowohl auf Holdingebene als auch auf Gruppenebene – sowie weitere für die Gesellschaft und die
VIG-Versicherungsgruppe bedeutende Themen diskutiert.
Die VIG Holding bekennt sich zur gesellschaftlichen Verantwortung sowie zur Bedeutung der Mitarbeiter:innen als Träger:innen
von Leistung, Innovation und Expertise. Entsprechend den Solvency II-Vorschriften müssen seit dem Jahr 2016 nichtfinanzielle
Aspekte Teil der Leistungserwartungen für variable Bezüge von Vorstandsmitgliedern sein. Auch im Geschäftsjahr 2025 hängt
die Zielerfüllung für die Vorstandsmitglieder sowohl von finanziellen als auch von nichtfinanziellen Kriterien ab. Grundsätze des
Vergütungssystems sind in der Vergütungspolitik sowie im Vergütungsbericht 2025 ausführlich dargestellt.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte fünf Ausschüsse gebildet. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Ausschüsse
sind auf der Website der Gesellschaft sowie im konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025 nachzulesen. Im Jahr 2025
fanden eine ordentliche Hauptversammlung und fünf über das Geschäftsjahr verteilte Aufsichtsratssitzungen statt. Ein
Beschluss des Aufsichtsrates wurde im Umlaufweg gefasst. Weiters wurden vier Sitzungen des Prüfungsausschusses
(Bilanzausschuss) abgehalten und zwei Beschlüsse des Prüfungsausschusses im Umlaufweg gefasst. An drei Sitzungen des
Prüfungsausschusses und an vier Sitzungen des Aufsichtsrats einschließlich jener Sitzung des Aufsichtsrats im Jahr 2025,
die sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und des Konzernabschlusses 2024 sowie mit der Feststellung des Jahres-
abschlusses 2024 befasste, und an der Hauptversammlung hat die Abschluss- und Konzernabschlussprüferin, die KPMG Austria
GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, FN 269873y (KPMG), teilgenommen. Die KPMG hat den Prüfungs-
ausschuss auch über die Planung und den Ablauf der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 informiert. Im Jahr 2025
wurden drei Sitzungen des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) abgehalten. Der Ausschuss für drin-
gende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss) hat im Jahr 2025 zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss und der Strategie-
ausschuss haben im Jahr 2025 nicht getagt; strategische Fragen wurden im Gesamtaufsichtsrat behandelt. Details über die
Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2025 können dem Corporate Governance-Bericht 2025 ent-
nommen werden.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in keiner Aufsichtsratssitzung Tagesordnungspunkte ohne Teilnahme von Vorstandsmitgliedern
erörtert.
Um die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeiten und seiner Arbeitsweise sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat seine
Arbeitsweise im Rahmen einer Selbstevaluierung überprüft. Die vom Aufsichtsrat vorgenommene Evaluierung seiner Tätigkeit
hat ergeben, dass die Organisation und Arbeitsweise in zufriedenstellender Weise effizient und gesetzeskonform sind. Ein
Änderungsbedarf oder Änderungswunsch in Bezug auf die bisher geübte Praxis konnte nicht festgestellt werden.
Als Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 wurde über Vorschlag und Antrag des Auf-
sichtsrates und der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 die KPMG gewählt und daher hat KPMG diese Aufgaben für das
Geschäftsjahr 2025 durchgeführt.
Bericht des Aufsichtsrats
371
Jahresfinanzbericht 2025
Im Jahr 2025 befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit folgenden Themen:
Der Prüfungsausschuss hat durch die Einsichtnahme in geeignete Unterlagen, Gespräche mit dem Vorstand und Erörterungen
mit der (Konzern-)Abschlussprüferin den Rechnungslegungsprozess und den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung
sowie den Ablauf der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung überwacht und keine Umstände oder Tatsachen festgestellt,
die Anlass zu Beanstandung gegeben hätten. Der Prüfungsausschuss hat auch die Möglichkeiten zur Erteilung von
Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses und des Prozesses
der Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft und auf Grundlage der vom Prüfungsausschuss im Rahmen seiner Prüftätigkeit
umfassend eingeholten Informationen und Unterlagen die eingerichteten Prozesse für ausreichend befunden.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2025 auch mit den ORSA-Berichten der VIG Holding und der VIG Gruppe befasst und
dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Prüfungsausschuss hat die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, der Internen
Revision sowie des Risikomanagementsystems, auch soweit die Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen ist, überwacht
und diese für wirksam erachtet, indem Darstellungen über die Abläufe und Organisation dieser Systeme vom Vorstand, von
der (Konzern-)Abschlussprüferin und von den unmittelbar mit diesen Aufgaben betrauten Personen eingeholt wurden. Der
Prüfungsausschuss hat dem gesamten Aufsichtsrat über diese Überwachungstätigkeit berichtet und festgehalten, dass keine
Mängel festgestellt wurden. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen wurde auch dem gesamten Aufsichtsrat die Gelegenheit
geboten, sich von der Funktionsfähigkeit der eingerichteten Kontroll- und Prüfungssysteme zu überzeugen.
Weiters wurden der Revisionsplan und seine Umsetzung sowie die von der Internen Revision quartalsweise erstellten Berichte
im Prüfungsausschuss und im Gesamtaufsichtsrat erörtert und gemeinsam mit dem Leiter der Internen Revision und Kon-
zernrevision diskutiert.
Der Prüfungsausschuss hat die Berichte über die Solvabilität und Finanzlage auf Solo- und auf Gruppenebene geprüft und
darüber dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Es wurden keine Umstände oder Tatsachen festgestellt, die Anlass zu
Beanstandungen gegeben hätten.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2025 mit der Auswahl des Abschluss- bzw. Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung (konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung) für das Geschäftsjahr 2026 auseinandergesetzt. Es wurde festgestellt, dass hinsichtlich KPMG keine Ausschluss-
gründe oder Umstände, welche die Besorgnis einer Befangenheit begründen würden, vorliegen, und dass ausreichende Schutz-
maßnahmen getroffen worden sind, die eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherstellen.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat über die im Rahmen dieser Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse berichtet
und hat dem Aufsichtsrat und dieser in der Folge der Hauptversammlung die KPMG für die Wahl zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer vorgeschlagen. Die Hauptversammlung hat KPMG als Abschluss- und Konzernabschlussprüferin für
das Jahr 2026 gewählt. Weiters hat die Hauptversammlung die KPMG zur Prüferin der konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung (konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung) gewählt.
In einer Sitzung des Prüfungsausschusses haben sich die Ausschussmitglieder mit der (Konzern-)Abschlussprüferin betref-
fend die Festlegung der wechselseitigen Kommunikation sowie die Prüfungsplanung beraten.
Der Prüfungsausschuss hat weiters den Jahresabschluss 2025, den Lagebericht und den konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2025 vom Vorstand erhalten, eingesehen und sorgfältig geprüft. Im Zuge dieser Prüfung wurde auch der
Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung und die Auswirkungen auf die
Solvabilität und Finanzlage der Gesellschaft geprüft. Ebenso hat der Prüfungsausschuss den Konzernabschluss 2025 und den
Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) einer Prüfung
unterzogen. Weiters wurden die von der (Konzern-)Abschlussprüferin KPMG erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
372
1975 samt Lagebericht und Konzernabschluss 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinan-
ziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Prüfungsausschuss eingesehen und geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung
wurde einstimmig beschlossen, dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses zu empfehlen. Es hat keinen Anlass
zu Beanstandungen gegeben.
Die (Konzern-)Abschlussprüferin hat dem Prüfungsausschuss einen zusätzlichen Bericht nach Art. 11 der Abschlussprüfer-
Verordnung (EU), der auch die Ergebnisse sowohl der Abschlussprüfung als auch der Konzernabschlussprüfung erläutert,
erstattet. Dieser zusätzliche Bericht der Abschlussprüferin wurde auch dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Ebenso hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit der Abschluss- und Konzernabschlussprüferin überprüft und über-
wacht und sich durch die Vorlage von geeigneten Unterlagen und Nachweisen, insbesondere im Hinblick auf die Ange-
messenheit des Honorars und die für die Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen, von der Unabhängigkeit über-
zeugen können. Der Prüfungsausschuss hat sich mit Nichtprüfungsleistungen befasst und konnte im Rahmen der Prüfung
und Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin keine Umstände feststellen, die
Zweifel an deren Unabhängigkeit und Unbefangenheit begründen würden.
Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit folgenden Themen:
Über die Prüfungsergebnisse und die im Prüfungsausschuss gefassten Beschlüsse wurde dem Aufsichtsrat jeweils in der
darauffolgenden Sitzung berichtet.
Der Aufsichtsrat hat die VIG Gruppenstrategie 2026 - 2028 „evolve28“ behandelt und dazu seine Zustimmung erteilt.Der Vor-
stand der VIG Holding informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2025 über wesentliche Nachhaltigkeits- und
Informationssicherheitsthemen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem der Transition Plan (konsolidierter Übergangsplan für
den Klimaschutz) behandelt. Im Transition Plan verpflichtet sich die VIG zur Erreichung von Zwischenzielen bis 2030. Weiters
wurde das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm erläutert. Regelmäßig wird auch über Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz
Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch den Prüfungsausschuss die Gelegenheit wahr-
genommen, Nachhaltigkeitsaspekte zu behandeln.
Der gesamte Aufsichtsrat hat sich mit dem Jahresabschluss 2025 samt Lagebericht und dem konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2025, dem Konzernabschluss 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie dem vom Vorstand vorgelegten Vorschlag für die Gewinn-
verwendung befasst und diesen eingehend geprüft. Hinsichtlich des Gewinnverwendungsvorschlages wurde insbesondere
die Vertretbarkeit im Hinblick auf die Bedeckung der Eigenmittelerfordernisse geprüft. Der Vorschlag erfüllt die geltenden
rechtlichen Vorgaben und berücksichtigt vorausschauend die gesamtwirtschaftliche und finanzielle Lage sowie deren
Auswirkungen auf die Solvabilität und Finanzlage der Gesellschaft. Der Vorschlag steht im Einklang mit der kontinuierlich
verfolgten vorsichtigen und nachhaltigen Kapitalplanung zur langfristigen Gewährleistung einer soliden Solvenz- und Liqui-
ditätsposition.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht erstellt.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2025 Herrn Christoph Rath, bisher stellvertretendes Mitglied des Vorstands, mit Wirksamkeit 1.
Jänner 2026 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Weiters wurden die von der (Konzern-)Abschlussprüferin KPMG erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss 2025 samt
Lagebericht und Konzernabschluss 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Aufsichtsrat eingesehen und geprüft. KPMG hat im Rahmen ihrer Prüfung des
Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht und des Konzernabschlusses 2025 samt Konzernlagebericht einschließlich der
373
Jahresfinanzbericht 2025
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) keine Einwendungen erhoben. KPMG hat festgestellt,
dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und
Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in Übereinstimmung
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss. Die Angaben gemäß §
243a UGB sind zutreffend. KPMG hat weiters festgestellt, dass auch der
Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das Geschäftsjahr
2025, in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den Bestimmungen des §
138 VAG in
Verbindung mit §
245a UGB vermittelt. Der Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
(Nachhaltigkeitserklärung) steht im Einklang mit dem Konzernabschluss. Zusätzlich hat KPMG gemäß §
269 Abs. 3 UGB fest-
gestellt, dass der konsolidierte Corporate Governance-Bericht 2025 aufgestellt worden ist. Auch die Prüfung durch den
gesamten Aufsichtsrat hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat
erklärte, dass er den Prüfungsberichten der Abschluss- und Konzernabschlussprüferin nichts hinzuzufügen hat.
Der Aufsichtsrat fasste daher nach eingehender Prüfungstätigkeit den einstimmigen Beschluss, den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss 2025 zu billigen, den Lagebericht, den Konzernabschluss 2025 und den Konzernlagebericht
einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie den konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2025 nicht zu beanstanden sowie sich mit dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung ein-
verstanden zu erklären.
Der Jahresabschluss 2025 ist somit gemäß §
96 Abs. 4 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dass sie über die Gewinnverwendung gemäß dem Vorschlag des
Vorstands beschließe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung erteile.
Wien, im April 2026
Der Aufsichtsrat:
Dr. Peter Thirring (Vorsitzender)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
374
Service-
angaben
375
Jahresfinanzbericht 2025
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abkürzung
Vollständiger Wortlaut
Alfa (Ungarn)
Alfa Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
Alfa VIG Pension Fund
Alfa VIG Pénztárszolgáltató Zrt.
AML
Geldwäschebekämpfung
Apex Deep Tech Fund
APEX Ventures GmbH
Asirom
Asigurarea Românească - ASIROM Vienna Insurance Group S.A.
BCR Leben
BCR Asigurări de Viaţă Vienna Insurance Group S.A.
Beesafe
BEESAFE SPÓŁKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA
BP
Allgemeine Grundlagen (für die Erstellung der konsolidierten nicht finanziellen
Erklärungen)
BTA Baltic
BTA Baltic Insurance Company AAS
Bulstrad Leben
"BULSTRAD LIFE VIENNA INSURANCE GROUP" EAD
Bulstrad Nichtleben INSURANCE ONE-SHAREHOLDER JOINT-STOCK COMPANY BULSTRAD VIENNA
INSURANCE GROUP EAD
Carpathia Pensii
CARPATHIA PENSII-SOCIETATE DE ADMINISTRARE A FONDURILOR DE PENSII PRIVATE
S.A.
CO
2
Kohlenstoffdioxid
Compensa Leben (Polen)
1
VIENNA LIFE TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA
INSURANCE GROUP
Compensa Life (Estland)
1
Compensa Life Vienna Insurance Group SE
Compensa Nichtleben (Litauen)
1
"Compensa Vienna Insurance Group", ADB
Compensa Nichtleben (Polen)
1
Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
ČPP
Česká podnikatelská pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Digital Impact Labs Leipzig
Digital Impact Labs Leipzig GmbH
Donaris
Compania de Asigurări "DONARIS VIENNA INSURANCE GROUP" Societate pe Actiuni
Donau Versicherung
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
EFRAG
European Financial Reporting Advisory Group
Erste Group
Erste Group Bank AG
GHG
Treibhausgas
GloBE
Global Anti-Base Erosion
GOV
Governance
GPIH
Joint Stock Company Insurance Company GPI Holding
InterRisk
InterRisk Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
InterRisk Leben
InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
InterRisk Nichtleben
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group
Intersig
INTERSIG VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A.
invIOS
invIOs GmbH
IRAO
Joint Stock Company International Insurance Company IRAO
IRO
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Kniazha
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "UKRAINIAN INSURANCE COMPANY "KNIAZHA
VIENNA INSURANCE GROUP"
Kniazha Life
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "INSURANCE COMPANY "KNIAZHA LIFE VIENNA
INSURANCE GROUP"
Komunálna
KOMUNÁLNA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Kooperativa (Slowakei)
1
KOOPERATIVA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Kooperativa (Tschechische Republik)
1
Kooperativa pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Kooperativa Pension Fund
KOOPERATIVA, d.s.s., a.s.
KPMG
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Kranken
Krankenversicherung
Leben
Lebensversicherung
Makedonija Osiguruvanje
Stock Company for Insurance and Reinsurance MAKEDONIJA Skopje - Vienna Insurance
Group
MDR-P
Mindestangabepflicht - Strategien zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten
n.a.
nicht anwendbar
Serviceangaben
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
376
Abkürzung
Vollständiger Wortlaut
NAT-CAT
Naturkatastrophe
Nürnberger
NÜRNBERGER Beteiligungs-AG
Omniasig
OMNIASIG VIENNA INSURANCE GROUP S.A.
ORSA
Own Risk and Solvency Assessment
Österreichisches Verkehrsbüro AG
Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft
PAC Doverie
Pension Assurance Company Doverie AD
Plug and Play
Plug and Play Austria GmbH
Ray Sigorta
Ray Sigorta A.Ş.
S&P
Standard & Poor’s Financial Services LLC, New York City
Schaden/Unfall
Schaden- und Unfallversicherung
Seesam
Seesam Insurance AS
Sigma Interalbanian
Sigma Interalbanian Vienna Insurance Group Sh.a
TUW "TUW"
Towarzystwo Ubezpieczeń Wzajemnych „TUW"
Union Biztosító
UNION Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
VENPACE
INSHIFT GmbH & Co. KG
Vienna Life (Polen)
1
Vienna Life Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. Vienna Insurance Group
Vienna osiguranje (Bosnien-Herzegowina)
1
Insurance Company Vienna osiguranje d.d., Vienna Insurance Group
Vienna PTE
VIENNA POWSZECHNE TOWARZYSTWO EMERYTALNE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA
INSURANCE GROUP
Vienna-Life (Liechtenstein)
1
Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group
Viennalife (Türkei)
VİENNALİFE EMEKLİLİK VE HAYAT ANONİM ŞİRKETİ
viesure
viesure innovation center GmbH
VIG Fund
VIG FUND, a.s.
VIG Holding
2
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
VIG IT-DS
VIG IT - Digital Solutions GmbH
VIG Re
VIG RE zajišťovna, a.s.
VIG, VIG-Gruppe, VIG-Versicherungsgruppe
Alle konsolidierten Konzerngesellschaften.
VIG/C-QUADRAT
VIG/C-QUADRAT TOWARZYSTWO FUNDUSZY INVESTYCYJNYCH SPÓŁKA AKCYJNA
Wiener Osiguranje (Bosnien-Herzegowina)
1
Wiener Osiguranje Vienna Insurance Group ad
Wiener Osiguranje (Kroatien)
1
Wiener osiguranje Vienna Insurance Group dioničko društvo za osiguranje
Wiener Re
WIENER RE akcionarsko društvo za reosiguranje
Wiener Städtische
WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group
Wiener Städtische Osiguranje (Serbien)
1
WIENER STÄDTISCHE OSIGURANJE akcionarsko drustvo za osiguranje
Wiener Städtische Versicherungsverein
Wiener Städtische Versicherungsverein - Vermögensverwaltung
Winner Life
Joint Stock Insurance Company WINNER LIFE - Vienna Insurance Group
xista science ventures
xista science ventures Management GmbH
1
Die in Klammer gesetzten Zusätze werden bei Gesellschaften mit derselben Abkürzung verwendet, wenn nicht bereits aus dem Zusammenhang heraus klar ersichtlich ist, welche Gesellschaft gemeint
ist. Eine solche Offenkundigkeit ist etwa dann gegeben, wenn die Nennung im Zuge der Beschreibung von Aktivitäten innerhalb eines Landes erfolgt.
2
Kommt zur Anwendung, wenn die börsennotierte Einzelgesellschaft gemeint ist.
377
Jahresfinanzbericht 2025
HINWEISE
Dieser Geschäftsbericht enthält auch zukunftsbezogene
Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vor-
genommenen Einschätzungen und Annahmen des Manage-
ments der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versiche-
rung Gruppe beruhen. Angaben unter Verwendung der Worte
„Erwartung“ oder „Ziel“ oder ähnliche Formulierungen deuten
auf solche zukunftsbezogene Aussagen hin. Die Prognosen,
die sich auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens
beziehen, stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der zur
Drucklegung des Geschäftsberichtes vorhandenen Informa-
tionen gemacht wurden. Sollten die den Prognosen zu Grunde
liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken in nicht
kalkulierter Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Er-
gebnisse von den Prognosen abweichen.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent-
angaben können rundungsbedingte Rechendifferenzen auf-
treten.
Der Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt er-
stellt, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in
allen Teilen sicherzustellen. Rundungs-, Satz- und Druckfeh-
ler können dennoch nicht ganz ausgeschlossen werden.
ANSCHRIFT
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
1010 Wien
Telefon: +43 (0) 50 390 22000
INTERNETSEITE – ONLINE-BERICHT
Der Geschäftsbericht steht in deutscher und englischer
Sprache zur Verfügung und kann in beiden Sprachen auch als
PDF-Datei von unserer Internetseite (group.vig) unter
Investor Relations heruntergeladen werden.
Servicetipp Online-Geschäftsbericht
Auf der Internetseite der VIG
-
Versicherungsgruppe finden Sie
eine sowohl für das Internet als auch für mobile Endgeräte
optimierte
Online-Version des Geschäfts
berichts. Sämtliche
Kapitel können als PDF heruntergeladen werden. Zusätzlich
bieten wir Ihnen den Download der wichtigsten Tabellen als
Excel
-
File. Weitere Funktionen wie Verlinkungen innerhalb des
Berichts sowie der Vergleic
h mit dem Vorjahr schaffen Trans
-
parenz und führen Sie auf direktem Wege zu den gewünsch-
ten Informationen. Weiters ermöglicht
die Online-
Version, den
Bericht rasch und bequem mit Hilfe der Volltextsuche zu
durchsuchen. Die Fundstellen werden auf
einer Übersichts
-
seite, der Relevanz nach gereiht, prä
sen
tiert. Der gesuchte
Begriff wird sowohl dort als auch auf der Seite des Berichts
farblich hinterlegt.
Redaktionsschluss: 23. März 2026
Jahresfinanzbericht 2025